Landhaus Fernblick

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Landhaus Fernblick
Reise für
Demenzkranke
Landhaus Fernblick - Winterberg
Termin
10.08. - 24.08.2015
DZ
1.095,-€
Code
5593
Reisebegleitung
Frau Prager
Landhaus Fernblick
Die Kleinstadt Winterberg ist eingebettet in die sanft
geschwungene Landschaft des Sauerlandes und des
Rothaargebirges und birgt zahlreiche Möglichkeiten,
die Ruhe und Natur bei Spaziergängen zu genießen.
Gleichzeitig bietet Winterberg mit vielen kleinen
Geschäften und Cafés schöne Gelegenheiten für
gemütliche Stadtbummel. In der Umgebung gibt es
interessante Ausflugsmöglichkeiten, wie z.B. eine Fahrt
zum Kahlen Asten, eine Schifffahrt auf der
Hennetalsperre oder eine Führung durch die Warsteiner
Brauerei.
Das barrierefreie Landhaus Fernblick wurde speziell
auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und
ihren Angehörigen abgestimmt. Das im Haus
befindliche Schwimmbad mit Lifter, eine Sauna, ein
Sport- und Massagebereich und die in ca. 15 Minuten
auf ebenen Wegen fußläufig erreichbare Innenstadt
versprechen all unseren Gästen entspannende und
abwechslungsreiche Urlaubstage.
Ein Vorsorge- und Gesundheitsangebot für
pflegende Angehörige im Beisein ihrer an
Demenz erkrankten Partner
Unser ganzheitliches Behandlungs- und
Betreuungskonzept begreift den Menschen als
Individuum mit Geist, Seele (Psyche) und Körper in
einem lebenslangen Entwicklungsprozess.
Psychosomatische Symptome verstehen wir als
Alarmzeichen des Körpers auf übermäßige Belastungen
oder ungelöste Konflikte. Wichtiger Bestandteil unseres
integrativen Therapiekonzeptes ist die intensive
Betreuung und Begleitung der Patienten in geborgener
und persönlicher Atmosphäre. Dies wird durch die
über-schaubare Patientenzahl von 25
„Tandempatienten" bei gleichzeitiger therapeutischer
Kompetenz gewährleistet. Darüber hinaus entfaltet das
persönlich und kunstvoll gestaltete Haus eine
besondere therapeutische Wirkung.
Die Grundlage unseres therapeutischen Angebotes
bildet eine umfassende ärztliche und
psychotherapeutische Anamnese und Beratung.
Darüber hinaus ist der Aufbau einer vertrauensvollen
Beziehung zwischen Patienten sowie dem
therapeutischen Team und dem Team aus dem Bereich
der Unterstützungsprozesse für uns von besonderer
Bedeutung. Die Therapiepläne werden jeweils
individuell mit jedem Patienten abgestimmt, die
Einzelanwendungen ärztlich verordnet und in unserem
Basiskalender eingepflegt. Der Basiskalender setzt sich
aus den Leistungen der Abteilungen Gesundheit,
Beratung und Teilhabe zusammen (GE.BE.T.) und wird
ganzjährig unseren Gästen und Patienten als DreiWochenprogramm angeboten. Die sozialtherapeutische
Behandlung findet bei uns in Einzel- und
Gruppensitzungen statt. Unser Konzept sieht außerdem
eine Einbeziehung der Patienten in die
Behandlungsplanung und deren Durchführung vor.
Vorrangige Behandlungsziele sind die Stärkung von
Selbstsicherheit und Selbstwertgefühl. Die persönlichen
Ressourcen und Konfliktlösefähigkeiten werden
gefördert und erweitert. Krankmachendes Denken,
Fühlen und Verhalten in der Rolle als pflegender
Angehöriger kann vor diesem Hintergrund aufgedeckt
und eine Neuorientierung entwickelt werden. Mit Hilfe
unterschiedlicher therapeutischer Verfahren sollen die
Patienten in die Lage versetzt werden, neue
Verhaltensweisen auszuprobieren und zu verankern,
sowie - neben der Verantwortungsübernahme für den
pflegebedürftigen Partner - die Verantwortung für die
eigene Gesundheit ganz bewusst zu übernehmen und
Grenzen der Belastung zu erkennen. Es werden
ressourcenorientierte und aktivierende Therapien
angeboten, um Kreativität, Beweglichkeit, Kondition
und Entspannungsfähigkeit zu fördern.
Darüber hinaus verfügt das Landhaus Fernblick über
eine physikalische Abteilung, die mit erfahrenen
Physiotherapeutinnen besetzt ist.
Das Pflegepersonal ist co-therapeutisch ausgerichtet
und entsprechend ausgebildet. Die MitarbeiterInnen des
Hauses und die Kooperationspartner verstehen sich vor
allem als Team. Reden die Kommunen und Länder von
notwendiger Quartiersentwicklung für Menschen mit
Demenz und ihre pflegenden Angehörigen,
verwirklichen wir im Landhaus Fernblick den
Quartiersgedanken in komprimierter Form.
