Investieren lohnt sich!
Transcription
Investieren lohnt sich!
KOSTENLOSE BERATUNG DURCH ARCHITEKTEN Kommunales Höhe der Förderung: 15% der zuwendungsfähigen Kosten je Grundstück bzw. wirtschaftliche Einheit, höchstens jedoch 3.000,- € Förderfähige Maßnahmen: Gefördert werden ausschließlich denkmal pflegerische Mehraufwendungen an bedeutsamen Denkmälern im Markt Stadtlauringen, die in der Denkmalliste eingetragen sind. Die Festlegung der an fallenden denkmalpflegerischen Mehrauf wendungen erfolgt durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Schweinfurt. Anträge sind zu stellen beim: Markt Stadtlauringen Höhe der Förderung: 5% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 1.800,- € Förderung von historischen Zuwendungen im Rahmen der HOFTORANLAGEN DENKMALFÖRDERUNG Ansprechpartner: Frau Schuldheis, Markt Stadtlauringen, 09724 9104-14 Anträge sind zu stellen beim: Markt Stadtlauringen Markt Stadtlauringen Marktplatz 1 97488 Stadtlauringen Tel.: 09724 9104-0 Fax: 09724 9104-50 [email protected] Ausführliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf unserer Internetseite. Schauen Sie mal rein! www.stadtlauringen.de Bad Königshofen H a ß b e r g e Oberlauringen Ansprechpartner: Herr Grill, Markt Stadtlauringen, 09724 9104-19 Ansprechpartner: Frau Schuldheis, Markt Stadtlauringen, 09724 9104-14 rrn Markt der Möglichkeiten tal er Birnfeld Markt Stadtlauringen Mailes -L au er L au hän ge Dü Thundorf NG Stadtlauringen Bad Kissingen Wetzhausen i Lauer Sulzdorf Reinhardshausen Ballingshausen www.ludwig-hoehne.de Anträge sind zu stellen beim: Markt Stadtlauringen Hinweis: Gleichzeitig weisen wir auf die Förder programme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege und Bezirks Unterfranken für Denkmäler hin. siehe auch: § 7i Einkommenssteuergesetz (EStG) DORFERNEUERUNG SANIERUNGSGEBIET FÖRDERPROGRAMME Höhe der Förderung: 30% der zuwendungsfähigen Kosten je Grundstück bzw. wirtschaftliche Einheit, höchstens jedoch 8.000,- € be rg FÖRDERPROGRAMM Förderfähige Maßnahmen: Gefördert werden die Erhaltung bzw. Errichtung von Hoftoranlagen und raumwirksamen Hof abschlüssen im Markt Stadtlauringen, die in der Denkmalliste eingetragen sind. Gilt für folgende Ortsteile: Altenmünster, Ballingshausen, Birnfeld, Fuchsstadt, Mailes, Oberlauringen, Stadt lauringen, Sulzdorf, Wettringen, Wetzhausen www.ludwig-hoehne.de, Fotos: Höhne, Roth, Archiv Stadtlauringen Förderfähige Maßnahmen: ■ Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter; insbesondere Maßnahmen an Fassaden einschließlich Fenstern und Türen, Dächern einschließlich Dachaufbauten, Hoftoren und Hofeinfahrten, Einfriedungen und Treppen mit ortsbildprägendem Charakter ■ Anlage und Neugestaltung von Vor- und Hofräumen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, wie z. B. durch regionaltypische Begrünung, Befestigung und Entsiegelung ■ Umbau- und Anbaumaßnahmen, Ersatzbauten, Neubauten Gilt für folgende Ortsteile: Altenmünster, Ballingshausen, Birnfeld, Fuchsstadt, Mailes, Oberlauringen, Stadtlauringen, Sulzdorf, Wettringen und Wetzhausen ausgenommen: Sanierungsgebiet Stadtlauringen DENKMALFÖRDERUNG INNENENTWICKLUNG H O F TO R A N L A G E N Gilt für folgenden Ortsteil: Sanierungsgebiet Stadtlauringen Wettringen Gei ßler Fuchsstadt Altenmünster Schweinfurt Hofheim Haßfurt Ellertshäuser See Investieren lohnt sich! Nutzen Sie die zahlreichen Fördermöglichkeiten! Gilt für folgende Ortsteile: Altenmünster, Ballingshausen, Birnfeld, Fuchsstadt, Mailes, Oberlauringen, Sulzdorf, Wettringen und Wetzhausen Liebe Mit bürgerinnen und Mitbürger, liebe Leserinnen und Leser, mit innovativen Ansätzen und klaren Zielen haben wir in den vergangenen Jahren unsere Ortsmitten gestärkt und wiederbelebt. Denn nur die Rückbesinnung auf die Zentren wird die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde sichern. Neben der Umgestaltung von Plätzen und den damit verbundenen Verbesserungen war es mir aber auch ein großen Anliegen, die persönlichen Entscheidungen für die Ortsmitten sowohl durch fachliche Beratung, als auch durch die finanzielle Unterstützung zu begleiten. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie zahlreiche Möglich keiten, die sich im Markt Stadtlauringen eröffnen. Sie sollen Impuls sein und ich biete Ihnen darüber hinaus gerne die Unterstützung der Damen und Herren im Rathaus an. Gerne bedanke ich mich auch bei unseren örtlichen Banken, die dieses Projekt unterstützen und Ihnen sicher auch für fachliche Beratung zur Seite stehen werden. Ihr Friedel Heckenlauer 1. Bürgermeister im Markt Stadtlauringen, dem Markt der Fördermöglichkeiten Förderfähige Maßnahmen: Gebäude im privaten Bereich: ■ Dorfgerechte Gestaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Wohn-, Wirtschaftsund Nebengebäuden ■ Dorfgerechte Um-, An- und Ausbauten ■ Sanierung, Umnutzung und Modernisierung von Gebäuden ■ Maßnahmen zur energetischen Verbesserung alter Bausubstanz (Wärmedämmung) ■ Revitalisierung leerstehender Gebäude ■ Dorfgerechte Ersatz- und Neubauten zur gestalte rischen Anpassung oder zur Innenentwicklung Gilt für folgende Ortsteile: Sanierungsgebiete Altenmünster, Birnfeld, Mailes, Fuchsstadt, Oberlauringen, Sulzdorf, Stadtlauringen, Wettringen und Wetzhausen, voraussichtlich Anfang 2015 Ballingshausen Steuerlicher Vorteil: Bei einem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet kann der Steuerpflichtige im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9% und in den folgenden 4 Jahren jeweils bis zu 7% der Herstellungskosten für Modernisierungsund Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB absetzen. Die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei Ge bäuden in Sanierungsgebieten setzt eine Verein barung mit dem Markt Stadtlauringen voraus, die vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden muss. Sparkassen-Finanzgruppe Gilt für folgende Ortsteile: Sanierungsgebiete Altenmünster, Ballingshausen Birnfeld, Mailes, Fuchsstadt, Oberlauringen, Sulzdorf, Stadtlauringen, Wettringen und Wetzhausen Förderfähige Maßnahmen: Förderfähig ist die Bausubstanz von Gebäuden, die bisher zu Wohnzwecken, zu Gewerbezwecken oder sonstigen Zwecken (z. B. landwirtschaftliche Nutzung) genutzt wurden und die einer neuen Wohn-, Gewerbe- oder sonstigen Nutzung zugeführt werden. Soweit Gebäude im Sinne des vorgenannten abgebrochen und dafür ein Ersatzgebäude errichtet wird, so ist der Ersatzbau auch förderfähig. Gleiches gilt für Baulücken. Anträge sind zu stellen beim: Markt Stadtlauringen ern und huss sich Jetzt Zusc sparen! ro u 25 E bis zu 13.1 Schaffen Sie Ihre eigene Energiewende! Jetzt ist der Zeitpunkt zum Energiesparen. Wir beraten Sie individuell und umfassend für die optimale Finanzierung! S Sparkasse Schweinfurt Bei einer vollumfänglichen Sanierung zum KfW-Eff izienzhaus erhalten Sie Tilgungszuschüsse bis zu 13.125 Euro, je nach erreichtem KfW-Eff izienzhaus-Standard. Beim momentanen Zinsniveau entsteht in vielen Fällen der positive Nebeneffekt, dass der Tilgungszuschuss die Zinskosten übersteigt. Die ersten 12 Monate nach Bewilligung des Darlehens sind bereitstellungsprovisionsfrei. www.sparkasse-sw.de Privatmaßnahmen in der DORFERNEUERUNG Vorbereiche und Hofräume im privaten Bereich: ■ Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen und Höfen einschließlich Begrünung ■ Regionaltypische Gestaltung von Hoftoranlagen, Zäunen und Mauern KOSTENLOSE BERATUNG DURCH ARCHITEKTEN Höhe der Förderung: durchschnittlich ca. 20% der Nettokosten Anträge sind zu stellen beim: Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Zeller Straße 40, 97082 Würzburg Ansprechpartner: Herr Grill, Markt Stadtlauringen, 09724 9104-19 Herr Panzer, ALE, 0931 4101-405 Herr Kleinhenz, ALE, 0931 4101-402 Steuerliche Vorteile im SANIERUNGSGEBIET Rechtsgrundlage: § 7h Abs. 1 Satz 1 Einkommenssteuergesetz (EStG), siehe auch: § 7b Einkommenssteuergesetz (EStG) Ansprechpartner: die jeweils zuständigen Finanzämter oder Frau Schuldheis, Markt Stadtlauringen, 09724 9104-14 www.facebook.com/sparkasse.schweinfurt Förderprogramm für Investitionen zur INNENENTWICKLUNG Höhe der Förderung: ■ 10% der nachgewiesenen Investitionskosten, max. je Anwesen 10.000,- € ■ bei Eigennutzung zu Wohnzwecken wird eine kindbezogene Förderung von 2,5% der nachgewiesenen Investitionskosten pro Kind gewährt, max. pro Kind 5.000,- € Ansprechpartner: Frau Schuldheis, Markt Stadtlauringen, 09724 9104-14 Schweinfurter OberLand natürlich ...vollerLeben Maßbach • Schonungen • Stadtlauringen Thundorf • Üchtelhausen 60.000 Kunden, mehr als 24.000 Mitglieder 37 Geschäftsstellen mit 230 Mitarbeitern Persönliches Engagement, das Sie in den Mittelpunkt stellt Einzigartige Kundennähe durch regionale Verbundenheit Telefon-Nr.: 09721 7186-0 Internet: www.vr-bank-sw.de E-Mail: [email protected]