PDF 1,5 MB - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft eV
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BUSINESS IN POLEN Für alle, die mehr über Polen wissen wollen Erarbeitet vom Büro für Investitions- und Technologieförderung der Organisation für Industrielle Entwicklung der Vereinten Nationen in Warschau unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Soziales Warschau, September 2003 Das Büro Warschau der UNIDO ITPO möchte an dieser Stelle folgenden Institutionen für ihr Engagement und ihre Mitarbeit in Vorbereitung der vorliegenden Neuausgabe des Nachschlagewerkes seinen Dank aussprechen: dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales, dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, dem Ministerium des Staatsschatzes, der Nationalbank Polens, der Polnischen Agentur für Auslandsinvestitionen (PAIZ), dem Forschungsinstitut für Außenhandel (IKCHZ) und dem Büro des Komitees für Europäische Integration. Unsere besondere Danksagung für den geleisteten Beitrag am Entstehen dieser Veröffentlichung möchten wir dem Büro des Zentralamtes für Statistik (GUS), den Unternehmen Cushman & Wakefield Healey & Baker, der Potworowski Kinast Grant Thornton GmbH, Herrn Prof. Włodzimierz Karaszewski und Frau Katarzyna Studzińska von der Nikolaus-KopernikusUniversität Toruń, dem Institut für Tourismus, der Vertretung der Europäischen Kommission in Polen und den Warschauer Büros der Weltbank, der EBRD und des IFC zum Ausdruck bringen. Ziel der Publikation ist die Präsentation eines allgemeinen Überblicks zur gegenwärtigen gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Lage in Polen und erhebt verständlicherweise keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die in ihr enthaltenen Informationen sollen einzig ein Wegweiser sein, da im Rahmen der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit stets aktuelle Gesetzeswerke und rechtsgültige Vorschriften zu Rate gezogen werden sollten. Im Einzelfall sind umfassendere Analysen für die Realisierung spezifischer Unternehmensprojekte notwendig. Die in der Publikation auf Basis des dargestellten Materials getroffenen Feststellungen implizieren, gleich in welcher Weise, nicht die Meinungsäußerung des UNIDO-Sekretariats, weder hinsichtlich des rechtlichen Status eines Landes, eines Territoriums, einer Stadt bzw. einer Region, einschließlich deren Verwaltungen, noch deren existierender Grenzen. Die Nennung von Unternehmensnamen und Produktbezeichnungen erfolgte nicht auf der Grundlage von Empfehlungen durch die UNIDO. Verantwortlicher Herausgeber: Grzegorz Bychawski Bearbeitung der deutschsprachigen Ausgabe: Michael Groß Copyrights UNIDO ITPO Warschau 2003 – Alle Rechte vorbehalten Veröffentlicht durch: UNIDO ITPO Warschau Al. Niepodległości 186; 00-608 Warschau, Polen Tel.: (+48-22) 8259186, 8259467; Fax: 8258970 e-mail: [email protected] Internet: www.unido.pl ISSN 1643-7535 Business in Polen 3 INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ....................................................................................... 7 Geographie ............................................................................................................................7 Klima.....................................................................................................................................7 Natürliche Vorkommen.........................................................................................................7 Energiequellen und Brennstoffe ............................................................................................8 Bevölkerung und Sprache......................................................................................................8 Politisches System und Regierung.......................................................................................10 Die Regierungsverwaltung ..................................................................................................12 II. WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ......................................................... 15 BIP und Inflation.................................................................................................................15 Haushaltspolitik...................................................................................................................17 Die Konvertibilität der Währung .........................................................................................18 Auslandsverschuldung.........................................................................................................20 Beschäftigung und Arbeitsmarkt .........................................................................................22 Industrie und Technologie ...................................................................................................24 Landwirtschaft.....................................................................................................................29 Bankensektor.......................................................................................................................31 Versicherungssektor ............................................................................................................36 Rentenreform.......................................................................................................................41 Telekommunikation.............................................................................................................43 Energiewirtschaft.................................................................................................................46 Verkehrsinfrastruktur und Autobahnbau .............................................................................48 Die Wirtschaft Polens im Jahre 2003 und weitere Perspektiven..........................................52 Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen ..........................................................54 UNIDO und ihre Aktivitäten in Polen .................................................................................60 III. AUSSENHANDEL.................................................................................................................. 64 Vorschriften für den Ex- und Import ...................................................................................64 Zölle ....................................................................................................................................66 Zollbefreiungen ...................................................................................................................68 Außenhandel - Resultate......................................................................................................69 IV. PRIVATISIERUNG................................................................................................................ 75 Rechtliche Rahmenbedingungen .........................................................................................75 Das Ministerium des Staatsschatzes ....................................................................................76 Privatisierung 2003 – Pläne und Zielstellungen...................................................................77 Die Privatisierungsagentur...................................................................................................78 Vielfältige Maßnahmenpalette.............................................................................................80 Privatisierung über Kapitalgesellschaften............................................................................81 Privatisierung durch Schuldenübernahme - Equity Swaps ..................................................83 Direktprivatisierung.............................................................................................................83 Agentur für Staatliches Agrareigentum ...............................................................................85 Massenprivatisierung...........................................................................................................87 Reprivatisierung ..................................................................................................................88 Kapitalmärkte......................................................................................................................89 V. AUSLANDSINVESTITIONEN .............................................................................................. 95 Rechtslage ...........................................................................................................................95 Staatliche Beihilfen für Neuinvestitionen ............................................................................99 Sonderwirtschaftszonen.....................................................................................................100 4 Inhaltsverzeichnis Freihandelszonen...............................................................................................................104 Institutionelle Strukturen für ausländische Direktinvestitionen .........................................105 Warum lohnt es sich, in Polen zu investieren?...................................................................106 Gründe ausländischer Investoren für ein Engagement in Polen.........................................107 Meinungen von Investoren ................................................................................................110 Ausländische Direktinvestitionen ......................................................................................112 Polnische Direktinvestitionen im Ausland.........................................................................117 VI. WIRTSCHAFTLICHE INTEGRATION .......................................................................... 120 Integration in die Europäische Union ................................................................................120 Europäische Freihandelsassoziation EFTA .......................................................................125 Mitteleuropäische Freihandelsassoziation CEFTA............................................................126 VII. STEUERSYSTEM ............................................................................................................... 127 Steuern ..............................................................................................................................127 Steuerermäßigungen für die Verwendung wiederverwendbarer Altstoffe .........................132 Steuererbefreiungen für Behinderten-Betriebe ..................................................................132 Abschreibungen.................................................................................................................133 Doppelbesteuerungsabkommen.........................................................................................134 VIII. IMMOBILIEN UND BAUWIRTSCHAFT .................................................................... 135 Gesetzlicher Rahmen für Immobilien................................................................................135 Erwerb von Immobilien durch Ausländer..........................................................................136 Geschäftsabschlusskosten..................................................................................................138 Professionelle Dienstleistungen auf dem Immobilienmarkt...............................................139 Immobilienmarkt nach Segmenten ....................................................................................141 Bauwirtschaft ....................................................................................................................146 IX. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND GEISTIGES EIGENTUM ...................... 147 Patentgesetze .....................................................................................................................147 Markenzeichen ..................................................................................................................148 Urheberrechte (Copyrights)...............................................................................................149 X. GEWERBLICHE TÄTIGKEIT IN POLEN....................................................................... 151 Gewerbliche Formen im Geschäftsleben ...........................................................................151 Gründung einer Gesellschaft .............................................................................................151 Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften.........................................................156 Wettbewerb und Verbraucherschutz..................................................................................158 Buchführung und Rechnungsprüfung................................................................................160 Öffentliches Auftragswesen ..............................................................................................161 Konkurs und Zahlungsunfähigkeit.....................................................................................162 Mitarbeiter.........................................................................................................................166 Leben in Polen...................................................................................................................170 XI. TOURISMUS IN POLEN .................................................................................................... 173 Ein beusch in Polen ...........................................................................................................174 Tourismus..........................................................................................................................178 XII. WIRTSCHAFTS- UND GESCHÄFTSINFORMATIONEN IN POLEN .................... 183 Institutionen.......................................................................................................................183 Zeitungen und Zeitschriften...............................................................................................185 Internet...............................................................................................................................186 XIII. ANHÄNGE.......................................................................................................................... 189 Business in Polen 5 DIAGRAMME UND KARTEN: Weltkarte mit Siedlungsgebieten der Auslandspolen ......................................................................9 Sitzverteilung im polnischenSejm (Juni 2003)..............................................................................11 Administrative Gliederung Polens ................................................................................................13 Inflationsentwicklung....................................................................................................................15 Dynamik BIP-Entwicklung (Vorjahr = 100).................................................................................16 Staatshaushalt – Ausgabenstruktur 2002.......................................................................................18 Auslandsverschuldung im Vergleich zu anderen ökonomischen Eckdaten...................................21 Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenquote.........................................................................................22 Der Privatsektor in Polen 1990 und 2001......................................................................................25 Anzahl und Größe landwirtschaftlicher Betriebe (nach Größenkategorien) ..................................29 Eigentumsstruktur des Bankensektors...........................................................................................33 Zahl der Versicherungsgesellschaften in den Jahren 1993-2002 ...................................................37 Struktur des LV-Marktes 2002......................................................................................................37 Struktur des Versicherungsmarktes 2002 (außer LV) ...................................................................38 Ausländische Investitionen im Versicherungssektor (Struktur).....................................................40 Polnische Rentenfondsaktiva von 1999-2002 ...............................................................................42 Fernmeldeabonnenten pro 100 Einwohner....................................................................................45 Güteranteil am Transportaufkommen ...........................................................................................48 Programm Autobahnbau in Polen .................................................................................................50 Export und Import.........................................................................................................................70 Export 2002 - Geographische Struktur..........................................................................................70 Importe 2002 - Geographische Struktur ........................................................................................71 Staatliche Währungsreserven 1993-2002 ......................................................................................74 Verkauf von Gesellschaften aus dem Portfolio der Privatisierungsagentur ...................................79 Wertumfang der durch die Privatisierungsagentur abgewickelten Privatisierungsvorhaben .........79 Privatisierungsergebnisse Ende 2002 ............................................................................................80 WB - Zahl der börsennotierten Unternehmen und die Börsenkapitalisierung ...............................93 Hauptgründe ausländischer Großinvestoren für ein wirtschaftliches Engagement in Polen ........108 Ausländische Direktinvestitionen in Polen..................................................................................112 Ausländische Direktinvestitionen nach Sektoren ........................................................................114 Geographische Struktur der ausländischen Direktinvestitionen in Polen ....................................116 Körperschaftssteuer - Steuersätze in Polen in den Jahren 1997-2004..........................................128 Genehmigungen für den Kauf von Grundstücken durch Ausländer............................................138 Büroimmobilien – Auflaufender Bestand und jährlicher Zuwachs .............................................141 Büroimmobilien – Mietpreise .....................................................................................................142 Einzelhandel – Auflaufender Bestand und jährlicher Zuwachs...................................................143 Einzelhandel – Vermietung.........................................................................................................144 Industrie- und Gewerbeflächen – Auflaufender Bestand und jährlicher Zuwachs.......................145 Industrie- und Gewerbeflächen – Vermietung und Leerstände ...................................................146 Touristische Einreisen in Polen nach Besuchszwecken 2002......................................................179 Deviseneinnahmen 1994-2002 in Mrd. USD ..............................................................................180 Auslandsreisen von polnischen Bürgern 1991-2002 ...................................................................181 Aufgliederung touristischer Inlandsreisen nach Jahreszeiten 2002..............................................182 6 Inhaltsverzeichnis TABELLEN: Produktion der wichtigsten Brennstoffe und Energieträger im Jahre 2002......................................8 Die aktuellen Funktionen der wichtigsten Verwaltungs- und Wirtschaftsbehörden. .....................14 Dynamik BIP-Entwicklung...........................................................................................................16 Staatshaushalt 2001 und 2002 (in Mrd. PLN) ...............................................................................17 Kreditwürdigkeit Polens (Bewertet von Internationalen Agenturen).............................................18 Unternehmen nach Sektoren und Eigentumsform.........................................................................24 Die Industrie Polens nach Branchen 2002.....................................................................................26 Die landwirtschaftliche Produktion 2002 ......................................................................................30 Geschäftsbanken in Polen im Jahre 2002 ......................................................................................34 Banken - Ranking nach Jahresabschluß ........................................................................................35 Außenhandel .................................................................................................................................69 Export Polen 2002 - wichtigste Handelspartner ............................................................................71 Import Polen 2002 - wichtigste Handelspartner ............................................................................72 Zahlungs- und Leistungsbilanz 1995-2002 ...................................................................................74 Von der Agentur für Staatliches Agrareigentum übernommener Landbesitz und dessen Umverteilung 1994-2002........................................................................................................86 Struktur Geldmarkthandel 2002 (in Mio. PLN) ............................................................................91 Zukunftsmärkte – Handelsstruktur 2002 (in Mio. PLN) ...............................................................92 Warschauer Börse – Marktsektoren in Zahlen (Stand vom 19.06.2002) .......................................94 Sonderwirtschaftszonen in Polen (Ergebnisse der Geschäftstätigkeit) ........................................102 Hauptgründe für ein wirtschaftliches Engagement von ausländischen Investoren in Polen ........109 Gesellschaften mit ausländischer Kapitalbeteiligung von 1991-2002 .........................................113 Polnische ausländische Direktinvestitionen 1995-2001 (in Mio. USD) ......................................117 Polnische ausländische Direktinvestitionen – Kapitalfluss 1995-2001........................................118 Einkommenssteuer natürlicher Personen (Steuersätze 2003) ......................................................130 Immobiliensteuersätze (nach ausgewählten Immobilientypen) ...................................................131 Wichtigsten Abschreibungssätze im Jahre 2003 .........................................................................134 Hotels und Hotelzimmer 2000-2001 ...........................................................................................182 Allgemeine Anmerkungen • • • • Die in der Publikation verwendeten statistischen Angaben entstammen offiziellen Veröffentlichungen des Zentralamtes für Statistik (GUS). Falls nicht anders bezeichnet, basieren die in der Publikation dargestellten Tabellen und Diagramme auf den im Text enthaltenen Informationen. Falls nicht gesondert hervorgehoben, beziehen sich die angegebenen USDAngaben auf den von der Nationalbank Polens ermittelten Mittelkurs des jeweiligen Zeitraumes. Der im Text verwendeten Begriff ‚Industrie’ beinhaltet Bergbau, verarbeitende Industrie, produzierendes Gewerbe und den Versorgungssektor für Elektroenergie, Gas und Wasser. Business in Polen 7 I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Geographie Die Republik Polen (Rzeczpospolita Polska) gehört zu den größten Staaten Zentraleuropas. Sie grenzt an Russland, Litauen, Weißrussland, die Ukraine, die Slowakei, die Tschechische Republik und Deutschland. Die Nordgrenze bildet die Ostsee, die leichten Zugang zu den skandinavischen und den Nordseehäfen gewährt. Die Hauptstadt von Polen ist das zentral gelegene Warschau. Hinsichtlich seines Landesterritoriums ist Polen mit seinen 312.677 km2 und 3 % der europäischen Gesamtfläche der neuntgrößte Staat in Europa. Polen ist fast ganz in die nordeuropäische Tiefebene eingebettet und liegt, außer entlang seiner Südgrenze mit den Gipfeln der Sudeten und Karpaten, mit wenigen Erhebungen höher als 300 m über dem Meeresspiegel. Der Rysy ist mit 2.499 m der höchste von ihnen. Ein Fünftel des Landesterritoriums nehmen Wiesen und Weideflächen ein. Über 28,4 % der Gesamtfläche sind bewaldet. Die größten Flüsse streben in Nordrichtung die Weichsel (1.074 km) durchströmt die Landesmitte und die Oder (854) fließt entlang der polnischen Westgrenze. Klima Polen hat ein gemäßigtes Klima mit verhältnismäßig kalten Wintern und warmen Sommern. Die Winter sind landeinwärts kälter, im Norden beträgt die Durchschnittstemperatur im Januar -1° C (30° F), im Südosten -5° C (23° F). Die Julitemperaturen schwanken von 16,5° C (23° F) in Küstennähe bis 19° C im Süden. Die Regenfälle sind unterschiedlich ergiebig, von jährlich unter 500 mm in den Niederungen bis 1.270 mm im südpolnischen Bergland. Natürliche Vorkommen Polen besitzt wichtige Bodenschätze und landwirtschaftliche Ressourcen. Es hat die fünftgrößten Stein- und Braunkohlevorkommen der Welt und verfügt über Kupfer, Schwefel, Zink, Blei, Silber, Magnesium und Steinsalz. Sie bilden einen bedeutenden Teil des polnischen Exports. Es bestehen auch ausbaufähige Nutzungsmöglichkeiten von Erdgas, Kalk, Kaolin, Lehm und Kalium. Die Hauptanbauarten sind Weizen und andere Getreidesorten, Kartoffeln, Zuckerrüben und Futterpflanzen. Polen nimmt eine Spitzenposition im Export von Apfelkonzentrat ein und gehört zu den weltweit führenden Produzenten von Beerenfrüchten, Weißkohl I. Allgemeine Informationen 8 und Möhren. Im Jahre 2000 war Polen weltweit der drittgrößte Roggen- und der Kartoffelproduzent. Ende 2002 zählte der Viehbestand 5,4 Millionen Fleisch- und Milchrinder und 19 Millionen Schweine. Aufgrund der günstigen geographischen Lage und des gemäßigten Klimas ist über die Hälfte des Territoriums Polens landwirtschaftlich nutzbar (16,49 Mio. ha). Hinzu kommen über 8,9 Mio. Hektar forstwirtschaftliche Flächen, so dass dem Rohstoff Holz eine bedeutende Rolle als natürliche Ressource zukommt. Energiequellen und Brennstoffe Der überwiegende Teil der polnischen Elektroenergie stammt aus kohle- und braunkohlebetriebenen Kraftwerken. Die übrigen sind Wasserkraftwerke. Die Steinkohle bleibt das Fundament der polnischen Industrie. Die Kohlevorkommen sorgen für ein Gleichgewicht zwischen Energieverbrauch, Energieproduktion, Erdölimport und Kohleexport. Im Jahre 2002 wurden, wie bereits im Jahre zuvor, 104 Mio. Tonnen Steinkohle und 58,2 Mio. Tonnen Braunkohle gefördert sowie 8,8 Mio. Tonnen Koks erzeugt. Die nachstehende Tabelle zeigt die Produktionsmengen von Erdgas, wichtigen Brenn- und Kraftstoffen sowie Elektroenergie Produktion der wichtigsten Brennstoffe und Energieträger im Jahre 2002 Maßeinheit Fördervolumen Steinkohle Mio. Tonnen 103,5 Braunkohle Mio. Tonnen 58,2 Koks Mio. Tonnen 8,8 Heizöl Mio. Tonnen 4,7 Benzin (einschl. Luftfahrt) Mio. Tonnen 4,0 Dieselöl Mio. Tonnen 4,6 Erdgas Kubikhektometer 5.259,0 Elektroenergie TWh 141,3 Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003 Ca. 40 % des polnischen Bedarfs an Erdgas werden durch einheimische Förderung gedeckt. Der Großteil der Importe stammen aus Russland. Bevölkerung und Sprache In den letzten Jahren verweist Polen, das zur Zeit 38,3 Millionen Einwohner zählt, auf sehr geringe Bevölkerungswachstumsraten. Im Jahre 1999 war zum ersten Mal in der Nachkrieggeschichte eine leicht rückläufige Tendenz zu beobachten, dies sich in den Jahren 2000-2001 fortsetzte. Im Jahre 2002 verzeichnete Polen einen Rückgang beim Bevölkerungszuwachs um 0,06 %. Ca. 62 % der Polen leben in 884 überwiegend kleinen und mittelgroßen Städten, die Hälfte der Stadtbewohner wohnt in 42 Städten mit Business in Polen 9 mehr als 100.000 Einwohnern. Warschau, Hauptstadt und größte Stadt Polens, hat 1,6 Mio. Einwohner. Außer Warschau sind Łódź, Kraków, Wrocław (Breslau), Poznań (Posen) und das Ballungsgebiet Gdańsk-Sopot-Gdynia (Danzig-Sopot-Gdingen) die bedeutendsten polnischen Großstädte. Insgesamt zählen sie 3,6 Mio. Einwohner. Hinsichtlich der Bevölkerungszahl rangiert Polen auf dem 8. Platz in Europa und dem 29. in der Welt. Die Bevölkerungsdichte beträgt 122 Einwohner pro Quadratkilometer. Die Zahl der Auslandspolen wird auf 12 Millionen geschätzt, wovon die meisten in den USA (5,6 Mio.), in den GUS-Staaten (2,5 Mio.), in Frankreich (1 Mio.), Deutschland (0,8 Mio.), Kanada (0,4 Mio.), Brasilien (0,2 Mio.), Australien (0,15 Mio.) und in Großbritannien (0,14 Mio.) leben. Weltkarte mit Siedlungsgebieten der Auslandspolen Quelle: Institut für Geodäsie und Kartographie Die Bevölkerungsentwicklung tendiert in Richtung eines dynamischen Anstiegs der erwerbsfähigen Bevölkerung bis 2005. Im Jahre 2002 gab es in Polen 14,9 Millionen Erwerbstätige, einschließlich der 4,9 Mio. Menschen, die in Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern arbeiten. Die Zahl der Rentner beträgt 9,2 Millionen. Obwohl die Zahl der Rentner steigt, gehören die polnischen Erwerbsfähigen zu den jüngsten in Europa. Erwerbstätig sind 54,8 % (Stand: 1. Quartal 2003). Vom ethnischen Standpunkt betrachtet ist Polen eines der homogensten Länder Europas. Mehr als 98 % der Bevölkerung sind polnischer Abstammung. Unter Geschäftsleuten und in der jungen Generation ist Englisch die beliebteste Fremdsprache. Außerdem sprechen aufgrund der geographischen Lage Polens viele Polen Deutsch und Russisch. 10 I. Allgemeine Informationen Politisches System und Regierung Polen war das erste mittelosteuropäische Land, das aus dem kommunistischen Machtsystem ausbrach. Diesen kühnen Schritt amten bald alle Völker dieser Region nach. Er begann Anfang 1989 mit Diskussionen zwischen den kommunistisch Machthabern und der Opposition. Diese Debatten sind als „Verhandlungen am Runden Tisch“ berühmt geworden. Es wurden dort bedeutende Vereinbarungen getroffen, so u.a. über die Legalisierung der Gewerkschaft „Solidarność“ und die Wahlen am 4. Juni 1989, welche die Kandidaten von der „Solidarność“ gewannen, die anschließend die erste nichtkommunistische Regierung seit Ende des Zweiten Weltkriegs stellte. Polen ist eine Republik, in der eine Mischung des parlamentarischen und präsidialen Modells eingeführt wurde. Im Jahre 1997 verabschiedete die Nationalversammlung eine neue Verfassung, die durch ein Referendum angenommen wurde. Die neue Verfassung enthält einige für die Geschäftswelt wichtige Garantien. Sie stellt fest, dass die Republik Polen Wirtschaftsfreiheit gewährleistet und dass diese Freiheit nur kraft Gesetzes eingeschränkt werden darf. Anderseits schützen Verfassungsvorschriften über öffentlichen Finanzen Geschäftstätige vor unfairer und unbotmäßiger steuerlicher Belastung. Laut Verfassung dürfen Steuerbelastungen ausschließlich per Gesetz eingeführt werden und verträgliches Maß nicht überschreiten. Eine andere wichtige Sperrklausel der Verfassung besagt, dass ein Anstieg der Haushaltsausgaben keine Erhöhung des Haushaltsdefizits über die im Haushaltsgesetz vorgesehene Höhe zur Folge haben und das Haushaltsgesetz keine Finanzierung des Defizits durch Zentralbankkredite zulassen darf. Der Präsident wird in Direktwahlen für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Er benennt Kandidaten für das Ministerpräsidentenamt und es steht ihm ein legislatives Vetorecht zu. Ein Präsidentenveto kann mit einer Zweidrittelmehrheit vom Sejm abgewiesen werden. Der Präsident ist Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er hat das Recht, das Parlament aufzulösen, wenn es nicht in der Lage ist, das Haushaltsgesetz zu beschließen oder eine Regierung zu bilden. Lech Wałęsa, der historische Anführer der „Solidarność“, wurde im November 1990 zum Staatspräsidenten gewählt. Er verlor aber im Herbst 1995 in einem harten Wahlkampf gegen Aleksander Kwaśniewski, dem Vorsitzenden des Bündnisses der Demokratischen Linken, der auch die nächsten Präsidentenwahlen am 23. September 2000 gewann und bis Ende 2005 im Amt bleiben wird. Gesetzgeber ist das Parlament (Nationalversammlung) mit seinen zwei Kammern - dem Sejm mit 460 Abgeordneten und dem Senat mit 100 Senatoren. Beide Kammern werden für eine Legislaturperiode von 4 Jahren gewählt. Es gilt das Verhältniswahlrecht. Die 100 Senatoren werden in Mehrheitswahlen gewählt. Dem Senat steht keine Gesetzesinitiative zu, er prüft vielmehr Gesetze, die vom Sejm beschlossen worden sind, Business in Polen 11 und schlägt Korrekturen vor. Es ist der Sejm, der über den endgültigen Wortlaut der Gesetze entscheidet. Die letzten Parlamentswahlen fanden am 23. September 2001 statt. Eine Koalition aus dem Bündnis der Demokratischen Linken und der Arbeitsunion (SLD-UP) ging mit einer Mehrheit von 41 % aller abgegebenen Stimmen als Wahlsieger hervor und zog mit 216 Abgeordneten in den polnischen Sejm ein. Auf die Bürgerplattform (PO) entfielen 12,7 % der Stimmen (65 Sitze), gefolgt von der Bauernpartei „Samoobrona“ (Selbstverteidigung) mit 10,2 % (53 Sitze). Die verbleibenden Parlamentssitze teilen sich die Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) mit 44 Abgeordneten, die Polnische Bauernpartei (PSL) mit 42 Abgeordneten, die Liga Polnischer Familien (LPR) mit 38 Abgeordneten und die Vertreter der deutschen Minderheit mit 2 Abgeordneten. Bemerkenswert ist, dass die vorherigen Regierungsparteien, die Wahlaktion „Solidarność“ (AWS) und die Freiheitsunion (UW) die 5 %-Hürde nicht erreichten. Seither ist es somit zu einer Reihe von Veränderungen innerhalb der politischen Szene Polens gekommen, die vor allem in einer zunehmende Anzahl von politischen Kräften innerhalb des polnischen Parlaments resultierte. Die gegenwärtige Sitzverteilung im Sejm (Stand Juni 2003) verdeutlicht das nächste Diagramm. Sitzverteilung im polnischenSejm (Juni 2003) Unabhängige Abgeordnete 16 3 3 5 5 8 9 ROP PP RKN PBL SKL PLD 16 UP 28 37 38 43 LPR Samoobrona PSL PiS 56 PO 193 SLD 0 50 100 150 200 12 I. Allgemeine Informationen Die Exekutivgewalt üben der Ministerpräsident und sein Kabinett, der Ministerrat, aus. Die Wahrnehmung der Gerichtsgewalt ist unabhängigen Gerichtsbarkeiten anvertraut. Zu Beginn der politischen und wirtschaftlichen Transformation bündelte Polen seine Bemühungen, um zwei Hauptziele zu erreichen - die wirtschaftliche Integration mit der Europäischen Union (s. Kapitel VI) und die NATO-Mitgliedschaft. Mit seiner wirtschaftlichen Integration in Europa, die in Kapitel VI. dargestellt wird, verfolgt Polen das Ziel, sich in die europäische Wirtschaft wiedereinzufügen und möglichst rasch EU-Mitglied zu werden. Die NATO-Mitgliedschaft, die äußere Sicherheit gewährleistet, hat Polen bereits erworben. Den ersten Meilenstein zum NATO-Beitritt bildete die Auflösung des Warschauer Pakts im März 1991. Dieser wurde im Juli desselben Jahres formal aufgelöst. Bereits im Oktober 1991 bekundeten die Präsidenten von Polen, Tschechien und Ungarn den Wunsch ihrer Staaten, sich an NATO-Aktivitäten zu beteiligen. Auf dem NATO-Gipfel 1997 wurden Polen, die Tschechische Republik und Ungarn zu Verhandlungen über ihren NATO-Beitritt eingeladen. Bereits Ende jenes Jahres unterzeichneten die Außenminister der NATO-Staaten Beitrittsprotokolle mit den drei Staaten. Das Ratifizierungsverfahren dauerte bis Ende 1998. Am 17. Februar 1999 beschloss das polnische Parlament ein Gesetz, das den polnischen Präsidenten ermächtigte, den Nordatlantikpakt zu ratifizieren. Am 26. Februar 1999 ratifizierte ihn Präsident Aleksander Kwaśniewski. Am 12. März desselben Jahres wurde der polnische NATO-Beitritt durch die Hinterlegung der Vertragsurkunde im Depositarbüro des Bündnisses feierlich vollzogen. Die Regierungsverwaltung Die Regierungsverwaltung setzt sich aus der Zentralverwaltung (Ministerien und andere Behörden) und der Regionalverwaltung zusammen. Um die Regionalverwaltung effizienter zu gestalten, wurden Verwaltungsreformen eingeführt. Der Sejm verabschiedete im Juli 1998 ein Gesetz, das Polen, vorher administrativ in 49 Wojewodschaften aufgeteilt, in 16 Verwaltungsregionen gliederte. Die neue Verwaltungsstruktur, die seit dem 1. Januar 1999 gilt, basiert auf drei Verwaltungsebenen, d.h. den Wojewodschaften (województwo), die sich in Landkreise (powiat) und in Gemeinden (gmina) unterteilen. Es gibt 16 Wojewodschaften, 373 Stadt- und Landkreise und 2.489 Gemeinden. Eine Liste der lokalen Behörden (Wojewodschaftsämter, Urząd Wojewódzki) ist in Anhang 19 aufgeführt. Business in Polen 13 Administrative Gliederung Polens Quelle: Institut für Geodäsie und Kartographie, Warschau Um Anpassungs- und Integrationsmaßnahmen zu beschleunigen und auf einen raschen Beitritt Polens zur Europäischen Union hinzuwirken, wurde das die zentrale Verwaltung im Herbst 1996 reformiert. Einige Ministerien sowie zentrale Ämter wurden abgeschafft, andere wiederum neu gebildet, um die Koordinierungsfunktion des Ministerpräsidenten zu stärken, Direkteingriffe von Ministern in die Geschäftsführung von Unternehmen zu unterbinden, die Zahl der Entscheidungsebenen zu reduzieren und die unmittelbare Einflussnahme der Regierung auf die Wirtschaft einzudämmen. Der Reform lag die Absicht zugrunde, die Regierung zu befähigen, eine langfristige Wirtschaftsstrategie zu entwickeln, deren Durchführung zu koordinieren und sie gegenüber dem Druck von Gruppeninteressen widerstandsfähig zu machen. Auch 14 I. Allgemeine Informationen diesbezüglich fand eine Reihe von Veränderungen statt. Die gegenwärtigen Funktionen einiger der wichtigsten Regierungsbehörden sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Ministerium bzw. zentrale Behörde Kanzlei des Ministerpräsidenten Zuständigkeiten Zuarbeiten für den Ministerrat und den Ministerpräsidenten, die Vizepremiers, das Ständige Komitee des Ministerrates, das Komitee für Sicherheitsdienste. Ministerium für Landwirtschaft Ausarbeitung und Umsetzung von Richtlinien der Agrarpolitik, der und Entwicklung ländlicher Entwicklung ländlicher Gebiete und des Agrarmarktes. Gebiete Ministerium für Wirtschaft, Anbahnung und Koordinierung der Gewerbe- und Entwicklungspolitik, der Arbeit und Soziales Außenhandelspolitik, der Formulierung von Wirtschaftszielen, der Energiepolitik, der Zusammenarbeit mit Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft, Förderung von Beschäftigungswachstum, Erarbeitung und Implementierung politischer Richtlinien hinsichtlich Arbeitsrecht, Löhne und Gehälter, Arbeitnehmerleistungen, Gewerkschaften, Sozialversicherung, Rentenfonds und der Rehabilitation und Beschäftigung von Behinderten. Umweltministerium Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes, der Wasserwirtschaft, der Wasser- und Luftreinhaltung, des Schutzes vor Verseuchung des Bodens, des Katastrophen- und Hochwasserschutzes. Finanzministerium Aufgaben im Bereich der öffentlichen Finanzen, der Planung und Realisierung des Staatshaushalts, der Finanzbehörden. Ministerium für Infrastruktur Anleitung der Regierungsverwaltung in den Bereichen Architektur, Bauwesen, Wohnungsbau und Raumordnung, Seewirtschaft, Transport und Verkehr. Ministerium für Innere Innere Sicherheit, Staatsverwaltung, Beziehungen zwischen Staat und Angelegenheiten und katholischer Kirche, sowie anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verwaltung Ausländerangelegenheiten. Ministerium für Realisierung staatlicher Aktivitäten in den Bereichen Wissenschaft und wissenschaftliche Forschungen Informationstechnologie über das Staatliche Komitee für wissenschaftliche und Informationstechnologie Forschung als zentrale Stelle staatlicher Wissenschaftsfonds. Ministerium des Staatsschatzes Beaufsichtigung und Verwaltung von in staatlichem Besitz befindlichen Vermögensteilen, Entscheidungen über die Privatisierung von Staatsunternehmen, Privatisierung von kommunalem Eigentum, Führung des Registers staatlichen Vermögens, Gründung, Auflösung und Privatisierung von Unternehmen mit staatlicher Alleinbeteiligung. Regierungszentrum für Prognostizierung und Planung der wirtschaftlichen und sozialen Strategische Studien Entwicklung, Einschätzung der internationale Lage Polens, Beurteilung der Effizienz der staatlichen Organisationen und Vorschläge zu deren Umstrukturierung. Amt des Komitees für Koordinierung von Maßnahmen für die Integration Polens in die Europäische Integration Europäische Union, Anpassung an EU-Standards, Koordinierung von Maßnahmen der Staatsverwaltung im Bereich der Inanspruchnahme ausländischer Hilfe. Amt für Kartellrecht und Bekämpfung monopolistischer Tendenzen, Formulierung von Verbraucherschutz Regierungsprogrammen im Bereich der Verbraucherpolitik, Vorbereitung von Gesetzesvorlagen zur Verbraucherpolitik; der Präsident dieses Amtes übt die Aufsicht über die staatliche Handelsinspektion aus. Quelle: einschlägige Gesetze Business in Polen 15 II. WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN BIP und Inflation Polen war das erste MOE-Land, das mit der wirtschaftlichen Umgestaltung - von der Planwirtschaft zu marktwirtschaftlichen Strukturen - begann. Dieser Prozess setzte unter außerordentlich komplizierten Bedingungen, gekennzeichnet durch eine hohe Inflation, Mangel an Konsumgütern und einer in hohem Maße zentralisierten Industriestruktur, ein. Zu Beginn der 90er Jahre war die Wirtschaft des Landes die schwächste in ganz Mitteleuropa, zu Beginn des neuen Jahrtausends jedoch nahm sie einen Spitzenplatz in der Region ein. Ungeachtet eines in den letzten Jahre spürbaren Tempoverlustes hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung geben die ökonomischen Kennziffern des Jahres 2002 wie auch die erreichten Ergebnisse in den ersten Monaten des Jahres 2003 Anlass auf ein erneutes Anziehen der wirtschaftlichen Entwicklung Polens. Die Einführung radikaler Reformen war eine Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Überlebenskampf Polens. Die Ende 1989 vom damaligen stellvertretenden Ministerpräsidenten Leszek Balcerowicz initiierte „Schocktherapie“ resultierte in der Außerkraftsetzung zentral geleiteten Planungsmechanismen und der Einführung marktwirtschaftlicher Prinzipien. Nahezu sämtliche staatlichen Stützungen wurden eliminiert. Ein neues Währungsgesetzt setzte dem vorausgegangenen unrealen Wechselkurs des polnischen Złoty ein Ende, die Inlandskonvertibilität des polnischen Zloty wurde entsprechend IWFStandards eingeführt. Das Außenwirtschaftsgeschäft wurde liberalisiert, Monopolstellungen im Außenhandel abgeschafft und somit wurde die Grundlage für einen erheblichen Anstieg sowohl im Export- als auch Importgeschäft geschaffen. Das ehrgeizige Reformprogramm zeitigte in Kürze entsprechende Effekte. Die Freigabe der Preise unter den Bedingungen einer Beruhigung der inflationären Entwicklung gestattete die Preisbildung in Abhängigkeit von der Stärke des Marktes. Im Ergebnis fiel die noch 1990 existierende Inflationsrate von 686 % auf ein Niveau von 43 % im Jahre 1992. Diese fallende Tendenz setzte sich in den Folgejahren fort und erreichte für das Jahr 2002 einen Rekordtiefstand von 1,9 % (0,8 % allein am Jahresende). % Inflationsentwicklung 90 80 70,3 70 60 43,0 50 35,3 32,2 27,8 40 19,9 14,9 30 11,8 7,3 10,1 5,5 20 1,9 10 0 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 16 Das erfolgreiche Stabilisierungsprogramm führte das Land in eine tiefe, jedoch nur kurzzeitige Rezession, jedoch war Polen 1992 das einzige MOE-Land, das auf einen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts verweisen konnte. Die Genesung der Wirtschaft nahm 1993 mit einem BIP-Wachstum von 3,8 %, seinerzeit der höchsten Zuwachsrate in Europa, an Tempo zu. Im Jahre 2002 betrug die Wachstumsrate des BIP 1,4 %. Um ein reales Bild des Entwicklungsniveaus wiederzugeben, ist für einen Vergleich des proKopf-BIP Polens mit anderen Ländern das Gesamtpreisniveau zu berücksichtigen und somit entsprechende Korrekturen vorzunehmen. Ausgehend von OECD-Schätzungen hinsichtlich der PLN-Kaufkraft betrug im Jahre 2002 das pro-Kopf-BIP in Polen (nach Kaufkraftparität) 10.600 USD. Im Jahre 2002 war der Export, trotz regressiver wirtschaftlicher Trends in Westeuropa, insbesondere auch in Deutschland – dem wichtigsten Außenhandelspartners Polen, einer der wichtigsten Triebkräfte für das BIP-Wachstum. Dynamik BIP-Entwicklung Bruttoinlandsprodukt BIP zu laufenden Preisen in Mrd. PLN pro Kopf USD BIP-Wachstum p.a. 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 217,9 278,9 371,1 469,4 550,4 615,6 685,6 721,6 772,2 2.400 5,2 3.293 7,0 3.484 6,0 3.702 6,8 4.095 4,8 4.014 4,1 4.077 4,0 4.567 1,0 4.940 1,4 Quelle: Zentralamt für Statistik, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales 2003 Dynamik BIP-Entwicklung (Vorjahr = 100) % 10 7,0 5 2,6 3,8 5,2 6,0 6,8 4,8 4,1 4,0 1,0 1,4 0 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 -5 -10 -7,0 Seit dem Jahre 1990 haben wesentliche Veränderungen im Hinblick auf die Quellen des Wertschöpfungsprozesses stattgefunden. In den Vordergrund trat eine dynamische Entwicklung von Handel und Dienstleistungen, demgegenüber waren Bauwesen, Landwirtschaft und Industrie von einem steilen Talfahrt ihres Produktionsaufkommens gekennzeichnet. Damit ist die Wirtschaftsstruktur Polens mit der von Ländern auf einem mittlerem Wirtschaftsniveau vergleichbar. Business in Polen 17 Haushaltspolitik Polen gelang es, einen komplizierten Zeitabschnitte zu durchlaufen ohne exzessive Lockerungen seiner Haushaltspolitik zuzulassen. Allerdings verdoppelte sich im Jahre 2001 das Haushaltsdefizit im Vergleich zum vorangegangenen Jahr und lag bei unter 4,5 % des BIP. Das Jahr 2002 brachte diesbezüglich ebenso keinerlei Verbesserungen mit sich, als sich das Haushaltsdefizit auf 5,1 % des BIP belief. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Struktur des Staatshaushalts 2001 und 2002. Staatshaushalt 2001 und 2002 (in Mrd. PLN) Ausgewählte Positionen 2001 2002 EINNAHMEN Indirekte Steuern - davon MwSt. - davon Verbrauchsteuer Körperschaftssteuer EST natürliche Personen Dividende und Gewinneinnahmen Zölle 140,53 82,42 52,89 28,86 13,22 23,44 0,89 4,09 143,52 89,60 57,44 31,49 15,01 24,14 0,64 3,81 AUSGABEN Zuschüsse zur Sozialversicherung Laufende Ausgaben für staatliche Einrichtungen Inlandsverschuldung Auslandsverschuldung Subventionen für lokale Regierungsverwaltungen Investitionsausgaben 172,89 46,07 29,27 17,10 3,79 29,43 6,42 182,92 52,86 29,80 20,32 3,72 29,70 7,81 DEFIZIT -32,36 -39,40 Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003 Im Ergebnis einer aktiven Haushaltspolitik in den letzten Jahren verzeichnete in Folge einer wesentlichen Reduktion der Auslandsverschuldung die öffentliche Verschuldung im Verhältnis zum BIP einen substantiellen Rückgang von 70,4 % Ende 1994 auf etwa 55 % Ende 1995. Ende 2002 betrug sie 45,8 % des BIP. Die Haushaltsausgaben 2002 sind im nachfolgenden Diagramm graphisch dargestellt. Anzumerken ist, dass die Ausgaben für die Bedienung der Auslandsverschuldung mit 2,0 % keine besonders hervorzuhebende Signifikanz aufweisen. II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 18 Staatshaushalt – Ausgabenstruktur 2002 Laufende Ausgaben für staatliche Einrichtungen 16,3% Inlandsverschuldung 11,1% Auslandsverschuldung 2,0% Subventionen für lokale Regierungsverwaltungen 16,2% Investitionsausgaben 4,3% Sonstige Ausgaben 21,2% Zuschüsse zur Sozialversicherung 28,9% Die konsequente Haushaltspolitik führte parallel zum stabilen Wirtschaftswachstum, der rückläufigen inflationären Tendenz und anderen positiven Erscheinung im Rahmen der Wirtschaftsentwicklung zu einer beständigen Aufwertung und Festigung der Position Polens auf internationalen Märkten. Gegenwärtig (Stand Mai 2003) ist die Bewertung der Kreditwürdigkeit Polens durch führende Institutionen durchweg positiv, wie die nachfolgenden Angaben belegen. Institution Standard & Poor's Moody's Fitch Langfristig BBB+ A2 BBB+ Kurzfristig A-2 P-1 F2 Die Konvertibilität der Währung Die offizielle polnische Währung ist der Zloty (Abk. zł oder PLN). Er teilt sich in 100 groszy. Von Anfang an war die vollständige interne Konvertibilität der Landeswährung ein grundsätzliches Ziel der polnischen Wirtschaftsreform im Januar 1990. Konsequent wurde nach mehreren Änderungen der Devisenvorschriften am 18. Dezember 1998 eine Neufassung des Devisenrechtsgesetzes verabschiedet, die am 11. Januar 1999 in Kraft trat. Zum ersten Mal in der Nachkriegsgeschichte Polens wurde die externe Konvertibilität des Zloty eingeführt. Business in Polen 19 Das Devisengesetz von 1998 hat dem Zloty den Weg auf die Außenhandelsmärkte sowie zur Kursnotierung in den Zentralbanken der OECD und auf den Finanzmärkten gebahnt. Auf diese Art und Weise ist die polnische Währung im Verhältnis zu anderen Währungen gleichgestellt worden und in Banken und Wechselstuben der OECD-Staaten konvertierbar. Am 11. April 2000 traf die polnische Regierung auf Antrag des Rates für Geldpolitik die Entscheidung über die freie internationale Kursnotierung des Zloty. Polen wurde zum zweiten Land Zentraleuropas, das die freie Kursnotierung seiner Währung eingeführt hat. Das Gesetz erfüllte hinsichtlich der Liberalisierung laufender Devisengeschäfte seine Funktion, jedoch waren Kapitalverkehr, einschließlich Direktinvestitionen, PortfolioInvestitionen, Kredit- und Anlagengeschäfte sowie Bürgschaften bestimmten Einschränkungen unterworfen. In dieser Hinsicht ging es jedoch nicht vollständig mit EU-Erfordernissen konform. Angesichts des EU-Beitritts Polens wurde deshalb am 27. Juli 2002 vom polnischen Parlament ein neues Devisengesetz verabschiedet, dass am 1. Oktober 2002 in Kraft trat. Dieses neue Gesetz gibt den Weg für eine weiterführende Liberalisierung im Rahmen des Kapitalverkehrs frei. Eingedenk existierender EUWechselkursstandards wurden durch das neue Devisengesetz sämtliche Beschränkungen innerhalb des Kapitalverkehrs zwischen Polen und den EU-Mitgliedsstaaten sowie dem Europäischen Wirtschaftsraum und OECD-Mitgliedsländern zurückgenommen. Nichtsdestotrotz bleiben einige Beschränkungen, die allerdings nicht im Gegensatz zu entsprechenden EU-Normen stehen, in ihrer Zulässigkeit bestehen. Sie kommen beim Kapitalverkehr im Rahmen von Direktinvestitionen (einschließlich Immobiliengeschäften), bei Finanzdienstleistungen und der Einführung von Schutzmaßnahmen auf Kapitalmärkten zur Anwendung. Das neue Gesetz enthält eine Festlegung, dass Beschränkungen aufgrund anderer Gesetze die durch das Devisengesetz festgeschriebene Freiheit des Kapitalfluss ablösen können. Im Gesetz sind einige Beschränkungen in Bezug auf Bestimmungen und Bedingungen des Devisenverkehrs aufgelistet. Diese können jedoch durch Devisengenehmigungen aufgehoben werden. Es existieren diesbezüglich zwei Arten von Devisengenehmigungen – ein allgemeine und eine individuelle. Allgemeine Devisengenehmigungen erteilt das Ministerium der Finanzen, individuelle Devisengenehmigungen werden vom Präsidenten der Nationalbank Polens ausgesprochen. Beide Genehmigungsarten kommen zur Anwendung, insofern sie keine Bedrohung der Sicherheit des Landes, der öffentlichen Ordnung, eine negative Beeinflussung der Zahlungsbilanz darstellen sowie durch sie andere grundsätzliche Interessen des Staates berührt werden. Ein wichtiger Schutzmechanismus ist in Artikel 10 des Gesetzes enthalten, der es in dringenden Fällen ermöglicht, zeitweilig einige besondere Beschränkungen per Verordnung des Ministerrates einzuführen. Diese betreffen, so erforderlich: II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 20 • • • • die Umsetzung von Beschlüssen internationaler Organisationen, deren Mitglied Polen ist, die Gewährleistung von öffentlicher Ordnung und Sicherheit, die Sicherstellung einer ausgewogenen Zahlungsbilanz angesichts eines bestehenden Ungleichgewichts, oder eines plötzlichen Zusammenbruchs bzw. der Gefahr eines solchen, die Sicherung der Stabilität der polnischen Währung aufgrund plötzlich eintretender Kursschwankungen bzw. einer diesbezüglichen Gefahr. Da jedoch der EU-Vertrag die Einführung von Devisenbeschränkungen zur Absicherung der Stabilität von Inlandswährungen nicht kennt, sei angemerkt, dass die Einführung einer derartigen Beschränkung nur in dem Zeitraum stattfinden könnte, indem Polen noch nicht EU-Mitglied ist. Falls dies doch der Fall sein sollte, werden diese Beschränkungen mit dem EU-Beitritt Polens hinfällig. Auslandsverschuldung Die Unterzeichnung zweier Auslandsschuldenabkommen in den letzten zehn Jahren hat den Wirtschaftswandel in Polen wesentlich erleichtert. Mit dem ersten vom 21. April 1991 wurden die Schulden Polens gegenüber dem Pariser Club, die 33 Milliarden USD betrugen, verringert. Nach Maßgabe dieses Abkommens, dessen Umsetzung unter Einbeziehung des IWF ausgehandelt worden war, wurden Polen 50 % der Schulden erlassen und ein neuer Schuldentilgungsplan erstellt. Parallel zum Schuldenerlass durch die Gläubiger des öffentlichen Sektors gelang es der polnischen Regierung, am 27 Oktober 1994 mit den Geschäftsbanken ein ähnliches Abkommen über die Reduzierung der Schulden, deren Höhe sich auf 13,2 Milliarden USD belief, zu unterzeichnen. Dieser Schuldenerlass und Umschuldungsabkommen, das Verbindlichkeiten bei einer Gruppe von etwa 500 Banken zum Gegenstand hatte, führte zu einer Senkung der Gesamtschuldenhöhe um 49,2 %. Die große Bedeutung des Abkommens mit dem Londoner Club und des schon erwähnten Schuldenerlasses liegt in der Normalisierung der finanziellen Beziehungen zu Ländern, die eine Schlüsselrolle im internationalen Handels- und Kapitalverkehr spielen. Infolge der Verbesserung der Handelsbedingungen verringerten sich die Geschäftskosten, außerdem wurde Polen der Zugang zu Krediten und ausländischem Kapital erleichtert. Polnische Banken und Unternehmen können nun aus der vermehrten Inanspruchnahme kostengünstigerer finanzieller Ressourcen Vorteile ziehen, die im Rahmen der Finanzierung von Entwicklungs- und Modernisierungsprojekte zu Buche schlagen. Business in Polen 21 Überdies konnte dadurch das ausländischen Investitionen in Polen anhaftende Risiko verringert werden (zur Kreditwürdigkeit Polens s. Abschnitt Haushaltspolitik in diesem Kapitel). Diese Tatsache, zusammen mit Polens hoher Wirtschaftswachstumsrate, den niedrigen Arbeitskosten, dem Produktivitätsanstieg und der Verringerung von Handels-, Investitions-, und Währungsrisiken haben Polen zu einem attraktiven Investitionsstandort werden lassen. Die Glaubwürdigkeit Polens als einem vielversprechenden Wirtschaftspartner wurde auch durch die steigenden Währungsreserven, die Ende des vergangenen Jahres 29,79 Milliarden USD betrugen, konsolidiert. Ende 2002 beliefen sich Polens Auslandsschulden lt. einer Information der Nationalbank Polens auf insgesamt 81,9 Milliarden USD (43,3 % BIP). Während des Jahres kam es zu einem Anstieg um ca. 10 Mrd. USD, für den hauptsächlich die zentrale und lokale Regierungsebene verantwortlich war. Deren Verschuldung um 6,5 Mrd. USD anwuchs. Auslandsverschuldung (in Mrd. USD) im Vergleich zu anderen ökonomischen Eckdaten 55,1 Import Export 41,0 Staatliche Devisenreserve 29,8 86,7 Öffentliche Verschuldung Auslandsverschuldung 81,9 189,3 Bruttoinlandsprodukt 0 50 100 150 200 Bis zum Jahre 2002 war hinsichtlich der Auslandsverschuldung Polens ein konstanter Trend der Veränderung des Verhältnisses zwischen öffentlicher und privater Verschuldung charakteristisch. Dabei stieg der Anteil der privaten Verschuldung parallel zum Liberalisierungsprozess innerhalb der Devisenpolitik und der fortschreitenden wirtschaftlichen Wandlung im Lande. Noch 1996 betrug der Anteil der staatlichen Auslandsverschuldung über 76 %. In nur 5 Jahren jedoch verringerte sich dieser Anteil auf etwas über 41 % Ende 2001. Das Jahr 2002 bildetet jedoch wiederum eine Ausnahme, denn der Anteil der staatlichen Auslandsverschuldung stieg auf 44 %. Ende des Jahres 2002 beliefen sich die kurzfristige Verbindlichkeiten auf weniger als 15,7 % der Gesamtverschuldung. Zum gleichen Zeitpunkt betrug das Ratio von Polens kurzfristigen Verbindlichkeiten insgesamt (Regierung, Banken und Unternehmen eingeschlossen) ca. 43 % der staatlichen Devisenreserve. II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 22 Beschäftigung und Arbeitsmarkt Arbeitslosigkeit war in Polen vor 1990 ein Fremdwort, jedoch begannen die unerbittlichen Grundsätze der Marktwirtschaft schon bald darauf, sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar zu machen. 1990 trat die Arbeitslosigkeit in Erscheinung und erreichte eine Höhe von 1,1 Mio. Menschen (6,3 %). Sie stieg weiter an und stabilisierte sich in den Jahren 1993 bis 1994. Danach setzte eine rückläufige Tendenz ein. Im Jahre 1998 setzte, vorwiegend im Resultat von Umstrukturierungen in der Industrie sowie unternehmensbedingten Strukturwandlungen mit dem Ziel der Erhöhung von Arbeitsproduktivität und Wettbewerbsfähigkeit, allerdings wiederum ein Anstieg der Arbeitslosenziffer ein. Erschwerend kam, beginnend mit dem Jahr 1998, ein verhalteneres Tempo der Wirtschaftsentwicklung, hinzu. Ende des Jahres 2002 waren 3,2 Millionen Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen, sprich die Arbeitslosenquote bewegte sich auf einem Niveau von 18,1 %. Von Wojewodschaft zu Wojewodschaft weist die Arbeitslosenrate signifikante Unterschiede auf. Mit 13,9 % ist sie in der Wojewodschaft Mazowieckie am niedrigsten, mit 28,8 % ist sie in der Wojewodschaft Warmińsko-Mazurskie am höchsten. Von den insgesamt 3,2 Millionen Arbeitslosen waren 1,65 Millionen Erwerbsfähige als Langzeitarbeitslose jeweils länger als ein Jahr ohne Arbeit. Dazu kommt, dass 83 % der Arbeitslosen keinen Anspruch auf Unterstützung haben und sich ein beträchtlicher Teil der Arbeitssuchenden aus Schulabgängern und Absolventen rekrutiert. Viele von ihnen können zwar auf eine hohen Bildungsstand verweisen, sie finden jedoch keine Anstellung, da das berufliche Bildungssystem mit dem Tempo voranschreitenden Veränderungen hinsichtlich des Bedarfs nach spezifischen fachlichen Fähigkeiten nicht Schritt halten konnte. 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 Arbeitslosenzahl (in Tausend) 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Arbeitslosenquote (in %) Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenquote 3500 Business in Polen 23 Nichtsdestoweniger ist zu unterstreichen, dass im allgemeinen die Arbeitskräfte in Polen auf ein ansprechendes Bildungsniveau und hohe berufliche Qualifikationen verweisen können. In den Jahren 2001/2002 waren 1,7 Millionen Studenten an 340 Universitäten, Technischen Hochschulen und anderen Hochschuleinrichtungen sowie Akademien eingeschrieben. Im gleichen Zeitraum betrug der Schulbesuchsniveau in der Altersgruppe Oberbzw. Realschüler (ausgenommen Berufsschulen) 74 %, ein signifikanter Anstieg im Vergleich zu 46 % in 1990/91. Ein noch schärfer hervortretende Wachstumstendenz ist im Universitäts- und Hochschulbereich festzustellen (44 %, gestiegen von 13 % vor 9 Jahren). Obwohl dieser Anteil noch unter dem EU-Durchschnitt liegt, werden die diesbezüglichen Veränderungen seit Beginn des wirtschaftlichen Transformationsprozesses jedoch auf dramatische Weise deutlich. Im Jahre 2002 betrug der durchschnittliche monatliche Bruttolohn in Polen 2.133,21 PLN (ca. 520 USD). In der Industrie lagen die Durchschnittslöhne um ca. 7 % (2.284,93 PLN) höher. Die Spitzenverdiener mit 3.712,42 PLN durchschnittlichem Monatslohn kamen aus dem Bereich Bergbau. Andererseits lag der Durchschnittsverdienst in der verarbeitenden Industrie (2064,17 PLN), im Hotelgewerbe und der Gastronomie (1.688,57 PLN) unter dem landesweiten Mittelwert. Im Jahre 2002 stiegen Löhne und Gehälter real um 2,4 %. Die relativ niedrigen Lohnkosten und die hohe Qualifikation von Facharbeitern sind für ausländische Investoren von Vorteil, insbesondere in traditionellen Industriegebieten. Laut Eurostat sind die Lohnkosten in Polen (kalkuliert pro Arbeitsstunde) noch um ein Fünffaches niedriger als in den Ländern der Europäischen Union und erreichen einen Stundenlohnsatz von ca. 4,5 EUR. Damit liegt Polen jedoch noch etwas über Tschechien, Ungarn und der Slowakei. Gewerkschaften spielen eine relativ wichtige Rolle, sowohl im Rahmen der Landespolitik als auch im Unternehmensbereich. Neben der Gewerkschaft „Solidarność“ existieren Föderationen von Branchengewerkschaften (hervorgegangen aus den ehemaligen sozialistischen Gewerkschaftsverbänden). Eine besonders starke Position haben die Gewerkschaften in Staatsbetrieben, sie sind aber auch auf regionaler Ebene aktiv. Die Gewerkschaften sind bestrebt, ihre Forderungen direkt an die Regierung zu richten. Im Jahre 2002 fand in Polen nur eine Streikaktion statt, an der 2,7 % der Belegschaft des betroffenen Unternehmens teilnahm. Jedoch war Polen in diesem Jahr arbeitsmarktpolitisch bei Weitem nicht der ruhigste Ort. Eine Reihe von Protestaktionen fanden statt, an denen die Vertreter der unterschiedlichsten Branchen teilnahmen, um ihre Forderungen den zentralen Behörden kund zu tun. Die zahlenmäßig umfangreichsten Protestmärsche wurden von Mitarbeitern des staatlichen Gesundheitswesens, Bergleuten und Werftarbeitern durchgeführt. II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 24 Industrie und Technologie Mit der zunehmenden Relevanz von Handels- und Dienstleistungssektor ist in den vergangenen Jahren der Anteil der Industrieproduktion und insbesondere der Landwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt Polens ständig gefallen. Parallel zur Verminderung des Anteils des industriellen Sektors innerhalb der Wirtschaft Polens (24 % Bruttowertschöpfung im Jahre 2002) hat der Transformationsprozess eine zukunftsorientierte Modernisierung ausgelöst, die sich z.B. in zunehmenden Export- und Produktivitätskennziffern widerspiegelt. Die Struktur der Wirtschaft Polens im Jahre 2002, ausgehend von der Unternehmensanzahl nach Sektoren und den Eigentumsformen, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt (ohne Ein-Personen-Unternehmen und Partnergesellschaften). Unternehmen nach Sektoren und Eigentumsform (Stand per 31.12.2002) Unternehmen Sektor Gesamt Gesamt davon: Land- und Forstwirtschaft Bergbau Verarbeitende Industrie Energie, Gas, Wasser Bauwesen Handel und Instandhaltung Hotelwesen und Gastronomie Transport, Lagerwirtschaft, Verkehr Finanzdienstleistungen Immobilien, Unternehmensberatung Bildung Gesundheitswesen, Sozialführsorge Sonstige kommunale und soziale Dienste 473.553 Staatsbetriebe Genossen mit privat ausländischer schaften Beteiligung 721 138.643 47.352 18.682 Gesamt staatlich 1.951 196.681 12.075 742 44.536 2.110 23.036 76.763 4.341 31 33 828 22 345 229 11 3.612 701 40.981 1.362 21.222 72.353 3.738 37 23 338 68 30 40 10 2.270 401 27.243 378 16.539 51.502 2.042 1.124 174 10.744 172 3.324 19.335 1.482 3.354 8 2.187 13 922 3.394 42 9.484 257 8.617 69 5.683 2.240 248 5.662 2 3.669 9 2.911 561 976 126.725 181 31.876 40 23.295 6.809 7.241 33.863 - 1.371 - 1.056 244 39 17.482 - 2.776 27 2.376 259 74 92.287 10 4.224 25 2.816 856 171 Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003 Der Privatsektor innerhalb der Wirtschaft hat in den letzten Jahren rapid zugenommen. Im Jahre 2002 erwirtschafteten private Unternehmen 77,6 % der gesamten Industrieproduktion und die Tendenz ist, bedingt durch die voranschreitende Privatisierung von Staatsbetrieben und Neugründungen im privaten Unternehmensbereich, zunehmend. Im gleichen Zeitraum zeichneten private Unternehmen, auch aufgrund ihrer Dominanz Business in Polen 25 innerhalb des Außenhandels bereits in den Vorjahren, für 92,3 % des Import- und 88,7 % des Exportaufkommens verantwortlich. Darüber hinaus befinden sich fast der gesamte Agrarbereich sowie der Einzelhandel und Großhandel (94,1 %) und zu 98 % des Bauwesens in privater Hand. Das nachfolgende Diagramm veranschaulicht in deutlicher Weise die Rolle des Privatsektors zum gegenwärtigen Zeitpunkt und zu Beginn des Transformationsprozesses. Der Privatsektor in Polen 1990 und 2001 Anteil an der Wirtschaft (%) 1990 2001 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 BIP Beschäftigung Einzelhandel Bauwesen Industrie Export und Import Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales, 2003 In der Struktur der polnische Industrieproduktion setzt sich der in der letzten Dekade sichtbar gewordene Trend des beständig wachsenden Anteils der verarbeitenden Industrie und eines stets kleiner werdenden Anteils des Bergbausektors nicht fort. Zwar stieg der Anteil im Bereich Energie, Gas und Wasser auf 12,8 % (von 12,2 % im Jahre 2001), der Anteil der verarbeitenden Industrie sank jedoch auf 81,8 % (von 82,2 % im Jahre 2001). Der Anteil des Bergbaus verringerte sich von 5,6 % (2001) auf 5,4 %. Die Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln (Getränke, Tabakwaren) spielt mit fast einem Fünftel der Gesamtproduktion innerhalb der verarbeitenden Industrie Polens die führende Rolle. Andere bedeutsame Industriezweige sind die Elektro-, Metall- und Chemieindustrie, die Herstellung von Gummi und Plasten sowie der Fahrzeugbau. Im Jahre 2002 erfuhr die Industrieproduktion einen Zuwachs von 1,4 % (im Vergleich zum Zuwachs auf um 0,6 % im Vorjahr). Auf den Privatsektor entfielen dabei 77,6 %, (76,2 % im Vorjahr), die Produktivität stieg um ca. 4,5 %. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Branchenstruktur der Industrie Polens im Jahre 2002, wobei jeweils nur Unternehmen mit mehr als 9 Beschäftigten berücksichtigt werden konnten, da zum Zeitpunkt des Drucks dieser Publikation Angaben über sämtliche Sektoren nicht greifbar waren. 26 II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Industrie Polens nach Branchen 2002 Branche Umsatz (in Mio. PLN) Nahrungsmittel und Getränke 96.474,0 Tabakwaren 3.229,9 Textilien 7.683,8 Bekleidung und Rauchwaren 7.666,2 Leder und Lederprodukte 2.983,2 Holz und Korbwaren 12.947,6 Zellulose und Papier 11.261,2 Verlagswesen, Druck, Vervielfältigungen von Tonträgern 13.813,0 Koks und Erdölprodukte 21.024,9 Chemikalien und Chemieprodukte 29.998,8 Gummi und Plaste 20.022,4 Sonstige nichtmetallische, mineralische Produkte 20.870,6 Metalle 18.682,5 Metallprodukte 22.595,0 Maschinen und Anlagen 20.252,7 Elektromaschinen und Elektroapparate 14.113,0 Heimelektronik und Kommunikationsanlagen 10.509,3 Medizinische, feinmechanische und optische Instrumente, Uhren 3.624,0 Fahrzeuge, Anhänger, Auflieger 27.518,8 Sonstige Transportausrüstung 8.736,9 Möbel und sonstige anderweitig nicht klassifizierte Erzeugnisse 16.968,1 Gesamt 393.763,6 Bergbau 25.796,8 Elektroenergie, Erdgas und Wasser 67.522,5 Insgesamt 481.081,9 Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003 Eine dynamische Absatzzunahme war in folgenden Bereichen zu beobachten: Büroausstattungen und Computer (18,2 %), Möbel (13,4 %), Gummi- und Plastprodukte (12,4 %), Zellulose und Papier (12,2 %), Metallprodukte (10,9 %). Andererseits verzeichneten nachfolgend genannte Branchen beträchtliche Umsatzeinbrüche: Sonstige Transportausrüstung (16,5 %), Koks und Erdölprodukte (15,8 %), Metalle (4,3 %). Der Produktionsausstoß von Unternehmen mit 10 und mehr Mitarbeitern, vorwiegend aus dem Bereich Investitionsgütern, sank im Jahre 2001 um ca. 1 %. Zur gleichen Zeit verzeichnete die Konsumgüterindustrie (Unternehmen mit 10 und mehr Mitarbeitern) einen Zuwachs von ca. 5 %. Business in Polen 27 In einigen Zweigen der polnischen Industrie sind auf der Grundlage von Umstrukturierungsprogrammen Veränderungen von Unternehmensstrukturen hinsichtlich Organisation, Management und Technologie durchgeführt worden. Diesem Strukturwandel haben sich folgende Bereiche unterzogen: der Brennstoff- und Energiesektor, die Verteidigungsindustrie, die Chemie- und Metallurgiebranche, die Pharmazeutik, die Textil- und Bekleidungsindustrie und einige High-Tech-Unternehmensbereiche. Es ist diesbezüglich erwähnenswert, dass ungeachtet eingeschränkter finanzieller Möglichkeiten die polnische Wissenschaft und Forschung nach wie vor mit interessanten Problemlösungen aufwartet. Das Hauptproblem besteht im Mangel an notwendigen Finanzmitteln, um die erreichten Forschungs- und Entwicklungsergebnisse einer kommerziellen Nutzung zuzuführen und dadurch neue Möglichkeiten gerade auch für ausländische Investoren für ein erfolgversprechendes Engagement auf dem polnischen Markt zu erschließen. Eine große Anzahl von Erfindern, Forschungs- und Entwicklungsunternehmen, Universitäten und wissenschaftlichen Institutionen ist Mitglied der Vereinigung Polnischer Erfinder. Die Vereinigung fördert Forschungsmaßnahmen, die zu neuen Erfindungen führen, im Ausland tritt sie für die Wahrung der Rechte von Erfindern ein. Ausgehend von Erfindungen und neuen Technologien „made in Poland“ bietet sich eine Vielzahl von Investitions- und Kooperationsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Sektoren der Industrie Polens. Technopolis Warschau Das Warschauer Technopolis-Konzept ist entwickelt worden, um Vorteile zu nutzen, die sich aus dem Wissenschafts- und Bildungspotenzial der hauptstädtischen Metropole ergeben. Dieses Konzept schafft einen generellen Rahmen für eine Reihe von unabhängigen Initiativen und Programmen, deren Ziel es ist, Warschau in ein wichtiges Entwicklungszentrum zu verwandeln, das auf der Basis von ökonomischen Erkenntnissen arbeitet. Diese Initiativen bestehen generell darin, High-TechUnternehmen im Umfeld von Hochschulen, Forschungsanstalten und Entwicklungsinstitute anzusiedeln, um für den Zugang zur Wissenschaft und einen Zustrom gut ausgebildeter und hochmotivierter Arbeitnehmer zu sorgen und bei optimalen Lebens- und Arbeitsbedingungen die Zusammenarbeit zu erleichtern und die Gründung neuer Unternehmen zu beschleunigen. Der Bemowo Campus im gleichnamigen Stadtteil von Warschau, auf einem Gelände von 800 ha geplant, ist die im Rahmen der Warschauer Technopolis am weitesten fortgeschrittene Initiative und wird zur Zeit umgesetzt. 28 II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Projekt sieht die Schaffung eines Wissenschafts- und Technologieparks sowie einer umfassenden nahegelegenen städtischen Infrastruktur, einschließlich eines Wohngebiets, eines Einkaufs- und Dienstleistungszentrums, Erholungseinrichtungen u.ä. vor, um den Beschäftigten der im Campus angesiedelten High-Tech-Unternehmen einen optimalen Lebensstandard zu bieten. Der Wissenschafts- und Technologiepark soll polnische und ausländische High-TechFirmen im Umfeld der Technischen Militärakademie gruppieren, um Kooperationsbeziehungen anzubahnen, die zur Entwicklung, Anwendung und zum Marketing moderner Technologien beitragen. Der erste Teil, ein s.g. Technologie-Inkubator, ist bereits gegenwärtig tätig, stellt Bürofläche für Existenzgründungen bereit, unterstützt bei der Marktforschung, der Erstellung von Business-Plänen und leistet besonders kleinen und mittelgroßen Unternehmen notwendige Hilfestellungen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Zukunftsbranchen wie IT, Elektronik, Umwelttechnik, neue Materialien, Biotechnologie. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen technologische Beratung, Unterstützung bei der Erschließung von Finanzierungsquellen, Schulungen, Seminare u.ä. Der Bemowo-Campus der Warschauer Technopolis wird von der Stiftung Technopolis geleitet, die gemeinsam von der Technischen Militärakademie und dem vormaligen Stadtbezirk Bemowo gegründet wurde (Kontakt s. Anhang 22). Polnische Agentur für Unternehmensentwicklung Die Polnische Agentur für Unternehmensentwicklung ist eine staatliche Einrichtung, die im Jahre 2001 im Ergebnis der Umgestaltung der Polnischen Stiftung für KMUEntwicklung entstand. Die Agentur ist dem Minister für Wirtschaft, Arbeit und Soziales unterstellt. Ihre Aktivitäten konzentrieren sich auf: • die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen, • die Entwicklung des Exports, • Aspekte der Regionalentwicklung, • die Anwendung neuer Technologien, • Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die Agentur ist an der Realisierung einer Reihe von Hilfs- und Förderprogrammen beteiligt und zeichnet für Kofinanzierungen von Initiativen zur Unternehmensförderung und Direkthilfen für Unternehmen verantwortlich. Die Tätigkeit der Agentur wird über Haushalts- und EU-Mittel finanziert. Sie kooperiert mit über 150 lokalen Unternehmensberatungsfirmen, die im Nationalen KMU-Service-Netzwerk vereinigt sind. Business in Polen 29 Landwirtschaft In Polen leben 38 % der Bevölkerung in ländlichen Gebieten und fast 27 % sind landwirtschaftlich tätig. Es gibt Regionen, wo die Landwirtschaft immer noch der wichtigste Wirtschaftszweig ist, obwohl ihre Bedeutung zusehends geringer wird. Jedoch ist die Landwirtschaft nach wie vor Haupterwerbsquelle von fast 6 % der polnischen Bevölkerung. Viele polnische landwirtschaftliche Betriebe bieten hinsichtlich ihrer Organisation, der Eigentumsverhältnisse, der Größe und des Ertrags ein äußerst differenziertes Bild. Gegenwärtig existieren in Polen 2,9 Millionen bäuerliche Familienbetriebe mit durchschnittlich 5,8 ha, von denen 70 % eine Größe von weniger als 5 ha aufweisen. Insgesamt sind dies jedoch nur 19 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche Polens. Die Agrarstruktur nach Anzahl und Größe verdeutlicht das nachfolgende Diagramm. in ha Anzahl und Größe landwirtschaftlicher Betriebe (nach Größenkategorien) 1 400 000 5 000 000 4 500 000 4 000 000 3 500 000 3 000 000 2 500 000 2 000 000 1 500 000 1 000 000 500 000 0 1 200 000 1 000 000 800 000 600 000 400 000 200 000 0 unter 1 <1-5) <5-10) <10-15)<15-30)<30-50) 50 ha ha und mehr Größe Anzahl Entgegen den politisch motivierten Bemühungen, die in Polen nach dem Zweiten Weltkrieg unternommen wurden, hat das landwirtschaftliche Privateigentum an Grund und Boden überdauern können. Der politische und wirtschaftliche Systemwandel, der 1989 eingeleitet wurde, hat zu einer Verdrängung der öffentlichen Hand aus dem Landwirtschaftssektor geführt und neue Eigentumsformen entstehen lassen, so z.B. verschiedene Arten von Gesellschaften und Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung. Im Jahre 1992 begann die Agentur für Agrareigentum des Staatsschatzes Maßnahmen zu ergreifen, um Staatsgüter zu übernehmen und zu verwalten. Vor allem geht es dabei um den Verkauf bzw. die Verpachtung von Grund und Boden. (s. Kapitel IV, Abschn. über die Agentur für Staatliches Agrareigentum). Im Jahre 2002 befanden sich 94,5 % der Ackerflächen in privatwirtschaftlicher Nutzung. II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 30 Unvorhersehbare Witterungsverhältnisse und die ständig variierende Rentabilität verschiedener landwirtschaftlichen Erzeugnisse führen zu Instabilität der landwirtschaftlichen Produktion, die keinen Quotenregelungen unterliegt. Der Produzent trägt das gesamte Risiko. Nur ein geringer Teil der Produktion basiert auf Lieferverträgen zwischen Produzenten und Verarbeitungsbetrieben, so bei Zuckerrüben, Raps, Blumenund Gemüsesamen. In Polen überwiegen landwirtschaftliche Betriebe mit Mischproduktion, Ackerbau und Tierzucht bzw. Tierhaltung. Die meisten Bauernhöfe weisen keine eindeutige Spezialisierung auf. Infolgedessen belief sich die dem Markt bereitgestellte Produktion auf ca. 60 % der gesamten Agrarproduktion, der Rest - ein Charakteristikum der polnischen Landwirtschaft - wurde für die Selbstversorgung der bäuerlichen Höfe verwendet. Im Jahre 2002 betrug die landwirtschaftliche Nutzfläche in Polen 16,9 Mio. ha, das heißt nahezu 55 % der Gesamtfläche des Landes. Nach zwei Jahren des wirtschaftlichen Niedergangs nahm die Agrarproduktion im Jahre 2001 um 4,6 % zu, um im vergangenen Jahr erneut auf 1,9 % abzusinken. Die wichtigsten Feldfrüchte sind Getreide, besonders Weizen und Roggen. Es folgen Kartoffeln, Futtermittel, Zuckerrüben, Öl- und Hülsenfrüchte. In der Tierzucht dominieren Schweine und Rinder, obwohl Geflügel und Schafe, die letzteren in Südpolen, ebenfalls recht verbreitet sind. Die nachstehende Tabelle zeigt die Hauptdaten zur landwirtschaftlichen Produktion. Die landwirtschaftliche Produktion 2002 Produkte Getreide, insges. - Weizen - Roggen Raps Kartoffeln Zuckerrüben Gemüse Schweine (in Mio.) Rinder (in Mio.) Erträge in Mio. t 26,8 9,3 3,8 1,0 15,4 11,7 4,0 19,0 5,4 Ertrag in Doppelzentner/ha 32,3 38,4 24,1 22,8 190,0 388,0 x x x Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003 Gut entwickelt ist der polnische Gartenbau. Er liefert ein breites Sortiment an Frischobst- und Gemüse sowie an verarbeiteten Gärtnereiprodukten. Das polnische Beerenobst wie z.B. Erdbeeren und der hervorragende Apfelsaft erfreuen sich sowohl in Polen als auch im Ausland großer Beliebtheit. Bemerkenswert ist, dass die polnische Landwirtschaft einen niedrigen Verwendungsgrad an Chemikalien aufweist. Im Jahre 2002 betrug der Verbrauch an Business in Polen 31 Kunstdüngern 88,5 kg NPK pro Hektar Ackerfläche. Das bedeutet, dass polnische Agrarprodukte generell als ökologisch und gesundheitsfördernd einzustufen sind. Bankensektor Polens Bankensektor hat seit 1989 einen tiefgreifenden Wandel erlebt. Die Nationalbank Polens (NBP) hat ihre Tätigkeit als Geschäftsbank eingestellt und die einer Zentralbank aufgenommen. Die NBP ist zuständig für die Geldemission, unterhält Polens Währungsreserven, refinanziert und beaufsichtigt Polens Banksystem, übt Kontrollfunktionen aus und vergibt Lizenzen für die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit im Bankensektor. Das polnische Bankensystem stützt sich in seiner Geschäftstätigkeit auf das Gesetz über die Nationalbank Polens und das Bankgesetz (beide vom 29 August 1997). Manche polnische Vorschriften wie z.B. über Banklizenzen, die Bekämpfung von Geldwäsche und die Tätigkeit zugelassener Wirtschaftsprüfer und zertifizierter Auditfirmen entsprechen bereits EU-Standards. Weitere grundlegende Fragen sind in hohem Maße EU-kompatibel geregelt und werden mit dem EU-Beitritt Polens am 1. Mai 2004 gänzlich den gemeinschaftlichen Normen angepasst sein. Die meisten polnischen Geschäftsbanken sind Universalbanken. Sie bieten eine breite Palette von Anlagemöglichkeiten, sind im Finanzierungsbereich aktiv, unterbreiten Privatpersonen und Unternehmen ein breitgefächertes Angebot an Bankdienstleistungen. Einige Banken sind am Kapitalmarkt durch eigene Maklerbüros vertreten, einige sind auch als Investitionsbanken in Geschäftsfeldern wie Wertpapiere, Schatzbriefe und Aktien tätig bzw. bieten einen dementsprechenden Beratungsservice. Nach 14 Jahren gesellschaftlicher Umgestaltung bestand Ende 2002 das polnische Bankensystem aus der Nationalbank Polens, 62 Geschäftsbanken in Form von Aktiengesellschaften (von denen 59 tätig sind) und 605 Genossenschaftsbanken. Der Staat war direkter Eigentümer von drei Banken und übte eine mittelbare Kontrollfunktion an fünf weiteren aus. Der Genossenschaftssektor spielt, obwohl von Relevanz für die polnische Landwirtschaft, im polnischen Bankwesen keine bedeutende Rolle. Im Jahre 2002 nahm sein Anteil im Bereich Bankdienstleistungen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zu. Ende des Jahres hielten die Genossenschaftsbanken 6,2 % der Einlagen des NichtFinanzsektors und vergaben an diesen Sektor Kredite, deren Anteil 6,5 % des bereitgestellten Gesamtkreditvolumens betrug. Ihre Gesamtaktiva beliefen sich 2002 auf 5,0 % der Aktiva des Bankensektors insgesamt. Das Banknetz hat sich in den letzten Jahren sehr schnell entwickelt. Im Jahre 2002 umfasste das inländische Netz der Geschäftsbanken (ohne Zentralen und Vertretungen) 32 II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen mehr als 3.000 Filialen und 6.900 anderer Geschäftsstellen (Zweigstellen, Kundendiensteinrichtungen usw.). Überdies unterhielten die Genossenschaftsbanken mehr als 1.300 Filialen sowie über 1.200 andere Geschäftsstellen. Investitionen im Bereich Geldautomaten haben ein noch schnelleres Tempo angenommen. Mitte des Jahres 2003 waren 7.000 Standorte, d.h. 180 je einer Million Bürger, jedoch nach wie vor nur etwa 50 % des EU-Niveaus, zu verzeichnen. Der Bank- und Kreditkartenmarkt ist in Polen zweifellos eines der am schnellsten wachsenden neuen Dienstleistungssegmente. Die Anzahl ausgestellter Geldkarten stieg um über 17 %, von 14,4 Millionen Ende des Jahres 2002 auf 16,9 Millionen. Ende des Jahres akzeptierten etwa 100.000 polnische Einzelhandelsund Dienstleistungseinrichtungen Bank- und Kreditkarten. Im Jahre 2002 wurden fast 466 Millionen Geschäftsvorfälle mit einem Gesamtwert von ca. 26,8 Milliarden USD registriert. Um den Herausforderungen des Wettbewerbs zu begegnen, müssen die polnischen Banken verstärkt in ihr Netzwerk sowie in die Bereiche Automatisierung und Informatik investieren. Führende Geschäftsbanken wie auch kleinere Finanzinstitutionen (einschließlich Genossenschaftsbanken) bieten ihre Dienstleistung per Internet an. Ebenso bieten einige Banken ihren Kunden die Abwicklung von Bankgeschäften über WAP-Mobiltelefone an. Darüber hinaus operieren auf dem polnischen Markt bereits e-commerce-Banken. Ende 2002 gehörten zu ihnen die mBank, Inteligo und die VWBank Direct, die von der BRE-Bank, der Bankgesellschaft Berlin (Polska) und der Volkswagen Bank Polska AG betrieben werden. Die Modernisierung der Banken schreitet schnell voran, jedoch bewirken die hohen Investitionsaufwendungen eine signifikante Steigerung der Betriebskosten bei Bankgeschäften. Die Einführung von Geldautomaten und der e-commerce-Bereich für Kreditkartenzahlungen erfordern beträchtliche Investitionen. Höhere Kosten wirken sich gleichwohl jedoch ebenso auf die Qualität des Kundenservice und die Anzahl neuer Bankprodukte aus. Diese Tendenzen stehen partiell auch als Folgeerscheinungen von positiven Konsolidierungserscheinungen, jedoch bewirkte die generelle Konjunkturschwäche des letzten Jahres eine Verschlechterung der Befindlichkeiten des Bankensektors im Jahre 2002: • • Erstmalig seit dem Jahre 1993 verzeichneten Ende 2002 die Gesamtaktiva des Bankensektors einen Schwund um 0,6 % und erreichten ein Gesamtvolumen von 467 Mrd. PLN. Der Index der Bankenaktiva fiel somit in Relation zum BIP auf 60,7 %. Die vom Bankensektor bekannt gegebenen Nettoeinnahmen beliefen sich auf 2,7 PLN, ca. um ein Drittel weniger als im vergangenen Jahr. Business in Polen 33 Ungeachtet dessen waren im Jahr 2002 aber auch einige positive Entwicklungen im polnischen Bankensystem zu beobachten: • • • Das Eigenkapital der Geschäftsbanken erhöhte sich um 1,15 Mrd. PLN auf 10,7 Mrd. PLN. Die Beschäftigung im Bankensektor ging das dritte Jahr in Folge zurück und betrug Ende 2002 158.700 Mitarbeiter. Es erfolgte eine weitere Konsolidierung des Bankensektors, sowohl bei Geschäftsals auch bei Genossenschaftsbanken. Die Zahl der letzteren sank von 642 in 2001 auf 605 Ende 2002. Ende 2002 waren von den in Polen tätigen 59 Geschäftsbanken 15 an der Warschauer Börse, mit einem Kapitalanteil von 48,4 %, notiert Die wichtigsten Änderungen in der Eigentumsstruktur der Kreditinstitute erfolgten durch Fusionen und das Engagement ausländischer Investoren im Bankensektor als auch der Eigenkapitalzunahme von staatlich kontrollierten Banken. Im Jahre 2002 kontrollierten ausländische Aktionäre 45 der 52 Privatbanken. Darunter befindet sich auch eine Niederlassung einer ausländischen Bank, 22 Aktiengesellschaften, die zu 100 % von ausländischen Aktionären geeignet werden, 16 Banken, in denen ausländisches Kapital die Mehrheitsanteile besitzt sowie sechs Banken, die indirekt kontrolliert werden. Das folgende Diagramm stellt die Eigentumsstruktur des Bankensektor in Polen (Stand per 31.12.2002) dar. Eigentumsstruktur des Bankensektors (Stand per 31.12.2002) 9,6% 4,3% 15,2% 1,3% 9,1% 60,5% Staatsschatz Sonstige inländische Institutionen Disperse Anteilseigner Staatliche Institutionen Ausland Genossenschaftliche Anteilseigner 34 II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Ausländische Aktionäre haben mit Beständigkeit ihre Investitionen in den polnischen Bankensektor vergrößert. Von den Bankaktiva insgesamt sind 67,2 % in Besitz ausländischer Investoren. Laut Informationen der Nationalbank Polens haben deutsche, amerikanische und holländische Finanzinstitute die größten Investitionen im polnischen Bankensektor vorgenommen. Die nachfolgende Tabelle spiegelt die Struktur des polnischen Bankensektors Ende 2002 wieder. Geschäftsbanken in Polen im Jahre 2002* Eigentumsstruktur und Anteile an Gesamtaktiva Anzahl Anteile in % Banken, kontrolliert durch den Staat: 8 25,3 - direkt 3 23,1 - indirekt 5 2,2 Banken, kontrolliert durch den Privatsektor: 54 69,7 - polnisches Mehrheitspaket 7 2,5 - ausländisches Mehrheitspaket 47 67,2 Quelle: Nationalbank Polens (NBP), 2003 * einschließlich 3 Banken ohne Geschäftstätigkeit Es ist hervorzuheben, dass der Wettbewerb im polnischen Banksektor in den letzten Jahren rapid zugenommen hat. Dies resultiert aus Fusionen polnischer Banken sowie dem zunehmenden Engagement ausländischer Banken. Im Jahre 2001 ging die Anzahl an Geschäftsbanken auf 71 (von 74 im Jahre 2000) zurück. Die größte Fusion betraf die Citibank (Polska) und die Bank Handlowy Warschau S.A., beide unter direkter Kontrolle der Citibank Overseas Investment Corp. Die BIG Bank S.A. fusionierte mit ihrem Eigentümer, der BIG Bank Gdański S.A., die Wielkopolski Bank Kredytowy S.A. ging die Fusion mit der Bank Zachodni S.A., beide unter Kontrolle der Allied Irish Bank European Investment Ltd., ein. Im Resultat des Zusammenschlusses zwischen der Powszechny Bank Kredytowy SA (Allgemeine Kreditbank) und der Bank Przemysłowo-Handlowy SA (Industrie- und Handelsbank) entstand die drittgrößte Bank in Polen. Im Jahre 2002 setzten sich Konsolidierungserscheinungen im Bankensektor fort, in deren Ergebnis neun Banken vom Markt verschwanden. Zwei neue Bankinstitute (MHB Bank Polska SA und Bank of Tokyo-Mitsubishi (Polska SA) traten auf den Markt, drei Banken stellten ihre Tätigkeit ein. Die Kunden aller Banken, die in Polen nach geltendem Recht gegründet wurden und tätig sind, werden durch einen Einlagensicherungsfonds, Bankowy Fundusz Gwarancyjny genannt, und im November 1994 eingerichtet, geschützt. Im Jahre 2002 werden Einlagen in Höhe von 1.000 EUR zu 100 % und Einlagen von 1.000 bis 18.000 Business in Polen 35 Euro zu 90 % gesichert. Die Obergrenze wurde auf 22.500 EUR angehoben. Überdies schützt die Nationalbank Polens die Bankeinlagen durch eine strikte Aufsicht und den obligatorischen Einsatz eines Gläubigermanagements im Falle von finanziellen Problemen. Banken - Ranking nach Jahresabschluss per 31.12.2002 (in Mrd. PLN) Bank 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. PKO BP Pekao S.A. Bank Przemysłowo-Handlowy PBK S.A. Bank Handlowy S.A. ING Bank Śląski S.A. BRE Bank S.A. Bank Zachodni WBK S.A. Kredyt Bank S.A. Bank Millenium S.A. BGŻ S.A. Nettoergebnis Gewinn/Verlust 83,02 1,05 64,74 0,80 42,56 0,13 32,18 0,24 27,16 0,15 24,85 - 0,38 24,63 0,27 24,06 - 0,42 18,61 0,18 18,06 - 0,26 Quelle: Rzeczpospolita, 2. Juni 2003 Aktiva insgesamt Mit dem Beitritt zur OECD gab Polen sein Einverständnis, dass ausländische Banken Filialen in Polen eröffnen dürfen. Somit benötigen seit 1999 ausländische Banken keine Lizenz mehr, um eine Geschäftstätigkeit in Polen aufzunehmen. Dies bedeutet, dass eine ausländische Bank überall in Polen eine Zweigstelle eröffnen kann und nicht mehr ihren Sitz in Polen nehmen, eine Genehmigung einholen und einen vollen Bankbetrieb, einschließlich ihres Backoffice, einrichten muss. Die Liberalisierung der Rechtsvorschriften über die Einrichtung und Führung einer ausländischen Bank in Polen beruht auf der Einführung des „nationalen Gleichbehandlungsprinzips“. Dies bedeutet, dass Tochtergesellschaften ausländischer Banken in Polen entsprechen den Vorschriften eröffnet werden wie sie für polnische Banken zutreffen und folglich identischen Anforderungen unterliegen. Daher ist es nicht möglich, die Anzahl der in Polen tätigen ausländischen Banken zu beschränken bzw. neue Banken, die auf dem polnischen Markt agieren wollen, zu zwingen, Sanierungspläne für in Schwierigkeiten geratene Banken zu finanzieren, bevor ihnen die Aufnahme des Bankbetriebs gestattet wird, so wie dies früher praktiziert wurde. Im Mai 2003 erstellte die Nationalbank Polens eine Liste mit 18 Vertretungen ausländischer Banken, die in Polen tätig sind (s. Anhang 25). 36 II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Versicherungssektor Wie in anderen Wirtschaftsbereichen kam es auch im Versicherungssektor seit Einsetzen des Transformationsprozesses zu wichtigen Veränderungen. Ausgangspunkt war die Verabschiedung eines neuen Versicherungsgesetzes am 28. Juli 1990 durch den Sejm, welches im Oktober 1995 in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen EU Regularien neu gefasst wurde. Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Finanzministers erbracht werden, der Versicherungslizenzen gewährt und diese auch widerrufen kann. Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet, zwischen Lebensversicherungen und anderen Versicherungsarten zu unterscheiden. Pflichtversicherungen umfassen: • KFZ-Haftpflichtversicherung • Haftpflichtversicherungen für Landwirte • Haftpflichtversicherungen für medizinische Dienstleister • Haftpflichtversicherungen für Steuerberater • Haftpflichtversicherungen für Versicherungs- und Rückversicherungsmakler • Haftpflichtversicherungen für zugelassene Wirtschaftsprüfer • Haftpflichtversicherungen für Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen • Haftpflichtversicherungen für Reisebüros und Makler • Haftpflichtversicherungen für Gerichtsvollzieher. Eine Versicherungstätigkeit ist ausschließlich in Form einer Aktiengesellschaft und einer Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit zugelassen. Der Versicherungssektor in Polen wird von dem am 1. April 2002 eingerichteten Amt für Versicherungsund Rentenfonds (KNUiFE) beaufsichtigt. Ende Dezember 2002 waren laut KNUiFE 74 Versicherungsgesellschaften (72 polnische Versicherer und 2 Branchenvertretungen ausländischer Versicherungsunternehmen) auf der Grundlage erteilter Genehmigungen des Ministeriums der Finanzen in Polen registriert. Von diesen 72 Versicherungsgesellschaften waren 36 Lebensversicherungsgesellschaften, einschließlich einer Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, sowie die Filiale einer ausländischen Versicherungsgesellschaft. Weitere 36 Versicherer, davon fünf Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit, ein Rückversicherungsunternehmen und eine Branchenvertretung eines ausländischen Versicherungsunternehmens, waren für andere Versicherungsbereiche lizensiert. Der Staat war Eigentümer von Mehrheitspaketen an der PZU S.A. und der KUKE S.A. Ende Mai 2003 waren die Aktien von zwei Versicherungsgesellschaften, der Warta S.A. und der TU Europa S.A., an der Warschauer Börse notiert. Business in Polen 37 Alle in Polen eingetragenen Versicherungsgesellschaften sind Mitglied der Polnischen Versicherungskammer (PIU), die 1990 gegründet wurde. Zu Beginn war die Mitgliedschaft freiwillig, seit 1995 ist sie obligatorisch. Zahl der Versicherungsgesellschaften in den Jahren 1993-2002 80 70 60 50 40 30 20 10 0 64 50 25 1993 30 1994 38 41 1995 1996 1997 69 72 74 2000 2001 2002 54 1998 1999 Im Jahre 2001 beherrschte weiterhin die PZU SA den polnischen Markt, obwohl ihre Vorherrschaft von Jahr zu Jahr zurückgeht. Die Branche bleibt jedoch in sich stark konzentriert. Zwei Versicherungsgesellschaften (PZU SA und TUiR Warta SA) kontrollieren fast 70 % des Marktes der Immobilienversicherer, wobei die PZU SA davon fast 56 % abdeckt. Keinem der Wettbewerber ist es gelungen, einen Anteil von mehr als 7 % für sich zu gewinnen. Bei den Lebensversicherungen ist die Lage ähnlich. Vier Gesellschaften (PZU Zycie S.A., Commercial Union Polska - TU Zycie S.A., Amplico Life S.A. und ING Nationale Nederlanden Polska S.A. kontrollieren mehr als 87 % des Marktes, wobei die PZU Zycie S.A. allein fast 50 % des Marktes bedient. Struktur des LV-Marktes 2002 Commercial Union 17,7% PZU-Życie 49,5% ING Nationale Nederlanden 9,4% Andere 13,1% Amplico Life 10,4% II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 38 Struktur des Versicherungsmarktes 2002 (außer LV) PZU 55,9% Warta 13,5% Andere 20,6% Ergo Hestia 6,3% Allianz 3,7% Hinsichtlich der angebotenen Produkte ist festzustellen, dass im Lebensversicherungssektor das Geschäft mit einfachen Lebensversicherungsprodukte, bei anderen Versicherungsarten Kfz-Versicherungen vorherrschend sind. Die Gesamtprämiensumme auf dem polnischen Versicherungsmarkt beliefen sich im Jahre 2002 auf annähernd 5,7 Milliarden USD (Zuwachs um 3,4 % im Vergleich zum Vorjahr), wobei die Lebensversicherungsprämien 43 % ausmachten. Das bedeutet, das die Pro-Kopf-Versicherungsprämien in Polen weiterhin weit unter dem europäischen Niveau liegen, selbst wenn das Verhältnis der Versicherungsprämien zum BIP ständig wächst und im Jahr 2001 3,01 % im Vergleich zu 1,84 % in 1991 erreicht hat. Der Durchschnittswert in der Europäischen Union beträgt jedoch das Doppelte. Im Jahre 2002 erwirtschaftete der polnische Versicherungsmarkt einen Nettoertrag in Höhe von 1,47 Mrd. PLN. Davon entfielen 0,57 Mrd. auf den Lebensversicherungssektor und die restlichen 0,89 Mrd. PLN auf sonstige Versicherungsarten. Mit dem Ziel, einen umfassenden Schutz der Versicherten zu gewährleisten, wurde auf Grundlage des Art. 51 des Versicherungsgesetzes vom 28. Juli 1990 ein Garantiefonds eingerichtet. Die wichtigste Aufgabe dieses Fonds besteht in Kompensationszahlungen im Rahmen der Haftpflicht für Kfz-Besitzer und Landwirte bei: • Personenschäden, falls der Verursacher nicht bekannt ist, • Personen- und Sachschäden, falls der Verursacher nicht versichert ist. Bei Schadensfällen von Ausländern werden von Garantiefonds Ersatzzahlungen ausgehend vom Gegenseitigkeitsprinzip geleistet. Der Fonds befriedigt ebenfalls Ansprüche im Falle der Insolvenz eines Versicherers. Business in Polen 39 Die Gesellschaft für Exportkreditversicherung (KUKE) ist eine polnische Aktiengesellschaft, deren Anteile mehrheitlich im Besitz des Staates sind. Seit 1991 hat die Gesellschaft vornehmlich Handelsrisiken polnischer Unternehmen versichert und bietet Export- und Binnenhandelsversicherungen, kombiniert mit Kreditinformation sowie Kredit-Portfolio-Management. Die KUKE-Angebotspalette richtet sich an alle Exporteure, ungeachtet des Exportaufkommens bzw. der Exportausrichtung, und umfasst die versicherungstechnische Behandlung von Exportverbindlichkeiten im Warenaustausch mit über 180 Staaten weltweit. Der KUKE-Tätigkeitsbereich umfasst: • die Versicherung von kurzfristigen Exportverbindlichkeiten, • die Versicherung von kurzfristigen Inlandskrediten, • die Versicherung von mittel- und langfristigen Exportkrediten, • die Versicherung von polnischen Direktinvestitionen im Ausland, • Markteintrittskostenversicherungen, • Garantieabsicherungen. Seit dem 1. April 1996 können polnische Bürger unter bestimmten Bedingungen Versicherungspolicen von ausländischen Versicherungsgesellschaften erwerben, die nicht im Besitz einer Lizenz für eine Geschäftstätigkeit in Polen sind. Eine weitere Änderung der Versicherungsvorschriften sorgte für die Abschaffung einiger Beschränkungen für polnische Versicherungsgesellschaften, die sich im Ausland rückversichern wollen. Die eingeführten Änderungen gingen mit der Notwendigkeit einher, die polnischen Vorschriften mit den OECD-Standards zu harmonisieren. Die neuen Vorschriften gestatten es polnischen Bürgern, Versicherungspolicen im Ausland zu erwerben, sofern das versicherte Risiko mit ihrem Auslandsaufenthalt verbunden ist. Für die Versicherung des Transits von Waren im internationalen Handelsverkehr können die betroffenen Unternehmen Versicherungspolicen bei ausländischen Versicherungsgesellschaften erwerben. Ebenso wurden die Vorschriften über die Rückversicherung liberalisiert. Jetzt ist es den Versicherungsgesellschaften gestattet, bis zu 100 % der Prämien, die im laufenden Jahr einbezahlt werden, zu Zwecken der Rückversicherung zu transferieren. Das Jahr 2002 war ein weiteres Jahr voller dynamischer Veränderungen innerhalb des polnischen Versicherungssektors. Laut KNUiFE-Informationen stiegen die ausländischen Investitionen im Versicherungssektor um 17 % (39 % im Jahre 2001) an, betrugen somit mehr als 2,97 Milliarden PLN und machten mehr als 72 % des aufgelaufenen Eigenkapitals des Sektors aus. Die ausländischen Investitionsaufkommen waren für die Bereiche Lebensversicherung und Nicht-LV-Versicherungen ungefähr gleich. II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 40 Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht die Struktur der ausländischen Investitionen im polnischen Versicherungssektor (Stand per 31.12.2002). Ausländische Investitionen im Versicherungssektor (Struktur) 4,4 sonstiges Ausland 2,9 Italien 4,4 Schweiz 5,1 Dänemark 5,5 Großbritannien 6,6 Niederlande 8,1 Finnland 10,9 Österreich 11,4 USA 40,6 Deutschland 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Ende des Jahres partizipierten ausländische Partner an 50 der in Polen registrierten Versicherungsgesellschaften, einschließlich 28 Lebensversicherungsgesellschaften, polnische Anteilseigner waren mehrheitlich in 20 Versicherungsgesellschaften vertreten. Die größten Investitionen im polnischen Versicherungssektor stammen von deutschen Unternehmen, die 1,21 Mrd. PLN in 21 Versicherungsunternehmen Polens investierten (40 % des Gesamtwertes ausländischer Investitionen in diesem Sektor). Bedeutende Investitionen (0,34 Mrd. PLN in 7 Unternehmen) stammen aus den USA. Investoren aus Österreich investierten 0,24 Mrd. PLN in 10 Versicherungsunternehmen. Insgesamt deckten die Investitionsaufwendungen der vier größten Investorenländer (Finnland kommt zu den drei bereits genannten noch hinzu) über 70 % der Gesamtinvestitionen im Versicherungssektor Polens. Ausländisches Engagement am polnischen Markt steigert den Wettbewerb, was zu einer besseren Qualität der Dienstleistung und einer konkurrenzfähigen Preisbildungspalette führt. Außerdem werden neue Versicherungsprodukte eingeführt, die besser auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt sind. Nur einige wenige polnische Versicherungsunternehmen weisen gegenwärtig noch keinen ausländischen strategischen Partner auf. Business in Polen 41 Mit dem 1. Januar 1999 hat sich der polnische Versicherungsmarkt stärker dem internationalen Wettbewerb geöffnet, die Rahmenbedingungen für den Markteintritt ausländischer Versicherungsunternehmen wurden erleichtert. Dies scheint jedoch bislang ohne große Auswirkungen auf den Sektor zu bleiben. Gerade einmal zwei ausländische Hauptfilialen sind in Polen präsent, deren Marktanteil zudem relativ unbedeutend ist. Dennoch hat das Bewusstsein dieses entscheidenden Entwicklungstrends einige polnische Gesellschaften ermuntert, ihre Suche nach potentiellen ausländischen Investoren bzw. Verhandlungen mit solchen zu beschleunigen. Das war auch einer der Gründe für eine weitere Kapitalkonsolidierung im Banken- und Versicherungssektor, andere wichtige Gründe waren der Bedarf nach neuem Kapital und sich bietende Möglichkeiten der Kostensenkung. Die Entwicklung auf dem Versicherungssektor wird in den nächsten Jahren bedeutend durch ausländisches Kapital, der Fortsetzung der Privatisierung der PZU S.A. und der PZU Life S.A., die Erhöhung des Aktienkapitals größerer Versicherungsgesellschaften sowie Übernahmen und Fusionen beeinflusst werden. Engere Verbindungen zwischen dem Banken- und Versicherungssektor können den jeweiligen Branchenunternehmen helfen, unter den Bedingungen eines stärker werdenden Wettbewerbs zu überleben. Rentenreform Das neue polnische Rentensystem trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Die Grundidee des Systems liegt in der Sicherheit durch Diversifizierung. Diese soll durch ein System erreicht werden, das auf drei unabhängigen Pfeilern ruht. Das neue System ersetzt das alte pay as you go Vergütungssystem, und bindet die künftige Rentenhöhe stärker an die abgeführten Beiträge. Von den drei Pfeilern sind zwei obligatorisch und einer freiwillig. Der Pflichtrentenbeitrag beläuft sich auf 19,52 % der Beitragsbemessungsgrundlage (Lohn/Gehalt insgesamt). An den ersten Pfeiler, für den die Polnische Sozialversicherungsanstalt ZUS zuständig ist, wird ein Beitrag in Höhe von 12,22 % der Bemessungsgrundlage abgeführt. Es ist ein hauptsächlich auf Beiträge gestütztes pay-as-you-go-System. Die Rentenhöhe ist abhängig von den abgeführten Beiträgen, die mittels Index mit der Bemessungsgrundlage und der durchschnittlichen Lebenserwartung verbunden sind. Je später jemand in den Ruhestand geht, umso höher ist seine Rente. Der zweite Pfeiler, an den die restlichen 7,.3 % abgeführt werden, ist ein Beitragssystem, welches von offenen Rentenfonds betrieben wird, die in Form von Aktiengesellschaften tätig sind. An die ZUS werden die Gesamtbeiträge in Höhe von 19,52 % abgeführt, wovon die ZUS 7,3 % des jeweiligen Arbeitnehmerbeitrags an den Offenen Rentenfonds überweist. Die Offenen Rentenfonds werden von Renten- II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 42 versicherungsgesellschaften betrieben, die ihre Einnahmen gemäß gesetzlichen Vorschriften auf den Finanzmärkten investieren. Arbeitnehmer können unter den Rentenversicherungsgesellschaften einen Rentenfonds ihrer Wahl aussuchen. Es ist auch möglich, den Rentenfonds zu wechseln. Um die Einnahmen der Arbeitnehmer aus dieser Quelle zu schützen, wurde das Rentenfondsaufsichtsamt (UNFE) gegründet, das ab dem 1. April 2002 durch das Amt für Versicherungs- und Rentenfonds ersetzt wurde. Per 31. März 2003 existierten 16 Rentenfonds in Polen, das von ihnen verwaltete Kapital belief sich auf 34,95 Milliarden PLN. Mehrheitlich, zu 70 %, wurde in Obligationen investiert, mehr als 24 % des investierten Portefeuille-Vermögens war in Aktien angelegt. Das bedeutet, dass die Rentenfonds zu einem wichtigen Mitbewerber auf dem polnischen Kapitalmarkt geworden sind. Ihre Rolle wird allmählich, proportional zu dem von ihnen verwalteten Vermögen, an Bedeutung zunehmen. Der Anstieg der Rentenfondsaktiva im Zeitraum 1999-2002 wird in der nachstehenden Tabelle veranschaulicht. Polnische Rentenfondsaktiva von 1999-2002 in Mrd. PLN 35 31,56 30 25 19,41 20 15 9,92 10 5 2,26 0 1999 2000 2001 2002 Das neue Rentensystem wurde stufenweise eingeführt. Alle Arbeitnehmer, die 1969 und später geboren wurden, waren verpflichtet, dem zweiten Pfeiler beizutreten, d.h. einen Rentenfonds bis Ende September 1999 zu wählen. Diejenigen, die vor 1969, aber nach 1949 geboren wurden, konnten wählen, ob sie im alten System bleiben oder dem neuen beitreten wollten. Diese Entscheidung mussten sie bis Dezember 1999 treffen, danach war die Entscheidung irreversibel. Beschäftigte, die 1949 und früher geboren wurden, blieben im alten System. Beide Pflichtpfeiler sind in vielerlei Hinsicht ähnlich. Sie stützen sich auf dasselbe Beitragsprinzip, individuelle Beitragskonten, es gilt dasselbe Rentenalter, Auszahlungen in Form von Rentenzahlungen und eine garantierte Mindestrente. Business in Polen 43 Andererseits erlaubt es der dritte, freiwillige Pfeiler, die organisatorischen Grundsätze und die Form der Beteiligung zu diversifizieren, wodurch er besser an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden kann. In diesem Pfeiler werden die Beiträge in Lebensversicherungen, Renten-, Investmentfonds bzw. Betriebliche Altersversicherungen eingezahlt. Gesellschaften ist es erlaubt, betriebliche Altersversicherungen und Versicherungsfonds auf Gegenseitigkeit, die zu 100 % freiwillig sind, zu gründen. Die Beiträge werden vom Einkommen nach Steuer bezahlt, die erzielten Erträge sind steuerfrei. Ende April 2003 waren mehr als 215 Betriebliche Altersversorgungsfonds beim KNUiFE registriert. Jeden dieser Pfeiler kennzeichnen unterschiedliche Risikoarten, denen sie ausgesetzt sind. Bei dem ersten Pfeiler ist es z.B. der politische Druck, das Altern der Bevölkerung, die steigende Arbeitslosigkeit, bei den zwei anderen ist es eine höhere Krisenanfälligkeit infolge einer anhaltenden Inflation und Turbulenzen an den Finanzmärkten. Auf diese Weise diversifiziert das neue System die Risikoarten. Jeder der Pflichtpfeiler arbeitet auf eine andere Art und Weise. Dadurch wird gewährleistet, dass selbst unter ungünstigen Bedingungen das System als ganzes mindestens zufriedenstellend funktionieren wird. Ein anderer wichtiger Aspekt der Rentenreform ist die Abschaffung von weitverbreiteten Privilegien bestimmter Berufsgruppen. Die Bedeutung der Einführung eines neuen Rentensystems kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Als erstes ist festzustellen, dass die Rentenreform absolut notwendig war, denn ohne sie wäre das alte System in ein paar Jahren ganz einfach kollabiert. Außerdem werden im neuen System die Arbeitnehmerbeiträge auf den Finanzmärkten investiert, sie „arbeiten“ somit zu Gunsten der Eigentümer und lassen eine Finanzkraft entstehen, die Wirtschaftswachstum stimuliert. Daher führt die Rentenreform in Zukunft nicht nur zu wirtschaftlicher Sicherheit, sondern sie schafft auch mehr Arbeitsplätze und beschleunigt die Entwicklung Polens. Telekommunikation Die Telekommunikation gehört zu den Wirtschaftszweigen Polens, die sich am schnellsten entwickeln. Die Rechtsgrundlage für diesen Bereich bildet das Gesetz über die Telekommunikation vom 21. Juli 2000, das am 1. Januar 2001 in Kraft trat. Eines der Schlüsselelemente, die durch dieses Gesetz eingeführt wurden, besteht in der Regulierung des Telekommunikationsbereichs, die vom Vorsitzenden der Aufsichtsbehörde für Telekommunikation und Fernmeldewesen (URT) ausgeübt wird. Die URT wurde am 7. Oktober 2000 gegründet. Der URT-Vorsitzende übernahm ab dem 1. Januar 2002 vom Minister für Fernmeldewesen die Lizenzzuständigkeit. Das Lizenzverfahren an sich wurde in relevanter Weise liberalisiert und weniger 44 II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen problembehaftet gestaltet. Nach Maßgabe des neuen Gesetzes bedürfen gegenwärtig nur der Betrieb eines öffentlichen Telefonnetzes sowie eines öffentlichen Rundfunk- und Fernsehnetzes einer Lizenz. Am 1. April 2002 wurde das URT zur Aufsichtsbehörde für Telekommunikation und Post (URTiP) umgewandelt. Der URTiP-Vorsitzende ist berechtigt, Regulierungstätigkeiten für den Bereich Telekommunikation vorzunehmen. Dies beinhaltet die Lösung von Streitigkeiten zwischen Mitbewerbern, die Sicherung des Wettbewerbs sowie die Festlegung fachspezifischer beruflicher Vorraussetzungen für den Bereich Telekommunikation, Zusammenarbeit mit dem zuständigen Minister bei der Vorbereitung neuer Gesetze und Regelungen sowie Zusammenarbeit mit branchenspezifischen internationalen Organisationen. Darüber hinaus ist der URTiP-Vorsitzende, in Anlehnung an die Kompetenzen der Staatlichen Hörfunk Agentur (PAR) zuständig für die Vergabe von Sendefrequenzen. Hervorhebenswert ist, dass das gegenwärtig rechtsverbindliche Telekommunikationsgesetz vom 21. Juli 2000 alle Beschränkungen für ein ausländisches Kapitalengagement im Telekom-Bereich abgeschafft hat. Das Ministerium für Infrastruktur ist fürderhin als staatliches Kontrollorgan für den Telekommunikationssektor tätig. Die Zuständigkeiten des Ministeriums umfassen: • Ausarbeitung von entsprechenden Richtlinien staatlicher Politik und Entwicklungsprogrammen für die Telekommunikation, • Schaffung günstiger Bedingungen für den Bau, Unterhalt und Betrieb von Telekommunikationsnetzen, Anlagen der Post und anderen Telekommunikationsmedien, entsprechend staatlicher Verteidigungs- und Sicherheitsbedürfnisse, • Schaffung von Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von inländischen und internationalen Telekommunikations- und Postdienstleistungen, • Beaufsichtigung der technischen Bedingungen, des Betriebs und der Nutzung von Telekommunikationsanlagen. Es sei jedoch angemerkt, dass das Ministerium für Infrastruktur und das URTiO seine Aktivitäten innerhalb des Anpassungsprozesses an EU-Standards auf die Demonopolisierung des polnischen Telekommunikationsmarktes richtet. Hierzu gehört auch die Einführung eines neuen Telekommunikationsgesetzes, das EU-Standards und dem Privatisierungsprozess der TPSA besser gerecht wird. Noch im Jahre 2001 befanden sich 96 % des polnischen Telekom-Marktes (Wertumfang ca. 28 Mrd. PLN / 7 Mrd. USD) in Händen des Festnetz-Marktführers TPSA und 3 Mobilfunkanbietern (PTC, Polkomtel und PTK Centertel), wobei allein die TPSA 56 % der Marktanteile auf sich vereinigte. Business in Polen 45 Die Telekomunikacja Polska S.A. (TPSA) erbringt als praktisch einziger nationaler Betreiber Dienstleistungen für den gesamten Festnetzbereich. Laut letzten Schätzungen werden einnahmenseitig nur 9 % des Marktes von wenigen unabhängigen Betreibern kontrolliert, die Dienstleistungen auf lokaler Ebene erbringen, welche allgemein als wenig profitabel gelten. Ein spürbarer Wettbewerb findet lediglich zwischen den Unternehmen Dialog und Netia statt (je 3 % Anteil am Festnetz). Mit Stand Juni 2003 wurden ca. 20 weitere NDS-Festnetzanbieter (für Ferngespräche und internationalen Verkehr) registriert, von denen bisher jedoch nur wenige aktiv geworden sind. Hinsichtlich der Liberalisierung des Marktes konnten allerdings beachtliche Fortschritte verzeichnet werden. Insbesondere betrifft dies seit dem Jahre 2002 den lokalen und internationalen Telekommunikationsmarkt, für die keine Genehmigungen erforderlich sind. Seit Anfang 2003 gilt dies ebenfalls für den internationalen Telefonverkehr. Die TPSA hat gegenwärtig überall im Lande lokale Wettbewerber und der Druck im Ferngesprächsbereich nimmt beständig zu. Darüber hinaus offerieren einige Anbieter VIoP-Service, der sich in Polen zunehmender Beliebtheit erfreut. Ende des Jahres 2002 verfügte die TPSA über 10,1 Millionen Abonnenten (einschließlich 1,2 Mio. ISDN-Abos). Ab dem 1. Januar 2003 bieten die Unternehmen Netia 1 und Energis ihre Dienste im internationalen Fernsprechverkehr an. Seit dem 15. Februar 2003 nutzten ca. 47 % der TP SA-Abonnenten den Zugang zum internationalen Ferngesprächsbereich über andere Anbieter als die TPSA. Seit 1991 verzeichnete der Bereich Telekommunikation ein ständiges Wachstum von etwa 14 %. Das Wachstumstempo ließ allerdings in den letzten 2 Jahren nach. Im Jahre 2002 steigerten die Festnetzanbieter die Anzahl der Hauptanschlüsse um 4,2 %, auf insgesamt 11,9 Millionen zu Ende des Jahres, davon 9 Mio. in Städten (Zuwachs um 2,9 %) und nur 2,9 Mio. in ländlichen Gebieten (8,4 % Zuwachs). Ende 2002 erreichte die durchschnittliche Telefondichte ein Niveau von 31,1 Anschlüsse pro 100 Einwohner). Fernmeldeabonnenten pro 100 Einwohner 40 35 30 25 20 15 10 5 0 Festnetztelefone Mobiltelefone 19,0 22,0 2,1 1997 5,5 1998 26,5 24,7 10,2 1999 17,5 2000 29,4 24,9 2001 31,1 36,0 2002 Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003 46 II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Trotz des dynamischen Wachstums hat die Telekommunikation in Polen noch immer EU - Niveau, insbesondere hinsichtlich der mittleren Telefondichte, nicht erreicht. Per 1.1.2002 betrug sie z.B. in Dänemark 73,8, in Deutschland 63,5, in Frankreich 58,4, in Spanien 46,0 und in Portugal 44,1. Polen unterscheidet sich aber hinsichtlich der durchschnittlichen Telefondichte nicht allzu sehr von anderen MOE-Ländern, so z.B. von der Tschechischen Republik mit 37,4 und Lettland mit 30,0. Im mobilen Telefonverkehr dominierte bis 1996 der Betreiber Centertel mit dem NMTR 450i System den Markt. Anfang 1996 fanden Ausschreibungen für GSM - Lizenzen statt, die zwei Betreiber für sich entscheiden konnten: die Polkomtel („Plus“ GSM) und die Polska Telefonia Cyfrowa („Era“ GSM). Am 1. März 1998 nahm Centertel sein DCS-Mobilfunksystem in Betrieb. Das Jahr 2002 brachte einen Zunahme der Mobilfunkteilnehmer um mehr als 43,7 % und erreichte zu Ende des Jahres ein Niveau von 13,8 Millionen Handynutzern. Dadurch nahm die Handy-Dichte auf 36 zu. Dies bedeutete, die Anzahl der Mobiltelefone in Polen die der Festnetzanschlüsse überstieg. Das ist jedoch nach wie vor mit dem europäischen Durchschnitt nicht vergleichbar (Portugal 83,1, Spanien 73,3, Deutschland 64,9, Frankreich 60,7; Stand: 1. Januar 2002). Energiewirtschaft Polen produziert 95 % seiner Energie aus fossilen Brennstoffen. Etwa 50 % aus Steinkohle und 45 % aus Braunkohle. Ausschlaggebend hierfür sind die reichen Vorkommen dieser natürlichen Rohstoffe in Polen. Weniger als 5 % des Elektroenergieaufkommens stammt aus alternativen Quellen, vor allem aus Wasser- und Windkraft. Ausgehend von der Verordnung des Ministers für Wirtschaft vom 15. Dezember 2000 soll sich der Anteil an erneuerbarer Energie beständig erhöhen und im Jahre 2010 ein Niveau von mindestens 7,5 % am Gesamtenergieaufkommen des Landes betragen. Die Gesamtmenge der in Polen produzierten Energie (141,3 TWh) überstieg im Jahre 2002 den heimischen Energieverbrauch. Polen exportierte 11,5 TWh Elektroenergie und importierte demgegenüber jedoch nur 4,5 TWh. Vorrangig sind es Tschechien und die Slowakei, die insgesamt 90 % des polnischen Elektroenergieexports abdecken. Mit dem neue Energiegesetz vom April 1997 sind die Bedingungen für einen marktwirtschaftlichen Wettbewerb im Energiesektor und besser Möglichkeiten einer Stabilisierung der finanzielle Lage der Energieunternehmen geschaffen worden. Als wesentliche Regelung des neuen Energiegesetzes ist die Liberalisierung der Energieund Benzinpreise zu nennen, über deren Höhe jetzt die Nachfrage des Marktes entscheidet. Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit einer schrittweisen Einführung von Business in Polen 47 Marktmechanismen. Der Wettbewerb wird durch die Abschaffung von Monopolstellungen und die Öffnung des Energiemarktes für den Endverbraucher gefördert. Vorgenommen wurde eine klare Trennung zwischen dem Erzeugerpreis und dem Preisanteil für den Energietransfer. Eine Aufteilung des Energiemarktes in Groß- und Einzelhandel ist zu verzeichnen. Im Bereich Energiegroßhandel verkaufen Energieversorger (sowohl Hersteller als auch Netzbetreiber) Elektroenergie auf wettbewerblicher Basis. Der Handel mit Elektroenergie wird über Direktverträge abgewickelt, vorgesehen ist allerdings, dass der Großteil des Handels zukünftig über bereits den bestehenden Elektroenergieaustausch abgewickelt wird. Der Elektroenergiegroßhandel umfasst gleichermaßen den Export und die Einfuhr von Elektroenergie. Führend im Elektroenergiegroßhandel ist der Netzbetreiber Polskie Sieci Elektroenergetyczne S.A. (Polnische Elektroenergienetze AG). Im Bereich Einzelhandel existieren zwei Segmente: • Das freies Marktsegment, in welchem Energieversorger ihre Transferleistungen gegenüber dem Kunden realisieren und Produzenten und Handelsunternehmen Elektroenergie an Kunden mit Direktkaufberechtigung verkaufen. • Das Regulationssegment, in welchem Energieversorger Elektroenergie an „Tarifkunden“, zu einem von der Staatlichen Energiebehörde festgelegten Preis, verkaufen. Gegenwärtig wird Kunden mit einen jährlichen Energiebedarf von 10 GWh das Recht eingeräumt, den Energieversorger auszuwählen. Mit der weiteren Entwicklung des Elektroenergiemarktes wird auch anderen Kundengruppen innerhalb des freien Marktsegments das Auswahlrecht bezüglich des Energieversorgers eingeräumt. Ab dem 1. Januar 2004 steht dieses Recht ebenso Verbrauchern mit einem jährlichen Energiebedarf von 1,4 GWh zu. Ab dem 5. Dezember 2005 steht dann jedem Verbraucher von Elektroenergie in Polen das Recht der Auswahl seines Energieversorgers zu. Im April 2002 bestätigte die Regierung eine überarbeitete Vorlage der Richtlinien der Polnischen Energiepolitik, mit der die Eckdaten einer langfristige Strategie für den Energiesektor Polens festgelegt wurden. Vorgesehen ist eine funktionale Trennung zwischen den Bereichen Netzbetrieb und Verkauf in der Energie- und gasproduzierenden Industrie, die mit der Einrichtung von 5 Energieversorgerunternehmensgruppen (anstelle der gegenwärtig existierenden 32 regionalen Energieversorger) sowie von 2 Kraftwerksunternehmensgruppen (Steinkohle und Braunkohle). Von diesem Konsolidierungsprozess werden jedoch der Warschauer Energieversorger STOEN und die G-8-Unternehmensgruppe in Zentral- und Nordpolen nicht betroffen, da deren Privatisierungsprozess bereits eingeleitet worden ist. Die Regierung beabsichtigt weiterhin, Kohlebergwerke zu 3 bzw. 4 Unternehmen zusammenzuschließen, die in der Folgezeit der Privatisierung zugeführt werden. II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 48 In allen Teilbereichen des Energiesektors in Polen bestehen Investitionsmöglichkeiten, die insbesondere im Rahmen von Privatisierungsvorhaben beständig zu Tage treten. Das ausländische Kapitalengagement hat im Energiesektor bereits beträchtlichen Umfang angenommen. Hauptsächlich geht es hierbei in Zukunft auch um geplante Vorhaben bezüglich einer umweltverträglichen Energiegewinnung. Laut Polnischer Agentur für Auslandsinvestitionen (PAIZ) haben Investitionen mit einem Wertumfang von über 1 Million USD in polnischen Energie-, Gas- und Wasserversorgungsbereich Ende 2002 ein Gesamtvolumen von 2,3 Mrd. USD erreicht. Verkehrsinfrastruktur und Autobahnbau Polen hat eine gut entwickelte Verkehrsinfrastruktur. Das befestigte Straßenverkehrsnetz zählt 242.050 Kilometer, d.h. etwa 80 km pro 100 km2 und ein ausgebautes Eisenbahnnetz mit fast 23.500 Kilometern, das alle größeren Städte und Orte miteinander verbindet. Jedoch werden nur 19.700 km Bahnlinien genutzt, sodass deren Dichte mit 6 km pro 100 Quadratkilometer beziffert werden kann. Im Jahr 2002 nutzten 1.125 Millionen Passagiere öffentliche Verkehrsmittel (städtischer Nahverkehr nicht inbegriffen, 9 % weniger als im Jahre 2001), davon reisten 304,1 Millionen mit der Bahn (8,5 % weniger als noch 2001), 815 Millionen auf der Straße (9,3 % weniger) und 3,7 Millionen per Flugzeug (6,7 % Zuwachs). Die Struktur des polnischen Verkehrssystems im Jahre 2002 lässt sich am besten am Anteil der je Verkehrsart transportierten Güter verdeutlichen. Insgesamt wurden ca. 647 Mio. Tonnen Güter (5,1 % mehr als im vorangegangenen Jahr), vorwiegend per Straße, befördert. Güteranteil am Transportaufkommen 53,3% Straßengüterverkehr - 53,3% Eisenbahnüterverkehr - 34,5% 1,2% Rohrleitungstransport - 7,1% 3,9% Seefrachtverkehr - 3,9% 7,1% Binnenschifffahrt - 1,2% 34,5% Business in Polen 49 Es gibt in Polen 360.300 km öffentliche Straßen, davon 242.050 mit befestigter Fahrbahn, die in 4 Kategorien unterteilt sind: Landesstraßen, Wojewodschaftsstraßen, Kreis- und lokale Straßen. Der Straßentransport stützt sich in Polen auf die zwei erstgenannten Kategorien mit einer Gesamtlänge von 47.700 km, davon: • Landesstraßen mit einer Gesamtlänge von 18.100 km, • Wojewodschaftsstraßen mit einer Gesamtlänge von 29.600 km. Das polnische Autobahnbauprogramm wurde durch die Verordnung des Ministerrates vom 28. September 1993 angenommen und gilt als eines der ehrgeizigsten Vorhaben in der Nachkriegsgeschichte Mitteleuropas. Man plant, in den nächsten 20 Jahren insgesamt ca. 2.300 km gebührenpflichtiger Autobahnen zu bauen. Die Aufwendungen dafür werden zwischen 9 - 10 Milliarden USD beanspruchen. Das polnische Autobahnbauprogramm sieht den Bau von vier Autobahnen, zwei von Ost nach West und zwei von Norden nach Süden, vor: • A-1 (597 km) Gdansk - Torun - Lodz - Katowice - und weiter Richtung polnischtschechische Grenze; • A-2 (626 km) vom Grenzübergang Swiecko an der polnisch-deutschen Grenze über Poznan und Warschau nach Terespol, dem Grenzübergang zwischen Polen und Weißrussland; • A-3 (365 km) von Szczecin über Gorzow, Zielona Gora, Legnica nach Lubawka; • A-4/A-12 (738 km) von den Grenzübergängen Jedrzychowice bei Zgorzelec und Olszyna an der polnisch-deutschen Grenze über Wroclaw, Opole, Gliwice, Katowice, Krakau, Rzeszow bis zur polnisch-ukrainischen Grenze, mit der A-12 Nebenstrecke Olszyna - Legnica. Priorität genießt der Bau der Autobahnen A-1, A-2 und A-4/A-12. Man schätzt das künftige Verkehrsaufkommen auf der A-3 geringer als auf den übrigen Autobahnen ein. Zusätzlich sieht das Programm vor, die Landesstraße von Elblag bis zur Grenze mit Russland, Richtung Kaliningrad, zu rekonstruieren. Die Straße wird gebührenpflichtig sein und ihr Bau wird im Rahmen einer Ausschreibung realisiert. 50 II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Programm Autobahnbau in Polen Quelle: Agentur für den Bau und den Betrieb von Autobahnen / Institut für Geodäsie und Kartographie Die gesetzlichen Grundlagen für die Verwirklichung des Programms wurden durch das Gesetz über gebührenpflichtige Autobahnen vom 27. Oktober 1994 geschaffen, welches am 1. Januar 1995 in Kraft trat. Das Gesetz regelte den Bau und den Betrieb von gebührenpflichtigen Autobahnen mittels einer Finanzstruktur, die keine Mittel aus dem Staatshaushalt erfordern würde. Eine Agentur für den Bau und Betrieb von Autobahnen (ABEA) wurde gegründet, um alle notwendigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Autobahnprogramms zu übernehmen. Im März 2002 wurde die ABEA abgeschafft, ihre Aufgabenbereiche wurden von der neu eingerichteten Generaldirektion für Landesstraßen und Autobahnen übernommen. Business in Polen 51 Angesichts der Schwierigkeiten bei der Realisierung des Autobahnbauprogramms entschied die Regierung Anfang 1999, das BOT-System (Built-Operate-Transfer) durch das PPP-System (Private-Public Partnership) zu ersetzen, welches den Staat verpflichten würde, den Bau mitzufinanzieren bzw. die Betriebskosten in Höhe von bis zu 50 % zu decken. Im Gegenzug würde der Staat das Recht auf Gewinnbeteiligung erhalten. Anfang 2000 bestätigte das Ökonomische Komitee beim Ministerrat die Gesetzesänderungsvorschläge der Regierung und empfahl, eine Neuauflage des Gesetzes über gebührenpflichtige Autobahnen zu erarbeiten. Die Erfahrung von sechs Jahren, in denen kein einziger Kilometer gebührenpflichtiger Autobahnen gebaut wurde, waren ein Hinweis darauf, dass das Programm eine größere Unterstützung der öffentlichen Hand benötigt. Das neue Gesetz, sprich die Gesetzesänderung über gebührenpflichtige Autobahnen vom 8. September 2000 trat am 17. November 2000 in Kraft und gibt die Möglichkeit der Nutzung sowohl öffentlicher und privater Finanzierungsquellen bei der Verwirklichung des PPP-Programms frei. Anfang des Jahres 2002 bereitete die Regierung ein neues Straßenbau- und Modernisierungsprogramm mit der Zielstellung vor, das polnische Straßenverkehrsnetz EU-Standards anzupassen. Zur Zeit entsprechen nur 1 % der Straßen EU-Standards, die für internationale Verkehrswege eine zulässige Achslast von 11,5 Tonnen fordern. Das Programm sieht den Bau von 526 km Autobahnen, ca. 200 km Expressstraßen und die Modernisierung von 1.500 km internationaler Verkehrsstraßen in den nächsten 3 Jahren vor. Darüber hinaus sollen sich gegen Ende des gleichen Zeitraum weitere 576 km Autobahn sowie ca. 200 km Expressstrassen in Bau befinden. Die Kosten werden auf etwa 37,5 Milliarden PLN geschätzt. Man geht davon aus, ein Fünftel der Summe aus EU-Mitteln zu finanzieren. Alles deutet darauf hin, dass mit dem Autobahnbau in Polen in der Tat begonnen wurde. Zu Beginn des Jahres 2002 existierten in Polen, im Wesentlichen begründet durch das Nichtzustandekommen eines effektiven Autobahn-Finanzierungsmodells, weniger als 400 km Autobahnen. Im Jahre 2002 wurden allerdings 54 km Autobahnen gebaut bzw. modernisiert. Darüber hinaus befanden sich 185,5 km Autobahn im Bau bzw. Umbau. 52 II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Wirtschaft Polens im Jahre 2003 und weitere Perspektiven Aktuelle Entwicklungstrends Im Juli 2003 nahm die Regierung Polens ein ökonomisches Entwicklungsprogramm für den Zeitraum 2003-2004 mit der Zielstellung einer beschleunigten wirtschaftlichen Entwicklung des Landes an. Schwerpunkte des Programms sind die Förderung des Unternehmertums, die Schaffung neuer Arbeitsplätze, Innovationsförderung, Entwicklung der Infrastruktur und die effektive Nutzung der EU-Strukturfonds. Vorgesehen ist eine Reihe von Zusätzen zu bereits bestehender gesetzlicher Regelungen, die im Besonderen zu einer Vereinfachung und zeitlicher Verkürzung behördlicher Prozeduren in Bezug auf unternehmerische Aktivitäten führen sollen. Der Zeitraum für die Erledigung behördlicher Formalitäten für den Beginn einer wirtschaftlichen Tätigkeit soll um zwei Drittel verkürzt werden (maximal 20 Tage, EU-Durchschnitt – 30 Tage). Die wirtschaftlichen Entwicklungstendenzen Polens in den ersten Monaten des Jahres 2003 belegen, dass sich das Land von der wirtschaftlichen Rezession der Jahre 20012002 schrittweise erholt. Laut Schätzungen belief sich in den ersten vier Monaten des Jahres das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts auf 2,1 %. Die Wachstumsraten beim Exportaufkommen und ein höherer Individualkonsum haben wesentlich zum Wirtschaftswachstum beigetragen. Gleichzeitig verharrte die Inflation auf einem niedrigen Niveau. Im Monat März stiegen die Preise für Waren und Dienstleistungen im Vergleich zum Dezember 2002 nur um 0,8 %. Die Industrieproduktion (nach Umsatzzahlen) stieg im ersten Quartal 2003 um 2,9 % (um 0,2 % im gleichen Vorjahreszeitraum). Andererseits waren Ende März 2003 18,7 % der arbeitsfähigen Bevölkerung arbeitslos. Angesichts dieser Umstände lag nur ein leichter Anstieg der Löhne und Gehälter im Bereich der Erwartungen. Dennoch stiegen die durchschnittlichen Reallöhne in der Industrie ungeachtet einer niedrigen Inflationsrate um 1,4 % und erreichten eine Niveau von 2.253 PLN. Ausgehend von zollstatistischen Angaben stiegen Export und Import gleichmäßig an. Dabei lag das Wachstumstempo des Imports nur etwas höher als beim Export. Das Exportaufkommen erreichte ein Wertvolumen von 11,2 Mrd. USD (Steigerung um 23,6 im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum), die Importe betrugen insgesamt 14,7 Mrd. USD (Steigerung um 23,8 %). Laut Angaben der Nationalbank Polens betrug der Zuwachs der Exporterträge 30,6 %, die Importausgaben stiegen demgegenüber lediglich um 19,2 %. Die geringe Zuwachsrate beim Import führte zu einer Verringerung des Außenhandelsdefizits (von 2,6 Mrd. USD im ersten Quartal 2002 auf 2,3 Mrd. USD im gleichen Business in Polen 53 Zeitraum des Jahres 2003). Die Verringerung des Außenhandelsdefizit wirkte sich auch auf einen Rückgang des Defizits bei den laufenden Umsätzen aus (von 2,1 Mrd. USD im Zeitraum Januar-März 2002 auf 1,5 Mrd. USD im gleichen Zeitraum 2003). Wirtschaftliche Perspektiven Das Haushaltsgesetz für das Jahr 2003 geht von einem Wachstum des BIP von 3,5 % aus, bei der Industrieproduktion wird eine Steigerung um 3,6 % veranschlagt, um 5,6 % sollen sich die Bruttoanlageninvestitionen erweitern. Erwartet wird ein leichter Anstieg der Inflation, von 1,9 % im Jahre 2002 auf 2,3 %, die Arbeitslosenquote soll sich auf einem Niveau zwischen 17,7 % und 18,3 %, von gegenwärtig 18,7 %, einpegeln. Das Haushaltsgesetz geht des Weiteren von einer Verschlechterung des Außenhandelsergebnisses aus. Die Importausgaben werden mit 45,3 Mrd. USD ein wesentlich höheres Niveau als die Exporterträge (33,7 Mrd. USD) erreichen. Deshalb wird ein Anstieg des Außenhandelsdefizits auf 11,6 Mrd. USD (im Gegensatz zu 10,4 Mrd. USD im Jahre 2002) erwartet. Dies wiederum wird sich auf die laufenden Umsätze auswirken, für die ein Defizit in Höhe von 8,7 Mrd. USD prognostiziert wird. Im Juni 2003 stellte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales seinerseits eine Wirtschaftsprognose vor, die bei Weitem weniger optimistisch ist und sich auf die wirtschaftliche Situation und entsprechende Tendenzen in den ersten Monaten des Jahres 2002 stützt. Laut dieser Prognose erreicht das Wachstum des BIP ein Niveau von 3,0 % und die Bruttoanlageninvestitionen wachsen lediglich um 2,0 %. Parallel dazu soll sich die Arbeitslosenquote auf einem Niveau von 18,0 % stabilisieren, erwartet wird ein Anwachsen der Inflationsrate auf 2,0 %. Wesentlich optimistischer hingegen stellen sich in dieser Prognose die Entwicklung der Industrieproduktion (über 4 %) und die Außenhandelsergebnisse dar. Die Exporterträge erreichen nach ministeriellen Schätzungen eine Höhe von 36,9 Mrd. USD und die Importausgaben steigen in wesentlich geringerem Umfang (46,8 Mrd. USD). Ausgehend davon prognostiziert das Wirtschaftsministerium ein Außenhandelsdefizit in Höhe von 9,9 Mrd. USD und ein Defizit bei den laufenden Umsätzen in Höhe von 7,5 Mrd. USD. Erwähnenswert ist, dass eine außenstehende Betrachtung die Perspektiven der Wirtschaft Polens in einem etwas ungünstigerem Licht erscheinen lässt. Im April 2003 korrigierte die Europäische Kommission die Wachstumsprognose für die EUMitgliedsstaaten sowie die Beitrittsländer nach unten. Laut letzten Voraussagen wird für Polen ein BIP-Wachstum von 2,5 % im Jahre 2003 und von 3,7 % im Jahre 2004 erwartet. Die Internationale Arbeitsorganisation geht ihrerseits von einer 54 II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Arbeitslosenquote in Polen in Höhe von 20,6 % im Jahre 2003 und für das Jahr 2004 von einem leichten Rückgang auf 20,0 % aus. Schließlich und endlich prognostiziert der Internationale Währungsfonds (IMF) die wirtschaftlichen Eckdaten für Polen wie folgt: BIP-Wachstum 2003 - 2,6 %, 2004 - 4,1 %, weiteres Absinken der Inflationsrate auf 1,1 % im Jahre 2003, Anstieg auf 2,4 % im Jahre 2004. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen Der erfolgreiche Übergang Polens zur Marktwirtschaft wurde in beachtlichem Maße durch die Unterstützung internationaler Wirtschaftsorganisationen erleichtert. Schon in den späten achtziger Jahren unterhielt Polen gute Beziehungen zum Internationalen Währungsfonds, zur Weltbank und der International Finance Corporation. In den entscheidenden Jahren 1989 und 1990, als das ehrgeizige Stabilitätsprogramm eingeleitet wurde, stellte der IWF einen stand-by Kredit bereit, um die polnische Währung zu stützen. Dieser Kredit wurde jedoch nie zu diesem Zweck in Anspruch genommen. Die meisten Staaten, die dieser stand-by Kreditvereinbarung beigetreten waren, stimmten später zu, diese Mittel für die Unterstützung des polnischen Bankensystems zu verwenden. 1986 trat Polen erneut der Weltbank bei, die ab 1990 dem Land erneut Kredite ausreichte. Seit dieser Zeit hat die Weltbank 5,385 Milliarden USD (4 Mrd. USD Nettostornierung) für 35 Vorhaben zur Verfügung gestellt. Davon wurden etwa 3,908 Milliarden USD ausgegeben und 1,54 Milliarden USD zurückgezahlt (Stand: Mitte Mai 2003). Hauptsächlich drei Kreditarten wurden von der Weltbank zur Verfügung gestellt, um Wirtschaftwachstums- und Reformprogramme der Regierung zu unterstützen: reformgebundene Zahlungshilfsprogramme, die dem Staatshaushalt und der Zahlungsbilanz einen Teil der Kosten der Wirtschaftsreformen kompensieren; Kredite für konkrete Investitionen wie z.B. Ausrüstungen für die Infrastruktursanierung sowie Finanzierung von Modernisierungs- und Expansionsplänen von Privatunternehmen durch Überziehungskredite, die von polnischen Banken verwaltet wurden. Im Jahre 2002 bewilligte die Weltbank Polen einen Kredite in Höhe von 15 Millionen USD für das Städtische Heizkraftwerk Kraków, vorgesehen zur Finanzierung eines Energieprojekts für das Heizwärmesystem der Region Kraków. Im Dezember 2002 beriet die Direktorenkonferenz der Weltbank die neue Förderstrategie für Polen in den Jahren 2003-2005. In diesem Strategiepapier ist der Business in Polen 55 Arbeitsplan der Weltbank und der Internationalen Finanzkooperation (IFC) zur Unterstützung ihrer Länderkunden bei der Realisierung der von ihnen gesetzten Entwicklungsziele detailliert festgelegt. Dies betrifft die geplanten Aktivitäten der Bank - Darlehen, Analysen, technische Hilfen - in den jeweiligen Ländern. Die neue Strategie, die in Zusammenarbeit zwischen der polnischen Regierung und der Weltbank, der Geberseite und nichtstaatlichen Organisationen vorbereitet wurde, sieht ein BasisProjekt-Darlehensprogramm mit einem Volumen von 1,3 Mrd. USD in den Jahren 2003-2005 vor, um vereinbarte makroökonomische sowie projektspezifischen Zielstellungen zu realisieren. Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) wurde 1991 gründet, um Entwicklungsprojekte in mittel- und osteuropäischen Ländern im Rahmen des Übergangs zu markwirtschaftlichen Strukturen zu finanzieren. Die EBRD gehörte per 31.12.2002 mit 170 abgeschlossenen Verträgen und einer Gesamtfinanzierung in Höhe von 2,5 Mrd. EUR (ausgenommen Polens Anteil an regionalen Projekten) zu den größten Investoren in Polen. Mit ihren umfangreichen Investitionsaktivitäten und Erfahrungsschatz wird die Bank auch fürderhin ein wichtiger Partner der polnischen Regierung bei der Beschleunigung des wirtschaftlichen Umgestaltungsprozesses sein. Zielgerichtet werden dabei folgende Bereiche ins Auge gefasst: Infrastruktur- und Umweltinvestitionen, Modernisierung, Umstrukturierung und, wo dies angebracht erscheint, Privatisierung von Wirtschaftssektoren mit gering entwickeltem Umstrukturierungsniveau, Erhöhung des Tempos von Neuinvestitionen, sowohl mit inländischer als auch ausländischer Kapitalbeteiligung, insbesondere im KMU-Sektor. Insbesondere im Rahmen von Infrastrukturinvestitionen und der Privatisierung von Wirtschaftssektoren mit gering entwickelten Umstrukturierungsniveau wird die EBRD mit anderen internationalen Finanzinstitutionen, multiund bilateralen Gebern als auch mit dem lokalen Finanzmarkt zusammenarbeiten, um nachhaltige Effekte innerhalb des Umgestaltungsprozesses zu sichern. Die EBRD-Strategie für die Jahre 2002-2003 sieht maßgebliche Investitionen in folgenden Schwerpunkbereichen vor: • Infrastruktur und Umwelt Im Hinblick auf die Herausforderungen, denen sich Polen sowohl im Anpassungsprozeß an EU-Standards als auch hinsichtlich der Absicherung eines kontinuierlichen Wirtschaftswachstums im Bereich der Modernisierung seiner Infrastruktur stellen muss, konzentrieren sich die Aktivitäten der Bank auf Infrastrukturinvestitionen auf Landesund lokaler Ebene mit dem Ziel, eine diesbezügliche Abhängigkeit von staatlichen Zusagen zu minimieren und, wo machbar, fiskalen Druck zu lindern. In erster Linie ist die Unterstützung von Umstrukturierung, Kommerzialisierung und Privatisierung bzw. privaten Beteiligungen in sämtlichen Infrastrukturbereichen vorgesehen. Mit der aktiven 56 II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Unterstützung seitens zentraler und lokaler Behörden wird sich die Bank, in enger Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen des PHARE- und ISPA-Programms, für einen signifikanten Zuwachs von Aufwendungen für Infrastruktur- und Umweltprojekte in Polen einsetzen. • Finanzsektor Im Rahmen eines 4-Stufen-Plans, der sich eine Erhöhung des geringen Niveaus an Finanzhilfen in Polen zum Ziel gesetzt hat, ist die Bank bestrebt, kleinen und mittleren Unternehmen umfangreichere Zugangsmöglichkeiten und eine erweiterte Vielfalt von Finanzierungsmodellen zur Verfügung zu stellen, unter Nutzung eines flexiblen Herangehens einen Beitrag zu Erweiterung und Wachstum des Nicht-BankenFinanzsektors zu leisten, den Abschluss des Modernisierungsprozesses im Bank- und Versicherungssektors, einschließlich Konsolidierungen und mögliche Privatisierungen, und das Entstehen einer größeren Palette von relevanten Produkten und Finanzdienstleistungen zu befördern. • Unternehmensbereich: Modernisierung und Umstrukturierung Die EBRD wird sich ausgehend von bankverbindlichen Grundsätzen von der Bestrebung leiten lassen, Umstrukturierungsmaßnahmen und, in dafür geeigneten Fällen, die Privatisierung von Großbetrieben im Hinblick auf eine Stärkung ihrer Effektivität und Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Um die Wirtschaftsentwicklung auf regionaler Ebene und somit Beschäftigung zu fördern, stehen green-fieldInvestitionen, insbesondere in Gebieten mit hoher Arbeitslosenquote, an erster Stelle der Prioritätenliste. In Industriezweigen mit niedrigen Wettbewerbsniveau wird die Bank Hilfen anbieten, um notwendige Konsolidierungs- und Investitionsprozesse zur Erhöhung von Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität einzuleiten. Angesichts des zu erwartenden Rückgangs des Zuflusses von Investitionskapital in die Region insgesamt, gehört die Eigenkapitalbildung (und andere Methoden zur Erhöhung der Risikoverteilung) zu den primären Instrumenten der Bank. Ein wichtiges Ziel, das mit allen Aktivitäten innerhalb des Unternehmensbereiches einhergeht, ist die Vervollkommnung von Unternehmensführung und Rentabilitätsmanagement. • Landwirtschaft / Agrobusiness Die EBRD ist vorbereitet, in größtmöglichem Maße Hilfe und Unterstützung bei Finanzierungsmaßnahmen in der Landwirtschaft (einschließlich anderer im Agrarbereich tätigen Unternehmen) zu gewähren. Ziel ist es dabei, Wettbewerbsfähigkeit, Produktqualität und Hygienestandards polnischer Nahrungsmittel zu erhöhen und eine notwendige Konsolidierung im Agrarsektor zu erreichen. Kritisch kann es für den Erfolg dieser Anstrengungen durch die Einführung entsprechende strukturpolitische Regierungsrichtlinien werden, da die Bank einzig Projekte in Angriff nehmen kann, die in einem dauerhafte Übergang resultieren und von einem akzeptablen Risiko gekennzeichnet sind. Die Bank wird diesbezüglich Aktivitäten in Zusammenhang mit Business in Polen 57 dem SAPARD-Programm der EU, mit anderen internationalen Finanzinstitutionen sowie multi- und bilateralen Gebereinrichtungen entfalten. Es sei jedoch nochmals hervorgehoben, dass sich Rückschritte innerhalb des Reformprozesses erschwerend auf die Möglichkeit eines weiteren Engagements der Bank zur Umgestaltung dieses Sektors auswirken. Die International Finance Corporation (IFC), ein Mitglied der Weltbankgruppe, fördert das Wirtschaftswachstum im Rahmen der Gesamtentwicklung von Transformländern durch die Finanzierung von Investitionen in den Privatsektor, die Mobilisierung von Kapital auf internationalen Finanzmärkten und die Bereitstellung von technischer Hilfe und Beratung für Regierungen und die Geschäftswelt. Die IFC stellt sich zur Aufgabe, Investitionen im Privatsektor zu fördern, in deren Folge sich Armut verringert und eine Verbesserung der Lebensverhältnisse der Menschen eintritt. In Anlehnung an die IFC-Strategie der Konsolidierung seiner Filialen zu Regionalzentren wurde im Juli 2001 das Warschauer Büro des IFC in eine Regionalzentrale umgestaltet, in deren Kompetenzbereich die IFC-Aktivitäten in Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarn, Estland, Litauen und Lettland vereint sind. Die IFC befindet sich im Büro Warschau der Weltbank, ein Umstand, der eine enge Kooperation erleichtert. Seit Eintritt Polens in die IFC im Jahre 1987 investierte die International Finance Cooperation über 550 Mio. USD (404 Mio. USD Eigeninvestitionen und 153 Mio. USD als Investitionsbeteiligungen) in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen (Glas, Papier, elektrische Ausrüstungen, Stahl. Hotels, Telekommunikation, Stadtentwicklung, Einzelhandel, Agrobusiness, Hypothekenfinanzierung, KMU-Finanzierung, Gesundheitsund Bankwesen, private Kapitalfonds). Weitere 200 Mio. USD wurden vom IFC ebenso für Investitionen in Zentraleuropa – der Großteil davon in Polen – bereitgestellt. Darüber hinaus führte der IFC technische Hilfsleistungen und Beratungsaufträge, beginnend mit der Privatisierung einer Reihe von Zementwerken zu Beginn der 90er Jahre, zu Leasing, Wohnungsbaufinanzierung und Rentenreform, durch. Das gegenwärtige IFCEngagement in Polen bewegt sich auf einem Niveau von 88 Mio. USD. Im Hinblick auf die sich erweiternden Zugang zu langfristigen Finanzierungsvorhaben aus privaten Quellen und den bevorstehenden EU-Beitritt Polens, konzentriert die IFC ihre Investitions- und Beratungstätigkeit auf ausgewählte Bereiche mit hoher Wertschöpfungsrate, wie z.B.: • Komplexe Privatisierung und Privatisierungsnachbereitung, in der die Teilnahme der IFC zu verstärkter Transparenz und Kreditwürdigkeit des Privatisierungsprozesses führt und Unterstützung bei der Strukturierung von Investitionsprogrammen, die nach Abschluss der Privatisierung einsetzen, gewährleistet, 58 • • • • • • II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Förderung von PPP-Vorhaben (private public partnerschip) im Gesundheits- und Bildungswesen, Unterstützung der weiteren institutionellen Entwicklung des Finanzsektors (Hilfen für einen erweiterten Zugang zu Wohnungsbaufinanzierungen, Förderung von erneuerbaren Energiequellen und Energieeffizienz-Projekten, Stärkung der Unternehmensführung, Ausgewählte Finanzierung von inländischen Produktionsunternehmen, Investitionen polnischer Unternehmen auf den Ostmärkten. Polen erfährt ebenso die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union, deren Mitgliedschaft das Land anstrebt. Im Rahmen des PHARE-Programms hat Polen seit 1990 rückzahlungsfreie Fördermittel erhalten. Gemäß den Beschlüssen des EU-Gipfels in Berlin im März 1999 (Agenda 2000) wurde eine wesentliche Aufstockung der Finanzhilfen für die EU-Kandidatenländer im Zeitraum 2000-2006 geplant. Seit dem Jahre 2000 standen Polen und den anderen Beitrittskandidaten nicht nur Fördermittel aus dem PHARE-Programm, sondern auch aus zwei neuen EU-Programmen, ISPA (als strukturpolitisches Förderinstrument in der Vorbeitrittsperiode) und SAPARD (Spezialprogramm für Landwirtschaft und die Entwicklung ländlicher Gebiete) zur Verfügung. Das PHARE-Programm (Polen und Ungarn: Förderprogramm für die wirtschaftliche Umgestaltung) war ursprünglich als Hilfe für den politischen und wirtschaftlichen Transformationsprozess in Polen und Ungarn gedacht. Später wurde es auf andere MOE-Länder ausgeweitet. Gegenwärtig nehmen 10 MOE-Länder (EU-Beitrittskandidaten) - Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Estland, Litauen, Lettland, Polen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien - am PHARE-Programm teil. In den EU-Kandidatenländern wird das Programm zur Unterstützung von Vorhaben, die der Vorbereitung auf den Beitritt dienen, eingesetzt. Im Zeitraum von 1990-1999 betrug die Höhe der PHARE-Finanzhilfen für die vorbenannten Länder insgesamt 10,31 Mrd. EUR, davon erhielt Polen über 2 Mio. EUR. Der EU-Haushalt für die Jahre 2000 bis 2006 sieht PHARE-Fördermittel in Höhe von jährlich 1,56 Mrd. EUR vor. Im Rahmen der Neuorientierung des PHARE-Programms sind über 70 % der Mittel für Investitionsprojekte und 30 % für institutionelle Entwicklungsprojekte bestimmt. Polen kann auf PHARE-Fördermittel in Höhe von jährlich 450 Mio. EUR rechnen. Im Jahre 2000 erhielt Polen aus dem PHARE-Programm die Rekordsumme von 484 Mio. EUR, im Jahre 2001 waren es 468,2 Mio. EUR und im Jahre 2002 - 451,7 Mio. EUR Das ISPA-Programm ist ein strukturpolitisches Instrument in der Vorbeitrittsperiode und auf umfassende Investitionen in den Bereichen Umweltschutz und Verkehr ausgerichtet. Das ISPA-Budget für die 10 Kandidatenländer im Zeitraum von 2000 bis 2006 wurde auf insgesamt 1.040 Mrd. EUR jährlich festgesetzt, wovon auf Polen zwischen 312 Business in Polen 59 Millionen und 385 Millionen EUR jährlich entfallen. Im Jahre 2000 erhielt Polen ISPAFördermittel in Höhe von 351 Millionen EUR, von denen 177 Millionen EUR für den Umweltschutz und 174 Millionen EUR für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur verwendet wurden. Über den Zeitraum der Jahre 2000-2004 erhält Polen 1,4 Mrd. EUR an ISPA-Mitteln für Umwelt- und Verkehrsprojekte. Das SAPARD-Programm ist ein weiteres Finanzinstrument, das für die EUBeitrittsländer vorgesehen ist. Es ist für die Modernisierung der Landwirtschaft und die Entwicklung ländlicher Gebiete vorgesehen. Für den Zeitraum von 2000 bis 2006 werden im Rahmen dieses Programms von der Europäischen Kommission jährlich 520 Millionen EUR den 10 Kandidatenländern zur Verfügung gestellt. Im Jahre 2001 erhielt Polen 170 Millionen EUR Fördermittel, in den Jahren 2001 und 2002 war es ein Betrag in gleicher Höhe. Der Gesamtumfang an Fördermitteln, die die EU den 10 Kandidatenländern aus Mittelund Osteuropa im Zeitraum 2000 bis 2006 ausreicht, beträgt jährlich 3,12 Mrd. EUR. Der jeweilige Landesanteil ist von der Bevölkerungsgröße, dem BIP, der Fähigkeit einer zweckgebundenen Nutzung von Fördermitteln und den erreichten Fortschritten im Rahmen der Vorbereitungen auf den EU-Beitritt abhängig. Beginnend mit dem Jahr 2000 erreicht die Vorbeitrittsförderung Polens durch die EU jährlich eine Höhe von 1 Mrd. EUR. Im Zeitraum von 1990-2002 erhielt Polen aus den Förderprogrammen PHARE, ISPA und SAPARD insgesamt ca. 5,8 Mrd. EUR. Im Rahmen des PHARE-Programms kommen des weiteren nationale und Mehrbegünstigungsprogramme zur Anwendung. Die nationalen Programme werden auf der Grundlage eines jährlichen Finanzmemorandums der Regierungsverwaltungen der am PHARE-Programm beteiligten Länder zusammengestellt. Das Ziel dieser Programme besteht in der gemeinsamen Lösung von Problemen, die grenzüberschreitenden Charakter besitzen. Insbesondere sind sie gerichtet auf die Bereiche Sozialführsorge, Umwelt, Energie, Sicherheit von Atomenergie, Verkehr, Telekommunikation und die Bekämpfung illegalen Drogenhandels. Polen nimmt ebenso an Gemeinschaftsprogrammen teil, die auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen realisiert werden. Die Teilnahme an derartigen Gemeinschaftsprogrammen ist gebührenpflichtig und kann teilweise durch PHAREMittel finanziert werden. Weitere Informationen über Polens Integration in die Europäische Union s. Kapitel VI. 60 II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen UNIDO und ihre Aktivitäten in Polen Die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (United Nations Industrial Development Organization, UNIDO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, gegründet 1967 mit dem Ziel, den traditionellen Abstand zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern - und neuerdings Schwellenländern - zu verringern. Sitz ihres Sekretariats ist Wien, 169 Länder sind Mitglieder. Die UNIDO bündelt die vereinten Kräfte von Regierungen und privatem Sektor und agiert als neutraler Berater, um wettbewerbsfähige Industriezweige zu fördern, internationale Partnerschaften zu entwickeln und eine sozial gerechte sowie umweltfreundliche Industrieentwicklung voranzutreiben. Sie ist die einzige weltweite Organisation, die sich mit dem Bereich Industrie ausschließlich unter dem Gesichtspunkt seiner Entwicklung befasst und diesbezüglich uneigennützige, neutrale und spezialisierte Dienstleistungen erbringt. Die Aktivitäten der UNIDO konzentrieren sich auf Investitionen und Technologien, die eine umweltfreundliche und nachhaltige industrielle Entwicklung sicherstellen. Unter Wahrung ihres universellen Charakters und ihrer obliegenden Berufung erbringt die UNIDO nach geographischen, sektoralen und thematischen Gesichtspunkten unterteilte Dienstleistungen für Entwicklungs- und Schwellenländer, wobei diese vor allem kleinen und mittleren Unternehmen angeboten werden. Investitionen und Technologien sind nachweislich der entscheidende Schlüssel zum Erfolg auf dem Weltmarkt. Viele Länder stehen jedoch vor enormen Schwierigkeiten, Investoren einzuwerben oder sich Zugang zu Technologien und Märkten zu verschaffen. Die UNIDO legt deshalb großes Gewicht auf Dienstleistungen dieser Ausrichtung, u.a. durch die Schaffung einer einzigartigen Business-Informations-Einrichtung - der UNIDO Exchange, die computergestützte Informationstechnologien optimal nutzt, um Mitgliedern Informationen und Wissen zur Verfügung zu stellen. Es existieren 44 örtliche UNIDO-Repräsentanzen in Entwicklungsländern und 12 Investitionsförderungsbüros: in Bahrain, China (in Beijing und Shanghai), Ägypten, Frankreich, Griechenland, Italien (in Mailand und Bologna), Japan, Polen, der Republik Korea und der Russischen Föderation. Sie ermöglichen Geschäftskontakte zwischen ihren Gastgeberländern und dem Ausland. Das Warschauer UNIDO-Büro für Investitions- und Technologieförderung (ITPO) ist 1983 als Teil des UNIDO-Netzwerks für Investitions- und Technologieförderung eingerichtet worden,. Durch die Nutzung der durch die UNIDO Exchange auf elektronischer Basis vermittelten Kontakte trägt das ITPO Warschau zur Beseitigung des Nachholbedarfs in der industriellen Entwicklung bei, indem Investitionen und neue Technologien in Polen und den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie Mittelasiens, die Business in Polen 61 einer Förderung am dringendsten bedürfen, angeboten werden. Gleichzeitig eröffnet das ITPO Warschau polnischen Investoren und Technologieunternehmen neue Möglichkeiten, potentielle Geschäftspartner in wirtschaftlichen Transformationsländern zu finden. Zu den Aufgaben des Büros gehört ebenfalls die Förderung kleiner und mittlerer polnischer Unternehmen, die auf Märkte in den Ländern Mitteleuropas, Osteuropas und Mittelasiens Fuß fassen. Die Hauptaufgaben des Büros sind: • Förderung industrieller Investitionen und Technologien in Entwicklungsländern, in Polen und Ländern wirtschaftlichen Übergangs, • Unterstützung der polnischen Industrie durch Manager-Schulung. Bei seinen Maßnahmen bedient sich das Warschauer UNIDO-Büro der vom UNIDOSekretariat entwickelten Methoden, Praktiken und Förderinstrumente. Die wichtigsten sind die Länder-Präsentationen. Sie bieten Informationen über Wirtschaft und rechtliche Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen in den Entwicklungs- und Reformländern. Darüber hinaus werden individuelle industrielle Investitionsprojekte in Polen und in Entwicklungsländern gefördert. Das ITPO unterstützt den Entwicklungsprozess der polnischen Industrie durch verschiedene Management-Kurse (Einschätzung der Marktchancen beim Produktexport, Moderne Techniken der Angebotsgestaltung, Marketing und Verhandlungsführung, z.B. beim Technologietransfer). Ein weiteres Beispiel für Schulungsmaßnahmen ist die Einführung von COMFAR, einer von der UNIDO entwickelten Software zur Bewertung industrieller Investitionsprojekte, zur Geschäftsentwicklung, zur Finanzanalyse und zur Unternehmensdiagnose. Außerdem umfassen die ITPO-Dienstleistungen die Beschaffung und Verbreitung von Informationen mit Hilfe der UNIDO Exchange über • polnische Exportangebote, • polnische Technologien, • polnische Handelsgesellschaften, die an Investitionen und/oder technischer Kooperation mit ausländischen Partnern interessiert sind. Andere Formen der Hilfestellung umfassen die Herausgabe und Verbreitung von Business-Handbüchern und artverwandten Publikationen. Diesbezüglich stehen an erster Stelle: das „Handbuch zur Erarbeitung industrieller Machbarkeitsstudien“, die jährlich aktualisierte, für ausländische Investoren bestimmte Publikation „Business in Polen“ und - für polnische Unternehmer - länderbezogene Handbücher, die Informationen und Richtlinien für die Geschäftstätigkeit auf den Märkten Mitteleuropas, Osteuropas und Mittelasiens enthalten. 62 II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Dienstleistungen des Warschauer UNIDO-Büros werden Partnern aus den Entwicklungs- und Reformländern, ebenso ausländischen Investoren, polnischen Institutionen, Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen angeboten. Das ITPO unterstützt Unternehmen aus den Entwicklungs- und Reformländern bei ihrer Suche nach potentiellen polnischen Partnern, die an technischer Kooperation, Subunternehmeraufträgen, Technologietransfer, Durchführung von joint-ventureGründungen oder den Erwerb eines Unternehmens in dem betreffenden Entwicklungsbzw. Reformland interessiert sind. Die ITPO-Dienste, die polnischen Firmen, Organisationen und Institutionen angeboten werden, umfassen die Anbahnung von Kontakten zu potentiellen Kooperationspartnern und strategischen Investoren, die Verbesserung von Managerfähigkeiten und -fertigkeiten durch Schulungen über die Erarbeitung von Businessplänen und Machbarkeitsstudien, Marketing-Techniken und die Implementierung von ISO-Standards. Angesichts der ehrgeizigen Absicht, Polens Wirtschaft auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union vorzubereiten, ist es notwendig, die entwicklungsbedingte und strukturelle Lücke zwischen Polen und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu schließen. Daher konzentrieren sich die Aktivitäten der ITPO auf das strategische Ziel, polnischen Unternehmen und Institutionen die Vorteile zuteil werden zu lassen, die aus dem Sachverstand und der Erfahrung der UNIDO auf dem Feld der industriellen Entwicklung erwachsen. Gleichzeitig trägt die Neuorientierung der Aktivitäten des ITPO Warschau dem Umstand Rechnung, dass Polen Mitglied der OECD geworden ist und schließlich Mitglied der Europäischen Union, dann aber auch Nettozahler, sein wird. In diesem Zusammenhang konzentrieren sich die Aktivitäten des Büros auf folgende strategische Bereiche: • Förderung polnischer Exporte, vor allem in Transform- und Entwicklungsländer, unter Nutzung von Förderinstrumenten wie Wirtschaftsforen, LänderPräsentationen, Länderhandelsprogramme, Dienstleistungen für polnische und ausländische Handelsbüros, Aufbau einer polnischen Export-Datenbank zwecks Förderung über UNIDO-Kanäle, • Technologieförderung (nach außen und innen) einschließlich der Förderung umweltfreundlicher Technologien, das heißt durch Klassifizierung ausgewählter polnischer Industrietechnologien, die über UNIDO Exchange und andere Kanäle zu fördern sind, • Kapazitätserweiterung und Erleichterung der Entwicklung im privaten Sektor, besonders KMU, einschließlich der Durchsetzung von UNIDO-Standards bei der Vorbereitung von Machbarkeitsstudien, geschäftlichen Vorhaben, Finanzanalysen und BOT-Projekten, Organisation von Schulungen, die sich auf UNIDO-Methoden Business in Polen • 63 gründen (zum Technologie-Management und zur Verhandlungsführung beim Technologietransfer), Unterstützung bei der Einführung von QM-Systemen in kleinen und mittleren Unternehmen, Unterstützung bei der Schaffung und Einhaltung der Rahmenbedingungen polnischer Entwicklungshilfepolitik, das heißt polnische Behörden zu ermuntern, sich an UNIDO-Hilfsprogrammen für Entwicklungsländer (UNIDO-integrierte Programme) zu beteiligen. Es sei noch angemerkt, dass einige der oben genannten Publikationen gleichfalls online und auf CD verfügbar sind. Bei der Förderung moderner Technologielösungen für die Industrie bedient sich das ITPO in kundenfreundlicher Weise auch selbst moderner Informationstechnik und bietet seine Dienstleistungen unter www.unido.pl an. 64 III. Außenhandel III. AUSSENHANDEL Aufgrund des in Polen existierenden außerordentlich hohen Produktbedarfs bietet sich ausländischen Unternehmen, der KMU-Bereich eingeschlossen, eine breite Palette von Exportmöglichkeiten. Andererseits nehmen alljährlich mehr und mehr Unternehmen eine Produktionstätigkeit auf, so dass sich ausländische Exporteure zunehmend mit einer sich verstärkenden Wettbewerbssituation konfrontiert sehen. Im Zeitraum von etwas mehr als einer Dekade wirtschaftlicher Transformation trat eine große Anzahl moderner, innovativer Unternehmen in Erscheinung, die notwendige Voraussetzungen für deren Expansion auf ausländischen Märkten geschaffen haben. Diese Unternehmen bieten ein weites Spektrum von qualitativ hochwertigen Erzeugnissen, und dies sehr oft zu überdurchschnittlich wettbewerbsfähigen Preisen. Ausgehend von seiner geographischen Lage, den bereits existierenden Handelsvereinbarungen und der Bereitschaft Polens, wirtschaftliche Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnern zu entwickeln, existiert hinsichtlich des Auslands eine von Flexibilität gekennzeichnete Erwartungshaltung. Ausländischen Unternehmen sollte bewusst gemacht werden, das es in vielen Fällen profitabler ist, ein kurzzeitiges, auf schnellen Gewinn ausgerichtetes Engagement zugunsten langfristiger Ertragsmöglichkeiten aufzugeben und in Kooperationsformen zu investieren, die auf einem wesentlich höher Niveau stehen, die Errichtung von Produktionsstätten in Polen eingeschlossen. Möglichkeiten dazu sind in Fülle vorhanden. Vorschriften für den Ex- und Import Allen Unternehmen in Polen, und somit auch Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung, verfügen über gleiche Bedingungen bezüglich des Außenwirtschaftsverkehrs. Im allgemeinen sind alle Waren und Dienstleistungen ohne Beschränkungen handelbar. Aber, auch hier gibt es Ausnahmen. Laut Gesetz über die wirtschaftliche Tätigkeit vom 19. November 1999 bedürfen der Im- und Export von Produkten und Technologien des polizeilichen und militärischen Bereichs, wie Sprengstoffe, Waffen, Munition sowie Waffen- und Munitionsteile einer Genehmigung. Gesonderte rechtliche Vorschriften betreffen den Ex- bzw. Import von Waren wie z.B. Antiquitäten und Gefahrengut. Eine Genehmigung ist ebenfalls für einen zeitlich begrenzten Produktimport, der in Polen unter zollamtlicher Aufsicht steht, erforderlich. Es ist eine schriftliche Bestätigung mit der Angabe über den Zeitpunkt der Wiederausfuhr der Waren aus Polen beizubringen. Wertfreie bzw. Handelsmuster mit geringem Wert können für gewöhnlich zollfrei eingeführt werden, insofern an den polnischen Zoll eine schriftliche Bestätigung über den Wert des Musters und dessen Unverkäuflichkeit durch das importierenden Unternehmen gerichtet wird. Business in Polen 65 Es existieren ein vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales festgelegtes Quoten-, sprich Kontingentsystem, sowie zeitweilige Importverbote. Diese unterliegen jedoch Veränderungen in Abhängigkeit von der Bedarfslage auf dem polnischen Markt und der weltweiten Wirtschaftssituation. Teilweise resultieren sie auch aus internationalen Abkommen, denen Polen beigetreten ist und beziehen sich auf Erzeugnisgruppen sowie Erzeuger- bzw. Warenherkunftsländer. In den letzten Jahren kamen diese Handelsbarrieren nur relativ wenig zur Anwendung, vorwiegend nur zum Schutz des Agrarmarktes bzw. bezüglich einiger weniger Länder. Ein striktes Einfuhrverbot besteht für Abfälle (Müll) und giftige Substanzen. Der Import als auch der Export von Waren unterliegt einer zollmäßigen Abfertigung, die auf der Grundlage des SAD-Dokuments, zusammen mit Zollerklärung und Ursprungszertifikat, durchgeführt wird. Um den Warenexport zu erleichtern wurde in Polen auf der Grundlage des Gesetzes vom 8. Juni 2001 über die Refinanzierung von festverzinslichen Exportkrediten ein Programm zur Refinanzierung von festen Zinssätzen bei Exportkrediten (DOKE) gestartet und es wird von einer Reihe Durchführungsbestimmungen des Ministers der Finanzen reguliert. Das Programm lehnt sich an das in der OECD-Vereinbarung über Richtlinien für Exportkredithilfen der Öffentlichen Hand (OECD-Konsens) praktizierte Modell, übernommen vom Europa-Recht, an. Das DOKE-Programm führt einen Stabilisierungsmechanismus für Zinssätze ein, der es polnischen Exporteuren, Geschäftsbanken und anderen Finanzinstitutionen erlaubt, langfristige Exportkreditierungen (Laufzeit mindestens 2 Jahre) zu einem Festzins für die Finanzierung des polnischen Exports auszureichen. Damit wird das Risiko von Verlusten durch marktbedingte Veränderungen der Zinssätze ausgeschlossen. Dieser Mechanismus basiert auf periodisch festgelegten Regelungen zwischen der staatlichen Landeswirtschaftsbank (BGK), die das DOKE-Programm im Namen des Staatsschatzes verwaltet, und Geschäftsbanken, die festverzinsliche Exportkredite im Rahmen langfristiger Verträge ausreichen. Falls der CIRR-Satz während der Gültigkeit der Regelung niedriger als die Finanzierungskosten (der marktbedingte kurzfristige Zinssatz für eine jeweilige Währung plus einer Abweichung von 80 bis 170 Punkten) ist, wird von der BGK eine entsprechende Ausgleichszahlung an die Geschäftsbank ausgelöst. Im entgegengesetzten Fall ist die Geschäftsbank zum Transfer des Mehrbetrags an die BGK verpflichtet. Die CIRR-Sätze für die Währungen der am OECD-Konsens beteiligten Länder werden monatlich vom OECD-Sekretariat veröffentlicht. 66 III. Außenhandel Zölle Polen ist bei weitem kein Neuling im Rahmen internationaler Kooperations- und Wirtschaftsbeziehungen. Als 25-jähriges GATT-Mitgliedsland nahm Polen an den Verhandlungen der Uruguay-Runde teil, beteiligte sich aktiv an der Ausarbeitung von Zolltarifkonzessionen für die GATT-Mitgliedsstaaten und setzte seine Unterschrift unter das Schlussprotokoll der Uruguay-Runde. Polen trat gleichfalls der WTO bei und passte in der Folge seinen Außenhandel an die Richtlinien der WTO- Handelspolitik an. Polens Zollpolitik wird in großem Maße durch bestehende internationale Handelsabkommen bestimmt. Dazu zählen das EU-Beitrittsabkommen, EFTA, CEFTA sowie eine Reihe von zwischenstaatlichen und WTO- Vereinbarungen. Zölle werden auf der Grundlage des Warenwertes, d.h. des zu zahlenden Preises bzw. der entstehenden Verbindlichkeit, einschließlich aller Kosten, die dem Käufer entstehen und nicht im Preis enthalten sind (Transportkosten, Versicherungsaufwendungen, Kommissionsgebühren, Verpackungskosten und verschiedene, mit dem Kauf der Waren verbundenen Lizenzgebühren) berechnet. Das Zollgesetz vom 9. Januar 1997, und seit Anfang 1998 in Kraft, gestattet dem Ministerrat die Regulierung von Zöllen und Zollsätzen mit der Maßgabe, die Wirtschaftsentwicklung in Einklang mit staatspolitischen Richtlinien zu stimulieren. Am 17. Dezember 2002 wurde vom Ministerrat eine Verordnung über ein neues und gegenwärtig geltendes Zolltarifsystem erlassen. Innerhalb des neuen Tarifsystems sind die folgenden Arten von Zöllen verankert: • • • Unabhängige Zölle, für Waren, deren Herkunftsländer nicht WTO-Staaten sind, die nicht von der Vorzugsländerklausel betroffen werden und auf welche keine Präferenzzölle zur Anwendung kommen. Zur Anwendung kommt diese Zollart ebenfalls, falls für die fraglichen Waren der Konventionalzoll höher als der unabhängige Zoll ist bzw. keine Klassifizierung existiert. In Ermangelung eines Präferenzzolls werden unabhängige Zölle auch für Waren aus Staaten, die sich auf der Entwicklungsländerliste befinden, und aus den wenigen Nicht-WTOSchwellenländern, für die ebenfalls die Vorzugsländerklausel nicht gilt, erhoben. Konventionalzölle, für Waren aus WTO-Staaten und -Regionen sowie aus Staaten, den Polen auf der Grundlage von bilateralen bzw. unilateralen Abkommen die Vorzugsländerklausel einräumt, es sei denn sie sind höher als unabhängige Zölle. Präferenzzölle, 2 Arten, angewandt gemäß des polnischen Zollpräferenzsystems für Waren aus Entwicklungs- und Schwellenländern. Business in Polen • • 67 Reduzierte Zölle, für Waren aus der EU, den EFTA-Staaten, der Tschechischen Republik, Estland, von den Färöer-Inseln, aus Ungarn, Israel, Litauen, Lettland, Rumänien, der Slowakei, Slowenien und der Türkei. Stückzahlzollabgaben in Höhe von 3,5 % des Gesamtzollwerts, in Form einer Zollpauschale für Waren in Paketsendungen von natürlichen Personen aus dem Ausland, und bestimmt für natürliche Personen, und für Waren im persönlichen Reisegepäck, falls diese bezüglich ihrer Art und Menge keine Handelsware darstellen, vorausgesetzt, ihr Gesamtwert übersteigt 350 EUR nicht und ist größer als 45 EUR (für Pakete) bzw. 175 EUR (für persönliches Reisegepäck), entsprechend Bestimmungen Art. 19010 und 19014 Zollgesetz. In jedem Fall ist ein Ursprungszeugnis gemäß WTO-Standards vorzulegen. Kann das Land bzw. die Region des Warenursprungs nicht festgestellt werden, so wird nach Vergleich zwischen unabhängigem Zoll und Konventionalzoll stets der höhere, mit einem Aufschlag von 100 %, angesetzt. In den letzten Jahren hat Polen kontinuierlich seine Zollpolitik den Standards der Europäischen Union angeglichen. Im Jahre 2002 ist eine weitere Absenkung der Zölle für Agrarprodukte und Industriewaren erreicht worden. Dies führte zu einer Verminderung des durchschnittlichen Zollsatzes auf 2,08 % im Jahre 2003. Das polnische Zollrecht beugt mit der Möglichkeit der Anwendung von Anti-DumpingZöllen dem Import von Waren zu Niedrigpreisen nach Polen vor. Diesbezügliche Vorgehensweisen, die in der Praxis zur Handhabung von Anti-Dumping-Zöllen führen können, werden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales, gestützt auf ein bestätigtes Ersuchen eines betroffenen inländischen Unternehmens, in die Wege geleitet. Das Ministerium kann ebenso Verfahren mit dem Ziel, stichhaltige Beweise für Dumping-Praktiken zu erlangen, in Gang setzen. Im Verlauf derartiger Anti-DumpingVerfahren arbeitet das Ministerium mit dem Amt für Kartellrecht und Verbraucherschutz zusammen. Zu erwähnen ist, dass das Zentrale Zollamt seit dem 30. April 2002 nicht mehr existent ist. Ab dem 1. Mai 2002 wurden dessen Pflichten 17 regionalen Zollverwaltungen und dem Ministerium der Finanzen übertragen. Dies brachte jedoch keine Veränderungen der zollmäßigen Abfertigungsverfahren mit sich. 68 III. Außenhandel Zollbefreiungen Einige Warenpositionen, einschließlich nach Polen für bestimmte Zeit eingeführte unverkäufliche Waren- und Handelsmuster, die für Werbe- bzw. Ausstellungszwecke Verwendung finden, sind zollfrei. Eine ausführliche Auflistung zollfreier Waren ist in Art. 1904 - 19048 des gegenwärtig geltenden Zollgesetzes vom 9. Januar 1997 enthalten. Der Art. 19011 bezieht sich auf die Zollbefreiung hinsichtlich der Geschäftsanteile von Unternehmern, die ihre operative Geschäftstätigkeit aus dem Ausland nach Polen verlegen. Generell fallen Geschäftsanteile von Unternehmern, die ihre Geschäftstätigkeit im Ausland einstellen und die Aufnahme einer ähnlichen Geschäftstätigkeit in Polen beabsichtigen, unter die Zollbefreiung. Ebenso sind Gesellschaftsanteile eines ausländischen Partners, die in Form einer Sacheinlage in ein Joint-Venture-Unternehmen eingebracht wurden und deren Eigentumsrechte im Laufe von 3 Jahren ab dem Tage ihrer zollmäßigen Abfertigung nicht veräußert werden, zollfrei. Diesbezügliche Bestimmungen sind in dem bereits genannten Art. 19011 Zollgesetz enthalten, jedoch die Befreiung an sich wird durch Verordnung des Ministerrates gewährleistet. Weitere Informationen zu rechtlichen Regelungen bezüglich dieser Befreiungen sind im Kapitel V. enthalten. Vorrangig betreffen diese Regelungen Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, die ihren Sitz auf dem Territorium der Republik Polen haben. Der Begriff „Sacheinlage“ im Sinne einer Zollbefreiung ist in Art. 1902 Zollgesetz exakt definiert. Es handelt sich hierbei um aus dem Ausland importierte ganzheitliche dingliche Sachen, bzw. Teile, die das Attribut der Vollständigkeit erfüllen, und vom Tage ihrer Einfuhr an (mit Rechnung) in einem Zeitraum von mindestens 3 Jahren genutzt werden. Neben der generellen Behandlung von Ex- und Importangelegenheiten sieht das Zollrecht gesonderte Verfahrensweisen zur Erlangung von Zollbefreiungen, Erstattungen und Zahlungsaufschub für Waren, die für spezielle Zwecke nach Polen importiert bzw. reimportiert werden, vor. Diese Verfahren betreffen zeitlich befristete Zollabfertigungen, Transitgüter, im Ausland lohnveredelte Waren und Produkte die für Zolllager, Lohnveredlung und Verarbeitung unter Zollaufsicht vorgesehen sind. Die Anwendung dieser Verfahren ermöglicht z.B., die Erfüllung behördlicher Anforderungen vorausgesetzt, die Erstattung von allen einbehaltenen Zöllen auf Rohstoffe, Halbfabrikate und Baugruppen von Exportgütern. Business in Polen 69 Außenhandel - Resultate Die Liberalisierung der Wirtschaft und das rasche Wirtschaftswachstum haben die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen auf dem polnischen Binnenmarkt steigen lassen. Polen steht nunmehr vor der Herausforderung, für polnische Waren größere Marktanteile auf ausländischen Märkten zu erlangen. Die nachstehende Tabelle veranschaulicht die Struktur der polnischen Aus- und Einfuhr in den letzten acht Jahren. Sie spiegelt die äußerst dynamische Entwicklung wider, die im polnischen Außenhandel eingetreten ist. Im geschilderten Zeitabschnitt ist der Export als auch der Import um das Doppelte gestiegen. Es ist zweifelsohne ein großer Erfolg, obwohl kaum vergleichbar mit dem Pro-Kopf Anteil des Ex- und Imports in den EU-Staaten. Der Export war eine wichtige Antriebskraft der Wirtschaft und beschleunigte ihr Wachstumstempo in den letzten Jahren. Laut Angaben des Hauptamtes für Statistik (GUS) wuchs der Export im Jahre 2002 um 13,6 % und erreichte den Wert von 41 Milliarden USD, wogegen der Import nur um 9,6 % stieg und sich auf 55 Mrd. USD belief. Eines der wichtigsten Merkmale der Außenhandelsergebnisse im Vorjahr bestand darin, dass der Export wesentlich schneller als der Import anstieg. Dadurch verringerte sich das vierte Jahr in Folge das Außenhandelsdefizit und belief sich auf 14,1 Milliarden USD, im Vergleich zu 14,2 Milliarden USD im Jahre 2001. Außenhandel (in Mio. USD) AUSFUHR Nahrungsgüter und Lebendvieh Getränke und Tabakwaren Rohstoffe, außer Brennstoffen (keine Nahrungsgüter) Mineralöle, Schmiermittel Öle, Fette und Wachse Chemikalien Fertigprodukte Maschinen und Verkehrsmittel Gemischtwaren EINFUHR Nahrungsgüter und Lebendvieh Getränke und Tabakwaren Rohstoffe, außer Brennstoffen (keine Nahrungsgüter) Mineralöle, Schmiermittel Öle, Fette und Wachse Chemikalien Fertigprodukte Maschinen und Verkehrsmittel Gemischtwaren 1995 22.895 2.100 164 1996 24.440 2.460 131 1997 25.751 3.026 104 1998 28.229 2.839 96 1999 27.407 2.328 102 2000 31.651 2.367 120 2001 36,092 2,.669 140 2002 41.010 2.968 126 1.029 825 820 803 839 894 915 1.011 1.870 35 1.774 6.314 4.829 4.772 29.050 2.339 217 1.675 38 1.887 6.316 5.719 5.379 37.137 3.143 249 1.719 43 2.027 6.830 5.560 5.611 42.308 2.894 299 1.547 38 1.898 7.116 8.019 5.865 47.054 2.993 305 1.377 46 1.696 6.986 8.278 5.750 45.911 2.537 368 1.610 23 2.151 7.856 10.820 5.805 48.940 2.558 198 2,043 18 2,278 8,614 13,056 6,355 50,275 2,724 233 2.041 14 2.608 9.753 15.411 7.071 55.113 2.754 313 1.562 1.737 1.762 1.669 1.419 1.643 1,578 1.636 2.651 189 4.340 6.266 8.688 2.701 3.389 216 5.120 7.455 12.272 3.435 3.710 239 5.839 8.283 15.228 3.950 2.989 284 6.462 9.801 18.014 4.452 3.281 190 6.584 9.526 17.544 4.380 5.297 164 6.881 9.788 18.114 4.218 5,082 174 7,337 10,333 18,324 4,416 5.040 206 8.148 11.362 20.699 4.868 Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003 III. Außenhandel 70 Die offiziellen Statistiken lassen jedoch den Handel mit den Nachbarstaaten („Butterfahrten“), der sich im grenznahen Bereich abspielt und besonders mit Deutschland betrieben wird, unberücksichtigt. Schätzungsweise handelt es sich dabei um einen Umsatz in Höhe von mehreren Milliarden USD jährlich. Würde dieser „unsichtbare“ Handel mitgerechnet werden, ließe dies den Außenhandelsdefizit minder groß erscheinen. Es ist daher im Einklang mit den Angaben der Polnischen Nationalbank anzunehmen, deren Berechnungen auf aktuellen Zahlungsgrößen basieren, dass sich das Außenhandelsdefizit im Jahre 2002 auf 10,4 Milliarden USD belief, ein Fakt, der sich auch in der Zahlungsbilanz widerspiegelt. Export und Import Milliarden USD 60 Export Import 50 40 30 20 10 0 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Die Industrieländer dominieren sowohl im polnischen Export als auch Import. Ihr Anteil beträgt 75,1 % beziehungsweise 70,2 %. Wichtigster Außenhandelspartner Polens ist die Bundesrepublik Deutschland. Von dort stammen fast ein Viertel der polnischen Importe und ein Drittel des polnischen Exports geht nach Deutschland. Export 2002 - Geographische Struktur Andere 6,4% EU 68,7% Zentral- und Osteuropa 19,0% Entwicklungslände 6,6% Business in Polen 71 Der Anteil der ost- und mitteleuropäischen Staaten am polnischen Export beträgt 19,0 % und am Import 17,1 %, der Entwicklungsländer 5,9 % am Export und 12,7 % am Import. Russland bleibt der wichtigste Handelspartner im Osten, obwohl sein Anteil am polnischen Außenhandel, einst bei knapp 40 %, im Jahre 2002 ganze 3,2 % des polnischen Exports und 8,0 % des Imports ausmachte. Insgesamt ist im letzten Jahr der Exportanteil Polens am Handelsumsatz mit Ost- und Mitteleuropa sowie mit den Industriestaaten und Entwicklungsländern gestiegen. Importe 2002 - Geographische Struktur EU 61,7% Andere 8,5% Zentral- und Osteuropa 17,1% Entwicklungslände 11,9% Export Polen 2002 - wichtigste Handelspartner Deutschland Frankreich Italien Großbritannien Niederlande Tschechische Republik Russland Belgien Schweden Ukraine Gesamtexport 2002 Mio. USD 13.248 2.473 2.256 2.126 1.841 1.640 1.332 1.330 1.329 1.181 41.010 Anteil in % 32,3 6,0 5,5 5,2 4,5 4,0 3,2 3,2 3,2 2,9 100,0 Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003 III. Außenhandel 72 Import Polen 2002 - wichtigste Handelspartner Deutschland Italien Russland Frankreich Großbritannien China Niederlande USA Tschechische Republik Belgien Gesamtimport 2002 Mio. USD 13.402 4.613 4.407 3.841 2.124 2.077 1.935 1.795 1.788 1.529 55.113 Anteil in % 24,3 8,4 8,0 7,0 3,9 3,8 3,5 3,3 3,2 2,8 100,0 Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003 Die Ausweitung des polnischen Exports im Transformationszeitraum ging einher mit einer Vervollkommnung der Warenstruktur. Dies resultierte in einer zunehmenden Bedeutung von hochwertigen Produkten, insbesondere im ingenieurtechnischen Bereich (Vergrößerung des Anteils am Export von 20 % im Jahre 1992 auf 38,6 % im Jahre 2002). Demgegenüber ist die Bedeutung von Rohstoffen und Halbfabrikaten (mineralische Produkte, Holz und Holzprodukte, Metallurgieerzeugnisse) für den Export spürbar zurückgegangen. Dieser Wandel steht im Wesentlichen mit den ausländischen Direktinvestitionen in Zusammenhang. Im Jahre 2002 waren Maschinen und Transportmittel sowohl im Export als auch im Import (jeweils 37,6 %) vorherrschend. In der Ausfuhr folgen dann Industriewaren (23,8 %), sonstige Waren (17,2 %) und Nahrungsmittel (7,2 %). Der Anteil der Industriewaren am Import betrug 20,6 %, der chemischen Produkte 14,8 %, der Brennstoffe und Mineralöle 9,1 %. Obwohl die Außenhandelsbilanz negativ ist, sinkt seit 1999 das Defizit allmählich. Es gibt einige Warengruppen, bei denen Überschüsse erwirtschaftet werden. Im Jahre 2002 gehörten dazu: • Dieselmotoren mit einem Exportwert von ca. 1,52 Milliarde USD und Importen in Höhe von 0,15 Mrd. USD (Überschuss von 1,37 Milliarden USD), • Autositze, deren Exportwert 1,51 Mrd. USD, der Importwert 0,21 Mrd. USD betrug(Überschuss von 1,1 Mrd. USD), • Andere Möbelerzeugnisse, deren Exportwert 1,25 Mrd. USD, der Importwert 0,20 Milliarden USD betrug (Überschuss von 1,05 Milliarden USD), • TV-Geräte mit einem Exportwert von 1,09 Mrd. USD und Importen in Höhe von 0,22 Mrd. USD (Überschuss von 0,87 Mrd. USD). Business in Polen 73 Andere wichtige Beispiele hochentwickelter Exportartikel sind Personenkraftwagen und andere Fahrzeuge zur Personenbeförderung und Lastkraftwagen. Bei der Einfuhr ist das Außenhandelsdefizit großenteils eine Folge von wirtschaftlich wichtigen Rohstoffimporten sowie Käufen von Investitionsgütern und -artikeln, die zu Kooperationszwecken getätigt werden, sowie von Lieferungen, die für die industrielle Entwicklung und die wirtschaftliche Umstrukturierung unerlässlich sind. Der Anteil des Imports von Rohstoffen und Komponenten am Gesamtimport betrug im Jahre 2002 mehr als 59,3 %, der Import von Investitionsgütern - 19,2 %. Folglich steht die Einfuhr von Mineralölen an der Spitze. Zu den wichtigsten Importartikeln gehören Erdgas, Kraftfahrzeugteile und -zubehör, Computer, Maschinen und integrierte Schaltanlagen. Die Privatwirtschaft spielt im Außenhandel eine immer wichtigere Rolle. Im Jahre 2002 stammten 88,7 % der Ausfuhr (im Vergleich zu 42 % im Jahre 1993) aus dem Privatsektor, 92,3 % des Imports waren für die Privatwirtschaft bestimmt (60 % im Jahre 1993). Diese eindrucksvolle Entwicklung im Bereich des Außenhandels wurde zweifelsohne durch die politische und wirtschaftliche Integration Polens in die Weltwirtschaft, besonders aber durch die Vorbereitungen auf den EU-Beitritt Polens begünstigt (s. Kapitel VI). Nichtsdestoweniger sollten die positiven Entwicklungen des vergangenen Jahres und die gesamtwirtschaftliche Situation Polens in einem breiteren internationalen Zusammenhang gesehen werden. Die laufende polnische Ausfuhr ähnelt in hohem Maße derjenigen kleinerer Staaten der Region. Der Anteil des Exports am polnischen BIP beläuft sich auf 22 %, wogegen die entsprechenden Kennziffern der Tschechischen Republik und in der Slowakei um das Zwei- bis Dreifache höher liegen. Im Jahre 2002 betrug der Pro-Kopf-Exportwert in Polen 1.060 USD, somit knapp die Hälfte des tschechischen, slowakischen und ungarischen Niveaus, wobei die überwiegende Mehrzahl der OECD-Staaten diesbezüglich mehr als das Zehnfache erreicht hat. Die laufende Zahlungsbilanz war über mehrere Jahre hinweg negativ (s. nachfolgende Tabelle). Jedoch ist erwähnenswert, dass seit dem Jahre 2000 ein positiver Trend einer alljährlichen Verringerung des Defizits bei den laufenden Umsätzen zu verzeichnen ist. III. Außenhandel 74 Zahlungs- und Leistungsbilanz 1995-2002 (in Mio. USD) 1995 Ertragsbilanz Exporterlöse Importausgaben Handelsbilanz Nettoleistungen Nettoeinnahmen Nettotransfer Unaufgeschlüsselt 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 5.310 -1.371 -4.309 -6.862 -11.558 -9.946 -7,166 -6.700 22.878 24.790 -1.912 146 -613 544 7.145 24.453 32.632 -8.179 -213 -356 1.002 6.375 27.229 38.549 -11.320 305 -455 1.150 6.011 30.122 43.842 -13.720 -508 -571 1.942 5.995 26.347 40.727 -14.380 -1.624 -793 1.605 3.634 28.256 41.424 -13.168 -1.684 -761 1.680 3.987 30,275 41,950 -11,675 -976 -896 1986 4395 32.945 43.297 -10.352 -1.005 -1.588 2.180 4.065 Quelle: Nationalbank Polens (NBP), 2003 Dieses ist freilich durch einen starken Posten in der Rubrik Kapital und Finanzen ausgeglichen worden. Folglich stiegen die Währungsreserven konstant. Im Jahre 1993 beliefen sich die offiziellen Reserven auf 4,3 Milliarden USD. Seitdem stiegen sie stetig und stabilisierten sich Ende der 90er Jahre auf einem Niveau von 27-29 Mrd. USD. Ende 2002 betrugen sie 29,8 Mrd. USD, was dem polnischen Importaufkommen von über 6 Monaten entspricht. Staatliche Währungsreserven 1993-2002 35 Milliarden USD 30 29,8 28,3 27,3 27,5 26,6 1998 2000 2001 21,4 25 18,2 20 15,0 15 10 4,3 6,0 5 0 1993 1994 1995 1996 1997 1999 2002 Dieses Wachstum ist größtenteils dem grenznahen Handel, den ausländischen Direktinvestitionen sowie dem Währungsumtausch-Portfolio und kurzfristigen Anlagen zu verdanken. Business in Polen 75 IV. PRIVATISIERUNG Rechtliche Rahmenbedingungen Der aktuellen rechtliche Rahmen der Privatisierung in Polen basieren auf dem Gesetz über die Kommerzialisierung* und Privatisierung staatlicher Unternehmen vom 30. August 1996, das im April 1997 in Kraft getreten ist. Es regelt zwei grundlegende Verfahren - die indirekte Privatisierung, d.h. die Privatisierung durch Bildung von Kapitalgesellschaften und die Direktprivatisierung auch als Privatisierung durch Abwicklung bezeichnet. Das Gesetz erlaubt auf Veranlassung verschiedener Behörden die Kommerzialisierung und Privatisierung staatlicher Unternehmen, deren Rechtslage vom Gesetz über Staatsunternehmen vom 25. September 1981 bestimmt wird. Es sind dies der zuständige Ressortleiter (Minister, u.a. der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Soziales), der Wojewode und der Bürgermeister einer Gemeinde. Das Programm der Massenprivatisierung verfolgt den Zweck, die Vorteile der Eigentumsreform auf das ganze Volk zu verteilen und basiert auf dem Gesetz über die Nationalen Investitionsfonds und deren Privatisierung vom 30. April 1993. Das Programm wurde 1995 gestartet. Andere gesetzliche Regelungen, die diese Materie betreffen, sind im Gesetz über die finanzielle Umstrukturierung von Banken und Unternehmen vom 3. Februar 1993 und im Gesetz über die Verwaltung des Staatlichen Fonds für Agrareigentum vom 19. Oktober 1993 enthalten. Drei Institutionen sind für die Privatisierung der polnischen Wirtschaft verantwortlich: • das Ministerium des Staatsschatzes, • die Staatliche Agentur für Agrareigentum, • die Privatisierungsagentur Seit dem 1. April 2002 sind nur die zwei ersteren verblieben, da die Privatisierungsagentur per 31. März 2002 seine Tätigkeit einstellte. * Überführung von Staatsunternehmen in Privatrecht. In Polen gilt eine Handelsgesellschaft mit staatlicher Alleinbeteiligung nicht als privatisiert, sondern als "kommerzialisiert" (Anm. d.Übers.). 76 IV. Privatisierung Das Ministerium des Staatsschatzes Das Schatzministerium wurde am 1. Oktober 1996 als Nachfolger des Privatisierungsministeriums gegründet, das vom 1. Oktober 1991 an 5 Jahre lang existiert hatte. Die wichtigsten Aufgaben und Zuständigkeiten des Schatzministeriums sind: • die Initiierung von gesetzlichen Regelungen, • die Aufsicht über das Eigentums des Staatsschatzes, • die Durchsetzung von Ansprüchen aus Eigentumsrechten an Beteiligungen und Anteilen, die dem Staatsschatz gehören, • die Standardisierung der Regelungen betr. der Vertretung des Staatsschatzes, • die Aufsicht über die Finanzierung (über 200 Unternehmen), • die Gewährleistung von Vertretungen des Staatsschatzes, • die exekutive Vertretung des Staatsschatzes, • Durchführung der Eigentumsreformpolitik, • Aufsicht über die Privatisierungsagentur: - der Agentur für Staatliches Agrareigentum, - der Agentur für Militäreigentum, - der Agentur für Wohnanlagen des Militärs. Im Ministerium sind die nachstehenden fünf Abteilungen mit dem Privatisierungsprozess in den jeweiligen Branchen befasst. Ihre Kompetenzbereiche sind nachfolgend aufgeführt: Abteilung für Finanzinstitutionen Nationale Investitionsfonds und Unternehmen, die am Privatisierungsprogramm teilnehmen, Institutionen aus den Bereichen Bankwesen, Finanz- und Kapitalmarkt, Versicherungsunternehmen und Stiftungen; Abteilung für Umstrukturierung und staatliche Beihilfen Erdgasindustrie (Förderung, Vertrieb, Handel), Erdölindustrie, Chemieindustrie; Abteilung für Verteidigungsfragen und Informationsschutz Verteidigungsindustrie; Abteilung Privatisierung I und Abteilung Privatisierung II Sonstige Wirtschaftszweige. Im Jahre 2002 wurden aus der Privatisierung Erträge in Höhe von lediglich 2,86 Mrd. PLN, um ein Mehrfaches weniger als die angestrebten 6,8 Mrd. PLN, erzielt. Laut Regierungsplanung sollen im Jahr 2003 Privatisierungserträge in Höhe von über 9 Mrd. Business in Polen 77 PLN, davon 8,7 Mrd. PLN über indirekte Privatisierungsvorhaben, erwirtschaftet werden. Aus den Privatisierungserträgen des Jahres 2003 sollen 1,5 Mrd. USD zur Deckung von Privatisierungskosten, Umstrukturierungskosten im Zuge der Rentabilitätssteigerung ausgewählter Industriezweige bzw. Unternehmen und der Aufwendungen für Reprivatisierungsvorhaben im Ministerium verbleiben. Erwähnenswert ist, dass laut neuesten gesetzlichen Festlegungen (Gesetz über die Privatisierung und Kommerzialisierung von Staatsbetrieben) ca. 4 Mrd. PLN für die Reform des Sozialversicherungssystems und ca. 0,2 Mrd. PLN (2 % der Erlöse aus der Privatisierung) für die Bereiche Wissenschaft und Technologie vorgesehen sind. Privatisierung 2003 – Pläne und Zielstellungen In den gegenwärtigen Vorgaben der Privatisierungspolitik ist der Abschluss wesentlicher Eigentumsumgestaltungen in Polen für das Jahr 2005 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Eigentumsstrukturen in der Wirtschaft Polens denen der EU-Mitgliedsstaaten, mit einem Anteil zwischen 10 und 20 %, entsprechen. Die Zielstellungen des Privatisierungsprozesses im Jahre 2003 haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum geändert. Sie bestehen in: • • • • der Erhöhung der Rentabilität von privaten Unternehmen, der Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, der Förderung des Privatisierungsprozesses und der weitere Entwicklung des Kapitalmarktes. Dabei werden von staatlicher Seite folgende Schwerpunkte gesetzt: • • • Implementierung und Fortführung von Privatisierungsvorhaben in Sektoren von strategischer Bedeutung und der Infrastruktur, gemäß den Umstrukturierung- und Privatisierungszeitplänen der jeweiligen Wirtschaftszweige, Gewährung von Hilfen und Unterstützung bei der Privatisierung in sog. „sensiblen“ Wirtschaftssektoren, Beschleunigung des Abschlusses des direkten Privatisierungsprozesses in Unternehmen, an denen der Staat Minderheitsbeteiligungen hält. Für das Jahr 2003 ist die weitere Privatisierung im Bankensektor geplant. Vorrangig geht es hierbei um die öffentliche Veräußerung von Minderheitsbeteiligungen an den Banken PKO BP S.A. und der Bank für Nahrungsgüterwirtschaft (Termin: Ende 2003, 78 IV. Privatisierung Anfang 2004). Das Ministerium des Staatsschatzes erwartet darüber hinaus wesentliche Einnahmen aus Privatisierungsvorhaben im Energiesektor. Zunächst sind jedoch entsprechend dem energiepolitischen Regierungsprogramm bis zum Jahre 2020 eine Reihe von Konsolidierungsprozesses innerhalb des Energiesektors vorgesehen. Fortgeführt wird die weitere Privatisierung bei den Energieerzeugern, an die sich dann die Privatisierung bei den Netzbetreibern anschließen soll. Privatisierungsvorhaben in den Bereichen Erdgas, Erdöl und von Großunternehmen der chemischen Industrie setzen weitergehende Konsolidierungs- und Umstrukturierungsphasen der beteiligten Unternehmen voraus. Insgesamt werden im Rahmen des vom Ministerium des Staatsschatzes gelenkten indirekten Privatisierungsweges ca. 90 Unternehmen erfasst. Des Weiteren sollen ca. 150 Staatsunternehmen, die der Aufsicht der staatlichen Verwaltung in den Regionen, den Wojewoden, unterstehen in den direkten Privatisierungsprozess einbezogen werden. Die Privatisierungsagentur Die Agentur wird vom Schatzminister beaufsichtigt. Ihre Hauptaufgabe bestand in der Privatisierung von Unternehmen, die ganz oder teilweise Eigentum des Staatsschatzes sind. Sie nimmt diese Zuständigkeit im Namen des Schatzministers wahr. Die Agentur führte die Privatisierung auf der Grundlage des Gesetzes über die Kommerzialisierung und Privatisierung von Staatsunternehmen vom 30. August 1996 aus, indem sie öffentliche Ausschreibungen durchführt und zu Verhandlungen einlud. Die Agentur veräußerte Gesellschaftsaktien und Unternehmensanteile sowie Vermögensbestandteile von Staatsunternehmen nach Maßgabe des Schatzministers, der den Umfang und die Bedingungen des jeweiligen Privatisierungsvorhabens bestimmt. Von 1997 bis zu ihrer Abschaffung am 31. März 2002 veräußerte die Agentur für Privatisierung Anteile von 125 KMU-Unternehmen aus folgenden Wirtschaftszweigen: Elektrotechnik, Bauwesen und Herstellung von Baumaterialien, Handel und Dienstleistungen, Lebensmittelindustrie, Gewürzherstellung, Transportwesen und verwandte Dienstleistungen, Förderung und Verarbeitung von Mineralstoffen, Glasindustrie, Textilindustrie, Chemische Industrie und Pharmazeutik, Musikinstrumentenherstellung, Lederindustrie, Tourismus, Keramik, Holz, Möbel, Papier, Bildungsdienstleitungen. Die Ergebnisse der Aktivitäten der Privatisierungsagentur bezüglich abgeschlossener Privatisierungsvorhaben und Investitionshöhen verdeutlichen die nachfolgenden Diagramme. Business in Polen 79 Anzahl der abgewickelten Privatisierungsprojekte Verkauf von Gesellschaften aus dem Portfolio der Privatisierungsagentur 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 35 40 22 6 7 1997 1998 1999 15 2000 2001 2002 Wertumfang der durch die Privatisierungsagentur abgewickelten Privatisierungsvorhaben Millionen PLN 250 200 Investitione n Investitionsz usage n 150 100 50 0 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Es sei jedoch darauf verwiesen, dass sich die dargestellten Werte jeweils nur auf die realisierten Privatisierungsverträge beziehen. In einer Reihe von Veräußerungen über Ratenzahlungen wurden die Verträge nicht ordnungsgemäß umgesetzt. IV. Privatisierung 80 Vielfältige Maßnahmenpalette Von Anfang an galt die Privatisierung als eine der drei wichtigsten Komponenten der Wirtschaftsreform, zu denen auch die Stabilisierung und Liberalisierung der Wirtschaft gehörten. Im Juli 1990 waren 8.441 staatliche Unternehmen registriert. Seit Beginn der Privatisierung staatlicher Unternehmen, d.h. vom 1. August 1990 bis Ende 2002, wurden 6.982 davon dieser Maßnahme unterzogen. Von dieser Anzahl wurden 22,0 % in Privatrecht überführt (erste Etappe der mittelbaren Privatisierung), in 28,6 % der Unternehmen wurde die Direktprivatisierung eingeleitet, 25,7 % der Unternehmen wurden wegen ihrer schlechten wirtschaftlichen Verfassung aufgelöst. Die restlichen 23,7 % umfassen die Liquidierung unrentabler landwirtschaftliche Staatsgüter, deren Vermögen von der Staatlichen Agentur für Agrareigentum übernommen wurde. Die Verfahrensvielfalt ist ein besonders charakteristisches Merkmal der Privatisierung in Polen. Dieser Vielfalt liegt die Absicht zugrunde, die auf die Größe, Finanzlage und Bedeutung des zu privatisierenden Unternehmens am besten zugeschnittene Methode zu wählen. Der originelle Beitrag Polens zur Privatisierung besteht auch in der sektorspezifischen Handhabung dieser Maßnahme. Ganze Wirtschaftssektoren und Industriezweige wurden untersucht und eine Privatisierungsstrategie für sie entwickelt. Früher hatte sich damit das Privatisierungsministerium befasst, doch nach seiner Gründung übernahm das Schatzministerium diese Aufgaben. So entscheidet es über die für den Einzelfall effektivsten Verfahren, über die Rolle ausländischen Kapitals bei der Privatisierung der einzelnen Sektoren und über die Auswahl der Unternehmen, die ausländischen Anlegern angeboten werden können. Das Gesetz sieht zwei Hauptverfahren der Privatisierung staatlicher Unternehmen vor. Die erstere ist die indirekte Privatisierung. Sie besteht in einer „Kommerzialisierung“ des staatlichen Unternehmens, d.h. dessen Umwandlung in eine privatrechtliche Handelsgesellschaft des Staatsschatzes, entweder Aktiengesellschaft oder GmbH. Die Beteiligungen bzw. Aktien werden anschließend Dritten angeboten. Dieses Verfahren wird gewöhnlich bei großen und mittelgroßen Staatsunternehmen angewandt. Privatisierungsergebnisse Ende 2002 (%) 22,0% Kommerzialisiert 23,7% Direktprivatisierung begonnen Liquidierungsverfahren eingeleitet 28,6% Liquidierte landwirtschaftliche Staatsgüter 25,7% Business in Polen 81 Das andere Verfahren ist die Direktprivatisierung (über die Liquidation). Diese gilt meist für kleine und mittlere staatliche Unternehmen. Auf die Liquidation folgt ein Direktangebot von Vermögenswerten (ebenso das Unternehmen insgesamt) an Dritte zum Kauf oder zur Pacht. Das Vermögen einer liquidierten Gesellschaft kann auch auf ein bestehendes Unternehmen übertragen werden. Die Regierung stützt sich bei der Überführung von Unternehmen in Privathand auch auf Art. 19 des Gesetzes über Staatsunternehmen vom 25. September 1981. Es handelt sich dabei gewöhnlich um die Auflösung eines insolventen Unternehmens und den anschließenden Verkauf seines Vermögens, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen. Ende 2002 waren 1.795 Unternehmen in Liquidation begriffen. Zu diesem Zeitpunkt war das Verfahren bei 852 Unternehmen abgeschlossen (47 %). Schließlich wurde ein beachtlicher Erfolg mit der sog. „kleinen Privatisierung“ erreicht. Hunderttausende kleiner und mittlerer Einzelhandelsgeschäfte und Großhandelsfirmen, Gaststätten usw., ehemals kommunales Eigentum, wurden rasch veräußert. Privatisierung über Kapitalgesellschaften Eine traditionelle Form der Privatisierung über Kapitalgesellschaften wird in bezug auf Großunternehmen angewandt. In der ersten Etappe wird das Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, in der alle Beteiligungen bzw. Anteile Eigentum des Staatsschatzes sind (Kommerzialisierung). Die Unternehmen unterliegen einer unabhängigen Bewertung, es werden Börsenprospekte erstellt und die Aktien anschließend gezeichnet und endgültig zugeteilt. Eine beschleunigte Privatisierung erfahren mittelgroße und kleine Unternehmen, die insgesamt oder in Teilen an einzelne Interessenten verkauft werden können. Die Umwandlung des Unternehmens in eine Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren einziger Gesellschafter bzw. Anteilseigner der Staatsschatz ist, bildet den ersten Schritt der Privatisierung durch Überführung ins Privatrecht. Dadurch wird für eine übersichtliche Struktur der Geschäftsleitung gesorgt, die der Größe der Gesellschaft angepasst ist. Eine solche Umwandlung kann veranlasst werden durch: • den Schatzminister, der diese Entscheidung selbständig trifft und den Unternehmensleiter, Belegschaftsrat und das Gründungsorgan darüber informiert (eine Zustimmung dieser Organe ist nicht mehr erforderlich); • den Unternehmensleiter und der Belegschaftsrat; • das Gründungsorgan des Unternehmens. 82 IV. Privatisierung Die neugegründete Gesellschaft übernimmt alle Forderungen und Verbindlichkeiten des umgewandelten Staatsunternehmens und, mit bestimmten Ausnahmen, die Mehrzahl der Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens. Die Eröffnungsbilanz der Gesellschaft ist gleichzeitig die Schlussbilanz des Staatsunternehmens. Das Kapital besteht aus der Summe des Stammkapitals des Unternehmens und der einbehaltenen Gewinne. Die Gesellschaftssatzung teilt das Gesellschaftskapital in Nominalkapital (Stammkapital) und Rücklagen. Nachdem die Satzung beschlossen worden ist, beantragt die Gesellschaftsleitung die Eintragung der neugegründeten Gesellschaft in das Handelsregister. Das Staatsunternehmen wird im Register der staatlichen Unternehmen gelöscht. Dann sind die privaten Investoren am Zug. Vor der öffentlichen Bietung der Beteiligungen kann das Schatzministerium eine Buchprüfung zwecks Bewertung des Gesellschaftsvermögens veranlassen, um überdies festzustellen, ob die Gesellschaft zuerst umstrukturiert werden muss, insbesondere, wenn zwischen der Umwandlung in eine GmbH und der Ausschreibung ein Zeitabstand liegt. Das Ministerium kann ebenfalls eine Prüfung des Rechtsstatus des Gesellschaftsvermögens anordnen, um zu ermitteln, ob widersprüchliche Forderungen vorliegen. Das Schatzministerium kann (mit Zustimmung des Finanzministers) einen Teil oder die gesamten Schulden der Gesellschaft übernehmen, um ihre Attraktivität für eventuelle Anleger zu steigern. Die vier Hauptmethoden der Bietung sind: Ausschreibung, Verhandlungen auf der Basis einer öffentlichen Einladung, der Angebotsweg sowie die Annahme des Angebots eines Anteileigner, Anteile anderer Teilhaber zu erwerben. Die Arbeitnehmer der Gesellschaft sind berechtigt, bis 15 % der Beteiligungen kostenlos zu übernehmen. Diese Anteile dürfen in einem Zeitraum von 2 bis 3 Jahren nicht an der Börse gehandelt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bauern und Fischer auf der gleichen Basis wie die Arbeitnehmer Beteiligungen bzw. Anteile an Gesellschaften übernehmen, mit denen sie einen langfristigen Vertrag abgeschlossen haben. Staatliche Unternehmen benötigen die Erlaubnis des Finanzministers, um Beteiligungen bzw. Anteile an anderen Gesellschaften zu erwerben. Ende 2002 waren laut Angaben des Hauptamtes für Statistik 1.535 Unternehmen kommerzialisiert und 1.521 staatliche Unternehmen in Aktiengesellschaften bzw. GmbHs mit staatlicher Alleinbeteiligung umgewandelt. Auf dem Weg über Kapitalgesellschaften sind 330 von ihnen vollständig privatisiert (davon 111 mit ausländischer Kapitalbeteiligung), 512 dagegen der Massenprivatisierung unterzogen worden. Das Schatzministerium hat eine Liste der individuell zu privatisierenden Gesellschaften erstellt und ausländischen Anlegern angeboten. Diese Liste versorgt die potentiellen Einleger mit grundsätzlichen Informationen über die augenblicklich im Freihandverkauf und aufgrund öffentlicher Ausschreibung privatisierten Gesellschaften. Ansprechpartner Business in Polen 83 für die potentiellen Anleger sind Berater aus der Branche bzw. Unternehmensberater bzw. die entsprechende Abteilung im Ministerium. Die Liste befindet sich auf der Internetseite des Ministeriums. Die wichtigsten Kriterien, nach denen die Anleger ausgewählt werden, sind: • der Angebotspreis für Anteile bzw. Beteiligungen und die Zahlungsbedingungen, • die Investitionsverpflichtungen, • Exportfreundlichkeit der Investition unter dem Gesichtspunkt der Liberalisierung des Handels zwischen Polen und der EU, • soziale Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern und Subunternehmern (im Falle der Lebensmittelindustrie), • Investitionspläne im Bereich des Umweltschutzes, • Übereinstimmung mit den Verpflichtungen Polens gegenüber der EU und der OECD. Die Preisbildung, der Verkauf und die Verteilung der Beteiligungen bzw. Anteile wird beaufsichtigt und entsprechend kontrolliert. Die Preisfestlegung für das jeweilige Unternehmen erfolgt nach streng marktwirtschaftlichen Maßstäben. Eine aktive Antimonopol-Politik fördert den Wettbewerb und verhindert, dass ein einzelner Investor eine marktbeherrschende Stellung in einem bestimmten Marktsegment gewinnt. Privatisierung durch Schuldenübernahme - Equity Swaps Eine Form der Kapitalprivatisierung. Der Vorschlag eines solchen Eigentumswandels stammt vom Unternehmensleiter und muss vom Schatzminister gebilligt werden. Nach diesem Verfahren werden staatliche Unternehmen in GmbH umgewandelt, Die Gläubiger übernehmen Anteile in Höhe ihrer Forderungen. Die Privatisierung durch Schuldenübernahme findet gemäß den Vorschriften des Gesetzes über Kommerzialisierung und Privatisierung statt. Bis Ende 2002 wurden nur 14 Unternehmen auf diese Weise privatisiert. Direktprivatisierung Ein Unternehmen kann durch Liquidation direkt privatisiert werden. Es ist der rascheste und bevorzugte Weg zur Privatisierung. Es handelt sich dabei um den direkten Verkauf oder die Verpachtung des Vermögens eines in Liquidation begriffenen Unternehmens. Bis Ende 2002 wurde die Privatisierung durch Liquidation in 1.998 Unternehmen begonnen und in 1.911 abgeschlossen. Dieses Verfahren ist für kleinere Gesellschaften bestimmt. In den meisten Fällen werden die privatisierten Unternehmen an Arbeitnehmer oder an die Geschäftsführung des Unternehmens verkauft oder verpachtet. Die Direktprivatisierung wird sich nicht nur bevorzugt bedient, sie ist auch äußerst 84 IV. Privatisierung effizient. 96 % der staatlichen Unternehmen, die auf diesem Wege privatisiert worden sind, haben dieses Verfahren bereits abgeschlossen. Die Direktprivatisierung kann verschiedene Formen annehmen: Verkauf von Vermögen: Alle Vermögensbestandteile können im Rahmen der gleichen Verfahren wie beim Angebot von Beteiligungen bzw. Anteilen von einheimischen oder ausländischen Investoren ohne besondere Genehmigung erworben werden. Wenn ein Unternehmen als Ganzes verkauft wird und ein berechtigtes Eigentum an Grund und Boden oder sonstigem Anlagevermögen begründet wurde, kann eine „Schnellprivatisierung“ durchgeführt werden. In solchen Fällen gilt eine vereinfachte Preisbildung, bei der sich die Bewertung in bestimmten vorgeschriebenen Grenzen am Buchwert des Unternehmens und am Jahresgewinn orientiert. Dadurch wird das Verfahren beschleunigt, und es sinken die Privatisierungskosten. Ein Unternehmen kann in Raten verkauft werden. In einem solchen Falle beläuft sich die erste Rate auf min. 20 % des vereinbarten Preises. Der restliche Betrag zuzüglich Zinsen ist innerhalb von 5 Jahren abzubezahlen. 22 % der Privatisierungsvorhaben wurden über diesen direkten Weg abgeschlossen. Einlage von Vermögen: Vermögen kann in eine bereits bestehende oder eine besonders für den Zweck der Vermögensübernahme gegen Beteiligungen gegründete Gesellschaft eingelegt werden. Da in einem solchen Fall der Staatsschatz zum Gesellschafter wird, ist ein strategischer Investor leichter zu gewinnen. Die vom Staatsschatz gekauften Beteiligungen bzw. Anteile können eventuell auf dem öffentlichen Angebotswege verkauft werden. Kauf durch Mitarbeiter (Pacht des Unternehmens): Das Unternehmen wird aufgelöst und die neue Gesellschaft pachtet Vermögenswerte kraft eines Vertrags, der im Auftrag des Staatsschatzes vom Gründungsorgan des aufgelösten Unternehmens ausgehandelt worden ist. In dem Vertrag kann der Pächterin eine Kaufoption eingeräumt werden. Wenn nur ein Teil der Vermögenswerte gepachtet wird, können die restlichen an eine andere Gesellschaft verkauft oder in eine andere Gesellschaft eingelegt werden. Die Auflösung mittels Pacht gilt als ein für kleine Gesellschaften geeignetes Verfahren und hat sich als die beliebteste Methode erwiesen. Im Rahmen der Direktprivatisierung ist von ihr in fast 65 % der Fälle Gebrauch gemacht worden. Business in Polen 85 Agentur für Staatliches Agrareigentum Die Agentur für Staatliches Agrareigentum ist auf der Grundlage des Gesetzes über die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Immobilien des Staatsschatzes vom 19. Oktober 1991 gegründet worden. Die Agentur ist eine treuhänderische Einrichtung, vom Staatsschatz ermächtigt, Eigentumsrechte an landwirtschaftlichem Staatseigentum wahrzunehmen und dazu verpflichtet, das Eigentum der liquidierten Staatsgüter sowie sonstige landwirtschaftlichen Immobilien des Staatsschatzes und des Nationalen Bodenfonds zu übernehmen. Außerdem ist diese Agentur laut Vorschriften des Sozialversicherungsgesetzes vom 20. November 1990 verpflichtet, von rentenberechtigten Landwirten auf deren Antrag hin landwirtschaftliche Immobilien für den Staatsschatz abzukaufen. Gegenwärtig fällt der Agentur infolge der Umwandlung des staatlichen Landwirtschaftsektors die strategische Aufgabe zu, den staatlichen Agrarbesitz zu privatisieren. Gemäß existierender Vorschriften kann die Agentur landwirtschaftliche Nutzflächen an Ausländer, die eine entsprechende Genehmigung erhalten haben, veräußern bzw. verpachten. Bis Ende 2002 wurden von der Agentur für Staatliches Agrareigentum 747 ha Land an Ausländer verkauft sowie 114.200 ha verpachtet. Im gleichen Zeitraum erwarben polnische Unternehmen mit ausländischen Minderheitsbeteiligungen 38.743 ha und nahmen 60.336 ha in Pacht. Die Agentur für Staatliches Agrareigentum nimmt ihre Aufgaben als staatliche Rechtsperson wahr und finanziert sich selbst. Nach Übernahme der Aktiva eines liquidierten staatlichen Agrarunternehmens werden diese auf der Grundlage entsprechender Umstrukturierungsprogramme ihrer weiteren Nutzung bzw. Bestimmung zugeführt. In der Regel handelt es sich dabei um: • Verkauf, • Pacht oder Vermietung, • Sacheinlagen (einschließlich in Unternehmen, die von der Agentur gegründet wurden), • Überstellung zu Managementzwecken an staatliche Rechtsträger ohne Rechtspersönlichkeit, • Überantwortung zu Verwaltungszwecken, • Bestandskonversionen. IV. Privatisierung 86 Von der Agentur für Staatliches Agrareigentum übernommener Landbesitz und dessen Umverteilung 1994-2002 (zum jeweiligen Jahresende, in 1000 ha) I. Die von der Agentur übernommene Gesamtfläche davon: Ehemalige Staatsgüter Nationaler Bodenfonds sonstige II. Grund und Boden aus dem Agenturbestand 1) umverteilt durch: Verkauf Gebührenfreien Transfer Einlagen in Unternehmen 2) umverteilt durch: Verpachtung Management, Nießbrauch Verwaltung 3) auf Warteliste 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 4.232 4.413 4.506 4.592 4.646 4.666 4.694 4.700 4.705 3.728 436 68 3.741 538 134 3.750 570 186 3.751 579 262 3.752 594 300 3.754 602 310 3.758 608 328 3.759 608 333 3.759 608 338 124 21 7 240 51 8 432 85 9 581 107 9 728 148 13 846 182 14 967 210 14 1.114 233 15 1.272 244 15 1.981 20 374 1,705 2.744 41 333 996 2.928 65 268 719 2.890 107 248 650 2.810 122 208 617 2.695 123 135 671 2.619 122 39 682 2.508 115 12 652 2.408 112 5 584 Quelle: Agentur für Staatliches Agrareigentum, 2003 Immobilien, die landwirtschaftliches Eigentum des Staatsschatzes sind, können auch territorialen Selbstverwaltungen, der Polnischen Akademie der Wissenschaften, den Landwirtschaftskammern und dem Landesverband der Landwirtschaftskammern zwecks Investitionen in die Infrastruktur und ebenso zwecks Erfüllung satzungsmäßiger Aufgaben der staatlichen Hochschulen und ebenso staatlichen Instituten für Forschung und Entwicklung kostenlos übergeben werden. Landwirtschaftliche Nutzflächen von niederer Bodenklasse kann den Staatlichen Forsten übergeben werden bzw. als Brachbestand existieren. Abgesehen von Vermögen, das der Agrarproduktion dient, sind Vermögenswerte von historischer oder nationaler Bedeutung, die als Kulturerbe gelten, Eigentum des Staatsschatzes. Es sind dies Grund und Boden mit Bauten, Anlagen, Bäumen usw. Die Agentur wird von einem Präsidenten geleitet. Um ihre Aufgaben effizient erfüllen zu können, bildete sie 11 regionale Zweigstellen und 6 Büros. Eines davon hat seinen Sitz in Warschau und ist u.a. für Unternehmen von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung (Tierzucht, Pflanzenzucht) zuständig. Die Agentur verkauft oder verpachtet Vermögen auf dem Ausschreibungsweg (Versteigerung oder Einreichung schriftlicher Angebote). Die Liste der aus ihrem Besitz zum Verkauf oder zur Verpachtung angebotenen Vermögensgegenstände und die Bekanntmachung der Ausschreibung werden an Anschlagtafeln des zuständigen Business in Polen 87 Gemeindeamtes, in der zu verkaufenden bzw. zu verpachtenden Immobilie und in der zuständigen regionalen Zweigstelle der Agentur ausgehängt. Die Information über den beabsichtigten Verkauf von Sachwerten, deren Wert voraussichtlich den Wert von 10.000 Doppelzentnern Getreide erreicht (der auf der Basis der Agrarsteuergesetzes bestimmt wird), ist in Zeitungen von mindestens regionaler Verbreitung zu veröffentlichen. Eine Liste der zu verkaufenden bzw. zu verpachtenden Vermögenswerte ist 14 Tage vor Einladung zur Einreichung von Angeboten bekannt zu machen. Die Agentur kann ebenfalls beschränkte Ausschreibungen organisieren, die an eine bestimmte Gruppe von Bietern gerichtet sind, und Immobilien zu Preisen verkaufen, die auf gesetzlich vorgeschriebene Weise für die einzelnen Kategorien von Käufern gelten, die das Vorkaufsrecht in bezug auf die betreffende Immobilie haben. Massenprivatisierung Das Programm der Massenprivatisierung (MPP) beschleunigt die Privatisierungsverfahren maßgeblich und sorgt für eine breite Streuung von Eigentum unter dem polnischen Volk. Jeder erwachsene polnische Bürger war berechtigt, am Massenprivatisierungsprogramm teilzunehmen, das am 30. April 1993 in Form des Gesetzes über die Nationalen Investitionsfonds verabschiedet und Ende 1994 in Kraft gesetzt wurde. Das MPP umfasste 512 meist mittelgroße Gesellschaften (ca. 10 % der polnischen Industrie). Zunächst wurden 15 Nationale Investitionsfonds (NIF) als Träger der Anteile an diesen Unternehmen gebildet. Jeder NIF wird von einem Aufsichtsrat kontrolliert, der die Aufgabe hat, die Interessen der Anteilseigner zu vertreten. Anfänglich gehörten alle polnischen Bürger dazu, die MPP-Anteile besaßen. Der Aufsichtsrat setzt sich aus entsprechend qualifizierten Personen zusammen, die von einem besonders dazu berufenen Ausschuss ausgewählt und ernannt worden sind. Laut Gesetz müssen zwei Drittel des Aufsichtsrates und der Präsident polnische Bürger sein. Die MPP ist als die geeignetste und zweckmäßigste Methode der Privatisierung und Umstrukturierung einer großen Anzahl von staatlichen Unternehmen in Polen entwickelt worden, um auf diese Weise die Umwandlung der polnischen Industrie zu beschleunigen. Ein aktives Management der Fondsvermögen, das polnische sowie prominente ausländische Geschäfts- und Investitionsbanken und darüber hinaus Beratergesellschaften vereint, dürfte langfristig eine erhebliche Wertsteigerung der meisten NIF herbeiführen. Beteiligungen an den NIF wurden anfangs als Inhaber-Anteilscheine ausgestellt. Der Preis dieser MPP-Anteilscheine, die alle erwachsenen polnischen Bürger beziehen konnten, belief sich auf 20 PLN (8 USD) pro Stück. Die Eigentümer konnten sie frei 88 IV. Privatisierung verkaufen. Ab Juni 1996 wurden die Anteilscheine an der Warschauer Börse notiert. Die Ausgabe von Anteilscheinen begann im November 1996; zu Ende der Ausgabezeit hatten 25,8 Millionen von 28,3 Berechtigten Anteilscheine bezogen. Anfang April 1997 billigte die Wertpapierkommission den Börsenhandel aller 15 Nationalen Investitionsfonds. Die Umwandlung der MPP-Anteilsscheine in NIF-Aktien (1 Anteilschein in 1 Aktie eines jeden der 15 NIF) begann im Mai 1997 und endete am 31. Dezember 1998. Seit Juni 1997 werden NIF-Aktien an der Warschauer Börse gehandelt. Laut ministeriellen Angaben hat der Staatsschatz Ende 2002 wurden 39 der 512 NFIUnternehmen an der Börse gehandelt, 28 an der Warschauer Börse und 11 am OTCMarkt. Weitere 10 Unternehmen gingen in Liquidation, in 83 wurden Insolvenzverfahren eingeleitet. Ein institutioneller strategischer und privater ausländischer Investor kann sich in verschiedener Weise an der Massenprivatisierung beteiligen: • Anleger können NIF-Aktien kaufen und mit ihnen handeln; • Kapitalanleger und strategische Investoren können sich aktiv an der Umstrukturierung von im Programm befindlichen Einzelgesellschaften durch den Kauf ihrer Aktien beteiligen, wenn sie von den NIF angeboten werden, durch den Kauf ganzer Unternehmen oder die Bildung von joint ventures; • Institutionelle Anleger können nach Wunsch Aktien in einzelnen vom Programm betroffenen Gesellschaften kaufen. Reprivatisierung Die Nationalisierung wurde in Polen kurz nach dem Zweiten Weltkrieg aufgrund einer Reihe von Nationalisierungserlassen durchgeführt, die den Staatsschatz ermächtigten, Privatbesitz an Immobilien zu übernehmen. Seit Beginn des politischen und wirtschaftlichen Wandlungsprozesses in Polen stand fest, dass es die Pflicht des Staates sei, die Eigentümer, deren Interessen verletzt worden waren, zu entschädigen. Dies wird durch Verfassungsrechte wie Rechtsstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit und die Unantastbarkeit privaten Eigentums garantiert. Das Problem der Reprivatisierung jedoch, d.h. der Rückgabe des nationalisierten Vermögens an dessen ursprüngliche Eigentümer, ist bis jetzt noch nicht endgültig gelöst worden, denn es sind noch keine Reprivatisierungsvorschriften rechtskräftig erlassen worden (Stand Juni 2003). Das Parlament war mehrere Jahre mit der Reprivatisierungsproblematik beschäftigt. Es herrschte generelles Einvernehmen, dass nicht alle nationalisierten Vermögenswerte in natura oder in Form einer Entschädigung den Eigentümern zurückgegeben werden können. An dieser Stelle aber hörte die Übereinstimmung auf. Business in Polen 89 Jedoch können nach wie vor rechtswidrige bzw. durch Rechtsbeugung zustande gekommene Enteignungsentscheidungen verfassungsrechtlich angefochten werden. Dieser Prozess setzte mit den politischen und wirtschaftlichen Reformen zu Beginn der 90er Jahre ein. Auf der Grundlage verwaltungsrechtlicher Bestimmungen wurden mehreren Tausend ehemaligen Eigentümern ihr Besitz zurückgegeben bzw. Entschädigungen gezahlt. In mehreren Tausend anderer Fällen steht ein Gerichtsurteil noch aus. Trotz des Fehlens diesbezüglicher allgemeiner rechtlicher Grundlagen ist somit der Prozess von Eigentumsrückführung bzw. Entschädigungsleistungen im Gange. Die Implementierung rechtsverbindlicher Reprivatisierungsgrundsätze ist nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern ist auch von immenser praktischer Bedeutung, da in einigen Fällen die ungeklärte Rechtslage den Privatisierungsprozess behindert hat. Die Regierung hat 5 % der Aktien der privatisierten Unternehmen als "Reserve" zur Befriedigung von Rückführungsansprüchen nach Inkrafttreten einer entsprechender gesetzlicher Regelungen vorgesehen. Kapitalmärkte Die erste Warschauer Börse wurde am 12. Mai 1817 eröffnet. Im 19. Jh. wurden die meisten Pfandbriefe und anderen Schuldverschreibungen an der Warschauer Börse gehandelt. Vor dem Zweiten Weltkrieg gab es 7 Börsen in Polen, mehr als 90 der Börsengeschäfte wurden in Warschau getätigt. Im Jahre 1989 begann die neue nichtkommunistische Regierung Strukturen des Kapitalmarkts wiederaufzubauen. Die neue Rechtsgrundlage, das Gesetz über den Wertpapierhandel und Treuhandfonds, wurde im März 1991 verabschiedet. Im April 1991 wurde die Warschauer Börse gegründet. Zur selben Zeit wurde die Wertpapierkommission gebildet und ihr Präsident vom Ministerpräsidenten ernannt. Sowohl die Struktur als auch die gesetzlichen Regelungen des polnischen Kapitalmarktes wurden den modernsten und effizientesten Systemen, die in anderen Ländern der Welt Anwendung finden und der polnischen Situation angemessen waren, nachempfunden. Nach einer gründlichen Prüfung verschiedener Märkte wurde ein System gewählt und eingeführt, das auf französischen Erfahrungen basiert. Die Warschauer Börse, die einzige Wertpapierbörse in Polen, ist eine selbständige Organisation. Gemäß dem Börsengesetz muss die Polnische Wertpapierkommission die Börsenordnung der Warschauer Börse einhalten. Die Warschauer Börse ist eine gemeinnützige Börsengesellschaft. Ihr Stammkapital beläuft sich auf 42 Millionen PLN und teilt sich in 60.000 registrierte Anteile. Aktien der Warschauer Börse können von Banken, Brokerfirmen, dem Staatsschatz, 90 IV. Privatisierung Treuhandfonds, Versicherungsgesellschaften und Emittenten von Wertpapieren erworben werden, die zum Börsenverkehr zugelassen und an der Warschauer Börse registriert sind. Struktur der Warschauer Börse: Hauptversammlung Die Hauptversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium der Warschauer Börse. Sie nimmt Änderungen der Börsenordnung vor, setzt die Bestimmungen durch und wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Sie setzt sich aus allen Anteilseignern zusammen. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat kontrolliert die Börsengeschäfte, lässt Wertpapiere zum Börsenverkehr zu, bewilligt die Börsenmitgliedschaft und beruft Mitglieder ab. Der Aufsichtsrat setzt sich aus 12 Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung bestimmt worden sind und die Anteilseigner vertreten. Vorstand Der Vorstand koordiniert das Tagesgeschäft an der Börse und führt Wertpapiere in den Börsenhandel ein. Der Vorstand setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen. Der Präsident, der von der Hauptversammlung für eine dreijährige Amtszeit gewählt wird, leitet die Arbeiten des Vorstands. Das hohe Niveau der Regelungen und Geschäfte an der Warschauer Börse ist von der internationalen Gemeinschaft anerkennend gewürdigt worden. Im Oktober 1994 wurde die Warschauer Börse als Vollmitglied in die Internationale Vereinigung der Wertpapierbörsen (FIBV) aufgenommen. Das neue Wertpapiergesetz vom 21. August 1997, das seit dem 4. Januar 1998 in Kraft ist, erleichtert die Weiterentwicklung des polnischen Kapitalmarktes. Zu den Gesetzesänderungen gehören: eine weitere Anpassung des Gesetzes an die Erfordernisse der OECD-Vorschriften und das Recht der Europäischen Union, die Einführung des Verfahrens für die Wertpapierleihe, eine Präzisierung des Instituts der Zeichnung. Am 21. Februar 1998 wurde das Gesetz über Investmentfonds verabschiedet, um neue Investitionsinstrumente zu entwickeln. Die Rentenreform (s. Kpt. II, Rentenreform) führte Rentenfonds ein und verstärkte die institutionelle Investitionsbasis. Obwohl es auf dem Markt schon einige offene Fonds gibt, braucht der polnische Wertpapiermarkt mehr institutionelles Investment. Business in Polen 91 Als ein großer Erfolg der Warschauer Börse ist zu werten, dass sie Millionen von Polen sowie eine große Anzahl privater Investoren anzieht. Dies ist aufgrund einer langen Börsenhausse und des schnellen Wirtschaftswachstums, der politischen Stabilität und eines effizienten, transparenten Marktes sowie klarer und verständlicher Spielregeln möglich geworden. Gegenwärtig gelten für die Börsentätigkeit nachfolgend genannte rechtliche Rahmen: • Gesetz über die Wertpapierkommission vom 21. August 1997, • Gesetz über Handelsgesellschaften vom 15. September 2000, • Satzung der Warschauer Börse, • Regelwerk der Warschauer Börse, • Regelwerk des Börsengerichts. Es existieren zwar über 1 Million Investmentkonten, jedoch aufgrund der Vormachtstellung des bear-market verzeichnet der Jahresumsatz der polnischen Börse in den letzten zwei Jahren eine rückläufige Tendenz. Im Jahre 2002 erreichte er ein Niveau von 150 Mrd. PLN, d.h. 150 Millionen USD pro Session (200 Mio. USD 2001) erreicht hat. Im Jahre 2002 dominierten Aktien den Geldmarkt an der Warschauer Börse und sorgten für fast 92,2 % des Börsenhandels insgesamt. Der übrige Teil - 7,7 % - stammte aus Schuldverschreibungen, der Rest (Termingeschäfte, Optionsscheine, Investmentzertifikate und Anteilscheine) war kaum signifikant. Der bear-market resultierte in einem spürbaren Rückgang des Geldmarkthandels (-21 %), ebenso des futures-marketHandels (-22 %) mit einem Gesamtumsatz in Höhe von 77,4 Mrd. PLN (höher als das Geldmarktumsatzniveau). Die nachstehende Tabelle die wichtigsten statistischen Daten zum Umsatz im vergangenen Jahr. Struktur Geldmarkthandel 2002 (in Mio. PLN) Finanzinstrumente Aktien Optionsscheine Zeichnungsrechte Schuldverschreibungen Investmentzertifikate Termingeschäfte Geldmarkt insgesamt Parketthandel Blockhandel Wert Anteile in % 47.729 92,17 15.933 Sonstige* Insgesamt 3.826 67.488 7 0,01 - - 7 24 0,05 2 - 26 3.986 7,70 145 - 4.131 27 0,05 - - 27 8 0,02 - - 8 51.781 100,00 * einschließlich öffentliche Angebote und substantielle Anteilsakquisition 16.080 3.826 71.686 Quelle: Warschauer Börse, 2003 IV. Privatisierung 92 Zukunftsmärkte – Handelsstruktur 2002 (in Mio. PLN) Finanzinstrumente Index futures Stock futures Currency futures Index participation units Zukunftsmärkte insgesamt Umsatz Wert Anteil in % 75.521 97,58 Umfang (Verträge) Anteil in % 3.077.836 89,97 1.332 1,72 92.097 2,69 482 0,62 5.975 0,17 62 0,08 245.019 7,16 77.396 100,00 3.420.909 100,00 Quelle: Warschauer Börse, 2003 Die eindrucksvolle Dynamik der Warschauer Börse spiegelt wohl die steigende Zahl der notierten Gesellschaften als auch die rapide wachsenden Kapitalisierung am besten wider, die im Laufe der letzten vier Jahre um 50 % anstieg und Ende 2002 über 110 Milliarden PLN (ca. 25 Mrd. USD) betrug. Jedoch blieb seit 1999 demgegenüber sowohl die Anzahl börsennotierter Unternehmen als auch die Kapitalisierung mehr oder minder konstant. Ende 2002 waren 216 Unternehmen an der Warschauer Börse notiert (132 im Primär-, 57 im Sekundär- sowie 27 im freien Marktsegment). Die Indizes der Aktien und Schuldverschreibungen werden entsprechend in Anh. 15 und 16 vorgestellt. Die Polnische Wertpapierkommission ist als einzige Behörde ermächtigt, Wertpapiere in den Verkehr zu bringen. Ein Unternehmen, das die Börsenzulassung von Anteilen oder Schuldverschreibungen anstrebt, ist verpflichtet, einen Börsenprospekt zu erstellen. Die Polnische Wertpapierkommission bestätigt, dass der Prospekt die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und erteilt die Börsenzulassung. Die Ausstellung von GDR und ADR muss ebenfalls von der Wertpapierkommission gebilligt werden. Die Polnische Wertpapierkommission übt die verwaltungsmäßige Aufsicht über die Tätigkeit der Brokerfirmen aus und erteilt Genehmigungen für jeden einzelnen Spezialbereich der Brokertätigkeit. Zur Zeit (30. April 2003) sind 35 Brokerfirmen in Polen tätig, 5 davon sind Bankeneigentum und 30 unabhängig. Alle im Wertpapiergeschäft tätigen Broker verfügen über eine Lizenz der Polnischen Wertpapierkommission. Auf dem polnischen Markt sind 19 Investmentfonds tätig, die 124 Fonds verwalten (Stand 30. Januar 2003). Die Großen sind bereits auf dem Markt tätig, eine Anzahl weiterer plant, Aktivitäten in Polen zu starten. Es existieren 53 Einrichtungen (einschließlich 21 Brokerfirmen), die zur Veräußerung von Fondsanteilen autorisiert sind. Business in Polen 93 Nachstehend ist die sektorale Struktur der an der Warschauer Börse im Mai 2003 notierten Unternehmen dargestellt. Warschauer Börse - Zahl der börsennotierten Unternehmen und die Börsenkapitalisierung zu Jahresende 225 221 100 225 230 216 200 175 198 75 0 1995 1996 1997 110,565 103,370 130,085 123,411 83 65 125 72,422 25 143 43,766 50 24,000 150 11,271 Die Börsenkapitalisierung zu Jahresende (in Mrd. PLN) 125 100 Anzahl der börsennotierten Unternehmen 250 75 50 1998 1999 2000 2001 2002 Der Markt steht vor der Herausforderung, die Warschauer Börse in einen vollentwickelten Kapitalmarkt zu verwandeln, der eine wichtige wirtschaftliche Rolle spielt. Anfang 1993 war die Warschauer Börse praktisch unbekannt. Anfang 1994 berichtete Reuters bereits über sie und die Financial Times verfolgte ihre Entwicklung. Im Juni 1995 erließ die Regierung eine Vorschrift über den over-the-counter-market. Im Mai 2003 handelten hierin 30 Unternehmen. Anfang Juli 1996 begann die Warschauer Börse eine fortlaufende Kursnotierung der fünf meistgehandelten Aktienbestände (Bank Inicjatyw Gospodarczych - BIG, Bank Przemyslowo-Handlowy, Reifenfabrik Debica, Elektrim und Rolimpex). Ende 2002 waren es bereits 152 Gesellschaften. Es bestehen keinerlei Einschränkungen für ausländische Investoren. Sie sind ebenso wie einheimische Investoren zur Rechnungslegung verpflichtet. Die Steuervorschriften betreffend ausländischer Investoren sind durch Regierungsabkommen über die Vermeidung der Doppelbesteuerung oder Vereinbarungen über die Gegenseitigkeit geregelt. Solche Abkommen hat Polen mit den meisten OECD-Staaten (s. Anhang 6). In Polen herrscht der Grundsatz des freien Börsenzugangs für ausländische Anleger. Gewinne können genehmigungsfrei transferiert werden. IV. Privatisierung 94 Warschauer Börse – Marktsektoren in Zahlen (Stand vom 19.06.2002) Sektor INDUSTRIE Lebensmittelindustrie Leichtindustrie Holz und Papier Chemie Baumaterialien Bauwesen Elektromaschinen Metall Sonstige FINANZEN Bankwesen Versicherungen Sonstige DIENSTLEISTUNGEN Groß- und Einzelhandel Informatik Telekommunikation Medien Sonstige INSGESAMT Untenehmen- Marktanteil zahl (%) 120 18 12 7 14 8 30 17 13 1 21 15 2 4 52 16 16 4 6 10 193 27,2 5,4 0,1 3,2 11,1 1 1,8 0,6 3,5 0,4 44,5 42,1 1,2 1,2 28,3 1,8 3,5 19,1 2,6 1,4 100,0 Marktwert Buchwert Mio. PLN Mio. PLN 27.507 5.459 110 3.235 11.266 1.036 1.866 601 3.500 436 45.073 42.598 1.249 1.226 28.644 1.783 3.586 19.293 2.588 1.394 101.225 24.616 4.827 272 1.333 9.937 551 1.788 832 4.962 112 31.893 30.346 842 704 24.368 1.100 1.444 18.293 1.195 2.337 80.877 P/BV 1,12 1,13 0,40 2,43 1,13 1,88 1,04 0,72 0,71 3,89 1,14 1,40 1,48 1,74 1,18 1,62 2,48 1,05 2,17 0,60 1,25 P/E 88,1 94,1 x 15,8 16,6 x x x 31,4 18,1 44,6 47,8 19,7 22 x 16,4 x x 52,3 x x P/E * Dividende (%) 16,6 40,2 5,5 14,4 16,5 52,6 28,4 10,8 8,4 18,1 21,6 22 19,7 14,9 19,5 14 20,1 18,8 33,4 25,8 19,4 2,2 4,2 1,4 7,4 0,7 0,7 0,6 0,7 0,5 2,9 3 1,4 0,1 0,1 1,9 1,9 Quelle: Warschauer Börse, 2003 * Kennziffern von Gesellschaften, die Gewinne erwirtschaften Im Jahre 2002 betrug der Anteil ausländischer Anleger an den polnischen Unternehmensaktien, die an der Warschauer Börse gehandelt wurden, 35 %. Polnische Individualanleger beteiligten sich zu 29 %, polnische institutionelle Anleger zu 36 % an diesem Aktiengeschäft. Polnische Individualanleger dominierten die Termingeschäfte (79 %), hier betrug der Anteil an institutionellen Anlagern 19 %, der von ausländischen Anlegern 2 %. Business in Polen 95 V. AUSLANDSINVESTITIONEN Rechtslage Seit dem 1. Januar 2001 regeln das Gesetz über die Gewerbstätigkeit vom 19. November 1999 und das Handelsgesetzbuch vom 15. September 2000 Geschäftstätigkeiten, die von Personen mit Wohnsitz im Ausland auf dem Territorium Polens ausgeübt werden. Ausgehend davon können ausländische Unternehmen sowie ausländische natürliche Personen in Polen gemäß den auch für die inländischen Unternehmer verbindlichen allgemeinen Grundsätzen geschäftlich tätig werden. Für die Gründung einer Gesellschaft mit ausländischer Beteiligung ist keine behördliche Genehmigung erforderlich. Gleichzeitig wurde mit dem 1. Januar 2001 das vorher bestehende Handelsregister durch das Nationale Unternehmensregister ersetzt. Gemäß des Gesetzes über das Nationale Unternehmensregister vom 20. August 1997 sind Gesellschaften des Handelsrechts, staatliche Unternehmen, Genossenschaften und andere Rechtspersonen verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Dies gilt auch für natürliche Personen, die in Polen eine gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen beabsichtigen. Eine Gesellschaft, die in Polen registriert ist, erlangt mit der Eintragung in das Gesellschaftsregister des Nationalen Unternehmensregisters am jeweils für den Sitz des in Gründung befindlichen Unternehmens zuständigen Wirtschaftsgerichts, den Status einer Rechtsperson. Ausländische Rechtspersonen können in folgenden Rechtsformen eine Geschäftstätigkeit ausüben: • Kommanditgesellschaft (Spółka komandytowa); • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością); • Aktiengesellschaft (Spółka Akcyjna). Außerdem können ausländische Rechtspersonen und natürliche Personen Filialen, Vertretungen und Personengesellschaften gründen sowie als Einzelkaufmann tätig werden, allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie eine Bescheinigung des für ihren Wohnsitz im Ausland zuständigen polnischen diplomatischen Vertretung vorlegen, in der bestätigt wird, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Heimatstaates es polnischen Bürgern und Gesellschaften erlaubt, in ähnlicher Weise tätig zu werden. In der Praxis kann es aufgrund von rechtlichen Unterschiede zwischen Polen und in anderen Ländern gewisse Probleme bereiten, eine solche Bescheinigung zu erhalten. In Polen registrierte Unternehmen, die in ausländischem Besitz sind, werden genauso wie Unternehmen, deren Eigentümer polnische Staatsbürger sind, behandelt. 96 V. Auslandsinvestitionen Ausländische Investoren könne Anteile an Gesellschaften, die bereits in Polen bestehen, erhalten bzw. erwerben. Dies kann auf dem Wege öffentlicher Ausschreibungen, an der Börse und, wenn die Gesellschaft nicht an der Börse notiert ist, durch individuelle Verhandlungen mit den Eigentümern erfolgen. Das Gesetz über die wirtschaftliche Tätigkeit benennt mehrere Geschäftsfelder, wie z.B. den Abbau von natürlichen Rohstoffen, Luftverkehr, Waffen- und Sprengstoffhandel, in denen eine Geschäftstätigkeit nur nach vorheriger Gewährung einer entsprechenden Lizenz erlaubt ist. Derartige Lizenzen werden für mindestens zwei, jedoch nicht länger als fünfzig Jahre ausgestellt. Darüber hinaus ist in einigen weiteren Bereichen eine Genehmigung gemäß gesonderter Gesetzesvorschriften erforderlich. Das neue Gesetz hat die Problematik des Genehmigungsverfahrens geändert. Für viele früher genehmigungspflichtige Fälle, hat das Gesetz Änderungen eingeführt, denen zufolge diese Pflicht in ein Genehmigungserfordernis umgewandelt wurde. Nach Maßgabe des neuen Gesetzes hängt eine positive Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis lediglich von der Übereinstimmung mit entsprechenden Satzungsbestimmungen ab. Auf diese Weise wurde die Willkürlichkeit bei Entscheidungen über die Vergabe von gewerblichen Genehmigungen abgeschafft. Dies betrifft u.a. Geschäftstätigkeiten wie die Produktion von Tabakwaren, Leistungen von Detekteien, Kurierdienstleistungen, Zollagenturen und Fremdenverkehrs-dienstleistungen. Das neue Gesetz verzichtet vollständig auf die Regulierung von manchen Geschäfts-bereiche wie z.B. verarbeitende Industrie, Handel mit Nichteisenmetallen und Markt-dienstleistungen. Es gibt keinen Mindestwert für Anteile am Stammkapital durch ausländischer Partner (es gelten die Vorschriften über Mindestbeträge für Kapitalanteile an Gesellschaften) und keine Vorschrift hinsichtlich eines prozentualen Mindest- bzw. Höchstanteils für ausländische Beteiligungen am Stammkapital von Unternehmen. Es können auch Gesellschaften gegründet werden, deren Anteile ausschließlich von Ausländern geeignet werden. Nichtsdestoweniger kann in Ausnahmefällen eine Gesellschaft von einem spezifischen Tätigkeitsgebiet ausgeschlossen werden, insofern der Anteil ausländischer Parteien am Gesamtkapital eine bestimmte Höhe übersteigt (z.B. Rundfunk). Laut polnischem Handelsgesetzbuch (Gesetz über Handelsgesellschaften) beträgt das Mindestkapital bei der Gründung von Gesellschaften: • bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung 50.000 PLN (etwa 12.500 USD) und muss am Tage der Eintragung voll eingezahlt sein; Der Mindestwert eines Anteils beträgt 500 PLN, die Mindestzahl der Gründer beträgt eine Person; • bei Aktiengesellschaften beträgt das Mindestkapital 500.000 PLN (etwa 125.000 USD). Mindestens 25 % des Stammkapitals muss am Tage der Eintragung eingezahlt sein. Der Mindestnominalwert einer Aktie beträgt 1 PLN und die Mindestzahl der Gründer ist eine Person. Business in Polen 97 Schon bestehende Gesellschaften, deren Stammkapital niedriger als der Mindestbetrag ist, der ab dem 31. Dezember 2000 gilt, sind verpflichtet, ihr Stammkapital innerhalb einer Frist von fünf Jahren an die neue Mindesthöhe anzupassen. Weitere Informationen über die Gründung von Gesellschaften finden Sie in Kapitel X. Beteiligungen von ausländischen Investoren am Stammkapital können in Form von Sacheinlagen, in Bargeld (in PLN aus dokumentierten Quellen) oder in ausländischer Währung, die von ausländischen Investoren über ausländische Banken transferiert werden, eingebracht werden. Sacheinlagen in Aktiengesellschaften werden durch bestellte Sachverständige geprüft. Anlagevermögen als Gesellschaftereinlage ist gemäß Verordnung des Ministerrates vom 28. Dezember 2001 (Verordnung über andere Zollbefreiungen als in Art. 1901 - 19041 Zollgesetz festgelegt) von der Zollpflicht befreit, insofern die Eigentumsrechte an diesen Gütern innerhalb von 3 Jahren nach ihrer zollmäßigen Abfertigung nicht überschrieben werden. Darüber hinaus werden durch die Änderungen des Zollrechts vom 9. Januar 1997, eingeführt mit dem Gesetz über die Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer vom 22 Dezember 2000, das ab den 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, einige Zollbefreiungen für Anlagevermögen von Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit vom Ausland nach Polen verlegen, gewährt. Generell unterliegt das Anlagevermögen von Unternehmen, die Ihre Geschäftstätigkeit im Ausland beenden und beabsichtigen, in ähnlicher Weise in Polen unternehmerisch tätig zuwerden, einer Zollbefreiung, wenn die nachfolgend genannten Bedingungen erfüllt werden: • das Anlagevermögen wurde vom Unternehmen am ausländischen Betriebsstandort in einem Zeitraum von mindestens 12 Monaten vor der Beendigung der Geschäftstätigkeit genutzt, • das Anlagevermögen wird im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens in Polen in ähnlicher Weise wie am ausländischen Standort genutzt, • Art und Menge des Anlagevermögens entspricht dem Umfang und der Skala der vom Unternehmen betriebenen Geschäftsfelder. Im Einzelnen sind die Bestimmungen zu den vorbenannten Sachverhalten in Art. 19011 des gegenwärtig geltenden Zollgesetzes vom 9. Januar 1997 enthalten. Gleichermaßen nimmt die Verordnung des Ministerrates vom 28. Dezember 2001 Bezug auf diese Befreiungen Bezug. 98 V. Auslandsinvestitionen Ausländische Gesellschafter haben das Recht, nach Annahme der Jahresbilanz durch die Gesellschafter (und nach Prüfung durch den Wirtschaftprüfer, sofern die Gesellschaft gemäß ihrer Satzung dazu verpflichtet ist) den gesamten Gewinn, nach Abzug der Ertragsteuer, ins Ausland zu transferieren. Ausländischen Investoren ist es gleichfalls erlaubt, den Transfer von Erträgen aus dem Verkauf von Aktien und Anteilen sowie anderer Vermögensbestandteile oder erhaltene Kompensationen ins Ausland vorzunehmen. Gesellschaften steht es frei, Personen Ihrer Wahl, darunter aus Ausländer (für die allerdings eine Arbeitserlaubnis einzuholen ist) zu beschäftigen. Die Bestimmung der Höhe ihrer Löhne und Gehälter liegt im Ermessen der Gesellschaften (wobei die Gesetze über Mindestlöhne zu beachten sind). Ausländische Mitarbeiter sind berechtigt, in Polen erhaltene Vergütungen (in PLN) in andere Währungen umzutauschen und die Devisen ins Ausland zu überweisen. Umgekehrt kann der Arbeitgeber das Gehalt abzüglich Steuern direkt auf das Konto des Beschäftigten bei einer ausländischen Bank überweisen. Die Banken können jedoch einen Nachweis über die Entrichtung von Steuern verlangen. Die Interessen und Rechte ausländischer Investoren sowie ihr Eigentum werden durch das polnische Recht geschützt. Polen hat mit einer Reihe von Staaten bilaterale Vereinbarungen über den Schutz und die Förderung ausländischer Investitionen unterzeichnet (siehe Anhang 8). Ausländischen Investoren wird eine Entschädigung im Falle einer Verstaatlichung oder Enteignung ihres Eigentums garantiert. Polen ist auch Mitglied der MIGA und der OECD. Radikale Änderungen traten infolge der Verabschiedung des Gesetzes über die wirtschaftliche Tätigkeit vom 19. November 1999 ein, welches am 1 Januar 2001 in Kraft trat. Kraft dieses Gesetzes werden auf Grundlage des Prinzips der Gegenseitigkeit polnische und ausländische Bürger bezüglich ihrer Geschäftstätigkeit gleichbehandelt. Aber selbst dort, wo keine Gegenseitigkeit besteht, haben ausländische Unternehmen größere Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Rechtsform ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten in Polen erhalten, da ihnen jetzt für ihre Geschäftstätigkeit gleichfalls die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft offen steht. Business in Polen 99 Staatliche Beihilfen für Neuinvestitionen Im Hinblick auf die Förderung wirtschaftlichen Wachstums und die Schaffung von Erleichterungen für die Realisierung von Neuinvestitionen hat das polnische Parlament am 20. März 2002 ein neues Gesetz über Finanzhilfen für Investitionen verabschiedet. Laut diesem Gesetz können Unternehmern finanzielle Beihilfen für Neuinvestitionen (definiert durch das Gesetz über Öffentliche Hilfen, s. Ende dieses Abschnitts) in nachfolgend genannten Fällen gewährt werden: • Die Neuinvestition besitzt einen Umfang von mindestens 10 Mio. EUR. • Die Aufwendungen für eine Neuinvestition betragen mindestens 500.000 EUR und sie ist auf die Entwicklung bzw. Modernisierung eines bereits existierenden Unternehmens sowie der Sicherung von mindestens 100 Arbeitsplätzen (50 Arbeitsplätzen, falls die Investition in einer unterentwickelten Region realisiert wird) für mindestens 5 Jahre ausgerichtet ist. • Eine Neuinvestition führt zur Schaffung von mindestens 20 neuen Arbeitsplätzen für mindestens 5 Jahren. • Eine Neuinvestition ist mit der Einführung neuer Technologien gekoppelt. • Eine Neuinvestition zeichnet sich durch besondere Umweltfreundlichkeit aus. Darüber hinaus können zusätzlich zu den bereits genannten Sachverhalten einem Unternehmer Finanzhilfen gewährt werden, wenn die Investition mindestens 2 der nachfolgenden Bedingungen erfüllt: • Die Investition führt zu einem spürbaren Anschub der wirtschaftlichen Entwicklung einer Region. • Die Investitionsansiedlung erfolgt in einer wirtschaftlich wenig entwickelten Region. • Mit der Investition sind technologische Innovationen verbunden. • Die Investition leistet einen Beitrag für die Entwicklung der Zusammenarbeit mit ortsansässigen wissenschaftlichen und Forschungseinrichtungen. • Die Investition hat günstige Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt. Die finanziellen Beihilfen werden vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Soziales gewährt. Begünstigter kann ein Unternehmer und/oder eine Kommune sein. In letzterem Fall dient die Finanzhilfe der Schaffung und Modernisierung der technischen Infrastruktur, die unmittelbar mit der Neuinvestition in Zusammenhang steht. Finanzielle Beihilfen können im Rahmen von Neuinvestitionen eine oder mehrere der nachfolgend genannter Formen annehmen: • Maximal 50 % der Höchstsumme an öffentlichen Hilfen für die Bereiche, die in Art. 13 § 1 des Gesetzes über Öffentliche Hilfen festgelegt sind. 100 • • V. Auslandsinvestitionen Bei der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, maximal 4.000 EUR für jeden neu entstandenen Arbeitsplatz, wobei diese Beihilfe die Gesamthöhe der zweijährigen Bruttolohnkosten für einen neuen Arbeitsplatz nicht übersteigen dürfen. Für Qualifizierungsmaßnahmen gemäß Art. 22 §§ 2 und 3 des Gesetzes über Öffentliche Hilfen (Fachqualifizierung und Grundqualifizierung) in einer Höhe gemäß Art. 22 §§ 4 und 5 (25 % Kosten der Fachqualifizierung, 50 % Kosten der Grundqualifizierung, vorwiegend für den KMU-Bereich), jedoch maximal pro Mitarbeiter 1.150 EUR. Staatliche Beihilfen für Unternehmer werden durch das Gesetz über Öffentliche Hilfen vom 27. Juli 2002 geregelt, das am 26. Oktober 2002 in Kraft trat. Es definiert Neuinvestitionen als: • Investitionen in Sachanlagen für die Gründung eines neuen Unternehmens, zur Förderung der Umsatzentwicklung eines bereits bestehenden Unternehmens sowie für neue wirtschaftliche Aktivitäten, die zu grundlegenden Veränderungen bezüglich Produktion, Produktionsprozess und Produktpalette eines existierenden Unternehmens führen. • Investitionen in immaterielle Werte durch Erwerb von Patenten, Verkaufslizenzen sowie nichtpatentierten technischen, technologischen, organisatorischen und Management know how. Die Gewährung maximaler öffentlicher Hilfen für Unternehmer ist grundsätzlich vom jeweiligen Wirtschaftszweig und dem Standort der Investition abhängig. Diesbezüglich existiert eine Reihe von Durchführungsbestimmungen des Ministerrates aus dem Jahre 2001, die diese Sachverhalte im Detail regeln. Sonderwirtschaftszonen (SWZ) Das Gesetz über Sonderwirtschaftszonen vom 20. Oktober 1994 bildet die Grundlage für die Gründung und das Betreiben von Sonderwirtschaftszonen (poln. Abk. SSE). Es bot Investoren, die in diesen Zonen tätig werden, verschiedene Anreize und Steuerermäßigungen. Zu den wichtigsten gehören die teilweise bzw. völlige Befreiung von der Körperschaftssteuer sowie die Anrechnung eines Teils der Investitionsaufwendungen als abzugsfähige Betriebsausgaben. Das Gesetz definiert den Zweck, dem die Sonderwirtschaftszonen dienen sollen, die Art und Weise, in der sie angelegt werden, sowie die Regeln und Bedingungen, die hinsichtlich Investitionen in den SWZ sowie bezüglich der Gewinne der Investoren zur Anwendung kommen. In Bezug auf diejenigen Investoren, die vor Ende 2000 ihre Tätigkeit in den Sonderwirtschaftszonen aufgenommen haben, gelten die bis dahin Business in Polen 101 geltenden, rechtsverbindlichen Vorschriften. Für Investoren, die ihre Geschäftstätigkeit im Jahre 2001 und danach aufgenommen haben, finden die Vorschriften der Gesetzesnovelle vom 16. November 2000 und das Gesetz über Öffentliche Hilfen vom 30. Juni 2000 (Neuauflage vom 27. Juli 2002, seit dem 26. Oktober 2002 in Kraft). Anwendung. Diese Vorschriften sind gänzlich dem EU-Recht angepasst. Wenn ein Investor regionale Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss er eine Genehmigung für die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit in einer Sonderwirtschaftzone einholen und deren Bedingungen und Vorschriften einhalten. Die Genehmigung wird von der Verwaltung der jeweiligen Sonderwirtschaftszone (s. Anhang 23, Aufstellung in Polen existierenden Sonderwirtschaftszonen) über Ausschreibungen bzw. Dem Verhandlungswege auf der Grundlage öffentlicher Einladungen vergeben. Eine derartige Genehmigung spezifiziert das Tätigkeitsgebiet, die Größe der Investitionen und die künftige Beschäftigungshöhe. Darüber hinaus muss der Investor die vom Gesetz über öffentliche Förderung bezeichneten Bedingungen einhalten. Während einer Frist von 5 Jahren ist der Investor verpflichtet: • der Geschäftstätigkeit nachzugehen, die in der Genehmigung ausgewiesen wird, • die Anteile nicht zu veräußern, die infolge der Investitionen in der Sonderwirtschaftszone erworben wurden (sofern regionale Förderung dem Investor mit einer Investitionsauflage gewährt wurde), • die geschaffenen Arbeitsplätze zu sichern (sofern dem Investor regionale Förderung mit einer Beschäftigungsauflage gewährt wurde). Regionale Förderung in Sonderwirtschaftzonen wird in Form von Ertragsteuerbefreiungen gewährt. Investoren steht es frei zu entscheiden, ob die Förderung zusammen mit einer Investitionsauflage (mindestens 100.000 EUR) oder aber der Auflage, neue Arbeitsplätze zu schaffen, zuerkannt wird. Mit Ausnahme des Krakauer Technologie - Parks wird in allen Sonderwirtschaftszonen eine maximale Förderung angeboten. Generell darf der Wert der Förderung 50 % der anfänglichen Investitionsaufwendungen bzw. 50 % der Arbeitskosten binnen zwei Jahren nicht überschreiten. Eine günstigere Behandlung wird kleinen und mittleren Unternehmen zuteil. In diesen Fällen steigt der Höchstsatz der öffentlichen Förderung auf 65 %. In der erwähnten Krakauer Sonderwirtschaftszone beträgt der Höchstsatz der öffentlichen Förderung 40 % im Falle großer Unternehmen und 55 % im Falle kleiner bzw. mittlerer Unternehmen. Für manche Geschäftstätigkeiten werden keine Genehmigungen bzw. öffentliche Förderung gewährt: Produktion von Sprengstoffen, Produktion von Tabakerzeugnissen, Herstellung, Abfüllung und Verarbeitung von hochprozentigen Spirituosen und 102 V. Auslandsinvestitionen alkoholischen Getränken, Verarbeitung von Mineralöl, Betrieb von Spielkasinos Spielhallen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Installation, Reparatur und dem Unterhalt von Maschinen und Ausstattung, die dazu verwendet werden, eine Geschäftstätigkeit in der Sonderwirtschaftszone auszuüben, bestimmte Baudienstleistungen, mit Einzel- und Großhandel verbundene Dienstleistungen, Reparatur von Motorrädern, Haushalts- und persönlichen Artikeln, Hotel- und Kateringleistungen, Finanzvermittlung, Dienstleistungen im Immobilienbereich, Miete/Pacht, Bildungs- und Geschäftstätigkeit, Dienstleistungen im Bereich Öffentliche Verwaltung, Nationale Verteidigung, gesetzliche Sozialversicherung, Bildung, Gesundheitsfürsorge, kommunale Dienste und bestimmte geschäftliche Aktivitäten, die eine Lizenz erfordern. Als erste Sonderwirtschaftszone wurde der Euro-Park Mielec eingerichtet. Ende 1998 gab es 17 Sonderwirtschaftszonen in Polen. Zwei dieser SWZ wurden aufgrund fehlender Investoreneinwerbung im Jahre 2001 geschlossen. Darüber hinaus schlossen sich 2 Sonderwirtschaftszonen, die SWZ Tczew und Żarnowiec, im Jahre 2001 zur Sonderwirtschaftszone Pommern (Pomorska SSE) zusammen. Die folgende Tabelle veranschaulicht die von den 14 SWZ in Polen erzielten Ergebnisse (Stand: 31. März 2003). Erteilte Erteilte Genehmigungen Anzahl tätiger Investitionshöhe Bezeichnung Beschäftigung Genehmig nach dem Unternehmen (in Mio. PLN) ungen 01.01.01 63 9 55 1.995,8 7.342 SWZ Mielec 85 5 53 341,4 2.704 SWZ Suwałki 99 10 56 5.690,5 12.503 SWZ Katowice 34 2 14 1.729,2 3.430 SWZ Legnica 31 3 20 1.055,7 6.328 SWZ Wałbrzych 32 2 19 712,2 1.870 SWZ Łódź 23 3 13 39,3 910 SWZ Kamienna Góra 59 6 10 343,4 656 SWZ Kostrzyń-Słubice 18 2 6 232,9 745 SWZ Kraków 65 3 18 546,4 4.130 SWZ Pommern (Pomorska) 19 4 16 80,6 863 SWZ Słupsk 33 8 25 125,1 1.453 SWZ Starachowice 59 11 52 353,6 6.069 SWZ Tarnobrzeg 49 4 15 73,7 655 SWZ Ermland und Masuren 669 68 372 13.410,7 49.658 Insgesamt: Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales, 2003 Business in Polen 103 Unter Berücksichtigung von Gesetzgebung und der praktischen Ergebnisse muss bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass sich die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in Sonderwirtschaftszonen in Polen für die Investoren als sehr vorteilhaft erwiesen hat. Bis zum 31. März 2003 waren 372 Unternehmen bei 669 erteilten Genehmigungen in Sonderwirtschaftzonen tätig. Als sich im Jahre 2001 die Investitionsbedingungen veränderten (Begrenzung der Anzahl möglicher Steuererleichterungen) wurden lediglich 68 neue, gegenwärtig noch gültige Genehmigungen erteilt. Die Palette von Steuererleichterungen ist in Abhängigkeit der jeweiligen SWZ zum Teil unterschiedlich groß. Insbesondere betrifft dies den Bereich der lokalen Steuern sowie die Art und den Umfang von Leistungen, die dem Investor von der Verwaltung der Sonderwirtschaftszone geboten werden. Aus diesem Grund ist eine detaillierte Kenntnis über die in der jeweiligen Sonderwirtsaftszone gebotenen Vorteile vor Investitionsbeginn von entscheidender Bedeutung. Die Sonderwirtschaftszonen waren allerdings eines der schwierigsten Verhandlungsprobleme zwischen Polen und der Europäischen Union. Die Europäische Kommission gab zwar ihre Zustimmungen zu den per 1. Januar 2001 beschlossenen staatlichen Beihilfen, erkennt jedoch die umfassenden Investitionsvorteile für Unternehmen, die sich gemäß früherer rechtlicher Bestimmungen (vor 2001) in den SWZ ansiedeln, und auf die SWZ-Investoren nur unwillig werden verzichten wollen, nicht an. Die polnische Regierung stand somit vor der komplizierten Aufgabe, den entstandenen Interessenskonflikt beizulegen. Im Dezember 2002, zum Abschluss der Beitrittsverhandlungen, einigte man sich auf folgende Kompromisslösungen: • Übergangszeiten (in den die erworbenen Investorenrechte respektiert werden) für kleine Unternehmen bis 2011, für mittlere Unternehmen - bis 2010, • Für Großunternehmen, die ihre Genehmigung bis Ende 1999 erhielten, wird die maximale staatliche Förderhöhe auf maximal 75 %, bei Erteilung der Genehmigung im Jahre 2000 auf höchstens 50 % der Investitionskosten festgesetzt, • Für Unternehmen aus der Automobilindustrie beträgt die maximale Höhe staatlicher Hilfen 30 % der Investitionskosten. Diese Bedingungen sind in der Neuauflage des Gesetzes über Sonderwirtschaftszonen sowie anderen gesetzlichen Regelungen, die gegenwärtig mit der Europäischen Kommission abgestimmt werden, verankert. 104 V. Auslandsinvestitionen Freihandelszonen Zollfreie Gebiete und Zolllager werden durch das Zollgesetz vom 9. Januar 1997 geregelt, welcher diese als vom polnischen Zollhoheitsgebiet ausgesonderte Gebiete bezeichnet, in denen ausländische Waren in Bezug auf deren Verzollung und andere im Bereich der Wareneinfuhr geltende handelspolitische Instrumente behandelt werden, als ob sie sich außerhalb der polnischen Zollgebiets befänden, es sei denn, sie unterliegen einem Zollverfahren oder sie werden unter Verletzung der zollgesetzlichen Vorschriften genutzt. Falls Binnenwaren in eine Freihandelszone oder ein Zolllager verbracht werden, führt dies zu einer Behandlung wie im Falle des Exports. Unternehmen, die in zollfreien Zonen tätig sind, steht es frei, jegliche Produktions-, Dienstleistungs- und Handelstätigkeit zu führen. Einzelhandel ist ausgeschlossen, doch betrifft diese Ausnahme nicht Duty-free-Bereiche an Flug- und Seehäfen sowie an Wassergrenzübergängen. Im Juni 2003 existierten in Polen 7 Freihandelszonen: in Gdansk, Gliwice, Małaszewice (Gemeinde Terespol), Mszczonów, Szczecin, Świnoujście und am Flughafen Okęcie in Warschau. In Warschau sind es reine duty-free-shops, die anderen 6 sind auf die Abwicklung von unternehmerischen Aktivitäten ausgelegt. Die Freihandelszonen besitzen Anbindungen zu Hauptverkehrsstraßen oder sind in Häfen lokalisiert (das erlaubt ihnen die Einflussnahme auf das Warenvolumen innerhalb der polnischen Transitverkehrs sowie die Größe der zum Wiederexport bestimmten Produktmenge). Der Handel zwischen Freihandelszonen und Drittstaaten unterliegt weder Einfuhrquoten, Grenzgenehmigungen noch Abgaben oder Gebühren. Nach geltendem Rechts werden per Verordnung des Finanzministers in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsminister Freihandelszonen eingerichtet, die von polnischen Rechtssubjekten, somit natürlichen bzw. Rechtspersonen, betrieben werden, die entweder Eigentümer von Grund und Boden der Freihandelszone sind oder aber ewigen Nießbrauch daran besitzen. Freihandelszonen und Zolllager werden auf dem Verordnungsweg durch den Finanzminister gebildet, der auch den Verwalter bestellt und die Fläche des jeweiligen Terrains festlegt. Es gibt keine zeitlichen Beschränkungen hinsichtlich der Verweildauer von Waren in Freihandelszonen. Freihandelszonen sollen der Kapitaleinwerbung und der Schaffung neuer Arbeitsplätze dienen sowie den Export erleichtern. Jedoch spielen sie gegenwärtig keine bedeutende Rolle innerhalb der Wirtschaft Polens. Mit der Anpassung polnischen Rechts hinsichtlich Freihandelszonen an EU-Reguhlarien sind für diesen Bereich keine Veränderungen nach dem EU-Beitritt Polens vorgesehen. Business in Polen 105 Institutionelle Strukturen für ausländische Direktinvestitionen Die Polnische Agentur für Ausländische Investitionen (PAIZ) wurde von der polnischen Regierung gegründet, um aktiv für Investitionsmöglichkeiten in Polen zu werben und ausländische Unternehmen zu ermuntern, sich für Polen als Standort ihrer Investitionen zu entscheiden. Die Agentur ist als Vermittlungsseinrichtung ausgelegt und bedient Einzelinvestoren und Unternehmensinvestitionen. Sie bietet ausländischen Unternehmen entsprechendes know-how und ist bei der Kontaktanbahnung mit behördlichen Einrichtungen und Wirtschaftspartnern behilflich. Die Agentur verfolgt drei Ziele: sie möchte ausländischen Unternehmen helfen, in Polen zu investieren, Standortwerbung für Polen als attraktives Investitionsland betreiben und polnische Behörden dabei beraten, wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen verbessert werden könnten. Die PAIZ-Aktivitäten beinhalten: • schnelle und kundengerechte Bereitstellung von Informationen über die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Polen; • Informationen über Einzelbereiche der Wirtschaft Polens und in Polen tätiger Unternehmen; • Unterstützung bei der Kontaktanbahnung mit entsprechenden polnischen Geschäftspartnern und der Auswahl günstiger Standorte für eine Geschäftstätigkeit; • Hilfeleistungen in der Anfangsphase des Investitionsprozesses; • Begleitung bei allen formalrechtlichen Verfahren im Rahmen von Kontakten mit zentralen und lokalen Behörden; • Bereitstellung aktualisierter Publikationen - Die größten ausländischen Investoren in Polen - sowie wirtschaftliche Branchenanalysen u.v.a.m. Die PAIZ bietet potentiellen ausländischen Investoren ein breitgefächertes, kostenfreies Angebot an Information, Beratung und Hilfeleistungen. Die Polnische Agentur für Auslandsinvestitionen stellt ein umfassendes Informationsangebot, Beratung und Begleitung von potenziellen Investoren bei Realisierung von Investitionsvorhaben kostenfrei zur Verfügung. Es sind zwei staatliche Institutionen, die für die Privatisierung der Wirtschaft Polens und die am Privatisierungsprozess beteiligten ausländischen Investoren zuständig sind. An erster Stelle steht das Ministerium des Staatsschatzes. Die zweite Institution, zuständig für den Bereich Landwirtschaft, ist die Agentur für Staatliches Agrareigentum. Informationen über beide Einrichtungen finden Sie in Kapitel IV. Oftmals nehmen potentielle ausländische Investoren ersten Kontakt mit den Büros der polnischen Handelsräte und den Handelsabteilungen der polnischen Botschaften auf, die Anfangskontakte mit polnischen Partnern erleichtern sowie einige sehr nützliche Wirtschaftsdaten und -informationen übermitteln können. 106 V. Auslandsinvestitionen In einem gewissen Umfang befassen sich auch die Polnische Wirtschaftskammer und andere sektorale und bilaterale Kammern mit der Förderung ausländischer Investitionen in Polen. Das Warschauer Büro der Organisation für Industrieentwicklung der UNO (UNIDO), das potentiellen ausländischen Investoren Unterstützung anbietet, spielt ebenfalls bei der Förderung ausländischer Direktinvestitionen eine wichtige Rolle. Als das Büro für Investitions- und Technologieförderung 1983 in Warschau eröffnet wurde, war die UNIDO eine der ersten internationalen Organisationen, die enge Beziehungen mit Polen aufnahm. Das UNIDO-Büro in Warschau ist im Rahmen seiner Aktivitäten in höchstem Maße bemüht, ausländische Investoren für den Investitionsstandort Polen zu gewinnen. Bereits in den späten achtziger Jahren organisierte es Internationale Investorenforen, die es den internationalen Geschäfts-und Finanzkreisen ermöglichten, sich mit dem investitionsbegleitenden Umfeld und den diesbezüglichen Möglichkeiten in Polen bekannt zu machen. Weitere Informationen über laufende Aktivitäten der UNIDO und insbesondere des Warschauer UNIDO-Büros werden in Kapitel II, Unterkapitel UNIDO und seine Aktivitäten in Polen, vorgestellt. Warum lohnt es sich, in Polen zu investieren? In den ersten Jahren der Transformation war der Zufluss ausländischer Investitionen nach Polen im Vergleich zu anderen Ländern Mittelosteuropas relativ schwach. Erst ab 1992 fand Polen bei ausländischen Investoren größere Beachtung. Dafür waren verschiedene Gründe ausschlaggebend: • • • • • • ein kontinuierliches, stabiles und relativ schnelles Wirtschaftswachstum, die Größe des polnischen Marktes mit 38.6 Millionen Einwohnern, 40 % mehr als in der Tschechischen Republik, der Slowakei und Ungarn zusammen, Fortführung der marktorientierten Politik, unabhängig von politischen Veränderungen, der anstehende EU-Beitritt Polens am 1. Mai 2004, produktives, motiviertes, gut ausgebildetes und relativ kostengünstiges Arbeitskräftereservoir, Polens Lage in der Mitte Europas, ein sehr guter Brücken-Standort, der einen leichten Zugang von Waren, die in Polen produziert werden, in beide Richtungen, sowohl die EU als auch die östlichen Märkte, sichert, Business in Polen • • • • 107 der Erfolg der ausländischen Unternehmen, die sich schon seit den frühen Neunzigern auf diesen Markt begeben haben und andere zu diesem Schritt ermutigen, Gleichbehandlung aus- und inländischer Investitionen, in Übereinstimmung mit OECD Regelungen und den Prinzipien des freien Handels und der Wirtschaftspolitik eines offenen Marktes, besondere Investitionsanreize, Unterstützung und positive Bewertung durch internationale Institutionen wie den IWF und die Weltbank. Zu Informationen über verschiedene Arten von Steuererleichterungen und anderweitige Vergünstigungen, sowohl für ausländische als auch Unternehmen s. Unterabschnitt „Sonderwirtschaftszonen“ und Kapital VII – „Steuersystem“. Gründe ausländischer Investoren für ein Engagement in Polen Die Ergebnisse einer Studie∗ aus dem Jahre 1999 belegen, dass sich die größten ausländischen Investoren bei ihrer Investitionsentscheidung für Polen von marktspezifische Aspekten leiten ließen. Von den befragten Investoren wurden drei ausschlaggebende Faktoren hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Ansiedlungsentscheidung hervorgehoben, die sich im Ranking unter den führenden vier Spitzenplätzen befanden: Erschließung neuer Märkte (Platz 1), die Bedeutung des existierenden polnischen Verbrauchermarktes (Platz 3) und die geringere Wettbewerbsfähigkeit lokaler Unternehmen (Platz 4). Die Kostenfrage spielte jedoch ebenfalls eine signifikante Rolle. Ausschlaggebend für eine Investitionsentscheidung waren u.a. geringere Arbeitskosten (Platz 2), günstigere Immobilienpreise (Platz 6), besseres Preisniveau bei Rohstoffen und Halbfabrikaten (Platz 7), niedrigere Energiekosten, (Platz 8), geringere Umweltaufwendungen (Platz 9). In ihrer Bedeutsamkeit standen die allerdings die zuletzt genannten Motive jedoch hinter der Vorrangigkeit rein marktspezifischer Faktoren zurück. Politische Aspekte wurden von den ausländischen Investoren ebenfalls ins Kalkül gezogen. Sie waren jedoch im Vergleich zu beiden erstgenannten Motiven weitaus weniger bedeutsam. ∗ W. Karaszewski, „Przedsiębiorstwa z udziałem kapitału zagranicznego w Polsce (miejsce w gospodarce kraju, czynniki i perspektywy rozwojowe)”- „Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung in Polen (Stellung in der Wirtschaft, Faktoren und Perspektiven ihrer Entwicklung)”, Nikolaus-Kopernikus-Universität, Toruń, 2001. 108 V. Auslandsinvestitionen Die verschieden Investitionsmotive, geordnet nach ihrer Gewichtung, sind im nachfolgenden Diagramm dargestellt. Hauptgründe ausländischer Großinvestoren für ein wirtschaftliches Engagement in Polen Rele vanz koe ffiz ient 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,9 0,80 Erschließung neuer Märkte 0,74 Geringere Arbeitskosten 0,61 Bedeutung des e xistierenden polnischen Verbrauchermarktes 0,52 Geringere Wettbewerbsfähigkeit lokaler Unternehmen 0,37 Geringere steuerliche Belastung 0,36 Günstigere Immobilienpreise 0,35 Besseres Preisniveau bei Rohstoffen und Halbfabrikaten 0,32 Geringere Energiekosten Geringere Umweltaufwendungen 0,25 Weniger behördliche Barrieren 0,25 Längere Arbeitszeiten 0,23 Weniger Importbarrieren 0,23 Bessere Zulieferbedingungen 0,8 0,17 Quelle: W. Karaszewski, „Przedsiębiorstwa z udziałem kapitału zagranicznego w Polsce (miejsce w gospodarce kraju, czynniki i perspektywy rozwojowe)”- „Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung in Polen (Stellung in der Wirtschaft, Faktoren und Perspektiven ihrer Entwicklung)”, Nikolaus-Kopernikus-Universität, Toruń, 2001. Die umfangreichsten Untersuchungen über die Investitionsmotive ausländischer Investoren wurden in den Jahren 1993, 1995, 1997, 2000 und 2003 vom Zentrum für Marktforschung INDIKATOR, im Auftrag der Polnischen Agentur für Auslandsinvestitionen (PAIZ), durchgeführt. Ein Vergleich der jeweiligen Ergebnisse eröffnet die Möglichkeit, bestimmte Veränderungen der Relevanz von einzelnen Indikatoren für die Investitionsentscheidung nachzuvollziehen. Es wurde festgestellt, dass fünf der im vorangegangenen Diagramm dargestellten Motive ihre Spitzenstellung seit 1995 uneingeschränkt beibehalten haben, wobei es nur zu unwesentlichen Veränderungen hinsichtlich ihrer Reihenfolge kam. Business in Polen 109 Aspekte des Wirtschaftswachstums, Platz 3 in den Jahren 1993 und 1995, nahmen in ihrer Bedeutung zu (Platz 2 im Jahre 1997 und Platz 1 in den Jahren 2000 und 2003). In den vergangenen zwei Jahren schob sich der Bereich Arbeitskosten auf Platz 2, die Größe des polnischen Marktes platzierte sich an dritter Stelle. Ausgehend von der Bedeutsamkeit von Aspekten des Wirtschaftswachstums, die vorwiegend mit Erwartungen hinsichtlich der landesinternen wirtschaftlichen Situation, und hier im Besonderen mit der Marktsituation in Verbindung steht (Wirtschaftswachstum steht in engen Zusammenhang mit einer Steigerung der Inlandsnachfrage), wurde mit diesen Untersuchungen ebenso der Beweis des Primats von Marktfaktoren für die Investitionsentscheidung von ausländischen Investoren erbracht. Hauptgründe für ein wirtschaftliches Engagement von ausländischen Investoren in Polen Ranking Angaben in % Ranking Angaben in % Ranking Angaben in % 2003 Angaben in % 2000 Ranking Wirtschaftswachstum Arbeitskosten Größe Inlandsmarkt Polen Möglichkeit der Kostensenkung Arbeitskräftereservoire 1997 Angaben in % Motive 1995 Ranking 1993 1 3 2 5 4 53,5 44,7 47,5, 31,6 33,9 3 1 2 5 4 48,7 60,8 49,1 37,2 44,4 2 1 3 5 4 52,6 57,6 47,3 40,0 42,1 1 2 3 5 4 49,8 46,4 44,6 38,0 39,3 1 2 3 4 5 62,1 61,5 59,4 53,9 52,5 Quelle: CBM INDIKATOR, „Opinia inwestorów zagranicznych o społecznych i ekonomicznych warznkach działalności gospodarczej w Polsce" /Meinungen ausländischer Investoren über die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Geschäftstätigkeit in Polen/, J Garlicki, J Błuszkowski im Auftrag der Polnischen Agentur für Auslandsinvestitionen, Warschau, 2003. Die Analyse der Untersuchungsergebnisse über die Motivationen für ein wirtschaftliches Engagement von ausländischen Investoren in Zentral- und Osteuropa spiegelt die dominierende Stellung von Kosten- und Marktfaktoren wider. Dies ist der Grundtenor der Mehrheit diesbezüglicher Untersuchungen, ungeachtet ihrer Unterschiedlichkeit in Methodologie, Art der Fragestellung, Beispielauswahl Anzahl der Befragten u.ä. Bestätigt wird zudem die Feststellung, das für ausländische Investoren einerseits marktrelevante Aspekte wesentlicher als Kostenfaktoren sind und politische Aspekte sowie der Zulieferbereich von untergeordneter Bedeutung sind. 110 V. Auslandsinvestitionen Meinungen von Investoren General Motor hat sich entschieden, eine der größten Auslandsinvestitionen in Polen vorzunehmen. Die neue Produktionsstätte der Opel Polska in Gliwice wurde im Oktober 1998 in Betrieb genommen. Die Fabrik soll 150.000 Pkw jährlich produzieren. Mit einer Investitionshöhe von 360 Millionen USD Ende 1998 gehört Opel Polska zu den „top twenty“ des PAIZ - Rankings der bedeutendsten Investoren in Polen. Ende 1998 beschäftigte das Unternehmen etwa 1200 Mitarbeiter. Wenn die Fabrik die volle Produktionskapazität erreicht haben wird, wird die Beschäftigtenzahl auf fast 3000 ansteigen. Vertreter von General Motors sind der Ansicht, dass die hiesige Produktionsstätte es ermöglichen wird, die Präsenz von Opel auf den ost- und mitteleuropäischen Märkten zu stärken. Sie gaben preis, dass die Entscheidung, in Polen zu investieren, das Ergebnis einer umfassenden vergleichenden Standortstudie gewesen sei, in deren Rahmen verschiedene Standorte in Mitteleuropa, einschließlich Ungarns und der Tschechischen Republik, sowie 75 weitere Standorte in Polen einer Prüfung unterzogen worden waren. Im Ergebnis dieser Studie entschied sich General Motors für Gliwice als neuen Unternehmensstandort. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren die exzellente Unterstützung seitens der Regierung, die vorhandene Infrastruktur, die Vorteile im Zusammenhang mit der Tatsache, dass der Standort in einer Sonderwirtschaftszone angesiedelt ist, und, was sehr wichtig war, die breite Basis an Zulieferern, die in der Region von Gliwice vorhanden war. Die Bereiche ausländischer Investitionen in Polen sind so vielgestaltig wie die Wirtschaft Polens selbst, doch die Meinungen von Investoren sind in ihrer Tendenz ähnlich, unabhängig davon, welchen Wirtschaftssektor bzw. welches Ursprungsland sie vertreten. Wir möchten Ihnen dies anhand von Beispielen zeigen. Als führender Anbieter von Benzin und Motorölen möchte BP Amoco natürlich dort sein, wo auch unsere Kunden sind. Polen ist eindeutig solch ein Standort. Mit fast 40 Millionen Einwohnern bietet Polen einen großen Inlandsmarkt und hervorragende Möglichkeiten, den Verkauf unserer Produkte zu steigern. Überdies ist die polnische Bevölkerung relativ jung, was gleichbedeutend mit einer zunehmenden Verbraucherbasis ist. Und sie kaufen jedes Jahr mehr Autos! Außerdem liegt das Land in der Mitte Europas, am Schnittpunkt der Verkehrswege von Ost nach West und von Nord nach Süd. Das ist besonders wichtig für ein Unternehmen, das den Bereich Transport beliefert. Ein weiterer Faktor, der uns nach Polen geführt hat, waren die Arbeitskräfte. In Polen gibt es eine großes Angebot an jungen Arbeitskräften, die in Bezug auf die Arbeitskosten wettbewerbsfähig sind. Die potentiellen Mitarbeiter kennzeichnet eine hohes Niveau an technischer Qualifikation, gute Arbeitseinstellung sowie eine außergewöhnliche Flexibilität. Die Besten unter ihnen arbeiten für Unternehmen wie BP Amoco. Business in Polen 111 Außerdem gibt es ein neues Polen. Viele meinen, Polen sei wegen seiner sehr schnellen und anhaltenden Wirtschaftsentwicklung Europas Wirtschaftstiger. Das schafft einzigartige Geschäftsmöglichkeiten. Nach langen Jahren der Vernachlässigung entwickelt sich die Infrastruktur schnell, auch die Telekommunikation wird von Tag zu Tag besser. Straßen werden modernisiert, neue Straßen zügig gebaut. In Polen zu investieren bedeutet beispielhaftes klassisches “ground floor”-Investment, so die Meinung von W. Heydel, Entwicklungsdirektor von BP Polen. „Eurocash wurde 1995 auf dem polnischen Markt aktiv. Damals wie heute waren die Größe des Marktes und die hervorragenden Wachstumsperspektiven die wichtigsten Triebkräfte für unsere Investition. Die politische Stabilität und das Wirtschaftswachstum schaffen eine glänzendes Investitionsklima. In Polen beschäftigen wir zur Zeit 1200 Mitarbeiter. Insgesamt erfüllt das Personal unsere Erwartungen: den Beschäftigten bereitet es keine Probleme, eine Fremdsprache zu lernen, sie sind auch stolz darauf, in einem ausländischen Unternehmen zu arbeiten. Ich persönlich muss gestehen, dass mich die Lebensqualität, die das Leben in Polen bietet, sehr überrascht hat“. So die Ansichten von Luis Amaral, Länder-Manager bei Eurocash JMB Polen. ITT Sheraton betont, dass der Entscheidung, in das Sheraton Hotel Warschau zu investieren, eine Machbarkeitsstudie vorausgegangen war. Die Studie ergab, dass es wegen der Wirtschaftslage und der Wirtschaftsentwicklung Polens zu einer steigenden Nachfrage nach Hotelzimmern seitens Geschäftsreisenden kommen würde. Als zweiter Faktor wurde in der Studie der Tourismus genannt. Touristengruppen sowie Einzelreisende weisen ein hohes Interesse an Reisen nach Warschau und Polen auf. Diese zwei Faktoren haben die ITT Sheraton zu dem Schluss geführt, dass die Nachfrage nach Hotelzimmern in Warschau steigen würde, was sich später auch bewahrheitet hat. Schließlich eine Meinung der französischen Alcatel: „Viele ausländische Investoren, einschließlich Alcatel, haben sich dafür entschieden, in Polen eine Endgeräteproduktion zu starten. Der Telekommunikationsmarkt boomt. Die Zahl der neuen Telefonanschlüsse wächst kontinuierlich. Alcatel ist seit 1972 hier auf dem Markt. 1993 beschlossen wir, einige große Investitionen vorzunehmen. Aufgrund der Tatsache, dass wir zwei große polnische Telekommunikationsgesellschaften gekauft haben, konnten wir unsere Investition erfolgreich durchführen. Wir möchten unsere führende Rolle auf dem polnischen Markt beibehalten“. V. Auslandsinvestitionen 112 Ausländische Direktinvestitionen Die Polnische Agentur für Ausländische Investitionen (PAIZ) schätzt, dass seit Einleitung der marktwirtschaftlichen Transformation im Jahre 1989 ausländische Unternehmer insgesamt mehr als 65,11 Milliarden USD in Polen direkt investiert haben (Stand Ende 2002). Diese Angabe beruhen auf den von PAIZ im Jahre 2002 und den Jahren zuvor erfassten Investitionen und berücksichtigen ebenso Investitionsabgänge. Ausländische Direktinvestitionen in Polen (in Mrd. US D) 70 56,8 60 49,4 50 38,9 40 30,7 30 auflaufend 20 jährlich 10 2,9 0 65,1 0,8 1,8 4,4 20,6 14,0 6,4 8,7 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Investitionsvorhaben in einem Gesamtwert von mehr als einer Million USD, die von der PAIZ erfasst werden, beliefen sich insgesamt auf 61,45 Milliarden, Investitionen von weniger als 1 Million USD werden auf einen Gesamtwert von etwa 3,67 Milliarden USD geschätzt. Geplant sind weitere Investitionen in einem Wertumfang von ca. 13 Milliarden USD. Das Jahr 2002 hat bewiesen, dass Polen nach wie vor ein sehr attraktives Zielland für ausländische Investoren geblieben ist, ungeachtet das es seine Spitzenposition unter MOE-Ländern verloren hat. Tschechien hat im Jahre 2002 die Position des Spitzenreiters mit Auslandsinvestitionen in Höhe von 8,4 Mrd. USD übernommen, demgegenüber Polen eine Höhe von 6,06 Milliarden USD verzeichnete. Hinsichtlich des Gesamtbestandes an ausländischen Direktinvestitionen ist Polen allerdings nach wie vor führend. Betrachtet man jedoch die Investitionshöhe pro Kopf der Bevölkerung, so liegt Polen mit 1.700 USD hinter Tschechien und Ungarn (Zum Vergleich: letztes Jahr betrugen die ausländischen Direktinvestitionen pro Kopf der Bevölkerung in der Tschechischen Republik 3.700 USD und in Ungarn 2.700 USD). Business in Polen 113 Ende 2002 belief sich die Zahl der in Polen gegründeten Gesellschaften mit ausländischer Kapitalbeteiligung auf mehr als 47.000 (im Jahre 2002 allein 1.500). Ihr Anteil war vor allem im der Hotel- und Gaststättengewerbe (34,1 %) und im Bereich Handel und Instandhaltung (25,2 %) besonders hoch Die Anzahl ausländischer Unternehmen, die in Polen mehr als 1 Million USD investierten, stieg um 8 %, von 906 Ende 2001 auf 979 Ende 2002. Auch die Anzahl der Herkunftsländer ausländischer Direktinvestitionen ist auf 35 gestiegen. Die dynamische Entwicklung ausländischer Investitionen in Polen spiegelt sich auch in der quantitativen Zunahme von Gesellschaften mit ausländischer Kapitalbeteiligung während der Transformationsperiode wieder (s. nachfolgende Tabelle). Gesellschaften mit ausländischer Kapitalbeteiligung von 1991-2002 Jahr 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung 5.583 10.817 15.814 20.324 24.635 29.157 33.459 37.355 40.910 44.229 46.258 47.352 Anteil von Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung an der Gesamtzahl polnischer Unternehmen (%) 4,1 6,9 8,6 10,4 11,7 12,2 12,8 12,6 12,3 11,6 10,6 10,0 Quelle: Auslandsinvestitionen in Polen, Forschungsinstitut des Außenhandels, Warschau 2003 Unter den Investoren, die in der PAIZ-Liste aufgeführt sind, bilden deutsche Unternehmen mit 231 Gesellschaften die größte Gruppe, gefolgt von den USA mit 128, Frankreich mit 93, den Niederlanden mit 91 und Italien mit 62 Unternehmen. Im Jahre 2002 betrug der Anteil der EU-Mitgliedsländer an den ausländischen Direktinvestitionen in Polen 71,6 %. Gleichzeitig betrug der Anteil nordamerikanische Investoren über 14,2 %, Investitionen aus Fernost - 3 %. Im Jahre 2002 investierten multinationale Konzerne aus Großbritannien 1,37 Mrd. USD in Polen (22,6 % des Gesamtaufkommens an ausländischen Direktinvestitionen). Dazu gehörten die Investitionen des Unternehmens Tesco (320 Mio. PLN) im Einzelhandel, des Unternehmens Energis im Bereich Telekommunikation (150 Mio. PLN) und des Pharma-Konzerns GlaxoSmithKline (139,5 Mio. PLN). V. Auslandsinvestitionen 114 Im Jahre 2002 waren die Niederlande mit 1,07 Mrd. USD zweitgrößtes Herkunftsland von ausländischen Investitionen in Polen., gefolgt von den USA (887 Mio. USD), Frankreich (742 Mio. USD) und Deutschland (561 Mio. USD). Die größten Einzelinvestitionen des Jahres kamen allerdings aus Belgien (KBC Bank NV, Investitionserweiterung im Banken- und Versicherungssektor /Kredyt Bank und Warta) in einer Höhe von 442 Mio. PLN. Im Hinblick auf die Gesamthöhe bisher erfolgter Auslandsinvestitionen ist mit insgesamt über 12,17 Mrd. USD Frankreich der klare Spitzenreiter. Auf Platz 2 liegen die USA mit 8,74 Mrd. USD, gefolgt von Deutschland mit 7,84 Mrd. USD, den Niederlanden mit 5,58 Mrd. USD und Großbritannien mit 4,05 Mrd. USD. (s. ebenso Anhänge 12, 13 und 14). Eine Analyse der Angaben der Polnischen Agentur für Auslandsinvestitionen (PAIZ) bestätigt die Tendenz zu einer hohen Kapitalkonzentration. Ende Dezember 2002 entfielen 63 % aller ausländischen Direktinvestitionen in einer Höhe von über eine Million USD auf die fünf führenden Investorenländer. Die „top ten” der von PAIZ erfassten Unternehmen haben 15,2 Milliarden USD investiert, was laut PAIZMonitoring ca. ein Viertel des gesamten Kapitalzuflusses ausmacht. Die Investitionsaufwendungen von 12 Unternehmen erreichten die Marke von einer Milliarde USD. Ausländische Direktinvestitionen nach Sektoren* 0 * Auslandsinvestitionen über 1 Mio. USD Sonstige Hotelwesen und Gastronomie Immobilien Kommunale, soziale Dienstleistungen Energie-, Gas-, Wasserversorgung 5 Bauwesen Transport, Lagerhaltung und Kommunikation 10 Handel und Reparaturdienstleistungen 15 Finanzdienstleistungen in Mrd. USD 20 Produzierendes Gewerbe/Industrie 25 Business in Polen 115 Bei der Betrachtung der Branchenstruktur fällt auf, dass das produzierende Gewerbe mit Abstand an der Spitze liegt (40 % der Investitionen mit je über 1 Mio. USD, 24,5 Milliarden USD). Innerhalb dieses Wirtschaftssektors konzentrieren sich fast 6,2 Milliarden USD auf den Fahrzeugbau, die Nahrungsgüterindustrie 6,0 Milliarden USD und 3,4 Milliarden USD auf die Produktion von nichtmetallischen Erzeugnissen. Die bedeutendsten ausländischen Investitionen entfallen, abgesehen von der industriellen Produktion, auf die Sektoren Finanzdienstleistungen (USD 13,4 Milliarden USD), Handel und Instandhaltung (7,6 Milliarden USD) sowie Transport-, Lagerwesen und Telekommunikation (6,3 Milliarden USD). Auslandsinvestitionen im produzierenden Gewerbe* 14,1% 8,0% 7,2% 24,8% 7,0% 5,6% 25,8% T ransportausrüstungen Sonstige nichtmetallische Produkte Zellulose, Papier, Verlagswesen und Druck Holz und Holzprodukte 7,5% Lebensmittel, Getränke, T abakprodukte Chemie und chemische Erzeugnisse Elektromaschinen, Anlagen Sonstige * Auslandsinvestitionen über 1 Mio. USD Ein wichtiger Aspekt des ausländischen Investitionsengagements besteht darin, dass im Allgemeinen die Unternehmen, die bereits in Polen tätig sind, den Großteil ihres erwirtschafteten Gewinns für die Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit vor Ort reinvestieren. Trotz des anhaltenden Trends, dass ausländische Gesellschaften es vorziehen, ein Investitionsvorhaben auf der „grünen Wiese“ zu realisieren als sich in eine bestehendes polnisches Unternehmen einzukaufen, dominierte jedoch die zuletzt genannte Möglichkeit bei Markteinstiegsvorhaben. Bei green-field-Investitionen wird oft ein Mittelweg beschritten, d.h. Grundstücke und Gebäude werden gekauft oder geleast, nur die Maschinen und die Ausstattung werden installiert. Eine derartige Vorgehensweise, die manchmal „brown-field”-Investition genannt wird, folgt aus dem in Polen vorhandenen großen Angebot an Grundstücken mit nicht genutzten Gebäuden. V. Auslandsinvestitionen 116 Geographische Struktur der ausländischen Direktinvestitionen in Polen* Großbritannien 6,6% Niederlande 9,5% Italien 6,0% Schweden 4,5% Multinationale Unternehmen 3,9% Sonstige 22,6% Deutschland 12,8% USA 14,2% Frankreich 19,8% * Auslandsinvestitionen über 1 Mio. USD Die große Bedeutung ausländischer Unternehmen für die Wirtschaft Polens entspringt der Tatsache, dass diese Gesellschaften nicht nur neue Arbeitsplätze schaffen, sondern durch die Einführung moderner Technologie und Managementmethoden auch effizienter ihre Geschäftstätigkeit gestalten. Das spiegelt sich z.B. in ihrer Arbeitsproduktivität wider. Ein weiteres wesentliches Charakteristikum sind ihre Aktivitäten im Bereich Außenhandel. Im Jahre 2002 exportierten Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung Waren und Güter in einem Gesamtwert von 22,3 Mrd. USD und bestritten somit 54,5 % des polnischen Exportaufkommens insgesamt. Andererseits importierten diese Unternehmen Waren im Wert von 32,1 Mrd. USD (58,2 % des polnischen Imports). Das entstandene Defizit in Höhe von 10 Mrd. USD entspricht 70 % des Außenhandelsdefizits Polens. Die Wirtschaft Polens ist imstande, noch wesentlich mehr an ausländischem Kapital zu absorbieren. Es besteht die Hoffnung, dass in den nächsten Jahren ausländische Investitionen in Polen weiterhin eine hohe Wachstumsrate aufweisen werden. Insbesondere gründet sich diese Hoffnung auf eine Zuwachs an Investitionen aus den USA über die Realisierung der Off-Set-Vereinbarungen im Rahmen des F-16Kaufvertrags. Darüber hinaus wird mit dem EU-Beitritt Polens im Jahre 2004 mit einem Zuwachs ausländischer Direktinvestitionen aus den EU-Ländern gerechnet. Trotz der Führungsposition Polens innerhalb der MOE-Region bezüglich des Gesamtwerts an ausländischer Direktinvestitionen hat das Jahr 2002 den Beleg erbracht, dass Auslandsinvestoren zunehmend anderen Ländern der Region, insbesondere Tschechien und Ungarn, bei Investitionsvorhaben den Vorzug geben. Obgleich die Inlandsmärkte kleiner sind, bestehen in diesen Ländern, so die Meinung vieler Business in Polen 117 ausländischer Investoren, rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen von höherer Effizienz. Erwähnenswert ist, dass Polen, obgleich in sehr bescheidenem Ausmaß, seinerseits Direktinvestitionen im Ausland tätigt. Laut Schätzungen der Nationalbank Polens (NBP) erreicht das polnische Kapitalengagement im Ausland einen Gesamtwert von ca. einer Milliarde USD. Nichtsdestoweniger ist dies ein Symptom des wachsenden polnischen Wirtschaftspotenzials. Bei anhaltendem Wirtschaftswachstum kann man zweifellos davon ausgehen, dass das Volumen polnischer Auslandsinvestitionen zunehmen wird. Weitere Informationen zum Thema polnische Direktinvestitionen s. nächster Abschnitt. Polnische Direktinvestitionen im Ausland Der Kapitalexport hat sich in den letzten Jahren zu einem Bereich entwickelt, der die größten Zuwachsraten im Rahmen der internationalen Wirtschaftskooperation aufzuweisen hat. Die zunehmende Bedeutung des internationalen Kapitalflusses kam insbesondere in der letzten Dekade zum Ausdruck, in der der jährliche Zuwachs an ausländischen Direktinvestitionen weltweit die Zuwachsraten des Welthandels insgesamt überstieg. Der Wertumfang der ausländischen Produktion großer multinationaler Konzerne stieg spürbar stärker als der Umfang ihres Exports an. Die zunehmende Internationalisierung von Produktion und Dienstleistungen ist ein zweckdienliches Instrument des Schutzes von Marktpräsenzen vor zunehmender Konkurrenz seitens großer Mitwettbewerber. Mehr und mehr tritt zu Tage, dass die Nutzung von Möglichkeiten der Ansiedlung von Produktion und Dienstleistungen im Ausland ein effektiver Weg für ein Bestehen im internationalen Wettbewerb ist. Eingedenk des stetig zunehmenden Wettbewerbsdrucks stellen sich polnische Unternehmen auch angesichts begrenzter Finanzmittel den Anforderungen internationaler Märkte, auf denen sie gegenüber ihren „Rivalen“ substantielle Vorteile aufweisen. Die Rede ist von Märkten in Zentral- und Osteuropa, den unmittelbaren Nachbarn Polens. Bis dato jedoch ist der Anteil der polnischen Wirtschaft an der ökonomischen Globalisierung von geringfügiger Größe. Dies kommt im Vergleich mit anderen Staaten insbesondere am Anteil Polens am Welthandel insgesamt und der begrenzten Anzahl an polnischen ausländischen Direktinvestitionen zum Ausdruck. Polnische ausländische Direktinvestitionen 1995-2001 (in Mio. USD) 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 391.554 474.010 684.039 1.042.051 1.379.493 620.713 355.284 Investitionen weltweit 53 45 316 31 17 14* 42 Polen 0,012 0,014 0,009 0,046 0,003 0,001 0,002 Anteil (in %) * Laut Angaben der Nationalbank Polens (NBP) weist Polen ein Negativsaldo bei seinen ausländischen Direktinvestitionen aus. Die Angaben des WIR 2002 werden durch den nächsten Jahresbericht Quelle: World Investment Report 2002, UNO, 2002 höchstwahrscheinlich verifiziert. V. Auslandsinvestitionen 118 Traditionell ist Polen im Hinblick auf ausländische Direktinvestitionen Nettoempfänger. Eigene ausländische Direktinvestitionen betrugen im Zeitraum von 1995-2001 insgesamt 415 Mio. USD, das sind gerade einmal 1 % im Vergleich zur Höhe der in Polen angesiedelten ausländischen Investitionen. Die bescheidenen Kapitalbewegungen polnischer ausländischer Direktinvestitionen bewegten sich - mit Ausnahme der Jahre 1998 und 2001 - bis dato auf einem Niveau zwischen 17 und 53 Mio. USD. Im Jahre 1998 verzeichnete die Nationalbank Polen die größten Kapitalbewegungen in Form von polnischen ausländischen Direktinvestitionen. Gründe dafür waren einerseits ein Zuwachs von Beteiligungen an Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland hatten, andererseits eine Zunahme von Darlehen polnischer Unternehmer an ausländische Unternehmen, in welche sie bereits direkt investiert hatten (vorwiegend im Bankensektor). Im Jahre 2001 war erstmalig der Wertumfang polnischer ausländischer Direktinvestitionen rückläufig, d.h. der Wert zurückgezogener Investitionen war größer als der Wertumfang für Neuinvestitionen im Ausland. Der Rückzug polnischer ausländischer Direktinvestitionen wurde durch die Veräußerung von Unternehmensbeständen und Anteilen durch polnische Unternehmer hervorgerufen und betrug 70 Mio. USD, die Rückzahlung von Darlehen durch ausländische Firmen an polnische Investoren erreichte ein Niveau von 50 Mio. USD. Diese Erscheinungen standen im Wesentlichen mit einer Verringerung des Auslandsengagements polnischer Banken in Zusammenhang. Polnische ausländische Direktinvestitionen – Kapitalfluss 1995-2001 (in Mio. USD) Ausländische Direktinvestitionen Kapitalfluss davon: - Anteile, Sacheinlagen - Umwandlung von Darlehen und Dividenden in Anteile - Reinvestierter Gewinn (Netto)* - Investorendarlehen 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 42 53 45 316 31 17 -89 29 12 24 117 98 111 -52 k.A. k.A. k.A. k.A. 1 0 4 13 0 21 20 -3 24 -31 230 -40 -28 -12 -82 9 -50 * Bis 1996 waren in reinvestierten Gewinnen Bilanzverluste nicht enthalten Quelle: Zahlungsbilanz auf der Grundlage von Zahlungsvorgängen in den Jahren 1998-2001, Nationalbank Polens, 2002 Im Jahre 2001 wurden Anteile an ausländischen Unternehmen in OECD-Ländern veräußert, z.B. in Belgien, Luxemburg, Großbritannien, Deutschland und Österreich. Der Rückzug polnischen Kapitals erfolgte vorrangig aus Produktionsunternehmen und von Finanzdienstleistern. Neben Investoren, die sich aus dem investiven Auslandsgeschäft zurückzogen, gab es jedoch eine Reihe von polnischen Unternehmern, die sich Neuinvestitionen widmeten. Business in Polen 119 Hauptsächlich fand polnisches Kapital seinen Weg in die Schweiz (12 % der Kapitalbewegungen), die Niederlande (9 %) und die Ukraine (7 %). Bevorzugte Bereiche waren Dienstleistungen (84 %), Handel und Instandhaltung (7 %), Bergbau (7 %) und Bauwesen (2 %). Die höchsten Erträge wurden laut Angaben der Nationalbank Polens von polnischen Unternehmen in afrikanischen Ländern (46 %), Europa (28 %, vorwiegend in Deutschland und Russland) und in Zentralamerika (26 %) erzielt. Sie wurden in den Bereichen Transport, Lagerwesen, und Kommunikation (46 %), Immobilienservice, Vermietung und Unternehmensberatung (21 %) sowie im produzierenden Gewerbe (19 %) und im Bauwesen (14 %) erwirtschaftet. Ende 2002 war in folgenden Branchen ein polnisches Kapitalengagement zu verzeichnen: Finanzdienstleistungen (49 %), Handel und Instandhaltung (12 %), sonstige Dienstleistungen (11 %), produzierendes Gewerbe und Immobilienservice, Vermietung und Unternehmensberatung (je 8 %), Transport, Lagerwesen und Kommunikation (5 %), Bergbau (4 %) und Bauwesen (3 %). 