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Städtebauförderung 2014
Bürgerinformation
Impressum
Herausgeber
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Referat SW I 4 · 11055 Berlin
E-Mail: [email protected] · Internet: www.bmub.bund.de
Redaktion
BMUB, Referat SW I 4
Gestaltung
design_idee, büro_für_gestaltung, Erfurt
Druck
Zarbock GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main
Bildnachweise
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Stand
Juli 2014
1. Auflage
2.000 Exemplare
Download dieser Publikation
www.bmub.bund.de
Hinweis
Diese Publikation ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum
Verkauf bestimmt. Gedruckt auf Recyclingpapier.
Inhalt
Vorwort 4
DieStädtebauförderungdesBundes
6
I
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DieProgrammederStädtebauförderung
1 SozialeStadt
10
2 StadtumbauOst
14
3 StadtumbauWest
16
4 StädtebaulicherDenkmalschutz
18
5 AktiveStadt-undOrtsteilzentren
20
6 KleinereStädteundGemeinden–überörtlicheZusammenarbeit
undNetzwerke
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II VerfahrenderStädtebauförderung
25
1 FördergrundsätzederStädtebauförderung
26
2 UmsetzungderStädtebauförderung
30
3 StädtebaulicheMaßnahmenundprivateAkteure
32
4
STäDTEBAUFÖRDERUNG 2014 | Bürgerinformation
Vorwort
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Gestaltung des Umfeldes, in dem Sie wohnen, leben und arbeiten, ist ein
wichtiger Faktor für Ihre Lebensqualität. Dies gilt besonders in Städten, die immer schon Zentren gesellschaftlicher Veränderung waren, mit ihrem hohen Takt,
der räumlichen Nähe, mit Verkehr und Lärm, die auf die Bürgerinnen und
Bürger einwirken.
Für mich als Umwelt- und Bauministerin leiten sich daraus zwei Konsequenzen
ab: Erstens müssen wir das solidarische Miteinander stärken. Wir müssen Orte
der Begegnung und der Verständigung schaffen und zur gegenseitigen Unterstützung ermuntern. Zweitens müssen wir unsere Lebensweise in den Städten
auf ihre ökologische Verträglichkeit überprüfen. Stadtleben muss gesünder werden. Das heißt zum Beispiel: weniger Lärm und weniger Schadstoffe durch umweltverträglichen Verkehr und grüne Rückzugsflächen. Und: Die Städte müssen
einen großen Beitrag für den Klimaschutz leisten, damit auch den kommenden
Generationen ein lebenswertes städtisches Umfeld erhalten bleibt.
Die Bundesregierung bringt sich dabei aktiv ein. Ich habe mich in den vergangenen Monaten dafür eingesetzt, die vorhandenen Instrumente zur Stabilisierung
Bürgerinformation | STäDTEBAUFÖRDERUNG 2014
der Quartiere zu stärken und unter dem Dach unserer Stadtentwicklungspolitik
auszubauen: Wir haben die Städtebauförderung spürbar aufgestockt und mit
dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ haben wir ein ressortübergreifendes Leitprogramm der sozialen Integration.
Unsere Städte und Gemeinden stehen vor großen Aufgaben und Herausforderungen aufgrund des wirtschaftlichen Strukturwandels, der demografischen
Umbrüche, aber auch bei der Sicherung des sozialen Zusammenhalts und der
Anpassung an den Klimaschutz. Diese Herausforderungen sind regional sehr
unterschiedlich. Der Bund unterstützt die Kommunen daher bei entsprechenden
städtebaulichen Investitionen mit Programmen zur Städtebauförderung. Wir unterstützen die Kommunen bei der Anpassung an den sozialen, wirtschaftlichen,
demografischen und ökologischen Wandel.
Wir setzen die Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung fort und werden allein
in diesem Jahr mit 650 Millionen Euro Fördermitteln die bereits vorhandenen
Programme weiterentwickeln und fortführen. Das ist mehr als je zuvor. Vor
allem das Programm Soziale Stadt haben wir deutlich aufgestockt.
Die Städtebauförderung ist aber auch auf Ihre Akzeptanz und Mitwirkung angewiesen. Denn die Städtebaupolitik nimmt durch Eingriffe in das gebaute Umfeld Einfluss auf die Lebensbereiche jedes Einzelnen. In dieser Veröffentlichung
erhalten Sie auch Auskunft, welche Rechte und Pflichten aus städtebaulichen
Erneuerungsmaßnahmen der Kommunen für Sie als Eigentümer, Mieter oder
Pächter erwachsen können.
Als Ministerin setze ich mich für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Städtebauförderung ein. Ich möchte, dass Sie sich in Ihrer Heimat wohlfühlen und sich
auch weiterhin aktiv an der Entwicklung und Erneuerung Ihrer Städte und
Gemeinden beteiligen.
Dr. Barbara Hendricks
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
5
6
STäDTEBAUFÖRDERUNG 2014 | Bürgerinformation
Die Städtebauförderung
des Bundes
Die Städtebauförderung gehört seit 1971 zum Kernbereich der Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Die Investitionen in die städtische Infrastruktur sind
zu einem vielseitigen Instrument einer ganzheitlichen und integrierten Stadtentwicklungspolitik geworden. Die Städtebauförderung ist eine wesentliche
innen- und kommunalpolitische Aufgabe und eine wichtige Finanzierungsgrundlage der städtischen Erneuerung. Sie basiert auf einem breiten politischen
und fachlichen Konsens, besonders aber auf dem Engagement, der Initiative und
Kreativität der Menschen vor Ort. Bund, Länder und Kommunen messen der
Städtebauförderung große kulturelle, wirtschaftliche und soziale Bedeutung bei
und finanzieren sie in partnerschaftlicher Verantwortung.
Zu den Kernüberlegungen der Städtebauförderung gehört die Erkenntnis, dass
die Städte und Gemeinden viele Herausforderungen nicht aus eigener Kraft
meistern können. Viele städtebauliche, funktionale und soziale Missstände können aufgrund ihrer absoluten Größe oder ihrer Komplexität nur in gesamtstaatlicher Verantwortung bewältigt werden. Der Bund und die Länder stellen sich
dieser Verantwortung und unterstützen die Städte und Gemeinden mit einem
differenzierten Förderspektrum. Das Grundgesetz räumt dem Bund mit Artikel
104 b des Gundgesetzes die Möglichkeit ein, Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden zu gewähren und bietet damit
die Grundlage für die Städtebauförderung.
Eines der Hauptanliegen der Städtebauförderung ist die Behebung von städtebaulichen Missständen und Funktionsverlusten. Der schlechte Zustand des baulichen Bestandes und der öffentlichen Räume in einzelnen Stadtteilen kann den
gesamten städtischen Organismus schwächen. In Quartieren mit städtebaulichen
Missständen kann es zusätzlich zu ökonomischen und sozialen Spannungen
kommen. Um diesen Problemen zu begegnen, können Städte und Gemeinden
die Städtebauförderung entsprechend den Regelungen im Baugesetzbuch einsetzen. So werden bestimmte Stadtteile, Stadt- und Ortskerne gezielt unterstützt.
Bürgerinformation | STäDTEBAUFÖRDERUNG 2014
Ein wichtiges Ziel der Städtebauförderung ist der nachhaltige Einsatz der Fördermittel. Vor der Umsetzung ist es daher notwendig, die Fördermaßnahmen auf
eine nachhaltige Wirkung der Investitionen zu prüfen. Bei der Umsetzung der
konkreten Fördermaßnahmen sollen daher die Bedürfnisse der Bürgerinnen und
Bürger, insbesondere der Familien beziehungsweise der Haushalte mit Kindern,
berücksichtigt werden. Die Fördermittel können auch eingesetzt werden, um
das Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten und Gemeinschaftseinrichtungen wie
Schulen, Kindergärten oder Nachbarschaftstreffs zu verbessern und stärker in die
Quartiere einzubinden.
Der Ausbau von Spielplätzen, Grünanlagen, Gemeinschaftsgärten und Sportstätten im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung ist hier inbegriffen. Auch der
Klimaschutz soll beim Um- oder Neubau von Stadtquartieren besonders berücksichtigt werden. Die Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit ist ein Ziel,
auf welches sich Bund und Länder verpflichtet haben. Daher ist es notwendig, dass
alle Maßnahmen der Städtebauförderung so durchgeführt werden, dass sie sowohl
unterschiedliche Ausgangsbedingungen von Frauen und Männern als auch ihre
unterschiedliche Auswirkung auf beide Geschlechter in der Art berücksichtigen,
dass Ungleichbehandlungen verhindert beziehungsweise abgebaut werden.
7
8
STäDTEBAUFÖRDERUNG 2014 | Bürgerinformation
Der Einsatz der Städtebaufördermittel des Bundes und der Länder hat zudem
hohe Anstoßwirkungen. Aktuelle Ergebnisse eines Forschungsprojektes bestätigen die finanziellen Anstoßwirkungen der Städtebauförderung. Danach stoßen
die Städtebaufördermittel von Bund und Ländern das 7-Fache an privaten und
öffentlichen Investitionen an. Die Untersuchung erlaubt zudem eine Schätzung
der volkswirtschaftlichen Wirkungen: Sie lassen Investitionen in Höhe von
rund 10 Milliarden Euro erwarten. Die Beschäftigungswirkung wird auf rund
202.000 Erwerbstätige für ein Jahr geschätzt. Bund, Länder und Kommunen
können mit Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro
und Steuereinnahmen von rund 2,0 Milliarden Euro rechnen. Hervorzuheben
sind die Effekte der Wirtschaftsförderung vor Ort, die sich insbesondere für
klein- und mittelständische Betriebe bemerkbar machen.
Zur Städtebauförderung des Bundes und den einzelnen Programmen erhalten
Sie auch unter www.staedtebaufoerderung.info aktuelle Informationen.
Bürgerinformation | STäDTEBAUFÖRDERUNG 2014
I
Die Programme der
Städtebauförderung
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10
STäDTEBAUFÖRDERUNG 2014 | Bürgerinformation
1 Soziale Stadt
Profil:
→StabilisierungundAufwertungbenachteiligterStadt-undOrtsteile
→IntegrierterAnsatzundRessourcenbündelung
→AktivierungundBeteiligungder
Bewohnerschaft
→Quartiersmanagement
Laufzeit:
seit1999
VolumenderStädtebaufördermittel
desBundes:
→2012:rund40MillionenEuro
→2013:rund40MillionenEuro
→2014:rund150MillionenEuro
Der gesellschaftliche und ökonomische
Wandel wirkt sich in den Städten und Gemeinden Deutschlands sehr unterschiedlich aus. Neben prosperierenden Stadtteilen von hoher Qualität gibt es auch
Quartiere, in denen sich städtebauliche,
wirtschaftliche und soziale Probleme konzentrieren. Bauliche Mängel an Gebäuden
und im Wohnumfeld gehen oft einher mit
unzureichender Infrastruktur, Arbeitslosigkeit, niedrigen Einkommen und fehlenden Schul- und Bildungsabschlüssen der
Bewohnerinnen und Bewohner.
GeförderteStädteundGemeinden:
rund380
Mit dem Städtebauförderprogramm Soziale Stadt unterstützen Bund und Länder
Gesamtmaßnahmen:
die Kommunen bei der Stabilisierung und
rund620
Aufwertung von benachteiligten QuarFinanzierungsanteildesBundes:
tieren. Ziel ist es, die Lebensbedingungen
33,3Prozent
insgesamt zu verbessern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Insbesondere geht es darum, durch städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, die Infrastruktur und die Qualität des Wohnens für mehr Generationengerechtigkeit und Familienfreundlichkeit zu sorgen und die Integration aller
Bevölkerungsgruppen zu verbessern.
Die Probleme dieser Stadt- und Ortsteile sind oft sehr vielschichtig. Deshalb
werden der Arbeit in den Programmgebieten der Sozialen Stadt integrierte Entwicklungskonzepte zu Grunde gelegt, Ressourcen im Quartier gebündelt sowie
fachübergreifende Kooperationen gebildet und gelebt. Wichtige Partner für die
soziale Stadtentwicklung sind andere Fachressorts, Unternehmen, (Bürger-)Stiftungen, Vereine, Verbände und Ehrenamtliche. Wichtig ist auch, die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers in die Planung und Umsetzung der Maßnahmen frühzeitig einzubinden und sie zu beteiligen. Das verbessert die Akzeptanz
und Qualität der Projekte und unterstützt auch die langfristige Identifikation mit
bürgerinformation | Städtebauförderung 2014
dem Wohnumfeld. ein aktives Quartiersmanagement koordiniert die Maßnahmen, unterstützt die Prozesse und fördert die netzwerkarbeit vor Ort.
Mithin wird über das Programm insbesondere gefördert:
→ Verbesserung der Wohnverhältnisse, des Wohnumfeldes und des öffentlichen raumes, um das gebiet städtebaulich aufzuwerten, die Wohn- und
Lebensqualität für die bewohnerinnen und bewohner zu steigern, die bildungschancen und die Wirtschaftskraft im Quartier zu verbessern und die
Sicherheit und umweltfreundlichkeit zu erhöhen,
→ Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter und weiterer sozialer
Infrastrukturen, um die nutzungsvielfalt im Stadtteil zu erhöhen und den
Zusammenhalt zu stärken,
→ Verbesserung der städtebaulichen rahmenbedingungen zur Integration
benachteiligter bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund,
→ Koordinierung der Vorbereitung, Planung und umsetzung der Maßnahmen
im gebiet sowie beteiligung und Mitwirkung der bürgerinnen und bürger
und Mobilisierung ehrenamtlichen engagements, erarbeitung und fortschreibung des integrierten städtebaulichen entwicklungskonzepts.
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Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation
B
Ergänzendes ESF-Bundesprogramm BIWAQ
Mit Mitteln des europäischen Sozialfonds (eSf) und des bundesministeriums für
umwelt, naturschutz, bau und reaktorsicherheit (bMub) führt der bund zudem
das ergänzende arbeitsmarktprogramm „bildung, Wirtschaft, arbeit im Quartier“
(bIWaQ) mit Schwerpunkt in den Programmgebieten der Sozialen Stadt durch.
die besonderheit ist hier die Sozialraumorientierung und die Verzahnung von
Instrumenten der Städtebauförderung mit Maßnahmen der arbeitsförderung.
Somit sollen gezielt die Qualifikation und soziale Situation der Stadtteilbewohnerinnen und -bewohner und damit auch ihre Perspektiven auf dem arbeitsmarkt verbessert werden. Ziel des eSf-bundesprogramms bIWaQ ist die
bürgerinformation | Städtebauförderung 2014
→ Integration von Langzeitarbeitslosen in den arbeitsmarkt,
→ Integration von Jugendlichen in eine ausbildung und in den arbeitsmarkt
(einschließlich Verbesserung des Übergangs von der Schule in den beruf),
→ Stärkung der lokalen ökonomie.
In der eSf-förderperiode 2007 bis 2013 wurden insgesamt 124 Millionen euro
des eSf und 60 Millionen euro des bundes zur Verfügung gestellt.
D
D
N
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Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation
2 Stadtumbau Ost
Profil:
→Stabilisierungstädtischer
Strukturen
→StärkungderInnenstädte
→Aufwertunginnerstädtischer
Altbautenundzukunftsfähiger
Stadtquartiere
→IntegrierteStadtentwicklungskonzepte
D
Laufzeit:
seit2002
Volumen der Städtebaufördermittel
des Bundes:
→ 2012:rund82MillionenEuro
→2013:rund84MillionenEuro
→2014:rund105MillionenEuro
Geförderte Städte und Gemeinden:
rund460
Gesamtmaßnahmen:
rund1.090
Finanzierungsanteil des Bundes:
biszu50Prozent
Im Mittelpunkt des Programms steht die
aufwertung von Innenstädten und von
erhaltenswerten Stadtquartieren sowie die
bürgerinformation | Städtebauförderung 2014
Stabilisierung städtischer Strukturen durch den abriss leer stehender, dauerhaft
nicht mehr nachgefragter Wohnungen. gefördert wird der abriss oder teilrückbau von Wohnungen, dies sind vor allem unsanierte Plattenbauten. baukulturell
wertvolle altbauten sollen erhalten werden. deshalb ist die rückbauförderung
von vor 1919 errichteten Vorderhäusern oder anderen das Stadtbild prägenden
gebäuden ausgeschlossen. Innenstädte, wertvolle altbauten und erhaltenswerte
Quartiere werden aufgewertet – Städte werden zukunftsfähig und lebenswert
gestaltet.
