PF_2_14 WEB_01 - Pflegefreund Online

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PF_2_14 WEB_01 - Pflegefreund Online
Herbst/Winter 2014/15
17. Jahrgang
Leitthema:
Pflegereform
2015
Schwerpunkt:
Heimbeatmung
Richtiges Licht – eine
Quelle der Gesundheit
Editorial
Neue Schritte wagen
Liebe Leserinnen und Leser,
Markus Lepack ist
Geschäftsführer der
Toll 24 Betreuung
GmbH & Co. KG
und Herausgeber der
Zeitschrift Pflegefreund
für die pflegenden Angehörigen bringt das Jahr 2015
höhere Leistungen und eine Reihe von Erleichterungen. Die Pflegeversicherung geht in ihre nächste Entwicklungsstufe. Die aktuelle Stufe der Pflegereform
geht in die richtige Richtung – sie gibt den pflegenden
Angehörigen mehr Möglichkeiten. Der größere Schritt,
auch den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu zu gestalten,
fehlt noch. Der Gesetzgeber bemüht sich, mit den
gesellschaftlichen Veränderungen Schritt zu halten.
Die Reform ist notwendig, denn in den kommenden
Jahren werden mehr und mehr Menschen im Alter
Hilfe und Unterstützung brauchen. Mehr zur aktuellen Pflegereform lesen Sie ab Seite 14.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Pflege ein Wachstumsmarkt. Doch Pflege ist keine Ware und auch keine
beliebige Dienstleistung. Die Qualität der Pflege setzt
sich aus den Faktoren Fachlichkeit, soziale Kompetenz
und Zeit zusammen. Fehlt eine der drei Hauptkomponenten, leidet die Pflegequalität. Und das bedeutet, die
pflegedürftigen Menschen leiden.
Daher wählen wir bei Toll 24 die Personen, die unsere
Kundinnen und Kunden pflegen, sorgfältig nach
Qualifikation und Eignung aus. Je nach den Anforderungen der Kunden kommen Pflegehelfer/-innen,
Alltagsbegleiter/-innen oder examinierte Pflegekräfte
zum Einsatz. Da wir davon überzeugt sind, dass gute
Kommunikation ein unverzichtbarer Teil der Pflege ist,
legen wir großen Wert auf Pflegepartner/-innen mit
Deutsch als Muttersprache.
Der Faktor Zeit ist entscheidend für gute Pflege. Man
kann Pflege nicht „komprimieren“. Wir bei Toll 24
Betreuung leisten unseren Kunden zeitintensive Pflege.
Die Pflegepartner/-innen sind während ihres Einsatzes rund um die Uhr im Haus des Kunden. Sie haben
genügend Zeit, nicht nur für die Pflege, sondern auch
zum Zuhören, für gemeinsame Spaziergänge und
natürlich für den Haushalt.
Toll 24 entwickelt sich Schritt für Schritt weiter. Ein
logischer Schritt ist die Änderung unseres Firmennamens. Mit der Umfirmierung des Unternehmens
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l Pflegefreund 2/14
ist ein wichtiger Abschnitt der Neuausrichtung abgeschlossen. Seit dem Sommer 2014 heißen wir Toll 24
Betreuung GmbH und Co. KG.
Doch wir bleiben hier natürlich nicht stehen. Ein großer und entscheidender Schritt ist die Gründung der
Toll 24 Intensivpflege GmbH & Co. KG. Das Unternehmen leistet häusliche Intensivpflege einschließlich
Beatmungspflege. In der Tradition der Toll Unternehmensgruppe wurde auch dieser Kraftakt mit eigenen
Mitteln geschafft. Nach einer viermonatigen Vorbereitungszeit hat das neue Unternehmen im November
2014 die ersten Kunden in seine Obhut genommen.
Auch in Zukunft werden wir alles tun, um Menschen,
die zu Hause Pflege, Unterstützung und Hilfe brauchen, auf höchstem Niveau das zu bieten, was wir seit
1986 leisten: individuelle und bedürfnisgerechte häusliche Pflege und Betreuung. Gerne können Sie sich
von unseren Dienstleistungen persönlich in einem
unserer Regionalbüros überzeugen. (Eine Übersicht
unserer Niederlassungen finden Sie auf Seite 35.)
Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit und viel Freude
beim Lesen.
Ihr Markus Lepack
Inhalt
Pflegefreund ab 2015
Vor 16 Jahren erschien die erste Ausgabe der Zeitschrift „Pflegefreund“.
Das Heft hatte 16 Seiten Umfang und
wurde in einer Auflage von 20 000
Exemplaren gedruckt. Hauptthema
der ersten Ausgabe: die Pflegeversicherung. Mit Herzklopfen erwartete
das Pflegefreund-Team die Anlieferung
der ersten gedruckten Hefte. Würde die
anvisierte Leserschaft den Pflegefreund
gut annehmen? Nun, vierzig Hefte und
vier Reformen später, ist die Pflegeversicherung wieder einmal Leitthema.
Pflegewelt
4 Bewegung fürs Gehirn: Kann Sport die geistige
Leistungsfähigkeit im Alter erhalten?
4 Bald mehr Zeit für Pflegebedürftige in der professionellen Pflege?
5 REHAB 2015 mit neuartigem Marktplatzkonzept
6 Versorgung eines Rollstuhlfahrers mit einer
Treppensteighilfe
6 BAG: Freistellung zur Pflege schwer erkrankter
Kinder im öffentlichen Dienst
7 Händewaschen und Schlaf schützen vor Erkältungen
8 Finanzierung von Umbauten zu Hause nach dem
elften Sozialgesetzbuch (Pflegeversicherung)
9 Wertschätzung alter Menschen
10 Das Ehegattentestament
12 Infos zur Finanzierung der Pflege
Leitthema
14 Dauerbaustelle Pflegeversicherung
16 Stimmen zur Pflegereform 2015
17 Pflegeversicherung – Reformen 1995 bis 2014
17 Buchtipps zur Pflegeversicherung
Schwerpunkt
18 Luft zum Atmen ...
21 „Die ambulante Versorgung wird immer wichtiger“
23 Infos zum Thema Heimbeatmung
24 „Die Familie muss entscheiden“
Pflege rund um die Uhr
25 Sie steht im Tor ...
26 „Bezahlter Urlaub“ für pflegende Angehörige
27 „Wichtig ist eine gute Atmosphäre“
28 Neues aus der Toll Unternehmensgruppe
Gesundheit
30 Licht und Leben
33 „Licht ist mehr als bloß Helligkeit“
Rubriken
29 Alltagshilfen
34 Buchtipps
34 Impressum
Titelbild: Antonioguillem - Fotolia
Anzeige
Betreuung & Pflege
rund um die Uhr –
in Ihrem Zuhause
In der Zeit seit 1998 wurde der Pflegefreund zum treuen Begleiter vieler
pflegender Familien. Auch etliche
Fachkräfte im Gesundheitswesen sowie
Mitglieder von Selbsthilfeorganisationen schätzen das Heft wegen der vielen Informationen in leserfreundlicher
Aufbereitung.
Auflage, Erscheinungsweise, Seiten­
umfang und Design änderten sich in
den vergangenen 16 Jahren nach Bedarf;
das Heft entwickelte sich parallel zu den
Veränderungen beim Herausgeber, der
Toll Unternehmensgruppe.
• Überall in Deutschland
• Erfahrung seit 1986
• Deutsche Pflegekräfte
• Zertifiziertes Qualitätsmanagement
• Sehr gute MDK-Pflegenote
• Kostenloses Beratungstelefon 0800 / 7 24 24 24
Nun steht die nächste Stufe der Neuerungen an. Ab 2015 erscheint der Pflegefreund als Jahresheft. Das gibt der
Redaktion Gelegenheit, die Themen
noch gründlicher zu recherchieren und
zu vertiefen. Der Seitenumfang wird
zunehmen und die Auflage steigen.
Gleichzeitig wird die Vernetzung zwischen der Druckausgabe und dem
Internet verstärkt. Lassen Sie sich überraschen!
Redaktion und Herausgeber des Pflegefreund hoffen, dass unser Heft auch
weiterhin Ihr Freund in Pflegefragen
bleibt, und freuen sich auf die weiteren
gemeinsamen Schritte mit Ihnen.
Ihr Harald Spies
Chefredakteur
Toll 24 Betreuung GmbH & Co. KG
Pflegefreund
2/14 l 3
Gottlieb-Manz-Str. 2 | 70794 Filderstadt-Bernhausen | www.toll-betreuung.de | info@
toll-betreuung.de
Pflegewelt
Bewegung fürs Gehirn: Kann Sport die geis­
tige Leistungsfähigkeit im Alter erhalten?
Der Arbeitsbereich Altersmedizin des
Instituts für Allgemeinmedizin möchte
gemeinsam mit der Sportmedizinischen
Abteilung der Goethe-Universität Frankfurt in einer Studie den Einfluss sportlichen Ausdauertrainings auf die Gehirnleistung bei Menschen über 65 Jahre
erforschen. Für die Studie werden noch
Teilnehmer gesucht.
Ausdauertraining und sportliche Bewegung haben einen positiven Einfluss auf
die Gehirnfunktion. Im Allgemeinen gilt,
dass sich durch Ausdauersport die Sauerstoffversorgung des Gehirns stark erhöht.
Dadurch bilden sich neue Blutgefäße, das
neuronale Netz wächst, die Hirnleistung
verbessert sich und Gedächtnisleistung
sowie Kreativität werden gesteigert. Aktuelle Metaanalysen weisen auf eine schützende Wirkung regelmäßiger körperlicher
Aktivität auf die geistige Leistungsfähigkeit
im Alter hin. Regelmäßiger Ausdauersport
soll das Risiko eines Abfalls der kognitiven Fähigkeiten jenseits des 50. bzw. 65.
Lebensjahres um etwa 35 bis 40 Prozent
reduzieren.
Prävention durch Sport
Das Projekt „Sport und zerebraler Metabolismus im Alter – eine MRT-Studie“
(SMART) richtet sich an Teilnehmer über
65 Jahren, die sich über einen Zeitraum
von drei Monaten unter professioneller
Anleitung sportlich betätigen wollen. Ziel
des Studienprojekts ist es, den Einfluss
eines sportlichen Ausdauertrainings auf
die Gehirnleistung und den Gehirnstoffwechsel bei Menschen über 65 Jahre zu
untersuchen. Die Erkenntnisse der Studie
können das grundlegende Verständnis der
Wirkungsweise von Sport und Bewegung
auf das menschliche Gehirn im höheren
Lebensalter erweitern und dazu dienen,
bewegungsorientierte Präventionsstrategien zum Erhalt der kognitiven Leistungsfähigkeit zu entwickeln und zu optimieren.
Das Projekt wird von der Else-KrönerFresenius-Stiftung gefördert und ist eine
Kooperation des Arbeitsbereichs Altersmedizin des Instituts für Allgemeinmedizin
mit der Sportmedizinischen Abteilung der
Goethe-Universität Frankfurt. Geleitet wird
das Projekt von Prof. Johannes Pantel.
Ablauf der Studie
Vor Beginn des Trainings werden alle
Teilnehmer sportmedizinisch untersucht.
Zudem erhalten sie eine ausführliche neuropsychologische Testung, einen Bluttest
und eine Untersuchung im Magnetresonanztomografen. Das anschließende
Ausdauertraining findet unter professioneller sportmedizinischer Leitung auf
einem Fahrradergometer statt – drei Mal
pro Woche über einen Zeitraum von drei
Monaten. Nach Abschluss des Trainings
werden die anfänglichen Untersuchungen
wiederholt, um die Effekte des Ausdauertrainings zu erfassen. Körperliche Fitness
ist keine Teilnahmevoraussetzung, da
das Ausdauertraining an das individuelle
Leistungsniveau angepasst wird. Da eine
Untersuchung im Magnetresonanztomografen stattfindet, können Menschen mit
einem Herzschrittmacher leider nicht teilnehmen.
Weitere Infos bei Dr. Silke Matura, Telefon
069/6301 6476, oder per:
[email protected]
Bald mehr Zeit für Pflegebedürftige in der professionellen Pflege?
Seit Jahren klagen professionelle Pflegekräfte über ein Zuviel an Pflegedokumentation. Der Grundton der Beschwerden: Der Dokumentationsaufwand ist zu
hoch; viel wertvolle Zeit geht dadurch
für die Pflege der anvertrauten Menschen
verloren. Das Problem könnte bald Vergangenheit sein. Ein Projekt des Gesundheitsministeriums mit dem etwas sperrigen Namen: „Praktische Anwendung des
Strukturmodells – Effizienzsteigerung der
Pflegedokumentation“ hat in der Praxis
gezeigt, dass auch mit weniger Aufwand
eine nachvollziehbare und sichere Dokumentation der Pflege möglich ist.
Zudem ist die reduzierte Dokumentation mit den bestehenden Gesetzen, Verträgen und Qualitätsprüfungsinhalten
vereinbar. In seltener Einmütigkeit sind
sich das Gesundheitsministerium, der
Spitzenverband der Krankenkassen, die
Sozialhilfeträger, die Trägerverbände der
Pflege und die Interessenverbände der
Pflegebedürftigen sowie der Selbsthilfe
einig, dass die flächendeckende Einführung der vereinfachten Pflegedokumentation richtig und notwendig ist. Somit kann
man damit rechnen, dass die vereinfachte
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l Pflegefreund 2/14
Dokumentation bald umgesetzt wird – ein
Segen für Pflegebedürftige und Pflegende.
Beispiele für eine vereinfachte Pflegedokumentation:
* Künftig werden Pflegeeinrichtungen z. B.
in der Grundpflege nur noch Ereignisse bzw. Leistungen dokumentieren,
die von der Pflegeplanung abweichen.
Eine Dokumentation von Routinetätigkeiten der Grundpflege entfällt damit.
* Die Pflegeplanung basiert auf einer
sogenannten „strukturierten Informationssammlung“. Waren dafür bisher
13 Themenfelder beim Pflegebedürftigen überprüft worden, werden es
demnächst nur noch fünf sein.
* Auch im stationären Bereich entfallen
künftig die Einzelleistungsnachweise
für routinemäßig wiederkehrende
Abläufe in der grundpflegerischen
Versorgung und Betreuung.
Weniger Dokumentation = mehr Zeit zur Pflege
Für die weitere Umsetzung der reduzierten Dokumentation hat das Gesundheitsministerium ein Projektbüro beim
Pflegebevollmächtigten, Staatssekretär
Karl-Josef Laumann, eingerichtet.
Pflegewelt
REHAB 2015 mit neuartigem
Marktplatzkonzept
Einzigartiger Treffpunkt im Süden Deutschlands
Die REHAB – Internationale Fachmesse
für Rehabilitation, Therapie und Prävention – findet vom 23. bis 25. April 2015
zum 18. Mal statt. Rund 25.000 Betroffene, betreuende Angehörige und Fachbesucher sowie 500 Aussteller werden
in den ebenerdigen und barrierefreien
Karlsruher Messehallen erwartet.
Auf 30.000 qm Ausstellungsfläche wird die
REHAB mit einem neuartigen Marktplatzkonzept überzeugen, welches Produkte und
Dienstleistungen zu ausgewählten Themen
mit Fachvorträgen, Sonderschauen und
Mitmachaktionen räumlich verbindet. Die
Marktplätze widmen sich u. a. den Themen
„Mobilitäts- und Alltagshilfen“, „barrierefreies
Bauen und Wohnen“, „Auto, Verkehr, Transport“, „Kinder- und Jugendrehabilitation“
oder auch „Aktiv-Reha“. Hier können sich
Menschen mit Einschränkungen und deren
Angehörige individuell beraten lassen, Produkte testen und Erfahrungen austauschen.
Die REHAB leistet alle 2 Jahre einen wichtigen Beitrag, um Betroffene und deren Angehörige in bewährter familiärer Atmosphäre
über aktuelle Produkte und Dienstleistungen, verbesserte medizinisch-therapeutische
Behandlung sowie Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe zu informieren.
Oktober 2014: Fachkongress für Alltagsunterstützende Assistenzlösungen
Der Fachkongress für Alltagsunterstützende Assistenzlösungen (AAL) hat sich
aus der REHAB heraus zu einer eigenständigen Veranstaltung entwickelt. Er fand
am 23. Oktober 2014 im Kongresszentrum
Karlsruhe statt und richtete sich insbesondere an Geschäftsführer und Pflegedienstleiter in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten, die sich für den Einsatz
von unterstützenden Systemen bei ihrer
täglichen Arbeit interessieren.
Nähere Informationen zum AAL Kongress
finden Sie unter www.aal-karlsruhe.com
Hinweise zur Messe sowie zur Bewerbung
für den Marktplatz „Inklusion“ finden Sie
hier: www.rehab-karlsruhe.com
Bild: REHAB
Vorbildliche Inklusionsprojekte
Auf dem neu geschaffenen Marktplatz
„Inklusion“ werden Vereine, Unternehmen
und Organisationen ihre vorbildlich umgesetzten Inklusionsprojekte vorstellen. Ziel
ist es, Impulse zu setzen und Hilfestellung
zu geben für die Umsetzung vieler weiterer, dringend benötigter Inklusionsprojekte.
Bewerber können ihre Projekte noch bis
zum 10. November 2014 bei der Karlsruher
Messe- und Kongress-GmbH einreichen.
Eine Jury wird die Bewerbungen auswerten, beispielgebende Leuchtturmprojekte
auswählen und daraus ein ausgewogenes
Programm für die drei Veranstaltungstage
erstellen.
Buchtipp
Wichtige Handreichung für pflegende Angehörige
Die Literatur zur Pflegeversicherung
ist etwas unübersichtlich. Es gibt zahlreiche Ratgeber und Kommentare.
Trotz dieser vielen Bearbeitungen füllt
dieses neue Buch eine entscheidende
Lücke, die allzu oft übersehen wird. Das
Werk von Buchmann und Hirschkorn
erklärt nicht ausschließlich die Pflegeversicherung und ihre Leistungen, wie
zahlreiche andere Publikationen. Es
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit
dem Antrag und der Begutachtung. In
diesem Zusammenhang werden Faktoren dargestellt, die bei dem Antrag
oft Kopfzerbrechen bereiten, wie z. B.
die Begutachtungsrichtlinien oder die
Pflegezeitbemessung. Dass gerade dem
für den Betroffenen wichtigen Bereich
der Pflegezeitbemessung zwei ausführliche Kapitel gewidmet werden, ist eine
Stärke des Buches. Abgerundet und
ergänzt wird die Darstellung durch das
Aufzeigen der möglichen Rechtsbehelfe
für den Fall, dass der Antrag abgelehnt
werden sollte.
Das Buch ist laut Aussage der Autoren für Pflegende geschrieben, da diese
erste Ansprechpartner für die Pflegebedürftigen sind. Dieser Anspruch macht
es aber auch für alle anderen interessierten Betroffenen lesenswert. Der einzige
Nachteil des Buches: Auf die besondere
Situation von pflegebedürftigen Kindern wird nicht eingegangen. Das Buch
erklärt die Entscheidung des Medizinischen Dienstes und macht sie nachvollziehbar. Für den jeweiligen Antrag oder
gegebenenfalls Widerspruch kann sich
dies positiv auswirken. Für alle, die sich
mit der Pflegeversicherung befassen, ist
dieses Buch ein hilfreicher Beitrag. cw
Frank Hirschkorn,
Klaus-Peter Buchmann:
Pflegestufen –
beurteilen und
widersprechen
ISBN:
978-3-642-41816-7
Verlag Springer
Taschenbuch
206 Seiten
34,99 € (Printausgabe)
26,99 € (E-Book)
Beratung und Informationen aus erster Hand – ideal für Fachbesucher und Betroffene
Pflegefreund 2/14
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Pflegewelt
Versorgung eines Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe
Laut BSG müssen die Kosten im Einzelfall auch von den Krankenkassen übernommen werden
Bild: Minerva Studio - Fotolia
soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine
Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens
anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind.
Für Menschen, die auf einen Rollstuhl
angewiesen sind, ist der barrierefreie
Zugang zur Wohnung existenziell. Der
Antrag auf Kostenübernahme für eine
Treppensteighilfe kann allerdings auf
Schwierigkeiten stoßen.
Diese Erfahrung musste auch der 81-jährige Kläger machen. Der beidseitig beinamputierte blinde Betroffene hatte bei seiner
Krankenkasse Antrag auf eine Treppensteighilfe gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Auf den ersten Blick auch durchaus
zu Recht; nach § 33 SGB V können von den
Krankenkassen nur Hilfsmittel übernommen werden, die sich nicht auf die konkrete
Wohnsituation beziehen oder – um es mit
anderen Worten zu sagen – die in jeder
Wohnung verwendet werden können.
Der Anspruch auf einen Treppenlift
ergibt sich aus § 40 Absatz I SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz). Denn im Gegensatz zur Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung für den Hilfebedarf im
konkreten individuellen Wohnungsumfeld zuständig, damit eine selbstständigere
Lebensführung gewährleistet ist.
Im vorliegenden Fall liegt aber eine Ausnahme vor, wie das Bundessozialgericht in
seiner Entscheidung betonte. Wenn nämlich der beantragte Gegenstand eine doppelte Funktion hat und sowohl Hilfsmittel
im Sinne der Krankenversicherung ist als
auch der selbstständigen Lebensführung
dient, dann ist gemäß §40 Absatz 5 Satz 1
SGB XI die Versicherung zuständig, bei der
Antrag gestellt wurde. Das war in diesem
Fall die Krankenkasse. Der Hinweis des
BSG auf diese Norm ist in diesem Zusammenhang zu begrüßen, da er dazu dient,
Betroffenen langwierige Wege zu ersparen.
Er sollte deshalb von den Leistungsträgern
stärker beachtet werden.
Az.: B 3 KR 1/14 R
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l Pflegefreund 2/14
Hinweis zur Rechtslage
§ 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V
(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken,
orthopädischen und anderen Hilfsmitteln,
die im Einzelfall erforderlich sind, um den
Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern,
einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen,
§ 40 Abs. 1 Satz 1 SGB XI
(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf
Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur
Erleichterung der Pflege oder zur Linderung
der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel
nicht wegen Krankheit oder Behinderung
von der Krankenversicherung oder anderen
zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.
§ 40 Abs 5 Satz 1 SGB XI
(5) Für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die
sowohl den in § 23 und § 33 des Fünften
Buches als auch den in Absatz 1 genannten
Zwecken dienen können, prüft der Leistungsträger, bei dem die Leistung beantragt wird,
ob ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse
oder der Pflegekasse besteht, und entscheidet über die Bewilligung der Hilfsmittel und
Pflegehilfsmittel.
Christian Winter
BAG: Freistellung zur Pflege schwer erkrankter
Kinder im öffentlichen Dienst
Im Geltungsbereich des Tarifvertrags für
den öffentlichen Dienst hat ein nicht gesetzlich krankenversicherter Beschäftigter bis
zu vier Tage im Jahr Anspruch auf bezahlte
Freistellung für jedes schwer erkrankte
Kind unter zwölf Jahren. Bei schwerer
Erkrankung eines weiteren Kindes unter
zwölf Jahren ist die Freistellungsobergrenze
von insgesamt fünf Arbeitstagen zu beachten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit
Urteil vom 05.08.2014 entschieden (Az.: 9
AZR 878/12).
Sachverhalt
Die Beklagte stellte die bei ihr beschäftigte
Klägerin im April 2010 an vier Arbeitstagen wegen einer Erkrankung ihres Sohnes,
der das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet
hatte, unter Fortzahlung des Entgelts von
der Arbeit frei. Im Mai 2010 beantragte die
Klägerin aufgrund einer Erkrankung ihrer
Tochter, die ebenfalls das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hatte, einen weiteren
Tag bezahlte Freistellung. Die Beklagte
stellte die Klägerin von der Verpflichtung
zur Arbeit frei, lehnte die Fortzahlung des
Entgelts jedoch ab und verminderte die
Vergütung der Klägerin entsprechend. Die
Vorinstanzen haben die Klage, mit der die
Klägerin die Vergütung eines Freistellungstags im Mai 2010 beansprucht hat, mit der
Begründung abgewiesen, die Beklagte habe
den tariflichen Freistellungsanspruch der
Klägerin wegen schwerer Erkrankung eines
Kindes bereits im April 2010 erfüllt.
BAG: Klägerin steht weiterer Frei­
stellungstag zu
Das Bundesarbeitsgericht gab der Klägerin auf ihre Revision hin recht. § 29 Abs. 1
Satz 1 e) bb) TVöD begrenze den Anspruch
auf bezahlte Freistellung für jedes schwer
erkrankte Kind unter zwölf Jahren auf
höchstens vier Arbeitstage im Kalenderjahr.
Bei schwerer Erkrankung eines anderen
Kindes unter zwölf Jahren sei ausschließlich
die in § 29 Abs. 1 Satz 3 TVöD festgesetzte
Freistellungsobergrenze von insgesamt fünf
Arbeitstagen im Kalenderjahr maßgebend.
Deshalb stehe der Klägerin noch die Vergütung für einen Freistellungstag im Mai 2010
in Höhe von 165,21 Euro brutto zu.
Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck
Pflegewelt
Händewaschen und Schlaf schützen vor Erkältungen
Magazin Reader‘s Digest gibt Tipps, wie man Erkältungen verhindert und bekämpft
Bild: Gina Sanders - Fotolia
Zwei- bis fünfmal im Jahr erwischt es Europäer im Durchschnitt: Halsschmerzen,
Husten und Schnupfen gehören für viele vor allem jetzt im Herbst und Winter einfach dazu. Das Magazin Reader‘s Digest gibt in seiner November-Ausgabe Tipps, wie
Sie Erkältungen vermeiden können. Eine der Grundregeln: auf Sauberkeit achten.
So empfehlen Experten, sich regelmäßig gründlich die Hände zu waschen, und zwar
mindestens 15 Sekunden lang mit Seife. Zur Not kann man die Hände auch mit
einem Desinfektionstuch reinigen.
Gerade in der nasskalten Jahreszeit wächst
die Ansteckungsgefahr, weil viele Mitmenschen in der Straßenbahn oder am Arbeits-
platz husten und niesen. Wer dann mit den
kleinen Tröpfchen in Berührung kommt,
kann sich leicht anstecken. „Die meisten
Erkältungen bekommt man, weil man mit
den Fingern an die Nase fasst oder sich die
Augen reibt“, sagt Chuck Gerba, Professor
für Mikrobiologie an der Universität von
Arizona, USA.
Wer bereits ein Frösteln oder ein Halskratzen spürt, kann Schlimmeres verhindern. Oftmals helfen heißer konzentrierter
Fruchtsaft oder ein Honig-Zitronen-Drink,
um Halsentzündungen und Husten zu lindern. Auch frei erhältliche Schmerzmittel
wie Paracetamol, Aspirin oder Ibuprofen
sind ratsam. „Diese helfen bei Hals- oder
Nasennebenhöhlenentzündung, Schüttelfrost, Fieber, Muskel- und Kopfschmerzen“,
sagt Ron Eccles, Leiter des Erkältungszen-
trums der Universität Cardiff in Großbritannien. Für die Nase empfehlen Experten
Meeresalgenspray, das die Dauer einer
Erkältung verkürzen kann. Antibiotika
sollte man hingegen meiden – sie bekämpfen Bakterien, sind aber nutzlos gegen
Viren.
Wenn es draußen sehr kalt ist, sollte man
Nase und Mund mit einem Schal schützen,
weil die Atemluft damit angewärmt wird.
Wer seine Nase hingegen ungeschützt der
Kälte aussetzt, schwächt damit die Abwehrkräfte. Auch die Füße sollte man warm
halten, weil kalte Extremitäten die körpereigene Abwehr gegen Erkältungsviren
schwächen. Weitere Hilfsmittel, um eine
Erkältung zu verhindern: grünen Tee trinken, Vitamin D einnehmen und reichlich
Joghurt essen.
Ein gutes Rezept, um gesund zu bleiben
oder zu werden, ist übrigens ausreichender
Schlaf. „Die beste Waffe gegen Erkältungen
ist die körpereigene Abwehr. Genug Schlaf
stärkt sie“, erläutert Dr. Pasi Penttinen vom
Europäischen Zentrum für Krankheitsverhütung in Stockholm im Magazin Reader‘s
Digest. Anzeige
Die Leitmesse für mehr Lebensqualität
REPFRE
Auf der REHAB 2015 finden Sie
unter anderem die folgenden Bereiche:
> Rehatechnik
> Bildung & Beruf
> Orthopädietechnik
> Therapie & Praxis
> Auto, Verkehr & Transport
* = R e g i s t r i e re n S i e s i c h a l s B e s u c h e r i m
Online-Ticketshop auf www.rehab-karlsruhe.de,
geben Sie den Rabattcode REPFRE ein und
sichern Sie sich eine Eintrittskarte für die
REHAB 2015 mit einem Nachlass von 2,00 €
auf den regulären Eintrittspreis.
> Pflege & Homecare
> Barrierefreies Bauen & Wohnen
> Mobilitäts- & Alltagshilfen
> Freizeit, Reisen & Sport
> Medizinische Rehabilitation
Veranstalter:
> Marktplatz Gehirn
www.rehab-karlsruhe.de
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Pflegewelt
Finanzierung von Umbauten zu Hause
nach dem elften Sozialgesetzbuch (Pflegeversicherung)
Bilder: duschking
Im Rahmen dieser Finanzierungsmöglichkeit steht die Absicht, die Pflege im häuslichen Umfeld zu ermöglichen und Arbeitsabläufe in der Pflegeausführung zu
erleichtern. Für den Pflegebedürftigen soll durch die baulichen Anpassungen eine
stärkere Unabhängigkeit von der Pflegedienstleistung erreicht werden. Ein Beitrag
von Manfred Häpp.
Bei Pflegebedürftigkeit nicht zu gebrauchen
Nach dem Umbau problemloser Zugang
Leistungen für bauliche Anpassungen werden nur gewährt, wenn eine Pflegestufe
vorliegt. Im Gegensatz zur Finanzierung
von barrierefreien Bauvorhaben im Rahmen der Bundes- oder Länderförderung
liegt der Schwerpunkt bei dieser Finanzierungsform bei anstehenden baulichen
Anpassungen in der Wohnung. Diese müssen aber einen zwingenden Bezug zur Pflegestufe haben. Parallel zu den baulichen
Verbesserungsmaßnahmen können Hilfsmittel nach § 33 Sozialgesetzbuch V (Krankenversicherung) und Pflegehilfsmittel im
Rahmen der Pflegeversicherung beantragt
werden.
gestützpunkten zurückzugreifen. Diese
Stützpunkte findet man bei den Kreisen
oder Städten vor. Ebenso kann sie auf
andere externe Beratungsstellen bei karitativen Trägern oder, wie in NordrheinWestfalen, auf die Wohnberatungsstellen
verweisen.
Prüfung und Beratung
Vor jeder geplanten Baumaßnahme ist die
Frage der baulichen Umsetzung zu prüfen.
Ist die bauliche Realisierung in der bisher
genutzten Wohnung nicht möglich, so
kann alternativ ein Stockwerktausch innerhalb desselben Hauses bezuschusst werden,
wenn in der neuen Wohnung die Pflege
ermöglicht oder erleichtert wird. Auch ein
Umzug in eine Wohnung eines pflegenden
Angehörigen ist beantragungsfähig.
Grundsätzlich ist die Pflegekasse verpflichtet, über die Möglichkeiten der häuslichen Pflege einschließlich der Anpassungen zu informieren und zu beraten.
Die Pflegekasse hat aber die Möglichkeit,
auf die Beratungsleistungen an den Pfle-
u
Einbau einer bodengleichen Dusche mit
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Beratung nicht immer kostenlos
Eine Beratung über eine geplante Baumaßnahme kann mit Kosten verbunden sein,
die über den maximal zulässigen Zuschuss
in Höhe von 2557 € (ab 2015: 4000 Euro)
hinausgehen. Sie entstehen beispielsweise
für die Neuschaffung eines Pflegebades, das
die Kostenobergrenze übersteigen wird.
Auch für die Beratung bei einer Fachstelle in privater Trägerschaft oder durch
Fachhandwerker entstehen Kosten, die
aber durch nachgewiesene fachliche Qualifikation gerechtfertigt sind. Zu nennen
sind insbesondere von Handwerkskammern zertifizierte Fachkräfte für barrierefreies Bauen oder Fachplaner für barrierefreies Bauen, die eine Fortbildung
beim Institut für Bauforschung, Hannover, belegt haben. Solche Beratungskosten
können als „vorbereitende Leistung“ für
alle die Pflege erleichternden Maßnahmen
anteilig erstattet werden. Hinzu kommen
die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen sowie die mögliche
Geltendmachung des steuerrechtlichen
Behindertenfreibetrages. Wichtig ist, den
Kontakt gemeinsam mit den Angehörigen
bei der Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt aufzunehmen, bevor mit dem Vorhaben begonnen wurde.
Die Pflegekassen werden zwar keine
Einzelempfehlung von Handwerkern
geben, sie berücksichtigen aber das qualifizierte Angebot eines Handwerkers,
wenn dieser die fachliche Beratung direkt
vor Ort einbringen und die Bauvorhaben
schlüssig darstellen kann. Liegt noch keine
Pflegestufe vor, so erfolgt vorab eine Ortsbesichtigung durch einen Pflegeberater der
Pflegekasse oder durch den Medizinischen
Dienst der Krankenkasse. Genauere Einzel-
Beispiele für bauliche Anpassungen gem. § 40 (4) SGB XI
Bewilligungsfähige Maßnahmen
u
Erstmaliger Einbau eines Türspions oder
rutschhemmendem Belag und entsprechendem Flieseneinbau
u
Treppenlifte / Rampen
u
Anpassungen an bestehenden Aufzügen wie das Anbringen von Haltestangen oder von kontrastreichen Bedien­
elementen
u
Installation von Wasseranschlüssen in
der Küche, wenn die Waschmaschine
aus Platzgründen aus dem Bad entfernt
werden muss
u
Ein- und Umbau von Mobiliar, z. B. eine
unterfahrbare Arbeitsplatte
u
beidseitige Handläufe an Treppen
u
Bewegungsmelder / Leitungen am Bett
uAusbesserungen von Treppenstufen
uWegpflasterungen vor Hauseingang
uDuschwanne
uMaßnahmen der Einbruchssicherung
uDeckenlifter
u Lichtgestaltung im Außenbereich
u
Überdachung eines Carports
uAufzugsneubau
Einrichtung eines Bildkontakts bei einer
bereits in der Wohnung vorhandenen
Gegensprechanlage
u
Nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall pflegender Angehöriger im
Zusammenhang mit dem Umbau
Nicht finanzierbare Maßnahmen
Pflegewelt
Neben der Bewilligung für eine bodengleiche Dusche kann die Kostenübernahme eines Duschsitzes als Hilfsmittel
und ggf. für Pflegehilfsmittel wie Einweghandschuhe erfolgen. Zu den Kosten
zählen auch statische Gutachten, Antragsgebühren sowie die Kosten der Bauüber1
wachung.
2
Der Autor Manfred Häpp ist Referent in
der Fort- und Weiterbildung und Inhaber
von „concepts for communication“
2
Bild: privat
heiten der baulichen Ausführungen sind in
Richtlinien zur Wohnumfeldverbesserung
und der Pflegebeurteilung geregelt. Sie werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen zur Beurteilung des Einzelfalles
herangezogen.
Ein Eigenanteil zur geplanten baulichen Veränderung ist nicht zu leisten, es
sei denn, der maximale Zuschussbetrag
wird überschritten. Die Wohnumfeldverbesserung zählt in der Bewilligungspraxis
zu den Pflegehilfsmitteln. Bei den Pflegekassen werden auf Antrag die Vorversicherungszeit und die Pflegebedürftigkeit
geprüft. Auch Personen, bei denen die
Pflegestufe Null festgestellt worden ist,
haben Anspruch auf solche Leistungen.
Das „Ob“ und die Höhe fallen ins Ermessen der Pflegekasse. Bei jeder Änderung
der Pflegesituation kann eine erneute
Maßnahme beantragt werden. Über den
Antrag wird innerhalb von vier bis sechs
Wochen entschieden.
Autorenkontakt
Tel.: 0 24 21/
44 07 71
E-Mail: m.haepp@
bmz-dueren.de
3
3
Wertschätzung alter Menschen
Zum Internationalen Tag der Suizidprävention fordert der Deutsche Hospiz- und
PalliativVerband (DHPV) den flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Die Zahl der Selbstmorde bei älteren Menschen ist erschreckend hoch.
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Der Suizid ist in Deutschland
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Phänomen3 des höheren Lebensalters: Im Jahre 2012 betrug das durchOriginal
schnittliche Lebensalter
eines durch
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Suizid
Menschen 56,9
Jahre. Das durchschnittliche Sterbealter steigt, 1998 lag es noch Original
bei 53,2
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Lebensjahren.
Besonders bei Männern stieg es von 51,6 (1998) auf 56,1
Lebensjahre (2012). Bei Frauen stieg
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es im gleichen Zeitraum von
57,6
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59,0 Lebensjahre.
In Deutschland steigt die
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bzw.
Suizidrisiko,
mit dem
Lebensalter (das sog. „ungarische
Muster“). In allen Altersgruppen
begehen Männer deutlich mehr vollendete Suizide als Frauen. Beträgt die
Suizidziffer* 2012 bei 20- bis 25-jährigen Männern noch 11,9 (Frauen 3,2)
steigt sie bei den 85- bis 90-jährigen
Männern auf 73,2 (Frauen 15,1).**
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Bild: Simon Kraus - Fotolia
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5
Wertschätzung gegenüber alten Menschen zeigt sich stets ganz praktisch
„Besondere Sorge bereitet uns neben jedem
selbst gewählten Tod eines jungen Menschen die hohe Zahl an älteren Menschen,
die Suizid begehen“, so Prof. Winfried
Hardinghaus, kommissarischer Vorsitzender des DHPV. Obwohl die Suizidrate in
Deutschland in den letzten 40 Jahren um
die Hälfte abgenommen hat, steigt sie bei
Senioren stetig an. Krankheit, Einsamkeit
und Angst vor dem Pflegeheim sind die
häufigsten Gründe, die in Abschiedsbriefen genannt werden. Eine weitere Ursache
für einen Alterssuizid ist zudem die Angst
vor einer unzulänglichen Schmerztherapie.
„Der in der Bevölkerung verbreiteten Angst
vor Würdeverlust in Pflegesituationen und
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bei Demenz sowie vor Schmerzen und Vereinsamung müssen wir durch eine Kultur
der Wertschätzung gegenüber alten,
5kranken und sterbenden Menschen sowie flächendeckende Angebote der Hospiz- und
Palliativversorgung begegnen“, so Hardinghaus zu den Forderungen des DHPV.
In einer Gesellschaft des langen
Lebens, in der die Zahl der auf fremde
Hilfe angewiesenen Menschen ebenso
zunimmt wie die Angst, dass für einen
nicht gesorgt sein wird, in einer Zeit, die
von Zeitknappheit und Mobilität geprägt
ist, müssen die Voraussetzungen für die
Sorgefähigkeit der Gesellschaft in den * Anzahl der Suizide pro 100.000 Einwohner
Vordergrund der politischen und gesell- ** Quelle: http://suizidpraevention.wordpress.com
Saulbiol
Pflegefreund 2/14
l9
Pflegewelt
Erbrecht Teil 1, das Ehegattentestament
Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt
die so genannte gesetzliche Erbfolge ein.
Vielen Ehepaaren ist nicht bekannt, zu welchen Ergebnissen die gesetzliche Erbfolge
führen kann. Das Erbrecht ist ein reines
Verwandtenerbrecht, in dem der Ehegatte
eine Sonderstellung einnimmt. Deshalb
erbt der überlebende Ehegatte nach dem
Gesetz nicht allein, wenn keine Kinder
vorhanden sind, sondern die Erben der so
genannten 2. Ordnung, also Eltern oder
Geschwister des Erblassers und, falls die
Geschwister bereits verstorben sind, deren
Abkömmlinge, sind zu einem Viertel am
Nachlass beteiligt, wenn die Ehegatten in
Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Diese
oft ungewollte Folge kann durch ein Testament zugunsten des Ehegatten vermieden
werden. Nur wenn es keinerlei Erben in der
1. und 2. Ordnung gibt, erbt der Ehegatte
auch ohne Testament allein.
Gemeinschaftliches Testament
nicht immer die richtige Wahl
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dürfen
Ehegatten gemeinsam ein Testament errichten, das heißt, nur ein Ehegatte schreibt
den gemeinschaftlich überlegten Text, der
andere Ehegatte unterschreibt das Testament lediglich. Hierbei sollte allerdings
beachtet werden, dass diese Testamentsform in anderen Ländern nicht üblich ist, so
dass – sollte einer der Ehegatten nicht die
deutsche Staatsangehörigkeit haben oder
Vermögen, insbesondere Grundeigentum
im Ausland, vorhanden sein – zunächst zu
klären ist, ob das gemeinschaftliche Testament die richtige Form hat und im Erbfall
nicht zu Problemen führt.
Das „Berliner Testament“
Der „Normalfall“ eines Ehegattentestamentes ist das sogenannte Berliner Testament.
Dabei wird der länger lebende Ehegatte
Erbe des Zuerstversterbenden und weitere
Personen werden als Erben auf den zweiten
Todesfall eingesetzt. Sollte es sich bei den
10
l Pflegefreund 2/14
Bild: Marco2811 - Fotolia
Die Generation des Wirtschaftswunders
ist nun in einem Alter, in dem das Thema
Vererben und Erben akut wird. Es geht
um ein insgesamt beträchtliches Vermögen an Sach- und Geldwerten. Die
passende Regelung des Nachlasses entscheidet nicht selten über Frieden oder
Unfrieden unter den Nachkommen. Die
Pforzheimer Rechtsanwältin Isabel Hutter-Vortisch erklärt in einem dreiteiligen
Artikel das Erbrecht. Im ersten Teil geht
es um das Ehegattentestament.
Ein wichtiger Teil der persönlichen Vorsorge: das Testament
Schlusserben auf den Tod des Längerlebenden um gemeinschaftliche Kinder handeln,
sind diese, da der überlebende Ehegatte
nach dem Tod des Zuerstversterbenden
Alleinerbe wird, automatisch „enterbt“,
können also nur ihr gesetzliches Pflichtteilsrecht geltend machen.
Pflichtteilsstrafklausel und Stundung des Pflichtteils
Um zu verhindern, dass die Kinder durch
das Pflichtteilsverlangen den überlebenden
Ehegatten in finanzielle Schwierigkeiten
bringen, wird häufig in das Testament aufgenommen, dass ein Pflichtteilsberechtigter, der nach dem Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil geltend macht, auch
nach dem Tod des zuletztversterbenden
Ehegatten nicht erbt, sondern wiederum
nur den Pflichtteil erhält. Damit erhält ein
Pflichtteilsberechtigter, der sich nicht an
die Wünsche im Testament hält, jeweils
nur die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.
Bei einer solchen Pflichtteilsstrafklausel
sind jedoch verschiedene Fallkonstellationen zu beachten, denen meistens zu
wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Insbesondere sollte darauf geachtet werden,
wie die Klausel formuliert ist, also, in welchen Fällen sie wirklich eingreift und ob
es Möglichkeiten gibt, die Enterbung für
den zweiten Erbfall rückgängig zu machen,
sollte sich der überlebende Ehegatte mit
dem „untreu“ gewordenen Kind wieder
versöhnen. Häufig haben Ehegatten Angst,
das Haus, in dem sie wohnen, im Erbfall
verkaufen zu müssen, um die Pflichtteilsansprüche der Kinder befriedigen zu können. Sollte es sich bei dem Haus um den
einzigen Vermögensgegenstand handeln
und kein weiteres Vermögen vorhanden
sein, aus dem sich der Anspruch befriedigen ließe, dann kann beim Amtsgericht die
Stundung des Pflichtteilsanspruches beantragt werden.
Der Wiederverheiratungsfall
Neben der Pflichtteilsstrafklausel ist auch
darauf zu achten, dass geregelt wird, was
passieren soll, wenn der überlebende Ehegatte sich erneut verheiratet. Das Gesetz
sieht vor, dass er binnen eines Jahres nach
der Eheschließung das Ehegattentestament
anfechten und damit hinfällig machen kann.
Dieses Anfechtungsrecht kann auch von
dem neuen Ehegatten ausgeübt werden. Bei
der Formulierung des Ehegattentestamentes ist daher darauf zu achten, ob solche
Anfechtungsmöglichkeiten ausgeschlossen
werden sollen oder eventuell noch weitergehende Maßnahmen ergriffen werden sollen,
um den Kindern den Nachlass zu sichern,
Pflegewelt
Testamente abändern?
Weiterhin sind die Abänderungsmöglichkeiten zu bedenken. Falls beide Ehegatten noch leben, können sie das Testament
gemeinsam ändern, wenn sie sich einig
sind. Sobald einer der Ehegatten nicht
mehr in der Lage ist, Änderungen vorzunehmen, durch Demenz oder andere seine
Testierfähigkeit beeinträchtigende Krankheiten, ist die Änderung nur noch durch
den vollständigen Widerruf des Testamentes möglich, was jedoch zur Folge hat, dass
der nicht mehr testierfähige Ehegatte kein
neues Testament mehr abfassen kann, nach
ihm also die gesetzliche Erbfolge gilt. Hier
muss der andere Ehegatte gut abwägen, wie
er weiter vorgehen möchte.
Aber auch Änderungen nach dem
Tod eines Ehegatten vorzunehmen kann
schwierig sein, da die in einem Ehegattentestament getroffenen Verfügungen häufig
mit dem Tode des ersten Ehegatten eine
solche Bindungswirkung entfalten, dass
der überlebende Ehegatte sie kaum aufheben kann. Deshalb sollten Ehepaare, die ein
gemeinsames Testament abfassen, in dieses
Testament eine Abänderungsklausel aufnehmen. Solch eine Abänderungsklausel
ist auf den jeweiligen Bedarf abzustimmen
und kann eine generelle Abänderungsmöglichkeit für den überlebenden Ehegatten beinhalten, sodass er ein komplett
neues Testament erstellen kann. Sie kann
aber auch nur die Möglichkeit eröffnen,
bezüglich der zu Schlusserben eingesetzten Kinder die Erbquoten abzuändern oder
auf Katastrophenfälle in deren Familien zu
reagieren.
vorher versterben. Dadurch läuft das Testament auf den Tod des Längstlebenden
ins Leere, nach ihm gilt die gesetzliche Erbfolge, obwohl dies häufig nicht gewollt ist.
Daher sollten die Ehegatten überlegen, wer
als Ersatzerbe in Betracht kommt. Sollte es
sich dabei um eine oder mehrere karitative
Organisationen, auch z. B. Stiftungen, handeln, ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen.
dern den eigenen Nachlass zuzuwenden,
ohne die Kinder des anderen Ehegatten
daran teilhaben zu lassen. Daher ist die
Regelung von Vor- und Nacherbschaft
oder eine Erbeneinsetzung der eigenen Kinder mit Nießbrauchsbestellung
(Nutzungsrecht) für den überlebenden
Ehegatten häufig eine Möglichkeit, die
gewünschte Verteilung zu erreichen.
Die Erbschaftssteuer
Der Testamentsvollstrecker
Abschließend noch ein Blick auf die nach
Zum Testamentsvollstrecker kann der der Erbschaftssteuerreform für Ehegatten
Erblasser in seinem Testament jede Per- geltenden Steuersätze: Für Ehegatten liegt
son bestimmen, zu der er das Vertrauen der Steuerfreibetrag derzeit bei 500 000 €.
hat, dass sie den Nachlass in seinem Sinne Das bedeutet, dass zwischen Ehegatten Verregelt. Aufgaben eines Testamentsvoll- mögenstransfers bis zur Höhe von 500 000 €
streckers können insbesondere sein, für in einem Zeitraum von 10 Jahren steuerfrei
die Bestattung zu sorgen, den gesamten
sind. Sind seit der letzten Schenkung mehr
Nachlass abzuwickeln und den verbleiben- als 10 Jahre vergangen, kann der Ehegatte
den Geldbetrag den jeweiligen Erben zur weitere 500 000 € steuerfrei erben. Eine inteVerfügung zu stellen. Er kann darüber hin- ressante Regelung betrifft das sogenannte
aus aber auch dazu verpflichtet werden zu „selbst genutzte Familienheim“. Erbt der
überwachen, dass im Testament genannte Ehegatte das bisher gemeinsam bewohnte
Zwecke, die von den Erben zu erfüllen sind, Haus und bleibt er für einen Zeitraum von
auch wirklich erfüllt werden. Die Testa- 10 Jahren in dem Haus wohnen, so ist der
mentsvollstreckung ist bereits im Testa- Erwerb des Hauses erbschaftssteuerlich
ment anzuordnen, nur dann kann eine Per- neutral. Das Haus kann somit zusätzlich zu
son als Testamentsvollstrecker tätig werden. Vermögenswerten in Höhe des Freibetrags
geerbt werden, ohne dass Steuer anfällt.
Eine
Übertragung des gemeinsam genutzPatchworkfamilien
ten Hauses zu Lebzeiten beider Ehegatten
Auch die Familienverhältnisse, insbeson- an den anderen Ehegatten war bisher schon
dere, ob alle Kinder aus der gemeinsamen
steuerneutral und bleibt es auch. Sollte im
Ehe stammen, ist von entscheidender Erbfall der überlebende Ehegatte innerhalb
Bedeutung. Eltern in Patchworkfamilien der 10-Jahres-Frist das Haus nicht mehr
sind erbrechtlich zu besonderer Aufmerk- bewohnen können, weil er zum Pflegefall
samkeit aufgerufen. Betroffen sind die wird, wird die Erbschaftssteuer nicht nachFamilien, in denen wenigstens einer der erhoben.
Partner Kinder aus einer früheren VerbinDie Autorin Isabel
dung in eine Ehe einbringt. Vielen ist gar
Hutter-Vortisch ist
nicht bewusst, dass solche FamilienverRechtsanwältin in
hältnisse für den Erbfall einer besonderen
Pforzheim
Vorsorge bedürfen, damit gewährleistet ist,
dass sowohl der Partner als auch die Kinder zu ihrem Recht kommen. Hier ist das
Berliner Testament in den meisten Fällen
nicht geeignet, da durch diese Testamentsform die Kinder des Zuerstverstorbenen
quasi gezwungen sind, ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Auch besteht Kontakt zur Autorin: Tel.: 0 72 31 / 42 42 12
häufig das Interesse, den leiblichen Kin- E-Mail: [email protected]
Bild: privat
indem der überlebende Ehegatte im Falle
der Wiederverheiratung die Kinder an der
Substanz des Nachlasses des vorverstorbenen Ehegatten zu beteiligen hat.
Sollten keine Kinder vorhanden sein,
kommen Regelungen für den Wiederverheiratungsfall normalerweise dann
in Betracht, wenn einer der Ehegatten
den Hauptteil des Vermögens in die Ehe
eingebracht hat und für den Fall seines Vorversterbens sicherstellen möchte,
dass dieses nicht einem neuen Ehegatten
zugute­kommt. Es ist bei solchen Klauseln
zu beachten, dass diese nicht zum absoluten Ehehindernis werden, dadurch könnte
die Klausel unwirksam werden, oder der
überlebende Ehegatte entscheidet sich
gegen eine Wiederverheiratung.
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Häufig nicht bedacht: die Ersatzerben
Viele Ehegatten, insbesondere wenn keine
Kinder vorhanden sind, überlegen nicht
den Fall, dass die auf den Tod des letztversterbenden Ehegatten eingesetzten Erben
Pflegefreund 2/14
l 11
Pflegewelt
Infos zur Finanzierung der Pflege, gültig
Pflegeversicherung (SGB XI)
Präambel: „Häusliche Pflege hat Vorzug
gegenüber der Pflege im Heim.“
Die Leistungen der Pflegeversicherung
werden in drei Stufen eingeteilt. Die Stufe
bestimmt die Pflegekasse nach Begutachtung durch beauftragte Begutachter. Details
finden Sie in der Tabelle unten.
Die ambulanten Sachleistungsbeträge
zahlt die Pflegekasse an professionelle Pflegeleistungen ambulanter Dienste.
Das Pflegegeld erhalten pflegende Angehörige für ihre Pflegeleistungen. Die Höhe
der Beträge für ambulante Leistungen entnehmen Sie bitte der Tabelle auf dieser Seite.
Unterstützung für Maßnahmen zur
Verbesserung des Wohnumfeldes
bis zu 2557 € je Maßnahme (z. B. Badumbau)
Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel
Besteht eine Krankheit bzw. liegt eine Behin­
derung vor, ist die Krankenkasse gesetzlich verpflichtet, Hilfsmittel zu bezahlen
(gemäß § 33 SGB V).
Pflegehilfsmittel werden nur dann
bezahlt, wenn Pflegebedürftigkeit besteht
und eine Leistungspflicht der Krankenkassen nicht vorliegt. Der Antrag für die Kostenübernahme eines Pflegehilfsmittels kann
ohne ärztliche Verordnung bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Versorgung der
Versicherten mit Hilfsmitteln durch die
Krankenkassen bei einer zu behandelnden
Krankheit wird durch die Versorgung mit
Pflegehilfsmitteln bei bestehender Pflegebedürftigkeit nicht berührt. Ein Versicherter kann bei Bedarf also beides bekommen.
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
monatlich bis zu 31 € (z. B. Betteinlagen,
Verbände, In­kontinenzmittel)
Technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel (wie Rollstühle, Pflegebetten, Gehhilfen) werden
ohne finanzielle Obergrenze vergütet. Sie
sollen jedoch primär leihweise an Pflegebedürftige abgegeben werden. Pflegebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
haben zu den Kosten der technischen
Hilfsmittel eine Zuzahlung von 10 Prozent,
höchstens jedoch 25 € je Pflege­hilfsmittel,
selbst zu entrichten. Darüber hinaus können Pflegebedürftige ganz oder teilweise
von der Zuzahlung befreit werden. Anträge
erhalten Sie bei den Pflegekassen.
Die stationären Sachleistungsbeträge
werden von der Pflegeversicherung an das
Pflegeheim in folgender Höhe gezahlt:
Stufe III 1023 € Stufe II 1279 €
Stufe III 1550 € Härtefall1918 €
Stationäre Kurzzeitpflege
bis maximal 1550 € je Kalenderjahr für
längstens vier Wochen
Hilfe zur Pflege nach SGB XII
Leistungen unter der Rubrik „Hilfe zur Pflege“
werden in SGB XII, Kapitel 7, § 61 ff. geregelt:
§ 61 Leistungsberechtigte und Leistungen
Personen, die wegen einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Krankheit oder
Behinderung für die gewöhnlichen und
regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens
auf Dauer, voraussichtlich für mindestens
sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, ist Hilfe zur
Pflege zu leisten. Hilfe zur Pflege ist auch
kranken und behinderten Menschen zu
leisten, die voraussichtlich für weniger als
sechs Monate der Pflege bedürfen oder
einen geringeren Bedarf als nach Satz 1
haben oder die der Hilfe für andere Verrichtungen als nach Absatz 5 bedürfen.
Stufen der Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe
Monatl. Leistungen für häusliche Pflege
Sachleistungen
Pflegegeld
1
normal
erhöht
normal
erhöht 1
Pflegeaufwand / Voraussetzung
erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung / dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen der Alltagskompetenz in wenigstens zwei Bereichen aus einem Katalog von 13 Punkten
Erheblich eingeschränkte Alltags­
kompetenz
1
Erhebliche
mindestens 2 Verrichtungen mindestens 1 x tägl. / mindestens 90 Min.
Pflegebedürftigkeit Aufwand täglich (inkl. Haushalt), davon mehr als 45 Min. Grundpflege
450 Euro
665 Euro
235 Euro
305 Euro
2
Schwere
mindestens 3 Verrichtungen zu versch. Tageszeiten / mindestens 180 Min.
Pflegebedürftigkeit Aufwand tägl. (inkl. Haushalt), davon mindestens 120 Min. Grundpflege
1100 Euro 1250 Euro
440 Euro
525 Euro
3
täglich rund um die Uhr, auch nachts (Körper­pflege, Ernährung und Mobilität) /
Schwerste
mindestens 300 Min. Aufwand täglich (inkl. Haushalt), davon mehr als 240 Min.
Pflegebedürftigkeit
Grundpflege
1550 Euro
3
a) mind. 6 Std. tägl. Grundpflege, davon mind. 3 Verrichtungen in der Nacht oder
Härtefall (nur Sach­
b) Grundpflege kann auch nachts nur von mehreren Pflegekräften zeitgleich
leistungen)
(gemeinsam) durchgeführt werden
1918 Euro
Leistungen in allen
Pflegestufen
0
12
l
225 Euro
120 Euro
700 Euro
Bei Ausfall der Pflegeperson zahlt die Pflegekasse für Lebenspartner und Angehörige bis 2. Grades Leistungen bis zur Höhe des
Verhinderungs­ jeweiligen Pflegegeldes. Nachgewiesene Kosten (Verdienstausfall, Fahrtkosten) werden bis zu einer Höhe von 1550 Euro übernommen. Für sonstige selbst beschaffte Pflegepersonen (z. B. Pflegedienst) zahlt die Pflegekasse bis zu 1550 Euro. Das Pflegegeld wird
pflege
währenddessen hälftig weitergezahlt. Voraussetzung ist, dass Angehörige den Betroffenen wenigstens 6 Monate gepflegt haben.
Zusätzliche
Betreuungs­
leistungen 1
Sachleistung für Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen
Erkrankungen. Der normale Satz beträgt monatlich 100 Euro, der erhöhte Satz 200 Euro. Voraussetzung für die Leistungen ist eine
entsprechende Feststellung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz durch die Pflegekasse.
1
Pflegefreund 2/14
Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
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Absicherung bei
schweren Krankheiten und Unfällen
Die Hilfe zur Pflege umfasst häusliche
Pflege und erforderliche Hilfsmittel. Die
Hilfe zur Pflege kann auf Antrag auch als
Teil eines trägerübergreifenden persön­
lichen Budgets erbracht werden.
Ob Unfall, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs:
Diese Schick salsschläge kommen ohne Anmeldung
und nehmen speziell im Alter zu. Die gesundheitlichen
Folgen können schwer wiegend sein und verursachen
oft hohe Kosten.
§ 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
Personen mit eigenem Haushalt sollen
Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes erhalten, wenn keiner der Angehörigen den Haushalt führen kann und die
Weiterführung des Haushaltes geboten ist.
Die Leistungen sollen in der Regel nur vorübergehend erbracht werden.
Übrigens …
Sozialämter dürfen pflegebedürftige Sozial­
hilfeempfänger nicht grundsätzlich in ein
Pflegeheim einweisen lassen. Entscheidend
sind die persönlichen Umstände. Es lohnt
sich, für sein Recht auf selbstbestimmtes
Leben zu kämpfen.
Leider bietet die gesetzliche Versicherung nur eine
Grundversorgung. Eine umfangreiche Absicherung
gegen finanzielle Folgen von schweren Krank heiten
und Unfällen ist deshalb heute wichtiger denn je.
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Einkommenssteuer
§ 33 Außergewöhnliche Belastungen
Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen
gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher
Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands, wird auf Antrag die Einkommenssteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der
Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen
zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.
Mehr Auskünfte zu Leistungen erteilen Krankenversicherungen, Senio­renberatungsstellen, Pflegestützpunkte sowie die
Sozial­beratung in den Kliniken und Krankenhäuser.
Bürgertelefon zur
Pflegeversicherung
030 / 340 60 66-02
*Die Leistungen der PV ab 2015 finden Sie auf Seite 16
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Das Pflegestärkungsgesetz
Die Reform der Pflegeversicherung geht in die nächste Runde. Mit dem Beginn des Jahres 2015 werden die
Leistungen für Pflegebedürftige und die Beiträge der Versicherten erhöht. Das entsprechende Gesetz bringt
eine Reihe von Verbesserungen. Unter anderem wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet, in den ein Teil der
Beitragsmehreinnahmen einfließen soll. Seine Aufgabe ist, die Pflegeversicherung zukunftsfester zu machen.
Doch das alles ist nur die Vorbereitung auf eine noch umfangreichere Reform, die spätestens im Jahr 2017 an
den Start gehen soll. Mit dem „zweiten Pflegestärkungsgesetz“ wird dann ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und die heutigen drei Pflegestufen werden von fünf Pflegegraden abgelöst. Was die aktuelle
Reform für die Versicherten bringt, beleuchten wir im folgenden Beitrag.
Bild: Bundesgesundheitsministerium
D
Der amtierende Bundesgesundheitsminister
Hermann Gröhe (CDU)
14
l Pflegefreund 2/14
ie Pflegeversicherung, wie jedes Gesetzes- und Alexander Künzel, Vorstandsvorsitzender der
werk, reagiert auf gesellschaftliche Entwick- Bremer Heimstiftung, sind sich einig, dass die nun
lungen mit Verzögerung. Gesellschaftliche verabschiedete Reform nicht ausreichen wird, die sich
Veränderungen führen zu Reformbedarf. abzeichnenden finanziellen und personellen Engpässe
Doch man muss auch die Wirkung des Gesetzes auf in der Pflege auszugleichen. In einem Positionspapier,
die Gesellschaft sehen. Die Anreize der Pflegeversi- das sie gemeinsam mit der Bertelsmann-Stiftung vorcherung gestalten den Umgang mit pflege- und hilfe­ legten, forderten sie beispielsweise, die Bereitschaft
bedürftigen Menschen.
älterer Menschen zur gegenseitigen Hilfe stärker zu
Die 1996 eingeführte fünfte Säule der Sozialver- nutzen und den im Pflegegesetz angelegten Grundsatz
sicherung hat schon einiges mitgemacht. Sie wurde „ambulant vor stationär“ konsequenter umzusetzen.
ergänzt, weiterentwickelt, neu ausgerichtet und nun Überhaupt hat diese Pflegereform, wie bisher jede,
wird sie gestärkt. „Pflegestärkungsgesetz 1“ heißt die
unter den Experten mehr Kritiker als Befürworter.
aktuelle Reform unter Federführung des amtierenden
Adelheid von Stösser vom Pflege-Selbsthilfeverband
Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe.
hat grundsätzliche Kritik am System der PflegeversiZunächst die gute Nachricht: Es gibt mehr Leis- cherung. Sie fordert den Systemwechsel hin zu einer
tungen für die Versicherten und mehr Möglichkeiten, Lösung, in der die Leistungen für häusliche Pflege
vorhandene Leistungen zu kombinieren. Die weni- nach dem tatsächlichen Bedarf geregelt werden. Für die
ger gute: Die wichtigste Veränderung der laufenden Pflege im Heim fordert sie ein pauschales Entgelt. Sie
Pflegereform – die Neudefinition des Begriffs der nennt die gegenwärtige Pflegeversicherung: „Ein SysPflegebedürftigkeit – wird um weitere zwei Jahre
tem, das den Pflegebedarf fördert, indem sich fehlende
verschoben.
Aktivierung und Verschlechterung bezahlt machen.“
Experten wie der Rechtswissenschaftler Dr. Thomas
Der Pflegeexperte Werner Schell (PflegeselbsthilfeKlie aus Freiburg oder der Vorsitzende des Kuratori- Netzwerk) findet, die Reform greife zu kurz: „Die
ums Deutsche Altershilfe (KDA), Dr. Jürgen Gohde
geplante Pflegereform wird uns nicht weiterbringen.
Foto: Paulista - Fotolia
Dauerbaustelle
Pflegeversicherung
... hier und da ein wenig die Geldleistungen aufstocken
ist nicht die Lösung.“ Werner Schell fordert mehr Geld
für mehr und bessere Pflegekräfte.
Für Betroffene und pflegende Angehörige sind die
neuen und erweiterten Leistungen jedoch durchaus
interessant, sagt Maria Schüssler, Vorstandsmitglied
der Deutschen Wachkomagesellschaft. Die examinierte Krankenschwester pflegt ihren Ehemann. In
ihrem Ehrenamt berät sie pflegende Angehörige. Für
sie sind die Vorteile der Neuregelung offensichtlich:
„Es ist nicht der große Wurf, was die Erhöhung der
finanziellen Leistungen angeht. Doch für Menschen,
die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, sind die anderen Möglichkeiten interessant, die das neue Gesetz
bringt. Die Leistungen im Bereich Sachleistungen und
Pflegegeld werden flexibler. Sachleistungen für Fachpflege durch einen zugelassenen Pflegedienst können
teilweise in Betreuungsdienstleistungen umgewandelt
werden.“ Das Interview in voller Länge finden Sie im
Internet unter: www.pflegefreund.de
Leistungen ab 2015
Leistungssteigerungen
Das Pflegegeld für die pflegenden Angehörigen, die
Pflegesachleistungen für ambulante Pflege und die
Leistungen für stationäre Pflege werden erhöht. Die
Erhöhung beträgt zwischen 2,7 und 4 Prozent. Die ab
1. Januar 2015 geltenden Leistungen sehen Sie in der
Tabelle auf Seite 16.
Die Leistungen für Umbaumaßnahmen werden
deutlich angehoben. Der Einbau einer begehbaren
Dusche, Türverbreiterungen oder sonstiger sinnvoller Umbauten, die Barrieren abbauen, ermöglichen
es Pflegebedürftigen, länger in ihrer gewohnten
Wohnung zu bleiben. Solche Umbauten wurden von
der Pflegeversicherung bisher mit bis zu 2 557 Euro
je Maßnahme gefördert. Ab dem kommenden Jahr
stehen dafür bis zu 4000 Euro pro Maßnahme zur
Verfügung. Wenn sich mehrere Pflegebedürftige eine
Wohnung teilen, steigt der maximale Förderbetrag pro
Maßnahme von bisher 10 228 Euro auf 16 000 Euro.
Auch für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs – wie etwa Inkontinenzartikel – steigen die
Bild: bilderbox - Fotolia
Leitthema
Besonders pflegende Angehörige profitieren von den jüngsten Neuerungen der
Pflegereform
Zuschüsse der Pflegeversicherung. Statt bisher 31 Euro
gibt es ab 2015 monatlich 40 Euro.
Erweiterung von Leistungen
Verhinderungspflege kann nun bis zu 6 Wochen in
Anspruch genommen werden, etwa indem man sich
als pflegende(r) Angehörige(r) zweimal jährlich drei
Wochen Auszeit gönnt. Die Leistungen von Verhinderungspflege (ambulant) und Kurzzeitpflege (stationär) sind nun kombinierbar. Pflegebedürftige, die
von Angehörigen zu Hause versorgt werden, haben
dadurch zusätzlich bis zu 806 Euro jährlich für Verhinderungspflege zur Verfügung. Das entspricht der
Hälfte des Anspruchs auf Kurzzeitpflege. Somit kann
man die Verhinderungspflege auf acht Wochen ausdehnen.
Der „Vater der
Pflegeversicherung“
Norbert Blüm (CDU),
Bundesminister für
Arbeit und Sozialordnung 1982 bis 1998.
Weitere Leistungen ab 2015
Lohnersatzleistungen bei Pflege
Wenn in der Familie unerwartet ein Pflegefall
eintritt, beispielsweise wegen eines Schlaganfalls,
haben Arbeitnehmer das Recht, sich bis zu zehn
Tage freistellen zu lassen. Bisher geschah dies auf
eigene Rechnung; der Arbeitgeber war nicht verpflichtet, diesen Pflegeurlaub zu zahlen. Das wird
er auch in Zukunft nicht sein. Doch die Bundesregierung plant, 2015 ein Gesetz für eine entsprechende Lohnersatzleistung einzuführen.
Diese Leistung wird von der Pflegekasse bezahlt
und ist vergleichbar mit der Krankenkassenleistungen, wenn ein Kind erkrankt und ein Elternteil
deswegen nicht zur Arbeit gehen kann. Der Pflegekasse stehen nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums dafür jährlich 100 Millionen
Euro zur Verfügung.
Verbesserung bei Tag- und Nachtpflege
Wer bisher Leistungen für Tag- oder Nachtpflege in
Anspruch nahm, schmälerte damit Pflegegeld oder
Pflegesachleistungen; die Leistungen der Tag- oder
Nachtpflege wurden mit den ambulanten Sach- und
Geldleistungen verrechnet. Ab 2015 können pflegende Angehörige für ihre Pflegebedürftigen Tagoder Nachtpflege in Anspruch nehmen, ohne dass
dadurch ihr Pflegegeld oder das Budget für Sachleistungen beeinträchtigt wird. Dadurch steht deutlich
mehr Geld zur Verfügung. Bei Stufe 3 gab es bisher
bei einer Kombination von Tagespflege und ambulanter Sachleistung maximal 2325 Euro monatlich.
Dieser Betrag steigt 2015 auf maximal 3224 Euro.
Auch Betroffene der Pflegestufe null mit erheblich
eingeschränkter Alltagskompetenz können diese
Leistungen ab 2015 nutzen.
1991 erhielten 543 000
Menschen Sozialhilfe,
um die Pflegekosten zu
decken.
Durch die Einführung
der Pflegeversicherung
sank diese Zahl im Jahr
2006 auf 366 000.
2012 erhielten wieder
439 000 Menschen
Sozialhilfe zur
Finanzierung ihrer
Pflege.
Pflegefreund 2/14
l 15
Leitthema
Stimmen zur
Pflegereform 2015
Adelheid v. Stösser,
Pflege-Selbsthilfeverband: „Ein System,
das den Pflegebedarf
fördert.“
Werner Schell,
Pflege-Selbsthilfenetzwerk: „Hier und
da ein wenig die Geldleistungen aufstocken ist
nicht die Lösung.“
Bild: privat
Maria Schüssler,
Dt. Wachkomagesellschaft: „Interessante
Möglichkeiten für pflegende Angehörige.“
Umgekehrt kann der Anspruch auf nicht
verwendete Verhinderungspflege in vollem
Umfang in Kurzzeitpflege umgewandelt
werden – also bis zu einem Zeitraum von
acht Wochen.
Wenn nahe Angehörige die Verhinderungspflege erbringen, erhalten sie bis Ende
2014 das Pflegegeld. Ab 2015 erhöht sich
diese Leistung auf den 1,5-fachen Betrag
des Pflegegeldes.
Milliarden sind für ambulante Leistungen
vorgesehen, 1 Milliarde für die Pflege in
Heimen. Die restlichen 1,2 Milliarden (0,1
Beitragssatzpunkte) fließen in eine stille
Reserve, den Pflegefonds.
Der Pflegefonds
In ihm sollen jeweils 0,1 Prozentpunkte
der eingenommenen Beiträge angespart
werden. Dieser Fonds soll die Beiträge stabilisieren und die zukünftigen Leistungen
sicherstellen. Ab 2034 wird die Zahl der
Leistungsnehmer stark zunehmen, während die Zahl der Beitragszahler deutlich
zurückgeht.
Neue Leistungen
Für niedrigschwellige Betreuungsleistungen wie Haushaltshilfe, Begleitung zu
Arztbesuchen etc. haben Pflegebedürftige
aller Stufen ab 2015 Anspruch auf monatliche Sachleistungen in Höhe von 104 Euro. Fazit
Menschen mit erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz erhalten den doppelten Die Pflegeversicherung wird wohl nie
Betrag. Es ist auch möglich, zusätzlich bis „ganz fertig“ werden. Die aktuellen Regezur Hälfte des Sachleistungsbetrags für lungen entlasten vor allem die pflegenden
ambulante Pflege für solche niedrigschwel- Angehörigen. Für das Jahr 2016 ist bereits
ligen Angebote umzuwidmen.
der nächste Reformschritt angekündigt.
Dann soll der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu festgelegt werden. Statt der bisheBeitragserhöhungen
Insgesamt steigen die Beiträge um 0,5 Pro- rigen drei Pflegestufen soll die Pflegebezent. 2015 steigt der Beitrag zur Pflegever- dürftigkeit nach fünf Bedürftigkeitsgraden
sicherung zunächst um 0,3 Prozentpunkte. eingeteilt werden. Das kann eine Chance
Zwei Drittel dieser Mehreinnahmen von
sein, die Anreize des Systems neu zu setzen.
insgesamt 3,6 Milliarden werden für die Wenn es dazu führen wird, PflegebedürftigLeistungsverbesserungen verwendet: 1,4
keit zu verringern, ist viel gewonnen.
Leistungen der Pflegeversicherung für häusliche Pflege ab Januar 2015
Stufen der Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe
Monatl. Leistungen für häusliche Pflege
Sachleistungen
Pflegegeld
1
normal
erhöht
normal
erhöht 1
Pflegeaufwand / Voraussetzung
erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung / dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen der Alltagskompetenz in wenigstens zwei Bereichen aus einem Katalog von 13 Punkten
Erheblich eingeschränkte Alltags­
kompetenz
1
Erhebliche
mindestens 2 Verrichtungen mindestens 1 x tägl. / mindestens 90 Min.
Pflegebedürftigkeit Aufwand täglich (inkl. Haushalt), davon mehr als 45 Min. Grundpflege
468 Euro
689 Euro
244 Euro
316 Euro
2
Schwere
mindestens 3 Verrichtungen zu versch. Tageszeiten / mindestens 180 Min.
Pflegebedürftigkeit Aufwand tägl. (inkl. Haushalt), davon mindestens 120 Min. Grundpflege
1144 Euro 1298 Euro
458 Euro
545 Euro
3
täglich rund um die Uhr, auch nachts (Körper­pflege, Ernährung und Mobilität) /
Schwerste
mindestens 300 Min. Aufwand täglich (inkl. Haushalt), davon mehr als 240 Min.
Pflegebedürftigkeit
Grundpflege
1612 Euro
3
a) mind. 6 Std. tägl. Grundpflege, davon mind. 3 Verrichtungen in der Nacht oder
Härtefall (nur Sach­
b) Grundpflege kann auch nachts nur von mehreren Pflegekräften zeitgleich
leistungen)
(gemeinsam) durchgeführt werden
1995 Euro
Leistungen in allen
Pflegestufen
0
16
l
231 Euro
123 Euro
728 Euro
Verhinderungs­
pflege (bis max.
6 Wochen im
Jahr)
Bei Ausfall der Pflegeperson zahlt die Pflegekasse für Lebenspartner und Angehörige bis 2. Grades den 1,5-fachen Betrag des
jeweiligen Pflegegeldes. Nachgewiesene Kosten (Verdienstausfall, Fahrtkosten) werden bis zu einer Höhe von 1612 Euro übernommen. Für sonstige selbst beschaffte Pflegepersonen (z. B. Pflegedienst) zahlt die Pflegekasse bis zu 1612 Euro. Das Pflegegeld wird
währenddessen hälftig weitergezahlt. Voraussetzung ist, dass Angehörige den Betroffenen wenigstens 6 Monate gepflegt haben.
Zusätzliche
Betreuungs­
leistungen Der normale Satz beträgt monatlich 104 Euro, der erhöhte Satz 208 Euro. Voraussetzung sind eine dauerhaft erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz und eine Pflegestufe (0 bis 3). Pflegebedürftige der Stufen 1 bis 3 können zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen (104 Euro) auch ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz in Anspruch nehmen.
1
Pflegefreund 2/14
Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
Leitthema
Pflegeversicherung – Reformen 1995 bis 2014
Zwanzig Jahre gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung bereits. Trotz ihrer Mängel ist
die „fünfte Säule des Sozialversicherungssystems“ nicht mehr wegzudenken. Seit 2002
wird die Pflegeversicherung reformiert. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen bis
2014 in einer Übersicht.
1995: Einführung
Die Pflegeversicherung (SGB XI) wird
als umlagefinanzierte Pflichtversicherung eingeführt. Sie gilt gleichermaßen
für sozial und privat krankenversicherte
Personen. Am 1.1.1995 beginnen die Beitragszahlungen. Ab dem 1.4.1995 werden
die ersten Leistungen für häusliche Pflege
ausgezahlt.
1996: erste Leistungen stationär
Ab dem 1. 7. 1996 werden die ersten Leistungen für stationäre Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz ausgezahlt.
2002: Pflegeleistungsergänzungsgesetz
u
Einführung eines zusätzlichen, zweckgebundenen Betreuungsbetrages (Sachleistung) für Leistungsbezieher in Höhe von
460 Euro/Jahr für häuslich Pflegebedürftige mit erheblichem Betreuungsbedarf
u
Verbesserung und Ausweitung des
Beratungsangebotes für demenziell
erkrankte Pflegebedürftige und ihre
Angehörigen
2008: Pflegeweiterentwicklungsgesetz
u
Erhöhung der Leistungen im 2-JahresRhythmus bis 2012
u
Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15
Beschäftigten. Während der Dauer von
bis zu 6 Monaten sind die betroffenen
Mitarbeiter/-innen ohne Lohnfortzahlung, aber mit fortlaufender Sozialversicherung freigestellt.
u
Einführung eines Anspruchs auf kurzzeitige Freistellung für Pflegeaufgaben bis zu
zehn Arbeitstagen bei fortlaufender Sozialversicherung, aber ohne Lohnfortzahlung
u
Gesetzlicher Rechtsanspruch auf Pflegeberatung
u
Einrichtung von Pflegestützpunkten
(Ausführung durch die Bundesländer)
u
Erhöhung des zusätzlichen Betreuungsbetrages bei eingeschränkter Alltagskompetenz von 460 auf 600 bzw. 1200 Euro p. a.
u
Fristenverkürzungen: nur noch 2 (statt
bisher 5) Jahre Vorversicherungszeit bis
zum Leistungsbeginn; nur noch 6 (statt
bisher 12) Monate Pflegezeit als Voraussetzung für eine Verhinderungspflege
u
Erhöhung des Beitragssatzes auf 1,95 %
des Bruttogehaltes für Versicherte mit
Kindern
u
Erhöhung des Beitragssatzes auf 2,2 % für
kinderlose Versicherte
u
Beitragszahlungen zur Gesetzlichen Ren-
tenversicherung auch bei Urlaub der Pflegeperson
u
verkürzte Begutachtungsfristen durch
den MDK und schnellere Inanspruchnahme von Leistungen durch die Versicherten
u
Wer in einer Pflege-WG wohnt, kann
Leistungen „poolen“ – das heißt, die
Ansprüche mehrerer Bewohner können
zusammengelegt werden
u
Pflegekassen können Verträge mit Einzelpflegekräften abschließen
2013 Pflegeneuausrichtungsgesetz
u
Anhebung des Beitragssatzes um 0,10
Prozentpunkte auf 2,05 Prozent bzw. für
Kinderlose ab 23 Jahre auf 2,3 Prozent
u
Anhebung der Betreuungsbeträge für
Demenzkranke gestaffelt nach Pflegestufen
u
Erweiterung des Leistungskatalogs um
Betreuungsleistungen durch ambulante
Dienste
u
Einführung von Geld- und/oder Sachleistungen für die sogenannte „Pflegestufe 0“ in Höhe von 120 bzw. 225 Euro/
Monat
u
Flexibilisierung
der Leistungsinanspruchnahme – Sachleistungen können sowohl als verrichtungsbezogene
Leistungskomplexe als auch in Form
von Zeitvolumen (Zeitkontingente) in
Anspruch genommen werden
u
Erhöhung der rentenversicherungsrechtlichen Absicherung für private Pflegepersonen
u
Zusammenlegung der finanziellen
Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes,
wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenwohnen
u
Ausweitung der allgemeinen Informationspflicht der Pflegekassen, Beratung
künftig innerhalb von zwei Wochen;
andernfalls Beratungsgutscheine für die
Inanspruchnahme der erforderlichen
Beratung durch einen anderen qualifizierten Dienstleister
u
verkürzte Entscheidungsfristen nach
Begutachtung und darauf bezogene
Sanktionen
u
Einführung einer freiwilligen privaten
Pflege-Vorsorge („Pflege-Bahr“) mit
staatlicher Zulage von 60 Euro im Jahr
Die nächste Reform ist zweistufig. Das
Pflege­stärkungsgesetz 1 greift 2015, die
zweite Stufe mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsberiff ist für 2017 geplant.
Buchtipps zur Pflegeversicherung
Uwe Beul
Der einfache Weg zur
Pflegestufe: Die Begutachtung im Rahmen
der Pflegeversicherung
Broschiert: 120 Seiten
Verlag: Schlütersche
ISBN-13: 978-3899937817
11,95 Euro
Jutta König
Der MDK
Mit dem Gutachter eine
Sprache sprechen
Broschiert: 304 Seiten
Verlag: Schlütersche
ISBN: 978-3899931808
24,95 Euro
Pflegegutachten und
Pflegetagebuch: Antragstellung, Begutachtung,
Bewilligung
Broschiert: 154 Seiten
Verlag: Verbraucher-Zentrale NRW
ISBN: 978-3863360214
7,50 Euro
Svenja Markert,
Bettina Blaß
WISO: Pflegeversicherung
Taschenbuch: 208 Seiten
Verlag: Campus Verlag
ISBN-13: 978-3593398402
19,99 Euro
Pflegefreund 2/14
l 17
Schwerpunkt
Heimbeatmung rettet Leben
Wann haben Sie das letzte Mal bewusst geatmet? Vermutlich können Sie sich nicht daran erinnern. Das
Atmen ist so selbstverständlich, dass wir selten einen Gedanken daran verschwenden. Wenn jedoch etwas
so Selbstverständliches wie das spontane Luftholen schwierig oder gar unmöglich wird, sind wir in ernsthaften Schwierigkeiten. Noch vor nicht allzu langer Zeit bedeutete dies den sicheren Tod. Dank moderner
Medizintechnik und spezieller Fachkrankenpflege können Menschen heute auch schwerste Krisensituationen meistern. Die künstliche Beatmung macht es möglich, dass beatmungspflichtige Menschen sogar
zu Hause wohnen können. Manche Menschen sind nur zeitweise auf das Beatmungsgerät angewiesen,
andere für den Rest ihres Lebens.
Unsere Lunge
w80 bis 120 m2
Oberfläche
wMaximales
Atemvolumen
ca. 3,5 Liter
w300 000 000
Lungenbläschen
18
l Pflegefreund 2/14
U
nser Leben auf der Erde beginnt sozusagen
mit dem ersten Atemzug und endet mit dem
letzten. Solange wir im Mutterleib sind, werden wir von der Mutter über die Nabelschnur
mit allem, was wir brauchen, versorgt – auch mit
dem lebensnotwendigen Sauerstoff. Nach der Geburt
beginnt der Mensch zu atmen. Sobald das Kohlendioxyd im Blut eine bestimmte Konzentration übersteigt,
löst das Gehirn den Atemreflex aus. Das Zwerchfell
zieht sich zusammen und senkt sich, der Brustkorb
dehnt sich aus, die Lunge expandiert. Es entsteht ein
Unterdruck. Die Atemluft strömt durch Mund oder
Nase in den Rachen, von dort in die Luftröhre und
verteilt sich über die Bronchien in die beiden Lungenflügel. Die Bronchien verzweigen und verästeln sich zu
immer feineren Röhrchen. Am Ende eines jeden Bronchienästchens gelangt die Atemluft in eine winzige
Kammer, die von mehreren Lungenbläschen gebildet
wird, kugeligen Membranen mit einem Durchmesser
von etwa einem Zehntel Millimeter. Feinste Blutgefäße
umschließen die Lungenbläschen. Nun findet der Gasaustausch statt. Sauerstoff durchdringt die Membran
des Lungenbläschens und gelangt in die feinen Blutgefäße. Er bindet sich an die roten Blutkörperchen und
gelangt in den Blutkreislauf. Gleichzeitig diffundiert
Kohlendioxyd durch die Membran in die Lungenbläs-
chen. Die nun sauerstoffarme und kohlendioxidreiche
Luft wird ausgeatmet. Währenddessen wird der Sauerstoff über die Blutbahn zu den Zellen transportiert, wo
er zur Energieerzeugung gebraucht wird.
So winzig die Lungenbläschen im Einzelnen auch
sind, ihre Oberfläche summiert sich bei einem erwachsenen Menschen zu einer Fläche von 80 bis 120 qm. So
groß ist die Membran, durch die der Gastaustausch
stattfindet. Unser Lungenvolumen beträgt ungefähr
fünf Liter. Im Ruhezustand atmen wir jedoch nur etwa
einen halben Liter Luft ein und aus. Bei Anstrengung
können wir bis zu 3,5 Litern pro Atemzug ein- und
ausatmen. Eine Restmenge von etwa 1,5 Litern bleibt
immer in der Lunge.
Mit der Luft atmen wir nicht nur lebenswichtigen
Sauerstoff ein, sondern auch eine Menge kleinster
Fremdkörper: Pollen, Sporen, winzige Fasern, Stäube
aller Art. Sie würden die Lunge sehr bald schädigen
und das Atmen erschweren, wenn sie sich darin ablagern würden. Unser Atemapparat hat jedoch eine eingebaute Reinigungsautomatik. Die Bronchien sind mit
einer Schleimhaut ausgekleidet. Die meisten Schleimhautzellen tragen Flimmerhärchen. Dazwischen sind
so genannte Becherzellen eingebettet, die kontinuierlich etwas Schleim absondern. Er wirkt auf die Fremdkörper wie der Leim eines Fliegenfängers auf Fliegen –
Bild: Antonioguillem – Fotolia
Luft zum Atmen...
Schwerpunkt
Schwerpunkt
Die menschliche Lunge
Kehlkopf
Trachea, Luftröhre
linker oberer Lappen
rechter oberer Lappen
rechter mittlerer Lappen
Lungengewebe
rechter unterer Lappen
Bereits ab dem 19. Jahrhundert berichteten einzelne
Ärzte davon, dass sie Patienten intubiert haben. Teilweise wurden flexible Metallröhrchen unterhalb des
Kehlkopfes in die Luftröhre eingeführt, um Patienten das Atmen zu ermöglichen, bei denen die oberen
Luftwege blockiert waren. Die erste, zuverlässig funktionierende Beatmungsmaschine war die „Eiserne
Lunge“. Es war eine metallene Röhre, die den Körper
des Patienten bis zum Hals vollständig umschloss.
Eigentlich, so sagt ein Hersteller, waren die Maschinen keine Ersatzlungen, sondern eiserne Brustkörbe.
Ein beweglicher Zwischenboden im Inneren erzeugte
wechselweise Über- und Unterdruck. Somit wurden
Aus- und Einatmen ohne Zutun der Patienten ausgelöst. Von ihrer Erfindung im Jahre 1871 bis in die
Mitte des 20. Jahrhunderts war die Eiserne Lunge das
Gerät der Wahl zur Langzeitbeatmung. Vor allem in
der Zeit der großen Polio-Epidemien nach Ende des
Zweiten Weltkriegs waren Tausende dieser mechanischen Lebensretter im Dauereinsatz.
Inzwischen waren schon kleinere Geräte zur Notfallbeatmung im Einsatz. Der Erfinder Johann Heinrich
Dräger brachte bereits 1908 den „Pulmotor“ in den
Handel. Das koffergroße Gerät wurde von einen Druckbehälter mit komprimiertem Sauerstoff angetrieben
und durch ein mechanisches Uhrwerk gesteuert. Die
Maschine erzeugte Druck für die Einatmungsphase und
Unterdruck für das Ausatmen. Die Beatmung geschah
mittels einer Maske. Der „Pulmotor“ wurde kontinuierlich weiterentwickelt und war bis etwa 1946 im Einsatz.
Die meisten der kleineren Geräte waren für einen zeitlich begrenzten Einsatz konzipiert.
Außer in der Notfallhilfe wurde künstliche Beatmung überwiegend in den Kliniken geleistet. Der
wissenschaftliche Fortschritt führte in der Beatmungstechnologie zu immer besseren und leistungsfähigeren
Künstliche Lungen
Einen ganz anderen Weg gehen neueste Geräte, die
nicht die Funktion des Atmens, sondern die des Gasaustauschs übernehmen. Solche künstlichen Lungen
reichern das Blut außerhalb des Körpers mit Sauerstoff
an. Gleichzeitig entziehen sie dem Blut das Kohlendioxyd. Sie werden auch beim Weaning, dem Entwöhnen von der maschinellen Beatmung, eingesetzt.
Bild: Wikipedia
Geräten; auch die Größe schrumpfte kontinuierlich.
Die Beatmungsmaschinen Mitte des vergangenen
Jahrhunderts hatten noch die Ausmaße einer kleinen
Kommode. Heute stehen auf den Intensivstationen der
Akutkrankenhäuser deutlich verbesserte Geräte, die
etwa so groß sind wie ein Mikrowellenherd.
Die Ingenieure entwickelten im Laufe der Zeit
immer handlichere Geräte mit robuster Technik, die
zunächst in Schwellenländern zum Einsatz kamen.
Aus solchen Baureihen entstanden die heutigen Heimbeatmungsgeräte.
Die Eiserne Lunge
Bild: Wikipedia
Eine kurze Geschichte der künstlichen
Beatmung
linker unterer Lappen
Maskenbeatmung
Heimbeatmung
Die künstliche Beatmung gehört grundsätzlich zur
Intensivmedizin und ist weitgehend in den Intensivstationen angesiedelt. Doch die Kapazität der Intensivstationen ist begrenzt. Wenn sich die Situation der
Patienten stabilisiert hat, werden sie von der Intensivstation entlassen – obwohl sie noch nicht spontan
atmen können. Neben den stationären Angeboten in
Kliniken und anderen speziellen Einrichtungen gibt
es die Möglichkeit der Heimbeatmung. Laut der Vereinigung DIGAB werden in Deutschland ca. 15 000
Menschen zu Hause künstlich beatmet.
Möglich geworden ist diese Versorgung der Patienten durch die Entwicklung handlicher, robuster und
vergleichsweise benutzerfreundlicher Beatmungsgeräte. Sie können von speziell ausgebildeten Pflegefachkräften bedient werden.
Rechtliche Grundlagen und Finanzierung
Die Heimbeatmung ist eine Leistung der Krankenkassen. Sie muss durch einen Arzt verordnet, vom
MDK geprüft und von der Kasse genehmigt werden.
Bild: Dräger
er bindet sie. Die Flimmerhärchen transportieren den
Schleim mit den eingefangenen Fremdkörpern ziel­
sicher Richtung Ausgang – also zu den oberen Luftwegen. Dort wird der Schleim ausgehustet.
Der Pulmotor –
eines der ersten
Beatmungsgeräte
Beatmung im
Rettungsdienst
Bild: Wikipedia
Bild: © blueringmedia -Fotolia
Bronchie
Bild: Dräger
Bronchienäste
Mobiles Gerät zur
Heimbeatmung
Pflegefreund 2/14
l 19
Grundlage dafür ist der Paragraf 37 im
Fünften Sozialgesetzbuch. Der erste Satz
lautet: „Versicherte erhalten in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem
geeigneten Ort, insbesondere in betreuten
Wohnformen, Schulen und Kindergärten,
bei besonders hohem Pflegebedarf auch
in Werkstätten für behinderte Menschen
neben der ärztlichen Behandlung häusliche
Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte,
wenn Krankenhausbehandlung geboten,
aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie
durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird.“ Der Paragraph 37
SGB V ermöglicht den Betroffenen trotz
der Beatmungspflicht ein Leben zu Hause.
Die Einzelheiten zur Durchführung wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss
(GBA) festgelegt. Der GBA ist das oberste
Beschlussgremium der gemeinsamen
Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte,
Psychotherapeuten, Krankenhäuser und
Krankenkassen in Deutschland. Seine
Beschlüsse haben gewissermaßen Gesetzeskraft.Einen Teil der Kosten der Heimbeatmung übernimmt die Pflegeversicherung,
da die Pflegekräfte auch Sachleistungen der
Pflegeversicherungen erbringen: Grundpflege und bestimmte hauswirtschaftliche
Leistungen.
Beatmung ist nicht gleich
Beatmung
Wer nicht oder nur ungenügend atmen
kann, braucht dabei technische Unterstützung. Doch die kann ganz unterschiedlich
aussehen. Grundsätzlich unterscheidet
man zwischen nichtinvasiver und invasiver
Beatmung.
Die nichtinvasive Beatmung eignet
sich für Patienten, deren Atemmechanismus nur noch teilweise funktionsfähig ist.
Ursache dafür kann z.B. eine chronische
Lungenschwäche sein oder eine teilweise
Lähmung der Atemmuskulatur. Die nichtinvasive Beatmung erfolgt mittels einer
Atemmaske.
Bild: WavebreakmediaMicro - Fotolia
Schwerpunkt
Nichtinvasive Form der Beatmung mit Maske
Bei den invasiven Beatmungsformen –
also da, wo eine Atemmaske nicht ausreicht – wird mittels eines Zugangs direkt
über die Luftröhre beatmet. Das kann eine
Kanüle sein, die durch die Nase (nasotrachal) oder den Mund (orotrachael) in die
Atemwege geführt wird. Eine solche Form
der invasiven Beatmung ist meist nur für
einen begrenzten Zeitraum vorgesehen.
Bei Menschen, die dauerhaft invasiv beatmet werden, legen die Fachärzte ein so
genanntes Tracheostoma an. Unterhalb
des Kehlkopfes wird die vordere Wand
der Luftröhre in einer Operation geöffnet.
Durch diese Öffnung – das Stoma – wird
die Trachealkanüle gelegt. An ihrem oberen Ende befindet sich eine Art Ventil, an
das die Beatmungsmaschine angeschlossen
wird. Über die biegsame Trachealkanüle
wird frische Atemluft zu- und verbrauchte
Atemluft ausgeleitet.
Das natürliche Atmen ist ein weitgehend
automatischer, aber höchst komplexer Vorgang, der von einer Maschine niemals vollständig übernommen werden kann.
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Vorteile der Trachealkanüle
Invasive Beatmung stellt sicher, dass der
Patient überlebt. Die Trachealkanüle
schafft einen sicheren Atemweg, ohne den
Kehlkopf zu verletzen. Für Patienten ist es
relativ komfortabel, dass bei ihnen Mund
und Nase frei sind. Dadurch ist auch eine
optimale Pflege von Mundraum und Nase
gewährleistet. Die Kanüle des Tracheostomas wird regelmäßig gewechselt, um
die Hygiene zu gewährleisten. Die Patienten können sogar essen, da die Kanüle
unterhalb des Kehlkopfes beginnt und der
Kehlkopfdeckel die Atemwege nach oben
abdichtet.
Für Beatmungspatienten ohne Bewusstseinsstörungen ist es eine große Belastung,
nicht sprechen zu können. Für diese Patientengruppe wurden inzwischen Sprechventile entwickelt. Dabei wird ein Teil der
Atemluft zum Sprechventil zurückgeleitet.
Diese Ventile sind komplizierter als die
normalen Kanülenköpfe und verlangen
vom Pflegepersonal eine besondere Aufmerksamkeit. Allerdings bedeutet eine gut
funktionierende Sprechkanüle für den Patienten eine erhebliche verbesserte Lebensqualität.
Nachteile der Trachealkanüle
Beim natürlichen Einatmen wird die
Atemluft angewärmt und befeuchtet. Die
Zufuhr der Atemluft regelt der gesunde
Körper automatisch – bei Anstrengungen
atmen wir heftiger, bei Ruhe flacher. Und
der Hustenreiz sorgt dafür, dass sich keine
größeren Mengen Schleim in den Atemwegen ansammeln.
Bei einem tracheotomierten Patienten muss dies alles extern übernommen
werden. Daher sind die für ihn zuständigen Pflegekräfte rund um die Uhr dafür
zuständig, eine Vielzahl von Parametern
Schwerpunkt
zu überwachen. Der Sauerstoffgehalt des
Blutes wird überwacht, der Puls, der Blutdruck und die Lungenfunktion werden
überprüft. Die Einstellung des Beatmungsgerätes wird den Gegebenheiten angepasst.
Regelmäßig muss das Tracheostoma überprüft werden, muss der Schleim aus den
Atemwegen mechanisch abgesaugt werden.
Selbst die Befeuchtung der Atemluft wird
durch eine entsprechende Vorrichtung
(„Feuchte Nase“ genannt) sichergestellt.
Indikationen
Es gibt viele mögliche Erkrankungen, die
dazu führen können, dass jemand nicht oder
nicht genügend atmen kann. In vielen Fällen
sind Schäden am zentralen Nervensystem
die Ursache: Schlaganfall, Schädel-HirnVerletzungen oder Querschnittslähmungen.
Auch andere neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Parkinson oder
Amyotrophe Lateralsklerose können im
Spätstadium Atemausfälle verursachen.
Entlassung in die Häuslichkeit
Die Entscheidung, ob ein Patient zu Hause
beatmet werden kann, fällt in der Regel der
behandelnde Facharzt. In die Vorbereitung
eines beatmungspflichtigen Patienten ist
ein ganzes Team von Spezialisten involviert. Koordiniert wird die Entlassung vom
klinischen Sozialdienst der behandelnden
Fachklinik. Die Entlassung beatmungspflichtiger Patienten ist für Ursula Pabsch,
Leiterin des Sozialdienstes der neurologischen Klinik Kipfenberg, tägliche Praxis.
Neben der Koordination der fachlichen
Versorgung achtet die Diplompädagogin
vor allem darauf, dass das familiäre Umfeld
der Patienten die Belastungen tragen kann,
die mit seiner Versorgung verbunden sind
(Interview auf Seite 24).
Teamwork
Die pflegerisch-medizinische Versorgung
eines Beatmungspatienten in dessen häuslichem Umfeld gehört zu den größten
Herausforderungen der Pflege. Damit sie
gelingt, muss ein interdisziplinäres Team
von Spezialisten hochprofessionell zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit
beginnt bei der Vorbereitung der Entlassung aus der stationären Versorgung und
hält während der gesamten Zeit der Versorgung an. Die Anteile der einzelnen Akteure
an der Versorgung wandeln sich mit der
Aufgabenstellung. Ihre enge Kooperation
und Kommunikation sind jedoch immer
die Voraussetzung für eine gelingende
Heimbeatmung.
Beatmungszentrum
Eine zentrale Rolle im Leben eines Beatmungspatienten spielt das Beatmungszentrum. In Deutschland versorgen etwa
40 regionale Beatmungszentren die Beatmungspatienten. Die Einrichtungen sind
meist an Lungenfachkliniken oder Kliniken für Neurologie angeschlossen. In ihrem
jeweiligen Einzugsbereich sind die Beatmungszentren die Anlaufstellen für alle
heimbeatmeten Patienten. Dort legen die
Fachärzte auch für jeden Patienten die individuellen Beatmungsparameter fest, nach
denen die Beatmungsgeräte eingestellt werden. Die langzeitbeatmeten Patienten kommen regelmäßig in „ihr“ Beatmungszentrum, wo ihr Gesundheitszustand überprüft
wird. Je nach Entwicklung ihres Zustandes
werden bei diesen Aufenthalten die Beatmungsparameter gegebenenfalls angepasst.
Auch bei plötzlichen Zustandsverschlechterungen oder technischen Problemen ist das
zuständige Beatmungszentrum die kompetente Anlaufstelle.
Das Zuhause des Patienten / Einrichten
der Pflegestelle
Eine gewöhnliche Wohnung ist normalerweise nicht dafür eingerichtet, dass dort
jemand intensivpflegerisch und -medizinisch versorgt wird. Bevor ein Beatmungspatient von der stationären Einrichtung
nach Hause kommt, müssen dort zumeist
größere Veränderungen vorgenommen
werden. Unbedingt notwendig ist ein eigenes, möglichst helles Zimmer, in dem der
Patient gepflegt und versorgt wird. Die
notwendigen Hilfsmittel richten sich nach
den individuellen Bedürfnissen des Patienten. In jedem Fall wird ein Pflegebett benötigt. Wenn der Patient sich nicht alleine
bewegen kann – was sehr häufig der Fall
ist – wird meist eine Wechseldruckmatratze
verwendet. Diese Matratze hilft, das Entstehen von Druckgeschwüren (Dekubiti) zu
verhindern.
Der Intensivpflegedienst
Das Team des Intensivpflegedienstes führt
die Heimbeatmung durch. Es besteht aus
pflegerischen Fachkräften mit staatlichem
Examen und einer Zusatzausbildung.
Geführt wird das Team von einer erfahrenen Teamleiterin oder einem Teamleiter.
Viele Pflegekräfte in der Heimbeatmung
haben berufliche Erfahrungen auf Intensivstationen von Krankenhäusern gemacht.
Die Teamleiterin, der Teamleiter sind
gegenüber der Pflegedienstleitung (PDL)
verantwortlich. Sie trägt – gemeinsam mit
der stellvertretenden PDL – die pflegerische
Gesamtverantwortung für alle Pflegeteams.
Der Titel PDL ist Zeichen einer zusätzlichen
staatlich geprüften Ausbildung, vergleichbar
mit dem Meistertitel im Handwerk. Die
PDL koordiniert auch die Kommunikation
mit allen anderen Mitgliedern des multiprofessionellen Teams, den Ärzten, Kotherapeuten und den Dienstleistern. Sie betreut und
informiert die Familie des Patienten.
„ Die ambulante
Versorgung wird
immer wichtiger“
Interview mit Sabine BrudermüllerFleischle, Pflegedienstleiterin von
Toll 24 Intensivpflege
Sabine Brudermüller-Fleischle, Pflegedienst­
leitung bei Toll 24 Intensiv
Frau Brudermüller-Fleischle, was ist
die besondere Herausforderung in der
häuslichen Intensivpflege?
Die Pflegekräfte im ambulanten Intensivpflegebereich sind bei ihren Einsätzen allein und tragen dabei hohe
Verantwortung. Sie müssen sich dieser
Verantwortung bewusst sein, die sie für
die schwer kranken Patienten übernehmen. Die Patienten sind alle vital
gefährdet und von der Medizintechnik abhängig. Die Pflegekräfte müssen
eventuelle Gefahren sehr schnell erkennen und gegebenenfalls sofort adäquat
reagieren.
Gibt es eine spezielle Schulung für Pflegekräfte der Intensivpflege?
Erfahrungen in der Intensivpflege und
eine zweijährige Weiterbildung bringen
die Pflegekräfte meist aus der Klinik mit,
wenn sie in den ambulanten Bereich
gehen. Sie haben bereits auf Intensivstationen gearbeitet.
Es gibt auch für den ambulanten
Bereich Fort- und Weiterbildungen. Ich
selbst habe auch viele Jahre im stationären Bereich gearbeitet, auf Intensivstationen und bei der Transplantations­
chirurgie in den Unikliniken in
Heidelberg, Frankfurt und Freiburg.
Was hat Sie bewogen, sich im ambulanten Bereich zu engagieren?
Seit Jahren bereits wird die Verweildauer in den Krankenhäusern immer
weiter verkürzt. Die ambulante Versorgung wird dadurch immer wichtiger. Ich wollte auch diese andere,
ambulante Seite der Versorgung kennenlernen.
Pflegefreund 2/14
l 21
Schwerpunkt
Bild: Tyler Olson - Fotolia
heranzuführen. Dazu dienen die Anstrengungen der Physiotherapeuten, der Atemtherapeuten und aller anderen am Pflegeund Rehabilitationsprozess Beteiligten.
Intensivpflegekräfte sind dazu ausgebildet, im Notfall rasch und effizient zu helfen.
Individuelle Fachpflege
Häusliche Intensivpflege ist individuelle
Fachpflege im Verhältnis eins zu eins. Bei
einer 24-Stunden-Versorgung ist zu jedem
Zeitpunkt zumindest eine Pflegefachkraft
beim Patienten. Das Fachteam arbeitet idealerweise in drei Schichten von je 8 Stunden. Da die Pflegekräfte eine wöchentliche
Arbeitszeit von 40 Stunden, einen gesetzlichen Urlaubsanspruch haben und auch
selbst krank werden können, besteht ein
Team in der Regel aus etwa fünf Fachkräften, die sich an der Pflegestelle abwechseln.
Die Fachkräfte tragen während ihres
Pflegeeinsatzes ein hohes Maß an Verantwortung. Sie beherrschen die Technik des
Beatmungsgeräts vollkommen sicher und
sind zu jedem Zeitpunkt über den Gesundheitszustand des Patienten im Bilde. Bei
auftretenden Notfällen wissen sie genau,
was zu tun ist. Die Pflegekräfte sorgen für
die ausreichende Zufuhr von Flüssigkeit
und Nahrung. Zudem müssen sie dafür
Sorge tragen, dass keine Druckstellen
entstehen – weder durch den Beatmungsschlauch noch durch Wundliegen. Ein
gesunder Mensch bewegt sich häufig im
Schlaf. Dadurch ist seine Haut nie kritisch
belastet. Die meisten beatmeten Patienten
können ihre Körperlage nicht selbstständig
verändern. An kritischen Hautstellen wie
Fersen, Steißbein oder Ellenbogen baut
sich daher mit der Zeit ein Druck auf, der
die Hautdurchblutung unterbindet und
die Haut dadurch schädigt. Daher werden
beatmete Patienten regelmäßig im Krankenbett gedreht, gelagert, wie der Fachbegriff lautet. Es gibt Bewegungspläne, nach
denen die Patienten durchbewegt werden,
um Gelenkversteifungen und Kontrakturen
zu vermeiden.
22
l Pflegefreund 2/14
Durch basale Stimulation werden dem
Patienten Reize gegeben, die ihn aktivieren
und mobilisieren können.
Ganz entscheidend für den Pflegeerfolg
ist der Austausch zwischen den Teammitgliedern. Deshalb finden regelmäßig Teamsitzungen statt und bei der Übergabe fließen wichtige Informationen.
Jeder Intensivpflegedienst unterhält
ein Notruftelefon, das rund um die Uhr
erreichbar ist.
Der Home-Care-Dienstleister
Die Technik zur Heimbeatmung ist zuverlässig und robust. Dennoch muss an der
Pflegestelle immer ein Ersatzgerät bereitstehen, falls das aktive Gerät ausfallen sollte.
Für die Versorgung des Patienten benötigt
der Pflegedienst eine Reihe von weiteren
Geräten und Hilfsmitteln. Dazu zählen ein
Absauggerät, eine Ernährungspumpe, ein
Lifter, Ersatzkanülen, Blasenkatheter, Spritzen und Hilfsmittel für den täglichen Verbrauch wie Verbandsmaterial, Handschuhe
und Inkontinenzmaterial.
Deshalb gehört zum multiprofessionellen Team, das einen Beatmungspatienten
pflegt, auch ein Dienstleister, der sich auf
die Versorgung mit Technik und Hilfsmitteln spezialisiert hat. Mitunter gibt es einen
separaten Dienstleister für die Medizintechnik.
Beatmungspflege als Therapie
Die künstliche Beatmung ist für den Patienten eine großartige Hilfe. Sie ist für ihn
jedoch auch eine große Belastung. Das
therapeutische Ziel einer jeden Heimbeatmung ist daher, den Patienten nach
Möglichkeit wieder an das normale Atmen
Das Weaning / Entwöhnungspflege
Viele ehemalige Beatmungspatienten können heute wieder spontan atmen. Sie leben
ohne Geräte und haben damit eine viel größere Freiheit und eine höhere Lebensqualität wiedergewonnen. Wo immer möglich, ist
das Ziel einer Beatmungspflege, den Patienten so weit zu bringen, dass er wieder frei
atmen kann. Diesen meist schwierigen und
mühsamen Weg nennt man in der Fachsprache „Weaning“. Der Begriff aus dem Englischen bedeutet das Gleiche wie das deutsche
Wort „abstillen“ – also einen Säugling von
der Mutterbrust abzugewöhnen.
Je kürzer die künstliche Beatmung dauert,
desto einfacher ist es, die spontane Atmung
wieder zu aktivieren. Umgekehrt gilt das
Gleiche: Je länger die künstliche Beatmung
andauert, desto schwieriger und langwieriger ist der Prozess. Die Gründe dafür sind
vielfältig. Einerseits baut die zum Atmen
benötigte Muskulatur ab, wenn sie nicht
verwendet wird. Zwerchfell und Rippenmuskeln sind zu Beginn zu schwach, um die
Lungenfunktion zu gewährleisten. Zudem
erhalten Beatmungspatienten zumeist eine
Reihe von Schmerz- und Beruhigungsmedikamenten, die sich auch bewusstseinseinschränkend auswirken.
Wenn das multiprofessionale Team zu
der Überzeugung gelangt, dass der Patient
zur spontanen Atmung zurückgeführt werden kann, wird der Prozess des Weanings
im Beatmungszentrum der zuständigen
Fachklinik eingeleitet. Wenn der Patient
wieder zu Hause ist, wird er auf diesem
Weg unterstützend weitergeführt. Besondere Bedeutung haben dabei die Arbeiten
der Physiotherapeuten und der Atemtherapeuten.
Wenn dieser Prozess gelingt, zieht sich
das multiprofessionelle Team schrittweise
zurück und übergibt mehr und mehr
Verantwortung an die Angehörigen, die
schließlich in der Lage sind, mit fachlicher
Unterstützung immer mehr Aufgaben zu
übernehmen.
Fazit
Ob für kurze Zeit oder auf Dauer – künstliche Beatmung rettet Leben. Durch die
Forschung und den interdisziplinären
Erfahrungsaustausch wachsen die Erkenntnisse in Medizin und Pflege zum Wohle der
Patienten. In der häuslichen Intensivpflege
wird die anspruchsvollste und leistungsfähigste Form der ambulanten Behandlungspflege praktiziert. Es ist gut zu wissen, dass
man sich im Notfall auf diese kompetenten
Profis verlassen kann. Schwerpunkt
Infos zum Thema Heimbeatmung
ORGANISATIONEN
INTERNETPORTALE
Deutsche interdisziplinäre Gesellschaft
für außerklinische Beatmung (DIGAB)
Die DIGAB wurde 1994 als „Arbeitskreis
Heim- und Langzeitbeatmung“ gegründet.
Ihr gehören Ärzte, Pflegeeinrichtungen
und Fachleute aus unterschiedlichen Disziplinen rund um das Thema Heimbeatmung
an. Der jährlich stattfindende DIGABKongress führt Fachleute aus Pflege und
Medizin mit Betroffenen und Angehörigen
zusammen.
Leben mit Intensivpflege
DIGAB e. V.
c/o Intercongress GmbH
Karlsruher Straße 3, 79108 Freiburg
Telefon 07 61 / 6 96 99-28, Fax 07 61 / 6 96 99-11
www.digab.de, [email protected]
Deutsche Atemwegsliga
Die Deutsche Atemwegsliga besteht seit
1979. Sie leistet Fortbildungen für Ärzte,
unterstützt Programme zur Vorbeugung
und Früherkennung von Atemwegserkrankungen und fördert die Qualitätssicherung
in Diagnostik und Therapie. Darüber hinaus informiert sie Patienten, Angehörige
und die Öffentlichkeit. Die Homepage der
Organisation ist eine wichtige und stets
aktuelle Informationsquelle zum Thema.
Deutsche Atemwegsliga e. V.
Im Prinzenpalais/Burgstr.
33175 Bad Lippspringe
Telefon 0 52 52 / 93 36 15
Telefax 0 52 52 / 93 36 16
www.atemwegsliga.de
[email protected]
Buchtipps
Wegweiser
der Neurologischen
Versorgung sowie zur
außerklinischen Beatmung und Intensivpflege
Softcover, 396 Seiten
Verlag hw-studio weber
ISBN: 139873980562348
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Leben und Pflegen
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ma­tinsplattform für beatmungspflichtige
Patienten und ihre Angehörige beantwortet alle wichtigen Fragen rund um das
Thema außerklinische Intensivpflege. Über
eine Landkarte mit Suchmaschine findet
man mühelos spezialisierte Pflegedienste,
Wohn­gemeinschaften und Sanitätshäuser
in der Nähe des eigenen Wohnorts. Daneben gibt es Informationen zu Hilfsmitteln
und zu Formalitäten.
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Fachveranstaltungen und Weiterbildungen.
Interessierte finden auf der Seite auch
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Pflegefreund 2/14
l 23
Schwerpunkt
„Die Familie muss entscheiden“
Interview mit der Sozialarbeiterin Ursula Pabsch zur Situation von Familien mit Beatmungspatienten
Ursula Pabsch leitet seit 20 Jahren den Sozialdienst der HELIOS Klinik Kipfenberg.
Die Diplompädagogin und systemische Familientherapeutin (DGSF) betreibt auch
die Homepage www.leben-mit-intensivpflege.de. Im Interview spricht sie über den
Entlassungsprozess der beatmungspflichtigen Patienten in den nachstationären
Bereich und über die Situation der betroffenen Familien.
Bild: privat
Frau Pabsch, wohin werden die Patienten
mit Beatmungspflicht entlassen?
Wir entlassen entsprechende Patienten entweder in
Wohngemeinschaften für Beatmungspatienten oder nach
Hause. Es entstehen
immer mehr solcher Wohngemeinschaften. Man kann
Ursula Pabsch
sagen, dass eine
Hälfte der Patienten
in ambulanten Wohngemeinschaften und
die andere Hälfte in das eigene Zuhause
entlassen werden.
Wie lange sind die Patienten in Behandlung, bevor sie entlassen werden?
Bei uns werden Patienten mit schweren und
schwersten neurologischen Erkrankungen
behandelt. Die Ursachen der Erkrankungen
sind völlig unterschiedlich. Das kann ein
missglückter Selbstmordversuch sein, ein
Unfall, ein Herzstillstand oder eine degenerative Erkrankung. Es sind Patienten
jeden Alters. Manche Patienten sind geistig
völlig klar und müssen dennoch beatmet
werden – etwa bei Querschnittslähmungen
oder Muskel­erkrankungen, andere hingegen liegen im Koma und werden beatmet.
Beatmungspflichtige Patienten bleiben
in der Regel mindestens drei Monate in der
Klinik. Es kann aber auch schon einmal länger dauern. Wir versuchen das sogenannte
Weaning – das Entwöhnen von der Beatmungsmaschine. Das ist ein sehr mühevoller Prozess, bei dem es Fortschritte, aber
auch Rückschläge gibt. Oft ist es so, dass die
Patienten es schaffen, tagsüber spontan zu
atmen, aber nachts müssen sie beatmet werden. Manchmal schaffen es die Patienten,
für eine Weile ohne Beatmung auszukommen, doch dieser Zustand ist nicht immer
stabil. Die Klinik hat das Ziel, die Patienten
von der Beatmung zu entwöhnen. Der Prozess kann allerdings auch in der ambulanten
Wohngemeinschaft fortgeführt werden.
Ist die HELIOS Klinik Kipfenberg auch ein
Beatmungszentrum?
Offiziell sind wir kein Beatmungszentrum.
Wir sind ja keine Lungenklinik, sondern
24
l Pflegefreund 2/14
eine neurologische. Doch viele unserer
Leistungen entsprechen denen eines Beatmungszentrums. Wir haben eine sehr
große Intensivstation mit 20 Betten. Wir
beatmen auch auf unserer IntermediateCare-Station und im Querschnittzentrum
der Klinik. Wir haben auch eine hohe
Weaningrate. Das bedeutet, dass wir wenige
Patienten mit Beatmung entlassen.
Wer ist am Entlassungsprozess der Beatmungspatienten beteiligt?
An der Entlassung sind alle Behandler
beteiligt, von den Ärzten über die Pflegeteams zu den Therapeuten. Und natürlich
der Sozialdienst, der eine zentrale koordinierende Rolle dabei spielt. Er schafft die
Verbindung zwischen allen Beteiligten,
dazu zählen auch die Intensiv-Pflegedienste,
die vor Ort tätig werden, und natürlich die
Angehörigen. Zu den Aufgaben des Sozialdienstes gehört es auch, die Finanzierung und die Organisation der Hilfsmittel
gemeinsam mit den behandelnden Therapeuten zu klären. Wir planen mit etwa
sechs Wochen Vorlaufzeit.
Auch die räumliche Situation spielt eine
große Rolle und kann entscheidend dafür
sein, dass eine Beatmung zu Hause durchgeführt werden kann. Die Wohnung muss
groß genug sein. Eine Intensivpflege in
einer Zweizimmerwohnung ist völlig
unrealistisch. Auch die Lage der Wohnung kann ausschlaggebend sein. Eine
Wohnung im zweiten Obergeschoss muss
mit einem Aufzug erreichbar sein. Das Bad
muss so sein, dass man darin einen Rollstuhl nutzen kann. Es müssen viele Faktoren berücksichtigt werden.
Bei alldem ist es wichtig sicherzustellen,
dass die letztliche Entscheidung für die
Versorgung von der Familie selbst getroffen wird. Als Sozialarbeiterin kann ich sie
auf diesem Prozess begleiten, aber ich kann
keine Entscheidungen für sie treffen. Man
kann vieles organisieren, aber wenn es von
der Familie nicht mitgetragen wird, hilft es
nicht viel. Die Erkrankung eines Angehörigen ist ein massiver Einschnitt in das Leben
einer Familie. Mein Ziel ist immer, dass die
Familie ihre Kompetenzen findet, um Entscheidungen zu treffen und die Situation
gemeinsam zu tragen. Es hilft nicht, wenn
man ihnen eine fertige Lösung überstülpt.
Es geht wirklich darum, die Selbstkompetenz der betroffenen Familien zu erwecken
und zu stärken. Dabei hilft mir der systemische Ansatz meiner Arbeit.
Welche Rolle spielen die Angehörigen der Haben die Angehörigen ein realistisches
Beatmungspatienten?
Bild davon, was auf sie zukommt?
Die Angehörigen spielen eine sehr große Nein, überhaupt nicht. Wir bereiten die
Rolle. Einerseits ist es sehr schwierig und Angehörigen zwar so gut wie möglich
schmerzhaft für sie zu akzeptieren, dass da­rauf vor. Dadurch, dass die Patienten
eine Beatmungspflicht besteht und mög- lange Zeit in unserer Klinik verbringen,
licherweise fortbestehen wird. Wenn der führen wir viele Gespräche. Doch letztAngehörige zu Hause versorgt wird, müs- endlich bleibt es für die Familie immer ein
sen die Familienmitglieder sich mit dem „Sprung ins kalte Wasser“. Die Vorstellungen
Gedanken auseinandersetzen, dass rund um
sind sehr unterschiedlich. Viele sind glückdie Uhr fremde Personen im Haushalt sein
lich, dass ihr Angehöriger endlich nach
werden. Die wichtigste Entscheidung der Hause kommt, andere lehnen eine solche
Angehörigen lautet: Schaffen wir das, dass
Situation ab und wieder welche haben die
unser Familienmitglied zu Hause versorgt völlig falsche Vorstellung, dass der Intensivwird, kommen wir mit dieser Situation und Pflegedienst den Haushalt führt.
der damit verbundenen Belastung zurecht?
Wenn sich die Familie für eine häusliche Was raten Sie pflegenden Angehörigen,
Versorgung entschieden hat, dauert es oft die in der Situation sind, deren beateine Weile, einen geeigneten Pflegedienst mungspflichtige Angehörige zu Hause
zu finden, der freie Kapazitäten hat.
versorgt werden soll?
Wichtig ist auf jeden Fall, Vertrauen zum
Welche Art der Versorgung empfehlen Sie? Pflegedienst aufzubauen. Es dauert zu Hause
Das kommt auf die individuelle Famili- vier bis acht Wochen, bis sich die Situation
ensituation an. Da werden Fragen gestellt eingespielt hat. Eine Entscheidung, die
wie: Wer ist regelmäßig zu Hause? Was ist getroffen wurde – sowohl für die Pflege zu
der Wunsch der Familie? Wie belastbar Hause als auch für die Pflege in einer Wohnund stabil ist die Familie?
gemeinschaft – ist stets reversibel.
Pflege rund um die Uhr
Sie steht im Tor, im Tor, im Tor ...
Kundenporträt Frau Andrea Brust
Vor dem Training bauen die Assistenten den Elektrorollstuhl um. Vorne rechts ist der Festschläger,
genannt T-Stick, zu sehen.
Andrea Brust ist Bürokauffrau und arbeitet in einem Handwerksbetrieb. In ihrer
Freizeit ist sie Torwartin der „Rolli-Teufel Ludwigshafen“. Die junge Frau ist seit ihrer
Geburt körperbehindert und nutzt zur Fortbewegung ihren Elektrorollstuhl. Im
Interview spricht sie über ihren Sport und das Leben als Rollstuhlfahrerin.
Frau Brust, wie sind die Regeln im Elektrorollstuhlhockey?
Jede Mannschaft hat vier Feldspieler und
einen Torwart. Der Ball wird mit einem
Schläger gespielt. Es gibt Spieler, wie ich,
die den Schläger nicht halten können. Bei
ihnen ist der Schläger am Rollstuhl montiert. Dieser Festschläger sieht aus wie ein
„T“. Eine Mannschaft darf zwölf sogenannte
K-Punkte haben, je nach Einschränkung
der einzelnen Spielerinnen und Spieler. Das
sorgt für ausgeglichene Mannschaften. Ich
habe zum Beispiel einen Punkt. Der Maximalwert pro Spieler sind fünf Punkte.
In welchen Ligen wird gespielt?
Es gibt drei verschiedene Ligen. Unser Team
spielt in der zweiten und dritten Bundesliga.
Dort gibt es drei Spieltage, da kommen
alle Mannschaften aus ganz Deutschland
zusammen. An jedem Spieltag werden zehn
Partien gespielt. Jede Mannschaft hat pro
Spieltag drei bis vier Spiele. Das Spiel wird
in zwei Hälften zu je zehn Minuten gespielt.
Dazwischen ist eine Pause von fünf Minuten.
Sind Sie für Ihren Sport viel unterwegs?
Ich war mit der Mannschaft schon in München, Berlin, Köln, aber auch in Kreuznach,
Dreieich und so weiter. Ich spiele in der
zweiten und in der dritten Bundesliga. In der
zweiten Liga helfe ich aus. Damit ich wieder
in die dritte Liga zurückkommen und dort
weiterspielen kann, darf ich insgesamt nur
vier Spiele in der zweiten Liga machen.
Wie hat sich Ihre Mannschaft zusammengefunden?
Die Mannschaft „Rolli-Teufel Ludwigshafen“
entstand zunächst als eine Schul-Arbeitsge-
meinschaft und bestand aus Schülerinnen
und Schülern der Mosaikschule Ludwigshafen-Oggersheim. Inzwischen haben wir auch
ein paar Mitspieler aus der Heidelberger
Gegend. Ich selbst bin aus der Gegend von
Bad Dürkheim. Hier an der Mosaikschule
habe ich meine Schulausbildung gemacht.
Meinen Beruf habe ich im Berufsbildungswerk Neckar­gemünd gelernt.
Wie gestalten Sie Ihren Alltag?
Ich arbeite halbtags in einem Betrieb für
Heizung und Sanitär. Eine Ganztagsstelle
kann ich körperlich nicht schaffen. Ich brauche rund um die Uhr Unterstützung. Zehn
Stunden am Tag habe ich Hilfe von meinen
Assistenten. Die begleiten mich auch bei
der Arbeit. Ich wohne im Elternhaus und
bekomme von meinen Eltern viel Unterstützung. Später, wenn meine Eltern mich
körperlich nicht mehr unterstützen können,
werde ich Assistenz rund um die Uhr brauchen. Das Haus ist so gebaut und eingerichtet, dass ich dort mit Assistenz wohnen kann.
Sie nehmen hin und wieder auch Unterstützung von Toll 24 in Anspruch
Vor Kurzem war meine Mutter für drei
Wochen zur Reha. Und da meine Assistenz
nicht für eine 24-Stunden-Versorgung ausreicht, habe ich mich für diesen Zeitraum an
Toll 24 gewandt. Ich möchte möglichst zu
Hause bleiben, und die Zeit nicht in einem
Heim überbrücken. Da habe ich lieber
jemanden, der mir zu Hause hilft. Dafür ist
der Pflegedienst Toll eine gute Einrichtung.
Mehr Infos zum Elektrorollstuhlhockey
und zur Mannschaft von Andrea Brust
unter:
www.elektro-rollstuhl-sport.de
www.rolli-teufel.de
Ansprache des Trainers – gleich geht es los.
Pflegefreund 2/14
l 25
Pflege rund um die Uhr
„Bezahlter Urlaub“ für pflegende Angehörige
Ab 2015 gibt es verbesserte Leistungen bei Verhinderungspflege
Zwei Drittel aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause
von den eigenen Angehörigen gepflegt. Damit die Pflege nicht zum Burn-out führt,
gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI). Mit Verhinderungspflege können Angehörige eine Pflegevertretung organisieren, wenn
sie wegen Krankheit oder Kur ausfallen. Die Regelung gilt auch, wenn sie dringend
Urlaub brauchen, um sich von der anstrengenden Pflege zu erholen. Dann wird die
Verhinderungspflege zur Urlaubsvertretung genutzt.
für Betreuung während der Verhinderungspflege verwendet werden.
Wer einen Pflegedienst braucht, kann ab
2015 bis zu 40 Prozent der Sachleistungen
für mehr Betreuung aufwenden.
Bei Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) können nicht in Anspruch genommene zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI)
in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. 100 Euro ist der monatliche
Grundbetrag (ab 2015 sind es 208 Euro).
Ein Pflegedienst mit Kassenzulassung kann
diese Sachleistungen während der Verhinderungspflege erbringen und zusätzlich
abrechnen.
Der Anspruch auf Entlastung für pflegende Angehörige wird leider nur von
einem geringen Teil der Berechtigten in
Anspruch genommen. Regelmäßige Entlastung kann jedoch eine frühzeitige Pflegebedürftigkeit der Pflegenden verhindern.
Weitere Infos:
www.toll-betreuung.de
www.bmg.bund.de/pflege.html
Messen und Kongresse 2015
Pflegende Angehögen haben ein gesetzliches Anrecht auf Erholung durch Verhinderungspflege
Wann habe ich Anspruch auf Verhinderungspflege?
Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen
insgesamt mindestens sechs Monate in
dessen häuslicher Umgebung pflegt, hat
pro Jahr Anspruch auf maximal 28 Tage
Verhinderungspflege (42 Tage ab 2015).
Die Pflegekasse übernimmt in dieser Zeit
Kosten für selbst beschaffte Pflegehilfen
(Pflegedienste, eigene Pflegekräfte, Nachbarn) bis zum gesetzlichen Maximalbetrag.
Wie hoch sind die Leistungen?
Die Pflegekasse trägt die Kosten bis zur
Höhe von 1550 Euro pro Jahr (1612 Euro
ab 2015). Wenn die Ersatzpflegekraft zum
Haushalt gehört oder bis zum 2. Grad mit
dem Pflegebedürftigen verwandt ist, zahlt
die Pflegekasse den Betrag des Pflegegeldes in Höhe der Pflegestufe (ab 2015 den
1,5-fachen Betrag).
Zusätzlich kann ab 2015 ein Teil des
gesetzlichen Anspruchs auf stationäre
Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege
umgewandelt werden. Somit ist es möglich, bis zu 56 Tage Verhinderungspflege in
Anspruch zu nehmen. Dafür stehen maximal 2418 Euro an Unterstützung durch die
Pflegekasse zur Verfügung.
26
l Pflegefreund 2/14
Erhalte ich während der Verhinderungspflege weiterhin Pflegegeld?
Während der Verhinderungspflege wird
das Pflegegeld zur Hälfte weiterbezahlt.
Am ersten und am letzten Tag der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse den
vollen Satz.
Wie erhalte ich Verhinderungspflege?
Einen Antrag auf Leistungen zur Verhinderungspflege erhalten pflegende Angehörige
bei ihrer Pflegekasse.
Wer betreut meinen pflegebedürftigen
Angehörigen während meiner Abwesenheit?
Bei Durchführung der Verhinderungspflege
hilft das Unternehmen Toll 24 Betreuung
gerne mit deutschen Pflegepartner/-innen.
Sie versorgen Pflegebedürftige rund um
die Uhr in der gewohnten Umgebung. Die
Pflegepartner/-innen leisten Grundpflege,
führen den Haushalt und sind rund um die
Uhr da.
Gibt es zusätzliche finanzielle Hilfen?
Alle Pflegebedürftigen erhalten ab 2015
zusätzlich 104 Euro monatlich für Betreuungsleistungen. Dieser Betrag kann auch
24. bis 26. März
Altenpflege
Die Leitmesse der Pflegewirtschaft
Messe Nürnberg
17. bis 19. April
„Die 66“
Deutschlands größte Seniorenmesse
M.O.C. München
23. bis 25. April
REHAB
Fachmesse für Pflege, Rehabilitation,
Integration und Teilhabe
Messe Karlsruhe
29. bis 31. Mai
IRMA
Internationale Reha-, Reise- und
Mobilitätsmesse für Alle
Schuppen 52, Freihafen Hamburg
11. bis 13. Juni
DIGAB
23. Jahreskongress
der Deutschen Interdisziplinären
Gesellschaft für Außerklinische
Beatmung (DIGAB) e.V.
CCD Congress Centrum Düsseldorf
Pflege rund um die Uhr
„Wichtig ist eine gute Atmosphäre“
Interview mit Pflegepartnerin Angelika Gawlitta
Toll 24 bietet seit 1986 bundesweit häusliche 24-Stunden-Pflege und -Betreuung.
Das ermöglicht Menschen mit Pflegebedarf ein Leben in Selbstbestimmung und
Würde in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung. Wer sind die Menschen, die diese
individuelle und bedürfnisgerechte Pflege und Betreuung leisten? Der Pflegefreund
stellt regelmäßig Pflegepartnerinnen und Pflegepartner in Kurzporträts vor. In dieser Ausgabe kommt Pflegepartnerin Angelika Gawlitta zu Wort.
Toll 24-Pflegepartnerin Angelika Gawlitta
Frau Gawlitta, Sie arbeiten als Pflegepartnerin bei Toll 24 Betreuung. Was ist
Ihr beruflicher Hintergrund?
Ich habe bis zu meiner Pensionierung, wie
man in Österreich sagt, wo ich wohne, als
examinierte Pflegefachkraft gearbeitet.
Seit wann sind Sie für Toll 24 Betreuung
tätig, und wie haben Sie zu dieser Tätigkeit gefunden?
Ich nehme seit zwei Jahren Pflegeaufträge
in der 24-Stunden-Betreuung an. Erfahren habe ich davon durch das Internet. Ich
habe mich umgesehen und bin auf das
Angebot von Toll 24 Betreuung gestoßen.
Und da ich mich sowieso wieder mehr
nach Deutschland orientieren will, fand
ich das Angebot sehr interessant. Aufgrund meiner beruflichen Qualifikation
konnte ich sofort mit meiner Tätigkeit
beginnen.
Ich mache das nicht als Hobby, sondern
um meine Rente aufzubessern. In einem
Pflegeheim arbeiten, das wollte ich nicht.
Eine einzelne Person zu pflegen, dass ist
etwas, was mir nicht schwerfällt.
Für mich ist es sehr angenehm, dass
ich selbst bestimmen kann, wann und
wie viel ich arbeite und wann ich freihabe.
Ich pflege nur einige Monate im Jahr. Das
reicht mir.
Ich habe festgestellt, dass einige Kolleginnen das ähnlich machen, und davon
sind einige ungefähr so alt wie ich. Da
sind auch einige Krankenschwestern und
Altenpflegerinnen dabei.
Was ist der Unterschied für Sie in der
24-Stunden-Anwesenheitspflege und der
Arbeit, die Sie vorher gemacht haben?
Früher habe ich auf den Stationen gearbeitet, entweder im Krankenhaus oder im
Pflegeheim. In dem Pflegeheim, wo ich
zuletzt gearbeitet habe, waren auf jeder
Station 42 Bewohnerinnen und Bewohner.
Nachts musste man eine Station alleine
betreuen. Das war sehr anstrengend. Wir
hatten 12-Stunden-Schichten. Bei Toll 24
Betreuung betreue ich eine einzelne Person.
Ich mache diese Tätigkeit alleine, und bin
24 Stunden im Haushalt dieser Person. Es
ist weniger anstrengend, als wenn man 42
Leute zu betreuen hat. In der 24-StundenPflege ist das ein ganz anderes Arbeiten und
eine ganz andere Aufgabe als im Pflegeheim.
Auch nachts ist man in Bereitschaft. Teilweise sind die Kunden nachts sehr unruhig.
Wichtig ist, dass man eine gute Atmosphäre schafft. Die Belastung bei dieser Art
von Arbeit besteht darin, dass man so ein
wenig von der Welt abgeschnitten ist. Man
ist die meiste Zeit mit dem Kunden allein.
Und wenn der Kunde nicht sprechen kann,
hat man wenig Anregung. Hin und wieder
kommen Angehörige, die Therapeuten und
einmal pro Einsatz jemand vom Einsatzbüro von Toll 24. Ich kann dort auch jederzeit anrufen, wenn ich Fragen habe. Die
Dauer meiner Einsätze bestimme ich selbst.
Nehmen Sie gerne Aufträge an, bei denen
Sie auch pflegerisch gefordert sind?
Ja, ich habe es schon gerne, dass ich mein
Fachwissen auch zumindest teilweise einsetzen kann. Ich habe auch schon Pflegestellen angenommen, bei denen es nur
um Betreuung ging. Da fühlte ich mich
manchmal schon ein wenig unterfordert.
Natürlich möchte ich nicht immer bei den
gleichen Kunden sein. Ich brauche in meiner Tätigkeit Abwechslung und neue Herausforderungen.
Wie sieht es mit Ihrem Privatleben während Ihres Einsatzes aus?
Man hat während des Einsatzes wenig Privatleben. Ich telefoniere natürlich hin und
wieder mit meiner Familie. Es wäre auch
möglich, einen Laptop mitzubringen, denn
es gibt hier einen Internetanschluss.
Meine Kinder wohnen in Köln, meine
Mutter wohnt in Uelzen und mein Bruder
in Hamburg. Deshalb habe ich gerne Aufträge bei Toll 24 Betreuung angenommen.
Denn so kann ich meine Arbeitsansätze
immer wieder mit Besuchen verbinden –
wenn mein Einsatz am Montag endet, fahre
ich nach Köln. Anzeige
Pflegefreund 2/14
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Pflege rund um die Uhr
Toll 24 Intensivpflege gegründet
Neuer Anbieter für häusliche Intensivpflege im Raum Stuttgart
Die Toll Unternehmensgruppe –
seit 1986 führend auf dem Markt
der häuslichen 24-StundenAnwesenheitspflege – bietet ab
sofort häusliche Intensivpflege
an. Zu diesem Zweck wurde das
Tochterunternehmen Toll 24
Intensivpflege GmbH & Co. KG
mit Sitz in Filderstadt-Bernhausen gegründet.
„Uns ist bewusst, dass die
häusliche Intensivpflege mit
zu den anspruchsvollsten Leistungen gehört, die man als
Pflegeunternehmen erbringen
kann. Mit unserer Erfahrung
als Qualitätsführer in der häuslichen 24-Stunden-Anwesenheitspflege sehen wir uns gut
aufgestellt, diese Aufgabe zu
meistern“, sagt Markus Lepack,
Geschäftsführer von Toll 24
Intensivpflege, und ergänzt:
„Wir werden die Tradition von
Toll 24 auch in diesem für uns
neuen Bereich fortführen und
von Anfang an kompromisslos
auf höchste Qualität in Pflege
und Service setzen.“ Pflege-
dienstleiterin Sabine Brudermüller-Fleischle betont: „Die
Pflegequalität ist immer so gut
wie die Pflegekräfte, die diese
Pflege leisten. Daher setzen wir
bei Toll 24 Intensivpflege auf
optimale Schulung und Weiterbildung unserer Fachkräfte.
Wir arbeiten ausschließlich mit
Fachkräften, die speziell für die
häusliche Intensivpflege ausgebildet sind. Regelmäßige Weiterbildungen sind Teil unseres
Qualitätskonzeptes.“
Mehr über die Toll 24 Intensivpflege auf Seite 21 und auf
www.toll24-intensivpflege.de
Tag der offenen Tür in Berlin
Toll 24 Betreuung bezog im Juli
neue Räumlichkeiten in Berlin.
Mit einem Tag der offenen Tür
stellte sich das Berliner Regionalbüro den Anwohnern des
Stadtteils Grunewald vor. Von
10 bis 14 Uhr nahmen zahlreiche interessierte Grunewalder
das Angebot wahr, sich aus erster Hand über die Pflegeleistungen von Toll 24 zu informieren.
Manchen Anwohnern waren
die mit den freundlichen Firmenfarben beklebten Fensterflächen der Toll-24-Niederlassung schon vorher aufgefallen.
Einige Besucher des gegenüberliegenden Martin-Luther-
Krankenhauses hatten die
Toll-24-Filiale bei ihren Krankenhausbesuchen entdeckt. Die
meisten Gäste wurden durch
Werbeplakate an Bus- und
U-Bahnhaltestellen auf die Veranstaltung aufmerksam, andere
erfuhren davon durch eine Beilage in der Tageszeitung. „TOLL
IN BERLIN“ lautete der Slogan.
„Mit Aktionen wie dieser
Veranstaltung, erreichen wir,
dass Toll 24 Betreuung immer
stärker als Qualitätsführer in
der häuslichen Rundumpflege
wahrgenommen wird“, sagt
Markus Lepack, Geschäftsführer
der Toll Unternehmensgruppe.
Toll 24 auf der Jobmedi 2014
Am 10. und 11. Oktober öffnete die Jobmedi in Berlin
zum vierten Mal ihre Tore. Die
Veranstaltung ist mit ca. 70
Ausstellern DIE Jobmesse der
Gesundheitsbranche. In den
Hallen unter dem Funkturm
trafen sich jene, die bereits im
Gesundheitswesen arbeiten,
und jene, die sich dafür interessieren oder sich begeistern
lassen wollen. Das Recruitment-Team von Toll 24 war
bereits zum dritten Mal dabei;
der Messestand wurde von
Frau Pietschmann und Frau
Grandel betreut. „Wir vertraten
als einziger Stand die häusliche 24-h-Betreuung und fielen
entsprechend positiv auf “, sagt
Ina Pietschmann. Ziel von Toll
24 war, so viele Interessenten
wie möglich für die häusliche
Betreuung zu begeistern. Am
Freitag waren viele Schulklassen
zu Besuch, die sich erst einen
Überblick über die Angebote
an Ausbildungsstellen in der
28
l Pflegefreund 2/14
Pflege verschaffen wollten. Am
Samstag besuchten vor allem
ausgebildete oder kurz vor dem
Abschluss stehende Pflege- und
Betreuungskräfte den Toll24-Messestand. Die Pflege- und
Betreuungskräfte waren vom
Konzept der 24-h-Betreuung
sehr angetan. Insgesamt informierten sich mehrere Dutzend
Besucher über die attraktiven
Möglichkeiten der Tätigkeit als
Pflegepartner/-in bei Toll 24.
Viele Gespräche wurden nach
der Messe telefonisch weitergeführt und etliche konkrete
Absprachen getroffen.
Nicole Grandel (links) und Ina Pietschmann auf der Jobmedi
Das Team des Berliner Regionalbüros von Toll 24 Betreuung am Tag der
offenen Tür: Urszula Warncke, Lena Christian und Annette Bolz (von links)
Umfirmierung Toll 24 Betreuung
Aus PVD Pflegedienst Deutschland GmbH & Co. KG wurde im
Sommer 2014 Toll 24 Betreuung
GmbH & Co. KG. Damit ist die
2010 begonnene Umstrukturierung des Traditionsunternehmens abgeschlossen.
„Der Markenname ,Toll 24‘
hat sich in den zwei Jahren
seit seiner Einführung sehr gut
durchgesetzt. Er ist einprägsam und positiv. Daher ist es
nur konsequent, ihn auch im
Firmennamen zu verankern“,
sagt Markus Lepack, Geschäftsführer der Toll 24 Betreuung
GmbH & Co. KG.
Sitz der Firmenzentrale ist
nach wie vor Filderstadt-Bernhausen bei Stuttgart. Sieben
Niederlassungen stellen bundesweit die individuelle und
bedürfnisgerechte Betreuung
der Kunden sicher.
Mit dem neuen Namen erinnert das Unternehmen auch
an den Pionier der häuslichen
24-Stunden-Pflege, Dietmar
Toll. Mit der Gründung des
bundesweiten Pflegedienstes
Dietmar Toll GmbH in Bad
Liebenzell legte er 1986 den
Grundstein für die Toll Unternehmensgruppe.
Alltagshilfen
„Rückenschmerzen vermeiden!“
Ratgeber neu aufgelegt
Neuer Ratgeber für Elektromobile
erschienen
wesentlicher Baustein für eine
gesunde Lebensführung und
somit auch für einen gesunden
Rücken. Außerdem kommen
vielfach renommierte RückenExperten zu Wort, die über die
neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnisse informieren und
Ratschläge zu einem rückenfreundlichen Lebensstil geben.
Selsingen (ots) – Unter dem
Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“
klärt die Aktion Gesunder
Rücken (AGR) e. V. seit 1995
über das Volksleiden Rückenschmerzen auf. Ein fester
Bestandteil dieser Aufklärungsarbeit ist das AGR-Magazin, ein
praktischer Ratgeber mit zahlreichen Tipps zur Prävention
und Therapie von Rückenbeschwerden, das jetzt in der 26.
Auflage neu aufgelegt wurde.
Den inhaltlichen Schwerpunkt bilden neben der Vorstellung verschiedener Ursachen von Kreuzschmerzen
umfangreiche Maßnahmen zur
Vorbeugung und Therapie von
Rückenleiden. Ein wesentlicher
Aspekt ist dabei die Schaffung
rückengerechter Verhältnisse.
Im Büro, im Auto oder im
Urlaub, im Garten, beim Sport
oder beim Kauf von Möbeln
oder Schuhen – in diesen und
vielen weiteren Bereichen hat
die AGR rückenfreundliche
Alltagsgegenstände bereits
mit dem unabhängigen AGRGütesiegel ausgezeichnet und
stellt diese im neuen Magazin vor. Zusätzlich greift die
AGR in der aktuellen Ausgabe
das Thema „Ernährung &
Knochengesundheit“ auf, ein
Rückengesund in jedem
Alter
Rückengesundheit betrifft alle
Altersgruppen, auch Kinder
leiden zunehmend an Rückenbeschwerden. Der Grund:
Statt viel Bewegung verbringen immer mehr Kinder den
Großteil ihres Tages im Sitzen.
Der Themenbereich „Aktion
gesunder Kinderrücken“ wird
dieser Entwicklung gerecht und
gibt Eltern Tipps für eine ergonomisch sinnvolle Gestaltung
des Wohn- und Freizeitumfeldes ihrer Kinder. Nicht nur für
die Kleinsten, sondern auch
für Senioren gibt es erfolgreiche Ansätze zur Prävention
von Rückenschmerzen, die in
der neuen Ausgabe des AGRMAGAZINS vorgestellt werden.
Alle Adressen auf einen Blick
Ein zusammenfassendes Verzeichnis geschulter und zertifizierter Händler ermöglicht
einen schnellen Überblick, in
welchen Städten AGR-geprüfte
Produkte erhältlich sind und
qualifizierte Beratung im Vordergrund steht. Erstmals sind
auch Autohäuser aufgelistet.
Das Magazin ist ab sofort kostenfrei erhältlich.
Weitere Infos und das AGRMAGAZIN zum Download:
agr-ev.de/patientenmedien
Die Printausgabe ist erhältlich
unter 04284/926 99 90.
Gewinner der Verlosung Pflegefreund 1/2014
Je ein Vorlesebuch der Reihe „Momente des Erinnerns“ haben
gewonnen: Frau Felicitas Schlicht, 06333 Hettstedt
Frau Anette Maurer, 97072 Würzburg
Herr Josef Degens, 47638 Straelen
Den Gewinnern einen herzlichen Glückwunsch!
Elektromobile, auch Scooter genannt, erfreuen sich
immer größerer Beliebtheit.
Doch stellen sich sowohl bei
der Anschaffung wie auch
beim Betrieb eines solchen
Fahrzeugs viele Fragen: Wer
übernimmt die Kosten? Wo
darf ich damit fahren? Brauche ich einen Führerschein,
eine Versicherung, vielleicht
sogar einen Helm? – und viele
andere mehr. Bisher gab es
keine Publikation, in der alle
diese Informationen gebündelt,
übersichtlich und kompetent
aufgearbeitet wurden. Diese
Lücke schließt nun der „Mobitipp Elektromobile“.
Auf über 60 Seiten werden
alle Informationen zu Elektromobilen anschaulich vermittelt.
Hinzu kommen Testberichte
zu zahlreichen Fahrzeugen, die
dem Leser eine gute Orientierungshilfe geben. Der „Mobitipp Elektromobile“ kostet nur
5 Euro (zuzüglich 2,50 Euro für
Porto und Verpackung) und
kann direkt beim Verlag sowie
im Internet unter www.mobitipp.de bestellt werden.
Weitere Infos bei: neoqom
Benninghausen 37
51399 Burscheid
Tel.: 02174.7323-744
E-Mail: [email protected]
Auf jeden Fall vorbereitet –
ein Leben lang
Die Zahlen sind eindeutig. Jährlich erkranken in Deutschland
über eine Million Menschen
an Herzinfarkt, Schlaganfall
oder Krebs. Das Leben ändert
sich damit spürbar. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen
für Behandlung und Therapie
nur das absolut Notwendigste.
Eine intensive Behandlung
auch mit alternativen Heilmethoden und mit zusätzlichen
therapeutischen Maßnahmen
müssen häufig selbst bezahlt
werden. Schwere Erkrankungen im Alter erfordern eine
umfassende Behandlung für
eine schnelle Genesung. Zwischen Diagnose und Heilung
liegt jedoch ein kostenintensiver Weg, denn Versorgung und
Therapie sind aufwändig. Kosten entstehen aber nicht nur für
den Patienten selbst, sondern
auch häufig für dessen Wohnung oder Haus, wenn Umbaumaßnahmen anstehen.
Durch medizinischen Fortschritt und neue Behandlungsmethoden, steigt die Chance,
die Krankheit zu überstehen –
doch neue Therapiemaßnahmen kosten viel Geld. Die
Krankenkassen stellen aber
nur eine Grundversorgung der
Patienten sicher. Ob neuartige
Medikamente, Behandlungen
bei Spezialisten oder alternative Heilmethoden: Kostet die
Maßnahme mehr, als von der
Krankenkasse veranschlagt –
und dies ist der Regelfall –
muss die Differenz aus eigener
Tasche bezahlt werden.
Das Unternehmen GRANDIOS Assekuranz Kontor
GmbH ist Spezialist für die
finanzielle Absicherung von
Senioren – für die wichtigsten Gesundheitsrisiken durch
Unfall und Krankheit. GRANDIOS bietet einen lebenslangen
Versicherungsschutz – ohne
jede Altersbegrenzung. Pflegefreund 2/14
l 29
Licht und Leben
Gesund durch richtiges Licht
Foto: © Wikipedia.de
Es werde Licht! Mit diesen Worten beginnt laut Bibel die Erschaffung der Welt. Licht
ist eine Grundvoraussetzung für das Leben auf der Erde. Wenige Lebewesen kommen
ohne Licht aus. Alles dreht sich in unserem planetaren System um die zentrale Quelle
für Licht und Wärme – die Sonne. Auch für unseren Körper und unser Gefühlsleben
liefert die Sonne Energie und Wohlbefinden. Unser natürlicher Tagesrhythmus, der
Reigen der Jahreszeiten mit seinen unterschiedlichen Stimmungen – alles wird vom
Lauf der Sonne bestimmt.
Bild der Sonne im
Roentgenlicht
(Aufnahme
des japanischen
Weltraumteleskops
Yokoh)
30
l Pflegefreund 2/14
W
as wir als sichtbares Licht wahrnehmen, ist
ein winziger Ausschnitt des elektromagnetischen Spektrums, genauer gesagt der
Bereich von 380 bis 780 nm. Wir nehmen
mit den Augen das Spektrum des Regenbogens wahr
– die Farben zwischen tiefem Rot und Violett. Die
angrenzenden Bereiche – Infrarot und Ultraviolett –
liegen schon außerhalb der Wahrnehmungsfähigkeit
unserer Netzhaut. Dennoch wirkt auch dieses unsichtbare Licht auf unser Befinden.
Über die Natur des Lichts rätselten die Forscher
lange. Sie stritten darüber, ob Licht aus Teilchen
besteht oder in Wellenform existiert. Erst zu Beginn
des 20. Jahrhunderts setzte sich die heute gültige
Anschauung durch, dass es sich bei Licht um ein
Quantenphänomen handelt. Demnach vereinigt Licht
die Eigenschaften von Welle und von Teilchen, ohne
das eine oder das andere zu sein. Das Konzept ist
schwer zu fassen.
Licht wirkt auf den menschlichen Körper
Licht wirkt auf vielfältige Weise auf den menschlichen Organismus. Wir nehmen das Licht überwiegend durch die Augen wahr. Unser Sehorgan besitzt
auch Rezeptoren, die nicht zum Sehen dienen. Sie
nehmen Hell-Dunkel-Informationen wahr, ohne sie
an den Sehnerv weiterzuleiten. Diese nichtvisuellen
Fotorezeptoren enthalten das Protein Melanopsin.
Es ist besonders sensitiv für blaues Licht. Die nichtvisuellen Fotorezeptoren leiten ihre Impulse an eine
zentrale Schaltstelle, eine Region des Hypothalamus,
von der aus der biologische Tag-Nacht-Rhythmus über
die Produktion von Hormonen gesteuert wird.
Unsere innere Uhr
Das Sonnenlicht wechselt sein Spektrum im Verlauf
des Tages. Am Morgen überwiegen die Rot-Anteile.
Während des Tages enthält es mehr kurzwelliges
blaues Licht. Gegen Abend verschiebt sich das Spek-
Bild: Sunny Forest - Fotolia
Gesundheit
Foto: licht.de
Gesundheit
trum wieder stärker in Richtung rot, weil das kurzwellige Licht durch die Atmosphäre ausgefiltert wird.
Diese Wechsel im Spektrum bewirken auch Veränderungen in unserem Körper. Je nach Lichtspektrum
ändert sich die Produktion bestimmter Hormone.
Dieser Prozess steuert den sogenannten circadianen Rhythmus. Das Morgenlicht regt unseren Körper zur Produktion des Hormons Cortisol an. Das
macht uns wach und steigert unsere Konzentrationsfähigkeit. Unter Einfluss des hellen Tageslichts
schüttet unser Körper das Glückshormon Serotonin
aus. Wenn das Tageslicht nachlässt, wird mehr und
mehr Melatonin gebildet. Wir werden müde und
suchen den Schlaf.
Vitamin D
Wenn UV-Licht auf unsere Haut trifft, regt das die
Bildung von Vitamin D an. Das geschieht jedoch nur
dann ausreichend, wenn genügend Hautfläche für
einen ausreichend langen Zeitraum von der Sonne
beschienen ist. In den gemäßigten Breiten ist die
Sonneneinstrahlung dafür jedoch sechs Monate lang
nicht intensiv genug. Da Vitamin D jedoch fettlöslich
ist, kann der Körper in der warmen Jahreszeit einen
gewissen Vorrat anlegen.
Vitamin D erfüllt viele wichtige Funktionen. Es ist
an der Regulierung des Calcium-Spiegels im Blut und
an der Knochenbildung beteiligt.
Eine Metaanalyse des Copenhagen University Hospital mit einer Beobachtungszeit von 29 Jahren und
insgesamt 10 170 Probanden ergab, dass ein hoher
Vitamin-D-Spiegel mit stark reduziertem Sterberisiko
verbunden ist. Ein hoher Vitamin-D-Spiegel verringert die Wahrscheinlichkeit, an einem Herzinfarkt zu
sterben, um 81 Prozent.
Ein ausreichender Vitamin-D-Spiegel hilft, die Muskeln vor Schwäche und Schmerzen zu schützen. Er verringert sehr wahrscheinlich das Risiko, an bestimmten
Formen von Krebs zu erkranken. Reproduktionsmediziner in Dänemark haben jüngst herausgefunden, dass
die Bewegungsfähigkeit der männlichen Samenzellen
offensichtlich von Vitamin D abhängt.
Korrektes Licht mit
richtiger Lichttemperatur in einer
modernen Bibliothek
Leben mit falschem Licht
Doch die moderne Zivilisation entfernt uns zunehmend von der Natur. Wir verbringen 90 Prozent unserer Zeit in geschlossenen Räumen – abgeschirmt von
unserer natürlichen Energiequelle. Das meiste Licht,
das auf uns im Verlauf des Tages wirkt, kommt aus
künstlichen Quellen. Am Arbeitsplatz oder zu Hause,
Folgen von Vitamin-D-Mangel
die Störung Osteopenie auf.
* Bei Vitamin-D-Mangel steigt
das Risiko für Atemwegs­
infekte um 30 Prozent an;
bei Asthma steigt dieses
Risiko sogar um das Fünf­
fache.
* Bei Erwachsenen tritt bei
starkem Vitamin-D-Mangel
* Vitamin-D-Mangel steht
im Verdacht, Autoim-
munkrankheiten wie
Multiple Sklerose, Diabetes
mellitus und Morbus Crohn
zu begünstigen.
* Bei älteren Menschen gilt ein
niedriger Vitamin-D-Spiegel
als Risikofaktor für Osteoporose, erhöhte Sturzneigung,
Demenz, Morbus Parkinson
und Schlafstörungen.
Foto: © Wikipedia.de
* Die bekannteste Störung bei
Vitamin-D-Mangel ist die
Knochenkrankheit Rachitis
bei Kindern. Sie kann – wie
alle anderen Mangelerscheinungen – leicht durch die
Einnahme von Vitamin-DPräparaten verhindert werden
Lichtspektrum des
Sonnenlichts, das an
einer Glaskante gebrochen wurde
Pflegefreund 2/14
l 31
Gesundheit
Bild: © Bob Born
nachbilden. Dafür verwendet er nur Vollspektrum-Tageslicht-Lichtquellen. Hinter
den Lichtquellen befindet sich ein farbiges
Lamellensystem, das die Farbtemperaturen
beeinflusst. Naturlicht ist nicht monoton.
Es verändert ständig die Farbtemperaturen.
Dieser Wechsel ist Bestandteil des circadianen Tageslicht­ablaufs. Die sogenannte Wendel-Leuchten modifizieren das Licht analog
zum natürlichen Sonnenlicht. Die Leuchte
wird von Menschen genutzt, die gesundheitsbewusst leben und Verantwortung für
ihr Wohlbefinden, ihre Gesundheit und
Leistungsfähigkeit so weit wie möglich selbst
übernehmen möchten. Auch Ärzte, Heilpraktiker und Physiotherapeuten, die die
Wirkung des Lichts kennen und die ihnen
anvertrauten Menschen optimal unterstützen wollen, nutzen Wendel-Leuchten. Die
Anwendung von Licht als Heliotherapie ist
schon seit Tausenden von Jahren bekannt.
Auch Betroffene und ihre Ärzte, Therapeuten, Betreuer, Angehörige, Pfleger und Helfer machen laut Bernd Saul gute Erfahrungen mit therapeutischem Licht.
im Einkaufszentrum oder in der Sporthalle –
fast überall brennen Leuchten, bei denen
Lichtspektrum und Stärke in aller Regel
deutlich kleiner und geringer sind als beim
Sonnenlicht. Selbst an einem bewölkten Tag
erreicht die Lichtstärke im Freien mehrere
Tausend Lux. In künstlich beleuchteten
Räumen beträgt sie durchschnittlich deutlich unter 500 Lux. Die Folge: die innere
Uhr, der circadiane Rhythmus, kann sich
verschieben. Das führt zu Konzentrationsverlust und schwächt den Antrieb. Zudem
sind Menschen, die sich für längere Zeit in
schlechter Lichtsituation bewegen, anfälliger für Infektionskrankheiten.
Was ist zu tun?
Internationale Studien belegen den Zusammenhang zwischen Licht und Gesundheit.
Immer mehr Unternehmen ziehen daraus
Konsequenzen und passen die Beleuchtung
der Arbeitsräume an. Vor allem die LEDtechnik ermöglicht es, Beleuchtungen zu
realisieren, die den natürlichen circadianen
Rhythmus unterstützen und gleichzeitig
energiesparend sind. Es gibt inzwischen
sogar eine eigene Norm für biologisch wirksames Licht. DIN SPEC 67600 gibt entsprechende Empfehlungen. Betriebe, in denen
solche Lichtanlagen verbaut sind, machen
erstaunliche Erfahrungen: Die Produktivität der Mitarbeitenden steigt und die Zahl
der Krankheitstage geht zurück. Auch in
Schulen, Wohnanlagen und Krankenhäusern werden zunehmend intelligente und
biologisch wirksame Lichtkonzepte umgesetzt – stets mit positiven Resultaten.
Doch nicht nur in Betrieben und
öffentlichen Gebäuden wird gutes Licht
gebraucht. Auch in Privatwohnungen för32
l Pflegefreund 2/14
dert das richtige Licht Wohlbefinden und
Gesundheit. Vor allem in der kalten Jahreszeit lässt sich eine saisonal abhängige
Depression mit dem richtigen Licht vermeiden oder zumindest lindern.
Es gibt Leuchtstoffröhren und Lampen
mit einem Lichtspektrum, das dem des
natürlichen Tageslichts entspricht. Und es
gibt Lampen mit therapeutischer Wirkung,
die den circadianen Rhythmus unterstützen.
Sie werden vor allem von Menschen genutzt,
die ihre Räumlichkeiten aufgrund ihrer körperlichen Situation selten verlassen können.
Bernd Saul entwickelt seit vielen Jahren Leuchten, die das natürliche Tageslicht
Fazit
Licht gehört zu den Selbstverständlichkeiten unseres Lebens, die wir kaum hinterfragen. In einer Zeit, in der wir unseren Alltag
zunehmend naturfern und in schlechten
Lichtsituationen verbringen, sollten wir das
Thema Licht bewusst bedenken. Da, wo es
notwendig ist, lässt sich die Lichtsituation
am Arbeitsplatz oder zu Hause mit überschaubarem Aufwand verbessern.
Gutes Licht gehört zu den ergiebigen
Quellen der Gesundheit – ebenso wie gute
Luft, gutes Wasser, guter Schlaf und gute
Ernährung. Es wird Zeit, dass das Thema die
Bedeutung erhält, die ihm zukommt.
Informationsquellen zum Thema Licht und Gesundheit
licht.de
licht.de ist eine Initiative der Licht­
industrie. Sie informiert herstellerneu­
tral über Vorteile und aktuelle Aspekte
guter Beleuchtung. licht.de wendet
sich an Planer und Architekten, Instal­
lateure und Händler sowie an Endver­
braucher. Die Zeitschrift licht.forum
kann auf der Homepage www.licht.de
kostenlos heruntergeladen werden.
licht.de
Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt / Main
Telefon 069 / 63 02-353
Bund der Energieverbraucher
Der Bund der Energieverbraucher informiert über Energiethemen. Der unabhängige Verein gibt vierteljährlich die
Zeitschrift „Energiedepesche“ heraus.
Auf www. energieverbraucher.de gibt es
auch eine umfangreiche Linksammlung
zum Thema Licht.
www.energieverbraucher.de/de/
Links__1023
Umweltbundesamt
Das Umweltbundesamt gibt auf seiner
Homepage Antworten zu Fragen im
Bereich Licht, Lampen, Beleuchtung.
www.umweltbundesamt.de/themen/
klima-energie/energiesparen/licht/
haeufige-fragen-thema-licht
sauldesign
Das Unternehmen entwickelt Bio-Leuch­
ten, die das natürliche Sonnenlicht nach­
bilden. (Siehe Interview Seite 33.)
sauldesign, Ernst-Ludwig-Ring 42
61231 Bad Nauheim
www.sauldesign.de
Gesundheit
„Licht ist mehr als bloß Helligkeit“
Interview mit Bernd Saul
Der Entwickler und Designer Bernd Saul entwickelt biologisch wirksame Lampen
und Beleuchtungskonzepte für Betriebe und Haushalte. Vor allem Menschen, die
aufgrund ihrer körperlichen Situation selten ins Freie kommen, profitieren sehr von
der „Sonne im Haus“. Im Interview spricht Bernd Saul über die Bedeutung von gutem
Licht und der mangelhaften Lichtsituation in vielen Wohn- und Arbeitsräumen.
Bild: privat
habe ich getan, und so werden inzwischen
zahlreiche Geräte in Deutschland, im europäischen Ausland und bis nach Japan eingesetzt. Die meisten Anfragen erhalte ich
durch Empfehlungen.
Bernd Saul
Herr Saul, wie kamen Sie zum Thema
Licht?
In mehr als 35 Jahren habe ich mit meinen
Mitarbeitern unterschiedliche technische
Aufgaben gelöst, und immer war Licht ein
Bestandteil. Ich entwickelte Lösungen für
Reprotechnik, Kameras, 360°-Kameras,
Flug-Überwachungsgeräte, MikrofilmAuswertegeräte usw. Vor Jahren traf ich
Heinrich Wendel, der sich mit seinem
„Wendel-Biolicht“ selbst therapierte. Nach
seinem Tod, er hatte damals schon einige
Geräte verkauft, gab es dieses Gerät nicht
mehr. Ihm nahestehende Menschen, die
den Wert und die Einzigartigkeit dieses
Gerätes erkannten, fragten mich, ob ich
dieses Gerät rekonstruieren könne. Das
Wie schätzen Sie die Beleuchtungssituation in den meisten Räumen ein, in denen
sich Menschen lange aufhalten?
Aufgrund meiner vielen Beratungen und
Besichtigungen von Wohnungen, Häusern,
Praxen, Gesundheitseinrichtungen, Schulen und Unternehmen aller Art habe ich
festgestellt, dass noch immer mehr als 75
Prozent der Räume nicht optimal beleuchtet sind.
Was ist der größte Unterschied zwischen
der gebräuchlichen und einer biologisch
wirksamen Beleuchtung?
Bei der normalen Beleuchtung werden
praktisch alle im Markt erhältliche Lichtquellen eingesetzt. Die gängige Überzeugung lautet: Licht = Helligkeit.
Bei einer biologisch wirksamen Beleuchtung spielt die richtige Lichtquelle eine
entscheidende Rolle. Menschen, Tiere und
Pflanzen zeigen je nach Lichtquelle unterschiedliche positive oder negative Reaktio-
nen. Die Kompetenz liegt darin, das Licht
in geschlossenen Räumen weitgehend dem
Naturlicht anzupassen. Licht ist mehr als
bloß Helligkeit!
Einfache Neonröhren, Sparlampen und
Halogenlampen haben kein vollständiges
Lichtspektrum. Mit einem Spektrometer
kann man das sehen. LED-Lichtquellen
kommen künstlichen Tageslichtquellen
mit Vollspektrum am nächsten. Allerdings
ist bisher der wichtige UV-Anteil nicht enthalten.
Wie schätzen Sie die verschiedenen
gebräuchlichen Leuchtmittel ein, die auf
dem Markt sind?
Ich sehe, dass in der Lichttechnik nicht
unbedingt bekannt ist bzw. schlichtweg
außer Acht gelassen wird, wie wichtig die
Wahl der richtigen Lichtquellen ist.
Zunächst ist zu klären, für welche
Anwendung jemand Licht benötigt. Wenn
es um Anwendungen geht, bei denen der
Mensch in seinem unmittelbaren Lebensbereich betroffen ist, dann empfehle ich
erfahrungsgemäß grundsätzlich Vollspektrum-Tageslicht-Röhren und -Lampen zu
nutzen. Diese sind sonnenlichtähnlich und
enthalten alle sichtbaren Regenbogenfarben. Darüber hinaus enthält ihr Spektrum
die wichtigen unsichtbaren Anteile UV und
Infrarot. Die Nutzer dieser Lampen können
besser, kontrastreicher, farbechter sehen.
Sie arbeiten konzentrierter und ermüden
weniger schnell.
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Intensivpflege
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Toll 24 Intensivpflege
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Telefon: 07 11 / 54 89 88 0
Fax: 07 11 / 54 89 88 99
www.toll-intensivpflege.de
[email protected]
Buchtipps
Ablehnung der Pflege­ Es war einmal die ein­
stufe – was tun?
klassige Dorfschule
Einstufungen der Pflegeversicherung sind
oft umstritten. Nach Erfahrungen der
Autoren wird fast ein Drittel der Anträge
auf Leistungen der Pflegeversicherung aufgrund von Fehlern bei der Begutachtung
abgelehnt. Der tatsächliche Pflegebedarf
liegt oft höher, als ihn der Gutachter einschätzt. Gegen eine als unzureichend empfundene Einstufung (oder Nichteinstufung)
kann man Widerspruch einreichen.
Birgit Greif und Jens Range sind unabhängige Pflegesachverständige und berichten aus ihrer täglichen Praxis. Sie zeigen
zehn Beispiele auf, wie Widersprüche
erfolgreich eingelegt werden können. Das
Buch enthält Musteranschreiben und viele
hilfreiche Tipps und Anregungen für alle,
die Leistungen der Pflegeversicherung in
Anspruch nehmen wollen.
Das Buch hat zwei sehr nützliche
Anhänge. In einem Glossar werden wichtige
Begriffe aus der Pflege verständlich erklärt.
Ein Pflegetagebuch gibt pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, den tatsächlich
anfallenden Pflegeaufwand nachvollziehbar
zu dokumentieren. Ein über zwei Wochen
sorgfältig ausgefülltes Pflegetagebuch ist
eine gute Grundlage für eine korrekte Pflegeeinstufung.
Dieses Buch aus der Praxis für die Praxis
ist allen pflegenden Angehörigen sehr zu
empfehlen.
Jens Range, Birgit Greif:
Pflegestufe abgelehnt:
Was tun?
Taschenbuch, 112 Seiten
Verlag Walhalla und
Praetoria
ISBN 139783802973277
17,95 Euro
Wer auf dem Land groß geworden ist, kennt
sie noch, die einklassige Dorfschule, in der
die Schüler aller Altersgruppen gemeinsam
in einem Raum unterrichtet wurden. Die
Lehrer Siegfried Kirchner, Manfred Wenderoth und Egon Busch begannen Anfang
der 1960er Jahre in solchen Dorfschulen
ihre Laufbahn in Westdeutschland. Heiter,
witzig, oft auch skurril sind die Anekdoten
und Geschichten aus dieser Zeit, als der
Herr Lehrer neben dem Bürgermeister und
dem Pastor noch zu den hochgeachteten
Persönlichkeiten im Dorf zählte.
Die drei erleben in der Folge eine Fülle
ausgefallener, oft lustiger Begebenheiten.
Sie erzählen im Buch von kuriosen Begebenheiten aus dem Klassenzimmer und
dem Dorfalltag, von Wanderungen und
Festen und von Klassenfahrten der „Landeier“ in Großstädte.
Es sind herrlich unterhaltsame Schulgeschichten, die bei den Lesern Erinnerungen an ähnliche Episoden aus der eigenen
Schulzeit wecken werden. Aus den Schilderungen aller drei Autoren spricht die große
Liebe zu ihrem Beruf und zu ihren Schülerinnen und Schülern.
Egon Busch schildert am Ende des
Buches, wie der Wandel des Schulsystems
auch das Dorf erreichte. 1968 kam dann das
endgültige Aus für die „Zwergenschulen“.
Kirchner, Wenderoth,
Busch:
Guten Morgen, Herr
Lehrer
Drei Dorfschullehrer
erzählen. 1959-2002.
Klappenbroschur,
256 Seiten
Zeitgut Verlag
ISBN 9783866142251
10,90 Euro
IMPRESSUM
Herausgeber/Copyright: Toll 24 Betreuung GmbH
& Co. KG | Gottlieb-Manz-Str. 2 | 70794 Filderstadt
Tel. 0711 / 54 89 88 0, Fax / - 54 89 88 99 | ISSN: 1435-4217|
Auflage: 25 000 | Erscheint ab 2015 jährlich | Nächste
Ausgabe: Ende Juni 2015 | Redaktion: Markus Lepack
(ml), Ebru Dogan (ed), Harald Spies (hs) (verantw. i. S. d. P. ),
Tel. 0711 / 54 89 88 21, E-Mail [email protected]
Internet: www.toll-betreuung.de | www.pflegefreund.de |
Anzeigenannahme: 0711 / 54 89 88-22 | Mitarbeit an
dieser Ausgabe: Christian Winter (cw) , Andreas Bier, Isabel Hutter-Vortisch | Titelfoto: Fotolia | Bilder, Grafiken
und Illustrationen: soweit nicht anders bezeichnet, Toll
24 Betreuung | Druck: Bechtle Druck&Service, Esslingen |
Dis­claimer: Die in diesem Heft veröffentlichten Tipps
und Ratschläge sind nicht als Ersatz oder Alternative
34
l Pflegefreund 1/14
für ärztliche Behandlung oder verschreibungspflichtige
Therapien gedacht. Bei gesund­heitlichen Beschwerden
raten wir Ihnen zu einem Arztbesuch. Für alle in dieser
Ausgabe gemachten Angaben, Daten und Ergebnisse
werden vom Herausgeber keine Verpflichtungen übernommen – Produkt­haftungsausschluss. | Namentlich
gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Autors wieder, die sich nicht zwingend mit der Ansicht des
Herausgebers deckt. | Keine Haftung für unverlangt eingereichte Manuskripte, Grafiken oder Fotos. | Nachdruck
von Texten oder Bildern nur mit schrift­licher Genehmigung des ­Herausgebers | Die Produktinformationen der
Rubrik Alltags­hilfen basieren auf den Herstellerangaben.
Beilagen: Einem Teil der Auflage liegen Informationen
von Toll 24 Betreuung GmbH & Co. KG bei.
Buchverlosung
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Gewinnen Sie eines von drei Büchern
des Verlages Zeitgut: „Guten Morgen,
Herr Lehrer“. Die Buchreihe Zeitgut
beleuchtet markante Zeiträume des 20.
Jahrhunderts. In den einzelnen Bänden
kommen stets mehrere Zeitzeugen zu
Wort und schildern die jeweilige Epoche aus ihrer persönlichen Sicht. So
ergänzt das ständig wachsende Projekt
die klassische Geschichtsschreibung
durch Momentaufnahmen aus dem
Leben der betroffenen Menschen.
Die Redaktion der Zeitschrift Pflegefreund verlost mit freundlicher
Unterstützung des Zeitgut Verlags drei
Exemplare unter den eingehenden
Zuschriften.
Senden Sie uns einfach eine Postkarte oder eine E-Mail mit dem Stichwort „Verlosung Pflegefreund 2/14“.
Vergessen Sie nicht Ihren Namen
und Ihre Anschrift. Einsendeschluss
ist der 31. Mai 2015. Unter den Einsendungen entscheidet das Los. Die
Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.
Redaktionsadresse:
Toll 24 Betreuung
Redaktion Pflegefreund
Gottlieb-Manz-Straße 2
70794 Filderstadt
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Das lesen Sie im Pflegefreund 2015:
Leitthema: Erzählen
Das Erzählen ist eine der ältesten Kulturtechniken. Lange bevor die Schrift erfunden wurde, waren Erzählungen die Träger
von Tradition und Kultur. Doch welche
Bedeutung hat das Erzählen in den Zeiten
von Smartphone und Internet?
Schwerpunkt: Bluthochdruck
Erhöhter Blutdruck ist ein Mörder auf
leisen Sohlen. Die Betroffenen sind
oft lange beschwerdefrei, während die
Krankheit ihr destruktives Werk vorantreibt. Wie kann man vorbeugen und was
kann man tun?
Gesundheit: Der richtige Umgang mit Stress
Manche Menschen sind geradezu süchtig
danach, während andere darunter leiden.
Was ist Stress überhaupt – und wie geht
man damit am besten um?
Pflege rund um die Uhr
Die Toll Unternehmensgruppe
Die Toll 24 Betreuung GmbH & Co. KG und der Private Pflegedienst D. Toll GmbH
Süd-Hessen KG bieten häusliche Rund-um-die-Uhr-Pflege und -Betreuung überall
in Deutschland an. Unter der Marke „Toll 24 Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause“
erhalten unsere Kunden erstklassige Pflege, Assistenz und Betreuung mit geschulten
deutschen Kräften. Gegründet im Jahr 1986 ist die Unternehmensgruppe Pionier der
häuslichen Rundum-Pflege und -Betreuung für Senioren und andere Menschen mit
Hilfe-, Assistenz- oder Betreuungsbedarf. Zur Toll Unternehmensgruppe gehört seit
Sommer 2014 auch die Toll 24 Intensivpflege GmbH & Co. KG. Das Unternehmen hat
sich auf die häusliche Versorgung intensivpflichtiger Patienten spezialisiert. Zentraler
Sitz der Unternehmensgruppe ist Filderstadt-Bernhausen. Sieben regionale Einsatzbüros
organisieren die Pflege- und Betreuungsdienstleistungen. Dadurch sind wir in der Lage,
unseren Service bundesweit überall und in kürzester Zeit durchzuführen.
Toll 24 Betreuung
GmbH & Co. KG
Gottlieb-Manz-Straße 2
70794 Filderstadt-Bernhausen
Telefon 07 11 / 54 89 88-0
Fax 07 11 / 54 89 88-99
www.toll-betreuung.de
[email protected]
Privater Pflegedienst D. Toll
GmbH Süd-Hessen KG
Offenbacher Str. 45
63263 Neu-Isenburg
Telefon 0 61 02 / 3 36 64
Fax 0 61 02 / 87 03
www.toll-betreuung.de
[email protected]
Toll 24 Intensivpflege
GmbH & Co. KG
Gottlieb-Manz-Straße 2
70794 Filderstadt-Bernhausen
Telefon 07 11 / 54 89 88-0
Fax 07 11 / 54 89 88-99
www.toll-intensivpflege.de
[email protected]
Einsatzbüros der Toll Unternehmensgruppe
Baden-Württemb. Mitte/Nord
Gottlieb-Manz-Straße 2
70794 Filderstadt-Bernhausen
Telefon 07 11 / 54 89 88-32
Fax 07 11 / 54 89 88-99
[email protected]
Berlin / neue Bundesländer
Auguste-Viktoria-Straße 7
14193 Berlin
Telefon 03 0 / 31 16 46 33
Fax 03 0 / 31 16 45 20
[email protected]
Baden-Württemb. Süd
Reichenaustr. 9a, 78467 Konstanz
Telefon 0 75 31 / 9 76 79 66
Fax 0 75 31 / 9 76 79 68
[email protected]
Hessen / Rheinland-Pfalz
Saarland
Offenbacher Str. 45
63263 Neu-Isenburg
Telefon 0 61 02 / 3 36 64
Fax 0 61 02 / 3 87 03
[email protected]
Bayern
Blücherstr. 31, 86165 Augsburg
Telefon 08 21 / 15 20 21
Fax 08 21 / 15 20 72
[email protected]
Nordrhein-Westfalen
Goethestraße 89, 45130 Essen
Telefon 02 01 / 78 08 74
Fax 02 01 / 78 08 74 91
[email protected]
Schleswig-Holstein, Bremen,
Hamburg, Niedersachsen
Hans-Henny-Jahnn-Weg 15
22085 Hamburg
Telefon 0 40 / 37 02 99 11
Fax 0 40 / 37 02 99 10
[email protected]
Wenn unsere Mitarbeiter­
/-innen für unsere Kunden
unterwegs sind, werden
Telefonanrufe automatisch
zur Zentrale weitergeleitet.
Gebührenfreie Rufnummer: 0 800 / 7 24 24 24
Unter dieser zentralen, kostenlosen Rufnummer nehmen wir Ihre Fragen immer persönlich an, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen.
Toll 24 in den sozialen Medien
Toll 24 Betreuung bei Facebook:
facebook.com/toll24betreuung
5 Schritte
zur Pflege und Betreuung
zu Hause rund um die Uhr
1. Schritt: Ihr erster Kontakt mit uns
Besuchen Sie uns im Internet auf
www.toll-betreuung.de und infor­
mieren Sie sich über unser Angebot.
Wenn Sie weitere Informationen
wünschen, füllen Sie das OnlineAnfrageformular aus. Daraufhin
kontaktieren wir Sie gerne telefo­
nisch. Oder: Rufen Sie uns an unter
der gebührenfreien Rufnummer
0 800 / 7 24 24 24. Wir nehmen uns
persönlich Zeit für Ihr Anliegen und
senden Ihnen auf Wunsch gerne
aktuelles Informationsmaterial zu.
2. Schritt: Ihr Wunschtermin
Vereinbaren Sie einen Besuchster­
min bei Ihnen zu Hause oder im
Krankenhaus unter 0 800 / 7 24 24 24.
3. Schritt: Persönliches Gespräch
Kompetente Mitarbeiter des zu­
ständigen Regionalteams werden
mit Ihnen gemeinsam die optimale
Lösung für Ihre Pflegesituation er­
arbeiten. Gerne bestätigen wir die
getroffenen Absprachen mit einem
verbindlichen Pflege- und Betreu­
ungsangebot.
4. Schritt: Ihr(e) Pflegepartner/-in
Nachdem Sie sich für Toll 24 Betreu­
ung entschieden haben, wählen wir
für Sie eine kompetente, zuverlässi­
ge und auch menschlich zu Ihnen
passende Pflegepartnerin bzw. ei­
nen Pflegepartner aus.
5. Schritt: Beginn der Pflege
Am vereinbarten Termin beginnt
die Pflege und Betreuung rund um
die Uhr bei Ihnen zu Hause.
Toll 24 Betreuung bei Twitter:
twitter.com/toll24betreuung
Pflegefreund 2/14
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Häusliche Pflege und Betreuung
rund um die Uhr –
bundesweit
Toll 24 Betreuung
Gottlieb-Manz-Straße 2
70794 Filderstadt
Telefon: 0 711 / 54 89 88 0
Fax: 0 711 / 54 89 88 99
www.toll-betreuung.de
Servicetelefon
Rund um die Uhr kostenlos:
0 800 / 7 24 24 24
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