Vernehmlassung VSG
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Vernehmlassung VSG
Verband der Schweizerischen Gasindustrie Association Suisse de l’Industrie Gazière Energiestrategie 2050 Stellungnahme des VSG zur Vernehmlassungsvorlage Vorbemerkung Die Energiestrategie 2050 stellt ein extrem anspruchsvolles Projekt dar, das sich in zwei Massnahmenpaketen niederschlägt. Das zweite Paket soll erst später konkretisiert werden, was angesichts der Weichenstellungen, die jetzt vorgenommen werden, grundsätzlich problematisch und abzulehnen ist. Die Erdgaswirtschaft hat zudem einige elementare Mängel bei der Konstruktion des ersten Massnahmenpakets identifiziert, die sie in einführenden Überlegungen darlegen wird. In den nächsten Jahren sind intensive Energie-Diskussionen angezeigt, in denen auch die Positionen der Erdgasbranche stärker Beachtung verlangen als bisher. Sie sollten sachlich, differenziert und ohne dogmatischideologische Scheuklappen geführt werden. Das vermissen wir derzeit, etwa wenn es um die Anerkennung der Bedeutung der Gasinfrastruktur, deren Stärken und deren Potenzial, gerade auch im Hinblick auf das Erreichen der Ziele der Energiewende, geht. Hier besteht Nachholbedarf. Der VSG hat deshalb seine Stellungnahme in vier Teile gegliedert: Seite 1. Allgemeine Bemerkungen 2-8 2. Stellungnahme zu den einzelnen Massnahmengruppen 2.1. Verschärfung und Ausbau der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKen) 9-11 2.2. Verstärkung des Gebäudeprogramms 11 2.3. Anpassung des Steuerrechts 11 2.4. Verbindliche Effizienzziele für Grossverbraucher 11 2.5. Verstärkung und Ausbau der Wettbewerblichen Ausschreibungen 12 2.6. Verschärfung der Vorschriften und Verstärkung der Anreize zur Erhöhung der Energieeffizienz von Strassenfahrzeugen 12-13 2.7. Verstärkung und Optimierung der Einspeisevergütung 13-14 2.8. Gebietsausscheidung für Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien 14 2.9. WKK-Anlagen 14-15 2.10. Gaskombikraftwerke 15 3. Artikelweise Beratung 4. Fragebogen des Bundesamts für Energie 1. Allgemeine Bemerkungen Die verschiedenen Gespräche im Rahmen der Erarbeitung der Energiestrategie 2050 mit Verwaltung, Verbänden und Politik haben gezeigt, dass noch einiger Nachholbedarf besteht, wenn es um die Anerkennung des Potenzials der Erdgasbranche zur Bewältigung des Ausstiegs aus der Kernenergie geht. Die Erdgas-Versorger sind nicht nur bereit, sich für die Energiewende zu engagieren, sie sind auch in der Lage, vielfältige, zukunftsträchtige Lösungen einzubringen. Unsere grundsätzlichen Kommentare sowie zu den einzelnen Massnahmen haben zum Ziel aufzuzeigen, wie die Erdgasbranche zur Erreichung dieser Ziele beitragen kann – und damit zu einer sicheren, klimaschonenden und wirtschaftlichen Energieversorgung, die das Rückgrat der wirtschaftlichen Stärke der Schweiz ist. Die Politik muss dafür auf allen Ebenen für die entsprechenden Rahmenbedingungen sorgen und insbesondere der Versorgungsinfrastruktur mehr Sorge tragen, als sie dies heute tut. Sie vergibt sich ansonsten gewichtige Optionen und verfehlt die angestrebten Ziele. Unrealistischer Doppelausstieg Der so genannte Doppelausstieg (Ausstieg aus der Kernenergie und Verzicht auf fossile Energieträger) mag für gewisse Kreise erstrebenswert erscheinen, realisierbar ist er auf Jahre hinaus nicht. Es ist unrealistisch zu glauben, dass der gesamte Strom aus erneuerbaren Energien produziert werden kann, wenn in 20 Jahren das letzte Kernkraftwerk abgeschaltet werden soll. Der Restbedarf muss durch andere Stromquellen gedeckt