Kostenansätze für Ihren Pflegeurlaub:
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Kurzzeit und Verhinderungspflege
Pflegekosten
Die Pflegekosten werden unter den
vorgenannten Voraussetzungen von den
Pflegekassen übernommen.
Investitionskosten
Die Investitionskosten werden gegebenenfalls
von dem zuständigen Kreis als Pflegewohngeld
übernommen. Die Frage der Kostenübernahme
werden wir gerne für Sie abklären.
Unterkunft und Verpflegung
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
wird vom Urlaubsgast übernommen.
Voraussetzungen:
Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann von
Pflegebedürftigen, die von der Krankenkasse
(Medizinischer Dienst) eingestuft wurden, beantragt
werden. Die Dauer beträgt jeweils 28 Tage pro Jahr.
Wenn eine Einstufung schon länger als ein halbes Jahr
vorliegt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein
Anspruch auf Verhinderungspflege. Diese kann im
Anschluss an die Kurzzeitpflege für weitere 28 Tage in
Anspruch genommen werden. Die
Senioreneinrichtungen bieten bei Kurzzeit- und
Verhinderungspflege die selben Leistungen wie in der
vollstationären Pflege.
Bitte lassen Sie sich vertrauensvoll vom Ferien- und
Freizeitdienst beraten!
Unsere Leistungen
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Busfahrt mit dem Reisebus ab/an Dortmund
14 x Unterkunft mit Vollpension
Programm vor Ort
FFD-Versicherungspaket
FFD-Reisebegleitung: Frau Prager
So erreichen Sie uns:
Jägerstr.5 · 44145Dortmund
Tel.:0231/8494190
Fax: 0231/84 94-359
E-Mail: [email protected]
Die Kurtaxe ist vor Ort zu zahlen!
Besuchen Sie uns im Internet unter:
www.ffd-do.de und www.seeferienheim-juist.de
Unsere Reisebedingungen (Auszug):
1. ANMELDUNG, BESTÄTIGUNG
1.1 Mit der Reiseanmeldung, welche schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, bietet
der Teilnehmer (soweit dieser minderjährig ist durch seine gesetzlichen Vertreter und diese selbst
neben dem Minderjährigen) dem FFD den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser
Reisebedingungen verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag mit dem Teilnehmer - und bei Minderjährigen zugleich mit seinen
gesetzlichen Vertretern - kommt ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung des FFD
zustande.
2. Bezahlung
2.1 Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist, sofern nicht anders vereinbart,
5.2 Soweit nicht im Einzelfall mit dem Teilnehmer abweichende Vereinbarungen getroffen wurden,
steht im Fall des Rücktritts dem FFD die nachfolgende pauschale Entschädigung zu, bei deren
Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt sind.
Diese pauschale Entschädigung beträgt:
Bis 2 Monate vor Reisebeginn (Flugreisen 3 Monate) € 30,- pro Person
59.-45.Tag vor Reisebeginn 20% (bei Flugreisen ab 89.Tag)
44.-30.Tag vor Reisebeginn 30% vom Reisepreis pro Person
29.-15.Tag vor Reisebeginn 40% vom Reisepreis pro Person
14.-7. Tag vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis pro Person
6. -1. Tag vor Reisebeginn 60% vom Reisepreis pro Person
Bei Nichterscheinen am Abreisetag werden 90% des Reisepreises in Rechnung gestellt.
5.3 Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem FFD nachzuweisen, dass ihm tatsächlich geringere oder
keine Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der
Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich anfallenden Kosten verpflichtet.
7. Rücktritt und Kündigung durch den FFD
eine Anzahlung in Höhe von € 100,- pro Teilnehmer fällig.
2.2 Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 4 Wochen
7.1 Der FFD kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr
aus dem in Ziffer 7.1b genannten Grund abgesagt wer- den kann.
b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt - bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen,
soweit in der Reiseausschreibung keine andere Mindestteilnehmerzahl genannt wird. In jedem Fall
ist der FFD verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die
Nichtdurchführung der Reise zu unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der
Teilnehmer erhält den einge- zahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem
früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, so
hat der FFD den Teilnehmer davon zu unterrichten.
2.3 Die Reiseunterlagen erhält der Teilnehmer nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises
unverzüglich ausgehändigt.
2.4 Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der
Reiseleistungen.
5. Rücktritt durch den Teilnehmer
5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist
der Zugang der Rücktrittserklärung beim FFD. Den Teilnehmern wird im eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen
Reise verlangen, wenn der FFD in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung
über die Absage der Reise gegen- über dem FFD geltend zu machen.
Es gelten die Reisebedingungen des Reiseveranstalters: