Gemeinde Kusterdingen, Ortsteil Jettenburg Ergänzungssatzung

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Gemeinde Kusterdingen, Ortsteil Jettenburg Ergänzungssatzung
Gemeinde Kusterdingen, Ortsteil Jettenburg: Plangebiet „Sandacker“ – Ökologischer Steckbrief
S. 1
Gemeinde Kusterdingen, Ortsteil Jettenburg
Ergänzungssatzung „Sandacker“
Anlage zur Begründung:
Ermittlung betroffener Umweltbelange: Ökologischer Steckbrief©
Proj. Nr.:
114014
Anlass und Zielsetzung
Die Gemeinde Kusterdingen plant im Ortsteil Jettenburg gemäß § 34 Absatz 4 BauGB die Aufstellung einer Ergänzungssatzung im Bereich „Sandacker“. Geplant ist die Erweiterung des
Wohngebiets. Die Erschließung erfolgt über die Sandackerstraße.
20 Meter östlich des Plangebiets liegt das Landschaftsschutzgebiet „Härten“. Eine direkte Betroffenheit des Plangebiets von Natura 2000-Gebieten, sonstigen Schutzgebieten oder vergleichbaren rechtlichen Restriktionen ist nicht gegeben.
Der nachfolgende Ökologische Steckbrief© stellt die umweltrelevanten Belange in knapper
Übersicht dar. Durch die geplante Bebauung werden Teile des Plangebiets versiegelt. Dadurch
gehen Lebensraumfunktionen verloren. Die Bodenfunktionen im Plangebiet sind von „hoher“ bis
„sehr hoher“ Bedeutung. Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen sind als erheblich zu werten.
Die vorhabensbedingten Beeinträchtigungen sind soweit möglich zu minimieren. Unvermeidliche Beeinträchtigungen sind auszugleichen.
Die Informationen des Ökologischen Steckbriefs© als Anlage zur Begründung dienen als Abwägungsgrundlage.
Fazit und Empfehlung
Die geplante Wohnbebauung im Bereich „Sandacker“ hat erhebliche Beeinträchtigungen im Naturhaushalt zur Folge. Unvermeidliche Beeinträchtigungen sind auszugleichen.
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten bestehen nicht. Es sind
keine Vorhaben vorgesehen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
17.11.2014
Waltraud Pustal Landschaftsökologie und Planung
Gemeinde Kusterdingen, Ortsteil Jettenburg: Plangebiet „Sandacker“ – Ökologischer Steckbrief
S. 2
Ökologischer Steckbrief ©
Schutzgut
Ausprägung/Bewertung
Konfliktanalyse
Geologie:
Steinfreier Lehm, schwer durchlässig,
aus Löß entstanden (GK)
Funktionsverlust gemäß BodSchG:
Durch Flächenversiegelung:
„erheblich“
Boden:
Geologie/Boden
Vermeidungsmaßnahmen:
- Minimierung der Neuversiegelung auf
das Unabdingbare
- Wasserdurchlässige Beläge für Hof-,
Park und Stellflächen
„hoch“ - Dachbegrünung wird empfohlen
Parabraunerde aus schluffigem Lehm,
stellenweise pseudovergleyt (BK)
Bedeutung:
Standort f. Kulturpflanzen:
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf:
„sehr hoch“
Filter und Puffer für Schadstoffe:
„hoch“
Standort für natürliche Vegetation:
„sehr gering“
Wasserhaushalt
Oberflächenwasser/Retention:
Bedeutung:
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf
(s. Boden):
„sehr hoch“
Oberflächenwasser/Retention:
Verminderung der natürlichen Rückhaltefähigkeit durch Flächenversiegelung:
„erheblich“
Östlich des Plangebiets verläuft der
Lindenbach, der das in der Umgebung
anfallende Oberflächenwasser aufnimmt.
§§ Wasserschutzgebiet
Grundwasser/Schutzgebiet:
Bedeutung:
Hydrogeologische Einheit (LUBW):
Mittel- und Unterjura: „Grundwassergeringleiter“ aus Lösslehm:
„gering“
Das Plangebiet liegt nicht in einem
Wasserschutzgebiet.
§§ Gewässerrandstreifen
Lindenbach:
Der Lindenbach und dessen Gewässerrandstreifen liegen außerhalb des
Plangebiets.
Siedlungsrelevante Kaltluft:
Klima/Lufthygiene
17.11.2014
Grundwasser/Hydrologie:
Verminderung der Grundwasserneubildungsrate:
„nicht erheblich“
Vermeidungsmaßnahmen:
- Minimierung der Neuversiegelung auf
das Unabdingbare
- Naturverträgliche Ableitung des Niederschlagswassers über die Bodenschicht in den Lindenbach
- Wasserdurchlässige Beläge für Hof-,
Park und Stellflächen
- Dachbegrünung wird empfohlen
Klima-/Lufthygiene:
Geringe Flächengröße; Kaltluftabfluss
Kein Verlust klimatisch bedeutsamer
nach Osten. Keine Siedlungsrelevanz. Flächen mit Siedlungsrelevanz:
Bedeutung:
„gering“
„nicht erheblich“
Waltraud Pustal Landschaftsökologie und Planung
Gemeinde Kusterdingen, Ortsteil Jettenburg: Plangebiet „Sandacker“ – Ökologischer Steckbrief
Schutzgut
Ausprägung/Bewertung
Konfliktanalyse
Lebensraumfunktion:
Pflanzen und
Tiere/Biologische
Vielfalt
Arten und Biotope/Biologische
Vielfalt:
Wirtschaftswiese mit typischen Arten
der Fettwiese, wie Rotklee, Wiesenlabkraut, Löwenzahn, Schafgarbe, Spitzwegerich u. a.
[Bewertung: Bedeutung n. LUBW 2005]
Wiese (33.40):
§§ Naturschutz
§§ Artenschutz
Ortsbild und
Erholung
Mensch/Lärm
„mittel“
S. 3
„erheblich“
Biologische Vielfalt*:
Die biologische Vielfalt im Plangebiet
und in der Umgebung erscheint nicht
gefährdet.
Vermeidungsmaßnahmen:
- Erhalt der Gehölze an der Westgrenze des Plangebiets
- Gehölzrodungen außerhalb der Brutzeiten
- Umweltfreundliche Beleuchtung wird
empfohlen
§ 32 NatSchG Biotope:
---------------------------------------------------*§ 1 BNatSchG: Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege:
Dauerhafte Sicherung der biologischen
Vielfalt. Sie umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, an Arten sowie die genetische
Keine Vielfalt innerhalb der Arten.
§ Natura 2000-Gebiete:
Keine
§§ Naturschutz:
§ 44 BNatSchG streng und
besonders geschützte Arten:
(siehe artenschutzrechtliche
Relevanzprüfung)
Vermeidungsmaßnahmen:
- Gehölzrodungen sind nur zwischen
1. Oktober und 28./29. Februar außerhalb Brutzeiten erlaubt
- auf die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung wird verwiesen
Ortsbild/Erholung:
Bedeutung für das Ortsbild:
- Ortsrandbebauung ohne besondere
Einsichtigkeit von außen
- Landschaftsbild geprägt durch Waldrand, einzelne Baumgruppen, Übergangs- und Saumbereiche
- Keine ausgewiesenen Rad- und
Wanderwege
„gering“
Veränderung des Ortsbildes:
„nicht erheblich“
Beeinträchtigung der Erlebnisqualität und der Wegebeziehungen
für die ortsnahe Erholung:
„nicht erheblich“
Mensch/Emissionen:
Bedeutung:
Angrenzend an bestehendes Wohngebiet.
Lärmbelastung:
Keine Änderung der Emissionsverhältnisse:
„nicht erheblich“
Vermeidungsmaßnahmen:
- Durchgrünung: nicht überbaute Flächen sind gärtnerisch anzulegen und
zu unterhalten
© PUSTAL, W. (1994): Ökologischer Steckbrief – Instrument für eine problemorientierte Landschafts- und
Stadtplanung. Hrsg.: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung
Die Bewertung erfolgt in fünf-stufiger Skala: „nicht gegeben/keine/sehr gering“, „gering“, „mittel“, „hoch“, „sehr hoch“.
Daraus folgt die Beurteilung der Erheblichkeit der Wirkungen/Beeinträchtigungen (Spalte Konfliktanalyse) in „nicht erheblich“ („sehr gering“, „gering“) und „erheblich“ („mittel“ bis „sehr hoch“). Unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur
Vermeidung und Minderung wird diese Beurteilung ggf. angepasst.
17.11.2014
Waltraud Pustal Landschaftsökologie und Planung
Gemeinde Kusterdingen, Ortsteil Jettenburg: Plangebiet „Sandacker“ – Ökologischer Steckbrief
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Literatur
GEOLOGISCHES LANDESAMT BW (1966): Geologische Karte (GK) 1:25.000 Blatt 7420 Tübingen
Dto. (1990): Bodenkarte (BK) von Baden-Württemberg 1 : 25.000 Blatt 7420 Tübingen
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom
29.07. 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I
S. 3154)
LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG BW (2011): Topographische Karten
(TK) 1:25.000 Blatt 7420 Tübingen
KUSTERDINGEN ORTSPLAN: Ortsplan von Kusterdingen und seinen Ortsteilen, M 1 : 12.500,
4. Auflage, Ramlow-Verlag Stuttgart
LUBW – LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG
(Hrsg.) (2005): Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft
in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung. Abgestimmte Fassung Oktober 2005.
Dto. (2014): LUBW-Homepage, Kartendienst online, Abruf Daten für das Plangebiet 09.10.2014
PUSTAL, W. (1994): Ökologischer Steckbrief – Instrument für eine problemorientierte Landschafts- und Stadtplanung. Hrsg.: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung
REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG, LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE
Digitale Sach- und Geodaten, Stand Februar 2007
UND
BERGBAU (2007):
Erstellt:
17.11.2014
Waltraud Pustal Landschaftsökologie und Planung
Prof. Waltraud Pustal Landschaftsökologie und Planung Hohe Straße 9/1 72793 Pfullingen
Fon: (07121) 99421-6 Fax: 99421-71 Mobil-Fon: 0172.7318079
E-Mail: [email protected]
www.pustal-online.de
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Anlage 1: Pflanzenliste heimischer Arten
Pflanzenliste – Liste geeigneter heimischer Arten im Bebauungsplangebiet
Botanischer Name
Deutscher Name
Giftigkeit
Bäume
Acer campestre
Feldahorn
Acer platanoides
Spitzahorn
Acer pseudoplatanus
Bergahorn
Betula pendula
Hängebirke
Carpinus betulus
Hainbuche
Fraxinus excelsior
Esche
Prunus avium
Vogelkirsche
Prunus padus
Traubenkirsche
Quercus petraea
Traubeneiche
Quercus robur
Stieleiche
Sorbus aria
Mehlbeere
Sorbus domestica
Speierling
Sorbus torminalis
Elsbeere
Tilia platyphyllos
Sommerlinde
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Regionaltypische Obstsorten
(Hoch- und Halbstämme)
Sträucher
Cornus sanguinea
Roter Hartriegel
Corylus avellana
Hasel
Euonymus europaeus
Pfaffenhütchen
Frangula alnus
Faulbaum
Ligustrum vulgare
Liguster
Beeren: giftig
Lonicera xylosteum
Rote Heckenkirsche
Beeren: schwach giftig
Rhamnus catharticus
Echter Kreuzdorn
Rosa canina
Echte Hundsrose
Rosa rubiginosa
Wein-Rose
Salix caprea
Salweide
Sambucus nigra
Schwarzer Holunder
Alle Teile: giftig
Sambucus racemosa
Trauben-Holunder
Viburnum lantana
Wolliger Schneeball
Alle Teile: schwach giftig
Viburnum opulus
Gewöhnlicher Schneeball
Alle Teile: schwach giftig
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Regionaltypische Beerensorten
Kletterpflanzen
Clematis vitalba
Waldrebe
Hedera helix
Efeu
Lonicera caprifolium
Echtes Geißblatt
Lonicera heckrottii
Geißblatt
Lonicera henryi
Immergrünes Geißblatt
Parthenocissus
Wilder Wein
Polygonum aubertii
Schlingknöterich
Blätter, Beeren: giftig
Die Verwendung der Pflanzenliste auf privaten Flächen und in Gärten wird empfohlen,
schwachwüchsige Sorten sind zulässig.
17.11.2014