Südhessen ist

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Südhessen ist
Regierungspräsidium Darmstadt
Lärmaktionsplan Hessen
Teilplan Straßenverkehr (2. Stufe)
Regierungsbezirk Darmstadt
Entwurf
Juli 2015
Inhaltsverzeichnis
3
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis........................................................................................................................... 3
Abbildungsverzeichnis .................................................................................................................. 9
Tabellenverzeichnis ..................................................................................................................... 12
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................... 16
1
Einleitung ....................................................................................................................... 18
1.1
Physikalische Grundlagen ............................................................................................ 18
1.2
Menschliche Wahrnehmung und Auswirkungen auf die Gesundheit .................... 19
1.3
Maßnahmen zur Lärmminderung ............................................................................... 21
1.3.1
Lärmmindernde Fahrbahnbeläge ..................................................................... 23
1.3.2
Geschwindigkeitsbeschränkungen ................................................................... 26
1.3.3
Lärmschutzwände/Lärmschutzwälle .................................................................. 28
2
Grundlagen der Lärmaktionsplanung ....................................................................... 30
2.1
Aufgabenstellung.......................................................................................................... 30
2.2
Rechtlicher Hintergrund ............................................................................................... 31
2.2.1
Rechtsgrundlagen der Lärmminderungsplanung ........................................... 31
2.2.2
Rechtsgrundlagen zur Berechnung von Lärm .................................................. 33
2.2.3
Rechtsgrundlagen für den Lärmschutz an Straßen.......................................... 34
2.2.3.1
Straßenbauliche Lärmvorsorge ..................................................................... 35
2.2.3.2
Straßenbauliche Lärmsanierung ................................................................... 36
2.2.3.3
Straßenverkehrliche Maßnahmen................................................................. 37
2.2.3.4
Orientierungs-, Grenz-, Auslöse- und Richtwerte zum Schutz vor
Verkehrslärm ................................................................................................... 41
2.3
Lärmkartierung Hessen ................................................................................................ 42
2.4
Übergeordnete Fachplanungen (vorbeugender Lärmschutz) ................................ 45
2.5
Maßnahmenplanung bei Lärmkonflikten ................................................................... 49
2.6
Ausweisung ruhiger Gebiete ....................................................................................... 53
2.7
Finanzierung von Lärmminderungsmaßnahmen ...................................................... 56
3
Der Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume)....................................... 57
3.1
Die Lärmkartierung für den Regierungsbezirk Darmstadt ....................................... 57
3.2
Die Betroffenheitsanalyse für den Regierungsbezirk Darmstadt ............................ 58
Vorgehensweise .................................................................................................. 58
3.2.1
3.2.2
Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse............................................................... 59
3.3
Die Mitwirkung der betroffenen Kommunen und der Öffentlichkeit ..................... 60
3.4
Die Maßnahmenplanung im Regierungsbezirk Darmstadt ..................................... 61
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Inhaltsverzeichnis
4
3.4.1
Kreis Bergstraße................................................................................................... 62
3.4.1.1
Bensheim ......................................................................................................... 64
3.4.1.2
Birkenau ........................................................................................................... 68
3.4.1.3
Bürstadt ............................................................................................................ 68
3.4.1.4
Fürth ................................................................................................................. 69
3.4.1.5
Heppenheim ................................................................................................... 71
3.4.1.6
Lampertheim ................................................................................................... 74
3.4.1.7
Lautertal ........................................................................................................... 77
3.4.1.8
Mörlenbach ..................................................................................................... 78
3.4.1.9
Neckarsteinach................................................................................................ 78
3.4.1.10 Rimbach ........................................................................................................... 79
3.4.1.11 Viernheim......................................................................................................... 81
3.4.1.12 Waldmichelbach ............................................................................................. 82
3.4.1.13 Zwingenberg ................................................................................................... 83
3.4.2
Landkreis Darmstadt-Dieburg............................................................................ 85
3.4.2.1
Lösung des Verkehrsproblems Ostumgehung Darmstadt: ...................... 87
3.4.2.2
Alsbach-Hähnlein............................................................................................ 87
3.4.2.3
Babenhausen................................................................................................... 88
3.4.2.4
Bickenbach ...................................................................................................... 90
3.4.2.5
Dieburg ............................................................................................................ 91
3.4.2.6
Griesheim ........................................................................................................ 92
3.4.2.7
Groß-Bieberau ................................................................................................ 93
3.4.2.8
Groß-Zimmern................................................................................................. 94
3.4.2.9
Mühltal ............................................................................................................. 94
3.4.2.10 Ober-Ramstadt................................................................................................ 94
3.4.2.11 Pfungstadt........................................................................................................ 95
3.4.2.12 Reinheim .......................................................................................................... 97
3.4.2.13 Roßdorf ............................................................................................................ 97
3.4.2.14 Weiterstadt .................................................................................................... 100
3.4.3
Kreis Groß-Gerau ............................................................................................... 102
3.4.3.1
Bischofsheim ................................................................................................. 104
3.4.3.2
Büttelborn ...................................................................................................... 105
3.4.3.3
Gernsheim ..................................................................................................... 106
3.4.3.4
Ginsheim-Gustavsburg ................................................................................ 108
3.4.3.5
Groß-Gerau ................................................................................................... 109
3.4.3.6
Kelsterbach .................................................................................................... 110
3.4.3.7
Mörfelden-Walldorf ...................................................................................... 111
3.4.3.8
Nauheim ........................................................................................................ 115
3.4.3.9
Rüsselsheim ................................................................................................... 116
3.4.4
Hochtaunuskreis ................................................................................................ 120
3.4.4.1
Bad Homburg................................................................................................ 122
3.4.4.2
Königstein ...................................................................................................... 124
3.4.4.3
Kronberg........................................................................................................ 125
3.4.4.4
Neu-Anspach ................................................................................................. 126
3.4.4.5
Oberursel ....................................................................................................... 126
3.4.4.6
Steinbach ....................................................................................................... 129
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Inhaltsverzeichnis
5
3.4.4.7
Usingen .......................................................................................................... 129
3.4.5
Main-Kinzig-Kreis ............................................................................................... 132
3.4.5.1
Die BAB 66 im Main-Kinzig-Kreis ................................................................ 135
3.4.5.2
Bad Orb ......................................................................................................... 135
3.4.5.3
Bad Soden-Salmünster................................................................................. 136
3.4.5.4
Biebergemünd .............................................................................................. 137
3.4.5.5
Brachttal ......................................................................................................... 137
3.4.5.6
Freigericht ..................................................................................................... 138
3.4.5.7
Gelnhausen ................................................................................................... 138
3.4.5.8
Großkrotzenburg .......................................................................................... 140
3.4.5.9
Hanau ............................................................................................................. 141
3.4.5.10 Hasselroth ...................................................................................................... 153
3.4.5.11 Langenselbold .............................................................................................. 155
3.4.5.12 Maintal............................................................................................................ 155
3.4.5.13 Nidderau ........................................................................................................ 156
3.4.5.14 Niederdorfelden ........................................................................................... 156
3.4.5.15 Schlüchtern .................................................................................................... 157
3.4.5.16 Schöneck........................................................................................................ 158
3.4.5.17 Wächtersbach ............................................................................................... 159
3.4.6
Main-Taunus-Kreis ............................................................................................. 161
3.4.6.1
Bad Soden a. T. ............................................................................................. 163
3.4.6.2
Eppstein ......................................................................................................... 164
3.4.6.3
Eschborn ........................................................................................................ 164
3.4.6.4
Flörsheim ....................................................................................................... 165
3.4.6.5
Hattersheim ................................................................................................... 166
3.4.6.6
Hochheim ...................................................................................................... 167
3.4.6.7
Hofheim ......................................................................................................... 167
3.4.6.8
Kelkheim ........................................................................................................ 171
3.4.6.9
Kriftel .............................................................................................................. 173
3.4.6.10 Schwalbach a. T............................................................................................. 174
3.4.6.11 Sulzbach ......................................................................................................... 175
3.4.7
Odenwaldkreis ................................................................................................... 176
3.4.7.1
Bad König ...................................................................................................... 177
3.4.7.2
Erbach ............................................................................................................ 178
3.4.7.3
Höchst i. Odw. ............................................................................................... 179
3.4.7.4
Reichelsheim ................................................................................................. 180
3.4.8
Kreis Offenbach ................................................................................................. 181
3.4.8.1
Dietzenbach .................................................................................................. 183
3.4.8.2
Dreieich .......................................................................................................... 184
3.4.8.3
Egelsbach ...................................................................................................... 186
3.4.8.4
Hainburg ........................................................................................................ 186
3.4.8.5
Heusenstamm ............................................................................................... 187
3.4.8.6
Langen ........................................................................................................... 188
3.4.8.7
Mühlheim ....................................................................................................... 189
3.4.8.8
Neu-Isenburg ................................................................................................ 191
3.4.8.9
Obertshausen................................................................................................ 194
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Inhaltsverzeichnis
6
3.4.8.10 Rodgau........................................................................................................... 194
3.4.8.11 Rödermark ..................................................................................................... 196
3.4.8.12 Seligenstadt ................................................................................................... 196
3.4.9
Rheingau-Taunus-Kreis ..................................................................................... 200
3.4.9.1
Bad Schwalbach ............................................................................................ 201
3.4.9.2
Eltville ............................................................................................................. 202
3.4.9.3
Geisenheim ................................................................................................... 202
3.4.9.4
Idstein ............................................................................................................. 203
3.4.9.5
Kiedrich .......................................................................................................... 205
3.4.9.6
Niedernhausen.............................................................................................. 205
3.4.9.7
Oestrich-Winkel ............................................................................................ 206
3.4.9.8
Rüdesheim ..................................................................................................... 206
3.4.9.9
Schlangenbad ............................................................................................... 207
3.4.9.10 Taunusstein.................................................................................................... 207
3.4.10
Wetteraukreis ..................................................................................................... 209
3.4.10.1 Altenstadt....................................................................................................... 211
3.4.10.2 Büdingen ....................................................................................................... 211
3.4.10.3 Butzbach ........................................................................................................ 212
3.4.10.4 Florstadt ......................................................................................................... 215
3.4.10.5 Friedberg ....................................................................................................... 218
3.4.10.6 Karben ............................................................................................................ 221
3.4.10.7 Limeshain ....................................................................................................... 222
3.4.10.8 Nidda.............................................................................................................. 223
3.4.10.9 Niddatal ......................................................................................................... 224
3.4.10.10 Ober-Mörlen ................................................................................................. 225
3.4.10.11 Ortenberg ...................................................................................................... 227
3.4.10.12 Ranstadt ......................................................................................................... 228
3.4.10.13 Rosbach ......................................................................................................... 229
3.4.10.14 Wöllstadt ........................................................................................................ 230
3.4.10.15 Wölfersheim .................................................................................................. 231
4
Der Ballungsraum Darmstadt .................................................................................. 233
4.1
Die Lärmkartierung für den Ballungsraum Darmstadt ........................................... 233
4.2
Die Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Darmstadt................................. 236
4.2.1
Vorgehensweise ................................................................................................ 236
4.2.2
Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Darmstadt ..
............................................................................................................................. 237
4.3
Die Mitwirkung der Stadt Darmstadt und der Öffentlichkeit ................................. 240
4.4
Die Maßnahmenplanung für den Ballungsraum Darmstadt.................................. 241
5
Der Ballungsraum Frankfurt am Main..................................................................... 246
5.1
Die Lärmkartierung für den Ballungsraum Frankfurt am Main .............................. 246
5.2
Die Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Frankfurt am Main ................... 249
5.2.1
Vorgehensweise ................................................................................................ 249
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Inhaltsverzeichnis
5.2.2
5.3
7
Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Frankfurt
am Main .............................................................................................................. 250
Die Mitwirkung der Stadt Frankfurt am Main und der Öffentlichkeit ................... 254
5.4
Die Maßnahmenplanung für den Ballungsraum Frankfurt am Main .................... 255
5.4.1
Durchführung eines Verkehrsversuches „Tempolimit 30 km/h nachts auf
ausgewählten Haupverkehrsstraßen“ ............................................................. 255
5.4.2
Fortführung des Projektes „Einbau von lärmoptimierten Asphalt ............... 261
5.4.3
Fortschreibung der Radverkehrskonzeption.................................................. 263
5.4.4
Ortsbezogene Einzelfallmaßnahmen und Weiterentwicklung von
gesamtstädtischen Maßnahmen...................................................................... 264
6
Der Ballungsraum Offenbach .................................................................................. 275
6.1
Die Lärmkartierung für den Ballungsraum Offenbach ........................................... 275
6.2
Die Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Offenbach ................................ 278
6.2.1
Vorgehensweise ................................................................................................ 278
6.2.2
Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Offenbach ..
............................................................................................................................. 279
6.3
Die Mitwirkung der Stadt Offenbach und der Öffentlichkeit................................. 281
6.4
Die Maßnahmenplanung für den Ballungsraum Offenbach ................................. 282
7
Der Ballungsraum Wiesbaden ................................................................................. 288
7.1
Die Lärmkartierung für den Ballungsraum Wiesbaden .......................................... 288
7.2
Die Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Wiesbaden ............................... 291
7.2.1
Vorgehensweise ................................................................................................ 291
7.2.2
Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Wiesbaden
............................................................................................................................. 291
7.3
Die Mitwirkung der Stadt Wiesbaden und der Öffentlichkeit ............................... 297
7.4
Die Maßnahmenplanung für den Ballungsraum Wiesbaden ................................ 297
7.4.1
Ausweitung des Tempolimits nachts auf Grundlage der Ergebnisse der
beiden Pilotprojekte der 1. Stufe des Lärmaktionsplans, Teilplan
Straßenverkehr ................................................................................................... 298
7.4.2
Fortführung des Projektes „Einbau von lärmoptimiertem Asphalt“ ............ 299
7.4.3
Einführung eines innerstädtischen Lkw-Durchfahrverbotes......................... 301
7.4.4
Weiterentwicklung von gesamtstädtischen Maßnahmen............................. 304
7.4.5
Vorbereitende Maßnahmen zur Ausweisung von ruhigen Gebieten ......... 306
Glossar………. ........................................................................................................................... 307
Quellenverzeichnis ................................................................................................................... 313
Rechtsgrundlagenverzeichnis ................................................................................................. 316
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Inhaltsverzeichnis
8
Anhang A:
„Zuständigkeiten für straßenbauliche und straßenverkehrliche Maßnahmen
zum Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm“.................................................................. 318
Anhang B:
„Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des
Regierungsbezirkes Darmstadt“............................................................................................. 319
Anhang C:
„Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Darmstadt“.. 340
Anhang D:
Main“
„Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Frankfurt am
............................................................................................................................ 350
Anhang E:
„Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Offenbach“.. 359
Anhang F:
„Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Wiesbaden“ 361
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Abbildungsverzeichnis
9
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Abbildung 2
Abbildung 3
Abbildung 4:
Abbildung 5:
Abbildung 6:
Abbildung 7:
Abbildung 8:
Abbildung 9:
Abbildung 10:
Abbildung 11:
Abbildung 12:
Abbildung 13:
Abbildung 14:
Abbildung 15:
Abbildung 16:
Abbildung 17:
Abbildung 18:
Abbildung 19:
Abbildung 20:
Abbildung 21:
Abbildung 22:
Abbildung 23:
Abbildung 24:
Abbildung 25:
Abbildung 26:
Zusammenhang zwischen Emission und Immission sowie beeinflussenden
Faktoren [Amt für Luft und Lärm Bozen 2001, ergänzt durch den Zusatz
„Emission“ und „Immission“] ............................................................................ 18
„Lärmometer“ (verschiedene Schallereignisse und deren
Schalldruckpegel) [Amt für Luft und Lärm Bozen 2001]............................... 19
Zusammenhang zwischen Verkehrsmenge, Mittelungspegel und
menschlicher Wahrnehmung [Amt für Luft und Lärm Bozen 2001] ............ 20
Schematische Darstellung einer konkaven und einer konvexen
Fahrbahnoberfläche ......................................................................................... 24
Beispiel einer gekrümmten und einer abgewinkelten Lärmschutzwand ... 29
Wechselseitige Integration lärmrelevanter Planungen [UBA 2008] ........... 31
Lärmschutz im Bereich von Straßen im Rahmen der Lärmvorsorge und der
Lärmsanierung ................................................................................................... 35
Hauptverkehrsstraßen in Hessen, Vergleich Stufe 1 (2007, Straßen >6 Mio.
Kfz/a) und Stufe 2 (2012, Straßen >3 Mio. Kfz/a) ........................................... 42
Lärmkartierung Hessen 2012, Übersichtskarte Hessen ................................ 44
Bildung von Lärmkonfliktpunkten in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung
............................................................................................................................. 50
Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen in der 2. Stufe der
Lärmaktionsplanung Hessen............................................................................ 52
Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Regierungsbezirk Darmstadt
(ohne Großstädte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden) ....... 57
Lärmkartierung Hessen (Bsp. für den Bereich Landkreis Offenbach) ......... 58
Anzahl der betroffenen Einwohner mit LDEN > 65 dB (A) je Landkreis ........ 60
Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Kreis Bergstraße ................. 62
Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Landkreis DarmstadtDieburg .............................................................................................................. 85
Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Kreis Groß-Gerau ............. 102
Verlauf der geplanten Ortsumgehung Klein-Rohrheim [Hessen Mobil
2015] ................................................................................................................. 107
Verlauf der geplanten Ortsumgehung Mörfelden-Waldorf [Hessen Mobil
2015] ................................................................................................................. 112
Beschilderungskonzept des Lkw-Durchfahrverbotes in Rüsselsheim
[HMUKLV 2015] ............................................................................................... 117
Ruhiges Gebiet/innerstädtische Erholungsfläche Rüsselsheim (©
GeoBasis-DE / BKG 2015) .............................................................................. 118
Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Hochtaunus-Kreis ............. 120
Verlauf der geplanten Ortsumgehung Usingen [Hessen Mobil 2015] ..... 130
Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Main-Kinzig-Kreis ............. 132
Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a in Hanau (© GeoBasis-DE / BKG
2015) ................................................................................................................. 142
Geplante ruhige Gebiete/innerstädtische Erholungsflächen in Hanau (©
GeoBasis-DE / BKG 2015) .............................................................................. 148
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Abbildungsverzeichnis
10
Abbildung 27: Gebiet 1: Wildpark Alte Fasanerie inklusive Dauerkleingartenanlage (©
GeoBasis-DE / BKG 2015) .............................................................................. 149
Abbildung 28: Gebiet 2: Schlossanlage und Schlosspark Philippsruhe (© GeoBasis-DE /
BKG 2015) ........................................................................................................ 151
Abbildung 29: Gebiet 3: Hauptfriedhof (© GeoBasis-DE / BKG 2015) .............................. 152
Abbildung 30: Gebiet 4: Schlossgarten Innenstadt (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ........... 153
Abbildung 31: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Main-Taunus-Kreis ........... 161
Abbildung 32: Verlauf der geplanten Ortsumgehung Hofheim [Hessen Mobil 2015] .... 169
Abbildung 33: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Odenwaldkreis ................. 176
Abbildung 34: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Kreis Offenbach ................ 181
Abbildung 35: Ortsumgehung Seligenstadt [Hessen Mobil 2015]..................................... 198
Abbildung 36: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Rheingau-Taunus-Kreis ... 200
Abbildung 37: Ortsumgehung B 275 Ortsteil Eschenhahn [Hessen Mobil 2015] ............ 204
Abbildung 38: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Wetteraukreis ................... 209
Abbildung 39: Ortsumgehung der L 3351 in Friedberg [Hessen Mobil 2015] ................. 220
Abbildung 40 Geplante Ortsumgehung der B 3 in Wöllstadt [Hessen Mobil] ................. 231
Abbildung 41: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im Ballungsraum Darmstadt (©
GeoBasis-DE / BKG 2015) .............................................................................. 234
Abbildung 42: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsraum Darmstadt Gesamttagespegel
(24 h) LDEN ......................................................................................................... 235
Abbildung 43: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für
den gesamten Ballungsraum Darmstadt (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ... 239
Abbildung 44: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den
gesamten Ballungsraum Darmstadt (© GeoBasis-DE / BKG 2015)........... 239
Abbildung 45: Lkw-Durchfahrtsverbotszone im Ballungsraum Darmstadt [Stadt Darmstadt
2015] ................................................................................................................. 244
Abbildung 46: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im Ballungsraum Frankfurt am Main
(© GeoBasis-DE / BKG 2015) ......................................................................... 247
Abbildung 47: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsraum Frankfurt am Main
Gesamttagespegel (24 h) LDEN ....................................................................... 248
Abbildung 48: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für
den gesamten Ballungsraum Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE / BKG
2015) ................................................................................................................. 251
Abbildung 49: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für
den Kernstadtbereich des Ballungsraums Frankfurt am Main (© GeoBasisDE / BKG 2015)................................................................................................ 252
Abbildung 50: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den
gesamten Ballungsraum Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE / BKG 2015)
........................................................................................................................... 253
Abbildung 51: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den
Kernstadtbereich des Ballungsraum Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE /
BKG 2015) ........................................................................................................ 254
Abbildung 52: Gemessene mittlere Geschwindigkeiten in der Höhenstraße von 22 bis 6
Uhr [Stadt Frankfurt am Main 2013] .............................................................. 256
Abbildung 53: Gemessene mittlere Lärmpegel der Höhenstraße in verschiedenen
Nachtzeitintervallen [Stadt Frankfurt am Main 2013] .................................. 257
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Abbildungsverzeichnis
11
Abbildung 54: Lage der Untersuchungsabschnitte 2015 [Stadt Frankfurt am Main 2015]
........................................................................................................................... 259
Abbildung 55: Radverkehrskonzeption Frankfurt am Main 2014; Weiterentwicklung des
Radverkehrsnetzes (kurz- und mittelfristiger Zeithorizont) [Stadt Frankfurt
am Main 2014] ................................................................................................. 264
Abbildung 56: Straßenabschnitte mit ortsbezogener Maßnahmenplanung (grün) für den
gesamten Ballungsraum Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE / BKG 2015)
........................................................................................................................... 265
Abbildung 57: Straßenabschnitte mit ortsbezogener Maßnahmenplanung (grün) für den
Kernstadtbereich des Ballungsraumes Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE /
BKG 2015) ........................................................................................................ 266
Abbildung 58: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im Ballungsraum Offenbach (©
GeoBasis-DE / BKG 2015) .............................................................................. 276
Abbildung 59: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsraum Offenbach Gesamttagespegel
(24 h) LDEN ......................................................................................................... 277
Abbildung 60: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für
den Ballungsraum Offenbach (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ..................... 280
Abbildung 61: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den
Ballungsraum Offenbach (© GeoBasis-DE / BKG 2015)............................. 281
Abbildung 62: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im Ballungsraum Wiesbaden (©
GeoBasis-DE / BKG 2015) .............................................................................. 289
Abbildung 63: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsraum Wiesbaden
Gesamttagespegel (24 h) LDEN ....................................................................... 290
Abbildung 64: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für
den gesamten Ballungsraum Wiesbaden (© GeoBasis-DE / BKG 2015) 293
Abbildung 65: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für
den Kernstadtbereich des Ballungsraums Wiesbaden (© GeoBasis-DE /
BKG 2015) ........................................................................................................ 294
Abbildung 66: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den
gesamten Ballungsraum Wiesbaden (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ......... 295
Abbildung 67: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den
Kernstadtbereich des Ballungsraum Wiesbaden (© GeoBasis-DE / BKG
2015) ................................................................................................................. 296
Abbildung 68: Durchgangsschwerverkehr in absoluten Zahlen pro Tag (Modellrechnung)
[Stadt Wiesbaden 2014] ................................................................................. 302
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Tabellenverzeichnis
12
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Tabelle 2:
Tabelle 3:
Tabelle 4:
Tabelle 5:
Tabelle 6:
Tabelle 7:
Tabelle 8:
Tabelle 9:
Tabelle 10:
Tabelle 11:
Tabelle 12:
Tabelle 13:
Tabelle 14:
Tabelle 15:
Tabelle 16:
Tabelle 17:
Tabelle 18:
Tabelle 19:
Tabelle 20:
Tabelle 21:
Tabelle 22:
Tabelle 23:
Tabelle 24:
Tabelle 25:
Tabelle 26:
Tabelle 27:
Tabelle 28:
Tabelle 29:
Tabelle 30:
Tabelle 31:
Tabelle 32:
Tabelle 33:
Tabelle 34:
Maßnahmen und deren Auswirkungen auf den Lärm und den Verkehr
[HMUELV 2010] ................................................................................................. 21
Bezugszeiträume und -dauer verschiedenen definierter Lärmpegel nach
RLS-90 und VBUS .............................................................................................. 34
Geltende Orientierungs-, Grenz-, Auslöse- und Richtwerte verschiedener
Rechtsgrundlagen ............................................................................................. 41
Empfohlene Immissionswerte für die Vermeidung und Minderung von
lärmbedingten Gesundheitsgefährdungen und erheblichen Belästigungen
[UBA 2007] ......................................................................................................... 49
Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im
Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt
am Main, Offenbach und Wiesbaden)............................................................ 59
Anzahl der identifizierten Lärmkonfliktpunkte je Landkreis ......................... 60
Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Kreis Bergstraße (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) ................................. 62
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bensheim ............................. 64
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Birkenau ............................... 68
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bürstadt................................ 68
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Fürth ..................................... 69
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Heppenheim ....................... 71
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Lampertheim ....................... 74
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Lautertal ............................... 77
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Mörlenbach ......................... 78
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Neckarsteinach ................... 78
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rimbach ............................... 79
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Viernheim ............................ 81
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Waldmichelbach ................. 82
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Zwingenberg ....................... 83
Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Landkreis Darmstadt-Dieburg (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) .......... 85
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Alsbach-Hähnlein ............... 87
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Babenhausen ...................... 88
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bickenbach .......................... 90
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dieburg ................................ 91
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Griesheim ............................ 92
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Groß-Bieberau .................... 93
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Groß-Zimmern .................... 94
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Mühltal ................................. 94
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ober-Ramstadt ................... 95
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Pfungstadt ........................... 95
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Reinheim .............................. 97
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Roßdorf ................................ 98
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Weiterstadt ........................ 100
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Tabellenverzeichnis
Tabelle 35:
Tabelle 36:
Tabelle 37:
Tabelle 38:
Tabelle 39:
Tabelle 40:
Tabelle 41:
Tabelle 42:
Tabelle 43:
Tabelle 44:
Tabelle 45:
Tabelle 46:
Tabelle 47:
Tabelle 48:
Tabelle 49:
Tabelle 50:
Tabelle 51:
Tabelle 52:
Tabelle 53:
Tabelle 54:
Tabelle 55:
Tabelle 56:
Tabelle 57:
Tabelle 58:
Tabelle 59:
Tabelle 60:
Tabelle 61:
Tabelle 62:
Tabelle 63:
Tabelle 64:
Tabelle 65:
Tabelle 66:
Tabelle 67:
Tabelle 68:
Tabelle 69:
Tabelle 70:
Tabelle 71:
Tabelle 72:
Tabelle 73:
Tabelle 74:
Tabelle 75:
Tabelle 76:
13
Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Kreis Groß-Gerau (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) ............................. 103
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bischofsheim ..................... 104
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Büttelborn.......................... 105
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Gernsheim ......................... 106
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ginsheim-Gustavsburg .... 108
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Groß-Gerau ....................... 109
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Alsbach-Hähnlein ............. 110
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Mörfelden-Walldorf .......... 111
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Nauheim ............................ 115
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rüsselsheim....................... 116
Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Hochtaunuskreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012)............................... 120
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Homburg ................... 122
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Königstein.......................... 124
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Kronberg ........................... 125
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Neu-Anspach .................... 126
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Oberursel .......................... 127
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Steinbach ........................... 129
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Usingen .............................. 129
Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Main-Kinzig-Kreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) ............................. 132
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Orb ............................. 135
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Soden-Salmünster .... 136
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Biebergemünd .................. 137
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Brachttal ............................. 137
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Freigericht ......................... 138
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Gelnhausen ....................... 139
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Großkrotzenburg .............. 140
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hanau ................................. 143
Ortsbezogene Maßnahmenplanung der Stadt Hanau ............................... 145
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hasselroth .......................... 153
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Langenselbold .................. 155
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Maintal ............................... 155
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Nidderau............................ 156
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Niederdorfelden ............... 156
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Schlüchtern........................ 157
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Altenstadt .......................... 158
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Wächtersbach ................... 159
Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Main-Taunus-Kreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) ........................... 162
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Soden a. T. ................. 163
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Eppstein ............................. 164
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Eschborn............................ 164
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Flörsheim ........................... 165
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hattersheim ....................... 166
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Tabellenverzeichnis
Tabelle 77:
Tabelle 78:
Tabelle 79:
Tabelle 80:
Tabelle 81:
Tabelle 82:
Tabelle 83:
Tabelle 84:
Tabelle 85:
Tabelle 86:
Tabelle 87:
Tabelle 88:
Tabelle 89:
Tabelle 90:
Tabelle 91:
Tabelle 92:
Tabelle 93:
Tabelle 94:
Tabelle 95:
Tabelle 96:
Tabelle 97:
Tabelle 98:
Tabelle 99:
Tabelle 100:
Tabelle 101:
Tabelle 102:
Tabelle 103:
Tabelle 104:
Tabelle 105:
Tabelle 106:
Tabelle 107:
Tabelle 108:
Tabelle 109:
Tabelle 110:
Tabelle 111:
Tabelle 112:
Tabelle 113:
Tabelle 114:
Tabelle 115:
Tabelle 116:
Tabelle 117:
Tabelle 118:
14
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hochheim .......................... 167
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hofheim ............................. 168
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Kelkheim ............................ 171
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Kriftel .................................. 173
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Schwalbach a. T. ............... 174
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Sulzbach............................. 175
Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Odenwaldkreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) ................................. 176
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad König .......................... 177
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Erbach ................................ 178
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Höchst i. Odw. ................... 179
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Reichelsheim ..................... 180
Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Kreis Offenbach (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) ............................... 181
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dietzenbach ...................... 183
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dreieich ............................. 184
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Egelsbach .......................... 186
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hainburg ............................ 186
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Heusenstamm ................... 187
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Langen ............................... 188
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Mühlheim........................... 189
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Neu-Isenburg .................... 191
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dietzenbach ...................... 194
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dietzenbach ...................... 195
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rödermark ......................... 196
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Seligenstadt ...................... 196
Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Rheingau-Taunus-Kreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) ................... 200
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Schwalbach................ 201
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Eltville ................................. 202
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Geisenheim ....................... 202
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Idstein ................................ 203
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Kiedrich .............................. 205
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Niedernhausen ................. 206
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Oestrich-Winkel ................ 206
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rüdesheim......................... 207
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Schlangenbad ................... 207
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Taunusstein ....................... 208
Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Wetteraukreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) ................................... 209
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Altenstadt .......................... 211
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Büdingen ........................... 212
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Butzbach ............................ 212
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Florstadt ............................. 215
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Friedberg........................... 218
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Karben................................ 221
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Tabellenverzeichnis
Tabelle 119:
Tabelle 120:
Tabelle 121:
Tabelle 122:
Tabelle 123:
Tabelle 124:
Tabelle 125:
Tabelle 126:
Tabelle 127:
Tabelle 128:
Tabelle 129:
Tabelle 130:
Tabelle 131:
Tabelle 132:
Tabelle 133:
Tabelle 134:
Tabelle 135:
Tabelle 136:
Tabelle 137:
Tabelle 138:
Tabelle 139:
Tabelle 140:
Tabelle 141:
Tabelle 142:
Tabelle 143:
15
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Limeshain........................... 222
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Nidda ................................. 223
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Niddatal ............................. 224
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ober-Mörlen ..................... 225
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ortenberg ......................... 227
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ranstadt ............................. 228
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rosbach ............................. 229
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Wöllstadt............................ 230
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Wölfersheim ...................... 231
Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Ballungsraum
Darmstadt......................................................................................................... 237
Lärmkennziffer und Anzahl der Straßenabschnitte im Ballungsraum
Darmstadt......................................................................................................... 237
Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Ballungsraum
Frankfurt am Main ........................................................................................... 250
Lärmkennziffer und Anzahl der Straßenabschnitte im Ballungsraum
Frankfurt am Main ........................................................................................... 250
Ortsbezogene Einzelfallmaßnahmen und Weiterentwicklung von
gesamtstädtischen Maßnahmen für den Ballungsraum Frankfurt/Main .. 267
Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Ballungsraum
Offenbach ........................................................................................................ 279
Lärmkennziffer und Anzahl der Straßenabschnitte in Offenbach ............. 279
Umsetzungsstand der lärmrelevanten Maßnahmen des Luftreinhalte-/
Lärmminderungskonzeptes der Stadt Offenbach [Stadt Offenbach 2015]
........................................................................................................................... 283
Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Ballungsraum
Wiesbaden ....................................................................................................... 292
Lärmkennziffer und Anzahl der Straßenabschnitte im Ballungsraum
Wiesbaden ....................................................................................................... 292
Durchgangsschwerverkehr in absoluten Zahlen pro Tag und dessen Anteil
am täglichen Gesamtschwerverkehr inkl. Quell- und Zielverkehr
(Modellrechnung)............................................................................................ 302
Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen ............ 319
Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Darmstadt ...... 340
Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Frankfurt am Main
........................................................................................................................... 350
Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Offenbach...... 359
Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Wiesbaden .... 361
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Abkürzungsverzeichnis
16
Abkürzungsverzeichnis
/a
A
B
BAB
BImSchG
BImSchV
BMUB
BMVI
B&R
/d
dB (A)
DTV
EBA
EDV
EG
GE
GI
/h
HLUG
HMUKLV
HMWEVL
K
KFZ
kHz
km/h
L
LDEN
LNight
Lärmschutz-RL-StV
LAI
LAP
LKW
LKZ
LMP
LOA 5D
MD
MI
MIV
pro Jahr
Autobahn
Bundesstraße
Bundesautobahn
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bike and Ride
pro Tag
Dezibel; der Zusatz „A“ gibt an, dass es sich um eine auf das menschliche Hörempfinden abgestimmte Bewertung handelt.
durchschnittlicher täglicher Verkehr
Eisenbahnbundesamt
Elektronische Datenverarbeitung
Erdgeschoss
Gewerbegebiet (§ 8 Baunutzungsverordnung)
Industriegebiet (§ 9 Baunutzungsverordnung)
pro Stunde
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Kreisstraße
Kraftfahrzeug
Kilohertz
Kilometer pro Stunde
Landesstraße
Lärm-Tagesmittelwert (24 Stundenwert, L Day, Evening, Night)
Lärm-Nachtwert (22 bis 6 Uhr)
Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutze
der Bevölkerung vor Lärm
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz
Lärmaktionsplan /-planung
Lastkraftwagen
Lärmkennziffer
Lärmminderungsplanung
Lärmoptimierter Asphalt, so genannter Düsseldorfer „Flüsterasphalt“
Dorfgebiet (§ 5 Baunutzungsverordnung)
Mischgebiet (§ 6 Baunutzungsverordnung)
Motorisierter Individualverkehr
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Abkürzungsverzeichnis
o. g.
OD
OG
OPA
ÖPNV
Pa
PKW
P&R
RLS-90
RP
t
UBA
u. U.
VBUS
VGF
VLärmSchR 97
WA
WR
z. T.
17
oben genannt
Ortsdurchfahrt
Obergeschoss
offenporiger Asphalt, mögliche Ausführung eines „Flüsterasphaltes“
Öffentlicher Personennahverkehr
Pascal
Personenkraftwagen
Park and Ride
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
Regierungspräsidium
Tonne
Umweltbundesamt
unter Umständen
Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main
Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der
Baulast des Bundes
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung)
Reines Wohngebiet (§ 3 Baunutzungsverordnung)
zum Teil
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Einleitung
1
18
Einleitung
1.1 Physikalische Grundlagen
Als Lärm werden generell Schallereignisse bezeichnet, die durch ihre Lautstärke und
Struktur für den Menschen gesundheitsschädigend oder störend bzw. belastend wirken.
Lärm ist eine Umwelteinwirkung, bei der die Unterscheidung zwischen Emission und Immission sehr wichtig ist. Die Emission bezeichnet den von einer Lärmquelle ausgehenden
Lärm, die Immission den Lärm, der den Empfänger (Menschen) erreicht. Dabei weicht die
Immission auch bei einzelnen Schallereignissen aufgrund von Absorptionsvorgängen in
der Luft und durch Abschirmungs-/Reflexionseffekte etc. von der Emission ab.
Emission
Abbildung 1:
Immission
Zusammenhang zwischen Emission und Immission sowie beeinflussenden Faktoren [Amt für Luft und Lärm Bozen 2001, ergänzt durch den Zusatz „Emission“ und „Immission“]
Auf der Emissionsseite existiert im motorisierten Straßenverkehr eine Vielzahl von verschiedenen Schallquellen, die je nach Geschwindigkeitsniveau mehr oder weniger starken
Einfluss auf das Gesamtgeräusch haben:
• Die Antriebsgeräusche umfassen z.B. Motor- und Getriebegeräusche und sind vor allem im Stadtverkehr im unteren Geschwindigkeitsbereich dominierend.
• Die Reifen-Fahrbahngeräusche, hervorgerufen vom Abrollen des Reifens auf der Fahrbahn, tragen bei Pkw ab etwa 30 bis 40 km/h maßgeblich zum Gesamtfahrzeuggeräusch bei.
• Aerodynamische Geräusche, die aufgrund von Verwirbelungen abreißender Luftströmungen entstehen (z.B. an Fahrzeugaußenspiegeln), stellen die dominierende Schallquelle bei Fahrzeuggeschwindigkeiten über ca. 100 km/h dar.
• Daneben wird häufig verhaltensbedingter Lärm, wie z.B. der so genannte Kavalierstart
beim Motorrad oder auch lautes Türknallen als besonders störend von Betroffenen
empfunden.
Auf der Immissionsseite hängt die Wahrnehmung von Lärm und dessen Wirkung auf den
Menschen neben subjektiven Effekten auch von objektiven, physikalisch messbaren Größen ab; diese sind:
• der Schalldruck,
• die Tonhöhe (hohe Töne werden in der Regel unangenehmer als tiefe empfunden),
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Einleitung
19
• die Tonhaltigkeit: einzelne tonale Komponenten im Geräusch erhöhen die wahrgenommene Lautstärke und
• die Impulshaltigkeit: Geräusche mit starken Schwankungen (z.B. Hämmern) werden unangenehmer empfunden als Geräusche mit konstanter oder gleichmäßiger Lautstärke.
Die lineare Zunahme der menschlichen Hörempfindung entspricht am besten dem logarithmischen Anstieg des Schalldrucks. Aus diesem Grund wird in der Akustik häufig ein
logarithmisches Relativmaß, der so genannte Schalldruckpegel, benutzt. Seine Einheit ist
gewöhnlich das Dezibel (dB (A)) 1. Dieses Maß gibt an, wievielmal größer die Schallintensität eines Geräusches im Vergleich zur menschlichen Hörschwelle ist 2.
Abbildung 2
„Lärmometer“ (verschiedene Schallereignisse und deren Schalldruckpegel) [Amt für Luft und Lärm Bozen 2001]
1.2 Menschliche Wahrnehmung und Auswirkungen auf die Gesundheit
Lärm wird vom Menschen zum einen bewusst als störend oder belästigend empfunden
und kann so zu Kommunikationsproblemen, Konzentrationsschwächen und einem Gefühl
der Verärgerung führen. Folgende Faktoren sind maßgebend, wenn es um die Stärke und
die Bewertung der subjektiv empfundenen Lärmbelästigung geht:
• die Tätigkeit (während der Schlafenszeit wirkt Lärm extrem störend, gleiches gilt bei
Tätigkeiten, die hohe Konzentration erfordern),
• die persönliche Bewertung (hierbei spielt eine Rolle, ob der Betroffene auch zu der
Lärmbelastung beiträgt oder gar von der Lärm verursachenden Tätigkeit profitiert),
Dezibel; der Zusatz „(A)“ sagt aus, dass es sich um eine dem menschlichen Hörempfinden angepasste Bewertung handelt.
2 Hörschwelle: Schalldruck von 2*10-5 Pa bei einer Frequenz von 1 kHz, entspricht 0 dB (A).
Schmerzgrenze: beginnt ab einem Schalldruck von 20 Pa, entspricht 100 dB (A).
1
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Einleitung
20
• die persönliche Befindlichkeit (der allgemeine gesundheitliche Zustand eines Menschen kann sich auf die Lärmempfindlichkeit auswirken, bestimmte chronische oder
akute Erkrankungen wie z.B. Depressionen oder Meningitis gehen mit einer erhöhten
Lärmempfindlichkeit einher).
Generell ist eine Pegelsteigerung bzw. -minderung von 3 dB (A) vom Menschen zwar
deutlich wahrnehmbar, eine subjektiv wahrgenommene Verdopplung bzw. Halbierung
des Lärms wird jedoch erst ab einer Pegeldifferenz von 10 dB (A) (entspricht einer
Verzehnfachung bzw. Reduktion auf ein Zehntel der ursprünglichen Verkehrsmenge) erzielt.
Abbildung 3
Zusammenhang zwischen Verkehrsmenge, Mittelungspegel und menschlicher Wahrnehmung [Amt für Luft und Lärm Bozen 2001]
Lärm wirkt ab einem bestimmten Schalldruckpegel auch immer unbewusst auf den
menschlichen Organismus ein. Das vegetative Nervensystem reagiert auf Lärm auch im
Schlaf und nach Jahren der Belastung gleich, eine häufig subjektiv empfundene Gewöhnung findet nicht statt: Es treten stets die gleichen Stresssymptome wie z.B. der Anstieg
des Blutdruckes, die Erhöhung der Herz- und Atemfrequenz sowie die Ausschüttung bestimmter (Stress)-Hormone auf. Dieser im Laufe der Evolution entwickelte Schutzmechanismus vor drohenden Gefahrensituationen kann bei langfristiger Exposition allerdings
u.a. zu Herz-Kreislauferkrankungen, chronischem Bluthochdruck, Allergien, Schlafstörungen sowie weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. [UBA 2015]
Das Risiko, verkehrslärmbedingt einen Herzinfarkt zu erleiden, liegt so z.B. mehrfach über
dem Risiko, aufgrund von verkehrsbedingten Luftverunreinigungen an Krebs zu erkranken. Insgesamt kann jeder 50. Herzinfarkt auf ständigen Verkehrslärm zurückgeführt werden. [Babisch, Ising 1997; HMUELV 2010]
Gesundheitliche Gefahren konnten wissenschaftlich im Rahmen verschiedener Studien für
Lärmpegel ab 65 dB (A) während des Tages und 55 dB (A) während der Nacht, sofern
Menschen ihnen längerfristig ausgesetzt sind, nachgewiesen werden. [HMUELV 2010]
Um Auswirkungen von Lärm auf die menschliche Gesundheit weitergehend zu untersuchen, wird derzeit die sogenannte Norah-Studie (Noise-Related Annoyance, Cognition
and Health, deutsch etwa „Zusammenhang zwischen Lärm, Belästigung, Denkprozessen
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Einleitung
21
und Gesundheit“) durchgeführt. Der Fokus der Studie liegt dabei auf dem Fluglärm, andere Einflüsse wie z.B. Straßen- oder Schienenlärm und individuelle gesundheitliche Vorbelastungen werden jedoch ebenfalls erfasst und ausgewertet. Dadurch sollen exaktere Aussagen über Verkehrslärmarten und mögliche Wechsel- bzw. Kombinationswirkungen auf
die menschliche Gesundheit möglich werden. Um dieser gesamtheitlichen Forschung der
Wirkung von Verkehrslärm nachzugehen, haben sich mehrere Forschungs- und Fachinstitutionen der Medizin, Psychologie, Sozialwissenschaft Akustik und Physik zu einem Forschungskonsortium zusammengeschlossen. Die Untersuchungen werden vornehmlich im
Rhein-Main-Gebiet sowie teilweise auch in den Regionen um die Flughäfen BerlinBrandenburg, Köln/Bonn und Stuttgart durchgeführt.
1.3 Maßnahmen zur Lärmminderung
Bei der Lärmminderung unterscheidet man zwischen aktiven und passiven Maßnahmen.
Am effektivsten und am günstigsten sind aktive lärmmindernde Maßnahmen, die an der
Quelle ansetzen und dessen Entstehung im besten Fall verhindern oder aber mindern
(Bsp. lärmreduzierte Motoren). Desweiteren können aktive Maßnahmen auf dem Übertragungsweg durchgeführt werden. Hier erfolgt die Lärmminderung in der Regel durch bauliche Maßnahmen zwischen Quelle und Immissionsort (z.B. Lärmschutzwände/-wälle). Passive Maßnahmen setzen am Immissionsort an, um die Auswirkungen des Lärms zu mindern (Bsp. Schallschutzfenster).
Prinzipiell, jedoch unter Berücksichtigung der Umsetzbarkeit, sollte dem aktiven Schallschutz (Maßnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg) der Vorrang gegenüber passiven Schallschutzmaßnahmen (Maßnahmen auf der Empfängerseite) eingeräumt
werden.
Eine wirksame Lärmminderung in von Straßenverkehrslärm betroffenen Bereichen lässt
sich erfolgversprechend durch die Umsetzung eines Maßnahmenbündels erzielen. Hierbei
sind planerische, verkehrliche, organisatorische, technische, bauliche und gestalterische
Maßnahmen bei der Entwicklung des Maßnahmenbündels in die Betrachtung mit einzubeziehen.
Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen zur
Lärmminderung.
Tabelle 1: Maßnahmen und deren Auswirkungen auf den Lärm und den Verkehr
[HMUELV 2010]
Maßnahme
an der Quelle
geräuscharme Fahrzeuge
geräuscharme Reifen
straßenbauliche
Maßnahmen
Lärmschurzwände/-wälle
Untertunnelung/Einhausung von Straßenabschnitten
Auswirkung
Lärm
Verkehr
geringfügige Reduziekeine Auswirkungen
rung
Reduzierung ab 2,5
keine Auswirkungen
dB (A)
Reduzierung bis 20
keine Auswirkungen
dB (A) möglich
fast vollständige Redu- keine Auswirkungen
zierung der Lärmbelastung
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Einleitung
22
Maßnahme
Tieferlegung von Straßenabschnitten
Einbau lärmarmer Fahrbahnbeläge
innerorts und außerhalb geschlossener Ortschaften
Verkehrsbeschränkungen
Reparatur schadhafter Fahrbahnbeläge
Geschwindigkeitsbeschränkungen
(ganztags oder nachts); z.B. Tempo 30
Fahrverbote; z.B. Lkw-Fahrverbot
nachts
Verstetigung
des Verkehrs
Ampelschaltungen (Grüne Welle bei
Tempo 50)
Anzeige der empfohlenen Geschwindigkeit
Dauerrot für Fußgänger mit Anforderungskontakt
Kreisverkehre
Straßenraumgestaltung
Verkehrslenkung/verlagerung
Radfahr- und Parkstreifen
Verringerung der Anzahl der Fahrbahnen
veränderte Verkehrsführung für den
Durchgangsverkehr
Bündelung von Verkehr auf weniger
konfliktträchtige Straßenabschnitte
Umleitung von Verkehr um städtische
Kernzonen
Ortsumgehungen
Verkehrslenkende Maßnahmen zur
besseren Zielführung (z. B. LkwFührungskonzepte), Verkehrslenkende
Maßnahmen zur Vermeidung von
Schleichwegverkehr
Auswirkung
Lärm
Verkehr
Reduzierung ausfühkeine Auswirkungen
rungsabhängig
Reduzierung bis 8
bei Einbau von
dB (A) möglich
OPA/ZWOPA Senkung
der Gefahr von Aquaplaning
Reduzierung um 1 bis
besserer Verkehrsfluss
2 dB (A)
Reduzierung um 2 bis
Unfallhäufigkeit und
3 dB (A), bei Pflaster
Unfallschwere wird
um bis zu 5 dB (A)
reduziert
Reduzierung hängt
Verbesserung des
von Lkw-Anteil am
Verkehrsflusses
Gesamtverkehrsaufkommen ab
Reduzierung um ca. 1
Verstetigung des VerdB (A) bei Tempo30;
kehrs
um bis zu 4 dB (A) bei
Tempo 70
geringfügige ReduzieVerstetigung des Verrung
kehrs
geringfügige ReduzieVerstetigung des Verrung
kehrs
geringfügige ReduzieVerstetigung des Verrung
kehrs
Reduzierung bis zu 1,5 Erhöhung der SicherdB (A) möglich
heit für Radfahrer
Reduzierung bis zu 1,5 Reduzierung der VerdB (A) möglich
kehrsmenge
Verbesserung der
Entlastung der InnenLärmsituation; Angastadtbereiche
ben zur Pegelminderung nicht möglich
Verbesserung der
Entlastung der Innenstadtbereiche und
Lärmsituation; Angaben zur PegelmindeErhöhung des Verrung nicht möglich
kehrsaufkommens auf
den Durchgangsstraßen
Verbesserung der
Entlastung der InnenLärmsituation; Angastadtbereiche
ben zur Pegelminderung nicht möglich
deutliche Entlastung
Entlastung der Innender Lärmsituation instadtbereiche
nerorts bei starkem
Durchgangsverkehr
Verbesserung der
Entlastung der InnenLärmsituation; Angastadtbereiche
ben zur Pegelminderung nicht möglich
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Einleitung
23
Maßnahme
Veränderung
des ModalSplit
Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs
Verbesserung des Radwegenetzes
Parkraumbewirtschaftung
Einrichtung von Park & Ride- sowie
Park & Bike-Plätzen
passiver
Lärmschutz
Einbau von Lärmschutzfenstern incl.
Lüftungseinrichtungen
planerischer
Lärmschutz
räumliche Trennung durch einen genügenden Abstand zwischen Wohnnutzung und Verkehr
Abschirmung der Wohnnutzung durch
die räumliche Anordnung von Gebäuden oder die Orientierung der Räumlichkeiten in den Gebäuden
Auswirkung
Lärm
Verkehr
Verbesserung der
Entlastung der InnenLärmsituation durch
stadtbereiche
vermehrte Nutzung;
Angaben zur Pegelminderung nicht möglich
Verbesserung der
Entlastung der InnenLärmsituation durch
stadtbereiche
Umstieg aufs Fahrrad;
Angaben zur Pegelminderung nicht möglich
Verbesserung der
Entlastung der InnenLärmsituation; Angastadtbereiche
ben zur Pegelminderung nicht möglich
Verbesserung der
Entlastung der InnenLärmsituation; Angastadtbereiche
ben zur Pegelminderung nicht möglich
Reduzierung bis zu 42
keine Auswirkungen
dB (A) bei geschlossenen Fenstern
deutliche Reduzierunkeine Auswirkungen
gen in Abhängigkeit
von den örtlichen Gegebenheiten
deutliche Reduzierunkeine Auswirkungen
gen in Abhängigkeit
von den örtlichen Gegebenheiten
Im Folgenden werden der Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Lärmschutzwände/-wälle als die am häufigsten genannten Maßnahmenvorschlägen aus der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des vorliegenden Planentwurfes (vgl. Kapitel 3.3, 4.3, 5.3, 6.3, 7.3), näher erläutert.
1.3.1 Lärmmindernde Fahrbahnbeläge
Lärmemissionen des Straßenverkehrs setzen sich aus drei Hauptquellen zusammen, dem
Antriebsgeräusch, dem Reifen-Fahrbahn-Geräusch sowie aerodynamisch bedingten Geräuschen. Ab Geschwindigkeiten von ca. 30 bis 40 km/h bei Pkw und ca. 55 km/h bei Lkw
dominiert das Reifen-Fahrbahngeräusch den Gesamtpegel [UBA 2009]. Die Quelle des
Reifen-Fahrbahngeräusches ist das Abrollen des Reifens auf der Fahrbahn.
Neben dem Einsatz lärmarmer Reifen lässt sich eine Reduzierung des Rollgeräusches über
die Auswahl des Fahrbahnbelages erreichen. Die akustischen Eigenschaften eines Fahrbahnbelages werden durch seine Oberflächengestalt, den Hohlraumgehalt, die Textur
(Rauigkeit) und die Nachgiebigkeit bestimmt. Als besonders günstig für das Entstehen
geringer Rollgeräusche haben sich eine Oberflächenstruktur aus Plateaus mit Schluchten
(konkave Oberfläche) bzw. ein im Verhältnis großer Hohlraumgehalt erwiesen. Konvexe
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Einleitung
24
Oberflächen hingegen führen zu Druckspitzen im Reifen, was eine erhöhte Schallanregung zur Folge hat.
Konkave Oberfläche
Abbildung 4:
Konvexe Oberfläche
Schematische Darstellung einer konkaven und einer konvexen Fahrbahnoberfläche
Zwischenzeitlich gibt es eine Vielzahl von Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der lärmarmen Fahrbahnbeläge. Bei den lärmarmen Fahrbahnbelägen unterscheidet man zwischen:
• dichten und semi-porösen Deckschichten (z.B. SMA-LA 3, LOA 5D 4) und
• offenporigen Deckschichten (z.B OPA 5, ZWOPA5).
Nicht jeder Fahrbahnbelag ist für den Einsatz auf allen Straßen geeignet. Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften weisen eine höhere Geschwindigkeit bei meist fließendem Verkehr auf. Da in der Regel eine seitliche Bebauung fehlt, gibt es hier keine Einschränkungen hinsichtlich der Entwässerung. Allerdings sind diese höheren Beanspruchungen durch Verkehr und Witterung ausgesetzt, so dass hier stärker auf die Tragfähigkeit zu achten ist.
Innerhalb geschlossener Ortschaften kommen Anfahr-, Brems- und Abbiegevorgänge
häufiger vor. Hierdurch wirken höhere Schwerkräfte auf die Fahrbahn ein, speziell bei einem größeren Lkw-Anteil am Fahrzeugaufkommen. Innerorts sind auch Besonderheiten
der Kanalisation und der Entwässerung zu beachten. Außerdem werden immer wieder
Arbeiten an Versorgungsleitungen erforderlich, was sich negativ auf die Wiederherstellung des Fahrbahnoberbaus und daher auf die Pegelminderung auswirkt. So ist z.B. offenporiger Asphalt (OPA/ZWOPA) nur für den Einsatz bei anbaufreien Strecken, auf denen
eine Geschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden darf, geeignet. LOA 5D und SMA-LA
hingegen haben ihr Einsatzgebiet auch innerhalb geschlossener Ortschaften.
Bei Neubau/Änderung einer bestehenden Straße oder bei einer anstehenden Fahrbahnsanierung sollte die Auswahl eines geeigneten Fahrbahnbelages anhand der vorhandenen Randbedingungen erfolgen. Im Folgenden sind einige hierfür hilfreiche Prüfkriterien
aufgeführt:
• Verkehrsbelastung,
• Lkw-Anteil (evtl. unterteilt in leichte und schwere Lkw),
• Straßentyp (z.B. überörtliche Straßen, ortsnahe Umgehungsstraßen, Ortsdurchfahrten,
innerstädtische Vorrangstraßen),
• Straßenverlauf (Anfahr-, Brems- und Abbiegevorgänge, Ampelschaltungen),
3
4
5
lärmarmer Splittmastixasphalt
lärmoptimierte Asphaltdeckschicht
OPA: offenporiger Asphalt; ZWOPA: zweischichtiger offenporiger Asphalt
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Einleitung
•
•
•
•
•
•
25
Straßennutzung (wegen Verschmutzungsgefahr),
Angebaute/anbaufreie Straßenabschnitte,
Geschwindigkeitsniveau,
Erforderlichkeit von Aufgrabungen für Versorgungsleitungen in absehbarer Zeit,
angestrebte Pegelminderung,
Vergleich mit Kosten für Lärmschutz mit anderen „herkömmlichen“ Methoden, z.B.
Lärmschutzwand.
Mit Ausnahme des OPA sind sämtliche genannten Fahrbahnbeläge derzeit keine Standardbauweisen, was ihren Einbau nur im Rahmen von Pilotprojekten o.ä. ermöglicht.
Lärmarmer Splittmastixasphalt
Herkömmlicher Splittmastixasphalt besteht aus einem Gesteinsgemisch mit einem hohen
Anteil an Edelsplitt und polymermodifiziertem Bitumen. Lärmarmer Splittmastixasphalt hat
im Vergleich zu herkömmlichem Splittmastixasphalt einen höheren Hohlraumgehalt, hervorgerufen durch einen geringeren Anteil an feinem Mischgut. Hinzu kommt die Verwendung eines Bindemittels mit hoher Klebekraft. Hiermit lässt sich eine anfängliche Pegelminderung von bis zu 4 dB (A) erzielen. Aufgrund des höheren Hohlraumgehaltes eignet
sich der SMA-LA besonders für Straßen mit hohem Lkw-Anteil. Zurzeit liegen noch wenige
Erfahrungen zur Pegelminderung nach längerer Liegezeit vor. Die Kosten für lärmarmen
Splittmastixasphalt liegen bei ca. 15 €/m2 und damit abhängig von der Wettbewerbssituation und der Menge der ausgeschriebenen Leistung in etwa gleichauf mit herkömmlichem
Splittmastixasphalt. 6
LOA 5D – lärmoptimierter Düsseldorfer Asphalt
Beim LOA 5D handelt es sich um eine dichte Deckschicht mit einer Einbaudicke von 2-2,5
cm, die auf eine Entwicklung der Ruhr-Universität Bochum in Zusammenarbeit mit der
Stadt Düsseldorf zurückgeht. Eine Pegelminderung von 4 dB (A) bei Pkw und 1 dB (A) bei
Lkw lässt sich erreichen. Die lärmmindernde Wirkung wird durch eine optimierte Korngrößenverteilung und die konkave Oberflächenstruktur (vgl. Abbildung 4) erreicht. Da
hier keine besonderen Anforderungen an Entwässerung und Reinigung zu stellen sind, ist
der LOA 5D für die innerstädtische Verwendung auch bei Geschwindigkeiten bis 50 km/h
geeignet. Er ist noch nicht als Standardbauweise anerkannt, wird aber in der Stadt Düsseldorf flächendeckend bei Fahrbahnerneuerungen eingesetzt. Mit 18 €/m2 liegen die Kosten nur geringfügig über denen für herkömmlichen Splittmastixasphalt. 7
Im Rahmen des Pilotprojektes Heinrichstraße (1. Stufe der Lärmaktionsplanung) wurde in
Darmstadt auf einem ca. 400 m langen Teilabschnitt die lärmoptimierte Asphaltdeckschicht LOA 5D zu Testzwecken eingebaut (siehe hierzu auch Kapitel 4.4).
DSH V – Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise
Dünne Asphaltdeckschichten können auf bestehenden Fahrbahnoberflächen zu deren
6
7
Quelle: Hessen Mobil
Quelle: Vortrag des Amtes für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf auf dem
12. Chemnitzer Fachseminar Schall-Immissionsschutz
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Einleitung
26
Sanierung eingesetzt werden. Das Mischgut besteht aus einer spezifischen Körnungsmischung und einem polymermodifizierten Bitumen als Bindemittel. Die Einbaudicke liegt
bei 1,5 – 2 cm. Außerorts können damit Pegelminderungen um 4 dB (A), innerorts von ca.
3 dB (A) erzielt werden.
Offenporige Asphalte – OPA/ZWOPA
Einlagiger offenporiger Asphalt (OPA) und zweischichtiger Offenporiger Asphalt (ZWOPA)
zeigen für den außerörtlichen Einsatz die effektivste Lärmminderung mit einer Pegelreduzierung von bis zu 9 dB (A). Die Pegelminderung wird dadurch erreicht, dass durch die
offenporige Struktur ein Teil der Schallemissionen absorbiert wird.
Nachteilig wirkt sich diese offenporige Struktur dahingehend aus, dass sich diese stärker
mit Schmutz zusetzt und dadurch ihre Lärmminderung über die Zeit verringert wird. Auf
Straßen mit hohen Geschwindigkeiten (> 60 km/h) werden diese Verstopfungen durch die
Sogwirkung beim Überfahren z.T. wieder herausgetragen. Diese benötigte Sogwirkung ist
einer der Gründe, dass offenporiger Asphalt nur außerorts eingesetzt wird. Weitere Gründe sind die besonderen Anforderungen an die Entwässerung. Das Regenwasser wird nicht
oberflächig abgeleitet, sondern sickert in die Deckschicht ein und muss über die abgedichtete Binderschicht abgeleitet werden. Dies geschieht mittels spezieller Ablauf- und
Rinnenkonstruktionen, was zu einer Verteuerung des Einbaus führt. Außerdem ist die offenporige Struktur anfällig für Scherkräfte (wie sie z.B. beim Abbiegen von Lkw entstehen),
was zu Ausbrüchen der Kornstruktur führen und sich negativ auf die Haltbarkeit auswirken
kann.
Während einlagiger offenporiger Asphalt (OPA) mittlerweile zu den Standardbauweisen
zählt, ist zweilagig offenporiger Asphalt (ZWOPA) zurzeit noch eine Sonderbauweise. Auf
der A 67 wurde 2008 im Bereich Einhausen/Lorsch mit dem Einbau ein offenporiger Asphaltbelag (OPA) begonnen. Grundlage hierfür waren Planfeststellungsbeschlüsse aus
den Jahren 1999, 2002 und 2006. Dies wurde erforderlich, da mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden allein die Vorsorgewerte der 16. BImSchV
nicht eingehalten werden konnten.
PMA – Porous Mastix Asphalt – Gussasphalt mit offenporiger Oberfläche
Hierbei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des klassischen Gussasphalts. Während des Einbauvorgangs setzt sich der bindemittelreiche Mörtel in den Hohlräumen des
Splittgerüsts nach unten ab, mit dem Ergebnis, dass der untere Bereich dicht und der obere Bereich offenporig (bis zu 20 Vol.-%) strukturiert ist. Eine Entwässerung ist aufgrund der
unteren abdichtenden Schicht nicht nötig. Es wird eine Pegelminderung von bis zu 4
dB (A) bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Diese Fahrbahnoberfläche ist sehr
standfest und belastbar. Sie wird seit 2008, fast nur in Nordrhein-Westfalen, eingebaut.
1.3.2 Geschwindigkeitsbeschränkungen
Geschwindigkeitsreduzierungen stellen unter der Bedingung, dass sie überwacht undeingehalten werden, effektive und kostengünstige Maßnahmen zur Verkehrslärmreduzierung
dar.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Einleitung
27
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung lärmbedingter Geschwindigkeitsbeschränkungen werden in Kapitel 2.2.3.3 eingehend dargestellt.
Auf Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h für Pkw und eine Höchstgeschwindigkeit für Lkw von 80 km/h. Geschwindigkeitsreduzierungen von 130 km/h auf 100
km/h erbringen in der Regel nur eine Reduzierung des Mittelungspegels von ca. 1 dB (A),
wobei die Pegelabnahme abhängig ist vom Lkw-Anteil. Je niedriger der Lkw-Anteil, desto
höher ist die zu erzielende Pegelminderung, da ab einem Lkw-Anteil > 10 % der Mittelungspegel zunehmend von den Lkw bestimmt wird. Somit wird in der Regel eine Pegelminderung von über 2 dB (A) nur mit einer gleichzeitigen Senkung der zulässigen Geschwindigkeit für die Lkw auf 70 km/h bzw. 60 km/h erreicht.
Auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen könnte in besonders lärmsensiblen Bereichen grundsätzlich ein flexibles Tempolimit in Abhängigkeit von der Lärmsituation eingerichtet werden (lärmabhängige Verkehrssteuerung). Die Steuerung erfolgt
flexibel angepasst an die jeweilige Lärmsituation durch Ermittlung der Lärmbelastung. Ein
Pilotprojekt wird in Österreich an der dortigen A 2 in Gleisdorf (Steiermark) umgesetzt.
Hierbei wird über ein schallgekoppeltes Verkehrsbeeinflussungs-System eine geringere
Fahrgeschwindigkeit (130-100-80 km/h für Pkw und/oder 80-60 km/h für Lkw) über multimediale Schilderbrücken angezeigt. Zusammen mit den vorhandenen Lärmschutzwänden
lässt sich eine Pegelminderung von 9-11 dB (A) erreichen.
Auf Bundes- und Landesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich
eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für Pkw (Ausnahme von autobahnähnlich ausgebauten Straßen). Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h führt bei
einem Lkw-Anteil von 9 % zu einer Reduzierung des Mittelungspegels von ca. 1,2 dB (A).
Wie bei Autobahnen hat auch hier der Lkw-Anteil einen maßgeblichen Einfluss auf die erreichbare Pegelminderung.
Die Einführung von Tempo 30 km/h auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen, auf denen
zuvor Tempo 50 km/h zulässig war, führt bei einem Lkw-Anteil von 10 % zu einer Reduzierung des Mittelungspegels um ca. 2,6 dB (A). Die dabei von den Anwohnern empfundene
Lärmminderung kann noch erhöht werden, wenn es hierdurch zu einer Verstetigung des
Verkehrsflusses (weniger Beschleunigungs- und Bremsvorgänge) kommt. Pegelspitzen,
die speziell in der Nachtzeit störend auf den Schlaf wirken, können hierdurch sogar um 5-9
dB (A) verringert werden. Im Rahmen der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung wurde in Darmstadt, Frankfurt am Main und Wiesbaden pilotweise Tempo 30 km/h auf ausgewählten,
innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen während der Nachtzeit (22-6 Uhr) erprobt. Durch
wissenschaftliche Begleitungen dieser Pilotprojekte konnte die praktische Wirksamkeit der
Maßnahme gezeigt werden (siehe hierzu u.a. auch Kapitel 4.4 und 5.4.1).
Für das innerörtliche Nebenstraßennetz stellen Tempo-30 km/h-Zonen eine etablierte
Lärmminderungsmaßnahme dar, die gerade in größeren Kommunen zu einer Minderung
der Lärmbeeinträchtigung in überwiegend dem Wohnen dienenden Gebieten führt. Im
Folgenden sind zur Abgrenzung von Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen die Voraus– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Einleitung
28
setzungen für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen zwischen den Straßen des Vorbehaltsnetzes stichpunktartig aufgeführt:
• in Wohngebieten,
• nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs,
• nicht auf Vorfahrtsstraßen (grundsätzliche Regelung „rechts vor links“),
• nur auf Straßen ohne Lichtsignalanlagen (Ausnahme = zum Schutz von Fußgängern),
• die Linienführung des ÖPNV ist kein grundsätzlicher Ausschlussgrund.
Ein Begleiteffekt der Geschwindigkeitsbegrenzung ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Verkehrssicherheit und Fahrgeschwindigkeit. Die Schwere der Verletzungen von Unfallopfern nimmt proportional zur
Aufprallgeschwindigkeit zu. Untersuchungen haben ergeben, dass in Städten und Stadtvierteln mit Tempo-30-Regelungen die Häufigkeit und die Schwere von Unfällen deutlich
abnehmen. [UBA 2007]
1.3.3 Lärmschutzwände/Lärmschutzwälle
Lärmschutzwände bzw. Lärmschutzwälle schirmen den von der Emissionsquelle (Straßenverkehr) ausgehenden Lärm auf dem Ausbreitungsweg zum Immissionsort ab. Sie wirken
als bauliche Lärmschutzmaßnahme lokal (vgl. Kapitel 1.1).
Die Wirksamkeit von Lärmschutzwänden/-wällen hängt im Wesentlichen von der baulichen Ausführung (Höhe, Länge, Neigung, verwendetes Material) und dem Abstand zu
Schallquelle und Immissionsort ab. Die Lärmminderungswirkung ist bei gleicher Bauhöhe
umso größer, je näher Wand/Wall an der Lärmquelle/ Straße platziert ist. Um die lärmmindernde Wirkung nicht zu verringern, sollten keine Lücken infolge von Durchgängen,
Einfahrten, Über- oder Unterführungen vorhanden sein.
Der Einsatz von Lärmschutzwänden/-wällen kann zu einer Pegelminderung von 5-15
dB (A), in besonderen Einzelfällen bis zu 20 dB (A), führen. Die Kosten für Lärmschutzwände liegen bei ca. 200 bis 500 €/m2, für Lärmschutzwälle bei 50-60 €/m2. Lärmschutzwälle
sind somit im Verhältnis kostengünstiger. Ihr Nachteil liegt aber im vergleichsweise sehr
viel größeren Flächenverbrauch. Kombinationen aus Lärmschutzwall mit aufgesetzter
Lärmschutzwand sind möglich.
Bei der Gestaltung von Lärmschutzwänden kommen verschiedene Materialien und Konstruktionen zum Einsatz. Diese können aus Beton, Holz und Kunststoff sein. Häufig kommen auch Drahtkörbe mit einer Gesteinsfüllung, sogenannte Gabionen, zum Einsatz.
Wichtig für die Lärmminderung ist die Dimensionierung einer Lärmschutzwand in Bezug
auf ihre Höhe und Länge. Die für eine Lärmminderung erforderliche Höhe der Wände wird
begrenzt durch die Statik bzw. die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. die Topographie,
ansteigendes Gelände oder die Höhe angrenzender Wohnhäuser. Bei Neubau/Änderung
von Straßen ist das limitierende Element häufig der Nutzen-/Kostenvergleich zwischen der
erzielbaren Pegelminderung durch eine erhöhte Lärmschutzwand und den hierfür entstehenden Kosten.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Einleitung
29
Die Standardbauweise bei Lärmschutzwänden ist eine gerade Wand. Ab einer bestimmten Höhe kommt es zur optisch trennenden Wirkung bzw. zur Verschattung hinter der
Lärmschutzwand. Dies ist dann besonders nachteilig, wenn stadtgestalterische Aspekte
entgegenstehen oder die Sicht auf touristisch interessante Bauwerke dadurch verhindert
wird. Als Lösungsmöglichkeit bietet sich hier die Verwendung von durchsichtigen Materialien, spezielle im oberen Bereich, an.
Bei Wohnbebauung in Hanglage reicht die erreichbare Höhe einer konventionellen Lärmschutzwand zur Erreichung der erforderlichen Lärmminderungswirkung oft nicht aus.
Dann können sogenannte Sonderbauformen zum Einsatz kommen.
Mittelwände
Sie werden auf dem Mittelstreifen zwischen gegenläufigen Fahrbahnen auf Autobahnen
oder autobahnähnlich ausgebauten Straßen als Ergänzung zu Lärmschutzwänden am
Fahrbahnrand errichtet .Hierdurch erfolgt eine separate zusätzliche Abschirmung des
zweiten Fahrstreifens. Hiermit sind zusätzliche Pegelminderungen von bis zu 3 dB (A) erzielbar.
Gekrümmte Wände/Abgewinkelte Wände
Mit dem Einsatz gekrümmter Wände lassen sich Lärmminderungswirkungen erzielen, die
sonst nur mit weit höheren klassischen Lärmschutzwänden zu erzielen wären. Sie stellen
eine Übergangsform zur Einhausung dar, ohne dass deren Nachteile, wie z.B. Einbau von
Entlüftungseinrichtungen und Beleuchtung sowie weitergehende Sicherheitseinrichtungen erforderlich werden.
Abbildung 5:
Beispiel einer gekrümmten und einer abgewinkelten Lärmschutzwand
Bei nur auf einer Fahrbahnseite angebrachten Lärmschutzwänden kommt es durch den
reflektierten Schall zu einer Erhöhung um bis zu 3 dB (A) auf der anderen Straßenseite.
Eine absorbierende Ausführung vermindert solche Reflexionen. Es kann jedoch auch hier
noch zu einer Zunahme der Belastung auf der anderen Straßenseite um ca. 1 dB (A) kommen. Um eine Erhöhung des Schallpegels auf der anderen Straßenseite zu verhindern sollten daher hochabsorbierende Wände eingesetzt werden.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
2
30
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
2.1 Aufgabenstellung
Grundlage für die Lärmminderungsplanung bildet die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung
von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie). Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist es,
schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Nach der Begriffsbestimmung der Umgebungslärmrichtlinie sind unter Umgebungslärm
unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von
Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht, zu verstehen. Er umfasst aber nicht den Lärm, der von der davon betroffenen Person
selbst oder durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen verursacht wird, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militärische Tätigkeiten
in militärischen Gebieten zurückzuführen ist (Artikel 3 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 der Umgebungslärmrichtlinie).
Zur Durchführung der Lärmminderungsplanung stehen zwei Instrumente zur Verfügung:
• Zum einen die Ermittlung der Lärmbelastung durch strategische Lärmkarten und darauf
aufbauend,
• die Aufstellung von Lärmaktionsplänen mit einem Maßnahmenkatalog zur Vermeidung
bzw. Verminderung von Lärmbelastungen.
In der ersten Stufe der Lärmminderungsplanung waren gemäß § 47c Abs. 1 Satz 1 bzw.
§ 47d Abs. 1 Satz 1 BImSchG Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne für
Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Kfz/Jahr (entspricht
ca. 16.000 Kfz/Tag) zu erstellen.
Auf der Grundlage der Lärmkartierung der ersten Stufe wurden im November 2010 die
Lärmaktionspläne der drei Regierungspräsidien in Hessen veröffentlicht.
In der zweiten Stufe der Lärmminderungsplanung sind gemäß § 47c Abs. 1 Satz 2 bzw.
§ 47d Abs. 1 Satz 2 BImSchG Lärmkarten und darauf aufbauen Lärmaktionspläne für
Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a (entspricht ca.
8.000 Kfz/Tag) zu erstellen. Weitere Informationen zur aktuellen Lärmkartierung finden
sich in Kapitel 2.3.
Wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation und
die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, die zur Lärmreduzierung
beitragen und Lärmbelastungen entgegen wirken. Die Mindestanforderungen für Lärmaktionspläne sind in Anhang V zur Umgebungslärmrichtlinie festgelegt.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
31
Kernstück des Lärmaktionsplanes ist neben der Beschreibung der Lärmbelastungssituation die Benennung von Maßnahmen zur Lärmminderung. Hierbei wird unterschieden in:
• Maßnahmen, die aufgrund anderer (Fach)-Planungen unter Einbeziehung von Maßnahmen der Verkehrsbehörden und der kommunalen Bauleitplanung bereits erfolgt
oder geplant sind (z. B. Ortsumgehungen, die ursächlich nicht aus Lärmschutzgründen
gebaut wurden, aber lärmmindernd wirken) und
• Maßnahmen, die darüber hinaus im Rahmen der Lärmaktionsplanung geprüft und festgelegt werden sollen.
Die Lärmaktionsplanung ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen, die dazu beiträgt, verschiedene (Fach)-Planungen der Verwaltung und Träger öffentlicher Belange unter dem
Gesichtspunkt des Lärmschutzes aufeinander abzustimmen.
Abbildung 6:
Wechselseitige Integration lärmrelevanter Planungen [UBA 2008]
Die Lärmaktionsplanung wird als fortdauernde Aufgabe jeweils in einem Rhythmus von
fünf Jahren fortgeführt. So sind bis 2017 vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie die Hauptverkehrsstraßen erneut zu kartieren und die Lärmaktionspläne von den
Regierungspräsidien bis 2018 zu aktualisieren.
2.2 Rechtlicher Hintergrund
2.2.1 Rechtsgrundlagen der Lärmminderungsplanung
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht erfolgte durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 47 a-f BImSchG) vom 24.06.2005 und den
Erlass der 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 06.03.2006.
Die Vorgaben für die Durchführung der Lärmkartierung ergeben sich aus § 47c BImSchG
und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für die Ausarbeitung der
Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen und Ballungsräume und den Großflughafen Frank– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
32
furt/Main ist in Hessen gemäß § 3 Ziffer 1. f der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung vom 26.11.2014 (GVBL. I S.331) das Hessische Landesamt für Umwelt und
Geologie (HLUG) zuständig.
Einschlägige Norm für die Durchführung und Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen ist
§ 47 d BImSchG, der für die Mindestanforderungen an die Lärmaktionspläne auf den Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie verweist. Von der Ermächtigung des § 47 f BImSchG
zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Festlegung von Regelungen zur Lärmaktionsplanung hat der Gesetzgeber im Gegensatz zur Lärmkartierung keinen Gebrauch gemacht.
Bei der Durchführung der Lärmaktionsplanung wie auch bei der Beurteilung von Minderungsmaßnahmen
kann
ergänzend
auf
die
Hinweise
der
Bund/LänderArbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) zur Lärmaktionsplanung vom 18.06.2012
[LAI 2012] zurückgegriffen werden.
Zentrales Element der Lärmaktionsplanung ist die zweifache Beteiligung der Öffentlichkeit
im Rahmen der Aufstellung der Lärmaktionspläne. § 47 d Abs. 3 BImSchG regelt die Öffentlichkeitsbeteiligung, konkretisiert sie aber nicht weiter. Im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Öffentlichkeit dazu aufgefordert von Verkehrslärm betroffene
Bereiche zu benennen und Maßnahmenvorschläge zu formulieren. Die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach Erstellung des Lärmaktionsplanentwurfs und bietet der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu den Inhalten des Planentwurfs Stellung zu nehmen. Grundsätzlich erhält die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung werden berücksichtigt. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Auch sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen. Ausführungen zu der erfolgten 1. Öffentlichkeitsbeteiligung können den Kapiteln 3.3,
4.3, 5.3, 6.3 und 7.3 entnommen werden.
Die Umgebungslärmrichtlinie wie auch die §§ 47 a-f BImSchG enthalten keine Grenzwerte
und auch keine unmittelbare Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Maßnahmen des
Lärmaktionsplanes. Für die Wirkung verweist § 47 d Abs. 6 BImSchG auf die entsprechenden Regelungen zu den Luftreinhalteplänen in § 47 Abs. 6 BImSchG, wonach die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen auf der Grundlage des jeweiligen Fachrechts durch
die jeweils zuständigen Behörden zu erfolgen hat. Die Behörden sind an den Lärmaktionsplan gebunden; eine Ausnahme bilden planerische Festlegungen, diese haben die
Planungsträger bei ihren Planungen lediglich zu berücksichtigen (§ 47 Abs. 6 Satz 2
BImSchG).
Zuständige Behörden für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind nach § 47e
BImSchG die Gemeinden oder die nach Landesrecht bestimmten Behörden. Für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung vom 26.11.2014 das örtlich zuständige Regierungspräsidium, in Südhessen das Regierungspräsidium Darmstadt, verantwortlich.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
33
Im Bereich der Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr sind vor allem die bestehenden Vorschriften des Straßenrechts heranzuziehen und die hierfür rechtlich zuständigen
Fachbehörden zu beteiligen.
Zu den zu beteiligenden Behörden gehören auch die Gemeinden. Eine frühzeitige Beteiligung der Kommunen ist sinnvoll, da diese aufgrund der Ortsnähe und als kommunale
Planungsbehörden die Lärmproblematik vor Ort am besten kennen und einschätzen können.
Die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen obliegt den nach jeweiligem Fachrecht zuständigen Behörden. Die einzelnen straßenbaulichen und straßenverkehrlichen Zuständigkeiten liegen je nach Straßenkategorie bei den Kommunen, den Landkreisen, dem
Land Hessen bzw. dem Bund und sind im Einzelnen dem Anhang A zu entnehmen.
2.2.2 Rechtsgrundlagen zur Berechnung von Lärm
Straßenverkehrslärm wird in Deutschland rechtsverbindlich nicht gemessen, sondern EDVgestützt mit Schallausbreitungsprogrammen modelliert und berechnet. Für die Erstellung
der Lärmkarten ist die Berechnung der Lärmpegel gemäß 34. BImSchV nach der vorläufigen Berechnungsmethode VBUS vorgeschrieben. Bei der Lärmkartierung wird die durchschnittliche Geräuschbelastung eines Jahres dargestellt. Lärmmessungen stellen im Gegensatz zu Berechnungen immer nur eine Momentaufnahme der Geräuschsituation an
einem bestimmten Messort dar, die nicht repräsentativ für den Jahresverlauf ist.
Als wissenschaftlich anerkannt gilt, dass die einschlägigen Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Lärmbelastung aus dem Straßenbereich die Lärmimmissionen generell zu
Gunsten der Betroffenen überschätzen und diesen damit einen höheren Schutzanspruch
einräumen.
In die Berechnungsmodelle gehen als zentrale Eingangsgrößen die Verkehrsstärke (DTV =
Durchschnittlicher Täglicher Verkehr), der Lkw-Anteil und ggfs. vorhandene Lärmschutzwälle und –wände auf dem jeweiligen Straßenabschnitt ein. Zusätzlich zu den genannten
Größen wird ein Geländemodell (Höhen- und Gebäudemodell) bei der Berechnung der
Schallimmissionen verwendet, um auftretende Reflexionen und Dämpfungen zu berücksichtigen.
In Deutschland gibt es zwei parallel anzuwendende Berechnungsvorschriften:
• die Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) und
• die vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS).
Die RLS-90 ist ein nationales Berechnungsverfahren zur Überprüfung lokaler Ansprüche
auf Lärmvorsorge bzw. -sanierung (vgl. Kapitel 2.2.3.1 und 2.2.3.2). Mit Hilfe der RLS-90
kann die Erforderlichkeit von Lärmschutzmaßnahmen ermittelt bzw. deren Wirkungen berechnet und optimiert werden. Lokale Begebenheiten wie die Qualität des Fahrbahnbelages aber auch Ampeln finden über verschiedene Zu- und Abschläge Eingang in die Berechnung.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
34
Die VBUS geht auf die Umgebungslärm-Richtlinie zurück. Die dort festgelegten Anforderungen für ein europaweit harmonisiertes Berechnungsverfahren sollen strategische
Lärmkarten und einen Vergleich der Lärmbelastungen über verschiedene Mitgliedsstaaten hinweg ermöglichen.
Berechnungen nach RLS-90 und VBUS können für dieselben Verkehrssituationen sowohl
sehr ähnliche als auch voneinander abweichende Ergebnisse liefern. Verursacht wird dies
sowohl durch die z.T. unterschiedliche Definition der Lärmindizes und der Bezugszeiträume, als auch durch Unterschiede in den Eingangsdaten und den Berechnungsalgorithmen
der Lärmmodelle.
Tabelle 2: Bezugszeiträume und -dauer verschiedenen definierter Lärmpegel nach
RLS-90 und VBUS
Berechnungsvorschrift
RLS-90
Index
den Tag-Index (LD)
den Nacht-Index (LN)
Bezugszeitraum
06:00 - 22:00 Uhr
22:00 - 06:00 Uhr
Bezugsdauer
16 h
8h
den Tag-Index (LDay)
06:00 - 18:00 Uhr
12 h
den Abend-Index (LEvening)
18:00 - 22:00 Uhr
4h
VBUS
den Nacht-Index (LNight)
22:00 - 06:00 Uhr
8h
den Tag-Abend-Nacht-Index (LDEN)*
00:00 - 24:00 Uhr
24 h
* Der Tag-Abend-Nacht-Index LDEN geht aus den Mittlungspegeln LDay, LEvening und LNight hervor. Zur Bewertung der Lästigkeit der Geräusche werden bei der Bildung des LDEN Zuschläge von 5 dB (A) auf den LEvening
bzw. 10 dB (A) auf den LNight vorgenommen.
Weitere Unterschiede in den Berechnungsverfahren finden sich in:
• den verwendeten Eingangsdaten (Abweichungen durch unterschiedliche Ermittlungen
der Verkehrsmengen und der maßgebenden Lkw-Anteile),
• der Modellierung der Schallausbreitung (Boden und Meteorologiedämpfung, Abschirmung etc.),
• der unterschiedlichen Berücksichtigung lokaler Begebenheiten (Kreuzungszuschlag,
Einfluss des Straßenbelages etc.) und
• der Berechnung der Betroffenheiten (VBUS: Ermittlung von betroffenen Personen, RLS90: Ermittlung von betroffenen Wohneinheiten).
2.2.3 Rechtsgrundlagen für den Lärmschutz an Straßen
Für den Lärmschutz an Straßen wurde in Deutschland in der Vergangenheit ein weit verzweigtes Regelungswerk geschaffen, das den Lärmschutz nach unterschiedlichen Kriterien
festlegt.
Beim Lärmschutz an Straßen wird grundsätzlich nach Lärmvorsorge und Lärmsanierung
bzw. nach straßenbaulichen und straßenverkehrlichen Maßnahmen unterschieden. Die
Abbildung 7 verdeutlicht die Unterscheidungen, die vor allem für die Umsetzbarkeit von
Maßnahmen und zur Festlegung von Ansprüchen auf Lärmschutz entscheidend sind.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Lärmschutz
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
Ausweisung
neuer
Baugebiete
an bestehenden
Straßen
Lärmvorsorge
bei Neubau oder
wesentlicher
Änderung
Lärmvorsorge
an bestehenden
Straßen
Lärmsanierung
an bestehenden
Straßen
Lärmsanierung
Straßenbauliche
Maßnahme
Straßenverkehrliche Maßnahme
Abbildung 7:
35
Lärmschutz im Bereich von Straßen im Rahmen der Lärmvorsorge und
der Lärmsanierung
Die Ausweisung neuer Baugebiete wird in Kapitel 2.4 näher erläutert.
Straßenbauliche Maßnahmen können z.B. sein: Errichtung einer Lärmschutzwand/eines
Lärmschutzwalles, Bau einer Einhausung etc. (vgl. Kapitel 1.3).
Straßenverkehrliche Maßnahmen können z.B. sein: Verkehrslenkung, Lichtzeichenregelung, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Verkehrsverbote (vgl. Kapitel 1.3).
2.2.3.1 Straßenbauliche Lärmvorsorge
Die Lärmvorsorge dient dem Zweck, dem Entstehen gesundheitlicher Gefährdungen sowie erheblicher Belästigungen bei Straßenneubauvorhaben bzw. wesentlichen Änderungen (z.B. Fahrstreifenerweiterung) bestehender Straßen vorzubeugen und diese zu vermeiden.
Bei Neubauvorhaben bzw. wesentlichen Änderungen an bestehenden Straßen erfolgt der
Lärmschutz im Rahmen der Lärmvorsorge nach den Vorgaben der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Hier besteht für die Wohnbevölkerung ein Vorsorgeanspruch,
der in der Praxis zu einem deutlich höheren Schutzanspruch führt, als es bei der Lärmsanierung nach den hierfür geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen in der Regel der
Fall ist. Die Immissionsgrenzwerte liegen im Fall der Lärmvorsorge deutlich unter denen
der Lärmsanierung und mit Ausnahme der Gewerbegebiete auch unterhalb der Lärmwerte, ab denen im Rahmen der Lärmaktionsplanung in Hessen von einem Lärmkonfliktpunkt
gesprochen wird (vgl. Kapitel 2.5).
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
36
Die Lärmvorsorge hat überwiegend über aktive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzwände/-wälle, lärmmindernde Fahrbahnoberflächen, Einhausungen) 8 zu erfolgen.
Dies gilt nicht, wenn Anlagen zum Lärmschutz mit dem Vorhaben unvereinbar sind oder
soweit die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden (§ 41 Abs. 2 BImSchG).
Als Ergänzung zur Verkehrslärmschutzverordnung ist für den Bereich des passiven Lärmschutzes die Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) eingeführt
worden. Sie definiert die zu ergreifenden passiven Lärmschutzmaßnahmen, benennt die
schutzbedürftigen Räume und regelt den Umfang der Schutzmaßnahmen.
Die Verkehrslärmschutzverordnung verweist als Berechnungsverfahren auf die RLS-90.
Dieses unterscheidet sich von dem für die Lärmaktionsplanung relevanten Berechnungsverfahren (VBUS) und liefert zum Teil abweichende Ergebnisse (vgl. Kapitel 2.2.2). Aus
diesem Grund kann die Lärmkartierung gemäß 34. BImSchV nur als Indiz für die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung herangezogen werden.
Die hier beschriebenen Lärmschutz-Vorsorgemaßnahmen im Rahmen von Neubauvorhaben werden vom Baulastträger umgesetzt. Die Straßenbaulast für Bundesfernstraßen liegt
bei der Bundesrepublik Deutschland, die die Auftragsverwaltung jedoch an die einzelnen
Bundesländer abgibt. Dies gilt für Autobahnen und für Bundesstraßen in der Ortsdurchfahrt von Kommunen mit weniger als 80.000 Einwohnern. Für Landesstraßen in der Ortsdurchfahrt von Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnern, ist das Land Hessen Baulastträger. Die restlichen Vorsorge-Maßnahmen an Straßen in der Baulast der Kommunen
müssen innerhalb des Gemeindegebietes von den Gemeinden selber umgesetzt werden.
2.2.3.2 Straßenbauliche Lärmsanierung
Die Lärmsanierung dient dem Zweck, die Lärmbelastung an bestehenden Straßen zu mindern.
Für straßenbauliche Maßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen in der Baulast des
Bundes bilden die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesverkehrsstraßen in
der Baulast des Bundes – VLärmSchR 97 – (VkBl. 1997 S. 434) die fachrechtliche Grundlage. Lärmschutz im Rahmen der Lärmsanierung wird hierbei als freiwillige Leistung auf der
Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt und kann nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel durchgeführt werden.
Lärmsanierungsmaßnahmen werden nur bei Überschreitung der dort genannten Auslösewerte durchgeführt, das Schutzniveau ist gegenüber den Grenzwerten der Lärmvorsorge geringer (vgl. Tabelle 3).
8
Aktive Lärmschutzmaßnahmen haben den Vorteil, dass über den Schutz der betroffenen Wohnungen hinaus auch der Außenwohnbereich sowie die umgebende Bebauung in den Genuss
der Lärmminderung gelangen. (BMVBS ARS Nr. 20/2006)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
37
Bei gewerblicher Nutzung der baulichen Anlagen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf
Lärmsanierung. Im Detail sind die Ansprüche auf Lärmsanierung bei Gewerbe und Dienstleisung gemäß VLärmSchV97, Teil D, Kapitel XIV, Absatz 37.2 wie folgt geregelt:
• Räume zum Wohnen, Unterrichten, zur Krankenpflege, Altenpflege und Kureinrichtungen sind z.B. schutzbedürftig.
• Büro-, Praxis-, Laborräume bzw. Aufenthalts- und Schlafräume in Übernachtungsbetrieben sind z.B. nicht schutzbedürftig.
Gemäß Nr. 46 der VLärmSchR 97 ist die Lärmsanierung regelmäßig auf bauliche Anlagen
begrenzt, deren Beeinträchtigung durch Straßenverkehrslärm nicht auf ein dem Verhalten
des Eigentümers einschließlich seiner Rechtsnachfolger zurechenbares Verhalten zurückzuführen ist. Ein solches zurechenbares Verhalten kann u.a. darin bestehen, dass nach Inkrafttreten des BImSchG (01.04.1974) Grundstücke entlang von Straßen zu Siedlungszwecken ausgewiesen oder auf ihnen bauliche Anlagen errichtet wurden. Dann liegt der
Lärmschutz im Verantwortungsbereich von Kommunen und Bauherren und ist von ihnen
im Rahmen der Planung und des Baus von Wohngebieten umzusetzen.
Die in der Vergangenheit erfolgte Aufstockung der für Lärmsanierungsmaßnahmen an
Straßen des Bundes zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erlaubt es seit 2006, auch
bei der Lärmsanierung dem aktiven Lärmschutz Vorrang vor passiven Lärmschutzmaßnahmen einzuräumen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist
(Schreiben des BMVBS vom 04.08.2006, ARS Nr. 20/2006). Der Vorrang des aktiven Lärmschutzes vor dem passiven Lärmschutzes wurde dementsprechend in der Änderung der
VLärmSchR 97 (Nr. 36 Grundsatz) festgelegt.
Die Bundesregierung hat mit Schreiben vom 25.06.2010 die VLärmSchR 97 geändert. Die
Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes
wurden dabei um 3 dB (A) herabgesetzt. In Hessen erfolgte eine entsprechende Angleichung für Landesstraßen auf der Grundlage des Landeshaushalts 2012; in Dorf-/Kern/Mischgebieten sogar darüber hinaus (vgl. Tabelle 3).
2.2.3.3 Straßenverkehrliche Maßnahmen
Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht in § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO zum Schutz der
Wohnbevölkerung vor Lärm Verkehrsbeschränkungen anzuordnen. Meistens handelt es
sich um Geschwindigkeitsbeschränkungen oder um Lkw-Durchfahrtsverbote.
Zuständig für diese Anordnung ist grundsätzlich die jeweilige untere Straßenverkehrsbehörde der Landräte als Kreisordnungsbehörde. Ausnahmen bilden Bundesstraßen/Landesstraßen innerhalb von Kommunen mit einer Einwohnerzahl von über
50.000/7.500 sowie Kreis- und Kommunalstraßen, für die die Kommune innerhalb der eigenen Grenzen selber zuständig ist. Für die Entscheidungen der unteren Straßenverkehrsbehörden ist jeweils die Zustimmung der oberen Verkehrsbehörde beim Regierungspräsidium einzuholen. Für die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Bundesautobahnen ist Hessen Mobil zuständig, das mit Zustimmung des Hessischen Ministeriums für
Wirtschaft, Verkehr, Energie und Landesentwicklung entsprechende Anordnungen treffen
kann.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
38
Die zu § 45 StVO ergangene Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum
Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV- (VkBl. 2007 Seite 767)) ist
von den Straßenverkehrsbehörden als Orientierungshilfe bei der Entscheidung über
straßenverkehrliche Maßnahmen heranzuziehen. Als wesentliche Voraussetzungen für eine Anordnung nach § 45 StVO sind dort aufgeführt:
• eine Überschreitung des gebietsbezogenen Richtwertes am Immissionsort (s. Tabelle
3),
• eine Pegelminderung durch die straßenverkehrliche Maßnahme von mindestens 3
dB (A) (aufgerundet ab 2,1 dB (A)),
• die besondere Verkehrsfunktion der Straße steht in der Regel einer Geschwindigkeitsbeschränkung entgegen. Hier sind insbesondere die Straßen des überörtlichen Verkehrs genannt (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen).
Die o.g. Voraussetzungen sind nicht als starre Anordnungsvoraussetzungen zu werten, wie
das Bundesverwaltungsgericht in den nachfolgend genannten Urteilen festgestellt hat. Zu
den o.g. Voraussetzungen im Einzelnen:
Richtwerte
Die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV sind in Tabelle 3 aufgeführt. Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Februar 2014 – 2 A 1465/13 – sind
aufgrund einer Lärmbelastung oberhalb der Richtwerte nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Ermessensausübung erfüllt, sondern sogar ein Tätigwerden der
Straßenverkehrsbehörde geboten. Die in der Verkehrslärmschutzverordnung, 16.
BImSchV, festgelegten Werte des § 2 Abs. 1 haben dabei als Orientierungshilfe eine prägende Indizwirkung bei der Feststellung, ob eine unzumutbare Belastung durch Lärm für
den Anwohner gegeben ist.
Das VG Oldenburg hat in seinem Urteil vom 13. Juni 2014 (Az. 7 A 7110/13) eine dreiteilige Prüfung vorgenommen: Unterhalb der Werte der 16. BImSchV sei davon auszugehen,
dass keinerlei Anspruch auf Tätigwerden der Straßenverkehrsbehörde bestehe; werden
die Werte jedoch überschritten, bestände zumindest ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung; seien darüber hinaus die Werte der Lärmschutz-Richtlinien-StV überschritten, so wandele sich der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zu einem
gebundenen Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde – das Ermessen sei
dann auf null reduziert. Das Gericht betont jedoch ebenfalls, dass die Heranziehung der
Werte letzten Endes eine Orientierungshilfe darstelle und kein Automatismus bei Überschreiten eines gewissen Richtwerts einsetzt. So lässt z.B. der Bayrische VGH in seinem
Urteil vom 21.03.2012 (Az.11 B 10.1657) auch eine Überschreitung der in der 16. BImSchV
für den Erlass einer Anordnung gem. § 45 StVO genügen.
Erforderliche Pegelminderung
Im Anhang Pkt. 9 der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird darauf hingewiesen, dass Pegelminderungen von 3 dB (A) sich i.A. durch Maßnahmenkombinationen erreichen lassen. Im
Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist das mildeste Mittel zu wählen. D.h. es wird
die verkehrliche Maßnahme ausgewählt, die gerade eine Pegelreduzierung von 3 dB (A)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
39
erreicht (Beispiel: Geschwindigkeitsreduzierung Tempo 30 nur für Lkw). Ob die Orientierungswerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV durch diese Maßnahme unterschritten werden,
spielt dabei in der Regel keine Rolle.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in verschiedenen Verfahren mit der Frage der erforderlichen Pegelminderung befasst. Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung
(BVerwG vom 13. März 2008 – 3 C 18.07 –) kann bei einer Lärmbelästigung jenseits einer
für den Gesundheitsschutz kritischen Schwelle von 60 dB (A) in der Nacht auch eine geringfügigere Senkung des Beurteilungspegels als 3 dB (A) eine tragfähige Erwägung für
eine Verkehrsbeschränkung darstellen.
Zitat aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.12.2011 - 3 C 40.10 - (25):
„Nachdem nach den Gesetzen der Lärm-Physik erst eine Verdoppelung des Verkehrsaufkommens zu einer Steigerung des Beurteilungspegels um 3 dB (A) führt und umgekehrt
eine Senkung um 3 dB (A) eine Halbierung der Verkehrsaufkommens voraussetzt, kann
nicht erst bei einer Verringerung um 3 dB (A) ein im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung relevanter Entlastungseffekt angenommen werden.“
Besondere Verkehrsfunktion
Verkehrliche Beschränkungen sind auch auf Straßen des überörtlichen Verkehrs und Vorfahrtsstraßen möglich. Das Verbot für derartige Straßen bezieht sich auf Tempo 30-Zonen
(§ 45 1(c) StVO). Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Februar 2014 – 2 A 1465/13 – kann eine Anordnung von Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkung bei Lärmbelastungen über den Sanierungswerten auch bei einer Bundesstraße gerechtfertigt sein, die dem weiträumigen Verkehr dient.
Straßenverkehrliche Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm müssen insgesamt immer auch angemessen sein. Die erzielbare Lärmentlastungswirkung für die betroffenen Anwohner auf der einen Seite sowie die Beschränkungen für die Verkehrsteilnehmer auf der anderen Seite müssen gegeneinander abgewogen werden. Über die oben
aufgeführten Kriterien erweist sich eine geeignete straßenverkehrliche Lärmminderungsmaßnahme dann als angemessen und verhältnismäßig, wenn unter Berücksichtigung und
Gewichtung aller relevanten Faktoren die Belange des Lärmschutzes überwiegen.
Von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden ist zu prüfen, ob die Maßnahme nicht zu
unverhältnismäßigen Beschränkungen für andere Verkehrsteilnehmer führt. Für Anordnungen einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Lkw-Durchfahrverbotes muss
deshalb im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung immer auch geprüft werden, ob es
zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
kommen wird.
Für die rechtliche Anordnung eines Lkw-Durchfahrverbotes muss beispielsweise eine zumutbare Umleitungsstrecke zur Verfügung stehen, die nicht zu unverhältnismäßig langen
Verzögerungen führt. Der Quell- und Zielverkehr von Lkws (z.B. innerstädtischer Anlieferungsverkehr) kann aufgrund der grundgesetzlich geschützten freien Ausübung des Berufes nicht vollständig eingeschränkt werden. Fahrverbote für Lkw-Durchgangsverkehre set– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
40
zen aber nicht nur eine für den betroffenen Lkw-Verkehr zumutbare Ausweichstrecke voraus, sondern dürfen darüber hinaus auch nicht zu einer unzumutbaren Mehrbelastung für
die dortige Wohnbevölkerung führen. Aus diesem Grund kann solchen Fahrverboten nur
unter der Voraussetzung zugestimmt werden, dass dem betroffenen Verkehr nachweislich
Ausweichrouten zur Verfügung stehen, auf denen eine ggf. vorhandene Wohnbevölkerung keinen unverhältnismäßigen Mehrbelastungen ausgesetzt ist.
Weiterhin sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen insbesondere folgende Zielkonflikte zu beachten:
• Ausweicheffekte auf andere Straßen,
• Beeinträchtigung Grüner Wellen,
• Erfordernisse der Luftreinhaltung.
Um großflächige Entlastungen der Wohnbevölkerung erreichen zu können ist die Bündelung des Verkehrs auf Hauptverkehrsstraßen sinnvoll. Die Bündelungsfunktion der Hauptverkehrsstraßen wird u.a. dadurch erreicht, dass diese gegenüber den übrigen Straßen für
den Kfz-Verkehr deutlich attraktiver sind, z.B. durch Vorfahrtregelungen, Grüne Wellen
und auch durch generell höhere zulässige Geschwindigkeiten. Die Ausweisung von flächenhaften Tempo-30-Zonen im nachgeordneten Straßennetz abseits der Hauptverkehrsstraßen kann dabei die gewollte Hierarchisierung des Straßennetzes noch zusätzlich unterstützen.
Straßenverkehrliche Maßnahmen entlang von Hauptverkehrsstraßen dürfen deshalb nicht
dazu führen, dass Verkehr auf Nebenstraßen ausweicht und die Bündelungsfunktion des
übergeordneten Straßennetzes verloren geht.
Grüne Wellen leisten einen wichtigen Beitrag zur Verstetigung der Verkehrsströme. Neben einer Lärmreduktion bewirken sie damit auch eine Reduktion des Schadstoffausstoßes und des Kraftstoffverbrauchs. Geplante straßenverkehrliche Maßnahmen dürfen der
Realisierung Grüner Wellen deshalb grundsätzlich nicht entgegenstehen. Aufgrund verkehrstechnischer Gesetzmäßigkeiten können Grüne Wellen in beide Fahrtrichtungen immer nur für bestimmte Geschwindigkeiten (Progressionsgeschwindigkeit 9) eingerichtet
werden, die unter anderem vom räumlichen Abstand der signalisierten Knotenpunkte abhängen. Geschwindigkeitsreduktionen können u.U. deshalb dazu führen, dass heute bestehende Grüne Wellen nicht mehr funktionieren. Dann ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine
Umstellung auf eine niedrigere Progressionsgeschwindigkeit möglich ist. 10 Der Wegfall
9
10
Unter der Progressionsgeschwindigkeit versteht man die tatsächlich zu fahrende Geschwindigkeit, mit der die Lichtsignalanlagen im Zuge der Grünen Welle ohne Halt passiert werden können.
Gründe für die Wahl einer Progressionsgeschwindigkeit von 30 km/h können sein:
• Erhöhung der Stadtverträglichkeit eines Streckenzuges (Verminderung der Lärm- und Abgasemissionen für das Wohnumfeld, bessere Berücksichtigung der Randnutzungen des Straßenumfeldes durch Verbesserung von Aufenthaltsqualität).
• Die Wahl einer Progressionsgeschwindigkeit im Bereich von 30 km/h kann sich – insbesondere
bei kleinen Knotenpunktabständen von 200 bis 300 m – als ideal für eine Koordinierung in
beiden Fahrtrichtungen erweisen. [Bosserhoff et al. 2008]
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
41
einer Grünen Welle hätte zur Folge, dass zum einen die örtliche Lärmimmission durch
häufigere Anhalte- und Anfahrvorgänge erhöht und zum anderen Ausweicheffekte verstärkt werden würden, weil die Attraktivität der betroffenen Straße gegenüber Alternativrouten sinkt. In Gebieten, in denen aus anderen Gründen wie beispielsweise durch eine
Vorrangschaltung für den ÖPNV die Wirkung einer Grünen Welle ohnehin schon reduziert
ist, ist eine Beeinträchtigung der Grünen Welle durch ein Tempolimit entsprechend geringer zu gewichten.
Straßenverkehrliche Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes dürfen ebenfalls keine
negativen Auswirkungen auf die Luftqualität haben. Die Verlagerung von Verkehr darf
beispielsweise zu keiner Erhöhung der Schadstoffkonzentrationen an anderen Orten führen. Konkrete straßenverkehrliche Maßnahmen sind daher immer auch auf die Erfordernisse der lokalen Luftreinhaltung abzuprüfen.
2.2.3.4 Orientierungs-, Grenz-, Auslöse- und Richtwerte zum Schutz vor Verkehrslärm
Sowohl die Umgebungslärmrichtlinie als auch das BImSchG geben weder für die verpflichtende Aufstellung von Lärmaktionsplänen noch für die zwingende Umsetzung von
Maßnahmen eigene Grenzwerte oder Zielwerte vor.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in der Bundesrepublik Deutschland
bzw. im Land Hessen unabhängig von der Einführung der Lärmaktionsplanung geltenden
Grenz-, Richt- und Orientierungswerte für den Lärmschutz an Straßen.
Tabelle 3: Geltende Orientierungs-, Grenz-, Auslöse- und Richtwerte verschiedener
Rechtsgrundlagen
Orientierungs-, Grenz-, Auslöse- und Richtwerte in dB (A)
Tag-/Nachtstunden
Geltungsbereich
§ 50 BImSchG
i.V. mit DIN
18005-1
16. BImSchV /
VLärmSchR97
VLärmSchR97
LärmschutzRL-StV
Lärmvorsorge für
Bauleitplanung
Lärmvorsorge
für Straßenbau
Lärmsanierung
Lärmsanierung
Berechnungsgrundlage
DIN 18005
RLS-90
RLS-90
RLS-90
Straßenkategorie
alle Straßen
Bundesstraßen
Bundes-/
Landesstraßen
Bundesstraßen
Vorsorge/Sanierung
Gebietsausweisung
Reines Wohngebiet
50/40
59/49
67/57
70/60
Allgemeines
Wohngebiet
55/45
59/49
67/57
70/60
Dorf-/Kern/Mischgebiet
60/50
64/54
B-Str. 69/59
L-Str. 67/57
72/62
Gewerbegebiet
65/55
69/59
72/62
75/65
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
42
2.3 Lärmkartierung Hessen
Die strategische Lärmkartierung 2012 des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie bildet die Grundlage für die Erstellung der Lärmaktionspläne Straßenverkehr der
hessischen Regierungspräsidien.
Kartiert wurden alle Straßenabschnitte mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio.
Kfz/a (entspricht ca. 8.000 Kfz/Tag). Dies stellt eine Erweiterung der Kartierung für das
Bundesland Hessen auf Hauptverkehrsstraßen mit dem gegenüber der Lärmkartierung
der ersten Stufe halbierten Verkehrsaufkommens dar.
Abbildung 8:
Hauptverkehrsstraßen in Hessen, Vergleich Stufe 1 (2007, Straßen >6
Mio. Kfz/a) und Stufe 2 (2012, Straßen >3 Mio. Kfz/a)
Für die Beschreibung und Bewertung von Verkehrslärm können seit der Einführung der
Umgebungslärmrichtlinie europaweit einheitlich die Lärmindizes LDEN und LNight verwendet
werden. Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (day, 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr),
am Abend (evening, 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und in der Nacht (night, 22.00 Uhr bis 06.00
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
43
Uhr), wobei für den Abend ein Zuschlag von 5 dB (A) und für die Nacht ein Zuschlag von
10 dB (A) erteilt wird, um die höhere Störwirkung in diesen Zeitabschnitten zu berücksichtigen. Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider. Er liegt bei
Straßen in der Regel unter dem Wert des LDEN.
Die Lärmindizes werden in der Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie ausschließlich in einer Höhe von 4 m über Grund bestimmt. Die Lärmbelastung wird vor allem durch
folgende Einflussgrößen beeinflusst:
• Verkehrsstärke (z.B. durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV)),
• Lkw-Anteil,
• Straßenoberflächenbeschaffenheit,
• Geschwindigkeit der Pkw und Lkw,
• Steigungen und Gefälle und
• ggf. vorhandene Lärmschutzwälle und –wände.
Der DTV-Wert und der Lkw-Anteil auf Straßen in der Baulast des Bundes bzw. des Landes
Hessen wurden durch Zählung der Fahrzeuge (automatisiert oder manuell) im Rahmen der
bundesweiten Verkehrszählungen in 2010 ermittelt. Bei Ortsdurchfahrten in der Baulast
der Kommunen erfolgte die Ermittlung des DTV-Wertes und der Lkw-Anteile durch die
jeweilige Kommune.
Zusätzlich zu den genannten Größen wird ein Geländemodell (Höhen- und Gebäudemodell) bei der Berechnung der Schallimmissionen verwendet, um auftretende Reflexionen
und Dämpfungen zu berücksichtigen. Abschirmende Hindernisse (Lärmschutzbauwerke
und Gebäude) gehen ebenfalls in die Ausbreitungsberechnung ein.
Unberücksichtigt bleibt bei den Lärmberechnungen hingegen u.U. vorhandener passiver
Lärmschutz in Form von Lärmschutzfenstern und entsprechenden Lüftungseinrichtungen,
da flächendeckende Lärmmodelle immer nur die Lärmpegel an den Fassadenaußenseiten
von Häusern berechnen können.
Für die in Abbildung 8 dargestellten Straßenabschnitte wurden Lärmberechnungen gemäß 34. BImSchV durchgeführt. Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form strategischer
Lärmkarten mittels 5 dB (A)-Isophonenbändern.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
Abbildung 9:
44
Lärmkartierung Hessen 2012, Übersichtskarte Hessen
Die entsprechenden Lärmkarten können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (http://laerm.hessen.de) eingesehen werden. Weitere Hintergrundinformationen zur Lärmkartierung Hessen 2012 können dem ebenfalls dort veröffentlichten Abschlussbericht [Stapelfeldt, M.O.S.S., IVU 2013] entnommen werden.
Gegenüber der ursprünglich veröffentlichten Lärmkartierung wurden auf Wunsch von einzelnen Kommunen verschiedene Nachkartierungen vorgenommen, deren Ergebnisse
ebenfalls auf der Internetseite des HLUG und im aktualisierten Lärmviewer dargestellt
sind.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
45
In Ballungsräumen werden neben dem Straßenverkehrslärm auch das Straßenbahnverkehrsnetz und der Lärm ausgehend von Industriegeländen (sog. IVU-Anlagen) kartiert.
§ 4 Abs. 2 der 34. BImSchV gibt vor, dass die Ausarbeitung der Lärmkarten getrennt für
jede Lärmart (Straßenlärm, Schienenlärm, etc.) zu erfolgen hat. Eine Überlagerung und
gemeinsame Betrachtung von Lärmquellen verschiedener Verkehrsträger erfolgt daher
derzeit nicht.
Weiterhin ist aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsverfahren für den Straßen- und
Schienenverkehr (VBUS und VBUSch) eine Darstellung der Überlagerung der Einzelkartierungen fachlich nicht ohne weiteres möglich. Darüber hinaus ist bei der Prüfung von Maßnahmen auf deren rechtliche Zulässigkeit immer nur auf den Beitrag des einzelnen Verkehrsträgers abzustellen. Ein Vorteil der getrennten Betrachtungsweise besteht somit darin, dass der Verursacher eindeutig identifizierbar ist. Gemäß § 47 d Abs. 1 Nr. 2 BImSchG
ist auf Orte, die durch mehrere Lärmquellen belastet sind, bei Überschreitung relevanter
Grenzwerte oder aufgrund anderer Kriterien im Rahmen der Prioritätensetzung bei Lärmschutzmaßnahmen einzugehen.
Aufgrund der bei den Lärmkartierungen Hessen 2007 und 2012 zugrunde gelegten variierenden Modelldaten, die jeweils nach den Vorgaben die EU-Umgebungslärm-Richtlinie
zulässig waren, ist ein direkter Vergleich der Ergebnisse aus beiden Lärmkartierungen im
Sinne einer Vorher/Nachher-Betrachtung nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.
2.4 Übergeordnete Fachplanungen (vorbeugender Lärmschutz)
Der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne der jeweiligen Regierungsbezirke
dienen der Koordinierung raumbedeutsamer öffentlicher Planungen und formulieren
hierbei Grundsätze und Ziele. Die Pläne selbst stellen ein überörtliches, fachübergreifendes und abgestimmtes Entwicklungskonzept für das Land Hessen und die Regionen dar.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Entwicklung der verkehrlichen Infrastruktur. Hier können bereits Ansätze zur Lärmvorsorge und Lärmminderung geschaffen werden.
Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan Hessen 2000:
„Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm
auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auch auf
sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Dabei ist die
Lärmbelastung – einschließlich der bestehenden Belastung – durch verschiedenartige
Lärmquellen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Planung neuer sowie den
Ausbau bestehender Verkehrswege und die Ausweisung von Siedlungs-, Industrie- und
Gewerbeflächen. Dabei ist eine entsprechend der Kapazität mögliche volle Auslastung
der Verkehrswege zu berücksichtigen. Insbesondere in den zunehmend lärmbelasteten
großräumigen Verkehrsachsen sollen Lärmvorsorge und Lärmsanierung durch geeignete
planerische Maßnahmen unterstützt werden. Unabhängig von diesen Vorgaben ist zu prüfen, ob schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm in Siedlungsgebieten oder sonstigen
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
46
schutzbedürftigen Gebieten zu erwarten sind. Einer Zunahme des Lärms ist entgegenzuwirken.“ (Landesentwicklungsplan Hessen 2000)
Die Zielsetzungen des Landesentwicklungsplanes 2000 sind im Regionalplan Südhessen
2010 für den Regierungsbezirk Darmstadt konkretisiert.
Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010
Gemäß Kapitel 4.9 des Regionalplans Südhessen 2010 sollen bei der Planung von raumbedeutsamen Vorhaben die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander
so zugeordnet werden, dass die schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, zumindest aber die jeweiligen Richt- oder Grenzwerte der einschlägigen
Bundesimmissionsschutzverordnungen bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm, eingehalten werden. Können diese z.B. durch ausreichende Abstandsbemessungen nicht
eingehalten werden, sollen Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes berücksichtigt werden.
Umgebungslärm soll, soweit erforderlich, verhindert bzw. vermieden und schon unterhalb
der Schwelle der „schädlichen Umwelteinwirkungen" durch Maßnahmen der Lärmvorsorge und Lärmsanierung bekämpft werden. Durch die Berücksichtigung von Anforderungen
des Lärmschutzes bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen kann effektiv vorbeugender Lärmschutz realisiert werden. Zur Vermeidung von Lärmkonflikten ist es bei
der Planung raumbedeutsamer Maßnahmen deshalb sinnvoll, nicht nur die rechtlich verankerten Immissionsgrenz-und -richtwerte, sondern nach Möglichkeit auch die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 Teil 1 zu berücksichtigen. Dies
gilt beispielsweise bei der Standortzuordnung von ruhebedürftigen Nutzungen wie
Wohngebieten und kulturellen oder sozialen Einrichtungen und der Planung von Verkehrswegen.
Bei raumbedeutsamen Maßnahmen können ausreichende Abstandbemessungen ein geeignetes Mittel sein, dem Entstehen neuer Lärmkonflikte vorbeugend entgegenzuwirken.
Ergibt die Prüfung, dass durch Abstandbemessungen einem Lärmkonflikt nicht entgegengewirkt werden kann, sollen weitere technische Maßnahmen bei den Planungen Berücksichtigung finden.
In Kapitel 5.2 (Z5.2-7) sind die Aus- und Neubauvorhaben aufgeführt, die verbindliche,
abschließend abgewogene Ziele zur Ergänzung des Straßennetzes darstellen.
Bei Straßenplanungen hat die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des bestehenden Netzes
Vorrang vor dem Ausbau von Straßen und deren Ausbau Vorrang vor Neutrassierungen.
Ortsumgehungen sind dann vorzusehen, wenn eine deutliche Verbesserung der Lebensverhältnisse in den betroffenen Ortslagen erforderlich ist und nur auf diesem Weg erreicht
werden kann. Neben den verkehrlichen Erfordernissen sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
• Aspekte des Lärmschutzes,
• Wechselwirkungen mit der Siedlungsstruktur,
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
47
• Vermeidung von Zerschneidungseffekten und Verringerung der Flächeninanspruchnahme z. B. durch ortsnahe Trassierungen.
Zur Verminderung von Lärmimmissionen verkehrsreicher Bundes-, Landes- und sonstiger
Straßen sind, insbesondere entlang von Wohngebieten, Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Bei Straßenneubau ist die Rekultivierung oder der Rückbau entlasteter Straßenabschnitte anzustreben.
Nach Kapitel 5.3-3 sollen zur Minderung der innerstädtischen Verkehrsbelastung in den
Oberzentren City-Logistik-Konzepte (Einrichtung von Warenverteilzentren) eingerichtet
werden.
Grundsätze für den Fahrradverkehr werden in Kapitel 5.4 dargelegt. Zur Reduzierung des
durch den motorisierten Individualverkehr verursachten Energieverbrauchs und der damit
verbundenen Umweltbelastungen soll ein funktionsfähiges, sicheres Wanderwege- und
Fahrradroutennetz in Südhessen eingerichtet werden. Maßnahmen zur Förderung des
Fahrrad- und Fußgängerverkehrs stellen einen wesentlichen Beitrag zu mehr Lebensqualität in den Städten und Gemeinden dar. Kurze Wege werden mit dem Fahrrad oder zu Fuß
am effizientesten zurückgelegt. Durch den Ausbau dieser Netze können günstige Rahmenbedingungen für den nicht motorisierten Verkehr geschaffen werden. Funktionsfähige und sichere Wander- und Radwegenetze, verkehrsberuhigte Bereiche und Fußgängerzonen sind hierbei unverzichtbar.
Die Bauleitplanung
Bei Planungen für im Wesentlichen unbebaute Flächen (Neuplanungen) und für überwiegend bebaute Flächen ohne besondere Immissionskonflikte (Beplanungen) ist entsprechend § 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch eine vorbeugende Bauleitplanung sicherzustellen, dass schädliche Umwelteinwirkungen soweit wie möglich vermieden werden (Vorsorgegrundsatz).
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind gemäß § 1 Abs. 6 BauGB unter anderem die Belange des Umweltschutzes und somit auch der Immissionsschutz zu berücksichtigen.
Nach § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine
bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete und öffentlich genutzte Gebäude, so weit wie
möglich vermieden werden.
Durch die Instrumente der Bauleitplanung sollen bei Planungsvorhaben durch einen angemessenen Abstand von Lärmquellen (hier: Hauptverkehrsstraße) zu Wohngebieten, zu
öffentlich genutzten Gebäuden und zu Freizeitgebieten die Folgen begrenzt werden (vgl.
auch § 50 BImSchG). Als anzustrebende Immissionswerte werden die Orientierungswerte
des Beiblattes 1, der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ zugrunde gelegt. Diese
Orientierungswerte sollen in erster Linie über Mindestabstände im Rahmen der Bauleit– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
48
planung durch die Kommunen sichergestellt werden. Können die Orientierungswerte
aufgrund der örtlichen Begebenheiten nicht über Mindestabstände eingehalten werden,
ist im Einzelfall durch eine Lärmimmissionsprognose zu untersuchen, mit welchen anderen
Maßnahmen (z. B. Lärmschutzwände oder passiver Lärmschutz in Form von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftungseinrichtungen) ein ausreichender Immissionsschutz vor Verkehrslärm zu gewährleisten ist. Die Einhaltung von Schutzabständen zwischen unverträglichen Nutzungen (z. B. Wohngebieten und Hauptverkehrsstraßen) kommt
in erster Linie bei Neuplanungen in Betracht.
Die Belange des Lärmschutzes unterliegen dem Erfordernis der Abwägung im Sinne des §
1 Abs. 7 BauGB. Für eine rechtlich nicht zu beanstandende Bauleitplanung sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die
Begründung zum Flächennutzungsplan bzw. zum Bebauungsplan muss die Abwägung
deutlich erkennen lassen.
Im Flächennutzungsplan können gemäß § 5 Abs. 2 BauGB insbesondere die Flächen für
den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge (Nr. 3) sowie die Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche
Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG (Nr. 6) dargestellt werden.
Im Bebauungsplan können gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen und ihre Nutzung, die Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im
Sinne des BImSchG sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung
oder Verminderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen festgesetzt werden.
Für den Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen ist § 3 Abs. 1 BImSchG maßgebend.
Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind im Bebauungsplan auch zulässig, wenn
im Flächennutzungsplan Darstellungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauGB nicht enthalten sind.
Die Kommunen sind im Rahmen ihrer Planungshoheit zur Flächennutzungs-und Bauleitplanung gefordert, den Möglichkeiten des vorbeugenden Lärmschutzes im oben genannten Sinn Rechnung zu tragen.
So wie der Verkehrsträger für ausreichenden Lärmschutz verantwortlich ist, wenn bei Neuund Ausbauvorhaben Straßen an vorhandene Wohnbebauung heranrücken, so hat der
Planungsträger (Kommune) für erforderliche Lärmschutzmaßnahmen zu sorgen, wenn
Wohn- und Mischgebiete im Einflussbereich von vorhandenen Straßen ausgewiesen werden sollen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
49
2.5 Maßnahmenplanung bei Lärmkonflikten
Auf der Grundlage der strategischen Lärmkarten sind gemäß § 47 d Abs. 1 BImSchG
Lärmaktionspläne für Orte in der Nähe der kartierten Hauptlärmquellen zu erstellen.
Es erfolgt zunächst eine Analyse der Lärmsituation der kartierten Bereiche, um die vorhandene Lärmbelastung zu ermitteln. Unter Zugrundelegung der ermittelten Lärmbelastung und der Anzahl der Betroffenen werden Lärmkonfliktpunkte ermittelt und Prioritäten
für den vordringlichen Handlungsbedarf festgesetzt.
In der Umgebungslärmrichtlinie wie auch in den §§ 47 a-f BImSchG werden keine Auslösekriterien für die Notwendigkeit einer Lärmaktionsplanung festgelegt. Zur Festlegung
der Erforderlichkeit kann für den Rechtsbegriff Umgebungslärm nur auf die Begriffsbestimmungen in § 47 b BImSchG zurückgegriffen werden. Umgebungslärm ist demnach
definiert als „belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien“.
Als Anhaltspunkt für das Vorliegen von Gesundheitsschäden / -gefährdungen bzw. erheblichen Belästigungen nennt das Umweltbundesamt die in folgender Tabelle dargestellten
Immissionswerte.
Tabelle 4: Empfohlene Immissionswerte für die Vermeidung und Minderung von lärmbedingten Gesundheitsgefährdungen und erheblichen Belästigungen [UBA
2007]
Umwelthandlungsziel
Zeitraum
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen
kurzfristig
65
55
Minderung der erheblichen Belästigungen
mittelfristig
60
50
Vermeidung von erheblichen Belästigungen
langfristig
55
45
Die Grenzwerte der in Kapitel 2.2.3 beschriebenen Rechtsgrundlagen für den Lärmschutz
an Straßen liegen in der Regel über den vom Umweltbundesamt empfohlenen Immissionswerten der Tabelle 4. Im Rahmen der langfristigen Fortführung der Lärmaktionsplanung ist daher eine Vereinheitlichung und Angleichung der Grenzwerte aus der Tabelle 3
an die vom Umweltbundesamt empfohlenen Immissionswerte wünschenswert.
Für die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung werden die Auslösewerte für den Einstieg in die
Lärmaktionsplanung auf LDEN ≥ 65 dB (A) und LNight ≥ 55 dB (A) abgesenkt, als erste Annäherung an die oben genannten Empfehlungen des Umweltbundesamtes. Bereiche, in denen die Wohnbevölkerung einer Lärmbelastung von LDEN/LNight ≥ 65/55 dB (A) ausgesetzt
ist, werden daher in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung einheitlich als Lärmkonfliktpunkte bezeichnet.
Gewerbe- und Industriegebiete sowie Gebiete, die bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet sind, bleiben aufgrund ihrer nur sehr begrenzten Zulässigkeit für Wohnzwecke unberücksichtigt.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
50
Hauptverkehrsstraße
> 3 Mio. KFZ/a
Lärmkartierung 2012
Mehr als
10 Personen
> 55/65 dB (A)
nachts/ganztags
in Ortsteil/Straßenzug?
Lärmkonfliktpunkt
Abbildung 10: Bildung von Lärmkonfliktpunkten in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung
Für sämtliche identifizierten Lärmkonfliktpunkte werden im vorliegenden Teilplan Straßenverkehr lärmmindernde Maßnahmen aufgrund anderer (Fach)-Planungen außerhalb
der Lärmaktionsplanung dargestellt. Diese können sich gemäß Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie sowohl auf
• bereits umgesetzte Maßnahmen als auch
• derzeit geplante oder beabsichtigte Maßnahmen sowie
• langfristige Strategien zur Lärmminderung
beziehen.
Im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Kommunen mit kartierten Hauptverkehrsstraßen sowie die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, Maßnahmen zur Lärm– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
51
minderung zu den einzelnen Lärmkonfliktpunkten vorzuschlagen. Darüber hinaus wurden
in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen z.T. Maßnahmenvorschläge zur lokalen Lärmminderung erarbeitet. Die Maßnahmenauswahl orientiert sich dabei an der Anzahl der Lärmbetroffenen und der Höhe der tatsächlichen Lärmpegel in Verbindung mit
den sich aus straßen- und baurechtlichen Vorschriften ergebenden Mindestvoraussetzungen für Lärmminderungsmaßnahmen.
Die Bewertung der Wirksamkeit verschiedener Maßnahmenvorschläge erfolgt anhand von
Lärmberechnungen. Dabei sind die errechneten Pegelminderungen und die Abnahme
der Anzahl der betroffenen Personen in den einzelnen Pegelklassen die maßgeblichen
Kriterien zur Beurteilung der Lärmentlastung. Die Berechnungsergebnisse gemäß 34.
BImSchV (Lärmkartierung) werden zunächst als Indiz für eine Grenz-/ Richtwertüberschreitung verwendet und dann im Rahmen der Prüfung der für die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge zuständigen Behörde unter Verwendung der RLS-90 verifiziert.
Die Maßnahmenvorschläge werden anschließend in Zusammenarbeit mit den für die Umsetzung zuständigen Behörden auf rechtliche und technische Durchführbarkeit und Verhältnismäßigkeit, sowie auf Finanzierbarkeit geprüft.
In der überwiegenden Mehrzahl handelt es sich bei der Lärmaktionsplanung um die Prüfung und Umsetzung straßenbaulicher und straßenverkehrlicher Lärmminderungsmaßnahmen. Speziell in größeren Städten können aber auch Maßnahmen der Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung in die Lärmaktionsplanung einfließen.
Im
Rahmen
der
Lärmaktionsplanung
können
straßenbauliche
wie
auch
straßenverkehrliche Maßnahmen nur umgesetzt werden, die den Vorgaben des jeweiligen
Fachrechtes entsprechen (vgl. Kapitel 2.2.3).
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
52
Lärmkonfliktpunkt?
Priorisierung
gem. LKZ*
Maßnahmenvorschläge von
Kommune oder Bevölkerung?
Maßnahmenvorschlag
der Lärmaktionsplanung bei Bedarf
Bauliche Sanierungswerte oder
verkehrliche Richtwerte überschritten?
Ausreichende Lärmminderungswirkung?
Ablehnung der Lärmschutzmaßnahme
Abstimmung mit zuständigen Behörden?
Aufnahme der Lärmschutzmaßnahme in
Lärmaktionsplan
LKZ: Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1
Abbildung 11: Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung Hessen
*
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
53
2.6 Ausweisung ruhiger Gebiete
Nach § 47d Abs. 2 BImSchG soll es auch Ziel der Lärmaktionspläne sein, ruhige Gebiete
gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Es handelt sich dabei um eine allgemeine
Bestimmung in Form einer Sollvorschrift, so dass von einer Zielvorgabe auszugehen ist.
Wie sich aus der Begriffsdefinition des Artikels 3 der Umgebungslärmrichtlinie ergibt, setzt
das Vorhandensein ruhiger Gebiete im rechtlichen Sinne voraus, dass sie festgesetzt worden sind. Sofern die Voraussetzungen für ein ruhiges Gebiet vorliegen, sind Auswahl und
Festlegung der ruhigen Gebiete, die vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind, in
das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Aufgrund des Vorsorgecharakters von
ruhigen Gebieten und der kommunalen Planungshoheit erfolgt die Aufnahme von ruhigen Gebieten in den Lärmaktionsplan ausschließlich auf Vorschlag und im Einverständnis
mit den Kommunen.
Rechtliche Vorgaben für die Abgrenzung ruhiger Gebiete im BImSchG gibt es nicht. Die
Umgebungslärm-Richtlinie unterscheidet lediglich zwischen ruhigen Gebieten in Ballungsräumen und auf dem Land (Artikel 3 Buchstaben l und m der Umgebungslärmrichtlinie).
Die Voraussetzungen zur Abgrenzung der Gebiete sind auf dem Land und innerhalb von
Ballungsräumen naturgemäß unterschiedlich; für die Abgrenzung ruhiger Gebiete auf
dem Land und in Ballungsräumen können folgende Kriterien der Bund/LänderArbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) herangezogen werden.
Ruhige Gebiete auf dem Land
Als ruhige Gebiete auf dem Land kommen großflächige Gebiete, die keinen anthropogenen Geräuschen (z. B. Verkehrs-, Industrie- und Gewerbelärm) ausgesetzt sind, in Frage.
Dies gilt nicht für Geräusche durch die forst- und landwirtschaftliche Nutzung der Gebiete.
Ein Anhaltspunkt für eine Festlegung ruhiger Gebiete ist zumindest dann gegeben, wenn
Pegelwerte von LDEN=40 dB (A) nicht überschritten werden. [LAI 2012]
Lärmkartierungen gemäß § 4 Abs. 4 der 34. BImSchV eignen sich grundsätzlich nicht, um
Bereiche zu identifizieren, deren Lärmwerte LDEN 40 dB (A) nicht überschreiten. Zum einen
erfassen solche Kartierungen im Hinblick auf diesen Pegelwert nicht alle lärmrelevanten
Straßen, sondern nur solche Straßen, deren Verkehrsaufkommen mindestens 3 Mio. Kfz/a
beträgt. Zum anderen berücksichtigen Kartierungen nach der 34. BImSchV nur Bereiche
oberhalb von LDEN = 55 dB (A) und diese darüber hinaus getrennt nach den verschiedenen
Lärmquellen (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr). Aus diesem Grund wird die Ausweisung großflächiger ruhiger Gebiete auf dem Land derzeit nicht verfolgt.
Ruhige Gebiete in Ballungsräumen
Als ruhige Gebiete in Ballungsräumen kommen ruhige Landschaftsräume, d.h. großflächige Gebiete, die einen weitgehend Natur belassenen oder land- und forstwirtschaftlich genutzten, durchgängig erlebbaren Naturraum bilden, in Frage. Anhaltspunkt dafür ist, dass
die Gebiete eine Größe von über 4 km2 und auf dem überwiegenden Teil der Flächen eine Lärmbelastung LDEN ≤ 50 dB (A) aufweisen. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn in
den Randbereichen ein Pegel von LDEN = 55 dB (A) nicht überschritten wird und keine erheblichen Lärmquellen in der Fläche vorhanden sind. [LAI 2012]
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
54
Innerstädtische Erholungsflächen
Im innerstädtischen Bereich können die o.g. Immissionswerte sowohl für ruhige Gebiete
auf dem Land als auch für Ballungsräume oftmals nicht eingehalten werden. Dennoch
können auch kleinräumigere innerstädtische Flächen eine ruhebedingte Erholungsfunktion haben. Hierbei kann es sich beispielsweise um Kurgebiete, Krankenhausgebiete, reine
und allgemeine Wohngebiete sowie Naturflächen, Grünanlagen, Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Flächen, die dem Aufenthalt zur Erholung oder zur sozialen Kontaktpflege
dienen, handeln. Innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen können daher auch innerstädtische Erholungsflächen vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden, sofern sie
von der Bevölkerung als ruhig empfunden werden. [LAI 2012] Solche Flächen werden in
der Regel im Vergleich als ruhig empfunden, wenn sie in ihrem Kernbereich eine Pegeldifferenz von 6 dB (A) zur Umgebung aufweisen.
Innerstädtische Erholungsflächen gewinnen mit zunehmender Größe der Städte an Bedeutung, da anderweitige ruhige (Naherholungs)-Gebiete fehlen oder aufgrund ihrer Entfernung nicht regelmäßig aufgesucht werden können. Die Aufenthaltsqualität von innerstädtischen Erholungsflächen hängt dabei nicht nur von der örtlichen Lärmsituation, sondern von einer ganzen Reihe von Faktoren ab: Die optische Gestaltung, die Möglichkeit zu
Freizeitaktivitäten und zum Niederlassen bis hin zu gastronomischen Angeboten können
Einfluss haben, ob Erholungsflächen von der Bevölkerung tatsächlich genutzt werden.
Im Verlauf des Aufstellungsverfahrens des vorliegenden Planentwurfes wurden sämtliche
Ballungsräume und darüber hinaus Oberzentren und Mittelzentren mit Oberzentrumsfunktion 11 um Vorschläge zur Ausweisung von ruhigen Gebieten in Ballungsräumen und
innerstädtischen Erholungsflächen aufgefordert.
Ruhige Gebiete und Fluglärm
Bei der Festlegung der zu schützenden ruhigen Gebieten durch die zuständige Behörde
handelt es sich um planungsrechtliche Festlegungen, die von den zuständigen Planungsträgern bei ihren Planungen als Abwägungsbelang zu berücksichtigen sind (§ 47d Abs. 6
BImSchG i.V.m. § 47 Abs. 6 Satz 2 BImSchG). Festgelegte ruhige Gebiete binden Kommunen und sonstige Planungsträger demnach in der Weise, dass bauliche, infrastrukturelle
und sonstige lärmrelevante Vorhaben innerhalb oder am Rande eines ausgewiesenen ruhigen Gebietes erschwert werden. Ein striktes Verbot von lärmerhöhenden Maßnahmen
bedeutet dies jedoch nicht.
Im Hinblick auf flugbedingten Lärm heißt das, dass ruhige Gebiete bei der lärmfachlichen
Bewertung der Flugrouten für Verkehrsflughäfen in der Abwägung berücksichtigt werden.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 14. Juni 2013 – 11 A 20.13 – auf
den Seiten 19 f. die Abwägungskriterien näher dargelegt und konkretisiert. Zunächst wies
es darauf hin, dass bei der Abwägung aus Gründen des Gesundheitsschutzes grundsätz11
Definition und Auswahl gemäß Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010;
dies Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach, Wiesbaden und Hanau, Rüsselsheim sowie Friedberg/Bad Nauheim
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
55
lich ein Gewichtungsvorrang des Lärmschutzes für Siedlungsgebiete vor dem Lärmschutz
für Erholungsgebiete und ruhige Gebiete bestehe. Weiterhin hat es ausdrücklich klargestellt, dass für ruhige Gebiete ein strikt zu beachtendes Verschlechterungsverbot nicht bestehe und daher diese Gebiete nicht absolut gegen eine Lärmzunahme geschützt seien.
Ruhige Gebiete seien zwar in die Abwägung einzustellen, aber gerade nicht unüberwindbar. Es bestehe kein dahingehendes Optimierungsgebot, dass im Rahmen der Lärmverteilung und der Flugroutenfestsetzung dem der Lärmaktionsplanung zu Grunde liegenden
Ziel, eine Zunahme des Lärms in den ruhigen Gebieten zu verhindern, bestmöglich Rechnung zu tragen sei. Das BVerwG hat durch sein Urteil vom 12.11.2014 – 4 C 34.13 – die
Rechtsauffassung des OVG Berlin- Brandenburg bestätigt.
Die Flugroutenfestlegung führt im Ergebnis zur Entscheidung für eine konkrete Flugroute.
Die zuständige Behörde hat hierbei zumeist die Auswahl zwischen alternativen Flugrouten. Ihre Aufgabe besteht darin, die Vor- und Nachteile der einzelnen Flugrouten zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Der Schutz ruhiger Gebiete findet in der Abwägung zwischen alternativen Flugrouten Berücksichtigung. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass bei der Kollision mit gewichtigen Lärmschutzinteressen den sicherheitsrelevanten Erwägungen der Vorrang zukommt. Der Schutz vor selbst unzumutbaren Fluglärm ist
zwar von hoher Bedeutung, darf aber nach der Wertung des Gesetzgebers nicht auf Kosten der Luftsicherheit gehen (Hessischer VGH v. 1.10.2013 – 9 C 574/12.T – Rnr. 39 ff.;
BVerwG v. 24.06.2004 – 4 C 11/03 -). Das bedeutet, dass die Entscheidung für eine Flugroute, die zu einer Lärmzunahme des ruhigen Gebietes führt, abwägungsfehlerfrei ergangen ist, wenn sicherheitsbezogene Gründe die Auswahl dieser konkreten Flugroute begründet haben.
Neben Aspekten der Flugsicherheit sind bei der Ausweisung ruhiger Gebiete auch lärmverteilende Minderungsmaßnahmen im Flugverkehr näher zu berücksichtigen. Lärmverteilende Minderungsmaßnahmen gegen Fluglärm (z.B. neuartige GPS-gestützte gekurvte
An- und Abflugflugverfahren oder die Änderung der Rückenwindkomponente) bewirken
in aller Regel an einem Ort eine begrenzte Lärmzunahme und dafür an anderen Orten eine Lärmentlastung. Daher werden lärmverteilende Maßnahmen im Flugverkehr immer im
Hinblick auf das Saldo der zusätzlich Be- und Entlasteten für die gesamte Region bewertet.
Eine lokal begrenzte Erhöhung der Betroffenheiten soll immer zu einer möglichst großen
Entlastung an anderer Stelle führen.
Über die Ausweisung lediglich lokal wirksamer ruhiger Gebiete könnten auch aus lärmfachlicher Sicht sinnvolle Maßnahmen u.U. verhindert oder erschwert werden, die zwar
eine lokal begrenzte Zunahme des Fluglärms zulassen, die jedoch über den Ansatz einer
regionalen Gesamtlärmreduzierung sich insgesamt positiv auswirken.
Da es bzgl. der oben genannten Thematik derzeit noch in fachlicher wie rechtlicher Hinsicht offene Fragestellungen gibt, werden im vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes
ruhige Gebiete unter dem Vorbehalt einer weiteren – ergebnisoffenen – fachlichen und
rechtlichen Prüfung aufgenommen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Grundlagen der Lärmaktionsplanung
56
2.7 Finanzierung von Lärmminderungsmaßnahmen
Die Zuständigkeit des Landes Hessen beschränkt sich auf die Aufstellung des Lärmaktionsplanes. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind grundsätzlich die nach dem Fachrecht zuständigen Behörden verantwortlich. Aus der Zuständigkeit des Landes Hessen für
die Aufstellung des Planes folgt daher keine besondere Bereitstellung von Finanzmitteln
für Maßnahmen des Lärmaktionsplans. Diese Maßnahmen sind auch in Zukunft über die
hierfür vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten umzusetzen und zu finanzieren.
Im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes (vgl. Kapitel 2.2.3.2) stellt der Bund
jährlich 55 Mio. € zur Verfügung. Hiermit können sowohl aktive als auch passive Lärmminderungsmaßnahmen an Straßen in Baulast des Bundes gefördert werden.
Am 21. Mai 2015 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) angenommen. Das KInvFG ist am 30.06.2015 in Kraft getreten
(BGBl I Nr. 24, S. 974). Damit werden 3,5 Mrd. € bereitgestellt, aus dem Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 mit einem Fördersatz von bis zu
90 % unterstützt werden sollen. Dabei entfällt für Kommunen des Landes Hessen ca. 9 %,
also ca. 317 Mio. €.
Die Finanzhilfen werden gemäß § 2 KInvFG für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt:
1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur,
2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur,
3. Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz.
Im Bereich Infrastruktur sind Straßen beschränkt auf Lärmbekämpfung aufgeführt.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird eine Unterrichtung der betreffenden Kommunen
über die finanziellen Fördermöglichkeiten von Lärmschutzmaßnahmen an Straßen erfolgen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume)
3
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Der Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume)
3.1 Die Lärmkartierung für den Regierungsbezirk Darmstadt
Die Ermittlung der vom Straßenverkehr ausgehenden Lärmimmissionen erfolgt in
Deutschland generell durch Berechnung anhand von EDV-gestützten Modellen. Als wissenschaftlich anerkannt gilt, dass mit der Berechnung der Lärmpegel die Immissionen
tendenziell überschätzt werden; Lärmmessungen führen in aller Regel zu niedrigeren Immissionswerten. Weitere grundsätzliche Informationen zur Berechnung von Lärm kann
dem Kapitel 2.2.2 entnommen werden.
Die strategische Lärmkartierung Hessen 2012 [HLUG 2012] bildet die Grundlage für die
Lärmaktionsplanung für den Regierungsbezirk Darmstadt. Weitere Informationen zur
Lärmkartierung Hessen 2012 kann dem Kapitel 2.3 entnommen werden.
Abbildung 12: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Großstädte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden)
Für den Regierungsbezirk Darmstadt beinhaltet das kartierte Straßennetz sämtliche Straßen ab einer Verkehrsstärke von 3 Mio. Kfz/a (entspricht einem Durchschnittlichen Tägli– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume)
58
chen Verkehr (DTV) von ca. 8.000 Kfz/24 h). Das gesamte erfasste Netz erstreckt sich ohne
die Großstädte über insgesamt ca. 1.600 Straßenkilometer (vgl. Abbildung 12).
Entlang der kartierten Straßen wurden Lärmberechnungen durchgeführt. Das Ergebnis
der Berechnungen stellen Lärmkarten dar, in denen die örtliche Belastungssituation grafisch dargestellt wird.
Geofachdaten: © 2007-2014 HLUG; Geobasisdaten: © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Abbildung 13: Lärmkartierung Hessen (Bsp. für den Bereich Landkreis Offenbach)
Weitere Einzelergebnisse der Lärmkartierung mit den entsprechenden (elektronisch
vergrößerbaren) Lärmkarten können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für
Umwelt und Geologie (http://laerm.hessen.de) eingesehen werden.
3.2 Die Betroffenheitsanalyse für den Regierungsbezirk Darmstadt
3.2.1 Vorgehensweise
Für das Erfordernis zur Prüfung geeigneter Lärmminderungsmaßnahmen sind durch die
Umgebungslärmrichtlinie und das Bundes-Immissionsschutzgesetz keine Grenzwerte vorgegeben.
Die Beurteilung der Betroffenheit erfolgt anhand gesundheitsrelevanter Schwellenwerte,
die aus der Lärmwirkungsforschung (u. a. des Umweltbundesamtes) resultieren. Gemäß
der Lärmwirkungsforschung steigt ab einer Dauerbelastung von 55 dB (A) nachts und
65 dB (A) tags das Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen durch chronischen Lärmstress.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume)
59
Zur Identifizierung von Lärmkonfliktpunkten werden hessenweit daher die Pegel LDEN = 65
dB (A) und LNight = 55 dB (A) herangezogen. Ausnahme bilden Industrie- und Gewerbegebiete, in denen eine Wohnnutzung regelmäßig unzulässig ist (Ausnahme z.B. Wohnungen
für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal), und sonstige Bereiche, bei denen diese Pegel
nur ganz vereinzelnd erreicht oder überschritten werden.
Zur (vergleichenden) Beurteilung und Priorisierung von Lärmkonflikten werden die Anzahl
der Betroffenen und ergänzend hierzu eine wie folgt gebildete Lärmkennziffer (LKZ) berücksichtigt:
LKZTag/Nacht = Summe [Betroffenei*(Fassadenpegeli-SchwellenwertTag/Nacht)].
Als Schwellenwerte Tag/Nacht werden die gesundheitlich relevanten Werte mit
LDEN=65 dB (A) bzw. LNight=55 dB (A) herangezogen.
Die Lärmkennziffer führt die Lärmbelastung an dem jeweiligen Ort und die Anzahl der
dort betroffenen Anwohner zusammen; je mehr Menschen von hohen Immissionspegeln
betroffen sind, desto größer ist ihr Wert und desto gravierender ist der Lärmkonflikt einzustufen.
3.2.2 Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse
Im Regierungsbezirk Darmstadt ist ohne die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main,
Offenbach und Wiesbaden die in Tabelle 5 angegebene Anzahl an Menschen von Straßenverkehrslärm betroffen. Abbildung 14 zeigt die Verteilung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die Pegel oberhalb von LDEN = 65 dB (A) ausgesetzt sind, auf die zehn
Landkreise.
Tabelle 5: Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden)
dB (A)
über
50
55
60
65
70
75
Summe
bis
55
60
65
70
75
Belastete Menschen (nach VBEB) – Straßenlärm*
LDEN
LNight
69.500
111.400
31.800
49.000
10.100
26.200
900
6.900
100
700
194.200
42.900
* auf 100 Personen gerundet
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume)
60
Abbildung 14: Anzahl der betroffenen Einwohner mit LDEN > 65 dB (A) je Landkreis
Die Auswertung der Lärmkartierung Hessen 2012 ergibt für den Regierungsbezirk Darmstadt ohne die separat untersuchten Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden eine Anzahl von 323 Lärmkonfliktpunkten. Tabelle 6 zeigt deren Verteilung auf die zehn Landkreise.
Tabelle 6: Anzahl der identifizierten Lärmkonfliktpunkte je Landkreis
Landkreis
Bergstraße
Darmstadt-Dieburg
Groß-Gerau
Hochtaunuskreis
Main-Kinzig-Kreis (inkl. Hanau)
Main-Taunus-Kreis
Odenwaldkreis
Offenbach
Rheingau-Taunus-Kreis
Wetteraukreis
Anzahl Lärmkonflikte
41
27
33
35
38
40
9
47
21
32
Genauere Beschreibungen zur Lage, Ausprägung der jeweiligen Lärmkonflikte, Anzahl der
Betroffenen und der Höhe der Lärmkennziffer sind den Kapiteln 3.4.1 bis 3.4.10 zu entnehmen.
3.3 Die Mitwirkung der betroffenen Kommunen und der Öffentlichkeit
§ 47 d Abs. 3 BImSchG fordert eine Öffentlichkeitsbeteiligung, welche in ihrer Ausgestaltung rechtlich nicht näher festgelegt ist. In Anlehnung an Art. 8 Abs. 7 der EU-Richtlinie ist
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume)
61
eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert, die sich auch auf die Ausarbeitungsphase von Lärmaktionsplänen bezieht und nicht lediglich einer Offenlegung des fertigen
Entwurfs eines Plans gleichkommt. Des Weiteren ist die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.
Daraus folgt das Erfordernis von zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen. In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die Bürgerinnen und Bürger nach der Veröffentlichung der
Lärmkartierung und zum Beginn der Lärmaktionsplanung die Gelegenheit, durch schriftliche Vorschläge und Anregungen für Lärmminderungsmaßnahmen an der Ausarbeitung
der Lärmaktionspläne mitzuwirken.
Die Bekanntmachung über die erste Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 01.04.2013 im
Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 14/2013 S. 478) und auf der Homepage des
Regierungspräsidiums Darmstadt. In sämtlichen Bekanntmachungen wurde auf die auf der
Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) veröffentlichte Lärmkartierung sowie auf die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich Straße für den Regierungsbezirk Darmstadt einzureichen,
hingewiesen.
Die Behandlung der Stellungnahmen kann anonymisiert und zusammengefasst in Kapitel
3.4 sowie ergänzend hierzu in tabellarischer im Anhang B:
„Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des Regierungsbezirkes Darmstadt“ nachverfolgt
werden.
3.4 Die Maßnahmenplanung im Regierungsbezirk Darmstadt
Im Folgenden werden für die gemäß Kapitel 3.2.1 identifizierten Lärmkonflikte
• bereits umgesetzte Maßnahmen der letzten Jahre,
• derzeit geplante oder beabsichtigte Maßnahmen sowie
• langfristige Strategien
zur örtlichen Lärmminderung dargestellt.
Lärmmindernde Maßnahmen werden häufig auch aufgrund anderer Fachplanungen, bei
denen die Belange des Lärmschutzes mitberücksichtigt werden, geplant und realisiert.
Zum Beispiel werden auf der Ebene der Bauleit- oder Verkehrsplanung immer auch die
Belange des vorsorgenden Lärmschutzes berücksichtigt, indem bei den Planungen z.B.
ausreichende Abstände zwischen Verkehrsträgern und Wohnbebauungen eingehalten
werden.
Sofern lärmmindernde Maßnahmen außerhalb der Lärmaktionsplanung geplant und umgesetzt wurden oder sich in Planung befinden, werden diese im vorliegenden Entwurf für
Lärmkonfliktpunkte dokumentiert.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
62
3.4.1 Kreis Bergstraße
Die im Kreis Bergstraße verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a sind
in Abbildung 15 dargestellt.
Abbildung 15: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Kreis Bergstraße
Entlang der in Abbildung 15 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung
Hessen 2012 folgende in Tabelle 7 aufgelistete Lärmkonflikte.
Tabelle 7: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Kreis Bergstraße (gem. Lärmkartierung Hessen 2012)
Ort
Bensheim
Bensheim
Bensheim
Bensheim
Bensheim
Bensheim
12
Örtlichkeit
B3 (volle Länge der Gemarkung)
B47 Nibelungenstraße
(östlich der B3)
B47 Wormser Straße
(westlich der B3)
L3345 Schwanheimer
Straße
A5
L3345 Schwanheimer
Straße (westlich der A5)
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
>75
>55-60 >60-65
LKZ
>65
12
LDEN
LNight
0 1577
2240
509
65
0
527
149
231
32
0
222
86
2
868
1157
88
12
0
102
28
0
268
414
98
49
0
105
65
5
522
808
47
7
0
123
15
0
118
338
79
0
0
83
15
0
191
355
Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
Ort
Bensheim
Bensheim
Bensheim
Birkenau
63
Örtlichkeit
L3345 Rohrheimer Straße, OT Schwanheim
Berliner Ring (nördlich
B47)
K58 Gronauer Straße
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
>75
>55-60 >60-65
LKZ
12
>65
LDEN
LNight
46
3
0
58
6
0
109
148
58
0
0
88
0
0
82
174
197
89
0
196
152
0 1092
1597
136
14
0
141
30
0
419
542
23
4
0
22
9
0
94
116
34
0
0
31
20
0
101
162
Bürstadt
L3804 (B38 alt) Odenwaldstr./Hauptstr.
OT Birkenau
L3408 (B38 alt) OT Reisen Hauptstraße
B44
Bürstadt
B47
62
0
0
100
4
0
97
237
Einhausen
A67
10
0
0
84
0
0
6
113
Fürth
B 460 (Krumbach)
12
2
0
13
3
1
43
58
Fürth
B 38 (OT Lörzenbach)
46
22
0
47
28
1
266
346
Fürth
B 38, L3099 (Fürth)
105
124
0
105
116
30 1159
1467
Heppenheim
B3 Darmstädter Straße
251
21
1
244
69
1
728
999
Heppenheim
B460 Lorscher Straße
(westlich B3)
B460 Lehrstraße, Siegfriedstraße (östlich B3 bis
Kirschhausen)
B460 Siegfriedstraße
OT Wald-Erlenbach
Tiergartenstraße
37
28
0
53
31
0
248
336
276
130
1
272
200
6 1610
2099
25
7
0
25
12
0
103
140
39
0
0
38
0
0
89
76
21
8
5
16
1
5
164
128
160
53
0
178
76
0
715
988
44
0
0
50
0
0
62
98
170
0
0
190
5
0
426
585
46
8
0
49
19
3
163
280
149
13
0
159
36
0
442
629
77
3
0
83
15
0
207
305
79
61
0
88
77
0
631
818
Neckarsteinach B45/B37
103
56
0
108
65
1
673
716
Rimbach
B38
151
85
0
173
94
13
945
1251
Rimbach
41
17
0
40
23
3
216
281
Viernheim
B460 Siegfriedstraße OT
OT Mitlechtern
A67/A6
48
5
2
224
7
2
111
430
Viernheim
K4 Mannheimer Straße
17
0
0
31
0
0
40
69
Viernheim
Weinheimer Straße (zwischen Robert-Koch-Str.
und Wasserstraße)
Weinheimer Straße
15
0
0
17
0
0
27
45
0
0
0
8
0
0
0
5
Birkenau
Heppenheim
Heppenheim
Heppenheim
Heppenheim
Lampertheim
Lampertheim
Lampertheim
Lampertheim
Lautertal
Bürgermeister-KunzStraße
B44
L3110 OT Neuschloß,
Forsthausstraße
L3110 Römerstraße,
Neuschloßstraße (östlich
der B44)
B47
Lautertal
B 47 OT Elmshausen, OT
Reichenbach
B47 OT Gadernheim
Mörlenbach
B 38
Viernheim
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
Ort
64
Örtlichkeit
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
>75
>55-60 >60-65
LKZ
12
>65
LDEN
LNight
(westl August-Bebel-Str.)
Viernheim
Heidelberger Straße
39
1
0
43
22
0
106
222
Viernheim
Wormser Straße, Nibelungenstraße, FriedrichEbert-Straße
L3120
58
0
0
72
0
0
119
156
105
17
0
112
31
0
378
481
B3
150
38
0
165
60
0
592
816
WaldMichelbach
Zwingenberg
Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus
wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des
Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt.
Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und
des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen.
3.4.1.1 Bensheim
In Bensheim stellen die B 3, B 47, L 3345, A 5 Berliner Ring und K 58 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 8: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bensheim
Ort
Bensheim
Bensheim
Bensheim
Bensheim
Bensheim
Bensheim
Bensheim
Bensheim
Ortsteil
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
B3
509
65
0
527
149
0
B 47 Nibelungenstr.
231
32
0
222
86
2
B 47 Wormser Str.
88
12
0
102
28
0
L 3345 Schwanh. Str.
98
49
0
105
65
5
A5
47
7
0
123
15
0
Berliner Ring
58
0
0
88
0
0
K 58 Gronauer Str.
197
89
0
196
152
0
L 3345 Schwanh. Str.
79
0
0
83
15
0
(westlich der A 5)
Straße
B3
Passiver Schallschutz:
An der B 3 in Bensheim wurden gemäß Mitteilung von Hessen Mobil bereits vor vielen
Jahren passive Lärmschutzmaßnahmen an Wohngebäuden durchgeführt. Vor ca. 20 Jahren seien im Zuge der Umgestaltung der Rodensteinstraße von Norden kommend passiver Lärmschutz im Rahmen der Lärmvorsorge realisiert worden. Vor etwas über 10 Jahren
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
65
sei zudem der Bereich B 3 Rodensteinstraße bis Schwarzwaldstraße (Sportplatz) im Zuge
der Lärmvorsorge durch passive Schallschutzeinrichtungen geschützt worden.
Im weiteren Bereich der Schwarzwaldstraße sei bis zur Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte nur in vereinzelten Fällen ein Anspruch auf Lärmsanierung in der Nacht gegeben. Hier wurden seither nur 3 Gebäude abgewickelt. Durch die Neufassung der
VLärmSchR97 treten nun an weiteren Gebäuden Grenzwertüberschreitungen auf. Durch
die zwischenzeitliche Geschwindigkeitsreduzierung von 70 auf 50 km/h sind jedoch auch
weiterhin keine Überschreitungen am Tag und nur in geringem Umfang in der Nacht zu
erwarten.
Eine komplette Berechnung und Abwicklung in diesem Bereich gemäß der Lärmsanierung
sei vorerst nicht geplant. Betroffene Eigentümer können aber bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung stellen.
Für den Bereich der B 3 Darmstädter Straße in Bensheim und Auerbach wird derzeit eine
schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Erste Berechnungsergebnisse zeigen, dass
in den Ortskernen der beiden Abschnitte Lärmpegel von bis zu 72 dB (A) am Tag und 65
dB (A) in der Nacht erreicht werden. An den Stellen mit Signalanlagen liegen die Pegel
durch die Störzuschläge noch darüber. Die Gebäude in den Bereichen werden jedoch
zum überwiegenden Teil gewerblich genutzt. Nur vereinzelt, bzw. in den obersten Etagen
befinden sich hier Wohnungen. In den Gebieten, in denen die Wohnnutzung überwiegt,
liegen die Gebäude soweit zurück, dass meist nur die Nachtwerte der Lärmsanierung
überschritten werden.
Hessen Mobil stellt abschließend fest, dass für Anfang/Mitte 2015 in einem ersten Schritt
geplant ist, alle Gebäudeeigentümer im Bereich Bensheim anzuschreiben, bei denen die
Lärmsanierungsgrenzwerte überschritten würden. Ende 2015 / Anfang 2016 solle dann
mit der Abwicklung von Auerbach begonnen werden.
B 47 Nibelungenstraße (östlich der B 3)
Tempolimit 30 km/h:
2011 wurde die Lärmsituation durch Hessen Mobil vom Ritterplatz bis zur Platanenallee
(teilweise sehr hohe Schallreflektionen durch Stützmauern und Störzuschläge für die Signalanlagen Ritterplatz und Platanenallee) betrachtet. In einer weiteren Untersuchung (Bereich 2) die Bebauung an der Nibelungenstraße 35 / Platanenallee.
Abschließende Bewertung durch Hessen Mobil von 2011:
Rechnerisch ergibt sich durch eine mögliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h
auf 30 km/h eine Pegelreduzierung von bis zu 2,5 dB (A). Bei Übertragung der berechneten Beurteilungspegel auf den gesamten vom RP Darmstadt geforderten Bereich vom Ritterplatz bis hinter die erste Kurve hinter der Parkstraße ist festzustellen, dass am Tag an ca.
7 bis 9 Wohngebäuden in einzelnen Etagen die Richtwerte überschritten werden. Mit
Ausnahme von einem Gebäude befinden sich jedoch alle an Stellen mit besonderen Störfaktoren wie z.B. Signalanlagen. Durch die Streckenführung der ersten 300 Meter mit 2
Signalanlagen und 2 scharfen Kurven ist eine derzeitige Geschwindigkeitsannahme von 50
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
66
km/h vom Ritterplatz bis ca. Nibelungenstraße 30 auch nur rechnerisch möglich, da die
tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit eher darunter liegen dürfte. In der Nacht sind die
Richtwerte an ca. 25 Gebäuden überschritten. An den Gebäuden mit besonderen Störfaktoren und der Nibelungenstraße 35 werden die Richtwerte bis zu 5,7 dB (A) überschritten
und an den übrigen Gebäuden nur in einzelnen Etagen bis zu 2 dB (A). Auch hier ergibt
sich durch eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h eine Pegelreduzierung von bis zu 2,5 dB (A).
Der Untersuchung von 2011 liegen noch die Verkehrszahlen von 2005 zugrunde, die noch
zusätzlich mit einer Verkehrssteigerung auf das Jahr 2011 (DTV=13.550) hochgerechnet
wurden. Eine Überprüfung der 2010er Zahlen hat aber ergeben, dass die Verkehrszahl
von 12.862 auf 12.309 bei gleichbleibenden Lkw-Anteil zurückgegangen ist. Eine Aktualisierung der Berechnung müsste somit mit rund 10 % niedrigeren Verkehrszahlen vorgenommen werden.
Nach Auffassung von Hessen Mobil reduzieren sich die ohnehin schon meist geringfügigen Überschreitungen dadurch. Daher erübrigte sich eine Neuberechnung, da hierdurch
weniger Überschreitungen und noch niedrigere Lärmpegel herauskommen.
Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits
fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße um die
Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die
Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 47 Nibelungenstraße in Bensheim in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises
Bergstraße geprüft.
B 47 Wormser Straße (westlich der B 3)
Passiver Schallschutz:
Bereits 2005/2006 wurde dieser Bereich gemäß Mitteilung von Hessen Mobil im Rahmen
der Lärmsanierung abgewickelt. Von den 21 angeschriebenen Wohnungs- und Gebäudeeigentümern wurden 10 Gebäude saniert. Durch die Neufassung der VLärmSchR97 treten
nun jedoch auch vermehrt Grenzwertüberschreitungen am Tag auf, bzw. werden nun an
zahlreichen weiteren Gebäuden, die etwas zurück liegen, die Immissionsgrenzwerte in der
Nacht überschritten.
Es ist von Hessen Mobil geplant, diesen Bereich neu zu untersuchen und die betroffenen
Eigentümer anzuschreiben. Mit der Abwicklung dieses Bereichs kann frühestens ab 2016
gerechnet werden. Betroffene Eigentümer können bereits vorab bei Hessen Mobil einen
Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung stellen.
A5
Passiver Schallschutz:
Derzeit liegen Hessen Mobil keine aktuellen Lärmberechnungen nach RLS-90 für die
Wohnbebauung an der A 5 in Bensheim vor. Die aktiven Lärmschutzmaßnahmen wurden
größtenteils im Zuge der Ausweisung von Baugebieten durch die Stadt Bensheim herge– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
67
stellt. Aus diesem Grund liegen auch keine genauen Unterlagen (Vermessung) usw. vor,
um kurzfristig punktuell eine Berechnung nach RLS-90 durchführen zu können.
Da sich das Untersuchungsgebiet über mehrere km erstreckt und durch sehr unterschiedliche Randbedingungen geprägt ist (verschiedene Abstände Straße – Gebäude, z.B. an
der Anschlussstelle Bensheim / unterschiedliche Höhe der Gebäude von 2 bis 9 Stockwerken / bereits vorhandene Lärmschutzwände und Wälle an den naheliegenden Baugebieten BW 4 und BW 7) kann nicht mit einer groben Berechnung an einem Punkt gesagt werden, ob und in welchem Umfang die Werte der Lärmsanierung überschritten werden. Im
Zuge der Ausweisung der Baugebiete wurde von der Straßenbauverwaltung ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass Forderungen auf Lärmschutzeinrichtungen gegen die Straßenbauverwaltung ausgeschlossen sind (Stellungnahmen vom 22.06.1975 Bebauungsplan
BW 7 und am 12.12.1979 zum Bebauungsplan BW 4). Außerdem liegt in den meisten Fällen gem. Punkt 46 der VLärmSchR97 der Fall des Ausschlusses bzw. Minderung vor, da die
zu der A5 naheliegenden Gebäude erst nach dem 1.4.1974 errichtet wurden. Da auf der
A 5 bereits zu diesem Zeitpunkt starker Verkehr herrschte, ist in diesen Fällen eine Vorhersehbarkeit des Verkehrslärms abzuleiten und somit eine Lärmsanierung an den entsprechenden Gebäuden gem. VLärmSchR97 ausgeschlossen. Wegen der fehlenden Notwendigkeit der Untersuchung dieses Bereichs und des Ausschlusses der Lärmsanierung an so
gut wie allen naheliegenden Gebäuden zur A 5 wurde von Hessen Mobil von einer vertiefenden Untersuchung Abstand genommen.
L 3345 Schwanheimer Straße, Berliner Ring (nördl. der B 47) und K 58 Gronauer Straße
Die Stadt Bensheim wird sich mit dem Thema der Verringerung der Lärmbelastung durch
den motorisierten Verkehr im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bensheim, der dieses
Jahr in Auftrag gegeben wird, befassen.
Bezüglich der nachfolgenden, sich in der Straßenbaulast der Stadt Bensheim befindlichen
Straßenzüge wird die Stadt zunächst eine detaillierte Aufstellung der vorhandenen und
festgesetzten Gebietstypen (Art der baulichen Nutzung gemäß BauNVO) als Grundlage
für Festlegung des erforderlichen Umfangs des Lärmschutzes vornehmen. Im Einzelnen
sind folgende Lärmminderungsmaßnahmen Gegenstand der Prüfungen:
• L 3345 Schwanheimer Straße
Verbesserung ÖPNV zwischen Bensheim und Ortsteil Schwanheim
• Berliner Ring (nördl. der B 47)
Passiver Schallschutz: Den Bereich des Berliner Rings wird die Stadt Bensheim hinsichtlich der im Jahr 2014 eröffneten Westtangente, welche zur Entlastung des Berliner
Rings führen soll, überprüfen.
• K 58 Gronauer Straße
Tempolimit 30 km/h: Die Gronauer Straße weist in weiten Teilen schon eine Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h auf, so dass geprüft werden muss, ob durch eine
Ausweitung der Maßnahme noch eine Verbesserung der Lärmsituation zu erreichen ist.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
68
3.4.1.2 Birkenau
In Birkenau stellt die L 3408 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 9: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Birkenau
Ort
Birkenau
Birkenau
Ortsteil
Birkenau
Reisen
Straße
L 3408
L 3408
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
136
14
0
141
30
0
23
4
0
22
9
0
L 3804 (B 38 alt) Odenwaldstraße/Hauptstraße
Flüsterasphalt:
Offenporige Asphalte (OPA) eignen sich gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil nicht
für den Innerortsbereich. Bei anderen Flüsterasphalten (z.B. LOA 5D) handelt es sich derzeit nicht um Standardbauweisen. Derzeit werden die Standhaftigkeit und andere Eigenschaften durch Pilotprojekte überprüft. Solange diese noch nicht abgeschlossen sind,
muss von einem Einbau abgesehen werden.
Gabionenmauern:
Eine Lärmschutzwand in Form einer Gabionenmauer wäre nur in Bereichen möglich, in
denen die Bebauung von der Straße zurückliegt. In diesen Bereichen liegen hier aber keine oder nur so wenige Überschreitungen der Lärmsanierungswerte vor, dass die Kosten
einer Lärmschutzwand nicht zu rechtfertigen wären.
3.4.1.3 Bürstadt
In Bürstadt stellt die B 47 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 10: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bürstadt
Ort
Bürstadt
Bürstadt
Ortsteil
Straße
B 44
B 47
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
34
0
0
31
20
0
62
0
0
100
4
0
B 44
Passiver Schallschutz:
Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil grenzt direkt an die B 44 das Baugebiet "In den acht
Morgen". Im Zuge der Festsetzung der 2. Änderung wurden sowohl aktive als auch passive Lärmschutzmaßnahmen für das Baugebiet ausgeschlossen. Das bedeutet, dass die drei
naheliegenden Gebäude für die Abwägung zu aktiven oder passiven Lärmschutzmaßnahmen seitens des Straßenbaulastträgers nicht berücksichtigt werden können. Die schalltechnische Berechnung hat für das der B 44 am nächsten liegende Gebäude Lärmpegel
von 67,1dB (A) am Tag und 59,9 dB (A) in der Nacht ergeben.
Im Bereich der alten Bebauung wurden an dem Gebäude, das der B 44 am nächsten liegt,
Lärmpegel von 61,9 am Tag und 54,8 dB (A) in der Nacht errechnet. Somit werden die
Auslösewerte der Lärmsanierung von 67 dB (A) am Tag und 57 dB (A) in der Nacht für All-
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
69
gemeine Wohngebiete nicht erreicht. Somit kann kein passiver oder aktiver Schallschutz
auf Kosten des Straßenbaulastträgers gewährt werden.
B 47
Passiver Schallschutz:
Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil befinden sich entlang der B 47 umfangreiche aktive
Lärmschutzmaßnahmen in Form von verschiedenen Lärmschutzwänden in unterschiedlicher Höhe und eines Lärmschutzwalles. Die Auslösewerte der Lärmsanierung am Tag
werden überall eingehalten, während die der Nacht an rund 15 Gebäuden im Bereich des
Baugebietes „südlich der Kettelerstraße" trotz des Walls bzw. der Wand in den obersten
Etagen überschritten werden. Die Werte der Lärmsanierung werden in den unteren Etagen auch in der Nacht sowie in allen anderen Baugebieten sowohl am Tag als auch in der
Nacht eingehalten.
Für den Bereich von Bürstadt existiert Baurecht (aus dem Jahr 1971) für den 4-streifigen
Ausbau. Wegen fehlender Angaben zum Lärmschutz würde für diesen Bereich eine Ergänzung aus schalltechnischer Sicht vorgenommen. In dieser Ergänzung ist unter anderem auch geplant die Lärmschutzeinrichtungen im Bereich „südlich der Kettelerstr." zu
erneuern. Die aktiven Maßnahmen in diesem Bereich sehen eine höhere Wand vor, sowie
eine Verlängerung über die Bahnüberführung. Im Bereich des Lärmschutzwalles, wo die
meisten Überschreitungen der Lärmsanierungsgrenzwerte auftreten, soll eine neue Wand
vor den zu niedrigen Wall vorgesetzt werden. Der Neubau der Lärmschutzwand liegt dem
BMVBS zur Einholung des Sichtvermerks vor. Anschließend soll ein eigenes Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Durch diese Maßnahmen werden die Lärmsanierungsgrenzwerte an allen Wohngebäuden
entlang der B 47 Bürstadt eingehalten. Passive Abwicklungen der derzeit überschrittenen
Gebäude gem. der Lärmsanierung werden aufgrund der geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen nicht mehr durchgeführt.
3.4.1.4 Fürth
In Fürth stellt die B 38 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 11: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Fürth
Ort
Fürth
Fürth
Ortsteil
Fürth
Lörzenbach
Straße
B 38
B 38
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
105
124
0
105
116
30
46
22
0
47
28
1
B 38
Der Bau einer B 38 Ortsumfahrung für Fürth und den Ortsteil Lörzenbach ist in der aktuellen Vorschlagsliste des HMWVL für den BVWP 2015 enthalten und wird auch von der
Lärmaktionsplanung befürwortet.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
70
Tempolimit 70 km/h:
- beidseitig der B 38 zwischen Krumbach und Fürth in Höhe der Rettungswache
Die Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass die Richtwerte in der Nacht nur an
2 Gebäuden geringfügig überschritten werden. Durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von derzeit 100 auf 70 km/h reduzieren sich die Lärmpegel aber nur um 1,8 dB (A).
Die Kriterien gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV für eine Geschwindigkeitsbeschränkung sind somit nicht erfüllt.
- zwischen Fürth und Lörzenbach.
In dem beschriebenen Abschnitt befindet sich keine Wohnbebauung. Lediglich Gewerbebetriebe (Getränkemarkt, Autohäuser) befinden sich außerhalb der Ortsschilder. Eine
Berechnung erübrigt sich dadurch.
Tempolimit 30 km/h
- in der Ortsmitte zwischen 22 Uhr und 6 Uhr:
Die Berechnung durch Hessen Mobil ergibt Lärmpegel von 65 bis max. 67 dB (A) für die
direkt an der B 38 stehenden Gebäude in der Nacht. Grundsätzlich sind somit die Kriterien
gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV für eine lärmbedingte Geschwindigkeitsbeschränkung erfüllt.
Hessen Mobil stellt weiterhin fest, dass vor ca. 10 Jahren für die Ortsdurchfahrt Fürth ein
umfangreiches Lärmsanierungsprogramm durchgeführt worden sei. Insbesondere nachts
könnten lärmbedingte Belastungen der Wohnbevölkerung durch passive Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden. Durch das bereits durchgeführte Lärmsanierungsprogramm würden die Lärmpegel in den Gebäuden bereits deutlich reduziert.
Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits
fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße um die
Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die
Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 38 in Fürth in der Nacht werden
derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße geprüft.
Die Meinungsbildung in den kommunalen Gremien der Gemeinde Fürth über ein nächtliches Tempolimit ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen.
Nachtfahrverbot für Lkw:
Nach Hessen Mobil ist wegen fehlender Alternativrouten ein Nachtfahrverbot nicht möglich. Durch ein Verbot müsste der Verkehr auf die B 47 ausweichen, die bereits heute stark
belastet ist. Hierdurch würde der Verkehr nur verlagert, was zu Lasten der Anwohner auf
der B 47 gehen würde. Ein solches Vorgehen ist gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV unter
Punkt 3.4 ausgeschlossen. Auszug: Es darf kein Straßenverkehrslärm durch Verkehrsverbote in andere Schutzgebiete verlagert werden.
Bau eines Kreisels an der „Aldi-Kreuzung“ in Fürth.
Der Bau eines Kreisels ist nach Mitteilung der Gemeinde Fürth derzeit in Planung.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
71
Regelmäßige Polizeikontrollen insbes. von Motorrädern.
Motorradkontrollen sollen nach Mitteilung der Gemeinde Fürth durchgeführt werden.
Blitzanlage beidseitig wirkend dauerhaft installieren zwischen Krumbach und Fürth in
Höhe der Rettungswache und auch in der Ortsmitte von Fürth.
Eine Aufstellung der vorgeschlagenen Blitzanlagen wird nach Mitteilung der Gemeinde
Fürth abgelehnt.
3.4.1.5 Heppenheim
In Heppenheim stellen die B 3 und B 460 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 12: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Heppenheim
Ort
Heppenheim
Heppenheim
Heppenheim
Ortsteil
Straße
B 3 Darmstädter Str
B 460 Lorscher Str.
B 460 Lehrstraße,
Siegfriedstraße
LDEN in dB (A)
>65>70>75
70
75
251
21
1
37
28
0
276
130
1
LNight in dB (A)
>55>60>65
60
65
244
69
1
53
31
0
272
200
6
B 3 Darmstädter Straße
Umbau des Knotenpunkts B 3/L 3120/L 3398 von Ampelregelung auf Kreisverkehrsplatz:
Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil treten bei dem Knotenpunkt wegen der zurückliegenden Bebauung in diesem Bereich nur an einem Gebäude minimale Überschreitungen der Lärmsanierungsgrenzwerte für Mischgebiete auf. An einem Gebäude in der Ludwigstraße werden Lärmpegel von bis zu 69,6 dB (A) am Tag (incl. 3 dB (A) Störzuschlag)
und 59,5 dB (A) in der Nacht erreicht.
Durch einen Umbau einer Ampel in einen Kreisverkehrsplatz ließen sich nach Hessen Mobil keine nennenswerten Lärmpegelverbesserungen erreichen. Die einzige Verbesserung
sei der Wegfall des Störfaktors von 1 bis 3 dB (A) am Tag (je nach Abstand des Gebäudes
zur Ampel). Eine spürbare Verbesserung wäre durch diese Maßnahme wenn überhaupt
nur an einzelnen Gebäuden gegeben.
Hessen Mobil kommt zu dem Ergebnis, dass ein Umbau einer Signalanlage zum Kreisverkehrsplatz mit der Begründung des Lärmschutzes nicht erfolgen kann. Die niedrige Pegelverbesserung stünde in keiner Weise im Verhältnis zu den anstehenden Kosten.
B 460 Lorscher Straße (westlich B 3) und Lehrstraße, Siegfriedstraße (östlich B 3 bis
Kirschhausen)
Ortsumfahrung im Zuge der B 460:
Ein Antrag auf Aufnahme einer möglichen Ortsumfahrung Heppenheim im Zuge der
B 460 in den Bundesverkehrswegeplan wurde bereits von der Stadt gestellt.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
72
Sanierung der Straßen mit Flüsterasphalt:
Nach Aussage von Hessen Mobil eignen sich offenporige Asphalte (OPA) nicht für den
Innerortsbereich. Bei anderen Flüsterasphalten (z.B. LOA 5D) handele es sich nicht um
Standardbauweisen. Derzeit werden die Standhaftigkeit und andere Eigenschaften durch
Pilotprojekte überprüft. Solang diese noch nicht abgeschlossen sind, müsse von einem
flächendeckenden Einbau abgesehen werden.
B 460 Lorscher Straße (westlich B 3)
Umbau des Knotenpunkts B 460, Uhlandstraße, Weiherhausstraße von Ampelregelung
auf Kreisverkehrsplatz:
Die von Hessen Mobil errechneten Lärmpegel im Bereich der Signalanlage B 460 / Uhland-, Weiherhausstraße liegen an der naheliegenden Uhlandstraße mit 66,4 dB (A) am
Tag und 56,4 dB (A) in der Nacht unter den Lärmsanierungswerten. Somit bestünden die
Voraussetzungen für die Lärmsanierung nicht.
Unabhängig davon würden durch einen Umbau einer Ampel in einen Kreisverkehrsplatz
keine nennenswerten Lärmpegelverbesserungen erreicht. Die einzige Verbesserung sei
der Wegfall des Störfaktors 1 bis 3 dB (A) am Tag (je nach Abstand des Gebäudes zur
Ampel). Eine spürbare Verbesserung wäre durch diese Maßnahme wenn überhaupt nur
an einzelnen Gebäuden gegeben. Ein Umbau einer Signalanlage zum Kreisverkehrsplatz
mit der Begründung des Lärmschutzes könne daher nicht erfolgen. Die niedrige Pegelverbesserung stünde in keiner Weise im Verhältnis zu den anstehenden Kosten.
Tempolimit 30 km/h innerorts:
Bereits im Zuge des Lärmaktionsplanes - 1. Stufe wurde Tempo 30 an der Lorscher Straße
gefordert. Auch in den nachfolgenden Jahren wurde immer wieder die Forderung (auch
von Seiten der Stadt Heppenheim), an der Lorscher Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 zu reduzieren, erhoben.
Bei den zurückliegenden Berechnungen von Hessen Mobil wurde die Straßenverkehrszählung von 2005 mit einem DTV von 16.163 Kfz/24 h zugrundegelegt. Diese wurde noch auf
das Jahr 2010 hochgerechnet. Den Berechnungen lag somit ein DTV von 17.000 Kfz mit
einem Lkw-Anteil über 2,8 t von 5% zugrunde. Die Straßenverkehrszählung von 2010 geht
nur noch von einem DTV von 12.460 Kfz/24h mit einem Lkw Anteil über 2,8t. von 6% am
Tag und 7% in der Nacht aus. Die Lärmpegel haben sich somit nicht weiter erhöht. Trotzdem wurde die schalltechnische Berechnung erneuert, mit dem Ergebnis, dass noch
Lärmpegel von max. knapp über 73 dB (A) am Tag und 66 dB (A) in der Nacht erreicht
werden. Die Pegel sind rund 1 dB (A) niedriger gegenüber den Betrachtungen aus dem
LAP - 1. Stufe. Die Richtwerte werden somit am Tag mit einigen Ausnahmen eingehalten,
und in der Nacht überschritten.
Hessen Mobil stellt ferner fest, dass an der Lorscher Straße bereits umfangreich Lärmsanierung durchgeführt worden seien. Mit Ausnahme von 5 Gebäudeeigentümern (die bereits mehrfach angeschrieben wurden) hätten alle Gebäudeeigentümer am Lärmsanierungsprogramm teilgenommen. Auch durch die Absenkung der Lärmsanierungsgrenz– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
73
werte kämen keine neuen betroffenen Gebäudeeigentümer hinzu, da die Immissionsgrenzwerte an der 1. Reihe bisher überschritten waren und die 2. Gebäudereihe zu weit
zurückläge. Insbesondere nachts könnten lärmbedingte Belastungen der Wohnbevölkerung sehr wirksam durch passive Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden. Zwar werde
durch die Lärmsanierung an Außenwohnbereichen keine Reduktion des Beurteilungspegels erreicht, doch würden an der Lorscher Straße so geringe Überschreitungen am Tag
auftreten, dass an den zurückliegenden Außenwohnbereichen die Richtwerte für Mischgebiete nicht überschritten würden.
Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits
fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße um die
Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die
Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 460 in Heppenheim in der Nacht
werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße geprüft.
B 460 Lehrstraße, Siegfriedstraße (östlich B 3 bis Kirschhausen)
Tempolimit 30 km/h innerorts:
Bereits im Zuge des Lärmaktionsplanes - 1. Stufe wurde Tempo 30 an der Siegfriedstraße
gefordert. Auch in den nachfolgenden Jahren wurde immer wieder die Forderung (auch
von Seiten der Stadt Heppenheim), an der Siegfriedstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 zu reduzieren, erhoben.
Bei den zurückliegenden Berechnungen von Hessen Mobil wurde die SVZ von 2005 mit
einem DTV von 14.840 Kfz/24 h zugrundegelegt. Diese wurde noch auf das Jahr 2010
hochgerechnet. Die SVZ von 2010 geht nur noch von einem DTV von 12.095 Kfz/24h mit
einem Lkw Anteil über 2,8 t. von 7 % am Tag und 8 % in der Nacht aus. Die Lärmpegel haben sich am Tag etwas reduziert, während sie in der Nacht ungefähr gleich geblieben
sind.
Hessen Mobil stellt ferner fest, dass an der Siegfriedstraße bereits umfangreich Lärmsanierung durchgeführt worden sei. Alle Gebäudeeigentümer, bei denen die alten Lärmsanierungsgrenzwerte überschritten waren, seien bereits mehrfach angeschrieben worden.
Über 80 % der Gebäudeeigentümer hätten bereits am Lärmsanierungsprogramm teilgenommen. Durch die Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte sei es zu einigen wenigen
neuen Überschreitungen gekommen, bzw. hätte sich der Anspruch auf den Tag Bereich
erhöht. Insbesondere nachts können lärmbedingte Belastungen der Wohnbevölkerung
sehr wirksam durch passive Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden. Zwar werde durch
die Lärmsanierung an Außenwohnbereichen keine Reduktion des Beurteilungspegels erreicht, doch würden an der Siegfriedstraße so geringe Überschreitungen am Tag auftreten, dass an den zurückliegenden Außenwohnbereichen die Richtwerte für Mischgebiete
nicht überschritten würden.
Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits
fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße um die
Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hin– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
74
blick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die
Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 460 in Heppenheim in der Nacht
werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße geprüft.
3.4.1.6 Lampertheim
In Lampertheim stellen die B 44, L 3110, und B 47 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 13: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Lampertheim
Ort
Lampertheim
Lampertheim
Lampertheim
Lampertheim
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
B 44
160
53
0
178
76
0
L 3110 Forst
44
0
0
50
0
0
Neuschloß
hausstraße
L3110
170
0
0
190
5
0
Römerstr.
Rosengarten B 47
46
8
0
49
19
3
Ortsteil
Straße
B 44:
Ortsumgehung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat die Maßnahme „Ortsumgehung“ B 44 in die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) beschlossen. Der
Antrag wurde an Hessen Mobil weitergeleitet und wird im Entwurf des BVWP als zu untersuchendes Vorhaben aufgeführt.
Ganztägiges Lkw-Durchfahrtsverbot:
Hessen Mobil stellt in seiner Stellungnahme zu einem ganztägigen Lkw-Durchfahrverbot
fest, dass die B 44 in Lampertheim nach der Straßenverkehrszählung (SVZ) in drei Gültigkeitsbereiche aufgeteilt sei. Der einzige Bereich, der innerhalb der Ortsdurchfahrt gezählt
worden sei, sei zwischen den Abzweigen der L 3110 in Richtung Rosengarten bzw. Neuschloss.
In diesem Bereich läge der DTV bei 17.044 Kfz/24 h, der Lkw-Anteil über 3,5 t liegt bei 916
Fahrzeugen und der Lkw-Anteil zwischen 2,8 t und 3,5 t (Lieferwagen) bei 573 Fahrzeugen. Der Anteil des gesamten Verkehrs läge bei 8,7 % und der Anteil am Schwerverkehr
(über 3,5 t) bei 5,5 % am Tag. Die Berechnung ergäbe derzeit eine Belastung von über 73
dB (A) am Tag. Durch die Störzuschläge der zahlreichen Signalanlagen treten aber auch
an vielen Gebäuden höhere Pegel auf (über 76 dB (A)). Die Richtwerte seien somit grundsätzlich überschritten.
Gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV handele es sich nur dann um geeignete Maßnahmen,
wenn hierdurch mindestens eine Pegelverbesserung von 2,1 dB (A) erreicht wird. Durch
den Anliegerverkehr kann auch bei einem Lkw-Fahrverbot über 3,5 t gerade am Tag keine
komplette Entlastung erreicht werden. Ein Lkw-Fahrverbot würde somit nur zu einer Verlagerung eines Teils des Lkw-Verkehrs über 3,5 t (Durchgangsverkehr) auf benachbarte
Strecken führen. Wie hoch dieser Anteil sei, ließe sich nur schwer abschätzen. In einer ersten Berechnung läge ein unveränderter Lkw-Anteil der Fahrzeuge unter 3,5 t vor. Der SV– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
75
Anteil reduziere sich dagegen um 80 %. Die Lärmpegel würden sich hier um 1,6 dB (A)
reduzieren. Nur durch eine theoretische komplette Verlagerung des Lkw-Verkehrs über
3,5 t würden sich die Lärmpegel um 2,2 dB (A) reduzieren. Die Kriterien der LärmschutzRichtlinien-StV für ein Lkw-Fahrverbot seien somit formal nicht erfüllt.
Die Forderung nach einem generellen Durchfahrtsverbot für Lkw (ganztägig) bleibt seitens der Stadt Lampertheim nach wie vor bestehen. Auch die Lärmaktionsplanung hält an
dem Ziel der Einrichtung eines ganztägiges Lkw-Fahrverbotes fest und hat deshalb die
untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle
Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung eines
ganztägigen Lkw-Durchfahrverbotes für die B 44 in Lampertheim werden derzeit von der
unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße geprüft.
L 3110
Ortsteil Neuschloss, Forsthausstraße
Bei der L 3110 Ortsteil Neuschloss handelt es sich nicht um eine Ortsdurchfahrt im straßenrechtlichen Sinne. Straßenbaulastträger ist demnach Hessen Mobil. Die Anregungen/Stellungnahmen der Öffentlichkeit können seitens der Stadt Lampertheim wie folgt
bewertet werden:
Nachbesserung der Lärmschutzwand:
Hier erfolgt schon seit mehreren Jahren eine Sanierung in einzelnen Abschnitten.
Hessen Mobil hat an verschiedenen Punkten Lärmberechnungen durchgeführt. Es werden
im Bereich Akazienweg Lärmpegel von 57,9 bis 64,7 dB (A) am Tag und 49,7 bis 56,5
dB (A) in der Nacht erreicht. Die unterschiedlichen Werte kommen durch die Etagen und
die Geschwindigkeit zustande. Da an keinem Punkt die Auslösewerte der Lärmsanierung
erreicht werden, ist laut Hessen Mobil eine Nachbesserung an der Lärmschutzwand auf
Kosten des Straßenbaulastträgers ausgeschlossen.
Verlegung des Ortsausgangsschildes:
Diese Maßnahme wurde bereits durch Hessen Mobil und die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße unter Hinweis auf die Verwaltungsvorschrift zur StVO negativ beurteilt. Gemäß § 42 StVO Richtzeichen ist unter den Punkten zu Zeichen 310 und 311
Ortstafel klar geregelt, dass die Zeichen ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und die
Straßenbaulast dort anzubringen sind, wo für den ortseinwärts fahrenden Verkehr die geschlossene Bebauung erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt nur vor,
wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden. Die Bebauung
des Akazienweges ist durch eine Lärmschutzwand von der L 3110 getrennt. Folglich liegt
hier keine geschlossene Randbebauung gemäß STVO vor. Die Ortstafel liegt bereits heute
weit vor der geschlossenen Bebauung, weshalb aus Sicht von Hessen Mobil kein Grund
für eine Verlegung besteht.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
76
Geschwindigkeitsmessungen:
In der Ortsdurchfahrt Neuschloss sind jeweils für die Fahrtrichtungen stationäre Radaranlagen installiert. Eventuell könne nach Auffassung der Stadt Lampertheim die Positionierung der Anlagen überprüft werden (Beteiligung der Polizeiakademie –Abt. Verkehrstechnik- erforderlich).
Tempolimit 30 km/h
Ein Tempolimit wurde nach Auswertung der Lärmkartierung aufgrund der geringen Anzahl an Belasteten (0/0 Personen >70/60 dB (A)) und einer von der Lärmaktionsplanung
vorgenommenen Priorisierung nicht weiter verfolgt.
Schwarzer Weg ab Kreisel als Ortsumgehung L 3110 für Neuschloss erschließen:
Neubaumaßnahmen in diesem Umfang erscheinen weder ökologisch noch politisch umsetzbar.
Flüsterasphalt:
Aufgrund der fehlenden Überschreitung der Auslösewerte der Lärmsanierung besteht
nach Feststellung von Hessen Mobil kein Bedarf hier Flüsterasphalt einzubauen.
Passive Schallschutzmaßnahmen:
Es werden nur an einem Gebäude in der Forsthausstraße die Auslösewerte der Lärmsanierung in der Nacht überschritten. Eigentümer können bei Hessen Mobil das betreffende
Haus erfragen und ggf. einen Antrag zur Bezuschussung von passiven Lärmschutzmaßnahmen in Schlafräumen stellen.
Römerstraße, Neuschlossstraße (östlich der B 44)
Durch den Aus- und Umbau der Römerstraße erfolgte weitestgehend eine Beruhigung
der Römerstraße. Teilweise wird der Verkehr aus östlicher Richtung durch die Ostumgehung in Richtung Norden aufgenommen.
Unbestritten sei nach Auffassung der Stadt Lampertheim jedoch nach wie vor der Schwerverkehrsanteil von der Römerstraße über die B 44 in Richtung Süden. Ein Durchfahrtsverbot für Lkw auf der B 44 würde hier ebenfalls eine Entlastung bringen.
Wormser Straße (westlich der B44)
Die Wormser Straße ist nicht kartiert (DTV von 6.432 Kfz./Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Es bleibt der Stadt Lampertheim unbenommen, ein eigenes Lärmgutachten durch die städtische Verkehrsbehörde bzw. die Kommune als Straßenbaulastträger in Auftrag zu geben, um die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h rechtlich begründen zu können. Ein Durchfahrtsverbot für Lkw auf der
B 44 und der L 3110 würde hier ebenfalls eine Entlastung bringen.
B 47 Ortsteil Rosengarten
Lösung durch geplante 4-streifige Ortsumgehung
Neubaumaßnahme durch Hessen Mobil – der Planfeststellungsbeschluss wird noch in
2015 erwartet. Mit der Realsierung der Ortsumgehung wäre der Lärmkonflikt beseitigt.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
77
3.4.1.7 Lautertal
In Lautertal stellt die B 47 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 14: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Lautertal
Ort
Lautertal
Lautertal
Ortsteil
Elmshausen
Reichenbach
Gadernheim
Straße
B 47
B 47
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
149
77
13
3
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
0
0
159
83
36
15
0
0
B 47
Ortsteil Elmshausen, Ortsteil Reichenbach
Tempolimit:
Ein Tempolimit wurde nach Auswertung der Lärmkartierung aufgrund der geringen Anzahl an Belasteten (2/4 Personen >72/62 dB (A)) und einer von der Lärmaktionsplanung
vorgenommenen Priorisierung nicht weiter verfolgt.
Flüsterasphalt:
Offenporige Asphalte (OPA) eignen sich nach Aussage von Hessen Mobil nicht für den
Innerortsbereich. Bei anderen Flüsterasphalten (z.B. LOA 5D) handelt es sich derzeit nicht
um Standardbauweisen. Derzeit würden die Standhaftigkeit und andere Eigenschaften
durch Pilotprojekte überprüft. Solang diese noch nicht abgeschlossen seien, müsse nach
Hessen Mobil von einem Einbau abgesehen werden.
Passiver Schallschutz:
Ortsteil Elmshausen:
Hessen Mobil stellt in seiner Stellungnahme fest, dass in den Jahren 1995 bis 1998 die
gesamte Ortsdurchfahrt untersucht wurde. Die Eigentümer wurden entsprechend informiert. Auch in den Jahren danach kam es noch zu vereinzelten Abwicklungen. Bis heute
wurden von den im Jahr 1995 ermittelten 70 Gebäuden bereits 43 abgewickelt. Die übrigen 27 Gebäudeeigentümer hatten zum damaligen Zeitpunkt kein Interesse und haben
sich seither nicht mehr gemeldet. Durch die Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte
wird es bei ungefähr ähnlicher Verkehrszusammensetzung noch an bis zu 10 weiteren betroffenen Gebäuden zu Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmsanierung kommen.
Betroffene Gebäudeeigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung
stellen.
Ortsteil Reichenbach:
Hessen Mobil stellt in seiner Stellungnahme fest, dass in den Jahren 1995 bis 1998 die
gesamte Ortsdurchfahrt untersucht wurde. Die Eigentümer wurden entsprechend informiert. Auch in den Jahren danach kam es noch zu vereinzelten Abwicklungen. Bis heute
wurden von den 1995 ermittelten 88 Gebäuden bereits 55 abgewickelt. Die übrigen 33
Gebäudeeigentümer hatten zum damaligen Zeitpunkt kein Interesse und haben sich seither nicht mehr gemeldet. Durch die Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte wird es
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
78
bei ungefähr ähnlicher Verkehrszusammensetzung noch bei 10 bis 20 weiteren betroffenen Gebäuden zu Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmsanierung kommen.
Betroffene Gebäudeeigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung
stellen.
Ortsteil Gadernheim
In Lautern und Gadernheim wurde seither noch keine flächendeckende Lärmsanierung
durchgeführt. Anders als in Elmshausen und Reichenbach ist die Bebauung hier nicht so
dicht, weshalb meist nur die Lärmsanierungsgrenzwerte in der Nacht überschritten worden sind. Durch die Absenkung der Auslösewerte werden nun auch hier an zahlreichen
Gebäuden die Werte überschritten. Seither wurden in Gadernheim bereits 11 Gebäude
saniert. An wie vielen der rund 100 Gebäude an der B 47 die Auslösewerte überschritten
sind, müsste erst untersucht werden.
Betroffene Gebäudeeigentümer können aber bereits vorab bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung stellen.
3.4.1.8 Mörlenbach
In Mörlenbach stellt die B 38 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 15: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Mörlenbach
Ort
Ortsteil
Mörlenbach
Straße
B 38
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
79
61
0
88
77
0
B 38
Mit der Planfeststellung und dem zu erwartenden Bau der Umgehungsstraße B 38a von
Mörlenbach wird der Lärmkonflikt voraussichtlich gelöst, so dass eine Weiterverfolgung
der anderen Vorschläge zur Lärmminderung nicht mehr erforderlich sein wird.
3.4.1.9 Neckarsteinach
In Neckarsteinach stellt die B 45/B 37 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 16: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Neckarsteinach
Ort
Ortsteil
Neckarsteinach
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
B 45/37
103
56
0
108
65
1
Straße
B 45/B 37
Der Bau einer B 37 Ortsumfahrung für Neckarsteinach ist in der aktuellen Vorschlagsliste
des HMWVL für den BVWP 2015 enthalten und wird auch von der Lärmaktionsplanung
befürwortet.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
79
Tempolimit 30 km/h:
Eine schalltechnische Überprüfung von Hessen Mobil zeigt, das bei der durchschnittlichen
Bebauung, die direkt an der Bundesstraße liegt, Lärmpegel von bis zu 71,5 dB (A) am Tag
und 64,5 dB (A) in der Nacht erreicht werden. Durch spezielle Störzuschläge wie durch
Signalanlagen oder extrem dichte Bebauung (noch höhere Mehrfachreflektion) können an
einzelnen Gebäuden auch noch höhere Lärmpegel erreicht werden.
Anfang der 90er Jahre wurde nach Aussage von Hessen Mobil für die Ortsdurchfahrt
Neckarsteinach ein umfangreiches Lärmsanierungsprogramm durchgeführt. Insbesondere
nachts könnten lärmbedingte Belastungen der Wohnbevölkerung sehr wirksam durch
passive Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden. Zwar wird durch die Lärmsanierung an
Außenwohnbereichen keine Reduktion des Beurteilungspegels erreicht, doch treten in
der Ortsdurchfahrt Neckarsteinach so geringe Überschreitungen am Tag (Richtwert
Wohngebiet) auf, dass an den zurückliegenden Außenwohnbereichen die Richtwerte für
Wohngebiete nicht überschritten werden dürften. Die Richtwerte für Mischgebiete werden mit Ausnahme eventueller Gebäude mit speziellen zusätzlichen Störzuschlägen am
Tag eingehalten.
Nach Auffassung von Hessen Mobil scheidet eine flächendeckende Geschwindigkeitsbeschränkung am Tag aus Lärmschutzgründen aufgrund fehlender Überschreitung der
Richtwerte aus. Sollte eine punktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung in Betracht gezogen werden, müsste hierzu erst eine aufwendige komplette Untersuchung der Ortsdurchfahrt vorgenommen werden. Durch das bereits durchgeführte Lärmsanierungsprogramm
würden die Lärmpegel in den Gebäuden jedoch bereits deutlich reduziert.
Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits
fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße um die
Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die
Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 45/B 37 in Neckarsteinach in der
Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße
geprüft.
3.4.1.10
Rimbach
In Rimbach stellen die B 38 und die B 460 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 17: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rimbach
Ort
Rimbach
Rimbach
Ortsteil
Rimbach
Mitlechtern
Straße
B 38
B 460
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
151
85
0
173
94
13
41
17
0
40
23
3
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
80
B 38
Ortsumfahrung:
Die Lärmaktionsplanung setzt sich für eine Umgehungsstraße B 38a für Rimbach ein. Diese ist im Bundesverkehrswegeplan im weiteren Bedarf und in der aktuellen Vorschlagsliste
des HMWVL für den BVWP 2015 genannt.
Tempolimit 30 km/h:
Im Zuge des 1. Lärmaktionsplanes wurden durch Hessen Mobil an der B 38 in Rimbach
Lärmberechnungen durchgeführt. Die Verkehrszahlen der Straßenverkehrszählung von
2005 und 2010 weichen nur geringfügig ab. Im Abschnitt 1 erhöht sich der DTV um rund
10 %, während sich der Güterverkehr von 1090 auf 882 Lkw reduziert. Durch die unterschiedliche Aufteilung über Tag und Nacht bedeutet dies, dass sich die Lärmpegel am
Tag um 0,4 dB (A) auf bis zu 72,2 dB (A) reduzieren. In der Nacht bleiben die Lärmpegel
mit bis zu 65,2 dB (A) gleich. Im Abschnitt 2 und Abschnitt 3 verringert sich dagegen der
DTV geringfügig, während der Lkw-Anteil zunimmt. Hier werden jetzt Pegel von bis zu
74,1 dB (A) am Tag und 67,3 dB (A) in der Nacht erreicht.
Nach der Stellungnahme von Hessen Mobil wurde an der Bebauung zur Bundesstraße in
Rimbach bereits umfangreich Lärmsanierung durchgeführt. Insbesondere nachts könnten
lärmbedingte Belastungen der Wohnbevölkerung sehr wirksam durch passive Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden. Zwar wird durch die Lärmsanierung an Außenwohnbereichen keine Reduktion des Beurteilungspegels erreicht, doch würden an der Schlossstraße bzw. Staatsstraße so geringe Überschreitungen am Tag auftreten, dass an den zurückliegenden Außenwohnbereichen die Richtwerte nicht überschritten seien. Mit Ausnahme von 9 Gebäudeeigentümern hätten die Gebäudeeigentümer am Lärmsanierungsprogramm teilgenommen. Die Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte wurde durch
die Neubetrachtung in 2011 bereits berücksichtigt. Lediglich durch die geringfügige
Lärmzunahme von 0,8 dB (A) in der Nacht könnte es eventuell noch zu bisher nicht betrachteten Überschreitung der Auslösewerte der Lärmsanierung in Abschnitt 1 und 2
kommen. Durch die Teilnahme von 85 bis 90 % der Gebäudeeigentümer am Lärmsanierungsprogramm liegt aus Sicht von Hessen Mobil kein Grund vor, das Thema Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 zu behandeln.
Die Gemeinde Rimbach lehnt ein Tempolimit 30 km/h auf der B 38 Ortsdurchfahrt Rimbach ab. Zur Begründung teilt die Gemeinde Rimbach mit, dass die Ortsdurchfahrt sich
durch eine gleichmäßige, absolut ebene Straßenführung auszeichnet bei ausreichender
Straßenbreite und einer Durchfahrtslänge von mindestens 2 km von Ortstafel zu Ortstafel.
Bei nächtlich reduziertem Verkehr besteht für die Kfz, insbesondere für Lkw, die gute
Chance, in einem großen Gang und damit im unteren Drehzahlbereich vergleichsweise
geräuscharm durch Rimbach zu fahren. Insoweit ist aus Sicht der Gemeinde Rimbach davon auszugehen, dass die berechnete Lärmminderung auf die speziellen Rimbacher Verhältnisse nicht anzuwenden ist. Dies erkläre sich vor allem dadurch, dass insbesondere der
Lkw-Verkehr zwangsläufig kleinere Getriebegänge und damit höhere Drehzahlen wählt
und es insgesamt zu mehr Schaltvorgängen kommen wird. Abgesehen von technischen
Überlegungen stellt sich für die Gemeinde Rimbach die Frage nach der Kontrollierbarkeit
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
81
der geplanten Maßnahme. Die bestehenden stationären Geschwindigkeitsmessanlagen
an den beiden Ortseingängen würden nicht ausreichen.
Aufgrund der Stellungnahmen von Hessen Mobil und der Gemeinde Rimbach wird von
Seiten der Lärmaktionsplanung ein Tempolimit 30 km/h nachts nicht weiter verfolgt. Die
Einrichtung und insbesondere die Durchsetzung eines Tempolimits 30 km/h nachts erscheint unter den oben genannten Bedingungen gegen den Willen der Kommune nicht
zweckmäßig.
B 460 Siegfriedstraße, Ortsteil Mitlechtern
Passiver Schallschutz:
Bereits in den Jahren 2005/2006 wurde hier von Hessen Mobil eine Untersuchung der
Ortsdurchfahrt vorgenommen. Diese kam zum Ergebnis, dass an 26 Gebäuden die Lärmsanierungsgrenzwerte überschritten waren. Die Überschreitungen beschränkten sich zum
damaligen Zeitpunkt meist nur auf den Nachtbereich. Insgesamt haben 14 Gebäudeeigentümer am Lärmsanierungsprogramm teilgenommen, wobei bei einigen Gebäuden nur
Schlafräume bezuschusst wurden. Die restlichen 12 verzichteten auf eine Antragstellung,
bzw. stellten diese zurück. Durch die Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte und einen geringfügigen Anstieg des Verkehrsaufkommens seit 2005 ist im Bereich der Ortsdurchfahrt Mitlechtern mit weiteren Gebäudeüberschreitungen zu rechnen. Bei einigen
Gebäuden hat sich auch der Umfang der Ansprüche auf zusätzliche Etagen bzw. auch auf
den Tag erweitert.
Hessen Mobil stellt in seiner Stellungnahme fest, dass derzeit eine komplette Überprüfung
und Abwicklung der Ortsdurchfahrt nicht vorgenommen werden könne. Betroffene Eigentümer könnten aber vorab bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung ihrer Anspruchsvoraussetzung stellen.
3.4.1.11
Viernheim
In Viernheim stellen die A 67/A 6, K 4 Mannheimer Straße, Heidelberger Straße, Wormser
Straße, Nibelungenstraße, Friedrich-Ebert-Straße Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 18: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Viernheim
Ort
Viernheim
Viernheim
Viernheim
Viernheim
Ortsteil
Straße
A67/A6
K 4 Mannh. Str.
Heidelberger Str.
Wormser Straße,
Nibelungenstraße,
Friedrich-Ebert-Str
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
48
5
2
224
7
2
17
0
0
31
0
0
39
1
0
43
22
0
58
0
0
72
0
0
A 67/A 6
Lärmschutzwand:
Im Bereich der A 6/A 67 befinden sich bereits aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von
Wall / Wandkombinationen, bzw. Lärmschutzwänden. Eine schalltechnische Berechnung
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
82
von Hessen Mobil hat gezeigt, dass Lärmwerte von max. 62 dB (A) am Tag und 56 dB (A)
in der Nacht in einzelnen Etagen erreicht werden. Der Untersuchungsbereich ist recht
lang, weshalb nicht auszuschließen ist, dass punktuell auch in einzelnen Etagen die Auslösewerte der Lärmsanierung in der Nacht überschritten werden. Eine mögliche Überschreitung würde sich aber auf so wenige Gebäude beschränken, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bauliche kostenintensive aktive Maßnahmen auszuschließen seien.
K 4 Mannheimer Straße
Zwischen der Mönchhofstraße und der Robert-Schuman-Straße war bis Ende 2003 in beiden Fahrtrichtungen 50 km/h angeordnet. Aufgrund einer größeren Anzahl von Verkehrsunfällen in diesem Abschnitt in Fahrtrichtung Rhein-Neckar-Zentrum wurde hier nur in dieser Fahrtrichtung 30 km/h angeordnet. Es handelte sich ausschließlich um Unfälle zwischen Fahrzeugen, da vom Parken auf dem breiten Gehweg über den hohen Bordstein
langsam auf die Fahrbahn einfuhren. Seit dieser Zeit wurden nur noch wenige Unfälle registriert.
Eine Herabsetzung der zul. Höchstgeschwindigkeit aus Gründen des Lärmschutzes erscheint aufgrund der geringen Belasteten (0/0 Personen >70/60 dB (A)) als nicht umsetzbar.
Heidelberger Straße
Eine ca. 2,0 m hohe Lärmschutzwand auf dem vorhandenen Lärmschutzwall ist von Seiten
der Stadt Viernheim angedacht. Aufgrund enormer Kosten ist für die Stadt Viernheim zur
Zeit eine Herstellung nicht absehbar.
Wormser Straße, Nibelungenstraße, Friedrich-Ebert-Straße
Die Asphaltdecke der Nibelungen- / Wormser Straße ist erst 2006 erneuert worden. Daher
schließen die Stadt Viernheim einen zeitnahen Deckenaustausch aus.
3.4.1.12
Waldmichelbach
In Waldmichelbach stellt die L 3120 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 19: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Waldmichelbach
Ort
Ortsteil
Waldmichelbach
Straße
L 3120
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
105
17
0
112
31
0
L 3120
Passiver Schallschutz:
Die schalltechnische Untersuchung von Hessen Mobil hat gezeigt, das im Bereich, in der
die Bebauung beidseitig direkt an der Bundesstraße liegt, und dieser zudem noch dicht
bebaut ist, durch Mehrfachreflektionen Lärmpegel von bis zu 70,7 dB (A) am Tag und 62,4
dB (A) in der Nacht erreicht werden. An den nicht so dicht bebauten Gebieten werden
rund 2 dB (A) niedrigere Werte an den Gebäuden, die direkt an der Landesstraße liegen,
erreicht. In den Bereichen ohne direkte Reflektion gegenüber, bzw. bei leicht zurückliegender Bebauung liegen die Lärmpegel nochmals tiefer.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
83
Nach der Stellungnahme von Hessen Mobil dürften die Auslösewerte der Lärmsanierung
bei nahezu allen Gebäuden, die direkt an der Landesstraße liegen, zumindest in der Nacht
überschritten sein. Gebäudeeigentümer können einen entsprechenden Antrag auf Lärmsanierung bei Hessen Mobil stellen.
3.4.1.13
Zwingenberg
In Zwingenberg stellt die B 3 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 20: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Zwingenberg
Ort
Zwingenberg
Ortsteil
Straße
B3
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
150
38
0
165
60
0
B3
Tempolimit 30 km/h:
Die B 3 in Zwingenberg weist recht unterschiedliche Randbebauungen auf. Richtung Ortsausgang liegt die Bebauung einige Meter zurück. Im Ortszentrum dagegen befindet sich
die Bebauung sowohl direkt hinter dem Gehweg als auch einige Meter davon entfernt.
Um die Lärmsituation grob beurteilen zu können, wurde für die B 3 in Zwingenberg für
den Ortskern an zwei ungünstig gelegenen Gebäuden eine schalltechnische Berechnung
durch Hessen Mobil erstellt. In den übrigen Bereichen sind durch die fehlenden Reflektionen (Mehrfachreflektion) und größeren Abstände die Lärmpegel entsprechend niedriger.
Die Berechnung für das erste Gebäude zeigt den Fall mit normalen Schallreflektionen und
Gebäude direkt hinter dem Gehweg. Die Berechnung für das 2. Gebäude zeigt den Fall
mit hohen Schallreflektionen und direkt hinter dem etwas schmaleren Gehweg. Die Berechnung kommt zu dem Ergebnis, dass beim ersten Gebäude Lärmpegel von rund 71,5
dB (A) am Tag erreicht werden. In der Nacht werden Lärmpegel von 64,5 dB (A) erreicht.
Beim 2. Gebäude liegen die Lärmpegel rund 1 dB (A) höher. Hier kommt es zu Werten
von knapp 72,5 dB (A) am Tag und knapp 65,5 dB (A) in der Nacht. Hierbei handelt es sich
aber um ungünstige Annahmen, die nur vereinzelt vorkämen. Die Lärmpegel beziehen
sich auf Berechnungsergebnisse im EG. Im 1. OG liegen die Pegel bereits 0,8 dB (A) niedriger. Am Tag sei die Überschreitungen im EG nur punktuell, zumal werde die unterste
Etage oftmals gewerblich genutzt. Die Richtwerte in der Nacht werden dagegen an mehreren Gebäuden überschritten.
An der B 3 (Darmstädter Straße - Heidelberger Straße) wurde in der Vergangenheit bereits
Lärmsanierung nach den alten Lärmsanierungsgrenzwerten durchgeführt. Wegen der nur
geringen punktuellen Überschreitung für die Nachtstunden und der üblicherweise fehlenden Überschreitung am Tag wurde jedoch keine flächendeckende Lärmsanierung
durchgeführt. Aufgrund der Absenkung der Lärmsanierungswerte treten nun flächendeckende Überschreitungen der Grenzwerte auf, weshalb angedacht ist, nun für den Bereich
der B 3 in Zwingenberg eine flächendeckende Lärmsanierung durchzuführen.
Insbesondere nachts können lärmbedingte Belastungen der Wohnbevölkerung sehr wirksam durch passive Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden. Zwar wird durch die Lärm– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Bergstraße
84
sanierung an Außenwohnbereichen keine Reduktion des Beurteilungspegels erreicht,
doch treten die Überschreitungen am Tag in so geringem Maße auf, dass auszuschließen
ist, dass an zurückliegenden Außenwohnbereichen die Richtwerte überschritten werden.
Sollte eine Geschwindigkeitsbeschränkung wirklich weiterverfolgt werden, müsste nach
Hessen Mobil wegen der unterschiedlichen Randbebauung und der nur geringen Überschreitung noch überprüft werden, in welchen Bereichen und in welchem Umfang eine
Überschreitung der Richtwerte auftritt.
Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits
fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße um die
Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die
Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 3 in Zwingenberg in der Nacht
werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße geprüft.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Landkreis Darmstadt-Dieburg
85
3.4.2 Landkreis Darmstadt-Dieburg
Die im Landkreis Darmstadt-Dieburg verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3
Mio. Kfz/a sind in Abbildung 16 dargestellt.
Abbildung 16: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Landkreis DarmstadtDieburg
Entlang der in Abbildung 16 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung
Hessen 2012 folgende in Tabelle 21 aufgelistete Lärmkonflikte.
Tabelle 21: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Landkreis Darmstadt-Dieburg (gem. Lärmkartierung Hessen 2012)
Ort
AlsbachHähnlein
AlsbachHähnlein
AlsbachHähnlein
13
Örtlichkeit
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
>75
>55-60 >60-65
LKZ
13
>65
LDEN
LNight
B3
45
7
0
46
11
0
132
153
L3100 OT Alsbach, Alte
Bergstraße
43
0
0
62
1
0
48
89
L3112 Sandwiese
25
0
0
33
3
0
54
82
Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Ort
Örtlichkeit
86
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
>75
>55-60 >60-65
13
>65
LDEN
LNight
5
0
81
120
38
30
8
297
404
0
55
11
0
122
162
15
0
27
18
0
136
175
29
0
0
32
1
0
58
80
23
2
0
21
2
0
51
48
418
60
0
467
118
0 1161
1694
AlsbachHähnlein
L3112 OT Hähnlein,
Alsbacher Straße
33
4
0
42
Babenhausen
B26
39
18
7
Babenhausen
L3065/L3116Bouxviller
Straße/ Hindenburgstr.
33
10
Dieburg
L3094 Frankfurter Straße
20
Eppertshausen L3095 Ober-Röder Str.
LKZ
Erzhausen
K176 WilhelmLeuschner-Straße
Griesheim
B26
Griesheim
A5/A67
61
8
0
98
28
0
180
359
Groß-Bieberau
B38
87
48
0
92
61
0
477
608
Groß-Zimmern
L3114
113
55
0
115
73
0
616
753
27
1
0
30
3
0
52
77
27
0
0
24
0
0
41
37
26
20
0
30
20
5
203
260
0
0
0
60
0
0
1
58
196
47
0
218
70
0
729
922
40
17
8
108
24
10
279
481
135
114
0
137
108
31 1180
1460
Mühltal
Mühltal
B449 OT Trautheim,
Odenwaldstraße
L3098 OT NiederBeerbach, Mühlstraße
Ober-Ramstadt B426 OT Hahn
Pfungstadt
Pfungstadt
Pfungstadt
A5 (westlich)
L3303 Mainstraße, Bergstraße
A67 (westlich) OT Hahn,
Eschollbrücken
Reinheim
B38, B426
Roßdorf
B26 OT Bessunger Forst
11
2
0
8
6
0
39
54
Roßdorf
L3104 Darmstädter Str.
L3115 Dieburger Straße
99
23
0
96
31
0
408
470
Weiterstadt
B42
131
16
0
152
27
0
391
554
Weiterstadt
A5
8
0
0
35
0
0
11
51
Weiterstadt
L3113 OT Gräfenhausen
26
0
0
50
0
0
35
74
120
0
0
161
2
0
272
360
37
0
0
134
0
0
27
233
Weiterstadt
Weiterstadt
OT Gräfenhausen
Hauptstraße
A5 westlich, OT
Gräfenhausen
Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus
wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des
Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt.
Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und
des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Landkreis Darmstadt-Dieburg
87
3.4.2.1 Lösung des Verkehrsproblems Ostumgehung Darmstadt:
Aufgrund der Pendlerströme und des Wirtschaftsverkehres aus und in Richtung des Ostteiles des Landkreises Darmstadt-Dieburg und des gesamten Odenwaldkreises ergeben
sich eine Reihe von Verkehrs- und Lärmproblemen. U.a. wegen der zentralen Insellage der
Stadt Darmstadt, die nahezu vollständig vom Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg
umschlossen wird, ergeben sich dabei gegenseitige Wechselwirkungen, die eine ortsübergreifende Betrachtung erfordern.
Die ursprünglich geplante Nordostumgehung wird von der Stadt Darmstadt nicht mehr
umgesetzt. Dagegen wurde die Nordostumgehung vom Landkreis Darmstadt-Dieburg als
Maßnahme hoher Priorität (Verkehrsentwicklungsplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg
vom Mai 2011) befürwortet wegen der Staus im Berufsverkehr und wegen der Zunahme
des Lkw-Verkehrs im Landkreis aufgrund des Lkw-Nachtfahrverbots in der Stadt. Diese
Situation wird sich mit der geplanten Einführung eines Lkw-Durchfahrtsverbotes in Darmstadt auch tagsüber für die Be- und Entlader aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und
dem Odenwaldkreis noch verschärfen.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg sucht nach einer Entlastungsstraße als Alternativlösung
für die Verkehrsprobleme. Ein Beispiel für eine mögliche Entlastungsstraße könnte die
Nordumfahrung Darmstadt durch Verlängerung der B 38 ab Roßdorf Richtung Norden
durch den Wald östlich von Darmstadt vorbei an Messel zum Anfang der A 661 bei Egelsbach sein. In der Machbarkeitsstudie im Auftrag von Hessen Mobil vom 26.11.2013 wird
die Verbesserung der Anbindung der Region Landkreis Darmstadt-Dieburg und Odenwaldkreis an das Autobahnnetz durch eine nördliche Umfahrung von Darmstadt untersucht mit dem Ergebnis, dass die vorgenannte Variante die Kriterien am besten erfülle.
(Hessen Mobil, Machbarkeitsstudie (Internetquelle Stand 26.01.2015): http://www.echoonline.de/storage/med/home/nachrichten/268158_NOU_Machbarkeitsstudie.pdf
Aufgrund der Verkehrsprobleme im Ostteil des Kreises ergeben sich an zahlreichen Stellen Lärmprobleme, die mit lokalen Maßnahmen nur schwer zu entschärfen sind. Der Straßenneubau kann an einer Stelle zu einer begrenzten Lärmzunahme und dafür an anderen
Orten zu einer deutlichen Lärmentlastung führen. Für die gesamte Region kann es im Hinblick auf das Saldo der zusätzlich Be- und Entlasteten insgesamt zu einer Lärmreduktion
kommen.
3.4.2.2 Alsbach-Hähnlein
In Alsbach-Hähnlein stellt die B 3 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 22: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Alsbach-Hähnlein
Ort
Ortsteil
Alsbach-Hähnlein
Straße
B3
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
45
7
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
46
11
0
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Landkreis Darmstadt-Dieburg
88
B3
Tempolimit 50 km/h im Bereich "In der Pfarrtanne":
In Alsbach-Hähnlein wurde ein Tempolimit von 50 km/h (evtl. auch nur nachts) vorgeschlagen. Grundlage für eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist der Erlass der "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm"
(Lärmschutz-Richtlinien-StV) veröffentlicht durch das Bundesverkehrsministerium am
23.11.2007.
Der Untersuchungsbereich ist als Mischgebiet ausgewiesen. In Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten und Gewerbegebieten liegen die Richtwerte bei:
72 dB (A) zwischen 06 Uhr und 22 Uhr tags
62 dB (A) zwischen 22 Uhr und 06 Uhr nachts
Diese Richtwerte werden nach Überprüfung durch Hessen Mobil nicht überschritten.
3.4.2.3 Babenhausen
In Babenhausen stellen die B 26 und die L 3065/L 3116 Lärmkonflikte mit folgenden
Lärmbelastungen dar:
Tabelle 23: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Babenhausen
Ort
Babenhausen
Babenhausen
Ortsteil
Straße
B 26
L 3065
L 3116
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
39
18
7
33
10
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
38
30
8
55
11
0
B 26
Verlagerung des Verkehrs durch B 26-Südumgehung:
In den vergangenen Jahren sei keine Verbesserung der Lärmentwicklung im betreffenden
Streckenabschnitt der B 26 (Darmstädter Straße zwischen Einmündung Hindenburgstraße
und Schaafheimer Straße) eingetreten. Trotz intensiver Bemühungen seitens der Stadt
Babenhausen und des Landrates des Landkreises Darmstadt-Dieburg erfolgte bislang
keine Fortführung der Planung und Umsetzung der B 26-Südumgehung. Das Land Hessen
habe keine finanziellen Mittel zur Fortführung der Planung zur Verfügung gestellt, da das
Vorhaben von Seiten des Bundes im Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 keine Finanzierungsperspektive besessen habe.
Gemäß Verkehrsentwicklungsplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist die B 26Südumgehung Babenhausen eine Maßnahme mit hoher Priorität. Außerdem ist sie in der
aktuellen Vorschlagsliste des HMWEVL für den BVWP 2015 aufgeführt.
Lkw-Nachtfahrverbot und Tempolimit 30 km/h
Gemäß der „Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm" ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus
Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und
62 dB (A) in der Nacht (Kern, Dorf, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in
der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an
Krankenhäusern, Schulen, Kur und Altenheimen) erforderlich.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Landkreis Darmstadt-Dieburg
89
Hessen Mobil hat die erforderlichen Berechnungen durchgeführt. Bei der Berechnung der
Lärmpegel wurden die bezüglich Lärmbelastung am ungünstigsten gelegenen Gebäude
berechnet.
Berechnung Tempo 50 km/h:
Die Richtwerte Tag von 72 dB (A) sind nicht überschritten. Die Richtwerte für die Nacht
von 62 dB (A) sind je nach Abstand zur Straße (B 26) an allen berechneten Gebäuden
überschritten. Hier sind die höheren Richtwert-Überschreitungen im Zusammenhang mit
dem Störzuschlag an Signalanlagen zu sehen.
Nach den Berechnungen von Hessen Mobil sind bei der aktuell geltenden Höchstgeschwindigkeit an den meisten Wohngebäuden die Grenzwerte für eine Förderung im Zuge der Lärmsanierung an Bundesstraßen (Tag 69 dB (A) / Nacht 59 dB (A))überschritten.
Daher kann von den betroffenen Gebäudeeigentümern bei Hessen Mobil Lärmsanierung
beantragt werden.
Berechnung Tempo 50 km/h und Lkw-Nachtfahrverbot:
Mit der Anordnung eines Lkw-Nachtfahrverbotes würden die Richtwerte von 62 dB (A) an
allen Gebäuden nachts unterschritten. Die Lärmsanierungsgrenzwerte von 59 dB (A) würden an einigen Gebäuden überschritten. Der Lärmpegel würde um 3 dB (A) (ab 2,1 dB (A)
wird aufgerundet) verringert.
Berechnung Tempo 30 km/h:
Ein Tempolimit von 30 km/h in der Nacht würde eine Verringerung des Lärmpegels von 3
dB (A) erbringen. Bei der Mehrzahl der Gebäude wären die Richtwerte gar nicht mehr
oder nur ganz leicht überschritten.
Die B 26 hat in der Ortsdurchfahrt in Babenhausen eine Länge von ca. 1,5 km. In einer
Länge von ca. 600 m verläuft an der Nordseite der B 26 die Bahnlinie DarmstadtAschaffenburg. Ansonsten sind viele gewerblich genutzte Gebäude entlang der B 26 angesiedelt. Es sind nur ca. 20 Wohngebäude und 6 z. Zt. leer stehende Häuser auf dem
ehemaligen US-Kasernengelände vorhanden.
Aufgrund der überregionalen Bedeutung der B 26, der geringen Überschreitungen der
Richtwerte an den meisten Gebäuden sowie der relativ wenigen Wohngebäude (bezogen
auf die Länge der B 26 in der Ortsdurchfahrt Babenhausen) kommt Hessen Mobil zu dem
Ergebnis, dass von einem Tempolimit und auch von einem Lkw-Nachtfahrverbot abzusehen ist.
Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits
fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises DarmstadtDieburg um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel
2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen
Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 26 in
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Landkreis Darmstadt-Dieburg
90
Babenhausen in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des
Landkreises Darmstadt-Dieburg geprüft.
L 3065/L 3116 Bouxviller Straße/ Hindenburgstraße
Umbau der Lichtzeichenanlage-geregelten Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen:
Ein Kreisverkehrsplatz wurde bereits 2007 realisiert, bereits im Entwurf geplant ist ein
Kreisverkehrsplatz am Bismarckplatz.
Ortsumgehung:
Gemäß Verkehrsentwicklungsplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist die L 3116Westumgehung Babenhausen eine Maßnahme mit mittlerer Priorität. Nach Mitteilung von
Hessen Mobil wurde die Westumgehung vom Land in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Stadt habe die Planung seinerzeit per Stadtverordnetenbeschluss abgelehnt.
Dieser Beschluss habe nach wie vor Bestand.
Eine Machbarkeitsstudie zu Varianten einer nord-süd-geführten Ortsumgehung wurde in
den städtischen Gremien behandelt.
Verkehrsinsel am Übergang Potsdamer Straße/Hainweg:
Der vorgeschlagene Umbau lässt sich nach Auffassung von Hessen Mobil als lärmschutzmindernde Maßnahmen nicht begründen.
3.4.2.4 Bickenbach
In Bickenbach stellt die B 3 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 24: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bickenbach
Ort
Bickenbach
Ortsteil
Straße
B3
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
45
7
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
46
11
0
B3
Tempolimit:
In Bickenbach wurde ein Tempolimit von 50 km/h oder zumindest das Versetzen des Ortsschildes vorgeschlagen.
Grundlage für eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist der Erlass der "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (LärmschutzRichtlinien-StV) veröffentlicht durch das Bundesverkehrsministerium am 23.11.2007. Der
Untersuchungsbereich ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kurund Altenheimen liegen die Richtwerte bei:
70 dB (A) zwischen 06 Uhr und 22 Uhr tags
60 dB (A) zwischen 22 Uhr und 06 Uhr nachts
Diese Richtwerte werden nach Überprüfung durch Hessen Mobil nicht überschritten, so
dass ein Tempolimit an dieser Stelle von der Lärmaktionsplanung im Rahmen der vorgenommenen Priorisierung nicht weiter verfolgt wird.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Landkreis Darmstadt-Dieburg
91
Flüsterasphalt:
Offenporige Asphalte (OPA) eignen sich nicht für den Innerortsbereich. Bei anderen Flüsterasphalten (z.B. LOA 5D) handelt es sich nicht um Standardbauweisen. Derzeit werden
die Standhaftigkeit und andere Eigenschaften durch Pilotprojekte überprüft. Solang diese
noch nicht abgeschlossen sind, muss von einem Einbau abgesehen werden.
3.4.2.5 Dieburg
In Dieburg stellen die B 26 und die L 3094 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 25: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dieburg
Ort
Dieburg
Dieburg
Ortsteil
Straße
B 26
L 3094
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
0
0
0
20
15
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
0
0
0
27
18
0
B 26
Tempolimit:
Die Lärmaktionsplanung setzt sich für die Wiedereinführung des aufgehobenen Tempolimits auf der B 26 ein. Zwar ergibt sich für Dieburg durch die B 26 kein Lärmkonflikt (keine
Lärmbelastungen >65/55 dB (A)). Dies ist aber eine Folge des Berechnungsverfahrens, da
die nun gefahrenen sehr hohen Geschwindigkeiten mit entsprechendem sehr hohem
Lärm in den Berechnungen nicht berücksichtigt werden können.
Hessen Mobil teilt hierzu mit, dass Berechnungen in diesem Jahr bereits durchgeführt
wurden. Gemäß der "Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der
Wohnbevölkerung vor Lärm" ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen
aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag
und 62 dB (A) in der Nacht (Kern-, Dorf-, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am Tag und 60
dB (A) in der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten
sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen) erforderlich.
Das Ergebnis der Berechnung hat ergeben, dass die Richtwerte der LärmschutzRichtlinien-StV weit unterschritten sind.
Zu der Forderung einer "realistischen Berechnung" ist anzumerken:
Die Lärmschutz-Richtlinien–StV nennt als Berechnungsgrundlage in Punkt 2.1 und 2.2 ausdrücklich die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) herausgegeben vom
Bundesminister für Verkehr als Berechnungsgrundlage. Hier wird ausdrücklich unter Punkt
4.4.1.1.2 darauf hingewiesen, dass für Pkw grundsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit jedoch höchstens 130 km/h und für Lkw höchstens 80 km/h Berücksichtigung finden.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Landkreis Darmstadt-Dieburg
92
L 3094 Frankfurter Straße:
Passiver Lärmschutz:
Passiver Lärmschutz wurde wie folgt schon durchgeführt: 12 Berechtigte, 10 abgewickelt
von 2000 bis dato, 2 offen. Betroffene Immobilieneigentümer können bei Hessen Mobil
einen Antrag auf Lärmsanierung stellen.
3.4.2.6 Griesheim
In Griesheim stellen die B 26 und die A 5/A 67 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 26: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Griesheim
Ort
Griesheim
Griesheim
Ortsteil
Straße
B 26
A 5/A 67
LDENin dB (A)
>65-70 >70-75
>75
418
60
0
61
8
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
467
118
0
98
28
0
B 26
Reduktion der Verkehrsmenge durch Verlagerung des Verkehrs auf die Flughafenstraße
bzw. Nordring und Anschluss an Süd- bzw. Westring:
Die Ampeln an den Ortseingängen von Griesheim (B 26) wurden so von Hessen Mobil
geschaltet, dass der Verkehr über den Nordring bevorzugt wird.
Tempolimit:
Gemäß der „Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm“ ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus
Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und
62 dB (A) in der Nacht (Kern, Dorf, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in
der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an
Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen) erforderlich.
Die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass zwischen dem
westlichen Ortseingang (von Riedstadt kommend) und der Lindenstraße die Nachtwerte
an einigen Gebäuden leicht überschritten sind. Nur an den Stellen mit Signalanlagen liegen die Pegel durch die Störzuschläge (1-3 dB (A)) noch darüber.
In dem hier angesprochenen Bereich befinden sich häufig Geschäftsräume im EG. An der
B 26 (Wilhelm-Leuschner–Straße und Hintergasse) wurden in der Vergangenheit bereits
Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt. Ab der Lindenstraße bis zur Kreuzung Wilhelm-Leuschner-Straße / Flughafenstraße sind keine Richtwertüberschreitungen mehr
vorhanden. In Griesheim (Ortsdurchfahrt B 26) treten nur vereinzelt geringe Überschreitungen der Richtwerte in der Nacht auf (nur im ersten Drittel der Ortsdurchfahrt – westlicher Ortseingang), weshalb nach Auffassung von Hessen Mobil auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung verzichtet werden sollte.
Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits
fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises DarmstadtDieburg um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Landkreis Darmstadt-Dieburg
93
2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen
Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 26 Griesheim in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg geprüft.
A 5/A 67
Tempolimit generell oder zumindest von 22 bis 6 Uhr:
Die lärmtechnischen Berechnungen von Hessen Mobil haben für den nordöstlichen Bereich (Nordring) von Griesheim entlang der A 67 ergeben, dass die Richtwerte zur Durchführung einer straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme (Tempolimit) tags und nachts weit
unterschritten sind.
Im Bereich des Dreiecks A 67 / B 26 (Wilhelm-Leuschner-Straße) / A 5 hat die lärmtechnische Berechnung ergeben, dass an einigen Gebäuden die Richtwerte zur Durchführung
einer straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme (Tempolimit) nachts überschritten sind. Allerdings wäre das Tempolimit nur auf eine Strecke von ca. 200 m auf der A 67 zu beziehen. Außerdem würde mit einem Tempolimit auf 100 km/h für Pkw nur eine Lärmminderung von bis zu 1,5 dB (A) am Tag und von bis zu 0,8 dB (A) in der Nacht erzielt.
Somit sind die rechnerisch-rechtlichen Voraussetzungen für ein Tempolimit auf der A 67 in
diesem Bereich nicht gegeben.
Lärmschutzwände:
Die Lärmberechnungen von Hessen Mobil haben im Bereich des Nordrings – entlang der
A 67 – ergeben, dass die Lärmsanierungsgrenzwerte weder im allgemeinen Wohngebiet
(67/57 dB (A)) noch im Mischgebiet (69/59 dB (A)) überschritten sind.
Im Bereich des Dreiecks A 67/B 26/A 5 werden an 9 Gebäuden (3 Tag / 9 Nacht) die Lärmsanierungsgrenzwerte von 69/59 dB (A) überschritten. Da aber diese Gebäude nach Auskunft der Stadt Griesheim alle nach 1974 errichtet wurden, kann keine Förderung im Zuge
der Lärmsanierung (aktiv und passiv) an BAB, B- und L-Straßen in Aussicht gestellt werden.
3.4.2.7 Groß-Bieberau
In Groß-Bieberau stellt die B 38 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 27: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Groß-Bieberau
Ort
Groß-Bieberau
Ortsteil
Straße
B 38
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
87
48
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
92
61
0
B 38
Ortsumfahrung:
Der Bau einer B 38 Ortsumfahrung für Groß-Bieberau ist in der aktuellen Vorschlagsliste
des HMWEVL für den BVWP 2015 enthalten und wird auch von der Lärmaktionsplanung
befürwortet. Die Ortsumfahrung Groß-Bieberau befindet sich nach Mitteilung von Hessen
Mobil derzeit im weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP). Damit besteht
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Landkreis Darmstadt-Dieburg
94
seitens des Bundes kein Planungsauftrag für das Land für die Ortsumfahrung GroßBieberau. Bei der Fortschreibung des BVWP hat Hessen die Ortsumfahrung GroßBieberau für den vordringlichen Bedarf angemeldet. Ergebnisse liegen voraussichtlich
2016 vor.
3.4.2.8 Groß-Zimmern
In Groß-Zimmern stellt die L 3114 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 28: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Groß-Zimmern
Ort
Ortsteil
Groß-Zimmern
Straße
L 3114
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
113
55
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
115
73
0
L 3114
Passiver Schallschutz:
Nach Mitteilung von Hessen Mobil wurde passiver Schallschutz wie folgt schon durchgeführt: ca. 170 Berechtigte, ca. 50 abgewickelt von 1983 bis dato. Bei den noch nicht bezuschussten Wohngebäuden bleibt erst einmal zu prüfen, in welchem Baujahr die Gebäude
entstanden sind (vor dem 01.04.1974?) und ob sie gewerblich genutzt werden (vgl. Kapitel 2.2.3.2). Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl sich dadurch noch reduzieren wird.
Betroffene Immobilieneigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Lärmsanierung stellen.
3.4.2.9 Mühltal
In Mühltal stellt die B 449 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 29: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Mühltal
Ort
Mühltal
Ortsteil
Trautheim
Straße
B 449
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
27
1
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
30
3
0
B 449 Odenwaldstraße Ortsteil Trautheim
Passiver Schalschutz:
Eine Untersuchung von Hessen Mobil über die Lärmbelastung in der Ortsdurchfahrt
Trautheim im Zuge der B 449 hat ergeben, dass an 24 Gebäuden die maßgebenden Immissionsgrenzwerte überschritten sind. Es wurde die Gebietsart "Allgemeines Wohngebiet" mit den Grenzwerten 67 dB (A) am Tag und 57 dB (A) in der Nacht angesetzt. Es ist
davon auszugehen, dass mehrere der betroffenen Gebäude nach 1974 erbaut wurden.
Betroffene Eigentümer können einen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Schallschutzes stellen. Danach erfolgt die jeweilige
Einzelfallüberprüfung durch Hessen Mobil.
3.4.2.10
Ober-Ramstadt
In Ober-Ramstadt stellt die B 426 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Landkreis Darmstadt-Dieburg
95
Tabelle 30: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ober-Ramstadt
Ort
Ober-Ramstadt
Ortsteil
Hahn
Straße
B 426
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
26
20
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
30
20
5
B 426 Ortsteil Hahn
Gemäß Bundesverkehrszählung 2010 beträgt der Gesamtverkehr 11.845 Kfz/Tag und der
Schwerverkehrsanteil 683 Lkw/Tag. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des nächtlichen Lkw-Durchfahrtsverbots der Stadt Darmstadt in Verbindung mit der neuen B 38Ortsumfahrung Reinheim der Lkw-Anteil zugenommen hat. Die Lärmaktionsplanung befürwortet daher Pläne für eine B 426-Ortsumfahrung des Ortsteils Hahn. Bis zur Fertigstellung einer Ortsumfahrung kommen die folgenden Lärmminderungsmaßnahmen in Betracht:
Tempolimit 30 km/h oder passiver Lärmschutz:
Die Grenzwerte für die Durchführung der Lärmsanierung sind überschritten. Auf Antrag
der Wohnhauseigentümer entlang der Ortsdurchfahrt wird von Hessen Mobil im Einzelfall
geprüft, ob die Voraussetzungen für die Förderung im Zuge der Lärmsanierung an Bundesstraßen gegeben sind.
Die Berechnung der Beurteilungspegel durch Hessen Mobil hat ergeben, dass am Tag die
Richtwerte für ein Tempolimit (aus Lärmschutzgründen) nicht erreicht und in der Nacht
leicht überschritten werden. Allerdings gilt in der Ortsdurchfahrt für Lkw bereits ein Tempolimit von 30 km/h.
Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits
fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises DarmstadtDieburg um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel
2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen
Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 426 in
Ober-Ramstadt Hahn in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg geprüft.
3.4.2.11
Pfungstadt
In Pfungstadt stellen die L 3303 und die A 67 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 31: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Pfungstadt
Ort
Pfungstadt
Pfungstadt
Ortsteil
Pfungstadt
Hahn, Eschollbrücken
Straße
L 3303
A 67
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
196
47
0
40
17
8
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
218
70
0
108
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
24
10
Landkreis Darmstadt-Dieburg
96
L 3303 Mainstraße, Bergstraße
Tempolimit von 30 km/h:
Hessen Mobil hat zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen eine schalltechnische Berechnung durchgeführt. Als Referenzpunkte wurden einzelne Gebäude in der Bergstraße
sowie in der Mainstraße ausgewählt.
Durch die schalltechnische Berechnung soll geklärt werden, ob die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien–StV an den Gebäuden überschritten werden und wie hoch diese Überschreitungen sind.
In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur und Altenheimen liegen die Richtwerte bei:
70 dB (A) zwischen 06 Uhr und 22 Uhr tags,
60 dB (A) zwischen 22 Uhr und 06 Uhr nachts.
In Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten und Gewerbegebieten liegen die Richtwerte bei:
72 dB (A) zwischen 06 Uhr und 22 Uhr tags,
62 dB (A) zwischen 22 Uhr und 06 Uhr nachts.
Als weiteres Kriterium muss durch eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme mindestens
eine Absenkung des Lärmpegels um mindestens aufgerundet 3 dB (A) erreicht werden.
Die Lärmschutz-Richtlinien–StV nennt als Berechnungsgrundlage in Punkt 2.1 und 2.2 ausdrücklich die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), herausgegeben vom
Bundesminister für Verkehr, als Berechnungsgrundlage. Grundlagen zur schalltechnischen
Berechnung sind:
• die maßgebenden Verkehrsstärken für den Tag und die Nacht, ermittelt aus der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV)
• die Lkw-Anteile für Tag und Nacht
• die Geschwindigkeit (50 bzw. 30 km/h)
• die Anteile der Reflexion und der Mehrfachreflexionen
• die baulichen und topographischen Gegebenheiten
Die schalltechnische Berechnung kommt zu dem Ergebnis, dass die Richtwerte hauptsächlich in der Nacht überschritten werden. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von derzeit 50 auf 30 km/h wird eine Pegelreduzierung von 2,1 dB (A) erreicht. Durch den bereits
durchgeführten passiven Lärmschutz und die geringe Grenzwertüberschreitung ist ein
Tempolimit von 30 km/h auszuschließen. Insbesondere nachts sind die lärmbedingten
Belastungen der Wohnbevölkerung durch die o.g. passiven Lärmschutzmaßnahmen bereits reduziert worden.
Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits
fest und hat deshalb die Stadt Pfungstadt um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche
Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung
gebeten. Seitens der Stadt Pfungstadt bestehen grundsätzlich keinerlei Bedenken gegen
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Landkreis Darmstadt-Dieburg
97
die Herabsetzung auf 30 km/h nachts; das Tempolimit sollte die gesamte Strecke der
Ortsdurchfahrt erfassen. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die L 3303 in Pfungstadt in der Nacht werden derzeit von
der Stadt Pfungstadt geprüft. Vor Umsetzung der Maßnahme ist die Zustimmung der oberen Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt erforderlich.
A 67 Ortsteil Hahn, Eschollbrücken
Passiver Schallschutz:
Der Untersuchungsbereich in Eschollbrücken ist als Mischgebiet ausgewiesen. Hier liegen
die Richtwerte bei 69 dB (A) zwischen 06 Uhr und 22 Uhr tags bzw. 59 dB (A) zwischen 22
Uhr und 06 Uhr nachts. Untersucht wurde der "Tannenweg". Die Berechnung von Hessen
Mobil hat ergeben, dass in diesem Bereich keine Grenzwertüberschreitung vorliegt.
Für das Gebiet in Hahn hat Hessen Mobil den Untersuchungsbereich "Gernsheimer Straße", "Am Heiligenhaus" und "Am Falltor" berechnet, der als Allgemeines Wohngebiet
ausgewiesen ist. Hier liegen die Richtwerte bei 67 dB (A) zwischen 06 Uhr und 22 Uhr tags
bzw. 57 dB (A) zwischen 22 Uhr und 06 Uhr nachts. Grenzwertüberschreitungen in der
Nacht gibt es an den Gebäuden Am Falltor. Ebenso wird der Bereich Gernsheimer Straße
und Am Heiligenhaus in der Nacht überschritten.
Es handelt sich um ca. 25 Gebäude, die jedoch nach Antragstellung einer genaueren Berechnung unterzogen werden müssen. Maßgebend z.B. ist das Baujahr oder ob schon eine Bezuschussung erfolgte. Betroffene Immobilieneigentümer können bei Hessen Mobil
einen Antrag auf Lärmsanierung stellen.
3.4.2.12
Reinheim
In Reinheim stellt die B 38 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 32: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Reinheim
Ort
Ortsteil
Reinheim
Straße
B 38
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
135
114
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
137
108
31
B 38
Die B 38-Ortsumfahrung Reinheim und Spachbrücken wurde im November 2013 neu eröffnet. Die auf Basis der Bundesverkehrwegezählung 2010 errechneten Belastetenzahlen
der Lärmkartierung sind somit veraltet. Der Lärmkonflikt scheint mit der Entlastung durch
die Ortsumfahrung maßgeblich reduziert.
3.4.2.13
Roßdorf
In Roßdorf stellen die B 26 und die L 3104/L 3115 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Landkreis Darmstadt-Dieburg
98
Tabelle 33: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Roßdorf
Ort
Roßdorf
Roßdorf
Ortsteil
Bess. Forst
Straße
B 26
L 3104
L 3115
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
11
2
0
99
23
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
8
6
0
96
31
0
B 26 Ortsteil Bessunger Forst
Wiedereinführung des Tempolimits von 130 km/h:
Gemäß Koalitionsvertrag sind sich die Koalitionspartner einig, dass der Lärmschutz an Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen, die sich in der Nähe einer Wohnbebauung
befinden, insgesamt verbessert werden muss. Die B 26 ist zwischen Darmstadt und Dieburg eine vierspurige Schnellstraße, die sich im Bereich des Roßdorfer Ortsteils Bessunger
Forst in der Nähe einer Wohnbebauung befindet. Die Lärmaktionsplanung setzt sich für
die Wiedereinführung des aufgehobenen Tempolimits auf der B 26 ein.
Zwar ergibt sich für Roßdorf durch die B 26 so gut wie keine Hochbelasteten >72/62
dB (A). Dies ist aber eine Folge des Berechnungsverfahrens, da die nun gefahrenen sehr
hohen Geschwindigkeiten nach Aufhebung des Tempolimits mit entsprechendem sehr
hohem Lärm in den Berechnungen nicht berücksichtigt werden können. Die Aufhebung
des Tempolimits sollte rückgängig gemacht werden, da dies auf der gesamten 4-spurigen
Strecke von Darmstadt-Ost bis Dieburg bei der umwohnenden Bevölkerung als unnötige
zusätzliche Verlärmung wahrgenommen wird.
Hessen Mobil teilt hierzu mit, dass die Berechnungen bereits durchgeführt wurden. Gemäß der "Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm" ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus
Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und
62 dB (A) in der Nacht (Kern, Dorf, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in
der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an
Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen) erforderlich. Das Ergebnis der Berechnung hat ergeben, dass die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV unterschritten sind.
Zu der Forderung einer "realistischen Berechnung" ist anzumerken: Die LärmschutzRichtlinien–StV nennt als Berechnungsgrundlage in Punkt 2.1 und 2.2 ausdrücklich die
"Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) herausgegeben vom Bundesminister
für Verkehr als Berechnungsgrundlage. Hier wird ausdrücklich unter Punkt 4.4.1.1.2 darauf
hingewiesen, dass für Pkw grundsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit jedoch
höchstens 130 km/h und für Lkw höchstens 80 km/h Berücksichtigung finden.
L 3104 Darmstädter Straße
Tempolimit 30 km/h:
Hessen Mobil hat durch eine schalltechnische Berechnung geklärt, ob die Richtwerte der
Lärmschutz Richtlinien–StV an den Gebäuden überschritten werden und wie hoch diese
Überschreitungen sind.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Landkreis Darmstadt-Dieburg
99
In Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten und Gewerbegebieten liegen die Richtwerte bei 72 dB (A) zwischen 06 Uhr und 22 Uhr tags und 62 dB (A) zwischen 22 Uhr und
06 Uhr nachts. Als weiteres Kriterium muss durch eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme mindestens eine Absenkung des Lärmpegels um 3 dB (A) erreicht werden.
Die Lärmschutz-Richtlinien–StV nennt als Berechnungsgrundlage in Punkt 2.1 und 2.2 ausdrücklich die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), herausgegeben vom
Bundesminister für Verkehr, als Berechnungsgrundlage. Grundlagen zur schalltechnischen
Berechnungen sind:
• die maßgebenden Verkehrsstärken für den Tag und die Nacht, ermittelt aus der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV)
• die Lkw-Anteile für Tag und Nacht
• die Geschwindigkeit (50 bzw. 30 km/h)
• die Anteile der Reflexion und der Mehrfachreflexionen
• die baulichen und topographischen Gegebenheiten
Die maßgebende Verkehrsstärke an der Darmstädter Straße wurde mit einem DTV von
9.100 Kfz/24 h und einem Güterverkehrsanteil von 7,5 % am Tag und 9,4 % in der Nacht
angenommen. Grundlage bildet die Straßenverkehrszählung von 2010. Dem DTV wurde
ein Binnenverkehr von 15 % hinzugerechnet.
Die schalltechnische Berechnung an der Darmstädter Straße kommt zum Ergebnis, dass
die Richtwerte lediglich im Knotenpunktbereich durch den Zuschlag für Signalanlagen
geringfügig überschritten werden. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von derzeit 50
auf 30 km/h wird eine Pegelreduzierung von 2,5 dB (A) erreicht.
Abschließende Bewertung von Hessen Mobil:
Gemäß der Lärmschutz Richtlinien–StV ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen
Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72
dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht für ein Kern-, Dorf- oder Mischgebiet erforderlich. Da die Berechnungsergebnisse unter den Richtwerten liegen, besteht nach Punkt 2.1
der Vorschrift keine Möglichkeit, aus Lärmschutzgründen straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen anzuordnen.
Passiver Lärmschutz:
Passive Lärmschutzmaßnahmen wurde durch Hessen Mobil bereits durchgeführt: ca. 50
Berechtigte, 28 abgewickelt von 1988 bis dato, maximal 25 offen. Betroffene Immobilieneigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Lärmsanierung stellen.
L 3115 Dieburger Straße
In der Dieburger Straße ist ein Tempolimit 30 km/h überwiegend bereits vorhanden.
Passiver Lärmschutz:
Passiver Lärmschutz wurde durch Hessen Mobil wie folgt schon durchgeführt: 48 Berechtigte, 32 abgewickelt von 1988 bis dato,16 offen. Betroffene Immobilieneigentümer können bei Hessen Mobil einen auf Lärmsanierung stellen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Landkreis Darmstadt-Dieburg
3.4.2.14
100
Weiterstadt
In Weiterstadt stellen die B 42, A 5 und Hauptstraße Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 34: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Weiterstadt
Ort
Weiterstadt
Weiterstadt
Weiterstadt
Ortsteil
Weiterstadt
Gräfenhausen
Gräfenhausen
Straße
B 42
A5
Hauptstr
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
131
16
0
37
0
0
120
0
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
152
27
0
134
0
0
161
2
0
B 42
Lärmschutzwand:
Die Stadt Weiterstadt fordert die Weiterführung der schon zum geringen Teil vorhandenen Lärmschutzwand im Bereich zwischen Darmstädter Straße und L 3094. Der Untersuchungsbereich ist als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Hier liegen die Grenzwerte
bei 67 dB (A) zwischen 06 Uhr und 22 Uhr tags und 57 dB (A) zwischen 22 Uhr und 06 Uhr
nachts.
Hessen Mobil hat den Bereich zwischen der Darmstädter Straße und der L 3094 untersucht. Die Berechnungen von Hessen Mobil haben ergeben, dass in diesem Bereich eine
Überschreitung der Lärmsanierungswerte an mehreren Gebäuden vorliegt, die jedoch
nach Antragstellung einer genaueren Berechnung unterzogen werden müssen. Maßgebend ist hier das Baujahr des Gebäudes oder ob es schon einmal bezuschusst wurde (vgl.
Kapitel 2.2.3.2). Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit werde von Hessen Mobil eine bauliche kostenintensive aktive Maßnahme ausgeschlossen.
A 5 Ortsteil Gräfenhausen
Lärmschutzwall:
Der Einbau des Flüsterasphalts auf der A 5 hat zwar zu spürbaren Verbesserungen geführt,
reicht aber nicht aus, die Lärmbelastung auf ein erträgliches Niveau zu senken. Die Stadt
Weiterstadt sieht daher die Notwendigkeit einer freiwilligen Lärmsanierung entlang der
Autobahn als gegeben an und stellt daher einen Bebauungsplan „Lärmschutz an der BAB
A 5“ zur Errichtung eines Lärmschutzwalls auf, die den im Westen der Autobahn liegenden
Siedlungsbereich des Stadtteils Gräfenhausen vor Verkehrslärm abschirmen soll.
Hessen Mobil stellt hierzu fest, dass der Einbau des lärmarmen Splittmastixasphaltes als
Versuchsstrecke angelegt wurde und daher keine Maßnahme der Lärmsanierung darstellt.
Die Grenzwerte der Lärmsanierung sind weder am Tag noch in der Nacht überschritten
(siehe schalltechnische Untersuchung des Büro Fritz von 2013 zum o.g. B -Plan). Eine finanzielle Beteiligung des Bundes oder des Landes Hessen bei der Umsetzung des Bebauungsplans „Lärmschutz an der BAB A 5“ ist somit nicht möglich.
Hauptstraße Ortsteil Gräfenhausen
Die Hauptstraße / Wixhäuser Straße im Stadtteil Gräfenhausen wird im Zusammenhang
einer längerfristig geplanten Kanalsanierungsmaßnahme im nächsten Jahr grundhaft er– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Landkreis Darmstadt-Dieburg
101
neuert. Die Stadt Weiterstadt prüft nach eigener Aussage, ob im Zuge dieser Maßnahme
die Einführung einer Einbahnstraßenregelung und, bei einer dann möglichen entsprechenden Gestaltung des Straßenraumes, die Einrichtung einer Tempo 30-Regelung umsetzbar ist. Die sich daraus ergebende Lärmminderung mache den vorgeschlagenen Einbau von lärmminderndem Asphalt LOA 5D obsolet. Sowohl die Reduzierung des Verkehrsaufkommens bei einem Einrichtungsverkehr als auch die geringere Geschwindigkeit
in einer Tempo-30-Straße führen zu erheblicher Lärmreduzierung bereits an der Quelle.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
102
3.4.3 Kreis Groß-Gerau
Die im Kreis Groß-Gerau verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a
sind in Abbildung 17 dargestellt.
Abbildung 17: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Kreis Groß-Gerau
Entlang der in Abbildung 17 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung
Hessen 2012 folgende in Tabelle 35 aufgelistete Lärmkonflikte.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
103
Tabelle 35: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Kreis Groß-Gerau (gem. Lärmkartierung Hessen 2012)
Ort
Örtlichkeit
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
>75
>55-60 >60-65
LKZ
14
>65
LDEN
LNight
Bischofsheim
B43
71
4
0
67
14
0
178
266
Bischofsheim
L3482 Darmstädter Str.
59
0
0
57
8
0
150
194
Büttelborn
A67
19
0
0
53
0
0
17
92
Büttelborn
A67 OT Klein-Gerau
13
1
0
40
3
0
20
77
Büttelborn
B42/B44
17
1
0
30
3
0
35
67
Gernsheim
B44 OT Klein-Rohrheim
38
7
0
43
11
0
102
174
Gernsheim
K203 Wormser Straße
23
0
0
30
0
0
38
59
L3040 OT Ginsheim
53
7
0
65
20
0
149
223
229
13
0
190
79
0
704
997
50
41
9
45
54
12
523
701
7
7
0
31
10
0
60
121
45
6
0
85
13
4
123
287
139
57
0
145
88
0
758
1012
18
0
0
16
0
0
15
5
264
80
0
265
157
0 1202
1794
158
177
101
157
199
120 2965
3413
89
18
0
122
31
0
315
503
123
16
0
158
55
0
387
676
2
0
0
5
0
0
2
4
15
0
0
34
0
0
5
18
B486 Gärtnerweg
72
46
0
70
31
0
479
348
Nauheim
A67
17
2
0
24
4
0
38
91
Nauheim
L3482 Mainzer Landstr.
15
2
0
17
2
0
34
52
Nauheim
L3040
12
0
0
24
0
0
4
16
Rüsselsheim
B519 Darmstädter Str.
11
0
0
25
0
0
19
42
Rüsselsheim
B43 Rugbyring
144
0
0
184
11
0
310
500
Rüsselsheim
L3040 Adam-Opel-Str.
116
14
0
132
29
0
360
475
Rüsselsheim
L3040 Adam-Opel-Str.
65
0
0
76
0
0
73
116
GinsheimGustavsburg
GinsheimGustavsburg
GinsheimGustavsburg
GinsheimGustavsburg
B43 OT Gustavsburg
L3040 Erzbergerstraße,
L3042 Dr.-HerrmannStraße, OT Gustavsburg
A60 OT Ginsheim und
OT Ginsheimer Sand
(Bischofsheim)
Groß-Gerau
A67
Groß-Gerau
B44 OT Berkach und
Dornheim
Groß-Gerau
L3094
Kelsterbach
MörfeldenWalldorf
MörfeldenWalldorf
MörfeldenWalldorf
MörfeldenWalldorf
MörfeldenWalldorf
MörfeldenWalldorf
14
Rüsselsheimer Straße,
Frankfurter Straße
B486 Langener Str,
Westendstraße, Rüsselsheimer Straße
B44 Gerauer Straße OT
Mörfelden
B44 Frankfurter Landstr.
OT Walldorf
Aschaffenburger Straße
OT Walldorf
Vitrollesring / Okrifteler
Straße
Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
Ort
104
LDEN in dB (A)
Örtlichkeit
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
>75
>55-60 >60-65
LKZ
14
>65
LDEN
LNight
OT Königstädten
Rüsselsheim
B486 Haßlocher Straße
59
0
0
66
0
0
141
200
Rüsselsheim
B486 Varkausstraße
31
0
0
42
0
0
47
82
Rüsselsheim
A67
11
0
0
64
0
0
15
91
Rüsselsheim
A67 OT Königstädten
21
0
0
42
0
0
32
102
Trebur
L3012 Rüsselsheimer Str
18
3
0
19
5
0
52
66
Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus
wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des
Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt.
Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und
des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen.
3.4.3.1 Bischofsheim
In Bischofsheim stellen die B 43 und die L 3482 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 36: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bischofsheim
Ort
Bischofsheim
Bischofsheim
Ortsteil
Straße
B 43
L 3482
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
71
4
0
59
0
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
67
14
0
57
8
0
B 43 Bereich „Zur Pappelallee“ nördlich der B 43.
Keine Beschneidung/Fällung der Bäume zum Erhalt des natürlichen Lärmschutzes:
Von der Gemeinde Bischofsheim werden lediglich Maßnahmen zur Verkehrssicherung
und nachhaltigen Bestandsentwicklung durchgeführt. Darüber hinaus stellen einzelne
Baumreihen keinen effektiven Lärmschutz dar, da deren zusätzliche Lärmminderung nur
sehr gering ausfällt.
Fest installierte Radaranlagen zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit:
Die Gemeinde Bischofsheim nimmt hier temporäre Messungen vor, für die Einrichtung
fester Messpunkte ist hier die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Groß-Gerau zuständig.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
105
L 3482 (Darmstädter Straße)
Passiver Schallschutz:
Bereits in den Jahren 1993 bis 1996 wurden gemäß Hessen Mobil in der Ortsdurchfahrt
Bischofsheim (L 3482) passive Lärmschutzmaßnahmen an ca. 20 Wohngebäuden im Zuge
der Lärmsanierung an Landesstraßen durchgeführt. An den bereits geförderten Wohngebäuden kann keine erneute Lärmsanierung durchgeführt werden. Sehr viele Wohnhauseigentümer haben damals aber auf diese Förderung verzichtet oder ihre Immobilien wiesen
keine Lärmwerte oberhalb der Grenzwerten der Lärmsanierung auf.
Da diese Grenzwerte aber 2011 um 3 dB (A) abgesenkt wurden, ergibt sich nun folgender
Sachstand: Von der Darmstädter Straße bis ca. Hausnummer 50 stehen die Gebäude
(beidseits) direkt am Bürgersteig. In diesem Bereich liegen einige Gebäude über dem
Grenzwert (Tag) und viele Gebäude über dem Grenzwert (Nacht) der Lärmsanierung. Ab
der Darmstädter Straße über ca. Hausnummer 50 bis zum Ortsausgang (beidseits) liegen
nur noch einige Gebäude über den Nachtgrenzwerten. Die Wohnhauseigentümer entlang
der Darmstädter Straße können einen Antrag auf finanzieller Förderung von passiven
Lärmschutzmaßnahmen (für Wohn- und Schlafräume, die zur L 3482 hin liegen) bei Hessen Mobil stellen. Nach Eingang des Antrages folgt die Einzelfallprüfung durch Hessen
Mobil.
3.4.3.2 Büttelborn
In Büttelborn stellt die A 67einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 37: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Büttelborn
Ort
Büttelborn
Büttelborn
Büttelborn
Ortsteil
Straße
A 67
Klein-Gerau A 67
B 42/B 44
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
19
0
0
13
1
0
17
1
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
53
0
0
40
3
0
30
3
0
A 67
Hessen Mobil hat mit der Gemeinde Büttelborn vereinbart, dass die neue Verkehrszählung 2015 abgewartet wird und bei Vorliegen der neuen Verkehrszahlen bezüglich einer
eventuellen A 67-Verbreiterung zum aktuellen Planungsstand ein Sachstandsbericht erstellt wird. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass eine eventuell errichtete Lärmschutzwand nach kurzer Zeit bei einem etwaigen Ausbau der A 67 wieder entfernt werden
müsste.
Die Lärmberechnung (mit dem jetzt bereits vorhandenen Lärmschutzwall) hat ergeben,
dass bei einigen Wohngebäuden in der Nacht die Lärmsanierungsgrenzwerte überschritten werden und somit passive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden können. Dazu müssen allerdings die Voraussetzungen vorliegen – dies wird von Hessen Mobil im Einzelfall überprüft.
In Klein-Gerau sind an vier Wohngebäuden in der Heinrich-Engel-Straße die Lärmsanierungsgrenzwerte (Nacht) durch die A 67 überschritten. Liegen Schlaf- bzw. Kinderzimmer
an der der A 67 zugewandten Gebäudeseite, so können hier passive Lärmschutzmaßnah– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
106
men durchgeführt werden. Dazu müssen allerdings die Voraussetzungen vorliegen – dies
wird von Hessen Mobil im Einzelfall überprüft.
Durch die geringe Anzahl der betroffenen Gebäude scheiden aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand auf Kosten des Straßenbaulastträgers aus.
Tempolimit nachts:
Gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen
Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72
dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht (Kern, Dorf, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am Tag
und 60 dB (A) in der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur und Altenheimen) erforderlich. Das Ergebnis der Berechnung von Hessen Mobil hat ergeben, dass die Richtwerte der LärmschutzRichtlinien-StV unterschritten sind.
B 42/B 44
Die Lärmaktionsplanung schlägt aufgrund der geringen Belastetenzahlen >69/59 dB (A)
passive Schallschutzmaßnahmen vor. Hessen Mobil stellt hierzu fest, dass in dem als
Mischgebiet ausgewiesenen Untersuchungsbereich in Büttelborn die Grenzwerte bei 69
dB (A) tags und 59 dB (A) nachts liegen. Untersucht wurden Teile der Donaustraße. Die
Berechnung von Hessen Mobil hat ergeben, dass in diesem Bereich die Auslösewerte der
Lärmsanierung nicht erreicht werden.
3.4.3.3 Gernsheim
In Gernsheim stellen die B 44 und K 203 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 38: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Gernsheim
Ort
Gernsheim
Gernsheim
Ortsteil
Klein-Rohrheim
Straße
B 44
K 203
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
38
7
0
23
0
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
43
11
0
30
0
0
B 44 Ortsteil Klein-Rohrheim
Geplant ist der Neubau der zweistreifigen B 44 als östliche Ortsumgehung von KleinRohrheim auf einer Gesamtlänge von 2,37 km. Gegenwärtig wird die Ausführungsplanung
erstellt.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
107
Abbildung 18: Verlauf der geplanten Ortsumgehung Klein-Rohrheim [Hessen Mobil
2015]
Die Lärmproblematik innerhalb Klein-Rohrheims dürfte damit in Zukunft gelöst sein. Für
den Bau der Ortsumgehung gelten die Grenzwerte der Lärmvorsorge (vgl. Kapitel
2.2.3.4), wodurch sichergestellt ist, dass durch den Neubau kein zusätzlicher Lärmkonflikt
geschaffen wird.
K 203 Wormser Straße
Der Kreis Groß-Gerau hat in seinem auf einen Zeitraum von 4 Jahren angelegten Bauprogramm keine Maßnahmen vorgesehen. Der Kreis Groß-Gerau ergreift bauliche Maßnahmen in der Regel nur, wenn dies aufgrund des schlechten baulichen Zustandes notwendig
ist, da ansonsten auch keine Förderung nach GVFG möglich ist. Zudem wird dieser Abschnitt nach dem Bau der Ortsumfahrung Klein-Rohrheim (B 44) zu einer Stadtstraße abgestuft, womit sich die Rahmenbedingungen hier eventuell auch ändern. Aufgrund der
geringen Anzahl an Belasteten ist dieser Bereich kein prioritär zu untersuchender Bereich
der Lärmaktionsplanung.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
108
3.4.3.4 Ginsheim-Gustavsburg
In Ginsheim-Gustavsburg stellen die B 43 und L 3040 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 39: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ginsheim-Gustavsburg
Ort
GinsheimGustavsburg
GinsheimGustavsburg
GinsheimGustavsburg
Ortsteil
Straße
Ginsheim
L 3040
Gustavsburg
B 43
Gustavsburg
L 3040
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
53
7
0
65
20
0
229
13
0
190
79
0
50
41
9
45
54
12
L 3040 Ortsteil Ginsheim
Passiver Schallschutz:
Die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass an den Wohngebäuden entlang der L 3040 (beidseits) zwischen der Einmündung der K 201 und der KarlLiebknecht-Straße die Grenzwerte der Lärmsanierung (tags) an einigen Gebäuden und
(nachts) an fast allen Gebäuden überschritten sind. Die Wohnhauseigentümer in diesem
Bereich der L 3040 können einen Antrag auf Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen bei Hessen Mobil stellen. Nach Eingang des Antrages folgt die Einzelfallprüfung
durch Hessen Mobil.
B 43 Ortsteil Gustavsburg
Tempolimit 30 km/h nachts:
Gemäß der "Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm" ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus
Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte erforderlich. Dies ist nach
einer schalltechnischen Untersuchung durch Hessen Mobil hier im allgemeinen Wohngebiet in der Darmstädter Landstraße in der Nacht der Fall. Da auch die Pegelreduzierung
von 3 dB (A) durch die Geschwindigkeitsreduzierung erreicht wird (2,5 dB (A) wird auf 3
dB (A) aufgerundet), liegen die rechnerisch-rechtlichen Voraussetzungen für eine Reduzierung von 50 auf 30 km/h in der Nacht im o.g. Bereich vor. Allerdings betrifft dies eine
Strecke von nur ca. 300 m (einseitig) bei einer Gesamtstrecke von ca. 1,2 km der Ortsdurchfahrt Gustavsburg (B 43).
Zurzeit werden passive Schallschutzmaßnahmen (im Zuge der Lärmsanierung an Bundes –
und Landesstraßen) an den Wohngebäuden entlang dieser Ortsdurchfahrt B 43 Darmstädter Landstraße durchgeführt. Somit besteht auch für die Eigentümer der über den
Nachtrichtwerten liegenden Wohngebäuden die Möglichkeit, in Schlafräumen entsprechende Lärmschutzfenster bzw. Schalldämmlüfter einbauen zu lassen (Förderung von bis
zu 75 % durch die Bundesstraßenverwaltung).
Aufgrund der wenigen Gebäude (auf die gesamte Ortsdurchfahrt bezogen), der geringen
Überschreitung der Richtwerte, der kurzen betroffenen Strecke der Ortsdurchfahrt (und
nur eine Straßenseite betreffend) sowie der Möglichkeit in der z. Zt. laufenden Lärmsanie– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
109
rung passive Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden durchzuführen, sollte von einer
Geschwindigkeitsreduzierung nach Auffassung von Hessen Mobil in der Ortsdurchfahrt in
Gustavsburg abgesehen werden.
Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits
fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Groß-Gerau um die
Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die
Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 43 im Ortsteil Gustavsburg in der
Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Groß-Gerau
geprüft.
L 3040 Ortsteil Gustavsburg
Nach durchgeführter Straßenbaumaßnahme „Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge 3 und 3a im Zuge der L 3040 (Bahnunterführung)“ wird die Pestalozzistraße zur
L 3040 aufgestuft und die Erzbergerstraße bzw. Dr.-Herrmann-Straße zur Gemeindestraße
abgestuft. Danach soll nach Vorschlag von Hessen Mobil anhand der neuesten Verkehrszahlen eine schalltechnische Berechnung durchgeführt werden.
3.4.3.5 Groß-Gerau
In Groß-Gerau stellen die A 67 und B 44 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 40: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Groß-Gerau
Ort
Ortsteil
Groß-Gerau
Groß-Gerau
Dornheim
Straße
A 67
B 44
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
45
6
0
139
57
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
85
13
4
145
88
0
A 67
Lärmschutzwand, passiver Schallschutz:
Für beide Forderungen gelten die Grenzwerte der Lärmsanierung.
Gebiet nördlich der B 44: WA – Gebiet: Die Wohnhäuser seien nach Feststellung von Hessen Mobil nach 1974 errichtet. Es handelt es sich in diesem Bereich somit um an die A 67
herangerückte Wohnbebauung. Es sei darüber hinaus ein Lärmschutzwall vorhanden.
Aufgrund dieses Umstandes sei Lärmsanierung auf Kosten des Straßenbaulastträgers in
diesem Bereich nicht möglich.
Gebiet südlich der B 44: MI-Gebiet: Die Auslösewerte der Lärmsanierung werden nach
schalltechnischer Überprüfung von Hessen Mobil in diesem Bereich nicht überschritten.
Eine Lärmsanierung auf Kosten des Straßenbaulastträgers sei in diesem Bereich daher
nicht möglich.
Tempolimit 100 km/h:
Gemäß der „Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm“ ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus
Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
110
62 dB (A) in der Nacht (Kern-, Dorf-, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in
der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an
Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen) erforderlich.
Die schalltechnische Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass in diesem Abschnitt der A 67 die Richtwerte für eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme an einigen
Wohngebäuden überschritten werden. Allerdings würde die Lärmreduzierung bei einem
Tempolimit von 100 km/h für Pkw nur knapp 1 dB (A) betragen. Somit sei ein Tempolimit
aus Lärmschutzgründen nicht möglich.
B 44 Ortsteil Dornheim
Ortsumgehung:
Die Planfeststellung für den Neubau der B 44 Ortsumgehung Groß-Gerau/Dornheim wurde am 27.09.2013 eingeleitet. Die Ortsumgehung Dornheim wird auf einer Länge von
rund 5 km westlich der Ortslage verlaufen. In der Prognose wird von einer Verkehrsbelastung von bis zu 14.400 Kfz/Tag ausgegangen. Dornheim wird dabei um bis zu 70 % vom
Verkehr entlastet. Die Kosten werden auf rund 16,4 Mio. Euro veranschlagt.
Aus Gründen des Lärmschutzes ist die Umgehungsstraße B 44 für Dornheim sinnvoll. Diese ist im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf und in der aktuellen Vorschlagsliste des HMWEVL für den BVWP 2015 genannt. Eine schnelle Realisierung wird
auch seitens Hessen Mobil befürwortet.
3.4.3.6 Kelsterbach
In Kelsterbach stellen die Rüsselsheimer Straße und Frankfurter Straße (ehem. B 43) einen
Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 41: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Alsbach-Hähnlein
Ort
Kelsterbach
Ortsteil
Straße
Rüsselsheimer Str.
Frankfurter Straße
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
264
80
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
0
265
157
0
Rüsselsheimer Straße, Frankfurter Straße (ehem. B 43)
Tempolimit von 30 km/h:
Dieser seit ca. 2010 zur Stadtstraße abgestufte Streckenabschnitt fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich von Hessen Mobil, sondern der Stadt Kelsterbach.
Die Stadt Kelsterbach hat hierzu mitgeteilt, dass seit dem Jahr 2014 die Rüsselsheimer
Straße (ehemalige B 43) innerorts durch eine neue Hauptverkehrsstraße entlang der Bahntrasse vom Verkehr entlastet wird. Dadurch hat sich der Verkehr verlagert, so dass größtenteils die Rüsselsheimer Straße nur noch von Anliegern benutzt wird. Zusätzlich wurde
die Geschwindigkeit der Rüsselsheimer Straße auf Tempo 30 km/h herabgesetzt. In diesem Jahr soll durch Einbauten von zusätzlichen Parkflächen und Verkehrsinseln die noch
bestehende Wirkung als Durchfahrtstraße noch weiter reduziert werden.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
111
Die Frankfurter Straße wurde schon im Jahre 2013 durch Einbau von Minikreisel und Verkehrsinseln so beruhigt, dass die Lärmbelastung erheblich zurückgegangen ist. Verstärkt
wurde dies zusätzlich durch die Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit auf Tempo 30
km/h.
Die Lärmbelastung in der Rüsselsheimer Straße und Frankfurter Straße bewegt sich heute
innerhalb den laut Lärmschutz-Richtlinien-StV vorgegebenen Grenzen. Die in der Tabelle
genannten Belastetenzahlen, die auf Grundlage der Bundesverkehrszählung 2010 errechnet wurden, entsprechen daher nicht mehr der aktuellen Situation.
3.4.3.7 Mörfelden-Walldorf
In Mörfelden-Walldorf stellen die B 486, B 44 und Vitrollesring Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 42: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Mörfelden-Walldorf
Ort
Ortsteil
Mörfelden-Walldorf
Mörf.
Mörfelden-Walldorf
Mörf.
Mörfelden-Walldorf
Walld.
Mörfelden-Walldorf
Mörfelden-Walldorf
Mörf.
Straße
B 486
B 44 Gerauer
Str.
B 44 Frankfurter Str.
Vitrollesring,
Okriftel. Str.
B 486 Gärtnerweg
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
158
177
101
157
199
120
89
18
0
122
31
0
123
16
0
158
55
0
15
0
0
34
0
0
72
46
0
70
31
0
B 486 Langener Straße, Westendstraße, Rüsselsheimer Straße
Umgehungsstraße:
Die Lärmaktionsplanung befürwortet aus Gründen des Lärmschutzes den Bau der Umgehungsstraße B 486 für Mörfelden. Diese ist im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen
Bedarf und in der aktuellen Vorschlagsliste des HMWVL für den BVWP 2015 genannt. Das
Vorhaben befindet sich in der Planfeststellung. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen muss die Planung allerdings angepasst werden. Derzeit wird die Verkehrsuntersuchung aktualisiert. Anschließend muss die Entwurfsplanung überarbeitet werden.
Die B 486 Ortsumgehung umfährt die Ortslage von Mörfelden im Süden und schließt
westlich und östlich an die bestehende B 486 an. Mit der Umgehungsstraße wird eine direkte, anbaufreie Verbindung zwischen der B 44 südlich und der B 486 westlich von Mörfelden hergestellt. Die Maßnahme bewirkt eine erhebliche Verkehrsentlastung in der Ortslage von Mörfelden. Das Verkehrsaufkommen im Verlauf der Ortsdurchfahrt der B 486
reduziert sich um ca. 50 %, was einer Entlastung von ca. 6.000 Kfz/24 h entspricht. Auch
auf der B 44 ist eine deutliche Entlastung festzustellen; sie beträgt 30 % bzw. ca. 2.750
Kfz/24 h. [Hessen Mobil 2015]
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
112
Abbildung 19: Verlauf der geplanten Ortsumgehung Mörfelden-Waldorf [Hessen Mobil
2015]
Tempolimit 30 km/h und ganztägiges Lkw-Durchfahrtsverbot:
Die Stadt Mörfelden-Walldorf hatte mit Schreiben vom 22.04.2013 ein ganztägiges Durchfahrtsverbot auf der B 486 für den Schwerlastverkehr im Bereich des Gärtnerwegs und der
Rüsselsheimer Straße sowie ein Tempolimit 30 km/h auf der B 486/B 44 Langener Straße,
Westendstraße, Rüsselsheimer Straße, Gerauer Straße und Gärtnerweg bei Hessen Mobil
beantragt. Der Stadt Mörfelden-Walldorf liegt eine schalltechnische Untersuchung von
Hessen Mobil von Mai 2014 vor.
Die schalltechnische Berechnung von Hessen Mobil an einem Wohngebäude in der
Langener Straße kommt zum Ergebnis, dass bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur
ein Mittelungspegel von bis zu 68,8 dB (A) am Tag und bis zu 62,0 dB (A) in der Nacht erreicht wird. Der erforderliche Richtwert von 72 dB (A) am Tag wird somit nicht erreicht; der
Richtwert von 62 dB (A) in der Nacht werde knapp erreicht jedoch nicht überschritten. Bei
einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h werde eine Pegelreduzierung von
2,5 dB (A) erreicht.
Die schalltechnische Berechnung an zwei Wohngebäuden in der Westendstraße kommt
zum Ergebnis, dass bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur Mittelungspegel von bis zu
69,0 bzw. 68,2 dB (A) am Tag und bis zu 60,4 bzw. 59,6 dB (A) in der Nacht erreicht werden. Die erforderlichen Richtwerte von 72 bzw. 70 dB (A) am Tag und 62 dB bzw. 60
dB (A) in der Nacht werden somit nicht erreicht.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
113
Die schalltechnische Berechnung an einem Wohngebäude in der Rüsselsheimer Straße
kommt zum Ergebnis, dass bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur ein Mittelungspegel von bis zu 69,6 dB (A) am Tag und bis zu 62,8 dB (A) in der Nacht erreicht wird. Der
erforderliche Richtwert von 70 dB (A) am Tag wird somit nicht erreicht; der Richtwert von
60 dB (A) in der Nacht wird überschritten.
Sofern in den o.g. Straßenzügen die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV nicht überschritten werden, besteht nach Auffassung von Hessen Mobil keine Möglichkeit für ein
lärmbedingtes Tempolimit. In Bereichen, in denen die Richtwerte zwar überschritten seien, wäre aufgrund der geringen Anzahl an Richtwertüberschreitungen eine Anordnung
dennoch unverhältnismäßig.
Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits
(zumindest bis zur Realisierung der geplanten Ortsumfahrung) fest und wird deshalb die
untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Groß-Gerau um die Prüfung auf die verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung bitten.
B 44 Gerauer Straße, Ortsteil Mörfelden
Diese Straße würde – wie oben dargelegt – durch eine B 486 Ortsumgehung durch eine
Entlastung um ca. 2.750 Kfz/24 h auch profitieren.
Tempolimit 30 km/h
Die schalltechnische Berechnung habe gemäß Mitteilung von Hessen Mobil gezeigt, dass
in der Gerauer Straße (B 44) nur im Bereich zwischen der Karlstraße und der Bachgasse
die Richtwerte minimal überschritten werden. Ansonsten sind die Richtwerte am Tag in
der Gerauer Straße nicht überschritten. In der Nacht sind die Richtwerte zwischen der
Karlstraße und der Bachgasse um bis zu 4 dB (A) überschritten – die Pegelreduzierung
durch ein Tempolimit auf 30 km/h würde ca. 2,6 dB (A) betragen.
Der Bereich des allgemeinen Wohngebietes bezieht sich auf eine Durchfahrtsstrecke von
ca. 350 m und betrifft ca. 30 Wohngebäude. Nach Auffassung von Hessen Mobil sollte von
einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Nacht aufgrund der relativ wenigen Gebäude, die betroffen sind, sowie der kurzen Strecke abgesehen werden. Allerdings besteht auch hier für die Wohngebäudeeigentümer die Möglichkeit, passive Lärmsanierungsmaßnahmen zu beantragen.
Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits
fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Groß-Gerau um die Prüfung
auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf
die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die Gerauer Str. in Mörfelden-Walldorf in der
Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Groß-Gerau
geprüft.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
114
B 44 Frankfurter Landstraße, Ortsteil Walldorf (in Höhe Kornblumen-/Dahlien- und Veilchenweg)
Tempolimit 50 km/h:
Gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen
Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72
dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht (Kern-, Dorf-, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am
Tag und 60 dB (A) in der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur und Altenheimen) erforderlich. Das
Ergebnis der Berechnung von Hessen Mobil hat ergeben, dass die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV nicht überschritten werden.
Lärmschutzwand:
Die lärmtechnische Berechnung von Hessen Mobil hat ergeben, dass der Auslösewert
(Tag) für die Lärmsanierung an den Wohngebäuden unterschritten ist. Der Auslösewert
(Nacht = 57 dB (A)) für die Lärmsanierung wird an den der B 44 zugewandten Gebäudeseite leicht überschritten. Die Errichtung einer Lärmschutzwand ist allerdings aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Kosten/Nutzen-Abwägung) aus Sicht von Hessen Mobil
nicht möglich. Allerdings stünde den Wohnhauseigentümern entlang der 70 km/h-Zone
der B 44 zu, einen Antrag auf Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen (allerdings nur in Schlaf- und Kinderzimmern, die zur B 44 hin liegen) bei Hessen Mobil zu stellen. Nach Eingang des Antrages folgt die Einzelfallprüfung durch Hessen Mobil.
Vitrollesring / Okrifteler Straße
Zu den Forderungen „Tempolimits 30/50 und Fahrverbot für Lkw“ sind gutachterliche Prüfungen notwendig. Die Stadt Mörfelden-Walldorf hat nach eigener Aussage bisher dazu
noch keine Aufträge vergeben können.
Zu den Forderungen „Untertunnelung, Lärmschutzwand, Schallschutz am südlichen und
nördlichen Ende des bewohnten Teiles des Mörfeldener Vitrollesringes, keine Umführung
der B 486 auf den Vitrollesring“ ist nach Mitteilung der Stadt Mörfelden-Walldorf das laufende Planfeststellungsverfahren der Südumgehung abzuwarten. Je nach Ausgang werden die Führung der Bundesstraßen und Straßenverkehre neu zu beurteilen sein. Zur Forderung „Permanente Geschwindigkeitskontrollen am Fußgängerüberweg Schlichter“ teilt
die Stadt Mörfelden-Walldorf mit, dass diese vorhanden seien und spontane Messungen
durchgeführt würden.
B 486 Gärtnerweg
Ein nächtliches Lkw-Durchfahrtsverbot ist vorhanden. Ebenso bezieht sich der Antrag der
Stadt Mörfelden-Walldorf auf ein ganztägiges Lkw-Durchfahrtsverbot und ein Tempolimit
30 km/h auch auf diese Straße.
Tempolimit 30 km/h und ganztätiges Lkw-Durchfahrtsverbot:
Die schalltechnische Berechnung von Hessen Mobil an einem Wohngebäude im Gärtnerweg kommt zum Ergebnis, dass bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h ein Mittelungspegel von bis zu 66,8 dB (A) am Tag und bis zu 60,0 dB (A) in der Nacht erreicht wird. Der
erforderliche Richtwert von 70 dB (A) am Tag wird somit nicht erreicht; der Richtwert von
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
115
60 dB (A) in der Nacht wird erreicht, jedoch nicht überschritten. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h wird eine Pegelreduzierung von 2,5 dB (A) erreicht.
Die Lärmaktionsplanung verfolgt das Ziel einer Einrichtung eines Tempolimits (zumindest
bis zur Realisierung der geplanten Ortsumfahrung) und wird deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Groß-Gerau um die Prüfung auf die verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung bitten.
3.4.3.8 Nauheim
In Nauheim stellt die L 3482 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 43: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Nauheim
Ort
Nauheim
Ortsteil
Straße
L 3482
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
15
2
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
17
2
0
L 3482 Mainzer Landstraße
Zwischen den Einmündungen Dresdener Straße und Schillerstraße wird die Errichtung
einer Lärmschutzwand oder der Einbau eines lärmmindernden Straßenbelags vorgeschlagen.
Lärmschutzwand:
Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil ist im Bereich zwischen Bahnhofstraße und
Schillerstraße auf der Nordseite der L 3482 nur ein Gebäude von Lärm oberhalb der
Lärmsanierungswerte (nachts) betroffen, das allerdings nach dem 01.04.1974 errichtet
wurde. Für Wohngebäude zwischen Dresdener Straße und Bahnhofstraße werden die
Lärmsanierungswerte (nachts) überschritten. Die beiden ersten Gebäude an der Bahnhofstraße sind allerdings gewerblich genutzt. Somit wären nur noch fünf Wohngebäude
durch die Lärmschutzwand zu schützen. Eine Errichtung sei aus Gründen der Wirtschaftlichkeit (Kosten/Nutzen) nicht möglich.
Die Wohnhauseigentümer entlang der L 3482 zwischen Dresdener Straße und Bahnhofstraße können allerdings einen Antrag auf Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen bei Hessen Mobil stellen. Nach Eingang des Antrages erfolgt eine Einzelfallprüfung durch Hessen Mobil.
Einbau eines lärmmindernden Straßenbelags:
Bei der nächsten Deckenerneuerung werden von Hessen Mobil die Anspruchsvoraussetzungen (IGW-Überschreitung, Kosten, Wirtschaftlichkeit) überprüft. Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, wird ein lärmoptimierter Deckenbelag eingebaut. Dabei sollten folgende Randbedingungen eingehalten werden:
• der lärmarme Fahrbahnbelag muss immer über den gesamten Querschnitt eingebaut
werden,
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
116
• die Länge der Baumaßnahme mit dem lärmarmen Fahrbahnbelag sollte sowohl aus
bautechnischen als auch aus Gründen der Lärmreduzierung mindestens 500 m betragen.
3.4.3.9 Rüsselsheim
In Rüsselsheim stellen die B 519, B 43, L 3040 und die B 486 Lärmkonflikte mit folgenden
Lärmbelastungen dar:
Tabelle 44: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rüsselsheim
Ort
Rüsselsheim
Rüsselsheim
Rüsselsheim
Rüsselsheim
Rüsselsheim
Ortsteil
Straße
B 519
B 43
L 3040
B 4861
B 4862
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
11
0
0
144
0
0
116
14
0
59
0
0
31
0
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
25
0
0
184
11
0
132
29
0
66
0
0
42
0
0
: Haßlocher Straße; 2: Varkausstraße
1
Fahrbahndeckenerneuerungen:
Seit 2010 wurden in Rüsselsheim in folgenden Straßen Fahrbahndeckenerneuerungen
durchgeführt:
• Walter-Flex-Straße zwischen Richard-Wagner-Straße und Friedhofstraße (grundhafte
Sanierung),
• Bonner Straße/Waldweg bis zur Platanenstraße,
• Wilhelm-Sturmfels-Straße,
• Grabenstraße zwischen Königstädter Straße und Alte Poststraße,
• Konrad-Adenauer-Ring zwischen Geschwister-Scholl-Str. und Am Meßrutengraben,
• Am Weinfaß (Erneuerung der Kreuzungen),
• Hasslocher Straße zwischen Rugbyring und Friedensstraße,
• Varkausstraße ab Hessenring in Richtung Mörfelden (Durchführung: Hessen Mobil),
• Darmstädter Straße von Süden kommend bis Rugbyring (Durchführung: Hessen Mobil).
Lärmschutzwand und lärmmindernder Asphalt entlang der B 519 Darmstädter Straße:
Das von der Stadt Rüsselsheim in Auftrag gegebene Gutachten (vgl. Lärmaktionsplan
Teilplan Straßenverkehr der 1. Stufe „Machbarkeitsstudie“) zu Schallschutzwänden in der
Darmstädter Straße hat ergeben, dass Kosten in Höhe von 1,5 Mio. € für wirksame Maßnahmen entstehen würden, welche die Stadt Rüsselsheim nicht tragen kann.
Lkw-Durchfahrverbot:
Verkehrszählungen haben gezeigt, dass der Anteil von Lkw und Lastzügen am Verkehrsaufkommen in Rüsselsheim mit teilweise über 10 % auffällig hoch ist. Ein Teil dieses LkwVerkehrs ist jedoch nicht zur Versorgung der Stadt bzw. ihrer Gewerbe- und Industriebetriebe erforderlich, sondern auf Ausweichverkehr von den Autobahnen A 67 und A 60 zurückzuführen. Aufgrund der häufigen Stauungen am Rüsselsheimer Dreieck, wird die Fahrt
durch Rüsselsheim in Kauf genommen, um dem Stau auszuweichen. Der Anteil dieses
Ausweichverkehrs wird auf 20 bis 25 % geschätzt. [HMUKLV 2015a]
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
117
Im Rahmen der Luftreinhalteplanung soll ab dem 1. September 2015 eine Beschränkung
der Lkw-Fahrten in Rüsselsheim auf die Lkw erfolgen, die Ziel oder Quelle in der Stadt
Rüsselsheim haben. Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für den Ballungsraum
Rhein-Main, Teilplan Rüsselsheim, liegt momentan als Entwurf vor. Der abschließende Entschluss über die Maßnahme steht noch aus.
Abbildung 20: Beschilderungskonzept des Lkw-Durchfahrverbotes in Rüsselsheim
[HMUKLV 2015]
Entsprechend dem in Abbildung 20 gezeigten Beschilderungskonzept sollen Lkw, die
nicht Ziel oder Quelle in der Stadt Rüsselsheims haben, dazu gezwungen werden, die umgebenden Autobahnen als Umfahrung für die Stadt Rüsselsheim zu nutzen.
Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Luftreinhalteplanung, wirkt sich jedoch auch positiv
auf die Lärmsituation in den betroffenen Straßen aus. Je nach Anteil des Lkw-Verkehrs in
den verschiedenen Straßenzügen fällt die erzielbare Minderung der Lärmbelastung unterschiedlich hoch aus.
Geschwindigkeitskontrollen:
Es ist von der Stadt Rüsselsheim geplant, über die mobile Radaranlage vermehrt Geschwindigkeitsmessungen entlang der B 43 Rugbyring und der L 3040 Adam-Opel-Straße
durchzuführen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
118
Ruhiges Gebiet/innerstädtische Erholungsfläche Ostpark:
Die Aufnahme von ruhigen Gebieten/innerstädtischen Erholungsflächen in den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes erfolgt unter der Maßgabe der in Kapitel 2.6 dargelegten Kriterien, Vorgehensweisen und Rechtsfolgen. Sie erfolgt insbesondere im Hinblick auf fluglärmbedingte Fragestellungen unter dem Vorbehalt noch zu erfolgender
fachlicher wie rechtlicher Prüfungen.
Bei dem Gebiet Ostpark handelt es sich um eine Park- bzw. Grünanlage, die vor allem
während der Sommermonate für verschiedene Freizeitaktivitäten und zum Aufenthalt genutzt wird.
Abbildung 21: Ruhiges Gebiet/innerstädtische Erholungsfläche Rüsselsheim
(© GeoBasis-DE / BKG 2015)
Gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 wird das Gebiet Ostpark in der Mitte in WestOstrichtung durch die B 486 Varkausstraße durchschnitten und dort von Pegeln LDEN in
Höhe von 55-60 dB (A) und im unmittelbaren Straßennahbereich von Pegeln LDEN in Höhe
von 60-65 dB (A) betroffen. Allerdings beschränken sich gemäß Lärmkartierung die Lärmauswirkungen der B 486 auf einen Bereich von ca. 80 m nördlich und südlich der Straße.
Obwohl die B 486 das geplante ruhige Gebiet in der Mitte durchschneidet, ist deren
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Groß-Gerau
119
Lärmauswirkung im Hinblick auf das gesamte Gebiet nicht von übermäßiger Bedeutung
(vgl. Lärmkartierung Hessen 2012).
Die Lärmkartierung für den Schienenverkehr weist nur für das nördliche Randgebiet Pegel
LDEN in Höhe von 55-60 dB (A) aus. Der weitaus größte Teil des gesamten Gebietes wird
nicht von schienenverkehrsbedingten Lärmpegeln über LDEN = 55 dB (A) betroffen.
Gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 liegen die fluglärmbedingten Pegel LDEN unterhalb
der nach 34. BImSchV maßgeblichen Kartierungsschwelle von LDEN 55 dB (A). Auch im
Hinblick auf eine zukünftige Lärmentwicklung (Prognose 2020 für den Verkehrsflughafen
Frankfurt/Main: 701.000 Flugbewegungen) kann gemäß des Lärmschutzbereiches für den
Verkehrsflughafen Frankfurt/Main für das gesamte Gebiet von einem Unterschreiten des
Pegels LAeq Tag = 55 dB (A) ausgegangen werden.
Damit ist der Ostpark als geplantes ruhiges Gebiet nicht frei von Lärmeinwirkungen, vor
dem Hintergrund der gesamtstädtischen Lärmsituation in Rüsselsheim kann der Ostpark
aber als ein schnell erreichbares und im Verhältnis als ruhiger empfundenes Erholungsgebiet von der Bevölkerung betrachtet werden.
Die Aufnahme des ruhigen Gebietes in den Entwurf des Lärmaktionsplanes erfolgt daher
vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung Erkenntnisse gesammelt werden sollen, ob und inwieweit dieses Gebiet von der Bevölkerung als vergleichsweise ruhig erachtet und tatsächlich als kurzfristig zu erreichender Erholungsraum
genutzt wird.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Hochtaunuskreis
120
3.4.4 Hochtaunuskreis
Die im Hochtaunuskreis verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a sind
in Abbildung 22 dargestellt.
Abbildung 22: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Hochtaunus-Kreis
Entlang der in Abbildung 22 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung
Hessen 2012 folgende in Tabelle 45 aufgelistete Lärmkonflikte.
Tabelle 45: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Hochtaunuskreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012)
Ort
Bad Homburg
15
Örtlichkeit
Hindenburgring,
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
43
0
LNight in dB (A)
>75
0
>55-60 >60-65
57
LKZ
15
>65
LDEN
LNight
0
69
117
0
Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Hochtaunuskreis
Ort
121
Örtlichkeit
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
>75
>55-60 >60-65
LKZ
15
>65
LDEN
LNight
Dietigheimer Straße
Bad Homburg
Hessenring
106
0
0
125
0
0
119
232
Bad Homburg
Heuchelheimer Straße
57
0
0
85
0
0
57
122
Bad Homburg
B456 Hohemarkstraße
29
1
1
38
3
1
84
121
Bad Homburg
6
6
2
5
8
2
70
82
Bad Homburg
B456 Sportzentrum
Nordwest
Saarstraße
6
0
0
9
2
0
19
27
Bad Homburg
Höhestraße
48
25
0
30
47
0
295
362
Bad Homburg
Friedberger Straße
56
4
0
63
10
0
145
206
Bad Homburg
Urseler Straße
50
0
0
62
0
0
48
102
Bad Homburg
130
19
0
161
38
0
373
541
Königstein
Frankfurter Landstraße,
Ober-Eschbacher Straße
B8 nördlich Kreisel
80
13
0
90
24
0
279
375
Königstein
B8 südlich Kreisel
33
2
0
47
3
0
76
118
Königstein
B455
97
8
0
101
28
2
297
433
Kronberg
B455
13
0
0
24
0
0
27
47
Kronberg
L3005 Frankfurter Straße
Hainstraße
L3015 Schwalbacher Str.
Am Schanzenfeld
L3015 OT Oberhöchstadt
123
0
0
149
0
0
230
319
11
0
0
16
0
0
16
24
14
0
0
13
2
0
33
44
Neu-Anspach
L3270
158
5
0
172
16
0
398
519
Oberursel
K772
40
1
0
42
4
0
116
127
Oberursel
81
0
0
57
1
0
174
107
54
1
0
60
7
0
140
185
37
2
0
59
6
0
96
154
Oberursel
L3004 Frankfurter Landstraße
L3006 Homburger Landstr. südlich Nassauer Str.
L3006 Homburger Landstr. nördlich Nassauer Str
Oberhöchstadter Straße
187
36
0
171
45
0
726
687
Oberursel
K772 Füllerstraße
11
0
0
1
0
0
6
0
Oberursel
145
0
0
159
0
0
218
333
Oberursel
Feldbergstraße,
L3004 Hohemarkstraße
Hohemarkstraße westlich
32
0
0
13
0
0
46
9
Oberursel
L3004 Lahnstraße
5
0
0
14
0
0
5
12
Oberursel
B455
2
1
0
1
2
0
13
16
Oberursel
L3006 Kurmainzr Straße
OT Weißkirchen
L3004 Frankfurter Landstraße Rosa-LuxemburgStraße OT Weißkirchen
L3003 Niederstedter
Straße OT Oberstedten
L3025
155
28
0
165
47
0
583
735
20
0
0
36
0
0
39
81
5
0
0
0
0
0
6
0
36
0
0
38
3
0
80
105
L3006 Bahnstraße /
Eschborner Straße
B275 Neutorstraße
144
49
0
133
74
0
675
819
67
39
0
71
20
30
507
629
Kronberg
Kronberg
Oberursel
Oberursel
Oberursel
Oberursel
Schmitten
Steinbach
Usingen
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Hochtaunuskreis
Ort
122
LDEN in dB (A)
Örtlichkeit
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
>75
>55-60 >60-65
LKZ
15
>65
LDEN
LNight
3
131
153
Kreuzgasse
Usingen
B456 Frankfurter Straße
12
10
2
10
12
Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus
wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des
Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt.
Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und
des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen.
3.4.4.1 Bad Homburg
In Bad Homburg stellen die B 456 Hohemarkstraße, Höhestraße, Friedberger Straße,
Frankfurter Landstraße und Ober-Eschbacher Straße Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 46: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Homburg
Ort
Bad Homburg
Bad Homburg
Bad Homburg
Bad Homburg
Bad Homburg
Ortsteil
Straße
B 456
Höhestraße
Friedberger Str.
Frankfurter Landstr
O.-Eschbacher Str.
Hessenring
LDEN in dB (A)
>65>70>75
70
75
29
1
1
48
25
0
56
4
0
130
106
19
0
0
0
LNight in dB (A)
>55>60>65
60
65
38
3
1
30
47
0
63
10
0
161
125
38
0
0
0
Die Stadt Bad Homburg ist seit vielen Jahren bemüht, die Lärmemissionen des Straßenverkehrs zu mindern, unter anderem durch verkehrslenkende und verkehrsberuhigende
Maßnahmen, die Ausweisung von Tempo-30-Zonen, der Plan zur Verlängerung der U 2
bis zum Bahnhof steht kurz vor der Genehmigung und es gibt seit langem auch eine finanzielle Förderung für Schallschutzfenster. Neben der Umsetzung von Maßnahmen, die sich
aus dem Verkehrsentwicklungsplan ergeben, werden an verschiedenen Straßen, u. a.
auch im Bereich der Frankfurter Landstr./ Ober-Eschbacher Str. in diesem Jahr Verkehrsuntersuchungen durchgeführt, außerdem wird z. Z. auch ein flächendeckender Schallimmissionsplan als Grundlage von weiteren Schallschutzmaßnahmen erarbeitet, der im Juni
2015 vorliegen soll.
Folgende Maßnahmen zur Erhöhung des Lärmschutzes werden von Seiten der Stadt Bad
Homburg umgesetzt:
• Der Verkehrsentwicklungsplan wird weiterhin fortgeschrieben und aktualisiert, was in
Einzelbereichen ebenfalls zur Lärmminderung beitragen kann.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Hochtaunuskreis
123
• Der flächendeckende Schallimmissionsplan aus dem Jahr 2007 soll in diesem Jahr eine
Aktualisierung erfahren und zusätzlich soll ein kommunaler Lärmminderungsplan erstellt werden.
• Das städtische Förderprogramm für Lärmschutzfenster soll mit deutlich höheren Haushaltsmitteln ausgestattet werden und auch die Umsetzung von entsprechenden Austauschmaßnahmen deutlich ausgeweitet werden. Grundlage hierfür wird ebenfalls der
o. g. Schallimmissionsplan sein.
• Im Kurbereich ist möglicherweise ein mehrwöchiger Verkehrsversuch geplant, der u. a.
Straßensperrungen vorsieht und ebenfalls zur Lärmminderung aber auch zur Luftreinigung beitragen könnte.
• Weiterhin sind Entlastungen des Straßenverkehrs durch den Ausbau des ÖPNV geplant, insbesondere durch die Verlängerung der U2 bis zum Bahnhof sowie mittelfristig
durch den Bau der Regionaltangente West sowie durch den Ausbau des Radwegenetzes.
• Zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV sind die Einrichtung
einer Mobilitätszentrale im demnächst sanierten Bahnhof sowie die Modernisierung
des Fuhrparks.
• Weitere kleinere und flankierende Maßnahmen sind z. B. die im Sommer geplante Einrichtung eines Pedelecverleihs durch die Stadtwerke in Kooperation mit der Kur- und
Kongress GmbH sowie die Beantragung von Förderungen zur Unterstützung der EMobility beim Land Hessen und Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wie
z.B. Aktionen mit Schulen zur Woche der Mobilität.
Nach Vorlage des detaillierten Schallimmissionsplans im Juni 2015 werden nach Aussage
der Stadt Bad Homburg für die Höhestraße und die Friedberger Straße die Möglichkeiten
verkehrsberuhigender bzw. lenkender Maßnahmen geprüft.
Im Jahr 2015 werden durch die Stadt detaillierte Verkehrszählungen und ggfs. Schallberechnungen veranlasst, aufgrund derer dann eine fachtechnische Prüfung der Möglichkeiten zur Verkehrs- und Lärmreduktion sowie deren Umsetzungsmöglichkeiten erfolgt. Die
Umwandlung der Ober-Eschbacher Straße in eine Tempo 30-Zone wurde 2008 durch die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt abgelehnt.
B 456
Passiver Lärmschutz:
Nach Mitteilung von Hessen Mobil sind die überwiegenden Bereiche entlang der B 455 in
Bad Homburg in den vergangenen Jahrzehnten schon im Rahmen einer Lärmsanierung
behandelt worden. Es können an einzelnen Gebäuden, an denen bisher keine Lärmsanierung vorgenommen wurde, noch Ansprüche bestehen. Hierzu ist eine Prüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Hochtaunuskreis
124
3.4.4.2 Königstein
In Königstein stellen die B 8 und die B 455 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 47: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Königstein
Ort
Königstein
Königstein
Königstein
Ortsteil
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
B 8 nördlich Kreisel
80
13
0
90
24
0
B 8 südlich Kreisel
33
2
0
47
3
0
B 455
97
8
0
101
28
2
Straße
B 8 nördlich Kreisel
- Limburger Straße
An den Wohngebäuden (WA- bzw. WR-Qualität) werden beidseitig Lärmpegel >65/55
dB (A) erreicht. Hessen Mobil hat bereits passiven Schallschutz (Schallschutzfenster) zugesagt. Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil ist in der Planfeststellung zum Ausbau der
nördlichen B 8 eine Geschwindigkeit von 50 km/h zugrunde gelegt worden. Weitere Ansprüche auf Geschwindigkeitsreduzierung entstünden nicht. Eine Koordinierte Ampelschaltung (Grünphase) ab Neubau Edeka-Gelände (Sommer 2013) gegenüber Königsteiner Friedhof bis in den Kreisel sei bereits umgesetzt.
- Le Cannet-Rocheville-Straße
An den Wohngebäuden (MI-Gebiet) werden Lärmpegel >70/60 dB (A) erreicht. Hessen
Mobil hat bereits passiven Schallschutz (Schallschutzfenster) zugesagt. Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil sind in der Planfeststellung zum Ausbau der nördlichen B 8 eine
Geschwindigkeit von 50 km/h zugrunde gelegt worden sowie die Ansprüche auf aktiven
und passiven Lärmschutz. Weitere Ansprüche (z.B. eine ca. 220 m transparente Lärmschutzwand zwischen Limburger Straße und Georg-Pinger-Straße (einschl. Altenwohnanlage oder weitergehendes Tempolimit)) entstünden nicht.
- in Kreiselnähe
An den Wohngebäuden werden Lärmpegel >65 dB (A) erreicht. Hessen Mobil hat bereits
eine Lärmschutzwand 4 m hoch entlang der Hochhäuser und passiven Schallschutz
(Schallschutzfenster) zugesagt. Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil läuft für diesen
Bereich ein Normenkontrollverfahren, in dem u. a. der Lärmschutz beklagt wird. Erst nach
diesem Verfahren und den ggf. erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen können hier weitere Maßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen überprüft werden.
B 8 südlich Kreisel
- in Kreiselnähe
An den Wohngebäuden und Altenwohnanlagen werden Lärmpegel >65/55 dB (A) erreicht. Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil läuft für diesen Bereich ein Normenkontrollverfahren, in dem u. a. der Lärmschutz beklagt wird. Erst nach diesem Verfahren
und den ggf. erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen können hier weitere Maßnahmen
wie z.B. passiver Schallschutz oder Geschwindigkeitsbeschränkungen überprüft werden.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Hochtaunuskreis
125
- Waldsiedlung – Am Johanniswald entlang der B 8 in Richtung Kelkheim (2 erste Häuserreihen des Amselweg/Kuckucksweg)
Hier besteht gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil ein Lärmkonflikt, aus dem Ansprüche auf Lärmsanierung entstehen könnten. Hessen Mobil überprüft derzeit, in welchem
Umfang hier Maßnahmen erforderlich werden und ob der Bau einer Lärmschutzwand erforderlich wird.
B 455
- Am Kaltenborn II
An der B 455 östlich des Kreisels ist gemäß Lärmkartierung kein Lärmkonflikt (>65/55
dB (A)) festgestellt worden.
- Wiesbadener Straße ab Bischof-Kaller-Straße bis Abzweigung Altenhainer Straße
Tempolimit:
Die Grenzwerte für eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen werden
gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil nicht erreicht. An einzelnen Gebäuden könnte
ein Anspruch auf passiven Lärmschutz entstehen. Teile der Straße wurden in der Vergangenheit im Zuge einer Lärmsanierungsmaßnahme abgearbeitet. Zu den weitergehenden
Forderungen wie z.B. einer Verengung des Straßenraums oder einer bedarfsgerechten
Ampelsteuerung liegen derzeit keine Planungen von Hessen Mobil vor.
- Stadtteil Schneidhain:
Tempolimit, Passiver Lärmschutz, Nächtliches Lkw-Durchfahrtverbot, Flüsterasphalt:
Die B 455 ist in Schneidhain nicht kartiert (DTV 5.665 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
3.4.4.3 Kronberg
In Kronberg stellen die B 455 und die L 3005 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 48: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Kronberg
Ort
Kronberg
Kronberg
Ortsteil
Straße
B 455
L 3005
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
13
0
0
24
0
0
123
0
0
149
0
0
B 455
Lärmschutzwand und passiver Schallschutz zwischen Viktoriastraße und „Im Haak“, Tempolimit:
Aufgrund der geringen Belastetenzahlen >67/57 dB (A) tags 6 und nachts 10 Personen
kommen in erster Linie passive Schallschutzmaßnahmen in Betracht. Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil werden die Richtwerte für eine Geschwindigkeitsreduzierung aus
Lärmschutzgründen nicht erreicht. An einzelnen Gebäuden könnten Ansprüche auf passiven Schallschutz (Lärmsanierung) entstehen. Betroffene Eigentümer können bei Hessen
Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förde-
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Hochtaunuskreis
126
rung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen)
stellen.
L 3005 Frankfurter Straße, Hainstraße
Verkehrsberuhigende Maßnahmen:
Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil für verkehrsberuhigende Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung) liegen nicht im gesamten Streckenabschnitt die notwendigen
Richtwertüberschreitungen vor. In Teilbereichen wird der nächtliche Grenzwert für Wohngebiete an einzelnen Gebäuden erreicht. Der Grenzwert für Mischgebiete wird nicht erreicht. Andere Verkehrsberuhigende Maßnahmen (Einengung des Verkehrs o. ä.) sind
nicht in Planung.
3.4.4.4 Neu-Anspach
In Neu-Anspach stellt die L 3270 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 49: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Neu-Anspach
Ort
Ortsteil
Neu-Anspach
Straße
L 3270
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
158
5
0
172
16
0
L 3270 Bahnhofstraße, Breitestraße, Taunusstraße:
Die Stadt Neu-Anspach erwartet für diesen Bereich Verbesserungen durch Verkehrsverlagerungen nach Fertigstellung des letzten Bauabschnitts der Heisterbachstraße.
Offenporige Asphalte (OPA) eignen sich gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil nicht
für den Innerortsbereich. Bei anderen Flüsterasphalten (z.B. LOA 5D) handelt es sich derzeit nicht um Standardbauweisen. Derzeit werden die Standhaftigkeit und andere Eigenschaften durch Pilotprojekte überprüft. Solange diese noch nicht abgeschlossen sind,
muss von einem Einbau abgesehen werden.
3.4.4.5 Oberursel
In Oberursel stellen die K 772, L 3004, L 3006 und die Oberhöchstädter Straße Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Hochtaunuskreis
127
Tabelle 50: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Oberursel
Ort
Oberursel
Oberursel
Oberursel
Oberursel
Oberursel
Oberursel
Oberursel
Ortsteil
Straße
K 772
L 3004
L 3006 südl.
Nassauer Str.
L 3006 nördl.
Nassauer Str.
Oberhöch. Str.
Feldbergstraße
L 3004 Hohem.
L 3006 KurWeißkirchen mainzer Straße
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
40
1
0
42
4
0
81
0
0
57
1
0
54
1
0
60
7
0
37
187
2
36
0
0
59
171
6
45
0
0
145
0
0
159
0
0
155
28
0
165
47
0
Die Stadt Oberursel (Taunus) wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten an einer Reduzierung der durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbelastung arbeiten. Dabei wird sie nach eigener Aussage auch darauf achten, dass Maßnahmen zur
Lärmreduzierung für die Anwohner eines Straßenzugs nicht zu zusätzlichen Lärmbelastungen bei den Anwohnern anderer Straßenzüge führen. Daher bildet eine gesamtheitliche
Betrachtung der Auswirkungen möglicher Maßnahmen zur Lärmminderung die Grundlage des künftigen städtischen Handelns. Ziel ist eine gesamtheitliche Reduzierung des Verkehrslärms. Hierzu zählt neben der Nutzung der verkehrsrechtlichen Möglichkeiten auch
die Förderung des ÖPNV sowie des nicht-motorisierten Individualverkehrs.
K 772
Oberhöchstadter Straße/ Adenauerallee/ Nassauer Straße/ Homburger Landstraße
Diese Straßen müssen im Zusammenhang betrachtet werden, da sich die jeweiligen Verkehrsströme gegenseitig beeinflussen. Aktuell laufen die Planungen zur Anbindung der
Nassauer Straße an die „Weingärten- Umgehung“ sowie weitergehend die Planungen zur
Neugestaltung der Nassauer Straße beginnend von der Kreuzung Adenauerallee bis zum
Ortsausgang. Beide Maßnahmen zusammen werden zu einer erheblichen Veränderung
der Verkehrsflüsse in den oben genannten Straßen führen. Dadurch wird es zu einer erheblichen Reduzierung der Lärmbelastung in den diesen Straßenzügen kommen.
Schwierig ist eine zeitliche Prognose der Umsetzungsdauer, da dies auch wesentlich von
der Akzeptanz bei allen direkt Betroffenen abhängt. Die Stadt Oberursel geht davon aus,
die für den Bereich der Nassauer Straße angegangenen Bebauungsplanverfahren bis
2016 abschließen zu können; die Verfahrensdauer der Anbindung an die WeingärtenUmgehung wird auf ca. fünf Jahre zur Schaffung der rechtlichen Planungsgrundlagen geschätzt.
L3004 Frankfurter Landstraße,
L3006 Homburger Landstraße südlich der Nassauer Straße,
L3006 Homburger Landstraße nördlich der Nassauer Straße
Die Stadt Oberursel richtet ihren Fokus zunächst auf andere lärmbelastete Straßenzüge.
Aus finanziellen Gründen muss die Stadt Schwerpunkte setzen und kann nicht alle Lärm– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Hochtaunuskreis
128
konflikte gleichzeitig angehen. Da mehrere Lärmminderungsmaßnahmen in Angriff genommen werden, müssen im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten Maßnahmen an
diesen Straßenzügen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Als straßenbauliche Maßnahmen an der L 3006 (Homburger Landstraße) wurde von der
Stadt Oberursel eine Verbesserung der Lichtsignalsteuerung an einer Fußgängersignalanlage vorgeschlagen. Diese Maßnahmen kann die Stadt Oberursel erst im Rahmen des
Umbaus der Nassauer Straße realisieren. Auch die mögliche Verwendung eines lärmarmen Fahrbahnbelages (offenporiger Asphalt) ist erst in der Umbauphase der Nassauer
Straße mit Erweiterung durch zusätzliche Abbiegespuren ab 2020 vorgesehen. Der Umbau einer Lichtsignalanlage mit Straßenbahneingriff entlang des Streckenzugs L 3004
(Frankfurter Landstraße) ist für 2016 geplant.
L 3004 Hohemarkstraße
Die Hohemarkstraße dient überwiegend der inneren Erschließung Oberursels und ist
durch die parallel laufende U- Bahnlinie 3 im Verkehrsfluss auch durch den ÖPNV beeinflusst. Die Stadt Oberursel (Taunus) fördert die Nutzung des ÖPNV, um dadurch den motorisierten Individualverkehr so weit wie möglich zu reduzieren. Dies gilt nicht nur für die
Anwohner, sondern insbesondere auch für die Beschäftigten der angesiedelten Unternehmen. Das Jobticket bietet hier einen wichtigen Baustein, für dessen Nutzung die Stadt
Oberursel gemeinsam mit dem RMV künftig verstärkt werben wird. Daneben ist geplant,
durch eine Überprüfung der Steuerung der Lichtsignalanlagen im Verlauf der Hohemarkstraße die Flüssigkeit des Verkehrs zu erhöhen und dadurch Lärmbelastungen durch Stopand-go-Verkehr zu reduzieren. Die Beauftragung eines Planungsbüros kann erfolgen, sobald die entsprechenden Haushaltsmittel bei der Stadt Oberursel zur Verfügung stehen.
L 3006 Kurmainzer Straße Ortsteil Weißkirchen
Tempolimit 30 km/h:
Die durch das hohe Verkehrsaufkommen verursachte Lärmbelastung und die daraus
wahrscheinlich resultierenden Überschreitungen der gültigen Richtwerte führen zu Belastungen von Anwohnern. Daher hat sich die Stadt Oberursel (Taunus) entschlossen, die
nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderliche Berechnung der Lärmbelastung
durchzuführen mit dem Ziel, bei einer nachgewiesenen Überschreitung durch Nutzung
der verkehrsrechtlichen Möglichkeiten (Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h
und/ oder Durchfahrtverbot für Lkw (in der Nacht) die Lärmbelastung für die Anwohner zu
reduzieren. Konkret wurden im städtischen Haushalt 2015 Gutachterkosten eingestellt, so
dass eine Vergabe des Gutachterauftrags nach der Haushaltsgenehmigung voraussichtlich
2015 erfolgen kann. Die Einleitung der beschriebenen Maßnahmen hängt dann vom Ergebnis des Gutachtens ab.
Lärmoptimierter Asphalt:
Weitergehend wird in Abstimmung mit Hessen Mobil die Möglichkeit einer grundhaften
Erneuerung der Straße geprüft. Dabei wird dann auch die Frage des Straßenbelags – Einbau eines lärmoptimierten Asphalts – oder anderer Maßnahmen, die sich lärmreduzierend
auswirken können (z. B. Straßenbäume, Schutzstreifen für Radfahrer u. ä.) diskutiert.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Hochtaunuskreis
129
3.4.4.6 Steinbach
In Steinbach stellt die L 3006 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 51: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Steinbach
Ort
Ortsteil
Steinbach
Straße
L 3006
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
144
49
0
133
74
0
L 3006 Bahnstraße/Eschborner Straße
Umgehungsstraße:
Nach Auffassung der Stadt Steinbach ist eine Minderung am sinnvollsten durch die Verlagerung des Verkehrs auf die im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP 2010) als
verbindliches, abschließend abgewogenes Ziel zur Ergänzung des Straßennetzes eingetragene Umgehungsstraße „OU Steinbach – Oberursel-Weißkirchen“ zu erzielen. Die Vorschläge werden aufgrund der Auswertung der Lärmkartierung von der Lärmaktionsplanung befürwortet.
Hessen Mobil stellt hierzu fest, dass die im RegFNP 2010 eingetragene Umgehungsstraße
für Steinbach und Oberursel-Weißkirchen laut RegFNP im gegenseitigem Einvernehmen
der Städte Eschborn, Frankfurt, Oberursel und Steinbach initiiert worden ist. Bei Hessen
Mobil werden derzeit keine Planungen für diesen Bereich durchgeführt.
Tempolimit 30 km/h
Eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen könnte gemäß Stellungnahme
von Hessen Mobil insbesondere in den Bereichen der Wohngebiete nach detaillierter
Überprüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Eine hierfür notwendige schalltechnische Berechnung nach RLS-90 durch Hessen Mobil steht derzeit aus.
3.4.4.7 Usingen
In Usingen stellen die B 275 und die B 456 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 52: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Usingen
Ort
Usingen
Usingen
Ortsteil
Straße
B 275
B 456
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
67
39
0
71
20
30
12
10
2
10
12
3
B 275/B 456 - Ortsumgehung
Für den Bau einer B 275/B 456 – Ortsumgehung läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Die Planfeststellungsunterlagen wurden mittlerweile überarbeitet, ein entsprechender
Änderungsantrag soll gestellt werden.
Die B 456 und die B 275 als überregionale und regionale Straßenverbindungen führen
strahlenförmig auf das Stadtgebiet von Usingen zu und überlagern sich im Stadtzentrum.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Hochtaunuskreis
130
Das hohe Verkehrsaufkommen in der Ortsdurchfahrt ist von einem hohen Durchfahrtsverkehrsanteil von rund 60 % sowie einem Schwerverkehrsanteil von rund 6 % gekennzeichnet. Die geplante Nord-Ost-Umgehung umschließt in einem ¾-Kreis die Stadt Usingen.
Die auf das Stadtzentrum zuführenden Straßen werden an die neue Straße angebunden,
so dass der Durchgangsverkehr vor Usingen von der Umgehung aufgenommen und um
den Stadtbereich geführt wird. Die Baulänge der geplanten Umgehungsstraße beträgt
5,8 km. Die Knotenpunkte Nord-West, Nord und Ost werden als Kreisverkehrsplätze geplant.
Abbildung 23: Verlauf der geplanten Ortsumgehung Usingen [Hessen Mobil 2015]
Mit der Umgehungsstraße wird die Verkehrssituation in Usingen deutlich entlastet und
führt durch eine erhöhte Verkehrssicherheit, abnehmende Lärm- und Abgasbelastung sowie eine dann mögliche umweltfreundliche städtische Gestaltung zu einer erhöhten Lebensqualität im Stadtbereich.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Hochtaunuskreis
131
Bis zur Fertigstellung der Ortsumgehung kommen als befristete Maßnahmen in Betracht:
B 275 Neutorstraße Kreuzgasse
Tempolimit 30 km/h:
Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil weist eine im Jahre 2014 durchgeführte Verkehrsuntersuchung für diesen Streckenabschnitt deutlich geringere Belastungszahlen aus.
Mit diesen Verkehrszahlen kommt es im ausgewiesenen Dorf- bzw. Mischgebiet zu keinen
Überschreitungen der Richtwerte, so dass verkehrsrechtliche Anordnungen aus Lärmschutzgründen nicht begründet werden können.
B 456 Frankfurter Straße
Passiver Schallschutz:
Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil weist eine im Jahre 2014 durchgeführte Verkehrsuntersuchung für diesen Streckenabschnitt deutlich geringere Belastungszahlen aus.
An einzelnen Gebäuden kann es zu Überschreitungen der Lärmgrenzwerte für Lärmsanierung kommen. An einzelnen Gebäuden könnten Ansprüche auf passiven Schallschutz
(Lärmsanierung) entstehen. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag
auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
132
3.4.5 Main-Kinzig-Kreis
Die im Main-Kinzig-Kreis verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a
sind in Abbildung 24 dargestellt.
Abbildung 24: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Main-Kinzig-Kreis
Entlang der in Abbildung 24 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung
Hessen 2012 folgende in Tabelle 53 aufgelistete Lärmkonflikte.
Tabelle 53: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Main-Kinzig-Kreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012)
Ort
Örtlichkeit
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65
LNight
0
159
211
10
0
70
225
74
0
0
121
172
0
57
25
0
236
309
0
117
51
0
402
558
64
4
0
85
6
A66
37
1
0
83
L3178
56
0
0
Biebergemünd
A66
56
14
Brachttal
B276
133
6
Erlensee
A66
Freigericht
L3339 OT Somborn
Gelnhausen
Bad SodenSalmünster
Bad SodenSalmünster
16
LDEN
L3199 Frankfurter Straße Würzburger Straße
Bad Orb
LKZ
2
0
0
7
0
0
2
11
53
9
0
44
25
0
204
254
L3333 Gelnhausen
(auch Gründau-Lieblos)
243
18
0
294
32
1
669
872
Gelnhausen
A66 OT Höchst
107
9
0
163
23
0
299
544
Gelnhausen
A66 OT Haitz
0
0
0
12
0
0
0
9
16
Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
Ort
Gelnhausen
133
Örtlichkeit
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
LKZ
>65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65
16
LDEN
LNight
L3202
16
6
0
21
7
0
72
95
Großkrotzenburg L3309
55
0
0
30
0
0
85
31
4
0
0
23
0
0
4
31
Gründau
A66
Gründau
B457 OT Lieblos
23
0
0
31
1
0
39
69
Hanau
L3195 OT Mittelbuchen
57
0
0
67
0
0
126
167
Hanau
B43/B45
Westerburgstraße
23
36
4
26
39
5
376
421
Hanau
B45 Am Steinheimer Tor
47
1
0
61
3
0
98
138
53
4
0
54
14
0
151
194
52
131
0
59
140
0 1021
1149
Hanau
Hanau
L3328 Friedrich-EbertAnlage
K965 Am Frankfurter
Tor
Hanau
Nußallee
26
8
0
27
7
1
133
156
Hanau
B45 Nußallee
68
9
0
68
15
0
218
275
26
49
25
29
48
26
701
769
220
27
0
231
41
0
831
1009
277
5
0
301
8
0
603
805
334
267
0
338
295
0 2597
3022
162
30
0
180
41
0
550
693
24
0
0
28
0
0
42
58
65
57
0
52
77
0
551
633
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
B45 Hanauer Vorstadt /
Kleine Hainstraße
B45 Bruchköbeler Landstraße
L3209 Frankfurter Landstraße
L3008 Gustav-HochStraße
L3209 Eugen-KaiserStraße Lamboystraße
L3328 Philippsruher
Allee
L3328 Willy-BrandtStraße
B43 Barbarossastraße
Leipziger Straße
Hanau
B8 Neuhofstraße
5
0
0
11
0
0
2
12
Hanau
L3309 Auheimer Straße
3
0
0
5
0
0
0
4
3
0
0
5
0
0
1
5
9
0
0
12
0
0
7
17
72
0
0
93
0
0
86
168
50
16
0
52
24
0
210
282
228
260
0
243
286
3 2464
2809
61
46
0
65
52
0
433
511
6
2
0
19
3
0
25
45
112
28
0
118
58
0
442
552
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
L3309 Auheimer Straße
OT Großauheim
B8 Aschaffenburger
Staße
OT Wolfgang
B45 OT Steinheim
B43 Offenbacher Landstraße
OT Klein-Steinheim
L3065 Ludwigstraße
Steinheimer Vorstadt
OT Steinheim
K213 Darmstädter Straße OT Steinheim
Hanau
B43a OT Steinheim
Hanau
L3065 Geleitstraße
Seligenstädter Str. OT
Klein-Auheim
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
Ort
134
Örtlichkeit
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
LKZ
>65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65
LDEN
16
LNight
Hasselroth
L3339 OT Neuenhaßlau
21
4
0
23
8
0
65
88
Hasselroth
L3339 OT Gondsroth
75
9
0
62
31
0
261
330
Langenselbold
L3445
208
1
0
235
5
0
437
588
Langenselbold
A66
85
6
4
93
42
5
298
537
L3203 OT Altenhaßlau
Hauptstraße (westlicher
Ortseingang
L3268 Kennedystraße
(westlich der Berliner
Straße) OT Dörnigheim
L3268 Kennedystraße
(östlich der Berliner
Straße) OT Dörnigheim
7
1
0
6
2
0
23
28
189
5
0
185
26
0
519
664
19
0
0
27
0
0
33
47
K984 OT Bischofsheim
90
42
0
91
53
0
465
559
71
34
0
70
35
0
377
379
123
0
0
115
0
0
131
108
L3195 OT Dörnigheim
26
0
0
43
0
0
33
55
Maintal
A66 OT Bischofsheim
46
0
0
59
0
0
90
141
Neuberg
L3445 OT Ravolzhausen
13
0
0
17
1
0
26
36
203
35
0
280
52
0
609
937
17
0
0
21
2
0
38
57
40
0
0
45
0
0
88
119
58
0
0
71
1
0
109
161
106
7
0
116
17
0
252
348
Linsengericht
Maintal
Maintal
Maintal
Fechenheimer Weg
OT Bischofsheim
Berliner Straße
OT Dörnigheim
Maintal
Maintal
Maintal
B45 OT Heldenbergen,
Windecken
B521 Büdesheimer
Straße OT Heldenbergen
Nidderau
Nidderau
Niederdorfelden
Rodenbach
Schlüchtern
L3008
L3268 OT Niederrodenbach
L3329 Niederzell Schlüchtern
L3180 Schlüchtern Herolz
Schöneck
B521 OT Büdesheim
89
10
0
89
31
0
274
394
Wächtersbach
B276
80
2
0
110
13
1
169
288
Wächtersbach
L3216 Frankfurter Straße OT Aufenau
30
2
0
40
2
0
95
121
Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus
wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des
Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
135
Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und
des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen.
3.4.5.1 Die BAB 66 im Main-Kinzig-Kreis
Aufgrund der zu erwartenden Verkehrszunahme nach dem Lückenschluss der A 66 zwischen der A 661 (Fertigstellung des Riederwaldtunnels) und der A 7 (Lückenschluss zwischen Neuhof und Flieden bei Fulda) sei nach Auffassung der Anliegerkommunen der
A 66 eine Verbesserung des Lärmschutzes erforderlich.
Die zuständige Straßenbauverwaltung sieht – nach Realisierung des Lückenschlusses – eine umfassende Überprüfung der Lärmsituation im Bereich des gesamten Main-KinzigKreises als geeignete Maßnahme an. Mit dem Bau des Riederwaldtunnels wird erst in
2015 begonnen. Bei einer geplanten Bauzeit von ca. 7 Jahren besteht somit gegenwärtig
kein Einfluss auf die Verkehrsmenge auf der A 66. Die Verkehrsfreigabe für den Lückenschluss der A 7 bei Fulda erfolgte erst im Herbst 2014. Die Auswertung einer Dauerzählstelle zeigt auf der A 66, dass im Vergleich zwischen dem Frühling 2014 und Nov./Dez.
2014 (nach Verkehrsfreigabe des Lückenschlusses der A 7 bei Fulda) keine nennenswerte
Erhöhung der Verkehrszahlen auf der A 66 zu verzeichnen ist. Exakte Aussagen zu den
Entwicklungen der Verkehrszahlen auf diesem Abschnitt der A 66 lassen sich erst im
Herbst 2015 treffen, wenn die Verkehrszahlen der beiden ersten Quartale von 2014 und
2015 gegenüber gestellt werden.
3.4.5.2 Bad Orb
In Bad Orb stellt die L 3199 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 54: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Orb
Ort
Bad Orb
Ortsteil
Straße
L 3199
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
64
4
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
85
6
0
L 3199 Frankfurter Straße / Würzburger Straße
Passiver Schallschutz:
In der Frankfurter Straße liegt eine offene Bebauung vor. Nur 2 Dienstleistungsbetriebe
sind unmittelbar angebaut (u.a. ehemaliges Behördenhaus). Die schalltechnische Berechnung löst bei den Dienstleistungsbetrieben (7,8 m Achsabstand) potentiell tags und
nachts Lärmsanierung aus (mit vzul. = 40 km/h). Über den tatsächlichen Anspruch bei Gewerbe und Dienstleistung wird entsprechend Hinweis aus der VLärmSchV97 (vgl. Kapitel
2.2.3.2) entschieden. Bei der Wohnbebauung wird tags nur im Einzelfall Lärmsanierung
ausgelöst (mit etwa 8,25 m Abstand zur Straßenachse). Nachts wird zahlreicher Lärmsanierung ausgelöst (bei Unterschreitung von 12,9 m Abstand zur Straßenachse).
In der Würzburger Straße liegt wiederum eine offene Bebauung vor. Ein Ärztezentrum und
Ladengeschäfte o.ä. besitzen einen Achsabstand von 10 m bis 13 m. Kurbetriebe sind
spürbar zurückgesetzt. Nur ein Doppelhaus ist unmittelbar angebaut. Die schalltechnische
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
136
Berechnung löst bei dem v.g. Doppelhaus tags und nachts Lärmsanierung aus (mit vzul. =
40 km/h und 5,6 m Achsabstand); es gilt wiederum der Hinweis zur VLärmSchV97 (vgl.
Kapitel 2.2.3.2). Tags wird darüber hinaus keine Lärmsanierung ausgelöst, da alle weiteren
Gebäude mindestens 8,1 m Achsabstand besitzen. Nachts wird wiederum zahlreicher
Lärmsanierung ausgelöst (bei Unterschreitung von 12,1 m Achsabstand).
Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B.
Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
3.4.5.3 Bad Soden-Salmünster
In Bad Soden-Salmünster stellen die A 66 und die L 3178 Lärmkonflikte mit folgenden
Lärmbelastungen dar:
Tabelle 55: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Soden-Salmünster
Ort
Ortsteil
Bad Soden-Salm.
Bad Soden-Salm.
Straße
A 66
L 3178
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
37
1
0
56
0
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
83
10
0
74
0
0
A 66
Die Lärmsituation an der A 66 wird kommunenübergreifend in Kapitel 3.4.5.1 behandelt.
L 3178
Sanierung Fahrbahnbelag mit Flüsterasphalt:
In Ortsdurchfahrten bringt Hessen Mobil aus folgenden Gründen keinen Flüsterasphalt
bzw. offenporigen Asphalt (OPA) ein:
• Gefahr des Kornausbruches bei Stop+Go und Abbiegeverkehr (Anfälligkeit gegen
scherende Beanspruchungen).
• Aufwendige und teure Entwässerungssysteme (Sicherstellung der Entwässerung auf
der Abdichtung).
• Schwierige Wiederherstellung des Oberbaues bei Aufgrabungen.
• Schwache Selbstreinigung infolge niedriger Geschwindigkeit (u.U. mögliche Lärmminderung wäre nach kürzester Zeit nicht mehr gegeben).
• Ferner lassen die Vorgaben für schalltechnische Berechnungen in Ortsdurchfahrten bei
der Ermittlung des Emissionspegels keine Abminderung für lärmmindernde Straßenoberflächen zu.
Tempolimit nachts:
Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in
einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 62 dB (A) in der Nacht
überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Maßnahme den Pegel mindestens um 3 dB (A) mindern. Berechnungen durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil
ergeben, dass der Beurteilungspegel mit 61,7 dB (A) unterschritten wird und somit die
Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV nicht erfüllt ist. Das heißt, die rechnerisch– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
137
rechtliche Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der
Nacht ist nicht gegeben.
Passive Lärmschutzmaßnahmen:
Auf der L 3178 in Salmünster löst die schalltechnische Berechnung zwischen Ortsausgang
Nord und Anschlussstelle A 66 voraussichtlich bei 2/3 der Bebauung Lärmsanierung aus.
Für Gewerbenutzungen gilt wiederum die VLärmSchV97, Teil D bzw. der Hinweis aus der
VLärmSchV97 (vgl. Kapitel 2.2.3.2).
Im Einzelnen liegt in der Ortsdurchfahrt Salmünster bis zur Straßenachse der L 3178
• bei 11 Gebäuden ein Abstand von weniger als 11,1 m vor; dort wird sowohl tags als
auch nachts Lärmsanierung ausgelöst,
• bei 22 Gebäuden ein Abstand zwischen 11,1 m und 14,7 m vor; dort wird nur nachts
Lärmsanierung ausgelöst,
• bei 19 Gebäuden liegt ein Abstand von mehr als 14,7 m vor. Dort wird keine Lärmsanierung ausgelöst.
Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B.
Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
Erfordernis einer Umgehungsstraße:
Der Ortsdurchfahrt L 3178 in Salmünster wird über die innerhalb der Ortslage gelegene
Anschlussstelle A 66 wesentlicher Durchgangsverkehr zugeführt. Eine Ortsumgehung entlastet somit nicht unmittelbar von diesem Verkehr. Ferner werden die Knotenpunkte auf
der L 3178 derzeit leistungsfähig betrieben oder umgebaut, so dass die Verkehrsqualität
in der Ortsdurchfahrt gewährleistet ist.
3.4.5.4 Biebergemünd
In Biebergemünd stellt die A 66 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 56: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Biebergemünd
Ort
Ortsteil
Biebergemünd
Straße
A 66
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
56
14
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
57
25
0
A 66
Die Lärmsituation an der A 66 wird kommunenübergreifend in Kapitel 3.4.5.1 behandelt.
3.4.5.5 Brachttal
In Brachttal stellt die B 276 gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 einen Lärmkonflikt mit
folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 57: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Brachttal
Ort
Brachttal
Ortsteil
Straße
B 276
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
133
6
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
117
51
0
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
138
B 276
Die Berechnungen der Lärmkartierung Hessen 2012 beruhen auf einem DTV-Wert der
Verkehrszählung 2010 von 10.757 Kfz/Tag. Für die Brachttaler Ortsdurchfahrten
Schlierbach und Neuenschmitten liegen keine Verkehrszählungen vor. Zwischen
Schlierbach und der Zählstelle südlich von Hesseldorf ergeben sich jedoch Belastungssprünge infolge von
• einbiegendem Verkehr aus dem Wächtersbacher Stadteil Neudorf,
• Quell-/Zielverkehr vom Wächtersbacher Stadtteil Hesseldorf selbst,
• sowie einbiegendem Verkehr aus dem Wächtersbacher Stadteil Weilers.
Der Verkehr ist überwiegend Richtung Wächtersbach oder A 66 gerichtet.
Die Verkehrsbelastung in Schlierbach und Neuenschmitten bleibt danach unter der Kartierungsbelastung von 8.000 Kfz/Tag aus der Lärmaktionsplanung Stufe 2. Damit reduzieren
sich die in Tabelle 57 genannten Betroffenheiten deutlich, formal wird diese Straße darüber hinaus nicht von Lärmaktionsplanung erfasst.
3.4.5.6 Freigericht
In Freigericht stellt die L 3339 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 58: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Freigericht
Ort
Freigericht
Ortsteil
Somborn
Straße
L 3339
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
53
9
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
44
25
0
L 3339
Nur die Ortsdurchfahrt der L 3339 in Somborn zwischen Kreisverkehr Wehrweide (Gewerbegebiet) und Kreisverkehr Wahlberg erfüllt die Kartierungsvoraussetzung von mehr als
8.000 Kfz/Tag (hier: Ortseinfahrt West).
Der Streckenabschnitt ist offen bebaut. In Richtung Kreisverkehr Wehrweide liegt auf der
südlichen Straßenseite eher Gewerbenutzung und auf der nördlichen Straßenseite eher
Wohnnutzung vor. In Richtung Kreisverkehr Wahlberg liegt beidseits eher Wohnnutzung
vor. Die schalltechnische Berechnung von Hessen Mobil löst bei der Wohnnutzung nur in
Einzelfällen weder tags noch nachts Lärmsanierung aus (infolge Überschreitung von
15,8 m Achsabstand). Bei der übrigen Bebauung wird teilweise nur nachts Lärmsanierung
(Achsabstände zwischen 11,9 m und 15,8 m) und teilweise sowohl tags als auch nachts
Lärmsanierung ausgelöst (Unterschreitung von 11,9 m Achsabstand). Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung
zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
3.4.5.7 Gelnhausen
In Gelnhausen stellen die L 3333 und die A 66 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
139
Tabelle 59: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Gelnhausen
Ort
Gelnhausen1
Gelnhausen
Ortsteil
Höchst
Straße
L 3333
A 66
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
243
18
0
107
9
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
284
32
1
163
23
0
: betrifft auch Teile von Gründau-Lieblos
1
L 3333
Tempolimit 30 km/h:
Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in
einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 72 dB (A) am Tage und
62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens aufgerundet 3 dB (A)
bewirken. Gemäß Berechnung durch Hessen Mobil wird die Vorgabe der LärmschutzRichtlinien-StV von 72 dB (A) tags und 62 dB (A) nachts jeweils unterschritten. Die Vorgabe
der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit weder für den Tag noch für die Nacht erfüllt.
Das heißt, die rechnerisch-rechtliche Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht gegeben.
Passiver Lärmschutz:
Nach schalltechnischer Berechnung wird in Lieblos zwischen B 457 und Bahnübergang
tags bei einem Achsabstand unter 9,6 m Lärmsanierung ausgelöst; nachts bei Achsabständen unter 13,2 m. Das heißt: Tags wird über den gesamten Abschnitt keine Lärmsanierung ausgelöst. Nachts wird nur vereinzelt Lärmsanierung ausgelöst.
Zwischen Bahnübergang Lieblos und Gelnhausen Westspange wird vereinzelt tags und
nachts Lämsanierung ausgelöst (infolge Achsabstand unter 11,9 m). Vereinzelt wird nur
nachts Lärmsanierung ausgelöst (infolge Achsabstanden zwischen 11,9 m und 15,8 m).
In Gelnhausen zwischen Westspange und Abzweig Obermarkt wird tags bei einem Achsabstand unter 7,8 m Lärmsanierung ausgelöst; nachts bei Achsabständen unter 11,1 m.
Das heißt: Tags wird über den gesamten Abschnitt keine Lärmsanierung ausgelöst. Nachts
wird in Einzelfällen Lärmsanierung ausgelöst.
In Gelnhausen zwischen Abzweig Obermarkt und Freibad wird tags bei einem Achsabstand unter 8,4 m Lärmsanierung ausgelöst; nachts bei Achsabständen unter 11,9 m. Das
heißt: Tags und nachts wird in Einzelfällen Lärmsanierung ausgelöst. Nur nachts wird
überwiegend auf der Nordseite Lärmsanierung ausgelöst.
Die Anspruchsberechtigten für die o.g. Bereiche müssen noch im Einzelnen ermittelt werden. Unabhängig davon können betroffene Eigentümer bei Hessen Mobil einen Antrag
auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
140
A 66
Die Lärmsituation an der A 66 wird kommunenübergreifend in Kapitel 3.4.5.1 behandelt.
3.4.5.8 Großkrotzenburg
In Großkrotzenburg stellt die L 3309 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 60: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Großkrotzenburg
Ort
Ortsteil
Großkrotzenburg
Straße
L 3309
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
55
0
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
30
0
0
L 3309
Änderung der überörtlichen Verkehrsführung
Es wird seitens der Bürgerinitiative „Agenda Großkrotzenburg“ vorgeschlagen, eine Entlastung der innerörtlichen Lärmsituation durch Änderung der überörtlichen Verkehrsführung einschließlich des Lkw-Verkehrs zu erreichen. Der Durchgangsverkehr und die Lkw
könnten über die Depotstraße und die K 869 zur B 8 geführt werden. Die B 8 verläuft
weitgehend fernab der Wohnbebauung durch Wald. Die K 869 (Neuwirtshäuser Straße) ist
durch einen Waldstreifen von der Wohnbebauung getrennt. Die Depotstraße hat im Bereich der Wohnbebauung einen vorhandenen Lärmschutz durch hohe Lärmschutzwände.
Im Einzelnen seien hierzu ein ganztägiges Lkw-Durchfahrverbot, die Einführung von Kontrollen des bestehenden Lkw-Durchfahrverbotes nachts und die Einrichtung von Kreisverkehren, Verkehrsinseln, Parkstreifen erforderlich.
Die Zuständigkeit für die vorgeschlagene Änderung der überörtlichen Verkehrsführung
einschl. Lkw liegt bei einer länderübergreifende Maßnahme wegen Betroffenheit der
Ortsdurchfahrt Kahl in Bayern bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Obere Straßenverkehrsbehörde stellt zu dem Vorschlag fest, dass die Anordnung des
Verkehrszeichens 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t auch Möbel- und Heizöllieferungen ausschließen würde. Zeichen 253 i.V.m. Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“
würde auch dem Lkw-Fahrer, der zum Kraftwerk möchte die Möglichkeit eröffnen, durch
Großkrotzenburg zu fahren, da nach den einschlägigen Urteilen der Gerichte dies noch
unter den Begriff „Anlieger“ fällt. Eine Anordnung von Verkehrszeichen, die letztlich nicht
überwacht werden kann, sei ungeeignet. Nach den Zählungen von Hessen Mobil aus dem
Jahr 2010 befahren pro Tag die L 3309 südlich Großkrotzenburgs 208 Lkw, nördlich 365
Lkw und auf der L 3308 östlich Großkrotzenburgs 112 Lkw. In der Verkehrsmengenkarte
werden Lkw und Busse mit mehr als 3,5 t gezählt. Abzüglich der regelmäßig verkehrenden
Busse verbleibe nur ein relativ geringes Lkw-Aufkommen in Großkrotzenburg. Vor einer
Beteiligung Bayerns müsse zunächst das Ordnungsamt der Stadt Großkrotzenburg festlegen, welche Verkehrszeichen angebracht werden sollen, um eine Verfolgung der LkwFahrer zu ermöglichen, die durch Großkrotzenburg zum Kraftwerk fahren. Desweiteren
müsse eine qualifizierte Überprüfung stattfinden, welcher Lkw-Fahrer die L 3309 als
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
141
Durchgangsstraße nutzt und welcher zum Kraftwerk Staudinger bzw. zum angrenzenden
Gewerbegebiet (südöstlich Großauheim) fährt.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Großkrotzenburg nimmt wie folgt Stellung:
Das von der Agenda Großkrotzenburg geforderte Durchfahrverbot für Lkw über 3,5 t wird
seitens des Ordnungsamtes nicht befürwortet, da keine Kontrollen der Beschilderung
(Verkehrszeichen) möglich seien. Die Gemeinde Großkrotzenburg verfüge über keine
Hilfspolizeibeamten. Das bereits bestehende Lkw-Nachtfahrverbot müsste durch Kontrollen der Polizeibehörden stattfinden. Der Gemeinde liegen keine Erkenntnisse vor, ob in
der Vergangenheit Kontrollen durchgeführt wurden. Der Lieferverkehr in die Gewerbegebiete sowie die ortsansässigen Firmen (z. B. Containerdienst) müsse weiterhin gewährleistet sein.
Das Kraftwerk hat in seinen Lieferverträgen mit Fremdfirmen eine Klausel, die besagt, dass
die Anfahrt der Lkw über die B 8 bzw. Depotstraße erfolgen muss.
3.4.5.9 Hanau
Die Stadt Hanau besitzt als fünftgrößte Stadt in Südhessen eine ausgeprägte
Verkehrsinfrastuktur. Mit ca. 93.000 Einwohnern ist die Stadt Hanau nach den Kriterien der
Umgebungslärm-Richtlinie kein Ballungsraum. Die Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet
Hanau, die das Kartierungsmindestkriterium von 3 Mio. Kfz/a (vgl. Kapitel 2.3) erfüllen,
sind in Abbildung 25 dargestellt
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
142
Abbildung 25: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a in Hanau
(© GeoBasis-DE / BKG 2015)
Entlang der B 43, B 45, L 3195, L 3328, K 965, L 3209, L 3008, B 8, L 3065, K 213, B 43a
sind Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen identifiziert worden:
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
143
Tabelle 61: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hanau
Ort
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Hanau
Ortsteil
Steinheim
Straße
L 3065 Ludwigstraße Steinheimer Vorstadt
L 3209 Lamboystraße
B 45 Hanauer Vorstadt / Kleine Hainstraße
K 965 Am Frankfurter Tor
B 43/B 45 Westerburgstraße
B 43 Barbarossastraße Leipziger Straße
B 45 Bruchköbeler Landstraße, Vor der
Kinzigbrücke
Steinheim
K 213 Darmstädter Straße
L 3309 Wilhelm-/Eugen-Kaiser-Straße
L 3328 Philippsruher Allee
Nußallee
Klein-Steinheim B 43 Offenbacher Landstraße
Klein-Auheim
L 3065 Geleitstraße, Seligenstädter Str.
B 45 Nußallee
L 3209 Frankfurter Landstraße
L 3008 Gustav-Hoch-Straße
L 3328 Friedrich-Ebert-Anlage
Mittelbuchen
L 3195
B 45 Am Steinheimer Tor
Steinheim
B 43a
Steinheim
B 45
L 3328 Willy-Brandt-Straße
Wolfgang
B 8 Aschaffenburger Straße
L 3309 Auheimer Straße
Großauheim
L 3309 Auheimer Straße
B 8 Neuhofstraße
LDEN in dB (A)
>65>70>75
70
75
228
260
0
171
73
0
26
49
25
52
131
0
23
36
4
65
57
0
LNight in dB (A)
>55>60>65
60
65
243
286
3
171
85
0
29
48
26
59
140
0
26
39
5
52
77
0
LDEN in dB (A)
>67
>69
LNight in dB (A)
>72
>57
>59
>62
383
327
85
162
52
104
299
247
75
146
46
81
163
93
61
40
35
12
419
361
87
175
56
107
320
276
78
155
47
92
181
165
69
62
35
22
220
27
0
231
41
0
222
49
11
226
105
12
61
169
162
26
50
112
68
46
196
30
8
16
28
9
0
0
0
0
0
0
0
65
172
180
27
52
118
68
52
215
41
7
24
58
15
0
0
0
1
0
0
0
75
123
114
26
39
82
46
55
67
45
16
24
60
19
13
5
4
4
1
0
0
88
142
143
28
57
108
64
63
86
68
21
30
68
25
16
15
13
5
8
0
5
277
5
0
301
8
0
125
12
0
206
32
0
53
57
47
6
72
24
9
3
3
5
4
0
1
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
54
67
61
19
93
28
12
5
5
11
14
0
3
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
32
35
20
4
0
6
0
0
0
0
19
1
5
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
41
42
32
8
58
20
2
0
0
0
20
11
9
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
144
Auf der Grundlage der vom Regierungspräsidium Darmstadt vorgelegten Daten hat die
Stadt Hanau auf Basis ihrer Ortskenntnis entlang der genannten Straßen eine Priorisierung
vorgenommen. Die nachfolgenden Kriterien 1 bis 4 ergeben die Reihenfolge der Maßnahmen in Tabelle 62:
1. Die Rangfolge der Straßenabschnitte ist maßgeblich dadurch bestimmt, dass an Gebäuden in einem Straßenabschnitt gesundheitsgefährdende Straßenverkehrslärmpegel
am Tag größer/gleich 70 dB (A) oder in der Nacht größer/gleich 60 dB (A) auftreten.
2. Für die Rangfolge ist weiterhin maßgeblich, wie viele Betroffene den höchsten gesundheitsgefährdenden Pegeln am Tag oder in der Nacht ausgesetzt sind.
3. Maßnahmen werden für Straßenabschnitte mit gesundheitsgefährdenden Pegeln vorgeschlagen (vgl. Tabelle 61). Für Straßenabschnitte ohne gesundheitsgefährdende Pegel sind derzeit keine Maßnahmen vorgesehen. Maßnahmen an diesen Straßenabschnitten sollen erst ergriffen werden, wenn die Maßnahmen an Straßenabschnitten mit
gesundheitsgefährdenden Pegeln erfolgreich waren.
4. Die Rangfolge der vorgeschlagenen Maßnahmen für einzelne Straßenabschnitte verfolgt den Zweck gesundheitsgefährdende Straßenlärmpegel unter die Gesundheitsgefahr von 70 dB (A) am Tag oder 60 dB (A) in der Nacht abzusenken.
Zu den in Tabelle 62 aufgeführten Verkehrsbeschränkungen ist festzustellen:
Für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen auf Basis der Straßenverkehrsordnung
ist eine Berechnung nach der straßenverkehrsrechtlichen Grundlage (RLS-90) durchzuführen. Bei dieser notwendigen Begutachtung wird auch die Richtigkeit der Datengrundlage
mit überprüft und gleichzeitig mögliche Fehler (in der überregionalen und flächenhaften
Untersuchung) beseitigt. Im Wesentlichen ist durch diese Berechnung nachzuweisen, dass
durch eine verkehrsbeschränkende Maßnahme die Richtwerte der Lärmschutz-RichtlinienStV erreicht werden und die geforderte Lärmreduktion von 3 dB (A) eintritt. Die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes unterliegt dem Zustimmungsvorbehalt der oberen Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium
Darmstadt.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
Tabelle 62:
145
Ortsbezogene Maßnahmenplanung der Stadt Hanau
Örtlichkeit
L3065 Ludwigstraße
Steinheimer Vorstadt
OT Steinheim
Gebietsausweisung
WA
L3209 Lamboystraße
WA
B45 Hanauer Vorstadt / Kleine Hainstraße
MI
K965 Am Frankfurter
Tor
MI
17
Maßnahmen/Rangfolge
Bearbeitungsstand
Umsetzung
1. Lkw-Nachtfahrverbot und/oder LkwDurchfahrtsverbot
2. Tempolimit 30 km/h
3. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm)
- wenn die Maßnahmen 1. und 2. nicht zum Erfolg führen
4. Lärmoptimierter Asphalt LOA 5D
- wenn die Maßnahmen 1. und 2. nicht zum Erfolg führen
1. Tempolimit 40 km/h 17
2. Verstetigung Verkehrsfluss "Grüne Welle"
- für den Abschnitt Oderstraße bis Ruhrstraße
3. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm)
- wenn die Maßnahmen 1. und 2. nicht zum Erfolg führen
1. und 2.
- in der Planungsphase
3. oder 4.
- Planung abhängig vom Erfolg
der Maßnahmen 1. und 2.
1. und 2.
- Umsetzung innerhalb von 1 bis 2 Jahren
3. oder 4.
- Umsetzung abhängig vom Erfolg der Maßnahmen 1. und 2.,
unter Finanzierungsvorbehalt
1. und 2.
in der Planungsphase
3.
- Planung abhängig vom Erfolg
der Maßnahmen 1. und 2.
1. Tempolimit 30 km/h
2. Verstetigung Verkehrsfluss
- für den Abschnitt LZA "Vor der Kinzigbrücke"
bis LZA "Eugen-Kaiser-Straße"
3. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm)
1. Tempolimit 30 km/h
2. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm)
1., 2. und 3.
- in der Planungsphase
1.
- Umsetzung innerhalb von 1 bis 2 Jahren
2.
- Umsetzung innerhalb von 2 bis 3 Jahren
3.
- Umsetzung abhängig vom Erfolg der Maßnahmen 1. und 2.,
unter Finanzierungsvorbehalt
1. und 2.
- Umsetzung innerhalb von 1 bis 2 Jahren
3.
- Umsetzung innerhalb von 5 Jahren,
unter Finanzierungsvorbehalt
1.
- Umsetzung innerhalb von 1 bis 2 Jahren
2.
- Umsetzung abhängig vom Erfolg der Maßnahme 1.,
unter Finanzierungsvorbehalt
1.
- in der Planungsphase
2.
Planung abhängig vom Erfolg
der Maßnahme 1.
Anmerkung: Die obere Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt weist darauf hin, dass eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich um mindestens 20 km/h zu erfolgen habe. Ausgehend von einer innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h wären
im Falle einer gewünschten Geschwindigkeitsreduktion demzufolge 30 km/h anzustreben.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
Örtlichkeit
B43/B45
Westerburgstraße
B43
Barbarossastraße
Leipziger Straße
146
Gebietsausweisung
WA
MI
Maßnahmen/Rangfolge
Bearbeitungsstand
1. Verbesserung Fahrbahnqualität durch Reparatur schadhafter Fahrbahnbeläge
2. Verringerung Anzahl der Fahrstreifen durch
einen baulichen Fahrradweg zwischen Canthal/Westerburgstraße
3. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm)- wenn
die Maßnahmen 1. und 2. nicht zum Erfolg führen
1. Tempolimit 30 km/h in der Nacht
2. Verbesserung Fahrbahnqualität durch Reparatur schadhafter Fahrbahnbeläge zwischen Ehrensäule und Freigerichtstraße
3. Radfahrstreifen
4. Programm "Soziale Stadt - Freigerichtviertel -"
- eine Verbesserung der Wohnverhältnisse wird
angestrebt, angedacht ist auch eine Umgestaltung des Straßenraums
5. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm)*1
- wenn alle Maßnahmen 1 bis 4 nicht zum Erfolg
führen
1.
- umgesetzt
2.
- in der Planungsphase
3.
- Planung abhängig vom Erfolg
der Maßnahmen 1. und 2.
siehe Bebauungsplan 111 "Stadtwerke-Areal"
- Bebauungsplan begründet einen Anspruch auf
passiven Lärmschutz an der Leipziger Straße
1. Tempolimit 30 km/h in der Nacht
2. Lärmoptimierter Asphalt LOA 5D
- wenn die Maßnahme 1. nicht zum Erfolg führt
3. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm)
- wenn die Maßnahme 1. nicht zum Erfolg führt
1.
- in der Planungsphase
2.
- umgesetzt
3.
- in der Planungsphase
4.
- Bewilligung des Aufnahmeantrags in das Förderprogramm
ist eingegangen
5.
- Planung abhängig vom Erfolg
aller Maßnahmen 1. bis 4.
Umsetzung
1.
- im Jahr 2012
2.
- Umsetzung innerhalb von 5 Jahren,unter
Finanzierungsvorbehalt
3.
Umsetzung innerhalb von 5 Jahren, unter
Finanzierungsvorbehalt
1.
- innerhalb von 1 bis 2 Jahren
2.
- im Jahr 2012
3.
- Umsetzung innerhalb von 5 Jahren,
unter Finanzierungsvorbehalt
4.
- Umsetzung innerhalb von 10 Jahren
5.
- Umsetzung abhängig vom Erfolg der Maßnahmen 1. bis 4,
unter Finanzierungsvorbehalt
*1
B45 Bruchköbeler
Landstraße Vor der
Kinzigbrücke
WA
1.
- in der Planungsphase
2. und 3.
- Planung abhängig vom Erfolg
der Maßnahme 1.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
1.
- Umsetzung innerhalb von 1 bis 2 Jahren
2.
- Umsetzung abhängig vom Erfolg der Maßnahme 1.
3.
- Umsetzung abhängig vom Erfolg der Maßnahme 1.,
unter Finanzierungsvorbehalt
Main-Kinzig-Kreis
Örtlichkeit
K213 Darmstädter
Straße OT Steinheim
147
Gebietsausweisung
WA
Maßnahmen/Rangfolge
Bearbeitungsstand
1. Tempolimit 30 km/h2. Passiver Schallschutz
(Anreizprogramm)- wenn die Maßnahmen 1. und
2. nicht zum Erfolg führen
1. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm)
1.- in der Planungsphase
2.- Planung abhängig vom Erfolg der Maßnahme 1.
1.
- in der Planungsphase
L3309 Wilhelm-/
Eugen-Kaiser-Straße
MI und WA
L3328 Philippsruher
Allee
WA
1. Tempolimit 30 km/h
- zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Schloss
Philippsruhe
2. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm)
- wenn die Maßnahme 1. nicht zum Erfolg führt
1.
- in der Planungsphase
2.
Planung abhängig vom Erfolg
der Maßnahme 1.
Nußallee
MK
1. Passiver Schallschutz
- am Gebäude Vor dem Kanaltor 3
2. Reparatur schadhafter Fahrbahnbeläge
3. Straßenraumgestaltung des Verkehrs
- Ausbau eines Kreisverkehrsplatzes mit integrierter Bushaltestelle im Innenkreis
4. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm)
- für betroffene Gebäude an der Nußallee
1.
- umgesetzt
2.
- umgesetzt
3.
- umgesetzt
4.
- in der Planungsphase
B43 Offenbacher
Landstraße
OT Klein-Steinheim
L3065 Geleitstraße
Seligenstädter Str.
OT Klein-Auheim
B45 Nußallee
WA
1. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm)
1.
- in der Planungsphase
WA
1. Tempolimit 30 km/h
1.
- in der Planungsphase
MI
1. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm)
1.
- in der Planungsphase
WA: Allgemeines Wohngebiet, MI: Mischgebiet; MK: Kerngebiet
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Umsetzung
1.- Umsetzung innerhalb von 1 bis 2 Jahren
2.- Umsetzung abhängig vom Erfolg der
Maßnahme 1.,unter Finanzierungsvorbehalt
1.
- Umsetzung innerhalb von 5 Jahren,
unter Finanzierungsvorbehalt
1.
- Umsetzung innerhalb von 1 bis 2 Jahren
2.
- Umsetzung abhängig vom Erfolg der Maßnahme 1.,
unter Finanzierungsvorbehalt
1.
- im Jahr 2011
2.
- im Jahr 2013
3.
- im Jahr 2013
4.
- Umsetzung innerhalb von 5 Jahren,
unter Finanzierungsvorbehalt
1.
- Umsetzung innerhalb von 5 Jahren,
unter Finanzierungsvorbehalt
1.
- Umsetzung innerhalb von 5 Jahren,
unter Finanzierungsvorbehalt
1.
- Umsetzung innerhalb von 5 Jahren,
unter Finanzierungsvorbehalt
Main-Kinzig-Kreis
148
Ruhige Gebiete/innerstädtische Erholungsflächen:
Nach § 47 d Abs. 2 BImSchG soll es auch Ziel der Lärmaktionspläne sein, ruhige Gebiete
bzw. innerstädtischen Erholungsflächen gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Die
Aufnahme von ruhigen Gebieten/innerstädtischen Erholungsflächen in den Entwurf des
vorliegenden Lärmaktionsplanes erfolgt dabei unter der Maßgabe der in Kapitel 2.6 dargelegten Kriterien, Vorgehensweisen und Rechtsfolgen. Sie erfolgt insbesondere im Hinblick auf fluglärmbedingte Fragestellungen unter dem Vorbehalt noch zu erfolgender
fachlicher wie rechtlicher Prüfungen.
Als auszuweisende ruhige Gebiete bzw. innerstädtische Erholungsflächen sind in Hanau
folgende Bereiche vorgesehen:
4
2
3
1
Abbildung 26: Geplante ruhige Gebiete/innerstädtische Erholungsflächen in Hanau
(© GeoBasis-DE / BKG 2015)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
1.
2.
3.
4.
149
Wildpark Alte Fasanerie inklusive Dauerkleingartenanlage (Klein-Auheim),
Schlossanlage und Schlosspark Philippsruhe,
Hauptfriedhof,
Schlossgarten Innenstadt.
Über die in der Abbildung 2 dargestellten Gebiete hinaus beabsichtigt die Stadt Hanau
bei der Lärmaktionsplanung in den kommenden Jahren den Bereich Kurpark Wilhelmsbad und den Bereich Tiefgarten Otto-Wels-Straße zu betrachten, ob diese zu einem späteren Zeitpunkt als ruhige Gebiet ausgewiesen werden können.
Für den Bereich Kurpark Wilhelmsbad wird dann die zukünftige Lärmsituation aufgrund
der Schallschutzmaßnahmen an der geplanten nordmainischen S-Bahn zu berücksichtigen
sein. Die DB AG hat in ihrer Stellungnahme zum Lärmaktionsplan geäußert, dass im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes für die Bahnstrecke 3742,
die am Bereich Tiefgarten Otto-Wels-Straße vorbeiführt, ein Sanierungsbedarf erkannt
wird. Sobald eine Verminderung der Lärmbelastung des Bereichs Tiefgarten Otto-WelsStraße erkennbar ist, wird die Stadt Hanau diese bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans berücksichtigen.
Gebiet 1: Wildpark Alte Fasanerie inklusive Dauerkleingartenanlage
Bei diesem Gebiet handelt es sich um eine Parkanlage im Außenbereich. Dort werden
zahlreiche Freizeitaktivitäten wie z.B. die Beobachtung von Tieren in naturnahen Gehegen
und ein Hochseilgarten angeboten.
Abbildung 27: Gebiet 1: Wildpark Alte Fasanerie inklusive Dauerkleingartenanlage
(© GeoBasis-DE / BKG 2015)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
150
Das Gebiet liegt im Südwesten der Stadt Hanau und weist eine Größe von ca. 1,5 km2 auf.
Westlich des Gebietes verlaufen die B 45 sowie die Überleitung zur B 43a. Die Verkehrsstärken wurden für das Jahr 2010 zu ca. 57.000 Kfz/d (B 45) bzw. ca. 45.500 Kfz/d (B 43a)
erhoben. Der zwischenzeitliche Lückenschluss der A 66 bis zur A 7 hat voraussichtlich eine
Verkehrszunahme bewirkt. Das Ausmaß wird aus der diesjährigen Bundesverkehrszählung
hervorgehen. Das Gebiet besitzt einen minimalen Abstand zur B 45 von etwa 500 m und
zur B 43a von etwa 400 m. Der Gebietsmittelpunkt ist jeweils etwa 1.100 m von der B 45
und der B 43a entfernt. Nördlich wird das Gebiet durch die freie Strecke der K 200 begrenzt. Die Verkehrsstärke von ca. 3.400 Kfz/d unterschreitet die Mindestanforderungen
der Lärmminderungsplanung gemäß §§ 47 a-f BImSchG außerhalb von Ballungsräumen
von 8.000 Kfz/d spürbar.
Gemäß der Lärmkartierung Hessen 2012 wird das Gebiet lediglich geringfügig in seinen
westlichen Randbereichen von den straßenverkehrsbedingten Lärmpegeln von LDEN = 5560 dB (A) berührt. Ein durch Hessen Mobil vorgenommener Überschlag nach RLS-90 bewirkt beim minimalen Abstand
• von der B 45 ausgehend einen Beurteilungspegel von 57,1 dB (A) tags und 49,7 dB (A)
nachts (Waldfläche unberücksichtigt) und
• von der B 43a ausgehend einen Beurteilungspegel von 58,0 dB (A) tags und 50,7
dB (A) nachts.
Am Gebietsmittelpunkt ergibt sich von der B 45 ausgehend ein Beurteilungspegel von
49,3 dB (A) tags und 41,9 dB (A) nachts.
Zieht man zum Vergleich die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Krankenhäuser,
Schulen, Kurheime und Altenheime in Höhe von 57 dB (A) tags und 47 dB (A) nachts heran, zeigt sich, dass im Mittelpunkt des Gebietes diese Immissionsgrenzwerte spürbar (tags
und nachts) unterschritten werden. Für die Randbereiche erfolgt am Tage ebenfalls unmittelbar nach der Randbegrenzung eine Unterschreitung; in der Nacht erfolgt die Unterschreitung bei einer Tiefe von mehr als 250 m.
Sowohl der Schienenverkehrs- als auch der Flugverkehrslärm liegen für das Gebiet weit
unterhalb der Kartierungsschwelle von LDEN = 55 dB (A).
Hessen Mobil stellt fest, dass es im Bereich der K 200 keine unmittelbare Straßenplanung
im engeren Untersuchungsgebiet beabsichtige. Der westliche Lückenschluss der A 66
(Riederwaldtunnel) nach 2020 wirke sich voraussichtlich nicht so nachhaltig wie auf der
A 66 aus.
Die Berechnungen von Hessen Mobil zeigen für das ruhige Gebiet eine deutliche Unterschreitung der maßgeblichen Auslöse- bzw. Richtwerte für die bauliche Lärmsanierung
bzw. für die Anordnung einer lärmbedingten Geschwindigkeitsbeschränkung (vgl. Kapitel
2.2.3.3). Daher erscheint die von Seiten der Stadt Hanau zum Schutz des ruhigen Gebietes
vorgeschlagene Geschwindigkeitsbeschränkung und der Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelages auf der B 45/B 43a derzeit als nicht umsetzbar.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
151
Innerstädtische Erholungsflächen
Bei den Gebieten 2-4 handelt es sich um kleinräumige innerstädtische Erholungsflächen.
Sämtliche Flächen sind von Straßenverkehrslärm und zumindest teilweise ebenfalls von
Schienenverkehrslärm betroffen. Nicht für alle Gebiete liegen Lärmwerte nach Kartierungen gem. 34. BImSchV vor. Die Aufnahme der Gebiete in den Entwurf des Lärmaktionsplanes erfolgt daher vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung Erkenntnisse gesammelt werden sollen, ob und inwieweit diese Gebiete von der
Bevölkerung als vergleichsweise ruhig erachtet werden und tatsächlich als kurzfristig zu
erreichende Erholungsräume genutzt werden.
Gebiet 2: Schlossanlage und Schlosspark Philippsruhe
Beim Gebiet 2 Schlossanlage und Schlosspark Philippsruhe handelt es sich um eine typische innerstädtische Park- bzw. Grünanlage, die vor allem während der Sommermonate
für verschiedene Freizeitaktivitäten und zum Aufenthalt genutzt wird. Die Schlossanlage
und die unmittelbare Lage zum Main wertet dieses Gebiet auf, da es einen Kontrast zum
sonstigen innerstädtischen Bereich bietet.
Abbildung 28: Gebiet 2: Schlossanlage und Schlosspark Philippsruhe
(© GeoBasis-DE / BKG 2015)
Gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 wird das Gebiet 2 Schlossanlage und Schlosspark
Philippsruhe nördlich durch die L 3328 Philippsruher Allee von Pegeln LDEN in Höhe von
55-60 dB (A) betroffen. 55 dB (A) werden dabei auch noch innerhalb des Gebietes im Abstand von ca. 90 m zur Straße hin erreicht. Im Kernbereich wie auch für den größten Teil
des Gebietes werden jedoch keine straßenverkehrsbedingten Pegel LDEN von 55 dB (A)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
152
erreicht. Die Lärmkartierung für den Schienenverkehr weist für fast das gesamte Gebiet
Pegel von LDEN = 55-60 dB (A) aus.
Zum Schutz des ruhigen Gebietes plant die Stadt Hanau auf der L 3328 zwischen KonradAdenauer-Straße und Schloss Philippsruhe ein Tempolimit und beabsichtigt dieses innerhalb von ein bis zwei Jahren umzusetzen (vgl. Tabelle 62).
Gebiet 3: Hauptfriedhof
Friedhöfe
werden in
den entsprechenden
Hinweisen der
Bund/LänderArbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) explizit als mögliche innerstädtische Flächen
genannt, die u.a. auch dem Aufenthalt zur Erholung dienen können (vgl. Kapitel 2.6). Auf
Friedhöfen wird von Menschen zudem oftmals ein erhöhtes Ruhebedürfnis zur Andacht
verspürt.
Abbildung 29: Gebiet 3: Hauptfriedhof (© GeoBasis-DE / BKG 2015)
Gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 wird das Gebiet 3 Hauptfriedhof am nordwestlichen
Rand durch die B 43 von Pegeln LDEN in Höhe von 55-60 dB (A) betroffen. Allerdings sind
die das Gebiet umgrenzenden Straßen nicht Gegenstand der Lärmkartierung Hessen
2012 (Verkehrsstärke < 3 Mio. Kfz/a), so dass eine flächendeckende Beurteilung des straßenverkehrsbedingten Lärms nicht erfolgen kann. Die Lärmkartierung für den Schienen– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
153
verkehr weist für fast das gesamte Gebiet Pegel von LDEN = 55-60 dB (A) und für den weitaus größten Teil des Gebietes ebenfalls Pegel 60-65 dB (A) aus.
Gebiete 4: Schlossgarten Innenstadt
Bei dem Gebiet 4 Schlossgarten Innenstadt handelt es sich eine typische innerstädtische
Park- bzw. Grünanlagen, die vor allem während der Sommermonate für verschiedene
Freizeitaktivitäten und zum Aufenthalt genutzt wird.
Abbildung 30: Gebiet 4: Schlossgarten Innenstadt (© GeoBasis-DE / BKG 2015)
Gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 wird das Gebiet 4 Schlossgarten Innenstadt am
nordwestlichen Rand durch die Eugen-Kaiser-Straße von Pegeln LDEN in Höhe von 55-60
dB (A) betroffen. Allerdings sind andere das Gebiet umgrenzende Straßen wie z.B. die
Heinrich-Bott-Straße oder die Nordstraße nicht Gegenstand der Lärmkartierung Hessen
2012 (Verkehrsstärke < 3 Mio. Kfz/a), so dass eine quantitative flächendeckende Beurteilung des straßenverkehrsbedingten Lärms auf das Gebiet nicht erfolgen kann. Die Schienenstrecke östlich der Kinzig (Hanau Nord) wird nicht von der Lärmkartierung gem. 34.
BImSchV für Schienenwege erfasst (Anzahl Zugbewegungen < 30.000/a).
3.4.5.10
Hasselroth
In Hasselroth stellt die L 3339 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 63: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hasselroth
Ort
Hasselroth
Hasselroth
Ortsteil
Neuenhaßlau
Gondsroth
Straße
L 3339
L 3339
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
21
4
0
75
9
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
23
8
0
62
31
0
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
154
L 3339
Reparatur des schadhaften Fahrbahnbelages/Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelages:
Die Ortsdurchfahrt L 3339 ist im Landeshaushalt 2015 nicht als Deckenerneuerung o.ä.
enthalten. Die Dringlichkeitseinreihung für die Folgejahre liegt noch nicht vor.
In Ortsdurchfahrten bringt Hessen Mobil aus folgenden Gründen keinen Flüsterasphalt
bzw. offenporigen Asphalt (OPA) ein:
• Gefahr des Kornausbruches bei Stop+Go und Abbiegeverkehr
(Anfälligkeit gegen scherende Beanspruchungen),
• Aufwendige und teure Entwässerungssysteme
(Sicherstellung der Entwässerung auf der Abdichtung),
• Schwierige Wiederherstellung des Oberbaues bei Aufgrabungen,
• Schwache Selbstreinigung infolge niedriger Geschwindigkeit
(u.U. mögliche Lärmminderung nach kürzester Zeit nicht mehr gegeben),
• Ferner lassen die Vorgaben für schalltechnische Berechnungen in Ortsdurchfahrten bei
der Ermittlung des Emissionspegels keine Abminderung für lärmmindernde Straßenoberflächen zu.
Lkw-Nachtfahrtverbot:
Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in
einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 62 dB (A) in der Nacht
überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung
eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken.
Nach schalltechnischer Berechnung durch Hessen Mobil bewirkt das Lkw-Verbot nachts
bei der tatsächlich ausgewiesenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eine Lärmminderung um 3,8 dB (A) und damit um spürbar über 3 dB (A). Darüber hinaus liegt aber
bei der vor Ort durchgängig ausgewiesenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h
ohne Lkw-Verbot (nachts) mit einem Beurteilungspegel von 59,3 dB (A) nachts keine
Überschreitung der Vorgabe von 62 dB (A) gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV vor.
Selbst bei der regulären innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h für Lkw
würde sich mit einem Beurteilungspegel von 61,8 dB (A) nachts ebenfalls keine Überschreitung der Vorgabe von 62 dB (A) gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV ergeben.
Über die Lärmschutz-Richtlinien-StV ist somit die Anordnung eines Lkw-Nachtfahrverbots
nicht möglich.
Andernfalls müsste die Umleitungsstrecke hinterfragt werden (zum einen über die enge
Ortsdurchfahrt von Rodenbach Ortsteil Oberrodenbach und zum anderen über die ebenfalls enge Ortsdurchfahrt von Hasselroth Ortsteil Niedermittlau). Abgesehen von der problematischen Fahrgeometrie für Lkw würden die Immissionen danach nur von einer Ortsdurchfahrt auf die andere verlagert.
Ortsumgehung:
Über Gemeindevertreterbeschluss im Jahre 2012 lehnte die Gemeinde Freigericht die
Ortsumgehung Freigericht/Hasselroth im Planfeststellungsverfahren ab. Die Planung der
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
155
Ortsumgehung Freigericht/Hasselroth wurde daraufhin vom Land Hessen abgebrochen.
Darauf folgte eine Verkehrsuntersuchung für die Ortsumgehung von Hasselroth alleine. Im
Ergebnis wird aber Gondsroth oder Neuenhasslau nicht nachhaltig entlastet. Der Gemeinde Hasselroth wurde deshalb vom Land Hessen im Jahre 2014 mitgeteilt, dass eine
Ortsumgehung Hasselroth alleine nicht bauwürdig ist.
3.4.5.11
Langenselbold
In Langenselbold stellen die L 3445 und die A 66 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 64: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Langenselbold
Ort
Ortsteil
Langenselbold
Langenselbold
Straße
L 3445
A 66
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
208
1
0
85
6
4
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
235
5
0
93
42
5
Hessen Mobil stellt in seiner Stellungnahme fest, dass der DTV 2010 auf der westlich zur
Roten Hohl benachbarten freien Strecke der L 3445 mit 8.870 Kfz/d (davon 211 Lkw/d
bzw. 2 %) erhoben wurde. Zählungen der Stadt Langenselbold über jeweils 1 Woche im
März 2013 und Oktober 2014 unmittelbar in der Roten Hohl weisen für den Spitzenwerktag 7.200 Kfz/d (davon 600 Lkw/d bzw. 8,5 %) aus. Damit unterschreitet die Verkehrsbelastung der Roten Hohl die Kartierungsbelastung von 8.000 Kfz/d aus der Lärmaktionsplanung.
Unabhängig hiervon sind in den vergangenen Jahren seitens der Stadt Langenselbold im
Stadtgebiet folgende Lärmminderungsmaßnahmen durchgeführt worden:
1. Errichtung eines Schallschutzwalls an der L 3445 vor dem Baugebiet Niedertal II,
2. Errichtung von Schallschutzwänden (Kombination aus Gabionen und Glas) an der
L 3445 vor dem Bereich „An der Gesamtschule“ und vor dem Baugebiet „Gründauaue“,
3. Kreisverkehre zur Verstetigung des Verkehrs,
4. Errichtung einer stationären Radaranlage im Bereich der Rote Hohl zur Geschwindigkeitsreduzierung.
A 66
Die Lärmsituation an der A 66 wird kommunenübergreifend in Kapitel 3.4.5.1 behandelt.
3.4.5.12
Maintal
In Maintal stellen die L 3268, K 984, Fechenheimer Weg und die A 66 Lärmkonflikte mit
folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 65: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Maintal
Ort
Maintal
Maintal
Maintal
Maintal
Maintal
Ortsteil
Dörnigheim
Bischofsheim
Bischofsheim
Dörnigheim
Bischofsheim
Straße
L 3268
K 984
Fechenh. Weg
Berliner Str.
A 66
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
189
5
0
185
26
0
90
42
0
91
53
0
71
34
0
70
35
0
123
0
0
115
0
0
46
0
0
59
0
0
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
156
Die Fahrbahnbeläge der Straßen Fechenheimer Weg und Kennedystraße sowie Berliner
Straße (teilweise) wurden in den letzten 4 Jahren erneuert, so dass sich die Abrollgeräusche wesentlich reduziert haben. Die Straße Am Kreuzstein wurde von Grund auf saniert.
L 3268 Kennedystraße, K 984 Straße „Am Kreuzstein“, Fechenheimer Weg, Berliner
Straße
Tempolimit tags/nachts, Lkw-Nachtfahrverbot
In der Kennedystraße ist ein Lkw-Nachtfahrverbot bereits vorhanden. In der Berliner Straße ist ein Tempolimit 40 km/h tags bereits vorhanden.
Für die Kennedyalle (westlich der Berliner Straße), die K 984 „Am Kreuzstein“ und den Fechenheimer Weg werden von der Stadt Maintal derzeit die Lärmberechnungen nach
RLS 90 für die beabsichtigten straßenverkehrlichen Maßnahmen vorbereitet.
Für die Kennedyalle (östlich der Berliner Straße) und die Berliner Straße erscheinen die
nach VBUS errechneten Lärmpegel ein Tempolimit bzw. ein Lkw-Nachtfahrverbot nicht zu
rechtfertigen.
A 66
Die Lärmsituation an der A 66 wird kommunenübergreifend in Kapitel 3.4.5.1 behandelt.
3.4.5.13
Nidderau
In Nidderau stellt die B 45 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 66: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Nidderau
Ort
Ortsteil
Heldenbergen
Windecken
Nidderau
Straße
B 45
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
203
35
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
0
280
52
0
B 45
Die Ortsumgehung Heldenbergen/Windecken wird derzeit schon stückweise und in Kürze
vollständig für den Verkehr freigegeben. Somit erfolgen Maßnahmen zum Lärmschutz in
den Ortsdurchfahrten Heldenbergen und Windecken zeitnah. Darüber hinaus wurde
schon in den 90-iger Jahren passiver Lärmschutz in der Ortsdurchfahrt Heldenbergen abgewickelt.
3.4.5.14
Niederdorfelden
In Niederdorfelden stellt die L 3008 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 67: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Niederdorfelden
Ort
Ortsteil
Niederdorfelden
Straße
L 3008
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
40
0
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
45
0
0
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
157
L 3008
Passive Lärmschutzmaßnahmen:
Nach Stellungnahme von Hessen Mobil entstand die Wohnbebauung an der L 3008 in
Niederdorfelden erst nach den 90-iger Jahren. Im Rahmen der Bauleitplanung war die
Lärmemission der L 3008 durch die Kommune zu berücksichtigen (unter Beachtung der
Vorgaben des seit 1974 geltenden Bundesimmissionsschutzgesetzes). Im Rahmen der
Bauleitplanung wurden durchgehend vom Knotenpunkt L 3205 bis zum Bebauungsende
Richtung Oberdorfelden Lärmschutzwall und Lärmschutzwand durch die Kommune erstellt, wobei von einer sach- und fachgerechten Dimensionierung ausgegangen wird.
Ausgewiesene Wohnbauflächen westlich der L 3205 sind bisher noch nicht verwirklicht.
Die Verkehrsbelastung sei auf der L 3008 bei Niederdorfelden seit 1995 nahezu unverändert. Auch die Ortsumgehung Kilianstädten wirke sich bisher nicht auf den vorliegenden
Streckenabschnitt aus. Es ist daher davon auszugehen, dass wegen der vorhandenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen keine Ansprüche auf passiven Lärmschutz bestehen.
Sollte zu gegebener Zeit eine Deckenerneuerung o.ä. auf der L 3008 bei Niederdorfelden
erfolgen, besteht nach Auffassung von Hessen Mobil über die Herstellung der Straßenoberfläche (z.B. mit Splittmastixasphalt 0/11S) eine potentielle Möglichkeit zur Minderung
der Lärmemission.
3.4.5.15
Schlüchtern
In Schlüchtern stellen die L 3329 und L 3180 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 68: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Schlüchtern
Ort
Schlüchtern
Ortsteil
Niederzell/Schl
Schl/Herolz
Straße
L 3329
L 3180
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
106
7
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
0
116
17
0
L 3329 Niederzell, L 3329 Schlüchtern, L 3180 Schlüchtern Ortsteil Herolz
Passiver Schallschutz
Unmittelbar östlich des Haupt-Erschließungsknotenpunktes in Niederzell verläuft parallel
zur L 3329 die Erschließungsstraße "Am Ring". Gemäß Feststellung von Hessen Mobil besitzen von den ersten 10 Wohngebäuden 9 Wohngebäude Achsabstände zur L 3329 von
etwa 23 m bis 31 m. Dort wird nahezu vollständig sowohl tags als auch nachts Lärmsanierung ausgelöst. Ein Wohngebäude sowie die weitere Bebauung Richtung Schlüchtern besitzen Achsabstände über 32 m. Lärmsanierung wird dort somit nicht ausgelöst (weder
tags noch nachts).
Die Ortseinfahrt Schlüchtern besitzt zwischen Abzweig Hohenzell und Abzweig Herolz eine offene Bebauung (nördlich überwiegend Gewerbenutzung, südlich überwiegend
Wohnnutzung). Gemäß Feststellung von Hessen Mobil besitzen die 15 südlichen Wohngebäude in der Regel einen Achsabstand zur L 3329 von 16 m bis 19 m. Die schalltechnische Berechnung löst damit sowohl tags als auch nachts Lärmsanierung aus (infolge spürbarer Unterschreitung der kritischen Achsabstände von 30,2 m tags und 31,2 m nachts).
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
158
Die unmittelbare Ortsdurchfahrt Herolz besitzt eine offene Bebauung. Gemäß Feststellung
von Hessen Mobil besitzen 25 bis 30 Gebäude Achsabstände zur L 3180 von 10 m bis
12 m. Dort wird passiver Lärmschutz sowohl tags als auch nachts ausgelöst. Weitere zahlreiche Gebäude in der unmittelbaren Ortsdurchfahrt besitzen Achsabstände von 12 m bis
16 m. Dort wird nur nachts passiver Lärmschutz ausgelöst. In der westlichen Ortseinfahrt
besitzt die Bebauung der Nordseite über 30 m Achsabstand zur L 3180. Dort wird keine
Lärmsanierung ausgelöst.
Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B.
Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
3.4.5.16
Schöneck
In Schöneck stellt die B 521 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 69: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Altenstadt
Ort
Schöneck
Ortsteil
Büdesheim
Straße
B 521
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
89
10
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
89
31
0
B 521
Sanierung Fahrbahnbelag mit Flüsterasphalt:
In Ortsdurchfahrten bringt Hessen Mobil aus folgenden Gründen keinen Flüsterasphalt
bzw. offenporigen Asphalt (OPA) ein:
• Gefahr des Kornausbruches bei Stop+Go und Abbiegeverkehr (Anfälligkeit gegen
scherende Beanspruchungen).
• Aufwendige und teure Entwässerungssysteme (Sicherstellung der Entwässerung auf
der Abdichtung).
• Schwierige Wiederherstellung des Oberbaues bei Aufgrabungen.
• Schwache Selbstreinigung infolge niedriger Geschwindigkeit (u.U. mögliche Lärmminderung nach kürzester Zeit nicht mehr gegeben).
• Ferner lassen die Vorgaben für schalltechnische Berechnungen in Ortsdurchfahrten bei
der Ermittlung des Emissionspegels keine Abminderung für lärmmindernde Straßenoberflächen zu.
Tempolimit 30 km/h:
Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in
einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 72 dB (A) am Tage und
62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken.
Berechnungen durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergeben 69,9 dB (A) am
Tage und 62,8 dB (A) in der Nacht. Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
159
nur nachts überschritten. Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 60,3 dB (A) in der Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1
dB (A) in der Nacht erreicht. Das heißt, die rechnerisch-rechtliche Voraussetzung für die
Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben.
Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 521 in
Schöneck-Büdesheim in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde
des Main-Kinzig-Kreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel
2.2.3.3) geprüft.
Verkehrslenkung über LSA-Änderung:
Der Vorschlag sieht im Detail vor, dass zur Entlastung des Ortskerns von Büdesheim der
Verkehr der B 521 von und nach Bergen-Enkheim an der Kreuzung der B 521 mit der
L 3008 in Niederdorfelden auf die L 3008 und die neue Umgehung von Kilianstädten auf
die B 45 in Windecken geführt werden könnte. Hierzu müsste an der Kreuzung die Vorfahrtsregelung an der Auffahrt von der L 3008 auf die B 521 geändert werden und in der
entgegengesetzten Richtung ein Rechtsabbieger von der B 521 auf die L 3008 errichtet
werden.
Der Vorschlag verlagert nach Stellungnahme von Hessen Mobil den Verkehrslärm nach
hohen finanziellen Investitionen nur auf Niederdorfelden und Oberdorfelden entlang der
L 3008.
3.4.5.17
Wächtersbach
In Wächtersbach stellen die B 276 und L 3216 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 70: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Wächtersbach
Ort
Wächtersbach
Wächtersbach
Ortsteil
Aufenau
Straße
B 276
L 3216
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
80
2
0
30
2
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
110
13
1
40
2
0
B 276
Passive Lärmschutzmaßnahmen:
Das kritische Gebäude der zurückliegenden Bebauung an der B 276 zwischen L 3194 und
Schwimmbad liegt nach schalltechnischem Überschlag durch Hessen Mobil außerhalb der
kritischen Achsabstände (Entfernung Straßenmitte zur Hausfassade; tags 21,4 m und
nachts 31,7 m) zur Auslösung von Lärmsanierung. Darüber hinaus wurde das Wohngebiet
Köhlergraben im Randbereich der B 276 wissentlich der vorhandenen Bundesstraße Ende
der 90-iger Jahre erschlossen. Insofern liegen schon im Grundsatz keine Voraussetzungen
für die Auslösung von Lärmsanierung vor (vgl. Kapitel 2.2.3.2).
L 3216
Passive Lärmschutzmaßnahmen:
Die Ortsdurchfahrt Aufenau erhält am Abzweig der K 887 nach Bad Orb einen Belastungssprung. Westlich davon beträgt die Verkehrsbelastung ca. 9.700 Kfz/d, östlich davon ca.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Kinzig-Kreis
160
7.000 Kfz/d. Infolge der Unterschreitung des Kartierungsschwellwertes von 8.000 Kfz/d
bezieht sich die folgende Betrachtung nur auf den westlichen Bereich.
Zunächst löst die südliche Wohnbebauung am westlichen Ortseingang mit einem Achsabstand zur L 3216 von über 23 m keine Lärmsanierung aus (Erschließung über Bamberger
Straße). Die weitere südliche Straßenseite ist offen und unmittelbar mit etwa 10 Wohngebäuden angebaut. Davon besitzen 8 Wohngebäude einen Abstand zur Straßenachse von
weniger als 11 m. 1 Wohngebäude besitzt einen Abstand zwischen 11 m und 15 m. Nur 1
Wohngebäude ist weiter als 15 m entfernt.
Die nördliche Straßenseite ist anfangs von Gewerbenutzung geprägt (Zentrale eines großen überregionalen Autohauses). Die weitere nördliche Straßenseite ist mit etwa 9 Wohngebäuden unmittelbar und offen angebaut. Davon besitzen 6 Wohngebäude einen Abstand zur Straßenachse von weniger als 11 m. 2 Wohngebäude besitzen einen Abstand
zwischen 11 m und 15 m. Nur 1 Wohngebäude ist weiter als 15 m entfernt.
Im Fazit löst die schalltechnische Berechnung damit zwischen Bamberger Straße und
K 887 (Abzweig Bad Orb) voraussichtlich bei 14 Wohngebäuden sowohl am Tage als auch
in der Nacht und bei 3 Wohngebäuden nur nachts Lärmsanierung aus (infolge Unterschreitung der kritischen Achsabstände 11,0 m tags bzw. 14,9 m nachts).
Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B.
Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Taunus-Kreis
161
3.4.6 Main-Taunus-Kreis
Die im Main-Taunus-Kreis verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a
sind in Abbildung 31 dargestellt.
Abbildung 31: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Main-Taunus-Kreis
Entlang der in Abbildung 31 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung
Hessen 2012 folgende in Tabelle 71 aufgelistete Lärmkonflikte.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Taunus-Kreis
162
Tabelle 71: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Main-Taunus-Kreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012)
Ort
Örtlichkeit
Bad Soden a.T: L3266
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
>75
>55-60 >60-65
LKZ
18
>65
LDEN
LNight
160
0
0
204
11
0
370
502
31
12
0
35
15
0
155
198
2
0
0
4
0
0
7
10
188
56
0
204
74
0
731
913
4
0
0
9
0
0
2
8
Eppstein
B455
Eppstein
B455 OT Bremthal
Eschborn
L3005/L3006
Eschborn
L3006
Eschborn
L3005 OT Nd.-höchstadt
40
2
0
43
3
0
86
117
Flörsheim
B519 Hofheimer Straße
OT Weilbach
B519 Rüsselsheimer Str.
(nördl A3) OT Weilbach
A3 OT Bad Weilbach
28
8
1
33
9
1
121
166
51
1
0
79
11
0
115
215
31
17
0
71
16
5
144
328
B519 Rüsselsheimer Str.
(südlich der A3)
B519 Hauptstraße
4
2
0
11
2
0
21
35
Flörsheim
Flörsheim
Flörsheim
Flörsheim
126
28
0
130
51
0
500
671
15
4
0
33
4
0
46
78
56
25
0
86
29
0
259
340
82
25
0
83
32
0
321
411
57
0
0
73
0
0
80
127
Hattersheim
B40 Kirschgartenstraße
(nördlich L3017 Friedensstraße) OT Wicker
L3011 Mainzer Landstr.,
Hofheimer Straße
L3011 Hessendamm,
Mainstraße OT Okriftel
L3065 Mainzer Landstr.,
Nassauer Str., Frankf. Str.
A66
43
2
0
80
8
0
72
176
Hochheim
A671
76
54
0
109
88
0
519
832
Hochheim
L3028 Breslauer Ring
21
0
0
34
0
0
51
75
Hofheim
B519 Rheingaustraße
179
25
0
186
49
1
580
805
Hofheim
B519 Hattersheimer Str.
50
15
0
56
16
0
200
270
Hofheim
B519 Elisabethenstraße
87
22
1
76
41
2
398
521
Hofheim
L3011 Vincenzstraße
36
5
0
42
6
0
104
141
Hofheim
L3011 Lorsbacher Straße
14
4
0
23
8
0
55
94
Hofheim
L3018 Zeilsheimer Str.
47
42
0
49
46
0
393
454
Hofheim
A3 OT Wallau
23
0
0
92
6
0
33
179
Hofheim
A 66 OT Wallau
9
0
0
80
2
0
15
96
Kelkheim
362
16
0
393
25
0
945
1223
Kelkheim
L3016 Frankfurter Str.,
Bahnstr., Fischbacher Str.
B519
42
22
0
39
13
0
238
168
Kelkheim
Königsteiner Straße
82
16
1
72
10
0
322
209
Kelkheim
Gagernring
207
95
3
204
80
2 1229
1038
Kelkheim
B455 OT Fischbach
103
4
0
108
15
0
275
348
Kriftel
A66
13
1
0
30
3
0
31
70
Kriftel
L3011
29
10
0
29
15
0
135
161
Kriftel
L3011 alt / Kapellenstr.
228
3
0
256
8
0
501
684
Flörsheim
Hattersheim
Hattersheim
Hattersheim
18
Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Taunus-Kreis
Ort
163
LDEN in dB (A)
Örtlichkeit
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
>75
>55-60 >60-65
LKZ
18
>65
LDEN
LNight
K822 Frankfurter Straße
Kriftel
L3018 Elisabethenstraße
18
0
0
23
0
0
24
37
Liederbach
L3014
5
0
0
11
0
0
4
9
Liederbach
L3016 OT Oberliederb.
72
0
0
96
1
0
87
155
Schwalbach
L3014
70
22
0
75
27
0
267
329
Sulzbach
L3014
25
1
0
26
1
0
77
92
Sulzbach
L3266
89
46
0
64
83
0
494
581
Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus
wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des
Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt.
Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und
des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen.
3.4.6.1 Bad Soden a. T.
In Bad Soden stellt die L 3266 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 72: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Soden a. T.
Ort
Ortsteil
Bad Soden a. T.
Straße
L 3266
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
160
0
0
204
11
0
L 3266 Königsteiner Straße
Von Seiten der Öffentlichkeit wurde u.a. die Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt
gefordert.
Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil können bei niedrigen Geschwindigkeiten unter
50 km/h lärmoptimierte Asphalte ihre gewünschte Pegelminderung nicht erfüllen. Nach
Auffassung der Lärmaktionsplanung kann z.B. der lärmoptimierte Asphalt LOA 5D im Gegensatz zu offenporigem Asphalt (OPA) bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h eine effektive Pegelminderung erbringen. Hierbei besteht allerdings das Problem, dass dieser derzeit
keine anerkannte Standardbauweise darstellt und daher nicht von der hessischen Straßenbauverwaltung verwendet wird. Im Rahmen verschiedener Pilotprojekte werden in den
Städten wie z.B. Frankfurt am Main und Darmstadt die längerfristige Lärmwirkung und die
Beständigkeit des LOA 5D untersucht.
Nach Auswertung der Lärmkartierung Hessen 2012 könnte im Bereich der L 3266 die
Möglichkeit zur Lärmsanierung bestehen. Für verbindliche Aussagen bedarf es einer RLS– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Taunus-Kreis
164
90-Berechnung durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil. Betroffene Eigentümer
können aber schon jetzt bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
3.4.6.2 Eppstein
In Eppstein stellt die B 455 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 73: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Eppstein
Ort
Ortsteil
Eppstein
Straße
B 455
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
31
12
0
35
15
0
B 455
Passiver Schallschutz:
Einzelne Gebäude/Bereiche entlang der B 455 sind gemäß Mitteilung von Hessen Mobil in
den vergangenen Jahrzehnten schon im Rahmen einer Lärmsanierung behandelt worden.
Es können an einzelnen Gebäuden, an denen bisher keine Lärmsanierung vorgenommen
wurde, noch Ansprüche bestehen. Hierzu ist eine Prüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
3.4.6.3 Eschborn
In Eschborn stellen die L 3005 und die L 3006 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 74: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Eschborn
Ort
Ortsteil
Eschborn
Eschborn
Nd.Höchstadt
Straße
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
L 3005/
L 3006
188
56
0
204
74
0
L 3005
40
2
0
43
3
0
L 3005/L 3006
Lärmschutzwand:
Hessen Mobil hat mitgeteilt, dass die Stadt Eschborn im Zuge der Anbindung des Gewerbegebietes an die L 3005/3006 durch die Stadt umfangreiche Schallschutzgutachten hat
anfertigen lassen. In diesem Baurechtsverfahren wurde über die Anordnung von Schallschutz entschieden. Von Seiten von Hessen Mobil sind dort derzeit keine weiteren Maßnahmen erforderlich oder geplant.
L 3005 Niederhöchstadt
Passiver Schallschutz:
Nach Feststellung von Hessen Mobil könnte an einzelnen Gebäuden ein Anspruch auf
passiven Schallschutz bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. In
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Taunus-Kreis
165
den meisten Bereichen der Ortsdurchfahrt liegen die Beurteilungspegel jedoch unterhalb
der Auslösewerte für Wohngebiete von 67 dB (A) am Tag und 57 dB (A) in der Nacht.
3.4.6.4 Flörsheim
In Flörsheim stellen die B 519 und A 3 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 75: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Flörsheim
Ort
Flörsheim
Flörsheim
Flörsheim
Flörsheim
Ortsteil
Straße
Weilbach B 519 Hofh. Str.
Weilbach B 519 Rüsselh. Str.
Bad Weilb A 3
B 519 Hauptstr.
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65 >65
28
8
1
33
9
1
51
1
0
79
11
0
31
17
0
71
16
126
28
0
130
51
0
B 519 Hofheimer Straße Ortsteil Weilbach
Passiver Schallschutz:
An einzelnen Gebäuden könnte gemäß Hessen Mobil ein Anspruch auf passiven Schallschutz bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung
zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
B 519 Rüsselsheimer Straße (nördlich der A3) Ortteil Weilbach
Tempolimit 30 km/h:
Gemäß Feststellung von Hessen Mobil werden durch eine Temporeduzierung auf 30 km/h
weder die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV, noch die erforderliche Absenkung
der Beurteilungspegel um 3dB (A) (vgl. Kapitel 2.2.3.3) erreicht, so dass eine verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nicht
vorgenommen werden kann.
A 3 Ortsteil Bad Weilbach
Erhöhung der Lärmschutzwand:
1993 wurden nach den Lärmsanierungswerten aktive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt. Durch die Absenkung der Lärmsanierungswerte (vgl. Kapitel 2.2.3.2) sind nun evtl.
die Auslösewerte der Lärmsanierung an einigen Gebäuden überschritten. Aufgrund der
erst 1993 durchgeführten aktiven Lärmschutzmaßnahmen beabsichtigt Hessen Mobil derzeit keine weiteren Erweiterungen in diesem Bereich. Unabhängig davon können betroffene Gebäudeeigentümer aber einen Antrag auf Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen bei Hessen Mobil stellen. Sollte sich dann herausstellen, dass an Gebäuden
eine Überschreitung der Auslösewerte der Lärmsanierung zutrifft, kann - sofern die übrigen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind (vgl. Kapitel 2.2.3.2) - eine Förderung bewilligt
werden.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Taunus-Kreis
166
B 519 Hauptstraße
Lärmoptimierter Asphalt LOA 5D, passiver Lärmschutz:
Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil können bei niedrigen Geschwindigkeiten unter
50 km/h lärmoptimierte Asphalte ihre gewünschte Pegelminderung nicht erfüllen. Nach
Auffassung der Lärmaktionsplanung kann z.B. der lärmoptimierte Asphalt LOA 5D im Gegensatz zu offenporigem Asphalt (OPA) bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h eine effektive Pegelminderung erbringen. Hierbei besteht allerdings das Problem, dass dieser derzeit
keine anerkannte Standardbauweise darstellt und daher nicht von der hessischen Straßenbauverwaltung verwendet wird. Im Rahmen verschiedener Pilotprojekte werden in den
Städten wie z.B. Frankfurt am Main und Darmstadt die längerfristige Lärmwirkung und die
Beständigkeit des LOA 5D untersucht.
Die überwiegenden Bereiche der Ortsdurchfahrt Flörsheim wurden in den vergangenen
Jahrzehnten bereits durch eine Lärmsanierungsmaßnahme berücksichtigt. Es können an
einzelnen Gebäuden, an denen bisher keine Lärmsanierung vorgenommen wurde, noch
Ansprüche bestehen. Hierzu ist eine Prüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung
zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
3.4.6.5 Hattersheim
In Hattersheim stellen die L 3011 und die A 66 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 76: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hattersheim
Ort
Hattersheim
Hattersheim
Hattersheim
Ortsteil
Okriftel
Straße
L 3011
L 3011
A 66
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
56
25
0
86
29
0
82
25
0
83
32
0
43
2
0
80
8
0
L 3011 Mainzer Landstraße, Hofheimer Straße, L 3011 Hessendamm, Mainstraße Ortsteil
Okriftel
Tempolimit:
Gemäß Feststellung von Hessen Mobil werden durch eine Temporeduzierung auf 30 km/h
weder die Richtwerte, noch die erforderliche Absenkung der Beurteilungspegel um
3dB (A) (vgl. hierzu Kapitel 2.2.3.3) erreicht, so dass eine verkehrsrechtliche Anordnung
der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nicht vorgenommen werden
könne. In großen Bereichen der Ortsdurchfahrt Okriftel ist bereits eine Lärmsanierung
durchgeführt worden.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Taunus-Kreis
167
A 66 zwischen Hattersheim und Zeilsheim
Vervollständigung der vorhandenen Schutzwälle, Tempolimit 100 km/h von Anschlussstelle Hattersheim bis Zeilsheim:
Die Ausführungen im Lärmaktionsplan der 1. Stufe vom 15.11.2010, Seite 110, haben
nach Feststellung von Hessen Mobil unverändert Bestand. Danach wurde durch den
sechsstreifigen Ausbau der A 66 zwischen dem Wiesbadener Kreuz und dem AD Kriftel
Lärmschutz nach Lärmvorsorge durchgeführt. Die Straßenverkehrszählung 2010 weist nur
geringfügig höhere Verkehrszahlen auf. Die Aussagen, wonach ein lärmbedingtes Tempolimit oder eine Erweiterung des aktiven Schallschutzes nicht möglich seien, blieben daher
bestehen.
3.4.6.6 Hochheim
In Hochheim stellt die A 671 gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 einen Lärmkonflikt mit
folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 77: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hochheim
Ort
Ortsteil
Hochheim
Straße
A 671
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
76
54
0
109
88
0
A 671
Hessen Mobil teilt hierzu mit, dass bereits im Jahr 2008 zwei Lärmschutzwände errichtet
wurden. Durch den 2009 aufgebrachten Fahrbahnbelag mit minus 2 dB (A) wurde darüber hinaus noch zusätzlich der Lärm minimiert. Die dazugehörige Berechnung im Zuge
der Lärmsanierung A 671 Hochheim am Main zeigt, dass die Auslösewerte der Lärmsanierung von 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in der Nacht eingehalten werden. Die Straßenverkehrszählung von 2010 weist eine konstante Verkehrsbelastung auf. Somit bleiben die
Aussagen, dass die zur Anordnung eines Tempolimits relevanten Richtwerte nicht erreicht
werden, bestehen.
Hinweis: Der Unterschied zwischen der Lärmkartierung und den Ergebnissen von Hessen
Mobil beruht auf der Nichtberücksichtigung des lärmmindernden Fahrbahnbelags in der
strategischen Lärmkartierung Hessen 2012.
3.4.6.7 Hofheim
In Hofheim stellen die B 519, L 3011, L 3018, A 3 und A 66 Lärmkonflikte mit folgenden
Lärmbelastungen dar:
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Taunus-Kreis
168
Tabelle 78: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hofheim
Ort
Hofheim
Hofheim
Hofheim
Hofheim
Hofheim
Hofheim
Hofheim
Ortsteil
Wallau
Wallau
Straße
B 519 Rheingaustraße
B 519 Hattersheimer Str.
B 519 Elisabethenstraße
L 3011 Vincenzstraße
L 3018 Zeilsheimer Str.
A3
A 66
LDEN in dB (A)
>65>70>75
70
75
179
25
0
50
15
0
87
22
1
36
5
0
47
42
0
23
0
0
9
0
0
LNight in dB (A)
>55>60>65
60
65
186
49
1
56
16
0
76
41
2
42
6
0
49
46
0
92
6
0
80
2
0
B 519
Ortsumgehung:
Die vorhandene B 519 verläuft durch den Stadtteil Hofheim-Marxheim und die Kernstadt
Hofheim und weist überwiegend die Streckencharakteristik einer Stadtstraße auf. Die
verkehrliche Situation der B 519 in der Ortsdurchfahrt Hofheim (Rheingaustraße, Elisabethenstraße, Niederhofheimer-Straße) ist durch ein sehr hohes Verkehrsaufkommen geprägt, das je nach Streckenabschnitt zwischen 13.000 und 20.000 Kfz/24h beträgt. Die
geplante Ortsumgehung soll die vorhandene B 519 in der Ortsdurchfahrt von Hofheim
ersetzen und die Ortslage vom Durchgangsverkehr und erheblichen Teilen des Ziel- und
Quellverkehrs entlasten. Die Trasse der neuen B 519 beginnt im Süden vor dem Ortseingang Hofheim-Marxheim, umfährt die Stadt Hofheim östlich und mündet nordöstlich des
Gewerbegebietes Hofheim-Nord in die bestehende B 519 ein. Die Baulänge der Ortsumgehung beträgt rund 4,6 km. Gegenwärtig läuft das Planfeststellungsverfahren.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Taunus-Kreis
169
Abbildung 32: Verlauf der geplanten Ortsumgehung Hofheim [Hessen Mobil 2015]
B 519 Rheingaustraße, Hattersheimer Straße, Elisabethenstraße
Tempolimit 30 km/h, Lkw-Durchfahrtsverbot, Grüne Welle:
Die geplante Umgehung B 519-OU Hofheim soll nach Mitteilung von Hessen Mobil auch
den Bereich der Rheingaustraße und der Hattersheimer Straße vom Verkehr entlasten. Die
Maßnahmen werden aufgrund der geplanten Ortsumgehung und der Entlastungswirkung
daher derzeit nicht weiter verfolgt
Passiver Schallschutz:
Nach Hessen Mobil sind entlang der B 519 Gebäude in den vergangenen Jahrzehnten
schon im Rahmen einer Lärmsanierung behandelt worden. Es können an einzelnen Gebäuden, an denen bisher keine Lärmsanierung vorgenommen wurde, noch Ansprüche
bestehen. Hierzu ist eine Prüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können
bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Taunus-Kreis
170
L 3011 Vincenzstraße
Tempolimit 30 km/h, Lkw-Durchfahrtsverbot, Grüne Welle:
Für den Bereich der Vincenzstraße gab es seitens der Stadt Hofheim in der Vergangenheit
Überlegungen, die Ortstafel zu versetzen, um hierdurch die zulässige Geschwindigkeit auf
50 km/h zu senken. Dies wurde durch die Verkehrsbehörde geprüft und abgelehnt, da die
Voraussetzungen der StVO nicht gegeben sind. Weitere Überlegungen bzgl. eines Tempolimits bestehen in der Stadt Hofheim zurzeit nicht.
L 3018 Zeilsheimer Straße
Passiver Schallschutz:
Überlegungen bzgl. passiver Schallschutzmaßnahmen bestehen seitens der Stadt Hofheim zurzeit nicht.
A 3 Ortsteil Wallau
Verlängerung/Ergänzung/Lückenschluss der Lärmschutzwand im Bereich der Straße „Am
Hühnerberg“:
Eine Lücke im Lärmschutzwall konnte von Hessen Mobil nur im Bereich der Taunusstraße
festgestellt werden. Mitte der 90er Jahre wurden aktive Lärmschutzmaßnahmen zum
Schutz der Bebauung von Wallau errichtet. Hierbei wurde eine Lärmschutzwand (knapp
900 m) auf den vorhandenen und im Zuge des Baus der Lärmschutzwand modifizierten
Lärmschutzwall errichtet. Weiter wurde der Lärmschutzwall um über 200 m verlängert.
Ferner wurde der Straßenbelag mit einer lärmmindernden Eigenschaft (minus 2 dB (A)
hergestellt). Diese Maßnahmen führten zu Lärmminderungen von bis zu 14 dB (A). Bei
dem autobahnfernen Rand des Wohngebietes wurden immerhin noch Lärmminderungen
von mindestens 7 dB (A) erzielt. Durch die aktiven Lärmschutzmaßnahmen wurden die
Lärmpegel so weit reduziert, dass alle alten Auslösewerte der Lärmsanierung unterschritten werden.
Eine aktuelle Berechnung mit den abgesenkten Auslösewerten der Lärmsanierung (vgl.
Kapitel 2.2.3.2) zeigt, dass alle Pegel am Tag unter den Auslösewerten liegen. In der Nacht
kommt es an der ortsnahen Bebauung zur A 3 an einzelnen Gebäuden zu geringfügigen
Überschreitungen nachts in der obersten Etage (bis 60 dB (A). An einem Hochhaus von
Wallau kommt es im Bereich der obersten Etagen (ab 7.Etage) zu Überschreitungen von
bis zu 1 dB (A) in der Nacht. Die geforderten aktiven Maßnahmen haben keinerlei Auswirkung auf die autobahnnahen Bereiche. Die Lärmminderung am Hochhaus würde durch
die zusätzlichen Maßnahmen nur geringfügig verbessert (< 1 dB (A)). Es besteht somit
keine Veranlassung die geforderten aktiven Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen.
Entgegen der Auswertung der Lärmkartierung kommt es nach Stellungnahme von Hessen
Mobil zu keinen Werten über 67 dB (A) am Tag oder 60 dB (A) in der Nacht. Der Unterschied zwischen der Lärmkartierung und den Ergebnissen von Hessen Mobil beruht auf
der Nichtberücksichtigung des lärmmindernden Fahrbahnbelags in der strategischen
Lärmkartierung Hessen 2012.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Taunus-Kreis
171
A 66 Ortsteil Wallau
Passiver Lärmschutz im Bereich Gräsiger Weg/Bleidenstädter Äcker:
Die etwas näherliegende Bebauung (Abstand 180 m) wird gemäß Stellungnahme von
Hessen Mobil durch einen Lärmschutzwall bzw. durch kurze Lärmschutzwände geschützt.
Die übrige Bebauung liegt soweit zurück, dass die Auslösewerte der Lärmsanierung nicht
erreicht werden. Aktive Lärmschutzmaßnahmen können wegen fehlender Überschreitung
nicht durchgeführt werden (vgl. Kapitel 2.2.3.2)
3.4.6.8 Kelkheim
In Kelkheim stellen die L 3016, B 519, Gagernring und die B 455 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 79: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Kelkheim
Ort
Kelkheim
Kelkheim
Kelkheim
Kelkheim
Kelkheim
Ortsteil
Straße
Fischbach
L 3016 Frankf. Str.
B 519
L 3016 Königst. Str.
Gagernring
B 455
LDEN in dB (A)
>65>70>75
70
75
362
16
0
42
22
0
82
16
1
207
95
3
103
4
0
LNight in dB (A)
>55>60>65
60
65
393
25
0
39
13
0
72
10
0
204
80
2
108
15
0
L 3016 Frankfurter Straße, Bahnstraße, Fischbacher Straße
Tempolimit:
Vorgeschlagen wird die Anordnung von Tempolimit 40 km/h auf der L 3016 im Zuge von
Bahnstraße und Frankfurter Straße zwischen Bahnübergang Kelkheim-Mitte und dem Beginn von Tempolimit 30 km/h im Nahbereich der abknickenden Vorfahrt zur Kronberger
Straße. In einzelnen Streckenabschnitten könnten gemäß Mitteilung von Hessen Mobil die
Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen vorliegen. Hierzu bedürfe es einer genaueren Betrachtung für kürzere Streckenabschnitte. Eine
Berechnung nach RLS-90 durch Hessen Mobil liegt noch nicht vor; aus Lärmschutzgründen geeignete Streckenabschnitte werden Hessen Mobil zu Berechnung genannt.
B 519
Flüsterasphalt
Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil können bei niedrigen Geschwindigkeiten unter
50 km/h lärmoptimierte Asphalte ihre gewünschte Pegelminderung nicht erfüllen. Nach
Auffassung der Lärmaktionsplanung kann z.B. der lärmoptimierte Asphalt LOA 5D im Gegensatz zu offenporigem Asphalt (OPA) bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h eine effektive Pegelminderung erbringen. Hierbei besteht allerdings das Problem, dass dieser derzeit
keine anerkannte Standardbauweise darstellt und daher nicht von der hessischen Straßenbauverwaltung verwendet wird. Im Rahmen verschiedener Pilotprojekte werden in den
Städten wie z.B. Frankfurt am Main und Darmstadt die längerfristige Lärmwirkung und die
Beständigkeit des LOA 5D untersucht.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Taunus-Kreis
172
L 3016 Königsteiner Straße
Für die Königsteiner Straße (südlich der Kreuzung mit Kronberger Straße als L 3016, nördlich davon als nicht klassifizierte Straße) geht die Stadt Kelkheim davon aus, dass die nach
der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie der Umsetzung im Rahmen des § 47 b Ziffer 3
BImSchG für eine Definition als Hauptverkehrsstraße erforderlichen 3 Mio. Kfz pro Jahr
(8.219 Kfz pro Tag) nicht gegeben sind. Nach den letzten Erhebungen geht die Stadt von
maximal 7.500 Fahrzeugen pro Tag zwischen dem Knoten Münster und dem Kreisel Frankenallee / Königsteiner Straße aus. Weiter nördlich seien es noch weit weniger Fahrzeuge.
Deshalb könnte diese Straße aus dem Lärmaktionsplan ganz heraus genommen werden.
Die Lärmaktionsplanung stimmt dem nach Prüfung zu und verfolgt für diesen Bereich im
Weiteren keine Lärmminderungsmaßnahmen.
Tempolimit:
Gemäß Feststellung von Hessen Mobil werden durch eine Temporeduzierung (z.B. auf 40
km/h) weder die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV, noch die erforderliche Absenkung der Beurteilungspegel um 3dB (A) (vgl. Kapitel 2.2.3.3) erreicht, so dass eine verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen
nicht vorgenommen werden kann.
Gagernring:
Aus der seitens der Lärmaktionsplanung der Stadt Kelkheim zur Verfügung gestellten
RLS 90-Berechnung ergibt sich, dass es entlang des Gagernringes kein Gebäude gibt, an
dem tagsüber der Auslösewert für eine Lärmsanierung von 67 dB (A) erreicht ist und
gleichzeitig eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eine Absenkung der Lärmwerte um mehr als 2 dB (A) erwarten lässt. Vor diesem Hintergrund scheidet für die Stadt
eine vertiefende Prüfung in Form der Beauftragung eines externen Büros für Lärmberechnungen nach RLS 90 aus.
Für die Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr weist die Berechnung einige Gebäude aus,
an denen in den Nachtstunden der Richtwert der Lärmschutz-Richtlinien-StV erreicht ist
und gleichzeitig eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eine Absenkung der
Lärmwerte um mehr als 2,1 dB (A) erwarten lässt. Allerdings sind dies nur einzelne Gebäude und nicht längere Straßenabschnitte. Dabei liegt die prognostizierte Verkehrslärmsenkung gerade einmal bei maximal 3 dB (A). Vertiefende Berechnungen sowie eine Berücksichtigung eines geringeren Lkw-Anteils würden zu noch weit weniger Gebäuden führen, bei denen der Richtwert der Lärmschutz-Richtlinien-StV nachgewiesen werden könnte
und gleichzeitig eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eine Absenkung der
Lärmwerte um mehr als 2,1 dB (A) erwarten ließe.
In ihrer Stellungnahme weist Kelkheim auf ihre schwierige finanzielle Haushaltslage hin. Es
müssten über viele Jahre den Bürgerinnen und Bürgern bereit gestellte freiwillige Leistungen gekürzt werden. Vor diesem Hintergrund könne die Stadt nicht vertreten ein externes Büro mit Lärmberechnungen nach RLS 90 zu beauftragen, die aller Voraussicht
nach keine für eine verkehrsbehördliche Anordnung ausreichenden Werte liefern würden.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Taunus-Kreis
173
Zudem wird gerade der Gagernring auf einer Länge von gut 800 m grundhaft erneuert.
Darüber hinaus wurde die Fahrbahndecke des übrigen Gagernrings in den letzten Jahren
erneuert. Dadurch ergab und ergibt sich für die Anwohner dieser hoch belasteten Straße
eine wahrnehmbare Verkehrslärmreduzierung im Vergleich zu den Jahrzehnten vor der
Sanierung.
B 455 Ortsteil Fischbach
Passiver Lärmschutz / Lärmschutzwände:
Aufgrund der nach Lärmkartierung Hessen 2012 festgestellten Betroffenheiten ist es wahrscheinlich, dass die Auslösewerte der Lärmsanierung in diesem Bereich erreicht und überschritten werden. Allerdings erscheint die Realisierung von aktiven Maßnahmen wie Lärmschutzwänden aufgrund der geringen Anzahl an Überschreitungen bei der KostenNutzen-Abwägung nicht verhältnismäßig. Verbindliche Aussagen können erst nach einer
nach Fachrecht erforderlichen Untersuchung nach RLS-90 durch den Baulastträger Hessen
Mobil erfolgen, die derzeit noch aussteht. Unabhängig davon können betroffene Eigentümer bereits jetzt bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
3.4.6.9 Kriftel
In Kriftel stellen die A 66, die L 3011 und die Kapellenstraße Lärmkonflikte mit folgenden
Lärmbelastungen dar:
Tabelle 80: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Kriftel
Ort
Kriftel
Kriftel
Kriftel
Ortsteil
Straße
A 66
L 3011
Kapellenstr.
LDEN in dB (A)
>65>70>75
70
75
13
1
0
29
10
0
228
3
0
LNight in dB (A)
>55>60>65
60
65
30
3
0
29
15
0
256
8
0
A 66
Lärmschutzwand an der Nordseite der A 66 (Krifteler Seite) errichten von Krifteler Dreieck
bis zur L 3011 bzw. vom Krifteler Dreieck in östliche Richtung ergänzen, Flüsterasphalt,
Tempolimit 100 km/h
Die Ausführungen im Lärmaktionsplan 1. Stufe vom 15.11.2010, Seite 110 ff haben nach
Feststellung von Hessen Mobil unverändert Bestand. Danach wurde durch den
sechsstreifigen Ausbau der A 66 zwischen dem Wiesbadener Kreuz und dem Autobahndreieck Kriftel Lärmschutz nach Lärmvorsorge durchgeführt. Die Grenzwerte der Lärmvorsorge liegen unterhalb der maßgeblichen Werte, ab denen im Rahmen der Lärmaktionsplanung in Hessen von einem Lärmkonflikt gesprochen wird. Die Straßenverkehrszählung
2010 weist nur geringfügig höhere Verkehrszahlen auf. Die Aussagen bezüglich eines
Tempolimits 100 km/h und aktiver Lärmschutzmaßnahmen bleiben daher bestehen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Taunus-Kreis
174
L 3011
Der Bereich von der Kreuzung (L 3011 Eppstein-Hattersheim) bis zur Eisenbahnbrücke
gehört auch noch zur L 3011 und liegt nicht innerhalb der Ortsdurchfahrts-Grenze von
Kriftel. Damit liegt dieser Bereich in der Straßenbaulast des Landes Hessen.
Die „Aktion Lärmminderung Landwehr“ (über 80 Unterstützer) und andere beklagen eine
Zunahme des Verkehrslärms seit Ausbau der L 3011, durch die neue A 66-Anschlussstelle
und Ansiedlung von Märkten und schlagen folgende Maßnahmen vor:
Es wird ein Tempolimit, stationäre Radarmessung, Schallschutzwand im Bereich der
Wohnansiedlung, einschließlich des Bereichs von der Kreuzung der L 3011 bis zur Eisenbahnbrücke und Flüsterasphalt, Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung L 3011 / Auf
der Hohlmauer, um einen langsameren kontinuierlichen Verkehrsfluss zu erreichen, vorgeschlagen.
Es liegen gemäß Mitteilung von Hessen Mobil keine neuen Verkehrszahlen vor, die eine
Steigerung des Verkehrs belegen. Mit den derzeit vorliegenden Verkehrszahlen aus der
Straßenverkehrszählung von 2010 ergeben sich keine Ansprüche auf Schallschutz im Bereich der Wohnsiedlung und auch nicht die Begründung für ein Tempolimit aus Lärmschutzgründen. Der Bau eines innerstädtischen Kreisverkehrs sowie eine stationäre Radarmessung liegen nicht im Zuständigkeitsbereich von Hessen Mobil.
L 3011 alt / Kapellenstraße und K 822 Frankfurter Straße
Tempolimit 30 km/h, Geschwindigkeitsmessungen
Weder von Seiten des Main-Taunus-Kreises noch von Seiten der Gemeinde Kriftel sind
derzeit Lärmschutzmaßnahmen in den genannten Straßenbereichen vorgesehen.
3.4.6.10
Schwalbach a. T.
In Schwalbach a. T. stellt die L 3014 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 81: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Schwalbach a. T.
Ort
Ortsteil
Schwalbach a. T.
Straße
L 3014
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
70
22
0
75
27
0
L 3014
Passiver Schallschutz:
Nach Mitteilung von Hessen Mobil sind entlang der L 3014 Gebäude in den vergangenen
Jahrzehnten schon im Rahmen einer Lärmsanierung behandelt worden. Es können an einzelnen Gebäuden, an denen bisher keine Lärmsanierung vorgenommen wurde, noch Ansprüche bestehen. Hierzu ist eine Prüfung im Einzelfall notwendig. Insbesondere Eigentümer von Gebäuden, die bisher knapp unterhalb der Auslösewerte lagen, können durch
die im Jahre 2012 abgesenkten Werte nun anspruchsberechtigt sein. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Main-Taunus-Kreis
175
zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
3.4.6.11
Sulzbach
In Sulzbach stellen die L 3014 und die L 3266 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 82: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Sulzbach
Ort
Sulzbach
Sulzbach
Ortsteil
Straße
L 3014
L 3266
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
25
1
0
26
1
0
89
46
0
64
83
0
L 3014
Lärmschutzwand (bis zum Ortsausgang auf der Seite der angrenzenden Anliegerstraße
Staufenstraße)
U.a. aufgrund der geringen Betroffenheiten finden derzeit keine Planungen durch Hessen
Mobil statt.
L 3266
Lärmoptimierter Asphalt LOA 5D, passiver Lärmschutz:
Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil können bei niedrigen Geschwindigkeiten unter
50 km/h lärmoptimierte Asphalte ihre gewünschte Pegelminderung nicht erfüllen. Nach
Auffassung der Lärmaktionsplanung kann z.B. der lärmoptimierte Asphalt LOA 5D im Gegensatz zu offenporigem Asphalt (OPA) bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h eine effektive Pegelminderung erbringen. Hierbei besteht allerdings das Problem, dass dieser derzeit
keine anerkannte Standardbauweise darstellt und daher nicht von der hessischen Straßenbauverwaltung verwendet wird. Im Rahmen verschiedener Pilotprojekte werden in den
Städten wie z.B. Frankfurt am Main und Darmstadt die längerfristige Lärmwirkung und die
Beständigkeit des LOA 5D untersucht.
Die überwiegenden Bereiche der Ortsdurchfahrt Sulzbach wurden in den vergangenen
Jahrzehnten bereits durch eine Lärmsanierungsmaßnahme berücksichtigt. Es können an
einzelnen Gebäuden, an denen bisher keine Lärmsanierung vorgenommen wurde noch
Ansprüche bestehen. Hierzu ist eine Prüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung
zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Odenwaldkreis
176
3.4.7 Odenwaldkreis
Die im Odenwaldkreis verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a sind
in Abbildung 33 dargestellt.
Abbildung 33: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Odenwaldkreis
Entlang der in Abbildung 33 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung
Hessen 2012 folgende in Tabelle 83 aufgelistete Lärmkonflikte.
Tabelle 83: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Odenwaldkreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012)
Ort
Bad König
19
Örtlichkeit
B45
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
64
8
LNight in dB (A)
>75
0
>55-60 >60-65
70
LKZ
19
>65
LDEN
LNight
1
173
254
9
Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Odenwaldkreis
177
Ort
LDEN in dB (A)
Örtlichkeit
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
>75
>55-60 >60-65
LKZ
>65
LDEN
19
LNight
Brensbach
B38
8
8
0
9
8
0
73
89
Erbach
B45
170
86
0
172
125
0
978
1301
Höchst i.Odw.
B426 Höchst
45
20
0
54
25
0
238
323
Höchst i.Odw.
B45 OT MümlingGrumbach
18
11
2
20
12
2
136
167
Michelstadt
B45/B47
8
0
0
17
0
0
5
23
Michelstadt
B47 Amorbacher Straße
OT Stockheim
12
0
0
18
0
0
14
31
Michelstadt
B47 Darmstädter Straße
Reichelsheim
B38/B47
18
0
0
23
0
0
38
62
159
51
0
153
95
0
730
988
Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus
wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des
Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt.
Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und
des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen.
3.4.7.1 Bad König
In Bad König stellt die B 45 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 84: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad König
Ort
Bad König
Ortsteil
Zell Etzen-Gesäß
Straße
B 45
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
64
8
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
70
9
1
B 45 Ortsteil Zell
Tempolimit 80 km/h:
Eine Geschwindigkeitsreduzierung von derzeit 100 auf 80 km/h bringt nach der Berechnung von Hessen Mobil lediglich eine Lärmreduzierung von 1,2 dB (A). Gemäß Lärmschutz-Richtlinien- StV sind nur solche Maßnahmen möglich, die eine Lärmminderung von
aufgerundet mindestens 3 dB (A) erreichen. Dies ist hier nicht der Fall.
Lärmschutzwand:
Die Berechnung von Hessen Mobil hat ergeben, dass die Auslösewerte der Lärmsanierung an 4 Gebäuden in der Nacht um bis zu 2 dB (A) überschritten werden. Die Werte am
Tag werden eingehalten. Aufgrund der ungünstigen höher gelegenen Bebauung (bis zu
8 m) müsste hier eine Lärmschutzwand von 200 m Länge und 5 m Höhe errichtet werden,
um die Lärmpegel um 2 dB (A) zu reduzieren. Da die Lärmschutzwand größtenteils auf der
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Odenwaldkreis
178
Brücke errichtet werden müsste, würden Kosten von mindestens 500.000 € entstehen.
Gemäß der Lärmschutzrichtlinien müssen zudem bauliche Anlagen eine Mindestverbesserung von 5 dB (A) erreichen. Dies wäre erst bei einer Wandhöhe von 8 m der Fall. Da die
hohen Kosten der Lärmschutzwand in keinem Verhältnis zur Lärmreduzierung stehen,
kann diese Maßnahme nicht weiter verfolgt werden.
Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B.
Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
B 45 Ortsteil Etzen-Gesäß
Tempolimit 60 km/h bis zur Ampel in Mümling-Grumbach:
Die Wohnbebauung von Etzen-Gesäß liegt im Bereich der Ortsdurchfahrt. Dadurch hätte
eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h zwischen den beiden Ortschaften keine
Auswirkung auf die Lärmbeeinträchtigung der Bebauung. Außerhalb der Ortschaften
Mümling-Grumbach und Etzen-Gesäß befindet sich keine Wohnbebauung.
3.4.7.2 Erbach
In Erbach stellt die B 45 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 85: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Erbach
Ort
Erbach
Ortsteil
Straße
B 45
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
170
86
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
172
125
0
B 45
Tempolimit 30 km/h:
Die schalltechnische Überprüfung durch Hessen Mobil zeigt, dass bei dichter beidseitiger
Bebauung, die direkt an der Bundesstraße liegt, Lärmpegel von knapp über 72 dB (A) am
Tag und knapp unter 65 dB (A) in der Nacht erreicht werden. Durch spezielle Störzuschläge wie Signalanlagen oder extrem dichte Bebauung (noch höhere Mehrfachreflektion)
können an einzelnen Gebäuden auch noch höhere Lärmpegel erreicht werden. In Bereichen mit etwas zurückliegender oder einseitiger Bebauung liegen die Lärmpegel tiefer.
Für die Ortsdurchfahrt Erbach wurde noch keine komplette Lärmsanierung durchgeführt.
Zahlreiche Einzelanträge von betroffenen Gebäudeeigentümern wurden aber bereits abgewickelt. Insbesondere nachts können nach Auffassung von Hessen Mobil lärmbedingte
Belastungen der Wohnbevölkerung sehr wirksam durch passive Lärmschutzmaßnahmen
reduziert werden. Zwar werde durch die Lärmsanierung an Außenwohnbereichen keine
Reduktion des Beurteilungspegels erreicht, doch würden in der Ortsdurchfahrt Erbach so
geringe Überschreitungen am Tag auftreten, dass an den zurückliegenden Außenwohnbereichen die Richtwerte für Wohngebiete nicht überschritten werden dürften. Eine flächendeckende Überschreitung der Richtwerte am Tag sei bei der Ortsdurchfahrt Erbach
nicht gegeben. Sollte eine punktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung auch am Tag in Betracht gezogen werden, müsste hierzu erst eine aufwendige komplette Untersuchung der
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Odenwaldkreis
179
Ortsdurchfahrt vorgenommen werden, um herauszufinden in welchen Bereichen die
Überschreitung der Richtwerte vorliegt.
Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits
fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises um die
Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die
Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 45 in Erbach in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises geprüft.
3.4.7.3 Höchst i. Odw.
In Höchst stellen die B 426 und die B 45 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 86: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Höchst i. Odw.
Ort
Höchst
Höchst
Ortsteil
Mümling-Grumbach
Straße
B 426
B 45
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
45
20
0
18
11
2
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
54
25
0
20
12
2
B 426
Tempolimit 30 km/h
Eine schalltechnische Überprüfung durch Hessen Mobil zeigt, das bei dichter beidseitiger
Bebauung, die direkt an der Bundesstraße liegt, Lärmpegel von bis zu 71,5 dB (A) am Tag
und bis zu 64,5 dB (A) in der Nacht erreicht werden. Durch spezielle Störzuschläge wie
Signalanlagen oder extrem dichte Bebauung (noch höhere Mehrfachreflektion) können an
einzelnen Gebäuden auch noch höhere Lärmpegel erreicht werden. In Bereichen mit etwas zurückliegender oder einseitiger Bebauung liegen die Lärmpegel tiefer.
Nach Stellungnahme von Hessen Mobil wurde in den 80er Jahren bereits in der kompletten Ortsdurchfahrt Lärmsanierung durchgeführt. Die spätere Absenkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung von 72 dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht (Mischgebiet)
wurden nachträglich berücksichtigt. Durch die zwischenzeitliche Verkehrsfreigabe der
Ortsumgehung der B 45, die zur deutlichen Reduzierung der Lärmpegel führte (insbesondere im Bereich der Erbacher Straße), wurde die Lärmsanierung mit höheren Lärmpegeln
durchgeführt.
Insbesondere nachts können nach Auffassung von Hessen Mobil lärmbedingte Belastungen der Wohnbevölkerung sehr wirksam durch passive Lärmschutzmaßnahmen reduziert
werden. Zwar wird durch die Lärmsanierung an Außenwohnbereichen keine Reduktion
des Beurteilungspegels erreicht, doch würden in der Ortsdurchfahrt Höchst keine flächendeckenden Überschreitungen der Richtwerte am Tag auftreten. Im Bereich der Ortsdurchfahrt Höchst liegt keine komplette dichte Bebauung vor, weshalb die Lärmpegel in
der Nacht in einigen Bereichen zudem unter den Richtwerten liegen dürften (insb. GroßUmstädter Straße).
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Odenwaldkreis
180
Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits
fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises um die
Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die
Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 426 in Höchst i. Odw. in der
Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises geprüft.
B 45 Ortsteil Mümling-Grumbach
Passiver Schallschutz:
Bereits im Jahr 2010 wurde durch Hessen Mobil für die Ortsdurchfahrt MümlingGrumbach eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Diese hat gezeigt, dass nur
an 7 Gebäuden die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten waren. 4 Gebäude
wurden bisher saniert. Eine grobe Überprüfung hat ergeben, dass durch die Absenkung
der Lärmsanierungsgrenzwerte an bis zu 5 weiteren Gebäuden eine Überschreitung auftritt. Die Überschreitungen sind teilweise jedoch so gering, dass von der Prioritätenreihung die Ortsdurchfahrt Mümling-Grumbach erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Hessen Mobil abgewickelt wird. Betroffene Gebäudeeigentümer können aber bereits vorab
eine Überprüfung gem. der Lärmsanierung und einen Antrag zur finanziellen Förderung
von passiven Schallschutzeinrichtungen (Schallschutzfenster und Belüftungseinrichtungen)
stellen.
3.4.7.4 Reichelsheim
In Reichelsheim stellt die B 38/B 47 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 87: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Reichelsheim
Ort
Reichelsheim
Ortsteil
Straße
B 38/B 47
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
159
51
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
153
95
0
B 38/B 47
Gelbe Ortsschilder für den Ortsteil Frohnhofen zur Geschwindigkeitsreduzierung:
Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil liegt der Ortsteil Frohnhofen nicht direkt an der
B 38/B 47. Nur vereinzelte Gebäude (Bauernhöfe) haben direkte Anbindung an die Bundesstraße. Gemäß § 42 StVO ist unter den Punkten zu Zeichen 310 und 311 Ortstafel klar
geregelt, dass die Zeichen ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulast dort
anzubringen sind, wo für den ortseinwärts fahrenden Verkehr die geschlossene Bebauung
erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt nur vor, wenn die anliegenden
Grundstücke von der Straße erschlossen werden. Bei den vereinzelten Höfen kann nicht
von einer geschlossenen Bebauung gesprochen werden. Die etwas größere Ansiedlung
von Gebäuden befindet sich etwas abseits der Bundesstraße und ist über eine Gemeindestraße an diese angeschlossen. Somit besteht keine Begründung einer Ortstafel an der
B 38/B 47.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
181
3.4.8 Kreis Offenbach
Die im Kreis Offenbach verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a sind
in Abbildung 34 dargestellt.
Abbildung 34: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Kreis Offenbach
Entlang der in Abbildung 34 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung
Hessen 2012 folgende in Tabelle 88 aufgelistete Lärmkonflikte.
Tabelle 88: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Kreis Offenbach (gem. Lärmkartierung Hessen 2012)
Ort
Örtlichkeit
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
>75
>55-60 >60-65
LKZ
20
>65
LDEN
LNight
Dietzenbach
B459
37
0
0
60
4
0
67
142
Dietzenbach
L3001 Offenbacher Str.
(nördlich B459)
L3001 Offenbacher Str.
(südlich B459), Lindenstraße, Offenthaler Str.
B486 OT Offenthal
38
0
0
43
0
0
56
88
73
0
0
81
0
0
131
188
71
67
68
78
75
76 1554
1762
Darmstädter Str. nördl.
der Theodor-Heuss-Str./
Hainer Chaussee
44
70
1
59
65
Dietzenbach
Dreieich
Dreieich
20
Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
0
696
637
Kreis Offenbach
Ort
182
Örtlichkeit
LDEN in dB (A)
LDEN
LNight
0
65
63
0 1510
1279
Frankfurter Straße
171
184
173
178
193
123 3916
3276
L3262 Eisenbahnstraße,
Theodor-Heuss-Straße
K171 Hainer Chaussee
A661
101
0
0
118
2
0
15
0
0
36
4
0
36
80
86
0
0
100
7
0
193
261
Egelsbach
K171 Hainer Chaussee
OT Dreieichenhain
B3
23
5
0
44
6
0
66
117
Hainburg
L3065
208
59
0
218
81
0
929
1143
Hainburg
L3416
111
49
0
119
68
0
587
746
Heusenstamm
L3117
56
4
0
94
5
0
92
159
Heusenstamm
L3001
8
0
0
8
0
0
14
20
Langen
Südliche Ringstraße
161
0
0
185
0
0
120
182
Langen
Darmstädter Straße
74
11
0
68
28
0
292
345
Langen
Frankfurter Straße
27
0
0
39
0
0
66
89
Langen
K168
4
0
0
8
0
0
2
10
Mainhausen
A45 Waldrandsiedlung
7
0
0
18
1
0
7
40
Mühlheim
B43 Offenbacher Straße,
Dietesheimer Straße,
Hanauer Straße
L3064 Lämmerspieler Str
320
70
0
376
106
0 1037
1539
134
8
0
159
16
0
325
486
116
9
0
129
17
0
351
443
Neu-Isenburg
L3064 Mühlheimer Str.
OT Lämmerspiel
L3117 Friedhofstraße
58
2
0
106
3
0
140
210
Neu-Isenburg
L3117 Carl-Ulrich-Straße
50
4
0
24
0
0
87
56
Neu-Isenburg
L3317 Frankfurter Straße
204
366
0
201
391
0 2773
3150
Neu-Isenburg
L3117
45
0
0
76
0
0
26
75
Neu-Isenburg
A3
50
4
4
175
5
4
140
447
Neu-Isenburg
A3
Neu-Isenburg
Offenbacher Straße
Neu-Isenburg
Neu-Isenburg
Herzogstraße zwischen
Friedhofstraße und
Ernst-Reuter-Str.
Neuhöfer Straße
Obertshausen
A3
Obertshausen
B448
Rodgau
Rodgau
Rodgau
Dreieich
Dreieich
Dreieich
Dreieich
Mühlheim
Mühlheim
Rodgau
Rodgau
Rodgau
>55-60 >60-65
>65
20
81
Hauptstraße
>75
LKZ
53
Dreieich
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
175
232
22
4
0
73
13
0
74
195
160
18
0
171
20
0
465
521
25
0
0
26
0
0
22
29
5
0
0
28
0
0
1
17
109
0
0
347
18
0
153
762
9
0
0
30
4
0
21
47
A3
20
1
0
78
8
0
39
158
B45
94
0
0
195
1
0
104
334
Weiskircher Str. / AlfredDelp-Straße / Hauptstr.
Dudenhöfer Straße
OT Jügesheim
Nieuwpoorter Straße
OT Dudenhofen
Hainburger Straße
67
0
0
118
1
0
129
262
57
1
0
53
21
0
158
252
76
0
0
90
8
0
181
305
43
3
0
42
24
0
139
216
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
Ort
183
LDEN in dB (A)
Örtlichkeit
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
>75
>55-60 >60-65
LKZ
20
>65
LDEN
LNight
OT Nieder-Roden
Rödermark
B459 OT Waldacker
95
5
0
119
15
0
222
352
Rödermark
33
4
0
35
9
0
118
159
13
0
0
15
0
0
18
33
9
0
0
14
3
0
23
37
Seligenstadt
B486 Traminer Straße
OT Urberach
B486 Konrad-AdenauerStraße OT Urberach
B459 Dieburger Straße
OT Rödermark
L3065
101
46
0
103
60
0
551
674
Seligenstadt
L3121
14
0
0
16
0
0
14
25
Seligenstadt
L2310 OT Froschhausen
130
7
0
141
23
0
342
467
Rödermark
Rödermark
Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus
wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des
Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt.
Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und
des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen.
3.4.8.1 Dietzenbach
In Dietzenbach stellen die B 459 und L 3001 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 89: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dietzenbach
Ort
Dietzenbach
Dietzenbach
Dietzenbach
Ortsteil
Straße
B 459
L 3001
L 3001
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
37
0
0
38
0
0
73
0
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
60
4
0
43
0
0
81
0
0
B 459
Einbau von Flüsterasphalt bei künftigen Fahrbahnsanierungen:
Bei der nächsten Deckenerneuerung werden von Hessen Mobil die Anspruchsvoraussetzungen (Überschreitung der Auslösewerte, Kosten, Wirtschaftlichkeit) überprüft. Sind die
Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, wird ein lärmoptimierter Deckenbelag eingebaut. Dabei sollten folgende Randbedingungen eingehalten werden:
• Der lärmarme Fahrbahnbelag muss immer über den gesamten Querschnitt eingebaut
werden.
• Die Länge der Baumaßnahme mit dem lärmarmen Fahrbahnbelag sollte sowohl aus
bautechnischen als auch aus Gründen der Lärmreduzierung mindestens 500 m betragen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
184
Geschwindigkeitskontrollen der 50 km/h innerorts:
Gemäß Mitteilung der Stadt Dietzenbach werden Geschwindigkeitskontrollen von der
Stadt bereits konsequent praktiziert.
L 3001 Offenbacher Straße (nördlich B 459), L 3001 Offenbacher Straße (südlich B 459),
Lindenstraße, Offenthaler Straße
Beibehaltung des Kreisels Offenbacher Straße/Theodor-Heuss-Ring, Prüfung der Umsetzbarkeit weiterer Kreisverkehre auf der verlängerten Offenbacher Str.:
Eine Überprüfung aller ampelgeregelten Kreuzungen der verlängerten Offenbacher Straße zwecks der Umsetzbarkeit von Kreisverkehrsanlagen ist wegen der positiven Wirkung
von Kreisverkehren zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms und zu Verstetigung des
Verkehrsflusses nach Auffassung der Stadt Dietzenbach sinnvoll. Dies sollte im Rahmen
einer durchzuführenden Gesamtbetrachtung erfolgen.
Baulückenschließung in geschlossener Bauweise entlang der Offenbacher Straße:
Dies ist ein Ziel der Stadt seit 2004, an dem festgehalten wird.
Geschwindigkeitskontrollen 50 km/h in der Offenbacher Straße:
Geschwindigkeitskontrollen werden von der Stadt bereits konsequent praktiziert.
Ausbau des Radwegenetzes:
Große Teile des Radverkehrskonzepts der Stadt Dietzenbach aus dem Jahr 2004 wurden
mittlerweile umgesetzt. Es besteht aber die Notwendigkeit das Radwegenetz weiter zu
optimieren.
Errichtung einer Lärmschutzwand an der Offenbacher Straße:
Die Errichtung soll im Zuge der Umsetzung des neuen Baugebiets Talstraße erfolgen.
3.4.8.2 Dreieich
In Dreieich stellen die B 486, Darmstädter Straße, Hauptstraße, Frankfurter Straße, L 3262,
K 171 und A 661 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 90: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dreieich
Ort
Dreieich
Dreieich
Dreieich
Dreieich
Dreieich
Dreieich
Dreieich
Ortsteil
Offenthal
Sprendlingen
Sprendlingen
Sprendlingen
Sprendlingen
Dreieichenhain
Dreieichenhain
Straße
B 486
Darmstädter Str.
Hauptstr.
Frankfurter Str.
L 3262, K 171
A 661
K 171
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
71
67
68
78
75
76
44
70
1
59
65
0
53
81
0
65
63
0
171
184
173
178
193
123
101
0
0
118
2
0
15
0
0
36
4
0
86
0
0
100
7
0
B 486 alt; Ortsteil Offenthal
Die Kartierung der B 486 alt innerorts ist vor der Inbetriebnahme der B 486 Ortsumgehung erfolgt. Mit der Eröffnung der B 486 Ortsumgehung haben sich die Verkehrsmengen
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
185
innerorts deutlich verändert. Am 15.10.2014 wurde auch die sog. Ostspange (L 3001 neu)
für den Verkehr freigegeben. Insgesamt ist von einer deutlichen Abnahme des innerörtlichen Verkehrs auszugehen, so dass die Daten der Lärmkartierung nicht mehr maßgeblich
sind. Mit der Eröffnung der Ortsumgehung ist davon auszugehen, dass der Lärmkonflikt
maßgeblich entschärft werden konnte.
Darmstädter Straße nördlich der Theodor-Heuss-Straße/Hainer Chaussee, Hauptstraße,
Frankfurter Straße
Die Stadt Dreieich nimmt den Maßnahmenvorschlag zur Ausweitung der im Bereich der
Hauptstraße und Teilen der Darmstädter Straße in Dreieich-Sprendlingen bestehenden
Tempo 30-Streckenbegrenzung auf die Darmstädter Straße (in Richtung Langen) und die
Frankfurter Straße (in Richtung Neu-Isenburg) zum Anlass, ein qualifiziertes Ingenieurbüro
mit den rechtlich erforderlichen Berechnungen des Straßenverkehrslärms nach RLS-90 zu
beauftragen. Grundlage sind Verkehrsdaten, die im Rahmen einer gesamtstädtischen Verkehrszählung für die Stadt Dreieich im Jahr 2014 erhoben wurden. Soweit sich in Verbindung mit den seit Anfang April 2015 vorliegenden Verkehrsdaten fachlich begründete
Hinweise auf maßgebliche Lärmkonflikte auch in angrenzenden Hauptverkehrsstraßen mit
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ergeben sollten, ist vorgesehen, den Untersuchungsumfang auf diese auszuweiten und die rechtlich erforderliche Berechnung nach
RLS-90 auch auf diese Streckenabschnitte vornehmen zu lassen. Für den Fall, dass die
straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, sind auch ergänzende bauliche
und /oder sonstige Maßnahmen in Erwägung zu ziehen.
L 3262 Eisenbahnstraße, Theodor-Heuss-Straße, K 171 Hainer Chaussee und Ortsteil
Dreieichenhain; K 171 Hainer Chaussee
Die im Zuge der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Bedenken bzgl. der Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 zu den v.g. Streckenabschnitten nimmt die Stadt Dreieich
zum Anlass, die Frage nach der tatsächlichen Lärmbelastung unter Einbeziehung aktuell
vorliegender und valider Verkehrszahlen durch die zuständigen Stellen überprüfen und
bewerten zu lassen.
A 661 Bereich Neubaugebiet „Heckenborn“
Eine weitere Maßnahme der Stadt Dreieich „außerhalb der Lärmaktionsplanung“ stellt der
Bau einer 780 m langen, zweieinhalb bis vier Meter hohen Lärmschutzwand an der A 661
dar, der in Zusammenhang mit der Entwicklung des Baugebiets Heckenborn in DreieichSprendlingen steht. Nach Beginn der Baumaßnahme am 09.09.2014 wurde diese Ende
2014 fertiggestellt.
A 661; Ortsteil Dreieichenhain
Für den Bereich der Bebauung in Dreieichenhain in der Nähe der A 661 hat die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil ergeben, dass die Grenzwerte der Lärmsanierung
an den Wohngebäuden am Tag an wenigen und in der Nacht an einigen Wohngebäuden
überschritten werden. Die Wohnhauseigentümer entlang der A 661 in Dreieichenhain
können einen Antrag auf Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen bei Hessen
Mobil stellen. Nach Eingang des Antrages folgt die Einzelfallprüfung durch Hessen Mobil.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
186
3.4.8.3 Egelsbach
In Egelsbach stellt die B 3 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 91: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Egelsbach
Ort
Ortsteil
Egelsbach
Straße
B3
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
23
5
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
44
6
0
B3
Passiver Schallschutz:
Einbau von Schallschutzfenstern für die Gebäude entlang der Darmstädter Landstraße.
Eine schalltechnische Untersuchung durch Hessen Mobil über die Lärmbelastung im v. g.
Bereich hat ergeben, dass die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten sind. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
3.4.8.4 Hainburg
In Hainburg stellen die L 3065 und L 3416 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 92: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hainburg
Ort
Hainburg
Hainburg
Ortsteil
Straße
L 3065
L 3416
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
208
59
0
111
49
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
218
81
0
119
68
0
L 3065
Tempolimit 30 km/h:
Gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen
Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72
dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht (Kern-, Dorf-, Mischgebiet) erforderlich. Die
lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass an einigen Wohngebäuden die Tag- und Nacht-Richtwerte überschritten werden. Dies ist der Fall im Bereich
des Verkehrsknotens L 3065 / L 3416. Die Überschreitung ist bedingt durch die Störzuschläge (1 – 3 dB (A)) der Signalanlage an dieser Kreuzung. Eine weitere Überschreitung
der Richtwerte (Nacht) weist die Berechnung im Bereich zwischen der Liebfrauenheidenstraße und der Wendelinusstraße aus. Hier verengt sich die L 3065 und die Wohngebäude
sind beiderseits direkt am Bürgersteig errichtet. Dies betrifft eine Strecke von ca. 350 m.
Die zweite Voraussetzung in diesem Bereich ein Tempolimit von 30 km/h in der Nacht einzuführen, liegt ebenfalls vor – die Lärmreduzierung beträgt hier über 2,1 dB (A).
Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die L 3065 in
Hainburg in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises
Offenbach auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
187
L 3416
Die Lärmberechnung durch Hessen Mobil für den Ist-Zustand hat ergeben:
Die Wohngebäude entlang der Offenbacher Landstraße (ab Knoten L 3065 / L 3416 bis
zur Bahnlinie) liegen am Tag vereinzelt leicht über dem Richtwertvon 72 dB (A). In der
Nacht liegen in diesem Abschnitt alle Wohngebäude über dem Richtwert von 62 dB (A).
Ab der Bahnlinie bis zum Ortsausgang Hainburg (Richtung B 45) liegen nur noch sieben
Wohngebäude über den Richtwerten. Sechs Gebäude stehen direkt an der Lichtsignalkreuzung L 3416 – Gartenstraße und sind nur durch die Störzuschläge (1 – 3 dB (A)) der
Signalanlage überschritten. Ein weiteres Wohngebäude hat Richtwertüberschreitungen in
der Nacht, da es als einziges Gebäude in diesem Abschnitt der Offenbacher Landstraße
direkt am Bürgersteig errichtet ist.
Tempolimit 30 km/h, Lkw-Durchfahrtsverbot:
Im Abschnitt Knoten L 3065/L 3416 bis zur Bahnlinie, entlang der L 3416 (Offenbacher
Landstraße) würden nach Hessen Mobil die Beurteilungspegel (nachts) bei einem Tempolimit von 30 km/h mehr als 2,1 dB (A) reduziert. Somit lägen die rechnerisch-rechtlichen
Voraussetzungen für das Tempolimit 30 km/h (aber nur nachts) vor. Auch die Pegelminderung durch ein Lkw Durchfahrtsverbot (nachts) würde für die gesamte Offenbacher Landstraße über 2,1 dB (A) betragen. Allerdings käme eine geeignete Umfahrung für den
nächtlichen Lkw-Verkehr jedoch nur in Betracht, wenn dadurch keine zusätzliche Belastung für Wohngebiete in anderen Ortschaften entstehen würde, d.h. im Regelfall käme nur
eine BAB bzw. anbaufreie Straße als Lkw-Umfahrungsstrecke in Frage.
Daher ist ein Tempolimit die geeignetere Lärmminderungsmaßnahme. Eine entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die L 3065 in Hainburg in der
Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Offenbach auf
weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft.
3.4.8.5 Heusenstamm
In Heusenstamm stellt die L 3117 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 93: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Heusenstamm
Ort
Heusenstamm
Ortsteil
Straße
L 3117
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
56
4
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
94
5
0
Bereits umgesetzte Lärmminderungsmaßnahmen:
• L 3117 (Ringstraße): 2 m hohe Lärmschutzwand
• L 3117 (Ringstraße, Isenburger Straße): Sanierung der Fahrbahndecken durch Hessen
Mobil
• Ortsteil Rembrücken, Heusenstammer Straße: Umgestaltung des Ortsdurchfahrtsbereichs
L 3117
Gefordert wird die Umgestaltung von zwei Verkehrsknotenpunkten zu Kreisverkehrsplätzen:
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
188
• Offenbacher Str./Frankfurter Str./Ringstr./Isenburger Str.
• Lerchenstr./Isenburger Str./Berliner Str/Isenburger Str.
Die vorgeschlagenen Umbauten lassen sich nach Stellungnahme von Hessen Mobil aus
Lärmschutzaspekten heraus nicht begründen, da die lärmmindernde Wirkung von Kreisverkehren gering ist und es daher für deren Realisierung aus Lärmschutzgründen an einer
Rechtsgrundlage fehle.
3.4.8.6 Langen
In Langen stellen die Südliche Ringstraße und die Darmstädter Straße/Frankfurter Straße
Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 94: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Langen
Ort
Langen
Langen
Langen
Ortsteil
Straße
Südliche Ringstraße
Darmstädter Straße
Frankfurter Straße
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
161
0
0
185
0
0
74
11
0
68
28
0
27
0
0
39
0
0
Bereits umgesetzte Lärmminderungsmaßnahmen der 1. Stufe:
Umgestaltung der Mörfelder Landstraße (ehem. B 486) durch Reduzierung von drei auf
zwei Fahrspuren mit begrünter Mittelinsel und Fahrradstreifen. Vergleichbare bauliche
Maßnahmen kommen auf der Südlichen Ringstraße, der Frankfurter Straße und der Darmstädter Straße wegen des wesentlich geringeren Querschnitts dieser Straßen und der
Haushaltslage der Stadt nicht in Betracht.
Die Kreuzung Südliche Ringstraße/Dieburger Straße/Theodor-Heuss-Straße sollte zu einem Kreisverkehr umgebaut werden:
Diese Maßnahme wird von der Stadt Langen für sinnvoll gehalten, aus finanziellen Gründen kommt aber ein Umbau des intakten Knotenpunktes wie auch an anderen Stellen in
der Stadt in absehbarer Zeit nicht in Frage.
Grüne Welle:
Die Stadt Langen hat bewusst darauf verzichtet, nach Inbetriebnahme der B 486 Nordumgehung die Ortsdurchfahrt mit einer Grünen Welle auszustatten. Eine höhere Attraktivität
der Ortsdurchfahrt würde mehr Durchgangsverkehr anziehen, was zu mehr Lärm führen
würde.
Verkehrslenkende Maßnahmen:
Die Führung des überörtlichen Verkehrs über die A 661 durch Realisierung des Umbaus
der Anschlussstelle B 3/A 661 mit abknickender Vorfahrt in Egelsbach wurde durch Hessen Mobil abgeschlossen. Weitere verkehrslenkende Maßnahmen wie z.B. die Führung
des überörtlichen Verkehrs über die B 486 Nordumgehung oder über die A 661 sollten
nach Auffassung der Stadt Langen geprüft werden. Dies könnte mittels einer überarbeiteten Beschilderung oder verkürzter Grünphase der Linksabbieger an der Ampel
B 486/Südliche Ringstraße im Osten von Langen, um den Verkehr zur A 5 auf der B 486
Nordumgehung zu halten, erfolgen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
189
Ausweitung des Lkw-Durchfahrtsverbots durch zeitliche Befristung auf den Tageszeitraum für den bisher unbeschränkt zulässigen Anlieferverkehr (Südliche Ringstraße,
Mörfelder Landstraße, Darmstädter Straße, Frankfurter Straße):
Nach der Lärmkartierung gibt es im Bereich Südliche Ringstraße, Mörfelder Landstraße
keine Lärmbelastungen LDEN/LNight>70/60 dB (A) und im Bereich Darmstädter Straße,
Frankfurter Straße keine Lärmbelastungen LDEN/LNight>72/62 dB (A). Zudem kann der Quellund Zielverkehr von Lkws (z.B. innerstädtischer Anlieferungsverkehr) aufgrund der grundgesetzlich geschützten freien Ausübung des Berufes nur unter sehr hohen rechtlichen
Hürden eingeschränkt werden. Damit erscheint die grundsätzliche Voraussetzung für die
Ausweitung dieser straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme auf den Tageszeitraum nicht
vorzuliegen.
3.4.8.7 Mühlheim
In Mühlheim stellen die B 43 und L 3064 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 95: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Mühlheim
Ort
Mühlheim
Mühlheim
Mühlheim
Ortsteil
Lämmerspiel
Straße
B 43
L 3064
L 3064
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
320
70
0
134
8
0
116
9
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
376
106
0
159
16
0
129
17
0
B 43 Offenbacher Straße, Dietesheimer Straße, Hanauer Straße
Lärmkartierung:
Die Südfahrbahn der B 43 soll nach dem Abzweig der L 3064 bis zum Ende der Ortsdurchfahrt nachkartiert werden. In der Verkehrsmengenkarte 2010 sei leider keine Zählstelle auf
der B 43 Süd enthalten.
Das HLUG hat eine Lücke auf der B 43 Nord nachkartiert. Auf der B 43 Süd erfolgt keine
Nachkartierung. Die Verkehrsmengenkarte 2010 liefert eindeutige Ergebnisse. Westlich
der Kreuzung mit der L 3064 beträgt das DTV 17.033 Kfz/Tag, östlich davon zunächst
5.917 Kfz/Tag, dann 6.696 Kfz/Tag. Westlich der Kreuzung mit der K 191 beträgt das DTV
3.967 Kfz/Tag. Die Lärmkartierung ist daher insoweit korrekt.
Verwendung des lärmoptimierten Asphalt LOA 5D bei Straßensanierungen:
Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil können bei niedrigen Geschwindigkeiten unter
50 km/h lärmoptimierte Asphalte ihre gewünschte Pegelminderung nicht erfüllen. Nach
Auffassung der Lärmaktionsplanung kann z.B. der lärmoptimierte Asphalt LOA 5D im Gegensatz zu offenporigem Asphalt (OPA) bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h eine effektive Pegelminderung erbringen. Hierbei besteht allerdings das Problem, dass dieser derzeit
keine anerkannte Standardbauweise darstellt und daher nicht von der hessischen Straßenbauverwaltung verwendet wird. Im Rahmen verschiedener Pilotprojekte werden in den
Städten wie z.B. Frankfurt am Main und Darmstadt die längerfristige Lärmwirkung und die
Beständigkeit des LOA 5D untersucht.
Tempolimit 30 km/h an Stellen mit einspuriger Verkehrsführung:
• auf Nordfahrbahn der B 43 in Dietesheim (östlich der Kreuzung mit K 191):
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
190
Dieser Straßenzug ist nicht kartiert (DTV 3.734 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand
der Lärmaktionsplanung.
• auf Nordfahrbahn der B 43 im Ortszentrum von Mühlheim:
Auf der Nordfahrbahn der B 43 (im Ortszentrum Mühlheim) ist gemäß Stellungnahme
von Hessen Mobil keine einspurige Verkehrsführung vorhanden.
• auf Südfahrbahn der B 43 zwischen Ringstraße und Ludwigstraße:
Dieser Straßenzug ist nicht kartiert (siehe oben) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Lkw-Durchfahrtsverbot besteht in Ost-West-Richtung. Soll auch in Gegenrichtung angeordnet werden.
In West-Ost-Richtung, also auf der Südfahrbahn, ist die B 43 nur in dem kleinen Teilstück
westlich der L 3064 kartiert. Die Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass entlang der gesamten Südfahrbahn der B 43 die Richtwerte am Tag für eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme nicht überschritten werden. Die Richtwerte in der Nacht für eine
straßenverkehrsrechtliche Maßnahme sind im Abschnitt bis zur L 3064 (Lämmerspieler
Straße) an einigen Wohngebäuden überschritten und ab der L 3064 bis zum Ortsausgang
Richtung Hanau nur an wenigen Wohngebäuden ganz gering überschritten. Durch ein
Lkw-Durchfahrtsverbot (nachts) in West-Ost Richtung würde die erforderliche Lärmminderung von aufgerundet 3 dB (A) nicht erreicht. Somit ist ein Lkw-Durchfahrtsverbot aus
Lärmschutzgründen nicht möglich.
Allerdings sind die Auslösewerte für die Lärmsanierung (Nacht) an fast allen Wohngebäuden und am Tag an einigen Wohngebäuden an der Südfahrbahn der B 43 in Mühlheim
überschritten. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Nach Eingang des Antrages folgt die Einzelfallprüfung durch Hessen Mobil.
L 3064 Lämmerspieler Straße
Falls eine Umgehungsstraße gebaut werden kann, sind die Alternativmaßnahmen entbehrlich. Laut Mitteilung von Hessen Mobil lieg zur Zeit kein Planungsauftrag für die
L 3064 Mühlheim – Lämmerspiel vor.
L 3064 Mühlheimer Straße Ortsteil Lämmerspiel
Passiver Schallschutz:
Die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass in der Mühlheimer
Straße (ab Offenbacher Weg bis zur Kolpingstraße, beidseits) die Auslösewerte für die
Lärmsanierung - am Tag an einigen Wohngebäuden und in der Nacht an fast allen Wohngebäuden überschritten ist. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver
Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Nach
Eingang des Antrages folgt die Einzelfallprüfung durch Hessen Mobil.
Ab der Kolpingstraße bis Ortsausgang Richtung Mühlheim sind die Auslösewerte der
Lärmsanierung an den Wohngebäuden unterschritten.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
191
3.4.8.8 Neu-Isenburg
In Neu-Isenburg stellen die L 3117, L 3317, A 3 und Offenbacher Straße Lärmkonflikte mit
folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 96: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Neu-Isenburg
Ort
Neu-Isenburg
Neu-Isenburg
Neu-Isenburg
Neu-Isenburg
Neu-Isenburg
Neu-Isenburg
Neu-Isenburg
Ortsteil
Gravenbruch
Straße
L 3117
L 3117
L 3317
L 3117
A3
A3
Offenb. Str.
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
58
2
0
50
4
0
204
366
0
45
0
0
50
4
4
22
4
0
160
18
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
106
3
0
24
0
0
201
391
0
76
0
0
175
5
4
73
13
0
171
20
0
Bisher von der Stadt Neu-Isenburg umgesetzte Maßnahmen zur Lärmminderung:
Verlagerung / Lenkung des Kfz-Verkehrs in weniger sensible Gebiete
• Entlastung der Innenstadt durch Umbau des Knotenpunktes Rathenaustraße / Frankfurter Straße
• Lkw-Durchfahrtsverbot in der Carl-Ulrich-Straße
Steuerung / Koordination der Verkehrsmengen
• "Grüne Welle" in der Friedhofstraße
• Einrichtung von verkehrsabhängigen Lichtsignalanlagen
Maßnahmen zur Senkung der Fahrgeschwindigkeiten
• Einrichtung von Tempo-30-Zonen
Förderung der Alternativen zum Kfz-Verkehr
• Förderung des Radverkehrs
Erweiterung des städtischen Radwegenetzes
Bau von Fahrradabstellanlagen
Beteiligung am Projekt "Bike and Business"
• Erhöhung der Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehres (ÖPNV)
Optimierung / Erweiterung des Fahrplanangebotes
Busbeschleunigungsmaßnahmen
Verbesserung des Haltestellenkomforts
Folgende Maßnahmen zur Veränderung des Modal Splits befinden sich gegenwärtig in
Umsetzung oder Prüfung:
1. Einrichtung von Verkehrsabhängigen Lichtsignalanlagen
2. Einrichtung einer Car-Sharing-Station
3. Einrichtung von Schutzstreifen auf Hauptachsen des Radverkehrs
4. Anbindung der Ortsteile Zeppelinheim und Gravenbruch für den Radverkehr
5. Teilnahme am Projekt Radschnell Frankfurt Darmstadt
6. Erweiterung des Fahrradabstellanlagenangebotes in Neu-Isenburg
7. Erweiterung des Fahrplanangebotes
8. Busbeschleunigungsmaßnahmen
9. Einrichtung barrierefreier Haltestellen
10. Realisierung der Regionaltangente West
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
192
11. Schienengebundene ÖPNV-Anbindung Terminal 3 des Flughafens Frankfurt
Die Stadt Neu-Isenburg weist darauf hin, dass die Nummer 10 und 11 nicht in der Planungshoheit der Stadt liegen, aufgrund ihrer Bedeutung und Wichtigkeit setzt sich die
Stadt Neu-Isenburg aber für eine Umsetzung dieser Maßnahmen ein.
L 3117 Friedhofstraße
Lkw-Durchfahrtsverbot:
Die Verlegung der Autobahnbedarfsumleitungen U 69 und U 56, die Einrichtung einer
Pförtnerampel an der L 3117 sowie das Lkw-Durchfahrtsverbot sind Maßnahmen, welche
zurzeit durch die Stadt Neu-Isenburg geprüft werden. Bei diesen Maßnahmen ist nach
Auffassung der Stadt Neu-Isenburg die Mitwirkung und Zustimmung von Hessen-Mobil
erforderlich.
Für die Prüfung eines Lkw-Durchfahrtverbotes ist eine Berechnung nach RLS-90 durch den
Straßenbaulastträger anzufertigen. Im Falle der L 3117 ist dies die Stadt Neu-Isenburg. Auf
Grundlage dieser Berechnung ist durch die Stadt Neu-Isenburg als zuständige Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Prüfung unter Zustimmung der oberen Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt vorzunehmen (vgl. Kapitel
2.2.3.3).
L 3117 Carl-Ulrich-Straße
Umbaumaßnahmen (Einbahnstraßensystem mit nur einer Fahrspur):
Gemäß Stellungnahme der Stadt Neu-Isenburg wird der Umbau der Carl-Ullrich-Straße
und der angrenzenden Schleussnerstraße durch das vorgesehene Einbahnstraßensystem
zwischen den Knotenpunkten Siemensstraße / Carl-Ullrich-Straße und Frankfurter Straße /
Carl-Ullrich-Straße zu einer Verringerung der Lärmbelastung für die Anwohner führen. Die
Maßnahme war daher auch Bestandteil der Stufe 1 des Lärmaktionsplans und der
Luftreinhalteplanung des Landes Hessen gewesen.
L 3317 Frankfurter Straße
Tempolimit 30 km/h:
Gemäß Stellungnahme der Stadt Neu-Isenburg handelt es sich bei der Frankfurter Straße
um eine klassifizierte Straße (L 3317) des Vorrangnetzes (50 km/h) mit einer hohen Verkehrsbelastung. Gleichzeitig stellt sie die wichtigste Nord-Süd-Achse innerhalb des Stadtgebietes von Neu-Isenburg dar und ist die zentrale Einkaufsstraße in Neu-Isenburg. Aufgrund der intensiven und vielfältigen Nutzungsintensität sowie dem hohen Verkehrsaufkommen ist die derzeitige Durchschnittsgeschwindigkeit bereits niedriger als 50 km/h.
Die Einführung einer Begrenzung auf 30 km/h hätte daher voraussichtlich nicht die gewünschte Lärmreduktion zur Folge. Stattdessen ist eine Verdrängung des Verkehrs in die
benachbarten Straßen zu erwarten. Die vorgeschlagene Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h ist aus Sicht der Stadt Neu-Isenburg daher ungeeignet, die Ziele der Lärmaktionsplanung zu erreichen. Die Stadt Neu-Isenburg hat daher auch keine Berechnung nach
RLS-90 vorgelegt.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
193
L 3117 Gravenbruch
Tempolimit 70 km/h:
Gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen
Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72
dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht (Kern-, Dorf-, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am
Tag und 60 dB (A) in der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur und Altenheimen) erforderlich. Das
Ergebnis der Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV unterschritten sind und die rechtlichen Voraussetzungen für ein
lärmschutzbedingtes Tempolimit somit nicht vorliegen.
Anlage eines Radweges zwischen Neu-Isenburg und Heusenstamm:
Die Anlage eines Radweges stellt keine Lärmschutzmaßnahme im engeren Sinne dar.
Gleichwohl kann sie über eine Veränderung des Modal Splits zu einer Verkehrsreduktion
führen und somit indirekt zu einer gesamtstädtischen Lärmreduktion beitragen. Grundsätzlich sind Radwege daher aus Lärmschutzgründen zu befürworten, der Lärmaktionsplan
ist jedoch nicht das Instrumentarium zu deren Planung.
A3
Lärmschutzwände:
Der Ausbau der A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Offenbach und der Anschlussstelle Hanau ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im „vordringlichen Bedarf" eingestuft. Seitens Hessen Mobil ist
ein achtstreifiger Ausbau der A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Offenbach und der Anschlussstelle Hanau geplant. Diese Gesamtmaßnahme ist in 5 Abschnitte unterteilt und
wird nach Priorität und vorhandenen Ressourcen in den nächsten Jahren durchgeführt. Im
Rahmen dieser Maßnahme wird die Lärmsituation überarbeitet. Notwendige aktive oder
passive Maßnahmen werden entsprechend der Ergebnisse durchgeführt.
Bei der Baurechtschaffung sind Verkehrsuntersuchungen (lärmtechnische Gutachten / Berechnungen) vorgeschrieben. Sollte dabei als Ergebnis herauskommen, dass Lärmschutzmaßnahmen notwendig werden (aktiv oder passiv), so sind diese Maßnahmen im Rahmen
der Lärmvorsorge auch durchzuführen. Die Grenzwerte der Lärmvorsorge liegen dabei
unterhalb der Werte ab denen im Rahmen der hessischen Lärmaktionsplanung von einem
Lärmkonflikt gesprochen wird. Lärmschutzmaßnahmen vorab werden nicht durchgeführt.
Offenbacher Straße
Einrichtung von Schutzstreifen und Anordnung einer Fahrradstraße:
Gegenwärtig wird von der Stadt Neu-Isenburg zur Sicherheit des Radverkehrs die Einrichtung von Schutzstreifen und alternativ die Anordnung einer Fahrradstraße geprüft. Ebenso
wird im Rahmen der Entwicklung des Neubaugebietes Birkengewann geprüft, inwiefern
der Bau eines Minikreisverkehrs am Knotenpunkt Offenbacher Straße / Am Trieb möglich
ist. Auf Höhe des Neubaugebietes Birkengewann sind erste Umbaumaßnahmen voraussichtlich 2016 / 2017 vorgesehen. Im Bebauungsplan Nr. 83 „Birkengewann“ sind südlich
der Offenbacher Straße passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
194
3.4.8.9 Obertshausen
In Obertshausen stellen die A 3 und B 448 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 97: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dietzenbach
Ort
Ortsteil
Obertshausen
Obertshausen
Straße
A3
B 448
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
109
0
0
9
0
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
347
18
0
30
4
0
A3
Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des Ausbaus:
Seitens Hessen Mobil ist ein achtstreifiger Ausbau der A 3 zwischen dem Autobahnkreuz
Offenbach und der Anschlussstelle Hanau geplant. Diese Gesamtmaßnahme ist in 5 Abschnitte unterteilt und wird nach Priorität und vorhandenen Ressourcen in den nächsten
Jahren durchgeführt.
Bei der Baurechtschaffung sind Verkehrsuntersuchungen (lärmtechnische Gutachten / Berechnungen) vorgeschrieben. Sollte dabei als Ergebnis herauskommen, dass Lärmschutzmaßnahmen notwendig werden (aktiv oder passiv), so sind diese Maßnahmen im Rahmen
der Lärmvorsorge auch durchzuführen. Die Grenzwerte der Lärmvorsorge liegen dabei unterhalb der Werte ab denen im Rahmen der hessischen Lärmaktionsplanung von einem
Lärmkonflikt gesprochen wird. Lärmschutzmaßnahmen vorab werden nicht durchgeführt.
Prüfung kurzfristiger Maßnahmen (Tempolimit, Fahrbahnbelag, Verbesserung der
Schallschutzeinrichtung, passiver Schallschutz):
Die Voraussetzungen gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV für eine Geschwindigkeitsbeschränkung liegen gemäß Hessen Mobil nicht vor. Kurzfristige Lärmschutzmaßnahmen
werden im Vorfeld des Ausbaus von Hessen Mobil nicht verfolgt.
B 448
Prüfung kurz- und mittelfristiger Maßnahmen: Tempolimit, Fahrbahnbelag, Schallschutzeinrichtung, passiver Schallschutz:
Die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass die Voraussetzungen gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht vorliegen. Die Auslösewerte zur Durchführung der passiven Lärmsanierung sind ebenfalls
nicht überschritten. Entlang der Nordseite der B 448 werden die Wohngebiete bereits
durch Lärmschutzwände und -wälle geschützt. Bei der nächsten Deckenerneuerung werden die Voraussetzungen (Überschreitung der Auslösewerte, Kosten, Wirtschaftlichkeit)
überprüft.
3.4.8.10
Rodgau
In Rodgau stellen die A 3, B 45 sowie die ehemalige alte B 45 Lärmkonflikte mit folgenden
Lärmbelastungen dar:
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
195
Tabelle 98: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dietzenbach
Ort
Ortsteil
Rodgau
Rodgau
Weiskirchen
Rodgau
Weiskirchen
Rodgau
Jügesheim
Rodgau
Dudenhofen
Rodgau
Nieder-Roden
Straße
A3
B 45
Weiskircher Str. /
Alfred-Delp-Str. /
Hauptstraße
Dudenhöfer Str.
Nieuwpoorter
Str.
Hainburger Str.
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
20
1
0
94
0
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
78
8
0
195
1
0
67
0
0
118
1
0
57
1
0
53
21
0
76
0
0
90
8
0
43
3
0
42
24
0
A 3 Ortsteil Weiskirchen
Tempolimit 100 km/h:
Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Lärmschutzrichtlinien-StV für eine Geschwindigkeitsbeschränkung liegen nach Feststellung von Hessen Mobil nicht vor (vgl. hierzu Kapitel
2.2.3.3).
B 45
Tempolimit 100 km/h und Erneuerung des Flüsterasphalts (Ortsteile Weiskirchen, Jügesheim, Dudenhofen und Nieder-Roden):
Von Seiten der Öffentlichkeit wird eine große Lärmbelastung nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung, insbesondere in Höhe von Dudenhofen festgestellt.
Die in dem Planfeststellungsbeschluss für den vierstreifigen Ausbau der B 45 von 1993
festgelegten Lärmschutzmaßnahmen wurden gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil
errichtet. Die Grenzwerte gemäß 16. BImSchV wurden eingehalten. Voraussetzungen für
weitere Lärmschutzmaßnahmen gemäß § 1 der 16. BImSchV liegen gemäß Hessen Mobil
nicht vor.
Die lärmtechnische Berechnung von Hessen Mobil hat ergeben, dass die Richtwerte für
eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme (Geschwindigkeitsbeschränkung) nicht überschritten sind und somit das geforderte Tempolimit aus Lärmschutzgründen nicht möglich
ist. Andere Gründe für die Anordnung eines Tempolimits wie z.B. die Verkehrssicherheit
sind keine Belange der Lärmaktionsplanung und können an dieser Stelle nicht weiter verfolgt werden.
Alte, ehemalige B 45
Weiskircher Straße / Alfred-Delp-Straße / Hauptstraße (Ortsteil Weiskirchen), Dudenhöfer
Straße (Ortsteil Jügesheim), Nieuwpoorter Straße (Ortsteil Dudenhofen), Hainburger Straße, (Ortsteil Nieder-Roden)
Die Stadt Rodgau prüft geeignete Maßnahmen der Lärmminderung für Streckenabschnitte im Verlauf der ehemaligen, alten B 45. Für die weitere Beurteilung der möglichen
Lärmbelastungen sind zunächst gutachterliche Bewertungen nach der Berechnungsvorschrift RLS-90 erforderlich. Da der Haushaltsplan der Stadt Rodgau gegenwärtig noch
nicht beschlossen und nicht genehmigt ist, wird die Beauftragung und Erstellung des notwendigen Gutachtens voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte möglich sein.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
3.4.8.11
196
Rödermark
In Rödermark stellen die B 459 und B 486 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 99: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rödermark
Ort
Rödermark
Ortsteil
Waldacker
Straße
B 459
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
95
5
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
119
15
0
B 459 Ortsteil Waldacker
Errichtung einer Lärmschutzwand zwischen dem Lindenweg und Am Lerchenberg:
Die schalltechnische Berechnung von Hessen Mobil kommt zu dem Ergebnis, dass von 17
betroffenen Gebäuden lediglich 2 in den Nachtwerten überschritten sind. Die Überschreitung beschränkt sich auf nur 2 Gebäude, so dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit
bauliche kostenintensive aktive Maßnahmen wie die Errichtung einer Lärmschutzwand
ausgeschlossen sind.
Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B.
Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Maßgebend ist auch das Baujahr des
Gebäudes und ob bereits schon einmal ein Zuschuss gewährt wurde (vgl. Kapitel 2.2.3.2).
3.4.8.12
Seligenstadt
In Seligenstadt stellen die L 3065 und L 2310 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 100: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Seligenstadt
Ort
Seligenstadt
Seligenstadt
Ortsteil
Froschhausen
Straße
L 3065
L 2310
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
101
46
0
130
7
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
103
60
0
141
23
0
L 3065
Lärmoptimierter Asphalt LOA 5D:
Bei der nächsten Deckenerneuerung werden die Anspruchsvoraussetzungen (Überschreitung der Auslösewerte, Kosten, Wirtschaftlichkeit) überprüft. Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, wird ein lärmoptimierter Deckenbelag eingebaut. Dabei sollten folgende Randbedingungen eingehalten werden:
• der lärmarme Fahrbahnbelag muss immer über den gesamten Querschnitt eingebaut
werden,
• die Länge der Baumaßnahme mit dem lärmarmen Fahrbahnbelag sollte sowohl aus
bautechnischen als auch aus Gründen der Lärmreduzierung mindestens 500 m betragen.
Tempolimit 30 km/h:
Gemäß der „Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm“ ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
197
Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und
62 dB (A) in der Nacht (Kern-, Dorf-, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in
der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an
Krankenhäusern, Schulen, Kur und Altenheimen) erforderlich.
Das Ergebnis der Berechnung hat ergeben, dass die Richtwerte der LärmschutzRichtlinien-StV für den Tag entlang der L 3065 in Seligenstadt unterschritten sind. Die
Richtwerte (Nacht) sind im Bereich Steinheimer Straße (ungefähr ab Höhe der Querstraße)
bis in die Jahnstraße (bis zur Kapellenstraße) überschritten. Die Berechnung mit 30 km/h
(nachts) hat ergeben, dass hier eine Lärmminderung von ca. 2,6 dB (A) erzielt werden
könnte. Die Richtwerte (Nacht) in der Kapellenstraße (ab Steinweg bis Frankfurter Straße)
sind ebenfalls überschritten. Die Berechnung mit 30 km/h (nachts) hat ergeben, dass hier
eine Lärmminderung von ca. 2,5 dB (A) zu erzielen wäre. Somit wären die Voraussetzungen für ein Tempolimit auf 30 km/h (nachts) aus Gründen des Lärmschutzes für diese beiden Bereiche gegeben.
Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die L 3065 in
Seligenstadt in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Offenbach auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft.
Ortsumgehung Seligenstadt – 3. Bauabschnitt
Die Maßnahme stellt die Verlängerung des im Jahr 2007 fertiggestellten 2. Bauabschnittes
der Ortsumfahrung Seligenstadt dar und soll eine Umfahrung von Seligenstadt im Nordwesten schaffen. Mit der Vorplanung der Maßnahme wurde im Jahr 2011 begonnen. Die
Verkehrsuntersuchung ist abgeschlossen und zeigt auf, dass die ortsnahen Varianten die
größte Entlastungswirkung für Seligenstadt bringen. Im Jahr 2013/ 2014 wurden sowohl
die Umweltverträglichkeitsstudie sowie eine Lärmkartierung für die untersuchten Varianten durchgeführt, welche neben anderen Belangen in den Variantenvergleich mit eingehen.
Die vorläufigen Ergebnisse des Variantenvergleichs sowie die Vorzugsvariante wurden
Ende September 2014 in Seligenstadt vorgestellt. Die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Seligenstadt hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2014 der Vorzugsvariante "Bahntrasse" einheitlich zugestimmt. Seit Anfang 2015 läuft ein Bürgerbegehren mit dem Ziel,
den zustimmenden Stadtverordnetenbeschluss zurückzunehmen und die Variantenwahl
noch einmal zu überprüfen. [Hessen Mobil 2015c]
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
198
Abbildung 35: Ortsumgehung Seligenstadt [Hessen Mobil 2015]
L 2310 Ortsteil Froschhausen
Lärmoptimierter Asphalt LOA 5D:
Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil können bei niedrigen Geschwindigkeiten unter
50 km/h lärmoptimierte Asphalte ihre gewünschte Pegelminderung nicht erfüllen. Nach
Auffassung der Lärmaktionsplanung kann z.B. der lärmoptimierte Asphalt LOA 5D im Gegensatz zu offenporigem Asphalt (OPA) bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h eine effektive Pegelminderung erbringen. Hierbei besteht allerdings das Problem, dass dieser derzeit
keine anerkannte Standardbauweise darstellt und daher nicht von der hessischen Straßenbauverwaltung verwendet wird. Im Rahmen verschiedener Pilotprojekte werden in den
Städten wie z.B. Frankfurt am Main und Darmstadt die längerfristige Lärmwirkung und die
Beständigkeit des LOA 5D untersucht.
Passiver Schallschutz:
Im Rahmen einer punktuellen Berechnung der Beurteilungspegel entlang der L 2310 wurde von Hessen Mobil festgestellt, dass im Bereich der Engstelle der L 2310 in der Ortsmitte von Froschhausen die Auslösewerte für die Lärmsanierung am Tag und in der Nacht
überschritten sind. Außerhalb dieser Engstelle (breitere Straße und Bürgersteige) sind
meist nur die Nachtwerte für die Lärmsanierung überschritten. Stehen in diesem Bereich
die Wohngebäude nicht direkt am Bürgersteig, so sind weder die Tag- noch die Nachtwerte überschritten.
Betroffene Eigentümer entlang der Ortsdurchfahrt Froschhausen (L 2310) können bei
Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen
Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrich– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Kreis Offenbach
199
tungen) stellen. Nach Eingang des Antrages folgt die Einzelfallprüfung durch Hessen Mobil.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Rheingau-Taunus-Kreis
200
3.4.9 Rheingau-Taunus-Kreis
Die im Rheingau-Taunus-Kreis verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio.
Kfz/a sind in Abbildung 36 dargestellt.
Abbildung 36: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Rheingau-Taunus-Kreis
Entlang der in Abbildung 36 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung
Hessen 2012 folgende in Tabelle 101 aufgelistete Lärmkonflikte.
Tabelle 101: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Rheingau-Taunus-Kreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012)
Ort
Örtlichkeit
B. Schwalbach
B275
Eltville
B42 OT Erbach
Eltville
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
>75
>55-60 >60-65
LKZ
>65
21
LDEN
LNight
0 1016
1262
118
110
0
107
147
4
0
0
9
0
0
1
10
B42 OT Hattenheim
11
5
1
17
5
1
62
83
Eltville
B260 OT Martinsthal
59
37
2
78
39
9
424
544
Geisenheim
B42
35
0
0
40
6
0
75
121
Heidenrod
B260 OT Kemel
7
0
0
12
0
0
9
20
Hünstetten
B417 OT Kesselbach
34
0
0
41
0
0
88
121
Idstein
A3 OT Wörsdorf
4
0
0
34
0
0
2
44
21
Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Rheingau-Taunus-Kreis
Ort
201
LDEN in dB (A)
Örtlichkeit
>65
LDEN
LNight
0
255
66
0
755
1021
L3026 OT Wörsdorf
63
5
0
62
16
0
184
234
Idstein
A3 / B275 OT Idstein
10
0
0
34
3
0
25
63
Idstein
B275 OT Eschenhahn
41
12
0
39
21
1
184
243
Kiedrich
L3035 Eltviller Straße
94
2
0
91
8
0
147
204
Idstein
Niedernhausen A3
>55-60 >60-65
21
25
K709 OT Idstein
>75
LKZ
242
Idstein
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
95
8
0
237
41
0
225
737
Niedernhausen L3206 Idsteiner Straße
L3207 Wiesbadener Str.
Oestr.-Winkel
B42
158
11
0
202
20
0
364
547
35
3
0
47
7
0
81
129
Rüdesheim
B42
141
46
0
133
82
0
699
924
Schlangenbad
B260
31
25
2
33
26
6
276
343
Taunusstein
B54/B275
350
70
0
360
139
0 1295
1769
Taunusstein
B275 OT Neuhof
17
1
0
21
1
0
40
57
Taunusstein
B417 OT Platte
3
0
0
10
0
0
4
10
Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus
wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des
Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt.
Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und
des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen.
3.4.9.1 Bad Schwalbach
In Bad Schwalbach stellt die B 275 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 102: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Schwalbach
Ort
Ortsteil
Bad Schwalbach
Straße
B 275
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
118
110
0
107
147
0
B 275
Tempolimit 30 km/h:
Gemäß Feststellung von Hessen Mobil wird durch eine Temporeduzierung auf 30 km/h
weder die erforderliche Absenkung der Beurteilungspegel um 3 dB (A) noch werden die
Richtwerte erreicht, so dass eine verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nicht vorgenommen werden kann.
An einzelnen Gebäuden könnte gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 ein Anspruch auf
passiven Schallschutz bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Be– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Rheingau-Taunus-Kreis
202
troffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B.
Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
3.4.9.2 Eltville
In Eltville stellen die B 42 und die B 260 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 103: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Eltville
Ort
Eltville
Eltville
Ortsteil
Hattenheim
Martinsthal
Straße
B 42
B 260
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
11
5
1
17
5
1
59
37
2
78
39
9
B 42 Ortsteil Hattenheim
Passiver Schallschutz:
An einzelnen Gebäuden könnte gemäß Mitteilung von Hessen Mobil ein Anspruch auf
passiven Schallschutz bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Eine
Lärmschutzwand kann in diesem Bereich nicht errichtet werden, da sich sowohl eine Tankstelle als auch eine Zufahrt in den Ortsteil Hattenheim dort befinden. Zum anderen lässt
die Anzahl der Betroffenen die Maßnahme als unverhältnismäßig erscheinen. Betroffene
Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
B 260 Ortsteil Martinsthal
Tempolimit 30 km/h:
In der Ortsdurchfahrt von Martinsthal wurden in den vergangenen Jahrzehnten bereits
Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt. Gemäß Feststellung von Hessen Mobil wird
durch eine Temporeduzierung auf 30 km/h weder die erforderliche Absenkung der Beurteilungspegel um 3 dB (A) noch werden die Richtwerte erreicht, so dass eine verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nicht
vorgenommen werden kann.
An einzelnen Gebäuden könnte gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 ein Anspruch auf
passiven Schallschutz bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B.
Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
3.4.9.3 Geisenheim
In Geisenheim stellt die B 42 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 104: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Geisenheim
Ort
Geisenheim
Ortsteil
Straße
B 42
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
35
0
0
40
6
0
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Rheingau-Taunus-Kreis
203
B 42
Passiver Schallschutz:
Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil könnte an einzelnen Gebäuden ein Anspruch auf
passiven Schallschutz bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B.
Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
3.4.9.4 Idstein
In Idstein stellen die K 709, L 3026, und B 275 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 105: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Idstein
Ort
Idstein
Idstein
Idstein
Idstein
Ortsteil
Idstein
Wörsdorf
Eschenhahn
Idstein
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
K 709
242
25
0
255
66
0
L 3026
63
5
0
62
16
0
B 275
41
12
0
39
21
1
A 3/B275
10
0
0
34
3
0
Straße
K 709 Wiesbadener Straße
Lärmschutzfenster:
Der Rheingau–Taunus-Kreis beabsichtigt ein Förderprogramm für die Lärmsanierung an
der Kreisstraße K 709 (Wiesbadener Straße) in Idstein aufzulegen. Als lärmmindernde
Maßnahmen sollen Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüfter, schallgedämmte Rollladenkästen, schallmindernde Balkon- oder Fenstervorbauten gefördert werden. Die Förderquote soll bis zu 50 % betragen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung bestünde jedoch
nicht. Die Bewilligung der Mittel soll unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel stehen. Dies soll den Kreisgremien vorgeschlagen werden und
steht somit unter dem Vorbehalt der Beschlüsse.
L 3026 Hauptstraße Ortsteil Wörsdorf
Lärmschutzfenster:
An einzelnen Gebäuden könnte nach Feststellung von Hessen Mobil ein Anspruch auf
passiven Schallschutz aufgrund der im Jahre 2012 abgesenkten Auslösewerte an Landesstraßen bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster,
Belüftungseinrichtungen) stellen.
B 275 Ortsteil Eschenhahn
Ortsumgehung B 275 der Ortsdurchfahrt:
Die geplante rund 3,3 km lange Ortsumgehung soll die Ortsdurchfahrt Eschenhahn vom
Durchgangsverkehr entlasten. Diese Entlastung und die damit verbundende Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Ortslage sowie die maßgebliche Minderung der Emis– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Rheingau-Taunus-Kreis
204
sions- und Immissionsbelastungen für die dortige Wohnbevölkerung sind wesentliche
Planungsziele dieser Maßnahme. Die Ortsumgehung wird für Eschenhahn eine
verkehrliche Entlastung von rund 90 % bringen. Kurz vor der Einmündung der K 706 beginnt die neue Umgehungsstraße, sie verläuft gradlinig in nördliche Richtung über den
Eschenhahner Stern, einer Wegekreuzung im Bereich des Weltkulturerbes Limes. Mit einer Rechtskurve wird die Hohelei südlich umfahren, um dann mit einem Talbauwerk über
den Auroffer Bach wieder auf die alte B 275 einzuschleifen. Das Planfeststellungsverfahren
wurde 2015 eingeleitet.
Abbildung 37: Ortsumgehung B 275 Ortsteil Eschenhahn [Hessen Mobil 2015]
A 3/B 275 Ortsteil Idstein
Lärmschutzwände:
Die Wohnbebauung von Idstein und Wörsdorf liegt deutlich tiefer als die A 3. Entlang der
Autobahn befinden sich Lärmschutzwälle, die zwar nicht sehr hoch sind, aber durch die
tiefe Lage der Bebauung trotzdem erhebliche Lärmminderungen erwirken. Im Bereich von
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Rheingau-Taunus-Kreis
205
Idstein befindet sich zwischen Wohnbebauung und Autobahn noch zusätzlich ein großes
Gewerbegebiet, welches den Lärm zusätzlich abschirmt.
Im zurückliegenden Wohngebiet liegen die Lärmpegel gemäß Stellungnahme von Hessen
Mobil deutlich unter den Auslösewerten der Lärmsanierung. Auch im Bereich des Gewerbegebiets werden nur Lärmpegel bis knapp unter 60 dB (A) in der Nacht erreicht.
Im Bereich von Wörsdorf kommt es an einem Gebäude, welches zwischen Autobahn und
Bahnlinie liegt, zu Lärmpegeln von knapp 62 dB (A) in der Nacht. An der weiter zurückliegenden 1. Gebäudereihe werden je nach Lage und Höhe Lärmpegel von 56 dB (A) bis
knapp 60 dB (A) in der Nacht erreicht. Die Lärmpegel am Tag liegen unter den Auslösewerten der Lärmsanierung. Die Lärmwerte in der Nacht liegen bis auf wenige Ausnahmen
somit ebenfalls unter den Auslösewerten der Lärmsanierung.
Die Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Lärmschutzwall erscheint nach Aussage von
Hessen Mobil aus wirtschaftlichen Gründen unrealistisch.
Nach Mitteilung von Hessen Mobil sind entlang der ICE - Neubaustrecke durch die DB
umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen worden. Aufgrund der durch den
Verkehr auf der B 275 entstehenden Emissionen sind keine Lärmschutzmaßnahmen begründbar. Es gibt derzeit keine rechtliche Grundlage zur Berücksichtigung der Kumulation
von Straßen und Schienenlärm, daher seien durch Hessen Mobil derzeit keine Maßnahmen möglich.
3.4.9.5 Kiedrich
In Kiedrich stellt die L 3035 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 106: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Kiedrich
Ort
Ortsteil
Kiedrich
Straße
L 3035
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
94
2
0
91
8
0
L 3035
Passiver Schallschutz:
Nach Mitteilung von Hessen Mobil könnte an sehr vereinzelten Gebäuden ein Anspruch
auf passiven Schallschutz aufgrund der im Jahr 2012 abgesenkten Auslösewerte an Landesstraßen bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
3.4.9.6 Niedernhausen
In Niedernhausen stellen die A 3, die L 3206 und die L 3207 gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Rheingau-Taunus-Kreis
206
Tabelle 107: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Niedernhausen
Ort
Ortsteil
Niedernhausen
Straße
A3
L 3206
L 3207
Niedernhausen
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
95
8
0
237
41
0
158
11
0
202
20
0
A3
Lärmschutzwand:
Die neue Lärmschutzwand wurde 2011 errichtet. Mit der Errichtung der neuen Lärmschutzwand ist der Lärmkonflikt maßgeblich verringert worden. Der Unterschied zwischen
der Lärmkartierung und den Ergebnissen von Hessen Mobil beruhe auf der Nichtberücksichtigung der neu gebauten Lärmschutzwand in der Lärmkartierung Hessen 2012.
L 3206 Idsteiner Straße, L 3207 Wiesbadener Straße
Passiver Schallschutz:
Nach Mitteilung von Hessen Mobil könnte an einzelnen Gebäuden ein Anspruch auf passiven Schallschutz aufgrund der im Jahre 2012 abgesenkten Auslösewerte an Landesstraßen bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer
können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur
finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
3.4.9.7 Oestrich-Winkel
In Oestrich-Winkel stellt die B 42 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 108: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Oestrich-Winkel
Ort
Ortsteil
Oestrich-Winkel
Straße
B 42
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
35
3
0
47
7
0
B 42
Tempolimit 60 km/h zwischen Nikolauspfad und R-Kauf, Lärmmindernder Asphalt, Tieferlegung der B 42 mit Deckelung, Lärmschutzfenster:
Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil ist eine Geschwindigkeitsreduzierung in Bereichen
von Oestrich-Winkel entlang der B 42 bereits angeordnet. Planungen bezüglich lärmminderndem Asphalt oder einer Tieferlegung werden derzeit von Hessen Mobil nicht betrieben. Ob ggf. an sehr vereinzelten Gebäuden ein Anspruch auf passiven Lärmschutz im
Zuge einer Lärmsanierung besteht, muss im Einzelfall überprüft werden. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster,
Belüftungseinrichtungen) stellen.
3.4.9.8 Rüdesheim
In Rüdesheim stellt die B 42 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Rheingau-Taunus-Kreis
207
Tabelle 109: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rüdesheim
Ort
Ortsteil
Rüdesheim
Straße
B 42
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
141
46
0
133
82
0
B 42
Verlegung der Straße:
Verlegung der Bahn in einen Tunnel und Verlegung der B 42 auf die dann frei werdende
Bahntrasse bzw. deren Verlegung südlich des Gewerbegebiets „Auf der Lach“.
Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil wurden die bisherigen Planungen zur Ortsumgehung Rüdesheim eingestellt.
An einzelnen Gebäuden könnte gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 ein Anspruch auf
passiven Schallschutz bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B.
Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
3.4.9.9 Schlangenbad
In Schlangenbad stellt die B 260 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 110: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Schlangenbad
Ort
Ortsteil
Schlangenbad
Straße
B 260
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
31
25
2
33
26
6
B 260
Für die geplante B 260 Ortsumgehung Wambach läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Die Planfeststellungsunterlagen zum Bau einer Umgehung liegen dem HMWEVL zur
Beschlussfassung vor.
Als Zwischenlösung bis zur Eröffnung der Ortsumgehung, die die Ortsdurchfahrt Wambach vom hohen Durchgangsverkehr entlasten wird, werden von Seiten der Öffentlichkeit
aufgrund der Dauer der Baumaßnahme an verschiedenen Stellen Tempolimits gefordert.
Nach Mitteilung von Hessen Mobil sind in der Ortsdurchfahrt von Wambach bereits Geschwindigkeitsreduzierungen vorgenommen worden. Für weitere Beschränkungen müssten schalltechnische Gutachten nach RLS-90 vom Straßenbaulastträger vorgenommen
werden, auf deren Grundlage die untere Straßenverkehrsbehörde beim Rheingau-TaunusKreis eine verkehrsrechtliche Prüfung vornehmen könnte.
3.4.9.10
Taunusstein
In Taunusstein stellen die B 54 / B 275 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar:
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Rheingau-Taunus-Kreis
208
Tabelle 111: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Taunusstein
Ort
Taunusstein
Ortsteil
Straße
B 54
B 275
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
350
70
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
0
360
139
0
B 54/B 275
- Tempolimit 30 km/h innerorts in der Aarstraße, Ortsteil Bleidenstadt und Ortsteil Wehen,
- Bau einer Querspange B 260/B 54 bei Hettenhain zur Entlastung der Ortsdurchfahrten
von Bad Schwalbach, Seitzenhahn und Bleidenstadt (im Bundesverkehrswegeplan
enthalten),
- Aufnahme von Ortsumgehungen Bleidenstadt und Wehen in den Bundesverkehrswegeplan, um diese Stadtteile zu entlasten,
- Planung einer Nordwestumgehung Hahn zur Entlastung der Ortslage Hahn
- Lärmschutzfenster, Flüsterasphalt.
Der Bau einer Querspange B 260/B 54 bei Hettenhain und eine Nordwestumgehung
Hahn sind derzeit keine Planung von Hessen Mobil. Die Aufnahme von Ortsumgehungen
Bleidenstadt und Wehen in den Bundesverkehrswegeplan kann nicht durch Hessen Mobil
erfolgen.
Gemäß Feststellung von Hessen Mobil wird durch eine Temporeduzierung auf 30 km/h
weder die erforderliche Absenkung der Beurteilungspegel um 3 dB (A) noch werden die
Richtwerte erreicht, so dass eine verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nicht vorgenommen werden kann (vgl. Kapitel 2.2.3.3).
Die Gebäude entlang der Aarstraße sind in den vergangenen Jahrzehnten schon im Rahmen einer Lärmsanierung behandelt worden. Es können an einzelnen Gebäuden, an denen bisher keine Lärmsanierung vorgenommen wurde, noch Ansprüche bestehen. Hierzu
ist eine Prüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil
einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung
passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil können bei niedrigen Geschwindigkeiten unter
50 km/h lärmoptimierte Asphalte ihre gewünschte Pegelminderung nicht erfüllen. Nach
Auffassung der Lärmaktionsplanung kann z.B. der lärmoptimierte Asphalt LOA 5D im Gegensatz zu offenporigem Asphalt (OPA) bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h eine effektive Pegelminderung erbringen. Hierbei besteht allerdings das Problem, dass dieser derzeit
keine anerkannte Standardbauweise darstellt und daher nicht von der hessischen Straßenbauverwaltung verwendet wird. Im Rahmen verschiedener Pilotprojekte werden in den
Städten wie z.B. Frankfurt am Main und Darmstadt die längerfristige Lärmwirkung und die
Beständigkeit des LOA 5D untersucht.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
209
3.4.10 Wetteraukreis
Die im Wetteraukreis verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a sind in
Abbildung 38 dargestellt.
Abbildung 38: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Wetteraukreis
Entlang der in Abbildung 38 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung
Hessen 2012 folgende in Tabelle 112 aufgelistete Lärmkonflikte.
Tabelle 112: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im
Wetteraukreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012)
Ort
Örtlichkeit
Altenstadt
B521
Altenstadt
A45 OT Rodenbach
Bad Vilbel
Büdingen
Butzbach
L3008 Büdinger Straße
B457 Düdelsheimer
Straße und Frankfurter
Straße OT Büches
B3 nördlich der B488
B488 westlich der A5
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
>75
>55-60 >60-65
LKZ
22
>65
LDEN
LNight
72
72
0
87
85
0
668
853
0
0
0
9
0
0
0
8
17
0
0
29
3
0
52
67
100
17
1
101
17
1
391
403
82
19
0
111
26
0
295
435
Butzbach
B3 OT Nieder-Weisel
9
2
0
13
3
0
34
52
Butzbach
A5 OT Griedel
9
0
0
69
0
0
9
110
Butzbach
L3056
10
0
0
15
0
0
10
17
22
Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
210
Ort
Florstadt
Florstadt
Örtlichkeit
B275 Friedberger Landstraße
B275 OT Staden, OT
Nieder-Mockstadt
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
LNight in dB (A)
>75
>55-60 >60-65
LKZ
22
>65
LDEN
LNight
64
11
0
56
30
0
237
326
70
44
0
79
55
2
461
625
Friedberg
B275 Homburger Straße
14
0
0
35
0
0
10
38
Friedberg
B275 Hauptstraße
L3351 Dorheimer Straße
124
13
0
113
47
0
407
545
Friedberg
Wetteraustraße Dorheim
95
54
0
101
66
0
554
738
Karben
B3 OT Kloppenheim
0
0
0
8
0
0
0
3
Karben
L3205 Bahnhofstraße
8
2
0
11
2
0
30
37
Karben
B3 OT Okarben
20
1
0
20
5
0
51
73
Limeshain
A45
45
6
0
53
17
0
118
274
Limeshain
L3189 Himbacher Straße
23
0
0
32
0
0
29
52
Münzenberg
A5 OT Gambach
4
0
0
24
0
0
3
37
Nidda
B457
169
47
0
173
86
0
735
983
Nidda
B455 OT OberSchmitten und
OT Eichelsdorf
46
11
0
47
24
0
177
252
Niddatal
B45 OT Ilbenstadt
48
35
0
58
43
0
323
452
Ober-Mörlen
A5
62
32
0
195
61
4
339
842
Ober-Mörlen
B275
89
53
0
97
66
0
553
730
84
10
0
100
26
0
272
394
47
18
0
60
24
2
226
327
Ortenberg
Ranstadt
B275 Ortenberg und OT
Selters
B275 Ranstadt und OT
Ober-Mockstadt
Rosbach
B455
81
1
0
98
4
0
139
265
Rosbach
A5
40
9
0
161
18
0
112
429
Rosbach
L3352 Rodheimer Straße
53
15
0
52
26
0
213
272
Wöllstadt
B3 Wöllstadt
138
69
0
168
84
0
704
956
Wöllstadt
B3 OT Ober-Wöllstadt
91
72
0
88
91
2
760
952
Wölfersheim
B455 OT Melbach,
Wölfersheim und OT
Geisenheim
65
16
1
69
28
4
292
396
Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus
wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des
Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt.
Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und
des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
3.4.10.1
211
Altenstadt
In Altenstadt stellt die B 521 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 113: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Altenstadt
Ort
Ortsteil
Altenstadt
Straße
B 521
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
72
72
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
87
85
0
B 521
Durch Hessen Mobil wurde aktuell eine Voruntersuchung für die Ortsumgehung Altenstadt im Zuge der B 521 abgeschlossen. Für die Bewertung zum Bundesverkehrswegeplan
2015 wurde die Ortsumgehung Altenstadt in die Vorschlagsliste des HMWEVL zum Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) aufgenommen. Damit gehört die Ortsumgehung Altenstadt zu den im neuen BVWP zu untersuchenden Vorhaben. Der BVWP wird voraussichtlich Ende 2015 in Kraft treten.
Bis zu einer möglichen Umsetzung der Ortsumgehung könnte die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (während der Nachtzeit) eine Verbesserung der Lärmsituation entlang der B 521 in Altenstadt bewirken.
Tempolimit 30 km/h:
Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel am kritischen Immissionsort in einem Dorf-, Kern-, Mischgebiet 72 dB (A) am
Tage und 62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die
Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken.
Berechnungen durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergeben, dass der Beurteilungspegel von 71,1 dB (A) am Tage unterschritten wird und somit die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV nicht erfüllt ist. Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung am Tage ist nicht gegeben.
Der Beurteilungspegel von 64,3 dB (A) in der Nacht überschreitet dagegen die Vorgabe
der Lärmschutz-Richtlinien-StV. Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 61,7 dB (A), somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A) erreicht. Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Nacht ist gegeben.
Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung über die gesamte
Ortsdurchfahrt Altenstadt in der Nacht (befristet bis zur Eröffnung der Ortsumfahrung)
wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises auf weitere
verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft.
3.4.10.2
Büdingen
In Büdingen stellt die B 457 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
212
Tabelle 114: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Büdingen
Ort
Ortsteil
Büdingen
Straße
B 457*
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
100
17
1
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
101
17
1
*Düdelsheimer Straße (Büdingen) und Frankfurter Straße (Ortsteil Büches)
B 457
Die Ortsumgehung Büches im Zuge der B 457 ist planfestgestellt. Somit sind Maßnahmen
zum Lärmschutz der Frankfurter Straße in Büches eingeleitet.
Passive Lärmschutzmaßnahmen:
In der offen angebauten Düdelsheimer Straße in Büdingen (B 457) löst die schalltechnische Berechnung bei Unterschreitung von 7,2 m Achsabstand tags und 12,7 m Achsabstand nachts Lärmsanierung aus. Nur auf der südlichen Straßenseite befinden sich etwa 9
Gebäude, die einen Abstand von 7,2 m unterschreiten; dort wird ggf. passiver Lärmschutz
tags und nachts ausgelöst. Alle weiteren 9 Gebäude auf der südlichen Straßenseite besitzen einen Achsabstand von 7,2 m bis 12,7 m; dort wird nur passiver Lärmschutz nachts
ausgelöst. Mit einem Achsabstand von durchweg über 7,2 m löst die nördliche Bebauung
(22 Gebäude) am Tage grundsätzlich keine Lärmsanierung aus. Nur im Einzelfall werden
auf der Nordseite 12,7 m Achsabstand unterschritten, so dass dort Lärmsanierung nur in
der Nacht ausgelöst wird. Anträge auf passiven Lärmschutz im Einzelfall können von Eigentümern betroffener Wohnimmobilien bei Hessen Mobil Gelnhausen gestellt werden.
Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2).
Der kritische Abstand der Bebauung der Sudetenstraße nördlich der B 457 beträgt 30 m.
Die Schalltechnische Berechnung ergibt Beurteilungspegel von 60,9 dB (A) tags bzw. 53,7
dB (A) nachts. Die Auslösewerte für Wohngebiete werden damit unterschritten (67 dB (A)
tags, 57 dB (A) nachts). Hessen Mobil kann im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung des
Bundes somit keine Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. ein Wall oder Bepflanzung in Höhe
der Sudetenstraße anbieten.
3.4.10.3
Butzbach
In Butzbach stellen die B 3 und B 488 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 115: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Butzbach
Ort
Ortsteil
Butzbach
Butzbach
Butzbach
Nd.-Weisel
Griedel
Straße
B 3 nördl. der B488
B 488 westl. der A5
B3
A5
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
82
19
0
111
26
0
9
9
2
0
0
0
13
69
3
0
0
0
B 3 nördlich der B 488 und B 488 westlich der A 5
Im Folgenden wird für drei Teilabschnitte die Durchführung passiver Lärmschutzmaßnahmen untersucht:
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
213
• B 3, Ortseingang Nord – Bahnüberführung
Zwischen Ortseingang und Bahn-Überführung ist auf der westlichen Straßenseite durchgehend ein Wohngebiet ausgewiesen.
Zwischen Ortseingang Nord und Knotenpunkt Teplerweg/Lacheweg (Knotenpunkt
Lacheweg) liegen nach Hessen Mobil über 30 m Achsabstand der westlichen Gebäude bis
zur B 3 vor. Es wird weder tags noch nachts Lärmsanierung ausgelöst (infolge Überschreitung Achsabstand von 16,5 m tags und 24,8 m nachts). Im nordwestlichen und südwestlichen Quadranten des Knotenpunktes Lacheweg besitzen drei Gebäude Achsabstände
von 16,5 m und 24,8 m. Dort wird nur Lärmsanierung nachts ausgelöst. Auf der östlichen
Straßenseite ist das Wohngebiet nur bis zum Knotenpunkt Lacheweg ausgewiesen. Mit
einer Ausnahme liegen Achsabstände von über 25 m vor (d.h. keine Auslösung von Lärmsanierung). Die Ausnahme befindet sich im nordöstlichen Quadrant des Knotenpunktes
Lacheweg mit Auslösung von Lärmsanierung tags und nachts. Der südöstliche Quadrant
des Knotenpunktes Lacheweg ist als Mischgebiet ausgewiesen. Die Abstände zur Straßenachse der B 3 betragen über 21 m. Damit wird weder tags noch nachts Lärmsanierung
ausgelöst (infolge Überschreitung Achsabstand von 12,1 m tags und 19,1 m nachts). Anträge auf passiven Lärmschutz im Einzelfall können von Eigentümern betroffener Wohnimmobilien bei Hessen Mobil Gelnhausen gestellt werden. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind dann im Einzelfall zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2).
• B 3, Bahnüberführung bis B 488
Im Februar 2014 erfolgte durch Hessen Mobil eine schalltechnische Untersuchung für ein
Gebäude in der Wallgasse. Die Wallgasse verläuft unmittelbar parallel zur B 3 zwischen
Bahn-Überführung und B 488. Die schalltechnische Berechnung ergab im Erdgeschoss
(20 m Achsabstand zur B 3) Beurteilungspegel von 65,5 dB (A) tags und 58,6 dB (A)
nachts. Im höchstgelegenen Dachgeschoss (23,5 m Achsabstand zur B 3) ergaben sich
65,7 dB (A) tags und 58,8 dB (A) nachts. Damit werden die Auslösewerte für Lärmsanierung von 69 dB (A) tags und 59 dB (A) nachts für das hier vorliegende Mischgebiet unterschritten. Über die Wallgasse werden noch weitere zehn Wohngebäude erschlossen mit
analogen Abständen und Aussagen zur Auslösung von Lärmsanierung.
• B 488, Ortseingang Ost:
Ab dem Kreisverkehr B 3 ist zunächst für sechs Gebäude auf der Südseite der B 488 ein
Mischgebiet ausgewiesen. Diese Gebäude besitzen einen Achsabstand zur B 488 von weniger als 13,6 m und somit wird dort sowohl tags als auch nachts Lärmsanierung ausgelöst. Die weitere südliche Straßenseite Richtung Osten sowie die gesamte Nordseite der
B 488 ist als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die bei Hessen Mobil vorliegenden Dokumentationen belegen keine Wohnnutzung. Insofern wird auf der B 488 keine weitere Lärmsanierung ausgelöst. Anträge auf passiven Lärmschutz im Einzelfall können von Eigentümern
betroffener Wohnimmobilien bei Hessen Mobil Gelnhausen gestellt werden. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind dann im Einzelfall zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2).
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
214
B 3 Ortsteil Nieder Weisel
Lkw-Durchfahrtsverbot:
In der Ortsdurchfahrt Nieder-Weisel liegt derzeit schon ein Nachtfahrverbot für Lkw > 3,5 t
vor. Insofern wird davon ausgegangen, dass eine geeignete Umleitungsstrecke für
Schwerverkehr vorliegt. Nachstehend wird deshalb nur noch das Lkw-Fahrverbot am Tage
über die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien geprüft.
Die schalltechnische Berechnung durch Hessen Mobil für die östliche Ortseinfahrt erfolgte
• mit der derzeitigen Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h und
• unter Zugrundelegung des minimalen, nur im Einzelfall vorliegenden Abstandes von
10 m zur Straßenachse. Das Gebäude befindet sich am östlichen Ortsausgang (als
Wohngebiet ausgewiesen).
Mit derzeitiger Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h ergibt sich der Beurteilungspegel ohne Lkw-Durchfahrverbot zu 70,0 dB (A) am Tage. Das Lkw-Durchfahrtverbot am
Tage bewirkt eine Lärmminderung um 3,2 dB (A). Damit ist die Bedingung der Lärmschutz-Richtlinien-StV zur Lärmminderung um aufgerundet mindestens 3 dB (A) zwar erfüllt. Die weitere Bedingung, dass ohne Lkw-Durchfahrtverbot ein Beurteilungspegel über
70,0 dB (A) am Tage vorliegt ist aber nicht erfüllt (hier: Wohngebiet). Das heißt, die Voraussetzung für die gewünschte verkehrsbehördliche Maßnahme (Lkw-Durchfahrtverbot
am Tage) ist nicht gegeben.
Passive Lärmschutzmaßnahmen:
Die B 3 in Nieder-Weisel wird durch einen Kreisverkehr geteilt (West und Ost). Zwischen
1992 und 1994 wurde an der B 3 in Nieder-Weisel schon betroffenen Immobilieneigentümern durch Hessen Mobil passiver Lärmschutz angeboten und teilweise auch erstattet.
Die westliche B 3 besitzt Ortsdurchfahrtgrenzen und demzufolge gilt dort eine zulässige
Geschwindigkeit von 50 km/h. An der südlichen Straßenseite liegt eine offene Bebauung
mit Achsabständen zur B 3 zwischen 13 m und 29 m vor (insgesamt 8 Gebäude). An der
nördlichen Straßenseite liegt eine offene Bebauung mit Achsabständen zur B 3 zwischen
10 m und 20 m vor (insgesamt 5 Gebäude).
Die schalltechnische Berechnung von Hessen Mobil löst am Tage auf der westlichen B 3
grundsätzlich keine Lärmsanierung aus (infolge Achsabstand von mehr als 6,0 m). Nur in
der Nacht löst die schalltechnische Berechnung an der südlichen Straßenseite beim ersten
Gebäude am Kreisverkehr und an der nördlichen Straßenseite bei 3 Gebäuden Lärmsanierung aus (infolge Achsabstand zwischen 6,0 m von 14,9 m). Allen v.g. betroffenen Gebäudeeigentümern wurde 1992 schon passiver Lärmschutz angeboten, nur zwei nahmen diesen an.
Die östliche B 3 ist auf der nördlichen Straßenseite unbebaut. Auf der südlichen Straßenseite liegen die ersten beiden Einzelgebäude nach dem Kreisverkehr noch innerhalb der
Ortsschilder (50 km/h zulässige Geschwindigkeit). Dort wird keine Lärmsanierung ausgelöst (18 m bzw. 28 m Achsabstand).
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
215
Der weitere Verlauf auf der Südseite ist ebenfalls offen bebaut (insgesamt 8 Gebäude mit
Achsabständen zwischen 10 m und 33 m). Die Lärmberechnung legt dort 100 km/h für
Pkw zugrunde. Die schalltechnische Berechnung von Hessen Mobil löst sowohl am Tage
als auch in der Nacht für 2 Gebäude Lärmsanierung aus (hier: kritischer Achsabstand von
19,5 m am Tage). Einem Gebäudeeigentümer davon wurde 1992 schon passiver Lärmschutz angeboten; das Angebot wurde allerdings nicht angenommen. Nur nachts löst die
schalltechnische Berechnung in der Ortsdurchfahrt-Ost bei 7 von 8 Gebäuden Lärmsanierung aus (infolge Achsabstandes von 19,5 m bis 30,1 m). Anträge auf passiven Lärmschutz
im Einzelfall können von Eigentümern betroffener Wohnimmobilien bei Hessen Mobil
Gelnhausen gestellt werden. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2).
A 5 Ortsteil Griedel
Passiver Lärmschutz/Lärmschutzwand/Tempolimit
Die Bebauung von Griedel wird nicht direkt durch aktive Lärmschutzmaßnahmen geschützt. Teilweise liegt sie leicht tiefer, wodurch durch Bodenabschirmungen Pegelminderungen entstehen, andere Teile der Autobahn liegen aber auch höher als der Ort.
Das Ergebnis zeigt, dass an etwas über 10 Gebäuden die Auslösewerte der Lärmsanierung in der Nacht geringfügig überschritten werden (bis 2 dB (A)). Die Überschreitungen
beschränken sich an der Hälfte der Gebäude auf die oberste Etage. Damit kommt die Berechnung nach RLS-90 auf ähnliche Werte wie die Lärmkartierung Hessen 2012. Eine
Lärmschutzwand erscheint aus wirtschaftlichen Gründen eher auszuscheiden. Betroffene
Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
Die für die Anordnung eines lärmbedingten Tempolimits erforderlichen Richtwerte (vgl.
Kapitel 2.2.3.3) werden nach Aussage von Hessen Mobil nicht erreicht. Darüber hinaus
würde ein Tempolimit von 100 km/h lediglich eine Pegelreduktion von 1,5 dB (A) tags und
1,2 dB (A) nachts und nicht die erforderliche Minderung von 2,1 dB (A) ergeben. Weitergehende Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der
überregionalen Bedeutung der A 5 bei der Abwägung mit anderen Belangen nicht verhältnismäßig.
3.4.10.4
Florstadt
In Florstadt stellt die B 275 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 116: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Florstadt
Ort
Ortsteil
Straße
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
Florstadt
Nd.-Florstadt
B 275 Friedb.
Landstraße
64
11
0
56
30
0
Florstadt
Staden
Nd.-Mockstadt
B 275
70
44
0
79
55
2
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
216
B 275 Friedberger Landstraße Ortsteil Nieder-Florstadt
Passiver Lärmschutz:
Die Ortsdurchfahrt B 275 in Nieder-Florstadt (Friedberger Landstraße) besitzt eine offene
i.d.R. unmittelbar angrenzende Bebauung. Teilweise liegen nur Abstände von 6 m bis zur
Straßenachse der B 275 vor.
Im überwiegenden Abschnitt der beidseitigen Bebauung wird sowohl tags als auch nachts
Lärmsanierung ausgelöst (infolge Unterschreitung der kritischen Achsabstände von 7,5 m
tags und 14,0 m nachts). Anträge auf finanzielle Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) können von Eigentümern betroffener Wohnimmobilien bei Hessen Mobil Gelnhausen gestellt werden. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind dann im Einzelfall zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2).
Tempolimit 30 km/h nachts:
Die Bebauung in der westlichen Ortsdurchfahrt Nieder-Florstadt (Friedberger Landstraße)
besitzt einen kritischen Achsabstand zur B 275 von 6 m. Die Friedberger Landstraße ist als
Mischgebiet ausgewiesen (Quelle: Regionaler Flächennutzungsplan).
Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in
einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 72 dB (A) am Tage und
62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens aufgerundet 3 dB (A)
bewirken.
Nach schalltechnischer Berechnung von Hessen Mobil bewirkt die Geschwindigkeitsbegrenzung über die Aufrundungsregel zwar tags und nachts eine Lärmminderung um 3
dB (A). Die Beurteilungspegel bei 50 km/h ergeben sich aber nur zu 70,0 dB (A) am Tage
und 63,2 dB (A) in der Nacht. Ohne Geschwindigkeitsbegrenzung wird damit die Vorgabe
der Lärmschutz-Richtlinien-StV von 72 dB (A) am Tage unterschritten. Die Vorgabe von 62
dB (A) in der Nacht wird überschritten. Nur in der Nacht ist die Voraussetzung für die gewünschte verkehrsbehördliche Maßnahme gegeben.
Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Friedberger
Landstraße in Nieder-Florstadt in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl.
Kapitel 2.2.3.3) geprüft.
B 275 Ortsteil Staden
Tempolimit 30 km/h:
Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in
einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 72 dB (A) am Tage und
62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
217
Nach schalltechnischer Berechnung von Hessen Mobil bewirkt die Geschwindigkeitsbegrenzung über die Aufrundungsregel zwar eine Lärmminderung um 3 dB (A). Die Beurteilungspegel bei 50 km/h ergeben sich aber nur zu 67,3 dB (A) am Tage und 60,5 dB (A) in
der Nacht.
Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV von 72 dB (A) am Tage und 62 dB (A) in der
Nacht wird damit jeweils unterschritten und es ist keine Voraussetzung für die gewünschte
verkehrsbehördliche Maßnahme gegeben.
Passiver Lärmschutz:
Die Ortsdurchfahrt B 275 in Staden (ab L 3188 west) besitzt eine offene, abgesetzte Bebauung. Es liegen Achsabstände zur B 275 von mehr als 11 m vor. Am östlichen Ortsausgang liegen Achsabstände von über 30 m vor. Passiver Lärmschutz tags wird nicht ausgelöst (infolge von Achsabständen über 7,7 m). Passiver Lärmschutz nur nachts wird erst bei
Achsabständen von weniger als 14,1 m und daher nur in Einzelfällen ausgelöst. Anträge
auf passiven Lärmschutz im Einzelfall können von Eigentümern betroffener Wohnimmobilien bei Hessen Mobil Gelnhausen gestellt werden. Weitere Anspruchsvoraussetzungen
sind zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2).
B 275 Nieder Mockstadt
Tempolimit 30 km/h:
Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in
einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 72 dB (A) am Tage und
62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken.
• Westlich L 3190:
Berechnungen durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergeben Beurteilungspegel bei 50 km/h 72,3 dB (A) am Tage und 65,7 dB (A) in der Nacht. Die Vorgabe der
Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit sowohl tags als auch nachts überschritten. Die
Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 69,8 dB (A) am Tag
und 63,1 dB (A) in der Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A)
am Tag und in der Nacht erreicht. Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist westlich der L 3190 sowohl tags als auch nachts
gegeben.
• Östlich L 3190:
Die Beurteilungspegel bei 50 km/h ergeben 70,8 dB (A) am Tage und 64,6 dB (A) in
der Nacht. Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit nur nachts überschritten. Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 62,0
dB (A) in der Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A) in der
Nacht erreicht. Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist östlich der L 3190 nur nachts gegeben.
Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung über die gesamte
Ortsdurchfahrt des Ortsteil Nieder-Mockstadt in der Nacht wird derzeit von der unteren
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
218
Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft.
Passiver Lärmschutz:
• Westlich L 3190:
Die westliche Ortsdurchfahrt Nieder-Mockstadt besitzt eine offene Bebauung mit bis zu
5 m Achsabstand zur B 275. Abgesetzte Bebauung ohne Anspruch liegt i.d.R. nur im
Gewerbegebiet am Ortseingang vor. Da außerhalb des Gewerbegebietes 10,7 m
Achsabstand i.d.R. unterschritten werden, wird nahezu durchgängig passiver Lärmschutz sowohl am Tage als auch in der Nacht ausgelöst.
• Östlich L 3190:
Die östliche Ortsdurchfahrt Nieder-Mockstadt besitzt eine offene Bebauung mit bis zu
6m Achsabstand zur B 275. Da 9,2 m Achsabstand i.d.R. unterschritten werden, wird
nahezu durchgängig passiver Lärmschutz sowohl am Tage als auch in der Nacht ausgelöst.
Anträge auf passiven Lärmschutz im Einzelfall können von Eigentümern betroffener Wohnimmobilien bei Hessen Mobil Gelnhausen gestellt werden. Zunächst ist jedoch abzuwarten, ob ein Tempolimit 30 km/h realisiert werden kann. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2).
3.4.10.5
Friedberg
In Friedberg stellen die B 275 und L 3351 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 117: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Friedberg
Ort
Friedberg
Friedberg
Ortsteil
Straße
B 275 Hauptstraße
L 3351 Dorheim. Str
Dorheim Wetteraustraße
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
124
95
13
54
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
0
0
113
101
47
66
0
0
B 275 Hauptstraße
Tempolimit 30 km/h:
Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in
einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 72 dB (A) am Tage und
62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken.
Die Berechnung durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergibt 69,2 dB (A) am Tage und 62,3 dB (A) in der Nacht. Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit
nur nachts überschritten. Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 59,8 dB (A) in der Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
219
dB (A) in der Nacht erreicht. Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben.
Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 275
Hauptstraße in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des
Wetteraukreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft.
Passiver Lärmschutz:
Allgemeines:
Zwischen 1999 und 2001 wurde auf der gesamten Hauptstraße in Fauerbach (B 275)
schon passiver Lärmschutz über Lärmsanierung abgewickelt. Hessen Mobil hat der Lärmaktionsplanung eine umfangreiche Liste mit den Adressen der Gebäude übersandt, bei
denen passive Lärmschutzmaßnahmen finanziert worden sind oder ein Finanzierungsangebot nicht angenommen worden ist.
Aktuelle schalltechnische Berechnung:
Die Ortsdurchfahrt B 275 in Friedberg-Fauerbach (Hauptstraße) besitzt eine offene i.d.R.
unmittelbar angebaute Bebauung. Teilweise liegen nur Abstände von 6 m bis zur Straßenachse der B 275 vor. In diesen Einzelfällen wird gemäß schalltechnischer Berechnung passiver Lärmschutz sowohl tags als auch nachts ausgelöst (infolge Achsabständen von weniger als 6,3 m). Über den gesamten Abschnitt der beidseitigen Bebauung wird Lärmsanierung nur nachts ausgelöst (infolge von Achsabständen zwischen 6,3 m und 12,1 m). Ausnahmen am Ortsausgang Richtung Ossenheim sind noch zu prüfen. Anträge auf passiven
Lärmschutz im Einzelfall können von Eigentümern betroffener Wohnimmobilien bei Hessen Mobil Gelnhausen gestellt werden. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind zu prüfen
(vgl. Kapitel 2.2.3.2).
L 3351 Friedberg-Fauerbach (Dorheimer Straße)
Tempolimit 30 km/h:
Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in
einem Wohngebiet am kritischen Immissionsort 70 dB (A) am Tage und 60 dB (A) in der
Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken.
Berechnung durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergeben 69,9 dB (A) am Tage
und 61,7 dB (A) in der Nacht. Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit nur
nachts überschritten. Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel
von 59,2 dB (A) in der Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A) in
der Nacht erreicht. Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben.
Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 3351
Dorheimer Straße in Friedberg-Fauerbach in der Nacht befristet bis zur Eröffnung der
Teilortsumgehung (vgl. folgender Abschnitt) wird derzeit von der unteren Straßenver– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
220
kehrsbehörde der Stadt Friedberg auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl.
Kapitel 2.2.3.3) geprüft.
L 3351 Teilortsumgehung
Die L 3351 ist ein Teilstück der überörtlichen Straßenverbindung von Wölfersheim (B 455)
und Dorheim nach Friedberg. Die Dorheimer Straße ist fast ausschließlich durch Durchgangsverkehr belastet, was die Lebensqualität in der Ortslage erheblich beeinträchtigt.
Auch für Radfahrer ist die Nutzung der Straße nicht mehr verkehrssicher, daher wird ein
separater Radweg außerhalb des Fahrbahnbereichs notwendig.
Bestandteil der geplanten Maßnahme ist neben der rund 1 km langen Teilortsumgehung
im Zuge der L 3351 auf ihrer Südseite ein Rad-/Gehweg, der seine Fortsetzung in der
Stadt längs der Fritz-Reuter-Straße und in dem in Planung befindlichen Rad-/Gehweg nach
Dorheim findet. Der Knoten B 275/Fauerbacher Straße/Straße „Am Kindergarten“ wird
zum Kreisverkehr umgebaut.
Durch die geplante Maßnahme wird der Durchgangsverkehr vollständig aus der
Dorheimer Straße herausgenommen (keine Verbindung zwischen geplanter Teilortsumgehung und der derzeitigen L 3351 am Bauende). Der derzeit völlig überlastete Problemknoten B 275 / L 3351 wird durch die neue Verkehrsführung ebenfalls deutlich entlastet.
Das Planfeststellungsverfahren läuft derzeit.
Abbildung 39: Ortsumgehung der L 3351 in Friedberg [Hessen Mobil 2015]
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
221
Wetteraustraße Ortsteil Dorheim
Die Daten der lärmbelasteten Personen berücksichtigen nicht die Inbetriebnahme der
Ortsumfahrung B 455 Friedberg-Dorheim. Die Auswertung der Lärmbelastungen beruht
auf der Lärmkartierung 2012 des HLUG. Die Berechnungen des HLUG basieren auf der
Bundesverkehrszählung 2010, also vor Inbetriebnahme der Ortsumfahrung am
11.06.2012. Nach der Bundesverkehrszählung 2010 ist die Wetteraustraße mit 11.000
Kfz/Tag (und die L 3351 mit 10.286 Kfz/Tag) angegeben.
Da sich das Verkehrsaufkommen in der Wetteraustraße nach der Inbetriebnahme der
Ortsumfahrung auf unter 8.000 Kfz/Tag reduziert hat, findet bereits aus formalen Gründen
eine Maßnahmenplanung durch die Lärmaktionsplanung nicht mehr statt (vgl. Kapitel 2.1).
Es ist aber auch davon auszugehen, dass der Lärmkonflikt mit der Inbetriebnahme der
Ortsumfahrung weitestgehend gelöst worden ist.
3.4.10.6
Karben
In Karben stellt die B 3 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 118: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Karben
Ort
Karben
Ortsteil
Okarben
Straße
B3
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
20
1
0
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
20
5
0
B 3 Allgemeines:
Die Ortsumgehung Kloppenheim/Okarben im Zuge der B 3 wurde vom HMWEVL erneut
für die Bewertung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 gemeldet. Die Stadt Karben
stimmte der Vorschlagsvariante allerdings nicht zu. Derzeit wird eine großräumige Verkehrsuntersuchung erstellt, die auch die Vorschlagsvariante der Stadt Karben bewertet.
Passive Lärmschutzmaßnahmen:
Die B 3 in Okarben ist nicht als Ortsdurchfahrt definiert. Vorliegend erfolgt die Prüfung auf
Auslösung der Lärmsanierung
• ohne Geschwindigkeitsbegrenzung (100 km/h Pkw, 80 km/h Lkw) und
• mit Geschwindigkeitsbegrenzung (mit 70 km/h infolge Knotenpunkt mit Lichtzeichenanlage).
Die am nächsten zur Straßenachse gelegene Bebauung befindet sich im nordöstlichen (3
Gebäude) und nordwestlichen Quadranten (1 Gebäude) des Knotenpunktes
"B 3/Rodheimer Straße/Hauptstraße" mit etwa 12 m bis 13 m Abstand. Für diese Gebäude
wird grundsätzlich Lärmsanierung ausgelöst. Die weiteren Gebäude befinden sich nur
noch westlich der B 3 und mindestens in einen Abstand von 23,5 m zum Straßenachse.
Teilweise wird danach ein Abstand zwischen 32 m und 36 m erreicht. Ein Abstand von
mehr als 36 m wird nur noch im Einzelfall erreicht. Das heißt:
• In der Nacht wird mit und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fast ausnahmslos Lärmsanierung ausgelöst (nur erste Gebäudereihe).
• Am Tage wird ohne Geschwindigkeitsbegrenzung bei der überwiegenden Anzahl der
ersten Gebäudereihe Lärmsanierung ausgelöst.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
222
• Mit Geschwindigkeitsbegrenzung Auslösung von Lärmsanierung am Tage nur im Einzelfällen.
Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil Gelnhausen einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2).
3.4.10.7
Limeshain
In Limeshain stellt die A 45 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 119: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Limeshain
Ort
Limeshain
Ortsteil
Rommelhausen
Himbach
Straße
A 45
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
45
6
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
0
53
17
0
A 45:
Lärmoptimierter Asphalt (Flüsterasphalt), Optimierung bzw. Erhöhung des vorhandenen
Lärmschutzwalls
Die schalltechnische Berechnung nach RLS-90 durch Hessen Mobil ergab, das im Bereich
der Ortschaft Rommelhausen nur Lärmpegel von 55 dB (A) am Tag und 51 dB (A) in der
Nacht erreicht werden.
Im Bereich von Himbach werden Lärmpegel von knapp unter 59 dB (A) am Tag und 64,5
dB (A) erreicht. Dieser Spitzenwert bezieht sich auf das erste Gebäude, welches direkt an
der Landesstraße steht und noch nicht vom bis zu 3 m hohen Lärmschutzwall profitiert. An
der weiteren Bebauung in der ersten Reihe treten mit Ausnahme von einem Gebäude nur
noch geringfügige Überschreitungen (bis knapp 63 dB (A)) der Auslösewerte der Lärmsanierung in der obersten Etage auf. Die Lärmpegel am Tag liegen unterhalb der Auslösewerte. Insgesamt werden lediglich an 7 Gebäuden und auch nur in der Nacht die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten. An 5 dieser Gebäude beschränkt sich diese zusätzlich nur auf die oberste Etage. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Kosten
scheiden weitere aktive Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. eine Erhöhung des Lärmschutzwalls aus.
Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil Gelnhausen einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2).
Tempolimit:
Zwar werden gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil an 3 Gebäuden die Richtwerte der
Lärmschutz-Richtlinien-StV in der Nacht überschritten, doch würde eine Beschränkung auf
100 km/h nur zu einer Pegelminderung von 1,4 dB (A) am Tag und unter 1 dB (A) in der
Nacht führen. Somit seien die Anforderungen der Lärmschutz-Richtlinien-StV für eine
lärmbedingtes Tempolimit (vgl. Kapitel 2.2.3.3) nicht erfüllt.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
3.4.10.8
223
Nidda
In Nidda stellen die B 457 und B 455 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen
dar:
Tabelle 120: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Nidda
Ort
Ortsteil
Nidda
Nidda
Straße
B 457
Ober-Schmitten
Eichelsdorf
B 455
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
169
47
0
173
86
0
46
11
0
47
24
0
Passiver Lärmschutz:
B 457:
Gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 (Berechnungsgrundlage VBUS) erscheinen für den
Bereich der B 457 in Nidda die Auslösewerte der Lärmsanierung am Tag und in der Nacht
überschritten zu sein. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil Gelnhausen einen
Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver
Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Ein
schalltechnisches Gutachten und die Prüfung weitere Anspruchsvoraussetzungen sind
dann im Einzelfall vorzunehmen. (vgl. Kapitel 2.2.3.2).
B 455 (Ortsteile Ober-Schmitten und Eichelsdorf)
In Ober-Schmitten und Eichelsdorf löst die schalltechnische Berechnung durch Hessen
Mobil bei Achsabständen unter 8,3 m tags und 15,1 m nachts Lärmsanierung aus.
Ober-Schmitten:
Westlich Lohrbergweg (Ortseingang) und östlich Ulfaer Straße (Ortsausgang) ist die Bebauung i.d.R. über 15,1 m von der Straßenachse entfernt (d.h.: keine Auslösung Lärmsanierung). Dort werden nur an der Ecke Lohrbergweg 8,3 m Achsabstand unterschritten
(d.h.: Lärmsanierung tags und nachts). Achsabstände zwischen 8,3 m bis 15,1 m liegen
dort nicht vor. Zwischen Taunusstraße und Ulfaer Straße besitzen 25 Gebäude einen
Achsabstand von 8,3 m bis 15,1 m (d.h. Lärmsanierung nur nachts). Nur 4 Gebäude unterschreiten 8,3 m Achsabstand (d.h. Lärmsanierung tags und nachts).
Eichelsdorf:
Auf der südlichen Straßenseite besitzen 11 Gebäude zwischen westlichem Ortseingang
und Frankenstraße Achsabstände von 8,3 m bis 15,1 m (d.h.: Lärmsanierung nur nachts).
Nur eine Gebäudekante der Frankenstraße unterschreitet 8,3 m; dort erfolgte aber 1999
pass. Lärmschutz). Auf der nördlichen Straßenseite besitzen etwa 6 Gebäude weniger als
8,3 m Achsabstand zur B 455. Somit wird dort tags und nachts Lärmsanierung ausgelöst
(gegenüber Frankenstraße bis Eichelstraße). Weitere 6 Gebäude bis zum östlichen Ortsausgang besitzen 8,3 m bis 15,1 m Achsabstand (d.h. Lärmsanierung nur nachts). Am
westlichen Ortseingang besitzen 4 Gebäude ebenfalls zwischen 8,3 m und 15,1 m Achsabstand (d.h. Lärmsanierung nur nachts).
Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
224
Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) bei Hessen Mobil Gelnhausen stellen. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2).
Verkehrsinseln an Ortseingängen:
Aus Sicht der Lärmaktionsplanung wären Fahrbahnteiler in Ortseingängen eine geeignete
Maßnahme zur Tempo- und damit zur Lärmreduzierung. Die Lärmaktionsplanung beabsichtigt, Kommunen den Bau von Fahrbahnteilern in den Ortseingängen vorzuschlagen.
3.4.10.9
Niddatal
In Niddatal stellt die B 457 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 121: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Niddatal
Ort
Niddatal
Ortsteil
Ilbenstadt
Straße
B 457
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
48
35
0
58
43
0
Tempolimit 30 km/h:
Auf Grundlage der Lärmschutzrichtlinien (StV) gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in
einem Wohngebiet am kritischen Immissionsort 70 dB (A) am Tage und 60 dB (A) in der
Nacht bzw. in einem Mischgebiet o.ä. 72 dB (A) am Tage und 62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine
Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken.
Berechnungen durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergeben für die Ortslage
unmittelbar nördlich der L 3351 (Mischgebiet) und unmittelbar südlich der L 3351 (Wohngebiet) Beurteilungspegel von 70,9 dB (A) tags und 64,6 dB (A) nachts.
Die Lärmschutz-Richtlinien-StV lassen damit Geschwindigkeitsbegrenzungen
• im Mischgebiet unmittelbar nördlich der L 3351 nur nachts zu (Grenzwerte: 72/62
dB (A)) und
• im Wohngebiet unmittelbar südlich der L 3351 tags und nachts zu (Grenzwerte: 70/60
dB (A)) zu.
Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 61,9 dB (A) in der
Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A) in der Nacht erreicht.
Für die Wohngebiete am nördlichen und südlichen Ortseingang ergeben sich Beurteilungspegel von 69,9 dB (A) am Tage und 63,6 dB (A) in der Nacht. Damit ist wieder nur
nachts eine Geschwindigkeitsbegrenzung möglich (Grenzwerte: 70/60 dB (A)). Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt hier einen Pegel von 60,9 dB (A) in der
Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A) in der Nacht erreicht.
Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist
nachts gegeben.
Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 457 in
Niddatal-Ilbenstadt in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
225
des Wetteraukreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3)
geprüft.
3.4.10.10
Ober-Mörlen
In Ober-Mörlen stellt die B 275 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 122: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ober-Mörlen
Ort
Ober-Mörlen
Ober-Mörlen
Ortsteil
Straße
B 275
A5
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
89
53
0
97
66
0
62
32
0
195
61
4
B 275 Ortsumfahrung:
Durch Hessen Mobil und über einen Antrag der Gemeinde wurde eine Ortsumgehung
Ober-Mörlen für die Bewertung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 gemeldet. Die B 275
Ortsumfahrung Ober-Mörlen ist in der Liste der im neuen Bundesverkehrswegeplan zu
untersuchenden Vorhaben enthalten. Die A-Variante schließt westlich des Ortes an die
B 275a an und erhält eine Anschlussstelle an die A 5 zwischen Gewerbegebiet und Raststätte Wetterau.
Tempolimit 30 km/h:
Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel am
kritischen Immissionsort ohne verkehrsbehördliche Maßnahme
• in einem Mischgebiet 72 dB (A) am Tage und 62 dB (A) in der Nacht oder
• in einem Wohngebiet 70 dB (A) am Tage und 60 dB (A) in der Nacht
überschreiten. Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken.
Für die Schalltechnische Berechnung durch Hessen Mobil lagen abschnittsbezogene
Zählergebnisse aus dem Jahre 2008 für die Ortsdurchfahrt Ober-Mörlen vor. Der erhobene Werktagsverkehr wurde mit der HBS-2001 (Handbuch für die Berechnung von Straßenverkehrsanlagen) über Kenngrößen für das Wochenmittel (Montag bis Sonntag) und Monatsmittel (Januar bis Dezember) entsprechend der Vorgabe der RLS-90 auf einen durchschnittlichen täglichen Verkehr im Jahresmittel umgerechnet.
• Streckenabschnitt: Ortschild-Ost und bis Elisabethenstraße (Kurve)
Die B 275 in Ober-Mörlen wird zwischen Ortschild-Ost und Elisabethenstraße (Kurve)
von 10.280 Kfz/d im Jahresdurchschnitt befahren. Die B 275 ist offen angebaut. Der
Streckenabschnitt ist beidseits als Mischgebiet ausgewiesen. Die Gebäude besitzen einen Abstand von minimal etwa 5,5 m bis zur Straßenachse. Die Berechnung ergibt
maßgebende Beurteilungspegel bei 50 km/h von 70,2 dB (A) am Tage und 63,3 dB (A)
in der Nacht. Am Tage wird die Vorgabe von 72 dB (A) aus der Lärmschutz-RichtlinienStV mit 70,2 dB (A) unterschritten. Somit ist am Tage keine verkehrsbehördliche Maßnahme möglich. In der Nacht wird die Vorgabe von 62 dB (A) aus der LärmschutzRichtlinien-StV mit 63,3 dB (A) überschritten. Darüber hinaus bewirkt die Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Pegel von 60,8 dB (A) eine Lärmminderung von aufgerun– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
226
det 3 dB (A). Das heißt, die rechnerisch-rechtliche Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben.
• Streckenabschnitt: Elisabethenstraße (Kurve) bis Dr. Werner-Stoll-Straße
Der Streckenabschnitt zwischen Elisabethenstraße (Kurve) und Dr. Werner-Stoll-Straße
wird von 9.040 Kfz/d im Jahresdurchschnitt befahren. Die B 275 ist offen angebaut. Der
Streckenabschnitt ist beidseits wiederum als Mischgebiet ausgewiesen. Die Gebäude
besitzen überwiegend nur einen Abstand von etwa 4,0 m bis zur Straßenachse. Die Berechnung ergibt maßgebende Beurteilungspegel bei 50 km/h von 70,7 dB (A) am Tage
und 63,9 dB (A) in der Nacht. Am Tage wird die Vorgabe von 72 dB (A) aus der Lärmschutz-Richtlinien-StV mit 70,7 dB (A) unterschritten. Somit ist am Tage keine verkehrsbehördliche Maßnahme möglich. In der Nacht wird die Vorgabe von 62 dB (A) aus der
Lärmschutz-Richtlinien-StV mit 63,9 dB (A) überschritten. Darüber hinaus bewirkt die
Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Pegel von 61,4 dB (A) eine Lärmminderung
von aufgerundet 3 dB (A). Das heißt, die rechnerisch-rechtliche Voraussetzung für die
Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben.
• Streckenabschnitt: Dr. Werner-Stoll-Straße bis Hasselhecker Straße
Der Streckenabschnitt zwischen Dr. Werner-Stoll-Straße und Hasselhecker Straße (Abzweig Gewerbegebiet) wird von 8.800 Fz/d im Jahresdurchschnitt befahren. Die B 275
ist offen angebaut. Die Gebäude besitzen minimal einen Abstand bis zur Straßenachse
von etwa 5,5 m auf der Nordseite (Ausweisung als Wohngebiet) und 7,0 m auf der Südseite (Ausweisung als Mischgebiet). Für die schalltechnische Berechnung werden die
Parameter für das Wohngebiet maßgebend. Somit entfällt die Berechnung für die Südseite. Die maßgebenden Beurteilungspegel für das Wohngebiet auf der Nordseite ergeben sich bei 50 km/h zu 69,5 dB (A) am Tage und 62,7 dB (A) in der Nacht. Danach
wird am Tage die Vorgabe von 70 dB (A) aus der Lärmschutz-Richtlinien-StV mit 69,5
dB (A) unterschritten. Somit ist am Tage keine verkehrsbehördliche Maßnahme möglich. In der Nacht wird die Vorgabe von 60 dB (A) aus der Lärmschutz-Richtlinien-StV mit
62,7 dB (A) überschritten. Darüber hinaus bewirkt die Geschwindigkeitsbegrenzung mit
einem Pegel von 60,1 dB (A) eine Lärmminderung von aufgerundet 3 dB (A). Das heißt,
die rechnerisch-rechtliche Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben.
• Streckenabschnitt: Hasselhecker Straße bis Ortsschild-West
Im Streckenabschnitt zwischen Hasselhecker Straße (Abzweig Gewerbegebiet) und
Ortschild West wurden im Jahre 2008 nur 6.800 Fz/d erhoben (Werktagsverkehr). Damit wird der Kartierungsschwelle der 2.Stufe der Lärmminderungsplanung (vgl. Kapitel
2.1) unterschritten. Das heißt, dass im Rahmen der Lärmaktionsplanung keine weitere
Prüfung für den westlichen Ortsausgang von Ober-Mörlen erforderlich ist.
Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 275 in
Ober-Mörlen von Ortsschild Ost bis Hasselhecker Straße (Abzweig Gewerbegebiet) in der
Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
227
A5
Die Bebauung von Ober-Mörlen wird gemäß Mitteilung von Hessen Mobil zum größten
Teil durch einen bis zu 3 Meter hohen Lärmschutzwall geschützt. Dieser beginnt in Höhe
der Jahnstraße und endet kurz vor der Nauheimer Straße. Die Bebauung liegt deutlich
tiefer als die A 5, wodurch auch durch den niedrigen Lärmschutzwall eine spürbare Pegelreduzierung auftritt. Der größte Teil der Bebauung (ab Johannisbergstraße) wird durch
den Lärmschutzwall so weit geschützt, dass die Lärmpegel unter den Auslösewerten der
Lärmsanierung liegen.
Aktive Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. die Erhöhung des Lärmschutzwalles scheiden in
einer ersten Betrachtung aus wirtschaftlichen Gründen aus. Betroffene Immobilieneigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Gerade der Teil der Bebauung an der Nauheimer
Straße, der der A 5 am nächsten liegt, sieht augenscheinlich sehr neu aus. Bei einer möglichen Lärmsanierung kann dieser Bereich (nach 1974 errichtet) wahrscheinlich nicht berücksichtigt werden (vgl. Kapitel 2.2.3.2). Hierdurch reduziert sich die Zahl der zu berücksichtigenden Gebäude der Lärmsanierung nochmals.
Die für die Anordnung eines lärmbedingten Tempolimits auf 100 km/h erforderliche Pegelminderung von aufgerundet 3 dB (A) (vgl. Kapitel 2.2.3.3) wird nach Aussage von Hessen Mobil nicht erreicht. Tatsächlich würde ein Tempolimit 100 km/h lediglich eine Pegelreduktion von 1,5 dB (A) tags und 1,2 dB (A) nachts erwarten lassen. Weitergehende Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der überregionalen
Bedeutung der A 5 bei der Abwägung mit anderen Belangen nicht verhältnismäßig.
3.4.10.11
Ortenberg
In Ortenberg stellt die B 275 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 123: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ortenberg
Ort
Ortenberg
Ortsteil
OD Selters
OD Ortenberg
Straße
B 275
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
84
10
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
0
100
26
0
B 275:
Verlegung Ortsdurchfahrt Selters:
Die Stadt Ortenberg stellt hierzu einen Bebauungsplan auf. Die Ortsumfahrung Selters ist
in der Vorschlagsliste des HMWVL zum Bundesverkehrswegeplan 2015 enthalten. Die
B 275 Ortsumfahrung Ortenberg/Selters ist in der Liste der im neuen Bundesverkehrswegeplan zu untersuchenden Vorhaben enthalten.
Tempolimit 30 km/h nachts Ortsdurchfahrt Ortenberg-Kernstadt:
Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in
einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 62 dB (A) in der Nacht
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
228
überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung
eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken.
Die Berechnung durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergibt 63,3 dB (A) in der
Nacht. Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit nachts überschritten. Die
Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 60,7 dB (A) in der
Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A) in der Nacht erreicht.
Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist
nachts gegeben.
Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 275 Ortsdurchfahrt Ortenberg-Kernstadt in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl.
Kapitel 2.2.3.3) geprüft.
3.4.10.12
Ranstadt
In Ranstadt stellt die B 275 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 124: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ranstadt
Ort
Ranstadt
Ortsteil
Ober-Mockstadt
Ranstadt
Straße
B 275
LDEN in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
47
18
LNight in dB (A)
>55-60 >60-65
>65
0
60
24
2
B 275:
Tempolimit 30 km/h in Ober-Mockstadt:
Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in
einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet 72 dB (A) am Tage und 62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine
Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken.
Berechnungen durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergeben 70,7 dB (A) am
Tage und 64,0 dB (A) in der Nacht. Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit
nur nachts überschritten. Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 61,4 dB (A) in der Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1
dB (A) in der Nacht erreicht. Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben.
Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 275 in
Ober-Mockstadt in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des
Wetteraukreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
229
Verkehrsinseln an Ortseingängen:
Aus Sicht der Lärmaktionsplanung wären Fahrbahnteiler in Ortseingängen eine geeignete
Maßnahme zur Tempo- und damit zur Lärmreduzierung. Die Lärmaktionsplanung beabsichtigt, der Kommune den Bau von Fahrbahnteilern in den Ortseingängen vorzuschlagen.
Wall an der nördlichen Straßenseite in Ranstadt:
Außerhalb der Ortsdurchfahrt ist gesetzlich ein Abstand der Bebauung vom befestigten
Fahrbahnrand von 20 m erforderlich. Unter dieser Voraussetzung wird nach schalltechnischer Berechnung keine Lärmsanierung ausgelöst. Hessen Mobil kann somit keine Lärmschutzmaßnahmen an der B 275 wie zum Beispiel einen Wall anbieten.
3.4.10.13
Rosbach
In Rosbach stellt die B 455 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 125: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rosbach
Ort
Rosbach
Rosbach
Rosbach
Ortsteil
Straße
B 455
A5
L 3352
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
81
1
0
98
4
0
40
9
0
161
18
0
53
15
0
52
26
0
B 455:
Seit Ende 2013 ist die Südumgehung Nieder-Rosbach fertiggestellt. Die Planung des 4streifigen Ausbaus der B 455 zwischen A 5 und Südumgehung wurde unterbrochen, wurde jedoch für den Bundesverkehrswegeplan gemeldet.
Die Betroffenheiten sind nach wie vor durch die Siedlungsentwicklung bzw. Bebauungsplanbereiche entlang der B 455 ausgelöst (insbesondere an den Ortseingängen B 455
Süd und Nord). Auf die erforderliche Beachtung der Vorgaben des seit 1974 geltenden
Bundesimmissionsschutzgesetzes seitens der Kommune ist hier besonders hinzuweisen
(vgl. Kapitel 2.2.3.2).
Auf der freien Strecke zwischen A 5 und Südumgehung wurde in der Straßenverkehrszählung 2010 ein Gesamtverkehr von 25.800 Kfz/d erhoben (davon 1.769 Lkw/d); in der Ortsdurchfahrt der B 455 fiel die Belastung bis auf 20.300 Kfz/d ab (davon 1.030 Lkw/d). Nach
aktuell erfolgter Freigabe der Südumgehung Nieder-Rosbach liegen Hessen Mobil keine
aktuellen Verkehrsbelastungen auf der B 455 zwischen den Knotenpunkten Nord und Süd
vor. Die Verkehrsuntersuchung zum Planfeststellungsbeschluss der Südumgehung geht
von einer Entlastung der Ortsdurchfahrt B 455 um 10 % bis 20 % aus.
Hessen Mobil wird zunächst ist das Ergebnis des Bundesverkehrswegeplans 2015 abwarten, bevor weiteren Maßnahmen geprüft werden.
A5
Die Bebauung von Rosbach wird gemäß Mitteilung von Hessen Mobil durch einen zwei bis
zu 3 Meter hohen Lärmschutzwall geschützt. Die Bebauung liegt deutlich tiefer als die A 5,
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
230
wodurch auch durch den niedrigen Lärmschutzwall eine spürbare Pegelreduzierung auftritt.
Die zumeist geringe Überschreitung der Auslösewerte an ca. 20 bis 25 Gebäuden rechtfertigt aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht weitere aktive Lärmschutzmaßnahmen.
Betroffene Immobilieneigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen.
Die für die Anordnung eines lärmbedingten Tempolimits auf 100 km/h erforderliche Pegelminderung von aufgerundet 3 dB (A) (vgl. Kapitel 2.2.3.3) wird nach Aussage von Hessen Mobil nicht erreicht. Tatsächlich würde ein Tempolimit 100 km/h lediglich eine Pegelreduktion von 1,5 dB (A) tags und 1,2 dB (A) nachts erwarten lassen. Weitergehende Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der überregionalen
Bedeutung der A 5 bei der Abwägung mit anderen Belangen nicht verhältnismäßig.
L 3352 Rodheimer Straße
Die Daten der lärmbelasteten Personen berücksichtigen nicht die Inbetriebnahme der seit
Ende 2013 fertiggestellten Südumgehung Nieder-Rosbach. Die Auswertung der Lärmbelastungen beruht auf der Lärmkartierung 2012 des HLUG. Die Berechnungen des HLUG
basieren auf der Bundesverkehrszählung 2010, also vor Inbetriebnahme der Ortsumfahrung. Es ist demnach davon auszugehen, dass der Lärmkonflikt mit der Inbetriebnahme
der Umgehung weitestgehend gelöst worden ist. Weitere Maßnahmen (z.B. passiver
Lärmschutz) werden daher derzeit nicht verfolgt.
3.4.10.14
Wöllstadt
In Wöllstadt stellt die B 3 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 126: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Wöllstadt
Ort
Wöllstadt
Wöllstadt
Ortsteil
Nieder-Wöllstadt
Ober-Wöllstadt
Straße
B3
B3
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
138
69
0
168
84
0
91
72
0
88
91
2
B 3 Nieder-Wöllstadt / Ober-Wöllstadt:
Die rechnerisch-rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines Tempolimit 30
km/h nachts liegen zwar vor, jedoch ist diese verzichtbar, da die Freigabe der bereits im
Bau befindlichen Ortsumgehung B 3 / B 45 im Jahr 2016 zu erwarten ist.
Durch den Bau der Ortsumgehung der Ortsteile Nieder-Wöllstadt und Ober-Wöllstadt
werden die gegenwärtig unzureichenden Verkehrsverhältnisse in den Ortsdurchfahrten
nachhaltig verbessert. Die Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die Umgehung führt
zu einer starken Reduzierung der Belastung der Anwohner durch Verkehrslärm und Abgase sowie zu einer spürbaren Erhöhung der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität in
den Ortslagen.
Die neue Trasse beginnt an der B 3 südlich von Friedberg, umfährt Ober-Wöllstadt östlich,
quert die alte B 3 zwischen den Ortslagen, umfährt Nieder-Wöllstadt westlich und mündet
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
231
im Süden in die bestehende B 3 ein. Kurz vor der Querung der alten B 3 wird die nördlich
von Nieder-Wöllstadt neu geführte B 45 angeschlossen. Die neue B 45 wird hier verlängert und an die alte B 3 angebunden, von der beide Ortsteile leicht erreichbar sind.
Abbildung 40 Geplante Ortsumgehung der B 3 in Wöllstadt [Hessen Mobil]
3.4.10.15
Wölfersheim
In Wölfersheim stellen die B 455 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar:
Tabelle 127: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Wölfersheim
Ort
Wölfersheim
Ortsteil
Straße
B 455
LDEN in dB (A)
LNight in dB (A)
>65-70 >70-75
>75
>55-60 >60-65
>65
65
16
1
69
28
4
B 455:
Erneuerung der bestehenden Lärmschutzwand an der Ortseinfahrt Wölfersheim-Södel
und Verlängerung bis Höhe Beuneweg):
Die Lärmschutzwand befindet sich im Ortseingang Wölfersheim etwa 500 m südlich des
Kreisverkehrs "Heyenheimer Weg" auf der Westseite der B 455.
Verlängerung Lärmschutzwand:
Von Süden kommend befindet sich auf der Westseite zunächst eine abgerückte und ungeschützte Wohnbebauung. Die Wohnbebauung wurde in Kenntnis der vorhandenen
Bundesstraße mit den davon ausgehenden Immissionen erschlossen. Sofern zu den Fragen des Immissionsschutzes im Bebauungsplanverfahren keine anderen Regelungen mit
dem Baulastträger vereinbart wurden, weist Hessen Mobil Forderungen nach Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten des Baulastträgers zurück (vgl. hierzu Kapitel 2.2.3.2).
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Wetteraukreis
232
Erneuerung Lärmschutzwand:
Im weiteren Verlauf Richtung Norden befindet sich auf der Westseite der B 455 ein Wohngebiet, welches auf eine Länge von etwa 140 m durch eine Lärmschutzwand geschützt ist
(Bauwerks-Nr. bzw. ASB-Nr. 5618 555). Die Lärmschutzwand besteht aus einer Konstruktion von Stahlbetonwand und Wandelementen aus Hartholz. Letztmalig im Jahre 2014 erfolgte eine Bauwerksprüfung durch Hessen Mobil. Die Prüfung ergab eine unkritische Zustandsnote und somit keinen Handlungsbedarf. Die Lärmschutzwand wurde nach den zum
Zeitpunkt der Baurechtschaffung gültigen Rechtsgrundlagen errichtet.
Lkw-Durchfahrtverbot nachts Ortsdurchfahrt Wölfersheim:
Die schalltechnische Berechnung zur Überprüfung der Voraussetzung für eine verkehrsrechtliche Anordnung ergibt Folgendes: Das Lkw-Nachtfahrverbot bewirkt eine Lärmminderung um 5,8 dB (A). Die Minderung um mindestens 3 dB (A) als Bedingung für verkehrsrechtliche Maßnahmen gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV ist also erfüllt.
Ohne Restriktionen überschreitet der maßgebende Beurteilungspegel von 64,0 dB (A) in
der Nacht darüber hinaus auch die Vorgabe von 62 dB (A) der Lärmschutz-Richtlinien-StV.
Beide Bedingungen sind also erfüllt. Das heißt: Rein rechnerisch ist die Voraussetzung für
die Anordnung eines Lkw-Nachtfahrverbots gegeben.
Es ist weiterhin erforderlich, einen Nachweis darüber zu führen, ob hier Durchgangsverkehre z.B. aufgrund von Mautverdrängung oder Ziel- und Quellverkehr vorliegen (vgl. Kapitel 2.2.3.3). Ein solcher Nachweis konnte bisher gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil nicht erbracht werden.
Tempolimit 30 km/h nachts Ortsdurchfahrt Wölfersheim:
Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in
einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 62 dB (A) in der Nacht
überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung
eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken.
Berechnungen durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergeben 64,0 dB (A) in der
Nacht. Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit nachts überschritten. Die
Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 61,4 dB (A) in der
Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A) in der Nacht erreicht.
Das heißt, die rechnerisch-rechtliche Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben.
Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 455 an
der Ortsdurchfahrt Wölfersheim in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl.
Kapitel 2.2.3.3) geprüft.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Darmstadt
4
233
Der Ballungsraum Darmstadt
4.1 Die Lärmkartierung für den Ballungsraum Darmstadt
Die Grundlage für die Lärmaktionsplanung für den Ballungsraum Darmstadt ist die strategische Lärmkartierung Hessen 2012.
Die Ermittlung der vom Straßenverkehr ausgehenden Lärmimmissionen erfolgt in
Deutschland generell durch Berechnung anhand von EDV-gestützten Modellen. Als wissenschaftlich anerkannt gilt, dass mit der Berechnung der Lärmpegel die Immissionen
tendenziell überschätzt werden; Lärmmessungen führen in aller Regel zu niedrigeren Immissionswerten.
Für die Beschreibung und Bewertung von Verkehrslärm werden seit Einführung der Umgebungslärmrichtlinie europaweit einheitlich die Lärmindizes LDEN und LNight verwendet.
Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider.
Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (day, 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr), am Abend
(evening, 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und in der Nacht (night, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr), wobei für den Abend ein Zuschlag von 5 dB (A) und für die Nacht ein Zuschlag von 10 dB (A)
erteilt wird, um die höhere Störwirkung in diesen Zeitabschnitten zu berücksichtigen. Der
Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider. Er liegt bei Straßen in der
Regel unter dem Wert des LDEN.
Die Lärmindizes werden ausschließlich in einer Höhe von 4 m über Grund bestimmt. Die
Lärmbelastung wird vor allem durch folgende Einflussgrößen bestimmt:
• die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV),
• den Lkw-Anteil,
• die Straßenoberflächenbeschaffenheit,
• die Geschwindigkeit der Pkw und Lkw,
• Steigungen und Gefälle.
Die DTV-Werte und der Lkw-Anteil werden durch Zählung der Fahrzeuge (automatisiert
oder manuell), in der Regel alle 5 Jahre im Rahmen von Verkehrszählungen ermittelt.
Andererseits spielen auch das Gelände und abschirmende Hindernisse (Lärmschutzbauwerke und Gebäude) bei der Ausbreitung des Schalls eine Rolle.
Für den Ballungsraum Darmstadt beinhaltet das kartierte Straßennetz sämtliche Straßen
ab einem DTV von ca. 3.000 Kfz/24 h und teilweise, je nach Verfügbarkeit, auch Straßenabschnitte mit niedrigerer Verkehrsbelastung. Das gesamte erfasste Netz erstreckt sich
über insgesamt ca. 161 Straßenkilometer (vgl. Abbildung 41).
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Darmstadt
234
Abbildung 41: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im Ballungsraum Darmstadt
(© GeoBasis-DE / BKG 2015)
Entlang der kartierten Straßen-(abschnitte) wurden die Lärmberechnungen durchgeführt.
Das Ergebnis der Berechnungen stellen Lärmkarten dar, in denen die örtliche Belastungssituation grafisch dargestellt wird.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Darmstadt
Abbildung 42: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsraum Darmstadt Gesamttagespegel (24 h) LDEN
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
235
Der Ballungsraum Darmstadt
236
Die Ergebnisse der Lärmkartierung mit den entsprechenden (elektronisch
vergrößerbaren) Lärmkarten können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für
Umwelt und Geologie (http://laerm.hessen.de) eingesehen werden.
Weitere Hintergrundinformationen zur Lärmkartierung Hessen 2012 können dem unter
oben genannter Adresse veröffentlichten Abschlussbericht [Stapelfeldt 2012] entnommen
werden.
Aufgrund der bei den Lärmkartierungen Hessen 2007 und 2012 zugrunde gelegten variierenden Modelldaten, die jeweils nach den Vorgaben die EU-Umgebungslärm-Richtlinie
zulässig waren, ist ein direkter Vergleich der Ergebnisse aus beiden Lärmkartierungen im
Sinne einer Vorher/Nachher-Betrachtung nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.
4.2 Die Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Darmstadt
4.2.1 Vorgehensweise
In den Ballungsräumen wurden bei der Kartierung alle Straßen mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von mehr als 3.000 Kfz/24 h berücksichtigt. Aufgrund der
daraus resultierenden sehr hohen Anzahl an Lärmproblemen und der nur begrenzt zur
Verfügung stehenden Ressourcen können die für den übrigen Regierungsbezirk Darmstadt abgeleiteten Kriterien (vgl. Kapitel 2.5) in den Ballungsräumen nicht ausschließlich
herangezogen werden.
Vielmehr bedarf es in den Ballungsräumen einer weitergehenden Gewichtung und Bewertung der betroffenen Straßenabschnitte, die eine Priorisierung verschiedener Straßen zulässt. Für die Priorisierung der verschiedenen Straßenabschnitte wird eine Gewichtung
über die Bildung einer sogenannten Lärmkennziffer (LKZ) durchgeführt:
LKZ = Summe [Betroffenei*(Fassadenpegeli-Schwellenwert)]/100 m.
Die LKZ führt die Lärmbelastung in dem jeweiligen Straßenabschnitt und die Anzahl der
dort betroffenen Anwohner zusammen; je mehr Menschen von hohen Immissionspegeln
betroffen sind, desto größer ist ihr Wert.
Über eine Normierung auf 100 m Straßenlänge werden zusätzlich verschieden lange Straßenabschnitte direkt miteinander vergleichbar gemacht.
Als Schwellenwerte werden die gesundheitlich relevanten Werte mit LDEN=65 dB (A) bzw.
LNight=55 dB (A) herangezogen. Betroffene unterhalb dieser Schwelle werden bei der Bildung der LKZ nicht berücksichtigt.
Die Lärmkennziffer stellt einen Vergleichsmaßstab dar, der lediglich relative Aussagen
über die Lärmbelastung verschiedener Straßenzüge ermöglicht.
Lärmschwerpunkte, für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Minderungsmaßnahmen
konzipiert werden, werden über die Höhe der Lärmkennziffer festgelegt. D. h., es sollen
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Darmstadt
237
Lärmminderungsmaßnahmen prinzipiell dort mit hoher Priorität angegangen werden, wo
hohe Immissionspegel mit einer hohen Einwohnerdichte zusammentreffen.
4.2.2 Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum
Darmstadt
Der Ballungsraum Darmstadt zählt zu den am meisten von Straßenverkehrslärm belasteten
Gebieten in Südhessen. Im Ballungsraum Darmstadt ist die in Tabelle 128 angegebene
Anzahl an Menschen von Straßenverkehrslärm betroffen.
Tabelle 128: Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Ballungsraum
Darmstadt
dB (A)
über
50
55
60
65
70
75
Summe
bis
55
60
65
70
75
Belastete Menschen (nach VBEB) – Straßenlärm*
LDEN
LNight
9.800
12.100
7.100
9.100
2.000
7.000
0
2.300
0
0
30.500
18.900
* auf 100 Personen gerundet
Der im Ballungsraum Darmstadt betrachtete Untersuchungsrahmen enthält alle Hauptverkehrsstraßen mit ca. 1.800 Straßenabschnitten und einer Gesamtlänge von ca. 167 km.
Anhand der in Kapitel 4.2.1 beschriebenen Vorgehensweise werden alle ca. 1.800 betrachteten Straßenabschnitte einer Bewertung zugeführt, deren Ergebnis in Tabelle 129
zusammengefasst dargestellt ist.
Tabelle 129: Lärmkennziffer und Anzahl der Straßenabschnitte im Ballungsraum
Darmstadt
LKZ
<200
200-399,9
400-599,9
600-799,9
>800
Tag
Anzahl der
Abschnitte
1.602
86
57
25
38
Anteil in %
89
5
3
1
2
Nacht
Anzahl der
Abschnitte
1.606
94
48
28
32
Anteil in %
89
5
3
2
2
Die grafische, straßenabschnittweise Darstellung der LKZ Tag bzw. Nacht können der Abbildung 43 und Abbildung 44 entnommen werden.
Hinweis: Ein Vergleich der Ergebnisse der strategischen Lärmkartierungen Hessen 2007
und 2012 ist nur sehr eingeschränkt möglich. Zum einen werden in der aktuellen Kartierung nur Betroffenheiten oberhalb von LDEN = 55 dB (A) erfasst, wodurch die Gesamtzahl
der Betroffenen im Vergleich zu 2007 deutlich abweicht. Zum anderen unterscheiden sich
die den beiden Kartierungen zugrundeliegenden Modelle (abweichende Eingangsdaten
und Software, aber gleiches Berechnungsverfahren). Aufgrund unterschiedlich gewählter –
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Darmstadt
238
aber im Rahmen der Vorgaben zulässiger – Eingangsparameter kommt es zu Abweichungen sowohl bei den Lärmkarten als auch den ausgewiesenen Belastetenzahlen. Diese Abweichungen übertragen sich ebenfalls auf Auswertungsmethoden wie z.B. der Lärmkennziffer; auch hier ist ein Vergleich zwischen 2007 und 2012 sinnvoll nur sehr eingeschränkt
möglich.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Darmstadt
239
Abbildung 43: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt
für den gesamten Ballungsraum Darmstadt (© GeoBasis-DE / BKG
2015) 23
Abbildung 44: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den
gesamten Ballungsraum Darmstadt (© GeoBasis-DE / BKG 2015)24
23
Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen
Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Darmstadt
240
4.3 Die Mitwirkung der Stadt Darmstadt und der Öffentlichkeit
Die Mitwirkung der Stadt Darmstadt bei der Aufstellung des Planentwurfes erfolgt im direkten Kontakt mit den betroffenen Fachämtern der Stadt Darmstadt.
§ 47 d Abs. 3 BImSchG fordert eine Öffentlichkeitsbeteiligung, welche in ihrer Ausgestaltung rechtlich nicht näher festgelegt ist. In Anlehnung an Art. 8 Abs. 7 der EU-Richtlinie ist
eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert, die sich auch auf die Ausarbeitungsphase von Lärmaktionsplänen bezieht und nicht lediglich einer Offenlegung des fertigen
Entwurfs eines Plans gleichkommt. Des Weiteren ist die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.
Daraus folgt das Erfordernis von zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen. In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die Bürgerinnen und Bürger nach der Veröffentlichung der
Lärmkartierung und zum Beginn der Lärmaktionsplanung die Gelegenheit, durch schriftliche Vorschläge und Anregungen für Lärmminderungsmaßnahmen an der Ausarbeitung
der Lärmaktionspläne mitzuwirken.
Die Bekanntmachung über die erste Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 01.04.2013 im
Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 14/2013 S. 478) und auf der Homepage des
Regierungspräsidiums Darmstadt. In sämtlichen Bekanntmachungen wurde auf die auf der
Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) veröffentlichte Lärmkartierung sowie auf die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich Straße für den Ballungsraum Darmstadt einzureichen, hingewiesen.
Für den Ballungsraum Darmstadt gingen 95 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bei der Stadt und 63 Stellungnahmen beim Regierungspräsidium Darmstadt ein. Die
Behandlung der Stellungnahmen kann anonymisiert und zusammengefasst in Kapitel 4.4
sowie ergänzend hierzu in tabellarischer Form im Anhang B:
„Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung“ nachverfolgt werden.
Als Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung empfinden die Bürgerinnen und Bürger Darmstadts als besonders störend:
a) Lkw-Verkehr,
b) lautes Hupen, Sirenen von Feuerwehr, Polizei, Notarzt, Motoradfahrer
c) sanierungsbedürftige Straßen: insbesondere Landgraf-Georg-Straße, Rüdesheimer
Straße, Weiterstädter Straße zwischen S-Bahnhof und Frankfurter Landstraße, Bismarckstraße und Nieder-Ramstädter Straße
d) schnelles Fahren: Kranichsteiner Straße, Weiterstädter Straße, Rüdesheimer Straße,
Nieder-Ramstädter Straße, Hügelstraße
e) Bushaltestellen direkt vor Wohnhäusern,
f) Zunahme des Taktes des ÖPNV insbesondere Busse im Bereich Eschollbrücker Straße,
Roßdörfer Straße (verstärkte Erschließung der Lichtwiese), Pallaswiesenstraße, Frankfur24
Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen
Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Darmstadt
241
ter Straße sowie durch Straßenbahnen, Heidelberger Landstraße durch Straßenbahnen
und Kfz-Verkehr.
4.4 Die Maßnahmenplanung für den Ballungsraum Darmstadt
Folgende Maßnahmen wurden in der Lärmaktionsplanung Teilplan Hauptverkehrsstraßen,
1. Stufe bis heute umgesetzt:
• Einführung einer Tempo-30-Regelung nachts in der Heinrichstraße – Dauerfestsetzung:
Die mit 24.000 Kfz täglich hochbelastete Straße ist hauptsächlich von Wohnbebauung
beidseitig geprägt. Zwecks Reduktion der Belastung wurde eine Tempo 30 km/hRegelung auf Dauer festgesetzt; nach exakter Analyse des Ist-Zustandes mit Begleitung
durch die Hochschule Darmstadt (Verkehrserhebung: Verkehrsmenge und
-zusammensetzung, Geschwindigkeits- und Schallpegelmessung sowie einer Anwohnerbefragung) und mit entsprechender Überwachung durch die Kommunalpolizei. Das
Ergebnis ist nach Aussage der Stadt Darmstadt bei den Anwohner/-innen sehr positiv
aufgenommen worden.
• Einbau von lärmminderndem Asphalt (sog. LOA 5D) in der Heinrichstraße zwischen
Gervinusstraße und Heidenreichstraße mit einer zu erwartenden Lärmreduktion zwischen 3-5 dB (A) sowie im Haardtring zwischen Scheppallee und Holzhofallee mit einem lärmmindernden Asphalt im Heißeinbauverfahren – mit einer zu erwarteten Lärmreduktion von 5–7 dB (A). Die Hochschule Darmstadt wird durch Messungen und Dokumentation der Abnutzung die Tauglichkeit beider Beläge prüfen. Eine abschließende
Bewertung ist 2015 geplant.
• Einführung eines Jobtickets für die Stadtverwaltung Darmstadt (seit 01.01.2014).
• Beibehaltung des Lkw-Fahrverbots
a) Eingeschränktes Durchfahrtsverbot für Lkw über 3,5 t in Ost-West- und West-Ost
Richtung
b) Nachtfahrverbot für Lkw über 3,5 t
c) Lkw-Fahrverbot über 3,5 t auf der mittleren Rheinstraße
• Beginn der Umsetzung der Maßnahmen „Budgetoptimierte Fahrbahnsanierung“; seit
2010 wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Grundhafte Erneuerungen:
- Heidelberger Straße von Noackstraße bis Cooperstraße
- Heinrichstraße von Gervinusstraße bis Heidenreichstraße
- Haardting von Scheppallee bis Holzhofallee
- Zeughausstraße von Alexanderstraße bis Schleiermacher Straße
- B 42 (Gräfenhäuser Straße) von Pfnorrstraße bis B 3 (Langener Straße)
- Liebfrauenstraße
- Ruthsstraße
- Fiedlerweg von Landgraf-Georg-Straße (B 26) bis Olbrichweg
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Darmstadt
242
- Messeler Straße (abschnittsweise)
- Bornstraße von Jakob-Jung-Straße bis östl. Wendeanlage
- Rheinstraße (B 26) stadtauswärts östlich des Knotenpunktes Goebelstraße
Deckenerneuerungen:
- Kranichsteiner Straße (L 3097) von Grundstraße bis Matratzenweg
- Kranichsteiner Straße zw. Pfannmüllerweg und Kesselhutweg stadtauswärts
- Klappacher Straße von Landskronstraße bis Nieder-Ramstädter Straße
- Bleichstraße (B 26) von Mathildenplatz bis Kasinostraße
- Rhönring (abschnittsweise)
- Kranichsteiner Straße (L 3097) von Rhönring bis Martin-Luther-King-Ring (abschnittsweise)
- Neckarstraße in südlicher Richtung zw. Rheinstraße und Adelungstrasse
- Donnersbergsring zw. Eschollbrücker Straße und Holzhofallee
- Eschollbrücker Straße (L 3097) zw. Donnersbergring und Artelleriestrasse
- Landgraf-Georg-Straße (B 26) in östlicher Richtung zw. Pützerstraße und Stiftstraße
- Ortsdurchfahrt Wixhausen (B 3)
Für den Lärmaktionsplan, Teilplan Hauptverkehrsstraßen, 2. Stufe werden von Seiten der
Stadt Darmstadt folgende Maßnahmen genannt:
• Einführung einer Tempo 30-Regelung nachts (22 – 6 Uhr) in der Frankfurter Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Rhönring/Kasinostraße,
• Geplante Straßensanierungen,
• Verkehrsoptimierte Ampelsteuerung,
• Beibehaltung des Lkw-Durchfahrtsverbots und Nachtfahrverbots,
• Weitere Prüfung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan 2010.
• Einführung einer Tempo 30-Regelung nachts (22 – 6 Uhr) in der Frankfurter Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Rhönring/Kasinostraße, ca. 850 m Gesamtlänge:
Die Frankfurter Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Kahlertstraße wird geprägt
durch eine durchgehende 4 – 5 stöckige Wohnbebauung aus der Gründerzeit auf der
Westseite und dem Herrngarten auf der Ostseite. Zwischen Kahlertstraße / Schlossgartenstraße und der Kreuzung Kasinostraße / Rhönring / Frankfurter Straße ist die beidseitige vier- bis fünfstöckige Bebauung um ca. 5 m zugunsten von Vorgärten zurückversetzt.
Der Straßenabschnitt stellt eine wichtige Verbindung aus dem Darmstädter Norden in
das Zentrum dar mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung von 12.000
Fahrzeugen. Es handelt sich um eine Gemeindestraße. Zwei Kreuzungen sind ampelgeregelt.
Auf der Frankfurter Straße verkehren zwischen Willy-Brandt-Platz und Pallaswiesenstraße fünf Straßenbahn- und drei Buslinien.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Darmstadt
243
Entsprechend den Vorgaben der Lärmschutz-Richtlinien-StV wurden Berechnungen
des mittleren Beurteilungspegels am Immissionsort nach den Vorgaben der RLS 90
durchgeführt.
Bei dem Bereich handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet (WA). Hier ist ein Mittelungspegel von mindestens 60 dB (A) im Zeitraum zwischen 22 – 6 Uhr nachts und eine Pegelminderung um 2,1 dB (A) Voraussetzung, um eine straßenverkehrsrechtliche
Lärmschutzmaßnahme vorzusehen.
Durch die vorgesehene Geschwindigkeitsreduzierung wird eine Lärmreduktion von
mindestens 2,8 dB (A) erreicht.
Die städtischen Ämter sowie DADINA, HEAGmobilo und die Polizei wurden zu der
Maßnahme gehört. Alle Beteiligte haben der Maßnahme zugestimmt.
Die Polizei hat in ihrer Stellungnahme auf das Sanierungserfordernis des Straßenbelags
verwiesen. Im Bereich der Schienen wurden bereits Maßnahmen ergriffen und teilweise
Kopfsteinpflaster durch Asphalt ersetzt. Eine Gesamtsanierung der Straße ist in Planung, jedoch in den nächsten Jahren nicht zu realisieren, so dass aufgrund der zahlreichen berechtigten Beschwerden der Anwohner die Maßnahme geplant ist.
Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der oberen Straßenverkehrsbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt (vgl. Kapitel 2.2.3.3); ein entsprechender Antrag ist von der Stadt Darmstadt zu stellen.
• Geplante Straßensanierungen:
Grundhafte Erneuerungen:
- Haardtring zwischen Eschollbrücker Straße und Moltkestraße
- Nieder-Ramstädter Straße von Jahnstraße bis Klappacher Straße,
- Bismarckstraße von Göbelstraße bis Dolivostraße,
- Heidelberger Landstraße von Ulvenbergstraße bis Nussbaumallee (bereits durchgeführt).
Deckenerneuerungen:
- Landgraf-Georg-Straße,
- Frankfurter Straße (bereits durchgeführt)
- Verbesserung von Gleisanlagen / Neuanlagen,
- Weiterbau des sog. Grüngleises für die Straßenbahn in Richtung Süden nach Eberstadt.
• Verkehrsoptimierte Ampelsteuerung:
- Untersuchung einer versatzoptimierten Lichtsignalsteuerung auf den parallelen Streckenabschnitten Kasinostraße-Neckarstraße-Heidelberger Straße und DolivostraßeSteubenplatz-Hindenburgstraße zwischen der Julius-Reiber-Straße im Norden und
der Hügelstraße im Süden.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Darmstadt
244
- Prüfung der Erweiterung zu einer verkehrsadaptiven Netzsteuerung (dies ist auch eine Prüfung im Rahmen der Luftreinhalteplanung).
• Beibehaltung und Ausweitung der Lkw-Verbote:
- Beibehaltung des Lkw-Nachtfahrverbotes von 20-06 Uhr,
- Lkw-Fahrverbot auf die „oberen Rheinstraße“,
- Ausweitung der Lkw-Durchfahrtsverbotszone auf alle Lkw >3,5t mit Ausnahme von
Be- und Entladern der Darmstädter Innenstadt. Im Rahmen der Fortschreibung des
Luftreinhalteplanes Rhein-Main, Teilplan Darmstadt, soll diese Zone ebenfalls verbindlich festgesetzt werden.
Abbildung 45:
Lkw-Durchfahrtsverbotszone im Ballungsraum Darmstadt [Stadt
Darmstadt 2015]
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Darmstadt
245
Hierdurch wird eine Reduktion der Lkw-Durchfahrten um etwa 37 % erwartet, wie die
eingeholten Verkehrsgutachten im Vorfeld des Luftreinhalteplanes ergeben haben.
• Weitere Prüfung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan 2010:
- Weiterentwicklung des Radwegenetzes,
- Stadtweites Screening der Knotenpunkte auf Kreisverkehrseignung ist abgeschlossen. Es gibt ein Kreiselprogramm, das im Rahmen von Umbaumaßnahmen bzw.
Neuplanungen die Priorisierung von Kreisverkehrsplätzen berücksichtigt; zur Zeit:
Umbau der Kreuzung Eberstadt Nord/Reuterallee in Kreisverkehr
- Schwerpunkt Geschwindigkeitskontrollen in lärmbelasteten Straßenabschnitten mit
häufigen Geschwindigkeitsübertretungen,
- Installation von weiteren Geschwindigkeitsmessgeräten im gesamten Stadtgebiet an
bestimmten Schwerpunkten,
- Optimierung des ÖPNV als Daueraufgabe,
- Prüfung der Realisierbarkeit einer Straßenbahntrasse nach Groß-Zimmern gemeinsam mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg,
- Reduktion des Individualverkehrs als Daueraufgabe durch Maßnahmen zur Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes u.a. durch Mobilitätsmanagement.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
5
246
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
5.1 Die Lärmkartierung für den Ballungsraum Frankfurt am Main
Die Grundlage für die Lärmaktionsplanung für den Ballungsraum Frankfurt am Main ist die
strategische Lärmkartierung Hessen 2012.
Die Ermittlung der vom Straßenverkehr ausgehenden Lärmimmissionen erfolgt in
Deutschland generell durch Berechnung anhand von EDV-gestützten Modellen. Als wissenschaftlich anerkannt gilt, dass mit der Berechnung der Lärmpegel die Immissionen
tendenziell überschätzt werden; Lärmmessungen führen in aller Regel zu niedrigeren Immissionswerten.
Für die Beschreibung und Bewertung von Verkehrslärm werden seit Einführung der Umgebungslärmrichtlinie europaweit einheitlich die Lärmindizes LDEN und LNight verwendet.
Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider.
Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (day, 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr), am Abend
(evening, 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und in der Nacht (night, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr), wobei für den Abend ein Zuschlag von 5 dB (A) und für die Nacht ein Zuschlag von 10 dB (A)
erteilt wird, um die höhere Störwirkung in diesen Zeitabschnitten zu berücksichtigen. Der
Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider. Er liegt bei Straßen in der
Regel unter dem Wert des LDEN.
Die Lärmindizes werden ausschließlich in einer Höhe von 4 m über Grund bestimmt. Die
Lärmbelastung wird vor allem durch folgende Einflussgrößen bestimmt:
• die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV),
• den Lkw-Anteil,
• die Straßenoberflächenbeschaffenheit,
• die Geschwindigkeit der Pkw und Lkw,
• Steigungen und Gefälle.
Die DTV-Werte und der Lkw-Anteil werden durch Zählung der Fahrzeuge (automatisiert
oder manuell), in der Regel alle 5 Jahre im Rahmen von Verkehrszählungen ermittelt.
Andererseits spielen auch das Gelände und abschirmende Hindernisse (Lärmschutzbauwerke und Gebäude) bei der Ausbreitung des Schalls eine Rolle.
Für den Ballungsraum Frankfurt am Main beinhaltet das kartierte Straßennetz sämtliche
Straßen ab einem DTV von ca. 3.000 Kfz/24 h und teilweise, je nach Verfügbarkeit, auch
Straßenabschnitte mit niedrigerer Verkehrsbelastung. Das gesamte erfasste Netz erstreckt
sich über insgesamt knapp 490 Straßenkilometer (vgl. Abbildung 46).
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
247
Abbildung 46: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im Ballungsraum Frankfurt am Main
(© GeoBasis-DE / BKG 2015)
Entlang der kartierten Straßen-(abschnitte) wurden die Lärmberechnungen durchgeführt.
Das Ergebnis der Berechnungen stellen Lärmkarten dar, in denen die örtliche Belastungssituation grafisch dargestellt wird.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
248
Abbildung 47: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsraum Frankfurt am Main Gesamttagespegel (24 h) LDEN
Die Ergebnisse der Lärmkartierung mit den entsprechenden (elektronisch
vergrößerbaren) Lärmkarten können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für
Umwelt und Geologie (http://laerm.hessen.de) eingesehen werden.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
249
Weitere Hintergrundinformationen zur Lärmkartierung Hessen 2012 können dem unter
oben genannter Adresse veröffentlichten Abschlussbericht [Stapelfeldt 2012] entnommen
werden.
Aufgrund der bei den Lärmkartierungen Hessen 2007 und 2012 zugrunde gelegten variierenden Modelldaten, die jeweils nach den Vorgaben die EU-Umgebungslärm-Richtlinie
zulässig waren, ist ein direkter Vergleich der Ergebnisse aus beiden Lärmkartierungen im
Sinne einer Vorher/Nachher-Betrachtung nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.
5.2 Die Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Frankfurt am
Main
5.2.1 Vorgehensweise
In den Ballungsräumen wurden bei der Kartierung alle Straßen mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von mehr als 3.000 Kfz/24 h berücksichtigt. Aufgrund der
daraus resultierenden sehr hohen Anzahl an Lärmproblemen und der nur begrenzt zur
Verfügung stehenden Ressourcen können die für den übrigen Regierungsbezirk Darmstadt abgeleiteten Kriterien (vgl. Kapitel 2.5) in den Ballungsräumen nicht ausschließlich
herangezogen werden.
Vielmehr bedarf es in den Ballungsräumen einer weitergehenden Gewichtung und Bewertung der betroffenen Straßenabschnitte, die eine Priorisierung verschiedener Straßen zulässt. Für die Priorisierung der verschiedenen Straßenabschnitte wird eine Gewichtung
über die Bildung einer sogenannten Lärmkennziffer (LKZ) durchgeführt:
LKZ = Summe [Betroffenei*(Fassadenpegeli-Schwellenwert)]/100 m.
Die LKZ führt die Lärmbelastung in dem jeweiligen Straßenabschnitt und die Anzahl der
dort betroffenen Anwohner zusammen; je mehr Menschen von hohen Immissionspegeln
betroffen sind, desto größer ist ihr Wert.
Über eine Normierung auf 100 m Straßenlänge werden zusätzlich verschieden lange Straßenabschnitte direkt miteinander vergleichbar gemacht.
Als Schwellenwerte werden die gesundheitlich relevanten Werte mit LDEN=65 dB (A) bzw.
LNight=55 dB (A) herangezogen. Betroffene unterhalb dieser Schwelle werden bei der Bildung der LKZ nicht berücksichtigt.
Die Lärmkennziffer stellt einen Vergleichsmaßstab dar, der lediglich relative Aussagen
über die Lärmbelastung verschiedener Straßenzüge ermöglicht.
Lärmschwerpunkte, für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Minderungsmaßnahmen
konzipiert werden, werden über die Höhe der Lärmkennziffer festgelegt. D. h., es sollen
Lärmminderungsmaßnahmen prinzipiell dort mit hoher Priorität angegangen werden, wo
hohe Immissionspegel mit einer hohen Einwohnerdichte zusammentreffen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
250
5.2.2 Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum
Frankfurt am Main
Der Ballungsraum Frankfurt am Main zählt zu den am meisten von Straßenverkehrslärm
belasteten Gebieten in Südhessen. Im Ballungsraum Frankfurt am Main ist die in Tabelle
130 angegebene Anzahl an Menschen von Straßenverkehrslärm betroffen.
Tabelle 130: Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Ballungsraum
Frankfurt am Main
dB (A)
über
50
55
60
65
70
75
Summe
bis
55
60
65
70
75
Belastete Menschen (nach VBEB) – Straßenlärm*
LDEN
LNight
61.600
77.900
45.200
51.700
31.800
42.000
9.600
28.200
1.300
8.000
207.800
149.400
* auf 100 Personen gerundet
Der im Ballungsraum Frankfurt am Main betrachtete Untersuchungsrahmen enthält alle
Hauptverkehrsstraßen mit ca. 6.050 Straßenabschnitten und einer Gesamtlänge von ca.
490 km.
Anhand der in Kapitel 5.2.1 beschriebenen Vorgehensweise werden alle ca. 6.050 betrachteten Straßenabschnitte einer Bewertung zugeführt, deren Ergebnis in Tabelle 131
zusammengefasst dargestellt ist.
Tabelle 131: Lärmkennziffer und Anzahl der Straßenabschnitte im Ballungsraum
Frankfurt am Main
LKZ
<200
200-399,9
400-599,9
600-799,9
>800
Tag
Anzahl der
Abschnitte
4.991
454
216
107
274
Anteil in %
83
8
4
2
5
Nacht
Anzahl der
Abschnitte
4.840
481
285
120
316
Anteil in %
80
8
5
2
5
Die grafische, straßenabschnittweise Darstellung der LKZ Tag bzw. Nacht können den Abbildung 48, Abbildung 49, Abbildung 50 und Abbildung 51 entnommen werden.
Hinweis: Ein Vergleich der Ergebnisse der strategischen Lärmkartierungen Hessen 2007
und 2012 ist nur sehr eingeschränkt möglich. Zum einen werden in der aktuellen Kartierung nur Betroffenheiten oberhalb von LDEN = 55 dB (A) erfasst, wodurch die Gesamtzahl
der Betroffenen im Vergleich zu 2007 deutlich abweicht. Zum anderen unterscheiden sich
die den beiden Kartierungen zugrundeliegenden Modelle (abweichende Eingangsdaten
und Software, aber gleiches Berechnungsverfahren). Aufgrund unterschiedlich gewählter –
aber im Rahmen der Vorgaben zulässiger – Eingangsparameter kommt es zu Abweichungen sowohl bei den Lärmkarten als auch den ausgewiesenen Belastetenzahlen. Diese Ab– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
251
weichungen übertragen sich ebenfalls auf Auswertungsmethoden wie z.B. der Lärmkennziffer; auch hier ist ein Vergleich zwischen 2007 und 2012 sinnvoll nur sehr eingeschränkt
möglich.
Abbildung 48: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt
für den gesamten Ballungsraum Frankfurt am Main
(© GeoBasis-DE / BKG 2015) 25
25
Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen
Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
252
Abbildung 49: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt
für den Kernstadtbereich des Ballungsraums Frankfurt am Main
(© GeoBasis-DE / BKG 2015) 26
26
Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen
Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
253
Abbildung 50: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den
gesamten Ballungsraum Frankfurt am Main
(© GeoBasis-DE / BKG 2015) 27
27
Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen
Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
254
Abbildung 51: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den
Kernstadtbereich des Ballungsraum Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE /
BKG 2015) 28
5.3 Die Mitwirkung der Stadt Frankfurt am Main und der Öffentlichkeit
Die Mitwirkung der Stadt Frankfurt am Main bei der Aufstellung des Planentwurfes erfolgt
im direkten Kontakt mit den betroffenen Fachämtern der Stadt Frankfurt am Main.
§ 47 d Abs. 3 BImSchG fordert eine Öffentlichkeitsbeteiligung, welche in ihrer Ausgestaltung rechtlich nicht näher festgelegt ist. In Anlehnung an Art. 8 Abs. 7 der EU-Richtlinie ist
eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert, die sich auch auf die Ausarbeitungsphase von Lärmaktionsplänen bezieht und nicht lediglich einer Offenlegung des fertigen
28
Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen
Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
255
Entwurfs eines Plans gleichkommt. Des Weiteren ist die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.
Daraus folgt das Erfordernis von zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen. In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die Bürgerinnen und Bürger nach der Veröffentlichung der
Lärmkartierung und zum Beginn der Lärmaktionsplanung die Gelegenheit, durch schriftliche Vorschläge und Anregungen für Lärmminderungsmaßnahmen an der Ausarbeitung
der Lärmaktionspläne mitzuwirken.
Die Bekanntmachung über die erste Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 01.04.2013 im
Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 14/2013 S. 478) und auf der Homepage des
Regierungspräsidiums Darmstadt. In sämtlichen Bekanntmachungen wurde auf die auf der
Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) veröffentlichte Lärmkartierung sowie auf die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich Straße für den Ballungsraum Frankfurt am Main einzureichen, hingewiesen.
Die Behandlung der Stellungnahmen kann anonymisiert und zusammengefasst in Kapitel
5.4 sowie ergänzend hierzu in tabellarischer Form im Anhang B:
„Ergebnisse der 1.
Öffentlichkeitsbeteiligung“ nachverfolgt werden.
5.4 Die Maßnahmenplanung für den Ballungsraum Frankfurt am
Main
Die Stadt Frankfurt am Main sieht vor, folgende Maßnahmen in den Lärmaktionsplan,
Teilplan Straßenverkehr, aufzunehmen:
• Durchführung eines Verkehrsversuches „Tempolimit 30 km/h nachts“,
• Fortführung des Projektes „Einbau von lärmoptimierten Asphalt“,
• Fortschreibung der Radverkehrskonzeption,
• Ortsbezogene Einzelfallmaßnahmen und Weiterentwicklung von gesamtstädtischen
Maßnahmen.
5.4.1 Durchführung eines Verkehrsversuches „Tempolimit 30 km/h nachts
auf ausgewählten Haupverkehrsstraßen“
Im 2010 in Kraft getretenen Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt, Teilplan Straßenverkehr, wird für ein Teilstraßennetz in der Frankfurter Kernstadt Tempo 30 in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) auf Hauptverkehrsstraßen als
Maßnahme genannt, die vorbehaltlich einer Detailprüfung als Teil des gesamten Maßnahmenpakets umgesetzt werden sollte.
Die Stadt Frankfurt am Main hat entschieden, die Maßnahme im Hinblick auf die Wirksamkeit im Rahmen eines Verkehrsversuches auf fünf Straßenabschnitten innerhalb des im
Lärmaktionsplan genannten Teilnetzes zu evaluieren.
Dafür wurden von Seiten der Stadt Frankfurt am Main fünf Streckenzüge mit unterschiedlichen verkehrlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen ausgewählt:
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
•
•
•
•
•
256
Nibelungenallee/Rothschildallee,
Höhenstraße,
südliche Eschersheimer Landstraße (Bremer Straße bis Anlagenring),
Untermainkai/Mainkai/Schöne Aussicht (im Folgenden kurz Mainkai genannt),
Lange Straße.
Im Jahr 2012 wurde die erforderliche Genehmigung für einen Verkehrsversuch vom hessischen Wirtschaftsminister nicht erteilt. Für die Höhenstraße konnte jedoch im Jahr 2012
ein lärmbedingtes, zeitlich unbefristetes Tempolimit von 30 km/h nachts angeordnet werden, in dessen Rahmen erste Erkenntnisse bzgl. der tatsächlichen Wirksamkeit gesammelt
werden konnten.
Höhenstraße:
• überörtliche Verkehrsbedeutung,
• enger Querschnitt („Schluchtcharakter“),
• stark von Fußgängern frequentiert.
Die Ergebnisse aus den Messungen und Untersuchungen in der Höhenstraße sind als zielführend einzustufen. So konnten in der Höhenstraße deutliche Geschwindigkeitsreduzierungen erreicht werden.
•
•
•
•
Phase 1: Tempo 50 km/h ohne verstärkte Überwachung: 18.06.-30.06.2012
Phase 2: Tempo 50 km/h mit verstärkter Überwachung: 20.08.-02.09.2012
Phase 3: Tempo 30 km/h ohne verstärkte Überwachung: 03.09.-30.09.2012
Phase 4: Tempo 30 km/h mit verstärkter Überwachung: 01.10.-14.10.2012
Abbildung 52: Gemessene mittlere Geschwindigkeiten in der Höhenstraße von 22 bis 6
Uhr [Stadt Frankfurt am Main 2013]
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
257
Vom Ausgangsniveau im Bereich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sinkt sie auf 42
km/h bei verstärkten Kontrollen (Phase 2), auf 34 km/h mit der Anordnung von Tempo 30
(Phase 3) und auf 32 km/h bei zusätzlichen verstärkten Kontrollen (Phase 4).
In den Ergebnissen der Schallmessungen lässt sich der für die Geschwindigkeiten dargestellte Trend nachvollziehen. Der Mittelungspegel für die ganze Nacht nimmt schrittweise
von etwa 68 dB (A) auf 66 dB (A) ab. Der Rückgang der Geschwindigkeiten bewirkt somit
eine Lärmminderung um etwa 2 dB (A) für den Mittelungspegel der ganzen Nacht. Die
Minderung in den kritischen Nachtrandzeiten (zwischen 5 und 6 Uhr) beträgt bis zu 4
dB (A).
•
•
•
•
•
•
•
Phase 1: Tempo 50 km/h ohne verstärkte Überwachung: 18.06.-30.06.2012
Phase 2: Tempo 50 km/h mit verstärkter Überwachung: 20.08.-02.09.2012
Phase 3: Tempo 30 km/h ohne verstärkte Überwachung: 03.09.-30.09.2012
Phase 4: Tempo 30 km/h mit verstärkter Überwachung
22-0 Uhr: Zubettgeh- und Einschlafzeitraum
0-5 Uhr: Schlafenszeit
5-6 Uhr: Morgendliche kritische Phase für Lärmstörungen des Schlafs
Abbildung 53: Gemessene mittlere Lärmpegel der Höhenstraße in verschiedenen
Nachtzeitintervallen [Stadt Frankfurt am Main 2013]
Eine Übertragbarkeit der Ergebnisse und Aussagen über die verkehrlichen Auswirkungen
in der Höhenstraße auf andere Straßenabschnitte ist nur mit Einschränkungen möglich.
Zum einen besteht in der Höhenstraße eine starke steuernde Wirkung durch die enge
Lichtsignalfolge und zum anderen bedeutet der Straßenabschnitt mit 300 m Länge für den
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
258
Autofahrer nur einen minimalen Zeitverlust. Differenzierte Ergebnisse für verschiedene
Straßentypen konnten dadurch nicht ermittelt werden.
Weitere Informationen zu den Ergebnissen aus den Messungen und Untersuchungen in
der Höhenstraße können dem Ergebnisbericht der Stadt Frankfurt am Main entnommen
werden.
Verkehrsversuch Tempo 30 km/h nachts in 2015/2016
Aufgrund der im Rahmen des Modellvorhabens in der Höhenstraße im Jahr 2012 gewonnenen Erkenntnisse befürwortet der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Durchführung eines Verkehrsversuchs in 2015/2016. Mit Datum vom 22.12.2014 hat sich das Ministerium grundsätzlich einverstanden erklärt und die Durchführung des Verkehrsversuchs
genehmigt.
Die Wirksamkeit der Maßnahme „Tempo 30 bei Nacht auf Hauptverkehrsstraßen“ soll nun
auch auf weiteren Straßenabschnitten überprüft und systematisch untersucht werden. Neben der Überprüfung der Wirksamkeit von „Tempo 30“ soll ein weiterer Schwerpunkt des
Verkehrsversuchs in der Ermittlung und Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen liegen. Im Verkehrsversuch 2015/2016 soll das Risiko von Ausweicheffekten und daraus resultierenden Höherbelastungen deshalb in anderen Bereichen gezielt untersucht werden.
Zu diesem Zweck wird eine Modellierung/ Modellberechnung entwickelt, die es erlauben
wird valide Aussagen über mögliche verkehrliche Verlagerungseffekte zu treffen. Als
Grundlage für die verkehrliche Abwägung der Maßnahme bzw. als Untersuchungszeitraum wird ein Jahr als zielführend eingestuft. Eine Kalibrierung des Modells wird über
Verkehrsdaten aus Messungen und Erhebungen erfolgen.
Der Untersuchungszeitraum wurde bis zum 30.06.2016 datiert, die Auswertung soll bis
zum 31.12.2016 abgeschlossen sein. Für diesen Zeitraum kann auf den im Folgenden beschrieben Verkehrsabschnitten eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 km/h
angeordnet und eingerichtet werden.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
259
Abbildung 54: Lage der Untersuchungsabschnitte 2015 [Stadt Frankfurt am Main 2015]
Nibelungenallee (Bundesstraße 8):
• überörtliche Verkehrsbedeutung,
• breiter Straßenquerschnitt mit Grünsteifen.
Bei der Achse Nibelungenallee/ Rothschildallee handelt es sich um einen breiten, aber
städtischen Straßenraum mit übergeordneter verkehrlicher Bedeutung (Bundesstraße).
Die Alleen sind vier-, abschnittsweise auch fünfstreifig ausgebaut, mit einem ca. 30 m breiten Mittelstreifen und einem markierten Radweg. Der Mittelstreifen ist mit Bäumen und
Büschen bewachsen. Bei der Bebauung handelt es sich vorwiegend um eine beidseitig
geschlossene Wohnbebauung, die teilweise durch Vorgärten zurückversetzt ist.
Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV) liegt bei über 38.000 Kfz/24h.
Von der Tempo-30-Anordnung wären die Buslinien 32, n4, n82 und n83 betroffen.
Eschersheimer Landstraße (zwischen Bremer Straße und Bockenheimer Anlage)
• nicht klassifiziert,
• geringere überörtliche Bedeutung,
• typischer städtischer Hauptverkehrsstraßenquerschnitt,
• beidseitig bebaut.
Die Eschersheimer Landstraße ist ein typischer städtischer Straßenraum mittlerer Breite
mit geringer überörtlicher verkehrlicher Bedeutung, aber einer hohen Verkehrsbelastung
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
260
von bis zu 28.000 Kfz/24h. Sie ist weitestgehend vierstreifig ausgebaut mit einer mittleren
Querschnittsbreite von 30 m.
Auf beiden Seiten der Straße sind Parkstreifen angeordnet, die Parallel-, Schräg- bzw.
Senkrechtparken ermöglichen. Es gibt zahlreiche Einmündungen auf beiden Seiten sowie
einen durchgängigen Radweg entlang der Straße. Die Eschersheimer Landstraße hat keinen Mittelstreifen und eine überwiegend geschlossene, vier- bis fünfgeschossige Randbebauung.
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist in diesem Untersuchungsabschnitt nur gering betroffen. Die Buslinien 36 und n3 fahren ab der Querstraße in Richtung Süden, die
Buslinie n3 nutzt die Eschersheimer Landstraße ab der Holzhausenstraße Richtung Norden
zur Bremer Straße.
Mainkai /Untermainkai/Schöne Aussicht:
• nicht klassifiziert,
• geringere überörtliche Bedeutung,
• einseitige Bebauung,
• übersichtlicher gerader Verlauf.
Der Untersuchungsabschnitt Untermainkai/Mainkai/Schöne Aussicht1 zeichnet sich insbesondere durch die einseitige Bebauung aus und hat eine geringe überörtliche Bedeutung
bei einer Verkehrsbelastung von etwa 20.000 Kfz/24h. Der Straßenverlauf ist gerade und
übersichtlich, was die Verkehrsteilnehmer zum Schnellfahren animieren kann.
Auf der südlichen Seite besteht ein ca. 50 m breiter Grünstreifen bis zum Main. Der
Mainkai ist weitestgehend zweistreifig ausgebaut. In einzelnen Zwischenabschnitten liegt
ein dreistreifiger Ausbau vor. In diesem Untersuchungsabschnitt ist der ÖPNV nicht betroffen.
Lange Straße:
• nicht klassifiziert,
• geringere überörtliche Bedeutung,
• Einbahnstraße,
• sensible Nutzungen im Umfeld,
• Straßenbahn auf eigenem Bahnkörper.
Die Lange Straße ist ein beengter Straßenabschnitt des Anlagen-/ Cityrings mit Einrichtungsverkehr. Die Verkehrsbelastung beträgt etwa 18.000 Kfz/24h. Angrenzend an die
Lange Straße sind mehrere sensible Nutzungen wie ein Krankenhaus, ein Altenheim, ein
allgemeines Wohngebiet sowie ein Park angeordnet.
Die Lange Straße ist dreistreifig und mit einem Parallelparkstreifen ausgebaut. Auf der
Ostseite fahren die Straßenbahnlinien 14 und 18 auf einem eigenen Gleiskörper. Damit
besteht in diesem Untersuchungsabschnitt die Möglichkeit, die Schallimmissionen der
Straßenbahn zu messen, ohne den Straßenbahnbetrieb negativ zu beeinflussen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
261
Konzeption und Zeitraum der Untersuchung:
Der Verkehrsversuch soll sich in vier Phasen aufteilen und dabei die verschiedenen Auswirkungen eines Tempolimits untersuchen:
• Phase 1: Tempo 50 km/h ohne verstärkte Überwachung
• Phase 2: Tempo 50 km/h mit verstärkter Überwachung
• Phase 3: Tempo 30 km/h ohne verstärkte Überwachung
• Phase 4: Tempo 30 km/h mit verstärkter Überwachung
Die Erhebungen adressieren die Wirkungen der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf verschiedenen Ebenen:
• Messung von Geschwindigkeit, Verkehrsaufkommen inklusive Fahrzeugarten auf den
ausgewählten Abschnitten (durchgehend)
(Veränderungen der Geschwindigkeiten als unmittelbare Wirkung)
• Lärmmessung (je zwei Nächte in der letzten Woche jeder Phase)
(Veränderung des Schallpegels als mittelbare Wirkung)
• Messung des Verkehrsaufkommens auf potentiellen Ausweichrouten
(Ausweichverkehre im Kfz-Verkehr)
• Auswertung der Betriebsdaten und des Beschwerdemanagements des ÖPNV
(Auswirkungen auf den Linien-Busverkehr)
• Befragung über Internetplattform und Papierfragebogen, Telefoninterviews
(Veränderung der Wahrnehmung des Lärms der Anwohner)
• Befragung über Internetplattform
(Akzeptanz der Maßnahme auf Seiten der Anwohner)
• Befragung über Internetplattform
(Akzeptanz der Maßnahme von Seiten der Verkehrsteilnehmer)
Das 4-Phasen Modell soll wie beschrieben in einer 8-wöchigen Messphase (Lärm- und Geschwindigkeitsmessungen) durchgeführt werden. Als Zeitraum der Untersuchung sind die
Monate Juni und Juli 2015 vorgesehen. Es ist wichtig die Lärm- und Geschwindigkeitsmessungen in den Sommermonaten (ähnliche Witterungsverhältnisse, Ausschluss der
Nutzung von Winterreifen) und außerhalb der Sommerferien (vergleichbare Verkehrsverhältnisse) durchzuführen. Die darüber hinaus nachfolgenden Arbeiten zur Beurteilung der
verkehrlichen Auswirkungen (Modellierung), Befragung und für weiterführende Messungen erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von einem Jahr (30.06.2016; Auswertung
bis 31.12.2016).
Nach dem Ende und der Auswertung des Verkehrsversuchs ist die Geschwindigkeitsbeschränkung wieder aufzuheben, es sei denn, dass durch den Verkehrsversuch nachgewiesen werden kann, dass eine dauerhafte Ausweisung nach § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO gerechtfertigt ist.
5.4.2 Fortführung des Projektes „Einbau von lärmoptimierten Asphalt
Die lärmmindernde Asphaltdeckschicht LOA 5D wurde als Förderprojekt im Rahmen des
Konjunkturprogrammes 2011 des Bundes in drei Stadtstraßen, Homburger Landstraße
(DTV ca. 2200/40 Pkw/Lkw je Fahrrichtung), Industriehofkreisel (ca. 7.500/153 Pkw/Lkw je
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
262
Fahrrichtung) und Wächtersbacher Straße (ca. 3.000/500 Pkw/Lkw je Fahrrichtung), der
Stadt Frankfurt am Main im Jahre 2011 eingebaut. Gefördert wurden Maßnahmen zum
Lärmschutz an Straßen in der Baulast der Kommunen, die eine Pegelminderung von mindestens -2 dB (A) erreichen.
Der Einbau wurde durch zusätzliche bautechnische und akustische Untersuchungen begleitet, um Erkenntnisse über diese Sonderbauweise der Deckschicht zu gewinnen.
Die ersten Lärmmessungen des neuen Belages wurden unmittelbar nach dem Einbau der
Deckschichten durchgeführt. Als Messmethode wurde eine CPX-Messung (Nahfeldmessung, Close-Proximity–Methode) vorgenommen. Die Ergebnisse der Lärmminderung lagen zwischen ca. 2 dB (A) bis 3,5 dB (A) für Pkw-Reifen und zwischen 1 dB (A) bis 2,5
dB (A) für Lkw-Reifen.
Zur Beobachtung des Langzeitverhaltens von LOA 5D ist geplant worden, die Lärmmessungen alle zwei Jahre bis 2017 durchzuführen, um Rückschlüsse auf die Dauerhaftigkeit
der Bauweise und das akustische Verhalten von LOA 5D zu ziehen.
Im Sommer 2013 wurden in allen drei Straßen die ersten Monitoringmaßnahmen durchgeführt. Diese umfassten Lärmmessungen (CPX-Messungen), Texturmessungen der Oberfläche und die Bewertung des bautechnischen Zustands der LOA 5D nach 2 Jahren Liegedauer.
Aus der zahlreichen CPX-Messungen konnte abgeleitet werden, dass der ermittelte
Schalldruckpegel für Pkw-Reifen im Vergleich zu den Messungen nach dem Einbau auf
dem überwiegenden Teil der Messabschnitte um 0,1 dB (A) bis 1,5 dB (A) angestiegen
war. Lkw-Reifen zeigten im Vergleich zu den Messungen nach dem Einbau eine Pegelerhöhung auf dem größten Teil der Messabschnitte um etwa 0,1 dB (A) bis 1,2 dB (A). Die
akustisch günstigen Eigenschaften der LOA 5D konnten aber weiterhin durch die Texturmessungen bestätigt werden.
Die durchgeführte bautechnische Bewertung führt zu folgenden Ergebnissen:
Die allgemeinen Voraussetzungen für den Einbau von LOA 5D können bestätigt werden:
• Geschwindigkeitsniveau: mind. 40 km/h,
• längere, zusammenhängende Abschnitt: ab 500 m,
• kein Einbau im Abbiege-/Wendeverkehr, Kreisverkehr, Schwerlastverkehr, Busbuchten
etc.,
• große Dichte von aufeinander folgenden Ampelanlagen vermeiden.
Die hohlraumreiche LOA 5D war nach ungefähr 2 Jahre Liegedauer insgesamt in einem
guten Zustand. Einzelne für Asphaltdeckschichten typische Schäden bzw. Schadensmechanismen sind sichtbar. Großflächige Schäden, die auf Unzulänglichkeiten des Materials
oder Einbaus hinweisen, sind nicht zu erkennen.
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse kann zunächst die Tendenz bestätigt werden, dass die geräuschmindernde Fahrbahnbeläge erfahrungsgemäß mit zunehmender
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
263
Liegedauer durch Abnutzungserscheinungen und durch Verschmutzungserscheinungen
der Hohlräume häufig eine Zunahme des Geräuschpegels zeigen, wodurch sich die erzielte Pegelminderung im Vergleich zum Neuzustand nach und nach verringert.
Um die Entwicklung der Lärmminderung durch LOA 5D zu beobachten und eine akustische Lebensdauer zu ermitteln, da noch allgemein wenig Langzeiterfahrungen vorliegen,
sind in der Stadt Frankfurt noch zwei weitere Monitoringmaßnahmen in 2015 und 2017
geplant. Im Anschluss könnte über eine Eignung von LOA 5D als lärmmindernde Bauweise in der Stadt Frankfurt entschieden werden.
5.4.3 Fortschreibung der Radverkehrskonzeption
Der Magistrat hat sich mit dem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung, M 32 vom
18.02.2005, beauftragen lassen, die seit 1992 bestehende Radverkehrskonzeption zu
aktualisieren. Das ist seitdem überwiegend anlassbezogen und punktuell erfolgt und soll
auch zukünftig kontinuierlich immer dann erfolgen, wenn hierzu ein Bedarf gesehen wird.
Das Netz der gesamtstädtisch und regional bedeutsamen Radverkehrsverbindungen dient
der Verknüpfung der Stadtteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main untereinander und mit
den Städten, Gemeinden und Ortsteilen des Umlandes. Im Fokus steht dabei der
zielgerichtete Alltagsradverkehr, es enthält aber auch die Streckenabschnitte und Routen,
auf denen der Freizeitradverkehr relativ gebündelt verläuft.
Das in Abbildung 55 fortgeschriebene Radverkehrsnetz (kurz- und mittelfristiger Zeithorizont) ist bezüglich des zugrunde liegenden Straßen- und Wegenetzes überwiegend
bestandsorientiert: Grundsätzlich wurden solche Netzbestandteile, die schon heute
befahren werden können und befahren werden, aufgenommen.
Eines der wichtigsten Kriterien für die Radverkehrwegeplanung ist allerdings die
durchgängige und sichere Befahrbarkeit. Diese soll mit konkret ins Auge gefassten
Netzergänzungen und Lückenschlüssen erreicht und die Orientierung mit einer
flächenhaften Radwegeweisung verbessert werden.
Netzlücken sind zum Teil Streckenabschnitte, die zwar heute schon legal mit dem Rad
befahren werden können, auf denen die Radverkehrsführung jedoch teilweise Defizite
aufweist (Ausbaustand, Verkehrssicherheit, Komfort). An anderer Stelle fehlen zumeist
kurze Wegeverbindungen, um die bereits vorhandenen Netzelemente miteinander zu
verknüpfen. Bei der Identifikation der Lücken ist die regionale Meldeplattform Radverkehr
eine große Hilfe, aus deren Meldungen Defizite im Radverkehrsnetz abgeleitet werden
können, aber auch erkennbar ist, wo überall Rad gefahren wird. Oftmals sind die Lücken
aber auch dadurch gekennzeichnet, dass an Knotenpunkten die für den Radverkehr
erforderlichen Abbiegebeziehungen nicht oder nur sehr umständlich befahren werden
können, sodass in der derzeitigen Situation verstärkt mit verkehrswidrigem Verhalten
gerechnet werden muss.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
264
Diese Lücken werden identifiziert, für die Abarbeitung priorisiert und sollen in den
folgenden Jahren geschlossen werden. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen können
weitgehend aus vorhandenen Haushaltsansätzen finanziert werden.
Abbildung 55: Radverkehrskonzeption Frankfurt am Main 2014; Weiterentwicklung des
Radverkehrsnetzes (kurz- und mittelfristiger Zeithorizont)
[Stadt Frankfurt am Main 2014]
5.4.4 Ortsbezogene Einzelfallmaßnahmen und Weiterentwicklung von
gesamtstädtischen Maßnahmen
Die Stadt Frankfurt am Main plant eine Vielzahl von (Einzel)-Maßnahmen die sowohl ortsbezogen (vgl. Abbildung 56 und Abbildung 57) als auch z.T. gesamtstädtisch dazu beitragen, Lärm zu reduzieren und somit Betroffene vom Straßenverkehr zu entlasten.
Eine Übersicht über die ortsbezogenen wie auch gesamtstädtisch wirkenden Einzelmaßnahmen gibt die Tabelle 132. Z.T. beziehen sich Maßnahmen hierbei auf nicht von der
Lärmkartierung Hessen 2012 erfassten Straßen, werden hier aber dokumentarisch ebenfalls festgehalten. Die Abbildung 56 und Abbildung 57 zeigen, an welchen von der Lärmkartierung Hessen 2012 erfassten Straßen ortsbezogenen Einzelmaßnahmen geplant sind.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
265
Abbildung 56: Straßenabschnitte mit ortsbezogener Maßnahmenplanung (grün) für den
gesamten Ballungsraum Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE / BKG 2015)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
266
Abbildung 57: Straßenabschnitte mit ortsbezogener Maßnahmenplanung (grün) für den
Kernstadtbereich des Ballungsraumes Frankfurt am Main
(© GeoBasis-DE / BKG 2015)
Sofern für die in Tabelle 132 festgehaltenen Maßnahmen noch keine städtischen Beschlüsse gefasst wurden, werden sie unter dem Vorbehalt der technischen, rechtlichen
und finanziellen Durchführbarkeit in den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans aufgenommen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
267
Tabelle 132: Ortsbezogene Einzelfallmaßnahmen und Weiterentwicklung von gesamtstädtischen Maßnahmen für den Ballungsraum Frankfurt/Main
Nr.
Straße
Abschnitt von
Abschnitt bis
10
14
16
Wittelsbacherallee
Habsburgerallee
Saalburgallee
17
Saalburgallee
Wittelsbacherallee
Am Buchwald
Höhenblick
Höllbergstraße
Platenstraße
Eschersheimer Landstraße
19
21
23
24
Olof-Palme-Straße / Hessestraße
25
Kurhessenstraße
26
Kurhessenstraße
27
29
Löwengasse
Wittelsbacherallee
32
Am Dornbusch
37
Waldschulstraße / Lärchenstraße
38
Alte Falterstraße
Maßnahme
Realisierung der Radroute Bockenheim - Rödelheim - Eschborn, dadurch
Förderung des Fußgänger- und Erhöhung des Radverkehrs
Lückenschluss BAB A 66 (Riederwaldtunnel) incl. erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen, dadurch Entlastung umliegender Straßen.
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Straßenverbindung Wächtersbacher Straße und Hanauer Landstraße über
Ernst-Heinkel-Straße
Realisierung der Radroute Seckbach - Lohrberg
Bau einer Straßenbahn-Ringlinie dadurch Erhöhung des ÖPNV Anteils
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch
Tempolimit
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch
Tempolimit
Durch die Umwandlung des Kreuzungsbereich zu einem Kreisverkehrsplatz
am Knoten Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz soll der Verkehr verstetigt werden, was zur Lärmminderung beiträgt.
Kontrolle und damit Durchsetzung des Tempolimits
Kontrolle und damit Durchsetzung des Tempolimits
Durch Neugestaltung des Staßenraumes erfolgt eine Änderung des Straßenquerschnittes: die Fahrbahn wird eingeengt, statt 4 Spuren bleiben 2
überbreite Spuren. Beim Austausch des Gleiskörpers wird Asphalt statt
Kopfsteinpflaster eingebaut. Ein fernes Planungsziel ist eine Ringstraßenbahn.
Durch die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Eichenstraße
zwischen Lärchenstraße u. Elektronstraße soll es zur Reduktion des LkwVerkehrs in der Waldschulstraße (und auch Lärchenstraße) kommen.
Beim Umbau der Alten Falterstraße soll der Straßenquerschnitt geändert
werden und damit zu einer lärmmindernden geschwindigkeitsreduzierten
Fahrweise beitragen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
Nr.
Straße
39
Bleichstraße
41
Berliner Straße
45
Bleichstraße
46
Seilerstraße
47
Lange Straße
48
Schöne Aussicht
49
Mainkai
50
Untermainkai
51
Obermainanlage
53
Friedberger Anlage
56
Eschenheimer Anlage
58
Bockenheimer Anlage
66
Miquelallee
67
Adickesallee
68
Nibelungenallee
69
Rothschildallee
71
Habsburgerallee
268
Abschnitt von
Abschnitt bis
Battonnstraße
Schöne Aussicht
Mainkai
Untermainbrücke
AS-Ffm.-Miquelallee
Eschersheimer Landstraße
Maßnahme
Durch die Optimierung der Lichtsignalanlage Bleichstraße/Alte Gasse soll
der Verkehr verstetigt werden und damit zur Lärmreduzierung beitragen
Durch eine regelmäßige Verkehrskontrolle der Touristik-Busse soll das Abstellen der Motoren erreicht werden und neben einer Lärmreduktion zu
einer Verbesserung der Luftqualität beitragen.
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
Nr.
Straße
269
Abschnitt von
Abschnitt bis
72
Eschersheimer Landstraße
Eschenheimer Anlage
Bremer Straße
74
Friedberger Landstraße
Friedberger Anlage
Rothschildallee
78
Taunusstraße
Neue Mainzer Landstraße
Am Hauptbahnhof
80
84
Mainzer Landstraße
Offenbacher Landstraße
85
Offenbacher Landstraße
87
Offenbacher Landstraße
88
Offenbacher Landstraße
Balduinstraße
Buchrainplatz
89
Offenbacher Landstraße
91
Offenbacher Landstraße
94
Seehofstraße
Frankensteiner Platz
Wasserweg
97
Deutschherrnufer
Alte Brücke
Flößer Brücke
100
Walter-Kolb-Straße
102
Offenbacher Landstraße
Balduinstraße
Amt für Straßenbau und
Erschließung Stadt Frankfurter Straße
106
107
Maßnahme
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während
der Nachtstunden (22-6 Uhr)
Die Erneuerung der Fahrbahn sowie die Reduzierung des Straßenquerschnittes auf 2-Spuren bei gleichzeitiger Gehwegverbreiterung soll zur
Lärmminderung beitragen.
Kontrolle und damit Durchsetzung des Tempolimits
Kontrolle und damit Durchsetzung des Tempolimits
Realisierung von Radverkehrsanlagen entlang der Offenbacher Landstraße
dadurch Förderung und Erhöhung des Radverkehrs
Eine Pförtnerampel an der Stadtgrenze Knoten Offenbacher Landstraße/Dreieichring, soll zur Verstetigung des Verkehrs beitragen.
Die Auswechslung der Gleiseindeckung mit Asphalt statt Pflaster wird bei
zeitgleicher Nutzung durch Kfz zur Lärmminderung beitragen.
Der Einsatz lärmarmer Straßenbahnen soll gefördert werden.
Bei der Neugestaltung der Offenbacher Landstraße soll ein Flüsterasphalt
(z.B. LOA 5D) eingesetzt werden. Falls dies nicht möglich ist zumindest eine
Sanierung mit einem Standardasphaltbelag erfolgen.
Beim Austausch der Fahrbahndecke incl. des Gleisbereiches sollen
lärmarme Asphalte zur Lärmminderung beitragen.
Neben einer grundhaften Belagserneuerung soll die Wegnahme einer Fahrspur bei zeitgleicher Einrichtung eines Zweirichtungsradweges zur Lärmminderung beitragen und der Radverkehr gefördert und erhöht werden.
Bei der Umgestaltung der Walter Kolb Straße sollen die Belange des Schallschutzes berücksichtigt werden.
Bei der Umgestaltung der Offenbacher Landstraße sollen die Belange des
Schallschutzes berücksichtigt werden.
Die Einführung der Midibuslinien 45; 47 und 48 soll zur Erhöhung des
ÖPNV Anteils beitragen.
Die Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Wohnquartier zwischen Holbeinstraße; Gartenstraße; Schweizer Straße soll erfolgen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
Nr.
Straße
270
Abschnitt von
Abschnitt bis
108
109
Hedderichstraße
Diesterwegplatz
Bruchstraße
126
Bolongarostraße
Leverkuser Straße
Amtsgasse
127
Bolongarostraße
128
Bolongarostraße
Königsteiner Straße
Zuckschwerdtstraße
129
Bolongarostraße
Wed
Zuckschwerdtstraße
131
Bolongarostraße
132
Ludwig-Scirba-Straße
111
134
144
Friedberger Landstraße
146
147
148
149
156
Friedberger Landstraße
Maßnahme
Die Öffnung der Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung im
Wohnquartier zwischen Holbeinstraße; Gartenstraße; Schweizer Straße wird
zur Erhöhung und Förderung des Radverkehrs führen.
Verschiedene Baumaßnahmen zur Neuordnung der Verkehrsflächen sollen
zur Änderung des Straßenquerschnittes und damit Lärmminderung beitragen.
Realisierung der Radrouten Textorstraße und Hedderichstraße, dadurch
Förderung und Erhöhung des Radverkehrs
Bei Grunderneuerung der Fahrbahn soll die Deckensanierung zur Lärmminderung führen.
Die Beschränkung auf Anliegerverkehr und Bus soll zur Reduzierung des
Kfz-Verkehrs führen.
Die Umwandlung der nördlichen Fahrspur in einen Parkstreifen soll zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs führen.
Gehwegverbreiterungen sollen zur Erhöhung des Fußgängerverkehrs beitragen
Der Modellversuch "Lärmbarometer" (Display mit Geschwindigkeits- und
Lärmanzeige) soll zur Geschwindigkeitsreduktion beitragen.
Der Modellversuch "Lärmbarometer" (Display mit Geschwindigkeits- und
Lärmanzeige) soll zur Geschwindigkeitsreduktion beitragen.
Erhöhung des ÖPNV-Anteils durch die Straßenbahnverlängerung zum
Bahnhof Höchst.
Wiedereinführung des Lkw-Durchfahrverbotes, dadurch Reduktion des LkwVerkehrs mit entsprechender Lärmreduktion.
Realisierung Radroute Konstablerwache – Zoo, dadurch Förderung und
Erhöhung des Radverkehrs.
Realisierung Radroute Innenstadt - Nieder-Erlenbach, dadurch Förderung
und Erhöhung des Radverkehrs.
beschilderte Radroute Innenstadt (Hauptwache) - Höchst (Höchster Bahnhof), dadurch Förderung und Erhöhung des Radverkehrs.
Durch die Ausweitung von Citylogistikprojekten und die Ausweisung von
Lade- und Lieferzonen wird erwartet den Kfz Verkehr zu lenken und damit
entsprechend zu reduzieren.
Kontrolle und damit Durchsetzung des Tempolimits
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
Nr.
Straße
271
Abschnitt von
Abschnitt bis
212
214
Leunastraße
217
218
Leunabrücke
Niederkirchweg
219
Dillenburger Straße
220
Dillenburger Straße
226
Speicherstraße
228
Rat-Beil-Straße
Kleiststraße
Friedberger Landstraße
234
Kurmainzer Straße
Sossenheimer Weg
Dunantring
240
242
250
252
Oeserstraße
Vilbeler Landstraße
Gießener Straße
Wächtersbacher Straße
Schlitzer Straße
Bebraer Straße
380
Hansaallee
Platenstraße
Am Dornbusch
389
Willemerstraße
Dreieichstraße
Seehofstraße
450
Stresemannallee
Mörfelder Landstr.
Kennedyallee
403
Wilhelm-Epstein-Straße
Ginnheimer Landstraße
Platenstraße
255
Maßnahme
Grundsätzlich Veränderung der Verkehrsführung; Bündelung des Verkehrs
auf Zweirichtungsstraßen
Verkehrslenkung durch Steuerung an Lichtsignalanlage (Abbieger in Richtung Hostatostraße hat längere Rotphase als Geradeausbeziehung zur Leunastraße) Knoten Leunastraße/Hostatostraße
Beschilderung ergänzen zur Wegweisung
Anpassung der Lichtsignalzeiten und Wegweisung
Erneuerung der Markierung des Knotens im Bereich Hessestraße aus Verkehrssicherheit
Erneuerung der Markierung des Knotens im Bereich Nassauer Straße aus
Verkehrssicherheit
Kontrolle und damit Durchsetzung des geltenden Tempolimits
Umgestaltung des Straßenraums und neuer Fahrbahnbelag zur Lärmminderung
Errichtung eines Kreisverkehrs zur Verstetigung des Verkehrs und damit zur
Lärmminderung
Beseitigung des Bahnübergangs Knoten Oeserstraße / Birminghamstraße
Anpassung der Ampelschaltungen mit reduzierten Grünzeiten
Deckenerneuerung mit neuem Fahrbahnbelag zur Lärmminderung
Kontrolle Lkw-Nacht-Fahrverbot zur Durchsetzung des Lkw-Fahrverbotes
Einsatz von Kreisverkehrsplätzen an wesentlichen Knotenpunkten zur Verstetigung des Verkehrs.
Geprüft werden soll die Einrichtung einer Fahrradstraße oder die Umgestaltung der Straße zu einer einstreifigen Fahrbahn mit Radverkehr in beiden
Richtungen zur Förderung des Radverkehrs.
Durch eine Gehwegverbreiterung soll die Fahrbahn eingeengt werden und
damit zu einer Verlangsamung des Verkehrs beitragen.
Totalumbau mit verbesserter Radverkehrsführung für Verlängerung der
Tram 17 nach Neu-Isenburg anstehend
Durch die Umgestaltung der Wilhelm-Epstein-Straße mit abschnittsweiser
Grunderneuerung oder Deckenerneuerung der Fahrbahn wird eine Lärmminderung erreicht; abschnittsweise soll eine Grunderneuerung oder Teilerneuerung der Geh- und Radwege zur Erhöhung des Fuß- bzw. Radverkehrs erfolgen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
Nr.
Straße
272
Abschnitt von
Abschnitt bis
404
Petersstraße
Eschenheimer Anlage
Alte Gasse
405
Mini-KVP Morgensternstraße/ Schneckenhofstraße und KP Morgensternstraße/ Otto-HahnPlatz;
Morgensternstraße/ OttoHahn-Platz;
406
Neugestaltung der Einmündung Hofstraße/Neue Mainzer Straße
Hofstraße/Neue Mainzer
Straße
407
Cheruskerweg
Cimbernweg
Teutonenweg
408
Osthafenplatz
Hanauer Landstraße
Mayfarthstraße
409
Am Dornbusch
Eschersheimer Landstraße
Platenstraße
410
Umgestaltung
Textorstraße/
Hedderichstraße
Radwegebau
Holbeinstraße
Seehofstraße
411
Willemer Straße/ Wasserweg
412
Kurhessenstraße
413
Friedberger Warte, Stra-
Maßnahme
Durch die Umgestaltung der Petersstraße für den Bau der Radroute 8 mit
abschnittsweiser Grunderneuerung oder Deckenerneuerung der Fahrbahn
wird eine Lärmminderung erreicht. Abschnittsweise soll eine Grunderneuerung oder Teilerneuerung der Geh- und Radwege zur Erhöhung des Fußbzw. Radverkehrs erfolgen.
Durch die Einführung eines Minikreisverkehrsplatz soll eine Verstetigung
des Kfz-Verkehrs erreicht werden.
Im Bereich der Hofstraße, Untermainanlage bis zur Neuen Mainzer Straße
wird es eine Straßendeckensanierung mit Erneuerung der Fernwärmeleitung und Beleuchtungsleitung geben. Daneben wird der Radweg sowie die
Verkehrszeichenanlage erneuert
Im Cheruskerweg von der Einmündung in den Cimbernweg bis zum Teutonenweg erfolgt ein Straßenneubau mit Kanalbau, Wasser-, Strom- und
Kommunikationsleitungen. Entsprechende lärmmindernde Straßendeckschichten werden berücksichtigt.
Im Bereich Osthafenplatz erfolgt die Grunderneuerung der Fahrbahn im
Abschnitt Hanauer Landstraße - Mayfarthstraße. Entsprechende lärmmindernde Straßendeckschichten werden berücksichtigt.
Es erfolgt ein Umbau mit grundhafter Sanierung mit lärmoptimiertem Deckenbelag der Straße Am Dornbusch, mit Fahrbahn und Seitenräumen.
Es erfolgt ein Umbau mit teilweiser grundhafte Erneuerung der Fahrbahn
sowie die barrierefreie Umgestaltung der Straßenbahnhaltestellen
Textorstraße und Brücken-/Textorstraße. Entsprechende lärmmindernde
Straßendeckschichten werden berücksichtigt.
Grundhafte Erneuerung inkl. Umbau des Knotens Dreieichstraße/
Willemerstraße. Entsprechende lärmmindernde Straßendeckschichten werden berücksichtigt.
Grundhafte Erneuerung zwischen Höllbergstraße und Am Höhenblick inkl.
Mini-KVP am Schwalbenschwanz. Entsprechende lärmmindernde Straßendeckschichten werden berücksichtigt.
An der Friedberger Warte in der ehem. Verbindung zur Friedberger Land-
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
Nr.
Straße
ßenbau, ehem. Verbindung Friedberger Landstraße
273
Abschnitt von
Abschnitt bis
414
Alt-Ginnheim
Alt-Ginnheim Hs. 10
Ginnheimer Hohl Hs. 2
415
Berkersheimer Weg
Azaleenweg
Homburger Landstraße
416
Knotenpunkt Hanauer
Landstraße / Intzestraße
Hanauer Landstraße /
Intzestraße
417
Radroute 3, Teil 4
Konstablerwache
418
Grunderneuerung von
Straßen im Industriehof:
Rosittener Straße
419
Hausener Weg
420
Große Friedberger Straße
421
Schäfflestraße
422
Frankenalle 2. BA
423
Reineckstraße, Konstablerwache / Fahrgasse <->
Zoo
Maßnahme
straße; erfolgt eine straßenbauliche Grunderneuerung. Entsprechende
lärmmindernde Straßendeckschichten werden berücksichtigt.
Im Bereich der Straße Alt-Ginnheim erfolgt eine Grunderneuerung der
Fahrbahn und der Gehwege in den Abschnitten; Alt-Ginnheim Hs. 2 - Hs. 10
und den südl. Gehweg in Ginnheimer Hohl bis Hs. 2. Entsprechende lärmmindernde Straßendeckschichten werden berücksichtigt.
Im Berkersheimer Weg erfolgen die grundhafte Erneuerung von Fahrbahn
und Seitenräumen sowie die Anlage von Schutzstreifen für den Radverkehr.
Damit soll neben der lärmmindernden Straßendeckensanierung für eine
Erhöhung des Radverkehrs gesorgt werden
Durch die Umgestaltung und Grunderneuerung des Knotenpunktes Hanauer Landstraße / Intzestraße / Leibrandstraße; Leibrandstraße Grunderneuerung Hanauer Landstraße - Ferdinand-Happ-Str soll durch entsprechenden lärmmindernde Straßendeckschichten für eine Lärmminderung
gesorgt werden.
Durch die Weiterführung der Radroute 3 in Richtung Zoo soll für eine Erhöhung des Radverkehrs gesorgt werden
Bei der Grunderneuerung von Straßen im Industriehof soll für eine Lärmminderung gesorgt werden.
Ludwig-Landmann-Straße
Hausener Obergasse
Bei Umbau bzw. Ausbau des Hausener Wegs zwischen Ludwig-LandmannStraße und Hausener Obergasse soll für eine Lärmminderung gesorgt werden.
Durch die grundhafte Erneuerung von Fahrbahn und Seitenräumen im Bereich Große Friedberger Straße soll für eine Lärmminderung gesorgt werden.
Durch die grundhafte Erneuerung von Fahrbahn und Seitenräumen im Bereich Schäfflestraße soll für eine Lärmminderung gesorgt werden.
Durch die Umgestaltung des Grünzugs einschließlich der Knotenpunkte im
Streckenverlauf soll zum einen optisch zur Verlangsamung des Kfz-Verkehrs
und damit zur Lärmminderung beigetragen werden.
Im Bereich Reineckstraße, Konstablerwache / Fahrgasse soll durch eine
Grunderneuerung der Straße und des Gehweges für eine Lärmminderung
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Frankfurt am Main
Nr.
424
435
Straße
Anfang/Ende
Fahrgasse/ An der
Stauffenmauer
Königsteiner Straße
274
Abschnitt von
BAB A 66
Abschnitt bis
Dahlbergkreisel
Maßnahme
und die Erhöhung des Fußgängerverkehrs gesorgt werden.
Durch die grundhafte Erneuerung von Fahrbahn und Seitenräumen soll für
eine Lärmminderung gesorgt werden.
Tempolimit 30 km/h :Die Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen
zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm bedarf nach der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) der Zustimmung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL). Diese Zustimmung ist auf Regierungspräsidium
Darmstadt delegiert; dieses hat seine Zustimmung unter Auflagen am
30.12.2014 erteilt.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Offenbach
6
275
Der Ballungsraum Offenbach
6.1 Die Lärmkartierung für den Ballungsraum Offenbach
Die Grundlage für die Lärmaktionsplanung für den Ballungsraum Offenbach ist die strategische Lärmkartierung Hessen 2012.
Die Ermittlung der vom Straßenverkehr ausgehenden Lärmimmissionen erfolgt in
Deutschland generell durch Berechnung anhand von EDV-gestützten Modellen. Als wissenschaftlich anerkannt gilt, dass mit der Berechnung der Lärmpegel die Immissionen
tendenziell überschätzt werden; Lärmmessungen führen in aller Regel zu niedrigeren Immissionswerten.
Für die Beschreibung und Bewertung von Verkehrslärm werden seit Einführung der Umgebungslärmrichtlinie europaweit einheitlich die Lärmindizes LDEN und LNight verwendet.
Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider.
Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (day, 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr), am Abend
(evening, 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und in der Nacht (night, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr), wobei für den Abend ein Zuschlag von 5 dB (A) und für die Nacht ein Zuschlag von 10 dB (A)
erteilt wird, um die höhere Störwirkung in diesen Zeitabschnitten zu berücksichtigen. Der
Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider. Er liegt bei Straßen in der
Regel unter dem Wert des LDEN.
Die Lärmindizes werden ausschließlich in einer Höhe von 4 m über Grund bestimmt. Die
Lärmbelastung wird vor allem durch folgende Einflussgrößen bestimmt:
• die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV),
• den Lkw-Anteil,
• die Straßenoberflächenbeschaffenheit,
• die Geschwindigkeit der Pkw und Lkw,
• Steigungen und Gefälle.
Die DTV-Werte und der Lkw-Anteil werden durch Zählung der Fahrzeuge (automatisiert
oder manuell), in der Regel alle 5 Jahre im Rahmen von Verkehrszählungen ermittelt.
Andererseits spielen auch das Gelände und abschirmende Hindernisse (Lärmschutzbauwerke und Gebäude) bei der Ausbreitung des Schalls eine Rolle.
Für den Ballungsraum Offenbach beinhaltet das kartierte Straßennetz sämtliche Straßen
ab einem DTV von ca. 3.000 Kfz/24 h und teilweise, je nach Verfügbarkeit, auch Straßenabschnitte mit deutlich niedrigerer Verkehrsbelastung. Das gesamte Netz erstreckt sich
über insgesamt rund 100 Straßenkilometer (vgl. Abbildung 58).
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Offenbach
276
Abbildung 58: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im Ballungsraum Offenbach
(© GeoBasis-DE / BKG 2015)
Entlang der kartierten Straßen-(abschnitte) wurden die Lärmberechnungen durchgeführt.
Das Ergebnis der Berechnungen stellen Lärmkarten dar, in denen die örtliche Belastungssituation grafisch dargestellt wird.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Offenbach
277
Abbildung 59: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsraum Offenbach Gesamttagespegel (24 h) LDEN
Die Ergebnisse der Lärmkartierung und die entsprechenden (elektronisch
vergrößerbaren) Lärmkarten können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für
Umwelt und Geologie (http://laerm.hessen.de) eingesehen werden.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Offenbach
278
Weitere Hintergrundinformationen zur Lärmkartierung Hessen 2012 können dem unter
oben genannter Adresse veröffentlichten Abschlussbericht [Stapelfeldt 2012] entnommen
werden.
Aufgrund der bei den Lärmkartierungen Hessen 2007 und 2012 zugrunde gelegten variierenden Modelldaten, die jeweils nach den Vorgaben die EU-Umgebungslärm-Richtlinie
zulässig waren, ist ein direkter Vergleich der Ergebnisse aus beiden Lärmkartierungen im
Sinne einer Vorher/Nachher-Betrachtung nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.
6.2 Die Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Offenbach
6.2.1 Vorgehensweise
In den Ballungsräumen wurden bei der Kartierung alle Straßen mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von mehr als 3.000 Kfz/24 h berücksichtigt. Aufgrund der
daraus resultierenden sehr hohen Anzahl an Lärmproblemen und der nur begrenzt zur
Verfügung stehenden Ressourcen können die für den übrigen Regierungsbezirk Darmstadt abgeleiteten Kriterien (vgl. Kapitel 2.5) in den Ballungsräumen nicht ausschließlich
herangezogen werden.
Vielmehr bedarf es in den Ballungsräumen einer weitergehenden Gewichtung und Bewertung der betroffenen Straßenabschnitte, die eine Priorisierung verschiedener Straßen zulässt. Für die Priorisierung der verschiedenen Straßenabschnitte wird eine Gewichtung
über die Bildung einer sogenannten Lärmkennziffer (LKZ) durchgeführt:
LKZ = Summe [Betroffenei*(Fassadenpegeli-Schwellenwert)]/100 m.
Die LKZ führt die Lärmbelastung in dem jeweiligen Straßenabschnitt und die Anzahl der
dort betroffenen Anwohner zusammen; je mehr Menschen von hohen Immissionspegeln
betroffen sind, desto größer ist ihr Wert.
Über eine Normierung auf 100 m Straßenlänge werden zusätzlich verschieden lange Straßenabschnitte direkt miteinander vergleichbar gemacht.
Als Schwellenwerte werden die gesundheitlich relevanten Werte mit LDEN=65 dB (A) bzw.
LNight=55 dB (A) herangezogen. Betroffene unterhalb dieser Schwelle werden bei der Bildung der LKZ nicht berücksichtigt.
Die Lärmkennziffer stellt einen Vergleichsmaßstab dar, der lediglich relative Aussagen
über die Lärmbelastung verschiedener Straßenzüge ermöglicht.
Lärmschwerpunkte, für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Minderungsmaßnahmen
konzipiert werden, werden über die Höhe der Lärmkennziffer festgelegt. D. h., es sollen
Lärmminderungsmaßnahmen prinzipiell dort mit hoher Priorität angegangen werden, wo
hohe Immissionspegel mit einer hohen Einwohnerdichte zusammentreffen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Offenbach
279
6.2.2 Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum
Offenbach
Der Ballungsraum Offenbach zählt zu den am meisten von Straßenverkehrslärm belasteten
Gebieten in Südhessen. Im Ballungsraum Offenbach ist die in Tabelle 133 angegebene
Anzahl an Menschen von Straßenverkehrslärm betroffen.
Tabelle 133: Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Ballungsraum
Offenbach
dB (A)
über
50
55
60
65
70
75
Summe
bis
55
60
65
70
75
Belastete Menschen (nach VBEB) – Straßenlärm*
LDEN
LNight
9.000
10.600
8.500
8.300
7.400
8.600
800
6.100
0
500
34.100
25.700
* auf 100 Personen gerundet
Der im Ballungsraum Offenbach betrachtete Untersuchungsrahmen enthält alle Hauptverkehrsstraßen mit 1.170 Straßenabschnitten und einer Gesamtlänge von ca. 101 km.
Anhand der in Kapitel 6.2.1 beschriebenen Vorgehensweise werden alle 1.170 betrachteten Straßenabschnitte einer Bewertung zugeführt, deren Ergebnis in Tabelle 134 zusammengefasst dargestellt ist.
Tabelle 134: Lärmkennziffer und Anzahl der Straßenabschnitte in Offenbach
Tag
LKZ
<100
100-199,9
200-299,9
300-399,9
>400
Anzahl der
Abschnitte
Nacht
Anzahl der
Abschnitte
Anteil in %
818
119
85
51
97
70
10
7
4
8
Anteil in %
788
111
94
53
124
67
9
8
5
11
Die grafische, straßenabschnittweise Darstellung der LKZ Tag bzw. Nacht kann der Abbildung 60 und Abbildung 61 entnommen werden.
Hinweis: Ein Vergleich der Ergebnisse der strategischen Lärmkartierungen Hessen 2007
und 2012 ist nur sehr eingeschränkt möglich. Zum einen werden in der aktuellen Kartierung nur Betroffenheiten oberhalb von LDEN = 55 dB (A) erfasst, wodurch die Gesamtzahl
der Betroffenen im Vergleich zu 2007 deutlich abweicht. Zum anderen unterscheiden sich
die den beiden Kartierungen zugrundeliegenden Modelle (abweichende Eingangsdaten
und Software, aber gleiches Berechnungsverfahren). Aufgrund unterschiedlich gewählter –
aber im Rahmen der Vorgaben zulässiger – Eingangsparameter kommt es zu Abweichungen sowohl bei den Lärmkarten als auch den ausgewiesenen Belastetenzahlen. Diese Abweichungen übertragen sich ebenfalls auf Auswertungsmethoden wie z.B. der Lärmkenn– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Offenbach
280
ziffer; auch hier ist ein Vergleich zwischen 2007 und 2012 sinnvoll nur sehr eingeschränkt
möglich.
Abbildung 60: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt
für den Ballungsraum Offenbach (© GeoBasis-DE / BKG 2015) 29
29
Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen
Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Offenbach
281
Abbildung 61: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den
Ballungsraum Offenbach (© GeoBasis-DE / BKG 2015) 30
6.3 Die Mitwirkung der Stadt Offenbach und der Öffentlichkeit
Die Mitwirkung der Stadt Offenbach erfolgt im direkten Kontakt mit den betroffenen
Fachämtern der Stadt Offenbach.
§ 47 d Abs. 3 BImSchG fordert eine Öffentlichkeitsbeteiligung, welche in ihrer Ausgestaltung rechtlich nicht näher festgelegt ist. In Anlehnung an Art. 8 Abs. 7 der EG-Richtlinie ist
30
Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen
Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Offenbach
282
eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert, die sich auch auf die Ausarbeitungsphase von Lärmaktionsplänen bezieht und nicht lediglich einer Offenlegung des fertigen
Entwurfs eines Plans gleichkommt. Des Weiteren ist die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.
Daraus folgt das Erfordernis von zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen. In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die Bürgerinnen und Bürger nach der Veröffentlichung der
Lärmkartierung und zum Beginn der Lärmminderungsplanung die Gelegenheit, durch
schriftliche Vorschläge und Anregungen für Lärmminderungsmaßnahmen an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.
Die Bekanntmachung über die erste Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 01.04.2013 im
Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 14/2013 S. 478) und auf der Homepage des
Regierungspräsidiums Darmstadt. In sämtlichen Bekanntmachungen wurde auf die auf der
Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) veröffentlichte Lärmkartierung sowie auf die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich Straße für den Ballungsraum Offenbach einzureichen, hingewiesen.
Für den Ballungsraum Offenbach gingen 9 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern
beim Regierungspräsidium Darmstadt ein. Die Behandlung der Stellungnahmen kann
anonymisiert in Kapitel 6.4 sowie in ergänzend hierzu in tabellarischer Form im Anhang B:
„Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung“ nachverfolgt werden.
6.4 Die Maßnahmenplanung für den Ballungsraum Offenbach
Die Stadt Offenbach am Main hat in der Vergangenheit ein Luftreinhalte/Lärmminderungskonzept [Stadt Offenbach 2015] erarbeitet, das eine integrierte Betrachtung von Lärm- und Schadstoffminderung zum Ziel hat. Bestandteil des Luftreinhalte/Lärmminderungskonzepts sind u. a folgende lärmrelevanten Maßnahmen:
• Lkw-Durchfahrtverbot in der Mainstraße,
• Lkw-Routenkonzept,
• flächendeckende Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche,
• Förderung des Radverkehrs,
• Parkleitsystem (Verkehrsreduzierung in der Innenstadt) und
• Steigerung der Attraktivität des ÖPNV.
Im Folgenden wird in tabellarischer Form der Umsetzungsstand und weitere Planungsschritte
bzgl.
der
lärmrelevanten
Maßnahmen
des
Luftreinhalte/Lärmminderungskonzeptes der Stadt Offenbach [Stadt Offenbach 2015] wiedergegeben.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Offenbach
283
Tabelle 135: Umsetzungsstand der lärmrelevanten Maßnahmen des Luftreinhalte-/
Lärmminderungskonzeptes der Stadt Offenbach [Stadt Offenbach 2015]
Maßnahme
Umsetzungsstatus:
A 661: Deckenerneuerung
Nach Aussage von Hessen Mobil (Juni 2013) ist in den nächsten fünf Jahren
keine Deckenerneuerung der A 661 geplant
Fahrbahnsanierung Untere
Grenzstraße
Für eine wirksame Verbesserung der Lärmsituation infolge des Straßenverkehrs ist ein Gesamtumbau der Unteren Grenzstraße bei Verwendung einer
geeigneten Asphaltdeckschicht zwischen Bieberer Straße und Mühlheimer
Straße erforderlich. Die Stadt Offenbach wird diese Maßnahme im Rahmen
der finanziellen Möglichkeiten in die Fortschreibung des Investitionsprogramms ab 2017 aufnehmen.
Tempo 30 km/h nachts:
Sprendlinger Landstraße ,
Rathenaustraße, Kaiserstraße
Die Verkehrsplanung wertet die Erfahrungen der Pilotprojekte Darmstadt,
Frankfurt am Main und Mainz aus. Eine erste Wirkungsabschätzung des RP
Darmstadt hat gezeigt, dass Pegelreduktionen nachts von über 3 dB (A) erreicht werden können (s. Lärmaktionsplan 1. Stufe S. 168). Die Pilotprojekte
werden auf ihre Übertragbarkeit auf den Streckenzug „Sprendlinger Landstraße – Rathenaustraße – Kaiserstraße“ hin überprüft. Daraufhin wird vorbehaltlich der straßenverkehrsbehördlichen Genehmigung und der Finanzierung ein Pilotversuch vorgesehen, der entsprechend evaluiert wird. Für die
ggf. zu ergreifenden Maßnahmen für die Sprendlinger Landstraße, die Rathenaustraße und die Kaiserstraße müssen die entsprechenden Genehmigungen bei der zuständigen Landesbehörde eingeholt werden.
Tempolimit
40
nachts
südlicher Ring
Die Maßnahme wird zurückgestellt, bis eine Evaluation des Pilotversuchs
Tempo 30 km/h nachts in der Sprendlinger Landstraße, der Rathenaustraße
oder der Kaiserstraße erfolgt ist.
km/h 31
Aus dem Luftreinhalte- und Lärmminderungskonzept der Stadt Offenbach und dem Luftreinhalteplan
Teilplan Offenbach (November 2014):
Lkw-Durchfahrtsverbot
Mainstraße
Nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Maindeichsanierung (DS I (A) 695) aus 2011 sind verkehrsberuhigende Maßnahmen zur
Senkung der Lärm- und Luftbelastung umzusetzen:
Erste Maßnahme: Es wurde bereits die Neugestaltung des Knotenpunktes
Mainstraße-Schloßstraße umgesetzt, die sowohl die Umgestaltung des
Straßenraums mit reduzierter durchgehender Fahrstreifenanzahl wie auch
ein neues Signalisierungskonzept beinhaltete. Der dadurch reduzierte
Verkehrsraum für den Kfz-Verkehr und die höhere Priorität der signalgesichert querenden Fußgänger und Radfahrer führt zu einer reduzierten mittleren Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs und damit zu einer Lärmminderung.
Zweite Maßnahme: Die Einrichtung von Tempo 30 zwischen Kaiserstraße
und Arthur-Zitscher-Straße mit entsprechender Anpassung der Lichtsignalkoordinierung ist beabsichtigt. Es werden die Wirkungen modellgestützt analysiert, danach erfolgt eine Umsetzung innerhalb des möglichen
Finanzrahmens.
Dritte Maßnahme: Es wird eine Deckenerneuerung in der Investitionspla-
31
Anmerkung: Die obere Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt weist
darauf hin, dass eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich um
mindestens 20 km/h zu erfolgen habe. Ausgehend von einer innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h wären im Falle einer gewünschten Geschwindigkeitsreduktion demzufolge 30
km/h anzustreben.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Offenbach
Maßnahme
284
Umsetzungsstatus:
nung ab 2020 vorgesehen.
Vierte Maßnahme: Für die Mainstraße zwischen A.-Zitscher-Str. u. Kaiserstr.
wird in 2015 als Maßnahme des Luftreinhalteplanes für die Stadt Offenbach ein nächtliches Lkw-Durchfahrtsverbot eingerichtet.
Lkw-Routenkonzept
Flächendeckende
30-Zonen
Das Lkw-Routenkonzept wird im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsmanagementplans 2015 erarbeitet.
Tempo-
In der Stadt Offenbach ist das Konzept der flächendeckenden Tempo-30Zonen mit etwa 20 solcher Zonen mittlerweile vollständig umgesetzt. Im
November 2010 ist die letzte Tempo-30-Zone im Nordend umgesetzt worden.
Ge-
Die derzeitigen Planungen für die Umgestaltung des Marktplatzes sehen
verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche vor. Der Umbau des Marktplatzes ist
für 2016/2017 beabsichtigt.
Zweirichtungsverkehr Kaiserstraße / Bismarckstraße
Die Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs in der südlichen Kaiserstraße und
in der Bismarckstraße erfolgte 2006/2007.
Förderung des Radverkehrs
Die Förderung des Radverkehrs besteht aus der Umsetzung der infrastrukturellen, verkehrlichen und organisatorischen Maßnahmen des Radverkehrskonzepts als Teilkonzept des Verkehrsmanagementplans. Folgende Projekte
sind bereits umgesetzt worden:
Verkehrsberuhigte
schäftsbereiche
Verbreiterung des Mainuferradwegs im Bereich Schöffenstraße
Diese Maßnahme wurde 2011 umgesetzt.
eMobil-Station am Offenbacher Marktplatz
2011 wurde eine Verleihstation mit 2 e-Autos und 15 Pedelecs in beleuchteten Fahrradboxen inkl. Ladevorrichtung an der Berliner Straße – Ecke
Schloßstraße eingerichtet. Diese Station ist weiter in Betrieb, 2014 waren
rund 400 NutzerInnen zu verzeichnen.
Freigabe geeigneter Busspuren für den Radverkehr
Die Busspuren in der Sprendlinger Landstraße, der Waldstraße und der
Kaiserstraße) wurden Anfang 2013 für Radfahrer freigegeben.
Freigabe von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr
Das erste Teil Projekt „Nordend“ wurde Anfang 2013 umgesetzt.
Das zweite Teilprojekt „Bürgel, Buchhügel, Rosenhöhe“ wurde Ende 2013
mit Fördermitteln aus der Klimaschutzinitiative des Bundes (NKI) umgesetzt.
Folgende Maßnahmen sind in der Umsetzung:
Radverkehrswegweisung mit begleitenden baulichen Maßnahmen
In 2014 erfolgte die Bewilligung der Fördermittel aus der Klimaschutzinitiative des Bundes (NKI). Der Projektbeschluss wurde ergänzt u. bestätigt. Die
Umsetzung ist für 2015 geplant.
Freigabe von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr
In 2014 erfolgte die Bewilligung der Fördermittel aus der Klimaschutzinitiative des Bundes (NKI). Der Projektbeschluss wurde ergänzt u. bestätigt. Die
Umsetzung ist für 2015/2016 geplant.
Folgende Maßnahmen sind in Planung:
Radverkehrsanlagen Bieberer Straße
Diese Maßnahme aus dem Radverkehrskonzept hat zum Ziel, dass alle
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Offenbach
Maßnahme
285
Umsetzungsstatus:
Hauptverkehrsstraßen, die Teil des Radverkehrsnetzes sind, mit Radverkehrsanlagen ausgestattet werden, um eine ausreichende Sicherheit und
Qualität im Radverkehr sicherzustellen.
Die Umsetzung ist für 2016 vorbehaltlich der Finanzierungssicherheit und
der Vorlage eines Stadtverordnetenbeschlusses vorgesehen.
Radverkehrsanlagen Bremer und Hamburger Straße
Diese Maßnahme aus dem Radverkehrskonzept hat zum Ziel, dass alle
Hauptverkehrsstraßen, die Teil des Radverkehrsnetzes sind, mit Radverkehrsanlagen ausgestattet werden, um eine ausreichende Sicherheit und
Qualität im Radverkehr sicherzustellen.
Die Umsetzung ist für 2017 vorbehaltlich der Finanzierungssicherheit und
der Vorlage eines Stadtverordnetenbeschlusses vorgesehen.
Radverkehrsanlagen Bürgel/Rumpenheim
Diese Maßnahme stellt ein Radverkehrsführungskonzept für die Ortsteile
Bürgel und Rumpenheim dar. Insbesondere nach Umsetzung des Mainzer
Rings und einer Entlastung der Ortskerne in Bürgel und Rumpenheim ergeben sich hier neue Möglichkeiten für eine Integration des Radverkehrs.
Die Umsetzung ist ab 2016 vorbehaltlich der Finanzierungssicherheit und
der Vorlage eines Stadtverordnetenbeschlusses vorgesehen.
„Runder Tisch Radverkehr“
Unter diesem Titel wurde 2013 ein Arbeitskreis initiiert, der sich unter verkehrsplanerischer Moderation mit der konzeptionellen Radverkehrsplanung
beschäftigen und auf entsprechend breiter Basis die Umsetzung begleiten
soll
Fachlicher und überregionaler Austausch
Mit der Radverkehrsplanung befasste Mitarbeiter der Stadtverwaltung nehmen zum Erfahrungsaustausch und zur Netzwerkpflege an bundesweiten
Tagungen und Konferenzen zum Thema Radverkehr teil. Dazu gehört auch
der Besuch von Fortbildungen und Seminaren der bundesweit etablierten
Fahrradakademie des Deutschen Instituts für Urbanistik.
Maßnahmen des Mobilitätsmanagements
Aus dem Klimaschutzkonzept gibt es einen Maßnahmenkatalog der Maßnahmen im Mobilitätsmanagement umfasst wie z.B. „Radverkehr – Service
und Marketing“.
Seit 2013 plant eine Arbeitsgemeinschaft „Service und Marketing“ konkrete
Maßnahmen u. setzt diese um. Dazu gehören u. a. die Veröffentlichung des
Fahrradstadtplanes Offenbach und das Angebot eines jährlich statt findenden kostenlosen Fahrradkurses für Frauen.
Mit öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen zum Thema Radverkehr wie
„Stadtradeln“ und dem jährlich stattfindenden „Sattelfest des Karree Offenbach“ sowie gemeinsamen Aktionen mit der Jugendverkehrsschule wird der
Radverkehr den Offenbacher BürgerInnen als Alternative zum Kfz-Verkehr
näher gebracht mit dem Ziel, den Anteil emissionsarmer Verkehrsmittelnutzung zu erhöhen. Im Februar 2015 findet ein Workshop statt bei dem weitere Akteure eingeladen werden, gemeinsam mit der AG Radverkehrsförderung, Service und Marketing zusätzliche Projektideen zu entwickeln u. umzusetzen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Offenbach
Maßnahme
286
Umsetzungsstatus:
Als Gesellschafter der ivm-GmbH ist Offenbach an Projekten wie dem Radroutenplaner Hessen und der Meldeplattform Radverkehr und deren aktiver
Weiterentwicklung beteiligt.
Details siehe bei den Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs bzw. zu
den Maßnahmen des schulischen Mobilitätsmanagements.
Parkleitsystem
Das Parkleitsystem wurde im Jahr 2013 eingeführt mit dem Ziel, den Parksuchverkehr zu reduzieren.
Steigerung der Attraktivität
des ÖPNV
Diverse Maßnahmen wurden ergriffen:
• Maßnahmen der e-Mobilität: die bestehende Mobilitätsstation mit 15
Pedelecs und 2 e-Autos am Marktplatz ist weiter in Betrieb, 2014 waren
rund 400 Nutzer zu verzeichnen.
• Intermodalität der Verkehrsmittel in Offenbach gestärkt (siehe oben
eMobil-Station), Buchbarkeit aller Verleihfahrzeuge über Handy und Internet.
• Marketingmaßnahmen: z. B. kostenlose Nutzung Bus & Bahn in OF für
eine Woche mit dem „Einsteigerticket“, Neubürgerticket: kostenlose
Nutzung von Bus & Bahn in OF für eine Woche als Neubürger der Stadt
• Komprimierung der ÖPNV-Informationen: eine Internetseite
• Mobilisierung neuer Zielgruppen:
Anschreiben an alle Grundschulen und Eltern der zukünftigen Schüler
der weiterführenden Schulen zur Info über die CleverCard, Anpassung
der jährlichen Kundenbefragung von NiO und der OVB, Seniorenschulungen, Steigerung der Bekanntheit der Mobilitätszentrale durch Gewinnspiel
• Buslinie 108 zur Erschließung des Hafens
Mobilitätsmanagement
in
Betrieben und Unternehmen
Aufgabenschwerpunkte sind:
• Information, Weiterbildung und Beratung zu mobilitätsrelevanten Themen
• Fachliche und methodische Beratung bei der Entwicklung eines individuellen Mobilitätsmanagements für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen z. B. bei Reduzierung der Parkraumnachfrage, der Einführung
eines Job-Tickets, der Förderung von Fahrgemeinschaften, der Stärkung
des Fuß- und Radverkehrs oder der Optimierung der betrieblichen Verkehrswege
• Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung von Mobilitätsbeauftragten in den Unternehmen und Betrieben
• Vermittlung von relevanten Kontakten für den informellen Austausch und
für Kooperationen zwischen den Unternehmen zum Thema Mobilitätsmanagement
• Koordination von Aktivitäten zu betrieblichem Mobilitätsmanagement
zwischen Unternehmen und Kommunen
Mobilitätsmanagement
Kitas und Schulen
Aktuell werden folgende Projekte und Aktionen durchgeführt:
• Arbeitskreis zum Mobilitätsmanagement an Kitas u. Schulen
• Fortbildung „Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung“ für Lehrkräfte an
Grund- und weiterführenden Schulen, durchgeführt April 2013 und Mai
2014
• Durchführung autofreier Tage an der Ernst-Reuter-Schule: Frühling 2012
und Frühling 2013
• Durchführung von 2 Projekttagen an der Ernst-Reuter-Schule (1x 2. Klas-
in
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Offenbach
Maßnahme
Umsetzungsstatus:
•
•
•
•
Beschwerdemanagement
287
se und 1x 6. Klasse) zum Thema „Schulweg ohne Auto“, Juni 2013
Schüler-Radroutenplaner, gemeinsames Projekt mit der ivm GmbH umgesetzt, mit allen weiterführenden Schulen Offenbachs, Koordination
über Arbeitskreis / Das Schülerradroutennetz der Stadt Offenbach am
Main umfasst 82,3 km Wegstrecke.
Das Projekt Schülerradroutenplaner wurde im Rahmen des nationalen
Radverkehrsplans durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur gefördert und hat Pilotcharakter für die gesamte Bundesrepublik
Kooperation mit einer Pilotschule (Grundschule Buchhügel) seit Ende
2013:
- Durchführung der 5. Klimaschutzkonferenz an der Grundschule
Buchhügel „Mobilitätstag rund ums Rad“
- Begleitung der und Vorbereitung auf die Fahrradprüfung 2015
Durchführung der Kindermeilenkampagne 2014 des Klimabündnisses
für die Grundschulen, Kindergärten und Sportvereine in Offenbach (ab
2014 jährliche Aktion).
2015 wird eine Broschüre für Schulen, Kitas, Eltern und Partner über das
Mobilitätsmanagement und die Angebote der Stadt Offenbach erstellt.
Das in der Lärmaktionsplanung 2010 erwähnte Beschwerdemanagement ist
in ein zentrales EDV-gestütztes Beschwerdemanagement der Stadt Offenbach integriert worden. Mittels einer Datenbank sind die Bereiche Lärm
Gaststätten, Lärm Gewerbe, Lärm Laubbläser, Lärm privat, Lärm Veranstaltungen, Lärm durch Baustellen/Gleisarbeiten und Lärm durch regulären
Betrieb vollständig statistisch auswertbar. Die Lärmquellen können außerdem georeferenziert mit einem Luftbild unterlegt im Stadtplan dargestellt
werden.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
7
288
Der Ballungsraum Wiesbaden
7.1 Die Lärmkartierung für den Ballungsraum Wiesbaden
Die Grundlage für die Lärmaktionsplanung für den Ballungsraum Wiesbaden ist die strategische Lärmkartierung Hessen 2012.
Die Ermittlung der vom Straßenverkehr ausgehenden Lärmimmissionen erfolgt in
Deutschland generell durch Berechnung anhand von EDV-gestützten Modellen. Als wissenschaftlich anerkannt gilt, dass mit der Berechnung der Lärmpegel die Immissionen
tendenziell überschätzt werden; Lärmmessungen führen in aller Regel zu niedrigeren Immissionswerten.
Für die Beschreibung und Bewertung von Verkehrslärm werden seit Einführung der Umgebungslärmrichtlinie europaweit einheitlich die Lärmindizes LDEN und LNight verwendet.
Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider.
Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (day, 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr), am Abend
(evening, 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und in der Nacht (night, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr), wobei für den Abend ein Zuschlag von 5 dB (A) und für die Nacht ein Zuschlag von 10 dB (A)
erteilt wird, um die höhere Störwirkung in diesen Zeitabschnitten zu berücksichtigen. Der
Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider. Er liegt bei Straßen in der
Regel unter dem Wert des LDEN.
Die Lärmindizes werden ausschließlich in einer Höhe von 4 m über Grund bestimmt. Die
Lärmbelastung wird vor allem durch folgende Einflussgrößen bestimmt:
• die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV),
• den Lkw-Anteil,
• die Straßenoberflächenbeschaffenheit,
• die Geschwindigkeit der Pkw und Lkw,
• Steigungen und Gefälle.
Andererseits spielen auch das Gelände und abschirmende Hindernisse (Lärmschutzbauwerke und Gebäude) bei der Ausbreitung des Schalls eine Rolle.
Für den Ballungsraum Wiesbaden beinhaltet das kartierte Straßennetz sämtliche Straßen
ab einem DTV von ca. 3.000 Kfz/24 h und teilweise, je nach Verfügbarkeit, auch Straßenabschnitte mit niedrigerer Verkehrsbelastung. Das gesamte erfasste Netz erstreckt sich
über insgesamt knapp 310 Straßenkilometer (vgl. Abbildung 62).
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
289
Abbildung 62: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im Ballungsraum Wiesbaden
(© GeoBasis-DE / BKG 2015)
Entlang der kartierten Straßen-(abschnitte) wurden die Lärmberechnungen durchgeführt.
Das Ergebnis der Berechnungen stellen Lärmkarten dar, in denen die örtliche Belastungssituation grafisch dargestellt wird.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
290
Abbildung 63: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsraum Wiesbaden Gesamttagespegel (24 h) LDEN
Die Ergebnisse der Lärmkartierung mit den entsprechenden (elektronisch
vergrößerbaren) Lärmkarten können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für
Umwelt und Geologie (http://laerm.hessen.de) eingesehen werden.
Weitere Hintergrundinformationen zur Lärmkartierung Hessen 2012 können dem unter
oben genannter Adresse veröffentlichten Abschlussbericht [Stapelfeldt 2012] entnommen
werden.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
291
Aufgrund der bei den Lärmkartierungen Hessen 2007 und 2012 zugrunde gelegten variierenden Modelldaten, die jeweils nach den Vorgaben die EU-Umgebungslärm-Richtlinie
zulässig waren, ist ein direkter Vergleich der Ergebnisse aus beiden Lärmkartierungen im
Sinne einer Vorher/Nachher-Betrachtung nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.
7.2 Die Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Wiesbaden
7.2.1 Vorgehensweise
In den Ballungsräumen wurden bei der Kartierung alle Straßen mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von mehr als 3.000 Kfz/24 h berücksichtigt. Aufgrund der
daraus resultierenden sehr hohen Anzahl an Lärmproblemen und der nur begrenzt zur
Verfügung stehenden Ressourcen können die für den übrigen Regierungsbezirk Darmstadt abgeleiteten Kriterien (vgl. Kapitel 2.5) in den Ballungsräumen nicht ausschließlich
herangezogen werden.
Vielmehr bedarf es in den Ballungsräumen einer weitergehenden Gewichtung und Bewertung der betroffenen Straßenabschnitte, die eine Priorisierung verschiedener Straßen zulässt. Für die Priorisierung der verschiedenen Straßenabschnitte wird eine Gewichtung
über die Bildung einer sogenannten Lärmkennziffer (LKZ) durchgeführt:
LKZ = Summe [Betroffenei*(Fassadenpegeli-Schwellenwert)]/100 m.
Die LKZ führt die Lärmbelastung in dem jeweiligen Straßenabschnitt und die Anzahl der
dort betroffenen Anwohner zusammen; je mehr Menschen von hohen Immissionspegeln
betroffen sind, desto größer ist ihr Wert.
Über eine Normierung auf 100 m Straßenlänge werden zusätzlich verschieden lange Straßenabschnitte direkt miteinander vergleichbar gemacht.
Als Schwellenwerte werden die gesundheitlich relevanten Werte mit LDEN=65 dB (A) bzw.
LNight=55 dB (A) herangezogen. Betroffene unterhalb dieser Schwelle werden bei der Bildung der LKZ nicht berücksichtigt.
Die Lärmkennziffer stellt einen Vergleichsmaßstab dar, der lediglich relative Aussagen
über die Lärmbelastung verschiedener Straßenzüge ermöglicht.
Lärmschwerpunkte, für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Minderungsmaßnahmen
konzipiert werden, werden über die Höhe der Lärmkennziffer festgelegt. D.h., es sollen
Lärmminderungsmaßnahmen prinzipiell dort mit hoher Priorität angegangen werden, wo
hohe Immissionspegel mit einer hohen Einwohnerdichte zusammentreffen.
7.2.2 Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum
Wiesbaden
Der Ballungsraum Wiesbaden zählt zu den am meisten von Straßenverkehrslärm belasteten Gebieten in Südhessen. Im Ballungsraum Wiesbaden ist gemäß Lärmkartierung Hes– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
292
sen 2012 die in Tabelle 136 angegebene Anzahl an Menschen von Straßenverkehrslärm
betroffen.
Tabelle 136: Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Ballungsraum
Wiesbaden
dB (A)
über
50
55
60
65
70
75
Summe
bis
55
60
65
70
75
Belastete Menschen (nach VBEB) – Straßenlärm*
LDEN
LNight
23.700
37.300
17.000
20.600
12.400
16.300
3.700
13.000
200
5.500
92.700
57.000
* auf 100 Personen gerundet
Der im Ballungsraum Wiesbaden betrachtete Untersuchungsrahmen enthält alle Hauptverkehrsstraßen mit ca. 3.400 Straßenabschnitten und einer Gesamtlänge von ca. 310 km.
Anhand der in Kapitel 7.2.1 beschriebenen Vorgehensweise werden alle 3.400 betrachteten Straßenabschnitte einer Bewertung zugeführt, deren Ergebnis in Tabelle 137 zusammengefasst dargestellt ist.
Tabelle 137: Lärmkennziffer und Anzahl der Straßenabschnitte im Ballungsraum
Wiesbaden
Tag
LKZ
<100
100-199,9
200-299,9
300-399,9
>400
Anzahl der
Abschnitte
2922
251
83
51
105
Nacht
Anteil in %
86
7
2
2
3
Anzahl der
Abschnitte
2974
225
79
39
95
Anteil in %
87
7
2
1
3
Die grafische, straßenabschnittweise Darstellung der LKZ Tag bzw. Nacht können den Abbildung 64, Abbildung 65, Abbildung 66 und Abbildung 67 entnommen werden.
Hinweis: Ein Vergleich der Ergebnisse der strategischen Lärmkartierungen Hessen 2007
und 2012 ist nur sehr eingeschränkt möglich. Zum einen werden in der aktuellen Kartierung nur Betroffenheiten oberhalb von LDEN = 55 dB (A) erfasst, wodurch die Gesamtzahl
der Betroffenen im Vergleich zu 2007 deutlich abweicht. Zum anderen unterscheiden sich
die den beiden Kartierungen zugrundeliegenden Modelle (abweichende Eingangsdaten
und Software, aber gleiches Berechnungsverfahren). Aufgrund unterschiedlich gewählter –
aber im Rahmen der Vorgaben zulässiger – Eingangsparameter kommt es zu Abweichungen sowohl bei den Lärmkarten als auch den ausgewiesenen Belastetenzahlen. Diese Abweichungen übertragen sich ebenfalls auf Auswertungsmethoden wie z.B. der Lärmkennziffer; auch hier ist ein Vergleich zwischen 2007 und 2012 sinnvoll nur sehr eingeschränkt
möglich.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
293
Abbildung 64: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt
für den gesamten Ballungsraum Wiesbaden
(© GeoBasis-DE / BKG 2015) 32
32
Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen
Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
294
Abbildung 65: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt
für den Kernstadtbereich des Ballungsraums Wiesbaden
(© GeoBasis-DE / BKG 2015) 33
33
Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen
Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
295
Abbildung 66: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den
gesamten Ballungsraum Wiesbaden (© GeoBasis-DE / BKG 2015) 34
34
Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen
Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
296
Abbildung 67: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den
Kernstadtbereich des Ballungsraum Wiesbaden
(© GeoBasis-DE / BKG 2015) 35
35
Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen
Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
297
7.3 Die Mitwirkung der Stadt Wiesbaden und der Öffentlichkeit
Die Mitwirkung der Stadt Wiesbaden bei der Aufstellung des Planentwurfes erfolgt im
direkten Kontakt mit den betroffenen Fachämtern der Stadt Wiesbaden.
§ 47 d Abs. 3 BImSchG fordert eine Öffentlichkeitsbeteiligung, welche in ihrer Ausgestaltung rechtlich nicht näher festgelegt ist. In Anlehnung an Art. 8 Abs. 7 der EU-Richtlinie ist
eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert, die sich auch auf die Ausarbeitungsphase von Lärmaktionsplänen bezieht und nicht lediglich einer Offenlegung des fertigen
Entwurfs eines Plans gleichkommt. Des Weiteren ist die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.
Daraus folgt das Erfordernis von zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen. In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die Bürgerinnen und Bürger nach der Veröffentlichung der
Lärmkartierung und zum Beginn der Lärmaktionsplanung die Gelegenheit, durch schriftliche Vorschläge und Anregungen für Lärmminderungsmaßnahmen an der Ausarbeitung
der Lärmaktionspläne mitzuwirken.
Die Bekanntmachung über die erste Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 01.04.2013 im
Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 14/2013 S. 478) und auf der Homepage des
Regierungspräsidiums Darmstadt. In sämtlichen Bekanntmachungen wurde auf die auf der
Internetseite des Hessisschen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) veröffentlichte Lärmkartierung sowie auf die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich Straße für den Ballungsraum Wiesbaden einzureichen, hingewiesen.
Die Behandlung der Stellungnahmen kann anonymisiert und zusammengefasst in Kapitel
7.4 sowie ergänzend hierzu in tabellarischer Form im Anhang B:
„Ergebnisse der 1.
Öffentlichkeitsbeteiligung“ nachverfolgt werden.
7.4 Die Maßnahmenplanung für den Ballungsraum Wiesbaden
Die Stadt Wiesbaden schlägt vor, folgende Maßnahmen zur weiteren Prüfung in den
Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, aufzunehmen:
• Ausweitung des Tempolimits nachts auf Grundlage der Ergebnisse der beiden Pilotprojekte der 1. Stufe des Lärmaktionsplans, Teilplan Straßenverkehr sowie der Auswertung
vergleichbarer Projekte in anderen Städten.
• Fortführung des Projektes „Einbau von lärmoptimiertem Asphalt“,
• Einführung eines innerstädtischen Lkw-Durchfahrverbotes für den Durchgangsschwerverkehr,
• Weiterentwicklung von gesamtstädtischen Maßnahmen, wie zum Beispiel das städtische Radverkehrswegenetz
• Vorbereitende Maßnahmen zur Ausweisung von ruhigen Gebieten.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
298
7.4.1 Ausweitung des Tempolimits nachts auf Grundlage der Ergebnisse
der beiden Pilotprojekte der 1. Stufe des Lärmaktionsplans, Teilplan
Straßenverkehr
Die Nachtzeit stellt unter dem Aspekt des Lärmschutzes einen besonders sensiblen Zeitraum dar, da der Mensch in dieser Zeit Ruhe und Schlaf zur Erholung finden möchte. Die
Herabsetzung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtzeit (22-06 Uhr) auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen kann in Fällen von Lärmkonflikten
je nach örtlicher Situation eine geeignete Maßnahme zum Schutz der Nachtruhe sein.
Ziel von zwei Pilotprojekten während der 1. Stufe des Lärmaktionsplanes war es, punktuell
praktische Erfahrungen im Umgang mit einer solchen Lärmminderungsmaßnahme zu
sammeln und deren Auswirkungen u.a. auf den Verkehrsablauf von Hauptverkehrsstraßen
besser beurteilen zu können.
Im Rahmen des zunächst einjährigen Pilotprojektes wurden erste Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Maßnahme gewonnen: So wurden vor und während der Pilotphase neben
Geschwindigkeitsmessungen auch schalltechnische Untersuchungen durchgeführt, um zu
prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nachts die nach Modell
prognostizierte Pegelreduktion von ca. 2-3 dB (A) tatsächlich erbringt.
Pilotprojekt: Bereich Poststraße/Venatorstraße (Wi-Bierstadt)
Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 nachts hat im Bereich Poststraße/Venatorstraße nicht die gewünschte Lärmminderungswirkung erzielt. Begleitende
Lärmmessungen im ersten OG der ehemaligen Ortverwaltung in der Poststraße zeigten
Werte, die nur auf eine geringfügige Lärmminderung schließen lassen. Aufgrund der gemessenen Ergebnisse wurde keine Empfehlung an die Straßenverkehrsbehörde ausgesprochen, die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit dauerhaft beizubehalten.
Der zuständige Ortsbeirat des Ortsbezirkes Wiesbaden-Bierstadt hatte sich während der
Durchführung des Pilotprojektes für die Wegnahme der Beschilderung ausgesprochen,
sofern die zu erwartende Lärmreduktion nicht eintrete.
Aus diesem Grund wurde die verkehrsbehördliche Anordnung aufgehoben und die Beschilderung abgenommen.
Pilotprojekt: Bereich Karl-Lehr-Straße/Reichsapfelstraße (Wi-Schierstein)
Die Schallpegelmessungen wurden im 1. OG der Ortsverwaltung Schierstein, Karl-LehrStr. 6 durchgeführt. In der Reichsapfelstraße stand kein geeigneter Messpunkt für eine
Dauermessstelle zu Verfügung.
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen wurden Pegelminderungen, gemittelt
von 3,7 dB (A) bzw. 1,3 dB (A) festgestellt. Die Messungen zeigen, dass Pegelminderungen von ca. 3 dB (A) entsprechend den im Vorfeld angestellten Berechnungen tatsächlich
erreicht werden können.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
299
Der zuständige Ortsbeirat des Ortsbezirkes Wiesbaden-Schierstein hat sich während der
Durchführung des Pilotprojektes für die Beibehaltung und die Ausweitung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf die Tagzeit ausgesprochen.
Die verkehrsbehördliche Anordnung wurde daher bislang nicht aufgehoben.
Pilotprojekte außerhalb Wiesbadens
Die Stadt Wiesbaden plant, die anderorts gesammelten Erfahrungen bzgl. Tempo 30
km/h nachts auszuwerten und in die Planung für die Ausweitung auf weitere Straßenabschnitte einfließen zu lassen. Hierzu sollen u.a. die Pilotprojekte in Darmstadt (Heinrichstraße) und Mainz (Rheinstraße) näher betrachtet werden und eine Übertragung auf Wiesbadener Straßenzüge geprüft werden.
Ausweitung auf weitere Straßenabschnitte:
Abhängig von den o.g. Auswertungen beabsichtigt die Stadt Wiesbaden, auf weiteren
Straßenzügen die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit während der
Nachtstunden zu prüfen. Derzeit sind für eine Prüfung vorgesehen:
• Rathausstraße,
• Stettiner Straße,
• Straße der Republik,
• Rheingaustraße,
• Steinern Straße,
• Äppelallee,
• Hagenauer Straße.
7.4.2 Fortführung des Projektes „Einbau von lärmoptimiertem Asphalt“
Eine neuartige – noch im Erprobungsstadium befindliche – Maßnahme des aktiven Schallschutzes im innerörtlichen Bereich stellt der Einbau eines lärmoptimierten Asphaltes dar.
Schon länger erprobt werden lärmoptimierte Asphaltdecken im Außerortsbereich auf
Straßen mit zugelassenen Geschwindigkeiten über 70 km/h. Dort werden derzeit vor allem offenporige Asphalte (OPA) eingesetzt, deren sehr gute Lärmminderung u. a. auf einen hohen Hohlraumgehalt zurückzuführen ist. Der Einbau eines OPA stellt sehr hohe Anforderungen an die Planung, die Bauausführung sowie die örtlichen Randbedingungen.
So muss es sich z. B. um eine Straße mit anbaufreiem Querschnitt handeln, damit die notwendige Entwässerung der Straße gewährleistet bleibt.
Innerortsstraßen weisen gegenüber denen außerorts einige Besonderheiten auf, die die
Auswahlmöglichkeiten der einsetzbaren Fahrbahnbeläge stark einschränken: Im Regelfall
werden auf Innerortsstraßen durch Anfahr-, Brems- und Abbiegevorgänge größere Scherkräfte auf die Deckschicht übertragen, so dass die Fahrbahn bautechnisch dafür ausgelegt
sein muss. Zusätzlich sind in vielen Situationen die Einbauhöhen nicht frei wählbar, zudem
können Restriktionen bzgl. der Entwässerung und der Kanalisation sowie anderer bestehender Versorgungsleitungen aufgrund angrenzender Bebauung bestehen, die die Gestaltungsfreiheit weiter einschränken. Eine mögliche Bauweise für einen lärmmindernd
wirkenden und innerorts geeigneten Asphalt stellt der in Düsseldorf erprobte lärmopti– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
300
mierte Asphalt 5D (LOA 5D) dar, der auch als „Düsseldorfer Asphalt“ bezeichnet wird. Seine lärmmindernde Wirkung beruht auf einer optimierten Korngrößenverteilung und einem kleinen Größtkorn (5 mm). Ziel der Entwicklung ist es, mit einem geringen Hohlraumanteil und einem modifizierten Bindemittel eine sehr hohe Stabilität und Widerstandsfähigkeit der Oberflächentextur zu erreichen. Der in Düsseldorf verlegte Asphalt zeichnet
sich zudem durch eine hohe Griffigkeit aus. Aufgrund des Aufbaus des LOA 5D und des
erforderlichen Einbaus einer neuen Tragschicht eignet sich der Asphalt jedoch nur für
Straßen, die für eine Grundsanierung vorgesehen sind.
Messergebnisse der Stadt Düsseldorf ergaben bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h
Reduktionen des Rollgeräusches von 5,1 dB (A) für Pkw bzw. 1,1 dB (A) für Lkw. Langzeitermittlungen bzgl. der Beständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lärmminderung liegen derzeit noch nicht vor. Da die Lärmminderung jedoch auf einer optimierten Oberflächenstruktur beruht und die Deckschicht zudem stark auf Haltbarkeit ausgelegt ist, ist ein schneller
Anstieg der Lärmemissionen nicht zu erwarten.
Mit finanziellen Mitteln aus dem Konjunkturprogramm II des Bundes hat die Stadt Wiesbaden den LOA 5D in der Vergangenheit auf der Fichtestraße als Teststrecke erprobt. Die
Fichtestraße wurde ausgewählt, weil sie den Anforderungen für den Einbau dieses lärmoptimierten Asphaltes entspricht und eine Grundsanierung des betreffenden Straßenabschnittes erforderlich war.
Im Rahmen dieses Pilotprojektes sollen weitere Erfahrungen und Erkenntnisse zu dem beschriebenen Asphalt, insbesondere zu dem Thema Einbau und Unterhaltungsmaßnahmen
gesammelt werden.
Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchungen im Bereich der Fichtestraße:
In dem Abschnitt Fichtestr. wurden Vorher- und Nachher-Untersuchungen (Messstelle
Eckhaus Irenestr. 1) im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt durchgeführt.
Die Vorher-Untersuchungen erfolgten in Form von Berechnungen anhand der Daten der
Lärmkartierung Hessen. Hierbei wurde die Steigung von durchschnittlich 5 % der Fichtestraße und die 13 m Messhöhe der späteren Nachher -Messungen im Bereich der Hausfront des Gebäudes „Irenenstraße 1“ berücksichtigt. (Exposition zur Fichtestraße).
Berechnungen für den „Vorher-Fall“:
Im Ergebnis lagen die Werte für den ungünstigsten Fall bei 65/55 dB (A) (tags/nachts), im
günstigsten Fall waren es 63/53 dB (A) (tags/nachts).
Messungen für den „Nachher-Fall“:
Die schalltechnischen Untersuchungen wurden nach der Fertigstellung der Grundinstandsetzung der Fahrbahn in der Fichtestraße im Laufe der 19. KW 2012 durchgeführt.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
301
Messergebnisse:
Tag
Datum
Zeit
08.05.2012
06:00 – 22:00
09.05.2012
06:00 – 22:00
10.05.2012
06:00 – 22:00
60,1 dB (A)
61,1 dB (A)
60,2 dB (A)
Nacht
Datum
07./08.05.2012
08./09.05.2012
09./10.05.2012
10./11.05.2012
50,7 dB (A)
50,6 dB (A)
51,5 dB (A)
51,3 dB (A)
Zeit
22:00 – 06:00
22:00 – 06:00
22:00 – 06:00
22:00 – 06:00
Gemittelt konnten folgende Werte ermittelt werden: Tag 60,5 dB (A); Nacht 51,0 dB (A).
Es ist somit feststellbar, dass in dem vorliegenden Fall eine deutliche Verbesserung der
Immissionssituation nach dem Einbau des lärmoptimierten Asphalts vorliegt. Die Verbesserung liegt tags- und nachts bei maximal ca. 3 dB (A). Dies entspricht der Wirkung einer
Verkehrsreduzierung um 50 %.
Weitergehend soll im Rahmen des Pilotprojektes die Langzeitstabilität beobachtet werden
und eine Eignung für weitere Straßenzüge in Wiesbaden geprüft werden.
7.4.3 Einführung eines innerstädtischen Lkw-Durchfahrverbotes
Die Landeshauptstadt Wiesbaden plant aufgrund eines Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Juni 2011, in Verbindung mit der Fortschreibung des
Luftreinhalteplanes, die Einführung eines Durchfahrverbotes für den Durchgangsschwerverkehr. Das Durchfahrverbot soll für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über
3,5t gelten.
Der Quell- und Zielverkehr von Lkws (z.B. innerstädtischer Anlieferungsverkehr) kann aufgrund der grundgesetzlich geschützten freien Ausübung des Berufes nicht eingeschränkt
werden.
Die Maßnahme erfolgt vorrangig im Rahmen der Luftreinhalteplanung, hat aber auch positive Auswirkungen auf die innerstädtische Lärmsituation und wird daher im vorliegenden
Lärmaktionsplan nachrichtlich aufgenommen.
Im Rahmen einer Untersuchung wurde zunächst eine verkehrliche Bestandsaufnahme
durchgeführt. [Stadt Wiesbaden 2014] Der über die Bundesstraßen in die Kernstadt einfahrende Schwerverkehr sollte erfasst und der darin enthaltene Durchgangsverkehr ausgewiesen werden.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
302
Zur Ermittlung des Durchgangsverkehrs wurde eine Befragung der Fahrer der Schwerverkehrsfahrzeuge an ausgewählten Stellen durchgeführt. Die Hochrechnung und Überprüfung der Befragungsdaten erfolgte auf der Grundlage aktueller Zähldaten an den Erhebungspunkten. Ergänzend sind Zählungen an den wesentlichen Knotenpunkten im Stadtgebiet durchgeführt worden.
Die aus der Befragung gewonnenen Informationen über die Durchgangsverkehre im
Schwerverkehr wurden anschließend mithilfe eines Verkehrsmodells auf das Verkehrsnetz
umgelegt. Die Ergebnisse der Erhebungen wurden nach einschlägigen Verfahren auf die
„Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke“ (DTV) hochgerechnet. Anschließend wurden
für den Schwerverkehr die Anteile des Durchgangsverkehrs am Gesamtverkehr auf dem
Bundesstraßennetz im Bereich der Kernstadt ermittelt.
Tabelle 138: Durchgangsschwerverkehr in absoluten Zahlen pro Tag und Anteil am täglichen Gesamtschwerverkehr inkl. Quell- und Zielverkehr (Modellrechnung)
Straße
Platter Straße (B417)
Aarstraße (B54)
Schiersteiner Straße (B262)
Anteil Durchgangs-SV
an SV [%]
Durchgangs-SV [DTV]
55
286
45,5
214
17
309
Mainzer Straße (B263)
12,3
232
Berliner Straße (B455)
9,5
177
Nauroder Straße (B455)
Summe
23,9
105
-
1.323
Abbildung 68: Durchgangsschwerverkehr in absoluten Zahlen pro Tag (Modellrechnung) [Stadt Wiesbaden 2014]
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
303
Die ermittelte Bestandssituation lässt insbesondere für die nördlichen Einfallstraßen Platter Straße und Aarstraße hohe Durchgangsverkehrsanteile im Schwerverkehr erkennen:
knapp jede zweite dort verkehrende Fahrt im Schwerverkehr hat ihr Ziel und ihre Quelle
nicht im Kernstadtbereich von Wiesbaden. In der Seerobenstraße summieren sich die
Fahrten zu einem Durchgangsverkehrsanteil am gesamten Schwerverkehr in Höhe von
65%. An den südlichen Einfallstraßen wird absolut betrachtet eine ähnlich hohe Zahl an
Durchgangsverkehrsfahrten erreicht. Aufgrund der dort vorhandenen höheren Gesamtbelastung im Schwerverkehr fallen die Durchgangsverkehrsanteile dort aber entsprechend
niedriger aus.
Die Prognose der Belastungssituation im Straßennetz nach Einführung eines Durchfahrtverbotes für den Schwerverkehr wurde ermittelt, indem die Durchgangsverkehrsfahrten
von der Gesamtzahl der Fahrten im Schwerverkehr abgezogen wurden. Entsprechend der
Verteilung der im Bestand vorhandenen Durchgangsverkehrsfahrten ergibt sich im Verlauf
von den nördlichen Einfallstraßen Platter Straße und Aarstraße bis hin zur Seerobenstraße
ein Rückgang der Schwerverkehrsfahrten um bis zu 65 %. An den südlichen Zufahrtsstraßen kann mit einem Rückgang der Schwerverkehrsfahrten zwischen ca. 9 % an der Berliner
Straße um ca. 17 % an der Schiersteiner Straße gerechnet werden. [Stadt Wiesbaden
2014]
Aufgrund der Tatsache, dass über ein Lkw-Durchfahrverbot nur die Lkw aus Wiesbaden
ausgesperrt werden können, die Wiesbaden weder als Start noch als Ziel haben, ist diese
Maßnahme unter Lärmaspekten eher als gering wirksam einzuschätzen. Modellrechnungen zeigen, dass auf einer Straße mit einem DTV-Wert von 35.000 Kfz/Tag und einem LkwAnteil (> 2,8 t) von 8 % eine Reduzierung des Verkehrs um 300 Lkw-(Durch)-Fahrten (>3,5
t) eine Reduktion des Mittelungspegels um ca. 0,4 dB (A) bewirkt. Vor dem Hintergrund
der beschränkten, innerorts möglichen Handlungsfelder kann ein Lkw-Durchfahrverbot
dennoch (u.U. mit anderen verkehrslenkenden Maßnahmen) einen Beitrag zur innerstädtischen Lärmreduzierung leisten.
Für die rechtliche Anordnung eines Lkw-Durchfahrverbotes muss eine zumutbare Umleitungsstrecke zu Verfügung stehen, die nicht zu unverhältnismäßig langen Verzögerungen
führt. Fahrverbote für Lkw-Durchgangsverkehre setzen aber nicht nur eine für den betroffenen Lkw-Verkehr zumutbare Ausweichstrecke voraus, sondern dürfen darüber hinaus
auch nicht zu einer unzumutbaren Mehrbelastung für die dortige Wohnbevölkerung führen. Aus diesem Grund kann solchen Fahrverboten nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden, dass dem betroffenen Verkehr nachweislich Ausweichrouten zur Verfügung stehen, auf denen eine ggf. vorhandene Wohnbevölkerung keinen unverhältnismäßigen Mehrbelastungen ausgesetzt ist.
Daher wird derzeit ein detailliertes Umleitungs- und Beschilderungskonzept durch die
Straßenverkehrsbehörde und ein Überwachungs- und Kontrollkonzept durch die Stadtpolizei erstellt.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
304
Sofern die Prüfung der Gutachten und Konzepte durch das Umwelt- und das Verkehrsministerium positiv abgeschlossen wird, kann das Lkw-Durchfahrtsverbot in die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes aufgenommen und umgesetzt werden.
7.4.4 Weiterentwicklung von gesamtstädtischen Maßnahmen
Bisherige Maßnahmen:
1. Radverkehr
Mit der nahezu flächendeckenden Öffnung von Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen konnte die Durchlässigkeit des Straßennetzes für den Radverkehr erheblich verbessert und
damit die Attraktivität für den Radverkehr verbessert werden.
Info: Derzeit liegt der Radverkehrsanteil bei ca. 6%. Eine Quantifizierung erfolgt im künftigen und aktuell begonnenen Verkehrsentwicklungsplan (ca. 3 Jahre Bearbeitungszeit).
Fahrradstraßen: Nach der Eleonorenstraße sollen auch die Göben- und die Bleichstraße
zu Fahrradstraßen umgewidmet werden. In einer Fahrradstraße hat der Radverkehr vor
dem übrigen Verkehr Vorrang; Autofahrer dürfen diese Straßen mit mäßiger Geschwindigkeit nutzen. Die Erschließung und Anlieferung der Grundstücke ist somit weiterhin uneingeschränkt möglich.
Das innerörtliche Radverkehrsnetz wurde ab 2010 um 3,5 km Schutzstreifen und 3 km
Radfahrstreifen erweitert, hinzukommen mehrere km Ausbau im Wirtschaftswegenetz zur
Verbindung der Stadtteile.
2. Parkraumbewirtschaftung
Mit der Einführung des Bewohnerparkens ab 2003 in der Innenstadt und innenstadtnahen
Wohnquartieren konnte der Parksuchverkehr merklich - wenngleich nicht quantifizierbar reduziert werden. Weiterhin wurden die mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten Kurzparkangebote erhöht.
3. Erneuerung des Parkleitsystems
Das Parkleitsystem wurde 2011 vollständig erneuert. Damit wird der Parksuchverkehr
ebenfalls reduziert.
4. Erhöhung der Parkgebühren
Die Erhöhung der Parkgebühren ab 2012 führte zu einer Abnahme der Anzahl der Parkvorgänge.
5. ÖPNV-Bevorrechtigung
Ab 2004 erfolgte der konsequente Ausbau der Vorrangschaltung für Busse. Die damit erreichte Reisezeitverbesserung für Busse führte zu einer Steigerung der Fahrgastzahlen im
ÖPNV.
6. Optimierung der Verkehrssteuerung
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
305
Mit der Anschaffung eines neuen Verkehrsrechners 2010 konnten die Potenziale zur Verbesserung des Verkehrsflusses merklich ausgeschöpft werden. Dazu gehören eine flexiblere Reaktion auf wechselnde Belastungen und Störungen im Straßennetz, die Verringerung der Anzahl von Halte- und Anfahrvorgängen sowie die Möglichkeit zur Regulierung
des Zuflusses hochbelasteter Teilnetze.
7. Änderung der Richtzahlen der Stellplatzsatzung
Reduzierung der erforderlichen Stellplätze für Studentenwohnheime von 1 Stellplatz je 2
Schlafplätze auf 1 Stellplatz je 4 Schlafplätze und den öffentlich geförderten Wohnungsbau von 1 Stellplatz pro Wohnung auf 0,7 Stellplätze pro Wohnung.
Zukünftige Maßnahmen:
1. Radverkehr
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat 2014 die Aufstellung eines Radverkehrskonzeptes
beauftragt. Die Fertigstellung ist für 2015 vorgesehen. Die darin enthaltenen Bausteine
Bestandsaufnahme, Mängelanalyse, Vervollständigung und Verbesserung eines flächendeckenden Radverkehrsnetzes, Angebotsverbesserungen von Radabstellanlagen, Verbesserung in der Verknüpfung mit dem ÖPNV sowie Empfehlungen für eine Öffentlichkeitsarbeit verfolgen das Ziel, den Radverkehr als gleichberechtigte Verkehrsart zu fördern.
Ergänzend hierzu wurde ein flächendeckendes Wegweisungskonzept für den Radverkehr
erarbeitet und zur Bezuschussung beim Land Hessen angemeldet.
Das künftige Radverkehrskonzept für Wiesbaden gliedert sich in ein
I. strategisches Netz mit einem Alltagsnetz und einem Freizeitnetz. Dies ist eine idealtypische Darstellung.
II. Zielnetz: Das Zielnetz stellt die Stufe der umsetzbaren Maßnahmen aus I. dar – also das
realisierbare Radwege-/Routensystem für Wiesbaden.
2. Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplans
Mit der Beauftragung zur Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes mit dem Zielhorizont 2030 soll im Rahmen der Integration in das Stadtentwicklungskonzept ein Zielkonzept für den Verkehr im Jahr 2030 aufgestellt werden.
3. Verkehrstechnische Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses
Verknüpfung der bislang angewendeten verkehrsabhängigen Signalplanauswahl mit
adaptiven Steuerungsverfahren mit netzweiter Wirkung. Eine Anwendung ist für Teilabschnitte des 1. und 2. Rings sowie radialer Einfallstraßen vorgesehen. Als erster Testabschnitt wird eine Optimierung der Freigabezeitverteilung an den Knotenpunkten der
Schiersteiner Straße (siehe unten) noch im Jahr 2015 umgesetzt.
Geplante Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung:
- I. Stufe: 2015 Schiersteiner Straße - Verkehrsverflüssigung ohne Erhöhung des Gesamtverkehrsanteils,
- II. Stufe: 2016/2017 Berliner Straße - Verkehrsverflüssigung ohne Erhöhung des Gesamtverkehrsanteils.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Der Ballungsraum Wiesbaden
306
4. Überarbeitung der Stellplatzsatzung
Neben einer Überprüfung der Richtzahlentabelle sollen Aspekte der Elektromobilität und
Car-Sharing in die Stellplatzsatzung aufgenommen werden.
7.4.5 Vorbereitende Maßnahmen zur Ausweisung von ruhigen Gebieten
Zurzeit wird eine Masterarbeit (Hochschule Rhein-Main/Geisenheim) zum Thema ruhige
Gebiete durch das Umweltamt Wiesbaden (Fachbereiche Landschaftsplanung und Luft +
Lärm) betreut. Diese Arbeit gründet auf eine Vorgänger-Arbeit (Masterarbeit zum Thema
Ruhige Gebiete/Hochschule Rhein-Main) unter Berücksichtigung der gebietsbezogenen
Strukturen im Bereich Rheinschiene, Innenstadt und Umland im Hinblick auf die Identifizierung und Ausweisung ruhiger Gebiete. Die derzeit in Arbeit befindliche und im Juni 2015
fertig zustellende Masterarbeit berücksichtigt ein nicht-akustisches Auswahlverfahren zur
Festlegung potentiell ruhiger Gebiete, das durch akustische Kriterien verifiziert wird.
Es handelt sich um einen praxisbezogenen Ansatz zur Ermittlung ruhiger Gebiete. Hierbei
werden die aktuelle Flächennutzung, insbesondere die Belange zur Erholungsfunktion,
der Landschaftsplanung und der Zugänglichkeit der Flächen für die Öffentlichkeit als
Auswahlkriterium herangezogen. Hierdurch entsteht eine Positivliste der in Frage kommenden Flächen. Zusätzlich werden die Grundlagendaten der Lärmkartierung des Landes
Hessen (Straße und Schiene) aus den Jahren 2007 und 2012 als akustische Auswahlkriterien berücksichtigt und damit die Abgrenzung der in Frage kommenden ruhigen Gebietsbereiche vorgenommen. Beide Kartierungen unterscheiden sich im Hinblick auf die verkehrsbezogenen Eingangsdaten nur geringfügig, da die zugrundeliegenden Verkehrsmodelle in etwa identisch sind. Sämtliche Daten werden als geobasierte Eingangsdaten
mithilfe eines geographischen Informationssystems „verschnitten“ und kartographisch
dargestellt. Ziel ist die Identifizierung, Beschreibung und Ausweisung ruhiger Gebiete anhand von Realnutzungsfaktoren und akustischen Kriterien. Im Hinblick auf die Überprüfung der gewonnenen Ergebnisse werden entsprechende Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, um etwaige nicht kartierte, beeinträchtigende Geräuschquellen auszuschließen.
Im Ergebnis ist eine Handlungsempfehlung zu gewinnen, die als Grundlage für Planungszwecke der Stadtplanung dient, vor dem Hintergrund der Ausweisung, Berücksichtigung
und Sicherstellung ruhiger Gebiete bei stadtplanerischen Vorhaben. Entsprechend z.B.
der Berücksichtigung von Belangen zur Klimafunktionalität bestimmter Bereiche soll die
Ausweisung/Berücksichtigung ruhiger Gebiete bei Planungsvorhaben ebenfalls festgeschrieben werden. Wohngebiete werden hierbei nicht berücksichtigt, da die Festlegung
ruhiger Gebiete sich auf allgemein öffentlich zugängliche und nutzbare Bereiche beziehen
soll.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Glossar
307
Glossar……….
Aerodynamische
Geräusche
aktive
Schallschutzmaßnahmen
Aerodynamische Geräusche stehen für den Schall, der aufgrund von Luftströmungen verursacht wird (z.B. Abreißen
einer Luftströmung am Fahrzeugaußenspiegel). Aerodynamische Geräusche stellen die dominierende Schallquelle bei
Fahrzeuggeschwindigkeiten über ca. 100 km/h dar.
Aktive Schallschutzmaßnahmen sind Maßnahmen an der
Quelle und auf dem Ausbreitungsweg. Beispiele dafür sind
Lärmschutzwände- bzw. –wälle bzw. lärmarme Straßenbeläge.
Antriebsgeräusch
Das Antriebsgeräusch steht für den Schall, der aus dem Antrieb des Fahrzeuges resultiert und umfasst u.a. Motorenund Getriebegeräusche. Das Antriebsgeräusch dominiert
das Gesamtfahrzeuggeräusch bis ca. 50 km/h maßgeblich.
Auslöseschwelle
Die Werte für LDEN bzw. LNight, bei deren Überschreitung die
Aufstellung eines Lärmaktionsplanes erforderlich wird. Weder die EU-Umgebungslärm-Richtlinie noch das BundesImmissionsschutzgesetz haben solche Werte festgelegt.
Baulastträger
Baulastträger ist die Institution, die für die Planung, den Bau,
den Betrieb und die Unterhaltung einer Straße zuständig ist.
In § 5 des Bundesfernstraßengesetzes ist geregelt wer Baulastträger für Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) ist. Die §§ 41 – 44 des Hessischen Straßengesetztes
regeln die Zuständigkeit für alle übrigen Straßen.
Bauleitplanung/
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige
Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten
und zu leiten (§ 1 Abs. 1 BauGB). Gegenstand der städtebaulichen Planung ist damit die Vorbereitung und Leitung der
gesamten Bebauung in Stadt und Land, der zu ihr gehörigen
baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie der mit der Bebauung in Verbindung stehenden Nutzung des Bodens.
Flächennutzungsplanung
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender
Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) (§ 1 Abs. 2 BauGB). Im Flächennutzungsplan ist die sich
aus der beabsichtigen städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen grundsätzlich
für das gesamte Gemeindegebiet darzustellen (§ 5 BauGB).
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und bildet die
Grundlage für weitere zum Vollzug des BauGB erforderliche
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Glossar
308
Maßnahmen (§ 8 BauGB).
Betroffene
(von Umgebungslärm)
Menschen, die in lärmempfindlichen oder ruhigen Gebieten
dem Lärm, der durch Aktivitäten des Menschen verursacht
wird, insbesondere Verkehrslärm, ausgesetzt sind. Lärm von
der betroffenen Person selbst, Tätigkeiten in der Wohnung,
Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz zählen nicht dazu.
Beurteilungspegel
Straßenverkehrsgeräusche in der Nähe von Kreuzungen und
Einmündungen mit einer Ampel sind für Anwohner störender, als die bei frei fließendem Verkehr. Diese erhöhte Störwirkung, die nicht messbar ist, wird durch einen Zuschlag
von 0 - 3 dB (A) zum Mittelungspegel berücksichtigt. Hierdurch wird der Mittelungspegel zum Beurteilungspegel.
Einvernehmen(sregelung)
Im Verwaltungsrecht bedeutet Einvernehmen, dass vor einem Rechtsakt das Einverständnis einer anderen Stelle (z. B.
Behörde) vorliegen muss. Die Einvernehmensregelung ist
die entsprechende Regelung über diesen Vorgang z.B. in
einer Zuständigkeitsverordnung.
Emission – Emissionsort
Die Emission bezeichnet den von einer Lärmquelle ausgehenden Lärm. Der Ort wo der Lärm entsteht, wird Emissionsort genannt.
Emissionspegel
Unter Emission versteht man das von einer Schallquelle abgestrahlte Geräusch. Die Schallquelle befindet sich am Emissionsort. Der Schallpegel, der z.B. die Schallquelle "Straßenverkehr" beschreibt, heißt Emissionspegel.
Gewerbe-/Industriegebiet
In einem Flächennutzungsplan können nach der allgemeinen
Art der baulichen Nutzung gewerbliche Bauflächen (G) dargestellt und in einem Bebauungsplan nach der besonderen
Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiete (GE) oder Industriegebiete(GI) festgesetzt werden (§ 1 Baunutzungsverordnung -BauNVO-). In bebauten Ortslagen ohne Bebauungsplan richtet sich die Einordnung nach der Art der
baulichen Nutzung nach der Eigenart der vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung.
Gewerbegebiete (§ 8 BauNVO) und Industriegebiete (§ 9
BauNVO) dienen vorwiegend bzw. ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben. Eine Wohnnutzung ist hier
– von ganz wenigen Ausnahmen für dem Gewerbebetrieb
zugeordnete Zwecke abgesehen – unzulässig. Daher bleiben
diese Gebietstypen in der Lärmaktionsplanung in der Regel
außer Betracht.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Glossar
309
Grenzwerte
Grenzwerte für eine schalltechnische Beurteilung sind in verschiedenen Verordnungen, Richtlinien etc. festgelegt und
können je nach Schutzziel unterschiedlich sein. In der Regel
beziehen sie sich auf Dauerschallpegel oder Beurteilungspegel.
Hauptverkehrsstraße
Eine Hauptverkehrsstraße im Sinne der UmgebungslärmRichtlinie ist eine regionale, nationale oder grenzüberschreitenden Straße mit einem Verkehrsaufkommen von über 3
Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr.
In der 1. Stufe der Lärmminderungsplanung werden Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen größer 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr erarbeitet.
Immission – Immissionsort
Die Immission bezeichnet den Lärm, der den Empfänger
(Menschen) erreicht. Dabei weicht die Immission aufgrund
von Absorptionsvorgängen in der Luft und durch Abschirmungs-/Reflexionseffekte etc. von der Emission ab. Der Ort,
wo die Immission wirkt, wird Immissionsort genannt.
Immissionspegel
Immission ist das bei einem Empfänger - das kann das
menschliche Ohr aber auch ein Mikrophon sein - ankommende Geräusch. Den Standpunkt des Empfängers bezeichnet man als Immissionsort. Der Schallpegel wird Immissionspegel genannt. Immissionspegel des Straßen- und Schienenverkehrs sind Beurteilungspegel.
Immissions(richt)werte
Immissions(richt)wert ist der gebietsspezifisch festgelegte
Wert für den Beurteilungspegel am Immsissionsort.
Knotenpunkte
Ein Kontenpunkt ist ein Ort, an dem sich mehrere Verkehrswege kreuzen.
Lärm/Geräusch
Unterschied
Empfindet der Mensch Schalleindrücke als störend oder belästigend, spricht man nicht mehr von Schall, sondern von
Lärm. Lärm ist also unerwünschter Schall.
Lärmindex
Lärmindex ist eine physikalische Größe für die Beschreibung
des Umgebungslärms, der mit gesundheitlichen Auswirkungen in Verbindung steht.
LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) = Lärmindex für die allgemeine Belästigung
LNight (Nacht-Lärmindex) = Lärmindex für Schlafstörungen
Lärmkonfliktpunkt
In Hessen definiert als Bereich in dem die Wohnbevölkerung
einer Lärmbelastung von LDEN > 65 dB (A) und /oder LNight >
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Glossar
310
55 dB (A) ausgesetzt ist.
Lärmpegel
Der Begriff Lärmpegel umfasst den Emissionspegel, den
Immissionspegel, den Mittelungspegel und den Beurteilungspegel. Sie werden in Dezibel (A) oder dB (A) angegeben.
Lärmsanierung
Lärmsanierung ist ein Begriff, der für freiwillige Schallschutzmaßnahmen des Bundes an bestehenden Straßen
verwendet wird.
Lärmvorsorge
Lärmvorsorge ist der Begriff, der für verpflichtenden Lärmschutz bei Neubauvorhaben oder wesentlichen Änderungen
an bestehenden Straßen verwendet wird. Der Standard der
Lärmvorsorge ist deutlich besser als bei der Lärmsanierung,
es gibt verbindliche Grenzwerte. Die Regelungen dazu finden sich in der Verkehrslärmschutzverordnung (16.
BImSchV).
Mittelungspegel
Der Mittelungspegel dient der Kennzeichnung zeitlich veränderlicher Schallpegel durch nur eine Zahl. In den Mittelungspegel gehen Stärke und Dauer jedes Einzelgeräusches
während eines bestimmten Beurteilungszeitraumes (z.B. 1
Stunde) ein. Beispiel: Herrscht in einem Zeitraum von 1
Stunde während 54 Minuten ein Pegel von 30 dB (A) und
verursachen Lkw nur 6 Minuten lang 80 dB (A), dann würde
der arithmetische Mittelwert 35 dB (A) betragen. Der Mittelungspegel ist aber 70 dB (A).
Mischgebiet
In einem Flächennutzungsplan können nach der allgemeinen
Art der baulichen Nutzung Gemischte Bauflächen (M) dargestellt und in einem Bebauungsplan nach der besonderen Art
der baulichen Nutzung Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI)
oder Kerngebiete (MK) festgesetzt werden (§ 1 Baunutzungsverordnung – BauNVO-). In bebauten Ortslagen ohne
Bebauungsplan richtet sich die Einordnung nach der Art der
baulichen Nutzung nach der Eigenart der vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung.
Dorfgebiete (§ 5 BauNVO) dienen der Unterbringung der
Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe,
dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich
störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der
Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben.
Mischgebiete (§ 6 BauNVO) dienen dem Wohnen und der
Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen
nicht wesentlich stören. Mischgebiete sind gekennzeichnet
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Glossar
311
durch ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Wohnen
und Gewerbe. Kerngebiete (§ 7 BauNVO) dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der
zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und
der Kultur.
Für die verschiedenen Gebietstypen werden im Rahmen der
Lärmvorsorge bzw. -sanierung durch entsprechende Vorschriften unterschiedlich anspruchsvolle Grenz-, Richt- und
Orientierungswerte festgelegt.
Modal-Split
Aufteilung der Transportleistung auf verschiedene Verkehrsmittel; in der Regel MIV (motorisierter Individualverkehr), ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr), Fahrradverkehr, Fußverkehr.
Orientierungswerte
Bei den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN
18005 handelt es sich um Zielvorstellungen für die städtebauliche Planung. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist
wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden
Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene
Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen
zu erfüllen.
Parkraumbewirtschaftung
Regelung des gebührenpflichtigen Parkens im öffentlichen
Straßenraum und zielgerichtete Steuerung des Parksuchverkehrs zu den verfügbaren Parkplätzen.
Ziel ist eine effiziente Nutzung des vorhandenen Parkraumes
und eine Verminderung des Parksuchverkehrs incl. der damit
verbundenen Lärmbelastung.
passive
Schallschutzmaßnahmen
Passive Schallschutzmaßnahmen sind Maßnahmen auf der
Empfängerseite, meistens handelt es sich um Lärmschutzfenster.
Pegelminderung
Durch Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen oder
die Erhöhung des Abstandes zwischen Lärmquelle und Immissionsort lässt sich eine Minderung des Schallpegels erzielen.
Pegelspitzen
Pegelspitzen können durch kurze, aber sehr laute Einzelereignisse hervorgerufen werden (Bsp.: einzelner, vorbeifahrender LKW bei Ruhe). Solche kurzzeitigen Ereignisse können sehr störend wirken bzw. die Nachtruhe durch vermehrte Aufweckreaktionen stark beeinflussen. Da der Mittelungspegel energetisch und nicht arithmetisch gemittelt wird,
werden solche besonders lauten Schallereignisse im Mitte– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Glossar
312
lungspegel hinreichend berücksichtigt (siehe auch Stichwort
Mittelungspegel).
Pegelspitzen können in der Realität jedoch Ursachen haben,
die innerhalb der Lärmberechnungen nicht berücksichtigt/vorhergesagt werden können. Das fahrerabhängige Beschleunigen von Motorrädern, das Zuschlagen von Autotüren, das Überfahren eines Schlagloches/Kanaldeckels etc.
stellen Schallereignisse dar, die im Rahmen von Lärmberechnungen unberücksichtigt bleiben müssen.
Progressionsgeschwindigkeit
Unter der Progressionsgeschwindigkeit versteht man die
tatsächlich zu fahrende Geschwindigkeit, mit der die Lichtsignalanlagen im Zuge von Grünen Wellen ohne Halt passiert werden können.
Prüfwerte
Festgelegte Werte für LDEN und LNight, deren Überschreitung
einen Prüfprozess zur Identifizierung der Lärmbelastungen
und daraus folgend die Erarbeitung und Prüfung von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung auslöst.
Quell- und Zielverkehr
Quellverkehr ist der Teilverkehr, der innerhalb einer Ortschaft beginnt und aus ihr herausfährt. Zielverkehr ist der
Teilverkehr, der in der Ortschaft endet.
Rechtsnorm
Als Rechtsnorm beziehungsweise Norm versteht man eine
gesetzliche Regelung mit abstrakt-generellem Charakter. Da
sie für eine Vielzahl von Sachverhalten wirkt, ist diese abstrakt; aufgrund der Wirkung für eine Vielzahl von Personen
generell. (=Gesetz)
Rechtsverordnung
Rechtsverordnungen sind Rechtsnormen, die von Organen
der Exekutive (z.B. Regierung, Minister) ohne förmliches Gesetzgebungsverfahren auf der Grundlage und im Rahmen
einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen werden.
Rollgeräusch
Das Rollgeräusch steht für den Schall, der aus dem Zusammenspiel von Reifen und Fahrbahn erzeugt wird (auch Reifen-Fahrbahngeräusch genannt). Das Rollgeräusch dominiert
das Gesamtfahrzeuggeräusch ab ca. 50 km/h maßgeblich.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Quellenverzeichnis
313
Quellenverzeichnis
[ADAC e.V. 2006]
ADAC e.V.: Broschüre Straßenverkehrslärm, München 2006
[Amt für Luft und Lärm
Bozen 2001]
Amt für Luft und Lärm Bozen: Informationsbroschüre zum
Thema Lärm; Bozen 2001; Internetquelle (Stand 03.06.2015):
http://www.provinz.bz.it/umweltagentur/download/Brochure_
dt.pdf
[Babisch, Ising 1997]
Ising, H.; Babisch, W. et al. (in Zeitschrift für Lärmbekämpfung
44/1997 1-7): Risikoerhöhung für Herzinfarkt durch chronischen Lärmstress; Düsseldorf 1997
[Hessen Mobil 2015]
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement: Bau- und
Planungsprojekte in Südhessen und im Rhein-Main-Gebiet;
Internetquelle (Stand: 03.06.2015):
https://mobil.hessen.de/irj/HSVV_Internet?cid=f442c60b42bb
e0cc5cd8d7885911b4e6,
https://mobil.hessen.de/irj/HSVV_Internet?cid=3cdaabc119d8
5f6372ca5e687ae5b3c6
[HLUG 2012]
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Lärmkartierung Hessen 2012; Modell und Ergebnisse; Ergebnisdarstellung unter: http://laerm.hessen.de
[HMUELV 2010]
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz 2010: Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen in Hessen; 1. Auflage 2010; Internetquelle
(Stand: 03.06.2015):
https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/HMUE
LV/laermaktionsplanung_0.pdf
[HMUKLV 2015]
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Entwurf 2. Fortschreibung
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan
Rüsselsheim, Wiesbaden 2015; Internetquelle (Stand
09.06.2015):
https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/media
/hmuelv/20150320_entwurf_2._fortschreibung_lrp_ballungsra
um_rhein-main_teilplan_ruesselsheim.pdf
[LAI 2012]
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: LAIHinweise zur Lärmaktionsplanung vom 18.06.2012; Internetquelle (Stand 03.06.2015):
http://www.lai-immissionsschutz.de/servlet/is/20170/LAIHinweise.pdf?command=downloadContent&filename=LAIHinweise.pdf
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Quellenverzeichnis
314
[LK Da.-Di. 2011]
Landkreis Darmstadt-Dieburg: Verkehrsentwicklungsplan des
Landkreises Darmstadt-Dieburg; Mai 2011; Internetquelle
(Stand: 09.06.2015):
https://www.ladadi.de/fileadmin/Schlussbericht_VEP_LADADI.
pdf
[Stadt Darmstadt 2015]
Stadt Darmstadt: Durchfahrtsbeschränkung und Verbote;
Darmstadt 2015; Internetquelle (Stand: 10.06.2015):
http://www.darmstadt.de/fileadmin/PDF-Rubriken/
Leben_in_Darmstadt/Durchfahrtsbeschraenktung.pdf
[Stadt Frankfurt am Main
2013]
Stadt Frankfurt am Main: Zusammenfassung der Ergebnisse
des Modellvorhabens „Tempo 30 in Nacht auf Hauptverkehrsstraßen“ (Anlage zum Bericht des Magistrats vom 20.12.2013,
B 589); Frankfurt 2013; Internetquelle (09.06.2015):
http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/B_589_2013_AN_E
rgebnisse_Tempo30_barrierefrei.pdf
[Stadt Frankfurt am Main
2014]
Radverkehrskonzeption Frankfurt am Main 2014; Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes (kurz- und mittelfristiger Zeithorizont) (Anlage zum Bericht des Magistrats vom 07.04.2014,
B 108); Frankfurt am Main 2014; Internetquelle (09.06.2015):
http://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/B_108_2014_AN1.pdf
[Stadt Frankfurt am Main
2015]
Stadt Frankfurt am Main: Sachstandsbericht „Tempo 30 nachts
auf Hauptverkehrsstraßen“ in Frankfurt am Main; Frankfurt am
Main 2015
[Stadt Offenbach 2015]
Stadt Offenbach am Main 2015; Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Amt für Umwelt, Energie und
Klimaschutz: Bericht zur Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen der Stadt Offenbach am Main aus der Stufe 1 des
Lärmaktionsplanes (2010), Offenbach 2015
[Stadt Wiesbaden 2014]
Stadt Wiesbaden: Verkehrsbefragung und Untersuchung zum
Schwerverkehr (Erläuterungsbericht); Heinz + Feier GmbH
2014; Internetquelle (Stand 04.05.2015):
http://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/umwelt/luftklima/lkw-durchfahrtsverbot.php
[Stapelfeldt, M.O.S.S.,
IVU 2013]
Stapelfeldt Ingenieurgesellschaft mbH, M.O.S.S. Computer
Grafik Systeme GmbH und IVU Umwelt GmbH: Umgebungslärmkartierung Hessen 2012; Technischer Abschlussbericht
vom 17.04.2013; Internetquelle (Stand: 03.06.2015):
http://www.hlug.de/fileadmin/dokumente/laerm/laermkartier
ung/LKHE2012_Endbericht-2014-9.pdf
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Quellenverzeichnis
315
[UBA 2007]
Umweltbundesamt: Verbesserung der Umweltqualität in
Kommunen durch geschwindigkeitsbeeinflussende Maßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen – UBA Forschungsbericht 203
45 114 vom Februar 2007 (UBA-FB 000964); Internetquelle
(Stand: 03.06.2015):
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/
publikation/long/3152.pdf
[UBA 2008]
Umweltbundesamt und Europäische Akademie für städtische
Umwelt: Silent-City; Berlin 2008; Internetquelle
(Stand 20.10.2010):
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/
publikation/long/3685.pdf
[UBA 2009]
Umweltbundesamt: Lärmmindernde Fahrbahnbeläge – ein
Überblick über den Stand der Technik; UBA-Texte 28/2009;
Dessau-Roßlau 2009; Internetquelle (Stand 17.06.2015):
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/
publikation/long/3841.pdf
[UBA 2015]
Umweltbundesamt: Umwelt und Gesundheit – Lärmwirkungen; Internetquelle Stand: 03.06.2015):
http://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltgesundheit/laermwirkungen
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Rechtsgrundlagenverzeichnis
316
Rechtsgrundlagenverzeichnis
16. BImSchV
Verkehrslärmschutzverordnung – Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 12.
Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert am 18.12.2014
(BGBl. I S. 2269)
24. BImSchV
Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung – Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172,
1253), zuletzt geändert am 23.09.1997 (BGBl. I S. 2329)
34. BImSchV
Verordnung über die Lärmkartierung – Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes vom 6. März 2006 (BGBl. I Nr. 12 vom
15.3.2006 S. 516)
BauGB
Baugesetzbuch vom 23. September 2004 (BGBl. I Nr. 52 vom
01.10.2004 S. 2414) zuletzt geändert am 20. November 2014
(BGBl. I S. 1748)
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert am
20. November 2014 (BGBl. I S. 1740)
FStrG
Bundesfernstraßengesetz vom 6. August 1953 (BGBl. I S. 903),
zuletzt geändert am 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388)
HGO
Hessische Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005
(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 28. März 2015 (GVBl. S. 158),
HKO
Hessische Landkreisordnung in der Fassung vom 07.03.2005
(GVBl. I S. 183) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
28. März 2015 (GVBl. S. 158)
ImSchZuV
Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung; Verordnung über
Zuständigkeiten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, dem
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, dem TreibhausEmissionshandelsgesetz, dem Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister und
dem Benzinbleigesetz vom 26.11.2014 (GVBL. I S. 331)
Lärmschutz-RL-StV
Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm v. 23.11.2007 (VkBl. 2007 S. 767)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Rechtsgrundlagenverzeichnis
317
RLS-90
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen vom 6. Juni 2006
(AllMBl. Nr. 6 vom 28.06.2006 S. 207)
StrG
Straßengesetz i. d. F. der Bekanntmachung v. 08.06.2003 (GVBl. I
S. 166)
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert am 22. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1635)
Umgebungslärmrichtlinie
Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Lärm vom
25.06.2002 (ABl. L 189/12 vom 18.07.2002)
VBUS
Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an
Straßen vom 22. Mai 2006 (BAnz. Nr. 154 a vom 17.08.2006 S. 30)
VLärmSchR 97
Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in
der Baulast des Bundes (VkBl 1997 S. 434; 04.08.2006 S. 665)
VO zur Best.
straßenverkehrsr.
Zust.
Verordnung zur Bestimmung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 12.11.2007 (GVBl I, 800)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang A
318
Anhang A: „Zuständigkeiten für straßenbauliche und straßenverkehrliche Maßnahmen zum Schutz der
Bevölkerung vor Verkehrslärm“
Straßenbauliche Maßnahmen:
Soweit straßenbauliche Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich von kommunalen Behörden stehen, handelt es sich um Weisungsaufgaben. Hier sind Weisungen nur in Form von allgemeinen Anordnungen und nur ausnahmsweise im Einzelfall zulässig (§ 4 I 2 HGO, § 4 I 2 HKO).
Straßenart:
Bundesautobahn
Bundesstraße
Landesstraße
Kreisstraßen
zuständig
Bund (HLSV)
Bund (HLSV)
Gemeinden > 80.000 E. in der OD
Land (HLSV)
Gemeinden > 30.000 E. in der OD
Landkreise
Gemeinden > 30.000 E. in der OD
Rechtsgrundlage
§ 5 I FStrG
§ 5 I FStrG, Ausnahme OD in Gem. > 80.000 E.
§ 5 II FStrG
§ 41 I StrG, Ausnahme OD in Gem. > 30.000 E.
§ 41 III StrG
§ 41 II StrG
§ 41 III StrG
Straßenverkehrliche Maßnahmen:
Die vormals staatlichen Behörden sind seit dem Kommunalisierungsgesetz vom 21.03.2005 (GVBl I, S. 230) kommunalisiert. Danach wurden die Aufgaben nach der StVO als Auftragsangelegenheit den Städten und Landkreisen (§ 4 II HGO, § 4 II HKO) übertragen. Dies beinhaltet Weisungen im Einzelfall (§ 4 III HGO, § 4 III HKO).
Straßenart:
Bundesautobahn
Bundesstraße
Landesstraßen
Kreisstraßen & nicht
klassifizierte Straßen
zuständig
HLSV
Kreisfreie Stadt
kreisangehörige Gemeinde > 50.000 E.
Landrat in Gemeinden < 50.000 E.
Kreisfreie Stadt
Kreisangehörige Gemeinde >50.000 E.
Kreisang. Gem. > 7.500 E. < 50.000 E.
Landrat in Gemeinden < 7.500 E.
Kreisfr. Städte & alle kreisangehörigen Gem.
Rechtsgrundlage
§ 11 I 1 VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1
§ 11 I 2 a VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1
§ 11 I 2 b VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1
§ 11 I 2 d VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1
§ 11 I 2 a VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1
§ 11 I 2 b VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1
§ 11 I 2 c VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1
§ 11 I 2 d VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1
§ 11 I 2 a, b, c VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1
OD Ortsdurchfahrt, Gem.: Gemeinde, E.: Einwohner
FStrG: Fernstraßengesetz, HGO: Hessische Gemeindeordnung, HKO: Hessische Landkreisordnung
1
:Verordnung zur Bestimmung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
319
Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des Regierungsbezirkes
Darmstadt“
In der folgenden Tabelle sind die im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung für die Landkreise eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der
Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Verbände stichpunktartig aufgeführt und mit einer Antwort der Lärmaktionsplanung versehen. Doppelte
oder inhaltsgleiche Anregungen und Stellungnahmen sind zusammengefasst. Stellungnahmen, deren Behandlung in Kapitel 3.4 des vorliegenden Planentwurfes erfolgt, werden an dieser Stelle nicht gesondert wiedergegeben. Ferner werden an dieser Stelle identifizierte Lärmkonflikte ohne Vorschläge
aus der Öffentlichkeit und mit einer verhältnismäßig geringen Lärmbelastung (LKZ<200) dokumentiert.
Tabelle 139: Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen
Landkreis
Bergstraße
Kommune
Bensheim
Bergstraße
Birkenau
Bergstraße
Birkenau
Bergstraße
Birkenau
Örtlichkeit
L3345 Rohrheimer Straße, OT
Schwanheim
L3804 (B38 alt) Odenwaldstr./Hauptstr.
OT Birkenau
L3408 (B38 alt) OT Reisen
Hauptstraße
K11
Bergstraße
Bürstadt
L3411
Bergstraße
Einhausen
A67
Bergstraße
Einhausen
B 47
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
Tempolimit 30 km/h
Antwort der Lärmaktionsplanung
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Kein Tempolimit möglich, da 0 Lärmbelastete LDEN/LNight>72/62 dB (A).
Tempolimit 30 km/h
Kein Tempolimit möglich, da 1/2 Lärmbelastete LDEN/LNight>72/62 dB (A).
Starke Lärmzunahme durch den Bau der B 38 a
Die K11 (Am Schlosspark) ist nicht kartiert (DTV 4.508 Kfz/Tag) und damit nicht
Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Die L3411 ist nicht kartiert (DTV 4.957 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der
Lärmaktionsplanung.
Warum keine Lärmkartierung der L3411, die als Mannheimer Str. und Frankensteinstr. durch den OT Bobstadt
führt?
Steigendes Verkehrsaufkommen bis zur Belastungsgrenze
und Schutz der Anwohner insbes. des Neubaugebietes.
Forderungen:
1. Keine Erweiterung der Parkplätze für die Tank- und
Rastanlage.
2. Kein ICE oberirdisch entlang der A 67
3. Flüsterasphalt auch weiter nördlich und südlich
4. Überprüfung der bestehenden Lärmschutzmaßnahmen
im Bereich Lorsch/Einhausen der A 67.
Geplanter 4-streifiger Ausbau zw. Worms und Bensheim.
Forderung: Überprüfung der bestehenden Lärmschutzmaßnahmen.
1. Tank- und Rastanlage Lorsch tangiert nicht die Lärmsituation in Einhausen.
2. Lärm von Schienenverkehr nicht Gegenstandes dieses Lärmaktionsplanes.
3. Ein verbleibender ca. 500 m langer Streckenabschnitt in Richtung Norden
wird im Zuge des weiteren 6-streifigen Ausbaus der A67 in Richtung Gernsheim
mit offenporigem Asphalt versehen (vgl. Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Straßenverkehr für den Regierungsbezirk Darmstadt, 1. Stufe vom 15.11.2010).
4. Die Überprüfung durch Auswertung der Lärmkartierung ergab keine Lärmbelasteten über den gesamten Tag und 17 Belastete nachts. Diese Belastungen
werden voraussichtlich durch die geplante Lärmminderungsmaßnahme reduziert.
Keine betroffenen Personen aufgrund des Abstandes von ca. 500 m von der B47
zur Wohnbebauung von Einhausen. Im Falle einer Verbreiterung der B47 auf 4
Fahrstreifen sind beim Lärmschutz die Grenzwerte der Lärmvorsorge (vgl. Kapi-
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
Landkreis
320
Kommune
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
Bergstraße
Fürth
B 460 (Krumbach)
Vorschläge
1. Fest installierte Blitzanlagen in der Ortsdurchfahrt
Krumbach auf der Erbacher Straße sowie an allen Ortseingängen auch in den Ortsteilen.
2. Fotoüberwachung an der Fußgängerampel auf der B
460 in Krumbach wegen der Gefahr für Schulkinder wegen häufigen Überfahrens der roten Ampel seitens der
Autofahrer
1. Tempolimit v. 70 km/h in Krumbach vom Ortsausgang
bis zur Kreuzung B38 (Reichelsheimer Str. 36) mit Straße
"Im Eck".
2. Tempolimit v. 70 km/h ab Gaststätte Schlehenhof in
Fürth bis nach Ellenbach
3. Überholverbot vom OE Fürth bis Rettungswache i. R.
Krumbach.
4. Tempolimit 30 auf der Ellenbacher Str. in Fürth ab ev.
Kirche bis zur Volksbank, beidseitig.
Nachkartierung der Ortsumgehung Groß-Rohrheim für die
B 44 vom Anschlusskreisel der Südanbindung bis zur
Anschlussstelle Nord
Bergstraße
Fürth
B 38, L3099 (Fürth)
Bergstraße
Groß-Rohrheim
B44
Bergstraße
Heppenheim
Bergstraße
Heppenheim
B460 Siegfriedstraße
OT Wald-Erlenbach
Tiergartenstraße
Bergstraße
Heppenheim
Bürgermeister-Kunz-Straße
Bergstraße
Heppenheim
K4229
Bergstraße
Heppenheim
L3398
Forderung:
1. Verkehrsanbindung der K4229 in der Westgemarkung
von Heppenheim – außerhalb des Innenstadtbereiches an
das klassifizierte Straßennetz.
2. Verlängerung der K4229
Zusätzlicher Autobahnanschluss
Antwort der Lärmaktionsplanung
tel 2.2.3.1) gesetzlich vorgeschrieben.
1. Die Erbacher Straße ist nur in dem Bereich, in dem die beiden Bundesstraßen
B38/B460 auf ihr verlaufen, kartiert. In Krumbach teilen sich die beiden Bundesstraßen auf und sind nicht mehr kartiert. Die B38 hat ab dieser Kreuzung ein
DTV von 5.392 Kfz/Tag und die B460 von 6.525 Kfz/Tag. Beide Bundesstraßen
sind daher ab dieser Kreuzung nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
2. Verkehrsgefährdung nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
1. B38 im OT Krumbach ist nicht kartiert und daher nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
2, 4: Die L3099 (Ellenbacher Straße) ist nicht kartiert (DTV 5.147 Kfz/Tag) und
damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
3. Überholverbote sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Das HLUG hat die Ortsumgehung Groß-Rohrheim der B44 neu zwischen dem
Südkreisel und der Anschlussstelle Nord nachkartiert. Ein Lärmkonflikt
(LDEN/LNight>65/55 dB (A)) konnte bei der Auswertung der Lärmkartierung nicht
festgestellt werden. Dies ist auch plausibel, da bei der Planung der B44 Ortsumgehung die strengeren Lärmvorsorgewerte(vgl. Kapitel 2.2.3.1) anzuwenden
waren.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Da weder die K4229 kartiert ist noch die Straßen, die durch sie entlastet werden
könnten, wie die L3898 und die südliche B3 einen Lärmkonflikt
(LDEN/LNight>65/55 dB (A)) aufweisen, ist eine Verkehrsanbindung der K4229
nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Das HLUG hat die L3398 (Bürgermeister-Metzendorf-Straße), die B3 (Ludwigstraße) zwischen L3120 und Landesgrenze, die Tiergartenstraße und die Bürgermeister-Kunz-Straße nachkartiert. Ein Lärmkonflikt (LDEN/LNight>65/55 dB (A))
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
Landkreis
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Kommune
Örtlichkeit
Bergstraße
Lampertheim
B44
Bergstraße
Lorsch
A67
Bergstraße
Lorsch
B47
Bergstraße
Mörlenbach
L3120
Bergstraße
Viernheim
L3111
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
Antwort der Lärmaktionsplanung
konnte bei der Auswertung der Lärmkartierung für die L3398 (BürgermeisterMetzendorf Straße) und die südliche B3 (Ludwigstraße) nicht festgestellt werden.
1. Umleitung des LKW- Verkehrs auf die A 5 und A 67 mit Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird vorrangig das ganztägige Lkwganztägigem Fahrverbot für den LKW-Verkehr entlang der Fahrverbot verfolgt.
B44.
2. Untertunnelung der Straße im Ortsbereich
3. Flüsterasphalt
4. Umgehungsstraße
5. Fahrbahnerneuerung
6. Häufigere Polizeikontrollen zur Einhaltung des Nachtfahrverbots.
Noch immer starke Lärmbelästigung der Anwohner östlich Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
der A67 trotz der Aufbringung des Flüsterasphalts.
2012.
Forderungen:
1. Erhöhung der Lärmschutzwand
2. Verlängerung der Lärmschutzwände
3. Verlängerung des Flüsterasphalts nach Süden
4. Geschwindigkeitsreduzierung
5. Passive Maßnahmen zum Lärmschutz
Noch immer starke Lärmbelästigung der Anwohner südkein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gem. Lärmkartierung Hessen
lich der B47 trotz Berücksichtigung der Lärmschutzwand.
2012. B47 wurde vor ca. 30 Jahren nach Lärmvorsorge (vgl. Kapitel 2.2.3.1)
Forderung:
ausgebaut.
1. Erhöhung der Lärmschutzwand
2. Geschwindigkeitsreduzierung
3. Passive Maßnahmen zum Lärmschutz
Östlich der B38 (Weiher): Starke Lärmbelastung durch
Die L3110 ist nicht kartiert (DTV östlich der B38: 5.187 Kfz/Tag, westlich der B38:
Durchgangsverkehr durch versch. Faktoren wie z.B. Som- 6.103 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
merrodelbahn. Besonders hohes LKW Aufkommen wegen
des Steinbruchs in Mackenheim. Dadurch auch Erschütterungen des Bodens. Hohes Motorradaufkommen mit
häufiger Geschwindigkeitsüberschreitung.
Forderungen:
1. Nutzung der L3409 als Umgehungsstraße für Ortsdurchfahrt- Weiher.
Westlich der B38 (OD Bonsweiher):
2. Blitzer auf der Strecke ab Waldparkplatz Richtung OT
Juhöhe
Forderung: Aufnehmen in die Lärmkartierung
Das HLUG hat die L3111 nachkartiert. Die Auswertung hat allerdings keinen
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
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Landkreis
322
Kommune
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
Bergstraße
Viernheim
A67/A6
Bergstraße
Viernheim
Bergstraße
Viernheim
Weinheimer Straße (zwischen
Robert-Koch-Straße und Wasserstraße)
Weinheimer Straße (westlich
August-Bebel-Straße)
L3105
Bergstraße
Da-Di
Da-Di
Da-Di
Da-Di
Da-Di
Da-Di
Da-Di
Da-Di
Da-Di
1. Wiedereinführung der Geschwindigkeitsbeschränkung
der Strecke Lorsch-Mannheim
2. Verlängerung des Tempolimits 100 km/h, das nur auf
ein kurzes Stück im Bereich des Autobahndreiecks beschränkt ist.
Antwort der Lärmaktionsplanung
Lärmkonflikt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) ergeben.
1., 2. Ein lärmbedingtes Tempolimit kommt nach Auswertung der Lärmkartierung nicht in Betracht (5/7 Belastete bei LDEN/LNight>70/60 dB (A)).
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Keine Maßnahmenplanung, da es gemäß Auswertung der Lärmkartierung keine
Belasteten LDEN/LNight>67/57 dB (A) gibt.
Wald-Michelbach
Lärmbelästigung durch Motorräder. Vorschlag:
Die L3105 ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der LärmaktionsplaLärmmessungen in den Sommermonaten
nung.
Alsbach-Hähnlein L3100 OT Alsbach, Alte BergEine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
straße
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Alsbach-Hähnlein L3112 Sandwiese
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Alsbach-Hähnlein L3112 OT Hähnlein, Alsbacher
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
Straße
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Dieburg
Groß-Umstädter Straße
Verhinderung einer Verkehrs- und damit Lärmerhöhung
Die Groß-Umstädter Straße (nicht klassifizierte Straße ohne regionale Bedeuindem das Baurecht für einen geplanten Edeka-Markt
tung) ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
nicht geschaffen wird.
Grundsätzlich befasst sich die Lärmaktionsplanung im Rahmen der Maßnahmenplanung nur mit der Verminderung des derzeit bestehenden Verkehrslärms,
nicht aber mit einer eventuellen künftigen Erhöhung des Lärms.
Dieburg
L3094 Darmstädter Straße
Forderungen: Tempolimit 30 km/h nachts, Kontrolle durch Die Darmstädter Straße ist nicht kartiert (DTV 6.482 Kfz/Tag) und damit nicht
Radarmessgerät
Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Dieburg
Nordring
Nach neuer Beschilderung an den Abfahrten der B45
Der Nordring ist nicht kartiert (nicht klassifizierte innerörtliche Straße) und damit
nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Dieburg Nord wird der gesamte LKW-Verkehr durch das
Misch- und Gewerbegebiet in das Industriegebiet Dieburg
Nord geleitet.
Eppertshausen
L3095 Ober-Röder Straße
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Erzhausen
K176 Wilhelm-Leuschner-Straße
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Griesheim
Allgemein
Allgemein:
1. Die RLS-90 findet keine Anwendung bei der Lärmkartierung gem. EU1. reales Abbild der Lärmdaten nach RLS-90
Umgebungslärm-RL. Die Berechnungen erfolgen gemäß 34. BISchV nach VBUS.
2. wegen der geplanten baulichen Änderungen im Auto2. keine Betrachtung von Prognosen in der Lärmaktionsplanung, dies ist den
bahnbereich um das Darmstädter Kreuz sind die zu erwar- Genehmigungsverfahren vorbehalten. Die Lärmaktionsplanung betrachtet aus-
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
Landkreis
323
Kommune
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
tenden Lärmauswirkungen als Prognose aufzunehmen.
Da-Di
Griesheim
B26
Da-Di
Griesheim
A5/A67
Da-Di
Mühltal
Da-Di
Münster
L3098 OT Nieder-Beerbach,
Mühlstraße
B45
Da-Di
Münster
B26
Da-Di
Ober-Ramstadt
B426
Da-Di
Ober-Ramstadt
L3104 Nieder-Ramstädter-Str.
Antwort der Lärmaktionsplanung
gehend vom kartierten Ist-Zustand den Status Quo.
3. Die Ausarbeitung einer Gesamtlärmkartierung für den Bereich Straßen-,
3. Forderung einer Gesamtlärmkartierung
Schienen- und Luftverkehr ist rechtlich weder vom Bundesgesetz- noch vom
Bundesverordnungsgeber vorgesehen. Weiterführende Detailinformationen zu
dieser Thematik können den bestehenden Lärmaktionsplänen, zuletzt LAP Flughafen Kap. 8.4.1.9, entnommen werden.
4. Warum werden im Lärmaktionsplan die Maßnahmen
4. Aus den Vorschlägen der Öffentlichkeit und durch Auswertung der Lärmkarnur dokumentiert, die Beschlüsse, Umsetzung und Finan- tierung entwickelt die Lärmaktionsplanung Lärmminderungsmaßnahmen, die
zierung über Fachrecht abgewickelt?
sie mit den zuständigen Behörden (z. B. Träger der Straßenbaulast) festlegt.
Maßnahmen, die Bestandteil des festgesetzten Lärmaktionsplanes sind, sind von
den zuständigen Fachbehörden dann umzusetzen und von den jeweiligen Planungsträgern bei ihren Planungen zu berücksichtigen.
Fortsetzung der Lärmkartierung des Straßenbahnlärms ab Die Kartierung des Straßenbahnlärms erfolgt nur in Ballungsräumen. Daher
Stadtgrenze Darmstadt bis zum Platz Bar-le-Duc.
endet der in Darmstadt kartierte Straßenbahnlärm an der Griesheimer Stadtgrenze.
1. Verlagerung Schwerlastverkehr
1. Verlagerung des Schwerlastverkehrs von der Autobahn ist nicht möglich.
2. Nachtfahrverbot für Schwerlastverkehr
2. Nachtfahrverbot für Schwerlastverkehr auf der Autobahn ist nicht möglich.
3. Erstellung eines Lärmschutzkonzeptes im Rahmen eines 3. Die Lärmaktionsplanung ist nicht das Instrument, um Lärmschutzkonzepte im
Planfeststellungsverfahrens.
Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entwickeln. Dies ist den Genehmigungsverfahren vorbehalten.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Gemäß Lärmkartierung für den Nachtzeitraum sind der
Der Verkehrslärm beträgt gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 weniger als 60
südwestliche Bereich des Wohngebiets der Eduard-Vogel- dB (A) tagsüber und weniger als 50 dB (A) nachts. Unterhalb der Schwelle
Straße sowie der südliche Bereich der Ortslage von Müns- LDEN/LNight65/55 dB (A) erfolgt keine Maßnahmenplanung.
ter zur Bebauung zum Nordring/Dieburg betroffen. Forderung: Tempolimit nachts oder Lärmschutzwände.
Altheim: Gemäß Lärmkartierung für den Nachtzeitraum
Der Verkehrslärm beträgt gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 weniger als 65
sind die Münsterer Straße, die Babenhäuser Straße und
dB (A) tagsüber und weniger als 55 dB (A) nachts. Unterhalb der Schwelle
ein Großteil der Hauptstraße betroffen. Forderung: Lärm- LDEN/LNight65/55 dB (A) erfolgt keine Maßnahmenplanung.
schutzwände
Lärm dringt von der Umgehungsstraße in die Wohngebie- Der kartierte Verkehrslärm der Umgehungsstraße erfasst nicht die Büchestraße.
te (Büchestraße) wegen des aufgehobenen Tempolimits
Bei der vor wenigen Jahren gebauten Umgehungsstraße galten die Grenzwerte
70 km/h.
der Lärmvorsorge (vgl. Kapitel 2.2.3.1) bei Straßenneubauten. Der Verkehrslärm
beträgt gemäß Lärmkartierung weniger als 65 dB (A) tagsüber und weniger als
Forderung: Wiedereinführung des Tempolimits 70 km/h.
55 dB (A) nachts. Unterhalb der Schwelle LDEN/LNight65/55 dB (A) erfolgt keine
Maßnahmenplanung.
Forderungen.- Tempolimit 50 km/h von Ortsausgang bis
Die L3104 ist nicht kartiert (DTV 7.666 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
Landkreis
324
Kommune
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
Ampel B426- lärmmindernde Straßenbeläge
Lengfeld: stark angewachsener Schwerlastverkehr aufgrund der Sperrmaßnahmen der Stadt Darmstadt. Lärm
insbesondere im Bereich des alten Rathauses mit der
engen Kurve durch Brems- und Beschleunigungsvorgänge. Forderung: Verkehrsbeschränkende Maßnahmen für
den Schwerverkehr.
Da-Di
Otzberg
B426 Otzbergstraße
Da-Di
Pfungstadt
A5 (westlich)
Da-Di
Roßdorf
Steinackerstraße
Forderung Tempolimit
Da-Di
SeeheimJugenheim
L3100 Heidelberger Straße
Lärm durch hohe Geschwindigkeit der vorbeifahrenden
Pkw und Lkw.
Forderung Blitzersäulen
Da-Di
SeeheimJugenheim
Sandstraße
Da-Di
Weiterstadt
A5
Die Sandstraße wird als Zufahrt zum Schuldorf Bergstraße
mit über 1.000 Schülern am Ende der Sandstraße genutzt,
wodurch viel Lärm erzeugt wird. Forderung: Bauliche
Beruhigung der Sandstraße und Nutzung der L3103 als
Zufahrt zum Schuldorf.
1. Bereich westlich der A5 (Rudolf-Diesel-Straße)
2. Bereich Riedbahn. Forderung: Lückenschluss der Lärmschutzeinrichtung ist dringend erforderlich.
Da-Di
Weiterstadt
L3113 OT Gräfenhausen
GG
Büttelborn
K160 Mainzer Straße /
Berkacher Weg
GG
Büttelborn
K164
GG
Büttelborn
Am Weidengewann
Antwort der Lärmaktionsplanung
Lärmaktionsplanung.
Die B426 (Otzbergstraße) ist nicht kartiert (DTV 3.684 Kfz/Tag) und damit nicht
Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Die Steinackerstraße ist eine Anliegerstraße mit geringem Verkehrsaufkommen,
nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Die Lärmaktionsplanung bezieht sich gesetzlich nur auf Hauptverkehrsstraßen.
Die Heidelberger Straße ist nur südlich der Kreuzung mit der Pfungstädter Straße kartiert. Der Bereich nördlich dieser Kreuzung befindet sich offenbar knapp
unter der Kartierungsschwelle (DTV >8.000 Kfz/Tag). Ein Lärmkonfliktpunkt mit
Lärmbelastungen LDEN/LNight>65/55 dB (A) liegt aber nicht vor.
Die Sandstraße ist keine Hauptverkehrsstraße und wegen des Verkehrsaufkommens von <8.000 Kfz/Tag nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
1. nur geringe Lärmbelastungen.
2. Kein Lärmkonflikt mit Lärmbelastungen LDEN/LNight>65/55 dB (A). Im übrigen
wurde der Lückenschluss gemäß Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Straßenverkehr für den Regierungsbezirk Darmstadt, 1. Stufe vom 15.11.2010) bereits
2008 abgeschlossen.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Starke Lärmbelastung durch Helvetia-Parc. Durch fehlende Die Mainzer Straße und der Berkacher Weg sind nicht kartiert und damit nicht
Umgehungsstr. fließt der Verkehr durch Berkach u.
Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Büttelborn.
1. Tempo-30-Zone für die gesamte Mainzer Straße
2. Blitzgeräte installieren.
Forderungen für Ortsteil Worfelden:
Die K164 Unterdorf (DTV 2.578 Kfz/Tag) und die L3094 Rheinstraße (DTV 4.525
1. Lärmschutzfenster
Kfz/Tag) sind nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionspla2. Bau einer Umgehungsstraße
nung.
Ortsteil Klein-Gerau. Starker Lärm und StraßenbeschädiDie Straße „Weidengewann“ ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der
gung durch landwirtschaftlichen Betrieb.
Lärmaktionsplanung.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
Landkreis
325
Kommune
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
1. LKW-Verkehr umleiten.
2. Straße sanieren.
3. Kopfsteinpflaster durch lärmmindernden Belag ersetzen
1. Lärmschutzwand
2. Umgehungsstraße von Richtung Griesheim kommend in
Richtung Osten am Gewerbegebiet Büttelborn Darmstädter Str. vorbeiführend mit neuer Anschlussstelle an die A
67 mit für den Verkehr geeigneter Brücke.
Mängel der Lärmkartierung:
Ginsheim: Die Kartierung endet an der Kreuzung mit der
K201. Der südliche Abschnitt bis zur Kreuzung mit der
Karl-Liebknecht-Straße hat aber >10.000 Fahrbewegungen/Tag.
Gustavsburg: Hier folgt die Kartierung dem Verlauf der
L3040 über die Dr.-Herrmann-Straße und die Erzberger
Straße. Der Durchgangsverkehr fließt aber durch die
Pestalozzistraße, so dass diese Straße statt der beiden
anderen zu kartieren ist..
GG
Büttelborn
L3303
GG
GinsheimGustavsburg
L3040 OT Ginsheim
GG
GinsheimGustavsburg
A60 OT Ginsheim und OT
Ginsheimer Sand (Bischofsheim)
GG
Groß-Gerau
L3094
GG
Groß-Gerau
Nordring
GG
Kelsterbach
B40
GG
MörfeldenWalldorf
GG
MörfeldenWalldorf
Mörfelden-
B486 Langener Straße, Westend-straße, Rüsselsheimer
Straße
B44 Gerauer Straße OT Mörfelden
Aschaffenburger Straße OT
GG
Antwort der Lärmaktionsplanung
Die L3303 ist nicht kartiert (DTV 6.327 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der
Lärmaktionsplanung.
Ginsheim: Aus der Verkehrszählung 2010 lag für diesen Straßenabschnitt der
L3040 in Ginsheim kein DTV-Wert vor. Daher ist dieser Straßenabschnitt nicht
kartiert worden.
Gustavsburg: Die Kartierung in Gustavsburg entspricht dem Verlauf den L3040
aus der Verkehrszählung 2010. In der Pestalozzistraße wurden kein Verkehrszählungen durchgeführt, da die Pestalozzistraße als nicht klassifizierte Gemeindestraße eingestuft ist, für die gemäß § 47c BImSchG keine Kartierungspflicht
besteht.
Die Anzahl der Belasteten auf Ginsheimer Gemarkung ist wegen des Abstandes
zur A60 sehr gering. Die näher zur A60 gelegenen Objekte auf Bischofsheimer
Gemarkung sind zum Teil Außenbereichsbebauungen und Gewerbeobjekte.
Insgesamt entfällt der Bereich für Maßnahmen der Lärmaktionsplanung.
Südring von der Kreuzung mit der Gernsheimer Straße bis Eine Lärmschutzwand wird in diesem Bereich von der Stadt Groß-Gerau nicht
zur Kreuzung mit dem Nordring
weiter verfolgt, da nicht mehr ein vierspuriger Ausbau des Südrings geplant ist.
Nordring: Von der Kreuzung mit dem Südring bis zum
Nordring: Der Nordring und die Fortsetzung als B44 (DTV 6.847 Kfz/Tag) über
die A67 sind nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
sog. Römerkreisel mit der B44 über den AS A67 GroßGerau: Forderung: Aufnahme in den Lärmaktionsplan.
Verbrennungsanlage im Industriepark Höchst verursacht
Weder die Verbrennungsanlage im Industriepark Höchst noch die vom Flughaerheblichen Lärm. Forderung:
fen ausgehenden Lärmquellen sind Gegenstand der Lärmaktionsplanung für
Aktiver Lärmschutz an der B 40 nördlich von Kelsterbach.
Hauptverkehrsstraßen. Die B40 stellt keinen Lärmkonfliktpunkt mit LärmbelasWeiterer Lärm durch die Landebahn Nordwest und Tertungen LDEN/LNight>65/55 dB (A) dar.
minal 3.
Nachkartierung der B 486 im Bereich Langener Straße
Diese Straßenzüge wurden dem HLUG zur Nachkartierung gemeldet und nachwestlich Luley-Knoten und Westendstraße.
kartiert.
Nachkartierung der gesamten Gerauer Straße
1. Dieser Straßenzug wurde dem HLUG zur Nachkartierung gemeldet und nachkartiert.
Keine Maßnahmenplanung, da es keine Belasteten LDEN/LNight>67/57 dB (A) gibt.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
Landkreis
326
Kommune
Walldorf
MörfeldenWalldorf
Walldorf
Allgemein
GG
Nauheim
A67
GG
GG
Nauheim
Rüsselsheim
L3040
Allgemein
GG
Rüsselsheim
GG
Rüsselsheim
L3040 Adam-Opel-Straße
OT Königstädten
B486 Haßlocher Straße,
Varkausstraße
GG
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
1. Einbeziehung der sich im Planfeststellungsverfahren
befindlichen Südumgehung der B486/B44.
2. LKW-Nachtfahrverbot im gesamten Stadtgebiet zwischen 22 und 6 Uhr, einschließlich Vitrolles-Ring und
Okrifteler Straße
3. Durchfahrtsverbot für LKW bei Tag und Nacht. Außer
Anlieger-Verkehr.
4. Tempolimit 30 km/h in ganz Mörfelden.
5. Bau der Süd-Umgehung.
6. Fest installierte Blitzgeräte.
7. Komplette Kartierung aller Straßen, Schienen und Flugrouten (Gesamtlärmbetrachtung)
Antwort der Lärmaktionsplanung
1. Die Lärmaktionsplanung erfolgt nur auf der Basis eines Ist-Zustandes, im vorliegenden Fall ist dies die Bundesverkehrszählung 2010. Die von in Planung
befindlichen Straßen zu erwartenden Belastungen werden nicht von der Lärmaktionsplanung, sondern im Planfeststellungsverfahren abgeschätzt.
2. – 3.: Die Stadt gibt zu bedenken, dass die Anregungen problematisch erscheinen. Die Anbindung der Gewerbegebiete und An-/Abfahrten zu den Gewerbegebieten im Stadtgebiet wären mit dieser Forderung schwerlich zu handhaben.
4.: Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen muss immer eine einzelfallbezogene
Begründung zugrunde liegen. Pauschale Geschwindigkeitsbegrenzungen, die
die gesetzliche Regelgeschwindigkeit herabsetzen, sind daher nicht zulässig.
5. vgl. die Ausführungen zur Ortsumgehung bei den Antworten zur B486.
6. Die Stadt hat 10 installierte Blitzgeräte.
7. Eine Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen-, Schienen- und Fluglärm ist rechtlich weder vom Bundesgesetz- noch vom Bundesverordnungsgeber vorgesehen. Nachteilig an einer Summierung unterschiedlicher Lärmarten
ist u. a., dass keine Verantwortlichkeit für die Lärmursache mehr festgestellt
werden kann.
Steigerung des Verkehrslärms, Belastung insbes. in der
Ähnlich wie im Schreiben von Hessen Mobil vom 06.08.2012 an die Gemeinde
Straße „Nachtweide“. Vorschlag: Verbesserung des Lärm- Nauheim dargelegt ergibt sich aus der Lärmkartierung eine erhebliche Lärmbeschutzes nördlich und südlich des bestehenden Lärmlastung nur für wenige Personen. Aus Kostengründen würde dies keine umfasschutzwalls durch: Einbau eines lärmmindernden Straßen- senden Lärmminderungsmaßnahmen, sondern nur passiven Schallschutz für die
belags oder Einbau einer Lärmschutzwand im Bereich des wenigen Betroffenen rechtfertigen. Da nach dem Schreiben von Hessen Mobil
stillgelegten Autobahnparkplatzes.
passiver Schallschutz für die Betroffenen aus Rechtsgründen nicht möglich ist,
erübrigt sich eine Wiederholung der Fragestellung durch die Lärmaktionsplanung beim Straßenbaulastträger.
Keine Maßnahmenplanung, da es keine Belasteten LDEN/LNight>67/57 dB (A) gibt.
Forderung der Nachkartierung von Kurt-Schumacher-Ring, Die Adam-Opel-Straße (L3040) ist in der Lärmkartierung enthalten. Eine KartieAdam-Opel-Straße und Darmstädter Straße nördlich des
rung des Kurt-Schumacher-Rings und der Darmstädter Straße nördlich des
Rugbyrings
Rugbyrings hat das HLUG nicht vorgenommen, da es sich um nicht klassifizierte
Gemeindestraßen handele, für die gemäß § 47c BImSchG keine Kartierungspflicht bestehe.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Haßlocher Straße, Varkausstraße: Verkehrslärm, verstärkt
1. Im Falle einer Reduzierung des Busverkehrs wäre mit einer deutlichen Zudurch An- und Abfahrvorgänge von 7 Buslinien
nahme des Individualverkehrs und damit per Saldo mit einer Lärmzunahme zu
1. deutliche Reduzierung des Busverkehrs
rechnen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
Landkreis
327
Kommune
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
2. Lärmschutzwand von Friedhofsmauer bis LukasCranach-Str.
GG
Rüsselsheim
Kurt-Schumacher-Ring
GG
Rüsselsheim
A67
GG
Rüsselsheim
A67 OT Königstädten
GG
Trebur
L3012 Rüsselsheimer Straße
HTK
Bad Homburg
Allgemein
HTK
Bad Homburg
A661
HTK
Bad Homburg
HTK
Bad Homburg
Hindenburgring, Dietigheimer
Straße
Hessenring
HTK
Bad Homburg
B456 Sportzentrum Nordwest
HTK
Bad Homburg
Saarstraße
HTK
Bad Homburg
Urseler Straße
HTK
Friedrichsdorf
A5
Friedrichsdorf
L3057
Antwort der Lärmaktionsplanung
2. Die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass von
den hier betroffenen Wohngebäuden nur ein Gebäude in der Nacht leicht über
dem Grenzwert von LN=57 dB (A) lag. Dies ist dem in die Berechnung eingeflossenen Störzuschlag durch die Signalanlage am Knoten Varkausstraße / LukasCranach-Straße zu begründen. Daher ist keine Lärmschutzwand nicht zu realisieren.
Lärmschutzwände an der Nordseite des Kurt-Schumacher- Der Kurt-Schumacher-Ring ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der
Rings
Lärmaktionsplanung.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Lärmkartierung fehlt im Bereich Abfahrt A661 Zubringer in Kartierung der Pappelallee ist jetzt vorhanden.
die Stadt (Pappelallee)
Verkehrslärm in Bad Homburg
Die Auswertung der Lärmkartierung ergibt keine Lärmbelastung in Bad Homburg durch die in einem Abstand von ca. 500 m an der bebauten Ortslage
vorbeiführenden Straße.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit LDEN>69 dB (A) und nachts
nur 1 Person mit LNight>59 dB (A) belastet. Daher erfolgt im Rahmen der Lärmaktionsplanung keine Maßnahmenplanung.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Die Saarstraße kann wegen Geringfügigkeit und als Anliegerstraße (keine
Hauptverkehrsstraße) bei der Maßnahmenplanung nicht berücksichtigt werden.
In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit Lärm LDEN/LNight>69/59
dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung.
Die Stadt schlägt zur Reduzierung des Lärmschwerpunktes Gemäß Aussage von Hessen Mobil ist mit einer baldigen Umsetzung der Lärmdie Umsetzung von aktiven Schallschutzmaßnahmen in
schutzanlagen nicht zu rechnen.
Form eines Lärmschutzwalls bzw. einer Einhausung durch Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
Hessen Mobil vor. Diese Maßnahme soll spätestens im
2012. Im Fall von Lärmvorsorge (LT/N>59/49 dB (A), vgl. Kapitel 2.2.3.1) bei eiZuge des geplanten Ausbaus der A5 auf 4 Fahrspuren
nem Autobahnausbau sind evtl. Maßnahmen erforderlich.
erfolgen.
Stadtteil Seulberg: Gonzenheimer Landstraße.
Zur Lärmreduzierung wurde durch Hessen Mobil der Bau einer EntlastungsstraLärmschwerpunkt
ße (Südabschnitt) durchgeführt. Die neue Ortsumgehung soll die Ortsdurchfahrt
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
Landkreis
328
Kommune
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
HTK
Glashütten
B8
HTK
Kronberg
HTK
Kronberg
L3015 Schwalbacher Straße Am
Schanzenfeld
L3015 OT Oberhöchstadt
HTK
Neu-Anspach
L3041
HTK
Oberursel
K772 Füllerstraße
HTK
Oberursel
L3004 Lahnstraße
HTK
Oberursel
B455
HTK
Oberursel
HTK
Oberursel
L3004 Frankfurter Landstraße
Rosa-Luxemburg-Straße OT
Weißkirchen
L3003 Niederstedter Straße OT
Oberstedten
Antwort der Lärmaktionsplanung
Friedrichsdorf vom hohen Verkehrsaufkommen im Zuge der L3057 entlasten.
Der Streckenverlauf der neuen zwei Kilometer langen Trasse (Südabschnitt)
beginnt im Süden am Ausbauende der Ortsumgehung Ober-Eschbach und
führt westlich der A5 in Richtung Norden. Dort schließt sie an den bereits realisierten Nordabschnitt der Ortsumgehung an, an die K765 und L3057neu im
Bereich der Unterführung der A5. Die Umgehungsstraße L3057neu wurde im
Jahr 2014 für den Verkehr freigegeben.
- Vorschläge zur Lärmminderung:
Die Ortsdurchfahrt Limburger Straße ist nicht kartiert worden, weil aus der Ver1. Passiver Schallschutz (Schallschutzfensterprogramm)
kehrszählung 2010 kein DTV-Wert für diesen Straßenabschnitt vorhanden war.
2. lärmoptimierter Asphalt (Flüsterasphalt).
Aufgrund fehlender Verkehrsmengen für die benachbarten Straßenabschnitte
3. Umgehungsstraße mit ca. 800 m langer Untertunnelung konnte die Lücke nicht geschlossen werden. Daher wurde dieser Straßenab4. Tempolimit 30 km/h nachts
schnitt auch bei der Nachkartierung nicht berücksichtigt. Daher konnte hierfür
5. Lkw-Durchfahrverbot nachts
auch keine Lärmaktionsplanung stattfinden.
- Lärm durch Flugverkehr.
Die Ortsumfahrung Glashütten ist Bundesverkehrswegeplan als weiterer Bedarf
und in der Vorschlagsliste des HMWVL zum Bundesverkehrswegeplan 2015
enthalten.
Fluglärm ist nicht Prüfungsgegenstand des Lärmaktionsplans Straßenverkehr.
Auch eine Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen- und Fluglärm ist
rechtlich weder vom Bundesgesetz- noch vom Bundesverordnungsgeber vorgesehen.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Saalburgstraße: Lärmschutz erforderlich
Die Saalburgstraße (L3041) ist nicht kartiert (DTV 6.736 Kfz/Tag) und damit nicht
Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine
Person mit Lärm LDEN/LNight>67/57 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine
Person mit Lärm LDEN/LNight>67/57 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnah-
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
Landkreis
329
Kommune
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
HTK
Schmitten
L3025
Motorradlärm Schmitten Richtung Dorfweil:
1. Tempolimit 30 oder 40 km/h in Schmitten
2. Tempolimit 50 km/h ab Ortsausgang Schmitten bis
Dorfweil
OT Brombach: Motorradlärm:
3. Fahrverbot für Motorräder
Oberhöchstädter Straße/Sodener Straße:
Tempolimit 30 km/h
Kronberger Straße:
Tempolimit 30 km/h
Nauheimer Straße
HTK
Steinbach
L3367
HTK
Steinbach
K768
HTK
Usingen
B275 Nauheimer Straße
HTK
Usingen
B456 Weilburger Straße
HTK
Grävenwiesbach
B456 Frankfurter Straße
HTK
Weilrod
L3025
MKK
Biebergemünd
B276
MKK
Erlensee
A66
MKK
Gründau
A66
MKK
Hanau
L3328 Willy-Brandt-Straße
MKK
Hanau
B8 Neuhofstraße
MKK
Hanau
L3309 Auheimer Straße
MKK
Hanau
MKK
Hanau
L3309 Auheimer Straße
OT Großauheim
B8 Aschaffenburger Straße
Weilburger Straße: zu frühes Beschleunigen am nördlichen Stadtausgang, daher Bau einer „Schikane“
Erhebliche Lärmbelästigung, da der Durchgangsverkehr
aus Fahrtrichtung Weilburg bzw. Usingen durch das Zentrum der Gemeinde fließt.
OT Altweilnau, Weilstraße
1. Lärm durch Reifengeräusche, die nach Erneuerung des
Straßenbelags 2012 durch Rillen in der Fahrbahnmarkierung entstehen, die wieder entfernt werden sollten.
2. Lärm durch Motorradfahrer: mehr Kontrollen
Lärm durch Lkw in Richtung Bgm.-Kassel.
Antwort der Lärmaktionsplanung
menplanung.
Die L3025 ist in Schmitten ab der Kreuzung mit der L3004 kartiert.
Die Voraussetzungen für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (Tempolimit)
liegen gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 (0 Personen LDEN/LNight>72/62
dB (A)) nicht vor.
Die L3367 ist nicht kartiert (DTV 4.911 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der
Lärmaktionsplanung.
Die K768 ist nicht kartiert (DTV 6.651 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der
Lärmaktionsplanung.
Die Nauheimer Straße ist nicht kartiert (DTV 5.390 Kfz/Tag) und damit nicht
Gegenstand der Lärmaktionsplanung
Die Weilburger Straße ist nicht kartiert (DTV 7.920 Kfz/Tag) und damit nicht
Gegenstand der Lärmaktionsplanung
Die B456 Frankfurter Straße ist nicht kartiert (DTV 7.920 Kfz/Tag) und damit nicht
Gegenstand der Lärmaktionsplanung
Die L3025 ist nicht kartiert (DTV 3.085 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der
Lärmaktionsplanung.
Die B276 ist zwischen Wirtheim und Bgm.-Kassel nicht kartiert (DTV max. 7.536
Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit Lärm LDEN/LNight>69/59
dB (A) belastet.
In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit Lärm LDEN/LNight>69/59
dB (A) belastet.
In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit Lärm LDEN/LNight>69/59
dB (A) belastet.
In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit Lärm LDEN/LNight>67/57
dB (A) belastet.
In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit Lärm LDEN/LNight>67/57
dB (A) belastet.
In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit Lärm LDEN/LNight>67/57
dB (A) belastet.
In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit Lärm LDEN/LNight>69/59
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
Landkreis
330
Kommune
MKK
Hanau
Örtlichkeit
OT Wolfgang
B45 OT Steinheim
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
MKK
Hanau
B43a OT Steinheim
MKK
Linsengericht
MKK
Maintal
L3203 OT Altenhaßlau Hauptstraße (westlicher Ortseingang
L3195 OT Dörnigheim
MKK
Neuberg
L3445 OT Ravolzhausen
MKK
Nidderau
MKK
Rodenbach
B521 Büdesheimer Straße OT
Heldenbergen
A66
MKK
Rodenbach
L3268 OT Niederrodenbach
MKK
Schlüchtern
A66
MKK
Schöneck
L3008
MKK
Steinau a.d.S.
A66
MTK
Bad Soden a.T:
B8
MTK
Eppstein
B455 OT Bremthal
1. Lärmschutzwand
2. Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags
OT Breitenbach: Die Querrillen der Autobahnbrücke verstärken den Geräuschpegel von der Autobahn.
Vorschlag: Eine 1 m hohe Lärmschutzwand auf der Brücke.
OT Oberdorfelden: Durchgängiges Tempolimit 70 km/h.
Dies wurde bereits durch das HMWVL und in einem Petitionsverfahren vom Hessischen Landtag abgelehnt.
Wohnsiedlung „Am Berg“ nördlich der A66: Lärmbelastung, die mit dem Anschluss der A66 an die A7 zunehmen
wird. Vorschläge:
1. Lärmschutzwand
2. Nachrüstung mit schallisolierenden Fenstern wegen
Brücke zwischen Steinau Ost und Steinau West:
3. Breitflächige Aufforstung (Mischwald) zwischen A66 und
Standort Weinberg entlang der Talbrücke
4. Tempolimit 100 km/h auf der Brücke
Zwischen L3014 und B519: Die Lärmberechnungen werden angezweifelt, enormer Lärmeintrag in das dortige
Erholungs- und Naturschutzgebiet.
Antwort der Lärmaktionsplanung
dB (A) belastet.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
2012.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
2012.
Die L3008 ist bei Oberdorfelden nicht kartiert (DTV 7.552 Kfz/Tag) und damit
nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
2012.
Es liegt keine für die Lärmaktionsplanung relevante Lärmbelastung von Siedlungsbereichen vor. Die Voraussetzungen der Lärmschutz-Richtlinien-StV für
straßenverkehrliche Maßnahmen liegen daher nicht vor.
In dem relevanten Lärmbereich wird tags keine Person mit LDEN/LNight>69 dB (A)
und nachts nur 1 Person mit LNight>59 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
331
Landkreis
MTK
Kommune
Eschborn
L3006
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
MTK
Flörsheim
A66 OT Weilbach
MTK
Flörsheim
L3265 OT Weilbach
MTK
Flörsheim
L3366 OT Weilbach
MTK
Flörsheim
MTK
Flörsheim
MTK
Hattersheim
B519 Rüsselsheimer Straße
(südlich der A3)
B40 Kirschgartenstraße (nördlich L3017 Friedensstraße) OT
Wicker
Allgemein
MTK
Hattersheim
MTK
Hattersheim
L3065 Mainzer Landstraße,
Nassauer Str., Frankfurter Str.
B40
MTK
Hattersheim
L3366 OT Eddersheim
MTK
Hochheim
L3028 Breslauer Ring
MTK
Hofheim
allgemein
Weilbach: Lärmzunahme nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung. Vorschläge: Lärmschutzwall, Flüsterasphalt
Weilbach: Vorschlag: Lärmoptimierte Asphaltdeckschicht
Weilbach: Raunheimer Straße. Vorschlag:
Tempolimit 30 km/h
1. Siedlungsentwicklung im Einzugsbereich von S-BahnStationen sollen Vorrang vor zusätzlichen Flächenausweisungen in peripheren Lagen haben.
2. Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf
ÖPNV durch Erhöhung der Taktdichte, Etablierung eines
integrierten Taktverkehrs sowie Umsetzung der Regionaltangente West.
3. Förderung des Radverkehrs, speziell in Form von Radwegen an Landesstraßen sowie die Einführung von Bike
and Ride.
4. Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene.
Antwort der Lärmaktionsplanung
In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit LDEN/LNight>67/57 dB (A)
belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung.
Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
2012.
Die L3265 ist nicht kartiert (DTV 6.494 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der
Lärmaktionsplanung.
Die L3266 ist nicht kartiert (DTV 4.875 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der
Lärmaktionsplanung.
entfällt wegen der geringen Anzahl betroffener Personen im Lärmbereich
LDEN/LNight>69/59 dB (A)
entfällt wegen der geringen Anzahl betroffener Personen im Lärmbereich
LDEN/LNight>69/59 dB (A)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich um politische Forderungen, deren
Anstoß nicht Gegenstand einer Fachplanung ist. Die Lärmaktionsplanung ist
nicht das Instrument, um übergreifende Konzepte und Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Ab Krifteler Dreieck bis Sindlingen. Vorschlag: VervollKein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
ständigung der begonnenen Schutzwälle
2012.
Eddersheim, Bahnhofstraße. Vorschlag:
Die L3266 ist nicht kartiert (DTV 4.875 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der
Bau einer Umgehungsstraße
Lärmaktionsplanung.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Forderung der Nachkartierung für
1. Der Schmelzweg wurde nachkartiert.
1. Schmelzweg, da dieser den Süd-Nord-Verkehr der B519 2. Die Niederhofheimer Straße wurde nachkartiert.
aufnimmt.
3. Die L3011 im Bereich der Ortsdurchfahrt Hofheim wurde nachkartiert.
2. B519 (Niederhofheimer Straße) zwischen Reifenberger
Straße und Zeilsheimer Straße
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
Landkreis
332
Kommune
Örtlichkeit
MTK
Hofheim
Schmelzweg
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
3. L3011 im Bereich der Ortsdurchfahrt Lorsbach
Vorschlag: Tempolimit 30 km/h
MTK
MTK
Hofheim
Hofheim
L3011 Lorsbacher Straße
Hauptstraße
Errichtung einer Fußgängerzone
MTK
Kriftel
Schmelzweg
Forderung der Nachkartierung
MTK
Kriftel
L3018 Elisabethenstraße
MTK
Liederbach
B8
MTK
Liederbach
L3014
MTK
Liederbach
L3016 OT Oberliederbach
Odenwaldkreis
Odenwaldkreis
Brensbach
B38
Breuberg
Neustädter Straße
Odenwaldkreis
Breuberg
B426
Odenwaldkreis
Michelstadt
B45/B47
Lärmbelastung in der Heidesiedlung/Niederhofheim.
Vorschlag:
1. Tempolimit
2. Lärmschutzwand
Lärmbelastung in der Heidesiedlung/Niederhofheim.
Vorschlag: Lärmschutzwand
Antwort der Lärmaktionsplanung
Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
2012.
Die Stadt hat über den Main-Taunus-Kreis ein Tempolimit 30 km/h beantragt.
Die Obere Straßenverkehrsbehörde beim RP Darmstadt hat jedoch im Oktober
2014 einem Tempolimit 30 km/h nicht zugestimmt, da die erforderlichen Richtwerte der Lärmschutz-RL-StV nach dem vorgelegten Lärmgutachten nicht erreicht werden.
entfällt, da keine betroffenen Personen im Lärmbereich LDEN/LNight>67/57 dB (A)
Die Hauptstraße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Die Nachkartierung ist erfolgt. Es liegt allerdings kein Lärmkonflikt gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 vor.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
2012.
Keine Lärmbelasteten LDEN/LNight>67/57 dB (A) gemäß Lärmkartierung Hessen
2012
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
OT Sandbach: Lärmbelästigung durch die Ampel (Anfahr- Die Neustädter Straße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmakund Bremsgeräusche, Vorschlag: Verkehrsberuhigung
tionsplanung.
einführen, Ampelschaltung anpassen, Lärmschutz auch für Die Lärmbänder der kartierten B426 reichen nicht bis zur Neustädter Straße,
die B426
d.h., die von der B426 ausgehende Lärmbelastung liegt deutlich unterhalb des
Auslösewertes, ab dem eine Maßnahmenplanung im Rahmen der Lärmaktionsplanung erfolgt.
OT Hainstadt: starke Lärmbelästigung durch die B426
Die B426 ist nur von Höchst bis Breuberg, Abzweig L3259 kartiert. Daran anschließend in Hainstadt beträgt das DTV der B426 nur 6.047 Kfz/Tag. Damit ist
die B426 dort nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
1. Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte Diese Forderungen können aus Sicht von Hessen Mobil nicht Gegenstand der
2. Prüfung der so genannten Bypass-Lösungen mit ZuLärmaktionsplanung sein. Sie führen zu keinen oder bestenfalls zu minimalen
und Abfahrten von der B45 zur Marktstraße im Bereich des Lärmreduzierungen.
Bienenmarktplatzes und zur Industriestraße
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
333
Landkreis
Odenwaldkreis
Kommune
Michelstadt
Odenwaldkreis
OF (Kreis)
Michelstadt
OF (Kreis)
Dreieich
OF (Kreis)
Dreieich
OF (Kreis)
Dreieich
OF (Kreis)
Egelsbach
OF (Kreis)
Heusenstamm
OF (Kreis)
Heusenstamm
OF (Kreis)
Langen
Dreieich
Örtlichkeit
B47 Amorbacher Straße OT
Stockheim
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
Antwort der Lärmaktionsplanung
In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine
Person mit LDEN/LNight>69/59 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung.
B47 Darmstädter Straße
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
L3262 Theodor-Heuss-Straße
Kartierung der L3262 von Sprendlingen bis Buchschlag,
Eine Überprüfung und vertiefende Untersuchung erfolgt durch die Stadt
diese ist von der Kreuzung mit der Eisenbahnstraße bis zur Dreieich in Zusammenarbeit mit der Lärmaktionsplanung (RP Da.).
Kreuzung mit der Wilhelm-Leuschner-Straße wegen der
Einbahnstraßenregelung zu überprüfen.
L3262 Darmstädter Straße
Hier wurden in der Lärmkartierung zu hohe Tempolimits
Eine Überprüfung und vertiefende Untersuchung erfolgt durch die Stadt
hinterlegt, was zu einer Überschätzung der Lärmbelastung Dreieich in Zusammenarbeit mit der Lärmaktionsplanung (RP Da.).
führt
Darmstädter Straße nördlich der Sprendlingen: Frankfurter Straße, Hauptstraße, Darmstäd- Nachkartierung durch das HLUG ist erfolgt.
Theodor-Heuss-Straße/Hainer
ter Straße: Kartierung fehlt.
Chaussee
K171
Die Kartierung der Hainer Chaussee zwischen SprendlinDas HLUG hat diesen Bereich als Lückenschluss einbezogen und hält daher an
gen und Dreieichenhain wurde auf die Waldstraße und
der erfolgten Kartierung dieses Bereichs fest. Eine Überprüfung und vertiefende
Koberstädter Straße ausgeweitet, obwohl in diesem BeUntersuchung erfolgt durch die Stadt Dreieich in Zusammenarbeit mit der
reich keine Ergebnisse der Verkehrszählung vorliegen.
Lärmaktionsplanung (RP Da.).
K168
1. Einbau von Schallschutzfenstern im Bereich der KreuKein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
zung mit der Heidelberger Straße bis auf Höhe der Thü2012.
ringer Straße
3. Fluglärm nicht Prüfungsgegenstand des Lärmaktionsplans, Teilplan Straßen2. Lärmschutzwall zwischen Straße „Im Geisbaum“ und
verkehr.
Kreuzung K168 mit Heidelberger Straße, alternativ Installation einer dauerhaften Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
3. Start- und Landerichtung Flugplatz Egelsbach
A3
1. Errichtung einer Lärmschutzwand im Bereich der Stadt
Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
Heusenstamm einschl. des Stadtteils Rembrücken
2012.
2. Flüsterasphalt
Spätestens im Rahmen des geplanten achtstreifigen Ausbaus der A3 sollte im
Rahmen der Lärmvorsorge (vgl. Kapitel 2.2.3.1) das Projekt zu verwirklichen
sein.
L3001
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
B486
Nordumgehung Langen: Im Herbst 2013 wurde das Tem- Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
polimit 70 km/h, das seit Inbetriebnahme der Nordumge- 2012. Der Lärmkartierung liegt im Bereich östlich der Bahnlinie eine Geschwinhung im Jahr 1999 bestand, aufgehoben, so dass dort
digkeit von 100 km/h zugrunde. Daraus folgt, dass auch nach Aufhebung des
uneingeschränkt Tempo 100 km/h zulässig ist. Die NordTempolimits für die gemäß Lärmkartierung bestehende Wohnbebauung kein
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
Landkreis
334
Kommune
Örtlichkeit
OF (Kreis)
Langen
K168
OF (Kreis)
Mainhausen
A45 Waldrandsiedlung
OF (Kreis)
Mühlheim
K191
OF (Kreis)
Mühlheim
Anliegerstraßen
OF (Kreis)
Neu-Isenburg
Allgemein
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
Antwort der Lärmaktionsplanung
umgehung führt im westlichen Abschnitt durch bebautes
neuer Lärmkonfliktpunkt entstanden ist. Daher ist die B486 Nordumfahrung
Gebiet und stellt im östlichen Abschnitt die nördliche
Langen nicht Prüfungsgegenstand der Lärmaktionsplanung.
Siedlungsgrenze dar.
1. Den Berechnungen für die notwendigen Lärmschutzmaß-nahmen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
zur Nordumgehung lag lediglich eine Entwurfsgeschwindigkeit von 80 km/h zugrunde. Das heißt, die Lärmschutzmaßnahmen, die im Zuge der Nordumgehung
ergriffen wurden, sind unter der höheren Geschwindigkeit
nicht mehr ausreichend. Daher muss das Land Hessen
beim Lärmschutz entsprechend nachbessern.
2. Bebauungspläne, die in den letzten Jahren rechtskräftig
wurden und mittlerweile bebaut sind, dürften im Bereich
Lärmschutz ebenfalls nicht mehr ausreichend sein, weil
den Lärmschutzanlagen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zugrunde gelegen hat.
3. Bei den gerade in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen entstehen höhere Kosten für die notwendigen
Lärmschutz-anlagen. Allein im BPlan Nr. 18/5 betragen
nach Auskunft des Schalltechnischen Ingenieurbüros, das
die Schallschutzberechnungen durchgeführt hat, die
Mehrkosten wegen der höheren Geschwindigkeit eine
halbe Million Euro, die zusätzlich aufzubringen sind.
In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit LDEN>67 dB (A) und nur 1
Person mit LNight>57 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Spessartstraße: Einbeziehung in die Lärmaktionsplanung
Diese Straße ist nicht kartiert (DTV 4.761 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand
der Lärmaktionsplanung.
Lämmerspiel: Die Tempo-30-Zone in der Schubertstraße, Diese Straßen sind als Anliegerstraßen nicht kartiert und damit nicht GegenWichernstraße, Staufenbergstraße und Steinheimer Straße stand der Lärmaktionsplanung.
ist aufgrund alter Beschilderung und abgewaschener
Markierungen nicht mehr zu erkennen.
Lärmkartierung:
1. Das HLUG hält nach Überprüfung an der Kartierung fest, da es sich um einen
1. Die Neuhöfer Straße ist mit nur 4.000 Kfz/Tag aus der
Lückenschluss handelt.
Lärmkartierung herauszunehmen.
2. Das HLUG verweist auf den Abschlussbericht der Strategischen Lärmkartie2. Die berechneten Lärmwerte sind durch Nachweis der
rung Hessen 2012.
zugrunde gelegten Verkehrsmengen und deren Quellen
3. Das HLUG verweist auf die Frist der Umgebungslärmrichtlinie, wonach die
zu belegen.
Kartierung bereits im Jahr 2012 fertig gestellt sein sollte.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
Landkreis
335
Kommune
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
3. Der Kartierung sind die aktuellen Verkehrszahlen der
Stadt Neu-Isenburg von 2012 zugrunde zu legen.
4. Die rechnerische Ermittlung der Betroffenheit ist durch
faktisch ermittelte Messergebnisse zu ergänzen.
5. Die Anzahl der Betroffenen ist beidseitig je Straßenzug
darzustellen. Bei verschieden langen Straßen muss eine
Lärmkennziffer dargestellt werden.
6. Die Überlagerung und Summierung unterschiedlicher
Lärmquellen sind bei den folgenden Stufen der Lärmaktionsplanung zu berücksichtigen.
7. Die Berechnungen der Lärmwerte müssen auf der
Grundlage einer Verkehrsprognose erstellt werden.
OF (Kreis)
Neu-Isenburg
B44
Zeppelinheim:
1. Tempolimit 70 km/h
2. Lärmschutzwand
OF (Kreis)
Neu-Isenburg
OF (Kreis)
Neu-Isenburg
OF (Kreis)
Neu-Isenburg
L3313 (ehem. B46) Offenbacher Anlage eines Radweges zwischen Neu-Isenburg und
Straße
Dreieich.
B459
Anlage eines Radweges zwischen Neu-Isenburg und Dietzenbach.
Herzogstraße zwischen Friedhofstraße und Ernst-Reuter-Str.
OF (Kreis)
Neu-Isenburg
Neuhöfer Straße
OF (Kreis)
Obertshausen
Heusenstammer Straße
Berücksichtigung von Verkehrsprognosen
Antwort der Lärmaktionsplanung
4. In der Lärmkartierung wird Lärm gemäß den rechtlichen Bestimmungen gerechnet, nicht gemessen. Dies dient der Objektivierung der Ergebnisse, um
zufällige Einflüsse wie z.B. Windrichtung auszuschließen.
5. Bzgl. der Auswertung der Lärmkartierung bestehen keine verbindlichen rechtlichen Vorgaben. Es wurde eine Methodik vorgenommen, die einen hessenweiten Vergleich von Lärmkonflikten sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ballungsräumen ermöglicht. Generelle Trennungen nach Straßenseite etc. können
bei der konkreten Maßnahmenprüfung sinnvoll sein und müssen dann im Rahmen von Detailuntersuchungen vorgenommen werden.
6. . Eine Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen- und Fluglärm ist
rechtlich weder vom Bundesgesetz- noch vom Bundesverordnungsgeber vorgesehen. Nachteilig an einer Summierung unterschiedlicher Lärmarten ist u. a.,
dass keine Verantwortlichkeit für die Lärmursache festgestellt werden kann.
7. Verkehrsprognosen werden in der Lärmminderungsplanung nicht berücksichtigt, Maßstab für die Lärmaktionsplanung ist der in der Lärmkartierung dargestellte Ist-Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung.
Die rechtlichen Voraussetzungen für beide Maßnahmenvorschläge liegen nicht
vor.
Die Voraussetzung für ein Tempolimit liegt nicht vor, da keine Lärmbelastungen
LDEN/LNight>70/60 dB (A) gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 vorhanden sind.
Die Voraussetzung für eine Lärmschutzwand liegt nicht vor, da keine Lärmbelastungen LDEN/LNight>67/57 dB (A) gemäß Lärmkartierung vorhanden sind.
Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
2012.
Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
2012.
In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine
Person mit LDEN/LNight>69/59 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung.
In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine
Person mit LDEN/LNight>67/57 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung.
Die Straße ist als nicht klassifizierte Straße nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Verkehrsprognosen werden in der Lärmminderungsplanung nicht berücksichtigt, Maßstab für die Lärmaktionsplanung ist der
in der Lärmkartierung dargestellte Ist-Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Die Berücksichtigung von Verkehrsprognosen ist den Genehmigungsverfahren
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
Landkreis
336
Kommune
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
OF (Kreis)
Obertshausen
L3064
OF (Kreis)
Rodgau
A3
OF (Kreis)
Rödermark
B486 Traminer Straße
OT Urberach
OF (Kreis)
Rödermark
B486 Konrad-Adenauer-Straße
OT Urberach
OF (Kreis)
Rödermark
OF (Kreis)
Seligenstadt
B459 Dieburger Straße
OT Rödermark
L3121
RTK
Eltville
B42 OT Erbach
RTK
Geisenheim
L3272
RTK
Heidenrod
B260 OT Kemel
RTK
Hünstetten
A3
RTK
Hünstetten
B417 OT Kesselbach
RTK
Idstein
A3 OT Wörsdorf
Antwort der Lärmaktionsplanung
vorbehalten.
Friedrich-Ebert-Straße: Tempolimit 30 km/h
Diese Straße ist nicht kartiert (DTV 6.466 und 7.747 Kfz/Tag) und damit nicht
Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
OT Weiskirchen:
2. In der Lärmkartierung wird Lärm gemäß den rechtlichen Bestimmungen ge2. Die berechneten Lärmwerte sollten durch Lärmmessun- rechnet, nicht gemessen. Dies dient der Objektivierung der Ergebnisse, um
gen über einen längeren Zeitraum ergänzt werden.
zufällige Einflüsse wie z. B. Windrichtung auszuschließen.
3. Bildung von Lärmsummenpegeln aus Straßenverkehrs- 3. Eine Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen- und Fluglärm ist rechtund Fluglärm.
lich weder vom Bundesgesetz- noch vom Bundesverordnungsgeber vorgesehen. Nachteilig an einer Summierung unterschiedlicher Lärmarten ist u. a., dass
keine Verantwortlichkeit für die Lärmursache festgestellt werden kann.
OT Urberach:
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
1. Mehr Kontrollen für laute Motorräder
(LKZ < 200) zurückgestellt.
2. Mehr Kontrollen des Lkw-Durchfahrverbotes.
3. Kein Straßenverkehrslärm und deshalb nicht Prüfungsgegenstand der Lärm3. Pkw-Werkstätten und Waschanlagen in Wohn- und
aktionsplanung. Es handelt sich vielmehr um baurechtliche Normen, die im
Mischgebieten müssen verpflichtet werden, die Hallentore Rahmen von Auflagen der Baugenehmigungen geregelt werden können.
geschlossen zu halten.
In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine
Person mit LDEN/LNight>69/59 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine
Person mit LDEN/LNight>67/57 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung.
OT Johannisberg: Lärm wegen starker Steigung der Stra- Diese Straße ist nicht kartiert (DTV 3.310 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand
ße.
der Lärmaktionsplanung.
In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine
Person mit LDEN/LNight>69/59 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung.
OT Wallrabenstein: Lärm insbesondere nachts
Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
Lärmschutzwand im Bereich der Kuppe und an der Brücke 2012.
über das Wörsbachtal
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Idstein und OT Wörsdorf:
OT Wörsdorf: gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine betroffenen Personen
1. Lärmschutzwände
im Lärmbereich LDEN/LNight>69/59 dB (A)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
Landkreis
337
Kommune
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
2. Im Bereich Idstein und Wörsdorf kommt es zu einer
Kumulation von Verkehrslärm der A3 und der Bahn (ICETrasse).
RTK
Idstein
Limburger Straße OT Idstein
RTK
Oestrich-Winkel
B42
Antwort der Lärmaktionsplanung
2. Eine Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen- und Schienenlärm
(ICE-Trasse) ist rechtlich weder vom Bundesgesetz- noch vom Bundesverordnungsgeber vorgesehen. Nachteilig an einer Summierung unterschiedlicher
Lärmarten ist u. a., dass keine Verantwortlichkeit für die Lärmursache festgestellt
werden kann.
Lärmschutzfenster
Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
2012.
Addition des Verkehrslärms von Straßen-, Schienen-, Flug- Eine Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen-, Schienen- und Fluglärm
und Schiffslärm.
ist rechtlich weder vom Bundesgesetz- noch vom Bundesverordnungsgeber
Berücksichtigung des Bahnlärms und der Erschütterungen vorgesehen. Nachteilig an einer Summierung unterschiedlicher Lärmarten ist u.
durch die Bahn.
a., dass keine Verantwortlichkeit für die Lärmursache festgestellt werden kann.
Schiffslärm ist nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
RTK
Taunusstein
B54/B275
Erweiterung der Lärmaktionsplanung um eine Stufe 3, bei
der alle Straßen >1 Million Kfz/Jahr erfasst werden.
RTK
Taunusstein
B275 OT Neuhof
RTK
Taunusstein
B417 OT Neuhof
RTK
Taunusstein
B417 OT Platte
Wetterau
Altenstadt
A45 OT Rodenbach
Wetterau
Bad Nauheim
A5 OT Nieder-Mörlen
OT Nieder-Mörlen: Lärmschutz erforderlich
Wetterau
Bad Vilbel
Allgemein
1. Aufnahmen der Straßen B3, Homburger Straße,
Büdinger Straße, L3008, Frankfurter Straße, Alte Frankfurter Straße, Friedberger Straße.
2. Im Gegensatz zur Lärmkartierung 2007 sind in der
Lärmkartierung 2012 erst Lärmbelastungen ab 55/45
dB (A) tags/nachts enthalten. Wegen der besseren Vergleichbarkeit sollten beide Kartenwerke die gleichen
Darstellungen enthalten.
Lärmschutzwand
Der Bahnlärm wird nicht im Lärmaktionsplan Straßenverkehr betrachtet. Erschütterungen werden von der Umgebungslärm-Richtlinie nicht erfasst.
Gemäß § 47b BImSchG findet die Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr statt. Eine Ausdehnung der Lärmaktionsplanung auf kleinere Straßen würde eine Gesetzesänderung erfordern.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
2012.
In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine
Person mit LDEN/LNight>69/59 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung.
In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine
Person mit LDEN/LNight>67/57 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung.
Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
2012.
1. Die Straßen B3, L3008 und Büdinger Straße als Teil der L3008 sind kartiert.
Ebenso die B521 soweit diese im Süden die Gemarkung Bad Vilbel berührt. Die
nicht klassifizierten Gemeindestraßen Homburger Straße, Frankfurter Straße,
Alte Frankfurter Straße und Friedberger Straße sind nicht kartiert. Dem HLUG
liegen keine Verkehrsmengen-Daten zu diesen Straßen vor. Diese nicht kartierten Straßen können daher nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung sein. Da
abgesehen von den beiden Bundesstraßen die Zuständigkeit für straßenbauliche und straßenverkehrliche Lärmminderungsmaßnahmen bei der Stadt Bad
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
Landkreis
338
Kommune
Örtlichkeit
Wetterau
Wetterau
Bad Vilbel
Bad Vilbel
L3008 Büdinger Straße
B3
Wetterau
Butzbach
L3056
Wetterau
Friedberg
B275 Homburger Straße
Wetterau
Karben
B3 OT Kloppenheim
Wetterau
Karben
L3205 Bahnhofstraße
Wetterau
Limeshain
L3189 Himbacher Straße
Wetterau
Münzenberg
A5 OT Gambach
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
3. Es wird aus der Lärmkartierung nicht klar, welche Rolle
der Eisenbahnlärm spielt.
4. Zum besseren Verständnis sollte die nachrichtliche
Übernahme der zeichnerischen Darstellungen entsprechend der Abstufung der Lärmgrenzwerte der 16.
BimSchV erfolgen.
5. Die Grenzwerte der 16. BImSchV (59/49 dB (A)) werden
westlich der Frankfurter Straße überschritten.
Passiver Schallschutz
Heilsberg:
Starke Lärmbelastung am Heilsberg durch Straßenverkehrslärm, Bahnlärm und Fluglärm. Die Grenzwerte der
16. BImSchV würden überschritten. Vorschlag:
1. Tempolimit 70 km/h
2. Errichtung einer Lärmschutzwand
OT Rommelhausen: Lärmbelastung
1. lärmoptimierter Asphalt (Flüsterasphalt)
2. Tempolimit 30 km/h
Antwort der Lärmaktionsplanung
Vilbel liegt, wären diese Maßnahmen unabhängig von der Kartierung alleine
von der Stadt Bad Vilbel durchzuführen.
2. Eine Änderung der aktuellen Kartierung ist für das HLUG zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Unabhängig davon ist eine solche Darstellung der
niedrigsten Lärmwerte für die Lärmaktionsplanung ohne Bedeutung, da nur
Lärmkonflikte ab einer Lärmbelastung von LDEN/LNight>65/55 dB (A) vertiefend
untersucht werden.
3. Der Eisenbahnlärm ist in der Lärmkartierung des HLUG nicht enthalten. Der
Eisenbahnlärm wird vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kartiert. Diese Kartierung
ist ebenfalls im Internet unter www.eisenbahnbundesamt.de veröffentlicht.
4., 5. Die Lärmkartierung erfolgt gemäß der 34. BImSchV nach der Berechnungsvorschrift VBUS. Eine Vermischung mit der für Lärmberechnungen von
Neubauvorhaben geltenden 16. BImSchV (Lärmvorsorge, vgl. Kapitel 2.2.3.1)
würde nicht zur Klarheit beitragen.
Die Stellungnahme der zuständigen Stadt Bad Vilbel steht noch aus.
Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen
2012. Daher erfolgt für diesen Bereich keine Maßnahmenplanung
Eine Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen-, Schienen- und Fluglärm
ist rechtlich weder vom Bundesgesetz- noch vom Bundesverordnungsgeber
vorgesehen. Nachteilig an einer ausschließlichen Summenbetrachtung unterschiedlicher Lärmarten ist u.a., dass nicht ohne weiteres eine Verantwortlichkeit
für die Lärmursache festgestellt werden kann.
Die Grenzwerte der 16. BImSchV finden bei Neubauvorhaben Anwendung, in
der Regel aber nicht bei der Lärmaktionsplanung. Die weiteren Vorschläge zur
Minderung des Bahn- und Fluglärms sind den entsprechenden Teilplänen vorbehalten.
In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit LDEN/LNight>67/57 dB (A)
belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung.
In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit LDEN/LNight>69/59 dB (A)
belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung.
In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit LDEN/LNight>67/57 dB (A)
belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung
(LKZ < 200) zurückgestellt.
In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit LDEN>69 dB (A) und nur 1
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang B
Landkreis
339
Kommune
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit
Wetterau
Ortenberg
B275 Ortenberg und OT Selters
Wetterau
Ortenberg
B457
Wetterau
Ranstadt
B457
Wetterau
Wölfersheim
B455 OT Melbach, Wölfersheim
und OT Geisenheim
Antwort der Lärmaktionsplanung
Person mit LNight>59 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung.
OD Eckartsborn, OD Lißberg: Tempolimit 30 km/h nachts. Die Straße ist hier nicht kartiert (DTV 6.558 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand
der Lärmaktionsplanung.
OD Bleichenbach: Lärmbelastung
Die Straße ist hier nicht kartiert (DTV 5.464 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand
der Lärmaktionsplanung.
Die Straße ist hier nicht kartiert (DTV 7.356 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand
der Lärmaktionsplanung.
Überproportionale Zunahme des Schwerlastverkehrs auf
In der Lärmkartierung wird Lärm gemäß den rechtlichen Bestimmungen geB455.
rechnet, nicht gemessen. Dies dient der Objektivierung der Ergebnisse, um
OT Geisenheim: Erfassung der Straßenverkehrslärmsitua- zufällige Einflüsse wie z. B. Windrichtung auszuschließen. Die Lärmkartierung
tion durch Messungen.
liegt für diesen Bereich auch vor.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang C
340
Anhang C: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Darmstadt“
In der folgenden Tabelle sind die im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stadt Darmstadt eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen
der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Verbände stichpunktartig aufgeführt und mit einer Antwort der Lärmaktionsplanung versehen. Doppelte oder inhaltsgleiche Anregungen und Stellungnahmen sind zusammengefasst. Allgemeine, ortsübergreifende Anregungen und Stellungnahmen finden
sich am Ende der Tabelle. Stellungnahmen, deren Behandlung in Kapitel 4.4 des vorliegenden Planentwurfes erfolgt, werden an dieser Stelle nicht gesondert wiedergegeben.
Tabelle 140: Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Darmstadt
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
Kranichsteiner
Lkw Verkehr mit überhöhter Geschwindigkeit, verursacht star- Die Voraussetzungen für Tempo 30 liegen dort nicht vor. Es handelt sich nur um einzelne Lkw, so dass sich
Straße
(L3097) ken Lärm
die erforderliche Mindestminderung des Verkehrslärms um 3 dB (A) nicht ergibt. Die Situation wird aber von
Bereich Siemens- Forderung: Tempolimit 30 km/h
der Stadt Darmstadt beobachtet.
straße
Bismarckstraße
Pflaster muss getauscht werden, ist defekt und verursacht Lärm,
Bereich Wilhelm- Bushaltestelle vor der Tür – Schulkinder
Leuschner-Straße Johannisviertel: Schleichverkehr , zu viel Durchgangsverkehr
Forderungen:
1. Eine neue Decke wird aufgebracht, kein neues Pflaster
1. Neues Pflaster,
2. Heag hat die Busse auf den aktuellsten Stand ausgerüstet, Nahverkehrsplan: Zeiten sind festgelegt
2. Verlegung der Bushaltestelle,
3. Durchgangsverkehr zu verlegen ist nicht möglich.
3. im Johannesviertel: Verlegung des Verkehrs
Eschollbrücker
Straße
- Bereich Wilhelm-Leuschner-Schule:
Bushaltestelle vor der Tür, zu laut – lärmende Schüler aus der
Abendschule, abendliche „Party“.
Forderung: Verlegung Bushaltestelle zum Parkplatz und Einkaufszentrum hin oder vor Parkplatz Aldi
- Bereich Heimstättensiedlung:
Raserei, hohes Fahrzeugaufkommen, schadhafter Straßenbelag
Forderung:
Blitzersäule,
Flüsterasphalt ab Ortseingang
- Kreuzung Anne-Frank-Straße in Höhe Nettomarkt:
Aufstellen einer Fußgängerampel wegen überhöhter Geschwindigkeit in Nähe des Ortsausgangs und erhöhten LkwAufkommens seit Eröffnung der Autobahnabfahrt Pfungstadt..
Die Bushaltestelle wurde vor Kurzem behindertengerecht umgebaut und kann leider nicht verlegt werden,
sie ermöglicht die gute Erreichbarkeit von Schule, Kindergarten und Einkaufsmärkten sowie Arztpraxen
Anregung wird geprüft
Zur Zeit nicht geplant. Flüsterasphalt wird vorerst nicht mehr verwendet, erste Erfahrungen abwarten
Im Rahmen der Entwicklung der Konversionsflächen wird eine Ampelanlage im Bereich Bergschneise installiert.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang C
Örtlichkeit
341
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
Arheilgen
Wei- Straßenlärm, Erschütterungen durch schlechten Straßenbelag, Die Weiterstädter Straße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
terstädter Str.
Tempo 30 wird selten eingehalten, auch vom Bus nicht, er fährt
alle 7-8 min. am Haus vorbei
Forderungen:
1. Kontrollen und Blitzer,
2. Instandsetzung des Straßenbelags
3. Einsatz kleinerer Busse oder Fahrplanänderungen
Rüdesheimer Str.
Heinrichstraße
- Schlaglöcher von der Kreuzung mit der Karlsruher Straße über
Danziger Platz, Südbahnhof bis zum Haardtring,
Forderung: im Zuge der Kanalisierungsarbeiten einen Flüsterasphalt zur Erneuerung der Fahrbahndecke,
Geschwindigkeitskontrollen wegen überhöhter Geschwindigkeit
Tempolimit 30 km/h (ab 20 Uhr)
- Bereich Einkaufszentrum:
Straßenbelag defekt, Auswärtsverkehr von Gelände biegt links
anstatt rechts ab, gilt auch für ADAC-Abschleppwagen und
Polizei, nachts reger Tankstellenverkehr, auch Anlieferung.
Forderung: Straßenbelag verbessern,
Abbiegen aus Einkaufszentrum verbieten, entsprechende Barriere in Straße einbauen.
Anlieferverkehr von Lebensmitteln nachts untersagen.
Lärm durch Säubern der Parkanlagen,
Mangelnde Barrierefreiheit des Überwegs an der Kreuzung.
Mittelfristig ist eine Grundsanierung geplant zwischen Karlsruher Straße und Danziger Platz / Südbahnhof,
Flüsterasphalt wird in den nächsten Jahren nicht verwendet.
Tempo 30 und Flüsterasphalt sind gute Lösung,
Asphalt hat schon Schäden,
Lkw-Verkehr trotz Verbot
Umweltzone einrichten
Forderung: Kontrollen und Blitzerampel
Tempolimit 30 km/h auch tagsüber,
Neue Verkehrsführungen von Heinrichstr. umleiten,
evtl. Einbahnstraßen einrichten,
Lärmreduzierender Asphalt
Stadteinwärts gibt es wenig Lkw Verkehr, 3,5 t sind nicht erfasst,
Schäden hat die lärmoptimierte Asphalt nicht. Es gibt Fahrrillen vor der Ampel.
Im nächsten Luftreinhalteplan ab 2.Jahreshälfte 2015 wird das Lkw- Fahrverbot verschärft, d.h. auch in die
Heinrichstraße dürfen tagsüber noch Be-und Entlader einfahren.
Blitzersäule wurde an der Kreuzung Inselstraße aufgestellt
Tempolimit 30 km/h tagsüber ist nach StVO nicht statthaft,
Eine Änderung der Verkehrsführung ist nicht möglich aufgrund des bestehenden Straßennetzes
auch keine Einbahnstraßenregelung
Lärmreduzierender Asphalt ist im Rahmen der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung zwischen Wiener Straße und
Heidenreichstraße eingesetzt worden.
Wird an Kommunalpolizei weitergeleitet.
Die Voraussetzungen der StVO zur Einrichtung eines Tempolimits 30 km/h liegen nicht vor.
Rüdesheimer Straße ist in der Sanierungsplanung. Problem der Abbieger nach links ist bekannt, soll planungsmäßig gelöst werden.
Nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung, da kein Straßenverkehrslärm.
Nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Arheilgen Frank- - Bereich Haltestellen Fiedlersee und Fuchsstraße: die breiten 1. Ein Austausch des relativ neuen Straßenbelags ist nicht möglich
furter Landstraße Fugen erzeugen Lärm, auch angepasste Geschwindigkeit er- 2. Tempo 30 km/h nicht realisierbar aufgrund Verwaltungsrichtlinien des Bundes; würde Nachteil für Strazeugt Reifenabrollgeräusche
ßenbahn bedeuten (Reisezeitberechnungen)
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang C
Örtlichkeit
342
Anregung/Stellungnahme
Forderungen
1. Austausch Straßenpflaster, (farbiges am besten),
2. Geschwindigkeitsred. von 40 auf 30 km/h – zumindest nachts
- Bereich nördlich der Kreuzung mit der Messeler Straße:
Bahnen bringen Erschütterung in den Vitrinen
nächtlicher Fahrplan – zu laut. „Flüstergleis“ für Straßenbahnen
Antwort der Lärmaktionsplanung
Die Gleise wurden erst vor kurzem neu eingebaut. Daher ist eine relative Laufruhe garantiert. Erschütterungen sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
B3 zwischen Wix- Forderung: Dammaufschüttung oder Schutzwand zum Schutz Kein Lärmkonflikt in den angrenzenden Wohngebieten. Die Wohnbebauung der Händelstraße ist mit bis
hausen und Ar- der angrenzenden Wohngebiete Wixhausens
maximal 55 dB (A) tags und 45 dB (A) nachts kartiert.
heilgen
Erbacher Straße, Wochenend- und Berufsverkehr, Ausbau des Edelsteinviertels,
Bereich
Edel- viele Besucher am Oberfeld
Forderungen:
steinviertel
1., 2. und 4.: Entwurfsplanung läuft, 2015/2016, Tempolimit 30 km/h geplant,
1. Tempolimit 30 km/h
2. Flüsterasphalt,
3. Lkw-Durchfahrtsverbot ist in der gesamten Stadt Darmstadt vorhanden
3. Lkw Durchfahrtsverbot,
5. Eine Sperrung für den Durchgangsverkehr kommt nicht in Betracht. Bei der Neubebauung des Edelstein4. Fahrbahnschwellen an Haltestellen
viertels handelt es sich um eine an eine bestehende Straße heranrückende Wohnbebauung. Lärmbelastun5. Sperrung für Durchgangsverkehr,
gen sind bauseits zu lösen und können nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.
6. Ampel vor Hofgut Oberfeld, Zebrastreifen
6. Fußgängerampel geplant, bedarfsgesteuert
7. Besucherparkplatz am Oberfeld
7. keine Fragestellung der Lärmaktionsplanung
Bleichstraße
durch Bebauung im Klinikgelände mehr Lärm, durch Parkplatz
Bereich Lilienpa- /Sparda etc. schallt der Lärm, ab 5 Uhr morgens Lkw Lärm, starlais
ker Schmutz durch Abgase,
Rush Hour: Stau Grafenstraße – Kasinostraße
Forderung: Verbote für Lkw aussprechen
Lkw-Durchfahrtsverbot ist in der gesamten Stadt Darmstadt vorhanden. Es gilt zwischen 20 Uhr und 6 Uhr für
alle Lkw. Zwischen 6 und 20 Uhr sind nur noch ortsansässige Lkw sowie Be- und Entlader in Darmstadt mit
Inkrafttreten des Luftreinhalteplans ausgenommen. Verkehrszählungen haben ergeben, dass das LkwVerkehrsaufkommen bereits mit den bisherigen Beschränkungen gesunken ist. Durch häufigere Kontrollen
kann das Ergebnis verbessert werden. Schmutz und Abgase sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung,
sondern des vorhandenen Luftreinhalteplans, der das Lkw-Durchfahrtsverbot beinhaltet und der neu einzurichtenden Umweltzone.
Pallaswiesenstr.
ist eine Tempo 30 Straße, wird nicht eingehalten, gerade nachts, Kein Lärmkonflikt in diesem Bereich. Die Lärmbelastung ist bis maximal 60 dB (A) tags und 50 dB (A) nachts
Bereich
Johan- Forderung: Kontrollen / Blitzer
kartiert.
vier Buslinien (u.a. mit Hybridbussen) verursachen Hauptlärm
Es sind Testfahrten mit Elektrobussen geplant, die Testfahrten mit Hybridbussen sind abgeschlossen.
nesviertel
Forderung: Fabrikatswechsel auf Mercedes citaro oder MAN
Rhönring, Robert- 1. Rhönring, Nähe Einfahrt aus Frankfurter Straße, ein zu tief
Schneider-Straße sitzender Gullideckel erschüttert bei Verkehr die ganze Häuserreihe,
2. Stop- and Go-Verkehr,
3. Rhönring, Spessartring: Tempolimit 30 km/h,
1. Rhönring: Gullideckel wurde von der Stadt Darmstadt überprüft und das Scheppern beseitigt.
2. Stop-and-Go-Verkehr: Die Verkehrsüberlastung im Rhönring sollte durch die Nordostumgehung reduziert
werden (vgl. LAP 1. Stufe). Das Projekt wurde jedoch -u. a. auch aufgrund eines Bürgerentscheids - aufgegeben.
3. Aufgrund des Abstandes der Wohnbebauung zur Straße mit Vorgärten erreicht die durch ein Tempolimit
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang C
343
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
4. laute Musik, Abgase ab 5 Uhr morgens im Berufsverkehr,
erreichbare Lärmreduzierung im Gegensatz zu einigen Straßen mit Wohnhäusern unmittelbar am Straßen5. nächtlicher Lkw Verkehr,
rand nicht das gesetzlich vorgeschriebene Minimum der Lärmreduzierung. Daher hier nicht umsetzbar.
6. Robert-Schneider-Straße ist Tempo 30, wird mit Vollgas als 4. Musik-Lärm und Abgase sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Abkürzung benutzt, lautes Kopfsteinpflaster
5. Nächtlicher Lkw-Verkehr ist in Darmstadt aufgrund des Lkw-Durchfahrtsverbots für alle Lkw unzulässig.
6. Robert-Schneider-Straße: Diese Straße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Aufgrund der geringen Straßenbreite kein Durchfahrtsverkehr, langsames Fahren nötig.
Roßdörfer Straße
Frankfurter
ße
Verstärkter Busverkehr, laute Busse
Forderung:
Haltestelle Beckstraße verlegen
Umleitung oder Umstellung der Zeiten des Bus- und Straßenbahnverkehrs Linie 2+9
Wegen des Tempolimits 30 km/h nachts in der Heinrichstraße
werde die Roßdörfer Straße als Abkürzung genutzt.
Trotz des Busverkehrs stellt die Roßdörfer Straße östlich der Beckstraße kein Lärmkonflikt dar, da die Lärmbelastung in diesem Bereich nicht über 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts kartiert ist.
Die geplante Straßenbahnlinie zur TU Lichtwiese über die Georg-Büchner-Schule und Lichtwiese wird in ca. 5
Jahren Entlastung bringen.
Die Möglichkeiten neuer Verkehre zur Umgehung der nachts temporeduzierten Heinrichstraße wurden vor
Einführung des Tempolimits geprüft. Die Roßdörfer Straße ist für Umfahrungsverkehr wegen Tempolimits,
Rechts-vor-links-Verkehrs und Einbahnstraßenregelung ungeeignet.
Stra- - Abschnitt von Pallaswiesenstraße bis Rhönring:
Lärm tagsüber und nachts durch starken Straßenverkehr, den
gestiegenen Straßenbahnbetrieb, den Kopfsteinpflasterbelag
und die Schlaglöcher der Straße.
Forderungen:
1. Einbahnstraßenregelung
2. Tempolimit 30 km/h
3. Entfernung des Kopfsteinpflasters im Gleisbereich
4. besser gebettete Straßenbahnschienen
5. Neubau des maroden Straßenbelags mit Flüsterasphalt.
Zunächst erfolgten eine Erneuerung der Deckschicht im Gleisbereich zwischen Willy-Brandt-Platz und Pallaswiesenstraße sowie ein Austausch des Kopfsteinpflasters.
- Abschnitt Willy-Brandt-Platz bis Pallaswiesenstraße:
Forderung Tempolimit 30 km/h, ausgewiesene Fahrradspuren
Heidelberger
Straße
Eine Einbahnstraßenregelung ist aufgrund des Straßennetzes nicht möglich
Zwischen Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Rhönring/Kasinostraße ist die Einführung eines Tempolimits
30 km/h nachts geplant.
Die Straßenerneuerung ist geplant und soll nach Abschluss der Arbeiten an der Bismarckstraße, die ja auch
eine wichtige Maßnahme zu Lärmreduktion darstellt, begonnen werden.
Wird zu gegebener Zeit von der Stadt Darmstadt entschieden
- zwischen Landskronstraße und Bessunger Straße:
Lärmarmes Gleisbett ist mittelfristig in Planung für 2016/ 2017, Straße wird überplant, auch ein Radweg ist
Lärm der vier Spuren und Straßenbahnlärm
angedacht.
Forderungen:
Lärmarmes Gleisbett für die Straßenbahn,
Temporeduz. des Kfz-Verkehrs auf 30 km/h, zumindest nachts,
eine Engstelle, wie in diesem Abschnitt im Wohngebiet nicht
vierspurig – besser: zweispurig ausbauen
Neues Gewerbegebiet verändert Verkehrsströme,
- Kreuzung Landskronstraße:
Verkehrszunahme des Verkehrs auch durch Gewerbegebiet,
Schwerlastverkehr, Motorräder mit Vollgas,
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang C
Örtlichkeit
344
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
Signalhörner von Polizei und Krankenwagen
Nähe Prinz-Emils-Garten: unnötiges Einschalten von Martinshorn
bei Krankenwagen, gerade nachts bei leeren Straßen. Der Einsatz sollte daher von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten werden.
Straßenbahn: Lücke des Grüngleises schließen, Arbeiten mit
lärmgedämmten Maschinen.
Zu schnelles Fahren: Tempolimit 30 km/h nebst Kontrollen.
Bereich Kreuzung Annastraße:
Lärm durch Straßenbahnen und Autos auf dem Kopfsteinpflaster rundum die Straßenbahnschienen.
Signalhorn-Einsatz ist Entscheidung der Polizei und der Krankenwagen. Zur Zeit keine Abhilfe möglich.
Landgraf-GeorgStraße (B26)
- Bereich Kreuzung Beckstraße und Elisabethenstift:
Forderung:
Neuer Straßenbelag wegen starken Verkehrslärms,
Kontrollen für Lkw Fahrer in „Verbotsstraßen“
Umleitung des Lkw-Verkehrs
- Bereich Kreuzung Fiedlerweg:
Stärkere Überwachung des Lkw-Durchfahrtsverbots
Erneuerung des Straßenbelags
Bereich Jugendstilbad:
Erneuerung des Straßenbelags
Es ist beabsichtigt, den Knotenpunkt Bereich Landgraf-Georg-Straße / Beckstraße im Jahr 2013 neu zu asphaltieren. Im Frühjahr 2013 wurden in der Landgraf-Georg-Straße von der Beckstraße stadtauswärts bereits
Unebenheiten im Asphalt entfernt.
Umleitung des Lkw Verkehrs nicht möglich. In der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes ist ein Lkw- Durchfahrtsverbot auch tagsüber vorgesehen, d.h. der Bereich wird entlastet, da nur Be-und Entlader zufahrtsberechtigt sein werden.
Lkw Kontrollen finden mehrmals monatlich im Stadtgebiet statt.
Es ist eine grundhafte Erneuerung des Abschnitts Fiedlerweg bis Ostbahnhof geplant. Baubeginn soll im
Herbst 2015 sein.
Derzeit keine Maßnahmen geplant.
Hindenburgstr.
sehr verkehrsintensiv, Sirenen von Feuerwehr und Krankenwa- Flüsterasphalt wird zur Zeit nicht mehr verwendet, es müssen erste Ergebnisse abgewartet werden,
gen
Änderung der Verkehrsflüsse aufgrund bestehender Belastung vom Haardtring zur Zeit nicht möglich.
Forderungen:
Lärmreduzierter Asphalt
Verkehrsführung des Durchfahrtsverkehr über Haardtring zur
Karlsruher Str.,
Polizeikontrollen für frisierte, zu laute Auspuffe
Nd.-Ramstädter
Straße
morgendliche Sattelschlepper ab 6 Uhr, optische Verengung
der Fahrbahn durch Bäume und Sträucher führen zur Geschwindigkeitsreduzierung.
Forderungen:
Aufbau von Starenkästen (Blitzattrappen),
Ausbesserung Straßenbelag,
Lkw Kontrollen,
Fahrbahnverengung durch Begrünung im Straßengraben,
(Georg-Büchner-Schule bis Parkplatz 98er Stadion
Stadt Darmstadt leitet Forderung an HEAGmobilo weiter. Maschinenlärm ist nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Die Voraussetzungen der StVO zur Einrichtung eines Tempolimits 30 km/h liegen nicht vor.
Derzeit ist hier keine Straßensanierung und Schienensanierung geplant.
2013 wurde der Straßenbelag grundhaft erneuert, Begrünung mit Büschen ist geplant,
Lkw Kontrollen finden mehrmals monatlich im Stadtgebiet statt.
Anregung für aktive Blitzersäulen wird geprüft.
Der Bereich ab Lichtwiesenweg soll nach derzeitigem Stand im Zusammenhang mit Straßenbahnneubau und
Stadion neu beplant und saniert. werden.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang C
Örtlichkeit
345
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
Noackstraße
erhöhter Verkehrslärm wegen Marktplatz Bessungen, Bewohner Die Noackstraße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
haben Terrassen bereits „eingemauert“ trotz Barrieren
Forderungen:
Barrieren,
Blitzer in der Noackstraße – auch für alle vierspurigen Straßen
innerhalb Darmstadts,
Entfernungs-Hinweisschilder auf den „Marktplatz“ in der
Noackstraße
Soderstraße
Zufahrt zu Mercksplatz mit Parksuchverkehr störend. Anwohnerparkplätze Mercksplatz gewünscht, Soderstraße als Einbahnstraße- Einfahrt/Ausfahrt von Landgraf-Georg-Straße oder
Teichhausstraße, indem Zufahrt wieder aufgemacht wird
(=Ausfahrt) als Einbahnstraße.
Donnersbergring - Kreuzung Groß-Gerauer Weg. Sehr lärmintensiv
Forderungen:
Tempolimit, Reduzierung Martinshörner, Lkw-Kontrollen
- Bereich Rüdesheimer Straße: Geschwindigkeitsbegrenzungen
auf Donnersbergring und Karlsruher Straße
Die Soderstraße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Anwohnerparken ist geplant,
Mercksplatz wurde befestigt und soll bewirtschaftet werden,
Anregungen werden in dem Zusammenhang geprüft.
Bei diesen Hauptverkehrsstraßen ist Straßenverkehrsführung nicht veränderbar.
Aus Lärmschutzgründen ist nach den Richtlinien des Bundesministeriums eine Reduktion der Geschwindigkeit in diesem Bereich nicht möglich. Die Anregung wird aus Verkehrssicherheitsgründen noch geprüft werden.
Signalhorn-Einsatz ist Entscheidung der Polizei und der Krankenwagen. Zur Zeit keine Abhilfe möglich.
Lkw Kontrollen werden mehrmals monatlich durchgeführt.
Hügelstraße
Motorradfahrer und frisierte Kfz an Wochenenden und späten Ggf. Geschwindigkeitsüberwachung,
Abendstunden, außerdem laute Kirchenglocke der Stadtkirche Glockengeläut ist kein Verkehrslärm und damit nicht Bestandteil der Lärmaktionsplanung.
Alexanderstraße
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Geschwindigkeitskontrollen.
Kasinostraße
Kreuzung mit Landwehrstraße:
keine Nachtruhe, da Lärm von Lkw so laut ab 4:30 Uhr,
Straßenschäden
Für Lkw ist Kasinostraße eine Hauptverkehrsstraße. Es besteht in Darmstadt ein Nachtfahrverbot für alle Lkw
ab 3,5 t zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Insofern ist Lkw-Lärm ab 4:30 nicht nachvollziehbar. Ggf. sind LkwKontrollen vor 6 Uhr erforderlich. Zur Tageszeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr gilt das Lkw-Durchfahrtsverbot für
den Transitverkehr und ab Mitte des Jahres 2015 darf nur noch Lieferverkehr tagsüber einfahren.
Der Bereich Kasinostraße Ecke Landwehrstraße wird hinsichtlich der lärmverursachenden Schadstellen im
Straßenbelag überprüft.
Blütenallee
Trotz Tempo-30-Zone fahren Fahrzeuge zu schnell von der Fritz- Die Blütenallee ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Meißner-Anlage auf Blütenalleeeinfahrt.
Die Situation wird von der Stadt Darmstadt überprüft.
Hanauer
(B26)
Straße Bereich Edelsteinviertel: Jedes Fahrzeug sei zu hören.
Forderungen:
Verbesserung der Asphaltierung (Flüsterasphalt),
vorhandene Schallschutzmauer erweitern,
Nach Berechnungen genügt Schallschutzmauer zum Schutz des Wohngebietes.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang C
Örtlichkeit
346
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
Fahrgeschwindigkeit reduzieren
Unterführung mit schallschluckender Verkleidung ausstatten.
Rheinstraße
- Bereich Siedlung Tann:
Erhöhte Straßenlage der A 672, stark erhöhte Geschwindigkeit
einzelner Verkehrsteilnehmer
Forderungen:
1. Lärmschutzwand entlang südlicher Überleitung von der A5
zur A672 bis zu den Hundevereinen (Brücke über Straßenbahn)
2. Aufbau eines Blitzgerätes möglichst mit Rotlichtblitzer in
Fahrtrichtung Darmstadt Ecke An der Posch Villa Tann
3. Führung der Straßenbahn auf einem Rasengleis sobald die
neue Strecke gebaut wird
4. Anbindung der A 672 an die Umgehungsstraße in Griesheim/Nordring, hierdurch würde auch ein Unfallschwerpunkt
deutlich vermindert.
- Bereich Waldkolonie / Europaviertel und Pupinweg:
Viele Autos fahren in dem Bereich, in dem noch ein Tempolimit
60 km/h vorgeschrieben ist, deutlich schneller, bis zu 100 km/h.
Forderung: Geschwindigkeitskontrollen.
Die Anregungen werden geprüft.
1 Die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass hinsichtlich der Umbaumaßnahme
der südlichen Überleitung von der A 5 zur A 672 keine wesentliche Änderung vorliegt. Die Pegelerhöhungen
liegen an den betroffenen Wohngebäuden im Bereich von 0,3 – 0,5 dB (A) – nötig wären hierfür 3 dB (A). –
somit sind Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten des Bundes in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
Die Wohnhauseigentümer (Gebäude müssen vor 1.4.1974 errichtet worden sein) können aber Anträge auf
Lärmsanierung stellen (passive Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude). Hessen Mobil wird eine entsprechende Einzelfallprüfung durchführen
3. Hinsichtlich des Aufbaus des Gleises für Straßenbahn wird eine entsprechende Dämmung vorgesehen
werden.
4 Gemäß der Stellungnahme von Hessen Mobil stellt die hier vorgeschlagene Anbindung keine Lärmschutzmaßnahme dar.
Anregung wird an Kommunalpolizei weitergeleitet.
Karlsruher Straße Die Karlsruher Straße und die auf einer Rampe geführte Auto- Fortführung der Lärmschutzwand auf der A5 war wiederholt Gegenstand der Forderungen der Stadt Darm(B3) und A5
bahn A5 stellen bei Westwindlagen starke Lärmquellen dar.
stadt. Der Straßenbaulastträger hat diese Forderung abgelehnt, da die Lärmwerte hier eingehalten werden.
Forderungen:
Die Lärmschutzwand der A5 bis nach Kurve fortführen. Lärm- Forderungen bzgl. Lärmschutzwand Karlsruher Straße wird geprüft.
schutzwand der A5 in dem Streckenabschnitt, wo das Straßenniveau der A5 über dem Niveau der Waldoberkante liegt, wie z. B.
bei der Autobahnbrücke über die Bahnlinie.
Lärm von Karlsruher Straße durch Lärmschutzwand an Westseite
des Waldstückes eindämmen.
Karlstraße
Bereich zwischen Heinrichstraße und Goethestraße:
Tempo 30-Regelung ist in Karlstraße nicht möglich. Belastungen sind bekannt, leider ist Tempo 50 die ReKarlstraße durch Straßenlärm/ Raser, Straßenbahn und Kopf- gelgeschwindigkeit und kann hier nicht geändert werden.
steinpflaster belastet.
Eine Umwidmung als Fahrradstraße kommt wegen des Verkehrsaufkommens nicht in Betracht.
Forderung:
Tempo 30 nachts, oder Umwidmung als Fahrradstraße
Neckarstraße
Kreuzung Hügelstraße / Neckarstraße:
Lärmzunahme durch viele Lkw
Forderungen:
Eine Tempo 30 Regelung ist in diesem Bereich nach den gesetzlichen Vorgaben nicht möglich.
Lkw-Kontrollen finden mehrmals monatlich statt. Verlegung der Kontrollpunkte werden angeregt.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang C
Örtlichkeit
347
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
Nachts Tempo 30, mehr Kontrollen der Lkws nachts,
Es besteht in Darmstadt ein Nachtfahrverbot für alle Lkw ab 3,5 t zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.
Flotowstraße
Nutzung der Flotowstraße/Schwarzer Weg als Abkürzung für
den Durchgangsverkehr, insbesondere aus dem Osten Darm
stadts und des Umlandes in Richtung Martin-Luther-King-Ring
und Carl-Schenk-Ring.
Forderungen:
- Parkbuchten in Verbindung mit Anpflanzungen
- Fahrbahnmarkierungen im Kreuzungs- / Einmündungsbereich
- Geänderte Verkehrswegeführung (Einbahnstraßensystem)
- Abbiegeverbot von der Dieburger Straße nach rechts in die
Flotowstraße und umgekehrt nach links in die Dieburger Straße
- Reduzierung der Fahrbahnbreite auf der Bahnbrücke bzw.
vollständige Sperrung der Brücke für den Autoverkehr
Kein Lärmkonflikt in diesem Bereich. Die Lärmbelastung ist bis maximal 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts
kartiert.
Eine Sperrung der Brücke und andere verkehrliche Maßnahmen waren bereits vor einigen Jahren Gegenstand eine Anwohner/Innenbefragung in dem Gebiet mit dem Ergebnis, dass die Zufahrt über die Brücke in
beiden Richtungen weiterhin möglich sein soll- unter anderem wegen der hierdurch erleichterten Einkaufsmöglichkeiten.
Haardtring
- Monitoring Flüsterasphalt zwischen Holzhof- und Schepp Allee Durch den eingebauten lärmmindernden Splittmastixasphalt wird eine Lärmreduzierung von 5 bis 7 dB (A)
erwartet. Eine abschließende Bewertung ist durch die Hochschule Darmstadt 2015 geplant.
- Bau der Westumgehung zwischen Eschollbrücker Straße und Eine Entlastung wird nicht erwartet, da am Westwald eine Erschließungsstraße für das neue Gewerbegebiet
geplant ist, die in Höhe Hilpertstraße in das Gebiet führen soll.
Rheinstraße zur Verkehrsreduzierung des Haardtrings.
Felsingstraße
Die Felsingstraße als Anliegerstraße wird zur Umfahrung der Die Felsingstraße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Ampelanlagen der Kreuzungen der Rüdesheimer Straße mit der
Heidelberger Straße und dem Donnersbergring benutzt. Lärm Bei dem geplanten Um- und Ausbau der Rüdesheimer Straße zwischen Heidelberger Straße und Karlsruher
auch durch Parkplatzsucher der Comedy-Hall. Auch Lärm durch Straße ist mit einer Reduzierung des Schleichverkehrs zu rechnen.
An- und Abfahrten von Postfahrzeugen der Paketstation in der
Felsingstraße.
Forderungen:
- Schließung der Felsingstraße zur Rüdesheimer Straße hin.
-. Durchsetzen des Status Anliegerstraße durch Anliegerparken.
- Lärmschutzwand Rüdesheimer Straße von Kreuzung Heidelberger Straße bis Donnersbergring.
Heidelberger
Landstraße
Bereich Kreuzung Karl-Ulrich-Straße:
Forderung Tempolimit 30 km/h nachts
Bereich Straßenbahnhaltestelle Von-Ketteler-Straße:
Rasengleis positiv, aber Pflasterung an Haltestelle verursacht
Lärmzunahme, insbes. durch nicht haltende Straßenbahnen
Forderung: Abschaffung der Straßenbahnlinie „Schnelle 6“
Lärmbelastung durch Kleinflugzeuge im Landeanflug auf den
Flughafen Egelsbach
Eine Tempo-30-Regelung ist in diesem Bereich nach den gesetzlichen Vorgaben nicht möglich.
Die Probleme mit der Haltestelle werden an Heagmobilo weitergeleitet.
Die Straßenbahnlinie kann angesichts der künftigen Entwicklung der Konversionsflächen nicht abgeschafft
werden, es ist Ziel, den ÖPNV zu stärken, um den Individualverkehr reduzieren zu können
- nicht Prüfungsgegenstand dieses Lärmaktionsplans für Straßenverkehrslärm
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang C
Örtlichkeit
348
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
Mauerstraße
Lärm durch Besucher des „Parliament of Rock“, Gespräche von Hierbei handelt es sich nicht um Straßenverkehrslärm, sondern um verhaltensbedingten Lärm. Für diese
Rauchern im Freien, laute Verabschiedungen bis 5 Uhr morgens Lärmquellen ist eine Zuständigkeit der Lärmaktionsplanung nicht gegeben.
Forderung: Einführung einer Sperrstunde.
Mühltalstraße
Eberstadt
Tempolimit 30 km/h,
Erneuerung des schadhaften Fahrbahnbelags
Heinheimer Str.
(L3097)
Bereich zwischen Kranichsteiner und Dieburger Straße:
In diesem Bereich ist die Heinheimer Straße eine klassifizierte Straße (Landestraße), die dann in die KranichTempolimit 30 km/h wie im nördlichen Verlauf der Heinheimer steiner Straße weiter verläuft. Die rechtlichen Hürden für die Einführung eines Tempolimits 30 km/h nachts,
Straße.
was noch mehr tagsüber gilt, sind in diesem Bereich deutlich höher.
Es ist im Jahr 2015 eine partielle Deckenerneuerung geplant.
Dieburger Straße Bereich Komponistenviertel:
Das Verkehrsaufkommen ist hier nicht bekannt, es handelt sich offensichtlich um einzelne Fahrzeuge, die
Unverhältnismäßig viele Baustellen-Lkw (Muldenkipper) fahren nach Verschärfung des Lkw Durchfahrtsverbotes auch tagsüber nicht fahren dürfen
täglich zur Grube Messel und wieder zurück, speziell am frühen
Morgen ab 5:30 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit.
Landskronstraße
Lärm durch frisierte Motorräder und Mopeds oder auch Lkw
Forderung: Mehr Verkehrskontrollen durch die Polizei.
Dornheimer Weg Ab Bahnbrücke bis Kreuzung Michaelisstraße:
Forderung Tempolimit 30 km/h.
A5
Anregung wird weitergeleitet.
Der Lärmpegel genügt nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Ergänzung der Lärmschutzwand an der A5 nördlich des Dar- Da sich zwischen der A5 und der Waldkolonie der Waldfriedhof befindet, beträgt in der Waldkolonie der
mstädter Kreuzes in Richtung Weiterstadt.
Tagespegel bis 55 dB (A) und der Nachtpegel bis 50 dB (A). Damit stellt der Bereich Waldkolonie keinen
Lärmkonflikt dar. Des Weiteren liegen auch nicht die rechtlichen Voraussetzungen für Lärmsanierungsmaßnahmen vor, so dass die Forderung nach einer Lärmschutzwand von Hessen Mobil erneut zurückgewiesen
wurde.
Geplante West- bzw. Erschließungsstraße Gewerbegebiet Süd/West:
Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, bestehende Lärmkonflikte zu entschärfen, nicht aber in Planungsproranderschließung Verzicht auf Planung und Errichtung dieser Straße, da diese zesse für künftige Verkehrswege einzugreifen. Im Übrigen sind bei der Neuerrichtung einer Straße die strenerhebliche Verkehre auf sich ziehen und die Weststadt völlig gen Grenzwerte der Lärmvorsorge (vgl. Kapitel 2.2.3.1) zwingend einzuhalten, die den Betroffenen einen
verlärmt werden würde.
Anspruch auf einen deutlich besseren Lärmschutz bieten als die Auslösewerte der Lärmsanierung. Die Besorgnis erscheint daher unbegründet.
Moldenhauerweg Bereich Waldkolonie insgesamt:
Forderung: Tempo 30 km/h-Zone.
allgemein
Die Anliegerstraßen der Waldkolonie ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Allgemeine Anregungen:
- Verkehrsmengenreduzierung
- Lkw Fahrverbot überwachen
- Pförtnerampeln
- weiterer Ausbau Rasengleis bei Straßenbahnen
- Verkehrsmengenreduzierung wird angestrebt, die letzte Verkehrszählung ergab Reduktionen.
- Lkw Kontrollen werden mehrmals monatlich durchgeführt.
- Pförtnerampeln - Idee wurde 2014 geprüft im Rahmen des Luftreinhalteplanes, ist nicht umsetzbar.
- Rasengleisausbau der Straßenbahnen in Richtung Eberstadt ist erfolgt.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang C
Örtlichkeit
349
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
- Kreisverkehr statt Ampeln
- Kreisverkehr wird bei Um- bzw. Neuplanung generell (Magistratsbeschluss) geprüft, neuer Kreisverkehr
nördliche Einfahrt Eberstadt in Umsetzung.
- Neuer Fahrbahnbelag
- Verbesserung des Straßenbelags in der Mollerstadt wird überprüft
- Einsatz für leisere Autohupen- Schilder „Nicht hupen!“
- „Nicht Hupen“ Schilder: Hupen sind innerorts nicht erlaubt, nur bei Gefährdung.
- Tempo 30 Zonen
- Tempo 30 wird realisiert, falls zulässig.
-An schönen Wochenendtagen verstärkte Kontrollen des Motor- - An Kommunalpolizei weitergeleitet.
radlärms
- nach Fußballspielen 22 Uhr Autokorsos nicht durch Wohnge- - Nicht regelbar durch Lärmaktionsplan.
biete fahren lassen
- kein Straßenneubau in Erholungsgebieten (Westranderschlie- - Die Erforderlichkeit einer Straße wird geprüft.
ßung)
- Kopfsteinpflaster durch Asphaltierung ersetzen
- Austausch Kopfsteinpflaster gegen Asphalt wird realisiert, falls möglich und zulässig (Denkmalschutz).
- Fahrbahnverengungen
-Fahrbahnverengung teilweise kontraproduktiv, da bremsen sehr lärmintensiv mit hohem Schadstoffausstoß.
- Konzeption zur Innenstadtbelieferung mit Kleinmengen durch - Innenstadtbelieferung durch einen Dienstleister- wurde geprüft, ist jedoch nicht realisierbar.
einen Dienstleister
- automatisierte Messung von Straßenlärm i.V.m. einer Video- - an Kommunalpolizei weitergeleitet.
kamera zur Identifikation lauter Fahrzeuge – Beweismittel
- kostenlose Ausleihe von Lärmmessgeräten- bessere Informati- - Ausleihe von Lärmmessgeräten ist beim Umweltamt möglich, keine Frage der Lärmaktionsplanung
onen dazu
- leisere Busse (HEAG Fuhrpark)
- Fahrzeuge haben entsprechend dem Nahverkehrsplan 2011-2016 ein Fahrgeräusch von max. 80 dB (A)
gemäß DIN ISO 362 und DIN ISO 5130
- Verhinderung der Auffächerung der Flugrouten über Darmst.
- nicht Prüfungsgegenstand dieses Lärmaktionsplans für Straßenverkehrslärm
- Eisenbahn-Güterverkehr
- nicht Prüfungsgegenstand dieses Lärmaktionsplans für Straßenverkehrslärm
- Streichung der ehemals geplanten Nordostumgehung aus - Obwohl der Bürgerentscheid gegen die Nordostumgehung wegen Verfehlens des Quorums von 25 % der
dem Lärmaktionsplan der „Stadt Darmstadt“ der 1. Stufe. Statt- Wahlberechtigten knapp gescheitert war, hat die Stadt Darmstadt beschlossen auf den Bau zu verzichten.
dessen soll Tempo 30 km/h auf allen wichtigen Straßen in Dar- Dagegen wurde die Nordostumgehung vom Landkreis Darmstadt-Dieburg befürwortet wegen der Staus im
mstadt eingeführt werden.
Berufsverkehr und wegen der Zunahme des Lkw-Verkehrs im Landkreis aufgrund des Lkw-Nachtfahrverbots
in der Stadt. Hinzu kommt, dass die durch die Nordostumgehung zu erwartende Lärmminderung speziell im
Rhönring nicht annähernd durch ein Tempolimit 30 km/h erreicht werden könnte (vgl. Rhönring). Die weiteren Überlegungen der Verkehrsplaner müssen zu akzeptablen Lösungen führen.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang D
350
Anhang D: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Frankfurt am Main“
In der folgenden Tabelle sind die im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stadt Frankfurt am Main eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Verbände stichpunktartig aufgeführt und mit einer Antwort der Lärmaktionsplanung versehen.
Doppelte oder inhaltsgleiche Anregungen und Stellungnahmen sind zusammengefasst. Allgemeine, ortsübergreifende Anregungen und Stellungnahmen
finden sich am Ende der Tabelle. Stellungnahmen, deren Behandlung in Kapitel 5.4 des vorliegenden Planentwurfes erfolgt, werden an dieser Stelle nicht
gesondert wiedergegeben.
Tabelle 141: Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Frankfurt am Main
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
A 661
Derzeitige Planung unzureichend, Einhausung, Deckel, 10 m
LSW von Querung Seckbacher Landstr. und Friedberger
Landstr.
Grundsätzlich gilt gemäß Mitteilung von Hessen Mobil, dass mit der Planfeststellung zum Riederwald die
Ansprüche auf Lärmschutz aus dem Projekt heraus geprüft wurden. Der Lärmschutz wird im Rahmen der
Lärmvorsorge (vgl. Kapitel 2.2.3.1) realisiert. Mit dem Bau des Riederwaldtunnels wird erst in 2015 begonnen
– geplante Bauzeit ca. 7 Jahre.
B 8 (Stadtgebiet
Frankfurt)
Tempo 30 km/h
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf denen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
A 66
höhere LSW, Einhausung östlich der Ludwig-Landmann-Str.
Nach Feststellung von Hessen Mobil ist der vorhandene Lärmschutz (LS- Wände und – Wälle) in dem hier
angesprochenen Bereich ausreichend und entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
B 3, B 8, B 40
Tempo 30 km/h
(andere Forderung: alle Straßen
im Stadtgebiet
außer hoheitl.
Straßen des
Bundes)
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf denen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Bushalteplatz
Saalburgstr.
Pausierende und rangierende Busse erzeugen Lärm. An der
Haltestelle „Bornheim Mitte“ endende Busse, sollten geräuschärmere Fahrzeuge (z. B. Elektrobusse) sein.
Die Anregung wurde vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft und abgelehnt, da nicht umsetzbar.
Oeserstraße
Bahnübergang, laufende Motoren bei geschlossenem Bahnübergang
Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft.
Königsteiner Str.
Tempo 30 km/h, Grüne Welle, Aufstellung eines Geschwindig-
Tempo 30 km/h in der Königsteiner Str. ist umgesetzt.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang D
351
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme
(A66 bis
Dalbergkreisel)
keitsanzeigers
Stresemannallee
(südlich
Mörfelder
Landstr.)
klingelnde Straßenbahn (KFZ müssen Fahrbahn über Gleise
wechseln), Linienbus 35, KFZ-Verkehr
Antwort der Lärmaktionsplanung
Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft.
Stadtautobahnen Tempolimit 100 km/h tags, 80 km/h nachts (teilweise auch für
z.B. A66, A5 (AS
den Tagzeitraum gefordert), Anzahl der Anbindungen erhöhen
FfM Höchst) und
A5
Nach Feststellung von Hessen Mobil bringt ein Tempolimit 100 km/h in der Regel keine Lärmreduzierung um
3 (2,1) dB (A), da die Lkw auch weiterhin 80 km/h fahren dürfen und keine Lärmminderung bei den Lkw eintritt. Weitergehende Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der großen überregionalen Bedeutung bei der Abwägung mit anderen Belangen nicht verhältnismäßig.
A5, A66, A648
Westerbachsiedlung
(F-Sossenheim)
Westerbachstraße, Tempolimit auf BAB und bessere Anbindung
der angrenzenden Gewerbegebiete an das BAB-Netz (z.B. an
der Brücke zu Eschborn auf der auf der Wilhelm-Fay-Str.), deren
Anbindung über die Tangente West reiche nicht aus. Ein Ausbau des Verkehrsknotens Heerstraße mit Anbindung an die BAB
5 böte die Möglichkeit eine alternative Autobahnanbindung für
den Verkehr attraktiver zu machen; Verlängerung der Linie 56
von Eschborn Südbahnhof über die Wilhelm-Fay-Straße, der
Westerbachstraße bis zum Bahnhof Rödelheim, kein Ausbau der
Westerbachstraße
Nach Feststellung von Hessen Mobil bringt ein Tempolimit 100 km/h in der Regel keine Lärmreduzierung um
3 (2,1) dB (A), da die Lkw auch weiterhin 80 km/h fahren dürfen und keine Lärmminderung bei den Lkw eintritt. Weitergehende Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der großen überregionalen Bedeutung bei der Abwägung mit anderen Belangen nicht verhältnismäßig.
A 66: Zeilsheim,
Sossenheim
LSW entlang der BAB 66
Nach Mitteilung von Hessen Mobil wird für die Henry-Dunant-Siedlung aktiver Lärmschutz in Form einer
Lärmschutzwand entlang der A 66 errichtet. Weitere Maßnahmen, wie z. B. Tempolimit seien nicht geplant.
Goldstein A 5
Verlängerung der LSW (bis zur Langschneise),
Erhöhung und Umgestaltung der LSW für einen weiträumigeren
Lärmschutz (Erhöhung der LSW auf der Mainbrücke),
Instandsetzung veralteter LSW nach Stand der Technik,
Nutzung des Mittelstreifens für zus. Lärmschutzvorrichtungen,
nach Tag und Nacht differenzierte Geschwindigkeitsbegrenzungen,
lärmoptimierte Straßendecke, lärmoptimierte Brückenübergänge gegen Klack-Geräusche
Tempo 80 km/h zw. Abfahrt Westhafen und dem Frankfurter
Kreuz von 22-06 Uhr
Nach Mitteilung von Hessen Mobil läuft ein Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Teilanschlussstelle
Frankfurt – Niederrad zum Vollanschluss. Die Voraussetzungen für Lärmvorsorgemaßnahmen gem. 16
BImSchV liegen nicht vor.
Da es sich bei einer Ausfahrtrampe einer AS nicht um eine eigenständige Verkehrsfunktion handelt, sind auch
die Voraussetzungen für Lärmsanierungsmaßnahmen gemäß VLärmSchV 97 nicht gegeben (Gutachten Fritz
Ingenieure vom 02.11.2006)
Die Voraussetzungen gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV für eine Geschwindigkeitsbeschränkung liegen nicht
vor.
Bei der nächsten Deckenerneuerung werden die Anspruchsvoraussetzungen (IGW-Überschreitung, Kosten,
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang D
352
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
Wirtschaftlichkeit) überprüft. Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, wird ein lärmoptimierter Deckenbelag eingebaut. Dabei sollten folgende Randbedingungen eingehalten werden:
• Der lärmarme Fahrbahnbelag muss immer über den gesamten Querschnitt eingebaut werden.
• Die Länge der Baumaßnahme mit dem lärmarmen Fahrbahnbelag sollte sowohl aus bautechnischen als
auch aus Gründen der Lärmreduzierung mindestens 500 m betragen.
Rechneigrabenstr Geschwindigkeitskontrollen
aße, Lange Str.,
KurtSchuhmacher
Str., Mainuferstr.
Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Kennedy-Allee
Geschwindigkeitskontrollen, Anzeigevorrichtung der akt. gefah- Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
renen Geschwindigkeit (bei Einhaltung „Danke“)
Bockenheim/
Westend-Nord,
Miquelallee,
Verbindungsstück zw. Autobahnende und
Bocken-heimer
Warte
Herabsetzung der zul. Geschwindigkeit, Untertunnelung der
Miquelallee, Veränderung der Spurführung (Reduzierung der
Spuranzahl)
Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft.
Offenbacher
Landstr.
Entfernung des Kopfsteinpflaster zwischen den Straßenbahnschienen
Der Austausch des Kopfsteinpflasters erfolgt sukzessive bei Grunderneuerung des Schienenkörpers.
Oberrad:
Balduinstraße
verkehrsberuhigende Maßnahmen
Balduinstraße nicht kartiert -> DTV < 3.000 KFZ/d
Gutleutstraße
Tempo 30 km/h
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Wittelsbacheralle Tempo 30 km/h
e
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
A 5 Griesheim
Gemäß Feststellung von Hessen Mobil bringt ein Tempolimit 100 km/h in der Regel keine Lärmreduzierung
Tempolimit A5
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang D
Örtlichkeit
353
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
um 3 (2,1) dB (A), da die Lkw auch weiterhin 80 km/h fahren dürfen und keine Lärmminderung bei den Lkw
eintritt. Dies wurde durch die lärmtechnische Berechnung von Hessen Mobil bestätigt. Weitergehende Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der großen überregionalen Bedeutung bei der
Abwägung mit anderen Belangen nicht verhältnismäßig.
FriedrichWilhelm-vonSteuben-Straße
Tempolimit 30 km/h, Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzung
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Kreuzung
Ginnheimer
Landstr., RosaLuxemburg-Str.,
Platenstr.
Kreuzungsbereich/Platz verkehrsberuhigen, Ampelschaltungen
zugunsten der Fußgänger schalten.
Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft.
A 66 (FfM.Unterliederbach)
Tempo 80 km/h, Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem
Mittelstreifen, Erhöhung und Verlängerung der LSW in der Abfahrt FfM.-Höchst auf der Südseite bis zur Signalanlage an der
Königsteiner Str., Erhöhung der LSW an der Südseite der A 66
im Abschnitt zwischen der AS Kelkheim und AS FfM.-Höchst.
Hessen Mobil:
Die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h aus Lärmschutzgründen liegen
nicht vor. Die gesamte Bebauung von Unterliederbach ist durch Lärmschutzwände und lärmschützende Gebäude (Bereich Cheruskerweg und Engelsruhe) komplett geschützt. Die LS-Wände wurde in 2014 geprüft.
Eine Erneuerung ist gemäß der Prüfung weder erforderlich noch geplant. Im Bereich der Ludwig-Hensler-Str.
und Liederbacher Str. (direkt an der A 66) hat die lärmtechnische Berechnung ergeben, dass bei einigen
Wohnhäusern die Grenzwerte der Lärmsanierung in der Nacht überschritten sind und somit passive Lärmschutzmaßnahmen (in Schlaf- und Kinderzimmern die Richtung A 66 liegen) durchgeführt werden können.
Dazu müssen allerdings die Voraussetzungen vorliegen – dies wird von Hessen Mobil im Einzelfall überprüft.
Die Errichtung der hier geforderten LS-Wände scheidet aus Wirtschaftlichkeitsgründen (Kosten – Nutzen
Analyse) aus.
Königsteiner Str.
Tempo 30 km/h, stat. Radaranlagen bzw. Dialog-Displays („lang- Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendisam!“ „Danke“ in Abh. der Geschwindigkeit), Nachtfahrverbot
gung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
für Lkw.
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Stroofstraße
Überhöhte Geschwindigkeit auf der Stroofstr. im Bereich der
Wohnbebauung -> Geschwindigkeitsüberwachung
Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Darmstädter
Landstr.
Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang D
354
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
Zur Waldau
starker Verkehr, zur Waldau
Verkehrsstärke < 3.000 KFZ/d, daher nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung
Niederräder
Uferstr.
Tempolimit von 70 km/h auf 50 km/h
Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft.
Vilbeler Landstr.
(Bereich nördl.
der A 66)
Lkw-Durchfahrtsverbot im Teilstück Kilianstädter Str./Vilbeler
Landstr./Leuchte, Tempo 30 km/h auf der Vilbeler Landstr.,
Einrichtung eines Blitzers auf der Vilbeler Landstr. Teilstück
Kreuzung Philipp-Puth-Str. bis Kreuzung Leuchte, Einsatz lärmarmer Busse
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Mailänder Str.
Tempo 30 km/h
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
A 661 (zw.
Errichtung einer LSW
Preungesheim
und Berkersheim)
Gem. Mitteilung von Hessen Mobil ist auf der Südseite der A 661 (Preungesheim) bereits eine LS-Wand vorhanden. Diese wurde von der Stadt Frankfurt errichtet (Bebauungsplan Preungesheim Ost – Anfang der 1990
er Jahre). Mittlerweile ist diese LSW von der Stadt an den Straßenbaulastträger übergeben worden. Die Instandhaltung wird dadurch von der BRD-Bundesstraßenverwaltung übernommen.
Auf der Nordseite (entlang der B 3 Rampe – von Norden zur A 661 Richtung Bad Homburger Kreuz) bis Frankfurt Nord-Ost befindet sich keine LS –Wand. Der hier angrenzende Bereich ist auch nicht für die Wohnbebauung genutzt. Das nächstgelegene Wohnhaus ist ca. 400 m von der A 661 Achse entfernt. Die Grenzwerte für
die Lärmsanierung werden hier nicht überschritten.
Gießener Str.
Tempo 30 km/h nachts, Geschwindigkeitskontrollen, Flüsteras(Bereich Friedphalt
berger Landstr.
Bis Marbachweg)
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Der Einsatz von Flüsterasphalt ist derzeit noch in der Erprobungsphase, erst nach Beendigung derselben
können Aussagen über den weiteren Einsatz im Stadtgebiet gemacht werden.
Schwanheimer
Uferstr.
Erhöhung der vorhandenen LSW und Austausch des Füllmaterials Tempolimit 60 km/h, Geschwindigkeitskotrollen
Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft.
Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Fabriciusstr.
(Ortsteil Griesheim)
Verkehrsberuhigung z.B. in Form von Bodenschwellen, Geschwindigkeitskontrollen
Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft.
Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Friedberger
Tempo 30 km/h nachts, nördl. des Friedberger Platzes Aus-
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendi-
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang D
355
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
Landstr.
tausch des Kopfsteinpflasters
gung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Der Austausch des Kopfsteinpflasters erfolgt sukzessive bei Grunderneuerung des Schienenkörpers.
Sonnemannstr.
Geschwindigkeitskontrollen
Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Miquelallee zw.
A 66 und Zeppelinallee
Geschwindigkeitskontrollen (fest installierter „Blitzer“)
Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Sophienstr. Ecke
Juliusstr./FranzRücker-Str.
Beseitigung des Kopfsteinpflasters zw. der Straßenbahnschienen, Tempo 30 km/h, Geschwindigkeitskontrollen
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Der Austausch des Kopfsteinpflasters erfolgt sukzessive bei Grunderneuerung des Schienenkörpers.
Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Wiener Str.
Altebergsgässchen, Goldbergbweg und Wiener Str. nur als
Aliegerstraßen ausführen, Schleichweg von Darmstädter
Landstr. nach Offenbach verhindern
Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft.
Cassellastraße,
Bahnübergang
Schilder „Bei geschlossener Bahnschranke Motor abstellen, Lkw
verursachen beim Überfahren der Gleise starken Lärm
Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft.
Praunheimer
Landstr.
Durch Baumbepflanzung Verengung und Verschwenkung der
Fahrbahn mit dem Ziel, das Geschwindigkeitsniveau abzusenken.
Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft.
A 5 Ortsteil
Niederursel
LSW
Gemäß Mitteilung von Heesen Mobil liegt dieser Bereich im Projektgebiet "Ausbau der A 5 zwischen dem
Nordwestkreuz Frankfurt und der AS Friedberg". Eine überschlägige lärmtechnische Berechnung mit den
Verkehrszahlen aus 2010 hat ergeben, dass die Nachtwerte der Lärmsanierung – an den zur A 5 nächstgelegenen Wohngebäuden - an einigen Gebäuden leicht überschritten sind. Die Tagwerte der Lärmsanierung
sind hier eingehalten. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für das o.g. Projekt wird der notwendige
Lärmschutz für Niederursel ermittelt (Lärmvorsorge, vgl. Kapitel 2.2.3.1).
Mainzer Landstr.,
Frankenallee
Straßensanierung, Flüsterasphalt, Abdeckung der Straßenbahnräder
Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft.
Leverkusener Str. Einbezug in die Tempo 30-Zone, Verlegung der Bushaltestelle
zum nördlich gelegenen Bus-Bhf.
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang D
Örtlichkeit
356
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Die Verlegung der Bushaltestelle wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft.
Gutleutstr./Basel
er Platz
Geschwindigkeitskontrollen
Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Siegener Str.
Errichtung einer Blitzanlage und eines Fahrradweges
Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft.
Raimundstr.
Ausweisung als Anliegerstraße
Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft.
Nibelungenallee
Tempo 40 am Tag und Tempo 30 nachts, Einrichtung einer stat.
Geschwindigkeitskontrolle
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken unter anderem der Nibelungenallee die Wirksamkeit von Tempo
30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig
Tempo 30 km/h gefordert wird.
A 66
In Zeilsheim, Unterliederbach und Sossenheim:
Tempolimit 80 km/h ganztägig
Gemäß Feststellung von Hessen Mobil bringt ein Tempolimit 100 km/h in der Regel keine Lärmreduzierung
um 3 (2,1) dB (A), da die Lkw auch weiterhin 80 km/h fahren dürfen und keine Lärmminderung bei den Lkw
eintritt. Weitergehende Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der großen überregionalen Bedeutung bei der Abwägung mit anderen Belangen nicht verhältnismäßig.
A5
In Goldstein und Griesheim:
Tempolimit 100 km/h tags, 80 km/h nachts
Gemäß Feststellung von Hessen Mobil bringt ein Tempolimit 100 km/h in der Regel keine Lärmreduzierung
um 3 (2,1) dB (A), da die Lkw auch weiterhin 80 km/h fahren dürfen und keine Lärmminderung bei den Lkw
eintritt. Dies wurde durch die lärmtechnische Berechnung bestätigt. Weitergehende Beschränkungen der
Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der großen überregionalen Bedeutung bei der Abwägung mit anderen Belangen nicht verhältnismäßig.
Königsteiner
Straße
Tempolimit 30 km/h ganztägig
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Gotenstraße
Tempolimit 30 km/h ganztägig
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Liederbacher
Straße
Tempolimit 30 km/h ganztägig
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Pfaffenwiese
Tempolimit 30 km/h ganztägig
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendi-
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang D
Örtlichkeit
357
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
gung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Höchster Straße
In Alt-Zeilsheim/West
Tempolimit 30 km/h ganztägig
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Westerbachstraße
In Alt-Sossenheim
Tempolimit 30 km/h ganztägig
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Kurmainzer Straße
Tempolimit 30 km/h ganztägig
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Sossenheimer
Weg
Tempolimit 30 km/h ganztägig
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Waldschulstraße
Tempolimit 30 km/h ganztägig
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Espenstraße/
Lärchenstraße
Tempolimit 30 km/h ganztägig
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Mainzer Landstraße
In Nied
Tempolimit 30 km/h ganztägig
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
Oeser Straße
In Nied
Tempolimit 30 km/h ganztägig
Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang D
Örtlichkeit
358
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
getroffen werden.
Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird.
allgemein
allgemein
Mehr Busspuren, kein Ausbau (Verbreiterung) der Grundnetzstraßen,
Die Anregungen hinsichtlich Busspuren sowie kein Ausbau von Grundnetzstraßen sind zu allgemein gehalten, daher können diese konkret nicht geprüft werden.
Maßnahmen zur Reduktion des MIV (z. B. Attraktivitätssteigerung und Preissenkung des ÖPNV), Einsatz leiserer ÖV-Busse
(z. B. Hybrid-, Elektro- oder O-Busse),
RMV zuständig, hinsichtlich Preisgestaltung und Attraktivitätssteigerung
Geschwindigkeitskontrollen, strengere Regelungen für den
Gebrauch von Martinshörner
Geschwindigkeitskontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Der Einsatz von Martinshörnern ist
gesetzlich geregelt und unterliegt bereits strengen Regeln.
Einführung rechtsverbindlicher Grenzwerte für die Lärmsanierung, Annäherung der Sanierungswerte an die Grenzwerte der
Lärmvorsorge.
Bei der Lärmsanierung an Straßen in Baulast des Bundes handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme des
Bundes im Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Auslösewerte für die Lärmsanierung
wurden in der Vergangenheit bereits abgesenkt (vgl. Kapitel 2.2.3.2).
Einführung einheitlicher Lärmberechnungsverfahren (RLS-90 &
VBUS)
Die Anregung richtet sich an der Gesetz- und Verordnungsgeber und kann im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht umgesetzt werden.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang E
359
Anhang E: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Offenbach“
In der folgenden Tabelle sind die im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stadt Offenbach eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen
der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Verbände stichpunktartig aufgeführt und mit einer Antwort der Lärmaktionsplanung versehen. Doppelte oder inhaltsgleiche Anregungen und Stellungnahmen sind zusammengefasst. Allgemeine, ortsübergreifende Anregungen und Stellungnahmen finden
sich am Ende der Tabelle. Stellungnahmen, deren Behandlung in Kapitel 6.4 des vorliegenden Planentwurfes erfolgt, werden an dieser Stelle nicht gesondert wiedergegeben.
Tabelle 142: Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Offenbach
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
B43
Untere Grenzstraße, insbesondere in Nähe des Kreuzungsbe- Das Konzept der Stadt Offenbach wird im Planteil wiedergegeben.
reichs mit Bieberer Straße (B448) und Rhönstraße (B43):
Großer Verkehrslärm. Vorschläge:
1. Pförtnerampeln, die den Durchfahrtsverkehr durch Offenbach
verzögern.
2. Verkehrsschilder, die den Durchgangsverkehr über die A3,
A661 A5 um Offenbach herum leiten.
3. Optimierung des Verkehrsrechners
4. Ampelbeeinflussung mit Spurfreischaltung für Einsatzfahrzeuge
5. kurzfristige Notreparatur der größeren Schlaglöcher
6. lärmmindernde Asphaltdeckschicht
7 Bonus für Ein- und Ausfallstraßen
8. Ausbau der B448 zur Entlastung der Unteren Grenzstraße und
der Südlichen Ringstraße (am besten mit Mainbrücke bis nach
Frankfurt-Fechenheim)
A661
Bereich südlich des Taunusrings sowie um den Kaiserlei-Kreisel: Grundsätzlich gilt gemäß Mitteilung von Hessen Mobil, dass mit der Planfeststellung zum Riederwald die
Großer Verkehrslärm, der mit Fertigstellung des Riederwald- Ansprüche auf Lärmschutz aus dem Projekt heraus geprüft wurden. Mit dem Bau des Riederwaldtunnels wird
erst in 2015 begonnen – geplante Bauzeit ca. 7 Jahre. Der Stadt Offenbach liegt Baurecht für den Umbau der
tunnels noch zunehmen wird.
AS Offenbach-Kaiserlei vor – hierin wurde auch der Lärmschutz geregelt. Für den Bereich südlich des Taunusrings hat die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil ergeben, dass in der Nähe der Kreuzung
Merianstraße / Buchrainweg bei einigen Wohnhäusern die Grenzwerte der Lärmsanierung in der Nacht überschritten sind und somit passive Lärmschutzmaßnahmen (in Schlaf- und Kinderzimmern die Richtung A 661
liegen) durchgeführt werden können. Dazu müssen allerdings die Voraussetzungen vorliegen – dies wird von
Hessen Mobil im Einzelfall überprüft.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang E
Örtlichkeit
360
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
Mainstraße
Steigendes Verkehrsaufkommen, besonders der Lkw-Verkehr.
Das Konzept der Stadt Offenbach wird im Planteil wiedergegeben.
Vorschläge:
1. Durchfahrtsbeschränkung für den Schwerlastverkehr.
2. geräuscharmer Straßenbelag
3. Umsetzung der seit Jahren geplanten und versprochenen
Tempo 30-Zone.
K192
OF-Bürgel: Rumpenheimer Straße, Offenbacher Straße, Langstraße. Starker und lauter Durchgangsverkehr. Vorschläge:
1. Tempolimit 30 km/h ab dem Ortsteil Rumpenheim bis zur
Mainstraße bzw. zum Ende des Stadtteils Bürgel.
2. Überwachung durch Radaranlagen in beide Richtungen.
3. Verengung der Straße durch Pflanzkübel.
4. Durchfahrtsverbot für Lkw durch den Ortskern.
Bieberer Straße
von Grenzstraße bis Berliner Straße. Vorschläge:
Für die Bieberer Straße sind, da es sich um eine Grundnetzstraße handelt, keine generellen Geschwindig1. Tempolimit 30 km/h
keitsbeschränkungen vorgesehen.
2. Sperrung der Busspur für Taxis, da diese die Busspur als Es gibt hingegen Planungen zur Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnitts zugunsten des Radverkehrs. Dabei
Rennstrecke nutzen.
sind Radfahr- bzw. Angebotsstreifen für Radfahrer vorgesehen. Die Umsetzung ist für 2016 vorbehaltlich der
3. Freigabe der Busspur für Radfahrer, da ein Radweg fehlt.
Finanzierungssicherheit und der Vorlage eines Stadtverordnetenbeschlusses vorgesehen.
Durch den in 2014 komplett freigegebenen Mainzer Ring werden sich im Ortskern von Bürgel Verkehrsentlastungen einstellen.
Nach einer entsprechenden Evaluierung der erreichten Verkehrsverlagerungen werden mögliche weitere
verkehrsberuhigende Maßnahmen geprüft.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang F
361
Anhang F:
„Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Wiesbaden“
In der folgenden Tabelle sind die im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stadt Wiesbaden eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen
der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Verbände stichpunktartig aufgeführt und mit einer Antwort der Lärmaktionsplanung versehen. Doppelte oder inhaltsgleiche Anregungen und Stellungnahmen sind zusammengefasst. Allgemeine, ortsübergreifende Anregungen und Stellungnahmen finden
sich am Ende der Tabelle. Stellungnahmen, deren Behandlung in Kapitel 7.4 des vorliegenden Planentwurfes erfolgt, werden an dieser Stelle nicht gesondert wiedergegeben.
Tabelle 143: Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Wiesbaden
Örtlichkeit
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
A66
Umwidmung der A66 zwischen Schiersteiner Kreuz und Erbenheim um zusätzliche direkte Anbindungen an das Gewerbegebiet Biebrich, das Deponiegebiet hinter der Mainzer Straße und
die US-Airbase Erbenheim bauen zu können.
Eine Umwidmung der A 66 ist nicht geplant. Daher sind diese Anbindungen nicht möglich, da die Abstände
der jetzigen Anschlussstellen schon heute die Vorgaben der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen unterschreiten.
A643
Errichtung von Lärmschutzwänden auch an den Auffahrten bis
zum Schiersteiner Kreuz.
Im Zuge der Planfeststellung für den 6-Ausbau der A 643 ist gutachterlich überprüft worden, ob für die angrenzenden Gewerbegebiete Lärmvorsorge (vgl. Kapitel 2.2.3.1) notwendig ist. Nach dem Planfeststellungsbeschluss haben einzelne Gebäude, in denen Wohnungen für Betriebsangehörige sind, einen Anspruch auf
passiven Lärmschutz, Schallschutzwände sind nicht vorgesehen.
L3482
Äppelallee, Biebrich: Vorschläge:
1. Lkw-Durchfahrverbot ganztägig
2. Tempolimit 30 km/h nachts
Ein Lkw-Durch-Fahrverbot (ganztägig) ist derzeit seitens der LH-Wiesbaden in Vorbereitung. Es gibt hierzu ein
Verkehrsgutachten sowie ein Gutachten im Hinblick auf Luftschadstoffe. Synergie-Effekte in Bezug auf die
Lärmsituation werden erwartet. Es bedarf aktuell noch der Vorlage eines Umfahrungskonzeptes (Alternativrouten) einschließlich eines Beschilderungs- und Überwachungskonzeptes, um die Genehmigung seitens des
Hessischen Verkehrsministeriums für diese Maßnahme zu erhalten.
Tempo 30 nachts: Diese Maßnahme wird seitens der LH-Wiesbaden zur Umsetzung erneut geprüft . Erfahrungen aus Mainz (Modellprojekt: Tempo 30 nachts auf der Rheinstraße) sollen hierbei mit einfließen. Genehmigungsbehörde für die Anordnung dieser Maßnahme ist die Obere Straßenverkehrsbehörde.
Hagenauer Straße
Biebrich. Vorschläge:
1. Lkw-Durchfahrverbot nachts
2. Tempolimit 30 km/h nachts
Lkw-Durchfahrverbot (siehe Äppelalle). Das geplante Lkw-Durchfahrverbot bezieht sich auf das gesamte
Stadtgebiet.
Tempo 30 nachts: Diese Maßnahme wird seitens der LH-Wiesbaden zur Umsetzung erneut geprüft . Erfahrungen aus Mainz (Modellprojekt: Tempo 30 nachts auf der Rheinstraße) sollen hierbei mit einfließen.
Rathausstraße,
Erneute Überprüfung des in der Lärmaktionsplanung der 1.
Tempo 30 nachts: Diese Maßnahme wird seitens der LH-Wiesbaden zur Umsetzung erneut geprüft. Erfahrun-
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang F
Örtlichkeit
362
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
Stettiner Straße,
Stufe geprüften aber abgelehnten Pilotprojektes Tempolimit 30
Str. der Republik, km/h nachts (Rathausstraße, Stettiner Straße, Str. der Republik,
Rheingaustraße
Rheingaustraße von Glarusstraße bis hinter „Am Parkfeld“).
gen aus Mainz (Modellprojekt: Tempo 30 nachts auf der Rheinstraße) sollen hierbei mit einfließen.
B455
Zwischen Wiesbaden, Abraham-Lincoln-Straße bis Mainz-Kastel,
Am Fort Biehler: Starker Verkehrslärm auf einem 5 km langen 4spurig ausgebauten Teilstück (Boelckestraße). In diesem Bereich
ist Tempolimit 100 km/h, davor und danach 70 Km/h, unmittelbar vor der Wohnsiedlung „Fort Biehler“ besteht keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Vorschlag: Tempolimit 70 km/h auf dem 5 km langen Teilstück.
Es ist seitens des Umweltamtes geplant einen entsprechenden Änderungsantrag zur Geschwindigkeitsreduktion bei der zuständigen Behörde einzubringen. Je nach Ausgang der Vorgespräche kann es sich hierbei
auch um eine temporäre Versuchsmaßnahme handeln, einschließlich entsprechender Begleituntersuchungen
im Hinblick auf die Lärmauswirkungen.
K659
Bierstädter Straße (zwischen Frankfurter Straße und Alwinenstraße): Verkehrslärm durch viele Busse auf Steigungsstrecke,
außerdem tägliche Verkehrsstaus im Berufsverkehr. Vorschlag:
Einsatz von Großraumbussen oder andere Maßnahmen.
Diese Anfrage wird als Prüfauftrag den zuständigen Verkehrsbetrieben (ESWE-Verkehr) zugeleitet, mit der
Bitte um Darstellung und Umsetzung von Lösungsmöglichkeiten.
B43
Mainz-Kostheim, Hauptstraße: Vorschläge:
1. Lkw-Durchfahrverbot
2. fest installierte Geschwindigkeitsmessanlagen für die vorhandene Tempo-30-Zone
3. Zuschüsse für Lärmschutzfenster.
Ein entsprechendes Lkw-Durchfahrverbot wird geprüft.
Diese Anfrage wird als Prüfauftrag der zuständigen Ordnungsbehörde(Straßenverkehrsbehörde i.V. mit der
Verkehrsüberwachung) zugeleitet, mit der Bitte um Darstellung, Prüfung und Umsetzbarkeit von entsprechenden Lösungen.
Entsprechende Zuschüsse sind derzeit nicht geplant.
Steinern Straße
Mainz-Kostheim. Vorschlag: Tempolimit 30 km/h
Diese Anfrage wird als Prüfauftrag der zuständigen Ordnungsbehörde(Straßenverkehrsbehörde) zugeleitet,
mit der Bitte um Darstellung, Prüfung und Umsetzbarkeit einer flächendeckenden Tempo-30-Ausweisung.
A3
Auringen. Verkehrslärm. Vorschläge:
1. schallabsorbierende Lärmschutzwand (Schließung der Lücke
zwischen LSW Medenbach und Niederseelbach)
2. Temporeduzierung: Lkw 60 km/h und Pkw 80 km/h
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A 3 - 80 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw
Gemäß der "Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor
Lärm" ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht (Kern-, Dorf-, Mischgebiet) bzw.
70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur und Altenheimen) erforderlich.
Die durch Hessen Mobil durchgeführte Lärmberechnung zeigt, dass der Tagwert für eine solche straßenverkehrsrechtliche Maßnahme (70 dB (A)) wesentlich unterschritten ist. Der Nachtwert (60 dB (A)) wird bei den
bezüglich der Lärmbelastung am ungünstigsten gelegenen Gebäuden knapp erreicht, aber nicht überschritten.
Schließung der Lücke von aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand oder -wall) zwischen den Orten
Medenbach und Niederseelbach
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang F
Örtlichkeit
363
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
Für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesfern- bzw. Landesstraßen besteht die Möglichkeit zur
Durchführung von aktiven Lärmsanierungsmaßnahmen (s.o.) und passiven Lärmsanierungsmaßnahmen (Austausch von Fenstern und Auskleiden von Rollladenkästen, Einbau von Schalldämmlüftern). Die Lärmsanierung
ist eine freiwillige Leistung der Bundesrepublik Deutschland sowie des Landes Hessen, unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Belange. Um Lärmsanierungsmaßnahmen (aktiv und passiv) durchführen zu
können müssen die entsprechenden Grenzwerte an den betroffenen Wohngebäuden überschritten sein. Hier
- allgemeines Wohngebiet- liegen die Grenzwerte am Tag bei 67 dB (A) und in der Nacht bei 57 dB (A). Eine
erste Berechnung hat ergeben, dass der Grenzwert am Tag knapp unterschritten und der Grenzwert Nacht
überschritten wird.
Fazit: Die Lärmberechnung zur Ermittlung der o.g. Ergebnisse wurde mit den vorhandenen Grundlagen
durchgeführt. Allerdings muss für eine exakte Aussage bezüglich der Überschreitung des Richtwertes für eine
eventuelle straßenverkehrsrechtliche Maßnahme (nachts) sowie der Durchführung der Lärmsanierung (aktiv
oder passiv) eine örtliche Vermessung durchgeführt werden, die die bereits vorhanden Lärmschutzwände
und - wälle sowie das Gelände zwischen A 3 und der Wohnbebauung erfasst. Für eine aktive Lärmsanierung
(Schließung der Lücke zwischen den Orten Medenbach und Niederseelbach) ist natürlich auch eine wirtschaftliche Abwägung notwendig. Deshalb benötigt Hessen Mobil die genaue Anzahl der Wohngebäude, bei
denen die Grenzwerte der Lärmsanierung überschritten sind. Dies ist nur mit der erforderlichen örtlichen
Vermessung möglich.
Nachdem die Vermessungsergebnisse vorliegen, wird eine erneute Lärmberechnung von Hessen Mobil
durchgeführt. Das Ergebnis dieser Berechnung und die daraus resultierenden Lärmschutzmaßnahmen sollten
dann im Sommer 2015 vorliegen.
L3028
Auringen: Verkehrslärm. Vorschläge:
1. ausreichender Sicherheitsabstand zu den Grundstücken
2. Verstetigung des Verkehrs durch Kreiselverkehr
3. Anbringung eines sicheren Fuß- und Radweges
4. Schallschluckender Asphalt
5. Temporeduzierung auf 50 km/h
Die Vorschläge betreffend die Herstellung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes zu den Grundstücken
sowie zur Anbringung eines sicheren Fuß- und Radweges sind Maßnahmen zur Beseitigung einer Gefahrensituation und daher nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Zu den weiteren Vorschlägen (Verstetigung des Verkehrs durch Kreiselverkehr, Schallschluckender Asphalt,
Temporeduzierung auf 50 km/h) nimmt Hessen Mobil wie folgt Stellung:
Verstetigung des Verkehrs durch Kreiselverkehr
Am Ortseingang aus Richtung Medenbach kommend befindet sich bereits ein Kreisverkehr. Am Ortseingang
in Richtung Bremthal gibt es keine Planungen zu einem Kreisverkehr. Wie hierdurch eine Verstetigung des
Verkehrs erreicht werden soll, sei nicht schlüssig.
Schallschluckender Asphalt oder Temporeduzierung auf 50 km/h
Für den Streckenabschnitt gibt es bei Hessen Mobil keine Planungen für einen lärmmindernden Ausbau oder
eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen. Eine Berechnung mit der derzeit ausgewiesenen
Geschwindigkeit von 80 km/h ergab, dass weder Anspruch auf Lärmsanierung entsteht noch eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen zu rechtfertigen ist, da die hierfür geltenden Grenzwerte unter-
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Anhang F
Örtlichkeit
364
Anregung/Stellungnahme
Antwort der Lärmaktionsplanung
schritten werden.
allgemein
Siedlungen Rosenfeld, Selbsthilfe und Parkfeld in WI-Biebrich:
1. Das Planungsgebiet V ist entsprechend zu erweitern.
2. Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen-, Schienenund Fluglärm
3. Wie wird die Verlagerung der Verkehrsströme im Rahmen des
Ausbaus der A643/A66 in der Lärmkartierung erfasst?
4. Die Ausweichverkehrs der Gewerbegebiete Biebrich/Schierstein durch die Wohngebiete sollen durch Messungen und
Kundenbefragungen erfasst werden.
1. Die Aufteilung der Planungsgebiete im Lärmaktionsplan der 1. Stufe ist nicht bindend für den aktuellen
Lärmaktionsplan und kann verändert werden.
2. Eine Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen-, Schienen- und Fluglärm ist rechtlich weder vom
Bundesgesetz- noch vom Bundesverordnungsgeber vorgesehen. Nachteilig an einer Summierung unterschiedlicher Lärmarten ist u. a., dass keine Verantwortlichkeit für die Lärmursache mehr festgestellt werden
kann.
3. Die Lärmkartierung erfolgt nur auf der Basis eines Ist-Zustandes, im vorliegenden Fall ist dies die Bundesverkehrszählung 2010. Die von in Planung befindlichen Straßen zu erwartenden Verlagerungen der Verkehrsströme und die davon ausgehenden Belastungen werden nicht von der Lärmaktionsplanung, sondern im
Planfeststellungsverfahren abgeschätzt.
4. In der Lärmkartierung wird Lärm gemäß den rechtlichen Bestimmungen gerechnet, nicht gemessen. Dies
dient der Objektivierung der Ergebnisse, um zufällige Einflüsse wie z. B. Windrichtung auszuschließen. Die
Lärmkartierung liegt für diesen Bereich auch vor.
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
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Stand: 13. Juli 2015
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –