6-2015 für Niedersachsen

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6-2015 für Niedersachsen
H 6185
SCHUL
VERWALTUNGS
BLATT für Niedersachsen
6-2015
Amtsblatt des Niedersächsischen Kultusministeriums für Schule und Schulverwaltung
Aus dem Inhalt:
❙ Fachtage GTS: Beratung und
Unterstützung für interessierte
Ganztagsschulen
❙ Beschäftigungsverhältnisse der
nebenamtlich oder nebenberuflich
tätigen Lehrkräfte
❙ Schulanfangsaktion 2015
Thema des Monats
Berufs- und Studienorientierung
an den allgemein bildenden
Schulen
1. Juni 2015 · Heft 6 · 237 - 288 · 67. Jahrgang
Verlag Hahnsche Buchhandlung
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Raus gehen, aus sich rausgehen – wissen, was geht: Seit über 100 Jahren sind wir die Streber zu neuen
Horizonten. Keine Besserwisser, sondern Besserfühler. Sinn verbindet sich mit Sinnlichkeit, das Herz jubelt.
Wagen Sie einen Kopfsprung in die bunte Welt jenseits des Klassenzimmers. Unser Hauptfach: Gemeinschaft
erleben. Offen und ehrlich. Mutig und übermütig. Wir lernen miteinander und voneinander. Zum Beispiel
Toleranz, Vertrauen und Selbstvertrauen. Wir entdecken Natur, Umwelt und uns selbst. Das Schönste: Dem
Kribbeln im Bauch folgt das Kribbeln im Kopf.
AUSFÜHRLICHE INFOS
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oder direkt bei den DJH-Landesverbänden
Hannover • 0511 16402-22/-37
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• erlebnisreiche, von Schülern und Lehrern erprobte
Programme für ein aktives Gruppenerleben
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Umgebung
• Gruppenräume für Unterricht und Freizeitgestaltung
• eine kindgerechte, leckere Verpflegung
• ein Preis-/Leistungsverhältnis, das stimmt
SVBl 6/2015
VORWORT
237
VORWORT
Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in den Schulen und in der Schulverwaltung,
landauf, landab diskutieren Institutionen, Verbände, Wirtschaft,
Medien und Politik darüber, welches Rüstzeug Schülerinnen und
Schüler für „das Leben nach der Schule“, genauer, für das Berufsleben mitbringen müssen. Anlass für die Frage nach den Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ist der drohende Fachkräftemangel in deutschen Unternehmen: Demografiebedingt stehen dem
Arbeitsmarkt weniger junge Menschen zur Verfügung. Gleichzeitig
sehen sich die Schulabgängerinnen und Schulabgänger anspruchswie verantwortungsvollen Aufgaben in unseren niedersächsischen
Unternehmen und Betrieben gegenüber. Insofern ist allen an diesem Diskurs Beteiligten klar: Die
Verknüpfung der Bildungs- mit der Berufsbiografie ist enger geworden – und muss noch enger werden.
In Niedersachsen haben wir an unseren Schulen bereits eine ebenso breite wie bunte Palette an
Maßnahmen und Projekten aus dem Bereich der Berufsorientierung. Einige davon stellt Ihnen das
Schulverwaltungsblatt in dieser Ausgabe vor.
Dieses gute Angebot wollen wir weiter verbessern und schwerpunktmäßig an den Gymnasien und den
Gesamtschulen ausbauen. Aktuell werden im Kultusministerium die untergesetzlichen Regelungen erarbeitet, um auch an diesen Schulformen den erforderlichen schulischen Freiraum für die Berufs- und
Studienorientierung zu schaffen. Form annehmen wird dies in den Grundsatzerlassen zur Arbeit an den
einzelnen Schulformen. Zusätzlich wird das Kultusministerium in der Folge auch den Erlass zur Berufsund Studienorientierung überarbeiten.
Dabei ist klar, dass die Umstellung auf das neue Abitur nach neun Jahren viele Möglichkeiten bietet, damit
jede Schülerin und jeder Schüler noch besser individuell gefördert und bei dem Übergang von der Schule
in das Studium oder in den Beruf intensiver begleitet werden kann.
Mir ist besonders wichtig, dass wir die vorhandenen und an den Schulen mit viel Herzblut entwickelten
Strukturen und Projekte z. B. der Berufsorientierung nutzen. Die positiven Erfahrungen von Schulen in der
Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmen und Betrieben ist eine wichtige Basis für die Weiterentwicklung der Berufs- und Studienorientierung in Niedersachsen. Dabei werden wir die Lehrkräfte
intensiv auf das Aufgabenfeld Berufs- und Studienorientierung vorbereiten und auch dafür Sorge tragen,
dass die Eltern frühzeitig einbezogen werden. Denn nur so ist zu gewährleisten, dass wir hier gemeinsam
Erfolge erzielen.
Mit freundlichen Grüßen
Frauke Heiligenstadt
Niedersächsische Kultusministerin
INHALTSVERZEICHNIS
SVBl 6/2015
INHALT
VORWORT
Berufs- und Studienorientierung: Gute Angebote weiter verbessern und ausbauen ......... 237
Frauke Heiligenstadt
MITTEILUNGEN AUS DEM MK
Fachtage GTS: Beratung und Unterstützung für interessierte Ganztagsschulen ................ 240
Niedersächsischer Schulbibliothekstag am 29.9.2015
in Göttingen
Seite 241
Im Juni und Juli finden regionale Fachtage zur Ganztagsschule statt, die sich jeweils gezielt
entweder an Grundschulen oder an Schulen des Sekundarbereichs I richten.
Ministerin Heiligenstadt gibt grünes Licht für die Gründung von
15 Sprachbildungszentren in Niedersachsen.............................................................................. 240
„Die ersten Sprachbildungszentren sollen schon im Schuljahr 2015/16 ihre Arbeit aufnehmen
und vorrangig zunächst an den Standorten der bisherigen DaZNet-Zentren entstehen.“
Niedersächsischer Schulbibliothekstag am 29.9.2015 in Göttingen........................................ 241
Eine Anmeldung ist ab dem 15.6.2015 auf der Website der Akademie für Leseförderung
Niedersachsen möglich.
Förderung für angehende Lehrkräfte mit Migrationshintergrund ............................................ 241
„Das zweijährige Stipendium beinhaltet eine finanzielle und ideelle Förderung durch
ein umfangreiches Fortbildungsprogramm.“
Lesescout-Projekt läuft in Niedersachsen weiter .......................................................................... 241
Im Schuljahr 2015/16 werden die bestehenden Lesescout-Gruppen ihre Arbeit fortführen,
und weitere Schulen können Lesescout-AGs einrichten.
AMTLICHER TEIL
Beschäftigungsverhältnisse der an den öffentlichen Schulen nebenamtlich oder
nebenberuflich tätigen Lehrkräfte.................................................................................................. 241
Vertragsformular
Schulanfangsaktion 2015...................................................................................................................... 243
Schulanfangsaktion 2015
Seite 243
„Der ‚Schulweg zu Fuß‘ genießt absolute Priorität und ist deshalb zu unterstützen.“
Termine der Vergleichsarbeiten für die Schuljahrgänge 3 und 8 im Jahr 2016.................. 245
Vera 3: Ende April / Anfang Mai; Vera 8: Ende Februar / Anfang März
Berufsbegleitendes Zertifikatsstudium „Sonderpädagogische Grundqualifikation
für inklusive Bildung“ an der Leibniz Universität Hannover.................................................. 245
„Insgesamt stehen 25 Studienplätze zur Verfügung.“
Berufsbegleitendes universitäres Ergänzungsstudium
(Carl von Ossietzky Universität Oldenburg)................................................................................. 246
„Insgesamt stehen 20 Studienplätze zur Verfügung.“
Neue Kurse im Programm des NLQ
Qualifizierung „Medienkompetenz an der Grundschule“ ............................................................ 247
Grundschulen können sich bis zum 5.7.2015 bewerben.
Schulungsreihe: Unterricht mit digitalen Medien – Beratung auf Augenhöhe
(Peer Coaching) .................................................................................................................................... 247
„Die zukünftigen Peer Coaches definieren gemeinsam mit ihren Schulen […] realistische Ziele
und verabreden einen Umsetzungsplan.“
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Qualifizierung „Medienkompetenz an der Grundschule“
Seite 247
Allgemein ................................................................................................................................................... 248
Öffentliche Schulen ............................................................................................................................... 257
SVBl 6/2015
239
I
NICHTAMTLICHER TEIL
Thema des Monats
Berufs- und Studienorientierung an den allgemein bildenden Schulen................................ 275
Unsere allgemein bildenden Schulen haben die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang von der Schule in eine Ausbildung oder ein Studium vorzubereiten. Jetzt werden beim Thema
„Berufsorientierung“ zunehmend auch die Gymnasien und Gesamtschulen in den Blick genommen.
Ausgewählte Projekte aus den Schulen sollen auf ihre Übertragbarkeit in die Fläche des Landes Niedersachsen überprüft werden. In diesem Heft werden gute Beispiele aus einer Gesamtschule und drei
Gymnasien vorgestellt, die zur Nachahmung anregen können.
Wettbewerbe für Lehrkräfte und Schulen
27. Internationale Biologieolympiade 2016....................................................................................
Internationale Chemie-Olympiade 2015/2016...............................................................................
47. Internationale Physik-Olympiade ................................................................................................
Der Hörwurm 2015 .................................................................................................................................
281
281
281
281
Berufs- und Studienorientierung an den allgemein
bildenden Schulen
Seite 275
Termine
Differenzierende und individuelle Lernformen im inklusiven Mathematikunterricht
am Beispiel „Rechnen mit natürlichen Zahlen“ ........................................................................ 282
BASS3 – Das neue Bausteinprogramm für schulische Suchtvorbeugung
– Antwort auf neue Herausforderungen – ................................................................................ 282
Lions-Quest: „Erwachsen handeln“ – Lebenskompetenzen für Jugendliche
und junge Erwachsene ...................................................................................................................... 282
Kollegiale Beratung und systemische Supervision für Lehrkräfte............................................ 283
Qualitätszirkel für Beratungslehrkräfte. Coaching & Supervision. Thema:
Resilienz und Vulnerabilität ............................................................................................................ 283
Lions-Quest: „Erwachsen werden“ – Gewalt- und Drogenprävention durch
Vermitteln von Lebens- und Sozialkompetenz .......................................................................... 283
Sommerwerkstatt: Farb(t)räume......................................................................................................... 283
32. Fortbildungs- und Vortragstagung der GDCh-Fachgruppe Chemieunterricht.............. 284
Unterricht im Profil Gesundheit und Soziales ........................................................................................ 284
Unterricht im Profil Technik................................................................................................................. 284
Unterricht im Profil Wirtschaft........................................................................................................... 285
Differenzierende und individuelle Lernformen im inklusiven Mathematikunterricht
am Beispiel „Rechnen mit
natürlichen Zahlen“
Seite 282
Hinweise
Gesund Leben Lernen startet in die 11. Phase............................................................................... 285
JULIUS-CLUB 2015.................................................................................................................................. 285
Damals
Das Schulverwaltungsblatt vor 60 Jahren ...................................................................................... 286
Impressum
Impressum ................................................................................................................................................. 287
Gesund Leben Lernen startet
in die 11. Phase
Seite 285
240
MITTEILUNGEN AUS DEM MK
SVBl 6/2015
MITTEILUNGEN AUS DEM MK
Fachtage GTS:
Beratung und Unterstützung
für interessierte Ganztagsschulen
Die Arbeit der niedersächsischen „Serviceagentur Ganztägig
lernen!“ in seiner bekannten Struktur endete mit Abschluss
des Jahres 2014. Eine neue Struktur zur Beratung und Unterstützung von interessierten Ganztagsschulen befindet sich im
Aufbau. Seit Mai 2015 werden Fachtage GTS angeboten. Hierzu kooperieren das Nds. Kultusministerium, die Nds. Landesschulbehörde und das Nds. Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung. Die regionalen Kompetenzzentren sind eingebunden.
Die Erfahrung zeigt, dass für Akteure an Grundschulen andere
Fragestellungen zum Ganztag im Mittelpunkt stehen als für
Schulen des Sekundarbereichs I. Deshalb werden jeweils zwei
Varianten der Veranstaltungen (Grundschule/Sekundarbereich I) in den Regionen angeboten. Inhaltlich sind sie identisch, so dass auch auf andere Veranstaltungen ausgewichen
werden kann.
Themenblöcke
Aus der Überlegung heraus, dass bestimmte ganztagsspezifische Fragestellungen für die Akteure in und an Ganztagsschulen von zentraler Bedeutung sind, wurden in Zusammenarbeit
von MK, NLSchB und NLQ vier Themenblöcke erarbeitet, die
den Kern eines jeden Fachtages bilden:
Themenblock 1:
Ausgestaltung des Tagesablaufs in der Ganztagsschule:
Rhythmisierung und Verzahnung
Themenblock 2:
Chancen zur Weiterentwicklung der Ganztagsschule:
Gestaltung von Veränderungsprozessen
Themenblock 3:
Kooperation: Wie kann multiprofessionelle Zusammenarbeit
in der Ganztagsschule gelingen?
Themenblock 4:
Rechtliche Gegebenheiten in der Ganztagsschule:
Vertragsgestaltung
Fachtagstermine im Juni und Juli 2015
5.6.2015: Kompetenzzentrum Aurich –
Zielgruppe Grundschulen
16.6.2015: Kompetenzzentrum Hannover –
Zielgruppe Sek. I
25.6.2015: Kompetenzzentrum Bad Bederkesa –
Zielgruppe Grundschulen
30.6.2015: Kompetenzzentrum Lüneburg –
Zielgruppe Grundschulen
2.7.2015: Kompetenzzentrum Lüneburg –
Zielgruppe Sek. I
6.7.2015: Kompetenzzentrum Papenburg –
Zielgruppe Sek. I
Anmeldung, Kosten, Organisatorisches
Die Teilnahme an den Fachtagen ist kostenfrei. Die Anmeldung erfolgt – für die jeweiligen Kompetenzzentren – über
VeDaB. Getränke und eine Mittagsverpflegung werden zur
Verfügung gestellt. Die Erstattung der Reisekosten kann nach
Rücksprache mit der Schulleitung aus dem Schulbudget erfolgen (Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der
Schule, RdErl. d. MK vom 14.12.2007 – SVBl. 2008, S. 7).
Für allgemeine Fragen wenden Sie sich im Niedersächsischen
Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung an Frau
Müller, Tel.: 05121 1695289, E-Mail: simone.mueller@nlq.
niedersachsen.de
Ministerin Heiligenstadt gibt grünes Licht
für die Gründung von 15 Sprachbildungszentren in Niedersachsen
An der Sprachbarriere soll in niedersächsischen Schulen künftig kein Kind mehr scheitern. Deshalb hat Kultusministerin
Frauke Heiligenstadt grünes Licht für die Schaffung von 15
Sprachbildungszentren landesweit gegeben.
Die Zentren sollen Schulen aller Schulformen im Bereich der
durchgängigen Sprachbildung, der interkulturellen Schulentwicklung und der Mehrsprachigkeit beraten und unterstützen.
Sie entwickeln darüber hinaus Netzwerke und arbeiten eng mit
Kooperationspartnern vor Ort zusammen. Wichtige Partner
sind dabei die Kommunen, Landkreise und Bildungsregionen.
Die Entscheidung für die Schaffung der Sprachbildungszentren kam nach der Auswertung der Erfahrungen mit dem Pilotprojekt „DaZNet – Netzwerk für Deutsch als Zweit- und
Bildungssprache, Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Kompetenz“. An diesem Projekt hatten sich von 2010 bis 2015 insgesamt 145 Schulen an zuletzt 14 Standorten in Niedersachsen beteiligt. Es wurden in dieser Zeit Lehrkräfte in Fragen der
Sprachbildung und Sprachförderung fortgebildet und Sprachbildungs- und Sprachfördermaßnahmen im Unterricht erprobt.
Das Projekt hat das Bewusstsein von Lehrkräften und Schulen
für die Notwendigkeit gestärkt, in allen Fächern und Schulformen gezielt an der Verbesserung der Sprachkompetenz aller
Schülerinnen und Schüler zu arbeiten. „Dies kommt nicht nur
den Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte,
darunter aktuell den Flüchtlingen, zugute. Es hilft auch vielen
anderen. Die so genannte Bildungssprache, die insbesondere
im Fachunterricht eine große Rolle spielt, lernen die meisten
erst in der Schule“, sagte Ministerin Heiligenstadt.
Die ersten Sprachbildungszentren sollen schon im Schuljahr
2015/16 ihre Arbeit aufnehmen und vorrangig zunächst an
den Standorten der bisherigen DaZNet-Zentren entstehen.
Hier kann gut auf bereits bestehende Strukturen aufgebaut
werden.
Geplante Sprachbildungszentren:
Braunschweig
Celle
Delmenhorst
Göttingen
Hannover-Region
SVBl 6/2015
Hannover-Stadt
Hildesheim
Lüneburg
Meppen
Oldenburg-Region
Oldenburg-Stadt
Osnabrück
Salzgitter
Stade
Wolfsburg
Niedersächsischer Schulbibliothekstag
am 29.9.2015 in Göttingen
Am 29.9.2015 findet in der Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule in Göttingen der 3. Niedersächsische Schulbibliothekstag statt. Betreuerinnen und Betreuer von Schulbibliotheken aus ganz Niedersachsen sind herzlich eingeladen. Neben einem Impulsvortrag aus Hessen wird es interessante
Workshop-Angebote geben. Hinzu kommt ein Markt der Möglichkeiten, bei dem Schulbibliotheken ihre Arbeit auf Stellwänden präsentieren. Außerdem werden die Gewinner-Schulen des Niedersächsischen Schulbibliotheks-Wettbewerbs
„Unsere Schulbibliothek im Bild“ prämiert.
Die Organisation der Veranstaltung liegt in den Händen der
Regionalbeauftragten für Schulbibliotheksarbeit, unterstützt
von der Akademie für Leseförderung Niedersachsen sowie
dem Göttinger Schubi-Netzwerk. Eine Anmeldung ist ab dem
15.6.2015 möglich unter http://www.alf-hannover.de/veranstaltungen.
Förderung für angehende Lehrkräfte
mit Migrationshintergrund
Zum Wintersemester 2015/16 vergibt die Gemeinnützige Hertie-Stiftung erneut Horizonte-Stipendien in Niedersachsen.
Ab sofort können sich Lehramtsstudierende mit Migrationshintergrund bzw. Abiturientinnen und Abiturienten, die pla-
AMTLICHER TEIL
241
nen, ihr Lehramtsstudium an einer Universität in Niedersachsen zum Wintersemester 2015/2016 aufzunehmen, sowie
Lehrkräfte am Beginn ihres Vorbereitungsdienstes aller Lehrämter und Fächer bewerben.
Das zweijährige Stipendium beinhaltet eine finanzielle und
ideelle Förderung durch ein umfangreiches Fortbildungsprogramm. Die finanzielle Unterstützung beträgt bis zu 650 Euro
monatlich für Studierende sowie Büchergeld. Lehrkräfte im
Vorbereitungsdienst erhalten ein Bildungsstipendium in Höhe
von 1.000 Euro pro Jahr. Das Programm „Horizonte“ wird
durch die Klosterkammer Hannover und die Niedersächsische
Lotto-Sport-Stiftung gefördert und wird umgesetzt in Kooperation mit der Leuphana-Universität Lüneburg, der Carl von
Ossietzky Universität Oldenburg sowie mit dem Niedersächsischen Kultusministerium. Weitere Informationen rund um das
Programm finden Sie unter www.horizonte.ghst.de.
Lesescout-Projekt läuft in Niedersachsen
weiter
Lesescouts sind Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe,
die gern lesen und ihre Freude am Lesen an Mitschülerinnen
und Mitschüler weitergeben. Sie überlegen sich Aktionen rund
ums Lesen und beteiligen sich aktiv am kulturellen Leben der
Schule. Im Schuljahr 2015/16 werden die bestehenden Lesescout-Gruppen ihre Arbeit fortführen. Darüber hinaus können
weitere Schulen Lesescout-AGs einrichten. Im Sinne der „Lesenden Schule“ bietet es sich besonders an, dass Schulen, die
eine Schulbibliothek oder einen Leseclub haben, ihr Angebot
um eine solche AG erweitern. Daraus kann ein kleines „LeseNetzwerk“ entstehen, indem beispielsweise Lesescouts in der
Schulbibliothek Bücher ausleihen und diese anschließend Kindern im Leseclub vorlesen bzw. mit ihnen gemeinsam lesen.
„Lesecouts“ ist eine Initiative der Stiftung Lesen, die vom Niedersächsischen Kultusministerium und der Akademie für Leseförderung Niedersachsen unterstützt wird.
Informationen: http://www.alf-hannover.de/aktionen-und-initiativen/lesescouts
Kontakt: [email protected]
AMTLICHER TEIL
Beschäftigungsverhältnisse der an den
öffentlichen Schulen nebenamtlich oder
nebenberuflich tätigen Lehrkräfte
RdErl. d. MK v. 6.5.2015 - 14-03 400 (28) – VORIS 20480 –
Bezug: RdErl. v. 1.1.2010 (SVBl. 2010 S. 4) – VORIS 20480 –
Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 1.2.2015 wie folgt
geändert:
1.) Nummer 1.1 erhält folgende Fassung:
„Die Bestimmungen dieses RdErl. gelten für die an den öffentlichen Schulen nebenamtlich oder nebenberuflich
tätigen Lehrkräfte, soweit die abzuschließenden Beschäftigungsverhältnisse nicht unter § 1 des Tarifvertrages für
den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen. Das ist
zum Beispiel der Fall bei kurzfristigen Beschäftigungen
nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Sozialgesetzbuches (SGB) IV.“
2.) Anlage 2 erhält folgende Fassung:
242
AMTLICHER TEIL
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Anlage 2
Zwischen dem Land Niedersachsen
vertreten durch (Arbeitgeber)
und
Frau oder Herrn Beschäftigte oder Beschäftigter
geboren am
wohnhaft in
wird
vorbehaltlich
folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§1
Frau oder Herr
wird ab
eingestellt
als nebenberufliche Lehrkraft auf bestimmte Zeit mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
von
Unterrichtsstunden.
nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) vom 21.12.2000 (BGBl. I S. 1966)
in der jeweils geltenden Fassung
bis
längstens bis zum
§2
Für das Arbeitsverhältnis gelten
– der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
– der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts
(TVÜ-Länder) sowie
– die Tarifverträge, die den TV-L und den TVÜ-Länder ergänzen, ändern oder ersetzen
in der Fassung, die für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und für das Land Niedersachsen jeweils gilt.
§3
1. Die Probezeit beträgt nach § 30 Abs. 4 Satz 1 erster Halbsatz TV-L sechs Wochen.
2. Für die Kündigung des nach § 30 Abs. 1
Satz 1 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 34 Abs. 1 TV-L.
Satz 2 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 30 Abs. 4 und 5 TV-L.
§4
Die oder der Beschäftigte erhält eine Einzelstundenvergütung der Entgeltgruppe XXXXX TV-L nach der Tabelle Stundenentgelte
West (in Euro) bei einer Wochenarbeitszeit von derzeit 39 Stunden 48 Minuten in der jeweils gültigen Fassung.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, der oder dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen.
Anpassungen der Eingruppierungen aufgrund des In-Kraft-Tretens einer neuen Entgeltordnung können auch entgeltgruppenübergreifend erfolgen (§ 17 Abs. 4 TVÜ-Länder).
Bis zum In-Kraft-Treten einer neuen Entgeltordnung sind alle Eingruppierungsvorgänge vorläufig und begründen keinen Vertrauensschutz und keinen Besitzstand (§ 17 Abs. 3 Satz 1 TVÜ-Länder).
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AMTLICHER TEIL
243
§5
Es wird / werden folgende Nebenabrede(n) vereinbart:
Die Nebenabrede(n) kann / können schriftlich gekündigt werden mit einer Frist
von zwei Wochen zum Monatschluss.
von / zum
Die Nebenabrede(n) kann / können nicht gesondert gekündigt werden.
§6
Änderungen und Ergänzungen des Arbeitsvertrags einschließlich Nebenabreden sowie Vereinbarungen weiterer Nebenabreden
sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieses Arbeitsvertrags.
Ort, Datum
Arbeitgeber
Schulanfangsaktion 2015
Gem. Bek. v. MI, MK und MW vom 5.5.2015 – P 24.2 - 30061/3
Die Schulanfangsaktion im Jahr 2015 setzt das als langfristige
Kampagne konzipierte Projekt „Kleine Füße“ unter Beibehaltung der bisherigen Bausteine „Schulwegplan“ und „Bus auf
Füßen“ fort. Die Schulanfangsaktion hat vorrangig präventiven Charakter. Sie will die Schülerinnen und Schüler der
ersten Klassen sowie deren Erziehungsberechtigte, aber auch
die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ansprechen.
1. Öffentlichkeitsarbeit
Die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer werden mit gezielter
Öffentlichkeitsarbeit für die mit dem Schulanfang verbundenen Gefahren sensibilisiert. Sowohl die Auftaktveranstaltung als auch die vorbereitenden Aktionen der Kooperationspartner auf regionaler Ebene sind ein wichtiger Bestandteil der Aufklärungskampagne.
1.1 „Fußgängerpass“ in Kindertagesstätten
Bereits im Vorfeld der Einschulung soll eine Sensibilisierung für den Schulweg zu Fuß erreicht werden, indem
Kindertagesstätten als Kooperationspartner in die Schulanfangsaktion eingebunden werden. Dazu soll für Eltern
und Kinder durch den Erwerb eines „Fußgängerpasses” für
Kindergartenkinder ein Anreiz geschaffen werden, sich mit
dem Thema zu beschäftigen. Das Ziel ist, Handlungssicherheit in Bezug auf den bald anstehenden Schulweg
zu vermitteln und zum Schulweg zu Fuß zu motivieren.
Die verschiedenen regional bereits vorhandenen Modelle
eines „Fußgängerpasses“ können in die Kampagnen einge-
Beschäftigte oder Beschäftigter
arbeitet werden. Die Verkehrswachten und die Verkehrssicherheitsberater der Polizei stehen Kindertagesstätten
und Schulen unterstützend zur Seite.
1.2 Tagebuch „Zu-Fuß-zur-Schule“
Ein Schwerpunktthema steht ebenfalls wie im letzten Jahr
unter dem Motto „Zur Schule – möglichst zu Fuß“. Der
„Schulweg zu Fuß“ genießt absolute Priorität und ist deshalb zu unterstützen. In diesem Jahr soll deshalb wieder
ein „Zu-Fuß-zur-Schule-Tagebuch“ zum Einsatz kommen.
Die Führung des Tagebuchs ist als Anreiz gedacht, damit
die Kinder ihren Schulweg wenigstens zu einem Teil zu
Fuß zurücklegen. Weitere Hinweise zur Handhabung sind
der Handlungsanleitung für Lehrkräfte zu entnehmen. Die
Eltern sollen bereits bei den vorbereitenden Einschulungselternabenden hierüber informiert und um Unterstützung
des Anliegens gebeten werden. Die Verkehrssicherheitsberaterinnen und -berater der Polizei werden gebeten, die
Schulen bei den vorbereitenden Elternabenden zu unterstützen. Das Schulwegetagebuch mit Hinweisen für die
Vorbereitung der Aktion und den Einsatz des Schulwegtagebuchs findet man zum Herunterladen unter www.nibis.de (Bildungsthemen > Mobilität > Schulanfangsaktion)
und www.mk.niedersachsen.de (Schule > Schülerinnen
und Schüler / Eltern > Mobilität > Schulanfangsaktion
2015).
1.3 Film „Abenteuer Schulweg“ für Elternabend und Unterricht
Im Film „Abenteuer Schulweg“ wird vermittelt, wie gesund, bewegungs- und beziehungsfördernd sowie entspannend es ist, mit Kindern zu Fuß zur Schule zu gehen.
244
AMTLICHER TEIL
Der Tag beginnt an der frischen Luft und nicht unter Zeitdruck im Verkehrschaos vor der Schule, wo eigene und andere Kinder dann in der Unübersichtlichkeit durch das
Fahrzeugaufkommen unweigerlich gefährdet sind. Der
Film, das Schulweglied sowie eine Präsentation stehen für
die vorbereitenden Einschulungselternabende sowie den
ersten Elternabend nach Schulbeginn und den Unterricht
unter www.nibis.de (Bildungsthemen > Mobilität > Schulanfangsaktion) und www.mk.niedersachsen.de (Schule >
Schülerinnen und Schüler / Eltern > Mobilität > Schulanfangsaktion 2015) zum Download zur Verfügung.
1.4 Elternbrief
Es steht wiederum ein Elternbrief mit allgemeinen Hinweisen zu den Themen „Sicher zu Fuß zur Schule“, „Sicher
mit dem Bus zur Schule“ und „Sicher mit dem Auto zur
Schule“ zur Verfügung, der je nach örtlicher Situation und
Bedarf verändert werden kann. Der „Elternbrief“ steht als
schwarz / weiß-PDF-Dokument in deutscher, türkischer,
russischer, polnischer und arabischer Sprache auf der Seite der Niedersächsischen Landesschulbehörde unter www.
landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulleitung/
sicherheit/schulanfangsaktion und des Niedersächsischen
Kultusministeriums unter www.mk.niedersachsen.de (Schule
> Schülerinnen und Schüler/Eltern > Mobilität > Schulanfangsaktion 2015), im AFS-Konto der Verkehrssicherheitsberater sowie im polizeiinternen Informationssystem-Intranet (ISI) zum Download zur Verfügung.
1.5 Faltblatt, Flyer und Plakate
Die inhaltlich und gestalterisch überarbeiteten Kampagnematerialien (Faltblatt [Flyer], Plakat) weisen auf die mit
dem Schulanfang verbundenen Verkehrsgefahren hin. Der
Flyer wendet sich vorrangig an die Erziehungsberechtigten
sowie die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer und gibt Hinweise zum sicherheitsfördernden Verhalten gegenüber
Kindern im Straßenverkehr. Er steht in ausreichender
Stückzahl zur Verfügung und kann zur Unterstützung einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit dienen. Die Plakate
sind im Format DIN A3 ausgeführt und sprechen ebenfalls
vorrangig die Erziehungsberechtigten und die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer an.
1.6 Malheft
Zu der Aktion wird ein Malheft als Download im NiBiS unter www.nibis.de (Bildungsthemen > Mobilität > Schulanfangsaktion) angeboten. Das Heft illustriert unter Verwendung der Sympathiefigur „Matze“ in vier kurzen Bildergeschichten jeweils verkehrssicherheitsbezogene Themen
rund um den Schulweg und ist zur unterrichtsbegleitenden Verkehrssicherheitserziehung geeignet.
