Orientierungshilfe für die ELR
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Orientierungshilfe für die ELR
Orientierungshilfe für die ELR-Antragsstellung Folgende Informationen sollten aus den Unterlagen hervorgehen Förderschwerpunkt Arbeiten: Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Weitergehende Informationen erhalten Sie von der zuständigen Bearbeitungsstelle beim Regierungspräsidium Freiburg sowie unter: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1102457/index.html Bei der Vorlage von Anträgen ist generell zu beachten Alle Antrag stellenden Gemeinden haben für den beantragten Ort(steil) eine aktuelle integrierte Entwicklungskonzeption einzureichen (Orientierung über den Inhalt gibt der im Internet eingestellte Leitfaden). Über den Umsetzungsstand von in Vorjahren bewilligten ELRMaßnahmen ist zu berichten. Für jeden Ort ist eine eigene Projektliste zu erstellen; Ortsteile sind untereinander zu priorisieren Es ist ein Hinweis auf ggf. laufende Stadtsanierungen zu geben bzw. ob beantragte Maßnahmen im Stadtsanierungsgebiet liegen. Es sind die jeweils aktuellen, ins Internet eingestellten Antragsformulare zu verwenden Der Antrag ist termingerecht parallel je 2-fach mit allen Anlagen vorzulegen: - der Rechtsaufsichtsbehörde (LRA Lörrach- Stabsstelle Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Strukturpolitik) - und dem Regierungspräsidium Freiburg. I. a) Erschließung Gewerbegebiet 2014 Orientierungshilfe für die ELR-Antragsstellung 2013-07-11.doc Kommunaler Antrag (Fördervoraussetzung bei kommunalen Projekten ist rationeller Energieeinsatz, Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe, Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen – ist in Antrag entsprechend darzulegen) Stand 2013-07 Information über Rechtskraft des Bebauungsplanes (Verfahrensstand) Wie viele erschlossene Gewerbeflächen gibt es in der Kommune? Davon ist wie viel noch bebaubar? (in ha) Planunterlagen aus denen hervorgeht: →Größe des zu erschließenden Geländes →grobe Einteilung der Grundstücke, Darstellung der einzelnen Gewerke (Straße, Wasser, Abwasser u. ä.) →geplante Belegung der Grundstücke (welche Firma geht wohin?) Kosten- und Finanzierungsübersicht jeweils getrennt nach Gewerken (Kosten nach DIN 276) (Position „Unvorhergesehenes nicht förderfähig, Mehrwertsteuer nicht förderfähig, Flächenausgleichsmaßnahmen außerhalb des zu erschließenden Geländes sind nicht förderfähig) Auflistung der an einer Ansiedlung interessierten Unternehmen: →bisheriger Standort (Nahverlagerungsbescheinigung der abgebenden Gemeinde erforderlich, wenn Unternehmen von Nachbargemeinden im Umkreis von ca. 30 Km kommen) →bisherige Anzahl der Mitarbeiter und neu zu schaffende Arbeitsplätze Beschluss des Gemeinderates, aus dem eindeutig die Zustimmung zu Bau und Finanzierung der Erschließung hervorgeht Seite 1 Kommunaler Bauhof Begründung/Beschreibung des Projektes (unverträgliche Gemengelage?, zerstreut auf mehrere Standorte?) Kosten- und Finanzierungsübersicht (s. a. unter a) einschließlich Planunterlagen und Lageplan c) Kommunales Gründerzentrum Begründung/Beschreibung des Projekts Kosten- und Finanzierungsübersicht (s.a. unter a) einschließlich Planunter-lagen und Lageplan Achtung: die Ausgaben für den Grunderwerb sind nur bis zu einem Anteil von 10 v.H. an den zuwendungsfähigen Ausgaben zuwendungsfähig Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig Einhaltung der De-minimis-Grenze (siehe Ziff.8.4 ELRRichtlinie) förderfähig nur Unternehmen < 100 Beschäftigte und nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrer Unternehmen mit mehr Beschäftigen entsprechende Aufteilung des Projektes, sofern bei privatgewerblichen Vorhaben absehbar ist, dass sowohl für die Besitz- als auch Betriebsgesellschaft eine Förderung beantragt werden soll d) Zwischenerwerb von Grundstücken durch Kommune → Notwendigkeit des Erwerbs (insbesondere wenn zur Erreichung der Entwicklungsziele auf den Grundstücken Ordnungsmaßnahmen, z.B. Baureifmachung, durchgeführt werden müssen). Planung der weiteren Verwendung nicht der Erwerb ist förderfähig sondern nur der Zinsausgleich! (Bagatellgrenze!) zusätzliche Angaben zu o.g. erforderlich bei a) II. Privat-gewerblicher Antrag Darstellung des Unternehmens (kurzer Werdegang/Branche/Besitzverhältnisse, Firmenspiegel) Kurzbeschreibung des Vorhabens Lageplan (ggf. jetziger Standort mit Darstellung und Beschreibung der möglichen Gemengelage und Folgenutzung der freiwerdenden Gebäude und Flächen, künftiger Standort) strukturelle Auswirkungen auf die Gemeinde bisherige Anzahl der Mitarbeiter - neu zu schaffende Arbeitsplätze Darlegung Planungs-/ Vorbereitungsstand (Grundstückserwerb, Baugesuch, Planungsreife), Durchführungszeitraum Detaillierte Baupläne bzw. ggf. Baugenehmigung mit detaillierten Kostenplan bzw. Darstellung Kostenaufstellung gemäß DIN 276. Baugenehmigung muss spätestens bis zur Bewilligung vorliegen. 2014 Orientierungshilfe für die ELR-Antragsstellung 2013-07-11.doc zusätzlich bei ELR/RWB-Projekten (hier gilt MindestInvestitionsbetrag in Größenordnung von 1 Mio. Euro): aktuelles ELR/RWB-Prüfschema und Soll-Indikatorenblatt ist auszufüllen Betriebsverlagerung Bisheriger Betriebsstandort Wenn von Nachbargemeinde im Umkreis von 20-30 km kommend Nahverlagerungsbescheinigung der abgebenden Gemeinde notwendig Beschreibung/Begründung des Projekts (siehe oben) b) Betriebsneuansiedlung Existenzgründer? Betriebsverlagerung von extern, außerhalb des 30-km-Radius? d.h. bisheriger Standort ELR-Rückflussmittel (in Ausnahmefällen außerhalb der regulären ELR-Förderung möglich) - Antragsstellung direkt beim Regierungspräsidium) mit üblichen ELR-Antragsunterlagen - Voraussetzung: Dringlichkeit des Vorhabens; u.a. muss bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung Baugenehmigung vorliegen Stand 2013-07 Seite 2 Förderschwerpunkt Grundversorgung: Privat-gewerbliche Maßnahme Betriebsbeschreibung (kurzer Werdegang, Branche) Welche Art der Grundversorgung, d.h. einziger Betrieb seiner Art im Ort? Bisherige Anzahl der Mitarbeiter – neu zu schaffende Arbeitsplätze, Besitzverhältnisse; Besitzer des Betriebes muss selbständig agieren, ohne Konzernabhängigkeit) Umsetzungsreife/Vorbereitungsstand (Grundstückserwerb, Bauantrag, Planungsreife, Durchführungszeitraum) Detaillierte Baupläne bzw. ggf. Baugenehmigung mit detaillierten Kostenplan bzw. Darstellung Verfahrensstand Kostenaufstellung gemäß DIN 276 Die Ausgaben für den Grunderwerb sind nur bis zu einem Anteil von 10 v.H. an den zuwendungsfähigen Ausgaben zuwendungsfähig Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig Einhaltung der De-minimis-Grenze (siehe Ziff.8.4 ELRRichtlinie) förderfähig nur Unternehmen < 100 Beschäftigte und nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrer Unternehmen mit mehr Beschäftigen. Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtung: (Fördervoraussetzung bei kommunalen Projekten ist Nachweis, wie durch das Projekt das Klima geschützt und die natürlichen Lebensgrundlagen durch effizienten Einsatz von natürlichen Ressourcen geschont wird. (rationeller Energieeinsatz, Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe, Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen – ist in Antrag entsprechend darzulegen) Kommunaler Antrag 2014 Orientierungshilfe für die ELR-Antragsstellung 2013-07-11.doc Stand 2013-07 Art des Projekts (Beschreibung des Projekts: Umnutzung?, Umbau?, Neubau?) Derzeitige Nutzung Vorgesehene Nutzung (z.B. welche Vereine? Ortsverwaltung? Belegungsplan) Zustand/Baujahr des Gebäudes Vorhandene anderweitige Einrichtungen vor Ort Auflistung der Vereine / derzeitige Unterbringung der Vereine Bei einer Mehrzweckhallen: Pauschalierung 60:40 Bei grundlegender Sanierung von Mehrzweckhallen: Pauschalierung 60:40 abzüglich 10% unterlassene Bauunterhaltung Energiesparmaßnahmen auflisten (Fördervoraussetzung) Vorlage eines farbig angelegten Plansatzes (evtl. Photos, IstZustand) Kosten- und Finanzierungsplan (MwSt. ist nicht förderfähig) Bei Erwerb amtliche Schätzung Anderweitige Fördermittel (z.B. Ausgleichstock, Feuerwehr, Sport etc.) Ist Gemeinde nicht Eigentümerin des Gebäudes → Vertrag über uneingeschränktes Belegungsrecht auf 20 Jahre für Gemeinde und angemessene Beteiligung der Gemeinde an Invest.kosten (i. d. R. 10%) Wohnumfeldmaßnahmen: Vorlage Gestaltungsplan und Platzgröße (qm) Kostenbegrenzung: ca. 130,00 € (Netto) pro qm Seite 3 Der Antragssteller hat eine von ihm und vom Eigentümer unterzeichnete Erklärung abzugeben, - dass die notariell bestätigte Eigentumsübertragung vom Eigentümer auf den Antragssteller demnächst erfolgen wird oder - dass der Eigentümer das alleinige Nutzungsrecht am Förderobjekt für die Dauer der 15jährigen Zweckbindungsfrist an den Antragssteller überträgt Förderschwerpunkt Wohnen: Erhebung der Baulücken und Leerstände und Vorlage einer Nutzungskonzeption der Gemeinde ist zwingend erforderlich Objekt in Lageplan einzeichnen, Flurstücksnummer (Voraussetzung Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage) Art des Projekts/ Beschreibung des Projekts =>Umnutzung vorhandener Gebäude (z.B. Ausbau Scheune zu Wohnraum); Vorlage farbig angelegter Planunterlagen zur Beurteilung der Umnutzung + aktuelle Bilder) =>Ortsbildgerechte Neubauten, sofern keine bisher unbebauten Flächen überbaut werden =>Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse/Modernisierung (umfassende Modernisierung – nicht nur Fassade oder unterlassene Unterhaltung! Baujahr in der Regel vor 1945) =>Vorbereitendes wohnraumbezogenes Projekt (wie Baureifmachung von Grundstücken) Aussage über die Energiesparpotentiale der geplanten Maßnahme Einsatz von natürlichen Ressourcen (z.B. Dämmung über Standard, Nutzung Solarenergie, Holzpelletsheizung....), da die Anwendung umweltfreundlicher, ressourcenschonender Bauweisen zu Fördervorrang führt → erhöhte Anforderungen ab PJ 2012; siehe hierzu separates Hinweisblatt zur Ausschreibung vom 24.06.2011 zum Umgang mit der ökologischen Komponente im ELR Mietwohnungen in Neubauten sind nicht förderfähig Dachausbau (Erweiterung der Wohnung) in vorhandenem Wohnhaus ist keine Umnutzung Die Beantragung von zwei eigen genutzten Wohnungen ist nicht möglich, da ein Antragsteller nicht zwei Wohnungen gleichzeitig nutzen kann. Hier Aussage erforderlich, ob zweite Wohnung vermietet wird oder unentgeltlich Kindern o. ä. überlassen wird. Antragssteller muss zugleich Eigentümer und Investor sein. Die Gemeinde bestätigt die Eigentümerschaft des Eigentümers. Falls der Antragssteller (noch) nicht Eigentümer des fördernden Objekts ist: 2014 Orientierungshilfe für die ELR-Antragsstellung 2013-07-11.doc Bei mehreren Antragsstellern oder Eigentümern ist die Erklärung von allen Antragsstellern/Eigentümern zu unterschreiben. Stand 2013-07 Antragsformular ELR-3: - Alle Eigentümer (=Antragsteller) werden mit Geburtsdatum im Adressfeld eingetragen und unterschreiben den Antrag. - Die Spalte „Finanzierung der Gesamtkosten“ ist vollständig und in der Addition richtig auszufüllen. Bei den Angaben zum Zuschuss (beantragte Förderung ELR) ist darauf zu achten, dass die Höchstförderbeträge je Wohnung gemäß Ziff. 8.3.2 der Richtlinie nicht überschritten werden. - Der Antrag ELR-3 ist 4-fach mit Originalunterschrift(en) des/der Antragssteller(s) vorzulegen (2 für LRA; 2 für RP). Besondere Hinweise zur Finanzierung im Antrag ELR-3: Die Finanzierung im ELR-Antrag „Wohnen“ darf außer der ELRFörderung keine weiteren Landesmittel enthalten gemäß Ziff. 9.1 der Verw.vorschrift. (Einzige Ausnahme: Es liegt nachgewiesenermaßen ein stark gefährdetes Kulturdenkmal vor). Der Antragsteller wird deshalb gebeten, eine von ihm unterzeichnete Erklärung vorzulegen, dass die im ELRAntrag „Wohnen“ aufgeführte/zugrundeliegende Finanzierung außer dem beantragten ELR-Zuschuss keine Fördermittel des Landes Baden-Württemberg enthält und dass die Finanzierung gesichert ist. Alternativ kann der Antragsteller auch eine gleichlautende Bescheinigung seiner Hausbank vorlegen. Seite 4 Diese Vorgehensweise dient dem Schutz des Antragstellers vor einer evtl. späteren Rückforderung wegen Doppelförderung mit Landesmitteln. Der Antragsteller ist selbst für die im ELR-Antrag aufgeführte Finanzierung verantwortlich und hat die Finanzierung rechtzeitig mit seiner Hausbank/Finanzierungsberatung abzuklären. Falls sich die Finanzierung ändert, ist ein neuer vollständig ausgefüllter Antrag auf Formblatt ELR-3 in 4facher Ausfertigung vorzulegen, der alle Finanzierungsänderungen mit beinhaltet. Die Finanzierung muss vor der Bewilligung des ELRZuschusses feststehen. Eine anderweitige Landesförderung kann mit dem ELR kombiniert werden, wenn die darauf entfallenden Kosten klar und ohne Überschneidung von den für den ELR-Zuschuss gebundenen Kosten abgegrenzt werden können. D. h. dass die auf eine anderweitige Landesförderung entfallenden Kosten nicht in der ELR-Kostenschätzung und im ELR-Antrag aufgeführt sein dürfen. Die exakte Kostentrennung ist vom Architekten vorzunehmen. Falls keine exakte Trennung und Zuordnung der Kosten erfolgen kann, ist eine Kombination mit dem ELR nicht möglich. Zusätzlich wird um Erläuterung aller neben dem ELR in Anspruch genommener Förderprogramme gebeten. Erforderliche Anlagen zum Antrag ELR-3: - die baurechtlich genehmigten farbigen Planunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung vorzulegen - die auf dieser Planung basierende vom Architekten/Planer mit Datum und Original-Unterschrift versehene Kostenschätzung nach DIN 276 (ELR-Formblatt im Internet abrufbar) ist in 2facher Ausfertigung vorzulegen - Die „Gesamtkosten brutto“ im Antrag und in der Kostenschätzung müssen übereinstimmen. Im Antrag und in der Kostenschätzung sind nur die Kosten für das zu fördernde Objekt aufzuführen. Wurden z.B. Kosten für eine zweite Wohnung mit einbezogen, die nicht Gegenstand der 2014 Orientierungshilfe für die ELR-Antragsstellung 2013-07-11.doc Stand 2013-07 Förderung ist, sind diese Kosten vom Architekten herauszurechnen. Desgleichen sind Kostenanteile herauszurechnen, die sich auf Installationen für andere, nicht geförderte Wohnungen im Haus beziehen (z.B. der betreffenden Kostenanteil für eine neue Heizungsanlage im Haus) Formblatt ELR-5 (4-fach vorzulegen): Es ist eine ausführliche Projektbeschreibung mit aussagekräftigen Bildern erforderlich (bei Umnutzungen mit Bildern von allen Seiten des Objekts) Der Bauantrag oder (falls schon erteilt) die Baugenehmigung sind dem Antrag 4-fach in Kopie beizufügen. Falls keine Baugenehmigung erforderlich sein sollte (z.B. bei Modernisierung) ist dies von der Gemeinde zu bestätigen. Liegt die Baugenehmigung oder der Antrag auf Baugenehmigung zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht vor, müssen zumindest baugenehmigungsreife Planunterlagen vorliegen. Die Baugenehmigung ist dem Regierungspräsidium spätestens vor der Bewilligung zuzuleiten. Dem Antrag ist eine Wohn- und Nutzflächenberechnung des Architekten beizufügen (4-fach) Das Projekt muss sich in historischer Ortslage befinden. Es werden mindestens 70m² Wohnfläche und 3 Zimmer je Wohnung erreicht. Im Antrag ist anzugeben, ob das Förderobjekt unter Denkmalschutz steht und ob Denkmalförderung beantragt wurde/wird. Bei Beantragung einer Denkmalförderung ist dem ELR-Antrag eine Erklärung des Antragstellers beizufügen, dass die ELRKostenschätzung keine Kosten erhält, die im Rahmen der Denkmalförderung beantragt wurden/werden. Die Gemeinden werden gebeten, nach der Bewilligung darauf zu achten, dass die Baubeginnsanzeigen dem Regierungspräsidium zeitgerecht vorgelegt werden. Für die weitere EDV-Bearbeitung wird hier das genaue Datum des Investitionsbeginns benötigt. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsanträge abgeschlossen sind. Seite 5 Übergreifendes Projekt Betreuung der Konzeptumsetzung Konzept zur Umsetzung der gemeindlichen Konzeption förderfähig sind Beratungsleistungen 2014 Orientierungshilfe für die ELR-Antragsstellung 2013-07-11.doc Stand 2013-07 Seite 6