Die Ausbildung zum Sprechfunker - Freiwillige Feuerwehr Halbemond

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Die Ausbildung zum Sprechfunker - Freiwillige Feuerwehr Halbemond
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Die Ausbildung zum
Sprechfunker
Stand: 04´07
Inhaltsverzeichnis
Ausbildungsmappe
SprechfunkerAusbildung
Abschnitt
Thema
Seite
Lehrgangsorganisation
- Organisatorisches, Lernziele
Seite 1
Rechtliche
Grundlagen
- BOS-Funkverkehrskreise für Rettungdienst und
Feuerwehr
- Buchstabiertafel national und international
- Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Verschwiegenheitspflichten, Auszug aus dem
StGB
- Vorrangstufen
- Funkordnungszahlensystematik, Grundrufnamen
BOS
Seite 2
- Grundlagen 2m-Band / 4m-Band, UKW-Bereich
- Funkwellen
- 4m-Band und 2m-Band
- 70cm-Band, Meterwellen-Funkrichtlinie
- Feuerwehrfrequenzen im 4m-Band
- Feuerwehrfrequenzen im 2m-Band
- Ausbreitungseigenschaften von Funkwellen
- Meterwellen; Begriffsbestimmung und
Wellenlänge, Ausbreitung von Meterwellen
- Hindernisse im Sprechfunkverkehr
- Reichweite
- Nomogramm zur Bestimmung der Reichweite
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17, 18
Physikalischtechnische
Grundlagen
- Die Funkanlage
- Sender
- Empfänger, Antenne
- Modulation
- Amplitudenmodulation
- Frequenzmodulation
- Digitalmodulation
- Niederfrequenz und Hochfrequenz
Seite 3
Seite 4
Seite 5, 6
Seite 7
Seite 8, 9
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Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
- Verkehrsarten
- Richtungsverkehr
- Wechselverkehr
- Gegenverkehr
- Relaisverkehr
- Gleichwellenfunk
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Seite 27
Seite 28
Seite 29
Seite 30
- Verkehrsformen
- Linienverkehr
- Sternverkehr
- Kreisverkehr
- Querverkehr
Seite 31
Seite 32
Seite 33
Seite 34
Inhaltsverzeichnis
Ausbildungsmappe
SprechfunkerAusbildung
Abschnitt
Thema
Seite
Physikalischtechnische
Grundlagen
- Grundsätze für den Aufbau von Funkanlagen
- Durchführung des Sprechfunkverkehrs
- Gesprächsabwicklung
Seite 35
Seite 36
Seite 37 - 39
Gerätekunde
- Sprechfunkgeräte
- Technische Richtlinie BOS, e1-Richtlinie
- Zulassungszeichen
- Bezeichnung FuG
- Wenigkanalgeräte
- Vielkanalgeräte
Kartenkunde
Seite 40 - 43
- Geräteübersicht
- Zugelassene FuG für Feuerwehren im 4m-Band
- Zugelassene FuG für Feuerwehren im 2m-Band
Seite 44
Seite 45
Seite 46
- Sprechfunkgerät FuG 7
- Sprechfunkgerät FuG 8
- Sprechfunkgerät FuG 9
- Handsprechfunkgerät FuG 10
- Handsprechfunkgerät FuG 11
- Handsprechfunkgerät FuG 11 b
- Übersicht Handsprechfunkgeräte
Seite 47
Seite 48
Seite 49
Seite 50
Seite 51
Seite 52
Seite 53
- Funkalarmierung
- Funkalarmempfänger
- Funkmeldesystem der BOS
- Übertragungsmöglichkeiten Funkmeldesystem
- Statusmeldungen FMS der Feuerwehr
- Zusammensetzung des Datentelegramms FMS
- FMS-fähige Funkgeräte und -hörer
Seite 54
Seite 55 - 57
Seite 58
Seite 59
Seite 60
Seite 61, 62
Seite 63 - 65
- Grundbegriffe
- Legende
- Geographische Einteilung der Erde, UTM
- Das Zonenfeld 32U
- Möglichkeiten zum Ablesen von Koordinaten
Planzeiger, Ablesen von Koordinaten
- Anhang für Notizen
Seite 66
Seite 67
Seite 68, 69
Seite 70
Seite 71, 72
Seite 73, 74
SprechfunkerAusbildung
Inhaltsverzeichnis
Ausbildungsmappe
1. Lehrgangsorganisation
2. Rechtliche Grundlagen
3. Physikalisch-Technische
Grundlagen
4. Gerätekunde
5. Kartenkunde
SprechfunkerAusbildung
Lehrgangsorganisation
Seite 1
1. Lehrgangsorganisation
1.1 Organisatorisches, Lernziele
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene
Truppmannausbildung Teil 1. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln
von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. Die Ausbildung zum
Sprechfunker umfasst mindestens 16 Stunden und wird nach landesrechtlichen
Regelungen aus Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.
Truppführer
35 h
Truppmann Teil 2
80 h
Atemschutzgeräteträger *)**) 25 h
Sprechfunker **)
Truppmann Teil 1
25 h
70 h
*) Mindestalter 18 Jahre
**) Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang „Sprechfunker“ und der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ absolviert werden.
SprechfunkerAusbildung
Rechtliche Grundlagen
Seite 2
2. Rechtliche Grundlagen
2.1 Funkverkehrskreise der Leitstellen in Weser-Ems und Umland
SprechfunkerAusbildung
Rechtliche Grundlagen
2.2 Buchstabiertafel (national und international)
B uchstabe
A
Ä
B
C
CH
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
Ö
P
Q
R
S
S ch
T
U
Ü
V
W
X
Y
Z
n atio n al
international
Anto n
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K a ufm ann
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M a rtha
N o rd p o l
O tto
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R ic ha rd
S am ue l
S chule
T he o d o r
U lrich
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V ikto r
W ilhe lm
X anthip p e
Y p s ilo n
Z a cha ria s
A lp h a
--B ravo
C ha rlie
--D e lta
E ch o
F o xtro tt
G o lf
H o te l
Ind ia
Ju lie tt
K ilo
L im a
M ike
N o ve m b e r
O sca r
--Papa
Q u e be c
Romeo
S ierra
--T an g o
U nifo rm
--V icto r
W h isky
X ray
Y an ke e
Z u lu
Seite 3
SprechfunkerAusbildung
Rechtliche Grundlagen
Seite 4
2.3 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
B
ehörden
und
O
rganisationen
mit
S
icherheitsaufgaben
Polizei der Länder
Pol
Bundespolizei
Bundeskriminalamt
BKA
Bundeszollverwaltung
Katastrophenschutz
Feuerwehren
Rettungsdienst
KatS
Fw
RD
Technisches Hilfswerk
THW
Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft
DLRG
Hilfsorganisationen:
Arbeiter-Samariter-Bund
ASB
Deutsches Rotes Kreuz
DRK
Johanniter-Unfall-Hilfe
JUH
Malteser-Hilfsdienst
MHD
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Rechtliche Grundlagen
Seite 5
2.4 Verschwiegenheitspflicht
Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 13. November 1998 (Bundesgesetzblatt I Seite 3322)
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Absatz 3:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als
Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die
Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1und 2).
§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
Absatz 2:
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum
persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1.
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,
3.
4.
5.
6.
anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist. Einem Geheimnis im Sinne des
Satzes 1 stehen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines
anderen gleich, die für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfasst worden sind;
Satz 1 ist jedoch nicht anzuwenden, soweit solche Einzelangaben anderer Behörden
oder sonstigen Stellen für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bekannt gegeben
werden und das Gesetz dies nicht untersagt.
§ 331 Vorteilsannahmen
Absatz 1:
Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der
für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich
versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft
Absatz 3:
Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm
geforderten Vorteil sich versprechen lässt oder annimmt und die zuständige Behörde
im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der
Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt.
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Rechtliche Grundlagen
Seite 6
§ 332 Bestechlichkeit
Absatz 1:
Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der
einen Vorteil als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt,
dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch
seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit einer Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Absatz 3:
Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich
versprechen lässt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann
anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat.
1. bei der Handlung seine Pflichten verletzen oder
2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens
durch den Vorteil beeinflussen zu lassen.
§ 353 b Verletzung des Dienstgeheimnisses
Absatz 1:
Wer ein Geheimnis, das ihm als
1.
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,
3.
anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, unbefugt offenbart und dadurch
wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche
Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.
Absatz 3:
Der Versuch ist strafbar.
§ 358 Nebenfolgen
Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach
den §§ 332, 335, 339, 340, 343, 345 Absätze 1 und 3, §§ 348, 352 bis 353 b Absatz
1, 355 und 357 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden (§ 45
Absatz 2), aberkennen.
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Rechtliche Grundlagen
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2.5 Vorrangstufen
Einfach
Sofort
Blitz
Staatsnot
- Nachrichten
ohne Vermerk
- Nachrichten
„Sofort“
- Nachrichten
„Blitz“
- Nachrichten
„Staatsnot“
2.5.1 Einfachnachricht
Einfachnachrichten erhalten vom Auftraggeber keinen Vermerk, Abfertigung in der
zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs
Beispiel: An- und Abmeldung, Ankunftsmeldung usw.
2.5.2 Sofortnachricht
Sofort-Nachrichten sind dringende Nachrichten, die vom Auftraggeber mit dem
Vermerk „Sofort“ gekennzeichnet werden, Abfertigung in zeitlicher Reihenfolge des
Eingangs, jedoch wegen ihrer Dringlichkeit vor Einfachrichten, ein bestehender
Sprechfunkverkehr wird nicht unterbrochen.
Beispiel:Lagemeldung von der Einsatzstelle mit Nachforderung weiterer Einsatzkräfte
2.5.3 Blitznachricht
Blitznachrichten sind sehr dringende Nachrichten, die Aufgeber mit Vermerk „Blitz“
gekennzeichnet sind, Abfertigung in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs, jedoch vor
Einfach- und Sofort-Nachrichten, ein bestehender Sprechfunkverkehr niederer
Vorrangstufen ist zu unterbrechen, sie dürfen nur zum Schutz menschlichen
Lebens, zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen sowie bei Katastrophen abgesetzt
werden.
Beispiel: Nachforderung von der Einsatzstelle, auf der Menschenleben in Gefahr sind
2.5.4 Staatsnotnachricht
Staatsnotnachrichten sind vom Aufgeber mit dem Vermerk „Staatsnot“ gekennzeichnet, sie sind in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs vor allen anderen
Nachrichten abzufertigen, bestehender Sprechfunkverkehr niederer Vorrangstufen ist zu unterbrechen, sie dürfen nur in Absprache mit der Bundes- oder
Landesregierung aufgegeben werden.
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Rechtliche Grundlagen
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2.6 Die Funkordnungszahlensystematik
2.6.1 Aufbau der Funkrufnamen
Um eine einheitliche Ordnung der Fahrzeuge und Führungskräfte zu erlangen, wurde
die sogenannte Funkordnungszahlensystematik durch das Niedersächsische Innenministerium mit Runderlass von 1978 sowie der geänderten Fassung von 1988
eingeführt.
Wichtige Faktoren in der Zusammensetzung eines Funkrufnamens sind:
- der Grundrufname der Feuerwehr / Hilfsorganisation im 4m-Band
- der Funkverkehrskreis (Landkreis / Stadt)
- die Ordnungszahlen
Florian
_________________
Grundrufname
der Feuerwehren
im 4m-Band
Beispiele:
Anmerkung:
_________ - _________
Ordnungszahlen
Funkverkehrskreis
(Landkreis / Stadt)
Florian Aurich
10-10
Florian Emden
10-10
Florian Leer
10-10
Die Funkordnungszahlensystematik für den 2m-Bereich ist
nicht bundeseinheitlich geregelt. Als praktisch erwiesen hat
sich eine Zuordnung zu dem Rufnamen des Fahrzeugs, auf
denen Handsprechfunkgeräte, mitgeführt werden.
z. B.
Florentine „Landkreis/Stadt“
10-701
SprechfunkerAusbildung
Rechtliche Grundlagen
Seite 9
2.6.2 Grundrufnamen der BOS
BOS
4m-Band
Feuerwehr
THW
ASB
DRK
JUH
MHD
DLRG
Florian
Heros
Sama
Rotkreuz
Akkon
Johannes
Pelikan
2m-Band
Florentine
Heros
Sama
Äskulap
Akkon
Malta
Pelikan (Æ Betriebsfunk Adler)
2.6.3 Ordnungszahlen
XX - XX
- Regionalkennzeichnung
z. B. Ortsteil einer Stadt
- Funktionskennzeichnung
z. B. 99 Kreisbrandmeister
- Fahrzeugkennung
z. B. 10 bis 19 Tanklöschfahrzeuge
20 bis 29 andere Löschfahrzeuge
30 bis 39 sonstige Feuerwehrfahrzeuge
(DL, SW, ...)
40 bis 49 Fahrzeuge für techn. Hilfeleistung (RW, GW, ...)
50 bis 59 Rettungsdienst
60 bis 69 Einsatzleitwagen
80 bis 84 sonstige Feuerwehrfahrzeuge
- Funktionskennung
z. B. 99 Gemeindebrandmeister
98 stellv. Gemeindebrandmeister
- Funkgeräteunterscheidung
z. B. 70 bis 79 Tragbare bewegliche Funkstellen im 4m-Band
700 bis 799 Tragbare bewegliche Funkstellen im 2m-Band
Beispiel: 2m-HFG eines TLF Æ „710“, „711“ ...
2m-HFG eines LF Æ „720“, „721“ ...
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Physikalisch-technische
Grundlagen
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3. Physikalisch-Technische Grundlagen
3.1 UKW-Frequenzbereiche
20-kHz-Raster
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Physikalisch-technische
Grundlagen
Seite 11
3.2 Funkwellen
3.2.1 Elektromagnetische Wellen
In der Nachrichtentechnik findet man eine Vielzahl von elektromagnetischen Wellen,
die in ihrer physikalischen Grundform gleich sind, sich jedoch in ihren Eigenschaften
stark voneinander unterscheiden.
Als Beispiel hierfür stellt man sich den Steinwurf in ein größeres, mit Wasser gefülltes
Gefäß vor. Beim Eintauchen des Steines in die Wasseroberfläche ist die sogenannte
Wellenausbreitung von innen nach außen sehr gut zu erkennen.
Diese Wasserwellen sind auf die elektromagnetischen Wellen übertragbar, von der
Ruhelage steigt ihr Verlauf zu einem positiven Höchstwert, fällt dann wieder ab über
die Nulllinie zu einem negativen Höchstwert und erreicht schließlich die Nulllinie.
In der Funktechnik werden Wellenlängen benutzt, die zwischen 10.000 km und 1 cm
lang sind. Der BOS-Funk wird im Meter- und Dezimeterwellenbereich durchgeführt.
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Physikalisch-technische
Grundlagen
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3.3 Das 4m-Band
Das 4m-Band besteht aus 143 Kanälen im Unterband und 163 Kanälen im Oberband,
die mit den Kanalnummern „347“ bis „510“ gekennzeichnet sind. Das Unterband des
4m-Bereiches erstreckt sich über den Frequenzbereich von 74,215 MHz bis 77,475
MHz. Das Oberband beginnt bei der Frequenz 84,015 MHz und endet bei 87,275
MHz. Der Abstand zwischen den einzelnen Kanälen beträgt 20 kHz, der Bandabstand
zwischen Unter- und Oberband 9,8 MHz. Wegen der Nutzung bestimmter Frequenzen
für andere Funkanwendungen (Flugnavigationsfunkanlagen senden mit Markierungsfunkfeuern auf 75 MHz) sind die Kanäle „376“ bis „396“ nur im Oberband nutzbar.
Der Kanal „510“ steht nur im Unterband zur Verfügung, in älteren Geräten der
Baureihe FuG 7 sind diese Kanäle noch schaltbar, sie dürfen jedoch nicht mehr
benutzt werden.
3.4 Das 2m-Band
Das 2m-Band wird überwiegend für Kurzstreckenverbindungen und Relaiszubringerdienste genutzt. Es ist in zwei Bandabschnitte eingeteilt. Im Jahre 1978
erfolgte die Zuweisung weiterer 25 Kanäle im neuen 2m-Bereich, sie werden für
Datenübertragung, Funksysteme mit automatischer Kanalwahl (AKW) und für
Sonderaufgaben und Festverbindungen genutzt. Der neue 2m-Bereich wird mit den
Kanalnummern „101“ bis „125“ bezeichnet. Das Unterband erstreckt sich von 165,210
bis 165,690 MHz, das Oberband von 169,810 bis 170,290 MHz.
Das 2m-Band für direkten Sprechfunkverkehr ist mit den Kanalnummern „201“ bis
„292“ bezeichnet. Im praktischen Betrieb wird die Ziffer „2“ häufig weggelassen, so
dass man von den 2m-Kanälen „01“ bis „92“ spricht. Alle 92 Kanäle stehen als
Duplexkanäle (Gegensprechen, Gegenverkehr) zur Verfügung. Das Unterband
erstreckt sich von 167,560 bis 169,380 MHz, das Oberband von 172,160 bis 173,980
MHz. Der Abstand zwischen den einzelnen Kanälen beträgt 20 kHz, der Bandabstand
zwischen Unter- und Oberband ist 4,6 MHz. Die Kanäle „293“ bis „299“ stehen wegen
der Nachbarschaft der Oberbandfrequenzen zum VHF-Fernsehbereich (TV-Kanal 5)
für BOS-Dienste nicht mehr zur Verfügung. Sie sind in älteren Geräten der Baureihe
FuG 9 noch schaltbar, dürfen jedoch nicht mehr benutzt werden.
Genehmigungen für das Errichten von Zubringerstrecken im 2m-Band werden nicht
mehr erteilt, bestehende Genehmigungen nicht mehr verlängert. Die Zubringerstrecken im 2m-Band müssen innerhalb der nächsten Jahre auf Kanäle im 70cmBand verlegt werden.
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Physikalisch-technische
Grundlagen
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3.5 Das 70cm-Band
Das 0,7m-Band bzw. 70cm-Band ist seit 1990 mit 110 Kanälen verfügbar. Dieses
neue BOS-Frequenzband im UHF-Bereich wird ausschließlich für Festverbindungen
(Punkt-zu-Punkt-Verkehr, Funkbrücken) zur Relaisfunkstellen des Gleichwellenfunksystems verwendet. Das 70cm-Band hat die Kanalnummern „690“ bis „799“. Das
Unterband umfasst den Frequenzbereich von 443,6000 bis 444,9625 MHz, das
Oberband reicht von 448,6000 bis 449,9625 MHz, der Kanalabstand beträgt 12,5 kHz,
der Unterband-/Oberbandabstand ist 5 MHz. Der Vorteil des 70cm-Bandes ist, dass
mit wirksamen Richtantennen (Yagi-Antennen) kleiner baulicher Abmessungen kleine
bis mittlere Entfernungen von 15 bis 30 km mit geringer Sendeleistung von 5 bis 15
Watt sicher überbrückt werden.
Den Feuerwehren sind im gesamten Bundesgebiet die Kanäle „462“ bis „471“ im 4mBereich zugeteilt. In Ausnahmefällen, z. B. in dicht besiedelten Bundesländern, haben
die Feuerwehren auch weitere Kanäle im 4m-Band erhalten.
Im 2m-Bereich sind den Feuerwehren bundeseinheitlich die vier Kanäle „50“, „53“,
„55“ und „56“ zugeteilt. Sie sollten mit ihren Funkgeräten auch den bundesweiten NotKanal „31“ für die unmittelbare Zusammenarbeit bei den BOS-Diensten in besonderen
Einsatzfällen schalten können. ELW mit einem FuG 9c (relaisfähiges 2m-Band-FuG)
darf ein Relais nur mit Rücksprache des Funkmessdienstes Niedersachsen betrieben
werden.
Für den Katastrophenschutz, Rettungsdienst und das DRK sind bundesweit die
sechs 2m-Kanäle „25“, „27“, „34“, „39“, „49“ und „51“ reserviert.
3.6 Meterwellenfunkrichtlinie
Die Meterwellen-Funkrichtlinie regelt die Maßnahmen zur Beseitigung von
Störungen und Beeinträchtigungen nach dem Grundsatz, dass Funkstörungen
messtechnisch aufzuklären sind. Störungen von nicht von den BOS betriebenen
Funkanlagen sind der zuständigen Funkmessung der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP) zu melden. Bei Störungen des Funkverkehrs
innerhalb eines Bundeslandes werden die notwendigen Maßnahmen durch das
zuständige Innenministerium veranlasst.
Ferner fordert die Meterwellen-Funkrichtlinie, dass der Bundesminister des Innern und
die Innenministerien der Länder durch Funküberwachung sicherstellen, dass alle für
das Errichten und Betreiben von Funkanlagen geltenden Bestimmungen eingehalten
werden. Der Betrieb ist auf Einhaltung der Bestimmungen der MeterwellenFunkrichtlinie und der Betriebsvorschriften (PDV/DV 810) zu überwachen.
In jedem Funkverkehrskreis ist die Betriebsleitung insbesondere zuständig für die
Einhaltung der Bestimmungen der PDV/DV 810 sowie für die Überwachung des
Funkbetriebs. In diesem Sinne tätig sind die Leitstellen der Feuerwehr und des
Rettungsdienstes sowie die Funkzentralen der übergeordneten Polizeibehörden.
Physikalisch-technische
Grundlagen
SprechfunkerAusbildung
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3.7 Feuerwehrfrequenzen im 4m-Band der BOS
Kanal
Frequenz Unterband
Frequenz Oberband
462
76,515 MHz
86,315 MHz
...
...
...
465
76,575 MHz
86,375 MHz
466
76,595 MHz
86,395 MHz
467
76,615 MHz
86,415 MHz
468
76,635 MHz
86,435 MHz
469
76,655 MHz
86,455 MHz
470
76,675 MHz
86,475 MHz
471
76,695 MHz
86,495 MHz
507 *)
77,415 MHz
87,215 MHz
*) mit Sondergenehmigung zugewiesen
Marschkanal
510 **)
77,475 MHz
nicht vorhanden
**) Frequenz nur im Unterband, Funktion Wechselsprechen / Unterband
Frequenz-Abstand von Kanal zu Kanal:
Kanalabstand: 20 kHz (= 0,02 MHz)
Frequenz-Abstand von Unterband zu Oberband:
Bandabstand: 9,8 MHz
Physikalisch-technische
Grundlagen
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3.8 Feuerwehrfrequenzen im 2m-Band der BOS
Kanal-Nr.
Frequenz Unterband
Frequenz Oberband
50
168,540 MHz
173,140 MHz
53
168,600 MHz
173,200 MHz
55
168,640 MHz
173,240 MHz
56
168,660 MHz
173,260 MHz
Frequenz-Abstand von Kanal zu Kanal:
Kanalabstand: 20 kHz (= 0,02 MHz)
Frequenz-Abstand von Unterband zu Oberband:
Bandabstand: 4,6 MHz
Physikalisch-technische
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SprechfunkerAusbildung
Seite 16
3.9 Ausbreitungseigenschaften von Funkwellen
Um die Ausbreitungseigenschaften von Funkwellen zu verstehen, müssen zunächst
einmal folgende Begriffe definiert werden:
Frequenz
Anzahl der Schwingungen pro Sekunde (Formelzeichen „f“)
Formel für die Frequenz
Eine Schwingung, die in einer Sekunde vom Nullpunkt über den positiven
Scheitelpunkt der Amplitude zurück durch den Nullpunkt zum negativen Scheitel und
wieder zurück durch den Nullpunkt verläuft, hat die Frequenz 1 Hertz (Hz).
positive Halbwelle
Amplitude
Zeit " t "
Amplitude
negative Halbwelle
Wellenlänge = Frequenz
1 Wellenlänge in
1 sek.
1 kHz
1 MHz
=
=
=
Ausbreitungsgeschwindigkeit der
elektromagnetischen Wellen
1 Hertz (Hz)
1.000 Hz
1.000 kHz =
Æ
Æ
1.000.000 Hz
300.000 km/s
300.000.000 m/s
Die Wellenlänge ist die räumliche Abmessung einer Welle vom Beginn bis zum Ende
der Periode, d.h. der Abstand von einem positiven Scheitelwert bis zum nächsten
positiven Scheitel. Elektromagnetische Wellen breiten sich annähernd mit
Lichtgeschwindigkeit aus, die Lichtgeschwindigkeit beträgt etwa 300.000.000 m/s.
SprechfunkerAusbildung
Physikalisch-technische
Grundlagen
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Im Sprechfunkverkehr fallen immer wieder die Begriffe „2m-Band“ und „4m-Band“.
Diese Bänder bzw. Wellenlängen lassen sich aufgrund einer Formel ziemlich genau
errechnen und bestimmen.
Formel zur Berechnung der Wellenlänge
Wellenlänge =
=
Lichtgeschwindigkeit
Frequenz Unterband
c
f UB
3.9.1 Meterwellen im 4m-Band und im 2m-Band
Beispiele für die Berechnung von Meterwellenlängen im 4m-Band
1) Kanal 468 (Unterband 76,635 MHz --> 76.635 KHz)
=
300.000 km/s
76.635 KHz
=
3,91 m
=
4m(-Band)
2) Kanal 410 (Unterband 75,275 MHz --> 75.275 KHz)
=
300.000 km/s
75.275 KHz
=
3,98 m
=
4m(-Band)
Beispiele für die Berechnung von Meterwellenlängen im 2m-Band
1) Kanal 55 (164,64 MHz --> 164.640 KHz)
=
300.000 km/s
164.640 KHz
=
1,82
=
2m(-Band)
Hochfrequenzschwingungen haben ähnlich wie das Licht die Eigenschaft, sich
gradlinig auszubreiten, deshalb spricht man bei Frequenzen von über 50 MHz auch
von quasioptischer Ausbreitung. UKW-Sender stehen oft auf Bergen, weil sich die
Reichweite der ultrakurzen Wellen damit erheblich vergrößern lässt. Besonders große
Reichweiten, die sogenannten Überreichweiten, von einigen hundert bis mehreren
tausend Kilometern ergeben sich im VHF/UKW-Bereich, wenn Wellen an
Grenzflächen von warmen und kalten Luftschichten in einigen hundert bis zu
mehreren tausend Metern Höhe der Erdatmosphäre reflektiert werden. Diese
Überreichweiten stören den Betrieb in BOS-Funknetzen, wenn Stationen aus weit
entfernten Funkverkehrskreisen von einem BOS-Funkrelais im Unterband empfangen
und im Oberband wieder ausgestrahlt werden.
SprechfunkerAusbildung
Physikalisch-technische
Grundlagen
Seite 18
3.9.2 Ausbreitung der Meterwellen
Elektromagnetische Wellen, die von einer Sendeantenne ausgestrahlt werden, sind
unsichtbar, im Meterwellenbereich spricht man daher von einer quasioptischen
Ausbreitung. Wie bereits in einem der oberen Abschnitte erwähnt, breiten sich die
Meterwellen gradlinig aus, in Luft mit unterschiedlicher Temperatur, Luftfeuchtigkeit
und Luftdruck breiten sich die Wellen aber nicht mehr gradlinig aus, sondern werden
zur Erde hin gekrümmt.
Beispiel:
Ein Leuchtturm mit seinem Leuchtfeuer ist wegen der gekrümmten Erdoberfläche nur
bis zum Horizont zu sehen. Erhöht man den Standort des Leuchtfeuers, steigt auch
die Sichtbarkeitsreichweite des Leuchtfeuers. Von einem Schiff aus kann man einen
hohen Leuchtturm eher sehen als einen niedrigen, weil der hohe Turm über den vom
Schiff aus zu sehenden Horizont hinausragt. Ähnlich verhält es sich mit dem Standort
einer Sendeantenne für Meterwellen. Je höher die Antenne über dem Erdboden
angebracht ist, desto größer wird die Entfernung, in der die ausgestrahlten Wellen in
einem Empfänger hörbar sind. Dieses Prinzip lässt sich auch umkehren; je höher eine
Empfangsantenne angebracht ist, desto größer ist die Distanz, über die von einem
Sender, beispielsweise Fahrzeug mit Funkanlage, noch Signale aufgenommen
werden können.
Die Reichweite von Sender und Empfänger ist heute noch ein Gebiet mit großem
Spektrum. Es kommt heute immer noch vor, dass aufgrund örtlicher Gegebenheiten
mit einer größeren Sendeleistung als eigentlich üblich gesendet werden muss um
auch die Orte zu erreichen, die sich in unmittelbarem Randgebiet, bezogen auf das
Versorgungsgebiet des Sprechfunkverkehrskreises, befinden.
In der Praxis werden die Ausbreitungseigenschaften durch verschiedene Faktoren wie
Reflexion, Beugung und Dämpfung beeinflusst. Bei der Planung von Funknetzen
müssen daher die geographischen Eigenschaften des Versorgungsgebietes
besonders berücksichtigt werden.
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3.10 Reichweite
Unter dem Begriff Reichweite versteht man die größtmögliche Entfernung zwischen
Sender und Empfänger, bei der gerade noch eine einwandfreie Verständigung
möglich ist. Das Ziel der Funknetzplanung ist es, dass alle Teilnehmer am
Funkverkehr im Versorgungsgebiet an jedem Ort und zu jeder Zeit die bestmögliche
Empfangsqualität vorfinden.
Die Physik der Ausbreitungsbedingungen, geographische Gegebenheiten, Kosten
und behördliche Vorgaben bestimmen dabei die Planung.
Für die Nutzreichweite eines Senders sind die Antennenhöhe und die Sendeleistung
maßgebend.
Bei Gleichwellenfunknetzen muss die Antennenhöhe so gewählt werden, dass die
Überlappungszonen möglichst klein bleiben. Der Standort des Senders muss so
gewählt werden, dass der Abstand der einzelnen Funkstellen eines Netzes möglichst
gleich ist. In der Praxis haben sich Entfernungen von 30 bis 50 km bei
Sprechfunknetzen bewährt.
Erhöht man den Antennenstandort, etwa durch Verlegung der Sendeantenne vom
Dach der Leitstelle auf einen nahegelegenen Hügel oder Berg, erhöht sich auch die
Reichweite. Bleibt die Antenne am gleichen Standort, kann die Reichweite durch
Erhöhung der Sendeleistung vergrößert werden. Bei gleicher Antennenhöhe und
gleicher Sendeleistung kann eine einwandfreie Verständigung durch Erhöhen der
Empfängerempfindlichkeit über eine größere Entfernung ermöglicht werden. Alle
Maßnahmen zur Vergrößerung der Reichweite haben jedoch auch Nachteile. Erhöht
man den Antennenstandort oder Sendeleistung, kann es zu Störungen in weit
entfernten Funkverkehrskreisen kommen, die auf dem gleichen Kanal arbeiten. Wird
die Empfängerempfindlichkeit erhöht oder die Ansprechschwelle der Rauschsperre
verringert, können Signale von anderen Funkverkehrskreisen Störungen verursachen.
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3.11 Die Funkanlage
3.11.1 Der Sender
Im Sender der Funkanlage werden hochfrequente elektrische Schwingungen (HF)
einer beliebigen Frequenz erzeugt, die als Träger der Nachrichten dienen. Die zu
übermittelnden Informationen, in den häufigsten Fällen akustische Informationen von
Sprache, werden den Trägerwellen als Modulationssignal zugeführt. Das
Modulationssignal entsteht beim Sprechfunk bei der Umwandlung von akustischen
Schwingungen (Schallwellen) in niederfrequente elektrische Schwingungen (NF), als
Umformer dient hierbei ein Mikrofon. Trägerwelle und aufmodulierte NF-Schwingung
werden von der Sendeantenne in den freien Raum als hochfrequente
elektromagnetische Schwingungen abgestrahlt.
Æ Blockschaltbild eines Senders
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3.11.2 Der Empfänger
Im Empfänger werden die hochfrequenten Trägerwellen, die von der
Empfangsantenne aufgenommen werden, verstärkt. Es folgt eine Trennung von HFund NF-Schwingungen im Demodulator. Nach einer weiteren Verstärkung wird die in
der NF-Schwingung enthaltene Information einem Lautsprecher oder Kopfhörer
zugeführt und in akustische Schwingungen umgewandelt. Die akustische Schwingung
kann dann vom menschlichen Ohr als Information verstanden werden.
Æ Blockschaltbild eines Empfängers
3.11.3 Die Antenne
Eine Antenne kann als ein offener Schwingkreis aufgefasst werden, der als ein
Funktionselement betrachtet werden kann, das beim Senden eine leitungsgebundene
Welle im freien Raum und beim Empfangen eine Welle im freien Raum in eine
leitungsgebundene umwandelt. Die Antenne ist ein Wandler, der eine hochfrequente
Energie in eine elektromagnetische Energie (Empfangsantenne) beziehungsweise
eine elektromagnetische in eine hochfrequente Energie (Sendeantenne) umwandelt.
Die Wahl der Antenne wird von Übertragungsart, Übertragungsweg und Sendeart
bestimmt. Die Eigenschaften einer Antenne werden u. a. durch die
Bestimmungsgrößen Antennengewinn und Richtcharakteristik gekennzeichnet. Jede
Antenne mit üblichen Bauelementen ist grundsätzlich gleichermaßen zum Senden
und Empfangen geeignet. Die Antennenanlage einer Funkanlage besteht aus
Antennenstrahler, Zuleitung sowie Zubehör wie Weiche, Verteiler, Dämpfungsglied
und Messanschluss. Die Abmessungen einer Antenne werden von der
Betriebsfrequenz bestimmt, die abgestrahlt oder aufgenommen werden soll, in der
Praxis wird die Antenne auf die Sendefrequenz abgestimmt.
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3.11.4 Die Modulation
Die Modulation ist in einem Funksystem erforderlich, um die mechanischen oder
akustischen Schwingungen der Information mit Hilfe eines geeigneten Trägermediums drahtlos zu übertragen. Als Trägermedium dienen Hochfrequenzschwingungen, die über eine Antenne in den freien Raum abgestrahlt und von einer
Empfangsantenne aufgenommen werden können. Die zu übertragende akustische
Information wird beim Sprechfunk durch das Mikrofon in niederfrequente
Schwingungen umgewandelt. Dabei entspricht die Amplitude der Lautstärke und die
Frequenz der Tonhöhe. Für eine verständliche Sprachwiedergabe reicht die
Übertragung des Frequenzspektrums zwischen 300 Hz und 3.000 Hz. Bei der
Modulation gibt es drei Grundsysteme, die man Amplitudenmodulation,
Frequenzmodulation und Digitalmodulation nennt. Darüber hinaus werden aus diesen
Grundsystemen abgewandelte Modulationsarten eingesetzt.
3.11.4.1 Die Amplitudenmodulation
Bei der Amplitudenmodulation (AM) wird die elektromagnetische HF-Schwingung
durch Addition der niederfrequenten im Mikrofonverstärker erzeugten Schwingungen
und der hochfrequenten im Oszillator des Senders erzeugten Schwingung gebildet.
Die Höhe der Trägerwelle schwankt im Takt der niederfrequenten Modulationsschwingung. Der technische Aufwand für die Modulation und Demodulation von AM
ist gering, die Störanfälligkeit dieser Art ist gegenüber anderen Sendern auf
Nachbarkanälen hoch. Amplitudenmodulation findet man im Rundfunkbereich auf
Lang-, Mittel- und Kurzwelle sowie im VHF-Flugfunkband.
3.11.4.2 Die Frequenzmodulation
Bei der Frequenzmodulation (FM) wird die Amplitudenschwankung der
Niederfrequenz in eine Frequenzänderung der hochfrequenten Schwingung
umgewandelt. Die Frequenz der Trägerwelle schwankt im Rhythmus der
Sprachschwingungen um ihre Mittelfrequenz. Die Höhe (Amplitude) der
frequenzmodulierten
HF-Schwingung
bleibt
konstant,
störungs-bedingte
Amplitudenschwankungen können deshalb bei der Frequenzmodulation gut
kompensiert werden. Die FM-Modulation hat sich deshalb bei höherfrequenten
Trägerschwingungen im VHF- und UHF-Bereich durchgesetzt. Die Größe der
Frequenzabweichung wird als Frequenzhub bezeichnet und bestimmt im Empfänger
die Wiedergabelautstärke des Signals.
3.11.4.1 Die Digitalmodulation
Digitalisieren ist der Oberbegriff für die Umsetzung analoger Informationen als
Eingangssignal in eine digitale Form als Ausgangssignal. Die Umsetzung erfolgt in
einem elektronischen Bauelement, das A/D-Wandler genannt wird. Im A/D-Wandler
wird in kurzen, zeitgleichen Abständen die Amplitude des analogen Signals
gemessen, diesen Vorgang nennt man Quantisieren. Beim Quantisieren ordnet man
die verschiedenen Amplitudenwerte in ein Ordnungsschema ein, dass zum Beispiel
aus 256 Spannungsstufen bestehen kann, wobei jeder dieser Spannungsstufen eine
Binärzahl zugeordnet ist. Der Wert der Amplitudenhöhe kann als digitaler Zahlenwert
dargestellt, gespeichert oder weiterverarbeitet werden. Bei der Aussendung über
Funk wird die Binärzahl als codierte Pulsfolge übertragen und in geeigneten
Empfängern decodiert.
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Ein wichtiger Wert bei der digitalen Modulation ist die Abtastfrequenz, die bestimmt, in
welcher zeitlichen Folge die einzelnen Quantisierungsschritte bei der Abtastung des
analogen Signals durchgeführt werden, dieser Vorgang wird auch Sampling genannt.
Ein Verfahren, bei dem eine ungestörte und fehlerfreie Informationsübermittlung bei
geringer Übertragungsbandbreite möglich ist, wird als Pulscode-Modulation (PCM)
bezeichnet. Bei dieser Modulationsart können mehrere Sprechkanäle zeitgleich auf
einem einzigen Funkkanal betrieben werden. Die Vorteile der digitalen Modulation
sind hohe Abhörsicherheit, Frequenzökonomie und originalgetreue Informationswiedergabe.
PCM und daraus abgeleitete Modulationsarten werden in Mobilfunknetzen (D1, D2
und E-Plus), bei schnurlosen Telefonen im 1,8 GHz-Bereich sowie in Satelliten und
Richtfunknetzen verwendet.
Aus der Niederfrequenzschwingung (1) mit dem Informationsinhalt und der
Hochfrequenzschwingung (2) als Trägerwelle entsteht bei der Amplitudenmodulation das modulierte Hochfrequenzsignal (3). Die Schwingungsweite der
Trägerwelle wird durch die Niederfrequenz in ihrer Höhe verändert. Bei der
Frequenzmodulation (4) wird die Frequenz der Trägerwelle von der
Modulationsschwingung verändert.
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3.12 Verkehrsarten
3.12.1 Richtungsverkehr
Auf der einen Teilnehmerseite wird nur gesendet oder empfangen, z.B. Alarmierung
über FAE oder Sirenensteuerungen im Oberband
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3.12.2 Wechselverkehr
3.12.2.1 Wechselsprechen
Beim abwechselnden Senden und Empfangen auf einem Funkkanal, der in beiden
Richtungen benutzbar ist, spricht man von Wechselverkehr. Durch ein vereinbartes
Kommando „kommen“ und Loslassen der Sprechtaste wird die Übertragung beendet,
es wird also wechselweise gesprochen und gehört. Unterbrechen lässt sich der
Wechselverkehr nur in den Sendepausen, wenn die Gesprächsrichtung nach dem
Kommen-Kommando wechselt. Der Vorteil des Wechselsprechens/Wechselverkehrs
ist, dass nur eine Frequenz erforderlich ist. Eine gute Sprachdisziplin bei alles
Funkteilnehmern ist erforderlich weil es unmöglich ist, die sprechende Funkstelle zu
unterbrechen, da deren Empfänger beim Senden abgeschaltet ist. Ein Störsender auf
dieser Frequenz unterbricht beide Übertragungseinrichtungen.
Auf den vier den Feuerwehren zugewiesenen Kanälen im 2m-Band wird der
Wechselverkehr üblicherweise im Unterband abgewickelt. Die Bandlage muß bei allen
Funkstellen immer gleich sein. Beim Betätigen der Sendetaste wird der Sender
eingeschaltet und zugleich der Empfänger ausgeschaltet, bei Loslassen der
Sendetaste wird der Sender ausgeschaltet und der Empfänger eingeschaltet, ist die
Sendetaste in Ruhestellung, wirkt die Antenne als Empfangsantenne.
Funkverkehr über eine Relaisfunkstelle ist beim Wechselsprechen/Wechselverkehr
nicht möglich.
3.12.3 Gegenverkehr
Beim Gegenverkehr kann mit einem entsprechend ausgestatteten Funkgerät
gleichzeitig gesendet und empfangen werden, es kann also gleichzeitig gesprochen
und gehört und auch jederzeit unterbrochen werden. Für beide Gesprächsrichtungen
wird ein Frequenzpaar mit zwei verschiedenen Frequenzen verwendet, die eine im
Oberband (OB) und die andere im Unterband (UB). Voraussetzung für die Durchführung
von Gegenverkehr ist das Vorhandensein einer Antennenweiche am Funkgerät.
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Damit kann die Antenne des Funkgerätes gleichzeitig mit dem Sender und dem
Empfänger verbunden und als Sende- und Empfangsantenne genutzt werden. Der
Vorteil des Gegenverkehrs ist, dass zwei unabhängige Gesprächswege bestehen, die
einen unkomplizierten und sicheren Sprechbetrieb ermöglichen. Der Nachteil ist, dass
immer zwei Frequenzen erforderlich sind, die Funkgeräte sind wegen der
Antennenweiche aufwendiger konstruiert und teurer in der Anschaffung.
3.12.3.1 bedingter Gegenverkehr
Das bedingte Gegensprechen ist eine Sonderform des Gegenverkehrs, wenn
Funkgeräte ohne Antennenweiche verwendet werden. Sie haben statt einer
Antennenweiche nur einen Antennenumschalter, können auf verschiedenen
Frequenzen senden und empfangen, aber nicht gleichzeitig.
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3.12.4 Relaisverkehr
Beim Relaisverkehr wird über eine zwischengeschaltete - oft geographisch höher
gelegene - Sende- und Empfangseinrichtung, eine sogenannte Relaisfunkstelle zur
Vergrößerung der Reichweite oder zur Überleitung in einen anderen Sprechfunkverkehrskreis, gesendet und empfangen.
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3.12.5 Gleichwellenfunk
Unter Gleichwellenfunk versteht man ein flächendeckendes Netz von Relaisstellen,
welche dezentral gesteuert und, wie der Name schon sagt, mit gleicher Sender-Welle
betrieben werden. Anstelle der gegenseitigen Aufhebung bei normalen Relaisfunkstellen ergibt sich auf Grund der gleichen Phasenlage in den Überlappungsgebieten eine gewollte Erhöhung der empfangenen Antennenspannung, dieses
Prinzip wird auch Auffülleffekt genannt. Je mehr Sender nun betrieben werden und
sich überlappen, um so größer ist also die Verbesserung der Empfangsfeldstärke.
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3.13 Verkehrsformen
Die Verkehrsformen bestimmen das Zusammenwirken von Sprechfunkbetriebsstellen.
Sie werden nach den Verkehrserfordernissen festgelegt und unterschieden in
Linienverkehr, Sternverkehr, Kreisverkehr und Querverkehr. Üblicherweise finden auf
den Feuerwehrbetriebskanälen im 4m-Band die Verkehrsformen Kreis- und
Sternverkehr Anwendung. Die Verkehrsformen Linien- und Querverkehr ergeben sich
aus der taktischen Lage des Einsatzgeschehens.
3.13.1 Linienverkehr
Im Linienverkehr sind am Nachrichtenaustausch nur zwei Sprechfunkstellen
beteiligt. Die Durchführung erfolgt im Wechsel- oder Gegenverkehr, Relaisbetrieb
wäre ein Ausnahmefall bei besonders großen Entfernungen. Typische Anwendungen
aus dem Feuerwehrbereich sind Verbindungen zwischen Angriffstrupp und
Gruppenführer oder zwischen Wassertrupp an der Wasserentnahmestelle und
Maschinisten am Löschfahrzeug.
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3.13.2 Sternverkehr
Beim Sternverkehr tauschen mehrere Funkstellen innerhalb eines Funkverkehrskreises mit einem gemeinsamen Sternkopf Nachrichten aus. Der Sternkopf ist die
gemeinsame Gegenstelle mit Leitfunktion, wie etwa die ortsfeste oder mobile
Leitstelle, deshalb nennt man den Sternverkehr auch Leitstellenverkehr. Sternverkehr
wird normalerweise im Wechsel- oder Gegenverkehr durchgeführt, Relaisbetrieb ist
möglich. Einsatzfahrzeuge erhalten ihre Aufträge von der Leitstelle und geben
Meldungen im Sternverkehr dorthin durch.
Der Sender der Leitstelle sollte nur während der eigentlichen Durchsage eingeschaltet sein. Der Betrieb mit durchlaufendem Träger ist unzulässig. Die Leitstelle
alarmiert, erteilt Anordnungen, gibt Meldungen weiter und empfängt Lagemeldungen.
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3.13.3 Kreisverkehr
Im Kreisverkehr können mehrere Funkstellen eines Funkverkehrskreises gleichberechtigt Nachrichten austauschen. Es ist eine Sprechfunkbetriebsstelle mit
Leitfunktion zu beauftragen. Der Kreisverkehr wird als Wechselbetrieb oder im
Relaisbetrieb durchgeführt. Beispiele aus dem Feuerwehrbereich sind Verbindungen
zwischen Fahrzeugen oder mehreren Handsprechfunkgeräten an der Einsatzstelle.
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3.13.4 Querverkehr
Beim Querverkehr findet ein Nachrichtentausch zwischen Funkstellen verschiedener
Sprechfunkverkehrskreise oder - bereiche statt. Bei Einsätzen in Grenzgebieten
zwischen zwei Funkverkehrskreisen, bei denen Feuerwehren und Rettungsdienste
aus unterschiedlichen Kreisen beteiligt sind, wird Querverkehr durchgeführt. Er kann
vorbereitet, z. B. durch eine RS II-Schaltung einer Relaisfunkstelle oder unvorbereitet
durch einfache Kanalumschaltung auf den Kanal des Nachbarfunkverkehrskreises
durchgeführt werden.
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3.14 Grundsätze für den Aufbau und Betrieb von Funkanlagen
• mit der geringsten erforderlichen
Sendeleistung
• mit der geringsten erforderlichen
Antennenhöhe
• zu versorgendes Gebiet ausreichend
versorgen
• bei Störung von Nachbarkreisen
Richtantennen verwenden
• unnötigen Gebrauch von Tonrufen
vermeiden
• Dauerbetrieb von Relaisfunkstellen mit
durchlaufendem Träger ist unzulässig
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3.15 Durchführung des Sprechfunkverkehrs
3.15.1 Arten des Sprechfunkverkehrs
Gespräche ( G )
formloser
Informationsaustausch
Durchsage ( D )
formlose Nachricht
Spruch
formgebundene
Nachricht
(S)
Grundsatz
Der Sprechfunkverkehr ist so kurz wie möglich, aber so
umfassend wie nötig abzuwickeln !
Das bedeutet:
•
Strenge Funkdisziplin einhalten
•
Höflichkeitsformen (Bitte, Danke, ...) unterlassen
•
Deutlich sprechen
•
Nicht zu laut und nicht zu schnell sprechen
•
Abkürzungen vermeiden
•
Personennamen vermeiden
•
Amtsbezeichnungen vermeiden
•
Eigennamen gegebenenfalls buchstabieren
•
Teilnehmer mit „Sie“ anreden
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3.15.2 Gesprächsabwicklung
Der Sprechfunkverkehr wird durch den Anruf eröffnet; er besteht aus
•
dem Rufnamen der Gegenseite
•
dem Wort von
•
dem eigenen Rufnamen
•
gegebenenfalls der Ankündigung einer Nachricht
•
der Aufforderung „kommen“
Beispiel: „Florian Musterstadt von Florian Musterstadt 18-20 kommen.“
Der Anruf ist sofort durch die Anrufantwort zu bestätigen; sie besteht aus
•
dem Wort „hier“
•
dem eigenen Rufnamen
•
der Aufforderung „kommen“
Beispiel: „Hier Florian Musterstadt, kommen.“
Anrufe an alle oder mehrere Sprechfunkbetriebsstellen erfolgen mit dem eigenen
Rufnamen und dem Sammelruf;
•
an alle ....
•
an alle außer ....
•
an alle im Bereich ....
Beispiel: „Florian Musterstadt“ an alle - Durchsage - ....“
„Florian Musterstadt an alle außer Florian Musterstadt
18-20 - Durchsage - ....“
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Der erweiterte Anruf wird angewendet, wenn eine Verbindung nicht sofort zu Stande
kommt. Dabei ist der Anruf bis zu dreimal zu wiederholen.
Beispiele: „Florian Musterstadt von Florian Musterstadt 18-20 „Florian Musterstadt von Florian Musterstadt 18-20 „Florian Musterstadt von Florian Musterstadt 18-20 - kommen.“
Kann die angerufene Sprechfunkbetriebsstelle die Nachricht nicht sofort aufnehmen,
ist in der Anrufantwort „kommen“ durch warten zu ersetzen.
Beispiel: „Hier Florian Musterstadt - warten“
Ist die angerufene Sprechfunkbetriebsstelle nicht in der Lage, die Nachricht
aufzunehmen, beantwortet sie den Anruf mit „Ich rufe zurück“.
Beispiel: „Hier Florian Musterstadt, - ich rufe zurück - Ende“
Das Gespräch wird mit dem Wort „Ende“ abgeschlossen.
Muss bei der Durchgabe einer Nachricht buchstabiert werden, ist dies mit „Ich
buchstabiere“ einzuleiten.
Beispiel: „... Auto - ich buchstabiere - Anton - Ulrich - Theodor - Otto - ...“
Sprech- oder Durchgabefehler sind sofort mit der Ankündigung „Ich berichtige“ zu
berichtigen, dann ist mit dem letzten richtig gesprochenen Wort zu beginnen.
Bei Unklarheiten werden Rückfragen mit den Wörtern „Wiederholen Sie“ eingeleitet.
Beispiel: „Wiederholen Sie alles nach ...“
„Wiederholen Sie alles zwischen .... und ....“
„Wiederholen Sie alles vor ....“
Die sendende Sprechfunkbetriebsstelle beginnt die Wiederholung mit den Wörtern
„Ich wiederhole“.
Jede Frage ist mit dem Wort „Frage“ einzuleiten.
Beispiel: „Frage Standort - kommen“
„Frage Uhrzeit - kommen“
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Bei sicheren Sprechfunkverbindungen und eingespieltem Sprechfunkverkehr kann
eine verkürzte Verkehrsabwicklung.
Beispiel: „Florian Musterstadt 18-20 von Florian Musterstadt Verkehrsunfall Kreuzung Dattelburger Straße / Erlenstraße - kommen“
„Hier Florian Musterstadt 18-20 - verstanden - Ende“
Sprechfunkbetriebsstellen haben sich bei Eintritt
Sprechfunkverkehrskreises an- bzw. abzumelden.
und
Verlassen
des
3.15.3 Notfallmeldung „Mayday“
Im Rahmen einer neuen Feuerwehr-Dienstvorschrift -Atemschutz- (FwDV 7),
eingesetzt mit Wirkung vom 06.12.2003, wurde der Begriff „Mayday“ zur weiteren
Verwendung definiert.
Definition:
Eine Notfallmeldung ist ein über Funk abgesetzter Hilferuf von in Not geratenen
Einsatzkräften. Die Notfallmeldung wird mit dem Kennwort „m a y d a y“ eindeutig und
unverwechselbar gekennzeichnet. Dieses Kennwort muss bei allen Notfallsituationen
verwendet werden.
Notfallmeldungen werden wir folgt abgesetzt:
Kennwort:
Hilfe suchende Einsatzkraft:
Gesprächsabschluss:
Beispiel:
mayday; mayday; mayday
hier < Funkrufname >
< Standort >
< Lage >
m a y d a y - kommen !
mayday; mayday; mayday;
hier Florentine Aurich 10-71,
Wohnzimmer Erdgeschoss,
Truppmitglied kollabiert, nicht ansprechbar,
mayday - kommen !
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4. Sprechfunkgeräte
Voraussetzung für die störungsfreie Abwicklung des Funkverkehrs der BOS sowohl
innerhalb eines Funkverkehrskreises als auch landes- und bundesweit bei
überregionalen Einsätzen und Großschadensereignissen, bei denen mehrere
Funkverkehrskreise zusammengeschaltet werden, ist eine einheitliche Ausstattung
und gleiche Leistungsmerkmale aller im BOS-Funk eingesetzten Geräte. Deshalb
wurden besondere Merkmale festgelegt, die in den Technischen Richtlinien der BOS
(TR BOS) für jedes Funkgerätemodell verbindlich vorgeschrieben sind.
4.1 Technische Richtlinie TR BOS
Die Technischen Richtlinien, Pflichtenheft für BOS-Funkgeräte und BOS-FunkBaurichtlinie werden durch Arbeitskreise der Polizei und der Innenministerkonferenz
der Länder erarbeitet. Sie beinhalten die technischen Mindestanforderungen, Art,
Anzahl und Anordnungen der Bedienungselemente. Die technische Überprüfung
erfolgt durch die Beschaffungsstelle beim Bundesminister des Innern, der Zentralen
Prüfstelle für Funkgeräte bei der Landesfeuerwehrschule Bruchsal (BadenWürttemberg) oder einer Prüfstelle der Landesfeuerwehrbehörden. Erst wenn neu
entwickelte Geräte geprüft sind und den Richtlinien entsprechen, werden sie für den
BOS-Funkeinsatz zugelassen und erhalten und Funkgerätebezeichnung.
4.1.1 Zulassungszeichen (bisher)
Zusätzlich zur Überprüfung der TR-BOS-Merkmale muss jedes Funkgerätemodell
eine
Musterzulassung
durch
das
Bundesamt
für
Zulassungen
in
der
Telekommunikation erlangen. Diese amtliche Zulassung besteht aus einer Urkunde
mit Zulassungsnummer und einem Prüfprotokoll für das zur Prüfung vom Hersteller
vorgelegte Mustergerät und einem Geräteaufkleber oder -schild. Dieses
Zulassungszeichen muss von außen sichtbar an jedem BOS-Funkgerät angebracht
sein. Aussehen und Bezeichnung dieser Zulassung haben sich in den letzten Jahren
mehrfach geändert.
Am 10.03.1992 wurde eine Änderung mit der Einführung der BZT-Nummer eingeführt.
Diese Plakette ist ebenfalls mit dem Bundesadler versehen und wird vom Bundesamt
für Zulassung in der Telekommunikation (BZT) in Mainz vergeben. Vom BZT geprüfte
Geräte garantieren eine Mindestübertragungsgüte zwischen Sender und Empfänger.
Sie erzeugen keine Störungen in anderen Funkanlagen und werden in der Regel von
anderen ordnungsgemäß arbeitenden Funkanlagen nicht gestört.
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4.1.2 Zulassungszeichen (neu)
Zum 01. Januar 1996 wurde dieses Zulassungszeichen noch einmal geändert und ist
seither in allen EU-Mitgliedsstaaten vorgeschrieben. Für Geräte, die vor diesem
Datum in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsfristen.
Jedes elektrisch betriebene Gerät erzeugt elektromagnetische Felder, die zu
Störungen an anderen Geräten führen können. Um das Betreiben der
unterschiedlichsten Geräte nebeneinander zu ermöglichen, muss jedes so beschaffen
sein, dass die Erzeugung elektromagnetischer Störungen soweit wie möglich
begrenzt wird, weiterhin muss jedes Gerät eine angemessene Festigkeit gegen
elektromagnetische Störungen von außen besitzen.
Für das Einhalten dieser grundsätzlichen Anforderungen ist der sogenannte
Inverkehrbringer verantwortlich. Das ist derjenige, der das betreffende Gerät erstmalig
im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringt, dies sind z. B. Hersteller oder
Importeure. Zum Nachweis der Einhaltung der für das jeweilige Gerät geltenden
Schutzanforderungen erstellen sie eine Konformitätserklärung und versehen das
Gerät , die Verpackung oder auch die Begleitpapiere mit dem CE-Zeichen. Neben der
CE-Kennzeichnung müssen Funkanlagen bei besonderen Voraussetzungen
außerdem noch die Kennnummer einer benannten Stelle tragen und / oder mit der
Geräteklassen-Kennzeichnung versehen sein.
0180
!
Das Ausrufungszeichen steht für die Benutzung von Frequenzen, die in der EU nicht
harmonisiert sind, d. h. zum Beispiel im BOS-Bereich gibt es Länder, die BOS-Funk
auf anderen Frequenzen betreiben.
Weiterhin dürfen Funkanlagen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn in der
Bedienungsanleitung hinreichende Angaben darüber gemacht sind, in welchen EUMitgliedsstaaten das Gerät zur Verwendung bestimmt ist.
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4.1.3 e1-Richtlinie (Automotive Directive)
(„Ab dem 01.10.2002 besteht die e- / E-Kennzeichnung für alle Einrichtungen, die in
den Anwendungsbereich der o. g. Richtlinie fallen.
Alle elektrischen Geräte und Unterbaugruppen (EUB), die mit der Fahrzeugelektrik
direkt oder über Steckdosen verbunden sind, müssen ab dem 01.10.2002 mit dem
„e“-Kennzeichen versehen sein.“)
Die Frage, die sich allen Feuerwehren bei der Beschaffung von Funkgeräten
(insbesondere Erstzulassung nach dem 01.01.2002) stellt: Dürfen „alte“ Funkgeräte
ohne e-Kennzeichnung eingebaut werden ? Die Antwort nach geänderter Rechtslage
und aktuellem Stand (27.05.2006) lautet „ja“.
Nach den Technischen Richtlinien BOS (TR BOS) zugelassene Fahrzeugfunkgeräte,
die zu einem Zeitpunkt produziert wurden, zu dem es noch keine e-Kennzeichnung
gab, haben damit Bestandsschutz. Zur Sicherheit wurde auch Herr Dipl.-Ing.
Beckebanze vom Polizeitechnischen Institut der Polizeiführungsakademie in Münster
zu dieser Thematik durch den Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. konkret befragt.
Sogar die ältesten noch zugelassenen FuG 7b, ohne eine geltende Rechtsvorschrift
zu verletzen, dürfen in ein fabrikneues Fahrzeug eingebaut werden. Ob das nun Sinn
macht - die Geräte nehmen nicht gerade wenig Platz ein und die 300er Kanäle
können auch nicht geschaltet werden - muss die Feuerwehr für sich entscheiden.
Lediglich bei neu produzierten Geräten ist auch zu beachten, dass diese nach den
aktuell gültigen Vorschriften geprüft und zugelassen werden.
Nicht außer Acht gelassen werden darf beim Einbau einer Funkanlage der schon
immer geltende Grundsatz, dass auch die Verkabelung (Antennenleitung, Stromzuführung, Handapparateanschluss usw.) verwendet werden muss, die vom Hersteller
des FuG empfohlen bzw. hergestellt wird. Kein Hersteller von Funkanlagen kann und
wird für „Bastelarbeiten“, wie sie leider immer wieder anzutreffen sind, irgendeine
Gewährleistung auf die Datenhaltigkeit seiner Produkte übernehmen. Außerdem sind
aus dem gleichen Grund beim Einbau die Vorschriften des Fahrzeugherstellers in
Bezug auf Leitungsführung, Leitungslängen, Anbringung der Antenne usw. einzuhalten, der Einbau ist deshalb stets vom Fachpersonal durchzuführen.
Über die Sinnhaftigkeit einer Einführung und der anschließenden Änderung einer
solchen KFZ-Richtlinie zu streiten macht wohl nicht viel Sinn. Wichtig ist, dass der
geltende Rechtsstand ein wichtiger Meilenstein zum Investitionsschutz funktionierender Geräte ist und damit eine Entlastung für die öffentlichen Kassen darstellt.
Übrigens: Eine e-Kennzeichnung gibt es formal nicht. Die „e-Kennzeichnung“ wird mit
einer Ziffer aus dem Land der EU ergänzt, in dem die Zertifizierung erwirkt wurde, d.h.
auf elektronischen Baugruppen fürs Auto könnte auch in etwa stehen „e24“, das ist
dann jedoch für ganz Europa gültig.
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4.2 Gerätebezeichnung
Die Abkürzung FuG steht für Funkgerät, diese Bezeichnung wurde bereits für
Funkgeräte im Zweiten Weltkrieg benutzt. Die einzelnen FuG im BOS-Funkdienst
unterscheiden sich durch Aussehen, Frequenzbereich (4m-Band oder 2m-Band),
Anzahl der Betriebskanäle, Möglichkeiten der Verkehrsartenschaltung und
Sendeleistung. Hinter der Abkürzung FuG wird als Spezifizierung für den Gerätetyp
eine ein- oder zweistellige Ziffer sowie bei Sondermodellen und -ausführungen ein
Buchstabe wie z. B. a, b oder c, die unabhängig vom Hersteller des Gerätes Auskunft
über die Geräteart und ihre Verwendungsmöglichkeit als Feststation, Mobilgerät oder
Handsprechfunkgerät sowie den Frequenzbereich gibt.
Im 80 MHz-Bereich (4m-Band) werden FuG mit den Kennziffern 7, 8 und 13
eingesetzt. Funkgeräte mit den Bezeichnungen 9, 10 und 11sind für den Funkbetrieb
im 160 MHz-Bereich (2m-Band) bestimmt. Für das BOS-Frequenzband im UHFBereich (70cm-Band) werden keine FuG angeboten, da in diesem Bereich bei 450
MHz kein direkter Funkverkehr zwischen den Funkstellen stattfindet. Das UHF-Band
wird für Richtfunkübertragungen zwischen den einzelnen Sendestandorten eines
BOS-Funknetzes genutzt, beispielsweise im Gleichwellenfunk.
4.2.1 Wenigkanalgeräte
Wenigkanalgeräte sind mit einem bis zehn Kanälen ausgestattet, deren Sende- und
Empfangsfrequenzen durch einen oder zwei Steckquarze für jeden Kanal erzeugt
werden, die Umschaltung erfolgt durch einen Stufenschalter. Handsprechfunkgeräte
für Feuerwehren, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind überwiegend Wenigkanalgeräte, da diesen BOS-Diensten nur acht der insgesamt 92 Kanäle im 2m-Band
zur Verfügung stehen. Vorteil dieser Geräte ist, dass sie klein, leicht und preiswert in
der Anschaffung sind, weil sie technisch weniger aufwendig gebaut sind.
4.2.2 Vielkanalgeräte
Bei der Konstruktion von BOS-Vielkanalgeräten hat man optimale Möglichkeiten
angestrebt. Alle Kanäle eines Bereiches sind schaltbar, die Umschaltung der
Verkehrsarten Gegenverkehr und Wechselverkehr und die Möglichkeiten, das FuG
als kleine Relaisfunkstelle zu betreiben, gehören ebenso dazu wie Erweiterung durch
Anschluss von diversen Sondereinrichtungen wie Lautsprecherverstärker, Sprachverschleierungszusatz und Funkmeldesystemgeber. Der innere Aufbau eines Vielkanalfunkgerätes ist komplizierter als der eines Wenigkanalfunkgerätes. Der
eingestellte Kanal wird ebenso wie die Senderbandlage durch ein Sichtfenster der
Frontplatte angezeigt. Bei den neueren Modellen wird die Darstellung von Kanal,
Bandlage und Verkehrsart auf einer beleuchteten Digitalanzeige dargestellt. Wird das
Vielkanalgerät für Gegensprechen / Gegenverkehr eingesetzt, ist das Vorhandensein
einer Antennenweiche erforderlich. Diese Weiche ermöglicht es, dass die Antenne
gleichzeitig als Sende- und Empfangsantenne eingesetzt werden kann.
SprechfunkerAusbildung
Gerätekunde
Seite 44
4.3 Geräteübersicht
Tabellarische Übersicht der BOS-Funkgeräte
FuG
Band
Kanäle
Verkehrsart
Watt
Verwendung
7a
4m
120 / 120
W / G / Rs 1
3 W / 10 W
mobil / fest
7b
4m
120 / 120
W / G / V / Rs 1
3 W / 10 W
mobil / fest
8a-1
4m
143 / 163
W / bG
10 W
mobil / fest
8b
4m
111
W/G
10 W
mobil / fest
8b-1
4m
143 / 163
W/G
10 W
mobil / fest
8b-2
4m
143 / 163
W/G
3 W / 10 W
ortsfest
8c
4m
143 / 163
W / G / Rs 1
3 W / 10 W
mobil / fest
9
2m
100
W / G / V / Rs 1
2W/6W
mobil / fest
9b
2m
92 / 92
W/G
6W
mobil / fest
9c
2m
92 / 92
W / G / V / Rs 1
2,5 W / 6 W
mobil / fest
10
2m
10
W
1 W / 2,5 W
portabel
10a
2m
92 / 92
W / bG
1W
portabel
10b
2m
92 / 92
W / bG
1W/6W
portabel
11a
2m
2
W
1W
portabel
11b
2m
117
W
1W
portabel
13
4m
10
W
1W
portabel
13a
4m
143 / 163
W / bG
1W
portabel
13b
4m
143 / 163
W / bG
1W/6W
portabel
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Gerätekunde
Seite 45
Für Feuerwehren zugelassene
Funkgerätetypen im 4m-Band
• (FuG 7 b
-
wird nicht mehr hergestellt)
• (FuG 8 b
-
Kanäle 400
• FuG 8a - 1
-
nur Wechselverkehr möglich
• FuG 8b - 1
-
auch Gegenverkehr möglich
• FuG 8b - 2
-
3 Watt / 10 Watt umschaltbar
• FuG 8 c
-
Relaisfunkstellengerät
• FuG 13
-
Handsprechfunkgerät (10 Kanäle)
• FuG 13 a
-
Handsprechfunkgerät (164 Kanäle)
• FuG 13 b
-
universal (164 Kanäle)
...
520)
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Gerätekunde
Seite 46
Für Feuerwehren zugelassene
Funkgerätetypen im 2m-Band
• (FuG 9
-
wird nicht mehr hergestellt)
• (FuG 9 b
-
92 Kanäle, Gegenverkehr möglich)
• FuG 9 c
-
Relaisstellenfunkgerät
• FuG 10
-
Handsprechfunkgerät (10 Kanäle)
• FuG 10 a
-
Handsprechfunkgerät (92 Kanäle)
• FuG 11 b
-
Handsprechfunkgerät (117 Kanäle)
SprechfunkerAusbildung
Gerätekunde
Seite 47
4.3.1 FuG 7 b
Auch nach fast 30 Jahren seiner Indienststellung wird das Sprechfunkgerät FuG 7b
für den 4m-Bereich heute noch von vielen BOS-Funkteilnehmern eingesetzt. Es
zeichnet sich durch eine sehr robuste Bauweise aus und ist einfach zu reparieren. Im
Jahre 1973 begannen die Firmen „SEL“ und „Telefunken“ mit der Produktion des
FuG 7b. Das Gerät wurde in seiner ursprünglichen Version mit 240 Kanälen, 120 im
Unterband und 120 im Oberband, mit einem Schaltbereich von Kanal 400 bis Kanal
519 angeboten.
SprechfunkerAusbildung
Gerätekunde
Seite 48
4.3.2 FuG 8
Bedienungselemente des FuG 8
1
2
3
4
5
Lautsprecher
6
Ruftaste I
7
Sendeanzeige (grün)
8
Empfangsanzeige (rot) 9
Einschaltanzeige (gelb) 10
Rauschsperrenschalter
Kanalschalter und Anzeige
Verkehrsartenschalter
Bandlagenschalter
Ruftaste II
11 Lautstärkeregler
12 Ein-Aus-Schalter
13 FMS-Kodierstecker
SprechfunkerAusbildung
Gerätekunde
Seite 49
4.3.3 FuG 9
Das Sprechfunkgerät FuG 9 dient den BOS als Fahrzeugfunkgerät und Basisstation
im mobilen und ortsfesten Einsatz für den Funkverkehr im 2m-Band. Das FuG 9 ist
das Zwillingsgerät des auf dem Modell FuG 7 basierenden FuG 9 a/b/c, das heute
nicht mehr hergestellt wird. Das FuG 9 c der neuesten Generation hat wesentliche
Vorteile:
- unbemannte Relaisstelle für RS 1-Betrieb
- Gegenverkehr auf 92 Frequenzpaaren
- Bandlage für Sender und Empfänger durch einen Schalter vertauschbar
- Wechselsprechfunkverkehr auf 184 Frequenzen im Unter- und Oberband
- Orts- und Fernbedienung
Abbildung FuG 9 mit FMS von Bosch
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Seite 50
4.3.4 FuG 10
Das Sprechfunkgerät FuG 10 wird bzw. wurde von den Herstellern AEG, Bosch, SEL
und Telefunken hergestellt und dient den BOS-Diensten als universell einsetzbares
Handsprechfunkgerät für das 2m-Band. Es findet als Wenigkanalgerät mit zehn oder
weniger schaltbaren Kanälen im 2m-Bereich überwiegend direkt am Einsatzort für die
Kommunikation der einzelnen Einsatzkräfte untereinander und zu ortsfesten
Funkzentrale sowie bei taktischen Polizeieinsätzen Verwendung. Das UKWHandsprechfunkgerät FuG 10 gehört seit mehr als zwei Jahrzehnten zur Generation
tragbarer Klein-Sprechfunkgeräte im VHF-Bereich. Das Handsprechfunkgerät ist
äußerst robust gebaut, hat jedoch im Vergleich zu HFG neuerer Bauart auf Grund
seiner lange zurückliegenden Entwicklungszeit größere Abmessungen und ein relativ
großes Gewicht. FuG 10-Geräte werden überwiegend als Wenigkanalgeräte für die
Betriebsart Wechselverkehr eingesetzt.
Ein-/Ausschalter,
Lautstärkeregler
Rauschsperre
Antenne
Außenanschluß
mit Blindstecker
Rufton I
Lautsprecher
Rufton II
Sprechtaste
Kanalwahlschalter
Batteriefach
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Gerätekunde
Seite 51
4.3.5 FuG 11
Als Nachfolgemodell des FuG 10 für den 2m-Bereich mit erweiterter Ausstattung
wurden Spezifikationen für ein neues Handsprechfunkgerät für BOS-Dienste
entwickelt. Diese FuG 11-Richtlinien sind eng an die des FuG 10 angelehnt, gestatten
jedoch den Einsatz neuer elektronischer Technologie und Schaltungstechniken.
Führende Funkgerätehersteller aus dem In- und Ausland haben ihre Betriebsfunkgeräte entsprechend umgerüstet, um diese BOS-Auflagen zu erfüllen.
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Gerätekunde
Seite 52
4.3.5.1 FuG 11 b
Zu den speziellen Leistungsmerkmalen des FuG 11b von Bosch gehören die
Umschaltmöglichkeit über die Bedienoberfläche des Gerätes auf Wenig- und Vielkanalmodus, Wechselverkehr und/oder bedingter Gegenverkehr usw.. Die Verwendung von FuG 10-Zubehör von Bosch ist über die sogenannte „Tuchel“-Buchse
möglich.
Abbildung:
FuG 11b von Bosch
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Seite 53
Motorola FuG 10
Motorola FuG 10 b
Motorola FuG 11 b
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Gerätekunde
Seite 54
4.4 Funkalarmierung
Ein im Bundesgebiet seit 1974 bei Freiwilligen, Berufs- und Werkfeuerwehren,
Rettungsdiensten und dem Katastrophenschutz weit verbreitetes Verfahren zur
Alarmierung von Führungs- und Einsatzkräften ist die Funkalarmierung. Bei der
sogenannten analogen Alarmierung werden fünfstellige Nummern (Codierung)
vergeben. Die erste Stelle kennzeichnet das Bundesland, die zweite Stelle den
Landkreis / die Stadt, die restlichen Ziffern können individuell vergeben werden.
Bei der Funkalarmierung wird die fünfstellige Rufnummer in Form von Tönen
ausgesendet. Die ausgegebenen Funkalarmempfänger sind mittels eines Quarzes auf
die Frequenz der Leitstelle geschaltet. Erfolgt eine Alarmierung, prüft der Tonfolgeauswerter die ausgestrahlte Fünftonfolge. Ist die Tonfolge mit der Programmierung
des Funkalarmempfängers (FAE) identisch, wird der Lautsprecher des Empfängers
auf Empfang gestellt. Der ausgestrahlte Alarmpuls wird vom Empfänger optisch und
akustisch angezeigt, die Aussendung der Fünftonfolge hört der Besitzer des FAE,
dessen Kennung ausgesendet wurde, nicht. Allerdings ist nach dem Aufschalten des
Empfängers die Sprachdurchsage der Leitstelle mit Angabe des Einsatzortes und der
Einsatzart zu hören.
Man unterscheidet bei der Funkalarmierung zwischen „stiller Alarmierung“ und
„Sirenenalarmierung“. Bei der stillen Alarmierung werden die Funkalarmempfänger
der Einsatzkräfte einzeln oder gruppenweise aktiviert, mit der Sirenensteuerung
werden die Alarmsirenen mittels einer Fünftonfolge-Kennung auf dem Funkweg von
der Leistelle eingeschaltet.
Funkalarmempfänger unterscheiden sich nach ihrem Einsatzzweck in Taschenmeldeempfänger mit eingebauter Hilfsantenne (Rahmenantenne im Gehäuserahmen) und
den nur noch wenig verbreiteten tragbaren Meldeempfängern (Koffergeräte), die auch
mobil im Fahrzeug und für den stationären Betrieb an einer Außenantenne eingesetzt
werden können.
Taschenmeldeempfänger bestehen aus einem UKW-Empfangsteil mit FMDemodulator und in das Gehäuse eingebauter Rahmenantenne, einem
nachgeschalteten
elektronischen
Auswerter,
NF-Verstärker
und
einem
Gehäuselautsprecher. Der Empfänger ist fest auf einen bestimmten Funkkanal im 4mBand, in der Regel auf dem Sprechfunkkanal der Leitstelle des Funkverkehrskreises,
programmiert. Die Frequenzeinstellung erfolgt bei den meisten Geräten mit einem
Schwingquarz, der auf die Oberbandfrequenz des Leitstellen-kanals abgestimmt ist.
