GreenEffects - Europäischer Transparenz Kodex für

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GreenEffects - Europäischer Transparenz Kodex für
Europäischer Transparenz Kodex
für Nachhaltigkeitsfonds Version 3.0
Erklärung
Nachhaltige Investments sind ein wesentlicher Unternehmenszweck der GreenEffects
Investment plc. Seit dem Jahr 2000 bieten wir Nachhaltige Geldanlagen an und begrüßen
den Europäischen Transparenz Kodex für Nachhaltigkeitsfonds. Dies ist unsere erste
Erklärung für die Einhaltung des Transparenz Kodex. Sie gilt für den Zeitraum vom
25.04.2013 bis zum 24.04.2014. Unsere vollständige Erklärung zum Europäischen
Transparenz Kodex für Nachhaltigkeitsfonds ist unten aufgeführt und wird ebenfalls im
Jahresbericht der entsprechenden Fonds und auf unserer Webseite veröffentlicht.
Zustimmung zum Europäischen Transparenz Kodex
GreenEffects Investment plc. verpflichtet sich zur Herstellung von Transparenz. Wir sind
davon überzeugt, dass wir unter den bestehenden regulativen Rahmenbedingungen und
unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit so viel Transparenz wie möglich gewährleisten.
GreenEffects Investment plc befolgt alle Empfehlungen des Europäischen Transparenz
Kodex für Nachhaltigkeitsfonds mit Ausnahme der Fragen zu Engagement und
Stimmrechtsausübung, da der Fonds diese Strategien nicht anwendet.
24. April 2013
KODEX-KATEGORIEN
1. Grundlegende Informationen
Die Fondsgesellschaft
1a Wie lautet der Name der Fondsgesellschaft, welche den/die Fonds verwaltet, für
den/die dieser Kodex gilt.
GreenEffects Investment plc, George’s Court, 54-62 Townsend Street, Dublin 2, Irland.
Für den Vertrieb des Fonds GreenEffects in Deutschland ist die SECURVITA
Finanzdienstleistungen GmbH verantwortlich. Anschrift: Lübeckertordamm 1 -3, 20099
Hamburg, www.greeneffects.de, www.nai-index.de, www.securvita.de. Ansprechpartner:
Norbert Schnorbach, Lübeckertordamm 1 -3, 20099 Hamburg,
[email protected]
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1b Beschreiben Sie bitte allgemein die Philosophie der Fondsgesellschaft mit Blick
auf die Berücksichtigung von ESG-Kriterien.
Die GreenEffects Investment plc ist eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die im
Jahr 2000 gegründet wurde und in Irland gemäß den Vorschriften der Europäischen
Gemeinschaft zugelassen ist. Die Gesellschaft ist bestrebt, Anlegern ein Instrument zu
bieten, mit dem sie in Projekten und Unternehmen anlegen können, die die Umwelt und
sozial gerechte Produktions- und Arbeitsweisen nachhaltig fördern. Das Anlageziel ist
langfristiger Kapitalzuwachs durch Anlagen in ethisch und ökologisch ausgerichteten sowie
sozialverträglichen Aktienwerten. Die spezifische Strategie des Fonds GreenEffects ist es,
den Anlegern die Möglichkeit zu bieten, in Aktienwerte zu investieren, die dem Natur-AktienIndex (NAI) mit den öffentlich dokumentierten NAI-Auswahlkriterien entsprechen.
GreenEffects betreibt nicht die Strategie, ein Stimmrecht im Namen der Anteilinhaber
auszuüben. Weitere Details finden sich im Prospekt des Fonds
(www.greeneffects.de/seiten/pdf/Verkaufsprospekt.pdf) und in den Wesentlichen
Anlegerinformationen
(www.greeneffects.de/seiten/pdf/Wesentliche_Anlegerinformationen.pdf).
Die vollständigen Auswahlkriterien des Natur-Aktien-Index (NAI) sind im Fondsprospekt
dokumentiert (www.greeneffects.de/seiten/pdf/Verkaufsprospekt.pdf).
Weitere Informationen zum NAI finden sich auf www.nai-index.de.
1c Beschreiben oder listen Sie Ihre nachhaltigen Anlageprodukte auf und die
spezifischen Ressourcen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihren NachhaltigkeitsAktivitäten zur Verfügung stehen.
