Kreditkarten Antrag

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Kreditkarten Antrag
Antrag aus dem Internet
Kreditkarten Antrag
Geschäftsbereich der Volkswagen Bank GmbH
Gifhorner Straße 57 · D-38093 Braunschweig
Bitte eröffnen Sie für mich ein Kreditkartenkonto
Persönliche Angaben des Antragstellers
Frau
Herr
Kontonummer
E-Mail-Adresse
Titel
Telefon privat
Name, Vorname (gem. Personalausweis)
Familienstand
Geburtsname
Telefon tagsüber
ledig
getrennt
lebend
Straße, Hausnummer (kein Postfach)
Für Mitarbeiter des
Volkswagen Konzerns
PLZ
verheiratet
verwitwet
seit (MM/JJJJ)
VW
geschieden
Anzahl der Kinder
Audi
Stammnummer
Ort
ja
Haus-/
Wohnungseigentum
wohnhaft seit (MM/JJJJ)
nein
Berufliche Angaben
In welcher Berufsgruppe sind Sie tätig?
Berufsgruppenschlüssel*
Arbeitgeber/Firma/Ort
seit (MM/JJJJ)
Position
mtl. Nettoeinkommen in Euro
Angabe immer erforderlich
Voranschrift der letzten 3 Jahre
Geburtsdatum
Geburtsort
deutsch
Staatsangehörigkeit
Nur bei Selbständigen
In welcher Branche sind Sie tätig?
andere
ja
In die Handwerksrolle eingetragen?
1. Kartenwahl
Bereits mit der ersten Jahresgebühr werden Projekte des NABU unterstützt!
NABU VISA Card
nein
3. Meine anderen Karten
ec-/Maestro (EC)
VISA (VI)
Die Jahresgebühr beträgt zzt. 10,– Euro.
Diners Club (DC)
American Express (AX)
MasterCard (MC)
Kundenkarte (KK)
keine Karte
4. Zahlungsmöglichkeiten
Zusatzkarte
Die Ausstattung der Zusatzkarte entspricht bezüglich Design und PIN-Wahl der Hauptkarte. Die Jahresgebühr für die Zusatzkarte beträgt zzt. 6,– Euro.
Sollten Sie uns hier keine Angaben zum Rechnungsausgleich machen, werden wir zum
mtl. Kontoabschluss automatisch den gesamten offenen Rechnungsbetrag einziehen.
Der Rechnungsausgleich erfolgt mittels monatlicher Lastschrift in Höhe:
ja, ich wünsche eine Geheimzahl
des gesamten Rechnungsbetrages (ohne Sollzinsenberechnung).
(PIN) für Bargeldabholungen aus dem Geldautomaten.
von 2 % des Rechnungsbetrages; mind. 50,– Euro pro Monat .*
2. Zusatzkarte
Antragsteller und unten stehender Familienangehöriger/Lebensgefährte beantragen
die Zusatzkarte und übernehmen gesamtschuldnerisch die Haftung für alle Aufwendungen, die durch die Zusatzkarte verursacht werden. Kartenpreis und Umsatz
werden dem Konto des Hauptkarten-Inhabers belastet.
Frau
Branchenschlüssel*
*siehe nachfolgende Informationen zur Berufsgruppe und Branche
Ich bin bereits Kunde/Kundin bei
der Volkswagen Bank direct.
Herr
Titel
von 5 % des Rechnungsbetrages; mind. 50,– Euro pro Monat .*
von 10 % des Rechnungsbetrages; mind. 50,– Euro pro Monat .*
* Nur bei vereinbarter Teilrückzahlung des Soll-Saldos werden Zinsen von zzt. 1,15 % pro
Monat berechnet (anfänglicher effektiver Jahreszins 14,71 %).
Die gewählte Zahlungsvereinbarung kann jederzeit geändert werden. Bei einem
Wechsel von Gesamtzahlung auf Teilbetragszahlung fallen für die gesamte Abrechnungsperiode in welcher der Umstellungstag liegt Sollzinsen an.
5. Kontoführung
Name, Vorname (gem. Personalausweis)
Sollten Sie uns hier keine Angaben zur Kontoführung machen, werden wir Sie als
„Classic“-Kunden einrichten.
Geburtsname
Online
Ich möchte mein Konto ausschließlich online führen und profitiere dadurch von extra
hohen Zinsen (online.pur).
Straße, Hausnummer (kein Postfach)
Ort
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Familienstand
deutsch
ledig
getrennt
lebend
Classic
Ich möchte mein Konto per Telefon führen. Meine Aufträge erteile ich telefonisch.
Es gelten die Standardkonditionen.
andere
verheiratet
verwitwet
seit (MM/JJJJ)
Berufliche Angaben
In welcher Berufsgruppe sind Sie tätig?
geschieden
Anzahl der Kinder
6. Einzugsermächtigung
Ich bin widerruflich damit einverstanden, dass alle im Zusammenhang mit dem Kreditkartenkonto von mir zu entrichtenden Beträge mittels Lastschrift von meinem u. a.
Girokonto eingezogen werden. Eine Änderung meiner Bankverbindung werde ich der
Bank umgehend schriftlich mitteilen.
Bitte beachten Sie, dass zwingend ein eigenes Girokonto erforderlich ist.
Berufsgruppenschlüssel*
Girokontonummer
Nur bei Selbständigen
In welcher Branche sind Sie tätig?
In die Handwerksrolle eingetragen?
seit (MM/JJJJ)
Branchenschlüssel*
ja
nein
Bankleitzahl
Kontoführendes Institut/Ort
Bitte auf der Rückseite unterschreiben!
Diese Felder werden von der Bank ausgefüllt.
WBS 104 570
Kundenreferenz-Nr.
Vertriebsteam-Nr.
11 01 00 00 51/06 PM4
PLZ
Freischaltung zum Online-Banking (gilt für alle Konten)
Ja, ich möchte am Online-Banking teilnehmen. Ich bin damit einverstanden, dass mein
Kreditkartenkonto nach Maßgabe der beiliegenden Sonderbedingungen im OnlineDialog geführt wird. Bitte schalten Sie auch meine sämtlichen anderen bei Ihnen
geführten Konten, soweit sie online verfügbar sind, für das Online-Banking frei.
Die Teilnahme am Online-Banking erfolgt auf Grundlage der beigefügten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Sonderbedingungen, insbesondere der
Bedingungen für die konto-/depotbezogene Nutzung des Online-Banking (Online-Banking-Bedingungen).
Kontoführung und Zahlungsvereinbarung
Alle Umsätze werden bei Eingang mit sofortiger Wirkung auf Ihrem Kreditkartenkonto
gebucht. Mit der/den Kreditkarte/n der Bank wird gleichzeitig die Einräumung eines Kreditrahmens beantragt. Weist das Kreditkartenkonto einen Sollsaldo aus, erfolgt der Ausgleich der Monatsrechnung in voller Höhe per Lastschrift vom angegebenen Konto. Nur
bei gesondert vereinbarter Rückzahlung des Sollsaldos in Teilbeträgen berechnet
die Bank für die Inanspruchnahme des Kreditrahmens Zinsen, zzt. 1,15 % pro Monat
(anfänglicher effektiver Jahreszins 14,71 %). Mit der Zusendung des Begrüßungsschreibens
und in den Kontoauszügen wird dem Kontoinhaber der persönliche Verfügungsrahmen für
den Einsatz der Kreditkarte/n mitgeteilt. Der Rechnungsabschluss erfolgt monatlich.
Konditionen: Stand 24. Dezember 2006
Datenschutz/Einwilligung
Ihre Daten werden durch die vertragsschließende Gesellschaft zum Zwecke der Antragsund Bonitätsprüfung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung verarbeitet und genutzt.
Zu diesem Zweck werden die Daten im erforderlichen Umfang auch an externe Dienstleister zur Vertragsabwicklung weitergegeben. Umgekehrt greifen wir auch auf externe
Datenquellen zu, insbesondere bei der Bonitätsprüfung.
1. Gemeinsame Datenhaltung und Nutzung
Ich willige ein, dass die vertragsschließende Gesellschaft meine Daten (die im Antrag
enthaltenen Daten, Bonitätsinformationen wie z. B. Schufa-Auskünfte, Daten aus dem
Vertragsverlauf) und die mich betreffenden Dokumente (z. B. Anträge und Schreiben
auch in digitalisierter Form) mit den Gesellschaften der Volkswagen Finanzdienstleistungsgruppe (zzt. Volkswagen Financial Services AG, Volkswagen Bank GmbH, Volkswagen Leasing GmbH, Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Volkswagen Insurance
Brokers GmbH) in gemeinsamen Datensammlungen führt, abgleicht und nutzt, soweit
dies der Durchführung meiner jeweiligen Vertragsangelegenheiten dient.
Ich willige ein, dass mittels dieser gemeinsam genutzten Systeme meine Daten von den
vorgenannten Gesellschaften zu Zwecken der Antrags- und Bonitätsprüfung, der
Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung verarbeitet und genutzt werden.
2. Kundeninformationen
Ich willige ein, dass meine Daten von den oben genannten Gesellschaften verwendet
werden, um mir weitere Angebote zukommen zu lassen.
Ich willige ein, dass meine Personalien und Produktdaten für Werbeaktionen des Volkswagen Konzerns verwendet werden. Die Daten werden nicht zu Werbezwecken an
sonstige Dritte übermittelt.
Die in diesem Absatz enthaltenen Einwilligungen kann ich ohne Einfluss auf den Vertrag
durch gesonderte Mitteilung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
3. Bankauskünfte
Ich ermächtige meine kontoführende Bank ausdrücklich, der Bank allgemein gehaltene
bankübliche Auskünfte zu erteilen, die im Zusammenhang mit der Ausstellung und Benutzung der Kreditkarte/n der Bank erforderlich sind. Diese Ermächtigung gilt bis auf Widerruf bei der Bank und meiner Hausbank.
Diese Einwilligung ist Voraussetzung für den Vertragsschluss.
Stand: 20. April 2005
SCHUFA-Klausel
Ich willige ein, dass die Bank der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, den Abschluss und die Beendigung dieses Kreditkartenvertrages übermittelt. Unabhängig davon wird die Bank der SCHUFA auch Daten
aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung,
Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen
zulässig ist. Insoweit befreie ich die Bank zugleich vom Bankgeheimnis.
Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen
Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie
Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte
an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lie-
ferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur
Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt
wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung
von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem
Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).
Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten
erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
Die Adresse der SCHUFA lautet:
SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.
• Die Informationen für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen habe ich erhalten.
Widerrufsbelehrung
• Ich bin damit einverstanden, dass die Bank vor Ende der Widerrufsfrist mit der
Ausführung der in diesem Antrag dargelegten vertraglichen Dienstleistung beginnt.
Im Falle des Widerrufs kann die Bank nur nach Maßgabe der gesetzlichen Normen
Wertersatz verlangen.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser
Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38093 Braunschweig, Telefax-Nr.
(0531) 212 28 36, E-Mail-Adresse: [email protected]
Unterschrift des Antragstellers
Gilt auch für die beigefügten Sonderbedingungen, die Kontoführung und Zahlungsvereinbarung, die Einzugsermächtigung, die Einwilligung in die Datenverarbeitung und Kenntnisnahme der SCHUFA-Klausel.
Kontoeröffnung und -führung erfolgen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie
uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den
Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung
von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ein Exemplar der Widerrufsbelehrung ist mir zur Verfügung gestellt worden.
Stand: 1. Juni 2006
Ort/Datum
Unterschrift Hauptkarten-Inhaber/in
Ort/Datum
Unterschrift Hauptkarten-Inhaber/in
Ort/Datum
Unterschrift Zusatzkarten-Inhaber/in
Ort/Datum
Unterschrift Zusatzkarten-Inhaber/in
Wenn Sie mehr Informationen wünschen, rufen Sie uns an: (0180) 377 477 2 (0,09 €/Minute)
Für Ihre Unterlagen
Volkswagen Bank GmbH – Sonderbedingungen für die VISA Kreditkarte
1. Verwendungsmöglichkeiten der Kreditkarte
Mit der Kreditkarte – VISA Card – nachfolgend Karte genannt, kann der Karteninhaber
im In- und Ausland bei Vertragsunternehmen des VISA-Verbundes:
– Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen.
– an zugelassenen Geldausgabeautomaten sowie an bestimmten Bankschaltern – dort
zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers – Bargeld beziehen.
2. Persönliche Geheimzahl (PIN)
Für die Nutzung von Geldautomaten und von automatisierten Kassen kann dem Karteninhaber eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur Verfügung gestellt werden. Sofern
beantragt, wird ihm diese mit getrennter Post seitens der Volkswagen Bank – nachfolgend
Bank genannt – übermittelt.
3. Dispositionsrahmen
Der Karteninhaber darf seine Karte nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse verwenden, so dass ein Ausgleich der Umsätze gewährleistet ist. Dem
Karteninhaber wird für den Einsatz der Kreditkarte ein Verfügungsrahmen eingeräumt,
der ihm schriftlich mitgeteilt wird. Der Verfügungsrahmen steht dem Karteninhaber der
Hauptkarte und ggf. dem Karteninhaber der Zusatzkarte gemeinsam und insgesamt zu.
Er darf ohne vorherige Genehmigung durch die Bank nicht überschritten werden. Einschränkungen, welche die Bank nur aus wichtigem Grund vornimmt, werden dem
Karteninhaber der Hauptkarte und ggf. dem Karteninhaber der Zusatzkarte mitgeteilt.
4. Kontoführung
Die der Bank gegen den Karteninhaber zustehenden Zahlungsansprüche und die vom
Karteninhaber an die Bank geleisteten Zahlungen werden auf dem Kreditkartenkonto
verrechnet. Bei Transaktionen – wie Bareinzahlungen, Telebanking und Überweisungsaufträgen – zugunsten des Kontos beginnt die Verzinsung am Tage des Zahlungseinganges. Bei Transaktionen zu Lasten des Kontos erfolgt die zinsmäßige Berücksichtigung
einen Kalendertag nach Ausführung der Buchung.
Das Kreditkartenkonto ist für den allgemeinen Zahlungsverkehr nicht zugelassen.
Für ausreichende Deckung auf dem Girokonto ist Sorge zu tragen.
Die Bank erstellt, sofern Umsätze angefallen sind, monatlich einen gemeinsamen Kontoauszug für Haupt- und Zusatzkarte, der ausschließlich an den Karteninhaber der
Hauptkarte versandt wird. Der Karteninhaber hat den Kontoauszug als Rechnungsabschluss sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse müssen der Bank
schriftlich zugehen. Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse unverzüglich zu erheben, gelten diese als genehmigt, wenn ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses widersprochen wird.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Die Bank wird den Kunden
bei Fristbeginn auf diese Folgen hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrichtigkeit heraus, so können sowohl der Kunde als auch die Bank eine Richtigstellung aufgrund
gesetzlicher Ansprüche verlangen.
Schreibt die Bank den Gegenwert von Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut,
geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese
Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Lastschriften nicht eingelöst oder erhält
die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.
5. Abrechnung
Forderungen der Bank gegen den Karteninhaber werden monatlich zu Lasten des im
Antrag bezeichneten Girokontos mittels Lastschrift eingezogen. Der Einzug mittels
Lastschrift erfolgt auch, sofern der Karteninhaber den Rechnungsbetrag in monatlichen
Teilbeträgen ausgleicht. Eine gesonderte Vereinbarung über diese Rückzahlungsmöglichkeit ist erforderlich. Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, jederzeit seine
Abrechnungsmodalitäten zu ändern.
6. Bargeldauszahlung
Die Karte berechtigt den Karteninhaber ferner, im Rahmen des BargeldauszahlungsServices im In- und Ausland Bargeld abzuheben. Die Bargeldauszahlungsstellen werden als Vertragsunternehmen tätig. Die jeweiligen Höchstbeträge teilt die Bank dem
Karteninhaber mit.
An Geldautomaten ist die PIN als weiteres Berechtigungsmerkmal neben der Karte einzugeben, bei Bargeldauszahlungen bei Banken o. Ä. ist ein gültiges Ausweispapier vorzulegen.
7. Sorgfaltspflichten und Obliegenheiten
Der Karteninhaber hat die Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem dazu vorgesehenen
Unterschriftsfeld zu unterschreiben. Sie darf nur von ihm benutzt werden. Er hat die Karte
mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren.
Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter Kenntnis von der PIN
erlangt; insbesondere darf diese Dritten nicht mitgeteilt und nicht auf der Karte vermerkt
werden, denn jede Person, die im Besitz der Karte ist und die PIN kennt, kann zu Lasten
des Kontos, über das die Kartenumsätze verrechnet werden, Verfügungen mit der Karte
tätigen.
Bei Abhandenkommen der Karte oder bei missbräuchlichen Verfügungen hat der
Karteninhaber unverzüglich die Bank zu unterrichten, damit die Karte gesperrt werden
kann.
Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung oder sonstige für die Geschäftsverbindung wesentliche Tatsachen sind der Bank unverzüglich anzuzeigen.
Bei missbräuchlichem Einsatz der Karte ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
8. Abwicklung des Zahlungsvorganges
Bei Verwendung der Karte ist entweder
– ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den die
Kartendaten übertragen sind, oder
– bei elektronischer Nutzung der Karte als weiteres Berechtigungsmerkmal die PIN einzugeben.
Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann
der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles –
ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen, und stattdessen lediglich seine Kreditkartennummer und das Verfalldatum der Karte angeben.
9. Zahlungsverpflichtung des Kunden
Mit dem Einsatz der VISA Card erteilt der Kunde gegenüber der Bank die unwiderrufliche Weisung, die unter Einsatz der Karte getätigten Umsätze zu honorieren. Die Bank
ist gegenüber den Vertragsunternehmen sowie den Kreditinstituten, die die VISA Card
an ihren Geldautomaten akzeptieren, verpflichtet, die vom Kunden mit der Karte getätigten Umsätze zu begleichen.
Die Erstattungspflicht des Kunden besteht nur dann nicht, wenn von ihm im Zusammenhang mit dem Einsatz der Karte keine wirksame Weisung zur Begleichung des Umsatzes erteilt wurde. Reklamationen aus seinem Vertragsverhältnis zu dem Vertragsunternehmen, bei dem die Karte eingesetzt wurde, hat der Kunde unmittelbar mit dem
Unternehmen zu klären.
10. Umrechnung von Forderungen in fremder Währung
Werden mit der Karte Forderungen begründet, die auf fremde Währung lauten, so werden diese zu dem im Referenzpreissystem „Euro FX“ festgelegten Geldkurs des dem Eingang vorangegangenen Börsentages in Euro umgerechnet. Fehlt ein solcher Kurs, so
wird die fremde Währung zum entsprechenden Marktkurs umgerechnet.
11. Entgeltregelung/Fremde Kosten
Die Bank ist berechtigt, vom Karteninhaber für die von ihr im Zusammenhang mit dem
Kartenvertrag erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt gemäß § 315 BGB zu
berechnen. Die Bank wird dem Karteninhaber Änderungen rechtzeitig bekannt geben.
Sofern der Karteninhaber den Kreditkartenvertrag deshalb innerhalb von sechs Wochen
nach Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigt, wird das erhöhte Entgelt für den gekündigten Kartenvertrag nicht zu Grunde gelegt. Insbesondere ist sie
berechtigt, für die Überlassung der Kreditkarte, für die Nutzung des Bargeldauszahlungs-Services und für den Einsatz der Karte im Ausland – ausgenommen Zahlungen in
Euro – ein solches Entgelt zu erheben sowie der Bank von Dritten für die vorgenannten
Tatbestände in Rechnung gestellte Entgelte dem Karteninhaber zu belasten. Gleiches
gilt, wenn auf Wunsch des Karteninhabers Kopien von Abrechnungsbelegen zur Verfügung gestellt werden, sofern die Forderung gegen den Karteninhaber zu Recht
bestand, sowie für die Bearbeitung von Lastschriften, welche aus Gründen, die vom Karteninhaber zu vertreten sind, nicht eingezogen werden konnten. Für die Inanspruchnahme des Kreditrahmens bei gesondert vereinbarter Rückzahlung des Sollsaldos in
Teilbeträgen gilt der jeweils von der Bank unter Berücksichtigung der Entwicklung am
Geld- und Kapitalmarkt nach billigem Ermessen festgelegte Zinssatz – § 315 BGB. Gleiches gilt für die Festsetzung des Haben-Zinssatzes. Die jeweils gültigen Konditionen sind
dem Preisaushang in der Bank zu entnehmen bzw. werden auf Anfrage mitgeteilt.
