Allgemeine Informationen zum ELR-Programm
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Allgemeine Informationen zum ELR-Programm
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Perspektiven und Praxis der neuen Richtlinie Allgemeine Information Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Förderschwerpunkte ELR Wohnen Grundversorgung Schaffung von Wohnraum und zeitgemäßer Wohnverhältnisse mit Waren und privaten Dienstleistungen integrierte ländliche Entwicklung Gemeinschaftseinrichtungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens Arbeiten Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Ziele ¾ Erhalt und Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im Ländlichen Raum ¾ Vermeidung der Abwanderung in die Ballungszentren ¾ Abfederung des landwirtschaftlichen Strukturwandels ¾ sorgsamer Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen ¾ Stärkung der ökologischen Komponente ¾ Stärkung der Innenentwicklung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Räumliche Abgrenzung Bisher Neu ¾ Förderung für strukturverbessernde Maßnahmen in ländlich geprägten Orten ¾ Förderung für strukturverbessernde Maßnahmen in ländlich geprägten Orten ¾ Ausnahme: Förderung der Schwerpunkte „Arbeiten“ und „Gemeinschaftseinrichtung“ auch in anderen Orten des ländlichen Raums und der Randzone um die Verdichtungsräume ¾ darüber hinaus: Förderung für strukturverbessernde Maßnahmen im Schwerpunkt „Arbeiten“ auch in anderen Orten des ländlichen Raums, jedoch nicht des Verdichtungsraumes und der Randzone Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Förderschwerpunkte Arbeiten Grundversorgung Gemeinschaftseinrichtungen Wohnen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Arbeiten Bartholomä, Ostalbkreis ¾ Umnutzung eines ehemaligen Viehstallgebäudes in eine gastronomische Einrichtung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Jagsthausen, Heilbronn: ¾ Sanierung und Umnutzung der Vorburg der Götzenburg zu einem Beherbergungsbetrieb vorher Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum nachher Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Förderschwerpunkt „Arbeiten“ Private Maßnahmen zur Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen Neu Bisher ¾ Investitionen gewerblicher Betriebe • • • bis 15%, max. 250.000 € bei kleinen Unternehmen (max. 50 Beschäftigte) bis 7,5%, max. 250.000 € bei mittleren Unternehmen (max. 250 Beschäftigte) ¾ Investitionen gewerblicher Betriebe • • • • Konzernbetrachtung (Beteiligung • von nicht mehr als 25 v.H. an Kapitaloder Stimmanteilen eines oder mehrerer Unternehmen mit mehr Beschäftigten) • bis zu 10% (Regelfördersatz) bis zu 15% für strukturell besonders bedeutsame Vorhaben Förderhöchstbetrag max. 200.000 € Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten Regelung der EU für “De-minimisBeihilfe“ : max. 200.000 € Beihilfe in 3 Jahren. (hierzu: www.l-bank.de) Konzernbetrachtung unverändert Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Privatgewerbliche Vorhaben (Arbeiten und Grundversorgung) Wichtig: Projektbeschreibung für privat-gewerbliche Vorhaben (Schwerpunkte "Arbeiten" und "Grundversorgung") Gemeinde Ort Kreis Unternehmen / Investor ggf. Endnutzer Ansprechpartner Straß e PLZ / Postort E-Mail Telefon BESCHREIBUNG DER INVESTITION aus betrieblicher Sicht (Ziel des Vorhabens) Anlage Firmenspiegel • • • • • • • Investor und Endnutzer Strukturelle Auswirkung für den Ort Arbeitsplätze (Voll-AK) Konzernbetrachtung