Allgemeine Informationen zum ELR-Programm

Transcription

Allgemeine Informationen zum ELR-Programm
Entwicklungsprogramm
Ländlicher Raum
Perspektiven und Praxis
der neuen Richtlinie
Allgemeine Information
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
Förderschwerpunkte ELR
Wohnen
Grundversorgung
Schaffung von Wohnraum
und zeitgemäßer
Wohnverhältnisse
mit Waren und
privaten Dienstleistungen
integrierte ländliche
Entwicklung
Gemeinschaftseinrichtungen
zur Förderung des
Gemeinschaftslebens
Arbeiten
Sicherung und Schaffung
von Arbeitsplätzen
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Ziele
¾ Erhalt und Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
im Ländlichen Raum
¾ Vermeidung der Abwanderung in die Ballungszentren
¾ Abfederung des landwirtschaftlichen Strukturwandels
¾ sorgsamer Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen
¾ Stärkung der ökologischen Komponente
¾ Stärkung der Innenentwicklung
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Räumliche Abgrenzung
Bisher
Neu
¾ Förderung für strukturverbessernde Maßnahmen in
ländlich geprägten Orten
¾ Förderung für strukturverbessernde Maßnahmen in
ländlich geprägten Orten
¾ Ausnahme:
Förderung der Schwerpunkte
„Arbeiten“ und
„Gemeinschaftseinrichtung“ auch
in anderen Orten des ländlichen
Raums und der Randzone um die
Verdichtungsräume
¾ darüber hinaus:
Förderung für
strukturverbessernde Maßnahmen
im Schwerpunkt „Arbeiten“ auch
in anderen Orten des ländlichen
Raums, jedoch nicht des
Verdichtungsraumes und der
Randzone
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Förderschwerpunkte
Arbeiten
Grundversorgung
Gemeinschaftseinrichtungen
Wohnen
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Arbeiten
Bartholomä, Ostalbkreis
¾ Umnutzung eines ehemaligen
Viehstallgebäudes in eine
gastronomische Einrichtung
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Jagsthausen, Heilbronn:
¾ Sanierung und Umnutzung der Vorburg der
Götzenburg zu einem Beherbergungsbetrieb
vorher
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
nachher
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Förderschwerpunkt „Arbeiten“
Private Maßnahmen zur Sicherung bzw. Schaffung von
Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen
Neu
Bisher
¾ Investitionen gewerblicher
Betriebe
•
•
•
bis 15%, max. 250.000 € bei
kleinen Unternehmen
(max. 50 Beschäftigte)
bis 7,5%, max. 250.000 € bei
mittleren Unternehmen
(max. 250 Beschäftigte)
¾ Investitionen gewerblicher
Betriebe
•
•
•
•
Konzernbetrachtung (Beteiligung
•
von nicht mehr als 25 v.H. an Kapitaloder Stimmanteilen eines oder mehrerer
Unternehmen mit mehr Beschäftigten)
•
bis zu 10% (Regelfördersatz)
bis zu 15% für strukturell
besonders bedeutsame Vorhaben
Förderhöchstbetrag
max. 200.000 €
Unternehmen mit weniger als
100 Beschäftigten
Regelung der EU für “De-minimisBeihilfe“ : max. 200.000 € Beihilfe
in 3 Jahren. (hierzu: www.l-bank.de)
Konzernbetrachtung unverändert
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Privatgewerbliche Vorhaben
(Arbeiten und Grundversorgung)
Wichtig:
Projektbeschreibung für privat-gewerbliche Vorhaben
(Schwerpunkte "Arbeiten" und "Grundversorgung")
Gemeinde
Ort
Kreis
Unternehmen / Investor
ggf. Endnutzer
Ansprechpartner
Straß e
PLZ / Postort
E-Mail
Telefon
BESCHREIBUNG
DER INVESTITION
aus betrieblicher Sicht
(Ziel des Vorhabens)
Anlage Firmenspiegel
•
•
•
•
•
•
•
Investor und Endnutzer
Strukturelle Auswirkung
für den Ort
Arbeitsplätze (Voll-AK)
Konzernbetrachtung
Kosten (Netto)
Umsetzungsreife
Hinweise der Gemeinde zu:
-
Telefax
*)
STRUKTURELLE
AUSW IRKUNGEN
auf Gemeinde/Ort
und ggf. Bezug zur
Landwirtschaft
ggf. Extrablatt
*)
FÖRDERSCHW ER-
"ARBEITEN" *)
PUNKT
"GRUNDVERSORGUNG" *)
ARBEITSPLÄTZE
Im Gesamt-
(Die Angaben sind in
unternehmen
Vollzeitarbeitsplätze
derzeit insgesamt
umzurechnen)
neu, durch die Investition
Am Investitionsort
gesamt
davon Frauen
davon Auszubild.
