Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens - Floh
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Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens - Floh
Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens in der Gemeinde Floh-Seligenthal Gemeinderatsbeschluss: 298-34/08 Veröffentlicht: Gemeindekurier Nr. 07/2008 1. Präambel Mit diesen Richtlinien bringt die Gemeinde Floh-Seligenthal ein Grundsatzpapier heraus, das die Unterstützung der Vereine der Gemeinde ermöglicht und damit der Bedeutung aktiver Vereine für ein reiches gesellschaftliches, sportliches und kulturelles Leben in der Gemeinde Rechnung trägt. Art und Umfang der Förderung werden dabei durch örtliche Gegebenheiten, kommunalpolitische Erfordernisse und die Haushaltssituation der Kommune bestimmt. Als besonders förderungswürdig werden Aktivitäten von Vereinen anerkannt, die sich auf die Arbeit mit den Zielgruppen Kinder und Jugendliche richten. Sowohl institutionelle als auch projektbezogene Förderung ist möglich, wobei ein Schwerpunkt der Förderung auf der Unterstützung von Aktionen liegt, die das gesellschaftliche Leben der Gemeinde bereichern bzw. überregional zum Ansehen der Gemeinde beitragen. Für die Entscheidung zur Förderung muss das über den in der Satzung festgelegten Zweck des Vereins hinausgehende Engagement des Vereins für das Gemeinwesen in Betracht gezogen werden. 2. Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln Finanzielle Zuwendungen können nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel ausgereicht werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Jährlich wiederkehrende Zuschüsse werden nach Haushaltslage der Gemeinde jährlich neu festgesetzt. Antragsberechtigt sind nur regionale Vereine, die beim Amtsgericht Meiningen in das Vereinsregister eingetragen sind und deren Geschäftssitz Floh-Seligenthal ist. Der Gemeindeverwaltung ist eine Kopie der aktuellen Vereinssatzung und, soweit vorhanden, die Bestätigung der Gemeinnützigkeit zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Satzung, der Bankverbindung bzw. die Neubesetzung von Vereinsvorständen sind der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Nichteingetragene Vereine und Gruppen können Anträge auf Förderung stellen, wenn sie mindestens zwei Jahre in Floh-Seligenthal bestehen. 3. Fördermöglichkeiten Die Förderung erstreckt sich auf: 3.1. Jährlich wiederkehrende Zuwendungen 3.2. Zuschüsse zu besonders förderungswürdigen Einzelmaßnahmen 3.3. Zuschüsse zur Anschaffung von Geräten, Instrumenten und sonstigen Gegenständen, die der aktiven Vereinstätigkeit dienen und Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen an von Vereinen genutztem Gemeindeeigentum oder an Vereinseigentum. 3.4. Zuschüsse für bedeutende regionale und überregionale Veranstaltungen, die der Satzung des Vereins entsprechen 1 3.5. Zuschüsse für Vereinsjubiläen 25 Jahre 150 € 50 Jahre 200 € 75 Jahre 250 € 100 Jahre 300 € 125 Jahre 300 € 150 Jahre 300 € Ehrenpreise und Pokale 3.6. langfristige Überlassung von gemeindlichen Liegenschaften, die dem Vereinszweck dienen 3.7. Erlass von Miete, Nebenkosten, Nutzungsgebühren u.ä. 3.8. kostenlose Veröffentlichung von Veranstaltungsterminen und Mitgliederwerbungen im Gemeindekurier von Floh-Seligenthal 3.9. Leistungen des Bauhofes 4. Jährlich wiederkehrende Zuwendungen Diese Zuwendung erhalten Vereine abhängig von der Mitgliederzahl, die sich auf den Gebieten Kinder- und Jugendarbeit, Soziales und Rettungswesen engagieren und die wesentlich zu einem reichhaltigen Angebot an gesellschaftlichen, sportlichen und kulturellen Veranstaltungen in der Gemeinde beitragen. Für die in der Anlage ausgewiesenen Vereine der drei folgenden Kategorien ist eine Antragstellung auf jährlich wiederkehrende Zuwendung entbehrlich. Voraussetzung ist lediglich die einmalige Vorlage der Eintragungsbestätigung ins Vereinsregister. 4.1. Sportvereinen lt. Anlage I 4.2. Vereine mit sozialem Hintergrund bzw. mit Tätigkeiten im Rettungswesen lt. Anlage II 4.3. kulturellen Vereine und Gruppen lt. Anlage III 5. Antragstellung nach 3.2. bis 3.5. Anträge auf Förderung nach 3.2. bis 3.5. für das folgende Haushaltsjahr sind grundsätzlich bis 31.10. des laufenden Jahres einzureichen. Einzureichen sind: 1. Antragsbegründung/Projektbeschreibung 2. Kostenaufstellung (Einnahmen, Ausgaben, Finanzierung durch Dritte) 3. Satzung des Vereins (bei erstmaligem Antrag bzw. nach Satzungsänderung) 4. Bestätigung der Anmeldung durch Eintragung in das Vereinsregister (bei erstmaligem Antrag) 5. Aktueller Mitgliederstand Bei Bedarf können darüber hinaus weitere Unterlagen angefordert werden. 6. Förderung nach 3.6. bis 3.9. Wie die Vereinsförderung grundsätzlich sind insbesondere die in 3.6. bis 3.9. ausgewiesenen Fördermöglichkeiten freiwillige Leistungen der Gemeinde. Sie kann im derzeitigen Umfang nur aufrecht erhalten werden, solange die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nachgewiesen ist. Es besteht kein Anspruch, dass die derzeitige Förderung ohne finanzielle Beteiligung bzw. auf dem derzeitigen Stand der finanziellen Beteiligung auf Dauer gewährt werden kann. 2 7. Bewilligungsverfahren Art und Höhe der beantragten Förderung und der jährlich wiederkehrenden Zuwendung werden vom Hauptausschuss, für den Ortsteil Kleinschmalkalden vom Ortschaftsrat, bewilligt und durch die Verwaltung vollzogen. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Über Änderungen der Fördermöglichkeiten nach 3.6. bis 3.9. entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen. 8. Mittelverwendung Die Zuschüsse sind ausschließlich für den beantragten Zuwendungszweck zu verwenden. Über die Verwendung der Mittel nach 3.2. bis 3.5. ist grundsätzlich ein Nachweis vorzulegen. Eine Zuwendung, die sich über mehrere Haushaltsjahre erstreckt, ist grundsätzlich nicht möglich. 9. Zurücknahme des Bewilligungsbescheides bzw. Zurückzahlung schon erhaltener Gelder Die Bewilligung der Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Ein Widerruf kommt insbesondere in Betracht, wenn: 1. der Antragsteller durch Angabe eines falschen Anliegens kommerzielle Interessen verschleiert hat, 2. das finanzielle Defizit durch andere Träger bereits abgedeckt wurde, 3. wenn ein Projekt im geplanten Zeitraum nicht realisiert werden kann, 4. der Zuschussempfänger nicht mehr als juristische Person existiert, der Antragsteller durch Vortäuschung eines gemeinnützigen Anliegens eine persönliche Bereicherung anstrebt oder angestrebt hat. 5. die Zuwendungen nicht für den bestimmungsgemäßen Zweck verwendet wurden. Bereits ausgezahlte Zuwendungen werden im Falle des Widerrufs eines Bewilligungsbescheides ganz oder teilweise zurückgefordert. 10. Prüfungsverfahren Die Gemeindeverwaltung ist berechtigt, durch Einsichtnahme in die Bücher und sonstigen Rechnungsunterlagen die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendungen zu prüfen. 