Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate

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Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
Berlin
Hiroshimastr. 18-20
Tel : 030- 516 51-6
10785 Berlin
Fax: 030- 516 51-900
www.uae-embassy.de
Ablauf zur Beglaubigung von Dokumenten
Stand: 01.11.2009
Alle konsularisch zu legalisierenden Handelsdokumente zur Vorbeglaubigung bei der GHORFA
(www.ghorfa.de ).
Die GHORFA entsendet die Dokumente danach umgehend an die
Konsularabteilung der Botschaft der VAE.
Richtlinien zur Beglaubigung von Dokumenten
1- Dokumenten wie:
O Rechnungen
O Ursprungszeugnisse
O Uni und Schulzeugnisse *
O Sonstigen
Beglaubigt durch:
O Industrie – u. Handelskammer
O Landgericht
O Regierungspräsident
O Veterinäramt
O Kultusministerium *
O Ärztekammer
(Kopierte Stempel und Unterschriften können nicht beglaubigt werden)
 Die Adresse des Empfängers muß auf allen Dokumenten ersichtlich sein.
 Eine Kopie des Originalzeugnisses muss bei der Austellungsstelle dessen
beglaubigt, und mit der Übersetzung des Zeugnisses zusammengefügt werden.
Danach werden beide Dokumente vom Amtsgericht bzw. Landgericht
beglaubigt.
 Falls die Ausstellungstelle eine Schule oder eine Universität ist, wird das
Zeugnis erst bei der jeweiligen Ausstellungsstelle (Schule oder Universität)
und anschließend beim Kultusministerium beglaubigt. Die Übersetzung wird
hinzugefügt und zusammen vom Amtsgericht bzw. Landgericht beglaubigt.
2-
Für die Botschafts-Unterlagen und -Bearbeitungen:
- eine Kopie der Rechnung
- eine Kopie des Ursprungszeugnisses
- jeweils eine Kopie der Begleitdokumenten.
- eine Kopie der Überweisung der Gebühren.
3-
Vorkasse ist erfordert in Höhe der jeweils entstehenden Legalisierungsgebühren
auf das Konto der Botschaft zu überweisen (siehe Gebührenordnung).
Bitte eine Kopie des Zahlungsauftrags beifügen.
4-
Für die Rücksendung ausreichend frankierten Rückumschlag.
Die Botschaft übernimmt keine Postkosten sowie die Kosten von
Kurier-Sendungen und Kurier-Abholungen von Dokumenten.
5-
Bitte füllen Sie das Formular Begleit-Brief aus und schicken Sie es mit den
Dokumenten um die Bearbeitung zu erleichtern bzw. zu beschleunigen.
( dieses Formular finden Sie auf der Website im pdf file. )
Legalisierungsgebühren
(Gebührenordnung)**
Stand ab: 01.11.2009
Legalisierung
Kopien, pro Exemplar
Euro
40,00
Ursprungszeugnisse *, pro Exemplar
40,00
Hersteller-Erklärungen, Analysenzertifikate, Uni-, Schulzertifikate
40,00
und dergleichen, pro Exemplar
Verträge und Handelsvollmachten, Trade Marks, Patente, Board
800,00
resolution, Assigment und (auch Kopien), pro Exemplar
Handelsregisterauszug mit Handelsvertrag
40,00
Handelsregisterauszug ohne Handelsvertrag
800,00
* Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nur gemeinsam legalisiert.
(Gebührenordnung für Handelsrechnungen)***
Stand ab: 01.11.2009
Gebühr / Euro
Nr.
von Euro Wert
bis Euro Wert
1
0,00
1.667,00
40,00
2
1.667,01
5.000,00
80,00
3
5.000,01
10.000,00
160,00
4
10.000,01
15.000,00
240,00
5
15.000,01
25.000,00
320,00
6
25.000,01
41.667,00
400,00
7
41.667,01
83.334,00
520,00
8
83.334,01
166.687,00
600,00
9
166.687,01
333.333,33
800,00
10
333.333,34
337.500.00
1.620,00
11
337.500,01
341.666,67
1.640,00
12
341.666,68
345.833,33
1.660,00
13 .... ???
345.833,34
..... ???
??
*** Für weitere Gebühren laden Sie die zur Verfügung gestellten Tabellen
herunter (pdf) oder erfragen die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin.
Bankverbindung:
Name:
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
Konto Nr.: 5 107 325 00
Bank:
Dresdner Bank/Commerz Bank AG, Berlin
BLZ:
100 800 00
BIC:
DRES DE FF 100
IBAN:
DE 13 1008 0000 0510 7325 00