Landhaus Fernblick
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Landhaus Fernblick
Reise für Demenzkranke Landhaus Fernblick - Winterberg Termin 10.08. - 24.08.2015 DZ 1.095,-€ Code 5593 Reisebegleitung Frau Prager Landhaus Fernblick Die Kleinstadt Winterberg ist eingebettet in die sanft geschwungene Landschaft des Sauerlandes und des Rothaargebirges und birgt zahlreiche Möglichkeiten, die Ruhe und Natur bei Spaziergängen zu genießen. Gleichzeitig bietet Winterberg mit vielen kleinen Geschäften und Cafés schöne Gelegenheiten für gemütliche Stadtbummel. In der Umgebung gibt es interessante Ausflugsmöglichkeiten, wie z.B. eine Fahrt zum Kahlen Asten, eine Schifffahrt auf der Hennetalsperre oder eine Führung durch die Warsteiner Brauerei. Das barrierefreie Landhaus Fernblick wurde speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen abgestimmt. Das im Haus befindliche Schwimmbad mit Lifter, eine Sauna, ein Sport- und Massagebereich und die in ca. 15 Minuten auf ebenen Wegen fußläufig erreichbare Innenstadt versprechen all unseren Gästen entspannende und abwechslungsreiche Urlaubstage. Ein Vorsorge- und Gesundheitsangebot für pflegende Angehörige im Beisein ihrer an Demenz erkrankten Partner Unser ganzheitliches Behandlungs- und Betreuungskonzept begreift den Menschen als Individuum mit Geist, Seele (Psyche) und Körper in einem lebenslangen Entwicklungsprozess. Psychosomatische Symptome verstehen wir als Alarmzeichen des Körpers auf übermäßige Belastungen oder ungelöste Konflikte. Wichtiger Bestandteil unseres integrativen Therapiekonzeptes ist die intensive Betreuung und Begleitung der Patienten in geborgener und persönlicher Atmosphäre. Dies wird durch die über-schaubare Patientenzahl von 25 „Tandempatienten" bei gleichzeitiger therapeutischer Kompetenz gewährleistet. Darüber hinaus entfaltet das persönlich und kunstvoll gestaltete Haus eine besondere therapeutische Wirkung. Die Grundlage unseres therapeutischen Angebotes bildet eine umfassende ärztliche und psychotherapeutische Anamnese und Beratung. Darüber hinaus ist der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Patienten sowie dem therapeutischen Team und dem Team aus dem Bereich der Unterstützungsprozesse für uns von besonderer Bedeutung. Die Therapiepläne werden jeweils individuell mit jedem Patienten abgestimmt, die Einzelanwendungen ärztlich verordnet und in unserem Basiskalender eingepflegt. Der Basiskalender setzt sich aus den Leistungen der Abteilungen Gesundheit, Beratung und Teilhabe zusammen (GE.BE.T.) und wird ganzjährig unseren Gästen und Patienten als DreiWochenprogramm angeboten. Die sozialtherapeutische Behandlung findet bei uns in Einzel- und Gruppensitzungen statt. Unser Konzept sieht außerdem eine Einbeziehung der Patienten in die Behandlungsplanung und deren Durchführung vor. Vorrangige Behandlungsziele sind die Stärkung von Selbstsicherheit und Selbstwertgefühl. Die persönlichen Ressourcen und Konfliktlösefähigkeiten werden gefördert und erweitert. Krankmachendes Denken, Fühlen und Verhalten in der Rolle als pflegender Angehöriger kann vor diesem Hintergrund aufgedeckt und eine Neuorientierung entwickelt werden. Mit Hilfe unterschiedlicher therapeutischer Verfahren sollen die Patienten in die Lage versetzt werden, neue Verhaltensweisen auszuprobieren und zu verankern, sowie - neben der Verantwortungsübernahme für den pflegebedürftigen Partner - die Verantwortung für die eigene Gesundheit ganz bewusst zu übernehmen und Grenzen der Belastung zu erkennen. Es werden ressourcenorientierte und aktivierende Therapien angeboten, um Kreativität, Beweglichkeit, Kondition und Entspannungsfähigkeit zu fördern. Darüber hinaus verfügt das Landhaus Fernblick über eine physikalische Abteilung, die mit erfahrenen Physiotherapeutinnen besetzt ist. Das Pflegepersonal ist co-therapeutisch ausgerichtet und entsprechend ausgebildet. Die MitarbeiterInnen des Hauses und die Kooperationspartner verstehen sich vor allem als Team. Reden die Kommunen und Länder von notwendiger Quartiersentwicklung für Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen, verwirklichen wir im Landhaus Fernblick den Quartiersgedanken in komprimierter Form. Kostenansätze für Ihren Pflegeurlaub: • • • Kurzzeit und Verhinderungspflege Pflegekosten Die Pflegekosten werden unter den vorgenannten Voraussetzungen von den Pflegekassen