Investieren lohnt sich!

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Investieren lohnt sich!
KOSTENLOSE BERATUNG DURCH ARCHITEKTEN
Kommunales
Höhe der Förderung:
15% der zuwendungsfähigen Kosten je Grundstück
bzw. wirtschaftliche Einheit, höchstens
jedoch 3.000,- €
Förderfähige Maßnahmen:
Gefördert werden ausschließlich denkmal­
pflegerische Mehraufwendungen an
bedeutsamen Denkmälern im Markt
Stadtlauringen, die in der Denkmalliste
einge­tragen sind. Die Festlegung der an­
fallenden denkmalpflegerischen Mehrauf­
wendungen erfolgt durch die Untere
Denk­mal­schutzbehörde des Landratsamtes
Schweinfurt.
Anträge sind zu stellen beim:
Markt Stadtlauringen
Höhe der Förderung:
5% der zuwendungsfähigen Kosten,
höchstens 1.800,- €
Förderung von historischen
Zuwendungen im Rahmen der
HOFTORANLAGEN
DENKMALFÖRDERUNG
Ansprechpartner:
Frau Schuldheis, Markt Stadtlauringen, 09724 9104-14
Anträge sind zu stellen beim:
Markt Stadtlauringen
Markt Stadtlauringen
Marktplatz 1
97488 Stadtlauringen
Tel.: 09724 9104-0
Fax: 09724 9104-50
[email protected]
Ausführliche Informationen
zu den Fördermöglichkeiten
erhalten Sie auf
unserer Internetseite.
Schauen Sie mal rein!
www.stadtlauringen.de
Bad Königshofen
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Oberlauringen
Ansprechpartner:
Herr Grill, Markt Stadtlauringen, 09724 9104-19
Ansprechpartner:
Frau Schuldheis,
Markt
Stadtlauringen,
09724 9104-14
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Stadtlauringen
Bad Kissingen
Wetzhausen
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Sulzdorf
Reinhardshausen
Ballingshausen
www.ludwig-hoehne.de
Anträge sind zu stellen beim:
Markt Stadtlauringen
Hinweis:
Gleichzeitig weisen wir auf die Förder­
programme des Bayer. Landesamtes
für Denkmalpflege und Bezirks
Unterfranken für Denkmäler hin.
siehe auch: § 7i Einkommens­steuergesetz
(EStG)
DORFERNEUERUNG
SANIERUNGSGEBIET
FÖRDERPROGRAMME
Höhe der Förderung:
30% der zuwendungsfähigen Kosten je Grundstück
bzw. wirtschaftliche Einheit, höchstens jedoch 8.000,- €
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FÖRDERPROGRAMM
Förderfähige Maßnahmen:
Gefördert werden die Erhaltung bzw. Errichtung von
Hoftoranlagen und raumwirksamen Hof abschlüssen
im Markt Stadtlauringen, die in der Denkmalliste
eingetragen sind.
Gilt für folgende Ortsteile:
Altenmünster, Ballingshausen, Birnfeld,
Fuchsstadt, Mailes, Oberlauringen, Stadt­
lauringen, Sulzdorf, Wettringen, Wetzhausen
www.ludwig-hoehne.de, Fotos: Höhne, Roth, Archiv Stadtlauringen
Förderfähige Maßnahmen:
■ Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der
vorhandenen Gebäude mit ortsbildprägendem
Charakter; insbesondere Maßnahmen an
Fassaden einschließlich Fenstern und Türen,
Dächern einschließlich Dachaufbauten, Hoftoren
und Hofeinfahrten, Einfriedungen und Treppen
mit ortsbildprägendem Charakter
■ Anlage und Neugestaltung von Vor- und
Hofräumen zur Erhaltung und Gestaltung des
Ortsbildes, wie z. B. durch regionaltypische
Begrünung, Befestigung und Entsiegelung
■ Umbau- und Anbaumaßnahmen, Ersatzbauten,
Neubauten
Gilt für folgende Ortsteile:
Altenmünster, Ballingshausen, Birnfeld, Fuchsstadt,
Mailes, Oberlauringen, Stadtlauringen, Sulzdorf,
Wettringen und Wetzhausen
ausgenommen: Sanierungsgebiet Stadtlauringen
DENKMALFÖRDERUNG
INNENENTWICKLUNG
H O F TO R A N L A G E N
Gilt für folgenden Ortsteil:
Sanierungsgebiet Stadtlauringen
Wettringen
Gei ßler
Fuchsstadt
Altenmünster
Schweinfurt
Hofheim
Haßfurt
Ellertshäuser
See
Investieren
lohnt sich!
Nutzen Sie die
zahlreichen
Fördermöglichkeiten!
Gilt für folgende Ortsteile:
Altenmünster, Ballingshausen, Birnfeld, Fuchsstadt,
Mailes, Oberlauringen, Sulzdorf, Wettringen und
Wetzhausen
Liebe Mit­
bürgerinnen
und Mitbürger,
liebe Leserinnen
und Leser,
mit innovativen Ansätzen und klaren
Zielen haben wir in den vergangenen
Jahren unsere Ortsmitten gestärkt
und wiederbelebt. Denn nur die Rückbesinnung auf die Zentren wird die
Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde
sichern. Neben der Umgestaltung von
Plätzen und den damit verbundenen
Verbesserungen war es mir aber auch
ein großen Anliegen, die persönlichen
Entscheidungen für die Ortsmitten sowohl durch fachliche Beratung, als auch
durch die finanzielle Unterstützung
zu begleiten. Auf den nachfolgenden
Seiten finden Sie zahlreiche Möglich­
keiten, die sich im Markt Stadtlauringen eröffnen. Sie sollen Impuls sein und
ich biete Ihnen darüber hinaus gerne
die Unterstützung der Damen und
Herren im Rathaus an.
Gerne bedanke ich mich auch bei
unseren örtlichen Banken, die dieses
Projekt unterstützen und Ihnen sicher
auch für fachliche Beratung zur Seite
stehen werden.
Ihr
Friedel Heckenlauer
1. Bürgermeister
im Markt Stadtlauringen,
dem Markt der Fördermöglichkeiten
Förderfähige Maßnahmen:
Gebäude im privaten Bereich:
■ Dorfgerechte Gestaltungs- und
Erhaltungsmaßnahmen an Wohn-, Wirtschaftsund Nebengebäuden
■ Dorfgerechte Um-, An- und Ausbauten
■ Sanierung, Umnutzung und Modernisierung
von Gebäuden
■ Maßnahmen zur energetischen Verbesserung
alter Bausubstanz (Wärmedämmung)
■ Revitalisierung leerstehender Gebäude
■ Dorfgerechte Ersatz- und Neubauten zur gestalte­
rischen Anpassung oder zur Innenentwicklung
Gilt für folgende Ortsteile:
Sanierungsgebiete Altenmünster, Birnfeld, Mailes,
Fuchsstadt, Oberlauringen, Sulzdorf, Stadtlauringen,
Wettringen und Wetzhausen,
voraussichtlich Anfang 2015 Ballingshausen
Steuerlicher Vorteil:
Bei einem Gebäude in einem förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet kann der Steuerpflichtige im Jahr
der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils
bis zu 9% und in den folgenden 4 Jahren jeweils bis
zu 7% der Herstellungskosten für Modernisierungsund Instand­setzungs­maßnahmen im Sinne des § 177
BauGB absetzen.
Die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für
Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei Ge­
bäuden in Sanierungsgebieten setzt eine Verein­
barung mit dem Markt Stadtlauringen voraus, die vor
Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden muss.
Sparkassen-Finanzgruppe
Gilt für folgende Ortsteile:
Sanierungsgebiete Altenmünster, Ballingshausen
Birnfeld, Mailes, Fuchsstadt, Oberlauringen, Sulzdorf,
Stadtlauringen, Wettringen und Wetzhausen
Förderfähige Maßnahmen:
Förderfähig ist die Bausubstanz von Gebäuden, die
bisher zu Wohnzwecken, zu Gewerbezwecken oder
sonstigen Zwecken (z. B. landwirtschaftliche Nutzung)
genutzt wurden und die einer neuen Wohn-,
Gewerbe- oder sonstigen Nutzung zugeführt werden.
Soweit Gebäude im Sinne des vorgenannten
abgebrochen und dafür ein Ersatzgebäude errichtet
wird, so ist der Ersatzbau auch förderfähig. Gleiches
gilt für Baulücken.
Anträge sind zu stellen beim:
Markt Stadtlauringen
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Bei einer vollumfänglichen Sanierung zum KfW-Eff izienzhaus erhalten Sie Tilgungszuschüsse bis zu
13.125 Euro, je nach erreichtem KfW-Eff izienzhaus-Standard. Beim momentanen Zinsniveau entsteht in
vielen Fällen der positive Nebeneffekt, dass der Tilgungszuschuss die Zinskosten übersteigt. Die ersten
12 Monate nach Bewilligung des Darlehens sind bereitstellungsprovisionsfrei.
www.sparkasse-sw.de
Privatmaßnahmen in der
DORFERNEUERUNG
Vorbereiche und Hofräume im privaten Bereich:
■ Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen und
Höfen einschließlich Begrünung
■ Regionaltypische Gestaltung von Hoftoranlagen,
Zäunen und Mauern
KOSTENLOSE BERATUNG DURCH ARCHITEKTEN
Höhe der Förderung:
durchschnittlich ca. 20% der Nettokosten
Anträge sind zu stellen beim:
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40, 97082 Würzburg
Ansprechpartner:
Herr Grill, Markt Stadtlauringen, 09724 9104-19
Herr Panzer, ALE, 0931 4101-405
Herr Kleinhenz, ALE, 0931 4101-402
Steuerliche Vorteile im
SANIERUNGSGEBIET
Rechtsgrundlage:
§ 7h Abs. 1 Satz 1 Einkommenssteuer­gesetz (EStG),
siehe auch: § 7b Einkommenssteuergesetz (EStG)
Ansprechpartner:
die jeweils zuständigen Finanzämter oder
Frau Schuldheis, Markt Stadtlauringen, 09724 9104-14
www.facebook.com/sparkasse.schweinfurt
Förderprogramm für Investitionen zur
INNENENTWICKLUNG
Höhe der Förderung:
■ 10% der nachgewiesenen Investitionskosten, max.
je Anwesen 10.000,- €
■ bei Eigennutzung zu Wohnzwecken wird eine
kindbezogene Förderung von 2,5% der
nachgewiesenen Investitionskosten pro Kind
gewährt, max. pro Kind 5.000,- €
Ansprechpartner:
Frau Schuldheis, Markt Stadtlauringen, 09724 9104-14
Schweinfurter
OberLand
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