PDF 1,5 MB - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft eV

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PDF 1,5 MB - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft eV
BUSINESS IN POLEN
Für alle, die mehr über Polen wissen wollen
Erarbeitet vom Büro für Investitions- und Technologieförderung
der Organisation für Industrielle Entwicklung der Vereinten Nationen in Warschau
unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Soziales
Warschau, September 2003
Das Büro Warschau der UNIDO ITPO möchte an dieser Stelle folgenden Institutionen für ihr
Engagement und ihre Mitarbeit in Vorbereitung der vorliegenden Neuausgabe des
Nachschlagewerkes seinen Dank aussprechen: dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Soziales, dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, dem
Ministerium des Staatsschatzes, der Nationalbank Polens, der Polnischen Agentur für
Auslandsinvestitionen (PAIZ), dem Forschungsinstitut für Außenhandel (IKCHZ) und dem Büro
des Komitees für Europäische Integration.
Unsere besondere Danksagung für den geleisteten Beitrag am Entstehen dieser Veröffentlichung
möchten wir dem Büro des Zentralamtes für Statistik (GUS), den Unternehmen Cushman &
Wakefield Healey & Baker, der Potworowski Kinast Grant Thornton GmbH, Herrn Prof.
Włodzimierz Karaszewski und Frau Katarzyna Studzińska von der Nikolaus-KopernikusUniversität Toruń, dem Institut für Tourismus, der Vertretung der Europäischen Kommission in
Polen und den Warschauer Büros der Weltbank, der EBRD und des IFC zum Ausdruck bringen.
Ziel der Publikation ist die Präsentation eines allgemeinen Überblicks zur gegenwärtigen
gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Lage in Polen und erhebt verständlicherweise keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Die in ihr enthaltenen Informationen sollen einzig ein Wegweiser
sein, da im Rahmen der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit stets aktuelle Gesetzeswerke und
rechtsgültige Vorschriften zu Rate gezogen werden sollten. Im Einzelfall sind umfassendere
Analysen für die Realisierung spezifischer Unternehmensprojekte notwendig.
Die in der Publikation auf Basis des dargestellten Materials getroffenen Feststellungen
implizieren, gleich in welcher Weise, nicht die Meinungsäußerung des UNIDO-Sekretariats,
weder hinsichtlich des rechtlichen Status eines Landes, eines Territoriums, einer Stadt bzw. einer
Region, einschließlich deren Verwaltungen, noch deren existierender Grenzen. Die Nennung von
Unternehmensnamen und Produktbezeichnungen erfolgte nicht auf der Grundlage von
Empfehlungen durch die UNIDO.
Verantwortlicher Herausgeber: Grzegorz Bychawski
Bearbeitung der deutschsprachigen Ausgabe: Michael Groß
Copyrights UNIDO ITPO Warschau 2003 – Alle Rechte vorbehalten
Veröffentlicht durch:
UNIDO ITPO Warschau
Al. Niepodległości 186; 00-608 Warschau, Polen
Tel.: (+48-22) 8259186, 8259467; Fax: 8258970
e-mail: [email protected] Internet: www.unido.pl
ISSN 1643-7535
Business in Polen
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INHALTSVERZEICHNIS
I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ....................................................................................... 7
Geographie ............................................................................................................................7
Klima.....................................................................................................................................7
Natürliche Vorkommen.........................................................................................................7
Energiequellen und Brennstoffe ............................................................................................8
Bevölkerung und Sprache......................................................................................................8
Politisches System und Regierung.......................................................................................10
Die Regierungsverwaltung ..................................................................................................12
II. WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ......................................................... 15
BIP und Inflation.................................................................................................................15
Haushaltspolitik...................................................................................................................17
Die Konvertibilität der Währung .........................................................................................18
Auslandsverschuldung.........................................................................................................20
Beschäftigung und Arbeitsmarkt .........................................................................................22
Industrie und Technologie ...................................................................................................24
Landwirtschaft.....................................................................................................................29
Bankensektor.......................................................................................................................31
Versicherungssektor ............................................................................................................36
Rentenreform.......................................................................................................................41
Telekommunikation.............................................................................................................43
Energiewirtschaft.................................................................................................................46
Verkehrsinfrastruktur und Autobahnbau .............................................................................48
Die Wirtschaft Polens im Jahre 2003 und weitere Perspektiven..........................................52
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen ..........................................................54
UNIDO und ihre Aktivitäten in Polen .................................................................................60
III. AUSSENHANDEL.................................................................................................................. 64
Vorschriften für den Ex- und Import ...................................................................................64
Zölle ....................................................................................................................................66
Zollbefreiungen ...................................................................................................................68
Außenhandel - Resultate......................................................................................................69
IV. PRIVATISIERUNG................................................................................................................ 75
Rechtliche Rahmenbedingungen .........................................................................................75
Das Ministerium des Staatsschatzes ....................................................................................76
Privatisierung 2003 – Pläne und Zielstellungen...................................................................77
Die Privatisierungsagentur...................................................................................................78
Vielfältige Maßnahmenpalette.............................................................................................80
Privatisierung über Kapitalgesellschaften............................................................................81
Privatisierung durch Schuldenübernahme - Equity Swaps ..................................................83
Direktprivatisierung.............................................................................................................83
Agentur für Staatliches Agrareigentum ...............................................................................85
Massenprivatisierung...........................................................................................................87
Reprivatisierung ..................................................................................................................88
Kapitalmärkte......................................................................................................................89
V. AUSLANDSINVESTITIONEN .............................................................................................. 95
Rechtslage ...........................................................................................................................95
Staatliche Beihilfen für Neuinvestitionen ............................................................................99
Sonderwirtschaftszonen.....................................................................................................100
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Inhaltsverzeichnis
Freihandelszonen...............................................................................................................104
Institutionelle Strukturen für ausländische Direktinvestitionen .........................................105
Warum lohnt es sich, in Polen zu investieren?...................................................................106
Gründe ausländischer Investoren für ein Engagement in Polen.........................................107
Meinungen von Investoren ................................................................................................110
Ausländische Direktinvestitionen ......................................................................................112
Polnische Direktinvestitionen im Ausland.........................................................................117
VI. WIRTSCHAFTLICHE INTEGRATION .......................................................................... 120
Integration in die Europäische Union ................................................................................120
Europäische Freihandelsassoziation EFTA .......................................................................125
Mitteleuropäische Freihandelsassoziation CEFTA............................................................126
VII. STEUERSYSTEM ............................................................................................................... 127
Steuern ..............................................................................................................................127
Steuerermäßigungen für die Verwendung wiederverwendbarer Altstoffe .........................132
Steuererbefreiungen für Behinderten-Betriebe ..................................................................132
Abschreibungen.................................................................................................................133
Doppelbesteuerungsabkommen.........................................................................................134
VIII. IMMOBILIEN UND BAUWIRTSCHAFT .................................................................... 135
Gesetzlicher Rahmen für Immobilien................................................................................135
Erwerb von Immobilien durch Ausländer..........................................................................136
Geschäftsabschlusskosten..................................................................................................138
Professionelle Dienstleistungen auf dem Immobilienmarkt...............................................139
Immobilienmarkt nach Segmenten ....................................................................................141
Bauwirtschaft ....................................................................................................................146
IX. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND GEISTIGES EIGENTUM ...................... 147
Patentgesetze .....................................................................................................................147
Markenzeichen ..................................................................................................................148
Urheberrechte (Copyrights)...............................................................................................149
X. GEWERBLICHE TÄTIGKEIT IN POLEN....................................................................... 151
Gewerbliche Formen im Geschäftsleben ...........................................................................151
Gründung einer Gesellschaft .............................................................................................151
Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften.........................................................156
Wettbewerb und Verbraucherschutz..................................................................................158
Buchführung und Rechnungsprüfung................................................................................160
Öffentliches Auftragswesen ..............................................................................................161
Konkurs und Zahlungsunfähigkeit.....................................................................................162
Mitarbeiter.........................................................................................................................166
Leben in Polen...................................................................................................................170
XI. TOURISMUS IN POLEN .................................................................................................... 173
Ein beusch in Polen ...........................................................................................................174
Tourismus..........................................................................................................................178
XII. WIRTSCHAFTS- UND GESCHÄFTSINFORMATIONEN IN POLEN .................... 183
Institutionen.......................................................................................................................183
Zeitungen und Zeitschriften...............................................................................................185
Internet...............................................................................................................................186
XIII. ANHÄNGE.......................................................................................................................... 189
Business in Polen
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DIAGRAMME UND KARTEN:
Weltkarte mit Siedlungsgebieten der Auslandspolen ......................................................................9
Sitzverteilung im polnischenSejm (Juni 2003)..............................................................................11
Administrative Gliederung Polens ................................................................................................13
Inflationsentwicklung....................................................................................................................15
Dynamik BIP-Entwicklung (Vorjahr = 100).................................................................................16
Staatshaushalt – Ausgabenstruktur 2002.......................................................................................18
Auslandsverschuldung im Vergleich zu anderen ökonomischen Eckdaten...................................21
Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenquote.........................................................................................22
Der Privatsektor in Polen 1990 und 2001......................................................................................25
Anzahl und Größe landwirtschaftlicher Betriebe (nach Größenkategorien) ..................................29
Eigentumsstruktur des Bankensektors...........................................................................................33
Zahl der Versicherungsgesellschaften in den Jahren 1993-2002 ...................................................37
Struktur des LV-Marktes 2002......................................................................................................37
Struktur des Versicherungsmarktes 2002 (außer LV) ...................................................................38
Ausländische Investitionen im Versicherungssektor (Struktur).....................................................40
Polnische Rentenfondsaktiva von 1999-2002 ...............................................................................42
Fernmeldeabonnenten pro 100 Einwohner....................................................................................45
Güteranteil am Transportaufkommen ...........................................................................................48
Programm Autobahnbau in Polen .................................................................................................50
Export und Import.........................................................................................................................70
Export 2002 - Geographische Struktur..........................................................................................70
Importe 2002 - Geographische Struktur ........................................................................................71
Staatliche Währungsreserven 1993-2002 ......................................................................................74
Verkauf von Gesellschaften aus dem Portfolio der Privatisierungsagentur ...................................79
Wertumfang der durch die Privatisierungsagentur abgewickelten Privatisierungsvorhaben .........79
Privatisierungsergebnisse Ende 2002 ............................................................................................80
WB - Zahl der börsennotierten Unternehmen und die Börsenkapitalisierung ...............................93
Hauptgründe ausländischer Großinvestoren für ein wirtschaftliches Engagement in Polen ........108
Ausländische Direktinvestitionen in Polen..................................................................................112
Ausländische Direktinvestitionen nach Sektoren ........................................................................114
Geographische Struktur der ausländischen Direktinvestitionen in Polen ....................................116
Körperschaftssteuer - Steuersätze in Polen in den Jahren 1997-2004..........................................128
Genehmigungen für den Kauf von Grundstücken durch Ausländer............................................138
Büroimmobilien – Auflaufender Bestand und jährlicher Zuwachs .............................................141
Büroimmobilien – Mietpreise .....................................................................................................142
Einzelhandel – Auflaufender Bestand und jährlicher Zuwachs...................................................143
Einzelhandel – Vermietung.........................................................................................................144
Industrie- und Gewerbeflächen – Auflaufender Bestand und jährlicher Zuwachs.......................145
Industrie- und Gewerbeflächen – Vermietung und Leerstände ...................................................146
Touristische Einreisen in Polen nach Besuchszwecken 2002......................................................179
Deviseneinnahmen 1994-2002 in Mrd. USD ..............................................................................180
Auslandsreisen von polnischen Bürgern 1991-2002 ...................................................................181
Aufgliederung touristischer Inlandsreisen nach Jahreszeiten 2002..............................................182
6
Inhaltsverzeichnis
TABELLEN:
Produktion der wichtigsten Brennstoffe und Energieträger im Jahre 2002......................................8
Die aktuellen Funktionen der wichtigsten Verwaltungs- und Wirtschaftsbehörden. .....................14
Dynamik BIP-Entwicklung...........................................................................................................16
Staatshaushalt 2001 und 2002 (in Mrd. PLN) ...............................................................................17
Kreditwürdigkeit Polens (Bewertet von Internationalen Agenturen).............................................18
Unternehmen nach Sektoren und Eigentumsform.........................................................................24
Die Industrie Polens nach Branchen 2002.....................................................................................26
Die landwirtschaftliche Produktion 2002 ......................................................................................30
Geschäftsbanken in Polen im Jahre 2002 ......................................................................................34
Banken - Ranking nach Jahresabschluß ........................................................................................35
Außenhandel .................................................................................................................................69
Export Polen 2002 - wichtigste Handelspartner ............................................................................71
Import Polen 2002 - wichtigste Handelspartner ............................................................................72
Zahlungs- und Leistungsbilanz 1995-2002 ...................................................................................74
Von der Agentur für Staatliches Agrareigentum übernommener Landbesitz und dessen
Umverteilung 1994-2002........................................................................................................86
Struktur Geldmarkthandel 2002 (in Mio. PLN) ............................................................................91
Zukunftsmärkte – Handelsstruktur 2002 (in Mio. PLN) ...............................................................92
Warschauer Börse – Marktsektoren in Zahlen (Stand vom 19.06.2002) .......................................94
Sonderwirtschaftszonen in Polen (Ergebnisse der Geschäftstätigkeit) ........................................102
Hauptgründe für ein wirtschaftliches Engagement von ausländischen Investoren in Polen ........109
Gesellschaften mit ausländischer Kapitalbeteiligung von 1991-2002 .........................................113
Polnische ausländische Direktinvestitionen 1995-2001 (in Mio. USD) ......................................117
Polnische ausländische Direktinvestitionen – Kapitalfluss 1995-2001........................................118
Einkommenssteuer natürlicher Personen (Steuersätze 2003) ......................................................130
Immobiliensteuersätze (nach ausgewählten Immobilientypen) ...................................................131
Wichtigsten Abschreibungssätze im Jahre 2003 .........................................................................134
Hotels und Hotelzimmer 2000-2001 ...........................................................................................182
Allgemeine Anmerkungen
•
•
•
•
Die in der Publikation verwendeten statistischen Angaben entstammen offiziellen
Veröffentlichungen des Zentralamtes für Statistik (GUS).
Falls nicht anders bezeichnet, basieren die in der Publikation dargestellten Tabellen
und Diagramme auf den im Text enthaltenen Informationen.
Falls nicht gesondert hervorgehoben, beziehen sich die angegebenen USDAngaben auf den von der Nationalbank Polens ermittelten Mittelkurs des
jeweiligen Zeitraumes.
Der im Text verwendeten Begriff ‚Industrie’ beinhaltet Bergbau, verarbeitende
Industrie, produzierendes Gewerbe und den Versorgungssektor für Elektroenergie,
Gas und Wasser.
Business in Polen
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I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Geographie
Die Republik Polen (Rzeczpospolita Polska) gehört zu den größten Staaten
Zentraleuropas. Sie grenzt an Russland, Litauen, Weißrussland, die Ukraine, die
Slowakei, die Tschechische Republik und Deutschland. Die Nordgrenze bildet die
Ostsee, die leichten Zugang zu den skandinavischen und den Nordseehäfen gewährt.
Die Hauptstadt von Polen ist das zentral gelegene Warschau. Hinsichtlich seines
Landesterritoriums ist Polen mit seinen 312.677 km2 und 3 % der europäischen
Gesamtfläche der neuntgrößte Staat in Europa.
Polen ist fast ganz in die nordeuropäische Tiefebene eingebettet und liegt, außer entlang
seiner Südgrenze mit den Gipfeln der Sudeten und Karpaten, mit wenigen Erhebungen
höher als 300 m über dem Meeresspiegel. Der Rysy ist mit 2.499 m der höchste von
ihnen. Ein Fünftel des Landesterritoriums nehmen Wiesen und Weideflächen ein. Über
28,4 % der Gesamtfläche sind bewaldet. Die größten Flüsse streben in Nordrichtung die Weichsel (1.074 km) durchströmt die Landesmitte und die Oder (854) fließt entlang
der polnischen Westgrenze.
Klima
Polen hat ein gemäßigtes Klima mit verhältnismäßig kalten Wintern und warmen
Sommern. Die Winter sind landeinwärts kälter, im Norden beträgt die
Durchschnittstemperatur im Januar -1° C (30° F), im Südosten -5° C (23° F). Die
Julitemperaturen schwanken von 16,5° C (23° F) in Küstennähe bis 19° C im Süden.
Die Regenfälle sind unterschiedlich ergiebig, von jährlich unter 500 mm in den
Niederungen bis 1.270 mm im südpolnischen Bergland.
Natürliche Vorkommen
Polen besitzt wichtige Bodenschätze und landwirtschaftliche Ressourcen. Es hat die
fünftgrößten Stein- und Braunkohlevorkommen der Welt und verfügt über Kupfer,
Schwefel, Zink, Blei, Silber, Magnesium und Steinsalz. Sie bilden einen bedeutenden
Teil des polnischen Exports. Es bestehen auch ausbaufähige Nutzungsmöglichkeiten
von Erdgas, Kalk, Kaolin, Lehm und Kalium.
Die Hauptanbauarten sind Weizen und andere Getreidesorten, Kartoffeln, Zuckerrüben
und Futterpflanzen. Polen nimmt eine Spitzenposition im Export von Apfelkonzentrat
ein und gehört zu den weltweit führenden Produzenten von Beerenfrüchten, Weißkohl
I. Allgemeine Informationen
8
und Möhren. Im Jahre 2000 war Polen weltweit der drittgrößte Roggen- und der
Kartoffelproduzent. Ende 2002 zählte der Viehbestand 5,4 Millionen Fleisch- und
Milchrinder und 19 Millionen Schweine. Aufgrund der günstigen geographischen Lage
und des gemäßigten Klimas ist über die Hälfte des Territoriums Polens
landwirtschaftlich nutzbar (16,49 Mio. ha). Hinzu kommen über 8,9 Mio. Hektar
forstwirtschaftliche Flächen, so dass dem Rohstoff Holz eine bedeutende Rolle als
natürliche Ressource zukommt.
Energiequellen und Brennstoffe
Der überwiegende Teil der polnischen Elektroenergie stammt aus kohle- und
braunkohlebetriebenen Kraftwerken. Die übrigen sind Wasserkraftwerke. Die
Steinkohle bleibt das Fundament der polnischen Industrie. Die Kohlevorkommen sorgen
für ein Gleichgewicht zwischen Energieverbrauch, Energieproduktion, Erdölimport und
Kohleexport. Im Jahre 2002 wurden, wie bereits im Jahre zuvor, 104 Mio. Tonnen
Steinkohle und 58,2 Mio. Tonnen Braunkohle gefördert sowie 8,8 Mio. Tonnen Koks
erzeugt. Die nachstehende Tabelle zeigt die Produktionsmengen von Erdgas, wichtigen
Brenn- und Kraftstoffen sowie Elektroenergie
Produktion der wichtigsten Brennstoffe und Energieträger im Jahre 2002
Maßeinheit
Fördervolumen
Steinkohle
Mio. Tonnen
103,5
Braunkohle
Mio. Tonnen
58,2
Koks
Mio. Tonnen
8,8
Heizöl
Mio. Tonnen
4,7
Benzin (einschl. Luftfahrt)
Mio. Tonnen
4,0
Dieselöl
Mio. Tonnen
4,6
Erdgas
Kubikhektometer
5.259,0
Elektroenergie
TWh
141,3
Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003
Ca. 40 % des polnischen Bedarfs an Erdgas werden durch einheimische Förderung
gedeckt. Der Großteil der Importe stammen aus Russland.
Bevölkerung und Sprache
In den letzten Jahren verweist Polen, das zur Zeit 38,3 Millionen Einwohner zählt, auf
sehr geringe Bevölkerungswachstumsraten. Im Jahre 1999 war zum ersten Mal in der
Nachkrieggeschichte eine leicht rückläufige Tendenz zu beobachten, dies sich in den
Jahren 2000-2001 fortsetzte. Im Jahre 2002 verzeichnete Polen einen Rückgang beim
Bevölkerungszuwachs um 0,06 %. Ca. 62 % der Polen leben in 884 überwiegend
kleinen und mittelgroßen Städten, die Hälfte der Stadtbewohner wohnt in 42 Städten mit
Business in Polen
9
mehr als 100.000 Einwohnern. Warschau, Hauptstadt und größte Stadt Polens, hat 1,6
Mio. Einwohner. Außer Warschau sind Łódź, Kraków, Wrocław (Breslau), Poznań
(Posen) und das Ballungsgebiet Gdańsk-Sopot-Gdynia (Danzig-Sopot-Gdingen) die
bedeutendsten polnischen Großstädte. Insgesamt zählen sie 3,6 Mio. Einwohner.
Hinsichtlich der Bevölkerungszahl rangiert Polen auf dem 8. Platz in Europa und dem
29. in der Welt. Die Bevölkerungsdichte beträgt 122 Einwohner pro Quadratkilometer.
Die Zahl der Auslandspolen wird auf 12 Millionen geschätzt, wovon die meisten in den
USA (5,6 Mio.), in den GUS-Staaten (2,5 Mio.), in Frankreich (1 Mio.), Deutschland
(0,8 Mio.), Kanada (0,4 Mio.), Brasilien (0,2 Mio.), Australien (0,15 Mio.) und in
Großbritannien (0,14 Mio.) leben.
Weltkarte mit Siedlungsgebieten der Auslandspolen
Quelle: Institut für Geodäsie und Kartographie
Die Bevölkerungsentwicklung tendiert in Richtung eines dynamischen Anstiegs der
erwerbsfähigen Bevölkerung bis 2005. Im Jahre 2002 gab es in Polen 14,9 Millionen
Erwerbstätige, einschließlich der 4,9 Mio. Menschen, die in Unternehmen mit 10 oder
mehr Mitarbeitern arbeiten. Die Zahl der Rentner beträgt 9,2 Millionen. Obwohl die
Zahl der Rentner steigt, gehören die polnischen Erwerbsfähigen zu den jüngsten in
Europa. Erwerbstätig sind 54,8 % (Stand: 1. Quartal 2003).
Vom ethnischen Standpunkt betrachtet ist Polen eines der homogensten Länder Europas.
Mehr als 98 % der Bevölkerung sind polnischer Abstammung.
Unter Geschäftsleuten und in der jungen Generation ist Englisch die beliebteste
Fremdsprache. Außerdem sprechen aufgrund der geographischen Lage Polens viele
Polen Deutsch und Russisch.
10
I. Allgemeine Informationen
Politisches System und Regierung
Polen war das erste mittelosteuropäische Land, das aus dem kommunistischen
Machtsystem ausbrach. Diesen kühnen Schritt amten bald alle Völker dieser Region
nach. Er begann Anfang 1989 mit Diskussionen zwischen den kommunistisch
Machthabern und der Opposition. Diese Debatten sind als „Verhandlungen am Runden
Tisch“ berühmt geworden. Es wurden dort bedeutende Vereinbarungen getroffen, so u.a.
über die Legalisierung der Gewerkschaft „Solidarność“ und die Wahlen am 4. Juni
1989, welche die Kandidaten von der „Solidarność“ gewannen, die anschließend die
erste nichtkommunistische Regierung seit Ende des Zweiten Weltkriegs stellte.
Polen ist eine Republik, in der eine Mischung des parlamentarischen und präsidialen
Modells eingeführt wurde. Im Jahre 1997 verabschiedete die Nationalversammlung eine
neue Verfassung, die durch ein Referendum angenommen wurde. Die neue Verfassung
enthält einige für die Geschäftswelt wichtige Garantien. Sie stellt fest, dass die Republik
Polen Wirtschaftsfreiheit gewährleistet und dass diese Freiheit nur kraft Gesetzes
eingeschränkt werden darf. Anderseits schützen Verfassungsvorschriften über
öffentlichen Finanzen Geschäftstätige vor unfairer und unbotmäßiger steuerlicher
Belastung. Laut Verfassung dürfen Steuerbelastungen ausschließlich per Gesetz
eingeführt werden und verträgliches Maß nicht überschreiten. Eine andere wichtige
Sperrklausel der Verfassung besagt, dass ein Anstieg der Haushaltsausgaben keine
Erhöhung des Haushaltsdefizits über die im Haushaltsgesetz vorgesehene Höhe zur
Folge haben und das Haushaltsgesetz keine Finanzierung des Defizits durch
Zentralbankkredite zulassen darf.
Der Präsident wird in Direktwahlen für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Er benennt
Kandidaten für das Ministerpräsidentenamt und es steht ihm ein legislatives Vetorecht
zu. Ein Präsidentenveto kann mit einer Zweidrittelmehrheit vom Sejm abgewiesen
werden. Der Präsident ist Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er hat
das Recht, das Parlament aufzulösen, wenn es nicht in der Lage ist, das Haushaltsgesetz
zu beschließen oder eine Regierung zu bilden. Lech Wałęsa, der historische Anführer
der „Solidarność“, wurde im November 1990 zum Staatspräsidenten gewählt. Er verlor
aber im Herbst 1995 in einem harten Wahlkampf gegen Aleksander Kwaśniewski, dem
Vorsitzenden des Bündnisses der Demokratischen Linken, der auch die nächsten
Präsidentenwahlen am 23. September 2000 gewann und bis Ende 2005 im Amt bleiben
wird.
Gesetzgeber ist das Parlament (Nationalversammlung) mit seinen zwei Kammern - dem
Sejm mit 460 Abgeordneten und dem Senat mit 100 Senatoren. Beide Kammern werden
für eine Legislaturperiode von 4 Jahren gewählt. Es gilt das Verhältniswahlrecht. Die
100 Senatoren werden in Mehrheitswahlen gewählt. Dem Senat steht keine
Gesetzesinitiative zu, er prüft vielmehr Gesetze, die vom Sejm beschlossen worden sind,
Business in Polen
11
und schlägt Korrekturen vor. Es ist der Sejm, der über den endgültigen Wortlaut der
Gesetze entscheidet.
Die letzten Parlamentswahlen fanden am 23. September 2001 statt. Eine Koalition aus
dem Bündnis der Demokratischen Linken und der Arbeitsunion (SLD-UP) ging mit
einer Mehrheit von 41 % aller abgegebenen Stimmen als Wahlsieger hervor und zog mit
216 Abgeordneten in den polnischen Sejm ein. Auf die Bürgerplattform (PO) entfielen
12,7 % der Stimmen (65 Sitze), gefolgt von der Bauernpartei „Samoobrona“
(Selbstverteidigung) mit 10,2 % (53 Sitze). Die verbleibenden Parlamentssitze teilen
sich die Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) mit 44 Abgeordneten, die Polnische
Bauernpartei (PSL) mit 42 Abgeordneten, die Liga Polnischer Familien (LPR) mit 38
Abgeordneten und die Vertreter der deutschen Minderheit mit 2 Abgeordneten.
Bemerkenswert ist, dass die vorherigen Regierungsparteien, die Wahlaktion
„Solidarność“ (AWS) und die Freiheitsunion (UW) die 5 %-Hürde nicht erreichten.
Seither ist es somit zu einer Reihe von Veränderungen innerhalb der politischen Szene
Polens gekommen, die vor allem in einer zunehmende Anzahl von politischen Kräften
innerhalb des polnischen Parlaments resultierte.
Die gegenwärtige Sitzverteilung im Sejm (Stand Juni 2003) verdeutlicht das nächste
Diagramm.
Sitzverteilung im polnischenSejm (Juni 2003)
Unabhängige Abgeordnete
16
3
3
5
5
8
9
ROP
PP
RKN
PBL
SKL
PLD
16
UP
28
37
38
43
LPR
Samoobrona
PSL
PiS
56
PO
193
SLD
0
50
100
150
200
12
I. Allgemeine Informationen
Die Exekutivgewalt üben der Ministerpräsident und sein Kabinett, der Ministerrat, aus.
Die Wahrnehmung der Gerichtsgewalt ist unabhängigen Gerichtsbarkeiten anvertraut.
Zu Beginn der politischen und wirtschaftlichen Transformation bündelte Polen seine
Bemühungen, um zwei Hauptziele zu erreichen - die wirtschaftliche Integration mit der
Europäischen Union (s. Kapitel VI) und die NATO-Mitgliedschaft.
Mit seiner wirtschaftlichen Integration in Europa, die in Kapitel VI. dargestellt wird,
verfolgt Polen das Ziel, sich in die europäische Wirtschaft wiedereinzufügen und
möglichst rasch EU-Mitglied zu werden. Die NATO-Mitgliedschaft, die äußere
Sicherheit gewährleistet, hat Polen bereits erworben.
Den ersten Meilenstein zum NATO-Beitritt bildete die Auflösung des Warschauer Pakts
im März 1991. Dieser wurde im Juli desselben Jahres formal aufgelöst. Bereits im
Oktober 1991 bekundeten die Präsidenten von Polen, Tschechien und Ungarn den
Wunsch ihrer Staaten, sich an NATO-Aktivitäten zu beteiligen.
Auf dem NATO-Gipfel 1997 wurden Polen, die Tschechische Republik und Ungarn zu
Verhandlungen über ihren NATO-Beitritt eingeladen. Bereits Ende jenes Jahres
unterzeichneten die Außenminister der NATO-Staaten Beitrittsprotokolle mit den drei
Staaten. Das Ratifizierungsverfahren dauerte bis Ende 1998.
Am 17. Februar 1999 beschloss das polnische Parlament ein Gesetz, das den polnischen
Präsidenten ermächtigte, den Nordatlantikpakt zu ratifizieren. Am 26. Februar 1999
ratifizierte ihn Präsident Aleksander Kwaśniewski. Am 12. März desselben Jahres
wurde der polnische NATO-Beitritt durch die Hinterlegung der Vertragsurkunde im
Depositarbüro des Bündnisses feierlich vollzogen.
Die Regierungsverwaltung
Die Regierungsverwaltung setzt sich aus der Zentralverwaltung (Ministerien und andere
Behörden) und der Regionalverwaltung zusammen.
Um die Regionalverwaltung effizienter zu gestalten, wurden Verwaltungsreformen
eingeführt. Der Sejm verabschiedete im Juli 1998 ein Gesetz, das Polen, vorher
administrativ in 49 Wojewodschaften aufgeteilt, in 16 Verwaltungsregionen gliederte.
Die neue Verwaltungsstruktur, die seit dem 1. Januar 1999 gilt, basiert auf drei
Verwaltungsebenen, d.h. den Wojewodschaften (województwo), die sich in Landkreise
(powiat) und in Gemeinden (gmina) unterteilen. Es gibt 16 Wojewodschaften, 373
Stadt- und Landkreise und 2.489 Gemeinden. Eine Liste der lokalen Behörden
(Wojewodschaftsämter, Urząd Wojewódzki) ist in Anhang 19 aufgeführt.
Business in Polen
13
Administrative Gliederung Polens
Quelle: Institut für Geodäsie und Kartographie, Warschau
Um Anpassungs- und Integrationsmaßnahmen zu beschleunigen und auf einen raschen
Beitritt Polens zur Europäischen Union hinzuwirken, wurde das die zentrale Verwaltung
im Herbst 1996 reformiert. Einige Ministerien sowie zentrale Ämter wurden
abgeschafft, andere wiederum neu gebildet, um die Koordinierungsfunktion des
Ministerpräsidenten zu stärken, Direkteingriffe von Ministern in die Geschäftsführung
von Unternehmen zu unterbinden, die Zahl der Entscheidungsebenen zu reduzieren und
die unmittelbare Einflussnahme der Regierung auf die Wirtschaft einzudämmen.
Der Reform lag die Absicht zugrunde, die Regierung zu befähigen, eine langfristige
Wirtschaftsstrategie zu entwickeln, deren Durchführung zu koordinieren und sie
gegenüber dem Druck von Gruppeninteressen widerstandsfähig zu machen. Auch
14
I. Allgemeine Informationen
diesbezüglich fand eine Reihe von Veränderungen statt. Die gegenwärtigen Funktionen
einiger der wichtigsten Regierungsbehörden sind in der nachstehenden Tabelle
aufgeführt.
Ministerium bzw. zentrale
Behörde
Kanzlei des
Ministerpräsidenten
Zuständigkeiten
Zuarbeiten für den Ministerrat und den Ministerpräsidenten, die
Vizepremiers, das Ständige Komitee des Ministerrates, das Komitee für
Sicherheitsdienste.
Ministerium für Landwirtschaft Ausarbeitung und Umsetzung von Richtlinien der Agrarpolitik, der
und Entwicklung ländlicher
Entwicklung ländlicher Gebiete und des Agrarmarktes.
Gebiete
Ministerium für Wirtschaft,
Anbahnung und Koordinierung der Gewerbe- und Entwicklungspolitik, der
Arbeit und Soziales
Außenhandelspolitik, der Formulierung von Wirtschaftszielen, der
Energiepolitik, der Zusammenarbeit mit Selbstverwaltungsorganisationen
der Wirtschaft, Förderung von Beschäftigungswachstum, Erarbeitung und
Implementierung politischer Richtlinien hinsichtlich Arbeitsrecht, Löhne und
Gehälter, Arbeitnehmerleistungen, Gewerkschaften, Sozialversicherung,
Rentenfonds und der Rehabilitation und Beschäftigung von Behinderten.
Umweltministerium
Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes, der Wasserwirtschaft, der
Wasser- und Luftreinhaltung, des Schutzes vor Verseuchung des Bodens,
des Katastrophen- und Hochwasserschutzes.
Finanzministerium
Aufgaben im Bereich der öffentlichen Finanzen, der Planung und
Realisierung des Staatshaushalts, der Finanzbehörden.
Ministerium für Infrastruktur
Anleitung der Regierungsverwaltung in den Bereichen Architektur,
Bauwesen, Wohnungsbau und Raumordnung, Seewirtschaft, Transport und
Verkehr.
Ministerium für Innere
Innere Sicherheit, Staatsverwaltung, Beziehungen zwischen Staat und
Angelegenheiten und
katholischer Kirche, sowie anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften,
Verwaltung
Ausländerangelegenheiten.
Ministerium für
Realisierung staatlicher Aktivitäten in den Bereichen Wissenschaft und
wissenschaftliche Forschungen Informationstechnologie über das Staatliche Komitee für wissenschaftliche
und Informationstechnologie
Forschung als zentrale Stelle staatlicher Wissenschaftsfonds.
Ministerium des Staatsschatzes Beaufsichtigung und Verwaltung von in staatlichem Besitz befindlichen
Vermögensteilen, Entscheidungen über die Privatisierung von
Staatsunternehmen, Privatisierung von kommunalem Eigentum, Führung des
Registers staatlichen Vermögens, Gründung, Auflösung und Privatisierung
von Unternehmen mit staatlicher Alleinbeteiligung.
Regierungszentrum für
Prognostizierung und Planung der wirtschaftlichen und sozialen
Strategische Studien
Entwicklung, Einschätzung der internationale Lage Polens, Beurteilung der
Effizienz der staatlichen Organisationen und Vorschläge zu deren
Umstrukturierung.
Amt des Komitees für
Koordinierung von Maßnahmen für die Integration Polens in die
Europäische Integration
Europäische Union, Anpassung an EU-Standards, Koordinierung von
Maßnahmen der Staatsverwaltung im Bereich der Inanspruchnahme
ausländischer Hilfe.
Amt für Kartellrecht und
Bekämpfung monopolistischer Tendenzen, Formulierung von
Verbraucherschutz
Regierungsprogrammen im Bereich der Verbraucherpolitik, Vorbereitung
von Gesetzesvorlagen zur Verbraucherpolitik; der Präsident dieses Amtes
übt die Aufsicht über die staatliche Handelsinspektion aus.
Quelle: einschlägige Gesetze
Business in Polen
15
II. WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
BIP und Inflation
Polen war das erste MOE-Land, das mit der wirtschaftlichen Umgestaltung - von der
Planwirtschaft zu marktwirtschaftlichen Strukturen - begann. Dieser Prozess setzte unter
außerordentlich komplizierten Bedingungen, gekennzeichnet durch eine hohe Inflation,
Mangel an Konsumgütern und einer in hohem Maße zentralisierten Industriestruktur,
ein. Zu Beginn der 90er Jahre war die Wirtschaft des Landes die schwächste in ganz
Mitteleuropa, zu Beginn des neuen Jahrtausends jedoch nahm sie einen Spitzenplatz in
der Region ein. Ungeachtet eines in den letzten Jahre spürbaren Tempoverlustes
hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung geben die ökonomischen Kennziffern des
Jahres 2002 wie auch die erreichten Ergebnisse in den ersten Monaten des Jahres 2003
Anlass auf ein erneutes Anziehen der wirtschaftlichen Entwicklung Polens.
Die Einführung radikaler Reformen war eine Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen
Überlebenskampf Polens. Die Ende 1989 vom damaligen stellvertretenden Ministerpräsidenten Leszek Balcerowicz initiierte „Schocktherapie“ resultierte in der Außerkraftsetzung zentral geleiteten Planungsmechanismen und der Einführung marktwirtschaftlicher
Prinzipien. Nahezu sämtliche staatlichen Stützungen wurden eliminiert. Ein neues
Währungsgesetzt setzte dem vorausgegangenen unrealen Wechselkurs des polnischen Złoty
ein Ende, die Inlandskonvertibilität des polnischen Zloty wurde entsprechend IWFStandards eingeführt. Das Außenwirtschaftsgeschäft wurde liberalisiert, Monopolstellungen
im Außenhandel abgeschafft und somit wurde die Grundlage für einen erheblichen Anstieg
sowohl im Export- als auch Importgeschäft geschaffen.
Das ehrgeizige Reformprogramm zeitigte in Kürze entsprechende Effekte. Die Freigabe
der Preise unter den Bedingungen einer Beruhigung der inflationären Entwicklung
gestattete die Preisbildung in Abhängigkeit von der Stärke des Marktes. Im Ergebnis fiel
die noch 1990 existierende Inflationsrate von 686 % auf ein Niveau von 43 % im Jahre
1992. Diese fallende Tendenz setzte sich in den Folgejahren fort und erreichte für das
Jahr 2002 einen Rekordtiefstand von 1,9 % (0,8 % allein am Jahresende).
%
Inflationsentwicklung
90
80 70,3
70
60
43,0
50
35,3 32,2
27,8
40
19,9 14,9
30
11,8 7,3 10,1 5,5
20
1,9
10
0
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
16
Das erfolgreiche Stabilisierungsprogramm führte das Land in eine tiefe, jedoch nur
kurzzeitige Rezession, jedoch war Polen 1992 das einzige MOE-Land, das auf einen
Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts verweisen konnte. Die Genesung der Wirtschaft
nahm 1993 mit einem BIP-Wachstum von 3,8 %, seinerzeit der höchsten Zuwachsrate in
Europa, an Tempo zu. Im Jahre 2002 betrug die Wachstumsrate des BIP 1,4 %. Um ein
reales Bild des Entwicklungsniveaus wiederzugeben, ist für einen Vergleich des proKopf-BIP Polens mit anderen Ländern das Gesamtpreisniveau zu berücksichtigen und
somit entsprechende Korrekturen vorzunehmen. Ausgehend von OECD-Schätzungen
hinsichtlich der PLN-Kaufkraft betrug im Jahre 2002 das pro-Kopf-BIP in Polen (nach
Kaufkraftparität) 10.600 USD.
Im Jahre 2002 war der Export, trotz regressiver wirtschaftlicher Trends in Westeuropa,
insbesondere auch in Deutschland – dem wichtigsten Außenhandelspartners Polen, einer
der wichtigsten Triebkräfte für das BIP-Wachstum.
Dynamik BIP-Entwicklung
Bruttoinlandsprodukt
BIP zu laufenden Preisen
in Mrd. PLN
pro Kopf USD
BIP-Wachstum p.a.
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001 2002
217,9
278,9
371,1
469,4
550,4
615,6
685,6
721,6
772,2
2.400
5,2
3.293
7,0
3.484
6,0
3.702
6,8
4.095
4,8
4.014
4,1
4.077
4,0
4.567
1,0
4.940
1,4
Quelle: Zentralamt für Statistik, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales 2003
Dynamik BIP-Entwicklung (Vorjahr = 100)
%
10
7,0
5
2,6
3,8
5,2
6,0
6,8
4,8
4,1
4,0
1,0
1,4
0
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002
-5
-10
-7,0
Seit dem Jahre 1990 haben wesentliche Veränderungen im Hinblick auf die Quellen des
Wertschöpfungsprozesses stattgefunden. In den Vordergrund trat eine dynamische
Entwicklung von Handel und Dienstleistungen, demgegenüber waren Bauwesen,
Landwirtschaft und Industrie von einem steilen Talfahrt ihres Produktionsaufkommens
gekennzeichnet. Damit ist die Wirtschaftsstruktur Polens mit der von Ländern auf einem
mittlerem Wirtschaftsniveau vergleichbar.
Business in Polen
17
Haushaltspolitik
Polen gelang es, einen komplizierten Zeitabschnitte zu durchlaufen ohne exzessive
Lockerungen seiner Haushaltspolitik zuzulassen. Allerdings verdoppelte sich im Jahre
2001 das Haushaltsdefizit im Vergleich zum vorangegangenen Jahr und lag bei unter
4,5 % des BIP. Das Jahr 2002 brachte diesbezüglich ebenso keinerlei Verbesserungen
mit sich, als sich das Haushaltsdefizit auf 5,1 % des BIP belief.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Struktur des Staatshaushalts 2001 und
2002.
Staatshaushalt 2001 und 2002 (in Mrd. PLN)
Ausgewählte Positionen
2001
2002
EINNAHMEN
Indirekte Steuern
- davon MwSt.
- davon Verbrauchsteuer
Körperschaftssteuer
EST natürliche Personen
Dividende und Gewinneinnahmen
Zölle
140,53
82,42
52,89
28,86
13,22
23,44
0,89
4,09
143,52
89,60
57,44
31,49
15,01
24,14
0,64
3,81
AUSGABEN
Zuschüsse zur Sozialversicherung
Laufende Ausgaben für staatliche Einrichtungen
Inlandsverschuldung
Auslandsverschuldung
Subventionen für lokale Regierungsverwaltungen
Investitionsausgaben
172,89
46,07
29,27
17,10
3,79
29,43
6,42
182,92
52,86
29,80
20,32
3,72
29,70
7,81
DEFIZIT
-32,36
-39,40
Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003
Im Ergebnis einer aktiven Haushaltspolitik in den letzten Jahren verzeichnete in Folge
einer wesentlichen Reduktion der Auslandsverschuldung die öffentliche Verschuldung
im Verhältnis zum BIP einen substantiellen Rückgang von 70,4 % Ende 1994 auf etwa
55 % Ende 1995. Ende 2002 betrug sie 45,8 % des BIP.
Die Haushaltsausgaben 2002 sind im nachfolgenden Diagramm graphisch dargestellt.
Anzumerken ist, dass die Ausgaben für die Bedienung der Auslandsverschuldung mit
2,0 % keine besonders hervorzuhebende Signifikanz aufweisen.
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
18
Staatshaushalt – Ausgabenstruktur 2002
Laufende Ausgaben
für staatliche
Einrichtungen
16,3%
Inlandsverschuldung
11,1%
Auslandsverschuldung
2,0%
Subventionen für
lokale Regierungsverwaltungen
16,2%
Investitionsausgaben
4,3%
Sonstige Ausgaben
21,2%
Zuschüsse zur
Sozialversicherung
28,9%
Die konsequente Haushaltspolitik führte parallel zum stabilen Wirtschaftswachstum, der
rückläufigen inflationären Tendenz und anderen positiven Erscheinung im Rahmen der
Wirtschaftsentwicklung zu einer beständigen Aufwertung und Festigung der Position
Polens auf internationalen Märkten. Gegenwärtig (Stand Mai 2003) ist die Bewertung
der Kreditwürdigkeit Polens durch führende Institutionen durchweg positiv, wie die
nachfolgenden Angaben belegen.
Institution
Standard & Poor's
Moody's
Fitch
Langfristig
BBB+
A2
BBB+
Kurzfristig
A-2
P-1
F2
Die Konvertibilität der Währung
Die offizielle polnische Währung ist der Zloty (Abk. zł oder PLN). Er teilt sich in 100
groszy. Von Anfang an war die vollständige interne Konvertibilität der Landeswährung
ein grundsätzliches Ziel der polnischen Wirtschaftsreform im Januar 1990. Konsequent
wurde nach mehreren Änderungen der Devisenvorschriften am 18. Dezember 1998 eine
Neufassung des Devisenrechtsgesetzes verabschiedet, die am 11. Januar 1999 in Kraft
trat. Zum ersten Mal in der Nachkriegsgeschichte Polens wurde die externe
Konvertibilität des Zloty eingeführt.
Business in Polen
19
Das Devisengesetz von 1998 hat dem Zloty den Weg auf die Außenhandelsmärkte
sowie zur Kursnotierung in den Zentralbanken der OECD und auf den Finanzmärkten
gebahnt. Auf diese Art und Weise ist die polnische Währung im Verhältnis zu anderen
Währungen gleichgestellt worden und in Banken und Wechselstuben der OECD-Staaten
konvertierbar. Am 11. April 2000 traf die polnische Regierung auf Antrag des Rates für
Geldpolitik die Entscheidung über die freie internationale Kursnotierung des Zloty.
Polen wurde zum zweiten Land Zentraleuropas, das die freie Kursnotierung seiner
Währung eingeführt hat.
Das Gesetz erfüllte hinsichtlich der Liberalisierung laufender Devisengeschäfte seine
Funktion, jedoch waren Kapitalverkehr, einschließlich Direktinvestitionen, PortfolioInvestitionen, Kredit- und Anlagengeschäfte sowie Bürgschaften bestimmten
Einschränkungen unterworfen. In dieser Hinsicht ging es jedoch nicht vollständig mit
EU-Erfordernissen konform. Angesichts des EU-Beitritts Polens wurde deshalb am
27. Juli 2002 vom polnischen Parlament ein neues Devisengesetz verabschiedet, dass am
1. Oktober 2002 in Kraft trat. Dieses neue Gesetz gibt den Weg für eine weiterführende
Liberalisierung im Rahmen des Kapitalverkehrs frei. Eingedenk existierender EUWechselkursstandards wurden durch das neue Devisengesetz sämtliche Beschränkungen
innerhalb des Kapitalverkehrs zwischen Polen und den EU-Mitgliedsstaaten sowie dem
Europäischen Wirtschaftsraum und OECD-Mitgliedsländern zurückgenommen.
Nichtsdestotrotz bleiben einige Beschränkungen, die allerdings nicht im Gegensatz
zu entsprechenden EU-Normen stehen, in ihrer Zulässigkeit bestehen. Sie kommen beim
Kapitalverkehr im Rahmen von Direktinvestitionen (einschließlich Immobiliengeschäften), bei Finanzdienstleistungen und der Einführung von Schutzmaßnahmen auf
Kapitalmärkten zur Anwendung. Das neue Gesetz enthält eine Festlegung, dass
Beschränkungen aufgrund anderer Gesetze die durch das Devisengesetz festgeschriebene
Freiheit des Kapitalfluss ablösen können.
Im Gesetz sind einige Beschränkungen in Bezug auf Bestimmungen und Bedingungen
des Devisenverkehrs aufgelistet. Diese können jedoch durch Devisengenehmigungen
aufgehoben werden. Es existieren diesbezüglich zwei Arten von Devisengenehmigungen – ein allgemeine und eine individuelle. Allgemeine Devisengenehmigungen
erteilt das Ministerium der Finanzen, individuelle Devisengenehmigungen werden vom
Präsidenten der Nationalbank Polens ausgesprochen. Beide Genehmigungsarten
kommen zur Anwendung, insofern sie keine Bedrohung der Sicherheit des Landes, der
öffentlichen Ordnung, eine negative Beeinflussung der Zahlungsbilanz darstellen sowie
durch sie andere grundsätzliche Interessen des Staates berührt werden.
Ein wichtiger Schutzmechanismus ist in Artikel 10 des Gesetzes enthalten, der es in
dringenden Fällen ermöglicht, zeitweilig einige besondere Beschränkungen per
Verordnung des Ministerrates einzuführen. Diese betreffen, so erforderlich:
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
20
•
•
•
•
die Umsetzung von Beschlüssen internationaler Organisationen, deren Mitglied
Polen ist,
die Gewährleistung von öffentlicher Ordnung und Sicherheit,
die Sicherstellung einer ausgewogenen Zahlungsbilanz angesichts eines
bestehenden Ungleichgewichts, oder eines plötzlichen Zusammenbruchs bzw. der
Gefahr eines solchen,
die Sicherung der Stabilität der polnischen Währung aufgrund plötzlich
eintretender Kursschwankungen bzw. einer diesbezüglichen Gefahr.
Da jedoch der EU-Vertrag die Einführung von Devisenbeschränkungen zur Absicherung
der Stabilität von Inlandswährungen nicht kennt, sei angemerkt, dass die Einführung
einer derartigen Beschränkung nur in dem Zeitraum stattfinden könnte, indem Polen
noch nicht EU-Mitglied ist. Falls dies doch der Fall sein sollte, werden diese
Beschränkungen mit dem EU-Beitritt Polens hinfällig.
Auslandsverschuldung
Die Unterzeichnung zweier Auslandsschuldenabkommen in den letzten zehn Jahren hat
den Wirtschaftswandel in Polen wesentlich erleichtert. Mit dem ersten vom 21. April
1991 wurden die Schulden Polens gegenüber dem Pariser Club, die 33 Milliarden USD
betrugen, verringert. Nach Maßgabe dieses Abkommens, dessen Umsetzung unter
Einbeziehung des IWF ausgehandelt worden war, wurden Polen 50 % der Schulden
erlassen und ein neuer Schuldentilgungsplan erstellt.
Parallel zum Schuldenerlass durch die Gläubiger des öffentlichen Sektors gelang es der
polnischen Regierung, am 27 Oktober 1994 mit den Geschäftsbanken ein ähnliches
Abkommen über die Reduzierung der Schulden, deren Höhe sich auf 13,2 Milliarden
USD belief, zu unterzeichnen. Dieser Schuldenerlass und Umschuldungsabkommen, das
Verbindlichkeiten bei einer Gruppe von etwa 500 Banken zum Gegenstand hatte, führte
zu einer Senkung der Gesamtschuldenhöhe um 49,2 %.
Die große Bedeutung des Abkommens mit dem Londoner Club und des schon erwähnten
Schuldenerlasses liegt in der Normalisierung der finanziellen Beziehungen zu Ländern,
die eine Schlüsselrolle im internationalen Handels- und Kapitalverkehr spielen. Infolge
der Verbesserung der Handelsbedingungen verringerten sich die Geschäftskosten,
außerdem wurde Polen der Zugang zu Krediten und ausländischem Kapital erleichtert.
Polnische Banken und Unternehmen können nun aus der vermehrten Inanspruchnahme
kostengünstigerer finanzieller Ressourcen Vorteile ziehen, die im Rahmen der
Finanzierung von Entwicklungs- und Modernisierungsprojekte zu Buche schlagen.
Business in Polen
21
Überdies konnte dadurch das ausländischen Investitionen in Polen anhaftende Risiko
verringert werden (zur Kreditwürdigkeit Polens s. Abschnitt Haushaltspolitik in diesem
Kapitel). Diese Tatsache, zusammen mit Polens hoher Wirtschaftswachstumsrate, den
niedrigen Arbeitskosten, dem Produktivitätsanstieg und der Verringerung von Handels-,
Investitions-, und Währungsrisiken haben Polen zu einem attraktiven Investitionsstandort werden lassen. Die Glaubwürdigkeit Polens als einem vielversprechenden
Wirtschaftspartner wurde auch durch die steigenden Währungsreserven, die Ende des
vergangenen Jahres 29,79 Milliarden USD betrugen, konsolidiert.
Ende 2002 beliefen sich Polens Auslandsschulden lt. einer Information der Nationalbank
Polens auf insgesamt 81,9 Milliarden USD (43,3 % BIP). Während des Jahres kam es zu
einem Anstieg um ca. 10 Mrd. USD, für den hauptsächlich die zentrale und lokale
Regierungsebene verantwortlich war. Deren Verschuldung um 6,5 Mrd. USD anwuchs.
Auslandsverschuldung (in Mrd. USD) im Vergleich zu anderen ökonomischen Eckdaten
55,1
Import
Export
41,0
Staatliche Devisenreserve
29,8
86,7
Öffentliche Verschuldung
Auslandsverschuldung
81,9
189,3
Bruttoinlandsprodukt
0
50
100
150
200
Bis zum Jahre 2002 war hinsichtlich der Auslandsverschuldung Polens ein konstanter
Trend der Veränderung des Verhältnisses zwischen öffentlicher und privater
Verschuldung charakteristisch. Dabei stieg der Anteil der privaten Verschuldung parallel
zum Liberalisierungsprozess innerhalb der Devisenpolitik und der fortschreitenden
wirtschaftlichen Wandlung im Lande. Noch 1996 betrug der Anteil der staatlichen
Auslandsverschuldung über 76 %. In nur 5 Jahren jedoch verringerte sich dieser Anteil
auf etwas über 41 % Ende 2001. Das Jahr 2002 bildetet jedoch wiederum eine
Ausnahme, denn der Anteil der staatlichen Auslandsverschuldung stieg auf 44 %.
Ende des Jahres 2002 beliefen sich die kurzfristige Verbindlichkeiten auf weniger als
15,7 % der Gesamtverschuldung. Zum gleichen Zeitpunkt betrug das Ratio von Polens
kurzfristigen Verbindlichkeiten insgesamt (Regierung, Banken und Unternehmen
eingeschlossen) ca. 43 % der staatlichen Devisenreserve.
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
22
Beschäftigung und Arbeitsmarkt
Arbeitslosigkeit war in Polen vor 1990 ein Fremdwort, jedoch begannen die
unerbittlichen Grundsätze der Marktwirtschaft schon bald darauf, sich auf dem
Arbeitsmarkt bemerkbar zu machen. 1990 trat die Arbeitslosigkeit in Erscheinung und
erreichte eine Höhe von 1,1 Mio. Menschen (6,3 %). Sie stieg weiter an und stabilisierte
sich in den Jahren 1993 bis 1994. Danach setzte eine rückläufige Tendenz ein. Im Jahre
1998 setzte, vorwiegend im Resultat von Umstrukturierungen in der Industrie sowie
unternehmensbedingten Strukturwandlungen mit dem Ziel der Erhöhung von
Arbeitsproduktivität und Wettbewerbsfähigkeit, allerdings wiederum ein Anstieg der
Arbeitslosenziffer ein. Erschwerend kam, beginnend mit dem Jahr 1998, ein
verhalteneres Tempo der Wirtschaftsentwicklung, hinzu. Ende des Jahres 2002 waren
3,2 Millionen Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen, sprich die Arbeitslosenquote
bewegte sich auf einem Niveau von 18,1 %. Von Wojewodschaft zu Wojewodschaft
weist die Arbeitslosenrate signifikante Unterschiede auf. Mit 13,9 % ist sie in der
Wojewodschaft Mazowieckie am niedrigsten, mit 28,8 % ist sie in der Wojewodschaft
Warmińsko-Mazurskie am höchsten.
Von den insgesamt 3,2 Millionen Arbeitslosen waren 1,65 Millionen Erwerbsfähige als
Langzeitarbeitslose jeweils länger als ein Jahr ohne Arbeit. Dazu kommt, dass 83 % der
Arbeitslosen keinen Anspruch auf Unterstützung haben und sich ein beträchtlicher Teil
der Arbeitssuchenden aus Schulabgängern und Absolventen rekrutiert. Viele von ihnen
können zwar auf eine hohen Bildungsstand verweisen, sie finden jedoch keine
Anstellung, da das berufliche Bildungssystem mit dem Tempo voranschreitenden
Veränderungen hinsichtlich des Bedarfs nach spezifischen fachlichen Fähigkeiten nicht
Schritt halten konnte.
19
18
17
16
15
14
13
12
11
10
Arbeitslosenzahl
(in Tausend)
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002
Arbeitslosenquote (in %)
Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenquote
3500
Business in Polen
23
Nichtsdestoweniger ist zu unterstreichen, dass im allgemeinen die Arbeitskräfte in Polen
auf ein ansprechendes Bildungsniveau und hohe berufliche Qualifikationen verweisen
können. In den Jahren 2001/2002 waren 1,7 Millionen Studenten an 340 Universitäten,
Technischen Hochschulen und anderen Hochschuleinrichtungen sowie Akademien
eingeschrieben.
Im gleichen Zeitraum betrug der Schulbesuchsniveau in der Altersgruppe Oberbzw. Realschüler (ausgenommen Berufsschulen) 74 %, ein signifikanter Anstieg im
Vergleich zu 46 % in 1990/91. Ein noch schärfer hervortretende Wachstumstendenz ist
im Universitäts- und Hochschulbereich festzustellen (44 %, gestiegen von 13 % vor
9 Jahren). Obwohl dieser Anteil noch unter dem EU-Durchschnitt liegt, werden die
diesbezüglichen Veränderungen seit Beginn des wirtschaftlichen Transformationsprozesses jedoch auf dramatische Weise deutlich.
Im Jahre 2002 betrug der durchschnittliche monatliche Bruttolohn in Polen 2.133,21
PLN (ca. 520 USD). In der Industrie lagen die Durchschnittslöhne um ca. 7 % (2.284,93
PLN) höher. Die Spitzenverdiener mit 3.712,42 PLN durchschnittlichem Monatslohn
kamen aus dem Bereich Bergbau. Andererseits lag der Durchschnittsverdienst in der
verarbeitenden Industrie (2064,17 PLN), im Hotelgewerbe und der Gastronomie
(1.688,57 PLN) unter dem landesweiten Mittelwert. Im Jahre 2002 stiegen Löhne und
Gehälter real um 2,4 %.
Die relativ niedrigen Lohnkosten und die hohe Qualifikation von Facharbeitern sind für
ausländische Investoren von Vorteil, insbesondere in traditionellen Industriegebieten.
Laut Eurostat sind die Lohnkosten in Polen (kalkuliert pro Arbeitsstunde) noch um ein
Fünffaches niedriger als in den Ländern der Europäischen Union und erreichen einen
Stundenlohnsatz von ca. 4,5 EUR. Damit liegt Polen jedoch noch etwas über
Tschechien, Ungarn und der Slowakei.
Gewerkschaften spielen eine relativ wichtige Rolle, sowohl im Rahmen der
Landespolitik als auch im Unternehmensbereich. Neben der Gewerkschaft
„Solidarność“ existieren Föderationen von Branchengewerkschaften (hervorgegangen
aus den ehemaligen sozialistischen Gewerkschaftsverbänden). Eine besonders starke
Position haben die Gewerkschaften in Staatsbetrieben, sie sind aber auch auf regionaler
Ebene aktiv. Die Gewerkschaften sind bestrebt, ihre Forderungen direkt an die
Regierung zu richten. Im Jahre 2002 fand in Polen nur eine Streikaktion statt, an der
2,7 % der Belegschaft des betroffenen Unternehmens teilnahm. Jedoch war Polen in
diesem Jahr arbeitsmarktpolitisch bei Weitem nicht der ruhigste Ort. Eine Reihe von
Protestaktionen fanden statt, an denen die Vertreter der unterschiedlichsten Branchen
teilnahmen, um ihre Forderungen den zentralen Behörden kund zu tun. Die zahlenmäßig
umfangreichsten Protestmärsche wurden von Mitarbeitern des staatlichen Gesundheitswesens, Bergleuten und Werftarbeitern durchgeführt.
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
24
Industrie und Technologie
Mit der zunehmenden Relevanz von Handels- und Dienstleistungssektor ist in den
vergangenen Jahren der Anteil der Industrieproduktion und insbesondere der
Landwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt Polens ständig gefallen.
Parallel zur Verminderung des Anteils des industriellen Sektors innerhalb der Wirtschaft
Polens (24 % Bruttowertschöpfung im Jahre 2002) hat der Transformationsprozess eine
zukunftsorientierte Modernisierung ausgelöst, die sich z.B. in zunehmenden Export- und
Produktivitätskennziffern widerspiegelt.
Die Struktur der Wirtschaft Polens im Jahre 2002, ausgehend von der Unternehmensanzahl nach Sektoren und den Eigentumsformen, ist in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt (ohne Ein-Personen-Unternehmen und Partnergesellschaften).
Unternehmen nach Sektoren und Eigentumsform (Stand per 31.12.2002)
Unternehmen
Sektor
Gesamt
Gesamt
davon:
Land- und Forstwirtschaft
Bergbau
Verarbeitende Industrie
Energie, Gas, Wasser
Bauwesen
Handel und Instandhaltung
Hotelwesen und Gastronomie
Transport, Lagerwirtschaft,
Verkehr
Finanzdienstleistungen
Immobilien,
Unternehmensberatung
Bildung
Gesundheitswesen,
Sozialführsorge
Sonstige kommunale und soziale
Dienste
473.553
Staatsbetriebe
Genossen
mit
privat ausländischer schaften
Beteiligung
721 138.643
47.352
18.682
Gesamt staatlich
1.951 196.681
12.075
742
44.536
2.110
23.036
76.763
4.341
31
33
828
22
345
229
11
3.612
701
40.981
1.362
21.222
72.353
3.738
37
23
338
68
30
40
10
2.270
401
27.243
378
16.539
51.502
2.042
1.124
174
10.744
172
3.324
19.335
1.482
3.354
8
2.187
13
922
3.394
42
9.484
257
8.617
69
5.683
2.240
248
5.662
2
3.669
9
2.911
561
976
126.725
181
31.876
40
23.295
6.809
7.241
33.863
-
1.371
-
1.056
244
39
17.482
-
2.776
27
2.376
259
74
92.287
10
4.224
25
2.816
856
171
Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003
Der Privatsektor innerhalb der Wirtschaft hat in den letzten Jahren rapid zugenommen.
Im Jahre 2002 erwirtschafteten private Unternehmen 77,6 % der gesamten Industrieproduktion und die Tendenz ist, bedingt durch die voranschreitende Privatisierung von
Staatsbetrieben und Neugründungen im privaten Unternehmensbereich, zunehmend. Im
gleichen Zeitraum zeichneten private Unternehmen, auch aufgrund ihrer Dominanz
Business in Polen
25
innerhalb des Außenhandels bereits in den Vorjahren, für 92,3 % des Import- und
88,7 % des Exportaufkommens verantwortlich. Darüber hinaus befinden sich fast der
gesamte Agrarbereich sowie der Einzelhandel und Großhandel (94,1 %) und zu 98 %
des Bauwesens in privater Hand.
Das nachfolgende Diagramm veranschaulicht in deutlicher Weise die Rolle des
Privatsektors zum gegenwärtigen Zeitpunkt und zu Beginn des Transformationsprozesses.
Der Privatsektor in Polen 1990 und 2001
Anteil an der Wirtschaft (%)
1990
2001
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BIP
Beschäftigung
Einzelhandel
Bauwesen
Industrie
Export und Import
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales, 2003
In der Struktur der polnische Industrieproduktion setzt sich der in der letzten Dekade
sichtbar gewordene Trend des beständig wachsenden Anteils der verarbeitenden
Industrie und eines stets kleiner werdenden Anteils des Bergbausektors nicht fort. Zwar
stieg der Anteil im Bereich Energie, Gas und Wasser auf 12,8 % (von 12,2 % im Jahre
2001), der Anteil der verarbeitenden Industrie sank jedoch auf 81,8 % (von 82,2 % im
Jahre 2001). Der Anteil des Bergbaus verringerte sich von 5,6 % (2001) auf 5,4 %.
Die Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln (Getränke, Tabakwaren) spielt mit
fast einem Fünftel der Gesamtproduktion innerhalb der verarbeitenden Industrie Polens
die führende Rolle. Andere bedeutsame Industriezweige sind die Elektro-, Metall- und
Chemieindustrie, die Herstellung von Gummi und Plasten sowie der Fahrzeugbau.
Im Jahre 2002 erfuhr die Industrieproduktion einen Zuwachs von 1,4 % (im Vergleich
zum Zuwachs auf um 0,6 % im Vorjahr). Auf den Privatsektor entfielen dabei 77,6 %,
(76,2 % im Vorjahr), die Produktivität stieg um ca. 4,5 %.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Branchenstruktur der Industrie Polens im
Jahre 2002, wobei jeweils nur Unternehmen mit mehr als 9 Beschäftigten berücksichtigt
werden konnten, da zum Zeitpunkt des Drucks dieser Publikation Angaben über
sämtliche Sektoren nicht greifbar waren.
26
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Industrie Polens nach Branchen 2002
Branche
Umsatz (in Mio. PLN)
Nahrungsmittel und Getränke
96.474,0
Tabakwaren
3.229,9
Textilien
7.683,8
Bekleidung und Rauchwaren
7.666,2
Leder und Lederprodukte
2.983,2
Holz und Korbwaren
12.947,6
Zellulose und Papier
11.261,2
Verlagswesen, Druck, Vervielfältigungen von Tonträgern
13.813,0
Koks und Erdölprodukte
21.024,9
Chemikalien und Chemieprodukte
29.998,8
Gummi und Plaste
20.022,4
Sonstige nichtmetallische, mineralische Produkte
20.870,6
Metalle
18.682,5
Metallprodukte
22.595,0
Maschinen und Anlagen
20.252,7
Elektromaschinen und Elektroapparate
14.113,0
Heimelektronik und Kommunikationsanlagen
10.509,3
Medizinische, feinmechanische und optische Instrumente, Uhren
3.624,0
Fahrzeuge, Anhänger, Auflieger
27.518,8
Sonstige Transportausrüstung
8.736,9
Möbel und sonstige anderweitig nicht klassifizierte Erzeugnisse
16.968,1
Gesamt
393.763,6
Bergbau
25.796,8
Elektroenergie, Erdgas und Wasser
67.522,5
Insgesamt
481.081,9
Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003
Eine dynamische Absatzzunahme war in folgenden Bereichen zu beobachten:
Büroausstattungen und Computer (18,2 %), Möbel (13,4 %), Gummi- und Plastprodukte
(12,4 %), Zellulose und Papier (12,2 %), Metallprodukte (10,9 %).
Andererseits verzeichneten nachfolgend genannte Branchen beträchtliche
Umsatzeinbrüche: Sonstige Transportausrüstung (16,5 %), Koks und Erdölprodukte
(15,8 %), Metalle (4,3 %).
Der Produktionsausstoß von Unternehmen mit 10 und mehr Mitarbeitern, vorwiegend
aus dem Bereich Investitionsgütern, sank im Jahre 2001 um ca. 1 %. Zur gleichen Zeit
verzeichnete die Konsumgüterindustrie (Unternehmen mit 10 und mehr Mitarbeitern)
einen Zuwachs von ca. 5 %.
Business in Polen
27
In einigen Zweigen der polnischen Industrie sind auf der Grundlage von Umstrukturierungsprogrammen Veränderungen von Unternehmensstrukturen hinsichtlich Organisation,
Management und Technologie durchgeführt worden. Diesem Strukturwandel haben sich
folgende Bereiche unterzogen: der Brennstoff- und Energiesektor, die Verteidigungsindustrie, die Chemie- und Metallurgiebranche, die Pharmazeutik, die Textil- und
Bekleidungsindustrie und einige High-Tech-Unternehmensbereiche.
Es ist diesbezüglich erwähnenswert, dass ungeachtet eingeschränkter finanzieller
Möglichkeiten die polnische Wissenschaft und Forschung nach wie vor mit
interessanten Problemlösungen aufwartet. Das Hauptproblem besteht im Mangel an
notwendigen Finanzmitteln, um die erreichten Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
einer kommerziellen Nutzung zuzuführen und dadurch neue Möglichkeiten gerade auch
für ausländische Investoren für ein erfolgversprechendes Engagement auf dem
polnischen Markt zu erschließen.
Eine große Anzahl von Erfindern, Forschungs- und Entwicklungsunternehmen,
Universitäten und wissenschaftlichen Institutionen ist Mitglied der Vereinigung
Polnischer Erfinder. Die Vereinigung fördert Forschungsmaßnahmen, die zu neuen
Erfindungen führen, im Ausland tritt sie für die Wahrung der Rechte von Erfindern ein.
Ausgehend von Erfindungen und neuen Technologien „made in Poland“ bietet sich eine
Vielzahl von Investitions- und Kooperationsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten
Sektoren der Industrie Polens.
Technopolis Warschau
Das Warschauer Technopolis-Konzept ist entwickelt worden, um Vorteile zu nutzen, die
sich aus dem Wissenschafts- und Bildungspotenzial der hauptstädtischen Metropole
ergeben. Dieses Konzept schafft einen generellen Rahmen für eine Reihe von
unabhängigen Initiativen und Programmen, deren Ziel es ist, Warschau in ein wichtiges
Entwicklungszentrum zu verwandeln, das auf der Basis von ökonomischen
Erkenntnissen arbeitet. Diese Initiativen bestehen generell darin, High-TechUnternehmen im Umfeld
von
Hochschulen,
Forschungsanstalten
und
Entwicklungsinstitute anzusiedeln, um für den Zugang zur Wissenschaft und einen
Zustrom gut ausgebildeter und hochmotivierter Arbeitnehmer zu sorgen und bei
optimalen Lebens- und Arbeitsbedingungen die Zusammenarbeit zu erleichtern und die
Gründung neuer Unternehmen zu beschleunigen.
Der Bemowo Campus im gleichnamigen Stadtteil von Warschau, auf einem Gelände
von 800 ha geplant, ist die im Rahmen der Warschauer Technopolis am weitesten
fortgeschrittene Initiative und wird zur Zeit umgesetzt.
28
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das Projekt sieht die Schaffung eines Wissenschafts- und Technologieparks sowie einer
umfassenden nahegelegenen städtischen Infrastruktur, einschließlich eines Wohngebiets,
eines Einkaufs- und Dienstleistungszentrums, Erholungseinrichtungen u.ä. vor, um den
Beschäftigten der im Campus angesiedelten High-Tech-Unternehmen einen optimalen
Lebensstandard zu bieten.
Der Wissenschafts- und Technologiepark soll polnische und ausländische High-TechFirmen im Umfeld der Technischen Militärakademie gruppieren, um Kooperationsbeziehungen anzubahnen, die zur Entwicklung, Anwendung und zum Marketing
moderner Technologien beitragen. Der erste Teil, ein s.g. Technologie-Inkubator, ist
bereits gegenwärtig tätig, stellt Bürofläche für Existenzgründungen bereit, unterstützt bei
der Marktforschung, der Erstellung von Business-Plänen und leistet besonders kleinen
und mittelgroßen Unternehmen notwendige Hilfestellungen. Besonderes Augenmerk
wird dabei auf Zukunftsbranchen wie IT, Elektronik, Umwelttechnik, neue Materialien,
Biotechnologie. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen technologische Beratung,
Unterstützung bei der Erschließung von Finanzierungsquellen, Schulungen, Seminare
u.ä.
Der Bemowo-Campus der Warschauer Technopolis wird von der Stiftung Technopolis
geleitet, die gemeinsam von der Technischen Militärakademie und dem vormaligen
Stadtbezirk Bemowo gegründet wurde (Kontakt s. Anhang 22).
Polnische Agentur für Unternehmensentwicklung
Die Polnische Agentur für Unternehmensentwicklung ist eine staatliche Einrichtung, die
im Jahre 2001 im Ergebnis der Umgestaltung der Polnischen Stiftung für KMUEntwicklung entstand. Die Agentur ist dem Minister für Wirtschaft, Arbeit und Soziales
unterstellt. Ihre Aktivitäten konzentrieren sich auf:
• die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen,
• die Entwicklung des Exports,
• Aspekte der Regionalentwicklung,
• die Anwendung neuer Technologien,
• Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Die Agentur ist an der Realisierung einer Reihe von Hilfs- und Förderprogrammen
beteiligt und zeichnet für Kofinanzierungen von Initiativen zur Unternehmensförderung
und Direkthilfen für Unternehmen verantwortlich. Die Tätigkeit der Agentur wird über
Haushalts- und EU-Mittel finanziert. Sie kooperiert mit über 150 lokalen
Unternehmensberatungsfirmen, die im Nationalen KMU-Service-Netzwerk vereinigt
sind.
Business in Polen
29
Landwirtschaft
In Polen leben 38 % der Bevölkerung in ländlichen Gebieten und fast 27 % sind
landwirtschaftlich tätig. Es gibt Regionen, wo die Landwirtschaft immer noch der
wichtigste Wirtschaftszweig ist, obwohl ihre Bedeutung zusehends geringer wird.
Jedoch ist die Landwirtschaft nach wie vor Haupterwerbsquelle von fast 6 % der
polnischen Bevölkerung. Viele polnische landwirtschaftliche Betriebe bieten
hinsichtlich ihrer Organisation, der Eigentumsverhältnisse, der Größe und des Ertrags
ein äußerst differenziertes Bild. Gegenwärtig existieren in Polen 2,9 Millionen
bäuerliche Familienbetriebe mit durchschnittlich 5,8 ha, von denen 70 % eine Größe von
weniger als 5 ha aufweisen. Insgesamt sind dies jedoch nur 19 % der gesamten
landwirtschaftlichen Nutzfläche Polens. Die Agrarstruktur nach Anzahl und Größe
verdeutlicht das nachfolgende Diagramm.
in ha
Anzahl und Größe landwirtschaftlicher Betriebe (nach Größenkategorien)
1 400 000
5 000 000
4 500 000
4 000 000
3 500 000
3 000 000
2 500 000
2 000 000
1 500 000
1 000 000
500 000
0
1 200 000
1 000 000
800 000
600 000
400 000
200 000
0
unter 1 <1-5) <5-10) <10-15)<15-30)<30-50) 50 ha
ha
und mehr
Größe
Anzahl
Entgegen den politisch motivierten Bemühungen, die in Polen nach dem Zweiten
Weltkrieg unternommen wurden, hat das landwirtschaftliche Privateigentum an Grund
und Boden überdauern können. Der politische und wirtschaftliche Systemwandel, der
1989 eingeleitet wurde, hat zu einer Verdrängung der öffentlichen Hand aus dem
Landwirtschaftssektor geführt und neue Eigentumsformen entstehen lassen, so z.B.
verschiedene Arten von Gesellschaften und Unternehmen mit ausländischer
Kapitalbeteiligung. Im Jahre 1992 begann die Agentur für Agrareigentum des
Staatsschatzes Maßnahmen zu ergreifen, um Staatsgüter zu übernehmen und zu
verwalten. Vor allem geht es dabei um den Verkauf bzw. die Verpachtung von Grund
und Boden. (s. Kapitel IV, Abschn. über die Agentur für Staatliches Agrareigentum). Im
Jahre 2002 befanden sich 94,5 % der Ackerflächen in privatwirtschaftlicher Nutzung.
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
30
Unvorhersehbare Witterungsverhältnisse und die ständig variierende Rentabilität
verschiedener landwirtschaftlichen Erzeugnisse führen zu Instabilität der landwirtschaftlichen Produktion, die keinen Quotenregelungen unterliegt. Der Produzent trägt das
gesamte Risiko. Nur ein geringer Teil der Produktion basiert auf Lieferverträgen
zwischen Produzenten und Verarbeitungsbetrieben, so bei Zuckerrüben, Raps, Blumenund Gemüsesamen. In Polen überwiegen landwirtschaftliche Betriebe mit
Mischproduktion, Ackerbau und Tierzucht bzw. Tierhaltung. Die meisten Bauernhöfe
weisen keine eindeutige Spezialisierung auf. Infolgedessen belief sich die dem Markt
bereitgestellte Produktion auf ca. 60 % der gesamten Agrarproduktion, der Rest - ein
Charakteristikum der polnischen Landwirtschaft - wurde für die Selbstversorgung der
bäuerlichen Höfe verwendet.
Im Jahre 2002 betrug die landwirtschaftliche Nutzfläche in Polen 16,9 Mio. ha, das heißt
nahezu 55 % der Gesamtfläche des Landes. Nach zwei Jahren des wirtschaftlichen
Niedergangs nahm die Agrarproduktion im Jahre 2001 um 4,6 % zu, um im
vergangenen Jahr erneut auf 1,9 % abzusinken. Die wichtigsten Feldfrüchte sind
Getreide, besonders Weizen und Roggen. Es folgen Kartoffeln, Futtermittel,
Zuckerrüben, Öl- und Hülsenfrüchte. In der Tierzucht dominieren Schweine und Rinder,
obwohl Geflügel und Schafe, die letzteren in Südpolen, ebenfalls recht verbreitet sind.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Hauptdaten zur landwirtschaftlichen Produktion.
Die landwirtschaftliche Produktion 2002
Produkte
Getreide, insges.
- Weizen
- Roggen
Raps
Kartoffeln
Zuckerrüben
Gemüse
Schweine (in Mio.)
Rinder (in Mio.)
Erträge in Mio. t
26,8
9,3
3,8
1,0
15,4
11,7
4,0
19,0
5,4
Ertrag in
Doppelzentner/ha
32,3
38,4
24,1
22,8
190,0
388,0
x
x
x
Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003
Gut entwickelt ist der polnische Gartenbau. Er liefert ein breites Sortiment an
Frischobst- und Gemüse sowie an verarbeiteten Gärtnereiprodukten. Das polnische
Beerenobst wie z.B. Erdbeeren und der hervorragende Apfelsaft erfreuen sich sowohl in
Polen als auch im Ausland großer Beliebtheit.
Bemerkenswert ist, dass die polnische Landwirtschaft einen niedrigen
Verwendungsgrad an Chemikalien aufweist. Im Jahre 2002 betrug der Verbrauch an
Business in Polen
31
Kunstdüngern 88,5 kg NPK pro Hektar Ackerfläche. Das bedeutet, dass polnische
Agrarprodukte generell als ökologisch und gesundheitsfördernd einzustufen sind.
Bankensektor
Polens Bankensektor hat seit 1989 einen tiefgreifenden Wandel erlebt. Die Nationalbank
Polens (NBP) hat ihre Tätigkeit als Geschäftsbank eingestellt und die einer Zentralbank
aufgenommen. Die NBP ist zuständig für die Geldemission, unterhält Polens
Währungsreserven, refinanziert und beaufsichtigt Polens Banksystem, übt
Kontrollfunktionen aus und vergibt Lizenzen für die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit
im Bankensektor.
Das polnische Bankensystem stützt sich in seiner Geschäftstätigkeit auf das Gesetz über
die Nationalbank Polens und das Bankgesetz (beide vom 29 August 1997). Manche
polnische Vorschriften wie z.B. über Banklizenzen, die Bekämpfung von Geldwäsche
und die Tätigkeit zugelassener Wirtschaftsprüfer und zertifizierter Auditfirmen
entsprechen bereits EU-Standards. Weitere grundlegende Fragen sind in hohem Maße
EU-kompatibel geregelt und werden mit dem EU-Beitritt Polens am 1. Mai 2004
gänzlich den gemeinschaftlichen Normen angepasst sein.
Die meisten polnischen Geschäftsbanken sind Universalbanken. Sie bieten eine breite
Palette von Anlagemöglichkeiten, sind im Finanzierungsbereich aktiv, unterbreiten
Privatpersonen und Unternehmen ein breitgefächertes Angebot an Bankdienstleistungen.
Einige Banken sind am Kapitalmarkt durch eigene Maklerbüros vertreten, einige sind
auch als Investitionsbanken in Geschäftsfeldern wie Wertpapiere, Schatzbriefe und
Aktien tätig bzw. bieten einen dementsprechenden Beratungsservice.
Nach 14 Jahren gesellschaftlicher Umgestaltung bestand Ende 2002 das polnische
Bankensystem aus der Nationalbank Polens, 62 Geschäftsbanken in Form von
Aktiengesellschaften (von denen 59 tätig sind) und 605 Genossenschaftsbanken. Der
Staat war direkter Eigentümer von drei Banken und übte eine mittelbare
Kontrollfunktion an fünf weiteren aus.
Der Genossenschaftssektor spielt, obwohl von Relevanz für die polnische
Landwirtschaft, im polnischen Bankwesen keine bedeutende Rolle. Im Jahre 2002 nahm
sein Anteil im Bereich Bankdienstleistungen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zu.
Ende des Jahres hielten die Genossenschaftsbanken 6,2 % der Einlagen des NichtFinanzsektors und vergaben an diesen Sektor Kredite, deren Anteil 6,5 % des
bereitgestellten Gesamtkreditvolumens betrug. Ihre Gesamtaktiva beliefen sich 2002 auf
5,0 % der Aktiva des Bankensektors insgesamt.
Das Banknetz hat sich in den letzten Jahren sehr schnell entwickelt. Im Jahre 2002
umfasste das inländische Netz der Geschäftsbanken (ohne Zentralen und Vertretungen)
32
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
mehr als 3.000 Filialen und 6.900 anderer Geschäftsstellen (Zweigstellen,
Kundendiensteinrichtungen usw.). Überdies unterhielten die Genossenschaftsbanken
mehr als 1.300 Filialen sowie über 1.200 andere Geschäftsstellen. Investitionen im
Bereich Geldautomaten haben ein noch schnelleres Tempo angenommen. Mitte des
Jahres 2003 waren 7.000 Standorte, d.h. 180 je einer Million Bürger, jedoch nach wie
vor nur etwa 50 % des EU-Niveaus, zu verzeichnen.
Der Bank- und Kreditkartenmarkt ist in Polen zweifellos eines der am schnellsten
wachsenden neuen Dienstleistungssegmente. Die Anzahl ausgestellter Geldkarten stieg
um über 17 %, von 14,4 Millionen Ende des Jahres 2002 auf 16,9 Millionen. Ende des
Jahres
akzeptierten
etwa
100.000
polnische
Einzelhandelsund
Dienstleistungseinrichtungen Bank- und Kreditkarten. Im Jahre 2002 wurden fast 466
Millionen Geschäftsvorfälle mit einem Gesamtwert von ca. 26,8 Milliarden USD
registriert.
Um den Herausforderungen des Wettbewerbs zu begegnen, müssen die polnischen
Banken verstärkt in ihr Netzwerk sowie in die Bereiche Automatisierung und Informatik
investieren. Führende Geschäftsbanken wie auch kleinere Finanzinstitutionen
(einschließlich Genossenschaftsbanken) bieten ihre Dienstleistung per Internet an.
Ebenso bieten einige Banken ihren Kunden die Abwicklung von Bankgeschäften über
WAP-Mobiltelefone an. Darüber hinaus operieren auf dem polnischen Markt bereits
e-commerce-Banken. Ende 2002 gehörten zu ihnen die mBank, Inteligo und die VWBank Direct, die von der BRE-Bank, der Bankgesellschaft Berlin (Polska) und der
Volkswagen Bank Polska AG betrieben werden.
Die Modernisierung der Banken schreitet schnell voran, jedoch bewirken die hohen
Investitionsaufwendungen eine signifikante Steigerung der Betriebskosten bei
Bankgeschäften. Die Einführung von Geldautomaten und der e-commerce-Bereich für
Kreditkartenzahlungen erfordern beträchtliche Investitionen. Höhere Kosten wirken sich
gleichwohl jedoch ebenso auf die Qualität des Kundenservice und die Anzahl neuer
Bankprodukte aus. Diese Tendenzen stehen partiell auch als Folgeerscheinungen von
positiven Konsolidierungserscheinungen, jedoch bewirkte die generelle Konjunkturschwäche des letzten Jahres eine Verschlechterung der Befindlichkeiten des
Bankensektors im Jahre 2002:
•
•
Erstmalig seit dem Jahre 1993 verzeichneten Ende 2002 die Gesamtaktiva des
Bankensektors einen Schwund um 0,6 % und erreichten ein Gesamtvolumen von
467 Mrd. PLN. Der Index der Bankenaktiva fiel somit in Relation zum BIP auf
60,7 %.
Die vom Bankensektor bekannt gegebenen Nettoeinnahmen beliefen sich auf 2,7
PLN, ca. um ein Drittel weniger als im vergangenen Jahr.
Business in Polen
33
Ungeachtet dessen waren im Jahr 2002 aber auch einige positive Entwicklungen im
polnischen Bankensystem zu beobachten:
•
•
•
Das Eigenkapital der Geschäftsbanken erhöhte sich um 1,15 Mrd. PLN auf 10,7
Mrd. PLN.
Die Beschäftigung im Bankensektor ging das dritte Jahr in Folge zurück und
betrug Ende 2002 158.700 Mitarbeiter.
Es erfolgte eine weitere Konsolidierung des Bankensektors, sowohl bei Geschäftsals auch bei Genossenschaftsbanken. Die Zahl der letzteren sank von 642 in 2001
auf 605 Ende 2002.
Ende 2002 waren von den in Polen tätigen 59 Geschäftsbanken 15 an der Warschauer
Börse, mit einem Kapitalanteil von 48,4 %, notiert
Die wichtigsten Änderungen in der Eigentumsstruktur der Kreditinstitute erfolgten
durch Fusionen und das Engagement ausländischer Investoren im Bankensektor als auch
der Eigenkapitalzunahme von staatlich kontrollierten Banken. Im Jahre 2002
kontrollierten ausländische Aktionäre 45 der 52 Privatbanken. Darunter befindet sich
auch eine Niederlassung einer ausländischen Bank, 22 Aktiengesellschaften, die zu
100 % von ausländischen Aktionären geeignet werden, 16 Banken, in denen
ausländisches Kapital die Mehrheitsanteile besitzt sowie sechs Banken, die indirekt
kontrolliert werden. Das folgende Diagramm stellt die Eigentumsstruktur des
Bankensektor in Polen (Stand per 31.12.2002) dar.
Eigentumsstruktur des Bankensektors (Stand per 31.12.2002)
9,6%
4,3%
15,2%
1,3%
9,1%
60,5%
Staatsschatz
Sonstige inländische Institutionen
Disperse Anteilseigner
Staatliche Institutionen
Ausland
Genossenschaftliche Anteilseigner
34
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Ausländische Aktionäre haben mit Beständigkeit ihre Investitionen in den polnischen
Bankensektor vergrößert. Von den Bankaktiva insgesamt sind 67,2 % in Besitz
ausländischer Investoren. Laut Informationen der Nationalbank Polens haben deutsche,
amerikanische und holländische Finanzinstitute die größten Investitionen im polnischen
Bankensektor vorgenommen.
Die nachfolgende Tabelle spiegelt die Struktur des polnischen Bankensektors Ende 2002
wieder.
Geschäftsbanken in Polen im Jahre 2002*
Eigentumsstruktur und Anteile an Gesamtaktiva
Anzahl
Anteile in %
Banken, kontrolliert durch den Staat:
8
25,3
- direkt
3
23,1
- indirekt
5
2,2
Banken, kontrolliert durch den Privatsektor:
54
69,7
- polnisches Mehrheitspaket
7
2,5
- ausländisches Mehrheitspaket
47
67,2
Quelle: Nationalbank Polens (NBP), 2003
* einschließlich 3 Banken ohne Geschäftstätigkeit
Es ist hervorzuheben, dass der Wettbewerb im polnischen Banksektor in den letzten
Jahren rapid zugenommen hat. Dies resultiert aus Fusionen polnischer Banken sowie
dem zunehmenden Engagement ausländischer Banken.
Im Jahre 2001 ging die Anzahl an Geschäftsbanken auf 71 (von 74 im Jahre 2000)
zurück. Die größte Fusion betraf die Citibank (Polska) und die Bank Handlowy
Warschau S.A., beide unter direkter Kontrolle der Citibank Overseas Investment Corp.
Die BIG Bank S.A. fusionierte mit ihrem Eigentümer, der BIG Bank Gdański S.A., die
Wielkopolski Bank Kredytowy S.A. ging die Fusion mit der Bank Zachodni S.A., beide
unter Kontrolle der Allied Irish Bank European Investment Ltd., ein. Im Resultat des
Zusammenschlusses zwischen der Powszechny Bank Kredytowy SA (Allgemeine
Kreditbank) und der Bank Przemysłowo-Handlowy SA (Industrie- und Handelsbank)
entstand die drittgrößte Bank in Polen.
Im Jahre 2002 setzten sich Konsolidierungserscheinungen im Bankensektor fort, in
deren Ergebnis neun Banken vom Markt verschwanden. Zwei neue Bankinstitute (MHB
Bank Polska SA und Bank of Tokyo-Mitsubishi (Polska SA) traten auf den Markt, drei
Banken stellten ihre Tätigkeit ein.
Die Kunden aller Banken, die in Polen nach geltendem Recht gegründet wurden und
tätig sind, werden durch einen Einlagensicherungsfonds, Bankowy Fundusz
Gwarancyjny genannt, und im November 1994 eingerichtet, geschützt. Im Jahre 2002
werden Einlagen in Höhe von 1.000 EUR zu 100 % und Einlagen von 1.000 bis 18.000
Business in Polen
35
Euro zu 90 % gesichert. Die Obergrenze wurde auf 22.500 EUR angehoben. Überdies
schützt die Nationalbank Polens die Bankeinlagen durch eine strikte Aufsicht und den
obligatorischen Einsatz eines Gläubigermanagements im Falle von finanziellen
Problemen.
Banken - Ranking nach Jahresabschluss per 31.12.2002 (in Mrd. PLN)
Bank
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
PKO BP
Pekao S.A.
Bank Przemysłowo-Handlowy PBK S.A.
Bank Handlowy S.A.
ING Bank Śląski S.A.
BRE Bank S.A.
Bank Zachodni WBK S.A.
Kredyt Bank S.A.
Bank Millenium S.A.
BGŻ S.A.
Nettoergebnis
Gewinn/Verlust
83,02
1,05
64,74
0,80
42,56
0,13
32,18
0,24
27,16
0,15
24,85
- 0,38
24,63
0,27
24,06
- 0,42
18,61
0,18
18,06
- 0,26
Quelle: Rzeczpospolita, 2. Juni 2003
Aktiva insgesamt
Mit dem Beitritt zur OECD gab Polen sein Einverständnis, dass ausländische Banken
Filialen in Polen eröffnen dürfen. Somit benötigen seit 1999 ausländische Banken keine
Lizenz mehr, um eine Geschäftstätigkeit in Polen aufzunehmen. Dies bedeutet, dass eine
ausländische Bank überall in Polen eine Zweigstelle eröffnen kann und nicht mehr ihren
Sitz in Polen nehmen, eine Genehmigung einholen und einen vollen Bankbetrieb,
einschließlich ihres Backoffice, einrichten muss.
Die Liberalisierung der Rechtsvorschriften über die Einrichtung und Führung einer
ausländischen Bank in Polen beruht auf der Einführung des „nationalen
Gleichbehandlungsprinzips“. Dies bedeutet, dass Tochtergesellschaften ausländischer
Banken in Polen entsprechen den Vorschriften eröffnet werden wie sie für polnische
Banken zutreffen und folglich identischen Anforderungen unterliegen. Daher ist es nicht
möglich, die Anzahl der in Polen tätigen ausländischen Banken zu beschränken bzw.
neue Banken, die auf dem polnischen Markt agieren wollen, zu zwingen,
Sanierungspläne für in Schwierigkeiten geratene Banken zu finanzieren, bevor ihnen die
Aufnahme des Bankbetriebs gestattet wird, so wie dies früher praktiziert wurde.
Im Mai 2003 erstellte die Nationalbank Polens eine Liste mit 18 Vertretungen
ausländischer Banken, die in Polen tätig sind (s. Anhang 25).
36
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Versicherungssektor
Wie in anderen Wirtschaftsbereichen kam es auch im Versicherungssektor seit
Einsetzen des Transformationsprozesses zu wichtigen Veränderungen. Ausgangspunkt
war die Verabschiedung eines neuen Versicherungsgesetzes am 28. Juli 1990 durch den
Sejm, welches im Oktober 1995 in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen EU Regularien neu gefasst wurde. Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen dürfen
nur nach vorheriger Zustimmung des Finanzministers erbracht werden, der
Versicherungslizenzen gewährt und diese auch widerrufen kann. Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet, zwischen Lebensversicherungen und anderen
Versicherungsarten zu unterscheiden.
Pflichtversicherungen umfassen:
• KFZ-Haftpflichtversicherung
• Haftpflichtversicherungen für Landwirte
• Haftpflichtversicherungen für medizinische Dienstleister
• Haftpflichtversicherungen für Steuerberater
• Haftpflichtversicherungen für Versicherungs- und Rückversicherungsmakler
• Haftpflichtversicherungen für zugelassene Wirtschaftsprüfer
• Haftpflichtversicherungen für Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen
• Haftpflichtversicherungen für Reisebüros und Makler
• Haftpflichtversicherungen für Gerichtsvollzieher.
Eine Versicherungstätigkeit ist ausschließlich in Form einer Aktiengesellschaft und
einer Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit zugelassen. Der Versicherungssektor in Polen wird von dem am 1. April 2002 eingerichteten Amt für Versicherungsund Rentenfonds (KNUiFE) beaufsichtigt.
Ende Dezember 2002 waren laut KNUiFE 74 Versicherungsgesellschaften (72
polnische Versicherer und 2 Branchenvertretungen ausländischer Versicherungsunternehmen) auf der Grundlage erteilter Genehmigungen des Ministeriums der
Finanzen in Polen registriert. Von diesen 72 Versicherungsgesellschaften waren
36 Lebensversicherungsgesellschaften, einschließlich einer Lebensversicherung auf
Gegenseitigkeit, sowie die Filiale einer ausländischen Versicherungsgesellschaft.
Weitere 36 Versicherer, davon fünf Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit,
ein Rückversicherungsunternehmen und eine Branchenvertretung eines ausländischen
Versicherungsunternehmens, waren für andere Versicherungsbereiche lizensiert. Der
Staat war Eigentümer von Mehrheitspaketen an der PZU S.A. und der KUKE S.A. Ende
Mai 2003 waren die Aktien von zwei Versicherungsgesellschaften, der Warta S.A. und
der TU Europa S.A., an der Warschauer Börse notiert.
Business in Polen
37
Alle in Polen eingetragenen Versicherungsgesellschaften sind Mitglied der Polnischen
Versicherungskammer (PIU), die 1990 gegründet wurde. Zu Beginn war die Mitgliedschaft freiwillig, seit 1995 ist sie obligatorisch.
Zahl der Versicherungsgesellschaften in den Jahren 1993-2002
80
70
60
50
40
30
20
10
0
64
50
25
1993
30
1994
38
41
1995
1996
1997
69
72
74
2000
2001
2002
54
1998
1999
Im Jahre 2001 beherrschte weiterhin die PZU SA den polnischen Markt, obwohl ihre
Vorherrschaft von Jahr zu Jahr zurückgeht. Die Branche bleibt jedoch in sich stark
konzentriert. Zwei Versicherungsgesellschaften (PZU SA und TUiR Warta SA)
kontrollieren fast 70 % des Marktes der Immobilienversicherer, wobei die PZU SA
davon fast 56 % abdeckt. Keinem der Wettbewerber ist es gelungen, einen Anteil von
mehr als 7 % für sich zu gewinnen. Bei den Lebensversicherungen ist die Lage ähnlich.
Vier Gesellschaften (PZU Zycie S.A., Commercial Union Polska - TU Zycie S.A.,
Amplico Life S.A. und ING Nationale Nederlanden Polska S.A. kontrollieren mehr als
87 % des Marktes, wobei die PZU Zycie S.A. allein fast 50 % des Marktes bedient.
Struktur des LV-Marktes 2002
Commercial Union
17,7%
PZU-Życie
49,5%
ING Nationale
Nederlanden
9,4%
Andere
13,1%
Amplico Life
10,4%
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
38
Struktur des Versicherungsmarktes 2002 (außer LV)
PZU
55,9%
Warta
13,5%
Andere
20,6%
Ergo Hestia
6,3%
Allianz
3,7%
Hinsichtlich der angebotenen Produkte ist festzustellen, dass im Lebensversicherungssektor das Geschäft mit einfachen Lebensversicherungsprodukte, bei anderen
Versicherungsarten Kfz-Versicherungen vorherrschend sind.
Die Gesamtprämiensumme auf dem polnischen Versicherungsmarkt beliefen sich im
Jahre 2002 auf annähernd 5,7 Milliarden USD (Zuwachs um 3,4 % im Vergleich zum
Vorjahr), wobei die Lebensversicherungsprämien 43 % ausmachten. Das bedeutet, das
die Pro-Kopf-Versicherungsprämien in Polen weiterhin weit unter dem europäischen
Niveau liegen, selbst wenn das Verhältnis der Versicherungsprämien zum BIP ständig
wächst und im Jahr 2001 3,01 % im Vergleich zu 1,84 % in 1991 erreicht hat. Der
Durchschnittswert in der Europäischen Union beträgt jedoch das Doppelte.
Im Jahre 2002 erwirtschaftete der polnische Versicherungsmarkt einen Nettoertrag in
Höhe von 1,47 Mrd. PLN. Davon entfielen 0,57 Mrd. auf den Lebensversicherungssektor und die restlichen 0,89 Mrd. PLN auf sonstige Versicherungsarten.
Mit dem Ziel, einen umfassenden Schutz der Versicherten zu gewährleisten, wurde auf
Grundlage des Art. 51 des Versicherungsgesetzes vom 28. Juli 1990 ein Garantiefonds
eingerichtet. Die wichtigste Aufgabe dieses Fonds besteht in Kompensationszahlungen
im Rahmen der Haftpflicht für Kfz-Besitzer und Landwirte bei:
• Personenschäden, falls der Verursacher nicht bekannt ist,
• Personen- und Sachschäden, falls der Verursacher nicht versichert ist.
Bei Schadensfällen von Ausländern werden von Garantiefonds Ersatzzahlungen
ausgehend vom Gegenseitigkeitsprinzip geleistet. Der Fonds befriedigt ebenfalls
Ansprüche im Falle der Insolvenz eines Versicherers.
Business in Polen
39
Die Gesellschaft für Exportkreditversicherung (KUKE) ist eine polnische
Aktiengesellschaft, deren Anteile mehrheitlich im Besitz des Staates sind. Seit 1991 hat
die Gesellschaft vornehmlich Handelsrisiken polnischer Unternehmen versichert und
bietet Export- und Binnenhandelsversicherungen, kombiniert mit Kreditinformation
sowie Kredit-Portfolio-Management. Die KUKE-Angebotspalette richtet sich an alle
Exporteure, ungeachtet des Exportaufkommens bzw. der Exportausrichtung, und
umfasst die versicherungstechnische Behandlung von Exportverbindlichkeiten im
Warenaustausch mit über 180 Staaten weltweit.
Der KUKE-Tätigkeitsbereich umfasst:
• die Versicherung von kurzfristigen Exportverbindlichkeiten,
• die Versicherung von kurzfristigen Inlandskrediten,
• die Versicherung von mittel- und langfristigen Exportkrediten,
• die Versicherung von polnischen Direktinvestitionen im Ausland,
• Markteintrittskostenversicherungen,
• Garantieabsicherungen.
Seit dem 1. April 1996 können polnische Bürger unter bestimmten Bedingungen
Versicherungspolicen von ausländischen Versicherungsgesellschaften erwerben, die
nicht im Besitz einer Lizenz für eine Geschäftstätigkeit in Polen sind. Eine weitere
Änderung der Versicherungsvorschriften sorgte für die Abschaffung einiger
Beschränkungen für polnische Versicherungsgesellschaften, die sich im Ausland
rückversichern wollen. Die eingeführten Änderungen gingen mit der Notwendigkeit
einher, die polnischen Vorschriften mit den OECD-Standards zu harmonisieren. Die
neuen Vorschriften gestatten es polnischen Bürgern, Versicherungspolicen im Ausland
zu erwerben, sofern das versicherte Risiko mit ihrem Auslandsaufenthalt verbunden ist.
Für die Versicherung des Transits von Waren im internationalen Handelsverkehr können
die betroffenen Unternehmen Versicherungspolicen bei ausländischen Versicherungsgesellschaften erwerben.
Ebenso wurden die Vorschriften über die Rückversicherung liberalisiert. Jetzt ist es den
Versicherungsgesellschaften gestattet, bis zu 100 % der Prämien, die im laufenden Jahr
einbezahlt werden, zu Zwecken der Rückversicherung zu transferieren.
Das Jahr 2002 war ein weiteres Jahr voller dynamischer Veränderungen innerhalb des
polnischen Versicherungssektors. Laut KNUiFE-Informationen stiegen die ausländischen
Investitionen im Versicherungssektor um 17 % (39 % im Jahre 2001) an, betrugen somit
mehr als 2,97 Milliarden PLN und machten mehr als 72 % des aufgelaufenen
Eigenkapitals des Sektors aus. Die ausländischen Investitionsaufkommen waren für die
Bereiche Lebensversicherung und Nicht-LV-Versicherungen ungefähr gleich.
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
40
Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht die Struktur der ausländischen Investitionen
im polnischen Versicherungssektor (Stand per 31.12.2002).
Ausländische Investitionen im Versicherungssektor (Struktur)
4,4
sonstiges Ausland
2,9
Italien
4,4
Schweiz
5,1
Dänemark
5,5
Großbritannien
6,6
Niederlande
8,1
Finnland
10,9
Österreich
11,4
USA
40,6
Deutschland
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Ende des Jahres partizipierten ausländische Partner an 50 der in Polen registrierten
Versicherungsgesellschaften, einschließlich 28 Lebensversicherungsgesellschaften,
polnische Anteilseigner waren mehrheitlich in 20 Versicherungsgesellschaften vertreten.
Die größten Investitionen im polnischen Versicherungssektor stammen von deutschen
Unternehmen, die 1,21 Mrd. PLN in 21 Versicherungsunternehmen Polens investierten
(40 % des Gesamtwertes ausländischer Investitionen in diesem Sektor). Bedeutende
Investitionen (0,34 Mrd. PLN in 7 Unternehmen) stammen aus den USA. Investoren aus
Österreich investierten 0,24 Mrd. PLN in 10 Versicherungsunternehmen. Insgesamt
deckten die Investitionsaufwendungen der vier größten Investorenländer (Finnland
kommt zu den drei bereits genannten noch hinzu) über 70 % der Gesamtinvestitionen im
Versicherungssektor Polens.
Ausländisches Engagement am polnischen Markt steigert den Wettbewerb, was zu einer
besseren Qualität der Dienstleistung und einer konkurrenzfähigen Preisbildungspalette
führt. Außerdem werden neue Versicherungsprodukte eingeführt, die besser auf die
Bedürfnisse der Kunden abgestimmt sind. Nur einige wenige polnische
Versicherungsunternehmen weisen gegenwärtig noch keinen ausländischen
strategischen Partner auf.
Business in Polen
41
Mit dem 1. Januar 1999 hat sich der polnische Versicherungsmarkt stärker dem
internationalen Wettbewerb geöffnet, die Rahmenbedingungen für den Markteintritt
ausländischer Versicherungsunternehmen wurden erleichtert. Dies scheint jedoch
bislang ohne große Auswirkungen auf den Sektor zu bleiben. Gerade einmal zwei
ausländische Hauptfilialen sind in Polen präsent, deren Marktanteil zudem relativ
unbedeutend ist. Dennoch hat das Bewusstsein dieses entscheidenden Entwicklungstrends einige polnische Gesellschaften ermuntert, ihre Suche nach potentiellen
ausländischen Investoren bzw. Verhandlungen mit solchen zu beschleunigen. Das war
auch einer der Gründe für eine weitere Kapitalkonsolidierung im Banken- und
Versicherungssektor, andere wichtige Gründe waren der Bedarf nach neuem Kapital und
sich bietende Möglichkeiten der Kostensenkung.
Die Entwicklung auf dem Versicherungssektor wird in den nächsten Jahren bedeutend
durch ausländisches Kapital, der Fortsetzung der Privatisierung der PZU S.A. und der
PZU Life S.A., die Erhöhung des Aktienkapitals größerer Versicherungsgesellschaften
sowie Übernahmen und Fusionen beeinflusst werden. Engere Verbindungen zwischen
dem Banken- und Versicherungssektor können den jeweiligen Branchenunternehmen
helfen, unter den Bedingungen eines stärker werdenden Wettbewerbs zu überleben.
Rentenreform
Das neue polnische Rentensystem trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Die Grundidee des
Systems liegt in der Sicherheit durch Diversifizierung. Diese soll durch ein System
erreicht werden, das auf drei unabhängigen Pfeilern ruht. Das neue System ersetzt das
alte pay as you go Vergütungssystem, und bindet die künftige Rentenhöhe stärker an die
abgeführten Beiträge. Von den drei Pfeilern sind zwei obligatorisch und einer freiwillig.
Der Pflichtrentenbeitrag beläuft sich auf 19,52 % der Beitragsbemessungsgrundlage
(Lohn/Gehalt insgesamt).
An den ersten Pfeiler, für den die Polnische Sozialversicherungsanstalt ZUS zuständig
ist, wird ein Beitrag in Höhe von 12,22 % der Bemessungsgrundlage abgeführt. Es ist
ein hauptsächlich auf Beiträge gestütztes pay-as-you-go-System. Die Rentenhöhe ist
abhängig von den abgeführten Beiträgen, die mittels Index mit der
Bemessungsgrundlage und der durchschnittlichen Lebenserwartung verbunden sind. Je
später jemand in den Ruhestand geht, umso höher ist seine Rente.
Der zweite Pfeiler, an den die restlichen 7,.3 % abgeführt werden, ist ein
Beitragssystem, welches von offenen Rentenfonds betrieben wird, die in Form von
Aktiengesellschaften tätig sind. An die ZUS werden die Gesamtbeiträge in Höhe
von 19,52 % abgeführt, wovon die ZUS 7,3 % des jeweiligen Arbeitnehmerbeitrags an
den Offenen Rentenfonds überweist. Die Offenen Rentenfonds werden von Renten-
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
42
versicherungsgesellschaften betrieben, die ihre Einnahmen gemäß gesetzlichen
Vorschriften auf den Finanzmärkten investieren. Arbeitnehmer können unter den
Rentenversicherungsgesellschaften einen Rentenfonds ihrer Wahl aussuchen. Es ist auch
möglich, den Rentenfonds zu wechseln. Um die Einnahmen der Arbeitnehmer aus dieser
Quelle zu schützen, wurde das Rentenfondsaufsichtsamt (UNFE) gegründet, das ab dem
1. April 2002 durch das Amt für Versicherungs- und Rentenfonds ersetzt wurde.
Per 31. März 2003 existierten 16 Rentenfonds in Polen, das von ihnen verwaltete
Kapital belief sich auf 34,95 Milliarden PLN. Mehrheitlich, zu 70 %, wurde in
Obligationen investiert, mehr als 24 % des investierten Portefeuille-Vermögens war in
Aktien angelegt. Das bedeutet, dass die Rentenfonds zu einem wichtigen Mitbewerber
auf dem polnischen Kapitalmarkt geworden sind. Ihre Rolle wird allmählich,
proportional zu dem von ihnen verwalteten Vermögen, an Bedeutung zunehmen. Der
Anstieg der Rentenfondsaktiva im Zeitraum 1999-2002 wird in der nachstehenden
Tabelle veranschaulicht.
Polnische Rentenfondsaktiva von 1999-2002
in Mrd. PLN
35
31,56
30
25
19,41
20
15
9,92
10
5
2,26
0
1999
2000
2001
2002
Das neue Rentensystem wurde stufenweise eingeführt. Alle Arbeitnehmer, die 1969 und
später geboren wurden, waren verpflichtet, dem zweiten Pfeiler beizutreten, d.h. einen
Rentenfonds bis Ende September 1999 zu wählen. Diejenigen, die vor 1969, aber nach
1949 geboren wurden, konnten wählen, ob sie im alten System bleiben oder dem neuen
beitreten wollten. Diese Entscheidung mussten sie bis Dezember 1999 treffen, danach
war die Entscheidung irreversibel. Beschäftigte, die 1949 und früher geboren wurden,
blieben im alten System.
Beide Pflichtpfeiler sind in vielerlei Hinsicht ähnlich. Sie stützen sich auf dasselbe
Beitragsprinzip, individuelle Beitragskonten, es gilt dasselbe Rentenalter, Auszahlungen
in Form von Rentenzahlungen und eine garantierte Mindestrente.
Business in Polen
43
Andererseits erlaubt es der dritte, freiwillige Pfeiler, die organisatorischen Grundsätze
und die Form der Beteiligung zu diversifizieren, wodurch er besser an die individuellen
Bedürfnisse angepasst werden kann. In diesem Pfeiler werden die Beiträge in
Lebensversicherungen, Renten-, Investmentfonds bzw. Betriebliche Altersversicherungen
eingezahlt. Gesellschaften ist es erlaubt, betriebliche Altersversicherungen und
Versicherungsfonds auf Gegenseitigkeit, die zu 100 % freiwillig sind, zu gründen. Die
Beiträge werden vom Einkommen nach Steuer bezahlt, die erzielten Erträge sind
steuerfrei. Ende April 2003 waren mehr als 215 Betriebliche Altersversorgungsfonds beim
KNUiFE registriert.
Jeden dieser Pfeiler kennzeichnen unterschiedliche Risikoarten, denen sie ausgesetzt
sind. Bei dem ersten Pfeiler ist es z.B. der politische Druck, das Altern der Bevölkerung,
die steigende Arbeitslosigkeit, bei den zwei anderen ist es eine höhere Krisenanfälligkeit
infolge einer anhaltenden Inflation und Turbulenzen an den Finanzmärkten. Auf diese
Weise diversifiziert das neue System die Risikoarten. Jeder der Pflichtpfeiler arbeitet auf
eine andere Art und Weise. Dadurch wird gewährleistet, dass selbst unter ungünstigen
Bedingungen das System als ganzes mindestens zufriedenstellend funktionieren wird.
Ein anderer wichtiger Aspekt der Rentenreform ist die Abschaffung von
weitverbreiteten Privilegien bestimmter Berufsgruppen.
Die Bedeutung der Einführung eines neuen Rentensystems kann nicht hoch genug
eingeschätzt werden. Als erstes ist festzustellen, dass die Rentenreform absolut
notwendig war, denn ohne sie wäre das alte System in ein paar Jahren ganz einfach
kollabiert. Außerdem werden im neuen System die Arbeitnehmerbeiträge auf den
Finanzmärkten investiert, sie „arbeiten“ somit zu Gunsten der Eigentümer und lassen
eine Finanzkraft entstehen, die Wirtschaftswachstum stimuliert. Daher führt die
Rentenreform in Zukunft nicht nur zu wirtschaftlicher Sicherheit, sondern sie schafft
auch mehr Arbeitsplätze und beschleunigt die Entwicklung Polens.
Telekommunikation
Die Telekommunikation gehört zu den Wirtschaftszweigen Polens, die sich am
schnellsten entwickeln. Die Rechtsgrundlage für diesen Bereich bildet das Gesetz über
die Telekommunikation vom 21. Juli 2000, das am 1. Januar 2001 in Kraft trat.
Eines der Schlüsselelemente, die durch dieses Gesetz eingeführt wurden, besteht in der
Regulierung des Telekommunikationsbereichs, die vom Vorsitzenden der Aufsichtsbehörde für Telekommunikation und Fernmeldewesen (URT) ausgeübt wird. Die URT
wurde am 7. Oktober 2000 gegründet. Der URT-Vorsitzende übernahm ab dem
1. Januar 2002 vom Minister für Fernmeldewesen die Lizenzzuständigkeit. Das
Lizenzverfahren an sich wurde in relevanter Weise liberalisiert und weniger
44
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
problembehaftet gestaltet. Nach Maßgabe des neuen Gesetzes bedürfen gegenwärtig nur
der Betrieb eines öffentlichen Telefonnetzes sowie eines öffentlichen Rundfunk- und
Fernsehnetzes einer Lizenz. Am 1. April 2002 wurde das URT zur Aufsichtsbehörde für
Telekommunikation und Post (URTiP) umgewandelt.
Der URTiP-Vorsitzende ist berechtigt, Regulierungstätigkeiten für den Bereich
Telekommunikation vorzunehmen. Dies beinhaltet die Lösung von Streitigkeiten
zwischen Mitbewerbern, die Sicherung des Wettbewerbs sowie die Festlegung
fachspezifischer beruflicher Vorraussetzungen für den Bereich Telekommunikation,
Zusammenarbeit mit dem zuständigen Minister bei der Vorbereitung neuer Gesetze und
Regelungen sowie Zusammenarbeit mit branchenspezifischen internationalen
Organisationen. Darüber hinaus ist der URTiP-Vorsitzende, in Anlehnung an die
Kompetenzen der Staatlichen Hörfunk Agentur (PAR) zuständig für die Vergabe von
Sendefrequenzen.
Hervorhebenswert ist, dass das gegenwärtig rechtsverbindliche Telekommunikationsgesetz vom 21. Juli 2000 alle Beschränkungen für ein ausländisches Kapitalengagement
im Telekom-Bereich abgeschafft hat.
Das Ministerium für Infrastruktur ist fürderhin als staatliches Kontrollorgan für den
Telekommunikationssektor tätig. Die Zuständigkeiten des Ministeriums umfassen:
•
Ausarbeitung von entsprechenden Richtlinien staatlicher Politik und
Entwicklungsprogrammen für die Telekommunikation,
•
Schaffung günstiger Bedingungen für den Bau, Unterhalt und Betrieb von
Telekommunikationsnetzen, Anlagen der Post und anderen Telekommunikationsmedien, entsprechend staatlicher Verteidigungs- und Sicherheitsbedürfnisse,
•
Schaffung von Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von inländischen und
internationalen Telekommunikations- und Postdienstleistungen,
•
Beaufsichtigung der technischen Bedingungen, des Betriebs und der Nutzung von
Telekommunikationsanlagen.
Es sei jedoch angemerkt, dass das Ministerium für Infrastruktur und das URTiO seine
Aktivitäten innerhalb des Anpassungsprozesses an EU-Standards auf die
Demonopolisierung des polnischen Telekommunikationsmarktes richtet. Hierzu gehört
auch die Einführung eines neuen Telekommunikationsgesetzes, das EU-Standards und
dem Privatisierungsprozess der TPSA besser gerecht wird.
Noch im Jahre 2001 befanden sich 96 % des polnischen Telekom-Marktes (Wertumfang
ca. 28 Mrd. PLN / 7 Mrd. USD) in Händen des Festnetz-Marktführers TPSA und 3
Mobilfunkanbietern (PTC, Polkomtel und PTK Centertel), wobei allein die TPSA 56 %
der Marktanteile auf sich vereinigte.
Business in Polen
45
Die Telekomunikacja Polska S.A. (TPSA) erbringt als praktisch einziger nationaler
Betreiber Dienstleistungen für den gesamten Festnetzbereich. Laut letzten Schätzungen
werden einnahmenseitig nur 9 % des Marktes von wenigen unabhängigen Betreibern
kontrolliert, die Dienstleistungen auf lokaler Ebene erbringen, welche allgemein als
wenig profitabel gelten. Ein spürbarer Wettbewerb findet lediglich zwischen den
Unternehmen Dialog und Netia statt (je 3 % Anteil am Festnetz). Mit Stand Juni 2003
wurden ca. 20 weitere NDS-Festnetzanbieter (für Ferngespräche und internationalen
Verkehr) registriert, von denen bisher jedoch nur wenige aktiv geworden sind.
Hinsichtlich der Liberalisierung des Marktes konnten allerdings beachtliche Fortschritte
verzeichnet werden. Insbesondere betrifft dies seit dem Jahre 2002 den lokalen und
internationalen Telekommunikationsmarkt, für die keine Genehmigungen erforderlich
sind. Seit Anfang 2003 gilt dies ebenfalls für den internationalen Telefonverkehr. Die
TPSA hat gegenwärtig überall im Lande lokale Wettbewerber und der Druck im
Ferngesprächsbereich nimmt beständig zu. Darüber hinaus offerieren einige Anbieter
VIoP-Service, der sich in Polen zunehmender Beliebtheit erfreut.
Ende des Jahres 2002 verfügte die TPSA über 10,1 Millionen Abonnenten
(einschließlich 1,2 Mio. ISDN-Abos). Ab dem 1. Januar 2003 bieten die Unternehmen
Netia 1 und Energis ihre Dienste im internationalen Fernsprechverkehr an. Seit dem 15.
Februar 2003 nutzten ca. 47 % der TP SA-Abonnenten den Zugang zum internationalen
Ferngesprächsbereich über andere Anbieter als die TPSA.
Seit 1991 verzeichnete der Bereich Telekommunikation ein ständiges Wachstum von etwa
14 %. Das Wachstumstempo ließ allerdings in den letzten 2 Jahren nach. Im Jahre 2002
steigerten die Festnetzanbieter die Anzahl der Hauptanschlüsse um 4,2 %, auf insgesamt
11,9 Millionen zu Ende des Jahres, davon 9 Mio. in Städten (Zuwachs um 2,9 %) und nur
2,9 Mio. in ländlichen Gebieten (8,4 % Zuwachs). Ende 2002 erreichte die
durchschnittliche Telefondichte ein Niveau von 31,1 Anschlüsse pro 100 Einwohner).
Fernmeldeabonnenten pro 100 Einwohner
40
35
30
25
20
15
10
5
0
Festnetztelefone
Mobiltelefone
19,0
22,0
2,1
1997
5,5
1998
26,5
24,7
10,2
1999
17,5
2000
29,4 24,9
2001
31,1 36,0
2002
Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003
46
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Trotz des dynamischen Wachstums hat die Telekommunikation in Polen noch immer
EU - Niveau, insbesondere hinsichtlich der mittleren Telefondichte, nicht erreicht. Per
1.1.2002 betrug sie z.B. in Dänemark 73,8, in Deutschland 63,5, in Frankreich 58,4, in
Spanien 46,0 und in Portugal 44,1. Polen unterscheidet sich aber hinsichtlich der
durchschnittlichen Telefondichte nicht allzu sehr von anderen MOE-Ländern, so z.B.
von der Tschechischen Republik mit 37,4 und Lettland mit 30,0.
Im mobilen Telefonverkehr dominierte bis 1996 der Betreiber Centertel mit dem NMTR
450i System den Markt. Anfang 1996 fanden Ausschreibungen für GSM - Lizenzen
statt, die zwei Betreiber für sich entscheiden konnten: die Polkomtel („Plus“ GSM) und
die Polska Telefonia Cyfrowa („Era“ GSM). Am 1. März 1998 nahm Centertel sein
DCS-Mobilfunksystem in Betrieb.
Das Jahr 2002 brachte einen Zunahme der Mobilfunkteilnehmer um mehr als 43,7 %
und erreichte zu Ende des Jahres ein Niveau von 13,8 Millionen Handynutzern. Dadurch
nahm die Handy-Dichte auf 36 zu. Dies bedeutete, die Anzahl der Mobiltelefone in
Polen die der Festnetzanschlüsse überstieg. Das ist jedoch nach wie vor mit dem
europäischen Durchschnitt nicht vergleichbar (Portugal 83,1, Spanien 73,3, Deutschland
64,9, Frankreich 60,7; Stand: 1. Januar 2002).
Energiewirtschaft
Polen produziert 95 % seiner Energie aus fossilen Brennstoffen. Etwa 50 % aus
Steinkohle und 45 % aus Braunkohle. Ausschlaggebend hierfür sind die reichen
Vorkommen dieser natürlichen Rohstoffe in Polen. Weniger als 5 % des Elektroenergieaufkommens stammt aus alternativen Quellen, vor allem aus Wasser- und Windkraft.
Ausgehend von der Verordnung des Ministers für Wirtschaft vom 15. Dezember 2000
soll sich der Anteil an erneuerbarer Energie beständig erhöhen und im Jahre 2010 ein
Niveau von mindestens 7,5 % am Gesamtenergieaufkommen des Landes betragen.
Die Gesamtmenge der in Polen produzierten Energie (141,3 TWh) überstieg im Jahre
2002 den heimischen Energieverbrauch. Polen exportierte 11,5 TWh Elektroenergie und
importierte demgegenüber jedoch nur 4,5 TWh. Vorrangig sind es Tschechien und die
Slowakei, die insgesamt 90 % des polnischen Elektroenergieexports abdecken.
Mit dem neue Energiegesetz vom April 1997 sind die Bedingungen für einen
marktwirtschaftlichen Wettbewerb im Energiesektor und besser Möglichkeiten einer
Stabilisierung der finanzielle Lage der Energieunternehmen geschaffen worden. Als
wesentliche Regelung des neuen Energiegesetzes ist die Liberalisierung der Energieund Benzinpreise zu nennen, über deren Höhe jetzt die Nachfrage des Marktes
entscheidet. Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit einer schrittweisen Einführung von
Business in Polen
47
Marktmechanismen. Der Wettbewerb wird durch die Abschaffung von Monopolstellungen und die Öffnung des Energiemarktes für den Endverbraucher gefördert.
Vorgenommen wurde eine klare Trennung zwischen dem Erzeugerpreis und dem
Preisanteil für den Energietransfer. Eine Aufteilung des Energiemarktes in Groß- und
Einzelhandel ist zu verzeichnen. Im Bereich Energiegroßhandel verkaufen
Energieversorger (sowohl Hersteller als auch Netzbetreiber) Elektroenergie auf
wettbewerblicher Basis. Der Handel mit Elektroenergie wird über Direktverträge
abgewickelt, vorgesehen ist allerdings, dass der Großteil des Handels zukünftig über
bereits den bestehenden Elektroenergieaustausch abgewickelt wird. Der
Elektroenergiegroßhandel umfasst gleichermaßen den Export und die Einfuhr von
Elektroenergie. Führend im Elektroenergiegroßhandel ist der Netzbetreiber Polskie Sieci
Elektroenergetyczne S.A. (Polnische Elektroenergienetze AG).
Im Bereich Einzelhandel existieren zwei Segmente:
• Das freies Marktsegment, in welchem Energieversorger ihre Transferleistungen
gegenüber dem Kunden realisieren und Produzenten und Handelsunternehmen
Elektroenergie an Kunden mit Direktkaufberechtigung verkaufen.
• Das Regulationssegment, in welchem Energieversorger Elektroenergie an
„Tarifkunden“, zu einem von der Staatlichen Energiebehörde festgelegten Preis,
verkaufen.
Gegenwärtig wird Kunden mit einen jährlichen Energiebedarf von 10 GWh das Recht
eingeräumt, den Energieversorger auszuwählen. Mit der weiteren Entwicklung des
Elektroenergiemarktes wird auch anderen Kundengruppen innerhalb des freien
Marktsegments das Auswahlrecht bezüglich des Energieversorgers eingeräumt. Ab dem 1.
Januar 2004 steht dieses Recht ebenso Verbrauchern mit einem jährlichen Energiebedarf
von 1,4 GWh zu. Ab dem 5. Dezember 2005 steht dann jedem Verbraucher von
Elektroenergie in Polen das Recht der Auswahl seines Energieversorgers zu.
Im April 2002 bestätigte die Regierung eine überarbeitete Vorlage der Richtlinien der
Polnischen Energiepolitik, mit der die Eckdaten einer langfristige Strategie für den
Energiesektor Polens festgelegt wurden. Vorgesehen ist eine funktionale Trennung
zwischen den Bereichen Netzbetrieb und Verkauf in der Energie- und
gasproduzierenden Industrie, die mit der Einrichtung von 5 Energieversorgerunternehmensgruppen (anstelle der gegenwärtig existierenden 32 regionalen Energieversorger) sowie von 2 Kraftwerksunternehmensgruppen (Steinkohle und Braunkohle).
Von diesem Konsolidierungsprozess werden jedoch der Warschauer Energieversorger
STOEN und die G-8-Unternehmensgruppe in Zentral- und Nordpolen nicht betroffen,
da deren Privatisierungsprozess bereits eingeleitet worden ist. Die Regierung
beabsichtigt weiterhin, Kohlebergwerke zu 3 bzw. 4 Unternehmen zusammenzuschließen, die in der Folgezeit der Privatisierung zugeführt werden.
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
48
In allen Teilbereichen des Energiesektors in Polen bestehen Investitionsmöglichkeiten,
die insbesondere im Rahmen von Privatisierungsvorhaben beständig zu Tage treten. Das
ausländische Kapitalengagement hat im Energiesektor bereits beträchtlichen Umfang
angenommen. Hauptsächlich geht es hierbei in Zukunft auch um geplante Vorhaben
bezüglich einer umweltverträglichen Energiegewinnung. Laut Polnischer Agentur für
Auslandsinvestitionen (PAIZ) haben Investitionen mit einem Wertumfang von über
1 Million USD in polnischen Energie-, Gas- und Wasserversorgungsbereich Ende 2002
ein Gesamtvolumen von 2,3 Mrd. USD erreicht.
Verkehrsinfrastruktur und Autobahnbau
Polen hat eine gut entwickelte Verkehrsinfrastruktur. Das befestigte Straßenverkehrsnetz
zählt 242.050 Kilometer, d.h. etwa 80 km pro 100 km2 und ein ausgebautes Eisenbahnnetz mit fast 23.500 Kilometern, das alle größeren Städte und Orte miteinander
verbindet. Jedoch werden nur 19.700 km Bahnlinien genutzt, sodass deren Dichte mit
6 km pro 100 Quadratkilometer beziffert werden kann.
Im Jahr 2002 nutzten 1.125 Millionen Passagiere öffentliche Verkehrsmittel (städtischer
Nahverkehr nicht inbegriffen, 9 % weniger als im Jahre 2001), davon reisten 304,1
Millionen mit der Bahn (8,5 % weniger als noch 2001), 815 Millionen auf der Straße
(9,3 % weniger) und 3,7 Millionen per Flugzeug (6,7 % Zuwachs).
Die Struktur des polnischen Verkehrssystems im Jahre 2002 lässt sich am besten am
Anteil der je Verkehrsart transportierten Güter verdeutlichen. Insgesamt wurden ca. 647
Mio. Tonnen Güter (5,1 % mehr als im vorangegangenen Jahr), vorwiegend per Straße,
befördert.
Güteranteil am Transportaufkommen
53,3%
Straßengüterverkehr - 53,3%
Eisenbahnüterverkehr - 34,5%
1,2%
Rohrleitungstransport - 7,1%
3,9%
Seefrachtverkehr - 3,9%
7,1%
Binnenschifffahrt - 1,2%
34,5%
Business in Polen
49
Es gibt in Polen 360.300 km öffentliche Straßen, davon 242.050 mit befestigter
Fahrbahn, die in 4 Kategorien unterteilt sind: Landesstraßen, Wojewodschaftsstraßen,
Kreis- und lokale Straßen. Der Straßentransport stützt sich in Polen auf die zwei
erstgenannten Kategorien mit einer Gesamtlänge von 47.700 km, davon:
• Landesstraßen mit einer Gesamtlänge von 18.100 km,
• Wojewodschaftsstraßen mit einer Gesamtlänge von 29.600 km.
Das polnische Autobahnbauprogramm wurde durch die Verordnung des Ministerrates
vom 28. September 1993 angenommen und gilt als eines der ehrgeizigsten Vorhaben in
der Nachkriegsgeschichte Mitteleuropas. Man plant, in den nächsten 20 Jahren
insgesamt ca. 2.300 km gebührenpflichtiger Autobahnen zu bauen. Die Aufwendungen
dafür werden zwischen 9 - 10 Milliarden USD beanspruchen.
Das polnische Autobahnbauprogramm sieht den Bau von vier Autobahnen, zwei von
Ost nach West und zwei von Norden nach Süden, vor:
• A-1 (597 km) Gdansk - Torun - Lodz - Katowice - und weiter Richtung polnischtschechische Grenze;
• A-2 (626 km) vom Grenzübergang Swiecko an der polnisch-deutschen Grenze
über Poznan und Warschau nach Terespol, dem Grenzübergang zwischen Polen
und Weißrussland;
• A-3 (365 km) von Szczecin über Gorzow, Zielona Gora, Legnica nach Lubawka;
• A-4/A-12 (738 km) von den Grenzübergängen Jedrzychowice bei Zgorzelec und
Olszyna an der polnisch-deutschen Grenze über Wroclaw, Opole, Gliwice,
Katowice, Krakau, Rzeszow bis zur polnisch-ukrainischen Grenze, mit der A-12
Nebenstrecke Olszyna - Legnica.
Priorität genießt der Bau der Autobahnen A-1, A-2 und A-4/A-12. Man schätzt das
künftige Verkehrsaufkommen auf der A-3 geringer als auf den übrigen Autobahnen ein.
Zusätzlich sieht das Programm vor, die Landesstraße von Elblag bis zur Grenze mit
Russland, Richtung Kaliningrad, zu rekonstruieren. Die Straße wird gebührenpflichtig
sein und ihr Bau wird im Rahmen einer Ausschreibung realisiert.
50
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Programm Autobahnbau in Polen
Quelle: Agentur für den Bau und den Betrieb von Autobahnen / Institut für Geodäsie und Kartographie
Die gesetzlichen Grundlagen für die Verwirklichung des Programms wurden durch das
Gesetz über gebührenpflichtige Autobahnen vom 27. Oktober 1994 geschaffen, welches
am 1. Januar 1995 in Kraft trat. Das Gesetz regelte den Bau und den Betrieb von
gebührenpflichtigen Autobahnen mittels einer Finanzstruktur, die keine Mittel aus dem
Staatshaushalt erfordern würde. Eine Agentur für den Bau und Betrieb von Autobahnen
(ABEA) wurde gegründet, um alle notwendigen Aufgaben im Zusammenhang mit der
Umsetzung des Autobahnprogramms zu übernehmen. Im März 2002 wurde die ABEA
abgeschafft, ihre Aufgabenbereiche wurden von der neu eingerichteten Generaldirektion
für Landesstraßen und Autobahnen übernommen.
Business in Polen
51
Angesichts der Schwierigkeiten bei der Realisierung des Autobahnbauprogramms
entschied die Regierung Anfang 1999, das BOT-System (Built-Operate-Transfer) durch
das PPP-System (Private-Public Partnership) zu ersetzen, welches den Staat verpflichten
würde, den Bau mitzufinanzieren bzw. die Betriebskosten in Höhe von bis zu 50 % zu
decken. Im Gegenzug würde der Staat das Recht auf Gewinnbeteiligung erhalten.
Anfang 2000 bestätigte das Ökonomische Komitee beim Ministerrat die
Gesetzesänderungsvorschläge der Regierung und empfahl, eine Neuauflage des
Gesetzes über gebührenpflichtige Autobahnen zu erarbeiten. Die Erfahrung von sechs
Jahren, in denen kein einziger Kilometer gebührenpflichtiger Autobahnen gebaut wurde,
waren ein Hinweis darauf, dass das Programm eine größere Unterstützung der
öffentlichen Hand benötigt.
Das neue Gesetz, sprich die Gesetzesänderung über gebührenpflichtige Autobahnen
vom 8. September 2000 trat am 17. November 2000 in Kraft und gibt die Möglichkeit
der Nutzung sowohl öffentlicher und privater Finanzierungsquellen bei der
Verwirklichung des PPP-Programms frei.
Anfang des Jahres 2002 bereitete die Regierung ein neues Straßenbau- und
Modernisierungsprogramm mit der Zielstellung vor, das polnische Straßenverkehrsnetz
EU-Standards anzupassen. Zur Zeit entsprechen nur 1 % der Straßen EU-Standards, die
für internationale Verkehrswege eine zulässige Achslast von 11,5 Tonnen fordern. Das
Programm sieht den Bau von 526 km Autobahnen, ca. 200 km Expressstraßen und die
Modernisierung von 1.500 km internationaler Verkehrsstraßen in den nächsten 3 Jahren
vor. Darüber hinaus sollen sich gegen Ende des gleichen Zeitraum weitere 576 km
Autobahn sowie ca. 200 km Expressstrassen in Bau befinden. Die Kosten werden auf
etwa 37,5 Milliarden PLN geschätzt. Man geht davon aus, ein Fünftel der Summe aus
EU-Mitteln zu finanzieren.
Alles deutet darauf hin, dass mit dem Autobahnbau in Polen in der Tat begonnen wurde.
Zu Beginn des Jahres 2002 existierten in Polen, im Wesentlichen begründet durch das
Nichtzustandekommen eines effektiven Autobahn-Finanzierungsmodells, weniger als
400 km Autobahnen. Im Jahre 2002 wurden allerdings 54 km Autobahnen gebaut bzw.
modernisiert. Darüber hinaus befanden sich 185,5 km Autobahn im Bau bzw. Umbau.
52
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Wirtschaft Polens im Jahre 2003 und weitere Perspektiven
Aktuelle Entwicklungstrends
Im Juli 2003 nahm die Regierung Polens ein ökonomisches Entwicklungsprogramm für
den Zeitraum 2003-2004 mit der Zielstellung einer beschleunigten wirtschaftlichen
Entwicklung des Landes an. Schwerpunkte des Programms sind die Förderung des
Unternehmertums, die Schaffung neuer Arbeitsplätze, Innovationsförderung,
Entwicklung der Infrastruktur und die effektive Nutzung der EU-Strukturfonds.
Vorgesehen ist eine Reihe von Zusätzen zu bereits bestehender gesetzlicher Regelungen,
die im Besonderen zu einer Vereinfachung und zeitlicher Verkürzung behördlicher
Prozeduren in Bezug auf unternehmerische Aktivitäten führen sollen. Der Zeitraum für
die Erledigung behördlicher Formalitäten für den Beginn einer wirtschaftlichen
Tätigkeit soll um zwei Drittel verkürzt werden (maximal 20 Tage, EU-Durchschnitt – 30
Tage).
Die wirtschaftlichen Entwicklungstendenzen Polens in den ersten Monaten des Jahres
2003 belegen, dass sich das Land von der wirtschaftlichen Rezession der Jahre 20012002 schrittweise erholt. Laut Schätzungen belief sich in den ersten vier Monaten des
Jahres das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts auf 2,1 %. Die Wachstumsraten beim
Exportaufkommen und ein höherer Individualkonsum haben wesentlich zum
Wirtschaftswachstum beigetragen. Gleichzeitig verharrte die Inflation auf einem
niedrigen Niveau. Im Monat März stiegen die Preise für Waren und Dienstleistungen im
Vergleich zum Dezember 2002 nur um 0,8 %.
Die Industrieproduktion (nach Umsatzzahlen) stieg im ersten Quartal 2003 um 2,9 %
(um 0,2 % im gleichen Vorjahreszeitraum). Andererseits waren Ende März 2003 18,7 %
der arbeitsfähigen Bevölkerung arbeitslos. Angesichts dieser Umstände lag nur ein
leichter Anstieg der Löhne und Gehälter im Bereich der Erwartungen. Dennoch stiegen
die durchschnittlichen Reallöhne in der Industrie ungeachtet einer niedrigen
Inflationsrate um 1,4 % und erreichten eine Niveau von 2.253 PLN.
Ausgehend von zollstatistischen Angaben stiegen Export und Import gleichmäßig an.
Dabei lag das Wachstumstempo des Imports nur etwas höher als beim Export. Das
Exportaufkommen erreichte ein Wertvolumen von 11,2 Mrd. USD (Steigerung um
23,6 im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum), die Importe betrugen insgesamt
14,7 Mrd. USD (Steigerung um 23,8 %). Laut Angaben der Nationalbank Polens betrug
der Zuwachs der Exporterträge 30,6 %, die Importausgaben stiegen demgegenüber
lediglich um 19,2 %.
Die geringe Zuwachsrate beim Import führte zu einer Verringerung des Außenhandelsdefizits (von 2,6 Mrd. USD im ersten Quartal 2002 auf 2,3 Mrd. USD im gleichen
Business in Polen
53
Zeitraum des Jahres 2003). Die Verringerung des Außenhandelsdefizit wirkte sich auch
auf einen Rückgang des Defizits bei den laufenden Umsätzen aus (von 2,1 Mrd. USD im
Zeitraum Januar-März 2002 auf 1,5 Mrd. USD im gleichen Zeitraum 2003).
Wirtschaftliche Perspektiven
Das Haushaltsgesetz für das Jahr 2003 geht von einem Wachstum des BIP von 3,5 %
aus, bei der Industrieproduktion wird eine Steigerung um 3,6 % veranschlagt, um 5,6 %
sollen sich die Bruttoanlageninvestitionen erweitern. Erwartet wird ein leichter Anstieg
der Inflation, von 1,9 % im Jahre 2002 auf 2,3 %, die Arbeitslosenquote soll sich auf
einem Niveau zwischen 17,7 % und 18,3 %, von gegenwärtig 18,7 %, einpegeln.
Das Haushaltsgesetz geht des Weiteren von einer Verschlechterung des
Außenhandelsergebnisses aus. Die Importausgaben werden mit 45,3 Mrd. USD ein
wesentlich höheres Niveau als die Exporterträge (33,7 Mrd. USD) erreichen. Deshalb
wird ein Anstieg des Außenhandelsdefizits auf 11,6 Mrd. USD (im Gegensatz zu 10,4
Mrd. USD im Jahre 2002) erwartet. Dies wiederum wird sich auf die laufenden Umsätze
auswirken, für die ein Defizit in Höhe von 8,7 Mrd. USD prognostiziert wird.
Im Juni 2003 stellte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales seinerseits eine
Wirtschaftsprognose vor, die bei Weitem weniger optimistisch ist und sich auf die
wirtschaftliche Situation und entsprechende Tendenzen in den ersten Monaten des
Jahres 2002 stützt. Laut dieser Prognose erreicht das Wachstum des BIP ein Niveau von
3,0 % und die Bruttoanlageninvestitionen wachsen lediglich um 2,0 %. Parallel dazu soll
sich die Arbeitslosenquote auf einem Niveau von 18,0 % stabilisieren, erwartet wird ein
Anwachsen der Inflationsrate auf 2,0 %.
Wesentlich optimistischer hingegen stellen sich in dieser Prognose die Entwicklung der
Industrieproduktion (über 4 %) und die Außenhandelsergebnisse dar. Die Exporterträge
erreichen nach ministeriellen Schätzungen eine Höhe von 36,9 Mrd. USD und die
Importausgaben steigen in wesentlich geringerem Umfang (46,8 Mrd. USD).
Ausgehend davon prognostiziert das Wirtschaftsministerium ein Außenhandelsdefizit in
Höhe von 9,9 Mrd. USD und ein Defizit bei den laufenden Umsätzen in Höhe von
7,5 Mrd. USD.
Erwähnenswert ist, dass eine außenstehende Betrachtung die Perspektiven der
Wirtschaft Polens in einem etwas ungünstigerem Licht erscheinen lässt. Im April 2003
korrigierte die Europäische Kommission die Wachstumsprognose für die EUMitgliedsstaaten sowie die Beitrittsländer nach unten. Laut letzten Voraussagen wird für
Polen ein BIP-Wachstum von 2,5 % im Jahre 2003 und von 3,7 % im Jahre 2004
erwartet. Die Internationale Arbeitsorganisation geht ihrerseits von einer
54
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Arbeitslosenquote in Polen in Höhe von 20,6 % im Jahre 2003 und für das Jahr 2004
von einem leichten Rückgang auf 20,0 % aus.
Schließlich und endlich prognostiziert der Internationale Währungsfonds (IMF) die
wirtschaftlichen Eckdaten für Polen wie folgt: BIP-Wachstum 2003 - 2,6 %, 2004 - 4,1 %,
weiteres Absinken der Inflationsrate auf 1,1 % im Jahre 2003, Anstieg auf 2,4 % im Jahre
2004.
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen
Der erfolgreiche Übergang Polens zur Marktwirtschaft wurde in beachtlichem Maße
durch die Unterstützung internationaler Wirtschaftsorganisationen erleichtert. Schon in
den späten achtziger Jahren unterhielt Polen gute Beziehungen zum Internationalen
Währungsfonds, zur Weltbank und der International Finance Corporation.
In den entscheidenden Jahren 1989 und 1990, als das ehrgeizige Stabilitätsprogramm
eingeleitet wurde, stellte der IWF einen stand-by Kredit bereit, um die polnische
Währung zu stützen. Dieser Kredit wurde jedoch nie zu diesem Zweck in Anspruch
genommen. Die meisten Staaten, die dieser stand-by Kreditvereinbarung beigetreten
waren, stimmten später zu, diese Mittel für die Unterstützung des polnischen
Bankensystems zu verwenden.
1986 trat Polen erneut der Weltbank bei, die ab 1990 dem Land erneut Kredite
ausreichte. Seit dieser Zeit hat die Weltbank 5,385 Milliarden USD (4 Mrd. USD
Nettostornierung) für 35 Vorhaben zur Verfügung gestellt. Davon wurden etwa 3,908
Milliarden USD ausgegeben und 1,54 Milliarden USD zurückgezahlt (Stand: Mitte Mai
2003).
Hauptsächlich drei Kreditarten wurden von der Weltbank zur Verfügung gestellt, um
Wirtschaftwachstums- und Reformprogramme der Regierung zu unterstützen:
reformgebundene Zahlungshilfsprogramme, die dem Staatshaushalt und der
Zahlungsbilanz einen Teil der Kosten der Wirtschaftsreformen kompensieren; Kredite
für konkrete Investitionen wie z.B. Ausrüstungen für die Infrastruktursanierung sowie
Finanzierung von Modernisierungs- und Expansionsplänen von Privatunternehmen
durch Überziehungskredite, die von polnischen Banken verwaltet wurden.
Im Jahre 2002 bewilligte die Weltbank Polen einen Kredite in Höhe von 15 Millionen
USD für das Städtische Heizkraftwerk Kraków, vorgesehen zur Finanzierung eines
Energieprojekts für das Heizwärmesystem der Region Kraków.
Im Dezember 2002 beriet die Direktorenkonferenz der Weltbank die neue
Förderstrategie für Polen in den Jahren 2003-2005. In diesem Strategiepapier ist der
Business in Polen
55
Arbeitsplan der Weltbank und der Internationalen Finanzkooperation (IFC) zur
Unterstützung ihrer Länderkunden bei der Realisierung der von ihnen gesetzten
Entwicklungsziele detailliert festgelegt. Dies betrifft die geplanten Aktivitäten der Bank
- Darlehen, Analysen, technische Hilfen - in den jeweiligen Ländern. Die neue Strategie,
die in Zusammenarbeit zwischen der polnischen Regierung und der Weltbank, der
Geberseite und nichtstaatlichen Organisationen vorbereitet wurde, sieht ein BasisProjekt-Darlehensprogramm mit einem Volumen von 1,3 Mrd. USD in den Jahren
2003-2005 vor, um vereinbarte makroökonomische sowie projektspezifischen
Zielstellungen zu realisieren.
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) wurde 1991
gründet, um Entwicklungsprojekte in mittel- und osteuropäischen Ländern im Rahmen
des Übergangs zu markwirtschaftlichen Strukturen zu finanzieren. Die EBRD gehörte
per 31.12.2002 mit 170 abgeschlossenen Verträgen und einer Gesamtfinanzierung in
Höhe von 2,5 Mrd. EUR (ausgenommen Polens Anteil an regionalen Projekten) zu den
größten Investoren in Polen.
Mit ihren umfangreichen Investitionsaktivitäten und Erfahrungsschatz wird die Bank
auch fürderhin ein wichtiger Partner der polnischen Regierung bei der Beschleunigung
des wirtschaftlichen Umgestaltungsprozesses sein. Zielgerichtet werden dabei folgende
Bereiche ins Auge gefasst: Infrastruktur- und Umweltinvestitionen, Modernisierung,
Umstrukturierung und, wo dies angebracht erscheint, Privatisierung von Wirtschaftssektoren mit gering entwickeltem Umstrukturierungsniveau, Erhöhung des Tempos von
Neuinvestitionen, sowohl mit inländischer als auch ausländischer Kapitalbeteiligung,
insbesondere im KMU-Sektor. Insbesondere im Rahmen von Infrastrukturinvestitionen
und der Privatisierung von Wirtschaftssektoren mit gering entwickelten Umstrukturierungsniveau wird die EBRD mit anderen internationalen Finanzinstitutionen, multiund bilateralen Gebern als auch mit dem lokalen Finanzmarkt zusammenarbeiten, um
nachhaltige Effekte innerhalb des Umgestaltungsprozesses zu sichern.
Die EBRD-Strategie für die Jahre 2002-2003 sieht maßgebliche Investitionen in
folgenden Schwerpunkbereichen vor:
•
Infrastruktur und Umwelt
Im Hinblick auf die Herausforderungen, denen sich Polen sowohl im Anpassungsprozeß
an EU-Standards als auch hinsichtlich der Absicherung eines kontinuierlichen
Wirtschaftswachstums im Bereich der Modernisierung seiner Infrastruktur stellen muss,
konzentrieren sich die Aktivitäten der Bank auf Infrastrukturinvestitionen auf Landesund lokaler Ebene mit dem Ziel, eine diesbezügliche Abhängigkeit von staatlichen
Zusagen zu minimieren und, wo machbar, fiskalen Druck zu lindern. In erster Linie ist
die Unterstützung von Umstrukturierung, Kommerzialisierung und Privatisierung bzw.
privaten Beteiligungen in sämtlichen Infrastrukturbereichen vorgesehen. Mit der aktiven
56
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Unterstützung seitens zentraler und lokaler Behörden wird sich die Bank, in enger
Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen des PHARE- und ISPA-Programms, für einen
signifikanten Zuwachs von Aufwendungen für Infrastruktur- und Umweltprojekte in
Polen einsetzen.
•
Finanzsektor
Im Rahmen eines 4-Stufen-Plans, der sich eine Erhöhung des geringen Niveaus an
Finanzhilfen in Polen zum Ziel gesetzt hat, ist die Bank bestrebt, kleinen und mittleren
Unternehmen umfangreichere Zugangsmöglichkeiten und eine erweiterte Vielfalt von
Finanzierungsmodellen zur Verfügung zu stellen, unter Nutzung eines flexiblen
Herangehens einen Beitrag zu Erweiterung und Wachstum des Nicht-BankenFinanzsektors zu leisten, den Abschluss des Modernisierungsprozesses im Bank- und
Versicherungssektors, einschließlich Konsolidierungen und mögliche Privatisierungen,
und das Entstehen einer größeren Palette von relevanten Produkten und
Finanzdienstleistungen zu befördern.
•
Unternehmensbereich: Modernisierung und Umstrukturierung
Die EBRD wird sich ausgehend von bankverbindlichen Grundsätzen von der
Bestrebung leiten lassen, Umstrukturierungsmaßnahmen und, in dafür geeigneten
Fällen, die Privatisierung von Großbetrieben im Hinblick auf eine Stärkung ihrer
Effektivität und Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Um die Wirtschaftsentwicklung
auf regionaler Ebene und somit Beschäftigung zu fördern, stehen green-fieldInvestitionen, insbesondere in Gebieten mit hoher Arbeitslosenquote, an erster Stelle der
Prioritätenliste. In Industriezweigen mit niedrigen Wettbewerbsniveau wird die Bank
Hilfen anbieten, um notwendige Konsolidierungs- und Investitionsprozesse zur
Erhöhung von Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität einzuleiten. Angesichts des zu
erwartenden Rückgangs des Zuflusses von Investitionskapital in die Region insgesamt,
gehört die Eigenkapitalbildung (und andere Methoden zur Erhöhung der
Risikoverteilung) zu den primären Instrumenten der Bank. Ein wichtiges Ziel, das mit
allen Aktivitäten innerhalb des Unternehmensbereiches einhergeht, ist die
Vervollkommnung von Unternehmensführung und Rentabilitätsmanagement.
•
Landwirtschaft / Agrobusiness
Die EBRD ist vorbereitet, in größtmöglichem Maße Hilfe und Unterstützung bei
Finanzierungsmaßnahmen in der Landwirtschaft (einschließlich anderer im
Agrarbereich tätigen Unternehmen) zu gewähren. Ziel ist es dabei, Wettbewerbsfähigkeit, Produktqualität und Hygienestandards polnischer Nahrungsmittel zu erhöhen
und eine notwendige Konsolidierung im Agrarsektor zu erreichen. Kritisch kann es für
den Erfolg dieser Anstrengungen durch die Einführung entsprechende strukturpolitische
Regierungsrichtlinien werden, da die Bank einzig Projekte in Angriff nehmen kann, die
in einem dauerhafte Übergang resultieren und von einem akzeptablen Risiko
gekennzeichnet sind. Die Bank wird diesbezüglich Aktivitäten in Zusammenhang mit
Business in Polen
57
dem SAPARD-Programm der EU, mit anderen internationalen Finanzinstitutionen
sowie multi- und bilateralen Gebereinrichtungen entfalten. Es sei jedoch nochmals
hervorgehoben, dass sich Rückschritte innerhalb des Reformprozesses erschwerend auf
die Möglichkeit eines weiteren Engagements der Bank zur Umgestaltung dieses Sektors
auswirken.
Die International Finance Corporation (IFC), ein Mitglied der Weltbankgruppe,
fördert das Wirtschaftswachstum im Rahmen der Gesamtentwicklung von Transformländern durch die Finanzierung von Investitionen in den Privatsektor, die Mobilisierung
von Kapital auf internationalen Finanzmärkten und die Bereitstellung von technischer
Hilfe und Beratung für Regierungen und die Geschäftswelt. Die IFC stellt sich zur
Aufgabe, Investitionen im Privatsektor zu fördern, in deren Folge sich Armut verringert
und eine Verbesserung der Lebensverhältnisse der Menschen eintritt.
In Anlehnung an die IFC-Strategie der Konsolidierung seiner Filialen zu
Regionalzentren wurde im Juli 2001 das Warschauer Büro des IFC in eine Regionalzentrale umgestaltet, in deren Kompetenzbereich die IFC-Aktivitäten in Polen, der
Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarn, Estland, Litauen und Lettland vereint
sind. Die IFC befindet sich im Büro Warschau der Weltbank, ein Umstand, der eine
enge Kooperation erleichtert.
Seit Eintritt Polens in die IFC im Jahre 1987 investierte die International Finance
Cooperation über 550 Mio. USD (404 Mio. USD Eigeninvestitionen und 153 Mio. USD
als Investitionsbeteiligungen) in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen (Glas, Papier,
elektrische Ausrüstungen, Stahl. Hotels, Telekommunikation, Stadtentwicklung,
Einzelhandel, Agrobusiness, Hypothekenfinanzierung, KMU-Finanzierung, Gesundheitsund Bankwesen, private Kapitalfonds). Weitere 200 Mio. USD wurden vom IFC ebenso
für Investitionen in Zentraleuropa – der Großteil davon in Polen – bereitgestellt. Darüber
hinaus führte der IFC technische Hilfsleistungen und Beratungsaufträge, beginnend mit
der Privatisierung einer Reihe von Zementwerken zu Beginn der 90er Jahre, zu Leasing,
Wohnungsbaufinanzierung und Rentenreform, durch. Das gegenwärtige IFCEngagement in Polen bewegt sich auf einem Niveau von 88 Mio. USD.
Im Hinblick auf die sich erweiternden Zugang zu langfristigen Finanzierungsvorhaben
aus privaten Quellen und den bevorstehenden EU-Beitritt Polens, konzentriert die IFC
ihre Investitions- und Beratungstätigkeit auf ausgewählte Bereiche mit hoher
Wertschöpfungsrate, wie z.B.:
• Komplexe Privatisierung und Privatisierungsnachbereitung, in der die Teilnahme
der IFC zu verstärkter Transparenz und Kreditwürdigkeit des Privatisierungsprozesses führt und Unterstützung bei der Strukturierung von Investitionsprogrammen, die nach Abschluss der Privatisierung einsetzen, gewährleistet,
58
•
•
•
•
•
•
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Förderung von PPP-Vorhaben (private public partnerschip) im Gesundheits- und
Bildungswesen,
Unterstützung der weiteren institutionellen Entwicklung des Finanzsektors (Hilfen
für einen erweiterten Zugang zu Wohnungsbaufinanzierungen,
Förderung von erneuerbaren Energiequellen und Energieeffizienz-Projekten,
Stärkung der Unternehmensführung,
Ausgewählte Finanzierung von inländischen Produktionsunternehmen,
Investitionen polnischer Unternehmen auf den Ostmärkten.
Polen erfährt ebenso die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union, deren
Mitgliedschaft das Land anstrebt. Im Rahmen des PHARE-Programms hat Polen seit
1990 rückzahlungsfreie Fördermittel erhalten. Gemäß den Beschlüssen des EU-Gipfels
in Berlin im März 1999 (Agenda 2000) wurde eine wesentliche Aufstockung der
Finanzhilfen für die EU-Kandidatenländer im Zeitraum 2000-2006 geplant. Seit dem
Jahre 2000 standen Polen und den anderen Beitrittskandidaten nicht nur Fördermittel aus
dem PHARE-Programm, sondern auch aus zwei neuen EU-Programmen, ISPA (als
strukturpolitisches Förderinstrument in der Vorbeitrittsperiode) und SAPARD (Spezialprogramm für Landwirtschaft und die Entwicklung ländlicher Gebiete) zur Verfügung.
Das PHARE-Programm (Polen und Ungarn: Förderprogramm für die wirtschaftliche
Umgestaltung) war ursprünglich als Hilfe für den politischen und wirtschaftlichen
Transformationsprozess in Polen und Ungarn gedacht. Später wurde es auf andere
MOE-Länder ausgeweitet. Gegenwärtig nehmen 10 MOE-Länder (EU-Beitrittskandidaten) - Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Estland, Litauen, Lettland,
Polen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien - am PHARE-Programm teil.
In den EU-Kandidatenländern wird das Programm zur Unterstützung von Vorhaben, die
der Vorbereitung auf den Beitritt dienen, eingesetzt. Im Zeitraum von 1990-1999 betrug
die Höhe der PHARE-Finanzhilfen für die vorbenannten Länder insgesamt 10,31 Mrd.
EUR, davon erhielt Polen über 2 Mio. EUR. Der EU-Haushalt für die Jahre 2000 bis
2006 sieht PHARE-Fördermittel in Höhe von jährlich 1,56 Mrd. EUR vor. Im Rahmen
der Neuorientierung des PHARE-Programms sind über 70 % der Mittel für
Investitionsprojekte und 30 % für institutionelle Entwicklungsprojekte bestimmt. Polen
kann auf PHARE-Fördermittel in Höhe von jährlich 450 Mio. EUR rechnen. Im Jahre
2000 erhielt Polen aus dem PHARE-Programm die Rekordsumme von 484 Mio. EUR,
im Jahre 2001 waren es 468,2 Mio. EUR und im Jahre 2002 - 451,7 Mio. EUR
Das ISPA-Programm ist ein strukturpolitisches Instrument in der Vorbeitrittsperiode und
auf umfassende Investitionen in den Bereichen Umweltschutz und Verkehr ausgerichtet.
Das ISPA-Budget für die 10 Kandidatenländer im Zeitraum von 2000 bis 2006 wurde
auf insgesamt 1.040 Mrd. EUR jährlich festgesetzt, wovon auf Polen zwischen 312
Business in Polen
59
Millionen und 385 Millionen EUR jährlich entfallen. Im Jahre 2000 erhielt Polen ISPAFördermittel in Höhe von 351 Millionen EUR, von denen 177 Millionen EUR für den
Umweltschutz und 174 Millionen EUR für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur
verwendet wurden. Über den Zeitraum der Jahre 2000-2004 erhält Polen 1,4 Mrd. EUR
an ISPA-Mitteln für Umwelt- und Verkehrsprojekte.
Das SAPARD-Programm ist ein weiteres Finanzinstrument, das für die EUBeitrittsländer vorgesehen ist. Es ist für die Modernisierung der Landwirtschaft und die
Entwicklung ländlicher Gebiete vorgesehen. Für den Zeitraum von 2000 bis 2006
werden im Rahmen dieses Programms von der Europäischen Kommission jährlich 520
Millionen EUR den 10 Kandidatenländern zur Verfügung gestellt. Im Jahre 2001 erhielt
Polen 170 Millionen EUR Fördermittel, in den Jahren 2001 und 2002 war es ein Betrag
in gleicher Höhe.
Der Gesamtumfang an Fördermitteln, die die EU den 10 Kandidatenländern aus Mittelund Osteuropa im Zeitraum 2000 bis 2006 ausreicht, beträgt jährlich 3,12 Mrd. EUR.
Der jeweilige Landesanteil ist von der Bevölkerungsgröße, dem BIP, der Fähigkeit einer
zweckgebundenen Nutzung von Fördermitteln und den erreichten Fortschritten im
Rahmen der Vorbereitungen auf den EU-Beitritt abhängig. Beginnend mit dem Jahr
2000 erreicht die Vorbeitrittsförderung Polens durch die EU jährlich eine Höhe von
1 Mrd. EUR.
Im Zeitraum von 1990-2002 erhielt Polen aus den Förderprogrammen PHARE, ISPA
und SAPARD insgesamt ca. 5,8 Mrd. EUR.
Im Rahmen des PHARE-Programms kommen des weiteren nationale und
Mehrbegünstigungsprogramme zur Anwendung. Die nationalen Programme werden auf
der Grundlage eines jährlichen Finanzmemorandums der Regierungsverwaltungen der
am PHARE-Programm beteiligten Länder zusammengestellt. Das Ziel dieser
Programme besteht in der gemeinsamen Lösung von Problemen, die
grenzüberschreitenden Charakter besitzen. Insbesondere sind sie gerichtet auf die
Bereiche Sozialführsorge, Umwelt, Energie, Sicherheit von Atomenergie, Verkehr,
Telekommunikation und die Bekämpfung illegalen Drogenhandels.
Polen nimmt ebenso an Gemeinschaftsprogrammen teil, die auf der Grundlage von
Kooperationsvereinbarungen realisiert werden. Die Teilnahme an derartigen
Gemeinschaftsprogrammen ist gebührenpflichtig und kann teilweise durch PHAREMittel finanziert werden.
Weitere Informationen über Polens Integration in die Europäische Union s. Kapitel VI.
60
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
UNIDO und ihre Aktivitäten in Polen
Die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (United Nations
Industrial Development Organization, UNIDO) ist eine Sonderorganisation der
Vereinten Nationen, gegründet 1967 mit dem Ziel, den traditionellen Abstand zwischen
Industrieländern und Entwicklungsländern - und neuerdings Schwellenländern - zu
verringern. Sitz ihres Sekretariats ist Wien, 169 Länder sind Mitglieder. Die UNIDO
bündelt die vereinten Kräfte von Regierungen und privatem Sektor und agiert als
neutraler Berater, um wettbewerbsfähige Industriezweige zu fördern, internationale
Partnerschaften zu entwickeln und eine sozial gerechte sowie umweltfreundliche
Industrieentwicklung voranzutreiben. Sie ist die einzige weltweite Organisation, die sich
mit dem Bereich Industrie ausschließlich unter dem Gesichtspunkt seiner Entwicklung
befasst und diesbezüglich uneigennützige, neutrale und spezialisierte Dienstleistungen
erbringt.
Die Aktivitäten der UNIDO konzentrieren sich auf Investitionen und Technologien, die
eine umweltfreundliche und nachhaltige industrielle Entwicklung sicherstellen. Unter
Wahrung ihres universellen Charakters und ihrer obliegenden Berufung erbringt die
UNIDO nach geographischen, sektoralen und thematischen Gesichtspunkten unterteilte
Dienstleistungen für Entwicklungs- und Schwellenländer, wobei diese vor allem kleinen
und mittleren Unternehmen angeboten werden.
Investitionen und Technologien sind nachweislich der entscheidende Schlüssel zum
Erfolg auf dem Weltmarkt. Viele Länder stehen jedoch vor enormen Schwierigkeiten,
Investoren einzuwerben oder sich Zugang zu Technologien und Märkten zu verschaffen.
Die UNIDO legt deshalb großes Gewicht auf Dienstleistungen dieser Ausrichtung, u.a.
durch die Schaffung einer einzigartigen Business-Informations-Einrichtung - der
UNIDO Exchange, die computergestützte Informationstechnologien optimal nutzt, um
Mitgliedern Informationen und Wissen zur Verfügung zu stellen.
Es existieren 44 örtliche UNIDO-Repräsentanzen in Entwicklungsländern und 12
Investitionsförderungsbüros: in Bahrain, China (in Beijing und Shanghai), Ägypten,
Frankreich, Griechenland, Italien (in Mailand und Bologna), Japan, Polen, der Republik
Korea und der Russischen Föderation. Sie ermöglichen Geschäftskontakte zwischen
ihren Gastgeberländern und dem Ausland.
Das Warschauer UNIDO-Büro für Investitions- und Technologieförderung (ITPO) ist
1983 als Teil des UNIDO-Netzwerks für Investitions- und Technologieförderung
eingerichtet worden,. Durch die Nutzung der durch die UNIDO Exchange auf
elektronischer Basis vermittelten Kontakte trägt das ITPO Warschau zur Beseitigung
des Nachholbedarfs in der industriellen Entwicklung bei, indem Investitionen und neue
Technologien in Polen und den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie Mittelasiens, die
Business in Polen
61
einer Förderung am dringendsten bedürfen, angeboten werden. Gleichzeitig eröffnet das
ITPO Warschau polnischen Investoren und Technologieunternehmen neue
Möglichkeiten, potentielle Geschäftspartner in wirtschaftlichen Transformationsländern
zu finden. Zu den Aufgaben des Büros gehört ebenfalls die Förderung kleiner und
mittlerer polnischer Unternehmen, die auf Märkte in den Ländern Mitteleuropas,
Osteuropas und Mittelasiens Fuß fassen.
Die Hauptaufgaben des Büros sind:
• Förderung industrieller Investitionen und Technologien in Entwicklungsländern, in
Polen und Ländern wirtschaftlichen Übergangs,
• Unterstützung der polnischen Industrie durch Manager-Schulung.
Bei seinen Maßnahmen bedient sich das Warschauer UNIDO-Büro der vom UNIDOSekretariat entwickelten Methoden, Praktiken und Förderinstrumente. Die wichtigsten
sind die Länder-Präsentationen. Sie bieten Informationen über Wirtschaft und rechtliche
Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen in den Entwicklungs- und
Reformländern. Darüber hinaus werden individuelle industrielle Investitionsprojekte in
Polen und in Entwicklungsländern gefördert.
Das ITPO unterstützt den Entwicklungsprozess der polnischen Industrie durch
verschiedene Management-Kurse (Einschätzung der Marktchancen beim Produktexport,
Moderne Techniken der Angebotsgestaltung, Marketing und Verhandlungsführung, z.B.
beim Technologietransfer). Ein weiteres Beispiel für Schulungsmaßnahmen ist die
Einführung von COMFAR, einer von der UNIDO entwickelten Software zur Bewertung
industrieller Investitionsprojekte, zur Geschäftsentwicklung, zur Finanzanalyse und zur
Unternehmensdiagnose.
Außerdem umfassen die ITPO-Dienstleistungen die Beschaffung und Verbreitung von
Informationen mit Hilfe der UNIDO Exchange über
• polnische Exportangebote,
• polnische Technologien,
• polnische Handelsgesellschaften, die an Investitionen und/oder technischer
Kooperation mit ausländischen Partnern interessiert sind.
Andere Formen der Hilfestellung umfassen die Herausgabe und Verbreitung von
Business-Handbüchern und artverwandten Publikationen. Diesbezüglich stehen an erster
Stelle: das „Handbuch zur Erarbeitung industrieller Machbarkeitsstudien“, die jährlich
aktualisierte, für ausländische Investoren bestimmte Publikation „Business in Polen“
und - für polnische Unternehmer - länderbezogene Handbücher, die Informationen und
Richtlinien für die Geschäftstätigkeit auf den Märkten Mitteleuropas, Osteuropas und
Mittelasiens enthalten.
62
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Dienstleistungen des Warschauer UNIDO-Büros werden Partnern aus den
Entwicklungs- und Reformländern, ebenso ausländischen Investoren, polnischen
Institutionen, Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen angeboten.
Das ITPO unterstützt Unternehmen aus den Entwicklungs- und Reformländern bei ihrer
Suche nach potentiellen polnischen Partnern, die an technischer Kooperation,
Subunternehmeraufträgen, Technologietransfer, Durchführung von joint-ventureGründungen oder den Erwerb eines Unternehmens in dem betreffenden Entwicklungsbzw. Reformland interessiert sind.
Die ITPO-Dienste, die polnischen Firmen, Organisationen und Institutionen angeboten
werden, umfassen die Anbahnung von Kontakten zu potentiellen Kooperationspartnern
und strategischen Investoren, die Verbesserung von Managerfähigkeiten und -fertigkeiten
durch Schulungen über die Erarbeitung von Businessplänen und Machbarkeitsstudien,
Marketing-Techniken und die Implementierung von ISO-Standards.
Angesichts der ehrgeizigen Absicht, Polens Wirtschaft auf die Mitgliedschaft in der
Europäischen Union vorzubereiten, ist es notwendig, die entwicklungsbedingte und
strukturelle Lücke zwischen Polen und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu
schließen. Daher konzentrieren sich die Aktivitäten der ITPO auf das strategische Ziel,
polnischen Unternehmen und Institutionen die Vorteile zuteil werden zu lassen, die aus
dem Sachverstand und der Erfahrung der UNIDO auf dem Feld der industriellen
Entwicklung erwachsen.
Gleichzeitig trägt die Neuorientierung der Aktivitäten des ITPO Warschau dem
Umstand Rechnung, dass Polen Mitglied der OECD geworden ist und schließlich
Mitglied der Europäischen Union, dann aber auch Nettozahler, sein wird. In diesem
Zusammenhang konzentrieren sich die Aktivitäten des Büros auf folgende strategische
Bereiche:
• Förderung polnischer Exporte, vor allem in Transform- und Entwicklungsländer,
unter Nutzung von Förderinstrumenten wie Wirtschaftsforen, LänderPräsentationen, Länderhandelsprogramme, Dienstleistungen für polnische und
ausländische Handelsbüros, Aufbau einer polnischen Export-Datenbank zwecks
Förderung über UNIDO-Kanäle,
• Technologieförderung (nach außen und innen) einschließlich der Förderung
umweltfreundlicher Technologien, das heißt durch Klassifizierung ausgewählter
polnischer Industrietechnologien, die über UNIDO Exchange und andere Kanäle
zu fördern sind,
• Kapazitätserweiterung und Erleichterung der Entwicklung im privaten Sektor,
besonders KMU, einschließlich der Durchsetzung von UNIDO-Standards bei der
Vorbereitung von Machbarkeitsstudien, geschäftlichen Vorhaben, Finanzanalysen
und BOT-Projekten, Organisation von Schulungen, die sich auf UNIDO-Methoden
Business in Polen
•
63
gründen (zum Technologie-Management und zur Verhandlungsführung beim
Technologietransfer), Unterstützung bei der Einführung von QM-Systemen in
kleinen und mittleren Unternehmen,
Unterstützung bei der Schaffung und Einhaltung der Rahmenbedingungen
polnischer Entwicklungshilfepolitik, das heißt polnische Behörden zu ermuntern,
sich an UNIDO-Hilfsprogrammen für Entwicklungsländer (UNIDO-integrierte
Programme) zu beteiligen.
Es sei noch angemerkt, dass einige der oben genannten Publikationen gleichfalls online
und auf CD verfügbar sind. Bei der Förderung moderner Technologielösungen für die
Industrie bedient sich das ITPO in kundenfreundlicher Weise auch selbst moderner
Informationstechnik und bietet seine Dienstleistungen unter www.unido.pl an.
64
III. Außenhandel
III. AUSSENHANDEL
Aufgrund des in Polen existierenden außerordentlich hohen Produktbedarfs bietet sich
ausländischen Unternehmen, der KMU-Bereich eingeschlossen, eine breite Palette von
Exportmöglichkeiten. Andererseits nehmen alljährlich mehr und mehr Unternehmen
eine Produktionstätigkeit auf, so dass sich ausländische Exporteure zunehmend mit einer
sich verstärkenden Wettbewerbssituation konfrontiert sehen. Im Zeitraum von etwas
mehr als einer Dekade wirtschaftlicher Transformation trat eine große Anzahl moderner,
innovativer Unternehmen in Erscheinung, die notwendige Voraussetzungen für deren
Expansion auf ausländischen Märkten geschaffen haben. Diese Unternehmen bieten ein
weites Spektrum von qualitativ hochwertigen Erzeugnissen, und dies sehr oft zu
überdurchschnittlich wettbewerbsfähigen Preisen.
Ausgehend von seiner geographischen Lage, den bereits existierenden Handelsvereinbarungen und der Bereitschaft Polens, wirtschaftliche Kooperationsbeziehungen
mit ausländischen Partnern zu entwickeln, existiert hinsichtlich des Auslands eine von
Flexibilität gekennzeichnete Erwartungshaltung. Ausländischen Unternehmen sollte
bewusst gemacht werden, das es in vielen Fällen profitabler ist, ein kurzzeitiges, auf
schnellen Gewinn ausgerichtetes Engagement zugunsten langfristiger Ertragsmöglichkeiten aufzugeben und in Kooperationsformen zu investieren, die auf einem wesentlich
höher Niveau stehen, die Errichtung von Produktionsstätten in Polen eingeschlossen.
Möglichkeiten dazu sind in Fülle vorhanden.
Vorschriften für den Ex- und Import
Allen Unternehmen in Polen, und somit auch Unternehmen mit ausländischer
Kapitalbeteiligung, verfügen über gleiche Bedingungen bezüglich des Außenwirtschaftsverkehrs. Im allgemeinen sind alle Waren und Dienstleistungen ohne
Beschränkungen handelbar. Aber, auch hier gibt es Ausnahmen. Laut Gesetz über die
wirtschaftliche Tätigkeit vom 19. November 1999 bedürfen der Im- und Export von
Produkten und Technologien des polizeilichen und militärischen Bereichs, wie
Sprengstoffe, Waffen, Munition sowie Waffen- und Munitionsteile einer Genehmigung.
Gesonderte rechtliche Vorschriften betreffen den Ex- bzw. Import von Waren wie z.B.
Antiquitäten und Gefahrengut.
Eine Genehmigung ist ebenfalls für einen zeitlich begrenzten Produktimport, der in
Polen unter zollamtlicher Aufsicht steht, erforderlich. Es ist eine schriftliche Bestätigung
mit der Angabe über den Zeitpunkt der Wiederausfuhr der Waren aus Polen
beizubringen. Wertfreie bzw. Handelsmuster mit geringem Wert können für gewöhnlich
zollfrei eingeführt werden, insofern an den polnischen Zoll eine schriftliche Bestätigung
über den Wert des Musters und dessen Unverkäuflichkeit durch das importierenden
Unternehmen gerichtet wird.
Business in Polen
65
Es existieren ein vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales festgelegtes
Quoten-, sprich Kontingentsystem, sowie zeitweilige Importverbote. Diese unterliegen
jedoch Veränderungen in Abhängigkeit von der Bedarfslage auf dem polnischen Markt
und der weltweiten Wirtschaftssituation. Teilweise resultieren sie auch aus
internationalen Abkommen, denen Polen beigetreten ist und beziehen sich auf
Erzeugnisgruppen sowie Erzeuger- bzw. Warenherkunftsländer. In den letzten Jahren
kamen diese Handelsbarrieren nur relativ wenig zur Anwendung, vorwiegend nur zum
Schutz des Agrarmarktes bzw. bezüglich einiger weniger Länder. Ein striktes
Einfuhrverbot besteht für Abfälle (Müll) und giftige Substanzen.
Der Import als auch der Export von Waren unterliegt einer zollmäßigen Abfertigung, die
auf der Grundlage des SAD-Dokuments, zusammen mit Zollerklärung und
Ursprungszertifikat, durchgeführt wird.
Um den Warenexport zu erleichtern wurde in Polen auf der Grundlage des Gesetzes
vom 8. Juni 2001 über die Refinanzierung von festverzinslichen Exportkrediten ein
Programm zur Refinanzierung von festen Zinssätzen bei Exportkrediten (DOKE)
gestartet und es wird von einer Reihe Durchführungsbestimmungen des Ministers der
Finanzen reguliert. Das Programm lehnt sich an das in der OECD-Vereinbarung über
Richtlinien für Exportkredithilfen der Öffentlichen Hand (OECD-Konsens) praktizierte
Modell, übernommen vom Europa-Recht, an. Das DOKE-Programm führt einen
Stabilisierungsmechanismus für Zinssätze ein, der es polnischen Exporteuren,
Geschäftsbanken und anderen Finanzinstitutionen erlaubt, langfristige Exportkreditierungen (Laufzeit mindestens 2 Jahre) zu einem Festzins für die Finanzierung des
polnischen Exports auszureichen. Damit wird das Risiko von Verlusten durch
marktbedingte Veränderungen der Zinssätze ausgeschlossen.
Dieser Mechanismus basiert auf periodisch festgelegten Regelungen zwischen der
staatlichen Landeswirtschaftsbank (BGK), die das DOKE-Programm im Namen des
Staatsschatzes verwaltet, und Geschäftsbanken, die festverzinsliche Exportkredite im
Rahmen langfristiger Verträge ausreichen. Falls der CIRR-Satz während der Gültigkeit
der Regelung niedriger als die Finanzierungskosten (der marktbedingte kurzfristige
Zinssatz für eine jeweilige Währung plus einer Abweichung von 80 bis 170 Punkten) ist,
wird von der BGK eine entsprechende Ausgleichszahlung an die Geschäftsbank
ausgelöst. Im entgegengesetzten Fall ist die Geschäftsbank zum Transfer des
Mehrbetrags an die BGK verpflichtet.
Die CIRR-Sätze für die Währungen der am OECD-Konsens beteiligten Länder werden
monatlich vom OECD-Sekretariat veröffentlicht.
66
III. Außenhandel
Zölle
Polen ist bei weitem kein Neuling im Rahmen internationaler Kooperations- und
Wirtschaftsbeziehungen. Als 25-jähriges GATT-Mitgliedsland nahm Polen an den
Verhandlungen der Uruguay-Runde teil, beteiligte sich aktiv an der Ausarbeitung von
Zolltarifkonzessionen für die GATT-Mitgliedsstaaten und setzte seine Unterschrift unter
das Schlussprotokoll der Uruguay-Runde. Polen trat gleichfalls der WTO bei und passte
in der Folge seinen Außenhandel an die Richtlinien der WTO- Handelspolitik an.
Polens Zollpolitik wird in großem Maße durch bestehende internationale
Handelsabkommen bestimmt. Dazu zählen das EU-Beitrittsabkommen, EFTA, CEFTA
sowie eine Reihe von zwischenstaatlichen und WTO- Vereinbarungen.
Zölle werden auf der Grundlage des Warenwertes, d.h. des zu zahlenden Preises bzw.
der entstehenden Verbindlichkeit, einschließlich aller Kosten, die dem Käufer entstehen
und nicht im Preis enthalten sind (Transportkosten, Versicherungsaufwendungen,
Kommissionsgebühren, Verpackungskosten und verschiedene, mit dem Kauf der Waren
verbundenen Lizenzgebühren) berechnet.
Das Zollgesetz vom 9. Januar 1997, und seit Anfang 1998 in Kraft, gestattet dem
Ministerrat die Regulierung von Zöllen und Zollsätzen mit der Maßgabe, die
Wirtschaftsentwicklung in Einklang mit staatspolitischen Richtlinien zu stimulieren. Am
17. Dezember 2002 wurde vom Ministerrat eine Verordnung über ein neues und
gegenwärtig geltendes Zolltarifsystem erlassen.
Innerhalb des neuen Tarifsystems sind die folgenden Arten von Zöllen verankert:
•
•
•
Unabhängige Zölle, für Waren, deren Herkunftsländer nicht WTO-Staaten sind,
die nicht von der Vorzugsländerklausel betroffen werden und auf welche keine
Präferenzzölle zur Anwendung kommen. Zur Anwendung kommt diese Zollart
ebenfalls, falls für die fraglichen Waren der Konventionalzoll höher als der
unabhängige Zoll ist bzw. keine Klassifizierung existiert. In Ermangelung eines
Präferenzzolls werden unabhängige Zölle auch für Waren aus Staaten, die sich auf
der Entwicklungsländerliste befinden, und aus den wenigen Nicht-WTOSchwellenländern, für die ebenfalls die Vorzugsländerklausel nicht gilt, erhoben.
Konventionalzölle, für Waren aus WTO-Staaten und -Regionen sowie aus Staaten,
den Polen auf der Grundlage von bilateralen bzw. unilateralen Abkommen die
Vorzugsländerklausel einräumt, es sei denn sie sind höher als unabhängige Zölle.
Präferenzzölle, 2 Arten, angewandt gemäß des polnischen Zollpräferenzsystems
für Waren aus Entwicklungs- und Schwellenländern.
Business in Polen
•
•
67
Reduzierte Zölle, für Waren aus der EU, den EFTA-Staaten, der Tschechischen
Republik, Estland, von den Färöer-Inseln, aus Ungarn, Israel, Litauen, Lettland,
Rumänien, der Slowakei, Slowenien und der Türkei.
Stückzahlzollabgaben in Höhe von 3,5 % des Gesamtzollwerts, in Form einer
Zollpauschale für Waren in Paketsendungen von natürlichen Personen aus dem
Ausland, und bestimmt für natürliche Personen, und für Waren im persönlichen
Reisegepäck, falls diese bezüglich ihrer Art und Menge keine Handelsware
darstellen, vorausgesetzt, ihr Gesamtwert übersteigt 350 EUR nicht und ist größer
als 45 EUR (für Pakete) bzw. 175 EUR (für persönliches Reisegepäck),
entsprechend Bestimmungen Art. 19010 und 19014 Zollgesetz.
In jedem Fall ist ein Ursprungszeugnis gemäß WTO-Standards vorzulegen. Kann das
Land bzw. die Region des Warenursprungs nicht festgestellt werden, so wird nach
Vergleich zwischen unabhängigem Zoll und Konventionalzoll stets der höhere, mit
einem Aufschlag von 100 %, angesetzt.
In den letzten Jahren hat Polen kontinuierlich seine Zollpolitik den Standards der
Europäischen Union angeglichen. Im Jahre 2002 ist eine weitere Absenkung der Zölle
für Agrarprodukte und Industriewaren erreicht worden. Dies führte zu einer
Verminderung des durchschnittlichen Zollsatzes auf 2,08 % im Jahre 2003.
Das polnische Zollrecht beugt mit der Möglichkeit der Anwendung von Anti-DumpingZöllen dem Import von Waren zu Niedrigpreisen nach Polen vor. Diesbezügliche
Vorgehensweisen, die in der Praxis zur Handhabung von Anti-Dumping-Zöllen führen
können, werden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales, gestützt auf ein
bestätigtes Ersuchen eines betroffenen inländischen Unternehmens, in die Wege geleitet.
Das Ministerium kann ebenso Verfahren mit dem Ziel, stichhaltige Beweise für
Dumping-Praktiken zu erlangen, in Gang setzen. Im Verlauf derartiger Anti-DumpingVerfahren arbeitet das Ministerium mit dem Amt für Kartellrecht und
Verbraucherschutz zusammen.
Zu erwähnen ist, dass das Zentrale Zollamt seit dem 30. April 2002 nicht mehr existent
ist. Ab dem 1. Mai 2002 wurden dessen Pflichten 17 regionalen Zollverwaltungen und
dem Ministerium der Finanzen übertragen. Dies brachte jedoch keine Veränderungen
der zollmäßigen Abfertigungsverfahren mit sich.
68
III. Außenhandel
Zollbefreiungen
Einige Warenpositionen, einschließlich nach Polen für bestimmte Zeit eingeführte
unverkäufliche Waren- und Handelsmuster, die für Werbe- bzw. Ausstellungszwecke
Verwendung finden, sind zollfrei. Eine ausführliche Auflistung zollfreier Waren ist in
Art. 1904 - 19048 des gegenwärtig geltenden Zollgesetzes vom 9. Januar 1997 enthalten.
Der Art. 19011 bezieht sich auf die Zollbefreiung hinsichtlich der Geschäftsanteile von
Unternehmern, die ihre operative Geschäftstätigkeit aus dem Ausland nach Polen
verlegen. Generell fallen Geschäftsanteile von Unternehmern, die ihre Geschäftstätigkeit
im Ausland einstellen und die Aufnahme einer ähnlichen Geschäftstätigkeit in Polen
beabsichtigen, unter die Zollbefreiung.
Ebenso sind Gesellschaftsanteile eines ausländischen Partners, die in Form einer
Sacheinlage in ein Joint-Venture-Unternehmen eingebracht wurden und deren
Eigentumsrechte im Laufe von 3 Jahren ab dem Tage ihrer zollmäßigen Abfertigung
nicht veräußert werden, zollfrei. Diesbezügliche Bestimmungen sind in dem bereits
genannten Art. 19011 Zollgesetz enthalten, jedoch die Befreiung an sich wird durch
Verordnung des Ministerrates gewährleistet. Weitere Informationen zu rechtlichen
Regelungen bezüglich dieser Befreiungen sind im Kapitel V. enthalten.
Vorrangig betreffen diese Regelungen Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, die
ihren Sitz auf dem Territorium der Republik Polen haben. Der Begriff „Sacheinlage“ im
Sinne einer Zollbefreiung ist in Art. 1902 Zollgesetz exakt definiert. Es handelt sich
hierbei um aus dem Ausland importierte ganzheitliche dingliche Sachen, bzw. Teile, die
das Attribut der Vollständigkeit erfüllen, und vom Tage ihrer Einfuhr an (mit Rechnung)
in einem Zeitraum von mindestens 3 Jahren genutzt werden.
Neben der generellen Behandlung von Ex- und Importangelegenheiten sieht das
Zollrecht gesonderte Verfahrensweisen zur Erlangung von Zollbefreiungen,
Erstattungen und Zahlungsaufschub für Waren, die für spezielle Zwecke nach Polen
importiert bzw. reimportiert werden, vor. Diese Verfahren betreffen zeitlich befristete
Zollabfertigungen, Transitgüter, im Ausland lohnveredelte Waren und Produkte die für
Zolllager, Lohnveredlung und Verarbeitung unter Zollaufsicht vorgesehen sind. Die
Anwendung dieser Verfahren ermöglicht z.B., die Erfüllung behördlicher
Anforderungen vorausgesetzt, die Erstattung von allen einbehaltenen Zöllen auf
Rohstoffe, Halbfabrikate und Baugruppen von Exportgütern.
Business in Polen
69
Außenhandel - Resultate
Die Liberalisierung der Wirtschaft und das rasche Wirtschaftswachstum haben die
Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen auf dem polnischen Binnenmarkt
steigen lassen. Polen steht nunmehr vor der Herausforderung, für polnische Waren
größere Marktanteile auf ausländischen Märkten zu erlangen. Die nachstehende Tabelle
veranschaulicht die Struktur der polnischen Aus- und Einfuhr in den letzten acht Jahren.
Sie spiegelt die äußerst dynamische Entwicklung wider, die im polnischen Außenhandel
eingetreten ist. Im geschilderten Zeitabschnitt ist der Export als auch der Import um das
Doppelte gestiegen. Es ist zweifelsohne ein großer Erfolg, obwohl kaum vergleichbar
mit dem Pro-Kopf Anteil des Ex- und Imports in den EU-Staaten.
Der Export war eine wichtige Antriebskraft der Wirtschaft und beschleunigte ihr
Wachstumstempo in den letzten Jahren. Laut Angaben des Hauptamtes für Statistik
(GUS) wuchs der Export im Jahre 2002 um 13,6 % und erreichte den Wert von 41
Milliarden USD, wogegen der Import nur um 9,6 % stieg und sich auf 55 Mrd. USD
belief. Eines der wichtigsten Merkmale der Außenhandelsergebnisse im Vorjahr bestand
darin, dass der Export wesentlich schneller als der Import anstieg. Dadurch verringerte
sich das vierte Jahr in Folge das Außenhandelsdefizit und belief sich auf 14,1 Milliarden
USD, im Vergleich zu 14,2 Milliarden USD im Jahre 2001.
Außenhandel (in Mio. USD)
AUSFUHR
Nahrungsgüter und Lebendvieh
Getränke und Tabakwaren
Rohstoffe, außer Brennstoffen
(keine Nahrungsgüter)
Mineralöle, Schmiermittel
Öle, Fette und Wachse
Chemikalien
Fertigprodukte
Maschinen und Verkehrsmittel
Gemischtwaren
EINFUHR
Nahrungsgüter und Lebendvieh
Getränke und Tabakwaren
Rohstoffe, außer Brennstoffen
(keine Nahrungsgüter)
Mineralöle, Schmiermittel
Öle, Fette und Wachse
Chemikalien
Fertigprodukte
Maschinen und Verkehrsmittel
Gemischtwaren
1995
22.895
2.100
164
1996
24.440
2.460
131
1997
25.751
3.026
104
1998
28.229
2.839
96
1999
27.407
2.328
102
2000
31.651
2.367
120
2001
36,092
2,.669
140
2002
41.010
2.968
126
1.029
825
820
803
839
894
915
1.011
1.870
35
1.774
6.314
4.829
4.772
29.050
2.339
217
1.675
38
1.887
6.316
5.719
5.379
37.137
3.143
249
1.719
43
2.027
6.830
5.560
5.611
42.308
2.894
299
1.547
38
1.898
7.116
8.019
5.865
47.054
2.993
305
1.377
46
1.696
6.986
8.278
5.750
45.911
2.537
368
1.610
23
2.151
7.856
10.820
5.805
48.940
2.558
198
2,043
18
2,278
8,614
13,056
6,355
50,275
2,724
233
2.041
14
2.608
9.753
15.411
7.071
55.113
2.754
313
1.562
1.737
1.762
1.669
1.419
1.643
1,578
1.636
2.651
189
4.340
6.266
8.688
2.701
3.389
216
5.120
7.455
12.272
3.435
3.710
239
5.839
8.283
15.228
3.950
2.989
284
6.462
9.801
18.014
4.452
3.281
190
6.584
9.526
17.544
4.380
5.297
164
6.881
9.788
18.114
4.218
5,082
174
7,337
10,333
18,324
4,416
5.040
206
8.148
11.362
20.699
4.868
Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003
III. Außenhandel
70
Die offiziellen Statistiken lassen jedoch den Handel mit den Nachbarstaaten
(„Butterfahrten“), der sich im grenznahen Bereich abspielt und besonders mit
Deutschland betrieben wird, unberücksichtigt. Schätzungsweise handelt es sich dabei
um einen Umsatz in Höhe von mehreren Milliarden USD jährlich. Würde dieser
„unsichtbare“ Handel mitgerechnet werden, ließe dies den Außenhandelsdefizit minder
groß erscheinen. Es ist daher im Einklang mit den Angaben der Polnischen
Nationalbank anzunehmen, deren Berechnungen auf aktuellen Zahlungsgrößen basieren,
dass sich das Außenhandelsdefizit im Jahre 2002 auf 10,4 Milliarden USD belief, ein
Fakt, der sich auch in der Zahlungsbilanz widerspiegelt.
Export und Import
Milliarden USD
60
Export
Import
50
40
30
20
10
0
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
Die Industrieländer dominieren sowohl im polnischen Export als auch Import. Ihr Anteil
beträgt 75,1 % beziehungsweise 70,2 %. Wichtigster Außenhandelspartner Polens ist die
Bundesrepublik Deutschland. Von dort stammen fast ein Viertel der polnischen Importe
und ein Drittel des polnischen Exports geht nach Deutschland.
Export 2002 - Geographische Struktur
Andere
6,4%
EU
68,7%
Zentral- und
Osteuropa
19,0%
Entwicklungslände
6,6%
Business in Polen
71
Der Anteil der ost- und mitteleuropäischen Staaten am polnischen Export beträgt 19,0 %
und am Import 17,1 %, der Entwicklungsländer 5,9 % am Export und 12,7 % am
Import. Russland bleibt der wichtigste Handelspartner im Osten, obwohl sein Anteil am
polnischen Außenhandel, einst bei knapp 40 %, im Jahre 2002 ganze 3,2 % des
polnischen Exports und 8,0 % des Imports ausmachte. Insgesamt ist im letzten Jahr der
Exportanteil Polens am Handelsumsatz mit Ost- und Mitteleuropa sowie mit den
Industriestaaten und Entwicklungsländern gestiegen.
Importe 2002 - Geographische Struktur
EU
61,7%
Andere
8,5%
Zentral- und
Osteuropa
17,1%
Entwicklungslände
11,9%
Export Polen 2002 - wichtigste Handelspartner
Deutschland
Frankreich
Italien
Großbritannien
Niederlande
Tschechische Republik
Russland
Belgien
Schweden
Ukraine
Gesamtexport 2002
Mio. USD
13.248
2.473
2.256
2.126
1.841
1.640
1.332
1.330
1.329
1.181
41.010
Anteil in %
32,3
6,0
5,5
5,2
4,5
4,0
3,2
3,2
3,2
2,9
100,0
Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003
III. Außenhandel
72
Import Polen 2002 - wichtigste Handelspartner
Deutschland
Italien
Russland
Frankreich
Großbritannien
China
Niederlande
USA
Tschechische Republik
Belgien
Gesamtimport 2002
Mio. USD
13.402
4.613
4.407
3.841
2.124
2.077
1.935
1.795
1.788
1.529
55.113
Anteil in %
24,3
8,4
8,0
7,0
3,9
3,8
3,5
3,3
3,2
2,8
100,0
Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003
Die Ausweitung des polnischen Exports im Transformationszeitraum ging einher mit
einer Vervollkommnung der Warenstruktur. Dies resultierte in einer zunehmenden
Bedeutung von hochwertigen Produkten, insbesondere im ingenieurtechnischen Bereich
(Vergrößerung des Anteils am Export von 20 % im Jahre 1992 auf 38,6 % im Jahre
2002). Demgegenüber ist die Bedeutung von Rohstoffen und Halbfabrikaten
(mineralische Produkte, Holz und Holzprodukte, Metallurgieerzeugnisse) für den Export
spürbar zurückgegangen. Dieser Wandel steht im Wesentlichen mit den ausländischen
Direktinvestitionen in Zusammenhang.
Im Jahre 2002 waren Maschinen und Transportmittel sowohl im Export als auch im
Import (jeweils 37,6 %) vorherrschend. In der Ausfuhr folgen dann Industriewaren
(23,8 %), sonstige Waren (17,2 %) und Nahrungsmittel (7,2 %). Der Anteil der
Industriewaren am Import betrug 20,6 %, der chemischen Produkte 14,8 %, der
Brennstoffe und Mineralöle 9,1 %.
Obwohl die Außenhandelsbilanz negativ ist, sinkt seit 1999 das Defizit allmählich. Es
gibt einige Warengruppen, bei denen Überschüsse erwirtschaftet werden. Im Jahre 2002
gehörten dazu:
• Dieselmotoren mit einem Exportwert von ca. 1,52 Milliarde USD und Importen in
Höhe von 0,15 Mrd. USD (Überschuss von 1,37 Milliarden USD),
• Autositze, deren Exportwert 1,51 Mrd. USD, der Importwert 0,21 Mrd. USD
betrug(Überschuss von 1,1 Mrd. USD),
• Andere Möbelerzeugnisse, deren Exportwert 1,25 Mrd. USD, der Importwert 0,20
Milliarden USD betrug (Überschuss von 1,05 Milliarden USD),
• TV-Geräte mit einem Exportwert von 1,09 Mrd. USD und Importen in Höhe von
0,22 Mrd. USD (Überschuss von 0,87 Mrd. USD).
Business in Polen
73
Andere wichtige Beispiele hochentwickelter Exportartikel sind Personenkraftwagen und
andere Fahrzeuge zur Personenbeförderung und Lastkraftwagen.
Bei der Einfuhr ist das Außenhandelsdefizit großenteils eine Folge von wirtschaftlich
wichtigen Rohstoffimporten sowie Käufen von Investitionsgütern und -artikeln, die zu
Kooperationszwecken getätigt werden, sowie von Lieferungen, die für die industrielle
Entwicklung und die wirtschaftliche Umstrukturierung unerlässlich sind. Der Anteil des
Imports von Rohstoffen und Komponenten am Gesamtimport betrug im Jahre 2002
mehr als 59,3 %, der Import von Investitionsgütern - 19,2 %.
Folglich steht die Einfuhr von Mineralölen an der Spitze. Zu den wichtigsten
Importartikeln gehören Erdgas, Kraftfahrzeugteile und -zubehör, Computer, Maschinen
und integrierte Schaltanlagen.
Die Privatwirtschaft spielt im Außenhandel eine immer wichtigere Rolle. Im Jahre 2002
stammten 88,7 % der Ausfuhr (im Vergleich zu 42 % im Jahre 1993) aus dem
Privatsektor, 92,3 % des Imports waren für die Privatwirtschaft bestimmt (60 % im
Jahre 1993).
Diese eindrucksvolle Entwicklung im Bereich des Außenhandels wurde zweifelsohne
durch die politische und wirtschaftliche Integration Polens in die Weltwirtschaft,
besonders aber durch die Vorbereitungen auf den EU-Beitritt Polens begünstigt
(s. Kapitel VI).
Nichtsdestoweniger sollten die positiven Entwicklungen des vergangenen Jahres und die
gesamtwirtschaftliche Situation Polens in einem breiteren internationalen
Zusammenhang gesehen werden. Die laufende polnische Ausfuhr ähnelt in hohem Maße
derjenigen kleinerer Staaten der Region. Der Anteil des Exports am polnischen BIP
beläuft sich auf 22 %, wogegen die entsprechenden Kennziffern der Tschechischen
Republik und in der Slowakei um das Zwei- bis Dreifache höher liegen. Im Jahre 2002
betrug der Pro-Kopf-Exportwert in Polen 1.060 USD, somit knapp die Hälfte des
tschechischen, slowakischen und ungarischen Niveaus, wobei die überwiegende
Mehrzahl der OECD-Staaten diesbezüglich mehr als das Zehnfache erreicht hat.
Die laufende Zahlungsbilanz war über mehrere Jahre hinweg negativ (s. nachfolgende
Tabelle). Jedoch ist erwähnenswert, dass seit dem Jahre 2000 ein positiver Trend einer
alljährlichen Verringerung des Defizits bei den laufenden Umsätzen zu verzeichnen ist.
III. Außenhandel
74
Zahlungs- und Leistungsbilanz 1995-2002 (in Mio. USD)
1995
Ertragsbilanz
Exporterlöse
Importausgaben
Handelsbilanz
Nettoleistungen
Nettoeinnahmen
Nettotransfer
Unaufgeschlüsselt
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
5.310
-1.371
-4.309
-6.862
-11.558
-9.946
-7,166
-6.700
22.878
24.790
-1.912
146
-613
544
7.145
24.453
32.632
-8.179
-213
-356
1.002
6.375
27.229
38.549
-11.320
305
-455
1.150
6.011
30.122
43.842
-13.720
-508
-571
1.942
5.995
26.347
40.727
-14.380
-1.624
-793
1.605
3.634
28.256
41.424
-13.168
-1.684
-761
1.680
3.987
30,275
41,950
-11,675
-976
-896
1986
4395
32.945
43.297
-10.352
-1.005
-1.588
2.180
4.065
Quelle: Nationalbank Polens (NBP), 2003
Dieses ist freilich durch einen starken Posten in der Rubrik Kapital und Finanzen
ausgeglichen worden. Folglich stiegen die Währungsreserven konstant. Im Jahre 1993
beliefen sich die offiziellen Reserven auf 4,3 Milliarden USD. Seitdem stiegen sie stetig
und stabilisierten sich Ende der 90er Jahre auf einem Niveau von 27-29 Mrd. USD.
Ende 2002 betrugen sie 29,8 Mrd. USD, was dem polnischen Importaufkommen von
über 6 Monaten entspricht.
Staatliche Währungsreserven 1993-2002
35
Milliarden USD
30
29,8
28,3 27,3
27,5
26,6
1998
2000
2001
21,4
25
18,2
20
15,0
15
10
4,3
6,0
5
0
1993
1994
1995
1996
1997
1999
2002
Dieses Wachstum ist größtenteils dem grenznahen Handel, den ausländischen
Direktinvestitionen sowie dem Währungsumtausch-Portfolio und kurzfristigen Anlagen
zu verdanken.
Business in Polen
75
IV. PRIVATISIERUNG
Rechtliche Rahmenbedingungen
Der aktuellen rechtliche Rahmen der Privatisierung in Polen basieren auf dem Gesetz
über die Kommerzialisierung* und Privatisierung staatlicher Unternehmen vom
30. August 1996, das im April 1997 in Kraft getreten ist. Es regelt zwei grundlegende
Verfahren - die indirekte Privatisierung, d.h. die Privatisierung durch Bildung von
Kapitalgesellschaften und die Direktprivatisierung auch als Privatisierung durch
Abwicklung bezeichnet.
Das Gesetz erlaubt auf Veranlassung verschiedener Behörden die Kommerzialisierung
und Privatisierung staatlicher Unternehmen, deren Rechtslage vom Gesetz über
Staatsunternehmen vom 25. September 1981 bestimmt wird. Es sind dies der zuständige
Ressortleiter (Minister, u.a. der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Soziales), der
Wojewode und der Bürgermeister einer Gemeinde.
Das Programm der Massenprivatisierung verfolgt den Zweck, die Vorteile der
Eigentumsreform auf das ganze Volk zu verteilen und basiert auf dem Gesetz über die
Nationalen Investitionsfonds und deren Privatisierung vom 30. April 1993. Das
Programm wurde 1995 gestartet.
Andere gesetzliche Regelungen, die diese Materie betreffen, sind im Gesetz über die
finanzielle Umstrukturierung von Banken und Unternehmen vom 3. Februar 1993 und
im Gesetz über die Verwaltung des Staatlichen Fonds für Agrareigentum vom 19.
Oktober 1993 enthalten.
Drei Institutionen sind für die Privatisierung der polnischen Wirtschaft verantwortlich:
• das Ministerium des Staatsschatzes,
• die Staatliche Agentur für Agrareigentum,
• die Privatisierungsagentur
Seit dem 1. April 2002 sind nur die zwei ersteren verblieben, da die
Privatisierungsagentur per 31. März 2002 seine Tätigkeit einstellte.
*
Überführung von Staatsunternehmen in Privatrecht. In Polen gilt eine Handelsgesellschaft mit
staatlicher Alleinbeteiligung nicht als privatisiert, sondern als "kommerzialisiert" (Anm. d.Übers.).
76
IV. Privatisierung
Das Ministerium des Staatsschatzes
Das Schatzministerium wurde am 1. Oktober 1996 als Nachfolger des Privatisierungsministeriums gegründet, das vom 1. Oktober 1991 an 5 Jahre lang existiert hatte.
Die wichtigsten Aufgaben und Zuständigkeiten des Schatzministeriums sind:
• die Initiierung von gesetzlichen Regelungen,
• die Aufsicht über das Eigentums des Staatsschatzes,
• die Durchsetzung von Ansprüchen aus Eigentumsrechten an Beteiligungen und
Anteilen, die dem Staatsschatz gehören,
• die Standardisierung der Regelungen betr. der Vertretung des Staatsschatzes,
• die Aufsicht über die Finanzierung (über 200 Unternehmen),
• die Gewährleistung von Vertretungen des Staatsschatzes,
• die exekutive Vertretung des Staatsschatzes,
• Durchführung der Eigentumsreformpolitik,
• Aufsicht über die Privatisierungsagentur:
- der Agentur für Staatliches Agrareigentum,
- der Agentur für Militäreigentum,
- der Agentur für Wohnanlagen des Militärs.
Im Ministerium sind die nachstehenden fünf Abteilungen mit dem Privatisierungsprozess in den jeweiligen Branchen befasst. Ihre Kompetenzbereiche sind nachfolgend
aufgeführt:
Abteilung für Finanzinstitutionen
Nationale Investitionsfonds und Unternehmen, die am Privatisierungsprogramm
teilnehmen, Institutionen aus den Bereichen Bankwesen, Finanz- und Kapitalmarkt,
Versicherungsunternehmen und Stiftungen;
Abteilung für Umstrukturierung und staatliche Beihilfen
Erdgasindustrie (Förderung, Vertrieb, Handel), Erdölindustrie, Chemieindustrie;
Abteilung für Verteidigungsfragen und Informationsschutz
Verteidigungsindustrie;
Abteilung Privatisierung I und Abteilung Privatisierung II
Sonstige Wirtschaftszweige.
Im Jahre 2002 wurden aus der Privatisierung Erträge in Höhe von lediglich 2,86 Mrd.
PLN, um ein Mehrfaches weniger als die angestrebten 6,8 Mrd. PLN, erzielt. Laut
Regierungsplanung sollen im Jahr 2003 Privatisierungserträge in Höhe von über 9 Mrd.
Business in Polen
77
PLN, davon 8,7 Mrd. PLN über indirekte Privatisierungsvorhaben, erwirtschaftet
werden.
Aus den Privatisierungserträgen des Jahres 2003 sollen 1,5 Mrd. USD zur Deckung von
Privatisierungskosten, Umstrukturierungskosten im Zuge der Rentabilitätssteigerung
ausgewählter Industriezweige bzw. Unternehmen und der Aufwendungen für
Reprivatisierungsvorhaben im Ministerium verbleiben.
Erwähnenswert ist, dass laut neuesten gesetzlichen Festlegungen (Gesetz über die
Privatisierung und Kommerzialisierung von Staatsbetrieben) ca. 4 Mrd. PLN für die
Reform des Sozialversicherungssystems und ca. 0,2 Mrd. PLN (2 % der Erlöse aus der
Privatisierung) für die Bereiche Wissenschaft und Technologie vorgesehen sind.
Privatisierung 2003 – Pläne und Zielstellungen
In den gegenwärtigen Vorgaben der Privatisierungspolitik ist der Abschluss
wesentlicher Eigentumsumgestaltungen in Polen für das Jahr 2005 vorgesehen. Zu
diesem Zeitpunkt sollen die Eigentumsstrukturen in der Wirtschaft Polens denen der
EU-Mitgliedsstaaten, mit einem Anteil zwischen 10 und 20 %, entsprechen.
Die Zielstellungen des Privatisierungsprozesses im Jahre 2003 haben sich im Vergleich
zu den Vorjahren kaum geändert. Sie bestehen in:
•
•
•
•
der Erhöhung der Rentabilität von privaten Unternehmen,
der Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit,
der Förderung des Privatisierungsprozesses und
der weitere Entwicklung des Kapitalmarktes.
Dabei werden von staatlicher Seite folgende Schwerpunkte gesetzt:
•
•
•
Implementierung und Fortführung von Privatisierungsvorhaben in Sektoren von
strategischer Bedeutung und der Infrastruktur, gemäß den Umstrukturierung- und
Privatisierungszeitplänen der jeweiligen Wirtschaftszweige,
Gewährung von Hilfen und Unterstützung bei der Privatisierung in sog.
„sensiblen“ Wirtschaftssektoren,
Beschleunigung des Abschlusses des direkten Privatisierungsprozesses in
Unternehmen, an denen der Staat Minderheitsbeteiligungen hält.
Für das Jahr 2003 ist die weitere Privatisierung im Bankensektor geplant. Vorrangig
geht es hierbei um die öffentliche Veräußerung von Minderheitsbeteiligungen an den
Banken PKO BP S.A. und der Bank für Nahrungsgüterwirtschaft (Termin: Ende 2003,
78
IV. Privatisierung
Anfang 2004). Das Ministerium des Staatsschatzes erwartet darüber hinaus wesentliche
Einnahmen aus Privatisierungsvorhaben im Energiesektor. Zunächst sind jedoch
entsprechend dem energiepolitischen Regierungsprogramm bis zum Jahre 2020 eine
Reihe von Konsolidierungsprozesses innerhalb des Energiesektors vorgesehen.
Fortgeführt wird die weitere Privatisierung bei den Energieerzeugern, an die sich dann
die Privatisierung bei den Netzbetreibern anschließen soll.
Privatisierungsvorhaben in den Bereichen Erdgas, Erdöl und von Großunternehmen der
chemischen Industrie setzen weitergehende Konsolidierungs- und Umstrukturierungsphasen der beteiligten Unternehmen voraus. Insgesamt werden im Rahmen des vom
Ministerium des Staatsschatzes gelenkten indirekten Privatisierungsweges ca. 90
Unternehmen erfasst. Des Weiteren sollen ca. 150 Staatsunternehmen, die der Aufsicht
der staatlichen Verwaltung in den Regionen, den Wojewoden, unterstehen in den
direkten Privatisierungsprozess einbezogen werden.
Die Privatisierungsagentur
Die Agentur wird vom Schatzminister beaufsichtigt. Ihre Hauptaufgabe bestand in der
Privatisierung von Unternehmen, die ganz oder teilweise Eigentum des Staatsschatzes
sind. Sie nimmt diese Zuständigkeit im Namen des Schatzministers wahr.
Die Agentur führte die Privatisierung auf der Grundlage des Gesetzes über die
Kommerzialisierung und Privatisierung von Staatsunternehmen vom 30. August 1996
aus, indem sie öffentliche Ausschreibungen durchführt und zu Verhandlungen einlud.
Die Agentur veräußerte Gesellschaftsaktien und Unternehmensanteile sowie
Vermögensbestandteile von Staatsunternehmen nach Maßgabe des Schatzministers, der
den Umfang und die Bedingungen des jeweiligen Privatisierungsvorhabens bestimmt.
Von 1997 bis zu ihrer Abschaffung am 31. März 2002 veräußerte die Agentur für
Privatisierung Anteile von 125 KMU-Unternehmen aus folgenden Wirtschaftszweigen:
Elektrotechnik, Bauwesen und Herstellung von Baumaterialien, Handel und Dienstleistungen, Lebensmittelindustrie, Gewürzherstellung, Transportwesen und verwandte
Dienstleistungen, Förderung und Verarbeitung von Mineralstoffen, Glasindustrie,
Textilindustrie, Chemische Industrie und Pharmazeutik, Musikinstrumentenherstellung,
Lederindustrie, Tourismus, Keramik, Holz, Möbel, Papier, Bildungsdienstleitungen.
Die Ergebnisse der Aktivitäten der Privatisierungsagentur bezüglich abgeschlossener
Privatisierungsvorhaben und Investitionshöhen verdeutlichen die nachfolgenden
Diagramme.
Business in Polen
79
Anzahl der abgewickelten
Privatisierungsprojekte
Verkauf von Gesellschaften aus dem Portfolio der
Privatisierungsagentur
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
35
40
22
6
7
1997
1998
1999
15
2000
2001
2002
Wertumfang der durch die Privatisierungsagentur abgewickelten
Privatisierungsvorhaben
Millionen PLN
250
200
Investitione n
Investitionsz usage n
150
100
50
0
1997
1998
1999
2000
2001
2002
Es sei jedoch darauf verwiesen, dass sich die dargestellten Werte jeweils nur auf die
realisierten Privatisierungsverträge beziehen. In einer Reihe von Veräußerungen über
Ratenzahlungen wurden die Verträge nicht ordnungsgemäß umgesetzt.
IV. Privatisierung
80
Vielfältige Maßnahmenpalette
Von Anfang an galt die Privatisierung als eine der drei wichtigsten Komponenten der
Wirtschaftsreform, zu denen auch die Stabilisierung und Liberalisierung der Wirtschaft
gehörten. Im Juli 1990 waren 8.441 staatliche Unternehmen registriert. Seit Beginn der
Privatisierung staatlicher Unternehmen, d.h. vom 1. August 1990 bis Ende 2002, wurden
6.982 davon dieser Maßnahme unterzogen. Von dieser Anzahl wurden 22,0 % in
Privatrecht überführt (erste Etappe der mittelbaren Privatisierung), in 28,6 % der
Unternehmen wurde die Direktprivatisierung eingeleitet, 25,7 % der Unternehmen
wurden wegen ihrer schlechten wirtschaftlichen Verfassung aufgelöst. Die restlichen
23,7 % umfassen die Liquidierung unrentabler landwirtschaftliche Staatsgüter, deren
Vermögen von der Staatlichen Agentur für Agrareigentum übernommen wurde.
Die Verfahrensvielfalt ist ein besonders charakteristisches Merkmal der Privatisierung in
Polen. Dieser Vielfalt liegt die Absicht zugrunde, die auf die Größe, Finanzlage und
Bedeutung des zu privatisierenden Unternehmens am besten zugeschnittene Methode zu
wählen. Der originelle Beitrag Polens zur Privatisierung besteht auch in der
sektorspezifischen Handhabung dieser Maßnahme. Ganze Wirtschaftssektoren und
Industriezweige wurden untersucht und eine Privatisierungsstrategie für sie entwickelt.
Früher hatte sich damit das Privatisierungsministerium befasst, doch nach seiner
Gründung übernahm das Schatzministerium diese Aufgaben. So entscheidet es über die
für den Einzelfall effektivsten Verfahren, über die Rolle ausländischen Kapitals bei der
Privatisierung der einzelnen Sektoren und über die Auswahl der Unternehmen, die
ausländischen Anlegern angeboten werden können.
Das Gesetz sieht zwei Hauptverfahren der Privatisierung staatlicher Unternehmen vor.
Die erstere ist die indirekte Privatisierung. Sie besteht in einer „Kommerzialisierung“
des staatlichen Unternehmens, d.h. dessen Umwandlung in eine privatrechtliche
Handelsgesellschaft des Staatsschatzes, entweder Aktiengesellschaft oder GmbH. Die
Beteiligungen bzw. Aktien werden anschließend Dritten angeboten. Dieses Verfahren
wird gewöhnlich bei großen und mittelgroßen Staatsunternehmen angewandt.
Privatisierungsergebnisse Ende 2002 (%)
22,0%
Kommerzialisiert
23,7%
Direktprivatisierung begonnen
Liquidierungsverfahren eingeleitet
28,6%
Liquidierte landwirtschaftliche Staatsgüter
25,7%
Business in Polen
81
Das andere Verfahren ist die Direktprivatisierung (über die Liquidation). Diese gilt
meist für kleine und mittlere staatliche Unternehmen. Auf die Liquidation folgt ein
Direktangebot von Vermögenswerten (ebenso das Unternehmen insgesamt) an Dritte
zum Kauf oder zur Pacht. Das Vermögen einer liquidierten Gesellschaft kann auch auf
ein bestehendes Unternehmen übertragen werden.
Die Regierung stützt sich bei der Überführung von Unternehmen in Privathand auch auf
Art. 19 des Gesetzes über Staatsunternehmen vom 25. September 1981. Es handelt sich
dabei gewöhnlich um die Auflösung eines insolventen Unternehmens und den
anschließenden Verkauf seines Vermögens, um die Ansprüche der Gläubiger zu
befriedigen. Ende 2002 waren 1.795 Unternehmen in Liquidation begriffen. Zu diesem
Zeitpunkt war das Verfahren bei 852 Unternehmen abgeschlossen (47 %).
Schließlich wurde ein beachtlicher Erfolg mit der sog. „kleinen Privatisierung“ erreicht.
Hunderttausende kleiner und mittlerer Einzelhandelsgeschäfte und Großhandelsfirmen,
Gaststätten usw., ehemals kommunales Eigentum, wurden rasch veräußert.
Privatisierung über Kapitalgesellschaften
Eine traditionelle Form der Privatisierung über Kapitalgesellschaften wird in bezug auf
Großunternehmen angewandt. In der ersten Etappe wird das Unternehmen in eine
Kapitalgesellschaft umgewandelt, in der alle Beteiligungen bzw. Anteile Eigentum des
Staatsschatzes sind (Kommerzialisierung). Die Unternehmen unterliegen einer
unabhängigen Bewertung, es werden Börsenprospekte erstellt und die Aktien
anschließend gezeichnet und endgültig zugeteilt. Eine beschleunigte Privatisierung
erfahren mittelgroße und kleine Unternehmen, die insgesamt oder in Teilen an einzelne
Interessenten verkauft werden können.
Die Umwandlung des Unternehmens in eine Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, deren einziger Gesellschafter bzw. Anteilseigner der Staatsschatz
ist, bildet den ersten Schritt der Privatisierung durch Überführung ins Privatrecht.
Dadurch wird für eine übersichtliche Struktur der Geschäftsleitung gesorgt, die der
Größe der Gesellschaft angepasst ist.
Eine solche Umwandlung kann veranlasst werden durch:
• den Schatzminister, der diese Entscheidung selbständig trifft und den
Unternehmensleiter, Belegschaftsrat und das Gründungsorgan darüber informiert
(eine Zustimmung dieser Organe ist nicht mehr erforderlich);
• den Unternehmensleiter und der Belegschaftsrat;
• das Gründungsorgan des Unternehmens.
82
IV. Privatisierung
Die neugegründete Gesellschaft übernimmt alle Forderungen und Verbindlichkeiten des
umgewandelten Staatsunternehmens und, mit bestimmten Ausnahmen, die Mehrzahl der
Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens. Die Eröffnungsbilanz der Gesellschaft ist
gleichzeitig die Schlussbilanz des Staatsunternehmens. Das Kapital besteht aus der
Summe des Stammkapitals des Unternehmens und der einbehaltenen Gewinne. Die
Gesellschaftssatzung teilt das Gesellschaftskapital in Nominalkapital (Stammkapital)
und Rücklagen. Nachdem die Satzung beschlossen worden ist, beantragt die
Gesellschaftsleitung die Eintragung der neugegründeten Gesellschaft in das Handelsregister. Das Staatsunternehmen wird im Register der staatlichen Unternehmen gelöscht.
Dann sind die privaten Investoren am Zug. Vor der öffentlichen Bietung der
Beteiligungen kann das Schatzministerium eine Buchprüfung zwecks Bewertung des
Gesellschaftsvermögens veranlassen, um überdies festzustellen, ob die Gesellschaft
zuerst umstrukturiert werden muss, insbesondere, wenn zwischen der Umwandlung in
eine GmbH und der Ausschreibung ein Zeitabstand liegt. Das Ministerium kann
ebenfalls eine Prüfung des Rechtsstatus des Gesellschaftsvermögens anordnen, um zu
ermitteln, ob widersprüchliche Forderungen vorliegen. Das Schatzministerium kann (mit
Zustimmung des Finanzministers) einen Teil oder die gesamten Schulden der
Gesellschaft übernehmen, um ihre Attraktivität für eventuelle Anleger zu steigern.
Die vier Hauptmethoden der Bietung sind: Ausschreibung, Verhandlungen auf der Basis
einer öffentlichen Einladung, der Angebotsweg sowie die Annahme des Angebots eines
Anteileigner, Anteile anderer Teilhaber zu erwerben. Die Arbeitnehmer der Gesellschaft
sind berechtigt, bis 15 % der Beteiligungen kostenlos zu übernehmen. Diese Anteile
dürfen in einem Zeitraum von 2 bis 3 Jahren nicht an der Börse gehandelt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Bauern und Fischer auf der gleichen Basis
wie die Arbeitnehmer Beteiligungen bzw. Anteile an Gesellschaften übernehmen, mit
denen sie einen langfristigen Vertrag abgeschlossen haben. Staatliche Unternehmen
benötigen die Erlaubnis des Finanzministers, um Beteiligungen bzw. Anteile an anderen
Gesellschaften zu erwerben.
Ende 2002 waren laut Angaben des Hauptamtes für Statistik 1.535 Unternehmen
kommerzialisiert und 1.521 staatliche Unternehmen in Aktiengesellschaften bzw.
GmbHs mit staatlicher Alleinbeteiligung umgewandelt. Auf dem Weg über Kapitalgesellschaften sind 330 von ihnen vollständig privatisiert (davon 111 mit ausländischer
Kapitalbeteiligung), 512 dagegen der Massenprivatisierung unterzogen worden.
Das Schatzministerium hat eine Liste der individuell zu privatisierenden Gesellschaften
erstellt und ausländischen Anlegern angeboten. Diese Liste versorgt die potentiellen
Einleger mit grundsätzlichen Informationen über die augenblicklich im Freihandverkauf
und aufgrund öffentlicher Ausschreibung privatisierten Gesellschaften. Ansprechpartner
Business in Polen
83
für die potentiellen Anleger sind Berater aus der Branche bzw. Unternehmensberater
bzw. die entsprechende Abteilung im Ministerium. Die Liste befindet sich auf der
Internetseite des Ministeriums.
Die wichtigsten Kriterien, nach denen die Anleger ausgewählt werden, sind:
• der Angebotspreis für Anteile bzw. Beteiligungen und die Zahlungsbedingungen,
• die Investitionsverpflichtungen,
• Exportfreundlichkeit der Investition unter dem Gesichtspunkt der Liberalisierung
des Handels zwischen Polen und der EU,
• soziale Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern und Subunternehmern (im Falle
der Lebensmittelindustrie),
• Investitionspläne im Bereich des Umweltschutzes,
• Übereinstimmung mit den Verpflichtungen Polens gegenüber der EU und der
OECD.
Die Preisbildung, der Verkauf und die Verteilung der Beteiligungen bzw. Anteile wird
beaufsichtigt und entsprechend kontrolliert. Die Preisfestlegung für das jeweilige
Unternehmen erfolgt nach streng marktwirtschaftlichen Maßstäben. Eine aktive
Antimonopol-Politik fördert den Wettbewerb und verhindert, dass ein einzelner Investor
eine marktbeherrschende Stellung in einem bestimmten Marktsegment gewinnt.
Privatisierung durch Schuldenübernahme - Equity Swaps
Eine Form der Kapitalprivatisierung. Der Vorschlag eines solchen Eigentumswandels
stammt vom Unternehmensleiter und muss vom Schatzminister gebilligt werden. Nach
diesem Verfahren werden staatliche Unternehmen in GmbH umgewandelt, Die Gläubiger
übernehmen Anteile in Höhe ihrer Forderungen. Die Privatisierung durch
Schuldenübernahme findet gemäß den Vorschriften des Gesetzes über
Kommerzialisierung und Privatisierung statt. Bis Ende 2002 wurden nur 14 Unternehmen
auf diese Weise privatisiert.
Direktprivatisierung
Ein Unternehmen kann durch Liquidation direkt privatisiert werden. Es ist der rascheste
und bevorzugte Weg zur Privatisierung. Es handelt sich dabei um den direkten Verkauf
oder die Verpachtung des Vermögens eines in Liquidation begriffenen Unternehmens.
Bis Ende 2002 wurde die Privatisierung durch Liquidation in 1.998 Unternehmen
begonnen und in 1.911 abgeschlossen. Dieses Verfahren ist für kleinere Gesellschaften
bestimmt. In den meisten Fällen werden die privatisierten Unternehmen an
Arbeitnehmer oder an die Geschäftsführung des Unternehmens verkauft oder verpachtet.
Die Direktprivatisierung wird sich nicht nur bevorzugt bedient, sie ist auch äußerst
84
IV. Privatisierung
effizient. 96 % der staatlichen Unternehmen, die auf diesem Wege privatisiert worden
sind, haben dieses Verfahren bereits abgeschlossen. Die Direktprivatisierung kann
verschiedene Formen annehmen:
Verkauf von Vermögen: Alle Vermögensbestandteile können im Rahmen der gleichen
Verfahren wie beim Angebot von Beteiligungen bzw. Anteilen von einheimischen oder
ausländischen Investoren ohne besondere Genehmigung erworben werden. Wenn ein
Unternehmen als Ganzes verkauft wird und ein berechtigtes Eigentum an Grund und
Boden oder sonstigem Anlagevermögen begründet wurde, kann eine
„Schnellprivatisierung“ durchgeführt werden. In solchen Fällen gilt eine vereinfachte
Preisbildung, bei der sich die Bewertung in bestimmten vorgeschriebenen Grenzen am
Buchwert des Unternehmens und am Jahresgewinn orientiert. Dadurch wird das
Verfahren beschleunigt, und es sinken die Privatisierungskosten. Ein Unternehmen kann
in Raten verkauft werden. In einem solchen Falle beläuft sich die erste Rate auf min.
20 % des vereinbarten Preises. Der restliche Betrag zuzüglich Zinsen ist innerhalb von 5
Jahren abzubezahlen. 22 % der Privatisierungsvorhaben wurden über diesen direkten
Weg abgeschlossen.
Einlage von Vermögen: Vermögen kann in eine bereits bestehende oder eine besonders
für den Zweck der Vermögensübernahme gegen Beteiligungen gegründete Gesellschaft
eingelegt werden. Da in einem solchen Fall der Staatsschatz zum Gesellschafter wird, ist
ein strategischer Investor leichter zu gewinnen. Die vom Staatsschatz gekauften
Beteiligungen bzw. Anteile können eventuell auf dem öffentlichen Angebotswege
verkauft werden.
Kauf durch Mitarbeiter (Pacht des Unternehmens): Das Unternehmen wird aufgelöst
und die neue Gesellschaft pachtet Vermögenswerte kraft eines Vertrags, der im Auftrag
des Staatsschatzes vom Gründungsorgan des aufgelösten Unternehmens ausgehandelt
worden ist. In dem Vertrag kann der Pächterin eine Kaufoption eingeräumt werden.
Wenn nur ein Teil der Vermögenswerte gepachtet wird, können die restlichen an eine
andere Gesellschaft verkauft oder in eine andere Gesellschaft eingelegt werden. Die
Auflösung mittels Pacht gilt als ein für kleine Gesellschaften geeignetes Verfahren und
hat sich als die beliebteste Methode erwiesen. Im Rahmen der Direktprivatisierung ist
von ihr in fast 65 % der Fälle Gebrauch gemacht worden.
Business in Polen
85
Agentur für Staatliches Agrareigentum
Die Agentur für Staatliches Agrareigentum ist auf der Grundlage des Gesetzes über die
Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Immobilien des Staatsschatzes vom 19. Oktober
1991 gegründet worden. Die Agentur ist eine treuhänderische Einrichtung, vom
Staatsschatz ermächtigt, Eigentumsrechte an landwirtschaftlichem Staatseigentum
wahrzunehmen und dazu verpflichtet, das Eigentum der liquidierten Staatsgüter sowie
sonstige landwirtschaftlichen Immobilien des Staatsschatzes und des Nationalen
Bodenfonds zu übernehmen. Außerdem ist diese Agentur laut Vorschriften des
Sozialversicherungsgesetzes vom 20. November 1990 verpflichtet, von
rentenberechtigten Landwirten auf deren Antrag hin landwirtschaftliche Immobilien für
den Staatsschatz abzukaufen.
Gegenwärtig fällt der Agentur infolge der Umwandlung des staatlichen Landwirtschaftsektors die strategische Aufgabe zu, den staatlichen Agrarbesitz zu privatisieren.
Gemäß existierender Vorschriften kann die Agentur landwirtschaftliche Nutzflächen an
Ausländer, die eine entsprechende Genehmigung erhalten haben, veräußern bzw.
verpachten. Bis Ende 2002 wurden von der Agentur für Staatliches Agrareigentum 747
ha Land an Ausländer verkauft sowie 114.200 ha verpachtet. Im gleichen Zeitraum
erwarben polnische Unternehmen mit ausländischen Minderheitsbeteiligungen 38.743
ha und nahmen 60.336 ha in Pacht.
Die Agentur für Staatliches Agrareigentum nimmt ihre Aufgaben als staatliche
Rechtsperson wahr und finanziert sich selbst. Nach Übernahme der Aktiva eines
liquidierten staatlichen Agrarunternehmens werden diese auf der Grundlage
entsprechender Umstrukturierungsprogramme ihrer weiteren Nutzung bzw. Bestimmung
zugeführt. In der Regel handelt es sich dabei um:
• Verkauf,
• Pacht oder Vermietung,
• Sacheinlagen (einschließlich in Unternehmen, die von der Agentur gegründet
wurden),
• Überstellung zu Managementzwecken an staatliche Rechtsträger ohne
Rechtspersönlichkeit,
• Überantwortung zu Verwaltungszwecken,
• Bestandskonversionen.
IV. Privatisierung
86
Von der Agentur für Staatliches Agrareigentum übernommener Landbesitz und dessen
Umverteilung 1994-2002 (zum jeweiligen Jahresende, in 1000 ha)
I. Die von der Agentur übernommene Gesamtfläche
davon:
Ehemalige Staatsgüter
Nationaler Bodenfonds
sonstige
II. Grund und Boden aus dem
Agenturbestand
1) umverteilt durch:
Verkauf
Gebührenfreien Transfer
Einlagen in Unternehmen
2) umverteilt durch:
Verpachtung
Management, Nießbrauch
Verwaltung
3) auf Warteliste
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
4.232
4.413
4.506
4.592
4.646
4.666
4.694
4.700
4.705
3.728
436
68
3.741
538
134
3.750
570
186
3.751
579
262
3.752
594
300
3.754
602
310
3.758
608
328
3.759
608
333
3.759
608
338
124
21
7
240
51
8
432
85
9
581
107
9
728
148
13
846
182
14
967
210
14
1.114
233
15
1.272
244
15
1.981
20
374
1,705
2.744
41
333
996
2.928
65
268
719
2.890
107
248
650
2.810
122
208
617
2.695
123
135
671
2.619
122
39
682
2.508
115
12
652
2.408
112
5
584
Quelle: Agentur für Staatliches Agrareigentum, 2003
Immobilien, die landwirtschaftliches Eigentum des Staatsschatzes sind, können auch
territorialen Selbstverwaltungen, der Polnischen Akademie der Wissenschaften, den
Landwirtschaftskammern und dem Landesverband der Landwirtschaftskammern zwecks
Investitionen in die Infrastruktur und ebenso zwecks Erfüllung satzungsmäßiger
Aufgaben der staatlichen Hochschulen und ebenso staatlichen Instituten für Forschung
und Entwicklung kostenlos übergeben werden. Landwirtschaftliche Nutzflächen von
niederer Bodenklasse kann den Staatlichen Forsten übergeben werden bzw. als
Brachbestand existieren.
Abgesehen von Vermögen, das der Agrarproduktion dient, sind Vermögenswerte von
historischer oder nationaler Bedeutung, die als Kulturerbe gelten, Eigentum des
Staatsschatzes. Es sind dies Grund und Boden mit Bauten, Anlagen, Bäumen usw.
Die Agentur wird von einem Präsidenten geleitet. Um ihre Aufgaben effizient erfüllen
zu können, bildete sie 11 regionale Zweigstellen und 6 Büros. Eines davon hat seinen
Sitz in Warschau und ist u.a. für Unternehmen von besonderer volkswirtschaftlicher
Bedeutung (Tierzucht, Pflanzenzucht) zuständig.
Die Agentur verkauft oder verpachtet Vermögen auf dem Ausschreibungsweg
(Versteigerung oder Einreichung schriftlicher Angebote). Die Liste der aus ihrem Besitz
zum Verkauf oder zur Verpachtung angebotenen Vermögensgegenstände und die
Bekanntmachung der Ausschreibung werden an Anschlagtafeln des zuständigen
Business in Polen
87
Gemeindeamtes, in der zu verkaufenden bzw. zu verpachtenden Immobilie und in der
zuständigen regionalen Zweigstelle der Agentur ausgehängt. Die Information über den
beabsichtigten Verkauf von Sachwerten, deren Wert voraussichtlich den Wert von
10.000 Doppelzentnern Getreide erreicht (der auf der Basis der Agrarsteuergesetzes
bestimmt wird), ist in Zeitungen von mindestens regionaler Verbreitung zu
veröffentlichen. Eine Liste der zu verkaufenden bzw. zu verpachtenden Vermögenswerte ist 14 Tage vor Einladung zur Einreichung von Angeboten bekannt zu machen.
Die Agentur kann ebenfalls beschränkte Ausschreibungen organisieren, die an eine
bestimmte Gruppe von Bietern gerichtet sind, und Immobilien zu Preisen verkaufen, die
auf gesetzlich vorgeschriebene Weise für die einzelnen Kategorien von Käufern gelten,
die das Vorkaufsrecht in bezug auf die betreffende Immobilie haben.
Massenprivatisierung
Das Programm der Massenprivatisierung (MPP) beschleunigt die Privatisierungsverfahren maßgeblich und sorgt für eine breite Streuung von Eigentum unter dem
polnischen Volk. Jeder erwachsene polnische Bürger war berechtigt, am Massenprivatisierungsprogramm teilzunehmen, das am 30. April 1993 in Form des Gesetzes
über die Nationalen Investitionsfonds verabschiedet und Ende 1994 in Kraft gesetzt
wurde. Das MPP umfasste 512 meist mittelgroße Gesellschaften (ca. 10 % der
polnischen Industrie).
Zunächst wurden 15 Nationale Investitionsfonds (NIF) als Träger der Anteile an diesen
Unternehmen gebildet. Jeder NIF wird von einem Aufsichtsrat kontrolliert, der die
Aufgabe hat, die Interessen der Anteilseigner zu vertreten. Anfänglich gehörten alle
polnischen Bürger dazu, die MPP-Anteile besaßen. Der Aufsichtsrat setzt sich aus
entsprechend qualifizierten Personen zusammen, die von einem besonders dazu
berufenen Ausschuss ausgewählt und ernannt worden sind. Laut Gesetz müssen zwei
Drittel des Aufsichtsrates und der Präsident polnische Bürger sein.
Die MPP ist als die geeignetste und zweckmäßigste Methode der Privatisierung und
Umstrukturierung einer großen Anzahl von staatlichen Unternehmen in Polen entwickelt
worden, um auf diese Weise die Umwandlung der polnischen Industrie zu
beschleunigen. Ein aktives Management der Fondsvermögen, das polnische sowie
prominente ausländische Geschäfts- und Investitionsbanken und darüber hinaus
Beratergesellschaften vereint, dürfte langfristig eine erhebliche Wertsteigerung der
meisten NIF herbeiführen.
Beteiligungen an den NIF wurden anfangs als Inhaber-Anteilscheine ausgestellt. Der
Preis dieser MPP-Anteilscheine, die alle erwachsenen polnischen Bürger beziehen
konnten, belief sich auf 20 PLN (8 USD) pro Stück. Die Eigentümer konnten sie frei
88
IV. Privatisierung
verkaufen. Ab Juni 1996 wurden die Anteilscheine an der Warschauer Börse notiert. Die
Ausgabe von Anteilscheinen begann im November 1996; zu Ende der Ausgabezeit
hatten 25,8 Millionen von 28,3 Berechtigten Anteilscheine bezogen.
Anfang April 1997 billigte die Wertpapierkommission den Börsenhandel aller 15
Nationalen Investitionsfonds. Die Umwandlung der MPP-Anteilsscheine in NIF-Aktien
(1 Anteilschein in 1 Aktie eines jeden der 15 NIF) begann im Mai 1997 und endete am
31. Dezember 1998. Seit Juni 1997 werden NIF-Aktien an der Warschauer Börse
gehandelt.
Laut ministeriellen Angaben hat der Staatsschatz Ende 2002 wurden 39 der 512 NFIUnternehmen an der Börse gehandelt, 28 an der Warschauer Börse und 11 am OTCMarkt. Weitere 10 Unternehmen gingen in Liquidation, in 83 wurden Insolvenzverfahren eingeleitet.
Ein institutioneller strategischer und privater ausländischer Investor kann sich in
verschiedener Weise an der Massenprivatisierung beteiligen:
• Anleger können NIF-Aktien kaufen und mit ihnen handeln;
• Kapitalanleger und strategische Investoren können sich aktiv an der
Umstrukturierung von im Programm befindlichen Einzelgesellschaften durch den
Kauf ihrer Aktien beteiligen, wenn sie von den NIF angeboten werden, durch den
Kauf ganzer Unternehmen oder die Bildung von joint ventures;
• Institutionelle Anleger können nach Wunsch Aktien in einzelnen vom Programm
betroffenen Gesellschaften kaufen.
Reprivatisierung
Die Nationalisierung wurde in Polen kurz nach dem Zweiten Weltkrieg aufgrund einer
Reihe von Nationalisierungserlassen durchgeführt, die den Staatsschatz ermächtigten,
Privatbesitz an Immobilien zu übernehmen. Seit Beginn des politischen und
wirtschaftlichen Wandlungsprozesses in Polen stand fest, dass es die Pflicht des Staates
sei, die Eigentümer, deren Interessen verletzt worden waren, zu entschädigen. Dies wird
durch Verfassungsrechte wie Rechtsstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit und die
Unantastbarkeit privaten Eigentums garantiert. Das Problem der Reprivatisierung
jedoch, d.h. der Rückgabe des nationalisierten Vermögens an dessen ursprüngliche
Eigentümer, ist bis jetzt noch nicht endgültig gelöst worden, denn es sind noch keine
Reprivatisierungsvorschriften rechtskräftig erlassen worden (Stand Juni 2003).
Das Parlament war mehrere Jahre mit der Reprivatisierungsproblematik beschäftigt. Es
herrschte generelles Einvernehmen, dass nicht alle nationalisierten Vermögenswerte in
natura oder in Form einer Entschädigung den Eigentümern zurückgegeben werden
können. An dieser Stelle aber hörte die Übereinstimmung auf.
Business in Polen
89
Jedoch können nach wie vor rechtswidrige bzw. durch Rechtsbeugung zustande
gekommene Enteignungsentscheidungen verfassungsrechtlich angefochten werden.
Dieser Prozess setzte mit den politischen und wirtschaftlichen Reformen zu Beginn der
90er Jahre ein. Auf der Grundlage verwaltungsrechtlicher Bestimmungen wurden
mehreren Tausend ehemaligen Eigentümern ihr Besitz zurückgegeben bzw.
Entschädigungen gezahlt. In mehreren Tausend anderer Fällen steht ein Gerichtsurteil
noch aus. Trotz des Fehlens diesbezüglicher allgemeiner rechtlicher Grundlagen ist
somit der Prozess von Eigentumsrückführung bzw. Entschädigungsleistungen im Gange.
Die Implementierung rechtsverbindlicher Reprivatisierungsgrundsätze ist nicht nur eine
moralische Verpflichtung, sondern ist auch von immenser praktischer Bedeutung, da in
einigen Fällen die ungeklärte Rechtslage den Privatisierungsprozess behindert hat. Die
Regierung hat 5 % der Aktien der privatisierten Unternehmen als "Reserve" zur
Befriedigung von Rückführungsansprüchen nach Inkrafttreten einer entsprechender
gesetzlicher Regelungen vorgesehen.
Kapitalmärkte
Die erste Warschauer Börse wurde am 12. Mai 1817 eröffnet. Im 19. Jh. wurden die
meisten Pfandbriefe und anderen Schuldverschreibungen an der Warschauer Börse
gehandelt. Vor dem Zweiten Weltkrieg gab es 7 Börsen in Polen, mehr als 90 der
Börsengeschäfte wurden in Warschau getätigt.
Im Jahre 1989 begann die neue nichtkommunistische Regierung Strukturen des
Kapitalmarkts wiederaufzubauen. Die neue Rechtsgrundlage, das Gesetz über den
Wertpapierhandel und Treuhandfonds, wurde im März 1991 verabschiedet. Im April
1991 wurde die Warschauer Börse gegründet. Zur selben Zeit wurde die
Wertpapierkommission gebildet und ihr Präsident vom Ministerpräsidenten ernannt.
Sowohl die Struktur als auch die gesetzlichen Regelungen des polnischen
Kapitalmarktes wurden den modernsten und effizientesten Systemen, die in anderen
Ländern der Welt Anwendung finden und der polnischen Situation angemessen waren,
nachempfunden. Nach einer gründlichen Prüfung verschiedener Märkte wurde ein
System gewählt und eingeführt, das auf französischen Erfahrungen basiert.
Die Warschauer Börse, die einzige Wertpapierbörse in Polen, ist eine selbständige
Organisation. Gemäß dem Börsengesetz muss die Polnische Wertpapierkommission die
Börsenordnung der Warschauer Börse einhalten.
Die Warschauer Börse ist eine gemeinnützige Börsengesellschaft. Ihr Stammkapital
beläuft sich auf 42 Millionen PLN und teilt sich in 60.000 registrierte Anteile. Aktien
der Warschauer Börse können von Banken, Brokerfirmen, dem Staatsschatz,
90
IV. Privatisierung
Treuhandfonds, Versicherungsgesellschaften und Emittenten von Wertpapieren
erworben werden, die zum Börsenverkehr zugelassen und an der Warschauer Börse
registriert sind.
Struktur der Warschauer Börse:
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium der Warschauer
Börse. Sie nimmt Änderungen der Börsenordnung vor, setzt die Bestimmungen
durch und wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Sie setzt sich aus allen
Anteilseignern zusammen.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat kontrolliert die Börsengeschäfte, lässt Wertpapiere zum
Börsenverkehr zu, bewilligt die Börsenmitgliedschaft und beruft Mitglieder ab. Der
Aufsichtsrat setzt sich aus 12 Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung bestimmt worden sind und die Anteilseigner vertreten.
Vorstand
Der Vorstand koordiniert das Tagesgeschäft an der Börse und führt Wertpapiere in
den Börsenhandel ein. Der Vorstand setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen. Der
Präsident, der von der Hauptversammlung für eine dreijährige Amtszeit gewählt
wird, leitet die Arbeiten des Vorstands.
Das hohe Niveau der Regelungen und Geschäfte an der Warschauer Börse ist von der
internationalen Gemeinschaft anerkennend gewürdigt worden. Im Oktober 1994 wurde
die Warschauer Börse als Vollmitglied in die Internationale Vereinigung der
Wertpapierbörsen (FIBV) aufgenommen.
Das neue Wertpapiergesetz vom 21. August 1997, das seit dem 4. Januar 1998 in Kraft
ist, erleichtert die Weiterentwicklung des polnischen Kapitalmarktes. Zu den Gesetzesänderungen gehören: eine weitere Anpassung des Gesetzes an die Erfordernisse der
OECD-Vorschriften und das Recht der Europäischen Union, die Einführung des
Verfahrens für die Wertpapierleihe, eine Präzisierung des Instituts der Zeichnung.
Am 21. Februar 1998 wurde das Gesetz über Investmentfonds verabschiedet, um neue
Investitionsinstrumente zu entwickeln. Die Rentenreform (s. Kpt. II, Rentenreform)
führte Rentenfonds ein und verstärkte die institutionelle Investitionsbasis. Obwohl es auf
dem Markt schon einige offene Fonds gibt, braucht der polnische Wertpapiermarkt mehr
institutionelles Investment.
Business in Polen
91
Als ein großer Erfolg der Warschauer Börse ist zu werten, dass sie Millionen von Polen
sowie eine große Anzahl privater Investoren anzieht. Dies ist aufgrund einer langen
Börsenhausse und des schnellen Wirtschaftswachstums, der politischen Stabilität und
eines effizienten, transparenten Marktes sowie klarer und verständlicher Spielregeln
möglich geworden.
Gegenwärtig gelten für die Börsentätigkeit nachfolgend genannte rechtliche Rahmen:
• Gesetz über die Wertpapierkommission vom 21. August 1997,
• Gesetz über Handelsgesellschaften vom 15. September 2000,
• Satzung der Warschauer Börse,
• Regelwerk der Warschauer Börse,
• Regelwerk des Börsengerichts.
Es existieren zwar über 1 Million Investmentkonten, jedoch aufgrund der
Vormachtstellung des bear-market verzeichnet der Jahresumsatz der polnischen Börse in
den letzten zwei Jahren eine rückläufige Tendenz. Im Jahre 2002 erreichte er ein Niveau
von 150 Mrd. PLN, d.h. 150 Millionen USD pro Session (200 Mio. USD 2001) erreicht
hat. Im Jahre 2002 dominierten Aktien den Geldmarkt an der Warschauer Börse und
sorgten für fast 92,2 % des Börsenhandels insgesamt. Der übrige Teil - 7,7 % - stammte
aus Schuldverschreibungen, der Rest (Termingeschäfte, Optionsscheine, Investmentzertifikate und Anteilscheine) war kaum signifikant. Der bear-market resultierte in
einem spürbaren Rückgang des Geldmarkthandels (-21 %), ebenso des futures-marketHandels (-22 %) mit einem Gesamtumsatz in Höhe von 77,4 Mrd. PLN (höher als das
Geldmarktumsatzniveau). Die nachstehende Tabelle die wichtigsten statistischen Daten
zum Umsatz im vergangenen Jahr.
Struktur Geldmarkthandel 2002 (in Mio. PLN)
Finanzinstrumente
Aktien
Optionsscheine
Zeichnungsrechte
Schuldverschreibungen
Investmentzertifikate
Termingeschäfte
Geldmarkt insgesamt
Parketthandel
Blockhandel
Wert
Anteile in %
47.729
92,17
15.933
Sonstige*
Insgesamt
3.826
67.488
7
0,01
-
-
7
24
0,05
2
-
26
3.986
7,70
145
-
4.131
27
0,05
-
-
27
8
0,02
-
-
8
51.781
100,00
* einschließlich öffentliche Angebote und substantielle Anteilsakquisition
16.080
3.826
71.686
Quelle: Warschauer Börse, 2003
IV. Privatisierung
92
Zukunftsmärkte – Handelsstruktur 2002 (in Mio. PLN)
Finanzinstrumente
Index futures
Stock futures
Currency futures
Index participation units
Zukunftsmärkte insgesamt
Umsatz
Wert
Anteil in %
75.521
97,58
Umfang
(Verträge)
Anteil in %
3.077.836
89,97
1.332
1,72
92.097
2,69
482
0,62
5.975
0,17
62
0,08
245.019
7,16
77.396
100,00
3.420.909
100,00
Quelle: Warschauer Börse, 2003
Die eindrucksvolle Dynamik der Warschauer Börse spiegelt wohl die steigende Zahl der
notierten Gesellschaften als auch die rapide wachsenden Kapitalisierung am besten
wider, die im Laufe der letzten vier Jahre um 50 % anstieg und Ende 2002 über 110
Milliarden PLN (ca. 25 Mrd. USD) betrug. Jedoch blieb seit 1999 demgegenüber
sowohl die Anzahl börsennotierter Unternehmen als auch die Kapitalisierung mehr oder
minder konstant. Ende 2002 waren 216 Unternehmen an der Warschauer Börse notiert
(132 im Primär-, 57 im Sekundär- sowie 27 im freien Marktsegment).
Die Indizes der Aktien und Schuldverschreibungen werden entsprechend in Anh. 15 und
16 vorgestellt.
Die Polnische Wertpapierkommission ist als einzige Behörde ermächtigt, Wertpapiere in
den Verkehr zu bringen. Ein Unternehmen, das die Börsenzulassung von Anteilen oder
Schuldverschreibungen anstrebt, ist verpflichtet, einen Börsenprospekt zu erstellen. Die
Polnische Wertpapierkommission bestätigt, dass der Prospekt die rechtlichen
Voraussetzungen erfüllt und erteilt die Börsenzulassung. Die Ausstellung von GDR und
ADR muss ebenfalls von der Wertpapierkommission gebilligt werden.
Die Polnische Wertpapierkommission übt die verwaltungsmäßige Aufsicht über die
Tätigkeit der Brokerfirmen aus und erteilt Genehmigungen für jeden einzelnen
Spezialbereich der Brokertätigkeit. Zur Zeit (30. April 2003) sind 35 Brokerfirmen in
Polen tätig, 5 davon sind Bankeneigentum und 30 unabhängig. Alle im
Wertpapiergeschäft tätigen Broker verfügen über eine Lizenz der Polnischen
Wertpapierkommission.
Auf dem polnischen Markt sind 19 Investmentfonds tätig, die 124 Fonds verwalten
(Stand 30. Januar 2003). Die Großen sind bereits auf dem Markt tätig, eine Anzahl
weiterer plant, Aktivitäten in Polen zu starten. Es existieren 53 Einrichtungen
(einschließlich 21 Brokerfirmen), die zur Veräußerung von Fondsanteilen autorisiert
sind.
Business in Polen
93
Nachstehend ist die sektorale Struktur der an der Warschauer Börse im Mai 2003
notierten Unternehmen dargestellt.
Warschauer Börse - Zahl der börsennotierten Unternehmen
und die Börsenkapitalisierung zu Jahresende
225
221
100
225
230
216
200
175
198
75
0
1995
1996
1997
110,565
103,370
130,085
123,411
83
65
125
72,422
25
143
43,766
50
24,000
150
11,271
Die Börsenkapitalisierung zu
Jahresende (in Mrd. PLN)
125
100
Anzahl der börsennotierten
Unternehmen
250
75
50
1998
1999
2000
2001
2002
Der Markt steht vor der Herausforderung, die Warschauer Börse in einen
vollentwickelten Kapitalmarkt zu verwandeln, der eine wichtige wirtschaftliche Rolle
spielt. Anfang 1993 war die Warschauer Börse praktisch unbekannt. Anfang 1994
berichtete Reuters bereits über sie und die Financial Times verfolgte ihre Entwicklung.
Im Juni 1995 erließ die Regierung eine Vorschrift über den over-the-counter-market. Im
Mai 2003 handelten hierin 30 Unternehmen.
Anfang Juli 1996 begann die Warschauer Börse eine fortlaufende Kursnotierung der
fünf meistgehandelten Aktienbestände (Bank Inicjatyw Gospodarczych - BIG, Bank
Przemyslowo-Handlowy, Reifenfabrik Debica, Elektrim und Rolimpex). Ende 2002
waren es bereits 152 Gesellschaften.
Es bestehen keinerlei Einschränkungen für ausländische Investoren. Sie sind ebenso wie
einheimische Investoren zur Rechnungslegung verpflichtet. Die Steuervorschriften
betreffend ausländischer Investoren sind durch Regierungsabkommen über die
Vermeidung der Doppelbesteuerung oder Vereinbarungen über die Gegenseitigkeit
geregelt. Solche Abkommen hat Polen mit den meisten OECD-Staaten (s. Anhang 6). In
Polen herrscht der Grundsatz des freien Börsenzugangs für ausländische Anleger.
Gewinne können genehmigungsfrei transferiert werden.
IV. Privatisierung
94
Warschauer Börse – Marktsektoren in Zahlen (Stand vom 19.06.2002)
Sektor
INDUSTRIE
Lebensmittelindustrie
Leichtindustrie
Holz und Papier
Chemie
Baumaterialien
Bauwesen
Elektromaschinen
Metall
Sonstige
FINANZEN
Bankwesen
Versicherungen
Sonstige
DIENSTLEISTUNGEN
Groß- und Einzelhandel
Informatik
Telekommunikation
Medien
Sonstige
INSGESAMT
Untenehmen- Marktanteil
zahl
(%)
120
18
12
7
14
8
30
17
13
1
21
15
2
4
52
16
16
4
6
10
193
27,2
5,4
0,1
3,2
11,1
1
1,8
0,6
3,5
0,4
44,5
42,1
1,2
1,2
28,3
1,8
3,5
19,1
2,6
1,4
100,0
Marktwert Buchwert
Mio. PLN
Mio. PLN
27.507
5.459
110
3.235
11.266
1.036
1.866
601
3.500
436
45.073
42.598
1.249
1.226
28.644
1.783
3.586
19.293
2.588
1.394
101.225
24.616
4.827
272
1.333
9.937
551
1.788
832
4.962
112
31.893
30.346
842
704
24.368
1.100
1.444
18.293
1.195
2.337
80.877
P/BV
1,12
1,13
0,40
2,43
1,13
1,88
1,04
0,72
0,71
3,89
1,14
1,40
1,48
1,74
1,18
1,62
2,48
1,05
2,17
0,60
1,25
P/E
88,1
94,1
x
15,8
16,6
x
x
x
31,4
18,1
44,6
47,8
19,7
22
x
16,4
x
x
52,3
x
x
P/E *
Dividende
(%)
16,6
40,2
5,5
14,4
16,5
52,6
28,4
10,8
8,4
18,1
21,6
22
19,7
14,9
19,5
14
20,1
18,8
33,4
25,8
19,4
2,2
4,2
1,4
7,4
0,7
0,7
0,6
0,7
0,5
2,9
3
1,4
0,1
0,1
1,9
1,9
Quelle: Warschauer Börse, 2003
* Kennziffern von Gesellschaften, die Gewinne erwirtschaften
Im Jahre 2002 betrug der Anteil ausländischer Anleger an den polnischen
Unternehmensaktien, die an der Warschauer Börse gehandelt wurden, 35 %. Polnische
Individualanleger beteiligten sich zu 29 %, polnische institutionelle Anleger zu 36 % an
diesem Aktiengeschäft. Polnische Individualanleger dominierten die Termingeschäfte
(79 %), hier betrug der Anteil an institutionellen Anlagern 19 %, der von ausländischen
Anlegern 2 %.
Business in Polen
95
V. AUSLANDSINVESTITIONEN
Rechtslage
Seit dem 1. Januar 2001 regeln das Gesetz über die Gewerbstätigkeit vom 19. November
1999 und das Handelsgesetzbuch vom 15. September 2000 Geschäftstätigkeiten, die von
Personen mit Wohnsitz im Ausland auf dem Territorium Polens ausgeübt werden.
Ausgehend davon können ausländische Unternehmen sowie ausländische natürliche
Personen in Polen gemäß den auch für die inländischen Unternehmer verbindlichen
allgemeinen Grundsätzen geschäftlich tätig werden. Für die Gründung einer Gesellschaft
mit ausländischer Beteiligung ist keine behördliche Genehmigung erforderlich.
Gleichzeitig wurde mit dem 1. Januar 2001 das vorher bestehende Handelsregister durch
das Nationale Unternehmensregister ersetzt. Gemäß des Gesetzes über das Nationale
Unternehmensregister vom 20. August 1997 sind Gesellschaften des Handelsrechts,
staatliche Unternehmen, Genossenschaften und andere Rechtspersonen verpflichtet, sich
registrieren zu lassen. Dies gilt auch für natürliche Personen, die in Polen eine
gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen beabsichtigen.
Eine Gesellschaft, die in Polen registriert ist, erlangt mit der Eintragung in das
Gesellschaftsregister des Nationalen Unternehmensregisters am jeweils für den Sitz des
in Gründung befindlichen Unternehmens zuständigen Wirtschaftsgerichts, den Status
einer Rechtsperson.
Ausländische Rechtspersonen können in folgenden Rechtsformen eine Geschäftstätigkeit
ausüben:
• Kommanditgesellschaft (Spółka komandytowa);
• Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością);
• Aktiengesellschaft (Spółka Akcyjna).
Außerdem können ausländische Rechtspersonen und natürliche Personen Filialen,
Vertretungen und Personengesellschaften gründen sowie als Einzelkaufmann tätig
werden, allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie eine Bescheinigung des für ihren
Wohnsitz im Ausland zuständigen polnischen diplomatischen Vertretung vorlegen, in
der bestätigt wird, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Heimatstaates es
polnischen Bürgern und Gesellschaften erlaubt, in ähnlicher Weise tätig zu werden. In
der Praxis kann es aufgrund von rechtlichen Unterschiede zwischen Polen und in
anderen Ländern gewisse Probleme bereiten, eine solche Bescheinigung zu erhalten.
In Polen registrierte Unternehmen, die in ausländischem Besitz sind, werden genauso
wie Unternehmen, deren Eigentümer polnische Staatsbürger sind, behandelt.
96
V. Auslandsinvestitionen
Ausländische Investoren könne Anteile an Gesellschaften, die bereits in Polen bestehen,
erhalten bzw. erwerben. Dies kann auf dem Wege öffentlicher Ausschreibungen, an der
Börse und, wenn die Gesellschaft nicht an der Börse notiert ist, durch individuelle
Verhandlungen mit den Eigentümern erfolgen.
Das Gesetz über die wirtschaftliche Tätigkeit benennt mehrere Geschäftsfelder, wie z.B.
den Abbau von natürlichen Rohstoffen, Luftverkehr, Waffen- und Sprengstoffhandel, in
denen eine Geschäftstätigkeit nur nach vorheriger Gewährung einer entsprechenden
Lizenz erlaubt ist. Derartige Lizenzen werden für mindestens zwei, jedoch nicht länger
als fünfzig Jahre ausgestellt. Darüber hinaus ist in einigen weiteren Bereichen eine
Genehmigung gemäß gesonderter Gesetzesvorschriften erforderlich.
Das neue Gesetz hat die Problematik des Genehmigungsverfahrens geändert. Für viele
früher genehmigungspflichtige Fälle, hat das Gesetz Änderungen eingeführt, denen
zufolge diese Pflicht in ein Genehmigungserfordernis umgewandelt wurde. Nach Maßgabe
des neuen Gesetzes hängt eine positive Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis
lediglich von der Übereinstimmung mit entsprechenden Satzungsbestimmungen ab. Auf
diese Weise wurde die Willkürlichkeit bei Entscheidungen über die Vergabe von
gewerblichen Genehmigungen abgeschafft. Dies betrifft u.a. Geschäftstätigkeiten wie die
Produktion von Tabakwaren, Leistungen von Detekteien, Kurierdienstleistungen,
Zollagenturen und Fremdenverkehrs-dienstleistungen. Das neue Gesetz verzichtet
vollständig auf die Regulierung von manchen Geschäfts-bereiche wie z.B. verarbeitende
Industrie, Handel mit Nichteisenmetallen und Markt-dienstleistungen.
Es gibt keinen Mindestwert für Anteile am Stammkapital durch ausländischer Partner
(es gelten die Vorschriften über Mindestbeträge für Kapitalanteile an Gesellschaften)
und keine Vorschrift hinsichtlich eines prozentualen Mindest- bzw. Höchstanteils für
ausländische Beteiligungen am Stammkapital von Unternehmen. Es können auch
Gesellschaften gegründet werden, deren Anteile ausschließlich von Ausländern geeignet
werden. Nichtsdestoweniger kann in Ausnahmefällen eine Gesellschaft von einem
spezifischen Tätigkeitsgebiet ausgeschlossen werden, insofern der Anteil ausländischer
Parteien am Gesamtkapital eine bestimmte Höhe übersteigt (z.B. Rundfunk).
Laut polnischem Handelsgesetzbuch (Gesetz über Handelsgesellschaften) beträgt das
Mindestkapital bei der Gründung von Gesellschaften:
• bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung 50.000 PLN (etwa 12.500 USD) und
muss am Tage der Eintragung voll eingezahlt sein; Der Mindestwert eines Anteils
beträgt 500 PLN, die Mindestzahl der Gründer beträgt eine Person;
• bei Aktiengesellschaften beträgt das Mindestkapital 500.000 PLN (etwa 125.000
USD). Mindestens 25 % des Stammkapitals muss am Tage der Eintragung
eingezahlt sein. Der Mindestnominalwert einer Aktie beträgt 1 PLN und die
Mindestzahl der Gründer ist eine Person.
Business in Polen
97
Schon bestehende Gesellschaften, deren Stammkapital niedriger als der Mindestbetrag
ist, der ab dem 31. Dezember 2000 gilt, sind verpflichtet, ihr Stammkapital innerhalb
einer Frist von fünf Jahren an die neue Mindesthöhe anzupassen.
Weitere Informationen über die Gründung von Gesellschaften finden Sie in Kapitel X.
Beteiligungen von ausländischen Investoren am Stammkapital können in Form von
Sacheinlagen, in Bargeld (in PLN aus dokumentierten Quellen) oder in ausländischer
Währung, die von ausländischen Investoren über ausländische Banken transferiert
werden, eingebracht werden. Sacheinlagen in Aktiengesellschaften werden durch
bestellte Sachverständige geprüft.
Anlagevermögen als Gesellschaftereinlage ist gemäß Verordnung des Ministerrates vom
28. Dezember 2001 (Verordnung über andere Zollbefreiungen als in Art. 1901 - 19041
Zollgesetz festgelegt) von der Zollpflicht befreit, insofern die Eigentumsrechte an diesen
Gütern innerhalb von 3 Jahren nach ihrer zollmäßigen Abfertigung nicht überschrieben
werden.
Darüber hinaus werden durch die Änderungen des Zollrechts vom 9. Januar 1997,
eingeführt mit dem Gesetz über die Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer vom 22
Dezember 2000, das ab den 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, einige Zollbefreiungen
für Anlagevermögen von Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit vom Ausland nach
Polen verlegen, gewährt.
Generell unterliegt das Anlagevermögen von Unternehmen, die Ihre Geschäftstätigkeit
im Ausland beenden und beabsichtigen, in ähnlicher Weise in Polen unternehmerisch
tätig zuwerden, einer Zollbefreiung, wenn die nachfolgend genannten Bedingungen
erfüllt werden:
• das Anlagevermögen wurde vom Unternehmen am ausländischen Betriebsstandort
in einem Zeitraum von mindestens 12 Monaten vor der Beendigung der
Geschäftstätigkeit genutzt,
• das Anlagevermögen wird im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens in
Polen in ähnlicher Weise wie am ausländischen Standort genutzt,
• Art und Menge des Anlagevermögens entspricht dem Umfang und der Skala der
vom Unternehmen betriebenen Geschäftsfelder.
Im Einzelnen sind die Bestimmungen zu den vorbenannten Sachverhalten in Art. 19011
des gegenwärtig geltenden Zollgesetzes vom 9. Januar 1997 enthalten. Gleichermaßen
nimmt die Verordnung des Ministerrates vom 28. Dezember 2001 Bezug auf diese
Befreiungen Bezug.
98
V. Auslandsinvestitionen
Ausländische Gesellschafter haben das Recht, nach Annahme der Jahresbilanz durch die
Gesellschafter (und nach Prüfung durch den Wirtschaftprüfer, sofern die Gesellschaft
gemäß ihrer Satzung dazu verpflichtet ist) den gesamten Gewinn, nach Abzug der
Ertragsteuer, ins Ausland zu transferieren. Ausländischen Investoren ist es gleichfalls
erlaubt, den Transfer von Erträgen aus dem Verkauf von Aktien und Anteilen sowie
anderer Vermögensbestandteile oder erhaltene Kompensationen ins Ausland
vorzunehmen.
Gesellschaften steht es frei, Personen Ihrer Wahl, darunter aus Ausländer (für die
allerdings eine Arbeitserlaubnis einzuholen ist) zu beschäftigen. Die Bestimmung der
Höhe ihrer Löhne und Gehälter liegt im Ermessen der Gesellschaften (wobei die
Gesetze über Mindestlöhne zu beachten sind). Ausländische Mitarbeiter sind berechtigt,
in Polen erhaltene Vergütungen (in PLN) in andere Währungen umzutauschen und die
Devisen ins Ausland zu überweisen. Umgekehrt kann der Arbeitgeber das Gehalt
abzüglich Steuern direkt auf das Konto des Beschäftigten bei einer ausländischen Bank
überweisen. Die Banken können jedoch einen Nachweis über die Entrichtung von
Steuern verlangen.
Die Interessen und Rechte ausländischer Investoren sowie ihr Eigentum werden durch
das polnische Recht geschützt. Polen hat mit einer Reihe von Staaten bilaterale
Vereinbarungen über den Schutz und die Förderung ausländischer Investitionen
unterzeichnet (siehe Anhang 8). Ausländischen Investoren wird eine Entschädigung im
Falle einer Verstaatlichung oder Enteignung ihres Eigentums garantiert. Polen ist auch
Mitglied der MIGA und der OECD.
Radikale Änderungen traten infolge der Verabschiedung des Gesetzes über die
wirtschaftliche Tätigkeit vom 19. November 1999 ein, welches am 1 Januar 2001 in
Kraft trat. Kraft dieses Gesetzes werden auf Grundlage des Prinzips der Gegenseitigkeit
polnische und ausländische Bürger bezüglich ihrer Geschäftstätigkeit gleichbehandelt.
Aber selbst dort, wo keine Gegenseitigkeit besteht, haben ausländische Unternehmen
größere Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Rechtsform ihrer wirtschaftlichen
Aktivitäten in Polen erhalten, da ihnen jetzt für ihre Geschäftstätigkeit gleichfalls die
Rechtsform einer Kommanditgesellschaft offen steht.
Business in Polen
99
Staatliche Beihilfen für Neuinvestitionen
Im Hinblick auf die Förderung wirtschaftlichen Wachstums und die Schaffung von
Erleichterungen für die Realisierung von Neuinvestitionen hat das polnische Parlament
am 20. März 2002 ein neues Gesetz über Finanzhilfen für Investitionen verabschiedet.
Laut diesem Gesetz können Unternehmern finanzielle Beihilfen für Neuinvestitionen
(definiert durch das Gesetz über Öffentliche Hilfen, s. Ende dieses Abschnitts) in
nachfolgend genannten Fällen gewährt werden:
• Die Neuinvestition besitzt einen Umfang von mindestens 10 Mio. EUR.
• Die Aufwendungen für eine Neuinvestition betragen mindestens 500.000 EUR und
sie ist auf die Entwicklung bzw. Modernisierung eines bereits existierenden
Unternehmens sowie der Sicherung von mindestens 100 Arbeitsplätzen (50
Arbeitsplätzen, falls die Investition in einer unterentwickelten Region realisiert
wird) für mindestens 5 Jahre ausgerichtet ist.
• Eine Neuinvestition führt zur Schaffung von mindestens 20 neuen Arbeitsplätzen
für mindestens 5 Jahren.
• Eine Neuinvestition ist mit der Einführung neuer Technologien gekoppelt.
• Eine Neuinvestition zeichnet sich durch besondere Umweltfreundlichkeit aus.
Darüber hinaus können zusätzlich zu den bereits genannten Sachverhalten einem
Unternehmer Finanzhilfen gewährt werden, wenn die Investition mindestens 2 der
nachfolgenden Bedingungen erfüllt:
• Die Investition führt zu einem spürbaren Anschub der wirtschaftlichen
Entwicklung einer Region.
• Die Investitionsansiedlung erfolgt in einer wirtschaftlich wenig entwickelten
Region.
• Mit der Investition sind technologische Innovationen verbunden.
• Die Investition leistet einen Beitrag für die Entwicklung der Zusammenarbeit mit
ortsansässigen wissenschaftlichen und Forschungseinrichtungen.
• Die Investition hat günstige Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt.
Die finanziellen Beihilfen werden vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Soziales
gewährt. Begünstigter kann ein Unternehmer und/oder eine Kommune sein. In letzterem
Fall dient die Finanzhilfe der Schaffung und Modernisierung der technischen
Infrastruktur, die unmittelbar mit der Neuinvestition in Zusammenhang steht.
Finanzielle Beihilfen können im Rahmen von Neuinvestitionen eine oder mehrere der
nachfolgend genannter Formen annehmen:
• Maximal 50 % der Höchstsumme an öffentlichen Hilfen für die Bereiche, die in
Art. 13 § 1 des Gesetzes über Öffentliche Hilfen festgelegt sind.
100
•
•
V. Auslandsinvestitionen
Bei der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, maximal 4.000 EUR für jeden neu
entstandenen Arbeitsplatz, wobei diese Beihilfe die Gesamthöhe der zweijährigen
Bruttolohnkosten für einen neuen Arbeitsplatz nicht übersteigen dürfen.
Für Qualifizierungsmaßnahmen gemäß Art. 22 §§ 2 und 3 des Gesetzes über
Öffentliche Hilfen (Fachqualifizierung und Grundqualifizierung) in einer Höhe
gemäß Art. 22 §§ 4 und 5 (25 % Kosten der Fachqualifizierung, 50 % Kosten der
Grundqualifizierung, vorwiegend für den KMU-Bereich), jedoch maximal pro
Mitarbeiter 1.150 EUR.
Staatliche Beihilfen für Unternehmer werden durch das Gesetz über Öffentliche Hilfen
vom 27. Juli 2002 geregelt, das am 26. Oktober 2002 in Kraft trat. Es definiert
Neuinvestitionen als:
• Investitionen in Sachanlagen für die Gründung eines neuen Unternehmens, zur
Förderung der Umsatzentwicklung eines bereits bestehenden Unternehmens sowie
für neue wirtschaftliche Aktivitäten, die zu grundlegenden Veränderungen
bezüglich Produktion, Produktionsprozess und Produktpalette eines existierenden
Unternehmens führen.
• Investitionen in immaterielle Werte durch Erwerb von Patenten, Verkaufslizenzen
sowie nichtpatentierten technischen, technologischen, organisatorischen und
Management know how.
Die Gewährung maximaler öffentlicher Hilfen für Unternehmer ist grundsätzlich vom
jeweiligen Wirtschaftszweig und dem Standort der Investition abhängig. Diesbezüglich
existiert eine Reihe von Durchführungsbestimmungen des Ministerrates aus dem Jahre
2001, die diese Sachverhalte im Detail regeln.
Sonderwirtschaftszonen (SWZ)
Das Gesetz über Sonderwirtschaftszonen vom 20. Oktober 1994 bildet die Grundlage
für die Gründung und das Betreiben von Sonderwirtschaftszonen (poln. Abk. SSE). Es
bot Investoren, die in diesen Zonen tätig werden, verschiedene Anreize und
Steuerermäßigungen. Zu den wichtigsten gehören die teilweise bzw. völlige Befreiung
von der Körperschaftssteuer sowie die Anrechnung eines Teils der Investitionsaufwendungen als abzugsfähige Betriebsausgaben.
Das Gesetz definiert den Zweck, dem die Sonderwirtschaftszonen dienen sollen, die Art
und Weise, in der sie angelegt werden, sowie die Regeln und Bedingungen, die
hinsichtlich Investitionen in den SWZ sowie bezüglich der Gewinne der Investoren zur
Anwendung kommen. In Bezug auf diejenigen Investoren, die vor Ende 2000 ihre
Tätigkeit in den Sonderwirtschaftszonen aufgenommen haben, gelten die bis dahin
Business in Polen
101
geltenden, rechtsverbindlichen Vorschriften. Für Investoren, die ihre Geschäftstätigkeit
im Jahre 2001 und danach aufgenommen haben, finden die Vorschriften der
Gesetzesnovelle vom 16. November 2000 und das Gesetz über Öffentliche Hilfen vom
30. Juni 2000 (Neuauflage vom 27. Juli 2002, seit dem 26. Oktober 2002 in Kraft).
Anwendung. Diese Vorschriften sind gänzlich dem EU-Recht angepasst.
Wenn ein Investor regionale Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss er eine
Genehmigung für die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit in einer Sonderwirtschaftzone
einholen und deren Bedingungen und Vorschriften einhalten. Die Genehmigung wird
von der Verwaltung der jeweiligen Sonderwirtschaftszone (s. Anhang 23, Aufstellung in
Polen existierenden Sonderwirtschaftszonen) über Ausschreibungen bzw. Dem
Verhandlungswege auf der Grundlage öffentlicher Einladungen vergeben. Eine derartige
Genehmigung spezifiziert das Tätigkeitsgebiet, die Größe der Investitionen und die
künftige Beschäftigungshöhe.
Darüber hinaus muss der Investor die vom Gesetz über öffentliche Förderung
bezeichneten Bedingungen einhalten. Während einer Frist von 5 Jahren ist der Investor
verpflichtet:
• der Geschäftstätigkeit nachzugehen, die in der Genehmigung ausgewiesen wird,
• die Anteile nicht zu veräußern, die infolge der Investitionen in der Sonderwirtschaftszone erworben wurden (sofern regionale Förderung dem Investor mit einer
Investitionsauflage gewährt wurde),
• die geschaffenen Arbeitsplätze zu sichern (sofern dem Investor regionale
Förderung mit einer Beschäftigungsauflage gewährt wurde).
Regionale Förderung in Sonderwirtschaftzonen wird in Form von Ertragsteuerbefreiungen gewährt. Investoren steht es frei zu entscheiden, ob die Förderung
zusammen mit einer Investitionsauflage (mindestens 100.000 EUR) oder aber der
Auflage, neue Arbeitsplätze zu schaffen, zuerkannt wird.
Mit Ausnahme des Krakauer Technologie - Parks wird in allen Sonderwirtschaftszonen
eine maximale Förderung angeboten. Generell darf der Wert der Förderung 50 % der
anfänglichen Investitionsaufwendungen bzw. 50 % der Arbeitskosten binnen zwei
Jahren nicht überschreiten. Eine günstigere Behandlung wird kleinen und mittleren
Unternehmen zuteil. In diesen Fällen steigt der Höchstsatz der öffentlichen Förderung
auf 65 %. In der erwähnten Krakauer Sonderwirtschaftszone beträgt der Höchstsatz der
öffentlichen Förderung 40 % im Falle großer Unternehmen und 55 % im Falle kleiner
bzw. mittlerer Unternehmen.
Für manche Geschäftstätigkeiten werden keine Genehmigungen bzw. öffentliche
Förderung gewährt: Produktion von Sprengstoffen, Produktion von Tabakerzeugnissen,
Herstellung, Abfüllung und Verarbeitung von hochprozentigen Spirituosen und
102
V. Auslandsinvestitionen
alkoholischen Getränken, Verarbeitung von Mineralöl, Betrieb von Spielkasinos
Spielhallen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Installation, Reparatur und
dem Unterhalt von Maschinen und Ausstattung, die dazu verwendet werden, eine
Geschäftstätigkeit in der Sonderwirtschaftszone auszuüben, bestimmte Baudienstleistungen, mit Einzel- und Großhandel verbundene Dienstleistungen, Reparatur
von Motorrädern, Haushalts- und persönlichen Artikeln, Hotel- und Kateringleistungen,
Finanzvermittlung, Dienstleistungen im Immobilienbereich, Miete/Pacht, Bildungs- und
Geschäftstätigkeit, Dienstleistungen im Bereich Öffentliche Verwaltung, Nationale
Verteidigung, gesetzliche Sozialversicherung, Bildung, Gesundheitsfürsorge,
kommunale Dienste und bestimmte geschäftliche Aktivitäten, die eine Lizenz erfordern.
Als erste Sonderwirtschaftszone wurde der Euro-Park Mielec eingerichtet. Ende 1998
gab es 17 Sonderwirtschaftszonen in Polen. Zwei dieser SWZ wurden aufgrund
fehlender Investoreneinwerbung im Jahre 2001 geschlossen. Darüber hinaus schlossen
sich 2 Sonderwirtschaftszonen, die SWZ Tczew und Żarnowiec, im Jahre 2001 zur
Sonderwirtschaftszone Pommern (Pomorska SSE) zusammen.
Die folgende Tabelle veranschaulicht die von den 14 SWZ in Polen erzielten Ergebnisse
(Stand: 31. März 2003).
Erteilte
Erteilte
Genehmigungen Anzahl tätiger Investitionshöhe
Bezeichnung
Beschäftigung
Genehmig
nach dem
Unternehmen (in Mio. PLN)
ungen
01.01.01
63
9
55
1.995,8
7.342
SWZ Mielec
85
5
53
341,4
2.704
SWZ Suwałki
99
10
56
5.690,5
12.503
SWZ Katowice
34
2
14
1.729,2
3.430
SWZ Legnica
31
3
20
1.055,7
6.328
SWZ Wałbrzych
32
2
19
712,2
1.870
SWZ Łódź
23
3
13
39,3
910
SWZ Kamienna Góra
59
6
10
343,4
656
SWZ Kostrzyń-Słubice
18
2
6
232,9
745
SWZ Kraków
65
3
18
546,4
4.130
SWZ Pommern (Pomorska)
19
4
16
80,6
863
SWZ Słupsk
33
8
25
125,1
1.453
SWZ Starachowice
59
11
52
353,6
6.069
SWZ Tarnobrzeg
49
4
15
73,7
655
SWZ Ermland und Masuren
669
68
372
13.410,7
49.658
Insgesamt:
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales, 2003
Business in Polen
103
Unter Berücksichtigung von Gesetzgebung und der praktischen Ergebnisse muss bis
zum gegenwärtigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass sich die Aufnahme einer
Geschäftstätigkeit in Sonderwirtschaftszonen in Polen für die Investoren als sehr
vorteilhaft erwiesen hat. Bis zum 31. März 2003 waren 372 Unternehmen bei
669 erteilten Genehmigungen in Sonderwirtschaftzonen tätig. Als sich im Jahre 2001 die
Investitionsbedingungen veränderten (Begrenzung der Anzahl möglicher Steuererleichterungen) wurden lediglich 68 neue, gegenwärtig noch gültige Genehmigungen
erteilt.
Die Palette von Steuererleichterungen ist in Abhängigkeit der jeweiligen SWZ zum Teil
unterschiedlich groß. Insbesondere betrifft dies den Bereich der lokalen Steuern sowie
die Art und den Umfang von Leistungen, die dem Investor von der Verwaltung der
Sonderwirtschaftszone geboten werden. Aus diesem Grund ist eine detaillierte Kenntnis
über die in der jeweiligen Sonderwirtsaftszone gebotenen Vorteile vor Investitionsbeginn von entscheidender Bedeutung.
Die Sonderwirtschaftszonen
waren
allerdings eines der schwierigsten
Verhandlungsprobleme zwischen Polen und der Europäischen Union. Die Europäische
Kommission gab zwar ihre Zustimmungen zu den per 1. Januar 2001 beschlossenen
staatlichen Beihilfen, erkennt jedoch die umfassenden Investitionsvorteile für
Unternehmen, die sich gemäß früherer rechtlicher Bestimmungen (vor 2001) in den
SWZ ansiedeln, und auf die SWZ-Investoren nur unwillig werden verzichten wollen,
nicht an. Die polnische Regierung stand somit vor der komplizierten Aufgabe, den
entstandenen Interessenskonflikt beizulegen.
Im Dezember 2002, zum Abschluss der Beitrittsverhandlungen, einigte man sich auf
folgende Kompromisslösungen:
• Übergangszeiten (in den die erworbenen Investorenrechte respektiert werden) für
kleine Unternehmen bis 2011, für mittlere Unternehmen - bis 2010,
• Für Großunternehmen, die ihre Genehmigung bis Ende 1999 erhielten, wird die
maximale staatliche Förderhöhe auf maximal 75 %, bei Erteilung der Genehmigung
im Jahre 2000 auf höchstens 50 % der Investitionskosten festgesetzt,
• Für Unternehmen aus der Automobilindustrie beträgt die maximale Höhe staatlicher
Hilfen 30 % der Investitionskosten.
Diese Bedingungen sind in der Neuauflage des Gesetzes über Sonderwirtschaftszonen
sowie anderen gesetzlichen Regelungen, die gegenwärtig mit der Europäischen
Kommission abgestimmt werden, verankert.
104
V. Auslandsinvestitionen
Freihandelszonen
Zollfreie Gebiete und Zolllager werden durch das Zollgesetz vom 9. Januar 1997
geregelt, welcher diese als vom polnischen Zollhoheitsgebiet ausgesonderte Gebiete
bezeichnet, in denen ausländische Waren in Bezug auf deren Verzollung und andere im
Bereich der Wareneinfuhr geltende handelspolitische Instrumente behandelt werden, als
ob sie sich außerhalb der polnischen Zollgebiets befänden, es sei denn, sie unterliegen
einem Zollverfahren oder sie werden unter Verletzung der zollgesetzlichen Vorschriften
genutzt. Falls Binnenwaren in eine Freihandelszone oder ein Zolllager verbracht werden,
führt dies zu einer Behandlung wie im Falle des Exports.
Unternehmen, die in zollfreien Zonen tätig sind, steht es frei, jegliche Produktions-,
Dienstleistungs- und Handelstätigkeit zu führen. Einzelhandel ist ausgeschlossen, doch
betrifft diese Ausnahme nicht Duty-free-Bereiche an Flug- und Seehäfen sowie an
Wassergrenzübergängen.
Im Juni 2003 existierten in Polen 7 Freihandelszonen: in Gdansk, Gliwice, Małaszewice
(Gemeinde Terespol), Mszczonów, Szczecin, Świnoujście und am Flughafen Okęcie in
Warschau. In Warschau sind es reine duty-free-shops, die anderen 6 sind auf die
Abwicklung von unternehmerischen Aktivitäten ausgelegt.
Die Freihandelszonen besitzen Anbindungen zu Hauptverkehrsstraßen oder sind in
Häfen lokalisiert (das erlaubt ihnen die Einflussnahme auf das Warenvolumen innerhalb
der polnischen Transitverkehrs sowie die Größe der zum Wiederexport bestimmten
Produktmenge).
Der Handel zwischen Freihandelszonen und Drittstaaten unterliegt weder
Einfuhrquoten, Grenzgenehmigungen noch Abgaben oder Gebühren. Nach geltendem
Rechts werden per Verordnung des Finanzministers in Zusammenarbeit mit dem
Wirtschaftsminister Freihandelszonen eingerichtet, die von polnischen Rechtssubjekten,
somit natürlichen bzw. Rechtspersonen, betrieben werden, die entweder Eigentümer von
Grund und Boden der Freihandelszone sind oder aber ewigen Nießbrauch daran
besitzen. Freihandelszonen und Zolllager werden auf dem Verordnungsweg durch den
Finanzminister gebildet, der auch den Verwalter bestellt und die Fläche des jeweiligen
Terrains festlegt. Es gibt keine zeitlichen Beschränkungen hinsichtlich der Verweildauer
von Waren in Freihandelszonen.
Freihandelszonen sollen der Kapitaleinwerbung und der Schaffung neuer Arbeitsplätze
dienen sowie den Export erleichtern. Jedoch spielen sie gegenwärtig keine bedeutende
Rolle innerhalb der Wirtschaft Polens. Mit der Anpassung polnischen Rechts
hinsichtlich Freihandelszonen an EU-Reguhlarien sind für diesen Bereich keine
Veränderungen nach dem EU-Beitritt Polens vorgesehen.
Business in Polen
105
Institutionelle Strukturen für ausländische Direktinvestitionen
Die Polnische Agentur für Ausländische Investitionen (PAIZ) wurde von der polnischen
Regierung gegründet, um aktiv für Investitionsmöglichkeiten in Polen zu werben und
ausländische Unternehmen zu ermuntern, sich für Polen als Standort ihrer Investitionen
zu entscheiden. Die Agentur ist als Vermittlungsseinrichtung ausgelegt und bedient
Einzelinvestoren und Unternehmensinvestitionen. Sie bietet ausländischen Unternehmen
entsprechendes know-how und ist bei der Kontaktanbahnung mit behördlichen
Einrichtungen und Wirtschaftspartnern behilflich. Die Agentur verfolgt drei Ziele: sie
möchte ausländischen Unternehmen helfen, in Polen zu investieren, Standortwerbung
für Polen als attraktives Investitionsland betreiben und polnische Behörden dabei
beraten, wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen
verbessert werden könnten. Die PAIZ-Aktivitäten beinhalten:
• schnelle und kundengerechte Bereitstellung von Informationen über die
wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Polen;
• Informationen über Einzelbereiche der Wirtschaft Polens und in Polen tätiger
Unternehmen;
• Unterstützung bei der Kontaktanbahnung mit entsprechenden polnischen Geschäftspartnern und der Auswahl günstiger Standorte für eine Geschäftstätigkeit;
• Hilfeleistungen in der Anfangsphase des Investitionsprozesses;
• Begleitung bei allen formalrechtlichen Verfahren im Rahmen von Kontakten mit
zentralen und lokalen Behörden;
• Bereitstellung aktualisierter Publikationen - Die größten ausländischen Investoren in
Polen - sowie wirtschaftliche Branchenanalysen u.v.a.m. Die PAIZ bietet
potentiellen ausländischen Investoren ein breitgefächertes, kostenfreies Angebot an
Information, Beratung und Hilfeleistungen.
Die Polnische Agentur für Auslandsinvestitionen stellt ein umfassendes
Informationsangebot, Beratung und Begleitung von potenziellen Investoren bei
Realisierung von Investitionsvorhaben kostenfrei zur Verfügung.
Es sind zwei staatliche Institutionen, die für die Privatisierung der Wirtschaft Polens und
die am Privatisierungsprozess beteiligten ausländischen Investoren zuständig sind. An
erster Stelle steht das Ministerium des Staatsschatzes. Die zweite Institution, zuständig
für den Bereich Landwirtschaft, ist die Agentur für Staatliches Agrareigentum.
Informationen über beide Einrichtungen finden Sie in Kapitel IV.
Oftmals nehmen potentielle ausländische Investoren ersten Kontakt mit den Büros der
polnischen Handelsräte und den Handelsabteilungen der polnischen Botschaften auf, die
Anfangskontakte mit polnischen Partnern erleichtern sowie einige sehr nützliche
Wirtschaftsdaten und -informationen übermitteln können.
106
V. Auslandsinvestitionen
In einem gewissen Umfang befassen sich auch die Polnische Wirtschaftskammer und
andere sektorale und bilaterale Kammern mit der Förderung ausländischer Investitionen
in Polen.
Das Warschauer Büro der Organisation für Industrieentwicklung der UNO (UNIDO),
das potentiellen ausländischen Investoren Unterstützung anbietet, spielt ebenfalls bei der
Förderung ausländischer Direktinvestitionen eine wichtige Rolle. Als das Büro für
Investitions- und Technologieförderung 1983 in Warschau eröffnet wurde, war die
UNIDO eine der ersten internationalen Organisationen, die enge Beziehungen mit Polen
aufnahm.
Das UNIDO-Büro in Warschau ist im Rahmen seiner Aktivitäten in höchstem Maße
bemüht, ausländische Investoren für den Investitionsstandort Polen zu gewinnen. Bereits
in den späten achtziger Jahren organisierte es Internationale Investorenforen, die es den
internationalen Geschäfts-und Finanzkreisen ermöglichten, sich mit dem
investitionsbegleitenden Umfeld und den diesbezüglichen Möglichkeiten in Polen
bekannt zu machen.
Weitere Informationen über laufende Aktivitäten der UNIDO und insbesondere des
Warschauer UNIDO-Büros werden in Kapitel II, Unterkapitel UNIDO und seine
Aktivitäten in Polen, vorgestellt.
Warum lohnt es sich, in Polen zu investieren?
In den ersten Jahren der Transformation war der Zufluss ausländischer Investitionen
nach Polen im Vergleich zu anderen Ländern Mittelosteuropas relativ schwach. Erst ab
1992 fand Polen bei ausländischen Investoren größere Beachtung. Dafür waren
verschiedene Gründe ausschlaggebend:
•
•
•
•
•
•
ein kontinuierliches, stabiles und relativ schnelles Wirtschaftswachstum,
die Größe des polnischen Marktes mit 38.6 Millionen Einwohnern, 40 % mehr als
in der Tschechischen Republik, der Slowakei und Ungarn zusammen,
Fortführung der marktorientierten Politik, unabhängig von politischen
Veränderungen,
der anstehende EU-Beitritt Polens am 1. Mai 2004,
produktives, motiviertes, gut ausgebildetes und relativ kostengünstiges
Arbeitskräftereservoir,
Polens Lage in der Mitte Europas, ein sehr guter Brücken-Standort, der einen
leichten Zugang von Waren, die in Polen produziert werden, in beide Richtungen,
sowohl die EU als auch die östlichen Märkte, sichert,
Business in Polen
•
•
•
•
107
der Erfolg der ausländischen Unternehmen, die sich schon seit den frühen
Neunzigern auf diesen Markt begeben haben und andere zu diesem Schritt
ermutigen,
Gleichbehandlung aus- und inländischer Investitionen, in Übereinstimmung mit
OECD Regelungen und den Prinzipien des freien Handels und der Wirtschaftspolitik eines offenen Marktes,
besondere Investitionsanreize,
Unterstützung und positive Bewertung durch internationale Institutionen wie den
IWF und die Weltbank.
Zu Informationen über verschiedene Arten von Steuererleichterungen und anderweitige
Vergünstigungen, sowohl für ausländische als auch Unternehmen s. Unterabschnitt
„Sonderwirtschaftszonen“ und Kapital VII – „Steuersystem“.
Gründe ausländischer Investoren für ein Engagement in Polen
Die Ergebnisse einer Studie∗ aus dem Jahre 1999 belegen, dass sich die größten
ausländischen Investoren bei ihrer Investitionsentscheidung für Polen von marktspezifische Aspekten leiten ließen. Von den befragten Investoren wurden drei
ausschlaggebende Faktoren hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Ansiedlungsentscheidung
hervorgehoben, die sich im Ranking unter den führenden vier Spitzenplätzen befanden:
Erschließung neuer Märkte (Platz 1), die Bedeutung des existierenden polnischen
Verbrauchermarktes (Platz 3) und die geringere Wettbewerbsfähigkeit lokaler
Unternehmen (Platz 4).
Die Kostenfrage spielte jedoch ebenfalls eine signifikante Rolle. Ausschlaggebend für
eine Investitionsentscheidung waren u.a. geringere Arbeitskosten (Platz 2), günstigere
Immobilienpreise (Platz 6), besseres Preisniveau bei Rohstoffen und Halbfabrikaten
(Platz 7), niedrigere Energiekosten, (Platz 8), geringere Umweltaufwendungen (Platz 9).
In ihrer Bedeutsamkeit standen die allerdings die zuletzt genannten Motive jedoch hinter
der Vorrangigkeit rein marktspezifischer Faktoren zurück.
Politische Aspekte wurden von den ausländischen Investoren ebenfalls ins Kalkül
gezogen. Sie waren jedoch im Vergleich zu beiden erstgenannten Motiven weitaus
weniger bedeutsam.
∗
W. Karaszewski, „Przedsiębiorstwa z udziałem kapitału zagranicznego w Polsce (miejsce
w gospodarce kraju, czynniki i perspektywy rozwojowe)”- „Unternehmen mit ausländischer
Kapitalbeteiligung in Polen (Stellung in der Wirtschaft, Faktoren und Perspektiven ihrer
Entwicklung)”, Nikolaus-Kopernikus-Universität, Toruń, 2001.
108
V. Auslandsinvestitionen
Die verschieden Investitionsmotive, geordnet nach ihrer Gewichtung, sind im
nachfolgenden Diagramm dargestellt.
Hauptgründe ausländischer Großinvestoren für ein wirtschaftliches Engagement in Polen
Rele vanz koe ffiz ient
0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
0,9
0,80
Erschließung neuer Märkte
0,74
Geringere Arbeitskosten
0,61
Bedeutung des e xistierenden polnischen Verbrauchermarktes
0,52
Geringere Wettbewerbsfähigkeit lokaler Unternehmen
0,37
Geringere steuerliche Belastung
0,36
Günstigere Immobilienpreise
0,35
Besseres Preisniveau bei Rohstoffen und Halbfabrikaten
0,32
Geringere Energiekosten
Geringere Umweltaufwendungen
0,25
Weniger behördliche Barrieren
0,25
Längere Arbeitszeiten
0,23
Weniger Importbarrieren
0,23
Bessere Zulieferbedingungen
0,8
0,17
Quelle: W. Karaszewski, „Przedsiębiorstwa z udziałem kapitału zagranicznego w Polsce (miejsce
w gospodarce kraju, czynniki i perspektywy rozwojowe)”- „Unternehmen mit
ausländischer Kapitalbeteiligung in Polen (Stellung in der Wirtschaft, Faktoren und
Perspektiven ihrer Entwicklung)”, Nikolaus-Kopernikus-Universität, Toruń, 2001.
Die umfangreichsten Untersuchungen über die Investitionsmotive ausländischer
Investoren wurden in den Jahren 1993, 1995, 1997, 2000 und 2003 vom Zentrum für
Marktforschung INDIKATOR, im Auftrag der Polnischen Agentur für Auslandsinvestitionen (PAIZ), durchgeführt. Ein Vergleich der jeweiligen Ergebnisse eröffnet die
Möglichkeit, bestimmte Veränderungen der Relevanz von einzelnen Indikatoren für die
Investitionsentscheidung nachzuvollziehen. Es wurde festgestellt, dass fünf der im
vorangegangenen Diagramm dargestellten Motive ihre Spitzenstellung seit 1995
uneingeschränkt beibehalten haben, wobei es nur zu unwesentlichen Veränderungen
hinsichtlich ihrer Reihenfolge kam.
Business in Polen
109
Aspekte des Wirtschaftswachstums, Platz 3 in den Jahren 1993 und 1995, nahmen in
ihrer Bedeutung zu (Platz 2 im Jahre 1997 und Platz 1 in den Jahren 2000 und 2003). In
den vergangenen zwei Jahren schob sich der Bereich Arbeitskosten auf Platz 2, die
Größe des polnischen Marktes platzierte sich an dritter Stelle.
Ausgehend von der Bedeutsamkeit von Aspekten des Wirtschaftswachstums, die
vorwiegend mit Erwartungen hinsichtlich der landesinternen wirtschaftlichen Situation,
und hier im Besonderen mit der Marktsituation in Verbindung steht
(Wirtschaftswachstum steht in engen Zusammenhang mit einer Steigerung der
Inlandsnachfrage), wurde mit diesen Untersuchungen ebenso der Beweis des Primats
von Marktfaktoren für die Investitionsentscheidung von ausländischen Investoren
erbracht.
Hauptgründe für ein wirtschaftliches Engagement von ausländischen Investoren in Polen
Ranking
Angaben
in %
Ranking
Angaben
in %
Ranking
Angaben
in %
2003
Angaben
in %
2000
Ranking
Wirtschaftswachstum
Arbeitskosten
Größe Inlandsmarkt Polen
Möglichkeit der Kostensenkung
Arbeitskräftereservoire
1997
Angaben
in %
Motive
1995
Ranking
1993
1
3
2
5
4
53,5
44,7
47,5,
31,6
33,9
3
1
2
5
4
48,7
60,8
49,1
37,2
44,4
2
1
3
5
4
52,6
57,6
47,3
40,0
42,1
1
2
3
5
4
49,8
46,4
44,6
38,0
39,3
1
2
3
4
5
62,1
61,5
59,4
53,9
52,5
Quelle: CBM INDIKATOR, „Opinia inwestorów zagranicznych o społecznych i ekonomicznych
warznkach działalności gospodarczej w Polsce" /Meinungen ausländischer Investoren über
die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Geschäftstätigkeit
in Polen/, J Garlicki, J Błuszkowski im Auftrag der Polnischen Agentur für Auslandsinvestitionen, Warschau, 2003.
Die Analyse der Untersuchungsergebnisse über die Motivationen für ein wirtschaftliches
Engagement von ausländischen Investoren in Zentral- und Osteuropa spiegelt die
dominierende Stellung von Kosten- und Marktfaktoren wider. Dies ist der Grundtenor
der Mehrheit diesbezüglicher Untersuchungen, ungeachtet ihrer Unterschiedlichkeit in
Methodologie, Art der Fragestellung, Beispielauswahl Anzahl der Befragten u.ä.
Bestätigt wird zudem die Feststellung, das für ausländische Investoren einerseits
marktrelevante Aspekte wesentlicher als Kostenfaktoren sind und politische Aspekte
sowie der Zulieferbereich von untergeordneter Bedeutung sind.
110
V. Auslandsinvestitionen
Meinungen von Investoren
General Motor hat sich entschieden, eine der größten Auslandsinvestitionen in Polen
vorzunehmen. Die neue Produktionsstätte der Opel Polska in Gliwice wurde im Oktober
1998 in Betrieb genommen. Die Fabrik soll 150.000 Pkw jährlich produzieren. Mit einer
Investitionshöhe von 360 Millionen USD Ende 1998 gehört Opel Polska zu den „top
twenty“ des PAIZ - Rankings der bedeutendsten Investoren in Polen. Ende 1998
beschäftigte das Unternehmen etwa 1200 Mitarbeiter. Wenn die Fabrik die volle
Produktionskapazität erreicht haben wird, wird die Beschäftigtenzahl auf fast 3000
ansteigen. Vertreter von General Motors sind der Ansicht, dass die hiesige
Produktionsstätte es ermöglichen wird, die Präsenz von Opel auf den ost- und
mitteleuropäischen Märkten zu stärken. Sie gaben preis, dass die Entscheidung, in Polen
zu investieren, das Ergebnis einer umfassenden vergleichenden Standortstudie gewesen
sei, in deren Rahmen verschiedene Standorte in Mitteleuropa, einschließlich Ungarns
und der Tschechischen Republik, sowie 75 weitere Standorte in Polen einer Prüfung
unterzogen worden waren. Im Ergebnis dieser Studie entschied sich General Motors für
Gliwice als neuen Unternehmensstandort. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren
die exzellente Unterstützung seitens der Regierung, die vorhandene Infrastruktur, die
Vorteile im Zusammenhang mit der Tatsache, dass der Standort in einer
Sonderwirtschaftszone angesiedelt ist, und, was sehr wichtig war, die breite Basis an
Zulieferern, die in der Region von Gliwice vorhanden war.
Die Bereiche ausländischer Investitionen in Polen sind so vielgestaltig wie die
Wirtschaft Polens selbst, doch die Meinungen von Investoren sind in ihrer Tendenz
ähnlich, unabhängig davon, welchen Wirtschaftssektor bzw. welches Ursprungsland sie
vertreten. Wir möchten Ihnen dies anhand von Beispielen zeigen.
Als führender Anbieter von Benzin und Motorölen möchte BP Amoco natürlich dort
sein, wo auch unsere Kunden sind. Polen ist eindeutig solch ein Standort. Mit fast 40
Millionen Einwohnern bietet Polen einen großen Inlandsmarkt und hervorragende
Möglichkeiten, den Verkauf unserer Produkte zu steigern. Überdies ist die polnische
Bevölkerung relativ jung, was gleichbedeutend mit einer zunehmenden
Verbraucherbasis ist. Und sie kaufen jedes Jahr mehr Autos! Außerdem liegt das Land
in der Mitte Europas, am Schnittpunkt der Verkehrswege von Ost nach West und von
Nord nach Süd. Das ist besonders wichtig für ein Unternehmen, das den Bereich
Transport beliefert.
Ein weiterer Faktor, der uns nach Polen geführt hat, waren die Arbeitskräfte. In Polen
gibt es eine großes Angebot an jungen Arbeitskräften, die in Bezug auf die
Arbeitskosten wettbewerbsfähig sind. Die potentiellen Mitarbeiter kennzeichnet eine
hohes Niveau an technischer Qualifikation, gute Arbeitseinstellung sowie eine
außergewöhnliche Flexibilität. Die Besten unter ihnen arbeiten für Unternehmen wie BP
Amoco.
Business in Polen
111
Außerdem gibt es ein neues Polen. Viele meinen, Polen sei wegen seiner sehr schnellen
und anhaltenden Wirtschaftsentwicklung Europas Wirtschaftstiger. Das schafft
einzigartige Geschäftsmöglichkeiten. Nach langen Jahren der Vernachlässigung
entwickelt sich die Infrastruktur schnell, auch die Telekommunikation wird von Tag zu
Tag besser. Straßen werden modernisiert, neue Straßen zügig gebaut. In Polen zu
investieren bedeutet beispielhaftes klassisches “ground floor”-Investment, so die
Meinung von W. Heydel, Entwicklungsdirektor von BP Polen.
„Eurocash wurde 1995 auf dem polnischen Markt aktiv. Damals wie heute waren die
Größe des Marktes und die hervorragenden Wachstumsperspektiven die wichtigsten
Triebkräfte für unsere Investition. Die politische Stabilität und das Wirtschaftswachstum
schaffen eine glänzendes Investitionsklima. In Polen beschäftigen wir zur Zeit 1200
Mitarbeiter. Insgesamt erfüllt das Personal unsere Erwartungen: den Beschäftigten
bereitet es keine Probleme, eine Fremdsprache zu lernen, sie sind auch stolz darauf, in
einem ausländischen Unternehmen zu arbeiten. Ich persönlich muss gestehen, dass mich
die Lebensqualität, die das Leben in Polen bietet, sehr überrascht hat“. So die Ansichten
von Luis Amaral, Länder-Manager bei Eurocash JMB Polen.
ITT Sheraton betont, dass der Entscheidung, in das Sheraton Hotel Warschau zu
investieren, eine Machbarkeitsstudie vorausgegangen war. Die Studie ergab, dass es
wegen der Wirtschaftslage und der Wirtschaftsentwicklung Polens zu einer steigenden
Nachfrage nach Hotelzimmern seitens Geschäftsreisenden kommen würde. Als zweiter
Faktor wurde in der Studie der Tourismus genannt. Touristengruppen sowie
Einzelreisende weisen ein hohes Interesse an Reisen nach Warschau und Polen auf.
Diese zwei Faktoren haben die ITT Sheraton zu dem Schluss geführt, dass die
Nachfrage nach Hotelzimmern in Warschau steigen würde, was sich später auch
bewahrheitet hat.
Schließlich eine Meinung der französischen Alcatel: „Viele ausländische Investoren,
einschließlich Alcatel, haben sich dafür entschieden, in Polen eine Endgeräteproduktion
zu starten. Der Telekommunikationsmarkt boomt. Die Zahl der neuen Telefonanschlüsse wächst kontinuierlich. Alcatel ist seit 1972 hier auf dem Markt. 1993
beschlossen wir, einige große Investitionen vorzunehmen. Aufgrund der Tatsache, dass
wir zwei große polnische Telekommunikationsgesellschaften gekauft haben, konnten
wir unsere Investition erfolgreich durchführen. Wir möchten unsere führende Rolle auf
dem polnischen Markt beibehalten“.
V. Auslandsinvestitionen
112
Ausländische Direktinvestitionen
Die Polnische Agentur für Ausländische Investitionen (PAIZ) schätzt, dass seit
Einleitung der marktwirtschaftlichen Transformation im Jahre 1989 ausländische
Unternehmer insgesamt mehr als 65,11 Milliarden USD in Polen direkt investiert haben
(Stand Ende 2002). Diese Angabe beruhen auf den von PAIZ im Jahre 2002 und den
Jahren zuvor erfassten Investitionen und berücksichtigen ebenso Investitionsabgänge.
Ausländische Direktinvestitionen in Polen
(in Mrd. US D)
70
56,8
60
49,4
50
38,9
40
30,7
30
auflaufend
20
jährlich
10
2,9
0
65,1
0,8
1,8
4,4
20,6
14,0
6,4
8,7
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002
Investitionsvorhaben in einem Gesamtwert von mehr als einer Million USD, die von der
PAIZ erfasst werden, beliefen sich insgesamt auf 61,45 Milliarden, Investitionen von
weniger als 1 Million USD werden auf einen Gesamtwert von etwa 3,67 Milliarden
USD geschätzt. Geplant sind weitere Investitionen in einem Wertumfang von ca. 13
Milliarden USD.
Das Jahr 2002 hat bewiesen, dass Polen nach wie vor ein sehr attraktives Zielland für
ausländische Investoren geblieben ist, ungeachtet das es seine Spitzenposition unter
MOE-Ländern verloren hat. Tschechien hat im Jahre 2002 die Position des
Spitzenreiters mit Auslandsinvestitionen in Höhe von 8,4 Mrd. USD übernommen,
demgegenüber Polen eine Höhe von 6,06 Milliarden USD verzeichnete.
Hinsichtlich des Gesamtbestandes an ausländischen Direktinvestitionen ist Polen
allerdings nach wie vor führend. Betrachtet man jedoch die Investitionshöhe pro Kopf
der Bevölkerung, so liegt Polen mit 1.700 USD hinter Tschechien und Ungarn (Zum
Vergleich: letztes Jahr betrugen die ausländischen Direktinvestitionen pro Kopf der
Bevölkerung in der Tschechischen Republik 3.700 USD und in Ungarn 2.700 USD).
Business in Polen
113
Ende 2002 belief sich die Zahl der in Polen gegründeten Gesellschaften mit
ausländischer Kapitalbeteiligung auf mehr als 47.000 (im Jahre 2002 allein 1.500). Ihr
Anteil war vor allem im der Hotel- und Gaststättengewerbe (34,1 %) und im Bereich
Handel und Instandhaltung (25,2 %) besonders hoch Die Anzahl ausländischer
Unternehmen, die in Polen mehr als 1 Million USD investierten, stieg um 8 %, von 906
Ende 2001 auf 979 Ende 2002. Auch die Anzahl der Herkunftsländer ausländischer
Direktinvestitionen ist auf 35 gestiegen.
Die dynamische Entwicklung ausländischer Investitionen in Polen spiegelt sich auch in
der quantitativen Zunahme von Gesellschaften mit ausländischer Kapitalbeteiligung
während der Transformationsperiode wieder (s. nachfolgende Tabelle).
Gesellschaften mit ausländischer Kapitalbeteiligung von 1991-2002
Jahr
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
Unternehmen mit
ausländischer
Kapitalbeteiligung
5.583
10.817
15.814
20.324
24.635
29.157
33.459
37.355
40.910
44.229
46.258
47.352
Anteil von Unternehmen mit ausländischer
Kapitalbeteiligung an der Gesamtzahl
polnischer Unternehmen (%)
4,1
6,9
8,6
10,4
11,7
12,2
12,8
12,6
12,3
11,6
10,6
10,0
Quelle: Auslandsinvestitionen in Polen, Forschungsinstitut des Außenhandels, Warschau 2003
Unter den Investoren, die in der PAIZ-Liste aufgeführt sind, bilden deutsche
Unternehmen mit 231 Gesellschaften die größte Gruppe, gefolgt von den USA mit 128,
Frankreich mit 93, den Niederlanden mit 91 und Italien mit 62 Unternehmen.
Im Jahre 2002 betrug der Anteil der EU-Mitgliedsländer an den ausländischen
Direktinvestitionen in Polen 71,6 %. Gleichzeitig betrug der Anteil nordamerikanische
Investoren über 14,2 %, Investitionen aus Fernost - 3 %.
Im Jahre 2002 investierten multinationale Konzerne aus Großbritannien 1,37 Mrd. USD
in Polen (22,6 % des Gesamtaufkommens an ausländischen Direktinvestitionen). Dazu
gehörten die Investitionen des Unternehmens Tesco (320 Mio. PLN) im Einzelhandel,
des Unternehmens Energis im Bereich Telekommunikation (150 Mio. PLN) und des
Pharma-Konzerns GlaxoSmithKline (139,5 Mio. PLN).
V. Auslandsinvestitionen
114
Im Jahre 2002 waren die Niederlande mit 1,07 Mrd. USD zweitgrößtes Herkunftsland
von ausländischen Investitionen in Polen., gefolgt von den USA (887 Mio. USD),
Frankreich (742 Mio. USD) und Deutschland (561 Mio. USD).
Die größten Einzelinvestitionen des Jahres kamen allerdings aus Belgien (KBC Bank
NV, Investitionserweiterung im Banken- und Versicherungssektor /Kredyt Bank und
Warta) in einer Höhe von 442 Mio. PLN.
Im Hinblick auf die Gesamthöhe bisher erfolgter Auslandsinvestitionen ist mit
insgesamt über 12,17 Mrd. USD Frankreich der klare Spitzenreiter. Auf Platz 2 liegen
die USA mit 8,74 Mrd. USD, gefolgt von Deutschland mit 7,84 Mrd. USD, den
Niederlanden mit 5,58 Mrd. USD und Großbritannien mit 4,05 Mrd. USD. (s. ebenso
Anhänge 12, 13 und 14).
Eine Analyse der Angaben der Polnischen Agentur für Auslandsinvestitionen (PAIZ)
bestätigt die Tendenz zu einer hohen Kapitalkonzentration. Ende Dezember 2002
entfielen 63 % aller ausländischen Direktinvestitionen in einer Höhe von über eine
Million USD auf die fünf führenden Investorenländer. Die „top ten” der von PAIZ
erfassten Unternehmen haben 15,2 Milliarden USD investiert, was laut PAIZMonitoring ca. ein Viertel des gesamten Kapitalzuflusses ausmacht. Die Investitionsaufwendungen von 12 Unternehmen erreichten die Marke von einer Milliarde USD.
Ausländische Direktinvestitionen nach Sektoren*
0
* Auslandsinvestitionen über 1 Mio. USD
Sonstige
Hotelwesen und Gastronomie
Immobilien
Kommunale, soziale
Dienstleistungen
Energie-, Gas-,
Wasserversorgung
5
Bauwesen
Transport, Lagerhaltung und
Kommunikation
10
Handel und
Reparaturdienstleistungen
15
Finanzdienstleistungen
in Mrd. USD
20
Produzierendes
Gewerbe/Industrie
25
Business in Polen
115
Bei der Betrachtung der Branchenstruktur fällt auf, dass das produzierende Gewerbe mit
Abstand an der Spitze liegt (40 % der Investitionen mit je über 1 Mio. USD, 24,5
Milliarden USD). Innerhalb dieses Wirtschaftssektors konzentrieren sich fast 6,2
Milliarden USD auf den Fahrzeugbau, die Nahrungsgüterindustrie 6,0 Milliarden USD
und 3,4 Milliarden USD auf die Produktion von nichtmetallischen Erzeugnissen. Die
bedeutendsten ausländischen Investitionen entfallen, abgesehen von der industriellen
Produktion, auf die Sektoren Finanzdienstleistungen (USD 13,4 Milliarden USD),
Handel und Instandhaltung (7,6 Milliarden USD) sowie Transport-, Lagerwesen und
Telekommunikation (6,3 Milliarden USD).
Auslandsinvestitionen im produzierenden Gewerbe*
14,1%
8,0%
7,2%
24,8%
7,0%
5,6%
25,8%
T ransportausrüstungen
Sonstige nichtmetallische Produkte
Zellulose, Papier, Verlagswesen und Druck
Holz und Holzprodukte
7,5%
Lebensmittel, Getränke, T abakprodukte
Chemie und chemische Erzeugnisse
Elektromaschinen, Anlagen
Sonstige
* Auslandsinvestitionen über 1 Mio. USD
Ein wichtiger Aspekt des ausländischen Investitionsengagements besteht darin, dass im
Allgemeinen die Unternehmen, die bereits in Polen tätig sind, den Großteil ihres
erwirtschafteten Gewinns für die Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit vor Ort
reinvestieren. Trotz des anhaltenden Trends, dass ausländische Gesellschaften es
vorziehen, ein Investitionsvorhaben auf der „grünen Wiese“ zu realisieren als sich in
eine bestehendes polnisches Unternehmen einzukaufen, dominierte jedoch die zuletzt
genannte Möglichkeit bei Markteinstiegsvorhaben.
Bei green-field-Investitionen wird oft ein Mittelweg beschritten, d.h. Grundstücke und
Gebäude werden gekauft oder geleast, nur die Maschinen und die Ausstattung werden
installiert. Eine derartige Vorgehensweise, die manchmal „brown-field”-Investition
genannt wird, folgt aus dem in Polen vorhandenen großen Angebot an Grundstücken mit
nicht genutzten Gebäuden.
V. Auslandsinvestitionen
116
Geographische Struktur
der ausländischen Direktinvestitionen in Polen*
Großbritannien
6,6%
Niederlande
9,5%
Italien
6,0%
Schweden
4,5%
Multinationale
Unternehmen
3,9%
Sonstige
22,6%
Deutschland
12,8%
USA
14,2%
Frankreich
19,8%
* Auslandsinvestitionen über 1 Mio. USD
Die große Bedeutung ausländischer Unternehmen für die Wirtschaft Polens entspringt der
Tatsache, dass diese Gesellschaften nicht nur neue Arbeitsplätze schaffen, sondern durch
die Einführung moderner Technologie und Managementmethoden auch effizienter ihre
Geschäftstätigkeit gestalten. Das spiegelt sich z.B. in ihrer Arbeitsproduktivität wider.
Ein weiteres wesentliches Charakteristikum sind ihre Aktivitäten im Bereich
Außenhandel. Im Jahre 2002 exportierten Unternehmen mit ausländischer
Kapitalbeteiligung Waren und Güter in einem Gesamtwert von 22,3 Mrd. USD und
bestritten somit 54,5 % des polnischen Exportaufkommens insgesamt. Andererseits
importierten diese Unternehmen Waren im Wert von 32,1 Mrd. USD (58,2 % des
polnischen Imports). Das entstandene Defizit in Höhe von 10 Mrd. USD entspricht 70 %
des Außenhandelsdefizits Polens.
Die Wirtschaft Polens ist imstande, noch wesentlich mehr an ausländischem Kapital zu
absorbieren. Es besteht die Hoffnung, dass in den nächsten Jahren ausländische
Investitionen in Polen weiterhin eine hohe Wachstumsrate aufweisen werden.
Insbesondere gründet sich diese Hoffnung auf eine Zuwachs an Investitionen aus den
USA über die Realisierung der Off-Set-Vereinbarungen im Rahmen des F-16Kaufvertrags. Darüber hinaus wird mit dem EU-Beitritt Polens im Jahre 2004 mit einem
Zuwachs ausländischer Direktinvestitionen aus den EU-Ländern gerechnet.
Trotz der Führungsposition Polens innerhalb der MOE-Region bezüglich des
Gesamtwerts an ausländischer Direktinvestitionen hat das Jahr 2002 den Beleg erbracht,
dass Auslandsinvestoren zunehmend anderen Ländern der Region, insbesondere
Tschechien und Ungarn, bei Investitionsvorhaben den Vorzug geben. Obgleich die
Inlandsmärkte kleiner sind, bestehen in diesen Ländern, so die Meinung vieler
Business in Polen
117
ausländischer Investoren, rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen von
höherer Effizienz.
Erwähnenswert ist, dass Polen, obgleich in sehr bescheidenem Ausmaß, seinerseits
Direktinvestitionen im Ausland tätigt. Laut Schätzungen der Nationalbank Polens (NBP)
erreicht das polnische Kapitalengagement im Ausland einen Gesamtwert von ca. einer
Milliarde USD. Nichtsdestoweniger ist dies ein Symptom des wachsenden polnischen
Wirtschaftspotenzials. Bei anhaltendem Wirtschaftswachstum kann man zweifellos
davon ausgehen, dass das Volumen polnischer Auslandsinvestitionen zunehmen wird.
Weitere Informationen zum Thema polnische Direktinvestitionen s. nächster Abschnitt.
Polnische Direktinvestitionen im Ausland
Der Kapitalexport hat sich in den letzten Jahren zu einem Bereich entwickelt, der die
größten Zuwachsraten im Rahmen der internationalen Wirtschaftskooperation
aufzuweisen hat. Die zunehmende Bedeutung des internationalen Kapitalflusses kam
insbesondere in der letzten Dekade zum Ausdruck, in der der jährliche Zuwachs an
ausländischen Direktinvestitionen weltweit die Zuwachsraten des Welthandels
insgesamt überstieg. Der Wertumfang der ausländischen Produktion großer
multinationaler Konzerne stieg spürbar stärker als der Umfang ihres Exports an.
Die zunehmende Internationalisierung von Produktion und Dienstleistungen ist ein
zweckdienliches Instrument des Schutzes von Marktpräsenzen vor zunehmender
Konkurrenz seitens großer Mitwettbewerber. Mehr und mehr tritt zu Tage, dass die
Nutzung von Möglichkeiten der Ansiedlung von Produktion und Dienstleistungen im
Ausland ein effektiver Weg für ein Bestehen im internationalen Wettbewerb ist.
Eingedenk des stetig zunehmenden Wettbewerbsdrucks stellen sich polnische
Unternehmen auch angesichts begrenzter Finanzmittel den Anforderungen
internationaler Märkte, auf denen sie gegenüber ihren „Rivalen“ substantielle Vorteile
aufweisen. Die Rede ist von Märkten in Zentral- und Osteuropa, den unmittelbaren
Nachbarn Polens. Bis dato jedoch ist der Anteil der polnischen Wirtschaft an der
ökonomischen Globalisierung von geringfügiger Größe. Dies kommt im Vergleich mit
anderen Staaten insbesondere am Anteil Polens am Welthandel insgesamt und der
begrenzten Anzahl an polnischen ausländischen Direktinvestitionen zum Ausdruck.
Polnische ausländische Direktinvestitionen 1995-2001 (in Mio. USD)
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
391.554
474.010
684.039 1.042.051 1.379.493
620.713
355.284
Investitionen weltweit
53
45
316
31
17
14*
42
Polen
0,012
0,014
0,009
0,046
0,003
0,001
0,002
Anteil (in %)
* Laut Angaben der Nationalbank Polens (NBP) weist Polen ein Negativsaldo bei seinen ausländischen
Direktinvestitionen aus. Die Angaben des WIR 2002 werden durch den nächsten Jahresbericht
Quelle: World Investment Report 2002, UNO, 2002
höchstwahrscheinlich verifiziert.
V. Auslandsinvestitionen
118
Traditionell ist Polen im Hinblick auf ausländische Direktinvestitionen Nettoempfänger.
Eigene ausländische Direktinvestitionen betrugen im Zeitraum von 1995-2001 insgesamt
415 Mio. USD, das sind gerade einmal 1 % im Vergleich zur Höhe der in Polen
angesiedelten ausländischen Investitionen. Die bescheidenen Kapitalbewegungen
polnischer ausländischer Direktinvestitionen bewegten sich - mit Ausnahme der Jahre
1998 und 2001 - bis dato auf einem Niveau zwischen 17 und 53 Mio. USD. Im Jahre 1998
verzeichnete die Nationalbank Polen die größten Kapitalbewegungen in Form von
polnischen ausländischen Direktinvestitionen. Gründe dafür waren einerseits ein Zuwachs
von Beteiligungen an Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland hatten, andererseits eine
Zunahme von Darlehen polnischer Unternehmer an ausländische Unternehmen, in welche
sie bereits direkt investiert hatten (vorwiegend im Bankensektor).
Im Jahre 2001 war erstmalig der Wertumfang polnischer ausländischer Direktinvestitionen rückläufig, d.h. der Wert zurückgezogener Investitionen war größer als der
Wertumfang für Neuinvestitionen im Ausland.
Der Rückzug polnischer ausländischer Direktinvestitionen wurde durch die
Veräußerung von Unternehmensbeständen und Anteilen durch polnische Unternehmer
hervorgerufen und betrug 70 Mio. USD, die Rückzahlung von Darlehen durch
ausländische Firmen an polnische Investoren erreichte ein Niveau von 50 Mio. USD.
Diese Erscheinungen standen im Wesentlichen mit einer Verringerung des Auslandsengagements polnischer Banken in Zusammenhang.
Polnische ausländische Direktinvestitionen – Kapitalfluss 1995-2001 (in Mio. USD)
Ausländische Direktinvestitionen
Kapitalfluss davon:
- Anteile, Sacheinlagen
- Umwandlung von Darlehen und
Dividenden in Anteile
- Reinvestierter Gewinn (Netto)*
- Investorendarlehen
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
42
53
45
316
31
17
-89
29
12
24
117
98
111
-52
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
1
0
4
13
0
21
20
-3
24
-31
230
-40
-28
-12
-82
9
-50
* Bis 1996 waren in reinvestierten Gewinnen Bilanzverluste nicht enthalten
Quelle: Zahlungsbilanz auf der Grundlage von Zahlungsvorgängen in den Jahren 1998-2001,
Nationalbank Polens, 2002
Im Jahre 2001 wurden Anteile an ausländischen Unternehmen in OECD-Ländern
veräußert, z.B. in Belgien, Luxemburg, Großbritannien, Deutschland und Österreich.
Der Rückzug polnischen Kapitals erfolgte vorrangig aus Produktionsunternehmen und
von Finanzdienstleistern.
Neben Investoren, die sich aus dem investiven Auslandsgeschäft zurückzogen, gab es
jedoch eine Reihe von polnischen Unternehmern, die sich Neuinvestitionen widmeten.
Business in Polen
119
Hauptsächlich fand polnisches Kapital seinen Weg in die Schweiz (12 % der Kapitalbewegungen), die Niederlande (9 %) und die Ukraine (7 %). Bevorzugte Bereiche waren
Dienstleistungen (84 %), Handel und Instandhaltung (7 %), Bergbau (7 %) und
Bauwesen (2 %).
Die höchsten Erträge wurden laut Angaben der Nationalbank Polens von polnischen
Unternehmen in afrikanischen Ländern (46 %), Europa (28 %, vorwiegend in
Deutschland und Russland) und in Zentralamerika (26 %) erzielt. Sie wurden in den
Bereichen Transport, Lagerwesen, und Kommunikation (46 %), Immobilienservice,
Vermietung und Unternehmensberatung (21 %) sowie im produzierenden Gewerbe
(19 %) und im Bauwesen (14 %) erwirtschaftet.
Ende 2002 war in folgenden Branchen ein polnisches Kapitalengagement zu
verzeichnen: Finanzdienstleistungen (49 %), Handel und Instandhaltung (12 %),
sonstige Dienstleistungen (11 %), produzierendes Gewerbe und Immobilienservice,
Vermietung und Unternehmensberatung (je 8 %), Transport, Lagerwesen und
Kommunikation (5 %), Bergbau (4 %) und Bauwesen (3 %).
120
VI. Wirtschaftliche Integration
VI. WIRTSCHAFTLICHE INTEGRATION
Integration in die Europäische Union
Seit dem Beginn des politischen und wirtschaftlichen Transformationsprozesses im
Jahre 1989 bestand das wichtigste Ziel polnischer Politik in der politischen und
wirtschaftlichen Integration mit der Europäischen Union, h. h. sowohl der Beitritt zu den
Sicherheitsstrukturen des Nordatlantikpaktes und als auch dem gemeinschaftlichen
Markt. Das erstere wurde am 12. März 1999 erreicht, als der polnische Außenminister
Geremek die Ratifikationsurkunde bei der NATO hinterlegte. Die Integration mit der
Europäischen Union erfolgt mit der EU-Mitgliedschaft Polens am 1. Mai 2004.
Die Integration in die EU stellt eine einzigartige Möglichkeit dar, die wirtschaftliche und
soziale Entwicklung Polens zu beschleunigen. Zu den wichtigsten Vorteilen sind zu
zählen:
• ein besserer Zugang polnischer Waren und Dienstleitungen zum EU-Markt, nicht nur
durch die Abschaffung von Zollbarrieren, sondern auch durch die Aufhebung des
Erfordernisses zusätzlicher Testierungen und Zertifizierung für verschiedene
Erzeugnisse,
• Produktion entsprechend harmonisierten EU-Standards, Einklang von Konformitätsstandards und obligatorischen Sicherheitserfordernissen,
• Erhöhung der Investitionsattraktivität Polens,
• Verbesserung der Position Polens auf internationalen Finanzmärkten,
• Import moderner Technologie als Beitrag zur Qualitätsverbesserung und
Kosteneffizienz,
• größere Möglichkeiten für unternehmerische Zusammenarbeit und Kontakte mit EUPartnern.
Direkt nach der wirtschaftlichen Liberalisierung im Jahre 1990 nahm Polen
Verhandlungen über die wirtschaftliche Integration mit der Europäischen Union auf. Im
März 1992 trat ein Übergangsabkommen über den Handelsverkehr zwischen Polen und
der Europäischen Union in Kraft. Am 1. Februar 1994 wurde es durch das
Assoziierungsabkommen, das sog. Europa-Abkommen, ersetzt, nachdem es vom
Polnischen Parlament und den damals 12 Mitgliedsländern der EU ratifiziert worden
war. Am 8. April des gleichen Jahres stellte Polen formal den Antrag auf eine EUMitgliedschaft. Ab 1995, als drei neue Mitgliedsländer der EU beitraten, erstreckt sich
das Abkommen auf die Beziehungen Polens zu allen 15 Mitgliedsländern.
Zweck des Assoziierungsabkommens ist es, eine Freihandelszone zwischen Polen und
der EU zu schaffen. Das Abkommen sieht eine asymmetrische Regelung vor, d.h. der
Gemeinschaftsmarkt öffnet sich polnischen Produkten schneller als der polnische Markt
Business in Polen
121
europäischen Erzeugnissen. Jedes Jahr am 1. Januar beginnt eine neue Etappe in der
Liberalisierung des Handels.
Zuerst wurden Quotenbegrenzungen für polnische Industrieimporte in die
Gemeinschaft, mit Ausnahme von s.g. sensiblen Erzeugnissen, aufgehoben. Dies betrifft
fünf Kategorien von Textilien und sowie landwirtschaftliche Produkte, die von der
allgemeinen Liberalisierung des Assoziierungsabkommens nicht erfasst werden. Die
Quotenbegrenzungen im Bereich Textilien bestanden bis Ende 1997. Mit dem 1. Januar
1998 trat dann der uneingeschränkte Zugang für polnische Exportprodukte zum EUMarkt ein. Seit dem 1. Januar 2002 hat Polen seinerseits alle noch vorher bestandenen
Einfuhrbarrieren für Exporte aus dem EU-Ländern aufgehoben.
Die geringste Liberalisierung und die geringfügigsten Konzessionen gab es bei
landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Milch, Fleisch und Lebendvieh. Die EU hat sich
jedoch selbst dazu verpflichtet, die Importrestriktionen für Lebensmittelerzeugnisse
schneller als auf der Gegenseite Polen zu reduzieren. Schließlich wurde am 27.
September 2000 ein Abkommen über die Liberalisierung des Agrarhandels
unterzeichnet, das am 1 Januar 2001 in Kraft trat. Das Abkommen sieht zollfreie Quoten
für den Handel mit sensiblen Produkten, einschließlich Schweine-, Rind- Geflügel- und
Kalbfleisch, Milch und anderen Molkereiprodukten, Weizen und Getreide, vor. Diese
Quoten steigen jedes Jahr um 10 %. Außerdem wird die EU ihre Lebensmittelexporte
nach Polen nicht subventionieren.
Eine der wichtigsten Aufgaben im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Europäischen
Union ist die in Artikel 68 des Assoziierungsabkommens zwischen Polen und der
Europäischen Union festgelegte Verpflichtung, das polnische Recht dem EU-Recht
anzugleichen. Das Assoziierungsabkommen definiert folgende Bereiche, die eine
Harmonisierung erfordern: Rechnungswesen, Bankrecht, Wettbewerbsschutz,
Unternehmensbesteuerung, Verbraucherschutz, Zollrecht, Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz, Finanzdienstleistungen, soziale Fürsorge, indirekte Besteuerung, Schutz von
geistigem Eigentum, Schutz von Tieren und Pflanzen, technische Normen und
Regelungen sowie Transportwesen. Dies bedeutet aber nicht, dass andere Bereiche keiner
Harmonisierung bedürfen. Das Screening des polnischen Rechts in Hinsicht auf die
Kompatibilität mit dem EU-Recht wurde 1994 eingeleitet und wird intensiv fortgesetzt.
Beim Europäischen Gipfel in Cannes im Juni 1995 wurde das „Weißbuch“
angenommen. Es enthält eine Sammlung von Rechtsakten, die in den Augen der EU das
Fundament des gemeinsamen Binnenmarktes darstellen. Die Akzeptanz der Regelungen
des Weißbuchs durch die Beitrittsländer war Voraussetzung für die Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen. Der Gipfel entschied des weiteren, dass der Vorbereitungsprozess auf die Mitgliedschaft in der EU nicht nur die Angleichung des Rechts, sondern
auch die Schaffung entsprechender Strukturen zu dessen Umsetzung umfassen müsse.
122
VI. Wirtschaftliche Integration
Im Juli 1996 wurde Polen das 28. Mitglied der OECD und gehört zu den
höchstentwickelten Ländern in der Welt. Der Beitritt Polens zu dieser Organisation stellt
einen Meilenstein im Zusammenhang mit der Integration in die europäischen Strukturen
dar. Die Mitgliedschaft stärkt Polens Glaubwürdigkeit und verbessert seine Notierung
auf den Finanzmärkten und fördert auf diese Weise den Zufluss ausländischen Kapitals.
Im Jahre 1996 wurde das Komitee für Europäische Integration gebildet, um den
Angleichungs- und Integrationsprozess der Wirtschaft Polens an die der Europäischen
Union zu beschleunigen. Das Komitee, welchem der Ministerpräsidenten vorsitzt,
gehört zu den zentralen Behörden der staatlichen Verwaltung. Das Komitee für
Europäische Integration wurde im Ergebnis einer Reform der polnischen staatlichen
Behörden gegründet und spielt eine instrumentale Rolle für die Zusammenarbeit, den
Informationsfluss und die Aufgabenverteilung zwischen verschiedenen Ministerien, die
sich mit den Beziehungen zur Europäischen Union befassen. Die Aufgaben des
Komitees umfassen die Vorbereitung und Koordination des Anpassungsprozesses an die
Erfordernisses der Gemeinschaft sowie die Koordination von Aktivitäten der
Zentralverwaltung auf dem Gebiet der Beitrittsunterstützung aus dem Ausland.
Die formellen Verhandlungen über die Vollmitgliedschaft Polens wurden im November
1998 aufgenommen. Kurz vor Verhandlungsbeginn veröffentlichte die Europäische
Kommission ihren regelmäßigen Bericht über Polens Fortschritt auf dem Weg zum
Beitritt. Die Kommission legt in ihrem Bericht ihre Einschätzung darüber dar, inwieweit
Polen für die Verhandlungen und die künftige Mitgliedschaft bereit ist. Dem Bericht
zufolge erfüllt Polen die Grundkriterien der Wettbewerbsfähigkeit am Binnenmarkt.
Dem Land wird eine dynamische Marktwirtschaft bestätigt, in dem ein hohes Maß an
makroökonomischer Stabilität und Bedingungen herrschen, die dem Wirtschaftswachstum förderlich sind.
Die Verhandlungen finden auf der Grundlage von ausgearbeiteten Verhandlungspositionen statt, die in Dokumentenform von Fachgruppen des aus Vertretern
unterschiedlicher Ministerien bestehenden Beraterstabes für die Vorbereitung der
Beitrittsverhandlungen mit der EU vorbereitet werden. Als nächstes werden diese
Vorlagen der Verhandlungsdelegation zwecks letzter Korrekturen und Bestätigung
übermittelt. Nach erfolgter Bewertung von finanziellen Kosten und sozialpolitischen
Auswirkungen werden sie dem Komitee für Europäische Integration vorgelegt.
Schließlich bedürfen die Dokumente der Annahme durch den gesamten Ministerrat. Die
Verhandlungen wurden in 31 Verhandlungsgebiete, Kapitel genannt, aufgeteilt. Das
letzte Kapitel „Sonstiges“ ist technischer Art, die restlichen 30 aber sind
Verhandlungsgebiete von tragender Bedeutung.
Im Dezember 2000 wurden auf dem EU-Gipfel in Nizza mit Blick auf die anstehende
Osterweiterung eine Vereinbarung über institutionelle Reformen innerhalb der
Business in Polen
123
Gemeinschaft getroffen. Von besonderer Bedeutung für die polnische Seite war dabei
die Festlegung, dass allen EU-Mitgliedsstaaten, den alten wie auch den neuen, die
gleichen Rechte eingeräumt werden. Polen wurden 27 Stimmen im Europa-Rat und 50
Mandate im Europäischen Parlament - damit wird Polen zu einer der sechs stärksten
Länderfraktionen im Europäischen Parlament - zugesprochen.
Polen beendete am 13. Dezember 2002 erfolgreich seine Beitrittsverhandlungen mit der
EU und unterzeichnete am 16. April 2003 gemeinsam mit den anderen neun Ländern,
die im Jahre 2004 Mitglieder der EU werden, den Beitrittsvertrag auf dem EU-Gipfel in
Athen.
Der Beitrittsvertrag ist das komplexeste internationale Vertragswerk, das jemals
erarbeitet worden ist. Es beinhaltet den eigentlichen Beitrittsvertrag, das Beitrittsrecht
und eine Reihe von Protokollen und Zusatzbestimmungen, die jede für sich
rechtsverbindlichen Charakter besitzen. Darüber hinaus finden sich in diesem Vertrag
eine Anzahl von Deklarationen unilateralen Charakters, und obwohl diese keine
Rechtskraft haben, so sind sie für die Interpretation der vertraglichen Festlegungen von
außerordentlicher Wichtigkeit. Der eigentliche Beitrittsvertrag betrifft alle zehn im Jahre
2004 der EU beitretenden Länder, währenddessen andere vertragliche Dokumente
innerhalb des Vertrags neben alle Länder betreffende Teile ebenso Abschnitte bezüglich
einzelner Länder enthalten.
Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass der eigentliche Beitrittsvertrag aus nur drei
Artikeln besteht. Der Artikel 1 erklärt den Beitritt der zehn Kandidatenländer zur EU,
die restlichen zwei Artikel legen die Vertragssprache und den Termin seines
Inkrafttretens fest. Kernstück des Vertrages ist das Beitrittsrecht, das sämtliche Details,
die aus dem Beitritt resultieren - u.a. Übergangsregelungen und Änderungen des EURechts - näher beschreibt. Der Beitrittsvertrag 2003 für die Länder Tschechische
Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta. Polen, Slowenien und die
Slowakei, signiert am 16. April 2003 in Atrhens, ist auf der EU-Internetseite
http://www.europa.eu.int/comm/enlargement/negotiations/treaty_of_accession_2003/
nachzulesen. Eine Download-Möglichkeit besteht ebenfalls.
Unter den Festlegungen, die im speziellen Polen betreffen, verdienen die nachfolgend
genannten Bereiche besonderer Erwähnung:
• Freizügigkeit bei Dienstleistungen - im Hinblick auf existierende Kompensationsschemata für Investoren wurde Polen ein Übergangszeitraum bis Ende des Jahres
2007 eingeräumt, um ein Mindestniveau diesbezüglicher Kompensationen zu
erreichen.
• Freier Kapitalverkehr - Polen wurde eine 5-jährige Übergangszeit zugesprochen, in
der die nationale Rechtssprechung hinsichtlich der Zweitwohnsitzproblematik
angewandt werden kann. Darüber hinaus gilt ein Übergangszeitraum von 12 Jahren
124
•
•
VI. Wirtschaftliche Integration
für den Bereich Erwerb von Grund und Boden. Staatsbürger von EUMitgliedsländern, die als selbständige Landwirte in ihren Ländern tätig sind,
betrifft die Übergangsregelung nicht, entsprechend geltenden spezifischen
Festlegungen in den Beitrittsländern.
Wettbewerbspolitik - Übergangszeiten sind mit Polen hinsichtlich staatlicher
Fördermaßnahmen im Umweltschutz vereinbart worden. Diese betreffen
Investitionsvorhaben, deren Realisierung Anforderungen entsprechen, für die
Übergangsregelungen gemäß Kapitel Umweltschutz gewährt wurden. Während der
Übergangszeiten ist die Förderung auf das Niveau der Regionalförderung, mit
15 % für KMU, begrenzt. Für existierende Vorhaben im IPPC-Bereich, für die
gemäß Kapitel Umweltschutz Übergangsfristen gelten, ist eine Maximalförderung
in Höhe von 30 % bis Ende 2010 vorgesehen. Für IPPC-Vorhaben, die nicht von
Übergangszeiten gemäß Kapitel Umweltschutz tangiert werden, gilt eine
Förderhöhe von 30 % bis Ende 2007. Für Großverbrennungsanlagen gilt ein
Förderniveau von 50 %, sofern für derartige Investitionen gemäß Kapitel
Umweltschutz Übergangsfristen eingerichtet wurden. Darüber hinaus wurde ein
Übergangszeitraum (bis zum 31. Dezember 2006) für die Umstrukturierung der
Stahlindustrie vereinbart.
Steuern - Polen wurde die Beibehaltung eines verminderten Mehrwertsteuersatzes
im Gaststätten- und Bauwesen bis Ende 2007, die Anwendung eines
Mehrwertsteuersatzes „0“ für Bücher sowie eine weitgehende MwSt.-Reduzierung
für Lebensmittel und landwirtschaftliche Produktionsmittel (ausgenommen
Landmaschinen) bis zum 31. Dezember 2007 bzw. 30. April 2008 gewährt. Anders
als im acquis vorgesehen können alle Beitrittsländer eine höhere
Umsatzbemessungsgrenze anlegen, um kleine und mittlere Unternehmen in den
Genuss einer MwSt.-Befreiung zu bringen. Ebenso könne Leistungen im
Passagierflugverkehr von einer Mehrwertbesteuerung befreit werden. Des
Weiteren ist Polen eine einjährige Übergangsfrist für die Beibehaltung eines
verminderten Verbrauchsteuersatzes für Biokraftstoffe gewährt worden.
Am 7. und 8. Juni 2003 wurde in Polen das EU-Beitrittsreferendum durchgeführt. 59 %
der wahlberechtigten polnischen Bürger nahmen an diesem historischen Ereignis teil,
77 % der abgegebenen Stimmen sprachen sich für einen EU-Beitritt, 23 % gegen die
Mitgliedschaft Polens in der Europäischen Union aus. Diese klare Ergebnis war die
Bestätigung für das Engagement und die Konsequenz Polens in den Jahren der
Umgestaltung, in Richtung einer modernen Demokratie, eines funktionierenden
marktwirtschaftlichen Systems und der EU-Mitgliedschaft.
Business in Polen
125
Europäische Freihandelsassoziation EFTA
Ein weiteres wichtiges Element der europäischen Integration Polens ist dessen
Partnerschaft mit der EFTA. Im Jahre 1992 hat Polen mit den EFTA-Ländern eine
Vereinbarung über den Handel mit Industrie- und Landwirtschaftserzeugnissen sowie
ein Fischereiabkommen unterzeichnet. Seit März 1993 können polnische Exporteure
diese Waren zu günstigeren Bedingungen in den EFTA-Ländern verkaufen. Die
Abschaffung von Zöllen betraf von Beginn an ebenso sensible Produkte wie z.B. Stahl,
Textilien und Kleidung, auch bestimmte Chemikalien.
Von Anfang an berücksichtigte das Abkommen die Möglichkeit, dass einige EFTALänder der Europäischen Union beitreten könnten. Deswegen sind viele seiner
Bestimmungen mit denen identisch, die das Assoziierungsabkommen mit der EU
enthält, oder aber sie ähneln ihnen. Daher hat die Entscheidung Österreichs, Finnlands
und Schwedens, Mitglied der EU zu werden, ihre Beziehung zu Polen nicht wesentlich
tangiert. Die wichtigsten Änderungen betreffen Finnland, da Polen ein besonderes
Freihandelsabkommen mit diesem Land unterzeichnet hatte.
Infolge des europäischen Integrationsprozesses entstand am 1. Januar 1994 die größte
Freihandelszone, der Europäische Wirtschaftsraum, der die EFTA- und die EU-Länder
umfasste. Obwohl der EFTA-Anteil am polnischen Außenhandel gegenwärtig relativ
gering ist, sind in den letzten Jahren Wachstumstendenzen zu verzeichnen. Im Jahre
2002 betrug der EFTA-Anteil am polnischen Import bei 2,6 % und bei 2,7 % beim
Export.
Im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Handelsverkehrs zwischen Polen und der
EFTA ist folgendes hervorzuheben:
• Auf der Grundlage des multilaterale Abkommen mit den EFTA - Ländern wurde
Ende 2001 eine Freihandelszone für Industrieerzeugnisse, Fisch und Lebensmittel
geschaffen. Das Abkommen sieht gleichfalls eine teilweise Liberalisierung für den
Warenaustausch landwirtschaftlicher Produkte vor;
• Das Abkommen enthielt einige ungleiche Regelungen bezüglich der Abschaffung
von Zollpflichten durch Polen und andere EFTA-Länder - die Partnerländer haben
ihrerseits die Einfuhrrestriktionen eher als Polen abschafft;
• Polen hat zugestimmt, Waren aus der EFTA nicht schlechter zu behandeln als
diejenigen, die aus der Europäischen Union importiert werden;
• Das multilaterale EFTA Abkommen wird durch bilaterale Vereinbarungen über
den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten (mit Ausnahme von Fisch,
Fischerzeugnissen und verarbeiteten Lebensmittel, die schon vom EFTAAbkommen erfasst sind) ergänzt, die Polen mit jedem EFTA-Land einzeln
abgeschlossen hat.
126
VI. Wirtschaftliche Integration
Mitteleuropäische Freihandelsassoziation CEFTA
Polen hat mit der Tschechischen Republik, der Slowakei und Ungarn ein Abkommen
über die Schaffung einer Freihandelszone unterzeichnet. Auf diese Weise entstand die
CEFTA - Freihandelszone. Dem CEFTA - Abkommen, das die Liberalisierung des
Handels in Mittelosteuropa zum Gegenstand hat, stand das EFTA - Abkommen Pate.
Infolge des Abkommens, das am 1. April 1993 in Kraft trat, wurden die Einfuhrzölle für
Rohstoffe und verarbeitete Erzeugnisse, die in keinem direkten Wettbewerb zu den
heimischen Produkten standen, in den betreffenden Ländern sofort abgeschafft. Zölle für
einige Waren (Beleuchtungskörper, medizinische Geräte und Ausrüstungen,
Keramikerzeugnisse, Fahrzeuge) wurden in 2 Etappen, 1995 und 1996, aufgehoben. Bei
Erzeugnissen, die als besonders sensibel gelten (Textilien, Stahlerzeugnisse und PKW),
dauert die Liberalisierung länger (5 - 7 Jahre).
Das Abkommen bewirkt ebenso eine Angleichung rechtlicher Bestimmungen mit dem
Ziel, Wettbewerb, Kooperation und den Informationsaustausch über Subventionen und
Schutzmaßnahmen hinsichtlich des Binnenmarktes sowie Regeln und Verfahren im
Bereich Warenursprung zu unterstützen. Das Hauptziel jedoch lautet, spätestens im
Jahre 2002 eine Freihandelszone zwischen den Mitgliedsländern einzurichten.
Das CEFTA - Abkommen betrifft sowohl Industrie- als auch Agrarprodukte, doch ist
die Liberalisierung für landwirtschaftliche Erzeugnisse begrenzt. Die Grenzzölle sind
hier nur reduziert worden und quantitative Einschränkungen bestehen weiterhin. Das
Abkommen besagt deutlich, dass im Falle ernsthafter Schäden für die heimischen
Produzenten die Liberalisierung in dem jeweiligen Bereich vorübergehend ausgesetzt
werden kann. Deshalb ist der Liberalisierungsprozess im Bereich Handel mit der
CEFTA noch nicht abgeschlossen. Zeitweise kommt es, zum Teil alle Länder
umfassend, zu Wiederaufnahmen von Zollgebühren.
Seit September 1995 steht das CEFTA - Abkommen auch anderen Ländern, unabhängig
ihrer geographischen Lage, offen, allerdings müssen sie Mitglied der WTO sein. Die
ersten Länder, die der CEFTA beitraten, waren Slowenien und Rumänien, gefolgt von
Bulgarien Ab dem 1. März 2003 wird Kroatien ebenso als CEFTA-Mitglied behandelt,
obwohl der Ratifizierungsvorgang noch nicht abgeschlossen ist (Stand Juni 2003). Um
die Mitgliedschaft bemühen Litauen, Lettland und die Ukraine.
Die Liberalisierungsprozesse innerhalb der CEFTA führten zu einem Anwachsen der
Handels zwischen den einzelnen Mitgliedsländern. Im Jahr 2002 entfielen 8,9 % der
polnischen Exporte und 7,.3 % der Importe auf CEFTA-Länder. Als negative
Erscheinung ist Polens Handelsdefizit mit dieser Ländergruppe zu erwähnen, das im
Jahr 2002 ein Niveau von 397,7 Mio. USD erreichte. Dabei stieg im Vergleich zum
Jahre 2001 der Export um 0,5 Mrd. USD, der Import jedoch nur um 0,3 Mrd. USD.
Business in Polen
127
VII. STEUERSYSTEM
Steuern
In Polen entscheidet das Parlament über alle Steuern. Das polnische Steuersystem
erlebte in den letzten Jahren substanzielle Änderungen, die darauf abzielten, ein
transparenteres System mit Besteuerungsstandards aufzubauen, die denjenigen in
Ländern mit Marktwirtschaft entsprechen würden. Obwohl das polnische Steuerrecht
relativ einfach ist, kann seine Anwendung in der Praxis Schwierigkeiten bereiten.
Insbesondere überlässt es in einigen Bereichen der Auslegung Freiräume für
Interpretationsvarianten. Infolgedessen kann es dazu kommen, dass Beamte in
demselben Steuerbezirk beim Zusammentreffen gleicher Angelegenheiten zu
unterschiedlichen Schlussfolgerungen im Rahmen der steuerliche Behandlung geraten.
Darüber hinaus nehmen einige Gebiete der Steuergesetzgebung auf Begriffe Bezug, die
entweder einer gesetzlichen Definition entbehren oder eine andere Bedeutung haben als
diejenige, die in anderen Gesetzen zu Grunde gelegt wurde.
Steuerzahler sollten in Erinnerung behalten, dass alle Steuern monatlich als
Vorauszahlung abzuführen sind und die Verzugszinsen für nicht fristgemäß abgeführte
Steuern 14 % p.a. betragen.
Die wichtigsten Steuern in Polen:
•
Körperschaftssteuer (Einkommenssteuer von juristischen Personen): Mit
Ausnahme von Partnerschaften, die keine juristische Person sind, unterliegen alle
juristischen Personen und Organisationseinheiten mit juristischer Persönlichkeit der
Körperschaftssteuer. Steuerbemessungsgrundlage ist der Gewinn, d.h. der
Ertragsüberschuss über die abzugsfähigen Betriebskosten. Im Jahr 2003 beläuft sich der
Steuersatz auf 27 %. Im Juni 2003 hat sich der Ministerrat für einen
Körperschaftssteuersatz von 19 % im Jahre 2004 ausgesprochen.
Während des Transformationsprozesses hat Polen ständig die Anteil des Staates am
Wirtschaftsgeschehen verringert, was sich in der Verringerung der Steuerbelastung
widerspiegelt. Die folgende Graphik illustriert die Senkung des jetzigen und zukünftigen
Körperschaftssteuersatzes im Zeitraum von 1997-2004.
VII. Steuersystem
128
%
Körperschaftssteuer - Steuersätze in Polen
in den Jahren 1997-2004
40
35
38
36
30
34
30
25
28
28
2001
2002
20
27
19
2003
2004
15
1997
1998
1999
2000
Körperschaftssteuern finden keine Anwendung auf:
Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit, mit Ausnahme von Einkommen
aus besonderen Zweigen der landwirtschaftlichen Produktion,
Einkommen aus Forstwirtschaft in den durch das Forstgesetz bezeichneten
Grenzen,
Einkommen aus Tätigkeiten, die nicht Gegenstand von rechtlich wirksamen
Verträgen sein können.
Steuerpflichtige Körperschaften, die ihren Sitz bzw. den Sitz ihres Vorstands auf dem
Hoheitsgebiet der Republik Polen haben, unterliegen der unbegrenzten Steuerpflicht,
d.h. ihr gesamtes Einkommen, unabhängig davon, wo es erwirtschaftet wurde, unterliegt
der Körperschaftssteuer. Steuerzahler, die weder einen Sitz noch den Vorstand auf dem
Hoheitsgebiet der Republik Polen haben, sind begrenzt steuerpflichtig, d.h. nur das
Einkommen, das auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen erwirtschaftet wurde,
unterliegt der Körperschaftssteuer.
Verluste können während fünf Jahren abgeschrieben werden, jedoch können in einem
Jahr nicht mehr als 50 % der Verluste abgeschrieben werden. Die Praxis kennt keinen
Verlustvortrag. Viele Steuerermäßigungen, die das Körperschaftssteuergesetz vom 15.
Februar 1992 (mit späteren Änderungen) enthielt, wurden abgeschafft, obwohl die
diesbezüglichen Vorschriften auf Investitionen, die vor dem 1. Januar 2000 getätigt
wurden, weiterhin Anwendung finden.
Das Gesetz bezeichnet näher die Ausgaben, die nicht als Kosten anerkannt werden. Bei
der letzten Novelle des Körperschaftssteuergesetzes im November 1999 wurden Fragen
der Wertminderung und Abschreibung ins Gesetz aufgenommen, die früher durch
Verordnung geregelt wurden.
Business in Polen
129
Transferpreise: Gesellschaften und natürliche Personen, die Geschäfte mit verbundenen
Unternehmen bzw. natürlichen Personen (sowohl in- als auch ausländischen) oder mit
Unternehmen oder natürlichen Personen abwickeln, die ihren Standort in steuerrechtlich
günstigen Regionen („tax havens“) haben, müssen im Besitz einer umfassenden
Transferpreisdokumentation sein. Diese Dokumentation muss einem Steuerinspektor auf
Verlangen innerhalb von 7 Tagen zugänglich gemacht werden. Gewinne, die bei einer
Untersuchung der Transferpreise festgestellt werden, unterliegen einer Sanktion in Form
eines Steuersatzes von 50 % zusätzlich der Strafzinsen (z. Zt. 14 % p.a.). Verbundene
Unternehmen und Personen werden als solche definiert, deren direktes oder indirektes
Eigentum 5 % oder mehr beträgt. Die Definition der Transferpreise entspricht OECDRichtlinien.
Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen (VAT): Diese Steuer wurde
•
im Juli 1993 eingeführt und ersetzte die Umsatzsteuer. Der Basissatz beträgt 22 %.
Abgesehen vom Basissatz gibt es noch einen Vorzugssatz von 7 % auf bestimmte
landwirtschaftliche Produktionsmittel (Dünger, Pflanzenschutzmittel, landwirtschaftliche Geräte), Waren für Kinder, Waren, die mit dem Gesundheitsschutz in
Verbindung stehen, Baumaterial und Baudienstleistungen sowie einige andere
Dienstleistungen wie z.B. Transport (mit Ausnahme von Taxis) usw.
Es gibt auch noch einen Null-Mehrwertsteuersatz, der auf Ausfuhren anzuwenden ist.
Dienstleistungen, die aus dem Ausland in Auftrag gegeben, aber in Polen erbracht
werden, unterliegen einer Mehrwertsteuer von 22 %. Nur Dienstleistungen, die
außerhalb Polens erbracht werden, werden wie Ausfuhren behandelt und unterliegen
einer Mehrwertsteuer von 0 %. Überdies sind einige Grundlebensmittel sowie soziale
und kulturelle Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit. Das gilt z.B. für
Bildungs-, Gesundheits- sowie Postdienstleistungen.
Der Mehrwertsteuersatz für Rohprodukte beträgt 3 %. Die MwSt-Pflicht für den
Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten besagt: Ein Landwirt, der kein MwStZahler, sondern Pauschalsteuerzahler ist, erhält, wenn er seine Erzeugnisse verkauft,
neben dem Kaufpreis einen Pauschal-Mehrwertsteuerbetrag, der ihm vom Erwerber
seiner Erzeugnisse gezahlt wird. Diese beträgt 3 % des Kaufwerts, abzüglich der
erstatteten Pauschalsteuer.
Gesellschaften und natürliche Personen müssen sich als Mehrwertsteuerzahler
registrieren lassen, wenn ihr Jahresumsatz 10.000 EUR (40.900 PLN im Jahre 2003)
überschreitet. Mehrwertsteuer wird erhoben auf Waren und Dienstleistungen, es sei denn,
sie sind als Ausnahme davon, oder in Form des NULL-Steuersatzes, von der
Mehrwertsteuer befreit. Wie in den meisten europäischen Ländern wird die
Mehrwertsteuer ausländischen Touristen erstattet, die Polen verlassen und Erzeugnisse
aus Polen ausführen. Ausländischen Touristen können sich die Mehrwertsteuer erstatten
130
VII. Steuersystem
lassen, sofern ihre Einkäufe den Wert von 200 EUR (einschl. MwSt.) übersteigt und die
Grenzbehörden bestätigen, dass die Waren das Hoheitsgebiet Polens unbeschadet und
nicht später als am letzten Tage des dritten Monats nach Produkterwerb verlassen haben.
Die Mehrwertsteuergesetzgebung verursacht den Steuerzahlern die meisten Probleme,
besonders wenn Waren und Dienstleistungen nicht eindeutig klassifiziert sind.
•
Verbrauchsteuer/Akzisensteuer: Zusätzlich zur Mehrwertsteuer unterliegen
einige Waren der Verbrauchssteuer. Das betrifft ca. 200 Produkte, einschließlich
Erzeugnisse wie PKW, Jagdwaffen, Benzin und Mineralöle, Plastikverpackungen, Salz,
alkoholische Getränke, Tabakwaren sowie Konsumgüter wie HiFi-Geräte,
Videokameras, Yachten und Motorboote, Parfums u.a.. Der Verbrauchssteuersatz ist
davon abhängig, um welche Warenart es sich handelt und ob die betreffenden
Erzeugnisse im Inland produziert oder eingeführt wurden. Im Falle von importierten
Waren ist der Verbrauchssteuersatz stets höher.
•
Dividendensteuer: Diese Steuer betrifft sowohl juristische als auch natürliche
Personen, die Aktien an Gesellschaften besitzen. Einkünfte von Holdinggesellschaften,
die von anderen in Polen registrierten Gesellschaften der Holding stammen, sind von der
Steuer befreit. Der Steuersatz beträgt 15 %, es sei denn existierende Abkommen zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung enthalten diesbezüglich andere Ausführungen.
Um als polnischer Steuerzahler den reduzierten Steuersatz gemäß einem geltendem
Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen, muss der Empfänger dem Zahler
eine von den Steuerbehörden des Empfängers ausgestellte Bescheinigung über den
steuerrechtlich relevanten Wohnsitz aushändigen. Durch die Bescheinigung wird
bestätigt, dass der Steuerzahler für Veranlagungszwecke seinen Sitz in dem Land hat, in
dem die Dividende ausgezahlt wird.
Einkommensteuer von natürlichen Personen: Dieser Steuer unterliegt das
•
Einkommen natürlicher Personen, unabhängig von der Einkommensquelle. Der Einkommenssteuersatz besitzt progressiven Charakter. Im Jahre 2003 gelten folgende Steuersätze:
Bemessungsgrundlage (in PLN)
bis 37.024
von 37.024 bis 74.048
ab 74.048
EST (in PLN)
19 % minus 530,08
6.504,48 + 30 % des Einkommens, das 37.024 überschreitet
17.611,68 + 40 % des Einkommens, das 74.048 überschreitet
Ehegatten können ihr Einkommen getrennt oder aber gemeinsam veranlagen, indem die
Summe ihre Einkommens gesplittert wird. Eine ähnliche Regelung besteht für Alleinerziehende und deren Kinder. Es gibt Möglichkeiten, getragene Kosten steuerlich geltend
zu machen, in erster Linie für den Kauf eines Grundstücks und für Wohneigentum.
Business in Polen
131
Insgesamt definiert das Gesetz über die Einkommensteuer natürlicher Personen mehr als
hundert Arten von Befreiungen von der Einkommensteuer sowie verschiedene
Möglichkeiten für eine Herabsetzung von Bemessungsgrundlage und Steuer.
Erbschafts- und Schenkungssteuer: Die Grundlage für die Besteuerung bildet der
•
Verkehrswert von Waren und Eigentumsrechten, die aufgrund von Erbschaft, Schenkung
und Ersitzung erworben werden. Der Steuersatz ist progressiv und seine Höhe hängt von
der Beziehung zwischen Schenkungsgeber (Erblasser) und Empfänger ab.
Steuern auf Zivil- und Rechtsgeschäfte: Am 1. Januar 2001 trat das neue Gesetz
•
über Steuern auf Zivil- und Rechtsgeschäfte in Kraft, das am 9. September 2000
verabschiedet werde. Der Steuerpflichtige muss ohne Aufforderung der Steuerbehörde
seine Steuer berechnen und eine Erklärung einreichen. Die Steuer muss binnen 14 Tagen
nach Entstehen der Steuerpflicht entweder bar oder per Überweisung an das Finanzamt
abgeführt werden.
Stempelgebühr: Am 1. Januar 2001 trat ein neues Gesetz über die Stempelgebühr,
•
verabschiedet am 9. September 2000, in Kraft. Der Stempelsteuerpflichtige muss ohne
Aufforderung der Steuerbehörde seine Stempelsteuer berechnen und eine Erklärung
einreichen. Die Stempelsteuer muss innerhalb von 14 Tagen nach Entstehen der
Steuerpflicht entweder bar oder per Überweisung an das Finanzamt abgeführt werden.
•
Lokale Steuern: Die örtlichen Behörden sind berechtigt, die Steuersätze und den
Umfang der Ermäßigungen der örtlichen Steuern zu bestimmen. Der Steuersatz darf aber
die vom Parlament festgelegten Höchstwerte nicht überschreiten. Örtliche Steuern und
Abgaben umfassen die Immobiliensteuer, die Hundesteuer sowie Markt- und
Standgebühren.
Immobiliensteuer: Alle Immobilien unterliegen der Immobiliensteuer bis zu einer
•
Höchstgrenze, die vom Finanzminister festgelegt und in einer entsprechenden
Verordnung jedes Jahr veröffentlicht wird. Jedes Jahr wird der Steuersatz durch
Beschluss der örtlichen Selbstverwaltung auf Gemeindeebene festgelegt und kann in
jeder Verwaltungseinheit unterschiedlich ausfallen. Die Immobiliensteuer - Höchstsätze
für das Jahr 2003 für verschiedene Immobilientypen sind in der folgenden Tabelle
angeführt:
Immobilientyp
Wohngebäude
Gewerbegebäude
Sonstige Bauten
Gewerbeflächen
Sonstige Flächen
Steuer/m2 p.a.
0,51 PLN
17,31 PLN
5,78 PLN
0,62 PLN
0,30 PLN
132
VII. Steuersystem
Das Ministerium der Finanzen plante, diese Steuer, die von der Eigentumsgröße
abhängig ist, durch eine Katastersteuer zu ersetzen, die vom Immobilienwert abhängen
wird. Mit der Einführung dieses Änderung ist jedoch in absehbarer Zeit nicht zu
rechnen. Es war vorgesehen, dass das Finanzministerium eine Mindeststeuerhöhe
festlegen wird und die örtlichen Behörden das Recht eingeräumt, die Steuer bis zu max.
30 % anzuheben.
Steuerermäßigungen für die Verwendung wiederverwendbarer Altstoffe
Laut Körperschaftssteuergesetzes ist eine Teil des Erlöses, der aus Geschäftsvorgängen
erwirtschaftet wird, bei denen in Polen entstandene Abfall- bzw. Altstoffe verwendet
werden, von der Steuer befreit. Dieser Teil wird definiert als Verhältnis des Wertes der
verwendeten Abfallstoffe zum Gesamtwert von Rohstoffen und Abfallstoffen, die
innerhalb des Produktionsprozesses verwendet wurden. Eine Aufstellung der
Abfallstoffe, die für eine solche Befreiung in Frage kommen, sowie gesonderte
Regelungen zur Wertbestimmung beinhaltet die Verordnung des Finanzministers vom 7.
Januar 1998 (mit späteren Änderungen). In der Liste sind u.a. Schmieröle, Batterien,
gebrauchte Reifen, Papier und Pappe als Recyclingmaterialien, Altglas u.ä. aufgeführt.
Steuererbefreiungen für Behinderten-Betriebe
Die Behinderten-Betriebe sind von einigen Steuerpflichten, einschließlich der
Mehrwertsteuer befreit. Dies gilt aber nicht für die Ertragsteuer, die Verbrauchssteuer,
die Zollpflicht und die Glücksspielsteuer.
Laut Gesetz über die Berufliche und Soziale Rehabilitation und Beschäftigung von
Behinderten, Schwerbehinderten und Erwerbsunfähigen (mit späteren Änderungen) vom
27. August 1997 wird der Status eines Behinderten-Betriebes einem Unternehmen
zuerkannt, das nicht weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigt, seit mindestens 12 Monaten
geschäftstätig ist und im Laufe der letzten, mindestens sechs Monate folgende
Anforderungen erfüllt:
a) die behinderte Mitarbeiter dürfen nicht weniger als 40 % des Personalstammes
ausmachen, 10 % von ihnen müssen zu den Erwerbsunfähigkeitsgruppen I und II
zählen und 30 % der Beschäftigten blind bzw. teilweise oder schwere geistige
Behinderungen aufweisen;
b) die Räumlichkeiten, die für die Produktion genutzt werden, müssen notwendigen
Kriterien bezüglich allgemeiner Standards und Regeln erfüllen, wobei die
spezifischen Bedürfnisse Behinderter berücksichtigt werden müssen (behindertengerechte Arbeitsplätze und Sanitäreinrichtungen, Zugang zu städtischen
Verkehrsmitteln);
c) das Unternehmen muss für medizinische Betreuung, soziale Beratung bzw.
Anleitung und Rehabilitationsleistungen Sorge tragen.
Business in Polen
133
Der wichtigste Steueranreiz für Behinderten-Betriebe ist das Recht auf eine teilweise
oder völlige Erstattung der bezahlten Mehrwertsteuer. Die Höhe der Erstattung ist von
drei Faktoren abhängig:
• der Zahl der beschäftigten Behinderten, umgerechnet in Vollzeitstellen;
• dem Behinderungsgrad;
• der Höhe des Mindestlohns, der am letzten Tage des vergangenen Abrechnungsmonats galt und vom Minister für Arbeit und Soziales veröffentlicht wurde.
Bei Behinderten mit einem geringen Behinderungsgrad wird die Höhe als Produkt der
Zahl der Behinderten und des Mindestlohns bestimmt. Bei Behinderten mit einem
mittleren Behinderungsgrad wird der Mindestlohn verdoppelt, bei Behinderten mit
einem hohen Behinderungsgrad wird er verdreifacht.
Die Mehrwertsteuererstattung in einem jeden Monat ist hinsichtlich ihrer Höhe auf den
Betrag beschränkt, der in dem fraglichen Monat an das Finanzamt abgeführt wurde. Das
Finanzamt ist verpflichtet, die zustehende Mehrwertsteuer in Höhe des entrichteten
Betrags binnen 25 Tagen nach Zahlung zu erstatten.
Die o. g. Vorschriften für eine Mehrwertsteuererstattungen finden keine Anwendung bei
Verbrauchssteuerzahlern oder anderen Unternehmen, die verbrauchssteuerpflichtige
Waren, ausgenommen Elektroenergie, Salz, Kosmetika, Parfümerieartikel und
Spielkarten, herstellen. Überdies steht Steuerzahlern, die am Tage der Einreichung ihrer
Steuererstattungserklärung in gegenüber dem Finanzamt in Zahlungsverzug sind, keine
Erstattung zu, es sei denn, das Finanzamt schuldet diesen Steuerzahlern eine frühere
Erstattung.
Unternehmen, die Behinderte beschäftigen und nicht den Status eine BehindertenBetriebes besitzen, stehen dennoch verschiedene Steuervorzüge zu, die je nach
Behinderten-Anteil im Unternehmen differieren.
Abschreibungen
Seit dem 1. Januar 2000 regelt das Gesetz über die Körperschaftssteuer vom 15. Februar
1992 (mit späteren Änderungen) die Wertminderung und die Abschreibung sowie ihre
Anwendung.
Steuerzahlern steht es frei, alle Ausgaben in einer Höhe bis zu 3.500 PLN kostenseitig
zu veranlagen. Die aktuellen Wertminderungs- und Abschreibungsraten sind in Anhang
I des Körperschaftssteuergesetzes aufgeführt. Für bestimmte Kategorien von Immobilien
und Fabrikanlagen sowie Maschinen kann die Buchwert-Abschreibungsmethode
angewandt werden, so dass die Wertminderung mit einem höheren Abschreibungssatz
VII. Steuersystem
134
angesetzt werden kann. Die Abschreibungssätze werden berechnet, indem der übliche
Satz mit einem bestimmten Faktor (per Gesetz zwischen 1,2 und 2,0) multipliziert wird.
Andererseits ist es auch möglich, die angeführten Wertminderungs- und
Abschreibungssätze zu verringern, doch darf die Verringerung 50 % nicht überschreiten.
Es gibt 10 Gruppen von Wertminderungs- und Abschreibungssätzen.
Hier die wichtigsten Abschreibungssätze im Jahre 2003:
Gebäude
Bauten
Maschinen und Anlagen (allgemein)
Sonstige Maschinen und Anlagen
Fahrzeuge
Computersysteme
Abschreibung
2,5 %
4,5 %
10 %
7 %-25 %
20 %
30 %
Die Regierung unterbreitete eine Reihe von Vorschlägen, die einige Aspekte des
Steuerrechts radikal ändern werden. Die vorgeschlagenen Veränderungen beinhalten
präziser gefasste Regelungen hinsichtlich der Besteuerung von Nichtresidenten, die
Einführung einer vierteljährlichen MwSt-Berechnung für kleinere Unternehmen auf
Cash-Basis und Vereinfachungen bezüglich der Körperschaftssteuer. Aktualisierte
Details dazu sind auf der Grant Thornton-Internetseite www.pkgt.org, Publikationen, zu
finden.
Doppelbesteuerungsabkommen
Polen befolgt das Modell des OECD-Übereinkommens bei seinen Verhandlungen über
Steuerabkommen. Bis zum Juni 2002 hatte Polen mit 79 Ländern Abkommen zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet. Diese Abkommen stützen sich auf
das Prinzip der Gegenseitigkeit und tragen in der Praxis zur Reduzierung bzw.
Eliminierung von Steuern bei. Eine Lise der Staaten, mit denen Polen DBA-Abkommen
unterzeichnet hat, finden Sie in Anhang 6.
Business in Polen
135
VIII. IMMOBILIEN UND BAUWIRTSCHAFT
Gesetzlicher Rahmen für Immobilien
Die rechtlichen Grundlagen über die Nutzung und das Eigentum von Immobilien durch
Ausländer in Polen sind:
• das Gesetz über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer vom 24. März 1920;
• das Gesetz über die Entwicklung von in Staatseigentum befindlichem und für die
landwirtschaftliche Nutzung bestimmten Agrarflächen vom 19. Oktober 1991;
• das Gesetz über die Verwaltung von Immobilien vom 21. August 1997.
Entsprechende Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches, des Verwaltungsrechts
sowie die Entscheidungen des Obersten Gerichts finden auf alle Angelegenheiten
Anwendung, die durch die vorgenannten Gesetze nicht geregelt werden.
Formen des Immobilieneigentums
Das polnische Rechtssystem unterscheidet zwischen drei Rechtsgruppen hinsichtlich
Grund- bzw. Immobilienbesitzes: „Realrechte“, „Beschränkte Realrechte“ und
„Vertragsrechte“. Der Grund für diese Unterscheidung entspringt dem Umfang an
Rechten und Pflichten, die von den jeweiligen Immobilienhaltern bzw. –nutzern
eingegangen werden.
Es gibt zwei Formen des Immobilieneigentums in Polen, die denen in anderen Ländern
ähneln:
• Eigentum - entspricht dem absoluten Recht „in rem“,
• Ewiger Nießbrauch (mindestens 40, höchstens 99 Jahre, erneuerbar) - eine Art von
„in rem“ Recht, das dem Erbbaurecht entspricht. Dieser Rechtsanspruch ist mit der
Entrichtung einer jährlichen Pachtgebühr an den Besitzer der Immobilie (den Staat
bzw. die Kommune) verbunden. Bauten und Gebäude, die auf dem Erbpachtgrund
entstehen bzw. errichtet werden, sind Eigentum des Pächters.
Beide Formen des Eigentums an Grund bzw. Immobilien können gemäß polnischem
Recht als Kreditsicherungen (Hypotheken) genutzt werden.
Eigentum an Immobilien kann frei übertragen werden, doch muss die
Eigentumsübertragung in Form einer notariellen Urkunde geschehen und in das
Grundbuch eingetragen werden. Das polnische Zivilgesetzbuch sieht eine Reihe von
beschränkten „in rem“ Rechten vor, z.B.: Nießbrauchrecht an fremdem Eigentum,
136
VIII. Immobilien und Bauwirtschaft
Hypotheken, Eigentumsrechte an Genossenschaftswohnungen, Genossenschaftsgeschäftsräumen sowie genossenschaftlichen Einfamilienhäusern.
Vertragliche Eigentumsrechte - Miete und Pacht
• „Miete“ (Najem) - Der Eigentümer sichert dem Mieter gegen Mietzahlung die
Nutzung von Wohn- bzw.- Geschäftsräumen für eine bestimmte Frist (nicht länger
als 10 Jahre) oder auf unbestimmte Zeit zu;
• „Pacht“ (Dzierżawa) - Der Eigentümer sichert dem Pächter gegen Entgelt zu, dass
dieser den Grund und Boden binnen eines bestimmten Zeitraums (nicht länger als
30 Jahre) oder auf unbestimmte Zeit nutzen kann und Vorteile daraus ziehen kann.
(ausgeschlossen Bodenschätze).
Erwerb von Immobilien durch Ausländer
Das Gesetz über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer von 1920 regelt die
Eigentumsrechte von Ausländern an Grund und Boden sowie Immobilien. Das Gesetz
wurde im Mai 1996 verändert und liberalisiert.
Als „Ausländer“ gelten:
1. natürliche Personen, die keine polnische Bürger sind,
2. Rechtspersonen mit Firmensitz im Ausland,
3. zwischen den o.g. Personen, oder nach ausländischem Recht gegründete
Unternehmen mit Firmensitz im Ausland,
4. eine Partnergesellschaft oder ein Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit mit
Firmensitz in Polen, die von den o.g. unmittelbar bzw. mittelbar kontrolliert wird.
Im Allgemeinen erfordert der Erwerb von Grund und Boden oder die Übernahme des
Nießbrauchrechts, gleichermaßen auch die Übernahme von Anteilen an einem
Unternehmen mit Sitz in Polen, das den Rechtstitel bzw. das Nießbrauchrecht an Grund
und Boden besitzt, eine Genehmigung des Ministers für Innere Angelegenheiten und
Verwaltung.
Genehmigungen werden von der Abteilung Genehmigungen und Lizenzen
(Departament Zezwoleń i Koncesji) des Ministeriums für Innere Angelegenheiten und
Verwaltung in Form einen Bescheids nach Prüfung eines entsprechenden Antrags des
Ausländers erteilt. Die Genehmigung ist ein Jahr nach Ausstellungsdatum gültig. Im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens kommen die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensrechts zur Anwendung.
Gegenwärtig benötigt ein Ausländer in den nachfolgend genannten Fällen keine
Genehmigung:
Business in Polen
•
•
•
•
•
•
•
137
Kauf von Immobilien durch Ausländer, die mindestens fünf aufeinanderfolgende
Jahre in Polen gelebt haben, von dem Tag an gerechnet, an dem sie eine
Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten haben;
Kauf von Immobilien durch Ausländer, die mit polnischen Bürgern/innen
verheiratet sind und in Polen mindestens zwei aufeinanderfolgende Jahre gelebt
haben, von dem Tag an gerechnet, an dem sie die eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten haben, und insofern die Immobilie zu einem Teil des
ehelichen Vermögens wird;
Erwerb von Immobilien durch Ausländer, wenn sie am Tage des Erwerbs
berechtigt sind, den Eigentümer zu beerben, sofern der Eigentümer des Rechtstitels
an dem Eigentum mindestens fünf Jahre lang Inhaber der Erbpachtrechts bzw.
Eigentümer war;
Kauf einer Eigentumswohnung durch Ausländer;
Kauf eines Grundstücks durch eine Partnergesellschaft oder ein Unternehmen ohne
Rechtspersönlichkeit mit Firmensitz in Polen, die von den unter 1., 2. und
3. genannten. unmittelbar bzw. mittelbar kontrolliert wird, im Einklang mit deren
satzungsmäßigen Zwecken, sofern die Gesamtfläche des Grundstückes im
Stadtbereich 0,4 ha nicht überschreitet;
Erwerb einer Immobilie durch Ausländer als Bank und gleichzeitigem
Hypothekengläubiger, im Resultat einer ergebnislosen Auktion bei
Zwangsvollstreckungen;
Erwerb bzw. Übernahme von Aktien bzw. Anteilen an Unternehmen (s. Art. 3c des
Gesetzes über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer) durch eine Bank mit
juristischer Rechtspersönlichkeit (s. Art. 1 Abs. 2, Pkt. 4) aufgrund von
Ansprüchen der Bank aus Bankdienstleistungen.
Die Ausnahmeregelung betr. der Einholung von Genehmigungen gilt nicht für
Immobilien, die in Grenzgebieten gelegen sind, desgleichen, wenn die Gesamtfläche des
in landwirtschaftlichen Gebieten gelegenen Grund und Bodens die Fläche von 1 ha
übersteigt.
Darüber hinaus genießen EU-Unternehmer laut Art. 7 des Gesetzes bestimmte
Präferenzen. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass einem Unternehmer aus der
Europäischen Union eine entsprechende Genehmigung zu erteilen ist, wenn das
Unternehmen bzw. deren Niederlassung auf dem Territorium Polens gegründet ist und
die Genehmigung für die Durchführung der Geschäftstätigkeit, zu deren Zweck das
Unternehmen bzw. Niederlassung eingerichtet wurde, notwendig ist. Eine Genehmigung
kann nur dann zurückgenommen werden, falls dies sozialpolitische Aspekte, Fragen der
öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder der Gesundheitsschutz erfordern
VIII. Immobilien und Bauwirtschaft
138
Im Jahr 2002 hat der Minister für Innere Angelegenheiten und Verwaltung 1.595
Genehmigungen für den Kauf von Liegenschaften bzw. Immobilien an Ausländer erteilt.
Die meisten von ihnen (1.223) betrafen ausländische Unternehmen, die in Polen
Investitionen tätigten. 450 Genehmigungen wurden zwecks Erwerb von Aktien bzw.
Anteilen an polnischen Gesellschaften ausgestellt, die Immobilien in Polen eigneten. Die
Zahl der Genehmigungen, die zwecks Kauf von Grundstücken bzw. Immobilien
ausgestellt wurden, sowie die Summe der Grundstücksflächen, für die Genehmigungen
erteilt wurden, werden im folgenden Diagramm veranschaulicht und sind in gewisser
Weise Maßstab für das Interesse ausländischer Investoren an Polen.
Genehmigungen für den Kauf von Grundstücken durch Ausländer
40000
1595
1536
1478
1454
2000
0
1500
1000
500
Anzahl der Genehmigungen
604
5000
565
10000
1342
15000
967
20000
1291
25000
2304
2001
30000
876
Gesamtfläche (in ha)
35000
2187
2500
0
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002
Im Jahre 2002 erhielten ausländische Unternehmen im Rahmen von Investitionsvorhaben Genehmigungen für den Erwerb von ca. 4.800 ha Grund und Boden, bei 372
Einzelpersonen waren es Genehmigungen für etwas über 100 ha. Die Genehmigungen
betrafen vor allem Grund und Boden in Zentral- und Südwestpolen. Im Jahre 2002
wurden die größten Flächen von Unternehmen und natürlichen Personen aus
Deutschland, gefolgt von Antragstellern aus den Niederlanden, erworben. Nach
Angaben des Ministeriums für Innere Angelegenheiten und Verwaltung erhielten in den
Jahren 1990-2002 Ausländer die Erlaubnis erteilt, insgesamt etwa 34.165 ha Grund und
Boden in Polen zu erwerben.
Geschäftsabschlusskosten
•
•
•
Erwerb eines Unternehmens: Stempelgebühr für Firmenanteile: 1 %;
Erwerb einer Immobilie:
Liegenschaft: keine MwSt., Stempelgebühr: 2 %,
Gebäude: falls MwSt.-Zahler -MwSt. 22 %, keine Stempelgebühr,
falls Nicht-MwSt.-Zahler -Stempelgebühr 2 %, keine MwSt.;
Leasing: MwSt. 22 %.
Business in Polen
139
Zusätzlich anfallende Kosten
•
•
•
•
•
Genehmigungsgebühr: 1.000 PLN;
Notargebühr: abhängig vom Immobilienwert, Maximalwertbemessung;
Bei Unternehmensgründung: s. Anhang 2;
Gerichtskosten: vertragsabhängig;
Vermittlungsgebühr:
Kauf: 1 - 2 % des Vertragswertes,
Pacht: 10 - 15 % des jährlichen Pachtzinses plus MwSt., in der Regel vom
Besitzer zu entrichten.
Immobiliensteuer
•
•
•
Die Höhe der Immobiliensteuer wird auf der Grundlage der jährlich vom Minister der
Finanzen erlassenen Höchstsätze von der Gemeinde bestimmt (s. auch Abschnitt VII).
Die jährliche Nießbrauchsteuer ist auf 3 % des Wertes der Erbpacht festgelegt.
Eigentümer von bestimmtem Immobilienarten, einschließlich Besitzer von
Agrarflächen, müssen eine Agrarsteuer bezahlen. Die Höhe hängt von der Größe, dem
Typ, der Bonität und dem jeweiligen Steuerbezirk ab.
Professionelle Dienstleistungen auf dem Immobilienmarkt
Das Gesetz über die Verwaltung von Immobilien (verabschiedet am 21. August 1997)
und die Durchführungsbestimmungen (herausgegeben vom Ministerrat im Jahre 1998)
regeln die berufliche Tätigkeit auf dem Immobilienmarkt.
Staatlich geprüfte Immobiliensachverständige
Seit dem 1. Januar 1998 sind nur staatlich zugelassene Immobiliengutachter befugt,
Bewertungen von Vermögensteilen durchzuführen. Jede Person, die diesen Beruf
ausüben möchte, muss folgende Qualifikationen aufweisen:
• Geschäfts- und Rechtsfähigkeit;
• sie darf nicht wegen einer strafbaren Handlung verurteilt sein, die dem
Berufsimage abträglich ist;
• Hochschulabschluss;
• Abschluss eines postgradualen Studium in der Fachrichtung Bewertung von
Sachanlagen und Vermögensteilen;
• einschlägige Berufserfahrung;
• erfolgreicher Abschluss des Qualifizierungsverfahren, das vom Staatlichen
Zulassungskomitee durchgeführt wird;
• Lizenz, ausgestellt vom Amt für Wohnungswesen und Stadtentwicklung.
140
VIII. Immobilien und Bauwirtschaft
Das Gesetz legt den Immobiliensachverständigen die Pflicht auf, ihren hohen
Wissensstand durch Weiterbildung zu vervollkommnen, ebenso existiert ein Komitee
für Fragen der beruflichen Ethik, dem sie sich zu verantworten haben. Es gibt zur Zeit
etwa 3.500 staatlich geprüfte Immobiliengutachter, die bei lokalen Geschäftsstellen der
Polnischen Föderation der Verbände der Immobiliengutachter eingeschrieben sind. Die
Föderation ist Mitglied der Europäischen Gruppe hauptamtlicher staatlich geprüften
Gutachter (TEGOVA) und des Internationalen Komitees für Standardevaluierung
(IVSC).
Immobilienmakler
Das Gesetz über die Verwaltung von Immobilien bestimmt, dass ausschließlich
Personen mit Berufszulassung Immobiliengeschäfte durchführen dürfen. Personen, die
die vom Amt für Wohnungswesen und Stadtentwicklung festgelegten
Qualifikationskriterien erfüllen, können eine Lizenz als hauptberuflicher Immobilienmakler beantragen. Kriterien:
• Oberschulabschluss;
• Abgeschlossene Fachhochschule oder Spezialkurse;
• abgeschlossenes Verfahren vor dem Staatlichen Ernennungskomitee;
• Lizenz, ausgestellt vom Amt für Wohnungswesen und Entwicklung.
Immobilienhändler sind verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit
geltendem Recht und entsprechenden Verordnungen auszuüben. Zudem müssen sie die
beruflichen und berufsständischen Normen befolgen sowie für einen gleichbleibend
guten Wissensstand sorgen. Die Immobilienhändler unterstehen einem Komitee für
Standesrichtlinien. Der polnische Immobilienverband legt als Organisation der
Immobilienhändler die Berufsstandards einschließlich der ethischen Geschäftspraktiken
fest. Der Verband arbeitet mit ähnlichen Organisationen in der ganzen Welt eng
zusammen.
Immobilienverwalter
Immobilienverwalter sind nach Maßgabe des Gesetzes Personen, die über die
erforderlichen Qualifikationen und eine Lizenz verfügen, um Immobilien im Namen des
Eigentümers zu verwalten. Immobilieneigentümer benötigen keine Lizenz, um ihr
Eigentum zu verwalten. Die Kriterien für eine Lizenzvergabe an
Berufsimmobilienverwalter ähneln denen für Immobilienhändler. Laut neuen
Vorschriften müssen Personen, die Dienstleistungen als Immobilienverwalter anbieten,
versichert sein. Vertreten wird diese Berufsgruppe durch den Polnischen Verband der
Immobilienverwalter.
Business in Polen
141
Immobilienmarkt nach Segmenten
Bürogebäude
Angebot
Der Bestand an modernen Büroimmobilien in Warschau hat im Jahre 2002 weiter
zugenommen. Über 200.000 m2 neuer Büroflächen bereicherten das Angebot am
Immobilienmarkt. Der größte Teil (83 %) betraf neu entstandene Bürokapazitäten in
peripheren Geschäftslagen (NCL). Eine Zunahme des Angebots von gegenwärtig im
Entstehen befindlichen Büroflächen in zentralen Geschäftslagen (CBD) in einer
Gesamtfläche von über 100.000 m2 wird im Laufe des Jahres 2003 erwartet. Ausgehend
von einer kontinuierlichen Geschäftstätigkeit von Projektentwicklern und einem
zunehmenden Wettbewerb in diesem Marktsegment ist abzusehen, dass die Qualität
neuer Projekte ein noch höheren Niveau aufweisen und der Marktanteil erfahrener
Projektentwickler zunehmen wird. Neue Projekte von Bürokomplexen gehen nicht nur
mit Mietanforderungen und dem diesbezüglichen Bedarf einher, sondern sind vor allem
auf die Erwartungen von Investoren ausgerichtet. Der Mangel an hochwertigen
institutionellen Produkten veranlasst Investoren, sich bereits in einem frühen Stadium
des Projektentwicklungsprozesses festzulegen (z.B. durch Erwerb im Voraus), um sich
die qualitativ besten Angebote zu sichern.
Büroimmobilien – Auflaufender Bestand und jährlicher Zuwachs
1600
C B D -B e sta nd (in 1.000 m 2)
1400
250
1200
200
1000
800
150
600
100
400
50
200
0
N C L -B e sta nd (in 1.000 m2)
300
0
1995
1996
1997
1998
1999
C B D -B e sta nd kum ula tiv
C B D -Z uw a c hs p.a .
* Schätzungen
2000
2001
2002
2003* 2004* 2005*
N C L -B e sta nd kum ula tiv
N C L -Z uw a c hs p.a .
Quelle: Cushman & Wakefield Healey & Baker, 2003
VIII. Immobilien und Bauwirtschaft
142
Nachfrage
Im Jahre 2002 wurden Anzeichen einer Erholungsphase am Markt sichtbar. Ungeachtet
rezessiver gesamtwirtschaftlicher Erscheinungen stieg die Bedarfsrealisierung mit über
237.000 m2 um 30 %. Fast 29 % des Gesamtbedarfs wurden über Vermietungen, weitere
19 % über Mietverlängerungen realisiert. Im Jahre 2002 war der Bedarf mit 77 % in
peripheren Geschäftslagen wesentlich größer als in zentralen Geschäftslagen (23 %).
Das Niveau an Leerständen blieb über das Jahr 2002 stabil.
Vermietung
Die Mietpreise sollten sich im Jahre 2003 dem erwarteten hohen Angebot anpassen. Das
Entstehen von erstklassigen Marktsegmenten in zentralen und peripheren
Geschäftslagen Warschaus sollte sich fördernd für eine Investitionsentscheidung
auswirken und die einnahmeseitigen Erwartungshaltungen des Marktes stabilisieren.
Büroimmobilien – Mietpreise
USD / m2 / Monat
50
40
30
20
10
0
1995
1996
1997
1998
NCL -Durchschnitt
CBD -Durchschnitt
* Schätzungen
1999
2000
2001
2002
2003*
NCL-Oberklasse
CBD-Oberklasse
Quelle: Cushman & Wakefield Healey & Baker, 2003
Einzelhandel
Angebot
Die Entwicklung des Einzelhandels hat in Polen in allen Großstädten, Warschau
eingeschlossen, weiter zugenommen. In der polnischen Hauptstadt wurden im Jahre
2002 über 100.000 m2 Verkaufsfläche an den Einzelhandel übergeben. Wachstumstendenzen werden sowohl in anderen großen, aber auch in kleineren Städten, in denen
der Einzelhandel mit neuen Einkaufsobjekten die Ziele seiner Expansionspläne
realisiert, sichtbar. Der Bereich Einzelhandelslager, in dem gegenwärtig viel Bewegung
zu verzeichnen ist und der hochwertige Produkte und eine langfristige Mietsicherung
Business in Polen
143
bietet, eröffnet ebenfalls für institutionelle Investoren neue Geschäftsmöglichkeiten.
Landesweit ist ein zunehmender Wettbewerb in verschiedenen Marktsegmenten zu
beobachten, der eine Ausdehnung bereits existierender Schemata und geplanter neuer
Entwicklungsrichtungen mit sich bringen wird. Jedoch steht die Auswahl des qualitativ
besten Produkts auf der Prioritätenliste von Investoren ganz oben. Dies wird für den
Markt zu einem Test nach der ersten Entwicklungsphase in diesem Segment werden.
3 000
600
2 500
500
2 000
400
1 500
300
1 000
200
500
100
0
Zuwachs p.a. (in 1.000 m2)
Gesamtbestand (in 1.000 m2)
Einzelhandel – Auflaufender Bestand und jährlicher Zuwachs
0
1996
1997
1998
1999
Warschau-Gesamtbestand
Gesamtbestand in anderen Städten (65)
Zuwachs p.a. in 7 weiteren Großstädten
* Schätzungen
2000
2001
2002
2003*
2004*
Gesamtbestand in 7 weiteren Großstädten
Warschau-Zuwachs p.a.
Zuwachs p.a. in anderen Städten (65)
Quelle: Cushman & Wakefield Healey & Baker, 2003
Nachfrage
Der Einzelhandelsimmobilienmarkt verzeichnete im Jahre 2002 ungeachtet der globalen
wirtschaftlichen Rezessionserscheinungen und dem zunehmenden Wettbewerb eine
gesunde Entwicklung. Der Bedarfslage kam eine Reihe von neuen Projektentwicklungen
entgegen, das Belegungsniveau war hoch. Die weitere Anwendung existierender
Projektentwicklungen, insbesondere auch auf dem wettbewerbsträchtigen Markt
Warschaus, war Ausdruck einer erfolgreichen strategischen Ausrichtung.
Vermietung
Das erzielte Mietpreisniveau bei einigen Projektentwicklungen bestätigte deren
kommerziellen Erfolg und damit wurden echte Maßstäbe hinsichtlich der Projektpositionierung in unterschiedlichen Marktsegmenten gesetzt. Im Bereich Ladengeschäfte wurde im Jahre 2002, parallel zu erfolgten innerstädtischen Sanierungsprojekten, ebenfalls Zuwachs verzeichnet. Das Mietpreisniveau zwischen neuen und
VIII. Immobilien und Bauwirtschaft
144
älteren Ladengeschäften variiert erheblich. In diesem Segment ist jedoch das
Investitionsinteresse zunehmend, was zu einer größeren Transparenz sich verändernder
Marktsegmente führen sollte.
Einzelhandel – Vermietung
USD / m2 / Monat
100
80
60
40
20
0
1996
1997
1998
1999
Ladengeschäfte
Boutique-Läden
Mittelwert
* Schätzungen
2000
2001
2002
2003*
Exclusivlagen
Geschäft mittlerer Größe
Quelle: Cushman & Wakefield Healey & Baker, 2003
Industrie/Gewerbe
Angebot
Zu den Immobilienunternehmen, die bereits in diesem Marktsegment seit über 5 Jahren
tätig sind, sind erfahrene internationale Projektentwickler hinzu gekommen. Bauliche
Aktivitäten werden von einer gesunden Bedarfslage an Logistikflächen bestimmt und
dienen als Grundlage für die weitere landesweite Expansion im Einzelhandel. Die sog.
„built-to-suit“-Projekte, einschließlich einer entsprechenden Infrastruktur, haben sich am
Markt besonders bewährt. Die Aufnahmefähigkeit des Marktes im Raum Warschau ist
nach wie vor hoch, verstärkte Aktivitäten sind in der Umgebung anderer polnischer
Großstädte zu verzeichnen. Neben der Hauptstadt sind gegenwärtig die Stadt Łódź und
die Region Schlesien von besonderer Attraktivität hinsichtlich der Ansiedlung derartiger
Projekte.
Business in Polen
145
1200
250
1000
200
800
150
600
100
400
50
200
0
0
1997
1998
1999
2000
Bestand auflaufend
* Schätzungen
2001
2002
Bestand p.a. (in 1.000 m2)
Gesamtbestand (in 1.000 m2)
Industrie- und Gewerbeflächen – Auflaufender Bestand und jährlicher Zuwachs
2003*
Järlicher Zuwachs
Quelle: Cushman & Wakefield Healey & Baker, 2003
Bedarf
In der Region Warschau ist das Leerstandsniveau in diesem Marktsegment von 25 % im
Jahre 2000 auf gegenwärtig nur 12 % gefallen. Es wird erwartet, dass die Rolle Polens
im gesamteuropäischen Vertriebsnetz mit dem EU-Beitritt zunehmen wird. Die Größe
des Inlandsmarktes und die geographische Lage des Landes, als das Tor zu den
entsehenden attraktiven Ostmärkten, sollten Unternehmen erneut davon überzeugen, in
Polen regionale Vertriebszentren anzusiedeln. Die Nachfrage nach Gewerbeflächen
sollte mit dem wirtschaftlichen Wachstum, insbesondere nach dem EU-Beitritt, erneut
zunehmen.
Vermietung
Das Mietpreisniveau erreichte im Jahre 2002 einen Tiefstand, da sich die Mehrheit von
Geschäftsabwicklungen auf außerhalb von Städten gelegenen Lager- und Gewerbeflächen, die von Logistikunternehmen betrieben werden, konzentrierte.
VIII. Immobilien und Bauwirtschaft
146
USD / m2/ Monat
Industrie- und Gewerbeflächen – Vermietung und Leerstände
12
30%
10
25%
8
20%
6
15%
4
10%
2
5%
0
0%
1997
1998
1999
Vermietung
* Schätzungen
2000
2001
2002
2003*
Leerstand
Quelle: Cushman & Wakefield Healey & Baker, 2003
Bauwirtschaft
Die Geschäftsaktivitäten der Bauwirtschaft haben in den Jahren 1997-2000 stark
zugenommen. Zu diesem Wachstum kam es hauptsächlich dank ausländischer
Investitionen in den Bereichen Industrie-, Einzelhandel- und Bürogebäude, aber auch die
durch polnisches Kapital getätigten Investitionen nahmen zu. Im Jahre 2001 verkehrte
sich diese Tendenz zum ersten Mal nach 10 Jahren Wachstum in ihr Gegenteil. Im Jahre
2002 sank die Produktion der hiesigen Bauwirtschaft um 8 %.
Ausschlaggebend für das Gesamtergebnis der Branche waren eine rückläufige Tendenz
von 8 % im Privatsektor und Produktionseinbußen von 15 % bei staatlichen
Bauunternehmen. Im Jahr 2002 ist der Anteil des Privatsektors an der Bauwirtschaft
weiter angestiegen und erreichte ca. 98 %.
Neuinvestitionen und Modernisierungsprojekte herrschen in diesem Wirtschaftszweig
vor. Sie belaufen sich auf 72,4 % der Gesamtvorhaben, Instandhaltungen und
Reparaturen auf 27,6 %. Laut Angaben des Hauptamtes für Statistik kamen im Jahre
2002 106.105 neue Wohnungen auf den Markt und der Bau von 76.961 neuer
Wohnungen wurde in Angriff genommen. Ende des Jahres befanden sich ca. 696.700
Wohnungen in Bau.
Business in Polen
147
IX. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND GEISTIGES EIGENTUM
Am 22. August 2001 trat das neues Gesetz über gewerbliche Schutzrechte vom 30 Juni
2000 in Kraft, das 4 vorher geltende Gesetze (Gesetz über Erfindungen, Markenzeichen,
Patente und das Patentamt) ablöste. Die neuen gesetzlichen Rahmen regeln die Bereich
Erfindungen, Gebrauchsmuster, Industriedesign, Markenzeichen, geographische
Indikatoren, Schaltpläne, sowie die Grundsätze deren Anwendung durch verschiedenen
Einrichtungen und Vergütungsrichtlinien für Erfinder.
Patentgesetze
Polen ist Vertragspartei der Stockholmer Fassung der Pariser Konvention über
gewerbliche Schutzrechte. Seit 1990 ist Polen ebenso Signatarstaat des Vertrags über
Kooperation im Patentwesen. Das Gesetz über gewerbliche Schutzrechte reguliert den
Schutz von Erfindungen durch Patente und Gebrauchsmuster. Falls jedoch durch
internationale Vereinbarungen spezielle Verfahrensweisen für den Patentschutz
festgelegt sind, dann erstreckt sich das Gesetz über gewerbliche Schutzrechte auf die
Bereiche, die durch die internationale Vereinbarung nicht tangiert werden bzw. in die
Kompetenz nationaler Behörden fallen. Anmeldungen sind beim Polnischen Patentamt
einzureichen. Ausländische Antragsteller müssen sich durch polnische Patentanwälte
vertreten lassen.
Eingetragene Patente haben eine Geltungsdauer von 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der
Einreichung. Patente für die Produktherstellung umfassen ebenso die Produkte, die aus
dem Herstellungsprozess resultieren. Das Schutzrecht eines Gebrauchsmusters ist
10 Jahre gültig. Zur Erhaltung des Patents oder Schutzrechts sind Jahresgebühren zu
zahlen.
Patente werden nicht erteilt für:
• Erfindungen, deren Anwendung Prinzipien von öffentlicher Ordnung und des
Gemeinwohls entgegenstehen,
• neue Pflanzen- und Tierzüchtungen sowie rein biologische Verfahren zur
Pflanzen- oder Tierzucht, wobei dies nicht für mikrobiologische Kultivierungsverfahren im Pflanzen- und Tierzuchtbereich und deren Ergebnisse zutrifft,
• operative und therapeutische Methoden der Behandlung von Krankheiten sowie
diagnostische Methoden in Human- und Veterinärmedizin, ausgeschlossen
Produkte, die für die Diagnose und Behandlung eingesetzt werden.
Patente werden nach Prüfung einer Erfindung auf Innovativität, Originalität der
Forschungstätigkeit und kommerzieller Relevanz erteilt. Ein Gebrauchsmuster muss
neu, nützlich und in Form, Aufbau bzw. Struktur Beständigkeit aufweisen.
148
IX. Gewerbliche Schutzrechte und geistiges Eigentum
Das Patent bzw. Schutzrecht eines Gebrauchsmusters verleiht dem Inhaber das
ausschließliche Nutzungsrecht auf dem Territorium Polens für den Zeitraum der
Gültigkeitsdauer. Das ausschließliche Recht darf jedoch nicht missbraucht werden,
insbesondere nicht durch unzulässige Monopolpraktiken.
Insbesondere finden Patentrechte dann keine Anwendung, wenn zur Nutzung Dritte
notwendig sind, um entsprechenden Marktbedürfnissen zu entsprechen, und falls das
öffentliche Interesse dies erforderlich macht, des weiteren in dem Fall, insofern
Quantität bzw. Qualität des Produkts unwesentlich ist oder der Preis unbotmäßige
Ausmaße annimmt. Diese Vorschrift kommt jedoch in den ersten 3 Jahren nach der
Patentregistrierung nicht zur Anwendung.
Die Verweigerung von Patentrechten wie auch die Verhinderung oder Beseitigung eines
nationalen Notstands können Anlass für die Beantragung einer Zwangslizenz sein.
Spezielle Lizenzvorschriften gibt es nicht. Der Inhaber eines Patents oder einer
ausschließlichen Lizenz hat das Recht, wegen Gewinnminderung und/ oder Schadens
auf Unterlassung zu klagen. Strafrechtliche Verfolgung droht bei falscher
Kennzeichnung und Schutzrechtsverletzung. Die Kennzeichnung von Produkten mit
einer Patentnummer ist üblich, aber nicht vorgeschrieben.
Erwähnensewert ist, dass das neue Gesetz über den Gewerbeschutz vom 6. Juni 2002
eine Reihe neuer, zusätzlicher Schutzrechte definiert, die mit dem EU-Beitritt Polens in
Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an greifen diese zusätzlichen Schutzrechte auf dem
gesamten Territorium der Republik Polen, gestützt auf die Regelungen über zusätzliche
Schutzzertifikate für medizinische Produkte und Pflanzenschutzmittel in der
Europäischen Union.
Markenzeichen
Polen ist Vertragspartei des Madrider Abkommens über die Registrierung von
Markenzeichen und den Schutz vor falschen oder irreführenden Angaben über die
Herkunft von Waren. Seit 1991 ist Polen auch Vertragspartei des Madrider Abkommens
über die internationale Registrierung von Markenzeichen - seit Frühjahr 1997 auch des
zu diesem Abkommen gehörenden Protokolls.
Folgende Arten der Kennzeichnung sind registrierbar:
• Markenzeichen für Waren (Warenzeichen),
• Markenzeichen für Dienstleistungen,
• Kollektive Markenzeichen,
• Gütesiegel.
Business in Polen
149
Die Anmeldung muss die Waren und Dienstleistungen beschreiben, die durch ein
eingetragenes Markenzeichen gekennzeichnet werden sollen. Das Anmeldeverfahren,
die gewährten Rechte und die Arten registrierbarer und nicht registrierbarer
Markenzeichen sind im o.g. Gesetz über gewerbliche Schutzrechte geregelt.
Anmeldungen werden beim Polnischen Patentamt eingereicht. Ein Vorrang nach
Maßgabe der Pariser Konvention kann gegebenenfalls geltend gemacht werden.
Ein eingetragenes Markenzeichen gilt 10 Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Anmeldung,
es sei denn, es ist erwiesenermaßen in 5 aufeinander folgenden Jahren nicht benutzt
worden. Die Registrierung kann für weitere 10 Jahre erneuert werden.Nach der
Eintragung kann der Inhaber des Markenzeichens einem Dritten eine Lizenz erteilen.
Bei Schutzrechtsverletzung kann er oder der Lizenznehmer rechtliche Maßnahmen
ergreifen.
Das Schutzrecht kann auf eine geographische Region bzw. deren Bezeichnung erweitert
werden, sofern die Bezeichnung auf einen bestimmten Ursprungsort bzw. ein Gebiet,
mit dem das Produkt assoziiert werden kann, in Zusammenhang gebracht wird bzw. falls
Produkteigenschaften mit einer sie näher bestimmenden Bezeichnung verbunden sind.
Ausländische Antragsteller müssen sich in Polen durch einen örtlichen Patentanwalt
vertreten lassen. Das Patentamt Polens verfügt über eine entsprechende Liste
zugelassener Patentanwälte (www.uprp.pl).
Urheberrechte (Copyrights)
Urheberrechte werden in Polen durch das Gesetz über Urheberrechte und verwandte
Rechte vom 4. Februar 1994 geschützt. Das Gesetz hat im Juni 2000 und im Oktober
2002 wesentliche Änderungen erfahren. Die Neufassung wird den Anforderungen
zeitgemäßer internationaler Standards gerecht und entspricht den Prinzipien des freien
Handels mit geistigem Eigentum und ist EU-Regelungen angepasst.
Der Umfang des urheberrechtlichen Schutzes ist beträchtlich erweitert worden. Das neue
Gesetz bezieht sich nicht nur auf den Schutz des Urheberrechts im traditionellen Sinn,
sondern auch auf ihm verwandte Rechte. Das Gesetz trifft für neue Rechte und neue
Rechtsinhaber eine Regelung, die letztere in die Lage versetzt, selbst zu entscheiden, wie
der Ertrag ihrer Arbeit verwendet werden soll, und es ihnen ermöglicht, die finanziellen
Früchte ihrer Arbeit zu ernten. Der Kreis der neuen Rechtsinhaber umschließt
Produzenten von Musik- und Videoaufnahmen sowie Fernseh- und Rundfunksender
ebenso wie ausübende Künstler. Das neue Gesetz gewährt den Schutz geistigen
Eigentums im Bereich von Wissenschaft, Technologie und Handwerk, unter Einschluss
von Computerprogrammen, Industriedesign etc. Bei Computersoftware gibt es ähnliche
Schutzmechanismen wie in EU-Ländern.
150
IX. Gewerbliche Schutzrechte und geistiges Eigentum
Das Recht auf Manifestation schöpferischer Aktivitäten von individuellem Charakter in
jedweder Form, ungeachtet ihres Werts, Zweck und Darstellungsart, sind geschützt. Die
Schutzdauer für geistiges Eigentum ist verlängert worden und beträgt nun 70 Jahre ab
dem Tode des Urhebers oder, falls das Urheberrecht einem anderen zusteht, 70 Jahre ab
der Verleihung des Rechts.
Das Gesetz sieht auch eine pauschale Entschädigungsregelung zum Ausgleich solcher
Verluste vor, die Schöpfern, Künstlern und Produzenten durch unkontrollierte und
massenhafte Reproduktion ihrer Werke für den Hausgebrauch entstehen. Produzenten
und Importeure von VCRs, Tonbandrecordern, Scannern, Kopiergeräten sowie anderem
audio- und videotechnischem Gerät, auch von unbespielten Tonbandkassetten, CDs etc.
müssen an die Schöpfer, die ausübenden Künstler und die Hersteller eine Abgabe
zahlen, die bis zu 3 % des durch den Verkauf der Produkte erzielten Erträge beträgt.
Das neue Gesetz schafft die Grundlage für effizientere Verfahren zur Durchsetzung des
urheberrechtlichen Schutzes. Gesetzwidrig erlangte Vermögensvorteile können
eingezogen und dem wahren Rechtsinhaber zugeführt werden. Das Gesetz sieht für die
Verletzung geistigen Eigentums auch Strafen, Geldstrafen und Freiheitsentzug bis zu 5
Jahren, vor.
Die neue Gesetzgebung hat den Schutz des Urheberrechts in Polen beträchtlich
verstärkt. Sie hat auch dazu beigetragen, Erscheinungen von Produktpiraterie
zurückzudrängen. Die Anpassung an den internationalen Standard des Schutzes von
geistigem Eigentum schafft günstige Bedingungen für ausländische Investitionen, bei
denen von solchen Rechten Gebrauch gemacht wird.
Darüber hinaus schützt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb polnische und
ausländische Handelsgesellschaften beispielsweise gegen:
• Versuche, die Öffentlichkeit glauben zu machen, dass Waren oder Dienstleistungen aus anderer Quelle stammen als vom wahren Produzenten oder
Lieferanten,
• Schädigungen des Images von Handelsgesellschaften durch Weitergabe
ungeprüfter Informationen oder Veröffentlichung ihres geschäftlichen oder
innerbetrieblichen technisch Wissens (Betriebsgeheimnisse) etc.
Business in Polen
151
X. GEWERBLICHE TÄTIGKEIT IN POLEN
Gewerbliche Formen im Geschäftsleben
Die polnischen Vorschriften erlauben folgende legale Formen der gewerblichen
Tätigkeit:
• Unternehmen, die von einer natürlichen Person betrieben werden (Einmannfirmen); sie müssen sich je nach Art und Reichweite ihrer geschäftlichen Tätigkeit
registrieren lassen,
• Gesellschaften bürgerlichen Rechts, gegründet nach den Bestimmungen des
Polnischen Zivilgesetzbuchs,
• Handelsgesellschaften, gegründet von natürlichen oder juristischen Personen nach
den Bestimmungen des Polnischen Gesetzbuchs über Handelsgesellschaften,
• Genossenschaften (Kooperativen), gegründet von natürlichen oder juristischen
Personen,
• staatseigene Unternehmen.
Das Gesetzbuch über Handelsgesellschaften vom 15. September 2000 regelt zwei
Gruppen von Gesellschaften:
• Partnergesellschaften (eingetragene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Berufspartnerschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktienbasis),
• Verbandsgesellschaften (Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter
Haftung). Zur Basisinformation über solche Gesellschaften siehe die
Rechtsausführungen in Kapitel V.
Vereine, Stiftungen und Gewerkschaften können sich ebenfalls wirtschaftlich betätigen.
Gründung einer Gesellschaft
Aufgrund des Gesetzes über gewerbliche Tätigkeit vom 19. November 1999 können
sich ausländische Gesellschaften und Ausländer (mit ausländischem Wohnsitz) in Polen
in jeder legalen Form geschäftlich betätigen, wobei Gegenseitigkeit Voraussetzung ist.
Das Gegenseitigkeitserfordernis gilt allerdings nicht für Kommanditgesellschaften,
Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften.
Die Gründung von Gesellschaften der beiden letzteren Typen durch ausländische
Rechtsträger war schon nach früheren Vorschriften zulässig. Diese Typen sind für alle
Geschäfte - ausgenommen die kleineren Umfangs - gut geeignet; deshalb steht zu
erwarten, dass sich ausländische Geschäftstätigkeit auch künftig überwiegend solcher
Gesellschaften bedient. Da die Kommanditgesellschaft der einzige andere legale
Gesellschaftstyp ist, der ausländischen Investoren offen steht, ohne dass diese dafür eine
152
X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen
Gegenseitigkeitsbescheinigung vom Polnischen Konsulat ihres Heimatlandes beibringen
müssen, kann auch dieser Gesellschaftstyp, namentlich für kleinere Gesellschaften und
Einzelpersonen, attraktiv sein.
Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Bevor das Eintragungsverfahren für eine Gesellschaft beginnen kann, müssen Satzung
(Aktiengesellschaft) oder Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
fertiggestellt, ordnungsgemäß unterzeichnet und notariell beurkundet sein. Bevor diese
Urkunden bei der notariellen Konsultation ihre endgültige Fassung erhalten, sollten die
Rechtsberater den Gesellschaftsgründern einen Entwurf vorgelegt haben.
Bei einer Aktiengesellschaft sollte die notarielle Urkunde folgende Angaben enthalten:
• Firmenname und Sitz der Gesellschaft,
• Gegenstand der Geschäftstätigkeit,
• Dauer der Gesellschaft, falls begrenzt,
• Höhe des Stammkapitals, Höhe des vor Eintragung eingezahlten Kapitals,
Nominalwert der Aktien und deren Zahl, mit der Angabe, ob es sich um Inhaberoder Namensaktien handelt,
• bei Sonderaktien gegebenenfalls deren Zahl und die darin verbrieften Rechte,
• Namen und Anschriften der Gründer,
• Zahl der Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen oder zumindest deren
Höchst- und Mindestzahl sowie die Bezeichnung des Organs, das die Mitglieder
ernennt,
• zumindest die ungefähren Aufwendungen für die Kosten der Unternehmensgründung,
• eine Zeitung/Zeitschrift für Bekanntmachungen, falls die Gesellschaft ihre
Bekanntmachungen andernorts als im Amtsblatt (Monitor Sądowy i Gospodarczy)
veröffentlichen will.
Abgesehen davon sollte die Satzung Bestimmungen enthalten über: Zahl und Art von
Dokumenten, die dem Inhaber Gewinnbeteiligungsrechte oder Ansprüche auf Anteile
am Gesellschaftsvermögens verleihen, auch etwa damit verbundene Befugnisse,
Zusatzverpflichtungen, die sich auf den Erwerb von Aktien, Bedingungen und Art und
Weise des Rückkaufs von Aktien beziehen, Beschränkungen der Übertragbarkeit oder
des Verkaufs von Aktien sowie alle Sonderrechte, die einzelnen Aktionären gewährt
worden sind.
Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sollte die notarielle Urkunde folgende
Angaben enthalten:
• Name und Sitz der Gesellschaft,
Business in Polen
•
•
•
•
•
153
Gegenstand der Geschäftstätigkeit,
Dauer der Gesellschaft, falls begrenzt,
Höhe des Stammkapitals,
Angabe, ob ein Gesellschafter nur einen Geschäftsanteil oder mehrere Geschäftsanteile halten darf,
Zahl und Höhe der Geschäftsanteile der jeweiligen Einzelgesellschafter.
Abgesehen davon sollte die Urkunde Bestimmungen über Sacheinlagen und etwaige
Vereinbarungen, durch die Gesellschaftern Sondervorteile eingeräumt und/oder
Zusatzpflichten auferlegt worden sind, enthalten.
Weitere Dokumente, die beim Notar benötigt werden, sind:
• eine Liste der Namen der Gesellschafter sowie die Höhe und Anzahl der von den
Gründern gehaltenen Geschäftsanteile,
• Entwurf der Bestellung des Vorstands/der Geschäftsführer,
• Entwurf der Bestellung des Aufsichtsrats (obligatorisch bei Aktiengesellschaften)
und der Revisionskommission, falls eine solche gesetzlich oder im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist.
Wenn der Gesellschafter eine juristische Person ist, sind vorzulegen:
• eine Kopie des Handelsregistereintrags (mit dreimonatiger Gültigkeit!),
• ein Beschluss des zuständigen Organs der Gesellschaft, mit dem der Beteiligung an
der zu gründenden Gesellschaft zugestimmt wird,
• notariell beglaubigte Vollmachten, wenn die zeichnungsberechtigten Vertreter des
Gesellschafters nicht persönlich erscheinen, sondern sich durch Bevollmächtigte
vertreten lassen.
Fremdsprachige Dokumente müssen von der polnischen Botschaft oder dem polnischen
Konsulat des jeweiligen Orts dahingehend bestätigt sein, dass sie entsprechend rechtlich
verbindlicher Länderbestimmungen ausgestellt sind; beizufügen ist ebenso eine
beglaubigte Übersetzung.
Der nächste Schritt ist die Eintragung der Gesellschaft im Nationalen Gerichtsregister.
Dies erledigt das Registergericht, und zwar auf einen Eintragungsantrag hin, der vom
Vorstand einzureichen ist und folgende Angaben enthält:
• Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft,
• Höhe des Grund- oder Stammkapitals (sowie Zahl und Nominalwert der Aktien bei
Aktiengesellschaften),
• Namen der Vorstandsmitglieder und Vertretungsregelung (sowie die Anschriften
der Geschäftsführer bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung),
154
•
•
•
•
•
•
•
•
•
X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen
Namen der Mitglieder des Aufsichtsrats (obligatorisch bei Aktiengesellschaften)
und der Revisionskommission, falls eine solche gesetzlich oder im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist),
Dauer der Gesellschaft, falls begrenzt,
eine Zeitung/Zeitschrift für Bekanntmachungen, falls in der Satzung oder im
Gesellschaftsvertrag vorgesehen,
Aufstellung der von Gesellschaftern eingebrachten Sacheinlagen,
Angabe, ob ein Gesellschafter nur einen Geschäftsanteil oder mehrere Geschäftsanteile halten darf (Gesellschaften mit beschränkter Haftung),
Zahl der Vorzugsaktien und Art der Vorzüge (Aktiengesellschaften),
Gesamtkapital, falls in der Satzung vorgesehen (Aktiengesellschaften),
vor Eintragung eingezahltes Kapital (Aktiengesellschaften),
alle Sonderrechte einzelner Gesellschafter, falls in der Satzung vorgesehen.
Zu den sonst für die Eintragung benötigten Dokumenten gehören:
• die Gesellschaftssatzung oder der Gesellschaftsvertrag;
• Dokumente über die Bestellung der Leitungsorgane, mit genauer Bezeichnung der
ernannten Mitglieder; bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung jedoch nur,
wenn diese nicht im Gesellschaftsvertrag genannt sind;
• Eine Erklärung aller Vorstandsmitglieder, dass sämtliche Einlagen in das
Stammkapital durch die Teilhaber vollständig getätigt wurden (GmbH), bzw. das
die Zahlungen für die Übernahme von Aktien und die Einbringung von
Sachanlagen gemäß Gesellschaftervertrag erfolgt ist (Aktiengesellschaft);
• eine von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Liste mit den Namen der
Anteilseigner (Individualpersonen und Gesellschaften), der Anzahl und dem
Nominalwert ihrer Anteile;
• Unterschriftsproben der Vorstandsmitglieder, notariell beglaubigt oder vor Gericht
persönlich geleistet.
Darüber hinaus gibt es bezüglich der für die Eintragung einer Aktiengesellschaft
benötigten Dokumente noch einige weitere Anforderungen gemäß Art. 320 des
Gesetzbuchs über Handelsgesellschaften. Die Registriergebühr beträgt 1.000 PLN.
Die Eintragung muss nach gesetzlicher Vorschrift im Amtsblatt öffentlich bekannt
gemacht werden. Dies ist mit der Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 500 PLN
verbunden.
Nach der Eintragung beim Gericht muss jeder Gesellschaft eine statistische Nummer
vom zuständigen Amt für Statistik zugeteilt werden. Die Zuteilung der Nummer
geschieht auf Antrag der Gesellschaft; der Antrag muss enthalten:
• den Namen der Gesellschaft,
Business in Polen
•
•
•
155
den Geschäftsbereich,
den Zeitpunkt der Aufnahme des Geschäftsbetriebs,
die geplante Anzahl der Mitarbeiter.
Dem Antrag sind eine Kopie der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags und eine
beglaubigte Kopie des Handelsregistereintrags beizufügen.
Schließlich muss sich die Gesellschaft bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und
(nach Eröffnung eines Bankkontos) beim für den Sitz des Unternehmens zuständigen
Finanzamt anmelden.
Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der mindestens ein Gesellschafter
gegenüber den Gläubigern unbeschränkt haftet (Komplementär) und die Haftung
mindestens
eines
Gesellschafters
beschränkt
ist
(Kommanditist).
Der
Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden und sollte folgende Angaben
enthalten:
• Firmenname und Sitz der Gesellschaft,
• Gegenstand der Geschäftstätigkeit,
• Dauer der Gesellschaft, falls begrenzt,
• Einlagen eines jeden Partners und deren Wertumfang,
• Betrag, bis zu dem jeder Kommanditist gegenüber den Gläubigern haftet,
• falls ein Kommanditist seine Einlage in Sachwerten leistet, muss die Sacheinlage
nach Art, Wert und Person des sie leistenden Gesellschafters bezeichnet werden.
Der nächste Schritt ist die Eintragung der Gesellschaft in das Nationale Unternehmensregister. Es entstehen hierbei die gleichen Gebühren wie im Falle der Registrierung
anderer Handelsgesellschaften. Der Antrag auf Eintragung einer Kommanditgesellschaft
muss enthalten:
• Firmenname und Sitz der Gesellschaft,
• Gegenstand der Geschäftstätigkeit,
• Namen der Komplementäre und, hiervon gesondert, Namen der Kommanditisten,
gegebenenfalls auch die Umstände, die sich auf Beschränkungen der Handlungsbefugnisse von Gesellschaftern beziehen,
• Namen der zur Vertretung der Gesellschaft Berechtigten, Art und Weise der
Gesellschaftsvertretung und, falls die Komplementäre bloß einzelne von Ihnen mit
der Geschäftsführung beauftragt haben, die Angabe dieses Umstands,
• Betrag, bis zu dem die Kommanditisten haften.
156
X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen
Eine Kommanditgesellschaft entsteht mit ihrer Eintragung. Danach muss sie sich ihre
statistische Nummer zuteilen lassen, sich bei der Sozialversicherung (ZUS) und nach
Eröffnung eines Bankkontos beim zuständigen Finanzamt anmelden.
In manchen Geschäftsbereichen erfordert die Aufnahme der Geschäftstätigkeit eine
Zulassung oder Erlaubnis unabhängig davon, ob es sich um eine in- oder ausländische
Gesellschaft handelt. Die genehmigungspflichtigen Geschäftsbereiche sind
hauptsächlich im Gesetz über Wirtschaftstätigkeit vom 19. November 1999 aufgeführt.
Anzumerken ist, dass in einigen anderen Bereichen die Genehmigungspflicht durch
gesonderte Vorschriften geregelt wird.
Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften
Nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes über Wirtschaftstätigkeit vom 19.
November 1999 können ausländische Unternehmen Zweigstellen und Vertretungen in
Polen eröffnen. Anders als nach früheren Vorschriften bedarf es dazu keiner Erlaubnis.
Für die Registrierung wird jedoch eine Gegenseitigkeitsbescheinigung des betreffenden
polnischen Konsulats verlangt.
Zweigniederlassung
Ausländische Gesellschaften können auf der Basis der Gegenseitigkeit Zweigniederlassungen in Polen gründen, um auch hier, aber ausschließlich im Rahmen ihres
Geschäftszwecks, tätig zu werden. Eine ausländische Firma, die eine Zweigniederlassung einrichtet, muss eine dort zu ihrer Vertretung berechtigte Person benennen. Eine
Zweigniederlassung darf ihre Tätigkeit erst aufnehmen, wenn sie im Nationalen
Unternehmensregister eingetragen ist.
Zweigniederlassungen müssen eine getrennte Buchführung in polnischer Sprache und
gemäß den polnischen Buchführungsvorschriften unterhalten. Sie sind auch verpflichtet,
dem polnischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Soziales gegebenenfalls Mitteilung
zu machen über:
• dem Beginn der Liquidation der Stammfirma, welche die Zweigniederlassung in
Polen eröffnet hat,
• Verlust des Rechts eines ausländischen Unternehmens auf Geschäftstätigkeit,
• dem Verlust des Rechts der Stammfirma, über ihr Vermögen zu verfügen.
Darüber hinaus müssen Zweigniederlassungen den Namen der Stammfirma in der
Landessprache des Firmensitzes führen, und zwar unter Angabe der (ins Polnische
übersetzten) Bezeichnung ihrer Rechtsform und unter Hinzufügung der Worte „oddział
w Polsce“ (Zweigniederlassung in Polen).
Business in Polen
157
Vertretungen
Ausländische Gesellschaften dürfen Vertretungen in Polen nur zum Zweck der
Selbstdarstellung und Eigenwerbung einrichten. Dies erfordert eine Eintragung im
Register der Vertretungen ausländischer Handelsfirmen, das beim Minister für
Wirtschaft, Arbeit und Soziales geführt wird. Die Eintragung erfolgt auf der Grundlage
eines Antrags der betreffenden Gesellschaft. Der Antrag muss in polnischer Sprache
folgende Angaben enthalten:
• Name, Sitz und Rechtsform der ausländischen Gesellschaft, von der die Vertretung
eröffnet wird,
• Eigenkapital oder Anfangskapital der Gesellschaft,
• Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit,
• Name und polnische Anschrift einer Person in der Vertretung, die zur Vertretung
der Gesellschaft befugt ist.
Dem genannten Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:
• Gründungsurkunde (Gesellschaftsvertrag, Satzung) der Gesellschaft,
• Abschrift der Eintragung im Handelsregister oder eines gleichbedeutenden
Dokuments,
• Erklärung der Gesellschaft über die Einrichtung der Vertretung und
• gegebenenfalls über den eingezahlten Betrag des Aktienkapitals.
Soweit diese Dokumente fremdsprachig sind, ist ihnen eine beglaubigte Übersetzung in
die polnische Sprache beizufügen.
Vertretungen müssen den Namen der Gesellschaft in der Sprache ihres Registrierungslands führen, und zwar unter Angabe ihrer Rechtsform in polnischer Übersetzung und
mit dem Zusatz „przedstawicielstwo w Polsce“ (Vertretung in Polen).
Ebenso wie Zweigniederlassungen haben Vertretungen eine getrennte Buchführung in
polnischer Sprache und gemäß den polnischen Buchführungsvorschriften zu unterhalten
und müssen dem polnischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Soziales gegebenenfalls
Mitteilung machen über:
• Beginn oder Beendigung der Liquidation der ausländischen Firma, welche die
Vertretung in Polen eröffnet hat,
• den Verlust des Rechts der Firma zur Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit,
• den Verlust des Rechts der Firma, über ihr Vermögen zu verfügen, und
• jede Veränderung, die Angaben im Eintragungsantrag der Vertretung und den
Betrag des eingezahlten Kapitals betrifft.
158
X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen
Wettbewerb und Verbraucherschutz
Die polnische Wettbewerbsbehörde, das Kartellamt, wurde auf der Grundlage des
Gesetzes über die Bekämpfung von Monopolpraktiken und den Verbraucherschutz vom
24. Februar 1990 eingerichtet, dessen Aufgabe im der Gewährleitung der Entwicklung
eines fairen Wettbewerbs, dem Schutz von Unternehmen vor Monopolpraktiken und
Verbraucherinteressen besteht. Im Oktober 1996 wurden seine Kompetenzbereiche
durch weitere rechtliche Bestimmungen erweitert, und sein Name in Amt für
Wettbewerb und Verbraucherschutz umgewandelt.
Die Verordnung vom 24. Februar 1990 zur Bekämpfung monopolistischer Praktiken
und zum Schutz der Verbraucher war bis zum 1. April 2001 Grundlage für den Schutz
des freien Wettbewerbs. Am 1. April 2001 trat die Verordnung über Wettbewerb und
Verbraucherschutz vom 15. Dezember 2000 in Kraft. Die neue Verordnung ändert
insbesondere die sogenannte „rule of reason“ (Vertretbarkeitsklausel), die sie nun
vollständig der im EU-Recht angenommenen Formel anpasst. Sie ersetzt das relative
Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Position durch ein absolutes Verbot
und definiert die Verträge minderer Bedeutung, die nach der Verordnung nicht untersagt
sind.
Das Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz wacht über den freien Wettbewerb und
schützt die Verbraucher in Polen. Der Hauptsitz des Amtes befindet sich in Warschau
und es existieren weitere 9 Regionalbüros in polnischen Großstädten. Zu seinen
zentralen Aufgaben gehören die Bekämpfung monopolistischer Praktiken, die
Fusionskontrolle und der Verbraucherschutz. Aus der Sicht ausländischer Investoren
sind wahrscheinlich diejenigen Maßnahmen des Amts und seiner regionalen
Dienststellen die interessantesten, die sich auf die Fusionskontrolle beziehen.
Die Zustimmung des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz ist bei
Unternehmensfusionen erforderlich, deren gemeinsame Umsatzhöhe in den Folgejahren
50 Mio. EUR übersteigt. Die Zustimmung des Amtes betrifft im Einzelnen:
• den Zusammenschluss von zwei oder mehreren unabhängigen Unternehmen,
• Übernahmen durch Erwerb von Aktien, anderen Vermögenswerten, Anteilen, eines
Unternehmens oder Teilen von diesem bzw. anderweitig, sodass eine direkte bzw.
indirekte Kontrolle über ein oder mehrere Unternehmen erzielt wird,
• Gründung eines Joint-Venture- Unternehmens,
• Erwerb von Anteilen einer anderen Gesellschaft in einem Umfang, der mindestens
25 % der Stimmen auf der Teilhaber- bzw. Aktionärshauptversammlung sichert,
• Die Übernahme von Funktionen in Konkurrenzunternehmen auf Vorstandsebene
bzw. in Kontrollorganen durch ein und dieselbe Person.
Business in Polen
159
Ein Zusammenschluss kann erst dann wirksam werden, wenn ihn das Amt für
Wettbewerb und Verbraucherschutz bewilligte. Die neue Verordnung beschreibt ebenso
die Voraussetzungen der Befreiung von der Mitteilungspflicht (Zusammenschlüsse von
Unternehmen, deren Marktanteil zusammengenommen keine Bedrohung des
Wettbewerbs darstellt).
Um die Effizienz des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz zu steigern,
modifiziert die neue Verordnung Verfahrensvorschriften - bei wettbewerbsbeschränkenden Praktiken kann ein Untersuchungsverfahren eingeleitet werden, um ein
kostenträchtigeres und umfangreiches Kartellverfahren in Fällen zu erübrigen, in denen
es ausreicht, die Entscheidung anhand des in einem kürzeren Verfahren gesammelten
Beweismaterials zu fällen. Außerdem sind die neuen Vorschriften auch besser auf die
Bearbeitung solcher Fälle zugeschnitten, in denen die betroffenen Unternehmer eine
starke Marktposition haben.
Darüber hinaus kam die Frage nach der Mitteilungspflicht transnationaler
(grenzüberschreitender) Firmenzusammenschlüsse auf. Artikel 1 der Verordnung über
Wettbewerb und Verbraucherschutz sieht vor, dass die Verordnung auf alle
wettbewerbsbeschränkenden Praktiken Anwendung findet, “deren Folgen innerhalb des
Gebiets der Republik Polen eintreten oder eintreten können“. Auf Grundlage dieser
Bestimmung wurde entschieden, dass Vertragsparteien transnationaler Firmenzusammenschlüsse die Absicht ihres Zusammenschlusses dem Amt für Wettbewerb und
Verbraucherschutz mitzuteilen verpflichtet sind, wenn:
• eines der Unternehmen Niederlassungen in Polen hat oder
• Vertriebsnetze in Polen unterhält oder
• dauernd Umsätze auf dem Gebiet Polens tätigt.
Die Verordnung verbietet ausdrücklich Abreden mit dem Ziel, den Wettbewerb zu
eliminieren, zu beschränken oder anderweitige Wettbewerbsverzerrungen in bestimmten
Marktsegmenten herbeizuführen. Insbesondere handelt es sich hierbei um Abreden über:
• direkte oder indirekte Absprachen über Preise und andere Bedingungen für den
Ein- bzw. Verkauf von Waren,
• Begrenzungen bzw. die Kontrolle von Produktion und Lieferungen bzw.
technischen Entwicklungen oder Investitionen,
• Marktaufteilungen,
• Anwendung erschwerender bzw. ungleicher Vertragsbedingungen bei ähnlichen
Geschäftsvorfällen mit Dritten, sodass sich daraus für diese unterschiedliche
Wettbewerbsbedingungen entstehen,
• Vertragsabschlüsse, die der Akzeptanz und der Realisierung einer anderen
Vertragspartei obliegt, ohne substantielle bzw. geschäftsübliche Beziehungen zum
eigentlichen Vertragsgegenstand,
160
•
•
X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen
Beschränkungen des Marktzugangs bzw. Verdrängung von Unternehmern, die
nicht Vertragspartei sind,
Bedingungen eines Bieterangebots bei Ausschreibungen, insbesondere hinsichtlich
Leistungsumfang und Vergütung.
Im Jahr 2002 wurden vom Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz 580 Entscheide
getroffen. Dabei handelte es sich in 40 Fällen um wettbewerbsbeschränkende
Vereinbarungen, in 19 dieser Fälle sprach der Direktor des Amtes eine Untersagung aus.
Darüber hinaus prüfte das Amt 169 Unternehmensfusionen., von denen 168 zugunsten
der fusionierenden Unternehmen abgeschlossen wurden. In einem Fall gab es einen
vorbehaltlichen Entscheid. Außerdem behandelte des Amt 353 Fälle von Marktdominanz, von denen 82 untersagt wurden.
Buchführung und Rechnungsprüfung
Alle Firmen, die in Polen tätig sind, müssen die Standards der polnischen Buchführung
einhalten. Dabei ist das System der doppelten Buchführung zugrunde zu legen. Jede
Gesellschaft muss eine Buchhaltung haben. Eine einheitliche Form ist dafür - anders nur
bei staatlichen Behörden - nicht vorgeschrieben. Jedoch muss die Buchhaltung
bestimmten Anforderungen genügen, insbesondere so beschaffen sein, dass sich daraus
Vermögensstand, Produktionskosten und Gewinne der Gesellschaft erkennen lassen.
Buchhaltungsunterlagen, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind in polnischer
Währung zu erstellen und in polnischer Sprache abzufassen.
In Bezug auf Richtigkeit und Transparenz der Buchhaltung und der Handelsbücher
unterschieden sich die diesbezüglichen Anforderungen nicht von denen, die
üblicherweise in westeuropäischen Ländern gestellt werden. Buchhaltungsunterlagen,
Dokumente, Geschäftsberichte etc. müssen 5 Jahre lang aufbewahrt werden.
Am 1. Januar 2002 trat auf der Grundlage der Gesetzesnovelle über Änderungen des
Gesetzes über das Rechnungswesen vom 9. November 2000 ein neues Gesetz über das
Rechnungswesen in Kraft. Neben einer Reihe von konkreter formulierten
Bestimmungen trifft es Aussagen über die Anforderungen an buchhalterische Systeme.
Anzumerken ist, dass eine Anzahl von Bestimmungen, insbesondere bezüglich des
Aufbaus und der Struktur von Finanzberichten, bereits ab dem 1. Januar 2001 Gültigkeit
besaß. Die Veränderungen betreffen vor allem neue Definitionen im Bereich Finanzund operatives Leasing (die eine Kapitalisierung von Leasingvorgängen mit
Finanzcharakter, unabhängig von deren Rechtsform, notwendig machen) und die
Einstellung nach bestimmter Zeit fälliger Steueranteile.
Das Gesetz über das Rechnungswesen gibt die (optionale) Anwendung polnischer
Grundsätze des Rechnungswesens (die gegenwärtig noch nicht präsent sind) vor. Fehlt
Business in Polen
161
ein polnischer Standard, kann der entsprechende IAS-Standard angewendet werden. In
der Praxis bedeutet dies, dass viele Unternehmen nicht auf IAS-Standards zurückgreifen,
da das Gesetz über das Rechnungswesen bestimmte Sachlagen nicht kennt.
Laut Vorschriften über die Wirtschaftstätigkeit ist ein Unternehmer verpflichtet,
geschäftliche Zahlungen über ein Bankkonto abzuwickeln, falls:
• der Zahlungsbetrag 3.000 EUR überschreitet,
• der Zahlungsbetrag 1.000 EUR überschreitet und im vorausgegangenen Monat der
Gesamtumsatz mit demselben Partner den Wert von 10.000 EUR überschritten hatte.
Der Unternehmer muss seine Absicht, ein Geschäftskonto zu eröffnen, dem zuständigen
Finanzamt anzeigen. Hat er mehrere Bankkonten eröffnet, so ist er verpflichtet, eines der
Konten als Hauptkonto zu bezeichnen und Bank sowie Finanzamt hiervon zu informieren.
Aktiengesellschaften, Banken und Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und
Rechtsträger, deren Tätigkeit dem Gesetz über den Vertrieb öffentlicher Anleihen und
Investmentfonds unterliegt, haben sich einer jährlichen Bilanz- und Rechnungsprüfung
zu unterziehen.Dies gilt auch für andere Gesellschaften, bei denen im vorausgegangenen
Jahr mindestens zwei der folgenden Voraussetzungen erfüllt waren:
• die Anzahl der Beschäftigten beträgt über 50 Mitarbeiter,
• die Bilanzsumme beläuft sich auf über 2,5 Millionen EUR,
• der Nettogewinn beläuft sich über 5 Millionen EUR.
Der Prüfungsbericht muss dem für die Gesellschaft zuständigen Finanzamt sowie dem
Registergericht vorgelegt werden; er kann von der Öffentlichkeit eingesehen werden.
Alle Wirtschaftsprüfer müssen der Nationalen Kammer eingetragener Wirtschaftsprüfer
angehören und sind ihren Weisungen unterworfen; dort ist ebenfalls eine Liste
zugelassener Wirtschaftsprüfer erhältlich.
Öffentliches Auftragswesen
Das öffentliche Auftragswesen in Polen unterliegt dem Gesetz über öffentliche Aufträge
vom 10. Juni 1994 in der zuletzt geänderten Fassung. Das Gesetz bestimmt Grundsätze,
Formen und Verfahren bei öffentlichen Aufträgen, außerdem die für das Auftragswesen
zuständigen Regierungsstellen und das Verfahren der Behandlung von Einsprüchen und
Beschwerden, die im Lauf des Auftragsverfahrens eingereicht werden. Mit wenigen
Ausnahme bei Sonderfällen ist das Gesetz überall dort, wo öffentliche Gelder zur
Finanzierung von Bauleistungen, Warenproduktion und Dienstleistungen verwendet
werden, anwendbar. Im besonderen greift das Gesetz nicht bei öffentlichen
Ausschreibungen für Waren und Dienstleistungen mit einem Wert unter 3.000 EUR.
162
X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen
Das Amt für öffentliche Aufträge, das durch dieses Gesetz eingerichtet wurde,
veröffentlicht ein Bulletin, in dem alle unbeschränkten Ausschreibungsangebote über
30.000 EUR verzeichnet sind; üblicherweise wird dabei das freihändige Vergabeverfahren gewählt.
Bei Ausschreibungen mit einem Wertvolumen von über 30.000 EUR ist der
Ausschreibende verpflichtet, eine Ausschreibungskommission zu bilden und ein
Vadium in Höhe von 0,5 - 3 % des Ausschreibungswertes zu erheben. Bei
Ausschreibungen mit geringerem Wertvolumen sind dem Ausschreibenden die Bildung
einer Kommission und die Erhebung eines Vadiums freigestellt. Ein Bieter kann nur ein
Angebot einreichen. Ein Angebot bleibt entsprechend den jeweiligen Ausschreibungsbestimmungen für einen bestimmten Zeitraum bindend, der jedoch 45 Tage nicht
überschreiten darf.
Solang Polen noch nicht EU-Mitglied ist werden im Rahmen von Ausschreibungen
Inlandspräferenzen gesetzt. Gemäß Verordnung des Ministerrates über die Anwendung
von Inlandspräferenzen bei der Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen vom 28.
Dezember 1994 ist die Anwendung von Inlandspräferenzen hinsichtlich Neukalkulation
des Preises für den Vergleich und die Bewertung von Angeboten obligatorisch.
Im Fall von Warenlieferungen werden Inlandspräferenzen Anbietern gewährt, die
mindestens 50 % des Wertes durch inländische Rohstoffe und Fertigprodukte bei der
Realisierung der Ausschreibung bereitstellen.
Bei Ausschreibungen von Dienstleistungen sind Inlandspräferenzen hinsichtlich der
Bereitstellung von mindestens 50 % des Wertes über inländische Rohstoffe und
Fertigprodukte verbindlich.
Bei Ausschreibungen im Bauwesen sind Inlandspräferenzen ebenso hinsichtlich der
Bereitstellung von mindestens 50 % des Wertes über inländische Rohstoffe und
Fertigprodukte sowie die Teilnahme von inländischen Bauunternehmen an mindestens
50 % der Realisierung baulicher Leistungen verbindlich.
Konkurs und Zahlungsunfähigkeit
Konkurs und Zahlungsunfähigkeit sind in Polen Gegenstand zweier
Durchführungsbestimmungen zum Handelsgesetzbuch von 1934, des Konkursgesetzes
und des Vergleichsverfahrensgesetzes, die beide am 24. Oktober 1934 beschlossen und
vielfach geändert worden sind, um alle Arten von Wirtschaftsunternehmen,
Staatsbetriebe, Gesellschaften und Einzelpersonen einzubeziehen und den Bedürfnissen
der modernen Wirtschaft Rechnung zu tragen.
Business in Polen
163
Das Konkursrecht gleicht demjenigen entwickelter Volkswirtschaften und sieht vor,
dass das in Konkurs gegangene Unternehmen das Recht der Verfügung über sein
Vermögen an einen Konkursverwalter abtritt. Konkurseröffnung findet statt, wenn ein
Wirtschaftsunternehmen seine Zahlungen eingestellt hat; handelt es sich aber nur um
Zahlungsverzug aufgrund vorübergehender Schwierigkeiten, so ist dies kein
hinreichender Konkursgrund.
Bei staatlichen Unternehmen, Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Gesellschaften
mit beschränkter Haftung oder anderen juristischen Personen, die sich wirtschaftlich
betätigen, ebenso bei in Liquidation befindlichen Offenen Handelsgesellschaften,
eingetragenen Vereinen, Berufs-Partnerschaften und Kommanditgesellschaften auf
Aktienbasis wird Konkurs auch bei Überschuldung eröffnet. In allen Fällen unterliegen
die Vorgänge strenger gerichtlicher Aufsicht.
Tritt eine Situation ein, bei der sich ein Konkursgrund ergibt, so muss der Unternehmer
binnen 2 Wochen die Konkurseröffnung beantragen. Unterlässt er dies schuldhaft,
macht er sich strafbar.
Auch ein Gläubiger aus der Gesellschaft kann wie jeder andere Gläubiger die
Konkurseröffnung beantragen. Bei Offenen Handelsgesellschaften, eingetragenen
Vereinen, Berufs-Partnerschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktienbasis ist
jeder Gesellschafter oder Anteilseigner berechtigt, den Antrag auf Konkurseröffnung zu
stellen, bei juristischen Personen und anderen Organisationen steht dieses Recht jedem
Vertretungsberechtigten zu.
Bei Zahlungsunfähigkeit können folgende Verfahren eingeschlagen werden:
• Konkurs,
• Vergleich innerhalb des Konkursverfahrens,
• Vergleich,
• bankmäßige Schuldenabkommen.
Der Konkurs einer Gesellschaft führt zur Veräußerung des gesamten Vermögens, zur
Feststellung sämtlicher Verbindlichkeiten und zur Zusammenfassung aller Schulden.
Soweit möglich sollten zahlungsunfähige Unternehmen noch bei laufendem
Geschäftsbetrieb verkauft werden. Das Vergleichsverfahrensgesetz bezweckt die
Vermeidung des Konkurses bei solchen Wirtschaftsunternehmen, die in kurzfristige
Liquiditätschwierigkeiten geraten sind.
Nach dem Vergleichsverfahrensgesetz kann ein Wirtschaftsunternehmen, das infolge
außergewöhnlicher, von ihm nicht zu vertretender Umstände die Zahlungen eingestellt
hat oder voraussichtlich einstellen muss, die Eröffnung des Vergleichsverfahrens mit
dem Ziel beantragen, einen Vergleich mit den Gläubigern anzustrengen.
164
X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Konkursverfahren sehr langwierig sind und nicht
in dem Maße wie es in Westeuropa Gang und Gebe ist, Schuldnerschutz gewährleisten.
Wichtiger Hinweis! Mit dem 1. Oktober 2003 tritt ein neues Insolvenzgesetz in Kraft.
Es ersetzt das bisher geltende Konkursgesetz und die Vergleichsverfahrensordnung.
Aufgrund der Tatsache, dass Gesetzgebung auf das Jahr 1934 zurückgeht, spiegelt es
trotz erfolgter Neuauflagen nicht mehr die moderne Unternehmensrealität wider.
Ziel des neues Gesetzes ist die Gewährleistung eines umfangreicheren Schutzes von
Kreditgebern und fördert die Möglichkeiten von Umstrukturierungsmaßnahmen
während des Insolvenzverfahrens. Dabei geht es hauptsächlich um die Sicherung der
weiteren Geschäftstätigkeit einer Gesellschaft im Hinblick auf Beschäftigung und
Unternehmensintegrität.
Darüber hinaus zielt das Gesetz auf die Erholung des Unternehmens, Befriedigung der
Gläubiger, den Schutz vor erneuter Insolvenz, Anwendung von Umschuldungsmaßnahmen und eine Verstärkung verantwortungsbewussten unternehmerischen Handelns.
Die gesetzlichen Vorschriften beziehen sich auf Unternehmer, Gesellschaften mit
beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Partnergesellschaften und Niederlassungen
ausländischer Banken in Polen.
Das neue Gesetz schließt die Anwendung von Insolvenzverfahren aus in Bezug auf:
• den Staatsschatz,
• lokale Behörden und Verwaltungseinrichtungen,
• Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens,
• Institutionen und Einrichtungen, die per Parlamentsgesetz bzw. durch gesetzgebende
Verfügungen von dafür bevollmächtigte Einrichtungen gegründet worden sind,
• Landwirte,
• Bildungseinrichtungen.
Der Insolvenzverwalter ist innerhalb von 14 Tagen nach Eintreten der Insolvenz
verpflichtet, einen entsprechenden formalen Antrag zu stellen. Ein Ausbleiben kann
zivilrechtliche Konsequenzen, die Untersagung der Geschäftstätigkeit und das Verbot
der Ausübung von Funktionen als Direktor bzw. Aufsichtsratmitglied in Unternehmen
führen. Zusätzlich können Personen, die unwahr handeln bzw. den Insolvenzprozess zu
behindern versuchen, strafrechtlich verfolgt werden.
Das neue Gesetz verfügt über eingeschränkte Möglichkeiten hinsichtlich seiner
Anwendung auf Einzelpersonen, da diesbezüglich nur Insolvenzgründe in Betracht
gezogen werden, die von der jeweiligen Einzelperson nicht beeinflussbar sind. Das
Gesetz ist ebenfalls nicht auf nichtkommerzielle Einrichtungen anwendbar.
Business in Polen
165
Der Insolvenzprozess ist in zwei Etappen unterteilt. Die erste Etappe umfasst die
Bekanntgabe und Offenlegung der Insolvenz und des Insolvenzprozesses als solchen,
falls Insolvenzgründe vorliegen. Die zweite Phase betrifft die Durchführung des
Insolvenzprozesses, die mit der vollständigen bzw. teilweisen Befriedigung von
Gläubigeransprüchen, oder mit der Annahme von Kompromisslösungen endet.
Die Wahl des Weges zur Befriedigung der Gläubiger wird gerichtlich festgelegt.
Das neue Gesetz implementiert ein Konzept der Sicherung der Aktiva eines insolventen
Unternehmens. Ziel ist, dass die Unternehmensaktiva des insolventen Unternehmens
nicht im Zeitraum zwischen Bekanntgabe der Insolvenz und dem Moment der
Bestimmung eines Insolvenzverwalters bzw. eines Gerichtsbevollmächtigten veräußert
werden.
Eine wesentliche Veränderung, die das neue Gesetz mit sich bringt, ist die Möglichkeit
einer Unternehmensumstrukturierung. Dieses Verfahren ist gerichtet auf eine
beschleunigte Lösungsfindung und wird in der Praxis vom insolventen Unternehmen
selbst durchgeführt. Anwendung findet diese Möglichkeit im Fall von Unternehmen, die
zumindest einen Teil ihrer Verbindlichkeiten regulieren können, sich dennoch aber in
Insolvenzgefahr befinden. Grundlage für die Rettung des Unternehmens ist ein
Umstrukturierungsplan. Umstrukturierungen können jedoch nur im Fall von im
Gerichtsregister eingetragenen Unternehmen angewendet werden.
Das Gesetz erweitert darüber hinaus die Anwendung von grenzüberschreitenden
Insolvenz- und Umstrukturierungsverfahren. Im Moment der Insolvenz eines
ausländischen Unternehmens gelten für dessen polnische Niederlassungen und
Repräsentanzen die Vorschriften des Insolvenzgesetzes. Das polnische Rechts stützt sich
hierbei auf das Rechtsmodell der UNICITRAL-Bestimmungen von 1997. Mit dem EUBeitritt Polens werden innereuropäische Insolvenzverfahren entsprechend EU-Recht
verbindlich.
Die Konsequenz aus den vorbenannten Sachverhalten besteht somit darin, dass
Niederlassungen und Repräsentanzen nach dem Insolvenzrecht des am Sitz der
eingetragenen Gesellschaft geltenden Bestimmungen behandelt werden.
166
X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen
Mitarbeiter
Gesellschaften mit ausländischen Anteilseignern, Niederlassungen und Zweigstellen
dürfen Personal in beliebigem Umfang beschäftigen. Beschränkungen gibt es weder
bezüglich der Zahl der Beschäftigten noch hinsichtlich ihrer Vergütung. Einzige
Ausnahme ist das Mindestlohnlimit, das für alle Wirtschaftsunternehmen in Polen gilt;
es liegt zur Zeit (Juni 2003) für Vollzeitbeschäftigte bei einem Bruttobetrag von
monatlich 800 PLN, also bei ca. 210 USD.
Ausländische Beschäftigte benötigen in Polen eine Arbeitserlaubnis, die von den
Wojewodschaftsbehörden ausgestellt wird. Jedoch existieren laut Verordnung des
Ministers für Arbeit und Soziales vom 19. Dezember 2001 Ausnahmen von dieser
Regel. Die Verordnung legt 15 Ausnahmen fest, die eine Arbeitserlaubnis für Ausländer
in Polen nicht erfordern. Sie betreffen:
• Ausländer mit Wohnsitz im Ausland, die bis zu 3 Monaten von ihrem
ausländischen Arbeitgeber nach Polen zur Durchführung nachfolgend genannter
Tätigkeiten delegiert werden:
- Montage, Instandhaltung und Reparaturen von Maschinen und Anlagen,
Ausrüstungen u.ä., die vom ihrem Arbeitgeber hergestellt werden,
- Abnahme von Maschinen und Anlagen, die bei einem polnischen Produzenten
geordert wurden,
- Schulungen von polnischen Mitarbeitern für die Bedienung von Maschinen und
Anlagen, die von ihrem Arbeitgeber hergestellt und in Polen in Betrieb
genommen werden,
- Auf- und Abbau von Messeständen, falls ihr ausländischer Arbeitgeber
Ausstellerstatus besitzt;
• Lehrkräfte für Fremdsprachen und für die fremdsprachige Weiterbildung von
Lehrern, die im Rahmen von internationalen Abkommen mit dem Ministerium für
Volksbildung und Sport zum Einsatz kommen,
• NATO-Militärangehörige und Zivilbeschäftigte,
• Schauspieler, Sänger, Dirigenten u.ä., die sich zu Gastspielen bis zu 30 Tagen in
Polen aufhalten,
• Studenten, die an polnischen Hochschuleinrichtungen eingeschrieben sind, im
Rahmen einer Erwerbstätigkeit innerhalb von 3 Monaten während der
Semesterferien.
Ausländische Unternehmen dürfen auch unbezahlte Leistungen von Personen in
Anspruch nehmen, die von einem ausländischen Geschäftspartner hierzu abgestellt
werden; solche Personen sind keine Angestellten der ausländischen Gesellschaft und
werden auch nicht von ihr bezahlt.
Business in Polen
167
Für alle Angelegenheiten, die sich auf das Beschäftigungsverhältnis beziehen, ist das
polnische Recht maßgebend; das gilt für das vertragliche Arbeitgeber-ArbeitnehmerVerhältnis, Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung und Gewerkschaften.
Der Arbeitgeber muss einen schriftlichen Anstellungsvertrag mit dem Beschäftigten
schließen. Der Vertrag hat die auszuführende Arbeit zu beschreiben, den Zeitpunkt des
Vertragsbeginns festzulegen und die Vergütung zu bestimmen. Der Anstellungsvertrag
kann für unbestimmte oder bestimmte Dauer oder auch für die Zeit bis zur Erledigung
einer bestimmten Aufgabe geschlossen werden.
Arbeitgeber haben das Recht, ihren Mitarbeitern Konkurrenzverbote auszusprechen.
Diesbezügliche Festlegungen können in Form eines absoluten Verbotes der
Zusammenarbeit mit einem Konkurrenzunternehmen bzw. dem Verbot der
Arbeitsaufnahme in einem solchen nach Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem
Unternehmen abgefasst werden. Falls Mitarbeiter die Konkurrenzverbotsklausel
unterlaufen, können sie dafür finanziell haftbar gemacht werden.
Der Beschäftigte ist verpflichtet, gehorsam und gewissenhaft zu arbeiten, sich an die
vom Unternehmen festgelegten Arbeitszeiten zu halten, diese effektiv zu nutzen, stets
den Nutzen des Unternehmens im Auge zu behalten und Arbeitsanweisungen der
Vorgesetzten Folge zu leisten. Der Beschäftigungsvertrag kann fristlos gekündigt
werden, wenn der Beschäftigte vorsätzlich einen schweren Vertragsbruch begeht, eine
Straftat verübt oder aus eigenem Verschulden einem Qualifikationsnachweis verlustig
geht, den er zur Ausführung seiner Arbeit benötigt.
Grundsätzlich müssen Beschäftigte mindestens 18 Jahre alt sein. Doch gibt es besondere
Regelungen für die Beschäftigung Jugendlicher. Beschäftigte, die weniger als zwei Jahre
bis zur Erreichung ihres Pensionsalters und/oder dem Erwerb von Pensionsrechten
haben (65 Jahre bei Männern, 60 Jahre bei Frauen), dürfen nur bei Konkurs oder
Liquidation der Gesellschaft entlassen werden. Gleiches gilt für Beschäftigte während
Urlaubszeiten, von Krankschreibungen, Mutterschaftsurlaubs oder eines vorher
beantragten Sonderurlaubs.
Bei Beendigung des Beschäftigungsvertrags muss das Unternehmen dem Beschäftigten
eine Beurteilung ausstellen. Diese Beurteilung sollte die für einen neuen Arbeitgeber
notwendige Angaben darüber enthalten, welche Art von Arbeit der Beschäftigte
verrichtete, welche Stellung er einnahm, wie hoch seine Vergütung war und wie sie sich
zusammensetzte, in welcher Form und aus welchen Gründen das Arbeitsrechtsverhältnis
beendet wurde.
Löhne und Gehälter werden in polnischer Währung mindestens einmal im Monat
gezahlt. Die Arbeitszeit beträgt bis zu 8 Stunden täglich und im Durchschnitt 40 Stunden
168
X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen
pro Woche (im Jahre 2001 galt noch die41-Stunden-Woche) Im Jahre 2003 gibt es in
Polen 10 gesetzliche Feiertage: Neujahr (1. Januar), Ostermontag (21. April), 1. und 3.
Mai, Fronleichnam (19. Juni), 15. August, Allerheiligen (1. November), Tag der
Unabhängigkeit (11. November) und Weihnachten (25. und 26. Dezember).
In besonderen Fällen verlängert sich die höchstzulässige Arbeitszeit auf bis zu 12
Stunden täglich. Dabei darf sich die Mehrarbeit aber nur auf die Wahrnehmung solcher
Pflichten beziehen, die außerhalb der durch die Vorschriften des Arbeitsgesetzbuchs
gezogenen Zeitgrenzen erfüllt werden müssen. Die Voraussetzungen, unter denen solche
Mehrarbeit zulässig ist, sind eingehend geregelt und betreffen insbesondere:
• Notfälle zur Rettung von menschlichem Leben, Gesundheit oder persönlicher Habe
oder zur Schadensbeseitigung,
• spezielle Bedürfnisse des Arbeitgebers.
Die Mehrarbeitszeit darf in solchen Fällen 4 Stunden pro Person und Tag sowie 150
Stunden im Jahr nicht überschreiten.
Für geleistete Überstunden steht dem Beschäftigten neben der sonstigen Vergütung ein
Zuschlag zu:
• 50 % der Vergütung für jede Überstunde an Arbeitstagen und an Feiertagen, die als
Arbeitstage gelten,
• 100 % der Vergütung für jede Überstunde an Feiertagen, die keine Arbeitstage
sind, und bei Nachtarbeit.
Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub; die Bezahlung richtet sich
nach dem in den letzten drei Monaten erzielten Verdienst. Nach dem ersten Halbjahr der
Beschäftigung steht ihnen der halbe, nach einem ganzen Jahr der volle Jahresurlaub zu.
Die Länge des Urlaubs hängt von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab und
reicht von 18 Tagen (nach einem Jahr) bis zu 26 Tagen (nach 10 Jahren).
Frauen erhalten bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen bei Erstgeburt eines
Kindes, 18 Wochen bei der Geburt des zweiten und jeden weiteren Kindes und von 26
Wochen bei Mehrlingsgeburten. Sie haben außerdem Anspruch auf drei Jahre
Arbeitsfreistellung (die von der Zentralstelle für Sozialversicherungen - ZUS - bezahlt
werden) für die Erziehung von Kindern unter 4 Jahren. Ferner können alle Beschäftigten
jährlich 1 bis 2 Arbeitstage Urlaub aus familiären Gründen nehmen, etwa bei
Eheschließung, Geburten, Heirat von Kindern oder Tod nächster Angehöriger.
Zusätzlich besteht Anspruch auf Urlaub von jährlich 2 Arbeitstagen zur Versorgung von
Kindern unter 14 Jahren.
Business in Polen
169
Im Jahre 2002 beläuft sich die Summe der Sozialversicherungsbeiträge auf 47,50 % der
Arbeitsvergütung. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Sozialversicherungsbeiträge, die den größten Anteil ausmachen, 36,90 % (Rentenversicherung 19,52 %,
Berufsunfähigkeitsversicherung 13 %, Krankenversicherung 2,45 %, Unfallversicherung
1,93 %), Gesundheitsvorsorgeversicherung 8 %, Arbeitslosenversicherung 2,45 % und
Fondsbeiträge für garantierte Arbeitnehmerleistungen (Fundusz Gwarantowanych
Świadczeń Pracowniczych) 0,15 %. Die Sozialversicherungseinrichtung (ZUS) führt von
den 19,52 % der Rentenversicherungsbeiträge einen Anteil von 7,3 % an die freiwilligen
Rentenkassen für alle Beschäftigten ab, die deren Mitglieder sind.
Zu beachten ist, dass die Beiträge zur Unfalölversicherung in Abhängigkeit von Größe
und Geschäftsumfang zwischen 0,97 und 3,86 % schwanken können. Darüber hinaus
sollen die Beiträge zur Krankenversicherung jährlich um 0,25 % angehoben werden und
somit im Jahre 2007 die 9-Prozent-Grenze erreichen.
Einige Beiträge sind vom Arbeitgeber, einige vom Arbeitnehmer zu zahlen, andere
wiederum werden zwischen beiden geteilt. Dem Arbeitgeber obliegt die Entrichtung der
Beiträge zur Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und zum Konkursausfallsgeldfonds. Der Beschäftigte hat die Beiträge zur Krankenversicherung und zur
Gesundheitsvorsorgeversicherung zu zahlen, während die Beiträge zur Renten- und
Berufsunfähigkeitsversicherung je zur Hälfte von beiden zu leisten sind. Dementsprechend belaufen sich die Sozialabgaben des Arbeitgebers auf 20,79 % der
Arbeitsvergütung. Die maximale Bemessungsgrenze der meisten Bestandteile der
Sozialversicherungsbeiträge wird auf das 30-fache des monatlichen Durchschnittseinkommens, festgelegt für das jeweilige Jahr im Haushaltsgesetz, begrenzt. Für 2003
sind es 65.850 PLN.
Wichtig ist, dass jedes Unternehmen binnen einer Frist von 7 Tagen nach
Arbeitsaufnahme ihres ersten Beschäftigten die Anmeldung bei der für ihren Sitz
zuständigen ZUS-Stelle vornehmen muss.
Ausländern, die bei einem Unternehmen in Polen oder einer joint-venture-Gesellschaft
beschäftigt sind, steht es frei, sich Löhne oder Gehälter in fremder Währung auszahlen
zu lassen und diese entweder selbst ins Ausland zu transferieren oder durch ihren
Arbeitgeber direkt auf ein ausländisches Bankkonto überweisen zu lassen.
170
X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen
Leben in Polen
Wohnraum und Unterkunft in verschiedenen Formen stehen ohne weiteres zur
Verfügung. Die meisten Stadteinwohner leben in Wohnblöcken mit relativ kleinen
Wohneinheiten. Häuser sind meist beträchtlich teurer. Überall in Polen gibt es
zahlreiche Immobilienbüros, die eine große Auswahl von Grundbesitz im Angebot
haben. Allein in Warschau sind gut über einhundert Immobilienmakler tätig.
Für Touristen und Besucher bietet Polen eine große Palette an Unterkunftsmöglichkeiten, angefangen von modernen Hotels bis zu Privatunterkünften (s. ebenso
Kapitel XI). Die Hotels der oberen Kategorie verfügen über sehr gute Zimmer,
Restaurants und Zimmer-Service, sind aber - wie überall - eher teuer. Reservierungen
kann man über Reisebüros oder direkt beim Hotel vornehmen. Es gibt mehrere hundert
Reisebüros, die Unterkünfte, Reise- und Beförderungsmöglichkeiten sowie andere
logistische Serviceleistungen anbieten.
Der Großteil bekannter ausländischer Zeitungen ist in Polen erhältlich, ebenso wie
fremdsprachige Periodika, die hier publiziert werden, so die Wochenzeitschrift „The
Warsaw Voice“ und „Warsaw Business Journal“.
In einigen größeren Städten gibt es Schulen für ausländische Kinder, in denen in
Fremdsprachen unterrichtet wird.
Die meisten Städte verfügen über ein gut entwickeltes Nahverkehrssystem (Bus und
Straßenbahn). Fahrkarten müssen vor Fahrtantritt gekauft werden und sind im Bus, in
der Straßenbahn oder in der U-Bahn durch Lochen oder Stempeln zu entwerten. In
einigen Städten, z.B. in Warschau, können Vergessliche die Fahrkarten ebenso beim
Fahrer käuflich erwerben. Busse und Straßenbahnen verkehren während der
Spitzenzeiten in relativ kurzen Abständen bis 22 bzw. 23 Uhr. Bus- und
Straßenbahnlinien sind auf den meisten Stadtplänen verzeichnet. Die Dichte des
Nahverkehrs in Warschau, wie auch in anderen größeren Städten, ist in den letzten
Jahren schnell gewachsen, und Verkehrsstaus gehören zum Alltag. Das System von
Intercity- Verbindungen per Schiene sind gut ausgebaut.
Die Anzahl ärztlicher Privatpraxen nimmt stark zu. Landesweit und in schneller Folge
sind zahlreiche kleine und mittlere Privatkliniken entstanden. Einige bieten stationäre
Vollversorgung, unterstützt durch englischsprechendes Personal. Innerhalb der breiten
Palette medizinischer Dienstleistungen geben Hausbesuche ausländischen Gästen in
Polen das Gefühl, gut betreut und umsorgt zu sein. Es empfiehlt sich, im Rahmen der
Risikobegrenzung Versicherungsbedingungen genau zu studieren und eine Versicherung
zu finden, die Vorsorge- und Therapiekosten übernimmt.
Business in Polen
171
Polen unterhält regelmäßige Direktflugverbindungen mit den meisten europäischen
Ländern wie auch mehrere Interkontinentalverbindungen, die von der nationalen
Fluggesellschaft LOT und ausländischen Fluggesellschaften bedient werden. Auch
können Charterflüge zu beliebten Ferienzielen gebucht werden. Auf diesem Gebiet
wächst der Wettbewerb ständig, wobei zunehmend polnische Fluggesellschaften auf den
Markt drängen und die Preise kostengünstig gestalten. Auch gibt es direkte Inlandsflüge
von Warschau zu anderen größeren Städten Polens.
Touristen, die im Auto unterwegs sind, können über zahlreiche Grenzübergänge nach
Polen einreisen. Mietwagenfirmen sind vorhanden; die Autos kann man in größeren
Städten oder an Flughäfen mieten. Voraussetzung dafür ist im allgemeinen, dass man
mindestens 21 Jahre alt ist, einen Führerschein, einen Pass sowie eine Kreditkarte
besitzt.
Ausländer müssen sich innerhalb von 2 Tagen nach der Einreise in Polen anmelden.
Einzelpersonen als Hotel- und Motelgäste sowie als Camper auf offiziellen
Campingplätzen sind persönlich von dieser Pflicht befreit - dies besorgt für sie die
unterbringende Einrichtung. Die Prozedur ist einfach und kostet nur wenige Minuten.
Die angemeldete Person erhält eine amtliche Anmeldebescheinigung, die bei der
Ausreise an der polnischen Grenze vorzulegen ist. Bei längerem Aufenthalt (mehr als
2 Monate) ist der Behördenweg etwas komplizierter, zeitaufwändiger und erfordert auch
die Hilfe des Wohnungsvermieters. Die Anmeldung ist in dem für den Aufenthaltsort
zuständigen Gemeindeamt, Abteilung Bürgerangelegenheiten (Meldeamt), zu erledigen.
Bei Einzelhandelsgeschäften gibt es unterschiedliche Öffnungszeiten. Im allgemeinen
sind sie von 11 bis 19 Uhr geöffnet. Manche Lebensmittelgeschäfte haben rund um die
Uhr geöffnet. Einkaufen ist, wie in anderen europäischen Ländern auch, einfach, so
ziemlich alles ist zu bekommen. In kleineren Geschäften wird üblicherweise nur bar
bezahlt. Größere Ladengeschäfte und Restaurants, insbesondere im Innenstadtbereich
und in Urlauberressorts akzeptieren weltweit anerkannte Kreditkarten wie VISA,
American Express, MasterCard oder andere. Meist sind sie auch länger geöffnet.
Insgesamt gibt es ca. 100.000 Einrichtungen, die Zahlungen per Kreditkarte
entgegennehmen. Generell wird der Gebrauch von Kreditkarten in Polen immer
populärer (s. auch Kapitel II, nach Abschnitt Bankwesen). In ländlichen Gebieten steht
man jedoch ohne Bargeld meistens hilflos da, andererseits sind die Preise dor wesentlich
günstiger.
Hinsichtlich des generellen Preisniveaus ist Warschau für Ausländer sicherlich
preisgünstiger als New York, Moskau und St. Petersburg, mit aller Wahrscheinlichkeit
jedoch teurer als Prag und Budapest. Alles hängt davon ab, was man tun will und wie.
172
X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen
Nach einem harten Arbeitstag im Büro ist etwas Entspannung willkommen. Restaurants
jeder Art - ganz gleich ob Küche, Ambiente und Qualität - gibt es reichlich. Die
traditionelle polnische Küche ist ob ihrer Köstlichkeiten besonders empfehlenswert. Die
Zahl der Pubs wächst rasch, sie sind oft sehr gut, aber eher teuer.
Kinos (Achtung: Rauchverbot!) bieten gute Programme und haben aktuelle Filme im
Angebot. Filme werden üblicherweise in der Originalfassung - mit polnischen
Untertiteln - gezeigt. Auch viele Theater lohnen einen Besuch. Das „Teatr Wielki“
(Großes Theater) in Warschau imponiert durch sein Ballett- und Opernprogramm, und
oft gibt es auch sehr gute Konzerte in der Warschauer Philharmonie oder sommers am
Chopin-Denkmal im wunderschönen königlichen Lazienki-Park.
In Polen zu leben, ist - wie in jeder fremden Kultur - nicht ganz einfach. Die polnische
Gesellschaft birgt viele Widersprüche in sich, aber mit etwas Geduld und Ausdauer ist
es leicht, akzeptiert zu werden und dauerhafte Freundschaften zu schließen. Alles in
allem ist Polen ein Land, in dem es sich sehr gut leben läßt.
Mit seinen fast 40 Millionen Konsumenten, seiner Lage im Herzen Europas und am
Schnittpunkt der großen Nord-Süd- und Ost-West-Achsen ist Polen einer der
dynamischsten Wachstumsmärkte der Welt; es verfügt über ein fast unbegrenztes
Wachstumspotential. Trotz spektakulärer makroökonomischer Erfolge und vieler
günstiger Umstände sieht sich Polen jedoch - ebenso wie seine Hauptstadt Warschau manchen Problemen gegenüber. Es fehlt noch an Parkflächen in Tiefgaragen, Finanz-,
Einkaufs-, Erholungs- und Einkaufszentren. Das Straßennetz, wiewohl es recht
ausgedehnt ist, hat wenig Schnellstraßen, und modernisierungsbedürftige Fahrbahnen
behindern zumeist einen flüssigen Straßenverkehrverkehr. Polnische und gleichermaßen
ausländische Unternehmen beklagen die ständig wechselnden rechtlichen
Rahmenbedingungen, die wenig klaren Durchführungsbestimmungen und undurchsichtigen Verwaltungsverfahren. Doch muss man sich dabei vor Augen halten, dass sich
dieses Land im Übergang befindet und der grundlegende Wandel der rechtlichen wie
institutionellen Struktur erwartungsgemäß gewisse Mängel und Missstände in der
örtlichen Infrastruktur aufdeckt. All diese Probleme sind eine Herausforderung für
Investoren, ihre Lösung jedoch bringt jedoch Vorteile für alle.
Business in Polen
173
XI. TOURISMUS IN POLEN
Die Aufnahme eines Kapitels über Tourismus in einem Ratgeber, der Handel und
Wirtschaft zum Gegenstand hat, verfolgt eine doppelte Absicht. Zum einen soll damit
der Leser mit den zahlreichen Vorzügen Polens als Reiseland bekannt gemacht werden,
andererseits aber auch um zu zeigen, dass man in Polen nicht nur geschäftlich tätig sein,
sondern sich auch erholen und wohlfühlen kann. Wir möchten aber auch - gerade weil
dieser Sektor der polnischen Wirtschaft rasch wächst - einen Überblick über die
polnische Tourismusbranche geben, um deren Marktpotential und die damit
verbundenen Chancen geschäftlichen Engagements darzustellen.
Dieses Kapitel gliedert sich deshalb in zwei Teile. Der erste befasst sich mit dem Land
als Touristenziel aus der Perspektive des Urlaubers. Er richtet sich an alle, die nicht
geschäftliche Chancen erkunden wollen, sondern die darauf aus sind, sich - mehr oder
weniger aktiv - zu erholen. Er enthält einige praktische Informationen und einen kurzen
Abriss ausgewählter Sehenswürdigkeiten und Regionen Polens, deren Besichtigung
weithin als „Pflicht“ gilt und die von Touristen wie Besuchern gleichermaßen gerühmt
werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Ausrichtung dieses Ratgebers nur
eine äußerst beschränkte Darstellung zulässt.
In der Tat war es sehr schwierig, sich über die Zusammensetzung dieses Abschnitts
schlüssig zu werden, also zu entscheiden, ob die Darstellung mehr oder weniger alle
Regionen und Sehenswürdigkeiten abdecken oder sich auf einige ausgewählte
konzentrieren sollte. Schließlich wurde der letztere Ansatz gewählt, weil man sich sonst
bei dem knappen Raum, der in diesem Führer für Touristeninformation reserviert ist, mit
einer bloßen Aufzählung begnügen müsste, die nicht einmal erschöpfend wäre.
Wenn Sie einen längeren Urlaub in Polen planen, sollten Sie einige spezielle
Touristenführer zu Rate ziehen, die in vielen Sprachen sowohl in Polen als auch im
Ausland zu haben sind. Dieser Abschnitt kann nur Schlaglichter werfen. Sollten Sie hier
also etwas Gesuchtes vermissen, so bedeutet das nur, dass unsere Skizze Ihr
Interessengebiet leider nicht abdeckt. Wenn Sie sich aber erkundigen und einen
speziellen Reiseführer durchsehen, finden Sie sicher die Orte und Veranstaltungen, die
Sie besuchen möchten.
Der zweite Abschnitt richtet sich an Geschäftsleute, die sich einen Eindruck von der
Touristenbranche in Polen verschaffen möchten. Er beruht auf den neuesten Erhebungen
und Daten, die von der Polnischen Institut für Touristik veröffentlicht worden sind.
Wenn Sie an Investitionsmöglichkeiten auf diesem Gebiet interessiert sind oder eine
geschäftliche Kooperation ins Auge fassen, wird Ihnen dieser Teil das Marktpotential
aufzeigen und viele wertvolle Daten liefern. Gleichwohl wird empfohlen, auch den
XI. Tourismus in Polen
174
ersten Abschnitt dieses Kapitels zu lesen, sei es auch nur zum Erwerb von
Hintergrundwissen, um die Fakten sozusagen in den richtigen Rahmen zu setzen.
Ein beusch in Polen
Praktische Tipps
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Pass: zur Einreise nach Polen braucht man einen gültigen Pass. Falls ein
Einreisevisum erforderlich ist, sollte der Pass mindestens noch sechs Monate nach
der voraussichtlichen Abreise aus Polen gültig sein.
Visum: Ein polnisches Visum benötigen alle Reisenden, die keinen polnischen
Pass besitzen, mit Ausnahme von Touristen aus Ländern, die im Anhang
9 aufgeführt sind (mit einigen Ausnahmen,dazu s. ebenso Anhang 9).
Geld, Bedarf: 100 PLN täglich, nicht weniger als 500 PLN, außer bis zu 3 Tagen
(300 PLN), Personen unter 16 Jahren die Hälfte.
Geld, Einreise: Wenn Sie mehr als 5.000 EUR an Bargeld oder bargeldgleichen
Werten mit sich führen, müssen Sie beim Zoll eine Devisendeklaration ausfüllen
und abstempeln lassen.
Geld, Ausreise: Ausführen dürfen Sie außer Ihrer persönlichen Habe und
Souvenirs Fremdwährung bis zu 5.000 EUR ebenso wie nach Polen eingeführte
Fremdwährung mit einer zollamtlich bestätigten Devisendeklaration.
Geldwechsel: In Polen können Sie Geld entweder auf der Bank oder in einem der
„Kantor“-Wechselstuben tauschen. Es gibt sie auf den Flughäfen und in den
meisten Hotels, doch gewöhnlich bekommt man einen günstigeren Kurs bei den
freien Wechselstuben, die man fast überall findet.
Kreditkarten: VISA, American Express, Diner's Club und MasterCard werden in
den meisten Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert.
Transfer vom Flughafen Okęcie in Warschau: City-Bus 175 und 188 sowie ein
Nachtbus. Einige Hotels unterhalten für ihre Gäste einen eigenen Minibusservice
von und zum Flughafen.
Taxi: Am Flughafen Okęcie: Meiden Sie Taxifahrer, die Sie im Flughafen
ansprechen, sie berechnen sie Ihnen einen überhöhten Fahrpreis. Verlassen Sie die
Empfangshalle des Flugplatzes und nehmen Sie das erste in der vor dem Eingang
parkenden Taxis. Sie sind vom Flughafen lizenziert. Für andere Fahrten finden Sie
eine Liste mit Telefonnummern zuverlässiger Taxibetriebe in der größten
Tageszeitung Polens, der „Gazeta Wyborcza“. Oder Sie fragen einfach. Die Taxis
holen Sie ohne Aufpreis an jedem gewünschten Ort innerhalb Warschaus ab und
sind gewöhnlich innerhalb weniger Minuten zur Stelle.
Mietwagen: mehrere der größten Mietwagenfirmen Europas haben Schalter in den
Ankunftshallen polnischer Flughäfen und in einigen Hotels.
Business in Polen
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175
Elektrischer Strom: 230 Volt / Wechselstrom.
Öffentliche Telefone sind Kartentelefone. Telefonkarten sind an Kiosken
erhältlich.
Notfallnummern: Rettungsdienst: 999, Feuerwehr: 998, Polizei: 997;
Erwarten Sie aber nicht, dass Ihr Anrufpartner eine Fremdsprache spricht.
Das Land im Überblick
In Polen kommt sowohl der Tourist, der hier einen längeren Urlaub verbringt, als
auch der Reisende, der bloß für ein bis zwei Wochenenden bleiben kann, auf seine
Kosten. Das Land lohnt den Aufenthalt zu jeder Jahreszeit, und Sie werden stets
etwas Neues entdecken.
Die Burgen und Schlösser erinnern an Polens wechselvolle Geschichte. Zu den
wichtigsten gehören das königliche Wawel-Schloß in Krakau und das Königsschloss
in Warschau, das während des zweiten Weltkriegs zerstört und danach
wiederaufgebaut worden ist. Die Altstädte von Warschau, Krakau, Danzig, Posen
und Wroclaw geben Zeugnis von Jahrhunderte währender Vergangenheit.
Die tausendjährige Geschichte der katholischen Religion spiegelt sich in den
zahlreichen Kirchen, Kapellen und Klöstern wider. Zu den berühmtesten zählen die
Klosteranlage Jasna Góra in Tschenstochau, wo das Bildnis der Schwarzen
Madonna alljährlich Millionen Pilger aus aller Welt anzieht, und die Marienkirche
in Krakau. Es gibt aber auch Hunderte heiliger Stätten und Dorfkirchen, die - von
mystischer Atmosphäre durchwoben - durchaus einen Besuch wert sind.
Polen gehört zu den wenigen Ländern, die mit einer großen Vielfalt ganz
unterschiedlicher Landschaften aufwarten. Der Süden wird von den Bergketten des
Sudeten- und Tatra-Gebirges eingefasst, die hervorragende Möglichkeiten zum
Wandern und Wintersport bieten. Trekkingtouren und Ausflüge sind ganzjährig
möglich, empfehlen sich aber besonders im Sommer und Herbst, wenn es überall im
Lande noch grünt und blüht. Im Winter können Sie zum Skilaufen fahren, zum
Beispiel nach Szczyrk oder Zakopane, Ferienorte, die wegen ihrer Folklore weithin
bekannt sind.
Zum Norden hin beginnen große Ebenen. Hier findet man im Frühling
Storchennester, stößt auf kleine dörfliche Ansiedlungen und trifft auf großflächige
Waldgebiete. Der berühmteste ist der Nationalpark von Bialowieza nahe der
Ostgrenze, der - von einzigartigem Reiz - noch heute dem europäischen Bison
Heimstatt bietet. Alles in allem gibt es in Polen 23 Nationalparks mit einer
Ausdehnung von über 314.000 Hektar - das entspricht 1 % der gesamten
Landesfläche. Umfangreiche Informationen über die Nationalparks in Polen sind
176
XI. Tourismus in Polen
unter www.mos.gov.pl/kzpn zu finden. Reiter und Jagdbegeisterte finden in Polen
vielerlei Gelegenheit, ihrem Hobby zu frönen.
Noch weiter nördlich liegen Seen, darunter die des Masurischen Seengebiets, das
auch als „Land der tausend Seen“ bekannt ist: ein Band von Seen erstreckt sich über
mehr als 750 km. Man kann tagelang durch die Flüsse und ein Netz von Kanälen
segeln. Dies ist dank des klaren Wassers der Seen, des Grüns der Landschaft und
ihrer Ursprünglichkeit ein Paradies für Wassersportler und Angler. Im Winter, bei
Temperaturen, die nicht selten tief unter den Gefrierpunkt sinken, bieten die
zugefrorenen Seen auch Gelegenheit zum Eissegeln.
Schließlich folgt als nördliche Begrenzung die Küste der Ostsee: ein überaus langer
Streifen aus goldfarbenem Sand, Strand und Dünen. Das Kap Rozewie, die
Halbinsel Hel, die Danziger Bucht und die Insel Wollin sind nur einige Beispiele für
die zahllosen Schaustücke der Natur, die jeden Touristen begeistern, der die Küste
entlang fährt. Darüber hinaus kann man in dieser Region auch Salzthermal- und
heilende Schlammbäder nehmen, vor allem - das ganze Jahr über - in Kolobrzeg.
Städte, Kunst und Kultur in Polen
Polnische Kunst und Kultur waren schon immer Element Westeuropas und Brücke
zum Osten zugleich.
Polen hat viel zur europäischen Kultur beigetragen; dazu gehören unter anderem das
Genie des Kopernikus, die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Marie SklodowskaCurie, die Kompositionen Chopins, die Musik Krzystof Pendereckis, die Filme von
Andrzej Wajda und Krzystof Kieślowski, die Theaterstücke von Tadeusz Kantor,
die Dichtung von Adam Mickiewicz und der polnischen Nobelpreisträger Czesław
Miłosz und Wiesława Szymborska.
Außerdem finden wir in Polen Werke von Künstlern aus ganz Europa, wie des
italienischen Malers Bernardo Bellotto (Canaletto), der Architekten Bernardo
Morando und Domenico Merlini, des deutsche Bildhauers Veit Stoß und des
niederländischen Architekt Tijlman van Gameren.
Es gibt in Polen viele Städte, die eine Reise wert sind. In den besseren Touristenführern sind sie gut beschrieben. Hier beschränken wir uns auf eine Skizze von
Warschau und Krakau, der zweifellos berühmtesten polnischen Städte.
Warschau ist Polens Hauptstadt. Man muss sich vor Augen halten, dass diese Stadt,
vor dem Zweiten Weltkrieg eine der lebendigsten und weltoffensten Metropolen
Europas war, 1945 zerstört wurde und zu 90 % nur noch aus Ruinen bestand. Nach
Business in Polen
177
dem Krieg wurde die Stadt wieder aufgebaut; nur dank der Entschlossenheit und
Opferbereitschaft derer, die dort überlebt hatten, erhob sie sich aus den Trümmern.
Wiewohl die Besichtigung des Stadtzentrums auch Gelegenheit bietet, moderne
Architektur zu betrachten, entdeckt man das Herz Warschaus eigentlich erst, wenn
man die Altstadt durchstreift, wo neben Gebäuden und Häusern, die nach altem
Muster wiedererrichtet wurden, hier und da wie durch ein Wunder ein Bau aus der
Vorkriegszeit erhalten geblieben ist. Es ist ein Erlebnis, in der Altstadt
herumzugehen und einzutauchen in die magische Atmosphäre vergangener Zeiten,
die erneut lebendig geworden ist, als Erfolg des erstaunlichen Wiederaufbaus, der in
den fünfziger Jahren das Warschau des 17. und 18. Jahrhunderts wiedererstehen
ließ. Zauberhaftes Flair verbreiten die Parks und Gärten, der breite Flußlauf der
Weichsel und das reichhaltige Kulturleben dieser Stadt, die nach wie vor
kosmopolitisch ist, ohne darüber ihren eigentümlichen, ursprünglichen Charme
verloren zu haben.
Bei einem Besuch des Königsschlosses kann man die Innenräume bewundern, auch
die dort aufbewahrten Kunstwerke, darunter manche von der Hand der weltbesten
Maler. Ein weiteres „Muß“ für den Besucher ist die polnische Porträtgalerie im
Schloß Wilanow, einer herrlichen Barock-Residenz des Königs Jan III Sobieski.
Nicht zu vergessen auch das Große Theater, ein bemerkenswertes Beispiel
klassizistischer Architektur, des weiteren der schöne Lazienki-Park aus dem 18.
Jahrhundert, hochbeliebt bei allen Spaziergängern und alljene, die dem städtischen
Lärm entfliehen wollen, das Nationalmuseum mit seiner Ausstellung wertvoller
Sammlungen polnischer Kunst, und vieles andere mehr.
Krakau verdankt seine Einzigartigkeit in erster Linie dem ganz besonderen
Kulturerbe, das innerhalb seiner Mauern beherbergt wird. Hier, auf der WawelAnhöhe, wo jetzt die Kronjuwelen aufbewahrt werden und flämische Gobelins
hängen, hatte man die Burg, Krönungsort und Grabstätte der Könige, errichtet.
Krakau vom 11. bis zum 17. Jahrhundert Polens Hauptstadt. Hier wurde 1364 die
Krakauer Akademie gegründet, die erste Universität Polens (heute bekannt als
Jagiellonen- Universität).
Das Stadtbild hat sich im Lauf der Jahrhunderte gewandelt. Im Mittelalter war
Krakau eine sichere, reiche, befestigte Stadt, umschlossen von Wällen mit 55
Türmen (Überreste der Stadtbefestigung haben sich bis zum heutigen Tage
erhalten). In der Renaissancezeit wurde Krakau zum Zentrum fortschrittlicher Ideen
und Sammelpunkt von Humanisten, Schriftstellern, Baumeistern und Musikern.
Den Brennpunkt des städtischen Lebens bildet der Marktplatz, der nach dem
Markusplatz in Venedig der zweitgrößte Europas ist. Wohin man sich wendet:
178
XI. Tourismus in Polen
überall gehen Tradition und Moderne ineinander über, und buchstäblich jeder Stein
erzählt seine eigene Geschichte. Groß ist die Zahl baulicher Denkmäler, nach
Schätzungen gibt es 6.000 Gebäude und Bauwerke. Darüber hinaus zählt man etwa
2,5 Millionen sonstige Zeugnisse menschlichen Schaffens, die in Museen, in
Kirchen und an anderen öffentlich zugänglichen Plätzen ausgestellt sind. 1978
wurde - in Anbetracht der außergewöhnlichen Vielzahl geschichtlichen Kulturguts das historische Zentrum der Stadt als erstes von 10 Objekten in Polen in die
UNESCO-Liste des Weltkulturerbes aufgenommen.
Tourismus
Im Jahre 2002 verzeichnete Polen 50,7 Millionen Einreisen aus dem Ausland, wobei
diese Zahl sowohl Touristen als auch Tagesbesucher umfasst. Die Einreisezahlen, die
seit Beginn der 90er Jahre stetig gestiegen waren, gingen jedoch im Jahr 2000 um 5,2 %
und im Jahre 2001 war ein weiterer leichter Rückgang von 17 % zu verzeichnen. Damit
fiel Polen in der Rangliste der meistbesuchten Länder auf den 13. Platz. Im Jahr 2002
belief sich der Anteil Polens am innereuropäischen Touristenverkehr auf 3,4 %
Bei einer Gliederung nach Länderzugehörigkeit überwiegen unverkennbar die
Deutschen, deren Einreisen die Hälfte aller Einreisenden ausmachen.
Im Jahre 2002 wurde bei folgenden Ländern der größte Rückgang bei Einreisen nach
Polen verzeichnet: Deutschland (-24 %), Slowakei (-20 %), Weißrussland (-18 %),
Kasachstan (- 18 %). Andererseits verzeichneten im Jahre 2002 Besucher aus folgenden
Ländern den größten Zuwachs an Einreisen nach Polen: Rumänien (25 %), Südkorea
(24 %), Kroatien (23 %), Bulgarien (18 %).
Nach Schätzungen des Tourismus-Instituts gab es im Jahr 2002 etwa 14 Millionen
Einreisen von Touristen (d. h. Besuchern, die mindestens einmal über Nacht, aber nicht
länger als ein Jahr in Polen blieben), das sind 6,8 % weniger als im Jahre zuvor. Die
Wojewodschaft Mazowieckie verbuchte mit Warschau allein 3,4 Millionen Touristen,
fast das Dreifache im Vergleich zur nächstfolgenden Wojewodschaft Wielkopolskie
(jeweils 1,5 Millionen Touristen).
Zwischen 1992 und 2001 betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ausländischer
Touristen 4,8 bis 5,1 Übernachtungen. Im Jahr 2001 erreichte sie 4,5 Übernachtungen
gegenüber 4,8 im Jahr 2000. Im Jahre 2002 fiel sie erneut, auf 3,9 Nächte. Im Jahr 2002
machten Geschäftsreisen den Hauptanteil touristischer Einreisen aus (27,4 %), dicht
gefolgt vom Freizeittourismus (23,4 %). Rechnet man jedoch zum Freizeittourismus
auch den Besuch von Verwandten und Freunden (21,5 %), dann überwiegt bei den
Motiven ausländischer Polenbesucher immer noch diese Kategorie.
Business in Polen
179
Die Gliederung touristischer Einreisen nach dem Besuchszweck geht aus der
nachstehenden Grafik hervor:
Touristische Einreisen in Polen nach Besuchszwecken 2002
in Prozent
23,4
Freizeittourismus
27,4
Geschäftsreisen
Einkaufsreisen
9,4
21,5
Freundschafts- und Verwandtenbesuche
Transit
Sonstige
10,6
8,7
Quelle: Tourismus-Institut Warschau,2003
Im Jahre 2002 beliefen sich die Deviseneinnahmen durch Touristen und Tagesbesucher
auf annähernd 4,5 Milliarden USD, das waren 6,7 % weniger als noch im Jahre 2001.
Nicht berücksichtigt sind dabei jedoch ausländische Besucher, die eine Arbeit in Polen
aufnehmen und deren Zahl auf etwa 500.000 geschätzt wird. Die Durchschnittsausgaben
von Touristen für Unterbringung in Polen betrugen ähnlich wie im vergangenen Jahr pro
Person 132 USD. Die durchschnittlichen Tagesausgaben von Touristen erhöhten sich
leicht (um 3,6 %) und beliefen sich auf 29 USD, die Spannweite reichte von 23 USD bei
Touristen aus Übersee bis zu 38 USD bei Touristen aus Weißrussland.
Die Durchschnittsausgaben von Tagesbesuchern, die vornehmlich zum Einkaufen nach
Polen kamen, nahmen zu. Im Jahre 2002 betrugen sie 46 USD, ein Zuwachs um 12,2 %
im Vergleich zum Vorjahr, und schwankten zwischen 10 USD (Slowakei) und 95 USD
(Ukraine).
Insgesamt verringerten sich die Ausgaben von Touristen nicht in dem Maße wie die der
Tagesbesucher und deshalb war bei ersteren ein Zuwachs ihres Anteils an den
Deviseneinnahmen auf ca. 62,4 % (2,8 Mrd. USD) zu verbuchen.
Auch die Zusammensetzung der von Touristen getätigten Ausgaben veränderte sich im
Vergleich zur Vorjahresstruktur. Weniger Geld wurde für Übernachtungen (32 %),
Nahrungsmittel (21,3 %), dafür mehr (22,1 %) für Einkäufe aufgewendet. Wie bereits in
den vorangegangenen Jahren waren Einkäufe (auch zum Zwecke des Wiederverkaufs)
bei Touristen aus Weißrussland, der Ukraine, Litauen und Russland vorrangiger
Einreisegrund.
XI. Tourismus in Polen
180
Die Veränderungen bei den Durchschnittsausgaben von Tagesbesuchern in den letzten
zwei Jahren hatten - wie nachfolgend gezeigt - deutlichen Einfluss auf die
Zusammensetzung der Gesamteinnahmen aus Reisen nach Polen.
Deviseneinnahmen 1994-2002 in Mrd. USD
5
4
3
2
1
3,6
2,5
3,3 3,3
4,4 4,0
4,3 4,4
4,4
3,6
3,4
2,7
3,1 3,0
2,9
1,9
2,8
1,7
0
1994
1995
1996
Tagesbesucher
1997
1998
1999
2000
2001
2002
Ausgaben von Touristen
Quelle: Tourismus-Institut Warschau, 2003
Auch im Jahre 2002 war Deutschland wieder der wichtigste touristische Markt für
Polen, obwohl auch hier ein Einnahmenrückgang bezüglich deutscher Touristen und
Besucher zu verzeichnen war. Die Einnahmen aus dem deutschen Markt beliefen sich
auf 1,6 Milliarden USD und machten annähernd 36 % der Gesamteinnahmen aus∗.
Die Entwicklung der polnischen Wirtschaft insgesamt widerspiegelt sich deutlich bei
den Auslandsreisen polnischer Bürger wider. Wirtschaftswachstum hat natürlich zur
Folge, dass Menschen wohlhabender werden (siehe die Steigerung des Pro-KopfEinkommens und das Wachstum des Bruttosozialprodukts, dargestellt in Kapitel II), und
dies wiederum führt zur Steigerung ihrer Ausgaben für Reisen ins Ausland. Andererseits
hinterließ aber auch die wirtschaftlichen Rezessionserscheinungen ihre Spuren. Im Jahre
2002 betrug das Volumen polnischer Auslandsreisen 45,0 Millionen; im Vergleich zum
Vorjahr ein Rückgang um 15,2 %. Damit wurde der in den 90er Jahren anhaltende
Aufwärtstrend unterbrochen, nachdem sich die Zahl der Auslandsreisen in der Zeit
zwischen 1991 und 2001 nahezu verdreifacht hatte.
∗
nicht berücksichtigt Zahlungen über die Nationalbank Polens
Business in Polen
181
Dieser Trend wird auch durch die nachfolgende Grafik widergespiegelt.
Auslandsreisen von polnischen Bürgern 1991-2002
70
60
44,7
50
40
30
31,4
34,3
36,4
29,3
1992
1993
1994
1995
48,6
49,3
1997
1998
55,1 56,7 53,1
45,0
20,8
20
10
0
1991
1996
1999
2000
2001
2002
Quelle: Zentralamt für Statistik, Grenzkontrollorgane, 2003
Nach vorläufigen Schätzungen des Tourismus-Instituts hatten 8,4 Millionen von
insgesamt 45 Millionen Reisen touristischen Charakter (Zuwachs um 9,1 %). Ebenso
wie bei der Einreise nach Polen nimmt Deutschland auch als Ziel des polnischen
Auslandstourismus die Spitzenposition, obgleich mit 32 % weniger deutlich, ein (2,65
Millionen). Andere bevorzugte Reiseziele waren für polnische Bürger die Tschechische
Republik (0,7 Millionen), Frankreich (0,55 Millionen), Griechenland (0,55 Millionen)
und die Slowakei (0,55 Millionen). Dessen ungeachtet bleibt anzumerken, dass
Touristenreisen nach Deutschland, in die Tschechische Republik und die Slowakei oft
mit einer Weiterreise in andere west- bzw. südeuropäische Länder verknüpft sind. Polen,
die ins Ausland reisen, suchen vor allem Freizeit und Erholung. Insgesamt nahmen 14 %
aller Polen im Alter von über 15 Jahren im Jahre 2002 an Touristenreisen ins Ausland
teil.
Hinsichtlich des Inlandstourismus unternahmen im Jahre 2002 etwa 33 % der
polnischen Bürger Langzeitreisen (von mindestens 5 Tagen) und 35 % Kurzzeitreisen.
Während Langzeitreisen vor allem im Sommer - mit ziemlich gleichen Anteilen an den
drei anderen Jahreszeiten - stattfinden, verteilen sich Kurzzeitreisen interessanterweise
mehr oder weniger gleichmäßig über das ganze Jahr, was die nachfolgende Aufstellung
verdeutlicht. Polen ist eben ein Reiseland für alle Jahreszeiten.
XI. Tourismus in Polen
182
Aufgliederung touristischer Inlandsreisen
nach Jahreszeiten 2002
100%
12
21
80%
60%
61
38
15
12
24
17
Langzeitreisen
Kurzreisen
40%
20%
0%
Frühling
Sommer
Herbst
Winter
Quelle: Tourismus-Institut Warschau, 2003
Zum Schluss noch ein Wort zu den Übernachtungsseinrichtungen in Polen. In den
letzten Jahren hat sich deren Anzahl mehr oder minder konstant gehalten. Jedoch
erhöhte sich im Zeitraum von 1995-2001 die Anzahl an Hotels um 45 %. Im Jahre 2001
gab es laut Zentralamt für Statistik in Polen insgesamt 7.613 Übernachtungsseinrichtungen mit insgesamt 640.000 Betten, inkl. 966 Hotels mit einer Bettenkapazität
von insgesamt 98.000. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Hotelzimmerstruktur
in Polen in Abhängigkeit von der jeweiligen Hotelkategorie.
Hotels und Hotelzimmer 2000-2001
Hotels
Insgesamt
*****
****
***
**
*
2000
924
6
41
332
285
260
2001
966
6
39
343
315
263
Hotelzimmer
2000
2001
50.413
51.858
1.329
1.278
5.487
5.619
23.772
23.966
11.739
12.611
8.086
8.354
Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003
Im Jahre 2002 nutzten in Polen 14,17 Millionen polnische und 3,2 Millionen
ausländische Touristen die unterschiedlichsten touristischen Übernachtungseinrichtungen wie Hotels, Motels, Campingplätze, Urlauberressorts u.ä.. Der Großteil
ausländischer Touristen (über 75 %) stieg in Hotels ab.
Die Größe des Marktes, die politische Stabilität und ein eindrucksvolles
Wirtschaftswachstum bieten Anreize für Investitionen. Nach Angaben der Polnischen
Agentur für Auslandsinvestitionen (PAIZ) betrug Ende 2002 das Gesamtvolumen
ausländischer Direktinvestitionen mit einem Investitionsaufkommen von über 1Million
USD in der Hotel- und Gastronomiebranche 650 Millionen USD.
Business in Polen
183
XII. WIRTSCHAFTS- UND GESCHÄFTSINFORMATIONEN IN POLEN
Ausgehend von den angewandten Methoden der Informationsverbreitung als auch
bezüglich der Zugangsmöglichkeiten können die Quellen von Wirtschafts- und
Geschäftsinformationen grundsätzlich in 3 verschiedene Gruppen unterteilt werden:
• Institutionen,
• Printmedien (Publikationen, Zeitungen und Zeitschriften),
• Internet.
Für gewöhnlich ermöglicht eine institutionelle Informationsquelle den Zugang zu dem von
ihr angebotenen Informationsmaterial entweder über direkte Konsultationsmöglichkeiten,
Publikationen unterschiedlicher Art oder über ihre home-page im Internet.
Für englischsprachige Ausländer stellt der Zugang zu Informationen aus Wirtschaft und
Finanzen in Polen keinerlei Schwierigkeit dar. Staatliche als auch wissenschaftliche
Forschungseinrichtungen beschäftigen heutzutage hochqualifizierte Mitarbeiter, unter denen
einen Englisch sprechenden zu finden kein Problem darstellt. Zu klären wäre jedoch, ob es
gegebenenfalls die Person mit der größtmöglichen Kompetenz hinsichtlich des von Ihnen
angesprochenen Sachverhalts ist. Deshalb sollte vor einer Terminvereinbarung geprüft
werden, ob die Anwesenheit eines Dolmetschers geboten ist oder nicht.
Englischsprachige Publikationen zur Wirtschaft Polens beinhalten das gesamte
Spektrum notwendiger Informationen, von aktuellen Börsennachrichten und
entsprechenden Kommentaren, über Fragen der rechtlichen Aspekte einer
Firmengründung in Polen bis hin zu Marktanalysen. Letztendlich besteht ebenso die
Möglichkeit, jederzeit eine Erarbeitung, in der Sprache Ihrer Wahl, zu spezifischen
wirtschaftlichen Sachverhalten bei Consultingfirmen bzw. Unternehmensberatern in
Auftrag zu geben. Nicht zu vergessen, weil der einfachste und preiswerteste Weg, um an
mehr als reichliche Informationen zu gelangen, ist das Internet. Es existiert eine Vielzahl
von Internetseiten, die sich gezielt und ausschließlich auf Aspekte wirtschaftlicher und
finanzieller Natur konzentrieren, und mit etwas Geduld findet man in der Regel die
benötigten Informationen.
Institutionen
Staatliche als auch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen gelten als eine der
berufendsten Quellen für Wirtschaftsinformationen. In Anhang 17 ist eine Übersicht
zentraler Institutionen und Ministerien enthalten. Fast alle der dort aufgeführten
Einrichtungen gibt eine Reihe von Veröffentlichungen (einige in Englisch) heraus und
verfügen über eigene Internetseiten, denen eine englischsprachige Version beigefügt ist.
184
XII. Wirtschafts- und Geschäftsinformationen in Polen
Natürlich ist es naheliegend, das ein Ausländer sich zuallererst an seine Botschaft in
Polen bzw. eine polnische Botschaft im Ausland wendet. Eine Aufstellung über in Polen
tätige Botschaften ist in Anhang 30 enthalten. Ein Verzeichnis von Handelsabteilungen
polnischer Botschaften und Konsulate im Ausland ist in Anhang 31 zu finden. Des
weiteren sind bilaterale Industrie- und Handelskammern zu nennen, von denen eine
Auswahl in Anhang 29 zur Verfügung steht.
Die Wahl der jeweiligen Institution ist natürlich von der geschäftlichen Interessenslage
des Informationssuchenden in Polen abhängig. Aus diesem Grund fällt es schwer, sich
für einen Kontakt zu als den besten zu entscheiden, der jedermanns Bedarf befriedigt.
Handelt es sich um Direktinvestitionen, so ist die Polnische Agentur für
Auslandsinvestitionen (PAIZ) mit Sicherheit die beste Wahl. PAIZ veröffentlicht eine
ganze Serie von hochqualitativen englischsprachigen Publikationen zu den
verschiedenartigsten Themenbereichen, beginnend beim Bauwesen bis hin zum
Bankwesen und bietet eine umfangreiche Leistungspalette für ausländische Investoren
kostenfrei an. Zu mehr Informationen über PAIZ, s. Institutionelle Struktur für
Auslandsinvestitionen in Kapitel V. Ebenso kann das UNIDO-Büro Warschau,
Herausgeber der vorliegenden Publikation, Unterstützung und Hilfestellung geben.
Für ein Unternehmen, das am Privatisierungsprozess in Polen teilzunehmen
beabsichtigt, ist das Ministerium des Staatsschatzes (zu Aufgaben und Tätigkeit des
Ministeriums, s. Kapitel IV) der vorrangige Ansprechpartner. Das Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Soziales verantwortlich für die Wirtschaftspolitik, Außenhandel
u.ä., bietet ebenso nützliche allgemeine wie auch spezielle Informationen an.
Handels- und Kooperationsangebote werden u.a. von der Polnischen Industrie- und
Handelskammer erfasst und angeboten, die ebenso unternehmensbezogene „duediligence“-Leistungen anbietet. Die Kammer gibt regelmäßig ein Bulletin über
Wirtschaftstrends und Neuigkeiten aus der Finanzwelt heraus.
Das Hauptamt für Statistik ist eine unschätzbare Quelle für Informationen, die bereits in
englischer Sprache in den zweisprachigen Publikationen des Amtes zugänglich sind.
Die Polnische Presseagentur (PAP) hat ein informatives und umfangreiche
Nachschlagewerk über Polens Politik und Wirtschaft sowie Aspekte allgemeiner Natur
mit Angaben zur Warschauer Börse und aktuellen Wechselkursaufstellungen,
wenngleich zu einem recht ordentlichen Kaufpreis, im Angebot. Das verwendete
Englisch erscheint zeitweise etwas unkontrolliert, ist aber zweckdienlich.
Internationale Presseagenturen wie Reuters, Bloomberg, die deutsche Presseagentur
(dpa) stehen insgesamt als Quelle für Tages- und Wocheninformationen aus dem
Finanzbereich zur Verfügung, bringen jedoch für den uneingeweihten Leser Probleme
Business in Polen
185
aufgrund nur geringer bzw. zusammenhangloser Analysen mit sich und rufen bei einem
durchschnittlichen Informationsbedarf die übliche Preisfrage hervor.
Darüber hinaus hat eine Reihe von internationalen Organisationen ihren Sitz in
Warschau, die Fakten und Daten in informativer Weise aufbereiten und zur Verfügung
stellen. Einige dieser Organisationen sind in Anhang 18 aufgelistet.
Schließlich seien die Wirtschaftsinformationsdienste genannt, deren Leistungen in Polen
in immer größerem Maße in Anspruch genommen werden. Die Informationen dieser
Firmen geben einen tiefgehenden Einblick in Unternehmen und bieten vertrauliche,
wenngleich kostenpflichtige Auskünfte (in Polnisch oder in Englisch) über die
Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Für einen potenziellen Geschäftspartner, der
Einzelheiten über ein Unternehmen in Erfahrung bringen will, sollten diese
Informationen den veranschlagten Preis wert sein.
Ausgewählte Wirtschaftsinformationseinrichtungen (s. Anhang 32).
Zeitungen und Zeitschriften
Englischsprachige Presseerzeugnisse in Polen, begonnen beim ältesten und am weitesten
verbreiteten wöchentlich erscheinenden Wirtschaftsblatt „The Warsaw Voice“ bis hin
zum „Insider“, thematisch und vom Informationsgehalt dem Unterhaltungsbereich
gewidmet (http://www.warsawinsider.pl), bieten dem Englisch sprechenden Ausländer
eine vielfältige Themenauswahl. „The Warsaw Voice“ gibt gleichfalls ein Wirtschaftund Business-Jahrbuch heraus, das auf Wunsch beim Redaktionsbüro erhältlich ist.
Das „Warsaw Business Journal“ bietet seinen Lesern die wohl umfassendsten
Informationen aus den Bereichen Wirtschaft und Finanzen, obgleich „The Warsaw
Voice“ recht ordentliche wöchentlich erscheinende Berichte zu Themen wie Börse und
Geld sowie Tiefenanalysen führender Märkte und Industriezweige veröffentlicht. Das
„Warsaw Business Journal“ gibt zudem sein allseits bekanntes „Book of Lists“, eine
nützliche Datenbank für Unternehmer, heraus. Die Webseite des „Warsaw Business
Journal”, http://www.wbj.pl, enthält Auszüge des „Warsaw Insider“ sowie eine Auswahl
von Informationen aus „Poland AM”, einer allmorgendlich Nachrichtenausgabe des
Hauses.
Die Internetseite von „The Voice of Warsaw”, http://www.warsawvoice.pl, bietet in
guter Präsentation einen leichten, benutzerfreundlichen Zugang zu umfangreichen
Wirtschafts- und Businessinformationen. Wöchentlichen Aktualisierungen über den
Geldmarkt, die Warschauer Börse, aber auch Sonderbeiträge und Artikel über
verschiedenen Sektoren der Industrie sowie Nachrichten sind auf diesen kostenfrei
zugänglichen Seiten zu finden.
186
XII. Wirtschafts- und Geschäftsinformationen in Polen
„Polish Market”, eine Business-Monatszeitschrift, bietet seiner Leserschaft ein
nützliches Kompendium von Daten und Informationen über die Wirtschaftspolitik der
Regierung, beschäftigt sich mit Investment-, Immobilien- und Dienstleistungsaspekten
und informiert über führende polnische Industrieunternehmen sowie national und
international ausgezeichnete Spitzenprodukte. Die Zeitschrift ist zu einem
Werbeinstrument für verschiedene Regionen geworden, die ihre wirtschaftliche
Entwicklung und ihre Investitionsangebote auf diesem Wege einer breiten Öffentlichkeit
darbieten. Präsent sind ebenfalls führende Unternehmer sowie die größten polnischen
und ausländischen Investoren. Interessante Artikel aus aktuellen und früheren Ausgaben
der Zeitschrift sind unter http://www.polishmarket.com.pl zu finden.
Eine weitere Informationsquelle ist die BOSS Informations- und Verlagsagentur, die seit
12 Jahren als unabhängiges, auf die Informationsweitergabe spezialisiertes Unternehmen
am Markt tätig ist. Das Angebot umfasst im wesentlichen Analysen und Berichte über
unterschiedliche wirtschaftliche Aspekte sowie 3 Publikationen, u.a. „Business News
Poland“, eine englischsprachige Wochenzeitschrift mit ausführlichen Geschäfts-,
Wirtschafts- und rechtlichen Informationen für ausländische Investoren. Regelmäßig
erscheinen Branchenanalysen, Statistiken, Prognosen, Trends, Kommentare,
Unternehmerinfos, besprochen werden Steuer- und Rechtsvorschriften, Nachrichten aus
dem Geschäfts- und Wirtschaftsleben in komprimierter Form dargestellt. Die
Internetadresse lautet: http://www.boss.com.pl.
Einige andere Quellen für Geschäfts- und Finanzinformationen sind ausländischer
Herkunft. Entsprechende Veröffentlichungen sind in jedem größeren Hotel, in
englischsprachigen Buchläden und mit etwas Glück an vielen Straßenkiosken erhältlich.
Am oberen Ende des Wirtschaftsinformationsmarktes steht der „Economist Intelligence
Unit’s Quarterly Business Report“ über Polen. Andere Quellen sind Berichte
internationaler Organisationen wie der Weltbank oder der OECD, die für gewöhnlich
ein Mal pro Jahr veröffentlicht werden.
Internet
In den letzten Jahren ist es zu einer wahren Schwemme von Internetseiten (von denen
allerdings auch einige nach ihrem Erscheinen bald wieder von der Bildfläche
verschwanden) zur Wirtschafts- und Finanzthematik in Polen, wobei sich diese neuen
Internetprodukte fast gegenseitig auf die Füße traten, da hinsichtlich Layout und Inhalt,
wenn auch geringfügig, stets etwas neues angeboten wurde. Nachfolgend sind die
wichtigsten Internetquellen für Business- und Finanzinformationen aufgeführt. Für all
jene, die an wirklich glaubwürdigen Wirtschaftsinformationen, an Handels- und
Geschäftsangeboten, praktischen Ratschlägen über rechtliche, steuerliche bzw.
versicherungsrechtliche Aspekte interessiert sind, bietet das Internet Englisch sprechenden
Business in Polen
187
Ausländern und denjenigen im Ausland ohne Zugang zu unmittelbaren vor-OrtInformationsquellen ideale Bedingungen.
Für die Zuverlässigkeit und Aktualität von Informationen ist es mit Sicherheit das Beste,
sich diese „von der Quelle“ zu beschaffen, sprich, sie aus berufenem Munde zu
vernehmen. Für das Internet bedeutet dies, das diese Informationen vom Anbieter auf den
jeweiligen Seiten sichtbar gemacht werden. Wer also zuverlässige Business-Informationen
über Polen erhalten möchte, ist gut beraten, sich an die offiziellen Webseiten verschiedener
polnischer Ministerien und anderer Regierungseinrichtungen sowie ihr nahestehender
Institutionen zu halten. Zum überwiegenden Teil existieren Verweise auf eine englische
Sprachversion, die, wenn auch nicht alle, so jedoch die hauptsächlichsten
Präsentationspunkte der polnischen Originalseite darbieten.
Hinsichtlich Business-Informationen sind die Internetseiten des Ministeriums für
Wirtschaft, Arbeit und Soziales, des Staatsschatzministeriums und der PAIZ besonders
empfehlenswert. Darüber hinaus sind spezifische Wirtschaftsdaten auf den Webseiten der
Warschauer Börse und der Nationalbank Polens zu finden (Webseiten staatlicher
Einrichtungen s. Anhang 17).
Nachfolgend ist eine kurze Beschreibung von allgemeinen Webseiten über Polen und die
Geschäftstätigkeit in Polen aufgeführt. Aufgrund der äußerst dynamischen Entwicklung
des Internets kann es aber durchaus sein, das dem Leser, wenn er diese Information liest,
andere, ebenso qualitative, oder vielleicht sogar noch bessere Webseiten zugänglich sein
werden.
Poland Home Page
http://www.poland.pl - Sie ist Polens offizielle Webseite und präsentiert allgemeine
Informationen über das Land und aktuelle Nachrichten und bietet mit Hilfe entsprechender
Links eine breite Palette von landesspezifischen Informationen mit den Schwerpunkten
Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung, Kultur und Kunst. Die Seite bietet Zugang zu
Business-, Finanz- und Wirtschaftsinformationen, allerdings verfügen nicht alle Seiten
über eine englischsprachige Version.
Internetportal Exportförderung Polen
http://www.polishproducts.gov.pl http://www.exporter.gov.pl - das Portal steht unter der
Regie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Soziales. Es enthält aktuelle
Kurzinformationen über die Wirtschaft Polens, einschließlich Angaben über Industrie,
Landwirtschaft, Außenhandel, Preise, Löhne und Gehälter u.ä. Eine Datenbank polnischer
Exportunternehmen ist integraler Bestandteil des Portals, über die Geschäftskontakte zu
Unternehmen angebahnt werden können.
188
XII. Wirtschafts- und Geschäftsinformationen in Polen
BMB Promotions
http://www.export-import.pl - diese Seite ist ein Internetservice für den Exportbereich und
verschafft dem Benutzer Zugang zu mehreren tausend Ex- und Importangeboten
polnischer Unternehmen. Dieser Service wird von der Firma BMB Promotions betrieben,
die ebenfalls eine gedruckte Katalogform in Englisch, Russisch und Deutsch anbietet; des
weiteren existiert eine CD-ROM Version. BMB Promotions hat dazu noch eine allgemein
zugängliche Datenbank über das Wirtschaftspotential und die Investitionsbedingungen
aller territorialen Selbstverwaltungen eingerichtet, die ebenfalls mehrere tausend
Investitionsangebote polnischer Kreise, Städte und Gemeinden umfaßt (Zugang unter:
www.gminy.pl). Parallel dazu sind diese Informationen in englischer Sprachversion und
auf CD-ROM vorhanden. Eine Datenbank über Ausschreibungen lokaler polnischer
Behörden ist die neueste Errungenschaft des BMB Promotion Service. Sie liegt jedoch
gegenwärtig nur in polnischer Sprache vor.
Darüber hinaus existieren einige qualitativ gute Web-Seiten, die von den Handelsabteilungen verschiedener polnischer Botschaften und Konsulate ins Netz gestellt worden
sind. An erster Stelle sind hierfür die Webseiten http://www.handelsratpolen.at
(Österreich)), http://www.poland-canada.org (Kanada), http://www.wirtschaft-polen.de
(Deutschland), http://www.polishemb-trade.co.uk (GB) und http://www.brhusa.com sowie
http://www.polandembassy.org (beide USA) zu nennen. Eine vollständige Aufstellung der
Handelsabteilungen der Botschaften der Republik Polen im Ausland sind in Anhang 31 zu
finden. Aktualisierungen dieser Aufstellung sind auf der Web-Site des Ministeriums für
Wirtschaft, Arbeit und Soziales www.mpips.gov.pl nachzulesen.
Schließlich, für alle an Handelsbeziehungen interessierte Internetnutzer ist die Webseite
http://www.targi.com zu empfehlen, die einen Überblick über alle wichtigen in Polen
stattfindenden Messen und Messeveranstaltungen vermittelt. Die Seite wird in
regelmäßigen Abständen aktualisiert und enthält Informationen zu über 400 alljährlich in
Polen durchgeführter Messen. Des weiteren finden sich auf dieser Seite Links zu über 70
Messeorganisatoren. Eine Vollversion in englischer Sprache ist ins Netz gestellt worden.
Als Alternative kann die Internetseite der Polnischen Messevereinigung
(www.polfair.com.pl) genutzt werden, die ähnliche Informationen, teilweise auch in
Englisch, anbietet.
Business in Polen
189
XIII. ANHÄNGE
1. Eckdaten der Wirtschaftsentwicklung 2002 ..........................................................................191
2. Gründung einer Gesellschaft mbH – Handlungsablauf..............................................................192
3. Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) – Handlungsablauf ....................................................194
4. Gesetzgeberische Grundlagen für eine Geschäftstätigkeit in Polen.......................................196
5. Basissteuern............................................................................................................................197
6. Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ...........................................................198
7. Abkommen über gegenseitige Förderung und Schutz von Investitionen...............................200
8. Abkommen über visafreien Personenverkehr – Länderaufstellung ....................................202
9. Die Top-50 der polnischen Unternehmen 2002...................................................................204
10. Produktionsvolumen von Schlüsselerzeugnissen und Rohstoffen im Jahre 2002 ..............206
11. Durchschnittliche Einzelhandelspreise ausgewählter Nahrungsmittel................................207
12. Ausländische Direktinvestitionen nach Herkunftsländern.....................................................208
13. Ausländische Direktinvestitionen nach Geschäftsfeldern......................................................209
14. Die 30 führenden ausländischen Investoren in Polen ............................................................210
15. Die Warschauer Börse – Anteilsindizes ..............................................................................211
16. Die Warschauer Börse – Wertpapier-Indizes ......................................................................212
17. Zentrale Behörden und Ministerien .....................................................................................213
18. Internationale Organisationen und UNO-Vertretungen in Polen...........................................217
19. Territoriale Regierungsverwaltung - Wojewodschaftsämter...............................................218
20. Wirtschaftsabteilungen der Kreisgerichte in Polen .............................................................219
21. Regionalfilialen und Zweigstellen der Agentur für Staatliches Agrareigentum .................220
22. Polnische Technologie-Institutionen .....................................................................................221
23. Sonderwirtschaftszonen .......................................................................................................222
24. Banken in Polen (Zentralen) ................................................................................................223
25. Filialen ausländischer Banken in Polen ...............................................................................226
26. Nationale Investitionsfonds .................................................................................................227
27. Venture Kapitalfonds ...........................................................................................................228
28. Führende Consulting- und Rechtsberatungsunternehmen in Polen .......................................229
29. Ausgewählte bilaterale Industrie- und Handelskammern....................................................230
30. Ausgewählte Botschaften und Handelsabteilungen in Polen.................................................231
31. Handelsabteilungen polnischer Botschaften und Konsulate ...............................................233
32. Ausgewählte Wirtschaftsinformationsdienste .......................................................................241
33. Vertretungen der UNIDO......................................................................................................242
Business in Polen
191
ANHANG 1
ECKDATEN DER WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG 2002
Wachstum BIP
Wachstum Kapitalaufwand brutto
Wachstum Industrieproduktion
Wachstum Produktivität
Wachstum Bauwesen
Arbeitslosenquote
Inflationsrate
Diskontsatz (Dezember)
Haushaltsdefizit
Auslandsverschuldung
Öffentliche Verschuldung
Außenhandel, SAD-Statistik:
Einnahmen Export
Ausgaben Import
Handelsdefizit
Liquidität - Importsicherung
Auslandsverschuldung/Export ratio
Devisenreserven (Dezember)
Ausländische Direktinvestitionen
Gesamtwert von Ausländische Direktinvestitionen
Mittlerer Wechselkurs
Durchschnittlicher Monatslohn brutto
Mindestlohn brutto
1,4 %
- 6,8 %
1,4 %
4,5 %
- 8,0 %
18,1 %
1,9 %
7,5 %
5,1 % BIP
43,3 % BIP
45,8 % BIP
41,0 Mrd. USD
55,1 Mrd. USD
14,1 Mrd. USD
6 Monate
2,0
29,8 Mrd. USD
6,06 Mrd. USD
65,11 Mrd. USD
4,0795 PLN/USD
3,8557 PLN/EUR
2.133 PLN
800 PLN
XIII. Anhänge
192
ANHANG 2
GRÜNDUNG EINER GESELLSCHAFT MBH – HANDLUNGSABLAUF
Schritte der
Institution
Unternehmensgründung
1. Gesellschaftsvertrag/
Notariat
Gründungsurkunde
2. Eintragung des
Unternehmens
Nationales
Registriergericht
3. Veröffentlichung der
Unternehmenseintragung
im Amtsblatt "Monitor
Sądowy i Gospodarczy"
Büro des Amtsblatts
"Monitor Sądowy i
Gospodarczy",
Ministerium für
Justiz – über das
Sekretariat des
zuständigen
Wirtschaftsgerichtes.
Wojewodschaftsamt
für Statistik
(Wojewódzki Urząd
Statystyczny)
4. Vergabe einer
statistischen Nummer
5. Registrierung des
Unternehmens bei der
Staatlichen
Sozialversicherung (ZUS)
6. Genehmigungen bzw.
Betriebserlaubnisse, wenn
erforderlich
7. Eröffnung eines
Firmenkontos
Anmerkungen
Laut Handelsgesetzbuch muss der
Gesellschaftsvertrag über die Gründung
einer GmbH in Form einer notariellen
Urkunde erstellt werden.
Die Eintragung erfolgt an dem für den
Sitz des Unternehmens zuständigen
Wirtschaftsgericht. Mit der Eintragung
erhält das Unternehmen den Status einer
Rechtsperson.
Kosten
1. Notargebühr.
2. Steuer auf
Rechtsgeschäfte.
Die Höhe dieser
Gebühren richtet sich
nach der Höhe des
Stammkapitals des
Unternehmens .
Feststehende Gebühr
in Höhe von 1000
PLN
Entrichtung einer
Vorausgebühr an das
Büro des Amtsblatts
in Höhe von
mindestens 500 PLN.
Der Antrag auf Eintragung des
Unternehmens in das REGON System ist
persönlich an dem für den Sitz des
Unternehmens zuständigen
Wojewodschaftsamt für Statistik
einzureichen.
Innerhalb von 10 Tagen nach Einstellung
der ersten Mitarbeiter hat sich das
Unternehmen bei der zuständigen Filiale
der Staatlichen Sozialversicherung (ZUS)
registrieren zu lassen
Eine Aufstellung von
genehmigungspflichtigen
Geschäftsaktivitäten ist bei PAIZ
erhältlich.
Staatliche
Sozialversicherung
(Zakład
Ubezpieczeń
Społecznych)
Zuständige
Institutionen für die
Vergabe von
Genehmigungen,
Betriebserlaubnissen
und Lizenzen
Bank
Das Unternehmen ist verpflichtet, ein
PLN-Konto (bei jeder Bank,
ausgenommen die Nationalbank Polens)
einrichten und kann über Devisenkonten
bei Banken, die gemäß Devisengesetz für
Außenwirtschaftsaktivitäten zugelassen
sind, verfügen.
Unentgeltlich.
Unentgeltlich.
Stempelgebühr, Höhe
in Abhängigkeit von
der Art der
Genehmigung.
Gemäß
Geschäftsbedingunge
n der Bank.
Business in Polen
Schritte der
Institution
Unternehmensgründung
8. MwSt.- und ESTZuständiges
Anmeldung
Finanzamt
193
Anmerkungen
Kosten
Mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die Steuernummer (NIP)
zur Rechnungslegung führt, ist das
unentgeltlich,
Unternehmen verpflichtet, sich beim
Registriergebühr 152
zuständigen Finanzamt anzumelden.
PLN.
Quelle: Diverse Rechtsvorschriften
Notargebühren – vom Minister für Justiz festgelegte Höchstsätze
Stammkapital
Bis PLN 5.000
Über PLN 5.000 bis PLN 15.000
Über PLN 15.000 bis PLN 30.000
Über PLN 30.000 bis PLN 60.000
Über PLN 60.000 bis PLN 1.000.000
Über PLN 1.000.000
Gebühren
PLN 200
PLN 200 + 3 % des Betrages über PLN 5.000
PLN 500 + 2 % des Betrages über PLN 15.000
PLN 800 + 1 % des Betrages über PLN 30.000
PLN 1.100 + 0,5 % des Betrages über PLN 60.000
PLN 5.800 + 0,25 % des Betrages über PLN 1.000.000
Diese Gebühren unterliegen einer 22 %-igen MwSt.-Pflicht.
Steuer auf Rechtsgeschäfte – Gründungsurkunde
Stammkapital
Bis PLN 20.000,Über PLN 20.000 bis PLN 30.000,Über PLN 30.000,-
Steuer
1%
PLN 200 + 0,5% für den Betrag über PLN 20.000,PLN 250 + 0,1% für den Betrag über PLN 30.000,-
XIII. Anhänge
194
ANHANG 3
GRÜNDUNG EINER AKTIENGESELLSCHAFT (AG) – HANDLUNGSABLAUF
Schritte der
Institution
Unternehmensgründung
1. Gesellschaftsvertrag/ Notariat
Gründungsurkunde
2. Gestellung des
Aktienkapitals
Finanzkontrollbehörden
(in bestimmten Fällen)
3. Eintragung des
Unternehmens
Nationales
Registriergericht
4. Veröffentlichung der
Unternehmenseintragun
g im Amtsblatt
"Monitor Sądowy i
Gospodarczy"
Büro des Amtsblatts
"Monitor Sądowy i
Gospodarczy",
Ministerium für Justiz –
über das Sekretariat des
zuständigen
Wirtschaftsgerichtes.
Wojewodschaftsamt für
Statistik
(Wojewódzki Urząd
Statystyczny)
5. Vergabe einer
statistischen Nummer
6. Registrierung des
Unternehmens bei der
Staatlichen
Sozialversicherung
(ZUS)
7. Genehmigungen
bzw.
Betriebserlaubnisse,
wenn erforderlich
Anmerkungen
Laut Handelsgesetzbuch muss der
Gesellschaftsvertrag über die
Gründung einer AG in Form einer
notariellen Urkunde erstellt werden.
- Sofortige Gründung (durch
Zeichnung von Aktien durch
Gesellschaftsgründer und Dritte)
- Konsekutive Gründung (durch
öffentliche Zeichnung von Aktien,
wobei eine Genehmigung der
Finanzkontrollbehörden
erforderlich ist
Die Eintragung erfolgt an dem für
den Sitz des Unternehmens
zuständigen Wirtschaftsgericht. Mit
der Eintragung erhält das
Unternehmen den Status einer
Rechtsperson.
Der Antrag auf Eintragung des
Unternehmens in das REGON
System ist persönlich an dem für
den Sitz des Unternehmens
zuständigen Wojewodschaftsamt für
Statistik einzureichen.
Staatliche
Innerhalb von 10 Tagen nach
Sozialversicherung
Einstellung der ersten Mitarbeiter
(Zakład Ubezpieczeń
hat sich das Unternehmen bei der
Społecznych)
zuständigen Filiale der Staatlichen
Sozialversicherung (ZUS)
registrieren zu lassen
Zuständige Institutionen Eine Aufstellung von
für die Vergabe von
genehmigungspflichtigen
Genehmigungen,
Geschäftsaktivitäten ist bei PAIZ
Betriebserlaubnissen
erhältlich.
und Lizenzen
Kosten
1. Notargebühr.
2. Steuer auf
Rechtsgeschäfte..
Die Höhe dieser
Gebühren richtet sich
nach der Höhe des
Aktienkapitals des
Unternehmens .
Feststehende Gebühr
in Höhe von 1000
PLN
Entrichtung einer
Vorausgebühr an das
Büro des Amtsblatts in
Höhe von mindestens
500 PLN.
Unentgeltlich.
Unentgeltlich.
Stempelgebühr, Höhe
in Abhängigkeit von
der Art der
Genehmigung.
Business in Polen
Schritte der
Institution
Unternehmensgründung
8. Eröffnung eines
Bank
Firmenkontos
9. MwSt.- und ESTAnmeldung
Zuständiges Finanzamt
Anmerkungen
195
Kosten
Das Unternehmen ist verpflichtet,
Gemäß
ein PLN-Konto (bei jeder Bank,
Geschäftsbedingungen
ausgenommen die Nationalbank
der Bank.
Polens) einrichten und kann über
Devisenkonten bei Banken, die
gemäß Devisengesetz für
Außenwirtschaftsaktivitäten
zugelassen sind, verfügen.
Mit Aufnahme der
Steuernummer (NIP)
Geschäftstätigkeit, die zur
unentgeltlich,
Rechnungslegung führt, ist das
Registriergebühr 152
Unternehmen verpflichtet, sich beim PLN.
zuständigen Finanzamt anzumelden.
Quelle: Diverse Rechtsvorschriften
Notarkosten und Steuer auf Rechtsgeschäfte, s. Anhang 2
XIII. Anhänge
196
ANHANG 4
GESETZGEBERISCHE GRUNDLAGEN
FÜR EINE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT IN POLEN
Rechtliche Grundlagen
Gesetzblatt (Dz. U.)
Gesetz über das Rechnungswesen vom 24.
September 1994
Gesetz über den Erwerb von Grund und Boden
durch Ausländer vom 24. März 1920
Vergleichsverfahrensordnung
Gesetz vom 24. Oktober 1934
Insolvenzgesetz vom 24. Oktober 1934
Dz. U. Nr. 118, Position 512, 1991 - Einheitstext
ZGB vom 23. April 1964
Dz. U. Nr. 16, Position 93,1964
Gesetz über Gesellschaften des Handelsrechts
vom 15. September 2000
Kartellrecht und Verbraucherschutz
Gesetz vom 15. Dezember 2000
Insolvenz- und Sanierungsrecht für Unternehmen
Gesetz vom 28.Februar 2003
Urheberrecht
Gesetz vom 4. Februar 1994
Zollgesetz vom 9. Januar 1997
Dz. U. Nr. 94, Position 1037, 2000
Dz. U. Nr. 76, Position 694, 2002 - Einheitstext
Dz. U. Nr.245, Position 245, 1996 - Einheitstext
Dz. U. Nr. 93, Position 836, 1934
Dz. U. Nr. 122, Position 1319, 2000
Dz. U. Nr. 60, item 535 of 2003
Dz. U. Nr.24, Position 83, 1994
Dz. U. Nr. 23, Position 117, 1997
Wirtschaftstätigkeit
Gesetz vom 19. November 1999
Finanzhilfen für Investitionen
Gesetz vom 20. März 2002
Devisenrecht
Dz. U. Nr. 101, Position 1178, 1999
Gewerbliche Eigentumsrechte
Gesetz vom 30. Juni 2000
AGB vom 26. Juni 1974
Dz. U. Nr. 49, Position 508, 2001
Öffentliche Hilfen
Gesetz vom 27. Juli 2002
Dz. U. Nr. 141, item 1177 of 2002
Dz. U. Nr. 41, Position 363, 2002
Dz. U. Nr. 141, item 1178 of 2002
Dz. U. Nr. 21, Position 94, 1998 - Einheitstext
Business in Polen
197
ANHANG 5
BASISSTEUERN
Steuerart
Steuersatz
Körperschafts- 27 %*
steuer
Steuerpflichtige
Juristische
Personen
Anmerkungen
Einnahmen aus dem Ausland
unterliegen dieser Steuerart
Mehrwertsteuer 22 %
7%
3%
0%
Juristische und
natürliche
Personen
Indirekte Steuer
22 % Basissatz
7 % Präferenzsatz
3 % Rohprodukte
0 % Exportsatz
einige Waren und Dienstleistungen
sind MwSt.-befreit
Indirekte Steuer, begrenzt auf ca. 200
Produkte, höherer Sätze für
Importwaren
VerbrauchsUnterschied- Juristische und
steuer /
liche
natürliche
Akzisensteuer Steuersätze Personen
Dividendensteuer
15 %
Teilhaber von
Unternehmen,
juristische und
natürliche
Personen
EST für
natürliche
Personen
19 %
30 %
40 %
natürliche
Personen
Agrarsteuer
Unterschied- Juristische und
liche
natürliche
Steuersätze Personen
Grundsteuer
Unterschied- Eigentümer an
liche
Grund und
Steuersätze Boden,
juristische und
natürliche
Personen
Rechtliche Grundlage
Körperschaftssteuergesetz (Dz.
U. Nr. 106, Position 482, 1993,
m. sp. Ä.)
Mehrwertsteuergesetz und
Durchführungsbestimmungen
(Dz. U. Nr. 11, Position 50,
1993, m. sp. Ä.)
Mehrwertsteuergesetz und
Durchführungsbestimmungen
(Dz. U. Nr. 11, Position 50,
1993, m. sp. Ä.)
Verordnung des Ministers der
Finanzen über die
Verbrauchssteuer (Dz. U. Nr.
119, Position 1259, 2000, m.
sp. Ä.)
Holdinggesellschaften sind praktisch Körperschaftssteuergesetz (Dz.
U. Nr. 106, Position 482, 1993,
steuerbefreit. Der Steuersatz kann
aufgrund DBA-Festlegungen reduziert m. sp. Ä.)
werden. Bei Anwendung eines
herabgesetzten Steuersatzes ist eine
Bescheinigung über den Steuerort der
Teilhaber erforderlich.
Ausländer, die sich aufgrund eines
Gesetz über die
Arbeitsrechtsverhältnisses in einem
Einkommenssteuer natürlicher
Unternehmen mit ausländischer
Personen (Dz. U. Nr. 90,
Beteiligung zeitweise in Polen
Position 416, 1993, m. sp. Ä.)
aufhalten, entrichten EST nur auf das
in Polen erzielte Einkommen und in
Polen entgeltlich verrichtete andere
Tätigkeiten (begrenzte Steuerpflicht)
Berechnet in Abhängigkeit der Größe Gesetz über die Agrarsteuer
der landwirtschaftlichen Nutzfläche,
(Dz. U. Nr. 9, Position 31,
die Steuersätze variieren je nach
1991, m. sp. Ä)
Bodenklasse
LOKALE STEUERN
Steuersätze pro m2 gemäß Beschluss Gesetz über Steuern und lokale
Abgaben (Dz. U. Nr. 9,
der örtlichen Behörden
Position 31, 1991, m. sp. Ä.)
Quelle: Diverse Rechtsvorschriften
* Reduzierung des Steuersatzes auf 19 % im Jahre 2004 vorgesehen.
XIII. Anhänge
198
ANHANG 6
ABKOMMEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG
Lfd. Land
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Ägypten
Albanien
Algerien
Armenien
Aserbaidschan
Australien
Bangladesh
Belgien
Belgien**
Bulgarien
Chile
China
Dänemark
Deutschland
Protokoll
14. Estland
15. Finnland
Protokoll
16. Frankreich
17. Georgien
18. Griechenland
19. Großbritannien
20. Indien
21. Indonesien
22. Iran
23. Irland
24. Island
25. Israel
26. Italien
27. Japan
28. Jordanien
29. Jugoslawien*
30. Kanada
31. Kasachstan
32. Kirgistan
33. Kroatien
34. Kuwait
35. Lettland
36. Libanon
ratifiziert
24.06.1996
05.03.1993
31.01.2000
14.07.1999
26.08.1997
07.05.1991
08.07.1997
14.09.1976
20.08.2001
11.04.1994
12.03.2000
07.06.1988
06.12.2001
18.12.1972
24.10.1979
14.05.2003
09.05.1994
26.10.1977
28.04.1994
20.06.1975
05.11.1999
20.11.1987
16.12.1976
21.06.1989
06.10.1992
02.10 1998
13.11.1995
19.06.1998
22.05.1991
21.06.1985
20.02.1980
04.10.1997
12.06.1997
04.05.1987
21.09.1994
19.11.1998
19.10.1994
16.11.1996
17.11.1993
26.07.1999
* Abkommen in Neuverhandlung
** Neuverhandlungen abgeschlossen
In kraft
27.06.1994
Abkommen
Praktiziert
Gesetzblatt
seit
(Dziennik Ustaw)
01.01.2002
01.01.1995 1994/Nr. 101, Position 492
04.03.1992
28.01.199
21.09.1978
01.01.1993
1992/Nr. 41, Position 177
2000/Nr. 106
1978/Nr. 24, Position 109
01.01.1979
10.05.1995
07.01.1989
13.12.2002
14.09.1975
01.01.1996
01.01.1990
01.01.2002
01.01.1972
1995/Nr. 137, Position 679
1989/Nr. 13, Position 65
2003/Nr .43, Position 368
1975/Nr. 31, Position 163
1982/Nr. 1, Position 1
09.12.1994
30.03.1979
25.01.1995
12.09.1976
01.01.1995
01.01.1980
-01.01.1974
1995/Nr. 77, Position 388
1979/Nr. 12, Position 84
1993/Nr. 106, Position 517
1977/Nr. 1, Position 5
28.09.1991
25.02.1978
26.10.1989
25.08.1993
01.01.1992
01.04.1975
01.01.1990
01.01.1994
1991/Nr. 120, Position 524
1978/Nr. 7, Position 20
1990/ Nr. 8, Position 46
1994/Nr. 46, Position 187
21.12.1995
20.06.1999
10.12.1991
26.09.1989
23.12.1982
22.04.1999
17.06.1998
30.11.1989
13.05.1995
01.01.1996
01.01.2000
01.01.1992
01.01.1984
01.01.1982
01.01.2000
01.01.1999
01.01.1989
01.01.1996
1996/Nr. 29, Position 187
1999/Nr. 79, Position 890
1992/Nr. 28, Position 124
1989/Nr. 62, Position 374
1983/Nr. 12, Position 60
1999/Nr. 61, Position 654
2001/Nr. 101, Position 1137
1990/Nr. 38, Position 216
1995/Nr. 121, Position 586
11.02.1996
25.04.2000
30.11.1994
01.01.1997
01.01.1996
01.01.1995
1996/Nr. 78, Position 370
2000/Nr. 69, Position 811
1995/Nr. 53, Position 285
Business in Polen
Lfd. Land
37.
38.
39.
40.
41.
42.
43.
44.
45.
46.
47.
48.
49.
50.
51.
52.
53.
54.
55.
56.
57.
58.
59.
60.
61.
62.
63.
64.
65.
66.
67.
68.
69.
70.
71.
72.
73.
74.
75.
76.
77.
78.
79.
Litauen
Luxemburg
Malaysien
Malta
Marokko
Mazedonien
Mexiko
Moldawien
Mongolei
Niederlande
Nigeria
Norwegen
Österreich*
Pakistan
Philippinen
Portugal
Rumänien
Russland
Schweden*
Schweiz
Singapur
Slowakische Republik
Slowenien
Spanien
Sri Lanka
Südafrika
Südkorea
Syrien
Thailand
Tschechische Republik
Tunesien
Türkei
Ukraine
Ungarn
Protokoll
Uruguay
USA
Usbekistan
Vereinigte Arabische
Emirate
Vietnam
Weißrussland
Zambia
Zimbabwe
Zypern
199
ratifiziert
In kraft
20.01.1994
14.06.1995
16.09.1977
07.01.1994
24.10.1994
28.11.1996
29.11.1998
16.11.1994
18.04.1997
13.02.2002
12.02.1999
24.05.1977
02.10.1974
25.10.1974
09.09.1992
09.05.1995
23.06.1994
22.05.1992
05.06.1975
02.09.1991
23.04.1993
18.08.1994
28.06.1996
15.11.1979
25.04.1980
10.11.1993
21.06.1991
15.08.2001
08.12.1978
24.06.1993
29.03.1993
03.11.1993
12.01.1993
23.09.1992
27.06.2000
02.08.1991
08.10.1974
11.01.1995
31.01.1993
19.07.1994
11.07.1996
05.12.1978
24.11.1994
29.03.1995
17.12.1999
06.09.2002
27.10.1995
21.07.2001
18.03.2003
Abkommen
Praktiziert
Gesetzblatt
seit
(Dziennik Ustaw)
01.01.1995 1995/Nr. 51, Position 277
01.01.1997 1996/Nr. 110, Position 527
01.01.1977 1979/Nr. 10, Position 62
01.01.1995 1995/Nr. 49, Position 256
01.01.1996 1996/Nr. 110, Position 529
01.01.2000 2002/Nr..206, Position 1744
01.01.2003 2003/Nr. 13, Position 131
01.01.1996 1996/Nr. 38, Position 166
01.01.2002 2002/Nr. 206, Position 1746
01.01.2004
30.10.1979
21.09.1975
14.11.1975
07.04.1997
04.02.1998
15.09.1995
22.02.1993
18.02.1977
25.09.1992
27.11.1993
21.12.1995
10.03.1998
06.05.1982
21.10.1983
05.12.1995
21.02.1992
01.01.1976
01.01.1974
01.01.1973
01.01.1998
01.01.1999
01.01.1996
01.01.1994
01.01.1974
01.01.1992
01.01.1993
01.01.1996
01.01.1999
01.01.1983
01.01.1983
01.01.1996
01.01.1991
1998/Nr. 48, Position 304
1995/Nr. 109, Position 530
1993/Nr. 125, Position 569
1977/Nr. 13, Position 51
1993/Nr. 22, Position 92
1994/Nr. 38, Position 139
1996/Nr. 30, Position 131
1998/Nr. 35, Position 198
1982/Nr. 17, Position 127
1988/Nr. 5, Position 38
1996/Nr. 28, Position 125
1992/Nr. 28, Position 126
13.05.1983
20.12.1993
15.11.1993
01.10.1996
11.03.1994
10.09.1995
01.01.1983
01.01.1994
01.01.1994
01.01.1998
01.01.1995
01.01.1996
1983/Nr. 37, Position 170
1994/Nr. 47, Position 189
1994/Nr. 78, Position 357
1997/Nr. 11, Position 58
1994/Nr. 63, Position 269
1995/Nr. 125, Position 602
23.07.1976
29.04.1995
21.04.1994
01.01.1974
01.01.1996
01.01.1995
1976/Nr. 31, Position 178
1995/Nr. 116, Position 560
1994/Nr. 81, Position 373
20.01.1995
30.07.1993
01.01.1996
01.01.1994
1995/Nr. 49, Position 258
1993/Nr. 120,Position 534
28.11.1994
07.07.1993
01.01.1995 1995/Nr. 62, Position 318
01.01.1994 1993/Nr. 117,Position 523
Quelle: Ministerium der Finanzen, 2003
31.08.1994
18.11.1992
19.05.1995
09.07.1993
04.06.1992
1979/Nr. 27, Position 157
1975/Nr. 24, Position 129
1976/Nr. 9, Position 47
XIII. Anhänge
200
ANHANG 7
ABKOMMEN ÜBER GEGENSEITIGE FÖRDERUNG UND SCHUTZ
VON INVESTITIONEN
Lfd.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
35.
36.
37.
38.
39.
40.
41.
42.
Land
ratifiziert
In kraft
Ägypten
Albanien
Argentinien
Aserbaidschan
Australien
Bangladesh
Belgien-Luxemburg
Bulgarien
Chile
China
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Indien
Indonesien
Iran
Israel
Italien
Jordanien
Jugoslawien
Kanada
Kasachstan
Kroatien
Kuwait
Lettland
Litauen
Malaysien
Marokko
Mazedonien
Moldawien
Mongolei
Niederlande
Norwegen
Österreich
Portugal
Rumänien
Russland
Schweden
01.07.1995
05.03.1993
31.07.1991
26.08.1997
07.05.1991
08.07.1997
19.05.1987
11.04.1994
05.07.1995
07.06.1988
01.05.1990
10.11.1989
06.05.1993
25.11.1996
14.02.1989
14.10.1992
08.12.1987
07.10.1996
06.10.1992
17.04 1997
22.05.1991
10.05.1989
04.11.1997
03.09.1996
06.04.1990
21.09.1994
21.02.1995
05.03.1990
26.04.1993
28.09.1992
21.04.1993
24.10.1994
28.11.1996
16.11.1994
08.11.1995
07.09.1992
06.05.1990
24.11.1988
11.03.1993
23.06.1994
02.10.1992
13.10.1989
17.01.1998
09.08.1993
01.09.1992
Gesetzblatt
(Dziennik Ustaw)
1998/Nr. 48, Position 302
1993/Nr. 122, Position 547
1993/Nr. 124, Position 567
27.03.1992
19.11.1999
02.08.1991
09.03.1995
17.01.2000
07.01.1989
13.10.1990
17.04.1990
06.08.1993
13.03.1998
10.02.1990
20.02.1995
14.04.1988
31.12.1997
01.07.1993
30.10.2001
06.05.1992
09.01.1993
1992/Nr. 39, Position 166
2000/Nr. 43, Position 492
2001/Nr. 21, Position 266
1995/Nr. 62, Position 322
2000/Nr. 21, Position 2661989/Nr. 13, Position 67
1992/Nr. 28, Position 122
1991/Nr. 27, Position 116
1995/Nr. 39, Position 196
1998/Nr. 54, Position 342
1990/Nr. 38, Position 220
1995/Nr. 51, Position 275
1988/Nr. 12, Position 93
1998/Nr. 34, Position 186
1994/Nr. 46, Position 185
23.01.1997
22.11.1990
25.05.1995
04.10.1995
18.12.1993
19.07.1993
06.08.1993
23.03.1994
29.05.1995
1997/Nr. 39, Position 236
1991/Nr. 27, Position 114
1995/Nr. 121, Position 584
1995/Nr. 26, Position 126
1994/Nr. 50, Position 199
1993/Nr. 122, Position 549
1993/Nr. 122, Position 543
1994/Nr. 78, Position 359
1999/Nr. 76, Position 858
27.07.1995
1995/Nr. 118, Position 568
01.02.1994
24.10.1990
01.11.1989
09.10.1993
30.12.1995
1994/Nr. 57, Position 235
1990/Nr. 84, Position 488
1989/Nr. 54, Position 321
1995/Nr. 19, Position 90
1995/Nr. 77, Position 386
04.01.1990
1990/Nr. 38, Position 218
1993/Nr. 124, Position 562
1994/Nr. 42, Position 157
Business in Polen
Lfd.
43.
44.
45.
46.
47.
48.
49.
50.
51.
52.
53.
54.
55.
56.
57.
58.
59.
60.
61.
Land
Schweiz
Singapur
Slowakei
Slowenien
Spanien
Südkorea
Thailand
Tschechische Republik
Tunesien
Türkei
Ukraine
Ungarn
Uruguay
USA
Usbekistan
Vereinigte Arabische Emirate
Vietnam
Weißrussland
Zypern
201
Gesetzblatt
(Dziennik Ustaw)
08.11.1989
18.04.1990 1990/Nr. 63, Position 366
03.06.1993
29.12.1993 1994/Nr. 57, Position 237
18.08.1996
14.03.1996 1996/Nr. 55, Position 246
28.06.1996
31.03.2001 2001/Nr. 106, Position 1119
30.07.1992
01.05.1993 1993/Nr. 124, Position 563
01.11.1989
02.02.1990 1990/Nr. 8, Position 48
18.12.1992
10.08.1983 1994/Nr. 8, Position 26
16.07.1993
29.06.1994 1994/Nr. 97, Position 469
29.03.1993
22.09.1993 1994/Nr. 8, Position 28
11.08.1991
19.08.1994 1994/Nr. 112, Position 539
12.01.1993
14.09.1993 1993/Nr. 125, Position 575
23.09.1992
16.06.1995 1995/Nr. 113, Position 512
02.08.1991
21.10.1994 1995/Nr. 55, Position 291
21.03.1990
06.08.1994 1994/Nr. 97, Position 366
01.11.1995
29.04.1995 1995/Nr. 116, Position 561
31.01.1993
09.04.1994 1994/Nr. 81, Position 371
31.08.1994
24.11.1994 1994/Nr. 41, Position 210
24.04.1992
18.01.1993 1993/Nr. 122,Position 545
04.06.1992
06.07.1993 1993/Nr. 117,Position 521
Quelle Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales, 2003
ratifiziert
In kraft
XIII. Anhänge
202
ANHANG 8
ABKOMMEN ÜBER VISAFREIEN PERSONENVERKEHR –
LÄNDERAUFSTELLUNG
Land
Andorra
Argentinien
Belgien
Bolivien
Brasilien
Bulgarien
Chile
Costa Rica
Dänemark
Deutschland
Ekuador
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Honduras
Hong Kong
Irland
Island
Israel
Italien
Japan
Kirgistan
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Macau
Malaysien
Malta
Mexiko
Monaco
Niederlande
Nikaragua
Norwegen
Österreich
Panama
Philippinen
Portugal
Rumänien
In kraft
08.04.1991
22.11.1990
08.04.1991
29.04.1994
14.07.1999
08.06.1965
24.02.1995
08.07.1992
01.03.1991
08.04.1991
04.03.1999
26.02.1993
01.05.1991
08.04.1991
24.06.1995
01.07.1992
11.01.1994
20.11.1992
01.07.1992
29.12.1999
08.04.1991
14.02.1999
08.12.1992
17.12.1992
03.09.1991
07.05.1993
09.04.1991
24.05.1998
01.05.1991
08.06.1999
08.04.1991
08.04.1991
10.02.1995
15.04.1991
01.09.1991
23.08.2002
20.05.1994
30.03.1993
28.06.1971
Anmerkungen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 30 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 30 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 180 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagenr
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 30 Tagen, einseitig nur für polnische Staatsbürger
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 21 Tagen, einseitig nur für polnische Staatsbürger
bis zu 90 Tagen
bis zu 30 Tagen
Business in Polen
Land
In kraft
203
Anmerkungen
Russland
13.12.1979
San Marino
Santa Lucia
Schweden
Schweiz
Singapur
Slowakische
Republik
Slowenien
Spanien
Südkorea
Tschechische
Republik
Ukraine
Ungarn
Uruguay
Vereinigte Staaten
von Amerika
Weißrussland
18.05.1991
01.04.1997
01.06.1991
03.09.1991
02.09.1999
28.05.1991
Urlaubsreisen- Pass und Voucher erforderlich;
Privatreisen- Pass und Einladung erforderlich;
Geschäfts- u. offizielle Besuche- Pass mit "AB"-Vermerk
bis zu 90 Tagen
bis zu 28 Tagen, , einseitig nur für polnische Staatsbürger
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
15.12.1992
31.01.1994
24.12.1993
28.05.1991
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
17.08.1997
08.10.1991
02.09.1991
15.04.1991
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
einseitig, bis zu 90 Tagen nur für amerikanische Staatsbürger
13.12.1979
Zypern
Andorra
Argentinien
27.10.1992
08.04.1991
22.11.1990
Urlaubsreisen- Pass und Voucher erforderlich;
Privatreisen- Pass und Einladung erforderlich;
Geschäfts- u. offizielle Besuche- Pass mit "AB"-Vermerk
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
bis zu 90 Tagen
Quelle: Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, 2003
Hinweis:
1. Die o.g. Abkommen finden bei Reisen zu Erwerbszwecken, Studium und Auswanderungsabsichten
keine Anwendung.
2. In Verbindung mit dem EU-Beitritt Polens wird ab dem 1. Oktober 2003 für Staatsbürger aus
Weißrussland, Russland und der Ukraine die Visapflicht eingeführt.
XIII. Anhänge
204
ANHANG 9
DIE TOP-50 DER POLNISCHEN UNTERNEHMEN 2002
(NACH VERKAUFSZAHLEN, ANGABEN IN TPLN)
Firma
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
Polski Koncern Naftowy ORLEN
SA, Płock
Telekomunikacja Polska SA GK,
Warszawa
PZU SA GK, Warszawa
Polskie Sieci Elektroenergetyczne
SA, Warszawa
Metro AG Polska, Warszawa
PGNiG SA, Warszawa
PKO BP SA, Warszawa
Bank Pekao SA, Warszawa
PZU Życie SA, Warszawa
Rafineria Gdańska SA, Gdańsk
PKP Cargo SA, Warszawa
Poczta Polska PPUP, Warszawa
Jeronimo Martins Dystrybucja sp.
z o.o., Poznań
Era GSM PTC sp. z o.o. GK,
Warszawa
Polkomtel SA, Warszawa
BPH PBK SA, Kraków
KGHM Polska Miedź SA, Lubin
Fiat Auto Poland SA,
Bielsko-Biała
Volkswagen Motor Polska
sp. z o.o., Polkowice
Węglokoks SA, Katowice
Lasy Państwowe PP, Warszawa
Ruch SA, Warszawa
Południowy Koncern
Energetyczny SA, Katowice
PHS SA O/Huta Katowice,
Katowice
Thomson Multimedia Polska sp. z
o.o., Piaseczno
Carrefour Polska, Warszawa
PTK Centertel sp. z o.o.,
Warszawa
BP Polska sp. z o.o., Kraków
Geant Polska sp. z o.o., Warszawa
Bank Handlowy SA, Warszawa
Einnahmen aus Einnahmen
Kerngeschäft
insgesamt
23.891.830
24.053.951
Gewinn vor
Steuern
616.301
Nettogewinn
382.270
18.000.861
18.734.587
997.031
840.391
15.787.500
15.123.140
15.787.500
15.385.598
1.782.400
48.261
1.240.800
5.568
10.505.280
9.361.223
9.054.456
7.195.069
6.582.210
6.334.256
5.889.463
5.395.547
4.991.829
10.505.280
10.912.996
9.164.174
7.411.176
6.582.210
6.340.507
5.896.708
5.434.202
5.096.105
266.100
511.414
1.457.386
1.354.980
481.330
160.910
226.788
77.950
-312.049
209.000
339.541
1.057.231
801.747
302.390
107.418
150.059
26.897
-312.049
4.929.824
n.a.
568.838
346.476
4.710.300
4.420.349
4.354.450
4.190.615
4.803.200
4.481.470
4.503.032
4.250.098
776.900
190.800
253.514
89.883
515.800
129.592
191.498
89.883
3.972.353
3.994.458
50.692
49.466
3.955.386
3.856.109
3.820.624
3.702.363
4.012.435
3.952.230
3.854.701
3.750.565
36.877
16.851
18.249
117.582
19.248
16.851
11.780
68.812
3.621.136
3.656.809
-395.093
-395.117
3.575.026
3.582.653
155.484
82.429
3.500.000
n.a.
n.a.
n.a.
3.459.971
3.669.193
-417.954
-122.092
3.328.199
3.251.286
3.220.968
3.328.199
3.257.317
3.289.011
-7.808
n.a.
360.977
-8.567
n.a.
242.689
Business in Polen
Firma
31.
32.
33.
34.
35.
36.
37.
38.
39.
40.
41.
42.
43.
44.
45.
46.
47.
48.
49.
50.
Polska Grupa Farmaceutyczna SA
GK, Łódź
Auchan Polska, Warszawa 11)
Elektrownia Bełchatów SA,
Rogowiec
ING Bank Śląski SA, Katowice
Tesco GK, Kraków
Impexmetal SA GK, Warszawa
Browary Żywiec SA GK, Żywiec
PKP Polskie Linie Kolejowe SA,
Warszawa
Bank Zachodni WBK SA,
Wrocław
Katowicki Holding Węglowy SA,
Katowice
Polskie Linie Lotnicze LOT SA,
Warszawa
Bank Millennium SA, Warszawa
Commercial Union TUnŻ SA,
Warszawa
Kredyt Bank SA, Warszawa
Górnośląski Zakład
Elektroenergetyczny, Gliwice
Budimex SA GK, Warszawa
Elektrim SA GK, Warszawa
Jastrzębska Spółka Węglowa SA,
Jastrzębie Zdrój
Totalizator Sportowy sp. z o.o.,
Warszawa
Farmacol SA GK, Katowice
Einnahmen aus Einnahmen
Kerngeschäft
insgesamt
3.157.798
3.251.773
205
Gewinn vor
Steuern
34.844
Nettogewinn
25.410
3.090.000
3.086.027
n.a.
3.111.275
n.a.
-18.745
n.a.
4.767
3.016.839
2.972.000
2.959.162
2.956.538
2.799.654
3.061.237
n.a.
2.988.899
2.981.940
2.821.047
226.018
n.a.
15.648
102.588
-424.542
153.953
n.a.
16.103
78.592
-424.541
2.747.561
2.796.702
364.237
270.357
2.746.233
2.852.534
74.547
63.964
2.712.265
3.069.249
167.116
109.345
2.633.215
2.552.890
2.675.283
2.715.341
175.013
381.140
183.930
276.090
2.524.173
2.446.562
2.579.387
2.526.603
-303.850
32.680
-331.806
69.842
2.442.119
2.393.332
2.388.786
2.488.464
2.487.579
2.608.593
-26.102
-631.762
1.832
-38.612
-689.408
1.753
2.380.987
2.417.402
299.289
181.558
2.375.219
2.398.155
50.808
37.461
Quelle: Rzeczpospolita, 7. Mai 2003
XIII. Anhänge
206
ANHANG 10
PRODUKTIONSVOLUMEN VON SCHLÜSSELERZEUGNISSEN
UND ROHSTOFFEN
Erzeugnis
Steinkohle
Braunkohle
Koks
Heizöl
Kraftstoffe(inkl. Flugwesen)
Dieselkraftstoff
Zement
Rohstahl
Kupfererz
Schwefel
Zucker
PKW
Traktoren
Fernseher
Hochseeschiffe
Schnittholz
Erdgas
Elektroenergie
Einheit
Mio. t
Mio. t
Mio. t
Mio. t
Mio. t
Mio. t
Mio. t
Mio. t
Mio. t
T t.
T t.
T t.
Tt
T t.
T BRT
Festmeter
hm3
TWh
2002
103,5
58,2
8,8
4,7
4,0
4,6
10,9
8,4
29,7
917
2.070
288
4,9
7.772
484
1.788
5.259
141,3
Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003
Business in Polen
207
ANHANG 11
DURCHSCHNITTLICHE EINZELHANDELSPREISE AUSGEWÄHLTER
NAHRUNGSMITTEL UND ANDERER PRODUKTE (Stand April 2003)
Produkt
Milch, Fettgehalt 2 - 2,5%
Weizenmehl "Poznańska"
Weizenbrot
Butter (Fettgehalt 82,5 %)
Rindfleisch, ausgelöst, (Vorderschinken)
Kochschinken
Kristallzucker, weiß
Menge
1 kg
1 kg
1 kg
1,30
2,56
1,46
11,85
14,32
18,24
2,19
Herrenanzug, Woll-Polyester-Gemisch
Herrenoberhemd, Baumwoll-Polyester-Gemisch
Damenkostüm, Woll-Polyester-Gemisch
Set
Stk.
Set
435,08
74,62
306,95
Kühl-Gefrier-Kombination 280 l
Waschmaschine mit Trockner
TV-Set, 21 Zoll
Stk.
Stk.
Stk.
1638
1803
899
0,6 kg
Stk.
Pck.
Pck.
5,64
2,09
5,42
7,00
kWh
1 m3
1 m3
1 m2 Wohnfläche
0,39
1,33
13,11
2,97
1 Liter
3,44
33,66
7,65
12,36
1,81
11,75
Waschpulver für Waschmaschinen
Toilettenseife 100 g.
Haarshampoo 200 ml.
Zahnpasta 75 ml
Elektroenergie (Haushalte)
Erdgas (Haushalte)
Warmwasserversorgung
Zentralheizung
Kraftstoff, Euro-Super
Normalfahrkarte Schnellzug, 2. Klasse, 181-200 km
Normalfahrkarte Überlandbus, 41-50 km
Taxi, Tagestarif, 5 km
Normalfahrt Bus-Nahverkehr
Eintrittskarte (Kino)
1 Liter
1 kg
1 kg
Preis (in PLN)
einfach
Fahrt
einfach
1
Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003
XIII. Anhänge
208
ANHANG 12
AUSLÄNDISCHE DIREKTINVESTITIONEN NACH HERKUNFTSLÄNDERN
(STAND: 31. DEZEMBER 2002)
Aufwendungen
(in Mio. USD)
1. Frankreich
12.172,1
2. USA
8.736,1
3. Deutschland
7.841,0
4. Niederlande
5.846,1
5. Großbritannien
4.051,8
6. Italien
3.696,2
7. Schweden
2.788,8
8. Internationale Unternehmen
2.424,7
9. Dänemark
1.839,2
10. Belgien
1.645,3
11. Südkorea
1.465,3
12. Russland
1.323,2
13. Irland
1.059,7
14. Zypern
998,9
15. Schweiz
925,0
16. Österreich
795,3
17. Spanien
592,2
18. Portugal
560,2
19. Griechenland
558,0
20. Finnland
405,6
21. Japan
351,8
22. Kanada
314,0
23. Norwegen
304,3
24. Kroatien
173,0
25. Luxemburg
143,3
26. Türkei
100,1
27. Israel
70,4
28. Tschechische Republik
60,7
29. Ungarn
59,4
30. China
45,0
31. Australien
28,5
32. Slovenien
27,0
33. RSA
25,0
34. Lichtenstein
14,4
35. Taiwan
5,7
61.447,4
Direktinvestitionen über 1 Million USD insgesamt
Lfd.
Land
Geschätzter Investitionsaufwand von
Direktinvestitionen unter 1 Mio. USD
Gesamtwert von Direktinvestitionen in Polen
Verpflichtungen Unternehmens(in Mio. USD)
anzahl
2.261,2
93
2.522,5
128
1.672,3
231
728,3
91
515,8
45
1.085,5
62
334,6
57
697,0
17
303,0
43
205,8
23
1,2
4
300,0
3
31,2
2
185,0
3
334,9
24
81,1
39
38,5
13
66,6
4
4,0
4
102,8
16
365,5
11
284,4
14
73,9
13
16,0
2
23,3
10
58,0
4
131,0
4
0,0
4
100,0
3
45,0
2
1,0
2
40,0
2
40,0
1
17,0
4
200,0
1
12.866,4
979
3.667,2
65.114,6
Quelle: PAIZ, 2003
Business in Polen
209
ANHANG 13
AUSLÄNDISCHE DIREKTINVESTITIONEN NACH GESCHÄFTSFELDERN
(STAND: 31. DEZEMBER 2002)
Geschäftsfeld
/nach NACE-Code/
Aufwendungenper
31.12.2002
(in Mio. USD)
Geplante
Investitionen
(in Mio. USD)
Produktion
Automobilindustrie
Nahrungsmittelverarbeitung
sonstige nichtmetallische Produkte
Chemie und Chemieprodukte
Verlagswesen und Druckindustrie
Elektromaschinen- und Apparatebau
Holz und Holzprodukte
Gummi und Plaste
Metall und Metallerzeugnisse
sonstiger Maschinen- und Apparatebau
Möbel und Konsumgüter
Stoffe und Textilien
Leder und Lederwaren
Finanzdienstleistungen
Groß- und Einzelhandel, Instandhaltung
Transport, Lagerwirtschaft und Verkehr
Bauwesen
Kommunale, soziale und sonstige Dienste
Elektroenergie, Gas und Wasserversorgung
Immobilien
Hotelwesen und Gastronomie
Bergbau
Landwirtschaft
24.053,7
6.219,4
5.984,0
3.383,4
1.925,0
1.728,1
1.678,1
1.339,6
647,9
548,1
524,4
452,3
308,8
14,6
13.393,2
7.586,3
6.251,4
3.274,8
2.272,2
1.825,7
1.174,2
652,6
218,5
44,8
5.475,3
927,3
417,5
950,2
796,4
287,4
279,9
203,2
408,8
787,1
86,4
284,5
46,1
0,5
197,4
908,5
625,9
1.225,7
1.306,1
535,9
2.261,2
301,2
13,0
16,3
Direktinvestitionen über 1 Million USD insgesamt
61.447,4
12.866,4
Geschätzter Investitionsaufwand von Direktinvestitionen
unter 1 Mio. USD
Gesamtwert von Direktinvestitionen in Polen
3.667,2
65.114,6
Quelle: PAIZ, 2003
XIII. Anhänge
210
ANHANG 14
DIE 30 FÜHRENDEN AUSLÄNDISCHEN INVESTOREN IN POLEN
(Stand: 31. Dezember 2002, Angaben in Mio. USD)
Lfd.
Investor
1. France Telecom
2. Fiat
3. Daewoo
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
HVB
Citibank
OAO Gazprom
Vivendi
United Pan-Europe
UniCredito Italiano
EBRD
KBC Bank N. F.
Metro AG
Kronospan Holdings Ltd.
Casino
Tesco Plc
Carrefour
General Motors
Corporation
Allied Irish Bank Plc
Credit Agricole
ING Group NV
Enterprise Investors
Auchan
Saint-Gobain
Vattenfall AB
Electricite de France
Internationale
CC HBC (Coca-Cola
Hellenic Bottling Company)
Eureko B. V.
Philip Morris
Imperial Tobacco Plc
CBR Baltic BV
bisherige
Aufwendungen
3.199,4
1.749,3
1.452,3
1.336,0
1.300,0
1.283,8
1.243,4
1.200,0
1.200,0
1.194,6
1.146,0
1.125,0
954,6
923,0
850,0
814,7
800,0
Herkunftsland
Branchen
Frankreich
Italien
Telekommunikation
Automobilindustrie, Bankwesen,
Versicherungen
Korea
Automobilindustrie, Elektromaschinen
und Apparatebau, Bauwesen,
Versicherungen
Deutschland
Bankwesen
USA
Finanzdienstleistungen
Russland
Construction
Frankreich
Telekommunikation
Niederlande
Medien und Unterhaltungsindustrie
Italien
Bankwesen
International
Bankwesen, Kapitalinvestment
Belgien
Bankwesen, Versicherungen
Deutschland
Großhandel
Zypern
Holz und Holzprodukte
Frankreich
Einzelhandel
Großbritannien Einzelhandel
Frankreich
Einzelhandel
USA
Automobilindustrie
746,7
740,0
677,0
665,3
658,5
610,0
533,0
523,0
Irland
Frankreich
Niederlande
USA
Frankreich
Frankreich
Schweden
Frankreich
Bankwesen, Versicherungen
Bankwesen
Bankwesen, Versicherungen
Kapitalinvestment
Einzelhandel
Sonstige nichtmetallische Produkte
Energie-, Gas- und Wasserversorgung
Energie-, Gas- und Wasserversorgung
513,0
Griechenland
Nahrungsmittelverarbeitung
503,0
500,0
500,0
496,5
International
USA
Großbritannien
Niederlande
Versicherungen
Tabakindustrie
Tabakindustrie
Sonstige nichtmetallische Produkte
Quelle: PAIZ, 2003
Business in Polen
211
ANHANG 15
DIE WARSCHAUER BÖRSE – ANTEILSINDIZES
Eckdaten
INDIZES
WIG (Abschluß)
WIG20 (Abschluß)
MIDWIG (Abschluß)
PLN-Kapitalertrag WIG Index (%)
PLN-Kapitalertrag WIG20 Index (%)
PLN-Kapitalertrag MIDWIG Index (%)
UNTERNEHMEN
Anzahl der Börsenunternehmen (Abschluß)
Kapitalisierung (Jahresende - Mio. PLN)
Umsätze insgesamt (Mio. PLN)
Anzahl an Sessionen
Anzahl an Anlegerkonten (Abschluß in 1.000)
2002
2001
2000
14.366,65 13.922,16 17.847,55
1.175,64 1.208,34 1.816,19
950,24 1.020,49 1.004,68
3,2
-22
-1,3
-2,7
-33,5
3,4
-6,9
1,6
-8,6
1999
1998
18.083,6
1.755,8
1.098,7
41,3
43,8
41,4
12.795,6
1.221,0
777,0
-12,8
-16,2
-22,3
216
110.565
63.662
249
1.016
230
103.370
80.443
250
1.085
225
130.085
169.096
250
1.236
221
123.411
88.974
249
1.158
198
72.442
62.305
250
1.262
PARKETTHANDEL
Anzahl der Börsenunternehmen (Abschluß)
Transaktionen pro Session
Umsätze insgesamt (Mio. PLN)
152
11.190
47.599
141
12.097
60.032
102
6.157
58.329
99
4.085
28.667
82
1.626
8.766
EINZELPREISGEBOTE
Anzahl der Börsenunternehmen (Abschluß)
Transaktionen pro Session
Umsätze insgesamt (Mio. PLN)
64
165
130
89
409
516
123
8.777
45.329
221
7.827
42.164
198
11.299
44.521
688
11,6
15.933
1.159
8,6
19.895
2.681
12,20
65.438
2.030
4,47
18.143
1.308
3,46
9.051
PAKETHANDEL (INSGESAMT)
Anzahl an Transaktionen (Einzeltransaktionen)
Mittlerer Transaktionswert (Mio. PLN)
Umsätze insgesamt (Mio. PLN)
Quelle, Warschauer Börse, 2003
XIII. Anhänge
212
ANHANG 16
DIE WARSCHAUER BÖRSE –WERTPAPIER-INDIZES
2002
2001
2000
1999
1998
ORDER BOOK TRANSACTIONS
Anzahl Wertpapieremissionen (Jahresende)
61
53
48
47
44
3.986
5.093
4.381
4.676
4.950
16
20
18
19
20
331
525
534
544
601
24.222
19.386
16.408
17.260
16.473
45
13
45
38
327
Mittelwert (Mio. PLN)
1,61
1,55
2,32
1,19
5,55
Umsatzvolumen Mio. PLN)
145
40
209
91
3.632
Umsätze insgesamt (Mio. PLN)
Mittlerer Umsatz pro Session (Mio. PLN)
Transaktionen pro Session
Mittlerer Transaktionswert (PLN)
NEGOTIATED DEALS
Anzahl
Quelle: Warschauer Börse, 2003
Business in Polen
213
ANHANG 17
ZENTRALE BEHÖRDEN UND MINISTERIEN
Kanzlei des Präsidenten der Republik Polen
Kancelaria Prezydenta RP
ul. Wiejska 10 ; 00-902 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6952900; Fax: 6951109
www.prezydent.pl
Nationalbank Polens
Narodowy Bank Polski
ul. Świętokrzyska 11/21; 00-950 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6531000; Fax: 8264123
www.nbp.pl
Kanzlei des Sejm
Kancelaria Sejmu RP
ul. Wiejska 4/6/8 ; 00-902 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6942500; Fax: 6942252
www.sejm.gov.pl
Ministerium für Landwirtschaft und ländliche
Entwicklung
Ministerstwo Rolnictwa i Rozwoju Wsi
ul. Wspólna 30; 00-930 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6231000; Fax: 6232750
www.minrol.gov.pl
Kanzlei des Senats der Republik Polen
Kancelaria Senatu RP
ul. Wiejska 6; 00-902 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6942500; Fax: 6942224
www.senat.gov.pl
Staatskanzlei des Ministerpräsidenten
Kancelaria Premiera
Al. Ujazdowskie 1/3; 00-583 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6946000; Fax: 6216686
www.kprm.gov.pl
Verfassungsgericht
Trybunał Konstytucyjny
Al. Szucha 12a; 00-918 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6574531; Fax: 6574532
www.trybunal.gov.pl
Oberstes Gericht
Sąd Najwyższy
Pl. Krasińskich 2/4/6; 00-951 Warszawa
Tel.: (+48-225308000; Fax: 6201354
www.sn.pl
Oberverwaltungsgericht
Naczelny Sąd Administracyjny
ul. Jasna 6; 00-013 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8276031; Fax: 8276687
Oberste Kontrollkammer
Najwyższa Izba Kontroli
ul. Filtrowa 57;00-950 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8254481; Fax: 8257376
www.nik.gov.pl
Ministerium für Nationale Verteidigung
Ministerstwo Obrony Narodowej
ul. Klonowa 1; 00-909 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6280031
www.wp.mil.pl
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales
Ministerstwo Gospodarki, Pracy i Polityki Socjalnej
Plac Trzech Krzyży 3/5; 00-507 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6935000; Fax: 6286808
www.mgpips.gov.pl
Ministerium für Umweltschutz
Ministerstwo Środowiska
ul. Wawelska 52/54; 00-922 Warszawa
Tel.: (+48-22)5792900
www.mos.gov.pl
Ministerium der Finanzen
Ministerstwo Finansów
ul. Świętokrzyska 12 ; 00-916 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6945555; Fax: 8266352
www.mofnet.gov.pl
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
Ministerstwo Spraw Zagranicznych
Al. Szucha 23; 00-580 Warszawa
Tel.: (+48-22) 5239000; Fax: 6298635
www.msz.gov.pl
Ministerium für Gesundheit und Sozialführsorge
Ministerstwo Zdrowia i Opieki Społecznej
ul. Miodowa 15; 00-952 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6349600; Fax: 6359245
www.mzios.gov.pl
214
XIII. Anhänge
Ministerium für Infrastruktur
Ministerstwo Infrastruktury
ul. Chałubińskiego 4/6; 00-928 Warszawa
tel.: (+48-22) 6301000
www.mi.gov.pl
Technisches Aufsichtsamt
Urząd Dozoru Technicznego
ul. Szczęśliwicka 34; 02-353 Warszawa
Tel.: (+48-22) 5722100; Fax: 8227209
www.udt.gov.pl
Ministerium für Innere Angelegenheiten und
Verwaltung
Ministerstwo Spraw Wewnętrznych i Administracji
ul. Batorego 5; 02-514 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6212020 6289979; Fax: 497494
www.mswia.gov.pl
Hauptamt für Meßprüfung
Główny Urząd Miar
ul. Elektoralna 2; 00-950 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6200241; Fax: 6208378
www.gum.gov.pl
Ministerium für Justiz
Ministerstwo Sprawiedliwości
Al. Ujazdowskie 11; 00-950 Warszawa
Tel.: (+48-225212888; Fax: 6282575
www.ms.gov.pl
Ministerium für Volksbildung und Sport
Ministerstwo Edukacji Narodowej
Al. Szucha 25; 00-918 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6280461; Fax: 6297241
www.men.waw.pl
Ministerium für Wissenschaft und
Informationstechnologie
Ministerstwo Nauki i Informatzacji
ul. Wspólna 1/3; 00-529 Warszawa
Tel. : (+48-22)5292718; Fax: 6280922
www.kbn.gvn.pl
Ministerium des Staatsschatzes
Ministerstwo Skarbu
ul. Krucza 36/Wspólna 6; 00-916 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6958000; Fax: 6280872
www.mst.gov.pl
Agentur für den Agrarmarkt
Agencja Rynku Rolnego
ul. Nowy Świat 6/12; 00-400 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6617203; Fax: 6289353
www.arr.gov.pl
Agentur für Staatliches Agrareigentum
Agencja Własności Rolnej Skarbu Państwa
ul. Dolańskiego 2; 00-215 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6355353 Fax: 6350060
www.awrsp.gov.pl
Zentralamt für Statistik
Główny Urząd Statystyczny
Al. Niepodległości 208; 00-925 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6083000; Fax: 6083863
www.stat.gov.pl
Amt für Kartellrecht und Verbraucherschutz
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumenta
Pl. Powstańców Warszawy 1; 00-950 Warszawa
Tel.: (+48-22) 5560800; Fax: 8265076
www.uokik.gov.pl
Generaldirektion für Landesstraßen und
Autobahnen
Generalna Dyrekcja Dróg Krajowych i Autostrad
ul. Wspólna 1/3; 00-921 Warszawa
Tel.: (+48-22) 5292718; Fax: 6219557
email: [email protected]
Regierungszentrum für Strategische Studien
Rządowe Centrum Studiów Strategicznych
ul. Wspólna 4; 00-926 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6618601; Fax: 6212550
www.rcss.gov.pl
Oberste Bergbehörde
Wyższy Urząd Górniczy
ul. Wilcza 46; 00-679 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6295863; Fax: 6285980
www.wug.gov.pl
Agentur für Industrieentwicklung
Agencja Rozwoju Przemysłu S.A.
ul. Domaniewska 41; 02-672 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6403799; Fax: 4603701
Institut für Nationales Gedenken
Instytut Pamięci Narodowej
Pl. Krasińskich 2/4/6 ; 00-207 Warszawa
Tel. (+48-22) 5308625
www.ipn.gov.pl
Business in Polen
Agentur für Kommunalentwicklung
Agencja Rozwoju Komunalnego
Nowy Świat 42; 00-363 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8283895; Fax: 6225495
www.ark.com.pl
Polnische Agentur für Entwicklung des
Unternehmertums
Polska Agencja Rozwoju Przedsiębiorczości
Al. Jerozolimskie 125/127; 02-017 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6997044 ; Fax: 6997046
www.parp.gov.pl
Landesrat für Hörfunk und Fernsehen
Krajowa Rada Radiofonii i Telewizji
Skwer Kard. Stefana Wyszyńskiego 9
01-015 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6359925; Fax: 8383501
www.krrit.gov.pl
Landeswirtschaftksmmer
Krajowa Izba Gospodarcza
ul. Trębacka 4; 00-074 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6309600; Fax: 8274673
www.kig.pl
Landespräsidium der Polizei
Komenda Główna Policji
ul. Puławska 148/150; 02-514 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6012046; Fax: 6012671
www.kgp.gov.pl
Polnische Komitee für Standardisierung
Polski Komitet Normalizacyjny
ul. Elektoralna 2; 00-139 Warszawa
Tel.: (+48-22) 55677551; Fax5567416
www.pkn.pl
Amt des Komitees für Europäische Integration
Urząd Komitetu Integracji Europejskiej
Al. Ujazdowskie 9; 00-918 Warszawa
Tel.: (+48-22) 4555349 ; Fax: 4555348
www.ukie.gov.pl
Polnisches Zentrum für Warenprüfung und
Zertifizierung
Polskie Centrum Badań i Certyfikacji
ul.Kłobucka 23a; 02-699 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8579916; Fax: 6471222
www.pcbc.gov.pl
Amt für Wohnungswirtschaft und
Stadtentwicklung
Urząd Mieszkalnictwa i Rozwoju Miast
ul. Wspólna 2/4; 00-920 Warszawa
Tel.: 6618111; Fax: 6285887
www.umirm.gov.pl
Amt für Kriegsveteranen und Verfolgte
Urząd ds. Kombatantów i Osób Represjonowanych
ul. Wspólna 2/4; 00-926 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6618644; Fax: 6618111
www.kprm.gov.pl/udskior
Patentamt der Republik Polen
Urząd Patentowy RP
Al. Niepodległości 188/192;
00-950 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8258001; Fax: 8250581
www.uprp.pl
Amt für Öffentliche Aufträge
Urząd Zamówień Publicznych
Al. Szucha 2/4; 00-582 Warszawa
Tel.: (+48-22) 4587777; Fax: 4587700
www.uzp.gov.pl
Polnische Akademie der Wissenschaften
Polska Akademia Nauk
Pałac Kultury i Nauki
00-901 Warszawa; PO Box 24
Tel.: (+48-22) 6204970; Fax: 624910
www.pan.waw.pl
Staatliche Agentur für Atomistik
Państwowa Agencja Atomistyki
ul. Krucza 36; 00-921 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6959800; Fax: 6290164
www.paa.gov.pl
Polnische Agentur für Information und
Auslandsinvestitionen
Polska Agecja Informacji i Inwestycji Zagranicznych
ul. Bagatela 12, 00-585 Warszawa
Tel.: (+48-22) 3349800; Fax: 3349999
www.paiz.gov.pl
Staatliches Komitee für wissenschaftliche
Forschungen
Komitet Badań Naukowych
ul. Wspólna 1/3; 00-529 Warszawa
Tel.: (+48-22) 5292718; Fax: 6280922
www.kbn.gov.pl
215
216
XIII. Anhänge
Staatliche Hygieneinspektion
Institut für wissenschaftliche Forschungen
Państwowy Zakład Higieny
Instytut Naukowo-Badawczy
ul. Chocimska 24; 00-791 Warszawa
Tel.: (+48-22) 5421400; Fax: 8497484
www.pzh.gov.pl
Hauptinspektion für Umweltschutz
Główny Inspektorat Ochrony Srodowiska
ul. Wawelska 52/54; 02-067 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8250001; Fax: 8250465
www.pios.gov.pl
Staatliche Arbeitsinspektion
Zentralstelle für Arbeitsschutz
Państwowa Inspekcja Pracy
Główny Inspektorat Pracy
ul. Krucza 38/42; 00-926 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6618111; Fax: 6254770
www.pip.gov.pl
Wertpapierkommission
Komisja Papierów Wartościowych
Pl. Powstańców Warszawy 1
00-950 Warszawa
Tel.: (+48-22) 5560800; Fax: 8268100
www.kpw.gov.pl
Oberste Aufsichtsbehörde für Versicherungen
und Rentenfonds
Komisja Nadzoru Ubezpieczeń i Funduszy
Emerytalnych
ul. Niedźwiedzia 6E; 02-737 Warszawa
Tel. (+48-22) 5487240; Fax: 5487245
www.knuife.gov.pl
---------------------------------------------------------------Korporation für Exportkreditversicherung
Korporacja Ubezpieczeń Kredytów Eksportowych SA
ul. Widok 5; 00-023 Warszawa
Tel. (+48-22) 8277884 827311; Fax: 8273587
www.kuke.com.pl
Industrie- und Handelskammer ausländischer
Investoren
Izba Przemysłowo-Handlowa Inwestorów
Zagranicznych
ul. Krakowskie Przedmieście 47/51
00-071 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8261822; Fax: 8268593
www.iphiz.com.pl
Institut für Tourismus
Instytut Turystyki
ul. Merliniego 9a; 02-511 Warszawa
Tel. (+48-22) 8446347; Fax: 8441263
www.intur.com.pl
Polnische Kammer für Patentanwälte
Polska Izba Rzeczników Patentowych
Ul. Swiętokrzyska 36 lok. 5 IIIp, 00-116 Warszawa
Tel. (+48-22) 6523881/82
www.pirp.org.pl
Polnische Föderation der Verbände der
Immobilienverwalter
Polska Federacja Stowarzyszeń Zarządców
Nieruchomości
ul. Warecka 9 / 16; 00-034 Warszawa
Tel./Fax: (+48-22) 8261091
www.pfszn.com.pl
Polnische Föderation der Vereinigungen der
Vermögensgutachter
Polska Federacja Stowarzyszeń Rzeczoznawców
Majątkowych
ul. Złota 79, 00-819 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6202321; Fax: 6202594
www.pfva.com.pl
Polnische Immobilienföderation
Polska Federacja Rynku Nieruchomości
ul. Śliska 52, 00-816 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8253956; Fax: 8253495
www.pref.org.pl
Polnische Organisation für Tourismus
Polska Organizcja Turystyczna
ul. Chałubińskiego 4/6; 00-613 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6301736; Fax: 6301742
www.pot.gov.pl
Warschauer Börse
Giełda Papierów Wartościowych
ul. Ksiązęca 4; 00-498 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6283232 ; Fax: 6281754
www.gpw.com.pl/
Wloclawek Unternehmenszone
Włocławska Strefa Pszedsiębiorczości
Aleja Kazimierza Wielkiego 7
87-800 Włocławek
Tel./Fax: 54/230 31 15
e-mail: [email protected], [email protected]
Business in Polen
217
ANHANG 18
INTERNATIONALE ORGANISATIONEN UND UNO-VERTRETUNGEN IN POLEN
Weltbank
ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warschau
Tel.: (+48-22) 5208000; Fax: 5208001
www.worldbank.org.pl
UNO-Wirtschaftskommission für Europa
Zentralstelle Transeuropäische Nord-Süd-Autobahn
ul. Golędzinowska 10; 03-302 Warschau
Tel.: (+48-22) 6145397; Fax: 6145401
Internationaler Währungsfonds
ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warschau
Tel.: (+48-22) 5207100; Fax: 5207101
www.imf.org
Zentrum für Umweltinformation
UNO-Umweltprogramm - GRID Warschau
ul. Sobieszyńska 8; 00-764 Warschau
Tel.: (+48-22) 8406664; Fax: 8516201
www.gridw.pl
Europäische Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung
ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warschau
Tel.: (+48-22) 5205700; Fax: 5205800
www.ebrd.org
UNFPA
Al. Niepodległości 186, 1.. Etage, 00-608 Warschau
Tel.: (+48-22) 8259245; Fax: 8254958
Internationale Finanzkorperation
ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warschau
Tel.: (+48-22) 5206100; Fax: 5206101
www.ifc.org
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten
Nationen - Amt des Vertreters in Polen
Al. Róż 2; 00-556 Warschau
Tel.: (+48-22) 6286930; Fax: 6256124
www.unhcr.pl
Vertretung der Europäischen Kommission
ul. Emilii Plater53; 00-113 Warsaw
tel.: (+48-22) 5208200; fax: 5208282
www.europa.delpopl.pl
UNO-Informationszentrum Warschau
Al. Niepodległości 186, 1.. Etage, 00-608 Warschau
Tel.: (+48-22) 8252557, 8259245; Fax: 8254958
www.unic.un.org.pl
Umbrella Projekt
Al. Niepodległości 186; 00-608 Warschau
Tel.: (+48-22) 6283624, Fax: 6299566
www.umbrella.org.pl
Welthungerhilfe (WFP)
Al. Niepodległości 186, 1.. Etage, 00-608 Warschau
Tel.: (+48-22) 8259245; Fax: 8254958
Internationale Arbeitsorganisation
Nationale Vertretung Polen
ul. Nowogrodzka 1/3; 00-513 Warschau
Tel.: (+48-226214019, Fax: 6610650
UNO-Entwicklungshilfeprogramm
Al. Niepodległości 186; 00-608 Warschau
Tel.: (+48-22) 8259245; Fax: 8254958
www.undp.org.pl
Weltgesundheitsorganisation
Verbindungsbüro Polen
ul. Długa 38/42; 00-238 Warschau
Tel.: (+48-22) 6359496; Fax: 8310892
www.who.int
FAO-Landeskomittee Polen - Ministerium für
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Abteilung für Internationale Beziehungen
ul. Wspólna 30; 00-930 Warschau
Tel.: (+48-22) 6231303; Fax: 6212326
UNO –Organisation für Industrielle Entwicklung
Al. Niepodległości 186; 00-608 Warschau
UNICEF-Komitee Polen
Tel.: (+48-22) 8259186, 8259467; Fax: (22) 8258970 Al. Szucha 16/15; 00-582 Warschau
www.unido.pl
Tel.: (+48-22) 6290676; tel/Fax: 6280301
www.unicef.org.pl
UNO-Internationales Antidrogenprogramm
Al. Niepodległości 186, 1. Etage, 00-608 Warschau
UNESCO-Landeskommission Polen
und Ständiges Kommissionssekretariat
Tel.: (+48-22) 8259245, Fax: 8254958
Pałac Kultury i Nauki; 7.. Etage; 00-901 Warschau
Tel./Fax: (+48-22) 6203355, 6203362
218
XIII. Anhänge
ANHANG 19
TERRITORIALE REGIERUNGSVERWALTUNG - WOJEWODSCHAFTSÄMTER
Dolnośląskie
Wojewoda: Stanisław Łopatowski
Dolnośląski Urząd Wojewódzki
Pl. Powstańców Warszawy 1, 50-951 Wrocław
tel.: (+48-71) 3406000; fax: 7907119
www.uwoj.wroc.pl
Podkarpackie
Wojewoda: Jan Kurp
Podkarpacki Urząd Wojewódzki
ul. Grunwaldzka 15, 35-959 Rzeszów
tel.: (+48-17) 8623032; fax: 8627181
www.uw.rzeszow.pl
Kujawsko-Pomorskie
Wojewoda: Romuald Kosieniak
Kujawsko-Pomorski Urząd Wojewódzki
ul. Jagiellońska 3, 85-950 Bydgoszcz
tel.: (+48-52) 3497913; fax: 3497460
www.uwoj.bydgoszcz.pl
Podlaskie
Wojewoda: Marek Strzaliński
Podlaski Urząd Wojewódzki
ul. Mickiewicza 3, 15-213 Białystok
tel.: (+48-85)7439201; fax: 7322486
www.bialystok.uw.gov.pl
Lubelskie
Wojewoda: Andrzej Kurowski
Lubelski Urząd Wojewódzki
ul. Spokojna 4, 20-914 Lublin
tel.: (+48-81) 5324543; fax: 5324826
www.lublin.uw.gov.pl
Pomorskie
Wojewoda: Jan Ryszard Kurylczyk
Pomorski Urząd Wojewódzki
ul. Okopowa 21/27, 80-958 Gdańsk
tel.: (+48-58) 3077274; fax: 3011417
www.uw.gda.pl
Lubuskie
Wojewoda: Andrzej Korski
Lubuski Urząd Wojewódzki
ul. Jagiellończyka 8, 66-400 Gorzów Wlkp.
tel.: (+48-95) 7215600; fax: 7223680
www.wojewodalubuski.pl
Śląskie
Wojewoda: Lechosław Jarzębski
Śląski Urząd Wojewódzki
ul. Jagiellońska 25, 40-032 Katowice
tel.: (+48-32) 2077777; fax: 2654245
www.katowice.uw.gov.pl
Łódzkie
Wojewoda: Krzysztof Makowski
Łódzki Urząd Wojewódzki
ul. Piotrkowska 104, 90-926 Łódź
tel.: (+48-42) 6641000; fax: 6641040
www.lodz.uw.gov.pl
Świętokrzyskie
Wojewoda: Włodzimierz Wójcik
Świętokrzyski Urząd Wojewódzki
Al. IX Wieków Kielc 3, 25-516 Kielce
tel.: (+48-41) 3421800; fax: 3444832
www.kielce.uw.gov.pl
Małopolskie
Wojewoda: Jerzy Adamik
Małopolski Urząd Wojewódzki
ul. Basztowa 22, 31-156 Kraków
tel.: (+48-12) 6160200; fax: 4227208
www.uwoj.krakow.pl
Warmińsko-Mazurskie
Wojewoda: Stanisław Leszek Szatkowski
Warmińsko-Mazurski Urząd Wojewódzki
Al. Piłsudskiego 7/9, 10-959 Olsztyn
tel.: (+48-89) 5232201; fax: 5237754
www.uw.olsztyn.pl
Mazowieckie
Wojewoda: Leszek Mizieliński
Mazowiecki Urząd Wojewódzki
Pl. Bankowy 3/5, 00-950 Warszawa
tel.: (+48-22) 6956997; fax: 6203704
www.mazowsze.uw.gov.pl
Wielkopolskie
Wojewoda: Andrzej Nowakowski
Wielkopolski Urząd Wojewódzki
Al. Niepodległości 16/18, 60-713 Poznań
tel.: (+48-61) 8541071; fax: 8527327
www.poznan.uw.gov.pl
Opolskie
Wojewoda: Elżbieta Rutkowska
Opolski Urząd Wojewódzki
ul. Piastowska 14, 45-082 Opole
tel.: (+48-77) 4524100; fax: 4544575
www.opole.uw.gov.pl
Zachodniopomorskie
Wojewoda: Stanisław Wziątek
Zachodniopomorski Urząd Wojewódzki
ul. Wały Chrobrego 4, 70-502 Szczecin
tel.: (+48-91) 4303500; fax: 4330250
www.zuw.szczecin.uw.gov.pl
Business in Polen
219
ANHANG 20
WIRTSCHAFTSABTEILUNGEN DER KREISGERICHTE IN POLEN
(UNTERNEHMENSREGISTRIERUNG)
XII Wydział Gospodarczy
15-017 Białystok ul. Łąkowa 3
tel.: (0-85) 7408980
XX Wydział Gospodarczy Rejestrowy
90-928 Łódź ul. Pomorska 37
tel.: (0-42) 6305200
VIII Wydział Gospodarczy
43-300 Bielsko-Biała ul. Bogusławskiego 24
tel.: (0-33) 8163760 ext. 14
VIII Wydział Gospodarczy
10-523 Olsztyn ul. Partyzantów 70
tel. (0-89) 5354099
XIII Wydział Gospodarczy
85-023 Bydgoszcz ul. Toruńska 64A
tel.: (0-52) 3262736
VIII Wydział Gospodarczy
45-057 Opole ul. Ozimska 19
tel. (0-77) 4545221
XII / XVI Wydział Gospodarczy
81-364 Gdynia ul. 10 Lutego 24
tel.: (0-58) 6278001
XXI / XXII Wydział Gospodarczy
61-752 Poznań ul. Grochowe Łąki 6
tel. (0-61) 8566467
X Wydział Gospodarczy
44-100 Gliwice ul. Kościuszki 15
tel.: (0-32) 3380233
XII Wydział Gospodarczy
35-324 Rzeszów ul. Trembeckiego 11a
tel. (0-17) 8628933 ext. 45
VIII Wydział Gospodarczy
40-040 Katowice ul. Lompy 14
tel.: (0-32) 7313441
XVII Wydział Gospodarczy
70-485 Szczecin ul. Królowej Korony Polskiej 31
tel.: (0-91) 4224990
X Wydział Gospodarczy
25-312 Kielce ul. Warszawska 44
tel. (0-41) 3441056
VII Wydział Gospodarczy Rejestrowy
87-100 Toruń ul. Młodzieżowa 31
tel.: (0-56) 6105864
IX Wydział Gospodarczy Rejestrowy
75-625 Koszalin ul. Wł. Andersa 34
tel.: (0-94) 3428260
XIX / XX / XXI Wydział Gospodarczy
02-315 Warszawa ul. Barska 28/30
tel. (0-22) 5705116
XI / XII Wydział Gospodarczy
31-547 Kraków ul. Przy Rondzie 7
tel.: (0-12) 6195172
VI / IX Wydział Gospodarczy
53-234 Wrocław ul. Grabiszyńska 269
tel. (0-71) 3348210
XI Wydział Gospodarczy
20-340 Lublin ul. Garbarska 20
tel.: (0-81) 7101110
VIII Wydział Gospodarczy
65-364 Zielona Góra ul. Kożuchowska 8
tel.: (0-68) 3220256
XIII. Anhänge
220
ANHANG 21
REGIONALFILIALEN UND ZWEIGSTELLEN
DER AGENTUR FÜR STAATLICHES AGRAREIGENTUM
Lfd.
Zentrale
1.
Warschau
Zweigstelle
2.
Bydgoszcz
3.
Gdańsk
4.
Gorzów Wlkp.
Zweigstelle
5.
Lublin
6.
Olsztyn
Zweigstelle
Zweigstelle
7.
Opole
8.
Poznań
Zweigstelle
9.
Rzeszów
10.
Szczecin
Zweigstelle
11.
Wrocław
Adresse
00-215 Warszawa
ul. Dolańskiego 2
00-095 Warszawa
Plac Bankowy 2
91-420 Łódź
ul. Północna 27/29
85-039 Bydgoszcz
ul. Hetmańska 38
80-809 Gdańsk
ul. Milskiego 1
66-400 Gorzów Wlkp.
ul. Jagiellończyka 8
65-225 Zielona Góra
ul. Lwowska 25
20-027 Lublin
ul. Karłowicza 4
10-448 Olsztyn
ul. Głowackiego 6
16-400 Suwałki
ul. Sportowa 22
82-300 Elbląg
ul. Nowodworska 10b
45-068 Opole
ul. 1 Maja 6
61-701 Poznań
ul. Fredry 12
64-920 Piła
ul. Motylewska 7
35-959 Rzeszów
ul. 8 Marca 13
70-502 Szczecin
ul. Wałz Chrobrego 4
75-411 Koszalin
ul. Partyzantów 15a
54-610 Wrocław
ul. Mińska 60
Telefon
(0-22) 6355353
Fax
6350060
(0-22) 6351000
6354000
(0-42) 6362972
6365326
(0-52) 3493781
3493793
(0-58) 3023451
3023223
(0-95) 7215340
7215506
(0-68) 3254641
3272006
(0-81) 5325967
6329133
(0-89) 5235193
5235029
(0-87) 5651297
5663591
(0-55) 2324613
2324597
(0-77) 4000900
5235685
(0-61) 8515091
8532102
(0-67) 2123001
2123682
(0-17) 8626477
8627170
(0-91) 8144200
8515092
(0-94) 3433930
3430515
(0-71) 3575068
3493797
3229840
3004843
7215433
3272006
5320511
5665861
2325593
4000951
2123527
8628315
8144222
3433695
3579097
Business in Polen
ANHANG 22
POLNISCHE TECHNOLOGIE-INSTITUTIONEN
Transition Technologies S.A.
ul. Dzika 4; 00-194 Warszawa
Tel. (+48 22) 3318020
Fax. (+48 22) 3318030
www.tt.com.pl
Forschungsinstitut für Pharmazie
ul. Rydygiera 8; 01-793 Warszawa
Tel. (+48 22) 6338555
Fax.(+48 22)6338296
Verkehrsinstitut
ul. Szachowa 1; 04-894 Warszawa
Tel. (+48 22) 5128169
Fax.(+48 22) 5128185
www.itl.waw.pl
KOMAG Zentrum für Mechanisierung des
Bergbaus
ul. Pszczyńska 37; 44-101 Gliwice
Tel. (+48 22) 2374100
Fax.(+48 22) 2310843
www.komag.gliwice.pl
Med & Life Polska Sp. z o.o.
ul. Marii Dąbrowskiej 45; 05-806 Komorów
Tel.(+48 22) 7591515
Fax.(+48 22) 7591519
www.medandlife.com
Institut für Naturfasern
ul. Wojska Polskiego 71 B; 60-630 Poznań
Tel.(+48 61) 8480061
Fax.(+48 61) 8417830
www.iwn.inf.poznan.pl
Institut für Plastverarbeitung
„METALCHEM”
ul. M. Skłodowskiej 55; 87-100 Toruń
tel. (+48 56) 6500044
fax. (+48 56) 6500333
www.ipts-metalchem.torun.pl
Institut für Gießereiwesen
ul. Zakopiańska 73; 30-418 Kraków
Tel. (+48 12) 2618111
Fax. (+48 12) 2660870
www.iod.krakow.pl
X-Serwis Sp. z o.o.
ul. Piłsudskiego 200; 05-260 Marki
Tel.(+48 22) 7619168
Fax. (+48 22) 7619168
www.x-serwis.casper.pl
-------------------------------------------------Vereinigung Polnischer Erfinder und
Rationalisatoren
Stowarzyszenie Polskich Wynalazców
i Racjonalizatorów
ul. Rydygiera 8; 01-793 Warszawa
tel./fax: (+48-22) 6338482, 6339511 ext..2105
e-mail : [email protected]
Organisationsbüro Technologiepark
Biuro Organizacji Parku Technologicznego
ul. Kaliskiego 2; 00-908 Warszawa
tel./fax: (+48-22) 6837745, 6839192
e-mail: [email protected]
www.wat.edu.pl
221
XIII. Anhänge
222
ANHANG 23
SONDERWIRTSCHAFTSZONEN
Sonderwirtschaftszone Kamienna Góra
Kamiennogórdka Specjalna Strefa Ekonomiczna
Małej Przedsiębiorczości S.A.
ul. Jana Pawła II 11a, 58-400 Kamienna Góra
Tel.: (+48-75) 6451503/4/5/6; Fax: 7442017
e-mail: [email protected]
www.ssemp.pl
Sonderwirtschafstzone Olsztyn
Warmińsko-Mazurska
Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A.
ul. Mickiewicza 21/23; 10-508 Olsztyn
tel/Fax: (+48-89) 5350241
e-mail: [email protected]
www.mwsse.com.pl
Sonderwirtschaftszone Katowice
Katowicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A.
ul. Sienkiewicza 28 ; 40-032 Katowice
Tel.: (+48-32) 2510958, Fax: (+48-32) 2510736
e-mail: [email protected]
www.ksse.com.pl
Sonderwirtschaftszone Słupsk
Słupska Specjalna Strefa Ekonomiczna
Pomorska Agencja Rozwoju Regionalnego S.A.
ul. Poznańska 1a; 76-200 Słupsk
Tel./Fax: (+48-59) 8425116, 8413261
e-mail: [email protected] www.parr.slupsk.pl
Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice
Kostrzyńsko-Słubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna
ul. Orła Białego 22; 66-470 Kostrzyn n. Odrą
Tel.: (+48-95) 7524166; Fax: 7524167
e-mail: [email protected] www.kassse.pl
Sonderwirtschaftszone Starachowice
Specjalna Strefa Ekonomiczna Starachowice S.A.
ul. Radomska 29; 27-200 Starachowice
Tel.: (+48-41) 2754101; Fax: 2754102
e-mail: [email protected]
www.sse.com.pl
Sonderwirtschaftszone Kraków
Specjalna Strefa Ekonomiczna
Krakowski Park Technologiczny
Centrum Zaawansowanych Technologii-Kraków
ul. Jana Pawła II 37; 31-864 Kraków
Tel.: (+48-12) 6401940; Fax: 6401945
e-mail: [email protected] www.sse.krakow.pl
Sonderwirtschaftszone Legnica
Legnicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A.
ul. Kardynała B. Kominka 9, 59-220 Legnica
Tel.: (+48-76) 8522446/7; Fax: 8522443
e-mail: [email protected]
www.cuprum.com.pl/strefa
Sonderwirtschaftszone Suwałki
Suwalska Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A.
ul. Noniewicza 49; 16-400 Suwałki
Tel./Fax: (+48-87) 5652217
e-mail: [email protected] www.ssse.com.pl
Sonderwirtschaftszone Tarnobrzeg
Agencja Rozwoju Przemysłu S.A.
Tarnobrzeska Specjalna Strefa Ekonomiczna
ul. Zakładowa 48; 39-405 Tarnobrzeg
Tel.: (+48-15) 8229999, Tel./Fax: 8236888
e-mail: [email protected] www.tsse.pl
Sonderwirtschaftszone Łódź
Łódzka Specjalna Strefa Ekonomiczna
ul. Ks. Tymienieckiego 22/24, 90-349 Łódź
Tel./Fax: (+48-42) 6762753; Fax: 6762755
www.sse.lodz.pl
Sonderwirtschaftszone Wałbrzych
Wałbrzyska Specjalna Strefa Ekonomiczna
Invest-Park Sp. z o.o.
ul. Uczniowska 21; 58-306 Wałbrzych
Tel.: (+48-74) 8413500; Fax: 8410177
e-mail: [email protected]
www.invest-park.com.pl
Sonderwirtschaftszone Mielec
Agencja Rozwoju Przemysłu Oddział w Mielcu
EURO-PARK Mielec
ul. Partyzantów 25; 39-300 Mielec
Tel.: (+48-17) 7887236; Fax: 7887769
e-mail: [email protected]
www.europark.com.pl
Sonderwirtschaftszone Pommern
Pomorska Specjalna Strefa Ekonomiczna
ul. Władysława IV 9; 80-703 Sopot
Tel.: (+48-58) 5559700; Fax: 5559711
e-mail: [email protected] www.strefa.gda.pl
Business in Polen
223
ANHANG 24
BANKEN IN POLEN (ZENTRALEN)
Name
Adresse
Narodowy Bank Polski
00-919 Warszawa
ul. Świętokrzyska 11/21
02-134 Warszawa
ul. 1 Sierpnia 8A
00-450 Warszawa
ul. Przemysłowa 26A
00-102 Warszawa
ul. Marszałkowska 115
01-211 Warszawa
ul. Kasprzaka 10/16
00-955 Warszawa
Al. Jerozolimskie 7
00-923 Warszawa
ul. Senatorska 16
00-184 Warszawa
ul. Dubois 5A
00-924 Warszawa
ul. Kopernika 36/40
00-950 Warszawa
Al. Jana Pawła II 12
00-113 Warszawa
ul. Emilii Plater 53
85-959 Bydgoszcz
ul. Jagiellońska 17
00-950 Warszawa
ul. Grzybowska 53/57
01-231 Warszawa
ul. Płocka 9/11B
31-548 Kraków
Al. Pokoju 1
90-365 Łódź
ul. Tymienieckiego 5
00-099 Warszawa
ul. Senatorska 29/31
60-959 Poznań
ul. Mickiewicza 35
02-135 Warszawa
ul. Iłżecka 26
00-082 Warszawa
ul. Senatorska 14
50-950 Wrocław
Rynek 9/11
00-828 Warszawa
Al. Jana Pawła II 15
ABN AMRO Bank (Polska) SA
AIG Bank Polska SA
Bank Amerykański w Polsce SA "AmerBank"
Bank Gospodarki Żywnościowej SA
Bank Gospodarstwa Krajowego
Bank Handlowy w Warszawie SA
Bank Inicjatyw Społeczno-Ekonomicznych SA
Bank Millenium SA
Bank Ochrony Środowiska SA
Bank of Tokyo-Mitsubishi (Polska) SA
Bank Pocztowy SA
Bank Polska Kasa Opieki SA
Grupa Pekao SA
Bank Polskiej Spółdzielczości SA
Bank Przemysłowo-Handlowy PBK SA
Bank Przemysłowy SA
Bank Rozwoju Budownictwa Mieszkaniowego SA
Bank Rozwoju Cukrownictwa SA
Bank Svenska Handelsbanken (Polska) SA
Bank Współpracy Europejskiej SA
Bank Zachodni WBK SA
Bankgesellschaft Berlin Bank (Polska) SA
Telefon
Fax
0-22 6531000
8264123
0-22 5730500
5730501
0-22 5235300
5235350
0-22 5280600
6249981
0-22 8604000
8605000
0-22 5229112
6270378
0-22 6577200
6577580
0-22 8601100
8601103
0-22 6575718
6575059
0-22 8508735
8508891
0-22 5208165
5205236
0-52 3499100
3270407
0-22 6560000
6560203
0-22 8623133
5395222
0-12 4223333
4216914
0-42 6402790
6845513
0-22 3329000
8277349
0-61 8532201
8532385
0-22 8787387
8787388
0-22 8299800
8260261
0-71 3701000
3702787
0-22 6977800
6977802
224
XIII. Anhänge
Name
Adresse
BNP - Paribas Bank Polska SA
00-108 Warszawa
ul. Zielna 41/43
00-950 Warszawa
ul. Senatorska 18
60-324 Poznań
ul. Marcelińska 90
00-950 Warszawa
Al. Jerozolimskie 65/79
00-828 Warszawa
Al. Jana Pawła II 15
00-688 Warszawa
ul. Emilii Plater 28
31-047 Kraków
ul. J. Sarego 2 i 4
00-609 Warszawa
al. Armii Ludowej 26
59-300 Lubin
ul. Tysiąclecia 2
02-017 Warszawa
al. Jerozolimskie 123
50-126 Wrocław
ul. Świętego Mikołaja 72
02-222 Warszawa
Al. Jerozolimskie 181
02-678 Warszawa
ul. Szturmowa 2
02-676 Warszawa
ul. Postępu 15
02-822 Warszawa
ul. Poleczki 21
80-853 Gdańsk
ul. Wały Jagiellońskie 36
02-515 Warszawa
ul. Puławska 15
61-725 Poznań
ul. Mielżyńskiego 22
40-006 Katowice
ul. Warszawska 6
00-805 Warszawa
ul. Chmielna 132/134
40-086 Katowice
ul. Sokolska 34
04-175 Warszawa
ul. Ostrobramska 77
01-211 Warszawa
ul. Kasprzaka 2/8
93-172 Łódź
ul. Rzgowska 34/36
BRE Bank SA
CC - Bank SA
Credit Lyonnais Bank Polska SA
DaimlerChrysler Services (debis) Bank Polska SA
Danske Bank Polska SA
Deutsche Bank 24 SA
Deutsche Bank Polska SA
DOMINET BANK SA
Dresdner Bank Polska SA
Euro Bank SA
FCE Bank Polska SA
Fiat Bank Polska SA
Fortis Bank Polska SA
GE Bank Mieszkaniowy SA
GE Capital Bank SA
GMAC Bank Polska SA
Gospodarczy Bank Wielkopolski SA
Górnośląski Bank Gospodarczy SA
HypoVereinsbank Bank Hipoteczny SA
ING Bank Ślaski SA
INVEST - BANK SA
Kredyt Bank SA
LG Petro Bank SA
Telefon
Fax
0-22 6546263
6972329
0-22 8290000
8290033
0-61 8609400
8609402
0-22 6306888
6354500
0-22 6976420
6976419
0-22 3377100
3377101
0-12 6182388
4219652
0-22 5799000
5799001
0-76 8404100
8404103
0-22 5253112
5253159
0-71 7955500
7955501
0-22 6086900
6086901
0-22 6074801
6074849
0-22 5669000
5669010
0-22 5450500
5450501
0-58 3040634
3007952
0-22 5215400
5215401
0-61 8562400
8522730
0-32 2008500
2008685
0-22 6562169
6562188
0-32 3577000
7353740
0-22 5145100
5145106
0-22 6345400
6345335
0-42 6894000
6846192
Business in Polen
225
Name
Adresse
LUKAS Bank SA
53-674 Wrocław
ul. Legnicka 36
01-747 Warszawa
ul. Elbląska 15/17
00-380 Warszawa
ul. Kruczkowskiego 8
81-303 Gdynia
ul. Kielecka 2
01-402 Warszawa
ul. Ciołka 10
00-975 Warszawa
ul. Puławska 15
00-958 Warszawa
al. Jana Pawła II 27
00-549 Warszawa
ul. Piekna 20
00-609 Warszawa
Al. Armii Ludowej 26
00-102 Warszawa
ul. Marszałkowska 111
02-587 Warszawa
ul. Wiktorska 63
02-672 Warszawa
ul. Domaniewska 41
00-828 Warszawa
Al. Jana Pawła II 15
00-688 Warszawa
ul. Emilii Plater 28
Telefon
Fax
0-71 3559511
3553005
0-22 6634025
6636112
0-22 5250700
5250710
0-58 6691111
6691110
0-22 6346501
6346522
0-22 5217795
5216981
0-22 6535000
6535004
0-22 5852000
5852585
0-22 5797500
5797589
0-22 5284000
5284444
0-22 5401700
5401701
0-22 8744755
8744754
0-22 6977800
6977888
0-22 6530500
6530501
20-022 Lublin
ul. Okopowa 1
0-81 5322220
5329005
Mazowiecki Bank Regionalny SA
MHB Bank Polska SA
Nordea Bank Polska SA
Polski Kredyt Bank SA
Powszechna Kasa Oszczędności - Bank Polski SA
Rabobank Polska SA
Raiffeisen Bank Polska SA
RHEINHYP-BRE Bank Hipoteczny SA
Societe Generale SA
-Succursale de Varsovie
Śląski Bank Hipoteczny SA
Toyota Bank Polska SA
Volkswagen Bank Polska SA
Westdeutsche Landesbank Polska SA
Wschodni Bank Cukrownictwa SA
Quelle: Nationalbank Polen, 2003
XIII. Anhänge
226
ANHANG 25
FILIALEN AUSLÄNDISCHER BANKEN IN POLEN
Name
Adresse
AO "PRIORBANK", Minsk
02-072 Warszawa
ul. Langiewicza 2 apt.1
02-511 Warszawa
ul. Bielawska 6 m.57
02-703 Warszawa
ul. Bukowińska 24A apt.118
02-611 Warszawa
ul. Krasickiego 12A m.1
00-193 Warszawa
ul. Stawki 2, floor 37
00-697 Warszawa
Al. Jerozolimskie 65/79 p.1824
02-135 Warszawa
ul. Iłżecka 26
00-697 Warszawa
al. Jerozolimskie 65/79
00-193 Warszawa
ul. Stawki 2
00-609 Warszawa
ul. Armii Ludowej 26
00-113 Warszawa
ul. Emilii Plater 53 XXX floor
00-121 Warszawa
ul. Sienna 39
00-193 Warszawa
ul. Stawki 2
00-113 Warszawa
ul. Emilii Plater 53
00-845 Warszawa
ul. Łucka 20 lik. 15
00-805 Warszawa
ul. Chmielna 85/87
00-536 Warszawa
Al. Ujazdowskie 51
02-672 Warszawa
ul. Domaniewska 41
ASB "BELARUSBANK", Minsk
BELVNESHECONOMBANK, Minsk
BELINVESTBANK, Minsk
BANCA-INTESA S.p.A., Milan
Banca Nazionale del Lavoro S.p.A., Rome
Bank of America, National Association, Charlotte
Crédit Agricole Indosuez, Paris
Crédit Industriel et Commercial, Paris
EUROHYPO Aktiengesellschaft Europäische
Hypothekenbank der Deutschen Bank
Hamburgische Landesbank - Girozentrale Hamburg
Investkredit Bank AG, Wien
Istituto Bancario San Paolo di Torino - Istituto
Mobiliare Italiano S.p.A., Turin
JPMorgan Chase Bank, New York
Landesbank Baden - Württemberg, Stuttgart
Nova Ljubljanska Banka d.d., Lublana
UBS AG, Zurych & Basel
The Export-Import Bank, Taiwan, Taipei
Telefon
Fax
0-22 8251891
8251891
0-22 6460595
8444480
0-22 8530127
8475180
0-22 8443301
8443301
0-22 8606451
8606455
0-22 6306780
6306781
0-22 5757200
5757406
0-22 6306860
6306861
0-22 8606503
8606504
0-22 5797780
5797780
0-22 4561060
4561069
0-22 8503300
8503301
0-22 8606200
8606205
0-22 5205100
5205120
0-22 6541689
6541687
0-22 5711110
5811131
0-22 5258400
5258433
0-22 8743582
8743583
Source: Nationalbank Polen, 2003
Business in Polen
ANHANG 26
NATIONALE INVESTITIONSFONDS
I. Nationaler Investitionsfonds
FOND 1. SA
BRE/Private Equity
ul. Dworkowa 3; 00-784 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6468546; Fax: 6468536
e-mail: [email protected]
IX. Nationaler Investitionsfonds
E. KWIATKOWSKI SA
PZU NIF Management Sp. z o.o.
ul. Jagiellońska 15, 03-719 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8713400; Fax: 8713440
e-mail: [email protected]
II. Nationaler Investitionsfonds SA
PZU NIF Management Sp. z o.o.
ul. Jagiellońska 15; 03-719 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8713400; Fax: 8713440
e-mail: [email protected]
X. Nationaler Investitionsfonds
FOKSAL SA
ul. Krzywickiego 34; 02-078 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6311292; Fax: 6314535
e-mail: finanse@foksal nfi.com.pl
IV. Nationaler Investitionsfonds
PROGRESS SA
PZU NIF Management Sp. z o.o.
ul. Jagiellońska 15; 03-719 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8713400; Fax: 8713440
JUPITER Nationaler Investitionsfonds
Trinity Management
ul. Nowogrodzka 47a; 00-695 Warszawa
Tel.: (+48-22) 5259900; Fax: 5259998
e-mail: [email protected]
V. Nationaler Investitionsfonds
VICTORIA SA
BRE/Private Equity
ul. Dworkowa 3; 00-784 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6468546; Fax: 6468536
XII. Nationaler Investitionsfonds
PIAST SA
KP Konsorcjum Sp. z o.o.
ul. Gryzbowska 2, 00-131 Warszawa
Tel.: (+48-22) 4360503; Fax: 4360468
e-mail: [email protected]
VI. Nationaler Investitionsfonds
MAGNA POLONIA SA
AIB WBK Fund Management Sp. z o.o.
ul. Biała 3; 02-895 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6204183; Fax: 6204184
e-mail: [email protected]
VII. Nationaler Investitionsfonds
KAZIMIERZ WIELKI SA
ul. L. Krzywickiego 34; 01-201 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6321088; Fax: 6320098
XIII. Nationaler Investitionsfonds
FORTUNA SA
BRE/Private Equitiy
ul. Dworkowa 3; 00-784 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6468546; Fax: 6468536
XIV. Nationaler Investitionsfonds
ZACHODNI SA
Baring Private Equity Partners
ul. Wolska 45a; 00-201 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6320098; Fax: 6310698
e-mail: [email protected]
VIII. Nationaler Investitionsfonds
OCTAVA SA
KP Konsorcjum Sp. z o.o.
XV. Nationaler Investitionsfonds
Krakowskie Przedmieście 4/6; 00-333 Warszawa HETMAN SA
Creditanstalt SCG Fund Management SA
Tel.: (+48-22) 8281465; Fax: 80312
ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warszawa
Tel.: (+48-22) 5209350; Fax: 5209351
e-mail: [email protected]
227
XIII. Anhänge
228
ANHANG 27
VENTURE KAPITALFONDS
Advent International Sp. z o.o.
ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warsaw
tel.: (+48-22) 6275141
fax: (+48-22) 6275140
www.adventinternational.com
Armada Asset Management
ul. Tymienieckiego 30A; 90-350 Łódź
tel.: (+48-42) 6775555
fax: (+48-42) 6775501
email : [email protected]
www.armada.pl
Caresbac Polska S.A.
ul. Polna 40; 00-635 Warsaw
tel.: (+48-22) 8256205
fax: (+48-22) 8254650
e-mail: [email protected]
Copernicus Capital Management Sp. z o.o.
Krakowskie Przedmieście 79; 00-079 Warsaw
tel.: (+48-22) 8268580
fax: (+48-42) 8264462
e-mail: [email protected]
Enterprise Investors
ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warsaw
tel.: (+48-22) 4588500
fax: (+48-22) 4588555
e-mail: [email protected]
www.ei.com.pl
Environmental Investment Partners
ul. Piaskowa 12C; 05-510 Konstancin-Jeziorna
tel.: (+48-22) 7563232
fax: (+48-22) 7564919
e-mail: [email protected]
www.eip.biz
European Covergence Partners Sp. z o.o.
ul. Biała 3; 00-895 Warsaw
tel.: (+48-22) 6549011
fax: (+48-22) 6549511
e-mail: [email protected]
www.pioneerpolandfund.pl
Hals Fundusz Kapitałowy Sp. z o.o.
Długi Targ 1/7; 80-828 Gdańsk
tel.: (+48-58) 3016849
fax: (+48-58) 3203408
email: [email protected]
www.hals.pl
Innova Cappital Ltd.
Arum, ul. Waliców 11; 00-865 Warsaw
tel.: (+48-22) 5839400
fax: (+48-22) 5839420
e-mail: [email protected]
www.innovacap.com
MCI Management S.A.
ul.Św. Mikołaja 7, III piętro; 50-125 Wrocław
tel.: (+48-71) 7817380-386
fax: (+48-71) 7817383
www.mci.com.pl
Oresa Ventures Polska
ul. Sapieżyńska 10, 00-215 Warsaw
tel.: (+48-22) 5314100
fax: (+48-22) 5314111
www.oresaventures.com
Regional Investment Funds
ul. Wróblewskiego 18, 93-578 Łódź
tel.: (+48-42) 6812516; fax: (+48-42) 6848968
e-mail: [email protected]
Towarzystwo Inwestycji SpołecznoEkonomicznych S.A.
ul. Nalewki 8, apt. 27; 00-158 Warsaw
tel.: (+48-22) 6360740
fax: (+48-22) 6362902
e-mail: [email protected]
Business in Polen
ANHANG 28
FÜHRENDE CONSULTINGUND RECHTSBERATUNGSUNTERNEHMEN IN POLEN
Altheimer and Gray Polska Sp. z o.o.
ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warszawa
tel.: (+48-22) 5205000
fax: (+48-22) 5205001
Allen & Overy Poland Sp. z o.o.
ul. Żelazna 28/30; 00-832 Warszawa
tel.: (+48-22) 8206100
fax: (+48-22) 8266199
Deloitte & Touche Sp. z o.o.
ul. Fredry 6; 00-097 Warszawa
tel.: (+48-22) 5110811
fax: (+48-22) 5110813
www.deloitte.com.pl
[email protected]
Ernst & Young SA
ul. Sienna 39; 00-121 Warszawa
tel.: (+48-22) 5287777
fax: (+48-22) 5287778
e-mail: [email protected]
www.ernstandyoung.com.pl
KPMG Polska Sp. z o.o.
ul. Chłodna 51, XVI floor; 00-867 Warszawa
tel.: (+48-22) 5281100
fax: (+48-22) 5281009
www.kpmg.pl
M. Łukowicz & Partners Law Office
ul. Mazowiecka 13; 00-052 Warszawa
tel.: (+48-22) 8273322
fax: (+48-22) 8268319
e-mail: [email protected]
Marciniuk & Partners Ltd.
Marciniuk i Partnerzy Sp. z o.o.
Al. Szucha 13/15; 00-580 Warszawa
tel.: (+48-22) 6272323
fax: (+48-22) 6273033
e-mail: [email protected]
Mazars Pologne
ul. Foksal 16
00-372 Warszawa
tel.: (48 22) 826 46 30
fax : (48 22) 826 51 34
www.mazars.pl
McKinsey & Company Poland
Pl. Trzech Krzyży 10/14; 00-499 Warszawa
tel.: (+48-22) 8205700
fax: (+48-22) 8205800
e-mail: [email protected]
www.mckinsey.pl
Law Office E.Piontek, S.Rymar, A.Wiśniewski
Limited Partners
ul. Świętojerska 5/7; 00-236 Warszawa
tel.: (+48-22) 6350560/61
fax: (+48-22) 6350617
e-mail: [email protected]
Potworowski Kinast Grant Thornton
ul. Jasna 1; 00-013 Warsaw
tel.: (+48-22) 8274933
fax: (+48-22) 8274531
e-mail: [email protected]
PricewaterhouseCoopers Poland Sp. z o.o.
ul. Nowogrodzka 68; 02-014 Warszawa
tel.: (+48-22) 5234000
fax: (+48-22) 5234040
Rastawicki Spółka Komandytowa
in association with
Beiten Burkhardt Rechtsanwalte
ul. Ks. Ignacego Skorupki 5; 00-546 Warszawa
tel.: (+48-22) 5837100
fax: (+48-22)5837109
Ryszard Kuciński Law Office
Kancelaria Prawnicza dr. Ryszard Kuciński
ul. Marszałkowska 55/73, Apt.19
00-676 Warszawa
tel.: (+48-22) 6212173, 6251671
fax: (+48-22) 6286423
Wardyński & Partners
Advocates and Legal Advisers
Al. Ujazdowskie 10; 00-478 Warszawa
tel.: (+48-22) 4378200
fax: (+48-22) 4378201
e-mail: [email protected]
White and Case Sp. z o.o.
ul. Bagatela 12; 00-585 Warszawa
tel.: (+48-22) 6226767
fax: (+48-22) 6282228
229
XIII. Anhänge
230
ANHANG 29
AUSGEWÄHLTE BILATERALE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN
Vereinigung für wirtschaftliche Kooperation
zwischen Polen und dem Osten
ul. Marszałkowska 115; 00-102 Warszawa
Tel.(+48-22) 6200301; Fax: 8269601
e-mail: [email protected]
Polnisch-Deutsche Handelskammer
Polsko-Niemiecka Izba Przemysłowo-Handlowa
ul. Miodowa 14; 00-246 Warszawa
Tel.: (+48-22)5310500; Fax: 5310600
e-mail: [email protected]
Amerikanische Handelskammer in Polen
Amerykańska Izba Gospodarcza w Polsce
ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warszawa
Tel.: (+48-22) 5205999; Fax: 5205998
Polnisch-Kasachische Handelskammer
Polsko-Kazachstańska Izba Gospodarcza
ul. Podbipięty 31/110; 02-732 Warszawa
Tel./Fax: (+48-22) 8479607
e-mail: [email protected]
Britische Handelskammer in Polen
Brytyjska Izba Handlowa w Polsce
ul. Zimna 2 apt. 1; 00-138 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6545971; Fax: 6541675
Dänisch-Polnische Handelskammer
Duńsko-Polska Izba Gospodarcza
ul. Starościńska 5; 02-516 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8497414; Fax: 6464930
Französische Industrie- und Handelskammer
in Polen
Francuska Izba Handlowo-Przemysłowa w Polsce
ul.Świetokrzyska 36/14; 00-116 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6225525; Fax: 6225545
Italienisches Institut für Außenhandel
Włoski Instytut Handlu Zagranicznego
Al. Jerozolimskie 11/19; 00-508 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6221394; Fax: 6221343
Handelskammer Polen-Israel
Izba Gospodarcza Polska-Izrael
ul. Trębacka 4; 00-074 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6309600; Fax: 8274673
Polnisch-Weißrussische Industrie- und
Handelskammer
Polsko-Białoruska Izba Handlowo-Przemysłowa
ul. Trębacka 4; 00-074 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6309793; Fax: (+48-22) 6309794
Polnisch-Belgisch-Luxemburgische
Handelskammer
Polsko-Belgijsko-Luksemburska Izba Handlowa
ul. Trębacka 4; 00-074 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6309600; Fax: 8274673
Vereinigung kasachischer Industrie- und
Handelskammern – Repräsentanz in Polen
Przedstawicielstwo Związku Izb HandlowoPrzemysłowych Republiki Kazachstan w Polsce
ul. Nowowiejska 10; 00-643 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8758567; Fax: 8255683
Polnisch-Lettische Industrie- und Handelskammer
Polsko-Łotewska Izba Handlowo-Przemysłowa
ul. Trębacka 4; 00-074 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6309702 ; Fax: 8274673, 8263506
Polnisch-Litauische Wirtschaftskammer
Polsko-Litewska Izba Gospodarcza
Al. Niepodległości 210; 02-577 Warszawa
Tel/Fax: (+48-22) 8257545
Polnisch-Russische Industrie- und Handelskammer
Polsko-Rosyjska Izba Handlowo-Przemysłowa
ul. Marszałkowska 115; 00-102 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6243166; Fax: 6249485
Polnisch-Schweizerische Industrie- und
Handelskammer
Polsko-Szwajcarska Izba Przemysłu i Handlu
ul. Szpitalna 6; 00-031 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8277621; Fax: 8277623
e-mail: [email protected]
Polnisch-Ukrainische Wirtschaftskammer
Polsko-Ukrainska Izba Gospodarcza
ul. Trębacka 4; 00-074 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6309793 ; Fax: (+48-22) 6309794
e-mail: [email protected]
Schwedisch-Polnische Handelskammer
Szwedzko-Polska Izba Handlowa
ul.Chmielna 101/102; 80-748 Gdańsk
Tel.: (+48-58) 7631469; Fax: 7631480
Business in Polen
ANHANG 30
AUSGEWÄHLTE BOTSCHAFTEN
UND HANDELSABTEILUNGEN IN POLEN
Australische Botschaft
ul. Nowogrodzka 11 ; 00-513 Warschau
Tel.: (+48-22)5213444; Fax: 6273500
Botschaft der Republik Indonesien
ul. Estońska 3/5; 03-903 Warschau
Tel.: (+48-22) 6175179; satellite Fax: 39121885
Botschaft des Königreiches Belgien
ul. Senatorska 34 ; 00-095 Warschau
Tel.: (+48-22):8270233 ; Fax: 8285711
Botschaft der Republik Irland
ul. Humańska 10 ; 00-789 Warschau
Tel.: (+48-22)8496655; Fax: 8498431
Botschaft der Volksrepublik China
ul. Bonifraterska 1; 00-203 Warschau
Tel.: (+48-22)8313836; Fax: 6354211
Botschaft der Republik Israel
ul. Krzywickiego 24 ; 02-078 Warschau
Tel.: (+48-22)8250028; Fax: 8251607
Botschaft des Königreiches Dänemark
ul. Rakowiecka 19 ; 02-517 Warschau
Tel.:(+48-22) 5652900; Fax: 5652970
Botschaft der Republik Italien
pl. J.H. Dąbrowskiego 6 ; 00-055 Warschau
Tel.: (+48-22)8263471; Fax: 8278507
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
ul. Dąbrowiecka 30 ; 03-932 Warschau
Tel.: (+48-22)6173011; Fax: 6173582
Economic & Commercial Section
ul. Jazdów 12B ; 00-467 Warschau
Tel.: (+48-22)6219231/36; Fax: 6290520
Japanische Botschaft
ul. Szwoleżerów 8; 00-464 Warschau
Tel.: (+48-22) 6965000; Fax: 6965001
Botschaft der Republik Estland
ul. Karwińska 1; 00-639 Warschau
Tel.: (+48-22) 8811810; Fax: 8811812
Botschaft der Republik Finnland
ul. Chopina 4/8 ; 00-559 Warschau
Tel.: (+48-22)6294091; Fax: 6213412
Botschaft Republik Frankreich
ul. Puławska 17; 02-515 Warschau
Tel.: (+48-22) 5293000; Fax: 5293001
Botschaft der Republik Griechenland
ul. Górnośląska 35 ; 00-432 Warschau
Tel.: (+48-22) 6229460 ; Fax: 6229464
Botschaft des Vereinigten Königreiches
von Großbritannien
Al. Róż 1 ; 00-556 Warschau
Tel.: (+48-22) 6281001/05; Fax: 6217161
Handelsabteilung
ul. Emilii Plater 28 ; 00-688 Warschau
Tel.: (+48-22)6253030 ; Fax: 6253472
Kanadische Botschaft
ul.Matejki 1/5; 00-4817 Warschau
Tel.: (+48-22)5843100
Botschaft der Republik Kasachstan
ul. Królowej Marysieńki 14; 02-516 Warschau
Tel.: (+48-22) 6425388; Fax:6423427
Botschaft der Republik Korea
ul. Chłodna 51; 24. Stock ; 00-867 Warschau
(Handelszentrum Warschau)
Tel.: (+48-22) 8483337; Fax: 5282500
Botschaft der Republik Lettland
ul. Królowej Aldony 19; 03-928 Warschau
Tel.: (+48-22)6174389; Fax: 480201
Botschaft der Republik of Litauen
Al. Szucha 5 ; 00-580 Warschau
Tel.: (+48-22)6253368 ; Fax: 6253440
Botschaft der Islamischen Republik Malaysia
ul. Gruzińska 3 ; 03-902 Warschau
Tel.: (+48-22) 6174413; Fax: 39120490
231
232
XIII. Anhänge
Botschaft der Vereinigten Staaten von Mexiko
ul. Starościńska 1B m 4/5 ; 02-516 Warschau
Tel.: (+48-22)6468800; Fax: 6464222
Botschaft des Königreiches Marokko
ul. Starościńska 1 m 11-12; 02-516 Warschau
Tel.: (+48-22)8496341; Fax: 8481840
Botschaft des Königreichs der Niederlande
ul. Chocimska 6 ; 00-791 Warschau
Tel.: (+48-22)8492351; Fax: 8488345
Botschaft des Königreiches Norwegen
ul. Chopina 2A ; 00-559 Warschau
Tel.: (+48-22)6964030; Fax: 6280938
Botschaft der Bundesrepublik Österreich
ul. Gagarina 34 ; 00-748 Warschau
Tel.: (+48-22)8410081; Fax: 8410085
Handelsabteilung der Philippinen
ul. Mokotowska 48 m.204 ; 00-543 Warschau
Tel.: (+48-22)6289291; Fax: 6217658
Botschaft der Republik Portugal
ul. Zwycięzców 12 ; 03-941 Warschau
Tel.: (+48-22)6176021; Fax: 6174498
Botschaft der Russischen Föderation
ul. Belwederska 49 ; 00-761 Warschau
Tel.: (+48-22)6213453; Fax: 6253016
Handelsvertretung
ul. Belwederska 25 ; 00-761 Warschau
Tel.: (+48-22)8495817: Fax: 84190463
Botschaft der Slowakischen Republik
ul. Litewska 6 ; 00-581 Warschau
Tel.: (+48-22)5258110; Fax: 5258112
Botschaft der Republik Südafrika
ul. Koszykowa 54 ; 00-675 Warschau
Tel.: (+48-22)6256228; Fax: 6256270
Botschaft des Königreiches Spanien
ul. Myśliwiecka 4 ; 00-459 Warschau
Tel.: (+48-22)622 42 50; Fax: 622 54 08
Büro des Handelsrates
ul. Genewska 16 ; 03-940 Warschau
Tel.: (+48-22)6179408; Fax: 6172911
Botschaft des Königreiches Schweden
ul. Bagatela 3 ; 00-585 Warschau
Tel.: (+48-22)6408900; Fax: 6408983
Handelsabteilung
ul. Wołodyjowskiego 74 ; 02-724 Warschau
Tel.: (+48-22)8532030; Fax: 8532021
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Al. Ujazdowskie 27 ; 00-540 Warschau
Tel.: (+48-22)62804 81/82; Fax: 6210548
Botschaft des Königreiches Thailand
ul. Willowa 7 ; 02-790 Warschau
Tel.: (+48-22)8492655; Fax: 8492630
Botschaft der Tschechischen Republik
ul. Koszykowa 18 ; 00-555 Warschau
tel:(+48-22) 6287221; Fax: 6298045
Botschaft der Türkischen Republik
ul. Malczewskiego 32 ; 02-622 Warschau
Tel.: (+48-22)6464321; Fax: 6463437
Botschaft der Ukraine
Al. Szucha 7 ; 00-580 Warschau
Tel.: (+48-22)6293446 ; Fax: 6298103
Botschaft der Republik Ungarn
ul. Chopina 2 ; 00-559 Warschau
Tel.: (+48-22)6284451; Fax: 6218561
Botschaft der Republik Weißrussland
ul. Ateńska 67 ; 03-978 Warschau
Tel.: (+48-22) 6173212; Fax: 6178441
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
Al. Ujazdowskie 29/31 ; 00-540 Warschau
Tel.: (+48-22)5042000 ; Fax: 5042688
Handelsabteilung
Al. Jerozolimskie 56 C "IKEA"; 00-803 Warschau
Tel.: 6254374, 6254300
Business in Polen
233
ANHANG 31
HANDELSABTEILUNGEN POLNISCHER BOTSCHAFTEN UND KONSULATE
Ägypten
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
8, Ahmed Nessim St. Giza; Cairo
tel.: (+20-2) 3379683; fax: 3609353
e-mail: [email protected]
Embassy of the Republic of Poland
5 El Aziz Osman Str., Zamalek, Cairo
tel.: (+202) 3417456, 3409583
e-mail: [email protected]
Algerien
Ambassade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
4 bis, rue Rabah Bourbia; El-Biar, Alger
tel.: (+213-2) 921706, 921828; fax: 921622
e-mail: [email protected]
Ambassade de la République de Pologne
37 Av. Mustapha Ali Khodja, El-Biar, Alger 2
tel.: (+213-2) 923474, 922533; fax: 921435
e-mail: [email protected]
Argentinien
Embajada de la Republica de Polonia
Departamento Economico y Comercial
Vi rrey del Pino 3147; 1426-Buenos Aires
tel.: (+54-1) 5515397; fax: 5515097
e-mail: [email protected]
Embajada de la Republica de Polonia
Calle Alejandro Maria de Aguado 2870
1425 Buenos Aires
tel.: (+54-1) 48029681; 48029683
e-mail: [email protected]
Australien
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
10 Trelawney Street, Woollahra,
NSW 2025, Sydney
tel.: (+61-2) 93639821; fax: 9327856
e-mail:[email protected]
Embassy od the Republic of Poland
7 Turrana Str., Yarralumla, ACT 2600 Canberra
(+61-02) 62721000, 62731208; fax: 2733184
e-mail: [email protected]
Azerbajdschan
Embassy of the Republic of Poland
65, Teymour Aliyew Street, 370069 Baku
tel.: (+99412) 612242; fax: 410957
Belgien
Ambassade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
18, Avenue de l`Horizon; 1150 Bruxelles
tel.: (+322) 7716815; fax: 7711839
e-mail: [email protected]
Ambassade de la République de Pologne
Avenue des Gaulois 29, 1040 Bruxelles
tel.: (+322) 7357212; fax: 7361881
e-mail: [email protected]
Brasilien
Embaixada da Republica da Polonia
Escritorio do Conselheiro Comercial
Avenida das Nacoes, Lote 33;
Caixa Postal 07376, Brasilia
tel.: (+55-61) 2428698; fax: 2428738
e-mail: [email protected]
Consulado General da Republica de Polonia
Economic and Commercial Section
Avenida das Nacoes, Lote 33,
Caixa Postal 07376, Brasil
tel.: (+5561) 2428698; fax: 2428738
e-mail: [email protected]
Bulgarien
Ambassade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
ul. Ewłogi Georgiew 125; 1504 Sofia
tel.: (+359-2) 9434245; fax: 9434814
e-mail : [email protected]
Ambassade de la République de Pologne
Chan Krum 46, 1000 Sofia
tel.: (+3592) 9872610, 9872660; fax. 987293
e-mail: [email protected]
234
Volksrepublik China
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
1, Ri Tan Lu, Beijing, 100600 Beijing
tel.: (+86-10) 65321888; fax: 65325364
e-mail: [email protected]
www.polecom.com.cn
Consulate General of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
Jianguo Xi Lu 618, Shanghai
tel.: (+8621) 64334735; fax: 64330161
e-mail: [email protected]
www.polandshanghai.com
Consulate General of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
Shamian Dajie 63, Kanton
tel.: (+8620) 81877991; fax: 81853992
e-mail: [email protected]
XIII. Anhänge
Generalkonsulat der Republik Polen
Wirtschafts-und Handelsabteilung
81675 Munchen Ismaninger Str. 62a
tel.: (+4989) 41860842; fax: 471318
e-mail: [email protected]
Generalkonsulat der Republik Polen
Wirtschafts-und Handelsabteilung
Grundgenstr. 20; 22309 Hamburg
tel.: (+4940) 6311181; fax: 6325030
e-mail: [email protected]
Generalkonsulat der Republik Polen
Wirtschafts-und Handelsabteilung
Gorber str.14; 04105 Leipzig
tel.: (+49341) 9800281; fax: 9802043
e-mail: [email protected]
Estland
Ambassade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
Consulate General of the Republic of Poland
Narva mnt.9A, 10117 Tallin, Estonia
Economic and Commercial Section
tel.: (+372) 6604378; fax: 6604380
2009,Two Pacific Place, 88 Queensway, Hong Kong e-mail: [email protected]
tel.: (+852) ) 28400779/814; fax: 29189109
e-mail: [email protected]
Ambassade de la République de Pologne
www.polandtrade.com.hk
Pärnu Mnt. 8, 10-148 Tallinn, PO Box 247
tel.: (+372) 6278210, 6278208; fax: 445221
Dänemark
e-mail: [email protected]
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
Europäische Union
Ryvangs Alle 46; Copenhagen - 2900 Hellerup
Mission de la République de Pologne
tel.: (+45) 39622633; fax: 39622554
Auprès des Communautés Européennes
e-mail: [email protected]
282-284 Av. de Tervuren; 1150 Bruxelles
www.brh-dania.dk
tel.: (+322) 7777224; fax: 7777287
e-mail: [email protected]
Embassy of the Republic of Poland
Richelieus Allé 12, 2900 Hellerup Copenhagen
Finnland
tel.: (+45) 39467700; fax: 39467766
Embassy of the Republic of Poland
e-mail: [email protected]
Economic and Commercial Section
Risto Rytin tie 7; 00-580 Helsinki
Deutschland
tel.: (+3589) 6847240; fax: 6848907
Botschaft der Republik Polen
e-mail: [email protected]
Lassenstr. 19-21, 14193 Berlin
tel.: (+49-30) 223130; fax: 22313155
Embassy of the Republic of Poland
e-mail: [email protected]
Armas Lindgrenin tie 21, 00570 Helsinki
tel.: (+3589) 6848077, 6848090; fax: 6847477
Botschaft der Republik Polen
e-mail: [email protected]
Wirtschafts-und Handelsabteilung
Glinkastrasse 5-7, 10117 Berlin, Deutschland
tel.: (+49-30) 2292739; fax: 2292451
e-mail: [email protected]
www.wirtschaft-polen.de
Business in Polen
Frankreich
Ambassade de la République de Pologne
1 rue de Talleyrand, 75007 Paris
tel.: (+33-1) 43173400; fax: 43173507
www.ambassade.pologne.net
Ambassade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
86, rue de la Faisanderie; 75116 Paris
tel.: (+33-1) 45041020; fax: 45046317
www.weh.ambassade.pologne.net
Consulat Général de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
Lyon 79, rue Crillon, 69458 Lyon
tel.: (+33-4) 78931480; fax: 37511236
www.lyon.consulat.pologne.net
Griechenland
Embassy of the Republic of Poland
22, Chrysanthemon Str,. Paleo Psychico
152-54 Athens
tel.: (+30-1) 6778260, 6725793; fax: 6718394
e-mail: [email protected]
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
1, Kondoleondos Street
GR-154 52 Psychico, Athens
tel.: (+30-210) 6726176; fax: 6721952
e-mail: [email protected]
www.wehateny.gr
Großbritannien
Embassy of the Republic of Poland
47 Portland Place, London W1N 4JH
tel.: (+44171) 8707742700; fax: 2073234018
e-mail: [email protected]
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
15, Devonshire Street; London W1N 2AR
tel.: (+44-20) 75807472; fax: 73230195
e-mail: [email protected]
www.polishemb-trade.co.uk
Indien
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
50-M, Shantipath, Chanakyapuri,
New Delhi 11021
tel.: (+91-11) 26889215; fax: 26872033
e-mail: [email protected]
www.poltradeindia.org
Consulate of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
Manavi Apartments, 36, B.G. Kher Marg,
Malabar Hill, Mumbai 400 006
tel.: (+91-22) 23633863; fax: 23633376
e-mail: [email protected]
www.polishconsulate.com
Indonesien
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
JI.H.R.Rasuna Said Kav.X Blok IV/3
Kuningan, Jakarta Selatan 12950
tel.: (+62-21) 2525938, 2525947; fax: 2525960
e-mail: [email protected]
www.polandembjak.org
Irland
Embassy of the Republic of Poland
5, Ailesbury Road, Ballsbridge, Dublin 4
tel.: (+353-1) 2830855; fax: 2698309
e-mail: [email protected]
Embassy of Republic of Poland
Economic and Commercial Section
4 The Vicarage St John`s Road; Dublin 4
tel.: (+353-1) 2691370; fax: 2697662
e-mail: [email protected]
www.polishembassy.ie
Israel
Embassy of the Republic of Poland
16, Soutine St., 64-684 Tel-Aviv
tel.: (+972-3) 5240186 ; fax: 5237806
e-mail: [email protected]
www.embpol.org
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
79, Yehuda Hamaccabi St., 62-300 Tel-Aviv
tel.: (+972-3) 5446246; fax: 5446247
e-mail: [email protected]
Italien
Ambassade de la République de Pologne
Via P.O.Rubens 20,
Monti Parioli 00197, Roma
tel.: (+3906) 3224455, 3216073; fax: 3217895
www.abasciatapolonia.it
235
236
XIII. Anhänge
Ambassade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
Via Olona 2/4; 00198 Roma
tel.: (+39-06) 8548189; fax: 8553391
e-mail: [email protected]
www.infopolonia.it
Kasachstan
Embassy of the Republic of Poland
Dzarkentskaia 9-11, Iskanderova 13,
480100 Almaty, P.O.Box 228
tel.: (+7-3272) 581550
e-mail: [email protected]
Consulat Général de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
Via Capecelatro 53/4; 20148 Milano
tel.: (+39-02) 48713164; fax: 405303
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
Almaty 480051; ul. Baturina 4
tel/fax: (+7-3272) 647911
e-mail: [email protected]
Japan
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
2-13-5 Mita, Meguro-ku, Tokyo 153-0062
tel.: (+81-3) 57947050; fax: 57947053
e-mail: [email protected]
Jugoslawien
Ambassade de la République de Pologne
Kneza Milośa 38, 11000 Beograd
tel.: (+38111) 36115287; fax: 3616939
e-mail: [email protected]
Ambassade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
Debarska 12; 11000 Beograd,
tel.: (+38111) 4448484; fax: 4449525
e-mail: [email protected]
Kanada
Embassy of the Republic of Poland
443 Daly Avenue, Ottawa 2, Ontario K1N 6H3
tel.: (+1-613) 7890468, 7893376; fax: 7891218
e-mail: [email protected]
Consulate General of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
of the Trade Commissioner’s Office
3501 Av. du Musee; Montreal, Quebec H3G 2C8
tel.: (+1-514) 2820080; fax: 2821784
e-mail: [email protected]
www.poland-canada.org
Republik Korea
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
4F, DongKyung Bld., 604 Hannam-Dong,
Yongsan-gu Seoul 140-210
tel.: (+822) 37852471 fax: 7970853
e-mail: [email protected]
www.buypoland.or.kr
Kroatien
Ambassade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
ul. Rokefellerova 49; 41000 Zagreb
tel/fax: (+385-1) 4683128
e-mail: [email protected]
http://www.hinet.hr/utsa-republike-poljske/
Ambassade de la République de Pologne
Krlezin Gvozd 3, 10000 Zagreb
tel.: (+3851) 4899444; fax: 4834576
e-mail: [email protected]
Lettland
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
Elizabetes iela 2; 1340 Riga
tel.: (+371) 7039751; fax: 7039755
e-mail: [email protected]
www.poltrade.lv
Litauen
Ambassade de la République de Pologne
Economic and Commercial Section of the Consulate Smelio g-ve 20A. MTP Vilnius
General of the Republic of Poland
tel.: (+3702) 709001; fax: 709007
Toronto Branch - Trade Commissioner’s Office
3300 Bloor Street-West, Suite 220 Mezzanine
Ambassade de la République de Pologne
Toronto, Ontario, M8X 2X3
Service Economique et Commercial
tel.: (+1-416) 2336571; fax: 2339578
Kastonu g.N 2/14; 20-01 Vilnius
e-mail: [email protected]
tel.: (+370-2) 617960; fax: 610686
e-mail: [email protected]
Business in Polen
Malaysia
Embassy of the Republic of Poland
No 495, 4 ½ Miles Jalan Ampang,
68000 Ampang Selangor
50704 Kuala Lumpur
tel.: (+603) 4576733, 4576719; fax: 4570123
e-mail: [email protected]
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
45 Jalan Tun Ismail;
50480 Kuala Lumpur
tel.: (+60-3) 4430940; fax: 4430216
e-mail: [email protected]
Marokko
Ambassade de la République de Pologne
23, Rue Ogbah, Rabat, Maroc B.P.425
tel.: (212 37) 771173, 771791; fax: 775320
e-mail: [email protected]
Ambassade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
Boite Postale 384; Rabat, Maroc
tel.: (+212-37) 768368; fax: 769068
e-mail: [email protected]
Consulat Général de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
9 rue d’Alger; BP 13600 Casablanca
tel.: (+212-22) 279138; fax: 279139
e-mail: [email protected]
Moldawien
Embassy of the Republic of Poland
MD-2009 Chisinau, str. Plamadeala 3
tel.: (+3732) 236551; fax: 238553
e-mail: [email protected]
237
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
Van Lennepweg 51; 2597 LG Den Haag
tel.: (+31-70) 3069944; fax: 3543966
e-mail: [email protected]
www.polamb.nl/weh/polish/index.html
Nigeria
Embassy of the Republic of Poland
10, Idejo Street, Victoria Island, Lagos
tel.: (+2341) 2614684, 2614686; fax: 2614685
e-mail: [email protected]
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
1, Amado Tijani Street Victoria Island
P.O. Box 8356, Lagos
tel.: (+2341) 2620660; fax: 2620649
e-mail: [email protected]
www.polnig.org
Norwegen
Embassy of the Republic of Poland
Olav Kyrres plass 1, 0244 Oslo
tel.: (+4722) 555536, 430015; fax: 444839
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
Uranienborg terasse 11; 0351-Oslo 3
tel.: (+47-22) 602448; fax: 565381
e-mail: [email protected]
Österreich
Botschaft der Republik Polen
Hietzinger Hauptstraße 42c, 1130 Wien; PO Box 17
tel.: (+43-1) 8777444; fax: 8777444238
e-mail: [email protected]
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
MD-2009 Chisinau, str. Plamadeala 3
tel.: (+3732) 238956; faz: 238957
e-mail: wehamb@ ch.moldpac.md
Botschaft der Republik Polen
Wirtschafts-und Handelsbeteilung;
Titlgasse 15; 1130 Wien
tel.: (+43-1) 8778341; fax: 8776342
e-mail: [email protected]
www.handelsratpolen.at
Niederlande
Embassy of the Republic of Poland
Alexanderstraat 25, 2514 JM Den Haag
tel.: (+31-70) 3602806; fax: 3602810
e-mail: [email protected]
Portugal
Ambassade de la République de Pologne
Avenida das Descobertas 2, 1400-092 Lisboa
tel.: (+ 352-1) 3012350, 213013; fax: 213010
e-mail: [email protected]
238
XIII. Anhänge
Ambassade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
Avenida da Republica, 9-7; 1050 Lisboa
tel.: (+351-1) 3526170; fax: 3526174
e-mail: [email protected]
www.negociosnapolonia.com
Republik Südafrika
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
P.O.Box 1547, Houghton 2041,
Johannesburg, RSA
tel.: (+2711) 7886597; fax: 4425375
e-mail: [email protected]
www.brhjhb.org.za
Singapur
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
435 Orchard Road, 10-01/02 Wisma Atria
Singapore 238877
tel.: (+65) 67340466; fax: 67346129
e-mail: [email protected]
Slowakische Republik
Ambassade de la République de Pologne
Hummelova 4, 814 91 Bratyslava
tel.: (+4212) 54413175; fax: 54413184
e-mail: [email protected]
Embassy of the Republic of Poland
14 Amos Street, Colbyn, Pretoria 0083
tel.: (+2712) 432631/2, 432621; fax: 432608
e-mail: [email protected]
Ambassade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
Zelena 6; 81-426 Bratyslava
tel.: (+4212) 54432744; fax: 54432007
e-mail: [email protected]
www.weh.polamb.sk
Rumänien
Ambassade de la République de Pologne
Al. Alexandru 23, 71237 Bucuresti
tel.: (+40-401) 2302330, 2302619; 2307832
e-mail: [email protected]
Slowenien
Embassy of the Republic of Poland
XV Cesta št 18, 1000 Ljubljana
tel.: (+3861) 4232882/3; fax: 4232881
e-mail: [email protected]
Ambassade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
Bd Aviatorilor 24; Bucuresti
tel.: (+40-21) 2307714; fax: 2307732
e-mail: [email protected] www.polonia.ro
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
1000 Lublana, Gradisce št 8/5
tel/fax: (+38661) 1261448
e-mail: [email protected]
www.pl-brh.si
Rußland
Ambassade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
123557 Moscou, rue Klimashkina 4
tel.: (+7 095) 2311611, 2311536; fax: 2311615
e-mail: [email protected]
www.polweh.ru www.polandemb.ru
Consulat Général de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
Rue 5-ya Sovietskaya 12; Sankt Petersburg
tel.: (+7 812) 2744314; fax: 2744318
e-mail: [email protected]
Consulat Général de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
Kashtanova 51; 236000 Kaliningrad
tel.: (+7 0112) 273577; fax: 555436
e-mail: [email protected]
Spanien
Embajada de la Republica de Polonia
Oficina del Consejero Comercial de Polonia
Va. Del Dr. Arce, 25; 28002 Madrid
tel.: (+34-1) 5901280; fax: 5615108
e-mail: [email protected]
www.embajada-polonia.org
Embajada de la Republica de Polonia
c.Guisando 23 bis, 28035 Madrid
tel.: (+3491) 3736605/6
e-mail: [email protected]
Schweden
Embassy of the Republic of Poland
Karlavagen 35, S-114 32 Stockholm
tel.: (+46 8) 50575000; fax: 50575086
e-mail: [email protected]
www.polemb.se
Business in Polen
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
Friggagatan 4, 114 27 Stockholm
tel.: (+46 8) 4538420; fax: 216188
e-mail: [email protected]
www.polcommerce.com
Tunesien
Ambassade de la République de Pologne
5, Impasse No 1, Rue de Cordoue,
2092 El Manar I, Tunis
tel.: (+21 6) 71873837; fax: 71872987
e-mail: [email protected]
Schweiz
Botschaft der Republic Polen
Elfenstraβe 20a, CH-3006 Bern
tel.: (+41 31) 3520452/3; fax: 3523416
e-mail: [email protected]
Ambassade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
5, Rue ibn Assaker, 1004 Tunis, Tunisie
tel.: (+216-7) 751907; fax: 1238812
e-mail: [email protected]
Botschaft der Republik Polen
Wirtschafts-und Handelsabteilung
Elfenstrasse 9; CH-3006 Bern
tel.: (+41 31) 3511935; fax: 3513457
e-mail: [email protected]
www.weh-pl-bern.ch
Türkei
Embassy of the Republic of Poland
Atatürk Bulvari 241, Kavaklider PK 20
06650 Ankara
tel.: (+90312) 4675619, 4673315; fax: 4273987
e-mail: [email protected]
Thailand
Embassy of the Republic of Poland
Sri-Yukhon Building, 8 A Sukhumvit
Road, Soi 5, P.O. Box 1167, 10110 Bangkok
tel.: (+662) 2518891/3; fax: 2518895
e-mail: [email protected]
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
And Sokak No 8/17, 06680 Cankaya-Ankara
tel.: (+90-312) 4680471; fax: 4281234
e-mail: [email protected]
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
142 Sukhumvit Road
11th Fl., Two Pacific Place; Bangkok 10-110
tel.: (+66-2) 6532014; fax: 6532013
e-mail: [email protected]
Tschechische Republik
Ambassade de République de Pologne
Valdstejnská 8, 11801 Praha 1
tel.: (+4202) 57530388; fax: 57530399
e-mail: [email protected]
www.ambpol.cz
Ambassade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
ul. Hradešinska 1931/58; 10100 Praha 1
tel.: (+4202) 72739327; fax: 738016
e-mail: [email protected]
www.weh.cz
Consulat Général de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
Blahoslavova 4, 72827 Ostrava 1
tel.: (+42069) 6120460
e-mail: [email protected]
239
Consulate General of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
Toprakkale Sok. No 6, Burak Apt. D-3
Etiler - 80630, Istanbul
tel.: (+90212) 2658609; fax: 2650722
e-mail: [email protected]
Ukraine
Ambassade de la République de Pologne
Jaroslawiw Wal 12, 01034 Kiev -34
tel.: (+ 38044) 2300703; fax: 4641336
e-mail: [email protected]
Ambassade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
ul. Wolodymyrska 45; 01034 Kiev
tel.: (+38044) 2291298; fax: 2281140
e-mail: [email protected] [email protected]
Consulat Général de la République de Pologne
Economic and Commercial Section
Sarachowa 78a III, 79026 Lviv
tel/fax: (+380322) 972012, 971353
e-mail: [email protected]
www.wehkg-lv.txnet.com
240
XIII. Anhänge
Consulat Général de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
Artioma 16, 401 room, 61000 Charkiev
tel.: (+0380572) 585424; fax: 585425
e-mail : [email protected]
Ungarn
Embassy of the Republic of Poland
Városligeti fasor 16, 1068 Budapest
tel.: (+36-1) 3511300; 3511301; fax: 3511722
e-mail: [email protected]
Lengyel Koeztarsasag Nagykoevetsege
Kereskedelmi Tanacsos Hivatala
Stefania ut 65, 1143 Budapest XIV
tel.: (+36-1) 2514677; fax: 2529289
e-mail: [email protected]
www.ambpl-weh.org.hu
USA
Embassy of the Republic of Poland
2640 16th Street, N.W.,
Washington D.C.20009
tel.: (+1 202) 2343800, 3632189; fax: 3286271
e-mail: [email protected]
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
675 Third Ave. (19th Floor)
New York, N.Y. 10017
tel.: (+1 212) 3705300; fax: 8189623
e-mail: [email protected]
www.brhusa.com
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
1503 21st Street N.W., Washington, D.C. 20036
tel.: (+1 202) 4676693; fax: 4664005
e-mail: [email protected]
www.polishworld.com/polemb
Consulate General of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
333 East Ontario Street, Suite 39-06B
Chicago, ILL.60611
tel.: (+1 312) 6424102; fax: 6428829
e-mail: [email protected]
http://homepage.interaccess.com/~comconpl
Consulate General of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
12400 Wilshire Blvd., Suite 555
Los Angeles, CA 90025
tel.: (+1 310) 4428500; fax: 4428526
e-mail: [email protected]
http://pan.net/tradeconsul/
Usbekistan
Embassy of the Republic of Poland
Firdavsiy 66, Yunasabadskiy Rayon
700084 Tashkent, Uzbekistan
tel.: (+998 71) 1208650; fax: 1208651
e-mail: [email protected]
www.ambpol.uz
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
ul. Mahatma Gandi, 1 tupik 4;
700000 Tashkent
tel.: (+998-71) 1339650; fax: 1339750
e-mail: [email protected]
Republik Weißrußland
Ambasade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
ul. Wołodarskiego 6; 220050 Minsk
tel.: (+37-5172) 224819; fax: 204074
e-mail: [email protected]
http://embassypoland.nsys.by
Ambassade de la République de Pologne
P. Rumiancewa 6, 20034 Minsk
tel.: (+375-17) 2882313; fax: 2364992
Vietnam
Ambassade de la République de Pologne
Service Economique et Commercial
5, Ba Huyen Thanh Quan
Boite Postale No. 21; Hanoi
tel.: (+84-4) 8425155; fax: 8430517
Ambassade de la République de Pologne
3 Chua Mot Cot, Hanoi, SRW
tel.: (+84 4) 8452027, 8453728; fax: 8236914
Zypern
Embassy of the Republic of Poland
Economic and Commercial Section
11 Acharnon str.- 2027 Stravolos, Nicosia
tel.: (+357-22) 427007; fax: 313031
e-mail: [email protected]
Business in Polen
241
ANHANG 32
AUSGEWÄHLTE WIRTSCHAFTSINFORMATIONSDIENSTE
(Datenbanken, Geschäftsdaten und/oder Unternehmensverzeichnisse)
BMB Promotions Sp. z o.o.
ul. Mazowiecka 6/8 ; 00-048 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8268749;Fax: 8273773
e-mail: [email protected] www.bmb.pl
BOSS Wirtschaftsinformationen Sp. z o.o.
Aleje Jerozolimskie 87, 02-001 Warszawa
Tel.: (+48-22) 3310715; Fax: 3310720
e-mail: [email protected] www.boss.com.pl
Dun & Bradstreet Poland Sp. z o.o.
ul. Jana Olbrachta 94 ; 01-102 Warszawa
Tel.: (+48-22) 5332400; Fax: 5332424
Mediatex
ul. Kochanowskiego 12b ; 01-864 Warszawa
Tel./Fax: (+48-22) 6331595
www.mediatex.pnet.pl
Institut für Konjunktur und Außenhandel
Instytut Koniunktur i Cen Handlu Zagranicznego
ul. Zurawia 4a ; 00-503 Warszawa
Tel. (+48-22) 6934767; 6934547
www.ikchz.warszawa.pl
Cushman and Wakefield, Healey and Baker
ul. Sienna 73; 00-833 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8202020 ; Fax: 8202021
www.healey-baker.com
Hi-Tech Co., Ltd
ul. Akademicka 3 , 02-038 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8234252
Fax: (+48-22) 6688390
www.hitech.com.pl
Info-Net KIG Sp. z o.o.
ul. Trębacka 4 ; 00-074 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6309693, 6309623
Fax: (+48-22) 8289921, 8274080
e-mail: infodata.kig.pl www. kig.pl
Zentrum für Informationsverarbeitung
Al. Niepodległości 188b ; 00-950 Warszawa
Tel.: (+48-22) 8251240-42, Fax: 8253319
e-mail: [email protected] www.opi.org.pl
Kompass Poland Ltd.
ul. Mokotowska 49; 00-542 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6600420; Fax: 6600510
e-mail: [email protected]
www.kompass.com.pl
Stiftung für Marktwirtschaft und Unternehmen
ul. Emilii Plater 47; 00-118 Warszawa
Tel.: (+48-22) 6521621; Fax: 6209974
Polnische Agentur für Information und
∗
Auslandsinvestitionen
ul.Bagatela 12, 00-585 Warszawa
Tel.: (+48-22) 3349800; Fax: 3349999
www.paiz.gov.pl
PAP Polnische Presseagentur Wirtschaftsdienst
ul. Pawia 55; 00-950 Warszawa
Tel. (+48-22) 6280001
www.pap.com.pl
TeleAdreson Sp. z o.o.
ul. Trubadurów 11; 80-205 Gdańsk
Tel.: (+48-58) 3454655; Fax: 3454680
www.teleadreson.com.pl
Gelbe Seiten
Panorama Polska Sp. z o.o.
ul. Domaniewska 41; 02-672 Warszawa
Tel.: (+48-22) 5422000; Fax: 5422001
e-mail: [email protected]
www.pf.pl
∗
Hinweis: Die Polnische Agentur für Information
und Auslandsinvestitionen wurde im Juni 2003
gegründet und ist der Rechtsnachfolger der
Polnischen Agentur für Auslandsinvestitionen, die
als Institution an mehreren Stellen der Publikation
genannt wird.
Anhänge
242
ANHANG 33
VERTRETUNGEN DER UNIDO
BÜROS FÜR INVESTITIONS- UND TECHNOLOGIEFÖRDERUNG
UNIDO IPO Ägypten
Mr. Enrico Sasdelli, Direktor
Adly Sreet 8, Cairo, Egypt
Tel: +202 3915901, 3910417; Fax: + 202 3957631
e-mail: [email protected]
UNIDO IPO Bahrain
Mr. Hashim Hussein, Direktor
Bahrain Development Bank House
P.O. Box 10523, Bldg. No. 170.Road 1703
Manama 317, Bahrain
Tel: +973 536881; Fax: +973 536883
e-mail: [email protected]
UNIDO ITPO Belgien
Ministère de la Region Wallonne
Agence Wallonne à l’Exportation
Place Sainctelette, 2; B-1080 Brussels, Belgien
Tel: +32 2 4218211; Fax: +32 2 4218787
e-mail: [email protected]
UNIDO ITPO China
Mr. Tao Dong, Direktor
UNIDO Shanghai Investment Promotion Center
16F New Town Center, 83, Loushanguan Road
Shanghai, 200336, China
Tel: +8621 62368800; Fax: +8621 62368024
e-mail: [email protected]
Mr. Yuandong HU, Direktor
No. 17, Xi WU Jei, San Li tun
Chaoyang District, Beijing 100600, China
Tel: +8610 65326140, 65326141; Fax: +8610 65326145
e-mail: [email protected]
UNIDO ITPO Griechenland
Mr. Alexandros Roussopoulos, Direktor
7, Stadiou Street, 7th Floor, Syntagma
10562 Athenes, Greece
Tel: +302 10 3248319, 3248367; Fax: + 302 10 3248778
e-mail: [email protected]
UNIDO ITPO Großbritannien
Mr. John McFadzean, Direktor
Renaissance House
P.O.Box 37, Centre Park
Warrington Cheshiere WA1 1XB, Großbritannien
Tel: +44 1925 400100; Fax: +44 1925 400400
e-mail: [email protected]
Business in Polen
UNIDO ITPO Frankreich
Mr. Gérard Gaveau, Direktor
Service de l’ONUDI en France
9, rue Notre Dame des Victoires, F-75002 Paris, France
Tel: +331 44550505; Fax: +331 49269726
e-mail: [email protected]
UNIDO ITPO Italien
Mr. Stefano Giovannelli, Direktor
c/o Fiera di Milano: Largo Domodossola 1
I-20145 Milan, Italy
Tel: +3902 4815522; Fax: +3902 4985925
e-mail: [email protected]
Mr. Stefano Giovannelli, Direktor
Via della Beverara, 123, I-40131 Bologna, Italy
Phone: +378 690002, +39051 6343031; Fax: +378 690003, +39051 6341186
e-mail: [email protected]
UNIDO ITPO Japan
Mr. Hideo Nakanishi, Direktor
Shin-Aoyama Building, W-16F
1-1-1 Minami-Ayoama, Minato-Ku
Tokyo 107, Japan
Tel: +813 34029341; Fax: +813 34029384
e-mail: [email protected]
UNIDO IPO Jordanien
Ms. Monica Carcó, Direktor
c/o Jordan Investment Board
P.O.Box 893; Amman 11821, Jordan
Tel: +962 6 5608400; Fax: +962 65517626
e-mail: [email protected]
UNIDO ITPO Südkorea
Mr. Wan-Gil Kang, Direktor
c/o Korea International Cooperation Agency (KOICA)
128, Yunkun-dong, Chongro-gru
Seoul 110-460, Republic of Korea
Tel: +82 2 747891, 7478192; Fax: +82 2 7478193
e-mail: [email protected]
UNIDO IPO Marokko
Ms. Serena Massimi, Direktor
c/o Unité de Promotion des Investissements
Office pour le Développement Industriel
10 Rue Ghandi; BP 211 – Rabat, Morocco
Tel: +212 37 737979, 737889; Fax: +212 37 738070
e-mail: [email protected]
UNIDO ITPO Poland
Mr. Krzysztof Loth, Direktor
Aleja Niepodległości 186, 00-608, Warsaw
PO Box 10, Warsaw 12, Poland
Tel: +48 22 8259186 Fax: +48 22 8258970
e-mail: [email protected]
243
244
Anhänge
UNIDO ITPO Russische Föderation
Mr. Mikhail V. Rytchev, Direktor
UNIDO Center for International Industrial Coop.
Ulitsa Kuusinena 21B, 125252 Moskau, Russische Föderation
Tel: +7 095 9430021, 1989809; Fax: +7 095 9430018
e-mail: [email protected]
UNIDO IPO Tunesien
Mr. Antonino Trimarchi, Büroleiter
c/o Ministry of International Cooperation
98, Avenue Med. V 1002, Tunis-Belvedere, Tunesien
Tel: +216 71 845145; Fax: +216 71 846747
e-mail: [email protected]
UNIDO IPO Uganda
Mr. Andrea Negri, Büroleiter
c/o Uganda Investment Authority
The Investment Centre
Plot 28, Kampala Road
P.O.Box 7418, Uganda
Tel: +256 41 251561/-5
Fax: +256 41 342903
e-mail: [email protected]
INTERNATIONALE UND NATIONALE TECHNOLOGIEZENTREN –
UNIDO-KOOPERATIONSPARTNER
InterTec Ltd. Österreich
Brahmsplatz 8/3
A-1040 Wien, Österreich
Tel: +431 5044091; Fax: +431 5044094
Information: [email protected]
Internationales Zentrum für Genetik und Biotechnologie Italien
Dott. Decio Ripandelli, ICGEB – Area di Ricerca, Padriciano 99
34012 Trieste – Italien
Tel: +39 040 3757345; Fax: +39 040 3757363
e-mail: [email protected]
Nationale Zentrum für Technologietransfer – Kyiv (TTC) Ukraine
Kyiv 03150, a/я 52, Ukraine
Tel/fax: +044 – 2276502
e-mail: [email protected]
Nationale Zentrum für Technologietransfer (NCTT) Weißrussland
k.106, Akaдемическая 1,
220072 Minsk, Weißrussland
Tel/fax: +375 17 2841499
e-mail: [email protected]
Business in Polen
INTERNATIONALE TECHNOLOGIEZENTREN UND PARTNEREINRICHTUNGEN
Internationales Zentrum für Solarenergie (CASE) Australien
Mr. Gordon Thompson, Geschäftsführer
220 St. Georges Terrace
Perth, Western Australia 6000
Tel: +618 93217600; Fax: +618 93217497
e-mail: [email protected]
The International Materials Assessment and Application Centre (IMAAC) in Austria
Mr. Vladimir Kozharnovich, Programm- Manager
Abteilung Qualität, Technologie und Investment
Investment Promotion & Institutional Capacity-Building Division
UNIDO
Wien International Centre
P.O.Box 300, A-1400 Wien, Österreich
Tel: +431 26026 3720/3702; Fax: +431 26026 6809
e-mail: [email protected]
Internationales Zentrum für Moderne Industrietechnologie Indien
Mr. Vinod Kumar Yadav, Direktor
Core 5A, Ist Floor, BMTPC Office
India Habitat Centre. Lodi Road
New Delhi – 110003 Indien
Tel: +91 80 24647083; Fax: +91 80 24647082
e-mail: [email protected] , [email protected]
Internationales Zentrum für Wissenschaft und Hochtechnologie Italien
Mr. Francesco Pizzio, Geschäftsführer
AREA Science Park, Padriciano 99
34012 Trieste, Italien
Tel: +39 040 9228101; Fax: +39 040 9228101
e-mail: [email protected]
Internationales Zentrum für Wasserkarftanlagen (ICSHP) China
Prof. Tong Jiandong, Direktor
P.O.Box 202, 136 Nanshan Road
Hangzhou 310002 Volksrepublik China
Tel: +86 571 87023380; Fax: +86 571 87023353
e-mail: [email protected]
Internationales Zentrum für Materialtechnologie (ICM) China
Prof. Yan Yao (Ms)
Präsident der Chinesischen Akademie für Baustoffe
Guanzhuang, Chaoyang District
Beijing 100024, Volksrepublik China
Tel: +86 10 65750105, 65761325
Fax: +86 10 65762976
e-mail: [email protected]
Internationales Zentrum für Medizinische Biotechnologie (ICMB) Russische Föderation
Mr. Nikolay Durmanov, Koordinator
Ulitsa Kuusinena 21B
125252 Moskau, Russische Föderation
Tel: +7 095 2010051; Fax: +7 095 7254636
e-mail: [email protected]
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