Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
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Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate Berlin Hiroshimastr. 18-20 Tel : 030- 516 51-6 10785 Berlin Fax: 030- 516 51-900 www.uae-embassy.de Ablauf zur Beglaubigung von Dokumenten Stand: 01.11.2009 Alle konsularisch zu legalisierenden Handelsdokumente zur Vorbeglaubigung bei der GHORFA (www.ghorfa.de ). Die GHORFA entsendet die Dokumente danach umgehend an die Konsularabteilung der Botschaft der VAE. Richtlinien zur Beglaubigung von Dokumenten 1- Dokumenten wie: O Rechnungen O Ursprungszeugnisse O Uni und Schulzeugnisse * O Sonstigen Beglaubigt durch: O Industrie – u. Handelskammer O Landgericht O Regierungspräsident O Veterinäramt O Kultusministerium * O Ärztekammer (Kopierte Stempel und Unterschriften können nicht beglaubigt werden) Die Adresse des Empfängers muß auf allen Dokumenten ersichtlich sein. Eine Kopie des Originalzeugnisses muss bei der Austellungsstelle dessen beglaubigt, und mit der Übersetzung des Zeugnisses zusammengefügt werden. Danach werden beide Dokumente vom Amtsgericht bzw. Landgericht beglaubigt. Falls die Ausstellungstelle eine Schule oder eine Universität ist, wird das Zeugnis erst bei der jeweiligen Ausstellungsstelle (Schule oder Universität) und anschließend beim Kultusministerium beglaubigt. Die Übersetzung wird hinzugefügt und zusammen vom Amtsgericht bzw. Landgericht beglaubigt. 2- Für die Botschafts-Unterlagen und -Bearbeitungen: - eine Kopie der Rechnung - eine Kopie des Ursprungszeugnisses - jeweils eine Kopie der Begleitdokumenten. - eine Kopie der Überweisung der Gebühren. 3- Vorkasse ist erfordert in Höhe der jeweils entstehenden Legalisierungsgebühren auf das Konto der Botschaft zu überweisen (siehe Gebührenordnung). Bitte eine Kopie des Zahlungsauftrags beifügen. 4- Für die Rücksendung ausreichend frankierten Rückumschlag. Die Botschaft übernimmt keine Postkosten sowie die Kosten von Kurier-Sendungen und Kurier-Abholungen von Dokumenten. 5- Bitte füllen Sie das Formular Begleit-Brief aus und schicken Sie es mit den Dokumenten um die Bearbeitung zu erleichtern bzw. zu beschleunigen. ( dieses Formular finden Sie auf der Website im pdf file. ) Legalisierungsgebühren (Gebührenordnung)** Stand ab: 01.11.2009 Legalisierung Kopien, pro Exemplar Euro 40,00 Ursprungszeugnisse *, pro Exemplar 40,00 Hersteller-Erklärungen, Analysenzertifikate, Uni-, Schulzertifikate 40,00 und dergleichen, pro Exemplar Verträge und Handelsvollmachten, Trade Marks, Patente, Board 800,00 resolution, Assigment und (auch Kopien), pro Exemplar Handelsregisterauszug mit Handelsvertrag 40,00 Handelsregisterauszug ohne Handelsvertrag 800,00 * Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nur gemeinsam legalisiert. (Gebührenordnung für Handelsrechnungen)*** Stand ab: 01.11.2009 Gebühr / Euro Nr. von Euro Wert bis Euro Wert 1 0,00 1.667,00 40,00 2 1.667,01 5.000,00 80,00 3 5.000,01 10.000,00 160,00 4 10.000,01 15.000,00 240,00 5 15.000,01 25.000,00 320,00 6 25.000,01 41.667,00 400,00 7 41.667,01 83.334,00 520,00 8 83.334,01 166.687,00 600,00 9 166.687,01 333.333,33 800,00 10 333.333,34 337.500.00 1.620,00 11 337.500,01 341.666,67 1.640,00 12 341.666,68 345.833,33 1.660,00 13 .... ??? 345.833,34 ..... ??? ?? *** Für weitere Gebühren laden Sie die zur Verfügung gestellten Tabellen herunter (pdf) oder erfragen die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin. Bankverbindung: Name: Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate Konto Nr.: 5 107 325 00 Bank: Dresdner Bank/Commerz Bank AG, Berlin BLZ: 100 800 00 BIC: DRES DE FF 100 IBAN: DE 13 1008 0000 0510 7325 00