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Der Equidenpass – Personalausweis
für Pferde
Kennzeichnungs- und
Registrierungspflicht
●
Sie wurde von der EU am 03.03.2010
beschlossen, Equidenpässe seit 2000!
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Betroffen sind: Pferde, Esel, Zebras und
deren Kreuzungen
●
Das System der Identifizierung umfasst
drei wesentliche Elemente:
●
Elektronische Kennzeichnung (Chip)
●
Lebenslang gültiger Equidenpass
●
Equidendatenbank zur Aufzeichnung
der Informationen
Wer braucht einen Chip?
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Alle Equiden die nach dem 01. Juli 2009 geboren
wurden bzw. ältere Equiden, die neu zu
registrieren sind
●
Es darf außerdem kein Pferdepass mehr erstellt
werden ohne Angabe einer Chipnummer, sowie
der Angabe des Tierhalters (= Stallinhaber) und
seiner Betriebsnummer, der sog. Balis-Nummer.
●
Diese Betriebsnummer muss
zusammen mit der Chipnummer auf
dem Antrag zur Ausstellung eines
Equidenpasses vermerkt werden
Woher bekomme ich den Chip?
●
Fohlen, die Zuchtpapiere erhalten, bekommen
den Chip im Zuge der Identifikation bei den
offiziellen Kennzeichnungsterminen der
Regionalverbände
●
Ein Chip für ein nicht-registriertes Pferd muss
vom Tierhalter (=Stallinhaber) schriftlich
beantragt werden (bayerns-pferde.de)
●
Der Chip wird vom Tierarzt implantiert
●
Wo erhalte ich eine Balis-Nummer?
●
Man bekommt Sie vom zuständigen Amt für
Landwirtschaft und Forsten (in Weiden:
Beethovenstr. 9)
●
Falls Sie eine Balis-Nummer besitzen, stellen Sie
sicher, dass der Zusatz "Pferdehaltung"
vorhanden ist
●
Was ist eine Balis-Nummer?
●
Die Balis-Nummer ist eine laufende Nummer die
aufzeigt wo genau der Betrieb sitzt.
●
Beispiel:
●
Der Pferdebesitzer entscheidet, ob sein Pferd ein
sog. „Lebensmitteltier“ sein soll
●
Wenn Sie sich als Besitzer für die
„Nichtschlachtung“ entscheiden, kann das Pferd
mit allen zugelassenen Medikamenten behandelt
werden
●
Diese Entscheidung zur Nichtschlachtung ist
unwiderruflich und muss auch bei jedem
Besitzwechsel übernommen werden
●
Bei evtl. Verkauf des Pferdes ist es
empfehlenswert, sich zunächst für den
Status
„Schlachtpferd/Lebensmitteltier“ zu
entscheiden
Eintrag zur Schlachtung Ja? Nein?
●
Bei Schlachtung ist eine Bestands-/ Stallbuch zu
führen
●
Teilweise müssen Wirkstoffe im Equidenpass
eingetragen werden
●
Einige Medikamente sind ganz verboten
●
Rechnungen selbst erworbener Medikamente
(Apothekenpflichtig) sind 5 Jahre aufzubewahren
●
Allerdings kann das Pferd geschlachtet werden und
es entstehen somit keine Euthanasiekosten
●
Bei Nichtschlachtung kann nur aus
triftigem Grund euthanasiert werden
●
Das Bestands-/Stallbuch wird Handschriftlich
oder elektronisch geführt
●
Elektronisch nur dann wenn
●
eine nachträgliche Manipulation unmöglich ist
●
Die Daten monatlich gedruckt und
●
chronologisch geordnet werden
●
Aufzeichnungen müssen lückenlos sein
●
Bestands-/Stallbuch ist Pflicht
●
Einzutragen sind alle apotheken- und
verschreibungspflichtigen Arzneimittel,
auch eigenständig erworbene
apothekenpflichtige Arzneimittel
●
●
Alte Pferdepässe ab Jahrgang 1998 bis
September. 2000:
●
Es fehlt der Anhang der Entscheidung bezüglich
Lebensmitteltier oder Nichtlebensmitteltier.
Dieser Anhang muss von einem Tierarzt
nachgetragen werden
●
Was passiert wenn ich noch keinen Equidenpass
habe?
●
Es können Bußgelder verhängt werden
●
Probleme, spätestens am Lebensende bei
Schlachtung oder Tierkörperbeseitigung
●
Für ältere Pferde mit einem bestehenden
Equidenpass entfällt die Pflicht das Tier zu
chipen
●
Allerdings brauchen auch alte Tiere so schnell
wie möglich einen Pferdepass, wenn sie bisher
nur einen Abstammungsnachweis haben
●
Wie gebe ich einen Besitzwechsel bekannt?
●
Der neue Besitzer muss den Pferdepass im
Original, eine Kopie der Eigentumsurkunde,
sowie das Besitzwechselformular an den
Landesverband schicken
●
Änderungen werden auch in Equidendatenbank
(Hi-Tier) eingetragen
●
Was ist die HIT-Datenbank?
●
Dort werden die Daten der Pferde, des Tierhalters
und des Besitzers erfasst. Es soll verhindert
werden, dass mehrere Pässe für ein Pferd
ausgestellt werden. Vor der Erstellung eines
Pferdepasses müssen die Daten mit der
Datenbank abgeglichen werden
●
Wann muss die Kennzeichnug erfolgen?
●
Fohlen müssen bis zum 31.12. ihres
Geburtsjahres oder spätestens ein halbes Jahr
nach ihrer Geburt gekennzeichnet werden. Die
Fohlen werden frühestens im Alter von zwei
Monaten gechipt, im Einzelfall auch früher oder
später
Funktionen
●
Dokument über die Identität des Pferdes
●
gesundheitlicher Status des Pferdes und seines
Stalles
●
Vereinfacht Kauf oder Verkauf eines Pferdes.
●
Informiert über Impfungen,
Gesundheitskontrollen...
●
Ist ein Begleitdokument (sollte beim
Pferd/Reitstall sein)
weist Ergebnisse von
Leistungsprüfungen aus
● Grundlage für die Eintragung als
Turnierpferd
●
Achtung!
●
Der Pass und die Eigentumsurkunde bleiben
Eigentum der ausstellenden Stelle
●
Änderungen dieses Dokumentes müssen
beantragt werden
●
Pass und Eigentumsurkunde dürfen nicht durch
eigene Eintragungen verändert werden
●
Der Pass und die Eigentumsurkunde werden nur
einmal ausgegeben
●
Zweitschrift nur wenn glaubhaft Verlust oder die
Unbrauchbarkeit des Originalpapiers
bewiesen werden kann
Beispiel
●
Susi hat die beiden Ponys „Donald“ 24
Jahre, Deutsches Reitpony mit
Abstammungsnachweis und „Daisy“ 5
Jahre, ohne Abstammungsnachweis im
Reitstall von Fr. Mustermann stehen
●
Beide Ponys haben keinen Pass!
●
Was nun?
●
Wie lautet die Balis-Nummer von Frau
Mustermann?
●
Fr. Mustermann muss für Susi die
Equidenpassanträge und Transponder
anfordern bzw. Susi kann unter Angabe der
Halternummer diese anfordern
●
Wo?
●
Für „Daisy“ als nicht registrierten Equiden
über den Landesverband Bayerischer
Pferdezüchter e. V
●
.
Für „Donald“ über die selbe Stelle
oder über den zuständigen
Zuchtverband
●
Beide Antragsformulare sind per
Einschreiben bei Susi angekommen
●
Nun setzt der Tierarzt die Chips und füllt die
Antragsformulare aus
●
Zu dem Antragsformular von „Donald“ wird
der Abstammungsnachweis zugefügt
●
Die korrekt ausgefüllten Formulare werden
an die zuständige Stelle zurückgeschickt
●
Susi fragt nach Erhalt der Equidenpässe Fr.
Mustermann ob diese „Donald“ und Daisy“
bei der Tierseuchenkasse und in der HITDatenbank gemeldet hat
Beispiel 2
●
Heinrich hat seine beiden Holzrückepferde
bei sich am Hof stehen
●
Beide haben keinen
Abstammungsnachweis und sind ca. 6
Jahre alt. Es gibt auch keine
Equidenpässe
●
Was muss Heinrich bedenken?
●
Heinrich ist sowohl Halter als auch
Besitzer dieser Pferde
●
Da Heinrich früher einen
landwirtschaftlichen Betrieb hatte, hat er
noch eine Balis-Nummer
●
Er beantragt nun beim Amt für
Landwirtschaft und Forsten den Zusatz
„Pferdehalter“
●
Danach macht er alles wie Susi
●
Ausserdem meldet er noch seine beiden
Pferde bei der Tierseuchenkasse
Meldung bei der Bayerischen
Tierseuchenkasse
●
Bayerische Tierseuchenkasse, Arabellastr. 29,
81925 München
●
Tel.
(089) 92 99 00 - 0
●
Fax
(089) 92 99 00 - 60
●
E-Mail
[email protected]
Beiträge:
●
für jedes Pferd (auch Fohlen)
je Tier 1,60 €
●
Tierseuchenbeiträge von insgesamt weniger als
2,50 € werden nicht erhoben.
Aktuelle Artikel
Oberpfalz: Straßenkontrollen bei Pferdetransporten
Die Polizei führt verstärkt Straßenkontrollen aufgrund der Blutarmut
bei Pferden durch. Wie von Radio Ramasuri berichtet, wurde das Virus
jetzt bei zwei Tieren in den Landkreisen Tirschenreuth und Schwandorf
festgestellt.
Die Krankheit wurde von erkrankten Pferden aus Rumänien nach
Deutschland eingeschleppt und wird durch Mückenstiche übertragen.
Bei den Kontrollen wird überprüft, ob die tierseuchenrechtlich
vorgeschriebenen Dokumente mitgeführt werden. Das Herkunftsland
muss darin bestätigen, dass die eingeführten Tiere frei von Infektionen
sind, so Harald Herrle vom Landratsamt Amberg-Sulzbach am Radio
Ramasuri-Telefon. Fehlen die erforderlichen Papiere für die Pferde, ist
ein Bußgeld fällig. Pferdehalter sollen Auffälligkeiten bei ihren Tieren
sofort dem zuständigen Veterinäramt melden.
07.10.2010
Quelle: ramasuri.de
CAVALLO Mistgabel für den Stallbetreiber Ralf Michel aus
Kulmbach/Bayern
19.03.2010 von Redaktion CAVALLO
Die Tierseuchenkassen der Bundesländer entschädigen Pferdehalter bei
ihrem Verlust. Immerhin bis zu einer Summe von 5000 Euro.
Vorausgesetzt der Jahresbeitrag ist bezahlt. In diesem Fall war dies die
Aufgabe des Pensionsstallbetreibers.
Seuche – das klingt nach Pest, Pocken und Cholera; nach Unappetitlichem
aus längst vergangenen Tagen. Auch die Zeit der Tierseuchen scheint
längst vorbei; die meisten Pferdehalter denken bei dem Wort „krank“ eher
an Kolik und Sehnenschaden. Sie kämen nicht im Traum darauf, dass
eines Tages ein Amtstierarzt anordnet, ihr Pferd zu töten. Doch es kommt
vor – etwa in Oberfranken, wo insgesamt sieben Pferde eingeschläfert
wurden, weil sie an der als Seuche eingestuften Infektiösen Anämie (IA)
litten. Damit der Besitzer bei so einem großen Verlust wenigstens eine
kleine Entschädigung bekommt, gibt es in den Bundesländern
Tierseuchenkassen. Die zahlen maximal 5000 Euro für ein Pferd,
vorausgesetzt, es ist bei ihnen gemeldet und der Beitrag (in Bayern 1,60
Euro pro Jahr) bezahlt.
In Pensionsställen ist der Stallbetreiber für die rechtzeitige
Anmeldung aller Pferde verantwortlich, die jedes Jahr zum 1. Januar
erfolgen muss. Der Beitrag für die Tierseuchenkasse ist üblicherweise
im Pensionspreis enthalten. Doch das heißt nicht, dass die Beiträge
auch tatsächlich bei der Seuchenkasse landen, wie einige Einsteller
von Stallbetreiber und Pferdewirtschaftsmeister Ralf Michel aus
Kulmbach erfahren mussten. Fünf Pferde wurden hier wegen IA
eingeschläfert, der Stall kam unter Quarantäne. Die
Tierseuchenkasse entschädigte zwar – doch die Besitzer der getöteten
Pferde waren überrascht, als ihnen in der Abrechnung jeweils 1000
Euro vom geschätzten Wert der Pferde abgezogen wurde. So gab es
einmal 3800 statt 4800 Euro; ein anderes Mal 4000 statt 5000 Euro.
Die Erklärung laut bayerischer Tierseuchenkasse: Der Stallbetreiber
habe nicht alle Pferde gemeldet. Das hat Konsequenzen: „Eine nicht
oder eine zu gering gemeldete Tierzahl kann nach § 69 Abs. 3 des
Tierseuchengesetzes zur Folge haben, dass der Tierhalter den
Anspruch auf sämtliche Leistungen aus der Tierseuchenkasse
verliert“, heißt es für jeden zugänglich auf der Homepage der
Seuchenkasse.
Dass diese überhaupt zahlte, ist daher großzügig. Geschäftsführer Dr.
Franz Josef Pauels verweist auf das Tierseuchengesetz, das ihm hier
Entscheidungsspielraum lässt: „Die Entschädigung kann in den Fällen
des § 69 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 teilweise gewährt werden, wenn die
Schuld gering ist oder die Versagung der Entschädigung für den
Besitzer eine unbillige Härte bedeuten würde. Wir haben den Fall lange
beraten und uns dann für diese Lösung entschieden.“ Die Differenz von
1000 Euro müssen die Einsteller jetzt zivilrechtlich vom Stallbetreiber
einklagen; zwei von ihnen wollen vor Gericht ziehen. Das bedeutet viel
Aufwand und Ärger für sie, nur weil Michel – der bis Redaktionsschluss
nicht für eine Stellungnahme zu erreichen war – seine Pflicht
versäumte. Für dieses unverantwortliche Benehmen gibt es nur eins:
eine Mistgabel.
Quelle: cavallo.de
Auf den Magen geschlagen – richtige
Behandlung bei Würmern beim Pferd
Übersicht
●
Magendasseln
●
Zwergfadenwurm
●
Spulwurm
●
Bandwurm
●
Lungenwurm
●
Pfriemenschwanz
●
Bekämpfung
Schadwirkung Magendasseln
●
Magendasselfliegen,
umgangssprachlich auch
Magendasseln oder Magenbremsen
●
Larvenstadien bohren sich in
Magenschleimhaut der Pferde
●
Können Entzündungen hervorrufen
●
Durch strategische Behandlung
Gesundheitsschäden,
Wachstumsverzögerungen und
Konditionsschwächen vorbeugen
●
Vorkommen in der Oberpfalz unklar
Schadwirkung Zwergfadenwurm
●
Blutungen, Zerstörung der Schleimhaut, Kolik,
Appetitlosigkeit, Durchfall, Apathie, Krämpfe und
Konditionsverlust
●
Ansteckung auf der Weide oder über Futter
●
Überwinterung auf der Weide ist hier möglich
●
Die Larven haben eine Entwicklungszeit von 5 12 Wochen
●
Zwischenstadien in der Darmwand
●
Die Hauptzeit für diesen Parasiten
ist der Juli/August.
Schadwirkung Spulwurm
●
Atemnot, Husten, Fieber, Wechselnder,
verminderter Appetit, Lustlosigkeit, Breiigflüssiger Kot, Stumpfes Fell, Fohlen bleiben in
Entwicklung zurück, Abgemagert,
Leistungsdepression
●
Chlorophormgeruch der Ausatmungsluft (bei
sehr starkem Befall)
●
●
Kolikanfälle
Dünndarmverschluss und Dünndarmriss (bei
sehr starkem Befall)
●
Spulwurmeier im Kot
Lebenszyklus
Die Larven werden vom Pferd mit dem Futter
aufgenommen, gelangen in den Darm,
bewegen sich über kleine Arterien zur
vorderen Gekrösewurzel. Weiterwandern
über Arterien ins Darminnere, wo sie sich zu
geschlechtsreifen Würmern weiterentwickeln.
Schadwirkung kleine
Strongoliden
●
einer der gefährlichsten Parasiten des Pferdes
●
auch die Larven richten bei ihrer Wanderung
großen Schaden an
●
Larven verursachen beim Durchdringen der
Dickdarmwand zahlreiche Blutungen
●
Gefäßentzündungen, Gefäßausweitungen,
Platzen von Arterien, inneres Verbluten des
Pferdes,verringerter Appetit, struppiges Fell
●
Entwicklungsstörungen,
lebensgefährliche Koliken, mangelhafte
Darmdurchblutung,
Gehirnentzündungen, Lähmungen
Schadwirkung Pfriemenschwanz
●
tritt besonders bei im Stall gehaltenen
Pferden
●
bei stärkerem Befall,
Kolikerscheinungen,Unruhe, Appetitlosigkeit
●
Die Weibchen wandern in die Analgegend
aus, um ihre Eier am After abzusetzen.
●
Juckreiz, scheuern, Haarlose Stellen im
Bereich der Schweifrübe, Ekzeme
Tipps
●
Boxenhaltung
●
Etwa alle 12 Wochen gegen Fadenwürmer,
mindestens 2 x jährlich (März und
September) gegen Bandwürmer und Ende
November/ Anfang Dezember gegen
Magendasseln entwurmen.
●
Weidehaltung
●
alle 6 – 10 Wochen gegen Fadenwürmer
entwurmen. Zusätzlich 2 x jährlich gegen
Bandwürmer
●
Werden Pferde zusammen mit Esel
gehalten → Behandlung gegen
Lungenwürmer
●
Fohlen ab dem 10. Tag wöchentlich bis
zweimal wöchentlich gegen Spulwürmer
entwurmen Ende November/Anfang
Dezember eine Behandlung
gegen Magendasseln durchführen
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Infektionsdruck verringern:
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regelmäßiges Absammeln der Kothaufen
von der Weide
●
Weide nicht überbesetzen (max. 2 Pferde
pro ha)
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wechselnde Weidenutzung durch andere
Tierarten (Wiederkäuer) bzw. Mähen
●
Tiefstreu vermeiden, Boxen trocken halten
●
1 - 2 x pro Jahr gründliche
Boxenreinigung
Alternative
●
Neuere Untersuchungen zeigen deutlich
das gerade im Bereich der kleinen
Strongyliden mit Resistenzen zu rechnen
ist.
●
Gezielt Entwurmen kann helfen
Resistenzen zu vermeiden
Strategisches Entwurmen
●
Regelmäßige Kotuntersuchungen geben
Informationen zu Wurmart und
Befallsstärke
●
Nicht jedes Wurmei ist ein Problem
●
Auswahl des Antiparasitikums nach
Befund
–
–
Weniger Antiparasitika Einsatz
Weniger Resistenzen
– Langfristig weniger Kosten