120 VI. Wirtschaftliche Integration VI. WIRTSCHAFTLICHE INTEGRATION Integration in die Europäische Union Seit dem Beginn des politischen und wirtschaftlichen Transformationsprozesses im Jahre 1989 bestand das wichtigste Ziel polnischer Politik in der politischen und wirtschaftlichen Integration mit der Europäischen Union, h. h. sowohl der Beitritt zu den Sicherheitsstrukturen des Nordatlantikpaktes und als auch dem gemeinschaftlichen Markt. Das erstere wurde am 12. März 1999 erreicht, als der polnische Außenminister Geremek die Ratifikationsurkunde bei der NATO hinterlegte. Die Integration mit der Europäischen Union erfolgt mit der EU-Mitgliedschaft Polens am 1. Mai 2004. Die Integration in die EU stellt eine einzigartige Möglichkeit dar, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Polens zu beschleunigen. Zu den wichtigsten Vorteilen sind zu zählen: • ein besserer Zugang polnischer Waren und Dienstleitungen zum EU-Markt, nicht nur durch die Abschaffung von Zollbarrieren, sondern auch durch die Aufhebung des Erfordernisses zusätzlicher Testierungen und Zertifizierung für verschiedene Erzeugnisse, • Produktion entsprechend harmonisierten EU-Standards, Einklang von Konformitätsstandards und obligatorischen Sicherheitserfordernissen, • Erhöhung der Investitionsattraktivität Polens, • Verbesserung der Position Polens auf internationalen Finanzmärkten, • Import moderner Technologie als Beitrag zur Qualitätsverbesserung und Kosteneffizienz, • größere Möglichkeiten für unternehmerische Zusammenarbeit und Kontakte mit EUPartnern. Direkt nach der wirtschaftlichen Liberalisierung im Jahre 1990 nahm Polen Verhandlungen über die wirtschaftliche Integration mit der Europäischen Union auf. Im März 1992 trat ein Übergangsabkommen über den Handelsverkehr zwischen Polen und der Europäischen Union in Kraft. Am 1. Februar 1994 wurde es durch das Assoziierungsabkommen, das sog. Europa-Abkommen, ersetzt, nachdem es vom Polnischen Parlament und den damals 12 Mitgliedsländern der EU ratifiziert worden war. Am 8. April des gleichen Jahres stellte Polen formal den Antrag auf eine EUMitgliedschaft. Ab 1995, als drei neue Mitgliedsländer der EU beitraten, erstreckt sich das Abkommen auf die Beziehungen Polens zu allen 15 Mitgliedsländern. Zweck des Assoziierungsabkommens ist es, eine Freihandelszone zwischen Polen und der EU zu schaffen. Das Abkommen sieht eine asymmetrische Regelung vor, d.h. der Gemeinschaftsmarkt öffnet sich polnischen Produkten schneller als der polnische Markt Business in Polen 121 europäischen Erzeugnissen. Jedes Jahr am 1. Januar beginnt eine neue Etappe in der Liberalisierung des Handels. Zuerst wurden Quotenbegrenzungen für polnische Industrieimporte in die Gemeinschaft, mit Ausnahme von s.g. sensiblen Erzeugnissen, aufgehoben. Dies betrifft fünf Kategorien von Textilien und sowie landwirtschaftliche Produkte, die von der allgemeinen Liberalisierung des Assoziierungsabkommens nicht erfasst werden. Die Quotenbegrenzungen im Bereich Textilien bestanden bis Ende 1997. Mit dem 1. Januar 1998 trat dann der uneingeschränkte Zugang für polnische Exportprodukte zum EUMarkt ein. Seit dem 1. Januar 2002 hat Polen seinerseits alle noch vorher bestandenen Einfuhrbarrieren für Exporte aus dem EU-Ländern aufgehoben. Die geringste Liberalisierung und die geringfügigsten Konzessionen gab es bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Milch, Fleisch und Lebendvieh. Die EU hat sich jedoch selbst dazu verpflichtet, die Importrestriktionen für Lebensmittelerzeugnisse schneller als auf der Gegenseite Polen zu reduzieren. Schließlich wurde am 27. September 2000 ein Abkommen über die Liberalisierung des Agrarhandels unterzeichnet, das am 1 Januar 2001 in Kraft trat. Das Abkommen sieht zollfreie Quoten für den Handel mit sensiblen Produkten, einschließlich Schweine-, Rind- Geflügel- und Kalbfleisch, Milch und anderen Molkereiprodukten, Weizen und Getreide, vor. Diese Quoten steigen jedes Jahr um 10 %. Außerdem wird die EU ihre Lebensmittelexporte nach Polen nicht subventionieren. Eine der wichtigsten Aufgaben im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Europäischen Union ist die in Artikel 68 des Assoziierungsabkommens zwischen Polen und der Europäischen Union festgelegte Verpflichtung, das polnische Recht dem EU-Recht anzugleichen. Das Assoziierungsabkommen definiert folgende Bereiche, die eine Harmonisierung erfordern: Rechnungswesen, Bankrecht, Wettbewerbsschutz, Unternehmensbesteuerung, Verbraucherschutz, Zollrecht, Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz, Finanzdienstleistungen, soziale Fürsorge, indirekte Besteuerung, Schutz von geistigem Eigentum, Schutz von Tieren und Pflanzen, technische Normen und Regelungen sowie Transportwesen. Dies bedeutet aber nicht, dass andere Bereiche keiner Harmonisierung bedürfen. Das Screening des polnischen Rechts in Hinsicht auf die Kompatibilität mit dem EU-Recht wurde 1994 eingeleitet und wird intensiv fortgesetzt. Beim Europäischen Gipfel in Cannes im Juni 1995 wurde das „Weißbuch“ angenommen. Es enthält eine Sammlung von Rechtsakten, die in den Augen der EU das Fundament des gemeinsamen Binnenmarktes darstellen. Die Akzeptanz der Regelungen des Weißbuchs durch die Beitrittsländer war Voraussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Der Gipfel entschied des weiteren, dass der Vorbereitungsprozess auf die Mitgliedschaft in der EU nicht nur die Angleichung des Rechts, sondern auch die Schaffung entsprechender Strukturen zu dessen Umsetzung umfassen müsse. 122 VI. Wirtschaftliche Integration Im Juli 1996 wurde Polen das 28. Mitglied der OECD und gehört zu den höchstentwickelten Ländern in der Welt. Der Beitritt Polens zu dieser Organisation stellt einen Meilenstein im Zusammenhang mit der Integration in die europäischen Strukturen dar. Die Mitgliedschaft stärkt Polens Glaubwürdigkeit und verbessert seine Notierung auf den Finanzmärkten und fördert auf diese Weise den Zufluss ausländischen Kapitals. Im Jahre 1996 wurde das Komitee für Europäische Integration gebildet, um den Angleichungs- und Integrationsprozess der Wirtschaft Polens an die der Europäischen Union zu beschleunigen. Das Komitee, welchem der Ministerpräsidenten vorsitzt, gehört zu den zentralen Behörden der staatlichen Verwaltung. Das Komitee für Europäische Integration wurde im Ergebnis einer Reform der polnischen staatlichen Behörden gegründet und spielt eine instrumentale Rolle für die Zusammenarbeit, den Informationsfluss und die Aufgabenverteilung zwischen verschiedenen Ministerien, die sich mit den Beziehungen zur Europäischen Union befassen. Die Aufgaben des Komitees umfassen die Vorbereitung und Koordination des Anpassungsprozesses an die Erfordernisses der Gemeinschaft sowie die Koordination von Aktivitäten der Zentralverwaltung auf dem Gebiet der Beitrittsunterstützung aus dem Ausland. Die formellen Verhandlungen über die Vollmitgliedschaft Polens wurden im November 1998 aufgenommen. Kurz vor Verhandlungsbeginn veröffentlichte die Europäische Kommission ihren regelmäßigen Bericht über Polens Fortschritt auf dem Weg zum Beitritt. Die Kommission legt in ihrem Bericht ihre Einschätzung darüber dar, inwieweit Polen für die Verhandlungen und die künftige Mitgliedschaft bereit ist. Dem Bericht zufolge erfüllt Polen die Grundkriterien der Wettbewerbsfähigkeit am Binnenmarkt. Dem Land wird eine dynamische Marktwirtschaft bestätigt, in dem ein hohes Maß an makroökonomischer Stabilität und Bedingungen herrschen, die dem Wirtschaftswachstum förderlich sind. Die Verhandlungen finden auf der Grundlage von ausgearbeiteten Verhandlungspositionen statt, die in Dokumentenform von Fachgruppen des aus Vertretern unterschiedlicher Ministerien bestehenden Beraterstabes für die Vorbereitung der Beitrittsverhandlungen mit der EU vorbereitet werden. Als nächstes werden diese Vorlagen der Verhandlungsdelegation zwecks letzter Korrekturen und Bestätigung übermittelt. Nach erfolgter Bewertung von finanziellen Kosten und sozialpolitischen Auswirkungen werden sie dem Komitee für Europäische Integration vorgelegt. Schließlich bedürfen die Dokumente der Annahme durch den gesamten Ministerrat. Die Verhandlungen wurden in 31 Verhandlungsgebiete, Kapitel genannt, aufgeteilt. Das letzte Kapitel „Sonstiges“ ist technischer Art, die restlichen 30 aber sind Verhandlungsgebiete von tragender Bedeutung. Im Dezember 2000 wurden auf dem EU-Gipfel in Nizza mit Blick auf die anstehende Osterweiterung eine Vereinbarung über institutionelle Reformen innerhalb der Business in Polen 123 Gemeinschaft getroffen. Von besonderer Bedeutung für die polnische Seite war dabei die Festlegung, dass allen EU-Mitgliedsstaaten, den alten wie auch den neuen, die gleichen Rechte eingeräumt werden. Polen wurden 27 Stimmen im Europa-Rat und 50 Mandate im Europäischen Parlament - damit wird Polen zu einer der sechs stärksten Länderfraktionen im Europäischen Parlament - zugesprochen. Polen beendete am 13. Dezember 2002 erfolgreich seine Beitrittsverhandlungen mit der EU und unterzeichnete am 16. April 2003 gemeinsam mit den anderen neun Ländern, die im Jahre 2004 Mitglieder der EU werden, den Beitrittsvertrag auf dem EU-Gipfel in Athen. Der Beitrittsvertrag ist das komplexeste internationale Vertragswerk, das jemals erarbeitet worden ist. Es beinhaltet den eigentlichen Beitrittsvertrag, das Beitrittsrecht und eine Reihe von Protokollen und Zusatzbestimmungen, die jede für sich rechtsverbindlichen Charakter besitzen. Darüber hinaus finden sich in diesem Vertrag eine Anzahl von Deklarationen unilateralen Charakters, und obwohl diese keine Rechtskraft haben, so sind sie für die Interpretation der vertraglichen Festlegungen von außerordentlicher Wichtigkeit. Der eigentliche Beitrittsvertrag betrifft alle zehn im Jahre 2004 der EU beitretenden Länder, währenddessen andere vertragliche Dokumente innerhalb des Vertrags neben alle Länder betreffende Teile ebenso Abschnitte bezüglich einzelner Länder enthalten. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass der eigentliche Beitrittsvertrag aus nur drei Artikeln besteht. Der Artikel 1 erklärt den Beitritt der zehn Kandidatenländer zur EU, die restlichen zwei Artikel legen die Vertragssprache und den Termin seines Inkrafttretens fest. Kernstück des Vertrages ist das Beitrittsrecht, das sämtliche Details, die aus dem Beitritt resultieren - u.a. Übergangsregelungen und Änderungen des EURechts - näher beschreibt. Der Beitrittsvertrag 2003 für die Länder Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta. Polen, Slowenien und die Slowakei, signiert am 16. April 2003 in Atrhens, ist auf der EU-Internetseite http://www.europa.eu.int/comm/enlargement/negotiations/treaty_of_accession_2003/ nachzulesen. Eine Download-Möglichkeit besteht ebenfalls. Unter den Festlegungen, die im speziellen Polen betreffen, verdienen die nachfolgend genannten Bereiche besonderer Erwähnung: • Freizügigkeit bei Dienstleistungen - im Hinblick auf existierende Kompensationsschemata für Investoren wurde Polen ein Übergangszeitraum bis Ende des Jahres 2007 eingeräumt, um ein Mindestniveau diesbezüglicher Kompensationen zu erreichen. • Freier Kapitalverkehr - Polen wurde eine 5-jährige Übergangszeit zugesprochen, in der die nationale Rechtssprechung hinsichtlich der Zweitwohnsitzproblematik angewandt werden kann. Darüber hinaus gilt ein Übergangszeitraum von 12 Jahren 124 • • VI. Wirtschaftliche Integration für den Bereich Erwerb von Grund und Boden. Staatsbürger von EUMitgliedsländern, die als selbständige Landwirte in ihren Ländern tätig sind, betrifft die Übergangsregelung nicht, entsprechend geltenden spezifischen Festlegungen in den Beitrittsländern. Wettbewerbspolitik - Übergangszeiten sind mit Polen hinsichtlich staatlicher Fördermaßnahmen im Umweltschutz vereinbart worden. Diese betreffen Investitionsvorhaben, deren Realisierung Anforderungen entsprechen, für die Übergangsregelungen gemäß Kapitel Umweltschutz gewährt wurden. Während der Übergangszeiten ist die Förderung auf das Niveau der Regionalförderung, mit 15 % für KMU, begrenzt. Für existierende Vorhaben im IPPC-Bereich, für die gemäß Kapitel Umweltschutz Übergangsfristen gelten, ist eine Maximalförderung in Höhe von 30 % bis Ende 2010 vorgesehen. Für IPPC-Vorhaben, die nicht von Übergangszeiten gemäß Kapitel Umweltschutz tangiert werden, gilt eine Förderhöhe von 30 % bis Ende 2007. Für Großverbrennungsanlagen gilt ein Förderniveau von 50 %, sofern für derartige Investitionen gemäß Kapitel Umweltschutz Übergangsfristen eingerichtet wurden. Darüber hinaus wurde ein Übergangszeitraum (bis zum 31. Dezember 2006) für die Umstrukturierung der Stahlindustrie vereinbart. Steuern - Polen wurde die Beibehaltung eines verminderten Mehrwertsteuersatzes im Gaststätten- und Bauwesen bis Ende 2007, die Anwendung eines Mehrwertsteuersatzes „0“ für Bücher sowie eine weitgehende MwSt.-Reduzierung für Lebensmittel und landwirtschaftliche Produktionsmittel (ausgenommen Landmaschinen) bis zum 31. Dezember 2007 bzw. 30. April 2008 gewährt. Anders als im acquis vorgesehen können alle Beitrittsländer eine höhere Umsatzbemessungsgrenze anlegen, um kleine und mittlere Unternehmen in den Genuss einer MwSt.-Befreiung zu bringen. Ebenso könne Leistungen im Passagierflugverkehr von einer Mehrwertbesteuerung befreit werden. Des Weiteren ist Polen eine einjährige Übergangsfrist für die Beibehaltung eines verminderten Verbrauchsteuersatzes für Biokraftstoffe gewährt worden. Am 7. und 8. Juni 2003 wurde in Polen das EU-Beitrittsreferendum durchgeführt. 59 % der wahlberechtigten polnischen Bürger nahmen an diesem historischen Ereignis teil, 77 % der abgegebenen Stimmen sprachen sich für einen EU-Beitritt, 23 % gegen die Mitgliedschaft Polens in der Europäischen Union aus. Diese klare Ergebnis war die Bestätigung für das Engagement und die Konsequenz Polens in den Jahren der Umgestaltung, in Richtung einer modernen Demokratie, eines funktionierenden marktwirtschaftlichen Systems und der EU-Mitgliedschaft. Business in Polen 125 Europäische Freihandelsassoziation EFTA Ein weiteres wichtiges Element der europäischen Integration Polens ist dessen Partnerschaft mit der EFTA. Im Jahre 1992 hat Polen mit den EFTA-Ländern eine Vereinbarung über den Handel mit Industrie- und Landwirtschaftserzeugnissen sowie ein Fischereiabkommen unterzeichnet. Seit März 1993 können polnische Exporteure diese Waren zu günstigeren Bedingungen in den EFTA-Ländern verkaufen. Die Abschaffung von Zöllen betraf von Beginn an ebenso sensible Produkte wie z.B. Stahl, Textilien und Kleidung, auch bestimmte Chemikalien. Von Anfang an berücksichtigte das Abkommen die Möglichkeit, dass einige EFTALänder der Europäischen Union beitreten könnten. Deswegen sind viele seiner Bestimmungen mit denen identisch, die das Assoziierungsabkommen mit der EU enthält, oder aber sie ähneln ihnen. Daher hat die Entscheidung Österreichs, Finnlands und Schwedens, Mitglied der EU zu werden, ihre Beziehung zu Polen nicht wesentlich tangiert. Die wichtigsten Änderungen betreffen Finnland, da Polen ein besonderes Freihandelsabkommen mit diesem Land unterzeichnet hatte. Infolge des europäischen Integrationsprozesses entstand am 1. Januar 1994 die größte Freihandelszone, der Europäische Wirtschaftsraum, der die EFTA- und die EU-Länder umfasste. Obwohl der EFTA-Anteil am polnischen Außenhandel gegenwärtig relativ gering ist, sind in den letzten Jahren Wachstumstendenzen zu verzeichnen. Im Jahre 2002 betrug der EFTA-Anteil am polnischen Import bei 2,6 % und bei 2,7 % beim Export. Im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Handelsverkehrs zwischen Polen und der EFTA ist folgendes hervorzuheben: • Auf der Grundlage des multilaterale Abkommen mit den EFTA - Ländern wurde Ende 2001 eine Freihandelszone für Industrieerzeugnisse, Fisch und Lebensmittel geschaffen. Das Abkommen sieht gleichfalls eine teilweise Liberalisierung für den Warenaustausch landwirtschaftlicher Produkte vor; • Das Abkommen enthielt einige ungleiche Regelungen bezüglich der Abschaffung von Zollpflichten durch Polen und andere EFTA-Länder - die Partnerländer haben ihrerseits die Einfuhrrestriktionen eher als Polen abschafft; • Polen hat zugestimmt, Waren aus der EFTA nicht schlechter zu behandeln als diejenigen, die aus der Europäischen Union importiert werden; • Das multilaterale EFTA Abkommen wird durch bilaterale Vereinbarungen über den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten (mit Ausnahme von Fisch, Fischerzeugnissen und verarbeiteten Lebensmittel, die schon vom EFTAAbkommen erfasst sind) ergänzt, die Polen mit jedem EFTA-Land einzeln abgeschlossen hat. 126 VI. Wirtschaftliche Integration Mitteleuropäische Freihandelsassoziation CEFTA Polen hat mit der Tschechischen Republik, der Slowakei und Ungarn ein Abkommen über die Schaffung einer Freihandelszone unterzeichnet. Auf diese Weise entstand die CEFTA - Freihandelszone. Dem CEFTA - Abkommen, das die Liberalisierung des Handels in Mittelosteuropa zum Gegenstand hat, stand das EFTA - Abkommen Pate. Infolge des Abkommens, das am 1. April 1993 in Kraft trat, wurden die Einfuhrzölle für Rohstoffe und verarbeitete Erzeugnisse, die in keinem direkten Wettbewerb zu den heimischen Produkten standen, in den betreffenden Ländern sofort abgeschafft. Zölle für einige Waren (Beleuchtungskörper, medizinische Geräte und Ausrüstungen, Keramikerzeugnisse, Fahrzeuge) wurden in 2 Etappen, 1995 und 1996, aufgehoben. Bei Erzeugnissen, die als besonders sensibel gelten (Textilien, Stahlerzeugnisse und PKW), dauert die Liberalisierung länger (5 - 7 Jahre). Das Abkommen bewirkt ebenso eine Angleichung rechtlicher Bestimmungen mit dem Ziel, Wettbewerb, Kooperation und den Informationsaustausch über Subventionen und Schutzmaßnahmen hinsichtlich des Binnenmarktes sowie Regeln und Verfahren im Bereich Warenursprung zu unterstützen. Das Hauptziel jedoch lautet, spätestens im Jahre 2002 eine Freihandelszone zwischen den Mitgliedsländern einzurichten. Das CEFTA - Abkommen betrifft sowohl Industrie- als auch Agrarprodukte, doch ist die Liberalisierung für landwirtschaftliche Erzeugnisse begrenzt. Die Grenzzölle sind hier nur reduziert worden und quantitative Einschränkungen bestehen weiterhin. Das Abkommen besagt deutlich, dass im Falle ernsthafter Schäden für die heimischen Produzenten die Liberalisierung in dem jeweiligen Bereich vorübergehend ausgesetzt werden kann. Deshalb ist der Liberalisierungsprozess im Bereich Handel mit der CEFTA noch nicht abgeschlossen. Zeitweise kommt es, zum Teil alle Länder umfassend, zu Wiederaufnahmen von Zollgebühren. Seit September 1995 steht das CEFTA - Abkommen auch anderen Ländern, unabhängig ihrer geographischen Lage, offen, allerdings müssen sie Mitglied der WTO sein. Die ersten Länder, die der CEFTA beitraten, waren Slowenien und Rumänien, gefolgt von Bulgarien Ab dem 1. März 2003 wird Kroatien ebenso als CEFTA-Mitglied behandelt, obwohl der Ratifizierungsvorgang noch nicht abgeschlossen ist (Stand Juni 2003). Um die Mitgliedschaft bemühen Litauen, Lettland und die Ukraine. Die Liberalisierungsprozesse innerhalb der CEFTA führten zu einem Anwachsen der Handels zwischen den einzelnen Mitgliedsländern. Im Jahr 2002 entfielen 8,9 % der polnischen Exporte und 7,.3 % der Importe auf CEFTA-Länder. Als negative Erscheinung ist Polens Handelsdefizit mit dieser Ländergruppe zu erwähnen, das im Jahr 2002 ein Niveau von 397,7 Mio. USD erreichte. Dabei stieg im Vergleich zum Jahre 2001 der Export um 0,5 Mrd. USD, der Import jedoch nur um 0,3 Mrd. USD. Business in Polen 127 VII. STEUERSYSTEM Steuern In Polen entscheidet das Parlament über alle Steuern. Das polnische Steuersystem erlebte in den letzten Jahren substanzielle Änderungen, die darauf abzielten, ein transparenteres System mit Besteuerungsstandards aufzubauen, die denjenigen in Ländern mit Marktwirtschaft entsprechen würden. Obwohl das polnische Steuerrecht relativ einfach ist, kann seine Anwendung in der Praxis Schwierigkeiten bereiten. Insbesondere überlässt es in einigen Bereichen der Auslegung Freiräume für Interpretationsvarianten. Infolgedessen kann es dazu kommen, dass Beamte in demselben Steuerbezirk beim Zusammentreffen gleicher Angelegenheiten zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen im Rahmen der steuerliche Behandlung geraten. Darüber hinaus nehmen einige Gebiete der Steuergesetzgebung auf Begriffe Bezug, die entweder einer gesetzlichen Definition entbehren oder eine andere Bedeutung haben als diejenige, die in anderen Gesetzen zu Grunde gelegt wurde. Steuerzahler sollten in Erinnerung behalten, dass alle Steuern monatlich als Vorauszahlung abzuführen sind und die Verzugszinsen für nicht fristgemäß abgeführte Steuern 14 % p.a. betragen. Die wichtigsten Steuern in Polen: • Körperschaftssteuer (Einkommenssteuer von juristischen Personen): Mit Ausnahme von Partnerschaften, die keine juristische Person sind, unterliegen alle juristischen Personen und Organisationseinheiten mit juristischer Persönlichkeit der Körperschaftssteuer. Steuerbemessungsgrundlage ist der Gewinn, d.h. der Ertragsüberschuss über die abzugsfähigen Betriebskosten. Im Jahr 2003 beläuft sich der Steuersatz auf 27 %. Im Juni 2003 hat sich der Ministerrat für einen Körperschaftssteuersatz von 19 % im Jahre 2004 ausgesprochen. Während des Transformationsprozesses hat Polen ständig die Anteil des Staates am Wirtschaftsgeschehen verringert, was sich in der Verringerung der Steuerbelastung widerspiegelt. Die folgende Graphik illustriert die Senkung des jetzigen und zukünftigen Körperschaftssteuersatzes im Zeitraum von 1997-2004. VII. Steuersystem 128 % Körperschaftssteuer - Steuersätze in Polen in den Jahren 1997-2004 40 35 38 36 30 34 30 25 28 28 2001 2002 20 27 19 2003 2004 15 1997 1998 1999 2000 Körperschaftssteuern finden keine Anwendung auf: Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit, mit Ausnahme von Einkommen aus besonderen Zweigen der landwirtschaftlichen Produktion, Einkommen aus Forstwirtschaft in den durch das Forstgesetz bezeichneten Grenzen, Einkommen aus Tätigkeiten, die nicht Gegenstand von rechtlich wirksamen Verträgen sein können. Steuerpflichtige Körperschaften, die ihren Sitz bzw. den Sitz ihres Vorstands auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen haben, unterliegen der unbegrenzten Steuerpflicht, d.h. ihr gesamtes Einkommen, unabhängig davon, wo es erwirtschaftet wurde, unterliegt der Körperschaftssteuer. Steuerzahler, die weder einen Sitz noch den Vorstand auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen haben, sind begrenzt steuerpflichtig, d.h. nur das Einkommen, das auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen erwirtschaftet wurde, unterliegt der Körperschaftssteuer. Verluste können während fünf Jahren abgeschrieben werden, jedoch können in einem Jahr nicht mehr als 50 % der Verluste abgeschrieben werden. Die Praxis kennt keinen Verlustvortrag. Viele Steuerermäßigungen, die das Körperschaftssteuergesetz vom 15. Februar 1992 (mit späteren Änderungen) enthielt, wurden abgeschafft, obwohl die diesbezüglichen Vorschriften auf Investitionen, die vor dem 1. Januar 2000 getätigt wurden, weiterhin Anwendung finden. Das Gesetz bezeichnet näher die Ausgaben, die nicht als Kosten anerkannt werden. Bei der letzten Novelle des Körperschaftssteuergesetzes im November 1999 wurden Fragen der Wertminderung und Abschreibung ins Gesetz aufgenommen, die früher durch Verordnung geregelt wurden. Business in Polen 129 Transferpreise: Gesellschaften und natürliche Personen, die Geschäfte mit verbundenen Unternehmen bzw. natürlichen Personen (sowohl in- als auch ausländischen) oder mit Unternehmen oder natürlichen Personen abwickeln, die ihren Standort in steuerrechtlich günstigen Regionen („tax havens“) haben, müssen im Besitz einer umfassenden Transferpreisdokumentation sein. Diese Dokumentation muss einem Steuerinspektor auf Verlangen innerhalb von 7 Tagen zugänglich gemacht werden. Gewinne, die bei einer Untersuchung der Transferpreise festgestellt werden, unterliegen einer Sanktion in Form eines Steuersatzes von 50 % zusätzlich der Strafzinsen (z. Zt. 14 % p.a.). Verbundene Unternehmen und Personen werden als solche definiert, deren direktes oder indirektes Eigentum 5 % oder mehr beträgt. Die Definition der Transferpreise entspricht OECDRichtlinien. Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen (VAT): Diese Steuer wurde • im Juli 1993 eingeführt und ersetzte die Umsatzsteuer. Der Basissatz beträgt 22 %. Abgesehen vom Basissatz gibt es noch einen Vorzugssatz von 7 % auf bestimmte landwirtschaftliche Produktionsmittel (Dünger, Pflanzenschutzmittel, landwirtschaftliche Geräte), Waren für Kinder, Waren, die mit dem Gesundheitsschutz in Verbindung stehen, Baumaterial und Baudienstleistungen sowie einige andere Dienstleistungen wie z.B. Transport (mit Ausnahme von Taxis) usw. Es gibt auch noch einen Null-Mehrwertsteuersatz, der auf Ausfuhren anzuwenden ist. Dienstleistungen, die aus dem Ausland in Auftrag gegeben, aber in Polen erbracht werden, unterliegen einer Mehrwertsteuer von 22 %. Nur Dienstleistungen, die außerhalb Polens erbracht werden, werden wie Ausfuhren behandelt und unterliegen einer Mehrwertsteuer von 0 %. Überdies sind einige Grundlebensmittel sowie soziale und kulturelle Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit. Das gilt z.B. für Bildungs-, Gesundheits- sowie Postdienstleistungen. Der Mehrwertsteuersatz für Rohprodukte beträgt 3 %. Die MwSt-Pflicht für den Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten besagt: Ein Landwirt, der kein MwStZahler, sondern Pauschalsteuerzahler ist, erhält, wenn er seine Erzeugnisse verkauft, neben dem Kaufpreis einen Pauschal-Mehrwertsteuerbetrag, der ihm vom Erwerber seiner Erzeugnisse gezahlt wird. Diese beträgt 3 % des Kaufwerts, abzüglich der erstatteten Pauschalsteuer. Gesellschaften und natürliche Personen müssen sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen, wenn ihr Jahresumsatz 10.000 EUR (40.900 PLN im Jahre 2003) überschreitet. Mehrwertsteuer wird erhoben auf Waren und Dienstleistungen, es sei denn, sie sind als Ausnahme davon, oder in Form des NULL-Steuersatzes, von der Mehrwertsteuer befreit. Wie in den meisten europäischen Ländern wird die Mehrwertsteuer ausländischen Touristen erstattet, die Polen verlassen und Erzeugnisse aus Polen ausführen. Ausländischen Touristen können sich die Mehrwertsteuer erstatten 130 VII. Steuersystem lassen, sofern ihre Einkäufe den Wert von 200 EUR (einschl. MwSt.) übersteigt und die Grenzbehörden bestätigen, dass die Waren das Hoheitsgebiet Polens unbeschadet und nicht später als am letzten Tage des dritten Monats nach Produkterwerb verlassen haben. Die Mehrwertsteuergesetzgebung verursacht den Steuerzahlern die meisten Probleme, besonders wenn Waren und Dienstleistungen nicht eindeutig klassifiziert sind. • Verbrauchsteuer/Akzisensteuer: Zusätzlich zur Mehrwertsteuer unterliegen einige Waren der Verbrauchssteuer. Das betrifft ca. 200 Produkte, einschließlich Erzeugnisse wie PKW, Jagdwaffen, Benzin und Mineralöle, Plastikverpackungen, Salz, alkoholische Getränke, Tabakwaren sowie Konsumgüter wie HiFi-Geräte, Videokameras, Yachten und Motorboote, Parfums u.a.. Der Verbrauchssteuersatz ist davon abhängig, um welche Warenart es sich handelt und ob die betreffenden Erzeugnisse im Inland produziert oder eingeführt wurden. Im Falle von importierten Waren ist der Verbrauchssteuersatz stets höher. • Dividendensteuer: Diese Steuer betrifft sowohl juristische als auch natürliche Personen, die Aktien an Gesellschaften besitzen. Einkünfte von Holdinggesellschaften, die von anderen in Polen registrierten Gesellschaften der Holding stammen, sind von der Steuer befreit. Der Steuersatz beträgt 15 %, es sei denn existierende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung enthalten diesbezüglich andere Ausführungen. Um als polnischer Steuerzahler den reduzierten Steuersatz gemäß einem geltendem Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen, muss der Empfänger dem Zahler eine von den Steuerbehörden des Empfängers ausgestellte Bescheinigung über den steuerrechtlich relevanten Wohnsitz aushändigen. Durch die Bescheinigung wird bestätigt, dass der Steuerzahler für Veranlagungszwecke seinen Sitz in dem Land hat, in dem die Dividende ausgezahlt wird. Einkommensteuer von natürlichen Personen: Dieser Steuer unterliegt das • Einkommen natürlicher Personen, unabhängig von der Einkommensquelle. Der Einkommenssteuersatz besitzt progressiven Charakter. Im Jahre 2003 gelten folgende Steuersätze: Bemessungsgrundlage (in PLN) bis 37.024 von 37.024 bis 74.048 ab 74.048 EST (in PLN) 19 % minus 530,08 6.504,48 + 30 % des Einkommens, das 37.024 überschreitet 17.611,68 + 40 % des Einkommens, das 74.048 überschreitet Ehegatten können ihr Einkommen getrennt oder aber gemeinsam veranlagen, indem die Summe ihre Einkommens gesplittert wird. Eine ähnliche Regelung besteht für Alleinerziehende und deren Kinder. Es gibt Möglichkeiten, getragene Kosten steuerlich geltend zu machen, in erster Linie für den Kauf eines Grundstücks und für Wohneigentum. Business in Polen 131 Insgesamt definiert das Gesetz über die Einkommensteuer natürlicher Personen mehr als hundert Arten von Befreiungen von der Einkommensteuer sowie verschiedene Möglichkeiten für eine Herabsetzung von Bemessungsgrundlage und Steuer. Erbschafts- und Schenkungssteuer: Die Grundlage für die Besteuerung bildet der • Verkehrswert von Waren und Eigentumsrechten, die aufgrund von Erbschaft, Schenkung und Ersitzung erworben werden. Der Steuersatz ist progressiv und seine Höhe hängt von der Beziehung zwischen Schenkungsgeber (Erblasser) und Empfänger ab. Steuern auf Zivil- und Rechtsgeschäfte: Am 1. Januar 2001 trat das neue Gesetz • über Steuern auf Zivil- und Rechtsgeschäfte in Kraft, das am 9. September 2000 verabschiedet werde. Der Steuerpflichtige muss ohne Aufforderung der Steuerbehörde seine Steuer berechnen und eine Erklärung einreichen. Die Steuer muss binnen 14 Tagen nach Entstehen der Steuerpflicht entweder bar oder per Überweisung an das Finanzamt abgeführt werden. Stempelgebühr: Am 1. Januar 2001 trat ein neues Gesetz über die Stempelgebühr, • verabschiedet am 9. September 2000, in Kraft. Der Stempelsteuerpflichtige muss ohne Aufforderung der Steuerbehörde seine Stempelsteuer berechnen und eine Erklärung einreichen. Die Stempelsteuer muss innerhalb von 14 Tagen nach Entstehen der Steuerpflicht entweder bar oder per Überweisung an das Finanzamt abgeführt werden. • Lokale Steuern: Die örtlichen Behörden sind berechtigt, die Steuersätze und den Umfang der Ermäßigungen der örtlichen Steuern zu bestimmen. Der Steuersatz darf aber die vom Parlament festgelegten Höchstwerte nicht überschreiten. Örtliche Steuern und Abgaben umfassen die Immobiliensteuer, die Hundesteuer sowie Markt- und Standgebühren. Immobiliensteuer: Alle Immobilien unterliegen der Immobiliensteuer bis zu einer • Höchstgrenze, die vom Finanzminister festgelegt und in einer entsprechenden Verordnung jedes Jahr veröffentlicht wird. Jedes Jahr wird der Steuersatz durch Beschluss der örtlichen Selbstverwaltung auf Gemeindeebene festgelegt und kann in jeder Verwaltungseinheit unterschiedlich ausfallen. Die Immobiliensteuer - Höchstsätze für das Jahr 2003 für verschiedene Immobilientypen sind in der folgenden Tabelle angeführt: Immobilientyp Wohngebäude Gewerbegebäude Sonstige Bauten Gewerbeflächen Sonstige Flächen Steuer/m2 p.a. 0,51 PLN 17,31 PLN 5,78 PLN 0,62 PLN 0,30 PLN 132 VII. Steuersystem Das Ministerium der Finanzen plante, diese Steuer, die von der Eigentumsgröße abhängig ist, durch eine Katastersteuer zu ersetzen, die vom Immobilienwert abhängen wird. Mit der Einführung dieses Änderung ist jedoch in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Es war vorgesehen, dass das Finanzministerium eine Mindeststeuerhöhe festlegen wird und die örtlichen Behörden das Recht eingeräumt, die Steuer bis zu max. 30 % anzuheben. Steuerermäßigungen für die Verwendung wiederverwendbarer Altstoffe Laut Körperschaftssteuergesetzes ist eine Teil des Erlöses, der aus Geschäftsvorgängen erwirtschaftet wird, bei denen in Polen entstandene Abfall- bzw. Altstoffe verwendet werden, von der Steuer befreit. Dieser Teil wird definiert als Verhältnis des Wertes der verwendeten Abfallstoffe zum Gesamtwert von Rohstoffen und Abfallstoffen, die innerhalb des Produktionsprozesses verwendet wurden. Eine Aufstellung der Abfallstoffe, die für eine solche Befreiung in Frage kommen, sowie gesonderte Regelungen zur Wertbestimmung beinhaltet die Verordnung des Finanzministers vom 7. Januar 1998 (mit späteren Änderungen). In der Liste sind u.a. Schmieröle, Batterien, gebrauchte Reifen, Papier und Pappe als Recyclingmaterialien, Altglas u.ä. aufgeführt. Steuererbefreiungen für Behinderten-Betriebe Die Behinderten-Betriebe sind von einigen Steuerpflichten, einschließlich der Mehrwertsteuer befreit. Dies gilt aber nicht für die Ertragsteuer, die Verbrauchssteuer, die Zollpflicht und die Glücksspielsteuer. Laut Gesetz über die Berufliche und Soziale Rehabilitation und Beschäftigung von Behinderten, Schwerbehinderten und Erwerbsunfähigen (mit späteren Änderungen) vom 27. August 1997 wird der Status eines Behinderten-Betriebes einem Unternehmen zuerkannt, das nicht weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigt, seit mindestens 12 Monaten geschäftstätig ist und im Laufe der letzten, mindestens sechs Monate folgende Anforderungen erfüllt: a) die behinderte Mitarbeiter dürfen nicht weniger als 40 % des Personalstammes ausmachen, 10 % von ihnen müssen zu den Erwerbsunfähigkeitsgruppen I und II zählen und 30 % der Beschäftigten blind bzw. teilweise oder schwere geistige Behinderungen aufweisen; b) die Räumlichkeiten, die für die Produktion genutzt werden, müssen notwendigen Kriterien bezüglich allgemeiner Standards und Regeln erfüllen, wobei die spezifischen Bedürfnisse Behinderter berücksichtigt werden müssen (behindertengerechte Arbeitsplätze und Sanitäreinrichtungen, Zugang zu städtischen Verkehrsmitteln); c) das Unternehmen muss für medizinische Betreuung, soziale Beratung bzw. Anleitung und Rehabilitationsleistungen Sorge tragen. Business in Polen 133 Der wichtigste Steueranreiz für Behinderten-Betriebe ist das Recht auf eine teilweise oder völlige Erstattung der bezahlten Mehrwertsteuer. Die Höhe der Erstattung ist von drei Faktoren abhängig: • der Zahl der beschäftigten Behinderten, umgerechnet in Vollzeitstellen; • dem Behinderungsgrad; • der Höhe des Mindestlohns, der am letzten Tage des vergangenen Abrechnungsmonats galt und vom Minister für Arbeit und Soziales veröffentlicht wurde. Bei Behinderten mit einem geringen Behinderungsgrad wird die Höhe als Produkt der Zahl der Behinderten und des Mindestlohns bestimmt. Bei Behinderten mit einem mittleren Behinderungsgrad wird der Mindestlohn verdoppelt, bei Behinderten mit einem hohen Behinderungsgrad wird er verdreifacht. Die Mehrwertsteuererstattung in einem jeden Monat ist hinsichtlich ihrer Höhe auf den Betrag beschränkt, der in dem fraglichen Monat an das Finanzamt abgeführt wurde. Das Finanzamt ist verpflichtet, die zustehende Mehrwertsteuer in Höhe des entrichteten Betrags binnen 25 Tagen nach Zahlung zu erstatten. Die o. g. Vorschriften für eine Mehrwertsteuererstattungen finden keine Anwendung bei Verbrauchssteuerzahlern oder anderen Unternehmen, die verbrauchssteuerpflichtige Waren, ausgenommen Elektroenergie, Salz, Kosmetika, Parfümerieartikel und Spielkarten, herstellen. Überdies steht Steuerzahlern, die am Tage der Einreichung ihrer Steuererstattungserklärung in gegenüber dem Finanzamt in Zahlungsverzug sind, keine Erstattung zu, es sei denn, das Finanzamt schuldet diesen Steuerzahlern eine frühere Erstattung. Unternehmen, die Behinderte beschäftigen und nicht den Status eine BehindertenBetriebes besitzen, stehen dennoch verschiedene Steuervorzüge zu, die je nach Behinderten-Anteil im Unternehmen differieren. Abschreibungen Seit dem 1. Januar 2000 regelt das Gesetz über die Körperschaftssteuer vom 15. Februar 1992 (mit späteren Änderungen) die Wertminderung und die Abschreibung sowie ihre Anwendung. Steuerzahlern steht es frei, alle Ausgaben in einer Höhe bis zu 3.500 PLN kostenseitig zu veranlagen. Die aktuellen Wertminderungs- und Abschreibungsraten sind in Anhang I des Körperschaftssteuergesetzes aufgeführt. Für bestimmte Kategorien von Immobilien und Fabrikanlagen sowie Maschinen kann die Buchwert-Abschreibungsmethode angewandt werden, so dass die Wertminderung mit einem höheren Abschreibungssatz VII. Steuersystem 134 angesetzt werden kann. Die Abschreibungssätze werden berechnet, indem der übliche Satz mit einem bestimmten Faktor (per Gesetz zwischen 1,2 und 2,0) multipliziert wird. Andererseits ist es auch möglich, die angeführten Wertminderungs- und Abschreibungssätze zu verringern, doch darf die Verringerung 50 % nicht überschreiten. Es gibt 10 Gruppen von Wertminderungs- und Abschreibungssätzen. Hier die wichtigsten Abschreibungssätze im Jahre 2003: Gebäude Bauten Maschinen und Anlagen (allgemein) Sonstige Maschinen und Anlagen Fahrzeuge Computersysteme Abschreibung 2,5 % 4,5 % 10 % 7 %-25 % 20 % 30 % Die Regierung unterbreitete eine Reihe von Vorschlägen, die einige Aspekte des Steuerrechts radikal ändern werden. Die vorgeschlagenen Veränderungen beinhalten präziser gefasste Regelungen hinsichtlich der Besteuerung von Nichtresidenten, die Einführung einer vierteljährlichen MwSt-Berechnung für kleinere Unternehmen auf Cash-Basis und Vereinfachungen bezüglich der Körperschaftssteuer. Aktualisierte Details dazu sind auf der Grant Thornton-Internetseite www.pkgt.org, Publikationen, zu finden. Doppelbesteuerungsabkommen Polen befolgt das Modell des OECD-Übereinkommens bei seinen Verhandlungen über Steuerabkommen. Bis zum Juni 2002 hatte Polen mit 79 Ländern Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet. Diese Abkommen stützen sich auf das Prinzip der Gegenseitigkeit und tragen in der Praxis zur Reduzierung bzw. Eliminierung von Steuern bei. Eine Lise der Staaten, mit denen Polen DBA-Abkommen unterzeichnet hat, finden Sie in Anhang 6. Business in Polen 135 VIII. IMMOBILIEN UND BAUWIRTSCHAFT Gesetzlicher Rahmen für Immobilien Die rechtlichen Grundlagen über die Nutzung und das Eigentum von Immobilien durch Ausländer in Polen sind: • das Gesetz über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer vom 24. März 1920; • das Gesetz über die Entwicklung von in Staatseigentum befindlichem und für die landwirtschaftliche Nutzung bestimmten Agrarflächen vom 19. Oktober 1991; • das Gesetz über die Verwaltung von Immobilien vom 21. August 1997. Entsprechende Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches, des Verwaltungsrechts sowie die Entscheidungen des Obersten Gerichts finden auf alle Angelegenheiten Anwendung, die durch die vorgenannten Gesetze nicht geregelt werden. Formen des Immobilieneigentums Das polnische Rechtssystem unterscheidet zwischen drei Rechtsgruppen hinsichtlich Grund- bzw. Immobilienbesitzes: „Realrechte“, „Beschränkte Realrechte“ und „Vertragsrechte“. Der Grund für diese Unterscheidung entspringt dem Umfang an Rechten und Pflichten, die von den jeweiligen Immobilienhaltern bzw. –nutzern eingegangen werden. Es gibt zwei Formen des Immobilieneigentums in Polen, die denen in anderen Ländern ähneln: • Eigentum - entspricht dem absoluten Recht „in rem“, • Ewiger Nießbrauch (mindestens 40, höchstens 99 Jahre, erneuerbar) - eine Art von „in rem“ Recht, das dem Erbbaurecht entspricht. Dieser Rechtsanspruch ist mit der Entrichtung einer jährlichen Pachtgebühr an den Besitzer der Immobilie (den Staat bzw. die Kommune) verbunden. Bauten und Gebäude, die auf dem Erbpachtgrund entstehen bzw. errichtet werden, sind Eigentum des Pächters. Beide Formen des Eigentums an Grund bzw. Immobilien können gemäß polnischem Recht als Kreditsicherungen (Hypotheken) genutzt werden. Eigentum an Immobilien kann frei übertragen werden, doch muss die Eigentumsübertragung in Form einer notariellen Urkunde geschehen und in das Grundbuch eingetragen werden. Das polnische Zivilgesetzbuch sieht eine Reihe von beschränkten „in rem“ Rechten vor, z.B.: Nießbrauchrecht an fremdem Eigentum, 136 VIII. Immobilien und Bauwirtschaft Hypotheken, Eigentumsrechte an Genossenschaftswohnungen, Genossenschaftsgeschäftsräumen sowie genossenschaftlichen Einfamilienhäusern. Vertragliche Eigentumsrechte - Miete und Pacht • „Miete“ (Najem) - Der Eigentümer sichert dem Mieter gegen Mietzahlung die Nutzung von Wohn- bzw.- Geschäftsräumen für eine bestimmte Frist (nicht länger als 10 Jahre) oder auf unbestimmte Zeit zu; • „Pacht“ (Dzierżawa) - Der Eigentümer sichert dem Pächter gegen Entgelt zu, dass dieser den Grund und Boden binnen eines bestimmten Zeitraums (nicht länger als 30 Jahre) oder auf unbestimmte Zeit nutzen kann und Vorteile daraus ziehen kann. (ausgeschlossen Bodenschätze). Erwerb von Immobilien durch Ausländer Das Gesetz über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer von 1920 regelt die Eigentumsrechte von Ausländern an Grund und Boden sowie Immobilien. Das Gesetz wurde im Mai 1996 verändert und liberalisiert. Als „Ausländer“ gelten: 1. natürliche Personen, die keine polnische Bürger sind, 2. Rechtspersonen mit Firmensitz im Ausland, 3. zwischen den o.g. Personen, oder nach ausländischem Recht gegründete Unternehmen mit Firmensitz im Ausland, 4. eine Partnergesellschaft oder ein Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit mit Firmensitz in Polen, die von den o.g. unmittelbar bzw. mittelbar kontrolliert wird. Im Allgemeinen erfordert der Erwerb von Grund und Boden oder die Übernahme des Nießbrauchrechts, gleichermaßen auch die Übernahme von Anteilen an einem Unternehmen mit Sitz in Polen, das den Rechtstitel bzw. das Nießbrauchrecht an Grund und Boden besitzt, eine Genehmigung des Ministers für Innere Angelegenheiten und Verwaltung. Genehmigungen werden von der Abteilung Genehmigungen und Lizenzen (Departament Zezwoleń i Koncesji) des Ministeriums für Innere Angelegenheiten und Verwaltung in Form einen Bescheids nach Prüfung eines entsprechenden Antrags des Ausländers erteilt. Die Genehmigung ist ein Jahr nach Ausstellungsdatum gültig. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kommen die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensrechts zur Anwendung. Gegenwärtig benötigt ein Ausländer in den nachfolgend genannten Fällen keine Genehmigung: Business in Polen • • • • • • • 137 Kauf von Immobilien durch Ausländer, die mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre in Polen gelebt haben, von dem Tag an gerechnet, an dem sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten haben; Kauf von Immobilien durch Ausländer, die mit polnischen Bürgern/innen verheiratet sind und in Polen mindestens zwei aufeinanderfolgende Jahre gelebt haben, von dem Tag an gerechnet, an dem sie die eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten haben, und insofern die Immobilie zu einem Teil des ehelichen Vermögens wird; Erwerb von Immobilien durch Ausländer, wenn sie am Tage des Erwerbs berechtigt sind, den Eigentümer zu beerben, sofern der Eigentümer des Rechtstitels an dem Eigentum mindestens fünf Jahre lang Inhaber der Erbpachtrechts bzw. Eigentümer war; Kauf einer Eigentumswohnung durch Ausländer; Kauf eines Grundstücks durch eine Partnergesellschaft oder ein Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit mit Firmensitz in Polen, die von den unter 1., 2. und 3. genannten. unmittelbar bzw. mittelbar kontrolliert wird, im Einklang mit deren satzungsmäßigen Zwecken, sofern die Gesamtfläche des Grundstückes im Stadtbereich 0,4 ha nicht überschreitet; Erwerb einer Immobilie durch Ausländer als Bank und gleichzeitigem Hypothekengläubiger, im Resultat einer ergebnislosen Auktion bei Zwangsvollstreckungen; Erwerb bzw. Übernahme von Aktien bzw. Anteilen an Unternehmen (s. Art. 3c des Gesetzes über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer) durch eine Bank mit juristischer Rechtspersönlichkeit (s. Art. 1 Abs. 2, Pkt. 4) aufgrund von Ansprüchen der Bank aus Bankdienstleistungen. Die Ausnahmeregelung betr. der Einholung von Genehmigungen gilt nicht für Immobilien, die in Grenzgebieten gelegen sind, desgleichen, wenn die Gesamtfläche des in landwirtschaftlichen Gebieten gelegenen Grund und Bodens die Fläche von 1 ha übersteigt. Darüber hinaus genießen EU-Unternehmer laut Art. 7 des Gesetzes bestimmte Präferenzen. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass einem Unternehmer aus der Europäischen Union eine entsprechende Genehmigung zu erteilen ist, wenn das Unternehmen bzw. deren Niederlassung auf dem Territorium Polens gegründet ist und die Genehmigung für die Durchführung der Geschäftstätigkeit, zu deren Zweck das Unternehmen bzw. Niederlassung eingerichtet wurde, notwendig ist. Eine Genehmigung kann nur dann zurückgenommen werden, falls dies sozialpolitische Aspekte, Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder der Gesundheitsschutz erfordern VIII. Immobilien und Bauwirtschaft 138 Im Jahr 2002 hat der Minister für Innere Angelegenheiten und Verwaltung 1.595 Genehmigungen für den Kauf von Liegenschaften bzw. Immobilien an Ausländer erteilt. Die meisten von ihnen (1.223) betrafen ausländische Unternehmen, die in Polen Investitionen tätigten. 450 Genehmigungen wurden zwecks Erwerb von Aktien bzw. Anteilen an polnischen Gesellschaften ausgestellt, die Immobilien in Polen eigneten. Die Zahl der Genehmigungen, die zwecks Kauf von Grundstücken bzw. Immobilien ausgestellt wurden, sowie die Summe der Grundstücksflächen, für die Genehmigungen erteilt wurden, werden im folgenden Diagramm veranschaulicht und sind in gewisser Weise Maßstab für das Interesse ausländischer Investoren an Polen. Genehmigungen für den Kauf von Grundstücken durch Ausländer 40000 1595 1536 1478 1454 2000 0 1500 1000 500 Anzahl der Genehmigungen 604 5000 565 10000 1342 15000 967 20000 1291 25000 2304 2001 30000 876 Gesamtfläche (in ha) 35000 2187 2500 0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Im Jahre 2002 erhielten ausländische Unternehmen im Rahmen von Investitionsvorhaben Genehmigungen für den Erwerb von ca. 4.800 ha Grund und Boden, bei 372 Einzelpersonen waren es Genehmigungen für etwas über 100 ha. Die Genehmigungen betrafen vor allem Grund und Boden in Zentral- und Südwestpolen. Im Jahre 2002 wurden die größten Flächen von Unternehmen und natürlichen Personen aus Deutschland, gefolgt von Antragstellern aus den Niederlanden, erworben. Nach Angaben des Ministeriums für Innere Angelegenheiten und Verwaltung erhielten in den Jahren 1990-2002 Ausländer die Erlaubnis erteilt, insgesamt etwa 34.165 ha Grund und Boden in Polen zu erwerben. Geschäftsabschlusskosten • • • Erwerb eines Unternehmens: Stempelgebühr für Firmenanteile: 1 %; Erwerb einer Immobilie: Liegenschaft: keine MwSt., Stempelgebühr: 2 %, Gebäude: falls MwSt.-Zahler -MwSt. 22 %, keine Stempelgebühr, falls Nicht-MwSt.-Zahler -Stempelgebühr 2 %, keine MwSt.; Leasing: MwSt. 22 %. Business in Polen 139 Zusätzlich anfallende Kosten • • • • • Genehmigungsgebühr: 1.000 PLN; Notargebühr: abhängig vom Immobilienwert, Maximalwertbemessung; Bei Unternehmensgründung: s. Anhang 2; Gerichtskosten: vertragsabhängig; Vermittlungsgebühr: Kauf: 1 - 2 % des Vertragswertes, Pacht: 10 - 15 % des jährlichen Pachtzinses plus MwSt., in der Regel vom Besitzer zu entrichten. Immobiliensteuer • • • Die Höhe der Immobiliensteuer wird auf der Grundlage der jährlich vom Minister der Finanzen erlassenen Höchstsätze von der Gemeinde bestimmt (s. auch Abschnitt VII). Die jährliche Nießbrauchsteuer ist auf 3 % des Wertes der Erbpacht festgelegt. Eigentümer von bestimmtem Immobilienarten, einschließlich Besitzer von Agrarflächen, müssen eine Agrarsteuer bezahlen. Die Höhe hängt von der Größe, dem Typ, der Bonität und dem jeweiligen Steuerbezirk ab. Professionelle Dienstleistungen auf dem Immobilienmarkt Das Gesetz über die Verwaltung von Immobilien (verabschiedet am 21. August 1997) und die Durchführungsbestimmungen (herausgegeben vom Ministerrat im Jahre 1998) regeln die berufliche Tätigkeit auf dem Immobilienmarkt. Staatlich geprüfte Immobiliensachverständige Seit dem 1. Januar 1998 sind nur staatlich zugelassene Immobiliengutachter befugt, Bewertungen von Vermögensteilen durchzuführen. Jede Person, die diesen Beruf ausüben möchte, muss folgende Qualifikationen aufweisen: • Geschäfts- und Rechtsfähigkeit; • sie darf nicht wegen einer strafbaren Handlung verurteilt sein, die dem Berufsimage abträglich ist; • Hochschulabschluss; • Abschluss eines postgradualen Studium in der Fachrichtung Bewertung von Sachanlagen und Vermögensteilen; • einschlägige Berufserfahrung; • erfolgreicher Abschluss des Qualifizierungsverfahren, das vom Staatlichen Zulassungskomitee durchgeführt wird; • Lizenz, ausgestellt vom Amt für Wohnungswesen und Stadtentwicklung. 140 VIII. Immobilien und Bauwirtschaft Das Gesetz legt den Immobiliensachverständigen die Pflicht auf, ihren hohen Wissensstand durch Weiterbildung zu vervollkommnen, ebenso existiert ein Komitee für Fragen der beruflichen Ethik, dem sie sich zu verantworten haben. Es gibt zur Zeit etwa 3.500 staatlich geprüfte Immobiliengutachter, die bei lokalen Geschäftsstellen der Polnischen Föderation der Verbände der Immobiliengutachter eingeschrieben sind. Die Föderation ist Mitglied der Europäischen Gruppe hauptamtlicher staatlich geprüften Gutachter (TEGOVA) und des Internationalen Komitees für Standardevaluierung (IVSC). Immobilienmakler Das Gesetz über die Verwaltung von Immobilien bestimmt, dass ausschließlich Personen mit Berufszulassung Immobiliengeschäfte durchführen dürfen. Personen, die die vom Amt für Wohnungswesen und Stadtentwicklung festgelegten Qualifikationskriterien erfüllen, können eine Lizenz als hauptberuflicher Immobilienmakler beantragen. Kriterien: • Oberschulabschluss; • Abgeschlossene Fachhochschule oder Spezialkurse; • abgeschlossenes Verfahren vor dem Staatlichen Ernennungskomitee; • Lizenz, ausgestellt vom Amt für Wohnungswesen und Entwicklung. Immobilienhändler sind verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit geltendem Recht und entsprechenden Verordnungen auszuüben. Zudem müssen sie die beruflichen und berufsständischen Normen befolgen sowie für einen gleichbleibend guten Wissensstand sorgen. Die Immobilienhändler unterstehen einem Komitee für Standesrichtlinien. Der polnische Immobilienverband legt als Organisation der Immobilienhändler die Berufsstandards einschließlich der ethischen Geschäftspraktiken fest. Der Verband arbeitet mit ähnlichen Organisationen in der ganzen Welt eng zusammen. Immobilienverwalter Immobilienverwalter sind nach Maßgabe des Gesetzes Personen, die über die erforderlichen Qualifikationen und eine Lizenz verfügen, um Immobilien im Namen des Eigentümers zu verwalten. Immobilieneigentümer benötigen keine Lizenz, um ihr Eigentum zu verwalten. Die Kriterien für eine Lizenzvergabe an Berufsimmobilienverwalter ähneln denen für Immobilienhändler. Laut neuen Vorschriften müssen Personen, die Dienstleistungen als Immobilienverwalter anbieten, versichert sein. Vertreten wird diese Berufsgruppe durch den Polnischen Verband der Immobilienverwalter. Business in Polen 141 Immobilienmarkt nach Segmenten Bürogebäude Angebot Der Bestand an modernen Büroimmobilien in Warschau hat im Jahre 2002 weiter zugenommen. Über 200.000 m2 neuer Büroflächen bereicherten das Angebot am Immobilienmarkt. Der größte Teil (83 %) betraf neu entstandene Bürokapazitäten in peripheren Geschäftslagen (NCL). Eine Zunahme des Angebots von gegenwärtig im Entstehen befindlichen Büroflächen in zentralen Geschäftslagen (CBD) in einer Gesamtfläche von über 100.000 m2 wird im Laufe des Jahres 2003 erwartet. Ausgehend von einer kontinuierlichen Geschäftstätigkeit von Projektentwicklern und einem zunehmenden Wettbewerb in diesem Marktsegment ist abzusehen, dass die Qualität neuer Projekte ein noch höheren Niveau aufweisen und der Marktanteil erfahrener Projektentwickler zunehmen wird. Neue Projekte von Bürokomplexen gehen nicht nur mit Mietanforderungen und dem diesbezüglichen Bedarf einher, sondern sind vor allem auf die Erwartungen von Investoren ausgerichtet. Der Mangel an hochwertigen institutionellen Produkten veranlasst Investoren, sich bereits in einem frühen Stadium des Projektentwicklungsprozesses festzulegen (z.B. durch Erwerb im Voraus), um sich die qualitativ besten Angebote zu sichern. Büroimmobilien – Auflaufender Bestand und jährlicher Zuwachs 1600 C B D -B e sta nd (in 1.000 m 2) 1400 250 1200 200 1000 800 150 600 100 400 50 200 0 N C L -B e sta nd (in 1.000 m2) 300 0 1995 1996 1997 1998 1999 C B D -B e sta nd kum ula tiv C B D -Z uw a c hs p.a . * Schätzungen 2000 2001 2002 2003* 2004* 2005* N C L -B e sta nd kum ula tiv N C L -Z uw a c hs p.a . Quelle: Cushman & Wakefield Healey & Baker, 2003 VIII. Immobilien und Bauwirtschaft 142 Nachfrage Im Jahre 2002 wurden Anzeichen einer Erholungsphase am Markt sichtbar. Ungeachtet rezessiver gesamtwirtschaftlicher Erscheinungen stieg die Bedarfsrealisierung mit über 237.000 m2 um 30 %. Fast 29 % des Gesamtbedarfs wurden über Vermietungen, weitere 19 % über Mietverlängerungen realisiert. Im Jahre 2002 war der Bedarf mit 77 % in peripheren Geschäftslagen wesentlich größer als in zentralen Geschäftslagen (23 %). Das Niveau an Leerständen blieb über das Jahr 2002 stabil. Vermietung Die Mietpreise sollten sich im Jahre 2003 dem erwarteten hohen Angebot anpassen. Das Entstehen von erstklassigen Marktsegmenten in zentralen und peripheren Geschäftslagen Warschaus sollte sich fördernd für eine Investitionsentscheidung auswirken und die einnahmeseitigen Erwartungshaltungen des Marktes stabilisieren. Büroimmobilien – Mietpreise USD / m2 / Monat 50 40 30 20 10 0 1995 1996 1997 1998 NCL -Durchschnitt CBD -Durchschnitt * Schätzungen 1999 2000 2001 2002 2003* NCL-Oberklasse CBD-Oberklasse Quelle: Cushman & Wakefield Healey & Baker, 2003 Einzelhandel Angebot Die Entwicklung des Einzelhandels hat in Polen in allen Großstädten, Warschau eingeschlossen, weiter zugenommen. In der polnischen Hauptstadt wurden im Jahre 2002 über 100.000 m2 Verkaufsfläche an den Einzelhandel übergeben. Wachstumstendenzen werden sowohl in anderen großen, aber auch in kleineren Städten, in denen der Einzelhandel mit neuen Einkaufsobjekten die Ziele seiner Expansionspläne realisiert, sichtbar. Der Bereich Einzelhandelslager, in dem gegenwärtig viel Bewegung zu verzeichnen ist und der hochwertige Produkte und eine langfristige Mietsicherung Business in Polen 143 bietet, eröffnet ebenfalls für institutionelle Investoren neue Geschäftsmöglichkeiten. Landesweit ist ein zunehmender Wettbewerb in verschiedenen Marktsegmenten zu beobachten, der eine Ausdehnung bereits existierender Schemata und geplanter neuer Entwicklungsrichtungen mit sich bringen wird. Jedoch steht die Auswahl des qualitativ besten Produkts auf der Prioritätenliste von Investoren ganz oben. Dies wird für den Markt zu einem Test nach der ersten Entwicklungsphase in diesem Segment werden. 3 000 600 2 500 500 2 000 400 1 500 300 1 000 200 500 100 0 Zuwachs p.a. (in 1.000 m2) Gesamtbestand (in 1.000 m2) Einzelhandel – Auflaufender Bestand und jährlicher Zuwachs 0 1996 1997 1998 1999 Warschau-Gesamtbestand Gesamtbestand in anderen Städten (65) Zuwachs p.a. in 7 weiteren Großstädten * Schätzungen 2000 2001 2002 2003* 2004* Gesamtbestand in 7 weiteren Großstädten Warschau-Zuwachs p.a. Zuwachs p.a. in anderen Städten (65) Quelle: Cushman & Wakefield Healey & Baker, 2003 Nachfrage Der Einzelhandelsimmobilienmarkt verzeichnete im Jahre 2002 ungeachtet der globalen wirtschaftlichen Rezessionserscheinungen und dem zunehmenden Wettbewerb eine gesunde Entwicklung. Der Bedarfslage kam eine Reihe von neuen Projektentwicklungen entgegen, das Belegungsniveau war hoch. Die weitere Anwendung existierender Projektentwicklungen, insbesondere auch auf dem wettbewerbsträchtigen Markt Warschaus, war Ausdruck einer erfolgreichen strategischen Ausrichtung. Vermietung Das erzielte Mietpreisniveau bei einigen Projektentwicklungen bestätigte deren kommerziellen Erfolg und damit wurden echte Maßstäbe hinsichtlich der Projektpositionierung in unterschiedlichen Marktsegmenten gesetzt. Im Bereich Ladengeschäfte wurde im Jahre 2002, parallel zu erfolgten innerstädtischen Sanierungsprojekten, ebenfalls Zuwachs verzeichnet. Das Mietpreisniveau zwischen neuen und VIII. Immobilien und Bauwirtschaft 144 älteren Ladengeschäften variiert erheblich. In diesem Segment ist jedoch das Investitionsinteresse zunehmend, was zu einer größeren Transparenz sich verändernder Marktsegmente führen sollte. Einzelhandel – Vermietung USD / m2 / Monat 100 80 60 40 20 0 1996 1997 1998 1999 Ladengeschäfte Boutique-Läden Mittelwert * Schätzungen 2000 2001 2002 2003* Exclusivlagen Geschäft mittlerer Größe Quelle: Cushman & Wakefield Healey & Baker, 2003 Industrie/Gewerbe Angebot Zu den Immobilienunternehmen, die bereits in diesem Marktsegment seit über 5 Jahren tätig sind, sind erfahrene internationale Projektentwickler hinzu gekommen. Bauliche Aktivitäten werden von einer gesunden Bedarfslage an Logistikflächen bestimmt und dienen als Grundlage für die weitere landesweite Expansion im Einzelhandel. Die sog. „built-to-suit“-Projekte, einschließlich einer entsprechenden Infrastruktur, haben sich am Markt besonders bewährt. Die Aufnahmefähigkeit des Marktes im Raum Warschau ist nach wie vor hoch, verstärkte Aktivitäten sind in der Umgebung anderer polnischer Großstädte zu verzeichnen. Neben der Hauptstadt sind gegenwärtig die Stadt Łódź und die Region Schlesien von besonderer Attraktivität hinsichtlich der Ansiedlung derartiger Projekte. Business in Polen 145 1200 250 1000 200 800 150 600 100 400 50 200 0 0 1997 1998 1999 2000 Bestand auflaufend * Schätzungen 2001 2002 Bestand p.a. (in 1.000 m2) Gesamtbestand (in 1.000 m2) Industrie- und Gewerbeflächen – Auflaufender Bestand und jährlicher Zuwachs 2003* Järlicher Zuwachs Quelle: Cushman & Wakefield Healey & Baker, 2003 Bedarf In der Region Warschau ist das Leerstandsniveau in diesem Marktsegment von 25 % im Jahre 2000 auf gegenwärtig nur 12 % gefallen. Es wird erwartet, dass die Rolle Polens im gesamteuropäischen Vertriebsnetz mit dem EU-Beitritt zunehmen wird. Die Größe des Inlandsmarktes und die geographische Lage des Landes, als das Tor zu den entsehenden attraktiven Ostmärkten, sollten Unternehmen erneut davon überzeugen, in Polen regionale Vertriebszentren anzusiedeln. Die Nachfrage nach Gewerbeflächen sollte mit dem wirtschaftlichen Wachstum, insbesondere nach dem EU-Beitritt, erneut zunehmen. Vermietung Das Mietpreisniveau erreichte im Jahre 2002 einen Tiefstand, da sich die Mehrheit von Geschäftsabwicklungen auf außerhalb von Städten gelegenen Lager- und Gewerbeflächen, die von Logistikunternehmen betrieben werden, konzentrierte. VIII. Immobilien und Bauwirtschaft 146 USD / m2/ Monat Industrie- und Gewerbeflächen – Vermietung und Leerstände 12 30% 10 25% 8 20% 6 15% 4 10% 2 5% 0 0% 1997 1998 1999 Vermietung * Schätzungen 2000 2001 2002 2003* Leerstand Quelle: Cushman & Wakefield Healey & Baker, 2003 Bauwirtschaft Die Geschäftsaktivitäten der Bauwirtschaft haben in den Jahren 1997-2000 stark zugenommen. Zu diesem Wachstum kam es hauptsächlich dank ausländischer Investitionen in den Bereichen Industrie-, Einzelhandel- und Bürogebäude, aber auch die durch polnisches Kapital getätigten Investitionen nahmen zu. Im Jahre 2001 verkehrte sich diese Tendenz zum ersten Mal nach 10 Jahren Wachstum in ihr Gegenteil. Im Jahre 2002 sank die Produktion der hiesigen Bauwirtschaft um 8 %. Ausschlaggebend für das Gesamtergebnis der Branche waren eine rückläufige Tendenz von 8 % im Privatsektor und Produktionseinbußen von 15 % bei staatlichen Bauunternehmen. Im Jahr 2002 ist der Anteil des Privatsektors an der Bauwirtschaft weiter angestiegen und erreichte ca. 98 %. Neuinvestitionen und Modernisierungsprojekte herrschen in diesem Wirtschaftszweig vor. Sie belaufen sich auf 72,4 % der Gesamtvorhaben, Instandhaltungen und Reparaturen auf 27,6 %. Laut Angaben des Hauptamtes für Statistik kamen im Jahre 2002 106.105 neue Wohnungen auf den Markt und der Bau von 76.961 neuer Wohnungen wurde in Angriff genommen. Ende des Jahres befanden sich ca. 696.700 Wohnungen in Bau. Business in Polen 147 IX. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND GEISTIGES EIGENTUM Am 22. August 2001 trat das neues Gesetz über gewerbliche Schutzrechte vom 30 Juni 2000 in Kraft, das 4 vorher geltende Gesetze (Gesetz über Erfindungen, Markenzeichen, Patente und das Patentamt) ablöste. Die neuen gesetzlichen Rahmen regeln die Bereich Erfindungen, Gebrauchsmuster, Industriedesign, Markenzeichen, geographische Indikatoren, Schaltpläne, sowie die Grundsätze deren Anwendung durch verschiedenen Einrichtungen und Vergütungsrichtlinien für Erfinder. Patentgesetze Polen ist Vertragspartei der Stockholmer Fassung der Pariser Konvention über gewerbliche Schutzrechte. Seit 1990 ist Polen ebenso Signatarstaat des Vertrags über Kooperation im Patentwesen. Das Gesetz über gewerbliche Schutzrechte reguliert den Schutz von Erfindungen durch Patente und Gebrauchsmuster. Falls jedoch durch internationale Vereinbarungen spezielle Verfahrensweisen für den Patentschutz festgelegt sind, dann erstreckt sich das Gesetz über gewerbliche Schutzrechte auf die Bereiche, die durch die internationale Vereinbarung nicht tangiert werden bzw. in die Kompetenz nationaler Behörden fallen. Anmeldungen sind beim Polnischen Patentamt einzureichen. Ausländische Antragsteller müssen sich durch polnische Patentanwälte vertreten lassen. Eingetragene Patente haben eine Geltungsdauer von 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der Einreichung. Patente für die Produktherstellung umfassen ebenso die Produkte, die aus dem Herstellungsprozess resultieren. Das Schutzrecht eines Gebrauchsmusters ist 10 Jahre gültig. Zur Erhaltung des Patents oder Schutzrechts sind Jahresgebühren zu zahlen. Patente werden nicht erteilt für: • Erfindungen, deren Anwendung Prinzipien von öffentlicher Ordnung und des Gemeinwohls entgegenstehen, • neue Pflanzen- und Tierzüchtungen sowie rein biologische Verfahren zur Pflanzen- oder Tierzucht, wobei dies nicht für mikrobiologische Kultivierungsverfahren im Pflanzen- und Tierzuchtbereich und deren Ergebnisse zutrifft, • operative und therapeutische Methoden der Behandlung von Krankheiten sowie diagnostische Methoden in Human- und Veterinärmedizin, ausgeschlossen Produkte, die für die Diagnose und Behandlung eingesetzt werden. Patente werden nach Prüfung einer Erfindung auf Innovativität, Originalität der Forschungstätigkeit und kommerzieller Relevanz erteilt. Ein Gebrauchsmuster muss neu, nützlich und in Form, Aufbau bzw. Struktur Beständigkeit aufweisen. 148 IX. Gewerbliche Schutzrechte und geistiges Eigentum Das Patent bzw. Schutzrecht eines Gebrauchsmusters verleiht dem Inhaber das ausschließliche Nutzungsrecht auf dem Territorium Polens für den Zeitraum der Gültigkeitsdauer. Das ausschließliche Recht darf jedoch nicht missbraucht werden, insbesondere nicht durch unzulässige Monopolpraktiken. Insbesondere finden Patentrechte dann keine Anwendung, wenn zur Nutzung Dritte notwendig sind, um entsprechenden Marktbedürfnissen zu entsprechen, und falls das öffentliche Interesse dies erforderlich macht, des weiteren in dem Fall, insofern Quantität bzw. Qualität des Produkts unwesentlich ist oder der Preis unbotmäßige Ausmaße annimmt. Diese Vorschrift kommt jedoch in den ersten 3 Jahren nach der Patentregistrierung nicht zur Anwendung. Die Verweigerung von Patentrechten wie auch die Verhinderung oder Beseitigung eines nationalen Notstands können Anlass für die Beantragung einer Zwangslizenz sein. Spezielle Lizenzvorschriften gibt es nicht. Der Inhaber eines Patents oder einer ausschließlichen Lizenz hat das Recht, wegen Gewinnminderung und/ oder Schadens auf Unterlassung zu klagen. Strafrechtliche Verfolgung droht bei falscher Kennzeichnung und Schutzrechtsverletzung. Die Kennzeichnung von Produkten mit einer Patentnummer ist üblich, aber nicht vorgeschrieben. Erwähnensewert ist, dass das neue Gesetz über den Gewerbeschutz vom 6. Juni 2002 eine Reihe neuer, zusätzlicher Schutzrechte definiert, die mit dem EU-Beitritt Polens in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an greifen diese zusätzlichen Schutzrechte auf dem gesamten Territorium der Republik Polen, gestützt auf die Regelungen über zusätzliche Schutzzertifikate für medizinische Produkte und Pflanzenschutzmittel in der Europäischen Union. Markenzeichen Polen ist Vertragspartei des Madrider Abkommens über die Registrierung von Markenzeichen und den Schutz vor falschen oder irreführenden Angaben über die Herkunft von Waren. Seit 1991 ist Polen auch Vertragspartei des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Markenzeichen - seit Frühjahr 1997 auch des zu diesem Abkommen gehörenden Protokolls. Folgende Arten der Kennzeichnung sind registrierbar: • Markenzeichen für Waren (Warenzeichen), • Markenzeichen für Dienstleistungen, • Kollektive Markenzeichen, • Gütesiegel. Business in Polen 149 Die Anmeldung muss die Waren und Dienstleistungen beschreiben, die durch ein eingetragenes Markenzeichen gekennzeichnet werden sollen. Das Anmeldeverfahren, die gewährten Rechte und die Arten registrierbarer und nicht registrierbarer Markenzeichen sind im o.g. Gesetz über gewerbliche Schutzrechte geregelt. Anmeldungen werden beim Polnischen Patentamt eingereicht. Ein Vorrang nach Maßgabe der Pariser Konvention kann gegebenenfalls geltend gemacht werden. Ein eingetragenes Markenzeichen gilt 10 Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Anmeldung, es sei denn, es ist erwiesenermaßen in 5 aufeinander folgenden Jahren nicht benutzt worden. Die Registrierung kann für weitere 10 Jahre erneuert werden.Nach der Eintragung kann der Inhaber des Markenzeichens einem Dritten eine Lizenz erteilen. Bei Schutzrechtsverletzung kann er oder der Lizenznehmer rechtliche Maßnahmen ergreifen. Das Schutzrecht kann auf eine geographische Region bzw. deren Bezeichnung erweitert werden, sofern die Bezeichnung auf einen bestimmten Ursprungsort bzw. ein Gebiet, mit dem das Produkt assoziiert werden kann, in Zusammenhang gebracht wird bzw. falls Produkteigenschaften mit einer sie näher bestimmenden Bezeichnung verbunden sind. Ausländische Antragsteller müssen sich in Polen durch einen örtlichen Patentanwalt vertreten lassen. Das Patentamt Polens verfügt über eine entsprechende Liste zugelassener Patentanwälte (www.uprp.pl). Urheberrechte (Copyrights) Urheberrechte werden in Polen durch das Gesetz über Urheberrechte und verwandte Rechte vom 4. Februar 1994 geschützt. Das Gesetz hat im Juni 2000 und im Oktober 2002 wesentliche Änderungen erfahren. Die Neufassung wird den Anforderungen zeitgemäßer internationaler Standards gerecht und entspricht den Prinzipien des freien Handels mit geistigem Eigentum und ist EU-Regelungen angepasst. Der Umfang des urheberrechtlichen Schutzes ist beträchtlich erweitert worden. Das neue Gesetz bezieht sich nicht nur auf den Schutz des Urheberrechts im traditionellen Sinn, sondern auch auf ihm verwandte Rechte. Das Gesetz trifft für neue Rechte und neue Rechtsinhaber eine Regelung, die letztere in die Lage versetzt, selbst zu entscheiden, wie der Ertrag ihrer Arbeit verwendet werden soll, und es ihnen ermöglicht, die finanziellen Früchte ihrer Arbeit zu ernten. Der Kreis der neuen Rechtsinhaber umschließt Produzenten von Musik- und Videoaufnahmen sowie Fernseh- und Rundfunksender ebenso wie ausübende Künstler. Das neue Gesetz gewährt den Schutz geistigen Eigentums im Bereich von Wissenschaft, Technologie und Handwerk, unter Einschluss von Computerprogrammen, Industriedesign etc. Bei Computersoftware gibt es ähnliche Schutzmechanismen wie in EU-Ländern. 