nach Investition
KOSTEN DES
PROJEKTES
Kosten netto
Fördersatz
€
Zuwendung
%
€
(Kostenschätzung beifügen)
VORBEREITUNGSSTAND
ggf. Anlage(n)
*)
DURCHFÜHRUNGSZEITRAUM (MM/JJJJ)
HINW EISE
Kumulierungsverbot
„De-minimis-Regel“
Veröffentlichung der Förderdaten
von
bis
1. Für das Investitionsvorhaben dürfen keine weiteren öffentlichen Fördermittel des Landes
Baden-W ürttemberg beantragt werden. Vom Kumulationsverbot nach Ziff. 9.1 der RL sind
auch subventionierte Förderprogramme der L-Bank erfasst.
2. Das Unternehmen muss die Bedingungen nach Ziff. 8.4 der RL für die De-minimis-Beihilfe
erfüllen (siehe Internetangebot der L-Bank).
3. Mit dem Investitionsvorhaben darf nicht vor der Bekanntgabe der Förderentscheidung
begonnen werden.
4. Die Förderdaten (Zuwendungsempfänger, Vorhaben, Höhe der Zuwendung u.a.) werden
veröffentlicht.
Datum
Unterschrift Gemeinde/Stadt
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Förderschwerpunkt „Arbeiten“
Kommunale Projekte
Bisher
¾ Innere Erschließung von
Gewerbegelände für die Ansiedlung
von KMU-Betrieben
¾ Bauhöfe
¾ Gründerzentren:
- max. 7 Jahre
- mehrere Betriebe in der Phase der
Existenzgründung
- Konzeption erforderlich
Neu
¾ Innere Erschließung von
Gewerbegebieten für die Ansiedlung
von KMU-Betrieben:
Fördervoraussetzungen:
- interkommunale Trägerschaft oder
- Reaktivierung von Gewerbe- und
Militärbrachen und
- Erhebung der Brachen und
Nutzungskonzeption dafür
¾ Bauhöfe:
- Entflechtung einer unverträglichen
Gemengelage und
- interkommunale Trägerschaft
¾ Gründerzentren:
Voraussetzungen wie bisher,
Ausnahme: Gründungsphase 8 Jahre
MwSt. nicht zuwendungsfähig !
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Grundversorgung
Schrozberg-Bartenstein,
Schwäbisch Hall
¾ Sanierung, Restaurierung und
Wiedernutzung der Gaststätte
„Zum Löwen“ in einem 250 Jahre
alten denkmalgeschützten
Gebäude
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Reaktivierung einer Bäckerei
Einrichtung eines Dorfladens in
SHA / Gottwollshausen
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Förderschwerpunkt „Grundversorgung“
Sicherung der Grundversorgung mit Waren und
privaten Dienstleistungen
Bisher
¾ bis zu 20%, max.
100.000 €
¾ Die Gesamtsumme der
einem Unternehmen
gewährten Beihilfen
gleich welcher Art und
Zielsetzung darf
100.000 € bezogen auf
einen Zeitraum von drei
Jahren nicht
übersteigen
Neu
¾ bis zu 20%,
max. 200.000 €
¾ EU-Regelung zur
„De-minimis-Beihilfe“
(www.l-bank.de)
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Gemeinschaftseinrichtungen
Boxberg, Main-Tauber-Kreis
¾ Umbau und Sanierung des alten
Schulhauses zu einem
Dorfgemeinschaftshaus
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Gemeinschaftseinrichtungen
Umnutzung, Umbau und Neubau von Dorfgemeinschaftshäusern,
MZH, Vereins- und Jugendräumen, Heimatmuseen u.a.
Neu
Bisher
¾ Regelfördersatz 33%
¾ bei Umbau pauschaler Abzug
von 10% für unterlassene
Instandhaltung
¾ bei MZH für kulturellen Anteil
60% der Gesamtkosten
zuwendungsfähig
¾ die Förderung von Gebäuden für
öffentliche Zwecke erfolgt unter
der Voraussetzung, dass die
Gemeinde Eigentümerin ist oder
ihr das Belegungsrecht auf eine
angemessene Dauer eingeräumt
wird und sie sich selbst in
angemessenem Umfang an den
Investitionskosten beteiligt
¾
¾
¾
¾
¾
Regelfördersatz 40%
Erhöhung auf 50% bei EUkofinanzierten Vorhaben oder mit
überdurchschnittlichem bürgerschaftlichem Engagement
Mehrwertsteuer nicht förderfähig
Förderhöchstbetrag 750.000 €
Fördervoraussetzung bei
kommunalen Maßnahmen sind:
- Rationeller Energieeinsatz,
- Verwendung erneuerbarer
Energien oder
- die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Kommunale Vorhaben
(Arbeiten, Grundversorgung
Gemeinschaftseinrichtung,
Wohnen)
Antragsteller:
Gemeinde/Stadt
Ort
Landkreis
Straße
PLZ/Postort
Bearbeiter
E-Mail
Telefon-Nr.
Telefax-Nr.
An das Regierungspräsidium
Nachstehende Zuwendung wird nach den Richtlinien zum ELR beantragt.
Wichtig:
•
•
•
•
Projektbeschreibung
Gesamtkosten (Brutto)
zuwendungsfähige
Ausgaben (Netto)
Erklärungen:
- Vollständigkeit und Richtigkeit des
Antrags
- kein Baubeginn vor Bewilligung
- Förderanträge laut Finanzierungsplan
Beschreibung des Projektes:
Gesamtkosten
zuwendungsfähige
Ausgaben 1)
€
Kosten lt. beigefügter Schätzung
Finanzierung
Eigenmittel
€
€
€
Mittel aus dem Ausgleichstock
€
€
bare Finanzierungsbeiträge Dritter
€
€
unbare Arbeitsleistungen
€
€
Darlehen ohne öffentliche Förderung
€
€
Darlehen mit Bundesförderung
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
beantragte Zuwendung
%
Kontrollsumme Finanzierung
Erklärungen:
1. Die in diesem Antrag gemachten Angaben sind vollständig und richtig.
2. Wir bestätigen, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen w urde und auch nicht vor Bekanntgabe des Zuw endungsbescheids
begonnen w ird. Es ist uns bekannt, dass Zuw endungen nur für solche Vorhaben bew illigt w erden, die noch nicht begonnen w orden
sind. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen sind. Der Erw erb
Der Erw erb eines Grundstücks und die Erteilung eines Auftrags zur Planung oder zur Bodenuntersuchung gelten nicht als Beginn
des Vorhabens, es sei denn, gerade sie sind der Zw eck der Zuw endung.