11. Schlussbestimmungen Die Förderung nach Punkt 3 ist unabhängig von den Aktivitäten des Vereins eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuwendungen. Aus bereits erteilten Bewilligungsbescheiden erwächst kein Anspruch auf nachfolgende Förderung. 10. Inkrafttreten Die Richtlinie tritt am 01.08.2008 in Kraft. Floh-Seligenthal, den 16.06.2008 Peter Fräbel Bürgermeister 3 Anlage I Sportvereine • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Fußballsportverein Floh-Seligenthal e. V. SV Floh-Seligenthal e.V. SV „1962“ Hohleborn e.V. SV „08 Thuringia“ e. V. Struth-Helmershof WSV „Salzkopf” e.V. Struth-Helmershof WSV „Schneestern“ e.V. Seligenthal Wintersportverein 07 Kleinschmalkalden Haderhölzer Lauf- und Wanderfreunde Seligenthal e.V. Reitclub Seligenthal e.V. Bürgerschützenverein „Höhnberg – 1913“ e. V. Jäger- und Schützenverein 1913 Schnellbach e. V. Tennisverein Floh-Seligenthal e. V. Verein für Deutsche Schäferhunde am Düschenberg e.V. Schachclub „Rennsteig“ Skatverein „Christinas Wenzel“ Mommelsteinlauf 1. Thüringer Hörnerschlittenverein e.V. Seligenthal Schützenkameradschaft Seligenthal e. V. Schützengilde „Hohe Warte“ Kleinschmalkalden 4 Anlage II • • • • • • • • • • • • • • Feuerwehrverein Kleinschmalkalden Feuerwehrverein Hohleborn Feuerwehrverein Seligenthal Feuerwehrverein Floh Feuerwehrverein Schnellbach Feuerwehrverein Struth-Helmershof DRK Ortsverein Kleinschmalkalden DRK Bergwachtbereitschaft Hohleborn Thüringer Bergwacht Struth-Helmershof e.V. Bergwachtförderzentrum e. V. Floh-Seligenthal Förderverein der Staatlichen Regelschule Floh-Seligenthal e.V. Förderverein zur Vorschulbildung e.V. Förderverein Grundschule Förderverein Regelschule 5 Anlage III • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Original Feuerwehrmusikanten Floh-Seligenthal e.V. Blaskapelle Kleinschmalkalden e. V. Jagdhornbläser Schnellbach Gemischter Chor 1820 Struth-Helmershof e. V. Gemischter Chor Seligenthal Posaunenchor der Landeskirchlichen Gemeinschaft Männergesangsverein „Eichenkranz“ e.V. Struth-Helmershof Männergesangsverein „Concordia“ Kleinschmalkalden Männerchor Schnellbach Männerchor Seligenthal Chor der Landeskirchlichen Gemeinschaft Trachtengruppe Schnellbach e.V. Flöher Kirmes- und Karnevalsverein e.V. Haderhölzer Carnevalsclub e. V. Struther Carnevalsclub e.V. Kirmesverein Seligenthal e. V. Kirmesverein Struth-Helmershof e.V. Kirmesverein Kleinschmalkalden e. V. Kirmesverein Schnellbach e. V. Rassegeflügelzuchtverein Struth-Helmershof e.V. Rassegeflügelverein 1904 e.V. Seligenthal Obst- und Gartenbauverein e.V. Seligenthal Rassekaninchen T 353 Seligenthal e.V. Kaninchenzuchtverein e. V. T 329 Kleinschmalkalden Gartenbauverein e.V. Kleinschmalkalden Country- und Westernchlub „With Eagle“ e.V. Thüringerwald-Verein Floh e. V. Line-Dance-Club Kleinschmalkalden Fremdenverkehrsverein „Rennsteig“ e.V. Struth-Helmershof Fremdenverkehrsverein Schnellbach e.V. Fremdenverkehrsverein Floh e. V. Fremdenverkehrsverein Kleinschmalkalden e. V Heimat-, Natur- und Wanderverein „Nesselberg“ Heimatfreunde Kleinschmalkalden Natur- und Heimatfreunde Kleinschmalkalden Jugendverein „Onkel Tom´s Hütte“ e. V. Förderverein „Gothaische Kirche“ Zentrum Umweltbildung und Naturschutz e.V. Kleinschmalkalden Selbsthilfegruppe „Alzheimererkrankung“ 6