Grenz- und Durchschnittssteuersätze 2016
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Grenz- und Durchschnittssteuersätze 2016
Grenz- und Durchschnittssteuersätze 2016 in % des zu versteuernden Einkommens Spitzensteuersatz2) 40 42,0 Grenzsteuersätze 42,0 40,3 38,1 35 35,8 33,6 30 31,3 29,1 26,8 25 26,7 25,3 24,6 29,1 28,0 23,7 22,1 20 20,3 18,2 16,7 15 Eingangssteuersatz 1) 15,8 14,0 Durchschnittssteuersätze = effektive Steuerbelastung 12,8 10 8,5 5 Zu versteuerndes Jahreseinkommen 64.000 62.000 60.000 58.000 56.000 54.000 52.000 50.000 48.000 46.000 44.000 42.000 40.000 38.000 36.000 34.000 32.000 30.000 28.000 26.000 24.000 22.000 20.000 18.000 16.000 14.000 12.000 8.652 6.000 4.000 2.000 0 10.000 2,1 0 1) Der Eingangssteuersatz greift ab einem Jahreseinkommen von 8.652 Euro 2) Der Spitzensteuersatz beginnt ab einem (zu versteuernden) Jahreseinkommen von 53.666 Euro. Quelle: Eigene Darstellung nach: Bundesfinanzministerium (2016): Grenz- und Durchschnittsbelastung nach Tarif 2016 abbIII21a Kommentierung und methodische Hinweise > Seiten 2 - 3 Grenz- und Durchschnittssteuersätze 2015 in % des zu versteuernden Einkommens Spitzensteuersatz2) 40 40,7 42,0 42,0 38,4 35 36,1 33,8 30 31,5 29,2 Grenzsteuersätze 27,0 25 27,0 25,6 24,7 29,3 28,3 24,0 22,4 20 20,5 17,2 15 Eingangssteuersatz 1) 18,5 16,2 14,0 Durchschnittssteuersätze = effektive Steuerbelastung 13,2 10 9,0 5 64.000 62.000 60.000 58.000 56.000 54.000 52.000 50.000 48.000 46.000 44.000 42.000 40.000 38.000 36.000 34.000 32.000 30.000 26.000 24.000 22.000 20.000 18.000 16.000 14.000 12.000 10.000 8.355 6.000 4.000 2.000 0 28.000 Zu versteuerndes Jahreseinkommen 2,6 0 1) Der Eingangssteuersatz greift ab einem Jahreseinkommen von 8.355 Euro 2) Der Spitzensteuersatz beginnt ab einem (zu versteuernden) Jahreseinkommen von 52.882 Euro. Quelle: Eigene Darstellung nach: Bundesfinanzministerium (2015): Grenz- und Durchschnittsbelastung nach Tarif 2015 abbIII21a Kommentierung und methodische Hinweise > Seite 2 Einkommensteuertarif 2015: Grenz- und Durchschnittssteuersätze Der Verlauf des Einkommenssteuertarifs 2015 lässt sich grafisch darstellen; Bezug genommen wird dabei zunächst auf die Grenzsteuersätze, also auf die Besteuerung eines jeweils zusätzlichen Einkommenseuro: - Das Einkommen bis zum Grundfreibetrag bleibt steuerfrei. Damit soll sichergestellt werden, dass das Existenzminimum nicht noch durch Steuerabzüge gemindert wird. Der Grundfreibetrag liegt bei 8.354 Euro im Jahr. - Übersteigt das Einkommen den Grundfreibetrag beginnt die Besteuerung mit einem Eingangssteuersatz von 14 %. - Da die Einkommensteuer einen linear progressiven Belastungsverlauf aufweist, steigt mit jedem zusätzlich verdienten Einkommenseuro der Steuersatz an. Der Spitzensteuersatz beträgt 42 %, er wird bei einem Einkommen von 52.882 Euro erreicht. - Die Einkommensbestandteile oberhalb von 52.882 Euro werden dann konstant mit dem Steuersatz von 42 % belastet (ab einem Einkommen von 250.731 greift dann noch der sog. Reichensteuersatz von 45 %). Von den Grenzsteuersätzen ist der Durchschnittssteuersatz zu unterscheiden. Er errechnet sich, wenn die Steuerschuld auf das gesamte zu versteuernde Einkommen bezogen wird. Er ist damit ein Indikator für die effektive Steuerbelastung. Der Durchschnittssteuersatz fällt immer deutlich niedriger als der Grenzsteuersatz aus: Wer unter 8.130 Euro im Jahr verdient, bleibt gänzlich steuerfrei. Bei einem Einkommen von 10.000 Euro liegt der Durchschnittssteuersatz bei 2,6 %, bei 40.000 Euro bei 22,4 % und bei 60.000 Euro bei 28,3 %. Splitting-Tarif Das deutsche Einkommensteuerrecht sieht vor, dass Ehepaare gemeinsam veranlagt werden. Die Steuerschuld berechnet sich dabei nach dem sog. Splitting-Verfahren (vgl. Abbildung III.21b) Methodische Hinweise Als Bemessungsgrundlage dient das zu versteuernde Einkommen. Es errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich von Freibeträgen, Sonderausgaben und Werbungskosten. Die tatsächliche durchschnittliche Steuerbelastung liegt insofern in der Regel noch unterhalb der reinen Tarifwerte. Die Daten basieren auf den Steuertabellen des Bundesministeriums der Finanzen. www.sozialpolitik-aktuell.de Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen abbIII21a