übernommen. Investitionskosten Die Investitionskosten werden gegebenenfalls von dem zuständigen Kreis als Pflegewohngeld übernommen. Die Frage der Kostenübernahme werden wir gerne für Sie abklären. Unterkunft und Verpflegung Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung wird vom Urlaubsgast übernommen. Voraussetzungen: Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann von Pflegebedürftigen, die von der Krankenkasse (Medizinischer Dienst) eingestuft wurden, beantragt werden. Die Dauer beträgt jeweils 28 Tage pro Jahr. Wenn eine Einstufung schon länger als ein halbes Jahr vorliegt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Verhinderungspflege. Diese kann im Anschluss an die Kurzzeitpflege für weitere 28 Tage in Anspruch genommen werden. Die Senioreneinrichtungen bieten bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege die selben Leistungen wie in der vollstationären Pflege. Bitte lassen Sie sich vertrauensvoll vom Ferien- und Freizeitdienst beraten! Unsere Leistungen • • • • • Busfahrt mit dem Reisebus ab/an Dortmund 14 x Unterkunft mit Vollpension Programm vor Ort FFD-Versicherungspaket FFD-Reisebegleitung: Frau Prager So erreichen Sie uns: Jägerstr.5 · 44145Dortmund Tel.:0231/8494190 Fax: 0231/84 94-359 E-Mail: [email protected] Die Kurtaxe ist vor Ort zu zahlen! Besuchen Sie uns im Internet unter: www.ffd-do.de und www.seeferienheim-juist.de Unsere Reisebedingungen (Auszug): 1. ANMELDUNG, BESTÄTIGUNG 1.1 Mit der Reiseanmeldung, welche schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, bietet der Teilnehmer (soweit dieser minderjährig ist durch seine gesetzlichen Vertreter und diese selbst neben dem Minderjährigen) dem FFD den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen verbindlich an. 1.2 Der Reisevertrag mit dem Teilnehmer - und bei Minderjährigen zugleich mit seinen gesetzlichen Vertretern - kommt ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung des FFD zustande. 2. Bezahlung 2.1 Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist, sofern nicht anders vereinbart, 5.2 Soweit nicht im Einzelfall mit dem Teilnehmer abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, steht im Fall des Rücktritts dem FFD die nachfolgende pauschale Entschädigung zu, bei deren Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt sind. Diese pauschale Entschädigung beträgt: Bis 2 Monate vor Reisebeginn (Flugreisen 3 Monate) € 30,- pro Person 59.-45.Tag vor Reisebeginn 20% (bei Flugreisen ab 89.Tag) 44.-30.Tag vor Reisebeginn 30% vom Reisepreis pro Person 29.-15.Tag vor Reisebeginn 40% vom Reisepreis pro Person 14.-7. Tag vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis pro Person 6. -1. Tag vor Reisebeginn 60% vom Reisepreis pro Person Bei Nichterscheinen am Abreisetag werden 90% des Reisepreises in Rechnung gestellt. 5.3 Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem FFD nachzuweisen, dass ihm tatsächlich geringere oder keine Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich anfallenden Kosten verpflichtet. 7. Rücktritt und Kündigung durch den FFD eine Anzahlung in Höhe von € 100,- pro Teilnehmer fällig. 2.2 Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 4 Wochen 7.1 Der FFD kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten: vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 7.1b genannten Grund abgesagt wer- den kann. b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt - bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen, soweit in der Reiseausschreibung keine andere Mindestteilnehmerzahl genannt wird. In jedem Fall ist der FFD verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Teilnehmer erhält den einge- zahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, so hat der FFD den Teilnehmer davon zu unterrichten. 2.3 Die Reiseunterlagen erhält der Teilnehmer nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich ausgehändigt. 2.4 Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen. 5. Rücktritt durch den Teilnehmer 5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim FFD. Den Teilnehmern wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 7.2 Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der FFD in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegen- über dem FFD geltend zu machen. Es gelten die Reisebedingungen des Reiseveranstalters: