costa diadema - REISEBÖRSE.at - Last Minute Urlaub, Restplätze
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! U E N hrt fa z u e r K lug inkl. F WÖCHENTLICHE DIREKTFLÜGE VON WIEN FÜR EINEN UNBESCHWERTEN URLAUB! DEZEMBER 2014 - NOVEMBER 2015 1 COSTA DIADEMA Große Panoramafenster und viel Licht: eine Atmosphäre wie an einer Strandpromenade. Eldorado – so haben die Spanier der Legende nach einen opulenten Ort voller Köstlichkeiten genannt, der alle Sinne erfreut. Machen Sie sich auf, Ihr Eldorado zu entdecken, auf Deck 5 der Costa Diadema. Ihr Wahrzeichen ist eine Terrasse von unendlicher Weite, die sich bis über das Meer erstreckt und das ganze Schiff umfasst. Es erwartet Sie eine 500 Meter lange Promenade voller Anregungen und Inspirationen. Sie werden das Meer und die frische Luft genießen und Neues erleben. Mit unterschiedlichen Lokalen, die sich zur Promenade hin öffnen und mit ihrem Ambiente dazu einladen, einzutreten und Zeit in guter Gesellschaft zu verbringen. LIDO STELLA DEL SUD* DIE SCHÖNSTE TERRASSE DES MITTELMEERES: ENTDECKEN SIE DAS SÜSSE LEBEN MIT COSTA. Bereit, Sie zu überraschen: Das neue Flaggschiff der Costa Flotte kommt. Erleben Sie das Mittelmeer wie noch nie. BAR TEODORA* 2 * Virtuelle Darstellung. 3 COSTA DIADEMA DAS VERGNÜGEN, MIT GENUSS ZU REISEN. Freude und Leidenschaft, die Sie immer und überall auf der Costa Diadema spüren werden. Der unverwechselbare Costa Stil, das Leben in all seinen Facetten und in seiner anregenden Schönheit zu genießen, wird Sie begeistern. LIDO DIANA* Hier können Sie ein Getränk zu sich nehmen, unter freiem Himmel Ihr Abendessen genießen, der Musik lauschen, tanzen oder einfach nur Spaß haben. Sie werden dieses wundervolle Wohlgefühl und die Freude genießen, die Ihnen ein entspannter Spaziergang auf der Promenade schenkt. Es ist dieses Zusammenspiel aus VINOTHEK GRAN DUCA DI TOSCANA* 4 * Virtuelle Darstellung. Italienisch, japanisch, deutsch, spanisch: eine ganze Welt neuer Geschmäcker für einen großartigen Urlaub. BIERSTUBE DRESDEN GREEN* Es gibt nichts Genussvolleres, als mit der Costa Diadema zu reisen. Im wahrsten Sinn des Wortes. Denn die Vielfalt, die Ihnen das neue Flaggschiff der Costa Flotte bietet, findet sich nicht nur in den Attraktionen und Erlebnissen an Bord oder im vielseitigen Stil der Räume, sie findet sich auch bei Tisch. Ob original italienische Pizza, Sushi und Sashimi, Würstel und handgebrautes Bier, Tapas und Vino Tinto oder eine internationale Spezialität auf der Karte des Club-Restaurants – egal, welche Geschmacksrichtung Sie auch suchen, Sie werden sie finden. Genauso wie den passenden Wein oder einen anregenden Perlwein in der Vinothek und in der Bar Bollicine. Die Costa Diadema bietet Ihnen überall ein intensives und einzigartiges Geschmackserlebnis. RESTAURANT TEPPANYAKI* 5 COSTA DIADEMA TOTALER KOMFORT FÜR EINEN EINZIGARTIGEN UNBESCHWERTEN URLAUB. DIE COSTA DIADEMA IST NUR 80 MINUTEN VON WIEN ENTFERNT. WIEN UND GENUA WAREN NOCH NIE SO NAH. Unser Kreuzfahrt&Flug Angebot bietet Ihnen perfektes Urlaubsvergnügen. Ab 27. Dezember 2014 fliegen wir Sie jeden Samstag mit NIKI: Voraussichtliche Flugzeiten: WIEN - GENUA 09:45 - 11:05 UHR GENUA - WIEN 15:10 - 16:30 UHR ALLE PREISE INKLUDIEREN: • • • • • Costa Sonderflug mit NIKI nonstop Wien - Genua - Wien. Alle Flughafensteuern und Gebühren. Exklusiver Transfer vom Flughafen Genua zum Hafen von Savona und retour. Unsere Ansprechpartner erwarten Sie bereits am Flughafen Wien und Genua. Costa Exklusiv Gepäckservice: Sie checken Ihr Gepäck am Flughafen Wien ein und erhalten dies direkt auf Ihre Kabine an Bord der Costa Diadema. • Costa Exklusiv Check-In an Bord für den Rückflug: Sie geben Ihr Gepäck an Bord der Costa Diadema auf und erhalten Ihren Boarding Pass. Dies ermöglicht Ihnen, am Flughafen Genua angekommen, den direkten Durchgang zum Gate - ohne langes Anstehen am Check In und der Gepäckaufgabe am Flughafen. • Verpflegung am Flug: Snacks und Erfrischungsgetränke. • 23 Kilo Freigepäck pro Person für das erste aufgegebene Gepäckstück. Bitte beachten Sie unten aufgeführte Gebührenübersicht für zusätzlich mitgeführtes Gepäck. 1. Gepäckstück 23 kg 1. Gepäckstück 23 kg - 32 kg 2. Gepäckstück bis 23 kg 2. - 5. Gepäckstück 23 kg - 32 kg 6 inkludiert 50 EUR 70 EUR 120 EUR Erfahren Sie mehr auf: www.costakreuzfahrten.at/diadema 7 COSTA DIADEMA DIE SEHENSWÜRDIGKEITEN ZAUBERHAFTES MITTELMEER Die Sagrada Familia, der Park Güell und Casa Mila. In Antoni Gaudís Barcelona reiht sich ein faszinierendes architektonisches Meisterwerk an das nächste. Von der Kathedrale Santa Maria bis zu den romantischen Bildern, die sich im See des Parc de La Mar spiegeln: Palma wird Sie in seinen Bann ziehen. mit der COSTA DIADEMA DEZEMBER 2014 - APRIL 2015 FRANKREICH, SPANIEN, BALEAREN UND ITALIEN Der Panier und der alte Hafen, die Basilika Notre Dame, das Château d’If: in Marseille gibt es vieles zu entdecken. www.costakreuzfahrten.at/landausflug 549 Flug ab/bis Wien & 7 Tage Kreuzfahrt ab/bis Savona MARSEILLE Erleben Sie das echte Mittelmeer an Bord seiner Königin, der Costa Diadema. Das neue Flaggschiff der Costa Flotte wird Sie während der Fahrt mit ihren spektakulären Neuheiten verzaubern. Die siebentägige Route führt Sie nach Marseille, Barcelona und Neapel, grosse Städte voller Kultur, Kunst und Freizeitmöglichkeiten. Geniessen Sie schliesslich auf Mallorca die Gastfreundschaft, Sonne und den Duft des Meeres. Die Frühbucher Extra Ermäßigung € 200 ist bei Buchung bis 31.10.2014 bereits im unten angeführten Preis berücksichtigt!** Bei Buchung ab 31.10.2014 bis 2 Monate vor Abfahrt gilt die Frühbucher Ermäßigung in Höhe von € 100 p.P. Unten angeführte Preise erhöhen sich somit um € 100 p.P.** FRÜHBUCHER EXTRA PREISE PRO PERSON IN EURO BEI BELEGUNG VON 2 ERWACHSENEN IN DER KABINE, INKL. FLUG, ZZGL. SERVICEENTGELT* LANGER AUFENTHALT BARCELONA PALMA DE MALLORCA 3./4. Person im zusätzlichen Oberbett 549 599 799 599 649 849 699 749 949 799 849 1.049 899 949 1.149 999 1.099 1.299 699 799 749 799 849 899 949 999 1.049 1.099 1.199 1.299 799 849 1.049 849 899 1.099 949 999 1.199 1.049 1.099 1.299 1.149 1.199 1.399 1.449 1.649 1.849 1.049 1.099 1.199 1.299 1.399 1.849 1.199 1.249 1.349 1.449 1.549 1.999 1.599 1.649 1.749 1.849 1.949 2.399 1.549 1.599 1.699 1.799 1.899 2.349 1.949 1.999 2.099 2.199 2.299 2.749 339 349 379 439 469 499 *SERVICEENTGELT Zusätzlich fällt am Ende der Kreuzfahrt eine Servicegebühr in Höhe von E 8,50 p. P./ohne Servicebeanstandung an Bord verbrachter Nacht an. Für Kinder zwischen 4 und 14 Jahren werden 50% des Serviceentgelts erhoben. Für Kinder unter 4 Jahren wird diese Gebühr nicht berechnet. Weitere Informationen zu folgenden Themen finden Sie im Costa Hauptkatalog 2015-16 und auf www.costakreuzfahrten.at: Service • Getränkepakete • Landausflüge und “Tour Bonus” • Informationen zu Reisedokumenten • Nützliche Informationen • Versicherungen 8 ENTDECKEN UND BUCHEN SIE DIE LANDAUSFLÜGE AUF www.costakreuzfahrten.at/landausflug - IM REISEBÜRO - DIREKT AN BORD KREUZFAHRT INKL. FLUG AB/BIS WIEN ZUR COSTA DIADEMA KINDER PREISE Maximal 2 Kinder reisen bei der Belegung von Oberbetten in der Kabine mit 2 Erwachsenen gratis. Für den Flug sind folgende Kosten zu berechnen: - Kinder von 2 - 18 Jahren E 290 p. Kind, für Termine 3.1. - 21.2.2015 E 250 p. Kind zzgl. Serviceentgelt für Kinder ab 4 Jahre. - Babys von 6 - 24 Monate zahlen 10 % p. Baby vom Kinderflugpreis (Mindestalter an Bord aus Sicherheitsgründen: 6 Monate) Auf der Costa Diadema gibt es einige Außenkabinen Premium mit 5-er Belegung. Unser Tipp: Rasch buchen! Preise für Einzelbelegung auf Anfrage. **Limitiertes Kontingent. Nicht gültig für Oberbetten. Kombinierbar mit dem 5% Frequent Guest Rabatt - nur auf den Kreuzfahrtpreis anrechenbar, nicht auf den Fluganteil! CLASSIC, PREMIUM, SAMSARA UND SUITE: Eine Übersicht zu unseren Kabinenkategorien, Services und Angeboten finden Sie im Costa Hauptkatalog 2015-16, auf der inneren Umschlagseite. ERFAHREN SIE MEHR AUF www.costakreuzfahrten.at 9 COSTA DIADEMA DIE SEHENSWÜRDIGKEITEN ZAUBERHAFTES MITTELMEER Die Ramblas und die Strandpromenade von La Barceloneta mit seinen quirligen Lokalen: In Barcelona wird auch ein ganz einfacher Spaziergang zu einem einzigartigen Vergnügen. mit der COSTA DIADEMA APRIL - NOVEMBER 2015 Castel dell’Ovo, das Maschio Angioino, der Königspalast auf der Piazza del Plebiscito: Neapel birgt zahlreiche architektonische Meisterwerke. FRANKREICH, SPANIEN, BALEAREN UND ITALIEN Von La Spezia aus entdecken Sie die Perlen Liguriens, wie etwa die Cinque Terre, sowie die Highlights der Toskana. 699 699 Flug ab/bis Wien & 7 Tage Kreuzfahrt ab/bis Savona Ein Pastis auf der Corniche von Marseille. Der Ausblick von den Türmen der Sagrada Familia in Barcelona. Die Kunst- und Architekturschätze Neapels und die Naturschönheiten Palmas, umgeben von Stränden, Sonne und Meer. Eine Woche, in der Sie das Mittelmeer in seiner schönsten Jahreszeit erleben können. Eine einzigartige Erfahrung, die Ihnen Entspannung, Spass und ganz neue Emotionen an Bord der Costa Diadema bieten wird, dem neuen Flaggschiff der Costa Flotte. MARSEILLE www.costakreuzfahrten.at/landausflug PISA Bei Buchung ab 31.10.2014 bis 2 Monate vor Abfahrt gilt die Frühbucher Ermäßigung in Höhe von € 100 p.P. Unten angeführte Preise erhöhen sich somit um € 100 p.P.** Die Frühbucher Extra Ermäßigung € 200 ist bei Buchung bis 31.10.2014 bereits im unten genannten Preis berücksichtigt!** Bei Buchung ab 31.03.2015 bis 2 Monate vor Abfahrt gilt die Frühbucher Ermäßigung in Höhe von € 100 p.P. Unten angeführte Preise erhöhen sich somit um € 100 p.P.** Bei Buchung ab 31.10.2014 bis 2 Monate vor Abfahrtstermin gilt der Frühbucher-Rabatt in Höhe von € 100 p.P. Unten angeführte Preise erhöhen sich somit um € 100 p.P. Limitiertes Kontingent. FRÜHBUCHER EXTRA PREISE PRO PERSON IN EURO BEI BELEGUNG VON 2 ERWACHSENEN IN DER KABINE, INKL. FLUG, ZZGL. SERVICEENTGELT* LANGER AUFENTHALT NEAPEL 3./4. Person im zusätzlichen Oberbett 699 749 949 799 849 1.049 899 949 1.149 949 999 1.199 999 1.049 1.249 1.149 1.199 1.399 1.299 1.349 1.549 849 899 949 999 1.049 1.099 1.099 1.149 1.149 1.199 1.299 1.349 1.449 1.499 949 999 1.199 1.049 1.099 1.299 1.149 1.199 1.399 1.199 1.249 1.449 1.249 1.299 1.499 1.449 1.499 1.699 1.649 1.749 1.949 1.199 1.299 1.399 1.449 1.499 1.699 1.949 1.349 1.449 1.549 1.599 1.649 1.849 2.099 1.749 1.849 1.949 1.999 2.049 2.249 2.499 1.699 1.799 1.899 1.949 1.999 2.199 2.449 2.099 2.199 2.299 2.349 2.399 2.599 2.849 409 439 469 489 499 549 589 *SERVICEENTGELT Zusätzlich fällt am Ende der Kreuzfahrt eine Servicegebühr in Höhe von E 8,50 p. P./ohne Servicebeanstandung an Bord verbrachter Nacht an. Für Kinder zwischen 4 und 14 Jahren werden 50% des Serviceentgelts erhoben. Für Kinder unter 4 Jahren wird diese Gebühr nicht berechnet. Weitere Informationen zu folgenden Themen finden Sie im Costa Hauptkatalog 2015-16 und auf www.costakreuzfahrten.at: Service • Getränkepakete • Landausflüge und “Tour Bonus” • Informationen zu Reisedokumenten • Nützliche Informationen • Versicherungen 10 ENTDECKEN UND BUCHEN SIE DIE LANDAUSFLÜGE AUF www.costakreuzfahrten.at/landausflug - IM REISEBÜRO - DIREKT AN BORD KREUZFAHRT INKL. FLUG AB/BIS WIEN ZUR COSTA DIADEMA KINDER PREISE Maximal 2 Kinder reisen bei der Belegung von Oberbetten in der Kabine mit 2 Erwachsenen gratis. Für den Flug sind folgende Kosten zu berechnen: - Kinder von 2 - 18 Jahren E 290 p. Kind, für Termine 3.1. - 21.2.2015 E 250 p. Kind zzgl. Serviceentgelt für Kinder ab 4 Jahre. - Babys von 6 - 24 Monate zahlen 10 % p. Baby vom Kinderflugpreis (Mindestalter an Bord aus Sicherheitsgründen: 6 Monate) Auf der Costa Diadema gibt es einige Außenkabinen Premium mit 5-er Belegung. Unser Tipp: Rasch buchen! Preise für Einzelbelegung auf Anfrage. **Limitiertes Kontingent. Nicht gültig für Oberbetten. Kombinierbar mit dem 5% Frequent Guest Rabatt - nur auf den Kreuzfahrtpreis anrechenbar, nicht auf den Fluganteil! CLASSIC, PREMIUM, SAMSARA UND SUITE: Eine Übersicht zu unseren Kabinenkategorien, Services und Angeboten finden Sie im Costa Hauptkatalog 2015-16, auf der inneren Umschlagseite. ERFAHREN SIE MEHR AUF www.costakreuzfahrten.at 11 COSTA DIADEMA INKLUDIERTE KREUZFAHRTLEISTUNGEN: SERVICEENTGELT Für alle Hotelleistungen an Bord wird dem Konto des Gastes ein tägliches Serviceentgelt belastet. Die Zahlung wird erst am Ende der Kreuzfahrt fällig, und zwar in Abhängigkeit von den effektiv an Bord verbrachten Tagen. Das tägliche Serviceentgelt wird demgemäß nur berechnet, wenn der Gast die Nacht an Bord verbringt, d.h. bei Unterbrechung oder frühzeitigem Abbruch der Kreuzfahrt wird kein Serviceentgelt geschuldet. Außerdem entfällt das Serviceentgelt für solche Tage, an denen der Gast aufgrund von Nichteinhaltung der an Bord üblichen Servicequalität mit dem Service nicht zufrieden war und dies unverzüglich bei der Rezeption dem Personal angezeigt hat. Der feste Betrag für das Serviceentgelt beläuft sich auf: Eur 8,50/Tag pro Gast ab 15 Jahren. Für Kinder zwischen 4 und 14 Jahren wird 50% des Betrages berechnet. Für Kinder unter 4 Jahren wird der Aufschlag nicht berechnet. Das Serviceentgelt wird vom Unternehmen als Anreiz für die Mitarbeiter genutzt, die Qualität der auf den Costa Schiffen angebotenen Service-Leistungen kontinuierlich zu verbessern. • Schiffsreise in der gebuchten Kabinenkategorie • Vollpension an Bord mit einer Vielzahl an verschiedenen Gerichten in den Buffet- und Hauptrestaurants • Abendessen in den Hauptrestaurants mit festen Tischzeiten • Deutschsprachige Betreuung an Bord • Internationales Show- und Veranstaltungsprogramm • Nutzung des Fitnesscenters • Kinderbetreuung im Squok Kinder-Club (3-17 Jahre) • Liegen an den Pools • Handtücher in der Kabine • Persönlicher Kabinensteward • Ein- und Ausschiffungsgebühren in den Häfen WIR SPRECHEN IHRE SPRACHE: • • • • Deutschsprachige Hostess an Bord Borddurchsagen in deutscher Sprache Menükarten und Tagesprogramm in deutscher Sprache Landausflüge (fakultativ buchbar) in deutscher Sprache REISEDOKUMENTE GANZ NACH IHREM GESCHMACK: UNSERE GETRÄNKEPAKETE FAKULTATIV BUCHBAR EXTRA All Inclusive Getränkepaket • Unbeschwerter Genuss, den ganzen Tag! • Pro Tag und Person Eur 25 bzw. Kind (alkoholfrei) bis 17 Jahre Eur 16 • Inklusive aller offenen Getränke beim Mittag- und Abendessen im Haupt- und Buffetrestaurant (glasweise Mineralwasser, Softdrinks, Bier vom Fass, Weinauswahl) • An den Bars: alle offenen alkoholischen und nicht alkoholischen Getränke, die nicht mit * gekennzeichnet sind • Kinder, die drei Jahre oder jünger sind, bekommen alle Getränke kostenlos, wenn die Eltern dieses Getränkepaket gebucht haben • In diesem Paket nicht enthalten sind alle Getränke der Mini-Bar und die Flasche Mineralwasser auf Ihrer Kabine Das All inclusive à la Costa Getränkepaket • Gepflegter Genuss zu ausgewählten Momenten • pro Tag und Person Eur 13,50 bzw. Eur 8,30 für Kinder • Inklusive aller offenen Getränke beim Mittag- und Abendessen im Haupt- und Buffetrestaurant (glasweise Mineralwasser, Softdrinks, Bier vom Fass, Weinauswahl) Diese Getränkepakete müssen von allen Gästen derselben Buchung bzw. von allen Gästen, die ihr Abendessen gemeinsam einnehmen möchten, erworben werden. Die Preise enthalten 15% Servicegebühr. Für die im Folder angebotenen Kreuzfahrten benötigen österreichische Staatsangehörige, Erwachsene und alle Kinder (ab Geburt), einen gültigen Reisepass (für die gesamte Dauer der Reise). Passagiere anderer Nationalitäten lassen sich in ihrem Reisebüro oder bei ihrem zuständigem Konsulat über die Einreisebestimmungen der jeweiligen Staaten unterrichten. Bitte beachten Sie diese Information, für deren Einhaltung Sie selbst verantworlich sind. VIELFÄLTIGE FREIZEITEINRICHTUNGEN AN BORD Gestalten Sie Ihre Zeit an Bord ganz nach Ihren Wünschen - und ohne Aufpreis. Zum Beispiel bei Nutzung von Salons, Theater, Disko, Bibliothek, großen Aussendecks, Schwimmbädern, Whirlpools, Liegestühlen und Sonnenschirmen, Fitnesscenter, Joggingstrecke und Mehrzwecksportplatz. TOP UNTERHALTUNG AN BORD Genießen Sie tagsüber Spiele wie zB Sportturniere, Karaoke und Tanz. Und erleben Sie abends Livemusik, Shows im Theater, Themenabende, Tanz in den Salons und in der Disko. Alles natürlich ohne zusätzliche Kosten. BAHNANREISE ZUM FLUGHAFEN WIEN Die österreichischen Bundesbahnen bieten ab Winter 2014/15 ab Linz und Salzburg Bahnverbindungen direkt zum Flughafen Wien. Vom Hauptbahnhof Linz zum Flughafen Wien reist man zB. in nur 1 Stunde 47 Minuten. Auch Fahrgäste aus Salzburg, Wr. Neustadt und Graz haben in Wien Hauptbahnhof alle zwei Stunden einen komfortablen Anschluss an den ICE zum Flughafen. Infos unter www.oebb.at REISEVERSICHERUNG Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Detaillierte Infos über die von HanseMerkur angebotenen Reiseversicherungen finden Sie im Costa Hauptkatalog 2015-16 bzw. www.costakreuzfahrten.at EXTRAS GEGEN AUFPREIS Eigentlich ist alles, was Sie zum Wohlfühlen an Bord brauchen, schon im Buchungspreis enthalten! Damit Sie im Blick haben, welche Leistungen extra berechnet werden - hier die Übersicht: Getränke, Landausflüge, Telefon, Internet, Friseur, Wellnesscenter, Wäscherei, Arzt, Medikamente, Einkäufe in den Geschäften an Bord, Club-und Spezialitätenrestaurants (Samsara, Teppanyaki, Pizzeria, Eiscafe, Birreria, Vinothek), Videospiele, Kasino, Pay-TV Filme über den interaktiven TV in der Kabine, Grand Prix Rennwagen-Simulator und weitere Attraktionen zur Unterhaltung (4D Kino, Star Laser und Laser Shooting). Für alle Hotelleistungen an Bord wird Ihr Bordkonto täglich mit dem Serviceentgelt belastet. INFOS Weitere Infos in Ihrem Reisebüro oder rufen Sie 0732/239 239 Mo - So 0 - 24 Uhr oder www.costakreuzfahrten.at Die angegebenen Preise sind Frühbucher Extra Preise! Für Abfahrten bis 30. Mai 2015 gilt der Frühbucher Extra Rabatt bei Buchung bis 31.10.2014. Für Abfahrten vom Juni bis November 2015 gilt der Frühbucher Extra Rabatt bei Buchung bis 31.03.2015. Limitiertes Kontingent. Bei Buchung ab 31.10.2014 bzw. ab 31.03.2015 bis 2 Monate vor Abfahrt gilt die Frühbucher Ermäßigung in Höhe von € 100 p.P. Die auf S. 9 + 11 angeführten Preise erhöhen sich somit um € 100 p.P. Limitiertes Kontingent. 12 13 DECKPLAN – COSTA DIADEMA COSTA DIADEMA CENTENARY Classic Premium Excelsior, Sara, Braganza, Condé, Bizantino, Hortensia Excelsior, Sara 6006 6004 6002 6001 6003 6005 Bildanimation 8260 8251 8255 8259 8263 8267 8271 8273 7074 7077 7076 7079 7078 7081 7083 7086 7148 7150 7154 7158 7164 7152 7156 7160 7162 7166 7085 7089 7091 7093 7097 7099 7103 7105 7109 7111 7117 7121 7123 7127 7129 7133 7137 H 7141 E E 7147 7082 7084 7088 7090 7092 7094 7098 7096 7100 7102 7104 7106 7108 7110 7112 7114 7116 7118 7120 7122 7124 7126 7128 7130 7132 7134 7136 7138 H7140 7142 E 7144 E 7146 7080 7151 7157 7159 7161 7165 7169 7171 7177 7168 7170 7172 7174 7176 7178 7180 7182 7184 7188 7192 7196 7200 7204 7208 7212 7216 7218 7220 7224 7226 7230 7234 7238 7242 7087 7095 7101 7107 7115 7119 7125 7131 7135 7139 7143 7145 7149 7153 7155 7163 7167 7173 7175 7179 7181 7186 7190 7194 7198 7202 7206 7210 7214 E E 7228 7232 7236 7240 7244 7248 7250 7195 7199 7203 7207 7211 7217 7221 7225 E E 7237 7241 7245 7249 7253 7257 7259 7183 7185 7187 7189 7191 7193 7197 7201 7205 7209 7215 7219 7223 7227 7229 7231 7233 7235 7239 7243 7247 7251 6300 6029 E E E E 6112 6116 6120 6124 6128 6132 6136 6140 6144 6148 6152 6156 6160 6164 6168 6172 6176 H 6108 E E 6194 6198 6202 6206 6210 E E 6091 6095 6099 6103 6107 6111 6117 6121 6125 6129 6133 6137 6141 6145 6149 6153 6157 H 6161 E E 6173 6177 6181 6185 6189 9193 6197 6201 6232 6236 6240 6244 6248 6252 6256 E E 6272 6276 6280 6284 6288 6292 6294 6296 E E 6251 6255 6259 6263 6267 6271 6273 6275 2002 E Gelateria E E E E Country Rock Club Atrio Eliodoro E E E E E E E E E E E E E Customer Service Customer Care Atrio Eliodoro Atrio Eliodoro Bar Eliodoro Area Foto Costa Travel Office Sala Carte Cigar Lounge Ristorante Scudo Rosso Bar Bollicine Grand Bar Orlov Ristorante Club Diadema Tavola Teppanyaki E E E Ristorante Samsara E E E E E E E E E Galleria Shops Piazza Pizza Sala Desirée Galleria Shops Casinò Golden Jubilee Birreria La Fiamma Sala Tiara Portobello Market Vinoteca Huit-Huit Birreria La Fiamma Cinema 4D E E E E E Piano Bar Principe Nero Atrio Sissi Salone La Buena E E E Atrio Sissi Ristorante Sissi E E E E Atrio Sissi Ristorante Sissi 6279 2252 2256 14 MILLENNIUM STAR DECK 14 STELLA D’AFRICA DECK 12 www.costakreuzfahrten.at/diadema TIMUR DECK 11 HORTENSIA DECK 10 BIZANTINO DECK 9 STAR OF INDIA DECK 8 CONDÉ DECK 7 BRAGANZA DECK 6 ELDORADO DECK 5 22 64 Bar La Buena LA FENICE DECK 15 2132 2134 2136 2138 2140 2144 2146 2150 2154 2158 2162 2164 2166 2168 2170 2172 2174 2176 2178 2180 2182 2186 2190 2194 2198 2202 2206 2208 2210 2212 2214 2216 2220 2224 2228 2232 2236 2240 PERLA DI VENERE DECK 4 CENTENARY DECK 3 E E E E E E 2060 2064 2068 2072 2076 2080 2091 2095 2099 2103 2107 2111 2086 2090 2094 2098 2102 2106 2110 2114 2118 2122 2126 2130 2119 2123 2127 2131 2135 2139 2143 2147 2151 2155 2159 2163 E E 2142 2148 2152 2156 2160 2184 2188 2192 2196 2200 2204 E E 2218 2222 2226 2230 2234 2238 2242 2246 2248 2250 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10036 10040 10044 10048 10052 10056 10058 10060 10062 10064 10066 10068 10070 10072 10074 10076 10078 10084 10086 10090 H 9268 9270 9272 9281 9279 Solarium Solarium E E E E Waterpark SOLARIUM 11011 11017 11021 11025 11029 11033 11037 11041 11045 11007 11009 11015 11019 11023 11027 11031 11035 11039 11043 11047 11049 11051 11053 11055 11057 11059 11061 11063 11065 11067 11069 11073 11075 11079 Balconata Diana E E E 11004 11012 11016 11020 11024 11028 11032 11036 11040 11044 11077 11071 E E E 11002 11006 12010 12015 12019 12023 12027 12031 12032 H 12035 Centro Benessere Samsara 12014 12018 12022 12026 H 11076 11070 12005 12007 12011 12017 12021 12025 12029 12033 12037 12039 12041 12043 12045 12047 12049 12051 12053 12055 12057 12059 12061 12009 12003 11008 11010 11014 11018 11022 11026 11030 11034 11038 11042 11046 11048 11050 11052 11054 11056 11058 11060 11062 11064 11066 11068 11072 11074 11078 Balconata Diana Gymnasium 12004 12006 12008 12012 12016 12020 12024 12028 12030 12034 12036 12038 12040 12042 12044 12046 12048 12050 12052 12054 12056 12058 Scuderia Costa Lido Samsara Lido Samsara Centro Benessere Samsara Solarium 12001 12002 11082 11080 11083 11081 Venus Beauty Winter Garden 11003 H 9002 H H 1416 E Aussenkabinen mit Meerblick Einzelkabinen Behindertengerechte Kabinen Kabinen mit Verbindungstür Aufzug 1456 ( Mini-Suite mit Balkon und Meerblick. Condé, Star of India, Braganza Suite mit Balkon und Meerblick. Condé, Bizantino Grand Suite mit Balkon und Meerblick. Condé Samsara-Suite mit Veranda, Jacuzzi und Meerblick. Timur, Stella d’Africa Samsara Grand Suite mit Veranda, Jacuzzi, Balkon und Meerblick. Timur 1448 H Suiten 2003 1.862 Kabinen davon • 130 mit direktem Zugang zum Spa • 756 mit privatem Balkon • 64 Suiten mit privatem Balkon • 11 Suiten mit direktem Zugang zum Spa EXCELSIOR 2175 2167 SARA Sara Braganza, Condé Timur, Stella d’Africa 2195 Kabinen und Suiten STAR OF INDIA Classic Premium Samsara 2279 CONDÉ BRAGANZA ELDORADO PERLA DI VENERE Balkonkabinen mit Meerblick Excelsior, Sara, Braganza, Condé Sara, Braganza, Condé, Star of India, Bizantino, Hortensia Timur, Stella d’Africa 2244 TIMUR HORTENSIA BIZANTINO Classic Premium Samsara MILLENNIUM STAR STELLA D'AFRICA 2266 2268 2270 2303 2301 2299 Ein Schiff der großen Emotionen. Innenkabinen LA FENICE 1431 1435 1439 1443 1447 1451 1455 1459 1463 1465 1243 1245 1247 1249 1251 1253 1255 1259 1263 1267 1271 1275 1279 1283 1287 1291 1295 1299 1303 1307 1311 1317 1321 1325 1329 1333 1335 1339 1341 1345 1349 1353 1355 1361 1363 1367 1369 1373 1375 1377 1379 1381 1383 1385 1387 1389 1391 1395 1399 1403 1407 1411 1417 1419 1421 1423 1425 1429 1433 1437 1441 1445 1449 1453 1457 1461 2287 22 22 91 9 22 5 97 EXCELSIOR DECK 1 ERFAHREN SIE MEHR AUF www.costakreuzfahrten.at/deckplan 15 LEITFADEN FÜR IHRE KREUZFAHRT - ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN 5.2 5.3 5.4 Liebe Gäste, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Reisebedingungen. Diese werden, soweit wirksam einbezogen, im Fall Ihrer Buchung Inhalt des Reisevertrags. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter und füllen diese aus. Für Flugleistungen gelten darüber hinaus die Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens, bei regulären Linienflügen mit internationalen Linienfluggesellschaften ferner die allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), die in Ihrem Reisebüro oder im Internet zur Verfügung stehen. 1 ANMELDUNG UND ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Costa den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung mit allen darin enthaltenen Informationen, insbesondere auch bezüglich angebotener Flugleistungen (ab Seite G.23) sowie diese Reisebedingungen. 1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung bzw. der Rechnungsstellung durch Costa zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung sowie ein ggf. im Reisebüro unterzeichnetes Buchungsformular stellen keine Annahme des Reisevertrags dar. Costa ist im Fall der Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Kunden ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären und/oder die Nichtannahme zu begründen. 1.3 Vertraglicher Reiseveranstalter und Vertragspartner des Kunden ist: Costa Crociere S.p.A. - Piazza Piccapietra, 48 16121 Genova - Italien Costa Crociere S.p.A. vertreibt diese Reisen unter der Marke „Costa Kreuzfahrten“. Soweit in diesen Reisebedingungen, im Reisekatalog von Costa oder in sonstiger Werbung von „Costa Kreuzfahrten“ die Rede ist, ist damit in rechtlicher Hinsicht der Inhaber dieser Marke, Costa Crociere S.p.A., gemeint. Wir bitten Sie, jegliche Korrespondenz im Zusammenhang mit Ihrer Reise ausschließlich mit Costa Kreuzfahrten, Zweigniederlassung der Costa Crociere S.p.A., Am Sandtorkai 39, 20457 Hamburg, Deutschland, Tel.: +43 (0) 732 - 239 239, E-Mail: [email protected] zu führen. 1.4 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.5 Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist Costa 10 Tage lang an dieses neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt. entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden in jedem Fall unbenommen. 2.6 a) Costa behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Selbstverständlich wird Costa rechtzeitig über eine solche Umstellung vorab informieren. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Kunde eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dieses durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich Costa das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. b) In Abhängigkeit von der vom Kunden gewählten Zahlart behält sich Costa das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises, der Bordabrechnung oder von Ausflugsbuchungen) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Gast vor dem Zahlungsvorgang rechtzeitig informiert. 5.5 3 3.1 Die Leistungsverpflichtung von Costa ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Costa behält sich das Recht vor, neben dem Serviceentgelt (geregelt in Ziffer 5.7 dieser Reisebedingungen) für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Sofern mit Costa nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind etwaige Einreise-, Grenz- oder Visagebühren o. ä., die vom Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden, nicht im Reisepreis enthalten. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von Costa verauslagt, so ist Costa berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiterzubelasten. Mehrkosten (z. B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Gast selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von Costa nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung von Costa hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z. B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von Costa nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Costa gemacht wurden. 4 2 ZAHLUNGEN 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Reservierungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins wird folgende Anzahlung fällig: • Bei Buchung zum Katalogpreis, Frühbucher oder Frühbucher Extra Preis 20 % • Bei Buchung zum FlexPreis 25 % Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer ggf. über Costa vermittelten Versicherung fällig. 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 35 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 35 Tage vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein wird dem Reisebüro vor einer Zahlung mit der Reisebestätigung/ Rechnung per E-Mail zugesandt, sodass Ihre Zahlungen auf den Reisepreis insolvenzgesichert sind. Hat der Kunde direkt über Costa gebucht, wird ihm der Sicherungsschein auch direkt von Costa übermittelt. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 3 Wochen vor Reisebeginn. Bei Buchung über ein Reisebüro werden die Reiseunterlagen an das Reisebüro und bei Direktbuchung bei Costa direkt an den Kunden geschickt. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, behält sich Costa vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Punkt 7 vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Darüber hinaus ist Costa berechtigt, bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 10 Euro zu erheben sowie die durch die Nichtzahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren) weiterzubelasten. Dieses Recht steht Costa nicht nur bei Zahlung des Reisepreises, sondern bei jeglichen Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber Costa zu. Der Nachweis nicht 16 LEISTUNGEN LEISTUNGSÄNDERUNGEN 4.1 Die Angebote und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen in dem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich, die Costa sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Costa den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. 4.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Costa nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. 4.3 Eventuelle Gew.hrleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Costa ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. 5 PREISE UND PREISÄNDERUNGEN 5.1 Die in dem Prospekt angegebenen Preise sind für Costa bindend. Costa behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären, über die Costa den Kunden vor der Buchung selbstverständlich informiert: Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt ausgeschriebenen Reisepreises ist im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder 5.6 5.7 6 Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zulässig. Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospekts verfügbar ist. Bei den Reisen von Costa gilt i. d. R. der jeweilige Saisonpreis jeder Reise entsprechend der Saisontabelle, sofern keine Ausnahme vermerkt ist. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Kunden resultieren, ist das Alter bei Reiseantritt. Costa behält sich das Recht vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Fall der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: a) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten (insbesondere Flugbeförderungskosten mit Kerosinzuschlägen und Treibstoffkosten der Schiffe), so kann Costa den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen. • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Costa vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. • Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten bzw. die bei Costa als Beförderer anfallenden zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Mitreisenden des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Costa vom Kunden verlangen. b) Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafenoder Flughafengebühren gegenüber Costa erhöht, so kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Costa verteuert hat. c) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Costa verteuert hat. Eine Erhöhung nach 5.4 a) bis c) ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für Costa nicht vorhersehbar waren. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Costa den Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Costa in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot zu offerieren. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung über die Preiserhöhungen Costa gegenüber geltend zu machen. Wie unter jeder Preistabelle ausgewiesen, beinhalten die im Katalog aufgeführten Preise nicht das Serviceentgelt für alle an Bord erbrachten Hotelleistungen. Die Zahlung des Serviceentgelts wird am Ende der Kreuzfahrt zusätzlich zu den im Katalog aufgelisteten Preisen fällig und richtet sich nach den effektiv an Bord verbrachten Kreuzfahrttagen. Nähere Informationen: siehe Seite G.20. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH COSTA 6.1 a) Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die in derentsprechenden Leistungs- oder Reisebeschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, ist Costa berechtigt, von der betroffenen Reiseleistung oder Reise bis zum 36. Tag vor Reisebeginn zurückzutreten. Die Mitteilung über das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und den damit zusammenhängenden Rücktritt von der Reiseleistung oder Reise muss dem Kunden bis 36 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zugegangen sein. Wird die Reiseleistung oder Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde die auf diese Reiseleistung oder – sofern es sich um eine Kündigung der Reise handelt – die auf die Reise geleistete Zahlung zurück. Costa ist berechtigt, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bei der Reiseleistung Busanreise den Transfer oder Teilstrecken des Transfers auf Bahn oder Kleinbus umzubuchen. b) Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 6.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil dieser den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst an Bord darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Kunden jederzeit abgebrochen werden. Für evtl. entstehende Mehrkosten steht Costa nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung eine besondere Betreuung des Gastes erfordert, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von Costa hinausgeht, und der Kunde keine diese Betreuung übernehmende Begleitperson hat. Im Zweifel empfiehlt sich die explizite Nachfrage bei Buchung. 6.3 Costa ist zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt, wenn der Kunde Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches an Bord bringt; ferner, wenn er Drogen konsumiert oder an Bord bringt bzw. Straftaten begeht. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Versuchs des Vorgenannten vor. 6.4 An Bord gilt eine Bordordnung, die vom Kunden uneingeschränkt zu beach ten und einzuhalten ist. 6.5 Der Kapitän ist für Schiff und Besatzung verantwortlich. Er besitzt hinsichtlich der seemännischen Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit sowie der Einhaltung der Bordordnung die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist in dieser Eigenschaft berechtigt, den Kunden entschädigungslos von Bord zu weisen. 7 RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN 7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserkl.rung bei Costa innerhalb der Öffnungszeiten des Costa Kundencenters. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 7.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht Costa unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils p. P. und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu: Katalogpreis, Frühbucher FlexPreis Weltreise oder Bis zum 50. Tag* (mind. 50 € p. P.) Vom 49. Tag bis zum 30. Tag* Vom 29. Tag bis zum 22. Tag* Vom 21. Tag bis zum 15. Tag* Ab dem 14. Tag* Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung * Vor Reisebeginn. FrühbucherExtra 20% 25% 35% 60% 80% 30% 30% 35% 60% 80% 20% 50% 75% 75% 80% 95% 95% 95% Prämien für ggf. über Costa vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preisdes An- und Abreisepakets): vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 80 % bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht Costa beim Katalogpreis, Frühbucher und Frühbucher Extra Preis sowie dem FlexPreis eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Daneben behält sich Costa das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreieroder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Die Stornierung der Teilleistung Flug und Bus (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich. Vorgenannte Stornopauschalen gelten nicht für An-/Abreisepakete im Tarif Flexflug, die tagesaktuelle, nicht im Katalog ausgeschriebene Flüge beinhalten. Bei Rücktritt von einem solchen An- und Abreisepaket fallen Rücktrittskosten in Höhe von 100 % des Preises für das An- und Abreisepaket an. 7.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Costa kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Costa bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. Costa ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. 7.4 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. 7.5 Im Reisepreis sind eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit nicht eingeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung HanseMerkur eine Reiserücktrittsversicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie weitere Reiseversicherungen abzuschließen. Ergänzende Hinweise hierzu finden Sie auch auf Seite G.85. 8 UMBUCHUNG 8.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von Costa folgende Kosten berechnet: • für Umbuchung innerhalb vom Katalogpreis, Frühbucher und Frühbucher Extra Preis keine, • für Umbuchung innerhalb vom FlexPreis oder Umbuchung vom Katalogpreis, Frühbucher und Frühbucher Extra Preis auf den FlexPreis 150 Euro p. P. bzw. auf Simply Costa 300 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine. Eine Umbuchung des Reisetermins kann – wenn überhaupt – generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung des Reisetermins sowie Umbuchungswünsche, die später als 60 Tage vor Reisebeginn bei Costa eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderung/ Personenersetzung) werden 50 Euro Bearbeitungsgebühr p. P. berechnet, außer bei Linienflügen ab 5 Wochen bis 4 Tage vor Abflug. Hier bedarf es der Rückbest.tigung durch Costa, und eventuell anfallende Kosten (bis zu 300 Euro p. P.) werden der Buchung belastet. Bei einer Umbuchung des Abflugorts gelten für den neuen Flug die Preise und Konditionen des ursprünglichen Buchungstags; sollte der neue Flug aus einem nachträglich eingekauften Zusatzkontingent stammen, gilt abweichend hiervon der für dieses Kontingent festgesetzte Preis. Die Umbuchung auf den Tarif einer anderen Vertriebsmarke ist nicht möglich. 8.2 Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. 17 LEITFADEN FÜR IHRE KREUZFAHRT - ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN 9 GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN 9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, der von Costa eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. 9.2 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung unverzüglich spätestens jedoch binnen 7 Tagen und bei Verspätung spätestens innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlusts. 9.3 Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels oder aus wichtigem, für Costa erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Costa zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Costa verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes, für Costa erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. 9.4 a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von Costa erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, hat der Kunde ausschließlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Costa geltend zu machen. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.2, wenn Gewährleistungsrechte gestendo gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist unverzüglich spätestens jedoch binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung spätestens binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Costa unter folgender Anschrift erfolgen: Costa Kreuzfahrten, Zweigniederlassung der Costa Crociere S.p.A. Am Sandtorkai 39 - 20457 Hamburg - Deutschland Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. c) Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt. 10 HAFTUNG/HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 10.1 Die vertragliche Haftung von Costa für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Kunden von Costa weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder b) Costa für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 10.2 Für alle gegen Costa gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche in Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 10.3 Die Seebeförderung unterliegt der Haftungsordnung des Übereinkommens von Athen von 1974 und des Protokolls von 2002 sowie dem IMO-Vorbehalt und den IMORichtlinien zur Durchführung des Athener Übereinkommens, die in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 392/2009 umgesetzt wurden. Die Regelung dieses Absatzes findet nur dann keine Anwendung, wenn die Regelungen in Punkt 10.1 zu einer geringen Inanspruchnahme von Costa führen. Costa weist in Zusammenhang mit der Haftungsordnung bei Seebeförderung auf die folgenden zu beachtenden Punkte hin: a) Unabhängig vom Bestehen eines Schadensersatzanspruchs zahlt Costa bei Tod und Körperverletzung infolge eines Schifffahrtsereignisses binnen 15 Tagen nach Feststellung des Schadensberechtigten eine angemessene Vorschusszahlung je Person und Vorfall, im Todesfall mindestens 21.000,00 Euro. Die Vorschusszahlung stellt kein Anerkenntnis welchen Anspruchs auch immer dar. Die Vorschusszahlung kann mit eventuell zu zahlenden Schadensersatzzahlungen verrechnet werden. Sie ist an Costa zurückzuzahlen, wenn der Empfänger der Vorschusszahlung nicht schadensersatzberechtigt war (siehe Art. 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 392/2009). b) Die Haftung von Costa für den Verlust und die Beschädigung von Gepäck, Mobilitätshilfen und anderer Spezialausrüstung, die von Kunden und/oder Mitreisenden mit eingeschränkter Mobilität verwendet werden, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde und/oder Mitreisende den Schaden bei einem erkennbaren Schaden nicht spätestens bei der Ausschiffung oder bei nicht erkennbaren Schäden spätestens 15 Tage nach der Ausschiffung Costa mitteilt. Der schriftlichen Mitteilung bedarf es nicht, wenn der Schaden von den Parteien gemeinsam innerhalb der Frist festgestellt wird. c) Costa haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen (z. B. Geld, wichtige Dokumente, begebbare Wertpapiere, Edelmetalle, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenstände, Foto-, Filmapparate, tragbare Videosysteme und mobile Endgeräte – wie etwa Laptops oder Tablet-PCs – jeweils mit Zubehör etc.), es sei denn, sie wurden bei der Beförderung zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt, beispielsweise zur Aufbewahrung im Safe deponiert. 18 10.4 Wertgegenstände im vorgenannten Sinne sind im Rahmen der An- und Abreise vom Reisenden in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt im Handgepäck mitzuführen. Costa haftet ausdrücklich nicht für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen, die im Rahmen der An- und Abreise im aufgegebenen Reisegepäck mitgeführt werden. 10.5 Costa haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und/oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche und Ausstellungen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, es sei denn, wir erwecken den Anschein, Veranstalter zu sein. Wir haften jedoch, wenn und soweit für den Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung uns oblie gender Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist. 10.6 Eine etwaige Flugbeförderung als Teil der Pauschalreise unterliegt der Haftungsordnung des Übereinkommens von Montreal von 1999, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung. 10.7 Die Reiseleitung an Bord der Schiffe von Costa, Reisevermittler und/oder sonstige Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche der Kunden gegenüber Costa anzuerkennen. 10.8 Costa empfiehlt den Kunden im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfallund einer Reisegepäckversicherung. 11 MEDIZINISCHE VERSORGUNG AN BORD Die Schiffe verfügen über modern eingerichtete Bordhospitäler (eingeschränkte Ausstattung). Erste Hilfe und medizinische Versorgung an Bord werden durch ein Team von Ärzten und Krankenschwestern geleistet. Die regulären Öffnungszeiten sind im „Today“ veröffentlicht. Gäste, die sich in ärztlicher Behandlung befinden oder besondere Anliegen haben, werden gebeten, den Schiffsarzt am Anfang der Reise zu informieren. Bitte beach ten Sie, dass die Leistungen des Schiffsarztes kein Bestandteil des Reisevertrags sind und der Schiffsarzt in seinen medizinischen Entscheidungen nicht den Weisungen von Costa unterworfen ist. Eine umfangreiche Krankenbehandlung ist an Bord nur eingeschränkt möglich. Sollten Sie an chronischen oder schwerwiegenden Erkrankungen leiden, nehmen Sie bitte vor einer Reisebuchung Kontakt zu Costa auf, um die Möglichkeit der Teilnahme an einer Costa Reise und die Gestaltung der Rahmenbedingungen abzustimmen. Die Krankenbehandlung erfolgt gegen Bezahlung (Abrechnung am Ende der Reise über Ihre Bordabrechnung; keine Abrechnung über Krankenkassenkarte oder Auslandskrankenschein möglich). Sie erhalten am Ende der Reise eine detaillierte Hospitalrechnung auf die Kabine, die Sie zur Erstattung bei Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung einreichen können. Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Bei Risikofällen kann der Patient im nächsten Hafen ausgeschifft werden. Die für die Ausschiffung und die Krankenbehandlung entstehenden Kosten trägt der Patient. Soweit verfügbar, stellt Costa im Fall einer medizinischen Ausschiffung eine Betreuung durch eine Agentur. Für die Entsorgung von medizinischen Abfällen (Insulinspritzen etc.) kontaktieren Sie bitte den Kabinensteward oder das Bordhospital. Sollten Sie spezielle Medikamente benötigen, bringen Sie diese bitte in ausreichender Menge im Handgepäck mit an Bord. Bitte beachten Sie hierbei jedoch die EU-Richtlinie zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck sowie gegebenenfalls zu berücksichtigende Einfuhroder Zollbeschränkungen des Ziellands. 12 BESCHRÄNKUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER UND SÄUGLINGE Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa ist die Beförderung von werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden nicht möglich. Schwangere Reisende müssen bei Antritt der Kreuzfahrt durch Vorlage eines ärztlichen Attestes (in englischer Sprache), das nicht älter als eine Woche sein darf, nachweisen, dass gegen die Teilnahme an der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen, insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus dem Attest muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergeben. Costa schließt keine Reiseverträge mit Kundinnen und befördert solche auch nicht, die bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, oder während der Reise erreichen würden. Bitte beachten Sie auch das aus Sicherheitsgründen vorgeschriebene Mindestalter für Babies auf unseren Kreuzfahrten. Dieses beträgt sechs Monate für Kreuzfahrten bis 14 Tage Dauer und zwölf Monate für Kreuzfahrten ab 15 Tage Dauer, für alle Transatlantik- Kreuzfahrten und alle Routen, die 3 oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweisen. 13 PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN 13.1 Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von Costa sowie von Costa beauftragten Dritten zu befolgen. 13.2 Costa wird österreichische Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visaund Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Angehörigen anderer Staaten gibt das jeweils zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventuell Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis etc.) vorliegen. 13.3 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind allein vom Kunden zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Costa nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die Costa in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten. 13.4 Der Kunde hat Costa alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. B. Reisepass und Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 13.5 Costa haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Reisedokumente durch die jeweils zuständige Stelle (z. B. diplomatische Vertretung), wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Costa hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft verletzt. 13.6 Costa ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gem. Vorstehender Ziffer 13.4 berechtigt, den Transport des Kunden zu verweigern und die entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 7.2 dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, Costa nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. 13.7 Sind für die Einreise in ein Land, das von der Reise berührt wird, vom Kunden Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung Costa übernommen hat, so ist Costa berechtigt, hierfür anfallende und verauslagte Kosten an den Kunden weiterzubelasten. 14 DATENSCHUTZ Gemäß Art. 13 der Gesetzesverordnung Decreto Legislativo Nr. 196 vom 30. Juni 2003 – Datenschutzkodex (nachfolgend „Kodex“) – teilt Ihnen Costa Crociere mit, dass Ihre personenbezogenen Daten (nachfolgend „Daten“), die von Ihnen beim Kauf der Pauschalreise bereitgestellt oder auf andere Weise infolge oder anlässlich Ihrer Kreuzfahrt erhoben werden, gemäß dem genannten Kodex verarbeitet werden. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt sowohl in Papierform als auch mit elektronischen Mitteln zu den nachstehend genannten Zwecken, wobei die Integrität und die Vertraulichkeit der Daten durch modernste Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden: a) Abschluss, Verwaltung und Ausführung der Vertragsverhältnisse zwischen Ihnen und Costa Crociere; b) Erfüllung von Pflichten aus Gesetzen, Verordnungen, nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie aus Anweisungen von gesetzlich dazu ermächtigten Behörden; c) Erstellung von Statistiken und Durchführung von Marktforschungen in anonymisierter Form; d) Umsetzung beabsichtigter Maßnahmen zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs Ihrer Reise und zur Sicherstellung hoher Qualitätsstandards im Bereich des Unterhaltungsprogramms an Bord der Schiffe (z. B. Veranstaltungen, Foto- und Filmaufnahmen, Spiele usw.); e) Verkaufsförderungsund Werbeaktivitäten von Costa und/oder seinen Geschäftspartnern auch auf automatisiertem Wege, für die Ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt ist, sofern das gesetzlich vorgeschrieben ist. Ihre Daten können ausschließlich zu den vorgenannten Zwecken an folgende Kategorien von Rechtssubjekten übermittelt werden: - Gesellschaften der Costa Crociere-Gruppe; - Personen, Gesellschaften, Verbände oder Fachbüros/Kanzleien/Praxen, die Dienstleistungen oder Support- und Beratungstätigkeiten für Costa Crociere erbringen; - Personen, deren Recht auf Zugang zu den Daten von Gesetzesbestimmungen oder sekundären Rechtsvorschriften oder von Anweisungen gesetzlich ermächtigter Behörden, unter anderem Hafenbehörden der Anlegeorte, anerkannt ist. Außerdem können sowohl internes Personal in der Eigenschaft als Beauftragte und/oder Verantwortliche der Datenverarbeitung zum Zwecke der Abwicklung des zwischen uns bestehenden Vertragsverhältnisses als auch externe Rechtssubjekte, die als Verantwortliche der Datenverarbeitung oder Leiter tätig sind, Kenntnis von den Daten erlangen, da diese Personen seitens Costa Crociere mit der Vornahme bestimmter Verarbeitungsvorgänge beauftragt wurden. Die Daten können ebenfalls zu den angezeigten Zwecken ins Ausland an dritte Gesellschaften, die in der europäischen Union niedergelassen sind oder auch nicht, übermittelt werden. Die Bereitstellung der Daten ist für die Vertragsausführung erforderlich. Unter den von Ihnen bereitgestellten Daten befinden sich möglicherweise auch Daten, die vom Kodex als „sensibel“ eingestuft werden. Diese Daten dürfen nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung verarbeitet werden; sollten Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen, kann Costa Crociere einige seiner vertraglichen Verpflichtungen möglicherweise nicht erfüllen. Außerdem kann Costa Crociere mit Ihrer Einwilligung: i) Ihnen Informations-, Werbeund/ oder Aktionsmaterial, Rabatte, Vergünstigungen, Einladungen, Teilnahmeunterlagen für Preisausschreiben per Post, E-Mail, Handy, SMS, Fax und Festnetz zusenden; ii) Profilerstellungen vornehmen (Analyse von Konsumgewohnheiten und -entscheidungen zur Entwicklung von Strategien für das Marketing, auch personalisiertes); iii) Ihre Daten an Gesellschaften der Costa Crociere- Gruppe und an Geschäftspartner von Costa Crociere zwecks Übersendung von Informations- oder Werbematerial seitens Letzterer übermitteln. Was die Foto- und Videoaufnahmen betrifft, die auf unseren Schiffen gemacht werden und die dazu dienen, Ihr Urlaubserlebnis unvergesslich zu machen, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie, sollten Sie nicht fotografiert bzw. gefilmt werden wollen, an den Foto-Shops Bescheid sagen können, dass Fotos oder Aufnahmen, auf denen Sie zu sehen sind, entfernt werden sollen. Die Fotos und Filmaufnahmen, die während einer Kreuzfahrt aufgenommen werden, werden nur für eine begrenzte Zeit aufbewahrt und dann vernichtet bzw. gelöscht. Wir teilen Ihnen ebenfalls mit, dass Sie bei Costa Crociere die Ausübung Ihrer Rechte gemäß Art. 7 des Kodex beantragen können, demzufolge der Betroffene bestimmte Rechte ausüben kann; so hat er unter anderem das Recht, vom Träger der Datenverarbeitung eine Bestätigung über das Vorhandensein personenbezogener Daten zu erhalten; die Herkunft der Daten sowie die Verfahren und die Zwecke der Verarbeitung zu erfahren; die Löschung, die Umwandlung in eine anonymisierte Form oder die Sperre von gesetzeswidrig verarbeiteten Daten sowie die Aktualisierung, die Berichtigung, falls ein Interesse daran besteht, oder die Ergänzung der Daten zu verlangen; sich aus rechtmäßigen Gründen der Verarbeitung zu widersetzen; einer Benutzung dieser Daten zum Zwecke der Produktinformation oder sonstiger Werbe- oder Marketingaktivitäten zu widersprechen. Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist Costa Crociere S.p.A. mit Rechtssitz in Genua, Piazza Piccapietra, 48. Das vollständige aktualisierte Verzeichnis der Verantwortlichen kann am Sitz von Costa Crociere eingesehen werden. 15 INFORMATIONSPFLICHT ÜBER DIE IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS Costa ist laut EU-Verordnung dazu verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die aller Voraussicht nach seinen Flug durchführen wird. Sobald Costa sicher weiß, um welche Fluggesellschaft es sich handelt, ist Costa verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Sollte sich daran noch etwas ändern, muss der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm 16 VERJÄHRUNG, ABTRETUNGSVERBOT, GERICHTSSTAND 16.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. 16.2 Alle übrigen Ansprüche verjähren in einem Jahr. 16.3 Die Verjährung nach Ziffer 16.1 und 16.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 16.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder Costa die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 16.5 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Kunden durch Dritte in eigenem Namen unzulässig. 16.6 Für Klagen von Costa gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedsstaaten der EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der österreichischen Niederlassung von Costa nämlich Costa Kreuzfahrten, Linz, maßgebend. 16.7 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Costa als Reiseveranstalter findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. 16.8 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags und/oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags oder der Reisebedingungen zur Folge. 16.9 Diese Reisebedingungen und alle Angaben im Costa Katalog 2015 entsprechen dem Stand von Juni 2014. Sie gelten für alle Reisen aus diesem Costa Katalog 2015 mit Costa und ersetzen in diesem Umfang mögliche frühere auf diesen Katalog bezogene Versionen oder Auflagen. Costa Crociere S.p.A., Piazza Piccapietra, 48, 16121 Genova, Italien 19 www.costakreuzfahrten.at/diadema Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Angebote vorbehaltlich Verfügbarkeit. Stand: Juni 2014. Es gelten die angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, siehe auch www.costakreuzfahrten.at. Veranstalter ist Costa Crociere S.p.A, Piazza Piccapietra 48, 16121 Genova, Italien. Repräsentanz in Österreich: Costa Kreuzfahrten, Kraußstraße 10/2, 4020 Linz 20