Stadt Kamen Fachbereich Planung und Umwelt Begründung zum
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Stadt Kamen Fachbereich Planung und Umwelt Begründung zum
Stadt Kamen Fachbereich Planung und Umwelt Begründung zum Bebauungsplan Nr. 35 Ka-Me „Auf dem Pastoratsfelde“ Textliche Festsetzungen, nachrichtliche Übernahmen, Hinweise und Empfehlungen Inhalt: 1. Planungsgrundlagen 1.1. Planungsanlass 1.2. Ziele und Zwecke der Planung 1.3. Rechtsgrundlagen 1.4. Angaben zum Plangebiet 1.4.1.Lage des Plangebietes 1.4.2.Städtebauliche Bestandsaufnahme und Rahmenbedingungen 1.4.3.Bodenbeschaffenheit, Geländeverhältnisse, Grundwasser 1.4.4.Bergbauliche Einwirkungen 1.4.5.Besitz- und Eigentumsverhältnisse 1.4.6.Vorhandene Belastungen 1.4.7.Belange der Nachbargebiete und sonstige Rahmenbedingungen 1.5. Planungsalternativen 1.6. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 1.7. Berücksichtigung umweltschützender Belange 1.8. Sonstige Fachplanungen 2. Städtebauliche Planung 2.1 Art der baulichen Nutzung 2.2 Maß der baulichen Nutzung 3. Erschließung, Ver- und Entsorgung 3.1 Erschließungs- und Verkehrsanlagen 3.2 Energie- und Wasserversorgung 3.3 Entsorgung und Entwässerung 4. Baugestaltung 5. Planverwirklichung 6. Kosten und Finanzierung Anlagen: - Textliche Festsetzungen, Kennzeichnungen, Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan Nr. 35 Ka-Me, Lageplan - Gutachten TÜV Nord - Obstwiesenratgeber des Kreises Unna 1 von 11 1. Planungsgrundlagen 1.1 Planungsanlass In den kommenden Jahrzehnten wird sich die Bundesrepublik Deutschland aufgrund mehrerer Faktoren, die unter dem Begriff "demografischer Wandel" subsumiert werden, grundlegend verändern. Der erwartete Bevölkerungsrückgang ist nur eine der Folgen neben der Alterung und Heterogenisierung der Gesellschaft. Es wird wohl keinen Bereich des öffentlichen und privaten Lebens geben, der von dem tiefgreifenden Wandel ausgeklammert sein wird. Die sich ändernde Altersstruktur der Wohnbevölkerung auf Grund des demografischen Wandels hat eine gesteigerte Nachfrage nach speziellen, seniorengerechten Wohnformen zur Folge. Auch im Stadtteil Kamen-Methler werden diese verstärkt nachgefragt. Ein nachfragedeckendes Angebot ist nicht vorhanden. Die Stadt Kamen hat sich daher entschlossen die Planung auf der vorgesehenen Fläche zu realisieren, um Senioren im Stadtteil Kamen-Methler ein entsprechendes, wohnortnahes Angebot bieten zu können. Die Seniorenwohnanlage wird zukünftig bedürfnisgerechtes Wohnen zusammen mit wohnortnahen Dienstleistungsangeboten verbinden. 1.2 Ziele und Zwecke der Planung Vorrangiges Ziel der Planung ist die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum im Stadtteil Kamen-Methler. Hierdurch wird es immer mehr älteren Menschen in Kamen ermöglicht, solange es geht, in den eigenen vier Wänden ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Ein diversifiziertes Dienstleistungsangebot hilft dabei diese Selbstständigkeit möglichst lange aufrecht zu erhalten. 1.3 Rechtsgrundlagen Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 35 Ka-Me „Auf dem Pastoratsfelde“ erfolgte am 24.04.2007 gem. § 2 (1) BauGB (in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses gültigen Fassung). Die weiteren Verfahrensschritte wurden gem. BauGB sowie BauNVO in den jeweils gültigen Fassungen durchgeführt. 1.4 Angaben zum Plangebiet 1.4.1 Lage des Plangebietes Der Planungsraum liegt nördlich der Westicker Straße und direkt östlich der Germaniastraße im Stadtteil Kamen-Methler. Das Plangebiet umfasst folgende Flurstücksnummern (Stand 11/2008): Gemarkung: Methler, Flur 9, Flurstücke 353, 355, 356, 373, 374, 375, 376, 377 und 378 tlw. 1.4.2 Städtebauliche Bestandsaufnahme und Rahmenbedingungen Das Plangebiet beinhaltet die Germaniastraße mit dem östlich angrenzendem Fuß-/Radweg und einer straßenbegleitenden Grünfläche. Die zu überbauende Fläche grenzt östlich an die Germaniastraße und wurde bisher größtenteils landwirtschaftlich bestellt. Eine kleine Teilfläche ca. 1.300 m² am nördlichen Rand des Plangebietes wurde als Gartenland genutzt. Die Gartenflächen liegen seit einigen Jahren brach. Sie sind besetzt mit Strauch- und Gehölzanpflanzungen und einer größeren Anzahl Obstbäume. Die baufälligen Gartenhäuser der ehemaligen Kleingärten stellen die einzigen baulichen Anlagen auf der Gesamtfläche dar. 2 von 11 1.4.3 Bodenbeschaffenheit, Geländeverhältnisse, Grundwasser Bei der Bodenbeschaffenheit kann von einer ausreichenden Tragfähigkeit ausgegangen werden. Allerdings ist die Tragfähigkeit nicht gutachterlich belegt, sondern beruht auf Erfahrungswerten und muss, falls erforderlich, im Einzelfall durch den Bauherren geprüft werden. Das Gelände ist nahezu eben. Aufgrund bisher nicht näher untersuchter Grundwasserstände kann bei Unterkellerung von Gebäuden eine wasserdichte Ausbauweise erforderlich sein. 1.4.4 Bergbauliche Einwirkungen Das Gemeindegebiet der Stadt Kamen liegt über zahlreichen auf Steinkohle, Eisenstein und Salzsole verliehenen Bergbauberechtigungen. Hier wurde umfangreicher Steinkohlenbergbau ausschließlich im Tiefbau durchgeführt. Aufgrund der Teufenlage des Abbaus und der Tatsache, dass seit Einstellung des Abbaubetriebes mehr als 5 Jahre vergangen sind, darf davon ausgegangen werden, dass sich dieser Altabbau nicht mehr schädigend auf die Tagesoberfläche auswirkt. 1.4.5 Besitz- und Eigentumsverhältnisse Die zu bebauende Fläche befindet sich ausschließlich im Besitz der Evangelischen Kirche. Die äußere Verkehrserschließung erfolgt über die Germaniastraße, die eine städtische Gemeindestraße ist. 1.4.6 Vorhandene Belastungen Im Bereich des Bebauungsplanes gibt es, bis auf die von der südlich angrenzenden Kreisstraße 40 ausgehenden Lärmemissionen keine nennenswerten Belastungen. Die Lärmeinwirkungen auf die zukünftig zu bebauende Fläche wurde seitens der TÜV Nord Systems GmbH gutachterlich bewertet. Hierbei wurden die Gebäudestellungen des vorliegenden Architektenentwurfes als Untersuchungsgrundlage gewählt. Im Ergebnis wird der Orientierungswert von 55 dB(A)an einzelnen Gebäudeseiten zur Tageszeit um 1-3 dB(A) überschritten. Der Immissionsgrenzwert wird allerdings eingehalten. Zur Nachtzeit wird der Orientierungswert von 45 dB(A) teilweise um 2-6 dB(A) überschritten. Zum Schutz der zukünftigen Bewohner werden Maßnahmen an den straßenzugewandten Fassaden erforderlich. Diese können in Form eines 4 m hohen Erdwalls im Kreuzungsbereich „Westicker Straße“/Germaniastraße erfolgen oder aber auch durch den Einbau von Fenstern der Schallschutzklasse 2. Das Gutachten „Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr im Bebauungsplangebiet 35 Ka-Me „Auf dem Pastoratsfelde“ der Stadt Kamen“ vom TÜV Nord ist dieser Begründung als Anlage beigefügt. 1.4.7 Belange der Nachbargebiete und sonstige Rahmenbedingungen An das Plangebiet grenzen zu zwei Seiten nur landwirtschaftlich genutzte Flächen an. An den beiden anderen Seiten befinden sich die „Westicker Straße“ sowie die Germaniastraße. Auf der westlichen Seite der Germaniastraße befindet sich ein Kindergarten und das Gemeindehaus der Evangelischen Kirche. Wohnbebauung ist erst in ca. 60 m Entfernung zum Plangebiet, am Ortsrand des Dorfes-Methler, anzutreffen. Da das Gebiet zukünftig als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, sind Nutzungskonflikte nicht zu erwarten. 3 von 11 1.5 Planungsalternativen Weitere Planungsvarianten wurden nicht geprüft, da sich die Fläche in Besitz eines kirchlichen Trägers befindet, der die Fläche für das Projekt bereitstellt. Alternative Flächen zur Realisierung des Projektes „Seniorengerechtes Wohnen in Kamen-Methler“ stehen nicht zur Verfügung. 1.6 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Eine Änderung oder Ergänzung ist daher nicht erforderlich, da sich das Planvorhaben bereits aus den Festsetzungen und Darstellungen des Flächennutzungsplanes ableitet. 1.7 Berücksichtigung umweltschützender Belange Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB durchgeführt. In der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen der Planung auf die relevanten Schutzgüter im Planbereich untersucht. Wie die Umweltprüfung gezeigt hat, ergeben sich durch die Planung keine erheblichen, sondern überwiegend geringe Beeinträchtigungen von Schutzgütern, die nicht ausgeglichen werden können. Zudem wurden auch die Auswirkungen auf die Schutzgüter bei Verzicht der Planung geprüft. Die Darstellung des Landschaftsplanes gewährleistet den Bestandschutz bis zur weiteren Umsetzung der Festsetzungen des Regional- und Flächennutzungsplanes. Beeinträchtigungen durch die bisherigen Nutzungsarten und Verkehre bleiben bestehen. Maßnahmen zur Überwachung unvorhergesehener erheblicher Umweltauswirkungen der Planung sind im Umweltbericht dargestellt. Der Umweltbericht ist dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt. 1.8 Sonstige Fachplanungen Im Regionalplan des Regierungsbezirkes Arnsberg, Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) und im Flächennutzungsplan der Stadt Kamen als Wohnbaufläche dargestellt. Der Landschaftsplan des Kreises Unna, Raum Kamen – Bönen sieht keine konkreten Festsetzungen für den Bereich vor. Als Entwicklungsziel ist der Erhalt der gegenwärtigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung der landesplanerisch festgelegten siedlungsräumlichen Nutzung unter Beachtung des landschaftstypischen Ortsbildes bei der Bauleitplanung festgesetzt. Die Planung entspricht den Intentionen der dargestellten Fachplanungen. Daher ist eine Beeinflussung übergeordneter oder gleichrangiger Fachplanungen auch zukünftig nicht zu erwarten. 4 von 11 2. Städtebauliche Planung Zur Gewährleistung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sind die für die Umsetzung der genannten Nutzungsziele erforderlichen Festsetzungen des Baugebietes nach Art und Maß der baulichen Nutzung und deren Einhaltung von grundlegender Bedeutung und im Bebauungsplan festgesetzt. 2.1 Art der baulichen Nutzung Der Bebauungsplan setzt „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) im gesamten Plangebiet zur Sicherung des vorwiegenden Nutzungszieles Wohnen fest. 2.2 Maß der baulichen Nutzung In Baufeld 1 ist eine max. 2-geschossige und in Baufeld 2 eine max. 3-geschossige Bebauung zulässig. Die Grundflächenzahl (GRZ) - gem. § 17 BauNVO - beträgt in beiden Baufeldern 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8 (Baufeld 1), bzw. 1,2 (Baufeld 2). Es ist eine max. Gebäudehöhe von 75,61 m über NN festgesetzt. Diese entspricht der Gebäudehöhe der nördlich angrenzenden Ortsrandbebauung im Dorf-Methler. 3. Erschließung, Ver- und Entsorgung 3.1 Erschließungs- und Verkehrsanlagen Die Anbindung an die äußere verkehrliche Erschließung erfolgt über die Germaniastraße. Der Bau zusätzlicher öffentlicher Erschließungsanlagen ist nicht erforderlich. Die innere Erschließung erfolgt über eine durch den Bauherrn zu errichtende Zuwegung. Durch die Ausweisungen des Bebauungsplanes werden in geringem Maße neue Quell- und Zielverkehre verursacht. Das vorhandene Straßensystem ist aber genügend dimensioniert, um diese problemlos abzuwickeln. Standorte für Garagen und Stellplätze werden im Bebauungsplan nicht explizit dargestellt. Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen im Straßenraum ist aber untersagt. Der Anschluss an den ÖPNV ist durch die Bushaltestelle „Lutherplatz“ der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) sichergestellt. Eine zusätzliche Haltestelle im Bereich des Bauvorhabens wäre aber auf Grund der Verbesserung der Mobilität der zukünftigen Bewohner wünschenswert. 3.2 Energie- und Wasserversorgung Die Energie- und Wasserversorgung des Plangebietes wird langfristig durch die entsprechenden Versorgungsunternehmen gesichert. 5 von 11 3.3 Entsorgung und Entwässerung Die Abfallentsorgung wird entsprechend der „Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Kamen“ geregelt. Die abwassertechnische Erschließung des o.g. Bebauungsplangebietes erfolgt im Trennsystem. Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt zum Mischwasser-Hauptsammler in der „Germaniastraße“ Die Planung der zukünftigen Entsorgung des Niederschlagswassers aus dem Einzugsgebiet des Bebauungsplangebietes sieht vor, das Niederschlagswasser in die westlich der „Germaniastraße“ befindliche Teichanlage einzuleiten. Der Überlauf der Teichanlage ist an den Mischwasserkanal in der Vom-Stein-Straße angeschlossen. Im Rahmen einer Planung zur Entflechtung der Einleitung von Niederschlagswassers in den Mischwasserkanal der Vom-Stein-Straße soll zukünftig das anfallende Niederschlagswasser über ein neu angelegtes Vorfluter - System direkt dem „Braunebach“ zugeführt werden. Das Entflechtungskonzept befindet sich zurzeit in der in der Entwurfsphase. Die zwischenzeitliche Entsorgung des Niederschlagswassers, bis zur Realisierung des Entflechtungskonzeptes, muss wie das Schmutzwasser in den Mischwasser-Hauptsammler in der „Germaniastraße“ erfolgen. Die Ableitung der Abwasserströme muss getrennt erfolgen. Sämtliche entwässerungstechnischen Planungen im Bebauungsplangebiet müssen mit der Stadtentwässerung Kamen abgestimmt werden. Regen- bzw. Brauchwassernutzungsanlagen sind in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde zulässig. 4. Baugestaltung Der Bebauungsplan dient der nachhaltigen Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum im Stadtteil Kamen-Methler. Hierdurch wird es immer mehr älteren Menschen in Kamen ermöglicht, solange es geht, in den eigenen vier Wänden ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Architektur der gesamten Anlage wird eine offene, großzügige Charakteristik erhalten. Der südliche Baublock wird in einer dreigeschossigen Bauweise mit Pultdach und alle übrigen Gebäude in zweigeschossiger Bauweise mit Satteldach errichtet. Die Höhenbegrenzung der Baukörper ist strikt angelehnt an die südlich angrenzende Bebauung des Ortskernbereiches DorfMethler. Geplant sind seniorengerechte Wohnungen in Verbindung mit Dienstleistungen des „Betreuten Wohnens. Zusätzlich wird ein Gebäude für die Betreuung älterer Menschen mit Demenz integriert. Ein Bewohnercafé rundet das Gesamtnutzungskonzept ab. Eingefasst ist die gesamte Wohnanlage mit einem intensiv begrünten Saum. Zusätzlich werden auf den nichtüberbauten Flächen Grünanlagen errichtet, die von den Bewohner genutzt werden können. Im süd-östlichen Planbereich ist die Anpflanzung einer Obstwiese geplant. Duch diese wird die dörfliche Charakteristik unterstrichen und das Gesamtbauensemble fügt sich harmonisch in die Silhouette des Dorfes Methler ein. Zwischen der Kreisstraße 40 und dem südlichen Baukörper wird der Bauherr einen begrünten Erdwall errichten. Dieser wird als Sichtschutz zur Kreisstraße errichtet, aber auch einen subjektiven Lärmschutz bilden. Zusätzlich werden noch passive Lärmschutzmaßnahmen an den betroffenen Gebäuden vorgenommen. 6 von 11 Erschlossen wird der Planbereich von der Germaniastraße. Die innere Erschließung erfolgt über einen in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Erschließungsweg. An diesem werden auch die notwendigen Stellplatzanlagen errichtet. 5. Planverwirklichung Das Vorhaben wird durch einen privaten Investor realisiert. Die Baukörper sowie die innere Erschließung werden voraussichtlich zeitgleich errichtet. Hemmnisse bei der Realisierung des Bebauungsplanes sind nicht zu erwarten. Für die Befriedigung der sozialen, kulturellen und religiösen Bedürfnisse der Bewohner und ihres Bedarfs an privaten Gütern und Dienstleistungen hält der Stadtteil Kamen-Methler ein entsprechendes Angebot an Einrichtungen der Daseinsvorsorge bereit. Bei der Abwägung der privaten mit den öffentlichen Belangen sind keine planungsrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Konflikte zu erwarten. 6. Kosten- und Finanzierung Kosten für die Baureifmachung des Plangebietes fallen nach derzeitigem Planungsstand für die Stadt Kamen nicht an. Sämtliche Erschließungssystem sowie die Ver- und Entsorgungsanlagen werden vom Investor errichtet. 7 von 11 Textliche Festsetzungen, Kennzeichnungen, Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan Nr. 35 Ka-Me In Ergänzung der zeichnerischen Festsetzungen des Planes werden planungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 BauGB wie folgt getroffen: 1. Als besondere Art der baulichen Nutzung wird das gesamte Gebiet gem. § 4 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 2 BauNVO als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. 2. Die höchstzulässige Grundflächenzahl wird gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauNVO in Baufeld 1 mit 0,4 sowie die höchstzulässige Geschossflächenzahl mit 0,8 festgesetzt. In Baufeld 2 wird die höchstzulässige Grundflächenzahl ebenso mit 0,4 sowie die höchstzulässige Geschossflächenzahl mit 1,2 festgesetzt. 3. Die Zahl der Vollgeschosse wird gem. § 16 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO auf max. zwei in Baufeld 1 sowie auf max. drei in Baufeld 2 festgesetzt. 4. Die max. zulässige Höhe sämtlicher baulicher Anlagen wird auf 75,61 m über NN festgesetzt. 5. Garagen und Stellplätze dürfen gem. § 12 Abs. 6 BauNVO nicht auf den nichtüberbaubaren Flächen errichtet werden und sind nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig (§ 12 Abs. 2 BauNVO). 7. Die Errichtung von Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO wird auf den nichtüberbaubaren Grundstücksflächen ausgeschlossen. 8. PKW-Stellplätze, Zuwegungen und Hofflächen sind wasserdurchlässig zu befestigen (zu bevorzugen sind Beläge, bei denen über eine bewachsene Oberbodenschicht versickert wird) oder als breitflächige Versickerung (Passage durch eine mind. 30cm mächtige bewachsene Bodenschicht) über den Seitenraum auf dem Grundstück zu entwässern. 9. Für die „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ wird eine Bepflanzung mit heimischen, standortgerechten Feldgehölzen festgesetzt. Zu pflanzen sind Sträucher mit Pflanzqualität zweimal verpflanzt, ohne Ballen, Höhe 100 cm, je qm eine Pflanze. Dazwischen anteilig Bäume mit Pflanzqualität Heister, zweimal verpflanzt, ohne Ballen Höhe 200 cm. Artenliste Sträucher: Hartriegel Hasel Weißdorn Pfaffenhütchen Schlehe Hundsrose Salweide Grauweide schwarzer Holunder echter Schneeball Faulbaum Artenliste Bäume: Feldahorn Hainbuche EberescheRotbuche Esche Vogelkirsche Folgende Arten sollen zahlenmäßig bevorzugt werden: Hundsrose Schlehe Hasel Weißdorn roter Hartriegel Salweide schwarzer Holunder 8 von 11 Die festgesetzte Obstwiese ist mit Obstbäumen gem. des Obstwiesenratgebers des Kreises Unna, Hrsg.: Kreis Unna, Der Landrat, Fachbereich Natur und Umwelt, Platanenallee 16, 59425 Unna zu versehen. Anpflanzung, Pflege und Pflanzschnitt der Obstwiese ist ebenso entsprechend den Handlungsanweisungen des Ratgebers durch eine Fachfirma mit langjäh riger Erfahrung im Bereich der Obstwiesenpflege durchzuführen. 9 von 11 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB: 1. Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 35 Ka-Me gilt für den räumlichen Geltungsbereich die vom Rat der Stadt Kamen am 30. 6. 1997 beschlossene Baumschutzsatzung auf Grundlage der §§ 4 und 28 der Gemeindeordnung NW (in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. 8. 1984) und gem. § 45 Landschaftsgesetz NW. Hinweise und Empfehlungen 1. Im Zuge der Baumaßnahmen anfallender, nicht verunreinigter Bodenaushub ist möglichst im Plangebiet weiter- bzw. wiederzuverwenden. 2. Falls im Rahmen der Erd- und Aushubarbeiten organoleptische Auffälligkeiten (ungewöhnlicher Geruch, untypisches Aussehen, Auffüllungsmassen, Boden- und Grundwasserverunreinigungen, etc.) festgestellt werden, ist die Kreisverwaltung Unna, Fachbereich Natur und Umwelt, Tel. 02303 / 27-2469, sofort zu informieren. Das weitere Vorgehen ist in diesem Fall mit der Kreisverwaltung Unna abzustimmen. 3. Weist bei Durchführung der Bauvorhaben der Erdaushub auf eine außergewöhnliche Verfärbung hin oder werden verdächte Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Kampfmittelbeseitigungsdienst über die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizei zu verständigen. 4. Die Verwertung von Recycling-Baustoffen oder mineralischen Reststoffen aus industriellen Prozessen kann nachteilige Auswirkungen auf die Beschaffenheit von Grundwasser haben. Aus diesem Grund bedarf die Verwendung derartiger Materialien oder Bodenmaterialien z.B. als Trag- oder Gründungsschichten oder zur Flächenbefestigung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese Erlaubnis ist mindestens 4 Wochen vor Baubeginn bei der Kreisverwaltung Unna, Fachbereich Natur und Umwelt zu beantragen. Der Einbau von Reststoffen aus industriellen Prozessen ist auf Flächen, die der Wohnnutzung dienen, nicht zulässig. Mit dem Einbau der Recyclingbaustoffe darf erst nach Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Kreisverwaltung Unna begonnen werden. 5. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmale (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, und auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist der Gemeinde als Unterer Denkmalbehörde und/oder dem Westfälischen Museums für Archäologie; Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu sechs Monaten in Besitz zu nehmen (§ 16 (4) DSchG NW). 6. Bei Unterkellerung von Wohngebäuden kann eine wasserdichte Ausbauweise erforderlich werden. Künstliche Grundwasserabsenkungen erfordern Erlaubnisse nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz. Für dauerhafte Grundwasserabsenkungen mit Einleitung in das Kanalnetz und auch für Gebäudedrainagen kann keine Erlaubnis in Aussicht gestellt werden. Gegen zeit10 von 11 weise Grundwasserabsenkungen, die sich auf die Bauphase beschränken, bestehen in der Regel keine Bedenken, wenn mit Erreichen der Auftriebssicherheit und Wasserundurchlässigkeit die Grundwasserhaltung eingestellt wird. 7. Das von den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser sollte nach Möglichkeit nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Eine Sammlung des Niederschlagswasser in einer Rückhaltung (Zisterne) in Kombination mit einer Brauchwassernutzungsanlage wird empfohlen. 8. Es ist im Planbereich kein einwirkungsrelevanter Bergbau verzeichnet. Mit bergbaulichen Einwirkungen ist daher nicht zu rechnen. 9. Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden z.Zt. über das Eneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) sowie über ein Förderprogramm für besondere Wohngebäude des Landes Nordrhein-Westfalen (progres.nrw) gefördert. Bei Planung und Errichtung einer Anlage sollten örtliche Fach- und Installationsbetriebe hinzugezogen werden. 11 von 11