2. Aktion „Kleine Füße auf dem Schulweg“
Neben den Maßnahmen mit vorrangig appellativem Charakter umfasst das Aktionsprogramm eine Reihe wirkungsvoller Instrumente zur sicheren Gestaltung des
Schulweges:
Wie in den Vorjahren sollen an geeigneten Örtlichkeiten
im Verlauf des Schulweges gelbe Farbmarkierungen in
Form von kleinen Füßen aufgebracht werden, um Kinder
gezielt zu gefahrenreduzierten Querungsstellen zu leiten.
Die Markierungen sollen eine Länge von wenigen Metern
nicht überschreiten und dürfen grundsätzlich nicht auf
Fahrbahnen und Radwegen angelegt werden. An Que-
SVBl 6/2015
rungsstellen sollen die „Kleinen Füße“ in geschlossener
Stellung in Höhe der Randsteine aufgebracht werden.
Durch die Markierungen erfahren die pädagogischen Maßnahmen zum Erlernen des Schulweges eine wirkungsvolle
Unterstützung. Sollte aufgrund der Entfernung zwischen
Schule und Wohnung der Weg nicht zu Fuß zurückgelegt
werden können, stellt die Fahrt mit dem Bus eine gute Alternative zur Fahrt mit dem Privat-PKW dar. Statistisch
gesehen ist die Fahrt mit dem Bus sicherer als die mit anderen Verkehrsmitteln. Hinweise zum sicheren Verhalten
an Haltestellen sowie beim Ein- und Aussteigen sind unter
www.busstop.de abrufbar.
2.1 Schulwegplan
Schulwegpläne stellen eine besonders geeignete Möglichkeit zur weiteren Erhöhung der Sicherheit auf dem Schulweg dar. In Schulwegplänen werden sowohl gefahrenreduzierte Wege als auch gefahrenträchtige Stellen dargestellt. Die Vorarbeiten für das Aktionsprogramm „Kleine
Füße“ sind insbesondere im Bereich der Verkehrsraumanalyse weitgehend identisch mit denen zur Erstellung eines
Schulwegplanes. Die Erarbeitung eines Schulwegplanes im
Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm „Kleine Füße“
ist daher sowohl unter arbeitsökonomischen als auch didaktischen Gesichtspunkten überaus sinnvoll. So gewährleistet die parallele Verwendung der gelben Fußstapfen
sowohl in einem Schulwegplan als auch in der Verkehrswirklichkeit eine einheitliche und einprägsame Symbolsprache. Praktische Gestaltungs- und Arbeitshinweise zur
aufwandschonenden Erstellung eines Schulwegplanes
mittels des GIS-gestützten Internetprogramms „SchulwegPlaner“ finden sich auf der Internetseite www.schulwegplaner.de. Mit Hilfe dieses EDV-Programms können
Schulwegpläne in einem selbsterklärenden Verfahren mit
vergleichsweise geringem Aufwand, z. B. durch Eltern von
Schulkindern mittels eines handelsüblichen PC inkl. Internetverbindung, erstellt werden. Auf den an die Polizeibehörden gerichteten Erlass des MI, P 24.2-81600 v. 8.10.
2007, wird hingewiesen. Weitere allgemeine Hinweise
zum Thema Schulwegpläne finden sich u. a. unter www.
landesverkehrswacht.de (Unser Angebot > für Kinder >
Schulwegplaner) und http://udv.de/de/strasse/wege-fuerfussgaenger/mensch/kinder/schulweg-zu-fuss.
2.2 Schulweglotsen
An gefahrenträchtigen Querungsstellen können Schülerund Elternlotsen als Verkehrshelfer eingesetzt werden.
Hinweise finden sich unter www.landesverkehrswacht.de/
wissenswertes/fuer-kinder/schulweg/schulweglotsen.html.
2.3 „Bus auf Füßen“ (Walking Bus)
Eine gute Alternative zu der vielfach praktizierten Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit dem Auto stellt
das Modell „Bus auf Füßen“ (Walking Bus) dar. Dabei legen Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen den
Schulweg gemeinsam zurück. Schulkinder können sich
dem „Bus auf Füßen“ an bedarfsgerecht festgelegten
„Haltestellen“ anschließen und so den Schulweg in einem
sicherheitsfördernden Rahmen absolvieren. Beispiele für
die praktische Gestaltung des Modells des „Bus auf
Füßen“ finden sich unter www. walkingbus.de oder www.
schulexpress.de/index.htm.
Eine Kombination der oben beschriebenen Maßnahmen
kann die Sicherheit der Schulanfängerinnen und Schulan-
SVBl 6/2015
fänger auf ihrem Schulweg deutlich steigern. Die Verkehrsbehörden und die Polizei werden gebeten, entsprechende Initiativen von Grundschulen oder Elternvertretungen (örtliche Initiativen) zu unterstützen.
3. Sonstige Maßnahmen und Hinweise
3.1 In diesem Jahr werden sich Busunternehmen aus Niedersachsen an der Schulanfangsaktion 2015 beteiligen und
den Schulweg zu Fuß unterstützen, indem auf den Rückseiten der Busse für „Kleine Füße – sicherer Schulweg“
geworben wird.
3.2 Die zentrale Auftaktveranstaltung findet am Donnerstag,
den 3.9.2015, von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Grundschule Suthwiesenstraße, Suthwiesenstraße 36, 30519
Hannover, unter Beteiligung von Herrn Minister Olaf Lies
und Vertretern des ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt
e. V., der Versicherungsverbände der Gemeinden sowie der
Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten sowie den Lehrkräften der Schule statt.
3.3 Die Gemeinden als Träger der Straßenbaulast für Gehwege
bzw. kombinierte Geh- und Radwege werden um ihr Einverständnis mit der Aufbringung der Markierungen der
„Kleinen Füße“ auf diesen Wegen gebeten.
3.4 Die zum Aufbringen der „Kleinen Füße“ auf die Gehwege
erforderlichen Schablonen sind bei den Schulen bereits
aus den letztjährigen Aktionen vorhanden. Das zur Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbildes erforderliche gelbe Markierungsspray ist von den Schulen auf
eigene Kosten zu beschaffen.
3.5 Die Materialzusammenstellung unterstützt die Gestaltung
individueller, auf die jeweilige örtliche Situation abgestimmter Verkehrssicherheitsaktionen. Schulen und Polizei
werden gebeten, vor Schulbeginn und in den darauf folgenden Wochen Verkehrssicherheitsaktionen durchzuführen und dabei auch eigene Schwerpunkte zu setzen.
Die Integration der Polizeipuppenbühnen in den Programmablauf regionaler Verkehrssicherheitsaktionen bietet sich besonders an.
3.6 Die Aktionsplakate und Flyer werden der Koordinierungsstelle für polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit in Niedersachsen übersandt. Die Koordinierungsstelle gewährleistet
deren Verteilung an die Polizeiinspektionen.
3.7 Die Polizeibehörden werden gebeten, dem MI zum 13.11.
2015 kurze Erfahrungsberichte im Hinblick auf die im Jahre 2016 durchzuführende Schulanfangsaktion zu übersenden.
Termine der Vergleichsarbeiten für die
Schuljahrgänge 3 und 8 im Jahr 2016
Bek. d. MK. v. 6.5.2015
Bezug: RdErl. d. MK v. 17.7.2014 - 31-81841-2 (SVBl S. 457) - VORIS
22410 –
Für die Vergleichsarbeiten 2016 im Schuljahrgang 3 und 8
sind die folgenden Fächer und Termine vorgesehen:
AMTLICHER TEIL
VERA 3 - 2016
Dienstag,
26.4.2016:
Donnerstag, 28.4.2016:
Dienstag,
3.5.2016:
Mathematik
Deutsch 1 (Lesen)
Deutsch 2 (Zuhören)
VERA 8 - 2016
Dienstag,
23.2.2016:
Donnerstag, 25.2.2016:
Dienstag,
1.3.2016:
Deutsch
Englisch
Mathematik
245
Hinweise zu den Inhalten und zur Durchführung der zentralen
Vergleichsarbeiten gehen den Schulen im Laufe des Schuljahres zu.
Berufsbegleitendes Zertifikatsstudium
„Sonderpädagogische Grundqualifikation
für inklusive Bildung“ an der
Leibniz Universität Hannover
Bek. d. MK. v. 18.5.2015 – 35-84112/20 H
Das Zentrum für Lehrerbildung der Leibniz Universität Hannover bietet ein berufsbegleitendes Zertifikatsstudium „Sonderpädagogische Grundqualifikation für inklusive Bildung“ an.
Es handelt sich hierbei um ein berufsbegleitendes Studium im
Umfang von 60 Leistungspunkten. In jedem Semester werden
15 Leistungspunkte erworben. Für das Präsenzveranstaltungsprogramm sind sechs ganztägige Blocktage (im Regelfall jeweils Freitag, Samstag), eine regelmäßige Veranstaltung (im
Regelfall 14-tägig, vierstündig und nachmittags) und zwei
Vorträge jeweils pro Semester geplant. Für die Teilnehmenden
besteht Präsenzpflicht.
Das Studium beginnt zum Wintersemester 2015/16 und dauert zwei Jahre (vier Semester). Nach Abschluss des Zertifikatsstudiums mit erfolgreich bestandenen Modulleistungen und
einer Teilnahme von mindestens 75 % stellt die Hochschule
ein qualifiziertes Hochschulzertifikat aus, das die Themen der
Module sowie die erreichten Leistungspunkte ausweist.
Das berufsbegleitende Zertifikatsstudium richtet sich an Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen, an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen, die
an öffentlichen allgemein bildenden oder berufsbildenden
Schulen im Bereich des Niedersächsischen Kultusministeriums
tätig sind und über eine mindestens einjährige Berufserfahrung verfügen. Lehrkräfte, die bereits in der Förderung von
Schülerinnen oder Schülern, für die ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde, tätig sind,
werden vorrangig berücksichtigt. Eine Bewerbung ist auch für
Lehrkräfte an staatlich anerkannten Schulen in freier Trägerschaft möglich. Nicht im Landesdienst stehende Lehrkräfte
werden im Auswahlverfahren um Teilnahme an dem berufsbegleitenden Zertifikatsstudium nachrangig berücksichtigt.
Das Zertifikat kann für Lehrkräfte des Landes Niedersachsen
zum Erwerb der Ergänzungsqualifikation für das Lehramt für
Sonderpädagogik im Sinne des RdErl. d. MK v. 28.8.2012 (SVBl.
S. 509) „Qualifizierungen gemäß § 13 Abs. 1 und 2 der Nie-
246
AMTLICHER TEIL
dersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung) und Erwerb einer Ergänzungsqualifikation für ein Lehramt“ dienen.
Insgesamt stehen 25 Studienplätze zur Verfügung.
Die Gebühren für die Teilnahme an dem Zertifikatsstudium
werden vom Niedersächsischen Kultusministerium getragen.
Eine Erstattung der Reisekosten ist nicht vorgesehen.
Bewerbung
Die Bewerbungen um Teilnahme an dieser Qualifizierung sind
unter Angabe der Dienst- und Privatanschrift (bitte auch private E-Mail-Adresse angeben) auf dem Dienstweg (über
Schulleitung und Niedersächsische Landesschulbehörde) an
das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 35, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu richten.
Eine Kopie der Bewerbung ist zeitgleich direkt an das Niedersächsische Kultusministerium – Referat 35 – zu senden.
Der schriftlichen Bewerbung sind beizufügen:
– tabellarischer Lebenslauf,
– Kopien des Masterzeugnisses / des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung und des Zeugnisses über die Staatsprüfung,
– Stellungnahme der Schulleitung,
– bei verbeamteten Lehrkräften: Kopie der Ernennungsurkunde.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungsschluss ist der 15.7.2015 (Poststempel für Ausfertigung an MK).
Rückfragen sind zu richten an Frau Struck, Tel.: 0511
1207267, E-Mail: [email protected], oder
Frau Köster, Tel.: 0511 1207277, E-Mail: jutta.koester@mk.
niedersachsen.de.
SVBl 6/2015
ginnt zum Wintersemester 2015/16 und dauert zwei Jahre
(vier Semester). Die Umsetzung erfolgt in fünf Modulen. Jedes
Modul schließt mit einer Modulleistung ab. Für die Teilnehmenden besteht Präsenzpflicht. Nach Abschluss des berufsbegleitenden Ergänzungsstudiums mit erfolgreich bestandenen
Modulleistungen und einer Teilnahme von mindestens 75 Prozent stellt die Hochschule ein qualifiziertes Hochschulzertifikat aus, das die Themen der Module sowie die erreichten Leistungspunkte ausweist.
Das berufsbegleitende Ergänzungsstudium richtet sich an
Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundund Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an
Realschulen, an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen,
die an öffentlichen allgemein bildenden oder berufsbildenden
Schulen im Bereich des Niedersächsischen Kultusministeriums
tätig sind und über eine mindestens einjährige Berufserfahrung verfügen. Lehrkräfte, die bereits in der Förderung von
Schülerinnen oder Schülern, für die ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde, tätig sind,
werden vorrangig berücksichtigt. Eine Bewerbung ist auch für
Lehrkräfte an staatlich anerkannten Schulen in freier Trägerschaft möglich. Nicht im Landesdienst stehende Lehrkräfte
werden im Auswahlverfahren um Teilnahme an dem berufsbegleitenden Ergänzungsstudium nachrangig berücksichtigt.
Das Zertifikat erfüllt die Anforderungen nach Nr. 4.3 des
RdErl. d. MK v. 28.8.2012 (SVBl. S. 509) „Qualifizierungen ge mäß § 13 Abs. 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung
über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung
Bildung (NLVO-Bildung) und Erwerb einer Ergänzungsqualifikation für ein Lehramt“ und kann für Lehrkräfte des Landes
Niedersachsen zum Erwerb der Ergänzungsqualifikation für
das Lehramt für Sonderpädagogik dienen.
Insgesamt stehen 20 Studienplätze zur Verfügung.
Die Gebühren für die Teilnahme an dem Ergänzungsstudium
werden vom Niedersächsischen Kultusministerium getragen.
Eine Erstattung der Reisekosten ist nicht vorgesehen.
Bewerbung
Berufsbegleitendes universitäres
Ergänzungsstudium
Die Bewerbungen um Teilnahme an dieser Qualifizierung sind
unter Angabe der Dienst- und Privatanschrift (bitte auch private E-Mail-Adresse angeben) auf dem Dienstweg (über
Schulleitung und Niedersächsische Landesschulbehörde) an
das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 35, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu richten.
„Sonderpädagogik: Pädagogik und Didaktik bei Beeinträchtigung im Lernen und in der emotionalen und so zialen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung
inklusiver Settings“ an der Carl von Ossietzky
Universität Oldenburg
Eine Kopie der Bewerbung ist zeitgleich direkt an das Niedersächsische Kultusministerium – Referat 35 – zu senden.
Bek. d. MK. v. 18.5.2015 – 35-84112/20 0L
– Kopien des Masterzeugnisses / des Zeugnisses über die
Erste Staatsprüfung und des Zeugnisses über die Staatsprüfung,
Das Oldenburger Fortbildungszentrum (OFZ) im Didaktischen
Zentrum (diz) der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
bietet ein berufsbegleitendes Ergänzungsstudium „Sonderpädagogik: Pädagogik und Didaktik bei Beeinträchtigung im
Lernen und in der emotionalen und sozialen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung inklusiver Settings“ an.
Es handelt sich hierbei um ein berufsbegleitendes Studium im
Umfang von 60 Leistungspunkten. Die Lehrveranstaltungen
werden in Kompaktveranstaltungen (in der Regel jeweils Freitag / Samstag mit 15 UStd.) durchgeführt. Das Studium be-
Der schriftlichen Bewerbung sind beizufügen:
– tabellarischer Lebenslauf,
– Stellungnahme der Schulleitung,
– bei verbeamteten Lehrkräften: Kopie der Ernennungsurkunde.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungsschluss ist der 15.7.2015 (Poststempel für Ausfertigung an MK).
SVBl 6/2015
Rückfragen sind zu richten an Frau Struck, Tel.: 0511
1207267, E-Mail: [email protected], oder
Frau Köster, Tel.: 0511 1207277, E-Mail: jutta.koester@mk.
niedersachsen.de.
AMTLICHER TEIL
247
werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse an
Schulen wirksame Projekte entwickelt, wie digitale Medien
„im Unterricht systematisch und nutzbringend“ (Gesamtkonzept der Landesregierung, „Medienkompetenz in Niedersachsen – Meilensteine zum Ziel“, S. 8) eingesetzt werden können.
Die zukünftigen Peer Coaches definieren gemeinsam mit ihren
Schulen nach Projektmanagementkriterien realistische Ziele
und verabreden einen Umsetzungsplan. Die Umsetzung wird
am Ende der Seminarreihe zusammen evaluiert.
Neue Kurse im Programm des
Niedersächsischen Landesinstituts für
schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
Qualifizierung „Medienkompetenz
an der Grundschule“
Das Niedersächsische Kultusministerium und die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) bieten auch im Schuljahr
2015/2016 die modular aufgebaute Fortbildungsreihe zum
Themenfeld Medienkompetenz für Grundschullehrerinnen und
-lehrer an. Ziel ist es, medienpraktische Arbeit mit digitalen
Medien als festen Bestandteil des Schulalltags in Grundschulen zu implementieren. Das Projekt, das in Kooperation mit
dem NLQ durchgeführt wird, soll die Medienkompetenz von
Grundschullehrerinnen und -lehrern umfassend entwickeln und
stärken.
Für das Schuljahr 2015/2016 stehen bis zu 12 Fortbildungsreihen zur Verfügung. Eine Übersicht der Landkreise und kreisfreien Städte, aus denen sich Grundschulen für eine Teilnahme am Projekt bewerben können, wird Anfang Juni 2015 auf
der Internet-Seite www.nlm.de/grundschulen.html veröffentlicht (eine Auswahl der Regionen war bis zum Redaktionsschluss noch nicht möglich). Auf der Internet-Seite finden Sie
auch weitere Informationen zum Projekt sowie einen Download für die Bewerbungsunterlagen.
Bewerbungsschluss ist am 5.7.2015. Die Auswahl der einzelnen Schulen in den Regionen erfolgt nach Eingangsdatum.
Liegen mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze vor, entscheidet das Los.
Fragen richten Sie bitte an die Projektkoordinatorin Christina
ter Glane, Tel.: 0441 5949327, E-Mail: [email protected].
Unterrichten mit digitalen Medien ist fokussiert auf mediendidaktische Inhalte. In den Seminaren wird deshalb sehr viel
Wert darauf gelegt, den zukünftigen Peer Coaches an den
Schulen den medienpädagogischen Blick für unterrichtsrelevante Werkzeuge zu schärfen. Dafür wurden spezielle Angebote entwickelt, um die facettenreiche digitale Medienwelt
unterrichtsspezifisch und curriculumsnah didaktisch zu reduzieren. Diese Werkzeuge der Informations- und Kommunikationsmedien werden im Kursverlauf vorgestellt und praxisnah
ausprobiert.
Interessierte Schulen können jeweils zwei Lehrkräfte anmelden.
Für die realistische Umsetzung von Medienbildungsprozessen
an den Schulen sind verbindliche Absprachen mit der Schulleitung erforderlich. Besonders Ansprechpartnerinnen und
-partner für Medienberatung (siehe „Medienkompetenz in
Niedersachsen – Meilensteine zum Ziel“, S. 14) an den Schulen können sich mit diesem Angebot qualifizieren und damit
die Schulleitung entlasten.
Geleitet werden die Seminare von Peer-Coach-Trainerinnen
und -Trainern, die fast ausschließlich auch medienpädagogische Beraterinnen und Berater in den Regionen sind. Eine regionale Aufteilung in die Regionen Nord-West, Mitte-Nord,
Nord-Ost, Süd-West, Mitte-Süd und Süd-Ost ist vorgenommen worden. Im Portal Medienbildung finden Sie unter „Netzwerk Medienberatung” genauere Angaben und auch die dazugehörigen Peer-Coach-Trainerinnen und -Trainer.
Die Informationsveranstaltungen in den Regionen werden in
der VeDaB beworben.
Weiterführende Informationen:
Portal Medienbildung
http://www.medienberatung.nibis.de (Rubrik Peer Coaching)
Medienkompetenz in Niedersachsen – Meilensteine zum Ziel
http://www.medienkompetenz-niedersachsen.de/
Ansprechpartner:
Ulrich Gutenberg, E-Mail: [email protected]
Schulungsreihe: Unterricht mit digitalen
Medien – Beratung auf Augenhöhe
(Peer Coaching)
Im Schuljahr 2015/2016 werden in sechs Regionen und damit
flächendeckend in Niedersachsen Seminarreihen angeboten,
in denen im Verlauf von sechs Tagesseminaren, verteilt über
das ganze Schuljahr, „Berater auf Augenhöhe für digitale Medien an Schulen“, kurz Peer Coaches, ausgebildet werden. Im
praxisnahen Zusammenspiel der Komponenten
– Unterrichts- und Schulentwicklung,
– kommunikative und kooperative Fertigkeiten und
– Unterricht mit digitalen Medien
248
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
SVBl 6/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN1)
Allgemein
1. Niedersächsisches Kultusministerium
Im Niedersächsischen Kultusministerium ist zum 1.10.2015
der Dienstposten
einer Bearbeiterin / eines Bearbeiters
im Referat 42
(Gewerbliches Schulwesen, Seefahrt, Qualitätsmanagement
und Steuerung berufsbildender Schulen, Inklusion)
zu besetzen.
Der Dienstposten soll im Wege der Abordnung für die Dauer
von drei Jahren besetzt werden.
Die Dienstposteninhaberin bzw. der Dienstposteninhaber soll
schulfachlich für die Berufsbereiche Metalltechnik, Fahrzeugtechnik und Elektrotechnik tätig werden.
Hierzu gehören vor allem die
-
Implementierung von Rahmenlehrplänen für neue und
neugeordnete Ausbildungsberufe,
-
Mitwirkung bei der Entwicklung der Bildungsstandards,
Rahmenrichtlinien, Richtlinien und Materialien,
-
Mitwirkung bei der Fortbildung der Lehrkräfte,
-
Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung
und Auswertung von Schul- und Modellversuchen.
Bewerben können sich Lehrkräfte aus dem niedersächsischen
Schuldienst, die die Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nachweisen und über mehrjährige Erfahrungen in einem der genannten Berufsbereiche sowie im Umgang
mit neuen Technologien verfügen. Die Bereitschaft zur Einarbeitung in die Belange der zugeordneten Berufe / Berufsbereiche ist Voraussetzung.
Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll mit den aktuellen bildungspolitischen Entwicklungen vertraut sein. Kooperationsbereitschaft und die Fähigkeit, im Team zu arbeiten, werden
ebenso erwartet wie die Fähigkeit, pädagogische, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Sachverhalte mündlich wie
schriftlich sachgerecht formulieren zu können.
Die Besoldung während der Abordnung richtet sich nach dem
derzeitigen Amt der Bewerberin bzw. des Bewerbers.
Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet.
2. Niedersächsische Landesschulbehörde
Bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde ist – vorbehaltlich der Freigabe durch den Ausschuss für Haushalt und
Finanzen – zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein nach Besoldungsgruppe A 15 BBesO bewerteter Dienstposten
einer Dezernentin / eines Dezernenten im Dezernat 2
– Grund-, Ober-, Haupt-, Real- und Förderschulen –
zu besetzen.
Der Einsatz ist in der Regionalabteilung Braunschweig der
Niedersächsischen Landesschulbehörde am Standort Braunschweig vorgesehen.
Die Dienstposteninhaberin oder der Dienstposteninhaber soll
als Dezernentin oder als Dezernent schulfachliche Aufgaben
für alle Schulen der Schulformen Grund-, Ober-, Haupt-,
Real- und Förderschulen innerhalb des übertragenen Geschäftsbereiches wahrnehmen. Neben der Ausübung der
Dienst- und Fachaufsicht soll sie oder er daran mitwirken, die
Qualitätsentwicklung und die Zusammenarbeit der Schulen zu
fördern.
Die Bewerberin oder der Bewerber muss über die Befähigung
für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder für Sonderpädagogik verfügen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass
die Bewerberin oder der Bewerber über mehrjährige Berufserfahrung im Schuldienst verfügt und mehrjährig eine herausgehobene Funktion mit Leitungsaufgaben im Schuldienst, in
der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgreich wahrgenommen hat.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden insbesondere
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zu folgenden Bereichen erwartet:
– Beratung von Personen und Gremien,
– Zusammenarbeit mit schulischen Gremien, mit anderen
Schulen und außerschulischen Einrichtungen,
– Personalentwicklung,
– Schulprogrammentwicklung, Unterrichtsentwicklung, schulische Arbeitsprogramme,
– Entwicklung der Schulqualität, Vergleichsarbeiten, Standards und Abschlussprüfungen,
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
– Instrumente schulinterner Evaluation,
Das Niedersächsische Kultusministerium ist im Rahmen des
audit berufundfamilie® als familienfreundlicher Arbeitgeber
zertifiziert.
– Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Bewerbungen sind mit einem aussagekräftigen Lebenslauf sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die
Personalakten innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen der
Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 13, Schiffgraben 12, 30159
Hannover, zu richten.
Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Frau Hartwig, Tel.: 0511
1207397, zur Verfügung.
– Förderkonzepte,
Ferner wird auf die Fähigkeit, sich in neue Sachgebiete einzuarbeiten, sowie auf Schlüsselqualifikationen wie Kooperations- und Teamfähigkeit, kommunikative Kompetenz und Verhandlungsgeschick besonderer Wert gelegt.
Es können sich auch entsprechend qualifizierte Tarifbeschäftigte bewerben.
1) nachzulesen auch im Internet unter http://www.mk.niedersachsen.de
(-> Service -> Schulverwaltungsblatt – Stellenausschreibungen)
SVBl 6/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage des Runderlasses des MK vom 4.8.2010, SVBl. 9/2010, S. 320 ff. („Verfahren zur Übertragung von Ämtern im Schulaufsichtsdienst“),
zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 4.10.2011, SVBl. 12/
2011, S. 480, der entsprechend auch auf tarifbeschäftigte Bewerberinnen und Bewerber anzuwenden ist. Wird eine Tarifbeschäftigte oder ein Tarifbeschäftigter ausgewählt, so erhält
sie bzw. er nach erfolgreicher Erprobungszeit und danach erfolgter Übertragung des Arbeitsplatzes ein Entgelt nach den
zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden tarifrechtlichen
Bestimmungen für höherwertige Arbeitsplätze.
Der Dienstposten ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde strebt an, Unterrepräsentanzen i. S. des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen.
Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Befähigung und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes und einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen nach
Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 11,
Postfach 161, 30001 Hannover, zu richten. Mit Blick auf ggf.
erforderliche kurzfristige Terminabstimmungen wäre die Angabe von Handy-Rufnummer und privater E-Mail-Adresse
hilfreich.
Nähere Auskünfte erteilt Herr Mierowski, Niedersächsische
Landesschulbehörde, Tel.: 0531 4843675.
3. Niedersächsische Landesschulbehörde
Bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde ist – vorbehaltlich der Freigabe durch den Ausschuss für Haushalt und
Finanzen – zum 1.2.2016 ein nach Besoldungsgruppe A 15
BBesO bewerteter Dienstposten
einer Dezernentin / eines Dezernenten im Dezernat 2
– Grund-, Ober-, Haupt-, Real- und Förderschulen –
zu besetzen.
Der Einsatz ist in der Regionalabteilung Lüneburg der Niedersächsischen Landesschulbehörde am Standort Cuxhaven vorgesehen.
Die Dienstposteninhaberin oder der Dienstposteninhaber soll
als Dezernentin oder als Dezernent schulfachliche Aufgaben
für alle Schulen der Schulformen Grund-, Ober-, Haupt-,
Real- und Förderschulen innerhalb des übertragenen Geschäftsbereiches wahrnehmen. Neben der Ausübung der
Dienst- und Fachaufsicht soll sie oder er daran mitwirken, die
Qualitätsentwicklung und die Zusammenarbeit der Schulen zu
fördern. Der Arbeitsschwerpunkt des ausgeschriebenen Dienstpostens liegt im Bereich Grundschule.
Die Bewerberin oder der Bewerber muss über die Befähigung
für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder für Sonderpädagogik verfügen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass
die Bewerberin oder der Bewerber über mehrjährige Berufserfahrung im Schuldienst verfügt und mehrjährig eine herausgehobene Funktion mit Leitungsaufgaben im Schuldienst, in
der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgreich wahrgenommen hat.
249
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden insbesondere
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zu folgenden Bereichen erwartet:
– Beratung von Personen und Gremien,
– Zusammenarbeit mit schulischen Gremien, mit anderen
Schulen und außerschulischen Einrichtungen,
– Personalentwicklung,
– Schulprogrammentwicklung, Unterrichtsentwicklung, schulische Arbeitsprogramme,
– Entwicklung der Schulqualität, Vergleichsarbeiten, Standards und Abschlussprüfungen,
– Instrumente schulinterner Evaluation,
– Förderkonzepte,
– Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Ferner wird auf die Fähigkeit, sich in neue Sachgebiete einzuarbeiten, sowie auf Schlüsselqualifikationen wie Kooperations- und Teamfähigkeit, kommunikative Kompetenz und Verhandlungsgeschick besonderer Wert gelegt.
Es können sich auch entsprechend qualifizierte Tarifbeschäftigte bewerben.
Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage des Runderlasses des MK vom 4.8.2010, SVBl. 9/2010, S. 320 ff. („Verfahren zur Übertragung von Ämtern im Schulaufsichtsdienst“),
zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 4.10.2011, SVBl. 12/
2011, S. 480, der entsprechend auch auf tarifbeschäftigte Bewerberinnen und Bewerber anzuwenden ist. Wird eine Tarifbeschäftigte oder ein Tarifbeschäftigter ausgewählt, so erhält
sie bzw. er nach erfolgreicher Erprobungszeit und danach erfolgter Übertragung des Arbeitsplatzes ein Entgelt nach den
zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden tarifrechtlichen
Bestimmungen für höherwertige Arbeitsplätze.
Der Dienstposten ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde strebt an, Unterrepräsentanzen i. S. des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Befähigung und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes und einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen nach
Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 11,
Postfach 161, 30001 Hannover, zu richten. Mit Blick auf ggf.
erforderliche kurzfristige Terminabstimmungen wäre die Angabe von Handy-Rufnummer und privater E-Mail-Adresse hilfreich.
Nähere Auskünfte erteilt Herr Matthies, Niedersächsische
Landesschulbehörde, Tel.: 04131 152736.
4. Niedersächsische Landesschulbehörde
Bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde ist – vorbehaltlich der Freigabe durch den Ausschuss für Haushalt und
Finanzen – zum 1.10.2015 ein nach Besoldungsgruppe A 15
BBesO bewerteter Dienstposten
einer Dezernentin / eines Dezernenten im Dezernat 2
– Grund-, Ober-, Haupt-, Real- und Förderschulen –
zu besetzen.
250
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Der Einsatz ist in der Regionalabteilung Braunschweig der
Niedersächsischen Landesschulbehörde am Standort Göttingen vorgesehen.
Die Dienstposteninhaberin oder der Dienstposteninhaber soll
als Dezernentin oder als Dezernent schulfachliche Aufgaben
für alle Schulen der Schulformen Grund-, Ober-, Haupt-,
Real- und Förderschulen innerhalb des übertragenen Geschäftsbereiches wahrnehmen. Neben der Ausübung der
Dienst- und Fachaufsicht soll sie oder er daran mitwirken, die
Qualitätsentwicklung und die Zusammenarbeit der Schulen zu
fördern.
Die Bewerberin oder der Bewerber muss über die Befähigung
für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder für Sonderpädagogik verfügen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass
die Bewerberin oder der Bewerber über mehrjährige Berufserfahrung im Schuldienst verfügt und mehrjährig eine herausgehobene Funktion mit Leitungsaufgaben im Schuldienst, in
der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgreich wahrgenommen hat.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden insbesondere
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zu folgenden Bereichen erwartet:
– Beratung von Personen und Gremien,
– Zusammenarbeit mit schulischen Gremien, mit anderen
Schulen und außerschulischen Einrichtungen,
– Personalentwicklung,
– Schulprogrammentwicklung, Unterrichtsentwicklung, schulische Arbeitsprogramme,
– Entwicklung der Schulqualität, Vergleichsarbeiten, Standards und Abschlussprüfungen,
– Instrumente schulinterner Evaluation,
– Förderkonzepte,
– Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Ferner wird auf die Fähigkeit, sich in neue Sachgebiete einzuarbeiten, sowie auf Schlüsselqualifikationen wie Kooperations- und Teamfähigkeit, kommunikative Kompetenz und Verhandlungsgeschick besonderer Wert gelegt.
Es können sich auch entsprechend qualifizierte Tarifbeschäftigte bewerben.
Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage des Runderlasses des MK vom 4.8.2010, SVBl. 9/2010, S. 320 ff. („Verfahren zur Übertragung von Ämtern im Schulaufsichtsdienst“),
zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 4.10.2011, SVBl. 12/
2011, S. 480, der entsprechend auch auf tarifbeschäftigte Bewerberinnen und Bewerber anzuwenden ist. Wird eine Tarifbeschäftigte oder ein Tarifbeschäftigter ausgewählt, so erhält
sie bzw. er nach erfolgreicher Erprobungszeit und danach erfolgter Übertragung des Arbeitsplatzes ein Entgelt nach den
zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden tarifrechtlichen
Bestimmungen für höherwertige Arbeitsplätze.
Der Dienstposten ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
SVBl 6/2015
Bewerbungen sind unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes und einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen nach
Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 11,
Postfach 161, 30001 Hannover, zu richten. Mit Blick auf ggf.
erforderliche kurzfristige Terminabstimmungen wäre die Angabe von Handy-Rufnummer und privater E-Mail-Adresse
hilfreich.
Nähere Auskünfte erteilt Herr Mierowski, Niedersächsische
Landesschulbehörde, Tel.: 0531 4843675.
5. Niedersächsische Landesschulbehörde
Bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein nach Besoldungsgruppe A 15 BBesO
bewerteter Dienstposten
einer Dezernentin / eines Dezernenten im Dezernat 2
- Grund-, Ober-, Haupt-, Real- und Förderschulen zu besetzen.
Der Einsatz ist in der Regionalabteilung Osnabrück der Niedersächsischen Landesschulbehörde am Standort Osnabrück
vorgesehen.
Die Dienstposteninhaberin oder der Dienstposteninhaber soll
als Dezernentin oder als Dezernent schulfachliche Aufgaben
für alle Schulen der Schulformen Grund-, Ober-, Haupt-,
Real- und Förderschulen innerhalb des übertragenen Geschäftsbereiches wahrnehmen. Neben der Ausübung der
Dienst- und Fachaufsicht soll sie oder er daran mitwirken, die
Qualitätsentwicklung und die Zusammenarbeit der Schulen zu
fördern. Der Arbeitsschwerpunkt des ausgeschriebenen Dienstpostens liegt im Bereich der weiterführenden Schulen (Sekundarbereich I).
Die Bewerberin oder der Bewerber muss über die Befähigung
für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder für Sonderpädagogik verfügen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass
die Bewerberin oder der Bewerber über mehrjährige Berufserfahrung im Schuldienst verfügt und mehrjährig eine herausgehobene Funktion mit Leitungsaufgaben im Schuldienst, in
der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgreich wahrgenommen hat.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden insbesondere
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zu folgenden Bereichen erwartet:
– Beratung von Personen und Gremien,
– Zusammenarbeit mit schulischen Gremien, mit anderen
Schulen und außerschulischen Einrichtungen,
– Personalentwicklung,
– Schulprogrammentwicklung, Unterrichtsentwicklung, schulische Arbeitsprogramme,
– Entwicklung der Schulqualität, Vergleichsarbeiten, Standards und Abschlussprüfungen,
Die Niedersächsische Landesschulbehörde strebt an, Unterrepräsentanzen i. S. des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt.
– Instrumente schulinterner Evaluation,
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Befähigung und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ferner wird auf die Fähigkeit, sich in neue Sachgebiete einzuarbeiten, sowie auf Schlüsselqualifikationen wie Kooperati-
– Förderkonzepte,
– Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
SVBl 6/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
251
ons- und Teamfähigkeit, kommunikative Kompetenz und Verhandlungsgeschick besonderer Wert gelegt.
– die Planung, Steuerung und Koordinierung der Arbeit der
Sprachbildungszentren,
Es können sich auch entsprechend qualifizierte Tarifbeschäftigte bewerben.
– die Entwicklung und Sicherung von Qualitätsstandards
der Arbeit der Sprachbildungszentren,
Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage des Runderlasses des MK vom 4.8.2010, SVBl. 9/2010, S. 320 ff. („Verfahren zur Übertragung von Ämtern im Schulaufsichtsdienst“),
zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 4.10.2011, SVBl. 12/
2011, S. 480, der entsprechend auch auf tarifbeschäftigte Bewerberinnen und Bewerber anzuwenden ist. Wird eine Tarifbeschäftigte oder ein Tarifbeschäftigter ausgewählt, so erhält
sie bzw. er nach erfolgreicher Erprobungszeit und danach erfolgter Übertragung des Arbeitsplatzes ein Entgelt nach den
zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden tarifrechtlichen
Bestimmungen für höherwertige Arbeitsplätze.
– die Vernetzung der Sprachbildungszentren und die regelmäßige Organisation und Leitung von überregionalen Veranstaltungen,
Der Dienstposten ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde strebt an, Unterrepräsentanzen i. S. des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Befähigung und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes und einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen nach
Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 11,
Postfach 161, 30001 Hannover, zu richten. Mit Blick auf ggf.
erforderliche kurzfristige Terminabstimmungen wäre die Angabe von Handy-Rufnummer und privater E-Mail-Adresse
hilfreich.
– die Dokumentation und Evaluation der Arbeit der Sprachbildungszentren als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit.
Für die Auswahl der Landeskoordinatorin bzw. des Landeskoordinators werden folgende Kriterien berücksichtigt:
– mehrjährige Unterrichtstätigkeit,
– Fachkompetenzen insbesondere im Hinblick auf die Initiierung und Implementierung durchgängiger Sprachbildung und Sprachförderung in Unterricht und Schule,
– Erfahrungen in der Koordination und Steuerung von Projekten,
– Erfahrungen in der Konzeptentwicklung, im Bereich der
Fortbildung und Qualifizierung von Lehrkräften sowie im
Bereich Erwachsenenbildung,
– Verwaltungserfahrungen in einer Schulbehörde oder einer
vergleichbaren Einrichtung,
– Beratungskompetenzen und Leitungserfahrung.
Darüber hinaus erfordern die Aufgaben Kommunikations-, Organisations- und Planungskompetenz, Teamfähigkeit sowie
die Fähigkeit zu konzeptionellem und innovativem Denken.
Erfahrungen im Projekt DaZNet sind von Vorteil.
Nähere Auskünfte erteilt Frau Feldkamp, Niedersächsische
Landesschulbehörde, Tel.: 0541 314384.
Bewerben können sich Lehrkräfte mit der Befähigung für die
Laufbahn eines der Lehrämter an allgemein bildenden oder
berufsbildenden Schulen, die sich im Eingangsamt oder ersten
Beförderungsamt ihrer jeweiligen Laufbahn befinden.
6. Niedersächsische Landesschulbehörde
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung
und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) ist
zum 1.9.2015 der Dienstposten
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
einer Landeskoordinatorin / eines Landeskoordinators
der Sprachbildungszentren in Niedersachsen
für die Dauer von zwei Jahren im Wege der Abordnung durch
eine geeignete Lehrkraft zu besetzen. Der Dienstort ist Hannover.
Ab September 2015 werden in Niedersachsen 15 Sprachbildungszentren eingerichtet. Diese Zentren entwickeln ein regionales Netzwerk, das die Implementierung durchgängiger
Sprachbildung und Sprachförderung unterstützt. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation und die Erfahrungen
aus dem Projekt DaZNet fließen in die Konzepte der Zentren
ein. Darüber hinaus bestimmen regionale Bedarfe und Besonderheiten die Arbeit der Sprachbildungszentren, deren Arbeit
koordiniert und gesteuert werden muss.
Die Aufgaben der Landeskoordinatorin / des Landeskoordinators sind
– die Entwicklung eines Konzepts als Grundlage der Arbeit
der Sprachbildungszentren,
– die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sprachbildungszentren in enger Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für schulische
Qualitätsentwicklung,
Der Abordnungsdienstposten ist grundsätzlich teilzeitgeeignet, eine Besetzung im Umfange von 1,0 Vollzeiteinheiten ist
jedoch erforderlich.
Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit (Nds. ArbZVO)
in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit in der NLSchB.
Interessierte haben die Möglichkeit, ihre Bewerbung auf dem
Dienstweg mit den üblichen Unterlagen innerhalb von drei
Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Postfach 2120, 21311 Lüneburg,
einzureichen. Parallel dazu ist die Bewerbung (Anschreiben,
Lebenslauf) auf elektronischem Wege direkt an die nachstehende E-Mail-Adresse zu senden.
Ein aktueller formloser Leistungsbericht der Schulleitung, in
dem Bezug genommen wird auf die Eignung für die Wahrnehmung der neuen Aufgabe, ist der Bewerbung beizufügen bzw.
zeitnah nachzureichen.
Für fachliche Rückfragen steht Ihnen in der Regionalabteilung
Hannover der NLSchB zur Verfügung:
Herr Leitender Regierungsschuldirektor Uwe Mensching, Tel.: 0511
1062446, E-Mail: [email protected].
252
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
7. Niedersächsische Landesschulbehörde
Bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) ist
zum 1.9.2015 an 15 Standorten jeweils der Dienstposten
der Koordinatorin / des Koordinators
eines Sprachbildungszentrums
für die Dauer von zwei Jahren im Wege der Abordnung durch
eine geeignete Lehrkraft zu besetzen. Der Dienstort richtet
sich nach dem jeweiligen Standort des Sprachbildungszentrums. Das sind zunächst:
Braunschweig, Celle, Delmenhorst, Hannover-Region, Hannover-Stadt, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Meppen, Oldenburg-Region, Oldenburg-Stadt, Osnabrück, Salzgitter, Stade
und Wolfsburg.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sprachbildungszentren bauen ein Kompetenzzentrum für durchgängige Sprachbildung und Sprachförderung auf und entwickeln ein Netzwerk der Schulen und Kooperationspartner vor Ort. Sie arbeiten dabei eng mit den Kommunen, den Landkreisen und der
Bildungsregion zusammen und entwickeln regionale Lösungen
einer effektiven Zusammenarbeit. Die regionalen Kompetenzzentren für Lehrerfortbildung sowie das Beratungs- und Unterstützungssystem der NLSchB sind dabei wichtige Partner.
Die Aufgaben der Koordinatorin bzw. des Koordinators im
Sprachbildungszentren sind:
– Entwicklung eines eigenen regionalen Konzeptes zur Implementierung von durchgängiger Sprachbildung und
Sprachförderung an Schulen,
– Beratung und Begleitung der Schulen bei der Umsetzung
aktueller Erlasse und curricularer Vorgaben zur Sprachbildung und Sprachförderung,
– Erprobung von und Beratung zu Materialien zur Diagnostik, Sprachbildung, Sprachförderung und Mehrsprachigkeit,
– Entwicklung eines regionalen Fortbildungskonzeptes und
Sicherung der Umsetzung in Zusammenarbeit mit dem
NLQ, den Kompetenzzentren und den Fachberatungen für
Interkulturelle Bildung,
– Vernetzung mit anderen Sprachbildungszentren,
SVBl 6/2015
Bewerben können sich Lehrkräfte mit der Befähigung für die
Laufbahn eines der Lehrämter an allgemein bildenden oder
berufsbildenden Schulen, die sich im Eingangsamt oder ersten
Beförderungsamt ihrer jeweiligen Laufbahn befinden.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung
und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Der Abordnungsdienstposten ist grundsätzlich teilzeitgeeignet, eine Besetzung im Umfange von 1,0 Vollzeiteinheiten ist
jedoch erforderlich.
Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit (Nds. ArbZVO)
in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit in der NLSchB.
Interessierte haben die Möglichkeit, ihre Bewerbung auf dem
Dienstweg mit den üblichen Unterlagen innerhalb von drei
Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Postfach 2120, 21311 Lüneburg
einzureichen. Parallel dazu ist die Bewerbung (Anschreiben,
Lebenslauf) auf elektronischem Wege direkt an die nachstehende E-Mail-Adresse zu senden.
Ein aktueller formloser Leistungsbericht der Schulleitung, in
dem Bezug genommen wird auf die Eignung für die Wahrnehmung der neuen Aufgabe, ist der Bewerbung beizufügen bzw.
zeitnah nachzureichen.
Für fachliche Rückfragen stehen Ihnen bei der NLSchB zur
Verfügung:
am Standort der Regionalabteilung Braunschweig:
Herr Leitender Regierungsschuldirektor Mathias Mierowski
Tel.: 0531 4843657
E-Mail: [email protected]
am Standort der Regionalabteilung Hannover:
Herr Leitender Regierungsschuldirektor Uwe Mensching
Tel.: 0511 1062446
E-Mail: [email protected]
am Standort der Regionalabteilung Lüneburg:
Herr Leitender Regierungsschuldirektor Joachim Matthies
Tel: 04131 152736,
E-Mail: [email protected]
– Initiierung, Steuerung und Sicherung der Vernetzung der
Schulen mit Bildungs- und Unterstützungsangeboten vor
Ort.
am Standort der Regionalabteilung Osnabrück:
Frau Leitende Regierungsschuldirektorin Rita Feldkamp
Tel.: 0541 314384
E-Mail: [email protected]
Für die Auswahl einer Koordinatorin / eines Koordinators in einem Sprachbildungszentrum werden folgende Kriterien berücksichtigt
8. Niedersächsische Landesschulbehörde
– Qualifikation für Deutsch als Zweitsprache, Deutsch als
Fremdsprache / alternativ Fremdsprachendidaktik und möglichst schulpraktische Erfahrungen in diesem Bereich,
Für die Bildungsregion Landkreis Diepholz wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Lehrkraft als
– Erfahrungen im Bereich Schulentwicklung und / oder
Netzwerkarbeit,
gesucht.
– Erfahrungen im Bereich internetgestützter Verfahren der
Information, Kommunikation und Fortbildung.
Darüber hinaus werden Einsatzbereitschaft, ausgeprägte
Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent, Teamfähigkeit
sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in wechselnde Aufgaben erwartet.
Erfahrungen im Bereich der Erwachsenenbildung bzw. der
Fortbildung und im Projekt DaZNet sowie das Vorhandensein
von Leitungskompetenz werden gewünscht.
Bildungskoordinatorin / Bildungskoordinator
Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Diepholz im Umfang der Hälfte der
jeweils maßgeblichen Regelstundenzahl für den Zeitraum vom
1.8.2015 bis zum 31.7.2018.
Mit der Einrichtung der Bildungsregion verfolgen der Landkreis Diepholz und die beteiligten Kommunen in staatlichkommunaler Verantwortungsgemeinschaft mit dem Land Niedersachsen das Ziel, in einem kontinuierlichen und langfristig
angelegten Prozess die im Landkreis vorhandenen Bildungsinitiativen und Bildungsakteure zu einem regionalen Bil-
SVBl 6/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
dungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise
sollen Strukturen und Synergien entstehen, die die Menschen
einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen
und ihre Bildungsbiografien bestmöglich unterstützen. Die
Gestaltung der Übergänge zwischen den Bildungsbereichen
ist dabei ein wichtiges Schwerpunktthema in der Bildungsregion, damit Transparenz und Anschlussfähigkeit der Bildungsangebote sichergestellt werden können.
Das Bildungsbüro ist organisatorisch angesiedelt im Fachdienst Bildung und Liegenschaften im Landkreis Diepholz und
hat seinen Sitz im Kreishaus Diepholz, Niedersachsenstraße 2.
Der Landkreis Diepholz stellt sich der Aufgabe, ein kommunales Bildungsmonitoring aufzubauen, und bereitet dafür aktuell
die Erstellung eines ersten Bildungsberichts vor. Dessen Auswertung nach Vorlage sowie die Ableitung von Entwicklungszielen und Handlungsbedarfen werden künftig einen Schwerpunkt der Arbeit des Bildungsbüros bilden. Dazu gehören auch
Planung und Entwicklung von kommunalen Steuerungs- und
Interventionsmöglichkeiten einschließlich zugehöriger Evaluationsmöglichkeiten sowie die künftige Fortschreibung des Bildungsberichts.
Das Bildungsbüro des Landkreises Diepholz übernimmt bei der
Umsetzung der in der Bildungsregion abgestimmten Maßnahmen koordinierende und unterstützende Aufgaben. Die Bildungskoordinatorin bzw. der Bildungskoordinator bringt schulfachliche Expertise in die Arbeit des Bildungsbüros ein.
Zu den Aufgaben der Bildungskoordinatorin / des Bildungskoordinators gehören:
– Koordinierung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen der Steuergruppe als strategisch koordinierendes
Gremium sowie Berichterstattung in diesem Gremium,
– Initiierung von Gremienarbeit und Vorbereitung der Sitzungen der Gremien,
– Vernetzungsarbeit,
– Koordinierung bzw. Förderung der Kommunikation (sowohl innerhalb der Bildungsregion als auch bei Bedarf
zwischen Bildungsregionen),
– Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Institutionen
und Bildungsakteure in der Region,
– Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen mit Kooperationspartnern,
– Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit, Koordination der inhaltlichen Pflege der Internetpräsenz der Bildungsregion,
– Unterstützung bei der qualitativen Weiterentwicklung der
Bildungslandschaft im Landkreis Diepholz in Anerkennung
aktueller kommunaler Themenpriorisierungen,
– teamorientierte Zusammenarbeit auf Augenhöhe in einem
multiprofessionellen Team,
– Bereitschaft zur persönlichen Weiterbildung im Rahmen
der neuen Tätigkeit.
Bewerben können sich Lehrkräfte aller Schulformen im Eingangsamt nach Ende der Probezeit oder im ersten Beförderungsamt, soweit diese Lehrkräfte nicht Schulleiterinnen und
Schulleiter oder ständige Vertreterinnen und Vertreter von
Schulleiterinnen und Schulleitern sind.
Bewerberinnen und Bewerber sollen über Kenntnisse des
Schulwesens in Niedersachsen und Schulangebote vor Ort sowie über Kenntnisse zentraler und regionaler bildungspolitischer Entwicklungen verfügen. Erwartet werden außerdem Er-
253
fahrungen in der Organisation von Entwicklungsvorhaben sowie Fähigkeiten zum Management einer Organisationseinheit
und zur Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien. Grundkenntnisse in der Organisation eines
Verwaltungsarbeitsplatzes sind erwünscht.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden Gestaltungsund Entscheidungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zum konzeptionellen Denken erwartet. Darüber hinaus erfordert die
Aufgabe Kommunikationskompetenz, Teamfähigkeit und die
Fähigkeit zu Kooperation. Erwartet wird die Bereitschaft, sich
auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu engagieren.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Aufgabenwahrnehmung ist bedingt teilzeitgeeignet, soweit eine Lehrkraft die
Aufgabe als Bildungskoordinatorin oder Bildungskoordinator
mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit wahrnimmt.
Die Bewerbung ist mit Lebenslauf und Stellungnahme zu den
im Ausschreibungstext vorliegenden Erwartungen sowie mit
einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 27.6.2015 auf dem Dienstweg zu richten an
die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung
Hannover – Außenstelle Syke, Dezernat 2, Am Feuerwehrturm 9,
28857 Syke, z. H. Frau Peters. Da die Wahrnehmung der Aufgabe im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Diepholz
erfolgt, wird die Auswahlentscheidung im Einvernehmen mit
dem Landkreis getroffen. Weitere Auskünfte erteilen Frau Peters, E-Mail: [email protected], Tel.:
04242 16962121, und Herr van Lessen, E-Mail: [email protected], Tel.: 05441 9761003.
9. Niedersächsische Landesschulbehörde
Zur Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung der in den
Lehrplänen geforderten Sprachbegegnung und bei Maßnahmen zum Spracherwerb der Regionalsprache Niederdeutsch
und der Minderheitensprache Saterfriesisch besteht seit dem
1.2.2012 eine landesweite Beratung.
Zusätzlich zu den bereits im SVBl. 3/2015 ausgeschriebenen
Stellen wird eine Beraterin oder ein Berater zur Beratung in
fachlichen Schwerpunktaufgaben gesucht. Dabei handelt es
sich insbesondere um nachfolgende Schwerpunktaufgaben:
– Planung und Durchführung von Fortbildungen, insbesondere Spracherwerbskursen für Kolleginnen und Kollegen,
– Erstellung und Übersetzung von Unterrichtsmaterial sowie
Material für Wettbewerbe,
– Unterstützung der regionalen Beratungsarbeit (Beratung
von Schulen, Durchführung von Projekten, Wettbewerben,
Veranstaltungen etc.) im Sprachraum Südwestniedersachsen (Kreise Bentheim, Emsland, Vechta und Cloppenburg,
Stadt und Kreis Osnabrück).
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen als reguläre Lehrkraft an einer niedersächsischen Schule tätig sein. Es sind Bewerbungen aus allen Schulformen willkommen.
Für die Beratung im Rahmen einer fachlichen Schwerpunktaufgabe werden gute aktive mündliche Kenntnisse im regionalen Niederdeutsch sowie die Bereitschaft zur raschen Aneignung aktiver schriftlicher Kenntnisse erwartet.
Die Beauftragung wird zum 1.8.2015 erfolgen und zunächst
bis zum 31.7.2017 dauern.
Für die Tätigkeit werden fünf Anrechnungsstunden gewährt.
254
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Befähigung und Eignung bevorzugt.
Bewerbungen mit einer Stellungnahme zu den im vorliegenden Ausschreibungstext formulierten Erwartungen und einem
Leistungsbericht der Schulleitung sind bis zum 30.6.2015 auf
dem Dienstweg direkt an die Regionalabteilung Osnabrück der
Niedersächsischen Landesschulbehörde, Außenstelle Oldenburg, Herrn Book, Birkenweg 5, 26127 Oldenburg, Tel.: 0441
9499848, zu richten.
SVBl 6/2015
Bewerben können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung
für den Zugang zur Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Bildung,
1. Einstiegsamt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie
zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung auf
die Behinderung / Gleichstellung hin.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind
willkommen.
Auskünfte erteilen auch die koordinierenden Berater für Niederdeutsch, Herr Kahrs, Tel.: 04765 780, und Herr Frese, Tel.:
04131 8546860.
Der Dienstposten ist teilzeitgeeignet; die Besetzung im Umfang von 1,0 VZE ist angestrebt.
10. Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Quali tätsentwicklung
Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit (Nds. ArbZVO)
in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit im NLQ.
Beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Quali tätsentwicklung (NLQ) in Hildesheim ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt ein nach Besoldungsgruppe A 13 NBesO bewerteter
Dienstposten
einer Konrektorin / eines Konrektors
als Dezernentin / Dezernent beim NLQ
in der Abteilung 2 – Evaluation und Schulinspektion –,
Fachbereich 22 – Durchführung der Schulinspektion –
zu besetzen.
Von der Dienstposteninhaberin / dem Dienstposteninhaber
sind dabei im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrzunehmen:
– Unterstützung der Fachbereichsleitung,
– Vorbereitung und Erstellung der Schulauswahl für die
Durchführung von Schulinspektionen und Hospitationen,
– Vorbereitung und Erstellung von Plänen zum Personaleinsatz,
– Kommunikation mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Schulinspektorinnen und Schulinspektoren sowie
Schulen,
– Koordination von Hospitationen und Peer-Reviews,
– Mitwirkung bei der Aufbereitung von Inspektionsdaten,
– Mitwirkung bei der Vorbereitung, Abwicklung und Betreuung von Dienstbesprechungen, Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen.
Erwartet werden:
– nachgewiesene Erfahrungen in der Erstellung von komplexen Einsatzplänen (in der Regel durch das Amt einer Konrektorin / eines Konrektors),
– EDV-Kenntnisse sowie über Grundkenntnisse hinausgehende Kompetenzen im Umgang mit MS-Office-Anwendungen (Word, Excel, Access, Powerpoint),
– Kenntnisse in web-basierten Anwendungen,
– Kenntnisse über Kommunikationsmethoden und Konfliktmanagement,
– Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft, insbesondere auch
Teamfähigkeit,
– Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität,
– Bereitschaft zu Dienstreisen, auch mehrtägig.
Der Dienstort ist Hildesheim.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg mit den
üblichen Unterlagen und der Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen
nach Erscheinen der Ausschreibung an das Niedersächsische
Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ),
Keßlerstraße 52, 31134 Hildesheim.
Auskünfte erteilen Herr Till, Tel.: 05121 1695316, E-Mail: uwe.
[email protected], sowie Herr Popplow, Tel.: 05121
1695286, E-Mail: [email protected].
11. Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Quali tätsentwicklung
Beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) in Hildesheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein nach Besoldungsgruppe A 14 NBesO bewerteter Dienstposten
einer Oberstudienrätin / eines Oberstudienrats
als Dezernentin / Dezernent beim NLQ
in der Abteilung 3 – Lehrerbildung und Curriculumentwicklung -, Fachbereich 32 - Unterrichts- und schulformbezogene Vorhaben für allgemein bildende Schulen zu besetzen.
Die Dienstposteninhaberin / der Dienstposteninhaber wird
Aufgaben im Arbeitsbereich „MINT-Fächer“ für alle Schulformen wahrnehmen. Im Wesentlichen gehören hierzu:
– Ermittlung der Fort- und Weiterbildungsbedarfe,
– Entwicklung von fachbezogenen sowie schulformbezogenen und schulformübergreifenden Qualifizierungskonzepten und Konzepten für Weiterbildungsmaßnahmen,
– Umsetzung der Konzepte in zentraler und regionaler Fortbildung,
– Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Projekte,
– Evaluation von Maßnahmen und Projekten, insbesondere
bezüglich Qualität, Wirkung, Effizienz und Nachhaltigkeit,
auch in Zusammenarbeit mit der Abteilung 2 des NLQ,
– Dokumentation von Arbeitsergebnissen, Entwicklung bzw.
Unterstützung der Entwicklung von Qualifizierungs- sowie
Unterrichtsmaterialien, Erstellen von Berichten.
SVBl 6/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Bewerbungsvoraussetzungen sind:
– Befähigung für das Lehramt an Gymnasien (Laufbahngruppe 2 Fachrichtung Bildung, 2. Einstiegsamt) mit der
Lehrbefähigung für mindestens ein Fach aus dem MINTBereich (Mathematik, Informatik, Chemie, Physik oder
Biologie),
– mehrjährige erfolgreiche Tätigkeit in einem Gymnasium.
255
in der Abteilung 3 – Lehrerbildung und Curriculumentwicklung –, Fachbereich 31 – Qualitätsentwicklung und
Qualitätssicherung der regionalen Lehrerfortbildung –
zu besetzen.
Die Dienstposteninhaberin / der Dienstposteninhaber wird
Aufgaben im oben genannten Fachbereich wahrnehmen. Im
Wesentlichen gehören hierzu:
Die Wahrnehmung der Aufgabe erfordert auch die Kooperation mit verschiedenen Institutionen, z. B. der Niedersächsischen Landesschulbehörde, den Universitäten und den Landesinstituten der anderen Bundesländer. Erwartet werden
weiterhin:
– Ermittlung von Qualifizierungsbedarf,
– Kenntnisse über und Erfahrungen mit den Strukturen und
Bildungsgängen des allgemein bildenden Schulwesens,
– Mitarbeit bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung
neuer Projekte,
– Kenntnisse im Projekt- und Prozessmanagement,
– Mittelzuweisung / -verwaltung,
– der sichere Umgang mit EDV-Anwendungen,
– Mitarbeit bei der Evaluation von Maßnahmen und Projekten, insbesondere bezüglich Qualität, Wirkung, Effizienz
und Nachhaltigkeit, auch in Zusammenarbeit mit der Abteilung 2 des NLQ,
– Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Verhandlungskompetenz und ein hohes Maß an Flexibilität,
– Innovationskraft und die Fähigkeit zu konzeptionellem
Denken sowie
– Mitarbeit bei der Konzeptionierung und Planung von landesweiten Maßnahmen zur regionalen Implementation
bildungspolitischer Vorhaben,
– die Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Sachgebiete
einzuarbeiten.
– Mitarbeit bei der Dokumentation von Arbeitsergebnissen,
Entwicklung bzw. Unterstützung der Entwicklung von
Qualifizierungs- sowie Unterrichtsmaterialien, Erstellen
von Berichten.
Der Dienstort ist Hildesheim.
Bewerbungsvoraussetzungen sind:
Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit (Nds. ArbZVO)
in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit im NLQ.
Abschluss Master of Arts in den Gesellschafts-, Sozial-,
Sprach- oder Kulturwissenschaften bzw. Befähigung für das
Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder das Lehramt an
Grund-, Haupt- und Realschulen.
Der Dienstposten ist teilzeitgeeignet; die Besetzung im Umfang von 1,0 VZE ist angestrebt.
Die Wahrnehmung der Aufgabe erfordert die Kooperation mit
verschiedenen Institutionen, z. B. den Kompetenzzentren, den
Universitäten und der Niedersächsischen Landesschulbehörde.
Erwartet werden weiterhin:
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie
zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung auf
die Behinderung / Gleichstellung hin.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind
willkommen.
– Kenntnisse über und Erfahrungen mit den Strukturen und
Bildungsgängen des niedersächsischen Schulwesens,
– Kenntnisse im Projekt- und Prozessmanagement,
Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg mit den
üblichen Unterlagen und der Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen
nach Erscheinen der Ausschreibung an das Niedersächsische
Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ),
Keßlerstraße 52, 31134 Hildesheim.
– der sichere Umgang mit EDV-Anwendungen,
Auskünfte erteilen:
– die Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Sachgebiete
einzuarbeiten.
Herr Dr. Gaschler, Tel.: 05121 1695279, E-Mail: peter.gaschler
@nlq.niedersachsen.de, sowie Herr Popplow, Tel.: 05121
1695286, E-Mail: harald. [email protected].
12. Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Quali tätsentwicklung
Beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Quali tätsentwicklung (NLQ) in Hildesheim ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt ein nach A 13 NBesO bewerteter Dienstposten bzw.
Arbeitsplatz (E 13 TV-L, vorbehaltlich der endgültigen Bewertung durch die Bewertungskommission des NLQ)
einer Konrektorin / eines Konrektors
als Dezernentin / Dezernent beim NLQ
bzw. einer / eines Beschäftigen
– Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Verhandlungskompetenz und ein hohes Maß an Flexibilität,
– Innovationskraft und die Fähigkeit zu konzeptionellem
Denken sowie
Der Dienstort ist Hildesheim.
Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit (Nds. ArbZVO)
in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit im NLQ.
Der Dienstposten ist teilzeitgeeignet; die Besetzung im Umfang von 1,0 VZE ist angestrebt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie
zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung auf
die Behinderung / Gleichstellung hin.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind
willkommen.
256
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg mit den
üblichen Unterlagen und der Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen
nach Erscheinen der Ausschreibung an das Niedersächsische
Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ),
Keßlerstraße 52, 31134 Hildesheim.
Auskünfte erteilen Frau Kumkar, Tel.: 05121 1695280, E-Mail:
[email protected], sowie Herr Popplow,
Tel.: 05121 1695286, E-Mail: [email protected].
13. Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Quali tätsentwicklung
Beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Quali tätsentwicklung (NLQ) in Hildesheim ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt für die Dauer von drei Jahren
ein Dienstposten
in der Abteilung 3 – Lehrerbildung und Curriculumentwicklung –, Fachbereich 33 – Unterrichtsübergreifende
Vorhaben, Europa / Internationales –
auf dem Wege der Abordnung zu besetzen.
Die Dienstposteninhaberin / der Dienstposteninhaber wird
Aufgaben in den Arbeitsbereichen Sprachbildung und Ganztagsschulen wahrnehmen. Im Wesentlichen gehören hierzu:
– Ermittlung der Qualifizierungsbedarfe,
– Umsetzung von Konzepten zu den Bereichen herkunftssprachlicher Unterricht und Mehrsprachigkeit in zentraler
Planung, Entwicklung und Umsetzung von Konzepten im
Bereich Ganztagsschulen,
– Evaluation von Maßnahmen und Projekten, insbesondere
bezüglich Qualität, Wirkung, Effizienz und Nachhaltigkeit,
auch in Zusammenarbeit mit der Abteilung 2 des NLQ,
– Dokumentation von Arbeitsergebnissen, Entwicklung bzw.
Unterstützung der Entwicklung von Qualifizierungs- sowie
Unterrichtsmaterialien, Erstellen von Berichten.
Bewerben können sich Lehrkräfte aus dem Geschäftsbereich
des Niedersächsischen Kultusministeriums mit der Befähigung
für das Lehramt für Sonderpädagogik, an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bis zum 1. Beförderungsamt, die eine
mehrjährige erfolgreiche Tätigkeit in der Schule, auch in einem der o. a. Arbeitsbereiche nachweisen können.
Die Wahrnehmung der Aufgabe erfordert auch die Kooperation mit verschiedenen Institutionen, z. B. der Niedersächsischen Landesschulbehörde, den Universitäten und den Landesinstituten der anderen Bundesländer.
Erwartet werden weiterhin:
– Kenntnisse über und Erfahrungen mit den Strukturen und
Bildungsgängen des niedersächsischen Schulwesens,
– Kenntnisse im Projekt- und Prozessmanagement,
– der sichere Umgang mit EDV-Anwendungen,
– Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Verhandlungskompetenz und ein hohes Maß an Flexibilität,
– Innovationskraft und die Fähigkeit zu konzeptionellem
Denken sowie
SVBl 6/2015
– die Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Sachgebiete
einzuarbeiten.
Der Dienstort ist Hildesheim.
Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit (Nds. ArbZVO)
in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit im NLQ.
Der Dienstposten ist teilzeitgeeignet; die Besetzung im Umfang von 1,0 VZE ist angestrebt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie
zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung auf
die Behinderung / Gleichstellung hin.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind
willkommen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg mit den
üblichen Unterlagen und der Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen
nach Erscheinen der Ausschreibung an das Niedersächsische
Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ),
Keßlerstraße 52, 31134 Hildesheim.
Auskünfte erteilen Herr Facklam, Tel.: 05121 1695269, E-Mail:
[email protected], sowie Herr Popplow,
Tel.: 05121 1695286, E-Mail: [email protected].
14. Deutsche Auslandsschulen
Das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – schreibt folgende Schulleiterstelle an einer
deutschen Auslandsschule sowie eine Institutsleiterstelle an
einem Lehrerbildungsinstitut aus:
Neue Deutsche Schule Alexandria, Ägypten
(frei zum 1.8.2016; Bewerbungsschluss 30.6.2015)
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: derzeit 1-9, zukünftig bis Jahrgangsstufe 12
Deutsches Sprachdiplom
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Schülerzahl: 240
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
Bes.Gr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen
des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Lehrerbildungsinstitut (LBI) Wilhelm von Humboldt
Santiago de Chile
(frei zum 1.8.2016; Bewerbungsschluss 31.7.2015)
Die zukünftige Institutsleiterin oder der zukünftige Institutsleiter muss über eine Lehrbefähigung für die allgemein bildende Schule sowie über Erfahrungen in der Lehrerbildung
verfügen. Weiterhin wird eine mehrjährige Unterrichtstätigkeit in den Fächern Deutsch bzw. DaF und / oder einer modernen Fremdsprache vorausgesetzt. Eine mehrjährige Erfahrung
in einer Leitungsfunktion in der Schule und / oder in der Lehreraus- und -fortbildung im seminaristischen oder hochschu-
SVBl 6/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
lischen Bereich ist unabdingbare Voraussetzung. Auslandserfahrungen im pädagogischen Umfeld, Spanischkenntnisse
und Promotion (Sprachwissenschaften / Erziehungswissenschaften) sind wünschenswert.
Das Deutsche Lehrerbildungsinstitut (LBI) Wilhelm von Humboldt ist eine kleine private bilinguale Pädagogische Hochschule chilenischen Stiftungsrechtes in Santiago de Chile mit
rund 30 haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern und aktuell rd. 60 Studierenden. Am LBI werden
bilinguale Erzieherinnen und Erzieher sowie Grundschullehrkräfte, in Zukunft auch Sekundarlehrkräfte ausgebildet. Neben
dem Studienbetrieb unterhält das LBI eine Fortbildungsabteilung, die pro Studienjahr rund 50 Kurse mit etwa tausend
Teilnehmerinnen und Teilnehmern organisiert und koordiniert.
257
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem
Dienstweg an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für
das Auslandsschulwesen –, Barbarastraße 1, 50728 Köln, zu
richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen
ist gleichzeitig an das Niedersächsische Kultusministerium,
Referat 33, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu senden.
Außerdem werden die Bewerberinnen und Bewerber gebeten,
sich unmittelbar mit der im Niedersächsischen Kultusministerium zuständigen Referentin für das Auslandsschulwesen,
Frau Busse, in Verbindung zu setzen, Tel.: 0511 1207237; EMail: [email protected]. Um direkte Übersendung einer Ausfertigung des Bewerbungsschreibens, eines
ausgefüllten Fragebogens und eines tabellarischen Lebenslaufs an die Zentralstelle (als Vorabinformation) wird gebeten.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung
angegebenen Besoldungs- / Vergütungsgruppen innehaben.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen
im Gastland wird erwartet.
Bewerberinnen und Bewerber dürfen zum ausgeschriebenen
Zeitpunkt des Amtsantritts das 61. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter www.
auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Drittbewerbungen sind bei Zweit- bzw. Drittausschreibungen
zulässig, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt.
Öffentliche Schulen und Studienseminare
Nachstehend werden gemäß § 45 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) freie oder frei werdende
Planstellen an öffentlichen Schulen und an Studienseminaren ausgeschrieben:
1. Muster der Ausschreibung:
a) Name der Schule und Schulform, Name des Studienseminars;
b) Schulträger;
c) Art der Stelle, Termin des Freiwerdens oder der voraussichtlichen Einrichtung
(sofern kein Termin angegeben wird, ist die Stelle sofort zu besetzen);
d) soweit erforderlich, zusätzliche Angaben über die Schule oder das Studienseminar, die Stelle, die gewünschte fachliche
oder persönliche Eignung, die Religionszugehörigkeit;
e) bei Besetzung auf Zeit: Dauer, für die die Stelle zu besetzen ist
(außerdem ist unter der Ausschreibung ohne Kennbuchstabe eine Angabe über Wohnungsbeschaffung zulässig);
f) Name und Tel.-Nr. der zuständigen Dezernentin / des zuständigen Dezernenten oder
g) Name und Tel.-Nr. der Schulleiterin / des Schulleiters der für die Ausschreibung zuständigen Schule, Anschrift der Schule.
Angabe bei erneuter Ausschreibung: „(erneute Ausschreibung)“ oder bei erneuter Ausschreibung nach dem Niedersächsischen
Gleichberechtigungsgesetz (NGG): „(erneute Ausschreibung gemäß § 11 Abs. 2 NGG)“.
2. Die Stellenausschreibungen richten sich sowohl an weibliche als auch an männliche Interessenten. Ziel ist es, Frauen und
Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Bewerbungen von Angehörigen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts werden daher besonders begrüßt.
3. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
4. Die zu besetzenden Stellen sind grundsätzlich teilzeitgeeignet. Bei Funktionsstellen kann durch Teilzeitbeschäftigung nur die
Unterrichtsverpflichtung, nicht die Funktionstätigkeit ermäßigt werden.
5. Bewerbungen um Stellen innerhalb des eigenen Bezirks sind grundsätzlich auf dem Dienstwege an die zuständigen Regionalabteilungen der Landesschulbehörde zu richten. Andernfalls sind sie unmittelbar bei der Regionalabteilung der Landesschulbehörde, die die Stelle ausgeschrieben hat, einzureichen und gleichzeitig der für die Bewerberin / den Bewerber zuständigen
Regionalabteilung der Landesschulbehörde auf dem Dienstwege anzuzeigen.
258
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
SVBl 6/2015
6. Abweichend von Nr. 5 gilt:
Bei der Ausschreibung von Stellen an Schulen im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit sind Bewerbungen unmittelbar an die
unter Nr. 1 Buchst. g) genannte Person zu richten. Gleichzeitig ist die Bewerbung der für die Bewerberin / den Bewerber zuständigen Regionalabteilung der Landesschulbehörde anzuzeigen.
7. Für Ausschreibungen von Funktionsstellen, die keine Angaben zur Lehrbefähigung enthalten, gilt Folgendes:
Bei den nachstehend genannten Lehrbefähigungen handelt es sich um Lehrbefähigungen im Sinne der NLVO-Bildung. Ihnen
stehen Ergänzungsqualifikationen nach Maßgabe des sogenannten Qualifizierungserlasses gleich. Die Lehrbefähigung für das
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen muss auf einem in der NLVO-Bildung genannten Weg erworben worden sein
(vgl. § 14 NLVO-Bildung). Bei Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen muss
der jeweilige Ausbildungsschwerpunkt (Grundschule bzw. Hauptschule und Realschule) mit der Schulform der ausgeschriebenen Stelle übereinstimmen oder es muss eine mindestens zweijährige überwiegende Unterrichtstätigkeit an dieser Schulform
nachgewiesen werden; die zweite Alternative gilt beim Ausbildungsschwerpunkt Grundschule nicht für Realschulfunktionsstellen.
Um ausgeschriebene Stellen an Grundschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und
Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Hauptschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und
Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Realschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen
oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Oberschulen ohne gymnasiales Angebot können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für
das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Oberschulen mit gymnasialem Angebot können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das
Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen oder für
das Lehramt an Gymnasien bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Förderschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Gymnasien können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an zusammengefassten Schulen können sich Lehrkräfte bewerben, die jeweils für die einzelnen
vorhandenen Schulformen der zusammengefassten Schule bewerbungsfähig wären.
Um ausgeschriebene Stellen an Integrierten und an Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarbereich I sowie um Stellen einer
Didaktischen Leiterin / eines Didaktischen Leiters, einer Ständigen Vertreterin / eines Ständigen Vertreters der Schulleiterin /
des Schulleiters und um Stellen einer Schulleiterin / eines Schulleiters an diesen Schulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt- und
Realschulen oder für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Schulzweigleiterstellen an Kooperativen Gesamtschulen können sich Lehrkräfte bewerben, die die Lehrbefähigung für die dem jeweiligen Schulzweig entsprechende
Schulform besitzen. Um ausgeschriebene Stellen an Integrierten und an Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarbereich II
können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an berufsbildenden Schulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen in einem an der Schule geführten Berufsbereich bewerben.
8. Die Bewerbungsschreiben mit tabellarischem Lebenslauf sind dreifach einzureichen. Der tabellarische Lebenslauf muss
mindestens folgende Angaben enthalten: Name, Geburtsdatum, Lehrbefähigung einschließlich der Fächer und der Ergebnisse
der ersten und zweiten Staatsprüfung, derzeitige Schule, Amtsbezeichnung und gegebenenfalls derzeitige Funktion. Bei Bewerbungen für eine Stelle an Grundschulen und Hauptschulen muss auch die Religionszugehörigkeit in der Übersicht angegeben werden (§ 52 Abs. 5 NSchG).
9. Die Bewerberinnen / Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Angaben auch an die Schule, an der die Stelle besetzt
werden soll, und an den entsprechenden Schulträger im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach dem Niedersächsischen
Schulgesetz weitergegeben werden.
10. Bewerbungen müssen spätestens vier Wochen nach dem Tage der Ausschreibung bei der Landesschulbehörde / bei der Schule, die die Stelle ausgeschrieben hat, eingehen. Als Tag der Ausschreibung gilt das auf dem Titelblatt des Heftes des Schulverwaltungsblatts vermerkte Ausgabedatum.
11. Grundsätzlich werden alle Stellen zur Besetzung auf Lebenszeit ausgeschrieben. Die Stellen können aber auch auf Zeit über tragen werden (§ 44 Absätze 1 und 5 NSchG).
12. Die Übernahme der Leitung einer Schule verpflichtet gemäß Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 16.4.2004
(I/2-84201) zur Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme für neu ernannte Schulleiterinnen und -leiter.
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STELLENAUSSCHREIBUNGEN
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13. Die Stellenausschreibungen von Leiterinnen und Leitern eines fachdidaktischen oder pädagogischen Seminars an den Studienseminaren für Lehrämter erfolgen durch dreiwöchigen Aushang in den Schulen der entsprechenden Schulform im Zuständigkeitsbereich der Regionalabteilung der NLSchB sowie im Extranet (Schulinfo Niedersachsen) der NLSchB.
Niedersächsische Landesschulbehörde,
Regionalabteilung Braunschweig
Grundschulen, Hauptschulen,
Grund- und Hauptschulen,
Haupt- und Realschulen
1. Börßum
a) Grundschule
b) Samtgemeinde Oderwald
c) Rektorin / Rektor (A 13), frei
zum 1.8.2015
f) Herr Meyn,
Tel.: 0531 4843651
2. Braunschweig
a) Grundschule Lamme
b) Stadt Braunschweig
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z),
frei zum 1.2.2016
f) Frau Ihbe,
Tel.: 0531 4843268
3. Braunschweig
a) Grundschule Mascheroder Holz
b) Stadt Braunschweig
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z), voraussichtlich frei
zum 1.2.2016
f) Frau Ihbe,
Tel.: 0531 4843268
4. Wolfsburg
a) Altstadtschule Vorsfelde,
Grundschule
b) Stadt Wolfsburg
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z)
f) Frau Niebaum,
Tel.: 0531 4843245
(erneute Ausschreibung)
5. Wolfsburg
a) Friedrich-von-SchillerGrundschule
b) Stadt Wolfsburg
c) Rektorin / Rektor (A 13)
f) Frau Niebaum,
Tel.: 0531 4843245
(erneute Ausschreibung)
Gymnasien
(einschl. Abendgymnasien und Kollegs)
1. Goslar
a) Robert-Koch-Schule, ClausthalZellerfeld
b) Landkreis Goslar
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters
(A 15 + Z), frei zum 1.2.2016
f) Frau Steckhan,
Tel.: 0531 4843689
2. Helmstedt
a) Gymnasium am Bötschenberg
b) Landkreis Helmstedt
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.2.2016
d) Erstellung des Stunden- und
Vertretungsplanes sowie der
Statistik, Koordinierung des EDVEinsatzes in der Schulverwaltung,
Betreuung des Aufgabenfeldes C.
Fundierte EDV-Kenntnisse (u. a.
in Untis, SibankPlus, Indiware)
sind erforderlich. Eine spätere
Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Herr Dziomba,
Tel.: 0531 4843223
3. Wolfsburg
a) Gymnasium Fallersleben
b) Stadt Wolfsburg
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Mitwirkung bei der Unterrichtsverteilung, Erstellung der Stundenpläne, Pflege der Statistik,
Koordination der Lernmittelfreiheit, Koordination der Vertragsgestaltung Ganztag, Koordination der Fächer eines Aufgabenfeldes. Erfahrungen mit gp.untis
sind erwünscht. Eine spätere
Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Herr Hoffmeister,
Tel.: 0531 4843400
4. Wolfsburg
a) Wolfsburg-Kolleg
b) Stadt Wolfsburg
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 16), frei zum
1.2.2016
f) Herr Hoffmeister,
Tel.: 0531 4843400
(erneute Ausschreibung nach
§ 11 NGG)
Gesamtschulen
1. Bad Lauterberg
a) Kooperative Gesamtschule Bad
Lauterberg, Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
b) Landkreis Osterode am Harz
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Fachbereich Gesellschaft / Religion / Werte und Normen. Eine
spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte
mit dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen, an
Realschulen oder an Gymnasien
bewerben
e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben
Jahre) zu besetzen.
g) Herr Jacobi,
Tel.: 05524 85210
Kooperative Gesamtschule Bad
Lauterberg, Zechenstraße 112,
37431 Bad Lauterberg
2. Gifhorn
a) Integrierte Gesamtschule i. E.,
Integrierte Gesamtschule ohne
gymnasiale Oberstufe
b) Landkreis Gifhorn
c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter als ständige
Vertreterin / ständiger Vertreter
der Leiterin / des Leiters einer
Gesamtschule ohne gymnasiale
Oberstufe (A 14)
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
3. Wolfsburg
a) Heinrich-Nordhoff-Gesamtschule,
Integrierte Gesamtschule mit
gymnasialer Oberstufe
b) Stadt Wolfsburg
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
260
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
d) Fachbereich musisch-kulturelle
Bildung. Eine spätere Änderung
der Fachbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
oder an Realschulen bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben
Jahre) zu besetzen.
g) Herr Heydekorn,
Tel.: 05361 873120
Heinrich-Nordhoff-Gesamtschule,
Suhler Straße 1, 38444 Wolfsburg
Berufsbildende Schulen
1. Duderstadt
a) Berufsbildende Schulen
Duderstadt
b) Landkreis Göttingen
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15 + Z),
frei zum 1.2.2016
d) Zu den Schwerpunkten des Stellenprofils gehören neben der Erstellung der Schulstatistik und
der Zeugnisformulare, der Betreuung der gesamten verwaltungsbezogenen Datenverarbeitung und des Netzwerkes auch
die abteilungsübergreifende Gesamtstundenplanerstellung und
Prüfungsorganisation sowie die
Koordination der Berufs- und
Schullaufbahnberatung und der
Zusammenarbeit mit den allgemein bildenden Schulen. Zum
Aufgabenbereich gehören weiterhin die Koordinierung und
Weiterentwicklung der schulfachlichen und schulorganisatorischen Aufgaben der Abteilung
Technik. Voraussetzung für die
Bewerbung ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer an
der Schule geführten gewerblichtechnischen Fachrichtung. Erwartet werden ein hohes Engagement und Kompetenzen im
Bereich der Schulentwicklung
und des schulischen Qualitätsmanagements (KAM-BBS) sowie
Erfahrungen bei der Erstellung
der Statistik, fundierte Kenntnisse in EDV- und Netzwerktechnik
und ein sicherer Umgang mit
gp-untis. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen
Anpassung entsprechend den
SVBl 6/2015
Anforderungen der Schulentwicklung. Nähere Informationen
zur Schule finden Sie unter
www.bbs-duderstadt.de.
f) Herr Beckermann,
Tel.: 0531 4843552
2. Hann. Münden
a) Berufsbildende Schulen Münden
b) Landkreis Göttingen
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum
1.8.2015
d) Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer der
Fachrichtungen Pflege oder
Hauswirtschaft. Ein Schwerpunkt
des Stellenprofils ist die schulfachliche sowie schulorganisatorische Planung / Gestaltung und
Führung der Abteilung PflegeTherapie-Hauswirtschaft. Ein
weiterer Schwerpunkt liegt in
der Sicherung und Weiterentwicklung des Kompetenzbereiches auf Basis des schulischen
Qualitätsmanagements und der
Zertifizierung nach AZAV. Erwartet werden Erfahrungen und besonderes Engagement in der
Schulentwicklung und im Qualitätsmanagement nach dem
KAM-BBS sowie Kenntnisse
beim Einsatz von Planungs- und
Steuerungsinstrumenten und
von Evaluationsverfahren. Das
Aufgabenprofil unterliegt einer
stetigen Anpassung gemäß den
Notwendigkeiten der Schulentwicklung. Eine spätere Änderung
der Aufgabenzuordnung bleibt
der Schulleitung vorbehalten.
Weitere Informationen zur ausgeschriebenen Stelle finden Sie
unter www.bbs-muenden.de.
f) Herr Beckermann,
Tel.: 0531 4843552
Studienseminare
1. Göttingen
a) Studienseminar Göttingen für
das Lehramt an berufsbildenden
Schulen
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachleiterin / Fachleiter
für das Unterrichtsfach Englisch
(A 15)
d) Voraussetzung für die Bewerbung
ist die Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
mit dem Unterrichtsfach Englisch,
erworben durch den Master of
Education oder die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder den
Abschluss als Diplom-Handelslehrer und die Staatsprüfung
bzw. Zweite Staatsprüfung. Erwartet wird die Mitwirkung bei
der Weiterentwicklung und dem
Qualitätsmanagement des
Studienseminars.
f) Herr Beckermann,
Tel.: 0531 4843552
Niedersächsische Landesschulbehörde,
Regionalabteilung Hannover
Grundschulen, Hauptschulen,
Grund- und Hauptschulen,
Haupt- und Realschulen
1. Bad Münder
a) Grundschule Bakede
b) Stadt Bad Münder
c) Rektorin / Rektor (A 13)
f) Herr Börker,
Tel.: 05531 936922
(erneute Ausschreibung)
2. Bassum
a) Grundschule Petermoor Bassum
b) Stadt Bassum
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
d) Eine entsprechende Planstelle
steht derzeit nicht zur Verfügung.
f) Herr Hippenstiel,
Tel.: 04242 16962124
(erneute Ausschreibung)
3. Burgdorf
a) Astrid-Lindgren-Grundschule
b) Stadt Burgdorf
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z)
f) Herr Möring,
Tel.: 0511 1067038
4. Garbsen
a) Grundschule Stelingen
b) Stadt Garbsen
c) Rektorin / Rektor (A 13)
f) Frau Mau,
Tel.: 0511 1062433
(erneute Ausschreibung)
5. Hameln
a) Grundschule Klein Berkel
b) Stadt Hameln
c) Rektorin / Rektor (A 13)
SVBl 6/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
d) Bewerberinnen und Bewerber
sollen über einen sicheren Umgang mit dem PC, Teamfähigkeit
und Engagement in der Qualitätsentwicklung von Unterricht
verfügen sowie über Interesse
und Kompetenz für Organisation
im Bereich der Schulleitung.
f) Herr Langeheine,
Tel.: 05531 936912
(erneute Ausschreibung)
6. Hameln
a) Schule am Mainbach,
Grundschule
b) Stadt Hameln
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Herr Langeheine,
Tel.: 05531 936912
(erneute Ausschreibung)
7. Hannover
a) Grundschule Fichteschule
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Frau Lindenmann,
Tel.: 0511 1062482
(erneute Ausschreibung)
8. Hannover
a) Grundschule Hägewiesen
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Frau Lindenmann,
Tel.: 0511 1062482
(erneute Ausschreibung)
9. Hannover
a) Kardinal-Galen-Schule,
Grundschule
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
d) Die Kardinal-Galen-Schule ist
eine katholische bekenntnisorientierte Grundschule. Bewerberinnen und Bewerber sollen über
eine katholische Religionszugehörigkeit verfügen.
f) Herr Lübker,
Tel.: 0511 1062460
(erneute Ausschreibung)
10.Hannover
a) Grundschule Mühlenweg
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Konrektorin / Konrektor (A 13)
f) Herr Lübker,
Tel.: 0511 1062460
(erneute Ausschreibung)
11. Hannover
a) Grundschule Wendlandstraße
b) Landeshauptstadt Hannover
261
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Frau Lindenmann,
Tel.: 0511 1062482
(erneute Ausschreibung)
12.Hessisch Oldendorf
a) Grundschule am Rosenbusch
b) Stadt Hessisch Oldendorf
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Langeheine,
Tel.: 05531 936912
(erneute Ausschreibung)
13.Hessisch Oldendorf
a) Grundschule Hemeringen
b) Stadt Hessisch Oldendorf
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Herr Langeheine,
Tel.: 05531 936912
(erneute Ausschreibung)
14.Isernhagen
a) Grundschule auf dem Windmühlenberge
b) Gemeinde Isernhagen
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Möring,
Tel.: 0511 1067038
(erneute Ausschreibung)
15.Lauenförde
a) Grundschule Lauenförde
b) Samtgemeinde Boffzen
c) Rektorin / Rektor (A 13)
f) Herr Langeheine,
Tel.: 05531 936912
(erneute Ausschreibung)
16.Neustadt am Rübenberge
a) Grundschule Mariensee
b) Stadt Neustadt am Rübenberge
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Frau Rehn,
Tel.: 0511 1067094
(erneute Ausschreibung)
17.Pattensen
a) Leinetalschule, Grundschule
b) Stadt Pattensen
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Herr Lübker,
Tel.: 0511 1062460
(erneute Ausschreibung)
18.Seelze
a) Brüder-Grimm-Schule Letter,
Grundschule
b) Stadt Seelze
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Frau Rehn,
Tel.: 0511 1067094
(erneute Ausschreibung)
19.Stuhr
a) Grundschule Heiligenrode
b) Gemeinde Stuhr
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Hippenstiel,
Tel.: 04242 16962124
20.Stuhr
a) Grundschule Seckenhausen
b) Gemeinde Stuhr
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z)
f) Herr Hippenstiel,
Tel.: 04242 16962124
(erneute Ausschreibung)
21.Twistringen
a) Grundschule Am Markt
b) Stadt Twistringen
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Hippenstiel,
Tel.: 04242 16962124
(erneute Ausschreibung)
22.Wennigsen
a) Grundschule Bredenbeck
b) Gemeinde Wennigsen
c) Rektorin / Rektor (A 13)
f) Frau Kirchhoff-Bödecker,
Tel.: 0511 1067064
(erneute Ausschreibung)
Realschulen
1. Seelze
a) Humboldt-Schule, Realschule
b) Stadt Seelze
c) Realschulkonrektorin / Realschulkonrektor (A 14 + Z), voraussichtlich frei zum 1.2.2016
f) Frau Rehn,
Tel.: 0511 1067094
Gymnasien
(einschl. Abendgymnasien und Kollegs)
1. Bad Pyrmont
a) Humboldt-Gymnasium,
Bad Pyrmont
b) Stadt Bad Pyrmont
c) Studiendirektorin / Studiendirektor (A 15 + Z) als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der
Schulleiterin / des Schulleiters,
voraussichtlich frei ab 1.8.2015
f) Herr Blasche-Hesse,
Tel.: 0511 1062318
2. Bückeburg
a) Gymnasium Adolfinum
Bückeburg
b) Landkreis Schaumburg
262
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Koordination der Fächer des
Aufgabenfeldes A, Erstellung des
Stunden- und Vertretungsplanes,
Erstellung von Verträgen im Personalbereich, Koordination des
EDV-Bereichs. Fundierte EDVKenntnisse sind erforderlich.
f) Frau Strickstrack-García,
Tel.: 0511 1062386
3. Langenhagen
a) Gymnasium Langenhagen
b) Stadt Langenhagen
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.11.2015
f) Frau Strickstrack-Garcia,
Tel.: 0511 1062386
4. Sulingen
a) Gymnasium Sulingen
b) Landkreis Diepholz
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Koordinierung des Aufgabenfeldes B, Jahrgangskoordination
Sekundarbereich I, Mitwirkung
bei der Koordinierung des Ganztagsbereichs, Mitwirkung am
Vertretungsplan. Eine spätere
Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Frau Kretschmer,
Tel.: 0511 1062318
5. Uetze
a) Gymnasium Unter den Eichen,
Uetze
b) Gemeinde Uetze
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei ab 1.2.2016
d) Koordinierung des Aufgabenfeldes A, Koordinierung der gymnasialen Oberstufe, Erstellung
von Vertretungsregelungen. Die
Lehrbefähigung in einer modernen Fremdsprache ist erwünscht.
Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Herr Blasche-Hesse,
Tel.: 0511 1062318
Gesamtschulen
1. Bad Münder
a) Kooperative Gesamtschule
Bad Münder
b) Landkreis Hameln-Pyrmont
SVBl 6/2015
c) Rektorin / Rektor als Leiterin /
Leiter des Hauptschulzweigs
(A 12 + Z)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen sowie an Grund-,
Haupt- und Realschulen bewerben.
g) Frau Papastefanou,
Tel.: 05042 5270360
Kooperative Gesamtschule
Bad Münder, Bahnhofstraße 52,
31848 Bad Münder
gen, Leitung eines Jahrgangs der
gymnasialen Oberstufe, Mitarbeit bei der Erstellung des Stunden- und Vertretungsplanes.
Fundierte EDV-Kenntnisse (u. a.
Indiware, Untis) sind erforderlich. Eine spätere Änderung der
Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Gymnasien bewerben.
f) Herr Andresen,
Tel.: 0511 1062454
2. Bad Münder
a) Kooperative Gesamtschule
Bad Münder
b) Landkreis Hameln-Pyrmont
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule (A 13)
d) Fachbereich Naturwissenschaften. Eine spätere Änderung der
Fachbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich
Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
sowie an Realschulen bewerben.
g) Frau Papastefanou,
Tel.: 05042 5270360
Kooperative Gesamtschule
Bad Münder, Bahnhofstraße 52,
31848 Bad Münder
5. Gronau
a) Kooperative Gesamtschule Gronau
b) Landkreis Hildesheim
c) Rektorin / Rektor als Leiterin
oder Leiter des Hauptschulzweigs (A 12 + Z)
d) Zum Aufgabenbereich gehört die
Koordination der inklusiven Beschulung. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen sowie
an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben.
g) Herr Schwarze,
Tel.: 05182 92120
Kooperative Gesamtschule
Gronau, Am Bahnhof 2 a,
31028 Gronau
3. Bad Salzdetfurth
a) Integrierte Gesamtschule
Bad Salzdetfurth
b) Landkreis Hildesheim
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer
Integrierten Gesamtschule (A 13)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen sowie an Realschulen bewerben. Kenntnisse
im Umgang mit dem Stundenplanprogramm / Vertretungsplanprogramm und Erfahrungen
im Leiten von Jahrgängen sind
erforderlich.
g) Frau Ostmann,
Tel.: 05063 90800
Integrierte Gesamtschule
Bad Salzdetfurth, Birkenweg 38,
31162 Bad Salzdetfurth
4. Gronau
a) Kooperative Gesamtschule Gronau
b) Landkreis Hildesheim
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Koordinierung der gymnasialen
Oberstufe und der Abiturprüfun-
6. Gronau
a) Kooperative Gesamtschule Gronau
b) Landkreis Hildesheim
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Fremdsprachen. Eine
spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte
mit dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
sowie an Gymnasien bewerben.
g) Herr Schwarze,
Tel.: 05182 92120
Kooperative Gesamtschule
Gronau, Am Bahnhof 2 a,
31028 Gronau
7. Hameln
a) Integrierte Gesamtschule
Hameln i. E.
b) Stadt Hameln
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Mathematik. Fundierte EDV-Kenntnisse – auch
für die Betreuung von I-Serv –
sind erforderlich. Eine spätere
Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es
können sich Lehrkräfte mit dem
Lehramt an Grund- und Haupt-
SVBl 6/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
schulen, an Grund-, Haupt- und
Realschulen, an Realschulen sowie an Gymnasien bewerben.
g) Frau Kruppe,
Tel.: 05151 2021391
Integrierte Gesamtschule i. E.
Hameln, Basbergstraße 112,
31787 Hameln
8. Hameln
a) Integrierte Gesamtschule
Hameln i. E.
b) Stadt Hameln
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer
Integrierten Gesamtschule (A 13)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen oder an Realschulen bewerben.
g) Frau Kruppe,
Tel.: 05151 2021391
Integrierte Gesamtschule i. E.
Hameln, Basbergstraße 112,
31787 Hameln
9. Hannover
a) Integrierte Gesamtschule
Badenstedt
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Naturwissenschaften. Eine spätere Änderung der
Fachbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich
Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen,
an Realschulen oder an Gymnasien bewerben.
g) Herr Bürkner,
Tel.: 0511 16844075
Integrierte Gesamtschule Badenstedt, Plantagenstraße 22,
30455 Hannover
10.Hannover
a) Integrierte Gesamtschule
Bothfeld
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter als ständige
Vertreterin / ständiger Vertreter
der Leiterin / des Leiters einer
Gesamtschule ohne Oberstufe
mit einer Schülerzahl bis 540
(A 14)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
f) Frau Kretschmer,
Tel.: 0511 106-2451
11. Hannover
a) Integrierte Gesamtschule
Bothfeld
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich Gesellschaftslehre /
kooperativer Religionsunterricht.
Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundund Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen oder
an Realschulen bewerben.
g) Herr Kamphus,
Tel.: 0511 16848333
Integrierte Gesamtschule
Bothfeld, Hintzehof 9,
30659 Hannover
12.Hannover
a) Integrierte Gesamtschule
Bothfeld
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen oder an Realschulen bewerben. Mitarbeit an
Konzept- und Koordinationsaufgaben ist erforderlich.
g) Herr Kamphus,
Tel.: 0511 16848333
Integrierte Gesamtschule
Bothfeld, Hintzehof 9,
30659 Hannover
13.Hannover
a) Integrierte Gesamtschule
Stöcken
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer
Integrierten Gesamtschule (A 13)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen sowie an Realschulen bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben
Jahre) zu besetzen.
g) Herr Ruppert,
Tel.: 0511 16840524
Integrierte Gesamtschule
Stöcken, Eichsfelder Straße 38,
30419 Hannover
14.Hannover
a) Integrierte Gesamtschule
Südstadt
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter als ständige
263
Vertreterin / ständiger Vertreter
der Leiterin / des Leiters einer
Gesamtschule ohne Oberstufe
mit einer Schülerzahl bis 540
(A 14)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
f) Frau Kretschmer,
Tel.: 0511 1062451
15.Hannover
a) Integrierte Gesamtschule
Südstadt
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Fremdsprachen. Eine
spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte
mit dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
g) Frau Grunewald,
Tel.: 0511 16839700
Integrierte Gesamtschule Südstadt, Altenbekener Damm 20,
30173 Hannover
16.Hannover
a) Integrierte Gesamtschule
Südstadt
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen oder an Realschulen bewerben.
g) Frau Grunewald,
Tel.: 0511 16839700
Integrierte Gesamtschule Südstadt, Altenbekener Damm 20,
30173 Hannover
17.Helpsen
a) Integrierte Gesamtschule
Helpsen
b) Landkreis Schaumburg
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
Erfahrungen im Bereich der Inklusion und in der Arbeit mit
Tablets sind wünschenswert.
g) Herr Kuhlmann,
Tel.: 05724 971990,
264
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Integrierte Gesamtschule
Helpsen, Leveser Allee 2,
31691 Helpsen
18.Helpsen
a) Integrierte Gesamtschule
Helpsen
b) Landkreis Schaumburg
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Sport / musischkulturelle Bildung. Eine spätere
Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es
können sich Lehrkräfte mit dem
Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und
Realschulen, an Realschulen oder
an Gymnasien bewerben. Erfahrungen im Bereich „Darstellendes
Spiel“ sind wünschenswert.
g) Herr Kuhlmann,
Tel.: 05724 971990,
Integrierte Gesamtschule
Helpsen, Leveser Allee 2,
31691 Helpsen
19.Helpsen
a) Integrierte Gesamtschule
Helpsen
b) Landkreis Schaumburg
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
Erfahrungen im Bereich der Inklusion und in der Arbeit mit
Tablets sind wünschenswert.
g) Herr Kuhlmann,
Tel.: 05724 971990,
Integrierte Gesamtschule
Helpsen, Leveser Allee 2,
31691 Helpsen
20.Hildesheim
a) Oskar-Schindler-Gesamtschule,
Integrierte Gesamtschule
b) Stadt Hildesheim
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer
Integrierten Gesamtschule
(A 13 / A 14)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
g) Herr Stöveken,
Tel.: 05121 3018800
Oskar-Schindler-Gesamtschule,
Bromberger Straße 36,
31141 Hildesheim
SVBl 6/2015
21.Hildesheim
a) Oskar-Schindler-Gesamtschule,
Integrierte Gesamtschule
b) Stadt Hildesheim
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Arbeit-WirtschaftTechnik. Eine spätere Änderung
der Fachbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich
Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen,
an Realschulen oder an Gymnasien bewerben.
g) Herr Stöveken,
Tel.: 05121 3018800
Oskar-Schindler-Gesamtschule,
Bromberger Straße 36,
31141 Hildesheim
22.Laatzen
a) Albert-Einstein-Schule, Kooperative Gesamtschule Laatzen
b) Stadt Laatzen
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14).
d) Fachbereich Mathematik / Informatik. Eine spätere Änderung
der Fachbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich
Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen,
an Realschulen oder an Gymnasien bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben
Jahre) zu besetzen.
g) Herr Augustin,
Tel.: 0511 982930
Albert-Einstein-Schule, Wülferoder Straße 46, 30880 Laatzen
23.Langenhagen
a) Integrierte Gesamtschule
Langenhagen
b) Stadt Langenhagen
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Fachbereich Naturwissenschaften. Eine spätere Änderung der
Fachbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich
Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen,
an Realschulen oder an Gymnasien bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben
Jahre) zu besetzen.
g) Herr Kuschel,
Tel.: 0511 73079639
Integrierte Gesamtschule
Langenhagen, Konrad-Adenauer-
Straße 21/23, 30853 Langenhagen
24.Langenhagen
a) Integrierte Gesamtschule SÜD,
Langenhagen i. E.
b) Stadt Langenhagen
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich Mathematik. Es
können sich Lehrkräfte mit dem
Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und
Realschulen oder an Realschulen bewerben. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten.
g) Frau Schreyer,
Tel.: 0511 786980
Integrierte Gesamtschule Langenhagen SÜD, Angerstraße 12,
30851 Langenhagen
25.Langenhagen
a) Integrierte Gesamtschule SÜD,
Langenhagen i. E.
b) Stadt Langenhagen
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
g) Frau Schreyer,
Tel.: 0511 786980
Integrierte Gesamtschule Langenhagen SÜD, Angerstraße 12,
30851 Langenhagen
26.Lehrte
a) Integrierte Gesamtschule Lehrte
b) Stadt Lehrte
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer
Integrierten Gesamtschule (A 13)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen oder an Realschulen bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben
Jahre) zu besetzen.
g) Herr Mellentin,
Tel.: 05175 4042
Integrierte Gesamtschule Lehrte,
Riedweg 2, 31275 Lehrte
27.Lehrte
a) Integrierte Gesamtschule Lehrte
b) Stadt Lehrte
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Musik / Kunst. Erwartet wird die Bereitschaft und
Mitwirkung am Aufbau einer Orchestergruppe. Eine spätere Än-
SVBl 6/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
derung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem
Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und
Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben
Jahre) zu besetzen.
g) Herr Mellentin,
Tel.: 05175 4042
Integrierte Gesamtschule Lehrte,
Riedweg 2, 31275 Lehrte
28.Nienburg
a) Integrierte Gesamtschule
Nienburg i. E.
b) Landkreis Nienburg / Weser
c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter als ständige
Vertreterin / ständiger Vertreter
der Leiterin / des Leiters einer
Gesamtschule ohne Oberstufe
mit einer Schülerzahl bis 540
(A 14)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
f) Herr Dr. Stock,
Tel. 0511 1062313
29.Nienburg
a) Integrierte Gesamtschule
Nienburg i. E.
b) Landkreis Nienburg
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Gesellschaftslehre.
Der Aufgabenbereich umfasst
auch die Organisation des themenorientierten Projektunterrichts. Eine spätere Änderung
der Fachbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich
Lehrkräfte mit der Befähigung
für das Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
g) Herr Granz,
Tel.: 05021 886610
Integrierte Gesamtschule
Nienburg, Pestalozziweg 6,
31582 Nienburg
(erneute Ausschreibung)
30.Nienburg
a) Integrierte Gesamtschule
Nienburg i. E.
b) Landkreis Nienburg
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
der Befähigung für das Lehramt
265
an Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen,
an Realschulen oder an Gymnasien bewerben.
g) Herr Granz,
Tel.: 05021 886610
Integrierte Gesamtschule
Nienburg, Pestalozziweg 6,
31582 Nienburg
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
g) Herr Rudolf,
Tel. 05751 3678
31.Nienburg
a) Integrierte Gesamtschule
Nienburg i. E.
b) Landkreis Nienburg
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich Sprachen. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es
können sich Lehrkräfte mit dem
Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und
Realschulen oder an Realschulen
bewerben.
g) Herr Granz,
Tel.: 05021 886610
Integrierte Gesamtschule
Nienburg, Pestalozziweg 6,
31582 Nienburg
35.Rodenberg
a) Integrierte Gesamtschule
Rodenberg i. E.
b) Stadt Rodenberg
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Musik-Kunst-Sport
und Organisation schulischer
Veranstaltungen. Eine spätere
Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es
können sich Lehrkräfte mit dem
Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und
Realschulen, an Realschulen oder
an Gymnasien bewerben.
g) Frau Bode-Vogt,
Tel.: 05723 94620
Integrierte Gesamtschule
Rodenberg, Suntalstraße 19,
31552 Rodenberg
32.Pattensen
a) Ernst-Reuter-Schule, Kooperative
Gesamtschule Pattensen
b) Stadt Pattensen
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Gymnasien bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben
Jahre) zu besetzen.
f) Herr Andresen,
Tel. 0511 1062454
33.Rinteln
a) Integrierte Gesamtschule i. E.
Rinteln
b) Landkreis Schaumburg
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich Arbeit-WirtschaftTechnik. Eine spätere Änderung
der Fachbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich
Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
oder an Realschulen bewerben.
g) Herr Rudolf,
Tel. 05751 3678
34.Rinteln
a) Integrierte Gesamtschule i. E.
Rinteln
b) Landkreis Schaumburg
36.Rodenberg
a) Integrierte Gesamtschule
Rodenberg i. E.
b) Stadt Rodenberg
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
g) Frau Bode-Vogt,
Tel.: 05723 94620
Integrierte Gesamtschule
Rodenberg, Suntalstraße 19,
31552 Rodenberg
37.Sehnde
a) Kooperative Gesamtschule
Sehnde
b) Stadt Sehnde
c) Realschulrektorin / Realschulrektor als Leiterin / Leiter des Realschulzweiges (A 14 + Z), voraussichtlich frei zum 1.2.2016
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Realschulen
bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben
Jahre) zu besetzen.
g) Herr Milde,
Tel.: 05138 6022220
Kooperative Gesamtschule
Sehnde, Am Papenholz 11,
266
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
31319 Sehnde
(erneute Ausschreibung nach
§ 11 Abs. 2 NGG)
38.Springe
a) Integrierte Gesamtschule Springe
b) Stadt Springe
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich Deutsch / Religion /
Werte und Normen. Eine spätere
Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es
können sich Lehrkräfte mit dem
Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und
Realschulen oder an Realschulen bewerben.
g) Herr Kasburg,
Tel.: 05041 946230
Integrierte Gesamtschule Springe,
Adolf-Reichwein-Straße 2,
31832 Springe
39.Springe
a) Integrierte Gesamtschule Springe
b) Stadt Springe
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
g) Herr Kasburg,
Tel.: 05041 946230
Integrierte Gesamtschule Springe,
Adolf-Reichwein-Straße 2,
31832 Springe
40.Uetze
a) Integrierte Gesamtschule Uetze
b) Gemeinde Uetze
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer
Integrierten Gesamtschule (A 13)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen oder an Realschulen bewerben.
g) Herr Wichert,
Tel.: 05173 982640
Integrierte Gesamtschule Uetze,
Marktstraße 6, 31311 Uetze
41.Uetze
a) Integrierte Gesamtschule Uetze
b) Gemeinde Uetze
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich musisch-kulturelle
Bildung. Eine spätere Änderung
der Fachbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich
Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
SVBl 6/2015
Grund-, Haupt- und Realschulen,
an Realschulen oder an Gymnasien bewerben.
g) Herr Wichert,
Tel.: 05173 982640
Integrierte Gesamtschule Uetze,
Marktstraße 6, 31311 Uetze
42.Wennigsen
a) Sophie Scholl Gesamtschule,
Kooperative Gesamtschule
Wennigsen
b) Gemeinde Wennigsen
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich musisch-kulturelle
Bildung. Eine spätere Änderung
der Fachbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich
Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
oder an Realschulen bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben
Jahre) zu besetzen.
g) Herr Klingelhöfer,
Tel.: 05103 928810
Sophie Scholl Gesamtschule,
Bürgermeister-Klages-Platz 16,
30974 Wennigsen
43.Weyhe
a) Kooperative Gesamtschule
Kirchweyhe
b) Gemeinde Weyhe
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Fachbereich musisch-kulturelle
Bildung. Eine spätere Änderung
der Fachbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich
Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
oder an Realschulen bewerben.
g) Frau Busch,
Tel.: 04203 81280
Kooperative Gesamtschule
Kirchweyhe, Hauptstraße 99,
28844 Weyhe
(erneute Ausschreibung)
Berufsbildende Schulen
1. Hameln
a) Elisabeth-Selbert-Schule,
Berufsbildende Schule Hameln
b) Landkreis Hameln
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Koordinierung der schulfachlichen Aufgaben für die Fachrichtungen Körperpflege und Lebens-
mittelhandwerk und der schulischen Europaaktivitäten. Erwartet werden neben den administrativen Koordinierungsaufgaben
für die genannten Fachbereiche
Erfahrungen und Engagement in
der Schulentwicklung und im
Qualitätsmanagement auf der
Basis des Kernaufgabenmodells
für berufsbildende Schulen in
Niedersachsen und der Umgang
mit BBS-Planung als Planungsund Steuerungsinstrument.
Weitere Aufgabenschwerpunkte
werden das Weiterentwickeln
von Kompetenzbereichen in den
o. g. Fachbereichen und das Mitwirken bei der schulischen Personal- und Organisationsentwicklung sowie beim schulischen
Qualitätsmanagement sein. Voraussetzung für die Bewerbung
ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer der o. g.
Fachrichtungen. Das Aufgabenprofil der Stelle unterliegt einer
kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Erfordernissen
von Schulentwicklung. Weitere
Informationen erhalten Sie unter
www.elisabeth-selbert-schule.de
f) Frau Bickmann,
Tel.: 0511 1062330
2. Hannover
a) Berufsbildende Schulen Springe
b) Region Hannover
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Koordinierung der schulfachlichen und schulorganisatorischen
Aufgaben der Abteilung Wirtschaft im Bereich der Berufsschule und der Berufsfachschulen, Koordinierung des Qualitätsmanagements für diese Bereiche auf der Basis des Kernaufgabenmodells. Erwartet werden Kompetenzen und Erfahrungen in der Teamleitung und in
der Unterrichtsentwicklung. Voraussetzung für die Bewerbung
ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung an die
Erfordernisse der Schulentwicklung.
f) Frau Otto,
Tel.: 0511 1062333
3. Hildesheim
a) Herman-Nohl-Schule, Berufsbildende Schule Hildesheim
SVBl 6/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
b) Landkreis Hildesheim
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Koordinierung der schulfachlichen Aufgaben für die Fachrichtungen Gesundheit und Pflege.
Erwartet werden neben den administrativen Koordinierungsaufgaben für die genannten Fachbereiche Erfahrungen und Engagement in der Schulentwicklung
und im Qualitätsmanagement
auf der Basis des Kernaufgabenmodells für berufsbildende Schulen in Niedersachsen und der
Umgang mit BBS-Planung als
Planungs- und Steuerungsinstrument. Weitere Aufgabenschwerpunkte werden das Weiterentwickeln von Kompetenzbereichen in den o. g. Fachbereichen
und das Mitwirken bei der schulischen Personal- und Organisationsentwicklung sowie beim
schulischen Qualitätsmanagement sein. Voraussetzung für die
Bewerbung ist das Lehramt an
berufsbildenden Schulen in einer
der o. g. Fachrichtungen. Das
Aufgabenprofil der Stelle unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Erfordernissen von Schulentwicklung.
Weitere Informationen erhalten
Sie unter www.herman-nohlschule.de.
f) Frau Bickmann,
Tel.: 0511 1062330
4. Syke
a) Berufsbildende Schulen Syke
b) Landkreis Diepholz
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Koordinierung übergreifender
schulfachlicher Aufgaben des
Qualitäts- und Prozessmanagements sowie der curricularen
Weiterentwicklung gemäß dem
schulischen Leitbild, schulformübergreifende Koordinierung
schulischer Europaaktivitäten.
Erwartet werden neben den administrativen Koordinierungsaufgaben für die genannten Bereiche insbesondere Erfahrungen
und Engagement in der Schulentwicklung und im Qualitätsmanagement auf der Basis des
Kernaufgabenmodells für berufsbildende Schulen in Niedersachsen und der Umgang mit BBSPlanung als Planungs- und
267
Steuerungsinstrument. Weitere
Aufgabenschwerpunkte werden
das Weiterentwickeln und Ausbauen von Europaaktivitäten im
Rahmen schulischer Bildungsangebote sein. Voraussetzung für
die Bewerbung ist das Lehramt
an berufsbildenden Schulen in
einer der an den Berufsbildenden
Schulen Syke geführten Fachrichtungen. Das Aufgabenprofil
der Stelle unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Erfordernissen von
Schulentwicklung. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bbs-syke.de.
f) Frau Bickmann,
Tel.: 0511 1062330
5. Syke
a) Berufsbildende Schulen Syke
b) Landkreis Diepholz
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters
(A 15 + Z)
d) Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einem der
an den Berufsbildenden Schulen
Syke geführten Berufsfelder. Erwartet werden Erfahrungen und
ein besonderes Engagement in
der Schulentwicklung und im
Qualitätsmanagement auf der
Basis des Kernaufgabenmodells
für berufsbildende Schulen in
Niedersachsen, Kompetenzen im
Qualitäts- und Prozessmanagement und im Umgang mit BBSPlanung als Planungs- und
Steuerungsinstrument. Das Aufgabenprofil der Stelle unterliegt
einer kontinuierlichen Anpassung
entsprechend den Erfordernissen
von Schulentwicklung. Weitere
Informationen erhalten Sie unter
www.bbs-syke.de.
f) Frau Bickmann,
Tel.: 0511 1062330
Studienseminare
1. Hildesheim
a) Studienseminar Hildesheim für
das Lehramt an Gymnasien
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachleiterin / Fachleiter
für das Fach Englisch (A 15),
frei ab 1.2.2016
d) Mitarbeit in der Seminarentwicklung ist erforderlich. Erfah-
rungen in der Ausbildung von
Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sind wünschenswert. Voraussetzung für eine Bewerbung
ist das Lehramt an Gymnasien.
f) Herr Blasche-Hesse,
Tel.: 0511 1062318
2. Hildesheim
a) Studienseminar Hildesheim für
das Lehramt an berufsbildenden
Schulen
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachleiterin / Fachleiter
für die berufliche Fachrichtung
Agrarwissenschaften (A 15)
d) Voraussetzung für die Bewerbung ist die Befähigung für das
Lehramt an berufsbildenden
Schulen mit der beruflichen
Fachrichtung Agrarwissenschaften. Erwartet werden Erfahrungen in der Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst,
fundierte fachspezifische Methoden und Medienkompetenzen
sowie die Mitwirkung bei der
Weiterentwicklung und dem
Qualitätsmanagement des Studienseminars. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.
studienseminar-hildesheim.de.
f) Frau Bickmann,
Tel.: 0511 1062330
(erneute Ausschreibung)
Niedersächsische Landesschulbehörde,
Regionalabteilung Lüneburg
Grundschulen, Hauptschulen,
Grund- und Hauptschulen,
Haupt- und Realschulen
1. Achim
a) Grundschule Uesen
b) Stadt Achim
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Rokitta,
Tel.: 04261 840623
(erneute Ausschreibung)
2. Amelinghausen
a) Grundschule Amelinghausen
b) Samtgemeinde Amelinghausen
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z), frei zum 1.8.2015
f) Frau Bleich,
Tel.: 04131 152149
3. Barskamp
a) Grundschule Barskamp
b) Stadt Bleckede
268
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
c) Rektorin / Rektor (A 13), frei
zum 16.8.2015
f) Frau Bleich,
Tel.: 04131 152149
4. Lauenbrück
a) Grundschule an der Wümme
b) Samtgemeinde Fintel
c) Rektorin / Rektor (A 13)
f) Herr Dettling,
Tel.: 04261 840621
(erneute Ausschreibung)
5. Lüneburg
a) Grundschule Ochtmissen
b) Hansestadt Lüneburg
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z),
frei zum 1.8.2015
d) Eingangsstufe, Kooperationsklasse
f) Herr Pfeffer,
Tel.: 04131 152730
6. Soderstorf
a) Grundschule Soderstorf
b) Samtgemeinde Amelinghausen
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z),
voraussichtlich frei zum 1.8.2015
f) Frau Bleich,
Tel.: 04131 152149
7. Walsrode
a) Grundschule am Markt
b) Stadt Walsrode
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z),
frei zum 1.2.2016
f) Herr Kochan-Rönisch,
Tel.: 05141 924741
SVBl 6/2015
Integrierte Gesamtschule
Buchholz, Buenser Weg 42,
21244 Buchholz
2. Buchholz
a) Integrierte Gesamtschule
Buchholz, i. E.
b) Landkreis Harburg
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14). Es können
sich Lehrkräfte mit dem Lehramt
an Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen,
an Realschulen oder an Gymnasien bewerben.
g) Herr Blenck,
Tel.: 04181 2177860
Integrierte Gesamtschule
Buchholz, Buenser Weg 42,
21244 Buchholz
3. Buxtehude
a) Integrierte Gesamtschule
Buxtehude
b) Stadt Buxtehude
c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter
einer Gesamtschule ohne Oberstufe (A 15 + Z)
f) Frau Assenheimer,
Tel.: 04131 152168
Gesamtschulen
4. Buxtehude
a) Integrierte Gesamtschule
Buxtehude
b) Stadt Buxtehude
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen oder an Realschulen bewerben.
g) Herr Dr. Kulik,
Tel.: 04161 644150
Integrierte Gesamtschule
Buxtehude, Hansestraße 15,
21614 Buxtehude
1. Buchholz
a) Integrierte Gesamtschule
Buchholz, i. E.
b) Landkreis Harburg
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Deutsch / musischkulturelle Bildung. Eine spätere
Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es
können sich Lehrkräfte mit dem
Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und
Realschulen, an Realschulen oder
an Gymnasien bewerben.
g) Herr Blenck,
Tel.: 04181 2177860
5. Buxtehude
a) Integrierte Gesamtschule
Buxtehude
b) Stadt Buxtehude
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Gesellschaftslehre
(GSW). Es können sich Lehrkräfte
mit dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben
g) Herr Dr. Kulik,
Tel.: 04161 644150
Integrierte Gesamtschule
Buxtehude, Hansestraße 15,
21614 Buxtehude
8. Wriedel
a) Grundschule Wriedel
b) Samtgemeinde Bevensen –
Ebstorf
c) Rektorin / Rektor (A 13),
frei zum 1.8.2015
f) Frau von Grabe,
Tel.: 04131 152127
6. Celle
a) Integrierte Gesamtschule
Celle, i. E.
b) Landkreis Celle
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen oder an Realschulen bewerben.
g) Frau Kerker,
Tel.: 05141 992150
Integrierte Gesamtschule Celle,
Burgstraße 21, 29221 Celle
7. Celle
a) Integrierte Gesamtschule
Celle, i. E.
b) Landkreis Celle
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich Mathematik und
Tablet-Einsatz. Es können sich
Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt und Realschulen
oder an Realschulen bewerben.
g) Frau Kerker,
Tel.: 05141 992150
Integrierte Gesamtschule Celle,
Burgstraße 21, 21229 Celle
8. Clenze
a) Drawehn-Schule Clenze,
Kooperative Gesamtschule
b) Landkreis Lüchow-Dannenberg
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13), frei zum
1.8.2015
d) Fachbereich musisch-kulturelle
Bildung. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
oder an Realschulen bewerben.
Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten.
g) Frau Marx,
Tel.: 05844 98810
Drawehn-Schule Clenze,
Kooperative Gesamtschule,
Uelzener Straße 10,
29459 Clenze
9. Drochtersen
a) Kooperative Gesamtschule
Elbmarschen
b) Gemeinde Drochtersen
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Koordinierung der Oberstufe. Es
können sich Lehrkräfte mit dem
Lehramt an Gymnasien bewerben.
SVBl 6/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
e) Die Stelle ist auf sieben Jahre zu
besetzen.
f) Frau Assenheimer,
Tel.: 04131 152168
10.Embsen
a) Integrierte Gesamtschule
Embsen, i. A.
b) Landkreis Lüneburg
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen oder an Realschulen bewerben.
g) Frau Peetz,
Tel.: 04134 916630
Integrierte Gesamtschule Embsen,
Bahnhofstraße 62, 21409 Embsen
11. Embsen
a) Integrierte Gesamtschule
Embsen, i. A.
b) Landkreis Lüneburg
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich Naturwissenschaften / Sport. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
oder an Realschulen bewerben.
g) Frau Peetz,
Tel.: 04134 916630
Integrierte Gesamtschule Embsen,
Bahnhofstraße 62, 21409 Embsen
12.Lilienthal
a) Integrierte Gesamtschule
Lilienthal, i. A.
b) Landkreis Osterholz
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich Naturwissenschaften. Es können sich Lehrkräfte
mit dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen oder an Realschulen bewerben.
g) Frau Kögel-Renken,
Tel.: 04208 915650
Integrierte Gesamtschule
Lilienthal, Auf dem Kamp 1 e,
28865 Lilienthal
13.Lilienthal
a) Integrierte Gesamtschule
Lilienthal, i. A.
b) Landkreis Osterholz
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Haupt-
269
und Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
g) Frau Kögel-Renken,
Tel.: 04208 915650
Integrierte Gesamtschule
Lilienthal, Auf dem Kamp 1 e,
28865 Lilienthal
14.Lüneburg
a) Integrierte Gesamtschule
Lüneburg
b) Hansestadt Lüneburg
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
g) Frau Kletzin,
Tel.: 04131 8721717
Integrierte Gesamtschule Lüneburg, Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße 1, 21337 Lüneburg
15.Lüneburg
a) Integrierte Gesamtschule
Lüneburg
b) Hansestadt Lüneburg
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich musisch-kulturelle
Bildung / Deutsch / Religion.
Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
g) Frau Kletzin,
Tel.: 04131 8721717
Integrierte Gesamtschule Lüneburg, Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße 1, 21337 Lüneburg
16.Oyten
a) Integrierte Gesamtschule
Oyten, i. A.
b) Gemeinde Oyten
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Deutsch / Latein /
themenorientierter Unterricht.
Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
g) Herr Ries,
Tel.: 04207 91220
Integrierte Gesamtschule Oyten,
Pestalozzistraße 10, 28876 Oyten
17.Oyten
a) Integrierte Gesamtschule
Oyten, i. A.
b) Gemeinde Oyten
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen oder an Realschulen bewerben.
g) Herr Ries,
Tel.: 04207 91220
Integrierte Gesamtschule Oyten,
Pestalozzistraße 10, 28876 Oyten
18.Rotenburg
a) Integrierte Gesamtschule
Rotenburg, i. A.
b) Stadt Rotenburg
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen oder an Realschulen bewerben.
g) Herr Thiemer,
Tel.: 04261 4005
Integrierte Gesamtschule
Rotenburg, In der Ahe 30,
27356 Rotenburg
19.Rotenburg
a) Integrierte Gesamtschule
Rotenburg, i. A.
b) Stadt Rotenburg
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich Sprachen. Es können
sich Lehrkräfte mit dem Lehramt
an Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
oder an Realschulen bewerben.
g) Herr Thiemer,
Tel.: 04261 4005
Integrierte Gesamtschule
Rotenburg, In der Ahe 30,
27356 Rotenburg
20.Schwanewede
a) Waldschule, Kooperative
Gesamtschule
b) Gemeinde Schwanewede
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Gesellschaftslehre.
Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
g) Herr Tappert,
Tel.: 04209 7530
Kooperative Gesamtschule
Schwanewede, Waldweg 2,
28790 Schwanewede
270
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
21.Seevetal
a) Integrierte Gesamtschule
Seevetal, i. A.
b) Landkreis Harburg
c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter als ständige
Vertreterin / ständiger Vertreter
der Leiterin / des Leiters einer
Gesamtschule ohne Oberstufe
(A 14)
f) Frau Assenheimer,
Tel.: 04131 152168
22.Seevetal
a) Integrierte Gesamtschule
Seevetal, i. A.
b) Landkreis Harburg
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen oder an Realschulen bewerben.
g) Frau Dageförde,
Tel.: 04105 6768390
Integrierte Gesamtschule
Seevetal, Peperdiekshöhe 1,
21218 Hittfeld
23.Seevetal
a) Integrierte Gesamtschule
Seevetal, i. A.
b) Landkreis Harburg
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich Ganztag und musisch-kulturelle Bildung. Es können sich Lehrkräfte mit dem
Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und
Realschulen oder an Realschulen
bewerben.
g) Frau Dageförde,
Tel.: 04105 6768390
Integrierte Gesamtschule
Seevetal, Peperdiekshöhe 1,
21218 Hittfeld
24.Sittensen
a) Kooperative Gesamtschule
Sittensen
b) Samtgemeinde Sittensen
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Musik / Kunst /
Darstellendes Spiel. Es können
sich Lehrkräfte mit dem Lehramt
an Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen,
an Realschulen oder an Gymnasien bewerben.
g) Herr Evers,
Tel.: 04282 634890
SVBl 6/2015
Kooperative Gesamtschule
Sittensen, Am Sportplatz 3,
27419 Sittensen
25.Stade
a) Integrierte Gesamtschule
Stade, i. E.
b) Stadt Stade
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Naturwissenschaften.
Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
g) Herr Moser-Kollenda,
Tel.: 04141 7977934
Integrierte Gesamtschule Stade,
Am Hohen Felde 40, 21682 Stade
26.Stade
a) Integrierte Gesamtschule
Stade, i. E.
b) Stadt Stade
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen oder an Realschulen bewerben.
g) Herr Moser-Kollenda,
Tel.: 04141 7977934
Integrierte Gesamtschule Stade,
Am Hohen Felde 40, 21682 Stade
27.Winsen / Luhe
a) Integrierte Gesamtschule
Winsen / Luhe
b) Landkreis Harburg
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich Arbeit-WirtschaftTechnik. Die Übernahme der Verantwortlichkeit für die Gestaltung der Homepage ist erwünscht. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
oder an Realschulen bewerben.
g) Herr Aschern,
Tel.: 04171 7875530
Integrierte Gesamtschule
Winsen / Luhe, Rämenweg 5-9,
21423 Winsen / Luhe
28.Winsen / Luhe
a) Integrierte Gesamtschule
Winsen / Luhe
b) Landkreis Harburg
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13)
d) Schwerpunkt Darstellendes Spiel.
Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen oder an Realschulen bewerben.
g) Herr Aschern,
Tel.: 04171 7875530
Integrierte Gesamtschule
Winsen / Luhe, Rämenweg 5-9,
21423 Winsen / Luhe
Berufsbildende Schulen
1. Schiffdorf
a) Max-Eyth-Schule,
Berufsbildende Schule
b) Landkreis Cuxhaven
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Der Tätigkeitsbereich umfasst
schulfachliche Koordinationsaufgaben im Bereich der Schulentwicklung, der Schulorganisation
und des Qualitätsmanagements,
wie die Erfassung und Auswertung von Daten innerhalb des
Qualitätsmanagements, Schulentwicklung, die Mitarbeit in der
Schulstatistik, in der Stundenplanerstellung und in der Vertretungsplanung. Generell erwartet
werden fundierte Kenntnisse und
Erfahrungen in der EDV-Administration und –Anwendung,
Fachkompetenz und Erfahrungen
im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie im
Qualitätsmanagement auf der
Basis des Kernaufgabenmodells
(KAM-BBS), ein ausgeprägtes
Team-, Kommunikations- und
Innovationsvermögen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die
Lehrbefähigung für das Lehramt
an berufsbildenden Schulen, bevorzugt in einer an der Schule
geführten Fachrichtung, oder die
Lehrbefähigung für das Lehramt
an Gymnasien mit mehrjähriger
Unterrichtserfahrung an berufsbildenden Schulen. Das Aufgabenprofil unterliegt einer ständigen Anpassung entsprechend
den Erfordernissen der Schulentwicklung. Eine spätere Änderung
der Aufgabenzuordnung bleibt
vorbehalten.
f) Frau Dietrich,
Tel.: 04131 152728
SVBl 6/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Niedersächsische Landesschulbehörde,
Regionalabteilung Osnabrück
Grundschulen, Hauptschulen,
Grund- und Hauptschulen,
Haupt- und Realschulen
1. Aurich
a) Grundschule Tannenhausen
b) Stadt Aurich
c) Rektorin / Rektor (A 13)
f) Frau de Vries,
Tel.: 04941 131018
(erneute Ausschreibung)
2. Barßel-Harkebrügge
a) Grundschule Harkebrügge
b) Gemeinde Barßel
c) Rektorin / Rektor (A 13),
frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Barth,
Tel.: 0441 9499843
(erneute Ausschreibung)
3. Bissendorf
a) Grundschule Bissendorf, Grundschule mit Förderklassen Sprache
b) Gemeinde Bissendorf
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z),
voraussichtlich frei zum 1.8.2015
f) Herr Gillmann,
Tel.: 0541 314325
4. Bissendorf
a) Schule am Berg, Grundschule
b) Gemeinde Bissendorf
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Herr Gillmann,
Tel.: 0541 314325
(erneute Ausschreibung)
5. Cappeln
a) Katholische Grundschule
Sevelten / Elsten
b) Gemeinde Cappeln
c) Rektorin / Rektor (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Schule für Schülerinnen und
Schüler katholischen Bekenntnisses
f) Frau Mörking,
Tel.: 0441 9499883
6. Damme
a) Grundschule Damme
b) Stadt Damme
c) Konrektorin / Konrektor (A 13),
frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Frau Helmerichs,
Tel.: 0441 9499846
(erneute Ausschreibung)
7. Delmenhorst
a) Hermann-Allmers-Schule,
Grundschule
b) Stadt Delmenhorst
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Herr Book,
Tel.: 0441 9499848
(erneute Ausschreibung)
8. Delmenhorst
a) Astrid-Lindgren-Schule,
Grundschule
b) Stadt Delmenhorst
c) Rektorin / Rektor (A 13)
d) Ganztagsschule
f) Herr Book,
Tel.: 0441 9499848
(erneute Ausschreibung)
9. Dötlingen
a) Grundschule Neerstedt
b) Gemeinde Dötlingen
c) Rektorin / Rektor (A 13),
frei zum 1.8.2015
f) Herr Schwarberg,
Tel.: 0441 9499871
(erneute Ausschreibung)
10.Dünsen
a) Grundschule Dünsen
b) Samtgemeinde Harpstedt
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Herr Book,
Tel.: 0441 9499848
(erneute Ausschreibung)
11. Emden
a) Früchteburgschule, Grundschule
b) Stadt Emden
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z), frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Krömer,
Tel.: 04941 131009
12.Emden
a) Grundschule Grüner Weg
b) Stadt Emden
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Herr Krömer,
Tel.: 04941 131009
(erneute Ausschreibung)
13.Emlichheim
a) Grundschule Emlichheim
b) Samtgemeinde Emlichheim
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z), frei zum 1.8.2015
f) Frau Westerkamp,
Tel.: 05931 933716
271
14.Esens
a) Herbert-Jander-Schule,
Hauptschule
b) Landkreis Wittmund
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z),
frei zum 1.8.2016
d) Ganztagsschule
f) Frau Kaminski,
Tel.: 04941 131007
15.Friesoythe
a) Katholische Grundschule
am Markatal
b) Stadt Friesoythe
c) Rektorin / Rektor (A 13),
frei zum 1.8.2015
d) Schule für Schülerinnen und
Schüler katholischen Bekenntnisses
f) Herr Barth,
Tel.: 0441 9499843
(erneute Ausschreibung)
16.Friesoythe-Gehlenberg
a) Grundschule Gehlenberg
b) Stadt Friesoythe
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z),
voraussichtlich frei zum 1.8.2015
f) Herr Barth,
Tel.: 0441 9499843
(erneute Ausschreibung)
17.Garrel
a) Katholische Grundschule
Beverbruch / Nikolausdorf
b) Gemeinde Garrel
c) Rektorin / Rektor (A 13), frei
zum 1.8.2016
d) Schule für Schülerinnen und
Schüler katholischen Bekenntnisses
f) Herr Barth,
Tel.: 0441 9499843
(erneute Ausschreibung)
18.Geeste
a) Grundschule St. Antonius
b) Gemeinde Geeste
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Frau Westerkamp,
Tel.: 05931 933716
(erneute Ausschreibung)
19.Georgsdorf
a) Grundschule Georgsdorf
b) Samtgemeinde Neuenhaus
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
d) Es können sich auch Lehrkräfte
mit der Lehrbefähigung für das
Lehramt an Grund-, Haupt- und
Realschulen (Schwerpunkt:
Hauptschule und Realschule)
bewerben.
f) Frau Westerkamp,
Tel.: 05931 933716
(erneute Ausschreibung)
272
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
20.Handrup
a) Grundschule Handrup
b) Samtgemeinde Lengerich
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Frau Westerkamp,
Tel.: 05931 933716
(erneute Ausschreibung)
21.Haren
a) Ansgarischule, Grundschule
b) Stadt Haren (Ems)
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Frau Mull,
Tel.: 05931 933718
(erneute Ausschreibung)
22.Haren
a) Ansgarischule, Grundschule
b) Stadt Haren (Ems)
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z), voraussichtlich frei
zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Frau Mull,
Tel.: 05931 933718
23.Herzlake
a) Grundschule Bookhof
b) Samtgemeinde Herzlake
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Frau Westerkamp,
Tel.: 05931 933716
(erneute Ausschreibung)
24.Holdorf
a) Barbara-Schule, Grundschule
b) Gemeinde Holdorf
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z),
frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Frau Helmerichs,
Tel.: 0441 9499846
(erneute Ausschreibung)
25.Jemgum
a) Carl-Goerdeler-Schule,
Haupt- und Realschule
b) Landkreis Leer
c) Realschulrektorin / Realschulrektor (A 14) oder Rektorin /
Rektor (A 13), frei zum 1.2.2016
d) Ganztagsschule
f) Frau de Vries,
Tel.: 04941 131018
26.Kettenkamp
a) Keding-Grundschule
b) Samtgemeinde Bersenbrück
c) Rektorin / Rektor (A 13)
d) Ganztagsschule. Es können sich
auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an
Grund-, Haupt- und Realschulen
(Schwerpunkt: Hauptschule und
Realschule) bewerben.
SVBl 6/2015
f) Herr Andreas,
Tel.: 0541 314406
(erneute Ausschreibung)
27.Lengerich
a) Grundschule Lengerich
b) Samtgemeinde Lengerich
c) Rektorin / Rektor (A 13)
d) Ganztagsschule
f) Frau Westerkamp,
Tel.: 05931 933716
(erneute Ausschreibung)
28.Lingen
a) Paul-Gerhardt-Schule,
Grundschule
b) Stadt Lingen (Ems)
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z),
frei zum 1.2.2016
d) Ganztagsschule
f) Frau Reinhardt,
Tel.: 05931 933717
(erneute Ausschreibung)
29.Lohne
a) Von-Galen-Schule,
Katholische Grundschule
b) Stadt Lohne
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z)
d) Ganztagsschule. Schule für
Schülerinnen und Schüler katholischen Bekenntnisses. Es können
sich auch Lehrkräfte mit der
Lehrbefähigung für das Lehramt
an Grund-, Haupt- und Realschulen (Schwerpunkt: Hauptschule und Realschule) bewerben.
f) Frau Helmerichs,
Tel.: 0441 9499846
(erneute Ausschreibung)
30.Lünne
a) Ludwig-Schriever-Grundschule
b) Samtgemeinde Spelle
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Herr Nögel,
Tel.: 05931 933730
(erneute Ausschreibung)
31.Nordenham
a) Grundschule Abbehausen
b) Stadt Nordenham
c) Rektorin / Rektor (A 13),
frei zum 1.2.2016
f) Frau Thiesen,
Tel.: 0441 9499812
32.Nordhorn
a) Grundschule Stadtflur
b) Stadt Nordhorn
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
d) Ganztagsschule. Es können sich
auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an
Grund-, Haupt- und Realschulen
(Schwerpunkt: Hauptschule und
Realschule) bewerben.
f) Herr Nögel,
Tel.: 05931 933730
(erneute Ausschreibung)
33.Nordhorn
a) Grundschule Bookholt
b) Stadt Nordhorn
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z),
frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule. Die Schule hat
eine besondere Ordnung nach
§ 44 Abs. 1 NSchG.
f) Herr Nögel,
Tel.: 05931 933730
(erneute Ausschreibung)
34.Nordhorn
a) Grundschule Blanke
b) Stadt Nordhorn
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z),
voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Nögel,
Tel.: 05931 933730
(erneute Ausschreibung)
35.Ostercappeln
a) Grundschule am Wiehengebirge
b) Gemeinde Ostercappeln
c) Rektorin / Rektor (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Andreas,
Tel.: 0541 314406
(erneute Ausschreibung)
36.Südbrookmerland
a) Grundschule tom-Brook
b) Gemeinde Südbrookmerland
c) Rektorin / Rektor (A 13),
frei zum 1.2.2016
f) Herr Krömer,
Tel.: 04941 131009
37.Vechta
a) Overbergschule, Katholische
Grundschule
b) Stadt Vechta
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z),
voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Schule für Schülerinnen und
Schüler katholischen Bekenntnisses
f) Frau Mörking,
Tel.: 0441 9499883
(erneute Ausschreibung)
38.Wiesmoor
a) Grundschule am Ottermeer
b) Stadt Wiesmoor
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
d) Ganztagsschule
SVBl 6/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
f) Herr Krömer,
Tel.: 04941 131009
(erneute Ausschreibung)
Oberschulen
1. Belm
a) Johannes-Vincke-Schule Belm,
Oberschule
b) Gemeinde Belm
c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor (A 14), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Andreas,
Tel.: 0541 314406
2. Bersenbrück
a) Von-Ravensberg-Schule,
Oberschule
b) Samtgemeinde Bersenbrück
c) Zweite Oberschulkonrektorin /
Zweiter Oberschulkonrektor
(A 14), voraussichtlich frei
zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Andreas,
Tel.: 0541 314406
3. Ganderkesee
a) Oberschule Ganderkesee
b) Gemeinde Ganderkesee
c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor (A 14 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Book,
Tel.: 0441 9499848
4. Harpstedt
a) Oberschule Harpstedt
b) Samtgemeinde Harpstedt
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 14 + Z), frei zum
1.8.2015
d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015
genehmigte Oberschule
f) Herr Book,
Tel.: 0441 9499848
(erneute Ausschreibung)
5. Oldenburg
a) Oberschule Alexanderstraße
b) Stadt Oldenburg
c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Frau Büürma,
Tel.: 0441 9499815
6. Westerstede
a) Robert-Dannemann-Schule,
Oberschule mit Gymnasialzweig
273
b) Stadt Westerstede
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als didaktische Leiterin /
didaktischer Leiter (A 14 + Z),
frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Janßen,
Tel.: 0441 9499811
Gymnasien
(einschl. Abendgymnasien und Kollegs)
1. Leer
a) Teletta-Groß-Gymnasium Leer
b) Landkreis Leer
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Mitarbeit in der Stunden- und
Vertretungsplanung, Koordinierung des Sekundarbereichs I, Koordinierung des Ganztagsangebots. Eine spätere Änderung der
Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Frau Pünt-Kohoff,
Tel.: 0541 314409
2. Löningen
a) Copernicus-Gymnasium
Löningen
b) Landkreis Cloppenburg
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.10.2015
f) Herr Schüring,
Tel.: 0541 314410
3. Nordhorn
a) Gymnasium Nordhorn
b) Landkreis Grafschaft Bentheim
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.2.2016
f) Herr Wieziolkowski,
Tel.: 0541 314279
Gesamtschulen
1. Brake
a) Integrierte Gesamtschule Brake
b) Landkreis Wesermarsch
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund- Hauptund Realschulen oder an Realschulen bewerben.
g) Herr Ringwelski,
Tel.: 04401 855812
Integrierte Gesamtschule Brake,
Philosophenweg 4, 26919 Brake
2. Brake
a) Integrierte Gesamtschule Brake
b) Landkreis Wesermarsch
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich Sprachen. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es
können sich Lehrkräfte mit dem
Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund- Haupt- und
Realschulen oder an Realschulen
bewerben.
g) Herr Ringwelski,
Tel.: 04401 855812
Integrierte Gesamtschule Brake,
Philosophenweg 4, 26919 Brake
3. Delmenhorst
a) Integrierte Gesamtschule
Delmenhorst
b) Stadt Delmenhorst
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben
Jahre) zu besetzen.
g) Herr Fricke,
Tel.: 04221 71003
Integrierte Gesamtschule
Delmenhorst, Pestalozziweg 88,
27749 Delmenhorst
4. Emden
a) Integrierte Gesamtschule Emden
b) Stadt Emden
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich Arbeit / Wirtschaft /
Ganztag. Eine spätere Änderung
der Fachbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich
Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund- Haupt- und Realschulen
oder an Realschulen bewerben.
g) Herr Kottkamp,
Tel.: 04821 875100
Integrierte Gesamtschule Emden,
Liekeweg 25, 26725 Emden
5. Emden
a) Integrierte Gesamtschule Emden
b) Stadt Emden
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14)
274
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund- Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
g) Herr Kottkamp,
Tel.: 04821 875100
Integrierte Gesamtschule Emden,
Liekeweg 25, 26725 Emden
6. Kreyenbrück
a) Integrierte Gesamtschule
Kreyenbrück
b) Stadt Oldenburg
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Deutsch. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es
können sich Lehrkräfte mit dem
Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und
Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
g) Herr Kazmirek,
Tel.: 04441 9450150
Integrierte Gesamtschule
Kreyenbrück, Brandenburger
Straße 40, 26133 Oldenburg
7. Melle
a) Integrierte Gesamtschule Melle
b) Landkreis Osnabrück
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Arbeit / Wirtschaft /
Technik. Eine spätere Änderung
der Fachbereichszuordnung
bleibt vorbehalten. Es können
sich Lehrkräfte mit dem Lehramt
an Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen,
an Realschulen oder an Gymnasien bewerben.
g) Frau Brüggemann,
Tel.: 05422 951101
Integrierte Gesamtschule Melle,
Reinickendorfer Ring 6,
49324 Melle
8. Melle
a) Integrierte Gesamtschule Melle
b) Landkreis Osnabrück
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
g) Frau Brüggemann,
Tel.: 05422 951101
Integrierte Gesamtschule Melle,
Reinickendorfer Ring 6,
49324 Melle
SVBl 6/2015
Berufsbildende Schulen
1. Lohne
a) Adolf-Kolping-Schule Lohne,
Berufsbildende Schulen II des
Landkreises Vechta
b) Landkreis Vechta
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15 + Z),
frei zum 1.2.2016
d) Aufgabenschwerpunkte sind die
Gesamtverantwortung für das
Qualitätsmanagement und das
Controlling auf der Basis des
Kernaufgabenmodells, das Ressourcenmanagement in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsleitung, die Erstellung der Jahresstatistik und erforderlicher abteilungsübergreifender Einzelstatistiken, die abteilungsübergreifende Koordinierung von Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die abteilungsübergreifende Organisation des
Schulbetriebs unter Verwendung
der einschlägigen Programme.
Erwartet werden eine ausgeprägte Kommunikations- und Sozialkompetenz, eine hohe Belastbarkeit und Teamfähigkeit, die uneingeschränkte Bereitschaft zur
Einarbeitung in die jeweiligen
Arbeitsbereiche, ein zeitgemäßes
Verständnis von Leitung und
Führung im Kontext eines Regionalen Kompetenzzentrums sowie
eine spürbare Identifikation mit
dem Leitbild der Schule. Voraussetzung für eine Bewerbung ist
die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
in einer an der Schule geführten
Fachrichtung. Das Anforderungsprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung an die Erfordernisse der Schulentwicklung. Eine spätere Änderung der
Aufgabenschwerpunkte bleibt
vorbehalten.
f) Herr Pietsch,
Tel.: 0541 314388
2. Osnabrück
d) Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung
Osnabrück
d) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachberaterin / Fachberater in der Schulaufsicht (A 15)
e) Die Befähigung für das Lehramt
an berufsbildenden Schulen in
der Fachrichtung Lebensmittel-
wissenschaften (Ernährung) ist
zwingend erforderlich. Wesentliche Aufgabenschwerpunkte liegen im Bereich der Berufsschule
(Lebensmittelhandwerk), der Berufseinstiegsschule sowie der
Fachschule des Fachbereichs
Ernährung. Erwartet werden
mehrjährige unterrichtliche Erfahrungen in diesen Schulformen sowie Kompetenzen im Bereich der Unterrichts- und Curriculumentwicklung und des
schulischen Qualitätsmanagements auf Basis des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS) und
die Bereitschaft, in der QM-Prozessbegleitung mitzuarbeiten.
Das Stellenprofil umfasst die
Fachberateraufgaben landesweit.
Der Wirkungskreis liegt vorrangig in der Regionalabteilung
Lüneburg. Eine spätere Änderung
der Aufgabenzuordnung bleibt
vorbehalten.
f) Frau Homann,
Tel.: 0541 314447
3. Osnabrück
a) Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung
Osnabrück
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachberaterin / Fachberater in der Schulaufsicht (A 15)
d) Die Befähigung für das Lehramt
an berufsbildenden Schulen mit
dem Unterrichtsfach Deutsch ist
zwingend erforderlich. Ferner
werden umfangreiche Kompetenzen im Bereich der Unterrichtsentwicklung und der Rahmenrichtlinienarbeit erwartet
sowie fundierte Kenntnisse über
das schulische Qualitätsmanagement auf Basis des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS) und
die Bereitschaft, in der QM-Prozessbegleitung mitzuarbeiten.
Das Stellenprofil umfasst Fachberateraufgaben landesweit. Der
Wirkungskreis liegt vorrangig in
der Regionalabteilung Osnabrück.
Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Herr Pietsch,
Tel.: 0541 314388
SVBl 6/2015
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
275
Thema des Monats
Berufs- und Studienwahlorientierung an den
allgemein bildenden Schulen
Unsere allgemein bildenden Schulen haben die Aufgabe, die
Schülerinnen und Schüler auf den Übergang von der Schule in
eine Ausbildung oder ein Studium vorzubereiten. Bei der Berufsorientierung werden sowohl der Gendergedanke wie auch
die Gleichwertigkeit der unterschiedlichen Ausbildungsgänge
von der Dualen Berufsausbildung bis hin zum Hochschulstudium verstärkt in den Fokus gerückt.
Wie bisher führen die einzelnen Schulformen berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen auf der Grundlage der
schulformspezifischen Zielsetzungen durch und berücksichtigen regionale Gegebenheiten. Die Zusammenarbeit mit Betrieben, den berufsbildenden Schulen, der Berufsberatung der
Arbeitsagenturen, den Kammern und Wirtschaftsverbänden
sowie anderen geeigneten Einrichtungen ist dabei unerlässlich.
Durch das Bündnis Duale Berufsausbildung ist die Berufs- und
Studienorientierung an den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen auf den Prüfstand gestellt worden. Das Ergebnis ist der Landesregierung in Form von Handlungsempfehlungen übergeben worden. Daraus wiederum resultieren
Arbeitsaufträge für verschiedene Arbeitsgruppen innerhalb des
Kultusministeriums, die zeitnah umgesetzt werden müssen.
Unter dem Strich wird die Berufs- und Studienorientierung
(BO) für alle Schulformen betrachtet, wobei die Gymnasien
und Gesamtschulen besonders in den Blick genommen werden. So werden ausgewählte Projekte auf ihre Übertragbarkeit
in die Fläche des Landes Niedersachsen überprüft. Den Schulen sollen unter anderem Hilfen für die Erstellung eines schuleigenen BO-Konzeptes und für die Elternarbeit an die Hand
gegeben werden. Außerdem werden Informationen für die
schulformdifferente Ausgestaltung und Betreuung der Betriebspraktika, auch in der gymnasialen Oberstufe, zusammengestellt. Für die Verbreitung und Umsetzung der Berufsund Studienorientierung an den Schulen ist ein Multiplikatorennetzwerk angedacht.
Auch in die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte werden die
neuen Anforderungen an die Berufs- und Studienorientierung
einfließen, und es gilt, die Übergänge von den allgemein bildenden an die berufsbildenden Schulen und die Hochschulen
zu gestalten.
Insgesamt ist die Berufs- und Studienorientierung als ein Entwicklungsprozess auch im Sinne der Lebensgestaltung der
Schülerinnen und Schüler zu verstehen. Während dieses Prozesses sind verschiedenste BO-Maßnahmen vorgesehen, die
zur Vermeidung von Ausbildungs- und Studienabbrüchen beitragen und eine Vielzahl von Ausbildungswegen aufzeigen.
Neues Angebot der Kobo
Das Land Niedersachsen hat mit Unterstützung der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit die Koordinierungsstelle Berufsorientierung im Niedersächsischen Kultusministerium eingerichtet. Diese stellt für
die allgemein bildenden Schulen ein Angebot von qualitätsge-
prüften Modulen zur vertieften Berufsorientierung bereit, das
das Regelangebot von Schule und Berufsberatung ergänzt
und von den allgemein bildenden Schulen nach Bedarf und
Kapazität abgerufen werden kann. Mit der Koordinierungsstelle Berufsorientierung werden die Maßnahmen zur grundlegenden Berufsorientierung um aufeinander aufbauende Projekte zur vertieften Berufsorientierung ergänzt, sodass die individuelle Berufswegeplanung der Schülerinnen und Schüler
bedeutende Unterstützung erfährt.
Die Koordinierungsstelle Berufsorientierung entlastet die allgemein bildenden Schulen von organisatorischen Aufgaben,
Vertragsabschlüssen und der Finanzierung der abrufbaren
Module. Diese Maßnahmen sind durch das Niedersächsische
Kultusministerium und die Bundesagentur für Arbeit voll finanziert. Die Resonanz der Schulen auf die Einrichtung der
Koordinierungsstelle Berufsorientierung ist ausgesprochen positiv: Bis heute wurden von der Koordinierungsstelle Berufsorientierung über 1400 Maßnahmen genehmigt. Mehr als der
Hälfte der allgemein bildenden Schulen wurden bereits Maßnahmen der Koordinierungsstelle Berufsorientierung bewilligt.
Seit Anfang dieses Jahres wurde das Angebot der Koordinierungsstelle Berufsorientierung um zwei Angebote für die
gymnasiale Oberstufe erweitert:
Reflexion der Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten
nach der Sekundarstufe II
Für Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Gymnasien, an den gymnasialen Zweigen der Kooperativen Gesamtschulen und an Integrierten Gesamtschulen wird eine eintägige Erkundung der eigenen Interessen, Stärken, Fähigkeiten
und Fertigkeiten mit Selbsteinschätzung und Fremdeinschätzungen durchgeführt. In einer zweiten eintägigen Phase findet eine Vertiefung des Wissens über die Wege nach der
Schule wie Studium, duales Studium, betriebliche und schulische Ausbildung sowie die Überbrückungsmöglichkeiten statt.
Die dritte Phase ist ein eintägiges praxisbezogenes Training
zur Bewerbung um einen Studienplatz und um einen Ausbildungsplatz.
Erkundung zu Studium und Beruf im Internet,
an der Hochschule und im Betrieb
Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Gymnasien,
an den gymnasialen Zweigen der Kooperativen Gesamtschulen und an Integrierten Gesamtschulen erlernen am ersten
Tag Handwerkszeug zur zielgerichteten und kritischen Internetrecherche bei Fragen der Studien- und Berufswahl. Am
zweiten Tag erfahren sie an einer Hochschule in einer Vorlesung und in Gesprächen mit Studierenden, Fakultätsvertreterinnen und -vertretern oder Studienberaterinnen und -beratern, wie ein Studium aufgebaut ist. Am dritten Tag sollen die
Schülerinnen und Schüler einen für Abiturientinnen und Abiturienten geeigneten Beruf in einem Betrieb ganztägig unter
realen Bedingungen näher kennenlernen.
Diese Maßnahmen können Gymnasien und Gesamtschulen
online beantragen unter www.kobo-online.de.
276
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
SVBl 6/2015
Vom Tischgruppentraining über den Berufeparcours
bis zum Zitterdrahtspiel
Die IGS Franzsches Feld holt bei der Berufsorientierung weit aus
BeoLeo – Berufs- und Lebensorientierung: Unter dieser Überschrift wird die Berufs- und Studienorientierung an der Integrierten Gesamtschule Franzsches Feld in Braunschweig
durchgeführt. Dahinter steckt unter anderem die Überlegung,
dass man viele Kompetenzen im beruflichen und im außerberuflichen Leben gleichermaßen gut gebrauchen kann.
Sozialkompetenzen erwerben
und weiterentwickeln
Gute Umgangsformen und die Rücksichtnahme auf andere
sind „Türöffner“ in allen Lebensbereichen. Solche Sozialkompetenzen stehen im Mittelpunkt des Tischgruppentrainings in
der 5. und 6. Klasse. Das Tischgruppentraining läuft ein Jahr
lang (2. Halbjahr Klasse 5, 1. Halbjahr Klasse 6) im Rahmen
der persönlichen Lernstunden des Ganztags. Jede Tischgruppe
aus vier bis sechs Schülerinnen und Schülern wird einmal die
Woche „trainiert“. Unter Anleitung eines Sozialpädagogen erledigen die Kinder einen Auftrag oder lösen eine Aufgabe als
Gruppe und sammeln dabei Erfahrungen in der Zusammenarbeit. Nach Möglichkeit handelt es sich um Aufgaben, die
fachlich eingebunden sind.
Für die Entwicklung der Sozialkompetenzen ist die anschließende Reflexion des eigenen Verhaltens mit den anderen in der Gruppe von entscheidender Bedeutung. Wer zum
Dominieren neigt, bekommt einen Dämpfer von den anderen;
wer sich aus Schüchternheit wenig einbringt, wird ermuntert.
„Man lernt außerdem, Kritik anzunehmen, ohne gleich beleidigt zu sein“, erläutert Schulleiter Andreas Meisner.
Die Tischgruppe ist als soziale Einheit an der IGS Franzsches
Feld in der gesamten Schullaufbahn ein wichtiges Korrektiv
für den Einzelnen, und die beim frühen Training erworbenen
Kompetenzen werden so gefestigt und verfeinert. Die „Abnehmer“ der Schule in der Wirtschaft bemerken Meisner zufolge
diese schulische Prägung und äußern sich oft lobend.
Berufspraxis erleben
Wie kommt nun die Berufspraxis in die Schule? „Wenig“, sagt
Meisner. „Unsere Schülerinnen und Schüler gehen lieber selber in die Berufspraxis und erleben sie.“ Das sei anschaulicher
und einprägsamer als jeder Vortrag. Den Anfang macht die
Klasse 6: Am Zukunftstag begleitet jede / jeder ein Elternteil
oder eine/n Verwandten zur Arbeit und sammelt so erste Eindrücke. In Klasse 7 steht am Zukunftstag die Geschlechterrolle
im Fokus: Mädchen gehen gezielt in technische, Jungen in soziale Berufe. In Klasse 8 führt für alle kein Weg an „Spiel das
Leben“, einem unterrichtsbegleitenden Simulationsspiel, und drei
zweitägigen Kurzpraktika vorbei. So erweitern die Jugend lichen ihren beruflichen Horizont zusätzlich. Im zweiten Halbjahr der 9. Klasse ist man dann „reif“ für das dreiwöchige Betriebspraktikum nach den eigenen Neigungen und Stärken, die
durch die Stärken-Schwächen-Analyse in der Berufseignungswoche im ersten Halbjahr ermittelt worden sind.
Außerschulische Lernorte werden auch danach, insbesondere
in der Oberstufe, immer wieder aufgesucht. So gibt es viele
Projekte mit Fachhochschulen und der Universität, für die
Schülerinnen und Schüler mehrere Wochen lang einen Arbeitsplatz außerhalb der Schulmauern ansteuern. Zum Beispiel läuft in der Nachbarschaft der Schule ein Biologie-Projekt zur Renaturierung eines Kleinflusses. Es verschafft den
beteiligten Schülerinnen und Schülern Einblicke in mehrere
Berufsfelder wie Biologie, Geologie, Landschaftspflege, Umweltwissenschaften, Chemie, Verwaltung.
Eine Ausnahme allerdings gibt es von der Regel der außerschulischen Berufsbegegnung: den Berufeparcours. Dabei
handelt es sich um eine kleine schulinterne Messe zu Ausbildungsberufen, auf der Auszubildende aus verschiedenen technischen und kaufmännischen Berufen an Ständen vorführen,
was sie im Rahmen ihrer jeweiligen Ausbildung lernen. Allerdings gilt auch hier, dass Berufspraxis in gewissem Umfang
erlebt und nicht bloß erzählt wird. Außerdem stehen die Azubis den Schülerinnen und Schülern für Fragen zur Verfügung.
Diesen jungen Leuten würden ganz andere Fragen gestellt, als
man sie reiferen Vertretern des Berufs stellen würde, sagt
Andreas Meisner. „Wie schafft man das, täglich so früh aufzustehen und dann auch noch acht Stunden durchzuhalten?“
Geschlechterprägungen überwinden
Ein dritter Schwerpunkt der Berufsorientierung an der IGS
Franzsches Feld ist der Blick auf die Geschlechterrollen mit
dem Ziel, rollenstereotypes Verhalten sichtbar zu machen und
zu problematisieren und so die beruflichen Wahlmöglichkeiten für den Einzelnen zu erweitern.
Das beginnt am Ende von Klasse 6 und Anfang von Klasse 7,
also passend zur Pubertät, mit einer drei- bis vierwöchigen
Unterrichtseinheit zum Thema „Liebe, Freundschaft, Sexualität“. Dabei wird – anknüpfend an die Erfahrung des ersten
Zukunftstages – auch über berufliche Rollenbilder gesprochen: „In welchen Berufen habt ihr Männer bzw. Frauen erlebt – und wie?“
Der zweite Baustein ist die bereits erwähnte Auflage für die
Siebtklässlerinnen und Siebtklässler, am Zukunftstag für
Mädchen und Jungen einen jeweils „geschlechtsuntypischen“
Beruf kennenzulernen. „Diese Auflage setzen wir konsequent
durch, unterstützt durch entsprechende Vor- und Nachbereitung im Unterricht.“
Ein dritter Baustein kann der Fachunterricht sein. In ArbeitWirtschaft-Technik wird zum Beispiel in geschlechtergetrennten Zweiergruppen ein Geschicklichkeitsspiel gebastelt, das
„Zitterdrahtspiel“, wobei gleichermaßen gestalterische wie
handwerklich-technische Fähigkeiten gefragt sind. Da merken
die Mädchenteams, dass sie auch löten können, und manche
Jungen begreifen, dass sich sorgfältige Arbeit lohnt.
Berufs- und Lebensorientierung gehören zusammen. Das kann
man gut an dem bereits erwähnten Kartenspiel „Spiel das Leben“ erkennen, bei dem man vier Stapel vor sich hat: Familie,
Beruf, Abenteuer und Vermögen. Der Würfel bestimmt, wie
viele Kinder man bekommt und ob man Handwerker oder
Akademiker wird. So lernen die Schülerinnen und Schüler, sich
spielerisch auf unterschiedliche Lebens- und Berufssituationen einzustellen – bevor es ernst wird.
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NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
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Und jährlich geht’s zum Zukunftstag
Die Ergebnisse hält man am Hermann-Billung-Gymnasium in Celle
künftig in einem Ordner fest
Der Zukunftstag für Mädchen und Jungen ist der Dreh- und
Angelpunkt für die Studien- und Berufsorientierung am Hermann-Billung-Gymnasiun in Celle, und alle Jahrgänge von 5
bis 11 machen mit. In den Jahrgängen 5, 6 und 7 gehen die
Kinder mit ihren Eltern und Verwandten an diesem Tag zur
Arbeit und lernen so deren Arbeitsplatz und Tätigkeit kennen.
Die dabei gesammelten Eindrücke werden im Unterricht der
Klassenlehrkraft vertiefend reflektiert. In Jahrgang 8 steht die
Erkundung eigener Stärken und Schwächen im Mittelpunkt
des Zukunftstags: Die Schülerinnen und Schüler legen einen
Talentetest ab, der extern ausgewertet wird.
In Klasse 9 werden der Berufsorientierung neben dem Zukunftstag zwei weitere Tage gewidmet. Zu Beginn des Schuljahres kommen die Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter der IHK. Die Azubis berichten einen Tag
lang den nur wenig Jüngeren über ihre ersten Erfahrungen
mit dem zu erlernenden Beruf. Auch das duale Studium ist
dabei vertreten. An einem weiteren Berufsinfo-Tag berichten
Eltern aus ihren Berufen; die Schülerinnen und Schüler können sich vier dieser Elternvorträge bzw. -workshops aussuchen. „Besonders beliebt sind die ingenieurs- und naturwissenschaftlichen Berufe sowie Medizin“, berichtet Politik-Wirtschaft-Fachkonferenzleiter Bernd Koop. Am Zukunftstag
bekommen die Jugendlichen schließlich ein vierstündiges Vortrags- und Workshop-Programm der IHK Lüneburg und der
Agentur für Arbeit Celle zur Berufswahl geboten.
Am umfangreichsten fällt die Berufsorientierung in Klasse 10
aus, denn da findet das zweiwöchige Betriebspraktikum statt,
mit anschließendem Praktikumsbericht, der in die Fachnote
Politik-Wirtschaft eingeht. Das Besondere in Celle: Man kann
sein Praktikum künftig auch an der Uni absolvieren, und mehr
als 20 der etwa 100 Schülerinnen und Schüler der Schule haben sich für diese Möglichkeit entschieden. Sie fahren zwei
Wochen lang täglich zur Leibniz Universität nach Hannover.
Eine Woche davon ist für alle das Programm gleich: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten, Bibliotheksrecherche, ausgewählte Vorlesungen. In der zweiten Woche kann
jede und jeder den eigenen Neigungen im Rahmen des so genannten Juniorstudiums nachgehen.
Die beim Betriebspraktikum gemachten Erfahrungen schlagen
sich nicht nur in den individuellen Berichten, sondern auch in
einer gemeinsamen Ausstellung nieder. Zielgruppe: die Achtund Neuntklässler, zu deren Zukunftstags-Programm der Besuch dieser Ausstellung gehört. So lernen die Jüngeren etwas
über Berufe und die Älteren verbessern ihre Kommunikationsfähigkeit. Außerdem in Klasse 10: ein Berufswahl-Eignungstest zur weiteren Orientierung.
In Jahrgang 11 bietet der Zukunftstag den bald Reifegeprüften abschließend Gelegenheit, sich von externen Expertinnen
und Experten über Berufe mit Abitur, also vor allem akademische, informieren zu lassen.
Dieses Berufsorientierungs-Curriculum mit dem Zukunftstag
als rotem Faden soll in Zukunft nicht nur die Einzelnen punktuell anregen, sondern dauerhafte Spuren hinterlassen. Deshalb hat das Hermann-Billung-Gymnasium in diesem Jahr den
Berufsorientierungs-Ordner eingeführt. Dieser professionell
gestaltete Ordner soll alle Aufzeichnungen, Dokumente und
Zertifikate aufnehmen, die die Kinder im Laufe der Schuljahre
zum Thema „Beruf und Studium“ selbst anfertigen bzw. erhalten. „Ein sorgfältig geführter Ordner kann ein Plus bei der Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Studienplatz sein“,
hofft Bernd Koop. Auf jeden Fall dokumentiert er für die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler die Etappen des
Berufsfindungswegs von Zukunftstag zu Zukunftstag – egal,
ob der nun gerade oder krumm war.
278
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
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Berufs- und Studienorientierung
am Kurt-Schwitters-Gymnasium Hannover
Externe Partner helfen bei der
Entscheidungsfindung
sie zur Berufsmesse „Vocatium“, die immer im Mai in Hannover stattfindet, und führen erste Beratungsgespräche mit Vertretern möglicher Ausbildungsbetriebe.
Donnerstag, 13.30 Uhr: Zehn Elftklässler sind im Fachraum
Erdkunde des Kurt-Schwitters-Gymnasiums in HannoverMisburg zusammengekommen, um sich von zwei Referenten
eines externen Bildungsträgers über „Wege nach dem Abitur“
informieren zu lassen. Vier Mädchen und sechs Jungen sind in
der Gruppe. Eine frühe Befragung zeigt, dass acht von ihnen
an ein Studium denken, während die übrigen zwei lieber eine
Ausbildung machen wollen.
Für beide Jahrgänge, also 10 und 11, finden außerdem im
Rahmen der „Programmwoche” zu Beginn des 2. Schulhalbjahres zwei Berufsinformationstage statt. Am ersten Tag stehen Angebote von Hochschulen im Mittelpunkt, am zweiten
Angebote von Unternehmen. In Jahrgang 12 wird schließlich, wie an vielen Schulen, die Teilnahme am Hochschulinformationstag ermöglicht.
Aber vor allem wollen alle einen Beruf ergreifen und ausüben,
der ihnen Spaß macht und regelmäßige und auskömmliche
Einkünfte beschert. Auf dem Weg dahin sind immer dieselben
Hürden zu nehmen: Bewerbung – Einstellungstest – Vorstellungsgespräch – Assessment Center – Job bzw. Ausbildung.
Heute werden sie viele Tipps zur Hürde Vorstellungsgespräch
erhalten. Aber sie haben auch eigene Fragen im Kopf und im
Rahmen einer einführenden Gruppenarbeit auf großen Bögen
fixiert. Eine Schülerin notiert: „Wie findet man freie Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplätze?“ Sie fragt auch: „Woher
weiß man, ob der Beruf Zukunftsperspektiven hat?“
Diese Maßnahme unter dem Titel „Reflexion der Studien- und
Ausbildungsmöglichkeiten nach der Sekundarstufe II“ ist ein
Angebot der vom Niedersächsischen Kultusministerium und
der Agentur für Arbeit getragenen Koordinierungsstelle
Berufsorientierung und kann von Schulen kostenfrei beantragt werden unter www.kobo-online.de.
Bausteine eines Gesamtkonzepts
Das Kurt-Schwitters-Gymnasium setzt den Schwerpunkt der
Berufs- und Studienorientierung in Klasse 10. Idealtypisch
durchlaufen die Schülerinnen und Schüler dieses Jahrgangs
vier Stationen. Am Anfang steht eine über drei Tage laufende
Potenzialanalyse durch einen externen Anbieter – in diesem
Fall die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Dabei findet man heraus,
wo die eigenen Interessen, aber auch Stärken und Schwächen
liegen. Dazu lösen die Jugendlichen in Gruppen verschiedene
Aufgaben und werden dabei beobachtet. Die Ergebnisse werden in einem Zertifikat festgehalten, das man später sogar bei
Bewerbungen vorlegen kann. Die zweite Station ist ein eintägiges Assessment Center bei der DB Netz AG, die Kooperationspartnerin der Schule ist. Dazu gehört auch die Simulation
eines Vorstellungsgesprächs.
Als dritte Station fungiert das klassische, in diesem Fall zweiwöchige Betriebspraktikum. Hier soll es noch nicht um die eigene Berufswahl gehen. „Unser Schwerpunkt: Die Jugend lichen sollen Abläufe in einem Betrieb kennen lernen“, erläutert Sonja Till, die die Berufsorientierung an ihrer Schule
verantwortet. Die letzte Station bildet ein Vormittag im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit.
In Klasse 11 besuchen die derart vorgebildeten Schülerinnen
und Schüler in ihrer Seminarfach-Gruppe einen Workshop zur
vertieften Studien- und Berufsorientierung, wie ihn die Koordinierungsstelle Berufsorientierung anbietet. Außerdem gehen
„Wir setzen beim Thema Berufs- und Studienorientierung sehr
stark auf externe Partner, weil dieses Thema nicht zur Kernkompetenz von uns Lehrkräften zählt“, sagt Sonja Till. „Aber
wir als Schule sorgen dafür, dass jede und jeder in den Genuss
eines umfassenden Angebots von Hilfen kommt.”
Chemie statt BWL
Mattia Chiarin (17) hat durch die
schulischen Angebote zur Berufs- und
Studienorientierung jetzt ein Jahr vor
dem Abitur ein recht klares Bild von
seinen beruflichen Möglichkeiten. Das
Praktikum in Klasse 10 bestärkte ihn
in seinem Wunsch, aus seinem Lieblingsfach Chemie einen Beruf zu machen: Chemielaborant. Er arbeitete
zwei Wochen lang im Labor eines
Zementherstellers und überprüfte Zementmischungen auf
Festigkeit und Beständigkeit. Zugleich überprüfte er seine
Fähigkeit, früh aufzustehen. Täglich musste er wie die anderen Beschäftigten um 6.30 Uhr antreten – es ging!
Die Berufsinformationstage zum Halbjahreswechsel in Klasse
11 brachten eine andere wichtige Erkenntnis: Ein Studium in
Betriebswirtschaftslehre oder Maschinenbau kommt nicht in
Frage. In BWL muss man gute Mathematikkenntnisse mitbringen, in Maschinenbau darüber hinaus Dinge gut grafisch darstellen können. „Da muss ich passen“, sagt Mattia.
Der Workshop des externen Bildungsträgers öffnete ihm dagegen eine weitere Tür. Neben Chemie interessiert Mattia
nämlich die Politik. Die Workshop-Referenten machten ihm
Mut, ein Freiwilliges Soziales Jahr im politischen Bereich zu
absolvieren. „Auch da und nicht nur im sozialen Bereich soll
es FSJ-Plätze geben, sagte man mir beim Workshop.“
Büro oder Studium
Maximilian Schulze (17) weiß noch
nicht so recht, ob er nach dem Abitur
eine Ausbildung beginnt oder lieber
studiert. „Das hängt von meinen Noten ab“, sagt er. Je besser die Noten,
desto eher traut er sich ein Studium
zu. Nach dem gegenwärtigen Stand
denkt er eher an eine Berufsausbildung: Bürokaufmann oder Erzieher.
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NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
Sein Praktikum hat er als Zehntklässler in einer Berufsgenossenschaft gemacht. Das habe ihm gut gefallen, denn er habe
schon als Praktikant recht selbstständig arbeiten können und
müssen. „Außerdem muss man da viel telefonieren, und das
liegt mir.“
Der Workshop in Klasse 11 habe ihm geholfen, sich in die Bewerbungssituation hineinzudenken. So wurde zum Beispiel
279
ein Bewerbungsgespräch simuliert, und jeder hatte die Gelegenheit, ein paar Fragen selbst zu beantworten.
Beruf oder Studium: Vielleicht muss man da gar keinen Gegensatz sehen. An den Berufsinformationstagen hat Maximilian zu seiner Überraschung erfahren, dass eine Einzelhandelskette neben der klassischen Lehre als Einzelhandelskaufmann auch ein duales Studium anbietet.
Vorbilder finden beim Berufsinformationsabend
Am Julius-Spiegelberg-Gymnasium in Vechelde hat man die Qual der Wahl
Am Julius-Spiegelberg-Gymnasium in Vechelde bei Braunschweig haben die Zehntklässlerinnen und Zehntklässler drei
Berufswünsche frei. Allerdings geht es dabei noch nicht um
das „richtige Leben“, sondern nur um die Berufsorientierung
im Rahmen des alljährlich zwischen Herbst- und Weihnachtsferien stattfindenden Berufsinformationsabends. Mit einem
Fragebogen ermittelt der Beauftragte für die Berufsorientierung, Klaus Nührig, drei Monate vor dem Abend, für welche
Berufe sich die Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs
besonders interessieren. „Allerdings müssen es schon echte
Berufe sein. Astronaut oder Taxifahrer kommen gar nicht in
die Auswahl“, erläutert Nührig. Wenn ein Beruf von mindestens drei Personen nachgefragt wird, macht er sich auf die
Suche nach einer geeigneten Referentin oder einem geeigneten Referenten.
Welche Berufe sind besonders gefragt? Stark vertreten sind
nach Nührigs achtjähriger Erfahrung in Vechelde die Fachgebiete Grafik-Design und Psychologie, aber auch Maschinenbau, Architektur und Recht (Anwalt, Richter). Daneben werden Berufe im Öffentlichen Dienst (Polizei, Bundeswehr, Schule) sowie bei VW viel nachgefragt. „Da dürfte das Bedürfnis
nach einem sicheren Arbeitsplatz im Spiel sein“, vermutet er.
Allerdings gab es vor ein paar Jahren noch andere „Renner“.
Vor der Finanzkrise von 2008 wollten zum Beispiel nicht wenige Börsenmakler werden. Jetzt gehe es allenfalls um einen
sicheren Job bei der Sparkasse.
Woher kommen nun die Leute aus der Berufspraxis, die am
Berufsinformationsabend Antworten auf die Schülerfragen
finden sollen? Eine erste Quelle sind die Schüler-Wunschbögen, denn da steht schon die Frage: „Kennen Sie jemanden,
der einen Beruf vorstellen möchte, der Sie und/oder Ihre Mitschüler/innen interessieren könnte?“ Ein paar Eltern sind auch
immer dabei. „So haben wir zum Beispiel Kontakt zu einem
Piloten bekommen“, berichtet Nührig. Große Arbeitgeber wie
VW, Sparkasse, Volksbank, Polizei und Bundeswehr haben Profis für die Nachwuchsgewinnung und schicken gern jemanden. Aber auch Hochschulen machen mit: Von der Hochschule
für Bildende Künste Braunschweig kommt ein Referent zum
Thema „Grafik-Design“, von der Ostfalia – Hochschule für angewandte Wissenschaften werden die Studiengänge „Sportmanagement“, „Angewandte Mathematik“ sowie „Event- und
Tourismusmanagement“ abgedeckt.
Wie sieht es mit dem Interesse am Lehrerberuf aus? Das gibt
es durchaus. Man versuche, für diesen Beruf immer eine beliebte junge Lehrkraft aus dem eigenen Kollegium zu gewinnen. Zum Beispiel habe diese Aufgabe mehrere Jahre eine
sehr gewinnende Mathe- und Physiklehrerin übernommen.
„Dadurch stieg das Interesse von Mädchen für dieses Berufsbild spürbar“, berichtet Nührig.
Sobald die Referentenliste steht, wählen die Schülerinnen und
Schüler wieder ihre Lieblingsangebote aus, damit die Gruppen
für den Abend eingeteilt werden können. Jede/r hat Anspruch
auf die Teilnahme an drei aufeinander folgenden Info-Runden
von 30-minütiger Dauer. Der Gast bleibt dabei im gleichen
Raum, das Publikum wechselt. In einer solchen Sitzung gibt es
durchweg eine Mischung aus Expertenvortrag und Fragen,
wobei standardisierte Schülerfragen im Fachunterricht Politik / Wirtschaft vorbereitet und den Gästen vorher übermittelt
wurden. Daneben besteht immer die Möglichkeit, weitere Fragen zu stellen, die sehr individuell sein können.
Die Referentinnen und Referenten seien sehr beeindruckt von
der konzentrierten Aufmerksamkeit der Jugendlichen, berichtet Nührig. Viele schrieben mit und stellten gezielte Nachfragen. Dieses Interesse ist das einzige „Honorar“, das sie für
ihren Auftritt bekommen. „Eine Schülerin hat mir nach dem
Vortrag des Grafik-Design-Experten gesagt: ‚Der ist so, wie ich
mal sein möchte.‘“
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NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
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Der Ausbildungsbotschafter
Die IHK Hannover schickt Azubis in die Schulen
such der Fachoberschule an der BBS Neustadt mit Fachrichtung „Technik“ (mit dem Fachabitur als Abschluss) – und die
duale Ausbildung bei MTU. Der Neustart brachte viele neue
Erfolgserlebnisse. „Die Ausbildung ist sehr motivierend, weil
man das Gelernte immer gleich anwenden kann“, sagt er.
Foto: Heiko Preller
Hans-Martin Schöne hat früher als Hobby Modellflugzeuge
gebaut und fliegen lassen. Jetzt hat er täglich mit dem Antrieb von Passagier- und Transportflugzeugen aus aller Welt
zu tun: Er ist im zweiten Ausbildungsjahr zum Fluggerätmechaniker bei der Firma MTU Maintenance in Langenhagen.
Die Ausbildung mit der Spezialisierung auf Triebwerkstechnik
macht ihm Spaß, und er gehört zu den Leistungsstärksten seines Jahrgangs. Deshalb wurde er von seinem Ausbildungsleiter dazu animiert, sich zum Ausbildungsbotschafter zu qualifizieren. Das Ziel: Schülerinnen und Schüler für seinen künftigen Beruf zu gewinnen. Das Pädagogische liege ihm ohnehin,
erzählt der 21-Jährige. „Ich arbeite im Sommer auf einer
Wasserski-Anlage und ermuntere alle, nach ersten Fehlschlägen nicht aufzugeben.“ Man müsse es immer wieder versuchen.
Hans-Martin Schöne hat sich von Fehlschlägen selbst nicht
entmutigen lassen. Seine Gymnasiallaufbahn endete mit Klasse 11. „Ich merkte, das ist nicht mein Ding.“ Es folgten der Be-
Seine Begeisterung hat Hans-Martin Schöne schon zweimal
in Schulen mitnehmen können, in die Brinker Schule in Langenhagen (Grund-, Haupt- und Realschule) und in die Tellkampfschule in Hannover (Gymnasium). In der Brinker Schule
referierte er vor einer Hauptschulklasse; an der Tellkampfschule hörten ihm in der Aula fast 100 Zehnt- und Elftklässler
zu. „Aber das war nicht schlimm, denn im Anschluss gab es
eine Kleingruppenphase, in der sich besonders Interessierte
mit Fragen an mich wenden konnten.“ Eine wiederkehrende
Frage war die nach den geforderten Noten in Mathematik und
Physik: „Reicht eine drei für die Bewerbung?“ Die Antwort: Ja,
aber schlechter sollte die Note nicht sein.
In beiden Schulen hielt Hans-Martin Schöne aber zunächst
einen Vortrag mit Folienpräsentation, um den Beruf und die
Ausbildung vorzustellen; mehrere weitere jugendliche Botschafter taten es ihm gleich. „Wir hatten das sehr gut vorbereitet“, erläutert er. Da war es wichtig, dass alle technischen
Hilfsmittel zur Verfügung standen. Aber nicht nur in dieser
Hinsicht sei eine gute Vorbereitung des Botschafter-Besuchs
durch die Schule wichtig. „Wenn bei den Lehrkräften und Jugendlichen zum Beispiel ein Interesse am dualen Studium besteht, dann müssen wir das vorher wissen, um uns entsprechend vorzubereiten.“
Apropos Studium: Zurzeit denkt der Fluggerätmechaniker in
spe darüber nach, nach abgeschlossener Ausbildung noch ein
Maschinenbau-Studium dranzuhängen. Die duale Ausbildung
macht offenbar Mut zu mehr.
Mit der „IHK-Offensive duale Berufsausbildung 2015-2020“ engagiert sich die IHK Hannover
in den kommenden Jahren gegen den sich abzeichnenden Fachkräftemangel. Allen etwa 350
weiterführenden allgemein bildenden Schulen im Gebiet der IHK – egal ob Haupt-, Real-,
Oberschule, Gymnasium oder Gesamtschule – werden Besuche von Ausbildungsbotschafterinnen / Ausbildungsbotschaftern oder Mentorinnen / Mentoren angeboten. Diese bieten
eine erste Unterstützung bei der Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler.
Die Ausbildungsbotschafter sind der Grundpfeiler der Offensive. Sie geben in einer Doppelstunde oder bei Berufs orientierungstagen realistische Einblicke in ihre Ausbildungsberufe, berichten über ihre Erfahrungen sowie ihren Alltag im Unternehmen und beantworten individuelle Fragen. Ergänzt wird das Angebot durch IHK-Mentoren, das sind Praktiker aus Unternehmen, die insbesondere auch über Karrierechancen mit Ausbildung informieren und Bewerbungstipps geben.
Auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Eltern, die für die Berufsorientierung der Jugendlichen wichtige Bezugspersonen
darstellen, hat die IHK-Offensive im Blick. Für diese beiden Zielgruppen sollen bestehende Angebote weiterentwickelt und ausgebaut werden wie zum Beispiel die Lehrertournee, bei der Lehrkräfte von allgemein bildenden Schulen verschiedene Ausbildungsberufe direkt in Unternehmen kennenlernen.
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NICHTAMTLICHER TEIL
Wettbewerbe
Anerkannte Wettbewerbe des Bundes und des Landes
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Bezirk Lüneburg:
StR’n Dr. Andrea Schroedter, Gymnasium Hittfeld,
Peperdieksberg, 21218 Seevetal
Bezirk Osnabrück:
StD Mike Horas, Windthorst-Gymnasium,
Gymnasialstr. 3, 49716 Meppen
27. Internationale
Biologieolympiade 2016
Aufgabe sowie
Dask Institut für die
Pädagogik der Naturwissenschaften an der
Universität Kiel (IPN) hat den Auswahlwettbewerb für die Internationale Biologieolympiade ausgeschrieben, die 2016 in
Theorie
Hanoi
(Vietnam) ausgetragen wird. Alle Gymnasien, Fachgymu
nasien und Gesamtschulen haben die Unterlagen für den
Wettbewerb erhalten.
(je
Hamburg
Biologie im Labor
Die Zusammenstellung einer deutschen Mannschaft erfolgt in
drei Auswahlrunden.
Gemeldet werden können Schülerinnen und Schüler des 11.
und 12. Jahrgangs der allgemein bildenden Schulen. Sie sollTeilnehmerinnen
ten über sichere, anwendungsbezogene Grundkenntnisse verfügen und in der Lage sein, schöpferisch konstruktiv zu denken; sie sollten hinreichende praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten haben und ausdauernd arbeiten können.
Nähere Informationen zum Wettbewerb sind erhältlich beim
Landesbeauftragten für die Internationale Biologieolympiade,
Herrn OStR Günther Kosmann, Gymnasium Bersenbrück, Im
Dom 19, 49539 Bersenbrück, Tel.: 05439 94050, Fax: 05439
940550, E-Mail: [email protected], im Internet
unter www.biologieolympiade-niedersachsen.de sowie beim
Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften an der
Universität Kiel, Herr PD Dr. Burkhard Schroeter, Olshausenstraße 62, 24118 Kiel, Tel.: 0431 8803166, Fax: 0431 8802717,
E-Mail: [email protected].
47. Internationale
Physik-Olympiade
Die 47. Internationale Physik-Olympiade wird im Jahr 2016 in
Zürich, Schweiz, stattfinden. Alle Gymnasien, Fachgymnasien
und Gesamtschulen haben die Unterlagen für den Wettbewerb erhalten.
Die Aufgaben sind von einer Fachlehrkraft der Schule unter
Verwendung des Lösungsbogens zu korrigieren und spätestens
bis zum 22.9.2015 an den Landesbeauftragten, Herrn Dirk
Brockmann-Behnsen, Gymnasium Bismarckschule, An der Bismarckschule 5, 30173 Hannover, zu senden.
Es wird empfohlen, geeignete Schülerinnen und Schüler zur
Teilnahme am Wettbewerb anzuregen. Am Fach Physik interessierte Schülerinnen sollten besonders zur Teilnahme motiviert werden.
Die Arbeiten der zweiten Runde sind ohne Korrektur an den
o.g. Landesbeauftragten weiterzuleiten. Der Abgabetermin für
die zweite Runde ist der 9.11.2015.
Nähere Informationen sind unter http://www.ipn.uni-kiel.de/
projekte/ipho/aktuelles.html erhältlich.
Andere Wettbewerbe
Internationale
Chemie-Olympiade
2015/2016
Die Internationale Chemie-Olympiade wird im Jahr 2016 in
Kasan (Russland) stattfinden. Alle Gymnasien, Fachgymnasien
und Gesamtschulen haben die Unterlagen für den Wettbewerb erhalten.
Die Arbeiten der ersten Runde sind nach Korrektur durch die
Fachlehrkraft bis spätestens zum 17.9.2015 an die Landesbeauftragten zu senden. Die Aufgaben der zweiten Runde werden den Schulen im September 2015 zugehen. Der Abgabetermin für die 2. Runde wird bei Zusendung der Aufgaben
mitgeteilt. Es wird empfohlen, geeignete Schülerinnen und
Schüler zur Teilnahme am Wettbewerb anzuregen.
Kontaktadressen der Landesbeauftragten:
Bezirk Hannover:
StR Panagiotis Chatzianastassiou, Gymnasium Langenhagen,
Konrad-Adenauer-Straße 21, 30853 Langenhagen
Bezirk Braunschweig:
StR Mirko Uhde, Gymnasium Raabeschule,
Stettinstraße 1, 38124 Braunschweig
Der Hörwurm 2015
Ein Hörspielwettbewerb für Grundschulkinder
in Niedersachsen
Der Hörwurm ist ein Projekt der Medienberatung Niedersachsen in Zusammenarbeit mit den niedersächsischen Medienzentren sowie dem niedersächsischen Bürgerfunk.
Als Preise winken digitale Aufzeichnungsgeräte für die Grundschulen sowie Hörbücher und Hörspiele für die Kinder. Die
Siegerhörspiele werden zudem regional von den entsprechenden Bürgersendern ausgestrahlt.
Hörspiele und Hörbücher sind bei Kindern und Erwachsenen
sehr beliebt. Aber nicht nur das aktive Hören ist für die
Sprachentwicklung der Kinder wertvoll, sondern auch das Gestalten mit gesprochener Sprache. Die Produktion eines kleinen Hörspiels ist für die Förderung in diesem Bereich eine
ideale Methode.
Der Hörwurm will Anreiz bieten, ein kleines Hörspiel selbst zu
produzieren, und wendet sich an Kinder und Lehrkräfte an
Grundschulen. Das Thema kann frei gewählt werden. Ebenso
kann selbst entschieden werden, ob eine eigene Geschichte
oder die eines fremden Autors1 als Grundlage dienen soll. Das
fertige Hörspiel darf nicht länger als zehn Minuten sein.
282
NICHTAMTLICHER TEIL
SVBl 6/2015
Unter den eingereichten Beiträgen wählt eine Experten-Jury
die besten Hörspiele aus. Dabei werden insbesondere die
sprachliche Umsetzung sowie die akustische und dramaturgische Gestaltung bewertet.2
Veranstalter: Uniplus, Kompetenzzentrum Universität Hannover – Lehrerfortbildung (KH)
Das fertige Hörspiel kann als Audio-CD oder als Audiodatei
(wav, mp3) zusammen mit einer kurzen Projektinfo eingesendet werden an:
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer KH.527.
VI02)
Informationen: Madeleine Klose, Tel.: 0511 762 5797
Medienzentrum der Region Hannover, Stichwort: „Der Hörwurm“, Altenbekener Damm 79, 30173 Hannover, oder per
Mailanhang an: [email protected]
30.6.2015
Weitere Infos rund um den „Hörwurm” unter: www.der-hoerwurm.nibis.de
BASS3 – Das neue Bausteinprogramm
für schulische Suchtvorbeugung
– Antwort auf neue Herausforderungen –
Einsendeschluss: 18.12.2015
Tipps und Links:
– Die niedersächsischen Medienzentren unterstützen Grundschulen in ihrer Medienarbeit durch Bereitstellung von
Technik, Beratung und Fortbildungen.
– Die Multimediamobile der Niedersächsischen Landesmedienanstalt bieten Fortbildung und Beratung rund um das
Thema „Audioproduktion“.
– Mit Audacity steht ein kostenloses und leistungsstarkes
Audio-Schnittprogramm zur Verfügung. (www.audacity.de)
– Das Medienzentrum der Region Hannover hält auf seiner
Internetseite Video-Tutorials zum Umgang mit audacity
bereit. (http://www.mzrh.de/index.php/tipps/94-hoerspiele-und-hoerbuecher)
– Bei vielen niedersächsischen Bürgersendern können Bürgerinnen und Bürger das Programm mitgestalten. Außerdem bieten sie technische Unterstützung bei Radio- oder
Audioprojekten.
1 Bitte beachten Sie dabei ggf. die urheberrechtlichen Bedingungen.
2 Bitte benutzen Sie nur GEMA-freie Musik und Geräusche.
für Lehrkräfte und Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter
aller allgemein bildenden Schulen der Sek. I, Fachkräfte
für Suchtprävention, Interessierte
In Niedersachsen arbeiten viele Schulen mit dem Bausteinprogramm schulische Suchtvorbeugung BASS der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen (NLS). BASS unterstützt
seit 2002 Lehrkräfte auf dem Weg zu einer gesunden und
suchtpräventiven Schule. Die jetzt neu erschienene dritte
Auflage wurde vollständig überarbeitet, aktualisiert und auf
die heutige Situation sowohl im Schulbereich als auch im Bereich der Suchtprävention angepasst. Den Programmbausteinen für die Jahrgänge 5/6 und 7/8 wurden weitere Programmbausteine für die Jahrgänge 9/10 hinzugefügt.
Bei dieser Tagung wird das neue Bausteinprogramm vorgestellt. Zu Tagungsbeginn wird Prof. Dr. Wolstein von der Universität Bamberg einen Überblick geben, welche neuen Entwicklungen es beim Konsum von Suchtmitteln und bei süchtigen Verhaltensweisen (z. B. exzessivem Medienkonsum) bei
Jugendlichen gibt.
Im weiteren Verlauf liegt der Fokus auf dem Bausteinprogramm und darauf, wie systematische und nachhaltige Suchtprävention in der Schule umgesetzt werden kann.
Der Abschlussvortrag von Frau Dr. Barnowski-Geiser ermutigt
alle Teilnehmenden, die Herausforderung Suchtprävention in
der Schule kreativ und engagiert anzunehmen und zu gestalten.
Termine
30.6.2015
Hannover
Hannover
Differenzierende und individuelle Lernformen
im inklusiven Mathematikunterricht am Beispiel
„Rechnen mit natürlichen Zahlen“
Zeit: 30.6.2015, 10.00 Uhr bis 16.20 Uhr
Ort: Akademie des Sports, LandesSportBund Niedersachsen,
Ferdinand-Wilhelm-Fricke Weg 10, 30169 Hannover
Veranstalter: Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen,
Hannover
für Lehrkräfte, die in der Sek. I (vorrangig 5. Jahrgang)
Mathematik in inklusiven Unterrichtssettings unterrichten
Informationen: www.nls-online.de
Kursinhalte:
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer NLS15.
26.01)
– Kennenlernen von Lernschrittfolgen für den Aufbau der
Zahlenräume von 100 bis 1 000 000
– Herausarbeiten von Strukturgleichheit in den o. a. Zahlenräumen
– Grundlegende Rechenoperationen der Addition und Subtraktion in den o. a. Zahlenräumen
– Unterrichtssetting, das Classroom Management und individuelle Lernformen beinhaltet
Zeit: 30.6.2015, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Ort: Stadtteilzentrum Kronsberg (KroKuS), Hannover
Referent: Joachim Greiner
1.-3.7.2015
Lingen
Lions-Quest: „Erwachsen handeln“ –
Lebenskompetenzen für Jugendliche
und junge Erwachsene
Lions-Quest „Erwachsen handeln“ ist die Fortführung von „Erwachsen werden“ für die Altersgruppe der 15- bis 21-Jährigen. In diesem neuen Programm sind erstmalig Selbst- und
Sozialkompetenzen mit Demokratiepädagogik, „Lernen durch
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soziales Engagement“ und politischer Bildung verknüpft.
Durch Lions-Quest „Erwachsen handeln“ werden Identität und
emotionale Bildung gestärkt, Sozialkompetenzen und kritisches Denken gefördert, Demokratie- und Menschenrechtsverständnis vermittelt, Lernprozesse durch soziales Engagement in Gang gesetzt („service learning“). Durch die spezielle
Ausrichtung auf Jugendliche und junge Erwachsene schließt
Lions-Quest „Erwachsen handeln“ in Deutschland eine Lücke
im Angebot der Präventionsprogramme.
Es wird darum gehen, die eigenen Vulnerabilitäten kennen zu
lernen. Ebenso wichtig ist die Kenntnis der eigenen Resilienzmuster. Nur wer beides kennt, kann sich aktiv für die Gesunderhaltung der eigenen Psyche, auch in stressigen beruflichen
Situationen, einsetzen.
In mehreren vierteljährlich stattfindenden Qualitätszirkeln aktualisieren die Beratungslehrkräfte der Region Hannover ihr
professionelles Wissen.
Zeit: 2.7.2015, 11.00 Uhr, bis 4.7.2015, 15.00 Uhr
Zeit: 1.7.2015, 13.00 Uhr, bis 3.7.2015, 15.00 Uhr
Ort: Ludwig-Windthorst-Haus, Gerhard-Kues-Straße 16, 49808
Lingen
Ort: Hansenhof in Nindorf, Visselhövede
Kosten: 35 Euro
Informationen: www.lwh.de
Referent: Bernd Deseniß
Kontakt: [email protected]
Veranstalter: Uniplus, Kompetenzzentrum Universität Hannover – Lehrerfortbildung (KH)
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KLIN.1507-01.001)
Informationen: Susanne Elsner, Tel.: 0511 7625799
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer KH.527.
QZ2)
1.7.2015
Lingen
Kollegiale Beratung und systemische Supervision
für Lehrkräfte
Das Seminar für Grund- und Förderschulen sowie Schulen der
Sekundarstufe I hat u. a. folgende Ziele:
– Professionalisierung des beruflichen Handelns und die Bewältigung von Belastungen im beruflichen Kontext,
8.-10.7.2015
Lingen
Lions-Quest: „Erwachsen werden“ – Gewaltund Drogenprävention durch Vermitteln von
Lebens- und Sozialkompetenz
Informationen: www.lwh.de
Die Stärkung psycho-sozialer Kompetenzen ist Inhalt des Unterrichtsprogramms Lions-Quest „Erwachsen werden“, für das
sich Lehrkräfte in dreitägigen Seminaren schulen lassen können. In der Anwendung richtet es sich an Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren, denen Lebenskompetenz (life-skill)
im Rahmen des sozialen Lernens durch handlungsorientierte
Erlebnispädagogik vermittelt werden soll. Während des Seminars wird den Lehrkräften ein Handbuch mit einer Fülle von
Unterrichtsbeispielen zu folgenden Themenkreisen ausgegeben: gute Gemeinschaft, gesundes Selbstvertrauen, vielfältige
Gefühle, wichtige Menschen, klärende Kommunikation, kluge
Entscheidungen.
Kontakt: [email protected]
Zeit: 8.7.2015, 14.30 Uhr, bis 10.7.2015, 15.00 Uhr
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KLIN.1507-01.005)
Ort: Ludwig-Windthorst-Haus, Gerhard-Kues-Straße 16, 49808
Lingen
– Balance zwischen Akzeptanz und Abgrenzung innerhalb
der beruflichen Rolle,
– Erlernen von „kollegialer Beratung“,
– Vermittlung von Methoden und Interventionen als Handwerkszeug für den pädagogischen Alltag.
Zeit: 1.7.2015, 10.00 bis 17.30 Uhr
Ort: Ludwig-Windthorst-Haus, Gerhard-Kues-Straße 16, 49808
Lingen
Informationen: www.lwh.de
Kontakt: [email protected]
2.-4.7.2015
Visselhövede
Qualitätszirkel für Beratungslehrkräfte. Coaching &
Supervision. Thema: Resilienz und Vulnerabilität
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KLIN.1507-08.004)
für Beratungslehrkräfte an niedersächsischen Schulen
(bevorzugt im Schulbezirk Hannover)
Gibt es auch bei Beratungslehrkräften Resilienz? Ja – es ist
sehr zu hoffen. Beratungsarbeit ist Beziehungsarbeit. Oft hat
man es mit schwierigen und schweren, manchmal auch mit
belastenden Situationen zu tun. Die Klienten lassen einen Teil
ihrer Sorgen und Probleme bei der Beratungslehrkraft zurück.
Je nachdem, wie die eigenen Bewältigungsmuster aussehen,
kann dies für die Beratenden Stress bedeuten. Stress trifft im
günstigsten Fall auf eine gute Resilienz oder im ungünstigen
Fall auf eine hohe Vulnerabilität.
22.-26.7.2015
Rehburg-Loccum
Sommerwerkstatt: Farb(t)räume
für Lehrkräfte aller Schulformen, die evangelischen Religionsunterricht erteilen, sowie für Pastorinnen und Pastoren,
Diakoninnen und Diakone
Farben sind geheimnisvoll. Sie spielen mit unserer Wahrnehmung. Sie erscheinen vor, auf oder hinter den Dingen. Ohne
Licht gibt es keine Farbe, und doch träumen Menschen im
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nächtlichen Dunkel in buntfarbenen Phantasien. Friedensreich
Hundertwasser liebte den Regen, weil die Farben, wie er sagte, dann so herrlich leuchten. Farbe, weder verzichtbar noch
greifbar, öffnet wirkungsmächtig Räume. Sie kann erschrecken und erfreuen, wärmen und frieren lassen, inspirieren und verjagen.
Hieran anknüpfend wollen wir mit Pinsel und Phantasie dem
Geheimnis der Farben nachspüren, eigenen Spuren folgen, uns
von Bildern und Geschichten leiten lassen, Räume entdecken,
die wir vielleicht noch nie betreten haben. Zwischen Vertrautem und Fremdem öffnet sich Neues.
Im Seminar werden gleichzeitig Ideen für den Unterricht entwickelt und erprobt. Ästhetische und religiöse Lernangebote,
durch die sich die Gestaltungskompetenz unterrichtlichen Handelns erweitern lässt, werden religionspädagogisch reflektiert.
nen und Unterrichtseinheiten auf der Grundlage der curricularen Vorgaben, Erprobung von Methoden, Beispiele der Leistungsbewertung, Austausch, Erfahrungen mit regionalen Kooperationsmöglichkeiten, Vorstellung bewährter Materialien,
Aufbau von Netzwerken, in die auch außerschulische Partner
und Projekte mit einbezogen werden können. Die Termine sind
so gelegt, dass sie eine unmittelbare Umsetzung der Fortbildungsergebnisse im jeweiligen bzw. kommenden Halbjahr ermöglichen.
Auch für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte geeignet!
Zeit: 17.-18.09.2015, 9.00 bis 18.00 Uhr,
weitere Termine: 10.-11.12.2015 (9.00 bis 16.00 Uhr),
2.-3.6.2016, 8.-9.12.2016
Ort: RPZ Aurich, Georgswall 1-5, 26603 Aurich
Zeit: 22.7.2015, 15.30 Uhr, bis 26.7.2015, 13.00 Uhr
Leitung: G. Mülder, J. Agena
Ort: Rehburg-Loccum
Leitung: Steffen Marklein, Bernd Hillringhaus
Veranstalter: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung in Aurich in Kooperation mit der Bildungsregion Ostfriesland
Veranstalter: Religionspädagogisches Institut Loccum, Uhlhornweg 10-12, 31547 Rehburg-Loccum
Kosten: 140 Euro für die gesamte Reihe inkl. Tagungsverpflegung
Kosten: 60 Euro
Informationen: Gabriele Kleen, Tel.: 04941 179987, kleen@
ostfriesischelandschaft.de
Informationen: www.rpi-loccum.de
Anmeldung: www.vedab.de, Veranstaltungsnummer: KAUR.
539.070, Anmeldeschluss: 20.7.2015
Anmeldung: [email protected]
30.8.-2.9.2015
Dresden
32. Fortbildungs- und Vortragstagung der
GDCh-Fachgruppe Chemieunterricht
7.10.2015 (und weitere Termine)
Vom 30.8.-2.9.2015 gewinnen Lehrkräfte auf Vorträgen und
Workshops in Dresden neueste Erkenntnisse rund um den
Chemieunterricht. Experimente zu Redoxreaktionen in Alginatbällchen oder zu elektrochemisch aktiven Polymeren, die
künstliche Muskeln spielen lassen, werden live mit den entsprechenden Unterrichtskonzepten vorgeführt. Ob Farben,
Frühstück, Kosmetik oder das Mittelalter – überall ist die Chemie zu finden. In den Workshops dazu lernen Lehrkräfte aktiv,
wie sie diese Themen in den Chemieunterricht einbringen.
Die Tagung findet auf dem GDCh-Wissenschaftsforum „Chemie verbindet“ statt, auf der das Neueste aus der Forschung
in Hochschule und Industrie präsentiert wird. Bei den Plenarvorträgen erwarten Sie gleich zwei Nobelpreisträger: Stefan
Hell und Barry Sharpless. Auf dem Symposium „150 Jahre
Benzolformel“ lassen namenhafte Wissenschaftler einen wegweisenden Teil der Chemie-Geschichte Revue passieren.
Unterricht im Profil Technik
für Lehrkräfte an OBS, KGS, RS, IGS
Im Profil Technik findet eine vierteilige Modulreihe statt. Das
Profilangebot soll den Fachlehrkräften und Referendarinnen
und Referendaren die Möglichkeit eröffnen, sich untereinander auszutauschen. Es soll ein Fundus an bereits erprobten
Unterrichtseinheiten und Projekten entstehen und ein Netzwerk aufgebaut werden, in dem auch außerschulische Partner
und Projekte eingebunden sind. Je nach Bedarf der Teilnehmenden können weitere Praxiskurse angeboten werden.
Zeit: 7.10.2015, 9.12.2015, 10.2.2016 und 13.4.2016, jeweils
9.00 bis 13.00 Uhr
Ort: RPZ Aurich, Georgswall 1-5, 26603 Aurich
Leitung: P. Diddens
Veranstalter: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung in Aurich in Kooperation mit der Bildungsregion Ostfriesland
Zeit: 30.8.-2.9.2015
Ort: Dresden
Kosten: 70 Euro inkl. Material und Tagungsverpflegung
Informationen und Anmeldung: www.gdch.de/chemieunterricht2015
17.-18.9.2015 (und weitere Termine)
Aurich
Aurich
Unterricht im Profil Gesundheit und Soziales
für Lehrkräfte an OBS, KGS, RS, IGS
Im Profil Gesundheit und Soziales findet eine vierteilige Modulreihe statt. Ziele sind u.a. Erarbeitung von Schularbeitsplä-
Informationen: Gabriele Kleen, Tel.: 04941 179987, kleen@
ostfriesischelandschaft.de
Anmeldung: www.vedab.de, Veranstaltungsnummer: KAUR.
541.071, Anmeldeschluss: 20.7.2015
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12.-13.10.2015 (und weitere Termine)
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Aurich
Unterricht im Profil Wirtschaft
für Lehrkräfte an OBS, KGS, RS, IGS
Im Profil Wirtschaft findet eine vierteilige Modulreihe statt.
Das Profil Wirtschaft stellt die Fachlehrkräfte vor die Herausforderung, auf bereits vorhandene Grundlagen aufzubauen
und sich dennoch vom Fach Wirtschaft abzugrenzen. Um
gleichzeitig Abgrenzung und Verbindung zum Unterrichtsfach
Wirtschaft herzustellen, sollen im Rahmen der Fortbildung Unterrichtseinheiten erarbeitet werden, die theoretische Inhalte
des Profils mithilfe moderner, schülerzentrierter Methoden,
Aktionen und Projekte lebendig werden lassen. Außerschulische Partner sollen mit einbezogen werden. Die Termine sind
so gelegt, dass sie eine unmittelbare Umsetzung der Fortbildungsergebnisse im jeweiligen bzw. kommenden Halbjahr ermöglichen.
Zeit: 12.-13.10.2015, 30.11.-1.12.2015, 11.-12.4.2016 und 7.8.11.2016, jeweils 9.00 bis 16.00 Uhr
Ort: RPZ Aurich, Georgswall 1-5, 26603 Aurich
Leitung: B. Klempin, S. Kretzmer
Veranstalter: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung in Aurich in Kooperation mit der Bildungsregion Ostfriesland
Kosten: 140 Euro inkl. Material und Tagungsverpflegung
Informationen: Gabriele Kleen, Tel.: 04941 179987, kleen@
ostfriesischelandschaft.de
Anmeldung: www.vedab.de, Veranstaltungsnummer: KAUR.
542.072, Anmeldeschluss: 20.7.2015
Hinweise
Gesund Leben Lernen startet
in die 11. Phase
Nach den Sommerferien startet Gesund Leben Lernen (GLL) in
die elfte Phase. Ganz im Sinne des neuen Orientierungsrahmens Schulqualität ist das Ziel des Unterstützungsprogramms
GLL, Gesundheitsförderung an den Schulen als Querschnittsaufgabe zu verankern. Ausgerichtet an der Bedarfslage der
teilnehmenden Schulen unterstützt das Kooperationsprogramm GLL die Schulen beim Aufbau eines Gesundheitsmanagements. Seit dem Jahr 2003 haben landesweit mehr als 200
Schulen von dem Angebot Gebrauch gemacht.
Nutzen Sie die Chance auf einen der letzten freien Plätze und
erkundigen Sie sich bei der LVG & AFS, ob in Ihrer Region
noch Plätze zu vergeben sind. Weitere Informationen finden
Sie unter der GLL-Internetadresse: http://www.gll-nds.de.
Kontakt
Jan Kreie (GLL-Koordinator), Tel.: 0511 388118932, Fax: 0511
3505595, E-Mail: [email protected]
JULIUS-CLUB 2015
VGH-Stiftung und Büchereizentrale Niedersachsen laden
Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 14 Jahren zum
Lesesommer ein
Der JULIUS-CLUB macht Lesen zum Abenteuer, er entführt die
jungen Leser in die Welt der Bücher und fördert dabei ihr
Textverständnis und ihre Ausdrucksfähigkeit.
Vom 10.7. bis zum 10.9.2015 stehen für die JULIUS-CLUBMitglieder in 50 Bibliotheken in Niedersachsen 100 aktuelle
und eigens von einer Jury ausgewählte Buchtitel der Kinderund Jugendliteratur zur kostenlosen Ausleihe bereit.
Schülerinnen und Schüler, die in den Sommerferien zwei
Bücher lesen und kommentieren, erhalten das Julius-Diplom
und können an der abschließenden JULIUS-CLUB-Veranstaltung teilnehmen. Bei mehr als fünf Büchern wird das Vielleser-Diplom verliehen. Die Sommer-Vielleserinnen und Vielleser können ihre Leseerfahrungen gut über Buchvorstellungen in den Unterricht des folgenden Schuljahres einbringen
und so auch Gleichaltrige zum Mehr-Lesen animieren.
Während der Projektdauer begleiten die Bibliotheken vor Ort
ihre Club-Mitglieder durch Auftakt- und Abschlusspartys,
Clubtreffen, Lesungen und spannende Aktionen wie LiteraturRallyes, Hörspiel-Aufnahmen oder Blind date mit Büchern.
Schreibwerkstätten mit Antje Szillat, die mit ihrem Buch „Die
Super Jumper“ beim JULIUS-CLUB vertreten ist, finden in der
Nikolaus Kopernikus Hauptschule in Garbsen und auch in den
Stadtbibliotheken in Buxtehude, Einbeck und Garbsen statt.
Das Leseförderprojekt der VGH-Stiftung und der Büchereizentrale Niedersachsen erreichte in den vergangenen acht Jahren
rund 42.000 Kinder und
Jugendliche zwischen
11 und 14 Jahren.
Weitere Informationen einschließlich der Liste
der beteiligten Bibliotheken gibt es unter: www.julius-club.de.
Kontakt: Stefanie Thiem,
VGH-Stiftung, Tel.: 0511
3603412
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NICHTAMTLICHER TEIL
SVBl 6/2015
DAMALS
DAS SCHULVERWALTUNGSBLATT VOR 60 JAHREN
JUNI 1955 – 7. JAHRGANG, HEFT 6
Tag der deutschen Einheit
Am 17.6.1953 haben deutsche Menschen für die Wieder-
Die Frau im Beruf. Furche-Verlag. Hamburg
[Buchbesprechung]
vereinigung unseres Vaterlandes, für dieses große Ziel des
Die wirtschaftliche und bevölkerungsstatistische Ent-
ganzen deutschen Volkes, ihr Leben hingegeben. Durch
wicklung drängt auch in der Bundesrepublik mehr und
Bundesgesetz ist der 17. Juni zum Tag der deutschen
mehr Mädchen und Frauen in Berufe […] Man mag das
Einheit und zum gesetzlichen Feiertag erklärt worden. Der
für eine erwünschte Entwicklung halten oder für einen
Tag ist daher alljährlich unterrichtsfrei. Alle Schulen ver-
schweren Verlust: die Tatsache besteht, und alle, die
anstalten in der dem 17. Juni vorhergehenden Woche
sich verantwortlich fühlen für die soziale, körperliche
innerhalb der Unterrichtszeit eine feierliche Gedenk-
und seelische Gesundheit unseres Volkes, müssen sich
stunde. […]
mit ihr auseinandersetzen und auf sie Rücksicht neh-
Damit das Gedenken seinen Sinn erfüllen kann, wird emp-
men. […]
fohlen, die Schüler bei der Feierstunde in Altersgruppen
zusammenzufassen. (S. 137)
Wohl verstanden, kann manches Kapitel den Mädchen
helfen, die Lebensangst zu überwinden und sich be-
Gutachten des Deutschen Ausschusses für das
Erziehungs- und Bildungswesen zur Politischen
Bildung und Erziehung
wusst um einen Weg zu mühen, auf dem die Entfaltung
des Ichs, der Dienst am Nächsten, die Verpflichtung für
das Ganze sich harmonisch vereinen lassen. […]
Wenn auch einmal heranwachsende Jungen an diese
[…] Rechte politische Erziehung gelingt nur, wenn die
Fragen herangeführt würden, so wäre es gewiss gut für
Einrichtungen der Erziehung und Bildung selbst freie
die Entfaltung einer gesunden Arbeitsgemeinschaft zwi-
Gemeinschaftsordnungen sind. Die Schule darf nicht
schen Männern und Frauen in unseren Familien, unse-
nach dem Muster des Obrigkeitsstaates verfasst sein;
ren Arbeitsstätten und unserem öffentlichen Leben.
sie muss vielmehr durch ihre Struktur und ihr Leben
(Schw.) (S. 158)
eine Erfahrung davon geben, was Freiheit und Verantwortung im Leben einer Gemeinschaft bedeuten. Die
Lehrer und Erzieher sollen in ihren Schülern die freien
Menschen von morgen sehen und achten; sie sollen
ihnen selbst als freie Bürger gegenübertreten. (S. 149)
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287
Redaktionsschluss ist der 5. des Vormonats.
Titelfoto: Berufeparcours an der IGS Franzsches Feld,
Braunschweig
(Foto: IGS Franzsches Feld)
Herausgeber:
Niedersächsisches Kultusministerium
Schiffgraben 12, 30159 Hannover
Kontakt:
Anita Lichy, Tel.: 0511 1207253
Redaktion:
Dr. Andreas Müller (verantwortlich für den Inhalt),
Dr. Ulrike Behrens, Petra Crysmann, Cornelia Hartwig,
Jutta Köster
Weitere Mitarbeit: Heidrun Höfer, Anna Iaccheo-Nestola, Christina
Jagemann, Gisela Wahner-Meyer
E-Mail: [email protected]
Weitere Bildquellen:
Grundschule Cramme (S. 238), Farah Eliane – CC-BY-SA-3.0 – via
Wikimedia Commons (S. 238), Eichenwallschule Leer (S. 238),
Chspf – CC BY-SA 3.0 – via Wikimedia Commons (S. 239), Sven
Teschke – CC BY-SA 2.0 de – via Wikimedia Commons (S. 239),
Hermann-Billung-Gymnasium Celle (S. 277), Mattia Chiarin (S. 278),
Maximilian Schulze (S. 278), Julius-Spiegelberg-Gymnasium
Vechelde (S. 279), Heiko Preller (S. 280), Jan Paschetag /
VHG-Stiftung (S. 286)
Anzeigen:
A.V.I. Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbH
Am Ortfelde 100, 30916 Isernhagen
Tel.: 0511 7795380
E-Mail: [email protected]
Bestellungen / Verlag:
Hahnsche Buchhandlung
Marktstraße 12, 31224 Peine
Tel.: 05171 5405737
E-Mail: [email protected]
Gesamtherstellung:
Liskow Druck GmbH
Oldenburger Allee 23, 30659 Hannover
Erscheinungsweise: monatlich
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NICHTAMTLICHER TEIL
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an Gymnasien oder eine vergleichbare Qualifikation.
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bereits Inhaberin/Inhaber einer Planstelle im niedersächsischen Schuldienst sind und sich gemäß § 152 NSchG an eine
Schule in kirchlicher Trägerschaft beurlauben zu lassen.
Die Bewerberinnen/Bewerber müssen bereit sein, den besonderen Bildungs- und Erziehungsauftrag einer Evangelischen Schule
und die in der Schulkonzeption niedergelegten Erziehungsziele
mit zu tragen. Vorausgesetzt wird: evangelisch-lutherisches
Bekenntnis oder die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD
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