Oldenburgische Landschaft Gartenstr. 7 26122 Oldenburg 32

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Oldenburgische Landschaft Gartenstr. 7 26122 Oldenburg 32
Niedersächsisches Ministerium
für Wissenschaft und Kultur
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Postfach 2 61, 30002 Hannover
Oldenburgische Landschaft
Gartenstr. 7
26122 Oldenburg
Bearbeitet von Frau Farwick
E-Mail: [email protected]
Fax: 0511/ 120 99 2422
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32-57816-1 P/2016
Durchwahl (0511) 120-
2422
Hannover, den
18.05.2016
Zuwendungsbescheid
Projektförderung aus Landesmitteln des Haushaltsjahres 2016
Mittel für „Kooperationsprojekte des Kulturrat Oldenburg 2016 – Anzeigenschaltung“
Anlagen:
- Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-P)
- Abruferklärung / Rechtsbehelfsverzicht
- Vordruck Verwendungsnachweis
Sehr geehrteHerr Dr. Brandt,
auf Ihren Antrag vom 10.05.2016 bewillige ich Ihnen gemäß §§ 23 und 44 der Nieders.
Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit der, am 31.01.2014 geschlossenen
Vereinbarung, eine Zuwendung aus dem Kulturetat des Landes Niedersachsen.
1. Zuwendungszweck und –höhe
Ich gewähre Ihnen für das Haushaltsjahr 2016 einmalig eine Projektförderung als
Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von höchstens
6.000,- €
(in Worten: Sechstausend Euro).
Die Zuwendung ist für das Projekt „Kooperationsprojekte des Kulturrat Oldenburg 2016 –
Anzeigenschaltung“ zu verwenden.
Die Förderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass das Kooperationsprojekt zu gleichen
Teilen von der Stadt Oldenburg und dem Land Niedersachsen finanziert wird.
2. Kosten- und Finanzierungsplan
Grundlage für diese Bewilligung sind die am 10.05.2016 übersandten Kosten- und
Finanzierungspläne, den ich im Gesamtergebnis für verbindlich erkläre.
Änderungen und Abweichungen sind mir umgehend mitzuteilen (Ziffer 5 ANBest-P).
3. EU-Beihilfe gem. Art. 53 Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO):
Ausgezeichnet mit dem
Dienstgebäude u. Paketanschrift
Leibnizufer 9, 30169 Hannover
Stadtbahnen:
Linien 10 u. 17 Clevertor
Telefon
(0511) 120-0
Telefax
(0511) 120–2801 oder
(0511) 120–99-Durchwahl
E-Mail:
[email protected]
Überweisung an das
Niedersächsische Ministerium
für Wissenschaft und Kultur
Konto 106 022 304 Nordd. Landesbank Hannover
(BLZ 250 500 00)
IBAN: DE19250500000106022304
SWIFT-BIC: NOLADE2HXXX
Zuwendungsbescheid 07-2016.doc
-2Die Förderung wird nach den Voraussetzungen des Kapitels I sowie des Artikels 53 des Kapitels
III der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der
Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel
107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („allgemeine
Gruppenfreistellungsverordnung" − AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) gewährt.
Auf die Berichterstattungs- und Veröffentlichungspflichten der Artikel 9 und 11 der AGVO wird
hingewiesen.
4. Nebenbestimmungen
Die als Anlage beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung (ANBest-P) sind gemäß § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Bestandteil
dieses Zuwendungsbescheides.
Darüber hinaus gelten folgende besondere Nebenbestimmungen:
•
In der öffentlichen Darstellung geförderter Veranstaltungen etc. ist in Publikationen
(Einladungskarten, Programmheften, Plakaten, Katalogen, etc.) sowie in Internetauftritten
und in den Medien auf die Förderung durch das Land Niedersachsen hinzuweisen. Das zu
verwendende Logo (Wort-Bild-Marke) erhalten Sie beim Vorliegen der Voraussetzungen
auf Anforderung zugeschickt.
Ich weise darauf hin, dass nur das aktuelle Logo verwendet werden darf.
Eigenbelege sind nicht zuwendungsfähig, bei Vorlage des Verwendungsnachweises
werden auch für Honorare ausschließlich (Eigen-) Rechnungen mit Steuernummer
anerkannt.
•
Die Zuwendung steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung des Projektes
gesichert ist. Ich bitte, mir umgehend nach Erhalt eine Kopie von der Bewilligung zu
übersenden. Sofern das Projekt nicht oder nicht in voller Höhe gefördert werden sollte, ist
mir umgehend ein geänderter Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. Auf die
Mitteilungspflichten (Ziffer 5 ANBest-P) weise ich besonders hin.
•
Fahr-, Unterbringungs-, Verpflegungs- und Transportkosten dürfen im Rahmen des
genehmigten Kostenplans höchstens nach den für Landesbedienstete allgemein geltenden
Vorschriften gezahlt werden (d. h., grundsätzlich sind öffentliche Verkehrsmittel zu
benutzen). Fahr-, Unterbringungs-, Verpflegungs- und Transportkosten müssen – wie die
anderen Ausgaben auch – durch entsprechende Belege nachweisbar sein.
Zur Vermeidung von Rückforderungen bitte ich um sorgfältige Beachtung der
Nebenbestimmungen.
5. Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2016.
Einen bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes nicht verausgabten Restbetrag der Zuwendung
bitte ich umgehend ohne weitere Aufforderungen durch den Zuwendungsgeber zurückzuzahlen.
Eventuelle Rückzahlungen sind auf das Konto Nr. 106 022 304 des Nieders. Ministeriums für
Wissenschaft und Kultur bei der Nord/LB (BLZ 250 500 00) unter Angabe des oben genannten
Aktenzeichens und des Verwendungszwecks „Kooperationsprojekte des Kulturrat Oldenburg 2016
– Anzeigenschaltung“ zu überweisen.
-36. Maßnahmebeginn (Nr. 1.3 der VV zu § 44 LHO)
Mit der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides oder einer
Ausnahmegenehmigung nach Nr. 1.3 VV zu § 44 LHO begonnen worden sein.
Als Maßnahmebeginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages
(Auftragserteilung).
Mit Wirkung vom 01.01.2016 wurde Ihnen eine Ausnahmegenehmigung nach Ziffer 1.3 zu § 44
LHO erteilt, so dass Ihnen bereits vor der Erteilung eines Zuwendungsbescheides gestattet
wurde, Verpflichtungen im Zusammenhang mit dieser Maßnahme einzugehen.
7. Auszahlung der Mittel
Die Zuwendung darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei
Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Wegen der Höhe der
Zuwendung bitte ich, nur bedarfsgerechte Teilbeträge abzurufen. Ich verweise auch auf Ziffer 1.4
ANBest-P.
Bei Abruf der Zuwendung oder eines Teilbetrages bitte ich, mir dies auf dem beigefügten Vordruck
zu bestätigen.
Die Zuwendung kann erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (Ziffer 10 dieses Bescheides)
ausgezahlt werden. Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides auch eher
herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, indem Sie mit beigefügtem Vordruck
erklären, dass auf einen Rechtsbehelf verzichtet wird.
8. Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist mir auf beigefügtem Vordruck in einfacher Ausfertigung innerhalb
von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme, spätestens bis zum 30.06.2017 zur Prüfung
vorzulegen.
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht sowie einem zahlenmäßigen
Nachweis. Bezüglich der Anforderungen an den Verwendungsnachweis verweise ich auch auf
Ziffer 6 der ANBest-P.
Wegen der Höhe der Zuwendung lasse ich einen einfachen Verwendungsnachweis ohne
Belegvorlage nach Ziffer 6.6 ANBest-P zu.
Die Rechnungsbelege sind für eine Einsichtnahme bereitzuhalten und auch nach Abschluss der
Verwendungsnachweisprüfung noch mindestens zehn weitere Haushaltsjahre aufzubewahren.
8. Widerruf und Rückforderung
Sofern die Zuwendung nicht oder nicht ihrem Zweck entsprechend, unwirtschaftlich oder nicht
innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung verwendet wurde oder die Auflagen dieses
Bescheides nicht erfüllt wurden, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung
zurückgefordert werden.
Ich verweise ausdrücklich auf Ziffer 8 ANBest-P.
-49. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim
Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg einlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Farwick