Beim Oberbandempfang ist die Ausstrahlung des Alarmsignals über Relaisfunkstellen
möglich und vergrößert die Reichweite und Alarmierungssicherheit, im Ruhezustand
ist der Empfänger stummgeschaltet.
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Seite 55
4.4 Funkalarmempfänger
Motorola Pageboy II
Bosch FME 84
Motorola BMD
SprechfunkerAusbildung
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Seite 56
Swissphone Quattro 86
Motorola BMD
Swissphone Quattro 96
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Seite 57
Swissphone Memo,
baugleich mit Joker
Swissphone Quattro 98
PageBOS 2000
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4.5 Funkmeldesystem (FMS) der BOS
Seit Anfang der 80er Jahre wird im BOS-Funk das sogenannte Funkmeldesystem
(FMS) eingesetzt. Es dient der Übermittlung von Kurzinformationen
(Fahrzeugnummer (Rufname), Fahrzeugstatus, Meldungen der Leitstelle) zwischen
Fahrzeug und Leitstelle. Diese Übermittlungen sind insofern sinnvoll, dass sie den
Funkverkehr deutlich entlasten, und so die Frequenzen von Standardmeldungen
freihalten. Beim FMS-System hat man sich darauf geeinigt, die verschiedenen
Meldungen einfach mit einer Zahl zwischen 0 und 9 zu codieren, diese Zahl nennt
man im FMS-Betrieb ganz einfach „Status“.
Die Informationen werden digital als FSK-Modulation ( FSK Æ Frequenzumtastverfahren) auf dem Sprechfunkkanal übermittelt. Der Empfänger des
Datentelegramms bestätigt die Übermittlung mit einer automatischen Quittung. Wenn
die Quittung den Sender nicht erreicht, wird das Telegramm selbstständig bis zur
fehlerfreien Übertragung wiederholt. Dies ist durch eine voreinstellbare Anzahl an
Wiederholungen beschränkt, um eine Kanalüberlastung bei Systemausfall zu
verhindern.
Die Aufbereitung der Statusmeldungen erfolgt in der Regel in der Leitstelle auf einem
Rechnersystem, so dass der Leitstellendisponent jederzeit einen Überblick über alle
Fahrzeuge hat.
Normalerweise kann jedes Fahrzeug aus der Bundesrepublik Deutschland sein FMSSystem in jedem Funkverkehrskreis nutzen. Da jedoch noch nicht alle Leitstellen
EDV-gestützte Systeme nutzen, oder überhaupt FMS einsetzen, sollte in
unbekannten Bereichen nach erfolglosem „Sprechwunsch“ per Taste wieder zu
normalem Sprechverkehr gewechselt werden. Ebenso ist die Taste „Notruf“ leider
nicht überall geschaltet. Normalerweise bewirkt Sie eine Tastung des Relais von 30 60 Sekunden und eine Erhöhung der Mikrofonempfindlichkeit im Sinne von
Freisprechen, der Lautsprecher wird hierbei abgelegt. So kann ohne Hand am Hörer
30 - 60 Sekunden zur Leitstelle gesprochen werden. Gleichzeitig wird in der Leitstelle
der Notruf akustisch und mit Anzeige der Fahrzeugkennung signalisiert. Der
anstehende Notruf muss manuell vom Disponenten quittiert werden, erst danach ist
der Funkverkehr wieder normal nutzbar. Der Status „0“ (Notruf) darf nur bei Gefahr für
das eigene Leben der Fahrzeugbesatzung oder bei eigenen Unfällen mit
„Personenschaden“ betätigt werden. Mutwilliges Benutzen dieser Taste kann strenge
Konsequenzen zur Folge haben.
Grundsätzlich wird bei jedem Senden die Fahrzeugkennung mit übertragen, wodurch
Fehler und Störungen leicht identifiziert werden können.
Das Übertragen dieses Datentelegramms wird vom Zuhörer als „schipp-schipp“ über
Funk wahrgenommen.
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Seite 59
4.5.1 Übertragungsformen von FMS
Das eigentliche FMS-Telegramm besteht aus insgesamt 68 binären Zeichen. Das
menschliche Ohr hat überhaupt keine Chance, dieses Telegramm auch nur
annähernd zu erkennen, da die Gesamtdauer gerade einmal 256 Millisekunden
beträgt. Die zur FMS-Übertragung gehörige Trägerfrequenz ist 1.500 Hz (+/- 300 Hz),
die Geschwindigkeit beträgt 1.200 Bit/s.
Die FMS-Alarmierung nimmt heute auch einen zunehmenden Stellenwert bei den
BOS, insbesondere Feuerwehr und Rettungsdienst, ein. Die Alarmierung über FMS
läuft im Prinzip gleichermaßen wie FMS-Statusmeldungen ab. Zur Zeit sind zwei
gängige Funkalarmempfänger auf dem Markt, die beide Alarmierungswege (FMS und
analog) beinhalten. Dies sind zum einen der FAE Bosch FME 88 S und das
baugleiche Nachfolgemodell Motorola Skyfire 4 S.
4.5.1.1 Datentelegramm
Die 68 Zeichen setzen sich wie folgt zusammen:
FSK (1200 Hz/1800 Hz)
Übertragungsverfahren
Übertragungsgeschwindigkeit 1.200 Bit/s
68 Bit (40 Bit Nutzdaten)
Telegrammlänge
256 ms
Telegrammdauer
Bit-Nr.
Inhalt
1
5
9
17
33
37
38
39
41
48
(Sendervorlauf)
(Telegrammvorlauf)
(Blocksynchronisation)
BOS-Kennung
Landeskennung
Ortskennung
Fahrzeugkennung
Status
Baustufenkennung
Richtungskennung
Taktische Kurzinformation (TKI)
Redundanz
Schlußbit
Anzahl
Bits
12
8
4
4
8
16
4
1
1
2
7
1
Dauer
200,0 ms
10,0 ms
6,6 ms
3,3 ms
3,3 ms
6,6 ms
13,0 ms
3,3 ms
0,8 ms
0,8 ms
1,6 ms
5,8 ms
0,8 ms
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Seite 60
4.5.1.2 FMS-Statusmeldungen aus Fahrzeugen (Feuerwehr)
Status Bedeutung
1
Einsatzbereit (über Funk erreichbar)
2
Einsatzbereit auf der Wache
3
Ausfahrt / Mit Einsatzauftrag unterwegs zur
Einsatzstelle
4
Ankunft an der Einsatzstelle
5
Sprechwunsch
6
Nicht einsatzbereit / außer Dienst
7
Abfahrt von der Einsatzstelle
9
Fremdanmeldung (bei Einfahrt in einen
anderen Funkverkehrskreis)
0
Eigener Notfall / Unfall
4.5.1.2 FMS-Anweisungen der Leitstelle
Anweisung
Bedeutung
E
Einrücken (auf Weisung der Leitstelle)
C
Einsatzübernahme
F
Kommen Sie über Draht
H
Fahren Sie Wache / Standort an
J
Sprechaufforderung, häufig auch nach Betätigen
des Status 5 (Sprechwunsch des Fahrzeuges)
L
Geben Sie Lagemeldung
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Seite 61
4.5.1.3 Zusammensetzung einer FMS-Fahrzeugkennung
Wie schon im oberen Abschnitt erwähnt, gilt für das FMS-Datentelegramm eine
bundeseinheitliche Kodiersystematik. Das Datentelegramm besteht aus 9
Datenblöcken. Die Datenblöcke 1 bis 8 beinhalten jeweils die spezifische Fahrzeugkennung. Der 9. Datenblock enthält den zu übertragenden Status des Fahrzeuges.
Der Informationsinhalt für die Leitstelle ist folgender:
Datenblock 1
BOS-Kennung
(einstellig)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
A
B
C
D
E
F
Bedeutung
Polizei
Bundesgrenzschutz
Bundeskriminalamt
Katastrophenschutz
Zoll
Feuerwehr
Technisches Hilfswerk
Arbeiter-Samariter-Bund
Deutsches Rotes Kreuz
Johanniter Unfallhilfe
Malteser Hilfsdienst
Deutsches Lebensrettungs-Gesellschaft
sonstige Rettungsdienste
Zivilschutz
Fernwirktelegramme
Beispiel eines Datentelegramms anhand des Tanklöschfahrzeuges der
Ortsfeuerwehr Aurich mit dem Rufnamen „Florian Aurich 10-10“:
6861 - 1010
Datenblock 1
Datenblock 2
Datenblock 3-4
Datenblock 5-6
Datenblock 7-8
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Seite 62
Datenblock 2
Landeskennung
(einstellig)
Bedeutung
1
Deutschland
2
Baden-Württemberg
3
Bayern 1
4
Berlin
5
Bremen
6
Hamburg
7
Hessen
8
Niedersachsen
9
Nordrhein-Westfalen
0
Sachsen
A
Rheinland-Pfalz
B
Schleswig-Holstein
C
Saarland
D
Bayern 2
E
00-49 Mecklemburg-Vorpommern
E
50-99 Sachsen-Anhalt
F
00-49 Brandenburg
F
50-99 Thüringen
Datenblock 3-4
Der Datenblock 3-4 enthält Informationen über die Kreiskennung des
Fahrzeuges. In Niedersachsen steht die 61 (Feuerwehr) und die 56
(Rettungsdienst) beispielsweise für den Landkreis Aurich. Genaue
Listen hier anzuführen würde mehrere Seiten beschäftigen.
Datenblock 5-6
Der Datenblock 5-6 enthält Informationen über den Standort der Wache
des Fahrzeuges. So ist im Landkreis Aurich z.B.: die 10 der Standort der
Feuerwache Aurich. Dies ist also von Kreis zu Kreis verschieden.
Datenblock 7-8
Der Datenblock 7-8 besteht aus der Art des Fahrzeuges. Das
Tanklöschfahrzeug der OF Aurich hat die Fahrzeugkennung „10“. Diese
Funkordnungszahlensystematik ist leider von Bundesland zu
Bundesland verschieden.
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Gerätekunde
Seite 63
4.5.2 FMS-fähige Funkgeräte bzw. Funkgerätehörer
Im Prinzip wird die FMS-Fähigkeit eines Funkgerätes bei den meisten Geräten durch
einen zusätzlichen sogenannten „FMS-Hörer“ erreicht. Ab der Baureihe FuG 8a ist ein
problemlose Ergänzung des FMS-Hörer an das Funkgerät möglich. Es gibt jedoch
auch Fahrzeugfunkgeräte, die über ein festeingebautes FMS-Bedienteil im Gerät
verfügen. Zur genaueren Übersicht sind einige FMS-Hörer aufgeführt:
Handapparat HA - 222 / RDN
Der Handapparat dient der Funk-Kommunikation zwischen einem
mobilen Funkstreifenfahrzeug und der Funkeinsatzleitstelle. Er wird
in Verbindung mit einer Funkanlage in Betrieb genommen, und erlaubt
neben der normalen Sprachkommunikation, die Abgabe einer Kennung
nach einem in Deutschland bundeseinheitlich eingeführtem Datenaustauschverfahren (Funkmeldesystem, kurz = FMS) zur Benutzer identifizierung. In der Gegenrichtung kann der FMS-Handapparat von
der Funkeinsatzleitstelle taktische Fernanweisungen empfangen.
Er verfügt über folgende Funk-Kommunikationsmöglichkeiten:
•
•
Sprachkommunikation über Funk
Datenaustausch gemäss TR-BOS:
o Kennungsgabe mit einfacher Statusgabe über die integrierte Tastatur
und Anzeige nach Empfangsbestätigung durch die Einsatzleitstelle auf
einer 7-Segment-Anzeige.
o Empfang von taktischen Fernanweisungen und symbolische Darstellung
auf einer 7-Segment-Anzeige
Der FMS-Handapparat HA222-STD besteht aus dem eigentlichen Handapparat mit
Spiralkabel und einer leeren Auflage. Die elektrische Verbindung zum Funkgerät
erfolgt direkt über das Spiralkabel.
Der Austausch eines FMS- Handapparates ist leicht, schnell und ohne komplizierten
Ein- oder Ausbau möglich. Der Handapparat ist modular aufgebaut.
Kompatibilität
Der Handapparat kann an alle BOS- Funkgeräte FuG7b, FuG 8b-1 und FuG 9b/c
an die Handapparate - Buchse der Funkanlage angeschlossen werden. Die an den
FMS-Handapparaten HA221 / HA222 heraus geführte Leitung K, die zur Notrufauslösung verwendet werden kann, muss bei Verwendung an Funkgeräten mit
belegtem Kontakt K, abgetrennt werden.
Telegrammstummschaltung
Die FMS-Telegramm-Stummschaltung schliesst den Hörweg, wenn bei der
Telegrammauswertung das Barkerwort im Datensignal erkannt wurde.
SprechfunkerAusbildung
Gerätekunde
Handapparat HBG - 830 FMS / Carls
Der mikroprozessorgesteuerte FMS-Handapparat HBG 830 FMS ist
ein Fahrzeuggerät der Baustufe II und für den Einsatz bei Behörden
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben konzipiert und nach der
technischen Richtlinie "Funkmeldesystem (FMS)" zugelassen.
Er verfügt über folgende Funk-Kommunikationsmöglichkeiten:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Komplette Elektronik im Hörerteil, die Auflage dient ausschliesslich
der mechanischen Befestigung
Alle Verbindungen sind steckbar
Anschluss an die Handapparate-Buchse eines BOS-zugelassenen
Funkgerätes
Geringe Leistungsaufnahme durch CMOS-Bauteile
Programmierung für Kennung, Tastaturpieps, autom. Eintonruf vor
Statustelegramm, Mikrofonlautschaltung
bei Notruf, Sonderbehandlung der Notruftaste usw.
Grosse Sprechtaste innen (für Rechts- und Linkshänder gleichermassen
gut zu bedienen)
Ruf 1 und Ruf 2
Beleuchtete Tastatur
Gut lesbare LED-Anzeige (13,5 mm) für Status, FMS-Anweisung und
takt. Kurzinformation
Farbige LED für Sendertastung, Trägersignal und Sonderfunktion
Option: Telegrammausblendung
Option: Auslösung von Folgetelegrammen über die Tastatur
Seite 64
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Gerätekunde
Seite 65
Handapparat Commander 5 FMS / Funktronic
Dieses Handbediengerät ist mit allen Funktionen für FMS-Betrieb nach den
Anforderungen der Baustufe 2 ausgestattet (Baumustergeprüft gemäss
"Technische Richtlinie der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Funkmeldesystem").
Durch Verwendung modernster SMD-Technologie findet sowohl die Tastatur,
das Display und auch die gesamte Elektronik in dem handlichen und leicht
bedienbaren Handapparat Platz.
Das Gerät bietet durch seine umfangreiche Ausstattung und aktualisierbare
Software ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die wichtigsten Merkmale auf einen Blick :
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
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•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
FMS-Funktionen einstellbar bis Baustufe 2
Tonrufgeber für Ruf I/II mit einstellbarer Tondauer
autom.Ruf I/II-Sendung vor Statusaussendung programmierbar
wählbarer Anzeigemodus:Standard oder Klartext mit editierbaren Texten
einfache Programmierung der Fahrzeugkennung über die Tastatur
bis zu 10 Schnellwechsel-Kennungen programmierbar
Folgetelegramm-Geber
schaltbare Quittungsunabhängige Telegrammwiederholung
einstellbare Quittungsabhängige Telegrammwiederholzeit
schaltbarer verbesserter Telegrammvorlauf
abschaltbare Kennungsabgabe bei Sendetastenbetätigung
abschaltbarer Aufmerksamkeitston
extern schaltbare Muting-Funktion
Erst-/Zweitbesprechungsbetrieb konfigurierbar,dadurch können
problemlos zwei Commander 5 FMS zusammen an einem Funkgerät
als Erstbesprechung und Zweitbesprechung betrieben werden
Tonfolge-Geber für Ruf,Zielruf,Pagerruf und Sirenensteuerung (Option)
Tonfolge-Auswerter
Alarmumsetzer (5-Ton-Rufwiederholung) für Funkmeldeempfänger
Monitorfunktion für Tonfolge-und FMS-Telegramm-Auswertung
Programmierung aller kundenspezifischen Parameter über die Tastatur
Codierschutz durch Passwort
Pegeleinstellung ohne Öffnen des Gerätes
integrierter Pegeltongenerator
Sendersteuerung durch Open-Collector-Ausgang nach Masse oder V cc
konfigurierbarer Universal-I/O-Pin,dadurch:
Bandwechsel (über Pin K)abschliessbar (bei Rufwiederholung für
Funkmeldeempfänger)oder
externe Notruftaste abschliessbar oder
externe Sendetaste abschliessbar (zum Senden der Kennung bei
angeschlossener Zweitbesprechung ohne Kennungsgeber)
beleuchtetes LC-Punktmatrix-Display mit 2 x 8 Zeichen +Funktionssymbole
beleuchtete Tastatur mit abschaltbarer akustischer Betätigungskontrolle
regelbarer,eingebauter Lautsprecher
Handapparat mit integrierter Sendetaste (PTT-Taste),
sowie integrierter Tastatur,LC-Display und Elektronik
Anschluss je nach Version über 10-pol.BOS-Stecker oder Klemm-/Stiftleiste
Stromversorgung +12V DC (vom Funkgerät)
SprechfunkerAusbildung
Kartenkunde
Seite 66
5. Kartenkunde
5.1 Allgemeines
Eine Karte ist das
• verkleinerte
• verebnete
• erläuterte
(- durch den entsprechenden Maßstab)
(- durch die Kartenprojektion)
(- durch Kartenzeichen und Signaturen)
Abbild eines Teiles der Erdoberfläche.
Im Bereich der Feuerwehr werden Karten für vielfältige Aufgaben verwendet:
• zur Orientierung innerhalb einer Ortschaft (z. B. Nachbarschaftshilfe)
• zum Orientieren in Wäldern und unbewohnten Landschaften
(z. B. bei Waldbränden oder Flugzeugabstürzen)
• zur Festlegung der Pumpenstandorte bei einer Wasserförderung über lange
Schlauchstrecken
• zur Orientierung auf einem Grundstück mittels Einsatzplan
5.2 Maßstab
Der Maßstab gibt das Verkleinerungsverhältnis der Karte zur Natur an.
Man unterscheidet:
• große Maßstäbe von 1:1 bis 1:50 000
• mittlere Maßstäbe von 1:50 000 bis 1:500 000
• kleine Maßstäbe kleiner als 1:500 000
Merke:
Je kleiner die Zahl, desto größer ist der Maßstab !!!
Um zu erfahren, wie viel Meter (m) in der Natur einer bestimmten Strecke der Karte
entsprechen, trennt man von der Maßstabszahl die beiden letzten Zahlen durch ein
Komma ab.
Ergebnis:
cm in der Karte = m in der Natur
Beispiel:
M 1:50 000
Æ Komma setzen = 500,00
Æ 1 cm auf der Karte = 500 m in der Natur
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Kartenkunde
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5.3 Kartenzeichen und Signaturen
Um sich auf einer Karte orientieren und einzelne Punkte, Bauteile usw. erkennen zu
können, werden bestimmte Symbole vereinbart. Die Symbole, die auf einer Karte
verwendet werden, fasst man in der sogenannten Legende zusammen. Hierbei kann
man u. a. für folgende Punkte Symbole finden:
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•
•
Grenzen (z. B. Gemeinde- oder Verwaltungsgrenzen)
Verkehrswege (z. B. Straßen oder Bahnlinien)
Beschaffenheit des Bodens (z. B. Wiese oder Wald)
Ortschaften und Ansiedlungen (bei kleinerem Maßstab auch einzelne Häuser)
Markante Punkte (z. B. Kirchen, Denkmäler, Burgen, Flugplätze usw.)
Gewässer (z. B. Flüsse oder Seen)
Bezeichnungen (z. B. Ortsnamen oder Namen von Einrichtungen)
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5.4 Geografische Einteilung der Erde
Die Erde ist in 360 Längengrade oder Meridiane (von Pol zu Pol verlaufende
Halbkreise) und 180 Breitengrade (Parallelkreise) eingeteilt.
Die Längengrade werden vom Nullmeridian (das ist der Meridian, der durch die
Sternwarte von Greenwich bei London läuft) aus entgegen dem Uhrzeigersinn von 0°
bis 180° östliche Länge und nach Westen im Uhrzeigersinn von 0° bis 180° westlicher
Länge gezählt. Am Äquator haben sie untereinander einen Abstand von ca. 111 km,
nach Norden und Süden nähern sie sich immer mehr und laufen in den Polklappen
zusammen.
Die Breitengrade verlaufen parallel zum Äquator (daher Parallelkreise) im Abstand
von ca. 111 km, es gibt 90 nördliche und 90 südliche Breitengrade. Diese
geografische Gradeinteilung ist Grundlage der Erdvermessung.
Die geografische Gradeinteilung
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5.5 UTM-Projektion
Die im Katastrophenschutz gebräuchlichen Karten sind nach der Universalen
Transversalen Mercator-Projektion (UTM) benannt, das von dem deutschen
Kartographen Mercator entwickelt wurde.
Dabei wird ein Zylinder, dessen Durchmesser kleiner als der Erdumfang ist, senkrecht
zur Polachse über die Erde geschoben. Auf diesem Zylinder werden nun jeweils 6, an
den Polen zusammenlaufende, apfelsinenförmige Streifen gebildet, wobei der
Längengrad in der Mitte den sogenannten Mittelmeridian bildet.
Die 360 Längengrade ergeben 60 Projektionsstreifen von je 6° Breite. Man bezeichnet
sie als Zonen mit Zahlen von 1 - 60, beginnend bei 180° westlicher Länge in Richtung
Osten. Deutschland liegt größtenteils in Zone 32 mit dem Mittelmeridian 9° östlicher
Länge.
Diese Zonen unterteilt man zwischen 80° südlicher und 84° nördlicher Breite in je 8°
hohe Bänder. Von Süd nach Nord wird jedes Band mit einem Buchstaben von „C“ bis
„X“ (jedoch ohne „I“ und „O“) gekennzeichnet. Dadurch entstehen sogenannte
Zonenfelder, die Polklappen werden gesondert projiziert.
60 Zonen x 20 Bänder = 1.200 Zonenfelder
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Zur weiteren Unterteilung dieser 6° x 8° - Zonenfelder (am Äquator ca. 666 x 888
km groß) und um auf ein rechtwinkliges Gitternetz zu kommen, werden in jedem
Zonenfeld vom Mittelmeridian als senkrechter und Äquator als waagerechter Achse
100 km-Quadrate abgeleitet. Alle 100 km-Quadrate werden mit Doppelbuchstaben
bezeichnet, der erste Buchstabe gibt die West-Ost-Richtung, der zweite die SüdNord-Richtung an.
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Je nach Maßstab der Karte werden in das 100 km-Quadrat waagerechte und
senkrechte Gitterlinien im Abstand von 1 oder 10 km (z. B. M 1:50 000 Æ Abstand
1km) eingezeichnet, diese tragen am Kartenrand kleine und große Zahlen.
Die kleinen Zahlen der senkrechten Gitterlinien geben die 100 km-Entfernung zum
Mittelmeridian an. Dieser hat den Wert 500, damit keine negativen Werte entstehen
können. Die kleinen Zahlen der waagerechten Linien geben die Entfernung in 100 km
zum Äquator an.
Die großen Zahlen sind für die Ortsbestimmung nach Koordinaten wichtig. Sie geben
die Entfernung nach Osten bzw. Norden von der westlich bzw. südlich gelegenen
nächsten 100 km-Gitterlinie an.
Eine Koordinate besteht aus zwei Hälften:
• die erste Hälfte gibt den Ostwert (von der links des Punktes gelegenen 100 kmGitterlinie) an
• die zweite Hälfte gibt den Nordwert (von der unterhalb des Punktes gelegenen
100 km-Gitterlinie) an
Beispiel: Kartenauszug mit der Ortschaft Holtrop, Gemeinde Großefehn
Zone:
Band:
100 km-Qualität:
Ostwert:
Nordwert:
32
U
ME
04
21
Koordinatenermittlung:
32 U ME 0421
(km-Genauigkeit)
(km-Genauigkeit)
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Mit Hilfe eines sogenannten Planzeigers kann man den Punkt auf 100 m genau
bestimmen. Mit der waagerechten Skala legt man ihn auf der unterhalb des Punktes
gelegenen Gitterlinie an und verschiebt die senkrechte Skala so lange nach rechts,
bis sie den gesuchten Punkt schneidet. Dann liest man an der links des Punktes
gelegenen Linie und am Punkt selbst die Zehntel ab. Somit ergibt sich für unser
Beispiel „Holtrop“ folgende Koordinate:
Ostwert:
049
Nordwert:
213
1:50 000
Æ Abbildung eines Planzeigers
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Anhang für Notizen
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Anhang für Notizen
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