E-Government - IT-Dienstleistungszentrum Berlin

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E-Government - IT-Dienstleistungszentrum Berlin
E-Government
IT-Nachrichten für die Berliner Verwaltung Nr. 4/2000 - 10. Jahrgang
IN DIESER AUSGABE:
Schwerpunkt “E-Government“
Online s Infos s CD-ROM s Projekte & Verfahren s Tipps & Tricks s Literatur ...
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Wo laufen sie denn, ... ?
Regieren besteht im Festsetzen von Prioritäten.
Sir Harold Wilson
die Daten? Den Slogan „Die Daten sollen laufen, nicht die
Bürger“ kennen wir doch schon, seit es vernetzte PCs in der
Verwaltung gibt, also schon über zehn Jahre. Bisher sehe ich
aber nur die Bürger laufen – und suchen und warten und
meckern über mangelhaften Service der Verwaltung. Wird das Kanzlerwort den Daten nun endlich Beine machen?
Sind die neuen „e-Konzepte“ - e-Commerce, e-Government usw. - nun
endlich der Durchbruch? Oder ist es neuer Wein in alten Schläuchen?
Schauen wir uns die Daten mal kritisch aus dieser Perspektive an, haben
sie schon laufen gelernt? Sie laufen elektronisch in die Bürgerämter,
zwischen Behörden und einzelnen Sachbearbeitern hin und her. Da
hocken sie dann aber (auf einer Datenbank?) und warten, bis der Vorgang
mit allen Papieren auf dem herkömmlichen, beschwerlichen Dienstweg
auch angekommen ist. Aber dann wird vollelektronisch gearbeitet, d.h. mit
der Textverarbeitung ein neuer Papiervorgang erzeugt, der auf dem
herkömmlichen, beschwerlichen Dienstweg... usw. usw. Die Daten können also schon elektronisch flitzen, nur die Vorgänge leider noch nicht:
Aber aus dem geschützten Behördenumfeld trauten sich die Daten bisher
nur selten auf elektronischen Wegen hinaus in die große weite Welt des
Internet. Sie wussten nicht, wohin und hatten Angst vor Manipulation. Und
das hat sich jetzt entscheidend geändert:
18,3 Mio Deutsche nutzen
das Internet (ARD/ZDF:
September 2000)
1. Bald werden PCs so häufig sein wie Fernseher (oder gar mit ihnen
verschmelzen), da können die Daten endlich elektronisch direkt zu
allen Bürgern laufen - und auch wieder zurück.
2. Die Weichen für die elektronische Unterschrift sind nun endlich
gestellt. Die Nutzer und die Systementwickler können sich endlich auf
einen Standard einstellen.
Man kann also davon ausgehen, dass die elektronische Kommunikation
nun auch in der öffentlichen Verwaltung den entscheidenden Auftrieb
bekommen wird. Diese Trendwelle hat unser Kanzler fein erkannt und surft
nun medienwirksam mit.
Wie sieht es aus mit eGovernment in der Metropole Berlin? siehe Artikel ab
Seite 21
Wir wollen nicht auf die nächste Superwelle warten, sondern Ihnen in
unserem Schwerpunktthema zeigen, woher zukünftig der IT-Wind weht
und mit welchen Wellen zu rechnen ist. Mast- und Schotbruch, würden die
Segler sagen.
Wir sagen Ihnen erst einmal toi-toi-toi für ein e-rfolgreiches Jahr 2001und
wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest.
Im Namen der SPLITTER-Redaktion.
Ihr
Rainer Hensel
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In dieser Ausgabe:
„1OOO Hände zeichnen während Sie schlafen.“ 45
Grundsteinlegung für den Neubau des
Informations- und Kommunikationszentrums
Adlershof (IKA)
46
Über 65O Standorte im Behördennetz mit
Internettechnologie
47
Editorial
Wo laufen sie denn,...
2
Schwerpunktthema
Speyerer Definition von
Electronic Government
Electronic Government als Schlüssel
Kommunen in der Informationsgesellschaft
Bund online 2OO5
Neue Online-Angebote des
Statistischen Bundesamtes
Starkes Interesse am „Virtuellen Rathaus“
Noch ein langer Weg
bis zum virtuellen Rathaus
Online-Anträge mit digitaler Signatur
Infrastruktur für E-Government
Dokumenten-Management
Die Rolle der öffentlichen Hand
im virtuellen Markt
Deutsche Städte im Netz
E-government - Verwaltung online
Online
4
7
1O
11
LExIKON ermöglicht Quantensprung
bei der Internetsuche
Müller: „Internet entwickelt
sich hervorragend“
Das hatte der (Cyber-) Welt noch gefehlt...
berlin.de mit Besucherrekord
„Anonymität im Internet ist kein Grundrecht“
Netiquette - die Anstandsregeln im Internet
ARD/ZDF-Online Studie 2OOO
Unerwünschte E-Mails: Zeit-Killer im Büro
Sicherheit bei Surfen und E-Mail ist möglich
Zweiter MMXI Multi-Country Report
Tresor online
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19
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25
25
28
Verwaltung
Abschlußbericht Projekt ITIS (IT-Insourcing) 29
Verwaltungsvorschriften für die Organisation
des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung 31
Berichte & Infos
Namen und Vornamen
von Mitarbeitern geheimhalten?
32
Berlins IT-Branche weiter auf Wachstumskurs 36
CeBIT 2OO1 - Erste Highlights
37
Schritte auf dem Weg
in die Informationsgesellschaft
38
Das KGSt-Programm
„Kommunen für die Zukunft stärken“
41
Windows 2OOO
42
MP3-Entwickler erhielten den Zukunftspreis 42
Schlechter Online-Service
hemmt Umsatzwachstum im E-Commerce
43
iX-Leseranalyse 2OOO
44
Vorsicht: Datenklau
44
4/00 2 3
48
49
49
5O
5O
51
52
52
53
54
Tipps & Tricks
Unbefugter Zutritt verboten
65 CD-Brenner im CHIP-Test:
alle Geräte überzeugen
Preiswerte Tintenfarbdrucker unter Linux
Digitale Unterschriften und Verschlüsselung
Parlament & Senat
Datennetzsicherheit in der
Berliner Verwaltung
Open Source Software in der Verwaltung
Softwaredschungel
47
1995
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56
56
57
Veranstaltungen
CallCenterWorld 2OO1
Kolloquium Digitale Mobilkommunikation
Behörden Online
58
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59
Literatur
Regieren und Verwalten im
Informationszeitalter
Schritt für Schritt zum
Spezialisten für Word 2OOO
CHIP-Special Linux
Vom Ende der Anonymität
6O
6O
61
61
CD-ROM
Telefonbuch für Deutschland
GelbeSeiten Map&Route für Deutschland
Herbst 2OOO
61
63
Dies & Das
Jahresinhaltsverzeichnis
65
Impressum
68
7
Speyerer Definition von
Electronic Government
rung (C2G und G2C), der Wirtschaft (B2G und G2B) und den Non-Profit und NonGovernment Organisationen des Dritten Sektors (N2G und G2N). Dieses
Beziehungsgeflecht lässt sich mit Abbildung 1 gut darstellen, in der sich Electronic
Government besonders hervorhebt.
Ergebnisse des
Forschungsprojektes Regieren
und Verwalten im
Informationszeitalter
Mit „Electronic Government“
eröffnet sich ein bisher unbekanntes Potenzial für
Dienstleistungsorientierung, Bürgerbeteiligung, Produktivität und Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Sektor.
Übereinstimmend damit gewinnt der
Begriff „Electronic Government“ zunehmend an Bedeutung. Allerdings stoßen wir täglich auf unterschiedliche Interpretationen und auch auf Missverständnisse. Um die immer wieder auftretenden Ungenauigkeiten und Zweideutigkeiten mit Blick auf Umfang und
Inhalt dieses Terminus zu überwinden,
möchten wir mit einer Speyerer Definition von Electronic Government eine
umfassende Begriffsbestimmung vorschlagen.
I.
Unter Electronic Government verstehen wir die Abwicklung geschäftlicher
Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit
Hilfe von Informations- und
Kommunikationstechniken über elektronische Medien. Auf Grund der technischen Entwicklung nehmen wir an,
dass diese Prozesse künftig sogar vollständig elektronisch durchgeführt werden können. Diese Definition umfasst
sowohl die lokale oder kommunale
Ebene, die regionale oder Landesebene, die nationale oder Bundesebene
sowie die supranationale und globale
Ebene. Eingeschlossen ist somit der
gesamte öffentliche Sektor, bestehend
aus Legislative, Exekutive und Jurisdiktion sowie öffentlichen Unternehmen.
Bei Electronic Government geht es
sowohl um Prozesse innerhalb des öffentlichen Sektors (G2G), als auch um
jene zwischen diesem und der Bevölke-
2
Abbildung 1: Electronic Government in einem „X2Y“-Beziehungsgeflecht
Electronic Government umschließt somit sieben der sechzehn möglichen Matrixfelder
in einem X2Y-Beziehungsgeflecht, deren wichtigsten Vertreter für Investitionstätigkeiten
gegenwärtig die Felder B2B (Business-to-Business) und B2C (Business-to-Consumer)
sind. Dennoch werden insbesondere mit Blick auf die Entwicklungsmöglichkeiten des
Electronic Government die Felder G2G (Government-to-Government), C2G (Citizen/
Community/Consumer- to-Government), G2C (Government-to-Citizen/Community/
Consumer), B2G (Business- to-Government), G2B (Government-to-Business), N2G
(NPO/NGO-to-Government) und G2N (Government-to-NPO/NGO) künftig eine
viel größere Attraktivität für Investoren aus Wirtschaft, Verwaltung und Drittem Sektor
gewinnen. Electronic Government nutzt elektronische Medien wie TCP/IP-Netzwerke (Internet, Intranet oder Extranet), andere elektronische Datennetze (zu denken wäre
an Online-Dienste, Mehrwertdienste oder interaktive Fernsehdienste), Sprachtelekommunikationsnetze (über Call Center oder Interactive-Voice-Response-Systeme)
oder elektronische Offline-Lösungen (Disketten, CD-ROM oder DVD). Noch beschränkt sich E-Government in der Regel auf den kombinierten Einsatz von World
Wide Web (WWW) mit elektronischer Post (E-Mail), elektronischem Datenaustausch
(EDI) und darauf abgestimmten Datenbanksystemen.
II.
Hinter Electronic Government steckt aber viel mehr als einfache EDV-Programme
für die öffentliche Verwaltung. Dies lässt sich an den Anwendungsfeldern (Abbildung 2) aufzeigen, die sich über die verschiedenen Interaktionsstufen (Information,
è
Kommunikation und Transaktion) verteilen.1
Abbildung 2: Anwendungsfelder von Electronic Government
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ç (1) Electronic Government umschließt Informationsdienste (E-Information). Dazu zählen Bürgerinformationssysteme für die Bevölkerung, Touristinformationssysteme zur
Förderung des Fremdenverkehrs,
Wirtschaftsinformationssysteme im
Rahmen der Wirtschaftsförderung,
Gremieninformationssysteme zur Unterstützung von Versammlungen und
Ausschüssen, Fachinformationssysteme
in der Verwaltung und sonstige Wissensdatenbanken. Diese Systeme entwickeln
sich zunehmend von statischen
Informationssammlungen hin zu dynamischen und interaktiven Datenbanken.
(2) Viele Informationsdienste werden
um Kommunikationslösungen (ECommunication) mit Dialog- und
Partizipationsmöglichkeiten ergänzt. Sie
reichen von einfachen Lösungen wie
Internet Relay Chat (IRC), E-Mail, webbasierte Diskussionsforen und
Chatrooms bis hin zu komplexen Anwendungen auf Audio- und Videobasis,
etwa Interactive-Voice-Response- Systeme oder Videokonferenzsysteme für
Telepräsenz und Telekooperation.
(3) Electronic Government beinhaltet
darüber hinaus Formularlösungen (EForms). Hierzu gehören alle Formen
von elektronischen Formularen, angefangen von auf Papier auszudruckenden, handschriftlich auszufüllenden und
mit der Post zurückzusendenden
HTML- oder PDF-Dateien, aber auch
„intelligente“ Offline-Lösungen, die
nach Abschluss der Dateneingabe die
Formulardaten per E-Mail oder EDI
weiterleiten, bis hin zu Online-Formularen, die direkt ausgefüllt, unmittelbar
auf Vollständigkeit und Plausibilität
überprüft und sofort per Mausklick an
den Empfänger versandt werden.
Formularlösungen sind der erste Schritt
zu Online-Transaktionsdiensten (ETransactions), einer weiteren tragenden
Säule von Electronic Government.
Neben der elektronischen Annahme
zählen hierzu insbesondere auch die
elektronische Bearbeitung eines Antra-
ges oder Auftrages mit Hilfe von modernen elektronischen Akten-, Workflow- und
Groupware-Lösungen sowie Entscheidungsunterstützungssystemen. Mit solchen
Systemen können Aktenverfolgungsverfahren (Trace-and-Track) eingerichtet werden. Selbstverständlich gehören in diesen Zusammenhang auch Electronic
Commerce-Lösungen für die öffentliche Verwaltung (E-Commerce). Zu diesen
Anwendungsfeldern sind alle Formen von elektronischen Marktplätzen für die
öffentliche Verwaltung zu zählen, die in elektronische Ladensysteme, Auktionssysteme, Ausschreibungssysteme und Börsensysteme zu unterteilen wären. Ergänzend müssen die verschiedenen elektronischen Zahlungssysteme genannt werden,
die eine elektronische Bezahlung von Verwaltungsdienstleistungen oder die Auszahlung finanzieller Leistungen ermöglichen.
Der Transaktionsbereich von Electronic Government umschließt zudem den
Vertrieb von Bescheiden, Dienstleistungen und Produkten öffentlicher Dienststellen (E-Service). Diese Gruppe umfasst elektronische Verwaltungsbescheide, Zulassungen, Lizenzen und Genehmigungen, aber auch elektronische Verwaltungsdienstleistungen (Electronic Service Delivery), den elektronischen Vertrieb von
Produkten (Electronic Product Delivery) und Ansätze zum elektronischen Gesetzesvollzug, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist.
III.
Über alle diese Anwendungsgebiete verteilt finden sich elektronische Abbildungen
von herkömmlichen vorgangsbearbeitenden Geschäftsprozessen (E-Workflow),
die verwaltungsintern und -übergreifend angelegt und miteinander verknüpft sein
sollten. Die Abwicklung dieser Prozesse wird durch Systeme zum Dokumentenmanagement, zur Registrierung und Archivierung, zur Bearbeitung in Gruppen und
zur Ablaufgestaltung unterstützt. Doch gerade hier finden sich mit nicht aufeinander
abgestimmten Schnittstellen zwischen den verschiedenen Prozessen und mit immer
wieder auftretenden Medienbrüchen nicht nur die größten Potentiale, sondern auch
die größten Hindernisse einer umfassend angelegten Umsetzung von Electronic
Government. Über alle Interaktionsstufen verteilt finden sich elektronische è
Homepage des Forschungsinstitutes: http://foev.dhv-speyer.de/ruvii/
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7
ç Abbildungen von demokratischen
Prozessen (E-Democracy). In diesem
Zusammenhang ist der Einsatz moderner
Informationsund
Kommunikationstechnologien für Bürgerinitiativen, Parteien, Politiker, Wahlkämpfe bis hin zur Durchführung von
Wahlen und Volksabstimmungen, die
aber nur den förmlichen Abschluss der
Meinungsbildung darstellen, zu nennen. Die Förderung neuer und Stärkung bestehender demokratische Prozesse durch die Möglichkeiten elektronischer Medien ist sicherlich ein weiterer Schwerpunkt von Electronic
Government.
IV.
Electronic Government hebt sich in
charakteristischer Weise von herkömmlichen EDV-Anwendungen dadurch ab,
dass die medienbedingte „Neue
Erreichbarkeit“ von Personen, Abläufen, Daten und Objekten als den wesentlichsten Bestimmungsgrößen des
Verwaltungshandelns für grenzüberschreitende Lösungen genutzt wird.2
Solche Grenzüberschreitungen manifestieren sich in neuen Entwürfen, die
durch Raum, Zeit und Organisation als
herkömmliche Determinanten für
Verwaltungsstrukturen und -verfahren
kaum noch behindert werden. Nie zuvor
war ein Kontakt mit Personen, etwa
mittels E-Mail oder Videokonferenz,
unabhängig von Aufenthaltsort, Uhrzeit oder Hierarchiestufe so wirksam
herzustellen.
Nie zuvor ließen sich Daten irgendwo auf
der Welt so effizient abrufen oder fortschreiben. Nie zuvor konnten programmierte
Abläufe irgendwelcher Institutionen so lükkenlos zusammengefügt werden. Und nie
zuvor ließen sich mit Computerchips ausgestattete Objekte grenzüberschreitend in
Netze für Facility Management und Anlagensteuerung einbinden. Hinzuweisen ist
auch darauf, dass nunmehr manche Direktbeziehung dieser vier Bestimmungsgrößen
(wie in Abbildung 3 dargestellt) untereinander möglich ist. So können beispielsweise
Daten Menschen alarmieren oder Objekte
Abläufe anstoßen.
2
Abbildung 3: Neue Erreichbarkeit wichtiger Bestimmungsgrößen des
Verwaltungshandelns
Die „Neue Erreichbarkeit von Personen, Abläufen, Daten und Objekten“ bewirkt
somit eine „Neue Gestaltbarkeit gerade der grenzüberschreitenden Beziehungen“
im X2Y-Geflecht der Abbildung 1. Sie lässt sich für Electronic Government nutzen,
indem bei der Abbildung dieser Beziehungen auf den Informationsraum (den
sogenannten Cyberspace) eine „virtuelle Verwaltung“ entwickelt wird, die vorgefundene institutionelle Abgrenzungen überwindet und damit Mehrwerte im Sinne
heute mit Verwaltungshandeln verbundener Ziele bewirken kann. Diese Ausführungen werden in Abbildung 4 noch einmal bildlich zusammengefasst.
V.
Solche Mehrwerte für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung (E-Benefit) sind entscheidend für den Erfolg von Electronic Government. Nur wenn durch die
elektronisch angebotenen Verwaltungsdienstleistungen für die Anwender ein zusätzlicher Nutzen geschaffen wird, werden diese sich gegenüber traditionellen
Arbeitsweisen und -strukturen durchsetzen können. Zu denken wäre in diesem
Zusammenhang an Portale für die öffentliche Verwaltung. 3 Dieser zusätzliche
Nutzen kann sich in Beschleunigung, Service- und Qualitätsverbesserung,
Organisationsverbesserungen, Kostenreduktion sowie in einer durch Transparenz
und Leistungsfähigkeit verbesserten Legitimation des öffentlichen Handelns niederschlagen.
JÖRN VON LUCKE
UND
HEINRICH REINERMANN
Abbildung 4: Maßgebliche Erscheinungsformen von Electronic Government
4/00 2 6
è
ç
Online-Publikation: http://
foev.dhv-speyer.de/ruvii, Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei
der Deutschen Hochschule für
Verwaltungswissenschaften Speyer,
Freiherr-vom-Stein-Straße 2 - Postfach
1409 - D 67324 Speyer am Rhein, Tel.:
+ 49 - 6232 - 654-386 - Fax: + 49 - 6232
- 654-290, E-Mail: [email protected]
- Internet: http://foev.dhv-speyer.de.
1 - Vgl. Jörn von Lucke: InternetTechnologien in der gesetzlichen Rentenversicherung, Schriftenreihe Verwaltungsinformatik, Band 21, R. v. Decker Verlag,
Heidelberg 1999, S. 95 f.
2 - Vgl. Heinrich Reinermann: Electronic
Government - Anticipating the Tide of
Change, in: Telecooperation, Proceedings
of the XV. IFIP World Computer
Congress, 31 August - 4 September 1998,
Vienna/Austria and Budapest/Hungary
1998, S. 515 f.
3 - Vgl. Heinrich Reinermann und Jörn
von Lucke (Hrsg.): Portale in der öffentlichen Verwaltung - Internet - Call Center
- Bürgerbüro, Speyerer Forschungsbericht,
Band 205, Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer 2000.
u
Electronic Government
als Schlüssel
Als „Schlüssel zur Modernisierung von Staat und Verwaltung“ haben Dr. Dieter
Klumpp, alcatel-SEL-Stiftung und Sprecher des Fachbereichs 1 der Informationstechischen Gesellschaft (ITG) und
Prof. Dr. Klaus Lenk, Gesellschaft für
Informatik e.V. (GI), den Einsatz von
Informationstechnik in der Verwaltung
bezeichnet.
Das von beiden Fachgesellschaften
unter der Leitung von Lenk und Klumpp
gemeinsam erarbeitete Konzept zeige
neue Wege für eine moderne Verwaltung auf, die bereits jetzt realisiert werden könnten, so die Autoren.
E-Government-Wettbewerb der Bundesregierung:
http://www.verwaltung-der-zukunft.de/
Man dürfe die Informationstechnik nicht als Selbstläufer sehen, sondern müsse
ihren breiten Einsatz in der Verwaltung vorantreiben, um E-Government verwirklichen zu können, betonten die Leiter des Arbeitskreises.
„E-Government meint mehr als nur reine Internetkontakte zwischen Bürgern,
Wirtschaft und Verwaltung. Es wird in Zukunft um alle wechselseitigen Beziehungen zwischen Bürgern, Wirtschaftsunternehmen, Einrichtungen im Non-ProfitSektor, Politik, Regierung und Verwaltung gehen. Dies schließt insbesondere auch
die Kooperation zwischen den verschiedenen Verwaltungen ein“, erläuterte Lenk
die Vision seines Arbeitskreises.
Das Memorandum sehe das Internet als Katalysator für eine enge Zusammenarbeit
von Bund, Ländern und Kommunen, so Lenk:
„Der dezentrale Verwaltungsaufbau in Deutschland kann durch E-Government
komplett modernisiert werden. Dadurch lässt sich nicht nur mehr Transparenz und
Effektivität erreichen; auch die Kosten der öffentlichen Hand könnten so deutlich
reduziert werden.“
Das Schlagwort Wissensmanagement gelte nicht nur für die Kommunikation
zwischen Wissenschaft und Industrie, so die Autoren. Wissen und Information als
die kostbarste Ressource der Zukunft müsse auch im öffentlichen Sektor frei
verfügbar und von überall abrufbar sein.
„Es ist deshalb wünschenswert, dass Deutschland nach dem Vorbild des
Wissenschaftsnetzes ein Verwaltungsnetz aufbaut, über welches Informationen zu
allen Themen der Verwaltung abgerufen werden können. So muss nicht mehr jedes
Amt seine eigenen Experten beschäftigen“, so Lenk.
Federführend bei der Entwicklung und Implementierung von E-Government in
Deutschland müsse die Politik sein. Deshalb stelle der Arbeitskreis folgende
Forderungen:
è
4/00 2 7
7
ç
•
•
•
•
• Förderung von Konzepten zu E-Government
Start von Pilotprojekten mit öffentlicher Förderung
Qualifizierungsoffensive für die in der Verwaltung Tätigen
Verbesserung der informationstechnischen Infrastruktur der Verwaltung
Auflegen eines Forschungs- und Entwicklungsprogramms E-Government
mit einem Volumen von 300-400 Mio. Euro mit den Inhalten:
•
Beobachtung der Entwicklung von E-Government weltweit
(Observation),
•
Sicherung von Erfahrungskapital (Evaluierung)
•
Entwicklung von Referenzmodellen (Gestaltung)
•
Folgen- und Wirkungsforschung
„Nur wenn alle gesellschaftlichen Kräfte gebündelt werden, kann das ehrgeizige
Projekt Verwaltungsmodernisierung durch E-Government tatsächlich verwirklicht
werden. Ich appelliere deshalb an alle Verantwortlichen, sich dieser Herausforderung zu stellen, um Deutschlands Verwaltung fit für die Zukunft zu machen“,
betonte Lenk.
Das „Management Summary“ des Memorandums:
Die Informationstechnik ist zum wichtigsten Mittel für die Modernisierung von
Staat, Politik und öffentlicher Verwaltung geworden. Nicht nur Routinearbeiten der
Verwaltung, sondern auch komplexe Entscheidungsprozesse, Parlamentssitzungen,
ja sogar politische Verhandlungen und die Mitwirkung der Bürger in öffentlichen
Angelegenheiten können besser organisiert und technisch unterstützt werden.
Die sich vor allem mit der Nutzung des Internet eröffnenden Chancen werden unter
einem Leitbild des „Electronic Government“ zusammengefasst, wobei wir
„Government“ im weiten Sinne als Regieren und Verwalten unter Einschluss der
demokratischen Prozesse verstehen.
Die Herausforderungen, die mit dem neuen Leitbild angesprochen werden, sind
mindestens so groß wie jene des Electronic Commerce. Angesichts der großen
Aufgabenfülle von Staat und Verwaltung sind sie aber wesentlich vielgestaltiger. So können aus Sicht der Bürger
Verwaltungskontakte künftig über
Internet-Portale und Serviceläden zeitsparender und reibungsloser abgewikkelt werden. Aber die Verbesserung der
Beziehungen zwischen Bürger und Verwaltung über neue Zugangswege stellt
nur die Spitze eines Eisbergs dar.
Die Chancen, die Electronic
Government bietet, werden erst dann
richtig deutlich, wenn neben der Perspektive von Bürgern bzw. von Wirtschaftsunternehmen, welche Staat und Verwaltung von außen betrachten, drei weitere
Perspektiven eingenommen werden:
•
•
•
eine Reorganisationsperspektive, die konsequent von den (Geschäfts-) Prozessen ausgeht, die im Alltag ablaufen,
eine Perspektive der Telekooperation, in
der deutlich wird, dass Zusammenarbeit, aber auch konfliktgeladene
Verhandlungen immer unabhängiger von der persönlichen Anwesenheit der Beteiligten an einem Ort
sind,
eine Wissensperspektive, in der ersichtlich wird, wie sehr die Informationstechnik den Umgang mit dem Wissen in den Köpfen und in den Akten,
also mit dem wichtigsten Vermögenswert von Regierung und Verwaltung, effektiver gestalten und
gleichzeitig transparent und nachvollziehbar machen kann.
In einem Dreieck von Beziehungen
zwischen Bürgern (einschl. Wirtschaftsunternehmen), Politik und Verwaltung
spielen diese Perspektiven zusammen.
Viele geeignete Referenzmodelle und
Pilotprojekte müssen erst noch entwikkelt werden, um die gesamte Breite der
Möglichkeiten zu verdeutlichen. Gewiss finden sich schon viele interessante in- und vor allem auch ausländische
Beispiele. Aber ihre Summe ergibt heute noch kein erschöpfendes Bild.
Moderner Staat - Moderne Verwaltung: http://www.staat-modern.de/
2
4/00 2 8
Zu einem grundlegenden Neubau unserer staatlichen Strukturen
è
ç durch Electronic Government wird
es zunächst nicht kommen. Die
Modernisierung des Staats vollzieht sich
jetzt weniger über die Veränderung seiner Strukturen als über die Ebene seines Handelns im Alltag. Das ist die
Ebene der Geschäftsprozesse, der Zusammenarbeit zwischen Menschen über
Entfernungen und Organisationsgrenzen hinweg, sowie des Umgangs
mit Informationen und mit Wissen.
Die Veränderungen auf dieser Ebene
sind weitreichend. Es entsteht eine „virtuelle Verwaltung“. Ihre Grundlage sind
die Möglichkeiten, die das Internet und
spezielle Verwaltungsnetze zusammen
mit den schon vorher existierenden
Anwendungen der Informationstechnik
bieten. Erreichbarkeit von Menschen
überall, Zugang zu Informationen, die
irgendwo im Netz verfügbar sind, und
die Vernetzung des Wissens, ferner die
Schaffung von Plattformen für gemeinsames Arbeiten, wo immer sich die handelnden Personen befinden: dies gestattet es den Verwaltungen, sich für
Bürger und Wirtschaftsunternehmen
nach außen als Einheit darzustellen,
gleichsam durch ein einziges Fenster
ansprechbar zu werden, ohne dass doch
die von der Sache her geforderte Komplexität und Präzision ihres Arbeitens
darunter leidet. Schon bald kann dies
den Bürgern und der Wirtschaft die
Last des Umgangs mit Verwaltungsstellen erleichtern. Es kann die
Verwaltung durchsichtiger und
ansprechbarer machen und die Rückkopplung der Bürgerwünsche und
-beschwerden erleichtern.
Über Entfernungen und Organisationsgrenzen hinweg wird die Zusammenarbeit innerhalb des öffentlichen Sektors,
aber auch in Public-Private-Partnerships
um ein Vielfaches anwachsen. Die Kooperationen werden unter anderem die
Ansiedlung und Auslastung von Spezialisten von den Beschränkungen lösen,
die sich heute aus der Größe der
Verwaltungsbehörden und ihrer Einzugsgebiete ergeben. Einsparungen
durch Lastverbünde zwischen
Kommunalbehörden werden ebenso
möglich wie die Nutzung des Sachverstandes von Spezialisten, die irgendwo sitzen.
Die räumliche Verteilung von Arbeitsstellen wird flexibler, mit Folgen für die
Präsenz der Verwaltung im Raum, die dringend der Erörterung bedürfen. Schon
heute arbeitet ein großer Teil des öffentlichen Dienstes im Außendienst oder hat
mehrere Arbeitsplätze. Die Technikunterstützung ist für sie künftig überall zu
erreichen.
Electronic Government ist kein Selbstläufer. Seine Verwirklichung erfordert aktives
Handeln. Die für die Einführung von Electronic Government erforderlichen Gestaltungsentscheidungen erschließen sich aus den fünf Kernthesen des Memorandums:
1. Electronic Government führt zu einem neuen Schub der
Verwaltungsmodernisierung, der dringend erforderlich ist, um die Leistungsfähigkeit von Staat und Verwaltung angesichts neuer Herausforderungen zu bewahren und zu stärken.
2. Electronic Government betrifft das gesamte Verwaltungshandeln und
darüber hinaus politische Prozesse. Neue Bürgerdienste und elektronische
Demokratie bilden nur die Spitze eines Eisbergs.
3. Die bessere Nutzung von Information bzw. Wissen ist eine entscheidende
Triebkraft der Verwaltungsmodernisierung.
4. Eine umfassende Gestaltung der Prozesse und Ressourcen der Verwaltungsarbeit im Sinne eines Verwaltungs-Engineering ist möglich und zugleich
unabdingbar.
5. Erfolge sind nur zu erzielen, wenn die Lern- und Innovationsfähigkeit von
Politik und Verwaltung um Größenordnungen gesteigert wird.
Die fünfte Kernthese wird im Memorandum weiter präzisiert durch eine Erörterung
kritischer Erfolgsfaktoren. Zu ihnen gehören:
Strategien: Strategisches Denken muss die Haltung des neugierigen, aber wahllosen
Ausprobierens ablösen.
è
Auch IBM engagiert sich im Bereich E-Government: http://204.146.146.253/
4/00 2 9
7
ç Geld: eine Finanzierungsinitiative ist erforderlich. Sie setzt voraus, dass sich ein
Bewusstsein von den Chancen herausbildet, um die es geht.
Menschen, die die Umsetzung von Electronic Government vorantreiben. Personalentwicklung ist der wichtigste Schlüsselfaktor; eine Qualifikationsoffensive muss das
nötige Wissen vermitteln. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen
Dienst müssen das Potenzial der Informationstechnik kennen und zugleich einschätzen können, wie sich die eigenen Arbeitsvollzüge mit diesem Potenzial besser
gestalten lassen.
Ein kompetentes Änderungsmanagement, in dessen Mittelpunkt die Menschen stehen.
Weiterhin erforderlich sind geeignete informationstechnische Infrastrukturen samt ihrer
Verfügbarkeit und Sicherheit, sowie rechtliche Änderungen. Diese Faktoren sind schon
weithin erkannt.
Fast alle genannten kritischen Erfolgsfaktoren sind in Deutschland schwerer als in
zentralistisch strukturierten Ländern herzustellen. Ohne die Verbindung des reichen Erfahrungsschatzes der kommunalen Verwaltungsebene mit den Gestaltungskompetenzen von Bund und Ländern ist nicht viel zu erreichen. Daher sind
Innovationsbündnisse unter Beteiligung aller Verwaltungsebenen sowie von Herstellern, Beratern und der Wissenschaft zu schmieden. Weiterhin ist ein Forschungsund Entwicklungsprogramm Electronic Government überfällig, um Anwendungskonzepte und Referenzmodelle zu entwickeln und das verfügbare Wissen aufzuschließen.
Der Text des Memorandums kann unter der Adresse http://www.gi-ev.de/
informatik/presse/presse_memorandum.pdf im PDF-Format geladen werden. u
Kommunen in der
Informationsgesellschaft
Initiative zum E-Government
Die KGSt hat ebenso wie Vertreter der Kommunen und der
kommunalen Spitzenverbände
an einem Workshop des Bundesministeriums des Innern und der Initiative Deutschland 21 teilgenommen, in
dem Kooperationsmögichkeiten von
Bund, Ländern und Kommunen sowie
Privatwirtschaft und Wissenschaft auf
dem Weg zum E-Government ausgelotet werden sollten.
Als Ergebnis wurde aus dem Workshop
„Verwaltungsportal“ am 10./11.07.00
im BMI, Berlin - gemeinsame Veranstaltung des Bundesministeriums des
Innern und der Initiative Deutschland
21 - die folgende Resolution in der
abgestimmten Fassung vom 21.07.00
erarbeitet:
„Auf Einladung des Bundesinnenministeriums und der Initiative
Deutschland 21 sind am 10. und 11. Juli
2000 Vertreter(innen) aus Kommunen,
Ländern, Bund, Wissenschaft und Wirtschaft zusammengekommen, um eine
Antwort auf die Frage zu finden, ob und
unter welchen Bedingungen eine
Vernetzung von öffentlichen Informationen, Dienstleistungen und Transaktionen im Internet (E-Government) über
die drei Ebenen Bund-Länder-Kommunen im Sinne einer bürgerorientierten
Funktionalität sinnvoll und notwendig
ist.
Die Teilnehmenden sind der Überzeugung, dass E-Government in dem weltweiten Veränderungsprozess in Politik,
Gesellschaft, Wirtschaft und Technik
ein wichtiges Element ist. Gleichzeitig
eröffnet E-Government die Chance, den
Umbau der Verwaltungen zu fördern
und zu beschleunigen.
Umfangreiche Informationen auch zum Thema E-Government bietet das
Portal http://www.politik-digital.de/
2
4/00 2 10
Die Teilnehmenden sind der Überzeugung, dass
è
ç
•
•
•
• E-Government Realität werden
wird,
E-Government die Qualität von
Dienstleistungen für Bürger und
Bürgerinnen, Wirtschaft und die
verschiedenen Verwaltungsebenen nur dann entscheidend
verbessert, wenn alle Verwaltungsebenen kooperieren: Bürger und Wirtschaft wollen bequeme, schnelle und qualitativ
hochwertige Abwicklung von
Anliegen,
den Nutzern auch künftig unterschiedliche Zugänge zu öffentlichen Informationen und
Dienstleistungen offen stehen
müssen (von Bürgerbüros, CallCentern bis zu elektronischen
Verwaltungsportalen auf unterschiedlichen Ebenen),
Deutschland nur dann in der
internationalen Entwicklung von
E-Government aufholen und
eine Spitzenposition einnehmen
kann, wenn jetzt alle Akteure
und Kompetenzen gebündelt
und gemeinsame Aktionen begonnen werden. Dabei müssen
neue Kooperationsformen gefunden werden, die aus der Perspektive von Nutzerinnen und
Nutzern Behördengrenzen und
unübersichtliche Zuständigkeiten überwinden.
Ziel der Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen sowie mit der
Wirtschaft kann es sein,
•
•
•
•
nachfrageorientiert Inhalte aus
dem Tätigkeitsspektrum aller Beteiligten zu identifizieren und
für die bedarfsgerechte,
behörden- und unternehmensübergreifende Bündelung zu
empfehlen,
technische und organisatorische
Schnittstellen zu definieren,
Standards für die Darstellung
und Abwicklung auszuarbeiten
und zu empfehlen,
existierende Modelle, Beispiele
und Best Practices zu sammeln,
zu evaluieren und bekannt zu
machen. Zurzeit werden vielfältige Projekte entwickelt. Hier
können Synergien genutzt und
kann Doppelarbeit vermieden
werden.
Die Teilnehmenden appellieren an den
Bund, sich als Impulsgeber und Moderator zu engagieren und ein Innovationsbündnis für die Vernetzung von Bund,
Ländern, Kommunen und Wirtschaft
unter Einbeziehung der Wissenschaften
auf den Weg zu bringen. Erste Ideen zur
Realisierung wurden auf dem Workshop entwickelt.
Erste hochwertige Ergebnisse erwarten
die Teilnehmenden bis zur CeBIT 2001
im Rahmen der BMI-Initiative
„Government Goes Future“.
In einem Folgetreffen, das im September 2000 stattfinden wird, wollen die
Teilnehmer das „Innovationsbündnis“
vorbereiten. Die KGSt wird sich weiter
an der Diskussion beteiligen, um gemeinsam mit den anderen Vertretern
aus der kommunalen Welt die Interessen der örtlichen Ebene zu vertreten.
Ansprechpartnerin in der KGSt ist Dr.
Marianne Wulff (Telefon 02 21/3 76 89
22; e-mail: [email protected]). u
Bund online 2005
Bundesregierung startet
eGovernment-Initiative
Bundeskanzler
Gerhard
Schröder hat gestern auf dem
D21-Kongress in Hannover die
eGovernment-Initiative „BundOnline
2005“ verkündet. „Diese Initiative wird
zu einem Innovationsschub für Verwaltung und Wirtschaft führen“, so die
Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Brigitte Zypries.
In einem Vortrag auf dem ElectronicGovernment-Workshop der Informationstechnischen Gesellschaft in Berlin
erläuterte die Staatssekretärin heute die
neue Initiative der Bundesregierung.
4/00 2 11
„BundOnline 2005 enthält die klare
Vorgabe für die Bundesverwaltung, bis
zum Jahre 2005 alle internetfähigen
Dienstleistungen online bereitzustellen.
Die Bundesregierung will damit ein
besseres Dienstleistungsangebot schaffen, und zwar sowohl für die Bürgerinnen und die Bürger als auch für die
Wirtschaft. „Ich bin überzeugt, dass
mit Electronic Government der Durchbruch gelingt, schnell zu einer transparenten, kostengünstigen und effizienten Verwaltung in Deutschland zu gelangen. Mit der Initiative BundOnline
2005 hat sich die Bundesregierung ein
anspruchsvolles, aber realistisches Ziel
für eine moderne Verwaltung im 21.
Jahrhundert gesetzt“, erklärte Brigitte
Zypries.
Die Staatssekretärin wies darauf hin,
dass die Bundesverwaltung nicht bei
Null anfange. Erste Erfahrungen habe
man z. B. schon mit dem Statistischen
Bundesamt gewonnen, das heute schon
den Unternehmen die Möglichkeit
gebe, Meldungen zur Intrahandelsstatistik direkt über das Internet abzugeben. In kürzester Zeit haben bereits
über 1.600 Unternehmen von dieser
Möglichkeit Gebrauch gemacht. Weitere Beispiele seien das digitale Antragsverfahren DIGANT der Bundesdruckerei für Reisepässe, Personalausweise und Führerscheine und das
Internetangebot der Bundesanstalt
für Arbeit, „ArbeitsamtOnline“.
Den erforderlichen
Investitionen
stehen
nach Einschätzung der
Staatssekretärin beachtliche Einsparungen gegenüber. „Seit der Einführung der elektronischen Akte im
Bundesverwaltungsamt im Bereich der
BaföG-Darlehensverwaltung konnten
dort die Verwaltungskosten um rund
die Hälfte gesenkt werden. Jährlich werden dabei durch den effizienten Einsatz der Informationstechnik über 10
Mio. DM gespart“, erläuterte Brigitte
Zypries.
Ab sofort informiert das Bundesinnenministerium unter www.bund.de
über die aktuellen Entwicklungen è
7
Im Statistik-Shop können Bürger und
Unternehmen Print-Publikationen des
Amtes online bestellen. Außerdem ist
es möglich, statistische Daten in elektronischer Form direkt auf den eigenen PC zu Hause oder im Büro herunter
laden zu können, an sieben Tagen in
der Woche rund um die Uhr. Dabei
nutzt das Statistische Bundesamt als
erstes statistisches Amt eine kommerzielle Shopping-Software, wie sie bisher
nur in der Privatwirtschaft eingesetzt
wird, um die Geschäftsvorgänge bis
zur Rechnungsstellung zu automatisieren. Eine Automatisierung der
Zahlungsvorgänge ist in Vorbereitung.
In einer mehrmonatigen Testphase hat
der Shop bereits 700 Kunden gewonnen.
Initiative der Bundesregiering zu E-Government: BundOnline 2005
http://www.bund.de/
ç der Initiative BundOnline 2005. Diese Website wird schrittweise zu einem
Portal der Bundesverwaltung ausgebaut, über das bis 2005 auch schrittweise alle
Online-Dienstleistungen der Bundesverwaltung zugänglich gemacht werden. Weitere Informationen zur Staats- und Verwaltungsmodernisierung sind unter www.staatmodern.de zu finden.
u
Neue Online-Angebote des
Statistischen Bundesamtes
Die Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Brigitte Zypries,
stellte Ende Oktober zusammen mit Johann Hahlen, Präsident des
Statistischen Bundesamtes, zwei neue Online-Angebote der bundesdeutschen Statistik, Statistik-Shop und w3stat, vor. Brigitte Zypries betonte, dass
im Rahmen der eGovernment-Initiative der Bundesregierung BundOnline 2005
( www.bund.de ) alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung bis
zum Jahre 2005 online angeboten werden. Das Statistische Bundesamt mache
bereits jetzt einen großen Schritt in diese Richtung.
w3stat (http://w3stat.statistik-bund.de)
ist ein neues Meldeverfahren zur Intrahandelsstatistik. Bisher mussten Firmen
ihre Daten über die Lieferungen und
Bezüge innerhalb der Europäischen
Union auf Formularen oder Datenträgern abliefern. Ab sofort können diese
Meldungen unter Nutzung moderner
Technologie und unter Gewährleistung
der Geheimhaltung über das Internet
online an das Statistische Bundesamt
übermittelt werden. Erreicht wird so
eine Entlastung der meldenden Unternehmen und eine Verbesserung von
Aktualität und Qualität der statistischen
Daten. Außerdem können die internen
Verarbeitungsprozesse im Statistischen
Bundesamt vereinfacht werden. w3stat
wird im Probebetrieb seit Anfang des
Jahres 2000 von mittlerweile 2 000 Firmen erfolgreich genutzt.
u
)UDJHQ"
„Die beiden neuen Online-Angebote des Statistischen Bundesamtes bringen
Vorteile sowohl für die Bürger, die statistische Informationen suchen, als auch für
die Wirtschaft, die Daten für die Statistiken melden müssen“, erklärte Brigitte
Zypries in Wiesbaden. „Damit setzt das Statistische Bundesamt die Ziele von
BundOnline 2005 vorbildlich um: Durch Online-Dienstleistungen der Bundesverwaltung werden wir den Bürgern mehr Service bieten und der Wirtschaft die
Erfüllung staatlicher Meldepflichten erleichtern.“
Rufen Sie an :
Der heute freigeschaltete Statistik-Shop (www.statistik-bund.de/shop/) ist die neue
Internet-Vertriebsplattform des Statistischen Bundesamtes für seine statistischen
Veröffentlichungen.
2
4/00 2 12
INFOLINE
VERTRIEB
90 12 (912) 60 80
Starkes Interesse am
„Virtuellen Rathaus“
Weltpremiere im Netz
Der am 4. und 5. September
2000 veranstaltete Kongress
„Virtuelles Rathaus“ übertraf
die Erwartungen aller Beteiligten. Mehr
als 500 Interessenten aus Kommunen,
Bundes- und Landesbehörden, Unternehmen, Wissenschaft, Wirtschaft und
Verbänden besuchten die ausgebuchte
Veranstaltung in Bremen. Der vom
Deutschen Institut für Urbanistik (Difu)
und der bremen online services (bos) im
Auftrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie (BMWi)
durchgeführte Kongress war die Auftaktveranstaltung zur Umsetzungsphase
des Multimedia-Städtewettbewerbs
MEDIA@Komm.
Im Mittelpunkt des Kongresses stand
die erste Präsentation von Zwischenergebnissen bei der Umsetzung der drei
Preisträgerkonzepte der Städte Bremen,
Esslingen-Ostfildern sowie des Städteverbundes Nürnberg-Bayreuth-Erlangen-Fürth-Schwabach. So präsentierten
beispielsweise die Bremer live die weltweit erste vollständige Online-Transaktion zwischen Bürgern und Verwaltung
über das Internet, bei der der Gang zur
Behörde überflüssig wird:
Die Bestellung einer Heiratsurkunde
beim Standesamt wurde digital signiert
und die Gebühr sofort per GeldKarte
bezahlt. Einzige Voraussetzungen für
derartige Transaktionen sind ein
Internet-Anschluss, ein Computer mit
Kartenleser sowie Signatur- und
GeldKarte.
Die Praxisbeispiele sowie weitere Beiträge der Veranstaltung verdeutlichten,
welcher gewaltige Umbruch den Kommunalverwaltungen durch Internet und
Multimedia bevorsteht. Einigkeit bestand weitgehend darin, dass nicht mehr
das Ob, sondern das Wie in den Kommunen diskutiert werden muss: So wer-
de der Einsatz neuer Medien im „Virtuellen Rathaus“ deutlich die Effizienz
steigern und gleichzeitig zu mehr Transparenz führen. Prognosen zu ökonomischen Vorteilen gehen sogar von Einsparpotenzialen von bis zu 50 Prozent
aus.
Interessierte finden im Internet-Angebot zu MEDIA@Komm unter
www.mediakomm.net die dokumentierten Ergebnisse, Beiträge und Impressionen des Kongresses, die auch zum
Herunterladen bereit stehen. Darüber
hinaus bietet ein neu eingerichtetes „Forum“ die Möglichkeit, sich mit Fragen
und Beiträgen an der Diskussion und
dem Erfahrungsaustausch rund um
MEDIA@Komm zu beteiligen. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie sowie die Institute der
Begleitforschung laden ausdrücklich
dazu ein, das neue Angebot rege zu
nutzen.
u
Noch ein langer Weg
bis zum virtuellen
Rathaus
Studie der Bertelsmann Stiftung:
Potenziale der Informationstechnologie bei weitem noch nicht
ausgeschöpft
Das virtuelle Rathaus, in dem
Behördengänge rund um die
Uhr per Mausklick abgewikkelt werden können, steht in den meisten Städten erst am Anfang. Nach einer
Befragung der Bertelsmann Stiftung von
Führungskräften fast aller deutschen
Städte über 50.000 Einwohner bereitet
erst rund ein Drittel städtische Dienstleistungen online auf. Ein weiteres Drittel arbeitet noch an einem interaktiven
Online-Angebot für die Bürger; der Rest
kann nur auf statische Informationen
auf der eigenen Homepage verweisen.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis,
dass die Verwaltungschefs in Deutsch4/00 2 13
land den strategischen Einsatz neuer
Informations- und Kommunikationstechnologien noch nicht ausreichend
als kommunalpolitische Führungsaufgabe erkannt haben. In lediglich einem
Viertel aller befragten Kommunen, in
denen mit der Umsetzung des virtuellen Rathauses bereits begonnen wurde,
sei dieses Projekt zur „Chefsache“ geworden. Und das, obwohl die ebenfalls
befragten führenden Verwaltungsexperten der Ansicht sind, dass die politische Führung dieses Thema nicht
delegieren dürfe.
Immerhin wird die große Bedeutung
moderner Technologien erkannt: Für
drei Viertel der rund 160 befragten
Verwaltungschefs
haben
die
Modernisierung und der Umbau der
Verwaltung eine sehr große Bedeutung
für die Zukunft ihrer Stadt. Die
Elektronisierung der Geschäftsprozesse
soll für die Bürger spürbare Vorteile
bringen, wie z.B. wegfallende Anfahrtswege, kürzere Bearbeitungszeiten sowie die ständige Erreichbarkeit der
Ämter.
Die Studie belegt, dass die Potenziale
der Informationstechnologie für die
städtischen Verwaltungen noch bei
weitem nicht ausgeschöpft sind. Hindernisse auf dem Weg zum „Virtuellen
Rathaus“ sehen die Verwaltungschefs
vor allem in finanziellen Engpässen
sowie der mangelnden Medienkompetenz bzw. der unzureichenden technischen Ausstattung breiter Bevölkerungsschichten. Hier geht die Hälfte
der Befragten davon aus, dass den
Bürgerinnen und Bürgern beim Umgang mit den neuen Technologien wesentlich mehr Anleitungen gegeben
werden müssen als bisher.
Aus den Ergebnissen der repräsentativen Befragung wie auch den Expertenstatements geht hervor, dass der Erfolg
einer Elektronisierung der Verwaltungsvorgänge auch wesentlich von der Kompetenz der Führungskräfte sowie der
Qualifikation und dem Engagement der
Mitarbeiter abhängt. 83 Prozent der
befragten Verwaltungschefs
è
7
ç schätzen den Weiterbildungsbedarf
für sich selbst wie auch für ihre Mitarbeiter als sehr groß ein. Hier stehen die
öffentlichen Verwaltungen vor ähnlichen Herausforderungen an die
Personalentwicklung wie die private
Wirtschaft. Um das virtuelle Rathaus
möglichst effizient aufzubauen, empfiehlt die Studie darüber hinaus ein
systematisches Benchmarking sowie einen Informations- und Erfahrungsaustausch der Städte untereinander.
Die Studie „Virtuelle Medien als Chance für die Stadt der Zukunft - Strategische Herausforderung für die politische Führung“ kann bei der Bertelsmann
Stiftung angefordert werden.
u
Mit Curiavant und Deutscher Post
ins virtuelle Rathaus
Online-Anträge mit
digitaler Signatur
Bonn (ots) - „Bitte hier eine
Nummer ziehen“ - und dann
Einreihen in die Warteschleife!
Das ist die tagtägliche Realität in den
Meldehallen kommunaler Verwaltungen. Dem kann abgeholfen werden: Im
virtuellen Rathaus kann man Anträge
stellen, Gebühren begleichen und andere Verwaltungsangelegenheiten bequem von zu Hause, rund um die Uhr
und ohne Wartezeit, erledigen.
Gemeinsam mit der Curiavant Internet
GmbH, einer Tochter des Städteverbundes Nürnberg-Fürth-ErlangenBayreuth-Schwabach, richtet die Posttochter Deutsche Post Signtrust ein virtuelles Rathaus für Online-Behördengänge im Raum Nürnberg ein. Mit der
Curiavant-Chipkarte können ab sofort
Anträge am PC rechtsverbindlich unterschrieben und gleichzeitig Gebühren mit dem integrierten Geld-Chip
beglichen werden.
Die Deutsche Post Signtrust leistet dabei
die gesamte Trustcenter-Technik, die
2
für die digitale Signatur nach deutschem
Signaturgesetz erforderlich ist. Die digitale Signatur stellt die Rechtsverbindlichkeit bei der Abwicklung von
Amtsgeschäften im Internet sicher, garantiert deren Echtheit und identifiziert
eindeutig den Urheber.
Deutsche Post Signtrust für Sicherheit im eBusiness
Der Sicherheitsaspekt ist einer der wichtigen Faktoren für den Erfolg des
eBusiness. Die Deutsche Post Signtrust
bietet mit der digitalen Signatur und der
Verschlüsselung von Daten entscheidende Schritte für sicheres Handeln im
Internet.
Über das Trustcenter der Deutschen
Post, das die Anforderungen des deutschen Signaturgesetzes erfüllt, kann jeder Internet-Nutzer seine digitale Signatur beantragen und bekommen. Sie
ermöglicht es, mittels Chip-Karte, PINNummer und Chipkartenlesegerät eine
rechtsverbindliche „Unterschrift“ per
Internet zu leisten.
Für Unternehmen, Behörden, Banken
oder Verbände gibt es außerdem mit
VIRTUALTRUST die Möglichkeit, mit
Unterstützung der Deutschen Post ein
eigenes virtuelles Trustcenter für die
Verwaltung von Zertifikaten aufzubauen. Als Großkunde konnte die Bundesnotarkammer gewonnen werden, die
mit Hilfe der Trustcenter-Technik der
Deutschen Post Signtrust in der Lage
ist, bundesweit ihre Notare mit einer
Chipkarte für die sichere Online-Kommunikation auszurüsten.
u
Infastruktur für
E-Government
Eine Public Key lnfrastructure
(PKI) ist Voraussetzung für
die Anwendung einer elektronischen Signatur im Rahmen des künftigen Signaturgesetzes, das auf der EURichtlinie für elektronische Signaturen
4/00 2 14
fußt. Die in der PKI verwendeten
kryptografischen Schlüssel ermöglichen
neben der Signatur auch die Verschlüsselung von Informationen.
Die PKI ist eine hierarchische
Vertrauensstruktur, die auf der Anwendung kryptografischer Schlüssel beruht.
Für alle Teilnehmer einer PKI - Instanzen und Anwender - werden individuelle Schlüsselpaare erstellt, die aus einem
öffentlichen und einem privaten
Schlüsselteil bestehen. Der öffentliche
Schlüssel (public key) wird zusammen
mit den Identifikationsmerkmalen des
Teilnehmers (nach dem Standard
X.509v3) von einer Instanz der PKI,
der Zertifizierungsinstanz (CA) elektronisch beglaubigt. Diese Beglaubigung
wird als Zertifikat des Teilnehmers bezeichnet. Es wird in einem elektronischen Verzeichnis veröffentlicht und
ist damit allen Teilnehmern zugänglich.
Der private Schlüssel (private key) dagegen ist im alleinigen Besitz des Teilnehmers.
Ein Teilnehmer (A) signiert eine Information (I), indem er mit seinem privaten Schlüssel einen von der Information abgeleiteten Code H(I) (Hash-Code
nach MD5, SHA, ...) verschlüsselt:
enCryptprivA(H(I)). Dieser verschlüsselte Code, die elektronische Signatur der
Information durch A, kann nur mit dem
öffentlichen Schlüssel von A entschlüsselt werden.
Der Empfänger (B) einer elektronisch
signierten Information entnimmt dem
veröffentlichten Zertifikat von A den
öffentlichen Schlüssel und entschlüsselt damit die Signatur: H(I) =
deCrypt pubA(enCrypt privA(H(I))). Der
Empfänger (B) überprüft dann die erhaltene Information I durch nochmalige Ableitung des Hash-Codes. Ist der
von B gebildete Code H(I) mit dem
entschlüsselten Code aus der Signatur
von A identisch, so ist für B sichergestellt, dass die Information vom Besitzer des privaten Schlüssels A, d.h. vom
Besitzer des Zertifikates A elektronisch
unterschrieben wurde und unverändert
bei ihm vorliegt.
è
ç
Die Zusammengehörigkeit des
öffentlichen Schlüssels und der
Identifiktaionsmerkmale des Teilnehmers (A) wird durch eine
Zertifizierungsinstanz beglaubigt, indem
diese Informationsteile zu einer Information I zusammengefasst werden,
welche, wie oben beschrieben, von der
CA elektronisch signiert wird. So entsteht das Zertifikat von A. Da auch die
CA ein veröffentlichtes Zertifikat besitzt, ist jedem Teilnehmer der öffentliche Schlüssel der CA bekannt. Jeder
Teilnehmer kann deshalb jedes von der
CA ausgestellte Zertifikat entschlüsseln
und den öffentlichen Schlüssel und die
Identifikationsmerkmale seines Besitzers daraus entnehmen.
Die Ausstellung eines Zertifikates durch
eine CA ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Identifikationsmerkmale und der öffentliche Schlüssel
eines Teilnehmers zusammengehören.
Dazu muss eine Authentisierung durchgeführt werden. Diese Authentisierung
kann in einer der CA vorgelagerten
Instanz, der Registrierungsinstanz (RA)
durchgeführt werden. Da CA und RA
Teilnehmer einer PKI sind, bestehen
zwischen diesen ebenfalls ein
Vertrauensverhältnis.
Die CA bilden eine hierarchische Struktur: Alle Teilnehmer einer PKI vertrauen einer gemeinsamen obersten
Zertifizierungsinstanz. Von dieser beginnt der Aufbau der PKI. Sie zertifiziert unmittelbar nachgeordnete
Zertifizierungsinstanzen. Diese können
wiederum nachgeordnete Zertifizierungsinstanzen, Registrierungsinstanzen oder Anwender zertifizieren.
So bildet sich eine hierarchische
Vertrauensstruktur.
Jede Zertifizierung beinhaltet die Schritte:
•
•
•
Authentifizierung des Teilnehmers
Generierung des privaten und
des öffentlichen Schlüssels in
einer sicheren Umgebung
Bestimmung der Identifikationsmerkmale
•
•
•
elektronische Signatur der
Identifikationsmerkmale und des
öffentlichen Schlüssels: Zertifikatserstellung
Zertifikatsveröffentlichung
Übergabe des privaten Schlüssels und des Zertifikats an den
Teilnehmer in einer gesicherten
Form
Die einzelnen Schritte können in einer
oder auch in verschiedenen Instanzen
realisiert werden. Teilnehmer verschiedener PKI haben keine gemeinsame
oberste Zertifizierungsinstanz. Damit
auch zwischen diesen Teilnehmern eine
Vertrauensstruktur hergestellt werden
kann, müssen sich die betreffenden PKI
gegenseitig zertifizieren (cross
certification), oder die Teilnehmer selbst
vertrauen der jeweils fremden PKI.
DR. KLAUS BIEDKA
u
DokumentenManagement für die
öffentlicheVerwaltung
Die öffentliche Verwaltung
gilt als einer der größten potentiellen Märkte für Dokumenten-Management-Lösungen. Der
Einsatz moderner Archiv-, Knowledgemanagement-, Workflow- und Dokumenten-Management-Lösungen läßt
jedoch noch zu wünschen übrig. Zum
einen waren immer Kostengründe ein
Argument für die zögerluche Umsetzung – die öffentliche Verwaltung habe
einfach nicht genügend Mittel und könne sich nicht die Lösungen wie die freie
Wirtschaft leisten. Entscheidender jedoch für die mangelnde Umsetzung
waren jedoch eher verkrustete Strukturen, Bürokratismus, altertümliche Arbeitsweisen und mangelnde Akzeptanz
des Personals. Die Politik verkündet in
regelmäßigen Abständen, daß etwas
getan werden muss. Die wenigen
vorzeigbaren Pilotprojekte werden dann
wieder durch die Medien gereicht. Aber
4/00 2 15
das Problem sitzt tiefer. DokumentenTechnologien können zur erheblichen
Effizienzsteigerung der Verwaltung
beitragen, wenn sie denn richtig und
adäquat geplant und eingeführt werden.
Verwaltung ist nicht
gleich Verwaltung
Gern wird mit dem Begriff öffentliche
Verwaltung alles in einen Topf geworfen. Es ist jedoch zu unterscheiden,
über welche Bereiche man redet und
welche Form von Lösungen für welche
Aufgaben geeignet sind. Hier unterscheiden sich die Anforderungen von
kommunalen Behörden sehr stark von
Landes- und Bundesbehörden. In der
Diskussion um Verwaltungsreformen
waren in den vergangenen Jahren zwei
Hauptrichtungen festzustellen: „der
schlanke Staat“ und „die Verwaltung als
Dienstleistungsbetrieb“. Um den ersten Begriff ist es etwas ruhig geworden,
der Anspruch eines Dienstleistungsbetriebes ist jedoch heftig umstritten. Wie
soll man einem Verkehrssünder, der
seinen Bußgeldbescheid begleichen soll,
nahebringen, daß er ja eigentlich der
„hochgeehrte Kunde des Dienstleistungsbetriebes Verwaltung“ ist. Auch
muss man dringend unterscheiden, ob
es um hoheitliche Aufgaben oder um
echte Dienstleistungen geht, die im Prinzip auch ein nichtöffentlicher
Anbieter erbringen könnte. Bei den
hoheitlichen Aufgaben kann sich die
Verwaltung noch zurücklehnen, bei der
echten Dienstleistungen steht sie
inzwischen im Wettbewerb zur Privatwirtschaft. Betrachtet man unter diesen
Gesichtspunkten der unterschiedlichen
Formen, Aufgaben und Zuständigkeiten von Verwaltungen das Thema des
Einsatzes moderner Informationstechnologien, wird deutlich, dass es nicht
die eine, universelle Lösung für die
öffentliche Verwaltung geben kann.
eGovernment
Es ist häufig einfach, einfach ein neues
Schlagwort einzuführen - eGovernment
ist ein solches. Die wenigsten haben
jedoch eine Vorstellung, was sich è
7
ç hinter der „elektronischen Regierung“ (dies wäre die korrekte deutsche
Übersetzung)
verbirgt.
Die
Verwaltungshochschule Speyer hat
hierfür eine recht griffige Definition
gefunden: „eGovernment ist die Abwicklung geschäftlicher Vorgänge beim
Regieren und Verwalten mit Hilfe von
Informations- und Kommunikationstechnologien mittels elektronischer
Medien“. Schon aus der Definition wird
deutlich, dass es um mehr geht, als nur
Verwaltungsvorgänge zu unterstützen.
Die Vernetzung der Regierung und der
Verwaltung ist eine wesentliche Komponente. Die nächste Schritt wäre dann
die eDemocracy mit der Möglichkeit
der Mitbestimmung und des Wählens
über digitale Medien.
Ebenso wie sich im Umfeld des Internet
und des eBusiness neue Acronyme wie
B2B (Busienss to Business), B2E (Business to Employee) oder B2C (Business
to Consumer/Costumer) herausgebildet haben, finden sich solche Bezeichnungen inzwischen auch im Umfeld
von eGovernment: G2G (Government
to Government - die verwaltungsinterne
Lösung), G2C und C2G (Government
to Citizen und Citizen to Government das Zusammenspiel mit dem Bürger),
G2B und B2G (Government to Business und Business to Government - das
Zusammenspiel mit der Wirtschaft) oder
G2N und N2G (Government to NonGovernment-Organization & vice versadas Zusammenwirken mit nichtstaatlichen Organisationen).
Auch eGovernment hat durch die
vielfältigsten Beziehungen, die
Verknüpfung von Innen- und Außenwelt und die Einbeziehung von Bürgern, Regierung, Parlamenten und
Nicht-staatlichen Organisationen einen
so hohen Anspruch, der allenfalls nur in
Teilen und über einen längeren Zeitraum umsetzbar erscheint.
Innenverhältnis und Außenwelt
Vor der Internet-Revolution in der zweiten Hälfte der 90er Jahre ging es bei
Projekten in der öffentlichen Verwal-
2
tung um die Lösung interner Probleme,
die Verbesserung von Abläufen und die
einfachere Bereitstellung von Informationen. Die Schlagworte waren
Workflow und elektronische Archivierung. Viele der frühen Projekte scheiterten - zum Teil am Anspruch, zum
Teil an den damaligen Unzulänglichkeiten der Technik oder einfach an der
Unfähigkeit von Linienorganisationen,
in Behörden projektbezogen Veränderungsprozesse umzusetzen. Einen
neuerlichen Aufschwung nahm die Thematik erst durch die Problematik des
Umzuges der Bonner Verwaltung nach
Berlin. Im Rahmen von Großprojekten
für die Behörden wurden Lösungen
entwickelt, mit denen man standortunabhängig jederzeit eine vollständige
Bearbeitung der Vorgänge durchführen können sollte. Ein Ergebnis dieser
Projekte ist DOMEA - ein Rahmenkonzept für Dokumenten-ManagementLösungen, die in öffentlichen Verwaltungen zum Eisnatz kommen sollen.
Dieser Rahmen ist jedoch so allgemein
gefasst, dass auch sehr unterschiedliche
Lösungen sich heute mit einem
DOMEA-Zertifkat schmücken können.
Wesentliche Voraussetzungen für kompatible Lösungen wie z.B. die Mitlieferung von angepaßten Aktenplänen
für die unterschiedlichen Aufgabenbereiche und Typen von Verwaltungen,
messbare oder prüfbare technische Kriterien, Standards für Meta-Daten etc.
sind nur unzureichend ausgeprägt.
Die auf interne Anwendung fokussierten Lösungen wurden inzwischen von
der bunten Welt des Intenets eingeholt.
Ging es hier zunächst nur um die Präsentation eines Landes, einer Stadt, einer Behörde im Internet, so ist heute
bereits das Ziel, den Bürger und
besonders die steuerspendenden
Gewerbeunternehmen direkt über Webmittel in das Verwaltungsgeschehen einzubinden. Auch die Web-Seiten der öffentlichen Verwaltung durchlaufen hier
die vier typischen Stadien des Internetauftrittes – die vier „i“. Image, die reine
Selbstdarstellung; Information, bedingt
Nützliches neu verpackt; Interaktion,
das „digitale Antragsformular“ und Inte4/00 2 16
gration, Bürger, Verwaltung und Politik
werden in digital unterstützten Prozessen zusammengeführt. Vom letztgenannten Idealzustand, der „Online-Behörde“ ist man aber nach Untersuchungen der Bertelsmann Stiftung noch weit
entfern. Bisher nutzen nur 30% der
Kommunen das Mediun Internet.
Durchgängige Prozesse fehlen noch
weitgehend - der Bürger kann zwar am
Bildschirm seine Ummeldung elektronisch ausfüllen, in der Behörde wird sie
aber noch ausgedruckt und in der Gittermappe durch die Gänge geschoben.
Viele der Anwendungen erzeugen damit nur einen Anschein von Modernität
und wecken Bedürfnisse, die durch mangelnde Integration der externen und
interne Prozesse nicht befriedigt werden können.
Es geht nicht um das „ob“, sondern
nur noch um das „wie“ und „wann“
Die öffentliche Verwaltung muss sich
dem digitalen Zeitalter anpassen. Sie
hat zum Beispiel selbst Initiativen wie
die elektronische Signatur eingeleitet,
die es nunmehr gilt auch im eigenen
Haus einzusetzen. Eine Verbesserung
von Verwaltungsabläufen, die notwendige Anpassung an die neue digitale
Welt, all dies erfordert zukünftig den
vermehrten Einsatz von dokumentenbasierten Technologien. Es wird auch
weiterhin ein großes Klientel geben, das
man digital nicht erreichen kann - so
wird z.B. bei der Sozialhilfebewilligung
dies kaum über Personalvideo am
Internetarbeitsplatz geschehen.
Aber die Welt wird zunehmend digital
und schnellebiger. Viele Verwaltungen
suchten ihr Heil in Workflowsystemen,
die die bisherigen Abläufe abbilden und
beschleunigen. Dies entpuppte sich jedoch als der falsche Ansatz, da er häufig
nur zur „Elektrifizierung der Ineffizienz“ führte. Man darf sich nicht an
Prozessen orientieren, die auf den Unzulänglichkeiten einer papierbezogenen
Ablage und manueller Transportmöglichkeiten beruhen. Lösungen bei
denen z.B. Baubehörden mit
è
ç Vermessungsbüros, Investoren und
Architekten vernetzt Bebauungspläne
erarbeiten, veröffentlichen und umsetzen, basieren auch auf der Unterstützung von Prozessen - nur nennt dies
heute niemand mehr Workflow. Solche
integrativen Projekte sind auch nur
möglich, wenn sich die betroffenen Verwaltungen über liebgewordene Abläufe
hinwegsetzen und sich neue Freiräume
schaffen.
Dokumenten-Management als Herausforderung für die öffentliche Verwaltung
Dokumenten-Management kann nur
dann effizient eingesetzt werden, wenn
es mit einer Reform der Verwaltung
einhergeht. Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass allein durch die Einführung neuer Technik sich etwas ändert.
Besonders kritisch ist dies, wenn eine
Verwaltung antritt, um Wissensmanagement, also ein sogenanntes
Knowledge Management System einzuführen. Hier wird häufig mit neuen
Schlagworten nur etwas cachiert - gerade Wissensmanagement ist nur zu 10%
Technik, 90% sind organisatorische,
personelle und kulturelle Maßnahmen.
Auch wenn es heute schon eine Reihe
von Standardpaketen für bestimmte Anwendungsbereiche der öffentlichen
Verwaltung angepasst sind - ohne Veränderung der Organisation und Abläufe
und ohne entsprechende Qualifizierung
der Mitarbeiter bleibt die Einführung
eines solchen Systems nur Stückwerk egal unter welcher der frei wählbaren
Überschiften Archivierung, eGovernment, Knowledge Management, Portal,
Costumer Relationship Management,
Dokumenten-Management
oder
Workflow das Projekt durchgeführt
wird. Es muss ein Bewusstsein erzeugt
werden, dass die Nutzung neuer
Technologien nicht nur neue Chancen
sondern auch neue Abhängigkeiten
mitsich bringt, daß die Einführung keine einmalige Aktion ist sondern ein
kontinuierlicher Entwicklungsprozess
und dass ein Projekt nur Erfolg hat,
wenn alle Beteiligten - nicht nur die
Sachbearbeiter, sonden auch die Vorgesetzen und Leitungsebenen sich mit
der Technologie auseinandersetzen und
diese nutzen.
Es bleibt also einiges zu tun. Die Anbieter müssen kostengünstige, multiplizierbare Lösungen, die die organisatorischen Grundanforderugnen abdecken,
liefern. Berater und Systemintegratoren
müssen sich darauf einrichten, die Einführung besser auf die speziellen
Organsiationsformen und Anforderungen der jeweiligen Behörde zuzuschneiden. Die Verwaltungen selbst müssen
lernen zu erkennen, dass das Verwaltungshandeln einer Behörde und
einer anderen mit gleichen Aufgaben
gar nicht so unterschiedlich sein kann,
dass man daraus gleich wieder ein individuelles Softwareentwicklungsprojekt
machen muss. Und die Einführung von
Dokumenten-Management muss als
menschlich-organisatorisch-technische
Gesamtaufgabe begriffen werden andernfalls lassen sich die Effizienzpotentiale von Document Related
Technologies nicht nutzen.
(Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf http://
www.doq.de in der Rubrik PROJECT
CONSULT-Artikel)
DR. ULRICH KAMPFFMEYER
•
•
•
•
•
•
PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH,
Hamburg, Geschäftsführer
PROJECT CONSULT International Ltd., London, Managing
Partner
AIIM Association for Information and Image Management International, Silver Springs
Member of the Executive
Committee, Member of the
Board of Directors AIIM
Europe
DLM Forum der Europäischen
Kommission, Brüssel
Member of the DLMMonitoring-Committee, Chair
of the DLM/ICT-Industry
Working Group
u
4/00 2 17
Die Rolle der
öffentlichen Hand
im virtuellen Markt
Was in der Wirtschaft
mittlerweile zum Überleben
notwendig geworden ist, nämlich die allmähliche Verlagerung des
Angebotes von Waren und Dienstleistungen ins Internet, das ist im Bereich
der öffentlichen Hand erst zu einem
geringen Teil realisiert. Während Unternehmen Business-to-Business-Plattformen aufbauen, um beispielsweise
durch gemeinsamen Einkauf von
Fertigungsteilen die Beschaffungskosten zu senken, kaufen sehr viele
wenn auch noch so kleine Kreis- oder
Ortsverwaltungen Büromaterial und
Büroausstattung alleine ein.
Während Unternehmen mit Businessto-Consumer-Plattformen dem Konsumenten das Leben erleichtern wollen,
indem sie beispielsweise Einkaufsprozesse bequemer, transparenter, umfassender und schneller gestalten, hat
die Verwaltung in den letzten 20 Jahren
im Umgang mit dem Bürger und der
Wirtschaft kaum wahrnehmbare Fortschritte erreicht.
Während sich Konsumenten im Internet
zu mächtigen Konsumentengruppen
vereinigen (Consumer-to-ConsumerPlattformen), um Einkaufspreise zu
drücken und ihr Wissen untereinander
auszutauschen, fehlt bei der öffentlichen Verwaltung ein derartiges „Gemeinschaftsgefühl“. Es mangelt an übergreifender Koordination zwischen den
Kommunen. Gemäß der PricewaterhouseCoopers(PwC)-Studie wünschen
sich 80 Prozent der Städte überregionale Standards für E-Government-Lösungen, d. h. Standards für derartige virtuelle Marktplätze der öffentlichen Hand.
Dazu gehört auch die flächendeckende
Einführung der digitalen Signatur. 72
Prozent der Städte meinen daher, daß
Deutschland eine nationale EGovernment-Strategie benötigt. è
7
ç
Eine derartige nationale EGovernment-Strategie hat die unterschiedlichen Schnittstellen der Verwaltung zu beachten. So gibt es zum
einen die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Wirtschaft (Administration-to-Business). Hier ist an öffentliche Ausschreibungen über das Internet
zu denken, was sowohl Zeit als auch
Kosten einspart. Unterschiedliche Verwaltungen und Behörden können sich
dabei zu Einkaufsgemeinschaften zusammentun, um etwa beim Einkauf von
Bauleistungen oder Versicherungen zu
sparen. Auch werden dabei die Kosten
für das Vergabeverfahren gesenkt. Und
die Kooperation mit Partnern, etwa bei
der Gestaltung von E-Government-Plattformen, dient der Wirtschaftsförderung.
Schließlich ist eine erfolgreiche EGovernment-Strategie auch Standortmarketing, denn derartige Projekte können internationalen Referenzcharakter
haben, die Innovationskraft einer Region verdeutlichen und Unternehmen in
der ganzen Welt über die Möglichkeiten
des Standortes informieren.
Eine noch wichtigere Schnittstelle ist
die zwischen Verwaltung und Bürger
(Administration-to-Consumer). Im Rahmen der sich derzeit anbahnenden digitalen Revolution der Verwaltung gibt es
vier Stufen, die sich durch eine immer
größere Bürgernähe auszeichnen. Auf
der ersten Stufe liefert der OnlineAuftritt der öffentlichen Verwaltung
nur Informationen. Auf der zweiten
Stufe werden dann bereits Formulare
zum Herunterladen angeboten. Im
Sinne höherer Interaktivität lassen sich
auf der nächsten Stufe Formulare auch
online bearbeiten und an die zuständige Behörde zurückschicken. Auf der
letzten Stufe ist dann vollkommene
Interaktivität durch Volksabstimmungen und Wahlen online gegeben. Zu
ergänzen ist das Ganze durch OnlineBeratung in allen Fragen zur öffentlichen Verwaltung per E-Mail.
Eine dritte Schnittstelle ist zwischen
den Verwaltungen gegeben. Die digitale Revolution hilft, Arbeitsprozesse
transparenter zu machen, sie fördert
2
aber auch den Informations- und
Leistungsaustausch zwischen den unterschiedlichen Behörden.
Schließlich bleibt die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und ihren Beschäftigten, insbesondere dann, wenn
es um den Austausch von Informationen und Leistungen geht, die den Beschäftigten helfen, ihre Arbeit effizienter zu verrichten.
Für die öffentliche Hand läßt sich der
Erfolg einer derartigen E-GovernmentStrategie nach fünf Kriterien beurteilen: Qualität, Effizienz, Mitarbeiterzufriedenheit, Kundenzufriedenheit (d.
h. Zufriedenheit des Bürgers und der
Wirtschaft) sowie Kosteneinsparungen.
Die Qualität der durch die öffentliche
Verwaltung bereitgestellten Leistungen
steigt durch praktizierte Bürgernähe in
Form von standardisierten, transparenten und schnellen Arbeitsprozessen,
aber auch durch Möglichkeiten der Mitbestimmung von Seiten der Bürger.
Damit einher geht auch eine höhere
Effizienz, denn der Verwaltungsapparat wird genau auf die tatsächlichen
Bedürfnisse der Bürger abgestimmt, und
die elektronischen Abläufe bieten die
Möglichkeit einer stärkeren Fokussierung der Arbeit der Mitarbeiter in
der Verwaltung auf die beratungsbedürftigen im Gegensatz zu den standardisierten Vorgängen. Dadurch kann
auch die Mitarbeiterzufriedenheit
steigen, denn lästige Routinearbeiten
fallen weg. Die Arbeitsabläufe sind klarer definiert und von Bürgerseite gibt es
weniger Beschwerden auf Grund der
steigenden Kundenzufriedenheit. Die
Bürger können sämtliche Behördengänge schnell, effizient und bequem
von zu Hause abwickeln. Wartezeiten
an Schaltern fallen weg, ebenso wird die
Bearbeitungszeit von Anträgen deutlich verkürzt. Die Bürger haben bei
Interesse zusätzlich die Möglichkeit,
die Verwaltung und das politische Leben aktiv über das Internet mitzubestimmen, so dass das Gefühl verringert
wird, dass an ihnen vorbei entschieden
wird.
4/00 2 18
Zusammenfassend ergeben sich auch
beträchtliche Kosteneinsparungen.
Der Aufwand und die Kosten, die durch
die Lagerung von Akten entstehen,
werden merklich reduziert. Durch gemeinsame Warenbestellungen ergeben
sich niedrigere Kosten bei der Beschaffung, durch Schaffung eines Netzwerkes kommt es zum einen zu einer gleichmäßigen Kapazitätsauslastung, zum anderen können Informationen schneller
kommuniziert werden, was wiederum
Arbeitszeit einspart. Schließlich garantiert eine Ausrichtung auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bürger eine
geringstmögliche Verschwendung von
Ressourcen.
So attraktiv die Idee von der digitalen
Verwaltung klingen mag, so groß sind
die Herausforderungen bei der tatsächlichen Umsetzung. Es müssen
hierfür eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Diese lassen sich untergliedern in rechtliche, technische, organisatorische und finanzielle.
68 Prozent aller Städte sehen nach der
PwC-Studie die schleppende Anpassung
der rechtlichen Rahmenbedingungen als großen Hinderungsgrund für
den weiteren Ausbau ihres elektronischen Dienstleistungsangebotes. Hier
sind vor allem die Problematik mit der
digitalen Signatur wie auch die verfassungsrechtlichen Probleme mit
Volksentscheiden und Wahlen online
zu nennen. Der Aufbau einer Administration-to-Business-Plattform wirft hingegen kaum rechtliche Probleme auf.
Technisch gesehen ist die Umsetzung
einer solchen Strategie an die Einführung bestimmter sicherheitstechnischer
Standards gekoppelt. So müssen bestimmte Verschlüsselungsverfahren eingeführt und Server vor unberechtigten
Zugriffen geschützt werden, damit persönliche Daten auf dem Weg durch das
Internet geschützt sind.
Organisatorisch gesehen fällt auf, dass
gemäß der PwC-Studie 66 Prozent der
Städte einen Mangel an qualifiziertem
Personal beklagen. Eine forcierte è
ç IT-Ausbildung ist somit ergänzend
notwendig, um die Verwaltung für das
21. Jahrhundert fit zu machen. Zudem
müssen für den Bürger möglichst
flächendeckende Internetzugangsmöglichkeiten gewährleistet sein. Dabei
sind u.a. Kioskterminals denkbar, die
eine öffentliche, für jeden zugängliche
Online-Plattform schaffen und die wichtigsten Dienstleistungen bündeln.
Schließlich ergibt sich Handlungsbedarf bei der Finanzierung einer solchen digitalen Revolution in der öffentlichen Verwaltung. So beklagen 77 Prozent der Städte die knappen Kassen der
öffentlichen Hand. Hier sind innovative Finanzierungsmodelle gefragt wie
beispielsweise Public-Private-Partnerships. Ein in dieser Hinsicht vom deutschen Städtetag als vorbildlich eingestuftes Modell ist das Berliner Stadtportal berlin.de.
Bei berlin.de handelt es sich um das
offizielle Eingangsportal zur Stadt
Berlin. In einer öffentlichen Ausschreibung durch den Berliner Senat Mitte
der 90er Jahre hatten sich eine Reihe
von Unternehmen für die Ausgestaltung eines derartigen Stadtportals beworben. Schließlich hatte ein Konsortium aus debis und der Berliner Volksbank mit ihrem Konzept den Zuschlag
erhalten. So wurde 1998 die berlin.de
new media GmbH gegründet.
Die Idee der Public-Private-Partnership ist die folgende: Die öffentliche
Hand, in diesem Fall das Land Berlin,
gewährt exklusiv die Nutzung der
Domain berlin.de für den Aufbau eines
Stadtportals und stellt die gesamten Inhalte der öffentlichen Verwaltung für
dieses Stadtportal zur Verfügung. Als
Gegenleistung übernimmt die berlin.de
new media GmbH die komplette finanzielle, technische und organisatorische
Umsetzung. Konkret sind die Rechte
und Pflichten der Partner in einem sogenannten Betreibervertrag geregelt:
Der Berliner Senat übernimmt die redaktionelle Verantwortung für den gesamten Online-Auftritt der Verwaltung.
Es erfolgt eine dezentrale Pflege der
Inhalte durch die jeweils zuständige
Stelle. Die Landesredaktion in der
Senatskanzlei koordiniert dabei die
Aktivitäten innerhalb der Verwaltung.
Die berlin.de new media GmbH stellt
die technische Infrastruktur bereit, hat
die redaktionelle Verantwortung für alle
kommerziellen Inhalte, stellt Querschnittsfunktionen wie Online-Zahlungsmöglichkeiten und digitale Signatur bereit, finanziert komplett sowohl
den Aufbau als auch den Betrieb der
Plattform und übernimmt die Vermarktung von berlin.de.
Im Rahmen dieser Public-PrivatePartnership werden verschiedene Ziele
gemeinsam umgesetzt. Der Senat bekommt den gewünschten Online-Auftritt der öffentlichen Verwaltung, er
fördert die lokale Wirtschaft und steigert die Attraktivität des Standortes
Berlin. Lokale Unternehmen gewinnen
so eine neue Präsentationsplattform,
zusätzliche Vertriebswege und neue
Möglichkeiten der Business-to-Business- als auch der Business-toConsumer-Kommunikation. Der private Nutzer erhält kostenlose Dienste wie
eine @berlin.de E-Mail-Adresse und
den Zugang zu einer Reihe von
Mehrwertdiensten. Er hat Zugriff auf
ein umfassendes und übersichtliches
Gesamtangebot in Form eines umfassenden Stadtinformationssystems.
Dabei eröffnen sich ihm sukzessive interaktive Möglichkeiten in verschiedenen Bereichen, so z. B. in der Verwaltung, beim Online-Einkauf etc.
Schließlich führt der Betreiber alle Interessen zusammen und bietet unterschiedliche Dienstleistungen für die verschiedenen Zielgruppen. Dabei erstellt
er ein nutzerorientiertes, aktuelles und
attraktives Angebot.
Das Beispiel berlin.de zeigt den Erfolg
einer solchen Public-Private-Partnership: Berlin.de ist das mit Abstand umfangreichste und meistgenutzte offizielle Stadtportal. Ca. 500 Unternehmen
arbeiten bereits mit berlin.de zusammen und ca. eine Million Besucher erzeugen über sechs Millionen Seitenabrufe pro Monat. Im Bereich Verwaltung
4/00 2 19
weist berlin.de mehr als 100 Auftritte
auf.
Public-Private-Partnerships können
somit ein wertvoller Baustein zur Umsetzung einer nationalen E-Government-Strategie sein. Wir arbeiten daran
mit und für die Berliner Verwaltung.
Gerade deshalb freuen wir uns auf Ihre
Anregungen und Kritik.
THOMAS KUHLOW
berlin.de new media GmbH & Co. KG
Kontakt: [email protected]
http://www.berlin.de/
u
Deutsche Städte im
Netz: Hindernisse auf
dem Weg zum
virtuellen Rathaus
Aktuelle Umfrage von
PricewaterhouseCoopers und dem
Deutschen Städte- und
Gemeindebund: Strategiedefizite,
unklare rechtliche
Rahmenbedingungen und
finanzielle Engpässe behindern
die Einführung virtueller
Verwaltungen.
Die deutschen Städte erwarten von der Einführung des
Internet in ihrer Verwaltung
mehr Effizienz, Transparenz und
Bürgernähe. Nur jede zehnte Stadtverwaltung verfügt jedoch über eine Strategie auf dem Weg zum virtuellen Rathaus. Hier liegt derzeit die größte Herausforderung für eine erfolgreiche
Umsetzung von Internet-Projekten in
deutschen Kommunen.
Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie mit dem Titel „Die Zukunft
heißt E-Government: Deutschlands
Städte auf dem Weg zur virtuellen Verwaltung“, die das weltweit tätige
è
7
ç Prüfungs- und Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers gemeinsam mit dem Deutschen Städteund Gemeindebund im Mai und Juni
2000 durchgeführt hat. Im Vorfeld der
Weltkonferenz URBAN 21 zur Zukunft
der Städte, die unter Schirmherrschaft
der Bundesregierung vom 4. bis 6. Juli
2000 in Berlin stattfand, befragten Experten von PricewaterhouseCoopers
und dem Deutschen Städte- und
Gemeindebund die 200 größten deutschen Städte zur aktuellen und zukünftigen Entwicklung ihrer Electronic
Government-Projekte. „Dass 88 Stadtverwaltungen den umfangreichen Fragebogen beantwortet haben zeigt, welch
hohen Stellenwert deutsche Städte dem
Ausbau ihres E-Government-Angebotes beimessen“ kommentiert Dr.
Thomas Paulsen, verantwortlich für die
Strategieentwicklung Public Sector bei
PricewaterhouseCoopers die rege Beteiligung. Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes, betont die Bedeutung des Internet für deutsche Kommunen: „E-Government führt zu einem neuen Schub der Verwaltungsmodernisierung in Deutschland.
Die Städte und Gemeinden, die den
direkten Bürgerkontakt haben, spielen
dabei eine immer größere Rolle“.
Behörden online: viel Optimismus,
wenig Strategie
Angaben über eine ausformulierte EGoverment-Strategie. 67 Prozent haben kein Finanzierungskonzept und
lediglich elf Prozent haben bis heute
eine eigene Personalplanung für ihre
Internet-Aktivitäten ausgearbeitet.
Höchste Priorität in den nächsten zwei
Jahren räumen die Städte vor allem der
inhaltlichen Optimierung ihrer Webseiten (90 Prozent) und dem Download
von Formularen ein (86 Prozent). „Politiker und Verwaltungsbeamte laufen
Gefahr, sich von der gegenwärtigen
Internet-Euphorie anstecken zu lassen
und nur auf kurzfristige Erfolge zu
setzen.
Ohne strategische Planung und ein effektives Risikomanagement drohen die
bislang getätigten Investitionen in technische Infrastruktur und personelle Ressourcen jedoch zu verpuffen, bevor
mögliche Rationalisierungseffekte eintreten können“, so Thomas Paulsen.
Konzepte zur Finanzierung
und Personalentwicklung gefragt
Als größten Hinderungsgrund beim
weiteren Ausbau ihres elektronischen
Dienstleistungsangebotes nennen die
Städte neben der schleppenden Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen (68 Prozent) und dem
Mangel an qualifiziertem Personal (66
Prozent) vor allem die knappen Kassen
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen
eine deutliche Lücke hinsichtlich der
mit E-Goverment verbundenen Erwartungen der Städte und ihrem tatsächlichen Vorgehen beim Aufbau der OnlineBehördendienste. Zwar ist die überwiegende Mehrheit der Städte davon überzeugt, dass die virtuelle Verwaltung,
sprich E-Government, das Dienstleistungsangebot und die Arbeitsweise
der öffentlichen Hand drastisch verändern sowie Bürgernähe und Transparenz der Verwaltung deutlich verbessern wird. Ein umfassendes und langfristiges Strategiekonzept zum Aufbau
einer solchen Verwaltung fehlt jedoch
den meisten. Nur zwölf Prozent der
befragten Städte verfügen nach eigenen
2
der öffentlichen Hand (77 Prozent).
Finanzielle Engpässe, so Helmut Mies,
bei PricewaterhouseCoopers verantwortlich für E-Government, lassen sich
jedoch durch gezielte Maßnahmen beseitigen. So könnten Restrukturierungen
im Back-Office der Verwaltungen und
eine konsequente Zusammenarbeit von
Verwaltung und Wirtschaft erhebliche
Einsparungen bringen. Noch schrecken
die meisten Städte offenbar vor einer
Kooperation mit privaten Investoren
zurück, wie sie sich zum Beispiel im
gemeinsamen Betrieb (Joint Venture)
eines Rechenzentrums anbieten würde.
Auch der Gedanke, über EGovernment-Dienstleistungen neue
Einnahmen zu generieren, ist den meisten deutschen Städten fremd. Ein Beispiel hierfür wären Werbebanner auf
den städtischen Internet-Seiten. Nur 32
Prozent der Kommunen haben bereits
Konzepte zur Integration von EGovernment-Lösungen in elektronische
Markplätze entwickelt. Von Bedeutung
sind in diesem Zusammenhang auch
Personalentwicklungsdefizite und der
Mangel an qualifiziertem Personal.
Personalentwicklung wird zu einem der
Schlüsselfaktoren für eine schnelle und
wirkungsvolle Umsetzung der virtuellen Verwaltung in Deutschland.
Erwartungen der Bürger
kaum bekannt
Auch mangelndes Wissen über Wünsche und Präferenzen der Bürger steht
einer langfristig erfolgreichen Umsetzung von E-Government im Weg. Zwar
werten 87 Prozent der befragten Städte
die Verbesserung des eigenen Image
und eine deutlich bürgernähere Stadtverwaltung (81 Prozent) als besonders
positive Effekte von E-Government.
Die wenigsten Städte sind jedoch
darüber informiert, was der Bürger vom
Online-Angebot seiner Stadtverwaltung
erwartet, 89 Prozent tappen hier im
Dunkeln. Die Einführung EDV-gestützter Kundenmanagement-Systeme
und eine systematische Marktforschung,
wie in der Privatwirtschaft längst üblich, könnte hier Abhilfe schaffen. è
4/00 2 20
ç
Verwaltungen ans Netz - wo
bleiben die Internet-Anschlüsse?
Eine wesentliche Voraussetzung dafür,
dass öffentliche Verwaltungen den Sprung
in die Informationsgesellschaft bewältigen können, ist die Ausstattung der Arbeitsplätze mit modernen Kommunikationsmedien. Tatsächlich haben
in 69 Prozent der Städte nicht einmal ein
Viertel aller Mitarbeiter einen InternetAnschluss mit E-Mail-Zugang.
Eine einheitliche E-GovermentStrategie für Deutschland
89 Prozent der befragten Städte halten
eine übergreifende Koordination zwischen
den Kommunen für besonders wichtig,
80 Prozent wünschen sich für EGovernment-Lösungen überregionale
Standards. Eine besondere Rolle spielt
dabei die Harmonisierung der rechtlichen
Rahmenbedingungen, so in erster Linie
Regelungen zur digitalen Signatur, die nur
sieben Prozent für ausreichend halten.
Während Länder wie Großbritannien oder
Australien längst nationale Strategiepläne
vorgelegt haben, befürchten 50 Prozent
der Städte, dass Deutschland durch mangelnde Kooperation von Bund, Ländern
und Gemeinden im internationalen Vergleich weiter zurückfallen könnte.
72 Prozent sind aus diesem Grund der
Meinung, dass Deutschland eine nationale E-Goverment-Strategie benötigt. „Die
zügige Anpassung der rechtlichen
Rahmenbedingungen, eine umfassende
Anbindung der öffentlichen Verwaltung
an das Internet und die Koordination
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden - all das sind Aufgaben, die im Rahmen eines solchen Strategiekonzeptes systematisch und gezielt angegangen werden
könnten“, so die Experten von
PricewaterhouseCoopers.
Im Internet finden Sie uns unter:
www.pwcglobal.com/de
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Dr. Thomas Paulsen PwC Deutsche Revision/PricewaterhouseCoopers
Strategieentwicklung Public Sector Tel.:
030/3496-8931 Fax: 030/3496-6543
[email protected] u
e-government Verwaltung online
E-Business, E-Commerce, EDemocracy und nun EGovernment: die Öffentliche
Verwaltung ist Teil der „eWelt“ geworden, die uns seit einiger
Zeit mit den Visionen einer „neuen
Gesellschaft“ beschäftigt.
Ganz so neu sind diese Vorstellungen
übrigens nicht. Bereits in ihrem Wahlkampf 1992 haben Clinton und Gore
unter der Überschrift „National Information Infrastructure“ die Vision einer
Gesellschaft beschrieben, die mit Hilfe
der Informationstechnik besser leben
und arbeiten werde. Heute werden weltweit hohe Erwartungen an einen umfassenden Einsatz der Informationstechnik in allen Lebensbereichen formuliert. Die Bundesregierung hat am
20. September dieses Jahres eine egovernment-Initiative verkündet und
sich selbst verpflichtet, bis zum Jahr
2005 alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online anzubieten. Dabei strebt sie ein gemeinsames Vorgehen mit den Ländern an.
Was ist e-Government?
Unter Electronic Government wird im Folgenden verstanden die Durchführung von Prozessen der Öffentlichen Willensbildung, der Entscheidung und der Leistungserstellung in Politik, Staat und Verwaltung unter sehr intensiver Nutzung der Informationstechnik (GI,
VDE – Memorandum Herbst 2000))
Diese Sicht geht deutlich über das hinaus, was heute als „Präsenz der Öffentlichen Verwaltung im Internet“ allgemein wahrgenommen wird und beschreibt einen umfassenden politischen,
organisatorischen und technischen Ansatz. Verbunden ist damit sowohl die
Erwartung von erheblichen qualitativen und quantitativen Veränderungen
und Verbesserungen in vielen Lebensbereichen als auch die konkrete Vorstellung zu strukturellen Veränderungen in der Verwaltung.
4/00 2 21
„Die Informationstechnik ist zum wichtigsten Mittel für die Modernisierung
von Staat, Politik und öffentlicher Verwaltung geworden“ - so die Autoren
des Memorandums. Ist sie das wirklich?
Oder ist sie „nur“ ein mittlerweile
unverzichtbarer „Verstärker“ für den
Umbau von Verwaltungsprozessen und
die Bereitstellung neuer Dienste?
Über die Möglichkeiten und Grenzen
der Entwicklung gibt es wohl zu recht
sehr unterschiedliche Meinungen und
Auffassungen. Was für die einen die
Chance zu Veränderung ist, stellt sich
für andere angesichts vieler realer gesellschaftlichen Probleme eher als Aufbau einer Scheinwelt dar. Zu einer Auseinandersetzung mit dem Thema gibt es
allerdings keine Alternative. Sei es, um
die positiven Möglichkeiten zu fördern,
sei es, um möglichen negativen Wirkungen rechtzeitig entgegenzutreten.
Vieles spricht dafür, die Chancen dieser
Entwicklung umfassend zu nutzen.
Dabei kann der Einstieg in die Welt des
„e-government“ nicht „einfach so“ geschehen. Er muß gewollt, geplant, gesteuert und erlernt werden.
Ein Blick in Internet
Was ist dran an dieser Mischung aus
Visionen, politischen Vorgaben, realer
Veränderung und – zumindest in Teilen
auch - Begriffshuberei? Was ist
Electronic Government heute? Wohin
bewegen wir uns auf dem „Weg in die
Informationsgesellschaft“?
Den Stand der Dinge im Bereich egovernment erfährt man dabei am besten
im Internet selbst. Sie sollten an dieser
Stelle die Lektüre des Artikels für einige
Minuten unterbrechen. Eine kleine
Rundreise durch die deutsche und die
internationale Verwaltungswelt bringt
anschauliche Beispiele und mehr als
verbaler Erläuterungen.
Über 800 deutsche Städte sind
mittlerweile im Internet vertreten, hinzu kommen umfangreiche Angebote
auf Landes- und Bundesebene.
è
7
ç
Sehen Sie sich einmal in Berlin
(www.berlin.de), Bremen und Hamburg
um, besuchen Sie Dresden, Nürnberg,
Leipzig und Würzburg. Kleinere Gemeinden und Städte sind ebenfalls eine
Reise wert: Fredersdorf (bei Berlin),
Paderborn oder Flensburg.
Noch dominieren auf den Webseiten
öffentlicher Anbieter - das zeigen die
o.a. Beispiele ebenso wie repräsentative
Untersuchungen - mit über 80% die
reinen Informationsangebote. kommunikationsorientierte Dienste („Senden Sie uns eine E-Mail ...“) sind im
Kommen, echte interaktive Angebote
(„Beantragen Sie online...) noch die
Ausnahme. Aber: das Landeseinwohneramt Berlin stellt Ihnen bereits eine
ganze Reihe von Antragsformularen zur
Verfügung, in Paderborn können Sie
Bauzustandsanzeigen über das Internet
absenden, in Würzbürg die Anzeige einer öffentlichen Versammlung oder eines Aufzuges gem. §14 Versammlungsgesetz online vornehmen. Die Hansestadt Bremen annonciert den Einstieg
in 70 verschiedene interaktive Anwendungen - online-Zahlungen inklusive.
Vergleichen Sie die Angebote! Auch
Webseiten sind auf Kritik und Anregungen der Benutzer angewiesen.
Allerdings sollte dabei berücksichtigt
werden, dass wir gerade die erste Runde
eines 10 000 Meter–Laufs hinter uns
bringen. Sieger zu küren ist ebenso verfrüht wie Verlierer abzustempeln.
Das Ausland ist auch nur einen
Mausklick entfernt: In der Schweiz haben Sie die Gelegenheit, sich über Einkünfte und Abstimmungsverhalten der
Abgeordneten im Nationalrat zu informieren (www.politics.ch), New Yorker
Bürger können defekte Ampeln online
melden, in anderen ameri-kanischen
Städten ist die Meinung der Bürger zum
Haushaltsentwurf gefragt, der im
Internet verfügbar ist. Singapur bietet
Bürgern und Unternehmen einen ganzen Katalog von interaktiven Verfahren
an. Rund um die Welt ist e-government
im Vormarsch.
2
A propos rund um die Welt. Das
amerikanische Wirtschaftsministerium
hat im Herbst 1999 ermittelt, dass 60%
der Weltbevölkerung noch nie ein Telefonat geführt haben – vom Zugang zu
den neuen Medien erst ganz zu schweigen. Bei aller Euphorie über die Chancen neuer Medien sind wir – weltweit
wie in der eigenen kleinen Kommune –
gut beraten, uns gerade für Bereich der
Öffentlichen Verwaltung noch für eine
geraume Zeit das Phänomen des „Digital Divide“ vor Augen zu halten: die
Aufteilung der Bürger in solche, die den
Zugang zu den neuen Medien haben
und beherrschen und solche, die davon
abgeschnitten sind.
Das Beziehungsgeflecht von EGovernment
E-Government ist mehr als die on-linePräsenz der Verwaltung gegenüber dem
Bürger. Nach allgemeinem Verständnis
gehören zum diesem Bereich heute Informations-, Kommunikations- und
Transaktionsproszesse zwischen
•
•
•
Verwaltung und Bürger
(G2C)
Verwaltung und Wirtschaft
(G2B)
Verwaltung und Verwaltung
(G2G)
Im weiteren Sinne („E-Democracy“)
sind diesem Feld auch Kommunikationsprozesse zwischen
•
Bürgern und Bürgern
(C2C)
sowie zwischen Bürgern und Politik
zuzuordnen.
Das mittlerweile recht umfassende
Informationsangebot der Öffentlichen
Verwaltung haben Sie bei dem kleinen
Rundgang durch das Internet kennengelernt, die Ansätze zur „interaktiven
Verwaltung“ ebenfalls. Informationen
zum politischen Leben sind in vielen
Städten und Gemeinden auch bereits
vorhanden. Zu Ratssitzungen und
Bürgervertretungen sind Tagesordnung
4/00 2 22
und Unterlagen im Netz abrufbar (z.B.
Berlin-Wilmersdorf). Unter www.staatmodern.de lädt die Bundesregierung
Bürger ein, sich an der Diskussion über
aktuelle politische Themen zu beteiligen.
Auf europäischer Ebene ist der weitere
Weg bereits vorgezeichnet. Die Europäische Kommission hat auf der Tagung des Europäischen Rates am 19./
20. Juni 2000 in Feira unter dem Titel
„Eine Informationsgesellschaft für alle“
den Entwurf eines Aktionsplans vorgelegt, der für das Thema „Regierung am
Netz“ und den elektronischer Zugang
zu öffentlichen Diensten klare Ziele
formuliert.
In den Schlussfolgerungen des Lissabonner Gipfels wird dazu folgendes
gefordert:
•
•
Anstrengungen der öffentlichen
Verwaltungen aller Ebenen, um
die neuen Technologien für den
größtmöglichen Zugang zu Informationen zu nutzen.
Die Mitgliedstaaten sollten einen allgemeinen elektronischen
Zugang zu den wichtigsten
grundlegenden öffentlichen
Diensten bis 2003 sicherstellen.
Und im Detail:
•
•
•
•
Entwicklung eines koordinierten Konzepts für Informationen des öffentlichen Sektors,
auch auf europäischer Ebene
(Ende 2000)
Einrichtung europaweiter Portale für interaktive öffentliche
Dienste (Mitte 2001)
Grundlegende öffentliche Daten im Netz (einschl.Rechts- und
Verwaltungsinformationen, Information über kulturelle Ereignisse, Umwelt- und Verkehrsinformationen) (Ende 2002)
Vereinfachung der netzgestützten
Verwaltungsverfahren für Unternehmen (z.B.
Schnellverfahren für die Firmengründung) (Ende 2002) è
ç Mit der Bereitstellung interaktiver
Verfahren ist dabei eine neue Dimension des online-Auftritts der Verwaltung
eröffnet. Es wird rasch deutlich, dass
der Zugang zu Verwaltungsprozessen
auf einer interaktiven Plattform weit
mehr ist als das bloße Hinzufügen eine
neuen Oberfläche.Vorteile für Bürger
und Verwaltung sind offenkundig: Unabhängigkeit von Ort und Zeit, Beschleunigung von Verfahren, Vermeidung von Medienbrüchen. Aber: dies
bedeutet oft einen erheblichen Eingriff
in laufende Verwaltungsprozesse. Eine
Vielzahl organisatorischer, technischer
und auch rechtlicher Aspekte muss beachtet werden.
Media@com - das Pilotprojekt für
die interaktive Verwaltung
Das Bundesministerium für Wirtschaft
hat mit der Förderung der Projekts
Media@com die Initative ergriffen, um
in einem Pilotprojekt alle Aspekte der
mediengestützen Bereitstellung von
Verwaltungsdienstleistungen zu untersuchen und beispielhaft für andere zu
lösen.. 10.000 Bremerinnen und Bremer sollen in den kommenden Monaten
mit Signaturchipkarten ausgestattet
werden, um diesen neuen „bremeronline-service“ zu nutzen (www.bremen.de).
Bis Ende 2002 werden über 70
Geschäftsvorfälle realisiert sein. Wichtig ist dabei vor allem die Schaffung von
Rahmenbedingungen für den interakiven Verwaltungsgang: unter anderem soll die Realisierung der digitalen
Signatur, von Online-Zahlungsverfahren, von Standards für neue
Dienste und Datenformate vorangetrieben werden. Das Deutsche Institut für
Urbanistik (www.difu.de) ist mit der
Begleitforschung für das Projekt beauftragt und soll die Übertragbarkeit der
Ergebnisse sicherstellen. Auch Berlin
wird sich an diesem Projekt orientieren.
Online-Wahlen
Noch etwas utopisch mutet die Vorstellung an, auch Wahlen über das Internet
abzuhalten. Doch die Anfänge sind gemacht. An der Hochschule Bremer-
haven sollen jetzt Wahlen für alle Gremien online durchgeführt werden – als
Pilotprojekt für die gesamte Bundesrepublik. In Kalifornien will die
„California Internet Voting Initiative“
bereits bei allen politischen Wahlen die
Stimmabgabe per Internet durchsetzen.
Können Sie sich vorstellen, dass die
nächsten Abgeordnetenhauswahlen in
Berlin über das Internet stattfinden?
Beschaffungswesen online
„Government to Business (G2B)“: weniger in der allgemeinen Öffentlichkeit,
aber umso mehr in der Fachpresse werden die vielfältigen Beziehungen zwischen Verwaltung und Wirtschaft im
Hinblick auf den Einsatz neuer Medien
und vor allem des Internets diskutiert.
Mit hohem Erwartungswert ist dabei
das elektronische Ausschreibungs- und
Beschaffungswesen versehen. Die Bundesregierung hat das Volumen der jährlich vom Öffentlichen Bereich in
Deutschland am Markt bezogenen Güter und Dienstleistungen auf 400 Mrd.
DM beziffert. Alle „Beschaffer“ in der
Öffentlichen Verwaltung und die Anbieter und Lieferanten auf der Gegenseite wissen um die mit den jeweiligen
Prozessen verbundenen Aufwände.
Auch unter www.berlin.de kann man
bereits seit geraumer Zeit das Amtsblatt
mit allen Ausschreibungen online beziehen. Ein erster Schritt, aber der entscheidende „Kick“ fehlt noch: die in
vielen Fällen bereits digital aufbereiteten Ausschreibungsunterlagen mit den
meist ebenso erstellten Angeboten direkt zusammenzubringen. Neben den
technischen sind hier vor allem die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen unabdingbar.
Business to Business-Plattformen sind
im Unternehmensbereich eines der
größten Einsatzgebiete des e-Commerce. Für das Beschaffungswesen im
öffentlichen Bereich sind die ersten Piloten auch bereits vorhanden: die Baden-Württemberger Polizei beschafft
Ausrüstungsgegenstände über eine elektronische Plattform, im Krankenhausbereich bietet der Münchner start-up
4/00 2 23
GloMEDIX den Einkäufern erhebliche Preis- und Rationalisierungsvorteile
beim Einkauf auf einem „virtuellen
Marktplatz“ – inclusive einem vorteilhaften Logistikkonzept.
Vielleicht wird sich auch die Berliner
Verwaltung schon bald mit den Möglichkeiten von „reverse auctions“ beschäftigen: Anbieter wetteifern online
um das niedrigste Gebot für einen Auftrag.
Berlin im bundes- und weltweiten
Wettbewerb
Mit www.berlin.de verfügt die Stadt
mittlerweile über den bundesweit größten „kommunalen“ Internet- Server, das
Public-Private-Partnership Projekt hat
sich trotz einiger Startschwierigkeiten
bewährt. Dabei sind die Anforderungen besonders hochgesteckt: Wirtschaft,
Verwaltung, Kultur und Tourismus in
einem Stadtportal zu bündeln, dabei die
verflochtene Landes- und Bezirksebene
zu integrieren und ein auch wirtschaftlich tragfähiges Angebot aufzubauen.
Im besonders kritischen Berlin wird
dabei gern auf vorhandene Probleme
hingewiesen, wobei sich hin und wieder
der Vergleich aufdrängt, auch die
Düsseldorfer Landesregierung und
sämtliche Städte des Ruhrgebiets würden in einem Atemzug begutachtet
werden.
Zu berücksichtigen ist bei der
Berwertung des status quo, dass Berlin
- aus bekannten historischen Gründen in den 90er Jahren viel Zeit und Geld
aufzuwenden hatte, um zunächst einmal
die infrastrukturellen Voraussetzungen
für eine zukünftige „Interaktive Verwaltung“ zu schaffen. Noch vor zehn
Jahren rangierte Berlin im ITAusstattungsvergleich bundesdeutscher
Kommunen im unteren Drittel.
Mittlerweile sind diese Ausstattungsdefizite deutlich abgebaut worden.
Berlin verfügt mit dem Berliner Landesnetz (BeLa) und den zahlreichen lokalen Netzen über eines der größten è
7
ç deutschen Verwaltungsnetze. Als
Betreiber des Landesnetzes stellt der
Landesbetrieb für Informationstechnik
auch ein Grenznetz bereit, das für einen
sicheren Übergang in das Internet sorgt.
Es gilt nun, diese Ressourcen auch für
Anwendungen aus dem Bereich der interaktiven Verwaltung zu erschließen
und diese rasch auszubauen.
Auch hier hilft erst einmal ein Blick in
das verfügbare Angebot, um den Status-quo kennen zu lernen: schauen Sie
sich einmal bei der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung um, beim Landeseinwohneramt, in Wilmersdorf oder
Kreuzberg. Quer über Hauptverwaltung, nachgeordnete Behörden und
Bezirke ergibt sich ein vielfältiges Bild
von Angeboten, die an Inhalten und
ersten interaktiven Anwendungen gemessen, den Vergleich nicht scheuen müssen.
Die Verwaltung muss sich dabei der
Tatsache bewusst sein, dass das Internet
bei allem vorgelegten Entwicklungstempo auf absehbare Zeit noch ein Medium für nur einen Teil der Bevölkerung sein wird. Daher müssen auch
andere Formen der Nutzung neuer
Medien vorangetrieben werden. Das
Call-Center ist ein gutes Beispiel dafür,
wie auch der (telefonische) Zugang zur
Verwaltung mit hochwertigen Beratungs- und Auskunftdiensten verknüpft
werden kann - bei gleichzeitiger Entlastung der Sachbearbeitung in den Fachbereichen. Für die in allen Bezirken aufzubauenden Bürgerbüros gilt dies ebenso.
Trotzdem: gemessen an den oben beschriebenen Perspektiven des egovernment gibt es auch in Berlin noch
viele weiße Flecken. Verwaltung und
privater Partner müssen sich schon anstrengen, um im bundes- und weltweiten Wettbewerb der Online-Dienste mithalten zu können.
Im Projekt euro@berlin sind dazu viele
erfolgversprechende Ideen zusammengetragen worden, deren Umsetzung
Berlin nach vorn bringen kann - Informationen erhalten sie Senatsverwaltung
2
für Wirtschaft und Technologie. Aber für die Realisierung sind eben auch hier noch
die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.
Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Interaktiven Verwaltung in Berlin
Auch in der Berliner Verwaltung kann der Einstieg in die Welt des „e-government“
nicht „einfach so“ geschehen. Er muss - wie bereits eingangs festgestellt - gewollt,
geplant, gesteuert und erlernt werden. Erforderlich sind u.a.:
•
•
•
•
•
eine klare Formulierung von Zielen,
die Vereinheitlichung der IT-Infrastruktur,
die Bereitstellung von Plattformen und Diensten,
die Entwicklung interaktiver Anwendungen und
der wirtschaftliche Betrieb der Verfahren
„Das Land Berlin muss die Konzeption einer diensteorientierten Infrastruktur
erarbeiten und in seiner IT-Strategie festschreiben. Es muß durch geeignete
Plattformen, die Interoperabilität der Verfahren und die Wiederverwendung von
Diensten und Systemkomponenten organisieren“ (Prof. Mahr, TU Berlin)
Noch in diesem Jahr soll unter dem Dach des IT-Koordinierungsausschusses Berlin
(IT-KAB) eine Arbeitsgruppe „Interaktive Verwaltung“ eingerichtet werden, die
die Grundlagen für ein gemeinsames Vorgehen der Berliner Verwaltung in Sachen
e-government schaffen wird. Ein Erprobungsgesetz für die „Digitale Signatur“ ist
in Vorbereitung.
Die Senatsverwaltung für Inneres wird das Thema „e-government“ bei der anstehenden
Fortschreibung der IT-Strategie des Landes entsprechend berücksichtigen.
Und das Fazit?
Allmählich verzieht sich also der Nebel des Eröffnungsfeuerwerks über der
Gründungsfeier der „Neuen Ökonomie“. Zwar existiert das Internet bereits seit den
70er Jahren, aber das WorldWideWeb, auf dessen Entwicklung sich viele der hier
beschriebenen Erwartungen gründen, ist nun mal erst wenige Jahre alt. Und vieles
was wir bisher beobachten und diskutieren, steckt noch in den Kinderschuhen.
„Internet 2“ und „Mobile Dienste“ lassen nur ahnen, was da noch auf uns zukommt.
Für die Wirtschaft wie die Verwaltung beginnt das Alltagsgeschäft. Aus Visionen
sind Strategien zu entwickeln. Aus Erwartungen müssen Ziele, aus Ideen Planungen, aus spontanem Einstieg die professionelle Projektarbeit werden. Die erhofften
Effizienzsteigerungen bei der Erbringung von Dienstleistungen in elektronischer
Form sind auch für die Verwaltung nur zu erreichen, wenn in die Entwicklung von
E-Government gezielt investiert wird: konzeptionell, personell, finanziell und
strukturell.
Die Chancen sind groß, das hat dieser kleine Überblick sicher gezeigt. Sie können
und müssen genutzt werden.
Über den Erfolg wird auch hier nicht nur die Technik entscheiden. David Feeny,
Informatik-Professor in Oxford, bringt es auf den Punkt: „Die tatsächlichen Erfolgsfaktoren für erfolgreiches Informationsmanagement liegen in Personen, Verhaltensweisen, Prozessen und Strukturen“
KARL HEINZ LÖPER
4/00 2 24
u
Datennetzsicherheit in
der Berliner Verwaltung
In der Kleinen Anfrage Nr.
14/1042 wollte der Abgeordneten Frederik Over (PDS)
etwas über die Datennetzsicherheit in
der Berliner Verwaltung vom Senat wissen. Er fragte den Senat:
1. Welche Richtlinien existieren innerhalb der Berliner Verwaltung für die
Sicherheit in Informations- und
Kommunikationssystemen,
a)
b)
c)
Verschlüsselung von E-mail,
Verschlüsselung auf IPTransportebene,
Vorbereitung auf Signaturgesetzgebung?
SigG an die EU-Richtlinie wird derzeit
vom Bund vorgenommen und soll bis
Herbst diesen Jahres abgeschlossen sein.
Um diesen Prozess in der Berliner Verwaltung aus rechtlicher Sicht zu fördern, soll ein Erprobungsgesetz erarbeitet werden, in dem vorrangig die
Anforderungen und Randbedingungen
definiert werden, unter denen „einfache“ elektronische Signaturen von der
Verwaltung gleichwertig zu den bisher
vorhandenen Formvorschriften genutzt
werden können.
Zu 2.: Im Landesbetrieb für
Informationstechnik (LIT) werden folgende technische Infrastrukturelemente
eingesetzt bzw. sind in Planung:
•
2. Welche technischen Infrastrukturelemente für die Sicherung der Kommunikation innerhalb der Berliner Verwaltung existieren bzw. sind in Planung?
3. Durch welche externen Stellen wird
die Sicherheit der IuK-Systeme der
Berliner Verwaltung überprüft?
Die Antwort (Schlussbericht) auf die
Kleine Anfrage Nr. 1042 wurde im
Namen des Senats von Berlin wie folgt
beantwortet:
Zu 1.: Richtlinie zur Gewährleistung
der notwendigen Sicherheit beim ITEinsatz in der Berliner Verwaltung (ITSicherheitsrichtlinie) - Senatsbeschluss
1907/99 vom 5. Januar 1999.
•
Zu 1. a): Gegenstand keiner speziellen
Richtlinie; wird mit den Regelungen
unter 1. abgedeckt.
Zu 1. b): analog zu 1. a).
Zu 1. c): Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind durch das Signaturgesetz (SigG) und die Richtlinie der EU
zur elektronischen Signatur vorgegeben. Die erforderliche Anpassung des
•
Die übertragenen Daten aus
Internet, Grenznetz und MAN
sind dort, wo es notwendig ist,
durch „SafeGuard VPN“ kodiert und gegen Missbrauch und
Manipulation geschützt (Vertraulichkeit und Integrität). Die
Software bietet kryptografisch
sichere gegenseitige Authentisierung unter Verwendung von
X.509v3-Zertifikation und 1024
Bit RSA. Die Verschlüsselung
erfolgt mit 128 bit IDEA. Firma
Utimaco (Hersteller der Software) betreibt kein „Key
ESCROW“ (Schlüsselhinterlegung an Dritte).
Verschlüsselte Daten, die zum
Sicherheitsrechenzentrum des
LIT (SRZ) übertragen werden,
werden in den Verschlüsselungsgateways entschlüsselt.
Dort findet auch das Protokollieren aller laufenden Prozesse
statt (Nachweisbarkeit der Kommunikation). Daten, die das SRZ
verlassen, werden analog verschlüsselt und an den Empfänger weitergeleitet. Nur der Empfänger kann die Entschlüsselung
vornehmen.
Der Aufbau der verschlüsselten
Kommunikation und die Nutzung von VPN Schlüsseln (digitalen Zertifikaten) gewährleis4/00 2 25
•
•
ten die Authentizität der Daten
und der Kommunikation.
Zur sicheren Verwaltung von
digitalen Signaturen wird ein
Trust Center aufgebaut.
Sämtliche Zugriffe auf die Netzwerk- und Anwendungsebene
werden aufgezeichnet. Dazu
wurden in alle beteiligten Systemkomponenten Aufzeichnungsfunktionen integriert. Auf sämtlichen Verschlüsselungsgateways, Routern, Firewalls und
Servern werden generell alle
Zugriffe und Abbruchbedingungen in Log-Files gespeichert (Nachweisbarkeit der
Kommunikation).
Bei allen Netzübergängen werden
Firewalls zum Schutz der internen Netze
eingesetzt.
Zu 3.:
Außer bei DV-Verfahren mit
personalbezogenen Daten, bei denen der
Berliner Beauftragte für Datenschutz und
Akteneinsicht bei seinen Prüfungen die Aspekte der Verfahrens- und Datensicherheit
mit berücksichtigt, sind keine externen Stellen mit der Prüfung beauftragt.
Berlin, den 6. September 2000
In Vertretung
Rüdiger Jakesch,
Senatsverwaltung für Inneres
u
Open Source Software
in der Verwaltung
Die Kleine Anfrage Nr. 14/
1041 des Abgeordneten
Frederik Over (PDS) beschäftigte sich mit der Verwendung von open
source Software in der Berliner Verwaltung. Er frage den Senat:
1. Wo wird in der Berliner Verwaltung
welche open source Software seit wann
mit welchem Erfolg eingesetzt?
2. Wie viel Geld könnte das Land Berlin
durch den Einsatz von open
è
7
ç source Software (Linux, Star Office
etc.) an Lizenzgebühren (Microsoft bitte separat ausweisen) sparen, und was
spricht gegen den verstärkten Einsatz
von open source Software?
•
3. Für welche Software besitzt das Land
Berlin den Quellcode und kann somit
notwendige Erweiterungen oder Anpassungen selbst an Dritte beauftragen
und Sicherheitsüberprüfungen durchführen?
•
•
•
4. Wie viel Geld wird in der Berliner
Verwaltung jährlich für Softwarelizenzen ausgeben? Welche Hersteller
erhielten wie viel Geld für die Jahre
1989 - 1999 ?
5. Welche spezifischen Gründe sprechen für den Einsatz von Microsoft
linzenzierter Standardsoftware, so dass
sich die nicht unerheblichen Lizenzkosten rechtfertigen lassen ?
Die Antwort (Schlussbericht) auf die
Kleine Anfrage Nr. 1041 des Senats
lautet wie folgt:
Zu 1.: Bei der Beantwortung dieser
kleinen Anfrage wird für „Open Source
Software (OSS)“ (auch sog. „Freie Software“) als Begriffsdefinition zu Grunde
gelegt, dass sie sich im Wesentlichen
durch folgende drei charakteristische
Merkmale auszeichnet:
•
•
Sie liegt in einer für den Menschen lesbaren und verständlichen
Form vor. In der Regel handelt es
sich bei dieser Form um die Quelltexte einer höheren Programmiersprache, beispiels-weise C, C++,
Pascal oder ähnliche.
Sie darf beliebig kopiert und weitergegeben werden. Für Freie Software gibt es keine Nutzungsbeschränkungen, weder bezüglich
der Anzahl der Benutzer noch
bezüglich der Anzahl der Installationen. Mit der Ver-vielfältigung
und der Verbreitung Freier Software sind auch keine Zahlungsverpflichtungen gegen einen
Lizenzgeber verbunden.
2
Sie darf verändert und in veränderter Form weitergegeben werden. Freie
Software „lebt“ (unter Wahrung der Urheberrechte der Autoren) förmlich
von der aktiven Beteiligung der Anwender an deren Entwicklung.
Generell haben sich für OSS folgende wesentlichen Einsatzfelder herauskristallisiert:
IT-Kommunikation speziell im Internet,
Betriebssysteme und generelle Werkzeuge (z. B. Programmiersprachen),
Standardanwendungssoftware (z. B. Texteditoren).
Diese Anwendungspalette findet sich auch beim Einsatz der OSS in der Berliner
Verwaltung. Die nachfolgenden Zahlen beruhen zum einen auf einer Auswertung
der neuesten IT-Bestandszahlen des Abgeordnetenhausinformationssystem (A.I.S)
und zum anderen auf aktuellen Angaben des Landesbetriebs für Informationstechnik (LIT) zu den SAZ/LAZ-Systemen als Bestandteil der zentralen ITInfrastruktur. Vor dem Hintergrund dieser flächendeckenden und zeitnahen Einsatzzahlen erscheint es - insbesondere wegen des damit verbundenen Zeit- und
Personalaufwands - vertretbar, auf eine gesonderte verwaltungsweite Umfrage zur
weitergehenden Datenerhebung zu verzichten.
Zum erstgenannten Einsatzfeld (IT-Kommunikation und Inter-/Intranet) hat der
LIT folgende Angaben aufbereitet:
Produktname
apache
squid
ssh
webmin
gzip
perl
ghostview
monitor
lsof
Einsatzbereich bzw. -zweck
Anzahl
Internetdienste
Web-Server
Proxy-Server
Hilfe zur Systemadministration
Verschlüsselte Verbindung zur
Fernadministration
Pflege des Domain Name System
Komprimierung
Bearbeitung von Zeichenketten
Anzeige von Postscript-Ausgabedateien
Anzeige der Systemauslastung
Anzeige der geöffneten Dateien
45
32
ca.
120
32
45
45
27
10
6
Der genaue Einsatzbeginn pro Produkt lässt sich nicht festlegen, diese SoftwareKomponenten sind von Anfang an (1994) mit zunehmender Verbreitung im SAZ/
LAZ-System im Einsatz.
Nach dem A.I.S. wird das OSS-Betriebssystem LINUX in den Bezirksämtern
Wedding, Prenzlauer Berg, Kreuzberg und Hellersdorf sowie in der Senatsverwaltung für Justiz eingesetzt. Da das Textverarbeitungssystem StarOffice mit
seiner OSS-Version noch nicht verfügbar ist (Internet-Ankündigungen des künftigen Distributors „OpenOffice“ einer Ausgründung der Fa. Sun Microsystem
sprechen von Mitte Oktober 2000), entfallen zu diesem Feld die konkreten
Einsatzzahlen.
Zu 2.: Das Kriterium „frei“ bei OSS bedeutet Freiheit im Sinne von unbeschränkter
Vervielfältigung, Weitergabe und Veränderbarkeit, nicht aber im Sinne von kostenfrei, Freie Software darf für Geld verkauft werden, allerdings unter der Auflage, dass
der Quellcode mit enthalten sein muss. Die zentrale wirtschaftliche
è
4/00 2 26
ç Bedeutung „freier“ Software liegt
somit in ihrem Gebrauchswert, nicht so
sehr in den gesparten Lizenzgebühren.
Die Total Cost of Ownership (TCOI ist
auch bei „freier“ Software nicht Null.
Das lässt sich schon daraus ablesen,
dass einzelne Anbieter für Server-Lizenzen des Betriebssystems LINUX
400 DM bis 500 DM verlangen, von
notwendigen begleitenden Unterstützungs- und Supportleistungen abgesehen.
Angesichts des derzeitigen Ausstattungsgrads der Berliner Verwaltung mit „geschlossener Software“ kann nicht davon
ausgegangen werden, dass ein seriöser
Wirtschaftlichkeitsvergleich lediglich
auf der Basis der Lizenzgebühren vorgenommen werden könnte. Vielmehr
kommt eine im Auftrag des Innenministeriums des Landes BadenWürttemberg kürzlich erstellte Studie
zum Einsatz der OSS in der dortigen
Landesverwaltung zu dem Schluss, dass
„(es) leider ... heute noch keine umfassende Analyse (gibt), wie die TCO von
Open Source Software im Verhältnis zu
anderen Systemen tatsächlich aussieht.“
Außerdem konstatiert die Studie, dass
„es ... auf der Hand (liegt), dass eine
Öffnung hin zu OSS auch Kosten erzeugen wird. Den größten Anteil daran
werden Schulungen und Beratungsleistungen einnehmen“. Zum Aspekt
Wirtschaftlichkeit führt die Studie aus,
dass „eine generelle Annahme der Wirtschaftlichkeit bei Einsatz von OSS ...
wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen im Einzelfall nicht sachgerecht (ist).“ Es wird vielmehr darauf
verwiesen, dass „mit den bekannten
Methoden (der Wirtschaftlichkeitsberechnung) dem zu erwartenden Nutzen die einmaligen und laufenden Kosten gegenübergestellt werden (müssen).
Bei den einmaligen Kosten können dabei
erfahrungsgemäß die Umstellungskosten, d. h. die Kosten der Datenübernahme, die Aus- und Fortbildungskosten für das Systempersonal sowie
etwaige Schulungskosten für Anwender
von erheblicher Bedeutung sein.“
Vor dem Hintergrund dieser generellen
Aussagen zu Wirtschaftlichkeits-
aspekten beim OSS-Einsatz muss der
Annahme widersprochen werden, die
Berliner Verwaltung vernachlässige auf
diesem Sektor wesentliche Einsparpotentiale. Außerdem wäre es nach
Auffassung des Senats von Berlin
angesichts des vorstehend dargestellten
derzeit noch relativ speziellen Einsatzspektrums von OSS wenig sachgerecht,
die Gesamtheit der Lizenzausgaben bzw.
die Ausgaben an einen speziellen Lizenzgeber als Maßstab für Wirtschaftlichkeitsvermutungen heranzuziehen. Im
übrigen ist darauf zu verweisen, dass
das Land Berlin über den LIT dem
Microsoft-Select-Vertrag beigetreten ist
und dadurch eine Vielzahl von Microsoft
Produkten (rd. 60 im Client-Bereich
und rd. 50 im Server-Bereich) zu Vorzugskonditionen beschafft, für die es
bei OSS (noch) kein entsprechendes
Alternativangebot gibt. Nach den Unterlagen des LIT betrugen die Umsätze
aus diesem Landeslizenzvertrag im Jahre 1999 rd. 6,2 Mio. DM. In dieser
Summe nicht enthalten sind die bei
Neu- oder Ersatzbeschaffungen anfallenden Kosten für die benötigten Betriebssysteme; diese sind in den jeweiligen Hardware-Kaufverträgen mit enthalten.
Zu dem Einsatz von LINUX in der
Berliner Verwaltung hat die Senatsverwaltung für Inneres bereits in ihrem
Bericht an den UA-KIT vom 25.03.1999
umfassend Stellung genommen. In diesem Bericht wird zu den Vor- und
Nachteilen von LINUX im Vergleich
zu Windows u. a. festgestellt:
•
•
„Unter dem Aspekt eines wirtschaftlichen IT-Einsatzes ist
besonders das gute Preis-Leistungs-Verhältnis positiv zu bewerten. Dies gilt ebenso für die
hohe Laufzeitstabilität, die u. a.
zu einem geringeren Administrationsaufwand und damit zu
einem grundsätzlich geringeren
Personalbedarf führt.
Erhebliche negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit
entstehen durch den bei einer
Umstellung von Windows NT
4/00 2 27
•
•
•
auf LINUX absehbaren hohen
Schulungsaufwand. Der gravierendste Nachteil dürfte aber
zurzeit in dem mangelnden
Investitionsschutz bestehen, der
durch die derzeit nicht vorhandene direkte Ablauffähigkeit von
Windows-orientierter Standardsoftware unter LINUX und die
insgesamt ungenügende Verfügbarkeit von anwendungsorientierter Software verursacht
wird.
Wegen der o. a. unzureichenden
Standardisierung von LINUX ist
die notwendige Portabilität von
Anwendungen auf Basis einheitlicher, standardisierter Schnittstellen derzeit nicht ausreichend
gesichert. Solange diese Standardisierung nicht gewährleistet
ist, besteht die reale Gefahr, dass
am Markt von den einzelnen
Herstellern unterschiedliche,
miteinander nicht vollständig
kompatible LINUX-Systeme angeboten werden und damit der
Vorteil der eigentlich vorhandenen Herstellerneutralität effektiv nicht genutzt werden kann.
Die derzeit erst schrittweise verfügbaren grafischen Benutzungsoberflächen entsprechen
noch nicht den im Land Berlin
etablierten Anforderungen an
einen ergonomischen IT-Einsatz.
Die derzeit vorhandenen Support- und Vertriebsstrukturen
sind vor allem i. S. einer ganzheitlichen Lösungskompetenz
und umfassender Vor-Ort-Unterstützung für die Verwaltung
nicht ausreichend.
Zusammenfassend ergibt sich, dass ein
kurzfristiger, umfassender und produktiver Einsatz von LINUX in der Berliner Verwaltung derzeit noch nicht sinnvoll und wirtschaftlich realisierbar ist.
Dies schließt den Einsatz in spezifischen Anwendungsfällen nicht aus.“
An dieser grundsätzlichen Einschätzung
hat sich zum jetzigen Zeitpunkt
è
7
ç
nichts geändert. Der Senat von
Berlin wird allerdings die Entwicklung
auf dem Markt der OSS weiterhin sorgfältig beobachten und auf diesem Feld auch
die Kooperation und den Erfahrungsaustausch mit dem Bundesministerium des
Innern und anderen Bundesländern suchen und intensivieren.
Zu 3.: Für nahezu alle Verfahrens- und
Software-Entwicklungen, die in der Berliner Verwaltung allein oder in Kooperation mit Dritten durchgeführt wurden oder werden, besitzt das Land Berlin
die Eigentumsrechte und somit auch
den Quellcode, ohne dass diese Produkte damit der OSS zugerechnet werden könnten. Diese Rechte schließen
naturgemäß auch die Möglichkeiten ein,
notwendige Erweiterungen oder Anpassungen sowie erforderliche
Sicherheitsüberprüfungen und Tests
entweder selbst oder durch Dritte durchführen zu lassen.
Zu 4. und zu 5.: Die hier angesprochenen Aspekte wurden bereits im Zusammenhang mit der Frage zu 2. beantwortet.
Berlin, den 6. September 2000
In Vertretung
Rüdiger Jakesch
Senatsverwaltung für Inneres
u
Softwaredschungel
Die Abgeordnete Barbara
Oesterheld (Bündnis 90/Die
Grünen) wollte in der Kleine
Anfrage Nr. 14/965 etwas über den
„Softwaredschungel - wer blickt eigentlich durch?“ wissen. Sie fragte den Senat:
1. Wie viele Lizenzen sind für welche
Softwareprogramme von welchen Herstellern – aufgegliedert nach Senatsverwaltungen und den einzelnen Bezirken – zum jetzigen Zeitpunkt abgeschlossen, und welche Beträge werden
jeweils für die verschiedenen Softwarelizenzen bezahlt?
2
2. Durch wen beziehen Senatsverwaltungen und Bezirke die verschiedenen Lizenzen?
3. Für welche im Einsatz befindlichen
Softwareprogramme - aufgegliedert
nach Senatsverwaltungen und den einzelnen Bezirken - fallen keine Lizenzgebühren an, und wer sind die Entwickler dieser Programme?
4. Welche Funktionen übernehmen
jeweils die im Einsatz befindlichen
Softwareprogramme für welche
Verwaltungsaufgaben?
5. Wie viele Wartungs- und Pflegeverträge und wie viele Verträge zur
Anpassung an gesetzliche Veränderungen sind für welche Softwareprogramme
von welchen Herstellern - aufgegliedert
nach Senatsverwaltungen und den einzelnen Bezirken - zum jeweiligen Zeitpunkt abgeschlossen, und welche Beträge werden jeweils für die verschiedenen Verträge bezahlt?
6. Wie hoch ist der jeweilige Personalaufwand in Anzahl und Kosten - aufgegliedert nach Senatsverwaltungen und
den einzelnen Bezirken - für
a) Softwareentwicklung aufgegliedert
nach Projekten,
b) Pflege und Wartung aufgegliedert
nach Projekten,
c) notwendige gesetzliche Anpassungen
aufgegliedert nach Projekten,
d) den sonstigen durch im Einsatz befindliche Softwareprogramme entstehenden Bedarf (z. B. Koordination)?
Vorbemerkung:
Die Beschaffung und der Einsatz von
Softwareprogrammen werden in der
Berliner Verwaltung gemäß den Grundsätzen der IT-Organisationsrichtlinie
vom 17. März 1998 dezentral verantwortet. Dementsprechend werden keine landesweiten Übersichten geführt.
Gleichwohl ist der Senat bemüht, Beschaffung, Entwicklung und Einsatz
von Softwareprogrammen zu koordinieren und zu vereinheitlichen, um damit Synergie- und Kosteneinsparungseffekte nutzen zu können. Dies ist auch
Gegenstand einer Vorlage der Senatsverwaltung für Inneres, die dem ITKoordinierungsausschuss Berlin (ITKAB) im IV. Quartal 2000 zur Beratung vorliegen wird.
Mit Blick auf diese Zielsetzung hält der
Senat folgende Instrumente und Maßnahmen für besonders wichtig:
•
•
•
•
•
•
Einrichtung eines verbindlichen
IT-Warenkorbs für Hard- und
Softwareprodukte
Einführung einer IT-Projektrichtlinie
Erprobung des IT-Insourcing
Zentrale Beschaffung, landesweit nutzbare Rahmenverträge
durch den LIT
Bezirkliche Koordinierung
(KoBIT Geschäftsstelle)
Beschluss einer Infrastrukturrichtlinie zum Ausbau und zur
Vereinheitlichung der verwaltungsübergreifend genutzten
Informationstechnik
und
-dienste
7. Wie hoch sind jeweils die laufenden
Personalkosten für Verwaltungsmitarbeiter (innen) für Zuarbeit, Beratung und Entwicklung bei der Erstellung der verschiedenen Softwareprogramme (bitte einzeln auflisten), die
sich noch nicht oder nur zum Teil im
Einsatz befinden, und wie viele
Mitarbeiter(innen) der Verwaltung sind
jeweils daran beteiligt?
In diesem Zusammenhang begrüßt der
Senat ausdrücklich, dass sich der Rat
der Bürgermeister nach den im Zusammenhang mit der Bezirksfusion gemachten Erfahrungen über Möglichkeiten
und Maßnahmen zu einer stärkeren
Vereinheitlichung der IT-Infrastruktur
in den Bezirken berichten lassen wird.
Die die Kleine Anfrage Nr. 965 wurde
im Namen des Senats von Berlin wie
folgt beantwortet:
Mit Bezug auf diese Vorbemerkungen
wird zu den einzelnen Fragen wie folgt
Stellung genommen:
è
4/00 2 28
ç Zu 1.: Über die Zahl der abgeschlossenen Lizenzen sowie die damit
verbundenen Lizenzgebühren wird in
der Berliner Verwaltung keine Gesamtübersicht geführt. Da die Lizenzverträge
in sehr unterschiedlichen Varianten abgeschlossen werden, lässt ihre Zahl keine Schlussfolgerung zu Kostenvolumen
und Ausstattungsgrad zu. Eine Erhebung sowie die dann unabdingbar notwendige Datenpflege ist mit einem erheblichen und unverhältnismäßigen
Kosten- und Zeitaufwand verbunden.
Zu 2.: Senatsverwaltungen und Bezirke
beziehen ihre Lizenzen entweder
a) selbst, direkt von den Herstellern
oder
b) durch Sammelbestellungen (LIT,
KoBIT, ...) oder
c) im Rahmen von Landeslizenzen, für
die in der Regel der LIT den Vertrag
abgeschlossen hat.
Zu 3.: In der Berliner Verwaltung sind
sowohl von Herstellern lizenzfrei bereitgestellte Programme wie auch in der
Verwaltung selbst erstellte bzw. von
anderen Verwaltungen erhaltene Programme, für die keine Lizenzgebühren
entrichtet werden, im Einsatz. Eine entsprechende Programmübersicht wird
seitens des Senats nicht geführt. Die
Erhebung und Pflege sind kostenaufwendig (vgl. auch zu 1.).
Zu 4.: Softwareprogramme werden
mittlerweile für eine Vielzahl von Funktionen bei zahlreichen Verwaltungsaufgaben eingesetzt. Diese müssen im Einzelnen erhoben und dargestellt werden.
Eine Erhebung ist mit erheblichem und
unverhältnismäßigem Kosten- und Zeitaufwand verbunden (vgl. auch zu 1.).
Zu 5.: Entsprechende Aufstellungen
liegen dem Senat nicht vor. Zu den
Schwierigkeiten der Erfassung und der
erforderlichen Pflege solcher Datenbestände wird in zu 1. bis 4. hingewiesen.
Zu 6.: Personalaufwand und Personalkosten können nur nach Maßgabe von
Auswertungen aus den jeweils eingesetzten Kosten- und Leistungsrechnungen der einzelnen Behörden
ermittelt werden. Eine solche Ermittlung ist mit erheblichem Arbeits- und
Zeitaufwand verbunden.
Erstellung, Betrieb, Pflege und Wartung von Softwareprogrammen sollen –
unter voller Beachtung der Produktund Verfahrensverantwortlichkeiten –
im Rahmen der in der Vorbemerkung
genannten Instrumente und Maßnahmen zukünftig sehr viel stärker auf
Wirtschaftlichkeitsaspekte hin überprüft
werden.
Berlin, den 18. August 2000
In Vertretung
Mathilde Koller
Senatsverwaltung für Inneres
u
Abschlußbericht
Projekt ITIS
(IT-Insourcing)
Management Summary
Die Vergabe von IT-Dienstleistungen an externe Partner
(IT-In-/Outsourcing) ist seit
Jahren in der Berliner Verwaltung eine
anerkannte Praxis. Dabei unterscheidet
sich jedoch der Grad der Nutzung externer Dienstleister erheblich von der
Aufgabenstellung bzw. den darzustellenden Prozessen. Analysiert man den
Lebenszyklus eines IT-Produkts (i.a.
Hard- und Software) bez. der Phasen
der Entwicklung und Beschaffung, der
Implementierung und des Betriebs respektive der eigentlich darzustellenden
Geschäftsprozesse, so ist festzustellen,
dass bisher in der Berliner Verwaltung
überwiegend bei der Entwicklung, Beschaffung und Implementierung von
IT-Produkten die Hilfe externer Partner in Anspruch genommen wird. Bei
den vorgenannten Prozessen werden
sowohl „echte“ Externe als Outsourcer
bzw. Outtasker (i.S. des partiellen
4/00 2 29
Outsourcing) wie auch Externe mit
Verwaltungsbezug (i.d.R. der LIT) als
Insourcer (i.S. des internen Outsourcing)
beauftragt. Von der Übertragung von
IT-Betriebsprozessen an externe Partner wird gegenwärtig auch Gebrauch
gemacht, jedoch selektiv in Bezug auf
die zu betreibenden IT-Komponenten
und in erheblich geringerem Umfang.
So werden beispielsweise verfahrensspezifische Großrechner- und Serverkapazitäten und landesweite Netzdienstleistungen durch den LIT mit
Erfolg am Berliner Verwaltungsmarkt
angeboten und durch die Kunden in
Anspruch genommen. Für den Betrieb
der im Zuge des Client-Server-Computing gewachsenen LAN-Domänen
werden jedoch durch die Behörden
bisher kaum externe IT-Dienstleistungen genutzt, insbesondere bezüglich der
lokalen verfahrensunabhängigen Server, Endgeräte- und Netzinfrastruktur. Für
die durch die behördlichen IT-Stellen
(Infrastrukturbetreiber) betriebenen ITKomponenten gibt es zudem berlinweit
keine einheitlichen Technik-, Migrations-, Einführungs- und Betriebskonzepte und diesbez. keine verbindlichen Standards, so dass die Berliner
Verwaltung u.E. erhebliche Effizienzund Synergiepotenziale verschenkt.
Vor dem Hintergrund der prekären
Haushaltslage des Landes Berlin und
dem enormen Kostendruck, dem die
Berliner Verwaltung ausgesetzt ist, sehen wir die Möglichkeit mit dem
Dienstleistungspaket IT-Insourcing
zum Betrieb dezentraler LAN-Infrastruktur einen aktiven Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung des Landes
Berlin zu leisten. Mit dem vorliegenden
Bericht weisen wir nach, dass mit Hilfe
standardisierter Technik- und
Organisationskonzepte hohe Einsparpotenziale (mehr als 25 % gegenüber
dem Ist) beim Betrieb dezentraler
verfahrensunabhängiger IT-Infrastruktur genutzt werden können. Bei dem
ggw. Mengengerüst von berlinweit mehr
als 40.000 betriebenen Endgeräten bedeutet dies ein jährliches Einsparvolumen in zweistelliger Millionenhöhe.
Für die Fortführung des Projekts è
7
ç IT-Insourcing im Sinne einer Umsetzung der erzielten konzeptionellen
Ergebnisse und der weiteren konsequenten Einführung des Vorhabens
sehen wir folgende Rahmenbedingungen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit als unabdingbar an:
•
•
•
Es gilt der sog. Sourcing-Grundsatz, d.h. alle IT-Dienstleistungen und IT-Produkte sollen, wo
es wirtschaftlich vorteilhaft und
rechtlich zulässig ist, über
verwaltungsinterne Kooperationen (Insourcing) oderverwaltungsexternes Auslagern
(Outsourcing) von Dritten bezogen werden. Dem Insourcing
ist unter Nutzung der erheblichen verwaltungsinternen
Synergiepotenziale zunächst
Vorrang vor dem Outsourcing
zu geben. IT-Dienstleistungen
sollen durch die Behörden nur
noch dann selbst bereitgestellt
werden, wenn die Vorgaben des
Sourcing-Grundsatzes nicht erfüllbar sind.
Die Leistungsbereitstellung soll
wegen der erzielbaren Skaleneffekte so zentralisiert wie möglich ausgestaltet werden
(economies of scale). Möglichkeiten zur Zentralisierung bieten insbesondere die Basisdienste wie das Einrichten und
Betreiben von Endgeräten, Server, Netzwerkkomponenten und
Standardsoftware. Die Zentralisierung bezieht sich ausschließlich auf die Geschäftsprozesse
(nicht auf die IT-Infrastruktur).
Der Betrieb von Fachanwendungen gehört wegen des
engen Bezugs zur Aufgabenerfüllung der Behörden in deren
Kernkompetenz.
Voraussetzung für die Zusammenfassung bisher dezentral erbrachter Leistungen und damit einer
möglichen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist eine verwaltungsweite Vereinheitlichung und Standardisierung von IT-Dienstleistungen und -Produkten.
2
Zusammenfassend sehen wir folgende Vorteile für das Insourcing von IT-Dienstleistungen durch den LIT im Bereich der dezentralen verfahrensunabhängigen ITInfrastruktur in der Berliner Verwaltung:
•
best economies of scale, d.h. Verteilung der entstehenden Gemeinkosten auf
ein größeres IT-Mengengerüst mit der Folge niedrigerer Stückkosten und
damit einhergehend für den Kunden niedrigerer Stückpreise (z.B. umgelegt
auf ein Endgerät über ein cost-per-seat-Modell),
•
höhere Produktivität, d.h. bessere und effektivere Ablauforganisation im
Betriebsbereich durch Einführung von Standardprozessen und einheitliche
Nutzung von Standardprodukten (ein Werkzeug für eine Problemstellung),
•
konzentrierter, flexibler und qualifizierter Personaleinsatz, d.h. durch Pooling
und Qualifizierung bez. der Standards und Produkte von Mitarbeitenden
wird das Qualifikationsniveau insgesamt verbessert und auf den Kunden
abgestimmt,
•
hohe Zukunftssicherheit und Stabilität, da im Vergleich zu anderen Wettbewerbern, die für gewöhnlich „Rosinen picken“, das gesamte ITDienstleistungsspektrum vor Ort abgedeckt wird, eine langfristige Partnerschaft angestrebt wird und die wirtschaftliche Positionierung des Geschäftsfeldes an einer „Win-Win-Philosophie“ und nicht an kurzfristigen Profiten
im Interesse eines share holders orientiert ist.
u
Verwaltungsvorschriften für die Organisation des
IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung
Der Senat hat auf Vorlage von Innensenator Dr. Eckart Werthebach die
überarbeiteten Verwaltungsvorschriften für die Organisation des ITEinsatzes in der Berliner Verwaltung (IT-Organisationsrichtlinie) zur
Kenntnis genommen. Die Vorlage ist dem Rat der Bürgermeister zuzuleiten.
Die vom Senat im März 1998 beschlossene IT-Organisationsrichtlinie war aus
folgenden Gründen zu überarbeiten:
•
Änderung der Zusammensetzung des IT-Koordinierungsausschusses für
Berlin, bedingt durch die Gebietsreform / Verringerung der Zahl der
Bezirke und die Reduzierung der Zahl der Senatsverwaltungen,
•
Einrichtung eines IT-Warenkorbs,
•
Einrichtung der Geschäftsstelle für die Koordinierung und Beratung
bezirklicher IT-Verfahren.
Die IT-Organisationsrichtlinie setzt zum einen die Verwaltungsreform auch im
Technikbereich um und trägt zum anderen der unter dem Stichwort „Weg in die
Informationsgesellschaft“ zusammenfassbaren Entwicklung Rechnung.
Der IT-Einsatz wird dabei im Grundsatz durch ein geordnetes Zusammenwirken
von zentralen Vorgaben, dezentraler Verantwortung und übergreifender Koordination gestaltet.
u
4/00 2 30
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kann aus technischen Gründen in dieser
digitalen Version des SPLITTER leider
nicht dargestellt werden.
4/00 2 31
7
Namen und Vornamen
von Mitarbeitern
geheimhalten?
Greifen wir es noch einmal
auf: Darf die E-Mail-Adresse
eines Beschäftigten der Berliner Verwaltung generell aus seinem Vorund Nachnamen gebildet werden?
Grundsätzlich wohl Ja, sagte der Verfasser dieses Beitrags im SpLITter
1/2000 S.6. - Oder sollte man die Vornamen und zusätzlich die selteneren
Nachnamen von Mitarbeitern der Berliner Verwaltung grundsätzlich geheimhalten, jedenfalls bei denjenigen, die
für die „Kunden auch unangenehmere
Entscheidungen zu treffen haben“? Für
diesen Vorschlag plädierte Herr oder
Frau Schmock-Bathe in einem Leserbrief im SpLITter 3/2000 wegen der
Gefahren aus dem Internet.
Nun, grob geschätzt dürfte eine gute
Hälfte der Beschäftigten des Landes
Berlin des öfteren „unangenehme Entscheidungen treffen“ - und die andere
Hälfte hat vermutlich nur zu einem
Drittel Massennamen wie Schmidt,
Müller, Meyer, Schulze. Im Ergebnis
würden nach diesem Vorschlag den
Bürgern die Namen der meisten Beschäftigten praktisch nicht mehr bekannt werden – nach dem Leserbriefschreiber ein Ausfluss der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber. Die Frage betrifft also viele Tausend Beschäftigte.
Mein Artikel im SpLITter 1/2000 versuchte die (zugegeben knappe) juristische Grundlage für die aktuelle Debatte zu liefern, nach der seit 1995 praktisch alle Arbeitgeber und Dienstherren
- das heißt hoffentlich wohlberatene
Leitungskräfte nach Diskussionsprozeß
im Hause – darüber entscheiden müssen, ob neben Namen auch die Vornamen der Mitarbeiter des Hauses den
Kunden der Verwaltung über das Netz
bekanntgegeben werden sollen.
2
Mannigfaltige Veröffentlichungsmethoden stehen zur Verfügung, unter
anderem:
•
•
•
•
•
•
•
•
Namensnennung im einzelnen
Behördenschreiben,
in papierenen Rundschreiben,
in Veröffentlichungen der Pressestelle,
Übermitteln entsprechender namentlicher E-Mail-Adressen an
Betroffene, an Gruppen, an die
Presse,
Aufnahme der Namen und der
namentlichen E-Mail-Adressen
in Handbücher,
in das interne Telefonverzeichnis
oder
in das externe Telefonverzeichnis und schließlich
dessen Einstellen ins Intranet
oder Internet.
Mir ging es im wesentlichen um den
(gravierendsten) letzteren Fall: Können
Namen und Vornamen in die E-MailAdresse aufgenommen und danach
konsequenterweise als Verzeichnis ins
Internet gestellt werden? Die Diskussion hat Vorläufer - die Leser erinnern
sich gewiß an die Frage „Namensschilder oder Nummern an Polizei-Uniformen?“
Letztlich geht es bei dieser Frage um
Grundlegendes im Verständnis der Rolle
des Staates gegenüber seinen Bürgern.
Man wird sich entscheiden müssen, ob
in der Regel bekannte, identifizierbare
Menschen oder versteckte, anonyme
Kräfte dem Bürger als „Staat“ gegenübertreten.
Zunächst sei auf die Vorteile hingewiesen, die die Nennung des Vor- und des
Nachnamens in der E-Mail-Adresse mit
sich bringt. Namen signalisieren Offenheit gegenüber dem Bürger, besonders
wird die Nennung vollständiger Namen
als kundenfreundlich angesehen.
Personenverwechslungen sind leichter
auszuschließen. Die Mitarbeiter sind
direkt und damit schneller erreichbar.
Entscheidungen, die nicht von anonymen Instanzen, sondern von benannten
4/00 2 32
Verantwortlichen stammen, versprechen und bieten ein höheres Maß an
Überprüfbarkeit. Außerdem ist die Sorgfalt mancher Bediensteter bei der
Einzelfallbearbeitung eventuell höher,
können sie sich doch nicht mehr etwa
hinter den Stellenzeichen verstecken.
Nicht zuletzt ginge von der Verwaltung
ein in unserer Zeit immer seltener anzutreffendes Signal in Richtung „mehr
Zivilcourage“ aus. Einer Großstadtverwaltung steht es gut zu Gesicht, in
diesem Zusammenhang ein Vorbild
abzugeben, wird doch an allen Ecken
auch vom Bürger verlangt, nicht wegzusehen, sondern in eigenem Namen
aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Ein genauerer Blick auf die rechtlichen Grundlagen zeigt, daß die Nachnamen und zum Teil auch die Vornamen von Staatsbediensteten identifizierbar sind und sein müssen. Bisher
herrscht nämlich das Prinzip, dass sämtliche staatlichen Entscheidungen von
den Verantwortlichen mit ihrem Namen zu unterschreiben sind. Ob dabei
der Vorname genannt wird, bleibt meist
offen. Schon nach BGB § 126 soll die
Unterschrift die Person des Ausstellers
erkennbar machen - gesetzliche Schriftform heißt also Namensunterschrift.
Im sensiblen Bereich der Justiz bestimmen die §§ 315 Abs. 1 ZPO und § 275
Abs.2 StPO (für die Strafgerichtsbarkeit), daß Urteile von den
Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben sind.
Die Namen der Richter höherer Gerichte sind samt Vornamen beispielsweise im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht. Die meisten Richter aller
Gerichtsbarkeiten findet man darüber
hinaus im veröffentlichten bundesweiten „Handbuch der Justiz“ verzeichnet
- mit Vornamen und Geburtsdatum.
Nach Art. 58 und 82 GG sind staatliche
Akte wie z.B. Gesetze von Bundeskanzler und Bundespräsident zu unterzeichnen bzw. gegenzuzeichnen. Politiker sind selbstverständlich mit ihren Vornamen der Öffentlichkeit bekannt. è
ç Generell wird man also erkennen
müssen, daß die volle Identität aller, die
etwas zu entscheiden haben, leicht herauszufinden ist. Und dieses Prinzip setzt
sich weiter bis in die tägliche
Verwaltungspraxis fort.
Unterschriften finden sich des weiteren
auf Schriftstücken, wie sie in der Verwaltung täglich anfallen. So heißt es in
§ 72 Abs. 1 GGO I bezüglich der Unterzeichnung und Beglaubigung von Reinschriften:
Nach dem Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz VGG richten alle Behörden die Art ihrer Leistungserbringung
an den Anforderungen der Leistungsempfänger außerhalb der Berliner Verwaltung einschließlich der besonderen
Belange der Wirtschaft aus (§ 3 Abs.1)
- der Grundsatz der Kundenfreundlichkeit.
„Reinschriften werden eigenhändig
unterzeichnet, wenn dies ausdrücklich
angeordnet ist (§ 55 Abs. 2 Satz 4).
Dasselbe gilt für Reinschriften, die
zugleich mit dem Verfügungsentwurf
angefertigt worden sind (§ 60 Abs. 1
Satz 1). Die eigenhändige Unterschrift
leistet derjenige, der die Verfügung abschließend gezeichnet hat. (...) Unter
die eigenhändige Unterschrift wird in
Maschinenschrift oder durch Stempelaufdruck der Name des Betreffenden
gesetzt; dem Namen kann der Vorname
vorangestellt werden. Der eigenhändigen Unterschrift kann ein Siegelabdruck
beigefügt werden.“
§ 22 Abs. 6 GGO I Berlin bestimmt,
daß jede Dienstkraft auf Verlangen von
Besuchern ihren Namen und ihre Funktion zu nennen oder ihre Visitenkarte
(Absatz 7) zu übergeben hat.
Im GGO-I-Neuentwurf heißt es an
entsprechender Stelle, daß jede Dienstkraft, die unmittelbar mit dem Anliegen
eines Besuchers befasst ist, diesem auf
Verlangen ihren Namen und ihre Funktion zu nennen oder ihre Visitenkarte
zu übergeben hat, welche neben dem
Namen auch die Anschrift der Behörde, die Telefon- und Zimmernummer,
das Bearbeiterzeichen sowie ggf. die
Sprechzeiten aufweisen muss. Bei einem Blick in die Praxis wird man feststellen, daß Visitenkarten in Wirtschaft
und Verwaltung in aller Regel auch die
Vornamen enthalten.
Doch Namensangaben finden sich nicht nur
auf Visitenkarten. Gemäß § 23 GGO I sind
an den Zimmertüren Beschriftungen
mit der Bezeichnung der Stelle oder des
Arbeitsgebiets und den Namen der
Dienstkräfte anzubringen. Darüber hinaus sind an den Arbeitsplätzen Namensschilder aufzustellen, wenn der
Dienstraum mit mehreren Dienstkräften
besetzt ist, die regelmäßig Besucher
empfangen. Hiernach findet man in der
Praxis meist nur die Nachnamen. Aber
da die meisten Dienstgebäude öffentlich zugänglich sind, bedeutet dies, daß
man nachschauen kann, wer hinter der
Tür arbeitet.
Im Neuentwurf der GGO I heißt es an
entsprechender Stelle: „Reinschriften
werden eigenhändig unterzeichnet,
wenn es ausdrücklich angeordnet
(§ Abs. Satz ) oder vorgeschrieben
(z.B. § 23 AZG - Abgabe von
Verpflichtungserklärungen -) ist. Die
Unterschrift leistet, wer den Verfügungsentwurf abschließend gezeichnet hat.
(...) Unter die Unterschrift wird in Maschinenschrift oder durch Stempelaufdruck der Name des Betreffenden gesetzt; dem Namen kann der Vorname
vorangestellt werden.“
Die GGO I gibt also als Rahmen vor,
daß der Name grundsätzlich erkennbar
ist. Zwar besteht teilweise bezüglich der
Vornamen ein Spielraum, aber ein Versteckspiel vor dem Bürger ist kaum
möglich.
Wirft man einen Blick in das neue
Informationstechnik-Recht, so existieren neben allgemein formulierten
Lösungsansätzen wie im IVG Berlin
auch schon etliche genauere Regulierungen im Range unter dem Gesetz.
Von den uns bekanntgewordenen
Dienstanweisungen deutscher Kommu4/00 2 33
nen über den Zugang und die Nutzung
des Internet heißt es beispielsweise in
der Stadtverwaltung Bad Kreuznach
vom 11.10.99 unter 6.2 E-Mail-Adressen: „E-Mail-Adressen der innerhalb des
LAN angeschlossenen PC werden wie
folgt eingerichtet: [email protected]. Danach hat jede(r)
Mitarbeiter(in) ein eigenes Postfach im
Internet.“
Im digital weit fortgeschrittenen Mannheim heißt es in der „Besonderen
Geschäftsanweisung der Stadt Mannheim über die Benutzung und Behandlung elektronischer Post (BGA - EMail)“ Version 1.0, Stand: 3.7.1999, an
entsprechender Stelle:
„Der Aufbau der Internet-Adresse hat
folgende Systematik: [email protected]. Abweichungen von dem
o. g. Adressierungsschema sowie das
Einrichten von Adressen für
Organisationsbereiche sind in Abstimmung mit Fachbereich 60 möglich.“
Später heißt es dort: „Die Nachricht
sollte so knapp wie möglich und mit
gez. Name und Funktion gekennzeichnet werden.“
In Monheim heißt es in der Dienstanweisung über die Nutzung von InternetDiensten unter 1. III. Die eigene E-Mail
Adresse und deren Weitergabe: „Die
eigene E-Mail Adresse folgt dem Schema: 1.Buchstabe des Vornamens
[email protected]“
An diesen Mustern ist die Bandbreite
erkennbar – der Nachname fehlt jedoch nie. In einem Dorf oder einer
Kleinstadt wäre es vermutlich ohnehin
unmöglich, die Namen der Handelnden
geheimzuhalten – dieser Gedanke konnte wohl überhaupt nur in einer Großstadt mit ihrer stark arbeitsteiligen Organisation entstehen.
Auf der Grundlage obiger Erkenntnisse hat auch das Berliner Informationsverarbeitungsgesetz IVG die Frage über
eine Abwägung gelöst (§ 2 Abs. 1). Das
IVG verlangt, daß die Verarbeitung bei
der Wahrnehmung der Aufgaben è
7
ç
für die allgemeine Verwaltungstätigkeit erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Betroffenen wegen der Art der Daten, wegen der Art
der Verwendung oder wegen ihrer
Offenkundigkeit nicht entgegenstehen. Dies meint, daß ein Eingriff in
diese Belange wohl möglich ist, wenn
die Abwägung im Rahmen einer
Verhältnismäßigkeitsprüfung ergibt,
dass eine im Vergleich zu den Vorteilen
nur unbedeutende Beeinträchtigung
stattfinden kann. In diesem Sinne hat
auch z.B. der Hessische Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. von Zezschwitz,
im Lichte des § 34 HDSG die Frage
entschieden, ob in einem Handbuch die
leitenden Beschäftigten namentlich aufgeführt werden durften: An sich könne
der Zweck des Handbuchs auch ohne
die Namen erreicht werden, aber die
Namensübermittlung sei im Interesse
der Bürgerfreundlichkeit und der schnelleren Erreichbarkeit der jeweiligen
Ansprechpartner sachgerecht und deswegen datenschutzrechtlich zu rechtfertigen. Dahinter stehe die Idee des
modernen Staates, für den es keinen
Grund zu übertriebener „staatlicher
Geheimniskrämerei“ mehr geben könne (28. Tätigkeitsbericht 1999, S. 126).
„Personen, die nicht Betroffene sind,
und anderen als den in § 18 Abs. 1
bezeichneten Stellen darf die Meldebehörde nur Auskunft über Vor- und
Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner übermitteln (einfache Melderegisterauskunft). Dies gilt auch, wenn jemand
Auskunft über Daten einer Vielzahl
namentlich bezeichneter Einwohner begehrt.“ (Abs. 1)
Hier zeigt sich das Prinzip, dass Amtsträger bei Ausübung ihrer Ämter
datenschutzrechtlich nur eingeschränkten Schutz genießen. Nach alledem kann
zumindest auf die Angabe des Nachnamens schon wegen der aufgezeigten
gesetzlichen Regelungen nicht verzichtet werden.
„Soweit der Betroffene ein berechtigtes
Interesse nachweist, kann er verlangen,
daß die Meldebehörde die erweiterte
Melderegisterauskunft nach Absatz 2
über seine Person verweigert; durch
Landesrecht kann bestimmt werden,
dass diese Auskunftssperre nur befristet gilt.“ (Abs.6).
Nun bleibt in diesem Zusammenhang
festzustellen, daß anhand des Nachnamens die Feststellung der Person keine
größeren Probleme bereitet. So läßt sich
der Kreis der in Frage kommenden Personen erheblich einengen, wenn man weiß,
in welchem Unternehmen bzw. in welcher Behörde sie tätig sind. Diese Information ließe sich kaum geheim halten.
Wenn der öffentliche Dienst sich nach
dem für den Bürger festgelegten Maßstab des Abs. 5 auch in der Frage der
Namensveröffentlichung richten würde, könnten also nur wenige Sachbearbeiter ihre Namensangabe verweigern.
Wenn zur Berücksichtigung schutzwürdiger Belange nach § 2 IVG in der
Kommunikation einmal der Vorname
weggelassen werden soll, dann wird dies
also lediglich den Aufwand für die
volle Identifizierung des Bediensteten
erhöhen; unmöglich machen kann man
dies nicht. Ein völliger Schutz vor denkbaren Nachteilen der Identifizierbarkeit
ist deshalb kaum möglich. Und was das
illegale Fremd-Bestellen beispielsweise
von Musik oder Software im Internet
angeht, so benötigt man dafür nicht
unbedingt den vollen Namen, sondern
lediglich die Kenntnis der E-Mail-Adresse (und möglichst der Kreditkartennummer).
Für alles Folgende setze ich deshalb
voraus, daß analog zu diesem Grundsatz des § 21 MRRG Abs. 5 b die
Nennung von Namen gefährdeter Mitarbeiter unterbleiben kann – also beim
Vorliegen von Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, daß eine Gefahr
Für Bestellungen an die Anschrift des
Bediensteten reicht ebenfalls der Nachname aus. Gesetzliche Verbraucherschutzregelungen wie etwa das Widerrufsrecht nach dem gerade eingeführten
Fernabsatzgesetz bieten genügend Schutz
gegen solcherlei Bestellungen.
è
Eine weitere Möglichkeit, eine Person
ausfindig zu machen, bietet die Melderegisterauskunft. § 21 MRRG führt dazu
aus:
2
Die zugehörigen Einschränkungen enthalten enge Voraussetzungen, so in den
Absätzen 4 bis 6:
„Bei Melderegisterauskünften nach den
Absätzen 2 und 3 darf der Empfänger
die Daten nur für den Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden.“ (Abs. 4)
„Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen
glaubhaft gemacht hat, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer
anderen Person hieraus eine Gefahr für
Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.“ (Abs. 5)
4/00 2 34
für Leben, Gesundheit, persönliche
Freiheit oder ähnliche schutzwürdige
Belange droht (Gefahrenprivileg).
Man muß sich dann darüber klar werden, daß nicht die Namensangabe durch
das Amt, sondern die Aufnahme des
vollen Namens in das öffentliche
Telekommunikationsregister - meist das
Telefonbuch oder die Telefon-CD der entscheidende Schritt zur Verminderung des Identifikationsaufwands für
potentielle „Verfolger“ darstellt. Bösewichtern steht es praktisch immer offen
- selbst aus dem Gefängnis heraus -, auf
persönliche Rache gegenüber Zeugen
und Richtern zu sinnen. Darum gehört
Zivilcourage zum Zeuge-Sein. Sicherlich war auch dem Leserbriefschreiber
bewusst, dass jeder den für die „unangenehmeren“ Entscheidungen Verantwortlichen persönlich ausfindig machen
kann - ganz unabhängig davon, ob der
Vorname bekannt ist. Wenn er will. Ein
Anruf, ein Besuch im Dienstzimmer,
eine Akteneinsicht nach dem
Informationsfreiheitsgesetz IFG, ein
Warten vor der Tür, ein Hinterherfahren bis zur Wohnung...
ç Als Fazit bleibt daher Folgendes festzuhalten: Angesichts der zahlreichen
Regelungen, die eine Preisgabe des Nachnamens des Mitarbeiters vorsehen, kann
für die Namen in der E-Mail-Adresse des Mitarbeiters – von Ausnahmen abgesehen
- nichts anderes gelten. Hinsichtlich der Nennung des Nachnamens wird man
grundsätzlich keine Bedenken aufrechterhalten können. Doch auch die Bekanntgabe des Vornamens erscheint nach dem oben gesagten vertretbar. Denn selbst wenn
ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes streng anonym handeln wollte, dürfte es
ihm schwerfallen, sich dauerhaft hinter seiner Funktion zu verbergen. Die im
Leserbrief beschriebenen Nachteile sind nicht ausschließlich auf die Nennung des
Vornamens zurückzuführen, häufig sind weitere Bedingungen erforderlich. Danach
erscheint die Nennung auch des Vornamens - jedenfalls als Grundsatz - im Sinne
einer bürgerfreundlicheren Verwaltung als angemessen.
Dies kann nicht heißen, daß eine Veröffentlichung des Vornamens in jedem Fall
auch gegen den Willen des Betroffenen erfolgen soll. In Anbetracht seines auch
im Arbeitsverhältnis geltenden Rechts auf informationelle Selbstbestimmung entscheidet letztlich er selbst über den Umgang mit seinen Daten mit.
Wird für das Internet-Telefonverzeichnis entschieden, dass durch
Vornamensnennung Offenheit signalisiert werden soll, dann sind zwar generell Widersprüche der Dienstkräfte zu
berücksichtigen. Ich sehe es aber auch
hier als verständlich an, wenn von Betroffenen ein Nachdenken und
wenigstens der Versuch einer Begründung für das Weglassen des Vornamens
verlangt wird.
Grundsätzlich müssen wir uns für die
Zukunft wohl entscheiden, welche Art
von Staat wir wollen:
•
Unter Berücksichtigung all dessen (und der Ausnahmen beim Gefahrenprivileg)
scheinen mir die in meinem Artikel im SpLITter 1/2000 aufgezeigten Alternativen
zur vollen Namensnennung ausreichend:
Als denkbare, taugliche und rechtlich zulässige Varianten von E-Mail-Adressen in
Internet-Verzeichnissen kommen in Frage die Veröffentlichung
•
•
•
•
einer funktionsbezogenen E-Mail-Adresse statt oder neben der namensbezogenen E-Mail-Adresse (Beispiel: [email protected] neben Mueller@etc.; vgl. [email protected].)
nur des Nachnamens - ohne Vornamen
Beispiel: [email protected]
des Nachnamens mit vorangestelltem Vornamensinitial
Beispiel: [email protected]
des Nachnamens mit vorangestelltem Vornamen
Beispiel: [email protected]
Alle Lösungen sind auch für das interne Intranet (MAN) der Stadt vertretbar.
In der Praxis ließen sich, wennn gewünscht, für jede Dienstkraft zwei E-MailKennungen einrichten, eine mit, die andere ohne den (ersten oder Ruf-, keinen
fiktiven) Vornamen. Beide Adressen sollten von außen erreichbar bleiben. Dann
können Absender, die nicht die Vornamen der gewünschten Ansprechpartner
kennen, trotzdem den gewollten Empfänger in den meisten Fällen erreichen. Es
kann den Mitarbeitern freigestellt, ihren Vornamen aufs Initial zu kürzen oder,
soweit keine Verwechselungsgefahr besteht, ganz zu streichen und diese Version
fortan auch im Kopfbogen des Hauses zu verwenden. Nach Absprache können
andersartige E-Mail-Adressen eingerichtet werden, die sich an Funktionen orientieren. Zu berücksichtigen ist, dass über die Antwort-Funktion der Bürokommunikations- und E-Mail-Programme in der Regel immer nur eine Kennung
nach außen gesandt wird.
•
einen, wo die Entscheidungsträger sich vollständig den Bürgern und Betroffenen entziehen
können - wenn sie nicht, wie
(nach Meldungen vom Frühjahr
2000) jene Meißener Lehrerin
ihrem potentiellen Mörder unter den Schülern täglich gegenüberstehen müssen; der Staat träte hier eher als anonyme Maschine auf - und das gab es schon
einmal in Deutschland;
oder einen, wo Menschen mit
Gesicht, die an eine verantwortungsvolle Position gestellt worden sind, mit ihrer vollen Identität für ihre Amtstätigkeit
geradestehen.
Vielleicht steckt hinter dem Wunsch
nach Signalisierung von Offenheit durch
Nennung auch der Vornamen – „Es
bediente Sie Astrid Angwersal“ oder
„In Ihrem Fall hat Zano Zütterlin entschieden“ – wie im BAG-Urteil –, soweit öffentlichrechtliche Arbeitgeber
dem folgen, das Bekenntnis zur Aufrechterhaltung des letzteren, des nichtanonymen Staatsverständnisses.
HANS WALTER SCHRAMM
u
Für das interne Telefonverzeichnis herrscht für die Dienststellen große Freiheit
der Gestaltung. Überall wird hier der (selbstverständliche) Wunsch geäußert, dass
das Arbeitsgebiet voll recherchierbar im Telefonverzeichnis enthalten sein muss.
Die Vornamen der Mitarbeiter können weggelassen werden, wenn mit stichhaltiger
Begründung widersprochen wird.
4/00 2 35
7
Berlins IT-Branche
weiter auf
Wachstumskurs
IHK-Befragung ergibt: Am
Standort Berlin werden vor allem
das ausgezeichnete
Forschungspotential und die
guten Infrastrukturen gelobt.
Nach einer soeben erschienenen IHK-Studie zur Situation
der Berliner IT-Branche blikken die Unternehmen sehr optimistisch
in die Zukunft: 85 % rechnen mit steigenden Umsätzen, und knapp 90 %
planen zusätzliche Investitionen. Oberste Priorität in diesem Wachstumsprozess: Qualifiziertes Personal. 84 %
der IT-Unternehmen wollen in Zukunft
mehr feste Stellen in ihrem Unternehmen schaffen, 40 % beabsichtigen zusätzlich auch den freien Mitarbeiterstamm auszubauen. Bei einer geschätzten Gesamtbeschäftigtenzahl von rund
50.000 Arbeitsplätzen sind derzeit ca.
3.500 offene Stellen zu besetzen. Die
Pluspunkte des Standorts Berlin sind
nach Auffassung der Unternehmen die
hohe kulturelle Anziehungskraft der
Stadt, die hervorragenden Telekommunikationsinfrastrukturen und die
ausgezeichnete Wissenschaft- und
Forschungslandschaft.
Die Personalsituation und die hiesigen
Qualifizierungsangebote werden
ebenfalls positiv beurteilt. Schlechtere
Noten bekommen hingegen die Themen Beratung, Förderung und Finanzierung sowie die politische Unterstützung. Am unteren Ende rangiert erwartungsgemäß die Steuern- und Abgabenbelastung. An der repräsentativen Befragung der IHK Berlin haben sich 204
von insgesamt rund 1.400 Unternehmen beteiligt. Im Mittelpunkt stand die
Bewertung des IT-Standortes insgesamt.
Das so entstandene Meinungsbild wird
in einer Broschüre („Medienstandort
im Aufbruch, Teil 2: IT) dargestellt und
durch Unternehmensportraits und In-
2
terviews ergänzt. Teil 1, der die Filmund TV-Branche untersuchte, wurde
im Juli publiziert.
Die wichtigsten Ergebnisse der Befragung
•
•
•
•
•
Die Berliner IT-Branche ist geprägt durch eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen, denen vergleichsweise wenige größere Unternehmen gegenüberstehen. Nur 5 % der Unternehmen verzeichnete im vergangenen Jahr einen Umsatz von
mehr als 100 Millionen DM; hingegen lag bei knapp 50 % der
Unternehmen der Umsatz unter
einer Million DM.
Das Wachstum der Unternehmen - sowohl über neue Investitionen als auch über die Einstellung neuer Mitarbeiter - ist fest
eingeplant. 85 % rechnen mit
steigenden Umsätzen, 90 % planen Investitionen.
Im Befragungszeitraum waren
allein im untersuchten Berliner
IT-Bereich ca. 3.500 freie Stellen zu besetzen. In den nicht
untersuchten
Anwenderbranchen (Banken, Versicherungen, Handel und Dienstleistung
generell) gibt es mindestens noch
einmal die gleiche Zahl von offenen Stellen. Schwerpunktmäßig werden Soft- und Hardware-Entwickler gesucht, aber
auch Netzwerkspezialisten, erfahrene Projektleiter und
Marketingexperten sind stark gefragt.
Die beiden am häufigsten genannten Geschäftsfelder der
Berliner IT-Unternehmen sind
die Anwendungsentwicklung
und die Beratung. Daneben gewinnen Geschäftsbereiche rund
um das Internet und Multimedia
sowie Angebote im Telekommunikationsbereich immer stärker an Bedeutung.
Das Profil des IT-Standortes
wird nach Meinung der Unternehmen vor allem von dem aus4/00 2 36
•
•
gezeichneten Forschungs- und
Innovationspotenzial sowie den
Talent-ressourcen Berlins geprägt. Charakteristisch für den
Standort Berlin sind daneben die
Themen Multimedia, Internet
und Telekommunikation, da in
diesen Feldern einflussreiche
Firmen tätig sind.
Beim Kundenkreis der Berliner
IT-Anbieter ist auch die Industrie ein wichtiger Faktor. Danach
rangiert der Dienstleistungs- und
hier vor allen der Finanzdienstleistungsbereich. Umsätze
werden schwerpunktmäßig in
Berlin und Deutschland erzielt.
Bei der generellen Einschätzung
des Standortes ergibt sich ein
geteiltes Bild. Lebensqualität und
kulturelles Angebot, TK-Infrastruktur und die Nähe zu Forschung und Wissenschaft werden für den Standort Berlin positiv hervorgehoben. Auf der
Wichtigkeitsskala der Unternehmen stehen jedoch das qualifizierte Personal und die damit
verbundenen Kosten sowie Steuern und Abgaben ganz oben.
Die Studie: Medienstandort im Aufbruch, Teil 2: IT ist ab sofort kostenlos
im Service Center der IHK Berlin (Mo.Do. 8-18 Uhr, Fr. 8-16 Uhr, Tel.030/
31510-666/667) erhältlich oder kann
gegen Übersendung eines mit 3 DM
frankierten Rückumschlages bezogen
werden.
u
D ie g a n z e W e lt ...
...d e s In te r n e t:
L IT B e r lin :
(0 3 0 ) 9 0 1 2 6 0 0 1
Internet: www.experts4u.de
Mail: [email protected]
CeBIT 2001 - Erste Highlights
Auf der Pressekonferenz am 28.11.2000 in Berlin wurden die ersten Ausstellerzahlen für 2001 verkündet. Schon jetzt
ist klar, dass die Beteiligung höher, als in diesem Jahr liegen wird (Jahr 2000: 7892/ Jahr 2001: 8015 Aussteller mit Stand
11/00).Auch die Berliner Beteiligung zeigt eine steigende Tendenz. Auf der nächsten CeBIT, die vom 22.-28. März
2001 stattfindet, wird die Region Berlin-Brandenburg erstmalig mit einem gemeinsamen Gemeinschaftsstand der Länder Berlin
und Brandenburg als Präsentationsplattform für die IT-Unternehmen der Hauptstadtregion beteiligt sein.
Mit 8015 Austellern aus 60 Ländern und einer Nettofläche von 422 109 qm ist die CeBIT die größte Messe der Welt. Das
Messegelände in Hannover ist bis auf den letzten Quadratmeter ausgebucht.. In 26 Hallen plus Pavillons präsentiert sich das
weltweit umfassendste Angebot für die ITK-Branche. Die elf Ausstellungsschwerpunkte sind „Informationstechnik“,
„Network Computing“, „Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Planung“, „Automatische Datenerfassung“, „Software,
Internet-Lösungen, Dienstleistungen“, „Telekommunikation“, „Office Automation“, „Bank- und Sparkassentechnik“, „Kartentechnik/IT-Sicherheit/Sicherheitstechnik“, Forschung und Technologietransfer“ sowie das Händler-Zentrum“.
ENAC Europe - Anwender-Centrum Kommune, Staat und Wirtschaft in den Pavillions A,B,C und D an der Halle 11
Das „ENAC Europe -Anwender-Centrum Kommune, Staat und Wirtschaft“ in den vier Pavillions an der Halle 11 informiert
über Informations- und Kommunikationstechniken für Parlamente und Regierungen sowie regionale und lokale Verwaltungen.
Die Präsentation gibt einen Überblick über den Einsatz von IT-, Internet- und Multimedia-Anwendungen in der öffentlichen
Verwaltung. Ab nächstes Jahr soll die ENAC als virtuelle Messe ganzjährig im Netz vertreten sein.
Aktuelle Informationen sind im Internet unter www.cebit.de zu erhalten. Erstmalig wird es zur CeBIT unter www.cebitchannel.de einen offiziellen CeBIT-TV-Channel täglich live und on demand im Internet geben. Der TV-Channel ist an
Aussteller, Besucher und Journalisten gerichtet und besteht aus einem audiovisuellen Angebot..
u
4/00 2 37
7
Schritte auf
dem Weg in die
Informationsgesellschaft
Die Bundesregierung sieht es
als ihre Aufgabe an, den Aufbruch in die Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts aktiv
zu gestalten. Nach ihrem Willen sollen
alle Menschen die Chancen des Internets
nutzen können. Bundeskanzler Gerhard
Schröder hielt am 18. September 2000
in Hannover eine Rede zum Thema
„Internet für alle - Schritte auf dem
Weg in die Informationsgesellschaft”:
Er führte unter anderem aus:
„Starten - nicht warten“. Das Motto
dieses Kongresses (Anm. d. Red.: Initiative D21-Kongress) und Ihrer Rede,
lieber Herr Staudt (Anm. der Red.: Erwin
Staudt, Vorsitzender der Geschäftsführung der IBM Deutschland GmbH,
Vorsitzender der Initiative D21) ist eine
völlig berechtigte Forderung an uns
alle.
Denn die Frage, wie Deutschland den
Weg in die Informationsgesellschaft
bewältigt, ist von fundamentaler Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes in einer globalisierten
Wirtschaft. Sie entscheidet über die
Lebensperspektive der Bürgerinnen und
Bürger in unserem Land. Und zwar
nicht nur der Jugend, sondern auch
derjenigen, die - wie man bei Ihnen,
Herr Staudt, sagt - das „Schwabenalter“
bereits erreicht haben.
Weil es hier unmittelbar um die Zukunft unseres Landes geht, habe ich
gern den Vorsitz in Ihrem Beirat übernommen. Und die Bundesregierung
setzt dieses Thema national und international auf die Tagesordnung.
Sie haben in diesem Zusammenhang
den europäischen Gipfel in Lissabon
und den Weltwirtschaftsgipfel in
Okinawa erwähnt. Denn natürlich geht
es dabei auch um eine europäisch und
international abgestimmte Politik. Wenn
2
wir es schaffen, auf dem Weg in die
Informationsgesellschaft rasch und im
Sinne unseres Leitbildes von - Modernisierung in gesellschaftlicher Teilhabe voran zu kommen, dann haben wir enorme Chancen.
Mit 1,8 Millionen Arbeitnehmern ist die
Informationswirtschaft zum dynamischsten Wirtschaftsbereich in
Deutschland geworden und zum Motor
für neue Arbeitsplätze. Bis zum Ende
dieses Jahrzehnts halten wir einen Nettoarbeitsplatzeffekt von bis zu 750 000
zusätzlichen Stellen für realistisch.
Die Bundesregierung hat sich den neuen
Herausforderungen unmittelbar nach
ihrem Amtsantritt gestellt.
•
•
•
•
Mit dem Programm „Innovation und Arbeitsplätze in der
Informationsgesellschaft des 21.
Jahrhunderts“ haben wir uns
konkrete Ziele zur Förderung
der Informationstechnologien
gesetzt.
Im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit
haben wir uns auf eine mehrjährige Offensive zum Abbau des
Fachkräftemangels in der
Informationswirtschaft geeinigt.
Unter anderem wird die Wirtschaft 60.000 zusätzliche Ausbildungsplätze bis zum Jahr 2003
bereitstellen.
Mit der „Greencard“ haben wir
- nach in der Tat schwierigen
und der Sache abträglichen Diskussionen - eine unbürokratische und vor allem schnelle Lösung gefunden, um den dringendsten Bedarf an IT-Fachkräften zu decken.
Mit der Erteilung von UMTSLizenzen haben wir frühzeitig
den Startschuss zum Aufbau von
Mobilfunknetzen der dritten
Generation gegeben.
Meine Damen und Herren,
die Politik der Bundesregierung zur
Förderung der Informationsgesellschaft
4/00 2 38
ist ein Teil unserer Gesamtstrategie zur
Modernisierung von Staat und Gesellschaft.
Hier haben wir vieles angepackt und
realisiert, was für alle Menschen in unserem Land von elementarer Bedeutung ist:
•
•
•
Die Steuerreform ist beschlossen. Sie entlastet die Privathaushalte und die Unternehmen
und wird so das Wirtschaftswachstum weiter ankurbeln.
Die Staatsfinanzen werden in
Ordnung gebracht, damit der
Staat besser handlungsfähig wird.
Auch mit der Rentenreform sind
wir auf gutem Wege.
Damit sind zukunftsweisende Rahmenbedingungen gesetzt. Und zwar für alle,
auch in der Informationswirtschaft: vom
Start-up bis zum Großunternehmen und
natürlich den Benutzern. Dabei ist es
gerade für junge Unternehmen entscheidend, dass sie von Steuern, Sozialabgaben und Bürokratie nicht erdrückt werden.
Gemeinsam haben wir auch auf dem
Weg in die Informationsgesellschaft
bereits vieles erreicht. Unser Land erlebt eine nie dagewesene Welle von
Unternehmensgründungen, gerade auch
im Bereich der Informationstechnologien. Das hat übrigens auch
Auswirkungen auf die „Unternehmenskultur“: Flache Hierarchien in den neuen
Unternehmen und Teamarbeit haben
manche Verkrustungen aufgebrochen.
Davon profitieren wir alle. Und, was
mir am meisten imponiert: Junge Unternehmer wollen in erster Linie selbst
gestalten. Sie zählen auf ihre eigene
Kraft und Kreativität; sie rufen weniger
nach dem Staat.
New Economy ist für mich in erster
Linie neues Denken! Bekanntlich habe
ich von der künstlichen Trennung unserer Wirtschaft in „new“ und „old“
Economy nie viel gehalten. Mir imponiert vielmehr die Fähigkeit unserer
Wirtschaft, in der
è
ç klassischen Industrieproduktion
wie dem Maschinenbau oder der
Automobilherstellung durch optimale
Nutzung von Informationstechnologien
ihre internationale Spitzenstellung zu
behaupten.
die Unternehmen mit der neuen Technologie verbinden.
eine ohne eine Belastung mit Umsatzsteuer erfolgen kann.
In diesem Zukunftsbereich von absolut
strategischer Bedeutung sind wir Europäer führend. Aufholen müssen andere.
Meine Damen und Herren!
Die verbreitete Nutzung des Internet
kommt auch in Deutschland weit schneller voran als von vielen erwartet. Mit
circa 19 Millionen Internet-Nutzern
nehmen wir in Europa, in absoluten
Zahlen, bereits einen Spitzenplatz ein.
Aber auch beim Verhältnis von „Usern“
zur Gesamtbevölkerung holen wir gegenüber Ländern mit weit weniger konkurrierenden Kommunikations-Angeboten - wie Finnland oder Norwegen rasch auf.
Richtig ist aber auch: In einigen Bereichen können wir noch besser werden.
Dies gilt für den Anschluss von Schulen
an das Internet und vor allem für die
Ausstattung mit PC. Sie haben das Thema sehr offen angesprochen, Herr
Staudt.
Im Bereich der Telekommunikation
bauen wir unsere hervorragende Position weiter aus. Der hohe
Versteigerungserlös der UMTS-Lizenzen verdeutlicht, welche Erwartungen
an Wertschöpfung und Gewinnchancen
Ich danke allen Unternehmen und Organisationen, die sich hier in vorbildlicher Weise engagiert haben. Aber ich
möchte Sie, meine Damen und Herren
von der Wirtschaft, klar und herzlich
bitten: Tun Sie mehr!
Die Bundesregierung ihrerseits wird sicherstellen, dass die kostenlose Überlassung von PC an Schulen, Bildungseinrichtungen oder gemeinnützige Ver4/00 2 39
Wir werden uns nicht auf bisher erzielten
Erfolge ausruhen. Das Ziel heißt „Internet
für alle“. Ich möchte Ihnen heute zehn
Schritte auf dem Weg in die Informationsgesellschaft vorstellen, die wir gemeinsam
mit Ihnen forcieren wollen.
Grundlage dieses Programms ist die
Überzeugung, dass der Übergang zur
Informationsgesellschaft nur gelingen
kann, wenn der Zugang zu neuen
Technologien allen Bürgerinnen und
Bürgern in unserem Land, die dies wollen, offen steht. Dies ist ein Gebot
gesellschaftlicher Gerechtigkeit und
ökonomischer Vernunft. Unser Land
kann es sich nicht leisten, Begabungen
zu vergeuden.
Der Zugang zu den neuen Medien betrifft die Berufs- und
è
7
ç Lebenschancen weiter Kreise der
Bevölkerung. Niemand darf ausgeschlossen werden, nur weil er nicht die
finanziellen Mittel oder Fertigkeiten hat.
Aber wenn wir erfolgreich Vorbehalte,
Sorgen oder Ängste ausräumen wollen,
müssen wir die Teilhabe an den technischen Innovationen unserer Gesellschaft sicherstellen. Eine Spaltung in
„Gewinner“ und „Verlierer“ der
Informationsgesellschaft darf es nicht
geben.
Dabei müssen wir mit Sensibilität auf
die Vorbehalte vieler Bürgerinnen und
Bürger im Umgang mit den neuen Möglichkeiten eingehen. Nur, wenn wir überzeugen, schaffen wir Akzeptanz.
Meine Damen und Herren,
lassen Sie mich Ihnen einige Schritte des
10- Punkte- Programms kurz erläutern:
Erstens: Wir wollen, dass die Beherrschung des Internet Teil der Allgemeinbildung wird. Die Bundesregierung wird
deshalb gemeinsam mit Wirtschaft und
Ländern die Anwendung moderner
Informationspolitik im Bildungsbereich
vorantreiben.
nutzen, können selbstverständlich auch dann Werbungskosten
steuerlich geltend machen können, wenn der PC Internet-Anschluss hat.
Viertens: Besondere Anstrengungen
werden wir für die Menschen unternehmen, die heute keine Arbeit haben. Die
Arbeitsämter werden ab Oktober dieses Jahres jedem Arbeitslosen anbieten,
kostenlos durch einen „Internetführerschein“ die erforderlichen Grundkenntnisse zu erlangen.
Fünftens: Die Wettbewerbsfähigkeit
eines Landes, aber auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger
hängen auch davon ab, wie gut und wie
schnell der Staat Dienstleistungen erbringen kann. Diese Servicefunktion
wollen wir grundlegend verbessern.
Deshalb wird die Bundesregierung alle
internetfähigen Dienstleistungen der
Bundesverwaltung bis zum Jahr 2005
online bereitstellen.
Vorrangig ist dabei:
Die Bundesregierung wird, gemeinsam
mit den Ländern, die Einführung elektronischer Dienstleistungen auf Bund-,
Länder- und Gemeindeebene beschleunigen.
•
Die Daten sollen laufen, nicht die Bürger.
•
Alle Schulen werden bis zum
nächsten Jahr mit PC und
Internetzugang ausgestattet.
Alle öffentlichen Büchereien
erhalten einen kostenlosen
Internetzugang.
Zweitens: Das Sponsoring von PCs an
Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen wird gefördert.
Drittens: Steuerliche Unklarheiten bei
der Nutzung des Internet am Arbeitsplatz und zu Hause werden beseitigt.
Konkret bedeutet dies:
•
•
Die private Nutzung des Internet
am Arbeitsplatz ist steuerfrei.
Arbeitnehmer, die ihren privaten PC überwiegend beruflich
2
•
•
So wird beispielsweise die gesamte BAföG-Abwicklung, von
der Antragstellung bis zur Rückzahlung online erfolgen können.
Und auch die Justiz geht online.
Vor kurzem hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur
Reform des Zivilprozesses beschlossen, der die Möglichkeit
vorsieht, Klagen auch online einzureichen.
Die Einrichtung eines gemeinsamen
Internet-Portals ist ein wichtiger Schritt
bei der Modernisierung der Verwaltung. Dabei geht es nicht nur um erhebliche Einspar-Potentiale, sondern um
die Entwicklung vom „bevormundenden“ zum „aktivierenden“ Staat. Dabei
4/00 2 40
gilt: Je besser die Behörden bestimmte
Dienstleistungen „online“ anbieten können, desto effizienter können sie sich
um die wirklich beratungsbedürftigen
Anliegen der Bürger auch persönlich
kümmern.
Sechstens: Der elektronische Handel,
der sogenannte „ e-Commerce“ bietet
sicherlich gewaltige Chancen. Dies gilt
insbesondere für den „business-tobusiness“ -Bereich, also für den Geschäftsverkehr von Unternehmen untereinander. Geschäfte via Internet
müssen aber genauso sicher sein wie auf
konventionellem Wege.
Die Bundesregierung wird die rechtlichen Rahmenbedingungen für
Internetgeschäfte umfassend modernisieren, indem wir zum Beispiel sicherstellen, dass die elektronische Unterschrift im Geschäftsverkehr die gleiche
Rechtswirkung erhält wie die handschriftliche. Hier muss, insbesondere
beim grenzüberschreitenden Verbraucherschutz, sicher auch im europäischen
Rahmen noch einiges geschehen.
Aber es ist schon auch so, wie Sie es
sagten, Herr Staudt: „Ohne Vertrauen
läuft nichts.“ Die Initiativen der D 21Mitgliedsunternehmen zum Geschäftsgebaren im elektronischen Handel haben da meine volle Unterstützung.
Ebenfalls modernisiert werden die Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums und zur Vermeidung unlauteren
Wettbewerbs. Ein Wort zur aktuellen
Diskussion um die urheberrechtliche
Vergütung bei der Nutzung von
Informationstechnologien:
Das Internet lebt nicht alleine von der
Technik, sondern vor allem von attraktiven Inhalten, die von kreativen Menschen geschaffen werden. Dies wird
nur dann möglich sein, wenn wir „geistiges Eigentum“ wirksam schützen und
die Nutzung dieses Eigentums auch
vergüten.
Es geht hier keineswegs um das Erzielen von Staatseinnahmen. Sondern è
ç
es geht um eine angemessene
Vergütung für Künstler und Autoren,
so wie sie durch die entsprechenden
Verwertungsgesellschaften in den „klassischen“ Medien für Wort, Bild und
Musik gang und gäbe ist.
Eine der wesentlichen Aufgaben des
Staates ist es natürlich, seine Bürger vor
Kriminalität zu schützen. So ist die
Bundesregierung fest entschlossen, mit
allen rechtlichen Mitteln gegen die Verfasser rassistischer, jugendgefährdender
und sonstiger krimineller Inhalte im
Internet vorzugehen.
Aber auch die Wirtschaft muss in diesem Bereich stärker „Gesicht zeigen“
und den Staat durch geeignete technische Maßnahmen unterstützen. Das, was
an Filtern und Domain-Umleitungen
technisch möglich ist, sollten die
Betreiber auch einsetzen. Gemeinsam
verstärken müssen wir auch unsere
Anstrengungen bei der Bekämpfung von
Wirtschaftskriminalität im Internet. Hier
haben die Unternehmen, die oft selbst
Opfer krimineller Aktionen sind, vielfältige Möglichkeiten zur Vorbeugung.
Meine Damen und Herren,
Deutschland zukunftsfähig zu machen,
ist ein ehrgeiziges Ziel. „D21“ und die
dahinter stehenden Unternehmen und
gesellschaftlichen Gruppen haben sich
dafür im ersten Jahr des Bestehens der
Initiative kräftig ins Zeug gelegt. Hierfür
Ihnen allen nochmals meinen herzlichen Dank.
Der Bundesregierung geht es darum,
dass Deutschland im Wettbewerb um
Zukunftsmärkte und Arbeitsplätze - um
es olympisch auszudrücken - auf dem
Siegertreppchen steht. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir dies gemeinsam
schaffen werden.
Für die Bundesregierung möchte ich
Ihnen nochmals ausdrücklich versichern: Sie wird nicht warten, sie wird
handeln und Tempo machen in dieser
Königsdisziplin des 21. Jahrhunderts.u
Das KGSt-Programm
„Kommunen für die
Zukunft stärken“
•
Verwaltungsrat der KGSt hat
Anfang November in Chemnitz
getagt
Mit einem gut aufeinander abgestimmten Leistungsangebot
wird die KGSt, der Verband
für kommunales Management, auch in
den nächsten Jahren ihren rund 1.500
Mitgliedern Anregungen und praktische
Hilfen für die anstehenden Herausforderungen bieten. Hans-Joachim
Hilbertz, der am 1. Oktober sein Amt
als Vorstand der KGSt angetreten hat,
präsentierte das Programm „Kommunen für die Zukunft stärken“ dem KGStVerwaltungsrat Anfang November in
Chemnitz. „Für die Kommunen werden weiterhin strategische Empfehlungen aber auch praktische Umsetzungshilfen zu allen wichtigen Managementthemen entwickelt. Daneben wird die
KGSt ihren finanziellen Konsolidierungskurs fortsetzen“, so Hilbertz.
Mit dem Programm „Kommunen für
die Zukunft stärken“ setzt die KGSt für
das Jahr 2001 entsprechend ihre Arbeitsschwerpunkte:
•
•
Sie greift das Thema EGovernment verstärkt auf. Anhand konkreter Anwendungsbeispiele wird sie es für die Kommunen plastisch, begreifbar und
handhabbar machen. Eingebettet
in den Ansatz des kommunalen
Managements hängt es eng mit
der prozessorientierten Organisation und dem Veränderungsmanagement zusammen.
Für eine wirksame Finanzsteuerung und Finanzkontrolle
wird die KGSt das kommunale
Haushalts- und Rechnungswesen weiterentwickeln. Außerdem
werden die Empfehlungen zur
Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen aktualisiert.
4/00 2 41
•
•
Das Zusammenwirken von Bürgern, Politik und Verwaltung
muss bewusst in das tägliche
Verwaltungshandeln und in die
Verwaltungsreform einbezogen
werden. Dafür wird die KGSt
nach der Entwicklung des Ansatzes zum Kommunalen Management und den Empfehlungen zum Strategischen Management nun ergänzende praktische
Umsetzungs- und Arbeitshilfen
zum strategischen Management
bieten.
Die Methoden der Steuerung vor allem Controlling, Berichtswesen, Spitzenkennzahlen,
Kennzahlenvergleiche - werden
weiterentwickelt und als maßgebliche Elemente für das strategische und operative Management herausgestellt. Darüber
hinaus wird „best practice“ aufgezeigt.
Damit die Personalverantwortlichen den Herausforderungen in ihrem Bereich besser gerecht werden können, werden
die Methoden und Instrumente
des Personalmanagements weiter professionalisiert und den
Kommunen konkrete Praxishilfen an die Hand gegeben.
Mit diesen Arbeitsschwerpunkten wendet sich die KGSt neben den Entscheidern auch weiterhin an die Fach- und
Führungskräfte der mittleren Ebene.
Außerdem will sie die Erfolge des Neuen
Steuerungsmodells auch für die Politik
stärker nutzbar machen. Sie wird den
interkommunalen Erfahrungsaustausch
intensivieren und die ostdeutschen
Kommunen verstärkt einbinden.
Service-Angebote
In den letzten Jahren hat die KGSt
zusätzliche Service-Angebote für die
Kommunen eingerichtet. Sie werden
weiter optimiert.
Bereits seit Jahrzehnten bietet sie mit
ihrem umfangreichen Veranstaltungsprogramm aus dem
è
7
ç Geschäftsbereich Seminare & Kongresse den Kommunen praxisnahe Unterstützung, um die gutachtlichen Empfehlungen zu realisieren. Diese bewährten Seminare, Lehrgänge und Fachkonferenzen werden fortgeführt, neue
Themen kommen hinzu. Im nächsten
Jahr wird das Programm durch mehrere
Info-Veranstaltungen ergänzt, bei denen das KGSt-Wissen kompakt vermittelt und mit Interessierten vor Ort diskutiert wird.
Zurzeit startet der zweite Zyklus des
Netzwerks, an dem über 70 Kommunen mitwirken. Das Netzwerk wurde
vor drei Jahren gemeinsam von der
KGSt, der Bertelsmann Stiftung und
der Hans-Böckler-Stiftung gegründet,
um der Reformbewegung in den bundesdeutschen Kommunen neue Schubkraft
zu geben.
u
Das kommunale Informations- und
Kommunikationssystem (kikos) der
KGSt wird noch mehr auf die Bedürfnisse der Kommunen zugespitzt, um
den interkommunalen Erfahrungsaustausch über das schnelle und moderne
Medium Internet attraktiv zu gestalten.
Unter anderem wird dafür die HomePage (www.kgst.de) zurzeit neu gestaltet, und mit einer verbesserten Navigation können die Nutzer dann noch
schneller zu den für sie wichtigen Informationen gelangen. Darüber hinaus
werden die Dokumente aus der IKONDatenbank in die kikos-Wissensdatenbank integriert, so dass die
Lizenznehmer über einen Zugang an
die dort hinterlegten Dokumente kommen.
Bundesministerium des Innern
(BMI) und Microsoft verständigen
sich über Sicherheitsfragen
Die Mitglieder werden weiterhin bei
interkommunalen Vergleichen auf
Kennzahlenbasis unterstützt. Dafür
entwickelt die KGSt Kennzahlensysteme, realisiert interkommunale Vergleiche und erarbeitet gutachtliche
Empfehlungen auf der Basis erfolgter
Vergleiche und deren örtlicher Umsetzung.
Die thematischen Schwerpunkte der
KGSt greift die KGSt consult GmbH
auf und berät die Kommunen vor Ort
z.B. bei der Strategie und Umsetzung
von E-Government, dem Weg von der
Kameralistik zum neuen kommunalen
Finanzmanagement, der Einführung des
strategischen Managements in Politik
und Verwaltung und der Entwicklung
zur Bürgerkommune. Daneben beteiligt sich die KGSt weiterhin am Netzwerk: „Kommunen der Zukunft“.
2
Windows 2000
Aufgrund der aufgeworfenen
Fragen bezüglich der Sicherheit beim Einsatz des in
Windows 2000 integrierten Festplattendefragmentierers war das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufgefordert worden, die
Sicherheit des Werkzeuges zu überprüfen. Während der laufenden Gespräche
über Art und Umfang dieser Überprüfung hat Microsoft ein Verfahren entwickelt, getestet und im Internet publiziert (http://www.microsoft.com/
IntlKB/Germany/support/kb/d43/
D43422.htm), mit dem das Tool komplett aus Windows 2000 entfernt werden kann. Damit hat jeder WindowsAnwender die freie Wahl, welchen der
am Markt erhältlichen Defragmentierer
er unter Windows 2000 nutzen will.
Aufgrund der gefundenen pragmatischen Lösung sind das BMI und
Microsoft übereingekommen, auf die
aufwendige Überprüfung zu verzichten.
Beim einem Treffen in Berlin haben
Brigitte Zypries, Staatssekretärin im BMI
und Richard Roy, Vorsitzender der Geschäftsführung der Microsoft
GmbH, die Absicht erklärt, im Bereich
der Sicherheit beim Einsatz von Betriebssystemen und im Internet verstärkt zusammenzuarbeiten. Dies betrifft auch Sicherheitsfragen im Bezug
auf den Einsatz von Microsoft Windows.
Diesbezüglich werden Microsoft und
4/00 2 42
BMI in Kürze Gespräche aufnehmen,
die auch die mögliche Einsichtnahme
des BSI in den Quellcode von Windows
umfassen sollen. Darüber hinaus wird
auch auf dem Feld der digitalen Signatur und Verschlüsselung enger zusammengearbeitet, u.a. durch Mitwirkung
von Microsoft am Projekt Sphinx, mit
dem die Sicherheit und Vertraulichkeit
des E-Mail-Verkehrs in und mit Behörden gewährleistet wird.
u
MP3-Entwickler
erhielten den
Zukunftspreis
Die Erfinder des MP3-Verfahrens, Dr. Karlheinz
Brandenburg, Bernhard Grill
und Harald Popp, sind am 24. Oktober
2000 von Bundespräsident Johannes
Rau mit dem „Deutschen Zukunftspreis“ ausgezeichnet worden. Die Entwicklung der drei Fraunhofer-Forscher:
Ein Audiocodierverfahren, das Musikdaten auf ein Zwölftel komprimiert.
Damit lässt sich Musik über das Internet
übertragen und digitales Radio via Satellit in Hifi-Qualität ausstrahlen.
Bei der Verleihung des mit 500 000
Mark dotierten Preises auf der EXPO
in Hannover würdigte Bundespräsident
Rau die Mitarbeiter des Erlanger
Fraunhofer-Instituts für Integrierte
Schaltungen, Abteilung Angewandte
Elektronik, als „Pioniere für ein neues
Denken in Deutschland“. Die drei Wissenschaftler nahmen den Zukunftspreis
stellvertretend für das gesamte Team
entgegen, das MP3 entwickelt hat.
Radiosendungen in guter Qualität sogar
in entlegenen Regionen Afrikas empfangen, Musik aus dem Internet in
Minutenschnelle herunterladen – das
Codierungsverfahren MPEG Layer-3,
kurz MP3 genannt, macht es möglich.
Es komprimiert Musikdaten auf etwa
acht Prozent der sonst notwendigen
Datenmenge – und das fast ohne hörbare Qualitätsverluste. Der Trick:
è
ç
Töne, die das menschliche Ohr
nicht wahrnimmt, werden einfach herausgefiltert. MP3 spart so wertvolle Speicher- und Übertragungskapazitäten.
Dank der Audiocodierung können beim
digitalen Rundfunk zwölfmal so viele
Radioprogramme ausgestrahlt werden.
Das Codierungsverfahren macht zudem
die Übertragung von Musik via Internet
praktisch möglich: Ein mit MP3 komprimiertes Lied kann über den ISDNAnschluss innerhalb weniger Minuten
aus dem Netz heruntergeladen oder
sogar in Echtzeit angehört werden.
Mittlerweile senden bereits Internetradios in guter Audioqualität. Das
Codierungsverfahren, das die Musikindustrie revolutioniert, hat ein
Forscherteam am Erlanger FraunhoferInstitut für Integrierte Schaltungen IIS,
Bereich Angewandte Elektronik, in jahrelanger Arbeit entwickelt. Für diese
herausragende Forschungsleistung wurden gestern stellvertretend Dr. Karlheinz
Brandenburg, Bernhard Grill und Harald
Popp mit dem „Deutschen Zukunftspreis 2000“ ausgezeichnet.
Heute ist MP3 einer der am häufigsten
gesuchten Begriffe im Internet und sogar
seriöse Wirtschaftszeitungen loben das
Audiocodierungsverfahren als „»the
hottest thing in cyberspace“. Doch bis
es so weit war, mussten die Forscher in
Zusammenarbeit mit der Universität in
Erlangen umfangreiche Grundlagenforschung leisten und sich gegen zahlreiche Widerstände durchsetzen. Bereits
vor mehr als 20 Jahren hatte Prof. Dieter
Seitzer, ehemaliger Leiter des IIS und
Doktorvater von Brandenburg, die Idee,
Musik über das Telefonnetz zu übertragen. Allerdings weigerte sich das Patentamt diese visionäre Idee zu patentieren. Die Begründung: Das sei technisch nicht machbar. Dass es doch funktionierte, zeigte Brandenburg in seiner
Dissertation. Bereits 1987 codierten die
Erlanger Forscher Stereosignale in Echtzeit. Schon damals haben die Wissenschaftler an die Anwendung gedacht:
Sie arbeiteten am Digital Audio
Broadcasting DAB mit und entwickelten Datenkompressionen für den digitalen Rundfunk. Seither haben die For-
scher gemeinsam mit Firmen die
Audiocodierung ständig verbessert und
ein auch im internationalen Vergleich
besonders leistungsfähiges Verfahren
erarbeitet. Diese Technik wurde 1992
von der Moving-Picture Expert Group
- einem Komitee der Internationalen
Standardorganisation ISO - als MPEG
Layer-3 standardisiert.
Um die neue Technik zu vermarkten,
stellten Erlanger Forscher Mitte der
neunziger Jahre eine Demoversion ihrer Entwicklung ins Internet. Schnell
entdeckten amerikanische Studenten die
vielfältigen Möglichkeiten von MP3.
Sie nutzen das Verfahren, um Musik auch illegal - via Internet auszutauschen. Von USA aus trat die Audiocodierung dann ihren Siegeszug um die
Welt an. Mittlerweile haben mehr als
150 Millionen Internet-Nutzer einen
Software-Player im Rechner installiert.
1999 wurden bereits über eine Million
Abspielgeräte verkauft und in diesem
Jahr sollen es nach Schätzungen von
Experten schon über zehn Million sein.
Auch im digitalen Rundfunk wird die
Technik nun eingesetzt. Das amerikanische Unternehmen WorldSpace
nutzt das Verfahren, um Afrika, Asien
und Südamerika mit digitalem Rundfunk via Satellit zu versorgen. Es gibt
schon über 60 verschiedene mobile,
digitale MP3-Player. Sie lösen den Walkman ab, weil sie kleiner sind und keine
verschleißanfälligen mechanischen Teile
enthalten. Immer mehr Firmen nutzen
das Codierungsverfahren, um neue innovative Produkte auf den Markt zu
bringen. Auch aus dem IIS haben sich
schon junge Unternehmen gegründet.
Während MP3 im Internet und MusikBusiness für Furore sorgt, haben die
IIS-Wissenschaftler schon die nächste
Generation der Audiocodierung entwickelt: das Advanced Audio Coding AAC.
Damit können Musikdaten sogar um
den Faktor 16 verkleinert werden. u
Schlechter OnlineService hemmt
Umsatzwachstum im
E-Commerce
Die Servicefrage wird zum
Prüfstein für E-CommerceUnternehmungen im Netz.
Schon jetzt wären durch besseren Service beim Online-Shopping in Deutschland Mehrumsätze in dreistelliger
Millionenhöhe möglich, so die Einschätzung der Experten der Mummert +
Partner Unternehmensberatung. Bereits
im nächsten Jahr könnten sich die Ausfälle auf über eine Milliarde Euro belaufen. Damit ist ein Trend aus den USA
auf Deutschland übertragbar: 1998 gingen den US-Unternehmen rund 1,6
Milliarden Dollar Umsatz aufgrund von
Servicemängeln verloren. Dies ermittelte der britische Marktanalyst
Datamonitor.
Drei von vier Online-Transaktionen
werden während einer Bestellung wieder
abgebrochen. Einer der Hauptgründe
dafür – neben Problemen mit der
Lieferbarkeit oder dem Preis – ist
schlechter Service: Ein Zehntel aller
Abbrüche beim Online-Einkauf wäre
durch bessere Kundenbetreuung vermeidbar gewesen. In den USA kamen
18,4 Millionen Transaktionen im Jahr
1998 nicht zustande, weil der E-Shopper
sich unzureichend betreut fühlte.
Der Handel im Netz wird bis zum Jahr
2003 stetig weiter wachsen. Motor dieser Entwicklung ist neben den nach wie
vor günstigen Hardwarepreisen der
Rückgang von Online-Kosten. Für das
Jahr 2003 erwarten selbst konservative
Schätzungen 20 Milliarden Euro Umsatz im deutschen E-Commerce.
Trotz dieses Potenzials lernt der Großteil der deutschen Unternehmen nur
schleppend aus den Fehlern der USWeb-Wirtschaft: In puncto Service
steckt der E-Commerce noch in den
Kinderschuhen. Dabei eröffnet
è
4/00 2 43
7
ç das Internet neue Möglichkeiten
des Marketing: Eine One-to-One-Beziehung zu vielen Kunden wird möglich. Vertrauen und eine persönliche
Ansprache werden im Online-Zeitalter
die wichtigsten Ressourcen im Kundenkontakt sein. Das fand der Zukunftsforscher Matthias Horx für die
Mummert + Partner Unternehmensberatung heraus.
Bisher sehen viele Unternehmen im
Internet nur einen neuen Vertriebskanal.
Wer das Potenzial des Web voll ausschöpfen will, muss aber dessen Möglichkeiten für beidseitige Kommunikation erkennen. Interaktivität darf nicht
auf der Ebene einer Kontakt-E-MailAdresse und eines Diskussionsforums
stecken bleiben. Persönliche Begleitung
und Unterstützung beim digitalen Einkaufsbummel können zum Beispiel
durch Shared-Browsing-Applikationen
geboten werden, bei denen sich ein
kompetenter Backoffice-Mitarbeiter auf
Wunsch in den sichtbaren Bildschirminhalt des Kunden begleitend einklinkt.
So ist er bei Fragen jederzeit
ansprechbar, kann den potenziellen
Käufer beim Ausfüllen von Bestellungen unterstützen oder von diesem um
sofortigen Rückruf gebeten werden.
Wenn der E-Commerce-Agent zudem
alle relevanten Kundendaten und den
bisherigen Weg des Kunden durch das
eigene Web-Angebot live auf dem eigenen Bildschirm sieht, entfallen langwierige Erklärungszeiten. Der individuell
und richtig bediente Kunde wird zu
solchen E-Commerce-Anbietern dann
auch gerne zurückkehren.
Datamonitor wurde 1989 gegründet und
ist weltweit als Marktanalyst tätig. Mehr
als 500 Mitarbeiter sind in den Büros in
London, Frankfurt am Main, New York
und Hongkong beschäftigt. Die
Mummert + Partner Unternehmensberatung gehört mit 1200 Mitarbeitern
und einem Umsatz von 180 Millionen
Euro (350 Millionen DM, Konzern im
Geschäftsjahr 1999) zu den Top Ten
der Branche in Deutschland. Mit einer
ausgeprägten
Branchenund
2
Technologiekompetenz konzentriert
sich Mummert + Partner auf die Beratung von Kreditinstituten, Versicherungen, öffentlichen Verwaltungen,
Energieversorgern und des Gesundheitswesens.
u
iX-Leseranalyse 2000
Trend zum
Betriebssystem-Oligopol
Windows 2000 und Linux entwickeln sich zu den dominierenden Betriebssystemen in
den Unternehmen. Dies ergab jetzt die
Leserbefragung des IT-Profimagazins
iX. In der Ausgabe 11/2000 veröffentlichte iX die wichtigsten Ergebnisse.
Über 3700 Teilnehmer konnte die dritte Auflage der iX-Leserumfrage verzeichnen. Die Resultate dieser zweijährlich durchgeführten Untersuchung
erlauben wieder detaillierte Einblicke
in aktuelle Trends der DV-Branche.
So gibt es kein Betriebssystemmonopol,
aber einen klaren Trend zum Oligopol.
In der Verbreitung führen Windows
und Linux, während die Anbieter von
kommerziellen Unix-Systemen Federn
lassen müssen. Lediglich Suns Solaris
verzeichnet gegenüber 1998 keinerlei
Einbußen.
74 Prozent der Befragten setzen Linux
in der Firma ein, 1998 waren es erst 58
Prozent. Mit Windows NT oder
Windows 2000 arbeiten 82 Prozent.
Aber auch die Windows-Versionen 3.x/
9x sind immer noch bei der Hälfte der
Anwender installiert (1998: 64 Prozent).
Suns Unix-Derivat Solaris ist bei 38
Prozent im Einsatz, Hewlett-Packards
HP-UX kann einen Anteil von 17 Prozent verzeichnen. „Ehemals illustre
Unix-Anbieter wie Siemens, SGI oder
SCO tauchen nur noch unter „ferner
liefen“ auf“, beschreibt iX-Chefredakteur Jürgen Seeger die konsolidierte
Situation.
4/00 2 44
Der breite Einsatz von Linux hat offenbar einen Wachstumsschub für freie
Software insgesamt gebracht. Gut 70
Prozent setzen bereits kostenlose Programme ein, weitere sechs Prozent planen es, nur noch ein knappes Viertel
setzt ausschließlich auf kommerzielle
Lösungen. 1998 waren noch über 40
Prozent der Ansicht: „Was nichts kostet, taugt auch nichts“.
Erstmals waren Fragen zu Arbeitszeit,
Überstunden und Weiterbildung Gegenstand der Leseranalyse. Ergebnis:
Die 35-Stunden-Woche ist in der ITBranche kein Thema, nur zwölf Prozent können ihre Arbeit in dieser Zeit
erledigen. 40 Prozent arbeiten sogar
mehr als 45 Stunden pro Woche. Hinzu
kommt Weiterbildung in der Freizeit,
die bei über der Hälfte der Befragten
anfällt. Und: Auf die Bezahlung von
Überstunden müssen 45 Prozent verzichten.
u
Vorsicht: Datenklau
Hamburg (ots) - Immer mehr
Internet-Unternehmen, denen
der Ruin droht, versuchen als
letzte Rettung, wertvolle Kundendaten
an andere Firmen zu verkaufen. Jüngstes Beispiel: Der US-Spielzeughändler
Toysmart.com bot vor dem Konkurs
die Kundendatei zum Kauf an. Im Gegensatz zu anderen Ländern verbietet
das deutsche Datenschutzgesetz den
Handel mit Kundendaten bei drohender Pleite. Dennoch: „Absolute Sicherheit gibt es aber auch für deutsche
Verbraucher nicht - vor allem, wenn sie
ihre Daten ausländischen InternetDiensten preisgeben“, sagt Dr. Michael
Kienle, Experte für Internet-Recht bei
der Mummert + Partner Unternehmensberatung. Internet-Nutzer können sich
jedoch durch Vorsichtsmaßnahmen
schützen.
In Deutschland werden Verstöße gegen
die wichtigsten Datenschutz-Vorschriften als Straftat verfolgt. Zwei Beispiele:
Das Erschleichen und die
è
ç
Zweckentfremdung von Daten
sind verboten. Strafmaß: Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Der
gesetzwidrige Verkauf von Kundendaten kann sogar mit zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Hier zu Lande
lohnt es sich also nicht, kurz vor der
Pleite die Kundendatei zu verkaufen.
Allerdings: Der Staatsanwalt wird nur
auf Antrag betroffener Kunden tätig.
Hegt ein Verbraucher Zweifel am korrekten Umgang eines Unternehmens
mit seinen persönlichen Daten, so hat er
in Deutschland ein Recht auf Auskunft.
Neben Behörden müssen auch private
Datensammler sagen, welche Daten sie
zu welchen Zwecken nutzen. „Diese
Auskünfte sind meist kostenlos, doch
nur wenige Kunden nutzen ihr Recht“,
sagt Fachmann Kienle von Mummert +
Partner. Den Verbrauchern steht es auch
zu, der Verwendung ihrer Daten zu
widersprechen - zum Beispiel für Werbung, Marktforschung und Meinungsumfragen. Doch wenn sich eine Firma
nicht daran hält, kostet die Gegenwehr
viel Zeit und Mühe: Für den Laien ist
schwer feststellbar, welche Datenschutzbeauftragten, Aufsichtsbehörden und
Verbraucherzentralen zuständig sind
und im Einzelfall helfen können.
Deswegen der Experten-Tipp: „Vorsicht bei allen Auskünften, die über EMail-Adresse und Anschrift hinausgehen“, rät Michael Kienle. „Nicht nur
Kreditkarten-Nummern sollten vor
dubiosen Datensammlern geschützt
werden, sondern auch Informationen
über die eigene Privatsphäre.“ In der
Praxis wird dies von den wenigsten
Internet-Nutzern beherzigt: Laut einer
US-Umfrage sind mehr als die Hälfte
der Verbraucher für besseren Datenschutz im Netz, doch genauso viele
geben auf Nachfrage persönliche Daten preis.
u
„1000 Hände zeichnen
während Sie schlafen.“
Die 1000hands AG aus
Berlin macht aus Papierplänen perfekte CAD-Dateien. Diese Dienstleistung, die
Überführung analoger Papierpläne
in digitale Karten ist nicht neu, aber
die Umsetzung einmalig. Hunderte
von CAD-Ingenieuren in allen
Weltzeitzonen werden mit Zeichnungsaufträgen versorgt und im Berliner Stammsitz nach strengsten
Qualitätsmaßstäben kontrolliert.
Durch den Einsatz internationaler
Mitarbeiter können hochqualifizierte Zeichnungskapazitäten zu niedrigen Preisen angeboten werden.
Die Geschäftsidee ist einfach: Die
1000hands AG digitalisiert alte Papierpläne und technische Zeichnungen mit
Hilfe von CAD Systemen. Die technischen Zeichnungen werden in Deutschland gescannt und verschlüsselt in die
weltweiten Niederlassungen der
1000hands verschickt. Dort erarbeiten
in Deutschland ausgebildete Ingenieure die fertigen CAD-Dateien aus den
alten Planvorlagen.
Ingenieure und technische Zeichner aus
den drei Geschäftsbereichen Architektur, Maschinenbau und Kartographie
steuern in der Berliner Zentrale den
Vertrieb, die Projektbetreuung, die zentrale Auftragskoordination und die
Qualitätssicherung. Bereits vier Monate nach Gründung der Gesellschaft sind
die alten Geschäftsräume für die 20
Mitarbeiter in der Berliner City zu klein
geworden.
Der Markt für die Digitalisierung von
technischen Zeichnungen wird in den
nächsten Jahren stetig wachsen. In den
letzten hundert Jahren wurden Unmengen technischer Zeichnungen von Gebäuden, Maschinen, Industrieanlagen
und Leitungen angefertigt, so daß heute
schätzungsweise 150 Millionen Pläne in
den Archiven der Ämter und Industrie-
4/00 2 45
unternehmen schlummern. Da Gebäude, Kraftwerke oder Leitungen aber
permanent modernisiert und umgebaut
werden und dies heutzutage mit modernen CAD Systemen geschieht, müssen
die alten Papierpläne zuerst in ein CADDatenformat umgewandelt werden.
Hierzu müssen sie per Hand abgezeichnet werden. Kein Konvertierungsprogramm kann die heutigen modernen
Anforderungen automatisch einfügen.
Das einfach klingende „Abzeichnen“
muss immer mit einem erheblichen
Anteil Fachwissen angereichert werden.
Dieses Tätigkeitsfeld ist keinesfalls neu.
In Deutschland sind ca. 1200 Zeichenbüros tätig und erwirtschaften einen
Gesamtumsatz von etwa 792 Mio. DM.
Da in den nächsten 5 Jahren ungefähr
14 Mio. Zeichnungen digitalisiert werden könnten, ergibt sich ein Marktvolumen von bis zu 4,2 Milliarden.
Durch die Focussierung auf ihre Kernkompetenz, das Produkt „Abzeichnen“
von alten Plänen und die Entwicklung
und Optimierung eigener Verfahren zur
Auftragsverteilung und Qualitätssicherung in der zweijährigen Vorbereitungsphase, ist die 1000hands AG in
der Lage die Leistungen zu einem Drittel
des marktüblichen Preises zu erbringen.
So kann beispielsweise ein mittelgroßes
Unternehmen, das über einen Planbestand
von 10.000 Plänen verfügt, sieben Mio.
DM bis acht Mio. DM einsparen.
Diese „Kampfpreise“ sind allerdings
nur mit einer ausgeklügelten Arbeitsorganisation, einer straffen „Fließbandfertigung“ und der Ausnutzung des internationalen Lohngefälles möglich. Das
Wichtigste dabei ist aber die Präzision
und Vollständigkeit der angefertigten
Zeichnungen. Keine Linie darf fehlen
oder falsch eingezeichnet sein. Keine
aktuelle Norm darf unberücksichtigt
bleiben. So werden ca. 35% des Gesamtaufwandes alleine für die Qualitätssicherung aufgewendet, die ausschließlich von Technikern in Berlin wahrgenommen wird.
Sicherheitsrelevante Daten der Wehrtechnik oder patentkritische Pläne è
7
ç verlassen das Haus nicht. Auch die
anderen Konstruktionen werden in
Teilaufträge zerlegt und in den unterschiedlichen Außenstellen der
1000hands AG abgearbeitet. In der
Berliner City werden die Teilkonstruktionen wieder zusammengefügt. Durch die hohe Kapazitätsauslastung und die Berücksichtigung
der unterschiedlichen Zeitzonen bei der
Optimierung der Arbeits-Ablaufplanung können auch eilige Großaufträge mittels der internationalen Arbeitsverteilung kurzfristig bedient werden.
Nicht umsonst heißt es im Slogan: „Wir
zeichnen – während Sie schlafen“.
Die Gründer und Vorstände der
1000hands AG Carsten Milbach und
Bernd Müller, Wirtschaftsingenieure der
Technischen Universität Berlin, bringen die erforderlichen Voraussetzungen mit. Als Unternehmensberater,
REFA-Ingenieure und Kenner des Engineering-Marktes mit 12-jähriger CADVertriebspraxis verfügen sie über marktinternes Branchen-Know-how, tiefe
Kenntnisse in allen Fragen der Arbeitsoptimierung und ein internationales
Netzwerk.
In den Bereichen Geographische
Informationssysteme (GIS) und Netzinformation (NIS) erstellt die 1000hands
AG Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Leitungspläne für Gas, Beleuchtung, Telekommunikation und Strom
sowie Katasterpläne auf der Basis vorhandener Karten, Luftaufnahmen,
Vermessungsdaten etc. Weitere Einzelheiten
finden
Sie
unter
www.1000hands.com.
u
2
Grundsteinlegung für
den Neubau des
Informations- und
Kommunikationszentrums
Adlershof (IKA)
Im Beisein des Regierenden
Bürgermeisters Eberhard
Diepgen, des Präsidenten der
Humboldt-Universität, Prof. Dr. Jürgen
Mlynek, und des Staatssekretärs für
Stadtentwicklung Frank Bielka erfolgte
Ende Oktober die Grundsteinlegung
zum Neubau für das Informations- und
Kommunikationszentrum Adlershof
der Humboldt-Universität zu Berlin und
der WISTA Management GmbH. Damit ist der Baustart zur wichtigsten
Infrastruktureinrichtung für die sich
entwickelnde Wirtschafts- und
Wissenschaftsstadt Berlin-Adlershof
vollzogen.
“Berlin-Adlershof - Stadt für Wissenschaft,
Wirtschaft und Medien” entsteht als neuer
Stadtteil seit 1999 im Südosten Berlins.
An diesem Standort konzentriert sich eine
interessante Mischung aus zukunftsorientierten Unternehmen der freien Wirtschaft, Universitäts- und Forschungseinrichtungen der Humboldt-Universität zu
Berlin sowie zahlreichen national und
international anerkannten außeruniversitären Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
Insbesondere durch die Verlagerung
der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten der Humboldt-Universität nach Adlershof wird die Bedeutung des Wissenschafts- und
Wirtschaftszentrums über die Stadtgrenzen hinaus unterstrichen. Nach der
Ansiedlung von Informatik- und
Mathematikinstitut befinden sich derzeit
die Institutsneubauten für Chemie und
Physik in der Ausführung. Als wesentlichster Bestandteil des zukünftigen
Universitätskampus´ soll nun der Neubau eines Informations- und Kommunikationszentrums entstehen. Die zen-
4/00 2 46
trale Einrichtung nimmt die Bibliothek
der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten mit rund 800.000 Bänden, das Rechenzentrum mit dem Datenkommunikationsnetz des Bereiches
Adlershof sowie Hörsäle, Seminar- und
Lehrräume auf.
Zum Gesamtkomplex gehört ein von
der WISTA Management GmbH betriebener und über EFRE-Mittel anteilig finanzierter Bauteil. Er umfasst neben einem Konferenzraum offene,
multifunktional nutzbare Flächen für
publikumsorientierte Funktionen. Der
besondere Anspruch des Bauvorhabens
liegt in der Aufgabe, die vorhandene
denkmalgeschützte Altbausubstanz so
in das Gesamtkonzept einzubeziehen,
dass die vielfältigen Nutzungsbereiche
sinnvoll untergebracht werden können.
Drei u-förmig angeordnete, eingeschossige Hallenbauten - Stahlkonstruktionen mit Ausfachung in Sichtmauerwerk aus den 30er Jahren - galt es
gemäß dem denkmalpflegerischen Anspruch zu schützen. Entsprechend heutigen bauphysikalischen Forderungen
hergerichtet, sollen die historischen
Baukörper erkennbar bleiben. 349 Teilnehmer an dem europaweit dazu ausgelobten Wettbewerb zeigten das große
Interesse an der Bauaufgabe. Aus diesem Kreis wurden 40 Bewerber zu einem beschränkten Realisierungswettbewerb eingeladen.
Den 1. Preis mit der Empfehlung zur
Ausführung erhielt der Beitrag des
Architektenteams Gössler. Der Entwurf
sieht vor, den Innenbereich der u-förmig
angelegten Altbauten zum zentralen
Lesesaal auszubilden. In den umgebenden Altbauten werden Freihandregale,
Ausleihe, Computerarbeitsplätze u.ä. untergebracht. Ein mehrgeschossiger
Neubauriegel schließt die nach Südwesten offene Anlage ab. Darin werden
in der Erdgeschosszone publikumsintensive Nutzungen untergebracht. Die
Planung ist nun abgeschlossen. Durch
die Hochschulbauförderungsrichtlinien
sind die Mittel auf 79.000.000 DM begrenzt, die zu gleichen Teilen von è
ç Land und Bund getragen werden.
Hinzu kommen 5.600.000 DM
Finanzierungsmittel der WISTA Management GmbH mit anteiligen EFREMitteln.
Bayerischen Landesamt für Statistik und
Datenverarbeitung stehen. Das
Behördennetz ist Teil des Bayernnetzes,
zu dem auch das Hochschulnetz sowie
die City- und Bürgernetze gehören.
Den Architekten und Ingenieuren stellt
sich in diesem Rahmen die schwierige
Aufgabe, baulich eine Gesamtanlage zu
verwirklichen, die neben den hohen
Ansprüchen der Nutzer ihrer zentralen
Lage an der Hauptverkehrsachse
Rudower Chaussee öffentlichkeitswirksam auf hohem architektonischem
und gestalterischem Niveau gerecht
wird. Die Fertigstellung des Komplexes ist zum Ende des Jahres 2001 geplant. Mit dem Neubau des IKA wird
von Universität und WISTA das Ziel
verfolgt, ein umfassendes Dienstleistungs- und Serviceangebot mit
Weltmarktfähigkeit in den Bereichen
Information und Kommunikation zu
gewährleisten, sowohl für universitäre
als auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die in der Nachbarschaft angesiedelten Unternehmen der
Hightech-Industrie.
u
Mit 3 Projekten sind im Freistaat
Citynetze (Hochgeschwindigkeitsnetze)
in München, Nürnberg und Augsburg
unterstützt worden. „Weitere Kommunen planen die Errichtung von Stadtnetzen. Bayern hat mit die größte Dichte an Stadtnetzen“, so der Staatssekretär.
Über 650 Standorte im
Behördennetz mit
Internettechnologie
„Von Ministerien über die
nachgeordneten Behörden bis
zu den Landratsämtern ist die
überwiegende Anzahl der Dienststellen
des Freistaates am bayerischen
Behördennetz angeschlossen oder wird
in Kürze angeschlossen werden“, stellte Innenstaatssekretär Hermann Regensburger anlässlich des Kongresses „Verwaltung ans Netz“ Mitte September im
Europäischen Patentamt München fest.
Das Behördennetz dient der elektronischen Kommunikation und für IuKAnwendungen in der Verwaltung.
Derzeit sind über 650 Standorte über
Fest- oder Wählverbindungen in das
Behördennetz mit Internettechnologie
integriert, dessen zentrale Server beim
Hinsichtlich des Bayerischen Bürgernetzes erlaubte die Staatsregierung den
Bürgern sowie den mittelständischen
Unternehmen in einer ersten Anschubphase bis Ende 1998 unentgeltlich die
nicht-kommerzielle Nutzung des
Bayernnetzes. Sie regte die Gründung
von Bürgernetz-Vereinen an, die
wohnortnahe Zugänge zum Bayernnetz
errichteten und betreiben, örtliche und
regionale Informationen in das Internet
einbringen und die Menschen im Umgang mit dem Internet schulen. Der
extrem preiswerte Internetzugang und
die deutschsprachigen Informationsangebote sollten zur Nutzung des Internet
anregen und zu einer Nachfrage nach
immer neuen Telekommunikationsdienstleistungen führen. Bereits Ende
1998 waren rund 130.000 Haushalte
und sonstige Teilnehmer Mitglied und
damit Nutzer der Bürgernetzvereine.
„Bayern liegt innerhalb Deutschlands
bei der Internet-Nutzerdichte und der
Zahl der Internetprovider in der Spitzengruppe“, so Regensburger.
An staatlichen Verwaltungsanwendungen sind laut Regensburger unter dem Leitbegriff „Bürgerservice
online“ einige bedeutsame Verfahren
hervorzuheben:
•
der Bayern-Server mit Informationen der Staatsregierung und
des Landtags wie z.B. Reden und
Pressemitteilungen, diverse Verzeichnisse mit Links zu allen
Ministerien
und
deren
Informationsangebot;
4/00 2 47
•
•
•
das digitale Grundbuch online,
in dem Grundbuchinhalte von
Berechtigten elektronisch abgefragt werden können;
das bayernweite Verkehrsinformations- und -managementsystem „Bayerninfo“ mit
Prognosen und Informationen
über die aktuelle Verkehrslage
für die Verkehrsteilnehmer zur
effektiven Auslastung der
verkehrlichen Infrastruktur;
der „Abfallberatungspool
online“, mit dem ein bayernweites Umweltinformationssystem über fachliche Daten wie
Abfallverzeichnisse, Stofflisten
und Behandlungsmodalitäten
sowie Veranstaltungshinweisen,
Finanzierungshilfen und Rechtsinformationen aufgebaut werden
soll.
u
LExIKON ermöglicht
Quantensprung bei der
Internetsuche
Mehr als 1,5 Mrd. Seiten Informationen sind derzeit im
Internet verfügbar. Angesichts
dieser Informationsmenge, die zudem
exponentiell wächst, wird die Bereitstellung intelligenter Suchsysteme
immer dringlicher. Die zur Verfügung
stehenden Hilfsmittel wie StandardBrowser und Suchmaschinen unterstützen die Informationssuche im Internet
bisher nur unzureichend, denn sie fragen lediglich Stichworte ab, ohne den
Kontext zu bewerten.
Mit dem Verbundprojekt LExIKON
fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ein
wegweisendes Zukunftsprojekt, das auf
den neuen Ansatz des maschinellen
Lernens setzt. Dabei wird die bei HTMLDateien immer vorhandene Strukturinformation für die Suche nach Wissen
genutzt. Das BMWi hat im Rahmen des
Aktionsprogramms „Innovation und Arbeitsplätze in der
è
7
ç Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts“ für dieses Projekt Fördermittel
in Höhe von rund 900 TDM bereitgestellt, die ca. 1,4 Mio. DM an Eigenmittel
mobilisieren.
Unter der Konsortialführerschaft des Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) wirken bei LExIKON die Technische Universität Darmstadt, die Universität Koblenz-Landau und die Universität Leipzig an der Bearbeitung der wissenschaftlichen Fragen mit. Die Bayerische Hypo- und Vereinsbank
AG, die rzw_cimdata AG, Weimar, sowie die Firma Dr. Stephan & Partner,
Ilmenau, bringen relevante Fragestellungen aus der betrieblichen Praxis ein.
Im Rahmen des auf eine Laufzeit von einem Jahr ausgelegten Projekts sollen über
die Entwicklung des Verfahrens hinaus erste Prototypen erarbeitet und mögliche
Anwendungen demonstriert werden. Die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
wird Fragestellungen
einbringen,
wie sie für
sehr große
und international agierende Unternehmen
wirtschaftlich relevant
sind. Dabei
geht es um im Internet verfügbare Online-Hintergrundinformationen für verschiedene Finanzprodukte. Die Firmen Dr. Stephan & Partner, Ilmenau, und rzw_cimdata
AG, Weimar, beides mittelständische Unternehmen, entwickeln und erproben
intelligente Suchsysteme, die z.B. flexible Preisvergleiche auf der Basis heterogener
Datenquellen ermöglichen.
Mit dem Aktionsprogramm „Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts“ will die Bundesregierung Deutschland auf dem
Weg in die Informationsgesellschaft an die Spitze in Europa führen. Aufbauend auf
dem Aktionsprogramm hat Bundeskanzler Schröder im September 2000 zehn
Schwerpunkte bekannt gegeben, die besondere Priorität für die Regierungspolitik
haben. Neben der Vermeidung der sog. digitalen Spaltung ist dies vor allem die
weitere Entwicklung und Verbreitung neuer Informations- und
Kommunikationstechnologien. LExIKON erleichtert den Umgang mit dem Internet
und leistet damit einen wirkungsvollen Beitrag zu dieser Strategie.
Weitere Informationen zu LExIKON erhalten Sie beim Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH, Prof. Dr. Klaus P. Jantke, Stuhlsatzenhausweg 3 / Gebäude 43.8, 66123 Saarbrücken, Tel.: (0681) 302 – 5373, Fax: (0681)
302 – 2235, E-Mail: [email protected] sowie im Internet unter http://
LExIKON.dfki.de.
u
Müller: „Internet entwickelt sich hervorragend“
Der dynamische Preis- und Innovationswettbewerb in der Telekommunikation und im Onlinebereich treibt die Entwicklung der Internetnutzung
in Deutschland weiter voran. Von Februar bis August dieses Jahres ist der
Anteil der Haushalte mit Internetnutzung um rund 30 % gestiegen. Ende des Jahres
werden ca. 3 von 10 deutschen Haushalten über einen Internetanschluss verfügen;
in den USA stieg die Anzahl der angeschlossenen Haushalte auf rund 41 %.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller: „Wir haben mittlerweile den größten Mobilfunkmarkt in Europa und die meisten Internetnutzer. Der Vorsprung der
USA wird aufgrund der höheren Wachstumsraten hierzulande zusehends kleiner.“
2
4/00 2 48
Ein wesentlicher Faktor für die hohe
Wachstumsdynamik der Internetnutzung wird in den Internetzugangskosten gesehen. Diese sind in Deutschland innerhalb der letzten beiden Jahre
um rund 80 % gesunken. Die preisgünstigsten Anbieter verlangen derzeit
nur noch rund 1,- DM pro Stunde
Internetnutzung.
Die Preise für die Internet-by-call-Nutzung liegen damit zum Teil sogar unter
vergleichbaren Angeboten in den Vereinigten Staaten.
Pauschalangebote (Flatrates) für die
zeitlich unbeschränkte Internetnutzung
liegen derzeit bei ca. 78,- DM/ Monat
und damit um rund 40 % niedriger als
noch zu Jahresbeginn. Auf Nebenzeiten
beschränkte Flatrates (Sonn- und Feiertage, Wochentage zwischen 18.00 und
9.00 Uhr) werden unter 60,- DM/ Monat angeboten.
Diese Angebote werden ergänzt durch
günstige Schülertarife, die das Surfen
zu Preisen deutlich unter 50 Pf. pro
Stunde ermöglichen.
Sogenannte High-speed-Internetzugänge ermöglichen die Internetnutzung mit bis zu 12facher ISDNGeschwindigkeit. Die monatlichen Pauschalpreise für solche Angebote schwanken je nach Telefonanschluss und
Onlineprovider derzeit zwischen 44,und 79,- DM und liegen damit ebenfalls
teilweise deutlich unter den
amerikanischen Vergleichspreisen.
Mit der gegenwärtig in großen Teilen
der Bundesrepublik anlaufenden Aufrüstung der Breitbandkabelnetze wird
eine weitere technische Alternative für
schnelle Internetzugänge geschaffen, die
in Kürze einer Vielzahl von Kunden
zur Verfügung stehen wird. Derzeit sind
über 20 Millionen Haushalte an das
Breitbandkabelnetz angeschlossen.
Minister Müller: „Die Preis- und Angebotsentwicklung bei den Internetzugängen läuft insgesamt hervorragend.
Wir haben auf den Wettbewerb
è
ç gesetzt und der funktioniert. Und dort, wo er nicht funktioniert, wird die
Regulierungsbehörde die richtigen Weichenstellungen vornehmen.“
u
Das hatte der (Cyber-) Welt noch gefehlt...
Sheriff Joe Arpaio aus Phoenix, Arizona. Im Internet führt er mit LiveÜbertragungen seiner „Jailhouse Webcam“ das Innere seiner Haftanstalt
vor: einschließlich Gefangener, versteht sich (http://www.crime.com/
info/jailcam.html). Big Brother nicht nur im TV als Realität!
u
berlin.de mit Besucherrekord
Berlin (ots) - Der offizielle und mit mehr als 50.000 Inhaltsseiten größte
Berliner Onlinedienst berlin.de erreichte im Oktober 2000 einen neuen
Rekord in der Nutzung durch Berliner und Berlin-Besucher. Gleichzeitig
beteiligte sich vor wenigen Tagen mit der dot-life AG ein neuer Gesellschafter an
der berlin.de new media GmbH & Co. KG.
Das offizielle Stadtinformationssystem berlin.de, das neben Informationen zum
Land, der Verwaltung und den Berliner Bezirken immer mehr aktuellen Content für
alle Lebensbereiche bietet, erreichte im Oktober erstmals über 6 Millionen Seitenaufrufe durch mehr als eine Million Internetnutzer. Bereits 65.000 Berliner haben
4/00 2 49
sich bis heute als Nutzer von berlin.de
und der berlin.de e-Mail-Adresse
[email protected] registrieren lassen. Bei
der privaten Betreibergesellschaft des
Dienstes, der berlin.de new media
GmbH & Co. KG, ist jetzt neben dem
Hauptgesellschafter Berliner Volksbank
die dot-life AG, ein Unternehmen der
Boston Consulting Group, als Minderheitsgesellschafter eingestiegen. „Wir
freuen uns über einen neuen starken
Partner für die Umsetzung der jetzt
beginnenden, tiefgreifenden Weiterentwicklung unseres Dienstes“, so Bernd
Rumscheid, Geschäftsführer der
berlin.de new media, und ergänzt: „Die
Aufnahme von dot-life ist nur ein erster
Schritt zur strategischen Erweiterung
unseres Gesellschafterkreises. Gemeinsam mit unseren Gesellschaftern sind
wir derzeit in Verhandlungen mit weiteren Unternehmen, deren jeweilige Kernkompetenz und Marktpositionierung gut
zu unseren Expansionsplänen, aber auch
zu den Entwicklungsplänen im technologischen und inhaltlichen Bereich passen .“
Geschäftszweck der dot-life AG ist es,
gemeinsam mit lokalen Partner-Unternehmen Stadtportale zu betreiben. Ein
Schwerpunkt dieser Stadtportale liegt
neben dem Angebot umfangreicher
Informationen für die Bürger in der
Bereitstellung interaktiver Dienste,
insbesondere auch im öffentlichen Bereich (e-Government). Dot-life und die
Partner des Unternehmens, der USDatenbankspezialist Oracle und das
spanische Softwareunternehmen Tissat,
verfügen über speziell für diesen Zweck
entwickelte Software. Diese erleichtert
zum einen die Entwicklung interaktiver
e-Government-Anwendungen für das
Internet, ohne dabei interne Arbeitsprozesse und EDV-Systeme der Verwaltung verändern zu müssen. Zum
anderen ermöglicht die Software die
einfache Personalisierung von Diensten und bietet Stärken bei der mediengerechten Aufbereitung von Inhalten
für neue Zugangssysteme wie Mobiltelefon, TV-Set-Top-Boxen oder öffentliche Terminals. Ein sehr erfolgreiches Stadtportal mit
è
7
ç umfangreichem, kommunalem
Serviceangebot betreibt der dot-lifePartner Tissat bereits seit drei Jahren
mit dem Projekt „Infoville“ in Valencia.
Derzeit ist dot-life neben Berlin am
Aufbau weiterer Stadtportale in vier
europäischen Ländern beteiligt, doch
ist berlin.de aufgrund seiner besonderen Leistungsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeiten - und nicht zuletzt
aufgrund der internationalen Bedeutung der deutschen Hauptstadt - das
Referenzprojekt. Die Betreibergesellschaft berlin.de new media wird
über dot-life in ein europäisches Netzwerk integriert und zukünftig eine noch
stärkere Vorreiterrolle bei der Entwicklung weiterer Stadtportale spielen. Durch
die gemeinsame Entwicklung von
Diensten innerhalb des Netzwerkes
sowie die technische Abwicklung der
Dienste über ein zentrales Rechenzentrum können gebündelte Innovationskraft und Skaleneffekte genutzt werden.
Der Content von berlin.de orientiert
sich hingegen auch künftig ausschließlich an den Bedürfnissen von Berlinern
und Berlin-Besuchern. Bei der Entwicklung und dem Ausbau von neuen
Contents stehen der hohe Nutzwert,
eine zunehmende Interaktivität sowie
der lokale Bezug an erster Stelle. Mit
den durch den Einsatz der dot-lifeTechnologie geplanten Einsparungen
bei der Weiterentwicklung der technischen Plattform, aber auch aufgrund
der neuen Perspektiven für die Entwicklung eines äußerst nutzerfreundlichen Angebotes sowie durch
das damit einher gehende Vermarktungspotential erwartet berlin.de eine
schneller einsetzende und dynamischere Ertragsentwicklung des operativen
Geschäfts.
Die Betreibergesellschaft des Stadtinformationssystems ist die berlin.de
new media GmbH & Co KG. Das
Unternehmen wurde 1998 in Berlin
gegründet und ist ein Unternehmen der
Berliner Volksbank und der dot-life
2
AG, einem Tochterunternehmen der
Boston Consulting Group.
berlin.de ist eine Public-PrivatePartnership mit dem Land Berlin. Der
Dienst fasst Informationen und Services des Landes Berlin und der öffentlichen Verwaltung, aber auch private
Inhalte und Dienste zusammen. Unter
einem einheitlichen Navigations- und
Gestaltungsrahmen wird so die Grundlage gebildet für eine serviceorientierte
Bündelung und Vernetzung aller
berlinbezogenen Informationen und
Dienste im Interesse der Nutzer. Das
Kooperationsmodell einer Public-Private-Partnership verbindet öffentliches
Anliegen mit einer privatwirtschaftlichen Finanzierung durch
berlin.de new media. Neben berlin.de
sind regionale Informationsdienste in
weiteren deutschen und europäischen
Städten in Vorbereitung.
u
c’t-Interview mit
Bundesinnenminister Otto Schily
„Anonymität im
Internet ist kein
Grundrecht“
Hannover. Bundesinnenminister Otto Schily hat sich
für einen Zwang zur Identifizierung der Nutzer bestimmter InternetDienste ausgesprochen. Anonymität im
Internet sei nicht die Voraussetzung für
die Ausübung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung, so Schily im Interview mit dem Computermagazin c’t
in der Ausgabe 19/2000.
Das Recht auf anonyme Nutzung von
Telediensten ziele auf den Schutz der
Privatsphäre, damit durch Protokollierungen keine vollständigen Nutzerprofile entstünden. Dies dürfe allerdings
nicht so weit gehen, dass inkognito strafbare Inhalte in das Internet gestellt,
Hackerangriffe verübt oder Viren verbreitet würden. „Hier sind die Dienste4/00 2 50
anbieter gefordert, durch den rechtlich
möglichen Zwang zur Identifikation
eines Nutzers bei der Nutzung bestimmter Dienste - etwa Einstellen von Dateien auf Web-Servern - mitzuhelfen, illegale Internet-Aktivitäten zu verhindern,“ erklärte der Bundesinnenminister.
Das Internet mache es laut Schily politisch Interessierten leichter, sich zu informieren, sich zu organisieren und sich
in die politische Diskussion einzubringen. Von diesen Möglichkeiten werde
auch rege Gebrauch gemacht. Kein akzeptables Mittel der politischen
Meinungsäußerung sei hingegen das
Lahmlegen von Internet-Kommunikationsverbindungen. Schily betrachtet
derartige Störversuche als Straftatbestand und nicht als akzeptables Mittel
zur politischen Meinungsäußerung, auf
das das Demonstrationsrecht anzuwenden sei.
Besondere Verantwortung tragen nach
Schilys Meinung die Diensteanbieter,
die einerseits für die Sicherheit der eigenen Systeme sorgen müssten und
andererseits ihren Kunden Empfehlungen für geeignete Schutzmaßnahmen
geben sollten. Grundsätzlich, meinte
Schily, seien alle Internet-User aufgefordert, so genannte Grundschutzmaßnahmen zu treffen. Dazu gehöre
die richtige Konfiguration von InternetSoftware ebenso wie der Einsatz spezieller Sicherheitsprodukte.
u
Netiquette die Anstandsregeln
im Internet
Online-Knigge
Wer bei einer Party die anderen Gäste anpöbelt oder sich
unflätig in traute Zweiergespräche einmischt, wird das nächste
Mal wahrscheinlich nicht mehr auf der
Gästeliste stehen. So etwas passiert recht
selten, da praktisch jeder das
è
ç Einmaleins des guten Tons kennt.
Nicht so im Internet. „Newbies“, das
sind die Neulinge im Netz, benehmen
sich häufig durch Unwissenheit wie die
Axt im Walde. Manche Surfer lassen
sich auch durch die scheinbare Anonymität des Internet zu Flegeleien verleiten. Doch ob E-Mail, Chat oder
Newsgroup - es gelten überall die
Grundregeln der Höflichkeit, die so
genannte „Netiquette“. Die Computerzeitschrift Computer easy nennt die
wichtigsten Benimm-Regeln fürs Netz.
Wer neu in einen Chatroom kommt,
sollte zwei Teilnehmer, die gerade in
einen Dialog vertieft sind, nicht einfach
stören. Besser: In eine größere Runde
einmischen, die von spontanen Einwürfen lebt. Auch Flirten kann man
ungehemmt und locker, aber bitte nicht
zu plump! Ein Mann, dessen zweite
Frage auf Alter und Masse abzielt, hat
recht geringe Chancen, die OnlineDame jemals Offline zu sehen. Chatter,
die die Netiquette notorisch missachten, riskieren rausgeklickt zu werden.
Diesen Job übernehmen die Administratoren, kurz „Admins“. Sie sind vom
Betreiber der Site dazu berechtigt, anderen per Mausklick den Ausgang zu
zeigen - für ein paar Tage oder auch für
immer. Chatter, die sicher sein möchten, sich nicht in die Nesseln zu setzen,
finden in jedem Chatroom unter
„Netiquette“, „Chatiquette“ oder den
Nutzungsbedingungen (AGBs) eine
Liste der Benimmregeln, die im jeweiligen Chat beachtet werden sollten.
Auch in E-Mails sind bestimmte Dinge
tabu. So gehören vertrauliche Angele-
genheiten nicht in die elektronische Post,
denn zu viele Menschen können den EMail-Verkehr einsehen. Als Faustregel
gilt: In E-Mails sollte nur Erwähnung
finden, was auch auf Postkarten stehen
könnte. Besonders bei geschäftlichen
Mitteilungen zählt ausserdem das Sprichwort „in der Kürze liegt die Würze“.
Die üblichen Geschäftsformalitäten, wie
eine höfliche Anrede oder vollständige
Namen, sind dabei natürlich einzuhalten. Doch Achtung bei knappen Formulierungen - hier können leicht Missverständnisse aufkommen. Vor allem
Ironie ist schriftlich nicht immer zu
erkennen. Denn Gestik, Mimik und
Tonfall fehlen. Abhilfe schaffen eindeutige Symbole, die drei wichtigsten
sind: :-) Lachen, ;-) Augenzwinkern, Ironie, :-( traurig.
Grundsätzlich gilt überall im Netz wie
auch in der realen Welt: Üble Nachrede
und Beleidigungen sowie rechtsradikale, drogen- oder gewaltverherrlichende
Botschaften sind strafbar. Die Anonymität des Netzes ist nur scheinbar gegeben. Denn die Identität eines Surfers
lässt sich in solchen Fällen unbürokratisch und schnell über den Provider
ermitteln.
u
ARD/ZDF-Online
Studie 2000
In den letzten Jahren hat sich
das Internet vom elitären
Kommunikations- und Informationsinstrument zu einem Alltagsmedium für breite Nutzerschichten entwickelt: 18,3 Millionen Erwachsene in
Deutschland nutzen inzwischen das
Internet. Das entspricht 28,6 Prozent
der Bevölkerung ab 14 Jahren. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Steigerung
um 63 Prozent zu verzeichnen. Die
absolut höchsten Zuwächse resultieren
weiterhin aus der Stammklientel der
Internetanwender, den formal Hochgebildeten und Jüngeren. Der Anteil der
Internetnutzer unter den Akademikern
liegt bei 86 Prozent, der Anteil unter
4/00 2 51
den 14- bis 39-Jährigen bei 47 Prozent.
Die relativ höchsten Steigerungsraten
gehen von denjenigen aus, die bis vor
wenigen Jahren keinen Kontakt mit dem
neuen Medium hatten: Ältere und formal weniger gebildete Bevölkerungssegmente. Allerdings zeigt sich auch,
dass in den nächsten Jahren nicht von
einer Verbreitung des Mediums Internet
in nahezu allen Bevölkerungssegmenten
auszugehen ist.
Dies geht aus der ARD/ZDF-OnlineStudie 2000 und der ARD/ZDF-Offline-Studie 2000 hervor, die die ARD/
ZDF-Medienkommission in Auftrag
gegeben hat. Die ARD/ZDF-OnlineStudie wurde seit 1997 zum vierten Mal
vom Wiesbadener Institut für Markt
und Sozialforschung ENIGMA durchgeführt. Den beiden Repräsentativerhebungen liegen alle Onlinenutzer bzw.
alle Nichtnutzer von Online ab 14 Jahren in Deutschland zugrunde.
Der Einzug des Internets in den Alltag
spiegelt sich auch in den abgerufenen
Inhalten und den Nutzungszeiten wider. Für die meisten Anwender ist das
Internet ein Medium, das einen konkreten, alltagsrelevanten Gebrauchswert
aufweist. Entsprechend stehen der Versand und Empfang von E-mails, der
Abruf tagesaktueller Nachrichten sowie von Ratgeber-und Serviceangeboten
im Vordergrund. Dabei gehen die Nutzer immer selbstverständlicher und routinierter mit den Angeboten um. Die
Anwender bewegen sich im Jahr 2000
häufiger und länger im Netz als in den
Vorjahren. Außerdem ist durch die enormen Steigerungsraten bei den privaten
Onlineanschlüssen eine Verschiebung
der Onlinenutzung in die Abendstunden
festzustellen, die jedoch nicht zu Lasten
der klassischen Medien geht. Der Anteil
der Onliner, die glauben, wegen ihrer
Internetnutzung weniger fernzusehen,
ist mit rund einem Drittel seit Jahren
stabil, und der Fernsehkonsum ist
insgesamt, wie die elektronischen
Messdaten belegen, in den letzten Jahren konstant geblieben bzw. sogar leicht
gestiegen.
è
7
ç Eine ausführliche Darstellung der
wichtigsten Ergebnisse der ARD/ZDFOnline-Studie2000 erscheint in Ausgabe 8/2000der Zeitschrift Media Perspektiven, zu beziehen über Fax-Nr. 069/
155-2857.
Weitere Informationen erteilen Birgit
van Eimeren, BR(089/5900-2044) und
Dr. Heinz Gerhard, ZDF (06131/
705259). Außerdem steht die Studie
unter www.br-online.de/br-intern/
medienforschung/md_mm/ sowie
www.zdf.de zum Abruf bereit.
u
Mummert + Partner gaben rund 37
Prozent der Befragten an, sich länger
als eine Stunde täglich mit ihrer Korrespondenz zu beschäftigen.
Besonders auffällig: Internet-Nutzer mit
hohem Mail-Aufkommen und langen
Bearbeitungszeiten bekommen deutlich
öfter störende Mails als Durchschnittsanwender. Dies zeigen die Antworten
derer, die länger als zwei Stunden täglich E-Mails bearbeiten: Jeder vierte
von ihnen beklagt, oft fehlgeleitete und
sehr oft unerwünschte Nachrichten zu
bekommen.
u
Unerwünschte E-Mails:
Zeit-Killer im Büro
Hamburg (ots) - Neun von
zehn Internet-Nutzern klagen
über unerwünschte E-Mails.
Dies hat eine Internet-Umfrage der
Mummert + Partner Unternehmensberatung ergeben. Die Antworten der
mehr als 800 Befragten zeigen: Über
unerwünschte und fehlgeleitete Nachrichten ärgern sich vor allem diejenigen,
die das Netz besonders intensiv nutzen.
Je mehr elektronische Post ein Empfänger bekommt, desto eher verliert er
Zeit durch unerwünschte Mails.
Manager leiden besonders häufig unter
überflüssigen E-Mails - oder bekommen Anfragen, für die sie nicht zuständig sind. Oft erreichen elektronische
Nachrichten von Kunden und Geschäftspartnern nicht auf Anhieb den
richtigen Adressaten. Damit nicht genug,
schicken Mitarbeiter gerne Fotos, Karikaturen und Witze durchs Firmennetz.
Auch Werbe-Mails halten die Führungskräfte bei ihrer Arbeit auf.
Nach Einschätzung der Mummert +
Partner Unternehmensberatung bearbeiten Manager durchschnittlich 30 bis
100 Nachrichten pro Tag - deutlich
mehr als der Durchschnitt der InternetNutzer. Nur wenige Besitzer eines elektronischen Briefkastens beantworten
stundenlang Mails: In der Umfrage von
2
Risiken des Internet in den Griff
bekommen
Sicherheit bei Surfen
und E-Mail ist möglich
Mit spezieller Sicherheitssoftware und der richtigen
Konfiguration von Betriebssystem und E-Mail-Clients bekommt
man die Risiken des Internet durchaus
in den Griff, berichtet das Computermagazin c’t in der Ausgabe 20/2000.
Privatanwender fühlen sich durch die
scheinbar übermächtige Bedrohung im
Internet verunsichert. Das Risiko einer
Firma mit eigener Internet-Präsenz ist
zwar ungleich höher als das von Heimanwendern, doch auch private Surfer
sollten die Gefahr nicht unterschätzen.
Zwei Kategorien von Risiken gibt es:
Entweder laufen auf dem lokalen Rechner Programme oder Systemdienste, die
von außen zu erreichen sind, oder es
gelangt schädlicher Code zum Beispiel
durch Downloads oder E-Mail auf den
Rechner.
4/00 2 52
Wer seinen Computer zum Spielen nutzt,
hat sicher andere Ansprüche an die
Sicherheit, als jemand der Online-Banking betreibt. Deshalb müssen Anwender sich die Mühe machen und die
Einstellungen dem eigenen Sicherheitsbedürfnis beim Surfen anpassen. Dabei
spielt nicht nur die Sicherheit eine Rolle, sondern auch die Einschränkung, die
das Abschalten eines Features mit sich
bringt. Der c’t-Browser-Check, der ab
25.
September
2000
unter
www.heise.de/ct/browsercheck abzurufen ist, erklärt Nutzen und Risiko
einzelner Funktionen und schlägt Einstellungen für verschiedene Sicherheitsstufen vor. Für Rechner mit direktem
Internet-Zugang versprechen Personal
Firewalls zusätzliche Sicherheit. Sie
überwachen den gesamten Netzverkehr
und können unerwünschte Verbindungen verhindern.
Auch als E-Mail-Nutzer ist man der
Bedrohung durch ungebetene Gäste
nicht hilflos ausgeliefert. Einige Vorsichtsmaßnahmen erhöhen die Sicherheit im Umgang mit E-Mail. „Man sollte sich jedoch immer bewusst sein, dass
der beste technische Schutz nicht das
Denken ersetzen kann“, rät c’t-Redakteur Jürgen Schmidt. „Mit gesundem
Menschenverstand können die meisten
Gefahrenquellen umschifft werden.“
Vorsicht ist zum Beispiel angesagt, wenn
man plötzlich englische Mails vom
Kollegen erhält, oder gar die gleiche EMail von mehreren Absendern. Entscheidend ist die sachgemäße Behandlung von Attachments. Eine angehängte Datei, die man nicht kennt, sollte man
niemals öffnen.
u
)UDJHQ"
Rufen Sie an :
INFOLINE
VERTRIEB
90 12 (912) 60 80
Zweiter MMXI MultiCountry Report
Globale Marken behalten
Vormachtstellung / Nationale
Player locken Besucher aus dem
Ausland
Nürnberg (ots) - Media Metrix
(NASDAQ: MMXI), weltweit
führender Anbieter von
Forschungsservices für Internet und
digitale Medien, und MMXI Europe,
die europäische Tochter von Media
Metrix, veröffentlichen den zweiten
Multi-Country-Report. Dieser fasst
Online-Nutzungsdaten für die Länder
Australien, Deutschland, Frankreich,
Großbritannien, Kanada und die USA
zusammen.
Wie schon im Frühjahr zeigen auch die
Juni-Ergebnisse, dass das Internet von
internationalen Marken, wie AOL,
Microsoft und Yahoo dominiert wird.
Diese erreichen jeweils mehr als 50
Prozent aller Surfer in den sechs betrachteten Ländern.
32 der 50 meistbesuchten Properties
(Property = Zusammenfassung von Webangeboten, die mehrheitlich zu einem
Unternehmen gehören) weisen in der Zeit
von März bis Juni 2000 eine steigende
Anzahl von Besuchern auf. Nach Angaben von MMXI überschritt das BesucherPlus bei mindestens jeder zweiten dieser
Properties die 1-Millionen-Marke. Höchster Neuzugang in den internationalen Top
50 sind die Homestead-Sites auf Rang 30,
gefolgt von Shockwave, Network
Commerce, Passthison.com, iWin Sites
und Coolsavings.com. Mit einem Plus
von 8,5 Millionen Besuchern konnten die
Microsoft Sites den mit Abstand höchsten
Besucherzuwachs verzeichnen. Aber auch
die Online-Angebote von About.com und
Altavista konnten im Vergleich zu März
über 3,5 Millionen Besucher zulegen.
Von den Unternehmen mit Hauptsitz
außerhalb der USA rangiert T-Online
wie schon im März 2000 an der Spitze
der Multi-Country-Hitliste. Die zu T-Online gehörenden Angebote konnten seitdem die Anzahl ihrer Besucher um 17 Prozent von sechs auf rund sieben Millionen
Besucher erhöhen. Mit 1,6 Millionen Nutzern kamen im Juni knapp ein Viertel der
Besucher von T-Online aus Ländern außerhalb Deutschlands. Auch Dixons, eine
britische Shopping Site für Elektronik, konnte bei der internationalen Betrachtung
seit Juni knapp 450.000 zusätzliche Besucher anlocken. Die stärksten Zuwächse
werden hier im Heimatmarkt und in Frankreich verzeichnet.
MMXI Multi-Country Report - Top 50 Properties (Australien, Deutschland,
Frankreich, Großbritannien, Kanada, USA.) Juni 2000
- Internetnutzung von zu Hause aus - Property Besucher (Tsd.)
1 AOL Network*-Proprietary & WWW
75.218
2 Microsoft Sites*
68.175
3 Yahoo Sites*
60.854
4 Lycos*
37.814
5 Excite@Home*
29.818
6 Go Network*
22.274
7 AltaVista Network*
18.030
8 About.com Sites*
15.614
9 Amazon*
15.553
10 Real.com Network*
15.082
11 NBC Internet*
14.452
12 Go2Net Network*
12.983
13 Time Warner Online*
12.788
14 LookSmart*
12.520
15 eBay*
12.455
16 Ask Jeeves*
12.020
17 ZDNet Sites*
10.600
18 FortuneCity Network*
10.492
19 Viacom Online*
10.196
20 CNET Networks*
9.729
21 eUniverse Network*
9.580
22 JUNO Application/JUNO.COM
7.802
23 GoTo*
7.589
24 Snowball*
7.507
25 American Greetings*
7.350
* hier wurden verschiedene Angebote, die mehrheitlich zu diesem Unternehmen
gehören, zusammengefaßt.
Begriffserklärungen:
Anzahl Besucher (Unique Visitors): Die hochgerechnete Anzahl der Besucher, die
ein Angebot im Berichtszeitraum mindestens einmal besucht haben. Mehrmalige
Besuche einer Person werden dabei nur einfach gezählt.
Digital Media gesamt: bezeichnet die Gesamtzahl aller Personen, die im Berichtszeitraum mindestens einmal das World Wide Web, proprietäre Online-Dienste wie
AOL oder T-Online oder andere Applikationen wie E-Mail benutzt haben.
Reichweite in %: Prozentanteil derjenigen Besucher, die ein Angebot im Berichtszeitraum mindestens einmal besucht haben. Mehrmalige Besuche werden dabei nur
einfach gezählt. Die Prozentuierung erfolgt auf die Grundgesamtheit derjenigen
Personen, die im betrachteten Zeitraum das Internet besucht haben.
è
4/00 2 53
7
ç Digital Media Properties: Hier werden alle Web-Auftritte zusam-mengefaßt,
die mehrheitlich (mehr als 50%) zu einem Unternehmen gehören. Basis ist die
Anzahl der Besucher.
u
Tresor online
Virtueller Tresor bietet Schutz und Sicherheit
Das Internet ist Alltag: User besuchen regelmäßig ihre Online-Bank,
buchen Reisen und kaufen in virtuellen Kaufhäusern ein. Ein großer Teil
der Bundesdeutschen ist inzwischen mehrmals in der Woche online. Jetzt
macht das Medium einen weiteren Schritt hinein in das private Leben der
Internetnutzer: Das Meerbuscher Unternehmen mobilSafe bietet die Möglichkeit,
online ein privates Sekretariat einzurichten. Dort können persönliche und wichtige
Dokumente empfangen, verwaltet und von allen Orten der Welt abgerufen werden.
Dabei lagern Dokumente so sicher wie in einem Bankschließfach.
Weltbriefkasten für jedermann
Neukunden von mobilSafe erhalten zunächst ihre eigene Fax-Nummer und eine EMail-Adresse nach dem Muster [email protected]. Auf diesen beiden
Wegen wird der virtuelle Tresor mit Informationen gefüttert. Gleichzeitig können
private E-Mails an diese Adresse umgeleitet werden und die Kollegen im Büro
können die Faxnummer nutzen, um aktuelle Dokumente direkt weiterzuleiten.
Gleich wo in der Welt - wenn ein Internetanschluss vorhanden ist, kann der
Reisende die Post in seinem Weltbriefkasten abrufen.
Neues Konzept zur Sicherheit
Keine Spuren hinterlassen - das ist eine Voraussetzung für den sicheren Zugang zum
virtuellen Tresor über das Internet. Das Meerbuscher Unternehmen setzt daher auf
ein neu entwickeltes Sicherheitskonzept, das sowohl den Schutz der Dokumente
innerhalb der Datenbank als auch bei
der Übertragung via Internet gewährleistet. Als Basis dient die gerade von
den USA für kommerzielle Nutzung
freigegebene 128 Bit-Verschlüsselung.
Hat sich ein Anwender eingeloggt, bewegt er sich auf der Sicherheitsplattform
des mobilSafes. Der Computer dient
dabei lediglich als Sichtgerät für Dokumente; Daten bleiben dadurch auf dem
Rechner nicht zurück. Eine Spurensuche
späterer Anwender endet erfolglos.
Ein Fach für persönliche Dokumente
Öffnet der User seinen Safe, wird er
sofort darüber informiert, ob neue Faxe
und E-Mails angekommen sind. Die
können gelesen und anschließend einzelnen Ordnern im Aktenschrank zugeordnet oder vernichtet werden.
Besonders wichtige und sehr private
Dokumente wie Verträge, Versicherungspolicen oder Zeugnisse verschiebt
der Nutzer gleich in den Tresor, der
noch einmal zusätzlich durch eine Geheimnummer geschützt ist. Bis zu 200
Schreibmaschinen-Seiten per Fax, per
E-Mail sogar 1.250 Seiten können
Internet-User im virtuellen Tresor einlagern. Eine Erweiterung der gemieteten Speicherkapazität ist gegen Aufpreis möglich.
Kartensperrung schnell und
unkompliziert
Im Bereich mobilSchutz hat der Nutzer
die Möglichkeit, zum Beispiel die Nummern seiner Kreditkarten zu hinterlassen, damit er sie bei Verlust sofort
sperren lassen kann. Dazu reicht ein
Mausklick für den Zugang zum virtuellen Safe oder ein Anruf im mobilSafeCall Center unter der leicht merkbaren
Rufnummer +49 (0) 25252525. Auf
einer gesonderten Karteikarte können
zudem PIN-Nummern, Passwörter,
Telefonnummern oder medizinische
Daten wie zum Beispiel die Dioptrienzahl der Brillengläser gespeichert werden. Ohne dass der Operator sie sehen
kann, lässt der Kunde sich die Daten
per SMS auf das Handy mailen.
è
2
4/00 2 54
ç
Kopien für den Notfall
Darüber hinaus können Notfalldokumente
hinterlegt werden: Dazu zählen Kopien von
Ausweis, Führerschein oder Flugtickets. Geht
eines dieser Dokumente im Ausland verloren, ist Ersatz immer leichter zu beschaffen,
wenn Duplikate zur Hand sind. Die Notfalldokumente können ebenfalls über das
Internet oder über den Call Center abgerufen werden - mobilSafe hat dafür extra eine
Kooperation mit dem ADAC geschlossen.
Spätestens fünf Minuten nach dem Anruf
kommen die Dokumente als Fax.
Gedächtnisstütze via Internet oder SMS
Ein weiterer Service ist der mobilTimer.
In einem Kalender legt der User einen
Terminkalender mit Geburtstagen, Konferenzen oder Dates an. Per SMS oder EMail wird er danach immer rechtzeitig an
den gerade aktuellen Termin erinnert.
Partner der Meerbuscher sind die
telegate AG, deren Tochter 1 1880.com
Anteilseigner der mobilSafe AG ist,
sowie MATERNA Information &
Communications in Dortmund, die das
Sicherheitskonzept entwarfen und den
Server betreiben. Für die 24-StundenNotrufzentrale arbeitet mobilSafe zusammen mit dem ADAC. Die Multimedia-Agentur Bassier, Bergmann und
Kindler aus Oberhausen war für die
Benutzerführung und das Screen-Design zuständig. Weitere Informationen
im Internet: www.mobilsafe.com
u
Mit dem richtigen Passwort
müssen Datenspione draussen
bleiben
Unbefugter Zutritt
verboten
München, 19. September 2000.
Sie begegnen jedem Computernutzer auf Schritt und
Tritt: Pass- oder Kennwörter schützen
den PC und die darauf gespeicherten
Daten gegen neugierige Blicke. Auch
Internet- und E-Mail-Konten sind
üblicherweise durch Passwörter gesichert. Wie gut der Schutz des persönlichen „Sesam-öffne-dich“ tatsächlich ist,
hängt von der sorgfältigen Auswahl des
Passwortes ab. Die Computerzeitschrift
Computer easy zeigt den Weg zum absolut sicheren Passwort und stellt die
besten Programme zur Passwortverwaltung vor.
Bei der Auswahl des Passwortes sollte
man unter keine Umständen den eige4/00 2 55
nen Namen, den des Partners oder Kindes verwenden. Das Gleiche gilt für alle
weiteren Woerter und Zahlen, die
schnell mit dem eigenen Namen in Verbindung zu bringen sind - also Geburtstag, Teile der Anschrift oder die Marke
des Autos. Auch Wörter, die im Duden
und anderen Wörterbüchern vorkommen, sind tückisch. Denn viele Hacker
haben spezielle Computerprogramme,
die auf elektronischen Wörterbüchern
basieren und so schnell jedes normalsprachliche Passwort knacken. Computer easy rät deshalb, nur Passwörter zu
verwenden, die mindestens fünf Zeichen lang sind, Gross- und Kleinbuchstaben sowie Ziffern, Satz- und Sonderzeichen beinhalten. In der Praxis sieht
das so aus: Einfach die Anfangsbuchstaben eines Satzes, etwa „Du gleichst
dem Geist, den Du begreifst, nicht mir“,
aneinander reihen. Das resultierende Passwort - in diesem Fall „DgdGdDbnm“ ergibt im Allgemeinen keinen Sinn und
besteht aus Klein- und Grossbuchstaben. Für einen Hacker ist es
schier unmöglich zu erraten. Selbst mit
einem Supercomputer, der eine Milliarde Kombinationen pro Sekunde ausprobieren kann, würde es Jahre dauern,
ein neunstelliges Passwort wie dieses zu
knacken. Wahlloses aneinander reihen
von Silben wie beispielsweise
„MaKaTao“ führt zu einem
è
7
ç Kennwort, das man zwar aussprechen kann - und so leicht zu merken ist
- aber trotzdem kein Wort im eigentliche Sinn darstellt. Auch durch das Einfügen von Ziffern und Sonderzeichen
in ein beliebiges Wort wie etwa
„Duft4711Marke“ lassen sich sichere
Passwörter erstellen.
Wer sich gleich mehrere „Sesam-öffnedich“ merken muss, kann diese mit speziellen Programmen erfassen und mit einem Generalpasswort verschlüsseln. Passwort- Verwaltungsprogramme wie Jova
Pinsafe (www.jovasoft.de) oder Top Secret
(www.millemedia.net) gibt es kostenlos
zum Download im Internet. Die etwas
anspruchsvollere Variante Keymaster, die
zum Beispiel die Gültigkeit der EC-Karte
gleich mit überwacht, kostet ca. 20 Mark
und ist unter www.winsplit.de zu haben.
Ist das Passwort einmal vergessen, erscheint aber immer noch in Form einer
Sternchenliste im Eingabefeld, dann kann
der Passwort-Spion (www.schlottke.de)
dieses wieder lesbar machen. Wer Passwörter auf Knopfdruck erzeugen will,
kann das mit Passgen (www.vectornet.de)
tun. Ein Tipp zuletzt: Passwörter nie auf
einen Zettel schreiben und auf der Unterseite der Tastatur oder des Monitors verstecken. Diese beliebten Verstecke sind
Datenspionen bestens bekannt und bieten keinen Schutz.
u
65 CD-Brenner im
CHIP-Test: alle Geräte
überzeugen
CD-Brenner sind nach wie vor
ein heisses Thema. Heute ist
für jeden Anspruch und für
jeden Geldbeutel der passende CDBrenner auf dem Markt: für Profis und
für Anfänger, für Datensicherer und
Multimediafreaks. Die gesamte Palette
hat das Computermagazin CHIP (11/
2000) für einen der größten HardwareTests ins Testlabor geholt.
Glänzender Testsieger: der Plexwriter
12/10/32A von Plextor. Er ist mit
2
12facher CD-R-, 10facher CD-RW- und
32facher CD-ROM-Geschwindigkeit
der heisseste Ofen. Und verbrannte
Rohlinge gehören der Vergangenheit
an. Denn mit der Burn-Proof-Technologie des Plextor-Brenners wird ein
Rohling nicht mehr unbrauchbar, wenn
während des Brennvorgangs der Datenstrom zum Brenner abbricht. Auch seine Ausstattung kann sich sehen lassen:
Er beherrscht CD-Text und Überbrennen und hat nützliche SoftwareTools dabei. Rund 590 Mark sind für
diese Leistung ein fairer Preis.
deo-Grabbing, Sicherung von DVDInhalten oder digitaler Videoschnitt
wichtig ist, empfiehlt die CHIP-Redaktion Laufwerke, die die neuen 99-Minuten-Rohlinge voll ausschöpfen.
u
Den Titel des Preis/Leistungssiegers
teilen sich jedoch zwei andere Geräte.
Der CED-8080B von LG bietet für
rund 370 Mark etwas, das sonst fast kein
CD-Brenner kann: Er brennt alle CDLängen - bis 99 Minuten. Die Messlatte
für CDRs lag bisher bei 80 Minuten.
Jetzt wurde sie nach oben gerückt: mit
99-Minuten-Rohlingen, die bis zu ein
Gigabyte speichern. Der CD-Brenner
von LG ist einer der wenigen, die diese
Kapazität auch voll ausschöpfen.
Mit den geeigneten Treibern
und Tools - die die Druckerhersteller aber nicht selbst liefern - können Linux-Anwender selbst
mit preiswerten Tintendruckern ansehnliche Schriftstücke und Grafiken zu
Papier bringen. Zu diesem Ergebnis
kommt das Computermagazin c’t in der
Ausgabe 21/00.
Der zweite Preis-/Leistungssieger: der
MP 7060A-DP von Ricoh. Für circa
330 Mark bringt er ein Laufwerk mit,
das nahezu jede CD kopieren kann unabhängig von Datenformaten und
Kopierschutz. Einzige Ausnahme:
RAW-Daten kann der Ricoh nur lesen,
zum Schreiben braucht der User ein
anderes Laufwerk. Ideal ist die Kombination mit dem Mitsumi CR 4804TE.
Dieser Doppelpack überwindet jeden
Kopierschutz und beschreibt 99-Minuten-Rohlinge.
Fazit aus dem großen Vergleichstest:
Anwender, die weder Brenner mit Sprinter-Qualitäten, noch übermäßige Kapazität oder Burn-Proof brauchen, können sich einfach für das günstigste Angebot entscheiden. Denn alle CD-Brenner beherrschen die gängigen CD-Formate und brennen problemlos. Bei
Schnäppchen-Angeboten unter 300
Mark heißt es: zugreifen. Für professionelle Datensicherung auf RW-Medien
ist ein 10fach-RW-Brenner erste Wahl.
Und für Multimedia-Fans, denen Vi4/00 2 56
c’t-Test:
Es ist mühsam, aber es geht
Preiswerte Tintenfarbdrucker unter Linux
Beim Drucken ist das PC-Unix eher auf
den Server-Einsatz ausgelegt - wer einen teuren, PostScript-fähigen Drucker
anschafft, hat keine Probleme. Wer jedoch einen preiswerten Farbtintendrucker unter Linux benutzen will, ist
erst einmal ratlos, denn Linux-Treiber
dafür sind Mangelware - die Druckerhersteller legen erst gar keine bei.
Auch die Suche nach Treibern, die die
Open-Source-Gemeinde für solche
Drucker schreibt, gestaltet sich mühsam und der Einsatz dieser Treiber ist
meist frustrierend. Im Regelfall findet
man nur Treiber für ältere Druckermodelle oder nur für einen aus einer
Druckerfamilie. Das heißt, nur selten
sind alle Drucker-Fähigkeiten nutzbar,
und oft genug muss man verschiedene
Treiber für verschiedene Aufgaben benutzen: Einer eignet sich besonders gut
für Textdokumente, ein anderer besser
für Logos, und nur selten bringt einer
anspruchsvollen Fotodruck zu Papier,
wie er unter Windows gang und gäbe ist.
Mit Text hatten die sieben getesteten
Drucker wenig Mühe. Schwieriger wurde es schon beim Ausdruck von è
ç Fonts und Logos in Graustufen.
Fotodruck gelang mit den untersuchten
Treibern nur mit einem Drucker gut,
mit zwei weiteren immerhin noch befriedigend.
Obwohl die c’t-Redaktion eine Menge Varianten für gängige Drucker getestet und die
besten Kombinationen tabelliert hat, wird
vielen Linux-Anwendern ausgiebiges Forschen und Probieren für optimale Ausdrukke nicht erspart bleiben. Aber grundsätzlich
ist festzuhalten: Es geht.
u
Digitale Unterschriften
und Verschlüsselung
Eigentlich verdienen elektronische Briefe den Namen
nicht, denn ohne einen schützenden Umschlag sind die verschickten
Nachrichten vor fremdem Augen und
Manipulationen nicht viel mehr geschützt als eine gewöhnliche Postkarte.
In unserer neuen Serie wollen wir Ihnen
daher S/MIME vorstellen, neben PGP
einer der wichtigsten „Standards“ zum
Verschlüsseln und Unterschreiben von
E-Mails.
Eigentlich verdienen elektronische Briefe den Namen nicht, denn ohne einen
schützenden Umschlag sind die verschickten Nachrichten vor fremdem
Augen und Manipulationen nicht viel
mehr geschützt als eine gewöhnliche
Postkarte.
Trotzdem verschicken viele Benutzer
sensitive E-Mails und vertrauliche
Geschäftsinformationen sowie wichtige Dokumente ungeschützt und unverhüllt über das Internet.
Aber nicht nur das - auch Absenderfälschung ist eine reale Gefahr, denn
auch heute noch ist es relativ einfach,
den angeblichen Absender einer E-Mail
zu ändern und sich somit als jemand
anderer auszugeben. Sie als Empfänger
können das oft nur schwer oder gar
nicht überprüfen.
Beides müsste nicht sein, denn moderne Verschlüsselungs- und Signierungsmethoden erlauben Ihnen heutzutage
bereits relativ einfach, Ihre elekronische
Post sowohl zu verschlüsseln als auch
zu signieren (=mit einem Extra-Zertifikat zu bestätigen, daß diese E-Mail auch
tatsächlich von Ihnen und niemand anderem kommt).
Heute möchten wir Ihnen eine zweite
alternative Methode zum Verschlüsseln
und Signieren vorstellen, neben PGP
einer der wichtigsten „Standards“: S/
MIME.
S/MIME ist eine Spezifikation für
„secure (sichere) E-Mail“ und steht
wörtlich für „Secure/Multipurpose
Internet Mail Extensions“. Es wurde
entwickelt, um E-Mail Nachrichten im
MIME Format „sichern“ zu können
(unterschreiben und verschlüsseln).
Bevor wir Ihnen zeigen, wo Sie S/
MIME „bekommen“ und wie Sie es
nutzen können, um Nachrichten zu
verschlüsseln und zu signieren, hier eine
kurze Einleitung zu digitalen Signaturen generell und wie das Konzept der
autorisierten Identität bei S/MIME speziell funktioniert.
Digitale Signatur
(anhand von S/MIME)
Eine digitale Signatur ist eine Art elektronische Unterschrift, mit der die Identität eines Nachrichtensenders bestätigt
wird. Sie kann ebenfalls dazu benutzt
werden, um sicherzustellen, dass der
Inhalt der Nachricht auf dem Weg zwischen dem Sender und dem Empfänger
nicht verändert wurde.
Eine digitale Signatur kann mit jeder Art
von Nachricht verwendet werden - verschlüsselt oder nicht - und soll dem Empfänger nachweisen, dass die Nachricht
tatsächlich vom angegebenen Absender
stammt und dass sie sich noch im gleichen
Zustand befindet, wie beim Abschicken.
Ein Beispiel: Herr Müller möchte ein
juristisches Dokument per E-Mail an
4/00 2 57
seinen Anwalt schicken. Damit der
Anwalt auch sicher sein kann, dass das
Dokument tatsächlich von Herrn Müller stammt und in genau dem empfangenen Wortlaut auch von Herrn Müller
verfasst wurde, kann Herr Müller das
Dokument/die E-Mail vor dem Absenden signieren (und verschlüsseln, falls
er es vor fremden Augen schützen will,
aber dazu später mehr). Der Anwalt
kann bei Empfang die Signatur überprüfen und sicher sein - das Dokument
ist von Herrn Müller und er hat es genau
so geschrieben, wie es bei dem Anwalt
angekommen ist.
Frage ist nun: wie kann Herr Müller
sicherstellen, daß niemand anderes einfach seine Unterschrift benutzt bzw.
gefälscht hat und nun Dokumente in
seinem Namen elektronisch unterschreibt?
Ganz einfach: Herr Müller muss seine
digitale Unterschrift bzw. ein „Certificate“
für seine digitale Unterschrift zunächst
bei einer Zertifizierungsstelle beantragen.
Diese Zertifizierungs-“Behörde“
wiederum stellt sicher, dass der Antragsteller tatsächlich über die angegebene
E-Mail-Adresse verfügt und verlangt
zudem neben Angaben zur eigenen
Person (Name, Wohnort etc.) oft auch
die Angabe einer amtlichen Identifikations-Nummer (Reisepass-Nummer,
Führerschein-Nummer oder ähnliches).
Hat Herr Müller alle Angaben gemacht
und auf eine entsprechende
Bestätigungsmail reagiert, wird ihm von
der Zertifizierungsstelle ein digitales
Certificate ausgestellt, mit dem er ab
sofort seine E-Mail Nachrichten unterschreiben kann.
Das ausgestellte Zertifikat wiederum ist
geschützt vor Kopie und Missbrauch
durch den Einbau eines Public/Private
Key Schlüsselpaars. Der öffentliche
Schlüssel („Public Key“) dient zum
Überprüfen der Unterschrift und ist im
Certificate enthalten. Er kann und soll
an alle Kommunikationspartner weitergegeben werden.
è
7
ç
Der private Schlüssel („Private
Key“) ist nur im Besitz des Unterschriftinhabers („Herr Müller“) und darf auf
keinen Fall weitergegeben werden: mit
Hilfe dieses Schlüssels nämlich kann
Herr Müller (oder eine Person, die den
Schlüssel besitzt) digital unterschreiben
und verschlüsseln.
Würde jemand den privaten Schlüssel
von Herrn Müller in die Hände bekommen, könnte er demzufolge in Herrn
Müllers Namen jegliche Dokumente
und Nachrichten unterschreiben! Vor
Gericht würde aber im Zweifelsfalle
Herr Müller dafür verantwortlich gemacht.
fast ausgebucht. Die Aussteller formieren sich rund um das Call Center. Vom
Call Center-Ausstatter, Consulting,
Dienstleister über Fax-Service bis hin
zum Netzbetreiber und Spezialdienstleister ist alles dabei.
Auf dem ersten Veranstaltungstag der
CallCenterWorld® 2001 wird der CAtAward für den erfolgreichsten Call Center-Manager des Jahres verliehen. Zahlreiche Bewerbungen liegen bereits vor.
Die Nominierung im Januar erfolgt in
enger Zusammenarbeit zwischen Management Circle und der Redaktion des
Call Center-Profi. In der Jury sind
weiterhin vertreten:
Keine Angst, alles bisher Gesagte klingt
viel komplizierter als die tatsächliche
Registrierung eines Zertifikates und die
Arbeit mit Unterschriften, Verschlüsselung und Private/Public Keys in der
Realität dann tatsächlich ist, wenn man
ein paar Sicherheitsvorkehrungen beachtet.
•
Der Text stammt vom Newsletter
Tips & Tricks. Es ist ein Angebot
von akademie.de mit wöchentlich
aktuellen Tips zu Internet, Kommunikation, Web-Site-Aufbau, Frontpage, Browsern, E-Commerce, Marketing. akademie.de asp GmbH ist
die größte deutschsprachige
Learning-Community im Internet
(http://www.akademie.de)
u
•
CallCenterWorldâ 2001
CAt Award: Prämiert den
erfolgreichsten Call CenterManager des Jahres
Vom 13. bis 15. Februar 2001
findet die Leitmesse für Call
Center und Customer Management in Berlin statt, die vom Kongressveranstalter Management Circle zum
dritten Mal ausgerichtet wird. Bisher
liegen bereits zahlreiche Anmeldungen
von Besucher- und Ausstellerseite vor
und die Ausstellungsfläche ist bereits
1995
2
•
•
•
•
•
•
•
•
Sigrid Bauschert, Geschäftsführerin, Management Circle
GmbH, Eschborn
Christoph von Gleichen, Stellvertretender Vorsitzender des
Council Call Center- und
TeleMedien Services im Deutschen Direktmarketing-Verband
e.V.
Prof. Dr. Ulrich Grimm, Geschäftsführer, ebs Management
Academy GmbH, Oestrich-Winkel
Vera Hermes, Chefredakteurin,
OnetoOne
Volker Haßmann, Chefredakteur SalesProfi
Jan Peter Kruse, Chefredakteur
Call Center-Profi
Dr. Jaromir O. Löffler, Chefredakteur, Marketing und Kommunikation
Roger Meili, Präsident des
CallNet.ch
Ursula Steinmetz, Präsidentin,
Call Center Forum Deutschland
e.V., Bamberg
Karin Weißhaar, Redakteurin,
HORIZONT
Der CAt-Award honoriert Call CenterVerantwortliche, die sich nicht damit
zufrieden geben, mit den kontinuierlichen Veränderungen der täglichen Arbeit Schritt zu halten. Wir suchen
Führungspersönlichkeiten, die durch
Engagement und Kreativität proaktiv
4/00 2 58
die Zukunft Ihres Call Centers und der
gesamten Branche gestalten
Ausgezeichnet werden Call CenterManager, die zusammen mit ihrem Team
ein ausgesuchtes Projekt in ihrem Call
Center erfolgreich umgesetzt haben. Das
kann die Entwicklung und Umsetzung
eines außergewöhnlichen Personalentwicklungskonzepts, die Schaffung
einer hohen Akzeptanz des Call Centers
bei den Kunden, die schnelle
Konzipierung und Umsetzung einer
Kampagne, die Entwicklung eines erfolgreichen Personalmarketingkonzepts
vor allem an klassischen Call CenterStandorten etc. sein. Unter
www.callcenterprofi.de haben wir
beispielhafte Projekte für Sie aufgeführt. Die Jury bewertet die eingereichten Projektbeschreibungen in Hinblick
auf deren Innovationsgrad, den erkennbaren wirtschaftlichen Erfolg und deren Auswirkungen auf die Unternehmenskultur.
Die Jury wählt aus den eingereichten
Bewerbungen jeweils einen Call Center-Manager des Jahres für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die
Gewinner des CAt-Awards werden auf
der CallCenterWorld® in Berlin öffentlich für ihre Leistungen gewürdigt. Die
Preisträger fliegen nach Chicago/USA
und nehmen dort an der ICCM (30. Juli
bis 2. August 2001) teil, wo sie zusammen mit anderen Preisträgern aus der
ganzen Welt einem internationalen Publikum vorgestellt werden. Darüber hinaus erhalten alle Nominierten ein Jahresabonnement des Call Center profi
sowie
eine
Freikarte
zur
CallCenterWorld® 2001, mit der sie zu
allen Veranstaltungen des Kongresses
und der Messe freien Eintritt haben.
Am Vorabend der CallCenterWorld®
lädt der Veranstalter MCF Management
Circle zu einem gemeinsamen Abendessen.
Auch das Call Center Forum Deutschland e.V. wählte die Plattform der
CallCenterWorld® für ein Get-Together
für seine Mitglieder. Eingeladen sind
ebenfalls Vertreter der Call Center è
ç Branche, die an der Arbeit des
CallCenter-Forum Deutschland e.V.
interessiert sind. Nähere Informationen erhalten Sie bei Carmen Ahlig, CCF
Deutschland e.V., Tel: 0180 - 52 66 423.
Abonnenten der Zeitschrift Call Center
Profi sowie Mitglieder des Call Center
Forum Deutschland e.V. können noch
Rabatte für ihre Teilnahme geltend
machen.
Weitere
Informationen
zur
CallCenterWorld ® 2001 erhalten Sie
bei: Kongress-Managerin Astrid
Schaumlöffel, Management Circle
GmbH, Mergenthalerallee 25, 65760
Eschborn/Ts., Tel. 06196/47 22628, Fax 06196/47 22-616, E-Mail
[email protected]. u
Kolloquium Digitale
Mobilkommunikation
Berlin entwickelt sich zunehmend zu einem Standort für
Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere im
Bereich Mobilfunk und Mobile Netze.
Als Beispiele kann man den starken
Ausbau der Forschung und Entwicklung der Firma Siemens, die Ansiedlung
der Firma Motorola und zahlreiche
Neugründungen nennen.
1995
Wegen der im Digitalen Mobilfunk
besonders hohen Innovationsgeschwindigkeit bei der Entwicklung
und Umsetzung neuer Konzepte und
Technologien ist es für alle in diesem
Bereich Tätigen von existentieller Bedeutung, dass sie ein Forum haben, auf
dem sie sich mit den aktuellen Entwicklungen auseinander setzen können.
für einen breiten Kreis von Fachinteressenten werden. Eingeladene Referenten werden in einem einstündigen
Vortrag über Grundlagen, Entwicklungstendenzen und Herausforderungen in dem Bereich der digitalen Mobilkommunikation berichten. Aber natürlich werden auch die Organisatoren ihre
Arbeiten und Visionen vorstellen.
Erwartet werden nicht nur Wissenschaftler und Studenten der Technischen Universität und der beiden Fachhochschulen, sondern auch Fachleute
aus den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Industrie und der außeruniversitären Forschungsinstitute. Wir
werden uns dafür einsetzen, dass dieses
Kolloquium zu einem ständigen Treffpunkt wird, an dem man diskutiert,
Ideen austauscht, möglicherweise Kooperationen eingeht oder über Neugründungen nachdenkt. Deswegen ist
es geplant, nach jedem Vortrag und
anschließender Diskussion weitere, lokkere Gespräche, auch mit den Referenten, im benachbarten Cafe Campus auf
dem Universitätsgelände bei einem Gläschen Bier oder Wein weiterzuführen.
Da vollständige Programm des Kolloquiums für das Wintersemester 2000/
2001 ist unter http://www-tkn.ee.tuberlin.de/curricula/ws0001/
colloq_neu.html zu finden.
Das Kolloquium wird im Sommersemester 2001 fortgeführt und soll zu
einer dauerhaften Veranstaltung werden.
u
Behörden Online
Der Einfluss des Internets
führt zu enormen Veränderungen bei unserer Verwaltung. Die Innovationsfähigkeit der öffentlichen Hand gilt in Zeiten der
Globalisierung als ein entscheidender
Faktor für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Im Standortwettbewerb
zwischen Kontinenten, Staaten und Ländern ist die Effizienz der staatlichen
Verwaltung ein ganz wesentliches Kriterium, wenn es um die Umsetzung
zukunftsgerichteter Initiativen geht.
1995
Umfragen zufolge stehen OnlineBehördengänge ganz oben auf der
Wunschliste der Internetnutzer. Die
Öffentliche Verwaltung auf Bundes-,
Länder- und kommunaler Ebene ist
derzeit mit einer Vielzahl bemerkenswerter Initiativen dabei, sich in der virtuellen Welt zu positionieren und damit
das Spektrum behördlicher Verfahren
und Abläufe um eine neue Dimension
zu bereichern.
Mit der Fachtagung BEHÖRDEN ONLINE,
die am 30. und 31. Januar 2001 im
repräsentativen ZDF-Konferenzzentrum in Mainz-Lerchenberg stattfindet, wird die erfolgreiche Serie von
Veranstaltungen fortgesetzt, die mit
Fachvorträgen zu innovativen OnlineProjekten eine Kommunikationsplattform für den qualifizierten Dialog
unter und mit Experten und
Entscheidungsträgern aus der Verwaltung, der Wissenschaft und Lehre und
der Industrie bietet.
Diese mit einer Ausstellung verbundene Fachtagung wird mit einem ihrer
thematischen Schwerpunkte auch die
Multimedia-Projekte der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vorstellen.
Nachdem der Ministerrat in seiner Sitzung am 13. Juni 2000 die Fortschreibung des „Aktionsplans Multimedia
1999 – 2001 beschlossen hat, steigt die
Zahl der Multimedia-Projekte der Ressorts von 28 auf 67 Projekte. In diesem
Jahr hat die Landesregierung
è
Einen Beitrag dazu will die Technische
Universität Berlin leisten. Sie bietet ab
dem Wintersemester 2000/2001 ein
Kolloquium
Digitale
Mobilkommunikation an. An jedem Mittwoch um 17.00 Uhr soll der Hörsaal FT
131 der TU Berlin zu einem Treffpunkt
4/00 2 59
7
ç 140,6 Millionen Mark zur Umsetzung der Projekte veranschlagt, im Jahr
2001 sind 127,4 Millionen Mark vorgesehen
•
•
•
•
•
Veranstalter: CPM Communication Presse Marketing GmbH,
Kölnstrasse 93, 53757 Sankt
Augustin, Telefon 02241-21081,
Fax 02241-21083, Email: [email protected]
Tagungsort: ZDF-Konferenzzentrum, 55100 Mainz-Lerchenberg ,Telefon 06131-70-3476,
Fax 06131-70-9409
Teilnahmegebühr: DM 1.290,+ MWSt, darin eingeschlossen:
Seminarteilnahme, Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke,
Mittagsimbiss, Dinner-Buffet
Behördenteilnehmer: Frei
Anmeldung: Schriftlich per
Post, Fax oder E-Mail an CPM
Kölnstr. 93, 53757 Sankt
Augustin, Tel.: 02241 210 81,
Fax: 02241 210 83.
u
Regieren und Verwalten
im Informationszeitalter:
Unterwegs zur
virtuellen Verwaltung
Schriftenreihe Verwaltungsinformatik Band 22
Von Heinrich Reinermann (Hrsg.), 2000,
XVIII, 590 Seiten, Gb., DM 228,-; ca.
öS 1.664; ca. sFr 205,-. ISBN 3-76852199-0.
Mit Electronic Government
öffnet sich ein bisher unbekanntes Potenzial für
Dienstleistungsorientierung, Bürgermitwirkung, Produktivität und Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Sektor.
Die Ausschöpfung dieses Potenzials
kann Regieren und Verwalten mit einer
Kraft umgestalten, die man getrost als
revolutionär bezeichnen darf.
2
Die heute verfügbaren Informationstechnologien haben eine neue
Erreichbarkeit von Personen, Daten,
Programmen und Objekten als Hauptkomponenten des Verwaltungshandelns
im Gefolge. Sie lässt bisher maßgebliche Organisationskriterien wie Raum,
Zeit und Hierarchie zunehmend erodieren; es ergibt sich eine neue
Gestaltbarkeit. Sie analysiert der vorliegende Band in wesentlichen Dimensionen: Virtuelle Verwaltung mit Nutzungsformen wie Information, Kommunikation und Transaktion, das bisher unbekannte Maß an Verwaltungstransparenz
und seine Bedeutung für Partizipation,
eine neue Verletzlichkeit von Staat und
Gesellschaft, Rechtssicherheit im
Internet, digitale Signaturen, die Beziehungen zwischen Staat, Wirtschaft und
Drittem Sektor, die Rolle der Rechenzentren im Informationszeitalter, das
Management von Technik und Wissen
sowie Systematisierung und Rationalisierung der Verwaltungsmaschinerie.
Mit seinem umfassenden Überblick über
Electronic Government ist der Band
zugleich ein Kompendium der Verwaltungsinformatik heute:
Aus dem Inhalt:
•
Virtualität und ihre Auswirkun•
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gen auf Staat und Verwaltung
Fragmentierung und Zusammenhalt
Bürger und Politik im
Informationszeitalter
Neugestaltung und Sicherheit
des Verwaltungshandelns
Neue Informationssysteme neue Verwaltungsstrukturen?
V24: Verwaltung 24 im internationalen Web-Test
Digitale Signaturen
Cyberspace und Cybercrime
Die Rolle der Rechenzentren im
Informationszeitalter
Elektronische
Vorgangsbearbeitung
Informationssysteme für Rat und
öffentlichen Dienst
Management von Technik und
Wissen
u
4/00 2 60
Computer easy-Spezial
„Fit in Word 2000“
Schritt für Schritt
zum Spezialisten für
Word 2000
Gut ein Jahr nach der Markteinführung setzt sich die
2000er-Version des MicrosoftKlassikers „Word“ in Deutschland so
richtig durch. Für alle, die beruflich
oder privat mit der komplexen Textverarbeitung Word 2000 arbeiten, hat die
Computerzeitschrift Computer easy ein
praxisnahes und leicht verständliches
Sonderheft an den Kiosk gebracht.
Zum Preis von 14,90 Mark erhalten
Word-2000-User wertvolle Tipps und
Tricks, die in keinem Handbuch stehen,
aber für das alltäglich Arbeiten mit Word
2000 unverzichtbar sind. Mit dem erworbenen Wissen können sich Leser
auch gleich zum anerkannten WordSpezialisten mausern. Das Heft enthält
dazu die komplette Prüfungsvorbereitung für das weltweit anerkannte
Microsoft-Zertifikat MOUS (Microsoft
Office User Spezialist). Ausserdem
werden zehn MOUSE-Prüfungen im
Wert von je 200 Mark an die Leser
verlost. Weiter im Heft inklusive: Eine
Heft-CD mit einem Lernkurs Word
2000, einem Visitenkartenprogramm
sowie vielen wertvollen Zusatzprogrammen.
Basiswissen und Neuheiten
Privatanwender nutzen oft nur einen
geringen Teil von Word 2000, im
Firmenbereich gilt häufig die Devise
„Versuch und Irrtum“. Ein umfassender Grundkurs zu den Grundfunktionen
von Word 2000 schafft hier Abhilfe.
Häufige Stolpersteine beispielsweise bei
der Programminstallation, richtigen
Textformatierung oder beim Erstellen
und Bearbeiten von Tabellen werden
damit schnell aus dem Weg geräumt.
Auch die zeitsparende Nutzung
è
ç von Word 2000 durch Funktionsautomatisierung sowie die Sonderfunktionen Rechtschreibung, Thesaurus & Co werden ausführlich erklärt. Im
Workshop-Teil wird neben dem Anlegen von DIN-Briefen Schritt für Schritt
gezeigt, wie man mit Word die eigene
Homepage gestalten kann. Wem Word
2000 nicht ausreicht, kann das Programm mit nützlichen Add-Ons wie
beispielsweise dem „Mathe-Assistent“
aufrüsten. Wie das funktioniert und was
sich damit alles bewerkstelligen lässt,
erklärt das Kapitel Add-Ons. Praktische Tipps und Tricks, die nicht im
Handbuch zu finden, aber für das alltägliche Arbeiten mit Word
unverzichtbar sind, ergänzen den Praxisteil.
u
Vom Ende der
Anonymität
CHIP-Special Linux
Nicht nur Telefone und Handys, sondern auch Videokameras, E-Mails,
Internetlogfiles, Satellitentelefone und
Prepaid-Cards wollen Strafverfolger und
Geheimdienste für Überwachung und
Abhörmaßnahmen nutzen. Die Pläne
werden von Expertengruppen hinter
verschlossenen Türen diskutiert und in
letzter Minute bekannt. Oft bleibt Journalisten deshalb nur ein atemloses Beschreiben der jüngsten Erkenntnisse.
Das Sonderheft für die
wachsende Linux-Gemeinde
Unter der Marke CHIP bringt
Vogel Burda Communications
ein Sonderheft zu Linux heraus
und trägt damit der gestiegenen Bedeutung des Betriebssystems mit dem Pinguin Rechnung. Das lizenzkostenfreie
Betriebssystem Linux ist 1999 auf Platz
zwei der Server-Betriebssysteme aufgerückt – vor Novell Netware und nach
Windows NT - und erfreut sich auch bei
PC-Benutzern wachsender Beliebtheit.
Das rund 100 Seiten starke Heft kostet
inklusive zweier CDs 19,90 Mark.
Zielgruppe des CHIP-Sonderheftes sind
Linux-Anwender und Einsteiger. Im Heftschwerpunkt Grafikanwendungen werden alle für Linux relevanten Grafik- und
Fotobearbeitungs-Programme praxisnah
vorgestellt. Ein großer Grafikkartentest
sowie das Thema Drucken mit Linux
runden den Schwerpunkt ab. Weitere
Themen sind das auf der Heft-CD enthaltene brandneue Betriebssystem Mandrake
7.2, die grafische Nutzeroberfläche KDE
2.0 sowie StarOffice. Im Online-Teil des
Heftes erfahren die Leser, wie man mit
Linux ins Internet geht.
u
Onlinemagazin TELEPOLIS mit
neuem Buchtitel
Aus der Redaktion des
Onlinemagazins TELEPOLIS
erscheint zum Thema Überwachung von Telekommunikationssystemen der erste Band einer neuen
Reihe im Verlag Heinz Heise. Das Buch
mit dem Titel „Vom Ende der Anonymität. Die Globalisierung der Überwachung“ wird von Christiane SchulzkiHaddouti herausgegeben und ist seit
November 2000 im Buchhandel erhältlich.
Wie entwickelt sich die globale Überwachung seitens der Geheimdienste und
Strafverfolger? Wie verändert sich die
zivile Gesellschaft unter dem Eindruck
neuer Technologien und Gesetze? Welche Zukunftstechniken werden in den
Labors von Universitäten und Unternehmen entworfen? Und wie bringen
Bürger mehr Transparenz in diese geheime Welt?
Antworten auf diese grundsätzlichen
Fragen sowie Hintergründe und Fakten
liefern internationale Autoren und
Bürgerrechtsaktivisten wie Nicky Hager, Duncan Campbell, Tony Geraghty,
Wayne Madsen, Thomas Mathiesen,
Erich Möchel, Ute Bernhardt und Ingo
Ruhmann.
Das Online-Magazin TELEPOLIS
(www.telepolis.de) enthüllte in einer
4/00 2 61
Aufsehen erregenden Artikelserie Pläne der Europäischen Union zur
flächendeckenden Überwachung von
Telekommunikationssystemen. Für diese Berichterstattung wurde das Magazin im Sommer in London mit dem
Europäischen Preis für Online-Journalismus der Medien-Konferenz „NetMedia 2000“ in der Kategorie
„Investigative Reporting“ ausgezeichnet.
Die TELEPOLIS-Bücher zur Netzkultur bauen auf den thematischen Stärken und dem internationalen Autorenkreis des Online-Magazins TELEPOLIS auf. Die Reihe konzentriert sich
in ihren Bänden auf jeweils ein Thema
mit speziell in Auftrag gegebenen Artikeln anerkannter Fachjournalisten und
Wissenschaftler. In Zusammenarbeit mit
Gastherausgebern erarbeitet, bieten die
TELEPOLIS-Bücher anspruchsvolle
Lektüre zu relevanten Themen unserer
Zeit.
Bibliografische Angaben: Christiane
Schulzki-Haddouti (Hrsg.) Vom Ende
der Anonymität Die Globalisierung der
Überwachung TELEPOLIS, Verlag
Heinz Heise, Oktober 2000, 180 Seiten,
Broschur, 29,00 DM, ISBN 3-88229185-0
u
Telefonbuch für
Deutschland - Ausgabe
Herbst 2000
Frankfurt (ots) - Kein Buch
mit „Sieben Siegeln“, sondern
eine komfortable Telefonbuch-CD mit vielen sinnvollen Zusatzfunktionen: Das Telefonbuch. Für
Deutschland. Herbst 2000 von
DeTeMedien. Auf dem Datenstand von
August 2000 bietet die neue CD nicht
nur Millionen aktueller Telefon- und
Fax-Nummern, sondern auch Tausende von eMail-Adressen und gewerblichen Homepage-Adressen. DeTe-Medien hat sich allerdings nicht damit begnügt, die Daten aus dem
è
7
ç
gedruckten Telefonverzeichnis
einfach in das elektronische Medium zu
übernehmen. Vielmehr ist die Telefonbuch-CD mit Funktionen ausgestattet,
die
besonders
professionelle
„Vieltelefonierer“ schätzen und auch
nutzen werden.
NEU: Telefonieren über „TeliMan“
Im geschäftlichen Bereich gehören PC
und moderne Kommunikationseinrichtungen zur Grundausstattung. Um
noch effizienter und produktiver zu
arbeiten - im Vertrieb, bei der Akquisition oder selbst dann, wenn man schnell
einen Teilnehmer erreichen möchte,
dessen Rufnummer man nicht kennt sollten Rechner, Telefonbuch-CD und
Telekommunikationsanlage verknüpft
werden.
Dank „TeliMan“ ist das jetzt kinderleicht. Die CTI-Software (Computer
Telefonie Integration) kombiniert
Funktionalität und intuitive Bedienbarkeit. Optisch werden auf dem Monitor die Funktionen eines modernen
Telefons nachgebildet, das die gewählte
Rufnummer, den Gesprächszustand und
die Gebühren anzeigt. Gesprächsverbindungen werden per Mausklick aus der
Anwendung hergestellt.
Ist der Teilnehmer nicht erreichbar,
übernimmt man später mit der Wahlwiederholung einen neuen Versuch. Für
häufig genutzte Rufnummern lassen sich
Kurzwahl-Schaltflächen anlegen und im
Fenster anordnen. Die Symbole für diese Schaltflächen können aus einer
„Symbolbibliothek“ ausgewählt werden.
Arbeitet man gerade mit einem anderen
Windows-Programm, z.B. Textverarbeitung oder Tabellenkalkulation, kann
ebenfalls eine Verbindung hergestellt
werden. Bei ankommenden Gesprächen
kann die übermittelte Rufnummer mit
dem Namen im Office Manager verglichen und dann der Name und weitere
Informationen angezeigt werden, bevor der Anruf entgegengenommen wird.
Um den Überblick über alle TelefonAktivitäten zu behalten, werden ein-
2
und ausgehende Gespräche protokolliert. Der Bericht lässt sich bei Bedarf
konventionell archivieren oder mit anderen Programmen weiterverarbeiten.
Zu jedem Gespräch lassen sich Notizen
anfertigen und in der Gesprächshistorie
speichern. Mit der Wiedervorlage-Funktion erinnert TeliMan’ den Anwender
an vereinbarte Anruftermine. TeliMan’
ist nicht nur mit allen TAPI-fähigen
Telefonen / TK-Anlagen, sondern auch
in Verbindung mit AVM Fritz!-Card(R)
(sowie anderen TAPI-fähigen ISDNKarten) inkl. Soundkarte und Headset
bzw. Mikrofon und Boxen nutzbar.
NEU: Mehr Suchfunktionen
Die CD ist mit detaillierten Suchfunktionen ausgestattet. Optional stehen „Umkreissuche“ durch Eingabe
eines Kilometerradius, Suche über Bundesländer und Landkreise, Suche nach
Teilnehmern mit Fax-, Mobilfunk- und
Servicenummern sowie eine frei
definierbare Komfortsuche zur Verfügung. Neu ist die Möglichkeit, in mehreren Orten gleichzeitig zu suchen. Man
kann also parallel nach einem Eintrag in
Wiesbaden, Frankfurt und Mainz suchen, wenn Wohnort bzw. Firmensitz
des Teilnehmers nicht genau bekannt
sind oder - um bei diesem Beispiel zu
bleiben - die Rufnummer und Adresse
einer bestimmten Gaststätte im RheinMain Gebiet gesucht wird. Dank einer
Sortierfunktion werden zudem alle
Suchergebnisse alphabetisch und übersichtlich dargestellt.
NEU: Modifizierung von
Teilnehmereinträgen
Sämtliche Einträge lassen sich jetzt bearbeiten, d.h. mit einer „Notizfunktion“
verändern. Bei Bedarf lassen sich so
Rufnummern, Adressen, Namen, etc.
schnell ergänzen und auf einen noch
aktuelleren Stand bringen.
vom freien HDD-Speicher und den
Präferenzen des Benutzers ab.
Mehrsprachige Menüführung
Die anwendungsfreundliche und leicht
zu bedienende CD hat eine mehrsprachige Benutzeroberfläche. Der Anwender kann zwischen Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch
wählen.
Ein internationales Vorwahlverzeichnis
erleichtert Anrufe in alle Welt. Ein aktueller Messe-Kalender, die Tarifberechnungs-Software mit den Telefontarifen der Deutschen Telekom, ein
Short Message Service (SMS) zu D-1
Mobilfunkteilnehmern zum aktuellen
T-D1-Tarif sowie der Office Manager
2.4 für Windows 95/98/2000/ NT (Termin- und Adressverwaltung, Textverarbeitung, etc.) runden das umfangreiche
Programmpaket ab.
Technische Informationen
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•
•
•
•
Start der Anwendung von der CD
•
Die Anwendung kann entweder auf der
Festplatte installiert oder auch direkt
von der CD gestartet werden. Dies hängt
•
4/00 2 62
Über 37 Mio. Kommunikationsnummern (Telefon-, Telefax-,
Mobilfunk- und Servicerufnummern, eMail- und
Hompage-Adressen)
Für Windows, 95 / 98 / 2000 /
NT 4.0, Macintosh ab OS 7.5
und Linux (SuSE 6.2, 6.3,6.4
Redhat 6.1, 6.2, Debian 2.1, 2.2,
Corel Linux 1.0 )
Datenstand: August 2000
Integrierte Telefonie-Software
TeliMan’
Umkreissuche durch Eingabe
eines Kilometerradius
Suche in mehreren Orten gleichzeitig
Suchfilter wie Name, Beruf,
Adresse, PLZ und Vorwahl
Suchfilter nach Bundesland, Regierungsbezirk, Landkreis
Sortiermöglichkeit des Suchergebnisses
Start der Anwendung auch direkt von CD, ohne vorherige
Installation
Einschränkung der Suchergebnisse auf Teilnehmer è
•
•
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•
•
•
•
•
•
•
ç mit Fax-, Mobilfunk- und
Servicerufnummer
Auf Wunsch auch Sprachausgabe der gefundenen Rufnummer
Benutzeroberfläche in Deutsch,
Englisch, Französisch, Niederländisch
Internationales
Vorwahlverzeichnis
PLZ-Karte
Tarifberechnungs-Software mit
den Telefontarifen der Deutschen Telekom
Aktueller Messekalender
OfficeManager 2.4 für Windows
95/98/2000/NT mit sinnvollen Anwendungen wie Terminund Adreßverwaltung, Textverarbeitung etc.
Inkl. Netzwerksoftware zur direkten Freischaltung nach
schriftlicher Bestellung einer
Netzwerklizenz
SMS für Windows zu D1-Mobilfunk-Teilnehmer zum aktuellen
T-D1 Tarif
1/4-jährlicher Update-Service
für Abo-Kunden
Technische Voraussetzungen
•
•
•
•
Für PC: 486 CPU/33 MHz,
Windows 3.1, 95/98, Windows
2000 und NT 4.0
Für Mac/Power Mac: ab OS 7.5
Für Linux: SuSE 6.2, 6.3, 6.4,
Redhat 6.1, 6.2, Debian 2.1,2.2,
Corel Linux 1.0
Für alle Systeme: Minimum 20
MB freier Festplattenspeicher, 8
MB Arbeitsspeicher, CD-ROMLaufwerk nach ISO 9660
Das Telefonbuch. Für Deutschland.
Herbst 2000 ist ab sofort im EDVBuch- und Bürofachhandel, in den Fachabteilungen der Kaufhäuser sowie in
den T-Punkten und in größeren Postfilialen zum unverbindlich empfohlenen Verkaufspreis von DM 29,95 inkl.
MwSt. (ISBN 3-93142-89-8 / EAN
9783931424893) erhältlich. Weitere
Infos: Internet: www.detemediensoftware.de
u
GelbeSeiten
Map&Route für
Deutschland Herbst 2000
Die
Neuauflage
der
„GelbeSeiten Map&Route
Herbst 2000“ aus dem Hause
DeTeMedien hilft dem Anwender, mit
ihren geballten Infos (Stand August
2000) Millionen von Kommunikationsnummern aus Tausenden von Branchen zu finden und dank „eingebautem
Wegweiser“ auch bequem zu erreichen.
Sämtliche 103 Regionalausgaben der
GelbenSeiten haben die Produktmanager von DeTeMedien auf der CDROM in über 15.000 Branchenkategorien zusammengefasst. Der Anwender kann komfortabel auf rund 4
Mio. Kommunikationsdaten (Firmennamen, Adressen, Telefon-, Telefax-,
Mobilfunk- oder Servicerufnummern)
zugreifen. Gleich, ob er in Flensburg
oder Garmisch-Partenkirchen, nach
„Abflussreinigung“, „Hochfrequenztechnik“ oder „Zahnersatzkeramik“
sucht.
Transparent: die
Leistungsmerkmale
Leistungsfähige Suchfilter (Firmenname, Branche, Adresse, PLZ, Vorwahl sowie Bundesland, Regierungsbezirk, Landkreis), Sortiermöglichkeit der
Suchergebnisse, die Möglichkeit der Änderung/Ergänzung von Einträgen, Umkreissuche mit beliebigem Kilometerradius, Profisuche für komplexe Abfragen mit Boolschen Operatoren (UND,
ODER, NICHT), Verfügbarkeit des
Programms auch als Netzwerkversion
oder integrierte Map&Route-Funktion
machen die „GelbeSeiten Map&Route
Für Deutschland Herbst 2000“ zu einem elektronischen Branchenverzeichnis der Spitzenklasse. Nicht weniger
bemerkenswert sind die Features direkte Anzeige der Brancheneinträge in
10.000 detaillierten Stadtplänen und in
110.000 Ortspunkten in GPS-Qualität,
4/00 2 63
Hohe Anzeigegenauigkeit von Teilnehmern auf Straßenebene durch Einteilung von Straßen in Hausnummerbereiche, unzählige „Points-of-Interest“,
die Möglichkeit der Sprachausgabe und
die direkte Anwahl über TAPI oder
Modem. Praktisch ist auch, dass das
Programm jetzt auch komplett auf der
Festplatte installiert werden kann.
Typisch: schnelle Suchabfrage
Interessiert sich der Anwender für neue
Winterreifen, gibt er in die Eingabemaske „Branche“ einfach den Begriff
„Reifen“ und in das Suchfeld „Ort“ den
Ort ein, in dem er entsprechende Anbieter finden möchte. Es können auch
mehrere Orte eingegeben werden, in
denen das Programm dann gleichzeitig
sucht. Dies ist insbesondere dann von
Vorteil, wenn der Anwender nicht in
einer Großstadt oder einem Ballungsgebiet wohnt, trotzdem aber mehrere
„Treffer“ im unmittelbaren Umkreis
seines Wohnorts landen möchte. Per
Click erhält der Anwender so binnen
Sekunden sämtliche Einträge der
GelbenSeiten Map&Route für diese(n)
Ort(e) - übersichtlich aufgelistet und
mit Angabe des Firmennamens, der
Adresse sowie der Telefon- und
gegebenenfalls der Fax-Nummer.
Mit der Funktion „Zeigen“ lassen sich
die entsprechenden Anbieter - mit roten
Fähnchen - direkt in der auf dem Monitor eingeblendeten Karte anzeigen. Mittels der „Umkreissuche“ kann der Anwender aber auch einen beliebigen
Kilometerradius um einen frei wählbaren Ort festlegen. Das Programm selektiert dann gezielt sämtliche Anbieter der
ausgewählten Branche innerhalb des
eingegebenen Kilometerradius.
Prinzipiell lassen sich bis zu 20 ermittelte Branchenadressen für das Routing
verwenden. Das heißt, diese Adressen
können optional mit in die detaillierte
Streckenberechnung eingebunden werden (zum Beispiel vom Wohnort des
Anwenders zum nächstgelegenen Baumarkt), die das Programm ebenfalls zur
Verfügung stellt.
è
7
ç Wegweisend: „Freies Routing“
Ein wertvolles Merkmal der
„GelbeSeiten Map&Route Für Deutschland Herbst 2000“ ist außerdem die
Funktion „Freies Routing“: Nutzer der
CD-ROM können vom Programm
durch Eingabe eines Standorts und einfaches Clicken auf den Menüpunkt
„Routing“ detaillierte Streckenberechnungen von A nach B erstellen
lassen - und das vollkommen unabhängig von der Nutzung der elektronischen
GelbenSeiten. Es lassen sich hier, wie
bei jeder anspruchsvollen Routing-Software, auch individuelle Geschwindigkeitsprofile („wirtschaftlichste Route“,
„eigene Einstellungen“) oder Fahrtkosten („Fixkosten“, „durchschnittliche
Kosten pro km“, „Fixkosten“ etc.) erstellen, die eine realistische Zeit- und
Kostenberechnung für die Reise ermöglichen.
Neu: Telefonsoftware
TeliMan(R) inklusive
Ein Highlight für professionelle
„Vieltelefonierer“ ist die Integration der
leistungsfähigen Telefonie-Software
TeliMan(R). Das Programm verknüpft
Rechner,
Auskunfts-CD
und
Telekommunikationsanlage
miteinander und erlaubt so Privat- und
Business-Anwendern komfortables Telefonieren via PC. Leistungsmerkmale,
wie Gebührenerfassung, Kurzwahltasten für den Desktop, Wahlwiederholung, die vollständige
Protokollierung ein- und abgehender
Gespräche oder die Funktion „Wiedervorlage“ geben einen kleinen Einblick
in das moderne CTI-(Computer Telefonie Integration) Programm.
Technische Informationen
•
Direkter und komfortabler Zugriff auf Teilnehmereinträge
sämtlicher 103 Regionalausgaben der Gelben Seiten mit
rund 4 Mio. Kommunikationsnummern (Telefon-, Telefax-,
Mobilfunk- und Servicenummern) von Firmen in ganz
2
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Deutschland inkl. Namen,
Adressen und Branchenzuordnungen
Datenstand August 2000
Für Windows 95 / 98 / NT 4.0
mit Service Pack 3
Suchfilter für Ort, Branche, Firmenname, Straße, Hausnummer, PLZ,
PLZ-Bereiche, Vorwahlen
Mehrfachauswahl von Orten
und Branchen möglich
Suchfilter auch für die Suche
nach Bundesland, Regierungsbezirk, Landkreis
Einschränkung der Suchergebnisse auf Teilnehmer mit
Fax-, Mobilfunk- oder Servicerufnummer
Umkreissuche durch Angabe eines Kilometerradius um einen
frei definierbaren Standort
Profi-Suche mit Boolschen Operatoren (UND, ODER, NICHT)
Einträge können verändert und
ergänzt werden NEU!
Modernes Oberflächendesign
mit intuitiver Benutzerführung
Vollinstallation auf der Festplatte möglich NEU!
Komfortables Telefonieren über
den PC mit TeliMan(R). Mit
Wahlwiderholung,
Protokollierung von ein- und
ausgehenden Gesprächen, Kurzwahltasten für den Desktop,
u.v.m. NEU!
Direkte Anwahlfunktion über
TAPI-Standard und Modem
SMS (ShortMessageSystem) zu
T-D1 Mobilfunk-Teilnehmern
für Windows
Auf Wunsch Sprachausgabe der
gefundenen Ruf- und Faxnummern
OfficeManager 2.4 für Windows
95 / 98 und NT 4.0 mit sinnvollen Anwendungen wie Terminund Adressverwaltung, Textverarbeitung etc.
Internationales
Vorwahlverzeichnis
Aktueller Messekalender bis Dezember 2002
Auch im halbjährlichen Abonnement und als Netzwerk- und
4/00 2 64
Intranetversion erhältlich, mit direkter Freischaltung nach
schriftlicher Bestellung einer
Netzwerklizenz.
Karten&Routing-Software
•
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Direkte Übernahme des Teilnehmers aus dem Telefonbuch
für die Anzeige und das Routing
in - 10.000 Stadtplänen von Gemeinden und Ortsteilen
- 110.000 Ortseinträgen in GPSQualität
Anzeige der Adresseinträge auf
der Karte und Übernahme von
bis zu 20 Adressen für das
Routing
Umkreissuche durch Eingabe eines beliebigen Kilometerradius
Ausdruck von Karte und Wegbeschreibung
Freies Routing, d.h. die Adressen können unabhängig vom Telefonbuch ausgewählt und für
das Routing verwendet werden
Points-of-Interest wie Parkhäuser, Tankstellen, Rastplätze und
Sehenswürdigkeiten
„GelbeSeiten Map&Route Für Deutschland Herbst 2000“ ist ab sofort im
EDV-, Buch- und Bürofachhandel, in
den Fachabteilungen der Kaufhäuser
sowie in den T-Punkten und in größeren Postfilialen zum unverbindlich empfohlenen Verkaufspreis von DM 49,95
/ Euro 25,54 inkl. MwSt. erhältlich ISBN
3-931424-92-8 EAN 9783931424923). u
3UREOHPH"
Rufen Sie an :
HOTLINE
USER HELP DESK
90 12 (912) 70
2000
22
Jahresinhaltsverzeichnis 2000
Editorial
@lles, was Recht ist ...
1. kommt es @nders, 2. @ls man denkt ...
Lernen mit PC: leichter, aber lebenslang!
Wo laufen sie denn, ... ?l
2 (1/OO)
2 (2/OO)
2 (3/OO)
2 (4/OO)
Schwerpunktthema
Informationstechnik und Recht
Abmahnwelle bei Domains mit Gattungsnamen
Aktuelle Fragen des IT-Rechts
Die IT-Mindestanforderungen
EU-Richtlinie über elektronische Signaturen
Förderung der Informationsfreiheit
Jurweb
Kryptopolitik
Mitarbeiterdaten ins Internet
Niedersachsen ganz weit vorn
Rasende Technik - schleichendes Recht
Recht bei yahoo
Rechtsfragen der digitalen Signatur
Shopping in berlin.de
Thema Internet und Recht.
Tipp: Der Internet Rechtsberater
Tipps zur Rechtsrecherche im Intranet
Unverlangte E-Mails
Webportal zum Thema Recht
IT-Trends und Visionen
2O14 - Die Zukunft von Information,
Kommunikation und Medien
Chancen für Bayern - Bayern 2O2O
COMET Communication Environment
Der Tel-Com Brief
Die mobile Revolution
eEurope
eGovernment oder eBusiness?
Eine Vision - die DMS Deutschland AG
E-Learning
Multi-Space-Office
Projekt „Virtueller Marktplatz
für IuK-Dienstleistungen“
Soziale Kompetenzen und ihre
Rolle im IT-Bereich
Vision 2O2O – Die vernetzte Gesellschaft
Wirtschaften im Zeitalter der Ich-AG
Zukunft und Chance
IT-Ausbildung
1OOx1OO-Initiative...
12 (1/OO)
16 (1/OO)
15 (1/OO)
16 (1/OO)
21 (1/OO)
25 (1/OO)
18 (1/OO)
6 (1/OO)
13 (1/OO)
4 (1/OO)
8 (1/OO)
14 (1/OO)
19 (1/OO)
15 (1/OO)
9 (1/OO)
11 (1/OO)
8 (1/OO)
9 (1/OO)
13 (2/OO)
14 (2/OO)
5 (2/OO)
12 (2/OO)
21 (2/OO)
26 (2/OO)
24 (2/OO)
2O (2/OO)
7 (2/OO)
4 (2/OO)
18 (2/OO)
15 (2/OO)
14 (2/OO)
25 (2/OO)
5 (2/OO)
6 (3/OO)
Aus-, Fort- und Weiterbildung...
Bildung 2O2O - fit für den Wandel
Der Deutsche Bildungs-Server (DBS)
Die 6 Informationssäulen des Bildungsservers
EDV-Anwenderpass „Büro und Verwaltung“
Fachstudium Informatik für Berufstätige
IT-Forum
IT-Lehrveranstaltungen
Lernen via Computer...
Neue Hotline zur IT-Ausbildung
Neue Medien in der Bildung
ONLINE TODAY-Umfrage von Forsa
Setzen Sie noch einen drauf !
Spielen und Lernen im Alter
Studieren im Netz
Weiterbildung zum Experten...
Wissensnetz.de
E-Government
Bund online 2OO5
Deutsche Städte im Netz
Die Rolle der öffentlichen Hand
im virtuellen Markt
Dokumenten-Management für
die öffentlicheVerwaltung
e-government - Verwaltung online
Electronic Government als Schlüssel
Infastruktur für E-Government
Kommunen in der Informationsgesellschaft
Neue Online-Angebote des
Statistischen Bundesamtes
Noch ein langer Weg bis zum virtuellen Rathaus
Online-Anträge mit digitaler Signatur
Speyerer Definition von Electronic Government
Starkes Interesse am „Virtuellen Rathaus“
8 (3/OO)
4 (3/OO)
19 (3/OO)
21 (3/OO)
4 (3/OO)
4 (3/OO)
16 (3/OO)
12 (3/OO)
17 (3/OO)
16 (3/OO)
18 (3/OO)
19 (3/OO)
7 (3/OO)
18 (3/OO)
16 (3/OO)
6 (3/OO)
17 (3/OO)
11 (4/OO)
19 (4/OO)
17 (4/OO)
15 (4/OO)
21 (4/OO)
7 (4/OO)
14 (4/OO)
1O (4/OO)
12 (4/OO)
13 (4/OO)
14 (4/OO)
4 (4/OO)
13 (4/OO)
Parlament & Senat
Ausbildungsleistungen...
Call-Center in Berlin
Datennetzsicherheit in der Berliner Verwaltung
Internet-Gespräche
Internetzugang
Liepelt: Software in Berlin - Die Stadt boomt
Multifunktionale Chipkarten
Nutzung der modernen
Kommunikationstechniken
Open Source Software in der Verwaltung
Softwaredschungel
Spezialisten ... Informationstechnologien
Tarifvertrag zur Telearbeit
4/00 2 65
22 (3/OO)
26 (1/OO)
25 (4/OO)
28 (1/OO)
29 (3/OO)
26 (1/OO)
23 (3/OO)
27 (2/OO)
25 (4/OO)
28 (4/OO)
26 (3/OO)
23 (3/OO)
7
Verwaltung
2O Jahre Berliner Datenschutzbeauftragter
Abschlußbericht Projekt ITIS (IT-Insourcing)
Automatisierung der Karteien in Insolvenzund Konkurssachen (KIKO)
Berliner Verwaltung bereitet Umstellung
der Zahlungsverfahren auf integriertes System vor
Das Projekt VHS-IT
E-Commerce im Berliner Landesnetz
Geschäftsstelle „IT-Warenkorb“
ISBJ
LIT erweitert Angebote um ATM-Services
Neues von Kobit (I)
PC-Ware
Projektgruppe AVUS 2OOO
Verwaltungsvorschriften für die
Organisation des IT-Einsatzes
in der Berliner Verwaltung
Virenschutz (Teil 2)
29 (1/OO)
29 (4/OO)
27 (2/OO)
31 (1/OO)
29 (2/OO)
31 (3/OO)
27 (2/OO)
33 (2/OO)
33 (3/OO)
32 (2/OO)
3O (3/OO)
29 (2/OO)
31 (4/OO)
32 (3/OO)
Berichte & Infos
„1OOO Hände zeichnen während Sie schlafen.“
45 (4/OO)
„Die virtuelle Zukunft der
öffentlichen Verwaltung“ - Teil IV
41 (2/OO)
AMDs Pentium-III-Killer Thunderbird
48 (3/OO)
Auf dem Weg zum virtuellen Rathaus
37 (3/OO)
Aufgaben und Zielen besser kennen lernen
32 (1/OO)
berlin.de zog Jahresbilanz 1999
35 (1/OO)
Berlins IT-Branche weiter auf Wachstumskurs
36 (4/OO)
BMI gibt grünes Licht für Fabasoft
47 (3/OO)
Bundesanstalt für Arbeit mit 83.OOO neuen PC
37 (2/OO)
CeBIT 2OO1 - Erste Highlights
37 (4/OO)
Das KGSt-Programm „Kommunen für die Zukunft stärken“ 41 (4/OO)
DeTeCSM betreibt das Berliner Schulnetz
39 (3/OO)
Deutscher Multimedia Preis 2OOO
39 (2/OO)
Die elektronische Signatur
36 (3/OO)
Die virtuelle Zukunft der öffentlichen Verwaltung“ Teil III 42 (1/OO)
Electronic Government mit Bolero
37 (1/OO)
Elektronische Kommunikation wird
Verwaltung revolutionieren
44 (2/OO)
Elektrosmog: Restrisiko bleibt
46 (3/OO)
Enormer Schulungsbedarf in Sachen Datensicherheit
34 (2/OO)
Fußballroboter der FU sind Europameister
48 (3/OO)
Giga warnt vor Handy-Viren
4O (3/OO)
Grundsteinlegung für den Neubau des
Informations- und Kommunikationszentrums Adlershof 46 (4/OO)
IT-Experten made in Germany
38 (2/OO)
iX-Leseranalyse 2OOO
44 (4/OO)
KGSt und WIBERA betreiben KGSt consultab
44 (2/OO)
KGSt-Bericht
39 (1/OO)
Land NRW stellt 2.OOO PCs auf E-Mail-Lösung
Microsoft Exchange/Outlook um
36 (1/OO)
2
Laserdrucker preiswerter als Tintensprüher
Linux nun auch für Nur-Anwender geeignet
Mehr als 35.OOO bayerische Polizisten
qualifizieren sich mit Lernprogrammen
MP3-Entwickler erhielten den Zukunftspreis
Namen und Vornamen von Mitarbeitern geheimhalten?
Netzwerkadministratoren für Schulen in Berlin
Neue Chancen durch „Virtuelle Verwaltung“
Neue Produkte und Trends
Neue Programmiersprache: C#
Norton Personal Firewall 2OOO
Oracle verhilft Behörden weltweit
Passwort bei Finanzprogrammen nicht sicher
Prüfzeichen für Finanzprogramme:
Euro-Tauglichkeit von Software zertifiziert
Schlechter Online-Service hemmt
Umsatzwachstum im E-Commerce
Schritte auf dem Weg in die Informationsgesellschaft
StarOffice 5.2
Status Report on European Telework
Studie der Bertelsmann- und Heinz Nixdorf- Stiftungen
Über 65O Standorte in Behördennetz
mit Internettechnologie
Unternehmen in Europa spielen
Russisches Roulette mit ihrer Zukunft
VDE: Zu geringe Akzeptanz für
die Informationsgesellschaft
Verwaltung - und wo bleibt der Mensch?“
Verwaltungsmodernisierung
Vorsicht: Datenklau
Windows 2OOO
35 (2/OO)
4O (1/OO)
4O (2/OO)
42 (4/OO)
32 (4/OO)
39 (3/OO)
48 (3/OO)
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41 (1/OO)
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43 (2/OO)
43 (3/OO)
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44 (4/OO)
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Online
„Abogado“
55 (3/OO)
„Anonymität im Internet ist kein Grundrecht“
5O (4/OO)
21,1 Prozent der Deutschen surfen im Internet
52 (3/OO)
Angstfrei ins Netz
49 (1/OO)
ARD/ZDF-Online Studie 2OOO
51 (4/OO)
bei berlin.de
5O (1/OO)
berlin.de mit Besucherrekord
49 (4/OO)
berlin.de und dooyoo.de
52 (2/OO)
Bürgermeister vernachlässigen ihre Internet-Gemeinde 49 (3/OO)
Das hatte der (Cyber-) Welt noch gefehlt...
49 (4/OO)
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum
47 (2/OO)
Das mobile Internet startet in Berlin
49 (1/OO)
Das neue Portal: altavista.de
55 (1/OO)
Der Internet-Markt im Januar 2OOO
57 (1/OO)
Direktmailings mit ePost Target
58 (1/OO)
E-Mails angenehmer als Telefonanrufe
56 (3/OO)
Fragen Sie das Internet
5O (1/OO)
Frauen holen im Internet auf
51 (3/OO)
Hackerangriffe auf Internet-Server
48 (2/OO)
4/00 2 66
Hunderte Kundendaten ungeschützt
56 (1/OO)
Informationsplattform für Lehrer
53 (3/OO)
Internet und Strom
51 (1/OO)
Intranet der Verwaltung
52 (1/OO)
Kostenlos schnell informiert:
Studenten gründen „E-Mail-Tageszeitung“
57 (3/OO)
LExIKON ermöglicht Quantensprung bei der Internetsuche 47 (4/OO)
Mannheim ist Deutschlands virtuelle Hauptstadt
47 (2/OO)
meinestadt.de
5O (3/OO)
Metaspinner mit neuem Nutzwert
57 (1/OO)
Mit CompuServeOffice für 1,9 Pfennig tagsüber ins Internet 46 (2/OO)
Moderner Staat
58 (1/OO)
Müller: „Internet entwickelt sich hervorragend“
48 (4/OO)
Netiquette - die Anstandsregeln im Internet
5O (4/OO)
Netscape spioniert Downloads aus
54 (3/OO)
Neue Suchmaschine „Jayde“
56 (1/OO)
Neue Suchmaschine
53 (1/OO)
Neuer Hinweis-Service für Wissenschaftler
49 (1/OO)
Neuer Verwaltungsführer bei berlin.de
54 (3/OO)
Neues von der „Browserfront“
53 (2/OO)
NT-Server öfter „down“ als Unix-Server
47 (2/OO)
Online-Dienst für den Mittelstand
53 (1/OO)
Pay net9OO
56 (2/OO)
Platz für die eigene Homepage:
Freespace-Anbieter im Vergleich
53 (3/OO)
Privatsphäre im Web möglich mit ‘Privacy Proxies’
51 (2/OO)
Rechtliche Folgen von E-Mail
55 (3/OO)
Sicherheit bei Surfen und E-Mail ist möglich
52 (4/OO)
Sport-Kalender im Internet
56 (3/OO)
Tippscout: 5OO Tipps und Kommentarfunktion
54 (1/OO)
T-Online bringt mehr Sicherheit ins Internet
5O (2/OO)
Tresor online
54 (4/OO)
Twirlix setzt neue Maßstäbe bei der Internet-Recherche 5O (2/OO)
Unerwünschte E-Mails: Zeit-Killer im Büro
52 (4/OO)
Verkehrsmanagementzentrale Berlin
5O (3/OO)
Verwaltung digital
49 (3/OO)
Wirtschaftsförderungen deutscher Städte im Internet
51 (2/OO)
Zweiter MMXI Multi-Country Report
53 (4/OO)
Tipps & Tricks
65 CD-Brenner im CHIP-Test: alle Geräte überzeugen
ATA/1OO-Standard...
Computer-Servicetelefone
Digitale Unterschriften und Verschlüsselung
Ergonomie: Einrichtung Ihres Bildschirmarbeitsplatzes
Linux-Pakete können Windows...
Maßgeschneidert Drucken
Neue Auszeichnungssprache für das World Wide Web
Preiswerte Tintenfarbdrucker unter Linux
Steckkarten in Rechnern...
Suchmaschinen-Glossar
Teure Prozessoren sind nicht zwingend nötig
56 (4/OO)
59 (3/OO)
58 (3/OO)
57 (4/OO)
59 (1/OO)
58 (3/OO)
61 (1/OO)
58 (2/OO)
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57 (2/OO)
58 (3/OO)
Umsteigen auf Windows 2OOO
Unbefugter Zutritt verboten
57 (2/OO)
55 (4/OO)
Veranstaltungen
Abschluss der CeBIT 2OOO
Behörden Online
CallCenterWorldâ 2OO1
CeBIT HOME 2OOO in Leipzig
Erfolgreicher LinuxTag 2OOO in Stuttgart
Europäischer LinuxTag 2OOO
Hobby+Elektronik mit Future World
Internet World Berlin
Kolloquium Digitale Mobilkommunikation
LOGIN Berlin 2OOO ein voller Erfolg
Medienfestival BERLINBETA
MODERNER STAAT 2OOO
Projekt Zukunft präsentiert
6O (2/OO)
59 (4/OO)
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6O (2/OO)
6O (3/OO)
59 (2/OO)
Literatur
6OO deutsche IT-Unternehmen zum Thema „Linux“befragt
Buchtip: Dschungelführer 2OOO
CHIP-Special Linux
Computer-unterstützendes Lernen
Das erste Buch des Theo Lieven
Im Internet Recht haben und Recht bekommen
Information, Kommunikation und
Multimedia in den Städten
Neue Forschungsberichte
Regieren und Verwalten im Informationszeitalter
Schritt für Schritt zum Spezialisten für Word 2OOO
Vision 2O2O – Die vernetzte Gesellschaft
Vom Ende der Anonymität
66 (3/OO)
62 (2/OO)
61 (4/OO)
63 (3/OO)
63 (1/OO)
66 (3/OO)
64 (1/OO)
65 (3/OO)
6O (4/OO)
6O (4/OO)
62 (3/OO)
61 (4/OO)
CD-ROM
„Das Telefonbuch für Deutschland“
und „Das Telefonbuch Map&Route“
Büro-Paket für Linux Star-Office
CD-ROM mit Regionalinformationen
CD-ROM zum Thema Drogen und Sucht
GelbeSeiten Map&Route für Deutschland Herbst 2OOO
Internet-Business-Guide 2OOO
Multimedia @ Verwaltung
Telefonbuch für Deutschland - Ausgabe Herbst 2OOO
62 (2/OO)
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Dies & Das
Deutschland - Deine IT-Probleme
Jahresinhaltsverzeichnis
Leserbrief
ProBüD verbessert Kooperation
4/00 2 67
65 (2/OO)
65 (4/OO)
66 (3/OO)
66 (1/OO)
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wenden Sie sich bitte telefonisch oder
schriftlich an die Redaktion des SPLITTER,
Telefon 90 12 (912) 6080
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IMPRESSUM
Herausgeber:
...erholsame Weihnachtstage
und einen guten Rutsch ins neue Jahrtausend !
Gabriele Hahn:
Rainer Hensel:
Landesbetrieb für Informationstechnik Berlin (LIT), Berliner Straße 112-115, 1O713 Berlin
Telefon: 9O -O, intern (912), Fax: 9O 12 (912) 31 12,
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Tel: 9O 12 (912) 6O 8O, E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Druck:
LIT Berlin, Auflage: 2.4OO
Gastautoren:
Jörn von Lucke, Heinrich Reinermann, Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer
Dr. Ulrich Kampffmeyer, Project Consult, Hamburg
Thomas Kuhlow, berlin.de new media GmbH & Co KG, Berlin
Karl Heinz Löper, Senatsverwaltung für Inneres, Berlin
Hans Walter Schramm, Senatsverwaltung für Inneres, Berlin
Redaktion:
Michael Brodersen:
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion bzw. des LIT wieder.
SPLITTER Nr. 1/2OO1 erscheint voraussichtlich im März 2OO1
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