massnahmen der gemeinschaft, die sich auf den tourismus auswirken
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massnahmen der gemeinschaft, die sich auf den tourismus auswirken
MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT, DIE SICH AUF DEN TOURISMUS AUSWIRKEN ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN 1 INHALT EINFÜHRUNG 1. LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES TOURISMUS IN EUROPA IN DEN JAHREN 1995 UND 1996 2. MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT, DIE SICH AUF DEN TOURISMUS AUSWIRKEN. HINTERGRUND. I DIREKTE MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT, DIE SICH AUF DEN TOURISMUS AUSWIRKEN 1. SAMMLUNG UND VERBESSERUNG VON KENNTNISSEN: PROGRAMME UND AKTIONEN ZUR FÖRDERUNG DES TOURISMUS 1.1 STATISTIKEN 1.2 STUDIEN 1.3 KONFERENZEN UND FACHMESSEN 1.4 BROSCHÜREN 2. GRENZÜBERSCHREITENDE AKTIONEN 3. DER TOURIST ALS VERBRAUCHER 4 KULTURTOURISMUS 5. TOURISMUS UND UMWELT 6. LÄNDLICHER TOURISMUS 7. SOZIALTOURISMUS 8. JUGENDTOURISMUS 9. AUS- UND WEITERBILDUNG 10. WERBUNG IN DRITTLÄNDERN ZUSAMMENARBEIT UND KONSULTATION UM DIE KONSISTENZ DER MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT ZUR GEWÄHRLEISTEN 2 1. VERWALTUNGSAUSSCHUSS FÜR DEN TOURISMUS 2. BERATENDER AUSSCHUSS FÜR DEN FREMDENVERKEHR 3. TREFFEN MIT VERTRETERN DER TOURISMUSWIRTSCHAFT 4. ZUSAMMENARBEIT MIT DER RATSPRÄSIDENTSCHAFT 5. KONSULTATION INNERHALB DER KOMMISSION UND MIT ANDEREN INSTITUTIONEN DER GEMEINSCHAFT 6. EXPERTENGRUPPEN GRÜNBUCH DER KOMMISSION: "Die Rolle der Union im Bereich des Tourismus" 1. DAS GRÜNBUCH 2. DIE ZUKÜNFTIGE ROLLE DER UNION IM TOURISMUS 3. DAS EUROPÄISCHE TOURISMUSFORUM. BRÜSSEL, 8.12.1995 VORSCHLAG DER KOMMISSION FÜR EIN ERSTES MEHRJAHRESPROGRAMM ZUR FÖRDERUNG DES TOURISMUS IN EUROPA („PHILOXENIA”) II. ANDERE MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT, DIE SICH AUF DEN TOURISMUS AUSWIRKEN 1. DER TOURIST 1.1 BEWEGUNGSFREIHEIT FÜR TOURISTEN 1.2 VERBRAUCHERSCHUTZ FÜR TOURISTEN 1.3 ANDERE AKTIONEN ZUR ERLEICHTERUNG DES ZUGANGS ZUM TOURISMUS 1.3.1 Initiativen zur Unterstützung von Behinderten 1.3.2 Aktionen zugunsten von Senioren 2. DIE TOURISMUSWIRTSCHAFT 2.1 DER BINNENMARKT: EIN DYNAMISCHES GERÜST FÜR EINE WETTBEWERBSFÄHIGE TOURISMUSWIRTSCHAFT 2.1.1 Förderung des Tourismus im Rahmen der Vollendung des Binnenmarkts 3 2.1.2 Stärkung der Position von Tourismusunternehmen durch eine angepaßte Unternehmens- und Wettbewerbspolitik 2.1.3 Verbesserung der touristischen Produktions- und Verteilungsprozesse durch Sozial-, Ausbildungs- und Forschungspolitik 2.2 FLANKIERENDE MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG EINER AUSGEWOGENEN ENTWICKLUNG DES TOURISMUS 2.2.1 Interne Dimension 2.2.2 Externe Perspektive 3. TOURISTISCHE RESSOURCEN 3.1 ZEITGENÖSSISCHE KULTUR UND KULTURERBE 3.1.1 Zeitgenössische kulturelle Aktionen 3.1.2 Erhaltung des architektonischen Erbes 3.2 NATÜRLICHE UND ANTHROPOGENE UMWELT 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 Für eine nachhaltige Entwicklung Urbane Umwelt Umweltgesetzgebung Finanzielle Unterstützung für Umweltprojekte Energiepolitiken mit Auswirkungen auf den Tourismus ANHÄNGE Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Anhang 5 Anhang 6 Anhang 7 Anhang 8 Anhang 9 Anhang 10 Marktanteile der weltweiten Ankünfte und Einnahmen nach Region (1980-1996) Zuwachsraten bei touristischen Ankünften nach Regionen (1990-2010) Beschluß 92/421/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über einen Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus. Haushalt 1995 Mehrwertsteuersätze im Tourismus Umwelt- und Klimaprogramm. Beispiele für Forschungsprojekte mit direktem Bezug zum Tourismus Informationstechnologien, Forschungs- und Entwicklungsprogramme - ESPRIT; Projekte, die seit 1995-1196 für Tourismus relevant sind. Programm der Telematik-Anwendungen Unter PHARE finanzierte Programme zur Entwicklung des Tourismus Beihilfen für tourismusorientierte Aktionen in AKP-Ländern und ÜLG in den Jahren 1995 und 1996 Finanzmittel für Aktionen für die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus (1995 und 1996). Informationsaktivitäten. Für den Tourismus relevante Projekte im Energiesektor. 1995-1996 4 Die vorliegende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen gibt einen Überblick über die 1995 begonnenen Maßnahmen der Gemeinschaft, die sich auf den Tourismus auswirken. Da viele der seit 1995 laufenden Aktivitäten im Jahr 1996 noch nicht abgeschlossen waren, sind die Aktivitäten aus dem Jahr 1996 an den relevanten Stellen ebenfalls aufgeführt. Dieses Dokument ergänzt den Dritten Bericht über die Aktionen der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus1, der gemäß dem Beschluß Nr. 92/421/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 erstellt wurde. 1994 hat die Kommission dem Rat, dem Europäischen Parlament sowie dem Wirtschaftsund Sozialausschuß ihren ersten Jahresbericht über die “Aktionen der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus2” vorgelegt, in dem die 1993 durchgeführten Aktionen beschrieben und eine Übersicht über Gesetzeslage und Haushaltssituation vor 1993 gegeben werden. Der zweite Jahresbericht3 deckt das Haushaltsjahr 1994 ab und enthält nähere Einzelheiten zu den direkten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem oben erwähnten Beschluß des Rates durchgeführt wurden. Das vorliegende Dokument gliedert sich in folgende Teile: - Im ersten Teil werden die Maßnahmen der Gemeinschaft vorgestellt, die gemäß dem Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus durchgeführt wurden (1993-1995); - Im zweiten Teil werden die sich auf den Tourismus auswirkenden Maßnahmen der Gemeinschaft beschrieben, die im Rahmen von anderen Gemeinschaftsprogrammen und -politiken durchgeführt werden. 1 KOM (97) 332 endg. vom 2.7.1997 KOM (94) 74 endg., vom 6.4.1994 KOM (96) 29 endg., vom 5.2.96 2 3 5 EINFÜHRUNG 1. LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES TOURISMUS IN EUROPA IN DEN JAHREN 1995 UND 1996 In den Jahren 1995 und 1996 setzte sich das seit 1994 weltweit anhaltende Wachstum in der Tourismusbranche fort. Die Zahl der touristischen Ankünfte betrug 1995 weltweit 567 Millionen und war damit um 3,8% höher als 1994, die Einnahmen aus dem Tourismus stiegen im Zeitraum von 1994 bis 19954 um 7,2%. Wenn auch die höchsten Zuwachsraten im Nahen Osten erzielt wurden, konnte Europa seinen Spitzenposition im Tourismus verteidigen. Die führende Rolle Europas zeigt sich in der Tatsache, daß zahlreiche Mitgliedstaaten der EU seit vielen Jahren zu den weltweit beliebtesten Ferienzielen zählen und bis heute nicht an Popularität eingebüßt haben. Zwölf der 40 führenden Tourismusländer weltweit sind EU-Mitgliedstaaten, und 1996 entfielen auf Europa rund 40% der Gästeankünfte, 38% der Einnahmen und 42% der Ausgaben im Welttourismus. Von diesem Wachstum profitierten der Inländer- und der Nichtinländertourismus, da weniger entwickelte und abgelegene Regionen durch ihn eine echte Chance für den wirtschaftlichen Fortschritt erhielten. Im Nichtinländertourismus sowie insbesondere im internationalen Tourismus konnte ein Zuwachs an Übernachtungen von Personen aus Nicht-EU-Ländern um 4,3% verzeichnet werden.5 Diese Zahlen belegen, daß 89% der EU-Bürger bevorzugt ihr eigenes Land oder andere EU-Länder bereisen.6 Dies könnte auch die Beobachtung erklären, daß Tagesausflüge und Kurzurlaube im Wohnsitzstaat oder in Nachbarländern ein immer größer werdendes Marktsegment ausmachen. Darüber hinaus ist die EU, bezogen auf die Ankünfte/Ausreisen, Einnahmen und den internationalen Handelsverkehr das bedeutendste Quell- und Zielgebiet der internationalen Touristenströme. Die Europäische Union weist im Tourismus insgesamt eine günstige Außenhandelsbilanz auf, wenngleich von anderen Gebieten ein hoher Konkurrenzdruck ausgeht und der Marktanteil Europas in den vergangenen Jahren konstant gesunken ist (im Zeitraum von 1990 bis 1996 sanken die Einnahmen um 7% und die Zahl der Ankünfte um 4%). 4 5 6 WTO International Tourism Overview - Highlights 1995. Madrid 1996 Europäische Kommission, „Tourism in Europe”. Key Figures 1995-1996 Europäische Kommission, Tourism in the European Union. Key Figures 1994 - 1995. Luxemburg, 1996 6 2. MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT, DIE SICH AUF DEN TOURISMUS AUSWIRKEN. HINTERGRUND. Die Kommission hat die Rolle des Tourismus in der europäischen Wirtschaft erkannt und ihre Aktivitäten im Bereich des Tourismus (mit Unterstützung des Europäischen Parlaments sowie des Wirtschafts- und Sozialausschusses) seit Beginn der 80er Jahre kontinuierlich verstärkt7. In den 90er Jahren wurde mit der Verabschiedung des ersten Aktionsplans zur Förderung des Tourismus8 mit dreijähriger Laufzeit (1993-1995) ein wichtiger Meilenstein gesetzt. Er enthielt erste Lösungsansätze für kurz- und mittelfristige Probleme des Tourismus in Europa und gab den Rahmen für alle direkten Maßnahmen der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus vor. Der horizontale Ansatz für den Tourismus und die Durchführung der im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen wurde 1995 fortgeführt und verstärkt und auch in den Folgejahren kaum verändert. Mit Blick auf die Regierungskonferenz zur Überarbeitung des Vertrags hat die Kommission 1995 ein Grünbuch über die Rolle der Union im Bereich des Tourismus9 verabschiedet. Dieses Grünbuch sollte eine Debatte über die Rolle der Union bei der Förderung des Tourismus erleichtern und anregen und den Weg für eine umfassende Beratung über dieses Thema bereiten. Die Ergebnisse dieser Beratung wurden am 8. Dezember 1995 im Rahmen des Europäischen Tourismusforums präsentiert. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Beratung über das Grünbuch und der von einem unabhängigen Bewerter10 durchgeführten Evaluierung des Aktionsplans hat die Kommission ihren Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Erstes Mehrjahresprogramm zur Förderung des europäischen Tourismus „Philoxenia” am 30. April 1996 verabschiedet. Dieses Programm will die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Tourismus steigern und dadurch einen Beitrag zum Wachstum und zur Beschäftigung in Europa leisten. Die Arbeiten der Kommission im Bereich des Tourismus wurden von anderen europäischen Institutionen, darunter das Europäische Parlament, der Wirtschafts- und Sozialausschuß und der Ausschuß der Regionen unterstützt, die sich an den Beratungsgesprächen über das Grünbuch beteiligen und ihre Stellungnahmen zum „Philoxenia”-Programm abgaben. Die Annahme dieses vorgeschlagenen Programmes durch den Rat ist noch nicht erfolgt. 7 8 9 10 Beschluß des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Einführung eines Verfahrens zur Konsultation und Zusammenarbeit im Bereich des Fremdenverkehrs (86/664/EWG), ABl. Nr. L 384 vom 31.12.1986, S. 52. Beschluß des Rates vom 21. Dezember 1988 über ein Aktionsprogramm für ein Europäisches Jahr des Fremdenverkehrs (89/46/EWG), ABl. Nr. L 17 vom 21.1.1989, S. 53. Beschluß des Rates vom 13. Juli 1992 über einen Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus (92/421/EWG), ABl. Nr. L 231 vom 13.8.1992, S. 26 KOM (95) 97 endg. vom 04.04.1995 KOM (96)166 endg. vom 30.04.1996 7 I DIREKTE MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT, DIE SICH AUF DEN TOURISMUS AUSWIRKEN 1995 war das letzte Jahr, in dem Maßnahmen des Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus (1993-1995) durchgeführt wurden. Der Verwaltungsausschuß stimmte den Schwerpunkten und Maßnahmen zu und genehmigte das dritte Jahresarbeitsprogramm, das anschließend von der Kommission umgesetzt wurde. Zur Durchführung der geplanten Maßnahmen wurde ein Jahreshaushalt in Höhe von 9 Mio. ECU bereitgestellt. Eine Reihe von EFTA-Mitgliedstaaten, die zwar dem EWRAbkommen beigetreten, jedoch nicht Mitgliedstaaten der Union geworden sind, beteiligten sich mit 141 300 ECU am Haushalt für den Tourismus und konnten dadurch an den im Rahmen des Arbeitsprogramms entwickelten Aktivitäten mitwirken. Hinzu kamen weitere 1,5 Mio. ECU, die aus dem Haushalt für 1994 übertragen wurden. Aus dem Gesamthaushalt wurden 5,2 Mio. ECU für die Informationssammlung und -verbesserung bereitgestellt, die somit zum größten Ausgabenposten geworden ist. Weitere Aktionen, für die erhebliche Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt wurden, befassen sich mit den Themen Tourismus und Umwelt, Kulturtourismus sowie grenzüberschreitende Aktionen. (Die Zuweisungen aus dem Haushalt sind im Anhang detailliert aufgeschlüsselt). Im Anhang zu dem Beschluß des Rates sind die einzelnen Aktionsbereiche im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung des Tourismus in Europa aufgeführt. Dies sind die Bereiche grenzüberschreitende Vorhaben, der Tourist als Verbraucher, Kulturtourismus, Tourismus und Umwelt, ländlicher Tourismus, Sozialtourismus, Jugendtourismus, Aus- und Weiterbildung sowie Werbung in Drittländern. Bei den direkten Maßnahmen ging es hauptsächlich um die Verbesserung der Kenntnisse über den Tourismus durch Entwicklung der gemeinschaftlichen Tourismusstatistik und durch Verbreitung vorbildlicher Praktiken. Die Verbreitung von vorbildlichen Praktiken sollte durch innovative, übertragbare Pilotvorhaben und -Studien realisiert werden. Die 1995 geförderten Pilotvorhaben waren vornehmlich auf drei Bereiche ausgerichtet: grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa, dem Maghreb, Zypern und Malta; Lenkung der Besucher- und Verkehrsströme (bezogen auf Kulturtourismus, Umwelt und Verkehr) und ein Netzwerk im Bereich Umwelt. Als Laufzeit für diese Pilotvorhaben sind 18 Monate geplant, d.h. 6 Monate mehr als bei den bisherigen Pilotvorhaben, und für den Aufbau des Netzwerkes im Bereich Umwelt ist eine Laufzeit bis zum Jahr 1998 angesetzt. Im Mittelpunkt der 1995 und 1996 durchgeführten Studien standen Verbraucherthemen, kleine und mittlere Unternehmen sowie der Geschäfts- und Konferenztourismus. Die Ergebnisse wurden in mehreren Veröffentlichungen sowie Konferenzen und Fachmessen weitergegeben, soweit diese für die Schwerpunkte des Arbeitsprogramms relevant waren. 8 1. SAMMLUNG UND VERBESSERUNG VON KENNTNISSEN Für die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft spielen viele Faktoren eine Rolle, darunter auch genaue Informationen. Zahlreiche Aktivitäten der Gemeinschaft konzentrieren sich daher auf die Bereitstellung von Informationen, insbesondere im Wege zuverlässiger Statistiken und Studien. Die verfügbaren Informationen wurden in einschlägigen Veröffentlichungen zu den durchgeführten Forschungsarbeiten, ob nun als Studien oder als Ergebnis von Pilotvorhaben, verbreitet. Die Teilnahme an bzw. die Veranstaltung von Konferenzen und die Teilnahme an Fachmessen wurden ebenfalls in verstärktem Umfang fortgesetzt. 1.1 STATISTIKEN Im Rahmen des Beschlusses des Rates 92/421/EWG durchgeführte Aktionen Die Kommission setzte im Rahmen dieses Beschlusses die Entwicklung der gemeinschaftlichen Tourismusstatistik fort, um die Kenntnisse im Bereich des Tourismus zu verbessern. Die Ergebnisse des Arbeitsprogramms für 1995 beziehen sich auf folgende Bereiche: - Fertigstellung und Verabschiedung einer Richtlinie über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus11 nach einem Vorschlag der Kommission12 durch den Rat - Angepaßte Unterstützung bei der Datenerhebung und Verbesserung der Nutzung und Verbreitung der Informationen. Die Bemühungen der Mitgliedstaaten und der Kommission, von einem freiwilligen Datenerhebungssystem auf ein harmonisiertes, gemeinschaftliches System umzustellen, führten im November 1995 zur Verabschiedung einer Richtlinie über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus durch den Rat. Die Richtlinie des Rates, in der die von der Kommission vorgeschlagenen Variablen bestätigt wurden, enthält Daten über Touristenunterkünfte und über die Belegung solcher Unterkünfte sowie über Freizeit- oder Geschäftsreisen von EU-Staatsbürgern. Diese beiden Informationsbereiche erlauben in ihrer Kombination eine Weiterverfolgung des Tourismus auf gemeinschaftlicher, einzelstaatlicher und regionaler Ebene und dürften den Grundbedarf der Endnutzer an solchen Daten decken. Für die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer nationalen Systeme zur baldigen Harmonisierung der Statistiken - wurden insgesamt 4,5 Mio. ECU bereitgestellt. Auf ihren von der Kommission im Februar und November 1995 einberufenen Sitzungen befaßte sich die EU-EFTA-Arbeitsgruppe für statistische Daten im Bereich des Tourismus mit diesen Angelegenheiten. 11 12 KOM (94) 582 endg. vom 04.01.1995 Richtlinie 95/57/EG des Rates vom 23. November 1995, ABl. Nr. L 291 vom 06.12.1995 9 Ein Hauptanliegen der Kommission war die Sammlung und Verbreitung von Daten mittels moderner Technologien. Daher wurden Prototypen mit "Hypertext" auf CD-ROM erstellt, die es dem Benutzer erlauben, dokumentarische Informationen (Definitionen, Glossare, offizielle und inoffizielle Quellenverzeichnisse) und statistische Daten gleichzeitig zu verwenden. In der Öffentlichkeit stehen inzwischen wesentlich mehr Informationen über den Tourismus zur Verfügung. Dies ist vor allem auf das Erscheinen einschlägiger Veröffentlichungen über Tourismusstatistiken in Europa zurückzuführen, darunter z.B. „Tourism in Europe“ (Tourismus in Europa) (Analyse der Entwicklung des Tourismus in den EWR-Mitgliedstaaten); „Tourism - Annual Statistics“ (Tourismus - Jahresstatistiken) (mit detaillierten Jahresstatistiken, die nach Staaten und Regionen aufgeschlüsselt sind) und „Tourism - Monthly Statistics“ (Tourismus - Monatsstatistiken) (aktuelle Statistiken über Handel, Dienstleistungen und Verkehr, einschließlich monatlicher Indikatoren für touristische Unterkünfte). Diese Veröffentlichungen erschienen auch im Jahr 1996. Die Ergebnisse des 1994 in Wien (Österreich) veranstalteten Forums über Tourismusstatistik wurden 1995 verbreitet. Die methodische Arbeit an Definitionen, Klassifizierungen und Methoden wurde fortgesetzt und führte zu einem endgültigen Text für den Entwurf einer Empfehlung zur Methodik; Methodik für den Tourismus, speziell im Hinblick auf Daten über Kongresse und Konferenzen, Methodikvorschlag zum Thema “Tourismus” und zur Überarbeitung der Methodik für den Sektor „HORECA-Reiseveranstalter“. Auf dem von der OECD und der italienischen Regierung im Juni 1995 veranstalteten internationalen Expertenseminar in Venedig wurden verschiedene Themen erörtert, darunter Erhebungstechniken, Auswirkungen des Tourismus und andere methodische Probleme im Zusammenhang mit der Verbesserung des europäischen statistischen Systems. Die Verabschiedung der Richtlinie des Rates über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus13 gab den Arbeiten zur Verbesserung der Statistiken über den Tourismus, die Daten von hoher Qualität auf Gemeinschaftsebene hervorbringen sollen, neue Impulse. 1996 wurden die wichtigsten Ergebnisse in den folgenden Bereichen erzielt: - Organisation und Durchführung neuer Erhebungen mit dem Ziel, Tourismusstatistiken in einem kohärenten Rahmen unter Berücksichtigung der touristischen Angebots- und Nachfragesituation zu erstellen und zu präsentieren. - Vorbereitung der erforderlichen Infrastruktur für die Erhebung, Übermittlung und Verbreitung von Statistiken - Verfolgung und Vorbereitung geeigneter Programme, die mit bestimmten Politiken der Kommission verknüpft sind (Zusammenarbeit mit Ländern im Mittelmeerraum und in Zentral- und Osteuropa) 13 ABl. Nr. L291 vom 6.12.1995 10 Im Rahmen der Erhebung statistischer Daten haben die Mitgliedstaaten mit finanzieller und technischer Unterstützung (Definitionen, Erhebungsarten, Aufbereitung der Ergebnisse) der Kommission Erhebungen in bezug auf das touristische Angebot sowie die touristische Nachfrage durchgeführt. Im Einklang mit den Zielvorgaben der Richtlinie sollte dadurch eine Annäherung der Statistiken erreicht werden. Die Basismethodik wurde verbessert und in elf Sprachen veröffentlicht, eine neue Methodik für die Erfassung der Gästeankünfte in einer Region wurde entwickelt und die Arbeiten zur Verbesserung der Verzeichnisse und Nutzung der administrativen Quellen haben begonnen. Angesichts der Notwendigkeit, Unternehmen im Hinblick auf die durch die Statistiken verursachten Kosten zu entlasten, hat die Kommission mit einer Studie über die Entwicklung von Software für die Aufbereitung und Übermittlung von Statistiken zwischen Hotels und den einzelstaatlichen Regierungen begonnen. Die Aktion wird im Rahmen des Programms IDA-CERT mit 300 000 ECU gefördert. Im Rahmen der Entwicklung der Infrastruktur hat die Kommission die bestehenden Regeln, Definitionen und Methoden bestärkt, ein elektronisches System zur Datenerhebung und -verbreitung eingerichtet (elektronischer Fragebogen, der über das Netz verteilt wird) und die für die Verwaltung neuer Datenbanken benötigte Software entwickelt. 1996 sind mehrere Veröffentlichungen nach der bisherigen Verbreitungsmethodik erschienen: Jahrbuch für den Tourismus, Basisindikatoren, monatliche Statistiken. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit wurden 1996 die folgenden Aktionen eingeleitet: • Die Kommission hat ein Mehrjahresprogramm (1997-1999) für die Zusammenarbeit mit Mittelmeerländern im Bereich der Statistiken über den Tourismus vorbereitet, um eine größere Annäherung zwischen diesen Systemen und den Bestimmungen der Gemeinschaft zu erzielen. Dieses Programm wurde während der Konferenz der Generaldirektoren der Statistischen Ämter der EU und der Mittelmeerländer im Juni 1996 diskutiert und von dem für die Verfolgung des Barcelona-Prozesses zuständigen Ausschuß angenommen. Die vorhandenen Daten wurden vorläufig in einer Veröffentlichung zusammengestellt, die die Bedeutung des Tourismus für diese Länder belegt. Außerdem wurde eine erste Analyse der statistischen Systeme und der Anforderungen der Hauptnutzer durchgeführt. • Ein ähnliches Programm wurde für die Länder Mittel- und Osteuropas im Rahmen der Aktionen unter dem PHARE- Programm vorbereitet. Das Programm wurde auf einem außerordentlichen Treffen mit den mittel- und osteuropäischen Länder diskutiert und wird dem für die Weiterverfolgung der statistikbezogenen Aktionen unter dem PHARE-Programm zuständigen Ausschuß vorgelegt. • Auf dem von der Kommission, der OECD und dem Statististischen Amt von Portugal veranstalteten dritten internationalen Seminar in Sintra im Juni 1996 wurde insbesondere der Einsatz von neuen informationswissenschaftlichen Werkzeugen für die Erstellung von Statistiken, Erhebungsmethodik, Methoden für die Quantifizierung der Auswirkungen des Tourismus auf makroökonomischer Ebene und auf die Umwelt unterstrichen. Darüber hinaus wurde in diesem Rahmen auch die Veröffentlichung der 11 Protokolle früherer Treffen präsentiert. Eine Veröffentlichung der Beiträge ist für 1997 geplant. Ergänzende Aktionen, die für den Tourismus von Interesse sind und im Rahmen der Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken für Unternehmen durchgeführt werden Aufgrund des horizontalen Charakters des Tourismus hat die Kommission verschiedene koordinierende Aktivitäten im Bereich der Statistiken durchgeführt, die auf eine möglichst umfassende Nutzung von Statistiken abzielen, die im Rahmen von anderen, auf den Tourismus bezogenen Programmen und Aktionen erstellt wurden, z.B. Statistiken über Unternehmen, Verkehr, Migration, Umwelt, volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und Zahlungsbilanzen. Im Rahmen der Unternehmensstatistiken wurde im Projekt STADIUM ein elektronisches Netz für die Informationsübermittlung zwischen Statistischen Ämtern und Fremdenverkehrsämtern entwickelt. Ziel dieses Projekts ist es, auf die Forderung der Mitgliedstaaten nach einer schnellen Bereitstellung der Informationen zu reagieren, die im Rahmen der Richtlinie über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus gesammelt wurden (Dokument 6893/95 des Rates vom 8.5.1995). SERT HORECA, ein Entwurf für eine Studie über elektronische Verbindungen zwischen HORECAUnternehmen und den nationalen Behörden, wurde mit 50 000 ECU finanziert. Außerdem wurden die Ergebnisse der 1994 und 1995 durchgeführten und mit 445 000 ECU von der Kommission kofinanziert Piloterhebungen über Hotels und Reiseveranstalter auf gemeinschaftlicher Ebene analysiert. Aufgrund der Verabschiedung einer Verordnung über Unternehmensstatistiken durch den Rat können künftig die wirtschaftlichen Indikatoren der wichtigsten Sektoren, z.B. Hotels, Restaurants und Reisebüros, verfolgt werden. Damit werden die Informationen über Besucherzahlen, Infrastruktur und Touristenströme vervollständigt, die im Rahmen der zuvor genannten Richtlinie ermittelt werden. Im Rahmen der Zahlungsbilanzstatistiken hat eine spezielle Arbeitsgruppe einen Bericht erstellt, der sich mit der Organisation und Verbesserung von Zahlungsbilanzstatistiken im Tourismus befaßt. Weitere mit dem Tourismus verbundene Aktionen beziehen sich auf den Passagierverkehr (See, Luft) sowie auf die Umwelt. Diese Informationen werden in das Informationssystem über Tourismus aufgenommen. 1.2 STUDIEN Ein wichtiges Ziel des Aktionsplans ist die Verbesserung des Kenntnisstands über die Tourismuswirtschaft mittels eingehender Untersuchungen, die bessere Kenntnisse über den Tourismus als Wirtschaftszweig vermitteln sollen und die Weiterentwicklung von Strategien in Einklang mit der Nachfrageentwicklung. 1995 wurden Untersuchungen über den “Geschäfts- und Konferenztourismus” im Europäischen Wirtschaftsraum sowie über “Yield Management” in kleinen und 12 mittelständischen Unternehmen der Tourismuswirtschaft durchgeführt, die 1994 in Auftrag gegeben worden waren 14. "Business and Conference Tourism in the European Economic Area" (Geschäfts- und Konferenztourismus im Europäischen Wirtschaftsraum) Ziel dieser Studie ist es, einen Gesamtüberblick über diesen spezifischen Zweig des Tourismus auf europäischer Ebene zu erhalten. Die quantitative und qualitative Bewertung jedes Aspekts des Geschäftstourismus in jedem EWR-Land zeigt, daß der europäische Geschäfts- und Konferenztourismus folgende Stärken aufweist: • die große Vielfalt Europas im Hinblick auf Reiseziele und Kulturen; • die Reife des Marktes; • die Sachkenntnis und Professionalität aller Beteiligten sowie die Qualität der angebotenen Produkte; • die Präsenz einer großen Zahl internationaler Organisationen und Unternehmen, die ein Garant für regelmäßige Aktivitäten im Bereich des Geschäftstourismus sind. Ausgehend von dieser Marktanalyse nennt der Bericht die wichtigsten strukturellen und organisatorischen Probleme des Sektors: Informationsdefizite, Schwächen in bestimmten Produktbereichen sowie in den Bereichen Schulung und Ausbildung, Marketing und strategische Planung. Um sicherzustellen, daß der Geschäftstourismus in Europa seine weltweit führende Stellung verteidigt, gibt die Studie eine Reihe von Empfehlungen für Strategien und Maßnahmen, die alle beteiligten Parteien als Diskussionsgrundlage verwenden können. "Yield management in small and medium-sized enterprises in the tourism industry" (Yield management in kleinen und mittelständischen Unternehmen der Tourismuswirtschaft) Unter dem Begriff Yield Management ist eine Methode zur Gewinnmaximierung zu verstehen, die durch sorgfältige Überwachung und Kontrolle der Preiskalkulation, verfügbaren Bestände und Verkäufe erreicht wird. In dieser Studie wird untersucht, wie die Techniken der Ertragsgestaltung auf kleine und mittelständische Unternehmen der Tourismuswirtschaft angewandt werden können. Die wichtigsten Ergebnisse werden nachfolgend zusammengefaßt: • Das Bewußtsein für und der Gebrauch von Yield Management differieren sehr stark; • Automatisiertes Yield Management ist bei großen Unternehmen weit verbreitet; • Das Bewußtsein für Yield Management ist gering, aber seine intuitive Anwendung ist weit verbreitet unter KMU; Preiskalkulation ist eine Frage von großem Interesse; Automatisiertes Yield Management ist für die meisten KMU noch unerreichbar ; Passende Technologie ist nicht leicht zu beschaffen; Unmittelbare Chancen ergeben sich verstärkt beim Yield Management mit “geringem Technisierungsgrad”; • Das Geschäftsumfeld blockt Yield Management mit “geringem Technisierungsgrad” an einigen Standorten ab. • • • • Die Studie gibt eine Reihe von Empfehlungen für mögliche Aktionen auf europäischer, einzelstaatlicher und/oder regionaler Ebene und nennt folgende Schwerpunktgebiete: Information, Kommunikation, Weiterbildung, Zusammenarbeit und Infrastruktur. Im Anschluß an eine am 6. April 199515 durchgeführte Ausschreibung wurde eine Studie zum Thema Überbuchung in der Tourismusindustrie in Auftrag gegeben. Mit den 14 15 Ausschreibung 94/C 122/07 ABl. Nr. C122/07 vom 08.05.1994 ABl. Nr. 95/C 84/14 vom 6.4.1995 13 Forschungsarbeiten für die Studie wurde 1996 begonnen, erste Ergebnisse sollten bald verfügbar sein. Überbuchung in Hotels und anderen Urlaubsunterkünften Ziel der Studie ist die qualitative und quantitative Bewertung der Ursachen für und das Ausmaß von Überbuchungen in Hotels und Ferienanlagen im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Studie umfaßt drei Phasen: • Phase I: Quantitative Aspekte der Überbuchung aus angebots- sowie aus nachfragebezogener Sicht. • Phase II: Qualitative Aspekte der Überbuchung anhand der Mechanismen, die zu Überbuchung führen und Untersuchung der Gesetzgebung in den EWR-Ländern. • Phase III: Bewertung und Interpretation der Erhebungs- und Forschungsergebnisse. Auf der Basis der endgültigen Ergebnisse können den beteiligten Ländern Empfehlungen gegeben werden. Nach der Konferenz über die Entzerrung der Ferientermine, die im Dezember 1994 in Düsseldorf stattfand, forderte die Kommission die Mitgliedstaaten im Rahmen der HODEO-Aktion (Holiday Date Exchange Operation) zur Unterbreitung entsprechender Informationen auf: Ferientermine, in Betracht gezogene neue Rechtsvorschriften, Organisation von Konferenzen und kommerzielle Entwicklungen. Die Privatwirtschaft wurde zur Unterbreitung von Informationen über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen an bestimmten Wochentagen, in bestimmten Monaten, auf Flughäfen und mögliche Preissenkungen bei Nachtlandungen aufgefordert. 1.3 KONFERENZEN UND FACHMESSEN Im Zuge der Implementierung des Aktionsplans wurden Pilotprojekte und Studien durchgeführt. Eines der Hauptziele dieser Aktivitäten ist die Sammlung von Informationen und Unterstützung bei der Entwicklung von vorbildlichen Praktiken. 1995 und 1996 wurden verschiedene Konferenzen, Workshops und Werbekampagnen auf Fachmessen veranstaltet, in deren Rahmen die Ergebnisse weitergegeben sowie Informationen über vorbildliche Praktiken ausgetauscht wurden. Internationale Tourismusbörse ITB Berlin '95, Berlin (Deutschland) 4.-8.3.1995. Europatag: „Tourism and the Environment“ (Tourismus und Umwelt) Auf der ITB in Berlin 1995 fand ein Europatag zum Thema Tourismus und Umwelt statt. Auf der Eröffnungsveranstaltung und in den drei anschließenden Workshops wurden sieben im Rahmen des Aktionsplans unterstützte Pilotprojekte präsentiert. Außerdem konnten sich die Besucher in einer Ausstellung auf dieser Fachmesse über die Aktivitäten der Europäischen Kommission im Bereich des Tourismus informieren. Für die ITB wurde eine Informationsbroschüre in den Sprachen Englisch, Französisch und Deutsch erstellt, in der 17 Projekte zum Thema Tourismus und Umwelt vorgestellt wurden. Mit den ausgewählten Projekten sollten die vielen verschiedenen Aspekte des Themas beleuchtet werden. 14 Europäische Konferenz „Tourism, Beschäftigung) Annecy (Frankreich), 10./11.4.1995. Employment-Training“ (Tourismus und Angesichts des Stellenwerts von Ausbildung und Beschäftigung für die Entwicklung des Tourismus in Europa wurde eine Konferenz zu diesen Themen unter dem Vorsitz von Frankreich mit Unterstützung der Kommission organisiert. In den Gesprächen wurde die Notwendigkeit bekräftigt, den gegenwärtigen Standard durch geeignete Ausbildungsprogramme zu erhöhen, damit Europa dem zunehmenden Wettbewerb aus Drittländern wirksamer begegnen könne. Dabei wurde allerdings auch unterstrichen, daß die Programminhalte den derzeitigen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt angepaßt werden müßten. „International Seminar on Social Tourism“ (Internationales Seminar über den Sozialtourismus) Calvià (Spanien), 16./17.11.1995 Ziel der unter spanischem Vorsitz veranstalteten Konferenz war die Untersuchung des sozialen und wirtschaftlichen Nutzens im Zuge der Entwicklung des Sozialtourismus. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Modelle vorgestellt und diskutiert, die auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene unter Einbeziehung des privaten sowie des öffentlichen Sektors entwickelt worden waren. In den Modellen wurde der Nutzen dargestellt, der aus der Entwicklung des Sozialtourismus für den Touristen sowie für die Tourismuswirtschaft entsteht. "Forum on European Tourism" (Europäisches Tourismusforum), Brüssel, 8.12.1995 (siehe 4. GRÜNBUCH DER KOMMISSION: "Die Rolle der Union im Bereich des Tourismus") Die Kommission nahm auch im Jahr 1996 an Fachmessen teil, um dort die Ergebnisse der eingeleiteten Aktionen weiterzugeben. Die wichtigsten dieser Fachmessen: "ENTER '96", Innsbruck (Österreich), 17./19.1.1996 Auf der Fachmesse ENTER ‘96 wurde ein Workshop zum Thema “Anwendung neuer Technologien und Informationssysteme auf die Anforderungen der europäischen Tourismuswirtschaft” veranstaltet. In diesem Workshop wurden von der Europäischen Kommission auf diesem Gebiet finanzierten Projekte präsentiert. "Borsa Internazionale del Turismo, BIT '96", Mailand (Italien), 28.2/3.3.1996 Auf der Fachmesse BIT ‘96 wurde in Zusammenarbeit mit der UNESCO und unter der italienischen Ratspräsidentschaft eine Konferenz zum Thema Kulturtourismus organisiert; in diesem Rahmen wurden eine Eröffnungszeremonie und vier Workshops veranstaltet, die sich mit verschiedenen Aspekten des Kulturtourismus befaßten. Zusätzlich konnten sich die Besucher in einer parallel stattfindenden Ausstellung im Rahmen der Fachmesse über die Aktivitäten der Europäischen Kommission im Bereich des Tourismus informieren. 15 "Internationale Tourismusbörse ITB Berlin '96" Berlin (Deutschland), 9./13.3.1996 Europäischer Tag: „Transnational Partnerships in European (Grenzüberschreitende Partnerschaften im europäischen Tourismus) Tourism“ Der zweite Europatag auf der ITB ‘96 in Berlin stand unter dem Motto der grenzüberschreitenden Partnerschaften im europäischen Tourismus. Neben der Eröffnungsveranstaltung fanden zwei Workshops zu diesem Thema statt. Während der ITB wurden erste Ergebnissen der Studien über das Yield Management in kleinen und mittelständischen Unternehmen der Tourismuswirtschaft und über den Geschäfts- und Konferenztourismus im Europäischen Wirtschaftsraum vorgestellt. Außerdem fand ein Workshop zum Thema Tourismusstatistiken statt. Zusätzlich konnten sich die Besucher in einer parallel im Rahmen der Fachmesse stattfindenden Ausstellung über die Aktivitäten der Europäischen Kommission im Bereich des Tourismus informieren. „European Incentive & Business Travel & Meetings Exhibition“ Genf (Schweiz), 20./23.5.1996 Auf dieser Fachmesse wurden die ersten Ergebnisse der Studie über den Geschäfts- und Konferenztourismus im Europäischen Wirtschaftsraum, die unter dem Aktionsplan zur Förderung des Tourismus finanziert worden war, präsentiert. 1.4 BROSCHÜREN Die Wertschöpfung innovativer und demonstrativer Tourismusprojekte besteht vor allem in der Verbreitung von Ergebnissen und Informationen an interessierte Parteien, um auf diese Weise den Know-how-Transfer in der gesamten EU zu fördern. Vor dem Hintergrund dieses Ziels wurden 1995 die folgenden Broschüren erstellt: „Tourism and the Environment in Europe“ (Tourismus und Umwelt in Europa); „Community Action Plan to assist Tourism, Sample Studies and Pilot Projects“; „Applying New Technologies and Information Systems to the needs of the European Tourism Industry“). 1996 erschienen folgende Broschüren: „Tourism and the European Union: A Practical Guide“und „Transnational Partnerships in European Tourism” (Grenzüberschreitende Partnerschaften im europäischen Tourismus). Hinzu kommen eine Reihe von Broschüren, deren Veröffentlichung für 1997 geplant ist. 2. GRENZÜBERSCHREITENDE AKTIONEN Grenzüberschreitende Aktionen im Kontext der touristischen Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Osteuropas, den Maghreb-Staaten, Zypern und Malta wurden aus dem Aktionsplan zur Förderung des Tourismus finanziert. Aus den vom Tourismussektor vorgeschlagenen Projekten wurden nach einer Ausschreibung verschiedene Pilotaktionen ausgewählt16. Wie in den Jahren zuvor handelte es sich um innovative Projekte, der von der Kommission kofinanzierte Anteil betrug maximal 60%, d.h. insgesamt 600 000 ECU. Der Hauptunterschied der Projekte gegenüber den Vorjahren ist die Projektdauer: sie beträgt 18 Monate, alle Projekte laufen bis Mitte 1997. 16 ABl. Nr. 95/C 106/09 vom 27.04.1995 16 Ziel der Projekte ist die Entwicklung der Zusammenarbeit im Bereich des Tourismus durch Know-how-Transfer in den Bereichen Ausbildung, Entwicklung von Werbestrategien, Vermarktung bestimmter touristischer Produkte und Gründung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Tourismuswirtschaft. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Betonung nationaler touristischer Besonderheiten, der Aufbau von Netzen zur Verbesserung der Qualität touristischer Dienstleistungen und der Qualifikationen im Dienstleistungssektor. Zusammenarbeit mit Ländern Mittel- und Osteuropas 1995 Projekt: Via Baltica Touristica Koordinator: Nord Info GmbH (Deutschland) An diesem Projekt nehmen Deutschland, Finnland, Polen, Estland, Litauen und Lettland teil. Die Grundlage für die Zusammenarbeit bildet die geographische Lage des betreffenden Straßensystems und Verkehrsnetzes. Ziel des Projekts ist es, die Via Baltica Touristica als eine international anerkannte Route für den Personenverkehr zwischen Mittel- und Nordeuropa, die durch Polen und das Baltikum verläuft, zu etablieren. Bis zum Ende dieses Jahrzehnts soll ein Drittel des Touristenverkehrs zwischen Deutschland und Finnland über diese alternative Route abgewickelt werden, und das Verkehrsaufkommen zwischen den baltischen Republiken, Polen, Finnland und Deutschland soll verdreifacht werden. Der Hauptschwerpunkt des Projekts liegt auf der Beseitigung der Hindernisse für den Tourismusverkehr über Polen und die baltischen Republiken in Form von Formalitäten (Visum, Grenzkontrollen). Weitere Schwerpunkte sind das Schließen von Know-how-Lücken, Entwickeln einer aufgeschlosseneren Einstellung, Beseitigen von Organisationsschwächen sowie die Informationsverbesserung (Anerkennung, Werbung, Vermarktung). Projekt: „TOURDEDOM Tourism Development project for Domazlice“ (TOURDEDOM Projekt zur touristischen Entwicklung von Domazlice) Koordinator: Gemeente Budel (Niederlande) An diesem Projekt nehmen Deutschland, die Niederlande, Griechenland, Belgien und die Tschechische Republik als Partnerländer teil. Ziel ist es, das Verständnis der wichtigsten wirtschaftlichen Grundsätze und Einstellungen der ortsansässigen touristischen Unternehmer zu verbessern. Die Stadt Domazlice will über die Partnerschaft mit der Gemeinde Budel die ortsansässigen Unternehmer zusammenführen und dadurch erreichen, daß sie neue Produkte sowie die notwendigen öffentlichen und privaten Einrichtungen schaffen, damit Domazlice ein attraktives Reiseziel wird. Zu den Maßnahmen gehören Ausbildung, Erfahrungsaustausch, Know-how-Transfer, Studien und politische Beratung. Projekt: „Heritage Trails: Rural regeneration“ (Auf den Spuren des kulturellen Erbes: Wiederbelebung ländlicher Regionen) Koordinator: CTA Economic & Export Analysts Ltd/Ecotourism Ltd. (Vereinigtes Königreich) An diesem Projekt sind das Vereinigte Königreich, Griechenland, Frankreich, Bulgarien und Slowenien beteiligt. Ziel dieses Projekts ist die Wiederbelebung ländlicher Regionen und die Nutzung der Ressourcen zum Schutz des Natur- und Kulturerbes. Dies soll durch Know-how-Transfer und Entwicklung eines Vermarktungskonzepts für einen zukunftsfähigen Tourismus erreicht werden. Das Projekt strebt eine bessere Koordinierung zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer von Touristen, bessere Abstimmung zwischen Angebot und Nachfrage sowie den Aufbau eines leistungsfähigen Netzes mit klar definierten Standards an. 17 Zusammenarbeit mit Zypern und Malta 1995 Projekt: „Cyprus Tourism Revitalisation Programme“ (Programm zur Wiederbelebung des Tourismus in Zypern) Koordinator: Kienbaum Development Services GmbH (Deutschland) An diesem Projekt sind Partner aus Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Irland und Zypern beteiligt. Kern dieses Projekts ist eine Initiative zur Verbesserung der Qualität des lokalen Tourismus durch Schaffung eines besseren und vielseitigeren Produktangebots und durch Einbeziehung der Bevölkerung. Das auf den KMU-Sektor ausgerichtete Projekt strebt eine bessere Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen des Kulturtourismus, unter anderem auch mittels neuer Technologien, an. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem Maghreb 1995 Projekt: „Know-how transfer in thermal tourism“ (Know-how-Transfer im Kur- und Bädertourismus) Koordinator: Amtsstelle für technologische Entwicklung in Emilia Romagna (Italien) Ziel dieses Projekts ist die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Partnerländern in der EU (Italien, Spanien, Deutschland), in Mittel- und Osteuropa (Ungarn, Estland) und dem Maghreb (Marokko). Diskussionen und Informationaustausch sollen dazu beitragen, neue Möglichkeiten für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und einen Know-how-Transfer in den Bereichen Gesundheit und Bädertourismus zu erschließen sowie die Wechselbeziehungen zwischen dem Bädertourismus und anderen relevanten Aspekten im sozioökonomischen Umfeld zu ermitteln. Projekt: „Lumières de la Méditerranée“ - Islamic Art travel Routes“ (Glanzpunkte des Mittelmeerraums - Reiseroute für islamische Kunst) Koordinator: OING/Museen ohne Grenzen (Österreich) An diesem Projekt nehmen Österreich, Spanien, Tunesien und Marokko teil. Dieses Projekt will, basierend auf dem Konzept von “Reiseroute und Ausstellung” den Kulturtourismus fördern und hat mit logistischer Unterstützung drei Reiserouten entwickelt. Das Projekt gliedert sich in folgende Phasen: Einführung des Kulturtourismus-Konzepts; Einweihung der Kulturreiseroute, veranschaulicht durch Fotos, Schautafeln und entsprechende Objekte; Besuche von islamischen Kunststätten und Organisation des Produkt- und Dienstleistungsangebots auf kultureller und lokaler Ebene. Für das Konzept soll in grenzüberschreitenden Netzen auf mehreren Ebenen geworben werden, an deren Aufbau zahlreiche Partner (Universitäten, Verlage, Tourismuswirtschaft allgemein) beteiligt sind. 3. DER TOURIST ALS VERBRAUCHER Laut dem Beschluß des Rates 92/421/EWG zielt die Gemeinschaftsaktion auf die Unterstützung von Initiativen zur Verbesserung der Information von Touristen sowie ihren Schutz ab, und zwar in Bereichen wie: bestehende Klassifizierungssysteme, Beschilderung, „Timesharing“, Überbuchung und Beschwerdeverfahren. 18 1994 wurde eine Ausschreibung mit dem Ziel durchgeführt 17, Informationen über Touristen als Verbraucher zu sammeln und auf dieser Basis entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Es sollte ein benutzerfreundliches Handbuch mit relevanten Verbraucherinformationen über die EWR-Mitgliedstaaten erstellt werden, das Touristen nützliche Hinweise für den Schutz ihrer Verbraucherrechte bei Reisen im europäischen Raum gibt. Probleme im Zusammenhang mit der Überbuchung in Hotels und anderen Urlaubsunterkünften waren Gegenstand einer Studie, die nach einer am 6.4.1995 durchgeführten Ausschreibung in Auftrag gegeben worden war 18 (nähere Einzelheiten hierzu siehe Abschnitt 1.2, STUDIEN). 4. KULTURTOURISMUS Aufgrund des verstärkten Interesses am Erbe regionaler und lokaler Kulturen und ihren Auswirkungen auf die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Entwicklung kommt dem Kulturtourismus als Bindeglied zwischen Tourismus, Freizeit und Kunst eine bedeutende Rolle zu. Doch obgleich allgemein Einigkeit darüber besteht, daß Kultur- und Tourismuspolitik einander ergänzen und geeignete Strukturen für den Informationsaustausch zwischen Akteuren in den Bereichen Tourismus und Kultur vorhanden sein sollten, gibt es diese auf europäischer Ebene bislang nicht. Vor der Verabschiedung des Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus standen bei den Initiativen zumeist entweder touristische oder kulturelle Aspekte im Mittelpunkt, doch nur selten wurden diese als Bestandteil ein- und desselben Phänomens behandelt. Der Aktionsplan ebnete den Weg für spezifische grenzüberschreitende Maßnahmen mit dem Ziel, die Bedeutung des Kulturerbes für den Tourismus zu unterstreichen und zugleich für ein größeres Wissen über die unterschiedlichen Kulturen, Traditionen und Lebensweisen der Europäer zu werben. Im Mittelpunkt der Pilotaktionen im Bereich des Kulturtourismus standen folgende Themen: • die Bereitschaft, die gemeinsame kulturelle Identität Europas uneingeschränkt zu akzeptieren • strukturelle Änderungen in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht • die Herausforderung, die Ansprüche der Touristen in Europa zu erfüllen • zunehmender Wettbewerbsdruck im internationalen Tourismus • zunehmende Abhängigkeit von Informationstechnologien • Besorgnis über die Zunahme des Besucheraufkommens in historischen Stadtzentren und an Kulturstätten. Im Rahmen der Ausschreibung 1994 19 wurden 11 Projekte zum Aufbau von kulturtouristischen Netzwerken ausgewählt. Diese von der Kommission mit rund 1 Mio. ECU unterstützten Pilotprojekte liefern bis Ende 1995 laufen. 17 18 19 Ausschreibung 94/C 122/07. ABl. Nr. C 122 vom 4.5.1994 ABl. Nr. 95/C 84/14 vom 6.4.1995 Ausschreibung 94/C 122/07. ABl. Nr. C 122 vom 4.5.94 19 An der Zusammenarbeit im Kulturtourismus sind nicht nur die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten beteiligt. Um den größtmöglichen Nutzen aus den von diesen Institutionen durchgeführten Pilotaktionen zu erzielen, bedarf es der Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen, z.B. mit dem Europarat und der UNESCO. Ein Beispiel für eine solche Zusammenarbeit könnte die von der Agence Européenne pour la Culture koordinierte Pilotaktion geben („Alliance of European Information and Experiences Networks“ - Verbund europäischer Netze für Information und Erfahrungsaustausch). Im Zusammenhang mit diesem Projekt fand vom 24.-26. November 1995 auf Mallorca eine Konferenz statt, die sich mit dem Thema „Cultural Tourism and Sustainable Development“ (Kulturtourismus und nachhaltige Entwicklung) auseinandersetzte. Die Konferenzteilnehmer (Vertreter der Welttourismusorganisation, des Europarats, der UNESCO, europäischer Städte, kultureller Institutionen, Universitäten, Tourismusverbände, NRO und der Presse) verabschiedeten die Erklärung von Mallorca, die eine Reihe von Vorschlägen für konkrete Maßnahmen im Bereich des Kulturtourismus enthält. Auf der im Rahmen der Fachmesse BIT im Februar 1996 in Mailand veranstalteten gemeinsamen Konferenz von EU und UNESCO über den Kulturtourismus haben die Kommission, die UNESCO und der Europarat eine engere Zusammenarbeit im Tourismus durch Partnerschaften und verstärkte Konsultationen vereinbart. 5. TOURISMUS UND UMWELT Nach dem Beschluß 92/421/EWG des Rates soll die “Gemeinschaftsaktion im Bereich Tourismus und Umwelt” eine stärkere Berücksichtigung des Umweltschutzes fördern. 1995 wurden mehrere Maßnahmen eingeleitet, die auch im Beschluß des Rates genannt werden: • Es wurde erstmals der “Europäische Preis für Tourismus und Umwelt” verliehen. • Im Anschluß an die Ausschreibung 95/C 10 6/0920 wählte die Kommission insgesamt acht Demonstrationsprojekte im Zusammenhang mit der Lenkung von Besucher- und Verkehrsströmen aus. • Die Kommission wählte im Rahmen derselben Ausschreibung auch ein Projekt aus, das sich mit der Entwicklung eines Netzes für Tourismus und Umwelt befaßt. Europäischer Preis für Tourismus und Umwelt In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten hat die Kommission einen “Europäischen Preis für Tourismus und Umwelt” geschaffen, der die Tourismuswirtschaft für die große Bedeutung der Wechselbeziehung zwischen Tourismus und Umwelt sensibilisieren soll. Dieser Preis wurde erstmals im November 1995 verliehen. Dabei wurden touristische Regionen oder Destinationen ermittelt und ausgezeichnet, die im Bereich der Planung, 20 ABl. Nr. C 106/7 vom 27.4.95 20 Entwicklung und Verwirklichung eines nachhaltigen Tourismus herausragende Leistungen erbracht haben. Insgesamt nahmen 269 Kandidaten aus 17 EWR-Staaten teil. 1995 wurde dieser Preis der Stadt Kinsale (Irland) verliehen, wobei auch der Nationalpark Cevennen (Frankreich), die Region Weissensee (Österreich) sowie der Nationalpark Peak District (Vereinigtes Königreich) in die Endausscheidung kamen. Acht Sonderpreise der Jury gingen an Reiseziele, die über ausgezeichnete Praktiken auf speziellen Gebieten verfügen. Dies sind im einzelnen: — — — — — — — — Colbitz Letzlinger Heide (Deutschland): Für die aktive Einbeziehung der Bevölkerung in die Planung von Tourismusprojekten. Oscos Eo (Spanien): Für den Umgang mit natürlichen Ressourcen. Seengebiet Päijänne (Finnland): Für den Umgang mit natürlichen Ressourcen. British Waterways (Vereinigtes Königreich): Für den Umgang mit natürlichen Ressourcen. Historisches Zentrum der Stadt Korfu und Insel Vido (Griechenland): Für die Restaurierung des architektonischen Erbes. Veluwe Mobilitätsplan (Niederlande): Für die Lenkung der Besucher- und Verkehrsströme. Azoren (Portugal): Für den Umgang mit natürlichen Ressourcen. Ponte de Lima (Portugal): Für die Restaurierung des architektonischen Erbes. Die Evaluierung dieser Aktion wurde 1996 begonnen und soll 1997 abgeschlossen werden. Die bisherigen Untersuchungen zeigen, daß die Idee einer Preisverleihung allgemein sehr begrüßt wurde, wenngleich einige Aspekte noch verbessert werden könnten. Überdies wird die Wirkung dieser Aktion noch nachhaltiger, wenn dieser Preis auch künftig verliehen würde. Projekte für die Lenkung der Besucher- und Verkehrsströme (1995-1997) Der Schutz der natürlichen und vom Menschen geschaffenen (anthropogenen) Umwelt ist lebenswichtig für den Erfolg der Tourismuswirtschaft, die sich nur in einer entsprechenden natürlichen und anthropogenen Umgebung entfalten und bewähren kann. Eines der gravierendsten Probleme für den Schutz einer solchen Umwelt sind die steigenden Besucherzahlen. Sie erzeugen Druck zur Entwicklung und Anwendung von Problemlösungen im Zusammenhang mit der Übererschließung, Überfüllung und Verschmutzung von touristischen Gebieten. Vor diesem Hintergrund sowie mit dem Ziel, die Entwicklung von optimalen Verfahren und die Verbreitung von Informationen zu fördern, hat die Kommission 1995 acht Demonstrationsprojekte ausgewählt. Im Mittelpunkt dieser Ende Juni 1997 auslaufenden Projekte steht die Entwicklung von Techniken für die Lenkung der Besucherströme (visitor management) und/oder die Entwicklung von Verkehrsleitkonzepten für den Tourismus. 21 Projekte für die Lenkung der Besucher- und Verkehrsströme (1995) Projekt: „Demonstration of the Potential for Voluntary Financial Schemes within Europe“ (Demonstration des Potentials an freiwilligen Finanzierungsmodellen in Europa) Koordinator: The Tourism Company (UK) An diesem Projekt sind die folgenden Länder beteiligt: Österreich, Spanien, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich. Dieses Projekt will das Potential an Finanzierungsmodellen in der europäischen Tourismuswirtschaft als einen neuen und innovativen Ansatz aufzeigen, um finanzielle Zuwendungen von Besuchern für die Lenkung von Besucherströmen n touristischen Reisezielen sowie für deren Schutz zu erhalten. Das Projekt entwickelt Finanzierungsmechanismen, die Anreize für Touristen und die Tourismuswirtschaft schaffen, sich am Umweltschutz aktiv zu beteiligen. Projekt: „Sustainable Tourism Management in Europe - A multi-country application“ (Langfristige Perspektiven für den Tourismus in Europa - Ein länderübergreifendes Konzept) Koordinator: St. Andrew's Tourism Management Group (UK) An diesem Projekt sind das Vereinigte Königreich, Spanien, Frankreich und Griechenland beteiligt. Hauptziel ist die Entwicklung verschiedener exemplarischer Demonstrationsprojekte für die Regulierung von Besucherströmen in kleinen Städten mit touristischen Attraktionen, um die Wirksamkeit und Übertragbarkeit der Verfahren zur Lenkung von Besucherströmen zu erproben. Projekt: „HELLO Tourism, Heritage Environment Leisure Learning and Organisation of Tourism Management“ (HELLO Tourismus, Kulturerbe - Umwelt - Freizeit - Lernen und Organisation des Tourismus) Koordinator: MEWCAT, Milos European Women's Co-operation for the Advancement in Tourism (Griechenland) An diesem Projekt nehmen Organisationen aus Deutschland, Griechenland und Zypern teil. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Auskunftsystems für Touristen mit Hilfe multimedialer Techniken, um eine bessere Nutzung des touristischen Angebots am Urlaubsort sicherzustellen und gleichzeitig eine Lenkung der Besucherströme sowie den Schutz der Kulturgüter und Umwelt sicherzustellen. Am Ende soll ein interaktives Multimedia-Paket entstehen, das Anreize für den Urlaub außerhalb der Hochsaison schafft und für „zukunftsfähige“ touristische Aktivitäten wirbt, die die Umwelt nicht belasten. Projekt: „Proyecto PASS-ENGER sobre Turismo“ (Projekt PASS-ENGER für den Tourismus) Koordinator: Instituto Municipal de Formación y Empleo del Ayuntamiento de Granada (Spanien) An diesem Projekt sind Partner aus Belgien, Spanien und dem Vereinigten Königreich beteiligt. Das Projekt zielt auf eine substantielle Verstärkung der Vorteile touristischer Aktivitäten und ihres Beitrags zur lokalen Entwicklung durch Mechanismen, die größere touristische Anreize schaffen und bewirken, daß sich Touristen länger am Reiseziel aufhalten. Die geplanten Aktionen fügen sich in den Rahmen einer langfristig angelegten Tourismusstrategie zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung ein und sollen den Touristen in die Lage versetzen, sich über ein zentrales Buchungssystem über das gesamte touristische Angebot zu informieren und touristische Leistungen zu erwerben. 22 Projekt: Una Carta per Mantova / Mantova Ticket Tour (Ganz Mantua mit einer Karte) Koordinator: Azienda di Promozione Turistica del Mantovano (Italien) An diesem Projekt nehmen Organisationen aus Österreich und Italien als Partner teil. Das Projekt strebt die Entwicklung eines operationellen Modells für die Lenkung von Besucherströmen mittels einfach zu benutzender und zu aktualisierender Softwareinstrumente an, die sich durch ein hohes Maß an Übertragbarkeit auszeichnen. Ziel ist es, die Qualität der Besuchererfahrungen durch verschiedene Aktionen wie z.B. Integration des Kartenverkaufs (Koordination der Kassen mit Besucherdiensten, Werbeveranstaltungen, Office Management usw.) zu verbessern. Projekt: „Strategic Management Actions Relating to Tourism“ (SMART) (Strategische Management-Aktionen im Tourismus) Koordinator: Universität von Thessaly, Fachbereich für Planung und regionale Entwicklung (Griechenland) Ziel dieses Projekts, an dem Griechenland, Italien und Spanien beteiligt sind, ist die Werbung für eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus. Hierzu werden Pilotaktionen in ausgewählten Gebieten auf dem griechischen Festland und in Süditalien entwickelt und bewertet. Die gewählte Pilotstrategie zielt auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation in Gebirgsdörfern ab, indem sie Aufenthaltsanreize für Touristen aus überfüllten Küstenregionen schafft, dabei jedoch darauf achtet, daß traditionelle dörfliche Aktivitäten, wie z.B. der Anbau landwirtschaftlicher Produkte oder handwerkliche Tätigkeiten und die Nutzung anderer lokaler Ressourcen, weitergeführt werden. Die Aktionen umfassen die Lenkung der Besucherströme, um über verschiedene Marketinginstrumente eine gleichmäßigere saisonale und räumliche Verteilung zu erzielen, sowie die Lenkung der Verkehrsströme in den Bergdörfern durch Entwicklung der entsprechenden infrastrukturellen Voraussetzungen und Werbung für alternative umweltfreundliche Verkehrsmittel. Projekt: „Model approaches to traffic problems in tourism regions with special focus on the Alps“ (Modellansätze für Verkehrsprobleme in touristischen Regionen mit Schwerpunkt auf den Alpen) Koordinator: ÖAR-Regionalberatung GmbH (Österreich) An diesem Projekt nehmen Organisationen aus Österreich, Deutschland und Italien teil. Hauptziel dieses Projekts ist die Sicherung und Verbesserung der Lebens- und Urlaubsqualität von Tourismusorten und -regionen in Europa als Basis für die langfristige und nachhaltige Nutzung der Alpen als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum. Im Mittelpunkt der Arbeiten stehen die Identifizierung von Verkehrsproblemen und die Durchführung innovativer organisatorischer Maßnahmen bei den lokalen Verkehrssystemen und bei Verkehrsverbindungen in Urlaubsregionen, Werbung für Regionen unter dem Motto „Urlaub vom Auto“, und ein europaweiter Erfahrungsaustausch und Know-how-Transfer im Zusammenhang mit tourismusbezogenen Verkehrsproblemen über ein entsprechendes Netz. 23 Projekt: GESTRATUR, Gestión del Transporte Turístico Intermodal (Abwicklung des intermodalen Touristenverkehrs) Koordinator: Flughafen von Palma de Mallorca (AENA, Aeropuertos Españoles y Navegación Aérea) (Spanien) An diesem Projekt sind EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Spanien, Frankreich, Vereinigtes Königreich) und Drittländer (Malta, Israel) beteiligt. Das Projekt strebt eine gleichmäßigere Verteilung des Urlaubsflugverkehrs an, um dadurch die Qualität des angebotenen Produkts zu verbessern sowie die Produktivität und Rentabilität der am System beteiligten Unternehmen zu erhöhen. Hierzu werden Mechanismen zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Teilnehmern des Tourismusmarktes der EU geschaffen sowie alternative Methoden zur Koordinierung und Planung des Luftverkehrs speziell für dem Urlaubsverkehr vorgestellt. Weitere Ziele sind eine wirksamere Staffelung der Abflug- und Landezeiten und Reisetage. Netz für Tourismus und Umwelt 1995 hat die Kommission ein Projekt mit dem Titel European Community Network for Environmental Travel & Tourism (ECoNETT) (Netz für umweltbewußtes Reisen und Tourismus in der Europäischen Gemeinschaft) ausgewählt, das die EU drei Jahre lang finanziell unterstützen wird. Das Projekt wird vom World Travel & Tourism Council (WTTC) durchgeführt. Dieses große paneuropäische Netz wird ein gemeinsames Forum für die Hauptinteressengebiete aus den Bereichen Tourismus und Umwelt bilden, die Verbreitung von Informationen unterstützen und der Tourismuswirtschaft sowie dem öffentlichen Sektor Orientierungshilfen geben. Das Projekt basiert auf einem Kommunikationssystem, dem Internet und anderen Verteilungsmechanismen. Über dieses neue System erhalten die Reise- und Tourismuswirtschaft, Reiseziele, Regierungsstellen, wissenschaftliche Fachkreise, Medien und die allgemeine Öffentlichkeit Zugriff auf Umweltinformationen. Sein Schwerpunkt wird in den ersten 18 Monaten auf kleinen Inseln und Küstenregionen, historischen Städten und Stätten sowie auf umweltgerechteren Praktiken in Hotels der EU liegen. Die Projektinhalte decken das gesamte Spektrum an Umweltinformationen ab. Dazu gehören unter anderem allgemeine Orientierungshilfen, Informationen über Rechtspflichten, Modellansätze für Abwasser-, Müll- und Energiewirtschaft, Beispiele für optimale Verfahren, Einführung von Umweltmanagementsystemen sowie Techniken/Technologien zur Senkung der Umweltbelastung mit geringem Kostenaufwand. Das Projekt ECoNETT wurde offiziell am 13. November 1996 während der Fachmesse World Travel Market aus der Taufe gehoben. Auf dieses Netz kann über die Internet-Site http://www.wttw.org zugegriffen werden; auf Wunsch können die Informationen auch telefonisch, per Fax oder E-Mail abgerufen werden. 6. LÄNDLICHER TOURISMUS Die Entwicklung des Tourismus in den ländlichen Regionen der Union kann zum übergeordneten Ziel der Förderung der Entwicklung dieser Gebiete beitragen, da er eine wichtige Rolle bei der Diversifizierung der wirtschaftlichen Aktivitäten in ländlichen 24 Gebieten spielt, welche traditionell stark von der Landwirtschaft abhängig sind. Die zukünftige Entwicklung des ländlichen Tourismus scheint sich an zwei Hauptachsen auszurichten: Angebot eines spezifischen Produkts in einer spezifischen Region und Entwicklung eines europaweiten Netzes, um das Produktangebot des ländlichen Tourismus einem größeren Markt zugänglich zu machen. Auf beiden Achsen wird der qualitative Aspekt betont, der - wie im Beschluß des Rates 92/421/EWG formuliert - als wichtige Voraussetzung für die Entwicklung des ländlichen Tourismus betrachtet wird. Da die Entwicklung des ländlichen Tourismus einen positiven Beitrag zum übergeordneten Gemeinschaftsziel der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts leisten kann, wird er in den Kohäsionspolitiken der Gemeinschaft, insbesondere im Rahmen der Strukturfonds und der Gemeinschaftsinitiative LEADER II, berücksichtigt21. Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Tourismus können unter den Zielen 1, 5a, 5b und 6 des Strukturfonds finanziert werden und sind ein zentraler Bestandteil der Initiative LEADER II (1994-99), bei der den bisherigen Schätzungen zufolge rund 40% der insgesamt für diese Initiative bereitgestellten 1,755 Mio. ECU für Projekte zur Entwicklung des Landtourismus aufgewendet werden. Gemeinschaftsaktionen in diesem Bereich sollen die Entwicklung touristischer Aktivitäten im ländlichen Raum fördern, z.B. durch Schaffung von Anreizen zur Verbesserung der Qualität des touristischen Angebots. Die starke Gewichtung des Qualitätsaspekts bei den Produkten des Landtourismus verlangte nach einer Definition und Harmonisierung freiwilliger Qualitätskriterien und Symbole. Nach Abschluß der Recherchen sollte ein Handbuch für gemeinsame Qualitätskriterien und Symbole für ganz Europa vorbereitet werden. Die Notwendigkeit gemeinsamer Qualitätskriterien wurde ebenfalls vom Ausschuß der Regionen in seiner Stellungnahme zu einer „Politik zur Entwicklung des ländlichen Tourismus in den Regionen der EU“22 erörtert. 7. SOZIALTOURISMUS Der Sozialtourismus ist eine Form des Tourismus, die sich in den letzten Jahren in größerem Umfang entwickelt hat. Er hat nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale Auswirkungen und ist somit der sozialen Dimension der Europäischen Union zuzurechnen. In diesem Zusammenhang wurde im Beschluß des Rates formuliert, daß die “Gemeinschaftsaktion Personengruppen, die aus verschiedenen Gründen, insbesondere aber wegen ihrer sozialen Lage oder aus gesundheitlichen Gründen, nur schwer Urlaub machen können, die Teilnahme am Tourimus erleichtern soll.” Informationen werden als eines der Mittel betrachtet, das Personen mit Behinderungen oder älteren Bürgern die Teilnahme am Tourismus erleichtert. Aus diesem Grund wurde in den damals 12 Mitgliedstaaten der EU im Anschluß an eine Ausschreibung 23 eine 21 22 23 ABl. Nr. C 180/48 vom 1.7.1994 AdR 19/95 vom 02.02.1995 Ausschreibungen und Angebotsaufforderungen 93/C 128/09 vom 08.05.1993 25 Forschungsarbeit in Auftrag gegeben, die später auf die neuen Mitgliedstaaten sowie auf die Unterzeichnerstaaten der EWR-Abkommen ausgedehnt wurde. Ziel der Forschungsarbeit war die Erstellung von Handbüchern für Touristen mit Behinderungen sowie für Tourismusfachleute. Die Handbücher sollen die gängigen Reiseführer ergänzen und nützliche Hinweise zu Aspekten geben, die insbesondere für Touristen mit Behinderungen von Interesse sind. Das Handbuch “Reiseziel Europa für Behinderte” will die Tourismuswirtschaft bei der Betreuung dieses Kundentyps unterstützen und enthält entsprechende Informationen über alle Abschnitte einer Reise oder eines Urlaubs. Im Rahmen des Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus und von HELIOS II, das dritte Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Unterstützung von behinderten Menschen 24, wurde 1994 die “Gruppe Unabhängiges Leben - Tourismus für alle” gegründet. Ziel dieser Gruppe ist es, behinderten Menschen den Zugang zu touristischen Einrichtungen zu erleichtern. Dies soll durch Unterstützung der Koordination zwischen den EU- und EWR-Mitgliedstaaten erreicht werden. 1995 hat diese Gruppe ihre Arbeiten fortgesetzt und zwei Studiengruppen gebildet, die sich mit der Sammlung von Informationen über touristische Einrichtungen und deren Zugänglichkeit befaßten, die häufig als Hindernis für den Behindertentourismus gesehen wird. Außerdem wurde 1996 eine Studiengruppe für die Schulung von touristischen Fachkräften gebildet und den Mitgliedern der Expertengruppe „Tourism for all” (Tourismus für alle) der Entwurf eines freiwilligen Standards für “zugängliche” touristische Unterkünfte präsentiert, der in ganz Europa verwendet werden könnte und gegenwärtig noch diskutiert wird. Nach Abschluß des Programms HELIOS II im Dezember 1996 und im Zuge ihres Bestrebens, die Integration von behinderten Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen weiter zu fördern, hat die Kommission eine Mitteilung über die Chancengleichheit von behinderten Menschen verabschiedet 25. Informationen über die Mobilität älterer Bürger waren auch das Thema einer Studie, die bei der Alliance Internationale du Tourisme/Fédération Internationale d'Automobile (AIT/FIA) in Auftrag gegeben worden war und 1995 unter dem Titel „Mobility and older people“ (Mobilität und ältere Menschen) veröffentlicht wurde. Das Internationale Seminar über Sozialtourismus, das am 16. und 17. November 1995 in Calvià (Spanien) stattfand, setzte sich intensiv mit dem touristischen Angebot für ältere Bürger auseinander und zeigte die zunehmende Bedeutung des Sozialtourismus in allen EU-Ländern auf. 24 25 ABl. Nr. L 56/93 vom 09.03.1993 KOM (96) 406 endg. 26 8. JUGENDTOURISMUS In bezug auf den Jugendtourismus wurde im Beschluß des Rates formuliert, daß “die Aktionen dazu beitragen sollen, daß die Jugendlichen Kultur und Lebensweise in den anderen Mitgliedstaaten besser kennenlernen und leichter reisen können.” Um der Tourismusbranche die Möglichkeit zu geben, auf die steigende Nachfrage in diesem Marktsegment entsprechend zu reagieren, wurde 1994 eine Studie bei der European Travel Commission in Auftrag gegeben, die sich mit bestimmten Aspekten des Jugendtourismus auseinandersetzte, darunter z.B. Touristenströme, Marktsegmente, sozioökonomische Analyse jugendlicher Touristen. Diese Studie wurde 1995 abgeschlossen und veröffentlicht. „Europaklassen“ (Schulreisen für Teilnehmer aus mehreren Mitgliedstaaten) waren das Thema eines aus vier Phasen bestehenden Forschungsprojekts. Nach Abschluß der Forschungsarbeiten und Diskussionen in einem Workshop war die Entwicklung von Austauschprogrammen für Jugendliche aus ländlichen und urbanen Gebieten mit dem Ziel geplant, ein Schüleraustauschnetz unter Beteiligung von vier europäischen Ländern aufzubauen. Die Ergebnisse der Untersuchungen und Empfehlungen für zukünftige Aktionen sollten in einem Schlußbericht präsentiert werden. Der Jugendtourismus ist Teil einer übergeordneten Europäischen Jugendpolitik in allen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten. Vor diesem Hintergrund wurde 1995 das Programm Youth for Europe III (Jugend für Europa III) für Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren mit einer Laufzeit von 5 Jahren (1995-1999) 26 verabschiedet. Dieses Programm will eine Art von Jugendmobilität fördern, die sich von traditionellen touristischen Aktivitäten klar unterscheidet: sie will der Jugend Gelegenheit geben, sich mit weniger bekannten Aspekten des Tourismus auseinanderzusetzen, z.B. mit dem Kulturtourismus oder Landtourismus. 9. AUS- UND WEITERBILDUNG Der Tourismus sorgt für Dynamik auf dem Arbeitsmarkt, schafft Arbeitsplätze und stellt in manchen Regionen eine der wenigen Einnahmequellen dar. Eine von der Welttourismusorganisation (WTO)27 durchgeführte Erhebung über die Qualität in der Aus- und Weiterbildung im Tourismus ergab, daß ein erhebliches Informationsdefizit über die Berufsprofile der Tourismusbranche und die beruflichen Qualifikationen in diesem Wirtschaftszweig besteht. Im Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus waren die in den Ergebnissen der WTO-Erhebung dargelegten Probleme bereits identifiziert, und es wurde daher eine größere Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft durch Förderung einer größeren Professionalität und Unterstützung bestehender Gemeinschaftspolitiken angestrebt. Im Rahmen der schulischen und beruflichen Bildung wurden Maßnahmen der Gemeinschaft, die sich auf den Tourismus auswirken, durchgeführt, die zu einer 26 27 ABl. Nr. L 87/1 vom 20.4.1995 "Nouvelles de l'OMT". WTO, Madrid. 1996 27 erheblichen Steigerung und zur Sicherung eines höheren Qualitätsniveaus von touristischen Dienstleistungen beitrugen. Die Notwendigkeit eines integrierten Ansatzes für die Aus- und Weiterbildung in der Tourismusbranche bildete den Ausgangspunkt für die Durchführung spezifischer Aktionen, mit denen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor gefördert werden soll. Im Mittelpunkt der 1994 durchgeführten Ausschreibung 28 standen eine Reihe von Pilotprojekten, in denen Jugendliche mit den Arbeitsplätzen in der Tourismusbranche vertraut gemacht werden sollten, sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Verbesserung der Ausbildung in allen Bereichen der Tourismuswirtschaft. Die Kommission beteiligte sich an diesen Projekten, die 1995 abgeschlossen wurden, mit insgesamt 1,260 Mio. ECU. 10. WERBUNG IN DRITTLÄNDERN Obwohl Europa als Reiseziel weltweit noch immer die Spitzenposition einnimmt, mußte die Region seit 197529 einen Rückgang des Marktanteiles der Ankünfte in Höhe von 9,6% hinnehmen, von dem andere, aufstrebende Märkte profitiert haben. Um diesem Trend entgegenzusteuern, wurde im Beschluß des Rates 92/421/EWG formuliert, daß die Gemeinschaftsaktion in diesem Bereich Europa für Touristen aus fernen Ländern attraktiver machen solle. Vor diesem Hintergrund wurden Werbekampagnen auf dem US-Markt gestartet, in denen für das Reiseziel Europa geworben wurde. Zu diesen Aktionen gehörten Anzeigen in einem bekannten amerikanischen Magazin, Werbetafeln auf sieben Flughäfen, Videos auf 15 000 amerikanischen Inlandsflügen und 240 Minuten Sendezeit bei einem amerikanischen Kabelfernsehsender für jeweils zweiminütige Spots. In einer „Vorher/Nachher“-Umfrage wurde die Wirkung der einzelnen Aktionen bei den Zielgruppen untersucht. Die Umfrage ergab, daß ein höherer Prozentsatz der Befragten als vorher (79% gegenüber 67%) Europa als mögliches Reiseziel nannte und 44% der Befragten aufgrund der Werbung den Eindruck gewonnen hatten, daß Europa ein äußerst attraktives Reiseziel sei. Darüber hinaus wurden im Rahmen dieser Werbekampagne Feedback-Mechanismen eingerichtet, über die weitere Informationen bei den Fremdenverkehrsbüros der einzelnen EU- und EWR-Mitgliedstaaten angefordert werden konnten. 28 29 94/C 122/07 ABl. Nr. C 122 vom 4.5.1994 "WTO's 1995 International Tourism Overview" WTO, Madrid, 1996. 28 Belgien Dänemark Deutschland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Luxemburg Anzahl von Anfragen für weitere Informationen 1098 Niederlande 1017 Österreich 1557 Portugal 1092 Finnland 1270 Schweden 1805 Vereinigtes Königreich 1102 Island 1666 Norwegen 998 Gesamt 1106 1285 1037 947 1074 1337 915 972 20278 ZUSAMMENARBEIT UND KONSULTATION ZUR SICHERUNG EINER GRÖSSEREN KOHÄRENZ DER MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT Um einen einheitlicheren Ansatz im Bereich des Tourismus zu gewährleisten, bedarf es der Konsultation und der Zusammenarbeit auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Diese Konsultation und Zusammenarbeit wurde in den Jahren 1995 und 1996 weiter verstärkt. 1. VERWALTUNGSAUSSCHUSS FÜR DEN FREMDENVERKEHR Dem Verwaltungsausschuß für den Fremdenverkehr gehören Vertreter der EU- und EWR-Mitgliedstaaten an, die aufgrund der EWR-Abkommen und ihrer finanziellen Beiträge zum Haushalt des Aktionsplans beteiligt sind. Der Verwaltungsausschuß für den Fremdenverkehr wurde zur Unterstützung der Durchführung des Aktionsplans 30 gegründet und 1995 dreimal einberufen. Im Mittelpunkt der Treffen standen Themen im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms aus dem Jahr 1995, Entwicklungen in anderen Gemeinschaftsprogrammen mit Auswirkungen auf den Tourismus, Werbung für das Reiseziel Europa, der europäische Preis für Tourismus und Umwelt, Beratung über das Grünbuch und die Richtlinie über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus. Im Jahr 1996 konzentrierten sich die Gespräche zwischen der Kommission und dem Verwaltungsausschuß für den Fremdenverkehr auf den Jahresbericht über die Aktionen der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus, den Stand der 1995 durchgeführten Ausschreibungen und Angebotsaufforderungen sowie auf die im laufenden Jahr durchgeführten Arbeiten, insbesondere im Bereich der Zusammenarbeit und Konsultation zwischen den Dienststellen der Gemeinschaft. 30 Artikel 3.2 von Beschluß (92/421/EWG) des Rates 29 2. BERATENDER AUSSCHUSS FÜR DEN FREMDENVERKEHR Dem 198631 gegründeten Beratenden Ausschuß für den Fremdenverkehr und den Gesprächsrunden der Vertreter aus der Tourismuswirtschaft gehören Teilnehmer aus der EU und dem EWR (wie 1994) an, die zu Gesprächen über relevante Themen im Zusammenhang mit dem Tourismus und zum Informationsaustausch auf europäischer Ebene eingeladen wurden. Die Vertreter der Tourismusbranche und der Beratende Ausschuß trafen 1995 dreimal und 1996 einmal zusammen. Im Mittelpunkt des Treffens 1996 mit dem Beratenden Ausschuß standen der Informationsaustausch über die nationalen Tourismuspolitiken und der Bericht der Kommission an den Rat über Zivilschutz, Tourismus und Energie. 3. TREFFEN MIT VERTRETERN DER TOURISMUSWIRTSCHAFT Das Treffen mit Vertretern der Tourismuswirtschaft gehören Teilnehmer aus der EU und dem EWR (wie 1994) an, die zu Gesprächen über relevante Themen im Zusammenhang mit dem Tourismus und zum Informationsaustausch auf europäischer Ebene eingeladen wurden. Die Vertreter der Tourismuswirtschaft trafen 1995 dreimal und 1996 einmal zusammen Bei den Treffen des Jahres 1995 mit der Tourismuswirtschaft wurden eine Reihe von Themen erörtert, die für diese Branche von besonderem Interesse sind (computergestützte Buchungssysteme und globale Verteilungssysteme, Mehrwertsteuersätze, Sextourismus). Außerdem wurde über das Grünbuch, den europäischen Preis für Tourismus und Umwelt sowie über Werbemaßnahmen für Europa als Reiseziel beraten. Bei dem Treffen mit den Vertretern der Tourismuswirtschaft wurden der Jahresbericht über die Aktionen der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus, die 1995 begonnenen Projekte und Aktionen, der Evaluierungsbericht über den Aktionsplan, das Mehrjahresprogramm „Philoxenia” und der Bericht der Kommission über Zivilschutz, Tourismus und Energie erörtert. 4. ZUSAMMENARBEIT MIT DER RATSPRÄSIDENTSCHAFT Während der französischen Ratspräsidentschaft fanden am 10. und 11 April 1995 die Europäischen Tourismustage in Annecy statt. Am 10. und 11. April fand eine Europäische Konferenz zum Thema „Tourism, Employment-Training“ (Tourismus und BeschäftigungBildung) statt, die von der Kommission mitfinanziert wurde. In den Workshops und Plenarsitzungen wurde die Notwendigkeit diskutiert, das Qualitätsniveau durch angemessene, auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts zugeschnittene Ausbildungsprogramme zu erhöhen. Während der spanischen Ratspräsidentschaft fand am 16. und 17. November 1995 ein Internationales Seminar über den Sozialtourismus in Calvià statt. Während dieses Seminars wurden alle mit dieser Form des Tourismus in Zusammenhang stehenden 31 Beschluß des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Einführung eines Verfahrens zur Konsultation und Zusammenarbeit im Bereich des Fremdenverkehrs (ABl. Nr. L 384/52 vom 31.12.86) 30 Themen auf europäischer Ebene erörtert, wobei der Schwerpunkt auf dem Tourismus für Senioren lag. Die Kommission nahm auch an dem Treffen der Minister / Generaldirektoren für Tourismus der Mitgliedsstaaten teil, die von der Französischen und Spanischen Präsidentschaft veranstaltet wurden. Unter der italienischen Ratspräsidentschaft wurde in Zusammenarbeit von Ratspräsidentschaft, Kommission und UNESCO ein Seminar zum Thema „Tourism and Culture“ (Tourismus und Kultur) veranstaltet (siehe Abschnitt über KONFERENZEN UND FACHMESSEN). Im Mittelpunkt der Europäischen Tourismuswoche, die im Mai 1996 in Neapel stattfand, standen die Themen Tourismus im Dritten Jahrtausend, der Tag der europäischen Regionen und Tourismus im Rahmen der Zusammenarbeit EuropaMittelmeer. Auf der Sitzung am 13.5.1996 wurde ebenfalls unter der italienischen Präsidentschaft die Entschließung des Rates über die Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer betreffend den Tourismus32 verabschiedet, in deren Mittelpunkt die Zusammenarbeit in den Bereichen Information, Weiterbildung und Werbung steht. Der Vorschlag der Kommission für ein Mehrjahresprogramm zur Förderung des europäischen Tourismus „Philoxenia” wurde auf dieser Sitzung des Rates ebenfalls untersucht. 5. KONSULTATION INNERHALB DER KOMMISSION UND MIT ANDEREN INSTITUTIONEN UND PERSONEN DER GEMEINSCHAFT Durch die dienststellenübergreifende Konsultation und Konsultation mit anderen Institutionen und Personen der Gemeinschaft wird eine größere Konsistenz der Maßnahmen der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus gewährleistet, da nicht nur der Aktionsplan zur Förderung des Tourismus, sondern auch andere Maßnahmen und Politiken der Gemeinschaft Auswirkungen auf den Tourismus haben. Dieser laufende, bereits in den Vorjahren begonnene Prozeß wurde 1995 und 1996 fortgesetzt und verstärkt. Konsultation zwischen den Kommissionsdienststellen Die Koordinierung innerhalb der Kommission erfolgt durch interdirektionale Konsultation zwischen den Dienststellen der Kommission hinsichtlich relevanter Themen sowie durch eine diensstellenübergreifende Gruppe zum Thema Tourismus unter dem Vorsitz der für den Fremdenverkehr zuständige Kommissionsdienststelle. Diese Gruppe für den Tourismus wurde im Hinblick auf verschiedene Themen konsultiert, die in unmittelbaren Zusammenhang mit den Aktivitäten der für den Fremdenverkehr zuständigen Kommissionsdienststelle stehen, z.B. im Hinblick auf den zweiten Jahresbericht über die Aktionen der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus, Ausschreibungen und Angebotsaufforderungen sowie das Grünbuch über die Rolle der Union in Bereich des Tourismus. Die dienststellenübergreifende Konsultation im Hinblick auf das Erste Mehrjahresprogramm zur Förderung des europäischen Tourismus „Philoxenia” fand 1996 statt. 32 ABl. Nr. C 155 vom 30.5.1996 31 Auch im Rahmen anderer tourismusbezogener Politiken und Programme fanden Aktivitäten statt, die sich auf den Tourismus auswirken, so z.B. die Erörterung und Verabschiedung einer Richtlinie über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus. Weitere Beispiele sind Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz, z.B. der Vorschlag für eine Richtlinie über „Fernverkauf“, die Pauschalreise-Richtlinie und die „Timeshare“-Richtlinie. Die wichtigen Zusammenhänge zwischen Tourismus und Umwelt finden sich in den durchgeführten Aktionen des Fünften Aktionsprogramms und LIFE, der Studie über Umweltzeichen und der Mitteilung über Küstengebiete. Im Rahmen des 7. Programms des Europäischen Entwicklungsfonds wurde dem Tourismus eine wichtige strategische Rolle in der Entwicklung zuerkannt. Die zuständigen Dienststellen sprachen sich für eine engere Zusammenarbeit bei Themen wie z.B. dem Sozialdialog auf dem HORECA-Sektor und bei der Entwicklung der Informations-und Kommunikationstechnologien (IKT) für das kulturelle Erbe aus. Andere für den Tourismus relevante Maßnahmen der Gemeinschaft betrafen Bereiche wie computergestützte Buchungssysteme, Freizügigkeit, die PESCA-Initiative und Darlehen für touristische Konvertierungsprojekte innerhalb des ECSC. Konsultation mit anderen Institutionen und Personen der Gemeinschaft Während der Bericht der Kommission über Maßnahmen, die den Tourismus betreffen, im periodischen Bericht des EP behandelt wurde, bildet das Grünbuch der Kommission über die Rolle der Union im Bereich des Tourismus bildete den Gegenstand einer Entschließung auf Grundlage des SARLIS-Berichts 33. Der SARLIS-Bericht behandelt die Möglichkeit der Eingliederung des Tourismus in den Vertrag über die EU. Das Europäische Parlament gab auch seine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für ein Mehrjahresprogramm zur Förderung des Tourismus „Philoxenia” 34 ab. Zum Grünbuch der Kommission und zum Mehrjahresprogramm „Philoxenia” äußerten sich auch verschiedene andere europäische Institutionen, so z.B. der Ausschuß der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuß. Der Ausschuß der Regionen hatte zuvor seine Stellungnahme zu einer Politik zur Entwicklung des ländlichen Tourismus in den Regionen der EU35 verabschiedet. 6. EXPERTENGRUPPEN Sozialtourismus - "Gruppe Eigenständige Lebesführung - Tourismus für alle” Die von den Kommissionsdienststellen ins Leben gerufene Gruppe, die sich zum einen mit Tourismus und zum anderen mit behinderten Menschen befaßt, wurde in den Jahren 1995 und 1996 zweimal einberufen. Von den EU- und EWR-Mitgliedstaaten entsandte Vertreter nahmen an den allgemeinen Gesprächen über die Entwicklung und Förderung des Tourismus für behinderte Menschen in Europa teil, in deren Rahmen der Aufbau von 33 34 35 ABl. Nr. C 151/56 vom 19.6.1995 Abl. Nr. C 347 vom 18.11.1996 AdR 19/95 vom 02.02.95 32 Netzen für den Informationsaustausch und die Koordinierung entsprechender Aktionen geplant ist. Eine Reihe von Themen, die sowohl für die Tourismusbranche als auch für behinderte Touristen relevant sind, müssen in detaillierteren Studien von kleineren Expertengruppen genauer untersucht werden. Zu diesem Zweck wurden 1995 zwei Studiengruppen gebildet, die sich mit Standards für die Zugänglichkeit touristischer Einrichtungen und touristischer Informationen befassen; 1996 wurde eine neue Gruppe gebildet, die sich mit der Weiterbildung touristischer Fachkräfte im Bereich des Behindertentourismus beschäftigt. Die Mitglieder gehören alle der „Group Independent Living - Tourism for all“ (Gruppe Unabhängiges Leben - Tourismus für alle) an, und bei der Nominierung der Teilnehmer wurde auf geographische Ausgewogenheit geachtet. Die von diesen Studiengruppen unterbreiteten Vorschläge werden dann von der „Gruppe unabhängiges Leben - Tourismus für alle“ unter Einbeziehung aller für die anschließende Verbreitung der Ergebnisse zuständigen nationalen Vertreter diskutiert und genehmigt. Unter anderem wurde auch der Entwurf eines gemeinsamen freiwilligen Standards für zugängliche Unterkünfte in Europa vorgeschlagen. Dieser Vorschlag ist jedoch nur als Marketinginstrument für die Tourismuswirtschaft und keinesfalls als Ersatz für in den Mitgliedstaaten bereits existierende Verordnungen oder Normen gedacht. Ländlicher Tourismus Die Notwendigkeit der Definition und Harmonisierung freiwilliger Qualitätskriterien und Symbole war ein Bestandteil des übergeordneten Ziels, die Qualität des touristischen Angebots in ländlichen Regionen zu verbessern, so wie dies auch im Aktionsplan zur Förderung des Tourismus dargelegt wurde. Eines der ersten Ziele der 1994 gegründeten Arbeitsgruppe war folglich die Definition freiwilliger Qualitätskriterien und der Aufbau einer Methodik, die einen Europäischen Standard für die Definition und Vermarktung von Produkten des ländlichen Tourismus schaffen würde. Ein Entwurf der Qualitätskriterien für mehrere Produkte des Landtourismus sowie eine Liste mit Symbolen, auf die sich die Expertengruppe geeinigt hatte, wurde zur allgemeinen Beratung verteilt. Vorgeschlagen wurden unter anderem Urlaub auf dem Land, Urlaub auf dem Bauernhof, Ferienwohnungen und -häuser, Landhotels und-Gästehäuser und Campingplätze in ländlichen Gebieten sowie Reiterferien als Beispiel für themenspezifische Urlaubsformen in ländlichen Regionen. Die Qualitätskriterien sollten möglichst einfach von Reiseveranstaltern in ländlichen Regionen übernommen werden können und den nationalen und regionalen Unterschieden Rechnung tragen. GRÜNBUCH DER KOMMISSION "DIE ROLLE DER UNION IM BEREICH DES TOURISMUS" 1 DAS GRÜNBUCH Der Vertrag über die Europäische Union erkennt an, daß die Gemeinschaftsaktion Maßnahmen im Bereich des Tourismus gemäß den Bedingungen und gemäß dem im 33 Vertrag (Artikel 3t) aufgeführten Zeitplan einschließen sollte. Die in Betracht gezogene Aufnahme eines Titels über den Tourismus in den Vertrag für die Europäische Gemeinschaft soll auf der Basis eines Berichts der Kommission an den Rat von der Regierungskonferenz untersucht werden, die 1996 einberufen wird 36. Das inoffizielle Treffen der europäischen Tourismusminister in Athen 1994 gab den Anstoß für die Eröffnung der Debatte über die Rolle der Europäischen Union im Tourismus; wobei zunächst ein Grünbuch erstellt werden sollte. Das Grünbuch über „Die Rolle der Union im Bereich des Tourismus“ sollte den Gedankenaustausch über die Rolle der Union bei der Förderung des Tourismus erleichtern und anregen und den Weg für umfassende Beratungsgespräche mit allen Sektoren ebnen, die eventuell an einer Teilnahme interessiert sind. Das Grünbuch sollte die von der Gemeinschaft im Bereich des Tourismus durchgeführten Aktionen und die vorhandenen Instrumente für deren Umsetzung beschreiben, die Wertschöpfung der Gemeinschaft in diesem Bereich untersuchen und die möglichen Entwicklungen in der Rolle der Union betreffend den Tourismus aufzeigen. Sowohl die in Betracht gezogene Aufnahme eines Titels über den Tourismus in den Vertrag als auch die Notwendigkeit eines Grünbuchs zeugen von einem verstärkten Bewußtsein für die wirtschaftliche und soziale Bedeutung des Tourismus, die Notwendigkeit eines kohärenten und ganzheitlichen Ansatzes für den Tourismus, Verbraucherfragen und das Natur- und Kulturerbe, sowie des Festhaltens am Subsidiaritätsprinzip, wenn die Aktionen nicht in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft fallen. 2 DIE ZUKÜNFTIGE ROLLE DER UNION IM BEREICH DES TOURISMUS In bezug auf die zukünftige Rolle der Union wurden in den Beratungsgesprächen vier Möglichkeiten präsentiert: • Einschränkung oder Einstellung spezifischer Gemeinschaftsaktionen: In diesem Fall würden die Aktionen zur Entwicklung des Tourismus durch einfache Anwendung der bestehenden Politiken, jedoch mit übergeordneten Zielsetzungen durchgeführt werden. Ein Austausch von Informationen über optimale Verfahren und Ergebnisse auf gemeinschaftlicher, einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene wäre allerdings nicht möglich. • Beibehaltung des gegenwärtigen Rahmens und Aktionsniveaus: Aufgrund verschiedener bestehender Politiken konnte die Gemeinschaft Maßnahmen zur Förderung des Tourismus ergreifen. Darüber hinaus bildete der Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus eine Basis für die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und förderte trotz seines begrenzten Umfangs und seiner begrenzten Dauer den Dialog mit den betroffenen Sektoren. Die Förderung des Erfahrungsaustauschs und gemeinsamer Aktionen auf allen Ebenen könnte zur Übertragung von optimalen Verfahren und zu einer rationaleren Nutzung der bestehenden Optionen führen. 36 Gemeinß Erklärung 1 des Vertrages 34 • Intensivierung der Gemeinschaftsaktionen auf der Grundlage des geltenden Vertrags: Die Gemeinschaft könnte ihre Unterstützung für Maßnahmen zur Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftszweiges verstärken, Sicherheit und Wohl des Touristen verbessern und dem Schutz und der Erhaltung des Natur- und Kulturerbes Priorität einräumen. Die Gemeinschaft könnte auch sicherstellen, daß die auf den Tourismus bezogenen Interessen stärker berücksichtigt werden und die Finanzmittel dafür erhöhen. • Entwurf einer spezifischen gemeinschaftlichen Tourismuspolitik: Innerhalb des möglichen Rahmens dieser Politik könnte die Gemeinschaft folgende Aufgaben übernehmen: Informationen verbreiten, die von den Mitgliedstaaten durchgeführten Aktionen und Initiativen koordinieren, als Schnittstelle zwischen den Mitgliedstaaten und der Union fungieren, die Aktionen der Mitgliedstaaten ergänzen, wann immer Aktionen auf Unionsebene notwendig sind, sowie weitere Gemeinschaftsaktionen mit potentiellen Auswirkungen auf den Tourismus definieren. 3 FORUM ZUM THEMA EUROPÄISCHER TOURISMUS. BRÜSSEL, 8.12.1995. Im Europäischen Tourismusforum, an dem europäische Institutionen, öffentliche Stellen und Vertreter der Tourismusbranche teilnahmen, wurden, die Ergebnisse der Beratungsgespräche über das Grünbuch präsentiert. Die 160 eingegangenen Beiträge, an denen mehrere tausend Betreiber, Akteure und strategisch positionierte, fachkundige Beobachter beteiligt waren, können im Hinblick auf die betroffenen geographischen Standorte, vertretenen Interessen oder durchgeführten Aktivitäten als repräsentativ für den europäischen Tourismus in all seiner Vielfalt betrachtet werden. Ziel des Grünbuchs war es, Diskussionen anzuregen, neue Ideen hervorzubringen und Meinungen zu sammeln. Die öffentlichen Stellen (internationale Organisationen, einzelstaatliche Regierungen, regionale und lokale Behörden) sprachen sich in ihren Stellungnahmen überwiegend für eine politische Anerkennung der Gemeinschaftsaktion im Bereich des Tourismus aus. Die Tourismusbranche äußerte in ihren Beiträgen den Wunsch nach einem verstärkten Engagement der Gemeinschaft im diesem Bereich. In den während dieses Forums veranstalteten Workshops wurden die Themen diskutiert, die von den Teilnehmern der Konsultation über das Grünbuch als Hauptschwerpunkte genannt wurden: • Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft; • Befriedigung der Bedürfnisse der Touristen; • Entwicklung eines ausgewogenen und nachhaltigen Tourismus. Mit Blick auf die Zukunft sahen die Teilnehmer an der Debatte die Rolle der Union in der verstärkten Koordinierung und Unterstützung der touristischen Entwicklung. Diese Aktionen sollten über einen partnerschaftlichen Ansatz implementiert werden, der auf gezielte Interventionen ausgerichtet ist und eine echte gemeinschaftliche Wertschöpfung bietet. Die Art der geforderten Aktionen würden eine echte mittel- und langfristige Tourismusstrategie bedeuten, die auf Wachstum und Beschäftigung vor dem Hintergrund einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet ist. 35 VORSCHLAG DER KOMMISSION FÜR EIN ERSTES MEHRJAHRESPROGRAMM ZUR FÖRDERUNG DES EUROPÄISCHEN TOURISMUS („PHILOXENIA”) Auf der Grundlage der während der Durchführung des Aktionsplans gesammelten Erfahrungen sowie der Beobachtungen im Evaluierungsbericht hat die Kommission ihren Vorschlag für ein Erstes Mehrjahresprogramm zur Förderung des europäischen Tourismus „Philoxenia” vorgelegt, der am 30.4.1996 verabschiedet wurde. Das übergeordnete Ziel dieses Programms ist die Steigerung der Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Tourismus als Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung. Um dieses übergeordnete Ziel zu erreichen, wurden im Programm mittelund kurzfristige Ziele formuliert, an denen die Aktionen ausgerichtet werden. Zu diesen Zielen gehören: A) B) C) D) Verbesserung der Kenntnisse im Bereich des Tourismus durch Produktion tourismusrelevanter Daten, Zusammenstellung tourismusrelevanter Informationen aus anderen Quellen und Erleichterung der Bewertung von Gemeinschaftsmaßnahmen, die den Tourismus betreffen. Verbesserung des rechtlichen und finanziellen Umfelds für den Tourismus durch den Ausbau der Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten, der Wirtschaft und anderen Beteiligten. Verbesserung der Qualität im europäischen Tourismus durch die Förderung eines sanften Tourismus und die Beseitigung von Hindernissen für die Tourismusentwicklung. Steigerung der Zahl der Besucher aus Drittländern durch Werbung für Europa als Reiseziel. Dieses Programm soll ferner einen kohärenten Rahmen liefern, der öffentliche Stellen und die Tourismuswirtschaft bei der Bewältigung der Probleme des europäischen Tourismus unterstützt. Die Ergebnisse des Programms sollen regelmäßig bewertet und ein Jahresbericht über die Aktionen der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus, die im Rahmen anderer Gemeinschaftspolitiken durchgeführt werden, erstellt werden. Für das Programm sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 25 Mio. ECU vorgesehen, wobei die Mittelzuweisungen jährlich neu festgelegt werden. 36 II ANDERE MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT, DIE SICH AUF DEN TOURISMUS AUSWIRKEN Aus touristischer Sicht lassen sich die Maßnahmen der Gemeinschaft im wesentlichen in drei Bereiche gliedern, in denen touristische Aktivitäten stattfinden: der Tourist, die Tourismuswirtschaft und touristische Ressourcen. 1. DER TOURIST Da sich die Tourismuswirtschaft in einer stark wettbewerbsorientierten Umgebung entwickelt, gewinnt die Befriedigung der Bedürfnisse des Touristen zunehmend an Bedeutung und ist eine wesentliche Forderung jeder Politik für die Entwicklung des Tourismus. Von den verschiedenen, 1995 begonnenen oder durchgeführten Gemeinschaftsaktionen haben einige bereits die an sie gestellten Erwartungen erfüllt; z.B. im Hinblick auf eine größere Bewegungsfreiheit des Touristen, einen wirksameren Verbraucherschutz für Touristen oder die Erleichterung des Zugangs zum Tourismus für bestimmte Personengruppen, denen aus verschiedenen Gründen der Zugang zum Tourismus erschwert ist. 1.1. BEWEGUNGSFREIHEIT FÜR TOURISTEN Wie im Allgemeinen Bericht über die Aktivität der Europäischen Union 1995 dargelegt wurde, “bestanden zwei Hauptziele der europäischen Institutionen während des gesamten Jahres darin, das Konzept des Unionsbürgerschaft zu konkretisieren und die Gemeinschaft als offene und transparente Einrichtung den Unionsbürgern näherzubringen. Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Maßnahmen zur Inkraftsetzung der Rechte für Unionsbürger gemäß Artikel 8 der EU-Verträge eingeleitet, insbesondere zur uneingeschränkten Reisefreiheit auf dem gesamten Territorium der Gemeinschaft.” Der Tourist profitiert in vielerlei Hinsicht von den Initiativen zur Entwicklung des Tourismus in Europa. Initiative „Im Vordergrund der Mensch“ In seiner Antrittsrede vor dem Europäischen Parlament unterstrich Präsident Santer die Notwendigkeit, Europa den Bürgern näherzubringen. Mit diesem Ziel wurde am 26. November 1996 die Initiative „Bürger Europas“ gestartet, eine Informationskampagne, in deren Rahmen Broschüren für die Öffentlichkeit erstellt werden, die dem Unionsbürger mit einfachen, klaren Worten seine Rechte im gemeinsamen Markt erklären. Außerdem befassen sich diese Broschüren mit Themen wie z.B. Reisen in einem anderen Land der Europäischen Union. Dieser für 1997 zu diesem Thema geplanten Broschüre liegen Unterlagen mit praktischen Informationen über die Wahrnehmung dieser Rechte in allen Ländern der Union bei. Interessierte Bürger können diese Broschüre und Blätter bei den Informationsdiensten der Mitgliedstaaten entweder telefonisch anfordern oder auf dem „Europa”-Server im Internet abrufen. Über den Telefondienst kann sich der interessierte Bürger über Bereiche informieren, in denen es eventuell noch Schwierigkeiten gibt oder die als Ansatzpunkte für weitere Initiativen der Europäischen Union vorgeschlagen werden. 37 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besitzen die Unionsbürger bei Inanspruchnahme touristischer Dienstleistungen bereits bestimmte Einreise- und Aufenthaltsrechte. Unter Verweis auf ein Urteil vom 2. Februar 1989 (Rechtssache 186/87) wird betont, daß die in Artikel 59 des Vertrags zugesicherte Dienstleistungsfreiheit auch die Freiheit der Dienstleistungsempfänger (zu denen auch Touristen gehören) einschließt, in einen anderen Mitgliedstaat zu reisen und die gleichen Rechte wie die dort lebenden Staatsbürger geltend zu machen. Nach Auffassung der Kommission schließt dieses Recht nicht nur den Zugang zu den im Vertrag genannten Dienstleistungen, sondern auch alle damit zusammenhängenden Vorteile ein, die sich auf die Bedingungen für die Erbringung oder Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen auswirken. Im Hinblick darauf vertrat der Gerichtshof in einem Urteil vom 15. März 1994 (Rechtssache C-45/93), die Auffassung, daß das Königreich Spanien mit der Anwendung eines Systems, nach dem für spanische Staatsbürger, Ausländer mit Wohnsitz in Spanien und aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft stammende Jugendliche unter 21 Jahren der Eintritt in staatlichen Museen kostenlos sei, während Bürger aus anderen Mitgliedstaaten über 21 Jahren Eintrittsgeld bezahlen müssen, die Verpflichtungen nicht erfüllt habe, die ihm kraft Artikel 7 und 59 des EWG-Vertrags auferlegt seien. Es fällt auf, daß auf diese Rechtsprechung immer häufiger verwiesen wird. Dies gilt sowohl für die bei der Kommission eingereichten Klagen als auch für Petitionen beim Europäischen Parlament, die von Touristen eingereicht werden, die sich als Opfer diskriminierender Praktiken während ihrer Reisen oder touristischen Aufenthalte in Europa sehen. 1.1.1 Abschaffung der Binnengrenzen Gemäß Artikel 100c des EG-Vertrags hat der Rat am 29. Mai 1995 per Verordnung (EG) Nr. 1683/9537 die Einführung eines Visums für Staatsbürger aus Drittländern beschlossen. Dieses einheitliche Visum wird seit dem 6. August 1996 von den Mitgliedstaaten ausgestellt. Es enthält alle geforderten Informationen, erfüllt im Hinblick auf die Nachahmungs- und Fälschungssicherheit höchste technische Ansprüche und stellt zugleich auch den Schutz der persönlichen Daten sicher. Außerdem hat der Rat am 25. September 1995 die Verordnung (EG) Nr. 2317/9538 verabschiedet, in der die Drittländer genannt werden, deren Staatsbürger für die Überschreitung der Außengrenzen der Mitgliedstaaten ein Visum benötigen. Diese Verordnung, die am 3. April 1996 in Kraft trat, betrifft jedoch nur Visa, die für einen Aufenthalt von maximal 3 Monaten ausgestellt werden. Darüber hinaus hat die Kommission im Amtsblatt vom 14.12.1996 verschiedene Tabellen über die Visaregelungen der Mitgliedstaaten für Staatsbürger aus Drittländern veröffentlicht, die nicht in der gemeinsamen Liste aufgeführt sind. Zur Vollendung des Wirtschaftsraums ohne Binnengrenzen entsprechend Artikel 7 A des EG-Vertrags hat die Kommission am 12. Juli 1995 insgesamt drei Richtlinienvorschläge verabschiedet. Zwei dieser Vorschläge sind von besonderer Relevanz für den Tourismus: 37 38 ABl. EG Nr. L 164 vom 14.7.95, S. 1-4 ABl. EG Nr. L 234 du 3.10.95, S. 1-3 38 der Vorschlag für die Einstellung der Personenkontrollen innerhalb der Binnengrenzen 39, der eine völlige Abschaffung der Kontrollen bei der Überschreitung der Binnengrenzen (Luft, Boden, Wasser) und von Personen unabhängig von ihrer Nationalität vorsieht; sowie der Vorschlag über die Rechte von Staatsbürgern aus Drittländern in bezug auf Reisen innerhalb der Gemeinschaft 40, nach dem Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis oder eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Visums innerhalb der Gemeinschaft grundsätzlich ohne Formalitäten reisen können. Diese Richtlinienentwürfe werden gegenwärtig überarbeitet, um der Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 23.10.1996 Rechnung zu tragen. Ferner zeigt die Anwendung des Schengener Abkommens in sieben Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Portugal) seit dem 26. März 1995, daß der Mechanismus insgesamt zufriedenstellend funktioniert und somit die Schaffung eines durch Bewegungsfreiheit und Sicherheit geprägten Wirtschaftsraums möglich ist. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß die Schengener Maßnahmen insgesamt den Reiseverkehr von Touristen aus der Gemeinschaft sowie aus Drittländern erleichtert und zudem den Touristen den Eindruck von Europa als „einem zusammengehörigen“ touristischen Reiseziel vermittelt haben. Volksgesundheit und Tourismus Die von Kommissar Flynn im Namen der Kommission auf die schriftliche Anfrage E-560/95 zu Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der gesundheitliche Versorgung von Touristen41 erteilte Antwort enthält nützliche Informationen zu diesem Thema. In dieser Antwort wird erklärt, daß sich “die Kommission dafür ausgesprochen hat, im Rahmen ihrer Unterstützung für die Information und Ausbildung von Fachkräften im Gesundheitswesen in erfolgversprechenden Fällen Aktivitäten zur Verhütung von reisebedingten Krankheiten zu fördern. Die Kommission beabsichtigt, ihre Aktivitäten auf diesem Gebiet zu verstärken und hat bereits entsprechende Vorschläge für ein Fünfjahresprogramm zur Förderung der Gesundheit, Information und Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen vorgelegt. Darüber hinaus will die Kommission Projekte unterstützen, in deren Mittelpunkt präventive Aspekte der Reisemedizin und der Aufbau entsprechender Netze im Rahmen des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms zur Eindämmung von Aids und anderer ansteckender Krankheiten stehen, für das sie im November 1994 dem Parlament und dem Rat bereits einen Vorschlag vorgelegt hat.” Ferner wurde festgestellt, daß die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Gesundheitswesen und Tourismus aufgrund des Beschlusses des Rates vom 20. Dezember 1995 über die Berücksichtigung von Anforderungen im Bereich des Gesundheitsschutzes in der Gemeinschaftspoliti k42 weiter verstärkt werden könne. 1.1.2 Abschaffung der steuerlichen Grenzen Die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 199543 zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG sieht neue Maßnahmen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuersätze vor 39 40 41 42 43 KOM (95) 347 endg. vom 12.07.1995 KOM (95) 346 endg. vom 12.07.1995 ABl. EG Nr. C 152 vom 19.6.95, S. 46-47 ABl. EG Nr. C 350 vom 30.12.95, S. 2-3 ABl. EG Nr. L 102 vom 5.5.95, S. 18-23 39 und legt den Anwendungsbereich und die praktischen Durchführungsbestimmungen für Steuerbefreiungen bei der Ausfuhr von Gütern fest, die von Reisenden im persönlichen Gepäck mitgeführt werden. In diesem Zusammenhang wurde die Frage nach den Übergangsregelungen für "Duty-Free Shops" im Rahmen eines Rechtsstreits C-408/95 (Eurotunnel SA e.a. / Société nouvelle d'armement transmanche SA) beim Gerichtshof im laufenden Jahr aufgeworfen. Freier Kapitalverkehr Auf diesem Gebiet hat der Gerichtshof zwei Urteile gefällt. In einem Urteil vom 23. Februar (Rechtssachen C-358/93 und C-416/93) macht der Gerichtshof deutlich, daß einerseits “Artikel 1 und 4 der Richtlinie Nr. 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 für die Anwendung von Artikel 67 des Vertrags im Widerspruch dazu stehen, daß für die Ausfuhr von Münzen, Banknoten oder Schecks eine vorherige Genehmigung erforderlich sei, aber nicht im Widerspruch dazu stehen, daß ein solcher Vorgang an eine vorherige Erklärung gebunden sei, andererseits aber die Bestimmungen gemäß Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 4 der Richtlinie 88/361/EWG vor dem staatlichen Richter geltend gemacht werden können und die Nichtanwendbarkeit der zu ihr im Widerspruch stehenden einzelstaatlichen Vorschriften zur Folge haben können.” In einem Urteil vom 14. Dezember (Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94) führt der Gerichtshof weiter an, daß die “Artikel 73 B, Absatz 1, und 73 D, Absatz 1, Unterabsatz b), des EGVertrags einer nationalen Regelung entgegenstehen, die den Besitzer von Münzen, Banknoten oder Schecks allgemein dazu verpflichtet, für die Ausfuhr eine vorherige Genehmigung einzuholen, jedoch umgekehrt nicht im Widerspruch dazu stehen, daß für einen solchen Vorgang eine vorherige Erklärung verlangt wird. Eine solche Regelung hebt Artikel 73 C, Absatz 1, des Vertrags nicht auf. Er fügt hinzu, daß die Bestimmungen des Artikels 73 B, Absatz 1, in Verbindung mit den Artikeln 73 C und 73 D, Absatz 1, Unterabsatz b) des Vertrags vor dem staatlichen Richter geltend gemacht werden und die Nichtanwendbarkeit der zu ihnen im Widerspruch stehenden nationalen Vorschriften zur Folge haben können.” 1.2. VERBRAUCHERSCHUTZ FÜR TOURISTEN Bei der Erstellung des zweiten dreijährigen Aktionsplanes zum Schutz der Verbraucher (1993-1995) hat die Kommission ihre Arbeiten im Zuge der Fertigstellung eines gesetzlichen Maßnahmenpakets für den Verbraucherschutz fortgesetzt. Darüber hinaus hat sie am 21. Oktober einen neuen Aktionsplan für die Verbraucherpolitik (1996-1998)44 vorgestellt. Eine der wichtigsten Prioritäten dieses Aktionsplans ist die Fertigstellung, Überarbeitung und Aktualisierung des notwendigen Rahmens, um sicherzustellen, daß die Interessen der Verbraucher innerhalb des Binnenmarkts umfassend berücksichtigt werden. Mit diesem Thema befaßte sich auch der Wirtschafts- und Sozialausschuß in seiner am 22.11.1995 verabschiedeten Stellungnahme zum Thema Binnenmarkt und Verbraucherschutz. In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, daß die Generaldirektion für Studien des Europäisches Parlaments eine Arbeitsunterlage veröffentlicht hat, die sich speziell mit dem Schutz von Touristen auseinandersetzt und das Interesse, das die Institutionen der Gemeinschaft diesem Thema beimessen, bestätigt. 44 KOM (95) 519 40 1.2.1 Information und Aufklärung von Verbrauchern Der von der Kommission erstellte Leitfaden Guide du consommateur européen dans le marché unique45 (Leitfaden für den europäischen Verbraucher auf dem Binnenmarkt) enthält wichtige Informationen über die Gesetzgebung in der Europäischen Union für den Verbraucherschutz sowie für andere Aktionen zugunsten der Konsumenten. Ein Kapitel dieses Leitfadens ist speziell dem Thema Reisen und Tourismus gewidmet. Eine aktualisierte Fassung wurde 1995 veröffentlicht. Im November wurde eine Rundfunkkampagne zur Verbraucheraufklärung gestartet, die sich mit ausgewählten, für die Entwicklung der Verbraucherrechte im Rahmen der europäischen Politik wichtigen Themen befaßte. Im Rahmen dieser Radiokampagne wurden verschiedene Beiträge über die Rechte gesendet, die der Tourist aufgrund der Richtlinie über Pauschalreisen hat. Darüber hinaus hat der Fernsehsender Euronews mehrere Sendungen produziert und ausgestrahlt, in denen verschiedene, darunter auch den Tourismus betreffende Themen behandelt werden (Timesharing). 1.2.2 Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern Der Beschluß Nr. 94/3092/EG über die Etablierung eines gemeinschaftlichen Systems zur Aufklärung über Unfälle in Haushalt und Freizeit (Ehlass) wurde durch den Beschluß 95/184/EG46 abgeändert, in den Änderungen eingearbeitet wurden, die durch den Beitritt von drei neuen Mitgliedstaaten erforderlich geworden waren. Zum Thema Sicherheit vor Brandgefahren in Hotels und Beherbergungseinrichtungen wurde eine Ausschreibung 47 für die Erstellung einer entsprechenden Studie durchgeführt, deren Ergebnisse 1996 veröffentlicht wurden. Aufgrund der Schlußfolgerungen, die aus der Studie über die Sicherheit von mit Erdgas oder Flüssigbrennstoff betriebenen Einrichtungen gezogen werden können, untersucht die Kommission, ob es möglich und angemessen ist, das Problem durch gemeinschaftliche gesetzliche Regelungen zu lösen. 45 46 47 Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft, 1994, 1995 ABl. EG Nr. L 120 vom 31.5.95, S. ABl. EG Nr. C 25 vom 31.01.1995, S. 6-7 41 Antwort von Martin Bangemann im Namen der Kommission auf die schriftliche Anfrage P-2288/95 über die Zertifizierung von Einrichtungen in Freizeitparks48 “Es gibt keine gemeinschaftliche Bestimmung, die sich direkt mit der Sicherheit von Personen befaßt, die Einrichtungen in Freizeitparks benutzen; diese Sicherheit wird durch die geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen in den Mitgliedsstaaten garantiert. Da es keine gemeinschaftlichen Bestimmungen für die Sicherheit von Freizeitparks gibt, kann kraft der Richtlinie 85/374/EWG über die Haftung für fehlerhafte Produkte der Hersteller dieses Produkts verantwortlich gemacht werden. In ihrer Antwort auf die schriftliche Anfrage Nr. 942/91 des Abgeordneten Collins hat die Kommission deutlich gemacht, daß ein Vorschlag für eine Richtlinie des Rates in Vorbereitung sei, die sich mit dem freien Verkehr von Einrichtungen für Volksfeste und Freizeitparks befaßt; dieser auf Artikel 100 A des Vertrags basierende Vorschlag würde einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten. Der Europäische Rat hat auf seiner Sitzung in Edinburgh im Dezember 1992 jedoch entschieden, daß diese Angelegenheit unter das Subsidiaritätsprinzip falle und eine Behandlung auf gemeinschaftlicher Ebene nicht zweckmäßig sei. Die laufenden Arbeiten wurden folglich eingestellt.” Die Kommission verfügt nicht über vollständige und zuverlässige Informationen über Unfälle, die auf Einrichtungen von Freizeitparks und Volksfesten zurückzuführen sind. Die Kommission hat einer Verbraucherorganisation ( International Consumer Research and Testing Ltd.) ihre finanzielle Unterstützung zugesagt, die verschiedene Studien über die Sicherheit von Freizeitparks und auf Volksfesten in neun Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Irland, Niederlande, Portugal und Finnland) durchführt. Die Ergebnisse dieser Studie sollen in den Zeitschriften der Verbraucherorganisationen veröffentlicht werden, die der International Consumer Research and Testing Ltd. angehören. 