Strafanzeige und stelle damit Strafantrag gegen den
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Strafanzeige und stelle damit Strafantrag gegen den
Name Strasse Nr. PLZ Ort Name | Strasse Nr. | PLZ Ort An den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Brauerstraße 30 Telefax: + 49 (0) 721 81 91 59 0 76135 Karlsruhe 27.11.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erstatte ich, Vor- Familienname, Geburtsdatum, Adresse Strafanzeige und stelle damit Strafantrag gegen den verantwortlichen des Bundesministeriums der Justiz Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Mohrenstraße 37 D-10117 Berlin sowie allen weiteren Erfüllungsgehilfen bis hin zu den Bediensteten der jeweiligen „Behörden“, sowie alle Richter, Staatsanwälte, Vollstreckungsbeamte, Gerichtsvollzieher und weitere Erfüllungsgehilfen, insbesondere in dem „Bundesland“ Baden-Württemberg, hier insbesondere die Herren …. Obergerichtsvollzieher beim Amtsgericht ... und seinen vermeintlichen Auftraggeber: Direktor des Amtsgerichts …. wegen Amtsanmaßung § 132 StGB: sachliche Zuständigkeit von Vollstreckungsbeamten wurde aufgehoben - siehe §1, § 24 GVO vom 01.08.2012 Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB: wenn ein Gerichtsvollzieherr(in) kein Beamter mehr ist (§1 GVO), so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB: Vorlage von falschen Dokumenten, Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden, der Versuch ist strafbar Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen §276 StGB: Seite 1 von 2 Name Strasse Nr. PLZ Ort Vorlage von Dienstausweis mit Deklaration als Amtsausweis, dadurch Täuschung im Rechtsverkehr Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur Erschleichung von Leistungen ist strafbar Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteil durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar Hochverrat gegen den Bund oder ein Land §81,82 StGB: wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat Weitere schwere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass der die Täter rechtlich grundgeschult ist sind, ergeben: - vorsätzlicher Betrug - vorsätzliche Täuschung - vorsätzliche Amtsanmaßung - vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB - vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB - Anleitung zur vorsätzliche Begünstigung § 257 Abs.1 StGB - vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 und §82 StGB Daraus ist eine den Täter(in)n vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Betracht zu ziehen. wegen des Verdachts des Hochverrats, des Betruges, der Veränderung von amtlichen Ausweisen u. a. gem.: StGB §§ 81, 82, 83, 240, 241, 242, 246, 249, 250, 252, 253, 255, 263, 265a, 267, 271, 273, 274, 275, 276a, 336, 339, 344, 345, 348, 352, 353, 357, 358 sowie aus allen sonstigen Rechtsgründen. Erhärtet sich dieser Verdacht oder wird er bestätigt, ist automatisch folgendes gültig: VwVfG §§ 44 (1) & (2) 5. & 6.; 48, 49, 49a Zusätzlich wird diese Anzeige dem Gerichtshof der Europäischen Union zugestellt, der gem. nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge“ zusichert. Gründe: Der „Gerichtsvollzieher“ in der BRD ist kein Beamter und hat keine amtliche Funktion. Daher darf er keine Handlungen diesbezüglich vornehmen, ausführliche Begründungen in der Anlage! (beigefügt!) Dies ist dies ein Verbrechen gegen mich und die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland,! Aufgrund des StGB § 138 (3) bin ich gehalten hiermit diese Strafanzeige mit Strafantrag zu stellen. Als mögliche Zeugen nenne ich hiermit alle Personen Deutschlands, die von ähnlichen Verfahrensweisen durch „Gerichtsvollzieher, Gerichte, Staatsanwaltschaften u.a.“ betroffen sind. Ich bitte um umgehende Mitteilung eines Aktenzeichens. Dieses Schreiben entspricht der AKTENKUNDIGKEIT für das weitere Vorgehen. __________________________________ Vorname Familienname Zustellung: Gerichtshof der Europäischen Union | Palais de la Cour de Justice Boulevard Konrad Adenauer | Kirchberg | L-2925 Luxembourg | Telefax: +352 4303 2600 Anlagen! Seite 2 von 2