10-2015 für Niedersachsen

Transcription

10-2015 für Niedersachsen
H 6185
SCHUL
VERWALTUNGS
BLATT für Niedersachsen
10-2015
Amtsblatt des Niedersächsischen Kultusministeriums für Schule und Schulverwaltung
Aus dem Inhalt:
❙ Willkommen in Niedersachsen –
Flüchtlingskinder an unseren
Schulen
❙ Kerncurricula, Rahmenrichtlinien
und Curriculare Vorgaben für das
allgemein bildende Schulwesen
❙ Sprachbildung für alle
Thema des Monats
Die Sprechprüfung im
Fremdsprachenunterricht
1. Oktober 2015 · Heft 10 · 481 - 536 · 67. Jahrgang
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SVBl 10/2015
VORWORT
481
VORWORT
Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in den Schulen und in der Schulverwaltung,
die Flucht vieler Hunderttausender nach Europa, nach Deutschland ist
auch für uns in Niedersachsen eine gewaltige Herausforderung. Die
Landesregierung, viele Ehrenamtliche und auch unsere Schulen haben
ein klares Zeichen gesetzt: Wir helfen denjenigen, die von Bürgerkrieg,
Terror und Vertreibung bedroht sind. Dazu gehört auch, dass wir die
Kinder und Jugendlichen unter den Flüchtlingen in unser Bildungssystem aufnehmen.
Den Schulen kommt in der derzeitigen Situation eine noch wichtigere
Rolle zu als sonst. Sie leisten als Schulleitungen, Lehrkräfte, Sozialpädagogen und weitere an den Schulen Tätige Herausragendes. Dafür möchte ich Ihnen meinen ausdrücklichen
Dank und meine aufrichtige Hochachtung aussprechen. Ich bin dankbar, dass Sie alle sich so stark engagieren
und die Notwendigkeit der wichtigen Integrationsaufgabe deutlich machen.
Die Vermittlung der deutschen Sprache ist dabei eine zentrale Aufgabe. Denn sie ist der Schlüssel zu
Bildungsteilhabe, zum Schulabschluss, zur Ausbildung und zum Beruf. Daher gilt für die Landesregierung:
Sprachförderung als Voraussetzung für Integration durch Bildung hat oberste Priorität!
In Niedersachsen verfügen wir für die Sprachförderung über einen großen Instrumentenkasten. Unsere „20
Bausteine zur Sprachförderung und Unterstützung von Flüchtlingskindern“ finden Sie in dieser Ausgabe
zusammengefasst. Wir sind also vorbereitet.
Und ich möchte sie dabei weiter unterstützen: Das Niedersächsische Kultusministerium will im laufenden und
im kommenden Haushaltsjahr insgesamt rund 700 zusätzliche Stellen zur Verfügung stellen. Dafür werden wir
rund 10 Millionen Euro für den angekündigten Nachtragshaushalt 2015 und rund 40 Millionen Euro für den
Haushalt 2016 anmelden. Damit wollen wir Sprachfördermaßnahmen an öffentlichen allgemeinen und berufsbildenden Schulen erweitern und stärken. Zur Unterstützung der Lehrkräfte ist außerdem vorgesehen, mehr
sozialpädagogische Fachkräfte für die schulische Sozialarbeit einzusetzen. Auch soll die Anzahl der Sprachlernklassen weiter erhöht werden auf zirka 550.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt sind die berufsbildenden Schulen: Neben dem bereits bestehenden
Berufsvorbereitungsjahr in der Sonderform als Sprachförderklasse sollen sie auch die Möglichkeit erhalten, für
Sprachanfängerinnen und -anfänger Integrationskurse (Sprach- und Integrationsprojekt „SPRINT“) einzurichten. Damit können die BBS niedrigschwellig und unbürokratisch Sprachförderangebote machen und junge
Flüchtlinge mit der Arbeits- und Lebenswelt in Deutschland vertraut machen. Auf diese Weise kann jungen
Flüchtlingen unabhängig von der Schulpflicht eine Teilnahme ermöglicht werden.
Mir ist klar, dass trotz aller zusätzlichen Ressourcen die Aufgabe für Sie gewaltig ist. Wenn Sie Unterstützung
benötigen, zögern Sie nicht, sich an die Servicestelle der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu wenden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort stehen Ihnen gerne zur Seite. Nutzen Sie auch die Informationen auf
unserer Website www.mk.niedersachsen.de.
Frauke Heiligenstadt
Niedersächsische Kultusministerin
INHALTSVERZEICHNIS
SVBl 10/2015
INHALT
VORWORT
Aufnahme der Flüchtlingskinder in unsere Schulen............................................................................... 481
Frauke Heiligenstadt
MITTEILUNGEN AUS DEM MK
Willkommen in Niedersachsen – Flüchtlingskinder an
unseren Schulen
Seite 484
Willkommen in Niedersachsen – Flüchtlingskinder an unseren Schulen............................... 484
20 Bausteine zur Sprachförderung und Unterstützung
Tag der Medienkompetenz am 5.11.2015 in Hannover ............................................................... 484
Aktuelle Themen: Apps, Computerspiele, Medieneinsatz für Inklusion und Deutsch als Zweitsprache
DaZNet als Wegbereiter der Sprachbildungszentren.................................................................... 485
Ministerin Heiligenstadt würdigt Arbeit von 145 Schulen im Pilotprojekt zu Deutsch
als Zweit- und Bildungssprache
AMTLICHER TEIL
Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben
für das allgemein bildende Schulwesen....................................................................................... 486
„Die in der beigefügten Übersicht genannten Lehrpläne […] sind für den Unterricht in den Fächern
[…] verbindlich.“
Berichtigung (Die Arbeit in der Grundschule) ................................................................................ 493
Berichtigung der Anlage 1 zum Änderungserlass vom 1.9.2015
Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS) ............ 496
Änderung einer Anlage des RdErl. v. 1.8.2014
Volkstrauertag 2015................................................................................................................................ 496
„Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. stellt auf Anforderung Unterrichtsmaterial […]
und Informationen zu seinen Schulprojektfahrten und Jugendbegegnungsstätten zur Verfügung.“
Tag der Medienkompetenz
am 5.11.2015 in Hannover
Seite 484
Verleihung des Schülerfriedenspreises für 2015; Verlängerung der Bewerbungsfrist........ 496
Verlängerung bis zum 15.11.2015
Neue Kurse im Programm des NLQ
Weiterbildungsmaßnahme „Englisch an berufsbildenden Schulen“ ........................................ 496
„Die Weiterbildungsmaßnahme wendet sich an Lehrkräfte aller Berufsfelder. Sie qualifiziert,
künftig Englischunterricht in der Berufsschule und der Berufsfachschule erteilen zu können.“
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Allgemein ................................................................................................................................................... 498
Öffentliche Schulen ............................................................................................................................... 505
Schulen in freier Trägerschaft ........................................................................................................... 516
Volkstrauertag 2015
Seite 496
SVBl 10/2015
483
I
NICHTAMTLICHER TEIL
Aufsatz
Sprachbildung für alle ........................................................................................................................... 517
Thema des Monats:
Die Sprechprüfung im Fremdsprachenunterricht........................................................................... 519
Die Sprechprüfung bietet die Möglichkeit, die mündliche Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen
und Schüler zu ermitteln. Zugleich liefert die Prüfung einen wichtigen Impuls für den Fremdsprachenunterricht insgesamt. Denn wer bei der Prüfung gut abschneiden will, braucht Übung in Interview,
Monolog und Dialog, um seine Fremdsprachenkenntnisse situativ angemessen anzuwenden. Die
Sprechprüfung ermuntert die Lehrkräfte, diese Formate im Unterrichtsalltag verstärkt einzusetzen
und dadurch alle zum Sprechen zu bringen, wie Beispiele aus den Fächern Englisch, Französisch und
Spanisch verdeutlichen.
Die Sprechprüfung im
Fremdsprachenunterricht
Seite 519
Wettbewerbe für Lehrkräfte und Schulen
Bundeswettbewerb Mathematik 2016 .............................................................................................
63. Europäischer Wettbewerb 2016..................................................................................................
Auswahlwettbewerb zur Internationalen JuniorScienceOlympiade (IJSO) 2016.................
JuniorenPressePreis 2015: Niedersachsens beste Schülerzeitungen gesucht!.....................
Schülerzeitung: Deine Story 2015 .....................................................................................................
Bundes-Schülerfirmen-Contest 2015 ...............................................................................................
Übersetzungswettbewerb „Juvenes Translatores“ 2015..............................................................
525
525
525
526
526
527
527
Termine
....................................................................................................................................................... 527-529
Hinweise
JuniorenPressePreis 2015
Seite 526
Hospitation „Schülerinnen und Schüler begleiten Abgeordnete“
des Niedersächsischen Landtages.................................................................................................. 531
JOBMEDI..................................................................................................................................................... 531
EU-Projekttag an Schulen am 2.5.2016........................................................................................... 531
Szenische Lesung „Ein Morgen vor Lampedusa“ nun auch Projekt an Schulen ................. 531
„Aktion Schulstunde“: Heimat fühlen – vermissen – finden .................................................... 532
Kostenfreies Leseförderungsprojekt „Zeitschriften in die Schulen“ gestartet...................... 532
Inhouse-Seminar zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement (AuG)
für Schulen und Studienseminare / Selbstmanagement –
Positiver Umgang mit Stress ........................................................................................................... 532
CARE – Beratungsstelle in Hannover neu besetzt / Selbsteinschätzungstest ..................... 533
Damals
Das Schulverwaltungsblatt vor 60 Jahren ...................................................................................... 534
Impressum
Impressum ................................................................................................................................................. 535
Hospitation „Schülerinnen
und Schüler begleiten Abgeordnete“ des Niedersächsischen Landtages
Seite 531
484
MITTEILUNGEN AUS DEM MK
SVBl 10/2015
MITTEILUNGEN AUS DEM MK
Willkommen in Niedersachsen –
Flüchtlingskinder an unseren Schulen
20 Bausteine zur Sprachförderung und Unterstützung
Tausende Familien flüchten vor Bürgerkrieg, Gewalt und Vertreibung aus ihrer Heimat. Niedersachsen hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Menschen hier willkommen zu heißen
und ihnen eine Perspektive zu geben. Den allgemein bildenden
und berufsbildenden öffentlichen Schulen kommt hierbei eine
Schlüsselrolle zu.
Die größte Herausforderung bei der Beschulung von Flüchtlingskindern ist die Überwindung der Sprachbarrieren, die
durch fehlende oder geringe Deutschkenntnisse entstehen. Es
ist das Ziel der Landesregierung, Sprachbarrieren von Kindern
so zügig wie möglich abzubauen, damit diese schnellstmöglich am Regelunterricht teilnehmen können. Darüber hinaus
ist es für eine gelingende Integration in Schule von herausragender Bedeutung, die interkulturelle Öffnung der Schulen
weiter zu befördern und vorhandene Strukturen noch besser
zu nutzen.
Das Niedersächsische Kultusministerium stellt 20 Bausteine
zur Förderung von Flüchtlingskindern und Unterstützung der
Schulen und Lehrkräfte zur Verfügung.
Maßnahmen der Sprachförderung
1. Mehr Sprachlernklassen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen
2. Förderkurse Deutsch als Zweitsprache
3. Förderunterricht
4. Förderstunden nach Sprachförderkonzept
5. Integrative Sprachfördermaßnahmen
6. Sprachförderung im Elementarbereich und vorschulische
Sprachförderung
7. Berufsvorbereitungsjahr in der Sonderform als Sprachförderklasse sowie Sprach- und Integrationsprojekt SPRINT
für jugendliche Flüchtlinge
8. Aufbau von 15 Sprachbildungszentren
9. Einsatz pensionierter Lehrkräfte
Mehr Fortbildungen, Qualifizierungen und
Praxismaterial
10. Aufstockung der Fortbildungsangebote
11. Herbstakademie – Fortbildung „Deutsch als Zweitsprache“
für 135 Lehrkräfte in Sprachlernklassen und Förderkursen
12. Curriculum Sprachlernklassen und Materialsammlung für
die Arbeit in Sprachlernklassen
Alle neuen Lehrkräfte lernen Grundlagen für Deutsch
als Zweit- und Bildungssprache
Unterstützungsstrukturen
15. Schulpsychologische Unterstützung
16. Beratung der Schulen durch Fachberaterinnen und Fachberater für Interkulturelle Bildung
17. Deutsches Sprachdiplom
18. Modellprojekt „Mehrsprachig erfolgreich sein“
19. Netzwerk niedersächsischer Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte | Orientierungstage 2015: „Vielfalt im Klassenzimmer = Vielfalt im Lehrerzimmer? Mach mit!“
20. ESF – Programm „Inklusion durch Enkulturation“
Weitere Informationen zum Thema findet man auf der Website des Niedersächsischen Kultusministeriums www.mk.niedersachsen.de unter „Aktuelles“ („Förderung von Flüchtlingskindern“).
Tag der Medienkompetenz am
5.11.2015 in Hannover
Unter dem Motto „Lernen und Leben mit digitalen Medien“
laden das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) und die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) herzlich zum vierten „Tag der Medienkompetenz“ ein. Er findet am Donnerstag, 5. 11.2015, 10.00-16.00
Uhr, im Kongresszentrum Wienecke XI, Hildesheimer Straße
380, 30519 Hannover, statt (Anmeldung und Netzwerken ab
9.00 Uhr).
Die Fachtagung richtet sich an die im Bereich der Medienbildung tätigen pädagogischen Fachkräfte, insbesondere auch
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, sowie an Entscheider
und Akteure beim Einsatz digitaler Medien in Schule und Unterricht. Die Veranstaltung bietet ein Forum zum Austausch
von beruflichen Erfahrungen und Best-Practice-Beispielen aus
Niedersachsen.
Lassen Sie sich beraten oder informieren und tauschen Sie
sich aus über aktuelle Themen wie Apps, Computerspiele oder
den Medieneinsatz zum Zwecke der Inklusion und bei Deutsch
als Zweitsprache. Weitere interessante Themen und Informationen finden Sie unter:
www.tag-der-medienkompetenz.nibis.de.
Das Landeskonzept „Medienkompetenz in Niedersachsen –
Meilensteine zum Ziel“ rückt auch in diesem Jahr wieder in
den Mittelpunkt. In zahlreichen Fachforen und auf den unterschiedlichen Themeninseln soll u. a. der Frage nachgegangen
werden, wie das Konzept weiterentwickelt und verstetigt werden kann.
Die Teilnahme an der Fachtagung ist kostenfrei. Unterstützt
wird die Fachtagung von der Niedersächsischen Landesregierung und ihren Partnern im Netzwerk „Medienkompetenz in
Niedersachsen“ wie der Initiative n-21.
13. Reform der Lehramtsausbildung
Eine Anmeldung ist bis zum 16.10.2015 über die VeDaB möglich:
14. Sprachenförderung und -bildung in alle Fächer integrieren
https://vedab.nibis.de/veran.php?vid=73677.
SVBl 10/2015
MITTEILUNGEN AUS DEM MK
DaZNet als Wegbereiter der
Sprachbildungszentren
Ministerin Heiligenstadt würdigt Arbeit von 145 Schulen
im Pilotprojekt zu Deutsch als Zweit- und Bildungssprache
Von 2010 bis 2015 haben 145 niedersächsische Schulen verschiedener Schulformen in 15 über das ganze Land verteilten
DaZNet-Zentren Erfahrungen mit Methoden der Sprachbildung
und Sprachförderung gesammelt, die jetzt auch den Flüchtlingskindern zugutekommen. Das Projekt hieß „DaZNet– Netzwerk
für Deutsch als Zweit- und Bildungssprache, Mehrsprachigkeit
und Interkulturelle Kompetenz in Niedersachsen“ und stand
unter dem Motto „Durchgängige Sprachbildung für alle“.
In jeder der beteiligten Schulen hatte eine Lehrkraft als
Sprachlernkoordinatorin bzw. Sprachlernkoordinator mit Unterstützung der Schulleitung die Aufgabe, das Kollegium insgesamt für sprachförderlichen Unterricht zu mobilisieren und
die dafür nötigen fachlichen Kenntnisse zu vermitteln. In den
regionalen Zentren wurden die Sprachlernkoordinatorinnen
und Sprachlernkoordinatoren von Moderatorinnen und Moderatoren für diese Tätigkeit fortgebildet und anschließend weiter begleitet.
Anlässlich der Abschlusstagung des Projekts DaZNet am
10.9.2015 dankte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt den Schulen für ihre Pionierarbeit. „Sie haben mit Ihrem Engagement den Weg bereitet für die Sprachbildungszentren, die wir jetzt überall im Land einrichten“,
sagte sie.
485
Heiligenstadt betonte, dass alle Schulformen an dem Projekt
beteiligt gewesen seien, so wie auch künftig Sprachbildung
alle angehe. „Natürlich brauchen wir besondere Fördermaßnahmen für Flüchtlinge und Kinder mit Migrationsgeschichte,
die über keine oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Aber auch viele andere Kinder und Jugendliche benötigen Unterstützung, um die deutsche Bildungssprache in
ihrer jeweiligen fachlichen Ausprägung sicher zu beherrschen.“
Dass die DaZNet-Arbeit in den Lehrerkollegien angekommen
ist, zeigt die Begleitstudie von Prof. Dr. Katja Koch (Technische
Universität Braunschweig). Das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Veränderungen im alltäglichen Unterricht sei in
den DaZNet-Schulen und bei deren Lehrkräften spürbar gestiegen – so das Ergebnis der Befragungen zu Anfang, im Verlauf und am Ende des Projekts.
Das Projekt DaZNet ist zum 31.7.2015 beendet worden. Seit
dem 1.9.2015 wird durch die Niedersächsische Landesschulbehörde eine flächendeckende Unterstützungsstruktur zur
Sprachbildung aufgebaut und vom Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung konzeptionell
unterstützt. Dabei kann in vielen Fällen auf DaZNet-erfahrene
Lehrkräfte zurückgegriffen werden.
Die 15 regionalen Sprachbildungszentren werden personell
mit Sprachbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren sowie mit Sprachbildungsmoderatorinnen und -moderatoren
ausgestattet, die als Ansprechpersonen zum Thema Sprachbildung und Sprachförderung für die Schulen und die verschiedenen außerschulischen Partner zur Verfügung stehen.
486
AMTLICHER TEIL
SVBl 10/2015
AMTLICHER TEIL
Kerncurricula, Rahmenrichtlinien
und Curriculare Vorgaben für das
allgemein bildende Schulwesen
Angaben zu der Übersicht:
RdErl. d. MK v. 1.10.2015 - 32-82150/7 – VORIS 22410 –
Spalte 2 „Erlass, Verordnung“ enthält
Bezug: a) RdErl. d. MK v. 1.10.2014 (SVBl. S. 525) – VORIS 22410 –
b) RdErl. d. MK v. 13.7.2015 (SVBl. S. 365) – VORIS 22410 –
c) RdErl. d. MK v. 20.7.2015 (SVBl. S. 365) – VORIS 22410 –
d) RdErl. d. MK v. 20.7.2015 (SVBl. S. 365) – VORIS 22410 –
e) RdErl. d. MK v. 20.7.2015 (SVBl. S. 365) – VORIS 22410 –
f) RdErl. d. MK v. 20.7.2015 (SVBl. S. 366) – VORIS 22410 –
Der Unterricht in allgemein bildenden Schulen wird auf der
Grundlage von Lehrplänen (Kerncurricula, Rahmenrichtlinien,
Curriculare Vorgaben) erteilt. Soweit für einzelne Fächer noch
keine Kerncurricula vorliegen, erfolgt der Unterricht auf der
Grundlage der vorhandenen Rahmenrichtlinien und der Curricularen Vorgaben.
Die in der beigefügten Übersicht genannten Lehrpläne (Kerncurricula, Curriculare Vorgaben, Rahmenrichtlinien und Bildungsstandards) sind für den Unterricht in den Fächern gemäß den Grundsatzerlassen zur Arbeit in den Schulformen des
allgemein bildenden Schulwesens und der Verordnung über
die gymnasiale Oberstufe verbindlich.
Die Lehrpläne für die Unterrichtsfächer der beruflichen Gymnasien sind dem Bereich der beruflichen Bildung zugeordnet
und in der Datenbank unter der Internet-Adresse http://www.
nibis.phtml?menid=303 erfasst.
– das Jahr, in dem der Grundsatzerlass in Kraft getreten ist
– einen Kleinbuchstaben, der die Fundstelle bezeichnet (siehe hierzu „Erläuterungen“ am Ende dieses Erlasses)
Spalte 4 „in Kraft seit (Bezugsquelle)“ enthält
– das Jahr, in dem der Lehrplan in Kraft bzw. zur Erprobung
in Kraft getreten ist
– die Bezugsquelle (Ziffer in Klammer, siehe hierzu „Erläuterungen“ am Ende dieses Erlasses)
Spalte 5
– „in Bearbeitung“ kennzeichnet Lehrpläne, die sich in Vorbereitung bzw. Bearbeitung befinden
– „PDF” kennzeichnet Kerncurricula, Rahmenrichtlinien,
Curriculare Vorgaben und Bildungsstandards, die als „PDFDatei” vom Niedersächsischen Bildungsserver, Adresse:
www.cuvo.nibis.de, abzurufen sind.
Dieser RdErl. tritt am 1.10.2015 in Kraft und mit Ablauf des
30.9.2016 außer Kraft. Die Bezugserlasse treten mit Ablauf
des 30.9.2015 außer Kraft.
Schulform
Erlass,
Verordnung
Fachbereich / Unterrichtsfach
In Kraft seit
Bearbeitungs- und
(Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis
1
2
3
4
2012 (a)
Empfehlungen
5
GRUNDSCHULE
Empfehlungen für die Arbeit im Schulkindergarten 1990 (5)
Sprachförderung als Teil der Sprachbildung im Jahr 2012 (6, 8)
vor der Einschulung durch Grundschullehrkräfte
Didaktisch-methodische Empfehlungen für das
Fremdsprachenlernen in der Grundschule
Teil C (Französisch)
Teil D (Niederländisch) (Extraheft)
Schuljahrgänge 1 - 4
PDF
1995 (2, 6)
1995 (2)
PDF
Deutsch
Mathematik
Sachunterricht
Englisch
Evangelische Religion
Katholische Religion
Sport
2006
2006
2006
2006
2006
2006
2006
(6,
(6,
(6,
(6,
(6,
(6,
(6,
8)
8)
8)
8)
8)
8)
8)
PDF / in Bearbeitung
PDF / in Bearbeitung
PDF / in Bearbeitung
PDF
PDF
PDF
PDF
Musisch-kulturelle Bildung
Musik
Kunst
Gestaltendes Werken
Textiles Gestalten
2006
2006
2006
2006
(6,
(6,
(6,
(6,
8)
8)
8)
8)
PDF
PDF
PDF
PDF
Kerncurricula
SVBl 10/2015
AMTLICHER TEIL
487
Schulform
Erlass,
Verordnung
Fachbereich / Unterrichtsfach
In Kraft seit
Bearbeitungs- und
(Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis
1
2
3
4
5
Herkunftssprachlicher Unterricht
Islamischer Religionsunterricht
2008 (6, 8)
2010 (6)
PDF
PDF
2005 (6, 7)
2005 (6, 7)
PDF
PDF
Fachbereich Sprachen
Deutsch
Englisch
2014 (6, 8)
2015 (6, 8)
PDF
PDF
Fachbereich Mathematik – Naturwissenschaften
Mathematik
Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie)
Informatik
2014 (6, 8)
2015 (6, 8)
2014 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
Fachbereich geschichtlich-soziale Weltkunde
Geschichte
Erdkunde
Politik
2014 (6, 8)
2014 (6, 8)
2015 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
Fachbereich Arbeit / Wirtschaft – Technik
Wirtschaft
Technik
Hauswirtschaft
2009 (6, 8)
2010 (6, 8)
2010 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
Fachbereich musisch-kulturelle Bildung
Musik
Kunst
Gestaltendes Werken
Textiles Gestalten
2012
2012
2012
2012
8)
8)
8)
8)
PDF
PDF
PDF
PDF
Evangelische Religion
Katholische Religion
Werte und Normen
Islamische Religion
2009 (6, 8)
2009 (6, 8)
2009 (6, 8)
2014 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
PDF
Sport
2007 (6, 8)
PDF
Bildungsstandards
Primarbereich Jahrgangsstufe 4
Deutsch
Mathematik
HAUPTSCHULE
Schuljahrgänge 5 - 10
Schuljahrgänge 7 - 10
2010 (b, f)
Kerncurricula
(6,
(6,
(6,
(6,
Rahmenrichtlinien / Empfehlungen
Fachbereich Sprachen
Empfehlungen für den Niederländischunterricht
1994 (2)
Bildungsstandards
Hauptschulabschluss Jahrgangsstufe 9
Deutsch
Erste Fremdsprache
Mathematik
2005 (6, 7)
2005 (6, 7)
2005 (6, 7)
PDF
PDF
PDF
2004
2004
2005
2005
2005
2005
PDF
PDF
PDF
PDF
PDF
PDF
Mittlerer Schulabschluss
Deutsch
Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch)
Mathematik
Physik
Chemie
Biologie
(6,
(6,
(6,
(6,
(6,
(6,
7)
7)
7)
7)
7)
7)
488
AMTLICHER TEIL
SVBl 10/2015
Schulform
Erlass,
Verordnung
Fachbereich / Unterrichtsfach
In Kraft seit
Bearbeitungs- und
(Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis
1
2
3
4
5
2010 (c, f)
Kerncurricula
Fachbereich Sprachen
Deutsch
Englisch
Niederländisch
Französisch
2014 (6, 8)
2015 (6, 8)
2011 (6, 8)
2013 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
PDF
Fachbereich Mathematik – Naturwissenschaften
Mathematik
Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie)
Informatik
2014 (6, 8)
2015 (6, 8)
2014 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
Fachbereich geschichtlich-soziale Weltkunde
Geschichte
Erdkunde
Politik
2014 (6, 8)
2014 (6, 8)
2015 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
Fachbereich Arbeit / Wirtschaft – Technik
Wirtschaft
Technik
Hauswirtschaft
2009 (6, 8)
2010 (6, 8)
2010 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
Fachbereich musisch-kulturelle Bildung
Musik
Kunst
Gestaltendes Werken
Textiles Gestalten
2012
2012
2012
2012
8)
8)
8)
8)
PDF
PDF
PDF
PDF
Evangelische Religion
Katholische Religion
Werte und Normen
Islamische Religion
2009 (6, 8)
2009 (6, 8)
2009 (6, 8)
2014 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
PDF
Sport
2007 (6, 8)
PDF
2011 (6, 8)
2011 (6, 8)
2011 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
2004
2004
2005
2005
2005
2005
7)
7)
7)
7)
7)
7)
PDF
PDF
PDF
PDF
PDF
PDF
2013 (6, 8)
2013 (6, 8)
2013 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
REALSCHULE
Schuljahrgänge 5 - 10
Schuljahrgänge 9/10
(6,
(6,
(6,
(6,
Curriculare Vorgaben
Profil Gesundheit und Soziales
Profil Technik
Profil Wirtschaft
Bildungsstandards
Mittlerer Schulabschluss
Deutsch
Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch)
Mathematik
Physik
Chemie
Biologie
(6,
(6,
(6,
(6,
(6,
(6,
OBERSCHULE
Schuljahrgänge 5 - 10
2011 (d)
Kerncurricula
Fachbereich Sprachen
Deutsch
Englisch
Französisch
SVBl 10/2015
AMTLICHER TEIL
489
Schulform
Erlass,
Verordnung
Fachbereich / Unterrichtsfach
In Kraft seit
Bearbeitungs- und
(Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis
1
2
3
4
5
Niederländisch
Spanisch
Latein
2012 (6, 8)
2012 (6, 8)
2012 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
Fachbereich Mathematik – Naturwissenschaften
Mathematik
Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie)
Informatik
2013 (6, 8)
2013 (6, 8)
2014 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
Fachbereich geschichtlich-soziale Weltkunde
Geschichte
Erdkunde
Politik
2013 (6, 8)
2013 (6, 8)
2013 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
Fachbereich Arbeit / Wirtschaft – Technik
Wirtschaft
Technik
Hauswirtschaft
2013 (6, 8)
2012 (6, 8)
2012 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
Fachbereich musisch-kulturelle Bildung
Musik
Kunst
Gestaltendes Werken
Textiles Gestalten
2012
2012
2012
2012
(6,
(6,
(6,
(6,
8)
8)
8)
8)
PDF
PDF
PDF
PDF
Evangelische Religion
Katholische Religion
Werte und Normen
Islamische Religion
2013
2013
2013
2014
(6,
(6,
(6,
(6,
8)
8)
8)
8)
PDF
PDF
PDF
PDF
Sport
2007 (6, 8)
PDF
2005 (6, 7)
2005 (6, 7)
2005 (6, 7)
PDF
PDF
PDF
2004
2004
2005
2005
2005
2005
7)
7)
7)
7)
7)
7)
PDF
PDF
PDF
PDF
PDF
PDF
2008 (6, 8)
PDF
Bildungsstandards
Hauptschulabschluss Jahrgangsstufe 9
Deutsch
Erste Fremdsprache
Mathematik
Mittlerer Schulabschluss
Deutsch
Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch)
Mathematik
Physik
Chemie
Biologie
(6,
(6,
(6,
(6,
(6,
(6,
FÖRDERSCHULE /
Sonderpädagogischer
Unterstützungsbedarf
Förderschwerpunkt
Lernen
Schuljahrgänge 1 - 9
Kerncurricula
Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt
Lernen gelten die Kerncurricula der Grundschule
und der Hauptschule unter Berücksichtigung der
spezifischen individuellen Lernvoraussetzungen.