12. Schadensregelung
Der Karteninhaber ist von einer Haftung für missbräuchliche Verfügungen mit seiner
abhanden gekommenen Karte befreit, nachdem der Verlust gemäß Nr. 7 dieser Bedingungen angezeigt wurde. Für Schäden, die vor Eingang der Verlustanzeige eintreten,
beschränkt sich die Haftung des Karteninhabers bis zu einem Höchstbetrag von 50,–
Euro, es sei denn, dass eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Karteninhabers, wie
z. B. die Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der Karte, der Geheimhaltung der PIN
oder der sofortigen Benachrichtigung bei Verlust der Karte, zum Missbrauch beigetragen haben.
13. Haftung des Kreditinstitutes
Die Vertragsunternehmen sind vertraglich verpflichtet, die Karte zu akzeptieren. Wenn
dieses im Einzelfall nicht geschehen sollte, haftet die Bank nur, wenn ihr grobes Verschulden zur Last fällt.
14. Zusatzkarte/Gesamtschuldnerische Haftung
Ein Antragsteller kann zusammen mit dem Karteninhaber der Hauptkarte eine Zusatzkarte beantragen.
Für diese Zusatzkarte wird mit dem Antragsteller und dem Karteninhaber der Hauptkarte ein einheitlicher Vertrag mit allen in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen
Regelungen geschlossen, die auch für den Karteninhaber der Zusatzkarte gelten.
Der Inhaber der Hauptkarte und der Inhaber der Zusatzkarte haften für die mit der
Zusatzkarte getätigten Umsätze als Gesamtschuldner. Die Abwicklung der mit der
Zusatzkarte getätigten Umsätze erfolgt über das Kreditkartenkonto des Karteninhabers
der Hauptkarte.
15. Änderung oder Ergänzung der Geschäftsbedingungen
Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen wird die Bank dem Kunden
durch schriftliche Benachrichtigung bekannt geben. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Karteninhaber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Bank
bei Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Karteninhaber muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an die Bank absenden.
16. Gültigkeit/Kündigung
Die Karte ist bis zum Ende des auf der Karte eingeprägten Verfallmonats gültig, es
sei denn, es erfolgt eine vorzeitige Kündigung. Erneuerungskarten werden ohne Aufforderung übersandt, es sei denn, der Karteninhaber oder die Bank kündigt schriftlich das Vertragsverhältnis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Karte.
Bei der Karte mit einer Gültigkeit von mehreren Jahren ist auch eine Kündigung
bis spätestens 3 Monate vor Ablauf eines jeden Gültigkeitsjahres möglich. Der Beitrag wird jährlich erhoben. Er ist zu Beginn eines jeden Laufzeitjahres fällig.
Eine fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses seitens der Bank ist zulässig,
wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der Bank, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, deren Fortsetzung unzumutbar
werden lässt. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
Mit Wirksamwerden der Kündigung darf/dürfen die Karte/n nicht mehr benutzt werden. Sie ist/sind unverzüglich und unaufgefordert sowie entwertet an die Bank
zurückzusenden. Ein Zurückbehaltungsrecht an der/den Karte/n ist ausgeschlossen.
Der Inhaber der Zusatzkarte kann für sich alleine das Vertragsverhältnis über die
Zusatzkarte jederzeit dadurch beenden, dass er seine Karte an die Bank zurückgibt.
Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses über die Zusatzkarte durch den Inhaber
der Hauptkarte bzw. den Mitantragsteller wird erst mit Rückgabe der Zusatzkarte
wirksam. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um
Verfügungen mit der Zusatzkarte nach einer schriftlichen Erklärung der Kündigung
zu unterbinden.
17. Sonstiges
Die Karte/n bleibt/bleiben im Eigentum der Bank. Sie ist/sind nicht übertragbar.
Die Bank behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Karte diese gegen
eine neue auszutauschen; Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.
18. Einschaltung Dritter
Die Bank ist berechtigt, sich im Rahmen des Kreditkartenvertrages zur Bewirkung der
von ihr zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber zu
erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.
Stand: 1. Juli 2006
Bedingungen für die konto-/depotbezogene Nutzung des Online-Banking
(Online-Banking-Bedingungen)
I. 1. Leistungsumfang
(1) Die Bank steht ihrem Kunden für die elektronische Datenübermittlung im Wege des
Online-Dialogs (Online-Banking) zur Verfügung.
(2) Sie gibt dem Kunden die Dienstleistungsarten bekannt, die er im Rahmen des OnlineBanking nutzen kann. Sofern die Bank für Verfügungen mittels Online-Banking eine
Betragsbegrenzung vorsieht, informiert sie ihn hierüber.
2. Nutzungsberechtigte
Zur Abwicklung von Bankgeschäften verwenden Konto-/Depotinhaber und etwaige
Bevollmächtigte jeweils individuelle Identifikations- und Legitimationsmedien. Konto-/
Depotinhaber und Bevollmächtigte werden im Folgenden einheitlich als Nutzer bezeichnet.
II. Allgemeine Verfahrensbestimmungen
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die mit der Bank vereinbarten Übertragungs- und Sicherungsverfahren sowie Datenformate einzuhalten.
(2) Soweit die Bank dem Nutzer Daten über Aufträge zur Verfügung stellt, die noch nicht
endgültig bearbeitet sind, stellen diese lediglich eine unverbindliche Information dar.
Die Daten sind jeweils besonders gekennzeichnet.
III. Finanzielle Nutzungsgrenze
(1) Der Nutzer darf Verfügungen nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines vorher für das Konto eingeräumten Kredits vornehmen.
(2) Auch wenn der Nutzer diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält,
ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung des Online-Banking entstehen. Verfügungen mittels Online-Banking über das eingeräumte Kreditvolumen hinaus führen weder zur Einräumung eines Kredits noch zur
Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredits; die Bank ist berechtigt, in diesem Fall den
höheren Zinssatz für geduldete Kontoüberziehungen zu verlangen.
IV. Legitimationsverfahren/Geheimhaltung
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die mit der Bank vereinbarten Sicherungsmaßnahmen
durchzuführen.
(2) Mit Hilfe der mit der Bank vereinbarten Medien identifiziert und legitimiert sich der
Nutzer gegenüber der Bank. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter in
den Besitz der Identifikations- und Legitimationsmedien kommt sowie Kenntnis von dem
zu deren Schutz dienenden Kennwort erlangt. Denn jede Person, die im Besitz der
Medien ist und das Kennwort kennt, kann die vereinbarten Dienstleistungen nutzen. Insbesondere Folgendes ist zur Geheimhaltung der Identifikations- und Legitimationsmedien zu beachten:
– die den Nutzer identifizierenden Daten dürfen nicht außerhalb der Sicherheitsmedien,
z. B. auf der Festplatte des Rechners, gespeichert werden;
– die Identifikations- und Legitimationsmedien sind nach Beendigung der Online-Banking-Nutzung aus dem Lesegerät zu entnehmen, soweit ein solches verwandt wird,
und sicher zu verwahren;
– das zum Schutz der Identifikations- und Legitimationsmedien dienende Kennwort darf
nicht notiert oder elektronisch abgespeichert werden;
– bei Eingabe des Kennworts ist sicherzustellen, dass Dritte dieses nicht ausspähen können.
V. Zugangssperre
(1) Gehen die zur Identifikation und Legitimation dienenden Medien verloren, werden
sie anderen Personen bekannt oder besteht der Verdacht ihrer missbräuchlichen Nutzung, so hat der Nutzer den Online-Banking-Zugang zum Konto/Depot durch die Bank
unverzüglich sperren zu lassen.
(2) Hat der Nutzer seiner Bank eine Sperre übermittelt, so haftet die Bank ab dem
Zugang der Sperrnachricht für alle Schäden, die aus ihrer Nichtbeachtung entstehen.
(3) Werden dreimal hintereinander Aufträge mit falscher elektronischer Signatur an die
Bank übermittelt oder meldet der Nutzer sich dreimal mit einem falschen Kennwort an,
so sperrt die Bank den Online-Banking-Zugang zum Konto/Depot. In diesem Fall sollte sich der Nutzer mit der Bank in Verbindung setzen.
(4) Die Bank wird den Online-Banking-Zugang zum Konto/Depot sperren, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Kontos/Depots über Online-Banking besteht.
Sie wird den Kontoinhaber hierüber außerhalb des Online-Banking informieren. Diese
Sperre kann mittels Online-Banking nicht aufgehoben werden.
VI. Behandlung der vom Nutzer übermittelten Daten durch die Bank
(1) Die der Bank mittels Online-Banking erteilten Aufträge, deren Eingang von der Bank
elektronisch bestätigt wird, werden im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes
bearbeitet.
(2) Die Bank prüft die Legitimation des Absenders sowie die Einhaltung der Datenformate.
(3) Ergibt die Legitimationsprüfung Unstimmigkeiten, wird die Bank den betreffenden
Auftrag nicht bearbeiten und dem Nutzer hierüber unverzüglich eine Information mittels
Online-Banking zur Verfügung stellen.
(4) Ergeben sich bei den von der Bank durchgeführten Prüfungen Fehler, so wird die
Bank die fehlerhaften Daten nachweisen und sie dem Nutzer unverzüglich bereitstellen.
Die Bank ist berechtigt, die fehlerhaften Daten von der weiteren Bearbeitung auszuschließen, wenn die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages nicht sichergestellt werden kann.
VII. Online-Kontoführung
Wählt der Kontoinhaber die ausschließliche Online-Kontoführung, so wird die Bank die
Kontoauszüge online – d. h. über das Medium Internet (im .pdf-Format) – zur Verfügung
stellen. Greift der Kunde auf das Online-Postfach, in welchem die Kontoauszüge bereitgestellt sind, länger als 90 Tage nicht zu, ist die Bank berechtigt, die Kontoauszüge in
Papierform zu erstellen und dem Kunden auf dem Postwege gegen Auslagenersatz zuzusenden.
VIII. Rückruf oder Änderung von Aufträgen
Der Rückruf oder die Änderung von Aufträgen kann nur außerhalb des Online-Banking-Verfahrens erfolgen, es sei denn, die Bank sieht eine solche Möglichkeit innerhalb
des Verfahrens ausdrücklich vor. Die Bank kann einen Rückruf oder eine Änderung allerdings nur beachten, wenn ihr diese Nachricht so rechtzeitig zugeht, dass ihre Berükksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes möglich ist.
IX. Anwendbares Recht
Auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Konto-/Depotinhaber und der Bank findet
deutsches Recht Anwendung, es sei denn, dieses verweist auf eine ausländische Rechtsordnung.
Stand: 1. Januar 2005
Sonderbedingungen für die Teilnahme am Online-Banking mit Kundennummer und Kennwort
Diese Sonderbedingungen ergänzen die oben stehenden „Bedingungen für die konto-/depotbezogene Nutzung des Online-Banking“ (Online-Banking-Bedingungen)
1. Betragsgrenze für die Verfügungsmöglichkeiten im Online-Banking
Der Online-Nutzer darf Verfügungen nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines
vorher für das Konto eingeräumten Kredits vornehmen.
2. Allgemeine Verfahrensbestimmungen
Die Bank bietet dem Nutzer den elektronischen Zugang zu den Konto-Informationen und
zur Abwicklung von Bankgeschäften per Internet an. Die Authentisierung erfolgt auf Basis
der persönlichen Kundennummer und des Kennworts.
3. Sicherheitsmedien
Der Onlinenutzer erhält von der Bank eine persönliche Kundennummer. Ein persönliches
Kennwort vergibt sich der Onlinenutzer selbst. Das Kennwort sollte in regelmäßigen
Abständen geändert werden. Kennwort-Änderungen können vom Nutzer in der Online-Banking-Anwendung vorgenommen werden. Das alte Kennwort verliert bei Änderung seine Gültigkeit. Das Kennwort ist geheim zu halten.
4. Auftragsbearbeitung
Ist die Durchführung am Tag der Auftragserteilung nicht möglich, wird die Bank den Auftrag am nächsten Bankarbeitstag bearbeiten. Eine Bearbeitung von E-Mail-Nachrichten findet nur während der üblichen Geschäftszeiten statt. Eilige, sehr wichtige oder fristwahrende Mitteilungen sind daher – auch auf Grund möglicher technischer Störungen
– zusätzlich per Fax oder Post zu senden. Wir weisen zudem darauf hin, dass wir in Ihrem
Interesse aus sicherheitstechnischen und rechtlichen Gründen auf dem E-Mail-Wege
keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen (Aufträge etc.) entgegennehmen.
5. Sicherungsmaßnahmen/Sorgfaltspflichten
Der Nutzer erhält vor erstmaliger Nutzung des Online-Banking von der Bank eine schriftliche Verfahrensbeschreibung, in der insbesondere eine Bedienungshilfe für die Anmeldeprozedur enthalten ist. Der Nutzer hat diese Verfahrensbeschreibung im Interesse
einer reibungslosen Abwicklung des Online-Banking zu beachten.
Bankgeschäfte sind nur unter dem durch die Bank mitgeteilten direkten Zugang, d. h.
der mitgeteilten Internetadresse zu tätigen. Wenn der Nutzer die Internetadresse der
Bank nicht direkt eingibt, also z. B. über Links auf die Seiten des Online-Banking zugreift,
besteht die Gefahr, dass die Kundennummer und das Kennwort des Nutzers Dritten
zugänglich werden.
Ein Zugriff auf das Online-Banking über andere Zugänge als dem Nutzer durch die Bank
mitgeteilten direkten Zugang geschieht auf das Risiko des Nutzers.
Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm verwendeten Systeme und
Anwendungen (z. B. der PC und die dazugehörige Software) eine einwandfreie Abwicklung gewährleisten. Insbesondere ist dabei die regelmäßige Überprüfung mit aktuellen
Verfahren/Werkzeugen auf Viren durchzuführen und der PC/die internetfähigen Endgeräte des Kunden so zu schützen, dass kein unbefugter Zugang eines Dritten zu den
Systemen des Kunden möglich ist.
Stand: 1. November 2001
Für Ihre Unterlagen
Volkswagen Bank GmbH
Informationen für den Fernabsatz
von Finanzdienstleistungen
Bevor Sie im Fernabsatz (per Internet, Telefon, E-Mail, Telefax oder Briefverkehr) mit
uns Verträge schließen, stellen wir Ihnen einige Informationen gemäß der gesetzlichen
Bestimmungen zur Verfügung:
A. Allgemeine Informationen
1. Name und Anschrift der Bank
Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38093 Braunschweig, vertreten
durch die Geschäftsführung Burkhard Breiing (Sprecher), Rainer Blank, KlausDieter Schürmann, Rolf Grönig, Dr. Michael Reinhart, Handelsregister Amtsgericht
Braunschweig HRB 1819.
2. Hauptgeschäftstätigkeit der Bank
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und damit
zusammenhängenden Geschäften.
3. Zuständige Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt.
4. Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem
Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.
5. Rechtsordnung
Für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden
und der Bank gilt deutsches Recht.
6. Außergerichtliche Streitschlichtung
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die
Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur
Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband deutscher Banken e.V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten.
7. Einlagensicherungsfonds
Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.
angeschlossen.
8. Hinweis zur Einkommensteuer
Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig.
9. Zustandekommen des Vertrages
Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des KontoVertrages ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichnete Formular für den Antrag
auf Eröffnung des Kontos an die Bank übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Kontovertrag kommt zustande, wenn die Bank dem Kunden die Annahme des Vertrages erklärt.
Informationen zur
Berufsgruppe und Branche
Berufsgruppenschlüssel
001
002
003
004
005
006
007
008
009
010
011
012
013
014
015
016
017
018
019
020
021
022
023
024
025
026
Branchenschlüssel
070
080
090
100
110
120
130
140
150
160
170
180
190
200
210
220
230
B. Informationen zum Produkt
1. Über das Kreditkartenkonto kann mit der/den Kreditkarte/n im Rahmen des dem
Kontoinhaber mitgeteilten persönlichen Kreditrahmens verfügt werden.
2. Guthaben können per Telefon- oder per Online-Banking auf das Kreditkartenkonto, bzw. zurück auf das Girokonto des Kunden, übertragen werden.
3. Die Kreditkartenumsätze werden gesammelt einmal pro Monat (ohne Sollzinsenberechnung) dem Girokonto des Kunden in einem Gesamtbetrag belastet.
Bei gesondert vereinbarter Rückzahlung des Sollsaldos in monatlichen Teilbeträgen
werden Sollzinsen berechnet.
Soweit ein Guthaben auf dem Kreditkartenkonto gehalten wird, erfolgt die Belastung
von Kartenumsätzen mit sofortiger Wirkung.
4. Für Barabhebungen mit der Kreditkarte entstehen Kosten in Höhe von zzt. 3% mindestens
5,– Euro vom Auszahlungsbetrag.
5. Die Jahresgebühr für die Kreditkarte beträgt zzt. 10,– Euro, für die Zusatzkarte
werden zzt. 6,– Euro berechnet.
6. Die Mindestlaufzeit des Kreditkartenvertrages beträgt 1 Jahr. Eine Kündigung des
Vertragsverhältnisses ist bis spätestens 3 Monate vor Ablauf eines jeden Kartengültigkeitsjahres möglich.
Stand: 15. September 2006
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt
dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38093 Braunschweig, Telefax-Nr.
(0531) 212 28 36, E-Mail-Adresse: [email protected]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten.
Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den
Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung
von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ihre Volkswagen Bank GmbH
Stand: 1. Juni 2006
Facharbeiter
Arbeiter (auch Hilfsarbeiter)
Leitender Angestellter/Manager
Angestellter
Richter/Beamter (gehobener/höherer Dienst)
Beamter (einfacher/mittlerer Dienst)
Selbständiger/Freiberufler/Landwirt
Hausfrau/-mann
Rentner/Pensionär
Personen ohne Berufsausbildung, Sozialhilfeempfänger
Auszubildender
Student
Schüler
Offizier/Berufssoldat
Zeitsoldat
Kraftfahrer
Saisonarbeiter
Gaststättengewerbe-Bediensteter
Abhängig beschäftigte Vertreter
Wehr-/Zivildienstleistender
Diplomat
Asylbewerber
In der Landwirtschaft abhängig Beschäftigte
Kranken- und Pflegepersonal, angestellte Ärzte
Akademischer Beruf, abhängig beschäftigt
Arbeitslos
240
250
260
270
280
290
300
310
320
330
340
350
360
370
400
410
450
500
510
520
550
600
610
620
630
640
671
672
70A
70B
710
720
730
74A
74B
800
850
900
920
930
Landwirtschaft und Jagd
Forstwirtschaft
Fischerei und Fischzucht
Kohlenbergbau, Torfgewinnung
Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erbringung damit verbundener Dienstleistungen
Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
Erzbergbau
Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
Ernährungsgewerbe
Tabakverarbeitung
Textilgewerbe
Bekleidungsgewerbe
Ledergewerbe
Holzgewerbe
Papiergewerbe
Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und
Datenträgern
Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
Metallerzeugung und -bearbeitung
Herstellung von Metallerzeugnissen
Maschinenbau
Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Herstellung von Geräten der Elektrizitätserzeugung, -verteilung u. ä.
Rundfunk- und Nachrichtentechnik
Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik, Herstellung von Uhren
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
Sonstiger Fahrzeugbau
Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren
und sonstigen Erzeugnissen
Recycling
Energieversorgung
Wasserversorgung
Baugewerbe
Kraftfahrzeughandel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen;
Tankstellen
Handelsvermittlung und Großhandel
Einzelhandel
Gastgewerbe
Landverkehr
Schifffahrt
Luftfahrt
Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr; Verkehrsvermittlung
Nachrichtenübermittlung, Post, Telefon, Rundfunk, Fernsehen
Mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten
Mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten
Wohnungsunternehmen
Sonstiges Grundstückswesen
Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienungspersonal
Datenverarbeitung und Datenbanken
Forschung und Entwicklung
Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen
Beteiligungsgesellschaften
Erziehung und Unterricht
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung
Kultur, Sport und Unterhaltung
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen