Oldenburgische Landschaft Gartenstr. 7 26122
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Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Postfach 2 61, 30002 Hannover Oldenburgische Landschaft Gartenstr. 7 26122 Oldenburg Bearbeitet von Frau Farwick E-Mail: [email protected] Fax: 0511/ 120 99 2422 Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben) 32-57816-P/2016 Durchwahl (0511) 120- 2422 Hannover, den 08.09.2016 Zuwendungsbescheid Projektförderung aus Landesmitteln des Haushaltsjahres 2016 Hier: Modellprogramm zur Förderung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung in Niedersachsen – „KuBiRegio“ vom 01.09.2016 bis 31.08.2017 Anlagen: Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-P) Abruferklärung / Rechtsbehelfsverzicht Verwendungsnachweis-Vordruck und zahlenmäßiger Nachweis Sehr geehrter Herr Dr. Brandt, auf Ihren Antrag vom 31.08.2016 bewillige ich Ihnen gemäß §§ 23 und 44 der Nieders. Landeshaushaltsordnung (LHO) eine Zuwendung aus dem Kulturetat des Landes Niedersachsen. 1. Zuwendungszweck und -höhe Ich gewähre Ihnen für das Haushaltsjahr 2016 eine Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 25.000,00 € (in Worten: Fünfundzwanzigtausend). Die Zuwendung ist für die Durchführung des Modellprogramms zur Förderung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung in Niedersachsen – „KuBiRegio“ vom 01.09.2016 bis 31.08.2017 zu verwenden. Des Weiteren stelle ich Ihnen für 2017 letztmalig Mittel für das Modellprogramm „KuBiRegio“ in Höhe von 25.000,00 € für den Projektzeitraum 01.09.2017 bis 31.12.2018 in Aussicht. Ausgezeichnet mit dem Dienstgebäude u. Paketanschrift Leibnizufer 9, 30169 Hannover Stadtbahnen: Linien 10 u. 17 Clevertor Telefon (0511) 120-0 Telefax (0511) 120–2801 oder (0511) 120–99-Durchwahl E-Mail: [email protected] Überweisung an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Konto 106 022 304 Nordd. Landesbank Hannover (BLZ 250 500 00) IBAN: DE19250500000106022304 SWIFT-BIC: NOLADE2HXXX Zuwendungsbescheid 63-2016.doc -2Die Förderung wird nach den Voraussetzungen des Kapitels I sowie des Artikels 53 des Kapitels III der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" − AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) gewährt. Auf die Berichterstattungs- und Veröffentlichungspflichten der Artikel 9 und 11 der AGVO wird hingewiesen. 2. Haushalts-/Wirtschaftsplan und Stellenplan Grundlage für diese Bewilligung ist der mit Schreiben vom 31.08.2016 übersandte Kosten- und Finanzierungsplan, den ich für verbindlich erkläre. Änderungen und Abweichungen sind mir umgehend mitzuteilen. 3. Nebenbestimmungen Die als Anlage beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind gemäß § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Bestandteil dieses Zuwendungsbescheides. Darüber hinaus gelten folgende besondere Nebenbestimmungen: a) Hinweis auf Landesförderung In der öffentlichen Darstellung geförderter Veranstaltungen etc. ist in Publikationen (Einladungskarten, Programmheften, Plakaten, Katalogen, etc.) sowie in Internetauftritten und in den Medien auf die Förderung durch das Land Niedersachsen hinzuweisen. Das zu verwendende Logo (Wort-Bild-Marke) erhalten Sie beim Vorliegen der Voraussetzungen auf Anforderung zugeschickt. Ich weise darauf hin, dass nur das aktuelle Logo verwendet werden darf. b) Reisekosten und Besserstellungsverbot Hinsichtlich der für Ihren Landschaftsverband anfallenden Reisekosten sowie der Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind die Vorschriften des § 98 Nieders. Beamtengesetz (NBG) in Verbindung mit dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) anzuwenden. Das Gesetz zur Reform des Reisekostenrechts vom 26.05.2005 sowie der Erlass MF vom 10.08.05-261500/3 (Reisekostenrecht) liegt Ihnen vor. Ich weise darauf hin, dass aufgrund des Besserstellungsverbotes Personalausgaben nur bis zur Höhe der Durchschnittssätze, die das Land bei der Veranschlagung von Personalausgaben im Haushaltsplan zugrunde gelegt, als zuwendungsfähig anerkannt werden können. Zur Vermeidung von Rückforderungen bitte ich um sorgfältige Beachtung der Nebenbestimmungen. 4. Bewilligungszeitraum Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2017. Einen bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes nicht verausgabten Restbetrag der Zuwendung bitte ich nach Maßgabe der Ziffer 2.1.4 ANBest-P umgehend ohne weitere Aufforderung durch den Zuwendungsgeber zurückzuzahlen. -3Eventuelle Rückzahlungen sind auf das Konto, IBAN: DE19250500000106022304 BIC: NOLADE2HXXX, des Nieders. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur bei der Nord/LB unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens und des Verwendungszwecks zu überweisen. 5. Maßnahmebeginn (Nr. 1.3 der VV zu § 44 LHO) Mit der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides oder einer Ausnahmegenehmigung nach Nr. 1.3 VV zu § 44 LHO begonnen worden sein. Als Maßnahmebeginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragserteilung). 6. Auszahlung der Mittel Die Zuwendung darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Wegen der Höhe der Zuwendung bitte ich, nur bedarfsgerechte Teilbeträge abzurufen. Ich verweise auch auf Ziffer 1.4 ANBest-P. Bei Abruf der Zuwendung oder eines Teilbetrages bitte ich, dies auf dem beigefügten Vordruck zu bestätigen. Die Zuwendung kann erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist ausgezahlt werden. Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides auch eher herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, indem Sie mit beigefügtem Vordruck erklären, dass auf einen Rechtsbehelf verzichtet wird. 7. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis ist mir auf beigefügtem Vordruck in einfacher Ausfertigung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme, spätestens bis zum 30.06.2018, zur Prüfung vorzulegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht sowie einem zahlenmäßigen Nachweis. Bezüglich der Anforderungen an den Verwendungsnachweis verweise ich auch auf Ziffer 6 der ANBest-P. Die Rechnungsbelege sind für eine Einsichtnahme bereitzuhalten und auch nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung noch mindestens fünf weitere Haushaltsjahre aufzubewahren. 8. Widerruf und Rückforderung Sofern die Zuwendung nicht oder nicht ihrem Zweck entsprechend, unwirtschaftlich oder nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung verwendet wurde oder die Auflagen dieses Bescheides nicht erfüllt wurden, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung zurückgefordert werden. Ich verweise ausdrücklich auf Ziffer 8 ANBest-P. 9. Allgemeiner Hinweis Ich weise darauf hin, dass aus dieser Bewilligung nicht geschlossen werden kann, dass auch in den folgenden Haushaltsjahren mit einer Förderung im bisherigen Umfang gerechnet werden kann. Es ist zu erwarten, dass Kürzungen von Zuwendungen unumgänglich sind, oder dass Zuwendungen ganz entfallen. Ich bitte Sie, dieses Finanzierungsrisiko insbesondere bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen (z.B. für Mietobjekte oder Personal oder für Förderzusagen für Folgejahre) zu berücksichtigen. -410. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg einlegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage Ina Farwick