massnahmen der gemeinschaft, die sich auf den tourismus auswirken

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massnahmen der gemeinschaft, die sich auf den tourismus auswirken
MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT, DIE
SICH AUF DEN TOURISMUS AUSWIRKEN
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN
1
INHALT
EINFÜHRUNG
1.
LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES TOURISMUS IN EUROPA IN DEN JAHREN
1995 UND 1996
2.
MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT, DIE SICH AUF DEN TOURISMUS
AUSWIRKEN. HINTERGRUND.
I
DIREKTE MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT, DIE SICH AUF DEN
TOURISMUS AUSWIRKEN
1.
SAMMLUNG UND VERBESSERUNG VON KENNTNISSEN:
PROGRAMME UND AKTIONEN ZUR FÖRDERUNG DES
TOURISMUS
1.1
STATISTIKEN
1.2
STUDIEN
1.3
KONFERENZEN UND FACHMESSEN
1.4
BROSCHÜREN
2.
GRENZÜBERSCHREITENDE AKTIONEN
3.
DER TOURIST ALS VERBRAUCHER
4
KULTURTOURISMUS
5.
TOURISMUS UND UMWELT
6.
LÄNDLICHER TOURISMUS
7.
SOZIALTOURISMUS
8.
JUGENDTOURISMUS
9.
AUS- UND WEITERBILDUNG
10.
WERBUNG IN DRITTLÄNDERN
ZUSAMMENARBEIT UND KONSULTATION UM DIE KONSISTENZ
DER MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT ZUR GEWÄHRLEISTEN
2
1.
VERWALTUNGSAUSSCHUSS FÜR DEN TOURISMUS
2.
BERATENDER AUSSCHUSS FÜR DEN FREMDENVERKEHR
3.
TREFFEN MIT VERTRETERN DER TOURISMUSWIRTSCHAFT
4.
ZUSAMMENARBEIT MIT DER RATSPRÄSIDENTSCHAFT
5.
KONSULTATION INNERHALB DER KOMMISSION UND MIT
ANDEREN INSTITUTIONEN DER GEMEINSCHAFT
6.
EXPERTENGRUPPEN
GRÜNBUCH DER KOMMISSION: "Die Rolle der Union im Bereich des
Tourismus"
1.
DAS GRÜNBUCH
2.
DIE ZUKÜNFTIGE ROLLE DER UNION IM TOURISMUS
3.
DAS EUROPÄISCHE TOURISMUSFORUM.
BRÜSSEL, 8.12.1995
VORSCHLAG
DER
KOMMISSION
FÜR
EIN
ERSTES
MEHRJAHRESPROGRAMM ZUR FÖRDERUNG DES TOURISMUS IN
EUROPA („PHILOXENIA”)
II.
ANDERE MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT, DIE SICH AUF DEN
TOURISMUS AUSWIRKEN
1.
DER TOURIST
1.1
BEWEGUNGSFREIHEIT FÜR TOURISTEN
1.2
VERBRAUCHERSCHUTZ FÜR TOURISTEN
1.3
ANDERE AKTIONEN ZUR ERLEICHTERUNG DES
ZUGANGS ZUM TOURISMUS
1.3.1 Initiativen zur Unterstützung von Behinderten
1.3.2 Aktionen zugunsten von Senioren
2.
DIE TOURISMUSWIRTSCHAFT
2.1
DER BINNENMARKT: EIN DYNAMISCHES GERÜST FÜR
EINE WETTBEWERBSFÄHIGE TOURISMUSWIRTSCHAFT
2.1.1 Förderung des Tourismus im Rahmen der Vollendung
des Binnenmarkts
3
2.1.2 Stärkung der Position von Tourismusunternehmen durch
eine angepaßte Unternehmens- und Wettbewerbspolitik
2.1.3 Verbesserung der touristischen Produktions- und
Verteilungsprozesse durch Sozial-, Ausbildungs- und
Forschungspolitik
2.2
FLANKIERENDE MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG EINER
AUSGEWOGENEN ENTWICKLUNG DES TOURISMUS
2.2.1 Interne Dimension
2.2.2 Externe Perspektive
3.
TOURISTISCHE RESSOURCEN
3.1
ZEITGENÖSSISCHE KULTUR UND KULTURERBE
3.1.1 Zeitgenössische kulturelle Aktionen
3.1.2 Erhaltung des architektonischen Erbes
3.2
NATÜRLICHE UND ANTHROPOGENE UMWELT
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
Für eine nachhaltige Entwicklung
Urbane Umwelt
Umweltgesetzgebung
Finanzielle Unterstützung für Umweltprojekte
Energiepolitiken mit Auswirkungen auf den Tourismus
ANHÄNGE
Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3
Anhang 4
Anhang 5
Anhang 6
Anhang 7
Anhang 8
Anhang 9
Anhang 10
Marktanteile der weltweiten Ankünfte und Einnahmen nach
Region (1980-1996)
Zuwachsraten bei touristischen Ankünften nach Regionen
(1990-2010)
Beschluß 92/421/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über einen
Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus.
Haushalt 1995
Mehrwertsteuersätze im Tourismus
Umwelt- und Klimaprogramm. Beispiele für Forschungsprojekte
mit direktem Bezug zum Tourismus
Informationstechnologien, Forschungs- und
Entwicklungsprogramme - ESPRIT; Projekte, die seit 1995-1196
für Tourismus relevant sind.
Programm der Telematik-Anwendungen
Unter PHARE finanzierte Programme zur Entwicklung des
Tourismus
Beihilfen für tourismusorientierte Aktionen in AKP-Ländern und
ÜLG in den Jahren 1995 und 1996
Finanzmittel für Aktionen für die Entwicklung eines
nachhaltigen Tourismus (1995 und 1996). Informationsaktivitäten.
Für den Tourismus relevante Projekte im Energiesektor. 1995-1996
4
Die vorliegende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen gibt einen Überblick über
die 1995 begonnenen Maßnahmen der Gemeinschaft, die sich auf den Tourismus
auswirken. Da viele der seit 1995 laufenden Aktivitäten im Jahr 1996 noch nicht
abgeschlossen waren, sind die Aktivitäten aus dem Jahr 1996 an den relevanten Stellen
ebenfalls aufgeführt. Dieses Dokument ergänzt den Dritten Bericht über die Aktionen der
Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus1, der gemäß dem Beschluß Nr. 92/421/EWG
des Rates vom 13. Juli 1992 erstellt wurde.
1994 hat die Kommission dem Rat, dem Europäischen Parlament sowie dem Wirtschaftsund Sozialausschuß ihren ersten Jahresbericht über die “Aktionen der Gemeinschaft zur
Förderung des Tourismus2” vorgelegt, in dem die 1993 durchgeführten Aktionen
beschrieben und eine Übersicht über Gesetzeslage und Haushaltssituation vor 1993
gegeben werden. Der zweite Jahresbericht3 deckt das Haushaltsjahr 1994 ab und enthält
nähere Einzelheiten zu den direkten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem oben
erwähnten Beschluß des Rates durchgeführt wurden.
Das vorliegende Dokument gliedert sich in folgende Teile:
-
Im ersten Teil werden die Maßnahmen der Gemeinschaft vorgestellt, die gemäß
dem Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus durchgeführt
wurden (1993-1995);
-
Im zweiten Teil werden die sich auf den Tourismus auswirkenden Maßnahmen der
Gemeinschaft
beschrieben,
die
im
Rahmen
von
anderen
Gemeinschaftsprogrammen und -politiken durchgeführt werden.
1
KOM (97) 332 endg. vom 2.7.1997
KOM (94) 74 endg., vom 6.4.1994
KOM (96) 29 endg., vom 5.2.96
2
3
5
EINFÜHRUNG
1.
LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES TOURISMUS IN EUROPA IN DEN JAHREN
1995 UND 1996
In den Jahren 1995 und 1996 setzte sich das seit 1994 weltweit anhaltende Wachstum in
der Tourismusbranche fort. Die Zahl der touristischen Ankünfte betrug 1995 weltweit 567
Millionen und war damit um 3,8% höher als 1994, die Einnahmen aus dem Tourismus
stiegen im Zeitraum von 1994 bis 19954 um 7,2%.
Wenn auch die höchsten Zuwachsraten im Nahen Osten erzielt wurden, konnte Europa
seinen Spitzenposition im Tourismus verteidigen. Die führende Rolle Europas zeigt sich in
der Tatsache, daß zahlreiche Mitgliedstaaten der EU seit vielen Jahren zu den weltweit
beliebtesten Ferienzielen zählen und bis heute nicht an Popularität eingebüßt haben. Zwölf
der 40 führenden Tourismusländer weltweit sind EU-Mitgliedstaaten, und 1996 entfielen
auf Europa rund 40% der Gästeankünfte, 38% der Einnahmen und 42% der Ausgaben im
Welttourismus.
Von diesem Wachstum profitierten der Inländer- und der Nichtinländertourismus, da
weniger entwickelte und abgelegene Regionen durch ihn eine echte Chance für den
wirtschaftlichen Fortschritt erhielten. Im Nichtinländertourismus sowie insbesondere im
internationalen Tourismus konnte ein Zuwachs an Übernachtungen von Personen aus
Nicht-EU-Ländern um 4,3% verzeichnet werden.5
Diese Zahlen belegen, daß 89% der EU-Bürger bevorzugt ihr eigenes Land oder andere
EU-Länder bereisen.6 Dies könnte auch die Beobachtung erklären, daß Tagesausflüge und
Kurzurlaube im Wohnsitzstaat oder in Nachbarländern ein immer größer werdendes
Marktsegment ausmachen.
Darüber hinaus ist die EU, bezogen auf die Ankünfte/Ausreisen, Einnahmen und den
internationalen Handelsverkehr das bedeutendste Quell- und Zielgebiet der internationalen
Touristenströme. Die Europäische Union weist im Tourismus insgesamt eine günstige
Außenhandelsbilanz auf, wenngleich von anderen Gebieten ein hoher Konkurrenzdruck
ausgeht und der Marktanteil Europas in den vergangenen Jahren konstant gesunken ist (im
Zeitraum von 1990 bis 1996 sanken die Einnahmen um 7% und die Zahl der Ankünfte um
4%).
4
5
6
WTO International Tourism Overview - Highlights 1995. Madrid 1996
Europäische Kommission, „Tourism in Europe”. Key Figures 1995-1996
Europäische Kommission, Tourism in the European Union. Key Figures 1994 - 1995.
Luxemburg, 1996
6
2.
MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT, DIE SICH AUF DEN TOURISMUS
AUSWIRKEN. HINTERGRUND.
Die Kommission hat die Rolle des Tourismus in der europäischen Wirtschaft erkannt und
ihre Aktivitäten im Bereich des Tourismus (mit Unterstützung des Europäischen
Parlaments sowie des Wirtschafts- und Sozialausschusses) seit Beginn der 80er Jahre
kontinuierlich verstärkt7.
In den 90er Jahren wurde mit der Verabschiedung des ersten Aktionsplans zur Förderung
des Tourismus8 mit dreijähriger Laufzeit (1993-1995) ein wichtiger Meilenstein gesetzt.
Er enthielt erste Lösungsansätze für kurz- und mittelfristige Probleme des Tourismus in
Europa und gab den Rahmen für alle direkten Maßnahmen der Gemeinschaft zur
Förderung des Tourismus vor. Der horizontale Ansatz für den Tourismus und die
Durchführung der im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen wurde 1995 fortgeführt und
verstärkt und auch in den Folgejahren kaum verändert.
Mit Blick auf die Regierungskonferenz zur Überarbeitung des Vertrags hat die
Kommission 1995 ein Grünbuch über die Rolle der Union im Bereich des Tourismus9
verabschiedet. Dieses Grünbuch sollte eine Debatte über die Rolle der Union bei der
Förderung des Tourismus erleichtern und anregen und den Weg für eine umfassende
Beratung über dieses Thema bereiten. Die Ergebnisse dieser Beratung wurden am 8.
Dezember 1995 im Rahmen des Europäischen Tourismusforums präsentiert.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Beratung über das Grünbuch und der von einem
unabhängigen Bewerter10 durchgeführten Evaluierung des Aktionsplans hat die
Kommission ihren Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Erstes
Mehrjahresprogramm zur Förderung des europäischen Tourismus „Philoxenia” am 30.
April 1996 verabschiedet. Dieses Programm will die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit
im europäischen Tourismus steigern und dadurch einen Beitrag zum Wachstum und zur
Beschäftigung in Europa leisten.
Die Arbeiten der Kommission im Bereich des Tourismus wurden von anderen
europäischen Institutionen, darunter das Europäische Parlament, der Wirtschafts- und
Sozialausschuß und der Ausschuß der Regionen unterstützt, die sich an den
Beratungsgesprächen über das Grünbuch beteiligen und ihre Stellungnahmen zum
„Philoxenia”-Programm abgaben. Die Annahme dieses vorgeschlagenen Programmes
durch den Rat ist noch nicht erfolgt.
7
8
9
10
Beschluß des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Einführung eines Verfahrens zur Konsultation
und Zusammenarbeit im Bereich des Fremdenverkehrs (86/664/EWG), ABl. Nr. L 384 vom
31.12.1986, S. 52. Beschluß des Rates vom 21. Dezember 1988 über ein Aktionsprogramm für
ein Europäisches Jahr des Fremdenverkehrs (89/46/EWG), ABl. Nr. L 17 vom 21.1.1989, S. 53.
Beschluß des Rates vom 13. Juli 1992 über einen Aktionsplan der Gemeinschaft
zur Förderung des Tourismus (92/421/EWG), ABl. Nr. L 231 vom 13.8.1992, S. 26
KOM (95) 97 endg. vom 04.04.1995
KOM (96)166 endg. vom 30.04.1996
7
I
DIREKTE MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT, DIE SICH
AUF DEN TOURISMUS AUSWIRKEN
1995 war das letzte Jahr, in dem Maßnahmen des Aktionsplans der Gemeinschaft zur
Förderung des Tourismus (1993-1995) durchgeführt wurden. Der Verwaltungsausschuß
stimmte den Schwerpunkten und Maßnahmen zu und genehmigte das dritte
Jahresarbeitsprogramm, das anschließend von der Kommission umgesetzt wurde.
Zur Durchführung der geplanten Maßnahmen wurde ein Jahreshaushalt in Höhe von 9
Mio. ECU bereitgestellt. Eine Reihe von EFTA-Mitgliedstaaten, die zwar dem EWRAbkommen beigetreten, jedoch nicht Mitgliedstaaten der Union geworden sind, beteiligten
sich mit 141 300 ECU am Haushalt für den Tourismus und konnten dadurch an den im
Rahmen des Arbeitsprogramms entwickelten Aktivitäten mitwirken. Hinzu kamen weitere
1,5 Mio. ECU, die aus dem Haushalt für 1994 übertragen wurden. Aus dem
Gesamthaushalt wurden 5,2 Mio. ECU für die Informationssammlung und -verbesserung
bereitgestellt, die somit zum größten Ausgabenposten geworden ist. Weitere Aktionen,
für die erhebliche Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt wurden, befassen sich mit den
Themen Tourismus und Umwelt, Kulturtourismus sowie grenzüberschreitende Aktionen.
(Die Zuweisungen aus dem Haushalt sind im Anhang detailliert aufgeschlüsselt).
Im Anhang zu dem Beschluß des Rates sind die einzelnen Aktionsbereiche im Rahmen der
Maßnahmen zur Förderung des Tourismus in Europa aufgeführt. Dies sind die Bereiche
grenzüberschreitende Vorhaben, der Tourist als Verbraucher, Kulturtourismus, Tourismus
und Umwelt, ländlicher Tourismus, Sozialtourismus, Jugendtourismus, Aus- und
Weiterbildung sowie Werbung in Drittländern.
Bei den direkten Maßnahmen ging es hauptsächlich um die Verbesserung der Kenntnisse
über den Tourismus durch Entwicklung der gemeinschaftlichen Tourismusstatistik und
durch Verbreitung vorbildlicher Praktiken. Die Verbreitung von vorbildlichen Praktiken
sollte durch innovative, übertragbare Pilotvorhaben und -Studien realisiert werden.
Die 1995 geförderten Pilotvorhaben waren vornehmlich auf drei Bereiche ausgerichtet:
grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa, dem Maghreb, Zypern
und Malta; Lenkung der Besucher- und Verkehrsströme (bezogen auf Kulturtourismus,
Umwelt und Verkehr) und ein Netzwerk im Bereich Umwelt. Als Laufzeit für diese
Pilotvorhaben sind 18 Monate geplant, d.h. 6 Monate mehr als bei den bisherigen
Pilotvorhaben, und für den Aufbau des Netzwerkes im Bereich Umwelt ist eine Laufzeit
bis zum Jahr 1998 angesetzt.
Im Mittelpunkt der 1995 und 1996 durchgeführten Studien standen Verbraucherthemen,
kleine und mittlere Unternehmen sowie der Geschäfts- und Konferenztourismus. Die
Ergebnisse wurden in mehreren Veröffentlichungen sowie Konferenzen und Fachmessen
weitergegeben, soweit diese für die Schwerpunkte des Arbeitsprogramms relevant waren.
8
1.
SAMMLUNG UND VERBESSERUNG VON KENNTNISSEN
Für die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft spielen viele Faktoren eine Rolle,
darunter auch genaue Informationen. Zahlreiche Aktivitäten der Gemeinschaft
konzentrieren sich daher auf die Bereitstellung von Informationen, insbesondere im Wege
zuverlässiger Statistiken und Studien.
Die verfügbaren Informationen wurden in einschlägigen Veröffentlichungen zu den
durchgeführten Forschungsarbeiten, ob nun als Studien oder als Ergebnis von
Pilotvorhaben, verbreitet. Die Teilnahme an bzw. die Veranstaltung von Konferenzen und
die Teilnahme an Fachmessen wurden ebenfalls in verstärktem Umfang fortgesetzt.
1.1
STATISTIKEN
Im Rahmen des Beschlusses des Rates 92/421/EWG durchgeführte Aktionen
Die Kommission setzte im Rahmen dieses Beschlusses die Entwicklung der
gemeinschaftlichen Tourismusstatistik fort, um die Kenntnisse im Bereich des Tourismus
zu verbessern.
Die Ergebnisse des Arbeitsprogramms für 1995 beziehen sich auf folgende Bereiche:
-
Fertigstellung und Verabschiedung einer Richtlinie über die Erhebung statistischer
Daten im Bereich des Tourismus11 nach einem Vorschlag der Kommission12 durch
den Rat
-
Angepaßte Unterstützung bei der Datenerhebung und Verbesserung der Nutzung
und Verbreitung der Informationen.
Die Bemühungen der Mitgliedstaaten und der Kommission, von einem freiwilligen
Datenerhebungssystem auf ein harmonisiertes, gemeinschaftliches System umzustellen,
führten im November 1995 zur Verabschiedung einer Richtlinie über die Erhebung
statistischer Daten im Bereich des Tourismus durch den Rat.
Die Richtlinie des Rates, in der die von der Kommission vorgeschlagenen Variablen
bestätigt wurden, enthält Daten über Touristenunterkünfte und über die Belegung solcher
Unterkünfte sowie über Freizeit- oder Geschäftsreisen von EU-Staatsbürgern. Diese
beiden Informationsbereiche erlauben in ihrer Kombination eine Weiterverfolgung des
Tourismus auf gemeinschaftlicher, einzelstaatlicher und regionaler Ebene und dürften den
Grundbedarf der Endnutzer an solchen Daten decken.
Für die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer nationalen Systeme zur baldigen Harmonisierung der Statistiken - wurden insgesamt 4,5 Mio. ECU
bereitgestellt. Auf ihren von der Kommission im Februar und November 1995
einberufenen Sitzungen befaßte sich die EU-EFTA-Arbeitsgruppe für statistische Daten
im Bereich des Tourismus mit diesen Angelegenheiten.
11
12
KOM (94) 582 endg. vom 04.01.1995
Richtlinie 95/57/EG des Rates vom 23. November 1995, ABl. Nr. L 291 vom 06.12.1995
9
Ein Hauptanliegen der Kommission war die Sammlung und Verbreitung von Daten mittels
moderner Technologien. Daher wurden Prototypen mit "Hypertext" auf CD-ROM erstellt,
die es dem Benutzer erlauben, dokumentarische Informationen (Definitionen, Glossare,
offizielle und inoffizielle Quellenverzeichnisse) und statistische Daten gleichzeitig zu
verwenden.
In der Öffentlichkeit stehen inzwischen wesentlich mehr Informationen über den
Tourismus zur Verfügung. Dies ist vor allem auf das Erscheinen einschlägiger
Veröffentlichungen über Tourismusstatistiken in Europa zurückzuführen, darunter z.B.
„Tourism in Europe“ (Tourismus in Europa) (Analyse der Entwicklung des Tourismus in
den EWR-Mitgliedstaaten); „Tourism - Annual Statistics“ (Tourismus - Jahresstatistiken)
(mit detaillierten Jahresstatistiken, die nach Staaten und Regionen aufgeschlüsselt sind)
und „Tourism - Monthly Statistics“ (Tourismus - Monatsstatistiken) (aktuelle Statistiken
über Handel, Dienstleistungen und Verkehr, einschließlich monatlicher Indikatoren für
touristische Unterkünfte). Diese Veröffentlichungen erschienen auch im Jahr 1996. Die
Ergebnisse des 1994 in Wien (Österreich) veranstalteten Forums über Tourismusstatistik
wurden 1995 verbreitet.
Die methodische Arbeit an Definitionen, Klassifizierungen und Methoden wurde
fortgesetzt und führte zu einem endgültigen Text für den Entwurf einer Empfehlung zur
Methodik; Methodik für den Tourismus, speziell im Hinblick auf Daten über Kongresse
und Konferenzen, Methodikvorschlag zum Thema “Tourismus” und zur Überarbeitung
der Methodik für den Sektor „HORECA-Reiseveranstalter“.
Auf dem von der OECD und der italienischen Regierung im Juni 1995 veranstalteten
internationalen Expertenseminar in Venedig wurden verschiedene Themen erörtert,
darunter Erhebungstechniken, Auswirkungen des Tourismus und andere methodische
Probleme im Zusammenhang mit der Verbesserung des europäischen statistischen
Systems.
Die Verabschiedung der Richtlinie des Rates über die Erhebung statistischer Daten im
Bereich des Tourismus13 gab den Arbeiten zur Verbesserung der Statistiken über den
Tourismus, die Daten von hoher Qualität auf Gemeinschaftsebene hervorbringen sollen,
neue Impulse.
1996 wurden die wichtigsten Ergebnisse in den folgenden Bereichen erzielt:
-
Organisation und Durchführung neuer Erhebungen mit dem Ziel,
Tourismusstatistiken in einem kohärenten Rahmen unter Berücksichtigung der
touristischen Angebots- und Nachfragesituation zu erstellen und zu präsentieren.
-
Vorbereitung der erforderlichen Infrastruktur für die Erhebung, Übermittlung und
Verbreitung von Statistiken
-
Verfolgung und Vorbereitung geeigneter Programme, die mit bestimmten
Politiken der Kommission verknüpft sind (Zusammenarbeit mit Ländern im
Mittelmeerraum und in Zentral- und Osteuropa)
13
ABl. Nr. L291 vom 6.12.1995
10
Im Rahmen der Erhebung statistischer Daten haben die Mitgliedstaaten mit finanzieller
und technischer Unterstützung (Definitionen, Erhebungsarten, Aufbereitung der
Ergebnisse) der Kommission Erhebungen in bezug auf das touristische Angebot sowie die
touristische Nachfrage durchgeführt. Im Einklang mit den Zielvorgaben der Richtlinie
sollte dadurch eine Annäherung der Statistiken erreicht werden. Die Basismethodik wurde
verbessert und in elf Sprachen veröffentlicht, eine neue Methodik für die Erfassung der
Gästeankünfte in einer Region wurde entwickelt und die Arbeiten zur Verbesserung der
Verzeichnisse und Nutzung der administrativen Quellen haben begonnen. Angesichts der
Notwendigkeit, Unternehmen im Hinblick auf die durch die Statistiken verursachten
Kosten zu entlasten, hat die Kommission mit einer Studie über die Entwicklung von
Software für die Aufbereitung und Übermittlung von Statistiken zwischen Hotels und den
einzelstaatlichen Regierungen begonnen. Die Aktion wird im Rahmen des Programms
IDA-CERT mit 300 000 ECU gefördert.
Im Rahmen der Entwicklung der Infrastruktur hat die Kommission die bestehenden
Regeln, Definitionen und Methoden bestärkt, ein elektronisches System zur
Datenerhebung und -verbreitung eingerichtet (elektronischer Fragebogen, der über das
Netz verteilt wird) und die für die Verwaltung neuer Datenbanken benötigte Software
entwickelt. 1996 sind mehrere Veröffentlichungen nach der bisherigen
Verbreitungsmethodik erschienen: Jahrbuch für den Tourismus, Basisindikatoren,
monatliche Statistiken.
Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit wurden 1996 die folgenden Aktionen
eingeleitet:
• Die Kommission hat ein Mehrjahresprogramm (1997-1999) für die Zusammenarbeit
mit Mittelmeerländern im Bereich der Statistiken über den Tourismus vorbereitet, um
eine größere Annäherung zwischen diesen Systemen und den Bestimmungen der
Gemeinschaft zu erzielen. Dieses Programm wurde während der Konferenz der
Generaldirektoren der Statistischen Ämter der EU und der Mittelmeerländer im Juni
1996 diskutiert und von dem für die Verfolgung des Barcelona-Prozesses zuständigen
Ausschuß angenommen. Die vorhandenen Daten wurden vorläufig in einer
Veröffentlichung zusammengestellt, die die Bedeutung des Tourismus für diese Länder
belegt. Außerdem wurde eine erste Analyse der statistischen Systeme und der
Anforderungen der Hauptnutzer durchgeführt.
• Ein ähnliches Programm wurde für die Länder Mittel- und Osteuropas im Rahmen der
Aktionen unter dem PHARE- Programm vorbereitet. Das Programm wurde auf einem
außerordentlichen Treffen mit den mittel- und osteuropäischen Länder diskutiert und
wird dem für die Weiterverfolgung der statistikbezogenen Aktionen unter dem
PHARE-Programm zuständigen Ausschuß vorgelegt.
• Auf dem von der Kommission, der OECD und dem Statististischen Amt von Portugal
veranstalteten dritten internationalen Seminar in Sintra im Juni 1996 wurde
insbesondere der Einsatz von neuen informationswissenschaftlichen Werkzeugen für
die Erstellung von Statistiken, Erhebungsmethodik, Methoden für die Quantifizierung
der Auswirkungen des Tourismus auf makroökonomischer Ebene und auf die Umwelt
unterstrichen. Darüber hinaus wurde in diesem Rahmen auch die Veröffentlichung der
11
Protokolle früherer Treffen präsentiert. Eine Veröffentlichung der Beiträge ist für 1997
geplant.
Ergänzende Aktionen, die für den Tourismus von Interesse sind und im Rahmen der
Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken für Unternehmen durchgeführt werden
Aufgrund des horizontalen Charakters des Tourismus hat die Kommission verschiedene
koordinierende Aktivitäten im Bereich der Statistiken durchgeführt, die auf eine möglichst
umfassende Nutzung von Statistiken abzielen, die im Rahmen von anderen, auf den
Tourismus bezogenen Programmen und Aktionen erstellt wurden, z.B. Statistiken über
Unternehmen, Verkehr, Migration, Umwelt, volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und
Zahlungsbilanzen.
Im Rahmen der Unternehmensstatistiken wurde im Projekt STADIUM ein elektronisches
Netz für die Informationsübermittlung zwischen Statistischen Ämtern und
Fremdenverkehrsämtern entwickelt. Ziel dieses Projekts ist es, auf die Forderung der
Mitgliedstaaten nach einer schnellen Bereitstellung der Informationen zu reagieren, die im
Rahmen der Richtlinie über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus
gesammelt wurden (Dokument 6893/95 des Rates vom 8.5.1995). SERT HORECA, ein
Entwurf für eine Studie über elektronische Verbindungen zwischen HORECAUnternehmen und den nationalen Behörden, wurde mit 50 000 ECU finanziert. Außerdem
wurden die Ergebnisse der 1994 und 1995 durchgeführten und mit 445 000 ECU von der
Kommission kofinanziert Piloterhebungen über Hotels und Reiseveranstalter auf
gemeinschaftlicher Ebene analysiert.
Aufgrund der Verabschiedung einer Verordnung über Unternehmensstatistiken durch den
Rat können künftig die wirtschaftlichen Indikatoren der wichtigsten Sektoren, z.B. Hotels,
Restaurants und Reisebüros, verfolgt werden. Damit werden die Informationen über
Besucherzahlen, Infrastruktur und Touristenströme vervollständigt, die im Rahmen der
zuvor genannten Richtlinie ermittelt werden.
Im Rahmen der Zahlungsbilanzstatistiken hat eine spezielle Arbeitsgruppe einen Bericht
erstellt, der sich mit der Organisation und Verbesserung von Zahlungsbilanzstatistiken im
Tourismus befaßt.
Weitere mit dem Tourismus verbundene Aktionen beziehen sich auf den Passagierverkehr
(See, Luft) sowie auf die Umwelt. Diese Informationen werden in das Informationssystem
über Tourismus aufgenommen.
1.2
STUDIEN
Ein wichtiges Ziel des Aktionsplans ist die Verbesserung des Kenntnisstands über die
Tourismuswirtschaft mittels eingehender Untersuchungen, die bessere Kenntnisse über
den Tourismus als Wirtschaftszweig vermitteln sollen und die Weiterentwicklung von
Strategien in Einklang mit der Nachfrageentwicklung.
1995 wurden Untersuchungen über den “Geschäfts- und Konferenztourismus” im
Europäischen Wirtschaftsraum sowie über “Yield Management” in kleinen und
12
mittelständischen Unternehmen der Tourismuswirtschaft durchgeführt, die 1994 in
Auftrag gegeben worden waren 14.
"Business and Conference Tourism in the European Economic Area"
(Geschäfts- und Konferenztourismus im Europäischen Wirtschaftsraum)
Ziel dieser Studie ist es, einen Gesamtüberblick über diesen spezifischen Zweig des Tourismus auf
europäischer Ebene zu erhalten. Die quantitative und qualitative Bewertung jedes Aspekts des
Geschäftstourismus in jedem EWR-Land zeigt, daß der europäische Geschäfts- und
Konferenztourismus folgende Stärken aufweist:
• die große Vielfalt Europas im Hinblick auf Reiseziele und Kulturen;
• die Reife des Marktes;
• die Sachkenntnis und Professionalität aller Beteiligten sowie die Qualität der angebotenen
Produkte;
• die Präsenz einer großen Zahl internationaler Organisationen und Unternehmen, die ein Garant
für regelmäßige Aktivitäten im Bereich des Geschäftstourismus sind.
Ausgehend von dieser Marktanalyse nennt der Bericht die wichtigsten strukturellen und
organisatorischen Probleme des Sektors: Informationsdefizite, Schwächen in bestimmten
Produktbereichen sowie in den Bereichen Schulung und Ausbildung, Marketing und strategische
Planung. Um sicherzustellen, daß der Geschäftstourismus in Europa seine weltweit führende Stellung
verteidigt, gibt die Studie eine Reihe von Empfehlungen für Strategien und Maßnahmen, die alle
beteiligten Parteien als Diskussionsgrundlage verwenden können.
"Yield management in small and medium-sized enterprises in the tourism industry"
(Yield management in kleinen und mittelständischen Unternehmen der Tourismuswirtschaft)
Unter dem Begriff Yield Management ist eine Methode zur Gewinnmaximierung zu verstehen, die
durch sorgfältige Überwachung und Kontrolle der Preiskalkulation, verfügbaren Bestände und
Verkäufe erreicht wird. In dieser Studie wird untersucht, wie die Techniken der Ertragsgestaltung auf
kleine und mittelständische Unternehmen der Tourismuswirtschaft angewandt werden können. Die
wichtigsten Ergebnisse werden nachfolgend zusammengefaßt:
• Das Bewußtsein für und der Gebrauch von Yield Management differieren sehr stark;
• Automatisiertes Yield Management ist bei großen Unternehmen weit verbreitet;
• Das Bewußtsein für Yield Management ist gering, aber seine intuitive Anwendung ist weit
verbreitet unter KMU;
Preiskalkulation ist eine Frage von großem Interesse;
Automatisiertes Yield Management ist für die meisten KMU noch unerreichbar ;
Passende Technologie ist nicht leicht zu beschaffen;
Unmittelbare Chancen ergeben sich verstärkt beim Yield Management mit “geringem
Technisierungsgrad”;
• Das Geschäftsumfeld blockt Yield Management mit “geringem Technisierungsgrad” an einigen
Standorten ab.
•
•
•
•
Die Studie gibt eine Reihe von Empfehlungen für mögliche Aktionen auf europäischer,
einzelstaatlicher und/oder regionaler Ebene und nennt folgende Schwerpunktgebiete: Information,
Kommunikation, Weiterbildung, Zusammenarbeit und Infrastruktur.
Im Anschluß an eine am 6. April 199515 durchgeführte Ausschreibung wurde eine Studie
zum Thema Überbuchung in der Tourismusindustrie in Auftrag gegeben. Mit den
14
15
Ausschreibung 94/C 122/07 ABl. Nr. C122/07 vom 08.05.1994
ABl. Nr. 95/C 84/14 vom 6.4.1995
13
Forschungsarbeiten für die Studie wurde 1996 begonnen, erste Ergebnisse sollten bald
verfügbar sein.
Überbuchung in Hotels und anderen Urlaubsunterkünften
Ziel der Studie ist die qualitative und quantitative Bewertung der Ursachen für und das Ausmaß von
Überbuchungen in Hotels und Ferienanlagen im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Studie umfaßt
drei Phasen:
• Phase I: Quantitative Aspekte der Überbuchung aus angebots- sowie aus nachfragebezogener Sicht.
• Phase II: Qualitative Aspekte der Überbuchung anhand der Mechanismen, die zu Überbuchung
führen und Untersuchung der Gesetzgebung in den EWR-Ländern.
• Phase III: Bewertung und Interpretation der Erhebungs- und Forschungsergebnisse. Auf der Basis
der endgültigen Ergebnisse können den beteiligten Ländern Empfehlungen gegeben werden.
Nach der Konferenz über die Entzerrung der Ferientermine, die im Dezember 1994 in
Düsseldorf stattfand, forderte die Kommission die Mitgliedstaaten im Rahmen der
HODEO-Aktion (Holiday Date Exchange Operation) zur Unterbreitung entsprechender
Informationen auf: Ferientermine, in Betracht gezogene neue Rechtsvorschriften,
Organisation von Konferenzen und kommerzielle Entwicklungen. Die Privatwirtschaft
wurde zur Unterbreitung von Informationen über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen an
bestimmten Wochentagen, in bestimmten Monaten, auf Flughäfen und mögliche
Preissenkungen bei Nachtlandungen aufgefordert.
1.3
KONFERENZEN UND FACHMESSEN
Im Zuge der Implementierung des Aktionsplans wurden Pilotprojekte und Studien
durchgeführt. Eines der Hauptziele dieser Aktivitäten ist die Sammlung von Informationen
und Unterstützung bei der Entwicklung von vorbildlichen Praktiken. 1995 und 1996
wurden verschiedene Konferenzen, Workshops und Werbekampagnen auf Fachmessen
veranstaltet, in deren Rahmen die Ergebnisse weitergegeben sowie Informationen über
vorbildliche Praktiken ausgetauscht wurden.
Internationale Tourismusbörse ITB Berlin '95,
Berlin (Deutschland) 4.-8.3.1995.
Europatag: „Tourism and the Environment“ (Tourismus und Umwelt)
Auf der ITB in Berlin 1995 fand ein Europatag zum Thema Tourismus und Umwelt statt.
Auf der Eröffnungsveranstaltung und in den drei anschließenden Workshops wurden
sieben im Rahmen des Aktionsplans unterstützte Pilotprojekte präsentiert.
Außerdem konnten sich die Besucher in einer Ausstellung auf dieser Fachmesse über die
Aktivitäten der Europäischen Kommission im Bereich des Tourismus informieren.
Für die ITB wurde eine Informationsbroschüre in den Sprachen Englisch, Französisch und
Deutsch erstellt, in der 17 Projekte zum Thema Tourismus und Umwelt vorgestellt
wurden. Mit den ausgewählten Projekten sollten die vielen verschiedenen Aspekte des
Themas beleuchtet werden.
14
Europäische Konferenz „Tourism,
Beschäftigung)
Annecy (Frankreich), 10./11.4.1995.
Employment-Training“
(Tourismus
und
Angesichts des Stellenwerts von Ausbildung und Beschäftigung für die Entwicklung des
Tourismus in Europa wurde eine Konferenz zu diesen Themen unter dem Vorsitz von
Frankreich mit Unterstützung der Kommission organisiert. In den Gesprächen wurde die
Notwendigkeit
bekräftigt,
den
gegenwärtigen
Standard
durch
geeignete
Ausbildungsprogramme zu erhöhen, damit Europa dem zunehmenden Wettbewerb aus
Drittländern wirksamer begegnen könne. Dabei wurde allerdings auch unterstrichen, daß
die Programminhalte den derzeitigen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt angepaßt
werden müßten.
„International Seminar on Social Tourism“ (Internationales Seminar über den
Sozialtourismus)
Calvià (Spanien), 16./17.11.1995
Ziel der unter spanischem Vorsitz veranstalteten Konferenz war die Untersuchung des
sozialen und wirtschaftlichen Nutzens im Zuge der Entwicklung des Sozialtourismus. In
diesem Zusammenhang wurden verschiedene Modelle vorgestellt und diskutiert, die auf
lokaler, nationaler und internationaler Ebene unter Einbeziehung des privaten sowie des
öffentlichen Sektors entwickelt worden waren. In den Modellen wurde der Nutzen
dargestellt, der aus der Entwicklung des Sozialtourismus für den Touristen sowie für die
Tourismuswirtschaft entsteht.
"Forum on European Tourism" (Europäisches Tourismusforum), Brüssel, 8.12.1995
(siehe 4. GRÜNBUCH DER KOMMISSION: "Die Rolle der Union im Bereich des
Tourismus")
Die Kommission nahm auch im Jahr 1996 an Fachmessen teil, um dort die Ergebnisse der
eingeleiteten Aktionen weiterzugeben. Die wichtigsten dieser Fachmessen:
"ENTER '96",
Innsbruck (Österreich), 17./19.1.1996
Auf der Fachmesse ENTER ‘96 wurde ein Workshop zum Thema “Anwendung neuer
Technologien und Informationssysteme auf die Anforderungen der europäischen
Tourismuswirtschaft” veranstaltet. In diesem Workshop wurden von der Europäischen
Kommission auf diesem Gebiet finanzierten Projekte präsentiert.
"Borsa Internazionale del Turismo, BIT '96",
Mailand (Italien), 28.2/3.3.1996
Auf der Fachmesse BIT ‘96 wurde in Zusammenarbeit mit der UNESCO und unter der
italienischen Ratspräsidentschaft eine Konferenz zum Thema Kulturtourismus organisiert;
in diesem Rahmen wurden eine Eröffnungszeremonie und vier Workshops veranstaltet,
die sich mit verschiedenen Aspekten des Kulturtourismus befaßten. Zusätzlich konnten
sich die Besucher in einer parallel stattfindenden Ausstellung im Rahmen der Fachmesse
über die Aktivitäten der Europäischen Kommission im Bereich des Tourismus
informieren.
15
"Internationale Tourismusbörse ITB Berlin '96"
Berlin (Deutschland), 9./13.3.1996
Europäischer Tag: „Transnational Partnerships in European
(Grenzüberschreitende Partnerschaften im europäischen Tourismus)
Tourism“
Der zweite Europatag auf der ITB ‘96 in Berlin stand unter dem Motto der
grenzüberschreitenden Partnerschaften im europäischen Tourismus. Neben der
Eröffnungsveranstaltung fanden zwei Workshops zu diesem Thema statt. Während der
ITB wurden erste Ergebnissen der Studien über das Yield Management in kleinen und
mittelständischen Unternehmen der Tourismuswirtschaft und über den Geschäfts- und
Konferenztourismus im Europäischen Wirtschaftsraum vorgestellt. Außerdem fand ein
Workshop zum Thema Tourismusstatistiken statt. Zusätzlich konnten sich die Besucher in
einer parallel im Rahmen der Fachmesse stattfindenden Ausstellung über die Aktivitäten
der Europäischen Kommission im Bereich des Tourismus informieren.
„European Incentive & Business Travel & Meetings Exhibition“
Genf (Schweiz), 20./23.5.1996
Auf dieser Fachmesse wurden die ersten Ergebnisse der Studie über den Geschäfts- und
Konferenztourismus im Europäischen Wirtschaftsraum, die unter dem Aktionsplan zur
Förderung des Tourismus finanziert worden war, präsentiert.
1.4
BROSCHÜREN
Die Wertschöpfung innovativer und demonstrativer Tourismusprojekte besteht vor allem
in der Verbreitung von Ergebnissen und Informationen an interessierte Parteien, um auf
diese Weise den Know-how-Transfer in der gesamten EU zu fördern. Vor dem
Hintergrund dieses Ziels wurden 1995 die folgenden Broschüren erstellt: „Tourism and
the Environment in Europe“ (Tourismus und Umwelt in Europa); „Community Action
Plan to assist Tourism, Sample Studies and Pilot Projects“; „Applying New
Technologies and Information Systems to the needs of the European Tourism Industry“).
1996 erschienen folgende Broschüren: „Tourism and the European Union: A Practical
Guide“und „Transnational Partnerships in European Tourism” (Grenzüberschreitende
Partnerschaften im europäischen Tourismus). Hinzu kommen eine Reihe von Broschüren,
deren Veröffentlichung für 1997 geplant ist.
2.
GRENZÜBERSCHREITENDE AKTIONEN
Grenzüberschreitende Aktionen im Kontext der touristischen Zusammenarbeit mit den
Ländern Mittel- und Osteuropas, den Maghreb-Staaten, Zypern und Malta wurden aus
dem Aktionsplan zur Förderung des Tourismus finanziert. Aus den vom Tourismussektor
vorgeschlagenen Projekten wurden nach einer Ausschreibung verschiedene Pilotaktionen
ausgewählt16. Wie in den Jahren zuvor handelte es sich um innovative Projekte, der von
der Kommission kofinanzierte Anteil betrug maximal 60%, d.h. insgesamt 600 000 ECU.
Der Hauptunterschied der Projekte gegenüber den Vorjahren ist die Projektdauer: sie
beträgt 18 Monate, alle Projekte laufen bis Mitte 1997.
16
ABl. Nr. 95/C 106/09 vom 27.04.1995
16
Ziel der Projekte ist die Entwicklung der Zusammenarbeit im Bereich des Tourismus
durch Know-how-Transfer in den Bereichen Ausbildung, Entwicklung von
Werbestrategien, Vermarktung bestimmter touristischer Produkte und Gründung kleiner
und mittlerer Unternehmen in der Tourismuswirtschaft. Von besonderer Bedeutung sind
dabei die Betonung nationaler touristischer Besonderheiten, der Aufbau von Netzen zur
Verbesserung der Qualität touristischer Dienstleistungen und der Qualifikationen im
Dienstleistungssektor.
Zusammenarbeit mit Ländern Mittel- und Osteuropas 1995
Projekt: Via Baltica Touristica
Koordinator: Nord Info GmbH (Deutschland)
An diesem Projekt nehmen Deutschland, Finnland, Polen, Estland, Litauen und Lettland teil. Die
Grundlage für die Zusammenarbeit bildet die geographische Lage des betreffenden Straßensystems und
Verkehrsnetzes. Ziel des Projekts ist es, die Via Baltica Touristica als eine international anerkannte
Route für den Personenverkehr zwischen Mittel- und Nordeuropa, die durch Polen und das Baltikum
verläuft, zu etablieren. Bis zum Ende dieses Jahrzehnts soll ein Drittel des Touristenverkehrs zwischen
Deutschland und Finnland über diese alternative Route abgewickelt werden, und das
Verkehrsaufkommen zwischen den baltischen Republiken, Polen, Finnland und Deutschland soll
verdreifacht werden. Der Hauptschwerpunkt des Projekts liegt auf der Beseitigung der Hindernisse für
den Tourismusverkehr über Polen und die baltischen Republiken in Form von Formalitäten (Visum,
Grenzkontrollen). Weitere Schwerpunkte sind das Schließen von Know-how-Lücken, Entwickeln einer
aufgeschlosseneren
Einstellung,
Beseitigen
von
Organisationsschwächen
sowie
die
Informationsverbesserung (Anerkennung, Werbung, Vermarktung).
Projekt: „TOURDEDOM Tourism Development project for Domazlice“ (TOURDEDOM Projekt
zur touristischen Entwicklung von Domazlice)
Koordinator: Gemeente Budel (Niederlande)
An diesem Projekt nehmen Deutschland, die Niederlande, Griechenland, Belgien und die Tschechische
Republik als Partnerländer teil. Ziel ist es, das Verständnis der wichtigsten wirtschaftlichen
Grundsätze und Einstellungen der ortsansässigen touristischen Unternehmer zu verbessern. Die Stadt
Domazlice will über die Partnerschaft mit der Gemeinde Budel die ortsansässigen Unternehmer
zusammenführen und dadurch erreichen, daß sie neue Produkte sowie die notwendigen öffentlichen
und privaten Einrichtungen schaffen, damit Domazlice ein attraktives Reiseziel wird. Zu den
Maßnahmen gehören Ausbildung, Erfahrungsaustausch, Know-how-Transfer, Studien und politische
Beratung.
Projekt: „Heritage Trails: Rural regeneration“ (Auf den Spuren des kulturellen Erbes:
Wiederbelebung ländlicher Regionen)
Koordinator: CTA Economic & Export Analysts Ltd/Ecotourism Ltd. (Vereinigtes Königreich)
An diesem Projekt sind das Vereinigte Königreich, Griechenland, Frankreich, Bulgarien und
Slowenien beteiligt. Ziel dieses Projekts ist die Wiederbelebung ländlicher Regionen und die Nutzung
der Ressourcen zum Schutz des Natur- und Kulturerbes. Dies soll durch Know-how-Transfer und
Entwicklung eines Vermarktungskonzepts für einen zukunftsfähigen Tourismus erreicht werden. Das
Projekt strebt eine bessere Koordinierung zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer von Touristen,
bessere Abstimmung zwischen Angebot und Nachfrage sowie den Aufbau eines leistungsfähigen
Netzes mit klar definierten Standards an.
17
Zusammenarbeit mit Zypern und Malta 1995
Projekt: „Cyprus Tourism Revitalisation Programme“ (Programm zur Wiederbelebung des
Tourismus in Zypern)
Koordinator: Kienbaum Development Services GmbH (Deutschland)
An diesem Projekt sind Partner aus Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Irland und Zypern
beteiligt. Kern dieses Projekts ist eine Initiative zur Verbesserung der Qualität des lokalen Tourismus
durch Schaffung eines besseren und vielseitigeren Produktangebots und durch Einbeziehung der
Bevölkerung. Das auf den KMU-Sektor ausgerichtete Projekt strebt eine bessere Vermarktung von
Produkten und Dienstleistungen des Kulturtourismus, unter anderem auch mittels neuer Technologien,
an.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem Maghreb 1995
Projekt: „Know-how transfer in thermal tourism“ (Know-how-Transfer im Kur- und
Bädertourismus)
Koordinator: Amtsstelle für technologische Entwicklung in Emilia Romagna (Italien)
Ziel dieses Projekts ist die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Partnerländern in der EU
(Italien, Spanien, Deutschland), in Mittel- und Osteuropa (Ungarn, Estland) und dem Maghreb
(Marokko). Diskussionen und Informationaustausch sollen dazu beitragen, neue Möglichkeiten für eine
erfolgreiche Zusammenarbeit und einen Know-how-Transfer in den Bereichen Gesundheit und
Bädertourismus zu erschließen sowie die Wechselbeziehungen zwischen dem Bädertourismus und
anderen relevanten Aspekten im sozioökonomischen Umfeld zu ermitteln.
Projekt: „Lumières de la Méditerranée“ - Islamic Art travel Routes“ (Glanzpunkte des
Mittelmeerraums - Reiseroute für islamische Kunst)
Koordinator: OING/Museen ohne Grenzen (Österreich)
An diesem Projekt nehmen Österreich, Spanien, Tunesien und Marokko teil. Dieses Projekt will,
basierend auf dem Konzept von “Reiseroute und Ausstellung” den Kulturtourismus fördern und hat mit
logistischer Unterstützung drei Reiserouten entwickelt. Das Projekt gliedert sich in folgende Phasen:
Einführung des Kulturtourismus-Konzepts; Einweihung der Kulturreiseroute, veranschaulicht durch
Fotos, Schautafeln und entsprechende Objekte; Besuche von islamischen Kunststätten und
Organisation des Produkt- und Dienstleistungsangebots auf kultureller und lokaler Ebene. Für das
Konzept soll in grenzüberschreitenden Netzen auf mehreren Ebenen geworben werden, an deren
Aufbau zahlreiche Partner (Universitäten, Verlage, Tourismuswirtschaft allgemein) beteiligt sind.
3.
DER TOURIST ALS VERBRAUCHER
Laut dem Beschluß des Rates 92/421/EWG zielt die Gemeinschaftsaktion auf die
Unterstützung von Initiativen zur Verbesserung der Information von Touristen sowie
ihren Schutz ab, und zwar in Bereichen wie: bestehende Klassifizierungssysteme,
Beschilderung, „Timesharing“, Überbuchung und Beschwerdeverfahren.
18
1994 wurde eine Ausschreibung mit dem Ziel durchgeführt 17, Informationen über
Touristen als Verbraucher zu sammeln und auf dieser Basis entsprechende Maßnahmen zu
ergreifen. Es sollte ein benutzerfreundliches Handbuch mit relevanten Verbraucherinformationen über die EWR-Mitgliedstaaten erstellt werden, das Touristen nützliche
Hinweise für den Schutz ihrer Verbraucherrechte bei Reisen im europäischen Raum gibt.
Probleme im Zusammenhang mit der Überbuchung in Hotels und anderen
Urlaubsunterkünften waren Gegenstand einer Studie, die nach einer am 6.4.1995
durchgeführten Ausschreibung in Auftrag gegeben worden war 18 (nähere Einzelheiten
hierzu siehe Abschnitt 1.2, STUDIEN).
4.
KULTURTOURISMUS
Aufgrund des verstärkten Interesses am Erbe regionaler und lokaler Kulturen und ihren
Auswirkungen auf die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Entwicklung
kommt dem Kulturtourismus als Bindeglied zwischen Tourismus, Freizeit und Kunst eine
bedeutende Rolle zu. Doch obgleich allgemein Einigkeit darüber besteht, daß Kultur- und
Tourismuspolitik einander ergänzen und geeignete Strukturen für den
Informationsaustausch zwischen Akteuren in den Bereichen Tourismus und Kultur
vorhanden sein sollten, gibt es diese auf europäischer Ebene bislang nicht.
Vor der Verabschiedung des Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung des
Tourismus standen bei den Initiativen zumeist entweder touristische oder kulturelle
Aspekte im Mittelpunkt, doch nur selten wurden diese als Bestandteil ein- und desselben
Phänomens behandelt. Der Aktionsplan ebnete den Weg für spezifische
grenzüberschreitende Maßnahmen mit dem Ziel, die Bedeutung des Kulturerbes für den
Tourismus zu unterstreichen und zugleich für ein größeres Wissen über die
unterschiedlichen Kulturen, Traditionen und Lebensweisen der Europäer zu werben.
Im Mittelpunkt der Pilotaktionen im Bereich des Kulturtourismus standen folgende
Themen:
• die Bereitschaft, die gemeinsame kulturelle Identität Europas uneingeschränkt zu
akzeptieren
• strukturelle Änderungen in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht
• die Herausforderung, die Ansprüche der Touristen in Europa zu erfüllen
• zunehmender Wettbewerbsdruck im internationalen Tourismus
• zunehmende Abhängigkeit von Informationstechnologien
• Besorgnis über die Zunahme des Besucheraufkommens in historischen Stadtzentren
und an Kulturstätten.
Im Rahmen der Ausschreibung 1994 19 wurden 11 Projekte zum Aufbau von
kulturtouristischen Netzwerken ausgewählt. Diese von der Kommission mit rund 1 Mio.
ECU unterstützten Pilotprojekte liefern bis Ende 1995 laufen.
17
18
19
Ausschreibung 94/C 122/07. ABl. Nr. C 122 vom 4.5.1994
ABl. Nr. 95/C 84/14 vom 6.4.1995
Ausschreibung 94/C 122/07. ABl. Nr. C 122 vom 4.5.94
19
An der Zusammenarbeit im Kulturtourismus sind nicht nur die Europäische Kommission
und die Mitgliedstaaten beteiligt. Um den größtmöglichen Nutzen aus den von diesen
Institutionen durchgeführten Pilotaktionen zu erzielen, bedarf es der Zusammenarbeit mit
anderen internationalen Organisationen, z.B. mit dem Europarat und der UNESCO.
Ein Beispiel für eine solche Zusammenarbeit könnte die von der Agence Européenne pour
la Culture koordinierte Pilotaktion geben („Alliance of European Information and
Experiences Networks“ - Verbund europäischer Netze für Information und
Erfahrungsaustausch). Im Zusammenhang mit diesem Projekt fand vom 24.-26. November
1995 auf Mallorca eine Konferenz statt, die sich mit dem Thema „Cultural Tourism and
Sustainable Development“ (Kulturtourismus und nachhaltige Entwicklung)
auseinandersetzte. Die Konferenzteilnehmer (Vertreter der Welttourismusorganisation,
des Europarats, der UNESCO, europäischer Städte, kultureller Institutionen,
Universitäten, Tourismusverbände, NRO und der Presse) verabschiedeten die Erklärung
von Mallorca, die eine Reihe von Vorschlägen für konkrete Maßnahmen im Bereich des
Kulturtourismus enthält.
Auf der im Rahmen der Fachmesse BIT im Februar 1996 in Mailand veranstalteten
gemeinsamen Konferenz von EU und UNESCO über den Kulturtourismus haben die
Kommission, die UNESCO und der Europarat eine engere Zusammenarbeit im Tourismus
durch Partnerschaften und verstärkte Konsultationen vereinbart.
5.
TOURISMUS UND UMWELT
Nach dem Beschluß 92/421/EWG des Rates soll die “Gemeinschaftsaktion im Bereich
Tourismus und Umwelt” eine stärkere Berücksichtigung des Umweltschutzes fördern.
1995 wurden mehrere Maßnahmen eingeleitet, die auch im Beschluß des Rates genannt
werden:
• Es wurde erstmals der “Europäische Preis für Tourismus und Umwelt” verliehen.
• Im Anschluß an die Ausschreibung 95/C 10 6/0920 wählte die Kommission insgesamt
acht Demonstrationsprojekte im Zusammenhang mit der Lenkung von Besucher- und
Verkehrsströmen aus.
• Die Kommission wählte im Rahmen derselben Ausschreibung auch ein Projekt aus,
das sich mit der Entwicklung eines Netzes für Tourismus und Umwelt befaßt.
Europäischer Preis für Tourismus und Umwelt
In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten hat die Kommission einen “Europäischen
Preis für Tourismus und Umwelt” geschaffen, der die Tourismuswirtschaft für die große
Bedeutung der Wechselbeziehung zwischen Tourismus und Umwelt sensibilisieren soll.
Dieser Preis wurde erstmals im November 1995 verliehen. Dabei wurden touristische
Regionen oder Destinationen ermittelt und ausgezeichnet, die im Bereich der Planung,
20
ABl. Nr. C 106/7 vom 27.4.95
20
Entwicklung und Verwirklichung eines nachhaltigen Tourismus herausragende Leistungen
erbracht haben. Insgesamt nahmen 269 Kandidaten aus 17 EWR-Staaten teil.
1995 wurde dieser Preis der Stadt Kinsale (Irland) verliehen, wobei auch der
Nationalpark Cevennen (Frankreich), die Region Weissensee (Österreich) sowie der
Nationalpark Peak District (Vereinigtes Königreich) in die Endausscheidung kamen.
Acht Sonderpreise der Jury gingen an Reiseziele, die über ausgezeichnete Praktiken auf
speziellen Gebieten verfügen. Dies sind im einzelnen:
—
—
—
—
—
—
—
—
Colbitz Letzlinger Heide (Deutschland): Für die aktive Einbeziehung der Bevölkerung in die Planung
von Tourismusprojekten.
Oscos Eo (Spanien): Für den Umgang mit natürlichen Ressourcen.
Seengebiet Päijänne (Finnland): Für den Umgang mit natürlichen Ressourcen.
British Waterways (Vereinigtes Königreich): Für den Umgang mit natürlichen Ressourcen.
Historisches Zentrum der Stadt Korfu und Insel Vido (Griechenland): Für die Restaurierung des
architektonischen Erbes.
Veluwe Mobilitätsplan (Niederlande): Für die Lenkung der Besucher- und Verkehrsströme.
Azoren (Portugal): Für den Umgang mit natürlichen Ressourcen.
Ponte de Lima (Portugal): Für die Restaurierung des architektonischen Erbes.
Die Evaluierung dieser Aktion wurde 1996 begonnen und soll 1997 abgeschlossen
werden. Die bisherigen Untersuchungen zeigen, daß die Idee einer Preisverleihung
allgemein sehr begrüßt wurde, wenngleich einige Aspekte noch verbessert werden
könnten. Überdies wird die Wirkung dieser Aktion noch nachhaltiger, wenn dieser Preis
auch künftig verliehen würde.
Projekte für die Lenkung der Besucher- und Verkehrsströme (1995-1997)
Der Schutz der natürlichen und vom Menschen geschaffenen (anthropogenen) Umwelt ist
lebenswichtig für den Erfolg der Tourismuswirtschaft, die sich nur in einer entsprechenden
natürlichen und anthropogenen Umgebung entfalten und bewähren kann. Eines der
gravierendsten Probleme für den Schutz einer solchen Umwelt sind die steigenden
Besucherzahlen. Sie erzeugen Druck zur Entwicklung und Anwendung von
Problemlösungen im Zusammenhang mit der Übererschließung, Überfüllung und
Verschmutzung von touristischen Gebieten.
Vor diesem Hintergrund sowie mit dem Ziel, die Entwicklung von optimalen Verfahren
und die Verbreitung von Informationen zu fördern, hat die Kommission 1995 acht
Demonstrationsprojekte ausgewählt. Im Mittelpunkt dieser Ende Juni 1997 auslaufenden
Projekte steht die Entwicklung von Techniken für die Lenkung der Besucherströme
(visitor management) und/oder die Entwicklung von Verkehrsleitkonzepten für den
Tourismus.
21
Projekte für die Lenkung der Besucher- und Verkehrsströme (1995)
Projekt: „Demonstration of the Potential for Voluntary Financial Schemes within Europe“
(Demonstration des Potentials an freiwilligen Finanzierungsmodellen in Europa)
Koordinator: The Tourism Company (UK)
An diesem Projekt sind die folgenden Länder beteiligt: Österreich, Spanien, Frankreich, Griechenland,
Italien, Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich. Dieses Projekt will das Potential an
Finanzierungsmodellen in der europäischen Tourismuswirtschaft als einen neuen und innovativen
Ansatz aufzeigen, um finanzielle Zuwendungen von Besuchern für die Lenkung von Besucherströmen
n touristischen Reisezielen sowie für deren Schutz zu erhalten. Das Projekt entwickelt
Finanzierungsmechanismen, die Anreize für Touristen und die Tourismuswirtschaft schaffen, sich am
Umweltschutz aktiv zu beteiligen.
Projekt: „Sustainable Tourism Management in Europe - A multi-country application“
(Langfristige Perspektiven für den Tourismus in Europa - Ein länderübergreifendes Konzept)
Koordinator: St. Andrew's Tourism Management Group (UK)
An diesem Projekt sind das Vereinigte Königreich, Spanien, Frankreich und Griechenland beteiligt.
Hauptziel ist die Entwicklung verschiedener exemplarischer Demonstrationsprojekte für die
Regulierung von Besucherströmen in kleinen Städten mit touristischen Attraktionen, um die
Wirksamkeit und Übertragbarkeit der Verfahren zur Lenkung von Besucherströmen zu erproben.
Projekt: „HELLO Tourism, Heritage Environment Leisure Learning and Organisation of
Tourism Management“ (HELLO Tourismus, Kulturerbe - Umwelt - Freizeit - Lernen und
Organisation des Tourismus)
Koordinator: MEWCAT, Milos European Women's Co-operation for the Advancement in
Tourism (Griechenland)
An diesem Projekt nehmen Organisationen aus Deutschland, Griechenland und Zypern teil. Ziel des
Projekts ist die Entwicklung eines Auskunftsystems für Touristen mit Hilfe multimedialer Techniken,
um eine bessere Nutzung des touristischen Angebots am Urlaubsort sicherzustellen und gleichzeitig
eine Lenkung der Besucherströme sowie den Schutz der Kulturgüter und Umwelt sicherzustellen. Am
Ende soll ein interaktives Multimedia-Paket entstehen, das Anreize für den Urlaub außerhalb der
Hochsaison schafft und für „zukunftsfähige“ touristische Aktivitäten wirbt, die die Umwelt nicht
belasten.
Projekt: „Proyecto PASS-ENGER sobre Turismo“ (Projekt PASS-ENGER für den Tourismus)
Koordinator: Instituto Municipal de Formación y Empleo del Ayuntamiento de Granada
(Spanien)
An diesem Projekt sind Partner aus Belgien, Spanien und dem Vereinigten Königreich beteiligt. Das
Projekt zielt auf eine substantielle Verstärkung der Vorteile touristischer Aktivitäten und ihres
Beitrags zur lokalen Entwicklung durch Mechanismen, die größere touristische Anreize schaffen und
bewirken, daß sich Touristen länger am Reiseziel aufhalten. Die geplanten Aktionen fügen sich in den
Rahmen einer langfristig angelegten Tourismusstrategie zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung
ein und sollen den Touristen in die Lage versetzen, sich über ein zentrales Buchungssystem über das
gesamte touristische Angebot zu informieren und touristische Leistungen zu erwerben.
22
Projekt: Una Carta per Mantova / Mantova Ticket Tour (Ganz Mantua mit einer Karte)
Koordinator: Azienda di Promozione Turistica del Mantovano (Italien)
An diesem Projekt nehmen Organisationen aus Österreich und Italien als Partner teil. Das Projekt
strebt die Entwicklung eines operationellen Modells für die Lenkung von Besucherströmen mittels
einfach zu benutzender und zu aktualisierender Softwareinstrumente an, die sich durch ein hohes Maß
an Übertragbarkeit auszeichnen. Ziel ist es, die Qualität der Besuchererfahrungen durch verschiedene
Aktionen wie z.B. Integration des Kartenverkaufs (Koordination der Kassen mit Besucherdiensten,
Werbeveranstaltungen, Office Management usw.) zu verbessern.
Projekt: „Strategic Management Actions Relating to Tourism“ (SMART) (Strategische
Management-Aktionen im Tourismus)
Koordinator: Universität von Thessaly, Fachbereich für Planung und regionale Entwicklung
(Griechenland)
Ziel dieses Projekts, an dem Griechenland, Italien und Spanien beteiligt sind, ist die Werbung für eine
nachhaltige Entwicklung des Tourismus. Hierzu werden Pilotaktionen in ausgewählten Gebieten auf
dem griechischen Festland und in Süditalien entwickelt und bewertet. Die gewählte Pilotstrategie zielt
auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation in Gebirgsdörfern ab, indem sie
Aufenthaltsanreize für Touristen aus überfüllten Küstenregionen schafft, dabei jedoch darauf achtet,
daß traditionelle dörfliche Aktivitäten, wie z.B. der Anbau landwirtschaftlicher Produkte oder
handwerkliche Tätigkeiten und die Nutzung anderer lokaler Ressourcen, weitergeführt werden. Die
Aktionen umfassen die Lenkung der Besucherströme, um über verschiedene Marketinginstrumente
eine gleichmäßigere saisonale und räumliche Verteilung zu erzielen, sowie die Lenkung der
Verkehrsströme in den Bergdörfern durch Entwicklung der entsprechenden infrastrukturellen
Voraussetzungen und Werbung für alternative umweltfreundliche Verkehrsmittel.
Projekt: „Model approaches to traffic problems in tourism regions with special focus on the
Alps“ (Modellansätze für Verkehrsprobleme in touristischen Regionen mit Schwerpunkt auf den
Alpen)
Koordinator: ÖAR-Regionalberatung GmbH (Österreich)
An diesem Projekt nehmen Organisationen aus Österreich, Deutschland und Italien teil. Hauptziel
dieses Projekts ist die Sicherung und Verbesserung der Lebens- und Urlaubsqualität von
Tourismusorten und -regionen in Europa als Basis für die langfristige und nachhaltige Nutzung der
Alpen als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum. Im Mittelpunkt der Arbeiten stehen die
Identifizierung von Verkehrsproblemen und die Durchführung innovativer organisatorischer
Maßnahmen bei den lokalen Verkehrssystemen und bei Verkehrsverbindungen in Urlaubsregionen,
Werbung für Regionen unter dem Motto „Urlaub vom Auto“, und ein europaweiter
Erfahrungsaustausch und Know-how-Transfer im Zusammenhang mit tourismusbezogenen
Verkehrsproblemen über ein entsprechendes Netz.
23
Projekt: GESTRATUR, Gestión del Transporte Turístico Intermodal (Abwicklung des
intermodalen Touristenverkehrs)
Koordinator: Flughafen von Palma de Mallorca (AENA, Aeropuertos Españoles y Navegación
Aérea) (Spanien)
An diesem Projekt sind EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Spanien, Frankreich, Vereinigtes
Königreich) und Drittländer (Malta, Israel) beteiligt. Das Projekt strebt eine gleichmäßigere
Verteilung des Urlaubsflugverkehrs an, um dadurch die Qualität des angebotenen Produkts zu
verbessern sowie die Produktivität und Rentabilität der am System beteiligten Unternehmen zu
erhöhen. Hierzu werden Mechanismen zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den
verschiedenen Teilnehmern des Tourismusmarktes der EU geschaffen sowie alternative Methoden zur
Koordinierung und Planung des Luftverkehrs speziell für dem Urlaubsverkehr vorgestellt. Weitere
Ziele sind eine wirksamere Staffelung der Abflug- und Landezeiten und Reisetage.
Netz für Tourismus und Umwelt
1995 hat die Kommission ein Projekt mit dem Titel European Community Network for
Environmental Travel & Tourism (ECoNETT) (Netz für umweltbewußtes Reisen und
Tourismus in der Europäischen Gemeinschaft) ausgewählt, das die EU drei Jahre lang
finanziell unterstützen wird. Das Projekt wird vom World Travel & Tourism Council
(WTTC) durchgeführt. Dieses große paneuropäische Netz wird ein gemeinsames Forum
für die Hauptinteressengebiete aus den Bereichen Tourismus und Umwelt bilden, die
Verbreitung von Informationen unterstützen und der Tourismuswirtschaft sowie dem
öffentlichen Sektor Orientierungshilfen geben.
Das Projekt basiert auf einem Kommunikationssystem, dem Internet und anderen
Verteilungsmechanismen. Über dieses neue System erhalten die Reise- und
Tourismuswirtschaft, Reiseziele, Regierungsstellen, wissenschaftliche Fachkreise, Medien
und die allgemeine Öffentlichkeit Zugriff auf Umweltinformationen. Sein Schwerpunkt
wird in den ersten 18 Monaten auf kleinen Inseln und Küstenregionen, historischen
Städten und Stätten sowie auf umweltgerechteren Praktiken in Hotels der EU liegen.
Die Projektinhalte decken das gesamte Spektrum an Umweltinformationen ab. Dazu
gehören unter anderem allgemeine Orientierungshilfen, Informationen über
Rechtspflichten, Modellansätze für Abwasser-, Müll- und Energiewirtschaft, Beispiele für
optimale
Verfahren,
Einführung
von
Umweltmanagementsystemen
sowie
Techniken/Technologien zur Senkung der Umweltbelastung mit geringem
Kostenaufwand.
Das Projekt ECoNETT wurde offiziell am 13. November 1996 während der Fachmesse
World Travel Market aus der Taufe gehoben. Auf dieses Netz kann über die Internet-Site
http://www.wttw.org zugegriffen werden; auf Wunsch können die Informationen auch
telefonisch, per Fax oder E-Mail abgerufen werden.
6.
LÄNDLICHER TOURISMUS
Die Entwicklung des Tourismus in den ländlichen Regionen der Union kann zum
übergeordneten Ziel der Förderung der Entwicklung dieser Gebiete beitragen, da er eine
wichtige Rolle bei der Diversifizierung der wirtschaftlichen Aktivitäten in ländlichen
24
Gebieten spielt, welche traditionell stark von der Landwirtschaft abhängig sind. Die
zukünftige Entwicklung des ländlichen Tourismus scheint sich an zwei Hauptachsen
auszurichten: Angebot eines spezifischen Produkts in einer spezifischen Region und
Entwicklung eines europaweiten Netzes, um das Produktangebot des ländlichen
Tourismus einem größeren Markt zugänglich zu machen. Auf beiden Achsen wird der
qualitative Aspekt betont, der - wie im Beschluß des Rates 92/421/EWG formuliert - als
wichtige Voraussetzung für die Entwicklung des ländlichen Tourismus betrachtet wird.
Da die Entwicklung des ländlichen Tourismus einen positiven Beitrag zum
übergeordneten Gemeinschaftsziel der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen
Zusammenhalts leisten kann, wird er in den Kohäsionspolitiken der Gemeinschaft,
insbesondere im Rahmen der Strukturfonds und der Gemeinschaftsinitiative LEADER II,
berücksichtigt21. Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Tourismus können unter den
Zielen 1, 5a, 5b und 6 des Strukturfonds finanziert werden und sind ein zentraler
Bestandteil der Initiative LEADER II (1994-99), bei der den bisherigen Schätzungen
zufolge rund 40% der insgesamt für diese Initiative bereitgestellten 1,755 Mio. ECU für
Projekte zur Entwicklung des Landtourismus aufgewendet werden.
Gemeinschaftsaktionen in diesem Bereich sollen die Entwicklung touristischer Aktivitäten
im ländlichen Raum fördern, z.B. durch Schaffung von Anreizen zur Verbesserung der
Qualität des touristischen Angebots.
Die starke Gewichtung des Qualitätsaspekts bei den Produkten des Landtourismus
verlangte nach einer Definition und Harmonisierung freiwilliger Qualitätskriterien und
Symbole. Nach Abschluß der Recherchen sollte ein Handbuch für gemeinsame
Qualitätskriterien und Symbole für ganz Europa vorbereitet werden. Die Notwendigkeit
gemeinsamer Qualitätskriterien wurde ebenfalls vom Ausschuß der Regionen in seiner
Stellungnahme zu einer „Politik zur Entwicklung des ländlichen Tourismus in den
Regionen der EU“22 erörtert.
7.
SOZIALTOURISMUS
Der Sozialtourismus ist eine Form des Tourismus, die sich in den letzten Jahren in
größerem Umfang entwickelt hat. Er hat nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale
Auswirkungen und ist somit der sozialen Dimension der Europäischen Union
zuzurechnen.
In diesem Zusammenhang wurde im Beschluß des Rates formuliert, daß die
“Gemeinschaftsaktion Personengruppen, die aus verschiedenen Gründen, insbesondere
aber wegen ihrer sozialen Lage oder aus gesundheitlichen Gründen, nur schwer Urlaub
machen können, die Teilnahme am Tourimus erleichtern soll.”
Informationen werden als eines der Mittel betrachtet, das Personen mit Behinderungen
oder älteren Bürgern die Teilnahme am Tourismus erleichtert. Aus diesem Grund wurde in
den damals 12 Mitgliedstaaten der EU im Anschluß an eine Ausschreibung 23 eine
21
22
23
ABl. Nr. C 180/48 vom 1.7.1994
AdR 19/95 vom 02.02.1995
Ausschreibungen und Angebotsaufforderungen 93/C 128/09 vom 08.05.1993
25
Forschungsarbeit in Auftrag gegeben, die später auf die neuen Mitgliedstaaten sowie auf
die Unterzeichnerstaaten der EWR-Abkommen ausgedehnt wurde.
Ziel der Forschungsarbeit war die Erstellung von Handbüchern für Touristen mit
Behinderungen sowie für Tourismusfachleute. Die Handbücher sollen die gängigen
Reiseführer ergänzen und nützliche Hinweise zu Aspekten geben, die insbesondere für
Touristen mit Behinderungen von Interesse sind. Das Handbuch “Reiseziel Europa für
Behinderte” will die Tourismuswirtschaft bei der Betreuung dieses Kundentyps
unterstützen und enthält entsprechende Informationen über alle Abschnitte einer Reise
oder eines Urlaubs.
Im Rahmen des Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus und von
HELIOS II, das dritte Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Unterstützung von
behinderten Menschen 24, wurde 1994 die “Gruppe Unabhängiges Leben - Tourismus für
alle” gegründet. Ziel dieser Gruppe ist es, behinderten Menschen den Zugang zu
touristischen Einrichtungen zu erleichtern. Dies soll durch Unterstützung der
Koordination zwischen den EU- und EWR-Mitgliedstaaten erreicht werden.
1995 hat diese Gruppe ihre Arbeiten fortgesetzt und zwei Studiengruppen gebildet, die
sich mit der Sammlung von Informationen über touristische Einrichtungen und deren
Zugänglichkeit befaßten, die häufig als Hindernis für den Behindertentourismus gesehen
wird. Außerdem wurde 1996 eine Studiengruppe für die Schulung von touristischen
Fachkräften gebildet und den Mitgliedern der Expertengruppe „Tourism for all”
(Tourismus für alle) der Entwurf eines freiwilligen Standards für “zugängliche”
touristische Unterkünfte präsentiert, der in ganz Europa verwendet werden könnte und
gegenwärtig noch diskutiert wird.
Nach Abschluß des Programms HELIOS II im Dezember 1996 und im Zuge ihres
Bestrebens, die Integration von behinderten Menschen in allen gesellschaftlichen
Bereichen weiter zu fördern, hat die Kommission eine Mitteilung über die
Chancengleichheit von behinderten Menschen verabschiedet 25.
Informationen über die Mobilität älterer Bürger waren auch das Thema einer Studie, die
bei der Alliance Internationale du Tourisme/Fédération Internationale d'Automobile
(AIT/FIA) in Auftrag gegeben worden war und 1995 unter dem Titel „Mobility and older
people“ (Mobilität und ältere Menschen) veröffentlicht wurde.
Das Internationale Seminar über Sozialtourismus, das am 16. und 17. November 1995 in
Calvià (Spanien) stattfand, setzte sich intensiv mit dem touristischen Angebot für ältere
Bürger auseinander und zeigte die zunehmende Bedeutung des Sozialtourismus in allen
EU-Ländern auf.
24
25
ABl. Nr. L 56/93 vom 09.03.1993
KOM (96) 406 endg.
26
8.
JUGENDTOURISMUS
In bezug auf den Jugendtourismus wurde im Beschluß des Rates formuliert, daß “die
Aktionen dazu beitragen sollen, daß die Jugendlichen Kultur und Lebensweise in den
anderen Mitgliedstaaten besser kennenlernen und leichter reisen können.”
Um der Tourismusbranche die Möglichkeit zu geben, auf die steigende Nachfrage in
diesem Marktsegment entsprechend zu reagieren, wurde 1994 eine Studie bei der
European Travel Commission in Auftrag gegeben, die sich mit bestimmten Aspekten des
Jugendtourismus auseinandersetzte, darunter z.B. Touristenströme, Marktsegmente,
sozioökonomische Analyse jugendlicher Touristen. Diese Studie wurde 1995
abgeschlossen und veröffentlicht.
„Europaklassen“ (Schulreisen für Teilnehmer aus mehreren Mitgliedstaaten) waren das
Thema eines aus vier Phasen bestehenden Forschungsprojekts. Nach Abschluß der
Forschungsarbeiten und Diskussionen in einem Workshop war die Entwicklung von
Austauschprogrammen für Jugendliche aus ländlichen und urbanen Gebieten mit dem Ziel
geplant, ein Schüleraustauschnetz unter Beteiligung von vier europäischen Ländern
aufzubauen. Die Ergebnisse der Untersuchungen und Empfehlungen für zukünftige
Aktionen sollten in einem Schlußbericht präsentiert werden.
Der Jugendtourismus ist Teil einer übergeordneten Europäischen Jugendpolitik in allen
EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten. Vor diesem Hintergrund wurde 1995 das
Programm Youth for Europe III (Jugend für Europa III) für Jugendliche zwischen 15 und
25 Jahren mit einer Laufzeit von 5 Jahren (1995-1999) 26 verabschiedet. Dieses Programm
will eine Art von Jugendmobilität fördern, die sich von traditionellen touristischen
Aktivitäten klar unterscheidet: sie will der Jugend Gelegenheit geben, sich mit weniger
bekannten Aspekten des Tourismus auseinanderzusetzen, z.B. mit dem Kulturtourismus
oder Landtourismus.
9.
AUS- UND WEITERBILDUNG
Der Tourismus sorgt für Dynamik auf dem Arbeitsmarkt, schafft Arbeitsplätze und stellt
in manchen Regionen eine der wenigen Einnahmequellen dar. Eine von der
Welttourismusorganisation (WTO)27 durchgeführte Erhebung über die Qualität in der
Aus- und Weiterbildung im Tourismus ergab, daß ein erhebliches Informationsdefizit über
die Berufsprofile der Tourismusbranche und die beruflichen Qualifikationen in diesem
Wirtschaftszweig besteht.
Im Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus waren die in den
Ergebnissen der WTO-Erhebung dargelegten Probleme bereits identifiziert, und es wurde
daher eine größere Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft durch Förderung einer
größeren Professionalität und Unterstützung bestehender Gemeinschaftspolitiken
angestrebt. Im Rahmen der schulischen und beruflichen Bildung wurden Maßnahmen der
Gemeinschaft, die sich auf den Tourismus auswirken, durchgeführt, die zu einer
26
27
ABl. Nr. L 87/1 vom 20.4.1995
"Nouvelles de l'OMT". WTO, Madrid. 1996
27
erheblichen Steigerung und zur Sicherung eines höheren Qualitätsniveaus von
touristischen Dienstleistungen beitrugen.
Die Notwendigkeit eines integrierten Ansatzes für die Aus- und Weiterbildung in der
Tourismusbranche bildete den Ausgangspunkt für die Durchführung spezifischer
Aktionen, mit denen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen
und dem privaten Sektor gefördert werden soll.
Im Mittelpunkt der 1994 durchgeführten Ausschreibung 28 standen eine Reihe von
Pilotprojekten, in denen Jugendliche mit den Arbeitsplätzen in der Tourismusbranche
vertraut gemacht werden sollten, sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur
Verbesserung der Ausbildung in allen Bereichen der Tourismuswirtschaft. Die
Kommission beteiligte sich an diesen Projekten, die 1995 abgeschlossen wurden, mit
insgesamt 1,260 Mio. ECU.
10.
WERBUNG IN DRITTLÄNDERN
Obwohl Europa als Reiseziel weltweit noch immer die Spitzenposition einnimmt, mußte
die Region seit 197529 einen Rückgang des Marktanteiles der Ankünfte in Höhe von 9,6%
hinnehmen, von dem andere, aufstrebende Märkte profitiert haben. Um diesem Trend
entgegenzusteuern, wurde im Beschluß des Rates 92/421/EWG formuliert, daß die
Gemeinschaftsaktion in diesem Bereich Europa für Touristen aus fernen Ländern
attraktiver machen solle.
Vor diesem Hintergrund wurden Werbekampagnen auf dem US-Markt gestartet, in denen
für das Reiseziel Europa geworben wurde. Zu diesen Aktionen gehörten Anzeigen in
einem bekannten amerikanischen Magazin, Werbetafeln auf sieben Flughäfen, Videos auf
15 000 amerikanischen Inlandsflügen und 240 Minuten Sendezeit bei einem
amerikanischen Kabelfernsehsender für jeweils zweiminütige Spots.
In einer „Vorher/Nachher“-Umfrage wurde die Wirkung der einzelnen Aktionen bei den
Zielgruppen untersucht. Die Umfrage ergab, daß ein höherer Prozentsatz der Befragten
als vorher (79% gegenüber 67%) Europa als mögliches Reiseziel nannte und 44% der
Befragten aufgrund der Werbung den Eindruck gewonnen hatten, daß Europa ein äußerst
attraktives Reiseziel sei.
Darüber hinaus wurden im Rahmen dieser Werbekampagne Feedback-Mechanismen
eingerichtet, über die weitere Informationen bei den Fremdenverkehrsbüros der einzelnen
EU- und EWR-Mitgliedstaaten angefordert werden konnten.
28
29
94/C 122/07 ABl. Nr. C 122 vom 4.5.1994
"WTO's 1995 International Tourism Overview" WTO, Madrid, 1996.
28
Belgien
Dänemark
Deutschland
Griechenland
Spanien
Frankreich
Irland
Italien
Luxemburg
Anzahl von Anfragen für weitere Informationen
1098
Niederlande
1017
Österreich
1557
Portugal
1092
Finnland
1270
Schweden
1805
Vereinigtes Königreich
1102
Island
1666
Norwegen
998
Gesamt
1106
1285
1037
947
1074
1337
915
972
20278
ZUSAMMENARBEIT UND KONSULTATION ZUR SICHERUNG
EINER GRÖSSEREN KOHÄRENZ DER MASSNAHMEN DER
GEMEINSCHAFT
Um einen einheitlicheren Ansatz im Bereich des Tourismus zu gewährleisten, bedarf es
der Konsultation und der Zusammenarbeit auf europäischer, nationaler, regionaler und
lokaler Ebene. Diese Konsultation und Zusammenarbeit wurde in den Jahren 1995 und
1996 weiter verstärkt.
1.
VERWALTUNGSAUSSCHUSS FÜR DEN FREMDENVERKEHR
Dem Verwaltungsausschuß für den Fremdenverkehr gehören Vertreter der EU- und
EWR-Mitgliedstaaten an, die aufgrund der EWR-Abkommen und ihrer finanziellen
Beiträge zum Haushalt des Aktionsplans beteiligt sind. Der Verwaltungsausschuß für den
Fremdenverkehr wurde zur Unterstützung der Durchführung des Aktionsplans 30
gegründet und 1995 dreimal einberufen.
Im Mittelpunkt der Treffen standen Themen im Zusammenhang mit der Durchführung des
Programms aus dem Jahr 1995, Entwicklungen in anderen Gemeinschaftsprogrammen mit
Auswirkungen auf den Tourismus, Werbung für das Reiseziel Europa, der europäische
Preis für Tourismus und Umwelt, Beratung über das Grünbuch und die Richtlinie über die
Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus.
Im Jahr 1996 konzentrierten sich die Gespräche zwischen der Kommission und dem
Verwaltungsausschuß für den Fremdenverkehr auf den Jahresbericht über die Aktionen
der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus, den Stand der 1995 durchgeführten
Ausschreibungen und Angebotsaufforderungen sowie auf die im laufenden Jahr
durchgeführten Arbeiten, insbesondere im Bereich der Zusammenarbeit und Konsultation
zwischen den Dienststellen der Gemeinschaft.
30
Artikel 3.2 von Beschluß (92/421/EWG) des Rates
29
2.
BERATENDER AUSSCHUSS FÜR DEN FREMDENVERKEHR
Dem 198631 gegründeten Beratenden Ausschuß für den Fremdenverkehr und den
Gesprächsrunden der Vertreter aus der Tourismuswirtschaft gehören Teilnehmer aus der
EU und dem EWR (wie 1994) an, die zu Gesprächen über relevante Themen im
Zusammenhang mit dem Tourismus und zum Informationsaustausch auf europäischer
Ebene eingeladen wurden. Die Vertreter der Tourismusbranche und der Beratende
Ausschuß trafen 1995 dreimal und 1996 einmal zusammen. Im Mittelpunkt des Treffens
1996 mit dem Beratenden Ausschuß standen der Informationsaustausch über die
nationalen Tourismuspolitiken und der Bericht der Kommission an den Rat über
Zivilschutz, Tourismus und Energie.
3.
TREFFEN MIT VERTRETERN DER TOURISMUSWIRTSCHAFT
Das Treffen mit Vertretern der Tourismuswirtschaft gehören Teilnehmer aus der EU und
dem EWR (wie 1994) an, die zu Gesprächen über relevante Themen im Zusammenhang
mit dem Tourismus und zum Informationsaustausch auf europäischer Ebene eingeladen
wurden. Die Vertreter der Tourismuswirtschaft trafen 1995 dreimal und 1996 einmal
zusammen
Bei den Treffen des Jahres 1995 mit der Tourismuswirtschaft wurden eine Reihe von
Themen erörtert, die für diese Branche von besonderem Interesse sind (computergestützte
Buchungssysteme und globale Verteilungssysteme, Mehrwertsteuersätze, Sextourismus).
Außerdem wurde über das Grünbuch, den europäischen Preis für Tourismus und Umwelt
sowie über Werbemaßnahmen für Europa als Reiseziel beraten.
Bei dem Treffen mit den Vertretern der Tourismuswirtschaft wurden der Jahresbericht
über die Aktionen der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus, die 1995 begonnenen
Projekte und Aktionen, der Evaluierungsbericht über den Aktionsplan, das
Mehrjahresprogramm „Philoxenia” und der Bericht der Kommission über Zivilschutz,
Tourismus und Energie erörtert.
4.
ZUSAMMENARBEIT MIT DER RATSPRÄSIDENTSCHAFT
Während der französischen Ratspräsidentschaft fanden am 10. und 11 April 1995 die
Europäischen Tourismustage in Annecy statt. Am 10. und 11. April fand eine Europäische
Konferenz zum Thema „Tourism, Employment-Training“ (Tourismus und BeschäftigungBildung) statt, die von der Kommission mitfinanziert wurde. In den Workshops und
Plenarsitzungen wurde die Notwendigkeit diskutiert, das Qualitätsniveau durch
angemessene,
auf
die
Anforderungen
des
Arbeitsmarkts
zugeschnittene
Ausbildungsprogramme zu erhöhen.
Während der spanischen Ratspräsidentschaft fand am 16. und 17. November 1995 ein
Internationales Seminar über den Sozialtourismus in Calvià statt. Während dieses
Seminars wurden alle mit dieser Form des Tourismus in Zusammenhang stehenden
31
Beschluß des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Einführung eines Verfahrens zur Konsultation
und Zusammenarbeit im Bereich des Fremdenverkehrs (ABl. Nr. L 384/52 vom 31.12.86)
30
Themen auf europäischer Ebene erörtert, wobei der Schwerpunkt auf dem Tourismus für
Senioren lag.
Die Kommission nahm auch an dem Treffen der Minister / Generaldirektoren für
Tourismus der Mitgliedsstaaten teil, die von der Französischen und Spanischen
Präsidentschaft veranstaltet wurden.
Unter der italienischen Ratspräsidentschaft wurde in Zusammenarbeit von
Ratspräsidentschaft, Kommission und UNESCO ein Seminar zum Thema „Tourism and
Culture“ (Tourismus und Kultur) veranstaltet (siehe Abschnitt über KONFERENZEN
UND FACHMESSEN). Im Mittelpunkt der Europäischen Tourismuswoche, die im Mai
1996 in Neapel stattfand, standen die Themen Tourismus im Dritten Jahrtausend, der Tag
der europäischen Regionen und Tourismus im Rahmen der Zusammenarbeit EuropaMittelmeer.
Auf der Sitzung am 13.5.1996 wurde ebenfalls unter der italienischen Präsidentschaft die
Entschließung des Rates über die Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer betreffend den
Tourismus32 verabschiedet, in deren Mittelpunkt die Zusammenarbeit in den Bereichen
Information, Weiterbildung und Werbung steht. Der Vorschlag der Kommission für ein
Mehrjahresprogramm zur Förderung des europäischen Tourismus „Philoxenia” wurde auf
dieser Sitzung des Rates ebenfalls untersucht.
5.
KONSULTATION INNERHALB DER KOMMISSION UND MIT ANDEREN
INSTITUTIONEN UND PERSONEN DER GEMEINSCHAFT
Durch die dienststellenübergreifende Konsultation und Konsultation mit anderen
Institutionen und Personen der Gemeinschaft wird eine größere Konsistenz der
Maßnahmen der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus gewährleistet, da nicht nur
der Aktionsplan zur Förderung des Tourismus, sondern auch andere Maßnahmen und
Politiken der Gemeinschaft Auswirkungen auf den Tourismus haben. Dieser laufende,
bereits in den Vorjahren begonnene Prozeß wurde 1995 und 1996 fortgesetzt und
verstärkt.
Konsultation zwischen den Kommissionsdienststellen
Die Koordinierung innerhalb der Kommission erfolgt durch interdirektionale Konsultation
zwischen den Dienststellen der Kommission hinsichtlich relevanter Themen sowie durch
eine diensstellenübergreifende Gruppe zum Thema Tourismus unter dem Vorsitz der für
den Fremdenverkehr zuständige Kommissionsdienststelle.
Diese Gruppe für den Tourismus wurde im Hinblick auf verschiedene Themen konsultiert,
die in unmittelbaren Zusammenhang mit den Aktivitäten der für den Fremdenverkehr
zuständigen Kommissionsdienststelle stehen, z.B. im Hinblick auf den zweiten
Jahresbericht über die Aktionen der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus,
Ausschreibungen und Angebotsaufforderungen sowie das Grünbuch über die Rolle der
Union in Bereich des Tourismus. Die dienststellenübergreifende Konsultation im Hinblick
auf das Erste Mehrjahresprogramm zur Förderung des europäischen Tourismus
„Philoxenia” fand 1996 statt.
32
ABl. Nr. C 155 vom 30.5.1996
31
Auch im Rahmen anderer tourismusbezogener Politiken und Programme fanden
Aktivitäten statt, die sich auf den Tourismus auswirken, so z.B. die Erörterung und
Verabschiedung einer Richtlinie über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des
Tourismus. Weitere Beispiele sind Aktivitäten im Zusammenhang mit dem
Verbraucherschutz, z.B. der Vorschlag für eine Richtlinie über „Fernverkauf“, die
Pauschalreise-Richtlinie und die „Timeshare“-Richtlinie. Die wichtigen Zusammenhänge
zwischen Tourismus und Umwelt finden sich in den durchgeführten Aktionen des Fünften
Aktionsprogramms und LIFE, der Studie über Umweltzeichen und der Mitteilung über
Küstengebiete.
Im Rahmen des 7. Programms des Europäischen Entwicklungsfonds wurde dem
Tourismus eine wichtige strategische Rolle in der Entwicklung zuerkannt. Die zuständigen
Dienststellen sprachen sich für eine engere Zusammenarbeit bei Themen wie z.B. dem
Sozialdialog auf dem HORECA-Sektor und bei der Entwicklung der Informations-und
Kommunikationstechnologien (IKT) für das kulturelle Erbe aus. Andere für den
Tourismus relevante Maßnahmen der Gemeinschaft betrafen Bereiche wie
computergestützte Buchungssysteme, Freizügigkeit, die PESCA-Initiative und Darlehen
für touristische Konvertierungsprojekte innerhalb des ECSC.
Konsultation mit anderen Institutionen und Personen der Gemeinschaft
Während der Bericht der Kommission über Maßnahmen, die den Tourismus betreffen, im
periodischen Bericht des EP behandelt wurde, bildet das Grünbuch der Kommission über
die Rolle der Union im Bereich des Tourismus bildete den Gegenstand einer
Entschließung auf Grundlage des SARLIS-Berichts 33. Der SARLIS-Bericht behandelt die
Möglichkeit der Eingliederung des Tourismus in den Vertrag über die EU. Das
Europäische Parlament gab auch seine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für
ein Mehrjahresprogramm zur Förderung des Tourismus „Philoxenia” 34 ab.
Zum Grünbuch der Kommission und zum Mehrjahresprogramm „Philoxenia” äußerten
sich auch verschiedene andere europäische Institutionen, so z.B. der Ausschuß der
Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuß. Der Ausschuß der Regionen hatte
zuvor seine Stellungnahme zu einer Politik zur Entwicklung des ländlichen Tourismus in
den Regionen der EU35 verabschiedet.
6.
EXPERTENGRUPPEN
Sozialtourismus - "Gruppe Eigenständige Lebesführung - Tourismus für alle”
Die von den Kommissionsdienststellen ins Leben gerufene Gruppe, die sich zum einen mit
Tourismus und zum anderen mit behinderten Menschen befaßt, wurde in den Jahren 1995
und 1996 zweimal einberufen. Von den EU- und EWR-Mitgliedstaaten entsandte
Vertreter nahmen an den allgemeinen Gesprächen über die Entwicklung und Förderung
des Tourismus für behinderte Menschen in Europa teil, in deren Rahmen der Aufbau von
33
34
35
ABl. Nr. C 151/56 vom 19.6.1995
Abl. Nr. C 347 vom 18.11.1996
AdR 19/95 vom 02.02.95
32
Netzen für den Informationsaustausch und die Koordinierung entsprechender Aktionen
geplant ist.
Eine Reihe von Themen, die sowohl für die Tourismusbranche als auch für behinderte
Touristen relevant sind, müssen in detaillierteren Studien von kleineren Expertengruppen
genauer untersucht werden. Zu diesem Zweck wurden 1995 zwei Studiengruppen
gebildet, die sich mit Standards für die Zugänglichkeit touristischer Einrichtungen und
touristischer Informationen befassen; 1996 wurde eine neue Gruppe gebildet, die sich mit
der Weiterbildung touristischer Fachkräfte im Bereich des Behindertentourismus
beschäftigt. Die Mitglieder gehören alle der „Group Independent Living - Tourism for all“
(Gruppe Unabhängiges Leben - Tourismus für alle) an, und bei der Nominierung der
Teilnehmer wurde auf geographische Ausgewogenheit geachtet.
Die von diesen Studiengruppen unterbreiteten Vorschläge werden dann von der „Gruppe
unabhängiges Leben - Tourismus für alle“ unter Einbeziehung aller für die anschließende
Verbreitung der Ergebnisse zuständigen nationalen Vertreter diskutiert und genehmigt.
Unter anderem wurde auch der Entwurf eines gemeinsamen freiwilligen Standards für
zugängliche Unterkünfte in Europa vorgeschlagen. Dieser Vorschlag ist jedoch nur als
Marketinginstrument für die Tourismuswirtschaft und keinesfalls als Ersatz für in den
Mitgliedstaaten bereits existierende Verordnungen oder Normen gedacht.
Ländlicher Tourismus
Die Notwendigkeit der Definition und Harmonisierung freiwilliger Qualitätskriterien und
Symbole war ein Bestandteil des übergeordneten Ziels, die Qualität des touristischen
Angebots in ländlichen Regionen zu verbessern, so wie dies auch im Aktionsplan zur
Förderung des Tourismus dargelegt wurde.
Eines der ersten Ziele der 1994 gegründeten Arbeitsgruppe war folglich die Definition
freiwilliger Qualitätskriterien und der Aufbau einer Methodik, die einen Europäischen
Standard für die Definition und Vermarktung von Produkten des ländlichen Tourismus
schaffen würde.
Ein Entwurf der Qualitätskriterien für mehrere Produkte des Landtourismus sowie eine
Liste mit Symbolen, auf die sich die Expertengruppe geeinigt hatte, wurde zur allgemeinen
Beratung verteilt. Vorgeschlagen wurden unter anderem Urlaub auf dem Land, Urlaub auf
dem Bauernhof, Ferienwohnungen und -häuser, Landhotels und-Gästehäuser und
Campingplätze in ländlichen Gebieten sowie Reiterferien als Beispiel für
themenspezifische Urlaubsformen in ländlichen Regionen. Die Qualitätskriterien sollten
möglichst einfach von Reiseveranstaltern in ländlichen Regionen übernommen werden
können und den nationalen und regionalen Unterschieden Rechnung tragen.
GRÜNBUCH DER KOMMISSION
"DIE ROLLE DER UNION IM BEREICH DES TOURISMUS"
1
DAS GRÜNBUCH
Der Vertrag über die Europäische Union erkennt an, daß die Gemeinschaftsaktion
Maßnahmen im Bereich des Tourismus gemäß den Bedingungen und gemäß dem im
33
Vertrag (Artikel 3t) aufgeführten Zeitplan einschließen sollte. Die in Betracht gezogene
Aufnahme eines Titels über den Tourismus in den Vertrag für die Europäische
Gemeinschaft soll auf der Basis eines Berichts der Kommission an den Rat von der
Regierungskonferenz untersucht werden, die 1996 einberufen wird 36.
Das inoffizielle Treffen der europäischen Tourismusminister in Athen 1994 gab den
Anstoß für die Eröffnung der Debatte über die Rolle der Europäischen Union im
Tourismus; wobei zunächst ein Grünbuch erstellt werden sollte.
Das Grünbuch über „Die Rolle der Union im Bereich des Tourismus“ sollte den
Gedankenaustausch über die Rolle der Union bei der Förderung des Tourismus erleichtern
und anregen und den Weg für umfassende Beratungsgespräche mit allen Sektoren ebnen,
die eventuell an einer Teilnahme interessiert sind.
Das Grünbuch sollte die von der Gemeinschaft im Bereich des Tourismus durchgeführten
Aktionen und die vorhandenen Instrumente für deren Umsetzung beschreiben, die
Wertschöpfung der Gemeinschaft in diesem Bereich untersuchen und die möglichen
Entwicklungen in der Rolle der Union betreffend den Tourismus aufzeigen.
Sowohl die in Betracht gezogene Aufnahme eines Titels über den Tourismus in den
Vertrag als auch die Notwendigkeit eines Grünbuchs zeugen von einem verstärkten
Bewußtsein für die wirtschaftliche und soziale Bedeutung des Tourismus, die
Notwendigkeit eines kohärenten und ganzheitlichen Ansatzes für den Tourismus,
Verbraucherfragen und das Natur- und Kulturerbe, sowie des Festhaltens am
Subsidiaritätsprinzip, wenn die Aktionen nicht in den ausschließlichen
Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft fallen.
2
DIE ZUKÜNFTIGE ROLLE DER UNION IM BEREICH DES TOURISMUS
In bezug auf die zukünftige Rolle der Union wurden in den Beratungsgesprächen vier
Möglichkeiten präsentiert:
• Einschränkung oder Einstellung spezifischer Gemeinschaftsaktionen: In diesem Fall
würden die Aktionen zur Entwicklung des Tourismus durch einfache Anwendung der
bestehenden Politiken, jedoch mit übergeordneten Zielsetzungen durchgeführt werden.
Ein Austausch von Informationen über optimale Verfahren und Ergebnisse auf
gemeinschaftlicher, einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene wäre allerdings
nicht möglich.
• Beibehaltung des gegenwärtigen Rahmens und Aktionsniveaus: Aufgrund
verschiedener bestehender Politiken konnte die Gemeinschaft Maßnahmen zur
Förderung des Tourismus ergreifen. Darüber hinaus bildete der Aktionsplan der
Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus eine Basis für die Zusammenarbeit
zwischen Mitgliedstaaten und förderte trotz seines begrenzten Umfangs und seiner
begrenzten Dauer den Dialog mit den betroffenen Sektoren. Die Förderung des
Erfahrungsaustauschs und gemeinsamer Aktionen auf allen Ebenen könnte zur
Übertragung von optimalen Verfahren und zu einer rationaleren Nutzung der
bestehenden Optionen führen.
36
Gemeinß Erklärung 1 des Vertrages
34
• Intensivierung der Gemeinschaftsaktionen auf der Grundlage des geltenden Vertrags:
Die Gemeinschaft könnte ihre Unterstützung für Maßnahmen zur Steigerung des
Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftszweiges verstärken,
Sicherheit und Wohl des Touristen verbessern und dem Schutz und der Erhaltung des
Natur- und Kulturerbes Priorität einräumen. Die Gemeinschaft könnte auch
sicherstellen, daß die auf den Tourismus bezogenen Interessen stärker berücksichtigt
werden und die Finanzmittel dafür erhöhen.
• Entwurf einer spezifischen gemeinschaftlichen Tourismuspolitik: Innerhalb des
möglichen Rahmens dieser Politik könnte die Gemeinschaft folgende Aufgaben
übernehmen: Informationen verbreiten, die von den Mitgliedstaaten durchgeführten
Aktionen und Initiativen koordinieren, als Schnittstelle zwischen den Mitgliedstaaten
und der Union fungieren, die Aktionen der Mitgliedstaaten ergänzen, wann immer
Aktionen auf Unionsebene notwendig sind, sowie weitere Gemeinschaftsaktionen mit
potentiellen Auswirkungen auf den Tourismus definieren.
3 FORUM ZUM THEMA EUROPÄISCHER TOURISMUS. BRÜSSEL, 8.12.1995.
Im Europäischen Tourismusforum, an dem europäische Institutionen, öffentliche Stellen
und Vertreter der Tourismusbranche teilnahmen, wurden, die Ergebnisse der
Beratungsgespräche über das Grünbuch präsentiert. Die 160 eingegangenen Beiträge, an
denen mehrere tausend Betreiber, Akteure und strategisch positionierte, fachkundige
Beobachter beteiligt waren, können im Hinblick auf die betroffenen geographischen
Standorte, vertretenen Interessen oder durchgeführten Aktivitäten als repräsentativ für
den europäischen Tourismus in all seiner Vielfalt betrachtet werden.
Ziel des Grünbuchs war es, Diskussionen anzuregen, neue Ideen hervorzubringen und
Meinungen zu sammeln. Die öffentlichen Stellen (internationale Organisationen,
einzelstaatliche Regierungen, regionale und lokale Behörden) sprachen sich in ihren
Stellungnahmen überwiegend für eine politische Anerkennung der Gemeinschaftsaktion im
Bereich des Tourismus aus. Die Tourismusbranche äußerte in ihren Beiträgen den Wunsch
nach einem verstärkten Engagement der Gemeinschaft im diesem Bereich.
In den während dieses Forums veranstalteten Workshops wurden die Themen diskutiert,
die von den Teilnehmern der Konsultation über das Grünbuch als Hauptschwerpunkte
genannt wurden:
• Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft;
• Befriedigung der Bedürfnisse der Touristen;
• Entwicklung eines ausgewogenen und nachhaltigen Tourismus.
Mit Blick auf die Zukunft sahen die Teilnehmer an der Debatte die Rolle der Union in der
verstärkten Koordinierung und Unterstützung der touristischen Entwicklung. Diese
Aktionen sollten über einen partnerschaftlichen Ansatz implementiert werden, der auf
gezielte Interventionen ausgerichtet ist und eine echte gemeinschaftliche Wertschöpfung
bietet. Die Art der geforderten Aktionen würden eine echte mittel- und langfristige
Tourismusstrategie bedeuten, die auf Wachstum und Beschäftigung vor dem Hintergrund
einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet ist.
35
VORSCHLAG
DER
KOMMISSION
FÜR
EIN
ERSTES
MEHRJAHRESPROGRAMM ZUR FÖRDERUNG DES EUROPÄISCHEN
TOURISMUS („PHILOXENIA”)
Auf der Grundlage der während der Durchführung des Aktionsplans gesammelten
Erfahrungen sowie der Beobachtungen im Evaluierungsbericht hat die Kommission ihren
Vorschlag für ein Erstes Mehrjahresprogramm zur Förderung des europäischen
Tourismus „Philoxenia” vorgelegt, der am 30.4.1996 verabschiedet wurde.
Das übergeordnete Ziel dieses Programms ist die Steigerung der Qualität und
Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Tourismus als Beitrag zu Wachstum und
Beschäftigung. Um dieses übergeordnete Ziel zu erreichen, wurden im Programm mittelund kurzfristige Ziele formuliert, an denen die Aktionen ausgerichtet werden. Zu diesen
Zielen gehören:
A)
B)
C)
D)
Verbesserung der Kenntnisse im Bereich des Tourismus durch Produktion
tourismusrelevanter Daten, Zusammenstellung tourismusrelevanter Informationen
aus
anderen
Quellen
und
Erleichterung
der
Bewertung
von
Gemeinschaftsmaßnahmen, die den Tourismus betreffen.
Verbesserung des rechtlichen und finanziellen Umfelds für den Tourismus durch
den Ausbau der Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten, der Wirtschaft und
anderen Beteiligten.
Verbesserung der Qualität im europäischen Tourismus durch die Förderung eines
sanften Tourismus und die Beseitigung von Hindernissen für die
Tourismusentwicklung.
Steigerung der Zahl der Besucher aus Drittländern durch Werbung für Europa als
Reiseziel.
Dieses Programm soll ferner einen kohärenten Rahmen liefern, der öffentliche Stellen und
die Tourismuswirtschaft bei der Bewältigung der Probleme des europäischen Tourismus
unterstützt. Die Ergebnisse des Programms sollen regelmäßig bewertet und ein
Jahresbericht über die Aktionen der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus, die im
Rahmen anderer Gemeinschaftspolitiken durchgeführt werden, erstellt werden. Für das
Programm sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 25 Mio. ECU vorgesehen, wobei
die Mittelzuweisungen jährlich neu festgelegt werden.
36
II
ANDERE MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT, DIE SICH
AUF DEN TOURISMUS AUSWIRKEN
Aus touristischer Sicht lassen sich die Maßnahmen der Gemeinschaft im wesentlichen in
drei Bereiche gliedern, in denen touristische Aktivitäten stattfinden: der Tourist, die
Tourismuswirtschaft und touristische Ressourcen.
1.
DER TOURIST
Da sich die Tourismuswirtschaft in einer stark wettbewerbsorientierten Umgebung
entwickelt, gewinnt die Befriedigung der Bedürfnisse des Touristen zunehmend an
Bedeutung und ist eine wesentliche Forderung jeder Politik für die Entwicklung des
Tourismus.
Von den verschiedenen, 1995 begonnenen oder durchgeführten Gemeinschaftsaktionen
haben einige bereits die an sie gestellten Erwartungen erfüllt; z.B. im Hinblick auf eine
größere Bewegungsfreiheit des Touristen, einen wirksameren Verbraucherschutz für
Touristen oder die Erleichterung des Zugangs zum Tourismus für bestimmte
Personengruppen, denen aus verschiedenen Gründen der Zugang zum Tourismus
erschwert ist.
1.1.
BEWEGUNGSFREIHEIT FÜR TOURISTEN
Wie im Allgemeinen Bericht über die Aktivität der Europäischen Union 1995 dargelegt
wurde, “bestanden zwei Hauptziele der europäischen Institutionen während des gesamten
Jahres darin, das Konzept des Unionsbürgerschaft zu konkretisieren und die Gemeinschaft
als offene und transparente Einrichtung den Unionsbürgern näherzubringen. Vor diesem
Hintergrund wurden verschiedene Maßnahmen zur Inkraftsetzung der Rechte für
Unionsbürger gemäß Artikel 8 der EU-Verträge eingeleitet, insbesondere zur
uneingeschränkten Reisefreiheit auf dem gesamten Territorium der Gemeinschaft.”
Der Tourist profitiert in vielerlei Hinsicht von den Initiativen zur Entwicklung des
Tourismus in Europa.
Initiative „Im Vordergrund der Mensch“
In seiner Antrittsrede vor dem Europäischen Parlament unterstrich Präsident Santer die Notwendigkeit,
Europa den Bürgern näherzubringen. Mit diesem Ziel wurde am 26. November 1996 die Initiative
„Bürger Europas“ gestartet, eine Informationskampagne, in deren Rahmen Broschüren für die
Öffentlichkeit erstellt werden, die dem Unionsbürger mit einfachen, klaren Worten seine Rechte im
gemeinsamen Markt erklären. Außerdem befassen sich diese Broschüren mit Themen wie z.B. Reisen in
einem anderen Land der Europäischen Union. Dieser für 1997 zu diesem Thema geplanten Broschüre
liegen Unterlagen mit praktischen Informationen über die Wahrnehmung dieser Rechte in allen Ländern
der Union bei. Interessierte Bürger können diese Broschüre und Blätter bei den Informationsdiensten der
Mitgliedstaaten entweder telefonisch anfordern oder auf dem „Europa”-Server im Internet abrufen. Über
den Telefondienst kann sich der interessierte Bürger über Bereiche informieren, in denen es eventuell
noch Schwierigkeiten gibt oder die als Ansatzpunkte für weitere Initiativen der Europäischen Union
vorgeschlagen werden.
37
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besitzen die Unionsbürger bei
Inanspruchnahme touristischer Dienstleistungen bereits bestimmte Einreise- und
Aufenthaltsrechte.
Unter Verweis auf ein Urteil vom 2. Februar 1989 (Rechtssache 186/87) wird betont, daß
die in Artikel 59 des Vertrags zugesicherte Dienstleistungsfreiheit auch die Freiheit der
Dienstleistungsempfänger (zu denen auch Touristen gehören) einschließt, in einen anderen
Mitgliedstaat zu reisen und die gleichen Rechte wie die dort lebenden Staatsbürger
geltend zu machen. Nach Auffassung der Kommission schließt dieses Recht nicht nur den
Zugang zu den im Vertrag genannten Dienstleistungen, sondern auch alle damit
zusammenhängenden Vorteile ein, die sich auf die Bedingungen für die Erbringung oder
Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen auswirken.
Im Hinblick darauf vertrat der Gerichtshof in einem Urteil vom 15. März 1994
(Rechtssache C-45/93), die Auffassung, daß das Königreich Spanien mit der Anwendung
eines Systems, nach dem für spanische Staatsbürger, Ausländer mit Wohnsitz in Spanien
und aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft stammende Jugendliche unter 21
Jahren der Eintritt in staatlichen Museen kostenlos sei, während Bürger aus anderen
Mitgliedstaaten über 21 Jahren Eintrittsgeld bezahlen müssen, die Verpflichtungen nicht
erfüllt habe, die ihm kraft Artikel 7 und 59 des EWG-Vertrags auferlegt seien.
Es fällt auf, daß auf diese Rechtsprechung immer häufiger verwiesen wird. Dies gilt
sowohl für die bei der Kommission eingereichten Klagen als auch für Petitionen beim
Europäischen Parlament, die von Touristen eingereicht werden, die sich als Opfer
diskriminierender Praktiken während ihrer Reisen oder touristischen Aufenthalte in
Europa sehen.
1.1.1 Abschaffung der Binnengrenzen
Gemäß Artikel 100c des EG-Vertrags hat der Rat am 29. Mai 1995 per Verordnung (EG)
Nr. 1683/9537 die Einführung eines Visums für Staatsbürger aus Drittländern beschlossen.
Dieses einheitliche Visum wird seit dem 6. August 1996 von den Mitgliedstaaten
ausgestellt. Es enthält alle geforderten Informationen, erfüllt im Hinblick auf die
Nachahmungs- und Fälschungssicherheit höchste technische Ansprüche und stellt zugleich
auch den Schutz der persönlichen Daten sicher. Außerdem hat der Rat am 25. September
1995 die Verordnung (EG) Nr. 2317/9538 verabschiedet, in der die Drittländer genannt
werden, deren Staatsbürger für die Überschreitung der Außengrenzen der Mitgliedstaaten
ein Visum benötigen. Diese Verordnung, die am 3. April 1996 in Kraft trat, betrifft jedoch
nur Visa, die für einen Aufenthalt von maximal 3 Monaten ausgestellt werden. Darüber
hinaus hat die Kommission im Amtsblatt vom 14.12.1996 verschiedene Tabellen über die
Visaregelungen der Mitgliedstaaten für Staatsbürger aus Drittländern veröffentlicht, die
nicht in der gemeinsamen Liste aufgeführt sind.
Zur Vollendung des Wirtschaftsraums ohne Binnengrenzen entsprechend Artikel 7 A des
EG-Vertrags hat die Kommission am 12. Juli 1995 insgesamt drei Richtlinienvorschläge
verabschiedet. Zwei dieser Vorschläge sind von besonderer Relevanz für den Tourismus:
37
38
ABl. EG Nr. L 164 vom 14.7.95, S. 1-4
ABl. EG Nr. L 234 du 3.10.95, S. 1-3
38
der Vorschlag für die Einstellung der Personenkontrollen innerhalb der Binnengrenzen 39,
der eine völlige Abschaffung der Kontrollen bei der Überschreitung der Binnengrenzen
(Luft, Boden, Wasser) und von Personen unabhängig von ihrer Nationalität vorsieht;
sowie der Vorschlag über die Rechte von Staatsbürgern aus Drittländern in bezug auf
Reisen innerhalb der Gemeinschaft 40, nach dem Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis oder
eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Visums innerhalb der Gemeinschaft
grundsätzlich ohne Formalitäten reisen können. Diese Richtlinienentwürfe werden
gegenwärtig überarbeitet, um der Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom
23.10.1996 Rechnung zu tragen.
Ferner zeigt die Anwendung des Schengener Abkommens in sieben Mitgliedstaaten
(Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Portugal) seit
dem 26. März 1995, daß der Mechanismus insgesamt zufriedenstellend funktioniert und
somit die Schaffung eines durch Bewegungsfreiheit und Sicherheit geprägten
Wirtschaftsraums möglich ist.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß die Schengener Maßnahmen insgesamt den
Reiseverkehr von Touristen aus der Gemeinschaft sowie aus Drittländern erleichtert und
zudem den Touristen den Eindruck von Europa als „einem zusammengehörigen“
touristischen Reiseziel vermittelt haben.
Volksgesundheit und Tourismus
Die von Kommissar Flynn im Namen der Kommission auf die schriftliche Anfrage E-560/95 zu
Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der gesundheitliche Versorgung von Touristen41 erteilte
Antwort enthält nützliche Informationen zu diesem Thema.
In dieser Antwort wird erklärt, daß sich “die Kommission dafür ausgesprochen hat, im Rahmen ihrer
Unterstützung für die Information und Ausbildung von Fachkräften im Gesundheitswesen in
erfolgversprechenden Fällen Aktivitäten zur Verhütung von reisebedingten Krankheiten zu fördern.
Die Kommission beabsichtigt, ihre Aktivitäten auf diesem Gebiet zu verstärken und hat bereits
entsprechende Vorschläge für ein Fünfjahresprogramm zur Förderung der Gesundheit, Information
und Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen vorgelegt. Darüber hinaus will die Kommission
Projekte unterstützen, in deren Mittelpunkt präventive Aspekte der Reisemedizin und der Aufbau
entsprechender Netze im Rahmen des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms zur Eindämmung von
Aids und anderer ansteckender Krankheiten stehen, für das sie im November 1994 dem Parlament und
dem Rat bereits einen Vorschlag vorgelegt hat.”
Ferner wurde festgestellt, daß die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Gesundheitswesen und
Tourismus aufgrund des Beschlusses des Rates vom 20. Dezember 1995 über die Berücksichtigung von
Anforderungen im Bereich des Gesundheitsschutzes in der Gemeinschaftspoliti k42 weiter verstärkt
werden könne.
1.1.2 Abschaffung der steuerlichen Grenzen
Die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 199543 zur Änderung der Richtlinie
77/388/EWG sieht neue Maßnahmen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuersätze vor
39
40
41
42
43
KOM (95) 347 endg. vom 12.07.1995
KOM (95) 346 endg. vom 12.07.1995
ABl. EG Nr. C 152 vom 19.6.95, S. 46-47
ABl. EG Nr. C 350 vom 30.12.95, S. 2-3
ABl. EG Nr. L 102 vom 5.5.95, S. 18-23
39
und legt den Anwendungsbereich und die praktischen Durchführungsbestimmungen für
Steuerbefreiungen bei der Ausfuhr von Gütern fest, die von Reisenden im persönlichen
Gepäck mitgeführt werden.
In diesem Zusammenhang wurde die Frage nach den Übergangsregelungen für "Duty-Free
Shops" im Rahmen eines Rechtsstreits C-408/95 (Eurotunnel SA e.a. / Société nouvelle
d'armement transmanche SA) beim Gerichtshof im laufenden Jahr aufgeworfen.
Freier Kapitalverkehr
Auf diesem Gebiet hat der Gerichtshof zwei Urteile gefällt.
In einem Urteil vom 23. Februar (Rechtssachen C-358/93 und C-416/93) macht der Gerichtshof
deutlich, daß einerseits “Artikel 1 und 4 der Richtlinie Nr. 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988
für die Anwendung von Artikel 67 des Vertrags im Widerspruch dazu stehen, daß für die Ausfuhr von
Münzen, Banknoten oder Schecks eine vorherige Genehmigung erforderlich sei, aber nicht im
Widerspruch dazu stehen, daß ein solcher Vorgang an eine vorherige Erklärung gebunden sei,
andererseits aber die Bestimmungen gemäß Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 4 der Richtlinie
88/361/EWG vor dem staatlichen Richter geltend gemacht werden können und die Nichtanwendbarkeit
der zu ihr im Widerspruch stehenden einzelstaatlichen Vorschriften zur Folge haben können.”
In einem Urteil vom 14. Dezember (Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94) führt der
Gerichtshof weiter an, daß die “Artikel 73 B, Absatz 1, und 73 D, Absatz 1, Unterabsatz b), des EGVertrags einer nationalen Regelung entgegenstehen, die den Besitzer von Münzen, Banknoten oder
Schecks allgemein dazu verpflichtet, für die Ausfuhr eine vorherige Genehmigung einzuholen, jedoch
umgekehrt nicht im Widerspruch dazu stehen, daß für einen solchen Vorgang eine vorherige
Erklärung verlangt wird. Eine solche Regelung hebt Artikel 73 C, Absatz 1, des Vertrags nicht auf. Er
fügt hinzu, daß die Bestimmungen des Artikels 73 B, Absatz 1, in Verbindung mit den Artikeln 73 C
und 73 D, Absatz 1, Unterabsatz b) des Vertrags vor dem staatlichen Richter geltend gemacht werden
und die Nichtanwendbarkeit der zu ihnen im Widerspruch stehenden nationalen Vorschriften zur
Folge haben können.”
1.2.
VERBRAUCHERSCHUTZ FÜR TOURISTEN
Bei der Erstellung des zweiten dreijährigen Aktionsplanes zum Schutz der Verbraucher
(1993-1995) hat die Kommission ihre Arbeiten im Zuge der Fertigstellung eines
gesetzlichen Maßnahmenpakets für den Verbraucherschutz fortgesetzt. Darüber hinaus
hat sie am 21. Oktober einen neuen Aktionsplan für die Verbraucherpolitik (1996-1998)44
vorgestellt. Eine der wichtigsten Prioritäten dieses Aktionsplans ist die Fertigstellung,
Überarbeitung und Aktualisierung des notwendigen Rahmens, um sicherzustellen, daß die
Interessen der Verbraucher innerhalb des Binnenmarkts umfassend berücksichtigt werden.
Mit diesem Thema befaßte sich auch der Wirtschafts- und Sozialausschuß in seiner am
22.11.1995 verabschiedeten Stellungnahme zum Thema Binnenmarkt und
Verbraucherschutz. In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, daß die
Generaldirektion für Studien des Europäisches Parlaments eine Arbeitsunterlage
veröffentlicht hat, die sich speziell mit dem Schutz von Touristen auseinandersetzt und das
Interesse, das die Institutionen der Gemeinschaft diesem Thema beimessen, bestätigt.
44
KOM (95) 519
40
1.2.1 Information und Aufklärung von Verbrauchern
Der von der Kommission erstellte Leitfaden Guide du consommateur européen dans le
marché unique45 (Leitfaden für den europäischen Verbraucher auf dem Binnenmarkt)
enthält wichtige Informationen über die Gesetzgebung in der Europäischen Union für den
Verbraucherschutz sowie für andere Aktionen zugunsten der Konsumenten. Ein Kapitel
dieses Leitfadens ist speziell dem Thema Reisen und Tourismus gewidmet. Eine
aktualisierte Fassung wurde 1995 veröffentlicht.
Im November wurde eine Rundfunkkampagne zur Verbraucheraufklärung gestartet, die
sich mit ausgewählten, für die Entwicklung der Verbraucherrechte im Rahmen der
europäischen Politik wichtigen Themen befaßte. Im Rahmen dieser Radiokampagne
wurden verschiedene Beiträge über die Rechte gesendet, die der Tourist aufgrund der
Richtlinie über Pauschalreisen hat.
Darüber hinaus hat der Fernsehsender Euronews mehrere Sendungen produziert und
ausgestrahlt, in denen verschiedene, darunter auch den Tourismus betreffende Themen
behandelt werden (Timesharing).
1.2.2 Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern
Der Beschluß Nr. 94/3092/EG über die Etablierung eines gemeinschaftlichen Systems zur
Aufklärung über Unfälle in Haushalt und Freizeit (Ehlass) wurde durch den Beschluß
95/184/EG46 abgeändert, in den Änderungen eingearbeitet wurden, die durch den Beitritt
von drei neuen Mitgliedstaaten erforderlich geworden waren.
Zum Thema Sicherheit vor Brandgefahren in Hotels und Beherbergungseinrichtungen
wurde eine Ausschreibung 47 für die Erstellung einer entsprechenden Studie durchgeführt,
deren Ergebnisse 1996 veröffentlicht wurden.
Aufgrund der Schlußfolgerungen, die aus der Studie über die Sicherheit von mit Erdgas
oder Flüssigbrennstoff betriebenen Einrichtungen gezogen werden können, untersucht die
Kommission, ob es möglich und angemessen ist, das Problem durch gemeinschaftliche
gesetzliche Regelungen zu lösen.
45
46
47
Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft, 1994, 1995
ABl. EG Nr. L 120 vom 31.5.95, S.
ABl. EG Nr. C 25 vom 31.01.1995, S. 6-7
41
Antwort von Martin Bangemann im Namen der Kommission auf die schriftliche Anfrage P-2288/95 über
die Zertifizierung von Einrichtungen in Freizeitparks48
“Es gibt keine gemeinschaftliche Bestimmung, die sich direkt mit der Sicherheit von Personen befaßt, die
Einrichtungen in Freizeitparks benutzen; diese Sicherheit wird durch die geltenden einzelstaatlichen
Bestimmungen in den Mitgliedsstaaten garantiert.
Da es keine gemeinschaftlichen Bestimmungen für die Sicherheit von Freizeitparks gibt, kann kraft der
Richtlinie 85/374/EWG über die Haftung für fehlerhafte Produkte der Hersteller dieses Produkts
verantwortlich gemacht werden.
In ihrer Antwort auf die schriftliche Anfrage Nr. 942/91 des Abgeordneten Collins hat die Kommission
deutlich gemacht, daß ein Vorschlag für eine Richtlinie des Rates in Vorbereitung sei, die sich mit dem
freien Verkehr von Einrichtungen für Volksfeste und Freizeitparks befaßt; dieser auf Artikel 100 A des
Vertrags basierende Vorschlag würde einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten.
Der Europäische Rat hat auf seiner Sitzung in Edinburgh im Dezember 1992 jedoch entschieden, daß
diese Angelegenheit unter das Subsidiaritätsprinzip falle und eine Behandlung auf gemeinschaftlicher
Ebene nicht zweckmäßig sei. Die laufenden Arbeiten wurden folglich eingestellt.”
Die Kommission verfügt nicht über vollständige und zuverlässige Informationen über Unfälle, die auf
Einrichtungen von Freizeitparks und Volksfesten zurückzuführen sind.
Die Kommission hat einer Verbraucherorganisation ( International Consumer Research and Testing Ltd.)
ihre finanzielle Unterstützung zugesagt, die verschiedene Studien über die Sicherheit von Freizeitparks
und auf Volksfesten in neun Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Irland,
Niederlande, Portugal und Finnland) durchführt.
Die Ergebnisse dieser Studie sollen in den Zeitschriften der Verbraucherorganisationen veröffentlicht
werden, die der International Consumer Research and Testing Ltd. angehören.
1.2.3 Schutz der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen von Verbrauchern
Der Vorschlag für die Richtlinie des Parlaments und des Rates im Hinblick auf den
Verbraucherschutz bei Fernverkaufs-Verträgen war Gegenstand einer gemeinsamen
Stellungnahme des Rats am 29. Juni, zu der sich das Europäische Parlament am 13.
Dezember 1995 geäußert hat.49
In bezug auf die Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen, -urlaub und -rundreisen
hat die Kommission eine Ausschreibung für die Erstellung einer Studie über die
praktischen Aspekte der Anwendung von Artikel 7 veranstaltet (Garantien bei Insolvenz
oder Konkurs)50. Diese Studie wurde bereits fertiggestellt.
In diesem Zusammenhang ist auch erwähnenswert, daß der Gerichtshof in seinem
„Dillenkofer”-Urteil vom 8.10.1996 (Rechtssachen C-178/94, C- 179/94, C-188-190/94)
ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt hat. In dieser Rechtssache hat der Gerichtshof
seine bisherige Rechtsprechung in Sachen „Francovich” und „Faccini-Dori” (Urteil vom
19.11.1991, Rechtssachen C-6/90, C-9/90, Rec I-5357; Urteil vom 15.07.1994,
Rechtssachen C-91/92, Rec I-3325) wie folgt bekräftigt:
“Das Fehlen jeglicher Durchführungsbestimmung für eine Richtlinie zur Verwirklichung
des durch sie vorgegebenen Ergebnisses binnen der hierfür gesetzten Frist stellt für sich
48
49
50
ABl. EG Nr. C 311 vom 22.11.95, p. 46
Die Richtlinie wurde am 23. Januar 1997 verabschiedet
ABl. EG Nr. C 112 vom 04.05.1995, S. 17-18
42
genommen eine durch das Gemeinschaftsrecht charakterisierte Verletzung dar und gibt
dem Geschädigten demnach ein Recht auf Schadenersatz, wenn zum einen das durch die
Richtlinie vorgegebene Ergebnis die Zuerkennung von Rechten mit eindeutig
bestimmbaren Inhalt zugunsten von Privatpersonen umfaßt, und wenn zum anderen ein
Zusammenhang zwischen der Verletzung einer dem Staat obliegenden Verpflichtung und
dem erlittenen Schaden besteht.”
Antwort von Kommissar Kinnock im Namen der Kommission auf die Anfrage E-2263/95
über das Erstattungssystem bei Beförderungsverweigerung (Flugverkehr)51
Die Verordnung (EWR) Nr. 295/91, in der die gemeinsamen Regeln für ein Erstattungssystem bei
Beförderungsverweigerung im Linienflugverkehr niedergelegt sind, ist im April 1991 in Kraft getreten.
Dieses System gilt für alle Linienflüge mit Abflug von den Flughäfen der Gemeinschaft durch
Fluggesellschaften innerhalb sowie außerhalb der Gemeinschaft.
Mit dieser Verordnung wurde erstmals ein Erstattungssystem für die Folgen von Überbuchungen
eingeführt. Überbuchung ist keine ungesetzliche Praxis, und die meisten Fluggesellschaften überbuchen
ihre Linienflüge bis zu einem gewissen Anteil, um der Tatsache Rechnung zu tragen, daß ein Teil ihrer
Passagiere beim Abflug nicht erscheint. Dieses besondere Problem trat bisher nur bei Linienflügen und
nicht bei Charterflügen auf, weil Charterflüge zumeist ein fester Bestandteil einer organisierten Reise
waren.
Seit dem 1. Januar 1993 genießen die Verbraucher bei der Buchung einer Pauschalreise den gleichen
Schutz. Seit einigen Jahren zeichnet sich ein Trend zur ausschließlichen Buchung der Flugleistungen von
Pauschalangeboten ab. Solche Passagiere fallen jedoch weder unter die Bestimmungen des
Erstattungssystems für Beförderungsverweigerung noch unter die Bestimmungen für organisierte Reisen.
Vor diesem Hintergrund sowie angesichts der Probleme von Charter- und Linienflugpassagieren
beabsichtigt die Kommission, Möglichkeiten zur Verbesserung der Bestimmungen für das
Erstattungssystem für Beförderungsverweigerung im Linienflugverkehr zu untersuchen, zumal seit
Inkraftsetzung des dritten Maßnahmenpakets für die Liberalisierung des Flugverkehrs kaum noch
Unterschiede zwischen Linienflügen und Nicht-Linienflügen bestehen. Außerdem wird sich die
Kommission mit weiteren Aspekten der vertraglichen Situation von Flugpassagieren genauer befassen.
In der Fortsetzung ihres Grünbuchs über den Zugang der Verbraucher zur Justiz und die
Beilegung von Verbraucherstreitfällen auf dem Binnenmarkt sowie in
Beratungsgesprächen über die darin enthaltenen Vorschläge hat die Kommission ihre
Arbeiten im Hinblick auf die Verabschiedung eines Vorschlags für eine Richtlinie 52 über
laufende Aktionen im Bereich des Schutzes der Verbraucherinteressen und einen
Aktionsplan für den Zugang der Verbraucher zur Justiz und die Beilegung von
Verbraucherstreitfällen auf dem Binnenmarkt fortgeführt.53
Im Mittelpunkt der laufenden Aktionen stehen die gleichen Bereiche, die bereits jetzt in
den Geltungsbereich europäischer Richtlinien fallen, z.B. Pauschalreisen und Timesharing,
und Fernverkaufs-Verträge.
Der vorgeschlagene Aktionsplan will die gütliche Beilegung von Verbraucherstreitfällen
fördern, indem er ein Vorgehensschema aufzeigt, das die freiwillige Anwendung
außergerichtlicher Verfahren für solche Rechtsstreitigkeiten vereinfachen dürfte.
51
52
53
ABl. EG Nr. C 326 vom 6.12.95, S. 35-36
KOM (95) 712 endg.
KOM (96) 13 endg.
43
1.3
ANDERE AKTIONEN ZUR ERLEICHTERUNG DES ZUGANGS ZUM
TOURISMUS
Die Verbesserung des Zugangs zum Tourismus für benachteiligte Gruppen, wie z.B.
behinderter Menschen und Senioren, dient dem übergeordneten Ziel der Stärkung der
Unionsbürgerschaft und Solidarität, die zur sozialen Dimension der Gemeinschaft
gehören.
1.3.1 Initiativen zur Unterstützung von behinderten Menschen
Zur Nutzung des Potentials im Behindertentourismus - es sind geschätzt 36 Mio Personen
in Europa betroffen - bedarf es der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die
bedarf es der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die sich an den
besonderen Bedürfnissen dieser Kunden orientieren. Der Zugang zum Tourismus ist
mitunter eng mit dem Zugang zu allgemeinen Informationen verknüpft, insbesondere im
Hinblick auf die persönliche Mobilität und Teilnahme an Freizeitaktivitäten. Im Rahmen
von HELIOS II54 dem dritten Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Unterstützung von
behinderten Menschen, wurde entschieden, das 1989 55 gegründete „Handynet“-System bis
zum 31.12.199656 weiterzuentwickeln. „Handynet“ ist ein mehrsprachiges,
computergestütztes Informationssystem, das eine Datenbank, ein elektronisches Journal
und einen Netzzugang umfaßt. Dieses System wurde erweitert, um die verfügbaren
Informationen über technologische Hilfsmittel für behinderte Menschen in all ihren
Lebensbereichen zu verbessern.
Auch im Verkehrswesen wurden Initiativen zur Unterstützung von Reisenden mit
Behinderungen eingeleitet, im besonderen durch die weitere Ausführung des
Aktionsprogrammes der Gemeinschaft zum Zugang zu Verkehrsmittel für Personen mit
eingeschränkter Mobilität 57, wo dem Entwurf desr Gesetzes über Minimal-Standards (z.B.
über Zugänglichkeit zu Bussen und Überlandbussen, zu Eisenbahnen, zu Flughäfen und zu
Flugzeugen) und der Koordination von Forschungsprogrammen in diesen Gegenden
Priorität eingeräumt worden ist.
Forschungsarbeiten über Niederflurbusse wurden im Rahmen der COST 322-Aktion
durchgeführt, und der Schlußbericht wurde 1995 veröffentlicht. Die neue COST 335
Aktion wurde am 3. 10. 1996 in Gang gesetzt. Diese Aktion betrifft Langstrecken,
regionale und suburbane Eisenbahnen, “rolling stock”, die Bahnhöfe, Fragen der
Interoperabilität,
wirtschaftliche
Angelegenheiten,
Fahrpreisstrukturen
und
Beschäftigtentraining. Zum ersten Mal sind in einer COST-Aktion behinderte Menschen
direkt involviert, da das neue unabhängige “European Disability Forum” als eine NichtCOST Institution teilnimmt.
Die
dritte
Priorität
des
Aktionsprogrammes
hat
Kooperationsund
Informationsprogramme begünstigt und die Kommission hat vier Pilotprojekte für ein
Transportinformationsservice für behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte
54
55
56
57
ABl. Nr. L 56/93 vom 09.03.1993
ABl. Nr. L 393/36 vom 30.12.1989
Beschluß des Rates 94/782/EWG. ABl. Nr. L 316 vom 9.12.1994
KOM (93) 4.33 vom 26.11.1993
44
Personen in Barcelona, Newcastle, Wuppertal und in der Rhone-Alpen-Region
teilfinanziert. Die vier betroffenen Organisationen haben nun Pläne , eine Europäische
Vereinigung von “Zentren zugänglichen Transports” zu bilden. Es könnte zum Beispiel
ein Informationszentrum in jeder interessierten Region entstehen, welches sowohl der
lokalen Bevölkerung als auch den Touristen Informationen zur Verfügung stellt und mit
Transportbehörden und Veranstaltern kooperiert. Bewußtseinstraining hinsichtlich
Behinderung würde einen Teil dieser Kooperation ausmachen.
Eine der Maßnahmen, die im Aktionsprogramm aufgesetzt wurden, betrifft die
wechselseitige Anerkennung von Nationalen Karten für reservierte Parkplätze , und im
Dezemember 1995 hat die Kommission einen Entwurf des Ratsvorschlages für eine
Parkkarte für behinderte Personen angenommen. 58
Das Grünbuch über den öffentlichen Personenverkehr (“Das Bürgernetz”) wurde im
Jänner 1996 verabschiedet. In Antwort auf das Grünbuch und in Erklärungen des
Kommissionsforums wurde argumentiert, die Rolle der Informationsdrehscheibe zu
übernehmen, mehr Forschungsarbeiten zu fördern, den Gebrauch der Strukturfonds zu
entwickeln, um zugänglichen Transport zu fördern und Zeugnisse guter Erfahrung über
Behinderung-Bewußtseinstraining (incl. Ausbildung in der Bereitstellung von
Transportinformationen) aufzuzeigen.
1.3.2 Aktionen zugunsten von Senioren
Die wachsende Zahl älterer Menschen in Europa macht es notwendig, sich mit der
Situation dieser Bevölkerungsgruppe näher zu befassen. In diesem Zusammenhang wurde
1995 ein Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Unterstützung der
Gemeinschaft für Aktionen zugunsten älterer Menschen 59 verabschiedet.
„Technology initiative for disabled and elderly persons“ (Technologie-Initiative für
Behinderte und Senioren) ist ein Programm zur Förderung von FTE-Anwendungen zur
Verbesserung der Lebensqualität von behinderten Menschen und älteren Bürgern und zur
Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen, die auf die Anforderungen dieser
Bevölkerungsgruppe ausgerichtet sind. Die Zwischenphase dieses Programms, für das
Haushaltsmittel in Höhe von 42 Mio. ECU bereitgestellt wurden, läuft bis 1997. Die FTEArbeiten konzentrieren sich auf verschiedene Bereiche, wobei die Bereiche, die die
Selbständigkeit und Unabhängigkeit dieser Bevölkerungsgruppen fördern, die größte
Relevanz für den Tourismus haben.
In einer Konferenz zum Thema Sozialtourismus, die während der spanischen
Ratspräsidentschaft in Calvià (Mallorca, Spanien) stattfand, wurde das bislang
unerschlossene touristische Potential bestimmter Gruppen, darunter auch die Gruppe der
Senioren, hervorgehoben. Die Reisesaison und die Formen des Tourismus unterscheiden
sich mitunter vom gängigen Tourismus und tragen so zu einer Diversifizierung des
touristischen Angebots bei, was wiederum der Wettbewerbsfähigkeit und Qualität der
Tourismuswirtschaft zugute kommt.
58
59
KOM (95) 696 endg. vom 15.12.1995
KOM (95) 53 ABl. Nr. C 115 vom 9.5.1995
45
2.
DIE TOURISMUSWIRTSCHAFT
Die Entwicklung der Tourismuswirtschaft fügt sich in die Logik der Wettbewerbsfähigkeit
ein, die zum großen Teil auf dem reibungslosen Funktionieren der Marktmechanismen, in
diesem Fall des Binnenmarkts, beruht. Dennoch sind flankierende Maßnahmen
unerläßlich, die nicht nur die eventuell auf dem Markt auftretenden Funktionsstörungen
beseitigen, sondern auch allgemein das als fundamental betrachtete Gleichgewicht
aufrechterhalten sollen 60.
In beiden Fällen wird die Wirksamkeit der Aktion anhand einer zuverlässigen Analyse
bewertet, die sich auf leistungsfähige Beoachtungsinstrumentarien stützt und eine
statistische Basis liefert (vgl. hierzu die Entwicklungen im ersten Teil des Berichts).
2.1.
DER BINNENMARKT: EIN DYNAMISCHES GERÜST
WETTBEWERBSFÄHIGE TOURISMUSWIRTSCHAFT
FÜR
EINE
Zur Verdeutlichung der Darstellung werden nachfolgend drei einander ergänzende
Aspekte unterschieden, je nachdem, ob die touristischen Aktivitäten, Unternehmen in der
Tourismusbranche oder touristischen Fachkräften und im Tourismus verwendeten
Techniken im Vordergrund stehen.
2.1.1 Förderung des Tourismus im Rahmen der Vollendung des Binnenmarkts
Wie bereits dargelegt wurde, trägt der Tourismus dazu bei, den Bürgern und
Unternehmen in der Gemeinschaft die Chancen des Binnenmarkts und die Vorteile für
Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung zu verdeutlichen.
Umgekehrt kommen dem Tourismus die Bemühungen um ein reibungsloses Funktionieren
und die Konsolidierung des Binnenmarktes 61, einer Grundvoraussetzung für die
wirtschaftliche Dynamik, und folglich die Schaffung von Arbeitsplätzen zugute, wie dies
auch von den Europäischen Räten in Cannes im Juni 1995 und in Madrid im Dezember
1995 unterstrichen wurde.
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß trotz des beträchtlichen Rückgangs neuer
Gesetzesvorschläge in diesem Bereich die Aktivitäten außerhalb der Gesetzgebung
verstärkt wurden, insbesondere im Bereich der Kontrolle der Umsetzung der Richtlinien
durch die Mitgliedstaaten.
Um eine effektive Anwendung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten, sind wirksame,
angemessene und abschreckende Sanktionen gleichermaßen notwendig. Am 3. Mai 1995
hat die Kommission zu diesem Thema eine Mitteilung 62 verabschiedet, in der die
60
61
62
In dieser Hinsicht erscheint es aufschlußreich, daß der Europäische Rat im Dezember in
Madrid die Notwendigkeit erneut unterstrichen hat, die Vollendung des
Binnenmarkts mit den allgemeinen Wirtschaftsinteressen des öffentlichen Dienstes vereinbar zu
machen, insbesondere in den Bereichen Gleichbehandlung von Bürgern, Qualität und
Kontinuität von Dienstleistungen und ausgewogene Raumplanung.
Zu diesem Thema wurde eine umfassende Studie über die Auswirkungen des Programms auf
die Vollendung des Binnenmarkts durchgeführt.
KOM (95) 162
46
Notwendigkeit einer größeren Transparenz der Sanktionen unterstrichen wurde, die bei
Verletzungen des in den Mitgliedstaaten geltenden Gemeinschaftsrechts verhängt werden.
Der Rat hat diesem Vorgehen in einer Entschließung vom 29. Juni 1995 63 zugestimmt.
Der Europäische Rat von Cannes hat ebenfalls die Bedeutung einer wirksamen und
einheitlichen Anwendung der Gesetzgebung der Gemeinschaft betont, wodurch das
Vertrauen der Unternehmen und Staatsbürger gestärkt werde.
Einige der zahlreichen Aktionen, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts
sicherstellen sollen64 und auf der Basis des strategischen Programms „Tirer le meilleur
parti du marché intérieur“65 (“Die Vorteile des Binnenmarktes nutzen”) durchgeführt
wurden, sind von besonderer Relevanz für den Tourismus.
2.1.1.1 Beseitigung technischer und rechtlicher Hindernisse
Die Idee eines Gebietes ohne Binnengrenzen für den Tourismus setzt vor allem
Bewegungsfreiheit voraus - zum einen für Touristen, die touristische Dienstleistungen in
Anspruch nehmen (vgl. die Entwicklungen hinsichtlich der Bewegungsfreiheit von
Touristen), zum anderen für die Tourismuswirtschaft, die touristische Dienstleistungen
anbietet. Zwei der 1994 vom Gerichtshof gefällten Urteile (Urteile vom 15.3.1994,
Rechtssache C-45/93 und vom 22.3.1994, Rechtssache C-375/92) unterstreichen diese
doppelte Wirkung auf den Tourismus.
1995 rückten Fragen der Ausübung des Berufes des Reiseführers und Reisebegleiters in
den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Dies war nicht nur auf die damit im Zusammenhang
stehenden Verfahren wegen Nichteinhaltung des Gemeinschaftsrechts zurückzuführen,
sondern auch auf die große Anzahl der bei der Kommission eingereichten Klagen und
mehrere Petitionen beim Europäischen Parlament.
Die Vertreter der auf europäischer Ebene betroffenen Fachverbände haben im Rahmen
ihrer Besprechungen alle relevanten Informationen über den Bearbeitungsstand dieser
Angelegenheit durch die Kommission erhalten. Beispielsweise wurden sie Ende des Jahres
über die Entscheidung des Gerichtshofs im Fall „Gebhard“ (Urteil vom 30.11.1995,
Rechtssache C-55/94) unterrichtet, die klare Unterscheidungskriterien im
Dienstleistungssektor vorgibt.
Ende 1995 hat die Kommission beschlossen, sich mit verschiedenen begründeten
Stellungnahmen mehrerer Mitgliedstaaten wegen Nichteinhaltung des geltenden
Gemeinschaftsrechts zu befassen. Eine Stellungnahme bezieht sich direkt auf die
Tourismusbranche, d.h. auf den Beruf des Hotelmanagers.
63
64
65
ABl. EG Nr. 88 vom 22.7.1995
Siehe Zweiter Jahresbericht (1994) über den Binnenmarkt (KOM(95)238), den die
Kommission am 15. Juni 1995 verabschiedet hat. Dritte Jahresbericht (96) 51 am 20.2.1996
KOM (93)632
47
Griechenland: Hotelmanager
Nach Auffassung der Kommission verletzt das Griechische Gesetz über die Ausübung des Berufes des
Hotelmanagers (Verordnung Nr. 3594/1956) die Richtlinie 68/366/EWG, von der bestimmte
Selbständige betroffen sind. Nach griechischem Gesetz muß ein Hotelmanager, der seinen Beruf in
Griechenland ausüben will, zuvor eine Genehmigung beantragen, die jedoch nur erteilt wird, wenn er
ein von der Staatlichen Touristikfachschule in Griechenland ausgestelltes Diplom vorweisen kann oder
dort einen Kurs absolviert hat. Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 68/366/EWG sind die
Mitgliedstaaten jedoch verpflichtet, während eines bestimmten Zeitraums in einem anderen
Mitgliedstaat gesammelte berufliche Erfahrungen als ausreichende Zugangsvoraussetzung für die
Ausübung beruflicher Aktivitäten anzuerkennen, für die der gastgebende Mitgliedstaat entsprechende
Kenntnisse sowie allgemeine, kommerzielle oder berufliche Qualifikationen fordert.
Nach
geltendem
Gemeinschaftsrecht
dürfen
touristische
Fachkräfte,
die
grenzüberschreitende
Aktivitäten
entweder
dauerhaft
(auf
Grund
der
Niederlassungsfreiheit) oder befristet (im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit) ausüben
wollen, keinen übermäßig hohen Anforderungen oder nationalen Formalitäten
unterworfen werden.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Arbeiten der Kommission hingewiesen, in
denen ein Vorschlag für eine Richtlinie über den Einsatz eines Verfahrens zur
Anerkennung von Diplomen für berufliche Tätigkeiten erarbeitet wird, die unter die
Liberalisierungsrichtlinien und Übergangsmaßnahmen fallen, und die ferner das allgemeine
System für die Anerkennung von Diplomen ergänzen soll. Zahlreiche touristische
Aktivitäten und Freizeitaktivitäten sind von diesem Projekt betroffen, das auf den Einsatz
eines Verfahrens für die Anerkennung von Diplomen für berufliche Tätigkeiten zielt, die
nicht vom allgemeinen System abgedeckt werden.
Überdies ist festzustellen, daß die Unternehmen der Tourismusbranche weiterhin von der
weiteren Harmonisierung der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten im Gesellschaftsrecht,
aber auch von der Schaffung geeigneter Strukturen wie z.B. GEIE profitieren, die deren
Anwendung auf europäischer Ebene erleichtert. Am 14. November 1995 hat die
Kommission eine Mitteilung über die Unterrichtung und Beratung von Arbeitnehmern
verabschiedet, die sich für einen globalen Ansatz anstelle von Vorschlägen für spezifische
Richtlinien für jedes Rechtssubjekt, und hier vor allem für die europäische Gesellschaft,
ausspricht.
Auf den Gebieten des gewerblichen66 und geistigen Eigentums wurden große Fortschritte
erzielt. So haben z.B. der Rat und das Parlament die Richtlinie über den rechtlichen
Schutz von Datenbanken verabschiedet67. Des weiteren hat die Kommission am 20.
November 1996 eine Mitteilung über Urheber- und verwandte Schutzrechte in der
Informationsgesellschaft verabschiedet68. Diese Mitteilung, die eine Fortsetzung des
Grünbuchs vom Juli 1995 darstellt, beschreibt die notwendigen gesetzgeberischen
66
67
68
Die Kommission hat die drei Durchführungsverordnungen für die Verordnung (EG) Nr. 40/94
über die Gemeinschaftsmarke verabschiedet, die für die Tätigkeiten des Office
de l'harmonisation auf dem Binnenmarkt unverzichtbar sind (Marken, Zeichnun gen
und Modelle).
Richtlinie 96/9/EG, JO L vom 27.03.1996, S. 20
KOM (96) 568 endg.
48
Initiativen für den Einsatz von harmonisierten Rechtsvorschriften zum Schutz des
Urheberrechts im Binnenmarkt.
Der Rat und das Parlament haben am 24. Oktober die Richtlinie über den Schutz der
persönlichen Daten von natürlichen Personen und über den freien Verkehr dieser Daten
unterzeichnet.
2.1.1.2. Beseitigung der Steuerschranken
Die Kommission hat am 20. Dezember einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Höhe
des normalen Mehrwertsteuersatzes 69 verabschiedet. Nach diesem Vorschlag soll der
Mindestsatz und der Höchstsatz für die Mehrwertsteuer während eines Zeitraums vom 1.
Januar 1997 bis zum 31. Dezember 1998 auf 15% bzw. 25% festgesetzt werden. Mit der
Festsetzung einer solchen Spanne, die faktisch von den Mitgliedstaaten bereits eingehalten
wird, kann das Funktionieren des Binnenmarktes aus steuerlicher Sicht konsolidiert
werden, d.h. sowohl im Rahmen der derzeit geltenden Übergangsbestimmungen als auch
im Hinblick auf die Einführung eines endgültigen, rechtskräftigen Mehrwertsteuersystems.
Weiterhin hat die Kommission eine Mitteilung verabschiedet, die sich mit dem von der
Republik Österreich eingereichten Antrag auf Genehmigung der Einführung von
Sondermaßnahmen unter Anwendung von Artikel 27 der sechsten MehrwertsteuerRichtlinie70 befaßt. Bei den Ausnahmeregelungen geht es unter anderem um die
Beförderung durch auf den Anschlußstrecken im Ausland tätige Eisenbahngesellschaften,
Steuerbefreiung von Arbeitsgängen, die von Eisenbahngesellschaften für nicht in der EU
ansässige Eisenbahngesellschaften durchgeführt werden, sowie um den Abzug von
Reisekosten. Angesichts der Ziele und der Tragweite dieser Maßnahmen hat die
Kommission die Erörterung dieser Angelegenheit durch den Rat entsprechend den
Bestimmungen von Artikel 27, Absatz 4, der sechsten Mehrwertsteuer-Richtlinie
angefordert.
Die Kommission hat eine Ausschreibung für eine Studie über das Mehrwertsteuersystem
und die Wettbewerbssituation im Bereich des Personenverkehrs durchgeführt 71.
In einem Urteil vom 4. Oktober 1995 (Fall C-291/92) hat der Gerichtshof wie folgt
entschieden: “Wenn ein Steuerpflichtiger ein Gut veräußert, von dem er einen Anteil
privat genutzt hat, unterliegt er in bezug auf die Veräußerung dieses privaten Anteils nicht
der Steuerpflicht im Sinne von Artikel 2, Absatz 1 der Richtlinie 77/388/EWG des Rates
mit Datum vom 17. Mai 1977 über die Angleichung der gesetzlichen Bestimmungen der
Mitgliedstaaten für Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche
Grundlage.” Dieter Armbrecht, Hotelier und Besitzer eines Gebäudes, zu dem ein Hotel,
Restaurant und privat genutzte Räume gehören, konnte also mit gutem Recht den Verkauf
seines Gebäudes in zwei Teile aufspalten: ein Teil unterlag der Mehrwertsteuerpflicht, der
andere nicht.
Bei einigen der am Gerichtshof verhandelten Rechtssachen geht es um
Besteuerungsfragen in der Tourismusbranche. Dies gilt auch für die folgenden
Rechtssachen:
69
70
71
Verabschiedet vom Rat am 20.12.1996, Richtlinie 96/95/EG ABl. Nr. L 338 28.12.1996, S. 89
KOM (95) 380 endg. vom 18.07.95
ABl. EG Nr. C 158 vom 24.06.1995, S. 7-8
49
-
Rechtssache C-260/95 - Auslegung von Artikel 26 der sechsten MehrwertsteuerRichtlinie - Ausnahmeregelung für Reisebüros - Reisebüro mit Sitz in einem
Mitgliedstaat A, das Dienstleistungen (Pauschalreisen) für Urlaubsreisende über ein
Unternehmen mit Sitz in Mitgliedstaat B anbietet - Bedingungen, unter denen solche
Dienstleistungen in Mitgliedstaat B mehrwertsteuerpflichtig sind;
-
Rechtssache C-239/94 - Auslegung von Artikel 4, Absätze 2 und 11, Buchstabe A,
Absatz 1, unter c) der sechsten Mehrwertsteuer-Richtlinie - Miete eines
Campingfahrzeugs, das auch zu privaten Zwecken genutzt wird - Bestimmung der
Rechtsnatur: Dienstleistung oder Nutzung eines Gegenstands mit Blick auf die
Erzielung von Einnahmen - Besteuerungsgrundlage von Dienstleistungen. In dieser
Rechtssache hat der Gerichtshof am 26. September 1996 ein Urteil gefällt.
2.1.1.3 Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs
Am 4. Dezember 1995 hat der Rat eine gemeinsame Stellungnahme zum Vorschlag für die
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den grenzüberschreitenden
Zahlungsverkehr formuliert. Danach sollen Banken zur Einhaltung der vertraglichen
Verpflichtungen hinsichtlich der Überweisungsfristen verpflichtet, der doppelte
Kostenabzug für rechtswidrig erklärt, die Erstattung verloren gegangener Zahlungen
gefordert und die Transparenz erhöht werden. Die Kommission hat ihre ausgedehnten
Beratungsgespräche
über
Wettbewerbsvorschriften
für
grenzüberschreitende
Zahlungssysteme fortgesetzt. Am 13. September 1995 hat die Kommission eine Mitteilung
verabschiedet, die eine einfachere Einrichtung der in diesem Bereich notwendigen
Bankensysteme vorsieht.
Auf dem Weg zur Einheitswährung
Der Europäische Rat von Cannes hat sein Bestreben erneut bekräftigt, den Übergang zur
Einheitswährung spätestens am 1. Januar 1999 unter strenger Einhaltung der im EG-Vertrag
vorgesehenen Konvergenzkriterien, Zeitpläne, Verfahren und Protokolle zu vollziehen. Der
Europäische Rat von Madrid hat dieses Datum bestätigt, ein konkretes und realistisches Szenario zur
Verwirklichung dieses Ziels entworfen und den Namen für die Einheitswährung festgelegt.
In ihrem am 31. Mai 1995 verabschiedeten Grünbuch 72 hat sich die Kommission darum bemüht, die
Bedenken in bezug auf den Übergang zur Einheitswährung zu zerstreuen, eine Liste der damit im
Zusammenhang stehenden Probleme zu erstellen und eine Strategie zur Aufrechterhaltung der
Glaubwürdigkeit des Prozesses zu definieren.
2.1.2
Stärkung der Position von Tourismusunternehmen durch eine angepaßte
Unternehmens- und Wettbewerbspolitik
Obwohl sich Konkurrenz, unbestreitbar ein marktregulierendes Element, zumeist
vorteilhaft auf die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft auswirkt, erscheint
angesichts der Vielfalt der auf diesem Gebiet tätigen Unternehmen, insbesondere
angesichts der großen Zahl der auf diesem Sektor tätigen KMU, ein spezifischer und aus
industriepolitischer Sicht maßgeschneiderter Ansatz notwendig.
72
KOM (95) 333 endg.
50
2.1.2.1 Unternehmenspolitik
Eine große Zahl der auf dem Tourismussektor tätigen Unternehmen gehört zur Kategorie
der KMU, Familienunternehmen oder Kleinstunternehmen mit weniger als 9
Beschäftigten. Jegliche Entwicklungen auf diesem Gebiet, z.B. die Verbesserung der
rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Rahmenbedingungen, haben unmittelbare
Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft.
Die Ziele der Unternehmenspolitik, die aufgrund des dem Europäischen Rat in Madrid 73
vorgelegten Berichts der Kommission formuliert und als konkrete Aktionen in das
Integrierte Programm 74 1996 sowie in das Dritte Mehrjahresprogramm für kleine und
mittlere Unternehmen in der Europäischen Union (1997-2000) 75 aufgenommen wurden,
sind nachstehend aufgeführt:
• Vereinfachung und Verbesserung der administrativen und ordnungspolitischen
Rahmenbedingungen für Unternehmen
• Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für Unternehmen
• Unterstützung von Unternehmen bei der Europäisierung und Internationalisierung ihrer
Strategien, insbesondere durch bessere Informationsdienste
• Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Verbesserung des Zugangs zu
Forschung, Innovation und Ausbildung
• Förderung des Unternehmertums und Unterstützung spezieller Zielgruppen
Das Integrierte Programm für KMU und handwerkliche Betriebe 76 war ein erster Versuch,
einen globalen Rahmen für alle Aktionen der Gemeinschaft zugunsten von KMU unter den
verschiedenen Gemeinschaftspolitiken zu entwickeln. Eine Mitteilung zur Aktualisierung
und Entwicklung dieses Integrierten Programms wurde am 10. Juli 1996 verabschiedet.
Sie baut auf den durchgeführten Aktionen auf, setzt aber zugleich neue Ziele und
präsentiert neue Maßnahmen.
Am 29.11.1995 hat die Kommission dem Europäischen Rat in Madrid ihre Mitteilung über
"Small and Medium-sized enterprises - A dynamic source of employment, growth and
competitiveness in the European Union"77 (Kleine und mittlere Unternehmen - Eine
dynamische Quelle für Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der
Europäischen Union) vorgelegt. Diese Mitteilung unterstreicht, daß das volle Potential der
KMU in Europa zugunsten von Wachstum und Beschäftigung wegen grundlegender
Mängel und Fehler des Marktes und der Politik noch nicht in geeigneter Weise
ausgeschöpft worden sei. Um dieser Situation entgegenzuwirken, wurden folgende
Empfehlungen vorgeschlagen:
• Verringerung des Bürokratismus, der das Unterneh mertum in Europa hemmt
• Verstärkte Beteiligung von KMU-Organisationen an Entscheidungsprozessen
73
74
75
76
77
“Small and Medium-sized Enterprises: A dynamic source of Employment, Growth and
Competitiveness in the European Union”. CSE (95) 2087
KOM (96) 329 vom 10.07.1996
KOM (96) 98 vom 20.03.1996
KOM (94) 207 endg. vom 3.6.1994
Dokument CSE ((95) 2087
51
• Finanzierungshilfen für KMU, die neue Arbeitsplätze schaffen
• Abbau von Marktverzerrungen und Ineffizienz
• Wirksame Aktionen zur Förderung von Forschung, Innovation und Ausbildung, die
KMU zugute kommen
• Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung von KMU.
Mit den Aktionen unter dem zweiten Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zum Ausbau
der Schwerpunktbereiche und zur Sicherung der Kontinuität und Konsolidierung der
Unternehmenspolitik in der Gemeinschaft, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen
(1993-1996),78 soll die Europäisierung und Internationalisierung von Unternehmen
gesichert werden. Am 14. November 1996 hat der Rat einen Entwurf für einen Beschluß
über ein drittes Mehrjahresprogramm für kleine und mittlere Unternehmen mit einem
Haushalt in Höhe von 127 Mio. ECU nach einem entsprechenden Vorschlag der
Kommission verabschiedet79.
Eine der Maßnahmen zur Ankurbelung des Wachstums besteht in der Verbesserung der
administrativen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Veräußerung von KMU waren
der Gegenstand einer Empfehlung der Kommission 80; sie forderte die Mitgliedstaaten dazu
auf, spätestens bis zum 31.12.1996 den Wortlaut von gesetzlichen Bestimmungen,
Verordnungen oder Verwaltungsbestimmungen mitzuteilen, die zur Inkraftsetzung dieser
Empfehlung verabschiedet wurden, und die Kommission über alle zukünftigen Vorschläge
in diesem Bereich zu informieren. (Bis zum 1.12.1995 hatten allerdings erst vier
Mitgliedstaaten - Belgien, Frankreich, Irland und die Niederlande - Maßnahmen zur
Modifikation der Regelungen für die Veräußerung von KMU im Einklang mit dieser
Empfehlung verabschiedet.)
Eine Empfehlung über Zahlungsfristen für kommerzielle Transaktionen wurde am
12.5.199581 genehmigt. Diese Empfehlung will zum einen Zahlungsverzögerungen durch
die Einführung gesetzlicher Maßnahmen, die zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten
Zahlungsfristen beitragen, reduzieren und zum anderen die Einhaltung angemessener
Zahlungsfristen gewährleisten, wenn die vertragsunterzeichnenden Parteien nicht den
gleichen Status haben. Die Empfehlung legt die Grundsätze und Methoden zur
Sicherstellung der besten Zahlungsfristen dar und fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die
jeweils am besten geeigneten Maßnahmen zur Schaffung des notwendigen gesetzlichen
und administrativen Rahmens zu ergreifen.
Im Anschluß an die Konferenz am runden Tisch, die 1994 zum Thema
Zugangsmöglichkeiten zu Finanzierungen und Darlehen für KMU stattfand, wurden 1995
zwei Treffen organisiert. An diesem Runden Tisch nahmen Vertreter aus verschiedenen
geographischen Regionen, verschiedene Banken sowie Vertreter des KMU-Sektors teil.
Ziel dieser Treffen war der Meinungs- und Gedankenaustausch über die Praktiken von
Banken, die ihre Partnerschaft mit KMU verstärkt haben.
Die Ziele der Aktion REGIE (Network of European Economic Interest Groupings - Netz
der Europäischen Wirtschaftlichen Interessengruppen) können 1995 insofern als erreicht
78
79
80
81
Beschluß 93/379/EWG des Rates vom 14. Juni 1993, ABl. Nr. L 161 vom 2.7.1993
KOM (96) 98 vom 20.03.1996
C (95) 3312 ABl. Nr. L 385 vom 31.12.1994 und ABl. Nr. C 400 vom 31.12.1994
ABl. Nr. L 127 vom 10.6.1995 und ABl. Nr. C 144, 10.6.1995
52
betrachtet werden, als der Aufbau des Netzes und die Aktualisierung der Datenbank
abgeschlossen und zahlreiche Informationsanfragen eingegangen sind. Ein wichtiger
Aspekt der REGIE-Aktion ist die Bereitstellung von Informationen über bestehende
Europäische Wirtschaftliche Interessengruppen (EWIV) sowie die Erforschung der
Marktanforderungen und Trends im Hinblick auf diesen Kooperationsrahmen.
1996 hat die Kommission eine Konferenz organisiert, in der die EWIV-Erfahrungen der
vergangenen sechs Jahre analysiert wurden; diese Konferenz bot auch Gelegenheit,
mögliche Reformen der ursprünglichen Verordnung zu diskutieren und direkte Kontakte
zwischen Vertretern der EWIV herzustellen. In der Tourismusbranche haben insbesondere
das Hotel- und Gaststättengewerbe, Skiorte und Freizeitregionen von REGIE profitiert.
Ziel des Euro-Info Centre-Netzes ist die Vereinfachung des Zugangs zu Informationen
über Aktionen der Gemeinschaft, die für KMU von Interesse sein können. Zu den
operationellen Aktivitäten gehören rechtliche Aspekte, Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten, Zusammenarbeit, Unterstützung bei der Projektgestaltung, Bearbeitung
von Ausschreibungsunterlagen, Ausbildung und Erschließung von Märkten in
Drittländern.
Im Mittelpunkt der Arbeiten von BC-Net (Business Co-operation Network) und BRE
(Bureau de Rapprochement des Entreprises) stand die Verbesserung der Netze für die
Suche nach Geschäftspartnern. Beide Netze nutzen lokale - öffentliche oder private Hilfsorganisationen als Vermittler. Diese Organisationen werben für die Programme und
wenden sie auf lokaler Ebene an. Sowohl BRE als auch BC-NET dehnen ihre Aktivitäten
nicht nur auf weitere Mitgliedstaaten, sondern auch auf eine zunehmende Anzahl von
Drittländern aus und streben eine Zusammenarbeit auf allen wirtschaftlichen, technischen
oder finanziellen Gebieten an.
2.1.2.2 Wettbewerbspolitik
• Anwendung von Wettbewerbsregeln auf Unternehmen
Neben anderen grundlegenden Orientierungen hat die Kommission Maßnahmen zur
Erhöhung der Transparenz in der Wettbewerbspolitik durchgeführt. Beispielsweise hat sie
verschiedene Grünbücher erstellt, vor allem zum Thema vertikale Wettbewerbsbeschränkungen und Änderungen in der Verordnung über die Kontrolle von Kartellen.
Im Hinblick auf die Ausgabe von Bahnfahrkarten in Reisebüros hat der Gerichtshof erster
Instanz in seinem Urteil vom 6. Juni 1995 (Rechtssache T-14/93, Union internationale des
chemins de fer c/ Commission) den Beschluß 92/568/EWG der Kommission vom 25.
November 1992 über ein Verfahren gemäß Artikel 85 des EWG-Vertrags aufgehoben.
Im Verkehrswesen sind mehrere Beschlüsse der Kommission für die Tourismusbranche
von Interesse.
Hierzu gehört zunächst der am 16. Mai gefaßte Beschluß zur Kontrolle des Mißbrauchs
einer marktbeherrschenden Position, in dem eine einstweilige Verfügung ausgesprochen
wurde, um die Gesellschaft CCI Morlaix, die den Hafen von Roscoff in Frankreich
betreibt, dazu zu veranlassen, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit der Hafen
von Roscoff bis zum Ende der Sommersaison 1995 für Fährdienste der Gesellschaft ICGIrish Ferries zugänglich ist. Nachdem sich die Kommission eingeschaltet hatte, schlossen
53
die Parteien einen Vertrag - nicht nur zu ihrem gegenseitigen Vorteil, sondern auch zum
Vorteil der Reisenden, denen in der Region Roscoff jetzt ein wesentlich breiteres Angebot
an Fährdiensten zur Verfügung steht.
Am 18 December hat die Kommission einer Ausnahmeregelung für ein
Aktionärsabkommen zugestimmt, das zwischen der Scandinavian Leisure Group AB
(SLG) und Simon Spies Holding A/S (Spies) im Hinblick auf die Gründung einer
gemeinsamen Fluggesellschaft namens Premiair geschlossen wurde.
Von Interesse sind ferner die Beschlüsse der Kommission in bezug auf den
Zusammenschluß der Fluggesellschaften Swissair und Sabena und die Kooperation
zwischen SAS und Lufthansa. Die Kooperation von Fluggesellschaften könnte zu einer
sinnvollen Neustrukturierung des Luftverkehrs in Europa beitragen, die
Dienstleistungsqualität für Verbraucher verbessern und die Kosten senken. Die
Kommission beabsichtigt nicht, diese Neustrukturierungsmaßnahmen im europäischen
Luftraum zu stören, wird jedoch darauf achten, daß diese Vorgänge keine unnötigen
Wettbewerbsbeschränkungen nach sich ziehen und nicht die Möglichkeit ausschließen,
daß durch neue Anbieter auf den Hauptstrecken ein echter Wettbewerb entsteht. Die von
Swissair-Sabena vorgeschlagenen Bedingungen, die die Kommission durch ihre
Zustimmung zum Zusammenschluß dieser beiden Fluggesellschaften akzeptiert hat, sowie
die Bedingungen, die die Kommission in der Ausnahmeregelung für die Zusammenarbeit
zwischen Lufthansa und SAS auferlegt hat, sind auf dieses Ziel ausgerichtet.
Der Tourismus steht außerdem im Mittelpunkt mehrerer Beschlüsse der Kommission zur
Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989
über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen:
-
Am 6. April 1995 hat die Kommission beschlossen, keinen Einspruch gegen den
Zusammenschluß von Havas Voyage/American Express (Rechtssache IV/M.564) zu
erheben.
-
Am 23. August 1995 hat die Kommission beschlossen, keinen Einspruch gegen den
Zusammenschluß von Nordic Capital/Transpool (Rechtssache IV/M.625) zu erheben.
-
Am 21. Dezember 1995 hat die Kommission beschlossen, keinen Einspruch gegen den
Zusammenschluß von Leisureplan (Rechtssache IVM.662) zu erheben.
• Anwendung von Wettbewerbsregeln auf staatliche Beihilfen
Im Zusammenhang mit der Anwendung der Wettbewerbsregeln auf staatliche Beihilfen
(Artikel 92-94 des EG-Vertrags) hat die Untersuchung von 504 Programmen, gegen die
die Kommission keinen Einspruch erhob, ergeben, daß sich 23 speziell mit dem Thema
Tourismus beschäftigen. Die gefaßten Beschlüsse haben die insgesamt positive und
begünstigende Haltung bestätigt, die die Kommission in bezug auf staatliche Beihilfen
einnimmt, soweit diese nicht den Wettbewerb verzerren und nicht im Widerspruch zum
allgemeinen Interesse stehen. Die gesetzliche Grundlage für die Billigung dieser Projekte
liefert Artikel 92.3.c) des EG-Vertrags.
Die meisten staatlichen Beihilferegelungen zur Förderung des Tourismus beziehen sich auf
kleinere Projekte. Ausschlaggebend für die Einstufung eines Projekts als „kleineres
Projekt“ ist entweder die Gesamthöhe der gewährten Beihilfe oder die Zahl der vom
54
Projekt begünstigten Unternehmen. In vielen Fällen haben die Beihilferegelungen zur
Förderung des Tourismus einen Beitrag zur Entwicklung benachteiligter Regionen
(Regionen gemäß Artikel 92.3.a) oder 92.3.c)) geleistet.
Konkrete Maßnahmen zur Förderung des Tourismus können auch in anderen,
allgemeineren Programmen enthalten sein, die nicht speziell auf den Tourismus, sondern
häufig auf kleine und mittlere Unternehmen oder auf die regionale Entwicklung
ausgerichtet sind.
55
STAATLICHE BEIHILFEREGELUNGEN IM TOURISMUSSEKTOR (NACH LÄNDERN),
GEGEN DIE DIE KOMMISSION KEINE EINWÄNDE ERHOBEN HAT
Dänemark
N/714/94
3.5.95
Maßnahmen zur Förderung des Tourismus ABl. Nr. C272, 18.10.95
N/541/95
2.10.95
Maßnahmen im Tourismussektor
ABl. Nr. C335, 13.12.95
Deutschland
N/745/E/94
8.3.95
Projekt des Landes Hessen zum Ausbau ABl. Nr. C266, 13.10.95
der öffentlichen Tourismusinfrastruktur
Griechenland
N/337/95
28.6.95
Maßnahmen zur Förderung des Tourismus
und handwerklicher Betriebe
Spanien
N/33/95
9.2.95
Beihilfen für die Tourismusbranche
(Cataluña)
N/46/95
21.3.95
Beihilfen für die Tourismusbranche ABl. Nr. C266, 13.10.95
(Valencia)
N/174/95
12.4.95
Maßnahmen zur Förderung des Tourismus ABl. Nr. C267, 14.10.95
N/251/95
12.4.95
Maßnahmen zur Förderung des Tourismus ABl. Nr. C276, 21.10.95
(Kanarische Inseln)
N/252/95
12.4.95
Maßnahmen zur Unterstützung von ABl. Nr. C276, 21.10.95
Firmen, die in den Bereichen Tourismus,
Freizeit und Gastronomieversorgung tätig
sind (Kanarische Inseln)
N/253/95
12.4.95
Maßnahmen zur Verbesserung von ABl. Nr. C276, 21.10.95
touristischen Unterkünften (Kanarische
Inseln)
N/343/95
3.5.95
Beihilfen für touristische Einrichtungen
N/782/94
18.5.95
Beihilfen für eine neue touristische ABl. Nr. C276, 21.10.95
Infrastruktur in Do ñana (Andalusien)
N/342/95
11.7.95
Beihilfen zur Förderung einer neuen ABl. Nr. C324, 5.12.95
touristischen Infrastruktur
N/326/95
24.7.95
Beihilfen zur Förderung des Tourismus ABl. Nr. C324, 5.12.95
(Cantabria)
Frankreich
N/715/94
30.1.95
Beihilfen für die Tourismuswirtschaft ABl. Nr. C324, 5.12.95
(Guadeloupe)
Italien
N/718/94
10.1.95
Maßnahmen zur Förderung des Tourismus ABl. Nr. C265, 12.10.95
(Kalabrien)
N/528/95
2.10.95
Förderung des ländlichen Tourismus
ABl. Nr. C335, 13.12.95
N/69/95
4.10.95
Maßnahmen
zur
Förderung
von ABl. Nr. C335, 13.12.95
handwerklichen Betrieben, Tourismus
sowie Handel und Vertrieb (Bozen)
N/231/95
9.10.95
Beihilfen für den Landtourismus (Molise)
ABl. Nr. C335, 13.12.95
Österreich
N/580/95
1.8.95
ERP-Programm in der Tourismusbranche
ABl. Nr. C194, 5.7.96
N/582/95
1.8.95
Programm für die Tourismusbranche im ABl. Nr. 194, 5.7.96
Burgenland
N/104/95
6.12.95
Maßnahmen
zur
Förderung
der ABl. Nr. C19, 23.1.96
touristischen Infrastruktur
N/105/95
6.12.95
Maßnahmen zur Förderung des Tourismus ABl. Nr. C19, 23.1.96
(TOP)
56
2.1.3 Verbesserung der touristischen Produktions- und Verteilungsprozesse durch
Sozial-, Ausbildungs- und Forschungsprogramme
Die Tourismusbranche ist wie alle anderen Wirtschaftsbranchen auch mit dem Phänomen
der Globalisierung konfrontiert, die große Herausforderungen an ihre
Wettbewerbsfähigkeit stellt. Ein wesentliches Element für die Wettbewerbsfähigkeit der
Tourismusbranche sind die verfügbaren Humanressourcen. Die durch eine angemessene
Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie Ausbildungsmaßnahmen verwirklichte
Qualifizierung der Humanressourcen hat unmittelbare Auswirkungen auf die Qualität des
verfügbaren touristischen Angebots. Die Einführung neuer Technologien und
Kommunikationstechniken sowie die Entwicklung der Informationsgesellschaft spielen
eine große Rolle für die Beschäftigungsentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit.
2.1.3.1 Beschäftigungs- und Sozialpolitik
• Der Arbeitsmarkt
Die hohe Arbeitslosenquote (fast 11% der Erwerbsbevölkerung82) wird in der
Europäischen Union mit großer Sorge verfolgt, und Maßnahmen zum Abbau der
Arbeitslosigkeit sind folglich ein vorrangiges Ziel.
Im Medium Term Social Action Programme 83 (Mittelfristiges SozialmaßnahmenProgramm) (1995 - 1997), welches im Anschluß an die Grün- und Weißbücher über die
Europäische Sozialpolitik verabschiedet wurde, wird der Schaffung von Arbeitsplätzen
höchste Priorität eingeräumt. Obgleich in erster Linie die Mitgliedstaaten für die
Schaffung von Arbeitsplätzen verantwortlich sind, kommt der Kommission eine wichtige
Rolle in der Unterstützung der europäischen Volkswirtschaften bei der Überwindung ihrer
gravierenden Strukturmängel und der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu.
Die Arbeitslosigkeit in Europa war auch Gegenstand des im Januar 1996 gestarteten
Programms „Für Beschäftigung in Europa - ein Vertrauenspakt“. In der anschließenden
Mitteilung der Kommission „Pakt des Vertrauens für mehr Beschäftigung“ 84 wurden die
Hauptziele dieses Programms genannt: Schaffung eines günstigen makroökonomischen
Umfelds; Nutzung des vollen Potentials des Binnenmarkts; Beschleunigung der Reformen
auf dem Arbeitsmarkt und Einsatz der Strukturfonds zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
Im Dienstleistungssektor betont die Mitteilung der Kommission „Mit Dienstleistungen
Arbeitsplätze schaffen“85 die Bedeutung des Dienstleistungssektors für die Schaffung von
Arbeitsplätzen und verweist dazu auf Hotels und Restaurantbetriebe, in denen in den
vergangenen Jahren neue Arbeitsplätze geschaffen wurden.
Zur Verbesserung der Beschäftigungslage wurden nach Veröffentlichung des Weißbuchs
der Kommission mit dem Titel „Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“
eine Reihe von Aktionen durchgeführt, die zum Teil noch nicht abgeschlossen sind, so
82
83
84
85
KOM (96) 485 endg.
KOM (95) 134 endg. vom 12.04.1995
CSE (96)1 vom 5.6.1996
CSE (96) 6 endg. vom 27.11.1996
57
z.B. die Initiative „Beschäftigung und Entwicklung von Humanressourcen“ 86 (19941999), für die 1 400 Mio. ECU bereitgestellt wurden. Diese Initiative will zur
Entwicklung von Humanressourcen und zur Verbesserung der Mechanismen auf dem
Arbeitsmarkt beitragen, um die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, die gesellschaftliche
Solidarität sowie die Gleichberechtigung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu fördern.
Die durch den Europäischen Rat von Essen im Dezember 1994 ausgearbeitete und in den
folgenden Ratstagungen weiter ausgeführte Europäische Beschäftigungsstrategie hat zur
Betrachtung der lokalen Entwicklungs- und Beschäftigungsstrategien als ein wesentliches
Anliegen für Gemeinschaftsaktionen geführt.
In bezug auf das Arbeitsplatzproblem haben sich lokale Initiativen am besten bewährt, die
das Potential vor Ort für die Schaffung von lokalen Arbeitsplätzen bewerten sowie
optimale Verfahren ermittelt und weitergegeben haben.
In diesem Zusammenhang hat die Kommission im Juni 1995 ihre “Europäische Strategie
zur Förderung der lokalen Entwicklungs- und Beschäftigungsinitiativen” 87 vorgebracht,
die sowohl das Potential für Arbeitsplatzschaffung auf lokaler Ebene als auch die
strukturellen Hindernisse, die zur Gewährleistung der Entwicklung beseitigt werden
sollen, aufzeigt.
Die meisten der 17 neuen Beschäftigungsquellen fanden sich im Dienstleistungssektor.
Der Tourismus wird als einer der Bereiche genannt, die auf den aktuellen Bedarf reagieren
und in denen schnell und mit relativ geringem Kostenaufwand Arbeitsplätze geschaffen
werden können, auch wenn diese mitunter saisonabhängig oder zeitlich befristet sind.
Hinsichtlich der bestehenden Möglichkeiten muß angeführt werden, daß das Interesse der
lokalen Entwicklungs- und Beschäftigungsinitiativen darin liegt, daß sie:
neue Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten, die einer Reihe von Bedürfnissen nachgehen,
die noch nicht zufriedenstellend befriedigt wurden;
ein Mittel für Unternehmer darstellen, um an Projekten teilzunehmen, die neben der
Schaffung von Arbeitsplätzen zu einer Verstärkung des lokalen Zusammenhaltes
beitragen;
und schließlich eine Beitrag zur Regeneration gefährdeter städtischer und ländlicher
Räume beitragen.
Was strukturelle Hindernisse betrifft, so sehen sich lokale Entwicklungs- und
Beschäftigungsinitiativen zu oft mit finanziellen, legalen, technischen und institutionellen
Schwierigkeiten konfrontiert.
Der Bereich der lokalen Beschäftigungsentwicklung ist zu einem wichtigen Gegenstand
für Gemeinschaftsaktionen geworden, der Thema zahlreichen Initiativen, sowohl auf
politischer Ebene als auch auf der Ebene von Aktionen der Strukturfonds, gewesen ist 88.
Der Initiative Präsident Santers zu einem “Europäischen Vertrauenspakt” folgend hat das
Gipfeltreffen der Regierungsoberhäupter in Florenz im Juni 1996 den Vorschlägen der
86
87
88
ABl. Nr. 94/C 180/10
SEC (95) 564 of 04.04.1995
KOM (96) 109 vom 20.3.1996 Mitteilung der Kommission Die strukturinterventionen der
gemeinschaft und die beschäftigung
58
Kommission entsprochen, indem ungefähr 60 territoriale Beschäftigungspakte aufgesetzt
wurden, die teilweise duch das “manoeuvre marginsavailable” im Rahmen der
Strukturpolitik finanziert wurden.
Die Charakteristika der territorialen Beschäftigungspakte, besonders der “bottom-up”Ansatz, der die Innovationen und die Etablierung lokaler Partnerschaften betont, machen
sie zu Aktionen, die sich auf die lokale Entwicklung konzentrieren, was durch die
Kommission - einer Publikation bzw. dem Weißbuch folgend - angeregt wurde.
Beim
Aktionsprogramm
zur
örtlichen
Beschäftigungsentwicklung
(LEDA)
werden
Beschäftigungsprobleme in 45 miteinander vernetzten Pilotbereichen behandelt, die in kleinere Netze,
darunter auch ein Netz für die Entwicklung des Landtourismus, untergliedert sind. Im Rahmen dieser
Aktion wird das Know-how für die lokale Beschäftigungsentwicklung erarbeitet und damit ein Beitrag
zur Entstehung und Festigung lokaler Wachstumsstrukturen geleistet.
EURES (European Employment Services für Stellenangebote und Arbeitsgesuche) soll die
Beschäftigungsmobilität innerhalb des EWR erleichtern und besteht aus einem Netz zur Entwicklung der
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission mit dem Auftrag, Arbeitssuchende
in Europa zu informieren, zu beraten und zu vermitteln, und ein Diskussionsforum für
Beschäftigungsfragen in Europa auf operativer Ebene zu schaffen 89. In der Job Vacancy Database
(Datenbank für offene Stellen) wird auch der Tourismussektor berücksichtigt, auf dem 1995 eine
Spitzennachfrage nach Personal für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Österreich, Deutschland und im
Vereinigten Königreich verzeichnet wurde. Die EURES General Information Database, die Informationen
über allgemeine Lebens- und Arbeitsbedingungen enthält, ist zwar mit der Job Vacancy Database
verknüpft, ansonsten jedoch eine eigenständige Datenbank.
Ziel von ERGO - Phase II (1993 - 1996) ist die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit durch
Entwicklung von optimalen Verfahren, Bildung von Partnerschaften zwischen den Hauptakteuren und
politischen Entscheidungsträgern und durch Unterstützung für Pilotprojekte zur Wiedereingliederung von
Langzeitarbeitslosen. Wie auch bei anderen Beschäftigungsinitiativen gilt der Tourismus als einer der
Sektoren, auf dem neue Arbeitsplätze geschaffen werden und Langzeitarbeitslose wieder einen
Arbeitsplatz finden können.
1996 wurden LEDA und andere Forschungs- und Aufklärungsprogramme durch die
ESSEN-Initiative ersetzt. Ziel der ESSEN-Initiative ist es, einen neuen Ansatz für die
Analyse, Forschung, Zusammenarbeit und Aktionen auf dem Beschäftigungssektor zu
entwickeln und dadurch ein Forum für den Informations- und Erfahrungsaustausch auf
dem Beschäftigungssektor zu schaffen.
• Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen
Die Tourismusindustrie beschäftigt direkt etwa 6% aller Erwerbstätigen in der
Gemeinschaft, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen, auf die ein Anteil von rund
95 % der in der Tourismusbranche tätigen Unternehmen entfällt. Die strukturelle
Flexibilität und in einigen Fällen auch die Schwäche dieses Marktsegments sind die
Hauptgründe für die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen und Jugendliche. Wie auch
in anderen Bereichen des Dienstleistungssektors ist der Anteil an weiblichen
Arbeitskräften in der Tourismusbranche sehr hoch: zwischen 45 und 65% der
Erwerbstätigen im Tourismus ist - je nach Land - weiblichen Geschlechts. In der
Tourismusbranche werden in ländlichen Regionen mehr Frauen als in der Stadt
89
Weißbuch über "Europäische Sozialpolitik". KOM (94) 333 endg.
59
beschäftigt. In Regionen mit einem eingeschränkten Arbeitsplatzangebot ist der Tourismus
somit eine gute Erwerbsquelle für Frauen.
Ziel des Programms Örtliche Beschäftigungsinitiativen für Frauen (OBI) ist die Unterstützung von
innovativen, Arbeitsplätze schaffenden Initiativen, Unternehmen und Kooperationsprogrammen für
Frauen, wobei der Schwerpunkt auf den Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen in Randgebieten liegt.
Dieses Programm gewährt Unterstützung für Aktionen im Rahmen lokaler Entwicklungspläne, für
transnationale Aktionen in ländlichen Regionen oder für Aktionen im kulturellen Bereich.
IRIS II (1994-1998) ist ein Netz für Ausbildungsprogramme für Frauen in der gesamten Union, das den
Informationsaustausch über Seminare, Austauschprogramme und auf elektronischem Wege, z.B. über
Datenbanken und E-Mail, fördert.
Ein besorgniserregender Aspekt der allgemeinen Beschäftigungsproblematik ist die hohe
Jugendarbeitslosigkeit. Mit über 20%90 ist die Arbeitslosenquote unter Jugendlichen
doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote in der Europäischen Union. Wenn
die EU neuen Generationen von potentiell qualifizierten Arbeitskräften keine mittel- und
langfristigen Beschäftigungsaussichten bietet, kann dies zu einer potentiellen Bedrohung
für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Union werden. Die Rolle des
Dienstleistungssektors im Hinblick auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie auf den
Zugang zum Arbeitsmarkt wurde bereits erkannt. Vor diesem Hintergrund sollen in einer
Reihe von Initiativen der Gemeinschaft Fragen im Zusammenhang mit einer
arbeitsmarktgerechten Ausbildung und der Zugänglichkeit zu den aufgrund der aktuellen
Nachfragesituation neu geschaffenen Arbeitsplätzen direkt oder indirekt erörtert werden
(siehe auch den Abschnitt über schulische und berufliche Bildung).
Das im Rahmen der Initiative „Beschäftigung und Entwicklung von Humanressourcen“ durchgeführte
Programm Employment-YOUTHSTART will Jugendliche unter 20 ohne Schulabschluß oder
Basisqualifikationen auf dem Arbeitsmarkt integrieren. Die beruflichen Erfahrungen sollen soweit wie
möglich im Dienstleistungs- oder Industriesektor gesammelt werden, wobei auch unter anderem
Beschäftigungsmöglichkeiten in den Bereichen Umwelt und Stadtsanierung berücksichtigt werden sollen.
• Bessere Arbeitsbedingungen und Sozialdialog
Aufgrund der Charakteristik vieler Arbeitsplätze in der Tourismuswirtschaft entstehen
atypische Arbeitsverhältnisse und spezielle Arbeitsbedingungen, z.B. flexible
Arbeitszeiten, Saison- oder Teilzeitarbeitsplätze und beruflich bedingte Aufenthalte im
Ausland. Die Kommission hat bereits verschiedene Vorschläge für befristete TeilzeitVerträge und Arbeitsverhältnisse vorgelegt. Die Vorschläge für Richtlinien des Rates über
Wettbewerbsverzerrungen91 und Arbeitsbedingungen 92 bei dieser Art von
Arbeitsverhältnissen wurden zurückgezogen, da es hierfür im Rat keine ausreichende
Mehrheit gab.
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über
die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen 93
will Arbeitnehmern die gleichen Arbeitsbedingungen zusichern, die für die dieselbe Art
von Arbeit an dem Ort gelten, an dem die Arbeiten ausgeführt werden, abhängig von
90
91
92
93
KOM (96) 485 endg.
KOM (90) 533/1 endg., ABl. Nr. C 305 vom 05.12.1990
KOM (90) 228/1 endg., ABl. Nr. C 224/4 vom 08.09.1990
Richtlinie 96/71/EG vom 16.12.1996
60
bestimmten Bedingungen und spezielle Aspekte des Arbeitsverhältnisses betreffend. Mit
diesem Vorschlag sollen die Sozialversicherungsrechte für Arbeitskräfte im Ausland
garantiert und zugleich die Bewegungsfreiheit von Arbeitnehmern und die Erbringung von
Dienstleistungen in der gesamten Union gefördert werden. Dies ist von besonderer
Relevanz für die Tourismuswirtschaft, in der grenzüberschreitende Mobilität wichtiger als
in anderen Sektoren ist.
Die Arbeiten der Sozialpartner, die im Rahmen des Sozialdialog-Ausschusses
zusammentrafen, konzentrierten sich hauptsächlich auf Beschäftigungsfragen und die
Nachbereitung der in Essen geführten Gespräche. Ziele der Mitteilung der Kommission
über die Entwicklung des Sozialdialogs auf Gemeinschaftsebene94 waren die Suche nach
flexibleren Möglichkeiten zur Vertiefung des Sozialdialogs und die engere Verzahnung
der Arbeit der Sozialpartner bei der Entwicklung und Umsetzung der EU-Politik,
insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und das
Wirtschaftswachstum.
Auf sektoraler Ebene befaßte sich der Sozialdialog hauptsächlich mit den Themen
Beschäftigungssituation, Entwicklung und neue Qualifikationen als Zugangsvoraussetzung
für die Nutzung des Arbeitsplatzangebots, berufliche Bildung, Gesundheit und Sicherheit,
Organisation des Sozialdialogs auf sektoraler Ebene, Fragen im Zusammenhang mit der
Umsetzung von sektoralen Richtlinien, neue Technologien, Arbeitsbedingungen und
Arbeitszeiten. Diese Themen wurden auch auf den Treffen der Kommission mit dem
HORECA-Sektor erörtert, der durch HOTREC (für die Arbeitgeberseite, unabhängig von
UNICE) und ECF-IUF (zu ETUC gehörend, für die Arbeitnehmerseite) vertreten wurde.
In Anwendung des Abkommens über die Sozialpolitik wurden Beratungsgespräche mit
den Sozialpartnern über die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit, Beweislast für
eine unterschiedliche Behandlung nach dem Geschlecht sowie über Flexibilität/nicht dem
Standard entsprechende Arbeiten geführt. Nach Rücknahme der Vorschläge zum Thema
Wettbewerbsverzerrungen und Arbeitsbedingungen beschloß die Kommission, die erste
Phase der Beratungsgespräche mit den Sozialpartnern über eine Initiative der
Gemeinschaft zugunsten flexibler Arbeitszeiten und Sicherheit der Arbeitnehmer am
27.09.1995 einzuleiten. Die zweite Beratungsphase war für 1996 geplant.
Aufgrund der Richtlinie über den Einsatz eines Europäischen Betriebsrats oder die
Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in
gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen 95, die
spätestens bis 1996 umgesetzt werden sollte, wurden 1995 rund 60 freiwillige
Vereinbarungen getroffen.
2.1.3.2 Schulische und berufliche Bildung
Eine der Hauptvoraussetzungen für die Qualität touristischer Dienstleistungen ist die
schulische und berufliche Bildung der Humanressourcen. Die Vielfalt und zunehmende
Spezialisierung von Tourismusfachkräften erfordert breitgefächerte Lehrpläne und
laufende Weiterbildung für die auf diesem Sektor tätigen Fachkräfte, um neu entstehende
Bedürfnisse auf dem Markt befriedigen zu können. Ziel der Tourismuswirtschaft ist es, die
94
95
KOM (96) 448 endg. vom 18.9.1996
Richtlinie des Rates 94/45/EWG, ABl. Nr. L 254/64 vom 30.09.1994
61
Qualität und Erbringung von Dienstleistungen innerhalb des Sektors zu erhöhen und
Anreize für den grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch zu schaffen.
1995 hat die Europäische Union das Weißbuch über schulische und berufliche Bildung mit
dem Thema „Lehren und Lernen: Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft“ 96
verabschiedet und neue Programme als Ersatz für die 1994 ausgelaufenen Programme
beschlossen.
Das Weißbuch beruft sich auf die Schlußfolgerung des Europäischen Rates von Cannes,
nach der die für die Verbesserung der Beschäftigungssituation und Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit unverzichtbare Bildungspolitik vor allem durch laufende
Weiterbildung verstärkt werden müsse. Die Kommission hat fünf allgemeine Ziele im
Bereich der schulischen und beruflichen Bildung ermittelt, die sich unmittelbar auf den
Tourismus auswirken:
• Förderung des Erwerbs von neuen Kenntnissen: Die Anerkennung von Fähigke iten
unter einem flexiblen und dauerhaften System erlaubt im Rahmen dieses Ziels die
Anerkennung von nicht auf konventionelle Weise erworbenen, Qualifikationen im
Tourismus.
• Engere Zusammenarbeit von Schulen und der Geschäftswelt: In der Berufsausbildung
muß die “Ausbildung für Arbeitsplätze in der Tourismusbranche und im
Umweltschutz, die inzwischen eigenständige Wirtschaftszweige darstellen, gefördert
werden”97.
Zwei Programme (SOKRATES98 im Bereich der schulischen Bildung und LEONARDO
DA VINCI99 im Bereich der beruflichen Bildung) sind für den Zeitraum 1995-1999
geplant. Sie knüpfen teilweise an Maßnahmen aus früheren Programmen der Gemeinschaft
an, sehen aber auch neue Maßnahmen vor.
SOKRATES, das gemeinschaftliche Aktionsprogramm im Bildungswesen, stützt sich auf
die Erfahrungen früherer, innerhalb der EU durchgeführter Bildungsprogramme. Es
unterscheidet sich insofern von den bisherigen Programmen, als es alle Ausbildungsarten
und -stufen in einem einzigen Programm für die europäische Zusammenarbeit vereinigt.
SOKRATES umfaßt ERASMUS für das Hochschulwesen und LINGUA für das Studium
europäischer Sprachen. Das auf Aktionen im schulischen Bereich ausgerichtete Programm
COMENIUS stellt die wichtigste Innovation des SOKRATES-Programms dar. Vom
Gesamthaushalt in Höhe von 850 Mio. ECU werden 55% für ERASMUS, 10% für
COMENIUS und 25% für LINGUA, ODL-Studien (Offener Unterricht und Fernlehre ODL) und für den Informations- und Erfahrungsaustausch aufgewendet.
Das Programm SOKRATES verfolgt hauptsächlich folgende Ziele:
96
97
98
99
KOM (95) 590 endg. vom 29.11.1995
KOM (95) 590 endg.. S. 38
Beschluß Nr. 819/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. ABl. Nr. L 87/10 vom
20.4.1995
Beschluß Nr. 94/819/EG des Rates. ABl. Nr. L 340/8 vom 29.12.1994
62
•
•
•
•
•
•
•
Aufbau und Förderung von grenzüberschreitenden Projekten, Netzen,
Partnerschaften und Verbänden
Entwicklung von Lehrplänen, Lerneinheiten, Unterrichtsmaterialien und anderen
Produkten des Bildungswesens
Austausch und Förderung der Mobilität von Studenten und in einigen Fällen auch
von Schülern
Grenzüberschreitende Schulungskurse und Austauschprogramme für Fachkräfte
im Bildungswesen
Besuche
zur
Erleichterung
der
Projektvorbereitung
oder
des
Erfahrungsaustausches
Studien, Analysen, Leitfäden für bewährte Verfahren und Aktivitäten zur
Sammlung von Informationen
Auswertung und Verbreitung von Ergebnissen
Im Bereich Tourismus und Freizeitstudien findet eine grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zwischen Hochschulinstituten unter dem zu SOKRATES gehörenden
Aktionsprogramm ERASMUS statt. 1995/96 wurden im Rahmen von ERASMUS 16
Institutionsverträge im Bereich Tourismus, Gastronomieversorgung, Hotelmanagement
abgeschlossen, in deren Mittelpunkt das Lehrpersonal, die Mobilität von Studenten sowie
die gemeinsame Entwicklung von Lehrplänen standen.
Im Rahmen von ATLAS (European Association for Tourism and Leisure Education),
einem offenen Verbund von Hochschulinstituten und Berufsverbänden, wird ein
themenbezogenes Netzprojekt für Tourismus und professionelle Freizeitgestaltung
koordiniert, an dem 12 Mitgliedstaaten teilnehmen. In dem 1996/1997 laufenden Projekt
soll ein paneuropäischer Ansatz für die Erstellung von Lehrplänen für die Bereiche
Tourismus und professionelle Freizeitgestaltung erarbeitet werden. Hierzu ist die
Entwicklung eines „gemeinsamen Kernlehrplans“, die Anwendung transnationaler
Forschungsergebnisse auf Lehr- und Lernmittel sowie die Vermittlung europäischer
Perspektiven durch themenbezogene europäische Module geplant.
Mit einem Haushalt von 620 Mio. ECU setzt LEONARDO DA VINCI die Maßnahmen
fort, die im Rahmen früherer Programme wie z.B. COMETT, PETRA, FORCE und
EUROTECNET und dem IRIS-Netz durchgeführt wurden. Sein Hauptziel ist die
Förderung der Entwicklung einer innovativen Gemeinschaftspolitik in der beruflichen
Bildung, die auf gemeinsamen Zielen basiert. Die unter diesem Programm geförderten
Maßnahmen gliedern sich in folgende Bereiche:
• Verbesserung der Systeme und Methoden für die berufliche Bildung
• Verbesserung der Aktivitäten der beruflichen Bildung
• Entwicklung der sprachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse und Verbreitung von
Innovationen im Ausbildungswesen.
• Im Rahmen der 1995 und 1996 durchgeführten Ausschreibungen wurden von den EUund EWR-Mitgliedstaaten 7769 Vorschläge eingereicht. Insgesamt 1542 Projekte
wurden ausgewählt und mit einem Gesamtbetrag von 201,7 Mio. ECU finanziert. Bei
der Untersuchung der ersten beiden Jahre der Programmlaufzeit zeigen sich
verschiedene gemeinsame Tendenzen:
63
• Betonung von neuen Qualifikationen und der „Beschäftigungsfähigkeit” junger
Menschen und Arbeitnehmer;
• Entwicklung der Lehrzeit oder Kopplung von Arbeit und Ausbildung aller Arten und
auf allen Ebenen;
• Neue Technologien als Quelle für Änderungen in den Unterrichtsmethoden;
• Schrittweise Integration der ermittelten Bedürfnisse in das Ausbildungsangebot;
• Vielfältige Einbeziehung von Unternehmen und Sozialpartnern
Insgesamt 40 Projekte beziehen sich auf den Tourismussektor. Zu diesen Projekten
gehören Pilotprojekte, Vermittlungen, Austauschprogramme, Umfragen und Analysen in
allen Bereichen der schulischen und beruflichen Bildung. Überdies können sich viele
weitere im Rahmen dieser Projekte behandelten Themen indirekt auf den Tourismus
auswirken.
Weitere Beispiele für Ausbildungsmaßnahmen in tourismusorientierten Projekten sind
„Development of transnational qualification modules for tourism“ (Entwicklung
transnationaler Qualifikationsmodule für den Tourismus) (1995) 100 und “Placement
programme in leisure and tourism for students in Helsinki, Guarda, Kleve and
Birmingham” (Stellenvermittlungsprogramm für Arbeitsplätze in der Freizeit- und
Tourismusindustrie für Studenten in Helsinki, Guarda, Kleve und Birmingham) aus dem
Jahr 1996101.
2.1.3.3 Forschung, Informations- und Kommunikationstechnologien
• Forschung und technologische Entwicklung
Die Ziele der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) der EU sind in
Rahmenprogrammen festgeschrieben, so z.B. im Vierten Rahmenprogramm (1994-1998).
Die FTE, für die ein Haushalt von 13,1 Mrd. ECU zur Verfügung steht, gliedert sich in 20
spezifische Programme mit folgenden Aktivitäten:
• Programme zur Forschung und technologischen Entwicklung, die auf nachhaltiges
Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet sind;
• Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen;
• Veröffentlichung und Verwertung der Ergebnisse;
• Schaffung von Anreizen für die Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern.
Die FTE im Jahre 1995 zeichnete sich erstmals durch eine größere Koordination der
europäischen Forschung, stärkere Gewichtung von sozialen Problemen und spezielle
Maßnahmen für kleine und mittlere Betriebe aus und sah auch die Bildung von
Arbeitsgruppen vor, um Anreize für FTE in Bereichen zu schaffen, die als unverzichtbar
für die Wettbewerbsfähigkeit, Entwicklung des Arbeitsmarkts und Lebensqualität
betrachtet werden. Die Auswirkungen der FTE auf den Tourismus sind in den
Forschungsprogrammen „Umwelt und Klima“, „Verkehrswesen“ und „Ausbildung und
Mobilität von Wissenschaftern“ dokumentiert. Der Beitrag der einzelnen Programme im
Bereich der Kommunikationstechnologien und Telematik-Anwendungen wird im
Abschnitt „Informations- und Kommunikationstechnologien“ beschrieben.
100
101
D/95/178/P/I/FPC
UK/96/2/0470/PL/II.1.2.a/FPI
64
„Umwelt und Klima“
Ziel dieses Programms, für das Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 907 Mio. ECU 102
bereitgestellt wurden, ist die Strukturierung der europäischen Umweltforschung, die den
Aufbau von Netzen mit herausragender technologischer Leistungsfähigkeit und vier
Schlüsselbereichen für FTE mit Schwerpunkt auf dem Umweltschutz vorsieht. Eine Reihe
von Forschungsprojekten sind für den Tourismussektor relevant. Dazu gehören Arbeiten
über sozioökonomische Aspekte wie z.B. die Ermittlung der kulturellen und politischen
Faktoren, die für die Entwicklung eines zukunftsfähigen Tourismus in verschiedenen
Regionen der EU von Bedeutung sind. Ebenso ist die FTE zugunsten des Schutzes und
der Sanierung der europäischen Kulturgüter von großem Interesse für den Tourismus. Die
Bemühungen um den Schutz des Kulturerbes zur Förderung eines zukunftsfähigen
Tourismus können sowohl zur Erhaltung des Kulturerbes als auch zur Entwicklung der
betreffenden Region oder des Landes beitragen (Anhang 4 enthält eine Liste der
relevanten FTE-Umweltprojekte).
„Verkehrswesen“
Aufgrund der Verflechtungen zwischen diesen beiden Sektoren wird die FTE im
Verkehrswesen mit großer Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft
haben. Die Ziele des FTE-Programms für das Verkehrswesen 103, für das Haushaltsmittel
in Höhe von insgesamt 256 Mio. ECU bereitstehen, sind die Entwicklung, Integration und
der Betrieb eines effizienteren, sicheren und umweltfreundlicheren Verkehrssystems, das
zugleich den Waren- und Personenverkehr vereinfacht. Außerdem werden
Forschungsarbeiten zur Verbesserung der Kompatibilität zwischen den verschiedenen
Verkehrsarten und einzelstaatlichen Systemen sowie zur Entwicklung der einzelnen
Verkehrsarten insbesondere unter dem Gesichtspunkt ihrer Sicherheit und Effizienz
durchgeführt.
„Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern“
Für diese Aktivität stehen Haushaltsmittel von insgesamt 792 Mio. ECU bereit 104. Dieses
auf einem aggregierten Ansatz basierende Programm reagiert auf Initiativen, die von
Wissenschaftlern selbst angeregt wurden, und stuft die folgenden vier Aktivitäten als
förderungswürdig ein:
•
•
•
•
102
103
104
Aufbau von Forschungsnetzen;
Zugang zu großen Forschungseinrichtungen;
Ausbildung durch Forschung;
flankierende Maßnahmen.
Einschließlich der zugewiesenen Mittel für das Gemeinsame Forschungszentrum
ABl. Nr. L 361, 31.12.1994
Einschließlich des Haushalts für das Gemeinsame Forschungszentrum
65
Das Programm hat keine festen Prioritäten und ist somit für jede Form von
wissenschaftlicher Forschung, einschließlich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, offen.
Das Programm erhofft sich auch eine bedeutende Rolle bei der Förderung von
Innovationen, vor allem in strukturschwachen Regionen.
• Informations- und Kommunikationstechnologien
Einer der Hauptgründe, weshalb die Europäische Union ihre Position im weltweiten
Wettbewerb bisher verteidigen konnte, liegt in der Qualität und Wirksamkeit des FuESystems, in dem die FuE im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien
(IKT) eine wichtige Rolle spielt. FuE-Programme sind Teil des vierten
Rahmenprogrammes
(Forschung,
technische
Entwicklung
und
Demonstrationsprogramme). Weitere Informationen über die Projekte sind im Internet
unter http://www.echo.lu verfügbar.
Informationstechnologie
Das Programm ESPRIT will ein integriertes Programm für industrielle Forschung und
Entwicklung sowie Technologietransfer in Informationstechnologien unterstützen, um die
Wettbewerbsfähigkeit der gesamten europäischen Industrie zu stärken. Neben den
Anbietern von IKT-Produkten und dem Forschungssektor nehmen an diesem Programm
hauptsächlich Nutzerindustrien teil. Der Schwerpunkt dieses Programms liegt auf dem
Einsatz und der Einsetzbarkeit von Werkzeugen, Techniken und Technologien sowie auf
optimalen verfahren zu deren Anwendung.
Die Tourismuswirtschaft setzt in zunehmendem Maße Informations- und
Kommunikationstechnologien ein, um Zugriff auf Informationen zu erhalten, die zur
Beantwortung von Kundenanfragen erforderlich sind, sowie für Buchungen in Reisebüros,
Hotels, Fahrzeugverleihfirmen usw. Im Rahmen von ESPRIT III wurden ca. 20 Projekte
gestartet oder 1995 fortgesetzt, um Multimedia-Entwicklungen und -Anwendungen im
Tourismus zu fördern (siehe Anhang 5). Dazu gehören 3D-Simulationen von
archäologischen Ausgrabungsorten und Funden; Buchungssysteme für Reiseveranstalter,
Reisebüros und Fremdenverkehrsämter; Optionen für Touristeninformationsbüros und für
den elektronischen Zahlungsverkehr über das Internet sowie die Entwicklung von
Multimedia-Anwendungen zur Förderung des Tourismus.
Andere Programme (einschließlich für den Tourismus relevanter Aktionen)
Informationsbörse
Im Zuge des Aufbaus einer Europäischen Informationsbörse unterstützte das Programm
IMPACT II (1991-1995) wirtschaftlich machbare Projekte. Sechs der 1995 ausgewählten
oder abgeschlossenen Projekte befaßten sich speziell mit dem Thema Tourismus und
wurden unter diesem Programm gefördert. Weitere Informationen über die Projekte sind
im Internet unter http://www.echo.lu verfügbar.
66
Projekt
CAP 95
ECIMATIS
TITAN
EXPLORER
VITAL
ALTO
Thema
Gesamt
(ECU)
1 000 000
Mittel der
EG
100 000
600 000
225 000
1995
abgeschlossen
560 000
275 000
Erstellung
eines
Anwendungsgenerators für Informationen über den
Tourismus
Informationen für den Städtereisenden
über mögliche Routen
763 000
300 000
718 000
300 000
Verteilte
Datenbanken
Informationen über den
Tourismus
1 300 000
400 000
wird
1995/1996
abgeschlossen
wird
1995/1996
abgeschlossen
wird
1995/1996
abgeschlossen
1995
ausgewählt
Selbstbedienungsterminals
mit
touristischen
Informationen
für
Besucher der Stadt Luxemburg,
Kulturhauptstadt 1995
Erstellung
von
Karten
und
(enzyklopädischen) Hintergrunddaten
für Cataluña (Spanien) und die Algarve
(Portugal)
Zusammenstellung und Verteilung von
Touristeninformationen für PCs
mit
lokalen
Stand
1995
abgeschlossen
Auf der Basis der Ergebnisse von IMPACT II hat der Rat am 21. Mai 1996 ein neues
Programm namens INFO 2000 (1996-2000, Haushalt 65 Mio. ECU) verabschiedet, das
die Entwicklung einer europäischen Multimedia-Content-Industrie fördern soll. 1996
wurde eine Ausschreibung für die Bereiche Kulturgüter, Geschäftsinformationen,
geographische Informationen sowie wissenschaftliche, technische und medizinische
Informationen veranstaltet. 80 Projekte wurden ausgewählt und werden in der
Definitionsphase während der ersten sechs Monate des Jahres 1997 unterstützt. Dazu
gehören auch Projekte, die dem Tourismus zugute kommen, da ihr Schwerpunkt auf
Informationen über Kulturstätten oder auf der Einrichtung eines Reiseinformationsdienstes
für eine oder mehrere europäische Regionen liegt. Eine Beschreibung der einzelnen
Projekte kann auf der Internet-Site http://www.echo.lu abgerufen werden. Die
Gemeinschaft unterstützt die Definitionsphase mit rund 7,3 Mio. ECU, d.h. sie übernimmt
rund 35% der geschätzten Projektkosten in diesem Zeitraum. Nach der Definitionsphase
ist eine weitere Unterstützung von rund 20 dieser Projekte geplant, von denen der größte
Nutzen für die Content-Industrie erwartet wird.
Telematik
Das Programm „Telematik-Anwendungen” (1994-1998), für das Haushaltsmittel in Höhe
von insgesamt 843 Mio. ECU bereitstehen, ist ein Bestandteil des Vierten
Rahmenprogramms. Die Entwicklung von Projekten in spezifischen Sektoren, darunter in
den Sektoren Verwaltung, Verkehrswesen, städtische und ländliche Gebiete und
Informations-Engineering, wird dem Tourismus in vielfältiger Weise zugute kommen.
67
Im Sektor „Telematik in der Verwaltung“, der Verwaltungen in die Lage versetzen soll,
relevante Ergebnisse unmittelbar nach ihrer Verfügbarkeit zu verwerten, wurde das
MINTOUR-Projekt gefördert. In diesem Projekt geht es um die Bereitstellung von
Informationen über touristische Einrichtungen, kulturelle Attraktionen und
Veranstaltungen mit Hilfe von Informationsservern, Informationskiosken und Netzen, auf
die Reisebüros, kleine und mittlere Unternehmen sowie die Bürger in drei großen Städten
zugreifen können. Die EU hat das Projekt, das insgesamt 4,4 Mio. ECU gekostet hat, mit
rund 2 Mio. ECU unterstützt. Das entsprechende Projekt in diesem Sektor ist im Anhang
aufgeführt.
Den Interessen des Tourismus wird in besonderem Maße bei der Aufgabe Rechnung
getragen, bei der es zum einen um die Förderung der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen und Organisationen ohne Erwerbscharakter
geht, um die Kulturpolitik der Europäischen Union zu unterstützen und eine bessere
Einordnung in die Koordinierungs-, Planungs- und Implementierungsprozesse zu
ermöglichen, sowie zum anderen um einen Mechanismus für Beschäftigung in Europa,
Tourismus und kulturelle Möglichkeiten für jeden einzelnen Bürger. Diese Aufgabe wird
erst in die nächste Ausschreibungsrunde aufgenommen.
Auf dem Sektor der Telematik-Anwendungen im Verkehrswesen läuft ein Projekt für
Telematik-Anwendungen zur Unterstützung von Reisenden. Das Projekt befaßt sich
hauptsächlich
mit
Reiseauskunfts-,
Buchungs-,
Zahlungsabwicklungsund
Kartenausgabesystemen, die den Tourismus unterstützen können. Die Gesamtinvestitionen
in diesem Bereich belaufen sich auf 87,050 Mio. ECU, an denen sich die EU mit 34,9
Mio. ECU beteiligt hat. In Anhang 6 ist eine Liste der geförderten Projekte aufgeführt.
Im Mittelpunkt des Sektors „Telematik-Anwendungen in städtischen und ländlichen
Gebieten“ (TURA) standen die Schaffung von Anreizen für neue wirtschaftliche
Aktivitäten, Verstärkung der traditionellen Aktivitäten und Verbesserung der
Lebensqualität in städtischen und ländlichen Gebieten. Auf diesem Sektor wurden zehn
Projekte unterstützt, die Telematik-Anwendungen im Tourismus fördern. Der Beitrag der
EU wird auf insgesamt 2,169 Mio. ECU geschätzt. Darüber hinaus wurde ein Projekt
gestoppt, das sich mit Telematik-Anwendungen für die Tourismusindustrie befaßte: Die
für dieses Projekt bereitgestellten Finanzmittel (1,2 Mio. ECU) werden vermutlich
entsprechend den Empfehlungen der Überprüfer, die sich für die Beendigung des Projekts
aussprachen, auf andere Anwendungen im Tourismussektor verteilt. Die entsprechenden
Projekte auf diesem Sektor sind in Anhang 6 aufgeführt.
Im Sektor „Informations-Engineering“ soll durch den Einsatz von Informations- und
Kommunikationstechnologien ein einfacherer und selektiverer Zugriff auf elektronische
Informationen in jeder Form erleichtert und vereinfacht werden. Das Projekt MAGICA
auf diesem Sektor ist eine Pilotanwendung für multimediale Telematik-Kataloge für
Handel und Tourismus. Die EU ist an den Gesamtinvestitionen in Höhe von 3,45 Mio.
ECU mit 1,65 Mio. ECU beteiligt.
2.2
FLANKIERENDE
MASSNAHMEN
ZUR
FÖRDERUNG
AUSGEWOGENEN ENTWICKLUNG DES TOURISMUS
EINER
Die Entwicklung eines ausgewogenen und zukunftsfähigen Tourismus in der gesamten
Europäischen Union erfordert Maßnahmen in Bereichen, in denen die Dynamik des
68
Marktes nicht ausreicht, um dieses übergeordnete Ziel zu erreichen. Die Entwicklung des
Tourismus spielt auch eine Rolle in den Beziehungen zwischen der EU und Drittländern.
2.2.1 Interne Dimension
2.2.1.1 Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
Der unterschiedliche Entwicklungsstand der Regionen in der EU erfordert Maßnahmen,
die den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt stärken und zugleich eine langfristige
und nachhaltige Entwicklung fördern.
Der Tourismus spielt für die regionale Entwicklung eine bedeutende Rolle, was zum einen
auf seinen Beitrag bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und zum anderen auf die
Diversifizierung der regionalen Aktivitäten, insbesondere in ländlichen Gebieten und im
Niedergang befindlichen Industrieregionen, zurückzuführen ist. Aufgrund der von
Touristen getätigten Ausgaben, die zu einer Ausdehnung von nichttouristischen
Aktivitäten führen, hat der Tourismus auch erhebliche indirekte Auswirkungen.
Der Tourismus ist jedoch auch ein Sektor, der bestimmten Zwängen ausgesetzt ist und
sich neuen Trends und Verhaltensweisen seiner Kunden anpassen muß. Wenn Initiativen
für den Tourismus durch Strukturfonds finanziert werden, werden diese Vorhaben auf
einzelstaatlicher oder regionaler Ebene festgelegt, und die Kommission verfügt über
gewisse Befugnisse hinsichtlich der Untersuchung, Monitoring und Evaluierung der
Maßnahmen.
Die Finanzmittel für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung werden über die
europäischen Strukturfonds in Form von Beihilfen, und über die Europäische
Investitionsbank in Form von Darlehen gewährt. Aus den Strukturfonds wurden
Finanzmittel in Höhe von 154,5 Mrd. ECU zu Preisen von 1994 für den Zeitraum 19941999 bereitgestellt.
Nahezu 6% aller Darlehen aus den Strukturfonds flossen in den Tourismussektor (mit
Ausnahme der zweiten Phase von Ziel 2), jedoch variiert dies erheblich hinsichtlich des
Zielgebietes und der Gemeinschaftsinitiative. Aus den Strukturfonds wurden verschiedene
Arten von Direktmaßnahmen finanziert: Verbesserung des Angebots an touristischen
Unterkünften und Einrichtungen, Organisation von Unternehmen aus der
Tourismusbranche und bessere Qualifikation von Tourismusfachkräften, Unterstützung
bei differenzierten Entwicklungsstrategien für den Tourismus. Zu diesen direkten Formen
der Unterstützung in diesem Sektor kommen Maßnahmen, die indirekt zur Entwicklung
des Sektors beitragen.
• Europäische Strukturfonds
Gelder aus den Europäischen Fonds (der Europäische Fonds für regionale Entwicklung,
der Europäische Sozialfonds, der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die
Landwirtschaft und die Finanzierungsinstrumente für die Fischerei) werden zur
69
Verwirklichung verschiedener Ziele zugewiesen. Einige dieser Ziele werden auf regionaler
Ebene festgelegt (Ziele 1, 2, 5b und 6), andere hingegen nicht (Ziele 3, 4 und 5a).
Der neue Zeitraum für Finanzierungen aus den Strukturfonds begann 1994, doch seit dem
Beitritt von Österreich, Finnland und Schweden 1995 wurden neue Gebiete und
Maßnahmen inkludiert, die Eingliederung des neuen Zielgebietes 6 für dünnbesiedelte
Gebiete eingeschlossen.
Die Zuwendungen für den Tourismus wurden in den Gemeinschaftlichen Förderkonzepten
(GFK) oder Einheitlichen Programmplanungsdokumenten (EPD) mit dem Ziel festgelegt,
das Angebot an touristischen Unterkünften und Einrichtungen und die Organisation von
Unternehmen der Tourismusbranche zu verbessern, die Professionalität der Betreiber
touristische Einrichtungen zu erhöhen und spezielle Tourismusstrategien auf der Basis des
„einheimischen Potentials“ der betreffenden Region zu unterstützen
1995/1996 wurden zahlreiche operationelle Programme und einheitliche
Programmplanungsdokumente verabschiedet, eine Reihe damit im Zusammenhang
stehender Finanzierungsbeschlüsse sowie eine Entscheidung für die Zuweisung der
Finanzierungsrücklagen für Initiativen der Gemeinschaft getroffen. Im Jahr 1996 wurde
mit der Zwischenevaluierung der Strukturfondsprogramme begonnen. Ende 1996
veröffentlichte die Kommission wie im Vertrag über die Europäische Union gefordert den
ersten Bericht über den Wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt 105.
In einer Mitteilung über eine neue regionale Programmgestaltung gemäß den Zielen 1 und
2106 wurden die erwarteten Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der
Zielgebiete; der Beitrag zur Stärkung anderer politischer Programme der Gemeinschaft
und die verzeichneten Fortschritte bei der Sicherstellung einer größeren Effektivität bei
der Verwendung der gemeinschaftlichen Gelder dargelegt.
Mit Geldern aus den Strukturfonds finanzierte Ziele
Benachteiligte Regionen fallen unter das Ziel 1, das eine Förderung der Entwicklung und
strukturellen Anpassung strukturschwacher Regionen anstrebt. Ein Gesamthaushalt in
Höhe von 96,346 Mrd. ECU (67,6% der verfügbaren Gelder aus den Strukturfonds)
wurde für den Zeitraum von 1994 bis 1999 angesetzt. Eine Maßnahme zur
Regionalentwicklung ist der Tourismus, der mancherorts als vorrangig betrachtet wird
und dazu geführt hat, daß operationelle Programme für den Tourismus in
Gemeinschaftlichen Förderkonzepten für den Zeitraum 1994-1999 in Ziel-1-Gebieten
erarbeitet wurden.
105
106
KOM (96) 542 endg.
KOM (95) 111 endg.
70
OPERATIONELLE PROGRAMME FÜR DEN TOURISMUS IN GEMEINSCHAFTLICHEN
FÖRDERKONZEPTEN
Land
Unterprogramme/Maßnahmen
Irland (Beschluß Nr.
C(94) 1972 vom
29.7.1994)
- Natur- und Kulturerbe
- Entwicklung neuer Produkte
- Marketing
- Ausbildung
- Technische Hilfe
Italien (Beschluß Nr. - Auf den Tourismus bezogene Ressourcen
C(95)1146
vom - Unterstützung für Unternehmen und
7.6.1995)
Touristen
- Technische Hilfe
Griechenland
- Tourismus
(Beschluß Nr. C(95) - Kultur
2201
vom - Technische Hilfe
30.11.1995)
Gesamtkosten
(Mio. ECU)
EG-Beitrag
(Mio. ECU)
806,000
456,000
302,810
130,000
795,606
229,100
Neben diesen operationellen Programmen wurde die Entwicklung des Tourismus in vielen
anderen Programmen für Ziel-1-Gebiete miteingeplant, z.B. in dem am 15.11.1995
verabschiedeten einheitlichen Programmplanungsdokument für das Burgenland in
Österreich, das 38,710 Mio. ECU für den Tourismus im Zeitraum von 1995 bis 1999
bereitstellte.
Ziel-2-Gebiete sind vom industriellen Niedergang betroffene Regionen oder Gebiete, die
durch Modernisierung und Diversifizierung der entsprechenden Regionalwirtschaften neu
strukturiert werden sollen. Die Liste der in Frage kommenden Gebiete und die
einheitlichen Programmplanungsdokumente für Österreich, Finnland und Schweden
wurden 1995 verabschiedet. Die geplanten Ausgaben für die Entwicklung des Tourismus,
587 Mio. ECU in den 12 Mitgliedstaaten im Zeitraum 1994-1999, wurden durch weitere
28 Mio. ECU für touristische Maßnahmen in den neuen Mitgliedstaaten für den Zeitraum
1995-1999 ergänzt.
Die strukturelle Anpassung und Entwicklung ländlicher Regionen fallen unter das Ziel 5b;
dies sind ländliche Regionen, die nicht unter Ziel 1 fallen und in 12 Mitgliedstaaten
vorzufinden sind. Obgleich die meisten einheitlichen Programmplanungsdokumente für
Ziel 5b bereits 1994 verabschiedet wurden, wurden 1995 weitere einheitliche
Programmplanungsdokumente für Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien und Regionen
im Vereinigten Königreich sowie für Finnland und Österreich verabschiedet. Einheitliche
Programmplanungsdokumente für Ziel-5b-Regionen in Schweden wurden im Mai 1996
verabschiedet. 11% der Summe, die für Ziel-5b-Regionen in einheitlichen
Programmplanungsdokumenten bereitgestellt wurde, entfallen auf tourismusbezogene
Maßnahmen für den Zeitraum 1994-1999; dies sind insgesamt 793 Mio. ECU. Weiters
trägt das horizontale Ziel-5b-Gebiet dazu bei, die strukturelle Anpassung des Agrar- und
Fischereisektors zu fördern und kann eine Beitrag für tourismusrelevante Aktionen, wie
die Diversifizierung in der Agrarwirtschaft, leisten.
Nach dem Beitritt von Finnland und Schweden wurde ein neues Ziel für unter den
Strukturfonds förderungswürdige Regionen definiert. Ziel 6 strebt die Entwicklung von
Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte in Randregionen mit arktischem oder
subarktischem Klima an. Von den laut dem einheitlichen Programmplanungsdokument für
71
Finnland vorgesehenen 460 Mio. ECU (1995-1999) werden 12 Mio. ECU für
tourismusbezogene Maßnahmen eingesetzt. Im einheitlichen Programmplanungsdokument
für Schweden (1995-1999) sind 20 Mio. ECU für Aktivitäten im Zusammenhang mit der
Entwicklung des Tourismus vorgesehen (der Gesamthaushalt beträgt 252 Mio. ECU).
GELDER FÜR DEN TOURISMUS AUS DEM STRUKTURFONDS IN EPD
Mitgliedstaat
Ziel 1/6
Ziel 2
(Mio. ECU)
(Mio. ECU)
1994-1999
1994-1996
37
10
Belgien
nicht förderungswürdig
11
Dänemark
800
15
Deutschland
733
nicht förderungswürdig
Griechenland
1099
Spanien
106
150
Frankreich
466
nicht förderungswürdig
Irland
1725
71
Italien
nicht förderungswürdig
Luxemburg
6
42
Niederlande
39
8*
Österreich
657
nicht förderungswürdig
Portugal
12
5*
Finnland
20
15 *
Schweden
154
288
Vereinigtes
Königreich
Gesamt
5854
615
*Ziel 2 in Österreich: 1995-1999. Ziel 2 in Finnland und Schweden: 1995-1996
UND GFK
Ziel 5b
(Mio. ECU)
1994-1999
10,4
14,7
83,0
nicht förderungswürdig
45,2
265,9
nicht förderungswürdig
118,5
1,0
17,6
58,8
nicht förderungswürdig
6,8
14,8
156,1
792,8
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Hauptquelle für die Finanzierung der touristischen Entwicklung ist der Europäische Fonds
für regionale Entwicklung (EFRE), aus dem Mittel für produktive Investitionen,
Infrastrukturprojekte und die Entwicklung des einheimischen Potentials bereitgestellt
werden.
72
GELDER FÜR DEN TOURISMUS AUS DEM EFRE AUF BASIS DER GFK UND EPD
(MIO. ECU ZU PREISEN VON 1994)
Mitgliedstaat
Ziel 1
(1994-1999)
32
nicht förderungswürdig
Ziel 2
(1994-1996)
10
9
15
nicht förderungswürdig
Belgien
Dänemark
Deutschland
683
Griechenland
538
Spanien
99
147
Frankreich
354
nicht förderungswürdig
Irland
775
66
Italien
nicht förderungswürdig
Luxemburg
4
34
Niederlande
39
6
Österreich
571
nicht förderungswürdig
Portugal
12
5
Finnland
23
13
Schweden
118
242
Vereinigtes
Königreich
Gesamt
3 248
547
(1) Ziel 1 und 5b für Österreich, Finnland und Schweden: 1995-1999.
(2) Ziel 2 für Österreich und Schweden: 1995-1999.
(3) Ziel 2 für Finnland: 1995-1997
Ziel 5b
(1994-1999)
9,5
8,2
44,3
nicht förderungswürdig
37,5
230,9
nicht förderungswürdig
91,7
0,9
16,2
49,1
nicht förderungswürdig
0,2
9,7
136,1
634,6
Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung werden auch innovative
Aktionen entsprechend Artikel 10 der EFRE-Verordnungen finanziert, um neue Ansätze
für die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zu erforschen. Im Mittelpunkt der
mit 400 Mio. ECU geförderten Aktionen stehen folgende Bereiche:
• Innovation für die lokale und regionale Entwicklung (90 Mio. ECU);
• Interregionale Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft (180 Mio.
ECU);
• Raumplanung (45 Mio. ECU);
• Städtepolitik (80 Mio. ECU).
Innovation für die lokale und regionale Entwicklung: Hauptthemen der 1995
veranstalteten Ausschreibungen waren die Informationsgesellschaft, Förderung von
Innovationen, neue Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die
wirtschaftliche Entwicklung auf kulturellem Gebiet und Pilotprojekte in Stadtgebieten.
Obgleich alle Themen für den Tourismus relevant sind, sind die Schaffung von neuen
Arbeitsplätzen, die wirtschaftliche Entwicklung auf kulturellem Gebiet und Pilotprojekte
in Stadtgebieten von besonderem Interesse.
Auf dem Gebiet der interregionalen Zusammenarbeit werden die im Rahmen von internen
(RECITE) und externen (ECOS, Ouverture) Kooperationsprogrammen aufgebauten
Netzwerke weiterhin aufmerksam überwacht.
In der Raumplanung wurden drei Arten von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen 1995
begonnen wurde: Pilotprojekte für die Zusammenarbeit in Hauptgebieten wie z.B. in den
Alpen, im Mittelmeer- und Ostseeraum; ein Programm für Pilotprojekte in speziellen
73
Gebieten (Berg- und Küstenregionen, Flußebenen, usw.); und ein Konzept zur Weitergabe
von Know-how und Entwicklung der Zusammenarbeit in der Raumplanung.
Das allgemeine Ziel des neuen „Urban Pilot Programme“ (Pilotprogramm für
Stadtgebiete) (1995-1999) ist die Erforschung und Umsetzung innovativer Aktionen und
Denkansätze in der Städtepolitik und -planung, um so zu einem dauerhaften
wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt beizutragen.
Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL)
Der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft stellt
Finanzmittel für die Entwicklung in Ziel-1-Regionen sowie Ziel-5b- und Ziel-6-Regionen
bereit und beschleunigt über das horizontale Ziel 5a die Anpassung landwirtschaftlicher
Strukturen. Im Rahmen den regionalen Zielsetzungen können Aktionen zur Förderung des
ländlichen Tourismus aus dem EAGFL gemäß dem Titel „Encouragement for tourism and
craft investment“ (Förderung des Tourismus und handwerklicher Berufe) gefördert
werden. Einen indirekten Beitrag zur Entwicklung des ländlichen Tourismus können auch
andere Maßnahmen leisten, die Gelder aus dem EAGFL beanspruchen können, z.B. für
die Restaurierung und Entwicklung von Dörfern und für den Schutz und die Erhaltung
von ländlichen Gebieten sowie für den Schutz der natürlichen Umwelt in ländlichen
Gebieten. Im Einklang mit dem horizontalen Ziel 5a können landwirtschaftliche Betriebe
Beihilfen zur Diversifizierung und Aufnahme von nicht landwirtschaftlichen Aktivitäten,
z.B. für Urlaub auf dem Bauernhof, beantragen.
Aus dem EAGFL werden auch innovative Aktionen, Pilotprojekte und Studien finanziert.
Diese Unterstützung basiert auf Artikel 8 der EAGFL-Verordnungen 107, die zur ländlichen
Entwicklung, wirtschaftlichen Diversifizierung und schnelleren Anpassung der
landwirtschaftlichen Strukturen beitragen sollen. 1995/96 wurden die Projekte
ausgewählt, einer Ausschreibung für Pilot- und Demonstrationsprojekte folgend, die sich
auf die Anpassung der Landwirtschaftsfonds und auf die Förderung der ländlichen
Entwicklung gemäß Artikel 8 beziehen, der als angestrebtes Ziel die Diversifikation, zum
Beispiel des “Urlaubs am Bauernhof”, anführt.
107
Verordnung 4256/88, geändert durch Verordnung 2085/93
74
ZUWEISUNGEN FÜR DEN TOURISMUS IN EPD IN ZIEL-5BREGIONEN. MITTEL AUS DEM EAGFL 1994-1999
Mitgliedstaat
Belgien
Dänemark
Deutschland
Spanien
Frankreich
Italien
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Finnland
Schweden
Vereinigtes Königreich
Gesamt
Gesamtbeitrag der
Gemeinschaft zum
Tourismus (Mio.
ECU)
10,4
14,7
83
45,2
265,9
118,5
1,0
17,6
58,8
6,8
14,8
156,1
792,8
% des EPD für Ziel
5b
EAGFL-Gelder
(Mio. ECU)
13
27
7
7
12
13
17
12
14
4
10
19
11
1,0
6,5
38,7
7,7
35
26,8
0,1
1,4
9,7
6,6
5,1
20,0
158,2
Europäischer Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds gewährt Gelder für Ziel 3 (Bekämpfung von
Langzeitarbeitslosigkeit und Unterstützung der beruflichen Eingliederung junger
Menschen und Personen, die Gefahr laufen, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu werden)
und Ziel 4 (Anpassung der Erwerbsbevölkerung an industrielle Veränderungen und
Änderungen in den Produktionssystemen). Im Rahmen dieser Ziele können auch für
andere Maßnahmen Gelder aus diesem Fonds beantragt werden: Förderung der
Chancengleichheit, Stabilität und Beschäftigungsentwicklung, Stärkung des
Humanpotentials in Forschung, Wissenschaft und Technologie sowie Stärkung der
schulischen und beruflichen Bildungssysteme.
Von den insgesamt 156 Mrd. ECU, die für den Strukturfonds für den Zeitraum 19941999 bereitgestellt wurden, erhält der Europäische Sozialfonds rund 47 Mrd. ECU. 1995
wurden 5,6 Mrd. ECU zur Konvertierung von Regionen, die vom industriellen
Niedergang betroffen sind, sowie zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
aufgewendet.
Der ESF stellt auch Gelder für Ziel-1, Ziel-2- , Ziel 5b- und Ziel-6-Regionen bereit,
berücksichtigt dabei jedoch stets die für Ziel 3 und 4 definierten Vorgaben. In Ziel-1Regionen werden die Ressourcen für die Qualifizierung von Arbeitskräften im
Tourismussektor eingesetzt. In Ziel-2-Regionen können für die Umschulung und
Requalifikation der Arbeitskräfte sowie für Beschäftigungsbeihilfen Gelder aus dem
Europäischen Sozialfonds beansprucht werden.
Initiativen der Gemeinschaft
Die Initiativen der Gemeinschaft dienen zur Finanzierung von Maßnahmen, die zur
Bewältigung von wiederkehrenden und speziellen Arten von Entwicklungsproblemen in
europäischen Regionen beitragen. Für diese Programme, die von der Gemeinschaft
75
erarbeitet und von den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden,
stehen 13,46 Mrd. ECU bereit, d.h., 9% des Gesamthaushalts für die Strukturfonds.
Hierzu gehören die folgenden Programme:
• INTERREG
II:
Grenzüberschreitende
Zusammenarbeit,
Energienetze,
Zusammenarbeit in der Regionalplanung
• LEADER II: lokale Entwicklung von ländlichen Regionen
• REGIS II: Integration weit abgelegener Regionen
• EMPLOYMENT: Zugang zum Arbeitsmarkt unter den Programmen NOW,
HORIZON, YOUTHSTART und INCLUSION
• ADAPT: Anpassung der Arbeitskräfte an industrielle Veränderungen
• RECHAR II: Konvertierung von Kohlenrevieren
• RESIDER II: Konvertierung von Stahlbaugebieten
• KONVER II: Wirtschaftliche Diversifizierung von Regionen mit starker Abhängigkeit
vom Verteidigungssektor
• RETEX: Wirtschaftliche Diversifizierung in Regionen mit starker Abhängigkeit von
der Textil- und Bekleidungsindustrie
• TEXTILE AND CLOTHING IN PORTUGAL: Modernisierung der portugiesischen
Textil- und Bekleidungsindustrie
• SME: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen
• URBAN: Wiederbelebung von Krisengebieten in mittleren und großen Städten
• PESCA: Wirtschaftliche Diversifizierung in Bereichen mit starker Abhängigkeit vom
Fischereisektor
• PEACE: Unterstützung für den Friedens- und Aussöhnungsprozeß in Nordirland
Von besonderer Relevanz für den Tourismus ist die gemeinschaftliche Initiative LEADER
II, die lokale und innovative Ansätze für die Entwicklung ländlicher Regionen fördern und
unterstützen will. Die Unterstützung des Tourismus in ländlichen Regionen gehört zu den
bedeutendsten förderungswürdigen Maßnahmen der insgesamt 102 Programme von
LEADER II und fast alle der bisher 98 genehmigten Programme enthalten eine
touristische Dimension. Für Projekte, die den Tourismus in ländlichen Regionen fördern,
wurden bislang die meisten Darlehen unter LEADER I (1991-1993) gewährt, und den
aktuellen Schätzungen zufolge werden von den im Rahmen von LEADER zugewiesenen
Gemeinschafts-Geldern in Höhe von insgesamt 1755 Mio. ECU rund 40% für Aktionen
zur Entwicklung des Tourismus in ländlichen Regionen bereitgestellt.
Der LEADER European Observatory, dessen Aufgabe es ist, ein Netzwerk zwischen den
Teilnehmern des Programms LEADER und anderen, an der Entwicklung von ländlichen
Regionen interessierten Organen zu unterhalten und Informationen über bzw. Beispiele für
innovative Aktionen zu verbreiten, führt ebenfalls zahlreiche Aktivitäten zugunsten des
ländlichen Tourismus durch, zu denen unter anderem die Veranstaltung von Seminaren
und Veröffentlichung von Leitfäden gehören. Beispielsweise hat der European
Observatory im Januar 1996 in Spanien ein Seminar zur “Diagnose des
Tourismuspotentials im lokalen Gebiet und zur Analyse der Potentiale und Risiken
veranstaltet.”
Die 1994 begonnene Initiative PESCA der Gemeinschaft will die wirtschaftliche
Entwicklung von Küstenregionen fördern, die stark vom Fischereisektor abhängig sind. In
Ergänzung zu den Beihilfen von IFOP und anderen Strukturfonds will PESCA die
76
Umschulung von Humanressourcen und die Diversifizierung von Unternehmen in diesem
Sektor unterstützen und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen
Regionen beitragen.
PESCA finanziert unter anderem Aktionen, die auf eine Diversifizierung/Umstellung der
wirtschaftlichen Aktivitäten von Küstenzonen auf andere Aktivitäten wie z.B. den
Tourismus zielen. Von solchen Maßnahmen können sowohl öffentliche als auch private
Unternehmen sowie Personen in den förderungswürdigen Gebieten begünstigt werden
(„von der Fischerei abhängige Gebiete” angegeben in einer Ad-hoc-Liste, hauptsächlich
Küstenregionen, die unter die Ziele 1, 2, 5b oder 6 der Strukturfonds fallen).
Der Seetourismus bietet äußerst interessante Möglichkeiten für die Umschulung von
Humanressourcen und Anpassung der Infrastruktur auf dem Fischereisektor. Einige der
13 verabschiedeten PESCA Programme sehen spezielle Maßnahmen oder untergeordnete
Maßnahmen zur Umstellung auf den Tourismus (Deutschland, Schweden, Vereinigtes
Königreich) vor, andere hingegen allgemeinere Maßnahmen zur Umstellung auf andere
Aktivitäten oder Diversifizierung der wirtschaftlichen Aktivitäten, die touristische
Aktivitäten einschließen.
Für den Zeitraum 1994-1999 stehen Finanzmittel in Höhe von 293 Mio. ECU zur
Verfügung, wobei weitere 5 Mio. ECU für grenzüberschreitende Projekte reserviert sind,
die über Angebotsaufforderungen und Ausschreibungen vergeben werden. Beispiele für
Projekte finden sich in Deutschland (wobei das Projekt in Bremerhaven maritime
Aktivitäten und sogar Aktivitäten im Bereich des Kulturtourismus einschließt), Irland (mit
Aktivitäten wie z.B. Fischerei/Tourismus) oder im „European network of sea homes”, an
dem 8 europäische Länder beteiligt sind.
MITTELZUWEISUNGEN FÜR PESCA (1994-1999)
Mitgliedstaat
Gesamtzuweisungen (ECU)
Belgien
2 000 000
Dänemark
19 500 000
Deutschland
23 000 000
Griechenland
30 400 000
Spanien
45 100 000
Frankreich
33 000 000
Irland
6 700 000
Italien
36 500 000
Niederlande
12 700 000
Portugal
28 700 000
Finnland
3 400 000
Schweden
4 000 000
Vereinigtes Königreich
42 800 000
Im Rahmen der KMU-Initative der Gemeinschaft hat die Kommission 1996 eine Aktion
für den Aufbau von europäischen Koordinierungs- und Übertragungsstrukturen mit dem
Ziel begonnen, auf dem Tourismussektor tätige und in benachteiligten Regionen der
Union angesiedelte KMU über die Möglichkeiten des Internet für elektronische Werbung
und elektronischen Handel zu informieren und deren Nutzung zu fördern. Diese Initiative
sieht hauptsächlich zwei Aktionen vor:
• Aktion 1: Aufbau einer europäischen Koordinierungsstruktur
77
• Aktion 2: Einsetzen und Betreiben von regionalen oder lokalen Agenten, die für das
Dienstleistungsangebot der KMU der Tourismusbranche im Internet und für die Pflege
des Angebots zuständig sind.
INITIATIVEN DER GEMEINSCHAFT: GELDER FÜR AKTIONEN ZUGUNSTEN DES
TOURISMUS
Initiative
Beteiligte Länder
Gesamtbeitrag der
EG (Mio. ECU)
LEADER II (1)
KONVER II
Wallonien
KONVER II
KONVER II
Basse-Normandie
KONVER II
Niedersachsen
KONVER II
Rheinland-Pfalz
KONVER II
Saarland
RECHAR II
Sachsen
RECHAR II
Sachsen-Anhalt
RECHAR II
Niedersachsen
RECHAR II
Wales
RECHAR II
East Midlands
RECHAR II
Nordost-England
RECHAR II
Burgund
RECHAR II
Provence-AlpesCôte d'Azur
RESIDER II
Sachsen
RESIDER II
Sachsen-Anhalt
RESIDER II
PACA
RESIDER II
Ijmond
RESIDER II
Burgund
RESIDER II
Saarland
INTERREG II
Griechenland
Grenzregion
alle Mitgliedsländer
Belgien
1,755
4,920
Gesamtzuweisungen
für den
Tourismus
(Mio. ECU)
702
3,000
Dänemark
Frankreich
2,397
2,328
0,166
2,015
Deutschland
12,919
0,921
Deutschland
13,910
1,315
Deutschland
1,240
0,650
Deutschland
29,800
2,980
Deutschland
19,223
1,922
Deutschland
1,650
0,389
Vereinigtes Königreich
20,459
2,915
Vereinigtes Königreich
42,154
4,920
Vereinigtes Königreich
23,456
1,994
Frankreich
1,540
0,046
Frankreich
1,012
0,304
Deutschland
14,880
1,488
Deutschland
5,000
2,750
Frankreich
5,182
0,709
Niederlande
18,100
1,200
Frankreich
1,842
0,230
Deutschland
12,901
0,409
Griechenland
309,800
59,250
78
Deutschland/Nieder22,470
6,404
INTERREG II
lande
DE/NL Ems-Dollart
Deutschland/Luxem8,035
1,560
INTERREG II
burg
DE/LUX Euregio
Deutschland/Dänemark
1,800
0,360
INTERREG II
DE/DK Kern und
Fyns Amt
Deutschland/Dänemark
5,200
1,080
INTERREG II
DE/DK Ostholstein,
Lübeck und
Storstrøms Amt
Spanien
216,934
29,461
REGIS II
Kanarische Inseln
Irland/Vereinigtes
299,993
49,888
PEACE
Königreich
Irland/Nordirland
Deutschland
13,97
5,26
PESCA
Schweden
2,21
0,79
PESCA
Vereinigtes Königreich
24,76
10,30
PESCA
(1) Hinsichtlich LEADER II beinhalten praktisch alle der 98 Programme tourismusrelevante Maßnahmen
und sind somit zu zahlreich in der Tabelle vertreten. Die angeführten Zahlen sind Schätzungen, die
auf den Details der Programme basieren.
Der Kohäsionsfonds
Aus dem 1994 eingerichteten Kohäsionsfonds werden einzelne Projekte in Griechenland,
Spanien, Irland und Portugal in den Bereichen Umwelt und Verkehrsinfrastruktur
finanziert. Aus dem Haushalt wurden im Zeitraum 1993-1999 insgesamt 15,15 Mrd. ECU
(zu Preisen von 1992) zugewiesen, davon allein 2,152 Mrd. ECU im Jahr 1995. Obwohl
diese Gelder dem Tourismus nicht unmittelbar zugute kommen, haben die finanzierten
Projekte dennoch indirekte Auswirkungen auf touristische Aktivitäten, zumal der
Tourismus eine bedeutende wirtschaftliche Aktivität in allen Ländern darstellt, die Gelder
aus dem Kohäsionsfonds beanspruchen können.
KOHÄSIONSFONDS: HAUSHALTSZUWEISUNGEN 1995
Mitgliedstaat
Umwelt (Mio. ECU)
Verkehr (Mio. ECU)
Griechenland
Spanien
Irland
Portugal
Gesamt
228,1
574,2
93,1
146,6
1 042,2
159,7
610,2
97,1
240,4
1 107,6
Technische Hilfe
(Mio. ECU)
1,8
• Europäische Investitionsbank
In Verbindung mit den Strukturfonds stellt die Europäische Investitionsbank (EIB)
Finanzmittel für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung bereit. Sie gewährt
Darlehen für Kapitalinvestitionen, die eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung und
Integration fördern. Die mit EIB-Darlehen finanzierten Projekte sind auf folgende Ziele
ausgerichtet:
• Stärkung des wirtschaftlichen Fortschritts in benachteiligten Regionen;
• Verbesserung der transeuropäischen Netze (Verkehr, Telekommunikation, Energie);
79
• Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, Integration auf
europäischer Ebene und Unterstützung für KMU;
• Schutz der Umwelt und Sicherung der Lebensqualität, Förderung der städtischen
Entwicklung und Erhaltung des architektonischen Erbes in der EU;
• Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung.
1995 wurden Darlehen in Höhe von 18 603 Mio. ECU für Projekte in den 15
Mitgliedstaaten gewährt, wobei ein Anteil von 68% auf Beihilfen für Projekte zur
Entwicklung von benachteiligten Regionen entfiel. Der Aufbau der transeuropäischen
Netze wurde mit 6,6 Mrd. ECU, der Umweltschutz mit 6 Mrd. ECU und der
Energieversorgungssektor mit 3,4 Mrd. ECU gefördert. Für den Industrie- und
Dienstleistungssektor wurden 4.617,1 Mio. ECU bereitgestellt, wovon 137,1 Mio. ECU
speziell in die Bereiche Tourismus, Freizeit und Gesundheit flossen.
In der folgenden Tabelle sind die verfügbaren Mittel für die Bereiche Industrie,
Dienstleistungen und Landwirtschaft, die touristische Aktivitäten einschließen, nach
Ländern aufgeführt. 108
MITTEL DER EIB FÜR INDUSTRIE, DIENSTLEISTUNGEN UND LANDWIRTSCHAFT
Land
Mittel insgesamt
1995
Industrie, Dienstleistungen,
Landwirtschaft
1995
Mittel insgesamt
1991-1995
Belgien
Dänemark
Deutschland
Griechenland
Spanien
Frankreich
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Portugal
Finnland
Schweden
Ver. Königreich
Gesamt
765
847
2 571
336
2 893
2 098
165
3249
81
456
215
1253
174
240
1 919
17 263
222
244
776
26
299
926
52
1 362
81
137
69
53
25
15
330
4 617
2 272,3
3 832,4
9 703,8
2 011,5
15 112,5
9 809,9
1 337,9
16 715
152,2
1 466,4
361,8
5 961,4
234,2
255,4
10 802,5
80 029,3
108
Europäische Investitionsbank. Jahresbericht 1995
80
Industrie,
Dienstleistungen,
Landwirtschaft
1991-1995
892,6
466,9
3 422,6
169,6
2 282,7
3 727,4
199,6
6 500
92,8
436,6
69,5
1 376,7
24,7
14,6
1 482,5
21 158,8
EIB: BEREITGESTELLTE MITTEL FÜR DIENSTLEISTUNGEN UND TOURISMUS
IN DER EU109
Dienstleistungen
1991-1995 (Mio.
ECU)
4,2%
% der gesamten
EIB-Mittel
890,6
Einzeldarlehen
2 529,3 (1)
Zuwendungen
aus globalen
Darlehen
Gesamt
3 419,9
(1) Zuwendungen der EIB und NCI
Tourismus,
Freizeit,
Gesundheit
1991-1995 (Mio.
ECU)
1,2%
Dienstleistungen
1995 (Mio.
ECU)
242,7
772,0 (1)
287,6
708,6
11,7
125,4
1 014,7
996,2
137,1
5,6%
Tourismus,
Freizeit,
Gesundheit
1995 (Mio.
ECU)
0,8%
2.2.1.2 Verkehrseinrichtungen
In der Gemeinsamen Verkehrspolitik wurden in den Jahren 1995 und 1996 Fortschritte bei
der Integration der transeuropäischen Verkehrsnetze und Interoperabiliät, Förderung der
angewandten FuE im Verkehrswesen, Verbesserung der Sicherheit und Konsolidierung
des Binnenmarkts erzielt.
Am 12.7.1995 wurde ein Aktionsprogramm verabschiedet, in dem die Richtlinien für ein
gemeinsames Verkehrskonzept für den Zeitraum 1995-2000 110 dargelegt wurden. Eines
der Ziele der Gemeinsamen Verkehrspolitik ist die Verbesserung der Qualität im
Verkehrswesen durch die Entwicklung von integrierten, sicheren, effizienten und auf
fortschrittlichen Technologien basierenden Verkehrssystemen.
• "Transeuropäisches Verkehrsnetz"
Am 23.7.1996 haben das Europäische Parlament und der Rat die Leitlinien der
Gemeinschaft für die Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes verabschiedet.
Außerdem hat der Rat am gleichen Tag die Richtlinie über die Interoperabilität des
transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes verabschiedet. Beide Aktionen werden zu
einer größeren Bewegungsfreiheit von Touristen in der EU beitragen.
• Zugänglichkeit und Funktionsweise des Verkehrsmarkts.
1995 wurden mehrere Initiativen in bezug auf den Zugang zum Binnenmarkt in der EU
und zu dessen Funktion fortgesetzt. Somit gelten weiterhin die Regeln des dritten
Maßnahmenpakets für die Liberalisierung des Luftverkehrs, das am 1.1.1993 in Kraft trat.
Eine der Folgen dieser Liberalisierung waren niedrigere Beförderungstarife im
Luftverkehr, die unmittelbare Auswirkungen auf die Beförderung von Touristen hatte.
Um den Niedergang des Schienenverkehrs zu stoppen und ihn zur einer glaubwürdigen
Alternative zum Straßenverkehr zu machen, hat die Kommission am 30.7.1996 ein
Weißbuch über eine Strategie zur Wiederbelebung des Schienenverkehrs in der
109
110
Europäische Investitionsbank. Jahresbericht 1995
KOM (95) 302 endg.
81
Gemeinschaft verabschiedet. Das Weißbuch nennt die finanzielle Restrukturierung von
Eisenbahngesellgeschaften, die Einführung von Marktgesetzen, einen verbesserten Service
für die Öffentlichkeit, die Integration der staatlichen Eisenbahnnetze und die Entwicklung
einer Sozialpolitik als wesentliche Elemente dieser Strategie.
Die Dienstleistungsfreiheit im Binnenschiffspersonenverkehr zwischen Mitgliedstaaten war
Gegenstand eines Vorschlags der Kommission für eine Verordnung über gemeinsame
Regeln zur Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit im Binnenschiffsgüter- und personenverkehr zwischen Mitgliedstaaten 111.
Das Grünbuch über den öffentlichen Personenverkehr („Das Bürgernetz“) 112 will eine
breite Diskussion über die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel als Alternative zu
Privatfahrzeugen fördern. Von effizienten öffentlichen Verkehrsmitteln profitieren auch
Touristen, die solche Beförderungsalternativen in Anspruch nehmen wollen.
• Computergesteuerte Buchungssysteme
Elektronische Buchungssysteme spielen heutzutage eine wichtige Rolle in der Werbung
für touristische Attraktionen, Veranstaltungen, Unterkünfte und Reiserouten. Aufgrund
der veränderten Bedingungen für den Flugliniensektor wurde bereits über Änderungen des
Verhaltenskodex113 im Zusammenhang mit computergesteuerten Buchungssystemen
diskutiert. Eine Studie über die Preisgestaltungspolitik, die aufgrund von Klagen über
Nichterfüllung von Artikel 10.1 des Verhaltenskodex in Auftrag gegeben worden war,
wurde 1995 abgeschlossen. Die Arbeitsgruppe, der Vertreter der Fluggesellschaften,
CRSs und Reisebüros angehörten, setzten 1996 die Untersuchung über die
Belastungsgrundsätze des Verhaltenskodex fort.
• Forschung und Entwicklung
Forschung und Entwicklung im Verkehrswesen haben erhebliche Auswirkungen auf
touristische Aktivitäten. Für die einzelnen Forschungs- und Entwicklungsprogramme für
das Verkehrswesen114 wurden zwei Ausschreibungen 115 mit dem Ziel durchgeführt, die
Entwicklung, Integration und Nutzung eines effizienteren, sicheren und
umweltfreundlicheren Verkehrssystems zu fördern. Darüber hinaus wurden acht FTEArbeitsgruppen gebildet, von denen sich fünf mit dem Verkehrswesen befassen: neue
Flugzeuggenerationen, das Auto von morgen, Seeschiffahrtssysteme der Zukunft,
Eisenbahnsysteme der Zukunft, kombinierter Verkehr. Diese Arbeitsgruppen ermöglichen
eine wirksamere Koordinierung von Verkehrskonzepten, Industrie und Forschung sowie
eine Verlagerung der Forschungsaktivitäten auf spezielle Bereiche, die konkreten
Erfordernissen, insbesondere den Erfordernissen der Nutzer, Rechnung tragen.
• Luftverkehr
111
112
113
114
115
KOM (95) 167 ABl. Nr. C 164 vom 30.6.1995
KOM(95) 601 vom 29.11.1995
Verordnung (EWG) Nr. 3089/93 des Rates vom 29.Oktober 1993 zur Änderung der Verordnung
(EWG) 2299/85
ABl. Nr. L 361. 31.12.1994
ABl. Nr. C 12 17.1.1995
82
In einem Weißbuch über die Neuordnung des Luftverkehrs mit dem Titel „Freeing
Europe’s airspace”116 (Liberalisierung des europäischen Luftraums) betonte die
Kommission, daß die gegenwärtigen Mängel nur durch ein vereintes
Luftverkehrsmanagementsystem beseitigt werden könnten und zieht nach der
Untersuchung der verfügbaren Optionen den Schluß, daß die beste Lösung in der
Überarbeitung der Eurocontrol-Statute bestehe, damit mit ihnen der europäische Luftraum
verwaltet und die Luftverkehrsdienste wirksam reguliert werden könnten. Daher hat sie
dem Rat eine Empfehlung für einen Beschluß vorgelegt, der ihn zur Aufnahme von
Verhandlungen bevollmächtigt, um die Rolle und Befugnisse der „neuen Eurocontrol” zu
definieren und die Gemeinschaft zu einem vollwertigen Mitglied zu machen. Dem Mandat
wurde im Rat zugestimmt, und die Verhandlungen wurden bereits aufgenommen.
Am 5.10.1996 hat der Rat die Richtlinie 96/67/EG über den Zugang zum
Bodenabfertigungsmarkt verabschiedet, die eine Aufschließung dieses Marktes anstrebt,
um Fluggesellschaften eine Mindestauswahl an Anbietern zu geben, damit diese ihre
Kosten senken und einen Teil der Kosteneinsparungen an die Passagiere weitergeben
können.
Am 12.12.1996 hat der Rat eine gemeinsame Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine
Verordnung über die Haftung von Fluggesellschaften bei Unfällen verabschiedet. Diese
Verordnung sieht den Ausschluß einer Haftungshöchstgrenze seitens der
Fluggesellschaften, die Einführung einer strengen Haftungsverpflichtung sowie die
Zahlung einer Pauschalsumme an Opfer oder anspruchsberechtigte Personen bei Unfällen
vor.
• Sicherheit bei anderen Verkehrsmitteln
Luftverkehr: Die Kommission hat am 12.06.1996 eine Mitteilung verabschiedet, in der
eine auf folgenden Grundsätzen basierende Sicherheitsstrategie entwickelt wurde:
Stärkung der Maßnahmen zur Gewährleistung des sicheren Betriebs von in der
Gemeinschaft registrierten Flugzeugen, Einrichtung eines Kontrollsystems für
außergemeinschaftliche Flugzeuge, die die Flughäfen der Gemeinschaft benutzen, und
Einsatz einer Europäischen Flugsicherheitsbehörde. Am 10.12.1996 verabschiedete die
Kommission eine Empfehlung für einen Beschluß des Rates, in dem dieser ermächtigt
wird, über den Einsatz einer europäischen Organisation für die Sicherheit in der
Zivilluftfahrt zu verhandeln.
Darüber hinaus hat die Kommission am 4.9.1996 einen Vorschlag für eine Richtlinie des
Rates zur Änderung der Richtlinie 92/14/EWG verabschiedet, die eine Einschränkung des
Betriebs von Flugzeugen gemäß Anhang 16 des Abkommens über die Internationale
Zivilluftfahrt mit dem Ziel vorsieht, die Liste der Flugzeuge aus Entwicklungsländern, auf
die Ausnahmeregelungen angewandt werden können, auf einen aktuellen Stand zu
bringen. Dadurch erhalten die Mitgliedstaaten das Recht, bestimmten Flugzeugtypen mit
hoher Lärmbelästigung die Start- und Landerechte auf einem oder mehreren, ein
Flughafensystem bildenden Flughäfen zu entziehen und notwendige Änderungen
vorzunehmen, um eine einheitliche Auslegung der Richtlinie in der gesamten Gemeinschaft
sicherzustellen.
116
Verabschiedet am 6. März 1996
83
Seeverkehr: Die Kommission hat am 28. Februar 1996 einen Vorschlag für eine Richtlinie
über Sicherheitsvorschriften und -normen für Passagierschiffe und am 25. Februar 1996
einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Registrierung von Reisenden auf
Passagierschiffen verabschiedet.
• Beziehungen zu Drittländern
Der Rat hat die Kommission zur Aushandlung von Luftverkehrsvereinbarungen mit
Bulgarien, der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei
bevollmächtigt, um die Voraussetzungen für die schrittweise Liberalisierung der
Luftverkehrsdienste zu schaffen. Die Verhandlungen wurden inzwischen aufgenommen,
und es wurden bereits Fortschritte erzielt. Außerdem hat der Rat die Kommission zur
Aushandlung eines Abkommens bevollmächtigt, das den Weg für gelegentliche
Passagierbeförderungsdienste mit Bussen in nahezu allen Ländern ebnen soll.
In einem Beschluß des Rates wurde die Aufnahme von Verhandlungen mit den USA über
ein Luftverkehrsabkommen autorisiert. Die Verhandlungen wurden bereits aufgenommen.
2.2.2 Externe Perspektive
2.2.2.1 Beziehungen zu den Ländern Mittel- und Osteuropas
Die Aktionen unter dem PHARE-Programm, für das Haushaltsmittel von insgesamt
114,623 Mio. ECU zur Verfügung stehen, konzentrierten sich 1995 auf
Investitionsbeihilfen, insbesondere auf dem Infrastruktur-, Umwelt- und Privatsektor. Mit
der Unterstützung mehrerer multinationaler Programme und eines grenzüberschreitenden
Kooperationsprogramms sowie Programmen zur Stärkung der Institutionen, Förderung
der Entwicklung der Zivilgesellschaft, Förderung des Warenaustauschs und Erleichterung
des grenzüberschreitenden Waren- und Reiseverkehrs hat die Kommission die
interregionale Kooperation maßgeblich gefördert.
Projekte zur Entwicklung des Tourismus, für die 1995 insgesamt 8,1 Mio. ECU
aufgewendet wurden, sind gewöhnlich ein Bestandteil übergeordneter Programme zur
Entwicklung des Privatsektors, Entwicklung der KMU usw. Tourismusprogramme
werden auf dezentraler Basis (gewöhnlich vom nationalen Fremdenverkehrsamt oder
Verkehrsbüro) durchgeführt. Die Maßnahmen können von Land zu Land unterschiedlich
sein und schließen unter anderem folgende Bereiche ein:
• Technische Hilfe für die Schaffung eines rechtlichen und institutionellen Rahmens für
den Tourismus;
• Stärkung der Leistungsfähigkeit der nationalen und regionalen Fremdenverkehrsämter
im Hinblick auf die Entwicklung einer Strategie und Politik für die
Tourismuswirtschaft;
• Aktivitäten zur Schulung und Weiterbildung von Reiseveranstaltern sowie
Werbemaßnahmen;
• Einrichtung von Fremdenverkehrsbüros;
• Vergabe von Darlehen an Unternehmen, die in den Tourismussektor investieren.
Auch in Zukunft wird die Unterstützung der institutionellen Entwicklung Priorität haben,
um die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor zu fördern und zu
84
erleichtern und eine angemessene Politik zu entwickeln, die sich mit den Erfordernissen
der Tourismuswirtschaft und wirtschaftlichen Entwicklungsinitiativen befaßt.
Einige Länder in Mittel- und Osteuropa, darunter Polen, Ungarn, Estland, Lettland,
Litauen und Rumänien, verfügen über spezielle Programme für die Entwicklung des
Tourismus.
Polen
An die bisherigen, 1992 und 1993 begonnenen Programme wird ein neues Programm
namens TOURIN III anknüpfen. Dieses Programm, für das ein Gesamthaushalt von 6
Mio. ECU zur Verfügung steht, soll bis Ende 1998 laufen. Die allgemeinen Ziele des
Programms sind die Neustrukturierung und Stärkung der öffentlichen
Fremdenverkehrsämter und die Stärkung des privaten Tourismussektors, die zu besseren
Produkten/Dienstleistungen für Konsumenten führen und sich stärker am europäischen
Standard orientieren.
TOURIN III will die öffentliche Verwaltung stärken und in die Lage versetzen, moderne
touristische Konzepte und Strategien zu erarbeiten, die auf nationaler Ebene koordiniert,
jedoch über regionale Strukturen verwaltet und implementiert werden. Die Unterstützung
wird sich daher auf die Rationalisierung bestehender Organisationen konzentrieren, wobei
auf den lokalen Organisationen aufgebaut und die Fähigkeiten des Personals den
Anforderungen entsprechend erweitert werden sollen.
Im Zuge der geplanten Änderungen in der Staatlichen Behörde für Sport und Tourismus
können nationale, regionale und lokale Strukturen zur Steuerung der Entwicklung dieses
Sektors geschaffen werden, insbesondere Ferienzentren, Tourismuszentren für allgemeine
und spezielle Interessengebiete, ländlichen Tourismus, grenzüberschreitender Tourismus
und Transittourismus.
Darüber hinaus wird ein neues nationales Fremdenverkehrsamt entstehen, das die
Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor fördern soll. Außerdem
werden Produktentwicklungsorganisationen gegründet, die sich auf bereits vorhandene
regionale Stellen stützen.
Ungarn
Ein Teil des operationellen Programms, das 1995 begonnen wurde und 1997
abgeschlossen werden soll, wurde für die Entwicklung des Tourismus eingesetzt. 1 Mio.
ECU wurde für die Entwicklung einer staatlichen Tourismusstrategie sowie für
Pilotinitiativen im Ausbildungsbereich bereitgestellt. Außerdem wurden die institutionelle
Unterstützung des ungarischen Fremdenverkehrsamts und andere flankierende
Maßnahmen in Betracht gezogen.
Estland
Estland hat im Rahmen seines wirtschaftlichen Reformprogramms, das 1995 begonnen
wurde und 1997 abgeschlossen werden soll, Beihilfen für den Tourismus erhalten. Im
Zuge der bisherigen Unterstützung für PHARE-Projekte wurde ein Rahmenplan
erarbeitet, der der Regierung im Mai 1995 vorgelegt wurde. In diesem Plan wurden
85
wichtige Erfordernisse genannt, insbesondere in den Bereichen Ausbildung und
Marketing. Für die Bereiche Ausbildung und Marketing sowie für die institutionelle
Unterstützung des estnischen Fremdenverkehrsamts wurden 0,5 Mio. ECU bereitgestellt.
Lettland
Das wirtschaftliche Reformprogramm, für das 8,3 Mio. ECU bereitgestellt wurden, wird
am 31.12.1998 auslaufen. In diesem Programm werden für die Förderung von
Investitionen und die Entwicklung des Tourismus insgesamt 1,5 Mio. ECU aufgewendet,
davon 500 000 ECU speziell für den Tourismus. Im Zuge der aktuellen Unterstützung
wird ein Rahmenplan für den Tourismus ausgearbeitet, dessen Schwerpunkte Ausbildung,
strukturelle Unterstützung und Marketing-Unterstützung sowie Beihilfen für die
Einrichtung von regionalen Fremdenverkehrsämtern sind.
Litauen
Litauen hat im Rahmen seines wirtschaftlichen Reformprogramms, das 1995 begonnen
wurde und 1997 auslaufen wird, Beihilfen für den Tourismus erhalten. Unter den
bisherigen PHARE-Projekten wurde ein Rahmenplan erarbeitet, der der Regierung 1995
vorgelegt wurde. In diesem Plan werden wichtige Erfordernisse genannt, insbesondere in
den Bereichen Ausbildung und Marketing. Für die Bereiche Ausbildung und Marketing
sowie für die institutionelle Unterstützung des litauischen Fremdenverkehrsamts wurden
0,5 Mio. ECU bereitgestellt.
Bulgarien
Die unter dem Tourismusprogramm 1993 (4 Mio. ECU) finanzierten Aktionen wurden
gegen Ende 1995 in den folgenden Bereichen begonnen: Neustrukturierung der
Institutionen und Unterstützung bei der Privatisierung der bulgarischen
Tourismuswirtschaft, umfassende Projekte für Ausbildungsmaßnahmen sowie MarketingUnterstützung in der Tourismusbranche.
Rumänien
Die unter dem Tourismusprogramm 1994 (5 Mio. ECU) finanzierten Aktionen wurden
1995 in den folgenden Bereichen begonnen: zentralisierte Maßnahmen einschließlich der
Entwicklung und Förderung eines „Rahmenplans” für diesen Sektor, Beratung bei der
Neustrukturierung des Tourismusministeriums, Beratung über die Stärkung der
regulierenden Funktion des Ministeriums, stärkere Investitionsförderung, Entwicklung der
Humanressourcen und Werbemaßnahmen. Auf dezentraler Ebene konzentrieren sich die
Aktivitäten auf die Entwicklung des ländlichen Tourismus und auf die direkte
Unterstützung von Initiativen für den lokalen Tourismus (mittels kleinerer Darlehen und
Beratung). Weitere Aktivitäten sind die Stärkung der entsprechenden Berufsverbände und
Handelsorgane.
Albanien
Derzeit werden im Süden des Landes Gelder aus einem Umlauffonds für
Tourismusprojekte eingesetzt, der unter dem Programm von 1993 zur Entwicklung des
privaten Sektors eingerichtet wurde.
86
1995 wurden im Rahmen des PHARE-Programms eine Reihe von grenzüberschreitenden,
den Tourismus betreffenden Kooperationsprogrammen unterstützt. Dadurch soll die
Zusammenarbeit zwischen den Regionen der PHARE-Länder und den angrenzenden
Regionen der EU-Mitgliedstaaten gefördert werden.
Grenzüberschreitende Kooperationsprogramme 1995
Kooperation zwischen maritimen Grenzregionen von Estland, Lettland, Litauen und Polen sowie
Deutschland, Dänemark, Schweden und Finnland. In die Projekte zur Entwicklung des Tourismus
flossen Mittel in Höhe von 1,4 Mio. ECU aus einem Gesamthaushalt von insgesamt 14 Mio. ECU.
Kooperation zwischen den Grenzregionen von Ungarn und Österreich. Die Projekte zur Entwicklung
des Tourismus erhielten Mittel in Höhe von 1,2 Mio. ECU; außerdem wurden für mehrere
Tourismusprojekte Darlehen bis zu 10.000 ECU gewährt.
Die Grenzregionen von Slowenien und Österreich erhielten 450.000 ECU für die Entwicklung einer
touristischen Grenzzone aus einem Gesamthaushalt von 3 Mio. ECU.
Dabei ist zu betonen, daß die landesspezifischen, multinationalen und
grenzüberschreitenden PHARE-Programme 1995 mit ihren Initiativen zur Förderung von
Investitionen, Infrastruktur, KMU, der regionalen Entwicklung sowie des Bildungswesens
indirekte Auswirkungen auf den Tourismus haben und zur Stärkung der
Tourismuswirtschaft beitragen.
Russische Föderation
Der Tourismus gilt als einer der potentiellen Wachstumssektoren für die Wirtschaft der
Russischen Föderation. Dem Staatlichen Komitee für Sport und Tourismus zufolge gibt es
derzeit rund 7000 Tourismusunternehmen und rund 3000 Hotels, jedoch einen Mangel an
entsprechend qualifiziertem Personal.
Im Rahmen des russischen Aktionsprogramms 1995 soll ein Programm zur Stärkung der
Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen in der Tourismuswirtschaft mit 2 Mio. ECU
finanziert werden. Zu den geplanten Aktivitäten gehören konzertierte Aktionen und die
Koordinierung des Staatlichen Komitees für Sport und Tourismus, des Staatlichen
Komitees für das Hochschulwesen und des Bildungsministeriums auf föderaler Ebene.
Langfristig wird dieses Programm zur nachhaltigen Entwicklung des Tourismus beitragen,
doch kurzfristig konzentriert sich die Unterstützung auf den Aufbau eines Netzes von
Ausbildungseinrichtungen für den Tourismus sowie auf die Schaffung eines
entsprechenden politischen Rahmens auf nationaler und regionaler Ebene. Die Auswahl
der Regionen, in denen entsprechende Aktivitäten durchgeführt werden, richtet sich nach
ihrem Potential für die touristische Entwicklung und der regionalen Priorität innerhalb des
TACIS-Programms. Als Aktionsbereiche kommen der Südwesten Rußlands, die BaikalRegion und die nordwestlichen Landesteile an der Grenze zu Finnland in Frage.
Abhängig von der Einschätzung des Ausbildungs- und Umschulungsbedarfs werden
Aktivitäten im Hinblick auf folgende Ziele unternommen:
87
• Entwicklung von praxisorientierten Crash-Kursen, um die Qualifikationen der
Tourismusfachkräfte zu erweitern;
• Entwicklung von langfristig angelegten Ausbildungsprogrammen für neue Teilnehmer
(z.B. im Hotelfach);
• Aus- und Weiterbildungsprogramm in der Russischen Föderation und der EU für rund
100 Lehrkräfte aus ausgewählten Instituten.
Außerdem sind verschiedene Pilotaktivitäten in Zusammenarbeit mit bestehenden Hotels
und ähnlichen Einrichtungen geplant. Diese Pilotinitiativen sollen die Relevanz moderner
Praktiken demonstrieren und als praxisorientiertes Ausbildungsterrain für neue Trainees
fungieren.
2.2.2.2 Die Mittelmeerregion
Im Anschluß an die Europa-Mittelmeer-Konferenz in Barcelona, die am 27. und 28.
November 1995 stattfand, wurde die Barcelona-Deklaration von den EU-Mitgliedstaaten
und ihren 12 Partnern im Mittelmeerraum verabschiedet. Die Partnerschaft zwischen den
Unterzeichnerländern dieser Deklaration sollte auf einem verstärkten und regelmäßigen
politischen Dialog, einer besseren wirtschaftlichen und finanziellen Kooperation im
Hinblick auf die Schaffung einer Freihandelszone und einer weiteren Stärkung der
sozialen, kulturellen und humanen Dimension basieren. Entsprechend dem
Arbeitsprogramm der Barcelona-Deklaration sollten sich die Aktionen auf dem
Tourismussektor auf die Bereiche Information, Werbung und Ausbildung konzentrieren.
Für die finanzielle Kooperation mit diesen Ländern wurden insgesamt 4,685 Mrd. ECU
für den Zeitraum 1995-1999 bereitgestellt. Nach dem Modell für die Verordnungen, die
den Rahmen für die Zusammenarbeit mit den Ländern in Mittel- und Osteuropa vorgeben,
war für die Kooperation mit den Mittelmeerländern nur ein einziges Instrument
vorgesehen.
Im Anschluß an die Nachfolgekonferenz zur Barcelona-Konferenz 1996 fand ein Seminar
in Neapel (Italien) statt, das mit einem Ministertreffen beendet wurde. Im Beschluß des
Rates über die Europa-Mittelmeer-Zusammenarbeit im Tourismus wird auf Aktionen
verwiesen, die in den Bereichen Aufklärung, Werbung und Ausbildung durchgeführt
werden sollen.
Die Aktionen der Gemeinschaft konzentrieren sich 1996 überwiegend auf regionale
Aktionen, die mit 1,4 Mio. ECU gefördert und für folgende Projekte eingesetzt werden:
• Gründung einer Universität für Tourismus und Kultur für den Frieden, mit
Mittelzuweisungen von insgesamt 1,2 Mio. ECU und unter Beteiligung der
Palestinensischen Autonomiebehörde, Israels, Marokkos und Algeriens. Tunesien,
Italien und Ägypten sollen dieser Universität beitreten. Die Besonderheit dieser
Universität ist die Interaktivität der Unterrichtsstätten, die per Satellit miteinander
verbunden sind.
88
• Verkehrsamt und Fremdenverkehrsverband für den Nahen Osten und die
Mittelmeerländer, die von der EU mit 0,2 Mio. ECU für die Gründung einer
Zweigstelle in Europa gefördert werden, die für den Tourismus im Nahen Osten
werben soll.
Beide Aktionen, die ihren Ursprung im Friedensprozeß im Nahen Osten haben, fügen sich
aufgrund ihres Inhalts und ihrer Ziele in die politischen, wirtschaftlichen/finanziellen sowie
kulturellen/zwischenmenschlichen Partnerschaften ein, die in Barcelona und in den Zielen
der Entschließung des Rates vom 13.5.1996 beschlossen wurden.
2.2.2.3 Entwicklung und Zusammenarbeit
Das Lomé IV-Abkommen (1990-2000) gibt den Rahmen für die Zusammenarbeit
zwischen der EU und 70 AKP-Staaten vor. Auf dieses Abkommen entfallen rund 55%
aller EU-Hilfen. Die Finanzierung erfolgt über die in den Europäischen Entwicklungsfonds
(EEF) eingezahlten Beiträge der Mitgliedstaaten. Der EEF ist eine vom EU-Haushalt
unabhängige Finanzierungsquelle, die ihrerseits 3,5% für Hilfsmaßnahmen und
Zusammenarbeit in der Entwicklung aufwendet. Im Anschluß an die 1994
aufgenommenen Gespräche über den Halbjahresbericht wurde die Vereinbarung zur
Änderung des Lomé IV-Abkommens am 4.11.1995 in Mauritius unterzeichnet.
Aufgrund des Halbjahresberichts konnte das Finanzprotokoll erneuert und der Weg für
neue Ergänzungen geebnet werden, in denen sich die Änderungen in der Zusammenarbeit
zwischen den AKP-Staaten und der EU seit Unterzeichnung von Lomé IV im Jahr 1989
widerspiegelten. In der Vereinbarung, mit der das Abkommen abgeändert wurde, wurden
die EU-Finanzmittel auf 14,625 Mrd. ECU für den Zeitraum 1996-2000 erhöht, dies
entspricht einer Steigerung von 21,6% gegenüber der vorangegangenen
Fünfjahresperiode. Zu den Hauptergänzungen zählten: Betonung von Demokratie und des
politischen Dialogs; Entwicklung des Handels; Verbesserung der Hilfsinstrumente und
größere Flexibilität bei der finanziellen und technischen Zusammenarbeit.
Das Lomé-Abkommen, das dem Tourismus ein ganzes Kapitel widmet, unterstreicht die
Bedeutung des Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung. Darüber hinaus befassen
sich Artikel 121 und 122 mit der Unterstützung für Humanressourcen und institutionelle
Entwicklung, Produktentwicklung, Marktentwicklung und Werkzeuge zur Überwachung
und Förderung der sektoralen Entwicklung durch Forschung und Aufklärung. Artikel 138
befaßt sich mit regionalen Operationen im Handel und Dienstleistungsbereich, und in einer
gemeinsamen Erklärung wird die Entwicklung des Handels und Dienstleistungssektors
einschließlich des Tourismus gefordert.
Die nächste Programmphase für den 8. EEF (1996-2000) wird vermutlich stärker auf die
Produktentwicklung ausgerichtet sein, wobei auch eine direkte Unterstützung des privaten
Sektors vorgesehen ist. Bei der Vorbereitung des 8. EEF wurde die strategische
Bedeutung des Tourismus für die Wirtschaft mehrerer AKP-Staaten unterstrichen.
Insgesamt 27 Regionen oder Staaten nennen den Tourismus als Sektor für die
Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in ihren Richtprogrammen. Um auf den
zunehmenden Unterstützungsbedarf im Tourismussektor der AKP-Staaten zu reagieren,
hat die Kommission mit entsprechenden Arbeiten zugunsten einer effizienteren
Interventionsstrategie begonnen, die bis 1997 abgeschlossen sein sollen.
89
2.2.2.4 WTO/GATS und Tourismus
Das Allgemeine Abkommen über den Dienstleistungsverkehr (GATS) trat 1995 in Kraft.
GATS ist ein Abkommen auf Regierungsebene, das ein Gerüst aus internationalen Regeln
und Grundsätzen für den Dienstleistungsverkehr schafft, und ist auf eine weitestgehende
Liberalisierung und fairen Marktzugang ausgerichtet. GATS gilt für alle
Dienstleistungssektoren, einschließlich Tourismus und Dienstleistungen in der
Reisebranche, wie z.B. Hotels, Restaurants und Gastronomieversorgung, Reisebüros,
Reiseveranstalter und Reiseführer.
Die einzelstaatlichen Verordnungen für Reisebüros und Reiseveranstalter in Drittländern,
z.B. Beschränkungen für Eigentumsrechte von Ausländern, Bedingungen für den
Marktzugang, computergestützte Buchungssysteme und Investitionen aus dem Ausland,
können einen großen Einfluß auf die Aktivitäten der europäischen Tourismuswirtschaft
haben. Die Frage der Diskriminierung der Dienstleistungsanbieter aus der EU auf dem
Hotel-, Restaurant- und Gastronomiesektor gegenüber inländischen Firmen sind von
großer Bedeutung für die Möglichkeiten der europäischen Tourismuswirtschaft, sich im
Ausland zu etablieren.
Die große Mehrheit der WTO-Mitgliedsländer, einschließlich der EU, hat sich auf dem
Tourismussektor bereits stark engagiert, wodurch sich die Möglichkeiten der
europäischen Tourismuswirtschaft für die Erbringung von Dienstleistungen auf einem
globalen Markt verbessern, indem sie ihre wirtschaftliche Präsenz im Ausland festigt und
Dienstleistungen in einem anderen Land auf zeitlich befristeter Basis erbringt.
Entsprechend dem Gebot der schrittweisen Liberalisierung stellt GATS ein geeignetes
Forum für die Verbesserung der Export- und Investitionsmöglichkeiten der europäischen
Tourismusindustrie dar. Obwohl GATS keine speziellen Bestimmungen für die
Weiterführung der Verhandlungen in diesen Sektor vorgibt, lassen die allgemeinen
Bedingungen für die schrittweise Liberalisierung die Überprüfung spezieller
Liberalisierungszusagen unter dem Abkommen und die Fortsetzung nachfolgender
Verhandlungsrunden zu.
3. TOURISTISCHE RESSOURCEN
Voraussetzung für touristische Aktivitäten ist das Vorhandensein touristischer Ressourcen
wie z.B. eine geeignete Umgebung, Unterstützung für kulturelle Aktivitäten, Kulturgüter
und eine ansprechende natürliche und erschlossene Umgebung, die zu einer größeren
Attraktivität der touristischen Umgebung beitragen.
3.1
ZEITGENÖSSISCHE KULTUR UND KULTURERBE
Der Kulturtourismus spielt innerhalb des Tourismus eine zunehmend größere Rolle und
hat erhebliche soziale und wirtschaftliche Auswirkungen. Diese Form des Tourismus nutzt
sowohl das kulturhistorische Erbe als auch die zeitgenössische Kultur.
3.1.1 Zeitgenössische kulturelle Aktionen
90
Kultur und Kunst sind nicht nur ein fester Bestandteil der europäischen Identität, sondern
auch ein Grund für Reisen und Tourismus. Die zeitgenössische Kultur stellt häufig eine
Hauptattraktion für Touristen dar, und die Förderung kultureller Aktivitäten kann folglich
erhebliche Auswirkungen auf den Tourismus haben.
In dem vom Europäischen Parlament und Rat am 29. März 1996 117 verabschiedeten
Programm Kaleidoskop 2000 werden die Aktivitäten nicht mehr auf jährlicher Basis
organisiert, sondern in einen dreijährigen Rahmen gestellt. In dem noch auf jährlicher
Basis organisierten Programm Kaleidoskop 1995 wurden 144 Projekte mit insgesamt
4 055 900 ECU gefördert.
Mit einem Gesamthaushalt von 26,5 Mio. ECU will das Programm Kaleidoskop durch
Kooperation künstlerische und kulturelle Aktivitäten in Europa fördern. Aus struktureller
Sicht gliedert sich das Programm in folgende Aktionen:
• Aktion 1: Förderung von Veranstaltungen und kulturellen Projekten, die in
Partnerschaften oder Netzen durchgeführt werden: Im Mittelpunkt dieser Aktion
stehen kulturelle und künstlerische Projekte, die von Netzen oder Partnern aus
mindestens drei Mitgliedstaaten organisiert werden.
• Aktion 2: Umfassende europäische Kooperationsprojekte: Bei dieser Aktion geht es
um bedeutende Projekte mit einer europäischen Dimension, die a) umfassend sind, b)
ein hohes Qualitätsniveau aufweisen und c) erhebliche sozioökonomische
Auswirkungen haben.
1996 wurden insgesamt 124 Projekte ausgewählt, davon fallen 119 unter Aktion 1, und
fünf Projekte unter Aktion 2. Diese Projekte wurden mit insgesamt 5 582 623 ECU
gefördert.
Für die Europäische Kulturhauptstadt und den Europäischen Kulturmonat wurde ebenfalls
Finanzmittel bereitgestellt. Das Konzept der Europäischen Kulturhauptstadt ist eine
zwischenstaatliche Initiative, die das Zusammengehörigkeitsgefühl der Europäer stärken
und den Zugang der Öffentlichkeit zu bestimmten Kultureinrichtungen der Stadt, Region
oder des Staats verbessern soll, die bzw. der Gastgeber für dieses jährliche Ereignis ist.
Mit dem Europäischen Kulturmonat, an dem hauptsächlich mittel- und osteuropäische
Städte teilnehmen, werden im wesentlichen die gleichen Ziele wie bei der zuvor genannten
Initiative verfolgt.
1995 wurde Luxemburg zur Europäischen Kulturhauptstadt erklärt und erhielt finanzielle
Zuwendungen in Höhe von rund 400 000 ECU. Am 20.11.1995 wurden neun Städte 118 zu
Europäischen Kulturhauptstädten für das Jahr 2000 deklariert. Europäische Kulturstadt
1996 war die Stadt Kopenhagen, die finanzielle Zuwendungen in Höhe von 600 000 ECU
erhielt. Der Europäische Kulturmonat 1995 wurde von Nicosia ausgerichtet. 1996 fand
dieses Ereignis in St. Petersburg statt und wurde mit 120 000 ECU finanziell unterstützt.
3.1.2 Erhaltung des kulturellen Erbes
117
118
Beschluß 719/96
Avignon, Bergen, Bologna, Brüssel, Helsinki, Krakau, Prag, Reykjavik, Santiago de
Compostela.
91
Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Erhaltung des Kulturerbes
Zur Erhaltung des Kulturerbes hat die Kommission einen Vorschlag für eine Entscheidung
für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft namens Raphael 119 verabschiedet. Ziel dieses
Programms ist die Schaffung von neuen Anreizen für Aktivitäten der Gemeinschaft zur
Erhaltung des Kulturerbes, durch Neuausrichtung und Ausdehnung der entwickelten
Aktivitäten und Vorstellung eines kohärenten Ansatzes für politische Strategien und
Projekte der Gemeinschaft. Das Programm, für das Haushaltsmittel in Höhe von 67 Mio.
ECU bewilligt wurden, soll die folgenden Ziele erfüllen:
• Hilfe bei der Entwicklung und Werbung für das kulturelle Erbe;
• Förderung der Zusammenarbeit und Zusammenführung von Know-how, fachlichen
und praktischen Kenntnissen über die Erhaltung des Kulturerbes auf europäischer
Ebene;
• Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zum Kulturerbe und Aufklärungsarbeit
in der allgemeinen Öffentlichkeit, damit diese aufgrund ihrer besseren Kenntnisse über
die Kulturgüter Europas eine positivere Einstellung zur Unionsbürgerschaft
entwickelt;
• Förderung des gegenseitigen Verständnisses, Austausch nationaler Praktiken und
Nutzung des europäischen Potentials;
• Förderung der Kooperation mit Drittländern und anderen internationalen
Organisationen, insbesondere mit dem Europarat.
Im Rahmen des Programms Raphael werden vorrangig auf einem integrierten Ansatz
basierende Aktionen gefördert, und nicht wie bisher einzelne Projekte.
Pilotprojekte
Obgleich die Verabschiedung des Raphael-Programms noch aussteht, wurden die
Aktionen zur Erhaltung der europäischen Kulturgüter im Rahmen der Unterstützung für
die Erhaltung des architektonischen Erbes in Europa fortgesetzt. Im Mittelpunkt der
Aktionen stehen die Fülle und Vielfalt des architektonischen Erbes in Europa und die
Notwendigkeit seines Schutzes und seiner Erhaltung. Um einen kohärenten Ansatz und
eine gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Ressourcen sicherzustellen, wird bei dieser
Aktion jedes Jahr ein anderes Schwerpunktthema gewählt; 1995 bildeten religiöse
Denkmale den Schwerpunkt dieser Aktion.
Bei der Finanzierung von Aktionen zur Erhaltung des Kulturerbes wird der Nutzen im
Hinblick auf den Wert für die Wissenschaft oder die Erhöhung des Kulturbewußtseins, die
Qualität der Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten und die Bedeutung im
europäischen Maßstab betrachtet. 1995 wurden insgesamt 7 473 837 ECU für
entsprechende Aktionen und Pilotprojekte bereitgestellt.
Aktionen zur Erhaltung des Kulturerbes (1995)
Anzahl der Aktionen
Art der Aktion
119
KOM (95) 110 endg. vom 29.03.1995
92
ECU
100
Pilotprojekte zur Erhaltung des
europäischen Kulturguts
12
Partnerschaften
zwischen
Museen
Symbolische
Konservierungsaktionen
Adhoc-Konservierungsprojekte
Aktionen zur Sensibilisierung
des Bewußtseins
Schulungskurse, Stipendien
Pilotprojekte in mittel- und
osteuropäischen Ländern
6
10
13
13
23
4 700 000
999 995
1 483 926
364 650
290 483
876 138
996 925
1996 wurden 147 Projekte ausgewählt, die mit insgesamt 10 Mio. ECU unterstützt
werden. Diese Projekte fielen unter die folgenden Aktionen:
• Kooperationsprojekte für die Erhaltung und Erhöhung des Wertes der Kulturgüter aus
dem europäischen Barockzeitalter
• Kooperationsprojekte für die Erhaltung und Erhöhung des Wertes des archäologischen
Erbes in Europa
• Kooperationsprojekte für die Erhöhung des Wertes und der Zugänglichkeit des
Kulturerbes in europäischen Museen
• Aktivitäten und/oder Veranstaltungen mit europäischer Dimension zur Erhaltung der
Kulturgüter und Sensibilisierung des Bewußtseins für das europäische Kulturerbe
• Projekte bezogen auf die Weiterbildung und Mobilität von Experten auf dem Gebiet
der Erhaltung des europäischen Kulturerbes
• Stätten und Denkmäler von herausragendem historischen Wert
Die Kommission hat sich an den Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten von Stätten
und Denkmäler mit herausragendem historischen Wert beteiligt, die allesamt touristische
Anziehungspunkte darstellen. 1995 wurden folgende Stätten mit EU-Geldern unterstützt:
Berg Athos (Griechenland), die Akropolis (Griechenland), der Chiado-Bezirk in Lissabon
(Portugal), Coimbra (Portugal) und Santiago de Compostela (Spanien).
Symbolische Soforthilfe wurde für die Restaurierung bedeutender Denkmäler
bereitgestellt, die durch Katastrophen beschädigt wurden: dazu zählen die Uffiziengalerie
in Florenz, das Opernhaus Liceo in Barcelona, das bretonische Parlament in Rennes, die
Kulturstätte Delphi und das Teatro La Fenice in Venedig.
• Museen
Die Aktion zur Förderung von Museumspartnerschaften in Europa wurde 1995 begonnen.
Voraussetzung für die Förderung der Projekte war eine Projektlaufzeit von mindestens 3
Jahren und die Beteiligung von Museen aus mindestens zwei europäischen Ländern, die
das griechisch-römische und das byzantinische Zeitalter, das Mittelalter und die
Renaissance abdecken. Eine vorrangige Behandlung erfuhren Projekte, bei denen neue
Technologien zum Einsatz kamen, die zur besseren Katalogisierung, Erhaltung und zum
Schutz des Kulturgutes beitragen.
93
Schulung und Sensibilisierung des Bewußtseins
Die Gemeinschaft gewährte weiterhin Beihilfen für Aus- und Weiterbildungsprogramme in
anerkannten Instituten für Konservierungsstudien, an denen Spezialisten für
Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten (Architekten, Archäologen, Kunsthistoriker,
Stadtplaner, Handwerker) teilnehmen können.
Um die Öffentlichkeit auf Aktionen der Gemeinschaft aufmerksam zu machen, plant die
Kommission eine Reihe von Aktionen, z.B. die Organisation einer Wanderausstellung für
die Präsentation von Pilotprojekten, Konferenzen und Seminare, Veröffentlichungen usw.,
die sich sowohl an Fachleute als auch an die Allgemeinheit wenden.
Andere Aktionen zur Sensibilisierung des Bewußtseins sind die Europäischen Kulturtage,
European Heritage Campuses und der Mies van der Rohe-Preis für zeitgenössische
Architektur.
3.2
NATÜRLICHE UND ANTHROPOGENE UMWELT
Artikel 2 des Unionsvertrags beruft sich auf die Förderung einer harmonischen und
ausgewogenen Entwicklung des Wirtschaftslebens und ein beständiges und
umweltverträgliches Wachstum. Die Kommission hat die nachhaltige Entwicklung des
Tourismus zu einem ihrer Ziele erklärt und Aktionen im Zusammenhang mit der
Umweltgesetzgebung entwickelt, die auf dem Fünften Umweltaktionsprogramm basieren
und durch bestimmte Initiativen der Gemeinschaft und Finanzierungsinstrumente
unterstützt werden.
3.2.1 Für eine nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung
Die Berücksichtigung von Umweltschutzanforderungen bei der Definition und
Anwendung der Gemeinschaftspolitik ist der Hauptgrundsatz des Fünften
Aktionsprogramms der Gemeinschaft für die Umwelt mit dem Titel „Für eine nachhaltige
und umweltgerechte Entwicklung“120. Dieses Aktionsprogramm prägt insbesondere die
Aktivitäten der Kommission, die eine Reihe von internen Regeln aufgestellt hat, um
sicherzustellen, daß der Umweltschutz bei gesetzgebenden oder anderen Maßnahmen
zum frühestmöglichen Zeitpunkt berücksichtigt wird. Ein wichtiger Aspekt des
Programms war die Einführung des Verursacherprinzips, das ein besseres Gleichgewicht
zwischen diversen Wirtschaftszweigen und dem Umweltschutz herstellen soll. Der
Tourismus gehört zu den Hauptprioritäten dieses Aktionsprogramms.
1995 setzte die Union die Umsetzung des Fünften Aktionsprogramms der Gemeinschaft
fort und begann in Anwendung von Kapitel 16 mit der Überprüfung des Programms über
neues wissenschaftliches Datenmaterial und der durchgeführten Analyse der
Gemeinschaftspolitiken in den Bereichen Industrie, Energie, Verkehrswesen,
Landwirtschaft und Strukturfonds. Konsolidierung und stärkere Berücksichtigung der
Umweltpolitik in anderen politischen Strategien und Aktivitäten, Diversifizierung der
Instrumente außerhalb des gesetzgeberischen Rahmens und stärkere Gewichtung von
Aufklärung und Sensibilisierung des Bewußtseins zum besseren Schutz der Umwelt
120
KOM (92) 23 endg., 27.3.1992, Vols 1-3
94
waren einige der Hauptpunkte, die sich aus dieser Überprüfung ergaben 121. Das
überprüfte Programm läuft bis zum Jahr 2000.
3.2.2 Urbane Umwelt
Im Zusammenhang mit dem Projekt „Zukunftsfähige Städte“ hat die Expertengruppe für
urbane Umwelt der Kommission weiter an ihrem Schlußbericht über „Zukunftsfähige
Städte in Europa“ gearbeitet. Der Städtetourismus ist ein wichtiger Aspekt für eine
dauerhafte lokale Entwicklung, für die die Expertengruppe politische Alternativen
entwickelt, um die nachteiligen Auswirkungen für Mensch, Verkehr und Umwelt zu
verringern, ohne die positiven Wirkungen des Tourismus zu gefährden. In diesem
Bereich wurden in einigen Städten positive Erfahrungen gesammelt, um auf optimale
Verfahren auf diesem Gebiet verweisen zu können.
3.2.3 Umweltgesetzgebung
Im folgenden werden die wichtigsten Themen für den Tourismus erörtert:
Bewirtschaftung von Küstenzonen
Um eine integrierte Bewirtschaftung von Küstenzonen zu gewährleisten, hat die
Kommission am 31. Oktober 1995 eine Mitteilung an den Rat und das Europäische
Parlament 122 verabschiedet, die sich auf das Fünfte Aktionsprogramm der Gemeinschaft
und ihre Mitteilung bezieht und die Notwendigkeit von Aktionen innerhalb der
Europäischen Union unterstreicht, um schnellere Fortschritte bei der nachhaltigen
Entwicklung von Küstenzonen zu erzielen.
In dieser Mitteilung wird ein Demonstrationsprogramm zu diesem Thema angekündigt,
das die Grundsätze der Berücksichtigung von Umweltzielen und Subsidiarität anwendet,
um die Wirksamkeit der vorhandenen Instrumente zu erhöhen und eine bessere
Koordination zwischen den Aktivitätsbereichen und den verschiedenen territorialen
Behörden zu gewährleisten. Der Rat begrüßte die Mitteilung der Kommission in seinen
am 18. Dezember 1995 verabschiedeten Schlußfolgerungen über die integrierte
Bewirtschaftung von Küstenzonen.
Das Demonstrationsprogramm wurde 1996 gestartet und strebt eine Förderung des
Dialogs und konzertierte Aktionen auf transregionaler und transnationaler Ebene sowie
eine einfachere Anwendung der Rechtsvorschriften an. Eine Reihe von Pilotprojekten
wurden mit dem Ziel ausgewählt, eine Einigung über kohärente Aktionen und
Vorschläge zu erzielen, die Bestandteile der im Fünften Umweltaktionsprogramm
angekündigten europäischen Strategie sind. Eine Reihe dieser Projekte (siehe Anhang)
bezieht sich auf Bereiche, in denen der Tourismus von Bedeutung ist. Dieses Programm
strebt die folgenden Ergebnisse an:
121
122
Gemeinsamer Sandfpunkt (EG) Nr. 20/97 vom Rat festgelegt am 17. April 1997 im Hinblick auf
den Erlass des Beschlusses Nr. ..../97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom....über die Überprüfung des Programms der Europäischen Gemeinschaft für Umweltpolitik
und Massnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung - “Für eine
nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung”
(KOM) (95) 511
95
• Ermittlung der Voraussetzungen für eine dauerhafte Entwicklung (Methoden,
Mechanismen, Instrumente, Informationen);
• Ermittlung der auf gemeinschaftlicher oder anderer Ebene erforderlichen Maßnahmen;
• Erörterung und Bekanntgabe der Ergebnisse zur Mobilisierung von Partnern auf
verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Sektoren sowie mit dem Ziel, die
Durchführung der ermittelten Maßnahmen vorzubereiten;
• Verabschiedung von Vorschlägen für Aktionen in Küstenzonen durch die
Kommission.
Umweltverträglichkeitsprüfung
Der Rat verabschiedete am 25. Juli 1996 eine gemeinsame Stellungnahme zu einem
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG 123 über
die Bewertung der Auswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Projekte auf die
Umwelt. Die Änderungen dienen zur Klärung und Erweiterung des Umfangs der
Richtlinie im Hinblick auf Projektarten, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung
zwingend ist, sowie Projektarten, bei denen der zuständige Mitgliedstaat von Fall zu Fall
entsprechend den in der Richtlinie dargelegten Kriterien eine solche Prüfung als
notwendig erachtet. Außerdem sollen sie die Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten verstärken, die von Projekten mit grenzüberschreitenden Auswirkungen
betroffen sind. Entsprechend diesem Vorschlag werden Tourismus und Freizeit als
Anwendungsbereiche der neuen Richtlinie betrachtet. Dies gilt insbesondere für:
• Skipisten, Skilift/Seilbahnen und zugehörige Erschließungsarbeiten
• Yachthäfen
• Ferienanlagen, Hotelkomplexe außerhalb von Stadtgebieten und zugehörige
Erschließungsarbeiten
• Dauerplätze für Camping und Caravaning
• Themenparks
Nach der zweiten Lesung im Europäischen Parlament wird die geänderte Richtlinie
voraussichtlich 1997 endgültig verabschiedet.
Umweltzeichen
Ein Umweltzeichen 124 wird einem Produkt mit genauen Angaben zu seinen
Umwelteigenschaften verliehen. Ein Produkt mit einem Umweltzeichen ist weniger
umweltschädlich als Konkurrenzprodukte in derselben Kategorie, jedoch genauso
leistungsfähig wie diese. Dieses Programm, unter dem Hersteller ein spezielles Logo
beantragen können, das auf die weniger umweltbelastenden Eigenschaften ihrer Produkte
hinweist, berücksichtigt keine Dienstleistungen wie z.B. den Tourismus.
Die für die Erteilung von Umweltzeichen zuständige griechische Dienststelle und die
entsprechende Dienststelle in Frankreich untersuchen derzeit gemeinsam Möglichkeiten
123
124
ABl. Nr. L 175, vom 5.7.1985
Verordnung (EWG) Nr. 880/92 des Rates vom 23. März 1992
Beschluß der Kommission vom 13.5.1993, in dem Rahmenrichtlinien für die Festsetzung der
Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem Umweltzeichen der Gemeinschaft aufgeführt
sind
96
für die Einführung eines Umweltzeichens für touristische Dienstleistungen. In einem
Zwischenbericht wurden die Durchführbarkeit des Projekts bewertet und eine vorläufige
Stellungnahme zur Situation auf dem Markt abgegeben. In der zweiten Jahreshälfte 1996
werden sich die Arbeiten auf die Lebenszyklusanalyse von touristischen Dienstleistungen
konzentrieren, um zu prüfen, ob sich das Umweltzeichen-Programm auf andere Bereiche
ausdehnen läßt.
Andere Maßnahmen
Im Rahmen der Habitat-Richtlinie hat die Kommission mit der Zusammenstellung von
bedeutenden Stätten innerhalb der Gemeinschaft begonnen, die Bestandteil des Netzes
NATURA 2000 werden sollen. Die Erhaltung der Umwelt kann eng mit wirtschaftlichen
Aktivitäten wie z.B. dem alternativen Tourismus verzahnt werden und dadurch zum
Schutz und zur effizienten Unterhaltung dieser Stätten beitragen.
Die Qualität der Badegewässer, für die es bereits eine entsprechende Richtlinie gibt, ist
eng mit dem Tourismus verknüpft. In den vergangenen Jahre war das Wasser in
Küstenregionen häufig von guter Qualität, während die Badewasserqualität in
Binnengewässern in zahlreichen Fällen nicht zufriedenstellend war.
Außerdem fanden 1996 verschiedene Informationsveranstaltungen (Konferenzen,
Seminare) statt, in denen der Tourismus behandelt wurde.
3.2.4 Finanzielle Unterstützung für Umweltprojekte
Kohäsionsfonds und Strukturfonds
Ziel des Kohäsionsfonds ist die Unterstützung umfassender Projekte in Ziel-1-Regionen
der Union in den Bereichen Umweltschutz und Verkehrsinfrastruktur. Beide Bereiche
sind eng mit dem Tourismus verbunden 125. Darüber hinaus werden mehrere Aktionen, die
sich auf Umweltprojekte im Tourismussektor (zukunftsfähige touristische Maßnahmen,
Gebirgstourismus, ökologischer Tourismus usw.) beziehen, über regionale oder
spezifische operationelle Programme (z.B. das operationelle Programm für Tourismus
und Kultur in Griechenland) und Initiativen der Gemeinschaft (z.B. LEADER II)
finanziert.
LIFE126
Im Rahmen von LIFE wurden insgesamt 400 Mio. ECU seit Beginn des Programms bis
Ende 1995 bereitgestellt. 1995 hat die Gemeinschaft 135 Demonstrationsprogramme und
technische Hilfeprogramme im Bereich des Umweltschutzes finanziell unterstützt, von
denen einige für den Tourismus relevant sind (siehe Anhang).
Am 12. April 1995 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates
zur Änderung von LIFE 127 mit dem Ziel verabschiedet, sie über den 31. Dezember 1995
hinaus zu verlängern. In der zweiten Phase dieses Programms wurde eine gemeinsame
125
126
127
Siehe auch Kapitel "Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt" dieses Berichts
ABl. Nr. L 206 vom 22.7.1992
ABl. Nr. C 184 vom 18.07.1995
97
Stellungnahme des Rates vom 18. Dezember 1995 veröffentlicht. 1996 wurde eine
überarbeitete Verordnung verabschiedet, und die zweite Phase wurde ebenfalls in diesem
Jahr begonnen. 450 Mio. ECU wurden für Aktionen zum Schutz der Umwelt und
anderer Bereiche bereitgestellt. Eine Reihe von Projekten haben Auswirkungen auf den
Tourismus (siehe Anhang), wenn auch in manchen Fällen nur insoweit, als sie die
Touristen über die Umweltproblematik aufklären und ihr Bewußtsein schärfen. Folgende
Bereiche gelten als förderungswürdig:
• Umweltschutz;
• Aktionen zur Umsetzung der Rechtsvorschriften und Umweltpolitik der
Gemeinschaft;
• Demonstration, Werbung und Förderung von technischen Hilfeprojekten gegenüber
den lokalen Behörden, um Umweltaspekte in die regionale Planung und Entwicklung
zu integrieren;
• Werbung für eine zukunftsfähige Entwicklung von industriellen Aktivitäten;
• Technische Hilfe für Drittländer im Mittelmeer- und Ostseeraum (mit Ausnahme der
assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder).
Für LIFE sind im neuen Zeitraum von 1996 bis 1999 Haushaltsmittel in Höhe von 450
Mio. ECU vorgesehen.
3.2.5
Energiepolitiken mit Auswirkungen auf den Tourismus
Im Anschluß an die Verabschiedung des Grünbuchs über die Energiepolitik der
Europäischen Union 128 wurde am 13.12.1995129 ein Weißbuch verabschiedet. Nach
diesem Weißbuch sollten die internationale Wettbewerbsfähigkeit, Sicherung der
Energieversorgung und Umweltschutz die wichtigsten Ziele der Energiepolitik sein. In
diesem Zusammenhang strebt die FTE im Energiebereich technologischen Fortschritt zur
Sicherung der Vorräte, Umwandlung und Nutzung von Energie an.
Die Beziehung zwischen Energie und Tourismus ist mitunter nicht klar erkennbar, doch
bestimmte Aspekte der Energiepolitik, z.B. die Preisgestaltung, Auswirkungen auf die
Umwelt und insbesondere die FTE zur Erschließung neuer Energiequellen, können
Auswirkungen auf den Tourismus haben.
Im Mittelpunkt des Programms THERMIE 130 stehen die Verbesserung des energetischen
Wirkungsgrades und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Auf diese Themen
konzentrieren sich die auf den Tourismus bezogenen Pilotprojekte. Der energetische
Wirkungsgrad spielt bei Projekten für Hotels, Sportstätten, historischen Gebäuden und
auch bei Altstadtsanierungs- oder Gebäudeentwurfsprojekten eine Rolle. Erneuerbare
Energiesysteme, z.B. photovoltaische Systeme, finden sich in Naturparks oder
Wolkenkratzern.
128
129
130
KOM (94) 659 endg.
KOM (95) 682 endg.
ABl. Nr. L 185 vom 17.7.1990
98
Im Rahmen der Förderung des energetischen Wirkungsgrads 131 unterstützt das Programm
SAVE Energiesparmaßnahmen in Gebirgsdörfern. Das Programm ALTENER 132
konzentriert sich ausschließlich auf die Förderung erneuerbarer Energiequellen und
finanziert Projekte, die Thermosolarsysteme in Touristenunterkünften, erneuerbare
Energiequellen an ökologisch gestalteten Ferienorten sowie um solare Beheizungssysteme
für die häusliche Heißwasseraufbereitung behandeln.
131
132
ABl. Nr. L 307 vom 8.11.1991
ABl. Nr. L 235 vom 18.9.1993
99
ANHANG 1
MARKTANTEILE DER WELTWEITEN ANKÜNFTE UND EINNAHMEN NACH REGION (19801996)
REGION
AFRIKA
AMERIKA
OSTASIEN/PAZIFIK
NAHER OSTEN
SÜDASIEN
EUROPA
% der
Ankünfte
1980
2.6
21.4
7.3
2.6
0.8
65.4
% der
Ankünfte
1996
3.4
19.5
14.6
2.6
0.8
59.2
% der
Einnahmen
1980
2.6
24.1
8.3
3.3
1.5
60.3
% der
Einnahmen
1996
1.8
25.0
19.3
1.9
0.9
51.0
Quelle: WTO. Tourism Market Trends 1997
ZUWACHSRATEN BEI TOURISTISCHEN ANKÜNFTEN NACH REGIONEN 1990-2010 (IN
MIO.)
REGION
2000
2010
MITTLERE
ZUWACHSRATE
AFRIKA
AMERIKA
OSTASIEN/PAZIFIK
EUROPA
NAHER OSTEN
SÜDASIEN
WELTWEIT
25
138
122
397
14
6
702
37
195
229
525
21
11
1.018
Quelle: WTO. Nouvelles de l'OMT (Mai-Juni 1996)
100
1990-2000
4,6%
3,7%
7,6%
3,1%
4,9%
6,7%
4,1%
ANHANG 2
BESCHLUß 92/421/EWG DES RATES VOM 13. JULI 1992 ÜBER EINEN AKTIONSPLAN
DER GEMEINSCHAFT ZUR FÖRDERUNG DES TOURISMUS. HAUSHALT 1995.
Einheit: ECU
RESSOURCEN 1995
Bewilligte Mittel 1995
EWR-Beitrag
Übertrag aus 1994
Insgesamt verfügbare Haushaltsmittel 1995
9 000 000
141 300
1 500 000
10 641 300
MITTELBINDUNGEN 1995
Aktionen
Information/Konsistenz:
- Entwicklung von
Gemeinschaftsstatistiken über
den Tourismus
- Studien, Seminare und
Veröffentlichung von
Informationen
Entzerrung der
Ferientermine
Grenzüberschreitende
Aktionen:
- MOEL/Maghreb
Verbraucherschutz
Kulturtourismus
- Lenkung der Besucherströme
Tourismus und Umwelt:
- Pilotprojekte
- Zukunftsfähiger Tourismus
Förderung in Drittländern
Rücklagen
Geplante Gesamtausgaben
Übertrag in eine andere
Haushaltslinie
Nicht zugewiesen
Vom Verwaltungsausschuß für 1995
bewilligte Mittel
Ordnungsgemäß
zugewiesene Mittel
1995
(Auftragsvergabe)
4 500 000
4 019940
700 000
278 858
300 000
(siehe
„Zukunftsfähiger
Tourismus”)
600 000
100 000
832 284
98 749
700 000
(siehe „Tourismus
und Umwelt“)
700 000
300 000
2 400 000
200 000
10 500 000
1 900 000
1 828 919
237 550
499 628
356 412
8 152 340
108.960
101
Nicht validierte
Zuweisungen (keine
Auftragsvergabe )
480 000
480 000
ANHANG 3 (1)
MEHRWERTSTEUERSÄTZE AUF DEM HORECA-SEKTOR
Unterbringung im
Hotel
Standard Luxus
Gastronomieversorgung
Standard
Belgien
Dänemark
Frankreich
Deutschland
Griechenland
Irland
Italien
6%
25%
5.5%
15%
8%
12.5%
10%
21%
25%
20.6%
15%
8%
12.5%
10%
Luxemburg
Niederlande
Portugal
Spanien
Vereinigtes
Königreich
Österreich
Finnland
Schweden
3%
6%
5%
7%
17.5%
3%
6%
17-12%
7%
17.5%
10%
6%
6%
10%
22%
25%
Luxus
Mit
nahme
Lieferung
6%
6%
5.5%
7%
7%
18%
19%
*17.5%
20%
17.5%
Bars und Cafés
Alkoholis
che
Getränke
21%
25%
20.6%
15%
18%
21%
10%
Standard
Luxus
Disko
21%
25%
20.6%
15%
8%
12.5%
10%
15%
15%
18%
19%
19%
15%
17.5%
17%
16%
17.5%
3%
6%
17%
7%
17.5%
20%
22%
25%
10%
22%
25%
Alkoholis
che
Getränke
21%
25%
20.6%
15%
18%
21%
10%
15-12%
17.5%
17.5%
16%
17.5%
17.5%
20%
22%
25%
* Kalte Speisen für den Verzehr außerhalb des Lokals sind bei Einzelverkauf von den MWSt. befreit
Allgemeine Bemerkungen
Keine Eintragung bedeutet, daß für die betreffende Kategorie von Gütern und Dienstleistungen der allgemeine Ste
(1) Alle Daten in diesem Anhang werden am 1.1.1997 aktualisert
102
MEHRWERTSTEUERSÄTZE IM PERSONENVERKEHR (%)
Inlandsverkehr
Binnen
Schiene
gewäser
6
6
6
Internationaler Verkehr (Besteuerung d
Luft
See
Binnen
gewäser
0
0
6
befreit
befreit (2)
0
0
15/7 (3)
15/7 (3)
15/7 (3)
0
0
7/befreit (4)
5.5
5.5
5.5
5.5
0
0
5.5
befreit
10
befreit
10
befreit
19
0
0
0
6
0 (9)
befreit
6
0 (9)
befreit
10/befreit
(6)
3
6
0 (9)
0
0
3
6
0 (9)
befreit
10/befreit
(6)
3
6
0 (9)
0
0
0
0
0
0
befreit/15
6
5
7
8 (10)
10
6
12
5
7
8 (10)
6
12
5
7
8
10
6
12
5
7
8
10
6
12
5
7
8
10
6
12
0
0
0
befreit
befreit
befreit
0
0
0
befreit
befreit
0
16
Mitgliedstaat
Luft
See
Belgien
6
6
Dänemark
befreit
befreit
befreit
Deutschland
15
7
Frankreich
5.5
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Vereinigtes
Königreich
Portugal
Spanien
Griechenland
Österreich
Finnland
Schweden
Straße
befreit
befreit
befreit
(1) Pauschalen auf im Ausland registrierte Frhrzeuge werden generell bei Einreise in das Land erhoben. Für im Inland zugelassene Fahrzeuge gilt ein MWSt.-Satz. Die Steue
Verkehr. In Germany, a rate of 7% is applied for short distances.
(2) Nicht-Linienverkehr 25%
(3) Fernverkehr 15% - Nahverkehr 7%
(4) Befeiung für Fähren auf Rhein, Donau, Oder und Neisse
(5) Transit: befreit. Sonstige: 5.5%
(6) Stadtverkehr: befreit
(7) Fähren mit Besteuerungsoption und Schiffe im Linien verkehr: 6%
(8) In der Praxis keine MWSt.
(9) Verkehrsmittel< 12 personen: 17.5%
(10) 6% im Verkehr auf und swischen bestimmten Inseln
103
MEHRWERTSTEUERSÄTZE FÜR DIE WICHTIGSTEN TOURISTISCHEN DIENSTLEIS
Hotels usw.
Gaststätten
Internationaler
Passagierverkehr
0%
6%
0%
Befreit
0%
15%
7%
0%
7%
0%
befreit
5.5%
0%
Eintritt für
Sportveranstaltungen
*
6%
*
25%
7%
15%
Eintritt für Theater, Kino, usw.
Belgien
6%
21%
Dänemark
25%
25%
Deutschland
15%
15%
Spanien
7%
7%
7%
16%
20.6%
0%
befreit
0%
10%
*
7%
Kino 5.5%
Theater 2.1%
5.5%
Theatre 4%
sonstige 8%
*
12.5%
10%
Frankreich
5.5%
18.6%
Griechenland
8%
Irland
12.5%
8%
20.6%
12.5%
Italien
10%
Luxemburg
3%
10%
19%
3%
befreitt
3%
6%
3%
befreit
6%
20%
5%
10%
20%
17%
0%
befreit
6%
0%
10%
0%
0%
Niederlande
6%
6%
Österreich
10%
17.5%
17.5%
0%
17.5%
*
10%
*
5%
17.5%
Portugal
Vereinigtes
Königreich
Finnland
Schweden
6%
6%
22%
25%
0%
0%
6%
0%
6%
befreit
8%
5%
* Bestimmte Aktivitäten sind befeit
104
*
6%
*
25%
*
7%
ANHANG 4
UMWELT- UND KLIMAPROGRAMM .
BEISPIELE FÜR FORSCHUNGSPROJEKTE MIT DIREKTEM BEZUG ZUM TOURISMUS
Projekttitel
Cultural and
policy
determinants of
sustainable
tourism
development
(Kulturelle und
politische
Bestimmungsfaktoren bei der
Entwicklung
eines
zukunftsfähigen
Tourismus)
Assessment and
monitoring of the
environment of
cultural property
(Bewertung und
Überwachung
der Umgebungsbedingungen des
Kulturerbes)
ERA:
environmental
research for art
conservation
(Umweltforschu
ng für die
Erhaltung von
Kunstgegenständen)
Gesamt
Beteiligte
Länder
Vereinigtes
Königreich
Spanien
Italien
Dauer
Bezug zum Tourismus
EG-Beitrag
(Mio. ECU)
0,056
24 Monate
Untersuchung der
Beziehungen zwischen
dem Tourismus als
wirtschaftliche und soziale
Aktivität und der Umwelt
Deutschland
Vereinigtes
Königreich
Portugal
36 Monate
0,9
Entwicklung eines
Glassensors zur
Risikobewertung von
atmosphärischen
Veränderungen in Museen
und Bibliotheken bei
erhöhtem
Besucherandrang
Vereinigtes
Königreich
Niederlande
Italien
36 Monate
Überwachung der
Auswirkungen der
Alterung und durch
Besucher erzeugte
Umgebungsbedingungen
auf den Zustand von
Gemälden
0,58
1,536
105
ANHANG 5
INFORMATIONSTECHNOLOGIEN, FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSPROGRAMME ESPRIT; PROJEKTE, DIE SEIT 1995-1196 FÜR TOURISMUS RELEVANT SIND .
Projekt
Nr.
20102
20340
20507
20597
20636
20638
20682
20742
20642
20772
20799
20855
22127
22160
22251
22266
22287
22375
22405
22981
Projekt
Beginn
November
1995
Dezember
1995
Oktober
1995
November
1995
November
1995
November
1995
TRAWE:”Trial”
Anwendung
für November
Verteilersysteme,
die
für
“Workbench- 1995
Engineering” errichtet wurden
ECRIS:
Empirische
Anwendung
des Februar
Europäischen
Computer-Reservierungs-und 1996
Informationssystems “ECRIS” in Österreich
und Deutschland
Dezember
VIP: Virtuelle Ebene
1995
Oktober
MILLION: Multimediale, interaktive,
1995
führende, lebensspendende Initiative im Netz
November
HYPERTOUR: Hypermedia-Plattform mit
1995
einem organisatorischen Rahmen und einer
Methodik für die Nutzung und Förderung des
Tourismus in Europa im Jahr 2000
Dezember
INK: Interaktive vernetzte Kioske
1995
Juni 1996
3DMSC: 3D-Multimedia Support Center
Juni 1996
HYNODE: News-on-Demand, elektronisch
abrufbar über standardisierte Dokumentstrukturen
September
VHF: Fortschrittliche Hypermedia 1996
Produktionsumgebung für elektronische
Veröffentlichungen
September
M.CUBE: Multimedia Support Center für
1996
europäsche Kultur und Künste
Juni 1996
COMMERCE & INTERACTIONS: Handel
und Interaktionen
April 1996
MEDIA PASS: Multimedia-Umgebung für
verteilte interaktive Shop-SystemAnwendungen für Werbung und
Verkaufsförderung
Juni 1996
HOMESTEAD II: Multimedia-gestütztes
Marketing- und Home-Shopping-System
November
VIPER: Kostengünstiges MPEG-2 Video1996
Produktionssystem
ARTIST: Animationssoftware für EchtzeitSimulationen
CATS: Computergestützte
Theateranwendungen
DIAMANTA: DIADEM Methodologie für
MMI Entwicklung “Trial” Anwendung
CHAMELEON: Autoren-Umgebung für
adaptive Multimedia-Dokumente
EUROMEDIA: Verteilte Multimedia-Archive
für gemeinsame TV-Produktionen
VENIVA: Virtuelle Archive
Gesamt
Dauer
(Monate)
24
EG-Beitrag
(Mio. ECU)
1,5
36
2,1
14
36
1,4
36
4
24
1,5
15
12
24
1,8
24
2,5
24
2,5
24
2,4
24
30
0,3
1,9
36
2,3
36
1,1
26
2,3
24
0,8
18
1,85
18
1,5
31,75
106
ANHANG 6 PROGRAMM DER TELEMATIK-ANWENDUNGEN
TELEMATIK-ANWENDUNGEN FÜR DEN VERKEHR
Projekt
Beschreibung
ENTERPRICE
Regionale Informationen vor und
während einer Reise
Funkdatensystem für Reisende
Verkehrsleitsystem für die
Skiweltmeisterschaften in Sestrière
Car-Pooling für Skifahrer
Fahrpläne für öffentliche
Verkehrsmittel und
Reiseroutenplanung
Multimodales Informationssystem
für Reisende
Multimodale Reiseplanung und
Touristeninformation
Multimedia-Systeme auf Fähren
(Griechenland-Italien, CalaisDover)
Park-and -Ride Informationszentren
in Schottland und Bayern
Intelligentes
Straßenverkehrsleitsystem
Multimodale Terminals für
Fahrtenplanung
Kontaktloser MultiserviceKartenverkauf (Paris, Venedig,
Lissabon und Konstanz)
Multimodale Auskunftterminals
(Österreich, Frankreich,
Deutschland, Italien, Schweiz)
tragbare Personal Traveller
Assistants (persönliche
Reiseauskunftssysteme)
Integriertes Verkehrssystem in
Stadtgebieten
Informations- und Zahlungssysteme
(Victoria, Evora, Sienna, Bochum,
Cork)
Gepäckbeförderung im Luft- und
Schienenverkehr
Intelligente Multifunktionskarte für
Rom. Parkplatzleitsystem für
Madrid
FORCEI 1 & 2
HANNIBAL
CARPLUS
INFOPOLIS
PROMISE
SCRIPT
TILEMAT
TABASCO
CONCERT
EUROSCOPE
ICARE
INFOTEN
QUARTET PLUS
SITE
EUROTRACS
CAPITALS
GESAMT
107
Gesamtkosten
(Mio. ECU)
7,9
EG-Beitrag
(Mio. ECU)
2,5
3,6
5,6
2,3
2
4,4
0,872
1
0,5
6
2,3
0,369
0,18
1
0,5
6,4
2,7
7,8
3
15
6
2,5
1
5,7
2,6
9,97
3,5
0,24
0,12
2,3
1
7,4
3,2
87,05
34,9
TELEMATIK-ANWENDUNGEN FÜR DIE VERWALTUNG
Projekt
Beschreibung
MINTOUR
Multimedia Information Network for
Tourism: Aufbau einer homogenen und
zuverlässigen Multimedia-Datenbank
über touristische Gebiete und Ressourcen,
Unterkünfte, Verkehrsmittel und
kulturelle Ereignisse. Zu den wichtigsten
Teststandorten gehören die Balearen
sowie die Städte Rom und Athen.
Gesamtkost EG-Beitrag
(Mio. ECU)
en (Mio.
ECU)
4,397
2
EG-Beitrag
für Tourismus
(Mio. ECU)
2
TELEMATIK-ANWENDUNGEN IN STÄDTISCHEN UND LÄNDLICHEN GEBIETEN
Gesamtkost EG-Beitrag
(Mio. ECU)
en (Mio.
ECU)
Beschreibung
Projekt
CICERO
EVENET
TELEINSULA
PDWeb
ATTACH
GENIUS
ZEUS
Cultural Information Computer
Exchanged & Routed: Entwicklung eines
„Reiseführer“-Serversystems, das in Rom,
Wien, Alcudia und Thessaloniki erprobt
wird; ein Web-Server für kulturelle und
touristische Reiserouten wird in Kürze
entwickelt
Eurovillage on the European Information
Infrastructure: Entwicklung und
Erprobung eines Web-Systems für den
Sektor Sozialtourismus
Teleinsula Telematic Services for Islands:
Untersuchung der Erfordernisse von
Inselgemeinden und Inselgruppen unter
besonderer Berücksichtigung des
Tourismus.
The Public Data Web: Nutzung
bestehender Kiosk-Netze für neue und
breiter gefächertere öffentliche
Dienstleistungen
Advanced Trans-European Telematics
Applications for Community Help:
Entwicklung interaktiver MultimediaKioske mit „Selbstbedienung“ für Bürger;
sie geben Auskunft über vielfältige
Themen, z.B. über den Tourismus im
Vereinigten Königreich, in den
Niederlanden, in Griechenland und in
Frankreich
Integrated System to Promote Advanced
Tourism Services in Europe: Einsatz von
Telematik-Anwendungen und -Lösungen
in der europäischen Tourismusindustrie
1,748
0,75
EG-Beitrag
für Tourismus
(Mio. ECU)
(*)
0,75
1,347
0,65
0,65
1,3
0,696
0,3
2,365
1,31
0,25
4,035
1,923
0,2
0,038
0,019
0,019
2,169
Summe
108
(*) Geschätzter Betrag
109
ANHANG 7
UNTER PHARE FINANZIERTE PROGRAMME ZUR ENTWICKLUNG DES TOURISMUS
Die folgende Tabelle enthält einen Überblick über alle Projekte, die bis 1995 finanziert
wurden und den Tourismus betreffen.
Programm
Land
Jahr
RO9105.0601
Zwischensumme
1991
ES9201.01.01
LE92.01.01
LI9201.03.01
LI9202.03.01
PL9201
RO9205.02
Zwischensumme
1992
AL9305.03
BG9303.01
ES9302
LE9302.01.01
LI9302.02
PL9310
ZZ9301.02.01
Rumänien
1991
Estland
Lettland
Litauen
Litauen
Polen
Rumänien
1992
1992
1992
1992
1992
1992
0,010
0,41
0,19
0,23
4,5
4,64
9,98
Albanien
Bulgarien
Estland
Lettland
Litauen
Polen
Estland, Lettland,
Litauen
1993
1993
1993
1993
1993
1993
1993
1,2
4,44
0,25
0,020
0,25
8
0,2
Zwischensumme
1993
LE9403.03.01
RO9407
Zwischensumme
1994
ES9506.03.02
LE9505.02.03
LI9506.06
SL9505
SL9506
PL9510
HU9508
Zwischensumme
1995
Gesamtsumme
Betrag (Mio.
ECU)
0,27
0,27
14,36
Lettland
Rumänien
1994
1994
0,19
5
5,19
Estland
Lettland
Litauen
Slowenien
Slowenien
Polen
Ungarn
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
0,5
0,5
0,5
0,45
0,13
6
1
9,08
1991-1995
38,88
110
PROGRAMME ZUR ENTWICKLUNG DES TOURISMUS IN MITTEL- UND OSTEUROPA.
AKTIONEN 1996
Land
Polen
Programm
- 1996 keine neuen Programme vereinbart.
- Tourismusprogramm 1995 läuft noch.
Estland
- 1996 neuen Programme vereinbart.
- Tourismusprogramm 1995 läuft noch.
Lettland
- 1996 keine neuen Programme vereinbart.
- Tourismusprogramm 1995 läuft noch.
Litauen
- 1996 keine neuen Programme vereinbart.
- Tourismusprogramm 1995 läuft noch.
Ungarn
- Kein spezifisches Tourismusprogramm
für 1996, Aktionen können aber unter den
Regionalentwicklungsprogrammen
unterstützt werden.
- Tourismusprogramm 1995 läuft noch.
Bulgarien
- 1996 kein neues Programm vereinbart
- Tourismusprogramm von 1993 läuft noch.
Rumänien
- 1996 keine neuen Programme vereinbart.
- Tourismusprogramm 1994 läuft noch.
Tschechische
Republik
Kein spezifisches Tourismusprogramm für
1996, doch Aktionen in diesem Bereich
sind in den grenzüberschreitenden
Kooperationsprogramm mit Österreich und
Deutschland enthalten.
Albanien
Entwicklungsprogramm für privaten Sektor
(1993)
- Keine neuen Programme für 1996
vereinbart.
- Tourismusprogramm 1995 läuft noch.
Russische
Föderation
Aktionen im Jahr 1996
Fortsetzung der Aktivitäten im Rahmen von
TOURIN II
Gründung des Staatlichen Fremdenverkehrsamts
erwartet
Schwerpunkt auf Aktionen in den Bereichen
Marketing, Werbung für den Tourismus und
Ausbildung (*)
Schwerpunkt auf Aktionen in den Bereichen
Marketing, Werbung für den Tourismus und
Ausbildung (*)
Schwerpunkt auf Aktionen in den Bereichen
Marketing, Werbung für den Tourismus und
Ausbildung (*)
- Studie zur Überprüfung, Bewertung, Verfeinerung
und Entwicklung der nationalen Strategie auf Basis
des Aktionsplans für die Entwicklung des Tourismus
- Technische und logistische Unterstützung für das
ungarische Fremdenverkehrsamt
- Pilottests für die Implementierungsinitiativen
entsprechend der ersten Komponente
- Restrukturierung des Ausschusses für Tourismus
(innerhalb des Ministerrats) und Gründung eines
nationalen Fremdenverkehrsamts.Erstellung eines
Rahmenplans für den Tourismus. Unterstützung bei
der Privatisierung staatlicher Unternehmen im
Tourismussektor.
- Personalentwicklung und -ausbildung,
einschließlich der Errichtung eines Nationalen Rates
für Berufe im Tourismus
- Werbung und PR-Aktionen für Bulgarien als
touristisches Reiseziel
Nationale Ebene: Restrukturierung des Ministeriums
für Fremdenverkehr, regulierende Funktion des
Ministeriums, Werbung für Investitionen,
Humanressourcen, Werbemaßnahmen usw. (wie
1995) + Zentrum für operationelle Ressourcen
Dezentrale Ebene: Entwicklung des Landtourismus,
Stärkung von Fachverbänden und Handelsorganen
(wie 1995) + Einrichtung eines Initiativfonds für den
lokalen Tourismus
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit
Deutschland: Projekte zur touristischen Entwicklung
im Erzgebirge (Rad- und Wanderwege, Netz aus
Informationszentren usw.)
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit
Österreich: Projekte zur touristischen Entwicklung in
Südmähren, Fahrradweg Brno-Wien,
Projektdokumentation für die Renovierung eines
Denkmals
Kreditlinie („Umlauffonds”) für den Tourismus,
Südalbanien
(*) Baltische Staaten: Zu den laufenden Projekten des Jahres 1995 gehören Privatisierungshilfen (technische Hilfen für Manager von
Hotels und touristischen Einrichtungen), weitere institutionelle Entwicklung (einschließlich technischer Hilfen für Touristikfachschulen,
Austauschprogramme für Hotelmanager, bei dem Hoteliere aus den baltischen Staaten einige Monate in einem Hotel in der EU
verbringen, Produktentwicklung wie z.B. Verbesserung touristischer Einrichtungen, Bed & Breakfast usw., und Teilnahme an
touristischen Fachmessen und Ausstellungen)
111
ANHANG 8
BEIHILFEN FÜR TOURISMUSORIENTIERTE AKTIONEN IN AKP-LÄNDERN UND ÜLG
(1995)
Region
Karibik
Aruba
Belize
Dominikanische
Republik
Turks Caicos
Surinam
Karibik
Karibik
Zwischensumme
Regionen
Afrika
Namibia
Senegal
Tschad
Zwischensumme
Regionen
Indischer Ozean
Madagaskar
Madagaskar
Zwischensumme
Regionen
Pazifik
West-Samoa
Zwischensumme
Regionen
Gesamt
Art der Aktion
EG-Beitrag
(Mio. ECU)
Teilnahme an Fachmessen
Technische Hilfe und Zusammenarbeit
Entwicklungsprogramm
0,0655
0,035
0,50
Studien und Planung
Entwicklungsprogramm
Werbung
Konferenz
0,076
0,849
0,060
0,0835
1,669
Teilnahme an Fachmessen
Teilnahme an Fachmessen
Technische Hilfe und Zusammenarbeit
0,18
0,010
0,0548
0,244801
Teilnahme an Fachmessen
Technische Hilfe und Zusammenarbeit
0,691
0,994980
1,064080
Teilnahme an Fachmessen
0,051
0,051
3,028881
Anm.: 1995 genehmigte Projekte, die aus dem 6. oder 7. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)
finanziert werden
112
BEIHILFEN FÜR TOURISMUSORIENTIERTE AKTIONEN IN AKP-LÄNDERN UND ÜLG
(1996)
Region
Afrika
Botswana
Kenia
Malawi
Niger
Tansania
Sambia
Zwischensumme
Regionen
Indischer Ozean
Madagaskar
Madagaskar
Mayotte
Zwischensumme
Regionen
Karibik
Niederländische
Antillen
Karibik
Karibik
Zwischensumme
Regionen
Pazifischer Ozean
West-Samoa
Fidschi-Inseln
Zwischensumme
Regionen
Gesamt
Art der Aktion
EG-Beitrag
(Mio. ECU)
Teilnahme an Fachmessen
Entwicklung eines zukunftsfähigen
Tourismus
Aktualisierung des Tourismusprogramms
Teilnahme an Fachmessen
Teilnahme an Fachmessen
Teilnahme an Fachmessen
0,076820
1,97
Dezentralisiertes Ausbildungsprogramm
Durchführbarkeitsstudie für Finanzierungsstruktur im Hotelsektor
Teilnahme an Fachmessen
1,910392
0,035
Teilnahme an Messen
0,2
Tourismuskonferenz in Aruba
Erweiterung von regionalen Projekten
0,117750
0,4
0,717750
Veröffentlichung von Broschüren
Programm für touristische Entwicklung
0,004676
0,145
0,149676
0,025
0,055
0,16
0,131
2,417920
0,035
1,980392
5,265738
113
ANHANG 9
FINANZMITTEL FÜR AKTIONEN FÜR DIE ENTWICKLUNG EINES ZUKUNFTSFÄHIGEN
TOURISMUS (1995)
Projektkennung
Thema
Begünstigte
LIFE
95/IT/A17/IT/00154/EMR
Entwurf und Entwicklung einer
Strategie für die Nutzung von
stadtnahen ländlichen Gebieten für
Freizeit- und kulturelle Aktivitäten
Auffächerung von Touristenströmen
und Integration von Randgebieten in
die etablierten touristischen
Reiserouten der Laguna di Venezia
Schulung für die Bewahrung der
Naturschätze des Nationalparks
Circeo im Hinblick auf touristische
Planung und Entwicklung
Schulung von Entwicklungsbeauftragten für den Landtourismus
in Naturschutzgebieten
Umweltschutz im Paläozoischen Park
von Valongo
Regionen Emilia
Romagna,
Bologna (Emilia
Romagna)
Forum per la
Laguna di
Venezia,
Venezia (Veneto)
Coord. Naz. dei
Parchi e delle
Riserve Naturali,
Pisa (Toscana)
TC- Portugal
LIFE
95/IT/A17/IT/00330/VEN
LIFE
95/IT/A/41/IT/00162/TOS
LIFE
95/P/A41/P/00266/MLTRG
LIFE
95/P/A17/P/00295/NOR
LIFE
95/B/A17/B/00180/VLA
Beihilfe
95/306/000885/LL/A3/MM
Beihilfe
95/306/000343/HJ/A3/MM
Beihilfe
95/306/000362/LL/A3/MM
Darlehen
95/306/00404/IBR/A3/MM
Darlehen
(95/C71/12)
Camara
Municipal de
Valongo
Entwurf eines integrierten Modells
Ministerie van
für die Zufahrtswege zu touristischen Vlaamse
Küstenstädten
Gemeenschap
Informations- und
Mediterranean
Aufklärungsseminare für lokale
Centre of
Akteure in sensiblen ländlichen
Environment
Gebieten zur Berücksichtigung von
(MCE), Athen,
Umweltaspekten bei der touristischen Griechenland
Erschließung dieser Gebiete
Europäische Blaue Flagge 1995Foundation for
1996. Europäische Kampagne für die Environment
Verleihung der Blauen Flagge an
Education
Strände, die die Kriterien der
Kopenhagen,
"Badegewässer-Richtlinie" einhalten Dänemark
und die Strände ordnungsgemäß
pflegen
Ökologischer Agrartourismus in
European Centre
Benelux-Ländern, Deutschland,
for EcoFrankreich und Spanien,
Agriculture
Ausdehnung des Netzes auf 6 Länder Tourism
und Vorstellung des Konzepts bei
Amsterdam,
Reiseveranstaltern.
Niederlande
Internationale Konferenz in Krakau, Fédération
Europäische Gebirge: neue
Française
Kooperationsmodelle zur
d'Economie
nachhaltigen Entwicklung
Montagnarde
Grenoble,
Frankreich
Europäische Hotels und
Umweltiniative
Umweltschutz
internationaler
Hotels
Betrag
(ECU)
108 991,08
159 574,47
64 973,69
75 102,59
47 958,04
119 751,95
81 833
338 846
46 044
15 310
85 328
1 477 252,06
Gesamt
114
AKTIONEN FÜR DIE ENTWICKLUNG EINES ZUKUNFTSFÄHIGEN TOURISMUS (1996)
KÜSTENZONEN. LIFE
Projektkennung
Thema
Begünstigte
96/DK/012/PAZ
Integrierte Kooperation für die
Entwicklung eines zukunftsfähigen
Tourismus und Nutzung des
Gebiets um das Wattenmeer für
Freizeitaktivitäten
Erschließung von Küstengebieten
im Bottnischen Meerbusen
Sonderjyllands Amt
Abenra, Dänemark
96/FIN/071/PAZ
96/F/434/PAZ
96/F/386/PAZ
96/GR/580/PAZ
96/GR/564/PAZ
96/GR/537/PAZ
96/P/601/LBL
96/UK/406/PAZ
96/UK/401/PAZ
96/UK/425/PAZ
96/UK/404/LBL
Uisimaa Regional
Environment Centre,
Finnland
Konzertierung und Koordination an Syndicat Mixte de la
der Côte d’Opale (C.O.4)
Côte d’Opale,
Dunquerque,
Frankreich
Communauté Urbaine
Integrierte Raumplanung und de Brest, Frankreich
ordnung in der Reede von Brest
und ihres Flußgebiets
Préfecture de
Information, Konzertierung.
Bedingungen für die zukunftsfähige Magnesie, Volos,
Griechenland
Entwicklung der Küsten
Konzertierte Aktionen für die
National Agricultural
Bewirtschaftung der Küstenzone
Research Foundation,
Strymonikos
Fisheries Research
Institute. Kavala,
Griechenland
Programm für die integrierte
Universität der Ägäis,
Bewirtschaftung der Küstengebiete Athen, Griechenland
auf den Kykladen (Picamcy)
Programa de gestão integrada para
Universidade de
a Ria de Aveiro-MARIA
Aveiro, Aveiro,
Portugal
The Forth Estuary Forum:
City of Edinburgh
Demonstration einer effektiven,
Council, Vereinigtes
integrierten KüstenzonenKönigreich
Bewirtschaftung
Küstenzonen-Bewirtschaftung:
Dorset County Council,
Entwicklung einer Strategie für
Vereinigtes Königreich
eine offene Küste
Demonstrationsprogramm für die
Isle of Wight Council,
integrierte KüstenzonenVereinigtes Königreich
Bewirtschaftung
Implementierung alternativer
University of Ulster,
Strategien für die Strand- und
Co. Londonderry,
Dünenlandschaftspflege in Irland.
Vereinigtes Königreich
Beteiligung der Gemeinden an der
nachhaltigen Entwicklung der
Küstenzonen.
Demonstrationsprojekt für
wirksame Strand- und
Dünenlandschaftspflege.
Gesamt
Betrag (Mio.
ECU)
0,328 635
0,286 290
0,662 617
0,652 664
0,446 157
0,370 929
0,279 105
0,208 996
0,143 617
0,199 367
0,151 809
0,630 403
4,360 589
115
LIFE96. PROJEKTE MIT TOURISTISCHER KOMPONENTE
Projektkennung
Thema
Begünstigte
LIFE96 NAT/GR/3225
Die Mittelmeer-Mönchsrobbe:
Schutzmaßnahmen in
Griechenland
LIFE96 NAT/GR/3221
Schutzmaßnahmen für Larus
audounii in Griechenland
MOm/Hellenic
Society for the Study
and Protection of the
Monk Seal
(Hellenische
Gesellschaft für
Studien und den
Schutz der
Mönchsrobbe)
(Griechenland)
Hellenic
Ornithological
Society (Hellenische
Gesellschaft für
Ornithologie)
(Griechenland)
ARCTUROS
(Griechenland)
LIFE96 NAT/GR/3222
Schutz von Ursus arctos und
seinen Lebensräumen in
Griechenland
(2. Phase)
LIFE96/ NAT/IT/3074
Nationalpark Stelvio:
Sofortmaßnahmen für den
Naturschutz
LIFE96 NAT/E/3080
Erhaltung und integrale
Bewirtschaftung des Große
Trappen-Habitats (Otis tarda) in
ZEPA von Villafafila (Zamora,
Spanien)
LIFE96 NAT/E/3098
Regenerierung von an das
Naturschutzgebiet Galachos
(Spanien) angrenzenden
Ökosystemen
LIFE96 ENV/UK/000404
Implementieren alternativer
Strategien für die Strand- und
Dünenlandschaft in Irland:
Einbeziehung der Kommunen
in die Küstenbewirtschaftung.
Demonstrationsprojekt für die
wirksame Strand- und
Dünenlandschaftspflege.
LIFE96 ENV/DK/000012
Integrierte Kooperation für die
Entwicklung eines
zukunftsfähigen Tourismus und
Nutzung des WattenmeerGebietes als Erholungsgebiet
LIFE96 ENV/F/000434
Beteiligung, Koordinierung und
Zusammenarbeit an der Côte
d’Opale
LIFE96 ENV/GR/000537
Programm für die integrierte
Küstenzonenbewirtschaftung
auf den Kykladen (PICAMCY)
(1) Siehe Projekte für Küstenzonen
116
Betrag
(Mio. ECU)
0,989 818
0,494 910
2,335 060
Consorzio del Parco
Nazionale dello
Stelvio (Italien)
Junta de Castilla y
León (Spanien)
0,323 850
Diputación General
de Aragón (Spanien)
0,368 600
Universität Ulster
(Irland)
(1)
Sonderjyllands
Amtsråd (Dänemark)
(1)
0,339 245
Syndicate Mixte de la (1)
Côte d’Opale
(Frankreich)
Universität der Ägäis (1)
(Griechenland)
LIFE96. PROJEKTE MIT TOURISTISCHER KOMPONENTE
Projektkennung
LIFE96/ENV/D/000190
LIFE96 ENV/E/000288
LIFE96 ENV/P/000596
LIFE96 ENV/P/000608
LIFE 96 ENV/S/000367
ENV/UK/000413
LIFE96 ENV/S/000380
Thema
Entwicklung und Einleitung von
Maßnahmen zur Verringerung des
Aufkommens an Privatfahrzeugen in
touristischen Gebieten
Entwurf eines Unterstützungssystems für
Stadtplanung und -verwaltung zur
Beseitigung der Mängel des heutigen
städtischen Modells
Contrato de desenvolvimiento sustentavel
Recuperaçao e valorizaçao do patrimonio
historico-arqueologico do Concelho de
Elvas e sua integraçao ambiental: numa
perspectiva turística
Lokale Beteiligung an einer nachhaltigen
Forstwirtschaft auf der Basis von
Landschaftsanalysen
Integrierter Tourismus und Entwicklung
der Forstbestände: Gemeinsame Initiative
zur Förderung einer nachhaltigen
Forstwirtschaft sowie Schaffung eines
gemeinsamen Preises - Tourfor
Neuer Ansatz zur Bekämpfung der
Riesenalgenblüte: integriertes
Demonstrationsprojekt zur
Küstenzonenbewirtschaftung.
Begünstigte
Landkreis Aurich, Dezernat 11
(Deutschland)
Instituto Municipal de
Urbanismo. Ayuntamiento de
Barcelona (Spanien)
Camara Municipal de Vila Nova
de Gaia (Portugal)
Camara Municipal de Elvas Comissão Municipal de turismo
(Portugal)
Skogsstyrelsen Schweden)
Buckinghamshire College of
Higher Education (Vereinigtes
Königreich)
Länsstyrelsen Göteborgs och
Bohus Län (Schweden)
TERRA-PROJEKTE
Projekttitel
Coastlink-Storstrom
TERRA N. 13
Coastlink-ANAS
TERRA N. 13
Coastlink-Cornwall
TERRA N. 13
Coastlink-Devon
TERRA N. 13
Coastlink Ipiros
TERRA N. 13
Coastlink Kent
TERRA n. 13
Coastlink-Magnesia
TERRA n. 13
Costera-Canal
TERRA n 138
CZM-Kavala
TERRA N. 85
CZM-WFlanders
TERRA N 85
CZM-Algarve
TERRA N. 85
TERRA 50
Begünstigte
Storstrom County Technology and Environment
Asociación de Municipios ANAS
Cornwall County Council Planning Dept.
Devon County Council Environment Dept.
Préfecture Ipiros
Kent County Council
Préfecture Magnesia
Mr. Cebrià Molinero
Préfecture of Kavala
Ministry of Flemish Community Waterways and
Maritime Affairs
Junta Autonoma de Portus do Sotavento Algarvio
Administrazione Provinciale di Napoli
117
AUFKLÄRUNGSAKTIONEN IM UMWELTSCHUTZ MIT BEZUG ZUM TOURISMUS
Titel
Pour un tourisme durable dans la
Méditerranée (Zukunftsfähiger
Tourismus im Mittelmeerraum):
Aufklärungskampagne zur
Sensibilisierung der Touristen an
Mittelmeerstränden
Conférence NATTOUR 96 sur le
tourisme et les espaces naturels
(NATTOUR 96: Konferenz über den
Tourismus und Landschaftsraum).
Kommunikationsplan und Verbreitung
seines Inhalts und seiner Aktivitäten.
Information und Sensibilisierung der
Bevölkerung im Mittelmeerraum für
bedeutende Küstenlandschaften
Praktikerseminar über die Anwendung
der EG-Habitat-Richtlinie in See- und
Küstengebieten
Europäische Blaue Flagge 1996-1997
Begünstigte
ECOMEDITERRANEA
Betrag (Mio. ECU)
0,118
Grupo Planner
0,050
INSULA - Conseil
Scientifique pour le
Développement
(Wissenschaftlicher Rat für
Entwicklung)
Institut für Europäische
Umweltpolitik (IEEP)
0,054 751
The Danish Outdoor
Council - FEEE
0,48
Gesamt
0,028 590
0,731 341
118
ANHANG 10
FÜR DEN TOURISMUS RELEVANTE PROJEKTE IM ENERGIESEKTOR. 1995
Programm
Projekttitel
SAVE
SAVE
Aktionen in Ferienorten im Gebirge
IRP-Auswirkungen und DSM-Entwicklung
energiesparender Beleuchtungen im Tertiärsektor
einschließlich Hotels und Ferienorte
“Sunny resorts” (Sonnige Ferienorte)
Optimale Nutzung erneuerbarer Energiequellen
in ökologischen Ferienhäusern in sensiblen
Touristengebieten, Gemeinden Evgad, Naxos und
Porto Santo
Vorbereitung der technischen Dokumentation,
die zur Errichtung des Renewable Energy Park
in Mallow, Co. (Cork) erforderlich sind
Durchführbarkeitsstudien über SonnenwärmeKraftwerke zur Heißwasserbereitung in der
Tourismusindustrie
Energiewirksames Städtesanierungsprojekt in
Marseille, koordiniert imEuropean Housing
Ecology Network
Städteplanung: Gartenstadt "Entrance to the
Pyrenees" (Tor zu den Pyrenäen)
Systematischer Ansatz für Energieeinsparungen
bei Swimmingpools
Energiewirksames Städtesanierungsprojekt in
Lyon, koordiniert vom European Housing
Ecology Network
Energiewirksame Neugestaltung von als
historische Denkmale registrierten Gebäuden im
Zuge von Bautätigkeiten
Niedrigenergie-Design und innovative
Gebäudeummantelung des Globorama-Gebäudes,
das von 140 000 Menschen jährlich besucht wird
Einbau von Wärmedämm- und photovoltaischen
Systemen in Großmärkten
Installation von photovoltaischen Modulen in
Gebäuden
Freistehende photovoltaische Systeme und
Hybridsysteme mit DHW-Solaranlagen in
Naturparks in Katalonien (Spanien) und Haute
Provence (Frankreich)
Hybrid-Kraftwerke (Photovoltaik+Wind) für den
Naturpark Cies Islands
Verbreitung von solaren, thermisch unterstützten
Energieversorgungssystemen für Beheizungsund Klimaanlagen in Hotelgebäuden in Südtirol
Strategie für Energie und Umwelt im
Hotelgewerbe des Mittelmeerraums - Aufgabe 1:
Definition einer Strategie für Energieeffizienz
und Nutzung von RES
ALTENER
ALTENER
ALTENER
ALTENER
THERMIE
THERMIE
THERMIE
THERMIE
THERMIE
THERMIE
THERMIE
THERMIE
THERMIE
THERMIE
THERMIE
THERMIE
Gesamt
Gesamtkosten
(Mio. ECU)
0,267 260
0,23
EG-Beitrag
(Mio. ECU)
0,106 904
0,92
0,221
0,2
0,110
0,1
0,2
0,050
0,171 200
0,085 600
2,446 680
0,978 672
1,107 118
0,442 847
0,558 195
0,223 278
1,573 825
0,629 530
0,820 595
0,328 238
1,019 370
0,407 748
2,870 152
0,665 214
0,475 200
0,190 000
0,838 400
0,335 360
0,192
0,076 800
0,135
0,12
0,12
0,12
6,223 348
119
FÜR DEN TOURISMUS RELEVANTE PROJEKTE IM ENERGIESEKTOR. 1996
Programm
Projekttitel
SAVE
Rationale use of
energy in the tourist
industry (Sinnvolle
Nutzung von Energie
in der
Tourismusindustrie)
Renewable energy
park and information
centre (Park und
Informationszentrum
für erneuerbare
Energien)
Development of
European Sundays
(Nutzung von
Sonnentagen in
Europa)
Installation of 60 k Wp
new type modular PV
systems in the island
of Sifnos
(Installation von neuen
modularen
photovoltaischen
Systemen auf der Insel
Sifnos)
Photovoltaic markets
in the Mediterranean Assessment of
potential and barriers,
action plan for
development
(Photovoltaik-Märkte
im Mittelmeerraum:
Bewertung des
Potentials und der
Barrieren, Aktionsplan
für die Entwicklung)
Expo-Cities
(Ausstellungsstädte)
ALTENER
ALTENER
THERMIE
SE/135/96
THERMIE
STR/938/96
THERMIE
BU/1002/96
Gesamt
Gesamtkosten (ECU)
110 000
EG-Beitrag
(ECU)
49 500
56 962
28 481
191 500
95 750
929 107
372 643
102 267
66 473
7 114 000
1 565080
Bemerkungen
Aktionsplan zur
Förderung von
Energieeinsparungen
in der Tourismusindustrie (Griechenland, Italien, Spanien)
Einrichtung des Parks
für Erneuerbare
Energien im
Staatlichen Ökologiezentrum in Irland
Besuche in
Sonnenkraftwerken
und Gebäuden
2 177 927
120