Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.
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Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.
Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- € Einkommensteuertarif Splitting Ihr Tarif Einkommensteuertarif in € 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 15 . 00 20 0 .0 0 25 0 .0 0 30 0 .0 0 35 0 .0 0 40 0 .0 0 45 0 .0 0 50 0 .0 0 55 0 .0 0 60 0 .0 0 65 0 .0 0 70 0 .0 0 75 0 .0 0 80 0 .0 0 85 0 .0 0 90 0 .0 0 95 0 .0 10 00 0. 0 10 0 0 5. 0 11 0 0 0. 0 11 0 0 5. 0 12 0 0 0. 0 12 0 0 5. 0 13 0 0 0. 00 0 0 zu verst euerndes Einkommen in € Torsten Ratzke - Wirtschaftsprüfer & Steuerberater www.kanzlei-ratzke.de Erläuterung Ihres Einkommensteuertarifs Hier sehen Sie, wie hoch Ihre Einkommensteuer insgesamt ist. Dabei kann es folgende Besonderheiten geben: Progressionsvorbehalt: Wenn Sie im laufenden Jahr Einkommensersatzleistungen wie Kranken- oder Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld oder ausländische Einkünfte, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerfrei sind, erhalten haben, dann wirkt sich das über den so genannten Progressionsvorbehalt nach § 32 b des Einkommensteuergesetzes auf die Höhe Ihrer Einkommensteuer aus. Vereinfacht ausgedrückt wird der Steuersatz, der sich ergeben würde, wenn alle Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen würden, auf das tatsächliche zu versteuernde Einkommen angewendet. Der angewendete Steuersatz ist also höher als der normale Steuersatz gemäß Tabelle. Kindergeldausgleich: Bitte beachten Sie, dass in dieser und den folgenden Auswertungen ein etwaiger Ausgleich des Kindergelds durch die höhere steuerliche Auswirkung des Kinderfreibetrages unbeachtet bleibt. Die Kinderfreibeträge mindern Ihr Einkommen und wirken sich somit auf die tarifliche Einkommensteuer aus. Die Rückforderung des bereits bezahlten Kindergelds über die Einkommensteuerveranlagung bleibt in unserer Darstellung unberücksichtigt, da das Ergebnis sonst verzerrt werden würde. Torsten Ratzke - Wirtschaftsprüfer & Steuerberater www.kanzlei-ratzke.de Ihr Durchschnittsteuersatz: 26,19 % Durchschnittssteuersatz Splitting Ihr Durchschnittssteuersatz Durchschnittsteuersatz 30% 25% 20% 15% 10% 5% 15 . 00 20 0 .0 0 25 0 .0 0 30 0 .0 0 35 0 .0 0 40 0 .0 0 45 0 .0 0 50 0 .0 0 55 0 .0 0 60 0 .0 0 65 0 .0 0 70 0 .0 0 75 0 .0 0 80 0 .0 0 85 0 .0 0 90 0 .0 0 95 0 .0 10 00 0. 0 10 0 0 5. 0 11 0 0 0. 0 11 0 0 5. 0 12 0 0 0. 0 12 0 0 5. 0 13 0 0 0. 00 0 0% zu verst euerndes Einkommen in € Torsten Ratzke - Wirtschaftsprüfer & Steuerberater www.kanzlei-ratzke.de Erläuterung Ihres Durchschnittsteuersatzes Hier sehen Sie, wie hoch Ihr Durchschnittsteuersatz ist. Konkret bedeutet das, dass die Einkommensteuer (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ins Verhältnis zu Ihrem zu versteuernden Einkommen gesetzt wird. Dazu ein einfaches Beispiel: Bei Verheirateten mit einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 € ergibt sich ein Durchschnittsteuersatz von 17,08 %. Verdoppelt sich das zu versteuernde Einkommen auf 100.000 € , steigt der Durchschnittsteuersatz progressiv von17,08 % auf 26,19 %. In unserem Beispiel , steigt die Einkommensteuer von 8.542 € (bei dem 50.000 €-Einkommen) auf stolze 26.192 € (bei dem 100.000 €-Einkommen). Das ist mehr als das dreifache! Das Beispiel soll Ihnen aufzeigen, warum es aus steuerlicher Sicht sinnvoll ist, jedes Jahr gleich bleibend ein bestimmtes Einkommen von z.B. 50.000 € zu erzielen, als ein Jahr sehr viel wie z.B. 100.000 € und im nächsten Jahr dafür nichts. Torsten Ratzke - Wirtschaftsprüfer & Steuerberater www.kanzlei-ratzke.de Ihr Grenzsteuersatz: 41,01 % Grenzsteuersatz Splitting Ihr Grenzsteuersatz 45% 40% G renzsteuersatz 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 15 .0 0 20 0 .0 0 25 0 .0 0 30 0 .0 35 00 .0 0 40 0 .0 0 45 0 .0 0 50 0 .0 0 55 0 .0 60 00 .0 0 65 0 .0 0 70 0 .0 0 75 0 .0 80 00 .0 0 85 0 .0 0 90 0 .0 0 95 0 .0 10 00 0. 0 10 0 0 5. 0 11 0 0 0. 0 11 0 0 5. 12 00 0 0. 0 12 0 0 5. 0 13 0 0 0. 00 0 0% zu versteuerndes Einkommen in € Torsten Ratzke - Wirtschaftsprüfer & Steuerberater www.kanzlei-ratzke.de Erläuterung Ihres Grenzsteuersatzes Hier sehen Sie, wie hoch Ihr Grenzsteuersatz ist. Der Grenzsteuersatz spiegelt den Prozentsatz wieder, mit dem theoretisch beliebig kleine Einkommenszuwächse bzw. –minderungen steuerlich be- bzw. entlastet werden. Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden in dieser Auswertung nicht berücksichtigt, sind aber bei der Überlegung, wie viel Steuern mich jeder Euro zusätzliches bzw. geringeres Einkommen kostet bzw. spart, zusätzlich zu berücksichtigen. Dazu ein einfaches Beispiel: Im Jahr 2010 werden zusätzlich zu bereits geleisteten Spenden noch weitere steuerlich abzugsfähige Spenden von 100 € geleistet. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % beträgt die Einkommensteuerersparnis 35 €, außerdem spart man sich Solidaritätszuschlag (5,5 % von 35 €) und Kirchensteuer (8 % von 35 €), alles zusammen also knapp 40 €. Das bedeutet, dass sich der Staat mit fast 40 € an Ihrer 100 €-Spende beteiligt. Analog bedeutet das, dass bei zusätzlichem Einkommen von 100 € rund 40 € Steuern zu zahlen sind und Ihnen unterm Strich nur 60 € übrig bleiben. Torsten Ratzke - Wirtschaftsprüfer & Steuerberater www.kanzlei-ratzke.de