GreenEffects - Europäischer Transparenz Kodex für
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GreenEffects - Europäischer Transparenz Kodex für
Europäischer Transparenz Kodex für Nachhaltigkeitsfonds Version 3.0 Erklärung Nachhaltige Investments sind ein wesentlicher Unternehmenszweck der GreenEffects Investment plc. Seit dem Jahr 2000 bieten wir Nachhaltige Geldanlagen an und begrüßen den Europäischen Transparenz Kodex für Nachhaltigkeitsfonds. Dies ist unsere erste Erklärung für die Einhaltung des Transparenz Kodex. Sie gilt für den Zeitraum vom 25.04.2013 bis zum 24.04.2014. Unsere vollständige Erklärung zum Europäischen Transparenz Kodex für Nachhaltigkeitsfonds ist unten aufgeführt und wird ebenfalls im Jahresbericht der entsprechenden Fonds und auf unserer Webseite veröffentlicht. Zustimmung zum Europäischen Transparenz Kodex GreenEffects Investment plc. verpflichtet sich zur Herstellung von Transparenz. Wir sind davon überzeugt, dass wir unter den bestehenden regulativen Rahmenbedingungen und unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit so viel Transparenz wie möglich gewährleisten. GreenEffects Investment plc befolgt alle Empfehlungen des Europäischen Transparenz Kodex für Nachhaltigkeitsfonds mit Ausnahme der Fragen zu Engagement und Stimmrechtsausübung, da der Fonds diese Strategien nicht anwendet. 24. April 2013 KODEX-KATEGORIEN 1. Grundlegende Informationen Die Fondsgesellschaft 1a Wie lautet der Name der Fondsgesellschaft, welche den/die Fonds verwaltet, für den/die dieser Kodex gilt. GreenEffects Investment plc, George’s Court, 54-62 Townsend Street, Dublin 2, Irland. Für den Vertrieb des Fonds GreenEffects in Deutschland ist die SECURVITA Finanzdienstleistungen GmbH verantwortlich. Anschrift: Lübeckertordamm 1 -3, 20099 Hamburg, www.greeneffects.de, www.nai-index.de, www.securvita.de. Ansprechpartner: Norbert Schnorbach, Lübeckertordamm 1 -3, 20099 Hamburg, [email protected] 1 1b Beschreiben Sie bitte allgemein die Philosophie der Fondsgesellschaft mit Blick auf die Berücksichtigung von ESG-Kriterien. Die GreenEffects Investment plc ist eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die im Jahr 2000 gegründet wurde und in Irland gemäß den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft zugelassen ist. Die Gesellschaft ist bestrebt, Anlegern ein Instrument zu bieten, mit dem sie in Projekten und Unternehmen anlegen können, die die Umwelt und sozial gerechte Produktions- und Arbeitsweisen nachhaltig fördern. Das Anlageziel ist langfristiger Kapitalzuwachs durch Anlagen in ethisch und ökologisch ausgerichteten sowie sozialverträglichen Aktienwerten. Die spezifische Strategie des Fonds GreenEffects ist es, den Anlegern die Möglichkeit zu bieten, in Aktienwerte zu investieren, die dem Natur-AktienIndex (NAI) mit den öffentlich dokumentierten NAI-Auswahlkriterien entsprechen. GreenEffects betreibt nicht die Strategie, ein Stimmrecht im Namen der Anteilinhaber auszuüben. Weitere Details finden sich im Prospekt des Fonds (www.greeneffects.de/seiten/pdf/Verkaufsprospekt.pdf) und in den Wesentlichen Anlegerinformationen (www.greeneffects.de/seiten/pdf/Wesentliche_Anlegerinformationen.pdf). Die vollständigen Auswahlkriterien des Natur-Aktien-Index (NAI) sind im Fondsprospekt dokumentiert (www.greeneffects.de/seiten/pdf/Verkaufsprospekt.pdf). Weitere Informationen zum NAI finden sich auf www.nai-index.de. 1c Beschreiben oder listen Sie Ihre nachhaltigen Anlageprodukte auf und die spezifischen Ressourcen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihren NachhaltigkeitsAktivitäten zur Verfügung stehen. GreenEffects, der NAI-Werte Fonds, ist der einzige Fonds der Gesellschaft. Das Anlagevolumen beträgt zurzeit etwa 37 Millionen Euro. Der Fonds GreenEffects betreibt kein eigenes Nachhaltigkeitsresearch, sondern greift auf die Ergebnisse der Auswahl des NaturAktien-Index (NAI) zurück. Indem der Fonds GreenEffects ausschließlich in Aktien investiert, die im NAI enthalten sind, ist für die Anleger garantiert, dass die NAI-Auswahlkriterien erfüllt sind. 1d Wie sehen Inhalt, Häufigkeit und Wege der Informationsvermittlung aus, mit denen die Fondsgesellschaft Anleger über die berücksichtigten ESG-Kriterien informiert? Die Information erfolgt über Jahres- und Halbjahresberichte, die jährliche Hauptversammlung für die Anteilsinhaber, regelmäßige Factsheets, unregelmäßige Newsletter sowie Hinweise auf die Veränderungen des Anlagehorizonts, die sich aus Veränderungen im Natur-AktienIndex (NAI) ergeben. Weitere Informationen werden auf den Websites www.greeneffects.de und www.nai-index.de geboten. Der ausführliche Verkaufsprospekt, der vereinfachte Verkaufsprospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte sind bei der oben genannten Vertriebsstelle (SECURVITA Finanzdienstleistungen, Lübeckertordamm 1 -3, 20099 Hamburg) kostenlos erhältlich sowie auf der Website www.greeneffects.de abrufbar. Aktuelle Kurse werden in der Deutschen Börsenzeitung und im Internet veröffentlicht. Informationen zur Wertentwicklung des Fonds in der Vergangenheit finden sich in den Wesentlichen Anlegerinformationen sowie auf der Homepage. 2 Die Nachhaltigkeitsfonds 1e Bitte geben Sie den/die Name/n des/der Fonds an, für den/die dieser Kodex gilt, sowie die entsprechenden Hauptcharakteristika. Name des Fonds: GreenEffects, der NAI-Werte Fonds (ISIN IE0005895655). Er investiert nur in Aktien von Unternehmen, die vom unabhängigen NAI-Ausschuss überprüft und für den internationalen Natur-Aktien-Index (NAI) ausgewählt worden sind. Damit ist die Einhaltung der NAI-Kriterien garantiert. Der Anlageverwalter (Dolmen Securities Ltd, 75 St. Stephen's Green, Dublin 2, Irland) legt nicht in Werten an, die nicht in diesem Index enthalten sind. Der Fondsmanager bildet den NAI nicht nach, sondern nutzt ihn als Anlagespektrum für ethisch einwandfreie Aktien. Bei der Anlage bevorzugt der Anlageverwalter einen Ansatz, bei dem die Marktkapitalisierung oder der Streubesitz der Aktien berücksichtigt wird. 1f Was versucht /versuchen diese/r Fonds durch die Berücksichtigung von ESGKriterien zu erreichen? Die Auswahl des Unternehmensspektrums richtet sich nach besonders konsequenten ökologischen und sozialen Kriterien und setzt sich aus Aktien zusammen, die nach Ländern und Branchen gestreut sind, zu mindestens 75 Prozent von Unternehmen mit mehr als 100 Mio US-Dollar Jahresumsatz stammen, bis zu 25 Prozent auf Pionier-Unternehmen entfallen, die die Entwicklung ökologisch innovativer Produkte betreiben, und die durchweg im Interesse der Anleger als langfristig ertragreich eingeschätzt werden. 2. Vorgehensweise zur ESG-Evaluierung von Unternehmen 2a Welche grundlegenden Prinzipien zeichnen die ESG-Research-Methodik aus? Der Fonds GreenEffects orientiert sich an der Auswahl des Natur-Aktien-Index (NAI) und dessen Auswahlkriterien. Insofern sind die Research-, Rating- und Entscheidungsprozesse für den NAI maßgeblich. Der seit 1997 bestehende Natur-Aktien-Index (NAI) umfasst 30 internationale Unternehmen, die nach besonders konsequenten Maßstäben als erfolgreiche Öko-Vorreiter ausgewählt werden. Ein unabhängiger NAI-Ausschuss entscheidet auf der Grundlage der verbindlichen NAI-Kriterien, welche Unternehmen im NAI vertreten sind. Der NAI-Ausschuss bedient sich der Researchleistungen eines entsprechenden Dienstleisters (Südwind - Institut für Ökonomie und Ökumene e.V. ) und überprüft, ob die im NAI vertretenen Unternehmen die NAI-Kriterien erfüllen. Er entscheidet darüber, welche Unternehmen in den NAI aufgenommen oder aus dem NAI ausgeschlossen werden. Bei den Entscheidungen über die Zusammensetzung des NAI ist der Ausschuss unabhängig. Die NAI-Kriterien können nicht ohne Zustimmung des Ausschusses verändert werden. Die Mitglieder des NAI-Ausschusses sind zurzeit: Horst Hamm, Natur (Sprecher des Ausschusses) Thomas Orbach, Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH Christoph Bals, Germanwatch e.V. Caroline Kremer, Urgewald Rolf Buschmann, Katalyse - Institut für angewandte Umweltforschung e.V. 3 2b Welche internen und externen Ressourcen werden genutzt, um das ESG-Research durchzuführen? Der NAI-Ausschuss beauftragt einen Researchdienstleister mit der Informationsbeschaffung und dem Monitoring zu den ausgewählten Unternehmen. Damit kann sichergestellt werden, dass vor Aufnahme in den NAI jedes Unternehmen einem standardisierten Prüfungs- und Bewertungsverfahren unterzogen wird. Das Bewertungsverfahren wird jeweils dem Fortgang der Fachdiskussion, der Entwicklung international anerkannter Standards sowie dem Umfang der zugänglichen Information entsprechend weiterentwickelt. Für die Aktualisierung der unternehmensbezogenen Information ist ein Monitoringsystem etabliert. Hinweisen über nicht kriterienkonformes Verhalten der Unternehmen wird unverzüglich und sorgfältig nachgegangen. 2c Welche ESG-Analysekriterien werden angewendet? NAI-Unternehmen müssen mindestens zwei der folgenden vier Positivkriterien erfüllen und dürfen gegen keines der definierten Ausschlusskriterien verstoßen. 1. Das Unternehmen bietet Produkte oder Dienstleistungen an, die einen wesentlichen Beitrag zur ökologisch und sozial nachhaltigen Lösung zentraler Menschheitsprobleme leisten, wie z.B.: • energieeffiziente, ökologisch verträgliche Wärmeversorgungs-, Antriebs- und Transportsysteme, die sich aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse oder anderen regenerativen Energiequellen speisen, • Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte ohne den Einsatz von Mineraldünger, Pestiziden sowie gentechnologisch veränderter Tier- und Pflanzenarten, • Waldbewirtschaftung und Holznutzungen unter Erhalt der Arten- und Altersvielfalt in den Wäldern (FSC-Standard), • Errichtung wärmeeffizienter Bauwerke aus ökologisch verträglichen Baumaterialien, • Entwickeln und Betreiben ressourceneffizenter Wassertechnik, • Dienstleistungen, deren Kerngeschäft Bildung, Aus- und Weiterbildung umfasst, • Dienstleistungen zur Bildung, Ausbildung, Informationsaufbereitung und -vermittlung, Beratung, Forschung, Finanzierung oder sonstigen Förderung sozial-ökologisch orientierter Vorhaben oder Verhaltensweisen, • Produktion oder Erbringung von Dienstleistungen, die besonders auf Bedürfnisse von Frauen zugeschnitten und damit zur Verbesserung ihrer sozio-ökonomischen Stellung geeignet sind, • Produkte oder Dienstleistungen, die zur Armutsbekämpfung sowie der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung insbesondere von Entwicklungsländern beitragen, • Herstellung und Vertrieb anerkannter Naturheilmittel und -verfahren der Besonderen Therapierichtungen Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Pflanzen- und Naturheilkunde, • Erforschung, Entwicklung und Produktion von medizinischen Präparaten und Hilfsmitteln, die geeignet sind, die medizinische Versorgung breiter Bevölkerungsschichten besser und preiswerter zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere Präparate, die die Heilungschancen seltener oder für Entwicklungsländer spezifischer Krankheiten verbessern. 4 2. Das Unternehmen ist Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die Produktgestaltung. Es hat in besonderem Maß • die Lebensdauer von Produkten verlängert oder die Nutzungseffizienz verbessert, wie z.B. durch das Anbieten von Dienstleistungen anstelle des Verkaufs von Produkten, • die Produktsicherheit bei Konsum bzw. Anwendung verbessert, • die Rückbaubarkeit und Recyclingfähigkeit verbessert, • gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche Stoffe oder vorzugsweise ungefährliche ersetzt, • nicht regenerative Rohstoffe durch regenerative Rohstoffe ersetzt, • die ständige und nachhaltige Verbesserung seiner Umweltleistungen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus in der Unternehmenspolitik verankert und dieses Ziel nachweislich realisiert. 3. Das Unternehmen ist Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die technische Gestaltung des Produktions- und Absatzprozesses. • Produkte oder Dienstleistungen werden z.B. auf besonders öko-effiziente und schadstoffarme Weise hergestellt und vermarktet (Minimierung des Energie- und Rohstoffverbrauchs sowie der Erzeugung von Abfall und Emissionen). • Die Unternehmen tragen in besonderem Masse zur Senkung des Rohstoffverbrauchs durch Wiederverwendung und Recycling von Abfällen bei. • Das Unternehmen hat die Umweltverträglichkeit von Beschaffung, Produktion und Absatz über die gesetzlichen Anforderungen hinaus in der Unternehmenspolitik verankert und realisiert dieses Ziel nachweislich. • Das Unternehmen verfügt über umweltbezogene Leitlinien, deren Umsetzung überprüft und sanktioniert wird. Es hat die ständige und nachhaltige Verbesserung seiner Umweltleistungen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus in der Unternehmenspolitik verankert und realisiert dieses Ziel nachweislich. 4. Das Unternehmen ist Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die soziale Gestaltung des Produktions- und Absatzprozesses. • Das Unternehmen nimmt z.B. in besonderem Masse seine Verantwortung zur Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen wahr. • Das Unternehmen sorgt in besonderer Weise für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. • Das Unternehmen räumt den Mitarbeitenden in besonderer Weise Mitbestimmungsmöglichkeiten ein (z.B. betriebliches Vorschlagswesen). • Es bietet Betriebsangehörigen überdurchschnittliche Weiterbildungsmöglichkeiten (z.B. mehr als 50% der Beschäftigten nehmen jährlich an Weiterbildungsmaßnahmen teil). • Das Unternehmen zeichnet sich durch flache Lohnhierarchien aus. • Alle Mitarbeitenden erhalten über gesetzliche Anforderungen hinausgehende besondere Sozialleistungen. • Das Unternehmen zeichnet sich durch die Förderung von Frauen aus. • Das Unternehmen zeichnet sich durch die Förderung von ethnischen oder sozialen Minderheiten (z.B. Behinderten) aus. • Bei der Herstellung von Gütern. bei der Beschaffung von Vorprodukten und Rohstoffen sowie beim Absatz wird auf die Entwicklungsverträglichkeit geachtet. Das betrifft insbesondere die Zahlung ”fairer” Preise an Produzenten, sozialverträgliche Alternativen zu Kinderarbeit, die Zahlung angemessener Löhne, die Reinvestition der Gewinne vor Ort, die Besetzung des Managements mit Personen aus der jeweiligen Region sowie die Vermeidung der Substitution lokaler Produkte. • Das Unternehmen hat Sozial- und Entwicklungsverträglichkeit von Beschaffung, Produktion und Absatz über die gesetzlichen Anforderungen hinaus in der Unternehmenspolitik verankert und realisiert dieses Ziel nachweislich. 5 • • Das Unternehmen verfügt über unternehmensethische Leitlinien, deren Umsetzung überprüft und sanktioniert wird. Das Unternehmen spendet in nicht vernachlässigbarem Umfang für wohltätige Zwecke. Die Ausschlusskriterien Nicht aufgenommen werden oder im Index verbleiben dürfen Werte von Unternehmen, über • die bekannt wird oder bei sorgfältiger Erkundung bekannt sein kann, dass sie: • Atomenergie oder Atomtechnologie erzeugen und/oder vermarkten, • Rüstungsgüter im engeren Sinne (wie Schusswaffen, Panzer, Minen) herstellen und/oder vermarkten oder mehr als 5% ihres Umsatzes mit auf militärische Nutzungen spezialisiertem technischem Gerät erwirtschaften, • Frauen, soziale oder ethnische Minderheiten diskriminieren, • in ihren Betrieben gewerkschaftliche Tätigkeit unterbinden und/oder behindern • Teile ihrer Produktionsleistung durch Kinderarbeit oder Zwangsarbeit erwirtschaften oder entsprechend produzierte Güter von Zulieferern beziehen, • in einem Land tätig sind, in dem eine anerkannte Protestbewegung ausländische Unternehmen dazu auffordert, das Land zu meiden, • Versuche an Wirbeltieren vornehmen oder unterstützen, es sei denn, sie sind durch rechtliche Bestimmungen zwingend vorgeschrieben (Umweltschutz, Chemikalienprüfung, Medizin), • gentechnologisch veränderte Pflanzen, Tier- oder Bakterienarten freisetzen, entsprechende Agrarprodukte oder Hilfsstoffe für die Lebensmittelproduktion verarbeiten, herstellen oder mit ihnen handeln, • ausgesprochen umwelt- oder gesundheitsschädigende Produkte erzeugen oder Produktionsweisen verwenden oder deren Erzeugung besonders fördern wie z.B. Pestizide, fossile Kraft- und Brennstoffe, FCKW, • in ihrem Kerngeschäft (> 25% des Umsatzes) für ausgesprochen umwelt- und/oder gesundheitsschädliches Verhalten werben, • nicht bereit sind, wesentliche umwelt- und gesundheitsbezogene Kennzahlen der Öffentlichkeit transparent zu machen (Energieeinsatz, Wasserverbrauch, Abfallerzeugung, Emissionen, schadstoffbedingte Unfälle und Erkrankungen, jeweils pro Umsatz oder Produktmenge) • wiederholt oder andauernd gegen geltende rechtliche Bestimmungen verstoßen. Ebenfalls nicht aufgenommen werden dürfen Werte von Unternehmen, die an den vorgenannten Unternehmen eine Kapitalbeteiligung besitzen, oder auf deren Geschäftsführung vorgenannte Unternehmen strukturell einen maßgeblichen Einfluss ausüben (z.B. durch Kapitalbeteiligungen, Kapitalmehrheiten, Sperrminoritäten, Vorstandsbeteiligungen oder Aufsichtsratsmehrheiten). Dies gilt insbesondere bei Mutterunternehmen, die im Kerngeschäft Rüstungsgüter herstellen. 2d Wie sieht Ihre ESG-Analyse und Evaluierungs-Methodik aus (wie ist das Investmentuniversum aufgebaut, wie das Rating-System, …)? Siehe oben, 2a bis 2c. 2e Wie häufig wird die ESG-Evaluierung überarbeitet? Für die Aktualisierung der unternehmensbezogenen Information und der Evaluierung ist ein Monitoringsystem etabliert. Hinweisen über nicht kriterienkonformes Verhalten der Unternehmen wird unverzüglich und sorgfältig nachgegangen. Unabhängig davon wird jedes Unternehmen in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterzogen. 6 3. Der Fondsmanagement-Prozess 3a Wie werden ESG-Kriterien bei der Festlegung/Definition des Anlageuniversums berücksichtigt? Wie oben unter 1e dargelegt: Der Fonds GreenEffects investiert nur in Aktien von Unternehmen, die vom unabhängigen NAI-Ausschuss überprüft und für den internationalen Natur-Aktien-Index (NAI) ausgewählt worden sind. Damit ist die Einhaltung der NAI-Kriterien garantiert. Das Fondsmanagement ist an diese Festlegung gebunden, die auch im Fondsprospekt verankert ist. 3b Wie berücksichtigen Sie ESG-Kriterien beim Aufbau des Portfolios? Wie oben unter 1e dargelegt: Der Fonds legt nicht in Werten an, die nicht nach den verbindlichen NAI-Kriterien ausgewählt sind. Der Fondsmanager nutzt die NAI-Werte als Anlagespektrum, bildet den Index aber nicht nach. Bei der Anlage bevorzugt der Anlageverwalter einen Ansatz, bei dem die Marktkapitalisierung oder der Streubesitz der Aktien berücksichtigt wird. Ändert sich die Zusammensetzung des NAI, vollzieht der Fondsmanager diese Änderung im GreenEffects-Portfolio so zeitnah wie möglich nach. 3c Verfolgen die Fonds einen spezifischen ESG-Engagement-Ansatz? Der Fonds verfolgt kein ESG-Engagement im Sinne von Stimmrechtsausübung. 3d Verfügen die Fonds über spezielle Grundsätze zur Stimmrechtsausübung mit Berücksichtigung von ESG-Kriterien? Eine Stimmrechtsausübung wird nicht als Aufgabe des Fonds gesehen und findet nicht statt. 3e Beteiligen sich die Fonds an Wertpapierleihgeschäften? Nein. 3f Mach/en der/die Fonds Gebrauch von Derivaten? Der Fondsprospekt schließt dies als theoretische Möglichkeit nicht aus, sie wird jedoch in nicht angewandt. 3g Wurde ein Teil der/des Fonds in nicht notierte Unternehmen investiert, die starke soziale Ziele verfolgen? Nein, das Anlagespektrum von GreenEffects umfasst nur börsennotierte Werte. 4. Kontrollen und ESG-Berichterstattung 4a Welche internen und externen Verfahren werden angewandt, die sicherstellen, dass das Portfolio die in Abschnitt 3 dieses Kodex definierten ESG-Kriterien erfüllt? 7 Da GreenEffects nur in die 30 NAI-Werte investiert, ist anhand des Portfolios und der Indexliste jederzeit nachzuverfolgen, dass diese Vorgabe erfüllt wird. Der NAI seinerseits und seine Zusammensetzung in Übereinstimmung mit den NAI-Kriterien wird regelmäßig vom unabhängigen NAI-Ausschuss verfolgt. 4b Bitte listen Sie alle öffentlichen Medien und Dokumente zur Information der Investoren über den Nachhaltigkeitsansatz des Fonds auf und geben Sie die entsprechenden Internetadressen (Links) an. Wertpapierprospekt: http://www.greeneffects.de/seiten/pdf/Verkaufsprospekt.pdf Jahres- und Halbjahresbericht: http://www.greeneffects.de/seiten/pdf/Jahresbericht.pdf KIID: http://www.greeneffects.de/seiten/pdf/Wesentliche_Anlegerinformationen.pdf Fonds-Factsheet: http://www.greeneffects.de/seiten/pdf/daten_f.pdf Spezielle Internetseite(n) zu Nachhaltigen Geldanlagen auf Unternehmensebene / Fondsebene (falls zutreffend): http://www.securvita.de/oeko-investment.html Mitglieder des Auswahlausschusses: http://www.naiindex.de/seiten/ausschuss_mitglieder.html Link zur Internetseite der Nachhaltigkeits-Research-Anbieter: http://www.suedwindinstitut.de/index.php Links zu den für Anleger zugänglichen Research-Ergebnissen: http://www.naiindex.de/seiten/firmen_liste.html Die detaillierte Portfolio-Zusammensetzung (nicht älter als sechs Monate): http://www.naiindex.de/seiten/firmen_liste.html Veränderungen in der Zusammensetzung: http://www.naiindex.de/seiten/firmen_zusammensetzung.html _______________________________________________ EUROSIF UND DIE NATIONALEN SUSTAINABLE INVESTMENT FOREN (SIFS) VERPFLICHTEN SICH ZU FOLGENDEN PUNKTEN: • • • • Eurosif ist verantwortlich für die Verwaltung und Veröffentlichung des Transparenz Kodex. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz ist das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) e.V. der zentrale Ansprechpartner. Eurosif und das FNG veröffentlichen die Antworten zum Transparenz Kodex auf ihren Webseiten. Eurosif vergibt in Kooperation mit dem FNG ein „Transparenzlogo“ an diejenigen Fonds, die den Kodex befolgen und eine entsprechende Antwort eingereicht haben. Das Logo kann zu Werbezwecken genutzt werden, wobei die Anweisungen aus dem Logo-Spezifikations-Manual zu beachten sind und der Kodex auf dem neuesten Stand sein muss. Der Kodex ist jährlich zu aktualisieren. 8 • Eurosif verpflichtet sich, den Kodex regelmäßig zu überarbeiten. Dieser Prozess wird off en und inklusiv gestaltet. EUROSIF Eurosif – kurz für European Sustainable and Responsible Investment Forum – ist ein europaweiter Zusammenschluss, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Nachhaltigkeit durch die Finanzmärkte Europas zu fördern. Eurosif funktioniert als Partnerschaft der europäischen nationalen Sustainable Investment Forums (SIFs) mit Unterstützung und Beteiligung seiner Mitglieder. Die Mitglieder decken alle Bereiche entlang der Wertschöpfungskette der nachhaltigen Finanzbranche ab. Institutionelle Investoren sind genauso vertreten wie Asset Manager, Vermögensverwalter, Nachhaltigkeitsresearch-Agenturen, wissenschaftliche Institute und Nichtregierungsorganisationen. Über seine Mitglieder repräsentiert Eurosif ein Vermögen in Höhe von rund einer Billion Euro. Die Eurosif-Mitgliedschaft steht allen Organisationen in Europa off en, die sich Nachhaltigen Geldanlagen verschrieben haben. Eurosif ist als wichtige Stimme im Bereich nachhaltiger und verantwortlicher Investments anerkannt. Zu seinen Tätigkeitsbereichen zählen Public Policy, Research und der Aufbau von Platt formen, um Best Practices im Bereich Nachhaltiger Geldanlagen zu fördern. Weitere Informationen finden Sie unter www.eurosif.org. Derzeit gehören zu den nationalen Sustainable Investment Foren (SIFs): • • • • • • • • • • • Belsif*, Belgien Dansif, Dänemark Finsif, Finnland Forum Nachhaltige Geldanlagen* (FNG) e.V., Deutschland, Österreich und die Schweiz Forum per la Finanza Sostenibile*(FFS), Italien Forum pour l’Investissement Responsable* (FIR), Frankreich Norsif, Norwegen Spainsif*, Spanien Swesif*, Schweden UK Sustainable Investment and Finance Association* (UKSIF), Großbritannien Vereniging van Beleggers voor Duurzame Ontwikkeling* (VBDO), Niederlande *Mitglied von Eurosif Sie können, Eurosif unter +32 (0)2 274 14 35 oder per E-Mail unter [email protected] zu erreichen. Eurosif A.I.S.B.L. 331, rue du Progrès 1030 Brussels FNG 9 Das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG), der Fachverband für Nachhaltige Geldanlagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, repräsentiert mehr als 170 Mitglieder, die sich für mehr Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft einsetzen. Dazu zählen Banken, Kapitalanlagegesellschaft en, Rating-Agenturen, Finanzberater und wissenschaftliche Einrichtungen. Das FNG fördert den Dialog und Informationsaustausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik und setzt sich seit 2001 für verbesserte rechtliche und politische Rahmenbedingungen für nachhaltige Investments ein. Das FNG verleiht das Transparenzlogo für nachhaltige Publikumsfonds, gibt die FNG-Nachhaltigkeitsprofi le und die FNG-Matrix heraus und ist Gründungsmitglied des europäischen Dachverbandes Eurosif. Das Forum Nachhaltige Geldanlagen erreichen Sie unter +49 (0)30 264 70.544 oder unter [email protected] Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. Rauchstr. 11 D-10787 Berlin Weitere Informationen zu Eurosif und zum Europäischen Transparenz Kodex für Nachhaltigkeitsfonds finden Sie auf unter www.eurosif.org und unter www.forum-ng.org. Haftungsausschluss – Eurosif übernimmt keine Verantwortung oder gesetzliche Haftung für Fehler, unvollständige oder irreführende Informationen, die von den Unterzeichnern in ihrer Stellungnahme zum europäischen Transparenz Kodex für nachhaltige Publikumsfonds bereitgestellt werden. Eurosif bietet weder Finanzberatung an, noch unterstützt es spezielle Geldanlagen, Organisationen oder Individuen. Bitte beachten Sie auch den Disclaimer unter www.forum-ng.org/de/impressum.html. 10