150 IX. Gewerbliche Schutzrechte und geistiges Eigentum Das Recht auf Manifestation schöpferischer Aktivitäten von individuellem Charakter in jedweder Form, ungeachtet ihres Werts, Zweck und Darstellungsart, sind geschützt. Die Schutzdauer für geistiges Eigentum ist verlängert worden und beträgt nun 70 Jahre ab dem Tode des Urhebers oder, falls das Urheberrecht einem anderen zusteht, 70 Jahre ab der Verleihung des Rechts. Das Gesetz sieht auch eine pauschale Entschädigungsregelung zum Ausgleich solcher Verluste vor, die Schöpfern, Künstlern und Produzenten durch unkontrollierte und massenhafte Reproduktion ihrer Werke für den Hausgebrauch entstehen. Produzenten und Importeure von VCRs, Tonbandrecordern, Scannern, Kopiergeräten sowie anderem audio- und videotechnischem Gerät, auch von unbespielten Tonbandkassetten, CDs etc. müssen an die Schöpfer, die ausübenden Künstler und die Hersteller eine Abgabe zahlen, die bis zu 3 % des durch den Verkauf der Produkte erzielten Erträge beträgt. Das neue Gesetz schafft die Grundlage für effizientere Verfahren zur Durchsetzung des urheberrechtlichen Schutzes. Gesetzwidrig erlangte Vermögensvorteile können eingezogen und dem wahren Rechtsinhaber zugeführt werden. Das Gesetz sieht für die Verletzung geistigen Eigentums auch Strafen, Geldstrafen und Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren, vor. Die neue Gesetzgebung hat den Schutz des Urheberrechts in Polen beträchtlich verstärkt. Sie hat auch dazu beigetragen, Erscheinungen von Produktpiraterie zurückzudrängen. Die Anpassung an den internationalen Standard des Schutzes von geistigem Eigentum schafft günstige Bedingungen für ausländische Investitionen, bei denen von solchen Rechten Gebrauch gemacht wird. Darüber hinaus schützt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb polnische und ausländische Handelsgesellschaften beispielsweise gegen: • Versuche, die Öffentlichkeit glauben zu machen, dass Waren oder Dienstleistungen aus anderer Quelle stammen als vom wahren Produzenten oder Lieferanten, • Schädigungen des Images von Handelsgesellschaften durch Weitergabe ungeprüfter Informationen oder Veröffentlichung ihres geschäftlichen oder innerbetrieblichen technisch Wissens (Betriebsgeheimnisse) etc. Business in Polen 151 X. GEWERBLICHE TÄTIGKEIT IN POLEN Gewerbliche Formen im Geschäftsleben Die polnischen Vorschriften erlauben folgende legale Formen der gewerblichen Tätigkeit: • Unternehmen, die von einer natürlichen Person betrieben werden (Einmannfirmen); sie müssen sich je nach Art und Reichweite ihrer geschäftlichen Tätigkeit registrieren lassen, • Gesellschaften bürgerlichen Rechts, gegründet nach den Bestimmungen des Polnischen Zivilgesetzbuchs, • Handelsgesellschaften, gegründet von natürlichen oder juristischen Personen nach den Bestimmungen des Polnischen Gesetzbuchs über Handelsgesellschaften, • Genossenschaften (Kooperativen), gegründet von natürlichen oder juristischen Personen, • staatseigene Unternehmen. Das Gesetzbuch über Handelsgesellschaften vom 15. September 2000 regelt zwei Gruppen von Gesellschaften: • Partnergesellschaften (eingetragene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Berufspartnerschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktienbasis), • Verbandsgesellschaften (Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Zur Basisinformation über solche Gesellschaften siehe die Rechtsausführungen in Kapitel V. Vereine, Stiftungen und Gewerkschaften können sich ebenfalls wirtschaftlich betätigen. Gründung einer Gesellschaft Aufgrund des Gesetzes über gewerbliche Tätigkeit vom 19. November 1999 können sich ausländische Gesellschaften und Ausländer (mit ausländischem Wohnsitz) in Polen in jeder legalen Form geschäftlich betätigen, wobei Gegenseitigkeit Voraussetzung ist. Das Gegenseitigkeitserfordernis gilt allerdings nicht für Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften. Die Gründung von Gesellschaften der beiden letzteren Typen durch ausländische Rechtsträger war schon nach früheren Vorschriften zulässig. Diese Typen sind für alle Geschäfte - ausgenommen die kleineren Umfangs - gut geeignet; deshalb steht zu erwarten, dass sich ausländische Geschäftstätigkeit auch künftig überwiegend solcher Gesellschaften bedient. Da die Kommanditgesellschaft der einzige andere legale Gesellschaftstyp ist, der ausländischen Investoren offen steht, ohne dass diese dafür eine 152 X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen Gegenseitigkeitsbescheinigung vom Polnischen Konsulat ihres Heimatlandes beibringen müssen, kann auch dieser Gesellschaftstyp, namentlich für kleinere Gesellschaften und Einzelpersonen, attraktiv sein. Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung Bevor das Eintragungsverfahren für eine Gesellschaft beginnen kann, müssen Satzung (Aktiengesellschaft) oder Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) fertiggestellt, ordnungsgemäß unterzeichnet und notariell beurkundet sein. Bevor diese Urkunden bei der notariellen Konsultation ihre endgültige Fassung erhalten, sollten die Rechtsberater den Gesellschaftsgründern einen Entwurf vorgelegt haben. Bei einer Aktiengesellschaft sollte die notarielle Urkunde folgende Angaben enthalten: • Firmenname und Sitz der Gesellschaft, • Gegenstand der Geschäftstätigkeit, • Dauer der Gesellschaft, falls begrenzt, • Höhe des Stammkapitals, Höhe des vor Eintragung eingezahlten Kapitals, Nominalwert der Aktien und deren Zahl, mit der Angabe, ob es sich um Inhaberoder Namensaktien handelt, • bei Sonderaktien gegebenenfalls deren Zahl und die darin verbrieften Rechte, • Namen und Anschriften der Gründer, • Zahl der Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen oder zumindest deren Höchst- und Mindestzahl sowie die Bezeichnung des Organs, das die Mitglieder ernennt, • zumindest die ungefähren Aufwendungen für die Kosten der Unternehmensgründung, • eine Zeitung/Zeitschrift für Bekanntmachungen, falls die Gesellschaft ihre Bekanntmachungen andernorts als im Amtsblatt (Monitor Sądowy i Gospodarczy) veröffentlichen will. Abgesehen davon sollte die Satzung Bestimmungen enthalten über: Zahl und Art von Dokumenten, die dem Inhaber Gewinnbeteiligungsrechte oder Ansprüche auf Anteile am Gesellschaftsvermögens verleihen, auch etwa damit verbundene Befugnisse, Zusatzverpflichtungen, die sich auf den Erwerb von Aktien, Bedingungen und Art und Weise des Rückkaufs von Aktien beziehen, Beschränkungen der Übertragbarkeit oder des Verkaufs von Aktien sowie alle Sonderrechte, die einzelnen Aktionären gewährt worden sind. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sollte die notarielle Urkunde folgende Angaben enthalten: • Name und Sitz der Gesellschaft, Business in Polen • • • • • 153 Gegenstand der Geschäftstätigkeit, Dauer der Gesellschaft, falls begrenzt, Höhe des Stammkapitals, Angabe, ob ein Gesellschafter nur einen Geschäftsanteil oder mehrere Geschäftsanteile halten darf, Zahl und Höhe der Geschäftsanteile der jeweiligen Einzelgesellschafter. Abgesehen davon sollte die Urkunde Bestimmungen über Sacheinlagen und etwaige Vereinbarungen, durch die Gesellschaftern Sondervorteile eingeräumt und/oder Zusatzpflichten auferlegt worden sind, enthalten. Weitere Dokumente, die beim Notar benötigt werden, sind: • eine Liste der Namen der Gesellschafter sowie die Höhe und Anzahl der von den Gründern gehaltenen Geschäftsanteile, • Entwurf der Bestellung des Vorstands/der Geschäftsführer, • Entwurf der Bestellung des Aufsichtsrats (obligatorisch bei Aktiengesellschaften) und der Revisionskommission, falls eine solche gesetzlich oder im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Wenn der Gesellschafter eine juristische Person ist, sind vorzulegen: • eine Kopie des Handelsregistereintrags (mit dreimonatiger Gültigkeit!), • ein Beschluss des zuständigen Organs der Gesellschaft, mit dem der Beteiligung an der zu gründenden Gesellschaft zugestimmt wird, • notariell beglaubigte Vollmachten, wenn die zeichnungsberechtigten Vertreter des Gesellschafters nicht persönlich erscheinen, sondern sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Fremdsprachige Dokumente müssen von der polnischen Botschaft oder dem polnischen Konsulat des jeweiligen Orts dahingehend bestätigt sein, dass sie entsprechend rechtlich verbindlicher Länderbestimmungen ausgestellt sind; beizufügen ist ebenso eine beglaubigte Übersetzung. Der nächste Schritt ist die Eintragung der Gesellschaft im Nationalen Gerichtsregister. Dies erledigt das Registergericht, und zwar auf einen Eintragungsantrag hin, der vom Vorstand einzureichen ist und folgende Angaben enthält: • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft, • Höhe des Grund- oder Stammkapitals (sowie Zahl und Nominalwert der Aktien bei Aktiengesellschaften), • Namen der Vorstandsmitglieder und Vertretungsregelung (sowie die Anschriften der Geschäftsführer bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), 154 • • • • • • • • • X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen Namen der Mitglieder des Aufsichtsrats (obligatorisch bei Aktiengesellschaften) und der Revisionskommission, falls eine solche gesetzlich oder im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist), Dauer der Gesellschaft, falls begrenzt, eine Zeitung/Zeitschrift für Bekanntmachungen, falls in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag vorgesehen, Aufstellung der von Gesellschaftern eingebrachten Sacheinlagen, Angabe, ob ein Gesellschafter nur einen Geschäftsanteil oder mehrere Geschäftsanteile halten darf (Gesellschaften mit beschränkter Haftung), Zahl der Vorzugsaktien und Art der Vorzüge (Aktiengesellschaften), Gesamtkapital, falls in der Satzung vorgesehen (Aktiengesellschaften), vor Eintragung eingezahltes Kapital (Aktiengesellschaften), alle Sonderrechte einzelner Gesellschafter, falls in der Satzung vorgesehen. Zu den sonst für die Eintragung benötigten Dokumenten gehören: • die Gesellschaftssatzung oder der Gesellschaftsvertrag; • Dokumente über die Bestellung der Leitungsorgane, mit genauer Bezeichnung der ernannten Mitglieder; bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung jedoch nur, wenn diese nicht im Gesellschaftsvertrag genannt sind; • Eine Erklärung aller Vorstandsmitglieder, dass sämtliche Einlagen in das Stammkapital durch die Teilhaber vollständig getätigt wurden (GmbH), bzw. das die Zahlungen für die Übernahme von Aktien und die Einbringung von Sachanlagen gemäß Gesellschaftervertrag erfolgt ist (Aktiengesellschaft); • eine von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Liste mit den Namen der Anteilseigner (Individualpersonen und Gesellschaften), der Anzahl und dem Nominalwert ihrer Anteile; • Unterschriftsproben der Vorstandsmitglieder, notariell beglaubigt oder vor Gericht persönlich geleistet. Darüber hinaus gibt es bezüglich der für die Eintragung einer Aktiengesellschaft benötigten Dokumente noch einige weitere Anforderungen gemäß Art. 320 des Gesetzbuchs über Handelsgesellschaften. Die Registriergebühr beträgt 1.000 PLN. Die Eintragung muss nach gesetzlicher Vorschrift im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht werden. Dies ist mit der Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 500 PLN verbunden. Nach der Eintragung beim Gericht muss jeder Gesellschaft eine statistische Nummer vom zuständigen Amt für Statistik zugeteilt werden. Die Zuteilung der Nummer geschieht auf Antrag der Gesellschaft; der Antrag muss enthalten: • den Namen der Gesellschaft, Business in Polen • • • 155 den Geschäftsbereich, den Zeitpunkt der Aufnahme des Geschäftsbetriebs, die geplante Anzahl der Mitarbeiter. Dem Antrag sind eine Kopie der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags und eine beglaubigte Kopie des Handelsregistereintrags beizufügen. Schließlich muss sich die Gesellschaft bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und (nach Eröffnung eines Bankkontos) beim für den Sitz des Unternehmens zuständigen Finanzamt anmelden. Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der mindestens ein Gesellschafter gegenüber den Gläubigern unbeschränkt haftet (Komplementär) und die Haftung mindestens eines Gesellschafters beschränkt ist (Kommanditist). Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden und sollte folgende Angaben enthalten: • Firmenname und Sitz der Gesellschaft, • Gegenstand der Geschäftstätigkeit, • Dauer der Gesellschaft, falls begrenzt, • Einlagen eines jeden Partners und deren Wertumfang, • Betrag, bis zu dem jeder Kommanditist gegenüber den Gläubigern haftet, • falls ein Kommanditist seine Einlage in Sachwerten leistet, muss die Sacheinlage nach Art, Wert und Person des sie leistenden Gesellschafters bezeichnet werden. Der nächste Schritt ist die Eintragung der Gesellschaft in das Nationale Unternehmensregister. Es entstehen hierbei die gleichen Gebühren wie im Falle der Registrierung anderer Handelsgesellschaften. Der Antrag auf Eintragung einer Kommanditgesellschaft muss enthalten: • Firmenname und Sitz der Gesellschaft, • Gegenstand der Geschäftstätigkeit, • Namen der Komplementäre und, hiervon gesondert, Namen der Kommanditisten, gegebenenfalls auch die Umstände, die sich auf Beschränkungen der Handlungsbefugnisse von Gesellschaftern beziehen, • Namen der zur Vertretung der Gesellschaft Berechtigten, Art und Weise der Gesellschaftsvertretung und, falls die Komplementäre bloß einzelne von Ihnen mit der Geschäftsführung beauftragt haben, die Angabe dieses Umstands, • Betrag, bis zu dem die Kommanditisten haften. 156 X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen Eine Kommanditgesellschaft entsteht mit ihrer Eintragung. Danach muss sie sich ihre statistische Nummer zuteilen lassen, sich bei der Sozialversicherung (ZUS) und nach Eröffnung eines Bankkontos beim zuständigen Finanzamt anmelden. In manchen Geschäftsbereichen erfordert die Aufnahme der Geschäftstätigkeit eine Zulassung oder Erlaubnis unabhängig davon, ob es sich um eine in- oder ausländische Gesellschaft handelt. Die genehmigungspflichtigen Geschäftsbereiche sind hauptsächlich im Gesetz über Wirtschaftstätigkeit vom 19. November 1999 aufgeführt. Anzumerken ist, dass in einigen anderen Bereichen die Genehmigungspflicht durch gesonderte Vorschriften geregelt wird. Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften Nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes über Wirtschaftstätigkeit vom 19. November 1999 können ausländische Unternehmen Zweigstellen und Vertretungen in Polen eröffnen. Anders als nach früheren Vorschriften bedarf es dazu keiner Erlaubnis. Für die Registrierung wird jedoch eine Gegenseitigkeitsbescheinigung des betreffenden polnischen Konsulats verlangt. Zweigniederlassung Ausländische Gesellschaften können auf der Basis der Gegenseitigkeit Zweigniederlassungen in Polen gründen, um auch hier, aber ausschließlich im Rahmen ihres Geschäftszwecks, tätig zu werden. Eine ausländische Firma, die eine Zweigniederlassung einrichtet, muss eine dort zu ihrer Vertretung berechtigte Person benennen. Eine Zweigniederlassung darf ihre Tätigkeit erst aufnehmen, wenn sie im Nationalen Unternehmensregister eingetragen ist. Zweigniederlassungen müssen eine getrennte Buchführung in polnischer Sprache und gemäß den polnischen Buchführungsvorschriften unterhalten. Sie sind auch verpflichtet, dem polnischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Soziales gegebenenfalls Mitteilung zu machen über: • dem Beginn der Liquidation der Stammfirma, welche die Zweigniederlassung in Polen eröffnet hat, • Verlust des Rechts eines ausländischen Unternehmens auf Geschäftstätigkeit, • dem Verlust des Rechts der Stammfirma, über ihr Vermögen zu verfügen. Darüber hinaus müssen Zweigniederlassungen den Namen der Stammfirma in der Landessprache des Firmensitzes führen, und zwar unter Angabe der (ins Polnische übersetzten) Bezeichnung ihrer Rechtsform und unter Hinzufügung der Worte „oddział w Polsce“ (Zweigniederlassung in Polen). Business in Polen 157 Vertretungen Ausländische Gesellschaften dürfen Vertretungen in Polen nur zum Zweck der Selbstdarstellung und Eigenwerbung einrichten. Dies erfordert eine Eintragung im Register der Vertretungen ausländischer Handelsfirmen, das beim Minister für Wirtschaft, Arbeit und Soziales geführt wird. Die Eintragung erfolgt auf der Grundlage eines Antrags der betreffenden Gesellschaft. Der Antrag muss in polnischer Sprache folgende Angaben enthalten: • Name, Sitz und Rechtsform der ausländischen Gesellschaft, von der die Vertretung eröffnet wird, • Eigenkapital oder Anfangskapital der Gesellschaft, • Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit, • Name und polnische Anschrift einer Person in der Vertretung, die zur Vertretung der Gesellschaft befugt ist. Dem genannten Antrag sind folgende Dokumente beizufügen: • Gründungsurkunde (Gesellschaftsvertrag, Satzung) der Gesellschaft, • Abschrift der Eintragung im Handelsregister oder eines gleichbedeutenden Dokuments, • Erklärung der Gesellschaft über die Einrichtung der Vertretung und • gegebenenfalls über den eingezahlten Betrag des Aktienkapitals. Soweit diese Dokumente fremdsprachig sind, ist ihnen eine beglaubigte Übersetzung in die polnische Sprache beizufügen. Vertretungen müssen den Namen der Gesellschaft in der Sprache ihres Registrierungslands führen, und zwar unter Angabe ihrer Rechtsform in polnischer Übersetzung und mit dem Zusatz „przedstawicielstwo w Polsce“ (Vertretung in Polen). Ebenso wie Zweigniederlassungen haben Vertretungen eine getrennte Buchführung in polnischer Sprache und gemäß den polnischen Buchführungsvorschriften zu unterhalten und müssen dem polnischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Soziales gegebenenfalls Mitteilung machen über: • Beginn oder Beendigung der Liquidation der ausländischen Firma, welche die Vertretung in Polen eröffnet hat, • den Verlust des Rechts der Firma zur Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit, • den Verlust des Rechts der Firma, über ihr Vermögen zu verfügen, und • jede Veränderung, die Angaben im Eintragungsantrag der Vertretung und den Betrag des eingezahlten Kapitals betrifft. 158 X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen Wettbewerb und Verbraucherschutz Die polnische Wettbewerbsbehörde, das Kartellamt, wurde auf der Grundlage des Gesetzes über die Bekämpfung von Monopolpraktiken und den Verbraucherschutz vom 24. Februar 1990 eingerichtet, dessen Aufgabe im der Gewährleitung der Entwicklung eines fairen Wettbewerbs, dem Schutz von Unternehmen vor Monopolpraktiken und Verbraucherinteressen besteht. Im Oktober 1996 wurden seine Kompetenzbereiche durch weitere rechtliche Bestimmungen erweitert, und sein Name in Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz umgewandelt. Die Verordnung vom 24. Februar 1990 zur Bekämpfung monopolistischer Praktiken und zum Schutz der Verbraucher war bis zum 1. April 2001 Grundlage für den Schutz des freien Wettbewerbs. Am 1. April 2001 trat die Verordnung über Wettbewerb und Verbraucherschutz vom 15. Dezember 2000 in Kraft. Die neue Verordnung ändert insbesondere die sogenannte „rule of reason“ (Vertretbarkeitsklausel), die sie nun vollständig der im EU-Recht angenommenen Formel anpasst. Sie ersetzt das relative Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Position durch ein absolutes Verbot und definiert die Verträge minderer Bedeutung, die nach der Verordnung nicht untersagt sind. Das Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz wacht über den freien Wettbewerb und schützt die Verbraucher in Polen. Der Hauptsitz des Amtes befindet sich in Warschau und es existieren weitere 9 Regionalbüros in polnischen Großstädten. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören die Bekämpfung monopolistischer Praktiken, die Fusionskontrolle und der Verbraucherschutz. Aus der Sicht ausländischer Investoren sind wahrscheinlich diejenigen Maßnahmen des Amts und seiner regionalen Dienststellen die interessantesten, die sich auf die Fusionskontrolle beziehen. Die Zustimmung des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz ist bei Unternehmensfusionen erforderlich, deren gemeinsame Umsatzhöhe in den Folgejahren 50 Mio. EUR übersteigt. Die Zustimmung des Amtes betrifft im Einzelnen: • den Zusammenschluss von zwei oder mehreren unabhängigen Unternehmen, • Übernahmen durch Erwerb von Aktien, anderen Vermögenswerten, Anteilen, eines Unternehmens oder Teilen von diesem bzw. anderweitig, sodass eine direkte bzw. indirekte Kontrolle über ein oder mehrere Unternehmen erzielt wird, • Gründung eines Joint-Venture- Unternehmens, • Erwerb von Anteilen einer anderen Gesellschaft in einem Umfang, der mindestens 25 % der Stimmen auf der Teilhaber- bzw. Aktionärshauptversammlung sichert, • Die Übernahme von Funktionen in Konkurrenzunternehmen auf Vorstandsebene bzw. in Kontrollorganen durch ein und dieselbe Person. Business in Polen 159 Ein Zusammenschluss kann erst dann wirksam werden, wenn ihn das Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz bewilligte. Die neue Verordnung beschreibt ebenso die Voraussetzungen der Befreiung von der Mitteilungspflicht (Zusammenschlüsse von Unternehmen, deren Marktanteil zusammengenommen keine Bedrohung des Wettbewerbs darstellt). Um die Effizienz des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz zu steigern, modifiziert die neue Verordnung Verfahrensvorschriften - bei wettbewerbsbeschränkenden Praktiken kann ein Untersuchungsverfahren eingeleitet werden, um ein kostenträchtigeres und umfangreiches Kartellverfahren in Fällen zu erübrigen, in denen es ausreicht, die Entscheidung anhand des in einem kürzeren Verfahren gesammelten Beweismaterials zu fällen. Außerdem sind die neuen Vorschriften auch besser auf die Bearbeitung solcher Fälle zugeschnitten, in denen die betroffenen Unternehmer eine starke Marktposition haben. Darüber hinaus kam die Frage nach der Mitteilungspflicht transnationaler (grenzüberschreitender) Firmenzusammenschlüsse auf. Artikel 1 der Verordnung über Wettbewerb und Verbraucherschutz sieht vor, dass die Verordnung auf alle wettbewerbsbeschränkenden Praktiken Anwendung findet, “deren Folgen innerhalb des Gebiets der Republik Polen eintreten oder eintreten können“. Auf Grundlage dieser Bestimmung wurde entschieden, dass Vertragsparteien transnationaler Firmenzusammenschlüsse die Absicht ihres Zusammenschlusses dem Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz mitzuteilen verpflichtet sind, wenn: • eines der Unternehmen Niederlassungen in Polen hat oder • Vertriebsnetze in Polen unterhält oder • dauernd Umsätze auf dem Gebiet Polens tätigt. Die Verordnung verbietet ausdrücklich Abreden mit dem Ziel, den Wettbewerb zu eliminieren, zu beschränken oder anderweitige Wettbewerbsverzerrungen in bestimmten Marktsegmenten herbeizuführen. Insbesondere handelt es sich hierbei um Abreden über: • direkte oder indirekte Absprachen über Preise und andere Bedingungen für den Ein- bzw. Verkauf von Waren, • Begrenzungen bzw. die Kontrolle von Produktion und Lieferungen bzw. technischen Entwicklungen oder Investitionen, • Marktaufteilungen, • Anwendung erschwerender bzw. ungleicher Vertragsbedingungen bei ähnlichen Geschäftsvorfällen mit Dritten, sodass sich daraus für diese unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen entstehen, • Vertragsabschlüsse, die der Akzeptanz und der Realisierung einer anderen Vertragspartei obliegt, ohne substantielle bzw. geschäftsübliche Beziehungen zum eigentlichen Vertragsgegenstand, 160 • • X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen Beschränkungen des Marktzugangs bzw. Verdrängung von Unternehmern, die nicht Vertragspartei sind, Bedingungen eines Bieterangebots bei Ausschreibungen, insbesondere hinsichtlich Leistungsumfang und Vergütung. Im Jahr 2002 wurden vom Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz 580 Entscheide getroffen. Dabei handelte es sich in 40 Fällen um wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, in 19 dieser Fälle sprach der Direktor des Amtes eine Untersagung aus. Darüber hinaus prüfte das Amt 169 Unternehmensfusionen., von denen 168 zugunsten der fusionierenden Unternehmen abgeschlossen wurden. In einem Fall gab es einen vorbehaltlichen Entscheid. Außerdem behandelte des Amt 353 Fälle von Marktdominanz, von denen 82 untersagt wurden. Buchführung und Rechnungsprüfung Alle Firmen, die in Polen tätig sind, müssen die Standards der polnischen Buchführung einhalten. Dabei ist das System der doppelten Buchführung zugrunde zu legen. Jede Gesellschaft muss eine Buchhaltung haben. Eine einheitliche Form ist dafür - anders nur bei staatlichen Behörden - nicht vorgeschrieben. Jedoch muss die Buchhaltung bestimmten Anforderungen genügen, insbesondere so beschaffen sein, dass sich daraus Vermögensstand, Produktionskosten und Gewinne der Gesellschaft erkennen lassen. Buchhaltungsunterlagen, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind in polnischer Währung zu erstellen und in polnischer Sprache abzufassen. In Bezug auf Richtigkeit und Transparenz der Buchhaltung und der Handelsbücher unterschieden sich die diesbezüglichen Anforderungen nicht von denen, die üblicherweise in westeuropäischen Ländern gestellt werden. Buchhaltungsunterlagen, Dokumente, Geschäftsberichte etc. müssen 5 Jahre lang aufbewahrt werden. Am 1. Januar 2002 trat auf der Grundlage der Gesetzesnovelle über Änderungen des Gesetzes über das Rechnungswesen vom 9. November 2000 ein neues Gesetz über das Rechnungswesen in Kraft. Neben einer Reihe von konkreter formulierten Bestimmungen trifft es Aussagen über die Anforderungen an buchhalterische Systeme. Anzumerken ist, dass eine Anzahl von Bestimmungen, insbesondere bezüglich des Aufbaus und der Struktur von Finanzberichten, bereits ab dem 1. Januar 2001 Gültigkeit besaß. Die Veränderungen betreffen vor allem neue Definitionen im Bereich Finanzund operatives Leasing (die eine Kapitalisierung von Leasingvorgängen mit Finanzcharakter, unabhängig von deren Rechtsform, notwendig machen) und die Einstellung nach bestimmter Zeit fälliger Steueranteile. Das Gesetz über das Rechnungswesen gibt die (optionale) Anwendung polnischer Grundsätze des Rechnungswesens (die gegenwärtig noch nicht präsent sind) vor. Fehlt Business in Polen 161 ein polnischer Standard, kann der entsprechende IAS-Standard angewendet werden. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Unternehmen nicht auf IAS-Standards zurückgreifen, da das Gesetz über das Rechnungswesen bestimmte Sachlagen nicht kennt. Laut Vorschriften über die Wirtschaftstätigkeit ist ein Unternehmer verpflichtet, geschäftliche Zahlungen über ein Bankkonto abzuwickeln, falls: • der Zahlungsbetrag 3.000 EUR überschreitet, • der Zahlungsbetrag 1.000 EUR überschreitet und im vorausgegangenen Monat der Gesamtumsatz mit demselben Partner den Wert von 10.000 EUR überschritten hatte. Der Unternehmer muss seine Absicht, ein Geschäftskonto zu eröffnen, dem zuständigen Finanzamt anzeigen. Hat er mehrere Bankkonten eröffnet, so ist er verpflichtet, eines der Konten als Hauptkonto zu bezeichnen und Bank sowie Finanzamt hiervon zu informieren. Aktiengesellschaften, Banken und Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und Rechtsträger, deren Tätigkeit dem Gesetz über den Vertrieb öffentlicher Anleihen und Investmentfonds unterliegt, haben sich einer jährlichen Bilanz- und Rechnungsprüfung zu unterziehen.Dies gilt auch für andere Gesellschaften, bei denen im vorausgegangenen Jahr mindestens zwei der folgenden Voraussetzungen erfüllt waren: • die Anzahl der Beschäftigten beträgt über 50 Mitarbeiter, • die Bilanzsumme beläuft sich auf über 2,5 Millionen EUR, • der Nettogewinn beläuft sich über 5 Millionen EUR. Der Prüfungsbericht muss dem für die Gesellschaft zuständigen Finanzamt sowie dem Registergericht vorgelegt werden; er kann von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Alle Wirtschaftsprüfer müssen der Nationalen Kammer eingetragener Wirtschaftsprüfer angehören und sind ihren Weisungen unterworfen; dort ist ebenfalls eine Liste zugelassener Wirtschaftsprüfer erhältlich. Öffentliches Auftragswesen Das öffentliche Auftragswesen in Polen unterliegt dem Gesetz über öffentliche Aufträge vom 10. Juni 1994 in der zuletzt geänderten Fassung. Das Gesetz bestimmt Grundsätze, Formen und Verfahren bei öffentlichen Aufträgen, außerdem die für das Auftragswesen zuständigen Regierungsstellen und das Verfahren der Behandlung von Einsprüchen und Beschwerden, die im Lauf des Auftragsverfahrens eingereicht werden. Mit wenigen Ausnahme bei Sonderfällen ist das Gesetz überall dort, wo öffentliche Gelder zur Finanzierung von Bauleistungen, Warenproduktion und Dienstleistungen verwendet werden, anwendbar. Im besonderen greift das Gesetz nicht bei öffentlichen Ausschreibungen für Waren und Dienstleistungen mit einem Wert unter 3.000 EUR. 162 X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen Das Amt für öffentliche Aufträge, das durch dieses Gesetz eingerichtet wurde, veröffentlicht ein Bulletin, in dem alle unbeschränkten Ausschreibungsangebote über 30.000 EUR verzeichnet sind; üblicherweise wird dabei das freihändige Vergabeverfahren gewählt. Bei Ausschreibungen mit einem Wertvolumen von über 30.000 EUR ist der Ausschreibende verpflichtet, eine Ausschreibungskommission zu bilden und ein Vadium in Höhe von 0,5 - 3 % des Ausschreibungswertes zu erheben. Bei Ausschreibungen mit geringerem Wertvolumen sind dem Ausschreibenden die Bildung einer Kommission und die Erhebung eines Vadiums freigestellt. Ein Bieter kann nur ein Angebot einreichen. Ein Angebot bleibt entsprechend den jeweiligen Ausschreibungsbestimmungen für einen bestimmten Zeitraum bindend, der jedoch 45 Tage nicht überschreiten darf. Solang Polen noch nicht EU-Mitglied ist werden im Rahmen von Ausschreibungen Inlandspräferenzen gesetzt. Gemäß Verordnung des Ministerrates über die Anwendung von Inlandspräferenzen bei der Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen vom 28. Dezember 1994 ist die Anwendung von Inlandspräferenzen hinsichtlich Neukalkulation des Preises für den Vergleich und die Bewertung von Angeboten obligatorisch. Im Fall von Warenlieferungen werden Inlandspräferenzen Anbietern gewährt, die mindestens 50 % des Wertes durch inländische Rohstoffe und Fertigprodukte bei der Realisierung der Ausschreibung bereitstellen. Bei Ausschreibungen von Dienstleistungen sind Inlandspräferenzen hinsichtlich der Bereitstellung von mindestens 50 % des Wertes über inländische Rohstoffe und Fertigprodukte verbindlich. Bei Ausschreibungen im Bauwesen sind Inlandspräferenzen ebenso hinsichtlich der Bereitstellung von mindestens 50 % des Wertes über inländische Rohstoffe und Fertigprodukte sowie die Teilnahme von inländischen Bauunternehmen an mindestens 50 % der Realisierung baulicher Leistungen verbindlich. Konkurs und Zahlungsunfähigkeit Konkurs und Zahlungsunfähigkeit sind in Polen Gegenstand zweier Durchführungsbestimmungen zum Handelsgesetzbuch von 1934, des Konkursgesetzes und des Vergleichsverfahrensgesetzes, die beide am 24. Oktober 1934 beschlossen und vielfach geändert worden sind, um alle Arten von Wirtschaftsunternehmen, Staatsbetriebe, Gesellschaften und Einzelpersonen einzubeziehen und den Bedürfnissen der modernen Wirtschaft Rechnung zu tragen. Business in Polen 163 Das Konkursrecht gleicht demjenigen entwickelter Volkswirtschaften und sieht vor, dass das in Konkurs gegangene Unternehmen das Recht der Verfügung über sein Vermögen an einen Konkursverwalter abtritt. Konkurseröffnung findet statt, wenn ein Wirtschaftsunternehmen seine Zahlungen eingestellt hat; handelt es sich aber nur um Zahlungsverzug aufgrund vorübergehender Schwierigkeiten, so ist dies kein hinreichender Konkursgrund. Bei staatlichen Unternehmen, Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder anderen juristischen Personen, die sich wirtschaftlich betätigen, ebenso bei in Liquidation befindlichen Offenen Handelsgesellschaften, eingetragenen Vereinen, Berufs-Partnerschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktienbasis wird Konkurs auch bei Überschuldung eröffnet. In allen Fällen unterliegen die Vorgänge strenger gerichtlicher Aufsicht. Tritt eine Situation ein, bei der sich ein Konkursgrund ergibt, so muss der Unternehmer binnen 2 Wochen die Konkurseröffnung beantragen. Unterlässt er dies schuldhaft, macht er sich strafbar. Auch ein Gläubiger aus der Gesellschaft kann wie jeder andere Gläubiger die Konkurseröffnung beantragen. Bei Offenen Handelsgesellschaften, eingetragenen Vereinen, Berufs-Partnerschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktienbasis ist jeder Gesellschafter oder Anteilseigner berechtigt, den Antrag auf Konkurseröffnung zu stellen, bei juristischen Personen und anderen Organisationen steht dieses Recht jedem Vertretungsberechtigten zu. Bei Zahlungsunfähigkeit können folgende Verfahren eingeschlagen werden: • Konkurs, • Vergleich innerhalb des Konkursverfahrens, • Vergleich, • bankmäßige Schuldenabkommen. Der Konkurs einer Gesellschaft führt zur Veräußerung des gesamten Vermögens, zur Feststellung sämtlicher Verbindlichkeiten und zur Zusammenfassung aller Schulden. Soweit möglich sollten zahlungsunfähige Unternehmen noch bei laufendem Geschäftsbetrieb verkauft werden. Das Vergleichsverfahrensgesetz bezweckt die Vermeidung des Konkurses bei solchen Wirtschaftsunternehmen, die in kurzfristige Liquiditätschwierigkeiten geraten sind. Nach dem Vergleichsverfahrensgesetz kann ein Wirtschaftsunternehmen, das infolge außergewöhnlicher, von ihm nicht zu vertretender Umstände die Zahlungen eingestellt hat oder voraussichtlich einstellen muss, die Eröffnung des Vergleichsverfahrens mit dem Ziel beantragen, einen Vergleich mit den Gläubigern anzustrengen. 164 X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Konkursverfahren sehr langwierig sind und nicht in dem Maße wie es in Westeuropa Gang und Gebe ist, Schuldnerschutz gewährleisten. Wichtiger Hinweis! Mit dem 1. Oktober 2003 tritt ein neues Insolvenzgesetz in Kraft. Es ersetzt das bisher geltende Konkursgesetz und die Vergleichsverfahrensordnung. Aufgrund der Tatsache, dass Gesetzgebung auf das Jahr 1934 zurückgeht, spiegelt es trotz erfolgter Neuauflagen nicht mehr die moderne Unternehmensrealität wider. Ziel des neues Gesetzes ist die Gewährleistung eines umfangreicheren Schutzes von Kreditgebern und fördert die Möglichkeiten von Umstrukturierungsmaßnahmen während des Insolvenzverfahrens. Dabei geht es hauptsächlich um die Sicherung der weiteren Geschäftstätigkeit einer Gesellschaft im Hinblick auf Beschäftigung und Unternehmensintegrität. Darüber hinaus zielt das Gesetz auf die Erholung des Unternehmens, Befriedigung der Gläubiger, den Schutz vor erneuter Insolvenz, Anwendung von Umschuldungsmaßnahmen und eine Verstärkung verantwortungsbewussten unternehmerischen Handelns. Die gesetzlichen Vorschriften beziehen sich auf Unternehmer, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Partnergesellschaften und Niederlassungen ausländischer Banken in Polen. Das neue Gesetz schließt die Anwendung von Insolvenzverfahren aus in Bezug auf: • den Staatsschatz, • lokale Behörden und Verwaltungseinrichtungen, • Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens, • Institutionen und Einrichtungen, die per Parlamentsgesetz bzw. durch gesetzgebende Verfügungen von dafür bevollmächtigte Einrichtungen gegründet worden sind, • Landwirte, • Bildungseinrichtungen. Der Insolvenzverwalter ist innerhalb von 14 Tagen nach Eintreten der Insolvenz verpflichtet, einen entsprechenden formalen Antrag zu stellen. Ein Ausbleiben kann zivilrechtliche Konsequenzen, die Untersagung der Geschäftstätigkeit und das Verbot der Ausübung von Funktionen als Direktor bzw. Aufsichtsratmitglied in Unternehmen führen. Zusätzlich können Personen, die unwahr handeln bzw. den Insolvenzprozess zu behindern versuchen, strafrechtlich verfolgt werden. Das neue Gesetz verfügt über eingeschränkte Möglichkeiten hinsichtlich seiner Anwendung auf Einzelpersonen, da diesbezüglich nur Insolvenzgründe in Betracht gezogen werden, die von der jeweiligen Einzelperson nicht beeinflussbar sind. Das Gesetz ist ebenfalls nicht auf nichtkommerzielle Einrichtungen anwendbar. Business in Polen 165 Der Insolvenzprozess ist in zwei Etappen unterteilt. Die erste Etappe umfasst die Bekanntgabe und Offenlegung der Insolvenz und des Insolvenzprozesses als solchen, falls Insolvenzgründe vorliegen. Die zweite Phase betrifft die Durchführung des Insolvenzprozesses, die mit der vollständigen bzw. teilweisen Befriedigung von Gläubigeransprüchen, oder mit der Annahme von Kompromisslösungen endet. Die Wahl des Weges zur Befriedigung der Gläubiger wird gerichtlich festgelegt. Das neue Gesetz implementiert ein Konzept der Sicherung der Aktiva eines insolventen Unternehmens. Ziel ist, dass die Unternehmensaktiva des insolventen Unternehmens nicht im Zeitraum zwischen Bekanntgabe der Insolvenz und dem Moment der Bestimmung eines Insolvenzverwalters bzw. eines Gerichtsbevollmächtigten veräußert werden. Eine wesentliche Veränderung, die das neue Gesetz mit sich bringt, ist die Möglichkeit einer Unternehmensumstrukturierung. Dieses Verfahren ist gerichtet auf eine beschleunigte Lösungsfindung und wird in der Praxis vom insolventen Unternehmen selbst durchgeführt. Anwendung findet diese Möglichkeit im Fall von Unternehmen, die zumindest einen Teil ihrer Verbindlichkeiten regulieren können, sich dennoch aber in Insolvenzgefahr befinden. Grundlage für die Rettung des Unternehmens ist ein Umstrukturierungsplan. Umstrukturierungen können jedoch nur im Fall von im Gerichtsregister eingetragenen Unternehmen angewendet werden. Das Gesetz erweitert darüber hinaus die Anwendung von grenzüberschreitenden Insolvenz- und Umstrukturierungsverfahren. Im Moment der Insolvenz eines ausländischen Unternehmens gelten für dessen polnische Niederlassungen und Repräsentanzen die Vorschriften des Insolvenzgesetzes. Das polnische Rechts stützt sich hierbei auf das Rechtsmodell der UNICITRAL-Bestimmungen von 1997. Mit dem EUBeitritt Polens werden innereuropäische Insolvenzverfahren entsprechend EU-Recht verbindlich. Die Konsequenz aus den vorbenannten Sachverhalten besteht somit darin, dass Niederlassungen und Repräsentanzen nach dem Insolvenzrecht des am Sitz der eingetragenen Gesellschaft geltenden Bestimmungen behandelt werden. 166 X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen Mitarbeiter Gesellschaften mit ausländischen Anteilseignern, Niederlassungen und Zweigstellen dürfen Personal in beliebigem Umfang beschäftigen. Beschränkungen gibt es weder bezüglich der Zahl der Beschäftigten noch hinsichtlich ihrer Vergütung. Einzige Ausnahme ist das Mindestlohnlimit, das für alle Wirtschaftsunternehmen in Polen gilt; es liegt zur Zeit (Juni 2003) für Vollzeitbeschäftigte bei einem Bruttobetrag von monatlich 800 PLN, also bei ca. 210 USD. Ausländische Beschäftigte benötigen in Polen eine Arbeitserlaubnis, die von den Wojewodschaftsbehörden ausgestellt wird. Jedoch existieren laut Verordnung des Ministers für Arbeit und Soziales vom 19. Dezember 2001 Ausnahmen von dieser Regel. Die Verordnung legt 15 Ausnahmen fest, die eine Arbeitserlaubnis für Ausländer in Polen nicht erfordern. Sie betreffen: • Ausländer mit Wohnsitz im Ausland, die bis zu 3 Monaten von ihrem ausländischen Arbeitgeber nach Polen zur Durchführung nachfolgend genannter Tätigkeiten delegiert werden: - Montage, Instandhaltung und Reparaturen von Maschinen und Anlagen, Ausrüstungen u.ä., die vom ihrem Arbeitgeber hergestellt werden, - Abnahme von Maschinen und Anlagen, die bei einem polnischen Produzenten geordert wurden, - Schulungen von polnischen Mitarbeitern für die Bedienung von Maschinen und Anlagen, die von ihrem Arbeitgeber hergestellt und in Polen in Betrieb genommen werden, - Auf- und Abbau von Messeständen, falls ihr ausländischer Arbeitgeber Ausstellerstatus besitzt; • Lehrkräfte für Fremdsprachen und für die fremdsprachige Weiterbildung von Lehrern, die im Rahmen von internationalen Abkommen mit dem Ministerium für Volksbildung und Sport zum Einsatz kommen, • NATO-Militärangehörige und Zivilbeschäftigte, • Schauspieler, Sänger, Dirigenten u.ä., die sich zu Gastspielen bis zu 30 Tagen in Polen aufhalten, • Studenten, die an polnischen Hochschuleinrichtungen eingeschrieben sind, im Rahmen einer Erwerbstätigkeit innerhalb von 3 Monaten während der Semesterferien. Ausländische Unternehmen dürfen auch unbezahlte Leistungen von Personen in Anspruch nehmen, die von einem ausländischen Geschäftspartner hierzu abgestellt werden; solche Personen sind keine Angestellten der ausländischen Gesellschaft und werden auch nicht von ihr bezahlt. Business in Polen 167 Für alle Angelegenheiten, die sich auf das Beschäftigungsverhältnis beziehen, ist das polnische Recht maßgebend; das gilt für das vertragliche Arbeitgeber-ArbeitnehmerVerhältnis, Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung und Gewerkschaften. Der Arbeitgeber muss einen schriftlichen Anstellungsvertrag mit dem Beschäftigten schließen. Der Vertrag hat die auszuführende Arbeit zu beschreiben, den Zeitpunkt des Vertragsbeginns festzulegen und die Vergütung zu bestimmen. Der Anstellungsvertrag kann für unbestimmte oder bestimmte Dauer oder auch für die Zeit bis zur Erledigung einer bestimmten Aufgabe geschlossen werden. Arbeitgeber haben das Recht, ihren Mitarbeitern Konkurrenzverbote auszusprechen. Diesbezügliche Festlegungen können in Form eines absoluten Verbotes der Zusammenarbeit mit einem Konkurrenzunternehmen bzw. dem Verbot der Arbeitsaufnahme in einem solchen nach Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen abgefasst werden. Falls Mitarbeiter die Konkurrenzverbotsklausel unterlaufen, können sie dafür finanziell haftbar gemacht werden. Der Beschäftigte ist verpflichtet, gehorsam und gewissenhaft zu arbeiten, sich an die vom Unternehmen festgelegten Arbeitszeiten zu halten, diese effektiv zu nutzen, stets den Nutzen des Unternehmens im Auge zu behalten und Arbeitsanweisungen der Vorgesetzten Folge zu leisten. Der Beschäftigungsvertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn der Beschäftigte vorsätzlich einen schweren Vertragsbruch begeht, eine Straftat verübt oder aus eigenem Verschulden einem Qualifikationsnachweis verlustig geht, den er zur Ausführung seiner Arbeit benötigt. Grundsätzlich müssen Beschäftigte mindestens 18 Jahre alt sein. Doch gibt es besondere Regelungen für die Beschäftigung Jugendlicher. Beschäftigte, die weniger als zwei Jahre bis zur Erreichung ihres Pensionsalters und/oder dem Erwerb von Pensionsrechten haben (65 Jahre bei Männern, 60 Jahre bei Frauen), dürfen nur bei Konkurs oder Liquidation der Gesellschaft entlassen werden. Gleiches gilt für Beschäftigte während Urlaubszeiten, von Krankschreibungen, Mutterschaftsurlaubs oder eines vorher beantragten Sonderurlaubs. Bei Beendigung des Beschäftigungsvertrags muss das Unternehmen dem Beschäftigten eine Beurteilung ausstellen. Diese Beurteilung sollte die für einen neuen Arbeitgeber notwendige Angaben darüber enthalten, welche Art von Arbeit der Beschäftigte verrichtete, welche Stellung er einnahm, wie hoch seine Vergütung war und wie sie sich zusammensetzte, in welcher Form und aus welchen Gründen das Arbeitsrechtsverhältnis beendet wurde. Löhne und Gehälter werden in polnischer Währung mindestens einmal im Monat gezahlt. Die Arbeitszeit beträgt bis zu 8 Stunden täglich und im Durchschnitt 40 Stunden 168 X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen pro Woche (im Jahre 2001 galt noch die41-Stunden-Woche) Im Jahre 2003 gibt es in Polen 10 gesetzliche Feiertage: Neujahr (1. Januar), Ostermontag (21. April), 1. und 3. Mai, Fronleichnam (19. Juni), 15. August, Allerheiligen (1. November), Tag der Unabhängigkeit (11. November) und Weihnachten (25. und 26. Dezember). In besonderen Fällen verlängert sich die höchstzulässige Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden täglich. Dabei darf sich die Mehrarbeit aber nur auf die Wahrnehmung solcher Pflichten beziehen, die außerhalb der durch die Vorschriften des Arbeitsgesetzbuchs gezogenen Zeitgrenzen erfüllt werden müssen. Die Voraussetzungen, unter denen solche Mehrarbeit zulässig ist, sind eingehend geregelt und betreffen insbesondere: • Notfälle zur Rettung von menschlichem Leben, Gesundheit oder persönlicher Habe oder zur Schadensbeseitigung, • spezielle Bedürfnisse des Arbeitgebers. Die Mehrarbeitszeit darf in solchen Fällen 4 Stunden pro Person und Tag sowie 150 Stunden im Jahr nicht überschreiten. Für geleistete Überstunden steht dem Beschäftigten neben der sonstigen Vergütung ein Zuschlag zu: • 50 % der Vergütung für jede Überstunde an Arbeitstagen und an Feiertagen, die als Arbeitstage gelten, • 100 % der Vergütung für jede Überstunde an Feiertagen, die keine Arbeitstage sind, und bei Nachtarbeit. Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub; die Bezahlung richtet sich nach dem in den letzten drei Monaten erzielten Verdienst. Nach dem ersten Halbjahr der Beschäftigung steht ihnen der halbe, nach einem ganzen Jahr der volle Jahresurlaub zu. Die Länge des Urlaubs hängt von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab und reicht von 18 Tagen (nach einem Jahr) bis zu 26 Tagen (nach 10 Jahren). Frauen erhalten bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen bei Erstgeburt eines Kindes, 18 Wochen bei der Geburt des zweiten und jeden weiteren Kindes und von 26 Wochen bei Mehrlingsgeburten. Sie haben außerdem Anspruch auf drei Jahre Arbeitsfreistellung (die von der Zentralstelle für Sozialversicherungen - ZUS - bezahlt werden) für die Erziehung von Kindern unter 4 Jahren. Ferner können alle Beschäftigten jährlich 1 bis 2 Arbeitstage Urlaub aus familiären Gründen nehmen, etwa bei Eheschließung, Geburten, Heirat von Kindern oder Tod nächster Angehöriger. Zusätzlich besteht Anspruch auf Urlaub von jährlich 2 Arbeitstagen zur Versorgung von Kindern unter 14 Jahren. Business in Polen 169 Im Jahre 2002 beläuft sich die Summe der Sozialversicherungsbeiträge auf 47,50 % der Arbeitsvergütung. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Sozialversicherungsbeiträge, die den größten Anteil ausmachen, 36,90 % (Rentenversicherung 19,52 %, Berufsunfähigkeitsversicherung 13 %, Krankenversicherung 2,45 %, Unfallversicherung 1,93 %), Gesundheitsvorsorgeversicherung 8 %, Arbeitslosenversicherung 2,45 % und Fondsbeiträge für garantierte Arbeitnehmerleistungen (Fundusz Gwarantowanych Świadczeń Pracowniczych) 0,15 %. Die Sozialversicherungseinrichtung (ZUS) führt von den 19,52 % der Rentenversicherungsbeiträge einen Anteil von 7,3 % an die freiwilligen Rentenkassen für alle Beschäftigten ab, die deren Mitglieder sind. Zu beachten ist, dass die Beiträge zur Unfalölversicherung in Abhängigkeit von Größe und Geschäftsumfang zwischen 0,97 und 3,86 % schwanken können. Darüber hinaus sollen die Beiträge zur Krankenversicherung jährlich um 0,25 % angehoben werden und somit im Jahre 2007 die 9-Prozent-Grenze erreichen. Einige Beiträge sind vom Arbeitgeber, einige vom Arbeitnehmer zu zahlen, andere wiederum werden zwischen beiden geteilt. Dem Arbeitgeber obliegt die Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und zum Konkursausfallsgeldfonds. Der Beschäftigte hat die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Gesundheitsvorsorgeversicherung zu zahlen, während die Beiträge zur Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung je zur Hälfte von beiden zu leisten sind. Dementsprechend belaufen sich die Sozialabgaben des Arbeitgebers auf 20,79 % der Arbeitsvergütung. Die maximale Bemessungsgrenze der meisten Bestandteile der Sozialversicherungsbeiträge wird auf das 30-fache des monatlichen Durchschnittseinkommens, festgelegt für das jeweilige Jahr im Haushaltsgesetz, begrenzt. Für 2003 sind es 65.850 PLN. Wichtig ist, dass jedes Unternehmen binnen einer Frist von 7 Tagen nach Arbeitsaufnahme ihres ersten Beschäftigten die Anmeldung bei der für ihren Sitz zuständigen ZUS-Stelle vornehmen muss. Ausländern, die bei einem Unternehmen in Polen oder einer joint-venture-Gesellschaft beschäftigt sind, steht es frei, sich Löhne oder Gehälter in fremder Währung auszahlen zu lassen und diese entweder selbst ins Ausland zu transferieren oder durch ihren Arbeitgeber direkt auf ein ausländisches Bankkonto überweisen zu lassen. 170 X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen Leben in Polen Wohnraum und Unterkunft in verschiedenen Formen stehen ohne weiteres zur Verfügung. Die meisten Stadteinwohner leben in Wohnblöcken mit relativ kleinen Wohneinheiten. Häuser sind meist beträchtlich teurer. Überall in Polen gibt es zahlreiche Immobilienbüros, die eine große Auswahl von Grundbesitz im Angebot haben. Allein in Warschau sind gut über einhundert Immobilienmakler tätig. Für Touristen und Besucher bietet Polen eine große Palette an Unterkunftsmöglichkeiten, angefangen von modernen Hotels bis zu Privatunterkünften (s. ebenso Kapitel XI). Die Hotels der oberen Kategorie verfügen über sehr gute Zimmer, Restaurants und Zimmer-Service, sind aber - wie überall - eher teuer. Reservierungen kann man über Reisebüros oder direkt beim Hotel vornehmen. Es gibt mehrere hundert Reisebüros, die Unterkünfte, Reise- und Beförderungsmöglichkeiten sowie andere logistische Serviceleistungen anbieten. Der Großteil bekannter ausländischer Zeitungen ist in Polen erhältlich, ebenso wie fremdsprachige Periodika, die hier publiziert werden, so die Wochenzeitschrift „The Warsaw Voice“ und „Warsaw Business Journal“. In einigen größeren Städten gibt es Schulen für ausländische Kinder, in denen in Fremdsprachen unterrichtet wird. Die meisten Städte verfügen über ein gut entwickeltes Nahverkehrssystem (Bus und Straßenbahn). Fahrkarten müssen vor Fahrtantritt gekauft werden und sind im Bus, in der Straßenbahn oder in der U-Bahn durch Lochen oder Stempeln zu entwerten. In einigen Städten, z.B. in Warschau, können Vergessliche die Fahrkarten ebenso beim Fahrer käuflich erwerben. Busse und Straßenbahnen verkehren während der Spitzenzeiten in relativ kurzen Abständen bis 22 bzw. 23 Uhr. Bus- und Straßenbahnlinien sind auf den meisten Stadtplänen verzeichnet. Die Dichte des Nahverkehrs in Warschau, wie auch in anderen größeren Städten, ist in den letzten Jahren schnell gewachsen, und Verkehrsstaus gehören zum Alltag. Das System von Intercity- Verbindungen per Schiene sind gut ausgebaut. Die Anzahl ärztlicher Privatpraxen nimmt stark zu. Landesweit und in schneller Folge sind zahlreiche kleine und mittlere Privatkliniken entstanden. Einige bieten stationäre Vollversorgung, unterstützt durch englischsprechendes Personal. Innerhalb der breiten Palette medizinischer Dienstleistungen geben Hausbesuche ausländischen Gästen in Polen das Gefühl, gut betreut und umsorgt zu sein. Es empfiehlt sich, im Rahmen der Risikobegrenzung Versicherungsbedingungen genau zu studieren und eine Versicherung zu finden, die Vorsorge- und Therapiekosten übernimmt. Business in Polen 171 Polen unterhält regelmäßige Direktflugverbindungen mit den meisten europäischen Ländern wie auch mehrere Interkontinentalverbindungen, die von der nationalen Fluggesellschaft LOT und ausländischen Fluggesellschaften bedient werden. Auch können Charterflüge zu beliebten Ferienzielen gebucht werden. Auf diesem Gebiet wächst der Wettbewerb ständig, wobei zunehmend polnische Fluggesellschaften auf den Markt drängen und die Preise kostengünstig gestalten. Auch gibt es direkte Inlandsflüge von Warschau zu anderen größeren Städten Polens. Touristen, die im Auto unterwegs sind, können über zahlreiche Grenzübergänge nach Polen einreisen. Mietwagenfirmen sind vorhanden; die Autos kann man in größeren Städten oder an Flughäfen mieten. Voraussetzung dafür ist im allgemeinen, dass man mindestens 21 Jahre alt ist, einen Führerschein, einen Pass sowie eine Kreditkarte besitzt. Ausländer müssen sich innerhalb von 2 Tagen nach der Einreise in Polen anmelden. Einzelpersonen als Hotel- und Motelgäste sowie als Camper auf offiziellen Campingplätzen sind persönlich von dieser Pflicht befreit - dies besorgt für sie die unterbringende Einrichtung. Die Prozedur ist einfach und kostet nur wenige Minuten. Die angemeldete Person erhält eine amtliche Anmeldebescheinigung, die bei der Ausreise an der polnischen Grenze vorzulegen ist. Bei längerem Aufenthalt (mehr als 2 Monate) ist der Behördenweg etwas komplizierter, zeitaufwändiger und erfordert auch die Hilfe des Wohnungsvermieters. Die Anmeldung ist in dem für den Aufenthaltsort zuständigen Gemeindeamt, Abteilung Bürgerangelegenheiten (Meldeamt), zu erledigen. Bei Einzelhandelsgeschäften gibt es unterschiedliche Öffnungszeiten. Im allgemeinen sind sie von 11 bis 19 Uhr geöffnet. Manche Lebensmittelgeschäfte haben rund um die Uhr geöffnet. Einkaufen ist, wie in anderen europäischen Ländern auch, einfach, so ziemlich alles ist zu bekommen. In kleineren Geschäften wird üblicherweise nur bar bezahlt. Größere Ladengeschäfte und Restaurants, insbesondere im Innenstadtbereich und in Urlauberressorts akzeptieren weltweit anerkannte Kreditkarten wie VISA, American Express, MasterCard oder andere. Meist sind sie auch länger geöffnet. Insgesamt gibt es ca. 100.000 Einrichtungen, die Zahlungen per Kreditkarte entgegennehmen. Generell wird der Gebrauch von Kreditkarten in Polen immer populärer (s. auch Kapitel II, nach Abschnitt Bankwesen). In ländlichen Gebieten steht man jedoch ohne Bargeld meistens hilflos da, andererseits sind die Preise dor wesentlich günstiger. Hinsichtlich des generellen Preisniveaus ist Warschau für Ausländer sicherlich preisgünstiger als New York, Moskau und St. Petersburg, mit aller Wahrscheinlichkeit jedoch teurer als Prag und Budapest. Alles hängt davon ab, was man tun will und wie. 172 X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen Nach einem harten Arbeitstag im Büro ist etwas Entspannung willkommen. Restaurants jeder Art - ganz gleich ob Küche, Ambiente und Qualität - gibt es reichlich. Die traditionelle polnische Küche ist ob ihrer Köstlichkeiten besonders empfehlenswert. Die Zahl der Pubs wächst rasch, sie sind oft sehr gut, aber eher teuer. Kinos (Achtung: Rauchverbot!) bieten gute Programme und haben aktuelle Filme im Angebot. Filme werden üblicherweise in der Originalfassung - mit polnischen Untertiteln - gezeigt. Auch viele Theater lohnen einen Besuch. Das „Teatr Wielki“ (Großes Theater) in Warschau imponiert durch sein Ballett- und Opernprogramm, und oft gibt es auch sehr gute Konzerte in der Warschauer Philharmonie oder sommers am Chopin-Denkmal im wunderschönen königlichen Lazienki-Park. In Polen zu leben, ist - wie in jeder fremden Kultur - nicht ganz einfach. Die polnische Gesellschaft birgt viele Widersprüche in sich, aber mit etwas Geduld und Ausdauer ist es leicht, akzeptiert zu werden und dauerhafte Freundschaften zu schließen. Alles in allem ist Polen ein Land, in dem es sich sehr gut leben läßt. Mit seinen fast 40 Millionen Konsumenten, seiner Lage im Herzen Europas und am Schnittpunkt der großen Nord-Süd- und Ost-West-Achsen ist Polen einer der dynamischsten Wachstumsmärkte der Welt; es verfügt über ein fast unbegrenztes Wachstumspotential. Trotz spektakulärer makroökonomischer Erfolge und vieler günstiger Umstände sieht sich Polen jedoch - ebenso wie seine Hauptstadt Warschau manchen Problemen gegenüber. Es fehlt noch an Parkflächen in Tiefgaragen, Finanz-, Einkaufs-, Erholungs- und Einkaufszentren. Das Straßennetz, wiewohl es recht ausgedehnt ist, hat wenig Schnellstraßen, und modernisierungsbedürftige Fahrbahnen behindern zumeist einen flüssigen Straßenverkehrverkehr. Polnische und gleichermaßen ausländische Unternehmen beklagen die ständig wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen, die wenig klaren Durchführungsbestimmungen und undurchsichtigen Verwaltungsverfahren. Doch muss man sich dabei vor Augen halten, dass sich dieses Land im Übergang befindet und der grundlegende Wandel der rechtlichen wie institutionellen Struktur erwartungsgemäß gewisse Mängel und Missstände in der örtlichen Infrastruktur aufdeckt. All diese Probleme sind eine Herausforderung für Investoren, ihre Lösung jedoch bringt jedoch Vorteile für alle. Business in Polen 173 XI. TOURISMUS IN POLEN Die Aufnahme eines Kapitels über Tourismus in einem Ratgeber, der Handel und Wirtschaft zum Gegenstand hat, verfolgt eine doppelte Absicht. Zum einen soll damit der Leser mit den zahlreichen Vorzügen Polens als Reiseland bekannt gemacht werden, andererseits aber auch um zu zeigen, dass man in Polen nicht nur geschäftlich tätig sein, sondern sich auch erholen und wohlfühlen kann. Wir möchten aber auch - gerade weil dieser Sektor der polnischen Wirtschaft rasch wächst - einen Überblick über die polnische Tourismusbranche geben, um deren Marktpotential und die damit verbundenen Chancen geschäftlichen Engagements darzustellen. Dieses Kapitel gliedert sich deshalb in zwei Teile. Der erste befasst sich mit dem Land als Touristenziel aus der Perspektive des Urlaubers. Er richtet sich an alle, die nicht geschäftliche Chancen erkunden wollen, sondern die darauf aus sind, sich - mehr oder weniger aktiv - zu erholen. Er enthält einige praktische Informationen und einen kurzen Abriss ausgewählter Sehenswürdigkeiten und Regionen Polens, deren Besichtigung weithin als „Pflicht“ gilt und die von Touristen wie Besuchern gleichermaßen gerühmt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Ausrichtung dieses Ratgebers nur eine äußerst beschränkte Darstellung zulässt. In der Tat war es sehr schwierig, sich über die Zusammensetzung dieses Abschnitts schlüssig zu werden, also zu entscheiden, ob die Darstellung mehr oder weniger alle Regionen und Sehenswürdigkeiten abdecken oder sich auf einige ausgewählte konzentrieren sollte. Schließlich wurde der letztere Ansatz gewählt, weil man sich sonst bei dem knappen Raum, der in diesem Führer für Touristeninformation reserviert ist, mit einer bloßen Aufzählung begnügen müsste, die nicht einmal erschöpfend wäre. Wenn Sie einen längeren Urlaub in Polen planen, sollten Sie einige spezielle Touristenführer zu Rate ziehen, die in vielen Sprachen sowohl in Polen als auch im Ausland zu haben sind. Dieser Abschnitt kann nur Schlaglichter werfen. Sollten Sie hier also etwas Gesuchtes vermissen, so bedeutet das nur, dass unsere Skizze Ihr Interessengebiet leider nicht abdeckt. Wenn Sie sich aber erkundigen und einen speziellen Reiseführer durchsehen, finden Sie sicher die Orte und Veranstaltungen, die Sie besuchen möchten. Der zweite Abschnitt richtet sich an Geschäftsleute, die sich einen Eindruck von der Touristenbranche in Polen verschaffen möchten. Er beruht auf den neuesten Erhebungen und Daten, die von der Polnischen Institut für Touristik veröffentlicht worden sind. Wenn Sie an Investitionsmöglichkeiten auf diesem Gebiet interessiert sind oder eine geschäftliche Kooperation ins Auge fassen, wird Ihnen dieser Teil das Marktpotential aufzeigen und viele wertvolle Daten liefern. Gleichwohl wird empfohlen, auch den XI. Tourismus in Polen 174 ersten Abschnitt dieses Kapitels zu lesen, sei es auch nur zum Erwerb von Hintergrundwissen, um die Fakten sozusagen in den richtigen Rahmen zu setzen. Ein beusch in Polen Praktische Tipps • • • • • • • • • • Pass: zur Einreise nach Polen braucht man einen gültigen Pass. Falls ein Einreisevisum erforderlich ist, sollte der Pass mindestens noch sechs Monate nach der voraussichtlichen Abreise aus Polen gültig sein. Visum: Ein polnisches Visum benötigen alle Reisenden, die keinen polnischen Pass besitzen, mit Ausnahme von Touristen aus Ländern, die im Anhang 9 aufgeführt sind (mit einigen Ausnahmen,dazu s. ebenso Anhang 9). Geld, Bedarf: 100 PLN täglich, nicht weniger als 500 PLN, außer bis zu 3 Tagen (300 PLN), Personen unter 16 Jahren die Hälfte. Geld, Einreise: Wenn Sie mehr als 5.000 EUR an Bargeld oder bargeldgleichen Werten mit sich führen, müssen Sie beim Zoll eine Devisendeklaration ausfüllen und abstempeln lassen. Geld, Ausreise: Ausführen dürfen Sie außer Ihrer persönlichen Habe und Souvenirs Fremdwährung bis zu 5.000 EUR ebenso wie nach Polen eingeführte Fremdwährung mit einer zollamtlich bestätigten Devisendeklaration. Geldwechsel: In Polen können Sie Geld entweder auf der Bank oder in einem der „Kantor“-Wechselstuben tauschen. Es gibt sie auf den Flughäfen und in den meisten Hotels, doch gewöhnlich bekommt man einen günstigeren Kurs bei den freien Wechselstuben, die man fast überall findet. Kreditkarten: VISA, American Express, Diner's Club und MasterCard werden in den meisten Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. Transfer vom Flughafen Okęcie in Warschau: City-Bus 175 und 188 sowie ein Nachtbus. Einige Hotels unterhalten für ihre Gäste einen eigenen Minibusservice von und zum Flughafen. Taxi: Am Flughafen Okęcie: Meiden Sie Taxifahrer, die Sie im Flughafen ansprechen, sie berechnen sie Ihnen einen überhöhten Fahrpreis. Verlassen Sie die Empfangshalle des Flugplatzes und nehmen Sie das erste in der vor dem Eingang parkenden Taxis. Sie sind vom Flughafen lizenziert. Für andere Fahrten finden Sie eine Liste mit Telefonnummern zuverlässiger Taxibetriebe in der größten Tageszeitung Polens, der „Gazeta Wyborcza“. Oder Sie fragen einfach. Die Taxis holen Sie ohne Aufpreis an jedem gewünschten Ort innerhalb Warschaus ab und sind gewöhnlich innerhalb weniger Minuten zur Stelle. Mietwagen: mehrere der größten Mietwagenfirmen Europas haben Schalter in den Ankunftshallen polnischer Flughäfen und in einigen Hotels. Business in Polen • • • 175 Elektrischer Strom: 230 Volt / Wechselstrom. Öffentliche Telefone sind Kartentelefone. Telefonkarten sind an Kiosken erhältlich. Notfallnummern: Rettungsdienst: 999, Feuerwehr: 998, Polizei: 997; Erwarten Sie aber nicht, dass Ihr Anrufpartner eine Fremdsprache spricht. Das Land im Überblick In Polen kommt sowohl der Tourist, der hier einen längeren Urlaub verbringt, als auch der Reisende, der bloß für ein bis zwei Wochenenden bleiben kann, auf seine Kosten. Das Land lohnt den Aufenthalt zu jeder Jahreszeit, und Sie werden stets etwas Neues entdecken. Die Burgen und Schlösser erinnern an Polens wechselvolle Geschichte. Zu den wichtigsten gehören das königliche Wawel-Schloß in Krakau und das Königsschloss in Warschau, das während des zweiten Weltkriegs zerstört und danach wiederaufgebaut worden ist. Die Altstädte von Warschau, Krakau, Danzig, Posen und Wroclaw geben Zeugnis von Jahrhunderte währender Vergangenheit. Die tausendjährige Geschichte der katholischen Religion spiegelt sich in den zahlreichen Kirchen, Kapellen und Klöstern wider. Zu den berühmtesten zählen die Klosteranlage Jasna Góra in Tschenstochau, wo das Bildnis der Schwarzen Madonna alljährlich Millionen Pilger aus aller Welt anzieht, und die Marienkirche in Krakau. Es gibt aber auch Hunderte heiliger Stätten und Dorfkirchen, die - von mystischer Atmosphäre durchwoben - durchaus einen Besuch wert sind. Polen gehört zu den wenigen Ländern, die mit einer großen Vielfalt ganz unterschiedlicher Landschaften aufwarten. Der Süden wird von den Bergketten des Sudeten- und Tatra-Gebirges eingefasst, die hervorragende Möglichkeiten zum Wandern und Wintersport bieten. Trekkingtouren und Ausflüge sind ganzjährig möglich, empfehlen sich aber besonders im Sommer und Herbst, wenn es überall im Lande noch grünt und blüht. Im Winter können Sie zum Skilaufen fahren, zum Beispiel nach Szczyrk oder Zakopane, Ferienorte, die wegen ihrer Folklore weithin bekannt sind. Zum Norden hin beginnen große Ebenen. Hier findet man im Frühling Storchennester, stößt auf kleine dörfliche Ansiedlungen und trifft auf großflächige Waldgebiete. Der berühmteste ist der Nationalpark von Bialowieza nahe der Ostgrenze, der - von einzigartigem Reiz - noch heute dem europäischen Bison Heimstatt bietet. Alles in allem gibt es in Polen 23 Nationalparks mit einer Ausdehnung von über 314.000 Hektar - das entspricht 1 % der gesamten Landesfläche. Umfangreiche Informationen über die Nationalparks in Polen sind 176 XI. Tourismus in Polen unter www.mos.gov.pl/kzpn zu finden. Reiter und Jagdbegeisterte finden in Polen vielerlei Gelegenheit, ihrem Hobby zu frönen. Noch weiter nördlich liegen Seen, darunter die des Masurischen Seengebiets, das auch als „Land der tausend Seen“ bekannt ist: ein Band von Seen erstreckt sich über mehr als 750 km. Man kann tagelang durch die Flüsse und ein Netz von Kanälen segeln. Dies ist dank des klaren Wassers der Seen, des Grüns der Landschaft und ihrer Ursprünglichkeit ein Paradies für Wassersportler und Angler. Im Winter, bei Temperaturen, die nicht selten tief unter den Gefrierpunkt sinken, bieten die zugefrorenen Seen auch Gelegenheit zum Eissegeln. Schließlich folgt als nördliche Begrenzung die Küste der Ostsee: ein überaus langer Streifen aus goldfarbenem Sand, Strand und Dünen. Das Kap Rozewie, die Halbinsel Hel, die Danziger Bucht und die Insel Wollin sind nur einige Beispiele für die zahllosen Schaustücke der Natur, die jeden Touristen begeistern, der die Küste entlang fährt. Darüber hinaus kann man in dieser Region auch Salzthermal- und heilende Schlammbäder nehmen, vor allem - das ganze Jahr über - in Kolobrzeg. Städte, Kunst und Kultur in Polen Polnische Kunst und Kultur waren schon immer Element Westeuropas und Brücke zum Osten zugleich. Polen hat viel zur europäischen Kultur beigetragen; dazu gehören unter anderem das Genie des Kopernikus, die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Marie SklodowskaCurie, die Kompositionen Chopins, die Musik Krzystof Pendereckis, die Filme von Andrzej Wajda und Krzystof Kieślowski, die Theaterstücke von Tadeusz Kantor, die Dichtung von Adam Mickiewicz und der polnischen Nobelpreisträger Czesław Miłosz und Wiesława Szymborska. Außerdem finden wir in Polen Werke von Künstlern aus ganz Europa, wie des italienischen Malers Bernardo Bellotto (Canaletto), der Architekten Bernardo Morando und Domenico Merlini, des deutsche Bildhauers Veit Stoß und des niederländischen Architekt Tijlman van Gameren. Es gibt in Polen viele Städte, die eine Reise wert sind. In den besseren Touristenführern sind sie gut beschrieben. Hier beschränken wir uns auf eine Skizze von Warschau und Krakau, der zweifellos berühmtesten polnischen Städte. Warschau ist Polens Hauptstadt. Man muss sich vor Augen halten, dass diese Stadt, vor dem Zweiten Weltkrieg eine der lebendigsten und weltoffensten Metropolen Europas war, 1945 zerstört wurde und zu 90 % nur noch aus Ruinen bestand. Nach Business in Polen 177 dem Krieg wurde die Stadt wieder aufgebaut; nur dank der Entschlossenheit und Opferbereitschaft derer, die dort überlebt hatten, erhob sie sich aus den Trümmern. Wiewohl die Besichtigung des Stadtzentrums auch Gelegenheit bietet, moderne Architektur zu betrachten, entdeckt man das Herz Warschaus eigentlich erst, wenn man die Altstadt durchstreift, wo neben Gebäuden und Häusern, die nach altem Muster wiedererrichtet wurden, hier und da wie durch ein Wunder ein Bau aus der Vorkriegszeit erhalten geblieben ist. Es ist ein Erlebnis, in der Altstadt herumzugehen und einzutauchen in die magische Atmosphäre vergangener Zeiten, die erneut lebendig geworden ist, als Erfolg des erstaunlichen Wiederaufbaus, der in den fünfziger Jahren das Warschau des 17. und 18. Jahrhunderts wiedererstehen ließ. Zauberhaftes Flair verbreiten die Parks und Gärten, der breite Flußlauf der Weichsel und das reichhaltige Kulturleben dieser Stadt, die nach wie vor kosmopolitisch ist, ohne darüber ihren eigentümlichen, ursprünglichen Charme verloren zu haben. Bei einem Besuch des Königsschlosses kann man die Innenräume bewundern, auch die dort aufbewahrten Kunstwerke, darunter manche von der Hand der weltbesten Maler. Ein weiteres „Muß“ für den Besucher ist die polnische Porträtgalerie im Schloß Wilanow, einer herrlichen Barock-Residenz des Königs Jan III Sobieski. Nicht zu vergessen auch das Große Theater, ein bemerkenswertes Beispiel klassizistischer Architektur, des weiteren der schöne Lazienki-Park aus dem 18. Jahrhundert, hochbeliebt bei allen Spaziergängern und alljene, die dem städtischen Lärm entfliehen wollen, das Nationalmuseum mit seiner Ausstellung wertvoller Sammlungen polnischer Kunst, und vieles andere mehr. Krakau verdankt seine Einzigartigkeit in erster Linie dem ganz besonderen Kulturerbe, das innerhalb seiner Mauern beherbergt wird. Hier, auf der WawelAnhöhe, wo jetzt die Kronjuwelen aufbewahrt werden und flämische Gobelins hängen, hatte man die Burg, Krönungsort und Grabstätte der Könige, errichtet. Krakau vom 11. bis zum 17. Jahrhundert Polens Hauptstadt. Hier wurde 1364 die Krakauer Akademie gegründet, die erste Universität Polens (heute bekannt als Jagiellonen- Universität). Das Stadtbild hat sich im Lauf der Jahrhunderte gewandelt. Im Mittelalter war Krakau eine sichere, reiche, befestigte Stadt, umschlossen von Wällen mit 55 Türmen (Überreste der Stadtbefestigung haben sich bis zum heutigen Tage erhalten). In der Renaissancezeit wurde Krakau zum Zentrum fortschrittlicher Ideen und Sammelpunkt von Humanisten, Schriftstellern, Baumeistern und Musikern. Den Brennpunkt des städtischen Lebens bildet der Marktplatz, der nach dem Markusplatz in Venedig der zweitgrößte Europas ist. Wohin man sich wendet: 178 XI. Tourismus in Polen überall gehen Tradition und Moderne ineinander über, und buchstäblich jeder Stein erzählt seine eigene Geschichte. Groß ist die Zahl baulicher Denkmäler, nach Schätzungen gibt es 6.000 Gebäude und Bauwerke. Darüber hinaus zählt man etwa 2,5 Millionen sonstige Zeugnisse menschlichen Schaffens, die in Museen, in Kirchen und an anderen öffentlich zugänglichen Plätzen ausgestellt sind. 1978 wurde - in Anbetracht der außergewöhnlichen Vielzahl geschichtlichen Kulturguts das historische Zentrum der Stadt als erstes von 10 Objekten in Polen in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes aufgenommen. Tourismus Im Jahre 2002 verzeichnete Polen 50,7 Millionen Einreisen aus dem Ausland, wobei diese Zahl sowohl Touristen als auch Tagesbesucher umfasst. Die Einreisezahlen, die seit Beginn der 90er Jahre stetig gestiegen waren, gingen jedoch im Jahr 2000 um 5,2 % und im Jahre 2001 war ein weiterer leichter Rückgang von 17 % zu verzeichnen. Damit fiel Polen in der Rangliste der meistbesuchten Länder auf den 13. Platz. Im Jahr 2002 belief sich der Anteil Polens am innereuropäischen Touristenverkehr auf 3,4 % Bei einer Gliederung nach Länderzugehörigkeit überwiegen unverkennbar die Deutschen, deren Einreisen die Hälfte aller Einreisenden ausmachen. Im Jahre 2002 wurde bei folgenden Ländern der größte Rückgang bei Einreisen nach Polen verzeichnet: Deutschland (-24 %), Slowakei (-20 %), Weißrussland (-18 %), Kasachstan (- 18 %). Andererseits verzeichneten im Jahre 2002 Besucher aus folgenden Ländern den größten Zuwachs an Einreisen nach Polen: Rumänien (25 %), Südkorea (24 %), Kroatien (23 %), Bulgarien (18 %). Nach Schätzungen des Tourismus-Instituts gab es im Jahr 2002 etwa 14 Millionen Einreisen von Touristen (d. h. Besuchern, die mindestens einmal über Nacht, aber nicht länger als ein Jahr in Polen blieben), das sind 6,8 % weniger als im Jahre zuvor. Die Wojewodschaft Mazowieckie verbuchte mit Warschau allein 3,4 Millionen Touristen, fast das Dreifache im Vergleich zur nächstfolgenden Wojewodschaft Wielkopolskie (jeweils 1,5 Millionen Touristen). Zwischen 1992 und 2001 betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ausländischer Touristen 4,8 bis 5,1 Übernachtungen. Im Jahr 2001 erreichte sie 4,5 Übernachtungen gegenüber 4,8 im Jahr 2000. Im Jahre 2002 fiel sie erneut, auf 3,9 Nächte. Im Jahr 2002 machten Geschäftsreisen den Hauptanteil touristischer Einreisen aus (27,4 %), dicht gefolgt vom Freizeittourismus (23,4 %). Rechnet man jedoch zum Freizeittourismus auch den Besuch von Verwandten und Freunden (21,5 %), dann überwiegt bei den Motiven ausländischer Polenbesucher immer noch diese Kategorie. Business in Polen 179 Die Gliederung touristischer Einreisen nach dem Besuchszweck geht aus der nachstehenden Grafik hervor: Touristische Einreisen in Polen nach Besuchszwecken 2002 in Prozent 23,4 Freizeittourismus 27,4 Geschäftsreisen Einkaufsreisen 9,4 21,5 Freundschafts- und Verwandtenbesuche Transit Sonstige 10,6 8,7 Quelle: Tourismus-Institut Warschau,2003 Im Jahre 2002 beliefen sich die Deviseneinnahmen durch Touristen und Tagesbesucher auf annähernd 4,5 Milliarden USD, das waren 6,7 % weniger als noch im Jahre 2001. Nicht berücksichtigt sind dabei jedoch ausländische Besucher, die eine Arbeit in Polen aufnehmen und deren Zahl auf etwa 500.000 geschätzt wird. Die Durchschnittsausgaben von Touristen für Unterbringung in Polen betrugen ähnlich wie im vergangenen Jahr pro Person 132 USD. Die durchschnittlichen Tagesausgaben von Touristen erhöhten sich leicht (um 3,6 %) und beliefen sich auf 29 USD, die Spannweite reichte von 23 USD bei Touristen aus Übersee bis zu 38 USD bei Touristen aus Weißrussland. Die Durchschnittsausgaben von Tagesbesuchern, die vornehmlich zum Einkaufen nach Polen kamen, nahmen zu. Im Jahre 2002 betrugen sie 46 USD, ein Zuwachs um 12,2 % im Vergleich zum Vorjahr, und schwankten zwischen 10 USD (Slowakei) und 95 USD (Ukraine). Insgesamt verringerten sich die Ausgaben von Touristen nicht in dem Maße wie die der Tagesbesucher und deshalb war bei ersteren ein Zuwachs ihres Anteils an den Deviseneinnahmen auf ca. 62,4 % (2,8 Mrd. USD) zu verbuchen. Auch die Zusammensetzung der von Touristen getätigten Ausgaben veränderte sich im Vergleich zur Vorjahresstruktur. Weniger Geld wurde für Übernachtungen (32 %), Nahrungsmittel (21,3 %), dafür mehr (22,1 %) für Einkäufe aufgewendet. Wie bereits in den vorangegangenen Jahren waren Einkäufe (auch zum Zwecke des Wiederverkaufs) bei Touristen aus Weißrussland, der Ukraine, Litauen und Russland vorrangiger Einreisegrund. XI. Tourismus in Polen 180 Die Veränderungen bei den Durchschnittsausgaben von Tagesbesuchern in den letzten zwei Jahren hatten - wie nachfolgend gezeigt - deutlichen Einfluss auf die Zusammensetzung der Gesamteinnahmen aus Reisen nach Polen. Deviseneinnahmen 1994-2002 in Mrd. USD 5 4 3 2 1 3,6 2,5 3,3 3,3 4,4 4,0 4,3 4,4 4,4 3,6 3,4 2,7 3,1 3,0 2,9 1,9 2,8 1,7 0 1994 1995 1996 Tagesbesucher 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Ausgaben von Touristen Quelle: Tourismus-Institut Warschau, 2003 Auch im Jahre 2002 war Deutschland wieder der wichtigste touristische Markt für Polen, obwohl auch hier ein Einnahmenrückgang bezüglich deutscher Touristen und Besucher zu verzeichnen war. Die Einnahmen aus dem deutschen Markt beliefen sich auf 1,6 Milliarden USD und machten annähernd 36 % der Gesamteinnahmen aus∗. Die Entwicklung der polnischen Wirtschaft insgesamt widerspiegelt sich deutlich bei den Auslandsreisen polnischer Bürger wider. Wirtschaftswachstum hat natürlich zur Folge, dass Menschen wohlhabender werden (siehe die Steigerung des Pro-KopfEinkommens und das Wachstum des Bruttosozialprodukts, dargestellt in Kapitel II), und dies wiederum führt zur Steigerung ihrer Ausgaben für Reisen ins Ausland. Andererseits hinterließ aber auch die wirtschaftlichen Rezessionserscheinungen ihre Spuren. Im Jahre 2002 betrug das Volumen polnischer Auslandsreisen 45,0 Millionen; im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 15,2 %. Damit wurde der in den 90er Jahren anhaltende Aufwärtstrend unterbrochen, nachdem sich die Zahl der Auslandsreisen in der Zeit zwischen 1991 und 2001 nahezu verdreifacht hatte. ∗ nicht berücksichtigt Zahlungen über die Nationalbank Polens Business in Polen 181 Dieser Trend wird auch durch die nachfolgende Grafik widergespiegelt. Auslandsreisen von polnischen Bürgern 1991-2002 70 60 44,7 50 40 30 31,4 34,3 36,4 29,3 1992 1993 1994 1995 48,6 49,3 1997 1998 55,1 56,7 53,1 45,0 20,8 20 10 0 1991 1996 1999 2000 2001 2002 Quelle: Zentralamt für Statistik, Grenzkontrollorgane, 2003 Nach vorläufigen Schätzungen des Tourismus-Instituts hatten 8,4 Millionen von insgesamt 45 Millionen Reisen touristischen Charakter (Zuwachs um 9,1 %). Ebenso wie bei der Einreise nach Polen nimmt Deutschland auch als Ziel des polnischen Auslandstourismus die Spitzenposition, obgleich mit 32 % weniger deutlich, ein (2,65 Millionen). Andere bevorzugte Reiseziele waren für polnische Bürger die Tschechische Republik (0,7 Millionen), Frankreich (0,55 Millionen), Griechenland (0,55 Millionen) und die Slowakei (0,55 Millionen). Dessen ungeachtet bleibt anzumerken, dass Touristenreisen nach Deutschland, in die Tschechische Republik und die Slowakei oft mit einer Weiterreise in andere west- bzw. südeuropäische Länder verknüpft sind. Polen, die ins Ausland reisen, suchen vor allem Freizeit und Erholung. Insgesamt nahmen 14 % aller Polen im Alter von über 15 Jahren im Jahre 2002 an Touristenreisen ins Ausland teil. Hinsichtlich des Inlandstourismus unternahmen im Jahre 2002 etwa 33 % der polnischen Bürger Langzeitreisen (von mindestens 5 Tagen) und 35 % Kurzzeitreisen. Während Langzeitreisen vor allem im Sommer - mit ziemlich gleichen Anteilen an den drei anderen Jahreszeiten - stattfinden, verteilen sich Kurzzeitreisen interessanterweise mehr oder weniger gleichmäßig über das ganze Jahr, was die nachfolgende Aufstellung verdeutlicht. Polen ist eben ein Reiseland für alle Jahreszeiten. XI. Tourismus in Polen 182 Aufgliederung touristischer Inlandsreisen nach Jahreszeiten 2002 100% 12 21 80% 60% 61 38 15 12 24 17 Langzeitreisen Kurzreisen 40% 20% 0% Frühling Sommer Herbst Winter Quelle: Tourismus-Institut Warschau, 2003 Zum Schluss noch ein Wort zu den Übernachtungsseinrichtungen in Polen. In den letzten Jahren hat sich deren Anzahl mehr oder minder konstant gehalten. Jedoch erhöhte sich im Zeitraum von 1995-2001 die Anzahl an Hotels um 45 %. Im Jahre 2001 gab es laut Zentralamt für Statistik in Polen insgesamt 7.613 Übernachtungsseinrichtungen mit insgesamt 640.000 Betten, inkl. 966 Hotels mit einer Bettenkapazität von insgesamt 98.000. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Hotelzimmerstruktur in Polen in Abhängigkeit von der jeweiligen Hotelkategorie. Hotels und Hotelzimmer 2000-2001 Hotels Insgesamt ***** **** *** ** * 2000 924 6 41 332 285 260 2001 966 6 39 343 315 263 Hotelzimmer 2000 2001 50.413 51.858 1.329 1.278 5.487 5.619 23.772 23.966 11.739 12.611 8.086 8.354 Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003 Im Jahre 2002 nutzten in Polen 14,17 Millionen polnische und 3,2 Millionen ausländische Touristen die unterschiedlichsten touristischen Übernachtungseinrichtungen wie Hotels, Motels, Campingplätze, Urlauberressorts u.ä.. Der Großteil ausländischer Touristen (über 75 %) stieg in Hotels ab. Die Größe des Marktes, die politische Stabilität und ein eindrucksvolles Wirtschaftswachstum bieten Anreize für Investitionen. Nach Angaben der Polnischen Agentur für Auslandsinvestitionen (PAIZ) betrug Ende 2002 das Gesamtvolumen ausländischer Direktinvestitionen mit einem Investitionsaufkommen von über 1Million USD in der Hotel- und Gastronomiebranche 650 Millionen USD. Business in Polen 183 XII. WIRTSCHAFTS- UND GESCHÄFTSINFORMATIONEN IN POLEN Ausgehend von den angewandten Methoden der Informationsverbreitung als auch bezüglich der Zugangsmöglichkeiten können die Quellen von Wirtschafts- und Geschäftsinformationen grundsätzlich in 3 verschiedene Gruppen unterteilt werden: • Institutionen, • Printmedien (Publikationen, Zeitungen und Zeitschriften), • Internet. Für gewöhnlich ermöglicht eine institutionelle Informationsquelle den Zugang zu dem von ihr angebotenen Informationsmaterial entweder über direkte Konsultationsmöglichkeiten, Publikationen unterschiedlicher Art oder über ihre home-page im Internet. Für englischsprachige Ausländer stellt der Zugang zu Informationen aus Wirtschaft und Finanzen in Polen keinerlei Schwierigkeit dar. Staatliche als auch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen beschäftigen heutzutage hochqualifizierte Mitarbeiter, unter denen einen Englisch sprechenden zu finden kein Problem darstellt. Zu klären wäre jedoch, ob es gegebenenfalls die Person mit der größtmöglichen Kompetenz hinsichtlich des von Ihnen angesprochenen Sachverhalts ist. Deshalb sollte vor einer Terminvereinbarung geprüft werden, ob die Anwesenheit eines Dolmetschers geboten ist oder nicht. Englischsprachige Publikationen zur Wirtschaft Polens beinhalten das gesamte Spektrum notwendiger Informationen, von aktuellen Börsennachrichten und entsprechenden Kommentaren, über Fragen der rechtlichen Aspekte einer Firmengründung in Polen bis hin zu Marktanalysen. Letztendlich besteht ebenso die Möglichkeit, jederzeit eine Erarbeitung, in der Sprache Ihrer Wahl, zu spezifischen wirtschaftlichen Sachverhalten bei Consultingfirmen bzw. Unternehmensberatern in Auftrag zu geben. Nicht zu vergessen, weil der einfachste und preiswerteste Weg, um an mehr als reichliche Informationen zu gelangen, ist das Internet. Es existiert eine Vielzahl von Internetseiten, die sich gezielt und ausschließlich auf Aspekte wirtschaftlicher und finanzieller Natur konzentrieren, und mit etwas Geduld findet man in der Regel die benötigten Informationen. Institutionen Staatliche als auch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen gelten als eine der berufendsten Quellen für Wirtschaftsinformationen. In Anhang 17 ist eine Übersicht zentraler Institutionen und Ministerien enthalten. Fast alle der dort aufgeführten Einrichtungen gibt eine Reihe von Veröffentlichungen (einige in Englisch) heraus und verfügen über eigene Internetseiten, denen eine englischsprachige Version beigefügt ist. 184 XII. Wirtschafts- und Geschäftsinformationen in Polen Natürlich ist es naheliegend, das ein Ausländer sich zuallererst an seine Botschaft in Polen bzw. eine polnische Botschaft im Ausland wendet. Eine Aufstellung über in Polen tätige Botschaften ist in Anhang 30 enthalten. Ein Verzeichnis von Handelsabteilungen polnischer Botschaften und Konsulate im Ausland ist in Anhang 31 zu finden. Des weiteren sind bilaterale Industrie- und Handelskammern zu nennen, von denen eine Auswahl in Anhang 29 zur Verfügung steht. Die Wahl der jeweiligen Institution ist natürlich von der geschäftlichen Interessenslage des Informationssuchenden in Polen abhängig. Aus diesem Grund fällt es schwer, sich für einen Kontakt zu als den besten zu entscheiden, der jedermanns Bedarf befriedigt. Handelt es sich um Direktinvestitionen, so ist die Polnische Agentur für Auslandsinvestitionen (PAIZ) mit Sicherheit die beste Wahl. PAIZ veröffentlicht eine ganze Serie von hochqualitativen englischsprachigen Publikationen zu den verschiedenartigsten Themenbereichen, beginnend beim Bauwesen bis hin zum Bankwesen und bietet eine umfangreiche Leistungspalette für ausländische Investoren kostenfrei an. Zu mehr Informationen über PAIZ, s. Institutionelle Struktur für Auslandsinvestitionen in Kapitel V. Ebenso kann das UNIDO-Büro Warschau, Herausgeber der vorliegenden Publikation, Unterstützung und Hilfestellung geben. Für ein Unternehmen, das am Privatisierungsprozess in Polen teilzunehmen beabsichtigt, ist das Ministerium des Staatsschatzes (zu Aufgaben und Tätigkeit des Ministeriums, s. Kapitel IV) der vorrangige Ansprechpartner. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales verantwortlich für die Wirtschaftspolitik, Außenhandel u.ä., bietet ebenso nützliche allgemeine wie auch spezielle Informationen an. Handels- und Kooperationsangebote werden u.a. von der Polnischen Industrie- und Handelskammer erfasst und angeboten, die ebenso unternehmensbezogene „duediligence“-Leistungen anbietet. Die Kammer gibt regelmäßig ein Bulletin über Wirtschaftstrends und Neuigkeiten aus der Finanzwelt heraus. Das Hauptamt für Statistik ist eine unschätzbare Quelle für Informationen, die bereits in englischer Sprache in den zweisprachigen Publikationen des Amtes zugänglich sind. Die Polnische Presseagentur (PAP) hat ein informatives und umfangreiche Nachschlagewerk über Polens Politik und Wirtschaft sowie Aspekte allgemeiner Natur mit Angaben zur Warschauer Börse und aktuellen Wechselkursaufstellungen, wenngleich zu einem recht ordentlichen Kaufpreis, im Angebot. Das verwendete Englisch erscheint zeitweise etwas unkontrolliert, ist aber zweckdienlich. Internationale Presseagenturen wie Reuters, Bloomberg, die deutsche Presseagentur (dpa) stehen insgesamt als Quelle für Tages- und Wocheninformationen aus dem Finanzbereich zur Verfügung, bringen jedoch für den uneingeweihten Leser Probleme Business in Polen 185 aufgrund nur geringer bzw. zusammenhangloser Analysen mit sich und rufen bei einem durchschnittlichen Informationsbedarf die übliche Preisfrage hervor. Darüber hinaus hat eine Reihe von internationalen Organisationen ihren Sitz in Warschau, die Fakten und Daten in informativer Weise aufbereiten und zur Verfügung stellen. Einige dieser Organisationen sind in Anhang 18 aufgelistet. Schließlich seien die Wirtschaftsinformationsdienste genannt, deren Leistungen in Polen in immer größerem Maße in Anspruch genommen werden. Die Informationen dieser Firmen geben einen tiefgehenden Einblick in Unternehmen und bieten vertrauliche, wenngleich kostenpflichtige Auskünfte (in Polnisch oder in Englisch) über die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Für einen potenziellen Geschäftspartner, der Einzelheiten über ein Unternehmen in Erfahrung bringen will, sollten diese Informationen den veranschlagten Preis wert sein. Ausgewählte Wirtschaftsinformationseinrichtungen (s. Anhang 32). Zeitungen und Zeitschriften Englischsprachige Presseerzeugnisse in Polen, begonnen beim ältesten und am weitesten verbreiteten wöchentlich erscheinenden Wirtschaftsblatt „The Warsaw Voice“ bis hin zum „Insider“, thematisch und vom Informationsgehalt dem Unterhaltungsbereich gewidmet (http://www.warsawinsider.pl), bieten dem Englisch sprechenden Ausländer eine vielfältige Themenauswahl. „The Warsaw Voice“ gibt gleichfalls ein Wirtschaftund Business-Jahrbuch heraus, das auf Wunsch beim Redaktionsbüro erhältlich ist. Das „Warsaw Business Journal“ bietet seinen Lesern die wohl umfassendsten Informationen aus den Bereichen Wirtschaft und Finanzen, obgleich „The Warsaw Voice“ recht ordentliche wöchentlich erscheinende Berichte zu Themen wie Börse und Geld sowie Tiefenanalysen führender Märkte und Industriezweige veröffentlicht. Das „Warsaw Business Journal“ gibt zudem sein allseits bekanntes „Book of Lists“, eine nützliche Datenbank für Unternehmer, heraus. Die Webseite des „Warsaw Business Journal”, http://www.wbj.pl, enthält Auszüge des „Warsaw Insider“ sowie eine Auswahl von Informationen aus „Poland AM”, einer allmorgendlich Nachrichtenausgabe des Hauses. Die Internetseite von „The Voice of Warsaw”, http://www.warsawvoice.pl, bietet in guter Präsentation einen leichten, benutzerfreundlichen Zugang zu umfangreichen Wirtschafts- und Businessinformationen. Wöchentlichen Aktualisierungen über den Geldmarkt, die Warschauer Börse, aber auch Sonderbeiträge und Artikel über verschiedenen Sektoren der Industrie sowie Nachrichten sind auf diesen kostenfrei zugänglichen Seiten zu finden. 186 XII. Wirtschafts- und Geschäftsinformationen in Polen „Polish Market”, eine Business-Monatszeitschrift, bietet seiner Leserschaft ein nützliches Kompendium von Daten und Informationen über die Wirtschaftspolitik der Regierung, beschäftigt sich mit Investment-, Immobilien- und Dienstleistungsaspekten und informiert über führende polnische Industrieunternehmen sowie national und international ausgezeichnete Spitzenprodukte. Die Zeitschrift ist zu einem Werbeinstrument für verschiedene Regionen geworden, die ihre wirtschaftliche Entwicklung und ihre Investitionsangebote auf diesem Wege einer breiten Öffentlichkeit darbieten. Präsent sind ebenfalls führende Unternehmer sowie die größten polnischen und ausländischen Investoren. Interessante Artikel aus aktuellen und früheren Ausgaben der Zeitschrift sind unter http://www.polishmarket.com.pl zu finden. Eine weitere Informationsquelle ist die BOSS Informations- und Verlagsagentur, die seit 12 Jahren als unabhängiges, auf die Informationsweitergabe spezialisiertes Unternehmen am Markt tätig ist. Das Angebot umfasst im wesentlichen Analysen und Berichte über unterschiedliche wirtschaftliche Aspekte sowie 3 Publikationen, u.a. „Business News Poland“, eine englischsprachige Wochenzeitschrift mit ausführlichen Geschäfts-, Wirtschafts- und rechtlichen Informationen für ausländische Investoren. Regelmäßig erscheinen Branchenanalysen, Statistiken, Prognosen, Trends, Kommentare, Unternehmerinfos, besprochen werden Steuer- und Rechtsvorschriften, Nachrichten aus dem Geschäfts- und Wirtschaftsleben in komprimierter Form dargestellt. Die Internetadresse lautet: http://www.boss.com.pl. Einige andere Quellen für Geschäfts- und Finanzinformationen sind ausländischer Herkunft. Entsprechende Veröffentlichungen sind in jedem größeren Hotel, in englischsprachigen Buchläden und mit etwas Glück an vielen Straßenkiosken erhältlich. Am oberen Ende des Wirtschaftsinformationsmarktes steht der „Economist Intelligence Unit’s Quarterly Business Report“ über Polen. Andere Quellen sind Berichte internationaler Organisationen wie der Weltbank oder der OECD, die für gewöhnlich ein Mal pro Jahr veröffentlicht werden. Internet In den letzten Jahren ist es zu einer wahren Schwemme von Internetseiten (von denen allerdings auch einige nach ihrem Erscheinen bald wieder von der Bildfläche verschwanden) zur Wirtschafts- und Finanzthematik in Polen, wobei sich diese neuen Internetprodukte fast gegenseitig auf die Füße traten, da hinsichtlich Layout und Inhalt, wenn auch geringfügig, stets etwas neues angeboten wurde. Nachfolgend sind die wichtigsten Internetquellen für Business- und Finanzinformationen aufgeführt. Für all jene, die an wirklich glaubwürdigen Wirtschaftsinformationen, an Handels- und Geschäftsangeboten, praktischen Ratschlägen über rechtliche, steuerliche bzw. versicherungsrechtliche Aspekte interessiert sind, bietet das Internet Englisch sprechenden Business in Polen 187 Ausländern und denjenigen im Ausland ohne Zugang zu unmittelbaren vor-OrtInformationsquellen ideale Bedingungen. Für die Zuverlässigkeit und Aktualität von Informationen ist es mit Sicherheit das Beste, sich diese „von der Quelle“ zu beschaffen, sprich, sie aus berufenem Munde zu vernehmen. Für das Internet bedeutet dies, das diese Informationen vom Anbieter auf den jeweiligen Seiten sichtbar gemacht werden. Wer also zuverlässige Business-Informationen über Polen erhalten möchte, ist gut beraten, sich an die offiziellen Webseiten verschiedener polnischer Ministerien und anderer Regierungseinrichtungen sowie ihr nahestehender Institutionen zu halten. Zum überwiegenden Teil existieren Verweise auf eine englische Sprachversion, die, wenn auch nicht alle, so jedoch die hauptsächlichsten Präsentationspunkte der polnischen Originalseite darbieten. Hinsichtlich Business-Informationen sind die Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Soziales, des Staatsschatzministeriums und der PAIZ besonders empfehlenswert. Darüber hinaus sind spezifische Wirtschaftsdaten auf den Webseiten der Warschauer Börse und der Nationalbank Polens zu finden (Webseiten staatlicher Einrichtungen s. Anhang 17). Nachfolgend ist eine kurze Beschreibung von allgemeinen Webseiten über Polen und die Geschäftstätigkeit in Polen aufgeführt. Aufgrund der äußerst dynamischen Entwicklung des Internets kann es aber durchaus sein, das dem Leser, wenn er diese Information liest, andere, ebenso qualitative, oder vielleicht sogar noch bessere Webseiten zugänglich sein werden. Poland Home Page http://www.poland.pl - Sie ist Polens offizielle Webseite und präsentiert allgemeine Informationen über das Land und aktuelle Nachrichten und bietet mit Hilfe entsprechender Links eine breite Palette von landesspezifischen Informationen mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung, Kultur und Kunst. Die Seite bietet Zugang zu Business-, Finanz- und Wirtschaftsinformationen, allerdings verfügen nicht alle Seiten über eine englischsprachige Version. Internetportal Exportförderung Polen http://www.polishproducts.gov.pl http://www.exporter.gov.pl - das Portal steht unter der Regie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Soziales. Es enthält aktuelle Kurzinformationen über die Wirtschaft Polens, einschließlich Angaben über Industrie, Landwirtschaft, Außenhandel, Preise, Löhne und Gehälter u.ä. Eine Datenbank polnischer Exportunternehmen ist integraler Bestandteil des Portals, über die Geschäftskontakte zu Unternehmen angebahnt werden können. 188 XII. Wirtschafts- und Geschäftsinformationen in Polen BMB Promotions http://www.export-import.pl - diese Seite ist ein Internetservice für den Exportbereich und verschafft dem Benutzer Zugang zu mehreren tausend Ex- und Importangeboten polnischer Unternehmen. Dieser Service wird von der Firma BMB Promotions betrieben, die ebenfalls eine gedruckte Katalogform in Englisch, Russisch und Deutsch anbietet; des weiteren existiert eine CD-ROM Version. BMB Promotions hat dazu noch eine allgemein zugängliche Datenbank über das Wirtschaftspotential und die Investitionsbedingungen aller territorialen Selbstverwaltungen eingerichtet, die ebenfalls mehrere tausend Investitionsangebote polnischer Kreise, Städte und Gemeinden umfaßt (Zugang unter: www.gminy.pl). Parallel dazu sind diese Informationen in englischer Sprachversion und auf CD-ROM vorhanden. Eine Datenbank über Ausschreibungen lokaler polnischer Behörden ist die neueste Errungenschaft des BMB Promotion Service. Sie liegt jedoch gegenwärtig nur in polnischer Sprache vor. Darüber hinaus existieren einige qualitativ gute Web-Seiten, die von den Handelsabteilungen verschiedener polnischer Botschaften und Konsulate ins Netz gestellt worden sind. An erster Stelle sind hierfür die Webseiten http://www.handelsratpolen.at (Österreich)), http://www.poland-canada.org (Kanada), http://www.wirtschaft-polen.de (Deutschland), http://www.polishemb-trade.co.uk (GB) und http://www.brhusa.com sowie http://www.polandembassy.org (beide USA) zu nennen. Eine vollständige Aufstellung der Handelsabteilungen der Botschaften der Republik Polen im Ausland sind in Anhang 31 zu finden. Aktualisierungen dieser Aufstellung sind auf der Web-Site des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Soziales www.mpips.gov.pl nachzulesen. Schließlich, für alle an Handelsbeziehungen interessierte Internetnutzer ist die Webseite http://www.targi.com zu empfehlen, die einen Überblick über alle wichtigen in Polen stattfindenden Messen und Messeveranstaltungen vermittelt. Die Seite wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und enthält Informationen zu über 400 alljährlich in Polen durchgeführter Messen. Des weiteren finden sich auf dieser Seite Links zu über 70 Messeorganisatoren. Eine Vollversion in englischer Sprache ist ins Netz gestellt worden. Als Alternative kann die Internetseite der Polnischen Messevereinigung (www.polfair.com.pl) genutzt werden, die ähnliche Informationen, teilweise auch in Englisch, anbietet. Business in Polen 189 XIII. ANHÄNGE 1. Eckdaten der Wirtschaftsentwicklung 2002 ..........................................................................191 2. Gründung einer Gesellschaft mbH – Handlungsablauf..............................................................192 3. Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) – Handlungsablauf ....................................................194 4. Gesetzgeberische Grundlagen für eine Geschäftstätigkeit in Polen.......................................196 5. Basissteuern............................................................................................................................197 6. Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ...........................................................198 7. Abkommen über gegenseitige Förderung und Schutz von Investitionen...............................200 8. Abkommen über visafreien Personenverkehr – Länderaufstellung ....................................202 9. Die Top-50 der polnischen Unternehmen 2002...................................................................204 10. Produktionsvolumen von Schlüsselerzeugnissen und Rohstoffen im Jahre 2002 ..............206 11. Durchschnittliche Einzelhandelspreise ausgewählter Nahrungsmittel................................207 12. Ausländische Direktinvestitionen nach Herkunftsländern.....................................................208 13. Ausländische Direktinvestitionen nach Geschäftsfeldern......................................................209 14. Die 30 führenden ausländischen Investoren in Polen ............................................................210 15. Die Warschauer Börse – Anteilsindizes ..............................................................................211 16. Die Warschauer Börse – Wertpapier-Indizes ......................................................................212 17. Zentrale Behörden und Ministerien .....................................................................................213 18. Internationale Organisationen und UNO-Vertretungen in Polen...........................................217 19. Territoriale Regierungsverwaltung - Wojewodschaftsämter...............................................218 20. Wirtschaftsabteilungen der Kreisgerichte in Polen .............................................................219 21. Regionalfilialen und Zweigstellen der Agentur für Staatliches Agrareigentum .................220 22. Polnische Technologie-Institutionen .....................................................................................221 23. Sonderwirtschaftszonen .......................................................................................................222 24. Banken in Polen (Zentralen) ................................................................................................223 25. Filialen ausländischer Banken in Polen ...............................................................................226 26. Nationale Investitionsfonds .................................................................................................227 27. Venture Kapitalfonds ...........................................................................................................228 28. Führende Consulting- und Rechtsberatungsunternehmen in Polen .......................................229 29. Ausgewählte bilaterale Industrie- und Handelskammern....................................................230 30. Ausgewählte Botschaften und Handelsabteilungen in Polen.................................................231 31. Handelsabteilungen polnischer Botschaften und Konsulate ...............................................233 32. Ausgewählte Wirtschaftsinformationsdienste .......................................................................241 33. Vertretungen der UNIDO......................................................................................................242 Business in Polen 191 ANHANG 1 ECKDATEN DER WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG 2002 Wachstum BIP Wachstum Kapitalaufwand brutto Wachstum Industrieproduktion Wachstum Produktivität Wachstum Bauwesen Arbeitslosenquote Inflationsrate Diskontsatz (Dezember) Haushaltsdefizit Auslandsverschuldung Öffentliche Verschuldung Außenhandel, SAD-Statistik: Einnahmen Export Ausgaben Import Handelsdefizit Liquidität - Importsicherung Auslandsverschuldung/Export ratio Devisenreserven (Dezember) Ausländische Direktinvestitionen Gesamtwert von Ausländische Direktinvestitionen Mittlerer Wechselkurs Durchschnittlicher Monatslohn brutto Mindestlohn brutto 1,4 % - 6,8 % 1,4 % 4,5 % - 8,0 % 18,1 % 1,9 % 7,5 % 5,1 % BIP 43,3 % BIP 45,8 % BIP 41,0 Mrd. USD 55,1 Mrd. USD 14,1 Mrd. USD 6 Monate 2,0 29,8 Mrd. USD 6,06 Mrd. USD 65,11 Mrd. USD 4,0795 PLN/USD 3,8557 PLN/EUR 2.133 PLN 800 PLN XIII. Anhänge 192 ANHANG 2 GRÜNDUNG EINER GESELLSCHAFT MBH – HANDLUNGSABLAUF Schritte der Institution Unternehmensgründung 1. Gesellschaftsvertrag/ Notariat Gründungsurkunde 2. Eintragung des Unternehmens Nationales Registriergericht 3. Veröffentlichung der Unternehmenseintragung im Amtsblatt "Monitor Sądowy i Gospodarczy" Büro des Amtsblatts "Monitor Sądowy i Gospodarczy", Ministerium für Justiz – über das Sekretariat des zuständigen Wirtschaftsgerichtes. Wojewodschaftsamt für Statistik (Wojewódzki Urząd Statystyczny) 4. Vergabe einer statistischen Nummer 5. Registrierung des Unternehmens bei der Staatlichen Sozialversicherung (ZUS) 6. Genehmigungen bzw. Betriebserlaubnisse, wenn erforderlich 7. Eröffnung eines Firmenkontos Anmerkungen Laut Handelsgesetzbuch muss der Gesellschaftsvertrag über die Gründung einer GmbH in Form einer notariellen Urkunde erstellt werden. Die Eintragung erfolgt an dem für den Sitz des Unternehmens zuständigen Wirtschaftsgericht. Mit der Eintragung erhält das Unternehmen den Status einer Rechtsperson. Kosten 1. Notargebühr. 2. Steuer auf Rechtsgeschäfte. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach der Höhe des Stammkapitals des Unternehmens . Feststehende Gebühr in Höhe von 1000 PLN Entrichtung einer Vorausgebühr an das Büro des Amtsblatts in Höhe von mindestens 500 PLN. Der Antrag auf Eintragung des Unternehmens in das REGON System ist persönlich an dem für den Sitz des Unternehmens zuständigen Wojewodschaftsamt für Statistik einzureichen. Innerhalb von 10 Tagen nach Einstellung der ersten Mitarbeiter hat sich das Unternehmen bei der zuständigen Filiale der Staatlichen Sozialversicherung (ZUS) registrieren zu lassen Eine Aufstellung von genehmigungspflichtigen Geschäftsaktivitäten ist bei PAIZ erhältlich. Staatliche Sozialversicherung (Zakład Ubezpieczeń Społecznych) Zuständige Institutionen für die Vergabe von Genehmigungen, Betriebserlaubnissen und Lizenzen Bank Das Unternehmen ist verpflichtet, ein PLN-Konto (bei jeder Bank, ausgenommen die Nationalbank Polens) einrichten und kann über Devisenkonten bei Banken, die gemäß Devisengesetz für Außenwirtschaftsaktivitäten zugelassen sind, verfügen. Unentgeltlich. Unentgeltlich. Stempelgebühr, Höhe in Abhängigkeit von der Art der Genehmigung. Gemäß Geschäftsbedingunge n der Bank. Business in Polen Schritte der Institution Unternehmensgründung 8. MwSt.- und ESTZuständiges Anmeldung Finanzamt 193 Anmerkungen Kosten Mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die Steuernummer (NIP) zur Rechnungslegung führt, ist das unentgeltlich, Unternehmen verpflichtet, sich beim Registriergebühr 152 zuständigen Finanzamt anzumelden. PLN. Quelle: Diverse Rechtsvorschriften Notargebühren – vom Minister für Justiz festgelegte Höchstsätze Stammkapital Bis PLN 5.000 Über PLN 5.000 bis PLN 15.000 Über PLN 15.000 bis PLN 30.000 Über PLN 30.000 bis PLN 60.000 Über PLN 60.000 bis PLN 1.000.000 Über PLN 1.000.000 Gebühren PLN 200 PLN 200 + 3 % des Betrages über PLN 5.000 PLN 500 + 2 % des Betrages über PLN 15.000 PLN 800 + 1 % des Betrages über PLN 30.000 PLN 1.100 + 0,5 % des Betrages über PLN 60.000 PLN 5.800 + 0,25 % des Betrages über PLN 1.000.000 Diese Gebühren unterliegen einer 22 %-igen MwSt.-Pflicht. Steuer auf Rechtsgeschäfte – Gründungsurkunde Stammkapital Bis PLN 20.000,Über PLN 20.000 bis PLN 30.000,Über PLN 30.000,- Steuer 1% PLN 200 + 0,5% für den Betrag über PLN 20.000,PLN 250 + 0,1% für den Betrag über PLN 30.000,- XIII. Anhänge 194 ANHANG 3 GRÜNDUNG EINER AKTIENGESELLSCHAFT (AG) – HANDLUNGSABLAUF Schritte der Institution Unternehmensgründung 1. Gesellschaftsvertrag/ Notariat Gründungsurkunde 2. Gestellung des Aktienkapitals Finanzkontrollbehörden (in bestimmten Fällen) 3. Eintragung des Unternehmens Nationales Registriergericht 4. Veröffentlichung der Unternehmenseintragun g im Amtsblatt "Monitor Sądowy i Gospodarczy" Büro des Amtsblatts "Monitor Sądowy i Gospodarczy", Ministerium für Justiz – über das Sekretariat des zuständigen Wirtschaftsgerichtes. Wojewodschaftsamt für Statistik (Wojewódzki Urząd Statystyczny) 5. Vergabe einer statistischen Nummer 6. Registrierung des Unternehmens bei der Staatlichen Sozialversicherung (ZUS) 7. Genehmigungen bzw. Betriebserlaubnisse, wenn erforderlich Anmerkungen Laut Handelsgesetzbuch muss der Gesellschaftsvertrag über die Gründung einer AG in Form einer notariellen Urkunde erstellt werden. - Sofortige Gründung (durch Zeichnung von Aktien durch Gesellschaftsgründer und Dritte) - Konsekutive Gründung (durch öffentliche Zeichnung von Aktien, wobei eine Genehmigung der Finanzkontrollbehörden erforderlich ist Die Eintragung erfolgt an dem für den Sitz des Unternehmens zuständigen Wirtschaftsgericht. Mit der Eintragung erhält das Unternehmen den Status einer Rechtsperson. Der Antrag auf Eintragung des Unternehmens in das REGON System ist persönlich an dem für den Sitz des Unternehmens zuständigen Wojewodschaftsamt für Statistik einzureichen. Staatliche Innerhalb von 10 Tagen nach Sozialversicherung Einstellung der ersten Mitarbeiter (Zakład Ubezpieczeń hat sich das Unternehmen bei der Społecznych) zuständigen Filiale der Staatlichen Sozialversicherung (ZUS) registrieren zu lassen Zuständige Institutionen Eine Aufstellung von für die Vergabe von genehmigungspflichtigen Genehmigungen, Geschäftsaktivitäten ist bei PAIZ Betriebserlaubnissen erhältlich. und Lizenzen Kosten 1. Notargebühr. 2. Steuer auf Rechtsgeschäfte.. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach der Höhe des Aktienkapitals des Unternehmens . Feststehende Gebühr in Höhe von 1000 PLN Entrichtung einer Vorausgebühr an das Büro des Amtsblatts in Höhe von mindestens 500 PLN. Unentgeltlich. Unentgeltlich. Stempelgebühr, Höhe in Abhängigkeit von der Art der Genehmigung. Business in Polen Schritte der Institution Unternehmensgründung 8. Eröffnung eines Bank Firmenkontos 9. MwSt.- und ESTAnmeldung Zuständiges Finanzamt Anmerkungen 195 Kosten Das Unternehmen ist verpflichtet, Gemäß ein PLN-Konto (bei jeder Bank, Geschäftsbedingungen ausgenommen die Nationalbank der Bank. Polens) einrichten und kann über Devisenkonten bei Banken, die gemäß Devisengesetz für Außenwirtschaftsaktivitäten zugelassen sind, verfügen. Mit Aufnahme der Steuernummer (NIP) Geschäftstätigkeit, die zur unentgeltlich, Rechnungslegung führt, ist das Registriergebühr 152 Unternehmen verpflichtet, sich beim PLN. zuständigen Finanzamt anzumelden. Quelle: Diverse Rechtsvorschriften Notarkosten und Steuer auf Rechtsgeschäfte, s. Anhang 2 XIII. Anhänge 196 ANHANG 4 GESETZGEBERISCHE GRUNDLAGEN FÜR EINE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT IN POLEN Rechtliche Grundlagen Gesetzblatt (Dz. U.) Gesetz über das Rechnungswesen vom 24. September 1994 Gesetz über den Erwerb von Grund und Boden durch Ausländer vom 24. März 1920 Vergleichsverfahrensordnung Gesetz vom 24. Oktober 1934 Insolvenzgesetz vom 24. Oktober 1934 Dz. U. Nr. 118, Position 512, 1991 - Einheitstext ZGB vom 23. April 1964 Dz. U. Nr. 16, Position 93,1964 Gesetz über Gesellschaften des Handelsrechts vom 15. September 2000 Kartellrecht und Verbraucherschutz Gesetz vom 15. Dezember 2000 Insolvenz- und Sanierungsrecht für Unternehmen Gesetz vom 28.Februar 2003 Urheberrecht Gesetz vom 4. Februar 1994 Zollgesetz vom 9. Januar 1997 Dz. U. Nr. 94, Position 1037, 2000 Dz. U. Nr. 76, Position 694, 2002 - Einheitstext Dz. U. Nr.245, Position 245, 1996 - Einheitstext Dz. U. Nr. 93, Position 836, 1934 Dz. U. Nr. 122, Position 1319, 2000 Dz. U. Nr. 60, item 535 of 2003 Dz. U. Nr.24, Position 83, 1994 Dz. U. Nr. 23, Position 117, 1997 Wirtschaftstätigkeit Gesetz vom 19. November 1999 Finanzhilfen für Investitionen Gesetz vom 20. März 2002 Devisenrecht Dz. U. Nr. 101, Position 1178, 1999 Gewerbliche Eigentumsrechte Gesetz vom 30. Juni 2000 AGB vom 26. Juni 1974 Dz. U. Nr. 49, Position 508, 2001 Öffentliche Hilfen Gesetz vom 27. Juli 2002 Dz. U. Nr. 141, item 1177 of 2002 Dz. U. Nr. 41, Position 363, 2002 Dz. U. Nr. 141, item 1178 of 2002 Dz. U. Nr. 21, Position 94, 1998 - Einheitstext Business in Polen 197 ANHANG 5 BASISSTEUERN Steuerart Steuersatz Körperschafts- 27 %* steuer Steuerpflichtige Juristische Personen Anmerkungen Einnahmen aus dem Ausland unterliegen dieser Steuerart Mehrwertsteuer 22 % 7% 3% 0% Juristische und natürliche Personen Indirekte Steuer 22 % Basissatz 7 % Präferenzsatz 3 % Rohprodukte 0 % Exportsatz einige Waren und Dienstleistungen sind MwSt.-befreit Indirekte Steuer, begrenzt auf ca. 200 Produkte, höherer Sätze für Importwaren VerbrauchsUnterschied- Juristische und steuer / liche natürliche Akzisensteuer Steuersätze Personen Dividendensteuer 15 % Teilhaber von Unternehmen, juristische und natürliche Personen EST für natürliche Personen 19 % 30 % 40 % natürliche Personen Agrarsteuer Unterschied- Juristische und liche natürliche Steuersätze Personen Grundsteuer Unterschied- Eigentümer an liche Grund und Steuersätze Boden, juristische und natürliche Personen Rechtliche Grundlage Körperschaftssteuergesetz (Dz. U. Nr. 106, Position 482, 1993, m. sp. Ä.) Mehrwertsteuergesetz und Durchführungsbestimmungen (Dz. U. Nr. 11, Position 50, 1993, m. sp. Ä.) Mehrwertsteuergesetz und Durchführungsbestimmungen (Dz. U. Nr. 11, Position 50, 1993, m. sp. Ä.) Verordnung des Ministers der Finanzen über die Verbrauchssteuer (Dz. U. Nr. 119, Position 1259, 2000, m. sp. Ä.) Holdinggesellschaften sind praktisch Körperschaftssteuergesetz (Dz. U. Nr. 106, Position 482, 1993, steuerbefreit. Der Steuersatz kann aufgrund DBA-Festlegungen reduziert m. sp. Ä.) werden. Bei Anwendung eines herabgesetzten Steuersatzes ist eine Bescheinigung über den Steuerort der Teilhaber erforderlich. Ausländer, die sich aufgrund eines Gesetz über die Arbeitsrechtsverhältnisses in einem Einkommenssteuer natürlicher Unternehmen mit ausländischer Personen (Dz. U. Nr. 90, Beteiligung zeitweise in Polen Position 416, 1993, m. sp. Ä.) aufhalten, entrichten EST nur auf das in Polen erzielte Einkommen und in Polen entgeltlich verrichtete andere Tätigkeiten (begrenzte Steuerpflicht) Berechnet in Abhängigkeit der Größe Gesetz über die Agrarsteuer der landwirtschaftlichen Nutzfläche, (Dz. U. Nr. 9, Position 31, die Steuersätze variieren je nach 1991, m. sp. Ä) Bodenklasse LOKALE STEUERN Steuersätze pro m2 gemäß Beschluss Gesetz über Steuern und lokale Abgaben (Dz. U. Nr. 9, der örtlichen Behörden Position 31, 1991, m. sp. Ä.) Quelle: Diverse Rechtsvorschriften * Reduzierung des Steuersatzes auf 19 % im Jahre 2004 vorgesehen. XIII. Anhänge 198 ANHANG 6 ABKOMMEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG Lfd. Land 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Ägypten Albanien Algerien Armenien Aserbaidschan Australien Bangladesh Belgien Belgien** Bulgarien Chile China Dänemark Deutschland Protokoll 14. Estland 15. Finnland Protokoll 16. Frankreich 17. Georgien 18. Griechenland 19. Großbritannien 20. Indien 21. Indonesien 22. Iran 23. Irland 24. Island 25. Israel 26. Italien 27. Japan 28. Jordanien 29. Jugoslawien* 30. Kanada 31. Kasachstan 32. Kirgistan 33. Kroatien 34. Kuwait 35. Lettland 36. Libanon ratifiziert 24.06.1996 05.03.1993 31.01.2000 14.07.1999 26.08.1997 07.05.1991 08.07.1997 14.09.1976 20.08.2001 11.04.1994 12.03.2000 07.06.1988 06.12.2001 18.12.1972 24.10.1979 14.05.2003 09.05.1994 26.10.1977 28.04.1994 20.06.1975 05.11.1999 20.11.1987 16.12.1976 21.06.1989 06.10.1992 02.10 1998 13.11.1995 19.06.1998 22.05.1991 21.06.1985 20.02.1980 04.10.1997 12.06.1997 04.05.1987 21.09.1994 19.11.1998 19.10.1994 16.11.1996 17.11.1993 26.07.1999 * Abkommen in Neuverhandlung ** Neuverhandlungen abgeschlossen In kraft 27.06.1994 Abkommen Praktiziert Gesetzblatt seit (Dziennik Ustaw) 01.01.2002 01.01.1995 1994/Nr. 101, Position 492 04.03.1992 28.01.199 21.09.1978 01.01.1993 1992/Nr. 41, Position 177 2000/Nr. 106 1978/Nr. 24, Position 109 01.01.1979 10.05.1995 07.01.1989 13.12.2002 14.09.1975 01.01.1996 01.01.1990 01.01.2002 01.01.1972 1995/Nr. 137, Position 679 1989/Nr. 13, Position 65 2003/Nr .43, Position 368 1975/Nr. 31, Position 163 1982/Nr. 1, Position 1 09.12.1994 30.03.1979 25.01.1995 12.09.1976 01.01.1995 01.01.1980 -01.01.1974 1995/Nr. 77, Position 388 1979/Nr. 12, Position 84 1993/Nr. 106, Position 517 1977/Nr. 1, Position 5 28.09.1991 25.02.1978 26.10.1989 25.08.1993 01.01.1992 01.04.1975 01.01.1990 01.01.1994 1991/Nr. 120, Position 524 1978/Nr. 7, Position 20 1990/ Nr. 8, Position 46 1994/Nr. 46, Position 187 21.12.1995 20.06.1999 10.12.1991 26.09.1989 23.12.1982 22.04.1999 17.06.1998 30.11.1989 13.05.1995 01.01.1996 01.01.2000 01.01.1992 01.01.1984 01.01.1982 01.01.2000 01.01.1999 01.01.1989 01.01.1996 1996/Nr. 29, Position 187 1999/Nr. 79, Position 890 1992/Nr. 28, Position 124 1989/Nr. 62, Position 374 1983/Nr. 12, Position 60 1999/Nr. 61, Position 654 2001/Nr. 101, Position 1137 1990/Nr. 38, Position 216 1995/Nr. 121, Position 586 11.02.1996 25.04.2000 30.11.1994 01.01.1997 01.01.1996 01.01.1995 1996/Nr. 78, Position 370 2000/Nr. 69, Position 811 1995/Nr. 53, Position 285 Business in Polen Lfd. Land 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. 51. 52. 53. 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63. 64. 65. 66. 67. 68. 69. 70. 71. 72. 73. 74. 75. 76. 77. 78. 79. Litauen Luxemburg Malaysien Malta Marokko Mazedonien Mexiko Moldawien Mongolei Niederlande Nigeria Norwegen Österreich* Pakistan Philippinen Portugal Rumänien Russland Schweden* Schweiz Singapur Slowakische Republik Slowenien Spanien Sri Lanka Südafrika Südkorea Syrien Thailand Tschechische Republik Tunesien Türkei Ukraine Ungarn Protokoll Uruguay USA Usbekistan Vereinigte Arabische Emirate Vietnam Weißrussland Zambia Zimbabwe Zypern 199 ratifiziert In kraft 20.01.1994 14.06.1995 16.09.1977 07.01.1994 24.10.1994 28.11.1996 29.11.1998 16.11.1994 18.04.1997 13.02.2002 12.02.1999 24.05.1977 02.10.1974 25.10.1974 09.09.1992 09.05.1995 23.06.1994 22.05.1992 05.06.1975 02.09.1991 23.04.1993 18.08.1994 28.06.1996 15.11.1979 25.04.1980 10.11.1993 21.06.1991 15.08.2001 08.12.1978 24.06.1993 29.03.1993 03.11.1993 12.01.1993 23.09.1992 27.06.2000 02.08.1991 08.10.1974 11.01.1995 31.01.1993 19.07.1994 11.07.1996 05.12.1978 24.11.1994 29.03.1995 17.12.1999 06.09.2002 27.10.1995 21.07.2001 18.03.2003 Abkommen Praktiziert Gesetzblatt seit (Dziennik Ustaw) 01.01.1995 1995/Nr. 51, Position 277 01.01.1997 1996/Nr. 110, Position 527 01.01.1977 1979/Nr. 10, Position 62 01.01.1995 1995/Nr. 49, Position 256 01.01.1996 1996/Nr. 110, Position 529 01.01.2000 2002/Nr..206, Position 1744 01.01.2003 2003/Nr. 13, Position 131 01.01.1996 1996/Nr. 38, Position 166 01.01.2002 2002/Nr. 206, Position 1746 01.01.2004 30.10.1979 21.09.1975 14.11.1975 07.04.1997 04.02.1998 15.09.1995 22.02.1993 18.02.1977 25.09.1992 27.11.1993 21.12.1995 10.03.1998 06.05.1982 21.10.1983 05.12.1995 21.02.1992 01.01.1976 01.01.1974 01.01.1973 01.01.1998 01.01.1999 01.01.1996 01.01.1994 01.01.1974 01.01.1992 01.01.1993 01.01.1996 01.01.1999 01.01.1983 01.01.1983 01.01.1996 01.01.1991 1998/Nr. 48, Position 304 1995/Nr. 109, Position 530 1993/Nr. 125, Position 569 1977/Nr. 13, Position 51 1993/Nr. 22, Position 92 1994/Nr. 38, Position 139 1996/Nr. 30, Position 131 1998/Nr. 35, Position 198 1982/Nr. 17, Position 127 1988/Nr. 5, Position 38 1996/Nr. 28, Position 125 1992/Nr. 28, Position 126 13.05.1983 20.12.1993 15.11.1993 01.10.1996 11.03.1994 10.09.1995 01.01.1983 01.01.1994 01.01.1994 01.01.1998 01.01.1995 01.01.1996 1983/Nr. 37, Position 170 1994/Nr. 47, Position 189 1994/Nr. 78, Position 357 1997/Nr. 11, Position 58 1994/Nr. 63, Position 269 1995/Nr. 125, Position 602 23.07.1976 29.04.1995 21.04.1994 01.01.1974 01.01.1996 01.01.1995 1976/Nr. 31, Position 178 1995/Nr. 116, Position 560 1994/Nr. 81, Position 373 20.01.1995 30.07.1993 01.01.1996 01.01.1994 1995/Nr. 49, Position 258 1993/Nr. 120,Position 534 28.11.1994 07.07.1993 01.01.1995 1995/Nr. 62, Position 318 01.01.1994 1993/Nr. 117,Position 523 Quelle: Ministerium der Finanzen, 2003 31.08.1994 18.11.1992 19.05.1995 09.07.1993 04.06.1992 1979/Nr. 27, Position 157 1975/Nr. 24, Position 129 1976/Nr. 9, Position 47 XIII. Anhänge 200 ANHANG 7 ABKOMMEN ÜBER GEGENSEITIGE FÖRDERUNG UND SCHUTZ VON INVESTITIONEN Lfd. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. Land ratifiziert In kraft Ägypten Albanien Argentinien Aserbaidschan Australien Bangladesh Belgien-Luxemburg Bulgarien Chile China Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Indien Indonesien Iran Israel Italien Jordanien Jugoslawien Kanada Kasachstan Kroatien Kuwait Lettland Litauen Malaysien Marokko Mazedonien Moldawien Mongolei Niederlande Norwegen Österreich Portugal Rumänien Russland Schweden 01.07.1995 05.03.1993 31.07.1991 26.08.1997 07.05.1991 08.07.1997 19.05.1987 11.04.1994 05.07.1995 07.06.1988 01.05.1990 10.11.1989 06.05.1993 25.11.1996 14.02.1989 14.10.1992 08.12.1987 07.10.1996 06.10.1992 17.04 1997 22.05.1991 10.05.1989 04.11.1997 03.09.1996 06.04.1990 21.09.1994 21.02.1995 05.03.1990 26.04.1993 28.09.1992 21.04.1993 24.10.1994 28.11.1996 16.11.1994 08.11.1995 07.09.1992 06.05.1990 24.11.1988 11.03.1993 23.06.1994 02.10.1992 13.10.1989 17.01.1998 09.08.1993 01.09.1992 Gesetzblatt (Dziennik Ustaw) 1998/Nr. 48, Position 302 1993/Nr. 122, Position 547 1993/Nr. 124, Position 567 27.03.1992 19.11.1999 02.08.1991 09.03.1995 17.01.2000 07.01.1989 13.10.1990 17.04.1990 06.08.1993 13.03.1998 10.02.1990 20.02.1995 14.04.1988 31.12.1997 01.07.1993 30.10.2001 06.05.1992 09.01.1993 1992/Nr. 39, Position 166 2000/Nr. 43, Position 492 2001/Nr. 21, Position 266 1995/Nr. 62, Position 322 2000/Nr. 21, Position 2661989/Nr. 13, Position 67 1992/Nr. 28, Position 122 1991/Nr. 27, Position 116 1995/Nr. 39, Position 196 1998/Nr. 54, Position 342 1990/Nr. 38, Position 220 1995/Nr. 51, Position 275 1988/Nr. 12, Position 93 1998/Nr. 34, Position 186 1994/Nr. 46, Position 185 23.01.1997 22.11.1990 25.05.1995 04.10.1995 18.12.1993 19.07.1993 06.08.1993 23.03.1994 29.05.1995 1997/Nr. 39, Position 236 1991/Nr. 27, Position 114 1995/Nr. 121, Position 584 1995/Nr. 26, Position 126 1994/Nr. 50, Position 199 1993/Nr. 122, Position 549 1993/Nr. 122, Position 543 1994/Nr. 78, Position 359 1999/Nr. 76, Position 858 27.07.1995 1995/Nr. 118, Position 568 01.02.1994 24.10.1990 01.11.1989 09.10.1993 30.12.1995 1994/Nr. 57, Position 235 1990/Nr. 84, Position 488 1989/Nr. 54, Position 321 1995/Nr. 19, Position 90 1995/Nr. 77, Position 386 04.01.1990 1990/Nr. 38, Position 218 1993/Nr. 124, Position 562 1994/Nr. 42, Position 157 Business in Polen Lfd. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. 51. 52. 53. 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. Land Schweiz Singapur Slowakei Slowenien Spanien Südkorea Thailand Tschechische Republik Tunesien Türkei Ukraine Ungarn Uruguay USA Usbekistan Vereinigte Arabische Emirate Vietnam Weißrussland Zypern 201 Gesetzblatt (Dziennik Ustaw) 08.11.1989 18.04.1990 1990/Nr. 63, Position 366 03.06.1993 29.12.1993 1994/Nr. 57, Position 237 18.08.1996 14.03.1996 1996/Nr. 55, Position 246 28.06.1996 31.03.2001 2001/Nr. 106, Position 1119 30.07.1992 01.05.1993 1993/Nr. 124, Position 563 01.11.1989 02.02.1990 1990/Nr. 8, Position 48 18.12.1992 10.08.1983 1994/Nr. 8, Position 26 16.07.1993 29.06.1994 1994/Nr. 97, Position 469 29.03.1993 22.09.1993 1994/Nr. 8, Position 28 11.08.1991 19.08.1994 1994/Nr. 112, Position 539 12.01.1993 14.09.1993 1993/Nr. 125, Position 575 23.09.1992 16.06.1995 1995/Nr. 113, Position 512 02.08.1991 21.10.1994 1995/Nr. 55, Position 291 21.03.1990 06.08.1994 1994/Nr. 97, Position 366 01.11.1995 29.04.1995 1995/Nr. 116, Position 561 31.01.1993 09.04.1994 1994/Nr. 81, Position 371 31.08.1994 24.11.1994 1994/Nr. 41, Position 210 24.04.1992 18.01.1993 1993/Nr. 122,Position 545 04.06.1992 06.07.1993 1993/Nr. 117,Position 521 Quelle Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales, 2003 ratifiziert In kraft XIII. Anhänge 202 ANHANG 8 ABKOMMEN ÜBER VISAFREIEN PERSONENVERKEHR – LÄNDERAUFSTELLUNG Land Andorra Argentinien Belgien Bolivien Brasilien Bulgarien Chile Costa Rica Dänemark Deutschland Ekuador Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Honduras Hong Kong Irland Island Israel Italien Japan Kirgistan Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Macau Malaysien Malta Mexiko Monaco Niederlande Nikaragua Norwegen Österreich Panama Philippinen Portugal Rumänien In kraft 08.04.1991 22.11.1990 08.04.1991 29.04.1994 14.07.1999 08.06.1965 24.02.1995 08.07.1992 01.03.1991 08.04.1991 04.03.1999 26.02.1993 01.05.1991 08.04.1991 24.06.1995 01.07.1992 11.01.1994 20.11.1992 01.07.1992 29.12.1999 08.04.1991 14.02.1999 08.12.1992 17.12.1992 03.09.1991 07.05.1993 09.04.1991 24.05.1998 01.05.1991 08.06.1999 08.04.1991 08.04.1991 10.02.1995 15.04.1991 01.09.1991 23.08.2002 20.05.1994 30.03.1993 28.06.1971 Anmerkungen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 30 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 30 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 180 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagenr bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 30 Tagen, einseitig nur für polnische Staatsbürger bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 21 Tagen, einseitig nur für polnische Staatsbürger bis zu 90 Tagen bis zu 30 Tagen Business in Polen Land In kraft 203 Anmerkungen Russland 13.12.1979 San Marino Santa Lucia Schweden Schweiz Singapur Slowakische Republik Slowenien Spanien Südkorea Tschechische Republik Ukraine Ungarn Uruguay Vereinigte Staaten von Amerika Weißrussland 18.05.1991 01.04.1997 01.06.1991 03.09.1991 02.09.1999 28.05.1991 Urlaubsreisen- Pass und Voucher erforderlich; Privatreisen- Pass und Einladung erforderlich; Geschäfts- u. offizielle Besuche- Pass mit "AB"-Vermerk bis zu 90 Tagen bis zu 28 Tagen, , einseitig nur für polnische Staatsbürger bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen 15.12.1992 31.01.1994 24.12.1993 28.05.1991 bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen 17.08.1997 08.10.1991 02.09.1991 15.04.1991 bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen einseitig, bis zu 90 Tagen nur für amerikanische Staatsbürger 13.12.1979 Zypern Andorra Argentinien 27.10.1992 08.04.1991 22.11.1990 Urlaubsreisen- Pass und Voucher erforderlich; Privatreisen- Pass und Einladung erforderlich; Geschäfts- u. offizielle Besuche- Pass mit "AB"-Vermerk bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen bis zu 90 Tagen Quelle: Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, 2003 Hinweis: 1. Die o.g. Abkommen finden bei Reisen zu Erwerbszwecken, Studium und Auswanderungsabsichten keine Anwendung. 2. In Verbindung mit dem EU-Beitritt Polens wird ab dem 1. Oktober 2003 für Staatsbürger aus Weißrussland, Russland und der Ukraine die Visapflicht eingeführt. XIII. Anhänge 204 ANHANG 9 DIE TOP-50 DER POLNISCHEN UNTERNEHMEN 2002 (NACH VERKAUFSZAHLEN, ANGABEN IN TPLN) Firma 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. Polski Koncern Naftowy ORLEN SA, Płock Telekomunikacja Polska SA GK, Warszawa PZU SA GK, Warszawa Polskie Sieci Elektroenergetyczne SA, Warszawa Metro AG Polska, Warszawa PGNiG SA, Warszawa PKO BP SA, Warszawa Bank Pekao SA, Warszawa PZU Życie SA, Warszawa Rafineria Gdańska SA, Gdańsk PKP Cargo SA, Warszawa Poczta Polska PPUP, Warszawa Jeronimo Martins Dystrybucja sp. z o.o., Poznań Era GSM PTC sp. z o.o. GK, Warszawa Polkomtel SA, Warszawa BPH PBK SA, Kraków KGHM Polska Miedź SA, Lubin Fiat Auto Poland SA, Bielsko-Biała Volkswagen Motor Polska sp. z o.o., Polkowice Węglokoks SA, Katowice Lasy Państwowe PP, Warszawa Ruch SA, Warszawa Południowy Koncern Energetyczny SA, Katowice PHS SA O/Huta Katowice, Katowice Thomson Multimedia Polska sp. z o.o., Piaseczno Carrefour Polska, Warszawa PTK Centertel sp. z o.o., Warszawa BP Polska sp. z o.o., Kraków Geant Polska sp. z o.o., Warszawa Bank Handlowy SA, Warszawa Einnahmen aus Einnahmen Kerngeschäft insgesamt 23.891.830 24.053.951 Gewinn vor Steuern 616.301 Nettogewinn 382.270 18.000.861 18.734.587 997.031 840.391 15.787.500 15.123.140 15.787.500 15.385.598 1.782.400 48.261 1.240.800 5.568 10.505.280 9.361.223 9.054.456 7.195.069 6.582.210 6.334.256 5.889.463 5.395.547 4.991.829 10.505.280 10.912.996 9.164.174 7.411.176 6.582.210 6.340.507 5.896.708 5.434.202 5.096.105 266.100 511.414 1.457.386 1.354.980 481.330 160.910 226.788 77.950 -312.049 209.000 339.541 1.057.231 801.747 302.390 107.418 150.059 26.897 -312.049 4.929.824 n.a. 568.838 346.476 4.710.300 4.420.349 4.354.450 4.190.615 4.803.200 4.481.470 4.503.032 4.250.098 776.900 190.800 253.514 89.883 515.800 129.592 191.498 89.883 3.972.353 3.994.458 50.692 49.466 3.955.386 3.856.109 3.820.624 3.702.363 4.012.435 3.952.230 3.854.701 3.750.565 36.877 16.851 18.249 117.582 19.248 16.851 11.780 68.812 3.621.136 3.656.809 -395.093 -395.117 3.575.026 3.582.653 155.484 82.429 3.500.000 n.a. n.a. n.a. 3.459.971 3.669.193 -417.954 -122.092 3.328.199 3.251.286 3.220.968 3.328.199 3.257.317 3.289.011 -7.808 n.a. 360.977 -8.567 n.a. 242.689 Business in Polen Firma 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. Polska Grupa Farmaceutyczna SA GK, Łódź Auchan Polska, Warszawa 11) Elektrownia Bełchatów SA, Rogowiec ING Bank Śląski SA, Katowice Tesco GK, Kraków Impexmetal SA GK, Warszawa Browary Żywiec SA GK, Żywiec PKP Polskie Linie Kolejowe SA, Warszawa Bank Zachodni WBK SA, Wrocław Katowicki Holding Węglowy SA, Katowice Polskie Linie Lotnicze LOT SA, Warszawa Bank Millennium SA, Warszawa Commercial Union TUnŻ SA, Warszawa Kredyt Bank SA, Warszawa Górnośląski Zakład Elektroenergetyczny, Gliwice Budimex SA GK, Warszawa Elektrim SA GK, Warszawa Jastrzębska Spółka Węglowa SA, Jastrzębie Zdrój Totalizator Sportowy sp. z o.o., Warszawa Farmacol SA GK, Katowice Einnahmen aus Einnahmen Kerngeschäft insgesamt 3.157.798 3.251.773 205 Gewinn vor Steuern 34.844 Nettogewinn 25.410 3.090.000 3.086.027 n.a. 3.111.275 n.a. -18.745 n.a. 4.767 3.016.839 2.972.000 2.959.162 2.956.538 2.799.654 3.061.237 n.a. 2.988.899 2.981.940 2.821.047 226.018 n.a. 15.648 102.588 -424.542 153.953 n.a. 16.103 78.592 -424.541 2.747.561 2.796.702 364.237 270.357 2.746.233 2.852.534 74.547 63.964 2.712.265 3.069.249 167.116 109.345 2.633.215 2.552.890 2.675.283 2.715.341 175.013 381.140 183.930 276.090 2.524.173 2.446.562 2.579.387 2.526.603 -303.850 32.680 -331.806 69.842 2.442.119 2.393.332 2.388.786 2.488.464 2.487.579 2.608.593 -26.102 -631.762 1.832 -38.612 -689.408 1.753 2.380.987 2.417.402 299.289 181.558 2.375.219 2.398.155 50.808 37.461 Quelle: Rzeczpospolita, 7. Mai 2003 XIII. Anhänge 206 ANHANG 10 PRODUKTIONSVOLUMEN VON SCHLÜSSELERZEUGNISSEN UND ROHSTOFFEN Erzeugnis Steinkohle Braunkohle Koks Heizöl Kraftstoffe(inkl. Flugwesen) Dieselkraftstoff Zement Rohstahl Kupfererz Schwefel Zucker PKW Traktoren Fernseher Hochseeschiffe Schnittholz Erdgas Elektroenergie Einheit Mio. t Mio. t Mio. t Mio. t Mio. t Mio. t Mio. t Mio. t Mio. t T t. T t. T t. Tt T t. T BRT Festmeter hm3 TWh 2002 103,5 58,2 8,8 4,7 4,0 4,6 10,9 8,4 29,7 917 2.070 288 4,9 7.772 484 1.788 5.259 141,3 Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003 Business in Polen 207 ANHANG 11 DURCHSCHNITTLICHE EINZELHANDELSPREISE AUSGEWÄHLTER NAHRUNGSMITTEL UND ANDERER PRODUKTE (Stand April 2003) Produkt Milch, Fettgehalt 2 - 2,5% Weizenmehl "Poznańska" Weizenbrot Butter (Fettgehalt 82,5 %) Rindfleisch, ausgelöst, (Vorderschinken) Kochschinken Kristallzucker, weiß Menge 1 kg 1 kg 1 kg 1,30 2,56 1,46 11,85 14,32 18,24 2,19 Herrenanzug, Woll-Polyester-Gemisch Herrenoberhemd, Baumwoll-Polyester-Gemisch Damenkostüm, Woll-Polyester-Gemisch Set Stk. Set 435,08 74,62 306,95 Kühl-Gefrier-Kombination 280 l Waschmaschine mit Trockner TV-Set, 21 Zoll Stk. Stk. Stk. 1638 1803 899 0,6 kg Stk. Pck. Pck. 5,64 2,09 5,42 7,00 kWh 1 m3 1 m3 1 m2 Wohnfläche 0,39 1,33 13,11 2,97 1 Liter 3,44 33,66 7,65 12,36 1,81 11,75 Waschpulver für Waschmaschinen Toilettenseife 100 g. Haarshampoo 200 ml. Zahnpasta 75 ml Elektroenergie (Haushalte) Erdgas (Haushalte) Warmwasserversorgung Zentralheizung Kraftstoff, Euro-Super Normalfahrkarte Schnellzug, 2. Klasse, 181-200 km Normalfahrkarte Überlandbus, 41-50 km Taxi, Tagestarif, 5 km Normalfahrt Bus-Nahverkehr Eintrittskarte (Kino) 1 Liter 1 kg 1 kg Preis (in PLN) einfach Fahrt einfach 1 Quelle: Zentralamt für Statistik, 2003 XIII. Anhänge 208 ANHANG 12 AUSLÄNDISCHE DIREKTINVESTITIONEN NACH HERKUNFTSLÄNDERN (STAND: 31. DEZEMBER 2002) Aufwendungen (in Mio. USD) 1. Frankreich 12.172,1 2. USA 8.736,1 3. Deutschland 7.841,0 4. Niederlande 5.846,1 5. Großbritannien 4.051,8 6. Italien 3.696,2 7. Schweden 2.788,8 8. Internationale Unternehmen 2.424,7 9. Dänemark 1.839,2 10. Belgien 1.645,3 11. Südkorea 1.465,3 12. Russland 1.323,2 13. Irland 1.059,7 14. Zypern 998,9 15. Schweiz 925,0 16. Österreich 795,3 17. Spanien 592,2 18. Portugal 560,2 19. Griechenland 558,0 20. Finnland 405,6 21. Japan 351,8 22. Kanada 314,0 23. Norwegen 304,3 24. Kroatien 173,0 25. Luxemburg 143,3 26. Türkei 100,1 27. Israel 70,4 28. Tschechische Republik 60,7 29. Ungarn 59,4 30. China 45,0 31. Australien 28,5 32. Slovenien 27,0 33. RSA 25,0 34. Lichtenstein 14,4 35. Taiwan 5,7 61.447,4 Direktinvestitionen über 1 Million USD insgesamt Lfd. Land Geschätzter Investitionsaufwand von Direktinvestitionen unter 1 Mio. USD Gesamtwert von Direktinvestitionen in Polen Verpflichtungen Unternehmens(in Mio. USD) anzahl 2.261,2 93 2.522,5 128 1.672,3 231 728,3 91 515,8 45 1.085,5 62 334,6 57 697,0 17 303,0 43 205,8 23 1,2 4 300,0 3 31,2 2 185,0 3 334,9 24 81,1 39 38,5 13 66,6 4 4,0 4 102,8 16 365,5 11 284,4 14 73,9 13 16,0 2 23,3 10 58,0 4 131,0 4 0,0 4 100,0 3 45,0 2 1,0 2 40,0 2 40,0 1 17,0 4 200,0 1 12.866,4 979 3.667,2 65.114,6 Quelle: PAIZ, 2003 Business in Polen 209 ANHANG 13 AUSLÄNDISCHE DIREKTINVESTITIONEN NACH GESCHÄFTSFELDERN (STAND: 31. DEZEMBER 2002) Geschäftsfeld /nach NACE-Code/ Aufwendungenper 31.12.2002 (in Mio. USD) Geplante Investitionen (in Mio. USD) Produktion Automobilindustrie Nahrungsmittelverarbeitung sonstige nichtmetallische Produkte Chemie und Chemieprodukte Verlagswesen und Druckindustrie Elektromaschinen- und Apparatebau Holz und Holzprodukte Gummi und Plaste Metall und Metallerzeugnisse sonstiger Maschinen- und Apparatebau Möbel und Konsumgüter Stoffe und Textilien Leder und Lederwaren Finanzdienstleistungen Groß- und Einzelhandel, Instandhaltung Transport, Lagerwirtschaft und Verkehr Bauwesen Kommunale, soziale und sonstige Dienste Elektroenergie, Gas und Wasserversorgung Immobilien Hotelwesen und Gastronomie Bergbau Landwirtschaft 24.053,7 6.219,4 5.984,0 3.383,4 1.925,0 1.728,1 1.678,1 1.339,6 647,9 548,1 524,4 452,3 308,8 14,6 13.393,2 7.586,3 6.251,4 3.274,8 2.272,2 1.825,7 1.174,2 652,6 218,5 44,8 5.475,3 927,3 417,5 950,2 796,4 287,4 279,9 203,2 408,8 787,1 86,4 284,5 46,1 0,5 197,4 908,5 625,9 1.225,7 1.306,1 535,9 2.261,2 301,2 13,0 16,3 Direktinvestitionen über 1 Million USD insgesamt 61.447,4 12.866,4 Geschätzter Investitionsaufwand von Direktinvestitionen unter 1 Mio. USD Gesamtwert von Direktinvestitionen in Polen 3.667,2 65.114,6 Quelle: PAIZ, 2003 XIII. Anhänge 210 ANHANG 14 DIE 30 FÜHRENDEN AUSLÄNDISCHEN INVESTOREN IN POLEN (Stand: 31. Dezember 2002, Angaben in Mio. USD) Lfd. Investor 1. France Telecom 2. Fiat 3. Daewoo 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. HVB Citibank OAO Gazprom Vivendi United Pan-Europe UniCredito Italiano EBRD KBC Bank N. F. Metro AG Kronospan Holdings Ltd. Casino Tesco Plc Carrefour General Motors Corporation Allied Irish Bank Plc Credit Agricole ING Group NV Enterprise Investors Auchan Saint-Gobain Vattenfall AB Electricite de France Internationale CC HBC (Coca-Cola Hellenic Bottling Company) Eureko B. V. Philip Morris Imperial Tobacco Plc CBR Baltic BV bisherige Aufwendungen 3.199,4 1.749,3 1.452,3 1.336,0 1.300,0 1.283,8 1.243,4 1.200,0 1.200,0 1.194,6 1.146,0 1.125,0 954,6 923,0 850,0 814,7 800,0 Herkunftsland Branchen Frankreich Italien Telekommunikation Automobilindustrie, Bankwesen, Versicherungen Korea Automobilindustrie, Elektromaschinen und Apparatebau, Bauwesen, Versicherungen Deutschland Bankwesen USA Finanzdienstleistungen Russland Construction Frankreich Telekommunikation Niederlande Medien und Unterhaltungsindustrie Italien Bankwesen International Bankwesen, Kapitalinvestment Belgien Bankwesen, Versicherungen Deutschland Großhandel Zypern Holz und Holzprodukte Frankreich Einzelhandel Großbritannien Einzelhandel Frankreich Einzelhandel USA Automobilindustrie 746,7 740,0 677,0 665,3 658,5 610,0 533,0 523,0 Irland Frankreich Niederlande USA Frankreich Frankreich Schweden Frankreich Bankwesen, Versicherungen Bankwesen Bankwesen, Versicherungen Kapitalinvestment Einzelhandel Sonstige nichtmetallische Produkte Energie-, Gas- und Wasserversorgung Energie-, Gas- und Wasserversorgung 513,0 Griechenland Nahrungsmittelverarbeitung 503,0 500,0 500,0 496,5 International USA Großbritannien Niederlande Versicherungen Tabakindustrie Tabakindustrie Sonstige nichtmetallische Produkte Quelle: PAIZ, 2003 Business in Polen 211 ANHANG 15 DIE WARSCHAUER BÖRSE – ANTEILSINDIZES Eckdaten INDIZES WIG (Abschluß) WIG20 (Abschluß) MIDWIG (Abschluß) PLN-Kapitalertrag WIG Index (%) PLN-Kapitalertrag WIG20 Index (%) PLN-Kapitalertrag MIDWIG Index (%) UNTERNEHMEN Anzahl der Börsenunternehmen (Abschluß) Kapitalisierung (Jahresende - Mio. PLN) Umsätze insgesamt (Mio. PLN) Anzahl an Sessionen Anzahl an Anlegerkonten (Abschluß in 1.000) 2002 2001 2000 14.366,65 13.922,16 17.847,55 1.175,64 1.208,34 1.816,19 950,24 1.020,49 1.004,68 3,2 -22 -1,3 -2,7 -33,5 3,4 -6,9 1,6 -8,6 1999 1998 18.083,6 1.755,8 1.098,7 41,3 43,8 41,4 12.795,6 1.221,0 777,0 -12,8 -16,2 -22,3 216 110.565 63.662 249 1.016 230 103.370 80.443 250 1.085 225 130.085 169.096 250 1.236 221 123.411 88.974 249 1.158 198 72.442 62.305 250 1.262 PARKETTHANDEL Anzahl der Börsenunternehmen (Abschluß) Transaktionen pro Session Umsätze insgesamt (Mio. PLN) 152 11.190 47.599 141 12.097 60.032 102 6.157 58.329 99 4.085 28.667 82 1.626 8.766 EINZELPREISGEBOTE Anzahl der Börsenunternehmen (Abschluß) Transaktionen pro Session Umsätze insgesamt (Mio. PLN) 64 165 130 89 409 516 123 8.777 45.329 221 7.827 42.164 198 11.299 44.521 688 11,6 15.933 1.159 8,6 19.895 2.681 12,20 65.438 2.030 4,47 18.143 1.308 3,46 9.051 PAKETHANDEL (INSGESAMT) Anzahl an Transaktionen (Einzeltransaktionen) Mittlerer Transaktionswert (Mio. PLN) Umsätze insgesamt (Mio. PLN) Quelle, Warschauer Börse, 2003 XIII. Anhänge 212 ANHANG 16 DIE WARSCHAUER BÖRSE –WERTPAPIER-INDIZES 2002 2001 2000 1999 1998 ORDER BOOK TRANSACTIONS Anzahl Wertpapieremissionen (Jahresende) 61 53 48 47 44 3.986 5.093 4.381 4.676 4.950 16 20 18 19 20 331 525 534 544 601 24.222 19.386 16.408 17.260 16.473 45 13 45 38 327 Mittelwert (Mio. PLN) 1,61 1,55 2,32 1,19 5,55 Umsatzvolumen Mio. PLN) 145 40 209 91 3.632 Umsätze insgesamt (Mio. PLN) Mittlerer Umsatz pro Session (Mio. PLN) Transaktionen pro Session Mittlerer Transaktionswert (PLN) NEGOTIATED DEALS Anzahl Quelle: Warschauer Börse, 2003 Business in Polen 213 ANHANG 17 ZENTRALE BEHÖRDEN UND MINISTERIEN Kanzlei des Präsidenten der Republik Polen Kancelaria Prezydenta RP ul. Wiejska 10 ; 00-902 Warszawa Tel.: (+48-22) 6952900; Fax: 6951109 www.prezydent.pl Nationalbank Polens Narodowy Bank Polski ul. Świętokrzyska 11/21; 00-950 Warszawa Tel.: (+48-22) 6531000; Fax: 8264123 www.nbp.pl Kanzlei des Sejm Kancelaria Sejmu RP ul. Wiejska 4/6/8 ; 00-902 Warszawa Tel.: (+48-22) 6942500; Fax: 6942252 www.sejm.gov.pl Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Ministerstwo Rolnictwa i Rozwoju Wsi ul. Wspólna 30; 00-930 Warszawa Tel.: (+48-22) 6231000; Fax: 6232750 www.minrol.gov.pl Kanzlei des Senats der Republik Polen Kancelaria Senatu RP ul. Wiejska 6; 00-902 Warszawa Tel.: (+48-22) 6942500; Fax: 6942224 www.senat.gov.pl Staatskanzlei des Ministerpräsidenten Kancelaria Premiera Al. Ujazdowskie 1/3; 00-583 Warszawa Tel.: (+48-22) 6946000; Fax: 6216686 www.kprm.gov.pl Verfassungsgericht Trybunał Konstytucyjny Al. Szucha 12a; 00-918 Warszawa Tel.: (+48-22) 6574531; Fax: 6574532 www.trybunal.gov.pl Oberstes Gericht Sąd Najwyższy Pl. Krasińskich 2/4/6; 00-951 Warszawa Tel.: (+48-225308000; Fax: 6201354 www.sn.pl Oberverwaltungsgericht Naczelny Sąd Administracyjny ul. Jasna 6; 00-013 Warszawa Tel.: (+48-22) 8276031; Fax: 8276687 Oberste Kontrollkammer Najwyższa Izba Kontroli ul. Filtrowa 57;00-950 Warszawa Tel.: (+48-22) 8254481; Fax: 8257376 www.nik.gov.pl Ministerium für Nationale Verteidigung Ministerstwo Obrony Narodowej ul. Klonowa 1; 00-909 Warszawa Tel.: (+48-22) 6280031 www.wp.mil.pl Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales Ministerstwo Gospodarki, Pracy i Polityki Socjalnej Plac Trzech Krzyży 3/5; 00-507 Warszawa Tel.: (+48-22) 6935000; Fax: 6286808 www.mgpips.gov.pl Ministerium für Umweltschutz Ministerstwo Środowiska ul. Wawelska 52/54; 00-922 Warszawa Tel.: (+48-22)5792900 www.mos.gov.pl Ministerium der Finanzen Ministerstwo Finansów ul. Świętokrzyska 12 ; 00-916 Warszawa Tel.: (+48-22) 6945555; Fax: 8266352 www.mofnet.gov.pl Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Ministerstwo Spraw Zagranicznych Al. Szucha 23; 00-580 Warszawa Tel.: (+48-22) 5239000; Fax: 6298635 www.msz.gov.pl Ministerium für Gesundheit und Sozialführsorge Ministerstwo Zdrowia i Opieki Społecznej ul. Miodowa 15; 00-952 Warszawa Tel.: (+48-22) 6349600; Fax: 6359245 www.mzios.gov.pl 214 XIII. Anhänge Ministerium für Infrastruktur Ministerstwo Infrastruktury ul. Chałubińskiego 4/6; 00-928 Warszawa tel.: (+48-22) 6301000 www.mi.gov.pl Technisches Aufsichtsamt Urząd Dozoru Technicznego ul. Szczęśliwicka 34; 02-353 Warszawa Tel.: (+48-22) 5722100; Fax: 8227209 www.udt.gov.pl Ministerium für Innere Angelegenheiten und Verwaltung Ministerstwo Spraw Wewnętrznych i Administracji ul. Batorego 5; 02-514 Warszawa Tel.: (+48-22) 6212020 6289979; Fax: 497494 www.mswia.gov.pl Hauptamt für Meßprüfung Główny Urząd Miar ul. Elektoralna 2; 00-950 Warszawa Tel.: (+48-22) 6200241; Fax: 6208378 www.gum.gov.pl Ministerium für Justiz Ministerstwo Sprawiedliwości Al. Ujazdowskie 11; 00-950 Warszawa Tel.: (+48-225212888; Fax: 6282575 www.ms.gov.pl Ministerium für Volksbildung und Sport Ministerstwo Edukacji Narodowej Al. Szucha 25; 00-918 Warszawa Tel.: (+48-22) 6280461; Fax: 6297241 www.men.waw.pl Ministerium für Wissenschaft und Informationstechnologie Ministerstwo Nauki i Informatzacji ul. Wspólna 1/3; 00-529 Warszawa Tel. : (+48-22)5292718; Fax: 6280922 www.kbn.gvn.pl Ministerium des Staatsschatzes Ministerstwo Skarbu ul. Krucza 36/Wspólna 6; 00-916 Warszawa Tel.: (+48-22) 6958000; Fax: 6280872 www.mst.gov.pl Agentur für den Agrarmarkt Agencja Rynku Rolnego ul. Nowy Świat 6/12; 00-400 Warszawa Tel.: (+48-22) 6617203; Fax: 6289353 www.arr.gov.pl Agentur für Staatliches Agrareigentum Agencja Własności Rolnej Skarbu Państwa ul. Dolańskiego 2; 00-215 Warszawa Tel.: (+48-22) 6355353 Fax: 6350060 www.awrsp.gov.pl Zentralamt für Statistik Główny Urząd Statystyczny Al. Niepodległości 208; 00-925 Warszawa Tel.: (+48-22) 6083000; Fax: 6083863 www.stat.gov.pl Amt für Kartellrecht und Verbraucherschutz Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumenta Pl. Powstańców Warszawy 1; 00-950 Warszawa Tel.: (+48-22) 5560800; Fax: 8265076 www.uokik.gov.pl Generaldirektion für Landesstraßen und Autobahnen Generalna Dyrekcja Dróg Krajowych i Autostrad ul. Wspólna 1/3; 00-921 Warszawa Tel.: (+48-22) 5292718; Fax: 6219557 email: [email protected] Regierungszentrum für Strategische Studien Rządowe Centrum Studiów Strategicznych ul. Wspólna 4; 00-926 Warszawa Tel.: (+48-22) 6618601; Fax: 6212550 www.rcss.gov.pl Oberste Bergbehörde Wyższy Urząd Górniczy ul. Wilcza 46; 00-679 Warszawa Tel.: (+48-22) 6295863; Fax: 6285980 www.wug.gov.pl Agentur für Industrieentwicklung Agencja Rozwoju Przemysłu S.A. ul. Domaniewska 41; 02-672 Warszawa Tel.: (+48-22) 6403799; Fax: 4603701 Institut für Nationales Gedenken Instytut Pamięci Narodowej Pl. Krasińskich 2/4/6 ; 00-207 Warszawa Tel. (+48-22) 5308625 www.ipn.gov.pl Business in Polen Agentur für Kommunalentwicklung Agencja Rozwoju Komunalnego Nowy Świat 42; 00-363 Warszawa Tel.: (+48-22) 8283895; Fax: 6225495 www.ark.com.pl Polnische Agentur für Entwicklung des Unternehmertums Polska Agencja Rozwoju Przedsiębiorczości Al. Jerozolimskie 125/127; 02-017 Warszawa Tel.: (+48-22) 6997044 ; Fax: 6997046 www.parp.gov.pl Landesrat für Hörfunk und Fernsehen Krajowa Rada Radiofonii i Telewizji Skwer Kard. Stefana Wyszyńskiego 9 01-015 Warszawa Tel.: (+48-22) 6359925; Fax: 8383501 www.krrit.gov.pl Landeswirtschaftksmmer Krajowa Izba Gospodarcza ul. Trębacka 4; 00-074 Warszawa Tel.: (+48-22) 6309600; Fax: 8274673 www.kig.pl Landespräsidium der Polizei Komenda Główna Policji ul. Puławska 148/150; 02-514 Warszawa Tel.: (+48-22) 6012046; Fax: 6012671 www.kgp.gov.pl Polnische Komitee für Standardisierung Polski Komitet Normalizacyjny ul. Elektoralna 2; 00-139 Warszawa Tel.: (+48-22) 55677551; Fax5567416 www.pkn.pl Amt des Komitees für Europäische Integration Urząd Komitetu Integracji Europejskiej Al. Ujazdowskie 9; 00-918 Warszawa Tel.: (+48-22) 4555349 ; Fax: 4555348 www.ukie.gov.pl Polnisches Zentrum für Warenprüfung und Zertifizierung Polskie Centrum Badań i Certyfikacji ul.Kłobucka 23a; 02-699 Warszawa Tel.: (+48-22) 8579916; Fax: 6471222 www.pcbc.gov.pl Amt für Wohnungswirtschaft und Stadtentwicklung Urząd Mieszkalnictwa i Rozwoju Miast ul. Wspólna 2/4; 00-920 Warszawa Tel.: 6618111; Fax: 6285887 www.umirm.gov.pl Amt für Kriegsveteranen und Verfolgte Urząd ds. Kombatantów i Osób Represjonowanych ul. Wspólna 2/4; 00-926 Warszawa Tel.: (+48-22) 6618644; Fax: 6618111 www.kprm.gov.pl/udskior Patentamt der Republik Polen Urząd Patentowy RP Al. Niepodległości 188/192; 00-950 Warszawa Tel.: (+48-22) 8258001; Fax: 8250581 www.uprp.pl Amt für Öffentliche Aufträge Urząd Zamówień Publicznych Al. Szucha 2/4; 00-582 Warszawa Tel.: (+48-22) 4587777; Fax: 4587700 www.uzp.gov.pl Polnische Akademie der Wissenschaften Polska Akademia Nauk Pałac Kultury i Nauki 00-901 Warszawa; PO Box 24 Tel.: (+48-22) 6204970; Fax: 624910 www.pan.waw.pl Staatliche Agentur für Atomistik Państwowa Agencja Atomistyki ul. Krucza 36; 00-921 Warszawa Tel.: (+48-22) 6959800; Fax: 6290164 www.paa.gov.pl Polnische Agentur für Information und Auslandsinvestitionen Polska Agecja Informacji i Inwestycji Zagranicznych ul. Bagatela 12, 00-585 Warszawa Tel.: (+48-22) 3349800; Fax: 3349999 www.paiz.gov.pl Staatliches Komitee für wissenschaftliche Forschungen Komitet Badań Naukowych ul. Wspólna 1/3; 00-529 Warszawa Tel.: (+48-22) 5292718; Fax: 6280922 www.kbn.gov.pl 215 216 XIII. Anhänge Staatliche Hygieneinspektion Institut für wissenschaftliche Forschungen Państwowy Zakład Higieny Instytut Naukowo-Badawczy ul. Chocimska 24; 00-791 Warszawa Tel.: (+48-22) 5421400; Fax: 8497484 www.pzh.gov.pl Hauptinspektion für Umweltschutz Główny Inspektorat Ochrony Srodowiska ul. Wawelska 52/54; 02-067 Warszawa Tel.: (+48-22) 8250001; Fax: 8250465 www.pios.gov.pl Staatliche Arbeitsinspektion Zentralstelle für Arbeitsschutz Państwowa Inspekcja Pracy Główny Inspektorat Pracy ul. Krucza 38/42; 00-926 Warszawa Tel.: (+48-22) 6618111; Fax: 6254770 www.pip.gov.pl Wertpapierkommission Komisja Papierów Wartościowych Pl. Powstańców Warszawy 1 00-950 Warszawa Tel.: (+48-22) 5560800; Fax: 8268100 www.kpw.gov.pl Oberste Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Rentenfonds Komisja Nadzoru Ubezpieczeń i Funduszy Emerytalnych ul. Niedźwiedzia 6E; 02-737 Warszawa Tel. (+48-22) 5487240; Fax: 5487245 www.knuife.gov.pl ---------------------------------------------------------------Korporation für Exportkreditversicherung Korporacja Ubezpieczeń Kredytów Eksportowych SA ul. Widok 5; 00-023 Warszawa Tel. (+48-22) 8277884 827311; Fax: 8273587 www.kuke.com.pl Industrie- und Handelskammer ausländischer Investoren Izba Przemysłowo-Handlowa Inwestorów Zagranicznych ul. Krakowskie Przedmieście 47/51 00-071 Warszawa Tel.: (+48-22) 8261822; Fax: 8268593 www.iphiz.com.pl Institut für Tourismus Instytut Turystyki ul. Merliniego 9a; 02-511 Warszawa Tel. (+48-22) 8446347; Fax: 8441263 www.intur.com.pl Polnische Kammer für Patentanwälte Polska Izba Rzeczników Patentowych Ul. Swiętokrzyska 36 lok. 5 IIIp, 00-116 Warszawa Tel. (+48-22) 6523881/82 www.pirp.org.pl Polnische Föderation der Verbände der Immobilienverwalter Polska Federacja Stowarzyszeń Zarządców Nieruchomości ul. Warecka 9 / 16; 00-034 Warszawa Tel./Fax: (+48-22) 8261091 www.pfszn.com.pl Polnische Föderation der Vereinigungen der Vermögensgutachter Polska Federacja Stowarzyszeń Rzeczoznawców Majątkowych ul. Złota 79, 00-819 Warszawa Tel.: (+48-22) 6202321; Fax: 6202594 www.pfva.com.pl Polnische Immobilienföderation Polska Federacja Rynku Nieruchomości ul. Śliska 52, 00-816 Warszawa Tel.: (+48-22) 8253956; Fax: 8253495 www.pref.org.pl Polnische Organisation für Tourismus Polska Organizcja Turystyczna ul. Chałubińskiego 4/6; 00-613 Warszawa Tel.: (+48-22) 6301736; Fax: 6301742 www.pot.gov.pl Warschauer Börse Giełda Papierów Wartościowych ul. Ksiązęca 4; 00-498 Warszawa Tel.: (+48-22) 6283232 ; Fax: 6281754 www.gpw.com.pl/ Wloclawek Unternehmenszone Włocławska Strefa Pszedsiębiorczości Aleja Kazimierza Wielkiego 7 87-800 Włocławek Tel./Fax: 54/230 31 15 e-mail: [email protected], [email protected] Business in Polen 217 ANHANG 18 INTERNATIONALE ORGANISATIONEN UND UNO-VERTRETUNGEN IN POLEN Weltbank ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warschau Tel.: (+48-22) 5208000; Fax: 5208001 www.worldbank.org.pl UNO-Wirtschaftskommission für Europa Zentralstelle Transeuropäische Nord-Süd-Autobahn ul. Golędzinowska 10; 03-302 Warschau Tel.: (+48-22) 6145397; Fax: 6145401 Internationaler Währungsfonds ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warschau Tel.: (+48-22) 5207100; Fax: 5207101 www.imf.org Zentrum für Umweltinformation UNO-Umweltprogramm - GRID Warschau ul. Sobieszyńska 8; 00-764 Warschau Tel.: (+48-22) 8406664; Fax: 8516201 www.gridw.pl Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warschau Tel.: (+48-22) 5205700; Fax: 5205800 www.ebrd.org UNFPA Al. Niepodległości 186, 1.. Etage, 00-608 Warschau Tel.: (+48-22) 8259245; Fax: 8254958 Internationale Finanzkorperation ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warschau Tel.: (+48-22) 5206100; Fax: 5206101 www.ifc.org Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen - Amt des Vertreters in Polen Al. Róż 2; 00-556 Warschau Tel.: (+48-22) 6286930; Fax: 6256124 www.unhcr.pl Vertretung der Europäischen Kommission ul. Emilii Plater53; 00-113 Warsaw tel.: (+48-22) 5208200; fax: 5208282 www.europa.delpopl.pl UNO-Informationszentrum Warschau Al. Niepodległości 186, 1.. Etage, 00-608 Warschau Tel.: (+48-22) 8252557, 8259245; Fax: 8254958 www.unic.un.org.pl Umbrella Projekt Al. Niepodległości 186; 00-608 Warschau Tel.: (+48-22) 6283624, Fax: 6299566 www.umbrella.org.pl Welthungerhilfe (WFP) Al. Niepodległości 186, 1.. Etage, 00-608 Warschau Tel.: (+48-22) 8259245; Fax: 8254958 Internationale Arbeitsorganisation Nationale Vertretung Polen ul. Nowogrodzka 1/3; 00-513 Warschau Tel.: (+48-226214019, Fax: 6610650 UNO-Entwicklungshilfeprogramm Al. Niepodległości 186; 00-608 Warschau Tel.: (+48-22) 8259245; Fax: 8254958 www.undp.org.pl Weltgesundheitsorganisation Verbindungsbüro Polen ul. Długa 38/42; 00-238 Warschau Tel.: (+48-22) 6359496; Fax: 8310892 www.who.int FAO-Landeskomittee Polen - Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Abteilung für Internationale Beziehungen ul. Wspólna 30; 00-930 Warschau Tel.: (+48-22) 6231303; Fax: 6212326 UNO –Organisation für Industrielle Entwicklung Al. Niepodległości 186; 00-608 Warschau UNICEF-Komitee Polen Tel.: (+48-22) 8259186, 8259467; Fax: (22) 8258970 Al. Szucha 16/15; 00-582 Warschau www.unido.pl Tel.: (+48-22) 6290676; tel/Fax: 6280301 www.unicef.org.pl UNO-Internationales Antidrogenprogramm Al. Niepodległości 186, 1. Etage, 00-608 Warschau UNESCO-Landeskommission Polen und Ständiges Kommissionssekretariat Tel.: (+48-22) 8259245, Fax: 8254958 Pałac Kultury i Nauki; 7.. Etage; 00-901 Warschau Tel./Fax: (+48-22) 6203355, 6203362 218 XIII. Anhänge ANHANG 19 TERRITORIALE REGIERUNGSVERWALTUNG - WOJEWODSCHAFTSÄMTER Dolnośląskie Wojewoda: Stanisław Łopatowski Dolnośląski Urząd Wojewódzki Pl. Powstańców Warszawy 1, 50-951 Wrocław tel.: (+48-71) 3406000; fax: 7907119 www.uwoj.wroc.pl Podkarpackie Wojewoda: Jan Kurp Podkarpacki Urząd Wojewódzki ul. Grunwaldzka 15, 35-959 Rzeszów tel.: (+48-17) 8623032; fax: 8627181 www.uw.rzeszow.pl Kujawsko-Pomorskie Wojewoda: Romuald Kosieniak Kujawsko-Pomorski Urząd Wojewódzki ul. Jagiellońska 3, 85-950 Bydgoszcz tel.: (+48-52) 3497913; fax: 3497460 www.uwoj.bydgoszcz.pl Podlaskie Wojewoda: Marek Strzaliński Podlaski Urząd Wojewódzki ul. Mickiewicza 3, 15-213 Białystok tel.: (+48-85)7439201; fax: 7322486 www.bialystok.uw.gov.pl Lubelskie Wojewoda: Andrzej Kurowski Lubelski Urząd Wojewódzki ul. Spokojna 4, 20-914 Lublin tel.: (+48-81) 5324543; fax: 5324826 www.lublin.uw.gov.pl Pomorskie Wojewoda: Jan Ryszard Kurylczyk Pomorski Urząd Wojewódzki ul. Okopowa 21/27, 80-958 Gdańsk tel.: (+48-58) 3077274; fax: 3011417 www.uw.gda.pl Lubuskie Wojewoda: Andrzej Korski Lubuski Urząd Wojewódzki ul. Jagiellończyka 8, 66-400 Gorzów Wlkp. tel.: (+48-95) 7215600; fax: 7223680 www.wojewodalubuski.pl Śląskie Wojewoda: Lechosław Jarzębski Śląski Urząd Wojewódzki ul. Jagiellońska 25, 40-032 Katowice tel.: (+48-32) 2077777; fax: 2654245 www.katowice.uw.gov.pl Łódzkie Wojewoda: Krzysztof Makowski Łódzki Urząd Wojewódzki ul. Piotrkowska 104, 90-926 Łódź tel.: (+48-42) 6641000; fax: 6641040 www.lodz.uw.gov.pl Świętokrzyskie Wojewoda: Włodzimierz Wójcik Świętokrzyski Urząd Wojewódzki Al. IX Wieków Kielc 3, 25-516 Kielce tel.: (+48-41) 3421800; fax: 3444832 www.kielce.uw.gov.pl Małopolskie Wojewoda: Jerzy Adamik Małopolski Urząd Wojewódzki ul. Basztowa 22, 31-156 Kraków tel.: (+48-12) 6160200; fax: 4227208 www.uwoj.krakow.pl Warmińsko-Mazurskie Wojewoda: Stanisław Leszek Szatkowski Warmińsko-Mazurski Urząd Wojewódzki Al. Piłsudskiego 7/9, 10-959 Olsztyn tel.: (+48-89) 5232201; fax: 5237754 www.uw.olsztyn.pl Mazowieckie Wojewoda: Leszek Mizieliński Mazowiecki Urząd Wojewódzki Pl. Bankowy 3/5, 00-950 Warszawa tel.: (+48-22) 6956997; fax: 6203704 www.mazowsze.uw.gov.pl Wielkopolskie Wojewoda: Andrzej Nowakowski Wielkopolski Urząd Wojewódzki Al. Niepodległości 16/18, 60-713 Poznań tel.: (+48-61) 8541071; fax: 8527327 www.poznan.uw.gov.pl Opolskie Wojewoda: Elżbieta Rutkowska Opolski Urząd Wojewódzki ul. Piastowska 14, 45-082 Opole tel.: (+48-77) 4524100; fax: 4544575 www.opole.uw.gov.pl Zachodniopomorskie Wojewoda: Stanisław Wziątek Zachodniopomorski Urząd Wojewódzki ul. Wały Chrobrego 4, 70-502 Szczecin tel.: (+48-91) 4303500; fax: 4330250 www.zuw.szczecin.uw.gov.pl Business in Polen 219 ANHANG 20 WIRTSCHAFTSABTEILUNGEN DER KREISGERICHTE IN POLEN (UNTERNEHMENSREGISTRIERUNG) XII Wydział Gospodarczy 15-017 Białystok ul. Łąkowa 3 tel.: (0-85) 7408980 XX Wydział Gospodarczy Rejestrowy 90-928 Łódź ul. Pomorska 37 tel.: (0-42) 6305200 VIII Wydział Gospodarczy 43-300 Bielsko-Biała ul. Bogusławskiego 24 tel.: (0-33) 8163760 ext. 14 VIII Wydział Gospodarczy 10-523 Olsztyn ul. Partyzantów 70 tel. (0-89) 5354099 XIII Wydział Gospodarczy 85-023 Bydgoszcz ul. Toruńska 64A tel.: (0-52) 3262736 VIII Wydział Gospodarczy 45-057 Opole ul. Ozimska 19 tel. (0-77) 4545221 XII / XVI Wydział Gospodarczy 81-364 Gdynia ul. 10 Lutego 24 tel.: (0-58) 6278001 XXI / XXII Wydział Gospodarczy 61-752 Poznań ul. Grochowe Łąki 6 tel. (0-61) 8566467 X Wydział Gospodarczy 44-100 Gliwice ul. Kościuszki 15 tel.: (0-32) 3380233 XII Wydział Gospodarczy 35-324 Rzeszów ul. Trembeckiego 11a tel. (0-17) 8628933 ext. 45 VIII Wydział Gospodarczy 40-040 Katowice ul. Lompy 14 tel.: (0-32) 7313441 XVII Wydział Gospodarczy 70-485 Szczecin ul. Królowej Korony Polskiej 31 tel.: (0-91) 4224990 X Wydział Gospodarczy 25-312 Kielce ul. Warszawska 44 tel. (0-41) 3441056 VII Wydział Gospodarczy Rejestrowy 87-100 Toruń ul. Młodzieżowa 31 tel.: (0-56) 6105864 IX Wydział Gospodarczy Rejestrowy 75-625 Koszalin ul. Wł. Andersa 34 tel.: (0-94) 3428260 XIX / XX / XXI Wydział Gospodarczy 02-315 Warszawa ul. Barska 28/30 tel. (0-22) 5705116 XI / XII Wydział Gospodarczy 31-547 Kraków ul. Przy Rondzie 7 tel.: (0-12) 6195172 VI / IX Wydział Gospodarczy 53-234 Wrocław ul. Grabiszyńska 269 tel. (0-71) 3348210 XI Wydział Gospodarczy 20-340 Lublin ul. Garbarska 20 tel.: (0-81) 7101110 VIII Wydział Gospodarczy 65-364 Zielona Góra ul. Kożuchowska 8 tel.: (0-68) 3220256 XIII. Anhänge 220 ANHANG 21 REGIONALFILIALEN UND ZWEIGSTELLEN DER AGENTUR FÜR STAATLICHES AGRAREIGENTUM Lfd. Zentrale 1. Warschau Zweigstelle 2. Bydgoszcz 3. Gdańsk 4. Gorzów Wlkp. Zweigstelle 5. Lublin 6. Olsztyn Zweigstelle Zweigstelle 7. Opole 8. Poznań Zweigstelle 9. Rzeszów 10. Szczecin Zweigstelle 11. Wrocław Adresse 00-215 Warszawa ul. Dolańskiego 2 00-095 Warszawa Plac Bankowy 2 91-420 Łódź ul. Północna 27/29 85-039 Bydgoszcz ul. Hetmańska 38 80-809 Gdańsk ul. Milskiego 1 66-400 Gorzów Wlkp. ul. Jagiellończyka 8 65-225 Zielona Góra ul. Lwowska 25 20-027 Lublin ul. Karłowicza 4 10-448 Olsztyn ul. Głowackiego 6 16-400 Suwałki ul. Sportowa 22 82-300 Elbląg ul. Nowodworska 10b 45-068 Opole ul. 1 Maja 6 61-701 Poznań ul. Fredry 12 64-920 Piła ul. Motylewska 7 35-959 Rzeszów ul. 8 Marca 13 70-502 Szczecin ul. Wałz Chrobrego 4 75-411 Koszalin ul. Partyzantów 15a 54-610 Wrocław ul. Mińska 60 Telefon (0-22) 6355353 Fax 6350060 (0-22) 6351000 6354000 (0-42) 6362972 6365326 (0-52) 3493781 3493793 (0-58) 3023451 3023223 (0-95) 7215340 7215506 (0-68) 3254641 3272006 (0-81) 5325967 6329133 (0-89) 5235193 5235029 (0-87) 5651297 5663591 (0-55) 2324613 2324597 (0-77) 4000900 5235685 (0-61) 8515091 8532102 (0-67) 2123001 2123682 (0-17) 8626477 8627170 (0-91) 8144200 8515092 (0-94) 3433930 3430515 (0-71) 3575068 3493797 3229840 3004843 7215433 3272006 5320511 5665861 2325593 4000951 2123527 8628315 8144222 3433695 3579097 Business in Polen ANHANG 22 POLNISCHE TECHNOLOGIE-INSTITUTIONEN Transition Technologies S.A. ul. Dzika 4; 00-194 Warszawa Tel. (+48 22) 3318020 Fax. (+48 22) 3318030 www.tt.com.pl Forschungsinstitut für Pharmazie ul. Rydygiera 8; 01-793 Warszawa Tel. (+48 22) 6338555 Fax.(+48 22)6338296 Verkehrsinstitut ul. Szachowa 1; 04-894 Warszawa Tel. (+48 22) 5128169 Fax.(+48 22) 5128185 www.itl.waw.pl KOMAG Zentrum für Mechanisierung des Bergbaus ul. Pszczyńska 37; 44-101 Gliwice Tel. (+48 22) 2374100 Fax.(+48 22) 2310843 www.komag.gliwice.pl Med & Life Polska Sp. z o.o. ul. Marii Dąbrowskiej 45; 05-806 Komorów Tel.(+48 22) 7591515 Fax.(+48 22) 7591519 www.medandlife.com Institut für Naturfasern ul. Wojska Polskiego 71 B; 60-630 Poznań Tel.(+48 61) 8480061 Fax.(+48 61) 8417830 www.iwn.inf.poznan.pl Institut für Plastverarbeitung „METALCHEM” ul. M. Skłodowskiej 55; 87-100 Toruń tel. (+48 56) 6500044 fax. (+48 56) 6500333 www.ipts-metalchem.torun.pl Institut für Gießereiwesen ul. Zakopiańska 73; 30-418 Kraków Tel. (+48 12) 2618111 Fax. (+48 12) 2660870 www.iod.krakow.pl X-Serwis Sp. z o.o. ul. Piłsudskiego 200; 05-260 Marki Tel.(+48 22) 7619168 Fax. (+48 22) 7619168 www.x-serwis.casper.pl -------------------------------------------------Vereinigung Polnischer Erfinder und Rationalisatoren Stowarzyszenie Polskich Wynalazców i Racjonalizatorów ul. Rydygiera 8; 01-793 Warszawa tel./fax: (+48-22) 6338482, 6339511 ext..2105 e-mail : [email protected] Organisationsbüro Technologiepark Biuro Organizacji Parku Technologicznego ul. Kaliskiego 2; 00-908 Warszawa tel./fax: (+48-22) 6837745, 6839192 e-mail: [email protected] www.wat.edu.pl 221 XIII. Anhänge 222 ANHANG 23 SONDERWIRTSCHAFTSZONEN Sonderwirtschaftszone Kamienna Góra Kamiennogórdka Specjalna Strefa Ekonomiczna Małej Przedsiębiorczości S.A. ul. Jana Pawła II 11a, 58-400 Kamienna Góra Tel.: (+48-75) 6451503/4/5/6; Fax: 7442017 e-mail: [email protected] www.ssemp.pl Sonderwirtschafstzone Olsztyn Warmińsko-Mazurska Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A. ul. Mickiewicza 21/23; 10-508 Olsztyn tel/Fax: (+48-89) 5350241 e-mail: [email protected] www.mwsse.com.pl Sonderwirtschaftszone Katowice Katowicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A. ul. Sienkiewicza 28 ; 40-032 Katowice Tel.: (+48-32) 2510958, Fax: (+48-32) 2510736 e-mail: [email protected] www.ksse.com.pl Sonderwirtschaftszone Słupsk Słupska Specjalna Strefa Ekonomiczna Pomorska Agencja Rozwoju Regionalnego S.A. ul. Poznańska 1a; 76-200 Słupsk Tel./Fax: (+48-59) 8425116, 8413261 e-mail: [email protected] www.parr.slupsk.pl Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice Kostrzyńsko-Słubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna ul. Orła Białego 22; 66-470 Kostrzyn n. Odrą Tel.: (+48-95) 7524166; Fax: 7524167 e-mail: [email protected] www.kassse.pl Sonderwirtschaftszone Starachowice Specjalna Strefa Ekonomiczna Starachowice S.A. ul. Radomska 29; 27-200 Starachowice Tel.: (+48-41) 2754101; Fax: 2754102 e-mail: [email protected] www.sse.com.pl Sonderwirtschaftszone Kraków Specjalna Strefa Ekonomiczna Krakowski Park Technologiczny Centrum Zaawansowanych Technologii-Kraków ul. Jana Pawła II 37; 31-864 Kraków Tel.: (+48-12) 6401940; Fax: 6401945 e-mail: [email protected] www.sse.krakow.pl Sonderwirtschaftszone Legnica Legnicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A. ul. Kardynała B. Kominka 9, 59-220 Legnica Tel.: (+48-76) 8522446/7; Fax: 8522443 e-mail: [email protected] www.cuprum.com.pl/strefa Sonderwirtschaftszone Suwałki Suwalska Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A. ul. Noniewicza 49; 16-400 Suwałki Tel./Fax: (+48-87) 5652217 e-mail: [email protected] www.ssse.com.pl Sonderwirtschaftszone Tarnobrzeg Agencja Rozwoju Przemysłu S.A. Tarnobrzeska Specjalna Strefa Ekonomiczna ul. Zakładowa 48; 39-405 Tarnobrzeg Tel.: (+48-15) 8229999, Tel./Fax: 8236888 e-mail: [email protected] www.tsse.pl Sonderwirtschaftszone Łódź Łódzka Specjalna Strefa Ekonomiczna ul. Ks. Tymienieckiego 22/24, 90-349 Łódź Tel./Fax: (+48-42) 6762753; Fax: 6762755 www.sse.lodz.pl Sonderwirtschaftszone Wałbrzych Wałbrzyska Specjalna Strefa Ekonomiczna Invest-Park Sp. z o.o. ul. Uczniowska 21; 58-306 Wałbrzych Tel.: (+48-74) 8413500; Fax: 8410177 e-mail: [email protected] www.invest-park.com.pl Sonderwirtschaftszone Mielec Agencja Rozwoju Przemysłu Oddział w Mielcu EURO-PARK Mielec ul. Partyzantów 25; 39-300 Mielec Tel.: (+48-17) 7887236; Fax: 7887769 e-mail: [email protected] www.europark.com.pl Sonderwirtschaftszone Pommern Pomorska Specjalna Strefa Ekonomiczna ul. Władysława IV 9; 80-703 Sopot Tel.: (+48-58) 5559700; Fax: 5559711 e-mail: [email protected] www.strefa.gda.pl Business in Polen 223 ANHANG 24 BANKEN IN POLEN (ZENTRALEN) Name Adresse Narodowy Bank Polski 00-919 Warszawa ul. Świętokrzyska 11/21 02-134 Warszawa ul. 1 Sierpnia 8A 00-450 Warszawa ul. Przemysłowa 26A 00-102 Warszawa ul. Marszałkowska 115 01-211 Warszawa ul. Kasprzaka 10/16 00-955 Warszawa Al. Jerozolimskie 7 00-923 Warszawa ul. Senatorska 16 00-184 Warszawa ul. Dubois 5A 00-924 Warszawa ul. Kopernika 36/40 00-950 Warszawa Al. Jana Pawła II 12 00-113 Warszawa ul. Emilii Plater 53 85-959 Bydgoszcz ul. Jagiellońska 17 00-950 Warszawa ul. Grzybowska 53/57 01-231 Warszawa ul. Płocka 9/11B 31-548 Kraków Al. Pokoju 1 90-365 Łódź ul. Tymienieckiego 5 00-099 Warszawa ul. Senatorska 29/31 60-959 Poznań ul. Mickiewicza 35 02-135 Warszawa ul. Iłżecka 26 00-082 Warszawa ul. Senatorska 14 50-950 Wrocław Rynek 9/11 00-828 Warszawa Al. Jana Pawła II 15 ABN AMRO Bank (Polska) SA AIG Bank Polska SA Bank Amerykański w Polsce SA "AmerBank" Bank Gospodarki Żywnościowej SA Bank Gospodarstwa Krajowego Bank Handlowy w Warszawie SA Bank Inicjatyw Społeczno-Ekonomicznych SA Bank Millenium SA Bank Ochrony Środowiska SA Bank of Tokyo-Mitsubishi (Polska) SA Bank Pocztowy SA Bank Polska Kasa Opieki SA Grupa Pekao SA Bank Polskiej Spółdzielczości SA Bank Przemysłowo-Handlowy PBK SA Bank Przemysłowy SA Bank Rozwoju Budownictwa Mieszkaniowego SA Bank Rozwoju Cukrownictwa SA Bank Svenska Handelsbanken (Polska) SA Bank Współpracy Europejskiej SA Bank Zachodni WBK SA Bankgesellschaft Berlin Bank (Polska) SA Telefon Fax 0-22 6531000 8264123 0-22 5730500 5730501 0-22 5235300 5235350 0-22 5280600 6249981 0-22 8604000 8605000 0-22 5229112 6270378 0-22 6577200 6577580 0-22 8601100 8601103 0-22 6575718 6575059 0-22 8508735 8508891 0-22 5208165 5205236 0-52 3499100 3270407 0-22 6560000 6560203 0-22 8623133 5395222 0-12 4223333 4216914 0-42 6402790 6845513 0-22 3329000 8277349 0-61 8532201 8532385 0-22 8787387 8787388 0-22 8299800 8260261 0-71 3701000 3702787 0-22 6977800 6977802 224 XIII. Anhänge Name Adresse BNP - Paribas Bank Polska SA 00-108 Warszawa ul. Zielna 41/43 00-950 Warszawa ul. Senatorska 18 60-324 Poznań ul. Marcelińska 90 00-950 Warszawa Al. Jerozolimskie 65/79 00-828 Warszawa Al. Jana Pawła II 15 00-688 Warszawa ul. Emilii Plater 28 31-047 Kraków ul. J. Sarego 2 i 4 00-609 Warszawa al. Armii Ludowej 26 59-300 Lubin ul. Tysiąclecia 2 02-017 Warszawa al. Jerozolimskie 123 50-126 Wrocław ul. Świętego Mikołaja 72 02-222 Warszawa Al. Jerozolimskie 181 02-678 Warszawa ul. Szturmowa 2 02-676 Warszawa ul. Postępu 15 02-822 Warszawa ul. Poleczki 21 80-853 Gdańsk ul. Wały Jagiellońskie 36 02-515 Warszawa ul. Puławska 15 61-725 Poznań ul. Mielżyńskiego 22 40-006 Katowice ul. Warszawska 6 00-805 Warszawa ul. Chmielna 132/134 40-086 Katowice ul. Sokolska 34 04-175 Warszawa ul. Ostrobramska 77 01-211 Warszawa ul. Kasprzaka 2/8 93-172 Łódź ul. Rzgowska 34/36 BRE Bank SA CC - Bank SA Credit Lyonnais Bank Polska SA DaimlerChrysler Services (debis) Bank Polska SA Danske Bank Polska SA Deutsche Bank 24 SA Deutsche Bank Polska SA DOMINET BANK SA Dresdner Bank Polska SA Euro Bank SA FCE Bank Polska SA Fiat Bank Polska SA Fortis Bank Polska SA GE Bank Mieszkaniowy SA GE Capital Bank SA GMAC Bank Polska SA Gospodarczy Bank Wielkopolski SA Górnośląski Bank Gospodarczy SA HypoVereinsbank Bank Hipoteczny SA ING Bank Ślaski SA INVEST - BANK SA Kredyt Bank SA LG Petro Bank SA Telefon Fax 0-22 6546263 6972329 0-22 8290000 8290033 0-61 8609400 8609402 0-22 6306888 6354500 0-22 6976420 6976419 0-22 3377100 3377101 0-12 6182388 4219652 0-22 5799000 5799001 0-76 8404100 8404103 0-22 5253112 5253159 0-71 7955500 7955501 0-22 6086900 6086901 0-22 6074801 6074849 0-22 5669000 5669010 0-22 5450500 5450501 0-58 3040634 3007952 0-22 5215400 5215401 0-61 8562400 8522730 0-32 2008500 2008685 0-22 6562169 6562188 0-32 3577000 7353740 0-22 5145100 5145106 0-22 6345400 6345335 0-42 6894000 6846192 Business in Polen 225 Name Adresse LUKAS Bank SA 53-674 Wrocław ul. Legnicka 36 01-747 Warszawa ul. Elbląska 15/17 00-380 Warszawa ul. Kruczkowskiego 8 81-303 Gdynia ul. Kielecka 2 01-402 Warszawa ul. Ciołka 10 00-975 Warszawa ul. Puławska 15 00-958 Warszawa al. Jana Pawła II 27 00-549 Warszawa ul. Piekna 20 00-609 Warszawa Al. Armii Ludowej 26 00-102 Warszawa ul. Marszałkowska 111 02-587 Warszawa ul. Wiktorska 63 02-672 Warszawa ul. Domaniewska 41 00-828 Warszawa Al. Jana Pawła II 15 00-688 Warszawa ul. Emilii Plater 28 Telefon Fax 0-71 3559511 3553005 0-22 6634025 6636112 0-22 5250700 5250710 0-58 6691111 6691110 0-22 6346501 6346522 0-22 5217795 5216981 0-22 6535000 6535004 0-22 5852000 5852585 0-22 5797500 5797589 0-22 5284000 5284444 0-22 5401700 5401701 0-22 8744755 8744754 0-22 6977800 6977888 0-22 6530500 6530501 20-022 Lublin ul. Okopowa 1 0-81 5322220 5329005 Mazowiecki Bank Regionalny SA MHB Bank Polska SA Nordea Bank Polska SA Polski Kredyt Bank SA Powszechna Kasa Oszczędności - Bank Polski SA Rabobank Polska SA Raiffeisen Bank Polska SA RHEINHYP-BRE Bank Hipoteczny SA Societe Generale SA -Succursale de Varsovie Śląski Bank Hipoteczny SA Toyota Bank Polska SA Volkswagen Bank Polska SA Westdeutsche Landesbank Polska SA Wschodni Bank Cukrownictwa SA Quelle: Nationalbank Polen, 2003 XIII. Anhänge 226 ANHANG 25 FILIALEN AUSLÄNDISCHER BANKEN IN POLEN Name Adresse AO "PRIORBANK", Minsk 02-072 Warszawa ul. Langiewicza 2 apt.1 02-511 Warszawa ul. Bielawska 6 m.57 02-703 Warszawa ul. Bukowińska 24A apt.118 02-611 Warszawa ul. Krasickiego 12A m.1 00-193 Warszawa ul. Stawki 2, floor 37 00-697 Warszawa Al. Jerozolimskie 65/79 p.1824 02-135 Warszawa ul. Iłżecka 26 00-697 Warszawa al. Jerozolimskie 65/79 00-193 Warszawa ul. Stawki 2 00-609 Warszawa ul. Armii Ludowej 26 00-113 Warszawa ul. Emilii Plater 53 XXX floor 00-121 Warszawa ul. Sienna 39 00-193 Warszawa ul. Stawki 2 00-113 Warszawa ul. Emilii Plater 53 00-845 Warszawa ul. Łucka 20 lik. 15 00-805 Warszawa ul. Chmielna 85/87 00-536 Warszawa Al. Ujazdowskie 51 02-672 Warszawa ul. Domaniewska 41 ASB "BELARUSBANK", Minsk BELVNESHECONOMBANK, Minsk BELINVESTBANK, Minsk BANCA-INTESA S.p.A., Milan Banca Nazionale del Lavoro S.p.A., Rome Bank of America, National Association, Charlotte Crédit Agricole Indosuez, Paris Crédit Industriel et Commercial, Paris EUROHYPO Aktiengesellschaft Europäische Hypothekenbank der Deutschen Bank Hamburgische Landesbank - Girozentrale Hamburg Investkredit Bank AG, Wien Istituto Bancario San Paolo di Torino - Istituto Mobiliare Italiano S.p.A., Turin JPMorgan Chase Bank, New York Landesbank Baden - Württemberg, Stuttgart Nova Ljubljanska Banka d.d., Lublana UBS AG, Zurych & Basel The Export-Import Bank, Taiwan, Taipei Telefon Fax 0-22 8251891 8251891 0-22 6460595 8444480 0-22 8530127 8475180 0-22 8443301 8443301 0-22 8606451 8606455 0-22 6306780 6306781 0-22 5757200 5757406 0-22 6306860 6306861 0-22 8606503 8606504 0-22 5797780 5797780 0-22 4561060 4561069 0-22 8503300 8503301 0-22 8606200 8606205 0-22 5205100 5205120 0-22 6541689 6541687 0-22 5711110 5811131 0-22 5258400 5258433 0-22 8743582 8743583 Source: Nationalbank Polen, 2003 Business in Polen ANHANG 26 NATIONALE INVESTITIONSFONDS I. Nationaler Investitionsfonds FOND 1. SA BRE/Private Equity ul. Dworkowa 3; 00-784 Warszawa Tel.: (+48-22) 6468546; Fax: 6468536 e-mail: [email protected] IX. Nationaler Investitionsfonds E. KWIATKOWSKI SA PZU NIF Management Sp. z o.o. ul. Jagiellońska 15, 03-719 Warszawa Tel.: (+48-22) 8713400; Fax: 8713440 e-mail: [email protected] II. Nationaler Investitionsfonds SA PZU NIF Management Sp. z o.o. ul. Jagiellońska 15; 03-719 Warszawa Tel.: (+48-22) 8713400; Fax: 8713440 e-mail: [email protected] X. Nationaler Investitionsfonds FOKSAL SA ul. Krzywickiego 34; 02-078 Warszawa Tel.: (+48-22) 6311292; Fax: 6314535 e-mail: finanse@foksal nfi.com.pl IV. Nationaler Investitionsfonds PROGRESS SA PZU NIF Management Sp. z o.o. ul. Jagiellońska 15; 03-719 Warszawa Tel.: (+48-22) 8713400; Fax: 8713440 JUPITER Nationaler Investitionsfonds Trinity Management ul. Nowogrodzka 47a; 00-695 Warszawa Tel.: (+48-22) 5259900; Fax: 5259998 e-mail: [email protected] V. Nationaler Investitionsfonds VICTORIA SA BRE/Private Equity ul. Dworkowa 3; 00-784 Warszawa Tel.: (+48-22) 6468546; Fax: 6468536 XII. Nationaler Investitionsfonds PIAST SA KP Konsorcjum Sp. z o.o. ul. Gryzbowska 2, 00-131 Warszawa Tel.: (+48-22) 4360503; Fax: 4360468 e-mail: [email protected] VI. Nationaler Investitionsfonds MAGNA POLONIA SA AIB WBK Fund Management Sp. z o.o. ul. Biała 3; 02-895 Warszawa Tel.: (+48-22) 6204183; Fax: 6204184 e-mail: [email protected] VII. Nationaler Investitionsfonds KAZIMIERZ WIELKI SA ul. L. Krzywickiego 34; 01-201 Warszawa Tel.: (+48-22) 6321088; Fax: 6320098 XIII. Nationaler Investitionsfonds FORTUNA SA BRE/Private Equitiy ul. Dworkowa 3; 00-784 Warszawa Tel.: (+48-22) 6468546; Fax: 6468536 XIV. Nationaler Investitionsfonds ZACHODNI SA Baring Private Equity Partners ul. Wolska 45a; 00-201 Warszawa Tel.: (+48-22) 6320098; Fax: 6310698 e-mail: [email protected] VIII. Nationaler Investitionsfonds OCTAVA SA KP Konsorcjum Sp. z o.o. XV. Nationaler Investitionsfonds Krakowskie Przedmieście 4/6; 00-333 Warszawa HETMAN SA Creditanstalt SCG Fund Management SA Tel.: (+48-22) 8281465; Fax: 80312 ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warszawa Tel.: (+48-22) 5209350; Fax: 5209351 e-mail: [email protected] 227 XIII. Anhänge 228 ANHANG 27 VENTURE KAPITALFONDS Advent International Sp. z o.o. ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warsaw tel.: (+48-22) 6275141 fax: (+48-22) 6275140 www.adventinternational.com Armada Asset Management ul. Tymienieckiego 30A; 90-350 Łódź tel.: (+48-42) 6775555 fax: (+48-42) 6775501 email : [email protected] www.armada.pl Caresbac Polska S.A. ul. Polna 40; 00-635 Warsaw tel.: (+48-22) 8256205 fax: (+48-22) 8254650 e-mail: [email protected] Copernicus Capital Management Sp. z o.o. Krakowskie Przedmieście 79; 00-079 Warsaw tel.: (+48-22) 8268580 fax: (+48-42) 8264462 e-mail: [email protected] Enterprise Investors ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warsaw tel.: (+48-22) 4588500 fax: (+48-22) 4588555 e-mail: [email protected] www.ei.com.pl Environmental Investment Partners ul. Piaskowa 12C; 05-510 Konstancin-Jeziorna tel.: (+48-22) 7563232 fax: (+48-22) 7564919 e-mail: [email protected] www.eip.biz European Covergence Partners Sp. z o.o. ul. Biała 3; 00-895 Warsaw tel.: (+48-22) 6549011 fax: (+48-22) 6549511 e-mail: [email protected] www.pioneerpolandfund.pl Hals Fundusz Kapitałowy Sp. z o.o. Długi Targ 1/7; 80-828 Gdańsk tel.: (+48-58) 3016849 fax: (+48-58) 3203408 email: [email protected] www.hals.pl Innova Cappital Ltd. Arum, ul. Waliców 11; 00-865 Warsaw tel.: (+48-22) 5839400 fax: (+48-22) 5839420 e-mail: [email protected] www.innovacap.com MCI Management S.A. ul.Św. Mikołaja 7, III piętro; 50-125 Wrocław tel.: (+48-71) 7817380-386 fax: (+48-71) 7817383 www.mci.com.pl Oresa Ventures Polska ul. Sapieżyńska 10, 00-215 Warsaw tel.: (+48-22) 5314100 fax: (+48-22) 5314111 www.oresaventures.com Regional Investment Funds ul. Wróblewskiego 18, 93-578 Łódź tel.: (+48-42) 6812516; fax: (+48-42) 6848968 e-mail: [email protected] Towarzystwo Inwestycji SpołecznoEkonomicznych S.A. ul. Nalewki 8, apt. 27; 00-158 Warsaw tel.: (+48-22) 6360740 fax: (+48-22) 6362902 e-mail: [email protected] Business in Polen ANHANG 28 FÜHRENDE CONSULTINGUND RECHTSBERATUNGSUNTERNEHMEN IN POLEN Altheimer and Gray Polska Sp. z o.o. ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warszawa tel.: (+48-22) 5205000 fax: (+48-22) 5205001 Allen & Overy Poland Sp. z o.o. ul. Żelazna 28/30; 00-832 Warszawa tel.: (+48-22) 8206100 fax: (+48-22) 8266199 Deloitte & Touche Sp. z o.o. ul. Fredry 6; 00-097 Warszawa tel.: (+48-22) 5110811 fax: (+48-22) 5110813 www.deloitte.com.pl [email protected] Ernst & Young SA ul. Sienna 39; 00-121 Warszawa tel.: (+48-22) 5287777 fax: (+48-22) 5287778 e-mail: [email protected] www.ernstandyoung.com.pl KPMG Polska Sp. z o.o. ul. Chłodna 51, XVI floor; 00-867 Warszawa tel.: (+48-22) 5281100 fax: (+48-22) 5281009 www.kpmg.pl M. Łukowicz & Partners Law Office ul. Mazowiecka 13; 00-052 Warszawa tel.: (+48-22) 8273322 fax: (+48-22) 8268319 e-mail: [email protected] Marciniuk & Partners Ltd. Marciniuk i Partnerzy Sp. z o.o. Al. Szucha 13/15; 00-580 Warszawa tel.: (+48-22) 6272323 fax: (+48-22) 6273033 e-mail: [email protected] Mazars Pologne ul. Foksal 16 00-372 Warszawa tel.: (48 22) 826 46 30 fax : (48 22) 826 51 34 www.mazars.pl McKinsey & Company Poland Pl. Trzech Krzyży 10/14; 00-499 Warszawa tel.: (+48-22) 8205700 fax: (+48-22) 8205800 e-mail: [email protected] www.mckinsey.pl Law Office E.Piontek, S.Rymar, A.Wiśniewski Limited Partners ul. Świętojerska 5/7; 00-236 Warszawa tel.: (+48-22) 6350560/61 fax: (+48-22) 6350617 e-mail: [email protected] Potworowski Kinast Grant Thornton ul. Jasna 1; 00-013 Warsaw tel.: (+48-22) 8274933 fax: (+48-22) 8274531 e-mail: [email protected] PricewaterhouseCoopers Poland Sp. z o.o. ul. Nowogrodzka 68; 02-014 Warszawa tel.: (+48-22) 5234000 fax: (+48-22) 5234040 Rastawicki Spółka Komandytowa in association with Beiten Burkhardt Rechtsanwalte ul. Ks. Ignacego Skorupki 5; 00-546 Warszawa tel.: (+48-22) 5837100 fax: (+48-22)5837109 Ryszard Kuciński Law Office Kancelaria Prawnicza dr. Ryszard Kuciński ul. Marszałkowska 55/73, Apt.19 00-676 Warszawa tel.: (+48-22) 6212173, 6251671 fax: (+48-22) 6286423 Wardyński & Partners Advocates and Legal Advisers Al. Ujazdowskie 10; 00-478 Warszawa tel.: (+48-22) 4378200 fax: (+48-22) 4378201 e-mail: [email protected] White and Case Sp. z o.o. ul. Bagatela 12; 00-585 Warszawa tel.: (+48-22) 6226767 fax: (+48-22) 6282228 229 XIII. Anhänge 230 ANHANG 29 AUSGEWÄHLTE BILATERALE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN Vereinigung für wirtschaftliche Kooperation zwischen Polen und dem Osten ul. Marszałkowska 115; 00-102 Warszawa Tel.(+48-22) 6200301; Fax: 8269601 e-mail: [email protected] Polnisch-Deutsche Handelskammer Polsko-Niemiecka Izba Przemysłowo-Handlowa ul. Miodowa 14; 00-246 Warszawa Tel.: (+48-22)5310500; Fax: 5310600 e-mail: [email protected] Amerikanische Handelskammer in Polen Amerykańska Izba Gospodarcza w Polsce ul. Emilii Plater 53; 00-113 Warszawa Tel.: (+48-22) 5205999; Fax: 5205998 Polnisch-Kasachische Handelskammer Polsko-Kazachstańska Izba Gospodarcza ul. Podbipięty 31/110; 02-732 Warszawa Tel./Fax: (+48-22) 8479607 e-mail: [email protected] Britische Handelskammer in Polen Brytyjska Izba Handlowa w Polsce ul. Zimna 2 apt. 1; 00-138 Warszawa Tel.: (+48-22) 6545971; Fax: 6541675 Dänisch-Polnische Handelskammer Duńsko-Polska Izba Gospodarcza ul. Starościńska 5; 02-516 Warszawa Tel.: (+48-22) 8497414; Fax: 6464930 Französische Industrie- und Handelskammer in Polen Francuska Izba Handlowo-Przemysłowa w Polsce ul.Świetokrzyska 36/14; 00-116 Warszawa Tel.: (+48-22) 6225525; Fax: 6225545 Italienisches Institut für Außenhandel Włoski Instytut Handlu Zagranicznego Al. Jerozolimskie 11/19; 00-508 Warszawa Tel.: (+48-22) 6221394; Fax: 6221343 Handelskammer Polen-Israel Izba Gospodarcza Polska-Izrael ul. Trębacka 4; 00-074 Warszawa Tel.: (+48-22) 6309600; Fax: 8274673 Polnisch-Weißrussische Industrie- und Handelskammer Polsko-Białoruska Izba Handlowo-Przemysłowa ul. Trębacka 4; 00-074 Warszawa Tel.: (+48-22) 6309793; Fax: (+48-22) 6309794 Polnisch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer Polsko-Belgijsko-Luksemburska Izba Handlowa ul. Trębacka 4; 00-074 Warszawa Tel.: (+48-22) 6309600; Fax: 8274673 Vereinigung kasachischer Industrie- und Handelskammern – Repräsentanz in Polen Przedstawicielstwo Związku Izb HandlowoPrzemysłowych Republiki Kazachstan w Polsce ul. Nowowiejska 10; 00-643 Warszawa Tel.: (+48-22) 8758567; Fax: 8255683 Polnisch-Lettische Industrie- und Handelskammer Polsko-Łotewska Izba Handlowo-Przemysłowa ul. Trębacka 4; 00-074 Warszawa Tel.: (+48-22) 6309702 ; Fax: 8274673, 8263506 Polnisch-Litauische Wirtschaftskammer Polsko-Litewska Izba Gospodarcza Al. Niepodległości 210; 02-577 Warszawa Tel/Fax: (+48-22) 8257545 Polnisch-Russische Industrie- und Handelskammer Polsko-Rosyjska Izba Handlowo-Przemysłowa ul. Marszałkowska 115; 00-102 Warszawa Tel.: (+48-22) 6243166; Fax: 6249485 Polnisch-Schweizerische Industrie- und Handelskammer Polsko-Szwajcarska Izba Przemysłu i Handlu ul. Szpitalna 6; 00-031 Warszawa Tel.: (+48-22) 8277621; Fax: 8277623 e-mail: [email protected] Polnisch-Ukrainische Wirtschaftskammer Polsko-Ukrainska Izba Gospodarcza ul. Trębacka 4; 00-074 Warszawa Tel.: (+48-22) 6309793 ; Fax: (+48-22) 6309794 e-mail: [email protected] Schwedisch-Polnische Handelskammer Szwedzko-Polska Izba Handlowa ul.Chmielna 101/102; 80-748 Gdańsk Tel.: (+48-58) 7631469; Fax: 7631480 Business in Polen ANHANG 30 AUSGEWÄHLTE BOTSCHAFTEN UND HANDELSABTEILUNGEN IN POLEN Australische Botschaft ul. Nowogrodzka 11 ; 00-513 Warschau Tel.: (+48-22)5213444; Fax: 6273500 Botschaft der Republik Indonesien ul. Estońska 3/5; 03-903 Warschau Tel.: (+48-22) 6175179; satellite Fax: 39121885 Botschaft des Königreiches Belgien ul. Senatorska 34 ; 00-095 Warschau Tel.: (+48-22):8270233 ; Fax: 8285711 Botschaft der Republik Irland ul. Humańska 10 ; 00-789 Warschau Tel.: (+48-22)8496655; Fax: 8498431 Botschaft der Volksrepublik China ul. Bonifraterska 1; 00-203 Warschau Tel.: (+48-22)8313836; Fax: 6354211 Botschaft der Republik Israel ul. Krzywickiego 24 ; 02-078 Warschau Tel.: (+48-22)8250028; Fax: 8251607 Botschaft des Königreiches Dänemark ul. Rakowiecka 19 ; 02-517 Warschau Tel.:(+48-22) 5652900; Fax: 5652970 Botschaft der Republik Italien pl. J.H. Dąbrowskiego 6 ; 00-055 Warschau Tel.: (+48-22)8263471; Fax: 8278507 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland ul. Dąbrowiecka 30 ; 03-932 Warschau Tel.: (+48-22)6173011; Fax: 6173582 Economic & Commercial Section ul. Jazdów 12B ; 00-467 Warschau Tel.: (+48-22)6219231/36; Fax: 6290520 Japanische Botschaft ul. Szwoleżerów 8; 00-464 Warschau Tel.: (+48-22) 6965000; Fax: 6965001 Botschaft der Republik Estland ul. Karwińska 1; 00-639 Warschau Tel.: (+48-22) 8811810; Fax: 8811812 Botschaft der Republik Finnland ul. Chopina 4/8 ; 00-559 Warschau Tel.: (+48-22)6294091; Fax: 6213412 Botschaft Republik Frankreich ul. Puławska 17; 02-515 Warschau Tel.: (+48-22) 5293000; Fax: 5293001 Botschaft der Republik Griechenland ul. Górnośląska 35 ; 00-432 Warschau Tel.: (+48-22) 6229460 ; Fax: 6229464 Botschaft des Vereinigten Königreiches von Großbritannien Al. Róż 1 ; 00-556 Warschau Tel.: (+48-22) 6281001/05; Fax: 6217161 Handelsabteilung ul. Emilii Plater 28 ; 00-688 Warschau Tel.: (+48-22)6253030 ; Fax: 6253472 Kanadische Botschaft ul.Matejki 1/5; 00-4817 Warschau Tel.: (+48-22)5843100 Botschaft der Republik Kasachstan ul. Królowej Marysieńki 14; 02-516 Warschau Tel.: (+48-22) 6425388; Fax:6423427 Botschaft der Republik Korea ul. Chłodna 51; 24. Stock ; 00-867 Warschau (Handelszentrum Warschau) Tel.: (+48-22) 8483337; Fax: 5282500 Botschaft der Republik Lettland ul. Królowej Aldony 19; 03-928 Warschau Tel.: (+48-22)6174389; Fax: 480201 Botschaft der Republik of Litauen Al. Szucha 5 ; 00-580 Warschau Tel.: (+48-22)6253368 ; Fax: 6253440 Botschaft der Islamischen Republik Malaysia ul. Gruzińska 3 ; 03-902 Warschau Tel.: (+48-22) 6174413; Fax: 39120490 231 232 XIII. Anhänge Botschaft der Vereinigten Staaten von Mexiko ul. Starościńska 1B m 4/5 ; 02-516 Warschau Tel.: (+48-22)6468800; Fax: 6464222 Botschaft des Königreiches Marokko ul. Starościńska 1 m 11-12; 02-516 Warschau Tel.: (+48-22)8496341; Fax: 8481840 Botschaft des Königreichs der Niederlande ul. Chocimska 6 ; 00-791 Warschau Tel.: (+48-22)8492351; Fax: 8488345 Botschaft des Königreiches Norwegen ul. Chopina 2A ; 00-559 Warschau Tel.: (+48-22)6964030; Fax: 6280938 Botschaft der Bundesrepublik Österreich ul. Gagarina 34 ; 00-748 Warschau Tel.: (+48-22)8410081; Fax: 8410085 Handelsabteilung der Philippinen ul. Mokotowska 48 m.204 ; 00-543 Warschau Tel.: (+48-22)6289291; Fax: 6217658 Botschaft der Republik Portugal ul. Zwycięzców 12 ; 03-941 Warschau Tel.: (+48-22)6176021; Fax: 6174498 Botschaft der Russischen Föderation ul. Belwederska 49 ; 00-761 Warschau Tel.: (+48-22)6213453; Fax: 6253016 Handelsvertretung ul. Belwederska 25 ; 00-761 Warschau Tel.: (+48-22)8495817: Fax: 84190463 Botschaft der Slowakischen Republik ul. Litewska 6 ; 00-581 Warschau Tel.: (+48-22)5258110; Fax: 5258112 Botschaft der Republik Südafrika ul. Koszykowa 54 ; 00-675 Warschau Tel.: (+48-22)6256228; Fax: 6256270 Botschaft des Königreiches Spanien ul. Myśliwiecka 4 ; 00-459 Warschau Tel.: (+48-22)622 42 50; Fax: 622 54 08 Büro des Handelsrates ul. Genewska 16 ; 03-940 Warschau Tel.: (+48-22)6179408; Fax: 6172911 Botschaft des Königreiches Schweden ul. Bagatela 3 ; 00-585 Warschau Tel.: (+48-22)6408900; Fax: 6408983 Handelsabteilung ul. Wołodyjowskiego 74 ; 02-724 Warschau Tel.: (+48-22)8532030; Fax: 8532021 Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft Al. Ujazdowskie 27 ; 00-540 Warschau Tel.: (+48-22)62804 81/82; Fax: 6210548 Botschaft des Königreiches Thailand ul. Willowa 7 ; 02-790 Warschau Tel.: (+48-22)8492655; Fax: 8492630 Botschaft der Tschechischen Republik ul. Koszykowa 18 ; 00-555 Warschau tel:(+48-22) 6287221; Fax: 6298045 Botschaft der Türkischen Republik ul. Malczewskiego 32 ; 02-622 Warschau Tel.: (+48-22)6464321; Fax: 6463437 Botschaft der Ukraine Al. Szucha 7 ; 00-580 Warschau Tel.: (+48-22)6293446 ; Fax: 6298103 Botschaft der Republik Ungarn ul. Chopina 2 ; 00-559 Warschau Tel.: (+48-22)6284451; Fax: 6218561 Botschaft der Republik Weißrussland ul. Ateńska 67 ; 03-978 Warschau Tel.: (+48-22) 6173212; Fax: 6178441 Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Al. Ujazdowskie 29/31 ; 00-540 Warschau Tel.: (+48-22)5042000 ; Fax: 5042688 Handelsabteilung Al. Jerozolimskie 56 C "IKEA"; 00-803 Warschau Tel.: 6254374, 6254300 Business in Polen 233 ANHANG 31 HANDELSABTEILUNGEN POLNISCHER BOTSCHAFTEN UND KONSULATE Ägypten Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 8, Ahmed Nessim St. Giza; Cairo tel.: (+20-2) 3379683; fax: 3609353 e-mail: [email protected] Embassy of the Republic of Poland 5 El Aziz Osman Str., Zamalek, Cairo tel.: (+202) 3417456, 3409583 e-mail: [email protected] Algerien Ambassade de la République de Pologne Service Economique et Commercial 4 bis, rue Rabah Bourbia; El-Biar, Alger tel.: (+213-2) 921706, 921828; fax: 921622 e-mail: [email protected] Ambassade de la République de Pologne 37 Av. Mustapha Ali Khodja, El-Biar, Alger 2 tel.: (+213-2) 923474, 922533; fax: 921435 e-mail: [email protected] Argentinien Embajada de la Republica de Polonia Departamento Economico y Comercial Vi rrey del Pino 3147; 1426-Buenos Aires tel.: (+54-1) 5515397; fax: 5515097 e-mail: [email protected] Embajada de la Republica de Polonia Calle Alejandro Maria de Aguado 2870 1425 Buenos Aires tel.: (+54-1) 48029681; 48029683 e-mail: [email protected] Australien Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 10 Trelawney Street, Woollahra, NSW 2025, Sydney tel.: (+61-2) 93639821; fax: 9327856 e-mail:[email protected] Embassy od the Republic of Poland 7 Turrana Str., Yarralumla, ACT 2600 Canberra (+61-02) 62721000, 62731208; fax: 2733184 e-mail: [email protected] Azerbajdschan Embassy of the Republic of Poland 65, Teymour Aliyew Street, 370069 Baku tel.: (+99412) 612242; fax: 410957 Belgien Ambassade de la République de Pologne Service Economique et Commercial 18, Avenue de l`Horizon; 1150 Bruxelles tel.: (+322) 7716815; fax: 7711839 e-mail: [email protected] Ambassade de la République de Pologne Avenue des Gaulois 29, 1040 Bruxelles tel.: (+322) 7357212; fax: 7361881 e-mail: [email protected] Brasilien Embaixada da Republica da Polonia Escritorio do Conselheiro Comercial Avenida das Nacoes, Lote 33; Caixa Postal 07376, Brasilia tel.: (+55-61) 2428698; fax: 2428738 e-mail: [email protected] Consulado General da Republica de Polonia Economic and Commercial Section Avenida das Nacoes, Lote 33, Caixa Postal 07376, Brasil tel.: (+5561) 2428698; fax: 2428738 e-mail: [email protected] Bulgarien Ambassade de la République de Pologne Service Economique et Commercial ul. Ewłogi Georgiew 125; 1504 Sofia tel.: (+359-2) 9434245; fax: 9434814 e-mail : [email protected] Ambassade de la République de Pologne Chan Krum 46, 1000 Sofia tel.: (+3592) 9872610, 9872660; fax. 987293 e-mail: [email protected] 234 Volksrepublik China Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 1, Ri Tan Lu, Beijing, 100600 Beijing tel.: (+86-10) 65321888; fax: 65325364 e-mail: [email protected] www.polecom.com.cn Consulate General of the Republic of Poland Economic and Commercial Section Jianguo Xi Lu 618, Shanghai tel.: (+8621) 64334735; fax: 64330161 e-mail: [email protected] www.polandshanghai.com Consulate General of the Republic of Poland Economic and Commercial Section Shamian Dajie 63, Kanton tel.: (+8620) 81877991; fax: 81853992 e-mail: [email protected] XIII. Anhänge Generalkonsulat der Republik Polen Wirtschafts-und Handelsabteilung 81675 Munchen Ismaninger Str. 62a tel.: (+4989) 41860842; fax: 471318 e-mail: [email protected] Generalkonsulat der Republik Polen Wirtschafts-und Handelsabteilung Grundgenstr. 20; 22309 Hamburg tel.: (+4940) 6311181; fax: 6325030 e-mail: [email protected] Generalkonsulat der Republik Polen Wirtschafts-und Handelsabteilung Gorber str.14; 04105 Leipzig tel.: (+49341) 9800281; fax: 9802043 e-mail: [email protected] Estland Ambassade de la République de Pologne Service Economique et Commercial Consulate General of the Republic of Poland Narva mnt.9A, 10117 Tallin, Estonia Economic and Commercial Section tel.: (+372) 6604378; fax: 6604380 2009,Two Pacific Place, 88 Queensway, Hong Kong e-mail: [email protected] tel.: (+852) ) 28400779/814; fax: 29189109 e-mail: [email protected] Ambassade de la République de Pologne www.polandtrade.com.hk Pärnu Mnt. 8, 10-148 Tallinn, PO Box 247 tel.: (+372) 6278210, 6278208; fax: 445221 Dänemark e-mail: [email protected] Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section Europäische Union Ryvangs Alle 46; Copenhagen - 2900 Hellerup Mission de la République de Pologne tel.: (+45) 39622633; fax: 39622554 Auprès des Communautés Européennes e-mail: [email protected] 282-284 Av. de Tervuren; 1150 Bruxelles www.brh-dania.dk tel.: (+322) 7777224; fax: 7777287 e-mail: [email protected] Embassy of the Republic of Poland Richelieus Allé 12, 2900 Hellerup Copenhagen Finnland tel.: (+45) 39467700; fax: 39467766 Embassy of the Republic of Poland e-mail: [email protected] Economic and Commercial Section Risto Rytin tie 7; 00-580 Helsinki Deutschland tel.: (+3589) 6847240; fax: 6848907 Botschaft der Republik Polen e-mail: [email protected] Lassenstr. 19-21, 14193 Berlin tel.: (+49-30) 223130; fax: 22313155 Embassy of the Republic of Poland e-mail: [email protected] Armas Lindgrenin tie 21, 00570 Helsinki tel.: (+3589) 6848077, 6848090; fax: 6847477 Botschaft der Republik Polen e-mail: [email protected] Wirtschafts-und Handelsabteilung Glinkastrasse 5-7, 10117 Berlin, Deutschland tel.: (+49-30) 2292739; fax: 2292451 e-mail: [email protected] www.wirtschaft-polen.de Business in Polen Frankreich Ambassade de la République de Pologne 1 rue de Talleyrand, 75007 Paris tel.: (+33-1) 43173400; fax: 43173507 www.ambassade.pologne.net Ambassade de la République de Pologne Service Economique et Commercial 86, rue de la Faisanderie; 75116 Paris tel.: (+33-1) 45041020; fax: 45046317 www.weh.ambassade.pologne.net Consulat Général de la République de Pologne Service Economique et Commercial Lyon 79, rue Crillon, 69458 Lyon tel.: (+33-4) 78931480; fax: 37511236 www.lyon.consulat.pologne.net Griechenland Embassy of the Republic of Poland 22, Chrysanthemon Str,. Paleo Psychico 152-54 Athens tel.: (+30-1) 6778260, 6725793; fax: 6718394 e-mail: [email protected] Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 1, Kondoleondos Street GR-154 52 Psychico, Athens tel.: (+30-210) 6726176; fax: 6721952 e-mail: [email protected] www.wehateny.gr Großbritannien Embassy of the Republic of Poland 47 Portland Place, London W1N 4JH tel.: (+44171) 8707742700; fax: 2073234018 e-mail: [email protected] Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 15, Devonshire Street; London W1N 2AR tel.: (+44-20) 75807472; fax: 73230195 e-mail: [email protected] www.polishemb-trade.co.uk Indien Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 50-M, Shantipath, Chanakyapuri, New Delhi 11021 tel.: (+91-11) 26889215; fax: 26872033 e-mail: [email protected] www.poltradeindia.org Consulate of the Republic of Poland Economic and Commercial Section Manavi Apartments, 36, B.G. Kher Marg, Malabar Hill, Mumbai 400 006 tel.: (+91-22) 23633863; fax: 23633376 e-mail: [email protected] www.polishconsulate.com Indonesien Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section JI.H.R.Rasuna Said Kav.X Blok IV/3 Kuningan, Jakarta Selatan 12950 tel.: (+62-21) 2525938, 2525947; fax: 2525960 e-mail: [email protected] www.polandembjak.org Irland Embassy of the Republic of Poland 5, Ailesbury Road, Ballsbridge, Dublin 4 tel.: (+353-1) 2830855; fax: 2698309 e-mail: [email protected] Embassy of Republic of Poland Economic and Commercial Section 4 The Vicarage St John`s Road; Dublin 4 tel.: (+353-1) 2691370; fax: 2697662 e-mail: [email protected] www.polishembassy.ie Israel Embassy of the Republic of Poland 16, Soutine St., 64-684 Tel-Aviv tel.: (+972-3) 5240186 ; fax: 5237806 e-mail: [email protected] www.embpol.org Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 79, Yehuda Hamaccabi St., 62-300 Tel-Aviv tel.: (+972-3) 5446246; fax: 5446247 e-mail: [email protected] Italien Ambassade de la République de Pologne Via P.O.Rubens 20, Monti Parioli 00197, Roma tel.: (+3906) 3224455, 3216073; fax: 3217895 www.abasciatapolonia.it 235 236 XIII. Anhänge Ambassade de la République de Pologne Service Economique et Commercial Via Olona 2/4; 00198 Roma tel.: (+39-06) 8548189; fax: 8553391 e-mail: [email protected] www.infopolonia.it Kasachstan Embassy of the Republic of Poland Dzarkentskaia 9-11, Iskanderova 13, 480100 Almaty, P.O.Box 228 tel.: (+7-3272) 581550 e-mail: [email protected] Consulat Général de la République de Pologne Service Economique et Commercial Via Capecelatro 53/4; 20148 Milano tel.: (+39-02) 48713164; fax: 405303 Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section Almaty 480051; ul. Baturina 4 tel/fax: (+7-3272) 647911 e-mail: [email protected] Japan Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 2-13-5 Mita, Meguro-ku, Tokyo 153-0062 tel.: (+81-3) 57947050; fax: 57947053 e-mail: [email protected] Jugoslawien Ambassade de la République de Pologne Kneza Milośa 38, 11000 Beograd tel.: (+38111) 36115287; fax: 3616939 e-mail: [email protected] Ambassade de la République de Pologne Service Economique et Commercial Debarska 12; 11000 Beograd, tel.: (+38111) 4448484; fax: 4449525 e-mail: [email protected] Kanada Embassy of the Republic of Poland 443 Daly Avenue, Ottawa 2, Ontario K1N 6H3 tel.: (+1-613) 7890468, 7893376; fax: 7891218 e-mail: [email protected] Consulate General of the Republic of Poland Economic and Commercial Section of the Trade Commissioner’s Office 3501 Av. du Musee; Montreal, Quebec H3G 2C8 tel.: (+1-514) 2820080; fax: 2821784 e-mail: [email protected] www.poland-canada.org Republik Korea Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 4F, DongKyung Bld., 604 Hannam-Dong, Yongsan-gu Seoul 140-210 tel.: (+822) 37852471 fax: 7970853 e-mail: [email protected] www.buypoland.or.kr Kroatien Ambassade de la République de Pologne Service Economique et Commercial ul. Rokefellerova 49; 41000 Zagreb tel/fax: (+385-1) 4683128 e-mail: [email protected] http://www.hinet.hr/utsa-republike-poljske/ Ambassade de la République de Pologne Krlezin Gvozd 3, 10000 Zagreb tel.: (+3851) 4899444; fax: 4834576 e-mail: [email protected] Lettland Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section Elizabetes iela 2; 1340 Riga tel.: (+371) 7039751; fax: 7039755 e-mail: [email protected] www.poltrade.lv Litauen Ambassade de la République de Pologne Economic and Commercial Section of the Consulate Smelio g-ve 20A. MTP Vilnius General of the Republic of Poland tel.: (+3702) 709001; fax: 709007 Toronto Branch - Trade Commissioner’s Office 3300 Bloor Street-West, Suite 220 Mezzanine Ambassade de la République de Pologne Toronto, Ontario, M8X 2X3 Service Economique et Commercial tel.: (+1-416) 2336571; fax: 2339578 Kastonu g.N 2/14; 20-01 Vilnius e-mail: [email protected] tel.: (+370-2) 617960; fax: 610686 e-mail: [email protected] Business in Polen Malaysia Embassy of the Republic of Poland No 495, 4 ½ Miles Jalan Ampang, 68000 Ampang Selangor 50704 Kuala Lumpur tel.: (+603) 4576733, 4576719; fax: 4570123 e-mail: [email protected] Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 45 Jalan Tun Ismail; 50480 Kuala Lumpur tel.: (+60-3) 4430940; fax: 4430216 e-mail: [email protected] Marokko Ambassade de la République de Pologne 23, Rue Ogbah, Rabat, Maroc B.P.425 tel.: (212 37) 771173, 771791; fax: 775320 e-mail: [email protected] Ambassade de la République de Pologne Service Economique et Commercial Boite Postale 384; Rabat, Maroc tel.: (+212-37) 768368; fax: 769068 e-mail: [email protected] Consulat Général de la République de Pologne Service Economique et Commercial 9 rue d’Alger; BP 13600 Casablanca tel.: (+212-22) 279138; fax: 279139 e-mail: [email protected] Moldawien Embassy of the Republic of Poland MD-2009 Chisinau, str. Plamadeala 3 tel.: (+3732) 236551; fax: 238553 e-mail: [email protected] 237 Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section Van Lennepweg 51; 2597 LG Den Haag tel.: (+31-70) 3069944; fax: 3543966 e-mail: [email protected] www.polamb.nl/weh/polish/index.html Nigeria Embassy of the Republic of Poland 10, Idejo Street, Victoria Island, Lagos tel.: (+2341) 2614684, 2614686; fax: 2614685 e-mail: [email protected] Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 1, Amado Tijani Street Victoria Island P.O. Box 8356, Lagos tel.: (+2341) 2620660; fax: 2620649 e-mail: [email protected] www.polnig.org Norwegen Embassy of the Republic of Poland Olav Kyrres plass 1, 0244 Oslo tel.: (+4722) 555536, 430015; fax: 444839 Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section Uranienborg terasse 11; 0351-Oslo 3 tel.: (+47-22) 602448; fax: 565381 e-mail: [email protected] Österreich Botschaft der Republik Polen Hietzinger Hauptstraße 42c, 1130 Wien; PO Box 17 tel.: (+43-1) 8777444; fax: 8777444238 e-mail: [email protected] Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section MD-2009 Chisinau, str. Plamadeala 3 tel.: (+3732) 238956; faz: 238957 e-mail: wehamb@ ch.moldpac.md Botschaft der Republik Polen Wirtschafts-und Handelsbeteilung; Titlgasse 15; 1130 Wien tel.: (+43-1) 8778341; fax: 8776342 e-mail: [email protected] www.handelsratpolen.at Niederlande Embassy of the Republic of Poland Alexanderstraat 25, 2514 JM Den Haag tel.: (+31-70) 3602806; fax: 3602810 e-mail: [email protected] Portugal Ambassade de la République de Pologne Avenida das Descobertas 2, 1400-092 Lisboa tel.: (+ 352-1) 3012350, 213013; fax: 213010 e-mail: [email protected] 238 XIII. Anhänge Ambassade de la République de Pologne Service Economique et Commercial Avenida da Republica, 9-7; 1050 Lisboa tel.: (+351-1) 3526170; fax: 3526174 e-mail: [email protected] www.negociosnapolonia.com Republik Südafrika Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section P.O.Box 1547, Houghton 2041, Johannesburg, RSA tel.: (+2711) 7886597; fax: 4425375 e-mail: [email protected] www.brhjhb.org.za Singapur Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 435 Orchard Road, 10-01/02 Wisma Atria Singapore 238877 tel.: (+65) 67340466; fax: 67346129 e-mail: [email protected] Slowakische Republik Ambassade de la République de Pologne Hummelova 4, 814 91 Bratyslava tel.: (+4212) 54413175; fax: 54413184 e-mail: [email protected] Embassy of the Republic of Poland 14 Amos Street, Colbyn, Pretoria 0083 tel.: (+2712) 432631/2, 432621; fax: 432608 e-mail: [email protected] Ambassade de la République de Pologne Service Economique et Commercial Zelena 6; 81-426 Bratyslava tel.: (+4212) 54432744; fax: 54432007 e-mail: [email protected] www.weh.polamb.sk Rumänien Ambassade de la République de Pologne Al. Alexandru 23, 71237 Bucuresti tel.: (+40-401) 2302330, 2302619; 2307832 e-mail: [email protected] Slowenien Embassy of the Republic of Poland XV Cesta št 18, 1000 Ljubljana tel.: (+3861) 4232882/3; fax: 4232881 e-mail: [email protected] Ambassade de la République de Pologne Service Economique et Commercial Bd Aviatorilor 24; Bucuresti tel.: (+40-21) 2307714; fax: 2307732 e-mail: [email protected] www.polonia.ro Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 1000 Lublana, Gradisce št 8/5 tel/fax: (+38661) 1261448 e-mail: [email protected] www.pl-brh.si Rußland Ambassade de la République de Pologne Service Economique et Commercial 123557 Moscou, rue Klimashkina 4 tel.: (+7 095) 2311611, 2311536; fax: 2311615 e-mail: [email protected] www.polweh.ru www.polandemb.ru Consulat Général de la République de Pologne Service Economique et Commercial Rue 5-ya Sovietskaya 12; Sankt Petersburg tel.: (+7 812) 2744314; fax: 2744318 e-mail: [email protected] Consulat Général de la République de Pologne Service Economique et Commercial Kashtanova 51; 236000 Kaliningrad tel.: (+7 0112) 273577; fax: 555436 e-mail: [email protected] Spanien Embajada de la Republica de Polonia Oficina del Consejero Comercial de Polonia Va. Del Dr. Arce, 25; 28002 Madrid tel.: (+34-1) 5901280; fax: 5615108 e-mail: [email protected] www.embajada-polonia.org Embajada de la Republica de Polonia c.Guisando 23 bis, 28035 Madrid tel.: (+3491) 3736605/6 e-mail: [email protected] Schweden Embassy of the Republic of Poland Karlavagen 35, S-114 32 Stockholm tel.: (+46 8) 50575000; fax: 50575086 e-mail: [email protected] www.polemb.se Business in Polen Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section Friggagatan 4, 114 27 Stockholm tel.: (+46 8) 4538420; fax: 216188 e-mail: [email protected] www.polcommerce.com Tunesien Ambassade de la République de Pologne 5, Impasse No 1, Rue de Cordoue, 2092 El Manar I, Tunis tel.: (+21 6) 71873837; fax: 71872987 e-mail: [email protected] Schweiz Botschaft der Republic Polen Elfenstraβe 20a, CH-3006 Bern tel.: (+41 31) 3520452/3; fax: 3523416 e-mail: [email protected] Ambassade de la République de Pologne Service Economique et Commercial 5, Rue ibn Assaker, 1004 Tunis, Tunisie tel.: (+216-7) 751907; fax: 1238812 e-mail: [email protected] Botschaft der Republik Polen Wirtschafts-und Handelsabteilung Elfenstrasse 9; CH-3006 Bern tel.: (+41 31) 3511935; fax: 3513457 e-mail: [email protected] www.weh-pl-bern.ch Türkei Embassy of the Republic of Poland Atatürk Bulvari 241, Kavaklider PK 20 06650 Ankara tel.: (+90312) 4675619, 4673315; fax: 4273987 e-mail: [email protected] Thailand Embassy of the Republic of Poland Sri-Yukhon Building, 8 A Sukhumvit Road, Soi 5, P.O. Box 1167, 10110 Bangkok tel.: (+662) 2518891/3; fax: 2518895 e-mail: [email protected] Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section And Sokak No 8/17, 06680 Cankaya-Ankara tel.: (+90-312) 4680471; fax: 4281234 e-mail: [email protected] Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 142 Sukhumvit Road 11th Fl., Two Pacific Place; Bangkok 10-110 tel.: (+66-2) 6532014; fax: 6532013 e-mail: [email protected] Tschechische Republik Ambassade de République de Pologne Valdstejnská 8, 11801 Praha 1 tel.: (+4202) 57530388; fax: 57530399 e-mail: [email protected] www.ambpol.cz Ambassade de la République de Pologne Service Economique et Commercial ul. Hradešinska 1931/58; 10100 Praha 1 tel.: (+4202) 72739327; fax: 738016 e-mail: [email protected] www.weh.cz Consulat Général de la République de Pologne Service Economique et Commercial Blahoslavova 4, 72827 Ostrava 1 tel.: (+42069) 6120460 e-mail: [email protected] 239 Consulate General of the Republic of Poland Economic and Commercial Section Toprakkale Sok. No 6, Burak Apt. D-3 Etiler - 80630, Istanbul tel.: (+90212) 2658609; fax: 2650722 e-mail: [email protected] Ukraine Ambassade de la République de Pologne Jaroslawiw Wal 12, 01034 Kiev -34 tel.: (+ 38044) 2300703; fax: 4641336 e-mail: [email protected] Ambassade de la République de Pologne Service Economique et Commercial ul. Wolodymyrska 45; 01034 Kiev tel.: (+38044) 2291298; fax: 2281140 e-mail: [email protected] [email protected] Consulat Général de la République de Pologne Economic and Commercial Section Sarachowa 78a III, 79026 Lviv tel/fax: (+380322) 972012, 971353 e-mail: [email protected] www.wehkg-lv.txnet.com 240 XIII. Anhänge Consulat Général de la République de Pologne Service Economique et Commercial Artioma 16, 401 room, 61000 Charkiev tel.: (+0380572) 585424; fax: 585425 e-mail : [email protected] Ungarn Embassy of the Republic of Poland Városligeti fasor 16, 1068 Budapest tel.: (+36-1) 3511300; 3511301; fax: 3511722 e-mail: [email protected] Lengyel Koeztarsasag Nagykoevetsege Kereskedelmi Tanacsos Hivatala Stefania ut 65, 1143 Budapest XIV tel.: (+36-1) 2514677; fax: 2529289 e-mail: [email protected] www.ambpl-weh.org.hu USA Embassy of the Republic of Poland 2640 16th Street, N.W., Washington D.C.20009 tel.: (+1 202) 2343800, 3632189; fax: 3286271 e-mail: [email protected] Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 675 Third Ave. (19th Floor) New York, N.Y. 10017 tel.: (+1 212) 3705300; fax: 8189623 e-mail: [email protected] www.brhusa.com Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 1503 21st Street N.W., Washington, D.C. 20036 tel.: (+1 202) 4676693; fax: 4664005 e-mail: [email protected] www.polishworld.com/polemb Consulate General of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 333 East Ontario Street, Suite 39-06B Chicago, ILL.60611 tel.: (+1 312) 6424102; fax: 6428829 e-mail: [email protected] http://homepage.interaccess.com/~comconpl Consulate General of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 12400 Wilshire Blvd., Suite 555 Los Angeles, CA 90025 tel.: (+1 310) 4428500; fax: 4428526 e-mail: [email protected] http://pan.net/tradeconsul/ Usbekistan Embassy of the Republic of Poland Firdavsiy 66, Yunasabadskiy Rayon 700084 Tashkent, Uzbekistan tel.: (+998 71) 1208650; fax: 1208651 e-mail: [email protected] www.ambpol.uz Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section ul. Mahatma Gandi, 1 tupik 4; 700000 Tashkent tel.: (+998-71) 1339650; fax: 1339750 e-mail: [email protected] Republik Weißrußland Ambasade de la République de Pologne Service Economique et Commercial ul. Wołodarskiego 6; 220050 Minsk tel.: (+37-5172) 224819; fax: 204074 e-mail: [email protected] http://embassypoland.nsys.by Ambassade de la République de Pologne P. Rumiancewa 6, 20034 Minsk tel.: (+375-17) 2882313; fax: 2364992 Vietnam Ambassade de la République de Pologne Service Economique et Commercial 5, Ba Huyen Thanh Quan Boite Postale No. 21; Hanoi tel.: (+84-4) 8425155; fax: 8430517 Ambassade de la République de Pologne 3 Chua Mot Cot, Hanoi, SRW tel.: (+84 4) 8452027, 8453728; fax: 8236914 Zypern Embassy of the Republic of Poland Economic and Commercial Section 11 Acharnon str.- 2027 Stravolos, Nicosia tel.: (+357-22) 427007; fax: 313031 e-mail: [email protected] Business in Polen 241 ANHANG 32 AUSGEWÄHLTE WIRTSCHAFTSINFORMATIONSDIENSTE (Datenbanken, Geschäftsdaten und/oder Unternehmensverzeichnisse) BMB Promotions Sp. z o.o. ul. Mazowiecka 6/8 ; 00-048 Warszawa Tel.: (+48-22) 8268749;Fax: 8273773 e-mail: [email protected] www.bmb.pl BOSS Wirtschaftsinformationen Sp. z o.o. Aleje Jerozolimskie 87, 02-001 Warszawa Tel.: (+48-22) 3310715; Fax: 3310720 e-mail: [email protected] www.boss.com.pl Dun & Bradstreet Poland Sp. z o.o. ul. Jana Olbrachta 94 ; 01-102 Warszawa Tel.: (+48-22) 5332400; Fax: 5332424 Mediatex ul. Kochanowskiego 12b ; 01-864 Warszawa Tel./Fax: (+48-22) 6331595 www.mediatex.pnet.pl Institut für Konjunktur und Außenhandel Instytut Koniunktur i Cen Handlu Zagranicznego ul. Zurawia 4a ; 00-503 Warszawa Tel. (+48-22) 6934767; 6934547 www.ikchz.warszawa.pl Cushman and Wakefield, Healey and Baker ul. Sienna 73; 00-833 Warszawa Tel.: (+48-22) 8202020 ; Fax: 8202021 www.healey-baker.com Hi-Tech Co., Ltd ul. Akademicka 3 , 02-038 Warszawa Tel.: (+48-22) 8234252 Fax: (+48-22) 6688390 www.hitech.com.pl Info-Net KIG Sp. z o.o. ul. Trębacka 4 ; 00-074 Warszawa Tel.: (+48-22) 6309693, 6309623 Fax: (+48-22) 8289921, 8274080 e-mail: infodata.kig.pl www. kig.pl Zentrum für Informationsverarbeitung Al. Niepodległości 188b ; 00-950 Warszawa Tel.: (+48-22) 8251240-42, Fax: 8253319 e-mail: [email protected] www.opi.org.pl Kompass Poland Ltd. ul. Mokotowska 49; 00-542 Warszawa Tel.: (+48-22) 6600420; Fax: 6600510 e-mail: [email protected] www.kompass.com.pl Stiftung für Marktwirtschaft und Unternehmen ul. Emilii Plater 47; 00-118 Warszawa Tel.: (+48-22) 6521621; Fax: 6209974 Polnische Agentur für Information und ∗ Auslandsinvestitionen ul.Bagatela 12, 00-585 Warszawa Tel.: (+48-22) 3349800; Fax: 3349999 www.paiz.gov.pl PAP Polnische Presseagentur Wirtschaftsdienst ul. Pawia 55; 00-950 Warszawa Tel. (+48-22) 6280001 www.pap.com.pl TeleAdreson Sp. z o.o. ul. Trubadurów 11; 80-205 Gdańsk Tel.: (+48-58) 3454655; Fax: 3454680 www.teleadreson.com.pl Gelbe Seiten Panorama Polska Sp. z o.o. ul. Domaniewska 41; 02-672 Warszawa Tel.: (+48-22) 5422000; Fax: 5422001 e-mail: [email protected] www.pf.pl ∗ Hinweis: Die Polnische Agentur für Information und Auslandsinvestitionen wurde im Juni 2003 gegründet und ist der Rechtsnachfolger der Polnischen Agentur für Auslandsinvestitionen, die als Institution an mehreren Stellen der Publikation genannt wird. Anhänge 242 ANHANG 33 VERTRETUNGEN DER UNIDO BÜROS FÜR INVESTITIONS- UND TECHNOLOGIEFÖRDERUNG UNIDO IPO Ägypten Mr. Enrico Sasdelli, Direktor Adly Sreet 8, Cairo, Egypt Tel: +202 3915901, 3910417; Fax: + 202 3957631 e-mail: [email protected] UNIDO IPO Bahrain Mr. Hashim Hussein, Direktor Bahrain Development Bank House P.O. Box 10523, Bldg. No. 170.Road 1703 Manama 317, Bahrain Tel: +973 536881; Fax: +973 536883 e-mail: [email protected] UNIDO ITPO Belgien Ministère de la Region Wallonne Agence Wallonne à l’Exportation Place Sainctelette, 2; B-1080 Brussels, Belgien Tel: +32 2 4218211; Fax: +32 2 4218787 e-mail: [email protected] UNIDO ITPO China Mr. Tao Dong, Direktor UNIDO Shanghai Investment Promotion Center 16F New Town Center, 83, Loushanguan Road Shanghai, 200336, China Tel: +8621 62368800; Fax: +8621 62368024 e-mail: [email protected] Mr. Yuandong HU, Direktor No. 17, Xi WU Jei, San Li tun Chaoyang District, Beijing 100600, China Tel: +8610 65326140, 65326141; Fax: +8610 65326145 e-mail: [email protected] UNIDO ITPO Griechenland Mr. Alexandros Roussopoulos, Direktor 7, Stadiou Street, 7th Floor, Syntagma 10562 Athenes, Greece Tel: +302 10 3248319, 3248367; Fax: + 302 10 3248778 e-mail: [email protected] UNIDO ITPO Großbritannien Mr. John McFadzean, Direktor Renaissance House P.O.Box 37, Centre Park Warrington Cheshiere WA1 1XB, Großbritannien Tel: +44 1925 400100; Fax: +44 1925 400400 e-mail: [email protected] Business in Polen UNIDO ITPO Frankreich Mr. Gérard Gaveau, Direktor Service de l’ONUDI en France 9, rue Notre Dame des Victoires, F-75002 Paris, France Tel: +331 44550505; Fax: +331 49269726 e-mail: [email protected] UNIDO ITPO Italien Mr. Stefano Giovannelli, Direktor c/o Fiera di Milano: Largo Domodossola 1 I-20145 Milan, Italy Tel: +3902 4815522; Fax: +3902 4985925 e-mail: [email protected] Mr. Stefano Giovannelli, Direktor Via della Beverara, 123, I-40131 Bologna, Italy Phone: +378 690002, +39051 6343031; Fax: +378 690003, +39051 6341186 e-mail: [email protected] UNIDO ITPO Japan Mr. Hideo Nakanishi, Direktor Shin-Aoyama Building, W-16F 1-1-1 Minami-Ayoama, Minato-Ku Tokyo 107, Japan Tel: +813 34029341; Fax: +813 34029384 e-mail: [email protected] UNIDO IPO Jordanien Ms. Monica Carcó, Direktor c/o Jordan Investment Board P.O.Box 893; Amman 11821, Jordan Tel: +962 6 5608400; Fax: +962 65517626 e-mail: [email protected] UNIDO ITPO Südkorea Mr. Wan-Gil Kang, Direktor c/o Korea International Cooperation Agency (KOICA) 128, Yunkun-dong, Chongro-gru Seoul 110-460, Republic of Korea Tel: +82 2 747891, 7478192; Fax: +82 2 7478193 e-mail: [email protected] UNIDO IPO Marokko Ms. Serena Massimi, Direktor c/o Unité de Promotion des Investissements Office pour le Développement Industriel 10 Rue Ghandi; BP 211 – Rabat, Morocco Tel: +212 37 737979, 737889; Fax: +212 37 738070 e-mail: [email protected] UNIDO ITPO Poland Mr. Krzysztof Loth, Direktor Aleja Niepodległości 186, 00-608, Warsaw PO Box 10, Warsaw 12, Poland Tel: +48 22 8259186 Fax: +48 22 8258970 e-mail: [email protected] 243 244 Anhänge UNIDO ITPO Russische Föderation Mr. Mikhail V. Rytchev, Direktor UNIDO Center for International Industrial Coop. Ulitsa Kuusinena 21B, 125252 Moskau, Russische Föderation Tel: +7 095 9430021, 1989809; Fax: +7 095 9430018 e-mail: [email protected] UNIDO IPO Tunesien Mr. Antonino Trimarchi, Büroleiter c/o Ministry of International Cooperation 98, Avenue Med. V 1002, Tunis-Belvedere, Tunesien Tel: +216 71 845145; Fax: +216 71 846747 e-mail: [email protected] UNIDO IPO Uganda Mr. Andrea Negri, Büroleiter c/o Uganda Investment Authority The Investment Centre Plot 28, Kampala Road P.O.Box 7418, Uganda Tel: +256 41 251561/-5 Fax: +256 41 342903 e-mail: [email protected] INTERNATIONALE UND NATIONALE TECHNOLOGIEZENTREN – UNIDO-KOOPERATIONSPARTNER InterTec Ltd. Österreich Brahmsplatz 8/3 A-1040 Wien, Österreich Tel: +431 5044091; Fax: +431 5044094 Information: [email protected] Internationales Zentrum für Genetik und Biotechnologie Italien Dott. Decio Ripandelli, ICGEB – Area di Ricerca, Padriciano 99 34012 Trieste – Italien Tel: +39 040 3757345; Fax: +39 040 3757363 e-mail: [email protected] Nationale Zentrum für Technologietransfer – Kyiv (TTC) Ukraine Kyiv 03150, a/я 52, Ukraine Tel/fax: +044 – 2276502 e-mail: [email protected] Nationale Zentrum für Technologietransfer (NCTT) Weißrussland k.106, Akaдемическая 1, 220072 Minsk, Weißrussland Tel/fax: +375 17 2841499 e-mail: [email protected] Business in Polen INTERNATIONALE TECHNOLOGIEZENTREN UND PARTNEREINRICHTUNGEN Internationales Zentrum für Solarenergie (CASE) Australien Mr. Gordon Thompson, Geschäftsführer 220 St. Georges Terrace Perth, Western Australia 6000 Tel: +618 93217600; Fax: +618 93217497 e-mail: [email protected] The International Materials Assessment and Application Centre (IMAAC) in Austria Mr. Vladimir Kozharnovich, Programm- Manager Abteilung Qualität, Technologie und Investment Investment Promotion & Institutional Capacity-Building Division UNIDO Wien International Centre P.O.Box 300, A-1400 Wien, Österreich Tel: +431 26026 3720/3702; Fax: +431 26026 6809 e-mail: [email protected] Internationales Zentrum für Moderne Industrietechnologie Indien Mr. Vinod Kumar Yadav, Direktor Core 5A, Ist Floor, BMTPC Office India Habitat Centre. Lodi Road New Delhi – 110003 Indien Tel: +91 80 24647083; Fax: +91 80 24647082 e-mail: [email protected] , [email protected] Internationales Zentrum für Wissenschaft und Hochtechnologie Italien Mr. Francesco Pizzio, Geschäftsführer AREA Science Park, Padriciano 99 34012 Trieste, Italien Tel: +39 040 9228101; Fax: +39 040 9228101 e-mail: [email protected] Internationales Zentrum für Wasserkarftanlagen (ICSHP) China Prof. Tong Jiandong, Direktor P.O.Box 202, 136 Nanshan Road Hangzhou 310002 Volksrepublik China Tel: +86 571 87023380; Fax: +86 571 87023353 e-mail: [email protected] Internationales Zentrum für Materialtechnologie (ICM) China Prof. Yan Yao (Ms) Präsident der Chinesischen Akademie für Baustoffe Guanzhuang, Chaoyang District Beijing 100024, Volksrepublik China Tel: +86 10 65750105, 65761325 Fax: +86 10 65762976 e-mail: [email protected] Internationales Zentrum für Medizinische Biotechnologie (ICMB) Russische Föderation Mr. Nikolay Durmanov, Koordinator Ulitsa Kuusinena 21B 125252 Moskau, Russische Föderation Tel: +7 095 2010051; Fax: +7 095 7254636 e-mail: [email protected] 245