3. Außer den im Finanzierungsplan angegebenen Zuw endungen haben w ir keinen w eiteren Antrag auf Förderung des Projekts
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Wohnen
Balgheim, Kreis Tuttlingen
¾ Schaffung neuer Wohnungen
¾ umfassende Innenmodernisierung
und Außenrenovierung
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Königheim, Main-Tauber-Kreis
¾ Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Wohnen
Schaffung von Wohnraum und Herstellung zeitgemäßer
Wohnverhältnisse (Baujahr vor 1945) innerhalb der historischen
Ortslage, einschließlich Grunderwerb und vorbereitenden Maßnahmen
Bisher
¾ Schaffung von Wohnraum
• bei Eigennutzung sind die
Einkommensgrenzen nach
§ 9 WoFG einzuhalten
• Vermietung nur an
Berechtigte
(Wohnberechtigungsschein)
mit Mietobergrenze nach
Landeswohnungsbauprogramm für 10 Jahre
möglich
Neu
¾ Keine Einkommensgrenzen
¾ nicht zuwendungsfähig:
- MwSt
- unbare Eigenleistungen
- separater Grund- und
Gebäudeerwerb
¾ Fördervoraussetzung:
Erhebung der Gebäudeleerstände
und Baulücken sowie Vorlage einer
Nutzungskonzeption dafür
¾ Fördervorrang bei rationellem
Energieeinsatz
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Wohnen
privat
Bisher
Neu
¾ Vorbereitende Maßnahmen als
eigenständiger Fördertatbestand
¾ Vorbereitende Maßnahmen kein
eigenständiger Fördertatbestand
¾ Fördersatz 30% max. 20.000 €
- Umnutzung leerstehender
Gebäude zu familiengerechten
Wohnungen
- Baulückenschließung
(mind. 3 Zimmer und 70 qm)
- Modernisierung von Wohngebäuden (Baujahr vor 1945)
¾ Regelfördersatz 30% max. 40.000 €
bei Umnutzung zu Wohnzwecken
¾ Bewilligungsstelle Gemeinde
¾ Bewilligungsstelle
Regierungspräsidium
¾ Auszahlende Stelle Gemeinde
¾ Regelfördersatz 30% max. 20.000 €
- Baulückenschließung
- Wohnungsmodernisierung
¾ Auszahlende Stelle L-Bank
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Wohnen
kommunal
Bisher
Neu
¾ Fördersatz 33% bis 50%, ohne
Begrenzung
- Zwischenerwerb
- Vorbereitende Maßnahme für
private Folgemaßnahmen
- Wohnumfeldmaßnahmen
¾ Regelfördersatz 40% max. 750.000 €
- Zwischenerwerb
- Baureifmachung für Dritte
- Wohnumfeldmaßnahmen
¾ Fördersatz 30% max. 20.000 €
- Vorbereitende Maßnahme für
kommunale Wohnbauvorhaben
- Umnutzung zu Wohnzwecken
- Wohnungsmodernisierung
¾ Regelfördersatz 30% max. 20.000 €
bei Wohnungsmodernisierung
¾ Regelfördersatz 30% max. 40.000 €
bei Umnutzung zu Wohnzwecken
¾ Erhöhung Fördersatz bis 50% bei Vorhaben
mit EU-Kofinanzierung oder mit
überdurchschnittlichem bürgerschaftlichem
Engagement
¾ Fördervoraussetzung:
Rationeller Energieeinsatz: Verwendung
erneuerbarer Energien oder die Anwendung
umweltfreundlicher Bauweisen
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Privat-nichtgewerbliche
Vorhaben „Wohnen“
Gemeinde/Stadt
Ort
Landkreis
Name
Straß e
PLZ/W ohnort
E-Mail
Telefon-Nr.
Telefax-Nr.