Materialien
Materialien für einen kompetenzorientierten
Unterricht „Förderschwerpunkt Lernen”
490
AMTLICHER TEIL
SVBl 10/2015
Schulform
Erlass,
Verordnung
Fachbereich / Unterrichtsfach
In Kraft seit
Bearbeitungs- und
(Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis
1
2
3
4
Förderschwerpunkt
Sehen/Hören
5
Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt
Sehen oder Hören gelten die Kerncurricula der
Grund-, Haupt- oder Realschule unter Berücksichtigung der spezifischen individuellen Lernvoraussetzungen.
Schuljahrgänge 1 - 9
Rahmenrichtlinien
Empfehlungen für den Unterricht in der Schule
für Taubblinde
1986 (4)
Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung
Kerncurriculum
Schuljahrgänge 1 - 9
Fachbereiche:
Kommunikation/Deutsch, Mathematik, Sachunter- 2007 (6, 8)
richt, Bewegung und Sport, Musik, Hauswirtschaft,
Gestalten
PDF
Rahmenrichtlinien
Evangelische Religion
Katholische Religion
Abschlussstufe
1988 (5)
1988 (5)
1994 (5)
in Bearbeitung
Kerncurricula
Deutsch
Englisch
Französisch
Niederländisch
Spanisch
Latein
2006 (6, 8)
2015 (6, 8)
2009 (6, 8)
2011 (6, 8)
2009 (6, 8)
2011 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
PDF
PDF
PDF
Mathematik
2012 (6, 8)
PDF
Evangelische Religion
Katholische Religion
Werte und Normen
Islamische Religion
2009 (6, 8)
2009 (6, 8)
2009 (6, 8)
2014 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
PDF
Sport
2007 (6, 8)
PDF
Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde)
2015 (6, 8)
PDF
Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
2012 (6, 8)
PDF
Informatik
2014 (6, 8)
PDF
Musisch-kulturelle Bildung
Musik
Kunst
2012 (6, 8)
2012 (6, 8)
PDF
PDF
Arbeit – Wirtschaft – Technik
2010 (6, 8)
PDF
2011
2011
2011
2011
2011
PDF
PDF
PDF
PDF
PDF
INTEGRIERTE
GESAMTSCHULE
Schuljahrgänge 5 - 10
Schuljahrgänge 5 - 10
2010 (e)
Ergänzende Curriculare Vorgaben
Deutsch
Englisch
Französisch
Spanisch
Latein
(6)
(6)
(6)
(6)
(6)
SVBl 10/2015
AMTLICHER TEIL
491
Schulform
Erlass,
Verordnung
Fachbereich / Unterrichtsfach
In Kraft seit
Bearbeitungs- und
(Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis
1
2
3
4
5
Evangelische Religion
Katholische Religion
Werte und Normen
2011 (6)
2011 (6)
2011 (6)
PDF
PDF
PDF
Gesellschaftslehre und Arbeit – Wirtschaft – Technik 2011 (6)
PDF
Bildungsstandards
Mittlerer Schulabschluss
Deutsch
Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch)
Mathematik
Physik
Chemie
Biologie
2004
2004
2004
2005
2005
2005
(6,
(6,
(6,
(6,
(6,
(6,
7)
7)
7)
7)
7)
7)
PDF
PDF
PDF
PDF
PDF
PDF
GYMNASIUM
Schuljahrgänge 5 - 10
Schuljahrgänge 7 - 10
2012 (f, g)
Kerncurricula
Aufgabenfeld A
Deutsch
Englisch
Französisch
Niederländisch
Spanisch
Latein
Griechisch
2015 (6, 8)
2015 (6, 8)
2009 (6, 8)
2011 (6, 8)
2009 (6, 8)
2008 (6, 8)
2008 (6, 8)
PDF
PDF
PDF / in Bearbeitung
PDF
PDF / in Bearbeitung
PDF
PDF
Musik
Kunst
2012 (6, 8)
2012 (6, 8)
PDF / in Bearbeitung
PDF / in Bearbeitung
Aufgabenfeld B
Geschichte
Erdkunde
Politik-Wirtschaft
2015 (6, 8)
2015 (6, 8)
2015 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
Evangelische Religion
Katholische Religion
Werte und Normen
Islamische Religion
2009 (6, 8)
2009 (6, 8)
2009 (6, 8)
2014 (6, 8)
PDF / in Bearbeitung
PDF / in Bearbeitung
PDF
PDF
Aufgabenfeld C
Mathematik
Physik
Chemie
Biologie
2015
2015
2015
2015
8)
8)
8)
8)
PDF
PDF
PDF
PDF
Informatik
2014 (6, 8)
PDF
Sport
2007 (6, 8)
PDF / in Bearbeitung
1983 (3)
2000 (2, 6)
PDF
(6,
(6,
(6,
(6,
Rahmenrichtlinien
Russisch
Besonderes Unterrichtsangebot im Fach Musik
492
AMTLICHER TEIL
SVBl 10/2015
Schulform
Erlass,
Verordnung
Fachbereich / Unterrichtsfach
In Kraft seit
Bearbeitungs- und
(Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis
1
2
3
4
5
Bildungsstandards
Mittlerer Schulabschluss
Deutsch
Erste Fremdsprache (Englisch, Französisch)
Mathematik
Physik
Chemie
Biologie
GYMNASIALE
OBERSTUFE
-
2004
2004
2004
2005
2005
2005
(6,
(6,
(6,
(6,
(6,
(6,
7)
7)
7)
7)
7)
7)
PDF
PDF
PDF
PDF
PDF
PDF
2012 (h, i, j, k) Kerncurricula
des Gymnasiums
der Gesamtschule
des Abendgymnasiums
des Kollegs
Deutsch
Englisch
Französisch
Niederländisch
Spanisch
Latein
Griechisch
2010 (6, 8)
2010 (6, 8)
2012 (6, 8)
2012 (6, 8)
2012 (6, 8)
2011 (6, 8)
2011 (6, 8)
PDF / in Bearbeitung
PDF / in Bearbeitung
PDF / in Bearbeitung
PDF
PDF
PDF
PDF
Musik – zum 1.8.2015 verbindlich für die Einfüh- 2015 (6, 8)
rungsphase an Integrierter Gesamtschule, Abendgymnasium und Kolleg; ab dem 1.8.2016 für das
erste Jahr der Qualifikationsphase, ab dem 1.8.2017
für das zweite Jahr der Qualifikationsphase
Kunst – zum 1.8.2015 verbindlich für die Einfüh- 2015 (6, 8)
rungsphase an Integrierter Gesamtschule, Abendgymnasium und Kolleg; ab dem 1.8.2016 für das
erste Jahr der Qualifikationsphase, ab dem 1.8.2017
für das zweite Jahr der Qualifikationsphase
PDF
Geschichte
Erdkunde
Politik-Wirtschaft
2011 (6, 8)
2011 (6, 8)
2009 (6, 8)
PDF
PDF
PDF / in Bearbeitung
Evangelische Religion
Katholische Religion
Werte und Normen
2012 (6, 8)
2012 (6, 8)
2012 (6, 8)
PDF
PDF
PDF
Mathematik
Physik
Chemie
Biologie
2010
2010
2010
2010
PDF / in Bearbeitung
PDF
PDF
PDF
Sport
2011 (6, 8)
(6,
(6,
(6,
(6,
8)
8)
8)
8)
PDF
PDF
Rahmenrichtlinien
SCHULFORMÜBERGREIFEND
2005 (l)
2011 (m)
Russisch
1983 (3)
Kunst
Musik
1993 (2, 6)
1985 (6)
Rechtskunde
Wirtschaftslehre
Pädagogik
Philosophie
1983
1984
1985
1985
Informatik
1993 (2)
in Bearbeitung
Materialien / Rahmenrichtlinien
Deutsch als Zweitsprache
Rahmenrichtlinien Sportförderunterricht
Bestimmungen für den Schulsport
2002 (1, 6)
2003 (3, 6)
2011 (6)
PDF
PDF
PDF
PDF
PDF
(3)
(3)
(3)
(3)
SVBl 10/2015
Erläuterungen
Bezugsquellen für Kerncurricula und Rahmenrichtlinien
(1) Verlag J. Maiß GmbH, Postfach 26 01 52, 80058 München,
Tel.: 089 2420970, Fax: 089 2285809, E-Mail: [email protected]
(2) Schroedel Schulbuchverlag, Bildungshaus Schulbuchverlage Westermann Schroedel Diesterweg Schöningh Winklers
GmbH, Braunschweig, Georg-Westermann-Allee 66, 38104
Braunschweig, Tel.: 0531 7080, E-Mail: [email protected]
(3) Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), Keßlerstraße 52, 31134 Hildesheim, Tel.:
05121 1695220, E-Mail: [email protected]
(4) Bildungszentrum für Taubblinde, Albert-Schweitzer-Hof
27, 30559 Hannover, Tel.: 0511 51 00 80
(5) Niedersächsisches Kultusministerium, Ref. 32, Postfach
161, 30001 Hannover, Tel.: 0511 1207265, E-Mail: poststelle
@mk.niedersachsen.de
(6) Niedersächsischer Bildungsserver: www.nibis.de; Datenbank: www.cuvo.nibis.de
(7) Firma Wolters Kluwer Deutschland, Luxemburger Straße
449, 50939 Köln, Tel.: 0221 943737345, Fax: 02631
80112240, E-Mail: [email protected]
(8) unidruck, Weidendamm 19, 30167 Hannover, Bestellung
bitte nur per Fax: 0511 7011854
Lern- und Lehrmittel
– „Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln“
Rd.Erl. des MK. v. 1.1.2013 (SVBl. S. 30), Homepage des
MK: www.mk.niedersachsen.de => Schule => Schulorganisation => Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln
– „Das Niedersächsische Schulbuchverzeichnis“
abzurufen unter: www.nibis.de => Service => Materialien
=> NLQ-Publikationen => Schulbuchverzeichnis, Tel.:
05121 1695249
AMTLICHER TEIL
493
(g) „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 des Gymnasiums”
- RdErl. d. MK vom 23.6.2015 (SVBl S. 301), VORIS 22410
(h) „Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)” vom
17.2.2005 (Nds. GVBl. S. 51, SVBl. S. 171), zuletzt geändert
durch Verordnung d. MK vom 16.12.2011 (Nds. GVBl.
S. 505, Berichtigung 2012 S. 27, SVBl. 2012 S. 72, Berichtigung S. 224), VORIS 22410
„Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO)” – RdErl. d. MK vom 17.2.
2005 (SVBl. S. 177), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK v.
4.2.2014 (SVBl. S. 116), VORIS 22410
(i) „Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg
(VO-AK)” vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 130, SVBl. S. 277);
zuletzt geändert durch Verordnung d. MK vom 5.10.2011
(Nds. GVBl S. 336, SVBl S. 419), VORIS 22410
„Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über das
Abendgymnasium und das Kolleg (EB-VO-AK)” - RdErl. d.
MK vom 2.5.2005 (SVBl. S. 285), geändert durch RdErl. d.
MK vom 7.6.2011 (SVBl S. 223), VORIS 22410
(j) „Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVOWA-Ni)“ vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139, SVBl. S. 299);
zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.11.2012 (Nds.
GVBl S. 457; SVBl S. 600), VORIS 22410
(k) „Ergänzende Bestimmung zur VO über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und
Nichtschüler (EB-AVO-WaNi)“ – RdErl. d. MK vom 15.11.
2012 (SVBl. 2013, S. 5), Berichtigung (SVBl. 2013, S. 177),
VORIS 22410
(l) „KMK-Empfehlungen zum Sportförderunterricht“, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.2.1982 i. d. F.
vom 17.9.1999 (SVBl. 2000, S. 244)
(m) „Bestimmungen für den Schulsport“ – RdErl. d. MK vom
1.10.2011, (SVBl. S. 359), zuletzt geändert durch RdErl. d.
MK vom 9.4.2013 (SVBl. S. 223), VORIS 22410
Fundstellen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
(a) „Die Arbeit in der Grundschule” – RdErl. d. MK vom
1.8.2012 (SVBl. S. 404), zuletzt geändert durch RdErl. d.
MK vom 1.9.2015 (SVBl S. 399), VORIS 22410
Berichtigung
(b) „Die Arbeit in der Hauptschule“ – RdErl. d. MK vom
27.4.2010 (SVBl. S. 173, Berichtigung S. 257), zuletzt
geändert durch RdErl. d. MK vom 9.4.2013 (SVBl S. 220),
VORIS 22410
Der Änderungserlass d. MK v. 1.9.2015 - 22.2-81020 (SVBl. S.
399) – VORIS 22410 – zum RdErl. „Die Arbeit in der Grundschule“ und die Nicht amtliche Lesefassung Die Arbeit in der
Grundschule (SVBl. S. 404) werden wie folgt berichtigt:
(c) „Die Arbeit in der Realschule” – RdErl. d. MK vom 27.4.
2010 (SVBl. S. 182), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK
vom 9.4.2013 (SVBl S. 221), VORIS 22410
In Nummer 18 (Nummer 12 der Lesefassung) erhält die Nummer 12.2 folgende Fassung: Die Nummern 2.1.1 und 2.1.2 des
Bezugserlasses zu q) treten mit Ablauf des 31.8.2015 außer
Kraft.
(d) „Die Arbeit in der Oberschule“ – RdErl. d. MK vom 7.7.
2011 (SVBl. S. 221), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK
vom 23.6.2015 (SVBl. S. 310), VORIS 22410
(e) „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 der Integrierten
Gesamtschule (IGS)” – RdErl. d. MK vom 1.8.2014 (SVBl. S.
442), VORIS 22410
(f) „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 der Kooperativen
Gesamtschule (KGS)“ – RdErl. d. MK vom 3.8.2015 (SVBl.
S. 410), VORIS 22410
Die in Nummer 19 (Nummer 13 der Lesefassung) genannte
Anlage 1 des Anhangs erhält die folgende Fassung:
494
AMTLICHER TEIL
SVBl 10/2015
Anlage 1
Protokoll zur Beratung anlässlich des Übergangs von Klasse 4 nach 5
Name der Schülerin / des Schülers
Klassenlehrer/in:
Teilnehmende Personen:
Kompetenzbereiche im Fach
Besprochen
Bitte ?
setzen!
Schule:
Klasse:
1. Gespräch am
O nicht wahrgenommen
2. Gespräch am
O nicht wahrgenommen
Vertieft besprochen (kurze Erläuterung und Verweis auf die ILE)
Arbeitsverhalten
Leistungsbereitschaft u. Mitarbeit
Ziel- u. Ergebnisorientierung
Kooperationsfähigkeit
Selbstständigkeit
Sorgfalt und Ausdauer
Verlässlichkeit
Sonstiges
Sozialverhalten
Reflexionsfähigkeit
Konfliktfähigkeit
Vereinbaren und Einhalten von
Regeln; Fairness
Hilfsbereitschaft und Achtung anderer
Übernahme von Verantwortung
Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens
Sonstiges
Festgestellter Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Schwerpunkt
Deutsch
Lesen
Schreiben
Sprechen / Zuhören
Sonstiges
SVBl 10/2015
AMTLICHER TEIL
495
Mathematik
Zahlen und Operationen
Größen und Messen
Raum und Form
Muster und Strukturen
Daten und Zufall
Sonstiges
Sachunterricht
Zeit und Geschichte
Gesellschaft und Politik
Raum
Natur
Technik
Sonstiges
Englisch
Hör- / Hör-Seh-Verstehen
Sprechen
Leseverstehen
Methodenkompetenz / Sonstiges
Anmerkungen zu weiteren Fächern, z. B. Musik, Kunst, Sport, Werken
Weitere Gesprächsinhalte (z. B. Stärken, Lernschwierigkeiten, Förder- / Fordermaßnahmen, Förder- / Forderpläne, Nachteilsausgleich, abweichende Leistungsbewertung, Wiederholen / Überspringen eines Jahrgangs (s. u.), Beteiligung
(außer)schulischer Fachkräfte)
Erläuterungen zu den vertiefenden Gesprächsthemen sind der ILE zu entnehmen und Grundlage des Gesprächs.
Die Dokumentation der ILE wurde erläutert und vorgelegt.
Unterschrift beratende Lehrkraft
Unterschrift der Schülerin /
des Schülers (falls anwesend)
Unterschrift Erziehungsberechtigte
Weitere Informationen:
O Förderung Deutsch als Bildungssprache
O Wiederholen / Überspringen des Jgs. ______
Folgende Unterlagen liegen dem 2. Protokoll zur Übergabe an die jeweilige weiterführende Schule bei:
O Dokumentation der individuellen Lernentwicklung
O Lernstandserhebungen / Diagnostikergebnisse
O Förder- und Forderpläne
O sonstige Anhänge
496
AMTLICHER TEIL
Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10
der Integrierten Gesamtschule (IGS)
RdErl. d. MK v. 17.9.2015 – 34-81071 – VORIS 22410 –
Bezug: RdErl. v. 1.8.2014(SVBl. S. 442) – VORIS 22410 –
Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 1.8.2015 wie folgt
geändert:
Die Fußnote 2) der Anlage 1 zu Nummer 3.1 (Stundentafel)
erhält folgende Fassung:
„Wird die zweite Fremdsprache als Wahlpflichtfremdsprache
ab Schuljahrgang 6 angeboten, entscheidet die Schule für
diesen Schuljahrgang über eine Kürzung im Umfang von insgesamt vier Pflichtstunden in den Fachbereichen Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften, Musisch-kulturelle Bildung oder Arbeit-Wirtschaft-Technik. Für alle Schülerinnen
und Schüler, die keine zweite Fremdsprache wählen, richtet
die Schule Wahlpflichtunterricht im Umfang der vorgenommenen Kürzungen ein. Dabei sind die Fachbereiche, in denen
Kürzungen erfolgen, zu berücksichtigen.
Zur Minderung von Stundenkürzungen kann eine Stunde aus
dem der Schule gem. Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ zur schuleigenen Schwerpunktsetzung zugewiesenen Stundenkontingent verwendet werden.“
Volkstrauertag 2015
SVBl 10/2015
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. beabsichtigt, in der Zeit vom 1.10. bis zum 31.12.2015 eine Haus- und
Straßensammlung durchzuführen. In diesem Zusammenhang
wird auf den Erlass „Wirtschaftliche Betätigung, Werbung, Information, Bekanntmachungen und Sammlungen in Schulen
sowie Zuwendungen für Schulen“ vom 1.12.2012 (SVBl. S.
598) verwiesen.
Verleihung des Schülerfriedenspreises für
2015; Verlängerung der Bewerbungsfrist
Bek. d. MK v. 1.9.2015 – 23 – 83012/1 (2015)
Bezug: a) Bek. d. MK. v. 12.3.2015 – 23-83012/1 (2015)
b) RdErl. d. MK v. 7.7.2011 (SVBl. S. 276) – VORIS 22410 –
Bewerbungen von Schulen für den Schülerfriedenspreis 2015
können noch bis spätestens 15.11.2015 beim Referat 23 des
Niedersächsischen Kultusministeriums, Postfach 161, 30001
Hannover, eingereicht werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bezugserlasses.
Neue Kurse im Programm des
Niedersächsischen Landesinstituts für
schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
Bek. d. MK v. 1.9.2015 - 23.3-82 104/1.2
Bezug: a) RdErl. d. MK v. 30.9.2004 (SVBl. S. 502)
b) RdErl. d. MK v. 1.12.2012 (SVBl. S. 598) – VORIS 22410 –
Weiterbildungsmaßnahme
„Englisch an berufsbildenden Schulen“
Die Schulen werden gebeten, auch in diesem Jahr die Schülerinnen und Schüler im Sinne des Bezugserlasses zu a) auf den
Volkstrauertag vorzubereiten.
Inhalte
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. stellt auf
Anforderung Unterrichtsmaterial (Broschüren, Filme, Videos)
und Informationen zu seinen Schulprojektfahrten und Jugendbegegnungsstätten zur Verfügung.
Anfragen können an folgende Anschriften gerichtet werden:
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Landesverband
Niedersachsen, Wedekindstraße 32, 30161 Hannover, Tel.:
0511 321282, Fax: 0511 306531, E-Mail: niedersachsen@
volksbund.de, Internet: www.volksbund-niedersachsen.de
Bezirksverband Braunschweig:
Tel.: 0531 49930, Fax: 0531 126301,
E-Mail: [email protected]
Bezirksverband Hannover:
Tel.: 0511 327363, Fax: 0511 3632845,
E-Mail: [email protected]
Bezirksverband Lüneburg / Stade:
Tel.: 04131 36695 Fax: 04131 36605,
E-Mail: [email protected]
Bezirksverband Weser-Ems:
Tel.: 0441 13684, Fax: 0441 13811,
E-Mail: [email protected]
Das Fach Englisch hat an den berufsbildenden Schulen durch
seinen Pflicht- bzw. Wahlpflichtcharakter an Bedeutung gewonnen. Eine ausreichende Zahl von Lehrkräften mit einer
Lehrbefähigung für Englisch steht jedoch nicht zur Verfügung.
Diese Maßnahme soll die Förderung der berufsfeldbezogenen
Sprachkenntnisse sowie die Entwicklung didaktisch-methodischer Unterrichtskompetenz unter besonderer Berücksichtigung eines handlungsorientierten Unterrichtsansatzes unterstützen.
Die Weiterbildungsmaßnahme wendet sich an Lehrkräfte aller
Berufsfelder. Sie qualifiziert, künftig Englischunterricht in der
Berufsschule und der Berufsfachschule erteilen zu können.
Voraussetzungen sind gute Kenntnisse der englischen Sprache
sowie die Bereitschaft, diese Sprachkenntnisse im Verlauf der
Weiterbildungsmaßnahme zu erweitern und zu festigen. Die
Weiterbildungsmaßnahme besteht aus drei einwöchigen Kursen in Niedersachsen und einem zweiwöchigen Kurs in England. Die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme wird durch ein Zertifikat bescheinigt.
Teilnehmerkreis
Lehrkräfte (keine Referendarinnen / Referendare, keine Lehrkräfte für Fachpraxis) an berufsbildenden Schulen, die über
fundierte Englisch-Grundkenntnisse verfügen
SVBl 10/2015
Veranstaltungskosten
Die Kosten der gesamten Maßnahme werden, ohne die Eigenbeteiligung und die Reisekosten zu den Kursen, vorbehaltlich
der Zusage der Haushaltsmittel, vom NLQ übernommen.
Für Kurs IV in England wird ein Eigenanteil von 400 Euro erhoben.
AMTLICHER TEIL
497
Kurs IV – Nummer: 16.24.03
Sprach- und landeskundliches Seminar in England
Tagungsort: Inlingua College in Cheltenham, England
Zeitraum: 18.6. bis 2.7.2016 (Sommerferien)
Unterbringung in Gastfamilien, inkl. Verpflegung, CollegeGebühren (ca. 20 Std. Sprachunterricht pro Woche),
teilweise Exkursionen, inkl. Flugkosten
Die Fahrtkosten zum / vom Flughafen werden nicht vom NLQ
übernommen.
Anmeldung / Hinweise / Kontakt
Ablauf
Die Anmeldung zu der gesamten Weiterbildungsmaßnahme
ist nur für Kurs I, Nummer: 15.48.25, erforderlich und verpflichtet zur Teilnahme an der gesamten Maßnahme.
Kurs I – Nummer: 15.48.25
Einführung in einen handlungsorientierten Sprachunterricht
Tagungsort: Osnabrück
Zeitraum: 23. bis 27.11.2015
Kurs II – Nummer: 16.06.14
Berufsfeldspezifischer Fremdsprachenunterricht
Tagungsort: Osnabrück
Zeitraum: 8. bis 12.2.2016
Kurs III – Nummer: 16.17.04
Mediengestützter Englischunterricht
Tagungsort: Osnabrück
Zeitraum: 25. bis 29.4.2016
Online-Anmeldung:
https://vedab.nibis.de/veran.php?vid=80588
Anmeldeschluss: 31.10.2015
Ansprechpartnerin im NLQ: Christiane Frommholz, Tel.: 05121
1695 254, E-Mail: [email protected].
de
498
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
SVBl 10/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN1)
Allgemein
1. Niedersächsisches Kultusministerium
Im Niedersächsischen Kultusministerium ist zum 1.2.2016 der
Dienstposten
einer Bearbeiterin / eines Bearbeiters
im Referat 25
(Individuelle Förderung, Interkulturelle Bildung und
Sprachbildung, Kulturelle Bildung, Schulpsychologie
und Prävention)
zu besetzen.
Der Dienstposten soll im Wege der Abordnung für die Dauer
von drei Jahren besetzt werden.
Die Besoldung während der Abordnung richtet sich nach dem
derzeitigen Amt der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Bewerben können sich Lehrkräfte aus dem niedersächsischen Schuldienst, die die Befähigung für ein Lehramt an allgemein bildenden Schulen nachweisen.
Die Dienstposteninhaberin bzw. der Dienstposteninhaber ist
zuständig für das Sachgebiet „Kulturelle und musikalische Bildung“. Hierzu gehören neben der Zuständigkeit für die Grundsatzangelegenheiten sowie die Begabungs- und Talentförderung im Bereich der kulturellen und musikalischen Bildung
folgende Tätigkeitsfelder:
– Initiierung und Weiterentwicklung von Kooperationsprojekten mit außerschulischen Partnern,
der Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten sowie mit musik- und kulturpolitisch relevanten Verbänden erwünscht.
Erfahrungen in einer Verwaltungsbehörde sind von Vorteil.
Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Das Niedersächsische Kultusministerium ist im Rahmen des
audit berufundfamilie® als familienfreundlicher Arbeitgeber
zertifiziert.
Bewerbungen sind mit einem aussagekräftigen Lebenslauf sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die
Personalakte innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen der
Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 13, Schiffgraben 12, 30159
Hannover, zu richten.
Für fachliche Rückfragen steht Frau Wenzel, Tel.: 0511
1207201, zur Verfügung.
2. Niedersächsisches Kultusministerium
Im Niedersächsischen Kultusministerium ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten
einer Bearbeiterin / eines Bearbeiters
im Referat 32
(Oberschulen, Hauptschulen, Realschulen)
zu besetzen.
– Zusammenarbeit mit der „Musikland gGmbH Niedersachsen“, mit dem Landesmusikrat Niedersachsen und seinen
angeschlossenen Verbänden, den Hochschulen und Kulturinstitutionen,
Der Dienstposten soll im Wege der Abordnung für die Dauer
von drei Jahren besetzt werden.
– Begleitung und Weiterentwicklung von Kooperationen von
Schulen mit Verbänden, Hochschulen und Institutionen
der bildenden Künste, Theaterpädagogik und des Darstellenden Spiels,
Die Dienstposteninhaberin oder der Dienstposteninhaber soll
als Bearbeiterin oder als Bearbeiter schulfachliche Aufgaben
in den Arbeitszusammenhängen des Referats sowie unterstützende Aufgaben im Bereich der Entwicklung der zentralen
Abschlussarbeiten im Sekundarbereich I sowie der Entwicklung von Kerncurricula für die Hauptschule, die Realschule
und die Oberschule wahrnehmen.
– Förderung von Projekten der Breiten- und Spitzenförderung im Rahmen des Aktionsprogramms „HAUPTSACHE:
MUSIK“ mit Schulen und außerschulischen Partnern,
– Begleitung und Entwicklung innovativer Schulentwicklungs- und Vermittlungsprogramme sowie Kooperationsprojekte von Kultureinrichtungen mit allgemein bildenden
Schulen, insbesondere in den Projekten „Musikalische
Grundschule“ und „SCHULE:KULTUR!“.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit der Lehrbefähigung für das
Fach Musik, entsprechenden schulpraktischen Erfahrungen
und umfassenden Kenntnissen über aktuelle Entwicklungen in
der kulturellen und musikalischen Bildung.
Die Position erfordert in besonderem Maße Kreativität und die
Fähigkeit zu konzeptionellem Denken, zur Kommunikation, zur
Kooperation und zur Teamarbeit sowie Verhandlungskompetenz, Flexibilität, Reformoffenheit und Innovationsbereitschaft. Darüber hinaus sind Kenntnisse und Erfahrungen in
Die Besoldung während der Abordnung richtet sich nach dem
derzeitigen Amt der Bewerberin bzw. des Bewerbers.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit aus dem niedersächsischen
Schuldienst mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen oder an Grund-, Haupt- und Realschulen. Die Ausschreibung richtet sich hierbei an Bewerberinnen und Bewerber, die sich im Eingangsamt befinden oder ein schulisches
Funktionsamt – unterhalb der Schulleitungsebene – bekleiden. Die Unterrichtsbefähigung für die Unterrichtsfächer
Deutsch und / oder Mathematik und eine mehrjährige Unterrichtserfahrung im Sekundarbereich I sind erwünscht. Von Bewerberinnen und Bewerber wird zudem Anwendungswissen
im Umgang mit Textverarbeitungsprogrammen erwartet.
Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet.
1) nachzulesen auch im Internet unter http://www.mk.niedersachsen.de
(-> Service -> Schulverwaltungsblatt – Stellenausschreibungen)
SVBl 10/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
499
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
– Bearbeitung weiterer übergreifender Aufgaben im Dezernat berufliche Bildung.
Das Niedersächsische Kultusministerium ist im Rahmen des
audit berufundfamilie® als familienfreundlicher Arbeitgeber
zertifiziert.
Die Tätigkeiten sollen einerseits im Kontext mit der Initiierung, Begleitung und Evaluation von Prozessen des Qualitätsmanagements (Qualitätssicherung, -entwicklung und -kontrolle) an berufsbildenden Schulen ausgeübt werden und sind
andererseits den veränderten Anforderungen schulischer Eigenverantwortlichkeit anzupassen.
Bewerbungen sind mit einem aussagekräftigen Lebenslauf sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die
Personalakte innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen der
Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 13, Schiffgraben 12, 30159
Hannover, zu richten.
Für fachliche Rückfragen steht Herr Henke, Tel.: 0511
1207282, zur Verfügung.
3. Niedersächsische Landesschulbehörde
Bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten
einer Dezernentin / eines Dezernenten
im Dezernat 4 (Berufliche Bildung)
in der Regionalabteilung Osnabrück zu besetzen.
Der Dienstposten (Leitende Regierungsschuldirektorin / Leitender Regierungsschuldirektor) ist nach Besoldungsgruppe A 16
BBes0 bewertet.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Lehrbefähigung für
das Lehramt an berufsbildenden Schulen in der beruflichen
Fachrichtung Bautechnik, Holztechnik oder Farbtechnik und
Raumgestaltung.
Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber über
mehrjährige Berufserfahrung im Schuldienst verfügen sowie
mehrjährig eine herausgehobene Funktion mit Leitungsaufgaben im Schuldienst, in der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgreich wahrgenommen haben, davon
mehrjährig in einem Amt der Besoldungsgruppe A 15 oder
A 16 in einer Schule oder in einem Studienseminar oder in
herausgehobener Position in der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen.
Die Dienstposteninhaberin bzw. der -inhaber soll als Dezernentin bzw. als Dezernent an der Koordinierung und Steuerung schulfachlicher Aufgaben auf regionaler und landesweiter Ebene planend und gestaltend mitwirken, die Schulen, die
Studienseminare und die Schulträger beraten sowie Kontakte
mit der ausbildenden Wirtschaft, den Kammern und Verbänden der Wirtschaft sowie den Universitäten pflegen.
Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Tätigkeitsfelder:
– Steuerung und Koordinierung schulfachlicher Angelegenheiten der Berufsbereiche Bautechnik, Holztechnik sowie
Farbtechnik und Raumgestaltung,
– schulische Ergebnissteuerung im Rahmen eines Kontrakt managements,
– Innovationsmanagement und Schul- und Unterrichtsentwicklung,
– Personalmanagement,
– Konfliktmanagement einschließlich Beschwerden,
– schulfachliche Angelegenheiten, bezogen auf Schulen in
freier Trägerschaft,
Die Bewerberin / der Bewerber soll mit der schul- und bildungspolitischen Entwicklung vertraut sein und über Kenntnisse von Strukturen und Bildungsgängen der berufsbildenden
Schulen verfügen. Erwartet werden praktische Erfahrungen in
der Personalführung, in der Einführung und Etablierung eines
Qualitätsmanagements und Kompetenzen in der Gestaltung
zukunftsorientierter Lehr- und Lernprozesse. Weiterhin sind
Erfahrungen im Bereich der neuen Medien, im Umgang mit
Informationstechnologien, in der Organisationsentwicklung
und im Projektmanagement erforderlich.
Innovationskraft, Gestaltungsfreude, Verhandlungsgeschick,
Kooperationsbereitschaft, aber auch die Bereitschaft und
Fähigkeit, sich schnell in neue Aufgaben einzuarbeiten, sowie
Erfahrungen im Umgang mit Verbänden und Institutionen haben bei der Wahrnehmung der Aufgaben einen hohen Stellenwert.
Die Bewerbung soll Hinweise auf Erfahrungen und konzeptionelle Vorstellungen für das o. g. Aufgabenspektrum enthalten.
Es können sich auch entsprechend qualifizierte Tarifbeschäftigte bewerben.
Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage des RdErl.
des MK vom 4.8.2010, SVBl.9/2010, S. 320 ff. („Verfahren zur
Übertragung von Ämtern im Schulaufsichtsdienst“), zuletzt
geändert durch RdErl. d. MK vom 4.10.2011, SVBl. 12/2011,
S. 480, der entsprechend auch auf tarifbeschäftigte Bewerberinnen und Bewerber anzuwenden ist. Wird eine Tarifbeschäftigte oder ein Tarifbeschäftigter ausgewählt, so erhält sie bzw.
er nach erfolgreicher Erprobungszeit und danach erfolgter
Übertragung des Arbeitsplatzes ein Entgelt nach den zum
Zeitpunkt der Übertragung geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen für höherwertige Arbeitsplätze.
Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde strebt an, Unterrepräsentanzen i. S. des Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufs sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen nach
Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Schulverwaltungsblatt auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Abteilung 4, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu richten. Mit Blick auf ggf. erforderliche kurzfristige
Terminabstimmungen wäre die Angabe von Handy-Nummer
und privater E-Mail-Adresse hilfreich.
Für Rückfragen steht im Nds. Kultusministerium Frau Hartwig,
Tel.: 0511 1207374; E-Mail: [email protected], zur Verfügung.
500
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
4. Niedersächsische Landesschulbehörde
Bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde sind – vorbehaltlich der Freigabe des Ausschusses für Haushalt und Finanzen – zum 1.9.2016 zwei nach Besoldungsgruppe A 15 BBesO
bewertete Dienstposten
einer Dezernentin / eines Dezernenten
im Dezernat 2
(Grund-, Ober-, Haupt-, Real- und Förderschulen)
zu besetzen.
Der Einsatz ist in der Regionalabteilung Hannover der Niedersächsischen Landesschulbehörde am Standort Syke vorgesehen.
Die Dienstposteninhaberin oder der Dienstposteninhaber soll
als Dezernentin oder als Dezernent schulfachliche Aufgaben
für alle Schulen der Schulformen Grund-, Ober-, Haupt-, Realund Förderschulen innerhalb des übertragenen Geschäftsbereiches wahrnehmen. Neben der Ausübung der Dienst- und
Fachaufsicht soll sie oder er daran mitwirken, die Qualitätsentwicklung und die Zusammenarbeit der Schulen zu fördern.
Die Bewerberin oder der Bewerber muss über die Befähigung
für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder für Sonderpädagogik verfügen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass
die Bewerberin oder der Bewerber über mehrjährige Berufserfahrung im Schuldienst verfügt und mehrjährig eine herausgehobene Funktion mit Leitungsaufgaben im Schuldienst, in
der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgreich wahrgenommen hat.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden insbesondere
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zu folgenden Bereichen erwartet:
– Beratung von Personen und Gremien,
– Zusammenarbeit mit schulischen Gremien, mit anderen
Schulen und außerschulischen Einrichtungen,
– Personalentwicklung,
– Schulprogrammentwicklung, Unterrichtsentwicklung, schulische Arbeitsprogramme,
– Entwicklung der Schulqualität, Vergleichsarbeiten, Standards und Abschlussprüfungen,
– Instrumente schulinterner Evaluation,
– Förderkonzepte,
– Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Ferner wird auf die Fähigkeit, sich in neue Sachgebiete einzuarbeiten, sowie auf Schlüsselqualifikationen wie Kooperations- und Teamfähigkeit, kommunikative Kompetenz und Verhandlungsgeschick besonderer Wert gelegt.
SVBl 10/2015
folgter Übertragung des Arbeitsplatzes ein Entgelt nach den
zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden tarifrechtlichen
Bestimmungen für höherwertige Arbeitsplätze.
Die Dienstposten sind grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde strebt an, Unterrepräsentanzen i. S. des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Befähigung und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes und einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen nach
Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 11,
Postfach 161, 30001 Hannover, zu richten. Mit Blick auf ggf.
erforderliche kurzfristige Terminabstimmungen wäre die Angabe von Handy-Rufnummer und privater E-Mail-Adresse
hilfreich.
Nähere Auskünfte erteilt Herr Mensching, Niedersächsische
Landesschulbehörde, Tel.: 0511 1062446.
5. Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Quali tätsentwicklung
Beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) in Hildesheim sind – vorbehaltlich der
Freigabe durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen –
zum 1.8.2016 sechs nach Besoldungsgruppe A 15 BBesO bewertete Dienstposten
einer Regierungsschuldirektorin /
eines Regierungsschuldirektors
in der Abteilung 2 – Evaluation und Schulinspektion –
zu besetzen.
Wegen der Besonderheit der Tätigkeit in der Schulinspektion
ist die Arbeit grundsätzlich im Rahmen der mobilen Telearbeit
auszuüben. Vorausgesetzt wird daher das Einverständnis zur
Einrichtung eines Telearbeitsplatzes in der häuslichen Wohnung.
Es wird die Bereitschaft erwartet, in erheblichem Umfang
mehrtägige Dienstreisen (mit Übernachtungen) mit privatem
PKW (gemäß den geltenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen) durchzuführen.
Die Schwerpunktaufgabe der Dienstposteninhaberinnen oder
-inhaber besteht in der Durchführung von Inspektionen an
allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen des Landes
Niedersachsen.
Diese Aufgabe umfasst u. a. die:
Es können sich auch entsprechend qualifizierte Tarifbeschäftigte bewerben.
– Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Inspektionen,
Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage des Runderlasses des MK vom 4.8.2010, SVBl. 9/2010, S. 320 ff. („Verfahren zur Übertragung von Ämtern im Schulaufsichtsdienst“),
zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 4.10.2011, SVBl. 12/
2011, S. 480, der entsprechend auch auf tarifbeschäftigte Bewerberinnen und Bewerber anzuwenden ist. Wird eine Tarifbeschäftigte oder ein Tarifbeschäftigter ausgewählt, so erhält
sie bzw. er nach erfolgreicher Erprobungszeit und danach er-
– Mitarbeit in der Evaluation und Weiterentwicklung des
Inspektionsverfahrens sowie seiner Methoden und Instrumente (z. B.: Videotrainings, Unterrichtsbeobachtungen,
Arbeit in Arbeitsgruppen),
– Mitarbeit in Projekten und Vorhaben bei Inspektionen mit
besonderen Fragestellungen,
– Leitung von Inspektionsteams.
SVBl 10/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Bewerberinnen und Bewerber müssen über die Befähigung für
das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen oder an Realschulen verfügen.
Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Bewerberinnen
oder Bewerber über mehrjährige Berufserfahrung im Schuldienst verfügen und mehrjährig eine herausgehobene Funktion mit Leitungsaufgaben in einem Amt der BesGr. A 14 oder
A 15 im Schuldienst, in der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgreich wahrgenommen haben.
Ferner wird auf die Fähigkeit, sich in neue Sachgebiete einzuarbeiten, sowie auf Schlüsselqualifikationen wie Kooperations- und Teamfähigkeit, kommunikative Kompetenz und Verhandlungsgeschick besonderer Wert gelegt.
501
Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Schulverwaltungsblatt auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 11, Schiffgraben 12, 30159 Hannover,
zu richten. Mit Blick auf ggf. erforderliche kurzfristige Terminabstimmungen wäre die Angabe von Handy-Rufnummer und
privater E-Mail-Adresse hilfreich.
Nähere Auskünfte erteilt Herr Till, NLQ, Tel.: 05121 1695316,
E-Mail: [email protected].
6. Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wahrnehmung des
Dienstpostens sind weiterhin
Beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) in Hildesheim sind zum 1.8.2016 sechs
nach Besoldungsgruppe A 14 BBesO bewertete Dienstposten
– fundierte Kenntnisse von Strukturen und Bildungsgängen
im niedersächsischen Schulsystem,
einer Regierungsschulrätin / eines Regierungsschulrates
in der Abteilung 2 – Evaluation und Schulinspektion –
– Kenntnisse über schulisches Qualitätsmanagement,
zu besetzen.
– Kompetenzen in der Nutzung interner und externer Evaluationsinstrumente sowie in der Nutzung elektronischer
Medien,
Wegen der Besonderheit der Tätigkeit in der Schulinspektion
ist die Arbeit grundsätzlich im Rahmen der mobilen Telearbeit
auszuüben. Vorausgesetzt wird daher das Einverständnis zur
Einrichtung eines Telearbeitsplatzes in der häuslichen Wohnung.
– Kenntnisse über Grundsätze des Projektmanagements.
Erwartet werden
– Methodenkompetenzen hinsichtlich der Umsetzung komplexer Arbeitsabläufe, insbesondere bezüglich Zeit- und
Prozessmanagement,
– hohe Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität,
– Beherrschung von Techniken der Gesprächsführung.
Wünschenswert sind Kenntnisse in der englischen Sprache für
den fachlichen Austausch mit ausländischen Fachkolleginnen
und -kollegen.
Es wird die Bereitschaft erwartet, in erheblichem Umfang
mehrtägige Dienstreisen (mit Übernachtungen) mit privatem
PKW (gemäß den geltenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen) durchzuführen.
Die Schwerpunktaufgabe der Dienstposteninhaberinnen oder
-inhaber besteht in der Durchführung von Inspektionen an
berufsbildenden und allgemein bildenden Schulen des Landes
Niedersachsen.
Diese Aufgabe umfasst u. a. die:
Es können sich auch entsprechend qualifizierte Tarifbeschäftigte bewerben.
– Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Inspektionen,
Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage des Runderlasses des MK vom 4.8.2010, SVBl. 9/2010, S. 320 ff. („Verfahren zur Übertragung von Ämtern im Schulaufsichtsdienst“),
zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 4.10.2011, SVBl. 12/
2011, S. 480, der entsprechend auch auf tarifbeschäftigte Bewerberinnen und Bewerber anzuwenden ist. Wird eine Tarifbeschäftigte oder ein Tarifbeschäftigter ausgewählt, so erhält
sie bzw. er nach erfolgreicher Erprobungszeit und danach erfolgter Übertragung des Arbeitsplatzes ein Entgelt nach den
zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden tarifrechtlichen
Bestimmungen für höherwertige Arbeitsplätze.
– Mitarbeit in der Evaluation und Weiterentwicklung des
Inspektionsverfahrens sowie seiner Methoden und Instrumente (z. B. Videotrainings, Unterrichtsbeobachtungen,
Arbeit in Arbeitsgruppen)
Die Dienstposten sind durch die Notwendigkeit, die jeweilige
Inspektion in einem vollständigen Zeitumfang durchzuführen,
nur bedingt teilzeitgeeignet.
Das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung strebt an, Unterrepräsentanzen i. S. des Nds.
Gleichberechtigungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Männern werden daher
besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen nach
– Leitung von Inspektionsteams in überwiegend kleinen
Schulen.
Bewerberinnen und Bewerber müssen über die Befähigung für
das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Grund-,
Haupt- und Realschulen verfügen.
Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Bewerberinnen
und Bewerber über mehrjährige Berufserfahrung im Schuldienst, insbesondere in der Grundschule, verfügen und mehrjährig eine herausgehobene Funktion mit Leitungsaufgaben
im Schuldienst, in der Schulverwaltung oder vergleichbaren
Einrichtungen erfolgreich wahrgenommen haben.
Ferner wird auf die Fähigkeit, sich in neue Sachgebiete einzuarbeiten, sowie auf Schlüsselqualifikationen wie Kooperations- und Teamfähigkeit, kommunikative Kompetenz und Verhandlungsgeschick besonderer Wert gelegt.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wahrnehmung des
Dienstpostens sind weiterhin
– fundierte Kenntnisse von Strukturen und Bildungsgängen
im niedersächsischen Schulsystem,
502
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
– Kompetenzen in der Nutzung interner und externer Evaluationsinstrumente sowie in der Nutzung elektronischer
Medien.
Erwartet werden
– Methodenkompetenzen hinsichtlich der Umsetzung komplexer Arbeitsabläufe, insbesondere bezüglich Zeit- und
Prozessmanagement,
– hohe Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität,
– Beherrschung von Techniken der Gesprächsführung.
Wünschenswert sind Kenntnisse in der englischen Sprache für
den fachlichen Austausch mit ausländischen Fachkolleginnen
und -kollegen.
SVBl 10/2015
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Klassenstufen: 1-12
Schülerzahl: 874
Lehrbefähigung für die Sekundarbereiche I und / oder II
BesGr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen
des TV-L
Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine
moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als
Fremdsprache (DAF) und / oder die Lehrbefähigung in einem
der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer
(Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.
Es können sich auch entsprechend qualifizierte Tarifbeschäftigte bewerben.
Deutsche Schule Erbil, Irak, Region Kurdistan
(frei zum 1.8.2016; Bewerbungsschluss 30.10.2015)
Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage des Runderlasses des MK vom 4.8.2010, SVBl. 9/2010, S. 320 ff. („Verfahren zur Übertragung von Ämtern im Schulaufsichtsdienst“),
zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 4.10.2011, SVBl. 12/
2011, S. 480, der entsprechend auch auf tarifbeschäftigte Bewerberinnen und Bewerber anzuwenden ist. Wird eine Tarifbeschäftigte oder ein Tarifbeschäftigter ausgewählt, so erhält
sie bzw. er nach erfolgreicher Erprobungszeit und danach erfolgter Übertragung des Arbeitsplatzes ein Entgelt nach den
zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden tarifrechtlichen
Bestimmungen für höherwertige Arbeitsplätze.
Deutschsprachige Schule
Klassenstufen:1-10
Schülerzahl: 170
Abschlüsse des Sekundarbereichs I im Aufbau
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
im Aufbau
Die Dienstposten sind durch die Notwendigkeit, die jeweilige
Inspektion in einem vollständigen Zeitumfang durchzuführen,
nur bedingt teilzeitgeeignet.
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung strebt an, Unterrepräsentanzen i. S. des Nds.
Gleichberechtigungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Männern werden daher
besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen nach
Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Schulverwaltungsblatt auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 11, Schiffgraben 12, 30159 Hannover,
zu richten. Mit Blick auf ggf. erforderliche kurzfristige Terminabstimmungen wäre die Angabe von Handy-Rufnummer und
privater E-Mail-Adresse hilfreich.
Nähere Auskünfte erteilt Herr Till, NLQ, Tel.: 05121 1695316,
E-Mail: [email protected].
7. Deutsche Auslandsschulen
Das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – schreibt folgende Schulleiterstellen an deutschen Auslandsschulen aus:
Lehrbefähigung für die Sekundarbereiche I und II bzw. des
Sekundarbereichs I mit gymnasialer Erfahrung
BesGr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen
des TV-L
Die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DAF)
und / oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte,
Biologie) sind erwünscht.
Eine Mitreise von Familienangehörigen ist nicht möglich.
Deutsche Schule Barranquilla, Kolumbien
(frei zum 1.8.2016; Bewerbungsschluss 30.10.2015)
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1-12
Schülerzahl: 902
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GiB)
Lehrbefähigung für die Sekundarbereiche I und / oder II
BesGr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen
des TV-L
Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine
moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als
Fremdsprache (DAF) und / oder die Lehrbefähigung in einem
der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer
(Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.
Drittbewerbungen sind zulässig.
Deutsche Schule Concepciòn, Chile
(frei zum 1.8.2016; Bewerbungsschluss 30.10.2015)
Colegio Peruano-Alemán „Beata Imelda“, Lima/Peru
(frei zum 1.8.2016; Bewerbungsschluss 30.10.2015)
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1-12
SVBl 10/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Schülerzahl: 534
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
503
Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen mit bilingualen Schulkonzeptionen sind
erwünscht.
Lehrbefähigung für die Sekundarbereiche I und / oder II
BesGr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen
des TV-L
Allgemeine Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Gefordert ist die Lehrbefähigung in einem der im GIB
deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch,
Geschichte, Biologie).
Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch oder
eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch
als Fremdsprache (DaF) sind erwünscht.
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter www.
auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Eine positive Einstellung dem katholischen Glauben
gegenüber ist wünschenswert.
Deutsche Schule Stockholm, Schweden
(frei zum 1.8.2016; Bewerbungsschluss 30.10.2015)
Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1-12
Schülerzahl: 575 (zukünftig über 600)
Abiturprüfung
Abschlüsse des Sekundarbereichs I
Deutsches Sprachdiplom der KMK (Stufe I)
Sekundarabschluss des Landes
Deutsches Internationales Abitur
Lehrbefähigung für die Sekundarbereiche I und II
BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen
des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Ungarndeutsches Bildungszentrum Baja, Ungarn
(frei zum 24.8.2016; Bewerbungsschluss 30.10.2015)
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm
Klassenstufen: 1-12
Schülerzahl: 786
Hochschulreifeprüfung
Sekundarabschluss des Landes
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Lehrbefähigung für die Sekundarbereiche I und II
BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen
des TV-L
Drittbewerbungen sind zulässig.
German International School of Silicon Valley, USA
(frei zum 1.8.2016; Bewerbungsschluss 30.10.2015)
Begegnungsschule
Klassenstufen: 1-12
Schülerzahl: 403
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Deutsches Sprachdiplom I und II
Deutsches Internationales Abitur
Sekundarabschluss des Landes
(California High School Diploma)
Lehrbefähigung für die Sekundarbereiche I und II
BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen
des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen
im Gastland wird erwartet.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem
Dienstweg an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für
das Auslandsschulwesen –, Barbarastraße 1, 50728 Köln, zu
richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen
ist gleichzeitig an das Niedersächsische Kultusministerium,
Referat 33, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu senden.
Außerdem werden die Bewerberinnen und Bewerber gebeten,
sich unmittelbar mit der im Niedersächsischen Kultusministerium zuständigen Referentin für das Auslandsschulwesen,
Frau Busse, in Verbindung zu setzen (Tel.: 0511 1207237; EMail: [email protected]). Um direkte Übersendung einer Ausfertigung des Bewerbungsschreibens, eines
ausgefüllten Fragebogens und eines tabellarischen Lebenslaufs an die Zentralstelle (als Vorabinformation) wird gebeten.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebenen Besoldungs- / Vergütungsgruppen innehaben.
Bewerberinnen und Bewerber dürfen zum ausgeschriebenen
Zeitpunkt des Amtsantritts das 61. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Drittbewerbungen sind bei Zweit- bzw. Drittausschreibungen
zulässig, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt.
8. Auslandsschulen
Das Bundesverwaltungsamt sucht am Dienstort Budapest eine
Lehrkraft
als Prozessbegleiterin / Prozessbegleiter.
Als Prozessbegleiterin / Prozessbegleiter haben Sie die ebenso
spannende wie herausfordernde Aufgabe, Schulen mit
deutschsprachigen Bildungsangeboten in sechs Ländern in
Mittel- und Osteuropa bei ihren Schulentwicklungsprozessen
zu begleiten und zu unterstützen. Sie gehören damit als Mitarbeiterin / Mitarbeiter der Zentralstelle einem Team von 16
Prozessbegleiterinnen / Prozessbegleitern an, die weltweit die
Deutschen Schulen im Ausland betreuen und die sich im Rahmen von Tagungen sowie auf digitalem Wege über ihre Arbeit
austauschen und sich gegenseitig unterstützen.
Sie nehmen als Prozessbegleiterin / Prozessbegleiter folgende
Aufgaben wahr:
– Unterstützung von sieben staatlichen Schulen mit
deutschsprachigem Unterrichtsangebot und deutscher
Hochschulzugangsberechtigung in Ungarn, Rumänien,
Bulgarien, Tschechien, Estland und der Slowakei beim
Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems,
– Analyse der Qualitätsmanagementprozesse der Einzelschule (Stand der Schulentwicklung unter Berücksichti-
504
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
gung von schulinternen Ablauf-, Beteiligungs-, Kommunikations- und Evaluationsprozessen und verankerten Qualitätsroutinen),
SVBl 10/2015
Die Prozessbegleiterin / der Prozessbegleiter soll über eine
hohe personale und soziale Kompetenz verfügen, insbesondere über
– Beratung und Unterstützung der Leitungen des deutschsprachigen Unterrichts, Austausch mit den einheimischen
Schulleitungen, Beratung und Prozessbegleitung für Fachteams, Abteilungsteams und Steuergruppen im Hinblick
auf das Qualitätsmanagement der Einzelschule und die
Vernetzung in der Region,
– Kommunikationskompetenz und Kooperationsfähigkeit,
– als regionale Fortbildungskoordinatorin bzw. regionaler
Fortbildungskoordinator Entwicklung eines regionalen
Fortbildungstableaus gemeinsam mit den Leitern des
deutschsprachigen Unterrichts auf der Basis der von den
fördernden Stellen definierten Schwerpunkten der Fortbildung: Beratung mit den Schulen über die schulinternen
und regionalen Fortbildungsnotwendigkeiten sowie über
die Sicherung der Nachhaltigkeit von Fortbildungen, Impulsgebung für die zukünftige Schwerpunktsetzung der
Fortbildungsangebote der fördernden Stellen sowie regionales Fortbildungsmanagement im Auftrag der ZfA (Organisation, Umsetzung, Abrechnung über Projektmittel, Rechenschaftslegung der zentral gesteuerten und verantworteten Maßnahmen und deren Evaluation),
– Managementkompetenzen und Durchsetzungsfähigkeit,
– Mitwirkung als Autorin bzw. Autor und Anwenderin bzw.
Anwender beim Aufbau und der Pflege von Lernplattformen und Blended-Learning-Angeboten,
Informationen zur Stelle:
[email protected], Tel.: 0228 993588729,
– Wahrnehmung ausgewählter Fortbildungsaufträge (z. B.
Peer-Schulungen, Ausbildung von Tutoren für die Nutzung
von Blended-Learning-Angeboten, Leitung von Vorbereitungs- und Fortbildungslehrgängen der Zentralstelle in
Deutschland),
– Mitarbeit bei der Entwicklung von Evaluationsinstrumenten auf der Grundlage eines bereits entwickelten Qualitätsrahmens.
Als wichtige Voraussetzungen für den Einsatz als Prozessbegleiterin / Prozessbegleiter gelten:
– In Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für ein Lehramt oder vergleichbare Qualifikationen,
– Erfahrungen im Auslandsschuldienst,
– Leitungserfahrung, vorzugsweise in der (erweiterten) Schulleitung,
– langjährige Unterrichtserfahrung,
– ausgewiesene Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement
von schulischen Systemen, z. B. als Schulentwicklungsberaterin / Schulentwicklungsberater bzw. Prozessbegleiterin /
Prozessbegleiter oder im Rahmen der Schulinspektion,
– Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement,
– Beamtin / Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst bis zur
BesGr. A 14 / A 15 bzw. unbefristet tarifbeschäftigte Lehrkraft mit entsprechenden Entgeltgruppen,
– interkulturelle Kompetenz,
– Teamfähigkeit,
– Selbstreflexionsfähigkeit,
– hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit,
– hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie Bereitschaft zu
häufigen und regelmäßigen Dienstreisen,
– Kompetenz im Umgang mit elektronischen Medien, und
– eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Haltung
einnehmen.
Besondere Hinweise:
Der Grundvertrag beträgt drei Jahre. Das Bewerbungsprofil
soll grundsätzlich eine Regeleinsatzzeit von sechs Jahren ermöglichen.
[email protected], Tel.: 0228 993588728.
Bei Interesse setzen Sie sich bitte vor Abgabe einer Bewerbung zunächst unmittelbar mit der im Niedersächsischen Kultusministerium zuständigen Referentin für das Auslandsschulwesen, Frau Busse, Tel.: 0511 1207237, E-Mail: eva.busse@
mk.niedersachsen.de, in Verbindung.
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als
Prozessbegleiterin / Prozessbegleiter der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit, und zwar spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist. Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben,
richten Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg gleichfalls spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist an das
Bundesverwaltungsamt, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, ZfA 3, 50728 Köln. Eine Kopie Ihrer Bewerbung
schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte
Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
– gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und / oder einer anderen weltweiten Verkehrssprache.
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum
Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein
Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Erwünscht sind Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Fortbildungen.
Drittbewerbungen sind bei Zweit- bzw. Drittausschreibungen
zulässig, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt.
SVBl 10/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
505
Öffentliche Schulen und Studienseminare
Nachstehend werden gemäß § 45 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) freie oder frei werdende
Planstellen an öffentlichen Schulen und an Studienseminaren ausgeschrieben:
1. Muster der Ausschreibung:
a) Name der Schule und Schulform, Name des Studienseminars;
b) Schulträger;
c) Art der Stelle, Termin des Freiwerdens oder der voraussichtlichen Einrichtung
(sofern kein Termin angegeben wird, ist die Stelle sofort zu besetzen);
d) soweit erforderlich, zusätzliche Angaben über die Schule oder das Studienseminar, die Stelle, die gewünschte fachliche
oder persönliche Eignung, die Religionszugehörigkeit;
e) bei Besetzung auf Zeit: Dauer, für die die Stelle zu besetzen ist
(außerdem ist unter der Ausschreibung ohne Kennbuchstabe eine Angabe über Wohnungsbeschaffung zulässig);
f) Name und Tel.-Nr. der zuständigen Dezernentin / des zuständigen Dezernenten oder
g) Name und Tel.-Nr. der Schulleiterin / des Schulleiters der für die Ausschreibung zuständigen Schule, Anschrift der Schule.
Angabe bei erneuter Ausschreibung: „(erneute Ausschreibung)“ oder bei erneuter Ausschreibung nach dem Niedersächsischen
Gleichberechtigungsgesetz (NGG): „(erneute Ausschreibung gemäß § 11 Abs. 2 NGG)“.
2. Die Stellenausschreibungen richten sich sowohl an weibliche als auch an männliche Interessenten. Ziel ist es, Frauen und
Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Bewerbungen von Angehörigen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts werden daher besonders begrüßt.
3. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
4. Die zu besetzenden Stellen sind grundsätzlich teilzeitgeeignet. Bei Funktionsstellen kann durch Teilzeitbeschäftigung nur die
Unterrichtsverpflichtung, nicht die Funktionstätigkeit ermäßigt werden.
5. Bewerbungen um Stellen innerhalb des eigenen Bezirks sind grundsätzlich auf dem Dienstwege an die zuständigen Regionalabteilungen der Landesschulbehörde zu richten. Andernfalls sind sie unmittelbar bei der Regionalabteilung der Landesschulbehörde, die die Stelle ausgeschrieben hat, einzureichen und gleichzeitig der für die Bewerberin / den Bewerber zuständigen
Regionalabteilung der Landesschulbehörde auf dem Dienstwege anzuzeigen.
6. Abweichend von Nr. 5 gilt:
Bei der Ausschreibung von Stellen an Schulen im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit sind Bewerbungen unmittelbar an die
unter Nr. 1 Buchst. g) genannte Person zu richten. Gleichzeitig ist die Bewerbung der für die Bewerberin / den Bewerber zuständigen Regionalabteilung der Landesschulbehörde anzuzeigen.
7. Für Ausschreibungen von Funktionsstellen, die keine Angaben zur Lehrbefähigung enthalten, gilt Folgendes:
Bei den nachstehend genannten Lehrbefähigungen handelt es sich um Lehrbefähigungen im Sinne der NLVO-Bildung. Ihnen
stehen Ergänzungsqualifikationen nach Maßgabe des sogenannten Qualifizierungserlasses gleich. Die Lehrbefähigung für das
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen muss auf einem in der NLVO-Bildung genannten Weg erworben worden sein
(vgl. § 14 NLVO-Bildung). Bei Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen muss
der jeweilige Ausbildungsschwerpunkt (Grundschule bzw. Hauptschule und Realschule) mit der Schulform der ausgeschriebenen Stelle übereinstimmen oder es muss eine mindestens zweijährige überwiegende Unterrichtstätigkeit an dieser Schulform
nachgewiesen werden; die zweite Alternative gilt beim Ausbildungsschwerpunkt Grundschule nicht für Realschulfunktionsstellen.
Um ausgeschriebene Stellen an Grundschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und
Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Hauptschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und
Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Realschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen
oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Oberschulen ohne gymnasiales Angebot können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für
das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Oberschulen mit gymnasialem Angebot können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das
Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen oder für
das Lehramt an Gymnasien bewerben.
506
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
SVBl 10/2015
Um ausgeschriebene Stellen an Förderschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Gymnasien können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an zusammengefassten Schulen können sich Lehrkräfte bewerben, die jeweils für die einzelnen
vorhandenen Schulformen der zusammengefassten Schule bewerbungsfähig wären.
Um ausgeschriebene Stellen an Integrierten und an Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarbereich I sowie um Stellen einer
Didaktischen Leiterin / eines Didaktischen Leiters, einer Ständigen Vertreterin / eines Ständigen Vertreters der Schulleiterin /
des Schulleiters und um Stellen einer Schulleiterin / eines Schulleiters an diesen Schulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt- und
Realschulen oder für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Schulzweigleiterstellen an Kooperativen Gesamtschulen können sich Lehrkräfte bewerben, die die Lehrbefähigung für die dem jeweiligen Schulzweig entsprechende
Schulform besitzen. Um ausgeschriebene Stellen an Integrierten und an Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarbereich II
können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an berufsbildenden Schulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen in einem an der Schule geführten Berufsbereich bewerben.
8. Die Bewerbungsschreiben mit tabellarischem Lebenslauf sind dreifach einzureichen. Der tabellarische Lebenslauf muss
mindestens folgende Angaben enthalten: Name, Geburtsdatum, Lehrbefähigung einschließlich der Fächer und der Ergebnisse
der ersten und zweiten Staatsprüfung, derzeitige Schule, Amtsbezeichnung und gegebenenfalls derzeitige Funktion. Bei Bewerbungen für eine Stelle an Grundschulen und Hauptschulen muss auch die Religionszugehörigkeit in der Übersicht angegeben werden (§ 52 Abs. 5 NSchG).
9. Die Bewerberinnen / Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Angaben auch an die Schule, an der die Stelle besetzt
werden soll, und an den entsprechenden Schulträger im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach dem Niedersächsischen
Schulgesetz weitergegeben werden.
10. Bewerbungen müssen spätestens vier Wochen nach dem Tage der Ausschreibung bei der Landesschulbehörde / bei der Schule, die die Stelle ausgeschrieben hat, eingehen. Als Tag der Ausschreibung gilt das auf dem Titelblatt des Heftes des Schulverwaltungsblatts vermerkte Ausgabedatum.
11. Grundsätzlich werden alle Stellen zur Besetzung auf Lebenszeit ausgeschrieben. Die Stellen können aber auch auf Zeit übertragen werden (§ 44 Absätze 1 und 5 NSchG).
12. Die Übernahme der Leitung einer Schule verpflichtet gemäß Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 16.4.2004
(I/2-84201) zur Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme für neu ernannte Schulleiterinnen und -leiter.
13. Die Stellenausschreibungen von Leiterinnen und Leitern eines fachdidaktischen oder pädagogischen Seminars an den Studienseminaren für Lehrämter erfolgen durch dreiwöchigen Aushang in den Schulen der entsprechenden Schulform im Zuständigkeitsbereich der Regionalabteilung der NLSchB sowie im Extranet (Schulinfo Niedersachsen) der NLSchB.
Niedersächsische Landesschulbehörde,
Regionalabteilung Braunschweig
Grundschulen, Hauptschulen,
Grund- und Hauptschulen,
Haupt- und Realschulen
1. Hohenhameln
a) Grundschule Hohenhameln /
Clauen
b) Gemeinde Hohenhameln
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Frau Lenius,
Tel.: 0531 4843231
(erneute Ausschreibung)
2. Ilsede
a) Johann-Peter-Hundeiker-Schule,
Grundschule Groß Lafferde
b) Gemeinde Ilsede
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z),
voraussichtlich frei zum 1.2.2016
f) Frau Lenius,
Tel.: 0531 4843231
(erneute Ausschreibung)
3. Peine
a) Wallschule, Grundschule
b) Stadt Peine
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Frau Lenius,
Tel.: 0531 4843231
4. Osterode am Harz
a) Hauptschule Neustädter Tor
b) Landkreis Osterode am Harz
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Ballhausen,
Tel.: 0551 3910415
5. Peine
a) Grundschule in der Südstadt
b) Stadt Peine
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z),
frei zum 1.2.2016
SVBl 10/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
f) Frau Lenius,
Tel.: 0531 4843231
6. Wolfsburg
a) Bunte Grundschule
b) Stadt Wolfsburg
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z),
frei zum 1.2.2016
f) Frau Niebaum,
Tel.: 0531 4843245
Gymnasien
(einschl. Abendgymnasien und Kollegs)
1. Salzgitter
a) Gymnasium am Fredenberg
b) Stadt Salzgitter
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2016
d) Koordinierung des Sekundarbereichs I, Koordinierung und Weiterentwicklung des Ganztagsbereichs, Betreuung des Schulbudgets einschließlich der Vertragsgestaltung im Ganztagsbereich,
Mitarbeit bei der Qualitätsentwicklung und -sicherung. EDVKenntnisse sind erforderlich.
Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Herr Dziomba,
Tel.: 0531 4843223
2. Wolfenbüttel
a) Theodor-Heuss-Gymnasium
Wolfenbüttel
b) Stadt Wolfenbüttel
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 16), frei zum
1.8.2016
f) Herr Hoffmeister,
Tel.: 0531 4843400
Gesamtschulen
1. Bad Lauterberg
a) Kooperative Gesamtschule
Bad Lauterberg
b) Landkreis Osterode am Harz
c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter
einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von
541 bis 1000 (A 15 + Z)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Haupt-
507
und Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen.
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
2. Bad Lauterberg
a) Kooperative Gesamtschule
Bad Lauterberg
b) Landkreis Osterode am Harz
c) Studiendirektorin / Studiendirektor oder Gesamtschulrektorin /
Gesamtschulrektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter einer Gesamtschule mit einer
Schülerzahl im Sekundarbereich I
von mehr als 540 (A 15)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
3. Bad Lauterberg
a) Kooperative Gesamtschule
Bad Lauterberg
b) Landkreis Osterode am Harz
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Koordination der gymnasialen
Oberstufe. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Gymnasien bewerben. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
4. Bad Lauterberg
a) Kooperative Gesamtschule
Bad Lauterberg
b) Landkreis Osterode am Harz
c) Realschulrektorin / Realschulrektor als Leiterin / Leiter des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer
Kooperativen Gesamtschule
(A 14 + Z)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Realschulen bewerben. Der Stelleninhaberin /
dem Stelleninhaber obliegt auch
die Leitung des Hauptschulzweigs.
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
5. Braunschweig
a) Integrierte Gesamtschule
Braunschweig Querum
b) Stadt Braunschweig
c) Studiendirektorin / Studiendirektor oder Gesamtschulrektorin /
Gesamtschulrektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter einer Gesamtschule mit einer
Schülerzahl im Sekundarbereich I
von mehr als 540 (A 15)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
6. Braunschweig
a) Integrierte Gesamtschule
Braunschweig Querum
b) Stadt Braunschweig
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Leiterin / Leiter des Sekundarbereiches II an einer
Integrierten Gesamtschule (A 15)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Gymnasien
bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
7. Einbeck
a) Integrierte Gesamtschule
Einbeck i. E.
b) Landkreis Northeim
c) Fachbereichsleiterin /
Fachbereichsleiter (A 13)
e) Fachbereichsleitung Mathematik /
Sport. Eine spätere Änderung der
Fachbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich
Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
oder an Realschulen bewerben.
g) Frau Meusel,
Tel.: 05561 3139330
Integrierte Gesamtschule
Einbeck, Hubeweg 39,
37574 Einbeck
8. Göttingen
a) Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
b) Stadt Göttingen
c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter
einer Gesamtschule mit Oberstufe (A 16)
508
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
9. Göttingen
a) Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Kooperative Gesamtschule
mit gymnasialer Oberstufe
b) Stadt Göttingen
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Leiterin / Leiter des Gymnasialzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer
Kooperativen Gesamtschule mit
Oberschule (A 15 + Z)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Gymnasien
bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
10.Göttingen
a) Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Kooperative Gesamtschule
mit gymnasialer Oberstufe
b) Stadt Göttingen
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Koordination der gymnasialen
Oberstufe. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Gymnasien bewerben. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
11. Göttingen
a) Integrierte Gesamtschule
Georg Christoph Lichtenberg
b) Stadt Göttingen
c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter als ständige
Vertreterin / ständiger Vertreter
der Leiterin / des Leiters einer
Gesamtschule mit Oberstufe
(A 15 + Z)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
SVBl 10/2015
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
12.Göttingen
a) Integrierte Gesamtschule
Georg Christoph Lichtenberg
b) Stadt Göttingen
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Leiterin / Leiter des Sekundarbereichs II an einer Integrierten Gesamtschule (A 15)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Gymnasien
bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
13.Göttingen
a) Neue Integrierte Gesamtschule
Göttingen i. E.
b) Stadt Göttingen
c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter
einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl bis
540 (A 15). Eine freie Planstelle
steht noch nicht zur Verfügung.
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
Die Schule ist zum 1.8.2015 neu
errichtet worden (aufsteigend,
beginnend mit dem Schuljahrgang 5).
e) Die Stelle wird ggf. auf Zeit
(zwei Jahre) besetzt.
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
14.Göttingen
a) Neue Integrierte Gesamtschule
Göttingen i. E.
b) Stadt Göttingen
c) Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor oder Oberstudienrätin / Oberstudienrat als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter einer Gesamtschule mit einer
Schülerzahl im Sekundarbereich I
bis 540 (A 14). Eine freie Planstelle steht noch nicht zur Verfügung.
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
Die Schule ist zum 1.8.2015 neu
errichtet worden (aufsteigend,
beginnend mit dem Schuljahrgang 5).
e) Die Stelle wird ggf. auf Zeit
(zwei Jahre) besetzt.
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
15.Helmstedt
a) Integrierte Gesamtschule
Giordano Bruno
b) Landkreis Helmstedt
c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter
einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von
541 bis 1000 (A 15 + Z)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
f) Frau Pavlidis,
Tel.: 0531 4843511
16.Helmstedt
a) Integrierte Gesamtschule
Giordano Bruno
b) Landkreis Helmstedt
c) Studiendirektorin / Studiendirektor oder Gesamtschulrektorin /
Gesamtschulrektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter einer Gesamtschule mit einer
Schülerzahl im Sekundarbereich I
von mehr als 540 (A 15)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
f) Frau Pavlidis,
Tel.: 0531 4843511
17.Wittingen
a) Integrierte Gesamtschule
Wittingen i. E.
b Landkreis Gifhorn
c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter
einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl bis
540 (A 15). Eine freie Planstelle
steht noch nicht zur Verfügung.
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
Die Schule ist zum 1.8.2015 neu
SVBl 10/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
errichtet worden (aufsteigend,
beginnend mit dem Schuljahrgang 5).
e) Die Stelle wird ggf. auf Zeit
(zwei Jahre) besetzt.
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
18.Wittingen
a) Integrierte Gesamtschule
Wittingen i. E.
b) Landkreis Gifhorn
c) Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor oder Oberstudienrätin / Oberstudienrat als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter einer Gesamtschule mit einer
Schülerzahl im Sekundarbereich I
bis 540 (A 14). Eine freie Planstelle steht noch nicht zur Verfügung.
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
Die Schule ist zum 1.8.2015 neu
errichtet worden (aufsteigend,
beginnend mit dem Schuljahrgang 5).
e) Die Stelle wird ggf. auf Zeit
(zwei Jahre) besetzt.
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
19.Wolfsburg
a) Integrierte Gesamtschule
Heinrich Nordhoff, Integrierte
Gesamtschule mit gymnasialer
Oberstufe
b) Stadt Wolfsburg
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Leiterin / Leiter des Sekundarbereichs II an einer Integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (A 15)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Gymnasien
bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
Berufsbildende Schulen
1. Bad Harzburg
a) Berufsbildende Schulen
Bad Harzburg
b) Landkreis Goslar
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 16)
509
d) Voraussetzung für die Bewerbung ist die Lehrbefähigung für
das Lehramt an berufsbildenden
Schulen in einer der beruflichen
Fachrichtungen Lebensmittelwissenschaften, Ökotrophologie
(Hauswirtschaft), Kosmetologie,
Pflegewissenschaften oder Sozialpädagogik. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.
bbs-bad-harzburg.eu.
f) Frau Due,
Tel.: 0531 4843241
(erneute Ausschreibung)
2. Gifhorn
a) Berufsbildende Schulen 1
des Landkreises Gifhorn
b) Landkreis Gifhorn
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum
1.2.2016
d) Zu den Schwerpunkten des Stellenprofils gehört die Koordinierung der schulfachlichen und
schulorganisatorischen Aufgaben
aller dualen und vollzeitschulischen Schulformen der Fachbereiche Ernährung (Gastronomie
und Backgewerbe), Hauswirtschaft und Körperpflege. Die Organisation von Wettbewerben
und die Pflege der Kontakte zu
Betrieben und Kammern hat
eine besondere Bedeutung. Zusätzlich gehört zu den Aufgaben
die Betreuung der gesamtschulischen Teams „Schüleraustausch /
Schulpartnerschaften“ und „Öffentlichkeitsarbeit“. Voraussetzung für die Bewerbung ist die
Befähigung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen in einer
der beruflichen Fachrichtungen
Lebensmittelwissenschaften,
Ökotrophologie (Hauswirtschaft)
oder Kosmetologie. Erwartet
werden langjähriger Unterrichtseinsatz in der Berufsschule und
Berufsfachschule, fundierte EDVKenntnisse (u. a. BbS-Planung,
gp-untis) sowie Kompetenzen in
der Schulentwicklung und im
Qualitätsmanagement auf Grundlage des Kernaufgabenmodells
(KAM-BBS). Das Aufgabenprofil
unterliegt einer ständigen Anpassung entsprechend den Erfordernissen der Schulentwicklung.
Weitere Informationen finden
Sie unter www.bbs1-gifhorn.de.
f) Frau Due,
Tel.: 0531 4843241
Studienseminare
1. Göttingen
a) Studienseminar Göttingen für
das Lehramt an Gymnasien
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Leiterin /
des Leiters des Studienseminars
(A 15 + Z)
d) Erfahrungen in der Ausbildung
von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sind erforderlich.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Lehramt an Gymnasien.
f) Herr Hoffmeister,
Tel.: 0531 4843400
Niedersächsische Landesschulbehörde,
Regionalabteilung Hannover
Grundschulen, Hauptschulen,
Grund- und Hauptschulen,
Haupt- und Realschulen
1. Bockenem
a) Grundschule Bockenem
b) Stadt Bockenem
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z)
f) Herr Börker,
Tel.: 055531 936922
2. Burgdorf
a) Gudrun-Pausewang-Grundschule
b) Stadt Burgdorf
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Möring,
Tel.: 0511 106 7038
(erneute Ausschreibung)
3. Emmerthal
a) Grundschule Amelgatzen
b) Gemeinde Emmerthal
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Herr Langeheine,
Tel.: 05531 936912
(erneute Ausschreibung)
4. Emmerthal
a) Johann-Comenius-Schule,
Haupt- und Realschule
b) Landkreis Hameln-Pyrmont
c) Realschulrektorin / Realschulrektor (A 14 + Z) oder Rektorin /
Rektor (A 13 + Z)
f) Frau Viertel,
Tel.: 05531 936942
510
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
5. Garbsen
a) Grundschule Havelse
b) Stadt Garbsen
c) Rektorin / Rektor (A 13)
f) Frau Mau,
Tel.: 0511 1062433
(erneute Ausschreibung)
6. Hannover
a) Hoffmann-von-FallerslebenSchule, Grundschule
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z )
f) Herr Lübker,
Tel.: 0511 106 2460
(erneute Ausschreibung)
7. Hannover
a) Kardinal-Galen-Schule,
Grundschule
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
d) Die Kardinal-Galen-Schule ist
eine katholische bekenntnisorientierte Grundschule. Bewerberinnen und Bewerber sollen über
eine katholische Religionszugehörigkeit verfügen.
f) Herr Lübker,
Tel.: 0511 1062460
(erneute Ausschreibung)
8. Hannover
a) Grundschule Mühlenweg
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Konrektorin / Konrektor (A 13)
f) Herr Lübker,
Tel.: 0511 1062460
(erneute Ausschreibung)
9. Hessisch Oldendorf
a) Grundschule am Rosenbusch
b) Stadt Hessisch Oldendorf
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Langeheine,
Tel.: 05531 936912
(erneute Ausschreibung)
10.Isernhagen
a) Grundschule Auf dem
Windmühlenberge
b) Gemeinde Isernhagen
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z),
voraussichtlich frei zum
1.2.2016
f) Herr Möring,
Tel.: 0511 1067038
11. Laatzen
a) Grundschule Pestalozzistraße
b) Stadt Laatzen
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
SVBl 10/2015
f) Herr Brandt,
Tel.: 0511 1062448
(erneute Ausschreibung)
12.Syke
a) Ganztagsschule Syke, Hauptund Realschule
b) Stadt Syke
c) Realschulrektorin / Realschulrektor (A 14 + Z) oder Rektorin /
Rektor (A 14)
f) Herr Hippenstiel,
Tel.: 04242 16962124
Förderschulen
1. Garbsen
a) ILMASI-Schule, Förderschule mit
dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung
b) Stadt Garbsen
c) Förderschulrektorin / Förderschulrektor (A 14 + Z), voraussichtlich frei zum 1.3.2016
f) Herr Bittner,
Tel.: 0511 1062433
Gymnasien
(einschl. Abendgymnasien und Kollegs)
1. Bruchhausen-Vilsen
a) Gymnasium Bruchhausen-Vilsen
b) Landkreis Diepholz
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Koordinierung des Aufgabenfeldes A, Koordination der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfungen, Mitarbeit am Stunden- und Vertretungsplan, Koordinierung der Lernmittelverwaltung
f) Frau Kretschmer,
Tel.: 0511 1062451
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum
1.8.2016
d) Koordinierung des Aufgabenfeldes B, Fortschreibung und Umsetzung des Medienkonzeptes,
Organisation und Betreuung der
IT-Anwendungen und -Infrastrukturen, Organisation der Abiturprüfungen sowie Mitwirkung
bei deren Evaluation, Erstellung
der Vertretungspläne so wie
Mitarbeit bei der Erstellung der
Stundenpläne. Lehrbefähigung im
Fach Geschichte ist erwünscht.
Fundierte EDV–Kenntnisse sind
erforderlich (u.a. Untis, Sibank
Plus, Indiware). Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung
bleibt vorbehalten.
f) Herr Blasche-Hesse,
Tel.: 0511 1062318
4. Hameln
a) Schiller-Gymnasium
b) Stadt Hameln
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum
1.8.2016
d) Koordinierung des Aufgabenfeldes C, Koordinierung der Einführungsphase, Mitwirkung bei
der Umsetzung des Fortbildungskonzepts und des Projekts Unterrichtsentwicklung, Erstellung
von Stundenplänen. Lehrbefähigung im Fach Mathematik ist erwünscht. Fundierte EDV-Kenntnisse sind erforderlich. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Herr Blasche-Hesse,
Tel.: 0511 1062318
2. Burgwedel
a) Gymnasium Großburgwedel
b) Stadt Burgwedel
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters
(A 15 + Z), frei zum 1.8.2016
f) Herr Blasche-Hesse,
Tel.: 0511 1062318
5. Hannover
a) Hannover-Kolleg
b) Region Hannover
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Koordinierung der Einführungsphase, Verwaltung der Arbeitszeitkonten, Verwaltung des
Schulbudgets. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung
bleibt vorbehalten.
f) Herr Dr. Stock,
Tel.: 0511 1062313
3. Burgwedel
a) Gymnasium Großburgwedel
b) Stadt Burgwedel
6. Uetze
a) Gymnasium Unter den Eichen
b) Gemeinde Uetze
SVBl 10/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 16), frei zum
1.8.2016
f) Herr Bahr,
Tel.: 0511 1062312
Gesamtschulen
1. Hameln
a) Integrierte Gesamtschule
Hameln i. E.
b) Stadt Hameln
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer
Integrierten Gesamtschule (A 13)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen sowie an Realschulen bewerben.
g) Frau Kruppe,
Tel.: 05151 2021391
Integrierte Gesamtschule i. E.
Hameln, Basbergstraße 112,
31787 Hameln
(erneute Ausschreibung)
2. Hannover
a) Integrierte Gesamtschule Linden
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor oder Studiendirektorin / Studiendirektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter (A 15), voraussichtlich frei
zum 1.2.2016.
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
sowie an Gymnasien bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
f) Herr Andresen,
Tel.: 0511 1062454
(erneute Ausschreibung)
3. Langenhagen (Berichtigung)
Die im Schulverwaltungsblatt
9/2015 auf Seite 446/447 unter
Nr. 8 bei der Schulform Gesamtschulen abgedruckte Stellenausschreibung der Integrierten Gesamtschule Langenhagen SÜD wird bezüglich der Buchstaben c) und d)
wie folgt berichtigt:
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich Deutsch. Es können
sich Lehrkräfte mit dem Lehramt
an Grund- und Hauptschulen, an
511
Grund-, Haupt- und Realschulen
oder an Realschulen bewerben.
Eine spätere Änderung der Fachbereichsleitung bleibt vorbehalten.
4. Neustadt am Rübenberge
a) Kooperative Gesamtschule
Neustadt
b) Stadt Neustadt a. Rbge.
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Naturwissenschaften. Eine spätere Änderung der
Fachbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich
Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen,
an Realschulen oder an Gymnasien bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
g) Herr Hunfeld,
Tel.: 05032 95220,
Kooperative Gesamtschule
Neustadt, Leinstraße 85,
31535 Neustadt a. Rbge.
5. Neustadt am Rübenberge
a) Kooperative Gesamtschule
Neustadt
b) Stadt Neustadt a. Rbge.
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich musisch-kulturelle
Bildung. Eine spätere Änderung
der Fachbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich
Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
oder an Realschulen bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
g) Herr Hunfeld,
Tel.: 05032 95220,
Kooperative Gesamtschule
Neustadt, Leinstraße 85,
31535 Neustadt a. Rbge.
Schulen in der beruflichen Fachrichtung vorzugsweise Pflegewissenschaften alternativ Gesundheitswissenschaften ist
zwingend erforderlich. Wesentliche Aufgabenschwerpunkte
liegen in der Betreuung der Berufsbereiche Pflege und Gesundheit. Erwartet werden mehrjährige unterrichtliche Erfahrungen
im Berufsbereich Pflege. Wünschenswert sind zudem Erfahrungen und Kenntnisse im Berufsbereich Gesundheit. Ferner
werden umfangreiche Kenntnisse
über die Implementierung der
Curricula in den Schulformen
und Bildungsgängen der beruflichen Fachrichtung sowie Kompetenzen im Bereich der Unterrichtsentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements
auf Basis des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS) erwartet.
Das Stellenprofil umfasst Fachberatungsaufgaben landesweit.
Der Wirkungskreis liegt vorrangig in der Regionalabteilung
Osnabrück. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung
bleibt vorbehalten.
f) Frau Bickmann,
Tel.: 0511 1062330
2. Hildesheim
a) Herman-Nohl-Schule, Berufsbildende Schulen Hildesheim
b) Landkreis Hildesheim
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.8.2016
d) Voraussetzung für die Bewerbung ist die Lehrbefähigung für
das Lehramt an berufsbildenden
Schulen in einer an der Schule
geführten beruflichen Fachrichtung. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.
herman-nohl-schule.de.
f) Frau Bickmann,
Tel.: 0511 1062330
Berufsbildende Schulen
1. Hannover
a) Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung
Hannover
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachberaterin / Fachberater in der Schulaufsicht, frei
zum 1.2.2016
d) Die Lehrbefähigung für das
Lehramt an berufsbildenden
Studienseminare
1. Hildesheim
a) Studienseminar Hildesheim für
das Lehramt an berufsbildenden
Schulen
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Leiterin / Leiter
des Studienseminars (A 16)
512
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
d) Voraussetzung für die Bewerbung ist die Lehrbefähigung für
das Lehramt an berufsbildenden
Schulen mit der Ersten Staatsprüfung, dem Hochschulabschluss Master of Education
oder Diplom-Handelslehrerin /
Diplom-Handelslehrer. Erwartet
werden langjährige Erfahrungen
in der Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren an
Studienseminaren sowie Kompetenzen in der systematischen
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an Studienseminaren. Weitere Informationen
finden Sie unter: www.studienseminar-hildesheim-lbs.de.
f) Frau Bickmann,
Tel.: 0511 1062330
(erneute Ausschreibung nach
§ 11 Abs 2 NGG)
Niedersächsische Landesschulbehörde,
Regionalabteilung Lüneburg
Grundschulen, Hauptschulen,
Grund- und Hauptschulen,
Haupt- und Realschulen
1. Bad Fallingbostel
a) Hermann-Löns-Schule,
Grundschule
b) Stadt Bad Fallingbostel
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Kochan-Rönisch,
Tel.: 05141 924741
(erneute Ausschreibung)
2. Gusborn
a) Grundschule Gusborn
b) Samtgemeinde Elbtalaue
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Herr Kamp,
Tel.: 04131 152153
3. Hollern-Twielenfleth
a) Grundschule Hollern-Twielenfleth
b) Samtgemeinde Lühe
c) Rektorin / Rektor (A 13)
d) Neben Bewerberinnen und Bewerbern mit der Lehrbefähigung
für das Lehramt an Grund- und
Hauptschulen oder an Grund-,
Haupt- und Realschulen können
sich auch Lehrkräfte mit mindestens zweijähriger Unterrichtserfahrung an einer Grundschule
bewerben.
