Ästhetische Medizin - Park
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Ästhetische Medizin eBook ARTIKELSAMMLUNG zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ o n l i n e eBook w w w. z w p - o n l i n e . i n f o 1. InjektionsTherapien _Botulinumtoxin _Botulinumtoxin/Filler _Filler Fachbeitrag _ Botox 15 Jahre Erfahrungen mit Botulinumtoxin A-Behandlungen Autorin _ Dr. Doris Grablowitz, Wien _Die Wirkung von Botulinumtoxin A (BT A), um Falten zu unterspritzen, ist heute unumstritten. Trotzdem haben Befürchtungen um Antikörperbildung und systemische Nebenwirkungen, schlecht ausgebildete Anwender sowie reißerische Artikel der Regenbogenpresse der BT-Faltenbehandlung einen schlechten Beigeschmack vermittelt. Ein Überblick über 15 Jahre BT-Behandlungen und alle BT A-Produkte soll über einen objektiven Status quo Aufschluss geben. _Einführung Als ich vor 15 Jahren mit den ersten BT A-Behandlungen in Österreich begann, stürzte sich die gesamte Laienpresse auf das „Gift gegen Falten“ und versuchte die Leserzahl durch unseriöse Artikel, wie „Faltentod durch Mascarpone verseuchtes Tiramisu“ oder „Faltenglättung mit Schlangengift“, anzuheben. Nicht selten warnten unwissende Kollegen vor tödlichen Komplikationen, wenn BT A während des Injizierens in die Blutbahn gebracht wird. Als die ersten „Botoxpartys“ in London mit Champagner, Lachsbrötchen und Glabella-Injektionen die restlich verbliebene Seriosität der Substanz infrage stellten, verglich die Boulevardpresse das medizinische Präparat mit dem biologischen Kampfgift im Kriegseinsatz. Bei dieser Reputation war es kein Wunder, dass sich negative Pressegerüchte und schlechte Mundpropaganda so lange hartnäckig halten konnten. Medizinisch-wissenschaftlich gesehen wird BT seit 1984 zur Behandlung von Dystonien, anderen Muskel-Überaktivitätssyndromen, lokaler Hyperhidrose sowie speziellen Schmerzsyndromen eingesetzt. 1982 entdeckte das Ehepaar Carruthers, dass beim Einsatz von BT A gegen Schielen die Falten im lateralen Augenbereich reduziert wurden. Fünf Jahre später konnten beide schon auf mehr als 10.000 Eingriffe zurückblicken, bei denen weder systemische Reaktionen noch irreversible Nebenwirkungen aufgetreten sind. Diese Eigenschaft sowie der Umstand, endlich ein kostengünstiges Mittel zu besitzen, das kaum schmerzt, rasch einsetzenden Erfolg zeigt und dessen spärliche Nebenwirkungen in zwei bis 21 Tagen wieder gänzlich abgeklungen sind, ließ BT A sehr rasch einen wichtigen Platz in der Behandlung von Gesichtsfalten erobern (Tab. 1). _BT A-Effekte Ein sinnvoll ästhetischer Einsatz von BT A sollte sich auf übermäßige Schweißbeseitigung axillär, palmar und plantar sowie auf die Faltenreduktion im Gesicht, am Hals und Dekolleté beschränken. Im Besonderen sollten nur jene Muskeln miteinbezogen werden, deren einzelne Anteile nicht unterschiedliche Funktionen abdecken. Versuche, zum Beispiel an den Muskeln der Nasolabialfalte, wurden rasch wieder aufgegeben, weil sich die Muskeltätigkeiten in diesem Areal sehr vielfältig gestalten und deren teilweises Ausschalten zu einem unnatürlichen mimischen Bild führte. Andere Versuche, wie zum Beispiel Heben der Brust durch Injizieren des M. pectoralis m., scheiterten an der Wirkungslosigkeit und an den dadurch zu recht verärgerten Patienten. Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Fachbeitrag _ Botox Tab.1_Anwendung von BT A in der klinischen Praxis, Nebenwirkungen bei 753 Eingriffen (Grablowitz D., Studie 1996–1998).1 Tabelle 1 European Academy of Cosmetic Surgery, Austrian Division Application of Botulinumtoxin in clinical office, side effects with 753 applications Number of patients Male Female Average age Oldest patient Youngest patient Number of treatments Average single dose Highest single dose Non responders Side effects Hematoma 4,91% Headache 1,32% Pressure forhead, upper eyelids 1,32% Ptosis 0,28% „diabolical eyebrows“ 0,53% _Botox® – Vistabel® – Dysport® – Xeomin® Für welches BT A-Produkt sich ein neuer Anwender entscheiden soll, hängt sicherlich nicht nur von der Qualität der einzelnen Präparate ab. Sowohl Botox® (Fa. Allergan) als auch Dysport® (Fa. Ipsen) eignen sich hervorragend für ästhetische Zwecke. In Kanada, USA und Brasilien wurde Botox unter dem Namen Botox Cosmetic®, bei uns unter dem Namen Vistabel® zugelassen. Vistabel® unterscheidet sich von Botox® nur in der Menge der BT-Einheiten pro Verpackungseinheit. Statt mit 100 IU, sind die Vistabel® Fläschchen nur mit der Hälfte, also mit 50 IU ausgestattet. Auch das letzte am Markt erschienene BT A-Produkt Xeomin® (Fa. Merz) steht den anderen BT A-Produkten in keiner Weise nach. Meine im August 2007 begonnene Vergleichsstudie lässt jetzt schon erkennen, dass die Erfolgsrate von Xeomin® den Ergebnissen der Konkurrenzpräparate mindest ebenbürtig ist. Die Herstellerfirma von Xeomin® weist vor allem auf die unkomplizierte Aufbewahrung bei Raumtemperatur, die hohe spezifische Aktivität und den minimalen bakteriellen Proteingehalt des gereinigten BT-Neurotoxins bei Entfernung seiner Komplexproteine hin. Im Gegensatz zu Vistabel®, Botox® und Xeomin® besitzt Dysport® ein anderes Zählsystem der BT-Einheiten, das nicht selten zu Verwechslungen führt. So besitzt das Fläschchen Dysport 500 IU, das Fläschchen Botox nur 100 IU, was aber nicht bedeutet, das 340 6 334 47,6 87 17 753 0,45 ml 1 ml 1 63 37 10 10 2 4 Dysport 5x so stark wie Botox wirkt. Die Herstellerfirma beteuert trotzdem, dass ein Fläschchen Dysport dem Fläschchen Botox an Kraft und Erfolg überlegen ist (Tab. 2). _Herstellen der Lösungen Eine gewisse Unsicherheit haben auch die verschiedenen Lösungsvorschläge mit sich gebracht. Während die Carruthers (Kanada) 100 IU Botox® Trockenpulver in nur 1ml NaCl auflösen (sehr konzentriert, teuer für den Patienten), verwendet Keen (New York) für 100 IU BT 20ml NaCl (weniger Erfolg, große NaCl-Beulen nach der Unterspritzung). Ich ziehe die Menge von 2,5ml NaCl pro Flasche vor, da diese Lösung ausgezeichnete Resultate aufweist. Außerdem entspricht bei Verwendung von 1 ml Insulinspritzen mit 40 Teilstrichen eine Einheit Insulin genau einer Einheit BT. Dies hat sich besonders für Anfänger bewährt, die ohne komplizierte Umrechnungen die gespritzten Einheiten direkt an der Skala ablesen können. Eine sehr interessante Studie meiner amerikanischen Arbeitsgruppe aus dem Jahre 1992 hat gezeigt, dass Lösungen bis zu 5 IU/ml NaCl sinnvoll sind, bei weniger IU/ml NaCl die Erfolgskurve jedoch steil abfällt (Tab. 3). _Aufregungen mit BT Aufregungen über die Behandlungen mit BT werden vor allem immer durch die Regenbogenpresse aus- Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Fachbeitrag _ Botox Tab.2_Vergleich aller sich derzeit am Markt befindlichen BT A-Präparate. Tabelle 2 BTA A – Comparison Pro Vial Botox ® 100 U, ca. 5 ng Komplex Vistabel ® 50 U, ca. 2,5 ng Komplex Dysport ® 500 U, ca. 5 ng Komplex Xeomin ® 100 U, ca. 0,6 ng Neurotoxin Rekonstitutionsprep 0,9% NaClsolution, steril 0,9% NaClsolution, steril 0,9% NaClsolution, steril 0,9% NaClsolution, steril additionals substances NaCl HSA NaCl HSA Lactose HSA Saccharose HSA pH-value 5–7 5–7 5–7 5–7 storage 2–8°C or freezing 2–8°C 2–8°C roomtemperature (25°C) duration 36 months 24 months 24 months 36 months after opening 24h, 2–8°C 24h, 2–8°C 24h, 2–8°C 24h, 2–8°C gelöst. Im April 2008 beschrieb ein Journalist eine Studie mit Ratten, die durch BT elendiglich dahindarben. Die Tatsache, dass bei dieser Studie nicht ein Standard BT verwendet wurde, sondern eine „LaborVariante“, in einer, auf den Menschen umgerechneten 87.500-fachen Dosis und diese außerdem noch direkt in das Hirn gespritzt wurde, hat die Leser nicht wirklich interessiert. Der neueste Schock: Laut Septemberausgabe einer bekannten Zeitschrift wurden der EMEA (Europäische Arzneimittelbehörde) 600 Nebenwirkungen sowie 28 Todesfälle gemeldet. Dass dieser EMEA-Bericht wahrscheinlich gar nicht existiert (bis jetzt gab es noch keine offizielle Bestätigung der EMEA), und manche Zahlen aus dem Buch: „Gute Pillen, Schlechte Pillen“ eines deutschen Pharmakritikers kommen, geht in der Aufregung unter. Auch, dass die Todesfälle überhaupt nichts mit Faltenunterspritzungen zu tun haben, sondern zum Beispiel mit schweren Erkrankungen, bei denen man nach der Todesursache forscht und in deren Krankengeschichte unter anderem auch BT gegen Krämpfe eingesetzt wurde. Die Schuld von BT ist übrigens in keinem der Fälle bewiesen. Tab.3_Die Auswirkung verschiedener Mischungsverhältnisse auf die BT A-Erfolgsrate. Während Mischungen bis zu 10IU/ml noch in der Erfolgsgruppe konkurrieren können, fallen Mischungen ab 5 IU/ml deutlich nach unten ab. Tabelle 3 European Academy of Cosmetic Surgery, Austrian Division Concentration 100 % Denervation 80 60 40 20 0 4 2 6 8 10 12 Time (weeks) g 100 units/ml g 20 units/ml g 10 units/ml g Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ 5 units/ml 14 Fachbeitrag _ Botox Tatsächlich nahm die Rate an unerwünschten Ereignissen in späteren Behandlungszyklen ab. _Konklusion Abb. 1a Abb. 1a–b_Erstmalige Behandlung: Injektion von zwei Einheiten, verteilt auf sieben Punkt, a before, b after. Abb. 1b _Unsicherheitsfaktor Arzt Da es keine übergeordnete Prüfungsinstanz und Qualitätskontrolle auf dem Gebiet der Ästhetischen Medizin gibt, schlüpfen mehr denn je unwissende Kollegen nach kurzen halbtäglichen Workshops als angeblich professionelle Behandler durch. Da bekannterweise auch die schlimmsten Nebenwirkungen nach ein paar Wochen verschwunden sind, der zeitliche Aufwand gering und das Honorar befriedigend erscheint, ist das rasche Eingliedern von BTBehandlungen in den täglich angebotenen Praxisplan sehr verlockend. Mit einer neuen ästhetischen Behandlung sollte aber erst dann begonnen werden, wenn der Arzt über alle möglichen Nebenwirkungen Bescheid weiß, sie erkennt und schnell beseitigen kann. Dies setzt nicht nur gründliche theoretische Kenntnisse der Anatomie und Wirkungsweise von BT voraus, sondern auch eine seriöse praktische Grundausbildung, die mit einmaligen Wochenendkursen wenig zu tun hat. Bei professioneller Anwendung werden die BT-Injektionspunkte individuell auf das Muskelmuster des Patienten abgestimmt und nicht nach einem vorgefertigten Punkteschema eines Schnellworkshops eingespritzt (Abb.1). Entsprechend positiv schaut die letzte große 2007 mit 4.103 Behandlungen abgeschlossene deutschösterreichische Studie von Rzany et al. aus, bei der sich viele erfahrene Ärzte beteiligt haben. Durch sie sollte die Wirksamkeit und Sicherheit von wiederholten Injektionen (mindest drei aufeinanderfolgende, dokumentierte Behandlungszyklen) mit BT A im oberen Gesichtsbereich zur Reduzierung von Falten beurteilt werden. In den meisten Fällen (93,9 %) wurde die Glabella behandelt, wobei die Mehrzahl der Patienten (81,5%) eine Behandlung in mehr als einem Gesichtsbereich erhielt. Die Behandlung mit BT A wurde in 57,5% der Fälle mit anderen ästhetischen Eingriffen kombiniert, meist mit Füllsubstanzen (31,7%). Es gab keine Hinweise auf eine Tachyphylaxie: Die verabreichte Dosis, der Zeitraum zwischen den Behandlungen und die Zufriedenheit mit den Ergebnissen blieben über den Behandlungsverlauf stabil. Unerwünschte Ereignisse waren solche, die unter einer Behandlung mit BT A zu erwarten sind. Am häufigsten lokale Blutergüsse und eine Ptose, in allen Fällen nur leicht bis mittelschwer ausgeprägt. Es gab keine Hinweise auf kumulative Nebenwirkungen. Langfristige wiederholte BT A-Injektionen zur Faltenreduktion im Gesichtsbereich liefern im realen Klinikalltag eine dauerhaft hohe Zufriedenheit und Wirksamkeit.2 In der Hand des Erfahrenen eröffnet die Faltenbehandlung mit BT eine für den Patienten sichere, erschwingliche, schmerzfreie, effektive und nebenwirkungsarme Therapieform in der ambulanten ästhetischen Medizin. _ Literaturliste [1] Doris Grablowitz „Plastisch ästhetische Indikationen im Gesichtsbereich“, Kap. aus „Botulinumtoxin-Therapie im KopfHals-Bereich“, Rainer Laskawi, Peter Roggenkämper, 2. Auflage 2004, Urban&Vogel [2] Berthold Rzany, MD, ScM, Dorothee Dil-Müller, MD, Doris Grablowitz. MD et al. „Wiederholte Injektionen von Botulinum Toxin A zur Behandlung von Falten im oberen Gesichtsbereich: Eine retrospektive Studie an 4.103 Behandlungen bei 945 Patienten.“ Dermatologic Surgery, Volume 33, Nummer 1, Januar 2007 _Kontakt face Dr. Doris Grablowitz Facharzt für Dermatologie und Venerologie Präsidentin der European Academy of Cosmetic Surgery Medizinisch Ästhetisches Zentrum Wien Seilerstätte 7, III. Etage, 1010 Wien E-Mail: [email protected] www.grablowitz.at Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Fachbeitrag _ Studie Faltentherapie mit neuem komplexproteinfreien Botulinumtoxin A Autor_Dr. med. Ramin Khorram, Stuttgart _Einleitung Die Therapie von mimischen Falten mit Botulinumtoxin A ist ein etabliertes Verfahren. Seit dem 1. Juli 2005 gibt es neben den beiden bereits etablierten Botulinumtoxinen vom Typ A Botox® (Vistabel® stellt die identische Präparationen dar) und Dysport® mit Xeomin® ein weiteres Botulinumtoxin A-Präparat. Botulinumtoxin A-Präparate weisen alle den gleichen Wirkmechanismus auf. Die Wirkung geht ausschließlich vom 150 Kilo Dalton Toxinmolekül aus und sie ist bei dem Allergan Produkt (Botox®) und dem Merz Produkt identisch, wie im Übrigen auch klinische Studien gezeigt haben. Aufgrund dieser Tatsache sollte auch der erzielbare Effekt und die Wirkdauer bei diesen Präparaten bei gleicher Dosierung vergleichbar sein. Das Ziel der im folgenden beschriebenen Untersuchung war es, zu klären, inwieweit mit dem neusten Botulinumtoxin A vergleichbare Ergebnisse in der Faltenbehandlung zu den bisher erhältlich Botulinumtoxin-Präparaten erreicht werden können. Es werden die Erfahrungen mit dem neuen Komplexproteinfreien Botulinumtoxin A (Xeomin®) bei 40 Patienten vorgestellt. Xeomin® enthält als einziges Botulinumtoxin-Präparat nur das wirksame Neurotoxin und somit wird neben der guten Verträglichkeit ein geringes Risiko der Antikörperbildung als Vorteil postuliert. Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass dieses Präparat bei Raumtemperatur gelagert und transportiert werden kann. _Methode 40 Patienten (37 Frauen, 3 Männer) im Alter von 40,8±8,6 Jahren wurden nach der Injektion über acht Monate beobachtet. Von diesen Patienten wurden bereits 29 schon früher mit Botox® behandelt. Wir wenden eine relativ hohe Verdünnung und eine Vielpunktetechnik der Botulinumtoxin-Injektion an. 100 E (Einheiten) des bei Raumtemperatur gelagerten Xeomin® wurden mit 5 ml NaCl 0,9 Prozent aufgelöst. Für die Behandlung der Glabellafalten wurden 10 Injektionspunkte gewählt. Die Stirnquerfalten wurden mittels 8–10 Injektionspunkten, die seitlichen Orbitafalten je an 3–5 Injektionspunkten, die seitlichen Nasenwurzelfalten (Bunny Lines) an 2 Injektionspunkten und Oberlippenfalten mit 3 Injektionspunkten behandelt. Die Injektionen wurden immer durch den gleichen Behandler (Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie) durchgeführt. Wir injizierten an relativ vielen Injektionspunkten. So gingen wir sicher, dass wir das Medikament an die gewünschten Stellen eingebracht hatten und spekulierten auf keine Diffusion. Nach der Injektion mussten die Patienten die Injektionsstellen 10–15 Minuten lang komprimieren und durften nicht massieren. Sportliche Betätigun- Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Injektionsschema von Xeomin® nach Khorram Standarddosis: Glabella 20 E, Quere Stirnfalten 10–20 E, Krähenfüße 6–10 E je Seite. _Männer höhere Dosis. _Injektion intramuskulär. _Injektion Lachfalten am Orbitarand subcutan. _Besser mehr Injektionspunkte. _ Immer 1 cm vom Orbitarand entfernt bleiben. Fachbeitrag _ Studie gen und Saunabesuche waren drei Tage nach der Behandlung untersagt. So wollten wir sichergehen, dass sich möglichst wenig Substanz unkontrolliert verteilt. Die Behandlungsdaten wurden in der Patientenakte dokumentiert. Bei der Wiedervorstellung zur nächsten Behandlung wurden die Patienten mittels Fragebogen bezüglich der Wirkung der Behandlung befragt. Die Zufriedenheit bezogen auf den Behand- lungseffekt (d.h. Mimik und Faltenwirkung) beurteilten die Patienten nach dem Schulnotensystem. Es wurde der Behandlungseffekt für die verschiedenen Regionen und auch der Gesamteffekt beurteilt. Außerdem wurde nach Komplikationen gefragt. Zusätzlich sollten die Patienten Wünsche bezüglich einer Behandlungsoptimierung angeben. Hier sollten die Wirkdauer, der Schmerz und die Behandlungskosten beurteilt werden. _Ergebnisse Botulinumtoxin A-Präparate ® ® ® Xeomin Botox Dysport Hersteller Merz Allergan Ipsen Dosis pro Ampulle (MU Einheiten) 100 100 500 Äquivalentdosis 1 1 3-4 Komplexproteine nein ja ja Bakt. Proteingehalt 0,6 ng 4,8 ng 5 ng H-Albumin/Amp 1 mg 0,5 mg 0,25 mg Lagerung (°C) Raumtemp. 2–8 2–8 Lösung haltbar 24 h 4h 8h Ergebnisse Xeomin® bei 40 Patienten Glabella Stirn quer Orbita Nase seitlich Oberlippe Anzahl Behandlungen 37 31 28 5 1 Dosis (E) 20,9 ± 2,6 14,6 ± 2,6 8,9 ± 2,2 5,2 ± 1,8 8 Patientenzufriedenheit 1,36 ± 0,48 1,38 ± 0,49 1,96 ± 0,69 1,8 ± 0,44 Range 1–2 Range 1–2 Range 1–3 1 Range 1–2 Nebenwirkungen/Komplikationen Schmerz nach der Therapie 0 Schwellung > 6 Stunden 0 Kleines Hämatom 2 (Orbita) Rötung > 6 Stunden 0 passagerer Kopfschmerz 2 passagere störende Lähmungen (z.B. Ptosis) 0 Allergie 0 Übelkeit 0 Infekt 0 Resistenz 0 andere 0 Alle Patienten zeigten sich mit der Behandlung mittels Xeomin® sehr zufrieden und stellten sich wieder aus eigener Initiative im Mittel nach 136,5±49,4 Tagen zur nächsten Behandlung vor. Bei keinem Patienten war eine frühe Nachinjektion zur Verbesserung des Ergebnisses erforderlich. Die schon früher mit Botox® behandelten Patienten (n=29) konnten keinen Unterschied zu ihren früheren Behandlungen feststellen. Die mittlere verabreichte Gesamtdosis von Xeomin® betrug 43±15 E pro Patient. Die häufigste Behandlungsregion (n=37) war die Glabella. Hier wurde im Mittel 20,9 E injiziert. Am zweithäufigsten behandelten wir Stirnquerfalten mit im Mittel 14,6 E. Bei 28 Patienten wurden Orbitafalten mit im Mittel 8,9 E pro Seite behandelt. Seltener war die Behandlung von Falten an der Nasenseite und der Oberlippe (siehe Tabelle). Die höchste Zufriedenheit zeigte sich bei der Behandlung der Glabellafalten mit der mittleren Benotung von 1,36, gefolgt von den Stirnquerfalten mit 1,38. Bei den Orbitafalten gab es als schlechteste Einzelbeurteilung auch die Note 3, im Mittel aber ergab sich eine 1,96. Es traten keine Komplikationen ein. Lediglich zwei Patienten berichteten über ein sehr kleines Hämatom an einem Orbitarand. Zwei Patienten berichteten über kurze Kopfschmerzen in der anfänglichen Wirkphase. Als positive Nebenwirkung berichteten dagegen fünf Patienten über die Besserung ihrer chronischen Kopfschmerzen. Bei vier Patienten wurde nach ausreichender Schwächung der Muskelaktion eine Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure (Belotero®) durchgeführt. Drei der Patienten gehörten zu der Gruppe der erwähnten fünf Kopfschmerzpatienten. 35 Prozent der Patienten wünschten sich eine noch weniger invasive Behandlung und gaben an, unter den Injektionsnadelstichen zu leiden. 87,5 Prozent wünschten eine längere Wirkdauer der Faltenbehandlung. Unterschiede zu früheren Behandlungen konnten sie aber nicht feststellen. 95 Prozent der Patienten erhofften für die Zukunft geringere Behandlungskosten. Trotzdem waren alle Patienten sehr zufrieden und führten die Behandlung weiter, da sie keine Behandlungsalternativen für ihre ästhetischen Wunschvorstellungen sahen. Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Fachbeitrag _ Studie _Diskussion Unterschiedliche Ergebnisse nach der Anwendung von Botulinumtoxin-Präparaten können sowohl mit der Injektionstechnik, der injizierten Menge des Toxins sowie dem Verdünnungsgrad zusammenhängen. Auch können Antikörper gegen das Botulinumtoxin, die auch nach ästhetischer Anwendung gebildet werden können, für ein schlechtes Ergebnis verantwortlich sein. Für ein erfolgreiches Behandlungskonzept sind ebenfalls die ausreichende Patientenaufklärung und das Versprechen eines realistischen Behandlungsergebnisses entscheidend. Bei der Behandlung mit Botulinumtoxin kann laut Literatur grundsätzlich nicht von einer 100-prozentigen Responderrate ausgegangen werden. Ebenso kann die Dauer der Wirkung variieren. Beschrieben ist dieser Sachverhalt zum Beispiel auch in der Fachinformation von Vistabel®. Dort werden die erhobenen klinischen Daten u.a. folgendermaßen beschrieben: „30 Tage nach der Injektion hatten nach Auffassung der Prüfärzte 80 Prozent (325 von 405) der mit Vistabel® behandelten Patienten auf die Behandlung reagiert.“ 20 Prozent der Patienten waren also nach Auffassung der Ärzte auch in dieser Studie Nonresponder. Die Ursache hierfür ist nicht genau bekannt, möglicherweise begründet sich die Nonresponse durch die Injektionstechnik oder auch durch eine Antikörperbildung. Im eigenen Patientengut haben wir noch keinen Therapieversager erlebt. Dies gilt für die Anwendung von den beiden bereits lang etablierten Botulinumtoxinen vom Typ A Botox® und Dysport® sowie ebenfalls für die Anwendung des neuen Botulinumtoxin A-Präparates Xeomin®. Nach unserer Meinung ist die Verteilung einer ausreichenden Menge der Substanz auf viele Injektionspunkte für eine erfolgreiche Therapie entscheidend. Die Verteilung der Substanz ist hiermit genauer möglich, da durch die aktive Verteilung auf viele Injektionspunkte der unkalkulierbare Faktor der Diffusion als Zufallsfaktor begrenzt wird. Eine relativ hohe Verdünnung vereinfacht hierbei die präzise Injektion. Die Therapie mit Xeomin® kann erfolgreich analog unserem Behandlungskonzept mit Botox® durchgeführt werden. Die Faltenbehandlung mit Xeomin® zeigt sich mit unserem Therapieschema als sicher und zuverlässig. Die Lagerung und der Transport bei normalen Raumtemperaturen vereinfacht das Handling mit dem Präparat. Dass die gelöste Substanz laut den offi- Therapie der Stirnfalten mit 16 E Xeomin® Abb. 1_Vorher, maximale Anspannung. Abb. 2_Vorher, Entspannung. Abb. 3_Nach vier Wochen. Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3 Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Fachbeitrag _ Studie Faltentherapie Glabella mit Xeomin® und Filler (Belotero®) Abb. 1–3_Vorher. Abb. 4–6_Nach 8 Wochen 26 E Xeomin®/4 Wochen 0,5ml Belotero®. Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3 Abb. 4 Abb. 5 Abb. 6 ziellen Herstellerangaben bei einer Kühlung zwischen 2–8 Grad Celsius über 24 Stunden anwendbar ist, hat sich ebenfalls als Vorteil herausgestellt. Vom 1. Juli 2005 bis 31. März 2007 führten wir in unserer Klinik über 350 Behandlungen mit Xeomin® durch. Bis heute konnten wir noch keine negativen Nebenwirkungen, Resistenzen oder Therapieversager beobachten. Ob langfristig die Tendenz zur Antikörperbildung verringert ist, muss in Langzeitstudien evaluiert werden._ Literaturliste [1] Jost WH, Kohl A, Brinkmann S, Commes G (2005) Efficacy and tolerabiltiy of a botulinum toxin type A free of complexing proteins (NT 201) compared with commercially available botulinum toxin type A (Botox®) in healthy volunteers. J Neural Transm 112: 905–913 [2] Dressler D (2006) Pharmakologische Aspekte therapeutischer Botulinumtoxin-Präparationen. Nervenarzt 77: 912–921 [3] Truong DD, Jost WH (2006) Botulinum toxin: Clinical use. Parkinson Disorders 12: 331 and Related – 355 _Kontakt Dr. med. Ramin Khorram Leitender Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie c/o Apollo Klinik Stuttgart GmbH Hohenzollernstr. 7– 9, 70178 Stuttgart E-Mail: [email protected] www.apollo-klinik.de Faltenbehandlung der Stirn mit Xeomin® Abb. 1a–b_Vorher, maximale Anspannung. Abb. 1c_Vorher, Entspannung. Abb. 2a_Nach vier Wochen, maximale Anspannung. Abb. 2b_Nach vier Wochen, Entspannung. Abb. 1a Abb. 2a Abb. 1b Abb. 1c Abb. 2b Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ face Spezial _ Dentalfiller Entwicklung auf dem Dermalfillermarkt in den letzten 20 Jahren Autorin_Dr. med. Marianne Wolters, Frankfurt am Main _Schon seit weit über 100 Jahren versuchte man, Gesichtsfalten zu kaschieren und mit Füllmaterialien verschiedenster Art aufzufüllen. Neben menschlichem Fett wurde vor allem Paraffin Anfang des 20. Jahrhunderts sehr populär. Mitte des Jahrhunderts wurde dann Silikonöl der häufigste Faltenfüller, aber extreme Nebenwirkungen führten 1965 zu einem Verbot des Silikonöls „medical grade“ der Firma Dow Corning durch die FDA. In den frühen 70ern begannen die Forschungsarbeiten mit einem injizierbaren Implantat aus Rinderkollagen in Stanford/Kalifornien. Diese führten letztlich zur Entwicklung und Zulassung des ersten resorbierbaren Dermalfillers Zyderm® durch die FDA 1977. Die Kollageninjektion wurde laut Angaben der ASAPS 1997 die häufigste minimalinvasive Prozedur weltweit. Seit 1981 wurden Kollagenfiller in Europa zugelassen und vertrieben und waren auch hier Goldstandard der Faltenbehandlung. Nachteil der Produkte war zum einen die erforderliche Vortestung wegen einer möglichen immunogenen Reaktion und zum anderen die relativ kurze Wirkdauer. Verschiedenste Präparate aus humanem Kollagen sollten die Allergenität der Dermalfiller reduzieren und machten eine Vortestung überflüssig, konnten sich aber dauerhaft nicht auf dem Dermalfillermarkt durchsetzen.1 Injizierbare Kollagenprodukte hatten mit der Entwicklung und Vermarktung der porcinen Kollagenfiller Evolence® und Evolence Breeze® von 2004 bis 2009 noch einmal ein kurzes Comeback auf dem Fillermarkt. Aber trotz Zulassung durch die FDA in den USA 2007 und guter ästhetischer Ergebnisse ohne nennenswerte Komplikationen wurde dieses Produkt vom Markt genommen. Steigende Nachfrage nach Alternativprodukten, zunehmendes Interesse an minimalinvasiver Gesichtsverjüngung und letztendlich die BSE-Krise in den frühen 90ern haben dann letztendlich dazu geführt, dass Hyaluronsäurefiller den Markt eroberten. Hyaluronsäure (HA) ist neben dem Kollagen eine wesentliche Komponente des Bindewebes und im Gegensatz zu diesem kein Eiweiß, sondern ein Zuckerderivat und deshalb nicht immunogen. Bereits 1934 wurde HA aus dem Glaskörper des Rinderauges isoliert, medizinische Anwendungen erfolgten zunächst in der Ophthalmochirurgie, später in verschiedenen Bereichen sowie vor allem in der Orthopädie zur intraartikulären Injektion bei Arthrosen (Synvisc®). Eine Pilotstudie zur Anwendung eines hyaluronsäurebasierten Produktes zur Behandlung altersbedingter Hautveränderungen mit einer Modifikation von Synvisc® wurde bereits 1990 von der Firma Biomatrix/Schweden durchgeführt und 1996 kam unter dem Handelsnamen Hylaform® das erste Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Spezial _ Dentalfiller Hyaluronsäureprodukt auf Basis des Hylan B auf den Markt.2 Nachdem sich die wesentlich geringere Allergenität des hyaluronsäurebasierten Dermalfillers gegenüber der kollagenbasierten Produkte bestätigte und dazu noch eine deutlich bessere Haltbarkeit zeigte, erfolgte eine rasche Entwicklung weiterer Produkte auf HA-Basis. Neben dem aviären Ursprung aus dem Hahnenkamm, wie bei Hylaform®, wurde für die folgenden Produkte die HA aus bakterieller Quelle (Streptococcus equi) gewonnen und der Begriff NASHA (non animal stabilized hyaluronic acid) für die Produkte der schwedischen Firma Qmed wurde geprägt. Außerdem wurde der chemische Quervernetzer Divinylsulfon (DVS), der bei Hylaform® verwendet wurde, ersetzt durch 1,4Butanediol-Diglycidylether (BDDE) und es resultierte ein injizierbares Hydrogel mit viskoelastischen Eigenschaften, das 1996 unter dem Handelsnamen Restylane® als Produkt der zweiten Generation auf den europäischen Markt kam.2 Erst im Dezember 2003 wurde Restylane® als erster HA-Filler in den USA von der FDA zugelassen. Spätestens seit diesem Zeitpunkt wurden HA-Filler weltweit marktbeherrschend bei der minimalinvasiven Gesichts- und Körperbehandlung. Weitere Entwicklungen galten der Verbesserung der Verträglichkeit und der Verlängerung der Wirksamkeit der HA-Filler. Dazu wurden sowohl neue Quervernetzer als auch neue Vernetzungstechniken als auch steigende Hyaluronsäurekonzentrationen eingesetzt. Bei der dritten Generation der HA-Filler wurde z.B. wurde mit dem Quervernetzer 1,2,7,8 Diepoxyoktan (DEO) die Stabilität erneut gesteigert durch zwei unterschiedliche chemische Brücken zwischen den HA-Ketten; diese Technik wird als doppelte Quervernetzung bezeichnet und kommt z.B. bei dem Produkt Puragen® zum Einsatz, das 2001 zugelassen wurde. Eine wesentliche Neuerung war dann zuletzt die Entwicklung eines monophasischen Gels, nachdem alle vorherigen aus HA-Partikeln in einer Lösung bestanden, also biphasisch waren. 2004 wurde diese vierte Generation der HA-Filler in der Schweiz entwickelt von der Firma Anteis S.A. Das monophasische Gel, BDDE-vernetzt, bildet durch eine spezielle Technik Zonen festerer und weniger fester Konsistenz, die sog. kohäsive polydense Matrix (CPM), die es auch im Gewebe beibehält. Vorteil dabei ist, dass das Gel deutlich geringere viskoelastische Eigenschaften hat als die Vorgänger und deshalb durch enge Kanülen injiziert werden kann, ohne vorher zerkleinert zu werden. In Deutschland und Europa wurde dieser erste monophasische Filler 2005 unter dem Handelsnamen Belotero® eingeführt.2 In den USA erhielt 2006 Juvederm® als erster monophasischer Filler die Zulassung durch die FDA. Mittlerweile ist eine unüberschaubare Palette an Produkten auf HA-Basis auf dem europäischen Markt erhältlich und jährlich kommen etliche neue Produkte dazu. Im Wesentlichen handelt es sich um Modifikationen der vier Generationen, die Unter- Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Spezial _ Dentalfiller schiede aufweisen in Vernetzungsmittel, Vernetzungstechnik, Hyaluronsäurekonzentration und Viskoelastizität.3 Eine Studie, die einen Vergleich anstellte zwischen den gängigsten quervernetzten Hyaluronsärefillern in den USA, zeigte, dass die klinische Effektivität, also die Fillerpersistenz, eng korrelierte mit der Konzentration der Hyaluronsäure und etwas weniger mit der prozentualen Elastizität. D.h., dass bei der Entwicklung zukünftiger effektiverer, sprich langanhaltenderer HA-Filler die Steigerung der Konzentration und der Elastizität erfolgen muss. Das Produkt mit der höchsten HA-Konzentration ist zurzeit Vario Fill® Bodycontour mit 33 mg/ml der Firma Adoderm GmbH, das im Juli 2010 auf den Markt kam. Höhere HA-Konzentrationen sind zurzeit problematisch, ebenso wie die Erhöhung der Konzentration der gängigen Quervernetzer, da sie toxisch werden. Es müssen deshalb neue Techniken der Quervernetzung oder neue Vernetzungsmittel gefunden werden, um die Haltbarkeit der Produkte zu verlängern, ohne die Nebenwirkungen zu erhöhen. Zur Reduktion der Schmerzhaftigkeit beim Injizieren setzte die Firma Allergan 2008 seinen Juvederm® ultra-Produkten 0,3 % Lidocain zu. Dadurch wurde eine wesentlich komfortablere Behandlung vor allem sensibler Gesichtsareale möglich ohne vorherige Anästhesie und viele Patienten bevorzugen natürlich diese schmerzlosere Variante.Eine Beeinträchtigung der Wirksamkeit und Dauerhaftigkeit der Präparate durch den Lidocainzusatz konnte nicht festgestellt werden,10 sodass etliche andere Produkte zwischenzeitlich ebenso mit Lidocain versetzt wurden. Lange Jahre wurden unterschiedliche HA-Filler zur einfachen Faltenunterspritzung eingesetzt. Seit drei Jahren aber ist das ganzheitliche Behandlungskonzept mit Volumenrestaurierung und flächenhafter Hautverbesserung als minimalinvasive Behandlungsmethode des alternden Gesichtes auf dem Vormarsch. Die verbesserten Injektionstechniken mit abgerundeten Kanülen können großflächigen Ersatz des geschwundenen subkutanen Fettgewebes sowohl in der tiefen als auch in der oberflächlichen Weichteilschicht mit verschieden viskösen HA-Fillern schaffen und erstaunliche Erfolge erzielen.11 Die Firma Q-med hat mit der Entwicklung der stumpfen, flexiblen Pix’LTM Kanüle gezeigt, dass sie sich nicht nur um die Produkte, sondern auch um neue Techniken und Konzepte kümmert. Das Nachziehen aller anderen Anbieter mit dieser Behandlungsmethode zeigt, dass dies der richtige Weg in die Zukunft ist. Jahrtausends kamen auch etliche nichtresorbierbare Fillersubstanzen auf den Markt, die durch Versprechungen über Unbedenklichkeit und Langlebigkeit vor allem um die Jahrtausendwende viele Behandler zu ihrer Anwendung verleiteten. Es handelte sich um nichtresorbierbare Grundsubstanzen oder aber um permanente Partikel, gelöst in Hyaluronsäure oder Kollagen, die vorwiegend im Gesicht angewendet wurden und z.T. verheerende Komplikationen auch noch nach Jahren hervorriefen. Zahlreiche Veröffentlichungen über Komplikationen mit permanenten Dermalfillern und der extrem schwierigen Behandlung der mit schwersten Entzündungen, Verhärtungen, Fistelbildungen und Materialverschiebung einhergehenden Entstellungen haben mittlerweile sämtliche ästhetischen Fachgesellschaften dazu veranlasst, sich gegen die Verwendung nichtresorbierbarer Dermalfiller auszusprechen.4, 5 Aufgrund der anhaltenden Komplikationen nach permanenten Dermalfillern wurden Anfang des Jahrtausends Zentralregister für Fillerkomplikationen eingerichtet, bei denen die Substanz, die die Komplikation auslöste, genau bestimmt werden konnte und die dadurch vor allem auch bei forensischen Fragestellungen wichtig wurden. Aber auch die resorbierbaren Filler verursachten in unterschiedlicher Häufigkeit Komplikationen, die durch diese Zentralregister allen zugänglich gemacht werden konnten und die Behandlung der Komplikationen wurde standardisiert. Vor allem C. Lenzen, der als erster ein Zentralregister aufbaute, gab frühzeitig einen breiten Überblick über die Möglichkeiten der Diagnostik, Behandlung und vor allem der Vermeidung solcher unerwünschter Nebenwirkungen6 und machte auf die Existenz des BfArM und die Meldepflicht solcher Komplikationen aufmerksam. Mittlerweile können alle Anwender und Patienten sich an drei Stellen über Komplikationen und Therapiemöglichkeiten informieren und registrieren lassen: _Nichtresorbierbare Substanzen Mit dem steigenden Interesse nach nichtoperativen Prozeduren Ende des letzten und Anfang dieses Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Spezial _ Dentalfiller _ www.zentralregister-filler.de (Leiter Dr. Dr. med. C. Lenzen) _ www.derma-filler.de (Register für Füllmaterialnebenwirkungen, Charité-Universitätsmedizin Berlin, Leiter Prof. Dr. med. B. Rzany) _ www.fillerwelt.de (Portal der GÄCD) _Andere, nicht permanente Fillersubstanzen Obwohl HA-Filler mit Abstand am häufigsten weltweit zum Einsatz kommen, sollen einige wichtige Substanzen hier genannt werden, ohne dass eine weitere Aufzählung aller Produkte, wie in vielen Veröffentlichungen, erfolgen soll. Es handelt sich um synthetische Kollagenstimulanzien wie die Produkte Sculptra® und Radiesse®, die in den letzten Jahren sehr an Bedeutung gewonnen haben und vermehrt eingesetzt werden. Sculptra® ist ein synthetisches Poly-L-MilchsäureProdukt, das bereits seit 1999 in Europa auf dem Markt ist, damals unter dem Namen Newfill®. Es wurde zunächt zur Behandlung der fazialen Lipoatrophie bei HIV-Patienten eingesetzt und in mehreren Studien wurde die Neokollagenese des Produktes nachgewiesen.7 Es handelt sich um ein Pulver, das rekonstituiert werden muss, und dessen Anwendung sowohl in der Vorbereitung als auch in der Verabreichung komplett anders erfolgen muss als bei den sogenannten Dermalfillern. 2004 erhielt das Produkt, nun unter dem Handelsnamen Sculptra®, die FDA Anerkennung in den USA und durch die Erkenntnis, dass Volumenverlust einen Hauptfaktor der Gesichtsalterung darstellt, gewann das Produkt nach sorgfältiger Überarbeitung der Anwendungsempfehlungen zunehmend an Bedeutung und Beliebtheit.8 Heute hat es seinen festen Platz in der Behandlung des alternden Gesichtes und wurde als erstes Produkt für das sog. „Liquid Lifting“ eingesetzt. Radiesse® ist ebenso ein synthetisches Kollagenstimulanz, das seit 2004 auf dem europäischen Markt ist und 2010 von der Firma Merz Aesthetics übernommen wurde. Das Produkt wurde 2006 von der FDA zur Behandlung von Gesichtsfalten zugelassen und der Vorbesitzer, die amerikanische Firma Bioform Medical, hatte in mehreren Studien die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Radiesse nachgewiesen.9 Es handelt sich um synthetische Calciumhydroxylapatit-Mikrosphären in einem wässrigen Gelträger. Das Produkt gibt nach Injektion sofortiges Volumen, aber stimuliert zusätzlich die Kollagenneogenese und sorgt dadurch für einen länger anhaltenden Effekt. Ungeeignet ist Radiesse® für die Injektion ins Lippenrot und in die oberflächlichen Hautschichten. Zum Schluss einige Überlegungen: Die Situation auf dem Markt der dermalen Filler ist nach wie vor heiß umkämpft. Obwohl in den letzten zehn Jahren enorme Entwicklungen stattfanden, ist der ideale Filler noch nicht gefunden und vielleicht soll er auch gar nicht gefunden werden. Der immerwährende Wunsch nach weiterer Verbesserung, längerer Haltbarkeit und weniger Kosten wird immer neue Filler auf den Markt bringen. Dabei sind vor allem Versprechungen die Drahtzieher, die die Patienten und Anwender dazu bringen, neue Produkte zu testen. Es dauert mindestens ein Jahr, um einen Filler als Anwender ausreichend beurteilen zu können und ob ein Wechsel von einem guten vertrauten Produkt auf ein innovativeres gerechtfertigt ist. In der Vergangenheit wurden bekannte Substanzen oft in neuer Form und Funktion und unter neuem Namen präsentiert, ohne dass nur die geringste Änderung am Produkt selbst stattgefunden hatte. Ebenso tauchten neue Namen für alte Substanzen auf, die sehr komplikationsbelastet waren und erst nach längeren Recherchen konnte demonstriert werden, dass es sich um ein und dasselbe Produkt handelte. Durch Firmenaufkäufe und Fusionen wurden letzt-endlich etliche Namen miteinander vermischt und der Dschungel der Präparate wurde undurchschaubar. Es ist deshalb immer wieder verwunderlich, dass man als Behandler auf einem Kongress plötzlich mit neuen Produkten konfrontiert wird, die anhand von teuren Broschüren mit makellosen Gesichtern kostengünstige Faltenfreiheit und lange Haltbarkeit versprechen, aber keinerlei Angaben zu HA-Konzentration, Vernetzungsmittel oder -technik machen und die vor allem keinerlei klinische Studien nachweisen können. Kosten werden aber immer verursacht durch die Qualität und Konzentration der Inhaltsstoffe, sei es die Hyaluronsäure oder das Vernetzungsmittel und durch ein mögliches neues Vernetzungsverfahren, das entwickelt wurde. Und vor allem werden Kosten auch durch klinische Studien verursacht, die nur wenige Anbieter vorweisen können. Zu viele sogenannte „Trittbrettfahrer“ versuchen mit vielversprechenden Formulierungen und abgekupferten Phrasen solche Studien zu umgehen, um ihre Kunden durch kostengünstige Pro- Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Spezial _ Dentalfiller dukte zu gewinnen. Seriöse Hersteller bieten ihren Anwendern „Hands-on“-Workshops mit ihren Produkten an, wo neben theoretischem Wissen von einem erfahrenen Anwender die produkteigene Injektionstechnik erlernt und erprobt werden kann. In den letzten Jahren nehmen auf allen ästhetischen Kongressen solche Workshops mit hoher Qualität einen beträchtlichen Teil des Programmes ein und neben der Fortbildungsmöglichkeit ist die Bezahlbarkeit der Kongresse durch den Einsatz der Industrie dadurch gewährleistet. Die Suche nach dem idealen Filler wird weitergehen. Es wird neue Substanzen geben, die erprobt werden und alte Substanzen werden modifiziert. Wie schwierig es ist, ein neues Produkt zu entwickeln und zu etablieren, zeigte die kurze „Karriere“ des Novabel®, das von der Firma Merz Aesthetics im Januar 2010 auf den Markt gebracht wurde. Der vielversprechende Alginatfiller war seit 11/2007 in einer klinischen Studie getestet worden. In sieben Ländern Europas wurde der neue Filler nur in Hände von vorher geschulten Anwendern abgegeben. Aber bereits am 1. Juli 2010 wurden Verkauf und Marketing gestoppt, da Komplikationen vor allem im infraorbitalen Bereich aufgetreten waren. Es handelte sich zwar „nur“ um 70 Fälle bei 24.000 verkauften Ampullen, entsprechend 0,3 %, aber wirksame Behandlungsoptionen konnten nicht angeboten werden. Dieses schnelle Handeln ist der Firma Merz hoch anzurechnen. Es zeigt, dass der Umgang mit Komplikationen nicht mehr allein auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird wie bei den frühen Fällen vor allem mit Dermalife®, die heute noch in langwierigen Prozessen zu ihrem Recht kommen wollen, sondern dass auch die Hersteller Verantwortlichkeit zeigen. Die Behandlung mit Dermalfillern ist nicht mehr wegzudenken aus der ästhetischen Gesichtsbehandlung. Genau wie zum Erlernen einer operativen Maßnahme sind spezielle Voraussetzungen wie anatomische Kenntnisse, Kentnisse über die unterschiedlichen Füllmaterialien und die richtige Handhabung sowie Indikation erforderlich und ausreichend Kenntnisse beim Management unerwünschter Reaktionen. Die Gruppe um B. Rzany hat durch ihre Forschung in der Division of Evidence Based Medicine in der Klinik für Dermatologie, CharitéUniversitätsmedizin Berlin, Richtlinien zur Fehlervermeidung bei der Anwendung von injizierbaren Füllmaterialien aufgestellt.11 Darin wird allen Anwendern empfohlen, Füllmaterialien zu verwenden, deren Wirksamkeit und Sicherheit in guten klinischen Studien nachgewiesen wurde. Das sind bei den resorbierbaren Materialien Sculptra® und Radiesse® und bei den HA-Fillern Belotero®Basic, Emervel® Classic und Emervel® Deep, Restylane®, Restylane® Perlane und Teosyal® Deep Lines. Außerdem wird wenig erfahrenen Behandlern der Einstieg mit HA-Fillern empfohlen, weil im Falle einer Überkorrektur oder eines unerwünschten Ergebnisses mit Hyaluronidase ein „Gegenmittel“ zur Verfügung steht,11 was bei den anderen Materialien nicht der Fall ist. _Fazit Hyaluronsäurebasierte Dermalfiller sind marktbeherrschend. In den letzten 20 Jahren hat sich die Qualität der Produkte enorm gebessert, die Einsatzmöglichkeiten vervielfältigt und die Komplikationsrate bei fachgerechter Anwendung minimiert. Vor allem in der Kombination mit BTX-A Behandlungen hat sich die breite Palette sicherer und effektiver Produkte zu einer optimalen minimalinvasiven Behandlungsmethode des alternden Gesichts entwickelt, die immer häufiger von unseren Patienten gewünscht wird. Die subdermale Platzierung der Produkte zum großflächigen Volumenaufbau muss sich noch in ihrer Langzeitwirkung bewähren, da hohe Sicherheitsstandards bisher vorwiegend durch intradermale Applikation festgestellt wurden. Bei dem unüberschaubaren Angebot der verschiedenen HA-Filler gibt es erhebliche Unterschiede in Konzentration, Vernetzungsart, Vernetzungsgrad, Kohäsivität, Viskoelastizität, Partikelgröße, Injektionstiefe, Injektionsdruck, Haltbarkeit und Verträglichkeit. Es wird empfohlen, Präparate mit klinischen Studien einzusetzen und sich ein umfassendes Wissen über die Techniken und Produkte anzueignen, um die Qualität und Sicherheit der Behandlungen zu gewährleisten._ Literaturliste [1] Fagien, S., Klein, A.W. A brief overview and history of temporary fillers: evolution, advantages, and limitations, PRS, Vol. 120, 6S, 8–16S, 2007 [2] Reinmüller, J. Auf der Suche nach dem ultimativen Filler, J Ästhet. Chir 2009. 2: 9–14 [3] Falcone SJ, Berg RA. Crosslinked hyaluronic acid dermal fillers: a comparison of rheological properties, J Biomed Mater Res 87A: 264–271, 2008 [4] Wiest, L.G. Spektrum der Komplikationen nach Behandlung mit injizierbaren Füllmaterialien, MKG-Chirurg 2009. 2:192–201 [5] Montanari, M., Arens, A., Liebau, J. Komplikationen durch permanente Filler im Gesicht-Alternativen, Plast. Chir. 2010, 2: 109–114 [6] Lenzen, C, Faltenunterspritzung im Gesicht, Arzt und Ästhetik 2007, 2 : 6–13 [7] Valantin MA, et al. Polylactic acid implants (Newfill) to correct facial lipoatrophy in HIV- infected patients: results oft the open-label study VEGA. AIDS 17 2003:2471–2477 [8] Wolters, M. Volumenaufbau im Gesicht mit Poly-L-Milchsäure, Plast. Chir. 2008. 1: 38–42 [9] Graivier, M.H. et al. Calcuimhydroxylapatite (Radiesse) for correction of the mid- and lower face: consensus recommendations, PRS, Vol.120, 6S, 55–66S, 2007 [10] Raspaldo et al. Longevity of effects of hyaluronic acid plus lidocaine facial filler, J Cosmet Dermatol 2010; 9 (1):1–15 [11] Hartmann, V., Bachmann, F., Erdmann, R., Rzany, B. Fehlervermeidung bei der Anwendung von injizierbaren Füllmaterialien, Kosmetische Medizin 2.11, 52–58, 2011 Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ _Kontakt face Dr. med. Marianne Wolters Plastische Chirurgin Privatarztpraxis Liebigstraße 8 60323 Frankfurt am Main Fachbeitrag _ Minimalinvasive Therapien Botox, Filler, Chirurgie – wo sind die „Schnittstellen“ Autor_Prof. Dr. Hans Behrbohm, Berlin Abb. 1_ Sagging of the face: Schematische Darstellung der Vektoren, die bei der Alterung des Gesichtes wirken und zu den typischen Veränderungen führen: Brauenptose, Blepharochalasis,Tränensäcke, Hängewangen, tiefe Nasolabialfalten, Marionetten- und Plissaefalten, Elastose, Platysmabanding. Abb. 1 Abb. 2_ Hände einer 70-jährigen Patientin mit typischen Veränderungen einzelner Gewebetypen. Abb. 2 Kräfte des Alterungsvorganges _Was hat die Zeit mit uns gemacht, was ist denn bloß aus uns geworden. Ein eisiger Wind treibt uns nach Norden … ich will da nicht hin …, so beschreibt es Udo L. in einer seiner Balladen von der letzten LP „Stark Wie Zwei“. Die sichtbaren Spuren des Alterns sind individuell sehr unterschiedlich und werden zugleich auch sehr verschieden wahrgenommen, bewertet und erlebt. Durch Selbstwahrnehmung und Selbstwertgefühl vieler junger Menschen, aber nicht nur dieser, werden retuschierte Bilder von phänotypisch idealisierten Personen beeinflusst. Nicht selten werden diese Bilder als Leitbild oder Maßstab angenommen. Daraus entstehen Zerrbilder von ewiger Jugend und Schön- heit, denen immer mehr Menschen entsprechen möchten. Der Widerspruch zwischen jugendlichem Lebensgefühl und sichtbaren Zeichen des Alters bzw. des Alterns erzeugt eine Nachfrage an Maßnahmen, die die Zeichen des Alterungsprozesses aufhalten bzw. die „Zeit anhalten“. Neben den sichtbaren „morphologischen“ Veränderungen führen z.B. Behandlungen mit Botulinumtoxin darüber hinaus bei neun von zehn Frauen nach aktuellen Studien zu einer signifikanten Verbesserung der Stimmungslage.1 Dennoch sollte jedes Gesicht, ganz besonders im Alter, seine Fähigkeit bewahren, Stimmungen, Reaktionen und Gefühle auszudrücken. Als Spiegel der Seele ist Mimik zentraler Bestandteil von Gebärdenspiel und Körpersprache. Alter, Erlebnisse und Krankheiten verändern das Gesicht und den Gesichtsausdruck. Früher konnten Ärzte anhand autochthoner Zeichen im Gesichtsausdruck von Kranken, allein durch eine Analyse des Gesichtsausdrucks, zu konkreten Diagnosen kommen.2 Nicht zuletzt spiegelt sich ein Leben in einem Gesicht wider und hinterlässt in diesem Sinne „Spuren“ oder, wenn gar nicht, wird es Stoff von Romanen, wie im „Bildnis des Dorian Gray“ von Oscar Wilde. Der Alterungsprozess betrifft das gesamte Gesicht mit allen verschiedenen Gewebetypen und erfordert immer ein sehr individuelles Konzept auf der Grundlage einer Analyse, die neben dem Haut- und Bindegewebstyp auch die Mimik und Motorik, den Typ und das Naturell des Patienten berücksichtigt. Typische Veränderungen während des Alterungsprozesses im Gesicht sind gekennzeichnet von einem Elastizitätsverlust der Haut, einer Umverteilung von subkutanem Fett und einem Dynamitätsverlust der Haut. Es resultiert das sog. „Sagging of the face“ (Abb. 1). Die Haut reagiert in Abhängigkeit vom Typ mit Texturveränderungen, Verlust von Turgor, Dehydratation und z.B. Elastose. Das Bindegewebe verliert an Elastizität, Knorpel ossifizieren und werden rigide, die Knochen demineralisieren und werden spröde, Gefäße sklerosieren (Abb. 2). Neben den Veränderungen der einzelnen Gewebe kommt es im Laufe des Alterungsprozesses zu deutlichen Gewebeverlagerungen und Proportionsveränderungen. Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Fachbeitrag _ Minimalinvasive Therapien Trichion Nasion Rhinion Porion Pronasale Subnasale Pogonium Abb. 3 In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach minimalinvasiven Verfahren der Anti-Aging-Medizin stark angestiegen. Anforderungen an minimalinvasive Verfahren der Anti-Aging-Medizin Eine kurze Downtime Ein geringes Komplikationsrisiko Eine ambulante Durchführbarkeit Ein optimales und lang andauerndes Ergebnis Voraussetzung für jede gesichtskonturierende und rejuvenative Behandlung ist eine genaue Analyse des Gesichts als Gesamtheit. Es schließt sich ein Behandlungsplan an, der mit der/dem Patientin/en erörtert wird und alle individuellen morphologischen und psychologischen Gegebenheiten berücksichtigt. In der Regel stehen Behandlungen mit Botulinumtoxin und resorbierbaren Fillern verschiedener Vernetzungsgrade am Anfang der Behandlung. Sie haben bei sachgerechter Anwendung und Kenntnis der Eigenschaften der Filler und der Injektionstechniken ein sehr geringes Risiko. Während noch vor Jahren das Prinzip Relax, Refill und Redrape als chronologischer Fahrplan der Rejuvenation proklamiert wurde, stehen heute auch nach Empfehlung der Facial Aesthetic Consensus Group Faculty mehrdimensionale Konzepte mit dosierter muskulärer Entspannung, Volumenauffüllung und Rekonturierung des Gesichtes im Vordergrund.3 Positive synergistische Effekte zwischen Botulinumtoxin und Fillern bestehen sowohl in der Beseitigung oder Verminderung von Falten durch Schwächung muskulärer Aktivität als auch in der Verlängerung der Wirkung der Filler an Orten verminderter Mobilität und Resorption. Der Wunsch nach Veränderung begegnet uns bereits bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Abb. 3_ Für die Lippengröße gilt die im Profil messbare Formel: Abstand Lippenrot – Subnasale = Abstand Subnasale – LobulusColumella-Übergang. Grafik aus Behrbohm: Ästhetische Gesichtschirurgie – ein Ratgeber für Patienten, Endopress, Tuttlingen 2008. Abb. 4_ Augmentation des Volumens der Oberlippe und Aufrichten der Mundwinkel a) vor und b) unmittelbar nach Injektion der Hyaluronsäure, Belotero intense. Abb. 4a Abb. 4b Abb. 4c Abb. 4d Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Fachbeitrag _Minimalinvasive Therapien Hier stehen Nasen-, Kinn- oder komplexe Profilkorrekturen des Gesichtes an der Spitze. Über die Zeitpunkte der frühestmöglichen Operationen und die Voraussetzungen informieren die aktuellen AWMF-Leitlinien.4 _Minimalinvasive Verfahren Exemplarisch sollen einige minimalinvasive Verfahren dargestellt werden: Abb. 5a Abb. 5b Abb. 6a Abb. 6b Abb. 7a Abb. 7b Abb. 5_ Volumenvergrößerung der Oberlippe a) vor und b) nach Injektion mit Belotero basic. Abb. 6_ Diskrete periorale Volumensubstitution a) vor und b) nach Injektion von Hyaluronsäure. Abb. 7_ Aufrichten der Lippenrotkante der Oberlippe, Augmentation des Philtrums und Unterspritzen der Nasolabialfalte bds. a) vor und b) drei Wochen nach der Augmentation. Abb. 8a–d_ Behandlung von typischen Platysmabandings a) und c) vor und b) und d) zwei Wochen nach Behandlung mit Xeomin. Einzeldosis 2 IE in die Stränge, Gesamtdosis 14 IE je Seite. • Lippenkorrekturen Auch jüngere Frauen wünschen immer häufiger Veränderungen von Lippenform und -volumen. Volle, schön geschwungene Lippen gehören zu den wichtigen Attributen des Gesichtes einer Frau. Absolute geometrische Regeln gibt es nur für die Größe der Lippen im Profil. Es muss im Kontext mit den benachbarten ästhetischen Einheiten bzw. des ganzen Gesichtes entschieden werden, ob und welche Veränderung der Lippe einen Gewinn darstellt (Abb. 3). Bevor andere Maßnahmen empfohlen werden, sollte die Augmentation der Lippen je nach Ausgangsbefund zunächst mit einem resorbierbaren Filler erfolgen. Es hat sich hier Hyaluronsäure Belotero intense als multiquervernetzte, monophasische Hyaluronsäure bzw. Belotero basic als multivernetzte Hyaluronsäure in Abhängigkeit vom Ausgangsbefund bewährt. In linearer Technik kann das Volumen selbst augmentiert und die obere Lippenrotkante gezielt aufgestellt werden (Abb. 4–6). Die Lippenaugmentation mit autologem Fettgewebe birgt die Chance eines dauerhaften Resultates, wenn ein Großteil der transplantierten Fellzellen wirklich integriert werden und „anwachsen“. Es ist durchaus mit einer teilweisen Resorption zu rechnen. Dann können Irregularitäten z.B. an der Lippenrotkante verbleiben. Tiefe Plissaefalten und Marionettenfalten in Kombination sind nicht selten. Auch hier kann die Ober- Abb. 8a Abb. 8c Abb. 8b Abb. 8d Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Fachbeitrag _ Minimalinvasive Therapien Abb. 9_ Kombinationsbehandlung der Stirn und Glabellaregion mit Xeomin und Augmentation mit Belotero basic und soft zum Ausgleich von Falten, Plateaus und einer OP-Narbe. Abb. 9a Abb. 9b lippe augmentiert und die Lippenrotkante aufgestellt werden. Es empfiehlt sich immer, das Philtrum durch intradermale Injektionen zu modellieren und die Nasolabialfalte zu heben. Besonders wichtig ist das nasolabiale Dreieck. Es geht in dieser Region oft tur zart. Schlupflider sind daher die ersten nur chirurgisch behandelbaren Zeichen des Alterungsprozesses und entstehen durch Elastizitätsverlust der Haut und Tonusverlust der Muskulatur. Je nach Befund verfolgt die Operation drei Ziele: Entfernen Abb. 10_ Kombinationsbehandlung Glabella mit Xeomin und der Nasolabialregion mit Belotero basic. Abb. 10c Abb. 10a Abb. 10b Abb. 10d nicht um das Glätten von Falten, sondern um den Ausgleich von „Plateau“-Bildungen mit NiveauUnterschieden. • Platysmabanding Ein typisches Problem der Halsveränderung stellt das Platysmabanding dar. Gezielte Injektionen von jeweils 2 IU Xeomin in die Stränge in ca. 2 cm Abständen führen zu deutlichen Effekten (Abb. 8). • Kombinationsbehandlung mit Botulinumtoxin und Hyaluronsäure Zunächst erfolgt die Behandlung der Zornes- und Sorgenfalten mit Botulinumtoxin. Im Intervall von 7–10 Tagen erfolgt dann die Augmentation kleiner Falten der Stirn z.B. mit Belotero soft und die Augmentation der Nasolabialfalten mit Belotero basic (Abb. 9 und 10). Sind die minimalinvasiven Techniken der Rejuvenation „ausgereizt“, sind folgende wenig invasiven Operationen die ersten, die nach eigenen Erfahrungen in Betracht kommen: Oberlid-, je nach Befund mit Unterlidkorrektur, Mittelgesichtslifting, Stirn-Brauenlifting. Sehr häufig sind Kombinationsoperationen, in unserer Sprechstunde mit Nasenkorrekturen. • Oberlidkorrektur /Kombinationsoperationen Die Haut der Lider ist besonders dünn, die Muskula- überschüssiger Haut, „Straffen“ des Lidmuskels und das Abtragen von prolabiertem Fett (Abb. 11). • Midfacelift Das Absinken der Gesichtsweichteile der Wange kann zu typischen Hängewangen, Nasolabialfalten, hängenden Mundwinkeln und einer deutlichen KonAbb. 