SICHERHEIT - PH-Röhll NRW | Kampfmittelräumung

Transcription

SICHERHEIT - PH-Röhll NRW | Kampfmittelräumung
Einbringen von Sondierbohrungen/
Durchführung von Bohrlochdetektionen
SICHERHEIT
durch Erfahrung
2 WIR ÜBER UNS
Kompetenz
aus 60 Jahren
Erfahrung
Wir von der P-H-Röhll NRW GmbH sind eines der
führenden Unternehmen in Deutschland im Bereich
der Kampfmittelräumung. Hervorgegangen sind
wir aus dem 1946 gegründeten Traditionsunternehmen P. H. Röhll KG, Europas erster privater
Kampfmittelräumfirma. Die erfahrenen Kampfmittelräumer und heutigen Geschäftsführer
Jürgen Plum und Michael Hobrack richteten
das Unternehmen im Jahr 2004 konzeptionell neu aus und gaben ihm die aktuelle
Firmierung.
3
Einleitung
diesem Datum vorgenommene Geländeerhöhungen (Aufschüttungen/Auffüllungen) sind vorab zumindest abzuschät-
Diese Broschüre richtet sich an Bauherren, Ingenieurbüros,
zen und mit den ersten Sondierungen zu ermitteln.
Firmen und Grundstückseigentümer (nachfolgend Bedarfsträger genannt), die ordnungsgemäß einen Bauantrag für
Das Ergebnis ist entscheidend für die Festlegung der Bohr-
eine erweiterte Nutzung ihrer Flächen gestellt haben und in
lochtiefen und zur Beurteilung der Messdaten. Dies kann
der Stellungnahme der örtlichen Ordnungsbehörde zwar kei-
dazu führen, dass Bohrungen tiefer als 8 m eingebracht
ne hinreichenden Indikatoren für eine konkrete, jedoch eine
werden müssen und ein feststellender Bodeneingriff schon
diffuse Kampfmittelbelastung erhalten haben. Hierzu gibt die
im Auffüllungsbereich stattfinden muss, wenn nicht klar ist,
örtliche Ordnungsbehörde ggf. weitere Empfehlungen, man
dass diese schon vor dem 8. Mai 1945 vorhanden waren.
spricht hierbei von „Baugrundeingriffen auf Flächen ohne
konkrete Gefahr“. Ziel ist es, den Antragstellern eine relativ
Liegt durchgehend anstehender Fels in einer Tiefe von we-
sichere, eigenverantwortliche Wahrnehmung ihrer Aufgaben
niger als 8,0 m unter der GOK, so endet das Gefährdungs-
zu ermöglichen, ohne dabei von Beginn an den Kampfmittel-
band dort. Die Verwitterungszone und Klüftungen gelten
beseitigungsdienst beteiligen zu müssen. Bei hinreichenden
nicht als anstehender Fels. Alle Arbeiten des Baugrund-
Indikatoren für eine konkrete Kampfmittelbelastung finden
eingriffs sind grundsätzlich ohne Gewaltanwendung und
andere Mechanismen Anwendung, die dann von der ört-
erschütterungsarm durchzuführen. Die Vorrichtungen und
lichen Ordnungsbehörde eingeleitet werden.
Maschinen sind so zu betreiben, dass auftretende Widerstände erkannt werden.
Mit der Stellungnahme erhalten sie eine sogenannte Kampfmittelmeldungsnummer (KMM-Nr.) bzw. ein Aktenzeichen.
GOK zum Kriegsende
Für alle weiteren Bearbeitungen ist diese Nummer wichtig
1m
und muss im weiteren Schriftverkehr, auch an nachfolgend
2m
beauftragte Firmen, die mit der Kampfmittelüberprüfung im
3m
Zusammenhang stehen, weitergegeben werden.
4m
5m
Gefährdungen durch Kampfmittel/Gefährdungsband
Gefährdungen durch Kampfmittel entstehen dadurch, dass
sie entweder oberflächennah ausgelegt, von erdgebundenen
Nachkriegsaufschüttung
GOK zum Bohrzeitpunkt
gewachsener Boden
Aktenzeichen/Kampfmittelmeldungsnummer (KMM-Nr.)
6m
7m
8m
Ende Gefährdungsband
anstehender Fels
Waffen ausgebracht oder von Luftfahrzeugen abgeworfen
wurden. Im Krieg und nach Kriegsende wurden Kampfmittel
auch in Vertiefungen (Krater, Gräben, Gewässer etc.) ver-
Bohrungen auf Fels:
kippt. Mit Kampfmitteln ist grundsätzlich bis zu einer Tiefe
An Stellen, an denen bereits wenige Meter unter der GOK
von 8 m unterhalb der Geländeoberkante (GOK) zu rechnen.
Felsboden ansteht, können Bohrungen nicht auf die gewünschte Tiefe gebracht werden. Die Bohrungen werden an
Diese Tiefe wird als Gefährdungsband bezeichnet. Bezugs-
dieser Stelle abgebrochen und detektiert.
ebene für die Bewertung der Kampfmittelbelastung ist die
Bombenblindgänger können an dieser Stelle nicht tiefer ins
GOK zum Zeitpunkt des Kriegsendes (8. Mai 1945). Nach
Erdreich eingedrungen sein.
4 SONDIERBOHRUNGEN/BOHRLOCHSONDIERUNG
Sicherheitsüberprüfungen
Da es in den einzelnen Bundesländern verschiedene Aus-
Bundesländer gegenübergestellt. Die Sicherheitsüberprü-
und Durchführungsarten bei bestimmten Überprüfungs-
fungen beschränken sich ausschließlich auf die Detektion
formen gibt, sei hier vorrangig das Bundesland Nordrhein-
von Bombenblindgängern.
Westfalen dargestellt und beispielhaft Verfahren anderer
Art der späteren Nutzung
Einzelne Bohrpfähle / Rüttelstopfsäulen
Bis zu einem Pfahldurchmesser von 1,0 m wird
zentral eine Sondierbohrung eingebracht.
Bei Pfahldurchmessern > 1,0 m werden im Abstand
von 2,0 m drei Sondierbohrungen eingebracht.
Die Anzahl der Ausschlussbohrungen (0,27 m Abstand)
richtet sich nach dem jeweiligen Pfahldurchmesser
Einbringen von
Sondierbohrungen (NRW)
Pfahl-Ø > 1,0 m
Pfahl-Ø bis 1,0 m
2,0 m
Verbauträger / Berliner Verbau
Pro Verbauträger wird zentral eine Sondierbohrung
eingebracht.
Ausschlussbohrungen werden rund um die Sondierbohrung im Abstand von 0,27 m eingebracht.
Spundwandverbau
Entlang der Verbauachse werden Sondierbohrungen
im Abstand von 1,5 m eingebracht.
Ausschlussbohrungen werden entlang der Verbauachse
in drei Reihen im Abstand von 0,27 m eingebracht.
1,5 m
Überschnittene Bohrpfahlwand bis 1,0 m Durchmesser
Entlang der Achse werden Sondierbohrungen im
Abstand von 1,5 m eingebracht.
Ausschlussbohrungen werden entlang der Verbauachse
in Reihen im Abstand von 0,27 m eingebracht
1,5 m
Überschnittene Bohrpfahlwand > 1,0 m Durchmesser
Die Sondierbohrungen werden versetzt im Abstand
von 2,0 m eingebracht.
Ausschlussbohrungen werden entlang der Verbauachse
in Reihen im Abstand von 0,27 m eingebracht
(die Anzahl der Reihen richtet sich nach dem
Durchmesser der Bohrpfähle).
Vollflächige Überprüfung einer Fläche
Die Sondierbohrungen werden im Bereich der gesamten
Fläche versetzt im Abstand von 2,0 m eingebracht.
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
5
Gibt es für das betreffende Bundesland keine Regelungen
nahmen (z. B. Bau von Spundwänden, Bohrpfahlwänden,
zu Sicherheitsprüfungen, handeln wir nach der „Technischen
Schlitzwänden, Verankerungen usw.) veranlasst der Bedarfs-
Verwaltungsvorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen“
träger die Einbringung von Sondierbohrungen.
(TVV NRW). Vor der Ausführung von Spezialtiefbaumaß-
Einbringen von
Ausschlussbohrungen (NRW)
Pfahl-Ø 0,6 m
Pfahl-Ø
bis 0,6 m
bis 0,8 m
bis 1,0 m
bis 1,2 m
bis 1,5 m
Bohrungen
6 Stück
12 Stück
18 Stück
30 Stück
42 Stück
ca. 12 - 13 Ausschlussbohrungen pro lfm.
Unterschiede beim Einbringen
von Sondierbohrungen
in anderen Bundesländern
z.B. Baden-Württemberg
3 Bohrungen in 1,0 m Radius
z.B. Niedersachsen
3 Bohrungen in 0,75 m Radius
0,75 m
1,0 m
z.B. Bremen
1,50 m
1,50 m
1,0 m
Die Anzahl der Bohrungen pro lfm. richtet sich nach
dem Pfahldurchmesser
0,75 m
0,75 m
z.B. Bremen
1,50 m
1,50 m
1,0 m
Pfahl-Ø
bis 0,6 m
bis 0,8 m
bis 1,0 m
bis 1,2 m
bis 1,5 m
Bohrungen pro lfm. Bohrpfahlwand
12 - 13 Stück in 3 Reihen
16 - 18 Stück in 4 Reihen
20 - 23 Stück in 5 Reihen
24 - 27 Stück in 6 Reihen
28 - 31 Stück in 7 Reihen
0,75 m
0,75 m
6 SONDIERBOHRUNGEN/BOHRLOCHSONDIERUNG
Ausführung der
Detektionsbohrungen
Die Erstellung der Detektionsbohrung wird im Schneckenbohrverfahren drehend ausgeführt. Schlagende Bohrverfahren sind nicht zulässig. Bei plötzlich auftretenden ungewöhnlichen Bohrwiderständen innerhalb des Gefährdungsbandes
ist die Bohrung sofort aufzugeben. Der neue Bohransatzpunkt muss mindestens 2,0 m entfernt sein. Spülverfahren
mit Spüllanze können sinngemäß angewandt werden.
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Die Bohrlöcher sind zu verrohren, die Verrohrung muss
mindestens einen Innendurchmesser von 60 mm aufweisen
und frei von Ferrometallen sein. Vorzugsweise sollten PVC–
Rohre Verwendung finden, die mit einem Stopfen gegen
Eindringen von Erdreich an der Unterseite verschlossen
sind. Bei hohem Grundwasserspiegel sollte das verschlossene Rohr gegen Auftrieb mit Wasser befüllt werden.
In den Bodenklassen 2 bis 4 kann der Einsatz von Hohlbohrschnecken erforderlich werden, da diese eine Verrohrung ermöglichen, bevor das erstellte Bohrloch nach dem
Entfernen der Bohrschnecken einbricht. Durch die Verwendung von Hohlbohrschnecken (technisch andere Arbeitsweise als im normalen Schneckenbohrverfahren) erhöht sich
der Arbeitsaufwand um ca. 30 %.
GOK zum Bohrzeitpunkt
z.B. 3,0 m
Aufschüttung
GOK zum Kriegsende
-
nT
+
1m
Nachkriegsaufschüttung
(ferromagn. Störkörper)
2m
3m
maximale Eindringtiefe
eines Bombenblindgängers
8,0 m Gefährdungsband
7,0 m Bohrtiefe
4m
5m
6m
gewachsenes Erdreich
7m
8m
9m
Aufzeichnung
der geomagn.
Anomalien mit
geeigneten
Detektionsverfahren.
10 m
Im Aufschüttungsbereich sind die
Detektionsdaten
wegen ferromagnetischen Störungen
oft nicht auswertbar.
Im Bereich des
gewachsenen
Erdreichs ist eine
Auswertung der
Detektionsdaten
möglich.
Die Signatur eines
vorhandenen ferromagnetischen Störkörpers ist hier gut
erkennbar.
7
Verhalten bei Bohrhindernissen
Detektionsdaten und der damit verbundenen Freigabe oder
weiterer Auflagen obliegt ausschließlich der zuständigen
Sollte sich bei der Durchführung der vorgenannten Bohr-
Bezirksregierung.
bzw. Spülverfahren ein Verdacht auf das Vorhandensein
(z. B. bei Bohrhindernissen) von Kampfmitteln ergeben, sind
Hessen:
die Arbeiten sofort einzustellen und der zuständige Kampf-
Das Bundesland Hessen führt eine Liste mit den in diesem
mittelräumdienst zu benachrichtigen.
Bundesland zugelassenen Fachfirmen für die Arbeiten in der
Kampfmittelräumung. Nur diese Fachfirmen können vom
Bedarfsträger beauftragt werden. Die beauftragte Firma kann
Detektion nach Kampfmitteln
und Freigabe
Wie schon angesprochen, gibt es länderspezifische Eigenheiten, insbesondere bei der anschließenden Detektion nach
Kampfmitteln und der damit zusammenhängenden Freigabe
in den eingebrachten Sondierbohrungen. Hier sollen bei-
dann die Detektionsbohrungen ausführen, detektieren und ggf.
in Abstimmung mit dem zuständigen Kampfmittelräumdienst
direkt vor Ort freigeben oder weitere Maßnahmen, wie die
Überprüfung durch feststellenden Bodeneingriff, durchführen.
Bewertung der Detektionsergebnisse
spielhaft zwei Bundesländer dargestellt werden.
Das Ergebnis der Auswertung wird schriftlich, wenn zulässig,
Nordrhein-Westfalen:
vorab mündlich, mitgeteilt. Es können drei Aussagen für die
In NRW besteht die Möglichkeit, dass neben den eigenen
weitere Vorgehensweise getroffen werden:
Kräften des Kampfmittelräumdienstes zur Detektion der ein-
1. Sie bekommen einen Bericht mit einer Freigabe der
gebrachten Bohrungen eine durch die zuständige Bezirksre-
Detektionsbohrungen ohne weitere Auflagen, dann sind
gierung in einem Losvergabeverfahren beauftragte Fachfirma
keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
die Bohrlochdetektionen durchführt. Die Beurteilung der
2. Im Freigabebericht ist ein Verdachtsmoment vorhanden,
es ist ein feststellender Bodeneingriff erforderlich. Die
dazu erforderlichen Schritte sind je nach Bundesland
unterschiedlich. Im Regelfall erfolgt diese Überprüfung
in Abstimmung mit dem zuständigen Kampfmittelräumdienst und der örtlichen Behörde für die Gefahrenabwehr.
3. Es besteht kein konkreter Verdacht, aber es können
Teilbereiche oder die gesamte Detektionsbohrung nicht
beurteilt werden, da geomagnetische Störeinflüsse dies
nicht zulassen. Hier werden dann sogenannte Ausschlussbohrungen (auch Kontaktbohrungen genannt)
erforderlich, oder man öffnet den nicht auswertbaren
Bereich durch vorsichtiges Freilegen.
SEIT DEM JAHRE 1999 ZUVERLÄSSIGER PARTNER DER FIRMA RÖHLL KAMPFMITTELRÄUMDIENST
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Kostenregelung
von Sondierbohrungen auf Spundwand-/Bohrpfahlachsen,
einzelnen Bohrpfählen, Verbauträgern, Rüttelstopfsäulen etc.
In vielen Bundesländern ist die eigentliche Kampfmittelräu-
Auch die erforderliche Feststellung und verbindliche Einwei-
mung für den Bedarfsträger kostenfrei, d. h. die Kosten für
sung in die Lage von Versorgungsleitungen aller Art ggf. mit
das Aufsuchen, Bergen und Vernichten der Kampfmittel
der Ausführung von ausreichenden Suchschlitzen/-gräben
gehen zu Lasten des Landes oder Bundes. Lediglich die vor-
vor Beginn der Bohrarbeiten gehören dazu.
und nachbereitenden Arbeiten für die Kampfmittelräumung
wie z. B. das Herstellen von Zufahrten, ggf. erforderliche
Grundwasserabsenkungen für die Bergung, die anschließende
Verdichtung von Bohrlöchern oder Aufgrabungen etc. sind
durch den Bedarfsträger zu beauftragen und zu bezahlen.
Andere Bundesländer übernehmen nur den Abtransport und
die Vernichtung der Kampfmittel, alle anderen Arbeiten sind
P-H-Röhll NRW GmbH
durch den Bedarfsträger zu beauftragen und zu bezahlen.
Im Weidchen 18
52353 Düren-Hoven
Im Kostenverhältnis des Bundes und der Länder kommt
der Bund für die entstehenden Kosten bei reichseigenen
Tel.: 02421 40781-0
Kampfmitteln und die Länder für die entstehenden Kosten
Fax: 02421 40781-20
bei alliierten Kampfmitteln auf.
Weitere Kosten für den Bedarfsträger entstehen durch die
Beauftragung von Einmessarbeiten für die Durchführung
[email protected]
www.p-h-roehll.de
CHRISTOPH SCHUPP
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