Vortrag Aktuelles zur Rentenbesteuerung
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Vortrag Aktuelles zur Rentenbesteuerung
Muss ich meine Rente versteuern? Referentinnen: Christina Lauterbach, Steuerberaterin Silke Lebert, Steuerfachwirtin Aschaffenburg, 08. Februar 2011 2 Was passiert aktuell ! => Einleitung eines Steuerstrafverfahrens 3 Was passiert diese Jahr? n Bisher wurden Strafverfahren für Rentner/innen, die bereits steuerlich erfasst sind bzw. Steuererklärungen eingereicht haben eingeleitet, soweit diese Ihre Renten nicht erklärt bzw. unrichtig erklärt haben. n Ab Mitte des Jahres werden Strafverfahren auch auf alle Rentner/innen zukommen: – die noch keine Steuererklärungen abgegeben haben – die durch das Finanzamt von der Abgabe befreit waren – die im Besitz einer Nichtveranlagungsbescheinigungen sind 4 Warum jetzt? n Seit 01.10.2009 übermitteln die gesetzlichen und privaten Rentenversicherungsträger die Rentenbezugsmitteilungen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) n Die ZfA ordnet die mitgeteilten Zahlungen mittels persönlicher Identifikationsnummer den einzelnen Leistungsempfängern zu und gibt danach die Daten an die Länderfinanzbehörden n Seit Ende 2010 sind die ersten Listen für steuerlich erfasste Rentner/innen in den Finanzämtern ausgewertet und in Nachzahlungsfällen an die Bußgeld und Strafsachenstelle übergeben worden. 5 Wann ist mit Strafe zu rechnen? n Wenn keine Steuerschuld ermittelt wird, passiert nichts n Wenn eine Einkommensteuernachzahlung ermittelt wird, ist diese zuzügl. Zinsen und ggf. Verspätungszuschlag zu leisten. (Die Zinsen betragen 6% ab einer Laufzeit von 15 Monaten) n In Nachzahlungsfällen wird ein Steuerstrafverfahren grundsätzlich eingeleitet n Bisher wurden die Strafverfahren regelmäßig gegen Geldauflage wieder eingestellt. 6 Selbstanzeige n Straffreiheit durch Selbstanzeige möglich, wenn Tat noch nicht entdeckt und Steuerschuld unverzüglich nachgezahlt wird n Neuregelung ab 01.04.2011, Vertrauensschutz für Altfälle n Neu: Keine Straffreiheit, wenn die Anzeige unvollständig oder unrichtig ist n Die Vollständigkeit muss sich auf alle in Betracht kommenden Steuerarten beziehen (i.d.R. nur Einkommensteuer) n Die Anzeige muss alle strafrechtlich noch nicht verjährten Besteuerungszeiträume umfassen (Anzeige für 5 Jahre) 7 Seit wann und warum gibt es die Rentensteuer? n Mit Wirkung zum 01.01.2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten n Auch vor 2005 wurden Renten schon besteuert n Die Besteuerung für Pensionäre und die übrigen Rentenbezieher erfolgte bis 2005 in unterschiedlicher Höhe n Das Bundesverfassungsgericht erklärte die unterschiedliche Besteuerung für verfassungswidrig 8 Unterscheidung der Alterseinkünfte I. Renten II. Pensionen und Betriebsrenten III. Kapitallebensversicherungen 9 I. Renten n Aus der gesetzlichen Rentenversicherung DRV (BfA, LVA) n Aus den landwirtschaftlichen Alterskassen (ALG) n Aus den berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) n Aus privaten Versicherungsverträgen n Aus Zusatzversorgungseinrichtungen (VBL) n Aus sonstigen Verpflichtungsgründen (z.B. Betriebsveräußerung, vorweggenommene Erbfolge) 10 II. Pensionen und Betriebsrenten n Beamtenpensionen und Bezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen n Von privaten Arbeitgebern gezahlte Bezüge wegen Erreichen der Altersgrenze, wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit oder als Hinterbliebenenbezüge 11 III. Kapitallebensversicherungen n Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht n Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht von privaten Versicherungsunternehmen 12 Was hat sich seit 2005 bei der gesetzlichen Rente geändert n die Höhe des steuerpflichtigen Rentenbetrages n Vor 2005 wurde nur der sog. Ertragsanteil der Rente besteuert, dieser betrug bei einem Renteneintrittalter von 65 Jahren 27% des Rentenbetrages n Ab 2005 wird der Rentenbetrag zu 50% versteuert n Mit 50% ist nicht der Steuersatz, sondern der steuerpflichtige Rentenanteil gemeint. 13 Was ändert sich in den Folgejahren n Keine Änderung des Rentenfreibetrages aus 2005 bzw. dem Renteneintrittsjahr n Rentenerhöhungen werden mit 100% besteuert. 14 Änderungen für Neurentner ab 2006 n der Satz von 50% steigt jährlich ab 2006 um 2% n ab 2021 steigt der Satz nur noch jährlich um 1% n bis auf schließlich 100% im Jahr 2040 für Neurenten. 15 Zukünftig geplante Änderung in der Rentenbesteuerung n Eine „Vereinfachung“ der neuen Rentenbesteuerung ist im Koalitionsvertrag von Union und FDP festgehalten. n Es war zunächst geplant, dass die Rentenversicherungsträger die Steuer bei hohen, also steuerpflichtigen Renten künftig automatisch einbehalten und an das Finanzamt abführen. n Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter wären entfallen n Lt. Pressemitteilung der OFD Koblenz vom 01.02.2011 ist geplant, das bisherige Rentenbezugsmitteilungsverfahren auf eine vorausgefüllte Steuererklärung anzupassen. 16 Beispiel 1 a) Ein Rentner bekommt seit 2003 mtl. 1.000,- € Rente von der DRV (BfA/LVA). b) Ein Rentner bekommt ab 2010 mtl. 1.000,- € Rente von der DRV (BfA/LVA). c) Ein Rentner bekommt ab 2040 mtl. 1.000,- € Rente von der DRV (BfA/LVA). Lösung: a) Rente Þ 50% steuerpflichtig Freibetrag b) Rente Þ 60% steuerpflichtig Freibetrag c) Rente Þ 100% steuerpflichtig Freibetrag 1.000,- € 500,- € 500,- € 1.000,- € 600,- € 400,- € 1.000,- € 1.000,-€ 0,- € 17 Beispiel 2 a) Ein Rentner bekommt seit 2003 mtl. 1.000,- € Rente von der DRV. In 2007 erhält er eine Rentenerhöhung in Höhe von 100,- € b) Rente ab 2010 in gleicher Höhe mit Rentenerhöhung in 2011 von 100,- € c) Rente ab 2040 in gleicher Höhe mit Rentenerhöhung in 2042 von 100,- € Lösung: a) Rente Þ Feibetrag = Steuerpflichtig 1.100,- € 500,- € 600,- € b) Rente Þ Feibetrag = Steuerpflichtig 1.100,- € 400,- € 700,- € c) Rente Þ Feibetrag = Steuerpflichtig 1.100,- € 0,- € 1.100,- € 18 Beispiel 3: Ein Rentnerehepaar bekommt mtl. zusammen 2.500,- € Rente von der DRV. Rentenbeginn liegt vor 2005. Ansonsten haben Sie keine weiteren Einkünfte. Lösung fü für 2010: Jahresrente (mtl. 2.500,00€) Þ 50% steuerpflichtig ./. Div. Freibeträge = zu versteuernde Einkommen Þ Steuerschuld 30.000,- € 15.000,- € 3.300,- € 11.700,- € 0,- € Steuern fallen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 16.009,- € an. 19 Wer ist betroffen? n Grundsätzlich sind alle bisherigen und zukünftigen Rentner betroffen. n Ob es zu einer tatsächlichen Besteuerung kommt, hängt von der Höhe der Rente und den übrigen Einkünften ab. n Als weitere Einkünfte kommen insbesondere in Betracht: Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden => bis 2008, danach Abgeltungssteuer) und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Betriebsrente, Pensionen) 20 Was sind die Folgen! n Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, Steuernachzahlung, ggf. Zahlung von Zinsen und Verspätungszuschlag n Bei Nichtabgabe drohen Strafrechtliche Konsequenzen bei Steuernachzahlungen + Geldauflage für evtl. Einstellung des Verfahrens n Auch wenn keine Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der Steuererklärung vorliegt, entbindet dies nicht von der grundsätzlichen Erklärungspflicht ab 2005. 21 22 23 Beispiel 4: Eine Rentnerin bekommt Rente in Höhe von 1.250,- € mtl. und Ihr Ehemann bekommt eine Pension in Höhe von 2.000,- € mtl. Beide Renten haben bereits vor 2005 begonnen. Auf die Pension wurde insgesamt Lohnsteuer einbehalten von 1.400,- € jährl.. Ansonsten haben sie keine weiteren Einkünfte. Lösung fü für 2010: Jahresrente Þ 50% steuerpflichtig + Pension = Summe ./. Div. Freibeträge = zu versteuernde Einkommen Þ Steuerschuld ./. Lohnsteuer Þ nachzuzahlen 15.000,- € 7.500,- € 24.000,- € 31.500,- € 7.000,- € 24.500,- € Steuern fallen ab 16.009,- € an. Nach der Rechtlage von 2004 wären 450,- € erstattet worden 1.520,- € 1.400,- € 120,- € 24 Beispiel 5: Eine Rentnerin (62 Jahre) erhält eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente von 500,- € mtl. und eine Witwenrente in Höhe von 1.200,-€ mtl.. Sie hat Einkünfte aus Vermietung einer Wohnung in Höhe von 550,- € mtl. (dies entspricht mtl. Mieteinnahmen von 900,- € abzüglich Abschreibung, Reparaturen, Grundsteuer und Versicherungen von 350,- €), Einkünfte aus Zinsen ein Höhe von 200,- € mtl. (Zinsen die bereits mit Zinsabschlagsteuer abgegolten sind.) Lösung fü für 2010: Jahresrente Þ 50% steuerpflichtig + Einkünfte aus Vermietung = Summe ./. Div. Freibeträge = zu versteuernde Einkommen Þ Steuerschuld 20.400,- € 10.200,- € 6.600,- € 16.800,- € 1.800,- € 15.000,- € 1.400,- € Steuern fallen ab 8.004,- € an. Nach der Rechtlage von 2004 wären nur 328,- € (inkl. Einkünfte aus KapV) zu zahlen. 25 Vorher < > Nachher Vergleich Vorher (2004) Nachher (2005) Ertragsanteil (65J.) n Gesetzliche Renten: - Altersrente - Erwerbsminderungsrente - Witwen- und Waisenrente ca. 27% ca. 4% 50% 50% 50% priv. Renten- und Lebensversicherungsverträge ca. 27% 50% n best. priv. Renten- und Lebensversicherungsverträge Ertragsanteil ca. 27% Ertragsanteil ca.18% n priv. Erwerbminderungs- und Unfallrenten ca. 27% ca.18% Pensionen/Betriebsrenten zu 100% mit zu 100% mit ~ 4.000€ Abzügen ~ 4.000€ Abzügen (wird immer weniger) n n 26 Steuerfreie Renten n Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaftsrenten) n Gesetzliche Renten aus öffentlichen Mitteln (z.B. für Wehrund Zivildienstgeschädigte, Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebenen) n Wiedergutmachungsrenten (f. nationalsozialistisches Unrecht) n bestimmte Schadensersatzrenten, Schmerzensgeldrenten n Sozialhilferenten, z.B. Grundsicherungsrente 27 Übersicht zur Rentenbesteuerung Jahr (Rentenbeginn) Jahresrente (ledig) Monatsrente (ledig) Beitrag zur Krankenversicherung der Renter (Eigenanteil) Beitrag zur Pflegeversicherung der Renter Summe Vorsorgeaufwendungen steuerpfl. Rente - Anteil - stpfl. Jahresbruttorente W erbungskostenpauschbetrag Sonderausgabenpauschbetrag abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen zu versteuerndes Einkommen geltender Grundfreibetrag Steuer 2005 2006 2007 2008 2009 2010 19.193,00 € 1.599,00 € 18.293,00 € 1.524,00 € 17.572,00 € 1.464,00 € 16.906,00 € 1.409,00 € 16.626,00 € 1.385,00 € 16.235,00 € 1.353,00 € 1.468,00 € 1.399,00 € 1.388,00 € 1.336,00 € 1.347,00 € 1.283,00 € 326,00 € 1.795,00 € 311,00 € 1.710,00 € 299,00 € 1.687,00 € 330,00 € 1.665,00 € 324,00 € 1.671,00 € 317,00 € 1.599,00 € 50% 9.597,00 € 102,00 € 36,00 € 1.795,00 € 7.664,00 € 7.664,00 € - € 52% 9.512,00 € 102,00 € 36,00 € 1.710,00 € 7.664,00 € 7.664,00 € - € 54% 9.489,00 € 102,00 € 36,00 € 1.687,00 € 7.664,00 € 7.664,00 € - € 56% 9.467,00 € 102,00 € 36,00 € 1.665,00 € 7.664,00 € 7.664,00 € - € 58% 9.643,00 € 102,00 € 36,00 € 1.671,00 € 7.834,00 € 7.834,00 € - € 60% 9.741,00 € 102,00 € 36,00 € 1.599,00 € 8.004,00 € 8.004,00 € - € 7,65% 7,65% 7,90% 7,90% 8,10% 7,90% 1,70% 1,70% 1,70% 1,95% 1,95% 1,95% nachträglich: Beitragssatz Krankenversicherung der Rentner (Eigenanteil) in % Beitragssatz Pflegeversicherung der Rentner in % bei Ehegatten verdoppeln sich diese Beträge 28 Zusammenfassung n Prüfen Sie, ob Ihre jährliche Rente über den vorgestellten Beträgen liegt und/oder ob Sie weitere Einkünfte haben. n Sollten Sie nur Renten beziehen und die oben genannten Beträge nicht übersteigen, müssen Sie nicht tätig werden. n In allen anderen Fällen ist zunächst eine genauere Einkommensberechnung vorzunehmen und dringend eine Einkommensteuererklärung abzugeben. n Bei Problemen, Unklarheiten oder bei Unverständlichkeiten wenden Sie sich gerne an uns 29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Offene Fragen? Sprechen Sie uns an! Frau Lauterbach Steuerberaterin 06021 / 795 120 Frau Lebert Steuerfachwirtin Telefon 06021 / 795 113 Merget + Partner Johann-Dahlem-Straße 21 63814 Mainaschaff Telefon: 06021/795-0 Email: [email protected] Email: [email protected]