11_ Planung einer Blepharoplastik der Oberlider mit dem Planungszirkel n. Behrbohm, Storz. Abb. 11 Abb. 12_ Prinzip und Zugänge zum minimalinvasiven Mittelgesichtslifting MGL. Grafik aus Behrbohm: Ästhetische Gesichtschirurgie, Endopress, 2007. Abb. 12 Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Fachbeitrag _Minimalinvasive Therapien Abb. 13a Abb. 13b Abb. 13c Abb. 13d Abb. 15 Abb. 14b Abb. 14a Abb. 13a–d_ 50-jährige Patientin mit Blepharochalasis beidseits und Höckernase a) und b) und ein Jahr c) und d) nach Blepharoplastik, Rhinoplastik und MGL ein Jahr nach dem Kombinationseingriff. Abb. 14_ Patientin vor a) und b) ein Jahr nach endoskopischem Brauen-Lifting. Abb. 15_ Prinzip der GesichtsRekonturierung durch Trimmen des SMAS, „dynamic SMAS“ und Konturierung des Fettgewebes. Abb. 16a–c_ a) Patientin präoperativ, b) ein Jahr postoperativ und c) zehn Jahre postoperativ. turveränderung und Erschlaffung des Mittelgesichts führen (Abb. 12). Über die gezeigten Zugänge erfolgt eine Präparation entlang der Fascie des M. temporalis bis zum Arcus zygomaticus. Danach erfolgt entweder eine oberflächliche oder tiefe, endoskopische Präparation in Bezug zur Fascia temporoparietalis mit letztlich einem subperiostalen Zugang zum Wangenfettkörper. Unterstützt wird die Präparation, das Heben und Anschlingen duch je eine bukkale Inzision (Abb. 13). • Stirnbrauenlift Entscheidend ist oft bereits das Stellen der richtigen Indikation, z.B. zu einer Hebung der Brauen bzw. zu einem Stirnlifting. Viele Patienten stellen sich mit der festen Erwartung einer Lidkorrektur vor. Diese bringt allein nichts, wenn es durch ein Nachlassen der Dynamik der Stirnmuskulatur zu einem Absinken der Stirn-Brauen-Partie mit Pseudoblepharochalasis der Oberlider gekommen ist. Ob ein subkutaner StirnBrauen-Schläfen-Lift oder eine endoskopische Operation im Einzelfall von Vorteil ist, hängt von dem aktuellen Befund und den Erfahrungen des Operateurs mit der jeweiligen Technik ab. Eine weitere Indikation zum Stirnlift sind Zustände nach Fazialisparesen oder besondere anatomische Konstellationen (Abb. 14). • Wangen-Hals-Lifting Eine verstrichene Hals- und Unterkieferkontur mit deutlichen Erschlaffungszeichen von Gesichts- und Halsmuskulatur und Zeichen des „Sagging of the face“ ist eine Indikation zu einem Wangen-Hals-Liftings evtl. auch im Rahmen eines Face-Liftings. Die Methode der Wahl ist die Präparation des SMAS mit dynamischer Straffung und kontrollierter Reduktion und Formung des subkutanen Fettgewebes.5 Dadurch lässt sich ein deutlicher Verjüngungseffekt erreichen mit allen psychologischen und psychosozialen Auswirkungen, die bei gelungener Operation besonders von Patientinnen oft ganz treffend als „geschenkte Jahre“ bezeichnet werden. Ab dem Zeitpunkt der Operation setzt natürlich erneut ein Alterungsprozess ein, jedoch um Jahre verschoben (Abb. 15 und16)._ _Kontakt Abb. 16a Abb. 16b Abb. 16c Prof. Dr. Hans Behrbohm Privatpraxis am Kurfürstendamm 61 10707 Berlin www.ku61.de Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ face Spezial _ Dermafiller Hyaluronsäure mit Langzeiteffekt Autor _ Dr. Michael J. Weidmann, Augsburg _Einleitung Da die Patienten längere berufliche Ausfallszeiten zunehmend ablehnen, erfolgte in den letzten Jahren ein stetiger Wandel im Bereich der ästhetischen Medizin hin zu minimalinvasiven Eingriffen. Hierzu zählen: Die Anwendung von Augmentationsverfahren, Botulinumtoxin A, Peeling, Lasersysteme, Aptosfäden, kleine operative Korrekturen und die Anwendung der entsprechend ergänzenden Externa. Durch die individuelle Kombination der Verfahren können hier für den Patienten optimale Konzepte über Jahre erarbeitet werden, die in der Summe ähnliche Ergebnisse wie vormals große operative Eingriffe erbringen können. Dabei werden im Laufe des Alterungsprozesses die jeweils in der spezifischen Situation erforderlichen Therapieschritte angewandt, ohne dass für den Patienten z.B. durch einen invasiven operativen Eingriff eine endgültige Situation geschaffen wird. Der Patient kann dem Alterungsprozess mit sich ständig verbessernden Therapien begegnen. Hierzu ist es erforderlich, dass der betreuende Arzt alle Techniken beherrscht, um den Patienten optimal für die jeweilige Situation zu beraten. Aber auch die minimalinvasiven Methoden haben Nebenwirkungen und Kontraindikationen, die im Einzelfall Berücksichtigung finden und über die umfangreich aufgeklärt werden muss. _Filler im Vergleich Trotz jahrzehntelanger Anwendung von Fillersubstanzen und vielen Neuentwicklungen auf diesem Sektor scheint die ideale Substanz noch nicht gefunden. Die Permanentfiller mit Polyacrylatbestandteilen sind in den letzten Jahren aufgrund der Entwicklung von Granulomen zunehmend umstritten. Bovines Kollagen und reine Hyaluronsäure sind in der Anwendung sowie der Komplikationsrate weitgehend problemlos. Selbstverständlich ist bei der Anwendung von bovinem Kollagen eine Allergietestung erforderlich. Der Nachteil der Hyaluronsäuren liegt in einer kurzen bis sehr kurzen Wirkdauer. In Anwendungsbeobachtungen mit profilometrischen Auswertungen konn- Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Spezial _ Dermafiller ten wir bei Hyaluronsäuren der ersten und zweiten Generation nur eine mittlere Wirkdauer von drei bis vier Monaten feststellen. In den letzten Jahren kam es daher zu einer nahezu unüberschaubaren Anzahl von „neuen Hyaluronsäuren“. Einerseits ergab sich hier aber häufig kein ersichtlicher Vorteil, andererseits wurde das Risiko durch Zusätze erhöht. Bei den bisher bekannten Hyaluronsäuren wurde ein mäßig bis mittelgradig vernetzter Anteil in nicht vernetzter Hyaluronsäure suspendiert, um eine Injektionsfähigkeit der Substanz zu erzielen. Die neuesten Entwicklungen haben es ermöglicht, eine hochgradig kreuzvernetzte Hyaluronsäure auch ohne Suspension zu injizieren. _Hyaluronsäure mit Langzeiteffekt Der Markt der Hyaluronsäuren ist mit über 60 Präparaten unübersichtlich und für den einzelnen Anwender nahezu nicht überschaubar. Insbesondere die Entscheidung, ob eine „neue“ Hyaluronsäure wirklich durch eine innovative Herstellungstechnik entstanden ist oder ob nur der Name oder die Firma sich geändert hat, ist für den Arzt häufig schwierig zu erkennen. Da die Permanentfiller, und hier insbesondere die Acrylate von den führenden Anwendern, aufgrund des Granulomrisikos zunehmend kritisch beurteilt werden, ist die Entwicklung von neuen Hyaluronsäuren mit Langzeiteffekt und gutem Sicherheitsprofil ein wichtiger Baustein im Bereich der Filler. Knötchen und Verhärtungen sind hier in der Regel durch fehlerhafte Injektionstechniken bedingt und histologisch keine Granulome. Eine Therapie kann hier mit der intranodalen Injektion von Hyaluronidase erfolgen. Der Einsatz von Steroiden mit einem entsprechenden Atrophierisiko ist nicht erforderlich. Insgesamt konnte mit Varioderm® (Fa. Adoderm) eine neuartige Hyaluronsäure mit gutem Volumeneffekt, guter Adaption an das Gewebe und lang anhaltender Augmentation und gutem Sicherheitsprofil getestet werden. Zur objektiveren Beurteilung sollten hier multizentrische Anwendungsbeobachtungen unter standardisierten Bedingungen stattfinden, wie sie von der Herstellungsfirma bereits eingeleitet wurden. _Klinische Anwendung Ab April 2006 bis Juni 2007 erfolgte die Anwendung des neuen Fillers Varioderm®. Insgesamt wurden 34 Patienten mit unterschiedlichsten Indikationsstellungen behandelt. Die Injektionstiefen waren Subkutis und tiefe Dermis. Als Injektionskanüle verwendeten wir eine 26G Nadel. Die Injektion von Varioderm® subkutan wurde hauptsächlich zur Behandlung von tiefen Nasolabial- und Marionettenfalten verwendet. Der Spritzendruck war angenehm und Akutreaktionen wie Schwellungen, Rötungen oder Schmerzen waren nur minimal oder gar nicht vorhanden. Auffällig waren der ausgeprägte Volumeneffekt und die gute An- passung an das Gewebe, sodass auch sehr scharf konturierte Falten augmentiert werden konnten. Komplikationen traten weder kurzfristig noch bei den Kontrollen nach drei, sechs oder neun Monaten auf. Der Behandlungseffekt lag in der Regel bei neun Monaten. Im Bereich der mittleren Dermis sowie für die Lippenbehandlung erfolgte die Injektion (Varioderm®) mit einer 30G Nadel. Die Injektion war ebenfalls technisch einfach, auffällig war eine geringgradig verstärkte lokale Entzündungsreaktion, die in Einzelfällen insbesondere bei der Lippenaugmentation stärker ausgeprägt sein konnte. Mittelfristige Komplikationen traten nur bei einer einzigen Patientin auf, hier kam es bei der Behandlung der Nasolabialfalten nach vier Wochen zu entzündlichen nodösen Hautveränderungen, die sich nach der Injektion von Hyaluronidase in zwei Sitzungen zurückbildeten. Insgesamt war bei dieser Patientin auffällig, dass multiple Vorbehandlungen erfolgt sind. Die Anwendung von Permanentfillern wurde jedoch verneint. Ansonsten zeigte sich bei der Anwendung ein hohes Sicherheitsprofil. Der Augmentationseffekt war kürzer als bei Varioderm® subkutan, bei den behandelten Patienten war jedoch nach sechs Monaten noch eine deutliche Augmentation nachweisbar. Varioderm® Fineline wurde oberflächlich (obere Dermis) mit einer 30G Nadel injiziert, bei verstärkter Lokalreaktion wurde Varioderm® Fineline auch zur Lippenaugmentation verwendet. Auffällig war hier, ein im Vergleich zu anderen Finelinpräparaten, ein deutlich erhöhter Spritzendruck, der bei späteren Chargen verbessert wurde. Initial zeigte sich bei einigen Patienten eine verstärkte Entzündungsreaktion, die sich jedoch innerhalb von ein bis zwei Stunden komplett zurückbildete. Die Anpassung an das Gewebe war sehr gut und sowohl im perioralen wie auch im periokulären Bereich war eine suffiziente Faltenbehandlung möglich. Der Behandlungseffekt hielt ca. vier bis fünf Monate an. _Fazit Die ersten Erfahrungen mit dem neuen Produkt sind vielversprechend, zur objektiveren Beurteilung sollten hier multizentrische Anwendungsbeobachtungen unter standardisierten Bedingungen stattfinden, wie sie von der Herstellungsfirma bereits eingeleitet wurden._ _Kontakt Dr. med. Michael J. Weidmann Praxisgemeinschaft /Ärztliche Leitung Klinik am Forsterpark in Partnerschaft Willy-Brandt-Platz 3 86153 Augsburg Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ face Spezial _ Dermafiller Monophasischer Hyaluronsäurefiller zur Faltenaugmentation Autorin_Dr. med. Sabine Zenker, München _ Der Trend zu minimalinvasiven Eingriffen ist auch in der Ästhetischen Dermatologie ungebrochen: Hyaluronsäurepräparate zur Faltenbehandlung sind aufgrund ihrer hohen Biokompatibilität zur Injektionsbehandlung besonders geeignet. Jetzt steht eine neue Generation von Fillern auf Hyaluronsäurebasis zur Verfügung, mittels derer eine Augmentation mit weichen Übergängen zwischen behandeltem und nicht behandeltem Areal erzielt werden kann: Dank eines innovativen Herstellungsprozesses (CPM-Technologie®) wird ein monophasisches Gel gewonnen, welches sich aufgrund der durch diese Herstellung erreichbaren Konsistenz besonders gut an das zu augmentierende Gewebe anpasst und somit ein sehr natürliches kosmetisches Ergebnis gewährt. _Der Hyaluronsäureanteil in der Haut Hyaluronsäure (HA) ist bei Mensch und Tier identisch. Beim Menschen kommt sie in der höchsten Konzentration in der Haut vor. Hierbei handelt es sich um ein lineares Kettenmolekül mit repetitiven DisaccharidEinheiten (N-Acetylglucosamin-Glucuronsäure). Im Laufe des Lebens nimmt der Hyaluronsäureanteil in der Haut ab, folglich nehmen Elastizität und Hautturgor ab. Der Wunsch nach Faltenaugmentation zur Unterstützung und/oder Wiederherstellung eines natürlichen Aussehens ist ungebrochen. Hierzu stehen uns vielfältige Materialien zur Verfügung: Die Vorreiter waren noch aviär hergestellte Hyaluronsäurepräparate, sehr langkettige Hyaluronsäuremoleküle aus dem Hahnenkamm, die durch Quervernetzung mit Vinylsulfon haltbarer gemacht wurden als die native, nicht vernetzte Hyaluronsäure. Diese langkettigen Moleküle mussten dann, um sie mit einer feinen Nadel in die Haut injizieren zu können, in Mikropartikel zerkleinert und in ein Lubricans von unvernetzter Hyaluronsäure eingebracht werden. So entstanden sogenannte biphasische Produkte wie zum Beispiel Hylaform®.4 Im Folgenden wurde Hyaluronsäure bakteriell-fermentativ gewonnen (Streptokokken) und mittels BDDE (1,4 Butandiol-Diglycidylether) quervernetzt und damit stabiler gemacht. Auch diese Hyaluronsäure musste, um injizierbar zu werden, fragmentiert und mit unvernetzter, nur kurz haltbarer Hyaluron- säure gemischt werden. Ein so entstandenenes Partikel-Produkt in unvernetzter Hyaluronsäure ist zum Beispiel Restylane®. Die Entwicklung schritt weiter voran und biphasische Hyaluronsäurepräparate wurden mithilfe der Doppelquervernetzung versucht haltbarer zu machen. Hier ist Puragen® zu nennen. Die Hyaluronsäurefiller der nun vierten Generation, dessen Vertreter Belotero® ist, stehen seit Kurzem zur Verfügung. Hierbei handelt es sich sowohl in der Herstellung als auch der Art des Fillers um eine komplett neue Technologie: Belotero® ist ein monophasischer Filler, das heißt nicht ein Partikel-Filler, sondern ein kohärentes Gel, welches sich aufgrund seiner besonderen Eigenschaften besonders gut an das natürliche Gewebe anpasst. Die CPM®-Technologie (CPM®: Cohesive Polydensified Matrix), mit der dieser neue Filler hergestellt wird, ermöglicht die Herstellung eines kohäsiven Gels. Im Unterschied zu den Partikelfillern wird dieses Hyaluronsäuregel in zwei Schritten mittels BDDE (1,4 Butandiol-Diglycidylether) quervernetzt. Hierdurch erhält man eine zusammenhängende Matrix mit Zonen unterschiedlicher Vernetzungsdichte,2 das heißt Anteile mit stärkerer und solche mit weniger starker Vernetzung. Das Resultat ist ein hoch elastisches Gel mit unterschiedlichen viskoelastischen Eigenschaften, das insbesondere durch die üblichen engen Kanülen leicht intradermal applizierbar ist. _Der Petrischalen-Test Den Unterschied zwischen mono- und biphasischen Hyaluronsäuregelen kann man in einem Petrischalen- Abb. 1 Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Abb. 2 Abb. 1_Biphasische Filler. Ergebnis nach Schütteln mit einer Farbstofflösung: die unzusammenhängende Matrix zerfällt in Partikel. Abb. 2_Monophasisch dank CPM®. Ergebnis nach Schütteln mit einer Farbstofflösung: Belotero® bleibt in zusammenhängender Matrix stabil. Spezial _ Dermafiller Abb. 3_Herkömmlicher Filler: Großschollige Verteilung eines herkömmlichen Implantates in der Dermis. Abb. 4_Belotero®: Komplette Füllung der intradermalen Spalträume durch Belotero®. Abb. 5_Herkömmlicher Filler: Die Ausbreitung biplastischer Gele ist durch Größe und Unförmigkeit der Partikel limitiert. Abb. 6_Belotero®: Die niedrig viskösen Anteile von Belotero® füllen auch sehr enge Spalträume, höher visköse verbleiben in größeren Spalträumen. Abb. 3 Abb. 4 Test sichtbar machen: Gibt man jeweils 1ml der unterschiedlichen Präparate mit 10ml Wasser in eine Petrischale, so zerfallen biphasische Hyaluronsäurepräparate in multiple Teile, wohingegen monophasische Präparate wie Belotero® in ihrer Konsistenz intakt und in sich konsistent bleiben (Abb. 1 und 2). Somit verhält sich ein monophasischer Filler wie Belotero® dann auch in vivo anders als ein Partikelfiller. Durch seine hohe Viskoelastizität passt sich der Filler ideal den Gewebsspalten an, da die niedrig viskösen, gering quervernetzten Anteile auch die kleineren Spalträume füllen können, die höher viskösen die entsprechend größeren Spalträumen. Das Ergebnis ist eine gleichmäßige Verteilung des monophasischen Präparates im Gewebe. Das zusammenhängende Gel schafft weiche und natürliche Übergänge zwischen behandelten und nicht behandelten Arealen. Diese Kompetenz des monophasischen Fillers, sich optimal im Gewebe zu verteilen, konnte auch in histologischen Befunden menschlicher Haut durch Reinmüller nachgewiesen werden.1 Während sich der Partikelfüller grobschollig ablagert, füllt der monophasische Füller die intradermalen Spalträume im Injektionsbereich gleichmäßig aus (Abb. 3 und 4). und die begrenzte Flexibilität der unregelmäßig geformten Partikel limitiert. Biphasische Filler kommen aufgrund dieser Eigenschaften typischerweise im Stichkanal zu liegen und heben somit die Hautoberfläche des behandelten Areals punktuell oder im kürzeren Verlauf an. Hingegen glätten monophasische Filler wie zum Beispiel Belotero® Oberflächen. Weiter kann ein monophasischer Filler mit wesentlich leichterem Stempeldruck intradermal platziert werden, da die Fließeigenschaften dieser Filler optimiert sind, das Material sich besser auch in kleinste Spalträume unter der Falte verteilt. Zudem muss bei Partikelfillern das Material im Stichkanal platziert werden. Diesen erhält man durch Tunnellieren mit der Kanüle; durch den anschließend erheblich höheren hydrostatischen Druck „knackt“ man mithilfe der injizierten Partikel sozusagen die interfibrillären Strukturen des Bindegewebes auf, was zudem schmerzhafter ist, als bei einem Material, das sich besser in die anatomischen Strukturen einpasst. Ein mittels CPM-Technologie® hergestellter Filler verteilt sich geschmeidiger wie ein „Hof“ im Gewebe (Abb. 5 und 6). _Die Injektionseigenschaften _Zusammenfassung Weiter zeigen sich deutliche Unterschiede in den Injektionseigenschaften. Auch ein biphasischer Filler verteilt sich natürlich in den Spalträumen des Bindegewebes der Dermis. Allerdings ist die Verteilung im Gewebe letztlich durch die Partikelgröße Neueste Markterhebungen, wie die aktuelle GfKHealthCare-Studie aus dem Herbst 2006, bestätigten, dass sich Belotero® als innovativer Hyaluron-Filler der neuen Generation etabliert hat.3 Sowohl in Bezug auf das kosmetische Ergebnis, das Handling als auch in Be- Abb. 5 Abb. 6 Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Spezial _ Dermafiller Abb. 7 Abb. 8 zug auf die Verträglichkeit schafft es mit seinem Nutzen- und Sicherheitsprofil Vertrauen.5 Die befragten Dermatologen und plastischen Chirurgen bewerteten das Behandlungsergebnis nach Belotero® in 86,8% als kosmetisch sehr gut und gut. Gleich nach seiner Implantation war die Verträglichkeit bei 97% aller bewerteten Areale sehr gut und gut, nach drei Monaten war diese Verträglichkeit noch bei 92%. Es lässt sich feststellen, dass die alternde Haut mit den sich immer mehr einprägenden Gesichtszügen mit monophasischen Produkten wie Belotero® ideal auf natürliche Weise behandelt werden kann. Übergänge erscheinen nach der Behandlung weicher und natürlicher, Falten-Areale werden geglättet, Granulombildung ist nach dem momentanen Stand für Belotero® nicht beschrieben. Der Dermalfiller ist indessen sehr leicht zu applizieren und gut zu handhaben. Belotero® gibt es in zwei Varianten: erstens für mittlere bis tiefe Falten wie zum Beispiel Nasolabial-, Marionettenoder Glabellafalten sowie zur Volumen- beziehungsweise Lippenaugmentation und zweitens zur periorbitalen und perioralen Anwendung. Grundsätzlich lässt sich konkludieren, dass monophasische Filler biphasische Präparate nicht komplett ersetzen werden. Gerade zur Augmentation tieferer Falten, wo eine strangförmige Gewebeanhebung erwünscht ist, haben biphasische Präparate ihre Indikation. Im Rahmen des Kongresses der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft in Dresden (DDG) im April 2007 wurden die aktuellsten Studiendaten vorgestellt. Auf deren Veröffentlichung dürfen wir – auch insbesondere was die Haltbarkeit von Belotero® angeht – gespannt sein._ face _Autorin Dr. med. Sabine Zenker Dermatologische Privatpraxis Maximilianstr. 32 80539 München Tel.: 089 552769-0 Fax: 089 552769-11 E-Mail: [email protected], www.dr-zenker.de Studium: Ludwig-Maximilians-Uni München. Staatsexamen: Okt. ’95. Promotion: Aug. ’97. Approbation als Ärztin in Bayern. Werdegang: Innere Medizin University College London Medical School; Medizinische Klinik LMU München; Gynäkologie: Groupe Hospitaliér Pitié – Salpêtrière Paris; Chirurgie: Memorial Sloan-Kettering Cancer Center New York und Chirurgische Klinik Nußbaumstraße LMU, München; Anästhesie und Rettungsdienst: Institut für Anästhesiologie LMU München; Unternehmensberatung: Ernst + Young München. Facharztausbildung: Klinik und Poliklinik für Dermatologie LMU München. April 2003: Fachärztin Dermatologie. Ästhetische Dermatologie bei Dr. med. Luitgard Wiest, München. Januar 2004: Gründung Dermatologische Privatpraxis mit Schwerpunkt Ästhetische Dermatologie. Seit 2006: „Beratende Dermatologin L'Oréal Paris“. Literaturliste beim Verlag erhältlich. Abb. 9 Abb. 7_Krähenfüße vor Belotero®-Implantation. Abb. 8_Krähenfüße nach Belotero®-Implantation. Abb. 10 Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Abb. 9_Nasolabialfalte vor Belotero®-Implantation. Abb. 10_Nasolabialfalte nach Belotero®-Implantation. Spezial _ Extraorale Ästhetik Extraorale Ästhetik – Ergänzung zur prothetischen Versorgung Autor_ Dr. Peter K. Filzmayer, Neu-Isenburg _Fallbeispiel Abb. 1 Abb. 2 Abb. 4 Abb. 3 Abb. 1_ Aspekt vor prothetischer Versorgung. Abb. 2_ Intraoraler Status. Abb. 3_ Aspekt nach prothetischer Versorgung. Abb. 4_ Frontalansicht nach extraoraler ästhetischer Therapie. Abb. 5_ Seitliche Ansicht vor extraoraler ästhetischer Therapie. Abb. 6_ Seitliche Ansicht nach extraoraler ästhetischer Therapie. _Die extraorale Ästhetik gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Behandlung von perioralen Falten und atrophischen Lippen mit sog. „Dermafillern“ ist für den ästhetisch orientierten Zahnarzt ein zusätzliches Instrument zur kosmetischen Vervollständigung seiner prothetischen Arbeit. Wie eindrucksvoll die Ergebnisse einer Faltenunterspritzung und eines dezenten Lippenaufbaus sein können zeigen die Abbildungen. Eine erst 44jährige Patientin blieb nach vollständi- Abb. 5 Abb. 6 Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ gem Zahnverlust über mehrere Jahre unbehandelt (Abb. 1), bevor sie sich, mit mittlerweile stark atrophiertem Kiefer, zu einer prothetischen Versorgung (Abb. 2) entschließen konnte. Das gute Ergebnis (Abb. 3), man muss es „Zwischenergebnis“ nennen, konnte durch die anschließende Behandlung der perioralen Falten und der Oberlippe mit Hyaluronsäure noch ganz entscheidend verbessert werden. Das Auffüllen der Nasolabialfalten und das Anheben der Mundwinkel mit einer speziellen Technik vervollständigte hier eine umfangreiche Arbeit zu einem für Patient und Behandler sehr zufriedenstellendem Ergebnis (Abb. 4 bis 6). Auch ohne Zahnverlust tritt eine natürliche Alterung der Haut mit entsprechender Faltenbildung ein. Die Leistungen der Faltenunterspritzung werden gerade in Zahnarztpraxen vermehrt nachgefragt, das Vertrauen der Patienten in die manuelle Geschicklichkeit und die anatomischen Kenntnisse des Arztes besteht ja bereits. Der Autor ist niedergelassener Chirurg in Neu-Isenburg und leitet Seminare mit Workshops zur extraoralen Ästhetik. Kontakt per Fax: 0 61 02/2 69 03 oder im Internet unter www.peridental.de_ Spezial _ Extraorale Ästhetik Ästhetikvision für erfolgreiche Praxen Autor_ Dr. med. dent. Martin Jörgens, Düsseldorf _Das ästhetische Empfindendes Menschen hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Während die geschmackliche Einordnung von Kunstwerken nach wie vor eher von universellen und zeitlosen Kriterien abhängig ist, steht die moderne Ästhetik in unserem täglichen Leben dagegen mehr und mehr unter dem Einfluss von gesellschaftlichen und kulturellen Faktoren. Das ästhetische Empfinden hat dementsprechend auch einen neuen Stellenwert im Zusammenhang von Schönheit und Gesundheit eingenommen. Das Bewusstsein für einen gesunden, schönen Körper wird zunehmend größer und steht daher unmittelbar im Zusammenhang mit den verbesserten medizinischen Voraussetzungen. Unter diesem Gesichtspunkt sollte die Ästhetik des Patienten auch bei zahnmedizinischen Behandlungen zentral mit einbezogen werden. Insbesondere bei der Planung von prothetischen Rekonstruktionen, im Bereich der Parodontologie, der konservierenden Zahnheilkunde und der Implantologie ist die Berücksichtigung ästhetischer Faktoren unabdingbar. Ein Patient, der heute in die Praxis kommt, setzt nicht mehr allein auf die zahnärztliche Kompetenz seines Zahnarztes, sondern er sucht vielmehr einen vertrauensvollen Partner, der ihn fachübergreifend berät und neben der rein medizinischen Therapie auch ästhetische Vorschläge zur Verbesserungen und Optimierungen anbieten kann. Leider sind viele Kollegen mit diesem neu orientierten Patientenanspruch in der täglichen Praxis verständlicherweise überfordert, was nicht zuletzt damit zu tun hat, dass die eng gefassten Kassenrichtlinien zunächst einmal nur eine rein wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlungsplanung zulassen. Die Frage ist nur, welcher mündige und selbstbewusste Patient möchte sich unter diesen Umständen heute überhaupt noch behandeln lassen und wie können wir diese überholten Strukturen aufbrechen, um die hervorragenden zahnmedizinischen Fortschritte endlich auch in vollem Umfang nutzen zu können. Der Patient hat auf jeden Fall ein Recht auf eine Komplettleistung, die auch seine ästhetische Erscheinung und Ausstrahlung um ein Vielfaches potenzieren kann. Insofern sollte der Patient mit seinen persönlichen und individuellen Wünschen im Mittelpunkt der Behandlung stehen. Erst wenn die Zielsetzung für seine ästhetische Gesamtrekonstruktion steht, geht man daran, entsprechend der individuellen Versicherungssituation Sanierungspläne zu schreiben,welche die medizinisch notwendigen Leistungen enthalten. Darüber hinausgehende, rein ästhetische Therapien sind natürlich als Verlangensleistungen nach § 2, Abs. 3 GOZ aufzuführen. Wer als Arzt oder Zahnarzt in Zukunft diese Bereiche der Ästhetik lapidar übergeht, wird übrigens auch mit erheblichen forensischen Problemen zu rechnen haben. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass die Aufklärung über ästhetische Versorgungen und Behandlungsalternativen heute zur forensisch gesicherten Behandlungsplattform unbedingt dazu gehören. Bestes Beispiel hierfür sind die zahlreichen Urteile in jüngster Zeit gegen Kollegen, die Patienten nur nach gesetzlichen Kassenrichtlinien behandelt haben. Diesen Kollegen ist es wohl entgangen, dass jeder Arzt und Zahnarzt die Verpflichtung hat, seine Patienten umfassend und gänzlich über mögliche Alternativbehandlungen aufzuklären. Nach einer ausführlichen Information durch den jeweiligen Arzt kann der Patient dann selbst entscheiden, was ihm die Behandlung wert ist und ob er bereit ist, für eventuelle Sonderleistungen etwas tiefer in die eigene Tasche zu greifen oder nicht. Es kann aber nicht sein, dass der Patient aus Unwissenheit um diese Entscheidungsmöglichkeit gebracht wird. In einem solchen Fall macht sich der Arzt oder Zahnarzt schadensersatzpflichtig wegen nicht ausreichender Aufklärung über Behandlungsalternativen. Erwähnt sei hier das Urteil des Landgerichts Stuttgart, das einen Zahnarztkollegen zu Schmerzensgeld und Erstattung der Behandlungskosten verurteilte, da er es unterließ, einem gesetzlich versicherten Patienten bei der Fertigung von Zahnersatz funktionsanalytische Leistungen anzubieten. Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Spezial _ Extraorale Ästhetik Abb. 1 _ Ästhetische Ausgangssituation nach prothetischer Versorgung mit Coverdenture-Teleskopprothese im Unterkiefer nach zweimonatiger Tragezeit und einer Bisshebung von 10 mm. Abb. 2 _ Individueller Aufbau der Vestibulumaußenkonturen zur Anprobe in Wachs. Abb. 3 _ Berücksichtigung der ausgeprägten muskulären Situation im direkten Seitenvergleich. Abb. 4 _ Individuelles Therapiekonzept für Eigenfettentnahme und -unterspritzung durch ästhetischen Chirurgen. Abb. 5 _ Präoperativer Situs mit deutlicher Restfaltenpersistenz. Abb. 6 _ Eigenfettentnahme aus der Innenknieregion beidseitig. Der gefertigte Zahnersatz entsprach nicht den funktionellen Vorstellungen des Patienten. Es kam zu zahlreichen Nachbesserungen in Form von Einschleifmaßnahmen. Aufgrund der persistierenden Beschwerden sah man sich letztendlich vor Gericht wieder. Der beauftragte Gutachter stellte fest, dass es bei entsprechenden funktionsanalytischen Leistungen im Vorfeld nicht zu diesem Beschwerdebild gekommen wäre. Der Zahnarzt führte aus, er hätte den Patienten nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen für gesetzlich Versicherte versorgt und es sei ihm kein Vorwurf zu machen. Dies sah das Gericht aber gänzlich anders. Es verurteilte den Kollegen rechtskräftig, da er auch als Kassenarzt die Pflicht hat, seine Patienten über Behandlungsalternativen und Therapien zur Vermeidung, beziehungsweise Linderung von Beschwerden aufzuklären. In einem anderen Fall erging das Urteil gegen eine Privatklinik, die dem Begehren eines männlichen Patienten stattgegeben hatte, das Lächeln von Tom Cruise nachzurekonstruieren. Die durchgeführte Arbeit entsprach letztendlich nicht den Vorstellungen des Patienten, und die Forderung sollte auf gerichtlichem Wege durchgesetzt werden. Der Gutachter musste feststellen, dass die Arbeit zwar perfekt gefertigt war, aber leider nicht viel mit Tom Cruise zu tun hatte. Daraufhin wurde trotz funktioneller Perfektion und auch ästhetischer Ausstrahlung die Forderung für nichtig erklärt. Ein weiteres aktuelles Beispiel aus der Praxis für die sich ändernden Voraussetzungen hinsichtlich Planung und Fertigung von prothetischen Rekonstruktionen. Abgesehen von der rein zahnärztlichen, ästhetischen Planung kann es in Zukunft nur durch die interdisziplinäre Kooperation im Spezialistenteam zu Topergebnissen kommen. Die Erwartungen der Patienten an eine Verbesserung der Gesamtästhetik _Fallbeispiel Abb. 4 Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3 Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Abb. 5 Abb. 6 Spezial _ Extraorale Ästhetik werden durch die gezielte Medienlancierung im Bereich der ästhetischen und plastischen Chirurgie zunehmend forciert. Diese Entwicklung ist durchweg als Chance auch für die Zahnmedizin zu sehen und daher sollte ihr jeder Arzt mit Professionalität begegnen. Der gut ausgebildete Zahnarzt kann sich dementsprechend in diesem Marktsegment in Zukunft als Spezialist für orale und periorale Ästhetik positionieren. Unter Berücksichtigung seiner erlernten Tätigkeitsfelder wie etwa Parodontologie, Prothetik, konservierender Zahnheilkunde, sollte er in Zukunft die Kollegen der Fachdisziplinen Kieferorthopädie, Implantologie und der Ästhetischen Chirurgie in seinen Planungsbestrebungen verstärkt mit einbeziehen. Erst diese interdisziplinäre Sicht- und Arbeitsweise kann etwas verändern und die Weichen für die Zukunft stellen. Teamkooperation unter Fachspezialisten ist das Stichwort für optimale medizinische und ästhetische Lösungen. Auch für den ästhetischen Chirurgen kann ein dementsprechendes Umdenken neue Möglichkeiten hin zu besseren Endergebnissen bieten: Berücksichtigt dieser etwa bei Teil- oder Totalprothesenträgern in interdisziplinärer Beratung und Zusammenarbeit die möglichen Änderungen der Bisslage und deren Auswirkungen auf die Längenverhältnisse des Gesichts, kann er beim Facelift zu deutlich besseren Ergebnissen kommen. Ebenso spielen diese Faktoren eine Rolle bei Lippenkorrekturen, Spaltoperationen und allen chirurgischen Veränderungen an Nasolabialfalte und Nase. Gleiches gilt für die sinnvolle Kooperation des Zahnarztes mit einem Kieferorthopäden. Wie häufig treten beispielsweise Fälle überdicker Keramikveneers im Frontzahnbereich oder übergangener, möglicher Profiländerungen durch eine Verschiebung der Vertikalebene auf? Erst wenn der Behandlungsplan von beiden Seiten gemeinsam erarbeitet wird, können solche Probleme ausgeschlossen werden und ein optimales Ergebnis für den Patienten dabei herauskommen. Bei interdisziplinären Kooperationen ist es ratsam, die zeitliche Reihenfolge der einzelnen Behandlungsschritte festzulegen. Folgende Auflistung zeigt klar die möglichen Abfolgen: 1. Zahnmedizinische Grobsanierung kariöser Defekte und Herdbeseitigung 2. Parodontologische Therapie und Sicherung 3. Änderungen der Zahnfarbe durch Bleaching 4. Versorgung mit Langzeitprovisorien 5. Bisslageänderungen 6. Endodontisches Behandlungsintervall 7. Ästhetisch-chirurgisches Behandlungsintervall 8. Logopädisches Behandlungsintervall 9. Kieferorthopädisches Behandlungsintervall 10. Implantologisches Behandlungsintervall 11. Eingliederung definitiver Rekonstruktionen. Erst nach Abschluss der gesamten oralen und perioralen Therapien und einer ausreichenden, sicheren Beurteilungsphase sollten die definitiven Rekonstruktionen und mögliche ästhetisch-chirurgische Abschlusskorrekturen vorgenommen werden. Das Endergebnis einer solchen Teamarbeit spricht in den meisten Fällen für sich: Das optimierte, ästhetische Gesamtbild führt in den meisten Fällen zu einer verblüffenden, positiven Veränderung des Patienten. Ein gestärktes Selbstbewusstsein, sicheres Auftreten und größere Kommunikationsbereitschaft sind die angenehmen und nicht zu unterschätzenden Randerscheinungen solcher interdisziplinären Behandlungen. Ein Ergebnis, das letztendlich unbezahlbar und in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. Gerade in den letzten Jahren ist immer wieder festzustellen, dass der Patient durchaus die Komplexität einer solchen interdisziplinären Kooperation zu schätzen weiß und somit auch bereit ist, diese Sonderleistungen entsprechend aufzubringen. Erfahrungs- Abb. 7_ Fettwaschung und Fetttrennung innerhalb der Entnahmespritze. Abb. 8 _ Begutachtung des Resultats. Abb. 9 _ Umfüllen auf kleinere Injektionsspritzen. Abb. 10 _ Injektion des Eigenfetts zur Faltenreduktion. Abb. 11 _ Injektion des Eigenfetts in die Lippen. Abb. 12 _ Patientin nach der Lippenunterspritzung mit Eigenfett. Abb. 8 Abb. 7 Abb. 9 Abb. 10 Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Abb. 11 Abb. 12 Spezial _ Extraorale Ästhetik cosmetic dentistry _Autor Dr. med. dent. Martin Jörgens Abb. 13 Abb. 13 _ Behandlungsteam mit Patientin. ZTM Guido Wolters, Krefeld, die Patientin, ästhetischer Chirurg Dr. Afschin Fatemi, Kaiserswerth, Dr. Martin Jörgens, Kaiserswerth. werte zeigen deutlich, dass Patienten bei einer umfassenden Betreuung immer häufiger die Kosten für das bestmögliche Ziel auf sich nehmen, da die ästhetische Bedeutung heute immer mehr an Wert gewinnt. Mit konsequenter Integration dieser teamgesteuerten Maßnahmen ergeben sich für die Zukunft erstklassige Voraussetzungen für zufriedenere, schönere Patienten und zufriedenere Behandler. Der gezeigte Fall dokumentiert die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt, Zahntechniker und ästhetischem Chirurgen._ 1989 Abschluss des Zahnmedizinstudiums an der WWU zu Münster, 1990 Promotion zum Dr. med. dent. an der WWU Münster, 1992 Eröffnung einer eigenen Zahnarztpraxis in Düsseldorf-Kaiserswerth, 1995 Referententätigkeiten in den Bereichen Lasermedizin, Bleaching, Esthetic Dentistry,Patientenkommunikation, Marketing, Abrechnung, 1997 Begleitarzttätigkeit für alle internationalen Landrover-Events, 1999 Gastdozent für Aesthetic Laser Medicine der Universität Greifswald, 1999 Ausbildungspartner der Universität Greifswald für den postgraduierten Studiengang. Aesthetic Laser Medicine mit zahlreichen Laserkursen in der Praxis, 2002 Zahnmedizinische Konsiliartätigkeit für den WDR, 2003 Marketingpreis IBE 2003 für „Moderne Patientenkommunikation und hochspezialisierte Behandlungsmethoden in der Praxis“. ANZEIGE 22,– € „Marketing in der Zahnarztpraxis“ Teil 1 Exemplar(e) „Nasenkorrekturen – Mikrochirurgie zwischen Ästhetik und Funktion“ Exemplar(e) Jetzt bestellen! „Sinuslift“ Senden Sie mein(e) Exemplar(e) an: Exemplar(e) Name, Vorname Straße „Knochenregeneration und Weichgewebsmanagement“ Exemplar(e) www.zwp-online.info „Der Zahnarzt als Unternehmer“ Teil 1 Exemplar(e) „Faltenbehandlung im Gesicht“ Exemplar(e) *inkl. MwSt. und Versand PLZ, Ort Antwort per Fax an 03 41/4 84 74-2 90 Telefon E-Mail Oder bestellen Sie per Mail bei: [email protected] 2. Alternative Therapien _Radiofrequenztherapie _Lasertherapie _Mesotherapie _Nahrungsergänzungsmittel _Hormontherapie Fachbeitrag _ Periorale Faltentherapie Periorale Falten – die Herausforderung eines jeden Plastischen Chirurgen Autor _ Dr. med. Jürgen Hermann Reus, Karlsruhe _Wenn man die periorale Zone inklusive der Lippen betrachtet, stehen volle, feuchte, wohlgeformte, weiche Lippen im Vordergrund, die durch ihre feine Randkonturierung sinnlich und weiblich wirken. Oft werden bereits kleine Abweichungen vom Schönheitsideal in Farbe, Form und Proportion als unschön und störend empfunden. Insbesondere ist eine vorgealterte Erscheinung des perioralen Hautgebietes Grund für die Konsultation beim Plastischen Chirurgen. Die Ästhetisch-Plastische Chirurgie kann mit gutem Erfolg durch moderne Techniken helfen dieses Erscheinungsbild zu verbessern. Grundlage einer jeden ästhetischen Maßnahme ist das klare Verständnis zwischen Arzt und Patient, welches durch ein ausführliches Beratungs- und Aufklärungsgespräch hergestellt werden sollte. Bestandteil dieses Gespräches muss auch die Abwägung unterschiedlicher Techniken und deren Risiken und Komplikationen sein. In der perioralen Region wirkt die vorgealterte Haut ergraut und volumenarm. Durch Rauchen und Mimik zeichnen sich unterschiedlich starke radiäre Fältchen ab. Das Volumen der Oberlippe nimmt ab. Ziel ist es, die typischen Lippenkonturen zu akzentuieren und Auffälligkeiten zu minimieren. Die ästhetische Korrektur der Haut von Gesichtsfalten, Altersflecken oder Sonnenschäden ist heute mehr als je zuvor gefragt. Außer Kosmetik, Botox, Laser, Facelift oder Hyaluronsäure stehen uns heute wirksame und nebenwirkungsarme technische Behandlungsverfahren zur Verfügung. Die fachkundige Auswahl des geeigneten Verfahrens und dessen routinierte Anwendung stellen die Kunst in der Plastischen Chirurgie dar. Eine sanfte Faltenbehandlung nach Stufenplan erspart in der Hand des Facharztes für Plastische Chirurgie und Ästhetische Chirurgie oftmals eine invasivere Maßnahme oder kann dieser ergänzend zugutekommen. Falten entstehen mit dem Alterungsprozess. Unsere Veranlagung und unser Lebensstil entscheiden über deren Ausprägung. Aktinische Falten sind Witterungsschäden, die hauptsächlich durch Licht bzw. Strahlung entstehen. Wir finden sie an lichtexponierten Stellen des Körpers: Gesicht, Hals, Dekolleté, Hände. Mimische Falten entstehen durch die Gesichtsmimik: Lachfalten, Krähenfüße, Zornesfalten, Stirnfalten, Nasolabialfalten, periorale Falten, Kinnfalten Schwerkraftinduzierte (orthostatische) Falten durch die nachlassende Festigkeit von Haut und Bindegewebe folgen diese Strukturen der Schwerkraft. Diese Falten erkennt man vor allem als „Hängebäckchen“, hängende Mundwinkel oder an Kinn und Hals. Die perioralen Falten stellen eine Mischform zwischen aktinischen Falten, mimischen Falten und der allgemeinen Altershaut dar. Die verantwortliche Mimik ist das Rauchen und das Küssen – deshalb werden sie auch Kussfalten oder Raucherfalten genannt. Ein weiterer Begriff beschreibt bildlich, wie die direkt unter der Haut liegende Muskulatur (M. periorbicularis) die Haut wie einen Tabaksbeutel zusammenzieht und dabei die entsprechenden Plisseefalten hinterlässt. Die bei die- Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Fachbeitrag _ Periorale Faltentherapie sen Bewegungen entstehenden Falten, die sich als radiäre Fältchen sternförmig rund um die Oberund Unterlippe abbilden, werden dann problematisch, wenn man sie immer noch sieht, auch, wenn die dazugehörige Mimik nicht mehr ausgeübt wird. Diese Problematik kommt dann verstärkt zum Tragen, wenn auch noch die Haut durch Sonne, Solarium, Wind und Wetter vorgeschädigt ist, Nikotin zuverlässig über Jahre das Seine getan hat und das Alter sich durch den Verlust von Glukosaminoglykanen in der dermalen Matrix abzeichnet. Letztendlich kommt nicht selten noch ein Volumenverlust im Bereich der subkutanen Fettschicht als ungünstiger Faktor erschwerend hinzu. Handelt es sich um postmenopausale Frauen mit Östrogenmangelfolgeerscheinungen, so ist das Szenario für die Entstehung von perioralen Falten perfekt. Was ist machbar – Welche Behandlungsoptionen gibt es? Die Patienten wünschen sich eine glatte, elastische voluminöse und jugendliche Haut. Jeder Faltentyp erfordert eine individuelle Behandlung. Zu den Möglichkeiten zählen: Kosmetik, Unterspritzung, Botox, Peeling, Microdermabrasion, Dermabrasion, Laser-Therapie, Radiofrequenz-Resurfacing, Straffungsoperationen. _Herkömmliche Techniken Kosmetische Techniken: Im Rahmen der Darstellung des schönen Mundes hat die Kosmetik vor allen anderen Techniken ihren Stellenwert. Vom Lipliner zum Lippenstift, über Gloss zum Volume-Maximizer ist jede dieser Alternativen weniger invasiv als eine Injektion oder Operation. Permanent Make-up und Tätowiertechniken in Verbindung mit der richtigen Kosmetik können optisch große Erfolge landen. Techniken zur Lippenkorrektur und Perioralkorrektur: Eine Variante der Lippenkorrektur ist das Aufpolstern der Lippen und der Perioralregion durch Stoffe, die entweder körpereigen, biologische Substanzen oder Kunststoffe sind. Den biologischen Füllstoffen gemeinsam ist, dass sie über kurz oder lang vom Körper abgebaut werden. Dies hat allerdings den Vorteil, dass diese Präparate keine Langzeitfolgen nach sich ziehen. Die Füllmaterialien sind mit einer großen Produktpalette am Schönheitsmarkt vertreten. Je nach Art des unterspritzten Materials hält das Ergebnis ein halbes bis fünf Jahre lang. Ein Hyaluronsäurenimplantat hält etwa fünf bis sechs Monate, da der Körper das Material abbaut. Mit Eigenfett kann man länger anhaltende Ergebnisse erzielen. Philtrum Oberlippe Cupidusbogen Lippenrot Unterlippe Lichtreflex Operative Verfahren: Die meisten Lippenkorrekturen und Korrekturen der Perioralregion können ambulant vorgenommen werden. Sie dauern selten länger als eine Stunde. Lokalanästhesie ggf. in Kombination mit Dämmerschlaf sorgen für Schmerzfreiheit. Eine operative Korrektur der Lippen ist zwar dauerhaft und ein relativ ungefährlicher Eingriff, hinterlässt aber kleine Narben. Das ist in dieser Region des Gesichtes unerwünscht, da kleinste Unebenheiten bereits sehr auffällig sein können. Beispiele operativer Techniken sind der Lip Lift (Hochziehen der Oberlippe), Oberlippenverkürzung („Bullhornexzision“ plus VY-Plastik), Mundwinkelanhebung, Dermabrasion. Radiofrequenz-Resurfacing zur Behandlung des perioralen Faltenproblems Operative und auch Injektionstechniken erzielen akzeptable Ergebnisse, erreichen aber nicht oder nur teilweise die Perioralregion. Diese Zone im Gesicht ist nur der Dermabrasion oder dem Laser oder der Radiofrequenzablation zugängig. Die Radiofrequenzablation im Einsatz beim Resurfacing bietet eine neue Methode zur flächigen Korrektur. Material und Methoden Bei der Radiofrequenzchirurgie (RF-Chirurgie) handelt es sich um eine gewebeschonende Methode des Schneidens und Koagulierens von weichem Gewebe durch Radiowellen – der kalte Schnitt. Der Gewebewiderstand gegen die Ausbreitung von Radiowellen erzeugt Hitze im Zellinneren, was eine Verdampfung der Zelle zur Folge hat. Im Gegensatz zu elektrochirurgischen Systemen, die eine niedrigere Frequenz entwickeln, ist die laterale Erhitzung minimal. Dadurch wird benachbartes Gewebe thermisch nicht geschädigt. Die Elektrode aus Wolframdraht selbst bleibt stets Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Fachbeitrag _ Periorale Faltentherapie Haake/Wehrheim). Diese Energie ist an der Elektrodenspitze konzentriert. Sobald Kontakt mit dem Gewebe hergestellt wird, verdampft die Zelle. Dies geschieht dadurch, dass sich die Zellflüssigkeit ausdehnt, die Zelle explodiert und verdampft. Der Schneid- oder Koagulationseffekt setzt bei Geräten, die im Megahertzbereich arbeiten, sehr schnell ein, das umgebende Gebiet wird deshalb thermisch nicht geschädigt. Die Elektrode selbst ist nur der Leiter für den Hochfrequenzstrom und erhitzt sich selbst nicht. Es stehen drei Energiequalitäten zur Verfügung: Schneiden: Mit diesem Strom arbeitet man alternativ zum Skalpell, um feine Schnitte zu erzielen. Schneiden und Koagulieren: Diese Energie schneidet und koaguliert zugleich, ohne nekrotische Veränderungen hervorzurufen. Da bei dieser Stromart etwas mehr laterale Hitze erzeugt wird, verdampfen etwas mehr Zellschichten als beim Schneidstrom. Koagulieren – monopolar und bipolar: Diese Energie ist zur Blutstillung geeignet und hat nur eine geringe Schneidfähigkeit. Eine weitere Option ist das Resurfacing bzw. das Abtragen sehr dünner Hautschichten, wie beispielsweise Altersflecken oder Hautfältchen. _Technik kalt, daher spricht man vom „cold knife“. Außer den Schneideigenschaften der RF ist es möglich, flächige Areale zu behandeln, indem durch plane Anwendung der Energie Oberflächen abgetragen werden. Radiofrequenz ist eine Energie, die im angewandten Fall mit einer Frequenz von 2,2 MHz erzeugt wird (radioSURG® 2200, Firma Meyer- Im Modus „Mono Coagulation“ ist es möglich, mit sanfter Einstellung Oberflächen zu planieren. Hierzu muss die Oberfläche stets feucht gehalten werden. An der monopolaren Elektrode treten die Wellen aus und dringen in das Gewebe ein. Die Ableitung der Wellen erfolgt über die Neutralelektrode. Die Einstellungen sind individuell unterschiedlich zu wählen. Die Vorgehensweise ist präzise und gleichmäßig. Die Prozedur erfolgt grundsätzlich in Leitungsanästhesie. Der Eingriff selbst erfolgt unter Applikation von Hautschutzgel, um Verbrennungen zu vermeiden. Vor der Resurfacingprozedur erfolgt die Vorbereitung im Sinne einer optimalen Hautfeuchteregeneration und Aufsättigung durch die Kosmetikerin. Nach der Prozedur erfolgt zunächst die Behandlung mit einem Hautantibiotikum (Fucidinesalbe) für fünf Tage. Anschließend setzt die Kosmetik wie zur Vorbereitung erneut ein. _Vorteile von RF gegenüber Laser Der Laserstrahl entwickelt gewebeschädigende Hitze, die umliegendes Gewebe weiträumig zerstört. Dieser Vorgang wird Karbonisation genannt. Verbrennungen und erhöhte Vernarbungstendenz Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ ANZEIGE sind die Folge. Die bei der RF-Chirurgie erreichten Temperaturen liegen bei guten Geräten um die 60 °C. ISSN 1612-7390 Entgelt bezahlt: 63398 Preis: € 10,00 zzgl. MwSt. 9. Jahrgang • Februar • 1/2011 cosmetic dentistry _ beauty & science _Ergebnisse 1 2011 Wir haben in den letzten 24 Monaten zwölf Patienten auf diese Art behandelt. Alle Patienten waren weiblich. Davon unterzogen sich fünf Patienten ein zweites Mal der Prozedur zur Ergebnisoptimierung. Eine Wiederholung des Verfahrens bis zu drei Sitzungen wird mit allen Patienten im Bezug auf das Erreichen des gewünschten Endergebnisses vorab besprochen. Es handelt sich um schwer messbare Endergebnisse. Eher ist die Ergebnisqualität aus Sicht der Patienten zu beurteilen. Alle Patienten berichteten über eine Veränderung. Neun von zwölf berichteten über eine Verbesserung. Darunter befanden sich auch die fünf Patienten, bei denen die Prozedur ein zweites Mal durchgeführt wurde. Unter diesen fünf Patienten befanden sich drei, die das Ergebnis als sehr gut bewerteten, und die übrigen zwei bewerteten sechs Monate nach der Behandlung das Ergebnis als gut. Bei einer Patientin mit extremem Faltenrelief kam es zu einem ungleichmäßigen Ergebnis mit Korrekturbedarf. Die sichtbaren Effekte beschreiben eine Reduzierung der Faltentiefe, eine Tiefengewebsstraffung mit Volumengewinn und eine Verbesserung des Hauterscheinungsbildes in Farbe und insgesamt ist die Patientenzufriedenheit als hoch zu bezeichnen. _Fachbeitrag Keramische Veneers – Empfehlungen zur indikationsgerechten Präparation _Spezial Der interessante Patient – Teil V: Körperdysmorphophobie – Schönheitsfehler, die keiner sieht _Lifestyle Südgeorgien – zauberhafte Inselund Tierwelt im Südpolarmeer _Ausblick Die Radiofrequenz-Technologie eignet sich nach unseren Erfahrungen auch hervorragend zur Tiefengewebsstraffung an Hals und Dekolleté. So bietet sie eine interessante Alternative oder Ergänzungstechnik zum Facelift und ähnlichen Straffungsoperationen. Bestellung auch online möglich unter: www.oemus.com/abo _Zusammenfassung Bei der Behandlung des perioralen Faltenproblems unter Anwendung von Radiofrequenz-Chirurgie handelt es sich um ein gut dosierbares sicheres Verfahren, welches aufgrund seiner Wiederholbarkeit auch für kompliziertere Situationen anwendbar ist. Die Positiveffekte bieten in ihrer Summe eine attraktive Methode zur Problemlösung zum akzeptablen Preis. Eine solche Anwendung kostet zwischen 650 und 900 Euro zzgl. MwSt. Der gut ausgebildete Facharzt für plastische Chirurgie sollte außer exzellenten anatomischen Kenntnissen auch weitreichende technisch-physikalische Kenntnisse haben und sich wissenschaftlich stets auf der Höhe des „State of the Art“ halten. Manuelles Geschick und klare Zielvorstellungen in der Anwendung lassen beste Ergebnisse mit minimaler Schädigung des Gewebes zu. Dies entspricht dem ersten Grundsatz der Chirurgie „nihil nocere“ – auf keinen Fall zu schaden. Diesem Grundsatz entspricht die Radiofrequenzablationstechnik. _ Ja, ich möchte das Probeabo beziehen. Bitte liefern Sie mir die nächste Ausgabe frei Haus. Soweit Sie bis 14 Tage nach Erhalt der kostenfreien Ausgabe keine schriftliche Abbestellung von mir erhalten, möchte ich die cosmetic dentistry im Jahresabonnement zum Preis von 44 EUR/Jahr inkl. gesetzl. MwSt. und Versandkosten beziehen. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht sechs Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraumes schriftlich gekündigt wird (Poststempel genügt). Name Vorname Firma face _Kontakt Straße PLZ/Ort Dr. med. Jürgen Hermann Reus E-Mail Plastische Chirurgie Reus Gritznerstraße 11 76227 Karlsruhe-Durlach Sekretariat: 0721 4091-7050 Fax: 0721 4091-7059 www.plastischechirurgiereus.de Unterschrift Widerrufsbelehrung: Den Auftrag kann ich ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen ab Bestellung bei der OEMUS MEDIA AG, Holbeinstr. 29, 04229 Leipzig, schriftlich widerrufen. Rechtzeitige Absendung genügt. eBook Faltenbehandlung 2011 Unterschrift OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 03 41/4 84 74-0 Fax: 03 41/4 84 74-2 90 E-Mail: [email protected] Spezial _ Radiofrequenztherapie Radiage™ – Eine revolutionäre Radiofrequenztherapie zur nichtinvasiven Hautstraffung Autor _ Dr. med. Kai Rezai, Münster _Der Wunsch, so jung auszusehen wie man sich fühlt, ist so alt wie die Menschheit selbst. Schon im alten Ägypten gab es ausgedehnte ästhetische Anwendungen, um dieses zu erreichen.1 Die heutige Generation ist bezüglich Gesundheit und des äußeren Erscheinungsbildes schon in frühen Jahren sehr sensibel. Hierbei stören häufig beginnende kleinere Fältchen im Gesicht und Halsbereich. Die meisten Patienten wünschen sich nichtinvasive und nichtoperative Behandlungsformen mit sehr geringen, oder besser keinen Ausfallzeiten und sichtbaren Nebenwirkungen. Das Ergebnis der Behandlung soll trotzdem eine eindeutige Verbesserung zeigen. Zu den wichtigsten Kriterien bei der Auswahl von ästhetischen Eingriffen, neben dem Erfolg selber, zählt heute immer häufiger die Zeitspanne, bis man wieder am sozialen Leben teilnehmen kann.4 Seit einigen Jahren versucht die medizinische Laserindustrie Verfahren zu entwickeln, welche den Patienten diesen Wunsch erfüllen, ohne sichtbare Behandlungsspuren zu hinterlassen. Trotz verbesserter Systeme und Behandlungsformen wird ein ansprechendes Ergebnis trotzdem nur mit einigen Tagen Abheilungsphase erreicht. Auf diesem Gebiet hat die Radiofrequenzthe- rapie in jüngster Zeit deutliche Fortschritte gemacht und stellt somit eine echte Alternative dar.3 _Behandlung Um ein gewünschtes Shrinking und somit die Straffung der Haut zu erreichen, muss die Schicht der tiefen Dermis (Abb. 1) auf mindestens 48°C erhitzt werden. Ultrakurze Erhitzungen auf 60°C verbessern nochmals das Ergebnis. Dabei werden zwei Prozesse der Verjüngung angestoßen: 1. Es kommt durch die Hitze zu einem Zusammenziehen (Shrinking) des Kollagens in dieser Schicht. Der Effekt ist sofort sichtbar. 2. Des Weiteren werden kontrolliert Mikronarben in der Fibroblastenschicht gesetzt, welche diese dann anregen neues Kollagen zu bilden. Dieser Effekt kann dann bis mehrere Monate nach der Therapie Verbesserungen zeigen. Beides führt zur Straffung und Verjüngung der Haut.2 Idealerweise sollte hierbei die Epidermis von Hitze nahezu verschont bleiben, um keinen Schaden zu nehmen. Laser benutzen für diese Prozedur energiereiches Licht, welches durch selektive Photothermolyse Energie an die Haut abgibt. Die Eindringtiefe wird durch Abb. 1_Hautmodell. Abb. 2_Surgitron 4,0 Dual RF der Firma Ellman.* Abb. 1 Abb. 2 Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Spezial _ Radiofrequenztherapie Abb. 3_Schematische Darstellung der Radiage™-Methode.* Abb. 3 die Stärke der Energie des Lichtes, der Wellenlänge und der Einwirkzeit gesteuert. Bislang gibt es allerdings kein System, welches die Dermis erreicht, ohne einen großen Teil der Energie an die Epidermis abzugeben. Hierauf beruhen die meisten sichtbaren Nebenwirkungen der Lasertherapie. Die Radiofrequenztherapie basiert auf einem gänzlich anderen Behandlungsprinzip als die Lasertherapie.11 Sie nutzt die physikalische Eigenschaft von Radiowellen, die Energie und somit Hitze am Ort des höchsten Widerstandes freizusetzen.7, 8 Der höchste Widerstand ist an der Haut optimaler Weise die tiefe Dermis mit Grenze zur subkutanen Fettschicht. Also genau die Schicht, welche man selektiv auch zur Hautstraffung behandeln möchte. Zusätzlich kann die Eindringtiefe der Energie durch die Frequenz der Radiowellen und Größe der Elektrode gesteuert werden. Je höher die Frequenz und größer die Elektrode, desto tiefer ist die Eindringtiefe der Energie. Das Gerät Surgitron 4,0 Dual RF (Abb. 2) der Firma Ellman, mit der die RadiageTM durchgeführt wird, arbeitet mit der patentgeschützten optimalen Frequenz von 4 MHz. Diese Frequenz ist auf die Hitzeausbreitung an der unteren Dermis optimiert. In Abbildung 3 ist die Behandlung schematisch dargestellt. Konventionelle Elektrochirurgiegeräte arbeiten mit Frequenzen zwischen 360 kHz und 1,7 MHz (Abb. 4). Sie sind durch ihre hohe Wärmeentwicklung direkt an der Elektrode bis hin zur Karbonisierung für eine optimale Wirkung nur an der Dermis ungeeignet. Der thermale Effekt der Behandlungen am Gewebe kann durch die Formeln in Abbildung 5 dargestellt werden.14, 10 Die Radiage™-Behandlung wird ambulant durchgeführt und erfordert praktisch keine Abheilungsphase. Radiage™ sollte ohne jegliche Anästhesie angewendet werden und wird von den Patienten sehr gut toleriert. Die Behandlung erfolgt mit speziellen Handstücken (Domes) (Abb. 6). Man fährt die zu behandelnden Areale in mehreren Pases langsam ab, wobei die Stärke der Energie und die Größe der Domes (Abb. 6) je nach Areal individuell gewählt werden. Bei der Behandlung fühlen die Patienten eine kurze moderate Erwärmung des behandelten Areals, welche durch ein patentiertes Kühlgel (Abb. 7) gleichzeitig gemildert wird und die Epidermis vor Überhitzung schützt. Nach der Behandlung sieht man einen sofortigen Effekt, welcher für etwa 36–72 Stunden anhält.12 Nach etwa sieben bis zehn Tagen beginnt die Kontraktion des Elastins und die Neubildung von Kollagen9 und somit eine weitere Straffung des Gewebes. Die Abbildung 8 zeigt ein typisches Anwendungsbeispiel. Hervorragende Ergebnisse werden im Gesicht und am Hals erzielt. Kleine Fältchen am Unterlid und Falten am Hals sind eine Domäne der Radiage™,5, 13 da Abb. 4_Frequenztabelle.* Abb. 4 Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Spezial _ Radiofrequenztherapie Abb. 5_Formeln für thermale Effekte bei Anwendung von Elektrochirurgie. Abb. 6_Verschiedene DomeHandstücke.* Abb. 7_Radiage™-Gel. Abb. 8_Radiage™-Anwendungsbeispiel. Abgegebene Energie (J) = I x R x T (I = Wärmestrom (Watt), R = Widerstand der Dermis, T = Zeit der Applikation) Laterale Hitze LH = Abb. 7 TxIxWxS F (LH = laterale Hitze, T = Zeit, I = Intensität (Watt), W = Wellenform, S = Auflagefläche, F = Frequenz) Abb. 5 Abb. 9_Patientin mit Wangenfalten vor der Behandlung. Abb. 10_Gleiche Patientin nach drei Radiage™-Behandlungen. Abb. 11_Patientin mit Falten im Halsbereich. Abb. 12_Gleiche Patientin nach einer Radiage™-Behandlung Abb. 13_Schnittkanten in Abhängigkeit von der verwendeten Radiofrequenz.* Abb. 6 diese mit anderen Therapien meist nur ungenügend erfolgreich behandelt werden können. Die Behandlung eignet sich auch hervorragend, um hängende Wangen zu straffen. Die Therapie kann aber auch an anderen Bereichen des Körpers, wie zum Beispiel am Bauch oder den Beinen eingesetzt werden. Nach der Behandlung ist praktisch keine Abheilung, wie es nach invasiven kosmetischen Operationen notwendig ist, erforderlich. Alle Aktivitäten können sofort wieder aufgenommen werden. Auch Sonnenlicht muss zum Beispiel nach der Therapie nicht gemieden werden. Leichte Rötungen sind meistens kürzer als eine Stunde, nie länger als ein bis zwei Tage, sichtbar. Es sollten zwei bis drei Behandlungen im Abstand von drei bis vier Wochen9 erfolgen. Der volle Effekt der Behandlung entwickelt sich noch über einige Monate nach der Behandlung und hält ein bis drei Jahre an. Dieses variiert von Patient zu Patient. Wie bei allen ästhetischen Anwendungen schwindet der Effekt langsam über die Zeit. Weitere Behandlungen können nach Abb. 8 Belieben zu jeder Zeit wiederholt werden. Die Abbildungen 9–12 zeigen einige Behandlungsbeispiele. _Fazit Radiage™ ist eine neue und sehr vielversprechende Alternative zur nichtinvasiven Hautstraffung. Die Ergebnisse sind teilweise mit chirurgischen Eingriffen vergleichbar. Das Procedere ist sowohl für den Arzt als auch für die Patienten sehr angenehm. Die meisten Patienten sind mit dem Ergebnis hochzufrieden. In der Hand eines geübten Anwenders ist es eine sehr sichere und effektive Methode zu Hautverjüngung und eingeschränkt zur Cellulite- und Striae-Behandlung. Ein Pluspunkt ist, dass das Gerät Surgitron 4,0 Dual RF auch zusätzlich ein vollwertiges Radiofrequenz Elektrochirurgie Gerät darstellt. Man kann sowohl per Radiofrequenz atraumatisch schneiden (Abb. 13) und Abtragungen vornehmen sowie monopolar als auch bipolar kauterisieren oder Blutstillungen vornehmen. 360 KHz Abb. 9 1,7 MHz 4,0 MHz Abb. 10 50 100 Hz Hz 250 500 600 KHz KHz KHz 1,0 4,0 5,0 50 MHz MHz MHz MHz 2500 1 Photon MHz GHz Energy RANGE OF FREQUENCIES Lateral Heat = Abb. 11 Abb. 12 Abb. 13 Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ TxIxWxE Frequency ANZEIGE Somit kann das Gerät von chirurgisch tätigen Kollegen auch für zahlreiche andere Einsatzgebiete verwendet werden.6 _ Fußnote * Mit Dank an die Firma Ellman für die Bereitstellung der Illustrationen. Literaturliste [1] Ebbell B. (1937) The Papyrus Ebers: The Greatest Egyptian Medical Document. Copenhagen: Levin & Munksgaard 1937 [2] England L.J.; Tan M.H.; Shumaker P.R.; Egbert B.M.; Pittelko K.; Orentreich D.; Pope K. (2005) Effects of monopolar radiofrequency treatment over soft tissue fillers in an animal model. Lasers. Surg. Med. Part 1 37: 356–365 [3] Gold M.H. (2007) Aesthetic Practice Trends: Tissue Tightening: A Hot Topic Utilizing Deep Dermal Heating J. of. Drugs in Dermatol. Vol. 6 Issue 12 Dez.: 1238–1242 [4] Grund A. (2007) Hochfrequente Radiomikrochirurgie in der kosmetischen Gesichtschirurgie face 1/07: 44–47 [5] Javate R. (2006) Nonablative Radiofrequency Treatment for Periorbital Rhytides and Midface Laxity. Poster presented at Asian/Phillipine Academy of Ophthalmology Nov. 2006 [6] Keefe M.W.; Rasouli A.; Telenkov S.A.; Karamzadeh A.M.; Milner T.E.; Crumley R.L.; Wong B.J.F. (2003) Radiofrequency Cartilage Reshaping Efficacy, Biophysical Measurements, and Tissue Viability Arch. Facial. Plast. Surg. 5: 46–52 [7] Kalkwarf K.L.; Krejci R.F.; Edison A.R.; Reinhardt R.A. (1983) Subjacent heat production during tissue excision with electrosurgery. J. Oral Maxillofac. Surg. Vol. 4: 653–657 [8] Krejci R.F.; Kalkwarf K.L.; Hohenstein K. (1987) Electrosurgery – a biological approach. J. Clin. Periodontol, Vol. 14: 557–563 [9] Narins D.J.; Narins R.S. (2003) Non-surgical radiofrequency facelift. J. Drugs. Dermatol. 2(5) Okt.: 495–500 [10] Niamtu J. (2003) 4.0 MHZ Radio Wave Applications in Cosmetic Facial Surgery Cosm. Dermatol. Vol. 16 Issue 11 Nov.: 33–46 [11] Pollack S.V.; Carruthers A.; Grekin R.C. (2000) The history of electrosurgery. Dermatol. Surg. Vol. 26: 904–908 [12] Rusciani A.; Curinga G.; Menichini G.; Alfano C.; Rusciani L. (2007) Nonsurgical Tightening of Skin Laxity: A New Radiofrequency Approach J. of. Drugs in Dermatol. Vol. 6 Issue 12 Dez.: 1238–1242 [13] Sappachang W.; Jerasutus S. (2006) Sucessful treatment of periorbital rhytides with non ablative technique using a simple radiosurgery device. Am. Acad. of Dermatol. 64th Annual Meeting: March 3–7, 2006 [14] Tunnel J.W.; Pham I., Stern R.A., et al. (2002) Mathematical model of nonablative RF heating of skin. Lasers Surg Med 14 Suppl: 318 17. Jahrga ISSN 1617-5 077 • www.o emus.com ng • Februa • Preis: € 6,50 | logie Implanto r 2011 1+2 sFr 10,– zzgl. MwSt. ab Seite 56 izin | Zahnmed ft | Wirtscha dia für Social Me aber wie – die Praxis ab Seite narzt als Der Zah er Heilpraktik ab Seite 104 14 !"# # & #" $$$#! Das führende Wirtschaftsmagazin für den Zahnarzt Eine Ausgabe kostenlos! Sichern Sie sich jetzt Ihr Probeabo! Ja, ich möchte das Probeabo beziehen. Bitte liefern Sie mir die nächste Ausgabe frei Haus. Soweit Sie bis 14 Tage nach Erhalt der kostenfreien Ausgabe keine schriftliche Abbestellung von mir erhalten, möchte ich die ZWP im Jahresabonnement zum Preis von 70 EUR/Jahr inkl. MwSt. und Versand beziehen. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht sechs Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraumes schriftlich gekündigt wird (Poststempel genügt). Name Vorname face _Kontakt Straße PLZ/Ort Dr. med. Kai Rezai Telefon Fax Institut für ästhetische Dermatologie Münster Windthorststraße 16 48143 Münster Tel.: 0251 42052 E-Mail: [email protected] www.hautarzt-muenster.de E-Mail Datum/Unterschrift Widerrufsbelehrung: Den Auftrag kann ich ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen ab Bestellung bei der OEMUS MEDIA AG, Holbeinstr. 29, 04229 Leipzig schriftlich widerrufen. Rechtzeitige Absendung genügt. Unterschrift OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 03 41/4 84 74-0, Fax: 03 41/4 84 74-2 90 eBook Faltenbehandlung 2011 Fachbeitrag _ Lichtbasiertes Verfahren Hautverjüngung in 3-D Autorin_Dr. Dr. Christiane Gutsche, Düsseldorf _Immer mehr Patienten kommen mit dem Wunsch, durch minimalinvasive Behandlungsmethoden jünger und frischer auszusehen – ohne lange Ausfallzeiten. Mit zunehmendem Alter stellen die Imperfektionen des Hautbildes im wahrsten Sinne des Wortes ein vielschichtiges Problem dar. Diese „MehrschichtenHerausforderung“ bedeutet die Therapie multipler Indikationen: Probleme der Hautoberfläche, der papillaren Dermis und der tiefen Dermis. Hautton, Hauttextur und Hautspannkraft, diese drei Indikatoren bestimmen, wie jugendlich die Haut aussieht. 3-D heißt das Konzept, das sich der vielschichtigen Haut annimmt. Es vereint drei lichtbasierte Verfah- ren und führt so zu einer umfassenden Besserung verschiedenster Hautprobleme. Diese 3-D-SkinRejuvenation ist ein nichtablatives, schmerzfreies Verfahren, um eine sichtbare Verbesserung des Hauttonus, der Textur und der Hautstraffung zu erreichen. _Technologie und Anwendung Der 3-D-Effekt wird durch die Kombination von drei separaten, sich gegenseitig ergänzenden lichtbasierten Verfahren erzielt: Intelligent gepulstes Licht, Laser und Infrarot in einem Gerät. Jedes Handstück ist mit Echtzeitkalibrierung – jeder Puls wird in sei- Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Fachbeitrag _ Lichtbasiertes Verfahren Abb. 1_Nichtinvasive und schmerzarme Behandlung zur Hautverjüngung. Abb. 1 ner Ausgangsleistung genau überwacht – sowie einer integrierten Hautkühlung für konsistente und reproduzierbare Behandlungsergebnisse ausgestattet. Das Verfahren kann an Hals und Gesicht angewendet werden, aber auch an Händen, Armen, Bauch und anderen Körperstellen. _Fallbeschreibung Die fotografische Gegenüberstellung zeigt eine 56-jährige Patientin vor und nach einer 3-D-Behandlung. Die Patientin wollte eine merkbare Hautauffrischung im Gesicht, insbesondere die Nasolabialfalten, Fältchen um den Mund sowie Rötungen sollten behandelt werden. Da sich die Patientin aus beruflichen Gründen keine lange Auszeit leisten kann, kommt für sie ein chirurgisches Lifting nicht infrage. Daher die Entscheidung für 3-D-Rejuvenation. Im ersten Behandlungsschritt wurden 15 Pulse mit dem IPL 560 (13 J/cm 2) appliziert und epidermale rote sowie braune Chromophore behandelt, wodurch eine Verbesserung des Hauttonus angestrebt wurde und vaskuläre und pigmentierte Hautveränderungen entfernt wurden. Die Patien- Fallbeispiel 1 Abb. 1a–b_Patientin vor und nach 3-D-Behandlung in drei Schritten. Abb. 1c_Ergebnis bei der Nachkontrolle nach acht Monaten. _Fallbeispiel 1 Abb. 1a Abb. 1b Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Abb. 1c Fachbeitrag _ Lichtbasiertes Verfahren Fallbeispiel 2 _Fallbeispiel 2 Abb. 2a_Vorher. Abb. 2b_Nachher: Patientin direkt nach der ersten Therapie. Abb. 2a Abb. 2b tin spürte ein kurzes, leichtes Prickeln auf der Haut, wenn der Lichtpuls auf die Haut auftrifft, welches durch die Kühlung als angenehm empfunden wurde. Beim nächsten Schritt, der Laser Rejuvenation, findet ein Mikrosekunden gepulster 1.064nm Laser Anwendung, der 1,5cm oberhalb der Hautoberfläche geführt wird. Ziele sind Hämoglobin und Wasser in der papillaren Dermis. Die Absorption des Lichts im oberen vaskulären Plexus und die Wasserabsorption in der oberen Dermis stimulieren die Kollagenneogenese. Es kommt zur Verringerung der Porengröße, einer Reduktion diffuser Hautrötungen und einer Verbesserung der Hauttextur. Es wurde Energie von 13 J/cm 2 bei einer Pulsdauer von 0,3 ms und einer Spotgröße von 5mm verwendet. Die Frequenz beträgt 5 bis 10Hz. Diese Behandlung war sanft und wohltuend für die Patientin. Sie spürte während der Sitzung eine Reihe warmer Pulse auf der Haut. Im dritten Schritt wurde das Titan-Handstück eingesetzt. Es besitzt ein Infrarot-Spektrum mit Wellenlängen zwischen 1.100 und 1.800nm zur BehandFallbeispiel 3 lung erschlaffter Haut. Durch eine kontinuierliche Kühlung während des Behandlungszyklus wird die Hautoberfläche geschont. Auf einen kühlen Puls spürte die Patientin eine kurze Erwärmung, gefolgt von einer angenehmen Kühlung. Das Infrarot-Spektrum erzeugt eine gezielte Erhitzung in der Dermis (1–3mm Tiefe) aufgrund der Absorption des Lichts im Wasser. Hierdurch kommt es zu einer sofortigen Kollagenkontraktion und zu einer langzeitigen Kollagenstimulation (4–6 Monate). Die verwendete Energie beträgt in diesem Fall im Gesicht 32 J/cm2, an anderen Körperarealen können 37– 47 J/cm2 eingesetzt werden. Nach der Behandlung hatte die Patientin eine leichte Hautrötung, die sofort abgedeckt werden kann und innerhalb weniger Stunden wieder vergeht. Sie berichtete von dem Gefühl eines leichten Sonnenbrandes. Hinsichtlich besonderer Verhaltensregeln nach der Therapie wird lediglich der Verzicht auf direkte Sonnenbestrahlung für zwei Wochen ausgesprochen. Bei dieser Patientin sind die Ergebnisse vier Wochen nach der Behandlung sehr gut sichtbar. Besonders _Fallbeispiel 3 Abb. 3a_Vorher. Abb. 3b_Nachher: Patientin direkt nach der ersten Therapie. Abb. 3a Abb. 3b Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Fachbeitrag _ Lichtbasiertes Verfahren _Fallbeispiel 4 Fallbeispiel 4 Abb. 4a_Patientin vor und … Abb. 4b_… drei Wochen nach einer 3-D-Behandlung. (Fotos: Mary Boaglio, RN.) Abb. 4a Abb. 4b erfreulich sind weitere Verbesserungen, die sich auch noch im Laufe mehrerer darauffolgender Monate „wie von Zauberhand“ eingestellt haben und das Rad der Hautalterung zurückdrehen. _Autorin _Zusammenfassung Gräulinger Straße 120 40625 Düsseldorf Tel.: 0211 28003104 E-Mail: ch.gutsche@ kliniken-duesseldorf.de www.face-and-harmonie.de 1985 Medizinstudium. 1991 Promotion Humanmedizin. 1997 Promotion Zahnmedizin. Praktisches Jahr und AIP im Krankenhaus Gerresheim sowie in Klinik in Johannesburg (Südafrika). Vor ihrer Rückkehr als leitende Ärztin der Abteilung für MKG-Chirurgie/Plastische und Ästhetische Operationen nach Gerresheim 2006 Oberärztin in Abt. MKGChirurgie/Plastische Operationen im St. Josefshospital Krefeld-Uerdingen. 2005: Anerkennung der Zusatzbezeichnungen „Plastische und ästhetische Operationen“ und als Fachärztin für Oralchirurgie. Durch die multimodale Anwendung von drei lichtbasierten Verfahren können alle Hautschichten erreicht werden. Die synergistischen Effekte führen, gleichzeitig in einer Sitzung für den Patienten schmerzfrei und nichtablativ einsetzbar, zu einer Verbesserung des Hauttonus und der Hauttextur bei gleichzeitiger Reduktion rötlicher und pigmentierter Hautoberfläche. Das 3-D-Verfahren stellt keine Alternative zur chirurgischen Faltenbehandlung dar. Es nimmt eine Position zwischen einer Behandlung mit Fillern und dem chirurgischen Facelifting ein. Die 3-D-Skinrejuvenation (Cutera-Technologie) ist meines Erachtens eine sehr effektive und innovative Behandlungsmethode, die durch keinerlei Ausfallzeiten nach der Behandlung überzeugt._ face Dr. Dr. Christiane Gutsche _Fallbeispiel 5 Fallbeispiel 5 Abb. 5a_Patientin vor und … Abb. 5b_… vier Wochen nach einer 3-D-Behandlung. Abb. 5a Abb. 5b Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ News _ Produktinformation Schönheit und Gesundheit durch ein nichtinvasives Verfahren Autorin _ Frau Dr. med. K. Komender-Spira, Darmstadt _Diese alternative und unterstützende Maßnahme der ästhetischen Medizin und Chirurgie basiert auf einem multiplen Verfahren zur Verschönerung der Haut und des Körpers. Frauen wollen sich in erster Linie selbst gefallen und ihrem Alter entsprechend gut aussehen, anstatt künstlich sexy zu wirken. Um diese Natürlichkeit zu erreichen, ziehen sie immer öfter nichtinvasive, sanfte Methoden einem operativen Eingriff vor. Denn entscheidend ist das Ergebnis: typgerecht, dezent und natürlich soll es in jedem Fall sein. Auf der Suche nach sanften Methoden und alternativen Techniken für Gesichts- und Körperbehandlungen hat Frau Dr. med. K. Komender-Spira mit dem SKIN JET MESOLASTIC®-Verfahren eine nichtinvasive, alternative und überzeugende Behandlungsmethode entwickelt. Dieses neue und hochtechnologische, pro- und postoperative Verfahren ist umfangreich und vielseitig anwendbar. Das multifunktionale Gesamtkonzept kann in folgenden Bereichen angewendet werden: Naturlifting, Mesotherapie, Anti-Falten-Behandlungen, Face- & Body-Treatment, spezielles EyeTreatment, Problemhaut, Anti-Aging, Energy-Fit, Anti-Schmerz, pre- und postoperativ. Die nichtinvasive Methode ermöglicht eine intensive Skin-Rejuvenation mit dem Ergebnis glatter und straffender Effekte. Darüber hinaus kann es für die Fettreduktion sowie Körpermodellage und als AntiSchmerz- und Anti-Stress-Methode angewendet werden. Das intelligente, kompatible präparative und apparative System basiert auf einem synergetischen Gesamtkonzept der SKIN JET-Gerätesysteme, die auf den Prinzipien des Sphäro-Meso-Transfers und der Micropulsation aufgebaut sind. Dem Behandlungserfolg zugrunde liegt die wissenschaftlich korrekte Handhabung der Gerätesysteme in Kombination mit SKIN JET-Cosmeceuticals. Dieses kombinierte Verfahren ist in der Kinesiotherapie, Osteopathie, Chiropraktik, QI der Chinesischen Medizin und Akupunktur verankert. Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ News _ Produktinformation _Vorbereitung Eine Indikationsgruppe für MESOLASTIC®-Behandlungen sind nicht krankhafte Erscheinungen, die jedoch für die Betroffenen oftmals belastend sind und daher einer Therapie bedürfen. Mit der Mesotherapie lassen sich Cellulite, Haarausfall, Bindegewebsschwäche und Falten behandeln. Bei der Therapie wird durch intensivierte Blut- und Lymphzirkulation, Gewebeentschlackung und Geweberegeneration ein verbessertes Erscheinungsbild ohne operative Eingriffe erreicht. Vor jedem therapeutischen Behandlungsbeginn ist es notwendig, die körperliche und seelische Verfassung des Patienten zu berücksichtigen. Das SKIN JET-Verfahren wird mit der Vorbereitung des Körpers und der Haut auf die optimierte Aufnahme von Wirkstoffen und der Tiefenreaktion durch eine Leberdetoxikation und Nierenaktivierung nach der Methode von Dr. med. K. Komender-Spira eingeleitet. Eine Maßnahme übrigens, die grundsätzlich vor jeder Behandlung stattfinden sollte, insbesondere auch bei Anti-Aging, um das Gewebe aufzulockern und weitere Behandlungsschritte positiv zu aktivieren. Diese Methode verläuft parallel zu den Behandlungen am Gesicht oder Körper. Gleichzeitig werden individuelle körperliche Leiden, viele Schmerzarten, Muskelverspannungen, auch Kopfschmerzen etc. der jeweiligen Person berücksichtig und optimal behandelt. Ganz nach dem Motto „Nur ein lockerer und vom Schmerz befreiter Körper kann positive Impulse aufnehmen“ werden die physikalischen Prozesse, die Chakrazentren und Energiefelder positiv beeinflusst und in der Reaktion verstärkt. Um die Aufnahme und den Transfer von Molekülen vorzubereiten, sollte jede Haut anschließend mit dem Microdermabrasio-System vorbereitet werden, um abgestorbene Hautzellen gleichmäßig und unblutig abzutragen. _Funktionsweise Aufgebaut auf die SKIN JET Sphäro-Meso-TransferTechnologie mit der Unterstützung der Micro- Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ ANZEIGE Dermaceuticals. Dabei werden aufgrund mehrerer systemisch abgestimmten Behandlungsschritte die Zellen gleichzeitig aktiviert, beeinflusst und in eine sogenannte „Schockphase“ versetzt. _Behandlung mit Micropulsen Bestellung auch online möglich unter: www.oemus.com/abo Ja, ich möchte das Probeabo beziehen. Bitte liefern Sie mir die nächste Ausgabe frei Haus. Soweit Sie bis 14 Tage nach Erhalt der kostenfreien Ausgabe keine schriftliche Abbestellung von mir erhalten, möchte ich im Jahresabonnement zum Preis von 44 EUR/Jahr inkl. gesetzl. MwSt. und Versandkosten innerhalb Deutschlands bzw. 46 EUR/Jahr inkl. gesetzl. MwSt. und Versandkosten außerhalb Deutschlands beziehen. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht sechs Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraumes schriftlich gekündigt wird (Poststempel genügt). Antwort per Fax +49-(0)3 41/4 84 74-2 90 an OEMUS MEDIA AG oder per E-Mail an [email protected] Name Vorname Firma Straße PLZ/Ort/Land Während der kurzen Behandlungszeit mit MESOLASTIC®-Micropuls lockert sich das Gewebe im Bruchteil von Sekunden, was zur Verbesserung und Aktivierung der biochemischen und physiologischen Prozesse führt. Die dadurch erreichte intensive Stimulation der Lymphzirkulation sowie die Aktivierung der Mikrozirkulation in Arterien und Venen, der sofortige Schadstoffabtransport und die bessere Sauerstoffzufuhr bei gleichzeitiger Aktivierung der Angiogenese führen zur harmonischen Wiederherstellung der Bindegewebsstruktur und fördern das Gleichgewicht der Zellen. Aufgrund der Kraft der transdermalen Schwingungsreaktionen und der Wirkung der horizontalen und diagonalen Impulse wird die Hautbarriere durchlässiger. Da die Transportkanäle geöffnet werden, entsteht ein sogenannter Porototionsprozess, wodurch das Feuchtigkeitspotenzial bei gleichzeitiger Muskelstimulation des Tonus intensiviert wird. _Ultraschall im Magnetfeld Der Quarz-Ultraschall im Magnetfeld mit Rot- und Blaulicht bietet parallel verlaufende und gegenseitig unterstützende multiplizierende Nieder- und Hochfrequenzen, was zur Verstärkung einer transdermalen Reaktion und dem Transfer der mikromolekularen Struktur mit speziellen Wirkstoffen führt. Dahinter verbergen sich gleichzeitig oberflächlich und tief wirksame multiplizierte Frequenzen, die lokal bzw. großflächig die gewünschten Reaktionen erzielen. Die Kombination aus Nieder- und Hochfrequenz kann aufgrund der Ionen-Verschiebung im menschlichen Organismus und der Aktivierung der Natrium-Kalium-Pumpe optimale Reaktionen bei unterschiedlichen Therapieformen aufweisen. Auch die sofortige und gleichzeitige Reaktion von Magnetfeldern und Quarz-US auf die Physiologie der Zellen weist schneller als bisher positive Ergebnisse auf. _Wirkstoffcocktail Ein dem Problem angepasster Derma-Wirkstoffcocktail unterstützt das apparative System und damit den Behandlungserfolg. Aufgrund von energetischen Schwingungen können die biologischen Informationen und die Wirkung der Botenstoffe auf Nerven und Immunsystem weitervermittelt werden. _Resümee Die Wirksamkeit dieses Verfahrens, basierend auf der Aktivierung der Lymphbahnen, des Schadstoffabtransports, der Öffnung der Kanäle, der sofortigen Entspannung des Gewebes und schließlich dem optimalen Transport von Molekülen ermöglicht die Behandlung auch schwieriger Gewebeareale wie Augenzone, Mimikfalten oder Lippenbereich. Darüber hinaus ist die SKIN JET-Wundheilungsmethode nicht nur im postoperativen Verfahren anwendbar._ _Kontakt E-Mail Unterschrift Widerrufsbelehrung: Den Auftrag kann ich ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen ab Bestellung bei der OEMUS MEDIA AG, Holbeinstr. 29, 04229 Leipzig, schriftlich widerrufen. Rechtzeitige Absendung genügt. Unterschrift OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 E-Mail: [email protected] Frau Dr. med. K. Komender-Spira Präsidentin, SKIN JET GmbH Holzhofallee 1, 64283 Darmstadt Tel.: 06151 39118-0 Fax: 06151 39118-20 E-Mail: [email protected], www.skin-jet.com face Spezial _ Haut und Ernährung Möglichkeiten und Grenzen für Nahrungsergänzungsmittel Autor_ Dr. Jürgen Reimann, München _ Nahrungsergänzungsmittel werden gemäß Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung vom 24.05.2004 wie folgt definiert: „Nahrungsergänzungsmittel“ sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen und Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellen und in dosierter Form in den Verkehr gebracht werden, d. h. in Form von z. B. Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen. Betrachten wir zunächst noch einmal die Wirkstoffgruppen, die für Nahrungsergänzungsmittel ganz allgemein geeignet sind: – Mikronährstoffe (Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente) – Öle (Fisch-, Pflanzenöle sowie die ungesättigten Fettsäuren) – Pro- und Präbiotika (diese sind im Augenblick von besonderem Interesse) – Aminosäuren – Pflanzenextrakte – Sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe (Polyphenole allgemein, speziell Anthocyane und Procyanidine, sog. OPCs [z.B. aus Beeren, Wein und grünem Tee], Flavonole, Flavane, Catechine, Phytoöstrogene) – Algen (Jod). Folgende Funktionen stehen dabei im Vordergrund: _ Schutzschild des Körpers gegen die Umwelt _ Schutzschild vor Hitze und Kälte _ Schutzhülle gegen Krankheitserreger und Strahlung _ Speicher für Nährstoffe und Wasser _ Ausscheidungsorgan für Abbauprodukte des Stoffwechsels _ Sinnesorgan. Die Haut ist daher für den Menschen von besonderer Bedeutung für Gesundheit und Wohlbefinden und sie wird daher nicht zu Unrecht häufig als der Spiegel der Seele bezeichnet. Redensarten wie: „das geht einem unter die Haut“, „vor Scham errötet“ oder „aus der Haut fahren“ zeigen, wie sehr Haut und Seele miteinander verbunden sind. Deshalb ist eine gesunde Haut für den Menschen von besonderer Bedeutung. Was kann oder muss man tun, um die Haut frisch und jugendlich zu erhalten, außer der täglichen Reinigung und Pflege? Lange Zeit glaubte man, dass weitere Maßnahmen nicht nötig und auch nicht möglich sind. Durch die Fortschritte in der Ernährungsmedizin _Die Haut: Spiegel der Seele Die Haut ist unser größtes und sicherlich mit das wichtigste Organ für den Menschen. Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Spezial _ Haut und Ernährung Antioxidantien _ Vitamin E, Vitamin C, Carotinoide mit Beta-Carotin, Lutein, Lycopen Zeaxanthin und Astaxanthin, Selen, Coenzym Q10 _ Zink: Dieses Spurenelement nimmt eine Sonderstellung für die Haut ein (insbesondere bei Akne). _ B Vitamine: Biotin, Folsäure, Nikotinamid und Dexpanthenol _ Vitamin A _ Silizium, Eisen, Mangan, Molybdän, Kupfer. Die ungesättigten Fettsäuren _ Omega-6-Fettsäuren wie z.B. in Borretschöl, Nachtkerzenöl _ Omega-3-Fettsäuren wie z.B. in Fischöl, Leinöl, Perillaöl. haben wir jedoch erfahren, wie wichtig eine gesunde ausgewogene Ernährung auch für eine gesunde, junge und frische Haut ist. Da aber eine ausgewogene Ernährung häufig nicht realisiert wird oder nicht möglich ist, spielen heute sinnvolle Nahrungsergänzungsmittel immer mehr eine Rolle. Neben der Ernährung kommen die zusätzlichen Belastungen der Haut durch: _ zu intensives und häufiges Reinigen mit Agentien, die die Haut schädigen können _ Umweltbelastungen durch Rauchen, Smog und Ozonbelastung _ erhöhte UV-Belastungen und vorzeitiges PhotoAgeing. Insbesondere mit dem Thema Photo-Ageing beschäftigen sich die Dermatologen und Ernährungswissenschaftler seit geraumer Zeit intensiv. Wir wissen heute, welche Auswirkungen eine erhöhte UV-Belastung auf unsere Haut haben kann. Neben der Tatsache, dass UV-Belastung zu Veränderungen der Lipidstruktur, Nukleoproteine, bestimmter Eiweißkörper und zu Veränderungen der Aminosäure-Strukturen führen können, sind eine Reihe weiterer schädigender Eigenschaften bekannt. _Die Bedeutung der Mikronährstoffe Zahlreiche Arbeitskreise (Packer, Thiele, Weber, Azzi, Biesalski, Gollnick, Gehrig und Sies) haben gezeigt, dass die Mikronährstoffe, wie Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente, für gesunde Hautfunktionen von essenzieller Bedeutung sind und zudem ausgeprägte Schutzfunktionen ausüben können. Im Blickpunkt der Wissenschaft stehen dabei folgende Wirkstoffe: Sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe Polyphenole, z. B. aus grünem Tee, Weintrauben (Kerne und Schalen), Kiefernrinde, Blaubeeren und die wichtigen Phytoöstrogene – Algen (Jodgehalt). _Welche Produktkonzepte gibt es bereits? Auf dem Markt gibt es bereits zahlreiche Produkte, die zum Teil durchaus sinnvoll zusammengesetzt sind. Entscheidend ist jedoch, ob dazu entsprechende Literatur oder wissenschaftliche Studien vorliegen, die die Wirksamkeit zum Beispiel bei vorzeitiger Hautalterung durch Photo-Ageing bestätigen. Leider ist dies häufig nicht der Fall. Ganz allgemein kann jedoch für die nachfolgend aufgeführten Nährstoffe eine positive Wirkung auf verschiedene Hautfunktionen und vorzeitige Hautalterung als gesichert angesehen werden: Vitamin A Vitamin reguliert Wachstum und Differenzierung verschiedenster Zellen und Gewebe. Besteht ein Vitamin A-Mangel über längere Zeit, so resultiert eine Plattenepithelmetablasie. Die wiederum als Präkanzerose angesehen wird. Für die Haut ist sicherlich der Einfluss von Vitamin A auf die Zelldifferenzierung von größter Bedeutung. Die typische Mangelerscheinung im fortgeschrittenen Vitamin A-Stadium ist die Xerophtalmie, bei der es zu Hornhauttrübungen, Nekrosen der Hornhaut und unbehandelt zur Erblindung kommt. Daneben können Veränderungen von Haut und Schleimhäuten auftreten, die sich in erhöhter Infektanfälligkeit äußern können. Weitere Anzeichen können trockene, schuppende Haut sein. Die tägliche Zufuhr an Vitamin A sollte bei etwa 3.000 Einheiten liegen, entsprechend 1 mg Retinoläquivalent (1 i. E. = 0,3 µg Retinol). Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Spezial _ Haut und Ernährung Vitamin B2 Auch hier ist ein isolierter Mangel relativ selten. Trotzdem gibt es, insbesondere bei älteren Menschen, Hinweise auf das sogenannte Oro-OculoGenital-Syndrom sowie _ eine Neigung zur Zungenatrophie, _ Mundwinkelrhagaden, _ Entzündungen der Mundschleimhaut und der Zunge und _ einem Bild, das dem seborrhoischen Ekzem sehr ähnlich ist. Riboflavin Riboflavin ist ein Baustein der Coenzyme Flavin, Adenin, Binucleotid (FAD) und Flavinmononucloitid (FMN = Riboflavinphosphat), die als Bestandteile von Dehydrogenasen und Oxigenasen eine zentrale Rolle im oxidativen Stoffwechsel spielen. Mit der Nahrung werden freies Riboflavin sowie FAD und FMN aufgenommen. Die beiden Coenzyme werden im proximalen Dünndarm aufgespalten. Absorbiert wird freies Riboflavin in niedriger Konzentration aktiv mit einer Sättigungskinetik und in höheren Konzentrationen durch passive Diffusion. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt eine Zufuhr von täglich 1,3 mg Riboflavin. B6 an über 50 enzymatischen Umsetzungen, vorwiegend im Stoffwechsel der Aminosäuren, beteiligt. Besonders erwähnenswert ist hier seine Rolle als Coenzym im Homocysteinstoffwechsel. Ein schwerer Vitamin B6-Mangel äußert sich in Form einer seborrhoischen Dermatitis im Nasen-, Augen-, Mundbereich, einer eisenresistenten Anämie sowie in neurologischen Störungen. Die Zufuhrempfehlung für Vitamin B6 liegt bei 1,5 mg pro Tag. Vitamin B12 Als Vitamin B12 (Cobalamine) werden verschiedene Verbindungen zusammengefasst, die ein Kobaltatom im Zentrum eines porphyrinähnlichen Ringsystems enthalten. Die in der Nahrung vorkommenden oder als Medikamente zugeführten Cobalamine werden vom Organismus in die aktiven Coenzyme Adenosyl- und Methylcobalamin umgebaut, die für die intramolekulare Umlagerung von Acrylresten beim Abbau ungeradzahliger und verzweigt-kettiger Fettsäuren (Adenosylcobalamin) sowie für die (zum Teil folatabhängige) Übertragung von Methylgruppen verantwortlich sind. Dadurch spielt Vitamin B12 eine wesentliche Rolle bei der Überführung der Speicher- und Transportformen der Folsäure in ihre Wirkform. Beim älteren Menschen sind Vitamin B12-Mangelzustände als Folge von Schleimhautatrophien des Magens häufiger als bei jungen Menschen. Der ergiebigste Vitamin B12-Lieferant ist die Leber. Die Zufuhrempfehlung für Vitamin B12 beträgt 3 µg pro Tag. Nicotinamid (Niacin) Niacin ist als Bestandteil der Coenzyme NAD (Nicotinamid–Adenindinucleotid) und NADP (Nicotinamid-Adenindinucleotid-Phosphat) am Hydridionentransfer zahlreicher Hydrogenasen beteiligt. In diesen biologischen Redox, Reaktionen, die in allen Zellen des Organismus ablaufen, wirken NAD und NADP als Wasserstoff-Donatoren oder Akzeptoren. Niacin ist auf diese Weise am Auf- und Abbau von Kohlenhydraten, Fettsäuren und Aminosäuren beteiligt. Darüber hinaus wird NAD in Nichtredoxreaktionen bei der DNA Replikation und Reparatur sowie der Kalziummobilisation benötigt. Die Deckung des Niacinbedarfs erfolgt nicht nur durch die Niacinaufnahme, sondern auch durch eine körpereigene Biosynthese aus der essenziellen Aminosäure Tryptophan in der Leber und der Niere. Dies ist bei den Empfehlungen und Zufuhrberechnungen zu berücksichtigen. Nicht benötigtes Tryptophan wird dabei im Organismus des Körpers zur Synthese von Nikotinsäureamid verwendet. Aus 60 mg Tryptophan wird etwa 1 mg Niacin gebildet. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt eine tägliche Zufuhr von 15 mg Niacinäquivalent (1mg Niacinäquivalent entspricht 60mg Tryptophan). Biotin Biotinabhängige Enzyme (Carboxylasen) haben Schlüsselfunktionen in der Glukomyogenese, im Abbau von vier essenziellen Aminosäuren (Methionin, Isoleucin, Threonin, Valin) und in der Fettsäurebiosynthese. Als typische Biotin-Mangelerscheinungen gelten eine seborrhoische Dermatitis, Konjunktivitis, Schwäche, Anorexie und Übelkeit. Da Biotin zu einem gewissen Prozentsatz auch intestinal gebildet werden kann, kann der alimentäre Biotinbedarf nach wie vor nicht zuverlässig angeben werden. Die Schätzwerte für eine angemessene Zufuhr liegen daher bei 30–60µg Biotin pro Tag. Vitamin B6 In seinen Coenzymformen Pyridoxalphosphat (PLP) und Pyridoxaminphosphat (PNP) ist Vitamin Pantothensäure Anzeichen eines Pantothensäure- Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Spezial _ Haut und Ernährung mangels können Taubheit und Brennen in den Unterschenkeln und Fußgelenkschmerzen sein, aber auch ein Ausbleichen der Haarfarbe. Pantothensäure wird im Körper sofort in eine aktive Form verwandelt, das sogenannte Coenzym A. Pantothensäure spielt als Teil von Coenzym A eine zentrale Rolle im Energiemetabolismus der Zelle, da es an über 100 Reaktionen beteiligt ist, die den Abbau von Kohlehydraten und Fetten, und damit die Entstehung der Zellenergie bewirken. Die Zufuhr von Pantothensäure soll nach der Deutschen Gesellschaft für Ernährung bei 6 mg pro Tag liegen. Antioxidantien Die Zufuhr der Antioxidantien sollte mindestens in der Höhe von 10–30 mg Vitamin E, 100 mg Vitamin C, 2 mg Beta-Carotin (aus rechtlichen Gründen nicht höher), 3–5 mg Lycopen, Zeaxanthin und Astaxanthin und 30–50 µg Coenzym Q10 liegen. Zink Zink ist an über 100 zinkabhängigen enzymatischen Reaktionen beteiligt und ist damit unentbehrlich für den Nukleinsäure- und Proteinmetabolismus und damit für die normale Zellproliferation und ganz allgemein für Entwicklungs-, Wachstums- und Regenerationsprozesse. Zusätzlich zu den enzymkatalytischen und proteinstrukturellen Funktionen besitzt Zink antioxidative Eigenschaften. Für Haut, Haare und Nägel ist es essenziell. Zink ist für die dermalen Umwandlungsprozesse vom Stratum germinativum zum Stratum corneum erforderlich. Dazu gehört auch seine Be- teiligung an der Dehydrierung von Linol zu Linolensäure, die für eine geregelte Verhornung der Haut von Bedeutung ist. Zink spielt eine wesentliche Rolle im Stoffwechsel des Cysteins, der wichtigsten Aminosäure für den Aufbau des Haarkeratins. Bei Zinkmangel ist das Haar häufig dünn, farblos und brüchig. An den Nägeln zeigen sich meist weiße Flecken. Eine ausreichende Proteinsynthese ist Voraussetzung für alle Zellteilungs- und Wachstumsvorgänge. Von einem Zinkmangel sind daher vor allem Zellsysteme mit hoher Zellteilungsrate wie Hautzellen, Haarwurzelzellen und immunkompetente Zellen betroffen. Einige Studien belegen die positive Wirkung einer oralen Zinktherapie bei der Behandlung von Akne. Zink und Vitamin A sind für eine normale Epithelisierung essenziell. Zudem ist Zink für den Vitamin A-Stoffwechsel unentbehrlich; es hemmt die Talksekretion und das Wachstum vom Propionibakterium Acnes und Staphylococcus aureus. Die 5-Alpha-Reduktase in der Haut wird gehindert und damit die Umwandlung von Testosteron in das talgdrüsenstimulierende Hormon 5-Dehydrotestosteron. Bei Neurodermitis und Psoriasis gilt der Einfluss von Zink als gesichert. Bei beiden Erkrankungen liegt eine Störung des Prostaglandinstoffwechsels vor. Die tägliche Zufuhr von Zink nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sollte 10 mg betragen. Silizium Silizium ist ein notwendiger Bestandteil der Mukopolisaccharide in Epithelien und Bindegewebe. Orale Siliziumgaben verbessern die Dicke und den Turgor der Haut sowie die Beschaffenheit brüchiger Nägel und Haare. Im Tierversuch treten bei einem Siliziummangel Störungen an Knochen, Knorpel, Haut, Haaren, Nägeln und Bindegewebe auf. Da Silizium nicht als essenziell gilt, gibt es auch keine Schätzwerte für eine wünschenswerte Zufuhr. Berechnungen gehen jedoch davon aus, dass die tägliche Aufnahme zwischen 20 und 50 mg liegt. Die tatsächlich resorbierte Menge wird auf ca. 9 mg pro Tag geschätzt. Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren Die Wirkungsweise dieser Fettsäuren liegt sicherlich auch in der Beeinflussung des Prostaglandinstoffwechsels. Polyphenole Für die Polyphenole gibt es keine Zufuhrempfehlungen; 100mg zum Beispiel eines Grünteeextraktes standardisiert auf Polyphenole erscheint jedoch durchaus sinnvoll. Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Spezial _ Haut und Ernährung Phytoöstrogene Unter Phytoöstrogenen werden in erster Linie die Isoflavone aus Soja und Rotklee verstanden. Bei den Phytoöstrogenen handelt es sich um schwach wirkende Östrogene, deren Wirkung deutlich weniger stark ausgeprägt ist als die der körpereigenen Östrogene. Sie besetzen jedoch die gleichen Hormonrezeptoren. Bei einem Östrogenmangel wirken sie daher vergleichbar mit schwachen Hormonersatzpräparaten, die an den Rezeptoren ihre östrogenartige Wirkung entfalten. Bei übermäßig hohen Östrogenspiegeln wirken Phytoöstrogene dagegen wie Hormonblocker, die die Östrogenrezeptoren besetzt halten, sodass die wesentlich stärkeren körpereigenen Östrogene ihre Wirkung nicht entfalten können. Die positiven Wirkungen der Phytoöstrogene speziell auf die vorzeitig gealterte Haut bei Frauen sind durch zahlreiche Studien belegt. Die Zufuhr dieser Phytoöstrogene sollte jedoch nicht über 80 mg pro Tag liegen. _Allgemeine Nährstoffzufuhrempfehlungen für Hautprobleme Trockene Haut Erhöhung der Zufuhr an Vitamin E und an Gamma Linolensäure (Omega-6 Fettsäuren): z.B. Nachtkerzenöl, Borretschöl. Akne Vitamin E, Zink, Gamma Linolensäure und Selen. Ekzeme Vitamin C, Zink, Gamma Linolensäure und Omega-3Fettsäuren. Nägel Vitamin C, Calcium, Zink, Biotin und die Aminosäure L-Cystein. Haare Vitamin E, Vitamin C, Gamma Linolensäure, Biotin, Cystein, Bockshornsamen. Vorzeitige Hautalterung Antioxidantien wie die Cartinoide: Beta-Carotin, Lycopen, Astaxanthin und Zeaxanthin, Vitamin C, Vitamin E, die Spurenelemente Zink und Selen, die B Vitamine Biotin, Pantothensäure, Niacin, Vitamin B2 und speziell für Frauen die Phytoöstrogene auf der Basis von Soja- oder Rotklee-Konzentraten._ Literatur (Auswahl) [1] Anne-Katrin Greul et al.; Photoprotection of UV-Iirridiated Human Skin: An Antioxidative Combination of Vitamins E and C, Carotenoids, Selenium and Proanthocyanidins; Skin Pharmacol Appl. Skin Physiol 2002, Karger AG Basel. [2] Wolf Nürnberg et al.; Einfluss von Vitalstoffen auf den Alterungsprozess der Haut; Ernährung & Medizin 2002. [3] Roberta Riccialrelli et al.; Age-Dependent Increase Of Collagenase Expression Can Be Reduced By ␣-Tocopherol Via Protein Kinase C Inhibition; Free Radical Biology & Medicine, Vol.27, Nos. 7/8 pp. 729–737, 1999. [4] Mauricio Podda et al.; UV-Irradiation Depletes Antioxidants and Causes Oxidative Damage In A Model Of Human Skin; Free Radical Biology & Medicine, Vol.24, No. 1, pp. 55–65, 1998. [5] Jens J. Thiele et al.; Depletion of Human Stratum Corneum Vitamin E: An Early and Sensitive In Vivo Marker of UV Induced PhotoOxidation; Society for Investigative Dermatology, Inc. 1998. [6] Hans Konrad Biesalski et.al. ; Effects on Controlled Exposure of Sunlight on Plasma and Skin Levels of ß-carotene; Free Rad. Res., Vol 24, No. 3 pp. 215–224. [7] Alois Kretz et al.; Vitamins; Copyright 2001 Marcel Dekker Inc. _Autor face Dr. Jürgen Reimann Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Abgrenzung Arzneimittel/Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel. Fachapotheker für Arzneimittelinformationen und pharmazeutische Analytik. Lehrbeauftragter an den Universitäten München und Regensburg. Pöckingerstr.12a 81475 München Tel.: 089 7556662 Fax: 089 74575456 E-Mail: [email protected] Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Spezial _ Endokrinologie Ästhetische Endokrinologie Der topische Einsatz von Steroidhormonen zur Erzielung kosmetischer Effekte Autor _ Dr. med. Bernd Kleine-Gunk, Fürth Die positive Wirkung weiblicher Geschlechtshormone auf Haut, Schleimhäute und Haare ist seit Langem bekannt. Über viele Jahre hinweg waren diese Wirkungen jedoch allenfalls ein zwar erwünschter, jedoch keinesfalls primär intendierter Nebeneffekt einer systemischen Hormontherapie. Mit dem Aufkommen der Anti-Aging-Medizin und einer immer stärkeren Betonung ästhetischer Aspekte erlangt jedoch auch die topische Applikation von Steroidhormonen zur Erzielung kosmetischer Effekte (Hormonkosmetik) eine zunehmende Bedeutung. _Es gibt nicht wenige Kritiker, die in der allgegenwärtigen Propagierung kaum erreichbarer Schönheitsideale eine bedenkliche Entwicklung des Zeitgeistes sehen („Beauty-Terrorismus“). Auch Ärzte werden kritisiert, wenn sie ihre Kunst statt in die Behandlung von Erkrankungen in die Optimierung von Schönheit investieren. Bei allen sicherlich zu Recht angeprangerten Auswüchsen des gegenwärtigen Schönheitswahnes bleibt jedoch festzuhalten: Das Verlangen, insbesondere des weiblichen Teils der Menschheit, sich mithilfe externer Wirkstoffe (Kosmetika) zu verschönern, ist wahrscheinlich so alt wie die zivilisierte Menschheit selbst. So findet sich z.B. bereits im alten Ägypten ein geradezu exzessiver Gebrauch von Kosmetika. Und auch Ärzte haben sich schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt auf ästhetischem Gebiet engagiert. So findet sich bereits im 4. Jahrhundert v. Chr. in den Abhandlungen des Hippokrates über Frauenkrankheiten ein umfangreiches Kapitel mit kosmetischen Rezepturen, u.a. „zur Glättung von Runzeln“ oder auch „um dem Gesicht ein schöneres Aussehen zu verleihen“. Auch der zweite Stammvater der antiken Medizin, Galenus von Pergamon (129–199 n.Chr.) beschäftigte sich intensiv mit kosmetischen Zubereitungen. Die berühmte „Kaltcreme“ (Unguentum refrigerans) des Begrün- Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Als wichtigster Pathomechanismus des PhotoAgings gilt die Bildung von freien Radikalen in der Haut mit nachfolgender oxidativer Schädigung diverser Zellstrukturen.3 Dies wirkt sich vor allem im Bereich der Dermis (Lederhaut) aus. Hier führt die oxidative Belastung zu einer Degeneration und Desintegration von dermalen, extrazellulären Fasern. Über die Induktion von Matrix-Metalloproteinasen (MMPs) kommt es zu einem übermäßigen Abbau hauptsächlich von Typ 1-Kollagen, aber auch zu einer Akkumulation und Ablagerung von pathologischem, „elastotischem“ Material.4 Das typische klinische Bild einer extrinsischen Voralterung ist daher die „lederartige gegerbte Haut“ mit ihren tiefen Falten und Furchen. Das histologische Korrelat ist das einer Elastose. _Intrinsische Hautalterung ders der Galenik war wohl der erste kosmetische Verkaufserfolg der Antike.1 Wir sehen: Lifestylemedizin und ästhetisches Anti-Aging sind durchaus keine Erfindung des ausgehenden 20. Jahrhunderts. Der Kampf gegen Falten, Fältchen und eine dünner werdende Haut ist letztlich ein Kampf gegen Alterungsprozesse, die an unserem größten Organ, der Haut, in besonderer Weise sichtbar werden. Fundierte Kenntnisse über den Alterungsprozess im Allgemeinen und den der Haut im Besonderen sind daher Voraussetzung für wirksame Therapieansätze. _Extrinsische Hautalterung Die Haut altert doppelt. Im Allgemeinen wird zwischen einer extrinsischen und einer intrinsischen Hautalterung unterschieden. Zu den äußeren Faktoren, die für die extrinsische Alterung verantwortlich sind, gehören UV-Strahlung, Rauchen, Umweltnoxen sowie Ernährungs- und Lebensstilfaktoren. Der bei Weitem wichtigste Faktor ist die UV-Strahlung, die für nahezu 80 Prozent der extrinsischen Hautalterungsprozesse verantwortlich gemacht wird.2 Aus diesem Grund hat sich für die extrinsische Hautalterung auch der Begriff „Photo-Aging“ eingebürgert. Ganz anders verläuft der Mechanismus bei der intrinsischen Hautalterung. Sie wird bestimmt durch die genetische Veranlagung sowie durch diverse innere Einflüsse, wobei Veränderungen des Hormonhaushaltes die entscheidende Rolle spielen. Charakteristisch für die intrinsische Hautalterung ist eine Atrophisierung der Haut in allen drei Schichten (Epidermis, Dermis, Sucutis) einschließlich ihrer Hautanhangsgebilde (Haarfollikel, Talgdrüsen etc.)5 (Abb. 1). Sowohl die Anzahl der Keratozyten der Epidermis als auch der Fibroblasten in der Dermis nehmen mit dem Alter ab. Die Tatsache, dass beide Zellarten sowohl Östrogenals auch Androgenrezeptoren aufweisen, deutet auf die Hormonabhängigkeit dieses Prozesses hin.6 Mehr noch als die Abnahme der zellulären Bestandteile sind jedoch Veränderungen der extrazellulären Matrix für das Erscheinungsbild der intrinsischen Hautalterung verantwortlich. So kommt es bereits in den ersten fünf Jahren nach der Menopause zu einer Abnahme der dermalen Kollagenfasern um etwa 30 Prozent.7 Auch andere Bestandteile der dermalen Grundsubstanz, wie z. B. die für die Wasserbindung entscheidende Hyaluronsäure, finden sich in einer Hormonmangelsituation deutlich vermindert (Tab. 1).8 Die Folge ist das klinische Bild einer dünnen, eher trockenen Haut mit Ausbildung sehr viel feinerer Fältchen als sie bei der extrinsischen Hautalterung zu beobachten sind.9 Tabelle 1 Folgen des Östrogenmangels für die Haut – Verdünnung der Haut – Feuchtigkeitsverlust – Verminderte Elastizität – Verminderte Vaskularisation – Verminderte Kollagenneosynthese Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Spezial _ Endokrinologie Wenn es um den Einsatz von Hormonen geht, ist jedoch nicht nur der Nachweis einer entsprechenden Wirkung von Bedeutung, sondern ebenso der Ausschluss unerwünschter Nebenwirkungen. So wissen wir aus der systemischen Hormonersatztherapie seit Langem, dass die Haut nicht nur Zielorgan von Östrogenen ist, sondern auch ein geeignetes Medium, diese zu inkorporieren – eine Tatsache, die man sich im Rahmen der transdermalen Hormonsubstitution seit Langem zunutze macht. Abb. 1a Abb. 1b Abb. 1a_Prämenopausale Haut. Abb. 1b_Peri- und postmenopausale Haut. Abb. 1c_Senile Haut. Abb. 1c Die kosmetische Industrie hat in den letzten Jahren hohe Summen in die Erforschung der Hautalterung sowie in die Entwicklung neuer Hautpflegeprodukte und „Anti-Aging-Substanzen“ gesteckt. Das gilt für den Bereich von Feuchthaltesubstanzen (Moisturizern) ebenso wie für verbesserte topische Lichtschutzfaktoren und Antioxidantien. Für all diese Produkte gilt jedoch: Sie beeinflussen ausschließlich die extrinsische Hautalterung, das Photo-Aging. Die Tatsache, dass es so gut wie keine Präparate zur Behandlung der intrinsischen Hautalterung gibt, hat einen relativ einfachen Grund. Die intrinsische Hautalterung ist im Wesentlichen hormonmangelbedingt und lässt sich effektiv auch nur durch die Zufuhr der fehlenden Hormone behandeln. Hormone sind jedoch als medizinische Inhaltsstoffe klassifiziert und somit für die kosmetische Industrie nicht zugänglich. Ihre Verschreibung – auch in topischer Form – bleibt in der Hand des Arztes, die Zubereitung in der des Apothekers. _Wirkung von Östrogenen auf der Haut Der Beleg, dass die intrinsische Hautalterung durch den Einsatz von Steroidhormonen weitgehend reversibel ist, wurde inzwischen im Rahmen einer ganzen Reihe von Untersuchungen erbracht. So weisen postmenopausale Frauen unter einer systemischen Hormonersatztherapie gegenüber einer unbehandelten Vergleichsgruppe eine höhere Hautdicke undfeuchtigkeit sowie einen signifikant höheren Kollagen- und Elastingehalt der Haut auf.10 Diese Veränderungen lassen sich nicht nur histologisch nachweisen, sondern haben einen sicht- und messbaren Effekt auf die Häufigkeit und Tiefe von Falten (Abb. 2).11 Ganz ähnliche Effekte lassen sich an der Haut aber auch im Rahmen einer topischen Behandlung mit den entsprechenden Hormonen erzielen. Auch hier konnte in mehreren Studien ein positiver Effekt auf die entscheidenden Faktoren der Hautalterung wie Kollagengehalt, Hyaluronsäurekonzentration, Hautdicke und Hornschichtfeuchtigkeit belegt werden.12 _Auswahl der richtigen Östrogene entscheidend Von außerordentlicher Wichtigkeit ist daher bei hormonkosmetischen Rezepturen die Auswahl des richtigen Östrogens. Die Verwendung von 17-Östradiol, wie sie noch immer in älteren Rezepturen für Hormonkosmetika empfohlen wird, muss heute als obsolet betrachtet werden. 17--Östradiol wird nach topischer Applikation in hohem Maße resorbiert und entfaltet systemische Wirkungen, vor allem auf das Endometrium. Die Auslösung irregulärer uteriner Blutungen kann aber nicht das Ziel einer hormonkosmetischen Behandlung sein. Die Substanz der Wahl im Rahmen der Hormonkosmetik ist daher das Östriol, das insgesamt gegenüber dem 17--Östradiol zwar eine deutlich geringere Wirkung aufweist, dessen Effekt auf die Haut jedoch nahezu gleichwertig ist. Allenfalls das 17-␣Östradiol, das ebenfalls keine proliferierende Wirkung auf das Endometrium ausübt, kann neben dem Östriol in topischen Präparaten zum Einsatz kommen. Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Wer 17--Östradiol topisch appliziert, betreibt keine Hormonkosmetik, sondern eine transdermale Hormonsubstitution. Das Ziel einer lokalen Therapie ist es aber gerade, keine systemischen Wirkungen hervorzurufen. _Wirkung der Gestagene Neben den Östrogenen weisen aber auch die Gestagene dermatotrope Effekte auf. Allerdings ist hier die Studienlage deutlich dünner. Die wohl interessanteste Wirkung der Gestagene ist ihre Beeinflussung der internen Regulation der Kollagenasen, die vor allem für das körpereigene Progesteron nachgewiesen werden konnte.13 Kollagenasen gehören zur Gruppe der MatrixMetalloproteinasen (MMPs) einer Gruppe von proteolytischen Enzymen, die Kollagen, Elastin und weitere Bindegewebsproteine abbauen können und die somit essenziell für das Remodelling des dermalen Bindegewebes sind.14 Dieses Remodelling ist ein physiologischer und notwendiger Prozess. Eine vermehrte Aktivität der MMPs, wie sie im Alter, aber auch induziert durch exogene Faktoren wie UV-Be- Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Spezial _ Endokrinologie strahlung und Nikotinabusus gesehen wird, führt allerdings zu einem unphysiologischen Kollagenund Bindegewebsabbau. Als effektiver MMP-Hemmer ist das Progesteron somit ein wichtiger Bestandteil hormonkosmetischer Rezepturen.15 Unter den synthetischen Gestagenen sind vor allen jene mit antiandrogener Wirkung von Interesse. Der Einsatz im Rahmen von antiandrogenen Ovulationshemmern (Belara®, Diane 35®, Valette®) ist ein überaus wirksamer Behandlungsansatz der Akne vulgaris. Allerdings verbietet sich dieser Therapieansatz bei Frauen mit Kinderwunsch und natürlich bei Männern, die in ihrer Jugend ja häufig besonders intensiv von Akne betroffen sind. Antiandrogene Gestagene, wie z. B. das Cyproteronacetat, sind jedoch ebenfalls topisch wirksam, sodass ihre Anwendung in Form von Gelen auch in diesen Fällen möglich ist.16 Als additive Maßnahme können sie darüber hinaus die Wirkung einer entsprechenden Ovulationshemmerbehandlung wirksam unterstützen. _Wirkung der Androgene Die Wirkung von Androgenen auf die weibliche Haut wird zumeist mit eher unerwünschten Effekten wie Seborrhoe, Akne oder Hypertrichose in Verbindung gebracht. Allerdings zeigen Androgene im dermalen Bereich durchaus auch erwünschte Wirkungen. So führen sie zu einer vermehrten Vernetzung des dermalen Bindegewebes und einer Beeinflussung der Mikroarchitektur des subkutanen Fettgewebes. Diesen Effekt macht man sich vor allem in der Behandlung der Cellulite zunutze. Die Cellulite (Dermopanniculosis deformans) ist eine typische geschlechtsspezifische Veränderung des subkutanen Fettgewebes. Die Tatsache, dass diese Veränderung ausschließlich Frauen (und eunuchoide Männer) betrifft, ist bedingt durch Unterschiede im Aufbau der bindegewebigen Septen der Subcutis. Während bei Männern die bindegewebigen Septen reichlich Quervernetzungen aufweisen, sind sie bei Frauen säulenartig angeordnet. Füllen sich die Kammern dieser Septen mit Fettzellen und kommt erschwerend noch ein Lipödem hinzu, so resultiert daraus das bekannte Phänomen einer Orangen- oder Matratzenhaut, hauptsächlich im Bereich der gluteofemoralen Region (Abb. 3). Medizinisch ist das zwar ohne jede Bedeutung, kosmetisch wird es jedoch von vielen Frauen als Makel empfunden. _Topisch wirksame Androgene Eine wirksame Behandlung besteht in der lokalen Anwendung von Androgenen, die zu einer Modifikation des subkuten Fettgewebes im Sinne einer vermehrten Quervernetzung führen und somit ei- Abb. 2a Abb. 2b nen kausalen Therapieansatz darstellen. Aber auch hier ist die Auswahl des richtigen Androgens von entscheidender Bedeutung. Ähnlich wie das 17-Östradiol wird auch das Testosteron perkutan resorbiert und entfaltet dann systemische Wirkungen. Da die meisten Frauen mit Cellulite keine Zeichen eines allgemeinen Androgenmangels aufweisen, ist dieser Effekt eher unerwünscht. Ein weiterer Aspekt kommt hinzu: Die Androgene sollen vor allem im Bereich der Subcutis wirken. Subkutanes Fettgewebe enthält jedoch große Mengen an Fettgewebsaromatase, also jenem Enzym, das durch Aromatisierung Androgene in Östrogene weitermetabolisiert. Die topische Applikation von Testosteron führt so letztlich nur zu einer Erhöhung der Östrogenspiegel im behandelten Bereich, also dem genauen Gegenteil der intendierten Wirkung. Daraus folgt, dass die zur Therapie des männlichen Androgenmangels erhältlichen Testosterongele zur Behandlung der weiblichen Cellulite nicht geeignet sind. Das Androgen der Wahl ist vielmehr das Androstanolon, dessen systemische Wirkung minimal ist und das zu den nicht aromatisierbaren Androgenen gehört.17 Begleitende Maßnahmen wie eine allgemeine Fettgewebsreduktion und die gezielte Behandlung des Lipödems können den Erfolg einer hormonkosmetischen Therapie der Cellulite wirksam unterstützen. Wie bereits erwähnt dürfen Hormone in freiverkäuflichen Kosmetika nicht verwendet werden, da diese dadurch zu Arzneimitteln würden. Umgekehrt ist es allerdings durchaus möglich, Hormonkosmetika mit zusätzlichen Pflegestoffen anzureichern. Durch die Einarbeitung von topischen Antioxidanzien und Moisturizern ist somit auch eine Beeinflussung der extrinsischen Hautalterung möglich. Zu den topisch wirksamen Antioxidanzien gehören z. B. die Vitamine C und E sowie Vitamin ADerivate (Retinol). Insbesondere die Wirkung der Vitamin A-Säure (Tretinoin, Retinsäure) ist wissenschaftlich gut untersucht und belegt. So gehört die Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Abb. 2a–b_Cellulite – Geschlechtsspezifische Unterschiede in der Mikroarchitektur des subkutanen Fettgewebes (a: weiblich, b: männlich). Spezial _ Endokrinologie Abb. 3a Abb. 3a–b_Klinischer Effekt durch 0,3% Östriolsalbe (a: Vor Therapie, b: Nach zwölf Wochen Behandlung). Abb. 3b Retinsäure zu den wenigen Substanzen, die einen tatsächlichen Einfluss auf die Kollagenneosynthese haben. Bezüglich weiterer dermatokosmetischer Wirkstoffe sei auf die einschlägige Fachliteratur verwiesen.18 _Galenik entscheidet Für einen erfolgreichen Einsatz von Hormonkosmetika ist nicht zuletzt aber auch die Galenik von entscheidender Bedeutung. Natürliche Steroidhormone lösen sich am besten in Alkohol, Äther und Aceton oder auch in fetten Ölen. Beides ist unter hautpflegerischen Gesichtspunkten wenig ideal. Alkohol und Aceton trocknen die Haut aus, fettende Salben schmieren und verleihen der Haut ein unangenehmes Glänzen. Tabelle 2 Beispiel einer hormonkosmetischen Rezeptur – Progesteron . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,00 – Androstanolon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,10 – Estriol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,50 – 17-␣-Estradiol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,10 – RonaCare® VTA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,00 – Emblica . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,05 – Allantoin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,00 – Nachtkerzenöl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 – Propylenglycol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,00 – Jojobaöl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 – Span 80 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,50 – Tween 20 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,50 – ␣ Tocopherolacetat . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,25 – Hydrocotyl Extrakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,00 – Ol. Carot. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,10 – Aromaöl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . q.s. – Carbomer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,28 – Hyaluronsäure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,03 – D-Panthenol 50P . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,84 – NaOH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,85 – Phenoxyethanol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,21 – Aqua purificata . . . . . . . . . . . . . . . . . ad 50,00 M.f. Fluid Eine Möglichkeit, dieses zu vermeiden, bietet die Vorlösung der Hormone in dem für sie am besten geeigneten Öl. Für Östriol ist das Nachtkerzenöl gut geeignet, das Progesteron löst sich gut in Jojobaöl. Die optimale Grundlage für das Androstanolon sind Centella asiatica-Extrakte unter Zugabe von Protylenglycol. Die genannten Vorlösungen der Hormone passieren ohne Wärmezufuhr, also bei Raumtemperatur. Auf diese Weise wird eine Auskristallisation der Hormone beim Abkühlen verhindert und die chemische Stabilität der Hormonstrukturen bleibt erhalten. Die so vorgelösten natürlichen Steroidhormone werden dann sukzessive in die eigens für die Hormonkosmetik hergestellten Grundlagen eingearbeitet (Tab. 2). Schon aus diesen wenigen Ausführungen wird ersichtlich, wie anspruchsvoll die Galenik guter Hormonkosmetika ist. Aus diesem Grunde empfiehlt sich für den auf diesem Gebiet tätigen Arzt unbedingt die Zusammenarbeit mit einer entsprechend spezialisierten Apotheke. Das einfache Einrühren der entsprechenden Hormone in eine wie auch immer geartete „Basiscreme“ führt nicht zu Produkten, die Frauen auf Dauer als Pflegemittel akzeptieren. _Zukunftsmarkt Hormonkosmetik Der Bereich des ästhetischen Anti-Aging wird auch in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Da ein gesundes und jugendliches Aussehen vor allen über den Hautzustand kommuniziert wird, steigt die Nachfrage nach effektiven Maßnahmen zur Verbesserung des Hautzustandes. Im Gegensatz zur kosmetischen Industrie haben Ärzte dabei die Möglichkeit, mit wesentlich wirksameren Inhaltsstoffen zu arbeiten und somit an der Haut Effekte zu erzielen, die mit klassischen Kosmetika niemals erreichbar sind. _ Literaturliste beim Verlag erhältlich. _Kontakt Dr. med. Bernd Kleine-Gunk Europaallee 1 90763 Fürth www.kleine-gunk.de Weitere Informationen und Rezepturen: Apotheke Breitscheidstraße Rudolf-Breitscheid-Straße 41 90762 Fürth www.a-b-f.de Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ face 3. Recht Beiträge geordnet nach Erscheinungstermin (aktuelle Artikel vor älteren Beiträgen) Information _ Recht Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen Autorin _ RA Nadja Döscher, LL.M., Marlies Schreiber-Aderhold, Dipl.-Oec., Steuerberaterin, Chemnitz _Recht _Kontakt face I 2_ 2008 Nadja Döscher LL.M. Rechtsanwältin An der Markthalle 6 09111 Chemnitz Tel.: 0371 66607-233 Fax: 0371 66607-266 E-Mail: [email protected] www.kanzlei-doescher.de Dipl.-Oec. Marlies Schreiber-Aderhold Steuerberaterin Activ Treuhand Chemnitz Steuerberatungsgesellschaft mbH An der Markthalle 6 09111 Chemnitz _Grundsätzlich sind ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit. Bekannt ist aber: Kein Grundsatz ohne Ausnahme. Als zweiter Schritt ist daher zu prüfen, ob tatsächlich alle Umsätze unter die Steuerbefreiung fallen. Unter Beachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Heilbehandlungen im Sinne des Artikels 132 Abs. 1 Buchstabe c der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen bei Menschen vorgenommen werden. Die befreiten Leistungen müssen dem Schutz der Gesundheit des Betroffenen dienen (Urteile des EuGH vom 20. 11. 2003, Rechtssache C-212/01 sowie vom 20. 11. 2003, Rechtssache C-307/01). Auch das deutsche Umsatzsteuerrecht, dass „ärztliche Heilbehandlungen” bzw. „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin” von der Umsatzsteuer befreit, ist im Sinne der EuGH-Rechtsprechung auszulegen. Dies gilt unabhängig davon, um welche konkrete heilberufliche Leistung es sich handelt (Untersuchung, Attest, Gutachten etc), für wen sie erbracht wird (Patient, Gericht, Sozialversicherung etc.) und wer sie erbringt (freiberuflicher oder angestellter Arzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Unternehmer, der ähnliche heilberufliche Tätigkeiten nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz ausübt sowie Krankenhäuser, Kliniken etc). Heilberufliche Leistungen sind daher nur steuerfrei, wenn bei der Tätigkeit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht, wobei auch die Leistungen der vorbeugenden Gesundheitspflege zur Ausübung der Heilkunde gehören. Bei Schönheitsoperationen stellt sich daher die Frage, ob die Leistungen zur „Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen“ dienen. Ist diese Frage zu bejahen, handelt es sich um umsatzsteuerfreie Leistungen. Dient dieselbe Maßnahme lediglich ästhetischen oder kosmetischen Aspekten und ein therapeutisches Ziel steht nicht im Vordergrund, muss die Leistung mit Umsatzsteuer berechnet werden. Ein Indiz hierfür kann sein, dass die Kosten regelmäßig nicht durch Krankenversicherungen übernommen werden (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.07. 2004, V R 27/03). Es ist jedoch immer nach den Umständen des Einzelfalls zu prüfen, ob eine medizinische Indikation vorliegt. Diese Sichtweise war nicht immer so. Auch die Finanzverwaltung hatte bundesweit keine einheitliche Rechtsauffassung. Noch in einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und Stuttgart von 2002 wurden die Leistungen der Schönheitschirurgen generell als steuerbefreit behandelt, weil sie nur durch einen Arzt durchgeführt werden konnten; ohne Rücksicht auf ihre medizinische Indikation, also dem therapeutischem Ziel der ästhetisch-plastischen Leistung. Gegenwärtig muss jedoch zwingend davon ausgegangen werden, dass für eine steuerfreie Leistung das therapeutische Ziel der Schönheitsoperation im Vordergrund stehen muss. Macht aber eine psychische Erkrankung (Depression oder Angst, sich vor Leuten zu zeigen) eine ästhetische Operation erforderlich, ist keine Umsatzsteuer fällig. Zu denken ist etwa an Hautprobleme, wie Akne oder Schwangerschaftsstreifen sowie unästhetisch aussehendes Narbengewebe, die schwere psychische Belastungen nach sich ziehen können. Auch die Entfernung von Krampfadern gehört zu Eingriffen, die neben dem ästhetischen Aspekt auch eine medizinische Indikation aufweisen. Die Grenze zwischen therapeutischen Leistungen und (reinen) Schönheitsoperationen bleibt dabei fraglich. Die Entscheidung, ob eine Schönheitsoperation oder -behandlung therapeutischen Zwecken dient oder nicht, muss letztlich aber der Arzt treffen. In der Finanzverwaltung gibt es hierzu keine klaren Aussagen, nach welchen Kriterien die Abgrenzung zwischen steuerfreien therapeutischen Leistungen und steuerpflichtigen Schönheitsoperationen gezogen werden kann. Aus diesem Grund wird empfohlen in der Patientenkartei genau zu dokumentieren, dass es sich im entsprechenden Fall um eine therapeutische Maßnahme gehandelt hat._ Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Information _ Recht Faltenunterspritzung: Bundeszahnärztekammer versus europäisches Recht Autor_Dr. Thomas Ratajczak, Sindelfingen _Mit der Frage, was ein Zahnarzt kosmetisch tun darf, befassen sich zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen. Großer Beliebtheit erfreuen sich Kurse zur Lippen- und Faltenunterspritzung. Dabei werden – auch gezielt für Zahnärzte – Unterspritzungstechniken für den gesamten Gesichts- und Halsbereich gelehrt. Das Verwaltungsgericht (VG) Münster hat nun in einem wohl noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 19.04.2011 – 7 K 338/09 – das Unterspritzen von Falten oder zu anderen kosmetischen Maßnahmen im Gesicht außerhalb der Lippen als nicht durch die zahnärztliche Approbation gedeckt bezeichnet. Das Urteil hat zu einer Abmahnwelle seitens einer für diesen Bereich in Deutschland nicht bekannten Schweizer Firma über eine – für diesen Bereich auch nicht weiter bekannte – Freiburger Anwaltskanzlei geführt. Trat man dieser Abmahnung allerdings dezidiert entgegen, hörte man nichts mehr. Dabei hätte uns schon als Kanzlei gar zu sehr interessiert, was denn die Schweizer Abmahnfirma mit ihren deutschen Vertragspartnern für Verträge hat, wenn sie glaubt, daraus eigene Schadensersatzansprüche ableiten zu können. Der Ausgangspunkt des Urteils ist zweifellos richtig, wenn es feststellt, dass sich bei jeglichem zahnärztlichen Handeln die Frage stellt, ob es von der Approbation gedeckt ist. Das Urteil ist aber falsch, soweit es die Zahnheilkunde extraoral nur auf den Bereich der Lippen, also das Lippenrot erstrecken will. Die Zahnheilkunde wird durch europäisches Recht näher bestimmt. Nr. 22 Satz 2 der Erwägungen zur Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Information _ Recht Richtlinie 2005/36/EG vom 07.09.2005 erklärt (in leichter Abweichung von der deutschen Fassung der aufgehobenen Richtlinie 78/687/EWG vom 25.07.1978 – dort verwendet Art. 5 Satz 1 den Begriff Gewebe im Singular): „Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass dem Zahnarzt in seiner Ausbildung die erforderlichen Fähigkeiten zur Ausübung aller Tätigkeiten der Verhütung, Diagnose und Behandlung von Anomalien und Krankheiten von Zähnen, Mund und Kiefer sowie der dazugehörigen Gewebe vermittelt werden.“ In der englisch- sowie der französischsprachigen Fassung der Richtlinie ist – übereinstimmend mit den entsprechenden Textfassungen der Richtlinie 78/687/EWG – von „associated tissues“ bzw. „tissus attenants“, also von den „umgebenden Geweben“ die Rede. Dieses umgebende Gewebe definiert sich also nach Zähnen, Mund und Ober- und Unterkiefer und meint damit den Gesichts- und nicht den Kauschädel. Umgebende Gewebe sind nicht nur „innen“, sondern auch „außen“. 1950 gründete sich der „Facharztverband für Zahn, Mund- und Kieferkrankheiten“ wieder. Dieser Facharztverband beinhaltete die damaligen Mund- und Kieferchirurgen. In einem Aufsatz von HoffmannAxthelm, Die geschichtliche Entwicklung der Mund, Kiefer- und Gesichtschirurgie, veröffentlicht in dem von Karl Schuchhardt herausgegebenen Jahrbuch Fortschritte der Kiefer- und Gesichts-Chirurgie, Band 21, 1976, S. 1 [7] heißt es dazu: „Bereits auf der Tagung am 25. und 26. November 1950 dieses Verbandes schlug daher ... Wassmund in einem ausführlichen Grundsatzreferat den Titel Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtskrankheiten vor.“ –„Die Nennung von Gesichtskrankheiten im Fachtitel“, so argumentierte er damals „ist berechtigt und notwendig, da die Mundhöhle und Kieferknochen sich nicht trennen lassen von den deckenden Weichteilen.“ Dies belegte er an den unspezifischen und spezifischen Entzündungen, bei Frakturen, Tumoren und Spaltbildungen. Letztere leiteten über zum Thema Gesichtsplastik. Diese „wird immer mehr zu einer unbestrittenen Domäne unseres Faches, schon deswegen, weil der Allgemeinchirurg und auch der Hals-, Nasen- und Ohrenarzt die zahnärztlich-orthopädischen Verbandsmittel und Stützapparaturen nicht beherrscht, ohne die man die Gesichtsplastik erfolgreich nicht ausführen kann“. Ausdrücklich stelle Prof. Dr. Dr. Wassmund fest, dass dieser Fachchirurg „aus der Zahnheilkunde gewachsen ist und auch weiterhin auf dem Mutterboden der Zahnheilkunde wachsen muss“. Die Bezeichnung Zahnheilkunde ist eine nicht ganz korrekte Verkürzung der zahnärztlichen Disziplinen auf den Mund(innen)bereich. Der Begriff der Zahnheilkunde umfasst die Krankheiten der Zähne, des Mundes und der Kiefer einschließlich der sich umgebenden bzw. der dazugehörenden Gewebe ohne Be- schränkung auf die „unmittelbare“ Umgebung wie z.B. die Lippen. Zähne, Mund und Kiefer bilden den sog. Gesichtsschädel. Dieser umfasst jedenfalls die beiden Kieferbereiche Mandibula und Maxilla. Inwieweit die Orbita dazugehört, ist vor allem für die Frage von Bedeutung, welche Le-Fort-Operationen zur Zahnheilkunde gehören. M.E. wird man die Grenze mit dem Maxillaknochen ziehen müssen, sodass Faltenunterspritzungen der Naso-Labialfalte zur Zahnheilkunde gehören, Faltenunterspritzungen im Augenliderbereich aber nicht mehr, im Halsbereich nur sehr bedingt. Die Bundeszahnärztekammer vertritt allerdings in einem Beschluss vom 13.04.2011 eine restriktivere Ansicht: „Bei der Augmentation der Lippen und/oder perioraler Falten handelt es sich um kosmetische Eingriffe, die ärztliches, diagnostisches Fachwissen erfordern, um einer Gesundheitsgefährdung durch den Eingriff vorzubeugen. Die Eingriffe sind daher als Heilkunde anzusehen. Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich-wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Der von der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde umfass-te Bereich erfasst das zum Mund gehörende Gewebe, d.h. den Mundinnenraum, begrenzt durch das Lippenrot. Die Lippenunterspritzung ist deshalb vom Begriff der Zahnheilkunde umfasst und darf von Zahnärzten ausgeführt werden. Die Behandlung der Gesichtsoberfläche, insbesondere der perioralen Falten oder der Naso-Labial-Falten gehört dagegen grundsätzlich nicht zu den der Zahnheilkunde zugewiesenen Körperbereichen.“ Der Beschluss verkennt, dass das Lippenrot nicht die Zahnheilkunde begrenzt. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte die Frage schlussendlich entscheiden werden._ _Kontakt cosmetic dentistry Dr. Thomas Ratajczak Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Justitiar des BDIZ EDI Kanzlei RATAJCZAK & PARTNER Rechtsanwälte Berlin · Düsseldorf · Essen · Freiburg im Breisgau · Köln · Meißen · München · Sindelfingen Posener Str. 1 71065 Sindelfingen Tel.: 07031 9505-18 (Frau Balda) Fax: 07031 9505-99 E-Mail: [email protected] www.rpmed.de Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Information _ Recht Botox – ein echtes Wettbewerbsgift? Autoren_Rechtsanwalt Dr. Sebastian Berg, Rechtsanwalt Dennis Hampe, LL.M., Friederike Stiller, Bielefeld _Im Bereich des Gesichtes wird es besonders deutlich: die Grenzen zwischen verschiedenen medizinischen Bereichen verschwimmen immer mehr und eine interdisziplinäre Arbeit wird für einen erfolgreichen Behandlungsverlauf zunehmend wichtig. Wo es früher eine klare Trennung zwischen dem ärztlichen Behandlungsspielraum und der zahnärztlichen Tätigkeit gab, sind solche Grenzen im Zeitalter von Plastischer Chirurgie, Implantologie und Oralchirurgie zunehmend verschwommen. Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Münster hat dem versucht entgegenzuwirken und Behandlungsspielräume zwischen den verschiedenen Berufen klarer und damit im Einklang mit der zahnärztlichen und ärztlichen Berufsordnung zu definieren. Besonders für das Werberecht ist diese Unterscheidung zwischen den verschiedenen Fachbereichen von entscheidender Bedeutung. Im Folgenden soll daher die Relevanz des neuen Urteils für die tägliche Praxis sowohl von Zahnmedizinern als auch Plastischen Chirurgen aufgezeigt und mit weiteren praxisrelevanten Beispielen verdeutlicht wer- Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Information _ Recht den. Insbesondere soll hierbei auf unerlaubte, irreführende Werbung im Bereich von kosmetischen Behandlungen hingewiesen werden. Die Musterberufsordnung für Zahnärzte sowie auch das Zahnheilkundegesetz (ZHG) schreiben vor, dass der Beruf des Zahnarztes kein Gewerbe ist und somit auch die Möglichkeiten für Werbung dementsprechend ausgerichtet sein müssen. Ähnliches gilt für die Musterberufsordnung der Ärzte. Zwar dürfen sowohl Ärzte als auch Zahnärzte prinzipiell alle Werbemedien nutzen, wie zum Beispiel Praxisschilder, Briefbögen, Rezeptaufdrucke oder Internetauftritte, es gelten hierfür jedoch strenge Regeln. So darf sowohl zahnärztliche als auch ärztliche Werbung nicht anpreisend, irreführend, herabsetzend oder vergleichend sein. Genaueres ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie im Heilmittelwerbegesetz (HWG) geregelt. Im Zeitalter des Internets, welches Ärzten und Zahnärzten die Möglichkeiten einer grafischen Darstellung ihrer Behandlungsräume- und -leistungen bietet, ist eine klare Trennung zwischen erlaubter und nicht erlaubter Werbung jedoch trotz der bestehenden Rechtsgrundlagen zunehmend problematisch geworden. Insbesondere das Verbot einer irreführenden Werbung hat bereits vermehrt zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten geführt und ist daher in der Praxis unbedingt zu beachten. Als irreführende Werbung gilt solche, die Angaben enthält, die bei einem Patienten Fehlvorstellungen über die Person des Arztes, über die Praxis oder deren Behandlungsmethoden hervorrufen könnte. Dies geht sowohl aus der Berufsordnung der Zahnärzte und Ärzte als auch dem UWG hervor. Beispiele für irreführende Werbung reichen von der Darstellung einer Einzelpraxis als „Klinik“ bis zur Aufzählung von Therapiemöglichkeiten auf der Internetseite eines Arztes, die nicht dem tatsächlichen Therapiespektrum oder zugelassenen Leistungsangebot der Praxis entspricht. Solche Fälle können durchaus auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben, wie eine uns bekannte Abmahnwelle von in Deutschland tätigen, approbierten Zahnärzten durch eine Schweizer Firma zeigt. Der Abmahnwelle liegt ein Fall des Verwaltungsgerichts Münster zugrunde, in dem es sich mit der Frage, ob Zahnärzte kosmetische Behandlungen durchführen dürfen, beschäftigte. Der Fall gibt wichtige Aufschlüsse über die Grenzen zwischen der ärztlichen und zahnärztlichen Tätigkeit, sowohl im Werberecht als auch in der ärztlichen Praxis. Der am 19.04.2011 am Verwaltungsgericht Münster verhandelte Fall beschäftigte sich vor allem mit der Frage, inwiefern Zahnärzte im Rahmen ihrer Approbation kosmetische Behandlungen im Bereich des Gesichtes durchführen dürfen. Konkret hatte die behandelnde Zahnärztin bei einer Patientin im Mund- und NasoLabialbereich Falten unterspritzt und dies mit ihrer Berechtigung, im Rahmen ihrer zahnärztlichen Zulassung Behandlungen im Bereich der Zähne, des Mundes und des Kiefers durchzuführen, begründet. Nach Ansicht der Zahnärztin sei der Behandlungsraum eines Zahnarztes nicht auf den intraoralen Bereich beschränkt, sondern lasse auch extraorale, kosmetische Behandlungen zu. Dem widersprach das Gericht und bestätigte damit die vom ZHG und der Musterberufsordnung der Zahnärzte auferlegten Grenzen der zahnärztlichen Behandlungstätigkeit. Zahnärzten ist zwar eine kosmetische Behandlung mit Botox oder ähnlichen Mitteln im Bereich der Zähne erlaubt, nicht aber eine weitergehende kosmetische Behandlung des Gesichtes, z.B. wie hier im Rahmen einer kosmetischen Faltenbehandlung. Diese erfordere eine gesonderte Qualifikation und Zulassung als Arzt oder Heilpraktiker. Das Urteil bestätigte damit unter anderem ein Urteil des Oberlandesgericht Zweibrücken vom 21.08.1998, in dem das Gericht bereits auf die Grenzen zwischen der Heilpraktiker- und Zahnarzttätigkeit im Rahmen des ZHG hinwies. Das Gericht betonte hier, dass Zahnärzte allgemein zur Aufnahme und Ausübung der Tätigkeiten der Verhütung, Diagnose und Behandlung von Anomalien und Krankheiten der Zähne, des Mundes und des Kiefers sowie des dazugehörigen Gewebes berechtigt seien, nicht aber zur Versorgung von Gesichtswunden nach Unfällen, soweit diese nicht im Rahmen der Behandlung von Kieferbrüchen erfolgt. Einen ähnlichen Ansatz vertrat auch das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 25.06.2007, in welchem es darauf hinwies, dass die Einordnung der Faltenunterspritzung als Ausübung der Heilkunde im Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Information _ Recht Wesentlichen von der Einschätzung der mit dieser Tätigkeit verbundenen Risiken abhängt. Das Gericht stellte hier fest, dass das durch die Klägerin durchgeführte Faltenunterspritzen weit über das im Rahmen der zahnärztlichen Approbation zugelassene Aufspritzen der Lippen hinausging. Das neue Urteil des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt diese Herangehensweise und betont, dass Zahnärzte eine kosmetische Behandlung, die über den unmittelbaren Bereich der Lippen hinausgeht, nur mit einer zusätzlich erworbenen Heilkundeausbildung durchführen dürfen. Es stehe jedem Zahnarzt frei, eine solche Zusatzqualifikation zu erwerben und im Rahmen dieser Qualifikation tätig zu werden. Anderes gilt für Mund,- Kiefer- und Gesichtschirurgen, die mit ihrer Doppelapprobation weiterhin sowohl ärztlich als auch zahnärztlich im Bereich des Gesichtes tätig sein dürfen. Indem das Urteil eine klare Trennung der zahnärztlichen und ärztlichen Tätigkeit zieht und dem Verschwimmen der verschiedenen Fachbereiche entgegenwirkt, leistet es somit einen wichtigen Beitrag zum rechtlichen Verständnis der medizinischen Praxis. Hervorzuheben sind besonders die werberechtlichen Konsequenzen dieses Urteils. Insbesondere geht aus dem Urteil deutlich hervor, dass Werbung von Zahnärzten für kosmetische Behandlungen, die über den unmittelbaren Bereich des Mundes, des Kiefers und der Zähne hinausgehen, nicht ZHGkonform ist und auch als solches geahndet wird. Es wirft somit ein neues Licht auf bisherige Werbepraktiken von Zahnärzten, wie insbesondere eine Reihe von auf dieses Urteil folgenden Fällen bezüglich der Werbeauftritte von verschiedenen deutschen Zahnärzten durch eine Schweizer Firma zeigt. Seit Urteilsverkündung im April 2011 gingen wiederholt Abmahnungen von einer Schweizer Firma bei einer Reihe von deutschen Zahnärzten ein, auf deren Internetseiten sich Hinweise auf Botoxbehandlungen finden lassen. Die Zahnärzte hatten in ihrem Internetauftritt einen Lexikoneintrag verwendet, der, so die Schweizer Firma, dem Patienten irreführend suggerierte, die Zahnärzte würden kosmetische Behandlungen wie das Unterspritzen von Falten im Gesicht durchführen und somit nicht im Sinne der zahnärztlichen Approbation handeln. Sich auf das Urteil vom Verwaltungsgericht stützend mahnte die Firma an, die Zahnärzte hätten sich nicht ZHG- und wettbewerbsrechtlich konform verhalten. Die Firma stellt infolgedessen Schadensersatzansprüche in nicht unerheblicher Höhe. Da die Sach- und Rechtslage bei solchen Abmahnungen stets von den Details im Einzelfall abhängt, ist betroffenen Zahnärzten zu raten, anwaltliche Hilfe zur Prüfung der Rechtslage herbeizuziehen und in jedem Fall von einer sofortigen Zahlung des geforderten Schadensersatzbetrages abzusehen. Sowohl das im April diesen Jahres erlassene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster als auch die seit dem bei Zahnärzten eingegangene Abmahnwelle zeigen, dass der werberechtliche Rahmen der zahnärztlichen und kosmetischen ärztlichen Tätigkeit durchaus nicht immer klar für juristische Laien nachvollziehbar ist. Insbesondere im Bereich der kosmetischen Behandlung im Gesicht gibt es Überschneidungen zwischen den verschiedenen Fachbereichen, die aus den zuständigen Berufsordnungen und Gesetzestexten (ZHG, HWG) nicht immer eindeutig hervorgehen. Das Verwaltungsgericht Münster hat hier mit seinem Urteil zwar die Grenzen zwischen der zahnärztlichen und ärztlichen/heilkundlichen Tätigkeit bestätigt und vertieft, die Berührungspunkte werden jedoch im Zuge der zunehmenden Verschmelzung der Fachbereiche nicht abnehmen. Zahnärzten ist daher von Tätigkeiten abzuraten, die sich möglicherweise zu sehr in der Grauzone zur kosmetischen Medizin befinden. Es ist zu beachten, dass die Approbation Zahnärzte nur zu kosmetischen Behandlungen im unmittelbaren Bereich des Mundes, der Zähne und des Kiefers, einschließlich der Lippen, berechtigt. Dies sollte auch in der Werbung reflektiert werden. Neben dem weiterhin geltenden Verbot gegen anpreisende, vergleichende und irreführende Werbung ist deshalb darauf zu achten, dass Werbeprofile keinerlei Hinweise auf nicht zulassungskonforme Behandlungsmethoden beinhalten. Wie die beschriebene Abmahnwelle zeigt, sollten sowohl Ärzte als auch Zahnärzte werberechtlichen Grauzonen aus dem Weg gehen um unnötige und langwierige Rechtstreitigkeiten zu vermeiden. Auch eine vorherige Prüfung des Werbeauftrittes durch einen qualifizierten Anwalt ist durchaus ratsam._ face _Kontakt Rechtsanwalt Dennis Hampe, LL.M. E-Mail:hampe@ kwm-rechtsanwaelte.de Rechtsanwalt Dr. Sebastian Berg E-Mail: berg@ kwm-rechtsanwaelte.de kwm – kanzlei für wirtschaft und medizin Berlin, Münster, Hamburg, Bielefeld www.kwm-rechtsanwaelte.de Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Information _ Recht Werbung für „Faltenbehandlung mit Botox“ zulässig? Autor_ Christian Schuler, Hamburg _Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 31.08.2006, Az: 6 U 118/05) hatte eine Werbeanzeige eines Arztes für „Faltenbehandlung mit Botox“ für unzulässig, da wettbewerbswidrig, erachtet. Die Entscheidung dürfte den beklagten Arzt überrascht haben, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch im Jahre 2004 (Az: 1 BvR 2334/03) entschieden hatte, dass im Regelfall eine Werbung mit dieser Faltenbehandlung zulässig ist. _Die Unterschiede der Entscheidungen sind fein Der Entscheidung des BVerfG lag der Fall zugrunde, dass ein Arzt auf seiner Homepage das von ihm durchgeführte „biologische Facelifting“ mit dem Präparat Botox vorstellte. Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist es jedoch verboten, mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln außerhalb der Fachkreise zu werben. Dieses grundsätzliche Werbeverbot ist jedoch mit dem gesetzlich geschützten Recht der Ärzte auf Selbstdarstellung durch Werbung in Einklang zu bringen. Dies ist zu erreichen, indem dem HWG, das eine Verleitung zur Selbstbehandlung bestimmter Krankheiten und Leiden entgegenwirken soll, im Bereich des Selbstdarstellungsrechts der Ärzte keine eigenständige Bedeutung beigemessen wird. Deswegen ist es zweifelhaft, ob dieses Werbeverbot auf die Selbstdarstellung eines Arztes, der über die Behandlung mit einem bestimmten Medikament informiert, Anwendung finden kann, solange der Arzt nicht den Erwerb bestimmter Mittel empfiehlt. Nur bei einem Einfluss auf das Kaufverhalten der Patienten durch eine Werbung ist diese als unzulässig einzustufen. Hierauf soll aber das Werbeverbot mit Arzneimitteln dann keine Anwendung finden, wenn sachangemessene Informationen, die den möglichen Patienten nicht verunsichern, die Darstellung einer Faltenbehandlung mit Botox prägen. Ein Arzt kann grundsätzlich seine Behandlung bewerben. Die Behandlung mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin wird entschieden durch die Wahl des Wirkstoffes, nicht durch Besonderheiten einer Behandlungsmethode, geprägt. Verbietet man dem Arzt die Werbung mit dem Wirkstoff, wird ihm eine sinnvolle Darstellung der von ihm angebotenen Behandlung unmöglich gemacht. Außerdem hatte der Arzt im Internet geworben, also auf einer Plattform, die in der Regel nur von interessierten Personen auf der Suche nach ganz bestimmten Informationen aufgesucht wird. Die Wer- Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Information _ Recht bung des Arztes hat sich daher nicht der breiten Öffentlichkeit unvorbereitet aufgedrängt. Letztendlich soll auch nicht die Gefahr einer Selbstmedikation bestehen, da es sich bei Botox um ein Präparat handelt, das ins Gesicht gespritzt wird. _Recht des Arztes zur Selbstdarstellung dadurch nicht eingeschränkt Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu der Frage der Zulässigkeit der Werbung für eine Faltenbehandlung unter Nennung des Arzneimittels Botox nicht abschließend festgelegt und den Gerichten aufgegeben, anhand der genannten Grundsätze zu prüfen, in welcher Fallkonstellation nicht das Recht auf Selbstdarstellung gegenüber dem Zweck des Werbeverbots nach dem HWG überwiegt. Dieser Prüfungskompetenz ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem von ihm zu entscheidenden Fall nachgekommen. In diesem Fall hatte der Arzt eine Werbeanzeige in einer Zeitschrift aufgegeben, in der er neben anderen Behandlungsmethoden eine „Faltenbehandlung mit Botox“ aufführte. Diese Art der Werbung ist nach Ansicht des Gerichtes unzulässig. Die Werbung ist darauf angelegt, die Aufmerksamkeit potenzieller Kunden zu erregen, deren Interesse zu wecken und damit den Absatz von Waren und Leistung zu fördern. Zwar ist Bezugspunkt der Werbung des Arztes nicht der Absatz des verschreibungspflichtigen Arzneimittels, da er eine Dienstleistung anbietet. Dennoch fördert er damit den Verbrauch und den Verkauf des Arzneimittels Botox, weil die angebotene Faltenbehandlung den Einsatz von Botox notwendig macht. Allein eine Maßnahme, die den Verbrauch und den Verkauf von Arzneimitteln fördert, fällt unter das Werbeverbot des § 10 Abs. 1 HWG. Gegen seine Entscheidung spricht nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auch nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2004, da das Recht des Arztes auf Selbstdarstellung hierdurch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt ist. Denn der Arzt hat sich in dieser Anzeige darauf beschränkt, plakativ einige Behandlungsmethoden mit unterschiedlichster Zielsetzung zu bewerben. Er hat es dabei unterlassen, seine Befähigung zur Durchführung dieser Behandlungen im Einzelnen darzulegen oder sachlich über die einzelnen Behandlungsmethoden zu informieren. Die Anzeige des Arztes enthielt abgesehen von der reinen Aufzählung verschiedenster Behandlungsformen keine Selbstdarstellung seiner Person. Deswegen überwiegt das Recht auf Selbstdarstellung nicht dem Zweck des Werbeverbots für Arzneimittel, das nicht nur darauf gerichtet ist, der Gefahr einer Selbstmedikation zu begegnen, sondern auch erreichen will, dass im Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ein Konflikt wegen von der Werbung getragene Patientenwünsche vermieden wird. Der Arzt hat anders als in dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde liegenden Fall die Faltenbehandlung mit Botox offensiv in einer Zeitungsanzeige beworben und ist damit an die breite Öffentlichkeit getreten und nicht nur auf zu diesem Thema Informationssuchende. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes wird im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht die letzte zu dieser Frage sein. Sicherlich kann der gleiche Fall auch vollständig anders entschieden werden, sodass es wünschenswert wäre, wenn der Bundesgerichtshof alsbald zu dieser Frage Stellung beziehen kann. Bis dahin gilt es, bei Werbung für eine Faltenbehandlung unter Nennung des Arzneimittels Botox Vorsicht walten zu lassen._ _Kontakt face I 2_ 2007 Christian Schuler Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht Kanzlei Roggelin/Witt/Wurm/Dieckert Hamburg, Schwerin, Berlin, Dresden, Frankfurt am Main Alte Rabenstraße 32 20148 Hamburg E-Mail: [email protected] Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Information _ Recht Urteil des Bundesgerichtshofs Die Gebührenordnung für Ärzte gilt für kosmetische Eingriffe Autor_Dr. Maike Erbsen, Sindelfingen _Bislang war es im Bereich medizinisch nicht indizierter kosmetischer Eingriffe üblich, Pauschalhonorare zu verlangen. Dieser Praxis hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem kürzlich verkündeten Urteil vom 23.03.2006 – III ZR 223/05 – einen Riegel vorgeschoben: Ein Arzt ist auch bei der Abrechnung rein kosmetischer Eingriffe an die Regelungen und das Gebührenverzeichnis der GOÄ gebunden. Der beklagte Facharzt für Chirurgie/plastische Chirurgie, der eine Privatklinik für kosmetische Operationen betreibt, hatte für eine Brustverkleinerung oder Bruststraffung einen Pauschalpreis von knapp 9.500 € verlangt. Die Patientin, die – was in diesen Fällen die seltene Ausnahme ist – über eine Kostenzusage ihrer privaten Krankenversicherung verfügte, hatte den Betrag gezahlt und forderte im Nachhinein einen erheblichen Teil der Summe zurück, weil eine Berechnung nach den Regeln der GOÄ zu einem deutlich niedrigeren Rechnungsbetrag geführt hätte. Der BGH entschied, dass die GOÄ auch in Fällen medizinisch nicht notwendiger kosmetischer Operationen zwingend anzuwenden ist. Er begründet dies mit der Regelung in § 1 GOÄ, wonach sich die Vergütungen für „die beruflichen Leistungen der Ärzte“ nach dieser Verordnung bestimmen. Abweichungen hiervon seien nur in den engen Grenzen der GOÄ auf Grund einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ möglich. Der Begriff der „beruflichen Leistungen der Ärzte“ im Sinne von § 1 GOÄ sei weit zu verstehen und gehe inhaltlich über den Bereich der medizinisch indizierten Heilbehandlung hinaus. Er erfasse auch Maßnahmen „am gesunden Menschen“, wenn „diese“, so der BGH, „ihrer Methode nach der ärztlichen Krankenbehandlung gleichkommen und ärztliche Fachkenntnisse voraussetzen sowie gesundheitliche Schädigungen verursachen können“. Der BGH sieht die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung nicht als zwingendes Erfordernis für den Anwendungsbereich der GOÄ an. Zur Begründung verweist er auf die Regelungen in § 1 Abs. 2 Satz 2 und § 12 Abs. 3 Satz 5 GOÄ, die die Möglichkeit zur Berechnung von Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen Versorgung hinausgehen, voraussetzten und diese lediglich von einem Verlangen des Patienten abhängig machten. Eine Unterscheidung zwischen medizinisch notwendigen und nur kosmetisch veranlassten Eingriffen zur Klärung der Abrechnungsmodalitäten würde, so der BGH, „vermeidbare Unsicherheiten in das Behandlungsverhältnis hineintragen, da die Übergänge unter Be- Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ ANZEIGE orofacial esthetics rücksichtigung auch der psychischen Befindlichkeit der Patienten fließend sind.“ Aus diesem Grund soll für alle beruflichen Leistungen der Ärzte, gleich ob sie medizinisch indiziert oder nicht indiziert sind, die gesetzliche Gebührenordnung gelten. Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten – die durch das Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG schützt auch die Freiheit, das Entgelt für berufliche Leistungen selbst festzusetzen oder mit dem Vertragspartner auszuhandeln – verteidigt der BGH die Einschränkung der freien Honorarvereinbarung mit Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes. Die Abrechnung nach der GOÄ erhöhe im Interesse der zahlungspflichtigen Patienten die Transparenz privatärztlicher Liquidationen und ziele auf eine angemessene, leistungsgerechte Vergütung. Eine unverhältnismäßige Belastung des Arztes sei damit nicht verbunden. Dem Arzt stehe es frei, im Rahmen des § 2 GOÄ eine abweichende Honorarvereinbarung zu treffen. Das erlaube zwar keinen Pauschalpreis, lasse aber Raum für eine Vervielfachung des Gebührensatzes. Die rechtliche Beurteilung des BGH ist angreifbar. Die GOÄ ist nach ihrem Wortlaut nur auf die Abrechnung medizinisch notwendiger (§ 1 Abs. 2 Satz 1) oder mehr als medizinisch notwendiger (§ 1 Abs. 2 Satz 2), nicht aber medizinisch nicht notwendiger Leistungen ausgerichtet. Kosmetische Leistungen sind gerade keine medizinisch notwendigen Leistungen und damit erst recht nicht „mehr als medizinisch notwendig“. Außerdem ist das Argument des Verbraucherschutzes nicht überzeugend. Warum besteht bei einem rein kosmetischen Eingriff das Bedürfnis nach einer transparenten und angemessenen Vergütung? Solche Eingriffe werden frei nach dem Wunsch des Patienten, der hier besser Kunde genannt werden sollte, ausgeführt. Dieser kauft sich eine Dienstleistung ein, die ihm wichtig erscheint, ohne dass irgendeine Notwendigkeit etwa in Form eines Leidensdrucks dazu bestünde. Man kann nur hoffen, dass der vom BGH zur Rückzahlung verurteilte Arzt gegen die Entscheidung Verfassungsbeschwerde einlegen wird. Ansonsten wird man mit dieser Entscheidung – bis zu einem anders lautenden BGH-Urteil – leben müssen und diese im Ergebnis sehr weitgehende Entscheidung des BGH auch auf das zahnärztliche Gebührenrecht übertragen müssen. Die Entscheidung führt dazu, dass die bisher im Bereich der kosmetischen Eingriffe üblichen Pauschalhonorarvereinbarungen unwirksam sind. Das kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren (ab Kenntnis der Patienten von der fehlerhaften Abrechnung!) eine Flut von Rückforderungsansprüchen der Patienten nach sich ziehen. Die (Zahn)Ärzte, die bisher (in gutem Glauben) Pauschalhonorare in Ansatz gebracht haben, sollten sich daher rasch überlegen, welche analogen Gebührenpositionen stattdessen zur Anwendung kommen können – und im Übrigen rigoros Honorarvereinbarungen abschließen. Der Weg, nachträglich über eine Faktorerhöhung über den 3,5-fachen Steigerungsfaktor hinaus zu einer angemessenen Vergütung zu kommen, ist versperrt, da die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 GOÄ/GOZ (Vereinbarung vor Erbringung der [zahn]ärztlichen Leistung) im Nachhinein nicht mehr geschaffen werden können. Die Bindung an die GOÄ gilt allerdings nur für den Fall, dass die (Zahn)Ärzte selbst abgerechnet haben. Wird die Behandlung als Leistung einer Privatklinik abgerechnet und ist der Behandlungsvertrag ausschließlich mit der Klinik abgeschlossen worden, gilt die GOÄ nicht, da die Klinik kein (Zahn)Arzt im Sinne des Gebührenrechts ist. In diesem Fall können nach wie vor Pauschalhonorare vereinbart und eine Behandlung von Vorauszahlungen (Vorkasse) abhängig gemacht werden. Das könnte zu einer Renaissance des Klinikgedankens führen._ ISSN 1864-4279 Entgelt bezahlt: 74677 Preis: € 10,00 zzgl. MwSt. 5. Jahrgang • März • 1/2011 face international magazine of orofacial esthetics 1 2011 _Fachbeitrag Botox, Filler, Chirurgie – wo sind die „Schnittstellen“ _Spezial Körperbildforschung im Rahmen der rekonstruktiven und ästhetischen Plastischen Chirurgie _Lifestyle Back to the Future – eine Reise ins Paradies Bestellung auch online möglich unter: www.oemus.com/abo Eine Ausgabe kostenlos! Sichern Sie sich jetzt Ihr Probeabo! Ja, ich möchte das Probeabo beziehen. Bitte liefern Sie mir die nächste Ausgabe frei Haus. Soweit Sie bis 14 Tage nach Erhalt der kostenfreien Ausgabe keine schriftliche Abbestellung von mir erhalten, möchte ich das im Jahresabonnement zum Preis von 44 €/Jahr inkl. gesetzl. MwSt. und Versandkosten beziehen. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht sechs Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraumes schriftlich gekündigt wird (Poststempel genügt). Name Vorname Firma Straße PLZ/Ort Rechtsanwältin Dr. Maike Erbsen Kanzlei Ratajczak Wellmann & Partner Berlin · Sindelfingen · Köln Wegener Str. 5 71063 Sindelfingen cosmetic dentistry 2_ 2006 E-Mail Unterschrift Widerrufsbelehrung: Den Auftrag kann ich ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen ab Bestellung bei der OEMUS MEDIA AG, Holbeinstr. 29, 04229 Leipzig, schriftlich widerrufen. Rechtzeitige Absendung genügt. eBook Faltenbehandlung 2011 _Kontakt Unterschrift OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 03 41/4 84 74-0 Fax: 03 41/4 84 74-2 90 E-Mail: [email protected] Information _ Recht Umsatzsteuerpflicht für Schönheitsoperationen Autoren_ Dr. Thomas Ratajczak, Birgitta Radermacher, Köln _Recht _Für die Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen nach § 4 Nr.14 UstG 1993 reicht es nicht mehr aus, dass die Operationen nur von einem Arzt ausgeführt werden können, vielmehr müssen sie der medizinischen Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen, also medizinisch indiziert sein. Dies hat nach dem Europäischen Gerichtshof nun auch der Bundesfinanzhof (BFH) am 15.07.2004 – V R 27/03 – entschieden. Bis zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ging man in Deutschland davon aus, dass es für die Umsatzsteuerfreiheit ausreicht, dass die Behandlung durch einen Arzt durchgeführt wird. Geklagt hatte ein Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg. Im Rahmen von Privatliquidationen führt er medizinisch nicht indizierte Schönheitsoperationen durch. Weder berechnete er den Patienten die Mehrwertsteuer noch führte er Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Er ist nunmehr vom Finanzamt für drei volle Kalenderjahre nachversteuert worden. Der BFH bestätigte den Standpunkt des Finanzamtes. Grundsätzlich sind nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt etc. umsatzsteuerfrei. Diese Vorschrift wird mittlerweile restriktiv ausgelegt, sodass nur medizinisch indizierte Tätigkeiten der Diagnose, Behandlung und Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen umsatzsteuerfrei sind. Demnach fallen z.B. nicht unter die Steuerbefreiung: _ Untersuchungen in Vaterschaftsprozessen, _ Ausstellen von ärztlichen Bescheinigungen für Kriegsrentenansprüche, _ Erstellung von Gutachten für Haftungsfragen, bei ärztlichen Behandlungsfehlern etc. Dasselbe gilt nun auch für medizinisch nichtindizierte, sondern rein kosmetisch indizierte Schönheitsoperationen, deren Zweck also nicht zumindest auch der Schutz oder die Verbesserung der Gesundheit des Patienten ist. Dabei ist der Arzt in einem Dilemma. Rechnet er die Operation ohne weiteres nach GOÄ ab, bejaht er die medizinische Notwendigkeit und muss dafür keine Umsatzsteuer ansetzen. Will er lieber – wie dies bei Schönheitsoperationen üblich und nach unserer Auffassung zulässig ist – Honorarpauschalen abrechnen, muss er dafür Umsatzsteuer ansetzen. Die auf der neueren Rechtsprechung des EuGH basierende Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ist nunmehr auch vom BFH bestätigt worden. Ästhetisch-plastische Leistungen eines Chirurgen sind steuerpflichtig, wenn nicht nach den Umständen des Einzelfalles eine medizinische Indikation vorliegt. Der Arzt muss gegenüber dem Finanzamt im Zweifel nachweisen, dass eine medizinisch indizierte Ausübung der Heilkunde vorliegt. Im zu entscheidenden Fall waren die Operationen nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht medizinisch indiziert, was die Verwaltung schon daraus entnommen hatte, dass die Sozialversicherungsträger die Kosten nicht getragen haben. Letztlich findet durch dieses neue Urteil eine Umkehr der Beweislast statt, denn nun muss der Arzt die medizinische Indikation feststellen und dokumentieren und ggf. auch dem Patienten bei der Geltendmachung der Ersatzansprüche gegenüber der Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung beistehen, um seine eigene Umsatzsteuerfreiheit zu erhalten oder es muss die die derzeit noch 16 % Umsatzsteuer dem Patienten in Rechnung stellen. Es gibt vielleicht einen Ausweg für die Vergangenheit: Wer vom Finanzamt für die Vergangenheit mit solchen Umsatzsteuernachforderungen konfrontiert wird, sollte nach § 163 AO (Abgabenordnung) einen Antrag auf Festsetzung der Umsatzsteuerschuld aus Billigkeitsgründen auf 0,– € (null Euro!) stellen. Nachdem die sog. herrschende Meinung lange Zeit davon ausging, dass diese Behandlungen umsatzsteuerfrei sind, trifft den Arzt die Nachversteuerung als unbillige Härte. Für die Zukunft gilt dagegen: Im Zweifel muss die Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden._ _Kontakt cosmetic dentistry 1_ 2008 Birgitta Radermacher Rechtsanwältin, Lehrbeauftragte an der Fachhochschule Köln Wiener Platz 4 51065 Köln Tel.: 0221 962160 Kanzlei Ratajczak Wellmann & Partner Berlin – Sindelfingen – Köln Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Information _ Recht Augmentation der Lippen und perioraler Falten für Zahnärzte zulässig Autor_ Dr. Stefan Stelzl, Sindelfingen _Eine Lippenaugmentation durch Zahnärzte ist zulässig. Gleiches gilt für die Unterspritzung von perioralen Falten, solange eine enge örtliche Grenzziehung vorgenommen wird. Die ergibt sich aus den folgenden Erwägungen: Es stellt sich zunächst die Frage, ob die oben genannten Maßnahmen „Heilkunde“ am Menschen darstellen oder rein kosmetischer Art sind. Liegt eine heilkundliche Behandlung vor, darf diese nur durch einen approbierten Arzt oder durch einen Heilpraktiker durchgeführt werden (§ 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz, HPG). Handelt es sich dagegen um eine kosmetische Behandlung, darf diese grundsätzlich von jedermann durchgeführt werden. Liegt eine heilkundliche Tätigkeit vor, so stellt sich die Frage, ob die oben genannten Maßnahmen auch der „Zahnheilkunde“ gem. § 1 Abs. 3 Zahnheilkundegesetz (ZHG) zugerechnet werden können. Nur dann dürfen sie auch von Zahnärzten erbracht werden. 1. Abgrenzung Heilkunde/kosmetischer Eingriff 1.1. Der Heilkundebegriff ist (nur) in § 1 Abs. 2 HPG definiert: „Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.“ Zahnärzte sind nicht berechtigt, in den Bereich der Heilkunde überzugreifen und Patienten etwa wegen angenommener Auswirkungen von Amalgam auf andere Körperbereiche auch insoweit diagnostisch oder therapeutisch zu behandeln. 1.2. Das Gebiet der Kosmetik fällt grundsätzlich nicht unter die Legaldefinition der Heilkunde. Die aus rein kosmetischen Zwecken beseitigten „Anomalien“ stellen weder eine Krankheit noch ein Leiden oder einen Körperschaden dar. 1.2.1. Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings entschieden, dass § 1 Abs. 2 HPG auf kosmetische Behandlungen, _ die in die körperliche Integrität eingreifen, _ die ihrer Methode nach der ärztlichen Krankenbehandlung gleichkommen und ärztliche Fachkenntnisse voraussetzen, _ die gesundheitliche Schädigungen verursachen können, analog anzuwenden ist. Das Gericht hat deshalb „Schönheitsoperationen“ wie Nasenkorrekturen und Brustplastiken als Heilkunde eingestuft. Wenig später hat das BVerwG den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 HPG noch weiter ausgedehnt, und zwar auch auf kosmetische Eingriffe, bei denen die Behandlung selbst zwar keine medizinischen Kenntnisse voraussetzt, jedoch die Frage, ob sie im einzelnen Fall begonnen werden darf, ärztliches diagnostisches Fachwissen erfordert, um einer Gesundheitsgefährdung durch den Eingriff vorzubeugen. 1.2.2. Man könnte nun der Auffassung sein, dass die Unterspritzung von Falten im Mundbereich oder die Lippenaugmentation weder so schwierig sind wie eine chirurgische Nasenkorrektur, noch eine besondere Differenzialdiagnostik erfordert und deshalb als kosmetische Behandlung ohne die Erlaubnis nach § 1 Abs. 2 HPG möglich sei. 1.2.2.1. Betrachtet man allerdings, was in der Rechtsprechung ansonsten noch unter den Heilkundebegriff gefasst wird, so wird man wohl kaum umhinkommen, die Faltenunterspritzung und Lippenaugmentation als Heilkunde am Menschen bezeichnen zu müssen. Wegen mehr oder weniger großer Gefahrenmomente wurde die eigenverantwortlichselbstständige Anwendung folgender Verfahren als Ausübung der Heilkunde angesehen: _ die Chiropraktik _ Manuelle Therapie _ die Fuß-Reflexzonen-Massage _ Shiatsu/Akkupressur _ Psychotherapeutische Behandlungen _ „Wunderheilung“ durch Handauflegen oder Be- Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Information _ Recht streichen eines kranken Körperteils. Der Grund liegt darin, dass ein derartiges Tun bei den Behandelten den Eindruck erweckt, es ziele darauf ab, sie zu heilen oder ihnen Erleichterung zu verschaffen. Gerade der Glaube an angebliche übernatürliche Gewalt mit vermeintlichen oder vorgetäuschten übersinnlichen Kräften sei besonders gefährlich im Hinblick auf die Heilung tatsächlicher Krankheiten. Eine „Differenzialdiagnostik“ erfolgt nicht. _ Geistheilung, Heilbehandlung mit dem Pendel, Heilmagnetismus _ Ausübung des USUI-Systems des Reki „Rekispende“ _ Piercing 1.2.2.2. Über die Auslegung des Begriffs Heilkunde entscheiden im Endeffekt die Gerichte, nicht etwa die berufsständischen Kammern. Wegen des erforderlichenen Patientenschutzes dürfte es aber sehr schwer werden, die Faltenunterspritzung und die Lippenaugmentation als rein kosmetische Behandlung anerkannt zu erhalten, die keiner Approbation oder keiner Heilpraktikererlaubnis bedarf. 2. Abgrenzung Heilkunde/Zahnheilkunde Mit den obigen Ausführungen ist geklärt, dass Kosmetikerinnen grundsätzlich die Faltenunterspritzung etc. verboten ist, soweit sie keine Heilpraktikererlaubnis besitzen. Es ist damit aber nicht die Frage beantwortet, ob die Unterspritzung der Lippen, perioraler Falten oder der Naso-Labial-Falten von Zahnärzten erbracht werden darf oder nicht. 2.1. Maßgebende Definitionsvorschrift ist § 1 Abs. 3 ZHG: „Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich-wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen.“ 2.2. Im Gegensatz zu § 1 Abs. 2 HPG stellt § 1 Abs. 3 ZHG auf die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung oder Behandlung ab. Wie oben dargestellt, unterscheidet sich aber der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 HPG durch die extensive Auslegung in der Rechtsprechung inhaltlich nicht mehr von der Formulierung in § 1 Abs. 3 ZHG. Auch im humanmedizinischen Bereich ist für die Ausübung der Heilkunde maßgebend, ob ärztliche Fachkunde erforderlich ist oder nicht. 2.3. Genauso wenig wie eine rein kosmetische Nasenkorrektur als Heilung oder Linderung von Krank- heiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen angesehen werden kann, kann die Unterspritzung der Lippe oder perioraler Falten als Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten angesehen werden. Als Krankheit ist in § 1 Abs. 3 Satz 2 ZHG jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer definiert, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen. Genauso wie die Rechtsprechung beispielsweise die Entfernung von Warzen und Leberflecken in den Geltungsbereich des § 1 Abs. 2 HPG „hineininterpretiert“, muss dies auch bei § 1 Abs. 3 ZHG der Fall sein. Der Krankheitsbegriff muss dahingehend erweitert werden, dass alles umfasst ist, was zahnärztliche Fachkunde erfordert. 2.4. Fraglich ist, ob die Unterspritzung der Lippe als Zahn-, Mund- und Kieferkrankheit in diesem Sinne angesehen werden kann. Die Lippe ist in § 1 Abs. 3 ZHG nicht ausdrücklich genannt. Diesbezüglich hat allerdings das OLG Zweibrücken unter Berufung auf die EWG-Richtlinie Nr. 78/687 entschieden, dass bspw. die chirurgische Behandlung von Naevi der Lippen zur Zahnheilkunde zu zählen sei. Nach Auffassung des Gerichts zählen auch die Lippen zum Bereich des Mundes und des dazu gehörigen Gewebes im Sinne der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen. Berücksichtigt man die oben genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Behandler insbesondere zu einer umfassenden Differenzialdiagnostik in der Lage sein muss, so dürfte unstreitig sein, dass diese Differenzialdiagnostik bei der Behandlung von Naevi durchaus eine entscheidende Rolle spielen kann, während dies bei der Unterspritzung der Lippen aus rein kosmetischen Gründen nicht der Fall ist. Hier ist nur die Kenntnis der anatomischen Strukturen, eventueller Nervenverläufe und der Handhabung einer Spritze erforderlich. Die Lippenunterspritzung ist aus Sicht des Patientenschutzes wesentlich unkritischer als die Naevi-Behandlung. Die Lippenunterspritzung ist deshalb vom Begriff der Zahnheilkunde umfasst und darf von Zahnärzten ausgeführt werden. 2.5. Etwas kritischer, aber auch noch vom Zahnheilkundebegriff umfasst, ist die Unterspritzung von perioralen Falten und von Naso-Labial-Falten. Diese Körperregionen befinden sich im Bereich des Mundes, der schon nach § 1 Abs. 3 ZHG ausdrücklich von der Zahnheilkunde mit umfasst ist. Dass der Zahnarzt nicht ausschließlich intraoral, sondern auch extraoral tätig sein darf, ergibt sich bspw. aus Nr. 41 b BEMA bzw. der Nr. 011 GOZ, wonach auch eine extraorale Leitungsanästhesie selbstver- Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Information _ Recht ständlich zum zahnärztlichen Tätigkeitsbereich gehört. Stellt man – wie oben ausgeführt – in erster Linie auf den Patientenschutz ab, so ist dieser durch eine Unterspritzung perioraler Falten in keiner Weise mehr gefährdet als durch eine extraorale Leitungsanästhesie. In beiden Fällen ist die (zahn-)medizinische Kenntnis von anatomischen Strukturen, der Nervenverläufe etc. erforderlich. Es dürfte sogar die subkutane Unterspritzung deutlich weniger Risiken bieten als die extraorale Leitungsanästhesie, die perineural gesetzt werden muss. Es kann insoweit auch nochmals auf das OLG Zweibrücken verwiesen werden. Das Gericht hält unter anderem die extraorale Eröffnung von Abszessen und Phlegmonen als „Übergriffe in den unmittelbar angrenzenden Bereich“ für zulässig. Damit ist die Unterspritzung von perioralen Falten einschließlich der Naso-Labial-Falten (die den Bezug zur Lippe schon im Namen tragen) zulässig, nicht aber die Unterspritzung von weiter entfernt liegenden Falten, bspw. im Wangen- oder Augenbereich. _ cosmetic dentistry 4_ 2004 _Autor Dr. Stefan Stelzl Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwalt seit 1992. Kanzlei Ratajczak Wellmann & Partner, Sindelfingen, Berlin, Köln Tätigkeitsschwerpunkte: Kassen(zahn)arztrecht, Berufsrecht der Zahnärzte und Ärzte, (zahn)ärztliches Vertragsrecht Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V., der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V., der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. und der ARGE Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein Tel.: 07031 9505-22 E-Mail: [email protected] ANZEIGE DEMO-DVD Unterspritzungstechniken zur Faltenbehandlung im Gesicht 75 € * Unterspritzungstechniken jetzt auf DVD! Kontakt OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 | 04229 Leipzig Tel.: 03 41/4 84 74-3 08 Fax: 03 41/4 84 74-2 90 E-Mail: event@oemus–media.de www.oemus.com *zzgl. MwSt. und Versandkosten . BESTELLFORMULAR Hinweis: Die Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Titel/Name/Vorname Praxisstempel Spieldauer: 60 Minuten Unterschrift eBook Faltenbehandlung im Gesicht Hiermit bestelle ich die brandaktuelle Demo-DVD zum Preis von 75 € zzgl. MwSt. und Versandkosten. Information _ Recht Welche rechtlichen Besonderheiten muss der Zahnarzt bei Schönheitsbehandlungen beachten? Autor_ RA Dr. Thomas Ratajczak, Sindelfingen _Recht Zum Thema Schönheitsbehandlungen in der Zahnarztpraxis nehmen unsere Autoren, Rechtsanwalt Dr. Thomas Ratajczak und Rechtsanwältin Susanna Zentai, Stellung. _Schönheitsbehandlungen sind in der Regel medizinisch nicht indizierte Maßnahmen. Eingriffe ohne medizinische Indikation nehmen rechtlich eine Ausnahmerolle mit besonderen Voraussetzungen ein, liegen aber im Trend der Zeit. Der medizinische Fortschritt und das steigende Anspruchsdenken der Gesellschaft lassen reine Schönheitseingriffe im Alltag des Zahnarztes immer mehr Platz greifen. Das führt dazu, dass sich der Zahnarzt zunehmend mit diesem Thema auseinander setzen und die rechtliche Sonderstellung von reinen Schönheitsbehandlungen kennen sollte. muss ein Psychologe in die Behandlungsplanung einbezogen werden; denn Schönheitsoperationen ersetzen nicht eine notwendige psychiatrisch/ psychotherapeutische Behandlung. Im Regelfall wird man in einem solchen Fall sogar von einer Kontraindikation ausgehen müssen. Diese Weichenstellung hat daher in einem ausführlichen Aufklärungsgespräch im Vorfeld der Behandlung zu erfolgen. Bereits hierdurch erhalten Anamnese und Aufklärungsgespräch bei einer Schönheitsbehandlung entscheidende Bedeutung. _Fehlende zahnmedizinische Indikation _Besonders gründliche Aufklärung vor der Behandlung Der Bereich der „reinen“ Schönheitsbehandlung beginnt da, wo absolut keine zahnmedizinische Indikation für die zahnärztliche Maßnahme gegeben ist und endet dort, wo eine Kontraindikation vorliegt. Somit ist eine Unterscheidung zwischen medizinisch indizierten und medizinisch nicht indizierten Zahnbehandlungen erforderlich. Es gibt dabei durchaus Mischformen, bei denen die medizinische Notwendigkeit von leicht bis dringlich reichen kann. Daneben kommen Extremfälle vor, die wegen einer stark ausgeprägten psychischen Komponente des Patienten medizinisch indiziert erscheinen. In einem so gelagerten Fall sollte der behandelnde oder um Rat gefragte Zahnarzt aber aus Selbstschutz sehr skeptisch werden und die genauen Hintergründe des Patientenwunsches erfragen. Gegebenenfalls Die Rechtsprechung stellt bei medizinisch nicht indizierten Schönheitseingriffen die höchsten Anforderungen an die Aufklärung überhaupt. Dies ist nachvollziehbar. Mit jedem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sind Risiken für den Patienten verbunden. Diese nimmt der Patient immer aus einem bestimmten Grund in Kauf. Wenn seine Behandlung dringend notwendig ist, um eine Verschlimmerung seiner Erkrankung zu verhindern und weiteren Schäden vorzubeugen, wird ihm die Entscheidung für den Eingriff leichter fallen. Auch werden Risiken bei bestehender objektiver medizinischer Notwendigkeit eher in Kauf genommen. Anders hingegen bei einer geringeren oder gar keiner Indikation. Vor diesem Hintergrund haben die Gerichte den Grundsatz geprägt: Je weniger dringend Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Information _ Recht die Indikation, desto schwerer wiegt die Aufklärungspflicht! Neben dem Aspekt der rein sachlichen Dringlichkeit des Eingriffs ist auch die zeitliche Dringlichkeit für das Maß der erforderlichen Aufklärung zu berücksichtigen. Auch hier gilt: je mehr Zeit dem Patienten bleibt, sich für oder gegen einen Eingriff zu entscheiden, desto strengere Anforderungen sind an die Aufklärung zu stellen. Bei reinen Schönheitseingriffen muss dem Patienten folglich am meisten Zeit gelassen werden, sich mit den Vor- und Nachteilen auseinanderzusetzen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einer Strafsache bereits im Jahre 1959 herausgestellt (Urteil vom 10.02.1959 – 5 StR 533/58 –). Die gesamte Aufklärung muss besonders gründlich dokumentiert werden und möglichst jeden individuellen Aspekt der Vorstellung und Motivation des Patienten erfassen. Dies schützt den Zahnarzt bei einem möglichen Regress vor der Behauptung des Patienten, so habe er sich das Ergebnis nicht vorgestellt, obwohl er zuvor genau dies als Ziel des Eingriffs beschrieben hat. _Schwierigkeiten bei der Bewertung des Ergebnisses Kommt es nach einem Schönheitseingriff zum Behandlungsfehlervorwurf, kann es für den Zahnarzt schnell problematisch werden. Die Rechtsprechung betrachtet die Behandlungen mit einem gewissen Unverständnis, um nicht zu sagen Argwohn und ist schnell geneigt, optisch nicht zufrieden stellende Behandlungsergebnisse als Haftungsfall einzustufen. Das Ergebnis einer Schönheitsbehandlung ist bei überwiegend subjektiv motivierten Entschei- dungen für eine optische Veränderung nur beschränkt objektivierbar. Jeder Mensch hat ein anderes Schönheitsideal und seine individuelle Vorstellung darüber, ob und wann er/sie selbst schön ist. Für Dritte, auch für Gutachter, sind die so unterschiedlich aufgestellten Kriterien im konkreten Fall oft nicht nachvollziehbar. Es gibt aber fraglos objektive Befunde, die einer Bewertung nach Ziel erreicht/nicht erreicht, Behandlungsfehler ja oder nein zugänglich sind. Eine objektiv nicht gerade Zahnreihe kann subjektiv nicht für „gerade“ befunden werden und eine nicht beseitigte Verfärbung eines Zahnes wird auch nicht im subjektiv geprägten Auge des jeweiligen Betrachters unabhängig von jeder Farbskala auf einmal „weiß“. Je weiter sich das Fachgebiet der kosmetischen Zahnheilkunde entwickelt, umso mehr objektivierbare Befunde werden sich ergeben, an denen dann die Erfüllung der Behandlungserwartungen rechtlich überprüft werden kann. Ein Eingriff darf aber unabhängig von allen ästhetischen Empfindungen dann nicht vorgenommen werden, wenn das von dem Patienten gewünschte Ziel mit ihm gar nicht erreicht werden kann (OLG Köln, Urteil vom 03.02.1999 – 5 U 118/98 –). Dann liegt in der Behandlung ein klarer Haftungsfall. _Autor cosmetic dentistry 4_ 2004 Dr. jur. Thomas Ratajczak _Fazit Bei der Durchführung von Behandlungsmaßnahmen zu reinen Schönheitszwecken sollte der Zahnarzt auf eine sehr intensive Aufklärung achten und diese akribisch dokumentieren, um hinterher die Wunschvorstellungen des Patienten genau belegen zu können._ Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Lehrbeauftragter an der FH NeuUlm, Seniorpartner einer auf Medizinrecht spezialisierten Anwaltskanzlei. Verlags- und Urheberrecht: ÄSTHETISCHE MEDIZIN Impressum Verleger: Torsten R. Oemus Verlag: OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 E-Mail: [email protected] Deutsche Bank AG Leipzig BLZ 860 700 00 Kto. 150 150 100 Verlagsleitung: Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (V.i.S.d.P.) Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Redaktion: Heike Isbaner Tel.: 0341 48474-221 Claudia Schreiter Tel.: 0341 48474-325 Korrektorat: Ingrid Motschmann/Frank Sperling Tel.: 0341 48474-125 Helga Friedrich/Hans Motschmann Tel.: 0341 48474-126 Herstellung: Dipl.-Des. Jasmin Hilmer Tel.: 0341 48474-118 Stand: 16. März 2011 Das eBook und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlegers und Herausgebers unzulässig und strafbar. Dies gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. 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Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Information _ Recht Lippenunterspritzung – wer darf was? Autor_ RA Dr. Thomas Ratajczak, Sindelfingen _Recht Zum Thema Lippenunterspritzung in der Zahnarztpraxis nimmt unser Autor, Rechtsanwalt Dr. Thomas Ratajczak, Stellung. _Autor cosmetic dentistry 4_ 2004 Dr. jur. Thomas Ratajczak Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Lehrbeauftragter an der FH NeuUlm, Seniorpartner einer auf Medizinrecht spezialisierten Anwaltskanzlei. _Bei der Lippenunterspritzung stellt sich wie bei vielen neu entwickelten Verfahren der ästhetisch/kosmetischen Behandlung primär die Frage, ob es sich dabei um Ausübung der Heilkunde handelt. Bejaht man dies, darf sie nur von Heilkundigen durchgeführt werden. Heilkunde ist nach der gesetzlichen Definition in § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz „jede Berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“. _Wer darf Lippen unterspritzen? Das Bundesministerium für Gesundheit hatte in einer Stellungnahme vom 21.01.1998 an den Bundesverband Deutscher Kosmetikerinnen e.V. die Auffassung vertreten, es neige dazu, „die Behandlung altersbedingter Faltenbildungen, sofern sie lediglich kosmetischen Zwecken dient, dem Begriff der Ausübung der Heilkunde nicht zuzuordnen. Das Gleiche dürfte für das subkutane und intrakutane Spritzen gelten, wobei allerdings keine Arzneimittel Verwendung finden dürfen.“ Dieser Auffassung ist das Verwaltungsgericht Trier in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung vom 23.01.2003 – 6 K 867/02 – entgegengetreten. Es hält die Faltenunterspritzung für eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde, weil „neben dem Wissen um die bei der Verabreichung von Injektionen regelmäßig zu beachtenden Anforderungen an Desinfektion und Hygiene auch anatomische Kenntnisse über den Aufbau der Haut und den Verlauf der Nerven, Muskeln und Blutgefäße im Gesicht sowie die Durchführung einer Anamnese zur Vermeidung von Allergierisiken“ erforderlich seien. „In praktischer Hinsicht muss die Befähigung zum sicheren Ansetzen und Führen der Spritzen bestehen, da eine subkutane Injektion angesichts der gerade im Gesichtsbereich sehr dünnen Haut eine ruhige Hand voraussetzt. Die Vornahme von Faltenunterspritzungen durch Unbefugte ist auch mit nicht unbeträchtlichen Gesundheitsgefährdungen für die Behandelten verbunden.“ Das VG Trier hätte seine Entscheidung überzeugender mit Hinweis auf § 4 Abs. 1 und 3 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LBMG) stützen können. Dieses Gesetz enthält auch die Definition kosmetischer Mittel. Es enthält zugleich die zentralen Normen zur Abgrenzung Arzneimittel – Medizinprodukte – Kosmetika – Lebensmittel – Nahrungsergänzungsmittel. Kosmetische Mittel sind danach dazu bestimmt, „äußerlich am Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruchs oder zur Vermittlung von Geruchseindrücken angewendet zu werden“. Stoffe, die zur Beeinflussung von Körperformen bestimmt sind, gelten nicht als Kosmetika. Stoffe, die intra- oder subkutan gespritzt werden, sind m.E. auch dann nicht als Kosmetika anzusehen, wenn sie zu kosmetischen Zwecken eingesetzt werden. Was für die Faltenunterspritzung gilt, gilt erst recht für die Lippenunterspritzung. Sie ist Heilkundigen vorbehalten. Das sind nach dem Heilpraktikergesetz Ärzte und Heilpraktiker. Die Ausübung der Zahnheilkunde wird vom Heilpraktikergesetz nicht erfasst. _Dürfen Zahnärzte Lippen unterspritzen? Zahnärzte können alle Tätigkeiten durchführen, die Ausübung der Zahnheilkunde i.S. des Zahnheilkundegesetzes sind. Sie können aber nicht darüber hinaus alle Tätigkeiten durchführen, die Ausübung der Heilkunde i.S. des Heilpraktikergesetzes darstellen. Das wird leider ab und zu übersehen. Die Frage nach dem Tätigkeitsgebiet der Zahnärzte hatte in einem denkwürdigen Verfahren das Oberlandesgericht Zweibrücken mehrfach beschäftigt. In seiner abschließenden Entscheidung vom 21.08.1998 – 2 U 29/97 – schloss es sich der Auffassung an, dass Zahnheilkunde nicht auf den dento-alveolären Bereich beschränkt ist, sondern die Verhütung, Diagnose und Behandlung von Anomalien und Krankheiten der Zähne, des Mundes und der Kiefer und des dazugehörigen Gewebes erfasst. Letzteres ist entscheidend. Die Lippen sind dem Mund zuzurechnen, weshalb auch die Entfernung von Naevi der Lippen jedenfalls auch Ausübung der Zahnheilkunde ist. Die Lippenunterspritzung durch Zahnärzte ist damit durch das Zahnheilkundegesetz gedeckt. _ Artikelreihe zum Thema „Faltenbehandlung im Gesicht“ Hinweis: Die Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Schöne Zähne – Schönes Lächeln EXKLUSIVE HOCHGLANZPOSTER Bestellung auch online möglich unter: [email protected] Bestellformular Ja, ich möchte ein/mehrere Poster bestellen: (bitte Zutreffendes ankreuzen) Name, Vorname Firma Straße ebook Faltenbehandlung 2012 PLZ/Ort Motiv 1 Motiv 2 Die Praxis aufpeppen – kein Problem! Die schönsten Titelmotive der Fachzeitschrift „cosmetic dentistry“ sind jetzt als exklusive Hochglanzposter für die Zahnarztpraxis erhältlich. Seit vielen Jahren besticht das Hochglanzcover der Fachzeitschrift „cosmetic dentistry“ durch außergewöhnlich ästhetische Titelmotive. Viele Zahnärzte haben die Bitte geäußert, diese Bilder auch für die Patientenkommunikation in der eigenen Praxis nutzen zu dürfen. Diesem Wunsch kommt der Verlag nach und bietet mit der Poster-Trilogie „Schöne Zähne – Schönes Lächeln“ die Möglichkeit, drei der schönsten Titelbilder als hochwertiges Poster im A1-Format zu bestellen. Das Einzelposter ist zum Preis von 29 € und die Poster-Trilogie für 69 € jeweils zzgl. MwSt. + Versandkosten erhältlich. Info: OEMUS MEDIA AG, Holbeinstr. 29, 04229 Leipzig, Tel.: 0341 48474-200 Motiv 3 jeweils für 29 € zzgl. MwSt. + Versandkosten E-Mail Poster-Triologie alle 3 Poster für 69 € zzgl. MwSt. + Versandkosten Unterschrift Antwort per Fax 0341 48474-290 oder per Post an OEMUS MEDIA AG, Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig