AMT FÜR EDV
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AMT FÜR UMWELTSCHUTZ Fachtagung "Herausforderung Bodenschutz im alpinen Raum“ vom 4. September 2015 Factsheet zum Begehungsposten 2, Bodenschutz entlang eines Kabelgrabens (Leitung: Ervin Monn, UBM, Umweltberatung Monn) Betreffend die Varianten für die Leitungsführung waren sich die Teilnehmenden einig, dass auf der vorliegenden Baustelle eine gute Lösung getroffen wurde. In Bezug auf die Baumaschinenwahl gibt es auf einer Gebirgsbaustelle nicht viele Möglichkeiten. Der Einsatz eines Schreitbaggers ist hier standardmässig anerkannt. Bei der Frage, von welcher Seite (oben / unten) und in welchen Etappen der Grabenaushub vorzunehmen ist, ist auch die Witterung ein entscheidendes Kriterium. Den Graben in Abschnitten zu öffnen / zu schliessen bedingte viele Mehrfahrten in Hangrichtung und damit Beeinträchtigungen des Bodens. Daher wurde im Projekt die Lösung bevorzugt, den gesamten Graben zu öffnen, die Kabel zu verlegen und den gesamten Graben wieder zu schliessen. Geöffnet wurde von oben nach unten, geschlossen von unten nach oben. Beim Bodenabtrag auf einer Gebirgsbaustelle bewährt sich das Abschälen und Wiedereinbauen von Rasenziegeln. Die Rasenziegel können u.U. auch grossmächtig abgeschält werden. Beim Wiedereinbau empfiehlt sich für eine bessere Verzahnung der Rasenziegel eine Zwischenschicht mit Feinmaterial aufzubringen. Die Verdichtung stellt bei sachgerechter Ausführung kein Problem dar. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass je weniger Boden vorhanden ist, umso sorgfältiger damit umzugehen ist. Für die Zwischenlagerung der Rasenziegel bewährt sich der Einsatz von Vliesmatten (Geotextil). Eine Direktumlagerung von Rasenziegeln ist auf einer solchen Baustelle aus logistischen Gründen nicht möglich. Die Frage, ob die wiederhergestellten Flächen auf einer Gebirgsbaustelle anzusäen sind, ist grundsätzlich zu verneinen. In erster Linie ist auf Spontanbewuchs zu setzen. Eine Ansaat ist einzig dort angezeigt, wo eine Gefährdung durch Erosion / Auswaschung besteht. Ob die wiederhergestellten Flächen während der Folgebewirtschaftung auszuzäunen sind, hängt von der Art der Weidetiere (Gewicht) ab. Sofern sauber mit Rasenziegeln gearbeitet wurde, ist in der Regel keine Auszäunung erforderlich. Ein Auszäunen von kleinen Flächen birgt auch die Gefahr, dass der Bereich direkt um den Zaun herum umso stärker beansprucht wird. Allgemeines Fazit: Die Erdarbeiten sind gut gelungen, d.h. in ein paar Jahren ist der Eingriff nicht mehr erkennbar. Bewährt hat sich auch der Umstand, dass die Unternehmung bereits in anderen Projekten mit Ervin Monn zusammengearbeitet hat und dadurch bereits Erfahrung mit dem Wiedereinbau von Rasenziegeln auf Gebirgsbaustellen hat. Die mit Flechten bedeckten Steine wurden ausgehoben und mit den Flechten nach oben identisch wieder eingebaut. Der Eingriff wird dadurch auch wieder weniger sichtbar. Dies als ein Beispiel dafür, dass standortabhängig vieles möglich ist. Es ist Aufgabe der UBB / BBB zu erkennen und zu sagen, wo was wie gemacht werden muss. 02.10.2015, AfU / HI Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion Amt für Umweltschutz Klausenstrasse 4 6460 Altdorf Telefon / Telefax: Sachbearbeiter: E-Mail: Internet: 041 875 24 10 / 041 875 20 88 Harry Ilg [email protected] www.ur.ch/afu