Instrumente wie die Sanierung und Sicherung von altbauten ermöglichen hier
eine förderung ohne kommunalen eigenanteil.
gefördert wird insbesondere:
→ rückbau von Wohnungen,
→ aufwertung von Stadtquartieren,
→ Sanierung und Sicherung von gebäuden, die vor 1949 errichtet wurden,
→ erwerb von altbauten durch Städte und gemeinden zur Sanierung und
Sicherung,
→ rückführung der städtischen Infrastruktur (anpassung technischer und
sozialer Infrastruktur, zum beispiel Schulen und Kindergärten an den
bedarf).
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Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation
3 Stadtumbau West
Profil:
→StärkungderInnenstädte
→AufwertungvonQuartieren,
dievonwirtschaftlichemoder
militärischemStrukturwandel
betroffensind
→AnpassungältererWohngebiete
andenaktuellenBedarf
D
Laufzeit:
seit2004
Volumen der Städtebaufördermittel
des Bundes:
→2012:rund71MillionenEuro
→2013:rund83MillionenEuro
→2014:rund105MillionenEuro
Geförderte Städte und Gemeinden:
rund440
Gesamtmaßnahmen:
rund500
Finanzierungsanteil des Bundes:
33,3Prozent
In betroffenen Städten können die revitalisierung von brachflächen, die Schaffung familiengerechter und generationenübergreifender Wohnformen, die
Stabilisierung sozialer Infrastruktur (zum beispiel Schulen und Kindergärten),
die reduzierung der flächeninanspruchnahme und Maßnahmen der bestandserneuerung gefördert werden. grundlage ist die erarbeitung und fortschreibung
von integrierten städtebaulichen entwicklungskonzepten.
G
→ Vorbereitung der gesamtmaßnahme wie erarbeitung (fortschreibung) von
integrierten städtebaulichen entwicklungskonzepten sowie die bürgerbeteiligung,
bürgerinformation | Städtebauförderung 2014
→ städtebauliche neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von
Verkehrs-, Industrie- oder Militärbrachen,
→ Verbesserung des öffentlichen raums, des Wohnumfeldes und der privaten
freiflächen,
→ anpassung der städtischen Infrastruktur und die Sicherung der grundversorgung,
→ aufwertung und umbau des vorhandenen gebäudebestands. dazu gehört
auch die erhaltung von gebäuden mit baukultureller bedeutung, wie zum
beispiel die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden gebäuden,
→ rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter gebäude oder
gebäudeteile oder der dazu gehörenden Infrastruktur,
→ Wieder- und Zwischennutzung freigelegter flächen,
→ sonstige bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind,
→ Leistungen von beauftragten.
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Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation
4 Städtebaulicher denkmalschutz
Profil:
→ErhaltundWeiterentwicklung
bau-undkulturhistorischwertvollerStadtkerneund-bereicheüber
diejeweiligenEinzeldenkmale
hinaus,StärkungderVitalitätund
Funktionsvielfalt
→BeratungsleistungenfürKommunen,EigentümerinnenundEigentümerundInvestoren
Laufzeit:
seit1991fürdieneuenLänder/
seit2009indenaltenLändern
Volumen der Städtebaufördermittel
des Bundes:
→2012:rund92MillionenEuro
→2013:rund96MillionenEuro
→2014:rund110MillionenEuro
Geförderte Städte und Gemeinden:
rund420
(rund210indenneuenLändern/
rund210indenaltenLändern)
Gesamtmaßnahmen:
rund470
(rund250indenneuenLändern/
rund220indenaltenLändern)
Finanzierungsanteil des Bundes:
indenneuenLändern40Prozent,in
denaltenLändern33,3Prozent
das Programm Städtebaulicher denkmalschutz wurde 1991 in den neuen Ländern
aufgelegt, um den umfangreichen, aber
zum großteil baufälligen bestand historischer Stadtkerne und baukulturell wertvoller gebäude zu erhalten und instand
zu setzen. 2009 wurde das Programm auch
in den alten Ländern eingeführt. Seitdem
liegt der fokus auch auf stadtbildprägenden Stadterweiterungs- und gründerzeitgebieten sowie Siedlungen der 1920er und
1930er Jahre.
das Programm steht für eine ganzheitliche denkmalgerechte erneuerung von
bedeutenden Stadträumen – es verbindet
denkmalschutz und Stadtentwicklung.
dieser integrierte ansatz legte von beginn
an die basis für eine nachhaltige Innenentwicklung. aufgabe ist, die gesamtheit
historischer Stadtkerne, Straßenzüge und
Plätze mit ihrem besonderen Charakter zu
erhalten und mit Leben zu füllen. gefördert werden die Sicherung, Modernisierung, Instandsetzung, erhaltung und umgestaltung historischer ensembles, aber
auch beratungsleistungen für eigentümer
und Investoren.
Mit dem Programm wurde die Sensibilität für den erhalt und für den baukulturellen Wert historischer Stadtquartiere aufgebaut, geschichtsverständnis gefördert und Stadtimages verbessert. gleichzeitig stärken die Maßnahmen die örtliche mittelständische Wirtschaft, speziell das Handwerk. durch den geringeren
kommunalen finanzierungsanteil in den neuen Ländern konnten sich vor allem
Klein- und Mittelstädte zu lebendigen Orten entwickeln. baukulturell wertvolle
bürgerinformation | Städtebauförderung 2014
Stadtkerne und -quartiere ziehen nicht nur touristen an, sie werden auch von
unternehmen bei der Standortwahl bevorzugt.
G
→ Sicherung erhaltenswerter gebäude, historischer ensembles oder sonstiger
baulicher anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher
bedeutung,
→ Modernisierung und Instandsetzung, der um- und ausbau erhaltenswerter
gebäude oder ensembles,
→ E
→ D
→ innenstadtbedingter Mehraufwand für die Herrichtung von gebäuden und
ihres umfeldes für Handel, dienstleistungen und innenstadtverträgliches
gewerbe,
→ Vorbereitung der gesamtmaßnahme sowie die erarbeitung und fortschreibung von Planungen und integrierten entwicklungskonzepten, die Leistungen von Sanierungsträgern, Sanierungs- sowie anderen bestätigten beauftragten zur beratung von eigentümern/Investoren über die einhaltung von
regelungen der denkmalpflege oder aus örtlichen Satzungen sowie
→ Quartiersmanagement und aufwendungen für den Wissenstransfer.
bundesmittel, welche die neuen
Länder nicht für die fördergebiete
des Städtebaulichen denkmalschutzes in anspruch nehmen, können
auch für die erhaltung von das
Ortsbild prägenden bauwerken
eingesetzt werden. das gleiche gilt
für Mittel, die von anderen Ländern
ungenutzt bleiben und dadurch eine
umverteilung auf die neuen Länder ermöglicht. damit ist es in den
neuen Ländern möglich, die erhaltung von das Ortsbild prägenden
einzelobjekten, wie zum beispiel
dorfkirchen, zu fördern.
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Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation
5 aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Profil:
→StärkungderFunktionsvielfaltin
Zentren
→IntegriertesHandeln
→AktivierungvonKooperationen
undprivatemEngagement
→KombinationvonBaumaßnahmen
mitBeteiligungs-undMitwirkungsmaßnahmen
Laufzeit:
seit2008
Volumen der Städtebaufördermittel
des Bundes:
→2012:93MillionenEuro
→2013:97MillionenEuro
→2014:110MillionenEuro
Geförderte Städte und Gemeinden:
rund430
Gesamtmaßnahmen:
rund480
Finanzierungsanteil des Bundes:
33,3Prozent
das Zentrenprogramm mit seinem integrierten ansatz unterstützt die Vielfalt der
Zentren, verfolgt ihre Stärkung als Orte
für Wirtschaft und Kultur, zum arbeiten
und Wohnen, für Versorgung und freizeit, aber auch als Identifikationsorte der
gesellschaft und Kristallisationspunkte
für das alltagsleben. die Kombination
und bündelung von Maßnahmen in
unterschiedlichen Handlungsfeldern erhalten und stärken die stadtbaukulturelle
Substanz, die städtebauliche funktionsfähigkeit, die soziale Vitalität und den
kulturellen reichtum der Stadt- und Ortsteilzentren.
das Programm fördert die Sicherung und
den ausbau der angebots- und funktionsvielfalt in Innenstädten und Ortszentren, die gestaltung der öffentlichen
räume, Initiativen für den umgang mit
bürgerinformation | Städtebauförderung 2014
Leerständen sowie Maßnahmen zur sozialen Stabilisierung. es zielt auf den anstoß positiver Wirkungen durch gemeinsames Handeln von bürgerschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand und die Initiierung neuer formen privat-öffentlicher Kooperationen. Mit dem Verfügungsfonds wurde die Städtebauförderung
um ein Instrument ergänzt, das private finanzressourcen und zivilgesellschaftliches engagement aktiviert.
die ausrichtung des Programms mit seinen Instrumenten und den integrierten
Handlungsansätzen fördert kooperative und aktivierende Stadtentwicklung.
Innovative Lösungen für nachhaltige entwicklungsprozesse ermöglichen neue
Wege der Stadtentwicklung – auch vor dem Hintergrund knapper ressourcen.
gefördert wird insbesondere:
→ aufwertung des öffentlichen raumes (Straßen, Wege, Plätze),
→ Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden gebäuden
(auch energetische erneuerung),
→ bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von grundstücken
mit leer stehenden oder mindergenutzten gebäuden oder brachen einschließlich Zwischennutzung,
→ Citymanagement, beteiligung von nutzungsberechtigten (vergleiche hierzu
§ 138 baugesetzbuch [baugb]) sowie Immobilien- und Standortgemeinschaften,
→ Leistungen beauftragter, zum beispiel Sanierungsträger oder Zentrenmanager.
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Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation
6 Kleinere Städte und gemeinden –
überörtliche Zusammenarbeit und
netzwerke
Profil:
→StärkungkleinererStädteund
GemeindeninländlichenRäumen
→UnterstützungaktiverinterkommunalerbeziehungsweiseüberörtlicherKooperationen
→Anpassungundzukunftsfähige
GestaltungderInfrastruktur
→Integrierthandeln,finanzieren
undfördern
Laufzeit:
seit2010
Volumen der Städtebaufördermittel
des Bundes:
→2012:rund44MillionenEuro
→2013:rund55MillionenEuro
→2014:rund70MillionenEuro
Geförderte Gesamtmaßnahmen:
rund330,insbesondereinterkommunaleKooperationen
Finanzierungsanteil des Bundes:
33,3Prozent
A
bürgerinformation | Städtebauförderung 2014
Mit dem Programm unterstützen bund und Länder kleinere Städte und gemeinden in ländlichen, von abwanderung bedrohten oder vom demografischen
Wandel betroffenen räumen darin, ihre funktion als Standorte zum Wohnen,
arbeiten und der Versorgung langfristig für die bevölkerung in der region zu
sichern. für eine zukunftsfähige entwicklung der Infrastruktur ist eine aktive
Zusammenarbeit der Kommunen unerlässlich.
Vorrangig gefördert werden deshalb Städte und gemeinden, die Kooperationen
mit nachbargemeinden eingehen und gemeinsam Lösungen zur Sicherung der
daseinsvorsorge erarbeiten. grundlage hierfür sind überörtliche integrierte
entwicklungskonzepte, die aussagen zu gemeinsamen entwicklungszielen und
Handlungsschwerpunkten enthalten. auf basis der abgestimmten Konzepte
können die Kommunen Zuschüsse für Investitionen zur anpassung und bedarfsgerechten gestaltung der Infrastruktur erhalten. die bevölkerung und weitere
Partner vor Ort werden aktiv in die entwicklung einbezogen.
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Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation
G
→ die erarbeitung und fortschreibung interkommunaler beziehungsweise
überörtlicher integrierter entwicklungskonzepte zur festlegung von Strategien und Schwerpunkten zur Sicherung der öffentlichen daseinsvorsorge,
→ der aufbau strategischer netzwerke zur überörtlichen Kooperation,
→ investitionsbegleitende Maßnahmen zur aktivierung bürgerschaftlichen
engagements und der öffentlichkeitsarbeit,
→ Investitionen zur behebung städtebaulicher Missstände und zur anpassung
der Infrastruktur der daseinsvorsorge, die im überörtlichen abstimmungsprozess als wichtig erkannt wurde, wie zum beispiel
–
–
bürgerinformation | Städtebauförderung 2014
II Verfahren der
Städtebauförderung
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Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation
1 fördergrundsätze der
Städtebauförderung
Rechtsgrundlagen der Städtebauförderung
rechtsgrundlagen der Städtebauförderung sind gemäß § 164 b absatz 1 baugesetzbuch die jährlichen Verwaltungsvereinbarungen zwischen bund und
Ländern sowie die konkreten – von bundesland zu bundesland mithin unterschiedlichen – förderrichtlinien der Länder. In den jährlich abgeschlossenen
Vereinbarungen einigen sich bund und Länder über die Schwerpunkte, die Verteilung, den einsatz und die abrechnung der Städtebauförderung. grundlage der
städtebau-lichen Maßnahmen sind die §§ 136 ff. baugesetzbuch.
bund und Länder sind in der Lage, durch änderungen und anpassungen der
genannten normen flexibel und zielgerichtet auf neue Herausforderungen und
Problemlagen der Städte und gemeinden zu reagieren.
die Verteilung der bundesmittel auf die Länder erfolgt anhand eines speziellen
Verteilerschlüssels, der sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt.
den Schwerpunkt mit 70 Prozent der berechnungsgrundlage bildet dabei der
anteil des bundeslandes an der gesamtbevölkerung in deutschland. die übrigen
Parameter sind problemorientiert (zum beispiel bevölkerungsverlust, arbeitslosenquote, Wohnraum älter als baujahr 1918, anteil ausländische bevölkerung,
anteil bevölkerung über 65 Jahre und so weiter) und je nach Programm und
dessen Zielen entsprechend gewichtet.
Gebietszug und räumliche Lenkungswirkung der Städtebauförderung
die Mittel der Städtebauförderung werden nicht pauschal oder für einzelprojekte vergeben, sondern beziehen sich auf ein jeweils genau begrenztes fördergebiet. umfassende untersuchungen bereiten die räumliche abgrenzung eines
solchen gebietes vor. In einer so definierten städtebaulichen gesamtmaßnahme
steht jedes einzelvorhaben im bezug zu den Sanierungs- beziehungsweise entwicklungszielen für das gesamte Quartier. Städte und gemeinden können so
gebiete festlegen, die langfristig und vorrangig entwickelt werden sollen. dieses
bürgerinformation | Städtebauförderung 2014
B
Einbettung der Förderung in integrierte Planung
Integrierte städtebauliche Planungen und entwicklungskonzepte sind ein zentraler bestandteil der Städtebauförderung. Sie sind die grundlage für die strategische Stadtentwicklung in den Kommunen und dienen dazu, frühzeitig Prioritäten zu setzen. der anspruch der integrierten städtebaulichen Konzepte besteht
unter anderem in der themen- und ressortübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen Verwaltung (zum beispiel arbeit, Wohnen, Wirtschaft,
Kultur, Verkehr und so weiter) sowie in der bündelung von finanzmitteln, denn
nur so kann den vielschichtigen Problemen vor Ort auch nachhaltig begegnet
werden.
bei ihrer erarbeitung müssen Kommunen beziehungsweise die von ihnen beauftragten Sanierungsträger oder Planungsbüros die verschiedenen ämter sowie
auch akteure außerhalb von Politik und Verwaltung (eigentümer/innen, gewerbetreibende, bewohner/innen, Vereine und so weiter) einbinden. entsprechendes
gilt für überörtlich abzustimmende integrierte entwicklungskonzepte im rahmen des Städtebauförderprogramms Kleinere Städte und gemeinden.
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Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation
Kommunalpolitik und Verwaltung, bewohnerschaft, eigentümer, gewerbetreibende, Initiativen, Vereine und andere akteure werden somit bei der formulierung und abstimmung der Stadtentwicklungskonzepte und der Vorbereitung
und umsetzung von fördermaßnahmen maßgeblich beteiligt. durch die umfassende einbeziehung lokaler akteure in alle Phasen der fördermaßnahme, von
der Planung bis zur umsetzung der einzelnen Vorhaben, werden die Ortskenntnis und der Wissensvorsprung der im Quartier Lebenden effizient genutzt. dies
ist auch eine wichtige Voraussetzung für die lokale netzwerkbildung sowie für
eine tragfähige Kooperations- und Planungskultur.
Gewährung der Städtebauförderung als Zuschuss, Unrentierlichkeit der
Maßnahmen
D
Städtebaufördermittel werden daher ausschließlich für öffentliche Investitionen
und den unrentierlichen teil privater Investitionen (zum beispiel Mehraufwand
bedingt durch denkmalschutzgerechte fassadensanierung) gewährt. Sofern
jedoch rentierliche Maßnahmen privater dritter gefördert werden, erfolgt dies
regelmäßig in form von darlehen.
Bündelung der Förderung
Vor dem Hintergrund angespannter öffentlicher Haushalte ist es notwendig, die
einzelnen Städtebauförderprogramme mit anderen Programmen aus dem bereich der Stadtentwicklung aktiv zu bündeln. Im fokus stehen dabei die Kombination mit anderen förderprogrammen und den Maßnahmen der europäischen
Strukturpolitik sowie die aktivierung privaten Kapitals und die nutzung alternativer finanzierungsinstrumente.
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Mit den KfW-Programmen werden aus bundesmitteln verbilligte Kredite und
Zuschüsse im rahmen des CO2-gebäudesanierungsprogramms bereitgestellt.
bei der beantragung dieser Mittel sind jedoch die dort vorgegebenen Kumulierungsregeln für den einsatz öffentlicher Mittel zu beachten.
Verfügungsfonds
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2 umsetzung
der Städtebauförderung
die auswahl der konkreten fördermaßnahmen, das heißt die entscheidung über
den konkreten einsatz der fördermittel, erfolgt durch die Länder. So bestimmen
länderspezifische stadtentwicklungspolitische Vorstellungen, strategische förderansätze und landestypische erfordernisse die kleinräumige Verteilung der
Mittel.
die Planungshoheit obliegt den gemeinden. Sie stellen den förderantrag beim
zuständigen Landesministerium, bereiten die städtebaulichen Maßnahmen vor
und führen sie durch. die kommunalen Stadtplanungs- oder bauämter sind auch
ansprechpartner für fragen des Sanierungsrechts (erhebung von ausgleichsbeträgen von grundstückseigentümern, genehmigung bestimmter grundstücksbezogener Veränderungen [§§ 144, 145 baugesetzbuch] und so weiter)
die für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerien/Senatsverwaltungen sind:
LandBaden-Württemberg:
MinisteriumfürFinanzenundWirtschaft
Theodor-Heuss-Straße4
70174Stuttgart
Telefon:0711/1230
FreistaatBayern:
BayerischesStaatsministeriumdesInneren,
fürBauundVerkehr
ObersteBaubehörde
Franz-Josef-Strauß-Ring4
80539München
Telefon:089/21920
LandBerlin:
SenatsverwaltungfürStadtentwicklungund
Umwelt
WürttembergischeStraße6
10707Berlin
Telefon:030/901393000
LandBrandenburg:
MinisteriumfürInfrastrukturund
Landwirtschaft
Henning-von-Tresckow-Straße2–8
14467Potsdam
Telefon:0331/8660
LandBremen:
SenatorfürUmwelt,BauundVerkehr
Ansgaritorstraße2
28195Bremen
Telefon:0421/3612407
LandHamburg:
BehördefürStadtentwicklungundUmwelt
NeuenfelderStraße19
21109Hamburg
Telefon:040/428400
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Land Hessen:
Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 81 50
Land Mecklenburg-Vorpommern:
Ministerium für Wirtschaft, Bau und
Tourismus
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 58 85 065
Land Niedersachsen:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 / 12 00
Land Nordrhein-Westfalen:
Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 38 430
Land Rheinland-Pfalz:
Ministerium des Inneren, für Sport und
Infrastruktur
Schillerplatz 3–5
55116 Mainz
Telefon: 06131 / 160
Saarland:
Ministerium für Inneres und Sport
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 50 10
Freistaat Sachsen:
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden
Telefon: 0351 / 56 40
Land Sachsen-Anhalt:
Ministerium für Landesentwicklung und
Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Telefon: 0391 / 56 70
Land Schleswig-Holstein:
Ministerium des Inneren
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Telefon: 0431 / 98 80
Freistaat Thüringen:
Ministerium für Bau, Landesentwicklung und
Verkehr des Freistaates Thüringen
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
Telefon: 0361 / 37 900
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3 Städtebauliche Maßnahmen
und private akteure
grundlage der städtebaulichen erneuerung eines bestimmten gebiets/Quartiers
sind konkrete einzelmaßnahmen, die oft auch private eigentümer, Mieter und so
weiter betreffen. der erfolg der Stadtentwicklung ist damit wesentlich abhängig
von einer guten Mitwirkung der bürgerinnen und bürger.
Verantwortlich für die durchführung der städtebaulichen Sanierung – und daher
erster ansprechpartner bei allen fragen der Sanierung – ist die Stadt/gemeinde.
die Stadt/gemeinde kann sich für die konkrete durchführung jedoch eines
dritten bedienen, zum beispiel durch die beauftragung eines Sanierungsträgers.
dieser ist dann der ansprechpartner für die bürgerinnen und bürger.
Private Sanierungsmaßnahmen und Förderung
Private eigentümer haben die Möglichkeit, bei der gemeinde finanzielle unterstützung für die Sanierung ihrer gebäude zu beantragen. auf die förderung besteht jedoch kein rechtsanspruch. die genauen förderbedingungen sind in den
jeweiligen Städtebauförderrichtlinien der Länder festgelegt. diese können von
Land zu Land abweichen, führen aber in der regel folgende förderbedingungen:
→ gebäude muss im festgelegten gebiet liegen,
→ bauvorhaben entspricht dem Sanierungsziel,
→ umfassende Sanierung notwendig, mithin restmodernisierung (wenn
Modernisierung bereits vor Kurzem erfolgt war),
→ förderung eines prozentualen anteils an den förderfähigen Kosten,
→ abschluss einer Modernisierungsvereinbarung gemäß § 177 baugesetzbuch
zwischen eigentümer und Stadt/gemeinde (vor beginn der baumaßnahmen).
förderfähige baumaßnahmen sind zum beispiel:
→ Instandsetzung von Mauern, dächern, fassaden, außenanlagen,
→ anpassung von Wohnungsgrundrissen,
→ erneuerung von anlagen innerhalb von Wohnungen,
→ Sicherungsmaßnahmen an gebäuden,
→ Planungskosten (von architekten, Ingenieurbüros und ähnlichen).
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→ sogenannte „Luxus“-Sanierungen,
→ Sanierungsmaßnahmen vor abschluss von Modernisierungsvereinbarungen.
ansprechpartner für fragen zu Sanierungsmaßnahmen, deren förderfähigkeit
beziehungsweise zur möglichen Höhe der förderung ist stets die gemeindeverwaltung beziehungsweise deren beauftragte (zum beispiel Sanierungsträger).
Zur Mitfinanzierung der energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden sowie
des neubaus energieeffizienter Wohngebäude können bundesverbilligte Kredite
und Zuschüsse aus den KfW-Programmen „energieeffizient Sanieren“ und
„energieeffizient bauen“ beantragt werden.
Rechte und Pflichten im Sanierungsverfahren
In gebieten der Städtebauförderung kann das sogenannte Sanierungsrecht zur
anwendung kommen, §§ 136 ff. baugesetzbuch. das ist dann der fall, wenn sich
die Stadt/gemeinde für die festlegung eines förmlichen Sanierungsgebiets entscheidet. für andere festlegungen, wie zum beispiel als Stadtumbaugebiet
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(§ 171 b baugesetzbuch), Soziale-Stadt-gebiet (§ 171 e baugesetzbuch) oder „einfache“ gebietsabgrenzung aufgrund eines ratsbeschlusses, gelten die folgen des
förmlichen Sanierungsrechts nicht. die entscheidung der auswahl des gebietstyps obliegt der jeweiligen gemeinde.
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In jedem fall, das heißt in beiden Verfahrensformen, gilt folgendes:
→ besondere auskunftspflichten, beteiligungsrechte,
→ vorbereitende städtebauliche untersuchung durch die gemeinde,
→ förmliche festlegung des Sanierungsgebiets durch Satzung,
→ Vorkaufsrecht der gemeinde, enteignungsrechtliche Sonderbestimmungen,
→ mögliche durchführungsmaßnahmen der gemeinde: bodenneuordnung,
Herstellung/Sanierung von erschließungsmaßnahmen, umzug von bewohnern und betrieben,
→ mögliche durchführungsmaßnahmen durch private eigentümer: Modernisierung/Instandsetzung von gebäuden, bodenuntersuchungen, altlastenbeseitigung,
→ steuerliche Vergünstigungen für eigentümer gemäß § 7 h, gegebenenfalls
§ 7 i und § 10 f des einkommenssteuergesetzes (eStg).
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Im umfassenden Verfahren gelten unter anderem zusätzlich folgende
bestimmungen:
→ G
→ E
→D
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→ Sicherung der bewohnbarkeit der Wohnungen (auch während der baumaßnahmen),
→B
→
→ betreuung von Mieter-Vermieter-Vereinbarungen,
→ aufzeigen der Miethöhe nach der Sanierung/Modernisierung (das heißt nach
anteiliger umlage der Modernisierungskosten auf die Miete entsprechend
§ 559 des bügerlichen gesetzbuches).
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www.bmub.bund.de