Oldenburgische Landschaft Gartenstr. 7 26122

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Oldenburgische Landschaft Gartenstr. 7 26122
Niedersächsisches Ministerium
für Wissenschaft und Kultur
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Postfach 2 61, 30002 Hannover
Oldenburgische Landschaft
Gartenstr. 7
26122 Oldenburg
Bearbeitet von Frau Farwick
E-Mail: [email protected]
Fax: 0511/ 120 99 2422
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32-57816-P/2016
Durchwahl (0511) 120-
2422
Hannover, den
08.09.2016
Zuwendungsbescheid
Projektförderung aus Landesmitteln des Haushaltsjahres 2016
Hier: Modellprogramm zur Förderung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung in
Niedersachsen – „KuBiRegio“ vom 01.09.2016 bis 31.08.2017
Anlagen:
Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-P)
Abruferklärung / Rechtsbehelfsverzicht
Verwendungsnachweis-Vordruck und zahlenmäßiger Nachweis
Sehr geehrter Herr Dr. Brandt,
auf Ihren Antrag vom 31.08.2016 bewillige ich Ihnen gemäß §§ 23 und 44 der Nieders.
Landeshaushaltsordnung (LHO) eine Zuwendung aus dem Kulturetat des Landes Niedersachsen.
1. Zuwendungszweck und -höhe
Ich gewähre Ihnen für das Haushaltsjahr 2016 eine Projektförderung als Festbetragsfinanzierung
in Höhe von
25.000,00 €
(in Worten: Fünfundzwanzigtausend).
Die Zuwendung ist für die Durchführung des Modellprogramms zur Förderung der kulturellen
Kinder- und Jugendbildung in Niedersachsen – „KuBiRegio“ vom 01.09.2016 bis 31.08.2017 zu
verwenden.
Des Weiteren stelle ich Ihnen für 2017 letztmalig Mittel für das Modellprogramm „KuBiRegio“ in
Höhe von 25.000,00 € für den Projektzeitraum 01.09.2017 bis 31.12.2018 in Aussicht.
Ausgezeichnet mit dem
Dienstgebäude u. Paketanschrift
Leibnizufer 9, 30169 Hannover
Stadtbahnen:
Linien 10 u. 17 Clevertor
Telefon
(0511) 120-0
Telefax
(0511) 120–2801 oder
(0511) 120–99-Durchwahl
E-Mail:
[email protected]
Überweisung an das
Niedersächsische Ministerium
für Wissenschaft und Kultur
Konto 106 022 304 Nordd. Landesbank Hannover
(BLZ 250 500 00)
IBAN: DE19250500000106022304
SWIFT-BIC: NOLADE2HXXX
Zuwendungsbescheid 63-2016.doc
-2Die Förderung wird nach den Voraussetzungen des Kapitels I sowie des Artikels 53 des Kapitels
III der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der
Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der
Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („allgemeine
Gruppenfreistellungsverordnung" − AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) gewährt.
Auf die Berichterstattungs- und Veröffentlichungspflichten der Artikel 9 und 11 der AGVO wird
hingewiesen.
2. Haushalts-/Wirtschaftsplan und Stellenplan
Grundlage für diese Bewilligung ist der mit Schreiben vom 31.08.2016 übersandte Kosten- und
Finanzierungsplan, den ich für verbindlich erkläre.
Änderungen und Abweichungen sind mir umgehend mitzuteilen.
3. Nebenbestimmungen
Die als Anlage beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung (ANBest-P) sind gemäß § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Bestandteil
dieses Zuwendungsbescheides.
Darüber hinaus gelten folgende besondere Nebenbestimmungen:
a) Hinweis auf Landesförderung
In der öffentlichen Darstellung geförderter Veranstaltungen etc. ist in Publikationen
(Einladungskarten, Programmheften, Plakaten, Katalogen, etc.) sowie in Internetauftritten und in
den Medien auf die Förderung durch das Land Niedersachsen hinzuweisen. Das zu verwendende
Logo (Wort-Bild-Marke) erhalten Sie beim Vorliegen der Voraussetzungen auf Anforderung
zugeschickt.
Ich weise darauf hin, dass nur das aktuelle Logo verwendet werden darf.
b) Reisekosten und Besserstellungsverbot
Hinsichtlich der für Ihren Landschaftsverband anfallenden Reisekosten sowie der Kosten für
Übernachtung und Verpflegung sind die Vorschriften des § 98 Nieders. Beamtengesetz (NBG) in
Verbindung mit dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) anzuwenden. Das Gesetz zur Reform des
Reisekostenrechts vom 26.05.2005 sowie der Erlass MF vom 10.08.05-261500/3
(Reisekostenrecht) liegt Ihnen vor.
Ich weise darauf hin, dass aufgrund des Besserstellungsverbotes Personalausgaben nur bis zur
Höhe der Durchschnittssätze, die das Land bei der Veranschlagung von Personalausgaben im
Haushaltsplan zugrunde gelegt, als zuwendungsfähig anerkannt werden können.
Zur Vermeidung von Rückforderungen bitte ich um sorgfältige Beachtung der
Nebenbestimmungen.
4. Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2017.
Einen bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes nicht verausgabten Restbetrag der Zuwendung
bitte ich nach Maßgabe der Ziffer 2.1.4 ANBest-P umgehend ohne weitere Aufforderung durch
den Zuwendungsgeber zurückzuzahlen.
-3Eventuelle Rückzahlungen sind auf das Konto, IBAN: DE19250500000106022304
BIC: NOLADE2HXXX, des Nieders. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur bei der Nord/LB
unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens und des Verwendungszwecks zu überweisen.
5. Maßnahmebeginn (Nr. 1.3 der VV zu § 44 LHO)
Mit der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides oder einer
Ausnahmegenehmigung nach Nr. 1.3 VV zu § 44 LHO begonnen worden sein.
Als Maßnahmebeginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages
(Auftragserteilung).
6. Auszahlung der Mittel
Die Zuwendung darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei
Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Wegen der Höhe der
Zuwendung bitte ich, nur bedarfsgerechte Teilbeträge abzurufen. Ich verweise auch auf Ziffer 1.4
ANBest-P.
Bei Abruf der Zuwendung oder eines Teilbetrages bitte ich, dies auf dem beigefügten Vordruck zu
bestätigen.
Die Zuwendung kann erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist ausgezahlt werden. Sie können die
Bestandskraft des Zuwendungsbescheides auch eher herbeiführen und damit die Auszahlung
beschleunigen, indem Sie mit beigefügtem Vordruck erklären, dass auf einen Rechtsbehelf
verzichtet wird.
7. Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist mir auf beigefügtem Vordruck in einfacher Ausfertigung innerhalb
von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme, spätestens bis zum 30.06.2018, zur Prüfung
vorzulegen.
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht sowie einem zahlenmäßigen
Nachweis. Bezüglich der Anforderungen an den Verwendungsnachweis verweise ich auch auf
Ziffer 6 der ANBest-P.
Die Rechnungsbelege sind für eine Einsichtnahme bereitzuhalten und auch nach Abschluss der
Verwendungsnachweisprüfung noch mindestens fünf weitere Haushaltsjahre aufzubewahren.
8. Widerruf und Rückforderung
Sofern die Zuwendung nicht oder nicht ihrem Zweck entsprechend, unwirtschaftlich oder nicht
innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung verwendet wurde oder die Auflagen dieses
Bescheides nicht erfüllt wurden, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung
zurückgefordert werden. Ich verweise ausdrücklich auf Ziffer 8 ANBest-P.
9. Allgemeiner Hinweis
Ich weise darauf hin, dass aus dieser Bewilligung nicht geschlossen werden kann, dass auch in
den folgenden Haushaltsjahren mit einer Förderung im bisherigen Umfang gerechnet werden
kann. Es ist zu erwarten, dass Kürzungen von Zuwendungen unumgänglich sind, oder dass
Zuwendungen ganz entfallen. Ich bitte Sie, dieses Finanzierungsrisiko insbesondere bei
Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen (z.B. für Mietobjekte oder Personal oder
für Förderzusagen für Folgejahre) zu berücksichtigen.
-410. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim
Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg einlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Ina Farwick