Kosten (Netto) Umsetzungsreife Hinweise der Gemeinde zu: - Telefax *) STRUKTURELLE AUSW IRKUNGEN auf Gemeinde/Ort und ggf. Bezug zur Landwirtschaft ggf. Extrablatt *) FÖRDERSCHW ER- "ARBEITEN" *) PUNKT "GRUNDVERSORGUNG" *) ARBEITSPLÄTZE Im Gesamt- (Die Angaben sind in unternehmen Vollzeitarbeitsplätze derzeit insgesamt umzurechnen) neu, durch die Investition Am Investitionsort gesamt davon Frauen davon Auszubild. nach Investition KOSTEN DES PROJEKTES Kosten netto Fördersatz € Zuwendung % € (Kostenschätzung beifügen) VORBEREITUNGSSTAND ggf. Anlage(n) *) DURCHFÜHRUNGSZEITRAUM (MM/JJJJ) HINW EISE Kumulierungsverbot „De-minimis-Regel“ Veröffentlichung der Förderdaten von bis 1. Für das Investitionsvorhaben dürfen keine weiteren öffentlichen Fördermittel des Landes Baden-W ürttemberg beantragt werden. Vom Kumulationsverbot nach Ziff. 9.1 der RL sind auch subventionierte Förderprogramme der L-Bank erfasst. 2. Das Unternehmen muss die Bedingungen nach Ziff. 8.4 der RL für die De-minimis-Beihilfe erfüllen (siehe Internetangebot der L-Bank). 3. Mit dem Investitionsvorhaben darf nicht vor der Bekanntgabe der Förderentscheidung begonnen werden. 4. Die Förderdaten (Zuwendungsempfänger, Vorhaben, Höhe der Zuwendung u.a.) werden veröffentlicht. Datum Unterschrift Gemeinde/Stadt Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Förderschwerpunkt „Arbeiten“ Kommunale Projekte Bisher ¾ Innere Erschließung von Gewerbegelände für die Ansiedlung von KMU-Betrieben ¾ Bauhöfe ¾ Gründerzentren: - max. 7 Jahre - mehrere Betriebe in der Phase der Existenzgründung - Konzeption erforderlich Neu ¾ Innere Erschließung von Gewerbegebieten für die Ansiedlung von KMU-Betrieben: Fördervoraussetzungen: - interkommunale Trägerschaft oder - Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen und - Erhebung der Brachen und Nutzungskonzeption dafür ¾ Bauhöfe: - Entflechtung einer unverträglichen Gemengelage und - interkommunale Trägerschaft ¾ Gründerzentren: Voraussetzungen wie bisher, Ausnahme: Gründungsphase 8 Jahre MwSt. nicht zuwendungsfähig ! Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Grundversorgung Schrozberg-Bartenstein, Schwäbisch Hall ¾ Sanierung, Restaurierung und Wiedernutzung der Gaststätte „Zum Löwen“ in einem 250 Jahre alten denkmalgeschützten Gebäude Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Reaktivierung einer Bäckerei Einrichtung eines Dorfladens in SHA / Gottwollshausen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen Bisher ¾ bis zu 20%, max. 100.000 € ¾ Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten Beihilfen gleich welcher Art und Zielsetzung darf 100.000 € bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen Neu ¾ bis zu 20%, max. 200.000 € ¾ EU-Regelung zur „De-minimis-Beihilfe“ (www.l-bank.de) Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Gemeinschaftseinrichtungen Boxberg, Main-Tauber-Kreis ¾ Umbau und Sanierung des alten Schulhauses zu einem Dorfgemeinschaftshaus Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Gemeinschaftseinrichtungen Umnutzung, Umbau und Neubau von Dorfgemeinschaftshäusern, MZH, Vereins- und Jugendräumen, Heimatmuseen u.a. Neu Bisher ¾ Regelfördersatz 33% ¾ bei Umbau pauschaler Abzug von 10% für unterlassene Instandhaltung ¾ bei MZH für kulturellen Anteil 60% der Gesamtkosten zuwendungsfähig ¾ die Förderung von Gebäuden für öffentliche Zwecke erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde Eigentümerin ist oder ihr das Belegungsrecht auf eine angemessene Dauer eingeräumt wird und sie sich selbst in angemessenem Umfang an den Investitionskosten beteiligt ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Regelfördersatz 40% Erhöhung auf 50% bei EUkofinanzierten Vorhaben oder mit überdurchschnittlichem bürgerschaftlichem Engagement Mehrwertsteuer nicht förderfähig Förderhöchstbetrag 750.000 € Fördervoraussetzung bei kommunalen Maßnahmen sind: - Rationeller Energieeinsatz, - Verwendung erneuerbarer Energien oder - die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Kommunale Vorhaben (Arbeiten, Grundversorgung Gemeinschaftseinrichtung, Wohnen) Antragsteller: Gemeinde/Stadt Ort Landkreis Straße PLZ/Postort Bearbeiter E-Mail Telefon-Nr. Telefax-Nr. An das Regierungspräsidium Nachstehende Zuwendung wird nach den Richtlinien zum ELR beantragt. Wichtig: • • • • Projektbeschreibung Gesamtkosten (Brutto) zuwendungsfähige Ausgaben (Netto) Erklärungen: - Vollständigkeit und Richtigkeit des Antrags - kein Baubeginn vor Bewilligung - Förderanträge laut Finanzierungsplan Beschreibung des Projektes: Gesamtkosten zuwendungsfähige Ausgaben 1) € Kosten lt. beigefügter Schätzung Finanzierung Eigenmittel € € € Mittel aus dem Ausgleichstock € € bare Finanzierungsbeiträge Dritter € € unbare Arbeitsleistungen € € Darlehen ohne öffentliche Förderung € € Darlehen mit Bundesförderung € € € € € € € € € € beantragte Zuwendung % Kontrollsumme Finanzierung Erklärungen: 1. Die in diesem Antrag gemachten Angaben sind vollständig und richtig. 2. Wir bestätigen, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen w urde und auch nicht vor Bekanntgabe des Zuw endungsbescheids begonnen w ird. Es ist uns bekannt, dass Zuw endungen nur für solche Vorhaben bew illigt w erden, die noch nicht begonnen w orden sind. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen sind. Der Erw erb Der Erw erb eines Grundstücks und die Erteilung eines Auftrags zur Planung oder zur Bodenuntersuchung gelten nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, gerade sie sind der Zw eck der Zuw endung. 3. Außer den im Finanzierungsplan angegebenen Zuw endungen haben w ir keinen w eiteren Antrag auf Förderung des Projekts Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Wohnen Balgheim, Kreis Tuttlingen ¾ Schaffung neuer Wohnungen ¾ umfassende Innenmodernisierung und Außenrenovierung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Königheim, Main-Tauber-Kreis ¾ Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Wohnen Schaffung von Wohnraum und Herstellung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (Baujahr vor 1945) innerhalb der historischen Ortslage, einschließlich Grunderwerb und vorbereitenden Maßnahmen Bisher ¾ Schaffung von Wohnraum • bei Eigennutzung sind die Einkommensgrenzen nach § 9 WoFG einzuhalten • Vermietung nur an Berechtigte (Wohnberechtigungsschein) mit Mietobergrenze nach Landeswohnungsbauprogramm für 10 Jahre möglich Neu ¾ Keine Einkommensgrenzen ¾ nicht zuwendungsfähig: - MwSt - unbare Eigenleistungen - separater Grund- und Gebäudeerwerb ¾ Fördervoraussetzung: Erhebung der Gebäudeleerstände und Baulücken sowie Vorlage einer Nutzungskonzeption dafür ¾ Fördervorrang bei rationellem Energieeinsatz Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Wohnen privat Bisher Neu ¾ Vorbereitende Maßnahmen als eigenständiger Fördertatbestand ¾ Vorbereitende Maßnahmen kein eigenständiger Fördertatbestand ¾ Fördersatz 30% max. 20.000 € - Umnutzung leerstehender Gebäude zu familiengerechten Wohnungen - Baulückenschließung (mind. 3 Zimmer und 70 qm) - Modernisierung von Wohngebäuden (Baujahr vor 1945) ¾ Regelfördersatz 30% max. 40.000 € bei Umnutzung zu Wohnzwecken ¾ Bewilligungsstelle Gemeinde ¾ Bewilligungsstelle Regierungspräsidium ¾ Auszahlende Stelle Gemeinde ¾ Regelfördersatz 30% max. 20.000 € - Baulückenschließung - Wohnungsmodernisierung ¾ Auszahlende Stelle L-Bank Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Wohnen kommunal Bisher Neu ¾ Fördersatz 33% bis 50%, ohne Begrenzung - Zwischenerwerb - Vorbereitende Maßnahme für private Folgemaßnahmen - Wohnumfeldmaßnahmen ¾ Regelfördersatz 40% max. 750.000 € - Zwischenerwerb - Baureifmachung für Dritte - Wohnumfeldmaßnahmen ¾ Fördersatz 30% max. 20.000 € - Vorbereitende Maßnahme für kommunale Wohnbauvorhaben - Umnutzung zu Wohnzwecken - Wohnungsmodernisierung ¾ Regelfördersatz 30% max. 20.000 € bei Wohnungsmodernisierung ¾ Regelfördersatz 30% max. 40.000 € bei Umnutzung zu Wohnzwecken ¾ Erhöhung Fördersatz bis 50% bei Vorhaben mit EU-Kofinanzierung oder mit überdurchschnittlichem bürgerschaftlichem Engagement ¾ Fördervoraussetzung: Rationeller Energieeinsatz: Verwendung erneuerbarer Energien oder die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Privat-nichtgewerbliche Vorhaben „Wohnen“ Gemeinde/Stadt Ort Landkreis Name Straß e PLZ/W ohnort E-Mail Telefon-Nr. Telefax-Nr. Antragsteller/in: Über die Gemeinde/Stadt Antrag (Formblatt 3) An das Regierungspräsidium Ich/W ir beantrage(n) nach der Richtlinie zum ELR nachstehende Förderung: Beschreibung des Projektes: Wichtig: Gesamtkosten zuwendungsfähige 1 Ausgaben netto ) Kosten lt. beigefügter Schätzung • • • • • • Vom Antragsteller auszufüllen genaue Beschreibung des Projektes Kostenschätzung nach DIN 276 (mit Unterschrift des Planers) Angaben zur Finanzierung Planunterlagen Erklärungen zu Maßnahmenbeginn und anderen Fördermitteln Finanzierung Eigenmittel unbare Arbeitsleistungen Darlehen ohne öffentliche Förderung 2 Darlehen mit Bundesförderung ) beantragte Förderung ELR 30 % Kontrollsumme Finanzierung € € € € € € € € € € € € € € € € Erklärungen: 1. Die in diesem Antrag gemachten Angaben sind vollständig und richtig. 2. W ir bestätigen, dass mit der Maß nahme noch nicht begonnen wurde und auch nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen wird. Es ist uns bekannt, dass Zuschüsse nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen sind. Der Erwerb eines Grundstücks und die Erteilung eines Auftrages zur Planung oder zur Bodenuntersuchung gelten nicht als Beginn eines Vorhabens, es sei denn, gerade sie sind der Zweck der Zuwendung. 3. Auß er den im Finanzierungsplan angegebenen Zuwendungen haben wir keinen weiteren Antrag auf Förderung des Projekts gestellt. W ir werden auch keine weiteren Förderanträge stellen. 4. Der Veröffentlichung der Förderdaten (Zuwendungsempfänger, Vorhaben, Höhe der Zuwendung etc.) stimmen wir zu. Datum Unterschrift(en) Anlagen: Kostenschätzung (bei Hochbauten nach DIN 276 Teil 2 gegliedert) Planunterlagen 1 ) W eitergehende Erläuterungen ggf. auf gesondertem Blatt 2 ) bitte erläutern und ggf. Bewilligungsbescheid beifügen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Privat-nichtgewerbliche Vorhaben „Wohnen“ Projektbeschreibung (Formblatt 5) Gemeinde/Stadt Ort Eigentümer / Antragsteller Objekt (Straß e, Haus-Nr., Flst.Nr.) Baujahr: Wichtig: Gesamtkosten: zuwendungsfähige Ausgaben (netto): beantragte Zuwendung: Durchführungszeitraum • • • • • • • Von der Gemeinde auszufüllen genaue Beschreibung des Projektes (Flst.Nr., Hausnummer, Baujahr,) Kosten Durchführungszeitraum geplante Maßnahmen strukturelle Bedeutung Foto Kreis Derzeitige Nutzung und Zustand Planung (Größ e der W ohnung, Eigennutzung/Vermietung usw.) Strukturelle Aspekte zur Begründung der Förderung Platz für ein Bild Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Kostenberechnung Kostenberechnung Förderschwerpunkt "Wohnen" Kostenschätzung Bauvorhaben: Bauherr: Plan vom: nach DIN 276 Kostengruppen-Leistungsbereiche (nicht zutreffendes streichen, fehlende Kostenpositionen ergänzen) Ort: davon Gesamtkosten Netto unbare Eigenleistungen bare Aufwendungen (Netto) 100 Grundstück - € 200 Herrichten und Erschließen - € 310 320 330 340 350 360 370 390 Baugrube Gründung Außenwände Innenwände Decken Dächer Baukonstruktive Einbauten Sonstige Massnahmen für Baukonstruktion - € € € € € € € € € 300 Summe Bauwerk - Konstruktion 410 420 430 440 450 460 470 480 490 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Wärmeversorgungsanlagen Lufttechnische Anlagen Starkstromanlagen Fernmelde- und informationstechnische Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Anlagen Gebäudeautomation Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen 400 Summe Bauwerk - Technische Anlagen 510 520 530 540 550 590 Geländeflächen Befestigte Flächen Baukonstruktion in Außenanlagen Technische Anlagen in Außenanlagen Einbauten in Außenanlagen Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 500 Summe Außenanlagen - - - € € € - - - € € € - € - € € € € € € € € € € - € - € € € € € € € - € Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Übersicht über die neuen Kategorien, Fördersätze und Höchstbeträge Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Aufnahmeantrag je Ort Gesamtkonzeption: Antragsteller Gemeinde/Stadt Ort Landkreis Straß e PLZ/Postort Bearbeiter Telefon-Nr. Telefax-Nr. Email An die Rechtsaufsichtsbehörde 1 ) und parallel An das Regierungspräsidium 1 ) Betr.: Antrag auf Förderung nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Anl.: jeweils 1 Mehrfertigung Die Gemeinde/Stadt beantragt die • Strukturanalyse 1 erstmalige Aufnahme in das Programm für den Ort ) Dem Antrag sind als Anlage folgende Unterlagen beigefügt: (Stärken-/Schwächen) 1. • Formulierung der Entwicklungsziele • Umsetzungs- und Finanzierungskonzept 2. Projektliste nach Prioritäten 3. Übersichtsplan mit markierten Projekten 4. Bei Projekten im Förderschwerpunkt "W ohnen" zusätzlich a) Erhebung der Gebäudeleerstände und Baulücken sowie die Nutzungskonzeption dafür b) Projektbeschreibungen für die einzelnen Vorhaben (Formblatt 5) 5. Formblätter 2, 3 und 4 für Projekte, die im Programmjahr begonnen werden 6. Sonstige Unterlagen (z.B. Gestaltungskonzept) 1 Fortführung der Entwicklungsmaßnahme ) Dem Antrag sind als Anlage folgende Unterlagen beigefügt: • Projektliste nach Prioritäten geordnet • Übersichtsplan mit markierten Projekten Darstellung der strukturellen Ausgangslage, der kommunalen Entwicklungsziele und der strukturverbessernden Maß nahmen Der Teilort 1. Fortschreibung der o.g. Unterlagen 1 bis 4 (sofern sich gegenüber dem erstmaligen Aufnahmeantrag Änderungen ergeben haben) 2. Sachstandsbericht zu den bisherigen Förderprojekten 3. Formblätter 2, 3 und 4 für Projekte, die im Programmjahr begonnen werden 1 war in einem Programm zur Städtebauförderung. ) 1 ist in einem Programm zur Städtebauförderung. ) 1 ist in einem Programm zur Städtebauförderung beantragt. ) Datum • (siehe Leitfaden im Internet) 1 ) Zutreffendes bitte ankreuzen Unterschrift Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Leitfaden zur Darstellung der strukturellen Ausgangslage, der kommunalen Entwicklungsziele und der strukturverbessernden Maßnahmen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Projektliste ¾ Prioritäten nach Orten ¾ Priorität innerhalb eines Jahresprogramms (JP) nach Wichtigkeit der Maßnahme ¾ nach zeitlicher Priorität ¾ für den Zeitraum von 5 Jahren ¾ im aktuellen JP nur Aufnahme umsetzungsreifer Maßnahmen Gemeinde/Stadt Ort Landkreis Neustadt Altdorf Musterkreis lfd. Einzelprojekte Nr. Antragsteller, Projektbezeichnung Kategorie A 1 Fa. Schwarz; Reaktivierung einer Gewerbebrache 2 Dorfstr.17: Umnutzung einer Scheune zu einem W ohnhaus, Adam und Eva, Eden 3 W ohnumfeldmaßnahme in der Dorfstraße 4 Dorfstr. 19: Zwischenerwerb des Flst. Nr. 146 5 Dorfstr. 19: Baureifmachung 6 Betreuung der Konzeptumsetzung 7 Dorfstr. 19: Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Rainer, Zufall 8 Umnutzung des alten Schulhauses zum Dorfgemeinschaftshaus B C 1) Gesamtkosten D EURO förderfähige beantragte Durchführungs- Zahl der Vollzeit-AP Ausgaben Zuwendung zeitraum W ohnungen im Unternehmen E 2) best. EURO % EURO (MM/JJJJ - MM/JJJJ) P G Ab Gb 2.100.000 1.764.706 15 200.000 05.2008 - 11.2008 P N Wo Un 365.421 307.076 30 40.000 05.2008 - 06.2009 Wo Wu W o Ze W o Vk So P W o Bs 854.600 200.000 45.000 18.000 250.000 718.151 36.000 37.815 15.126 210.084 560.000 470.588 40 K K K K P N N N N N K N Ge Un 40 40 40 40 30 287.261 14.400 15.126 6.050 20.000 08.2008 06.2008 07.2008 04.2008 05.2009 - 03.2009 07.2008 03.2009 04.2009 09.2010 188.235 05.2010 - 09.2011 V 2) 53 1 1 zusätzl. 10 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Allgemeine Änderungen - Zusammenfassung ¾ ! Neue Antragsformulare ! ¾ Stärkung der ökologischen Komponente (Energie, umweltfreundliche Bauweise, Innenentwicklung / „MELAP“) ¾ 15 Jahre Zweckbindungsfrist für alle Fördermaßnahmen (Ziff. 9.5) ¾ Ausgaben für das Grundstück sind nur bis zu einem Anteil von 10% an den zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig (Ziff. 9.2) ¾ Mehrwertsteuer ist grundsätzlich nicht förderfähig (Ziff. 5.9) ¾ Unbare Eigenleistungen sind nicht förderfähig (Ausnahme: bei p-g Vorhaben die aktivierbaren unbaren Eigenleistungen) (Ziff. 8.2) ¾ Förderdaten sind öffentlich (Ziff. 9.8) (Name, Vorhaben, Zuschusshöhe, EU-Anteil) ¾ Kumulationsverbot mit anderen Förderprogrammen des Landes ¾ Kombination aus diesen Programmen ist möglich, wenn sich diese auf unterschiedliche Bereiche beziehen. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Allgemeine Änderungen - Grunderwerb ¾ Zuwendungsfähig nur für Erst- oder Letzterwerber auf der Grundlage einer unabhängigen Wertermittlung ¾ Ausgaben für das Grundstück sind nur bis zu einem Anteil von 10% an den zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig (Ziff. 9.2) Beispiel: Bisher Vorhaben Kosten ges. in € ff. Kosten in € Neu max. Kosten ff. Kosten ff. Kosten Zuwendung Grund- ohne Grund- mit Grunderwerb erwerb erwerb in € in € FS 10 % Fa. Schwarz: 184.000 184.000 Neubau Halle, Grundstückserwerb 18.400 (Abrundung auf 100 €) 42.297 Obermax. grenze für Zuwendung Grunderwerb in € in € in € in € = 90% = 100% = 10% FS 10 % 141.703 157.447 15.744 15.700 (Abrundung auf 100 €)