SVBl 10/2015
f) Herr Keusemann,
Tel.: 04141 935130 bzw.
04721 662499
(erneute Ausschreibung)
4. Lachendorf
a) Grundschule Lachendorf
b) Samtgemeinde Lachendorf
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Reinert,
Tel.: 05141 924744
5. Neu Wulmstorf
a) Grundschule An der Heide
b) Gemeinde Neu Wulmstorf
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Frau Oppermann,
Tel.: 04131 152113
6. Sottrum
a) Grundschule am Eichkamp
b) Samtgemeinde Sottrum
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Frau Dorweiler,
Tel.: 04261 840627
7. Uelzen
a) Grundschule Veerßen
b) Stadt Uelzen
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Frau von Grabe,
Tel.: 04131 152127
(erneute Ausschreibung)
Gymnasien
(einschl. Abendgymnasien und Kollegs)
1. Ottersberg
a) Gymnasium Ottersberg
b) Flecken Ottersberg
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als stellvertretende Schulleiterin / stellvertretender Schulleiter (A 15)
d) Erwünscht sind Erfahrungen in
der Wahrnehmung schulfachlicher Aufgaben, gute EDV-Kenntnisse und die Lehrbefähigung in
einer Fremdsprache.
f) Herr Mischke,
Tel.: 04131 152007
Gesamtschulen
1. Drochtersen
a) Elbmarschen-Schule Drochtersen,
Kooperative Gesamtschule
b) Gemeinde Drochtersen
c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter
einer Kooperativen Gesamtschule
mit Oberstufe (A 16), frei zum
1.8.2016
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
f) Frau Assenheimer,
Tel.: 04131 152168
Oberschulen
1. Marschacht
a) Ernst-Reinstorf-Schule,
Oberschule Marschacht
b) Landkreis Harburg
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als didaktische Leiterin /
didaktischer Leiter (A 14), frei
zum 1.2.2016
d) Steuerung der Unterrichtsentwicklung und der Fachkonferenzarbeit, Koordinierung der
Wahlpflichtkurse, Leitung der
Schülerfirma
f) Frau Kuhlmann,
Tel.: 04131 152524
2. Ottersberg
a) Oberschule Ottersberg
(Wümmeschule)
b) Flecken Ottersberg
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als didaktische Leiterin /
didaktischer Leiter (A 14)
f) Herr Rokitta,
Tel.: 04261 840623
Niedersächsische Landesschulbehörde,
Regionalabteilung Osnabrück
Grundschulen, Hauptschulen,
Grund- und Hauptschulen,
Haupt- und Realschulen
1. Belm
a) Grundschule Belm
b) Gemeinde Belm
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Herr Andreas,
Tel.: 0541 314406
(erneute Ausschreibung)
2. Bockhorst
a) Grundschule Bockhorst
b) Samtgemeinde Nordhümmling
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Frau Mull,
Tel.: 05931 933718
(erneute Ausschreibung)
SVBl 10/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
3. Dinklage
a) Katholische Grundschule
Kardinal von Galen
b) Stadt Dinklage
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
d) Ganztagsschule, Schule für
Schülerinnen und Schüler
katholischen Bekenntnisses
f) Frau Helmerichs,
Tel.: 0441 9499846
(erneute Ausschreibung)
4. Friesoythe
a) Evangelische Grundschule
b) Stadt Friesoythe
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Herr Barth,
Tel.: 0441 9499843
(erneute Ausschreibung)
5. Friesoythe
a) Katholische Grundschule
Hohefeld
b) Stadt Friesoythe
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
d) Schule für Schülerinnen und
Schüler katholischen Bekenntnisses
f) Herr Barth,
Tel.: 0441 9499843
(erneute Ausschreibung)
6. Haselünne
a) Grundschule Flechum-Westerloh
b) Stadt Haselünne
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
d) Ganztagsschule. Es können sich
auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an
Grund-, Haupt- und Realschulen
(Schwerpunkt: Hauptschule und
Realschule) bewerben.
f) Frau Westerkamp,
Tel.: 05931 933716
(erneute Ausschreibung)
7. Lähden
a) Grund- und Hauptschule
Lähden-Holte
b) Samtgemeinde Herzlake
c) Rektorin / Rektor (A 13)
d) Ganztagsschule. Der Hauptschulzweig läuft aufsteigend
aus.
f) Frau Westerkamp,
Tel.: 05931 933716
(erneute Ausschreibung)
8. Leer
a) Hoheellernschule, Grundschule
b) Stadt Leer
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
513
d) Ganztagsschule
f) Frau de Vries,
Tel.: 04941 131018
(erneute Ausschreibung)
9. Nordhorn (Berichtigung)
Die im Schulverwaltungsblatt
9/2015 auf Seite 452 unter Nr. 36
bei der Schulform Grundschulen abgedruckte Stellenausschreibung der
Grundschule Stadtflur in Nordhorn
wird bezüglich Buchstabe c) wie
folgt berichtigt:
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
10.Rhauderfehn
a) Grundschule Langholt
b) Gemeinde Rhauderfehn
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Herr Radomski,
Tel.: 04941 131000
(erneute Ausschreibung)
11. Südbrookmerland
a) Grundschule Victorbur
b) Gemeinde Südbrookmerland
c) Rektorin / Rektor (A 13)
d) Ganztagsschule
f) Herr Krömer,
Tel.: 04941 131009
(erneute Ausschreibung)
12.Vechta
a) Christophorusschule,
Grundschule
b) Stadt Vechta
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Frau Mörking,
Tel.: 0441 9499883
(erneute Ausschreibung)
Förderschulen
1. Oldenburg
a) Förderschule Borchersweg, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und
Motorische Entwicklung
b) Stadt Oldenburg
c) Zweite Förderschulkonrektorin /
Zweiter Förderschulkonrektor
(A 14)
d) Halbttagsschule
f) Frau Büürma,
Tel.: 0441 9499815
Oberschulen
1. Delmenhorst (Berichtigung)
Die im Schulverwaltungsblatt
9/2015 auf Seite 453 unter Nr. 3
bei der Schulform Oberschulen abgedruckte Stellenausschreibung der
Oberschule Süd in Delmenhorst wird
bezüglich Buchstabe c) wie folgt
berichtigt:
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 15), frei zum 1.8.2016
2. Esterwegen
a) Oberschule Esterwegen, Oberschule mit gymnasialem Zweig
b) Samtgemeinde Nordhümmling
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 15), frei zum 1.8.2016
d) Ganztagsschule
f) Frau Mull,
Tel.: 05931 933718
3. Großenkneten
a) Graf-von-Zeppelin-Oberschule
b) Gemeinde Großenkneten
c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor (A 14 + Z),
frei zum 1.8.2016
d) Ganztagsschule
f) Herr Schwarberg,
Tel.: 0441 9499871
4. Großenkneten
a) Graf-von-Zeppelin-Oberschule
b) Gemeinde Großenkneten
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 15), frei zum 1.8.2016
d) Ganztagsschule
f) Herr Schwarberg,
Tel.: 0441 9499871
5. Hatten
a) Oberschule Waldschule Hatten
b) Gemeinde Hatten
c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter (A 15)
d) Ganztagsschule
f) Herr Schwarberg,
Tel.: 0441 9499871
6. Westerholt
a) Oberschule David Fabricius
b) Landkreis Wittmund
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 14 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Frau Kaminski,
Tel.: 04941 131007
(erneute Ausschreibung)
7. Wiefelstede
a) Oberschule Wiefelstede, Oberschule mit gymnasialem Zweig
b) Gemeinde Wiefelstede
514
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als didaktische Leiterin /
didaktischer Leiter (A 14 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Herr Janßen,
Tel.: 0441 9499811
Realschulen
1. Bad Iburg
a) Realschule Bad Iburg
b) Stadt Bad Iburg
c) Realschulkonrektorin / Realschulkonrektor (A 14 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Herr Gillmann,
Tel.: 0541 314325
2. Delmenhorst
a) Realschule im Schulzentrum
Delmenhorst-West
b) Stadt Delmenhorst
c) Zweite Realschulkonrektorin /
Zweiter Realschulkonrektor
(A 14)
d) Ganztagsschule
f) Herr Book,
Tel.: 0441 9499848
Gymnasien
(einschl. Abendgymnasien und Kollegs)
1. Ganderkesee
b) Gymnasium Ganderkesee
b) Landkreis Oldenburg
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.3.2016
d) Koordinierung der Fächer des
Aufgabenfeldes C, Erstellung von
Statistiken, Mitwirkung am Vertretungsplan, Koordinierung der
Zusammenarbeit mit dem Schulträger im Hinblick auf das
Schulgebäude. Fundierte EDVKenntnisse sind wünschenswert.
f) Herr Märkl,
Tel.: 0541 314399
2. Meppen
a) Windthorstgymnasium Meppen
b) Landkreis Emsland
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.2.2016
f) Herr Eilert,
Tel.: 0541 314243
(erneute Ausschreibung)
SVBl 10/2015
3. Oldenburg
a) Altes Gymnasium Oldenburg
b) Stadt Oldenburg
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Erstellen von Stunden- und Vertretungsplänen, Mitwirkung bei
der Unterrichtsverteilung, Organisation von Abschlussprüfungen, Einsatz von Schulverwaltungsprogrammen, Mitarbeit bei
der Statistik, der Gebäude- und
EDV-Instandhaltung
f) Herr Märkl,
Tel.: 0541 314399
4. Osnabrück
a) Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung
Osnabrück
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachberaterin / Fachberater in der Schulaufsicht für das
Fach Latein (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2016
d) Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Lehramt an Gymnasien.
f) Herr Heinrich,
Tel.: 0541 314296
5. Osnabrück
a) Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium
Osnabrück
b) Stadt Osnabrück
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Koordinierung der gymnasialen
Oberstufe und Organisation der
Abiturprüfung, Koordinierung der
Maßnahmen zur Studien- und
Berufswahl, Koordinierung der
Zusammenarbeit mit der Universität und den Hochschulen, Erstellen der Statistiken für die
Schulbehörden und den Schulträger, Mitwirkung bei der
Öffentlichkeitsarbeit
f) Herr Neumann,
Tel.: 0541 314280
6. Quakenbrück
a) Artland-Gymnasium Quakenbrück
b) Landkreis Osnabrück
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.8.2016
f) Frau Pünt-Kohoff,
Tel.: 0541 314409
7. Wilhelmshaven
a) Neues Gymnasium
Wilhelmshaven
b) Landkreis Wilhelmshaven
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2016
d) Koordinierung des Aufgabenfeldes C, Mitarbeit bei der Erstellung des Vertretungs- und Stundenplanes, Mitarbeit bei der Bearbeitung der Schulstatistik, Gebäudemanagement sowie Koordinierung der Finanzen, Begleitung der schulischen Qualitätsentwicklung. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung
bleibt vorbehalten.
f) Herr Heinrich,
Tel.: 0541 314296
Gesamtschulen
1. Barßel
a) Integrierte Gesamtschule
Barßel i. E.
b) Gemeinde Barßel
c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter
einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl bis
540 (A 15)
d) Die Schule ist zum 1.8.2015 neu
errichtet worden (aufsteigend
beginnend mit dem Schuljahrgang 5). Eine freie Planstelle
steht zurzeit nicht zur Verfügung.
f) Herr Schüring,
Tel.: 0541 314410
2. Barßel
a) Integrierte Gesamtschule
Barßel i. E.
b) Gemeinde Barßel
c) Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor oder Oberstudienrätin / Oberstudienrat als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter einer Gesamtschule mit einer
Schülerzahl im Sekundarbereich I
bis 540 (A 14)
d) Die Schule ist zum 1.8.2015 neu
errichtet worden (aufsteigend
beginnend mit dem Schuljahrgang 5). Eine freie Planstelle
steht zurzeit nicht zur Verfügung.
f) Herr Schüring,
Tel.: 0541 314410
3. Brake
a) Integrierte Gesamtschule
Brake i. E.
b) Landkreis Wesermarsch
c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter als ständige
SVBl 10/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Vertreterin / ständiger Vertreter
der Leiterin / des Leiters einer
Gesamtschule ohne Oberstufe
mit einer Schülerzahl bis 540
(A 14)
d) Die Schule ist zum 1.8.2014 neu
errichtet worden (aufsteigend
beginnend mit dem Schuljahrgang 5). Eine freie Planstelle
steht zurzeit nicht zur Verfügung.
f) Herr Heinrich,
Tel.: 0541 314296
4. Bramsche
a) Integrierte Gesamtschule
Bramsche i. E.
b) Landkreis Osnabrück
c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter
einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl bis
540 (A 15)
d) Die Schule ist zum 1.8.2015 neu
errichtet worden (aufsteigend
beginnend mit dem Schuljahrgang 5). Eine freie Planstelle
steht zurzeit nicht zur Verfügung.
f) Frau Pünt-Kohoff,
Tel.: 0541 314409
5. Bramsche
a) Integrierte Gesamtschule
Bramsche i. E.
b) Landkreis Osnabrück
c) Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor oder Oberstudienrätin / Oberstudienrat als didaktische Leiterin / didaktischer
Leiter einer Gesamtschule mit
einer Schülerzahl im Sekundarbereich I bis 540 (A 14)
d) Die Schule ist zum 1.8.2015 neu
errichtet worden (aufsteigend
beginnend mit dem Schuljahrgang 5). Eine freie Planstelle
steht zurzeit nicht zur Verfügung.
f) Frau Pünt-Kohoff,
Tel.: 0541 314409
6. Emden
a) Integrierte Gesamtschule Emden
b) Stadt Emden
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14), voraussichtlich
frei zum 20.1.2016
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
g) Herr Kottkamp,
Tel.: 04821 875100
Integrierte Gesamtschule Emden,
Hermann-Löns-Straße 23,
26725 Emden
7. Fürstenau
a) Integrierte Gesamtschule
Fürstenau
b) Samtgemeinde Fürstenau
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2016
d) Es können sich Lehrkräfte mit
der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben.
f) Frau Pünt-Kohoff,
Tel.: 0541 314409
8. Großefehn
a) Kooperative Gesamtschule
Großefehn
b) Gemeinde Großefehn
c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter
einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von
541 bis 1.000 (A 15 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2016
f) Herr Neumann,
Tel.: 0541 314280
9. Oldenburg
a) Integrierte Gesamtschule
Flötenteich
b) Stadt Oldenburg
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Leiterin / Leiter des Sekundarbereichs II an einer Integrierten Gesamtschule (A 15),
voraussichtlich frei zum
20.10.2016
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Gymnasien
bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei
Jahre) zu besetzen.
f) Herr Märkl,
Tel.: 0541 314399
10.Zetel
a) Integrierte Gesamtschule
Friesland Süd i. E.
b) Landkreis Friesland
c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter als ständige
Vertreterin / ständiger Vertreter
der Leiterin / des Leiters einer
Gesamtschule ohne Oberstufe
mit einer Schülerzahl bis 540
(A 14)
d) Die Schule ist zum 1.8.2014 neu
errichtet worden (aufsteigend
beginnend mit dem Schuljahrgang 5). Eine freie Planstelle
steht zurzeit nicht zur Verfügung.
f) Herr Heinrich,
Tel.: 0541 314296
515
Berufsbildende Schulen
1. Aurich
a) Berufsbildende Schulen 1 Aurich
b) Landkreis Aurich
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Koordinierung der schulfachlichen
Aufgaben für die beruflichen
Fachrichtungen Pflegewissenschaften und Agrarwirtschaft. Erwartet werden neben den administrativen Koordinierungsaufgaben für die genannten Berufsbereiche auch Erfahrungen und
Engagement in der Schulentwicklung und im Qualitätsmanagement auf der Basis des Kernaufgabenmodells für Berufsbildende Schulen in Niedersachsen.
Das Aufgabenprofil der Stelle
unterliegt einer kontinuierlichen
Anpassung entsprechend den Erfordernissen der Berufsbildenden
Schulen 1 Aurich.
f) Herr Pietsch,
Tel.: 0541 314388
2. Oldenburg
a) Berufsbildende Schulen Wechloy
b) Stadt Oldenburg
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum
1.8.2016
d) Schulfachliche und schulorganisatorische Koordinierung der in
der Schule geführten Fachgruppen, Erstellung des schulischen
Stundenplans sowie die Erstellung des Vertretungsplans für
die gesamte Schule auf Basis
des Programms Untis; Betreuung
und Organisation der Zeugniserstellung, Erhebung statistischer
Daten und Mitwirkung bei Befragungen im Rahmen des Qualitätsentwicklungsprozesses. Erwartet werden umfassende Erfahrungen und Kompetenzen in
der Schul- und Unterrichtsentwicklung und im Qualitätsmanagement auf der Basis des Kernaufgabenmodells. Voraussetzung
für die Bewerbung ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen in dem
Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen
Anpassung entsprechend den Erfordernissen der Schulentwicklung.
516
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
SVBl 10/2015
f) Frau Homann,
Tel.: 0541 314447
3. Osnabrück
a) Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung
Osnabrück
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachberaterin / Fachberater in der Schulaufsicht (A 15)
d) Die Lehrbefähigung für das
Lehramt an berufsbildenden
Schulen in der beruflichen Fachrichtung Fahrzeugtechnik oder
Metalltechnik mit vertieften
Kenntnissen in der Fahrzeugtechnik ist zwingend erforderlich. Erwartet werden mehrjährige unterrichtliche Erfahrungen
in dieser beruflichen Fachrichtung. Ferner werden umfangreiche Kenntnisse über die Implementierung neuer Curricula in
den Bildungsgängen der beruflichen Fachrichtung sowie Kompetenzen im Bereich der Unterrichtsentwicklung, der Rahmenrichtlinienarbeit und des schulischen Qualitätsmanagements
auf Basis des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS) und die
Bereitschaft, in der QM-Prozessbegleitung mitzuarbeiten, erwartet. Das Stellenprofil umfasst
Fachberateraufgaben landesweit.
Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Herr Pietsch,
Tel.: 0541 314388
4. Osnabrück
a) Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung
Osnabrück
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachberaterin / Fachberater in der Schulaufsicht (A 15)
d) Die Lehrbefähigung für das
Lehramt an berufsbildenden
Schulen in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik, Metalltechnik oder Angewandte Informatik ist zwingend erforderlich.
Wesentliche Aufgabenschwerpunkte liegen in der Betreuung
des Profilfachs Informationsverarbeitung des beruflichen Gymnasiums Technik. Erwartet werden mehrjährige unterrichtliche
Erfahrungen in dieser Schulform
und in diesem Fach. Ferner werden umfangreiche Kenntnisse
über die Implementierung neuer
Curricula in den Bildungsgängen
der technischen beruflichen
Fachrichtungen sowie Kompetenzen im Bereich der Unterrichtsentwicklung, der Rahmenrichtlinienarbeit und des schuli-
Schulen in freier Trägerschaft
1. Osnabrück
An der Angelaschule Osnabrück ist zum 1.8.2016 die Stelle
einer Oberstudiendirektorin / eines Oberstudiendirektors
(BesGr. A 16 BBesO)
zu besetzen, weil der derzeitige Schulleiter in den Ruhestand
treten wird.
Die Angelaschule ist ein vierzügiges Gymnasium in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück und arbeitet
mit der benachbarten Thomas-Morus-Oberschule des gleichen
Trägers zusammen.
schen Qualitätsmanagements
auf Basis des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS) und die
Bereitschaft, in der QM-Prozessbegleitung mitzuarbeiten, erwartet. Das Stellenprofil umfasst
Fachberateraufgaben landesweit.
Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Herr Pietsch,
Tel.: 0541 314388
Studienseminare
1. Leer
a) Studienseminar Leer für das
Lehramt an Gymnasien
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachleiterin / Fachleiter
für das Fach Sport (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2016
d) Mitarbeit in der Seminarentwicklung ist erforderlich. Erfahrungen in der Ausbildung von
Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sind wünschenswert. Voraussetzung für eine Bewerbung
ist das Lehramt an Gymnasien.
f) Herr Eilert,
Tel.: 0541 314243
Wenn Sie über besondere pädagogische, kommunikative und
organisatorische Kompetenzen verfügen, motiviert sind, diese
Schule als Schule in freier Trägerschaft im Sinne des Leitbildes
der Schulstiftung als Schulleiterin oder Schulleiter zu gestalten, und katholisch sind, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Falls Sie Beamtin oder Beamter des Landes Niedersachsen
sind, besteht die Möglichkeit der Beurlaubung für den Dienst
an dieser Schule in freier Trägerschaft gemäß § 155 NSchG.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Herr Dr. Verburg, Tel.: 0541
318350, E-Mail: [email protected].
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 20.11.2015 an die
Schulstiftung im Bistum Osnabrück, z. Hd. Herrn Schomaker,
Domhof 2, 49074 Osnabrück.
SVBl 10/2015
NICHTAMTLICHER TEIL
517
NICHTAMTLICHER TEIL
Aufsatz
Die neuen Sprachbildungszentren sollen nicht nur
Flüchtlingskinder dauerhaft unterstützen
der Bildungssprache zu befähigen. Das soll zum einen durch
Beratung und zum anderen durch Fortbildung geschehen.
Deshalb sind die Sprachbildungszentren bei der für Beratung
zuständigen Niedersächsischen Landesschulbehörde angesiedelt; deshalb werden sie durch Qualifizierungsangebote des
Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung und der Kompetenzzentren für Lehrerfortbildung
unterstützt.
Beatrix Albrecht, Andreas Müller, Birgit Wenzel
Sprachbildung in allen Schulformen und in allen Fächern
Sprachbildung für alle
Beim Eintritt in die Schule ist der Sprachstand der Kinder sehr
unterschiedlich. Manche haben in ihrem Umfeld viel Anregung und Förderung erfahren, verstehen schon viel „Erwachsenensprache“ und drücken sich sehr differenziert aus. Andere
verfügen über einen kleinen Wortschatz und ein geringes
grammatisches Repertoire. Der Grundschulunterricht muss darauf abzielen, diese Defizite zumindest teilweise zu beheben
und allen einen sprachlichen Mindeststandard zu vermitteln,
ohne die sprachlich besonders weit entwickelten Kinder auszubremsen.
Wenn zwei Ereignisse zeitlich zusammenfallen, gibt es eine
Neigung, zwischen ihnen eine Beziehung herzustellen. Das
gilt auch für den erhöhten Zustrom von Flüchtlingen nach
Niedersachsen und die Gründung von Sprachbildungszentren im Land. In der Tat sollen die Sprachbildungszentren,
deren Einrichtung die Niedersächsische Kultusministerin
Frauke Heiligenstadt Anfang Juni 2015 bekanntgegeben
hat, auch eine Antwort auf die Frage geben, wie man den
Flüchtlingskindern helfen kann, die sprachliche Hürde in die
deutsche Schule zu nehmen. Aber die Sprachbildungszentren sind in ihrem Wesen keine Notmaßnahme in einer Krisensituation, sondern verfolgen ein grundlegendes Konzept,
das allen Schülerinnen und Schülern zugutekommen soll.
Bildungserfolg hängt von vielen Faktoren ab. Ein besonders
wichtiger Faktor ist die Beherrschung der Sprache, die in der
Schule gehört und gelesen, gesprochen und vor allem geschrieben wird. Diese Sprache ist nicht einfach „Deutsch“,
sondern eine relativ anspruchsvolle Variante des Deutschen,
die im Fachjargon „Bildungssprache“ genannt wird. Damit ist
eine Sprache gemeint, die Wert legt auf eine reiche und zunehmend fachlich geprägte Wortwahl, auf grammatisch vollständige Sätze und zunehmend komplexe Satzkonstruktionen,
auf Abstraktion. Man begegnet ihr als Leserin und Leser von
Lehrbuchtexten und anspruchsvollen Zeitungen. Ihre aktive
Beherrschung wird zum Beispiel beim Halten von Referaten
und beim Verfassen von Aufsätzen verlangt.
Wer in der Schule Erfolg hat, der verdankt dies nicht zuletzt
seiner Beherrschung der Bildungssprache. Das Fachwissen
wird überwiegend sprachlich vermittelt, im Unterrichtsgespräch und durch Lehrbuchtexte. Und es wird über das Verständnis von Texten und Aufgaben abgeprüft, in Klassenarbeiten und Klausuren. Seit dem Pisa-Schock wissen wir, dass viele unserer Neuntklässler ihr Textverständnis noch deutlich
verbessern könnten.
Die Sprachbildungszentren, die jetzt in Niedersachsen eingerichtet werden, sollen den Schulen und den Lehrkräften helfen, die Sprachkompetenz und die Lesekompetenz ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern und sie zur Beherrschung
Aber auch in den weiterführenden Schulen darf die sprachliche Schere nicht wieder auseinandergehen, schon deshalb,
weil alle Schülerinnen und Schüler zu lebenswelt- und berufsqualifizierenden Schulabschlüssen geführt werden sollen, unabhängig davon, welche Schulform sie besuchen. Das ist zunehmend eine Herausforderung für alle Schulformen, auch für
die Gymnasien, die immer öfter eine in der Sprachkompetenz
heterogene Schülerschaft aufnehmen.
Eine weitere sprachliche Herausforderung ergibt sich aus der
zunehmenden fachlichen Differenzierung des Unterrichts: Die
Fachsprachen von Mathematik, Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, aber auch der Fremdsprachen und sogar des Fachs Deutsch (Grammatik, Literatur usw.) wollen mit
ihren grundlegenden Begriffen und Kategorien gelernt und
beherrscht werden. Schließlich soll man als lebenstüchtiger
Erwachsener wissen, was eine chemische Lösung von einer
mathematischen und was eine Vogelperspektive von einer Erzählperspektive unterscheidet.
Sprachbildung für bestimmte Zielgruppen: Migranten- und
Flüchtlingskinder
Eine besondere Herausforderung für die Sprachbildung in der
Schule stellen die Kinder dar, die im schulpflichtigen Alter
ohne Deutschkenntnisse oder mit geringen Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen, sei es, weil die Eltern hier Arbeit suchen, sei es, weil die Familien aus Angst um Leib und
Leben aus Kriegs- und Krisengebieten geflohen sind. Diese
Kinder müssen in kurzer Zeit befähigt werden, am normalen
Unterricht für ihre Altersgruppe teilzunehmen. Dafür stellt
das Land Niedersachsen zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung, deren Verwendung durch den Erlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern
nichtdeutscher Herkunftssprache“ (Teilhabeerlass) geregelt ist.
Die bekannteste Maßnahme zur Förderung dieser Kinder und
Jugendlichen sind die Sprachlernklassen bzw. – in berufsbildenden Schulen – Sprachförderklassen. In diesen Klassen werden die „Seiteneinsteiger“ einer Schule klassenübergreifend
zusammengefasst und vorrangig mit der deutschen Sprache
518
NICHTAMTLICHER TEIL
vertraut gemacht, vorzugsweise an Inhalten, die parallel im
regulären Unterricht der Altersgruppe auf dem Lehrplan stehen. Ziel ist es, möglichst viele der Schülerinnen und Schüler
der Sprachlernklassen zeitnah, spätestens nach einem Jahr, in
eine reguläre Klasse der jeweiligen Schule einzugliedern.
Aber die Sprachlernklassen sind nicht das Allheilmittel für die
schnelle sprachliche und kulturelle Integration der Seiteneinsteiger. Die sofortige Aufnahme in eine reguläre Klasse kann
mitunter die bessere Lösung sein, denn sie hat den Vorteil,
dass die Betroffenen von Anfang an sehr intensiv und ungefiltert mit der deutschen Sprache konfrontiert werden und
persönliche Unterstützung von ihren deutschsprachigen Mitschülerinnen und Mitschülern erhalten können. Der Teilhabeerlass sieht in diesem Fall zusätzliche Sprachförderung
durch Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“ oder Förderunterricht nach Bedarf vor; die dafür nötigen Lehrerstunden
werden ebenfalls vom Land zur Verfügung gestellt.
Zwar haben die Seiteneinsteiger einen besonderen sprachlichen Förderbedarf. Aber sie bringen auch eine besondere
Stärke mit, die Beherrschung ihrer Herkunftssprache. Durch
herkunftssprachlichen Unterricht kann diese Sprachkompetenz gesichert und ausgebaut werden. Das ist gut für das
Selbstbewusstsein der Kinder und Jugendlichen und ihre Aufnahmebereitschaft für die neue Sprache und Kultur, der sie
bei uns begegnen.
Die Sprachbildungszentren der Niedersächsischen Landesschulbehörde als Unterstützungsstruktur
Zum 1.9.2015 hat die Niedersächsische Landesschulbehörde
(NLSchB) mit der Einrichtung von regionalen Sprachbildungszentren begonnen. Sie sollen die Schulen bei der Planung und
Umsetzung von Sprachbildungsmaßnahmen unterstützen,
durch Beratung, Unterstützung im Schulentwicklungsprozess
und Vermittlung von Fortbildung. Sie arbeiten dabei mit den
bereits in diesem Bereich tätigen Fachberaterinnen und Fachberatern für interkulturelle Bildung zusammen.
Es sind – in Anlehnung an das Vorgängerprojekt DaZNet –
zunächst 15 Sprachbildungszentren vorgesehen, die sich wie
folgt auf die Regionalabteilungen der NLSchB verteilen:
Regionalabteilung Braunschweig:
Braunschweig, Göttingen, Salzgitter, Wolfsburg
Regionalabteilung Hannover:
Hannover, Hannover Region, Hildesheim
Regionalabteilung Lüneburg:
Celle, Lüneburg, Stade
Regionalabteilung Osnabrück:
Delmenhorst, Meppen, Oldenburg, Oldenburg Landkreis,
Osnabrück
Die Sprachbildungszentren sind personell mit Sprachbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren ausgestattet, die ihren
Arbeitsplatz „vor Ort“ haben und per E-Mail und Telefon für
Anfragen und Beratungswünsche erreichbar sind. Die Sprachbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren werden in der
Arbeit durch mindestens zwei Sprachbildungsmoderatorinnen
bzw. -moderatoren unterstützt, die Erfahrung im Bereich
Sprachbildung mitbringen.
Die in den Sprachbildungszentren tätigen Lehrkräfte sind für
diese Tätigkeit qualifiziert worden, zumeist im Rahmen des
Projekts „DaZNet – Netzwerk für Deutsch als Zweit- und Bildungssprache, Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Kompetenz“, das in den Jahren 2010 bis 2015 durchgeführt und zum
31.7.2015 abgeschlossen wurde.
SVBl 10/2015
Das Qualifizierungsangebot zur Sprachbildung des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) und der Kompetenzzentren für Lehrerfortbildung
Viele Lehrkräfte fühlen sich durch ihre Lehrerausbildung nicht
ausreichend auf die Aufgabe vorbereitet, Sprachbildung in
ihren Unterricht zu integrieren oder in besonderen Fördermaßnahmen wie Sprachlernklassen tätig zu sein. Deshalb entwickelt das NLQ zurzeit ein Gesamtkonzept zur Fort- und
Weiterbildung von Lehrkräften im Handlungsfeld „Sprachbildung“ sowie ein Curriculum für die Arbeit in Sprachlernklassen. Parallel sind erste Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt
worden. Im Oktober 2015 findet eine einwöchige Basisqualifizierung für Lehrkräfte aller Schulformen statt, der gezielte
Angebote für bestimmte Schulformen folgen werden. Die
Kompetenzzentren für Lehrerfortbildung machen ebenfalls
einschlägige Angebote.
Die neuen Sprachbildungszentren werden durch ihre Beratungstätigkeit an den Schulen einen Überblick über den Fortbildungsbedarf in den Regionen gewinnen, der es erleichtern
wird, das Fortbildungsangebot entsprechend anzupassen und
weiterzuentwickeln.
Im Zuge der laufenden Novellierung der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) wird die Basisqualifikation der zukünftigen Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweit- und Bildungssprache gestärkt werden, indem der Themenbereich verpflichtender Bestandteil in den Studiengängen aller Lehrämter wird. Damit
werden die Lehrkräfte dafür sensibilisiert und qualifiziert, die
unterschiedlichen Sprachvoraussetzungen ihrer Schülerinnen
und Schüler wahrzunehmen, sie in ihrem Unterricht zu berücksichtigen und das Sprachvermögen der Schülerinnen und
Schüler zu steigern.
Sprachbildung als Daueraufgabe
Im Augenblick richtet sich das öffentliche Interesse auf die
Frage, wie es gelingen kann, in kurzer Zeit eine ständig wachsende Zahl von Seiteneinsteigern ausländischer Herkunft in
das deutsche Schulsystem aufzunehmen und ihren Bildungserfolg zu ermöglichen. Aber das Einstiegsproblem stellt sich
viel grundsätzlicher, und darin liegt die dauerhafte Herausforderung für unser Bildungssystem. Wie schaffen wir es, dieses
System wahrhaft inklusiv zu gestalten: für Flüchtlingskinder,
für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, für Kinder aus
bildungsbenachteiligten Familien?
Lange interessierten sich Bildungspolitik und Öffentlichkeit
vor allem für Abschlüsse, möglichst hochwertige, vorzugsweise das Abitur. Aber um gute Abschlüsse zu erreichen, muss
man zunächst den Einstieg schaffen: Ohne Einstieg keine
Hoffnung auf irgendeinen Abschluss. Wer die Sprache beherrscht, dem gelingt der Einstieg und dem steht der Weg zu
vielen Abschlüssen offen.
Die Schulen nehmen die Aufgabe der Sprachbildung zunehmend in den Blick; sie haben mit den Sprachbildungszentren
künftig verlässliche Partner an ihrer Seite.
Die Inanspruchnahme der Beratungs- und Unterstützungsangebote erfolgt über das Onlineportel B&U der NLSchB:
https://www.landesschulbehoerdeniedersachsen.de/bu/schulen/schulentwicklung/sprachbildungszentren/
SVBl 10/2015
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
519
Thema des Monats
Die Sprechprüfung im Fremdsprachenunterricht
Die neue Mündlichkeit
Fremdsprachen nehmen einen erheblichen Raum im schulischen Unterricht ein. Ziele dieses Unterrichts sind Kommunikationsfähigkeit und mehrsprachige Handlungskompetenz.
Diese Kompetenzen müssen sich auch mündlich zeigen, denn
80 bis 90 Prozent der Sprache wird mündlich kommuniziert.
Die Sprechprüfung bietet die Möglichkeit, die mündliche
Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu ermitteln. Zugleich liefert die Prüfung einen wichtigen Impuls
für den Fremdsprachenunterricht insgesamt. Denn wer bei der
Prüfung gut abschneiden will, braucht Übung in Interview,
Monolog und Dialog, um seine Fremdsprachenkenntnisse situativ angemessen anzuwenden.
Doch was ist das Neue an der Sprechprüfung? Auch bislang
war das Mündliche im Fremdsprachenunterricht wichtig, und
auch bislang gab es mündliche Prüfungen. Aber im Unterricht
ist der durchschnittliche Redeanteil Einzelner oft sehr gering;
und wer eher zurückhaltend ist, ergreift womöglich wochenlang gar nicht selbst das Wort. Die Sprechprüfung ermuntert
die Lehrkräfte, die Formate Interview, Monolog und Dialog im
Unterrichtsalltag verstärkt einzusetzen und dadurch alle zum
Sprechen zu bringen.
Damit kann man tatsächlich den Redeanteil der Schülerinnen
und Schüler im Unterricht sehr spürbar erhöhen, denn die
Prüfungsformate werden alle im Tandem oder in der Dreiergruppe durchgeführt. Bei dem entsprechenden unterrichtlichen Übungsarrangement können deshalb ebenfalls mehrere
Personen gleichzeitig sprechen.
Besonderheiten des mündlichen Ausdrucks
Die Einführung mündlicher Kommunikationsformate in der
Prüfung und im vorbereitenden Unterricht bietet die Möglichkeit, den Blick auf die Besonderheiten des mündlichen Diskurses zu lenken. Gesprochene Sprache funktioniert anders als
geschriebene Sprache. Man spricht weniger aufwändig, man
plant seine Äußerungen kurzfristig, man achtet weniger auf
grammatische Korrektheit. Das Ergebnis sind oft unvollstän dige Sätze, Brüche in der Konstruktion, Wortwiederholungen
oder ein begrenzter Wortschatz. Was in der Schriftsprache als
Fehler oder Mangel gilt, wird im mündlichen Diskurs auch des
Muttersprachlers problemlos akzeptiert.
Aber neben der relativen Freiheit in der
formalen Ausführung gibt es andererseits
besondere Mittel des mündlichen Diskurses, die kompetente Sprecherin-
nen und Sprecher der Zielsprache einsetzen und die deshalb
Teil ihrer Sprachkompetenz sind. Im Gespräch zum Beispiel
wird man im Englischen durch Ausdrücke wie „Okay“ und
„Anyway“ signalisieren, dass man das Wort ergreifen möchte,
und die Äußerung dann mit „you see“ oder „right“ abschließen, um den Gesprächspartner zur Übernahme der Sprecherrolle zu animieren. Beim Zuhören signalisiert man Anteilnahme am Gehörten durch Einwürfe wie „gosh“ oder „really“.
Solche Sprachbausteine sollte man beim Fremdsprachenlernen kennen und einsetzen lernen. Dazu bietet die Sprechprüfung die ideale Gelegenheit.
Die Rolle der Lehrkraft
Bei der Sprechprüfung selbst hält sich die Lehrkraft sehr stark
zurück, stärker als bei einer traditionellen mündlichen Prüfung. Das gilt nicht nur für die Protokollantin / den Protokollanten, sondern auch für die Prüferin / den Prüfer. Die Schülerinnen und Schüler sprechen – beim Dialog sogar miteinander. Die Lehrkraft kann sich darauf konzentrieren, die
kommunikative Leistung der Prüflinge zu erfassen und zu dokumentieren.
Im prüfungsvorbereitenden Unterricht ist die Lehrkraft jedoch
für die meisten Kinder und Jugendlichen das wichtigste
sprachliche Vorbild in der Zielsprache. Sie sollte deshalb
Merkmale des mündlichen Diskurses in die eigenen Äußerungen aufnehmen und sie zur Nachahmung empfehlen. Der Einsatz von Audioaufnahmen von muttersprachlichen mündlichen Äußerungen ist eine hilfreiche Ergänzung.
Im Folgenden berichten Lehrkräfte über eigene Erfahrungen
mit der Sprechprüfung in den drei Fremdsprachen Englisch,
Französisch und Spanisch. An den Beispielen wird deutlich,
dass die Sprechprüfung für die Lehrkräfte praktikabel und für
die Schülerinnen und Schüler motivierend ist.
Die Bedeutung der schriftlichen Kommunikationsfähigkeit
und der systematische Erwerb schriftsprachlicher Kompetenz sollen weder relativiert noch unterschätzt werden.
Schüleraktivierender Unterricht, der die schriftliche Kommunikationsfähigkeit in den modernen Fremdsprachen
stärkt, wird zu einem späteren Zeitpunkt Thema des Schulverwaltungsblatts sein.
520
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
SVBl 10/2015
Mehr sprechen und genauer zuhören
Sprechprüfung und Sprechförderung
im Englischunterricht
Eigentlich lernen in Niedersachsen alle Englisch – eigentlich.
Aber können die Schülerinnen und Schüler nach dem Schulabschluss wirklich Alltagssituationen im englischsprachigen
Ausland auf Englisch bewältigen? Das ist alles andere als sicher. „Damit das klappen kann, brauchen wir einen Paradigmenwechsel hin zu den kommunikativen Kompetenzen, vor
allem zum Sprechen“, sagt Susanne Quandt, Englischlehrerin
an der KGS Hambergen und Fachmoderatorin Englisch an Gesamtschulen.
Mündliche Abschlussprüfung in Klasse 10
Dieser Paradigmenwechsel hat inzwischen an einer wichtigen
Stelle im niedersächsischen Schulsystem seinen Niederschlag
gefunden: beim mündlichen Teil der Englisch-Abschlussprüfung im Sekundarbereich I. Seit 2014 wird diese Prüfung in
allen zum Sekundarabschluss I führenden Schulformen in
Form einer Sprechprüfung durchgeführt. Dabei richtet sich
das Anforderungsniveau nach dem schulischen Bildungsgang
der Kandidatinnen und Kandidaten. Wer aus der Hauptschule
kommt, bekommt zum Beispiel eine Aufgabe der Niveaustufe
A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
Sprachen (GeR), für den E-Kurs (= erhöhte Anforderungen)
IGS und Realschule ist die Aufgabe der Niveaustufe B1 relevant.
In allen Fällen aber soll spontan Englisch gesprochen werden.
Die Jugendlichen, die paarweise zugelost werden, müssen
zunächst über sich selbst sprechen (Speak about yourself), mit
einer spezifischen Vorgabe, die erst in der Prüfung selbst verraten wird (aus den Bereichen „family and home“, „free-time
activities“ oder „school“). Anschließend geht es in zwei Runden
in einen Dialog zwischen den beiden Prüflingen, der als „information gap activity“ (Informationsergänzung) angelegt ist.
In der ersten Runde erhält einer der Prüflinge eine „info card”
(z. B. eine Broschüre über eine Sehenswürdigkeit), der andere
stellt mithilfe einer „prompt card” dazu Fragen, die der erste
Prüfling beantwortet. Dann werden die Rollen getauscht, mit
einem neuen Thema, versteht sich. Bei Niveaustufe A2+
kommt eine dritte Aufgabe hinzu: ein Kurzvortrag aufgrund
eines Bildimpulses. Bei Niveaustufe B1 schließlich entfällt der
gelenkte Dialog mit „prompt cards” und „info cards”. Stattdessen ist das dritte Element nach Selbstvorstellung und Kurzvortrag zu einem Bild eine „paired discussion“, zum Beispiel
„Talk to each other about what free afternoon courses the
school should organize“, in der die Schülerinnen bzw. Schüler
eine Situation abwägen und gemeinsam zu einer begründeten
Entscheidung kommen sollen.
Zwei Lehrkräfte sind als Prüfungsteam im Einsatz, als Prüfer/in
(interlocutor) und als Protokollant/in (assessor). In der ersten
Rolle darf man mit Fragen lediglich eingreifen, wenn der Redefluss des Prüflings verebbt; in der zweiten konzentriert man
sich auf das Zuhören, um mithilfe eines Beobachtungsbogens
zu einer begründeten Bewertung zu kommen.
Vorbereitung der Sprechprüfung
durch Fortbildung
Dieses neue Prüfungsformat wurde den Schulen in einer Veröffentlichung des Niedersächsischen Kultusministeriums bekannt gemacht (Materialien für den mündlichen Teil der Abschlussprüfung im Sekundarbereich I: Englisch, Hannover
2012). Dann gingen die beiden Fachmoderatorinnen Englisch
auf die Reise durch die Gesamtschulen in Niedersachsen und
bereiteten die Fachkollegien Englisch in jeweils sechsstündigen Fortbildungen auf das Format vor. „Dazu gehörte auch
immer die Prüfungssimulation, einschließlich Schülerrolle“,
erzählt Frau Quandt.
Um sich auf das tatsächliche Schülerniveau einzustellen, zogen die Fortbildungsteilnehmenden nach dem Zufallsprinzip
eine Schüler-Rollenkarte und mussten sich nach der dort verzeichneten Vorgabe richten: „You are very shy, and never say
more than a few words“ (Sie sind sehr schüchtern und sagen
nie mehr als ein paar Worte) oder „you are over-talkative and
do not stick to the subject“ (Sie sind übertrieben gesprächig
und halten sich nicht an das Thema). Das Ergebnis der Fortbildung: Die Fachkollegien waren positiv eingestimmt, weil sie
wussten, wie’s geht.
SVBl 10/2015
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
Lerngewinn auf Schülerseite
Die Wirkung der Sprechprüfung und anderer sprechfördernder
Maßnahmen (z.B. Sprachendorf) ist nach Susanne Quandts
Eindruck beachtlich und vielfältig: „Die Schülerinnen und
Schüler sprechen mehr, hören aber auch genauer zu. Auf Lehrerseite werden mehr kooperative Unterrichtsformen eingesetzt, und der Umgang mit Fehlern ist flexibler geworden.“
Zu dem Lerngewinn auf Schülerseite gehört die Erkenntnis,
dass man nicht alle Vokabeln kennen muss, um sich auf Englisch verständlich zu machen. Manchmal tun es eine Umschreibung und eine Geste. Wie eine ihrer Schülerinnen des
Hauptschulzweigs der KGS Hambergen einmal bei einem Irland-Aufenthalt zu Frau Quandt sagte: „Ich konnte was sagen, obwohl ich das Wort nicht wusste.“ Daran merkt man,
dass vermehrtes Sprechen im Unterricht und die Sprechprüfungen kommunikative Kompetenz fördern.
Beispiele für Sprechprüfungen Englisch im
Unterricht des Gymnasiums
Themen in verschiedenen Klassenstufen
Die Frage nach der Verwendung eines Smartphones zu Beginn
eines Interviews zum Thema „Moderne Kommunikationsmittel“ ist schon im Jahrgang 7 oder 8 geeignet. Ähnlich ist es
521
auch in einem Monolog, wenn man den Prüflingen zwei Fotos
zum Thema „Beruf / Arbeitswelt“ vorlegt und sie lediglich beschreiben lässt.
Im 10. Jahrgang ist eine spontane Auseinandersetzung mit
sehr unterschiedlichen Themen möglich, und die Erfahrung in
verschiedenen Klassen zeigt, dass sich Schülerinnen und
Schüler nach anfänglicher Nervosität dieser Herausforderung
gern stellen. Die Themenauswahl richtet sich nach dem Themenstern des Kerncurriculums für die gymnasiale Oberstufe
und kann durch die Inhalte der Lehrwerke für Klasse 10 und
die Qualifikationsphase unterstützt werden.
In jedem Fall sind Themen zu empfehlen, die die persönliche
Lebenswelt der Jugendlichen unmittelbar betreffen und mit
denen sie häufig konfrontiert werden. Aber auch bei diesen
Themen werden Äußerungen mit sinnvoller Erläuterung
durchaus dem Oberstufenanspruch des Niveaus B2 oder C1
des GeR gerecht. Beginnen kann man mit: „Do you spend a lot
of time using your computer or smartphone? (Why / Why
not?)“. Spätestens wenn sich die folgenden Fragen anschlie ßen, zeigt sich, ob Prüflinge über eine „selbstständige“ (B1,
B2) bzw. „kompetente Sprachverwendung“ (C1, C2) verfügen:
„Some teachers think that it is not wise to put private information or photos on the internet. What do you think?”
„Some people think that certain websites should be blocked.
What do you think?”
Die Prüflinge müssen unterschiedliche sprachliche Mittel zur
Begründung und Erläuterung anwenden, aber auch in der
Lage sein zu spekulieren.
Aufgabenbeispiele
Aufgabe 1: Monolog
Why do people enjoy these activities? How can they be good for relationships?
Aufgabe 2: Dialog
There is a popular youth centre where you live. They are going to close it to save money and you are organising a campaign
against the closure.
Here are several different ways of telling the general public about your protest.
Discuss their advantages and disadvantages. Try to agree on the most effective ones for your campaign.
Youth Centre To Close!
How do we tell the general public?
– local radio
– a demonstration in the town centre
– local TV
– the local newspaper
Erläuterungen und Beispiele von David Roberts, Gymnasium Salzgitter-Bad
– posting leaflets to local residents
– the internet
522
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
SVBl 10/2015
Redemittel-Zettel und Gleichzeitig-Sprechen
als Trainingsbausteine
An der Ricarda-Huch-Schule in Braunschweig steht die Sprechprüfung Französisch
in Klasse 7 auf dem Programm
Viel geredet, nichts dazugelernt. Diese Gefahr besteht beim
klassischen Unterrichtsgespräch im Fach Französisch, findet
Ana Lena Hillmer, Französischlehrerin an der Ricarda-HuchSchule Braunschweig und Fachleiterin Französisch am dortigen Studienseminar. Schülerinnen und Schüler wie Lehrkraft
achten auf den Inhalt und bemühen sich um verständlichen
Ausdruck. Aber bei den Redemitteln und beim Wortschatz ist
der Trainingseffekt der mündlichen Mitarbeit für die Lernenden gering. Man schmort im eigenen Saft weniger Worte und
Wendungen. Schlimmer noch: Es besteht die Gefahr, sich das
fehlerhafte Französisch der anderen anzugewöhnen.
sprachlich variantenreicher ausfällt, etwa bei einer Frage wie
„Qu’est-ce que tu as fait pendant les vacances?“ (Was hast du
in den Ferien gemacht?)
„Die Sprechprüfung erlaubt uns, den Erwerb der angemessenen Redemittel für die Kompetenz Sprechen in den Blick aller
Beteiligten zu rücken“, sagt Frau Hillmer. Jeder ist in der Prüfung gefordert, keiner kann sich in der Lerngruppe verstecken.
Mit der Prüfung als Perspektive wird auch der vorangehende
Unterricht kommunikativer, und der Fokus auf die sprachliche
Form kann früher gesetzt werden. Und je eher man mit der
Sprechprüfung beginnt, desto früher wird dieser alltägliche
Nutzeffekt wirksam.
An der Ricarda-Huch-Schule Braunschweig führt man die
Sprechprüfung in diesem Jahr zum dritten Mal bereits im
siebten Jahrgang durch, also im zweiten Lernjahr Französisch.
Das geht ganz praktisch in aufeinander folgenden Doppelstunden des regulären Französischunterrichts der jeweiligen
Klasse: drei Prüfungen à zwei Kandidaten pro Doppelstunde.
Dadurch wird kein Unterricht anderer Fächer in Mitleidenschaft gezogen.
Im Vorfeld feilen die Schülerinnen und Schüler an ihrer Ausdrucksfähigkeit. Dazu stellt ihnen die Lehrerin Listen mit Redemitteln zur Verfügung, deren Verwendung systematisch
trainiert wird. „Die einzelnen Redemittel stehen auf kleinen
Zetteln in der Mitte eines Vierertisches. Die Kinder formulieren im Rahmen eines thematischen Gesprächs einen Satz unter Verwendung eines Ausdrucks auf einem dieser Zettel und
nehmen diesen an sich: eine Wortschatz-Aneignung im doppelten Sinne.“ Dadurch prägen sich die verschiedenen Ausdrucksmöglichkeiten ein und stehen bei einer späteren Übung
auch ohne „Schummelzettel“ zur Verfügung.
Übung macht auch beim Sprechen den Meister. Wenn alle der
Reihe nach drankommen, ist die individuelle Übungszeit pro
Stunde gering. Deshalb hat sich im Französischunterricht bei
Frau Hillmer die „expression simultanée“ besonders bewährt.
Das heißt: Alle reden gleichzeitig. Aber anders als beim rituellen Chorsprechen am Unterrichtsbeginn (Bonjour, les enfants!
– Bonjour, Madame / Monsieur!) sagen nicht alle dasselbe,
sondern jede/r gibt eine persönliche Antwort. Das beginnt mit
so schlichten Äußerungen wie der Antwort auf die Frage „Tu
t’appelles comment?“ (Wie heißt du?): „Je m’appelle X.“ (Ich
heiße X.) Es wird natürlich ertragreicher, wenn die Antwort
Das gleichzeitige Sprechen sei zwar gewöhnungsbedürftig,
habe aber manche Vorzüge. Dazu gehört, dass die anderen einen nicht hören, da sie mit ihrer eigenen Äußerung beschäftigt sind. Das motiviert die Schüchternen zum Sprechen, die
beim Unterrichtsgespräch schweigen, um sich nicht vor den
anderen zu blamieren. „Interessant ist noch ein anderer Effekt. Wer auf eine offene Frage nur kurz antwortet, stellt fest,
dass andere noch weiterreden. Das motiviert dazu, künftig
selbst länger zu sprechen“, hat Frau Hillmer festgestellt.
Manche Lehrkräfte finden die Sprechprüfung reizvoll, zögern
aber noch aus Angst vor der vielen Arbeit beim Entwickeln
geeigneter Aufgaben. Da gibt Ana Lena Hillmer gern Entwarnung. Sie verweist auf die Aufgabenbeispiele im Materialienband des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Thema
„Sprechprüfung“ (nähere Angaben auf Seite 524). Neben den
Beispielen für die eigene Fremdsprache seien auch die der
beiden anderen Sprachen nach Übersetzung benutzbar. Und
die Struktur sei so klar beschrieben, dass auch das Selbermachen von Aufgaben keinen großen Aufwand darstelle.
SVBl 10/2015
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
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Heute spielen wir mal Talkshow
Die Sprechprüfung belebt auch den „normalen“ Spanischunterricht
Spanisch ist im Kommen in der Schule. Diese Entwicklung hat
Kerstin Reichart de Flores selbst verfolgen können in den elf
Jahren, die sie am Gymnasium Langenhagen Spanisch unterrichtet. Dort hat sich das Fach von der 3. zur 2. Fremdsprache
hochgearbeitet. All diese Schülerinnen und Schüler wollen
Spanisch nicht nur lesen und schreiben können, sie wollen es
sprechen. „Sie wollen bei der Spanischreise nicht nur die Zeitung lesen, sondern sich auch mit den Einheimischen unterhalten können.“ Da macht es Sinn, die Sprechkompetenz
durch eine besondere Prüfungsform aufzuwerten, findet die
Spanisch- und Deutschlehrerin.
Wie das konkret geht, hat sie selbst im vergangenen Herbst
erstmals ausprobiert. Sie ersetzte die erste Klausur in einem
Spanischkurs des elften Jahrgangs durch eine Sprechprüfung
aus Interview, Monolog und Dialog.
Die wichtigste Neuerung ist nach ihrer Ansicht der Dialog.
„Da kann man sich als Lehrkraft ganz zurücklehnen und die
Prüflinge machen lassen“, erklärt sie. „Und das muss man
auch, das ist eine wichtige Anweisung an die Prüferin bzw.
den Prüfer.“ Sie habe die Beobachtung gemacht, dass die
Prüflinge die Prüfungssituation schnell vergessen und sich auf
den Gegenstand, die Dialogpartnerin / den Dialogpartner und
die Klärung der Frage konzentrieren.
Am schwierigsten ist ihrem Eindruck zufolge der Monolog auf
Grundlage eines Bildes. Der eine oder die andere habe doch
etwas Hemmung, ohne Vorbereitung loszureden. Da oft Bilder
miteinander zu vergleichen seien, böte dies allerdings schon
einen guten Ansatzpunkt. Sind hier nicht Schüchterne und
Zurückhaltende im Nachteil gegenüber der klassischen Plau-
dertasche? „Ja. Aber das ist vor allem ein Argument dafür, die
Sprechprüfung so oft zu üben, dass auch eher Einsilbige sich
hineinfinden“, meint Reichart de Flores.
Die Sprechprüfung ist ohnehin nicht Selbstzweck, sondern
Mittel zum Zweck, und der Zweck ist die Sprechkompetenz.
Deshalb ist es nach Meinung von Frau Reichart de Flores vor
allem wichtig, den Unterricht zu verändern und für das Sprechen mehr Raum zu schaffen. Die Schülerinnen und Schüler
seien an das Unterrichtsgespräch in der Fremdsprache gewöhnt. Insofern gebe es eine Grundlage. „Aber wir als Lehrkräfte können viele weitere, besonders motivierende, interaktive Formate nutzen, zum Beispiel die Talkshow.“ Alle wissen
aus dem Fernsehen, wie sie abläuft, und können sich entsprechend leicht in die verschiedenen Rollen hineinversetzen –
und haben ihren Spaß dabei. Das wirke sich auch auf die Bereitschaft aus, die Sprechprüfung anstelle einer Klausur abzulegen. „Als ich das meinem Kurs vorgeschlagen habe, waren
die gleich Feuer und Flamme.“
Begeisterung für die Kommunikation ist der Schlüssel für erfolgreichen Unterricht im Bereich „Sprechen“. Im Dialog muss
man allerdings auch zuhören können, um auf den anderen
einzugehen. Und man muss Wege finden, den Sprecherwechsel zielsprachengerecht und doch höflich hinzubekommen. Im
Deutschen (und Englischen) wartet der andere in der Regel
eine Sprechpause ab, um selbst das Wort zu ergreifen. Im
Spanischen (und Französischen) ist es dagegen üblich, der
Sprecherin / dem Sprecher temperamentvoll ins Wort zu fallen. „In der Prüfung ist es mir lieber, wenn sich die Prüflinge
an die deutschen Höflichkeitsregeln halten“, sagt Kerstin
Reichart de Flores.
Dialog-Aufgabe aus den Materialien zur Sprechprüfung (S. 45)
Dialog: S. 45: Recuperando la memoria
Thema: Vergangenheitsbewältigung
Aufgabe: Ihr bereitet eine Power-Point-Präsentation zum Thema Vergangenheitsbewältigung vor. Für den Einstieg sucht ihr
Bilder, die dieses Thema veranschaulichen. Sprecht über die verschiedenen Bilder und versucht euch auf zwei zu einigen, die
ihr für am besten geeignet haltet.
524
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
SVBl 10/2015
Praktische Hinweise zur Sprechprüfung
Informationen zur Erlasslage
In Niedersachsen ist die Überprüfung der Kompetenz „Sprechen“ im Fach Englisch als verpflichtender Bestandteil der
Abschlussprüfung im Sekundarbereich I bereits seit dem Jahr
2014 etabliert (Nds.GVBl. Nr. 9/2012 S. 120 – VORIS 22410 01
41). Seit dem 1.8.2015 regelt der neue Erlass „Die Arbeit in
den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“ (RdErl. d. MK
v. 23.6.2015 - 33-81011 – VORIS 22410), dass die Überprüfung der Kompetenz „Sprechen“ in den Schuljahrgängen 5 bis
10 eine schriftliche Lernkontrolle je Doppelschuljahrgang in
den modernen Fremdsprachen ersetzt. Damit erhält die Überprüfung dieser wichtigen Kompetenz im schulischen Sprachenlernprozess von Beginn an ihren festen Platz und sollte
auch in der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden.
Sprachendorf im Schulflur
Informationen zu den Materialien
Ansprechpartner
Folgende Materialien geben hilfreiche Informationen zur
Durchführung und Bewertung von Sprechprüfungen sowie
zahlreiche Aufgabenbeispiele. Sie können kostenlos unter den
jeweiligen Fremdsprachen vom NiBiS heruntergeladen oder
kostenpflichtig bei Unidruck bestellt werden (http://www.
unidruck.de/shop).
Bei Fragen zur Organisation und Umsetzung der Sprechprüfung an Ihrer Schule wenden Sie sich an die für Sie zuständigen Fachberaterinnen und Fachberater sowie die Fachmoderatorinnen / Fachmoderatoren, die auch Fortbildungen anbeiten.
– Materialien für den mündlichen Teil der Abschlussprüfung
im Sekundarbereich I – Englisch, Niedersächsisches Kultusministerium (2012)
http://www.nibis.de/nibis.php?menid=4470
– Materialien für kompetenzorientierten Unterricht in der
gymnasialen Oberstufe – Sprechprüfung (Englisch, Französisch, Spanisch), Niedersächsisches Kultusministerium
(2014)
http://www.nibis.de/nibis.php?menid=4312
Sprachendorf im Schulflur
Sprachendorf
Parallel zur neuen mündlichen Prüfung ist ein weiteres Werkzeug zur Förderung des Sprechens entwickelt worden: das
Sprachendorf. Damit ist die Umgestaltung eines Schulflurs in
eine fremdsprachige Parallelwelt gemeint. Der Flur wird zur
Straße, die angrenzenden Klassenräume zu Geschäften und
Büros, von der Bäckerei über den Souvenirladen bis zur Post.
In dieser Welt wird nur die Fremdsprache gesprochen: Die
Schülerinnen und Schüler erledigen ihre Alltagsgeschäfte in
dieser Sprache.
Das Sprachendorf wird vorzugsweise in der achten Klasse angeboten und bereitet den Weg zu den Sprechprüfungen in
Klasse 10. Es verlangt für seine Umsetzung die Unterstützung
der Schulleitung, denn es muss dafür ein besonderer Projekttag angesetzt werden. Auch die anderen unterrichteten
Fremdsprachen können (und sollten) an diesem Tag in das
Sprachendorf einbezogen werden.
Die Idee hat viele Anhänger gefunden: Über 30 Schulen in
Niedersachsen haben schon mindestens ein Sprachendorf
durchgeführt.
Für die Motivation der Lernenden ist das Sprachendorf ideal,
denn es zeigt die Nützlichkeit der erworbenen Sprechkompetenzen in fast realen Alltagssituationen. Es besteht außerdem
die Möglichkeit, aus der schulischen Spielsituation Daten für
eine gerechte Beurteilung der individuellen Sprechkompetenz
in der mündlichen Note zu ermitteln. Dazu kann ein Bewertungsbogen herangezogen werden, wie er ähnlich schon für
den mündlichen Teil der Abschlussprüfung entwickelt wurde
(Bestandteil des Materialienbandes zur Abschlussprüfung).
SVBl 10/2015
NICHTAMTLICHER TEIL
525
Wettbewerbe
Anerkannte Wettbewerbe des Bundes und des Landes
63. Europäischer
Wettbewerb 2016
Bundeswettbewerb
Mathematik 2016
Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 ist allen Schulen und
Lehrkräften die Ausschreibung mit den Themen und Aufgaben
des Europäischen Wettbewerbs 2016 zugegangen. Das diesjährige Rahmenthema zum Europäischen Jahr lautet „Gemeinsam in Frieden leben!“.
Der Bundeswettbewerb Mathematik möchte bei Schülerinnen
und Schülern Interesse an der Mathematik wecken und wachhalten. Mit interessanten und anspruchsvollen Aufgaben will
er sie anregen, sich eine Zeit lang intensiv mit Mathematik zu
beschäftigen. Mathematisch Interessierten soll so die Möglichkeit gegeben werden, ihre Fähigkeiten zu erproben und
weiter zu entwickeln. Neben dem mathematischen Schulwissen muss man zur Teilnahme vor allem auch Ausdauer mitbringen.
Träger des Bundeswettbewerbs Mathematik ist Bildung & Begabung gemeinnützige GmbH, gefördert wird er vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. Die Kultusministerien
und Schulbehörden der Länder unterstützen den Wettbewerb
und befürworten die Teilnahme.
Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen an Schulen in Deutschland, die zur Hochschulreife
führen. Der Wettbewerb richtet sich in seinen Anforderungen
aber schwerpunktmäßig an die Klassen 9 bis 12/13.
Ein Wettbewerbslauf besteht aus drei Runden. In den ersten
beiden Runden werden je vier Aufgaben aus unterschiedlichen
Bereichen der Elementarmathematik gestellt. Sie müssen in
Hausarbeit selbstständig gelöst und schriftlich ausgearbeitet
werden. Die Aufgaben sind nicht direkt an den Schulstoff gebunden. In der ersten Runde sind auch Gruppenarbeiten zugelassen. In der dritten Runde werden die Berechtigten zu einem Kolloquium mit Mathematikerinnen und Mathematikern
aus Universität und Schule eingeladen. In dieser Runde werden anhand von fachlichen Einzelgesprächen die Bundessiegerinnen und -sieger ermittelt.
Die erste Runde des Wettbewerbs 2016 beginnt Anfang Dezember 2015; dann werden die Ausschreibungsunterlagen an
die Schulleitungen versandt. Das Aufgabenblatt steht zusätzlich auf der Webseite des Bundeswettbewerbs Mathematik
zum Herunterladen zur Verfügung. Einsendeschluss für die
erste Runde ist der 1.3.2016.
Die Preisträgerinnen und Preisträger der ersten und zweiten
Runde erhalten Urkunden, in der zweiten Runde zusätzlich
Geldpreise. Auf Grund der Beteiligung der Studienstiftung des
deutschen Volkes am Kolloquium werden die Bundessiegerinnen und -sieger im Falle eines Studiums an einer wissenschaftlichen oder technischen Hochschule in die Förderung der
Studienstiftung gemäß deren Regelungen aufgenommen.
Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Wettbewerbs, wo auch zusätzliche Ausschreibungsunterlagen angefordert werden können.
Kontakt:
Bundeswettbewerb Mathematik, Kortrijker Str. 1, 53177 Bonn,
Tel.: 0228 9591520, Fax: 0228 9591529, E-Mail: [email protected], www.bundeswettbewerb-mathematik.de
Eu
Europäischer
uropäischer
p
Wetttbewerb
Wettbewerb
b
b
Zu allen Themen sind Einzel- und Gruppenarbeiten zugelassen. Die Themen können in eigener Gestaltung (schriftlich,
bildnerisch, multimedial) bearbeitet werden. Die Arbeiten sollten einen deutlich erkennbaren Europabezug aufweisen.
Insbesondere Europaschulen sind zur Teilnahme eingeladen.
Nähere Informationen zum Europäischen Wettbewerb sind im
Internet unter www.europaeischer-wettbewerb.de verfügbar.
Hinweise zur Bearbeitung von Themen über eTwinning sind
abrufbar unter www.etwinning.de/ew2015 und www.ew2015.
de/etwinning.
Die Wettbewerbsarbeiten zu den Themen der Altersgruppe 4
können zu einem umfassenden Beitrag ausgebaut werden und
sind in der gymnasialen Oberstufe geeignet, die Bedingungen
einer besonderen Lernleistung zu erfüllen, die in das Abitur
mit eingebracht werden kann.
Die Arbeiten sind zusammen mit den Formblättern bis zum
13.2.2016 an folgende Anschrift zu senden: Europäischer
Wettbewerb, Schiller-Gymnasium, Gröninger Straße 15, 31785
Hameln.
Auswahlwettbewerb zur Internationalen
JuniorScienceOlympiade (IJSO) 2016
Wissenschaftliche Nachwuchsförderung ohne hohe Einstiegshürden in der Sekundarstufe I bietet die von BMBF und KMK
geförderte Internationale JuniorScienceOlympiade. Jedes Jahr
am 1. November startet die erste Runde mit Aufgaben und
einfachen Experimenten, die Naturwissenschaften im Alltag
erlebbar machen. Zu Hause oder in der Schule, allein oder in
Kleingruppen können die Wettbewerbsaufgaben bearbeitet
werden. Das Motto der IJSO 2016 lautet „Milch – echt kuhl“.
Die IJSO ist einer der sechs ScienceOlympiaden am IPN Kiel
und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft bundesweiter
Schülerwettbewerbe.
Die IJSO zielt ab auf „Allrounder” in den Naturwissenschaften,
also Jugendliche, die sich fächerübergreifend für Fragestellungen aus Biologie, Chemie und Physik interessieren. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler allgemein bildender
und berufsbildender Schulen, die im Wettbewerbsjahr 15 Jahre alt oder jünger sind.
Die IJSO ist ein bundesweit ausgeschriebener Schülerwettbewerb in vier Runden. In der ersten Runde lösen die Schülerinnen und Schüler zu Hause einfache experimentelle und theoretische Aufgaben aus dem Bereich der Biologie, Chemie und
Physik. Die Aufgaben sind interdisziplinär angesiedelt und
machen Naturwissenschaft im Alltag erlebbar. Die Wettbewerbsaufgaben werden zum 1. November an die weiterführenden Schulen verteilt und sind auch auf der Internetseite
526
NICHTAMTLICHER TEIL
der IJSO abrufbar. Das Anmeldeportal zur IJSO ist vom
1.11.2015 bis 20.1.2016 geöffnet.
Wer die richtigen Antworten findet, kann im März sein Wissen beim IJSOquiz testen. Nach Pfingsten finden die JuniorForscherTage in Mainz statt, zu denen eine Auswahl von 9bis 12-jährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich für
die Klausurrunde qualifiziert haben, eingeladen wird.
Neben den Qualifizierten aus der Aufgabenrunde und dem
IJSOquiz werden im Mai ausgewählte Preisträgerinnen und
Preisträger aus Länderwettbewerben im naturwissenschaftlichen Bereich oder aus Juniorakademien zum direkten Einstieg
in die Klausurrunde der IJSO eingeladen. Die Klausur dauert
90 Minuten und wird an der eigenen Schule geschrieben.
Übungsmaterial gibt es im Aufgabenarchiv auf der IJSO-Webseite.
Wer diese Hürde nimmt, fährt im Oktober zum Bundesfinale,
einem einwöchigen Auswahlseminar, das in der Regel in einem
Schülerlabor oder an einer Hochschule stattfindet. Am Ende
der Seminarwoche werden die Preisträgerinnen und Preisträger
bei einer feierlichen Preisverleihung geehrt und die besten
sechs Teilnehmenden für das Nationalteam nominiert.
Im November wird das Nationalteam bei einem Trainingsseminar am IPN an der Universität Kiel auf den olympischen
Wettbewerb im Ausland vorbereitet. Im Dezember treffen sich
jedes Jahr etwa 300 Jugendliche aus 50 IJSO-Nationen weltweit und kämpfen in der Disziplin Naturwissenschaften jeweils um Gold-, Silber- oder Bronzemedaillen.
Am Ende des Auswahlseminars findet eine öffentliche Preisverleihung statt. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
werden Medaillen, Urkunden, Buch- und Sachpreise vergeben.
Auch das Engagement der betreuenden Lehrkräfte wird mit
Urkunden und Anerkennungspreisen gewürdigt. Erfolgreiche
Wettbewerbsteilnehmende werden zu Seminaren der Deutschen Schülerakademie, zum Auswahlseminar der EUSO oder
zum Tag der Talente nach Berlin eingeladen.
Kontakt:
Internationale JuniorScienceOlympiade, Leibniz-Institut für
die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN)
an der Universität Kiel, Olshausenstraße 62, 24118 Kiel. Wettbewerbsleitung: PD Dr. Heide Peters, Tel.: 0431 8803133, EMail: [email protected]
Sekretariat: Severine Nöhren, Sprechzeiten: Montag-Freitag
von 10.00 bis 12.00 Uhr, Tel.: 0431 8804539, Fax: 0431
8805352, E-Mail: [email protected], www.ijso.info
JuniorenPressePreis 2015: Niedersachsens
beste Schülerzeitungen gesucht!
Bis zum 31.12.2015 sucht der Verband der Niedersächsischen
Jugendredakteure e. V. (VNJ) in Kooperation mit dem Niedersächsischen Kultusministerium nach den besten NachwuchsPublikationen. Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen
bekommen damit wieder die Möglichkeit, ihr journalistisches
Können unter Beweis zu stellen.
Der JuniorenPressePreis steht unter der Schirmherrschaft von
Ministerpräsident Stephan Weil und blickt auf eine 25-jährige
Tradition zurück. Der Landeswettbewerb ist gleichzeitig der
SVBl 10/2015
Vorausscheid zum bundesweiten Schülerzeitungswettbewerb
der Länder, zu dem die drei besten Schülerzeitungen aus jeder
Kategorie weitergeleitet werden.
Einsendungen sind in sieben Kategorien möglich:
Grundschule, Förderschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Berufsbildende Schule sowie Online-Publikationen.
Gesamtschulen ohne Sek. II sowie Oberschulen nehmen in der
Kategorie Realschule, Gesamtschulen mit Sek. II in der Kategorie Gymnasien teil.
Es wird darum gebeten, jeweils fünf Exemplare der zu bewertenden Schülerzeitung einzureichen. Bitte melden Sie sich mit
Ihrer Schülerzeitung unter www.pressepreis.de an.
Eine aus Medienvertretern, Vertretern der Politik, Wissenschaftlern und VNJ-Vorstandsmitgliedern zusammengesetzte
Jury bewertet die Einsendungen nach inhaltlicher und journalistischer Qualität sowie nach Layout und optischer Gestaltung.
Zu gewinnen gibt es verschiedene Sachpreise für die jeweils
besten Einsendungen.
Einsendeschluss: 31.12. 2015
Kontakt- und Einsendeadresse:
Verband der Niedersächsischen Jugendredakteure e. V. (VNJ),
Postfach 61 43, 30061 Hannover
Für Pakete: Vahrenwalder Straße 205, 30165 Hannover
Projekthotline: Tel.: 0511 13880 und 0151 59214424, E-Mail:
[email protected]
Schülerzeitung: Deine Story 2015
Sonderpreis des Niedersächsischen Kultusministeriums für
gelungene Schülerzeitungsartikel im Rahmen des JuniorenPressePreises
Das Niedersächsische Kultusministerium lobt erneut den Preis
„Schülerzeitung: Deine Story“ für Berichte und Reportagen
aus dem Schulleben aus. Es sollen Artikel eingereicht werden,
die im Kalenderjahr 2015 in einer niedersächsischen Schülerzeitung – gedruckt oder online – veröffentlicht worden sind
und sich inhaltlich mit dem Schulleben oder einem schulnahen Thema befassen. Der Preis wird im Rahmen der Veranstaltung zum JuniorenPressePreis übergeben. Für Platz 1 gibt es
– neben einer Urkunde – ein Zeitschriftenabonnement eigener
Wahl, für Platz 2 und 3 jeweils Buchpreise.
Die Artikel können bis zum 31.12.2015 eingereicht werden,
bei gedruckten Artikeln zusammen mit dem Heft, in dem sie
erschienen sind, bei Online-Beiträgen als Ausdruck mit Angabe von URL, Rubrik und Veröffentlichungsdatum.
Zusendeanschrift: Verband der Niedersächsischen Jugendredakteure e. V. (VNJ), Vahrenwalder Straße 205, 30165 Hannover; Tel.: 0511 13880; Stichwort: „Schülerzeitung: Deine Story“
Es wird darum gebeten, den Text parallel als Datei (pdf oder
jpg) an das Niedersächsische Kultusministerium zu schicken,
zusammen mit den Kontaktdaten der Autorin bzw. des Autors
in der Begleit-Mail:
E-Mail: [email protected].
SVBl 10/2015
NICHTAMTLICHER TEIL
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Andere Wettbewerbe
Bundes-Schülerfirmen-Contest 2015
Ziel des Bundes-Schülerfirmen-Contest ist es, junge Menschen zu motivieren, sich schon während der Schulzeit unternehmerisches Denken und Handeln anzueignen.
Beim diesjährigen Wettbewerb haben es zwei nachhaltige
Schülerfirmen aus Niedersachsen unter die besten 10 geschafft:
– Schülerfirma „Bienen in der Wüste“, Gymnasium „In der
Wüste“, Osnabrück
– Macadamiafans Göttingen, Hainberg-Gymnasium, Göttingen
Viele alltagsnahe Versuche ermöglichen den Schülerinnen und
Schülern das selbstentdeckende Lernen und zeigen ihnen, wie
unsere Welt funktioniert. Es werden die Themenbereiche Magnetismus, Elektrizitätslehre, Optik und Astronomie behandelt,
die laut Niedersächsischem Curriculum Themen der 5. und 6.
Klassenstufe sind.
Zeit: 12.10.2015, 14.30 Uhr, bis 14.10.2015, 13.30 Uhr
Ort: Ludwig-Windthorst-Haus, Gerhard-Kues-Straße 16, 49808
Lingen
Informationen: www.lwh.de
Kontakt: [email protected]
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KLIN.
15-10-12.011)
13.10.2015
Hannover
Übersetzungswettbewerb
„Juvenes Translatores“ 2015
Ganztagsschule gestalten – Welche Möglichkeiten
bietet der neue Ganztagserlass?
Die Generaldirektion Übersetzung (DGT) der Europäischen
Kommission organisiert auch in diesem Jahr wieder einen
Übersetzungswettbewerb, um die Mehrsprachigkeit zu fördern
und bei jungen Leuten Interesse für das Übersetzen zu
wecken. Der Wettbewerb findet am 26.11.2015 in allen EUMitgliedsstaaten statt.
(Veranstaltung für die Sek I)
Teilnahmeberechtigt sind 17-jährige Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen. Die Schulen können sich im
Zeitraum vom 1.9. bis zum 20.10.2015 direkt auf der Website http://www.ec.europa.eu/translatores/ anmelden. Danach
werden die Schulen, die am Wettbewerb teilnehmen, nach
dem Zufallsprinzip ausgewählt.
Der zu übersetzende Text wird den Schulen auf elektronischem Weg von der DGT übermittelt und soll dann von den
Schülerinnen und Schülern unter Lehreraufsicht aus einer der
24 EU-Amtssprachen ihrer Wahl in eine andere beliebige EUAmtssprache übersetzt werden.
Die besten Übersetzerinnen und Übersetzer werden zu einer
dreitägigen Reise einschl. Preisverleihung nach Brüssel eingeladen.
Nähere Informationen zum Wettbewerb sind unter www.ec.
europa.eu/translatores zu finden. Weitere Auskünfte sind erhältlich über das Juvenes-Translatores-Team (E-Mail: [email protected]) oder auf Facebook und Twitter.
Um die Umsetzung der Möglichkeiten zur Gestaltung und
Weiterentwicklung von Ganztagsschulen, die der neue Ganztagserlass eröffnet, in den Schulen zu unterstützen, werden
landesweit Fachtagungen durchgeführt, deren Ablauf und Inhalte gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Nds.
Kultusministeriums, der Regionalabteilungen der Nds. Landesschulbehörde, des Nds. Landesinstitutes für schulische Qualitätsentwicklung, Schulleitungen sowie Lehrkräften von Ganztagsschulen geplant wurden. Aus diesem Kreis rekrutieren
sich die Referentinnen und Referenten, die für die Arbeitsphasen im Rahmen der Fachtagung grundlegende Präsentationen
entwickelt haben und die Arbeit in den Gruppen moderieren
werden.
Zeit: 13.10.2015
Ort: Integrierte Gesamtschule Roderbruch, Hannover
Veranstalter: Uniplus, Kompetenzzentrum Universität Hannover – Lehrerfortbildung (KH)
Informationen: Madeleine Klose, Tel.: 0511 7625197
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KH.542.
GT2)
16.-17.10.2015
Treffpunkt Schule: Da schwingt was mit:
Musikalische Formen von Religion in der Schule
Termine
12.-14.10.2015
Rehburg-Loccum
für Lehrkräfte aller Schulformen
Lingen
Physik fachfremd unterrichten – Tipps und Tricks
für einen gelungenen Physikunterricht
für Lehrkräfte mit Interesse am Unterrichtsfach Physik
Um Schülerinnen und Schülern die Faszination physikalischer
Phänomene zu vermitteln, braucht man nicht nur theoretisches Fachwissen, sondern auch experimentelle Grundlagen.
Wie wäre der Mensch ohne Hören, Singen, Klatschen, Swingen? „Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum“, so lautet die
Antwort (Nietzsche). Schule lebt von Klang und Rhythmus.
Religion hat eine eigene musikalische Kultur. In alter wie neuer Musik finden sich religiöse Elemente. Kirche hat traditionelle Formen, aber auch neue Lieder entwickelt. Christliche
Religion lernt sich auch musikalisch-ästhetisch. Wir laden
dazu ein, die Rolle von Musik und Rhythmus im Religionsunterricht sowie als Elemente religiöser Schulkultur in unterschiedlicher Weise praktisch zu erleben und zu reflektieren.
528
NICHTAMTLICHER TEIL
SVBl 10/2015
Zeit: 16.10.2015, 15.30 Uhr, bis 17.10.2015, 13.00 Uhr
Ort: Rehburg-Loccum
Leitung: Dr. Silke Leonhard
Veranstalter: Religionspädagogisches Institut Loccum, Uhlhornweg 10-12, 31547 Rehburg-Loccum
gener Programme werden Möglichkeiten zur Umsetzung im
Unterricht erarbeitet, z. B. mit Lego „WeDo“. Zum Ende der
Veranstaltung erstellen die Teilnehmenden selbst Übungsaufgaben, die dem Niveau ihrer Schülerinnen und Schüler angepasst sind. Somit entsteht ein großer Pool an Unterrichtsideen,
die leicht in den eigenen Unterricht integriert werden können.
Zeit: 2.11.2015, 10.00 Uhr, bis 3.11.2015, 15.00 Uhr
Kosten: 15 Euro
Informationen: www.rpi-loccum.de
Ort: Ludwig-Windthorst-Haus, Gerhard-Kues-Straße 16, 49808
Lingen
Anmeldung: [email protected]
Informationen: www.lwh.de
Kontakt: [email protected]
29.10.2015
Göttingen
Schulverpflegung als kommunaler
Wertschöpfungsprozess – „Nachhaltige Schulver pflegung - kommunal erfolgreich & wirtschaftlich
managen”
9. Deutscher Kongress Schulverpflegung (DKS)
Im dialogischen Vortrag von Frau A. Köchermann (Stadt Göttingen) und dem Forschungsteam um Herrn Prof. Dr. G. Koscielny von der Fachhochschule Fulda stellen Kommunalverwaltung und Wissenschaft gemeinsam erprobte und zukunftsfähige Praxismodelle für die Schulverpflegung vor. Sie
gehen dabei u. a. ein auf:
– Die wichtigsten Erfolgsfaktoren einer guten Schulverpflegung
– Wie macht man ein qualitativ hochwertiges und von
Schülerinnen und Schülern akzeptiertes Mensaangebot,
das sich wirtschaftlich für die Kommune rechnet?
Weiterhin wird Frau Prof. Dr. E. Leicht-Eckhardt, Hochschule
Osnabrück, zum Thema „Religionsadäquate Schulverpflegung
im Spannungsfeld von Schulpolitik“ referieren.
Zeit: 29.10.2015, 9.30 bis 17.00 Uhr
Ort: IGS Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule, Schulweg 22, 37083 Göttingen
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KLIN.
15-11-02.005)
5.-6.11.2015
Lingen
Das Smartboard® im Chemieunterricht
für Lehrkräfte der Klassen 5-7, die kaum Erfahrung im Umgang mit dem Smartboard haben
Neue Medien spielen in den letzten Jahren eine immer größere Rolle in unserem Alltag. Wie selbstverständlich gehen wir
heutzutage mit Computer, Tablet und Smartphone um. Diese
Entwicklung macht auch vor der Schule nicht Halt, sodass immer mehr Schulen die Kreidetafeln durch Smartboards ersetzen. Untersuchungen haben gezeigt, dass dies signifikant positive Auswirkungen auf die Motivation der Schülerinnen und
Schüler und auch auf die Lehrkraft hat. Das Smartboard kann
dabei helfen, die Schule näher an die Realität der Schülerinnen und Schüler zu bringen. An Beispielen sollen der Einsatz
des Smartboard im Chemieunterricht demonstriert und die
Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, eigene Ideen mit
Hilfe der Smartboard Software Notebook umzusetzen.
Zeit: 5.11.2015, 10.00 Uhr, bis 6.11.2015, 15.00 Uhr
Ort: Ludwig-Windthorst-Haus, Gerhard-Kues-Straße 16, 49808
Lingen
Informationen: www.lwh.de
Veranstalter: Deutsches Netzwerk Schulverpflegung (DNSV)
Kontakt: [email protected]
Kosten: 50 Euro (Studierende 25 Euro), inkl. Kongressversorgung und Tagungsunterlagen
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KLIN.1511-05.008)
Informationen: Herr Dr. Michael Polster, Vorsitzender Deutsches Netzwerk Schulverpflegung (DNSV), Tel.: 0171 4514615,
E-Mail: [email protected]; www.dnsv.eu
9.-13.11.2015
Das gesamte Tagungsprogramm kann unter http://kongress.
dnsv.eu im PDF-Format heruntergeladen werden.
Anmeldung: [email protected]
2.-3.11.2015
Lingen
Programmieren mit Scratch im
Informatikunterricht
für Lehrkräfte, die Informatik unterrichten
Diese Fortbildung bietet eine ausführliche Einführung in die
Umsetzung des Kerncurriculums anhand der Programmierumgebung Scratch. Neben der Bedienung und der Erstellung ei-
Cuxhaven-Duhnen
71. Pädagogische Woche 2015:
Menschenrechte wahren! – Gegen Ausgrenzung
und Rassismus
Minderjährige Asylbewerber haben Anspruch auf eine Schulbildung. In der Praxis ist dieser Anspruch schwer einzulösen.
Es bedarf verstärkter Anstrengungen von Bund, Ländern und
Kommunen, mehr Geld und Fachpersonal für die Ausbildung
geflüchteter Kinder und Jugendlicher bereitzustellen.
Wir fragen in dieser PäWo: Wie entsteht rechtsradikale Stimmungsmache? Welche politischen Voraussetzungen für ein
menschliches Miteinander müssen geschaffen werden? Welche Bedingungen und Haltungen sind nötig, damit eine interkulturelle demokratische Bildung möglich ist, die einerseits
der Entstehung von Fremdenfeindlichkeit entgegenwirken
SVBl 10/2015
NICHTAMTLICHER TEIL
529
kann und andererseits dazu beiträgt, dass „migrantische“ Jugendliche sich nicht aufgrund von Ausgrenzungserfahrungen
den Ideologien des radikalen Islamismus zuwenden?
Kurz: Was können wir zu einer aufgeklärten Gesellschaft beitragen, in der alle Menschen als frei und gleich gelten?
Zeit: 9. bis 13.11.2015
Die Fachtagung geht aus unterschiedlichen Perspektiven der
Frage nach, wo sich Gewaltwirkungsrisiken ausmachen lassen,
die den Entwicklungszielen zu einer eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entgegenstehen, und
welche Möglichkeiten es gibt, diesen Bilderfluten präventiv
entgegenzuwirken.
Zeit: 10.11.2015
Ort: „Hotel Seelust“ in Cuxhaven-Duhnen, Cuxhavener Str. 66
Ort: Hannover
Veranstalter: Bezirksverband Lüneburg der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Leitung: Eva Hanel
Informationen: www.hotel-seelust-duhnen.de
Veranstalter: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Das Tagungsprogramm ist auf der Homepage des GEW-Bezirksverbandes Lüneburg als Download veröffentlicht: www.
gew-bvlueneburg.de.
Kosten: 60 Euro (inkl. vegetarischer Verpflegung)
Kontakt und Anmeldung: E-Mail: [email protected], Tel.: 04721 4020, Fax: 04721 402555, Anmeldeschluss: 23.10.2015
9.11.2015
Aurich
Informationen: www.jugendschutz-niedersachsen.de
Anmeldung: [email protected]
17.11.2015
Ganztagsschule gestalten - Welche Möglichkeiten
bietet der neue Ganztagserlass?
(Veranstaltung für die Grundschule)
Fachtag: Hol di munter!
„Gesunde Lehrkräfte – Gesunde Schule“
für Lehrkräfte aller Schulformen
Welche Wege gibt es, für sich persönlich und für das Kollegium die Gesundheit trotz hoher Anforderungen und Stress zu
erhalten und zu fördern? Was motiviert und erhält die Freude
an der Arbeit? Wie kann der Arbeitsplatz Schule sicher und
gesund gestaltet werden?
Den Eingangsvortrag „LehrerInnen-Gesundheit – eine Herausforderung...?!“ hält Frau Angelika Maasberg, Landesvereinigung für Gesundheit, Hannover. Anschließend finden acht
Workshops statt.
Zeit: 9.11.2015, 9.00 bis 15.30 Uhr,
Um die Umsetzung der Möglichkeiten zur Gestaltung und
Weiterentwicklung von Ganztagsschulen, die der neue Ganztagserlass eröffnet, in den Schulen zu unterstützen, werden
landesweit Fachtagungen durchgeführt, deren Ablauf und Inhalte gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Nds.
Kultusministeriums, der Regionalabteilungen der Nds. Landesschulbehörde, des Nds. Landesinstitutes für schulische Qualitätsentwicklung, Schulleitungen sowie Lehrkräften von Ganztagsschulen geplant wurden. Aus diesem Kreis rekrutieren
sich die Referentinnen und Referenten, die für die Arbeitsphasen im Rahmen der Fachtagung grundlegende Präsentationen
entwickelt haben und die Arbeit in den Gruppen moderieren
werden.
Zeit: 17.11.2015
Ort: RPZ Aurich, Georgswall 1-5, 26603 Aurich
Veranstalter: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung im
RPZ Aurich
Kosten: 50 Euro inklusive Tagungsgetränke und Mittagsimbiss
Informationen: Gabriele Kleen, Tel.: 04941 179987, E-Mail:
[email protected]
Anmeldung: www.vedab.de, Veranstaltungsnummer: KAUR.
546.073
Ort: Integrierte Gesamtschule Roderbruch, Hannover
Veranstalter: Uniplus, Kompetenzzentrum Universität Hannover – Lehrerfortbildung (KH)
Informationen: Madeleine Klose, Tel.: 0511 7625197
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KH.547.
GT3)
19.11.2015
10.11.2015
Hannover
Hannover
Mediale Darstellung von Gewalt, Krieg und Tod:
Wirkungsvermutungen auf Kinder und Jugendliche
Schaltet man heute den Fernseher ein, surft durchs Internet
oder begutachtet die Cover von Computerspielen, bekommt
man den Eindruck, dass wir in einer sehr brutalen Welt leben.
Im Jugendmedienschutz stehen die möglichen Zusammenhänge zwischen realer und medial inszenierter Gewalt im Fokus. Das Alter der Mädchen und Jungen, das Genre, die Art
der Gewaltdarstellung und der jeweilige Gesamtkontext spielen eine erhebliche Rolle bei der Verarbeitung dieser Bilder.
Aurich
„Konzentriere Dich endlich!“
Förderung der Konzentration aus psychologischer
Sicht
für Lehrkräfte aller Schulformen
In diesem methodisch abwechslungsreichen Seminar erfahren
Sie, warum es Schülerinnen und Schülern so schwer fällt, sich
zu konzentrieren, und wie Sie dies beeinflussen können. In einer kurzweiligen Mischung aus aktuellen psychologischen
Forschungsergebnissen, Einzel- und Gruppenarbeitsphasen
sowie Übungseinheiten beschäftigen Sie sich mit folgenden
Fragen:
530
NICHTAMTLICHER TEIL
SVBl 10/2015
– Wie kann man die Konzentrationsfähigkeit stören und
steigern?
Veranstalter: Religionspädagogisches Institut Loccum, Uhlhornweg 10-12, 31547 Rehburg-Loccum
– Warum ist sich konzentrieren (lernen) so unangenehm?
Kosten: 15 Euro
– Was sind Ursachen und Formen von Konzentrationsstörungen?
Informationen: www.rpi-loccum.de
Anmeldung: [email protected]
– Was sind einfache Techniken zur Intervention bei Störungen?
Locker und allgemeinverständlich präsentiert, erhalten Sie in
diesem Seminar psychologisches Hintergrundwissen und einsetzbare Werkzeuge rund um die Konzentration für sich und
Ihren Unterricht.
Zeit: 19.11.2015, 9.00 bis 17.00 Uhr,
Ort: RPZ Aurich, Fischteichweg 16, 26603 Aurich
Leitung: Marc Ubben, Dipl.-Psychologe, selbständiger Coach
und Berater, Esens
Veranstalter: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung im
RPZ Aurich
Kosten: 100 Euro
Informationen: Gabriele Kleen, Tel.: 04941 179987, E-Mail:
[email protected]
Anmeldung: www.vedab.de, Veranstaltungsnummer: KAUR.
547.078
25.-27.11.2015
Rehburg-Loccum
Differenz als Chance – Zum Umgang mit
Heterogenität im Religionsunterricht
für Fachkonferenzleiterinnen und -leiter der Fachgruppe
Religion an Haupt-, Real- oder Oberschulen
Die Religionsdidaktik muss sich durch die Einrichtung neuer
Schulformen wie der Oberschule, aber auch infolge gesellschaftlicher Wandlungen immer neuen Herausforderungen
stellen: Vielerorts findet ein zunehmend längeres gemeinsames Lernen statt, und die bereits existierende Heterogenität
innerhalb der Klassen nimmt zu. Der Umgang mit einer größeren Vielfalt in den Lerngruppen stellt (Religions-) Lehrkräfte
an Haupt-, Real- und Oberschulen vor besondere Herausforderungen.
Loccumer Konferenz für Direktorinnen und
Direktoren an niedersächsischen berufsbildenden
Schulen
Stress, Burnout und Frühpension?!?
Lehrergesundheit fördern
Vor diesem Hintergrund geht die Tagung der Fachkonferenzleiterinnen und Fachkonferenzleiter folgenden Fragen nach:
Wie kann der Religionsunterricht didaktisch-methodisch sinnvoll gestaltet werden, um Lernenden unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlichen Geschlechts, unterschiedlicher religiöser Hintergründe, besonderer Interessen und Voraussetzungen und ungleicher kognitiver, entwicklungs- und verhaltensbezogener Stärken und Schwächen gerecht zu werden? Wie
können die Lehrkräfte den neuen Herausforderungen begegnen, ohne sich selbst zu überfordern? Wie können Religionslehrkräfte mit Differenz so umgehen, dass sie diese im eigenen Unterricht als bereichernd erleben?
für Schulleiterinnen und Schulleiter an berufsbildenden
Schulen
Ein Konferenzteil zu aktuellen Fragen des Religionsunterrichts
schließt die Tagung ab.
Der Beruf von Lehrerinnen und Lehrern ist durch ein besonderes Beanspruchungspotential geprägt. In kaum einem anderen
Beruf finden sich ähnlich komplexe und intensive soziale Interaktionen über viele Stunden hinweg – vielfach verschärft
und noch erschwert durch zwischenmenschliche, organisatorische oder materielle Arbeitsbedingungen an der einzelnen
Schule. Schulische Qualitätsentwicklung aber ist nur mit einer
nachhaltigen Förderung aller Leistungsvoraussetzungen von
Lehrerinnen und Lehrern zu erreichen. Die Erhaltung und Förderung der Gesundheit, der Arbeitszufriedenheit und der Leis tungsfähigkeit der Lehrkräfte ist deshalb ein wesentlicher
Baustein des Schulentwicklungsprozesses und des Qualitäts managements.
Zeit: 25.11.2015, 15.30 Uhr, bis 27.11.2015, 13.00 Uhr
Anregungen für einen guten – oder besseren – Umgang mit
Anforderungen in diesem Spektrum sind das Ziel dieses Tagungsteils. Die Tagung schließt mit den Konferenzteilen, die
von den Vertretern des Niedersächsischen Kultusministeriums,
der Konföderation evangelischer Kirchen sowie einem der Bistumsvertreter gestaltet werden.
26.11.2015
19.-20.11.2015
Rehburg-Loccum
Zeit: 19.11.2015, 10.00 Uhr, bis 20.11.2015, 13.00 Uhr
Ort: Rehburg-Loccum
Leitung: Bettina Wittmann-Stasch, Ulrich Kawalle
Ort: Rehburg-Loccum
Leitung: Dietmar Peter
Veranstalter: Religionspädagogisches Institut Loccum, Uhlhornweg 10-12, 31547 Rehburg-Loccum
Kosten: 30 Euro
Informationen: www.rpi-loccum.de
Anmeldung: [email protected]
Hannover
Leibniz Junior Lab: Kann man Flüssigkeiten stapeln
und können Tomaten schwimmen lernen? –
Experimente zur Dichte von Flüssigkeiten
für Grundschullehrkräfte
Diese Versuchsreihe aus der physikalischen Chemie lässt sich
ausgezeichnet mit den mathematischen Themen Messen und
Wiegen verbinden, da Mengen und Gewicht von Flüssigkeiten
SVBl 10/2015
NICHTAMTLICHER TEIL
und löslichen Stoffen in diesem Zusammenhang eine zentrale
Rolle spielen. Neben dem Stapeln von Flüssigkeiten werden
wir auch ein Instrument zur Dichtebestimmung kennenlernen
und selbst bauen – das Aerometer.
Zeit: 26.11.2015, 9.00 bis 16.30 Uhr
Ort: Leibniz Universität Hannover, Welfengarten 1, 30167
Hannover (Seminarraum C 109, Hauptgebäude)
Informationen und Anmeldung: www.unikik.uni-hannover.
de/juniorlab_workshop, Leibniz Universität Hannover, uniKIK
& Zentrale Studienberatung
531
Berufsperspektiven. Die Messe richtet sich unter anderem an
Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen. Sie werden
über die Vorteile und die Bedeutung einer medizinischen,
pflegerischen oder sozialen Ausbildung informiert, und es besteht Gelegenheit zum Gespräch mit Personalentscheidern.
Der Eintritt sowie die Teilnahme an den Vorträgen sind an
beiden Tagen für alle Messebesucher frei.
Weitere Informationen zur JOBMEDI findet man im Internet
unter: www.jobmedi.de.
EU-Projekttag an Schulen am 2.5.2016
Hinweise
Hospitation „Schülerinnen und Schüler
begleiten Abgeordnete“ des Niedersächsischen Landtages
Seit 1998 haben Schülerinnen und Schüler niedersächsischer
Schulen Gelegenheit, an der Hospitation „Schülerinnen und
Schüler begleiten Abgeordnete“ des Niedersächsischen Landtages teilzunehmen. Dieses Projekt bietet Jugendlichen die
Möglichkeit, Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages
während eines maximal einwöchigen Zeitraums zu begleiten
und dabei deren Aktivitäten und Aufgaben in ihrer ganzen
Bandbreite näher kennenzulernen – im Leineschloss bzw. dem
Georg-von-Cölln-Haus, dem Sitz des Niedersächsischen Landtages, und ebenso in den Wahlkreisen.
Auch im Schuljahr 2015/2016 wird diese Hospitation, die viel
Wissenswertes über die Arbeit der Abgeordneten und des Landesparlaments vermittelt und an der bisher annähernd 1500
Schülerinnen und Schüler teilgenommen haben, erneut angeboten.
Interessierte Schülerinnen und Schüler wenden sich bitte an
ihre örtlichen Landtagsabgeordneten, um ihre Teilnahme und
auch den Hospitationszeitraum zu vereinbaren.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Schülerinnen und
Schüler ihrer Schulen auf dieses besondere Projekt der Öffentlichkeitsarbeit des Niedersächsischen Landtages aufmerksam zu machen und deren Beteiligung daran wohlwollend zu
unterstützen.
Die Länder haben sich darauf verständigt, im Jahr 2016 erneut einen EU-Projekttag an Schulen durchzuführen. Dieser
zehnte bundesweite EU-Projekttag soll auch in Niedersachsen
am Montag, den 2.5.2016, stattfinden. Mit dem EU-Projekttag
soll durch Diskussionen mit Politikerinnen und Politikern und
Vertreterinnen und Vertretern europäischer Institutionen das
Interesse der Schülerinnen und Schüler an der Europäischen
Union (EU) geweckt und das Verständnis für die EU gestärkt
werden.
Soweit es aus schulorganisatorischen oder terminlichen Gründen erforderlich ist, können sich die Schulen auch im zeitlichen Umfeld des 2. Mai am EU-Projekttag beteiligen.
In Niedersachsen wird das Europäische Informations-Zentrum
(EIZ) Niedersachsen wieder unter der Internet-Adresse www.
eu-projekttag.eu rechtzeitig Informationen für Schulen und
Lehrkräfte rund um den EU-Projekttag anbieten.
Szenische Lesung „Ein Morgen vor
Lampedusa“ nun auch Projekt
an Schulen
Die szenische Lesung „Ein Morgen vor Lampedusa“ erzählt,
was am 3.10.2013 geschah, als vor der italienischen Insel 366
Flüchtlinge ertranken. Sie besteht vorwiegend aus Zeugenaussagen von Überlebenden und Rettern und wurde bis September 2015 über neunzigmal aufgeführt. Die Lesung erreichte
bisher 7.000 Menschen, mit deren Spenden 65 Flüchtlingsorganisationen und -projekte finanziell unterstützt werden
konnten.
Berufsinformationsmesse für Gesundheit und Soziales am
6. und 7.11.2015
Bis November 2016 kann die szenische Lesung auch an Schulen mit wenig Aufwand von einer Klasse (ab Jahrgang 9), einem Kurs oder einer fächerübergreifenden AG vorbereitet und
präsentiert werden. Die ehrenamtliche Arbeitsgruppe „Unser
Herz schlägt auf Lampedusa“ aus Hannover berät und begleitet die Partnerschulen und liefert kostenlos alle nötigen Materialien: Skripte, Handbuch, PowerPoint-Präsentation, die CD
mit Musik von Francesco Impastato und das speziell für die
Schulen erstellte 56-seitige Materialheft „Notausgänge“, das
umfassende Informationen zum Thema Flucht und Asyl bietet
und in Klassensatzstärke geliefert werden kann.
Auf der JOBMEDI, der Berufsinformationsmesse für Gesundheit und Soziales, sind alle willkommen, die im Gesundheitsund Sozialwesen tätig sind oder es noch werden möchten.
Rund 50 Aussteller informieren auf der dritten JOBMEDI am
6. und 7.11.2015 im Hannover Congress Centrum über ihre
Die Lesung sollte zunächst der Schulgemeinschaft (ab Jahrgang 8) und dann auch in Form einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden, bei der das Publikum gebeten wird,
für ein lokales Flüchtlingsprojekt zu spenden. Nach jeder Lesung ist ein offenes Gespräch mit dem Publikum vorgesehen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frank Surborg, Landtag Niedersachsen, Tel.: 0511 30302045; E-Mail: frank.surborg
@lt.niedersachsen.de.
JOBMEDI
532
NICHTAMTLICHER TEIL
Die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt
hat die Schirmherrschaft für das Projekt übernommen. Es wird
vom Niedersächsischen Kultusministerium, vom Sozialministerium und von der Lotto-Sport-Stiftung unterstützt.
Mehr Infos: www.lampedusa-hannover.de
Interessierte Schulen werden gebeten, sich direkt mit dem
Autor der Lesung und Koordinator der AG, Antonio Umberto
Riccò, in Verbindung zu setzen: Tel.: 0511 524220 oder Tel.:
0174 6436062, E-Mail: [email protected].
„Aktion Schulstunde“:
Heimat fühlen – vermissen – finden
Was ist Heimat? Für die einen ist es eine Kindheitserinnerung,
für andere der Geruch von Apfelstrudel oder der Lieblingsplatz
im Garten. Mal ist Heimat ein ganzes Land, ein Dorf, mal ein
geliebter Mensch. „Hauptsache, es fühlt sich nach Geborgenheit an“, meint der für die „Aktion Schulstunde“ entwickelte
kleine Philosoph Knietzsche, der sich so seine ganz eigenen
Gedanken macht über Heimat, Heimweh und das Zuhause.
Und auch über die vielen Menschen, die von ihren Wurzeln
getrennt wurden und eine neue Heimat finden müssen.
Die „Aktion Schulstunde“ bietet begleitend zur ARD-Themenwoche „Heimat“ (4.-10.10.2015) auch in ihrer 4. Ausgabe wieder zahlreiche Filme, Audios, Unterrichtsmaterialien und Projektideen für interessante wie kreative Schulstunden oder Projektwochen: zum Schlauwerden, Nachdenken und Mitmachen.
Die große MitMach-AKTION „HEIMAT SCHENKEN!“
Immer wieder kommen Menschen in die Situation, sich eine
neue Heimat suchen zu müssen: durch Umzug, aber auch
durch Flucht, Vertreibung, Krieg. Wie kann man diesen Menschen dabei helfen, sich schneller heimisch zu fühlen? Wie
kann man Zeichen setzen und sie willkommen heißen: in der
Klasse, in der Stadt, in unserem Land? Mit der großen MitMach-Aktion „Heimat schenken“ sind Schulklassen eingeladen, eine Idee zu entwickeln, umzusetzen und in der OnlineGalerie der Aktion Schulstunde vorzustellen.
Das Angebot der „Aktion Schulstunde“ vom rbb richtet sich
schwerpunktmäßig an die Klassen 3 bis 6. Es ist fächerübergreifend und für den inklusiven Unterricht konzipiert. Das Angebot wird bis zur ARD-Themenwoche weiter wachsen und
darüber hinaus online bleiben.
Das Angebot der „Aktion Schulstunde“ und alle Infos unter:
www.rbb-online.de/schulstunde
SVBl 10/2015
bis 8 für die neue Projektrunde im Schuljahr 2015/2016 anmelden. Die zur Auswahl stehenden Titel reichen inhaltlich
von Wissensmagazinen über Comics bis zu Tierzeitschriften.
Das Medium Zeitschrift eignet sich besonders gut für die Leseförderung, denn durch die kurzen Texte und bildorientierte
Gestaltung ist die Hemmschwelle, die viele Kinder und Jugendliche vom Lesen abhält, deutlich niedriger. Zudem wirken
Zeitschriften nachhaltig dem sogenannten „Leseknick“ in der
Pubertät entgegen: Eine Evaluationsstudie der Stiftung Lesen
hat ergeben, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die
sehr gerne oder gerne lesen, nach dem 7. Schuljahr drastisch
zurückgeht – zwischen Klasse 6 und 8 um insgesamt 45 Prozent. Unter den Schülerinnen und Schülern, die an „Zeitschriften in die Schulen“ teilnehmen, geht der Anteil zum Lesen
Motivierter nur um rund elf Prozentpunkte zurück.
Eine Anmeldung ist möglich auf www.stiftunglesen.de/zeitschriften. Nach Ostern 2016 erhalten die teilnehmenden Klassen dann ihr kostenloses Zeitschriftenpaket, ergänzt durch
methodisch-didaktische Anregungen für den Schulunterricht.
Inhouse-Seminar zum Arbeitsschutz
und Gesundheitsmanagement (AuG)
für Schulen und Studienseminare
Ab sofort sind verschiedene Themen, die die Gesundheit
der Beschäftigten in Schulen und Studienseminaren betreffen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (vor oder
als ermittelter Bedarf) als Inhouse-Seminare abrufbar. Die
zur Verfügung stehenden Themen werden sukzessive in den
nächsten Ausgaben des SVBl vorgestellt.
Selbstmanagement – Positiver Umgang mit Stress
Die tägliche Arbeit in Schulen oder Studienseminaren enthält
für die Beschäftigten ein Beanspruchungspotential, das zu einem intensiven Stressempfinden führen kann. Gerade die
ständige emotionale Präsenz vor der Klasse stellt eine hohe
Beanspruchung dar, und das Gefühl, mit der eigenen Arbeit
nie fertig zu sein, kann erdrückend werden. Hinzu kommen
neue und unbekannte Herausforderungen, die zu Stress führen können. Wenn die Balance zwischen den schulischen Anforderungen und den eigenen Bewältigungsmöglichkeiten gestört ist, leiden Lehrkräfte und ebenso die Qualität des eigenen Unterrichts. In der Freizeit findet ungenügende Entspannung und Regeneration statt, vielmehr wird sie zunehmend zur Erledigung aufgeschobener Arbeiten missbraucht.
Kontakt für Rückfragen: [email protected]
Ziel dieser Veranstaltung ist es, Beschäftigte darin zu unterstützen, eigene Ressourcen zur Stressbewältigung zu entdecken und zu festigen, indem ihnen verschiedene Strategien
der Stressbewältigung und des Zeitmanagements vorgestellt
werden.
Kostenfreies Leseförderungsprojekt
„Zeitschriften in die Schulen“ gestartet
Dauer: Halb- oder Ganztagsveranstaltung
Mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche für das Lesen zu begeis tern, ist zum 13. Mal das bundesweite Leseförderprojekt
„Zeitschriften in die Schulen“ gestartet. Seit dem 15. September können sich interessierte Lehrkräfte der Klassenstufen 3
Veranstaltungsform: Inhouse-Seminar
Referentinnen: Arbeitspsychologinnen und -psychologen der
jeweiligen Regionalabteilung der NLSchB
Anmeldung über: VeDaB oder das Onlineportal Beratung und
Unterstützung der NLSchB
SVBl 10/2015
NICHTAMTLICHER TEIL
ARBEITSSCHUTZ UND
GESUNDHEITS MANAGEMENT
IN SCHULEN UND STUDIENSEMINAREN
533
Frau Woerpel ist erreichbar unter Tel.: 0511 106 7182, E-Mail:
[email protected].
Alle weiteren Ansprechpersonen der CARE-Beratungsstellen in
Hannover und Braunschweig sowie weitere Informationen zu
CARE finden Sie unter www.Lehrergesundheit.de -> CARE
CARE – Beratungsstelle
in Hannover neu besetzt
Die CARE-Beratungsstelle in der Regionalabteilung Hannover
der Niedersächsischen Landesschulbehörde wird ab sofort von
der Psychologischen Psychotherapeutin Frau Dipl. Psych. Luisa
Wörpel geleitet. Sie ist zuständig für die Regionalabteilungen
Hannover und Osnabrück.
CARE (Chancen Auf Rückkehr Erhöhen) bietet Beschäftigten
in Schulen Beratung und Unterstützung, die sich in einer gesundheitsbelastenden Situation befinden oder von einer längerfristigen Erkrankung bedroht oder betroffen sind. CARE
nutzt Kooperationen mit Kliniken, ambulanten Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Rehabilitationseinrichtungen, um möglichst schnell die passende Maßnahme vermitteln zu können. Durch ein zeitnahes Angebot sollen eine
Chronifizierung psychischer Erkrankungen verhindert und eine
raschere Wiedereingliederung in den Berufsalltag gewährleistet werden. CARE vermittelt auch individuelle fachbezogene
Beratungsangebote sowie präventive Maßnahmen zur Gesunderhaltung.
Selbsteinschätzungstest zum
persönlichen Anforderungserleben
Im Rahmen von CARE steht für alle Beschäftigten in Schulen
und Studienseminaren ein Selbsteinschätzungstest zur Überprüfung des persönlichen Anforderungserlebens bereit. Der
Selbst-Check liefert Anhaltspunkte, wie Sie in den letzten 714 Tagen mit Ihren individuellen Anforderungen umgegangen
sind. Direkt im Anschluss an die Beantwortung der Fragen erhalten Sie die Auswertung Ihrer Ergebnisse. Zusätzlich erfahren Sie, welche Beratungs- und Unterstützungsangebote Sie
bei Bedarf in Anspruch nehmen können.
Die Auswertung ist anonym, die Ergebnisse stehen nur Ihnen
zur Verfügung. Ihre Teilnahme am Test kann nicht zurückverfolgt werden.
Den Test finden Sie auf www.Lehrergesundheit.de -> CARE
10:18
534
NICHTAMTLICHER TEIL
SVBl 10/2015
DAMALS
DAS SCHULVERWALTUNGSBLATT VOR 60 JAHREN
OKTOBER 1955 – 7. JAHRGANG, HEFT 10
Der Lehrernachwuchs für das Lehramt an höheren
Schulen
Vom niederdeutschen Mensch
Von Walter Köster
von Dietrich Vogt
Zum niederdeutschen Volkstum im Allgemeinen rech-
Die Klagen über den Lehrermangel an den höheren
net man die Bevölkerung der Landschaften Westfalen,
Schulen sind darauf zurückzuführen, dass Eltern und
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg und
Lehrer unmittelbar die zurzeit mangelhafte Versorgung
Pommern. […] Durch die Völkerwanderung nach die-
mit Lehrkräften erfahren. […] Nur ein Vergleich mit der
sem Kriege sind auch die reinsten Teile Norddeutsch-
Lage im gesamten Gebiet der Bundesrepublik kann
lands durch fremde Landsmannschaften unterwandert
unsere eigene in Niedersachsen beleuchten. Im Bun-
worden. Das inzwischen schon oft totgesagte nieder-
desdurchschnitt stehen für die Jahre 1955 und 1956
deutsche Volkstum erweist sich jedoch als so lebens-
auf je 100 hauptamtlich tätige Lehrkräfte an den höhe-
stark, dass es im Wege der Assimilation über die
ren Schulen 6,2 Nachwuchskräfte pro Jahr zur Ver -
Jugend diese Gefahr überwindet. […]
fügung. […] Bedeutsam ist, dass Niedersachsen mit
Wir begegnen im niederdeutschen Menschen einem
einer Nachwuchsquote von 4,6 Prozent die niedrigste
Typ, den schwere Arbeit in einem wenig liebenswürdi-
des ganzen Bundesgebietes aufweist […]
gen Lebensraum mit allerlei Ecken und Kanten, lie-
Über die Ursache der geringen Nachwuchszahl für
benswerten und schrulligen Eigenheiten ausstattete.
unseren Beruf kann man nur Vermutungen anstellen.
Holzschnittartig klar und einfach sind sein Denken,
Es wird notwendig sein, dass unsere Philologen mehr
seine Sprache, sein Weltbild, sein gesamtes Wesen und
werbende Kraft für ihren eigenen Beruf aufbringen! […]
doch auch voll von geheimen Widersprüchen und
Auch wenn die geburtenschwachen Jahrgänge kom-
Besonderheiten. Man braucht als Fremder oder Zu-
men: Wir haben einen großen Nachholbedarf, die neue
gewanderter viel Geduld und Verständnis, um liebend
Wehrmacht wird auch Lehrkräfte abziehen, und
den Wert des Volkstums zu begreifen. (S. 260 f.)
schließlich hoffen wir auf die Wiedervereinigung des
geteilten Deutschlands. (S. 258 f.)
SVBl 10/2015
NICHTAMTLICHER TEIL
535
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Bitte beachten Sie die Beilage des
Landeskirchenamtes der Evangelischlutherischen Landeskirche Hannover
in dieser Ausgabe.
(Foto: Jens Bolhöfer)
Herausgeber:
Niedersächsisches Kultusministerium
Schiffgraben 12, 30159 Hannover
Kontakt:
Anita Lichy, Tel.: 0511 1207253
Redaktion:
Dr. Andreas Müller (verantwortlich für den Inhalt),
Dr. Ulrike Behrens, Petra Crysmann, Cornelia Hartwig,
Jutta Köster, Kerstin Prinzhorn
Weitere Mitarbeit: Heidrun Höfer, Anna Iaccheo-Nestola,
Christina Jagemann, Gisela Wahner-Meyer
E-Mail: [email protected]
Weitere Bildquellen:
Enno Lenze – CC BY 2.0 – via Wikimedia Commons (S. 482),
Eichenwallschule Leer (S. 482), Jøra – CC BY 3.0 – via Wikimedia
Commons (S. 482), Oberschule 1 Nordenham (S. 483), Olaf
Kosinsky – CC BY-SA 3.0 – via Wikimedia Commons (S. 483),
David Roberts (S. 519), Andreas Müller (S. 520), Günter Seggebäing
– CC BY-SA 3.0 – via Wikimedia Commons (S. 521), Film Crew
hired by Wikimania 2012 coordinators – CC BY-SA 3.0 – via Wikimedia Commons (S. 521), Pictofigo – CC BY-SA 3.0 – via Wikimedia Commons (S. 522), Niedersächsisches Kultusministerium
(S. 523), Susanne Quandt (S. 524)
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Am Ortfelde 100, 30916 Isernhagen
Tel.: 0511 7795380
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Tel.: 05171 5405737
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