Antragsteller/in:
Über die Gemeinde/Stadt
Antrag (Formblatt 3)
An das Regierungspräsidium
Ich/W ir beantrage(n) nach der Richtlinie zum ELR nachstehende Förderung:
Beschreibung des Projektes:
Wichtig:
Gesamtkosten
zuwendungsfähige
1
Ausgaben netto )
Kosten lt. beigefügter Schätzung
•
•
•
•
•
•
Vom Antragsteller auszufüllen
genaue Beschreibung des
Projektes
Kostenschätzung nach DIN 276
(mit Unterschrift des Planers)
Angaben zur Finanzierung
Planunterlagen
Erklärungen zu Maßnahmenbeginn und anderen
Fördermitteln
Finanzierung
Eigenmittel
unbare Arbeitsleistungen
Darlehen ohne öffentliche Förderung
2
Darlehen mit Bundesförderung )
beantragte Förderung ELR
30 %
Kontrollsumme Finanzierung
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Erklärungen:
1. Die in diesem Antrag gemachten Angaben sind vollständig und richtig.
2. W ir bestätigen, dass mit der Maß nahme noch nicht begonnen wurde und auch nicht vor Bekanntgabe des
Zuwendungsbescheids begonnen wird. Es ist uns bekannt, dass Zuschüsse nur für solche Vorhaben bewilligt werden,
die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen sind. Der Erwerb eines Grundstücks und die Erteilung eines Auftrages zur Planung oder zur Bodenuntersuchung gelten nicht als Beginn eines Vorhabens, es sei denn, gerade sie sind der Zweck der Zuwendung.
3. Auß er den im Finanzierungsplan angegebenen Zuwendungen haben wir keinen weiteren Antrag auf Förderung des
Projekts gestellt. W ir werden auch keine weiteren Förderanträge stellen.
4. Der Veröffentlichung der Förderdaten (Zuwendungsempfänger, Vorhaben, Höhe der Zuwendung etc.) stimmen wir zu.
Datum
Unterschrift(en)
Anlagen:
Kostenschätzung (bei Hochbauten nach DIN 276 Teil 2 gegliedert)
Planunterlagen
1
) W eitergehende Erläuterungen ggf. auf gesondertem Blatt
2
) bitte erläutern und ggf. Bewilligungsbescheid beifügen
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Privat-nichtgewerbliche
Vorhaben „Wohnen“
Projektbeschreibung
(Formblatt 5)
Gemeinde/Stadt
Ort
Eigentümer / Antragsteller
Objekt (Straß e, Haus-Nr., Flst.Nr.)
Baujahr:
Wichtig:
Gesamtkosten:
zuwendungsfähige
Ausgaben (netto):
beantragte Zuwendung:
Durchführungszeitraum
•
•
•
•
•
•
•
Von der Gemeinde auszufüllen
genaue Beschreibung des
Projektes (Flst.Nr.,
Hausnummer, Baujahr,)
Kosten
Durchführungszeitraum
geplante Maßnahmen
strukturelle Bedeutung
Foto
Kreis
Derzeitige Nutzung und Zustand
Planung (Größ e der W ohnung, Eigennutzung/Vermietung usw.)
Strukturelle Aspekte zur Begründung der Förderung
Platz
für
ein
Bild
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Kostenberechnung
Kostenberechnung Förderschwerpunkt "Wohnen"
Kostenschätzung
Bauvorhaben:
Bauherr:
Plan vom:
nach DIN 276
Kostengruppen-Leistungsbereiche
(nicht zutreffendes streichen,
fehlende Kostenpositionen ergänzen)
Ort:
davon
Gesamtkosten
Netto
unbare
Eigenleistungen
bare
Aufwendungen
(Netto)
100
Grundstück
-
€
200
Herrichten und Erschließen
-
€
310
320
330
340
350
360
370
390
Baugrube
Gründung
Außenwände
Innenwände
Decken
Dächer
Baukonstruktive Einbauten
Sonstige Massnahmen für Baukonstruktion
-
€
€
€
€
€
€
€
€
€
300
Summe Bauwerk - Konstruktion
410
420
430
440
450
460
470
480
490
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Wärmeversorgungsanlagen
Lufttechnische Anlagen
Starkstromanlagen
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Förderanlagen
Nutzungsspezifische Anlagen
Gebäudeautomation
Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
400
Summe Bauwerk - Technische Anlagen
510
520
530
540
550
590
Geländeflächen
Befestigte Flächen
Baukonstruktion in Außenanlagen
Technische Anlagen in Außenanlagen
Einbauten in Außenanlagen
Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen
500
Summe Außenanlagen
-
-
-
€
€
€
-
-
-
€
€
€
-
€
-
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
-
€
-
€
€
€
€
€
€
€
-
€
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Übersicht über die neuen
Kategorien, Fördersätze
und Höchstbeträge
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Aufnahmeantrag
je Ort
Gesamtkonzeption:
Antragsteller
Gemeinde/Stadt
Ort
Landkreis
Straß e
PLZ/Postort
Bearbeiter
Telefon-Nr.
Telefax-Nr.
Email
An die
Rechtsaufsichtsbehörde
1
) und parallel
An das
Regierungspräsidium
1
)
Betr.:
Antrag auf Förderung nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Anl.:
jeweils 1 Mehrfertigung
Die Gemeinde/Stadt beantragt die
• Strukturanalyse
1
erstmalige Aufnahme in das Programm für den Ort )
Dem Antrag sind als Anlage folgende Unterlagen beigefügt:
(Stärken-/Schwächen)
1.
• Formulierung der Entwicklungsziele
• Umsetzungs- und Finanzierungskonzept
2.
Projektliste nach Prioritäten
3.
Übersichtsplan mit markierten Projekten
4.
Bei Projekten im Förderschwerpunkt "W ohnen" zusätzlich
a) Erhebung der Gebäudeleerstände und Baulücken sowie die Nutzungskonzeption dafür
b) Projektbeschreibungen für die einzelnen Vorhaben (Formblatt 5)
5.
Formblätter 2, 3 und 4 für Projekte, die im Programmjahr begonnen werden
6.
Sonstige Unterlagen (z.B. Gestaltungskonzept)
1
Fortführung der Entwicklungsmaßnahme )
Dem Antrag sind als Anlage folgende Unterlagen beigefügt:
• Projektliste nach Prioritäten geordnet
• Übersichtsplan mit markierten
Projekten
Darstellung der strukturellen Ausgangslage, der kommunalen
Entwicklungsziele und der strukturverbessernden Maß nahmen
Der Teilort
1.
Fortschreibung der o.g. Unterlagen 1 bis 4 (sofern sich gegenüber dem
erstmaligen Aufnahmeantrag Änderungen ergeben haben)
2.
Sachstandsbericht zu den bisherigen Förderprojekten
3.
Formblätter 2, 3 und 4 für Projekte, die im Programmjahr begonnen werden
1
war in einem Programm zur Städtebauförderung. )
1
ist in einem Programm zur Städtebauförderung. )
1
ist in einem Programm zur Städtebauförderung beantragt. )
Datum
• (siehe Leitfaden im Internet)
1
) Zutreffendes bitte ankreuzen
Unterschrift
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Leitfaden
zur Darstellung der
strukturellen Ausgangslage,
der kommunalen
Entwicklungsziele und der
strukturverbessernden
Maßnahmen
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Projektliste
¾ Prioritäten nach Orten
¾ Priorität innerhalb eines Jahresprogramms (JP) nach Wichtigkeit
der Maßnahme
¾ nach zeitlicher Priorität
¾ für den Zeitraum von 5 Jahren
¾ im aktuellen JP nur Aufnahme umsetzungsreifer Maßnahmen
Gemeinde/Stadt
Ort
Landkreis
Neustadt
Altdorf
Musterkreis
lfd.
Einzelprojekte
Nr.
Antragsteller, Projektbezeichnung
Kategorie
A
1 Fa. Schwarz; Reaktivierung einer
Gewerbebrache
2 Dorfstr.17: Umnutzung einer Scheune zu einem
W ohnhaus, Adam und Eva, Eden
3 W ohnumfeldmaßnahme in der Dorfstraße
4 Dorfstr. 19: Zwischenerwerb des Flst. Nr. 146
5 Dorfstr. 19: Baureifmachung
6 Betreuung der Konzeptumsetzung
7 Dorfstr. 19: Neubau eines
Einfamilienwohnhauses, Rainer, Zufall
8 Umnutzung des alten Schulhauses zum
Dorfgemeinschaftshaus
B
C
1)
Gesamtkosten
D
EURO
förderfähige
beantragte
Durchführungs-
Zahl der
Vollzeit-AP
Ausgaben
Zuwendung
zeitraum
W ohnungen
im Unternehmen
E 2)
best.
EURO
%
EURO
(MM/JJJJ - MM/JJJJ)
P G Ab
Gb
2.100.000
1.764.706 15
200.000 05.2008 - 11.2008
P N Wo
Un
365.421
307.076 30
40.000 05.2008 - 06.2009
Wo Wu
W o Ze
W o Vk
So
P
W o Bs
854.600
200.000
45.000
18.000
250.000
718.151
36.000
37.815
15.126
210.084
560.000
470.588 40
K
K
K
K
P
N
N
N
N
N
K N Ge
Un
40
40
40
40
30
287.261
14.400
15.126
6.050
20.000
08.2008
06.2008
07.2008
04.2008
05.2009
-
03.2009
07.2008
03.2009
04.2009
09.2010
188.235 05.2010 - 09.2011
V 2)
53
1
1
zusätzl.
10
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Allgemeine Änderungen
- Zusammenfassung ¾ ! Neue Antragsformulare !
¾ Stärkung der ökologischen Komponente
(Energie, umweltfreundliche Bauweise, Innenentwicklung /
„MELAP“)
¾ 15 Jahre Zweckbindungsfrist für alle Fördermaßnahmen (Ziff. 9.5)
¾ Ausgaben für das Grundstück sind nur bis zu einem Anteil von 10%
an den zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig (Ziff. 9.2)
¾ Mehrwertsteuer ist grundsätzlich nicht förderfähig (Ziff. 5.9)
¾ Unbare Eigenleistungen sind nicht förderfähig (Ausnahme: bei p-g
Vorhaben die aktivierbaren unbaren Eigenleistungen) (Ziff. 8.2)
¾ Förderdaten sind öffentlich (Ziff. 9.8) (Name, Vorhaben,
Zuschusshöhe, EU-Anteil)
¾ Kumulationsverbot mit anderen Förderprogrammen des Landes
¾ Kombination aus diesen Programmen ist möglich, wenn sich diese
auf unterschiedliche Bereiche beziehen.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Allgemeine Änderungen
- Grunderwerb ¾ Zuwendungsfähig nur für Erst- oder Letzterwerber auf der
Grundlage einer unabhängigen Wertermittlung
¾ Ausgaben für das Grundstück sind nur bis zu einem Anteil von 10%
an den zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig (Ziff. 9.2)
Beispiel:
Bisher
Vorhaben
Kosten
ges.
in €
ff.
Kosten
in €
Neu
max.
Kosten ff. Kosten ff. Kosten
Zuwendung Grund- ohne Grund- mit Grunderwerb
erwerb erwerb
in €
in €
FS 10 %
Fa. Schwarz: 184.000 184.000
Neubau Halle,
Grundstückserwerb
18.400
(Abrundung
auf 100 €)
42.297
Obermax.
grenze für Zuwendung
Grunderwerb
in €
in €
in €
in €
= 90%
= 100%
= 10%
FS 10 %
141.703
157.447
15.744
15.700
(Abrundung
auf 100 €)