1.2.3 Schutz der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen von Verbrauchern Der Vorschlag für die Richtlinie des Parlaments und des Rates im Hinblick auf den Verbraucherschutz bei Fernverkaufs-Verträgen war Gegenstand einer gemeinsamen Stellungnahme des Rats am 29. Juni, zu der sich das Europäische Parlament am 13. Dezember 1995 geäußert hat.49 In bezug auf die Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen, -urlaub und -rundreisen hat die Kommission eine Ausschreibung für die Erstellung einer Studie über die praktischen Aspekte der Anwendung von Artikel 7 veranstaltet (Garantien bei Insolvenz oder Konkurs)50. Diese Studie wurde bereits fertiggestellt. In diesem Zusammenhang ist auch erwähnenswert, daß der Gerichtshof in seinem „Dillenkofer”-Urteil vom 8.10.1996 (Rechtssachen C-178/94, C- 179/94, C-188-190/94) ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt hat. In dieser Rechtssache hat der Gerichtshof seine bisherige Rechtsprechung in Sachen „Francovich” und „Faccini-Dori” (Urteil vom 19.11.1991, Rechtssachen C-6/90, C-9/90, Rec I-5357; Urteil vom 15.07.1994, Rechtssachen C-91/92, Rec I-3325) wie folgt bekräftigt: “Das Fehlen jeglicher Durchführungsbestimmung für eine Richtlinie zur Verwirklichung des durch sie vorgegebenen Ergebnisses binnen der hierfür gesetzten Frist stellt für sich 48 49 50 ABl. EG Nr. C 311 vom 22.11.95, p. 46 Die Richtlinie wurde am 23. Januar 1997 verabschiedet ABl. EG Nr. C 112 vom 04.05.1995, S. 17-18 42 genommen eine durch das Gemeinschaftsrecht charakterisierte Verletzung dar und gibt dem Geschädigten demnach ein Recht auf Schadenersatz, wenn zum einen das durch die Richtlinie vorgegebene Ergebnis die Zuerkennung von Rechten mit eindeutig bestimmbaren Inhalt zugunsten von Privatpersonen umfaßt, und wenn zum anderen ein Zusammenhang zwischen der Verletzung einer dem Staat obliegenden Verpflichtung und dem erlittenen Schaden besteht.” Antwort von Kommissar Kinnock im Namen der Kommission auf die Anfrage E-2263/95 über das Erstattungssystem bei Beförderungsverweigerung (Flugverkehr)51 Die Verordnung (EWR) Nr. 295/91, in der die gemeinsamen Regeln für ein Erstattungssystem bei Beförderungsverweigerung im Linienflugverkehr niedergelegt sind, ist im April 1991 in Kraft getreten. Dieses System gilt für alle Linienflüge mit Abflug von den Flughäfen der Gemeinschaft durch Fluggesellschaften innerhalb sowie außerhalb der Gemeinschaft. Mit dieser Verordnung wurde erstmals ein Erstattungssystem für die Folgen von Überbuchungen eingeführt. Überbuchung ist keine ungesetzliche Praxis, und die meisten Fluggesellschaften überbuchen ihre Linienflüge bis zu einem gewissen Anteil, um der Tatsache Rechnung zu tragen, daß ein Teil ihrer Passagiere beim Abflug nicht erscheint. Dieses besondere Problem trat bisher nur bei Linienflügen und nicht bei Charterflügen auf, weil Charterflüge zumeist ein fester Bestandteil einer organisierten Reise waren. Seit dem 1. Januar 1993 genießen die Verbraucher bei der Buchung einer Pauschalreise den gleichen Schutz. Seit einigen Jahren zeichnet sich ein Trend zur ausschließlichen Buchung der Flugleistungen von Pauschalangeboten ab. Solche Passagiere fallen jedoch weder unter die Bestimmungen des Erstattungssystems für Beförderungsverweigerung noch unter die Bestimmungen für organisierte Reisen. Vor diesem Hintergrund sowie angesichts der Probleme von Charter- und Linienflugpassagieren beabsichtigt die Kommission, Möglichkeiten zur Verbesserung der Bestimmungen für das Erstattungssystem für Beförderungsverweigerung im Linienflugverkehr zu untersuchen, zumal seit Inkraftsetzung des dritten Maßnahmenpakets für die Liberalisierung des Flugverkehrs kaum noch Unterschiede zwischen Linienflügen und Nicht-Linienflügen bestehen. Außerdem wird sich die Kommission mit weiteren Aspekten der vertraglichen Situation von Flugpassagieren genauer befassen. In der Fortsetzung ihres Grünbuchs über den Zugang der Verbraucher zur Justiz und die Beilegung von Verbraucherstreitfällen auf dem Binnenmarkt sowie in Beratungsgesprächen über die darin enthaltenen Vorschläge hat die Kommission ihre Arbeiten im Hinblick auf die Verabschiedung eines Vorschlags für eine Richtlinie 52 über laufende Aktionen im Bereich des Schutzes der Verbraucherinteressen und einen Aktionsplan für den Zugang der Verbraucher zur Justiz und die Beilegung von Verbraucherstreitfällen auf dem Binnenmarkt fortgeführt.53 Im Mittelpunkt der laufenden Aktionen stehen die gleichen Bereiche, die bereits jetzt in den Geltungsbereich europäischer Richtlinien fallen, z.B. Pauschalreisen und Timesharing, und Fernverkaufs-Verträge. Der vorgeschlagene Aktionsplan will die gütliche Beilegung von Verbraucherstreitfällen fördern, indem er ein Vorgehensschema aufzeigt, das die freiwillige Anwendung außergerichtlicher Verfahren für solche Rechtsstreitigkeiten vereinfachen dürfte. 51 52 53 ABl. EG Nr. C 326 vom 6.12.95, S. 35-36 KOM (95) 712 endg. KOM (96) 13 endg. 43 1.3 ANDERE AKTIONEN ZUR ERLEICHTERUNG DES ZUGANGS ZUM TOURISMUS Die Verbesserung des Zugangs zum Tourismus für benachteiligte Gruppen, wie z.B. behinderter Menschen und Senioren, dient dem übergeordneten Ziel der Stärkung der Unionsbürgerschaft und Solidarität, die zur sozialen Dimension der Gemeinschaft gehören. 1.3.1 Initiativen zur Unterstützung von behinderten Menschen Zur Nutzung des Potentials im Behindertentourismus - es sind geschätzt 36 Mio Personen in Europa betroffen - bedarf es der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die bedarf es der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die sich an den besonderen Bedürfnissen dieser Kunden orientieren. Der Zugang zum Tourismus ist mitunter eng mit dem Zugang zu allgemeinen Informationen verknüpft, insbesondere im Hinblick auf die persönliche Mobilität und Teilnahme an Freizeitaktivitäten. Im Rahmen von HELIOS II54 dem dritten Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Unterstützung von behinderten Menschen, wurde entschieden, das 1989 55 gegründete „Handynet“-System bis zum 31.12.199656 weiterzuentwickeln. „Handynet“ ist ein mehrsprachiges, computergestütztes Informationssystem, das eine Datenbank, ein elektronisches Journal und einen Netzzugang umfaßt. Dieses System wurde erweitert, um die verfügbaren Informationen über technologische Hilfsmittel für behinderte Menschen in all ihren Lebensbereichen zu verbessern. Auch im Verkehrswesen wurden Initiativen zur Unterstützung von Reisenden mit Behinderungen eingeleitet, im besonderen durch die weitere Ausführung des Aktionsprogrammes der Gemeinschaft zum Zugang zu Verkehrsmittel für Personen mit eingeschränkter Mobilität 57, wo dem Entwurf desr Gesetzes über Minimal-Standards (z.B. über Zugänglichkeit zu Bussen und Überlandbussen, zu Eisenbahnen, zu Flughäfen und zu Flugzeugen) und der Koordination von Forschungsprogrammen in diesen Gegenden Priorität eingeräumt worden ist. Forschungsarbeiten über Niederflurbusse wurden im Rahmen der COST 322-Aktion durchgeführt, und der Schlußbericht wurde 1995 veröffentlicht. Die neue COST 335 Aktion wurde am 3. 10. 1996 in Gang gesetzt. Diese Aktion betrifft Langstrecken, regionale und suburbane Eisenbahnen, “rolling stock”, die Bahnhöfe, Fragen der Interoperabilität, wirtschaftliche Angelegenheiten, Fahrpreisstrukturen und Beschäftigtentraining. Zum ersten Mal sind in einer COST-Aktion behinderte Menschen direkt involviert, da das neue unabhängige “European Disability Forum” als eine NichtCOST Institution teilnimmt. Die dritte Priorität des Aktionsprogrammes hat Kooperationsund Informationsprogramme begünstigt und die Kommission hat vier Pilotprojekte für ein Transportinformationsservice für behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte 54 55 56 57 ABl. Nr. L 56/93 vom 09.03.1993 ABl. Nr. L 393/36 vom 30.12.1989 Beschluß des Rates 94/782/EWG. ABl. Nr. L 316 vom 9.12.1994 KOM (93) 4.33 vom 26.11.1993 44 Personen in Barcelona, Newcastle, Wuppertal und in der Rhone-Alpen-Region teilfinanziert. Die vier betroffenen Organisationen haben nun Pläne , eine Europäische Vereinigung von “Zentren zugänglichen Transports” zu bilden. Es könnte zum Beispiel ein Informationszentrum in jeder interessierten Region entstehen, welches sowohl der lokalen Bevölkerung als auch den Touristen Informationen zur Verfügung stellt und mit Transportbehörden und Veranstaltern kooperiert. Bewußtseinstraining hinsichtlich Behinderung würde einen Teil dieser Kooperation ausmachen. Eine der Maßnahmen, die im Aktionsprogramm aufgesetzt wurden, betrifft die wechselseitige Anerkennung von Nationalen Karten für reservierte Parkplätze , und im Dezemember 1995 hat die Kommission einen Entwurf des Ratsvorschlages für eine Parkkarte für behinderte Personen angenommen. 58 Das Grünbuch über den öffentlichen Personenverkehr (“Das Bürgernetz”) wurde im Jänner 1996 verabschiedet. In Antwort auf das Grünbuch und in Erklärungen des Kommissionsforums wurde argumentiert, die Rolle der Informationsdrehscheibe zu übernehmen, mehr Forschungsarbeiten zu fördern, den Gebrauch der Strukturfonds zu entwickeln, um zugänglichen Transport zu fördern und Zeugnisse guter Erfahrung über Behinderung-Bewußtseinstraining (incl. Ausbildung in der Bereitstellung von Transportinformationen) aufzuzeigen. 1.3.2 Aktionen zugunsten von Senioren Die wachsende Zahl älterer Menschen in Europa macht es notwendig, sich mit der Situation dieser Bevölkerungsgruppe näher zu befassen. In diesem Zusammenhang wurde 1995 ein Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Unterstützung der Gemeinschaft für Aktionen zugunsten älterer Menschen 59 verabschiedet. „Technology initiative for disabled and elderly persons“ (Technologie-Initiative für Behinderte und Senioren) ist ein Programm zur Förderung von FTE-Anwendungen zur Verbesserung der Lebensqualität von behinderten Menschen und älteren Bürgern und zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen, die auf die Anforderungen dieser Bevölkerungsgruppe ausgerichtet sind. Die Zwischenphase dieses Programms, für das Haushaltsmittel in Höhe von 42 Mio. ECU bereitgestellt wurden, läuft bis 1997. Die FTEArbeiten konzentrieren sich auf verschiedene Bereiche, wobei die Bereiche, die die Selbständigkeit und Unabhängigkeit dieser Bevölkerungsgruppen fördern, die größte Relevanz für den Tourismus haben. In einer Konferenz zum Thema Sozialtourismus, die während der spanischen Ratspräsidentschaft in Calvià (Mallorca, Spanien) stattfand, wurde das bislang unerschlossene touristische Potential bestimmter Gruppen, darunter auch die Gruppe der Senioren, hervorgehoben. Die Reisesaison und die Formen des Tourismus unterscheiden sich mitunter vom gängigen Tourismus und tragen so zu einer Diversifizierung des touristischen Angebots bei, was wiederum der Wettbewerbsfähigkeit und Qualität der Tourismuswirtschaft zugute kommt. 58 59 KOM (95) 696 endg. vom 15.12.1995 KOM (95) 53 ABl. Nr. C 115 vom 9.5.1995 45 2. DIE TOURISMUSWIRTSCHAFT Die Entwicklung der Tourismuswirtschaft fügt sich in die Logik der Wettbewerbsfähigkeit ein, die zum großen Teil auf dem reibungslosen Funktionieren der Marktmechanismen, in diesem Fall des Binnenmarkts, beruht. Dennoch sind flankierende Maßnahmen unerläßlich, die nicht nur die eventuell auf dem Markt auftretenden Funktionsstörungen beseitigen, sondern auch allgemein das als fundamental betrachtete Gleichgewicht aufrechterhalten sollen 60. In beiden Fällen wird die Wirksamkeit der Aktion anhand einer zuverlässigen Analyse bewertet, die sich auf leistungsfähige Beoachtungsinstrumentarien stützt und eine statistische Basis liefert (vgl. hierzu die Entwicklungen im ersten Teil des Berichts). 2.1. DER BINNENMARKT: EIN DYNAMISCHES GERÜST WETTBEWERBSFÄHIGE TOURISMUSWIRTSCHAFT FÜR EINE Zur Verdeutlichung der Darstellung werden nachfolgend drei einander ergänzende Aspekte unterschieden, je nachdem, ob die touristischen Aktivitäten, Unternehmen in der Tourismusbranche oder touristischen Fachkräften und im Tourismus verwendeten Techniken im Vordergrund stehen. 2.1.1 Förderung des Tourismus im Rahmen der Vollendung des Binnenmarkts Wie bereits dargelegt wurde, trägt der Tourismus dazu bei, den Bürgern und Unternehmen in der Gemeinschaft die Chancen des Binnenmarkts und die Vorteile für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung zu verdeutlichen. Umgekehrt kommen dem Tourismus die Bemühungen um ein reibungsloses Funktionieren und die Konsolidierung des Binnenmarktes 61, einer Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Dynamik, und folglich die Schaffung von Arbeitsplätzen zugute, wie dies auch von den Europäischen Räten in Cannes im Juni 1995 und in Madrid im Dezember 1995 unterstrichen wurde. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß trotz des beträchtlichen Rückgangs neuer Gesetzesvorschläge in diesem Bereich die Aktivitäten außerhalb der Gesetzgebung verstärkt wurden, insbesondere im Bereich der Kontrolle der Umsetzung der Richtlinien durch die Mitgliedstaaten. Um eine effektive Anwendung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten, sind wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen gleichermaßen notwendig. Am 3. Mai 1995 hat die Kommission zu diesem Thema eine Mitteilung 62 verabschiedet, in der die 60 61 62 In dieser Hinsicht erscheint es aufschlußreich, daß der Europäische Rat im Dezember in Madrid die Notwendigkeit erneut unterstrichen hat, die Vollendung des Binnenmarkts mit den allgemeinen Wirtschaftsinteressen des öffentlichen Dienstes vereinbar zu machen, insbesondere in den Bereichen Gleichbehandlung von Bürgern, Qualität und Kontinuität von Dienstleistungen und ausgewogene Raumplanung. Zu diesem Thema wurde eine umfassende Studie über die Auswirkungen des Programms auf die Vollendung des Binnenmarkts durchgeführt. KOM (95) 162 46 Notwendigkeit einer größeren Transparenz der Sanktionen unterstrichen wurde, die bei Verletzungen des in den Mitgliedstaaten geltenden Gemeinschaftsrechts verhängt werden. Der Rat hat diesem Vorgehen in einer Entschließung vom 29. Juni 1995 63 zugestimmt. Der Europäische Rat von Cannes hat ebenfalls die Bedeutung einer wirksamen und einheitlichen Anwendung der Gesetzgebung der Gemeinschaft betont, wodurch das Vertrauen der Unternehmen und Staatsbürger gestärkt werde. Einige der zahlreichen Aktionen, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts sicherstellen sollen64 und auf der Basis des strategischen Programms „Tirer le meilleur parti du marché intérieur“65 (“Die Vorteile des Binnenmarktes nutzen”) durchgeführt wurden, sind von besonderer Relevanz für den Tourismus. 2.1.1.1 Beseitigung technischer und rechtlicher Hindernisse Die Idee eines Gebietes ohne Binnengrenzen für den Tourismus setzt vor allem Bewegungsfreiheit voraus - zum einen für Touristen, die touristische Dienstleistungen in Anspruch nehmen (vgl. die Entwicklungen hinsichtlich der Bewegungsfreiheit von Touristen), zum anderen für die Tourismuswirtschaft, die touristische Dienstleistungen anbietet. Zwei der 1994 vom Gerichtshof gefällten Urteile (Urteile vom 15.3.1994, Rechtssache C-45/93 und vom 22.3.1994, Rechtssache C-375/92) unterstreichen diese doppelte Wirkung auf den Tourismus. 1995 rückten Fragen der Ausübung des Berufes des Reiseführers und Reisebegleiters in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Dies war nicht nur auf die damit im Zusammenhang stehenden Verfahren wegen Nichteinhaltung des Gemeinschaftsrechts zurückzuführen, sondern auch auf die große Anzahl der bei der Kommission eingereichten Klagen und mehrere Petitionen beim Europäischen Parlament. Die Vertreter der auf europäischer Ebene betroffenen Fachverbände haben im Rahmen ihrer Besprechungen alle relevanten Informationen über den Bearbeitungsstand dieser Angelegenheit durch die Kommission erhalten. Beispielsweise wurden sie Ende des Jahres über die Entscheidung des Gerichtshofs im Fall „Gebhard“ (Urteil vom 30.11.1995, Rechtssache C-55/94) unterrichtet, die klare Unterscheidungskriterien im Dienstleistungssektor vorgibt. Ende 1995 hat die Kommission beschlossen, sich mit verschiedenen begründeten Stellungnahmen mehrerer Mitgliedstaaten wegen Nichteinhaltung des geltenden Gemeinschaftsrechts zu befassen. Eine Stellungnahme bezieht sich direkt auf die Tourismusbranche, d.h. auf den Beruf des Hotelmanagers. 63 64 65 ABl. EG Nr. 88 vom 22.7.1995 Siehe Zweiter Jahresbericht (1994) über den Binnenmarkt (KOM(95)238), den die Kommission am 15. Juni 1995 verabschiedet hat. Dritte Jahresbericht (96) 51 am 20.2.1996 KOM (93)632 47 Griechenland: Hotelmanager Nach Auffassung der Kommission verletzt das Griechische Gesetz über die Ausübung des Berufes des Hotelmanagers (Verordnung Nr. 3594/1956) die Richtlinie 68/366/EWG, von der bestimmte Selbständige betroffen sind. Nach griechischem Gesetz muß ein Hotelmanager, der seinen Beruf in Griechenland ausüben will, zuvor eine Genehmigung beantragen, die jedoch nur erteilt wird, wenn er ein von der Staatlichen Touristikfachschule in Griechenland ausgestelltes Diplom vorweisen kann oder dort einen Kurs absolviert hat. Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 68/366/EWG sind die Mitgliedstaaten jedoch verpflichtet, während eines bestimmten Zeitraums in einem anderen Mitgliedstaat gesammelte berufliche Erfahrungen als ausreichende Zugangsvoraussetzung für die Ausübung beruflicher Aktivitäten anzuerkennen, für die der gastgebende Mitgliedstaat entsprechende Kenntnisse sowie allgemeine, kommerzielle oder berufliche Qualifikationen fordert. Nach geltendem Gemeinschaftsrecht dürfen touristische Fachkräfte, die grenzüberschreitende Aktivitäten entweder dauerhaft (auf Grund der Niederlassungsfreiheit) oder befristet (im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit) ausüben wollen, keinen übermäßig hohen Anforderungen oder nationalen Formalitäten unterworfen werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Arbeiten der Kommission hingewiesen, in denen ein Vorschlag für eine Richtlinie über den Einsatz eines Verfahrens zur Anerkennung von Diplomen für berufliche Tätigkeiten erarbeitet wird, die unter die Liberalisierungsrichtlinien und Übergangsmaßnahmen fallen, und die ferner das allgemeine System für die Anerkennung von Diplomen ergänzen soll. Zahlreiche touristische Aktivitäten und Freizeitaktivitäten sind von diesem Projekt betroffen, das auf den Einsatz eines Verfahrens für die Anerkennung von Diplomen für berufliche Tätigkeiten zielt, die nicht vom allgemeinen System abgedeckt werden. Überdies ist festzustellen, daß die Unternehmen der Tourismusbranche weiterhin von der weiteren Harmonisierung der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten im Gesellschaftsrecht, aber auch von der Schaffung geeigneter Strukturen wie z.B. GEIE profitieren, die deren Anwendung auf europäischer Ebene erleichtert. Am 14. November 1995 hat die Kommission eine Mitteilung über die Unterrichtung und Beratung von Arbeitnehmern verabschiedet, die sich für einen globalen Ansatz anstelle von Vorschlägen für spezifische Richtlinien für jedes Rechtssubjekt, und hier vor allem für die europäische Gesellschaft, ausspricht. Auf den Gebieten des gewerblichen66 und geistigen Eigentums wurden große Fortschritte erzielt. So haben z.B. der Rat und das Parlament die Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Datenbanken verabschiedet67. Des weiteren hat die Kommission am 20. November 1996 eine Mitteilung über Urheber- und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft verabschiedet68. Diese Mitteilung, die eine Fortsetzung des Grünbuchs vom Juli 1995 darstellt, beschreibt die notwendigen gesetzgeberischen 66 67 68 Die Kommission hat die drei Durchführungsverordnungen für die Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke verabschiedet, die für die Tätigkeiten des Office de l'harmonisation auf dem Binnenmarkt unverzichtbar sind (Marken, Zeichnun gen und Modelle). Richtlinie 96/9/EG, JO L vom 27.03.1996, S. 20 KOM (96) 568 endg. 48 Initiativen für den Einsatz von harmonisierten Rechtsvorschriften zum Schutz des Urheberrechts im Binnenmarkt. Der Rat und das Parlament haben am 24. Oktober die Richtlinie über den Schutz der persönlichen Daten von natürlichen Personen und über den freien Verkehr dieser Daten unterzeichnet. 2.1.1.2. Beseitigung der Steuerschranken Die Kommission hat am 20. Dezember einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Höhe des normalen Mehrwertsteuersatzes 69 verabschiedet. Nach diesem Vorschlag soll der Mindestsatz und der Höchstsatz für die Mehrwertsteuer während eines Zeitraums vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 1998 auf 15% bzw. 25% festgesetzt werden. Mit der Festsetzung einer solchen Spanne, die faktisch von den Mitgliedstaaten bereits eingehalten wird, kann das Funktionieren des Binnenmarktes aus steuerlicher Sicht konsolidiert werden, d.h. sowohl im Rahmen der derzeit geltenden Übergangsbestimmungen als auch im Hinblick auf die Einführung eines endgültigen, rechtskräftigen Mehrwertsteuersystems. Weiterhin hat die Kommission eine Mitteilung verabschiedet, die sich mit dem von der Republik Österreich eingereichten Antrag auf Genehmigung der Einführung von Sondermaßnahmen unter Anwendung von Artikel 27 der sechsten MehrwertsteuerRichtlinie70 befaßt. Bei den Ausnahmeregelungen geht es unter anderem um die Beförderung durch auf den Anschlußstrecken im Ausland tätige Eisenbahngesellschaften, Steuerbefreiung von Arbeitsgängen, die von Eisenbahngesellschaften für nicht in der EU ansässige Eisenbahngesellschaften durchgeführt werden, sowie um den Abzug von Reisekosten. Angesichts der Ziele und der Tragweite dieser Maßnahmen hat die Kommission die Erörterung dieser Angelegenheit durch den Rat entsprechend den Bestimmungen von Artikel 27, Absatz 4, der sechsten Mehrwertsteuer-Richtlinie angefordert. Die Kommission hat eine Ausschreibung für eine Studie über das Mehrwertsteuersystem und die Wettbewerbssituation im Bereich des Personenverkehrs durchgeführt 71. In einem Urteil vom 4. Oktober 1995 (Fall C-291/92) hat der Gerichtshof wie folgt entschieden: “Wenn ein Steuerpflichtiger ein Gut veräußert, von dem er einen Anteil privat genutzt hat, unterliegt er in bezug auf die Veräußerung dieses privaten Anteils nicht der Steuerpflicht im Sinne von Artikel 2, Absatz 1 der Richtlinie 77/388/EWG des Rates mit Datum vom 17. Mai 1977 über die Angleichung der gesetzlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten für Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche Grundlage.” Dieter Armbrecht, Hotelier und Besitzer eines Gebäudes, zu dem ein Hotel, Restaurant und privat genutzte Räume gehören, konnte also mit gutem Recht den Verkauf seines Gebäudes in zwei Teile aufspalten: ein Teil unterlag der Mehrwertsteuerpflicht, der andere nicht. Bei einigen der am Gerichtshof verhandelten Rechtssachen geht es um Besteuerungsfragen in der Tourismusbranche. Dies gilt auch für die folgenden Rechtssachen: 69 70 71 Verabschiedet vom Rat am 20.12.1996, Richtlinie 96/95/EG ABl. Nr. L 338 28.12.1996, S. 89 KOM (95) 380 endg. vom 18.07.95 ABl. EG Nr. C 158 vom 24.06.1995, S. 7-8 49 - Rechtssache C-260/95 - Auslegung von Artikel 26 der sechsten MehrwertsteuerRichtlinie - Ausnahmeregelung für Reisebüros - Reisebüro mit Sitz in einem Mitgliedstaat A, das Dienstleistungen (Pauschalreisen) für Urlaubsreisende über ein Unternehmen mit Sitz in Mitgliedstaat B anbietet - Bedingungen, unter denen solche Dienstleistungen in Mitgliedstaat B mehrwertsteuerpflichtig sind; - Rechtssache C-239/94 - Auslegung von Artikel 4, Absätze 2 und 11, Buchstabe A, Absatz 1, unter c) der sechsten Mehrwertsteuer-Richtlinie - Miete eines Campingfahrzeugs, das auch zu privaten Zwecken genutzt wird - Bestimmung der Rechtsnatur: Dienstleistung oder Nutzung eines Gegenstands mit Blick auf die Erzielung von Einnahmen - Besteuerungsgrundlage von Dienstleistungen. In dieser Rechtssache hat der Gerichtshof am 26. September 1996 ein Urteil gefällt. 2.1.1.3 Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs Am 4. Dezember 1995 hat der Rat eine gemeinsame Stellungnahme zum Vorschlag für die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr formuliert. Danach sollen Banken zur Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich der Überweisungsfristen verpflichtet, der doppelte Kostenabzug für rechtswidrig erklärt, die Erstattung verloren gegangener Zahlungen gefordert und die Transparenz erhöht werden. Die Kommission hat ihre ausgedehnten Beratungsgespräche über Wettbewerbsvorschriften für grenzüberschreitende Zahlungssysteme fortgesetzt. Am 13. September 1995 hat die Kommission eine Mitteilung verabschiedet, die eine einfachere Einrichtung der in diesem Bereich notwendigen Bankensysteme vorsieht. Auf dem Weg zur Einheitswährung Der Europäische Rat von Cannes hat sein Bestreben erneut bekräftigt, den Übergang zur Einheitswährung spätestens am 1. Januar 1999 unter strenger Einhaltung der im EG-Vertrag vorgesehenen Konvergenzkriterien, Zeitpläne, Verfahren und Protokolle zu vollziehen. Der Europäische Rat von Madrid hat dieses Datum bestätigt, ein konkretes und realistisches Szenario zur Verwirklichung dieses Ziels entworfen und den Namen für die Einheitswährung festgelegt. In ihrem am 31. Mai 1995 verabschiedeten Grünbuch 72 hat sich die Kommission darum bemüht, die Bedenken in bezug auf den Übergang zur Einheitswährung zu zerstreuen, eine Liste der damit im Zusammenhang stehenden Probleme zu erstellen und eine Strategie zur Aufrechterhaltung der Glaubwürdigkeit des Prozesses zu definieren. 2.1.2 Stärkung der Position von Tourismusunternehmen durch eine angepaßte Unternehmens- und Wettbewerbspolitik Obwohl sich Konkurrenz, unbestreitbar ein marktregulierendes Element, zumeist vorteilhaft auf die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft auswirkt, erscheint angesichts der Vielfalt der auf diesem Gebiet tätigen Unternehmen, insbesondere angesichts der großen Zahl der auf diesem Sektor tätigen KMU, ein spezifischer und aus industriepolitischer Sicht maßgeschneiderter Ansatz notwendig. 72 KOM (95) 333 endg. 50 2.1.2.1 Unternehmenspolitik Eine große Zahl der auf dem Tourismussektor tätigen Unternehmen gehört zur Kategorie der KMU, Familienunternehmen oder Kleinstunternehmen mit weniger als 9 Beschäftigten. Jegliche Entwicklungen auf diesem Gebiet, z.B. die Verbesserung der rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Rahmenbedingungen, haben unmittelbare Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft. Die Ziele der Unternehmenspolitik, die aufgrund des dem Europäischen Rat in Madrid 73 vorgelegten Berichts der Kommission formuliert und als konkrete Aktionen in das Integrierte Programm 74 1996 sowie in das Dritte Mehrjahresprogramm für kleine und mittlere Unternehmen in der Europäischen Union (1997-2000) 75 aufgenommen wurden, sind nachstehend aufgeführt: • Vereinfachung und Verbesserung der administrativen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für Unternehmen • Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für Unternehmen • Unterstützung von Unternehmen bei der Europäisierung und Internationalisierung ihrer Strategien, insbesondere durch bessere Informationsdienste • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Verbesserung des Zugangs zu Forschung, Innovation und Ausbildung • Förderung des Unternehmertums und Unterstützung spezieller Zielgruppen Das Integrierte Programm für KMU und handwerkliche Betriebe 76 war ein erster Versuch, einen globalen Rahmen für alle Aktionen der Gemeinschaft zugunsten von KMU unter den verschiedenen Gemeinschaftspolitiken zu entwickeln. Eine Mitteilung zur Aktualisierung und Entwicklung dieses Integrierten Programms wurde am 10. Juli 1996 verabschiedet. Sie baut auf den durchgeführten Aktionen auf, setzt aber zugleich neue Ziele und präsentiert neue Maßnahmen. Am 29.11.1995 hat die Kommission dem Europäischen Rat in Madrid ihre Mitteilung über "Small and Medium-sized enterprises - A dynamic source of employment, growth and competitiveness in the European Union"77 (Kleine und mittlere Unternehmen - Eine dynamische Quelle für Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union) vorgelegt. Diese Mitteilung unterstreicht, daß das volle Potential der KMU in Europa zugunsten von Wachstum und Beschäftigung wegen grundlegender Mängel und Fehler des Marktes und der Politik noch nicht in geeigneter Weise ausgeschöpft worden sei. Um dieser Situation entgegenzuwirken, wurden folgende Empfehlungen vorgeschlagen: • Verringerung des Bürokratismus, der das Unterneh mertum in Europa hemmt • Verstärkte Beteiligung von KMU-Organisationen an Entscheidungsprozessen 73 74 75 76 77 “Small and Medium-sized Enterprises: A dynamic source of Employment, Growth and Competitiveness in the European Union”. CSE (95) 2087 KOM (96) 329 vom 10.07.1996 KOM (96) 98 vom 20.03.1996 KOM (94) 207 endg. vom 3.6.1994 Dokument CSE ((95) 2087 51 • Finanzierungshilfen für KMU, die neue Arbeitsplätze schaffen • Abbau von Marktverzerrungen und Ineffizienz • Wirksame Aktionen zur Förderung von Forschung, Innovation und Ausbildung, die KMU zugute kommen • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung von KMU. Mit den Aktionen unter dem zweiten Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zum Ausbau der Schwerpunktbereiche und zur Sicherung der Kontinuität und Konsolidierung der Unternehmenspolitik in der Gemeinschaft, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (1993-1996),78 soll die Europäisierung und Internationalisierung von Unternehmen gesichert werden. Am 14. November 1996 hat der Rat einen Entwurf für einen Beschluß über ein drittes Mehrjahresprogramm für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Haushalt in Höhe von 127 Mio. ECU nach einem entsprechenden Vorschlag der Kommission verabschiedet79. Eine der Maßnahmen zur Ankurbelung des Wachstums besteht in der Verbesserung der administrativen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Veräußerung von KMU waren der Gegenstand einer Empfehlung der Kommission 80; sie forderte die Mitgliedstaaten dazu auf, spätestens bis zum 31.12.1996 den Wortlaut von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen oder Verwaltungsbestimmungen mitzuteilen, die zur Inkraftsetzung dieser Empfehlung verabschiedet wurden, und die Kommission über alle zukünftigen Vorschläge in diesem Bereich zu informieren. (Bis zum 1.12.1995 hatten allerdings erst vier Mitgliedstaaten - Belgien, Frankreich, Irland und die Niederlande - Maßnahmen zur Modifikation der Regelungen für die Veräußerung von KMU im Einklang mit dieser Empfehlung verabschiedet.) Eine Empfehlung über Zahlungsfristen für kommerzielle Transaktionen wurde am 12.5.199581 genehmigt. Diese Empfehlung will zum einen Zahlungsverzögerungen durch die Einführung gesetzlicher Maßnahmen, die zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen beitragen, reduzieren und zum anderen die Einhaltung angemessener Zahlungsfristen gewährleisten, wenn die vertragsunterzeichnenden Parteien nicht den gleichen Status haben. Die Empfehlung legt die Grundsätze und Methoden zur Sicherstellung der besten Zahlungsfristen dar und fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die jeweils am besten geeigneten Maßnahmen zur Schaffung des notwendigen gesetzlichen und administrativen Rahmens zu ergreifen. Im Anschluß an die Konferenz am runden Tisch, die 1994 zum Thema Zugangsmöglichkeiten zu Finanzierungen und Darlehen für KMU stattfand, wurden 1995 zwei Treffen organisiert. An diesem Runden Tisch nahmen Vertreter aus verschiedenen geographischen Regionen, verschiedene Banken sowie Vertreter des KMU-Sektors teil. Ziel dieser Treffen war der Meinungs- und Gedankenaustausch über die Praktiken von Banken, die ihre Partnerschaft mit KMU verstärkt haben. Die Ziele der Aktion REGIE (Network of European Economic Interest Groupings - Netz der Europäischen Wirtschaftlichen Interessengruppen) können 1995 insofern als erreicht 78 79 80 81 Beschluß 93/379/EWG des Rates vom 14. Juni 1993, ABl. Nr. L 161 vom 2.7.1993 KOM (96) 98 vom 20.03.1996 C (95) 3312 ABl. Nr. L 385 vom 31.12.1994 und ABl. Nr. C 400 vom 31.12.1994 ABl. Nr. L 127 vom 10.6.1995 und ABl. Nr. C 144, 10.6.1995 52 betrachtet werden, als der Aufbau des Netzes und die Aktualisierung der Datenbank abgeschlossen und zahlreiche Informationsanfragen eingegangen sind. Ein wichtiger Aspekt der REGIE-Aktion ist die Bereitstellung von Informationen über bestehende Europäische Wirtschaftliche Interessengruppen (EWIV) sowie die Erforschung der Marktanforderungen und Trends im Hinblick auf diesen Kooperationsrahmen. 1996 hat die Kommission eine Konferenz organisiert, in der die EWIV-Erfahrungen der vergangenen sechs Jahre analysiert wurden; diese Konferenz bot auch Gelegenheit, mögliche Reformen der ursprünglichen Verordnung zu diskutieren und direkte Kontakte zwischen Vertretern der EWIV herzustellen. In der Tourismusbranche haben insbesondere das Hotel- und Gaststättengewerbe, Skiorte und Freizeitregionen von REGIE profitiert. Ziel des Euro-Info Centre-Netzes ist die Vereinfachung des Zugangs zu Informationen über Aktionen der Gemeinschaft, die für KMU von Interesse sein können. Zu den operationellen Aktivitäten gehören rechtliche Aspekte, Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten, Zusammenarbeit, Unterstützung bei der Projektgestaltung, Bearbeitung von Ausschreibungsunterlagen, Ausbildung und Erschließung von Märkten in Drittländern. Im Mittelpunkt der Arbeiten von BC-Net (Business Co-operation Network) und BRE (Bureau de Rapprochement des Entreprises) stand die Verbesserung der Netze für die Suche nach Geschäftspartnern. Beide Netze nutzen lokale - öffentliche oder private Hilfsorganisationen als Vermittler. Diese Organisationen werben für die Programme und wenden sie auf lokaler Ebene an. Sowohl BRE als auch BC-NET dehnen ihre Aktivitäten nicht nur auf weitere Mitgliedstaaten, sondern auch auf eine zunehmende Anzahl von Drittländern aus und streben eine Zusammenarbeit auf allen wirtschaftlichen, technischen oder finanziellen Gebieten an. 2.1.2.2 Wettbewerbspolitik • Anwendung von Wettbewerbsregeln auf Unternehmen Neben anderen grundlegenden Orientierungen hat die Kommission Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz in der Wettbewerbspolitik durchgeführt. Beispielsweise hat sie verschiedene Grünbücher erstellt, vor allem zum Thema vertikale Wettbewerbsbeschränkungen und Änderungen in der Verordnung über die Kontrolle von Kartellen. Im Hinblick auf die Ausgabe von Bahnfahrkarten in Reisebüros hat der Gerichtshof erster Instanz in seinem Urteil vom 6. Juni 1995 (Rechtssache T-14/93, Union internationale des chemins de fer c/ Commission) den Beschluß 92/568/EWG der Kommission vom 25. November 1992 über ein Verfahren gemäß Artikel 85 des EWG-Vertrags aufgehoben. Im Verkehrswesen sind mehrere Beschlüsse der Kommission für die Tourismusbranche von Interesse. Hierzu gehört zunächst der am 16. Mai gefaßte Beschluß zur Kontrolle des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Position, in dem eine einstweilige Verfügung ausgesprochen wurde, um die Gesellschaft CCI Morlaix, die den Hafen von Roscoff in Frankreich betreibt, dazu zu veranlassen, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit der Hafen von Roscoff bis zum Ende der Sommersaison 1995 für Fährdienste der Gesellschaft ICGIrish Ferries zugänglich ist. Nachdem sich die Kommission eingeschaltet hatte, schlossen 53 die Parteien einen Vertrag - nicht nur zu ihrem gegenseitigen Vorteil, sondern auch zum Vorteil der Reisenden, denen in der Region Roscoff jetzt ein wesentlich breiteres Angebot an Fährdiensten zur Verfügung steht. Am 18 December hat die Kommission einer Ausnahmeregelung für ein Aktionärsabkommen zugestimmt, das zwischen der Scandinavian Leisure Group AB (SLG) und Simon Spies Holding A/S (Spies) im Hinblick auf die Gründung einer gemeinsamen Fluggesellschaft namens Premiair geschlossen wurde. Von Interesse sind ferner die Beschlüsse der Kommission in bezug auf den Zusammenschluß der Fluggesellschaften Swissair und Sabena und die Kooperation zwischen SAS und Lufthansa. Die Kooperation von Fluggesellschaften könnte zu einer sinnvollen Neustrukturierung des Luftverkehrs in Europa beitragen, die Dienstleistungsqualität für Verbraucher verbessern und die Kosten senken. Die Kommission beabsichtigt nicht, diese Neustrukturierungsmaßnahmen im europäischen Luftraum zu stören, wird jedoch darauf achten, daß diese Vorgänge keine unnötigen Wettbewerbsbeschränkungen nach sich ziehen und nicht die Möglichkeit ausschließen, daß durch neue Anbieter auf den Hauptstrecken ein echter Wettbewerb entsteht. Die von Swissair-Sabena vorgeschlagenen Bedingungen, die die Kommission durch ihre Zustimmung zum Zusammenschluß dieser beiden Fluggesellschaften akzeptiert hat, sowie die Bedingungen, die die Kommission in der Ausnahmeregelung für die Zusammenarbeit zwischen Lufthansa und SAS auferlegt hat, sind auf dieses Ziel ausgerichtet. Der Tourismus steht außerdem im Mittelpunkt mehrerer Beschlüsse der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen: - Am 6. April 1995 hat die Kommission beschlossen, keinen Einspruch gegen den Zusammenschluß von Havas Voyage/American Express (Rechtssache IV/M.564) zu erheben. - Am 23. August 1995 hat die Kommission beschlossen, keinen Einspruch gegen den Zusammenschluß von Nordic Capital/Transpool (Rechtssache IV/M.625) zu erheben. - Am 21. Dezember 1995 hat die Kommission beschlossen, keinen Einspruch gegen den Zusammenschluß von Leisureplan (Rechtssache IVM.662) zu erheben. • Anwendung von Wettbewerbsregeln auf staatliche Beihilfen Im Zusammenhang mit der Anwendung der Wettbewerbsregeln auf staatliche Beihilfen (Artikel 92-94 des EG-Vertrags) hat die Untersuchung von 504 Programmen, gegen die die Kommission keinen Einspruch erhob, ergeben, daß sich 23 speziell mit dem Thema Tourismus beschäftigen. Die gefaßten Beschlüsse haben die insgesamt positive und begünstigende Haltung bestätigt, die die Kommission in bezug auf staatliche Beihilfen einnimmt, soweit diese nicht den Wettbewerb verzerren und nicht im Widerspruch zum allgemeinen Interesse stehen. Die gesetzliche Grundlage für die Billigung dieser Projekte liefert Artikel 92.3.c) des EG-Vertrags. Die meisten staatlichen Beihilferegelungen zur Förderung des Tourismus beziehen sich auf kleinere Projekte. Ausschlaggebend für die Einstufung eines Projekts als „kleineres Projekt“ ist entweder die Gesamthöhe der gewährten Beihilfe oder die Zahl der vom 54 Projekt begünstigten Unternehmen. In vielen Fällen haben die Beihilferegelungen zur Förderung des Tourismus einen Beitrag zur Entwicklung benachteiligter Regionen (Regionen gemäß Artikel 92.3.a) oder 92.3.c)) geleistet. Konkrete Maßnahmen zur Förderung des Tourismus können auch in anderen, allgemeineren Programmen enthalten sein, die nicht speziell auf den Tourismus, sondern häufig auf kleine und mittlere Unternehmen oder auf die regionale Entwicklung ausgerichtet sind. 55 STAATLICHE BEIHILFEREGELUNGEN IM TOURISMUSSEKTOR (NACH LÄNDERN), GEGEN DIE DIE KOMMISSION KEINE EINWÄNDE ERHOBEN HAT Dänemark N/714/94 3.5.95 Maßnahmen zur Förderung des Tourismus ABl. Nr. C272, 18.10.95 N/541/95 2.10.95 Maßnahmen im Tourismussektor ABl. Nr. C335, 13.12.95 Deutschland N/745/E/94 8.3.95 Projekt des Landes Hessen zum Ausbau ABl. Nr. C266, 13.10.95 der öffentlichen Tourismusinfrastruktur Griechenland N/337/95 28.6.95 Maßnahmen zur Förderung des Tourismus und handwerklicher Betriebe Spanien N/33/95 9.2.95 Beihilfen für die Tourismusbranche (Cataluña) N/46/95 21.3.95 Beihilfen für die Tourismusbranche ABl. Nr. C266, 13.10.95 (Valencia) N/174/95 12.4.95 Maßnahmen zur Förderung des Tourismus ABl. Nr. C267, 14.10.95 N/251/95 12.4.95 Maßnahmen zur Förderung des Tourismus ABl. Nr. C276, 21.10.95 (Kanarische Inseln) N/252/95 12.4.95 Maßnahmen zur Unterstützung von ABl. Nr. C276, 21.10.95 Firmen, die in den Bereichen Tourismus, Freizeit und Gastronomieversorgung tätig sind (Kanarische Inseln) N/253/95 12.4.95 Maßnahmen zur Verbesserung von ABl. Nr. C276, 21.10.95 touristischen Unterkünften (Kanarische Inseln) N/343/95 3.5.95 Beihilfen für touristische Einrichtungen N/782/94 18.5.95 Beihilfen für eine neue touristische ABl. Nr. C276, 21.10.95 Infrastruktur in Do ñana (Andalusien) N/342/95 11.7.95 Beihilfen zur Förderung einer neuen ABl. Nr. C324, 5.12.95 touristischen Infrastruktur N/326/95 24.7.95 Beihilfen zur Förderung des Tourismus ABl. Nr. C324, 5.12.95 (Cantabria) Frankreich N/715/94 30.1.95 Beihilfen für die Tourismuswirtschaft ABl. Nr. C324, 5.12.95 (Guadeloupe) Italien N/718/94 10.1.95 Maßnahmen zur Förderung des Tourismus ABl. Nr. C265, 12.10.95 (Kalabrien) N/528/95 2.10.95 Förderung des ländlichen Tourismus ABl. Nr. C335, 13.12.95 N/69/95 4.10.95 Maßnahmen zur Förderung von ABl. Nr. C335, 13.12.95 handwerklichen Betrieben, Tourismus sowie Handel und Vertrieb (Bozen) N/231/95 9.10.95 Beihilfen für den Landtourismus (Molise) ABl. Nr. C335, 13.12.95 Österreich N/580/95 1.8.95 ERP-Programm in der Tourismusbranche ABl. Nr. C194, 5.7.96 N/582/95 1.8.95 Programm für die Tourismusbranche im ABl. Nr. 194, 5.7.96 Burgenland N/104/95 6.12.95 Maßnahmen zur Förderung der ABl. Nr. C19, 23.1.96 touristischen Infrastruktur N/105/95 6.12.95 Maßnahmen zur Förderung des Tourismus ABl. Nr. C19, 23.1.96 (TOP) 56 2.1.3 Verbesserung der touristischen Produktions- und Verteilungsprozesse durch Sozial-, Ausbildungs- und Forschungsprogramme Die Tourismusbranche ist wie alle anderen Wirtschaftsbranchen auch mit dem Phänomen der Globalisierung konfrontiert, die große Herausforderungen an ihre Wettbewerbsfähigkeit stellt. Ein wesentliches Element für die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusbranche sind die verfügbaren Humanressourcen. Die durch eine angemessene Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie Ausbildungsmaßnahmen verwirklichte Qualifizierung der Humanressourcen hat unmittelbare Auswirkungen auf die Qualität des verfügbaren touristischen Angebots. Die Einführung neuer Technologien und Kommunikationstechniken sowie die Entwicklung der Informationsgesellschaft spielen eine große Rolle für die Beschäftigungsentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit. 2.1.3.1 Beschäftigungs- und Sozialpolitik • Der Arbeitsmarkt Die hohe Arbeitslosenquote (fast 11% der Erwerbsbevölkerung82) wird in der Europäischen Union mit großer Sorge verfolgt, und Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit sind folglich ein vorrangiges Ziel. Im Medium Term Social Action Programme 83 (Mittelfristiges SozialmaßnahmenProgramm) (1995 - 1997), welches im Anschluß an die Grün- und Weißbücher über die Europäische Sozialpolitik verabschiedet wurde, wird der Schaffung von Arbeitsplätzen höchste Priorität eingeräumt. Obgleich in erster Linie die Mitgliedstaaten für die Schaffung von Arbeitsplätzen verantwortlich sind, kommt der Kommission eine wichtige Rolle in der Unterstützung der europäischen Volkswirtschaften bei der Überwindung ihrer gravierenden Strukturmängel und der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu. Die Arbeitslosigkeit in Europa war auch Gegenstand des im Januar 1996 gestarteten Programms „Für Beschäftigung in Europa - ein Vertrauenspakt“. In der anschließenden Mitteilung der Kommission „Pakt des Vertrauens für mehr Beschäftigung“ 84 wurden die Hauptziele dieses Programms genannt: Schaffung eines günstigen makroökonomischen Umfelds; Nutzung des vollen Potentials des Binnenmarkts; Beschleunigung der Reformen auf dem Arbeitsmarkt und Einsatz der Strukturfonds zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Im Dienstleistungssektor betont die Mitteilung der Kommission „Mit Dienstleistungen Arbeitsplätze schaffen“85 die Bedeutung des Dienstleistungssektors für die Schaffung von Arbeitsplätzen und verweist dazu auf Hotels und Restaurantbetriebe, in denen in den vergangenen Jahren neue Arbeitsplätze geschaffen wurden. Zur Verbesserung der Beschäftigungslage wurden nach Veröffentlichung des Weißbuchs der Kommission mit dem Titel „Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ eine Reihe von Aktionen durchgeführt, die zum Teil noch nicht abgeschlossen sind, so 82 83 84 85 KOM (96) 485 endg. KOM (95) 134 endg. vom 12.04.1995 CSE (96)1 vom 5.6.1996 CSE (96) 6 endg. vom 27.11.1996 57 z.B. die Initiative „Beschäftigung und Entwicklung von Humanressourcen“ 86 (19941999), für die 1 400 Mio. ECU bereitgestellt wurden. Diese Initiative will zur Entwicklung von Humanressourcen und zur Verbesserung der Mechanismen auf dem Arbeitsmarkt beitragen, um die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, die gesellschaftliche Solidarität sowie die Gleichberechtigung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu fördern. Die durch den Europäischen Rat von Essen im Dezember 1994 ausgearbeitete und in den folgenden Ratstagungen weiter ausgeführte Europäische Beschäftigungsstrategie hat zur Betrachtung der lokalen Entwicklungs- und Beschäftigungsstrategien als ein wesentliches Anliegen für Gemeinschaftsaktionen geführt. In bezug auf das Arbeitsplatzproblem haben sich lokale Initiativen am besten bewährt, die das Potential vor Ort für die Schaffung von lokalen Arbeitsplätzen bewerten sowie optimale Verfahren ermittelt und weitergegeben haben. In diesem Zusammenhang hat die Kommission im Juni 1995 ihre “Europäische Strategie zur Förderung der lokalen Entwicklungs- und Beschäftigungsinitiativen” 87 vorgebracht, die sowohl das Potential für Arbeitsplatzschaffung auf lokaler Ebene als auch die strukturellen Hindernisse, die zur Gewährleistung der Entwicklung beseitigt werden sollen, aufzeigt. Die meisten der 17 neuen Beschäftigungsquellen fanden sich im Dienstleistungssektor. Der Tourismus wird als einer der Bereiche genannt, die auf den aktuellen Bedarf reagieren und in denen schnell und mit relativ geringem Kostenaufwand Arbeitsplätze geschaffen werden können, auch wenn diese mitunter saisonabhängig oder zeitlich befristet sind. Hinsichtlich der bestehenden Möglichkeiten muß angeführt werden, daß das Interesse der lokalen Entwicklungs- und Beschäftigungsinitiativen darin liegt, daß sie: neue Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten, die einer Reihe von Bedürfnissen nachgehen, die noch nicht zufriedenstellend befriedigt wurden; ein Mittel für Unternehmer darstellen, um an Projekten teilzunehmen, die neben der Schaffung von Arbeitsplätzen zu einer Verstärkung des lokalen Zusammenhaltes beitragen; und schließlich eine Beitrag zur Regeneration gefährdeter städtischer und ländlicher Räume beitragen. Was strukturelle Hindernisse betrifft, so sehen sich lokale Entwicklungs- und Beschäftigungsinitiativen zu oft mit finanziellen, legalen, technischen und institutionellen Schwierigkeiten konfrontiert. Der Bereich der lokalen Beschäftigungsentwicklung ist zu einem wichtigen Gegenstand für Gemeinschaftsaktionen geworden, der Thema zahlreichen Initiativen, sowohl auf politischer Ebene als auch auf der Ebene von Aktionen der Strukturfonds, gewesen ist 88. Der Initiative Präsident Santers zu einem “Europäischen Vertrauenspakt” folgend hat das Gipfeltreffen der Regierungsoberhäupter in Florenz im Juni 1996 den Vorschlägen der 86 87 88 ABl. Nr. 94/C 180/10 SEC (95) 564 of 04.04.1995 KOM (96) 109 vom 20.3.1996 Mitteilung der Kommission Die strukturinterventionen der gemeinschaft und die beschäftigung 58 Kommission entsprochen, indem ungefähr 60 territoriale Beschäftigungspakte aufgesetzt wurden, die teilweise duch das “manoeuvre marginsavailable” im Rahmen der Strukturpolitik finanziert wurden. Die Charakteristika der territorialen Beschäftigungspakte, besonders der “bottom-up”Ansatz, der die Innovationen und die Etablierung lokaler Partnerschaften betont, machen sie zu Aktionen, die sich auf die lokale Entwicklung konzentrieren, was durch die Kommission - einer Publikation bzw. dem Weißbuch folgend - angeregt wurde. Beim Aktionsprogramm zur örtlichen Beschäftigungsentwicklung (LEDA) werden Beschäftigungsprobleme in 45 miteinander vernetzten Pilotbereichen behandelt, die in kleinere Netze, darunter auch ein Netz für die Entwicklung des Landtourismus, untergliedert sind. Im Rahmen dieser Aktion wird das Know-how für die lokale Beschäftigungsentwicklung erarbeitet und damit ein Beitrag zur Entstehung und Festigung lokaler Wachstumsstrukturen geleistet. EURES (European Employment Services für Stellenangebote und Arbeitsgesuche) soll die Beschäftigungsmobilität innerhalb des EWR erleichtern und besteht aus einem Netz zur Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission mit dem Auftrag, Arbeitssuchende in Europa zu informieren, zu beraten und zu vermitteln, und ein Diskussionsforum für Beschäftigungsfragen in Europa auf operativer Ebene zu schaffen 89. In der Job Vacancy Database (Datenbank für offene Stellen) wird auch der Tourismussektor berücksichtigt, auf dem 1995 eine Spitzennachfrage nach Personal für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Österreich, Deutschland und im Vereinigten Königreich verzeichnet wurde. Die EURES General Information Database, die Informationen über allgemeine Lebens- und Arbeitsbedingungen enthält, ist zwar mit der Job Vacancy Database verknüpft, ansonsten jedoch eine eigenständige Datenbank. Ziel von ERGO - Phase II (1993 - 1996) ist die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit durch Entwicklung von optimalen Verfahren, Bildung von Partnerschaften zwischen den Hauptakteuren und politischen Entscheidungsträgern und durch Unterstützung für Pilotprojekte zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen. Wie auch bei anderen Beschäftigungsinitiativen gilt der Tourismus als einer der Sektoren, auf dem neue Arbeitsplätze geschaffen werden und Langzeitarbeitslose wieder einen Arbeitsplatz finden können. 1996 wurden LEDA und andere Forschungs- und Aufklärungsprogramme durch die ESSEN-Initiative ersetzt. Ziel der ESSEN-Initiative ist es, einen neuen Ansatz für die Analyse, Forschung, Zusammenarbeit und Aktionen auf dem Beschäftigungssektor zu entwickeln und dadurch ein Forum für den Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Beschäftigungssektor zu schaffen. • Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen Die Tourismusindustrie beschäftigt direkt etwa 6% aller Erwerbstätigen in der Gemeinschaft, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen, auf die ein Anteil von rund 95 % der in der Tourismusbranche tätigen Unternehmen entfällt. Die strukturelle Flexibilität und in einigen Fällen auch die Schwäche dieses Marktsegments sind die Hauptgründe für die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen und Jugendliche. Wie auch in anderen Bereichen des Dienstleistungssektors ist der Anteil an weiblichen Arbeitskräften in der Tourismusbranche sehr hoch: zwischen 45 und 65% der Erwerbstätigen im Tourismus ist - je nach Land - weiblichen Geschlechts. In der Tourismusbranche werden in ländlichen Regionen mehr Frauen als in der Stadt 89 Weißbuch über "Europäische Sozialpolitik". KOM (94) 333 endg. 59 beschäftigt. In Regionen mit einem eingeschränkten Arbeitsplatzangebot ist der Tourismus somit eine gute Erwerbsquelle für Frauen. Ziel des Programms Örtliche Beschäftigungsinitiativen für Frauen (OBI) ist die Unterstützung von innovativen, Arbeitsplätze schaffenden Initiativen, Unternehmen und Kooperationsprogrammen für Frauen, wobei der Schwerpunkt auf den Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen in Randgebieten liegt. Dieses Programm gewährt Unterstützung für Aktionen im Rahmen lokaler Entwicklungspläne, für transnationale Aktionen in ländlichen Regionen oder für Aktionen im kulturellen Bereich. IRIS II (1994-1998) ist ein Netz für Ausbildungsprogramme für Frauen in der gesamten Union, das den Informationsaustausch über Seminare, Austauschprogramme und auf elektronischem Wege, z.B. über Datenbanken und E-Mail, fördert. Ein besorgniserregender Aspekt der allgemeinen Beschäftigungsproblematik ist die hohe Jugendarbeitslosigkeit. Mit über 20%90 ist die Arbeitslosenquote unter Jugendlichen doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote in der Europäischen Union. Wenn die EU neuen Generationen von potentiell qualifizierten Arbeitskräften keine mittel- und langfristigen Beschäftigungsaussichten bietet, kann dies zu einer potentiellen Bedrohung für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Union werden. Die Rolle des Dienstleistungssektors im Hinblick auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie auf den Zugang zum Arbeitsmarkt wurde bereits erkannt. Vor diesem Hintergrund sollen in einer Reihe von Initiativen der Gemeinschaft Fragen im Zusammenhang mit einer arbeitsmarktgerechten Ausbildung und der Zugänglichkeit zu den aufgrund der aktuellen Nachfragesituation neu geschaffenen Arbeitsplätzen direkt oder indirekt erörtert werden (siehe auch den Abschnitt über schulische und berufliche Bildung). Das im Rahmen der Initiative „Beschäftigung und Entwicklung von Humanressourcen“ durchgeführte Programm Employment-YOUTHSTART will Jugendliche unter 20 ohne Schulabschluß oder Basisqualifikationen auf dem Arbeitsmarkt integrieren. Die beruflichen Erfahrungen sollen soweit wie möglich im Dienstleistungs- oder Industriesektor gesammelt werden, wobei auch unter anderem Beschäftigungsmöglichkeiten in den Bereichen Umwelt und Stadtsanierung berücksichtigt werden sollen. • Bessere Arbeitsbedingungen und Sozialdialog Aufgrund der Charakteristik vieler Arbeitsplätze in der Tourismuswirtschaft entstehen atypische Arbeitsverhältnisse und spezielle Arbeitsbedingungen, z.B. flexible Arbeitszeiten, Saison- oder Teilzeitarbeitsplätze und beruflich bedingte Aufenthalte im Ausland. Die Kommission hat bereits verschiedene Vorschläge für befristete TeilzeitVerträge und Arbeitsverhältnisse vorgelegt. Die Vorschläge für Richtlinien des Rates über Wettbewerbsverzerrungen91 und Arbeitsbedingungen 92 bei dieser Art von Arbeitsverhältnissen wurden zurückgezogen, da es hierfür im Rat keine ausreichende Mehrheit gab. Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen 93 will Arbeitnehmern die gleichen Arbeitsbedingungen zusichern, die für die dieselbe Art von Arbeit an dem Ort gelten, an dem die Arbeiten ausgeführt werden, abhängig von 90 91 92 93 KOM (96) 485 endg. KOM (90) 533/1 endg., ABl. Nr. C 305 vom 05.12.1990 KOM (90) 228/1 endg., ABl. Nr. C 224/4 vom 08.09.1990 Richtlinie 96/71/EG vom 16.12.1996 60 bestimmten Bedingungen und spezielle Aspekte des Arbeitsverhältnisses betreffend. Mit diesem Vorschlag sollen die Sozialversicherungsrechte für Arbeitskräfte im Ausland garantiert und zugleich die Bewegungsfreiheit von Arbeitnehmern und die Erbringung von Dienstleistungen in der gesamten Union gefördert werden. Dies ist von besonderer Relevanz für die Tourismuswirtschaft, in der grenzüberschreitende Mobilität wichtiger als in anderen Sektoren ist. Die Arbeiten der Sozialpartner, die im Rahmen des Sozialdialog-Ausschusses zusammentrafen, konzentrierten sich hauptsächlich auf Beschäftigungsfragen und die Nachbereitung der in Essen geführten Gespräche. Ziele der Mitteilung der Kommission über die Entwicklung des Sozialdialogs auf Gemeinschaftsebene94 waren die Suche nach flexibleren Möglichkeiten zur Vertiefung des Sozialdialogs und die engere Verzahnung der Arbeit der Sozialpartner bei der Entwicklung und Umsetzung der EU-Politik, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wirtschaftswachstum. Auf sektoraler Ebene befaßte sich der Sozialdialog hauptsächlich mit den Themen Beschäftigungssituation, Entwicklung und neue Qualifikationen als Zugangsvoraussetzung für die Nutzung des Arbeitsplatzangebots, berufliche Bildung, Gesundheit und Sicherheit, Organisation des Sozialdialogs auf sektoraler Ebene, Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung von sektoralen Richtlinien, neue Technologien, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten. Diese Themen wurden auch auf den Treffen der Kommission mit dem HORECA-Sektor erörtert, der durch HOTREC (für die Arbeitgeberseite, unabhängig von UNICE) und ECF-IUF (zu ETUC gehörend, für die Arbeitnehmerseite) vertreten wurde. In Anwendung des Abkommens über die Sozialpolitik wurden Beratungsgespräche mit den Sozialpartnern über die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit, Beweislast für eine unterschiedliche Behandlung nach dem Geschlecht sowie über Flexibilität/nicht dem Standard entsprechende Arbeiten geführt. Nach Rücknahme der Vorschläge zum Thema Wettbewerbsverzerrungen und Arbeitsbedingungen beschloß die Kommission, die erste Phase der Beratungsgespräche mit den Sozialpartnern über eine Initiative der Gemeinschaft zugunsten flexibler Arbeitszeiten und Sicherheit der Arbeitnehmer am 27.09.1995 einzuleiten. Die zweite Beratungsphase war für 1996 geplant. Aufgrund der Richtlinie über den Einsatz eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen 95, die spätestens bis 1996 umgesetzt werden sollte, wurden 1995 rund 60 freiwillige Vereinbarungen getroffen. 2.1.3.2 Schulische und berufliche Bildung Eine der Hauptvoraussetzungen für die Qualität touristischer Dienstleistungen ist die schulische und berufliche Bildung der Humanressourcen. Die Vielfalt und zunehmende Spezialisierung von Tourismusfachkräften erfordert breitgefächerte Lehrpläne und laufende Weiterbildung für die auf diesem Sektor tätigen Fachkräfte, um neu entstehende Bedürfnisse auf dem Markt befriedigen zu können. Ziel der Tourismuswirtschaft ist es, die 94 95 KOM (96) 448 endg. vom 18.9.1996 Richtlinie des Rates 94/45/EWG, ABl. Nr. L 254/64 vom 30.09.1994 61 Qualität und Erbringung von Dienstleistungen innerhalb des Sektors zu erhöhen und Anreize für den grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch zu schaffen. 1995 hat die Europäische Union das Weißbuch über schulische und berufliche Bildung mit dem Thema „Lehren und Lernen: Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft“ 96 verabschiedet und neue Programme als Ersatz für die 1994 ausgelaufenen Programme beschlossen. Das Weißbuch beruft sich auf die Schlußfolgerung des Europäischen Rates von Cannes, nach der die für die Verbesserung der Beschäftigungssituation und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit unverzichtbare Bildungspolitik vor allem durch laufende Weiterbildung verstärkt werden müsse. Die Kommission hat fünf allgemeine Ziele im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung ermittelt, die sich unmittelbar auf den Tourismus auswirken: • Förderung des Erwerbs von neuen Kenntnissen: Die Anerkennung von Fähigke iten unter einem flexiblen und dauerhaften System erlaubt im Rahmen dieses Ziels die Anerkennung von nicht auf konventionelle Weise erworbenen, Qualifikationen im Tourismus. • Engere Zusammenarbeit von Schulen und der Geschäftswelt: In der Berufsausbildung muß die “Ausbildung für Arbeitsplätze in der Tourismusbranche und im Umweltschutz, die inzwischen eigenständige Wirtschaftszweige darstellen, gefördert werden”97. Zwei Programme (SOKRATES98 im Bereich der schulischen Bildung und LEONARDO DA VINCI99 im Bereich der beruflichen Bildung) sind für den Zeitraum 1995-1999 geplant. Sie knüpfen teilweise an Maßnahmen aus früheren Programmen der Gemeinschaft an, sehen aber auch neue Maßnahmen vor. SOKRATES, das gemeinschaftliche Aktionsprogramm im Bildungswesen, stützt sich auf die Erfahrungen früherer, innerhalb der EU durchgeführter Bildungsprogramme. Es unterscheidet sich insofern von den bisherigen Programmen, als es alle Ausbildungsarten und -stufen in einem einzigen Programm für die europäische Zusammenarbeit vereinigt. SOKRATES umfaßt ERASMUS für das Hochschulwesen und LINGUA für das Studium europäischer Sprachen. Das auf Aktionen im schulischen Bereich ausgerichtete Programm COMENIUS stellt die wichtigste Innovation des SOKRATES-Programms dar. Vom Gesamthaushalt in Höhe von 850 Mio. ECU werden 55% für ERASMUS, 10% für COMENIUS und 25% für LINGUA, ODL-Studien (Offener Unterricht und Fernlehre ODL) und für den Informations- und Erfahrungsaustausch aufgewendet. Das Programm SOKRATES verfolgt hauptsächlich folgende Ziele: 96 97 98 99 KOM (95) 590 endg. vom 29.11.1995 KOM (95) 590 endg.. S. 38 Beschluß Nr. 819/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. ABl. Nr. L 87/10 vom 20.4.1995 Beschluß Nr. 94/819/EG des Rates. ABl. Nr. L 340/8 vom 29.12.1994 62 • • • • • • • Aufbau und Förderung von grenzüberschreitenden Projekten, Netzen, Partnerschaften und Verbänden Entwicklung von Lehrplänen, Lerneinheiten, Unterrichtsmaterialien und anderen Produkten des Bildungswesens Austausch und Förderung der Mobilität von Studenten und in einigen Fällen auch von Schülern Grenzüberschreitende Schulungskurse und Austauschprogramme für Fachkräfte im Bildungswesen Besuche zur Erleichterung der Projektvorbereitung oder des Erfahrungsaustausches Studien, Analysen, Leitfäden für bewährte Verfahren und Aktivitäten zur Sammlung von Informationen Auswertung und Verbreitung von Ergebnissen Im Bereich Tourismus und Freizeitstudien findet eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Hochschulinstituten unter dem zu SOKRATES gehörenden Aktionsprogramm ERASMUS statt. 1995/96 wurden im Rahmen von ERASMUS 16 Institutionsverträge im Bereich Tourismus, Gastronomieversorgung, Hotelmanagement abgeschlossen, in deren Mittelpunkt das Lehrpersonal, die Mobilität von Studenten sowie die gemeinsame Entwicklung von Lehrplänen standen. Im Rahmen von ATLAS (European Association for Tourism and Leisure Education), einem offenen Verbund von Hochschulinstituten und Berufsverbänden, wird ein themenbezogenes Netzprojekt für Tourismus und professionelle Freizeitgestaltung koordiniert, an dem 12 Mitgliedstaaten teilnehmen. In dem 1996/1997 laufenden Projekt soll ein paneuropäischer Ansatz für die Erstellung von Lehrplänen für die Bereiche Tourismus und professionelle Freizeitgestaltung erarbeitet werden. Hierzu ist die Entwicklung eines „gemeinsamen Kernlehrplans“, die Anwendung transnationaler Forschungsergebnisse auf Lehr- und Lernmittel sowie die Vermittlung europäischer Perspektiven durch themenbezogene europäische Module geplant. Mit einem Haushalt von 620 Mio. ECU setzt LEONARDO DA VINCI die Maßnahmen fort, die im Rahmen früherer Programme wie z.B. COMETT, PETRA, FORCE und EUROTECNET und dem IRIS-Netz durchgeführt wurden. Sein Hauptziel ist die Förderung der Entwicklung einer innovativen Gemeinschaftspolitik in der beruflichen Bildung, die auf gemeinsamen Zielen basiert. Die unter diesem Programm geförderten Maßnahmen gliedern sich in folgende Bereiche: • Verbesserung der Systeme und Methoden für die berufliche Bildung • Verbesserung der Aktivitäten der beruflichen Bildung • Entwicklung der sprachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse und Verbreitung von Innovationen im Ausbildungswesen. • Im Rahmen der 1995 und 1996 durchgeführten Ausschreibungen wurden von den EUund EWR-Mitgliedstaaten 7769 Vorschläge eingereicht. Insgesamt 1542 Projekte wurden ausgewählt und mit einem Gesamtbetrag von 201,7 Mio. ECU finanziert. Bei der Untersuchung der ersten beiden Jahre der Programmlaufzeit zeigen sich verschiedene gemeinsame Tendenzen: 63 • Betonung von neuen Qualifikationen und der „Beschäftigungsfähigkeit” junger Menschen und Arbeitnehmer; • Entwicklung der Lehrzeit oder Kopplung von Arbeit und Ausbildung aller Arten und auf allen Ebenen; • Neue Technologien als Quelle für Änderungen in den Unterrichtsmethoden; • Schrittweise Integration der ermittelten Bedürfnisse in das Ausbildungsangebot; • Vielfältige Einbeziehung von Unternehmen und Sozialpartnern Insgesamt 40 Projekte beziehen sich auf den Tourismussektor. Zu diesen Projekten gehören Pilotprojekte, Vermittlungen, Austauschprogramme, Umfragen und Analysen in allen Bereichen der schulischen und beruflichen Bildung. Überdies können sich viele weitere im Rahmen dieser Projekte behandelten Themen indirekt auf den Tourismus auswirken. Weitere Beispiele für Ausbildungsmaßnahmen in tourismusorientierten Projekten sind „Development of transnational qualification modules for tourism“ (Entwicklung transnationaler Qualifikationsmodule für den Tourismus) (1995) 100 und “Placement programme in leisure and tourism for students in Helsinki, Guarda, Kleve and Birmingham” (Stellenvermittlungsprogramm für Arbeitsplätze in der Freizeit- und Tourismusindustrie für Studenten in Helsinki, Guarda, Kleve und Birmingham) aus dem Jahr 1996101. 2.1.3.3 Forschung, Informations- und Kommunikationstechnologien • Forschung und technologische Entwicklung Die Ziele der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) der EU sind in Rahmenprogrammen festgeschrieben, so z.B. im Vierten Rahmenprogramm (1994-1998). Die FTE, für die ein Haushalt von 13,1 Mrd. ECU zur Verfügung steht, gliedert sich in 20 spezifische Programme mit folgenden Aktivitäten: • Programme zur Forschung und technologischen Entwicklung, die auf nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet sind; • Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen; • Veröffentlichung und Verwertung der Ergebnisse; • Schaffung von Anreizen für die Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern. Die FTE im Jahre 1995 zeichnete sich erstmals durch eine größere Koordination der europäischen Forschung, stärkere Gewichtung von sozialen Problemen und spezielle Maßnahmen für kleine und mittlere Betriebe aus und sah auch die Bildung von Arbeitsgruppen vor, um Anreize für FTE in Bereichen zu schaffen, die als unverzichtbar für die Wettbewerbsfähigkeit, Entwicklung des Arbeitsmarkts und Lebensqualität betrachtet werden. Die Auswirkungen der FTE auf den Tourismus sind in den Forschungsprogrammen „Umwelt und Klima“, „Verkehrswesen“ und „Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftern“ dokumentiert. Der Beitrag der einzelnen Programme im Bereich der Kommunikationstechnologien und Telematik-Anwendungen wird im Abschnitt „Informations- und Kommunikationstechnologien“ beschrieben. 100 101 D/95/178/P/I/FPC UK/96/2/0470/PL/II.1.2.a/FPI 64 „Umwelt und Klima“ Ziel dieses Programms, für das Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 907 Mio. ECU 102 bereitgestellt wurden, ist die Strukturierung der europäischen Umweltforschung, die den Aufbau von Netzen mit herausragender technologischer Leistungsfähigkeit und vier Schlüsselbereichen für FTE mit Schwerpunkt auf dem Umweltschutz vorsieht. Eine Reihe von Forschungsprojekten sind für den Tourismussektor relevant. Dazu gehören Arbeiten über sozioökonomische Aspekte wie z.B. die Ermittlung der kulturellen und politischen Faktoren, die für die Entwicklung eines zukunftsfähigen Tourismus in verschiedenen Regionen der EU von Bedeutung sind. Ebenso ist die FTE zugunsten des Schutzes und der Sanierung der europäischen Kulturgüter von großem Interesse für den Tourismus. Die Bemühungen um den Schutz des Kulturerbes zur Förderung eines zukunftsfähigen Tourismus können sowohl zur Erhaltung des Kulturerbes als auch zur Entwicklung der betreffenden Region oder des Landes beitragen (Anhang 4 enthält eine Liste der relevanten FTE-Umweltprojekte). „Verkehrswesen“ Aufgrund der Verflechtungen zwischen diesen beiden Sektoren wird die FTE im Verkehrswesen mit großer Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft haben. Die Ziele des FTE-Programms für das Verkehrswesen 103, für das Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 256 Mio. ECU bereitstehen, sind die Entwicklung, Integration und der Betrieb eines effizienteren, sicheren und umweltfreundlicheren Verkehrssystems, das zugleich den Waren- und Personenverkehr vereinfacht. Außerdem werden Forschungsarbeiten zur Verbesserung der Kompatibilität zwischen den verschiedenen Verkehrsarten und einzelstaatlichen Systemen sowie zur Entwicklung der einzelnen Verkehrsarten insbesondere unter dem Gesichtspunkt ihrer Sicherheit und Effizienz durchgeführt. „Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern“ Für diese Aktivität stehen Haushaltsmittel von insgesamt 792 Mio. ECU bereit 104. Dieses auf einem aggregierten Ansatz basierende Programm reagiert auf Initiativen, die von Wissenschaftlern selbst angeregt wurden, und stuft die folgenden vier Aktivitäten als förderungswürdig ein: • • • • 102 103 104 Aufbau von Forschungsnetzen; Zugang zu großen Forschungseinrichtungen; Ausbildung durch Forschung; flankierende Maßnahmen. Einschließlich der zugewiesenen Mittel für das Gemeinsame Forschungszentrum ABl. Nr. L 361, 31.12.1994 Einschließlich des Haushalts für das Gemeinsame Forschungszentrum 65 Das Programm hat keine festen Prioritäten und ist somit für jede Form von wissenschaftlicher Forschung, einschließlich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, offen. Das Programm erhofft sich auch eine bedeutende Rolle bei der Förderung von Innovationen, vor allem in strukturschwachen Regionen. • Informations- und Kommunikationstechnologien Einer der Hauptgründe, weshalb die Europäische Union ihre Position im weltweiten Wettbewerb bisher verteidigen konnte, liegt in der Qualität und Wirksamkeit des FuESystems, in dem die FuE im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eine wichtige Rolle spielt. FuE-Programme sind Teil des vierten Rahmenprogrammes (Forschung, technische Entwicklung und Demonstrationsprogramme). Weitere Informationen über die Projekte sind im Internet unter http://www.echo.lu verfügbar. Informationstechnologie Das Programm ESPRIT will ein integriertes Programm für industrielle Forschung und Entwicklung sowie Technologietransfer in Informationstechnologien unterstützen, um die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten europäischen Industrie zu stärken. Neben den Anbietern von IKT-Produkten und dem Forschungssektor nehmen an diesem Programm hauptsächlich Nutzerindustrien teil. Der Schwerpunkt dieses Programms liegt auf dem Einsatz und der Einsetzbarkeit von Werkzeugen, Techniken und Technologien sowie auf optimalen verfahren zu deren Anwendung. Die Tourismuswirtschaft setzt in zunehmendem Maße Informations- und Kommunikationstechnologien ein, um Zugriff auf Informationen zu erhalten, die zur Beantwortung von Kundenanfragen erforderlich sind, sowie für Buchungen in Reisebüros, Hotels, Fahrzeugverleihfirmen usw. Im Rahmen von ESPRIT III wurden ca. 20 Projekte gestartet oder 1995 fortgesetzt, um Multimedia-Entwicklungen und -Anwendungen im Tourismus zu fördern (siehe Anhang 5). Dazu gehören 3D-Simulationen von archäologischen Ausgrabungsorten und Funden; Buchungssysteme für Reiseveranstalter, Reisebüros und Fremdenverkehrsämter; Optionen für Touristeninformationsbüros und für den elektronischen Zahlungsverkehr über das Internet sowie die Entwicklung von Multimedia-Anwendungen zur Förderung des Tourismus. Andere Programme (einschließlich für den Tourismus relevanter Aktionen) Informationsbörse Im Zuge des Aufbaus einer Europäischen Informationsbörse unterstützte das Programm IMPACT II (1991-1995) wirtschaftlich machbare Projekte. Sechs der 1995 ausgewählten oder abgeschlossenen Projekte befaßten sich speziell mit dem Thema Tourismus und wurden unter diesem Programm gefördert. Weitere Informationen über die Projekte sind im Internet unter http://www.echo.lu verfügbar. 66 Projekt CAP 95 ECIMATIS TITAN EXPLORER VITAL ALTO Thema Gesamt (ECU) 1 000 000 Mittel der EG 100 000 600 000 225 000 1995 abgeschlossen 560 000 275 000 Erstellung eines Anwendungsgenerators für Informationen über den Tourismus Informationen für den Städtereisenden über mögliche Routen 763 000 300 000 718 000 300 000 Verteilte Datenbanken Informationen über den Tourismus 1 300 000 400 000 wird 1995/1996 abgeschlossen wird 1995/1996 abgeschlossen wird 1995/1996 abgeschlossen 1995 ausgewählt Selbstbedienungsterminals mit touristischen Informationen für Besucher der Stadt Luxemburg, Kulturhauptstadt 1995 Erstellung von Karten und (enzyklopädischen) Hintergrunddaten für Cataluña (Spanien) und die Algarve (Portugal) Zusammenstellung und Verteilung von Touristeninformationen für PCs mit lokalen Stand 1995 abgeschlossen Auf der Basis der Ergebnisse von IMPACT II hat der Rat am 21. Mai 1996 ein neues Programm namens INFO 2000 (1996-2000, Haushalt 65 Mio. ECU) verabschiedet, das die Entwicklung einer europäischen Multimedia-Content-Industrie fördern soll. 1996 wurde eine Ausschreibung für die Bereiche Kulturgüter, Geschäftsinformationen, geographische Informationen sowie wissenschaftliche, technische und medizinische Informationen veranstaltet. 80 Projekte wurden ausgewählt und werden in der Definitionsphase während der ersten sechs Monate des Jahres 1997 unterstützt. Dazu gehören auch Projekte, die dem Tourismus zugute kommen, da ihr Schwerpunkt auf Informationen über Kulturstätten oder auf der Einrichtung eines Reiseinformationsdienstes für eine oder mehrere europäische Regionen liegt. Eine Beschreibung der einzelnen Projekte kann auf der Internet-Site http://www.echo.lu abgerufen werden. Die Gemeinschaft unterstützt die Definitionsphase mit rund 7,3 Mio. ECU, d.h. sie übernimmt rund 35% der geschätzten Projektkosten in diesem Zeitraum. Nach der Definitionsphase ist eine weitere Unterstützung von rund 20 dieser Projekte geplant, von denen der größte Nutzen für die Content-Industrie erwartet wird. Telematik Das Programm „Telematik-Anwendungen” (1994-1998), für das Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 843 Mio. ECU bereitstehen, ist ein Bestandteil des Vierten Rahmenprogramms. Die Entwicklung von Projekten in spezifischen Sektoren, darunter in den Sektoren Verwaltung, Verkehrswesen, städtische und ländliche Gebiete und Informations-Engineering, wird dem Tourismus in vielfältiger Weise zugute kommen. 67 Im Sektor „Telematik in der Verwaltung“, der Verwaltungen in die Lage versetzen soll, relevante Ergebnisse unmittelbar nach ihrer Verfügbarkeit zu verwerten, wurde das MINTOUR-Projekt gefördert. In diesem Projekt geht es um die Bereitstellung von Informationen über touristische Einrichtungen, kulturelle Attraktionen und Veranstaltungen mit Hilfe von Informationsservern, Informationskiosken und Netzen, auf die Reisebüros, kleine und mittlere Unternehmen sowie die Bürger in drei großen Städten zugreifen können. Die EU hat das Projekt, das insgesamt 4,4 Mio. ECU gekostet hat, mit rund 2 Mio. ECU unterstützt. Das entsprechende Projekt in diesem Sektor ist im Anhang aufgeführt. Den Interessen des Tourismus wird in besonderem Maße bei der Aufgabe Rechnung getragen, bei der es zum einen um die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen und Organisationen ohne Erwerbscharakter geht, um die Kulturpolitik der Europäischen Union zu unterstützen und eine bessere Einordnung in die Koordinierungs-, Planungs- und Implementierungsprozesse zu ermöglichen, sowie zum anderen um einen Mechanismus für Beschäftigung in Europa, Tourismus und kulturelle Möglichkeiten für jeden einzelnen Bürger. Diese Aufgabe wird erst in die nächste Ausschreibungsrunde aufgenommen. Auf dem Sektor der Telematik-Anwendungen im Verkehrswesen läuft ein Projekt für Telematik-Anwendungen zur Unterstützung von Reisenden. Das Projekt befaßt sich hauptsächlich mit Reiseauskunfts-, Buchungs-, Zahlungsabwicklungsund Kartenausgabesystemen, die den Tourismus unterstützen können. Die Gesamtinvestitionen in diesem Bereich belaufen sich auf 87,050 Mio. ECU, an denen sich die EU mit 34,9 Mio. ECU beteiligt hat. In Anhang 6 ist eine Liste der geförderten Projekte aufgeführt. Im Mittelpunkt des Sektors „Telematik-Anwendungen in städtischen und ländlichen Gebieten“ (TURA) standen die Schaffung von Anreizen für neue wirtschaftliche Aktivitäten, Verstärkung der traditionellen Aktivitäten und Verbesserung der Lebensqualität in städtischen und ländlichen Gebieten. Auf diesem Sektor wurden zehn Projekte unterstützt, die Telematik-Anwendungen im Tourismus fördern. Der Beitrag der EU wird auf insgesamt 2,169 Mio. ECU geschätzt. Darüber hinaus wurde ein Projekt gestoppt, das sich mit Telematik-Anwendungen für die Tourismusindustrie befaßte: Die für dieses Projekt bereitgestellten Finanzmittel (1,2 Mio. ECU) werden vermutlich entsprechend den Empfehlungen der Überprüfer, die sich für die Beendigung des Projekts aussprachen, auf andere Anwendungen im Tourismussektor verteilt. Die entsprechenden Projekte auf diesem Sektor sind in Anhang 6 aufgeführt. Im Sektor „Informations-Engineering“ soll durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ein einfacherer und selektiverer Zugriff auf elektronische Informationen in jeder Form erleichtert und vereinfacht werden. Das Projekt MAGICA auf diesem Sektor ist eine Pilotanwendung für multimediale Telematik-Kataloge für Handel und Tourismus. Die EU ist an den Gesamtinvestitionen in Höhe von 3,45 Mio. ECU mit 1,65 Mio. ECU beteiligt. 2.2 FLANKIERENDE MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG AUSGEWOGENEN ENTWICKLUNG DES TOURISMUS EINER Die Entwicklung eines ausgewogenen und zukunftsfähigen Tourismus in der gesamten Europäischen Union erfordert Maßnahmen in Bereichen, in denen die Dynamik des 68 Marktes nicht ausreicht, um dieses übergeordnete Ziel zu erreichen. Die Entwicklung des Tourismus spielt auch eine Rolle in den Beziehungen zwischen der EU und Drittländern. 2.2.1 Interne Dimension 2.2.1.1 Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt Der unterschiedliche Entwicklungsstand der Regionen in der EU erfordert Maßnahmen, die den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt stärken und zugleich eine langfristige und nachhaltige Entwicklung fördern. Der Tourismus spielt für die regionale Entwicklung eine bedeutende Rolle, was zum einen auf seinen Beitrag bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und zum anderen auf die Diversifizierung der regionalen Aktivitäten, insbesondere in ländlichen Gebieten und im Niedergang befindlichen Industrieregionen, zurückzuführen ist. Aufgrund der von Touristen getätigten Ausgaben, die zu einer Ausdehnung von nichttouristischen Aktivitäten führen, hat der Tourismus auch erhebliche indirekte Auswirkungen. Der Tourismus ist jedoch auch ein Sektor, der bestimmten Zwängen ausgesetzt ist und sich neuen Trends und Verhaltensweisen seiner Kunden anpassen muß. Wenn Initiativen für den Tourismus durch Strukturfonds finanziert werden, werden diese Vorhaben auf einzelstaatlicher oder regionaler Ebene festgelegt, und die Kommission verfügt über gewisse Befugnisse hinsichtlich der Untersuchung, Monitoring und Evaluierung der Maßnahmen. Die Finanzmittel für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung werden über die europäischen Strukturfonds in Form von Beihilfen, und über die Europäische Investitionsbank in Form von Darlehen gewährt. Aus den Strukturfonds wurden Finanzmittel in Höhe von 154,5 Mrd. ECU zu Preisen von 1994 für den Zeitraum 19941999 bereitgestellt. Nahezu 6% aller Darlehen aus den Strukturfonds flossen in den Tourismussektor (mit Ausnahme der zweiten Phase von Ziel 2), jedoch variiert dies erheblich hinsichtlich des Zielgebietes und der Gemeinschaftsinitiative. Aus den Strukturfonds wurden verschiedene Arten von Direktmaßnahmen finanziert: Verbesserung des Angebots an touristischen Unterkünften und Einrichtungen, Organisation von Unternehmen aus der Tourismusbranche und bessere Qualifikation von Tourismusfachkräften, Unterstützung bei differenzierten Entwicklungsstrategien für den Tourismus. Zu diesen direkten Formen der Unterstützung in diesem Sektor kommen Maßnahmen, die indirekt zur Entwicklung des Sektors beitragen. • Europäische Strukturfonds Gelder aus den Europäischen Fonds (der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Europäische Sozialfonds, der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft und die Finanzierungsinstrumente für die Fischerei) werden zur 69 Verwirklichung verschiedener Ziele zugewiesen. Einige dieser Ziele werden auf regionaler Ebene festgelegt (Ziele 1, 2, 5b und 6), andere hingegen nicht (Ziele 3, 4 und 5a). Der neue Zeitraum für Finanzierungen aus den Strukturfonds begann 1994, doch seit dem Beitritt von Österreich, Finnland und Schweden 1995 wurden neue Gebiete und Maßnahmen inkludiert, die Eingliederung des neuen Zielgebietes 6 für dünnbesiedelte Gebiete eingeschlossen. Die Zuwendungen für den Tourismus wurden in den Gemeinschaftlichen Förderkonzepten (GFK) oder Einheitlichen Programmplanungsdokumenten (EPD) mit dem Ziel festgelegt, das Angebot an touristischen Unterkünften und Einrichtungen und die Organisation von Unternehmen der Tourismusbranche zu verbessern, die Professionalität der Betreiber touristische Einrichtungen zu erhöhen und spezielle Tourismusstrategien auf der Basis des „einheimischen Potentials“ der betreffenden Region zu unterstützen 1995/1996 wurden zahlreiche operationelle Programme und einheitliche Programmplanungsdokumente verabschiedet, eine Reihe damit im Zusammenhang stehender Finanzierungsbeschlüsse sowie eine Entscheidung für die Zuweisung der Finanzierungsrücklagen für Initiativen der Gemeinschaft getroffen. Im Jahr 1996 wurde mit der Zwischenevaluierung der Strukturfondsprogramme begonnen. Ende 1996 veröffentlichte die Kommission wie im Vertrag über die Europäische Union gefordert den ersten Bericht über den Wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt 105. In einer Mitteilung über eine neue regionale Programmgestaltung gemäß den Zielen 1 und 2106 wurden die erwarteten Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Zielgebiete; der Beitrag zur Stärkung anderer politischer Programme der Gemeinschaft und die verzeichneten Fortschritte bei der Sicherstellung einer größeren Effektivität bei der Verwendung der gemeinschaftlichen Gelder dargelegt. Mit Geldern aus den Strukturfonds finanzierte Ziele Benachteiligte Regionen fallen unter das Ziel 1, das eine Förderung der Entwicklung und strukturellen Anpassung strukturschwacher Regionen anstrebt. Ein Gesamthaushalt in Höhe von 96,346 Mrd. ECU (67,6% der verfügbaren Gelder aus den Strukturfonds) wurde für den Zeitraum von 1994 bis 1999 angesetzt. Eine Maßnahme zur Regionalentwicklung ist der Tourismus, der mancherorts als vorrangig betrachtet wird und dazu geführt hat, daß operationelle Programme für den Tourismus in Gemeinschaftlichen Förderkonzepten für den Zeitraum 1994-1999 in Ziel-1-Gebieten erarbeitet wurden. 105 106 KOM (96) 542 endg. KOM (95) 111 endg. 70 OPERATIONELLE PROGRAMME FÜR DEN TOURISMUS IN GEMEINSCHAFTLICHEN FÖRDERKONZEPTEN Land Unterprogramme/Maßnahmen Irland (Beschluß Nr. C(94) 1972 vom 29.7.1994) - Natur- und Kulturerbe - Entwicklung neuer Produkte - Marketing - Ausbildung - Technische Hilfe Italien (Beschluß Nr. - Auf den Tourismus bezogene Ressourcen C(95)1146 vom - Unterstützung für Unternehmen und 7.6.1995) Touristen - Technische Hilfe Griechenland - Tourismus (Beschluß Nr. C(95) - Kultur 2201 vom - Technische Hilfe 30.11.1995) Gesamtkosten (Mio. ECU) EG-Beitrag (Mio. ECU) 806,000 456,000 302,810 130,000 795,606 229,100 Neben diesen operationellen Programmen wurde die Entwicklung des Tourismus in vielen anderen Programmen für Ziel-1-Gebiete miteingeplant, z.B. in dem am 15.11.1995 verabschiedeten einheitlichen Programmplanungsdokument für das Burgenland in Österreich, das 38,710 Mio. ECU für den Tourismus im Zeitraum von 1995 bis 1999 bereitstellte. Ziel-2-Gebiete sind vom industriellen Niedergang betroffene Regionen oder Gebiete, die durch Modernisierung und Diversifizierung der entsprechenden Regionalwirtschaften neu strukturiert werden sollen. Die Liste der in Frage kommenden Gebiete und die einheitlichen Programmplanungsdokumente für Österreich, Finnland und Schweden wurden 1995 verabschiedet. Die geplanten Ausgaben für die Entwicklung des Tourismus, 587 Mio. ECU in den 12 Mitgliedstaaten im Zeitraum 1994-1999, wurden durch weitere 28 Mio. ECU für touristische Maßnahmen in den neuen Mitgliedstaaten für den Zeitraum 1995-1999 ergänzt. Die strukturelle Anpassung und Entwicklung ländlicher Regionen fallen unter das Ziel 5b; dies sind ländliche Regionen, die nicht unter Ziel 1 fallen und in 12 Mitgliedstaaten vorzufinden sind. Obgleich die meisten einheitlichen Programmplanungsdokumente für Ziel 5b bereits 1994 verabschiedet wurden, wurden 1995 weitere einheitliche Programmplanungsdokumente für Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien und Regionen im Vereinigten Königreich sowie für Finnland und Österreich verabschiedet. Einheitliche Programmplanungsdokumente für Ziel-5b-Regionen in Schweden wurden im Mai 1996 verabschiedet. 11% der Summe, die für Ziel-5b-Regionen in einheitlichen Programmplanungsdokumenten bereitgestellt wurde, entfallen auf tourismusbezogene Maßnahmen für den Zeitraum 1994-1999; dies sind insgesamt 793 Mio. ECU. Weiters trägt das horizontale Ziel-5b-Gebiet dazu bei, die strukturelle Anpassung des Agrar- und Fischereisektors zu fördern und kann eine Beitrag für tourismusrelevante Aktionen, wie die Diversifizierung in der Agrarwirtschaft, leisten. Nach dem Beitritt von Finnland und Schweden wurde ein neues Ziel für unter den Strukturfonds förderungswürdige Regionen definiert. Ziel 6 strebt die Entwicklung von Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte in Randregionen mit arktischem oder subarktischem Klima an. Von den laut dem einheitlichen Programmplanungsdokument für 71 Finnland vorgesehenen 460 Mio. ECU (1995-1999) werden 12 Mio. ECU für tourismusbezogene Maßnahmen eingesetzt. Im einheitlichen Programmplanungsdokument für Schweden (1995-1999) sind 20 Mio. ECU für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung des Tourismus vorgesehen (der Gesamthaushalt beträgt 252 Mio. ECU). GELDER FÜR DEN TOURISMUS AUS DEM STRUKTURFONDS IN EPD Mitgliedstaat Ziel 1/6 Ziel 2 (Mio. ECU) (Mio. ECU) 1994-1999 1994-1996 37 10 Belgien nicht förderungswürdig 11 Dänemark 800 15 Deutschland 733 nicht förderungswürdig Griechenland 1099 Spanien 106 150 Frankreich 466 nicht förderungswürdig Irland 1725 71 Italien nicht förderungswürdig Luxemburg 6 42 Niederlande 39 8* Österreich 657 nicht förderungswürdig Portugal 12 5* Finnland 20 15 * Schweden 154 288 Vereinigtes Königreich Gesamt 5854 615 *Ziel 2 in Österreich: 1995-1999. Ziel 2 in Finnland und Schweden: 1995-1996 UND GFK Ziel 5b (Mio. ECU) 1994-1999 10,4 14,7 83,0 nicht förderungswürdig 45,2 265,9 nicht förderungswürdig 118,5 1,0 17,6 58,8 nicht förderungswürdig 6,8 14,8 156,1 792,8 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Hauptquelle für die Finanzierung der touristischen Entwicklung ist der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), aus dem Mittel für produktive Investitionen, Infrastrukturprojekte und die Entwicklung des einheimischen Potentials bereitgestellt werden. 72 GELDER FÜR DEN TOURISMUS AUS DEM EFRE AUF BASIS DER GFK UND EPD (MIO. ECU ZU PREISEN VON 1994) Mitgliedstaat Ziel 1 (1994-1999) 32 nicht förderungswürdig Ziel 2 (1994-1996) 10 9 15 nicht förderungswürdig Belgien Dänemark Deutschland 683 Griechenland 538 Spanien 99 147 Frankreich 354 nicht förderungswürdig Irland 775 66 Italien nicht förderungswürdig Luxemburg 4 34 Niederlande 39 6 Österreich 571 nicht förderungswürdig Portugal 12 5 Finnland 23 13 Schweden 118 242 Vereinigtes Königreich Gesamt 3 248 547 (1) Ziel 1 und 5b für Österreich, Finnland und Schweden: 1995-1999. (2) Ziel 2 für Österreich und Schweden: 1995-1999. (3) Ziel 2 für Finnland: 1995-1997 Ziel 5b (1994-1999) 9,5 8,2 44,3 nicht förderungswürdig 37,5 230,9 nicht förderungswürdig 91,7 0,9 16,2 49,1 nicht förderungswürdig 0,2 9,7 136,1 634,6 Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung werden auch innovative Aktionen entsprechend Artikel 10 der EFRE-Verordnungen finanziert, um neue Ansätze für die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zu erforschen. Im Mittelpunkt der mit 400 Mio. ECU geförderten Aktionen stehen folgende Bereiche: • Innovation für die lokale und regionale Entwicklung (90 Mio. ECU); • Interregionale Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft (180 Mio. ECU); • Raumplanung (45 Mio. ECU); • Städtepolitik (80 Mio. ECU). Innovation für die lokale und regionale Entwicklung: Hauptthemen der 1995 veranstalteten Ausschreibungen waren die Informationsgesellschaft, Förderung von Innovationen, neue Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die wirtschaftliche Entwicklung auf kulturellem Gebiet und Pilotprojekte in Stadtgebieten. Obgleich alle Themen für den Tourismus relevant sind, sind die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, die wirtschaftliche Entwicklung auf kulturellem Gebiet und Pilotprojekte in Stadtgebieten von besonderem Interesse. Auf dem Gebiet der interregionalen Zusammenarbeit werden die im Rahmen von internen (RECITE) und externen (ECOS, Ouverture) Kooperationsprogrammen aufgebauten Netzwerke weiterhin aufmerksam überwacht. In der Raumplanung wurden drei Arten von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen 1995 begonnen wurde: Pilotprojekte für die Zusammenarbeit in Hauptgebieten wie z.B. in den Alpen, im Mittelmeer- und Ostseeraum; ein Programm für Pilotprojekte in speziellen 73 Gebieten (Berg- und Küstenregionen, Flußebenen, usw.); und ein Konzept zur Weitergabe von Know-how und Entwicklung der Zusammenarbeit in der Raumplanung. Das allgemeine Ziel des neuen „Urban Pilot Programme“ (Pilotprogramm für Stadtgebiete) (1995-1999) ist die Erforschung und Umsetzung innovativer Aktionen und Denkansätze in der Städtepolitik und -planung, um so zu einem dauerhaften wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt beizutragen. Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) Der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft stellt Finanzmittel für die Entwicklung in Ziel-1-Regionen sowie Ziel-5b- und Ziel-6-Regionen bereit und beschleunigt über das horizontale Ziel 5a die Anpassung landwirtschaftlicher Strukturen. Im Rahmen den regionalen Zielsetzungen können Aktionen zur Förderung des ländlichen Tourismus aus dem EAGFL gemäß dem Titel „Encouragement for tourism and craft investment“ (Förderung des Tourismus und handwerklicher Berufe) gefördert werden. Einen indirekten Beitrag zur Entwicklung des ländlichen Tourismus können auch andere Maßnahmen leisten, die Gelder aus dem EAGFL beanspruchen können, z.B. für die Restaurierung und Entwicklung von Dörfern und für den Schutz und die Erhaltung von ländlichen Gebieten sowie für den Schutz der natürlichen Umwelt in ländlichen Gebieten. Im Einklang mit dem horizontalen Ziel 5a können landwirtschaftliche Betriebe Beihilfen zur Diversifizierung und Aufnahme von nicht landwirtschaftlichen Aktivitäten, z.B. für Urlaub auf dem Bauernhof, beantragen. Aus dem EAGFL werden auch innovative Aktionen, Pilotprojekte und Studien finanziert. Diese Unterstützung basiert auf Artikel 8 der EAGFL-Verordnungen 107, die zur ländlichen Entwicklung, wirtschaftlichen Diversifizierung und schnelleren Anpassung der landwirtschaftlichen Strukturen beitragen sollen. 1995/96 wurden die Projekte ausgewählt, einer Ausschreibung für Pilot- und Demonstrationsprojekte folgend, die sich auf die Anpassung der Landwirtschaftsfonds und auf die Förderung der ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 8 beziehen, der als angestrebtes Ziel die Diversifikation, zum Beispiel des “Urlaubs am Bauernhof”, anführt. 107 Verordnung 4256/88, geändert durch Verordnung 2085/93 74 ZUWEISUNGEN FÜR DEN TOURISMUS IN EPD IN ZIEL-5BREGIONEN. MITTEL AUS DEM EAGFL 1994-1999 Mitgliedstaat Belgien Dänemark Deutschland Spanien Frankreich Italien Luxemburg Niederlande Österreich Finnland Schweden Vereinigtes Königreich Gesamt Gesamtbeitrag der Gemeinschaft zum Tourismus (Mio. ECU) 10,4 14,7 83 45,2 265,9 118,5 1,0 17,6 58,8 6,8 14,8 156,1 792,8 % des EPD für Ziel 5b EAGFL-Gelder (Mio. ECU) 13 27 7 7 12 13 17 12 14 4 10 19 11 1,0 6,5 38,7 7,7 35 26,8 0,1 1,4 9,7 6,6 5,1 20,0 158,2 Europäischer Sozialfonds Der Europäische Sozialfonds gewährt Gelder für Ziel 3 (Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit und Unterstützung der beruflichen Eingliederung junger Menschen und Personen, die Gefahr laufen, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu werden) und Ziel 4 (Anpassung der Erwerbsbevölkerung an industrielle Veränderungen und Änderungen in den Produktionssystemen). Im Rahmen dieser Ziele können auch für andere Maßnahmen Gelder aus diesem Fonds beantragt werden: Förderung der Chancengleichheit, Stabilität und Beschäftigungsentwicklung, Stärkung des Humanpotentials in Forschung, Wissenschaft und Technologie sowie Stärkung der schulischen und beruflichen Bildungssysteme. Von den insgesamt 156 Mrd. ECU, die für den Strukturfonds für den Zeitraum 19941999 bereitgestellt wurden, erhält der Europäische Sozialfonds rund 47 Mrd. ECU. 1995 wurden 5,6 Mrd. ECU zur Konvertierung von Regionen, die vom industriellen Niedergang betroffen sind, sowie zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit aufgewendet. Der ESF stellt auch Gelder für Ziel-1, Ziel-2- , Ziel 5b- und Ziel-6-Regionen bereit, berücksichtigt dabei jedoch stets die für Ziel 3 und 4 definierten Vorgaben. In Ziel-1Regionen werden die Ressourcen für die Qualifizierung von Arbeitskräften im Tourismussektor eingesetzt. In Ziel-2-Regionen können für die Umschulung und Requalifikation der Arbeitskräfte sowie für Beschäftigungsbeihilfen Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds beansprucht werden. Initiativen der Gemeinschaft Die Initiativen der Gemeinschaft dienen zur Finanzierung von Maßnahmen, die zur Bewältigung von wiederkehrenden und speziellen Arten von Entwicklungsproblemen in europäischen Regionen beitragen. Für diese Programme, die von der Gemeinschaft 75 erarbeitet und von den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden, stehen 13,46 Mrd. ECU bereit, d.h., 9% des Gesamthaushalts für die Strukturfonds. Hierzu gehören die folgenden Programme: • INTERREG II: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Energienetze, Zusammenarbeit in der Regionalplanung • LEADER II: lokale Entwicklung von ländlichen Regionen • REGIS II: Integration weit abgelegener Regionen • EMPLOYMENT: Zugang zum Arbeitsmarkt unter den Programmen NOW, HORIZON, YOUTHSTART und INCLUSION • ADAPT: Anpassung der Arbeitskräfte an industrielle Veränderungen • RECHAR II: Konvertierung von Kohlenrevieren • RESIDER II: Konvertierung von Stahlbaugebieten • KONVER II: Wirtschaftliche Diversifizierung von Regionen mit starker Abhängigkeit vom Verteidigungssektor • RETEX: Wirtschaftliche Diversifizierung in Regionen mit starker Abhängigkeit von der Textil- und Bekleidungsindustrie • TEXTILE AND CLOTHING IN PORTUGAL: Modernisierung der portugiesischen Textil- und Bekleidungsindustrie • SME: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen • URBAN: Wiederbelebung von Krisengebieten in mittleren und großen Städten • PESCA: Wirtschaftliche Diversifizierung in Bereichen mit starker Abhängigkeit vom Fischereisektor • PEACE: Unterstützung für den Friedens- und Aussöhnungsprozeß in Nordirland Von besonderer Relevanz für den Tourismus ist die gemeinschaftliche Initiative LEADER II, die lokale und innovative Ansätze für die Entwicklung ländlicher Regionen fördern und unterstützen will. Die Unterstützung des Tourismus in ländlichen Regionen gehört zu den bedeutendsten förderungswürdigen Maßnahmen der insgesamt 102 Programme von LEADER II und fast alle der bisher 98 genehmigten Programme enthalten eine touristische Dimension. Für Projekte, die den Tourismus in ländlichen Regionen fördern, wurden bislang die meisten Darlehen unter LEADER I (1991-1993) gewährt, und den aktuellen Schätzungen zufolge werden von den im Rahmen von LEADER zugewiesenen Gemeinschafts-Geldern in Höhe von insgesamt 1755 Mio. ECU rund 40% für Aktionen zur Entwicklung des Tourismus in ländlichen Regionen bereitgestellt. Der LEADER European Observatory, dessen Aufgabe es ist, ein Netzwerk zwischen den Teilnehmern des Programms LEADER und anderen, an der Entwicklung von ländlichen Regionen interessierten Organen zu unterhalten und Informationen über bzw. Beispiele für innovative Aktionen zu verbreiten, führt ebenfalls zahlreiche Aktivitäten zugunsten des ländlichen Tourismus durch, zu denen unter anderem die Veranstaltung von Seminaren und Veröffentlichung von Leitfäden gehören. Beispielsweise hat der European Observatory im Januar 1996 in Spanien ein Seminar zur “Diagnose des Tourismuspotentials im lokalen Gebiet und zur Analyse der Potentiale und Risiken veranstaltet.” Die 1994 begonnene Initiative PESCA der Gemeinschaft will die wirtschaftliche Entwicklung von Küstenregionen fördern, die stark vom Fischereisektor abhängig sind. In Ergänzung zu den Beihilfen von IFOP und anderen Strukturfonds will PESCA die 76 Umschulung von Humanressourcen und die Diversifizierung von Unternehmen in diesem Sektor unterstützen und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Regionen beitragen. PESCA finanziert unter anderem Aktionen, die auf eine Diversifizierung/Umstellung der wirtschaftlichen Aktivitäten von Küstenzonen auf andere Aktivitäten wie z.B. den Tourismus zielen. Von solchen Maßnahmen können sowohl öffentliche als auch private Unternehmen sowie Personen in den förderungswürdigen Gebieten begünstigt werden („von der Fischerei abhängige Gebiete” angegeben in einer Ad-hoc-Liste, hauptsächlich Küstenregionen, die unter die Ziele 1, 2, 5b oder 6 der Strukturfonds fallen). Der Seetourismus bietet äußerst interessante Möglichkeiten für die Umschulung von Humanressourcen und Anpassung der Infrastruktur auf dem Fischereisektor. Einige der 13 verabschiedeten PESCA Programme sehen spezielle Maßnahmen oder untergeordnete Maßnahmen zur Umstellung auf den Tourismus (Deutschland, Schweden, Vereinigtes Königreich) vor, andere hingegen allgemeinere Maßnahmen zur Umstellung auf andere Aktivitäten oder Diversifizierung der wirtschaftlichen Aktivitäten, die touristische Aktivitäten einschließen. Für den Zeitraum 1994-1999 stehen Finanzmittel in Höhe von 293 Mio. ECU zur Verfügung, wobei weitere 5 Mio. ECU für grenzüberschreitende Projekte reserviert sind, die über Angebotsaufforderungen und Ausschreibungen vergeben werden. Beispiele für Projekte finden sich in Deutschland (wobei das Projekt in Bremerhaven maritime Aktivitäten und sogar Aktivitäten im Bereich des Kulturtourismus einschließt), Irland (mit Aktivitäten wie z.B. Fischerei/Tourismus) oder im „European network of sea homes”, an dem 8 europäische Länder beteiligt sind. MITTELZUWEISUNGEN FÜR PESCA (1994-1999) Mitgliedstaat Gesamtzuweisungen (ECU) Belgien 2 000 000 Dänemark 19 500 000 Deutschland 23 000 000 Griechenland 30 400 000 Spanien 45 100 000 Frankreich 33 000 000 Irland 6 700 000 Italien 36 500 000 Niederlande 12 700 000 Portugal 28 700 000 Finnland 3 400 000 Schweden 4 000 000 Vereinigtes Königreich 42 800 000 Im Rahmen der KMU-Initative der Gemeinschaft hat die Kommission 1996 eine Aktion für den Aufbau von europäischen Koordinierungs- und Übertragungsstrukturen mit dem Ziel begonnen, auf dem Tourismussektor tätige und in benachteiligten Regionen der Union angesiedelte KMU über die Möglichkeiten des Internet für elektronische Werbung und elektronischen Handel zu informieren und deren Nutzung zu fördern. Diese Initiative sieht hauptsächlich zwei Aktionen vor: • Aktion 1: Aufbau einer europäischen Koordinierungsstruktur 77 • Aktion 2: Einsetzen und Betreiben von regionalen oder lokalen Agenten, die für das Dienstleistungsangebot der KMU der Tourismusbranche im Internet und für die Pflege des Angebots zuständig sind. INITIATIVEN DER GEMEINSCHAFT: GELDER FÜR AKTIONEN ZUGUNSTEN DES TOURISMUS Initiative Beteiligte Länder Gesamtbeitrag der EG (Mio. ECU) LEADER II (1) KONVER II Wallonien KONVER II KONVER II Basse-Normandie KONVER II Niedersachsen KONVER II Rheinland-Pfalz KONVER II Saarland RECHAR II Sachsen RECHAR II Sachsen-Anhalt RECHAR II Niedersachsen RECHAR II Wales RECHAR II East Midlands RECHAR II Nordost-England RECHAR II Burgund RECHAR II Provence-AlpesCôte d'Azur RESIDER II Sachsen RESIDER II Sachsen-Anhalt RESIDER II PACA RESIDER II Ijmond RESIDER II Burgund RESIDER II Saarland INTERREG II Griechenland Grenzregion alle Mitgliedsländer Belgien 1,755 4,920 Gesamtzuweisungen für den Tourismus (Mio. ECU) 702 3,000 Dänemark Frankreich 2,397 2,328 0,166 2,015 Deutschland 12,919 0,921 Deutschland 13,910 1,315 Deutschland 1,240 0,650 Deutschland 29,800 2,980 Deutschland 19,223 1,922 Deutschland 1,650 0,389 Vereinigtes Königreich 20,459 2,915 Vereinigtes Königreich 42,154 4,920 Vereinigtes Königreich 23,456 1,994 Frankreich 1,540 0,046 Frankreich 1,012 0,304 Deutschland 14,880 1,488 Deutschland 5,000 2,750 Frankreich 5,182 0,709 Niederlande 18,100 1,200 Frankreich 1,842 0,230 Deutschland 12,901 0,409 Griechenland 309,800 59,250 78 Deutschland/Nieder22,470 6,404 INTERREG II lande DE/NL Ems-Dollart Deutschland/Luxem8,035 1,560 INTERREG II burg DE/LUX Euregio Deutschland/Dänemark 1,800 0,360 INTERREG II DE/DK Kern und Fyns Amt Deutschland/Dänemark 5,200 1,080 INTERREG II DE/DK Ostholstein, Lübeck und Storstrøms Amt Spanien 216,934 29,461 REGIS II Kanarische Inseln Irland/Vereinigtes 299,993 49,888 PEACE Königreich Irland/Nordirland Deutschland 13,97 5,26 PESCA Schweden 2,21 0,79 PESCA Vereinigtes Königreich 24,76 10,30 PESCA (1) Hinsichtlich LEADER II beinhalten praktisch alle der 98 Programme tourismusrelevante Maßnahmen und sind somit zu zahlreich in der Tabelle vertreten. Die angeführten Zahlen sind Schätzungen, die auf den Details der Programme basieren. Der Kohäsionsfonds Aus dem 1994 eingerichteten Kohäsionsfonds werden einzelne Projekte in Griechenland, Spanien, Irland und Portugal in den Bereichen Umwelt und Verkehrsinfrastruktur finanziert. Aus dem Haushalt wurden im Zeitraum 1993-1999 insgesamt 15,15 Mrd. ECU (zu Preisen von 1992) zugewiesen, davon allein 2,152 Mrd. ECU im Jahr 1995. Obwohl diese Gelder dem Tourismus nicht unmittelbar zugute kommen, haben die finanzierten Projekte dennoch indirekte Auswirkungen auf touristische Aktivitäten, zumal der Tourismus eine bedeutende wirtschaftliche Aktivität in allen Ländern darstellt, die Gelder aus dem Kohäsionsfonds beanspruchen können. KOHÄSIONSFONDS: HAUSHALTSZUWEISUNGEN 1995 Mitgliedstaat Umwelt (Mio. ECU) Verkehr (Mio. ECU) Griechenland Spanien Irland Portugal Gesamt 228,1 574,2 93,1 146,6 1 042,2 159,7 610,2 97,1 240,4 1 107,6 Technische Hilfe (Mio. ECU) 1,8 • Europäische Investitionsbank In Verbindung mit den Strukturfonds stellt die Europäische Investitionsbank (EIB) Finanzmittel für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung bereit. Sie gewährt Darlehen für Kapitalinvestitionen, die eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung und Integration fördern. Die mit EIB-Darlehen finanzierten Projekte sind auf folgende Ziele ausgerichtet: • Stärkung des wirtschaftlichen Fortschritts in benachteiligten Regionen; • Verbesserung der transeuropäischen Netze (Verkehr, Telekommunikation, Energie); 79 • Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, Integration auf europäischer Ebene und Unterstützung für KMU; • Schutz der Umwelt und Sicherung der Lebensqualität, Förderung der städtischen Entwicklung und Erhaltung des architektonischen Erbes in der EU; • Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung. 1995 wurden Darlehen in Höhe von 18 603 Mio. ECU für Projekte in den 15 Mitgliedstaaten gewährt, wobei ein Anteil von 68% auf Beihilfen für Projekte zur Entwicklung von benachteiligten Regionen entfiel. Der Aufbau der transeuropäischen Netze wurde mit 6,6 Mrd. ECU, der Umweltschutz mit 6 Mrd. ECU und der Energieversorgungssektor mit 3,4 Mrd. ECU gefördert. Für den Industrie- und Dienstleistungssektor wurden 4.617,1 Mio. ECU bereitgestellt, wovon 137,1 Mio. ECU speziell in die Bereiche Tourismus, Freizeit und Gesundheit flossen. In der folgenden Tabelle sind die verfügbaren Mittel für die Bereiche Industrie, Dienstleistungen und Landwirtschaft, die touristische Aktivitäten einschließen, nach Ländern aufgeführt. 108 MITTEL DER EIB FÜR INDUSTRIE, DIENSTLEISTUNGEN UND LANDWIRTSCHAFT Land Mittel insgesamt 1995 Industrie, Dienstleistungen, Landwirtschaft 1995 Mittel insgesamt 1991-1995 Belgien Dänemark Deutschland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Luxemburg Niederlande Österreich Portugal Finnland Schweden Ver. Königreich Gesamt 765 847 2 571 336 2 893 2 098 165 3249 81 456 215 1253 174 240 1 919 17 263 222 244 776 26 299 926 52 1 362 81 137 69 53 25 15 330 4 617 2 272,3 3 832,4 9 703,8 2 011,5 15 112,5 9 809,9 1 337,9 16 715 152,2 1 466,4 361,8 5 961,4 234,2 255,4 10 802,5 80 029,3 108 Europäische Investitionsbank. Jahresbericht 1995 80 Industrie, Dienstleistungen, Landwirtschaft 1991-1995 892,6 466,9 3 422,6 169,6 2 282,7 3 727,4 199,6 6 500 92,8 436,6 69,5 1 376,7 24,7 14,6 1 482,5 21 158,8 EIB: BEREITGESTELLTE MITTEL FÜR DIENSTLEISTUNGEN UND TOURISMUS IN DER EU109 Dienstleistungen 1991-1995 (Mio. ECU) 4,2% % der gesamten EIB-Mittel 890,6 Einzeldarlehen 2 529,3 (1) Zuwendungen aus globalen Darlehen Gesamt 3 419,9 (1) Zuwendungen der EIB und NCI Tourismus, Freizeit, Gesundheit 1991-1995 (Mio. ECU) 1,2% Dienstleistungen 1995 (Mio. ECU) 242,7 772,0 (1) 287,6 708,6 11,7 125,4 1 014,7 996,2 137,1 5,6% Tourismus, Freizeit, Gesundheit 1995 (Mio. ECU) 0,8% 2.2.1.2 Verkehrseinrichtungen In der Gemeinsamen Verkehrspolitik wurden in den Jahren 1995 und 1996 Fortschritte bei der Integration der transeuropäischen Verkehrsnetze und Interoperabiliät, Förderung der angewandten FuE im Verkehrswesen, Verbesserung der Sicherheit und Konsolidierung des Binnenmarkts erzielt. Am 12.7.1995 wurde ein Aktionsprogramm verabschiedet, in dem die Richtlinien für ein gemeinsames Verkehrskonzept für den Zeitraum 1995-2000 110 dargelegt wurden. Eines der Ziele der Gemeinsamen Verkehrspolitik ist die Verbesserung der Qualität im Verkehrswesen durch die Entwicklung von integrierten, sicheren, effizienten und auf fortschrittlichen Technologien basierenden Verkehrssystemen. • "Transeuropäisches Verkehrsnetz" Am 23.7.1996 haben das Europäische Parlament und der Rat die Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes verabschiedet. Außerdem hat der Rat am gleichen Tag die Richtlinie über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes verabschiedet. Beide Aktionen werden zu einer größeren Bewegungsfreiheit von Touristen in der EU beitragen. • Zugänglichkeit und Funktionsweise des Verkehrsmarkts. 1995 wurden mehrere Initiativen in bezug auf den Zugang zum Binnenmarkt in der EU und zu dessen Funktion fortgesetzt. Somit gelten weiterhin die Regeln des dritten Maßnahmenpakets für die Liberalisierung des Luftverkehrs, das am 1.1.1993 in Kraft trat. Eine der Folgen dieser Liberalisierung waren niedrigere Beförderungstarife im Luftverkehr, die unmittelbare Auswirkungen auf die Beförderung von Touristen hatte. Um den Niedergang des Schienenverkehrs zu stoppen und ihn zur einer glaubwürdigen Alternative zum Straßenverkehr zu machen, hat die Kommission am 30.7.1996 ein Weißbuch über eine Strategie zur Wiederbelebung des Schienenverkehrs in der 109 110 Europäische Investitionsbank. Jahresbericht 1995 KOM (95) 302 endg. 81 Gemeinschaft verabschiedet. Das Weißbuch nennt die finanzielle Restrukturierung von Eisenbahngesellgeschaften, die Einführung von Marktgesetzen, einen verbesserten Service für die Öffentlichkeit, die Integration der staatlichen Eisenbahnnetze und die Entwicklung einer Sozialpolitik als wesentliche Elemente dieser Strategie. Die Dienstleistungsfreiheit im Binnenschiffspersonenverkehr zwischen Mitgliedstaaten war Gegenstand eines Vorschlags der Kommission für eine Verordnung über gemeinsame Regeln zur Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit im Binnenschiffsgüter- und personenverkehr zwischen Mitgliedstaaten 111. Das Grünbuch über den öffentlichen Personenverkehr („Das Bürgernetz“) 112 will eine breite Diskussion über die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel als Alternative zu Privatfahrzeugen fördern. Von effizienten öffentlichen Verkehrsmitteln profitieren auch Touristen, die solche Beförderungsalternativen in Anspruch nehmen wollen. • Computergesteuerte Buchungssysteme Elektronische Buchungssysteme spielen heutzutage eine wichtige Rolle in der Werbung für touristische Attraktionen, Veranstaltungen, Unterkünfte und Reiserouten. Aufgrund der veränderten Bedingungen für den Flugliniensektor wurde bereits über Änderungen des Verhaltenskodex113 im Zusammenhang mit computergesteuerten Buchungssystemen diskutiert. Eine Studie über die Preisgestaltungspolitik, die aufgrund von Klagen über Nichterfüllung von Artikel 10.1 des Verhaltenskodex in Auftrag gegeben worden war, wurde 1995 abgeschlossen. Die Arbeitsgruppe, der Vertreter der Fluggesellschaften, CRSs und Reisebüros angehörten, setzten 1996 die Untersuchung über die Belastungsgrundsätze des Verhaltenskodex fort. • Forschung und Entwicklung Forschung und Entwicklung im Verkehrswesen haben erhebliche Auswirkungen auf touristische Aktivitäten. Für die einzelnen Forschungs- und Entwicklungsprogramme für das Verkehrswesen114 wurden zwei Ausschreibungen 115 mit dem Ziel durchgeführt, die Entwicklung, Integration und Nutzung eines effizienteren, sicheren und umweltfreundlicheren Verkehrssystems zu fördern. Darüber hinaus wurden acht FTEArbeitsgruppen gebildet, von denen sich fünf mit dem Verkehrswesen befassen: neue Flugzeuggenerationen, das Auto von morgen, Seeschiffahrtssysteme der Zukunft, Eisenbahnsysteme der Zukunft, kombinierter Verkehr. Diese Arbeitsgruppen ermöglichen eine wirksamere Koordinierung von Verkehrskonzepten, Industrie und Forschung sowie eine Verlagerung der Forschungsaktivitäten auf spezielle Bereiche, die konkreten Erfordernissen, insbesondere den Erfordernissen der Nutzer, Rechnung tragen. • Luftverkehr 111 112 113 114 115 KOM (95) 167 ABl. Nr. C 164 vom 30.6.1995 KOM(95) 601 vom 29.11.1995 Verordnung (EWG) Nr. 3089/93 des Rates vom 29.Oktober 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) 2299/85 ABl. Nr. L 361. 31.12.1994 ABl. Nr. C 12 17.1.1995 82 In einem Weißbuch über die Neuordnung des Luftverkehrs mit dem Titel „Freeing Europe’s airspace”116 (Liberalisierung des europäischen Luftraums) betonte die Kommission, daß die gegenwärtigen Mängel nur durch ein vereintes Luftverkehrsmanagementsystem beseitigt werden könnten und zieht nach der Untersuchung der verfügbaren Optionen den Schluß, daß die beste Lösung in der Überarbeitung der Eurocontrol-Statute bestehe, damit mit ihnen der europäische Luftraum verwaltet und die Luftverkehrsdienste wirksam reguliert werden könnten. Daher hat sie dem Rat eine Empfehlung für einen Beschluß vorgelegt, der ihn zur Aufnahme von Verhandlungen bevollmächtigt, um die Rolle und Befugnisse der „neuen Eurocontrol” zu definieren und die Gemeinschaft zu einem vollwertigen Mitglied zu machen. Dem Mandat wurde im Rat zugestimmt, und die Verhandlungen wurden bereits aufgenommen. Am 5.10.1996 hat der Rat die Richtlinie 96/67/EG über den Zugang zum Bodenabfertigungsmarkt verabschiedet, die eine Aufschließung dieses Marktes anstrebt, um Fluggesellschaften eine Mindestauswahl an Anbietern zu geben, damit diese ihre Kosten senken und einen Teil der Kosteneinsparungen an die Passagiere weitergeben können. Am 12.12.1996 hat der Rat eine gemeinsame Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung über die Haftung von Fluggesellschaften bei Unfällen verabschiedet. Diese Verordnung sieht den Ausschluß einer Haftungshöchstgrenze seitens der Fluggesellschaften, die Einführung einer strengen Haftungsverpflichtung sowie die Zahlung einer Pauschalsumme an Opfer oder anspruchsberechtigte Personen bei Unfällen vor. • Sicherheit bei anderen Verkehrsmitteln Luftverkehr: Die Kommission hat am 12.06.1996 eine Mitteilung verabschiedet, in der eine auf folgenden Grundsätzen basierende Sicherheitsstrategie entwickelt wurde: Stärkung der Maßnahmen zur Gewährleistung des sicheren Betriebs von in der Gemeinschaft registrierten Flugzeugen, Einrichtung eines Kontrollsystems für außergemeinschaftliche Flugzeuge, die die Flughäfen der Gemeinschaft benutzen, und Einsatz einer Europäischen Flugsicherheitsbehörde. Am 10.12.1996 verabschiedete die Kommission eine Empfehlung für einen Beschluß des Rates, in dem dieser ermächtigt wird, über den Einsatz einer europäischen Organisation für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt zu verhandeln. Darüber hinaus hat die Kommission am 4.9.1996 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/14/EWG verabschiedet, die eine Einschränkung des Betriebs von Flugzeugen gemäß Anhang 16 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt mit dem Ziel vorsieht, die Liste der Flugzeuge aus Entwicklungsländern, auf die Ausnahmeregelungen angewandt werden können, auf einen aktuellen Stand zu bringen. Dadurch erhalten die Mitgliedstaaten das Recht, bestimmten Flugzeugtypen mit hoher Lärmbelästigung die Start- und Landerechte auf einem oder mehreren, ein Flughafensystem bildenden Flughäfen zu entziehen und notwendige Änderungen vorzunehmen, um eine einheitliche Auslegung der Richtlinie in der gesamten Gemeinschaft sicherzustellen. 116 Verabschiedet am 6. März 1996 83 Seeverkehr: Die Kommission hat am 28. Februar 1996 einen Vorschlag für eine Richtlinie über Sicherheitsvorschriften und -normen für Passagierschiffe und am 25. Februar 1996 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Registrierung von Reisenden auf Passagierschiffen verabschiedet. • Beziehungen zu Drittländern Der Rat hat die Kommission zur Aushandlung von Luftverkehrsvereinbarungen mit Bulgarien, der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei bevollmächtigt, um die Voraussetzungen für die schrittweise Liberalisierung der Luftverkehrsdienste zu schaffen. Die Verhandlungen wurden inzwischen aufgenommen, und es wurden bereits Fortschritte erzielt. Außerdem hat der Rat die Kommission zur Aushandlung eines Abkommens bevollmächtigt, das den Weg für gelegentliche Passagierbeförderungsdienste mit Bussen in nahezu allen Ländern ebnen soll. In einem Beschluß des Rates wurde die Aufnahme von Verhandlungen mit den USA über ein Luftverkehrsabkommen autorisiert. Die Verhandlungen wurden bereits aufgenommen. 2.2.2 Externe Perspektive 2.2.2.1 Beziehungen zu den Ländern Mittel- und Osteuropas Die Aktionen unter dem PHARE-Programm, für das Haushaltsmittel von insgesamt 114,623 Mio. ECU zur Verfügung stehen, konzentrierten sich 1995 auf Investitionsbeihilfen, insbesondere auf dem Infrastruktur-, Umwelt- und Privatsektor. Mit der Unterstützung mehrerer multinationaler Programme und eines grenzüberschreitenden Kooperationsprogramms sowie Programmen zur Stärkung der Institutionen, Förderung der Entwicklung der Zivilgesellschaft, Förderung des Warenaustauschs und Erleichterung des grenzüberschreitenden Waren- und Reiseverkehrs hat die Kommission die interregionale Kooperation maßgeblich gefördert. Projekte zur Entwicklung des Tourismus, für die 1995 insgesamt 8,1 Mio. ECU aufgewendet wurden, sind gewöhnlich ein Bestandteil übergeordneter Programme zur Entwicklung des Privatsektors, Entwicklung der KMU usw. Tourismusprogramme werden auf dezentraler Basis (gewöhnlich vom nationalen Fremdenverkehrsamt oder Verkehrsbüro) durchgeführt. Die Maßnahmen können von Land zu Land unterschiedlich sein und schließen unter anderem folgende Bereiche ein: • Technische Hilfe für die Schaffung eines rechtlichen und institutionellen Rahmens für den Tourismus; • Stärkung der Leistungsfähigkeit der nationalen und regionalen Fremdenverkehrsämter im Hinblick auf die Entwicklung einer Strategie und Politik für die Tourismuswirtschaft; • Aktivitäten zur Schulung und Weiterbildung von Reiseveranstaltern sowie Werbemaßnahmen; • Einrichtung von Fremdenverkehrsbüros; • Vergabe von Darlehen an Unternehmen, die in den Tourismussektor investieren. Auch in Zukunft wird die Unterstützung der institutionellen Entwicklung Priorität haben, um die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor zu fördern und zu 84 erleichtern und eine angemessene Politik zu entwickeln, die sich mit den Erfordernissen der Tourismuswirtschaft und wirtschaftlichen Entwicklungsinitiativen befaßt. Einige Länder in Mittel- und Osteuropa, darunter Polen, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen und Rumänien, verfügen über spezielle Programme für die Entwicklung des Tourismus. Polen An die bisherigen, 1992 und 1993 begonnenen Programme wird ein neues Programm namens TOURIN III anknüpfen. Dieses Programm, für das ein Gesamthaushalt von 6 Mio. ECU zur Verfügung steht, soll bis Ende 1998 laufen. Die allgemeinen Ziele des Programms sind die Neustrukturierung und Stärkung der öffentlichen Fremdenverkehrsämter und die Stärkung des privaten Tourismussektors, die zu besseren Produkten/Dienstleistungen für Konsumenten führen und sich stärker am europäischen Standard orientieren. TOURIN III will die öffentliche Verwaltung stärken und in die Lage versetzen, moderne touristische Konzepte und Strategien zu erarbeiten, die auf nationaler Ebene koordiniert, jedoch über regionale Strukturen verwaltet und implementiert werden. Die Unterstützung wird sich daher auf die Rationalisierung bestehender Organisationen konzentrieren, wobei auf den lokalen Organisationen aufgebaut und die Fähigkeiten des Personals den Anforderungen entsprechend erweitert werden sollen. Im Zuge der geplanten Änderungen in der Staatlichen Behörde für Sport und Tourismus können nationale, regionale und lokale Strukturen zur Steuerung der Entwicklung dieses Sektors geschaffen werden, insbesondere Ferienzentren, Tourismuszentren für allgemeine und spezielle Interessengebiete, ländlichen Tourismus, grenzüberschreitender Tourismus und Transittourismus. Darüber hinaus wird ein neues nationales Fremdenverkehrsamt entstehen, das die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor fördern soll. Außerdem werden Produktentwicklungsorganisationen gegründet, die sich auf bereits vorhandene regionale Stellen stützen. Ungarn Ein Teil des operationellen Programms, das 1995 begonnen wurde und 1997 abgeschlossen werden soll, wurde für die Entwicklung des Tourismus eingesetzt. 1 Mio. ECU wurde für die Entwicklung einer staatlichen Tourismusstrategie sowie für Pilotinitiativen im Ausbildungsbereich bereitgestellt. Außerdem wurden die institutionelle Unterstützung des ungarischen Fremdenverkehrsamts und andere flankierende Maßnahmen in Betracht gezogen. Estland Estland hat im Rahmen seines wirtschaftlichen Reformprogramms, das 1995 begonnen wurde und 1997 abgeschlossen werden soll, Beihilfen für den Tourismus erhalten. Im Zuge der bisherigen Unterstützung für PHARE-Projekte wurde ein Rahmenplan erarbeitet, der der Regierung im Mai 1995 vorgelegt wurde. In diesem Plan wurden 85 wichtige Erfordernisse genannt, insbesondere in den Bereichen Ausbildung und Marketing. Für die Bereiche Ausbildung und Marketing sowie für die institutionelle Unterstützung des estnischen Fremdenverkehrsamts wurden 0,5 Mio. ECU bereitgestellt. Lettland Das wirtschaftliche Reformprogramm, für das 8,3 Mio. ECU bereitgestellt wurden, wird am 31.12.1998 auslaufen. In diesem Programm werden für die Förderung von Investitionen und die Entwicklung des Tourismus insgesamt 1,5 Mio. ECU aufgewendet, davon 500 000 ECU speziell für den Tourismus. Im Zuge der aktuellen Unterstützung wird ein Rahmenplan für den Tourismus ausgearbeitet, dessen Schwerpunkte Ausbildung, strukturelle Unterstützung und Marketing-Unterstützung sowie Beihilfen für die Einrichtung von regionalen Fremdenverkehrsämtern sind. Litauen Litauen hat im Rahmen seines wirtschaftlichen Reformprogramms, das 1995 begonnen wurde und 1997 auslaufen wird, Beihilfen für den Tourismus erhalten. Unter den bisherigen PHARE-Projekten wurde ein Rahmenplan erarbeitet, der der Regierung 1995 vorgelegt wurde. In diesem Plan werden wichtige Erfordernisse genannt, insbesondere in den Bereichen Ausbildung und Marketing. Für die Bereiche Ausbildung und Marketing sowie für die institutionelle Unterstützung des litauischen Fremdenverkehrsamts wurden 0,5 Mio. ECU bereitgestellt. Bulgarien Die unter dem Tourismusprogramm 1993 (4 Mio. ECU) finanzierten Aktionen wurden gegen Ende 1995 in den folgenden Bereichen begonnen: Neustrukturierung der Institutionen und Unterstützung bei der Privatisierung der bulgarischen Tourismuswirtschaft, umfassende Projekte für Ausbildungsmaßnahmen sowie MarketingUnterstützung in der Tourismusbranche. Rumänien Die unter dem Tourismusprogramm 1994 (5 Mio. ECU) finanzierten Aktionen wurden 1995 in den folgenden Bereichen begonnen: zentralisierte Maßnahmen einschließlich der Entwicklung und Förderung eines „Rahmenplans” für diesen Sektor, Beratung bei der Neustrukturierung des Tourismusministeriums, Beratung über die Stärkung der regulierenden Funktion des Ministeriums, stärkere Investitionsförderung, Entwicklung der Humanressourcen und Werbemaßnahmen. Auf dezentraler Ebene konzentrieren sich die Aktivitäten auf die Entwicklung des ländlichen Tourismus und auf die direkte Unterstützung von Initiativen für den lokalen Tourismus (mittels kleinerer Darlehen und Beratung). Weitere Aktivitäten sind die Stärkung der entsprechenden Berufsverbände und Handelsorgane. Albanien Derzeit werden im Süden des Landes Gelder aus einem Umlauffonds für Tourismusprojekte eingesetzt, der unter dem Programm von 1993 zur Entwicklung des privaten Sektors eingerichtet wurde. 86 1995 wurden im Rahmen des PHARE-Programms eine Reihe von grenzüberschreitenden, den Tourismus betreffenden Kooperationsprogrammen unterstützt. Dadurch soll die Zusammenarbeit zwischen den Regionen der PHARE-Länder und den angrenzenden Regionen der EU-Mitgliedstaaten gefördert werden. Grenzüberschreitende Kooperationsprogramme 1995 Kooperation zwischen maritimen Grenzregionen von Estland, Lettland, Litauen und Polen sowie Deutschland, Dänemark, Schweden und Finnland. In die Projekte zur Entwicklung des Tourismus flossen Mittel in Höhe von 1,4 Mio. ECU aus einem Gesamthaushalt von insgesamt 14 Mio. ECU. Kooperation zwischen den Grenzregionen von Ungarn und Österreich. Die Projekte zur Entwicklung des Tourismus erhielten Mittel in Höhe von 1,2 Mio. ECU; außerdem wurden für mehrere Tourismusprojekte Darlehen bis zu 10.000 ECU gewährt. Die Grenzregionen von Slowenien und Österreich erhielten 450.000 ECU für die Entwicklung einer touristischen Grenzzone aus einem Gesamthaushalt von 3 Mio. ECU. Dabei ist zu betonen, daß die landesspezifischen, multinationalen und grenzüberschreitenden PHARE-Programme 1995 mit ihren Initiativen zur Förderung von Investitionen, Infrastruktur, KMU, der regionalen Entwicklung sowie des Bildungswesens indirekte Auswirkungen auf den Tourismus haben und zur Stärkung der Tourismuswirtschaft beitragen. Russische Föderation Der Tourismus gilt als einer der potentiellen Wachstumssektoren für die Wirtschaft der Russischen Föderation. Dem Staatlichen Komitee für Sport und Tourismus zufolge gibt es derzeit rund 7000 Tourismusunternehmen und rund 3000 Hotels, jedoch einen Mangel an entsprechend qualifiziertem Personal. Im Rahmen des russischen Aktionsprogramms 1995 soll ein Programm zur Stärkung der Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen in der Tourismuswirtschaft mit 2 Mio. ECU finanziert werden. Zu den geplanten Aktivitäten gehören konzertierte Aktionen und die Koordinierung des Staatlichen Komitees für Sport und Tourismus, des Staatlichen Komitees für das Hochschulwesen und des Bildungsministeriums auf föderaler Ebene. Langfristig wird dieses Programm zur nachhaltigen Entwicklung des Tourismus beitragen, doch kurzfristig konzentriert sich die Unterstützung auf den Aufbau eines Netzes von Ausbildungseinrichtungen für den Tourismus sowie auf die Schaffung eines entsprechenden politischen Rahmens auf nationaler und regionaler Ebene. Die Auswahl der Regionen, in denen entsprechende Aktivitäten durchgeführt werden, richtet sich nach ihrem Potential für die touristische Entwicklung und der regionalen Priorität innerhalb des TACIS-Programms. Als Aktionsbereiche kommen der Südwesten Rußlands, die BaikalRegion und die nordwestlichen Landesteile an der Grenze zu Finnland in Frage. Abhängig von der Einschätzung des Ausbildungs- und Umschulungsbedarfs werden Aktivitäten im Hinblick auf folgende Ziele unternommen: 87 • Entwicklung von praxisorientierten Crash-Kursen, um die Qualifikationen der Tourismusfachkräfte zu erweitern; • Entwicklung von langfristig angelegten Ausbildungsprogrammen für neue Teilnehmer (z.B. im Hotelfach); • Aus- und Weiterbildungsprogramm in der Russischen Föderation und der EU für rund 100 Lehrkräfte aus ausgewählten Instituten. Außerdem sind verschiedene Pilotaktivitäten in Zusammenarbeit mit bestehenden Hotels und ähnlichen Einrichtungen geplant. Diese Pilotinitiativen sollen die Relevanz moderner Praktiken demonstrieren und als praxisorientiertes Ausbildungsterrain für neue Trainees fungieren. 2.2.2.2 Die Mittelmeerregion Im Anschluß an die Europa-Mittelmeer-Konferenz in Barcelona, die am 27. und 28. November 1995 stattfand, wurde die Barcelona-Deklaration von den EU-Mitgliedstaaten und ihren 12 Partnern im Mittelmeerraum verabschiedet. Die Partnerschaft zwischen den Unterzeichnerländern dieser Deklaration sollte auf einem verstärkten und regelmäßigen politischen Dialog, einer besseren wirtschaftlichen und finanziellen Kooperation im Hinblick auf die Schaffung einer Freihandelszone und einer weiteren Stärkung der sozialen, kulturellen und humanen Dimension basieren. Entsprechend dem Arbeitsprogramm der Barcelona-Deklaration sollten sich die Aktionen auf dem Tourismussektor auf die Bereiche Information, Werbung und Ausbildung konzentrieren. Für die finanzielle Kooperation mit diesen Ländern wurden insgesamt 4,685 Mrd. ECU für den Zeitraum 1995-1999 bereitgestellt. Nach dem Modell für die Verordnungen, die den Rahmen für die Zusammenarbeit mit den Ländern in Mittel- und Osteuropa vorgeben, war für die Kooperation mit den Mittelmeerländern nur ein einziges Instrument vorgesehen. Im Anschluß an die Nachfolgekonferenz zur Barcelona-Konferenz 1996 fand ein Seminar in Neapel (Italien) statt, das mit einem Ministertreffen beendet wurde. Im Beschluß des Rates über die Europa-Mittelmeer-Zusammenarbeit im Tourismus wird auf Aktionen verwiesen, die in den Bereichen Aufklärung, Werbung und Ausbildung durchgeführt werden sollen. Die Aktionen der Gemeinschaft konzentrieren sich 1996 überwiegend auf regionale Aktionen, die mit 1,4 Mio. ECU gefördert und für folgende Projekte eingesetzt werden: • Gründung einer Universität für Tourismus und Kultur für den Frieden, mit Mittelzuweisungen von insgesamt 1,2 Mio. ECU und unter Beteiligung der Palestinensischen Autonomiebehörde, Israels, Marokkos und Algeriens. Tunesien, Italien und Ägypten sollen dieser Universität beitreten. Die Besonderheit dieser Universität ist die Interaktivität der Unterrichtsstätten, die per Satellit miteinander verbunden sind. 88 • Verkehrsamt und Fremdenverkehrsverband für den Nahen Osten und die Mittelmeerländer, die von der EU mit 0,2 Mio. ECU für die Gründung einer Zweigstelle in Europa gefördert werden, die für den Tourismus im Nahen Osten werben soll. Beide Aktionen, die ihren Ursprung im Friedensprozeß im Nahen Osten haben, fügen sich aufgrund ihres Inhalts und ihrer Ziele in die politischen, wirtschaftlichen/finanziellen sowie kulturellen/zwischenmenschlichen Partnerschaften ein, die in Barcelona und in den Zielen der Entschließung des Rates vom 13.5.1996 beschlossen wurden. 2.2.2.3 Entwicklung und Zusammenarbeit Das Lomé IV-Abkommen (1990-2000) gibt den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und 70 AKP-Staaten vor. Auf dieses Abkommen entfallen rund 55% aller EU-Hilfen. Die Finanzierung erfolgt über die in den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) eingezahlten Beiträge der Mitgliedstaaten. Der EEF ist eine vom EU-Haushalt unabhängige Finanzierungsquelle, die ihrerseits 3,5% für Hilfsmaßnahmen und Zusammenarbeit in der Entwicklung aufwendet. Im Anschluß an die 1994 aufgenommenen Gespräche über den Halbjahresbericht wurde die Vereinbarung zur Änderung des Lomé IV-Abkommens am 4.11.1995 in Mauritius unterzeichnet. Aufgrund des Halbjahresberichts konnte das Finanzprotokoll erneuert und der Weg für neue Ergänzungen geebnet werden, in denen sich die Änderungen in der Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten und der EU seit Unterzeichnung von Lomé IV im Jahr 1989 widerspiegelten. In der Vereinbarung, mit der das Abkommen abgeändert wurde, wurden die EU-Finanzmittel auf 14,625 Mrd. ECU für den Zeitraum 1996-2000 erhöht, dies entspricht einer Steigerung von 21,6% gegenüber der vorangegangenen Fünfjahresperiode. Zu den Hauptergänzungen zählten: Betonung von Demokratie und des politischen Dialogs; Entwicklung des Handels; Verbesserung der Hilfsinstrumente und größere Flexibilität bei der finanziellen und technischen Zusammenarbeit. Das Lomé-Abkommen, das dem Tourismus ein ganzes Kapitel widmet, unterstreicht die Bedeutung des Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung. Darüber hinaus befassen sich Artikel 121 und 122 mit der Unterstützung für Humanressourcen und institutionelle Entwicklung, Produktentwicklung, Marktentwicklung und Werkzeuge zur Überwachung und Förderung der sektoralen Entwicklung durch Forschung und Aufklärung. Artikel 138 befaßt sich mit regionalen Operationen im Handel und Dienstleistungsbereich, und in einer gemeinsamen Erklärung wird die Entwicklung des Handels und Dienstleistungssektors einschließlich des Tourismus gefordert. Die nächste Programmphase für den 8. EEF (1996-2000) wird vermutlich stärker auf die Produktentwicklung ausgerichtet sein, wobei auch eine direkte Unterstützung des privaten Sektors vorgesehen ist. Bei der Vorbereitung des 8. EEF wurde die strategische Bedeutung des Tourismus für die Wirtschaft mehrerer AKP-Staaten unterstrichen. Insgesamt 27 Regionen oder Staaten nennen den Tourismus als Sektor für die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in ihren Richtprogrammen. Um auf den zunehmenden Unterstützungsbedarf im Tourismussektor der AKP-Staaten zu reagieren, hat die Kommission mit entsprechenden Arbeiten zugunsten einer effizienteren Interventionsstrategie begonnen, die bis 1997 abgeschlossen sein sollen. 89 2.2.2.4 WTO/GATS und Tourismus Das Allgemeine Abkommen über den Dienstleistungsverkehr (GATS) trat 1995 in Kraft. GATS ist ein Abkommen auf Regierungsebene, das ein Gerüst aus internationalen Regeln und Grundsätzen für den Dienstleistungsverkehr schafft, und ist auf eine weitestgehende Liberalisierung und fairen Marktzugang ausgerichtet. GATS gilt für alle Dienstleistungssektoren, einschließlich Tourismus und Dienstleistungen in der Reisebranche, wie z.B. Hotels, Restaurants und Gastronomieversorgung, Reisebüros, Reiseveranstalter und Reiseführer. Die einzelstaatlichen Verordnungen für Reisebüros und Reiseveranstalter in Drittländern, z.B. Beschränkungen für Eigentumsrechte von Ausländern, Bedingungen für den Marktzugang, computergestützte Buchungssysteme und Investitionen aus dem Ausland, können einen großen Einfluß auf die Aktivitäten der europäischen Tourismuswirtschaft haben. Die Frage der Diskriminierung der Dienstleistungsanbieter aus der EU auf dem Hotel-, Restaurant- und Gastronomiesektor gegenüber inländischen Firmen sind von großer Bedeutung für die Möglichkeiten der europäischen Tourismuswirtschaft, sich im Ausland zu etablieren. Die große Mehrheit der WTO-Mitgliedsländer, einschließlich der EU, hat sich auf dem Tourismussektor bereits stark engagiert, wodurch sich die Möglichkeiten der europäischen Tourismuswirtschaft für die Erbringung von Dienstleistungen auf einem globalen Markt verbessern, indem sie ihre wirtschaftliche Präsenz im Ausland festigt und Dienstleistungen in einem anderen Land auf zeitlich befristeter Basis erbringt. Entsprechend dem Gebot der schrittweisen Liberalisierung stellt GATS ein geeignetes Forum für die Verbesserung der Export- und Investitionsmöglichkeiten der europäischen Tourismusindustrie dar. Obwohl GATS keine speziellen Bestimmungen für die Weiterführung der Verhandlungen in diesen Sektor vorgibt, lassen die allgemeinen Bedingungen für die schrittweise Liberalisierung die Überprüfung spezieller Liberalisierungszusagen unter dem Abkommen und die Fortsetzung nachfolgender Verhandlungsrunden zu. 3. TOURISTISCHE RESSOURCEN Voraussetzung für touristische Aktivitäten ist das Vorhandensein touristischer Ressourcen wie z.B. eine geeignete Umgebung, Unterstützung für kulturelle Aktivitäten, Kulturgüter und eine ansprechende natürliche und erschlossene Umgebung, die zu einer größeren Attraktivität der touristischen Umgebung beitragen. 3.1 ZEITGENÖSSISCHE KULTUR UND KULTURERBE Der Kulturtourismus spielt innerhalb des Tourismus eine zunehmend größere Rolle und hat erhebliche soziale und wirtschaftliche Auswirkungen. Diese Form des Tourismus nutzt sowohl das kulturhistorische Erbe als auch die zeitgenössische Kultur. 3.1.1 Zeitgenössische kulturelle Aktionen 90 Kultur und Kunst sind nicht nur ein fester Bestandteil der europäischen Identität, sondern auch ein Grund für Reisen und Tourismus. Die zeitgenössische Kultur stellt häufig eine Hauptattraktion für Touristen dar, und die Förderung kultureller Aktivitäten kann folglich erhebliche Auswirkungen auf den Tourismus haben. In dem vom Europäischen Parlament und Rat am 29. März 1996 117 verabschiedeten Programm Kaleidoskop 2000 werden die Aktivitäten nicht mehr auf jährlicher Basis organisiert, sondern in einen dreijährigen Rahmen gestellt. In dem noch auf jährlicher Basis organisierten Programm Kaleidoskop 1995 wurden 144 Projekte mit insgesamt 4 055 900 ECU gefördert. Mit einem Gesamthaushalt von 26,5 Mio. ECU will das Programm Kaleidoskop durch Kooperation künstlerische und kulturelle Aktivitäten in Europa fördern. Aus struktureller Sicht gliedert sich das Programm in folgende Aktionen: • Aktion 1: Förderung von Veranstaltungen und kulturellen Projekten, die in Partnerschaften oder Netzen durchgeführt werden: Im Mittelpunkt dieser Aktion stehen kulturelle und künstlerische Projekte, die von Netzen oder Partnern aus mindestens drei Mitgliedstaaten organisiert werden. • Aktion 2: Umfassende europäische Kooperationsprojekte: Bei dieser Aktion geht es um bedeutende Projekte mit einer europäischen Dimension, die a) umfassend sind, b) ein hohes Qualitätsniveau aufweisen und c) erhebliche sozioökonomische Auswirkungen haben. 1996 wurden insgesamt 124 Projekte ausgewählt, davon fallen 119 unter Aktion 1, und fünf Projekte unter Aktion 2. Diese Projekte wurden mit insgesamt 5 582 623 ECU gefördert. Für die Europäische Kulturhauptstadt und den Europäischen Kulturmonat wurde ebenfalls Finanzmittel bereitgestellt. Das Konzept der Europäischen Kulturhauptstadt ist eine zwischenstaatliche Initiative, die das Zusammengehörigkeitsgefühl der Europäer stärken und den Zugang der Öffentlichkeit zu bestimmten Kultureinrichtungen der Stadt, Region oder des Staats verbessern soll, die bzw. der Gastgeber für dieses jährliche Ereignis ist. Mit dem Europäischen Kulturmonat, an dem hauptsächlich mittel- und osteuropäische Städte teilnehmen, werden im wesentlichen die gleichen Ziele wie bei der zuvor genannten Initiative verfolgt. 1995 wurde Luxemburg zur Europäischen Kulturhauptstadt erklärt und erhielt finanzielle Zuwendungen in Höhe von rund 400 000 ECU. Am 20.11.1995 wurden neun Städte 118 zu Europäischen Kulturhauptstädten für das Jahr 2000 deklariert. Europäische Kulturstadt 1996 war die Stadt Kopenhagen, die finanzielle Zuwendungen in Höhe von 600 000 ECU erhielt. Der Europäische Kulturmonat 1995 wurde von Nicosia ausgerichtet. 1996 fand dieses Ereignis in St. Petersburg statt und wurde mit 120 000 ECU finanziell unterstützt. 3.1.2 Erhaltung des kulturellen Erbes 117 118 Beschluß 719/96 Avignon, Bergen, Bologna, Brüssel, Helsinki, Krakau, Prag, Reykjavik, Santiago de Compostela. 91 Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Erhaltung des Kulturerbes Zur Erhaltung des Kulturerbes hat die Kommission einen Vorschlag für eine Entscheidung für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft namens Raphael 119 verabschiedet. Ziel dieses Programms ist die Schaffung von neuen Anreizen für Aktivitäten der Gemeinschaft zur Erhaltung des Kulturerbes, durch Neuausrichtung und Ausdehnung der entwickelten Aktivitäten und Vorstellung eines kohärenten Ansatzes für politische Strategien und Projekte der Gemeinschaft. Das Programm, für das Haushaltsmittel in Höhe von 67 Mio. ECU bewilligt wurden, soll die folgenden Ziele erfüllen: • Hilfe bei der Entwicklung und Werbung für das kulturelle Erbe; • Förderung der Zusammenarbeit und Zusammenführung von Know-how, fachlichen und praktischen Kenntnissen über die Erhaltung des Kulturerbes auf europäischer Ebene; • Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zum Kulturerbe und Aufklärungsarbeit in der allgemeinen Öffentlichkeit, damit diese aufgrund ihrer besseren Kenntnisse über die Kulturgüter Europas eine positivere Einstellung zur Unionsbürgerschaft entwickelt; • Förderung des gegenseitigen Verständnisses, Austausch nationaler Praktiken und Nutzung des europäischen Potentials; • Förderung der Kooperation mit Drittländern und anderen internationalen Organisationen, insbesondere mit dem Europarat. Im Rahmen des Programms Raphael werden vorrangig auf einem integrierten Ansatz basierende Aktionen gefördert, und nicht wie bisher einzelne Projekte. Pilotprojekte Obgleich die Verabschiedung des Raphael-Programms noch aussteht, wurden die Aktionen zur Erhaltung der europäischen Kulturgüter im Rahmen der Unterstützung für die Erhaltung des architektonischen Erbes in Europa fortgesetzt. Im Mittelpunkt der Aktionen stehen die Fülle und Vielfalt des architektonischen Erbes in Europa und die Notwendigkeit seines Schutzes und seiner Erhaltung. Um einen kohärenten Ansatz und eine gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Ressourcen sicherzustellen, wird bei dieser Aktion jedes Jahr ein anderes Schwerpunktthema gewählt; 1995 bildeten religiöse Denkmale den Schwerpunkt dieser Aktion. Bei der Finanzierung von Aktionen zur Erhaltung des Kulturerbes wird der Nutzen im Hinblick auf den Wert für die Wissenschaft oder die Erhöhung des Kulturbewußtseins, die Qualität der Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten und die Bedeutung im europäischen Maßstab betrachtet. 1995 wurden insgesamt 7 473 837 ECU für entsprechende Aktionen und Pilotprojekte bereitgestellt. Aktionen zur Erhaltung des Kulturerbes (1995) Anzahl der Aktionen Art der Aktion 119 KOM (95) 110 endg. vom 29.03.1995 92 ECU 100 Pilotprojekte zur Erhaltung des europäischen Kulturguts 12 Partnerschaften zwischen Museen Symbolische Konservierungsaktionen Adhoc-Konservierungsprojekte Aktionen zur Sensibilisierung des Bewußtseins Schulungskurse, Stipendien Pilotprojekte in mittel- und osteuropäischen Ländern 6 10 13 13 23 4 700 000 999 995 1 483 926 364 650 290 483 876 138 996 925 1996 wurden 147 Projekte ausgewählt, die mit insgesamt 10 Mio. ECU unterstützt werden. Diese Projekte fielen unter die folgenden Aktionen: • Kooperationsprojekte für die Erhaltung und Erhöhung des Wertes der Kulturgüter aus dem europäischen Barockzeitalter • Kooperationsprojekte für die Erhaltung und Erhöhung des Wertes des archäologischen Erbes in Europa • Kooperationsprojekte für die Erhöhung des Wertes und der Zugänglichkeit des Kulturerbes in europäischen Museen • Aktivitäten und/oder Veranstaltungen mit europäischer Dimension zur Erhaltung der Kulturgüter und Sensibilisierung des Bewußtseins für das europäische Kulturerbe • Projekte bezogen auf die Weiterbildung und Mobilität von Experten auf dem Gebiet der Erhaltung des europäischen Kulturerbes • Stätten und Denkmäler von herausragendem historischen Wert Die Kommission hat sich an den Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten von Stätten und Denkmäler mit herausragendem historischen Wert beteiligt, die allesamt touristische Anziehungspunkte darstellen. 1995 wurden folgende Stätten mit EU-Geldern unterstützt: Berg Athos (Griechenland), die Akropolis (Griechenland), der Chiado-Bezirk in Lissabon (Portugal), Coimbra (Portugal) und Santiago de Compostela (Spanien). Symbolische Soforthilfe wurde für die Restaurierung bedeutender Denkmäler bereitgestellt, die durch Katastrophen beschädigt wurden: dazu zählen die Uffiziengalerie in Florenz, das Opernhaus Liceo in Barcelona, das bretonische Parlament in Rennes, die Kulturstätte Delphi und das Teatro La Fenice in Venedig. • Museen Die Aktion zur Förderung von Museumspartnerschaften in Europa wurde 1995 begonnen. Voraussetzung für die Förderung der Projekte war eine Projektlaufzeit von mindestens 3 Jahren und die Beteiligung von Museen aus mindestens zwei europäischen Ländern, die das griechisch-römische und das byzantinische Zeitalter, das Mittelalter und die Renaissance abdecken. Eine vorrangige Behandlung erfuhren Projekte, bei denen neue Technologien zum Einsatz kamen, die zur besseren Katalogisierung, Erhaltung und zum Schutz des Kulturgutes beitragen. 93 Schulung und Sensibilisierung des Bewußtseins Die Gemeinschaft gewährte weiterhin Beihilfen für Aus- und Weiterbildungsprogramme in anerkannten Instituten für Konservierungsstudien, an denen Spezialisten für Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten (Architekten, Archäologen, Kunsthistoriker, Stadtplaner, Handwerker) teilnehmen können. Um die Öffentlichkeit auf Aktionen der Gemeinschaft aufmerksam zu machen, plant die Kommission eine Reihe von Aktionen, z.B. die Organisation einer Wanderausstellung für die Präsentation von Pilotprojekten, Konferenzen und Seminare, Veröffentlichungen usw., die sich sowohl an Fachleute als auch an die Allgemeinheit wenden. Andere Aktionen zur Sensibilisierung des Bewußtseins sind die Europäischen Kulturtage, European Heritage Campuses und der Mies van der Rohe-Preis für zeitgenössische Architektur. 3.2 NATÜRLICHE UND ANTHROPOGENE UMWELT Artikel 2 des Unionsvertrags beruft sich auf die Förderung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung des Wirtschaftslebens und ein beständiges und umweltverträgliches Wachstum. Die Kommission hat die nachhaltige Entwicklung des Tourismus zu einem ihrer Ziele erklärt und Aktionen im Zusammenhang mit der Umweltgesetzgebung entwickelt, die auf dem Fünften Umweltaktionsprogramm basieren und durch bestimmte Initiativen der Gemeinschaft und Finanzierungsinstrumente unterstützt werden. 3.2.1 Für eine nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung Die Berücksichtigung von Umweltschutzanforderungen bei der Definition und Anwendung der Gemeinschaftspolitik ist der Hauptgrundsatz des Fünften Aktionsprogramms der Gemeinschaft für die Umwelt mit dem Titel „Für eine nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung“120. Dieses Aktionsprogramm prägt insbesondere die Aktivitäten der Kommission, die eine Reihe von internen Regeln aufgestellt hat, um sicherzustellen, daß der Umweltschutz bei gesetzgebenden oder anderen Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt berücksichtigt wird. Ein wichtiger Aspekt des Programms war die Einführung des Verursacherprinzips, das ein besseres Gleichgewicht zwischen diversen Wirtschaftszweigen und dem Umweltschutz herstellen soll. Der Tourismus gehört zu den Hauptprioritäten dieses Aktionsprogramms. 1995 setzte die Union die Umsetzung des Fünften Aktionsprogramms der Gemeinschaft fort und begann in Anwendung von Kapitel 16 mit der Überprüfung des Programms über neues wissenschaftliches Datenmaterial und der durchgeführten Analyse der Gemeinschaftspolitiken in den Bereichen Industrie, Energie, Verkehrswesen, Landwirtschaft und Strukturfonds. Konsolidierung und stärkere Berücksichtigung der Umweltpolitik in anderen politischen Strategien und Aktivitäten, Diversifizierung der Instrumente außerhalb des gesetzgeberischen Rahmens und stärkere Gewichtung von Aufklärung und Sensibilisierung des Bewußtseins zum besseren Schutz der Umwelt 120 KOM (92) 23 endg., 27.3.1992, Vols 1-3 94 waren einige der Hauptpunkte, die sich aus dieser Überprüfung ergaben 121. Das überprüfte Programm läuft bis zum Jahr 2000. 3.2.2 Urbane Umwelt Im Zusammenhang mit dem Projekt „Zukunftsfähige Städte“ hat die Expertengruppe für urbane Umwelt der Kommission weiter an ihrem Schlußbericht über „Zukunftsfähige Städte in Europa“ gearbeitet. Der Städtetourismus ist ein wichtiger Aspekt für eine dauerhafte lokale Entwicklung, für die die Expertengruppe politische Alternativen entwickelt, um die nachteiligen Auswirkungen für Mensch, Verkehr und Umwelt zu verringern, ohne die positiven Wirkungen des Tourismus zu gefährden. In diesem Bereich wurden in einigen Städten positive Erfahrungen gesammelt, um auf optimale Verfahren auf diesem Gebiet verweisen zu können. 3.2.3 Umweltgesetzgebung Im folgenden werden die wichtigsten Themen für den Tourismus erörtert: Bewirtschaftung von Küstenzonen Um eine integrierte Bewirtschaftung von Küstenzonen zu gewährleisten, hat die Kommission am 31. Oktober 1995 eine Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament 122 verabschiedet, die sich auf das Fünfte Aktionsprogramm der Gemeinschaft und ihre Mitteilung bezieht und die Notwendigkeit von Aktionen innerhalb der Europäischen Union unterstreicht, um schnellere Fortschritte bei der nachhaltigen Entwicklung von Küstenzonen zu erzielen. In dieser Mitteilung wird ein Demonstrationsprogramm zu diesem Thema angekündigt, das die Grundsätze der Berücksichtigung von Umweltzielen und Subsidiarität anwendet, um die Wirksamkeit der vorhandenen Instrumente zu erhöhen und eine bessere Koordination zwischen den Aktivitätsbereichen und den verschiedenen territorialen Behörden zu gewährleisten. Der Rat begrüßte die Mitteilung der Kommission in seinen am 18. Dezember 1995 verabschiedeten Schlußfolgerungen über die integrierte Bewirtschaftung von Küstenzonen. Das Demonstrationsprogramm wurde 1996 gestartet und strebt eine Förderung des Dialogs und konzertierte Aktionen auf transregionaler und transnationaler Ebene sowie eine einfachere Anwendung der Rechtsvorschriften an. Eine Reihe von Pilotprojekten wurden mit dem Ziel ausgewählt, eine Einigung über kohärente Aktionen und Vorschläge zu erzielen, die Bestandteile der im Fünften Umweltaktionsprogramm angekündigten europäischen Strategie sind. Eine Reihe dieser Projekte (siehe Anhang) bezieht sich auf Bereiche, in denen der Tourismus von Bedeutung ist. Dieses Programm strebt die folgenden Ergebnisse an: 121 122 Gemeinsamer Sandfpunkt (EG) Nr. 20/97 vom Rat festgelegt am 17. April 1997 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. ..../97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom....über die Überprüfung des Programms der Europäischen Gemeinschaft für Umweltpolitik und Massnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung - “Für eine nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung” (KOM) (95) 511 95 • Ermittlung der Voraussetzungen für eine dauerhafte Entwicklung (Methoden, Mechanismen, Instrumente, Informationen); • Ermittlung der auf gemeinschaftlicher oder anderer Ebene erforderlichen Maßnahmen; • Erörterung und Bekanntgabe der Ergebnisse zur Mobilisierung von Partnern auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Sektoren sowie mit dem Ziel, die Durchführung der ermittelten Maßnahmen vorzubereiten; • Verabschiedung von Vorschlägen für Aktionen in Küstenzonen durch die Kommission. Umweltverträglichkeitsprüfung Der Rat verabschiedete am 25. Juli 1996 eine gemeinsame Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG 123 über die Bewertung der Auswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Projekte auf die Umwelt. Die Änderungen dienen zur Klärung und Erweiterung des Umfangs der Richtlinie im Hinblick auf Projektarten, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend ist, sowie Projektarten, bei denen der zuständige Mitgliedstaat von Fall zu Fall entsprechend den in der Richtlinie dargelegten Kriterien eine solche Prüfung als notwendig erachtet. Außerdem sollen sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verstärken, die von Projekten mit grenzüberschreitenden Auswirkungen betroffen sind. Entsprechend diesem Vorschlag werden Tourismus und Freizeit als Anwendungsbereiche der neuen Richtlinie betrachtet. Dies gilt insbesondere für: • Skipisten, Skilift/Seilbahnen und zugehörige Erschließungsarbeiten • Yachthäfen • Ferienanlagen, Hotelkomplexe außerhalb von Stadtgebieten und zugehörige Erschließungsarbeiten • Dauerplätze für Camping und Caravaning • Themenparks Nach der zweiten Lesung im Europäischen Parlament wird die geänderte Richtlinie voraussichtlich 1997 endgültig verabschiedet. Umweltzeichen Ein Umweltzeichen 124 wird einem Produkt mit genauen Angaben zu seinen Umwelteigenschaften verliehen. Ein Produkt mit einem Umweltzeichen ist weniger umweltschädlich als Konkurrenzprodukte in derselben Kategorie, jedoch genauso leistungsfähig wie diese. Dieses Programm, unter dem Hersteller ein spezielles Logo beantragen können, das auf die weniger umweltbelastenden Eigenschaften ihrer Produkte hinweist, berücksichtigt keine Dienstleistungen wie z.B. den Tourismus. Die für die Erteilung von Umweltzeichen zuständige griechische Dienststelle und die entsprechende Dienststelle in Frankreich untersuchen derzeit gemeinsam Möglichkeiten 123 124 ABl. Nr. L 175, vom 5.7.1985 Verordnung (EWG) Nr. 880/92 des Rates vom 23. März 1992 Beschluß der Kommission vom 13.5.1993, in dem Rahmenrichtlinien für die Festsetzung der Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem Umweltzeichen der Gemeinschaft aufgeführt sind 96 für die Einführung eines Umweltzeichens für touristische Dienstleistungen. In einem Zwischenbericht wurden die Durchführbarkeit des Projekts bewertet und eine vorläufige Stellungnahme zur Situation auf dem Markt abgegeben. In der zweiten Jahreshälfte 1996 werden sich die Arbeiten auf die Lebenszyklusanalyse von touristischen Dienstleistungen konzentrieren, um zu prüfen, ob sich das Umweltzeichen-Programm auf andere Bereiche ausdehnen läßt. Andere Maßnahmen Im Rahmen der Habitat-Richtlinie hat die Kommission mit der Zusammenstellung von bedeutenden Stätten innerhalb der Gemeinschaft begonnen, die Bestandteil des Netzes NATURA 2000 werden sollen. Die Erhaltung der Umwelt kann eng mit wirtschaftlichen Aktivitäten wie z.B. dem alternativen Tourismus verzahnt werden und dadurch zum Schutz und zur effizienten Unterhaltung dieser Stätten beitragen. Die Qualität der Badegewässer, für die es bereits eine entsprechende Richtlinie gibt, ist eng mit dem Tourismus verknüpft. In den vergangenen Jahre war das Wasser in Küstenregionen häufig von guter Qualität, während die Badewasserqualität in Binnengewässern in zahlreichen Fällen nicht zufriedenstellend war. Außerdem fanden 1996 verschiedene Informationsveranstaltungen (Konferenzen, Seminare) statt, in denen der Tourismus behandelt wurde. 3.2.4 Finanzielle Unterstützung für Umweltprojekte Kohäsionsfonds und Strukturfonds Ziel des Kohäsionsfonds ist die Unterstützung umfassender Projekte in Ziel-1-Regionen der Union in den Bereichen Umweltschutz und Verkehrsinfrastruktur. Beide Bereiche sind eng mit dem Tourismus verbunden 125. Darüber hinaus werden mehrere Aktionen, die sich auf Umweltprojekte im Tourismussektor (zukunftsfähige touristische Maßnahmen, Gebirgstourismus, ökologischer Tourismus usw.) beziehen, über regionale oder spezifische operationelle Programme (z.B. das operationelle Programm für Tourismus und Kultur in Griechenland) und Initiativen der Gemeinschaft (z.B. LEADER II) finanziert. LIFE126 Im Rahmen von LIFE wurden insgesamt 400 Mio. ECU seit Beginn des Programms bis Ende 1995 bereitgestellt. 1995 hat die Gemeinschaft 135 Demonstrationsprogramme und technische Hilfeprogramme im Bereich des Umweltschutzes finanziell unterstützt, von denen einige für den Tourismus relevant sind (siehe Anhang). Am 12. April 1995 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung von LIFE 127 mit dem Ziel verabschiedet, sie über den 31. Dezember 1995 hinaus zu verlängern. In der zweiten Phase dieses Programms wurde eine gemeinsame 125 126 127 Siehe auch Kapitel "Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt" dieses Berichts ABl. Nr. L 206 vom 22.7.1992 ABl. Nr. C 184 vom 18.07.1995 97 Stellungnahme des Rates vom 18. Dezember 1995 veröffentlicht. 1996 wurde eine überarbeitete Verordnung verabschiedet, und die zweite Phase wurde ebenfalls in diesem Jahr begonnen. 450 Mio. ECU wurden für Aktionen zum Schutz der Umwelt und anderer Bereiche bereitgestellt. Eine Reihe von Projekten haben Auswirkungen auf den Tourismus (siehe Anhang), wenn auch in manchen Fällen nur insoweit, als sie die Touristen über die Umweltproblematik aufklären und ihr Bewußtsein schärfen. Folgende Bereiche gelten als förderungswürdig: • Umweltschutz; • Aktionen zur Umsetzung der Rechtsvorschriften und Umweltpolitik der Gemeinschaft; • Demonstration, Werbung und Förderung von technischen Hilfeprojekten gegenüber den lokalen Behörden, um Umweltaspekte in die regionale Planung und Entwicklung zu integrieren; • Werbung für eine zukunftsfähige Entwicklung von industriellen Aktivitäten; • Technische Hilfe für Drittländer im Mittelmeer- und Ostseeraum (mit Ausnahme der assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder). Für LIFE sind im neuen Zeitraum von 1996 bis 1999 Haushaltsmittel in Höhe von 450 Mio. ECU vorgesehen. 3.2.5 Energiepolitiken mit Auswirkungen auf den Tourismus Im Anschluß an die Verabschiedung des Grünbuchs über die Energiepolitik der Europäischen Union 128 wurde am 13.12.1995129 ein Weißbuch verabschiedet. Nach diesem Weißbuch sollten die internationale Wettbewerbsfähigkeit, Sicherung der Energieversorgung und Umweltschutz die wichtigsten Ziele der Energiepolitik sein. In diesem Zusammenhang strebt die FTE im Energiebereich technologischen Fortschritt zur Sicherung der Vorräte, Umwandlung und Nutzung von Energie an. Die Beziehung zwischen Energie und Tourismus ist mitunter nicht klar erkennbar, doch bestimmte Aspekte der Energiepolitik, z.B. die Preisgestaltung, Auswirkungen auf die Umwelt und insbesondere die FTE zur Erschließung neuer Energiequellen, können Auswirkungen auf den Tourismus haben. Im Mittelpunkt des Programms THERMIE 130 stehen die Verbesserung des energetischen Wirkungsgrades und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Auf diese Themen konzentrieren sich die auf den Tourismus bezogenen Pilotprojekte. Der energetische Wirkungsgrad spielt bei Projekten für Hotels, Sportstätten, historischen Gebäuden und auch bei Altstadtsanierungs- oder Gebäudeentwurfsprojekten eine Rolle. Erneuerbare Energiesysteme, z.B. photovoltaische Systeme, finden sich in Naturparks oder Wolkenkratzern. 128 129 130 KOM (94) 659 endg. KOM (95) 682 endg. ABl. Nr. L 185 vom 17.7.1990 98 Im Rahmen der Förderung des energetischen Wirkungsgrads 131 unterstützt das Programm SAVE Energiesparmaßnahmen in Gebirgsdörfern. Das Programm ALTENER 132 konzentriert sich ausschließlich auf die Förderung erneuerbarer Energiequellen und finanziert Projekte, die Thermosolarsysteme in Touristenunterkünften, erneuerbare Energiequellen an ökologisch gestalteten Ferienorten sowie um solare Beheizungssysteme für die häusliche Heißwasseraufbereitung behandeln. 131 132 ABl. Nr. L 307 vom 8.11.1991 ABl. Nr. L 235 vom 18.9.1993 99 ANHANG 1 MARKTANTEILE DER WELTWEITEN ANKÜNFTE UND EINNAHMEN NACH REGION (19801996) REGION AFRIKA AMERIKA OSTASIEN/PAZIFIK NAHER OSTEN SÜDASIEN EUROPA % der Ankünfte 1980 2.6 21.4 7.3 2.6 0.8 65.4 % der Ankünfte 1996 3.4 19.5 14.6 2.6 0.8 59.2 % der Einnahmen 1980 2.6 24.1 8.3 3.3 1.5 60.3 % der Einnahmen 1996 1.8 25.0 19.3 1.9 0.9 51.0 Quelle: WTO. Tourism Market Trends 1997 ZUWACHSRATEN BEI TOURISTISCHEN ANKÜNFTEN NACH REGIONEN 1990-2010 (IN MIO.) REGION 2000 2010 MITTLERE ZUWACHSRATE AFRIKA AMERIKA OSTASIEN/PAZIFIK EUROPA NAHER OSTEN SÜDASIEN WELTWEIT 25 138 122 397 14 6 702 37 195 229 525 21 11 1.018 Quelle: WTO. Nouvelles de l'OMT (Mai-Juni 1996) 100 1990-2000 4,6% 3,7% 7,6% 3,1% 4,9% 6,7% 4,1% ANHANG 2 BESCHLUß 92/421/EWG DES RATES VOM 13. JULI 1992 ÜBER EINEN AKTIONSPLAN DER GEMEINSCHAFT ZUR FÖRDERUNG DES TOURISMUS. HAUSHALT 1995. Einheit: ECU RESSOURCEN 1995 Bewilligte Mittel 1995 EWR-Beitrag Übertrag aus 1994 Insgesamt verfügbare Haushaltsmittel 1995 9 000 000 141 300 1 500 000 10 641 300 MITTELBINDUNGEN 1995 Aktionen Information/Konsistenz: - Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über den Tourismus - Studien, Seminare und Veröffentlichung von Informationen Entzerrung der Ferientermine Grenzüberschreitende Aktionen: - MOEL/Maghreb Verbraucherschutz Kulturtourismus - Lenkung der Besucherströme Tourismus und Umwelt: - Pilotprojekte - Zukunftsfähiger Tourismus Förderung in Drittländern Rücklagen Geplante Gesamtausgaben Übertrag in eine andere Haushaltslinie Nicht zugewiesen Vom Verwaltungsausschuß für 1995 bewilligte Mittel Ordnungsgemäß zugewiesene Mittel 1995 (Auftragsvergabe) 4 500 000 4 019940 700 000 278 858 300 000 (siehe „Zukunftsfähiger Tourismus”) 600 000 100 000 832 284 98 749 700 000 (siehe „Tourismus und Umwelt“) 700 000 300 000 2 400 000 200 000 10 500 000 1 900 000 1 828 919 237 550 499 628 356 412 8 152 340 108.960 101 Nicht validierte Zuweisungen (keine Auftragsvergabe ) 480 000 480 000 ANHANG 3 (1) MEHRWERTSTEUERSÄTZE AUF DEM HORECA-SEKTOR Unterbringung im Hotel Standard Luxus Gastronomieversorgung Standard Belgien Dänemark Frankreich Deutschland Griechenland Irland Italien 6% 25% 5.5% 15% 8% 12.5% 10% 21% 25% 20.6% 15% 8% 12.5% 10% Luxemburg Niederlande Portugal Spanien Vereinigtes Königreich Österreich Finnland Schweden 3% 6% 5% 7% 17.5% 3% 6% 17-12% 7% 17.5% 10% 6% 6% 10% 22% 25% Luxus Mit nahme Lieferung 6% 6% 5.5% 7% 7% 18% 19% *17.5% 20% 17.5% Bars und Cafés Alkoholis che Getränke 21% 25% 20.6% 15% 18% 21% 10% Standard Luxus Disko 21% 25% 20.6% 15% 8% 12.5% 10% 15% 15% 18% 19% 19% 15% 17.5% 17% 16% 17.5% 3% 6% 17% 7% 17.5% 20% 22% 25% 10% 22% 25% Alkoholis che Getränke 21% 25% 20.6% 15% 18% 21% 10% 15-12% 17.5% 17.5% 16% 17.5% 17.5% 20% 22% 25% * Kalte Speisen für den Verzehr außerhalb des Lokals sind bei Einzelverkauf von den MWSt. befreit Allgemeine Bemerkungen Keine Eintragung bedeutet, daß für die betreffende Kategorie von Gütern und Dienstleistungen der allgemeine Ste (1) Alle Daten in diesem Anhang werden am 1.1.1997 aktualisert 102 MEHRWERTSTEUERSÄTZE IM PERSONENVERKEHR (%) Inlandsverkehr Binnen Schiene gewäser 6 6 6 Internationaler Verkehr (Besteuerung d Luft See Binnen gewäser 0 0 6 befreit befreit (2) 0 0 15/7 (3) 15/7 (3) 15/7 (3) 0 0 7/befreit (4) 5.5 5.5 5.5 5.5 0 0 5.5 befreit 10 befreit 10 befreit 19 0 0 0 6 0 (9) befreit 6 0 (9) befreit 10/befreit (6) 3 6 0 (9) 0 0 3 6 0 (9) befreit 10/befreit (6) 3 6 0 (9) 0 0 0 0 0 0 befreit/15 6 5 7 8 (10) 10 6 12 5 7 8 (10) 6 12 5 7 8 10 6 12 5 7 8 10 6 12 5 7 8 10 6 12 0 0 0 befreit befreit befreit 0 0 0 befreit befreit 0 16 Mitgliedstaat Luft See Belgien 6 6 Dänemark befreit befreit befreit Deutschland 15 7 Frankreich 5.5 Irland Italien Luxemburg Niederlande Vereinigtes Königreich Portugal Spanien Griechenland Österreich Finnland Schweden Straße befreit befreit befreit (1) Pauschalen auf im Ausland registrierte Frhrzeuge werden generell bei Einreise in das Land erhoben. Für im Inland zugelassene Fahrzeuge gilt ein MWSt.-Satz. Die Steue Verkehr. In Germany, a rate of 7% is applied for short distances. (2) Nicht-Linienverkehr 25% (3) Fernverkehr 15% - Nahverkehr 7% (4) Befeiung für Fähren auf Rhein, Donau, Oder und Neisse (5) Transit: befreit. Sonstige: 5.5% (6) Stadtverkehr: befreit (7) Fähren mit Besteuerungsoption und Schiffe im Linien verkehr: 6% (8) In der Praxis keine MWSt. (9) Verkehrsmittel< 12 personen: 17.5% (10) 6% im Verkehr auf und swischen bestimmten Inseln 103 MEHRWERTSTEUERSÄTZE FÜR DIE WICHTIGSTEN TOURISTISCHEN DIENSTLEIS Hotels usw. Gaststätten Internationaler Passagierverkehr 0% 6% 0% Befreit 0% 15% 7% 0% 7% 0% befreit 5.5% 0% Eintritt für Sportveranstaltungen * 6% * 25% 7% 15% Eintritt für Theater, Kino, usw. Belgien 6% 21% Dänemark 25% 25% Deutschland 15% 15% Spanien 7% 7% 7% 16% 20.6% 0% befreit 0% 10% * 7% Kino 5.5% Theater 2.1% 5.5% Theatre 4% sonstige 8% * 12.5% 10% Frankreich 5.5% 18.6% Griechenland 8% Irland 12.5% 8% 20.6% 12.5% Italien 10% Luxemburg 3% 10% 19% 3% befreitt 3% 6% 3% befreit 6% 20% 5% 10% 20% 17% 0% befreit 6% 0% 10% 0% 0% Niederlande 6% 6% Österreich 10% 17.5% 17.5% 0% 17.5% * 10% * 5% 17.5% Portugal Vereinigtes Königreich Finnland Schweden 6% 6% 22% 25% 0% 0% 6% 0% 6% befreit 8% 5% * Bestimmte Aktivitäten sind befeit 104 * 6% * 25% * 7% ANHANG 4 UMWELT- UND KLIMAPROGRAMM . BEISPIELE FÜR FORSCHUNGSPROJEKTE MIT DIREKTEM BEZUG ZUM TOURISMUS Projekttitel Cultural and policy determinants of sustainable tourism development (Kulturelle und politische Bestimmungsfaktoren bei der Entwicklung eines zukunftsfähigen Tourismus) Assessment and monitoring of the environment of cultural property (Bewertung und Überwachung der Umgebungsbedingungen des Kulturerbes) ERA: environmental research for art conservation (Umweltforschu ng für die Erhaltung von Kunstgegenständen) Gesamt Beteiligte Länder Vereinigtes Königreich Spanien Italien Dauer Bezug zum Tourismus EG-Beitrag (Mio. ECU) 0,056 24 Monate Untersuchung der Beziehungen zwischen dem Tourismus als wirtschaftliche und soziale Aktivität und der Umwelt Deutschland Vereinigtes Königreich Portugal 36 Monate 0,9 Entwicklung eines Glassensors zur Risikobewertung von atmosphärischen Veränderungen in Museen und Bibliotheken bei erhöhtem Besucherandrang Vereinigtes Königreich Niederlande Italien 36 Monate Überwachung der Auswirkungen der Alterung und durch Besucher erzeugte Umgebungsbedingungen auf den Zustand von Gemälden 0,58 1,536 105 ANHANG 5 INFORMATIONSTECHNOLOGIEN, FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSPROGRAMME ESPRIT; PROJEKTE, DIE SEIT 1995-1196 FÜR TOURISMUS RELEVANT SIND . Projekt Nr. 20102 20340 20507 20597 20636 20638 20682 20742 20642 20772 20799 20855 22127 22160 22251 22266 22287 22375 22405 22981 Projekt Beginn November 1995 Dezember 1995 Oktober 1995 November 1995 November 1995 November 1995 TRAWE:”Trial” Anwendung für November Verteilersysteme, die für “Workbench- 1995 Engineering” errichtet wurden ECRIS: Empirische Anwendung des Februar Europäischen Computer-Reservierungs-und 1996 Informationssystems “ECRIS” in Österreich und Deutschland Dezember VIP: Virtuelle Ebene 1995 Oktober MILLION: Multimediale, interaktive, 1995 führende, lebensspendende Initiative im Netz November HYPERTOUR: Hypermedia-Plattform mit 1995 einem organisatorischen Rahmen und einer Methodik für die Nutzung und Förderung des Tourismus in Europa im Jahr 2000 Dezember INK: Interaktive vernetzte Kioske 1995 Juni 1996 3DMSC: 3D-Multimedia Support Center Juni 1996 HYNODE: News-on-Demand, elektronisch abrufbar über standardisierte Dokumentstrukturen September VHF: Fortschrittliche Hypermedia 1996 Produktionsumgebung für elektronische Veröffentlichungen September M.CUBE: Multimedia Support Center für 1996 europäsche Kultur und Künste Juni 1996 COMMERCE & INTERACTIONS: Handel und Interaktionen April 1996 MEDIA PASS: Multimedia-Umgebung für verteilte interaktive Shop-SystemAnwendungen für Werbung und Verkaufsförderung Juni 1996 HOMESTEAD II: Multimedia-gestütztes Marketing- und Home-Shopping-System November VIPER: Kostengünstiges MPEG-2 Video1996 Produktionssystem ARTIST: Animationssoftware für EchtzeitSimulationen CATS: Computergestützte Theateranwendungen DIAMANTA: DIADEM Methodologie für MMI Entwicklung “Trial” Anwendung CHAMELEON: Autoren-Umgebung für adaptive Multimedia-Dokumente EUROMEDIA: Verteilte Multimedia-Archive für gemeinsame TV-Produktionen VENIVA: Virtuelle Archive Gesamt Dauer (Monate) 24 EG-Beitrag (Mio. ECU) 1,5 36 2,1 14 36 1,4 36 4 24 1,5 15 12 24 1,8 24 2,5 24 2,5 24 2,4 24 30 0,3 1,9 36 2,3 36 1,1 26 2,3 24 0,8 18 1,85 18 1,5 31,75 106 ANHANG 6 PROGRAMM DER TELEMATIK-ANWENDUNGEN TELEMATIK-ANWENDUNGEN FÜR DEN VERKEHR Projekt Beschreibung ENTERPRICE Regionale Informationen vor und während einer Reise Funkdatensystem für Reisende Verkehrsleitsystem für die Skiweltmeisterschaften in Sestrière Car-Pooling für Skifahrer Fahrpläne für öffentliche Verkehrsmittel und Reiseroutenplanung Multimodales Informationssystem für Reisende Multimodale Reiseplanung und Touristeninformation Multimedia-Systeme auf Fähren (Griechenland-Italien, CalaisDover) Park-and -Ride Informationszentren in Schottland und Bayern Intelligentes Straßenverkehrsleitsystem Multimodale Terminals für Fahrtenplanung Kontaktloser MultiserviceKartenverkauf (Paris, Venedig, Lissabon und Konstanz) Multimodale Auskunftterminals (Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Schweiz) tragbare Personal Traveller Assistants (persönliche Reiseauskunftssysteme) Integriertes Verkehrssystem in Stadtgebieten Informations- und Zahlungssysteme (Victoria, Evora, Sienna, Bochum, Cork) Gepäckbeförderung im Luft- und Schienenverkehr Intelligente Multifunktionskarte für Rom. Parkplatzleitsystem für Madrid FORCEI 1 & 2 HANNIBAL CARPLUS INFOPOLIS PROMISE SCRIPT TILEMAT TABASCO CONCERT EUROSCOPE ICARE INFOTEN QUARTET PLUS SITE EUROTRACS CAPITALS GESAMT 107 Gesamtkosten (Mio. ECU) 7,9 EG-Beitrag (Mio. ECU) 2,5 3,6 5,6 2,3 2 4,4 0,872 1 0,5 6 2,3 0,369 0,18 1 0,5 6,4 2,7 7,8 3 15 6 2,5 1 5,7 2,6 9,97 3,5 0,24 0,12 2,3 1 7,4 3,2 87,05 34,9 TELEMATIK-ANWENDUNGEN FÜR DIE VERWALTUNG Projekt Beschreibung MINTOUR Multimedia Information Network for Tourism: Aufbau einer homogenen und zuverlässigen Multimedia-Datenbank über touristische Gebiete und Ressourcen, Unterkünfte, Verkehrsmittel und kulturelle Ereignisse. Zu den wichtigsten Teststandorten gehören die Balearen sowie die Städte Rom und Athen. Gesamtkost EG-Beitrag (Mio. ECU) en (Mio. ECU) 4,397 2 EG-Beitrag für Tourismus (Mio. ECU) 2 TELEMATIK-ANWENDUNGEN IN STÄDTISCHEN UND LÄNDLICHEN GEBIETEN Gesamtkost EG-Beitrag (Mio. ECU) en (Mio. ECU) Beschreibung Projekt CICERO EVENET TELEINSULA PDWeb ATTACH GENIUS ZEUS Cultural Information Computer Exchanged & Routed: Entwicklung eines „Reiseführer“-Serversystems, das in Rom, Wien, Alcudia und Thessaloniki erprobt wird; ein Web-Server für kulturelle und touristische Reiserouten wird in Kürze entwickelt Eurovillage on the European Information Infrastructure: Entwicklung und Erprobung eines Web-Systems für den Sektor Sozialtourismus Teleinsula Telematic Services for Islands: Untersuchung der Erfordernisse von Inselgemeinden und Inselgruppen unter besonderer Berücksichtigung des Tourismus. The Public Data Web: Nutzung bestehender Kiosk-Netze für neue und breiter gefächertere öffentliche Dienstleistungen Advanced Trans-European Telematics Applications for Community Help: Entwicklung interaktiver MultimediaKioske mit „Selbstbedienung“ für Bürger; sie geben Auskunft über vielfältige Themen, z.B. über den Tourismus im Vereinigten Königreich, in den Niederlanden, in Griechenland und in Frankreich Integrated System to Promote Advanced Tourism Services in Europe: Einsatz von Telematik-Anwendungen und -Lösungen in der europäischen Tourismusindustrie 1,748 0,75 EG-Beitrag für Tourismus (Mio. ECU) (*) 0,75 1,347 0,65 0,65 1,3 0,696 0,3 2,365 1,31 0,25 4,035 1,923 0,2 0,038 0,019 0,019 2,169 Summe 108 (*) Geschätzter Betrag 109 ANHANG 7 UNTER PHARE FINANZIERTE PROGRAMME ZUR ENTWICKLUNG DES TOURISMUS Die folgende Tabelle enthält einen Überblick über alle Projekte, die bis 1995 finanziert wurden und den Tourismus betreffen. Programm Land Jahr RO9105.0601 Zwischensumme 1991 ES9201.01.01 LE92.01.01 LI9201.03.01 LI9202.03.01 PL9201 RO9205.02 Zwischensumme 1992 AL9305.03 BG9303.01 ES9302 LE9302.01.01 LI9302.02 PL9310 ZZ9301.02.01 Rumänien 1991 Estland Lettland Litauen Litauen Polen Rumänien 1992 1992 1992 1992 1992 1992 0,010 0,41 0,19 0,23 4,5 4,64 9,98 Albanien Bulgarien Estland Lettland Litauen Polen Estland, Lettland, Litauen 1993 1993 1993 1993 1993 1993 1993 1,2 4,44 0,25 0,020 0,25 8 0,2 Zwischensumme 1993 LE9403.03.01 RO9407 Zwischensumme 1994 ES9506.03.02 LE9505.02.03 LI9506.06 SL9505 SL9506 PL9510 HU9508 Zwischensumme 1995 Gesamtsumme Betrag (Mio. ECU) 0,27 0,27 14,36 Lettland Rumänien 1994 1994 0,19 5 5,19 Estland Lettland Litauen Slowenien Slowenien Polen Ungarn 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 0,5 0,5 0,5 0,45 0,13 6 1 9,08 1991-1995 38,88 110 PROGRAMME ZUR ENTWICKLUNG DES TOURISMUS IN MITTEL- UND OSTEUROPA. AKTIONEN 1996 Land Polen Programm - 1996 keine neuen Programme vereinbart. - Tourismusprogramm 1995 läuft noch. Estland - 1996 neuen Programme vereinbart. - Tourismusprogramm 1995 läuft noch. Lettland - 1996 keine neuen Programme vereinbart. - Tourismusprogramm 1995 läuft noch. Litauen - 1996 keine neuen Programme vereinbart. - Tourismusprogramm 1995 läuft noch. Ungarn - Kein spezifisches Tourismusprogramm für 1996, Aktionen können aber unter den Regionalentwicklungsprogrammen unterstützt werden. - Tourismusprogramm 1995 läuft noch. Bulgarien - 1996 kein neues Programm vereinbart - Tourismusprogramm von 1993 läuft noch. Rumänien - 1996 keine neuen Programme vereinbart. - Tourismusprogramm 1994 läuft noch. Tschechische Republik Kein spezifisches Tourismusprogramm für 1996, doch Aktionen in diesem Bereich sind in den grenzüberschreitenden Kooperationsprogramm mit Österreich und Deutschland enthalten. Albanien Entwicklungsprogramm für privaten Sektor (1993) - Keine neuen Programme für 1996 vereinbart. - Tourismusprogramm 1995 läuft noch. Russische Föderation Aktionen im Jahr 1996 Fortsetzung der Aktivitäten im Rahmen von TOURIN II Gründung des Staatlichen Fremdenverkehrsamts erwartet Schwerpunkt auf Aktionen in den Bereichen Marketing, Werbung für den Tourismus und Ausbildung (*) Schwerpunkt auf Aktionen in den Bereichen Marketing, Werbung für den Tourismus und Ausbildung (*) Schwerpunkt auf Aktionen in den Bereichen Marketing, Werbung für den Tourismus und Ausbildung (*) - Studie zur Überprüfung, Bewertung, Verfeinerung und Entwicklung der nationalen Strategie auf Basis des Aktionsplans für die Entwicklung des Tourismus - Technische und logistische Unterstützung für das ungarische Fremdenverkehrsamt - Pilottests für die Implementierungsinitiativen entsprechend der ersten Komponente - Restrukturierung des Ausschusses für Tourismus (innerhalb des Ministerrats) und Gründung eines nationalen Fremdenverkehrsamts.Erstellung eines Rahmenplans für den Tourismus. Unterstützung bei der Privatisierung staatlicher Unternehmen im Tourismussektor. - Personalentwicklung und -ausbildung, einschließlich der Errichtung eines Nationalen Rates für Berufe im Tourismus - Werbung und PR-Aktionen für Bulgarien als touristisches Reiseziel Nationale Ebene: Restrukturierung des Ministeriums für Fremdenverkehr, regulierende Funktion des Ministeriums, Werbung für Investitionen, Humanressourcen, Werbemaßnahmen usw. (wie 1995) + Zentrum für operationelle Ressourcen Dezentrale Ebene: Entwicklung des Landtourismus, Stärkung von Fachverbänden und Handelsorganen (wie 1995) + Einrichtung eines Initiativfonds für den lokalen Tourismus - Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Deutschland: Projekte zur touristischen Entwicklung im Erzgebirge (Rad- und Wanderwege, Netz aus Informationszentren usw.) - Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Österreich: Projekte zur touristischen Entwicklung in Südmähren, Fahrradweg Brno-Wien, Projektdokumentation für die Renovierung eines Denkmals Kreditlinie („Umlauffonds”) für den Tourismus, Südalbanien (*) Baltische Staaten: Zu den laufenden Projekten des Jahres 1995 gehören Privatisierungshilfen (technische Hilfen für Manager von Hotels und touristischen Einrichtungen), weitere institutionelle Entwicklung (einschließlich technischer Hilfen für Touristikfachschulen, Austauschprogramme für Hotelmanager, bei dem Hoteliere aus den baltischen Staaten einige Monate in einem Hotel in der EU verbringen, Produktentwicklung wie z.B. Verbesserung touristischer Einrichtungen, Bed & Breakfast usw., und Teilnahme an touristischen Fachmessen und Ausstellungen) 111 ANHANG 8 BEIHILFEN FÜR TOURISMUSORIENTIERTE AKTIONEN IN AKP-LÄNDERN UND ÜLG (1995) Region Karibik Aruba Belize Dominikanische Republik Turks Caicos Surinam Karibik Karibik Zwischensumme Regionen Afrika Namibia Senegal Tschad Zwischensumme Regionen Indischer Ozean Madagaskar Madagaskar Zwischensumme Regionen Pazifik West-Samoa Zwischensumme Regionen Gesamt Art der Aktion EG-Beitrag (Mio. ECU) Teilnahme an Fachmessen Technische Hilfe und Zusammenarbeit Entwicklungsprogramm 0,0655 0,035 0,50 Studien und Planung Entwicklungsprogramm Werbung Konferenz 0,076 0,849 0,060 0,0835 1,669 Teilnahme an Fachmessen Teilnahme an Fachmessen Technische Hilfe und Zusammenarbeit 0,18 0,010 0,0548 0,244801 Teilnahme an Fachmessen Technische Hilfe und Zusammenarbeit 0,691 0,994980 1,064080 Teilnahme an Fachmessen 0,051 0,051 3,028881 Anm.: 1995 genehmigte Projekte, die aus dem 6. oder 7. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanziert werden 112 BEIHILFEN FÜR TOURISMUSORIENTIERTE AKTIONEN IN AKP-LÄNDERN UND ÜLG (1996) Region Afrika Botswana Kenia Malawi Niger Tansania Sambia Zwischensumme Regionen Indischer Ozean Madagaskar Madagaskar Mayotte Zwischensumme Regionen Karibik Niederländische Antillen Karibik Karibik Zwischensumme Regionen Pazifischer Ozean West-Samoa Fidschi-Inseln Zwischensumme Regionen Gesamt Art der Aktion EG-Beitrag (Mio. ECU) Teilnahme an Fachmessen Entwicklung eines zukunftsfähigen Tourismus Aktualisierung des Tourismusprogramms Teilnahme an Fachmessen Teilnahme an Fachmessen Teilnahme an Fachmessen 0,076820 1,97 Dezentralisiertes Ausbildungsprogramm Durchführbarkeitsstudie für Finanzierungsstruktur im Hotelsektor Teilnahme an Fachmessen 1,910392 0,035 Teilnahme an Messen 0,2 Tourismuskonferenz in Aruba Erweiterung von regionalen Projekten 0,117750 0,4 0,717750 Veröffentlichung von Broschüren Programm für touristische Entwicklung 0,004676 0,145 0,149676 0,025 0,055 0,16 0,131 2,417920 0,035 1,980392 5,265738 113 ANHANG 9 FINANZMITTEL FÜR AKTIONEN FÜR DIE ENTWICKLUNG EINES ZUKUNFTSFÄHIGEN TOURISMUS (1995) Projektkennung Thema Begünstigte LIFE 95/IT/A17/IT/00154/EMR Entwurf und Entwicklung einer Strategie für die Nutzung von stadtnahen ländlichen Gebieten für Freizeit- und kulturelle Aktivitäten Auffächerung von Touristenströmen und Integration von Randgebieten in die etablierten touristischen Reiserouten der Laguna di Venezia Schulung für die Bewahrung der Naturschätze des Nationalparks Circeo im Hinblick auf touristische Planung und Entwicklung Schulung von Entwicklungsbeauftragten für den Landtourismus in Naturschutzgebieten Umweltschutz im Paläozoischen Park von Valongo Regionen Emilia Romagna, Bologna (Emilia Romagna) Forum per la Laguna di Venezia, Venezia (Veneto) Coord. Naz. dei Parchi e delle Riserve Naturali, Pisa (Toscana) TC- Portugal LIFE 95/IT/A17/IT/00330/VEN LIFE 95/IT/A/41/IT/00162/TOS LIFE 95/P/A41/P/00266/MLTRG LIFE 95/P/A17/P/00295/NOR LIFE 95/B/A17/B/00180/VLA Beihilfe 95/306/000885/LL/A3/MM Beihilfe 95/306/000343/HJ/A3/MM Beihilfe 95/306/000362/LL/A3/MM Darlehen 95/306/00404/IBR/A3/MM Darlehen (95/C71/12) Camara Municipal de Valongo Entwurf eines integrierten Modells Ministerie van für die Zufahrtswege zu touristischen Vlaamse Küstenstädten Gemeenschap Informations- und Mediterranean Aufklärungsseminare für lokale Centre of Akteure in sensiblen ländlichen Environment Gebieten zur Berücksichtigung von (MCE), Athen, Umweltaspekten bei der touristischen Griechenland Erschließung dieser Gebiete Europäische Blaue Flagge 1995Foundation for 1996. Europäische Kampagne für die Environment Verleihung der Blauen Flagge an Education Strände, die die Kriterien der Kopenhagen, "Badegewässer-Richtlinie" einhalten Dänemark und die Strände ordnungsgemäß pflegen Ökologischer Agrartourismus in European Centre Benelux-Ländern, Deutschland, for EcoFrankreich und Spanien, Agriculture Ausdehnung des Netzes auf 6 Länder Tourism und Vorstellung des Konzepts bei Amsterdam, Reiseveranstaltern. Niederlande Internationale Konferenz in Krakau, Fédération Europäische Gebirge: neue Française Kooperationsmodelle zur d'Economie nachhaltigen Entwicklung Montagnarde Grenoble, Frankreich Europäische Hotels und Umweltiniative Umweltschutz internationaler Hotels Betrag (ECU) 108 991,08 159 574,47 64 973,69 75 102,59 47 958,04 119 751,95 81 833 338 846 46 044 15 310 85 328 1 477 252,06 Gesamt 114 AKTIONEN FÜR DIE ENTWICKLUNG EINES ZUKUNFTSFÄHIGEN TOURISMUS (1996) KÜSTENZONEN. LIFE Projektkennung Thema Begünstigte 96/DK/012/PAZ Integrierte Kooperation für die Entwicklung eines zukunftsfähigen Tourismus und Nutzung des Gebiets um das Wattenmeer für Freizeitaktivitäten Erschließung von Küstengebieten im Bottnischen Meerbusen Sonderjyllands Amt Abenra, Dänemark 96/FIN/071/PAZ 96/F/434/PAZ 96/F/386/PAZ 96/GR/580/PAZ 96/GR/564/PAZ 96/GR/537/PAZ 96/P/601/LBL 96/UK/406/PAZ 96/UK/401/PAZ 96/UK/425/PAZ 96/UK/404/LBL Uisimaa Regional Environment Centre, Finnland Konzertierung und Koordination an Syndicat Mixte de la der Côte d’Opale (C.O.4) Côte d’Opale, Dunquerque, Frankreich Communauté Urbaine Integrierte Raumplanung und de Brest, Frankreich ordnung in der Reede von Brest und ihres Flußgebiets Préfecture de Information, Konzertierung. Bedingungen für die zukunftsfähige Magnesie, Volos, Griechenland Entwicklung der Küsten Konzertierte Aktionen für die National Agricultural Bewirtschaftung der Küstenzone Research Foundation, Strymonikos Fisheries Research Institute. Kavala, Griechenland Programm für die integrierte Universität der Ägäis, Bewirtschaftung der Küstengebiete Athen, Griechenland auf den Kykladen (Picamcy) Programa de gestão integrada para Universidade de a Ria de Aveiro-MARIA Aveiro, Aveiro, Portugal The Forth Estuary Forum: City of Edinburgh Demonstration einer effektiven, Council, Vereinigtes integrierten KüstenzonenKönigreich Bewirtschaftung Küstenzonen-Bewirtschaftung: Dorset County Council, Entwicklung einer Strategie für Vereinigtes Königreich eine offene Küste Demonstrationsprogramm für die Isle of Wight Council, integrierte KüstenzonenVereinigtes Königreich Bewirtschaftung Implementierung alternativer University of Ulster, Strategien für die Strand- und Co. Londonderry, Dünenlandschaftspflege in Irland. Vereinigtes Königreich Beteiligung der Gemeinden an der nachhaltigen Entwicklung der Küstenzonen. Demonstrationsprojekt für wirksame Strand- und Dünenlandschaftspflege. Gesamt Betrag (Mio. ECU) 0,328 635 0,286 290 0,662 617 0,652 664 0,446 157 0,370 929 0,279 105 0,208 996 0,143 617 0,199 367 0,151 809 0,630 403 4,360 589 115 LIFE96. PROJEKTE MIT TOURISTISCHER KOMPONENTE Projektkennung Thema Begünstigte LIFE96 NAT/GR/3225 Die Mittelmeer-Mönchsrobbe: Schutzmaßnahmen in Griechenland LIFE96 NAT/GR/3221 Schutzmaßnahmen für Larus audounii in Griechenland MOm/Hellenic Society for the Study and Protection of the Monk Seal (Hellenische Gesellschaft für Studien und den Schutz der Mönchsrobbe) (Griechenland) Hellenic Ornithological Society (Hellenische Gesellschaft für Ornithologie) (Griechenland) ARCTUROS (Griechenland) LIFE96 NAT/GR/3222 Schutz von Ursus arctos und seinen Lebensräumen in Griechenland (2. Phase) LIFE96/ NAT/IT/3074 Nationalpark Stelvio: Sofortmaßnahmen für den Naturschutz LIFE96 NAT/E/3080 Erhaltung und integrale Bewirtschaftung des Große Trappen-Habitats (Otis tarda) in ZEPA von Villafafila (Zamora, Spanien) LIFE96 NAT/E/3098 Regenerierung von an das Naturschutzgebiet Galachos (Spanien) angrenzenden Ökosystemen LIFE96 ENV/UK/000404 Implementieren alternativer Strategien für die Strand- und Dünenlandschaft in Irland: Einbeziehung der Kommunen in die Küstenbewirtschaftung. Demonstrationsprojekt für die wirksame Strand- und Dünenlandschaftspflege. LIFE96 ENV/DK/000012 Integrierte Kooperation für die Entwicklung eines zukunftsfähigen Tourismus und Nutzung des WattenmeerGebietes als Erholungsgebiet LIFE96 ENV/F/000434 Beteiligung, Koordinierung und Zusammenarbeit an der Côte d’Opale LIFE96 ENV/GR/000537 Programm für die integrierte Küstenzonenbewirtschaftung auf den Kykladen (PICAMCY) (1) Siehe Projekte für Küstenzonen 116 Betrag (Mio. ECU) 0,989 818 0,494 910 2,335 060 Consorzio del Parco Nazionale dello Stelvio (Italien) Junta de Castilla y León (Spanien) 0,323 850 Diputación General de Aragón (Spanien) 0,368 600 Universität Ulster (Irland) (1) Sonderjyllands Amtsråd (Dänemark) (1) 0,339 245 Syndicate Mixte de la (1) Côte d’Opale (Frankreich) Universität der Ägäis (1) (Griechenland) LIFE96. PROJEKTE MIT TOURISTISCHER KOMPONENTE Projektkennung LIFE96/ENV/D/000190 LIFE96 ENV/E/000288 LIFE96 ENV/P/000596 LIFE96 ENV/P/000608 LIFE 96 ENV/S/000367 ENV/UK/000413 LIFE96 ENV/S/000380 Thema Entwicklung und Einleitung von Maßnahmen zur Verringerung des Aufkommens an Privatfahrzeugen in touristischen Gebieten Entwurf eines Unterstützungssystems für Stadtplanung und -verwaltung zur Beseitigung der Mängel des heutigen städtischen Modells Contrato de desenvolvimiento sustentavel Recuperaçao e valorizaçao do patrimonio historico-arqueologico do Concelho de Elvas e sua integraçao ambiental: numa perspectiva turística Lokale Beteiligung an einer nachhaltigen Forstwirtschaft auf der Basis von Landschaftsanalysen Integrierter Tourismus und Entwicklung der Forstbestände: Gemeinsame Initiative zur Förderung einer nachhaltigen Forstwirtschaft sowie Schaffung eines gemeinsamen Preises - Tourfor Neuer Ansatz zur Bekämpfung der Riesenalgenblüte: integriertes Demonstrationsprojekt zur Küstenzonenbewirtschaftung. Begünstigte Landkreis Aurich, Dezernat 11 (Deutschland) Instituto Municipal de Urbanismo. Ayuntamiento de Barcelona (Spanien) Camara Municipal de Vila Nova de Gaia (Portugal) Camara Municipal de Elvas Comissão Municipal de turismo (Portugal) Skogsstyrelsen Schweden) Buckinghamshire College of Higher Education (Vereinigtes Königreich) Länsstyrelsen Göteborgs och Bohus Län (Schweden) TERRA-PROJEKTE Projekttitel Coastlink-Storstrom TERRA N. 13 Coastlink-ANAS TERRA N. 13 Coastlink-Cornwall TERRA N. 13 Coastlink-Devon TERRA N. 13 Coastlink Ipiros TERRA N. 13 Coastlink Kent TERRA n. 13 Coastlink-Magnesia TERRA n. 13 Costera-Canal TERRA n 138 CZM-Kavala TERRA N. 85 CZM-WFlanders TERRA N 85 CZM-Algarve TERRA N. 85 TERRA 50 Begünstigte Storstrom County Technology and Environment Asociación de Municipios ANAS Cornwall County Council Planning Dept. Devon County Council Environment Dept. Préfecture Ipiros Kent County Council Préfecture Magnesia Mr. Cebrià Molinero Préfecture of Kavala Ministry of Flemish Community Waterways and Maritime Affairs Junta Autonoma de Portus do Sotavento Algarvio Administrazione Provinciale di Napoli 117 AUFKLÄRUNGSAKTIONEN IM UMWELTSCHUTZ MIT BEZUG ZUM TOURISMUS Titel Pour un tourisme durable dans la Méditerranée (Zukunftsfähiger Tourismus im Mittelmeerraum): Aufklärungskampagne zur Sensibilisierung der Touristen an Mittelmeerstränden Conférence NATTOUR 96 sur le tourisme et les espaces naturels (NATTOUR 96: Konferenz über den Tourismus und Landschaftsraum). Kommunikationsplan und Verbreitung seines Inhalts und seiner Aktivitäten. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung im Mittelmeerraum für bedeutende Küstenlandschaften Praktikerseminar über die Anwendung der EG-Habitat-Richtlinie in See- und Küstengebieten Europäische Blaue Flagge 1996-1997 Begünstigte ECOMEDITERRANEA Betrag (Mio. ECU) 0,118 Grupo Planner 0,050 INSULA - Conseil Scientifique pour le Développement (Wissenschaftlicher Rat für Entwicklung) Institut für Europäische Umweltpolitik (IEEP) 0,054 751 The Danish Outdoor Council - FEEE 0,48 Gesamt 0,028 590 0,731 341 118 ANHANG 10 FÜR DEN TOURISMUS RELEVANTE PROJEKTE IM ENERGIESEKTOR. 1995 Programm Projekttitel SAVE SAVE Aktionen in Ferienorten im Gebirge IRP-Auswirkungen und DSM-Entwicklung energiesparender Beleuchtungen im Tertiärsektor einschließlich Hotels und Ferienorte “Sunny resorts” (Sonnige Ferienorte) Optimale Nutzung erneuerbarer Energiequellen in ökologischen Ferienhäusern in sensiblen Touristengebieten, Gemeinden Evgad, Naxos und Porto Santo Vorbereitung der technischen Dokumentation, die zur Errichtung des Renewable Energy Park in Mallow, Co. (Cork) erforderlich sind Durchführbarkeitsstudien über SonnenwärmeKraftwerke zur Heißwasserbereitung in der Tourismusindustrie Energiewirksames Städtesanierungsprojekt in Marseille, koordiniert imEuropean Housing Ecology Network Städteplanung: Gartenstadt "Entrance to the Pyrenees" (Tor zu den Pyrenäen) Systematischer Ansatz für Energieeinsparungen bei Swimmingpools Energiewirksames Städtesanierungsprojekt in Lyon, koordiniert vom European Housing Ecology Network Energiewirksame Neugestaltung von als historische Denkmale registrierten Gebäuden im Zuge von Bautätigkeiten Niedrigenergie-Design und innovative Gebäudeummantelung des Globorama-Gebäudes, das von 140 000 Menschen jährlich besucht wird Einbau von Wärmedämm- und photovoltaischen Systemen in Großmärkten Installation von photovoltaischen Modulen in Gebäuden Freistehende photovoltaische Systeme und Hybridsysteme mit DHW-Solaranlagen in Naturparks in Katalonien (Spanien) und Haute Provence (Frankreich) Hybrid-Kraftwerke (Photovoltaik+Wind) für den Naturpark Cies Islands Verbreitung von solaren, thermisch unterstützten Energieversorgungssystemen für Beheizungsund Klimaanlagen in Hotelgebäuden in Südtirol Strategie für Energie und Umwelt im Hotelgewerbe des Mittelmeerraums - Aufgabe 1: Definition einer Strategie für Energieeffizienz und Nutzung von RES ALTENER ALTENER ALTENER ALTENER THERMIE THERMIE THERMIE THERMIE THERMIE THERMIE THERMIE THERMIE THERMIE THERMIE THERMIE THERMIE Gesamt Gesamtkosten (Mio. ECU) 0,267 260 0,23 EG-Beitrag (Mio. ECU) 0,106 904 0,92 0,221 0,2 0,110 0,1 0,2 0,050 0,171 200 0,085 600 2,446 680 0,978 672 1,107 118 0,442 847 0,558 195 0,223 278 1,573 825 0,629 530 0,820 595 0,328 238 1,019 370 0,407 748 2,870 152 0,665 214 0,475 200 0,190 000 0,838 400 0,335 360 0,192 0,076 800 0,135 0,12 0,12 0,12 6,223 348 119 FÜR DEN TOURISMUS RELEVANTE PROJEKTE IM ENERGIESEKTOR. 1996 Programm Projekttitel SAVE Rationale use of energy in the tourist industry (Sinnvolle Nutzung von Energie in der Tourismusindustrie) Renewable energy park and information centre (Park und Informationszentrum für erneuerbare Energien) Development of European Sundays (Nutzung von Sonnentagen in Europa) Installation of 60 k Wp new type modular PV systems in the island of Sifnos (Installation von neuen modularen photovoltaischen Systemen auf der Insel Sifnos) Photovoltaic markets in the Mediterranean Assessment of potential and barriers, action plan for development (Photovoltaik-Märkte im Mittelmeerraum: Bewertung des Potentials und der Barrieren, Aktionsplan für die Entwicklung) Expo-Cities (Ausstellungsstädte) ALTENER ALTENER THERMIE SE/135/96 THERMIE STR/938/96 THERMIE BU/1002/96 Gesamt Gesamtkosten (ECU) 110 000 EG-Beitrag (ECU) 49 500 56 962 28 481 191 500 95 750 929 107 372 643 102 267 66 473 7 114 000 1 565080 Bemerkungen Aktionsplan zur Förderung von Energieeinsparungen in der Tourismusindustrie (Griechenland, Italien, Spanien) Einrichtung des Parks für Erneuerbare Energien im Staatlichen Ökologiezentrum in Irland Besuche in Sonnenkraftwerken und Gebäuden 2 177 927 120