GreenEffects, der NAI-Werte Fonds, ist der einzige Fonds der Gesellschaft. Das
Anlagevolumen beträgt zurzeit etwa 37 Millionen Euro. Der Fonds GreenEffects betreibt kein
eigenes Nachhaltigkeitsresearch, sondern greift auf die Ergebnisse der Auswahl des NaturAktien-Index (NAI) zurück. Indem der Fonds GreenEffects ausschließlich in Aktien investiert,
die im NAI enthalten sind, ist für die Anleger garantiert, dass die NAI-Auswahlkriterien erfüllt
sind.
1d Wie sehen Inhalt, Häufigkeit und Wege der Informationsvermittlung aus, mit denen
die Fondsgesellschaft Anleger über die berücksichtigten ESG-Kriterien informiert?
Die Information erfolgt über Jahres- und Halbjahresberichte, die jährliche Hauptversammlung
für die Anteilsinhaber, regelmäßige Factsheets, unregelmäßige Newsletter sowie Hinweise
auf die Veränderungen des Anlagehorizonts, die sich aus Veränderungen im Natur-AktienIndex (NAI) ergeben. Weitere Informationen werden auf den Websites www.greeneffects.de
und www.nai-index.de geboten.
Der ausführliche Verkaufsprospekt, der vereinfachte Verkaufsprospekt sowie die Jahres- und
Halbjahresberichte sind bei der oben genannten Vertriebsstelle (SECURVITA
Finanzdienstleistungen, Lübeckertordamm 1 -3, 20099 Hamburg) kostenlos erhältlich sowie
auf der Website www.greeneffects.de abrufbar. Aktuelle Kurse werden in der Deutschen
Börsenzeitung und im Internet veröffentlicht. Informationen zur Wertentwicklung des Fonds
in der Vergangenheit finden sich in den Wesentlichen Anlegerinformationen sowie auf der
Homepage.
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Die Nachhaltigkeitsfonds
1e Bitte geben Sie den/die Name/n des/der Fonds an, für den/die dieser Kodex gilt,
sowie die entsprechenden Hauptcharakteristika.
Name des Fonds: GreenEffects, der NAI-Werte Fonds (ISIN IE0005895655). Er investiert
nur in Aktien von Unternehmen, die vom unabhängigen NAI-Ausschuss überprüft und für den
internationalen Natur-Aktien-Index (NAI) ausgewählt worden sind. Damit ist die Einhaltung
der NAI-Kriterien garantiert. Der Anlageverwalter (Dolmen Securities Ltd, 75 St. Stephen's
Green, Dublin 2, Irland) legt nicht in Werten an, die nicht in diesem Index enthalten sind. Der
Fondsmanager bildet den NAI nicht nach, sondern nutzt ihn als Anlagespektrum für ethisch
einwandfreie Aktien. Bei der Anlage bevorzugt der Anlageverwalter einen Ansatz, bei dem
die Marktkapitalisierung oder der Streubesitz der Aktien berücksichtigt wird.
1f Was versucht /versuchen diese/r Fonds durch die Berücksichtigung von ESGKriterien zu erreichen?
Die Auswahl des Unternehmensspektrums richtet sich nach besonders konsequenten
ökologischen und sozialen Kriterien und setzt sich aus Aktien zusammen, die nach Ländern
und Branchen gestreut sind, zu mindestens 75 Prozent von Unternehmen mit mehr als 100
Mio US-Dollar Jahresumsatz stammen, bis zu 25 Prozent auf Pionier-Unternehmen entfallen,
die die Entwicklung ökologisch innovativer Produkte betreiben, und die durchweg im
Interesse der Anleger als langfristig ertragreich eingeschätzt werden.
2. Vorgehensweise zur ESG-Evaluierung von Unternehmen
2a Welche grundlegenden Prinzipien zeichnen die ESG-Research-Methodik aus?
Der Fonds GreenEffects orientiert sich an der Auswahl des Natur-Aktien-Index (NAI) und
dessen Auswahlkriterien. Insofern sind die Research-, Rating- und Entscheidungsprozesse
für den NAI maßgeblich.
Der seit 1997 bestehende Natur-Aktien-Index (NAI) umfasst 30 internationale Unternehmen,
die nach besonders konsequenten Maßstäben als erfolgreiche Öko-Vorreiter ausgewählt
werden. Ein unabhängiger NAI-Ausschuss entscheidet auf der Grundlage der verbindlichen
NAI-Kriterien, welche Unternehmen im NAI vertreten sind.
Der NAI-Ausschuss bedient sich der Researchleistungen eines entsprechenden
Dienstleisters (Südwind - Institut für Ökonomie und Ökumene e.V. ) und überprüft, ob die im
NAI vertretenen Unternehmen die NAI-Kriterien erfüllen. Er entscheidet darüber, welche
Unternehmen in den NAI aufgenommen oder aus dem NAI ausgeschlossen werden. Bei den
Entscheidungen über die Zusammensetzung des NAI ist der Ausschuss unabhängig. Die
NAI-Kriterien können nicht ohne Zustimmung des Ausschusses verändert werden. Die
Mitglieder des NAI-Ausschusses sind zurzeit:
Horst Hamm, Natur (Sprecher des Ausschusses)
Thomas Orbach, Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH
Christoph Bals, Germanwatch e.V.
Caroline Kremer, Urgewald
Rolf Buschmann, Katalyse - Institut für angewandte Umweltforschung e.V.
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2b Welche internen und externen Ressourcen werden genutzt, um das ESG-Research
durchzuführen?
Der NAI-Ausschuss beauftragt einen Researchdienstleister mit der Informationsbeschaffung
und dem Monitoring zu den ausgewählten Unternehmen. Damit kann sichergestellt werden,
dass vor Aufnahme in den NAI jedes Unternehmen einem standardisierten Prüfungs- und
Bewertungsverfahren unterzogen wird. Das Bewertungsverfahren wird jeweils dem Fortgang
der Fachdiskussion, der Entwicklung international anerkannter Standards sowie dem
Umfang der zugänglichen Information entsprechend weiterentwickelt. Für die Aktualisierung
der unternehmensbezogenen Information ist ein Monitoringsystem etabliert. Hinweisen über
nicht kriterienkonformes Verhalten der Unternehmen wird unverzüglich und sorgfältig
nachgegangen.
2c Welche ESG-Analysekriterien werden angewendet?
NAI-Unternehmen müssen mindestens zwei der folgenden vier Positivkriterien erfüllen und
dürfen gegen keines der definierten Ausschlusskriterien verstoßen.
1. Das Unternehmen bietet Produkte oder Dienstleistungen an, die einen wesentlichen
Beitrag zur ökologisch und sozial nachhaltigen Lösung zentraler
Menschheitsprobleme leisten, wie z.B.:
• energieeffiziente, ökologisch verträgliche Wärmeversorgungs-, Antriebs- und
Transportsysteme, die sich aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse oder anderen
regenerativen Energiequellen speisen,
• Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte ohne den Einsatz von Mineraldünger,
Pestiziden sowie gentechnologisch veränderter Tier- und Pflanzenarten,
• Waldbewirtschaftung und Holznutzungen unter Erhalt der Arten- und Altersvielfalt in
den Wäldern (FSC-Standard),
• Errichtung wärmeeffizienter Bauwerke aus ökologisch verträglichen Baumaterialien,
• Entwickeln und Betreiben ressourceneffizenter Wassertechnik,
• Dienstleistungen, deren Kerngeschäft Bildung, Aus- und Weiterbildung umfasst,
• Dienstleistungen zur Bildung, Ausbildung, Informationsaufbereitung und -vermittlung,
Beratung, Forschung, Finanzierung oder sonstigen Förderung sozial-ökologisch
orientierter Vorhaben oder Verhaltensweisen,
• Produktion oder Erbringung von Dienstleistungen, die besonders auf Bedürfnisse von
Frauen zugeschnitten und damit zur Verbesserung ihrer sozio-ökonomischen
Stellung geeignet sind,
• Produkte oder Dienstleistungen, die zur Armutsbekämpfung sowie der
wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung insbesondere von Entwicklungsländern
beitragen,
• Herstellung und Vertrieb anerkannter Naturheilmittel und -verfahren der Besonderen
Therapierichtungen Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Pflanzen- und
Naturheilkunde,
• Erforschung, Entwicklung und Produktion von medizinischen Präparaten und
Hilfsmitteln, die geeignet sind, die medizinische Versorgung breiter
Bevölkerungsschichten besser und preiswerter zu gewährleisten. Dazu gehören
insbesondere Präparate, die die Heilungschancen seltener oder für
Entwicklungsländer spezifischer Krankheiten verbessern.
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2. Das Unternehmen ist Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die Produktgestaltung. Es hat in
besonderem Maß
• die Lebensdauer von Produkten verlängert oder die Nutzungseffizienz verbessert,
wie z.B. durch das Anbieten von Dienstleistungen anstelle des Verkaufs von
Produkten,
• die Produktsicherheit bei Konsum bzw. Anwendung verbessert,
• die Rückbaubarkeit und Recyclingfähigkeit verbessert,
• gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche Stoffe oder vorzugsweise ungefährliche
ersetzt,
• nicht regenerative Rohstoffe durch regenerative Rohstoffe ersetzt,
• die ständige und nachhaltige Verbesserung seiner Umweltleistungen über die
gesetzlichen Anforderungen hinaus in der Unternehmenspolitik verankert und dieses
Ziel nachweislich realisiert.
3. Das Unternehmen ist Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die technische Gestaltung des
Produktions- und Absatzprozesses.
• Produkte oder Dienstleistungen werden z.B. auf besonders öko-effiziente und
schadstoffarme Weise hergestellt und vermarktet (Minimierung des Energie- und
Rohstoffverbrauchs sowie der Erzeugung von Abfall und Emissionen).
• Die Unternehmen tragen in besonderem Masse zur Senkung des Rohstoffverbrauchs
durch Wiederverwendung und Recycling von Abfällen bei.
• Das Unternehmen hat die Umweltverträglichkeit von Beschaffung, Produktion und
Absatz über die gesetzlichen Anforderungen hinaus in der Unternehmenspolitik
verankert und realisiert dieses Ziel nachweislich.
• Das Unternehmen verfügt über umweltbezogene Leitlinien, deren Umsetzung
überprüft und sanktioniert wird. Es hat die ständige und nachhaltige Verbesserung
seiner Umweltleistungen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus in der
Unternehmenspolitik verankert und realisiert dieses Ziel nachweislich.
4. Das Unternehmen ist Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die soziale Gestaltung des
Produktions- und Absatzprozesses.
• Das Unternehmen nimmt z.B. in besonderem Masse seine Verantwortung zur
Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen wahr.
• Das Unternehmen sorgt in besonderer Weise für Sicherheit und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz.
• Das Unternehmen räumt den Mitarbeitenden in besonderer Weise
Mitbestimmungsmöglichkeiten ein (z.B. betriebliches Vorschlagswesen).
• Es bietet Betriebsangehörigen überdurchschnittliche Weiterbildungsmöglichkeiten
(z.B. mehr als 50% der Beschäftigten nehmen jährlich an Weiterbildungsmaßnahmen
teil).
• Das Unternehmen zeichnet sich durch flache Lohnhierarchien aus.
• Alle Mitarbeitenden erhalten über gesetzliche Anforderungen hinausgehende
besondere Sozialleistungen.
• Das Unternehmen zeichnet sich durch die Förderung von Frauen aus.
• Das Unternehmen zeichnet sich durch die Förderung von ethnischen oder sozialen
Minderheiten (z.B. Behinderten) aus.
• Bei der Herstellung von Gütern. bei der Beschaffung von Vorprodukten und
Rohstoffen sowie beim Absatz wird auf die Entwicklungsverträglichkeit geachtet. Das
betrifft insbesondere die Zahlung ”fairer” Preise an Produzenten, sozialverträgliche
Alternativen zu Kinderarbeit, die Zahlung angemessener Löhne, die Reinvestition der
Gewinne vor Ort, die Besetzung des Managements mit Personen aus der jeweiligen
Region sowie die Vermeidung der Substitution lokaler Produkte.
• Das Unternehmen hat Sozial- und Entwicklungsverträglichkeit von Beschaffung,
Produktion und Absatz über die gesetzlichen Anforderungen hinaus in der
Unternehmenspolitik verankert und realisiert dieses Ziel nachweislich.
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•
•
Das Unternehmen verfügt über unternehmensethische Leitlinien, deren Umsetzung
überprüft und sanktioniert wird.
Das Unternehmen spendet in nicht vernachlässigbarem Umfang für wohltätige
Zwecke.
Die Ausschlusskriterien
Nicht aufgenommen werden oder im Index verbleiben dürfen Werte von Unternehmen, über
• die bekannt wird oder bei sorgfältiger Erkundung bekannt sein kann, dass sie:
• Atomenergie oder Atomtechnologie erzeugen und/oder vermarkten,
• Rüstungsgüter im engeren Sinne (wie Schusswaffen, Panzer, Minen) herstellen
und/oder vermarkten oder mehr als 5% ihres Umsatzes mit auf militärische
Nutzungen spezialisiertem technischem Gerät erwirtschaften,
• Frauen, soziale oder ethnische Minderheiten diskriminieren,
• in ihren Betrieben gewerkschaftliche Tätigkeit unterbinden und/oder behindern
• Teile ihrer Produktionsleistung durch Kinderarbeit oder Zwangsarbeit erwirtschaften
oder entsprechend produzierte Güter von Zulieferern beziehen,
• in einem Land tätig sind, in dem eine anerkannte Protestbewegung ausländische
Unternehmen dazu auffordert, das Land zu meiden,
• Versuche an Wirbeltieren vornehmen oder unterstützen, es sei denn, sie sind durch
rechtliche Bestimmungen zwingend vorgeschrieben (Umweltschutz,
Chemikalienprüfung, Medizin),
• gentechnologisch veränderte Pflanzen, Tier- oder Bakterienarten freisetzen,
entsprechende Agrarprodukte oder Hilfsstoffe für die Lebensmittelproduktion
verarbeiten, herstellen oder mit ihnen handeln,
• ausgesprochen umwelt- oder gesundheitsschädigende Produkte erzeugen oder
Produktionsweisen verwenden oder deren Erzeugung besonders fördern wie z.B.
Pestizide, fossile Kraft- und Brennstoffe, FCKW,
• in ihrem Kerngeschäft (> 25% des Umsatzes) für ausgesprochen umwelt- und/oder
gesundheitsschädliches Verhalten werben,
• nicht bereit sind, wesentliche umwelt- und gesundheitsbezogene Kennzahlen der
Öffentlichkeit transparent zu machen (Energieeinsatz, Wasserverbrauch,
Abfallerzeugung, Emissionen, schadstoffbedingte Unfälle und Erkrankungen, jeweils
pro Umsatz oder Produktmenge)
• wiederholt oder andauernd gegen geltende rechtliche Bestimmungen verstoßen.
Ebenfalls nicht aufgenommen werden dürfen Werte von Unternehmen, die an den
vorgenannten Unternehmen eine Kapitalbeteiligung besitzen, oder auf deren
Geschäftsführung vorgenannte Unternehmen strukturell einen maßgeblichen Einfluss
ausüben (z.B. durch Kapitalbeteiligungen, Kapitalmehrheiten, Sperrminoritäten,
Vorstandsbeteiligungen oder Aufsichtsratsmehrheiten). Dies gilt insbesondere bei
Mutterunternehmen, die im Kerngeschäft Rüstungsgüter herstellen.
2d Wie sieht Ihre ESG-Analyse und Evaluierungs-Methodik aus (wie ist das
Investmentuniversum aufgebaut, wie das Rating-System, …)?
Siehe oben, 2a bis 2c.
2e Wie häufig wird die ESG-Evaluierung überarbeitet?
Für die Aktualisierung der unternehmensbezogenen Information und der Evaluierung ist ein
Monitoringsystem etabliert. Hinweisen über nicht kriterienkonformes Verhalten der
Unternehmen wird unverzüglich und sorgfältig nachgegangen. Unabhängig davon wird jedes
Unternehmen in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterzogen.
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3. Der Fondsmanagement-Prozess
3a Wie werden ESG-Kriterien bei der Festlegung/Definition des Anlageuniversums
berücksichtigt?
Wie oben unter 1e dargelegt: Der Fonds GreenEffects investiert nur in Aktien von
Unternehmen, die vom unabhängigen NAI-Ausschuss überprüft und für den internationalen
Natur-Aktien-Index (NAI) ausgewählt worden sind. Damit ist die Einhaltung der NAI-Kriterien
garantiert. Das Fondsmanagement ist an diese Festlegung gebunden, die auch im
Fondsprospekt verankert ist.
3b Wie berücksichtigen Sie ESG-Kriterien beim Aufbau des Portfolios?
Wie oben unter 1e dargelegt: Der Fonds legt nicht in Werten an, die nicht nach den
verbindlichen NAI-Kriterien ausgewählt sind. Der Fondsmanager nutzt die NAI-Werte als
Anlagespektrum, bildet den Index aber nicht nach. Bei der Anlage bevorzugt der
Anlageverwalter einen Ansatz, bei dem die Marktkapitalisierung oder der Streubesitz der
Aktien berücksichtigt wird. Ändert sich die Zusammensetzung des NAI, vollzieht der
Fondsmanager diese Änderung im GreenEffects-Portfolio so zeitnah wie möglich nach.
3c Verfolgen die Fonds einen spezifischen ESG-Engagement-Ansatz?
Der Fonds verfolgt kein ESG-Engagement im Sinne von Stimmrechtsausübung.
3d Verfügen die Fonds über spezielle Grundsätze zur Stimmrechtsausübung mit
Berücksichtigung von ESG-Kriterien?
Eine Stimmrechtsausübung wird nicht als Aufgabe des Fonds gesehen und findet nicht statt.
3e Beteiligen sich die Fonds an Wertpapierleihgeschäften?
Nein.
3f Mach/en der/die Fonds Gebrauch von Derivaten?
Der Fondsprospekt schließt dies als theoretische Möglichkeit nicht aus, sie wird jedoch in
nicht angewandt.
3g Wurde ein Teil der/des Fonds in nicht notierte Unternehmen investiert, die starke
soziale Ziele verfolgen?
Nein, das Anlagespektrum von GreenEffects umfasst nur börsennotierte Werte.
4. Kontrollen und ESG-Berichterstattung
4a Welche internen und externen Verfahren werden angewandt, die sicherstellen, dass
das Portfolio die in Abschnitt 3 dieses Kodex definierten ESG-Kriterien erfüllt?
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Da GreenEffects nur in die 30 NAI-Werte investiert, ist anhand des Portfolios und der
Indexliste jederzeit nachzuverfolgen, dass diese Vorgabe erfüllt wird.
Der NAI seinerseits und seine Zusammensetzung in Übereinstimmung mit den NAI-Kriterien
wird regelmäßig vom unabhängigen NAI-Ausschuss verfolgt.
4b Bitte listen Sie alle öffentlichen Medien und Dokumente zur Information der
Investoren über den Nachhaltigkeitsansatz des Fonds auf und geben Sie die
entsprechenden Internetadressen (Links) an.
Wertpapierprospekt: http://www.greeneffects.de/seiten/pdf/Verkaufsprospekt.pdf
Jahres- und Halbjahresbericht: http://www.greeneffects.de/seiten/pdf/Jahresbericht.pdf
KIID: http://www.greeneffects.de/seiten/pdf/Wesentliche_Anlegerinformationen.pdf
Fonds-Factsheet: http://www.greeneffects.de/seiten/pdf/daten_f.pdf
Spezielle Internetseite(n) zu Nachhaltigen Geldanlagen auf Unternehmensebene /
Fondsebene (falls zutreffend): http://www.securvita.de/oeko-investment.html
Mitglieder des Auswahlausschusses: http://www.naiindex.de/seiten/ausschuss_mitglieder.html
Link zur Internetseite der Nachhaltigkeits-Research-Anbieter: http://www.suedwindinstitut.de/index.php
Links zu den für Anleger zugänglichen Research-Ergebnissen: http://www.naiindex.de/seiten/firmen_liste.html
Die detaillierte Portfolio-Zusammensetzung (nicht älter als sechs Monate): http://www.naiindex.de/seiten/firmen_liste.html
Veränderungen in der Zusammensetzung: http://www.naiindex.de/seiten/firmen_zusammensetzung.html
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EUROSIF UND DIE NATIONALEN SUSTAINABLE INVESTMENT FOREN (SIFS)
VERPFLICHTEN SICH ZU FOLGENDEN PUNKTEN:
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Eurosif ist verantwortlich für die Verwaltung und Veröffentlichung des Transparenz
Kodex.
Für Deutschland, Österreich und die Schweiz ist das Forum Nachhaltige Geldanlagen
(FNG) e.V. der zentrale Ansprechpartner.
Eurosif und das FNG veröffentlichen die Antworten zum Transparenz Kodex auf ihren
Webseiten.
Eurosif vergibt in Kooperation mit dem FNG ein „Transparenzlogo“ an diejenigen
Fonds, die den Kodex befolgen und eine entsprechende Antwort eingereicht haben.
Das Logo kann zu Werbezwecken genutzt werden, wobei die Anweisungen aus dem
Logo-Spezifikations-Manual zu beachten sind und der Kodex auf dem neuesten
Stand sein muss. Der Kodex ist jährlich zu aktualisieren.
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Eurosif verpflichtet sich, den Kodex regelmäßig zu überarbeiten. Dieser Prozess wird
off en und inklusiv gestaltet.
EUROSIF
Eurosif – kurz für European Sustainable and Responsible Investment Forum – ist ein
europaweiter Zusammenschluss, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Nachhaltigkeit durch
die Finanzmärkte Europas zu fördern.
Eurosif funktioniert als Partnerschaft der europäischen nationalen Sustainable Investment
Forums (SIFs) mit Unterstützung und Beteiligung seiner Mitglieder. Die Mitglieder decken
alle Bereiche entlang der Wertschöpfungskette der nachhaltigen Finanzbranche ab.
Institutionelle Investoren sind genauso vertreten wie Asset Manager, Vermögensverwalter,
Nachhaltigkeitsresearch-Agenturen, wissenschaftliche Institute und Nichtregierungsorganisationen. Über seine Mitglieder repräsentiert Eurosif ein Vermögen in Höhe von rund einer
Billion Euro. Die Eurosif-Mitgliedschaft steht allen Organisationen in Europa off en, die sich
Nachhaltigen Geldanlagen verschrieben haben.
Eurosif ist als wichtige Stimme im Bereich nachhaltiger und verantwortlicher Investments
anerkannt. Zu seinen Tätigkeitsbereichen zählen Public Policy, Research und der Aufbau
von Platt formen, um Best Practices im Bereich Nachhaltiger Geldanlagen zu fördern.
Weitere Informationen finden Sie unter www.eurosif.org.
Derzeit gehören zu den nationalen Sustainable Investment Foren (SIFs):
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Belsif*, Belgien
Dansif, Dänemark
Finsif, Finnland
Forum Nachhaltige Geldanlagen* (FNG) e.V., Deutschland, Österreich und die
Schweiz
Forum per la Finanza Sostenibile*(FFS), Italien
Forum pour l’Investissement Responsable* (FIR), Frankreich
Norsif, Norwegen
Spainsif*, Spanien
Swesif*, Schweden
UK Sustainable Investment and Finance Association* (UKSIF), Großbritannien
Vereniging van Beleggers voor Duurzame Ontwikkeling* (VBDO), Niederlande
*Mitglied von Eurosif
Sie können, Eurosif unter +32 (0)2 274 14 35 oder per E-Mail unter [email protected] zu
erreichen.
Eurosif A.I.S.B.L.
331, rue du Progrès
1030 Brussels
FNG
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Das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG), der Fachverband für Nachhaltige Geldanlagen
in Deutschland, Österreich und der Schweiz, repräsentiert mehr als 170 Mitglieder, die sich
für mehr Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft einsetzen. Dazu zählen Banken,
Kapitalanlagegesellschaft en, Rating-Agenturen, Finanzberater und wissenschaftliche
Einrichtungen. Das FNG fördert den Dialog und Informationsaustausch zwischen Wirtschaft,
Wissenschaft und Politik und setzt sich seit 2001 für verbesserte rechtliche und politische
Rahmenbedingungen für nachhaltige Investments ein. Das FNG verleiht das
Transparenzlogo für nachhaltige Publikumsfonds, gibt die FNG-Nachhaltigkeitsprofi le und
die FNG-Matrix heraus und ist Gründungsmitglied des europäischen Dachverbandes Eurosif.
Das Forum Nachhaltige Geldanlagen erreichen Sie unter +49 (0)30 264 70.544 oder unter
[email protected]
Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V.
Rauchstr. 11
D-10787 Berlin
Weitere Informationen zu Eurosif und zum Europäischen Transparenz Kodex für
Nachhaltigkeitsfonds finden Sie auf unter www.eurosif.org und unter www.forum-ng.org.
Haftungsausschluss – Eurosif übernimmt keine Verantwortung oder gesetzliche Haftung für
Fehler, unvollständige oder irreführende Informationen, die von den Unterzeichnern in ihrer
Stellungnahme zum europäischen Transparenz Kodex für nachhaltige Publikumsfonds
bereitgestellt werden. Eurosif bietet weder Finanzberatung an, noch unterstützt es spezielle
Geldanlagen, Organisationen oder Individuen. Bitte beachten Sie auch den Disclaimer unter
www.forum-ng.org/de/impressum.html.
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