werden, wobei Fragen der Versorgungssicherheit, der Wirtschaftlichkeit und der Klimafreundlichkeit zu berücksichtigen sind. Interessant sind in diesem Zusammenhang vor allem auch die Wärme-KraftKoppelungsanlagen, die sehr energieeffizient kombiniert Strom und Wärme für Quartiere, Industrie oder auch Privathäuser liefern. Das hat das Bundesamt für Energie richtig erkannt, nicht nachzuvollziehen sind aber Begründungen, weshalb Anlagen mit einer Leistung von unter 350 kW nicht gefördert werden sollen. Deren Förderung steht gerade in Komplementarität zur Förderung der neuen erneuerbaren Energien, nämlich der saisonal richtigen Energielieferung dann, wenn die Sonne zu wenig scheint, also im Winter. Die Erdgasbranche hat konkrete Vorstellungen davon, wie eine solche Förderung unbürokratisch und einfach zu bewerkstelligen wäre. Zudem ist sie überzeugt, dass diese nur in einer Übergangsphase nötig sein wird, bis ein Massenmarkt entsteht und die Kosten für WKK-Anlagen sinken werden. 2 Fehlende Verknüpfung mit der Klimapolitik In diesem Zusammenhang zeigt sich eine grundsätzliche Problematik der Energiestrategie 2050 - ihre fehlende Verknüpfung mit der Klimapolitik - , was ein elementarer Konstruktionsfehler ist. Dem entstehenden Spannungsfeld, das sich zwingend durch die verschiedenen, zum Teil in unterschiedliche Richtungen laufenden Zielsetzungen ergibt, wird man durch die getrennte Verfolgung von Klimapolitik und Energiestrategie in keinerlei Hinsicht gerecht. Hinzu kommt, dass mit der allfälligen Forcierung von zusätzlichen Stromimporten, die zu einem guten Teil aus Kohlekraftwerken im Ausland stammen, eine unehrliche Klimapolitik betrieben wird. Ungenügende Differenzierung zwischen den fossilen Energieträgern Die nationale und teilweise kantonale Energiepolitik verkennt zudem, dass zwischen den fossilen Energieträgern zu differenzieren ist. Erdgas ist verglichen mit Heizöl, das im Wärmemarkt nach wie vor einen Marktanteil von mehr als 50 Prozent hat, die deutlich klimaschonendere und zudem auch noch wirtschaftlichere Variante. Allein der Umstieg von einer Öl- auf eine Gasheizung ist in absehbarer Zeit die wirksamte Massnahme um CO2-Emissionen zu reduzieren, da Erdgas einen Viertel weniger CO2-Emissionen verursacht als Erdöl. Erdgas muss im Wärmemarkt deshalb weiterhin und in der Stromproduktion neu eine wichtige Rolle spielen. Sein Einsatz ist gerade auch in Kombination mit Biogas eine Lösung, die den Zielen der Energiestrategie 2050 entspricht. Deshalb ist es nicht nachzuvollziehen, weshalb etwa der ganze Wärmebereich stark mit der CO2Abgabe belastet wird, während Stromimporte nicht belastet werden. Weil diese zu einem Grossteil aus Kohlekraftwerken stammen, sollten sie nicht als CO2-frei behandelt werden. Ganz zu schweigen von der ungleichen, deutlich tieferen Belastung von Benzin und Diesel als Treibstoff. Ungleiche Behandlung von Biogas mit anderen erneuerbaren Energien Der Umgang der eidgenössischen und kantonalen Behörden mit dem Thema Biogas steht im Widerspruch zu den grundsätzlichen Zielen der Energiestrategie 2050, in Zukunft vermehrt auf erneuerbare Energien zu setzen. Heute ist Biogas im 3 Gebäudebereich nicht als erneuerbare Energie anerkannt, und zudem wird importiertes Biogas genauso wie Erdgas mit einer CO2-Abgabe belastet. In jüngster Zeit lebt in der Politik das Missverständnis auf, dass Biogas aus Rohstoffen – die sogenannte „Teller gegen Tank“-Thematik – hergestellt sein könnte. Die Schweizer Gaswirtschaft hat sich als einer der Biogas-Pioniere stets zur Gewinnung von Biogas ausschliesslich aus Reststoffen und Abfällen sowie aus Kläranlagen bekannt und die Nutzung durch die Etablierung eines Biogasfonds, der aus eigenen Mittel gespeist wird, gefördert. Massgebender Beitrag zum Transformationsprozess im Energiebereich und dem Verkehr In der Energiestrategie 2050 wird der Zeitachse, die dem komplexen Umbau des Energiesystems zugrundeliegt, zu wenig Beachtung geschenkt. Nur so ist es zu erklären, dass die Stärken der Gasmobilität ungenügend berücksichtigt werden. Dabei existiert damit schon heute eine klimaschonende und zudem noch günstigere Alternative zu Benzin und Diesel als Treibstoff. Damit könnte auch die Ressource Erdöl, die als Basisstoff in der Industrie nach wie vor eine wichtige Bedeutung hat und haben wird, geschont werden. Im Hinblick auf die Energiewende kann die Erdgasversorgung massgeblich zum Transformationsprozess beitragen, unter der Voraussetzung, dass die Rahmenbedingungen auf allen staatlichen Ebenen entsprechend festgelegt werden. Im Rahmen weiterer Heizölsubstitution kann Erdgas weiterhin rasch, signifikant und wirtschaftsverträglich zur allmählichen Dekarbonisierung der Energieversorgung mit entsprechenden Reduktionen der CO2-Emissionen beitragen. Die von der zunehmenden Förderung unkonventioneller Gasreserven ausgelösten Veränderungen im globalen Gasmarkt erleichtern den Transformationsprozess speziell in wirtschaftlicher Hinsicht. Das ist besonders deshalb wichtig, weil bezüglich der CO2-Emissionen ein Frachtproblem besteht: Die Konzentration des Treibhausgases CO2 im Jahr 2050 hängt nicht von der Emissionsrate im Jahr 2050 ab, sondern von der Fracht der von heute bis ins Jahr 2050 integral ausgestossenen CO2-Mengen. Falls wir die Konzentration im Jahr 2050 beeinflussen wollen, sollten wir heute die Massnahmen umsetzen, die rasch realisierbar sind, denn diese wirken die nächsten 30 Jahre. Der Ersatz alter Ölheizungen in den nächsten 5 bis 10 Jahren in den erdgasversorgten Gebieten würde bis 2050 mehrere Millionen Tonnen CO2 einsparen Nach 20 Jahren sind Heizungen abgeschrieben und können dann allenfalls durch neue, erprobte Technologien ersetzt werden. Weitere Beiträge wird der allmähliche Übergang auf erneuerbares Methan leisten. Wandlungsfähige, innovative Branche mit bedeutender Infrastruktur Die Energiestrategie 2050 verkennt, dass sich die Gaswirtschaft bereits in einem Wandel befindet. Sie hat die Fähigkeit dazu, bereits in der Vergangenheit – beim Übergang vom Stadt- zum Erdgas – und jetzt auch wieder mit der Verbändevereinbarung zum Netzzugang hinlänglich unter Beweis gestellt. Die 4 Gasversorgung der Zukunft wird zunehmend auf erneuerbaren Energieträgern basieren. Da ist zum einen an Biogas zu denken, bei dem die Branche mit einem eigenen Fördermodell die Verbreitung unterstützt. Zum anderen auch an synthetisches Methan, etwa aus Holz oder durch Verbindung von Wasserstoff und Kohlendioxyd hergestellt. Untersucht werden auch andere Möglichkeiten, von der CO2-Sequestration bis zur Wasserstoffeinspeisung ins Gasnetz. Die Branche fördert in diesen Bereichen Forschungsarbeiten zusammen mit den Technischen Hochschulen, der Empa und dem PSI. Die Schweizer Erdgasbranche betrachtet Power to Gas und damit die Erdgas-Netze als ein zentrales strategisches Thema der Zukunft. Der Umbau des Energiesystems in Richtung mehr erneuerbare Energie aus Sonne und Wind bedingt die Lösung von Speicherthemen. Die Fähigkeiten des Gasnetzes, Energie nicht nur zu transportieren, sondern auch zu speichern, könnten dazu einen zentralen Beitrag leisten. Der Fächer reicht von Beteiligungen an ausländischen Pilotprojekten (z.B. Swissgas an E.On, Falkenhagen) bis zu einem Pilotprojekt in St. Gallen, wo künftig Ortsbusse mit Gas aus Sonnenenergie im Umfeld des Stadions betrieben werden sollen. Die Branche bündelt ihre Kräfte, um Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsstudien durchzuführen und das Thema weiter zu fördern, etwa durch die Erstellung einer Anlage mit Pilot- und Demonstrationscharakter in der Schweiz. Die gaswirtschaftlichen Zentralorganisationen sind auch federführend bei der Entwicklung und Markteinführung von neuen Technologien wie etwa der stromproduzierenden Heizung, der Gaswärmepumpe oder der Brennstoffzellen. Im Dienste der Versorgungssicherheit: Gasnetze als Speicher- und Transportmedium Das Bewusstsein dafür und für den damit verbundenen Wert der Erdgasinfrastruktur scheint im Rahmen der Energiestrategie 2050 kaum vorhanden zu sein. Auf den 2000 Seiten Analysen und Ausführungen kommt dem Stromnetz ein entscheidender Stellenwert im Umbau des Energiesystems zu mehr Dezentralität zu. Das ist richtig, nicht nachvollziehbar ist aber, weshalb die ErdgasNetze dabei angesichts der immer wichtiger werdenden Konvergenz der Netze praktisch vergessen wurden. Im Unterschied zu Stromnetzen sind Gasnetze und die dazugehörigen Speicher (in allen umliegenden Ländern hat es bereits grosse Speicherkapazität) in der Lage, Energie in grossen Mengen zu speichern und damit zum Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage beim Strom beizutragen. Zudem erfolgt der Erdgastransport effizienter. Zur Illustration: Die Transitgas-Leitung (1.2 m Durchmesser) transportiert umweltschonend das Energieäquivalent der Stromproduktion von über 20 Kernkraftwerken. Zudem bestehen im Unterschied zu den Stromnetzen erhebliche Leistungsreserven. Dies ist deshalb als Beitrag zur Energiewende so entscheidend, weil Strom aus Sonne und Wind unregelmässig anfällt und Stromüberschüsse genauso wie Unterdeckungen programmiert sind. Die Gaswirtschaft im In- und Ausland unternimmt bedeutende Anstrengungen, um die Forschung zu diesem Thema voranzutreiben. Diese Defizite bei der Wahrnehmung der Leistungen der Erdgasinfrastruktur und deren Potenzial schlagen sich bereits heute in der 5 Entwicklung in verschiedenen Städten und Gemeinden nieder. Die Schweiz verspielt damit eine zentrale Option, den Umbau des Energiesystems zu mehr Dezentralität auch wirklich sicher zu bewältigen. Das Energienetz der Zukunft Volkswirtschaftlich fragwürdiger Aufbau von teuren Fernwärmenetzen Angesichts der oft erwähnten sinkenden spezifischen Wärmeenergieverbräuche ist ein weiterer Auf- und Ausbau von Fernwärme-Netzen zu hinterfragen, die wegen ihrer spezifischen Anforderungen fünf Mal teurer als Gasnetze sind. Problematisch ist diese Massnahme insbesondere dann, wenn bestehende Gasnetze gar ersetzt werden sollen. Kompensationsvorstellungen laufen den Interessen des Bundes zu wider Die von bundesrätlicher Seite wiederholt geäusserte Idee, zur Kompensation des durch allfällige Gaskraftwerke verursachten Mehrverbrauchs an Gas müsste der Verbrauch im Bereich der Wärmeenergie reduziert werden, halten wir für sehr gefährlich. Verschiedene Gründe sprechen dagegen: - - Soweit Elektrowärmepumpen die Gasheizungen ersetzen würden (was in vielen Fällen auch technisch oder umweltbedingt gar nicht möglich ist), hätte das eine kaum erwünschte Zunahme des Stromverbrauchs ausgerechnet in den Wintermonaten zur Folge. Ausserdem ist es klimapolitisch sinnvoll, Erdgas anstatt Heizöl für Wärmeanwendungen einzusetzen. Der Rückzug aus dem Heizgasmarkt hätte Stilllegungen oder Rückbauten von Netzteilen zur Folge. Das würde die unsinnige Rücksubstitution von Erdgas durch Heizöl fördern, was letztlich den Klimazielen vollständig zuwider laufen würde. Zudem würde es Hausbesitzern und öffentlicher Hand erhebliche ökonomische Nachteile bringen. 6 Industriestandort Schweiz gefährdet Das Zurückdrängen des Erdgases im Gebäudebereich hätte weitere erhebliche Folgen. Städte und Gemeinden als Eigentümer des Netzes würden infolge des Rückbaus über erhöhte Abschreibungen mit massiven finanziellen Konsequenzen konfrontiert, insbesondere durch die verringerte Wettbewerbsfähigkeit des Erdgases gegenüber den anderen Wärmeenergien. Negative Auswirkungen gäbe es auch für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die industriellen Grossverbraucher von Erdgas, mit denen in der Verbändevereinbarung soeben gangbare Modalitäten zu Netzzugang und Durchleitung vereinbart worden sind, sähen sich letztlich mit einer wirtschaftlich untragbaren Erhöhung der Netzkosten konfrontiert. Für diese Verbraucher gibt es (von Einzelfällen abgesehen) keine erneuerbare Alternative zu Erdgas. Undifferenzierte Vorstellung der Importabhängigkeit von Energie Hartnäckig halten sich gewisse Vorstellungen über die Erdgasbeschaffung und vorkommen im Ausland, obwohl sich die Märkte fundamental verändert haben. Die Ausführungen zu Importabhängigkeit und Versorgungsrisiken im ergänzenden Bericht tönen bei flüchtiger Lektüre interessant. Sie halten aber einer vertieften Analyse nicht Stand. So ist es nicht nachvollziehbar, wieso der Import wichtiger Güter in einer kleinen, offenen, Volkswirtschaft, welche ihren Wohlstand bzw. grosse Teile ihrer Wertschöpfung selber aus der intensiven globalen Vernetzung schöpft, a priori negativ sein soll. Dieses merkantilistische Konzept halten wir nicht für schlüssig. Ebenso wenig fundiert ist die Unterstellung, die Versorgungssicherheit erhöhe sich automatisch durch den zunehmenden Einsatz einheimischer erneuerbarer Energien. Erstens fallen die neuen erneuerbaren Energien stochastisch und somit nicht netzstabilitätsstützend an, und zweitens können die komparativen Kostenvorteile bewirken, dass die Anlagen zur Nutzung der erneuerbaren Energien vorwiegend in Schwellenländern hergestellt werden, mit dem Risiko eines grossen Einsatzes nicht erneuerbarer Energie und bedenklicher Stoffflüsse. Die (wie beschrieben ungerechtfertigt) negative Beurteilung von Energieimporten wird stets nur auf fossile Energien eingeschränkt. Dabei wird der Umstand ausgeblendet, dass ein alleiniger Import von Strom mehr Risiken birgt als ein diversifizierter Import von Strom und Erdgas. Erhöhte Versorgungssicherheit dank sich wandelnden Märkten Entgegen der Darstellung im erläuternden Bericht sind die geopolitischen Risiken im Falle der Erdgasversorgung weniger kritisch zu beurteilen als beim Erdöl. Dies insbesondere weil gerade das in (West)-Europa verbrauchte Erdgas zu grossen Teilen aus politisch sehr stabilen Regionen stammt. Zwei Drittel der schweizerischen Erdgas-Versorgung kommen aus der Nordsee und den Niederlanden. Rund 20 Prozent stammen aus russischen Erdgasfeldern und der verbleibende Rest in Form von verflüssigtem Erdgas (LNG) aus Übersee. Der Anteil 7 des als LNG nach Westeuropa gelieferten Erdgases wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Das schweizerische Beschaffungsportfolio ist deswegen bestens diversifiziert. Zusätzlich ist anzumerken, dass seit Bestehen der schweizerischen Erdgaswirtschaft selbst in den Wirren nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion nie Lieferengpässe von Erdgas aus Russland zu verzeichnen waren. Die 2011/12 erfolgte Inbetriebnahme der Nord Stream-Leitung trägt zu einer Risikominderung betreffend transportbedingte Engpässe bei. Wie weit eine Ergänzung des Beschaffungsportfolios beispielsweise mit Gasherkunft „Kaukasus/Kaspische Region“ geopolitisch gesehen eine Verbesserung der Diversifikation für die Schweiz herbeiführt, ist zu diskutieren. In dieser Region sind nachweislich grosse Erdgasreserven vorhanden. Und der Transport nach Westeuropa inklusive der Schweiz würde offensichtlich primär von Süden her über Routen wie South Stream, Nabucco oder TAP erfolgen. Auf erste Sicht würde das rein rechnerisch gesehen zu einem breiteren „Basket“ der Gasherkunft und der Transportrouten führen. Diese theoretisch rechnerische Sicht stimmt aber nur dann mit der realen überein, wenn die geopolitische Risikolage sowohl der zusätzlichen Gasherkunftsländer im kaukasischen/kaspischen Raum als auch der für die zusätzlichen Transportrouten massgebenden zahlreichen südosteuropäischen Transitländer stabiler/vorteilhafter ist, als die Risikolage im bestehenden Portfolio, was keineswegs gesichert erscheint. „Golden Age of Gas“ unterstützt Erreichen der klimapolitischen Ziele In Zukunft werden die USA dank zunehmender Erdgaseigenversorgung infolge der Förderung von unconventional gas ein wichtiger Exporteur von verflüssigtem Erdgas. Dasselbe gilt für Kanada, weil die USA in der Folge kaum mehr Erdgas aus Kanada importieren. Die IEA geht sogar ferner davon aus, dass auch in Europa noch grosse Reserven an unkonventionellem Gas vorhanden sind. Dieses kann, unter Beachtung der notwendigen Umweltauflagen bei der Förderung, eine wichtige strategische Reserve darstellen. Weltweit wird das Erdgas eine zunehmend elementare Rolle beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Energieversorgung spielen. Bestes Beispiel sind die USA, die ihre CO2-Bilanz enorm verbessert haben. Die IEA prophezeit für die kommenden Jahre gar ein „Golden Age for Natural Gas“, auch auf Grund der klimapolitischen Ziele. Entsprechend der steigenden Nachfrage werden die Produktionskapazitäten stark ausgebaut, und die Märkte, die heute vielfach leitungsgebunden und regionaler Natur sind, werden dank Handel mit verflüssigtem Erdgas zu einem globalen Markt, mit den entsprechenden positiven Wirkungen auf die Versorgungssicherheit. 8 2.Stellungnahme zu den einzelnen Massnahmengruppen Die unter Punkt 1 aufgeführten grundsätzlichen Überlegungen spiegeln sich in der Beurteilung der einzelnen Massnahmengruppen im Rahmen der Energiestrategie 2050. 2.1 Verschärfung und Ausbau der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKen) Bedarf an Fremdenergie bleibt hoch Das Ziel, dass sich neue Gebäude mit Wärmeenergie selber versorgen und Anteile an der Elektrizitätsversorgung übernehmen, ist eine idealistische, theoretische Vision. Angesichts des bestehenden bedeutenden Gebäudeparks von 1.64 Mio. Wohngebäuden und jährlichen Sanierungsraten von knapp einem Prozent ist die Hoffnung auf eine „Revolution“ unrealistisch. Das zeigt eine einfache Rechnung: Unter den Annahmen, - dass der Gebäudebestand weiterhin mit ca. 1 Prozent jährlich wächst und davon 70 Prozent „Wärme-Selbstversorger“ sind; dass weitere 0.5 Prozent des bestehenden Gebäudebestandes des Jahres 2011 jährlich abgerissen und neu gebaut werden, und davon ebenfalls 70 Prozent Wärme-Selbstversorger sind, ergibt sich bis 2050 ein Anteil von 50 Prozent der Gebäude als WärmeSelbstversorger. Die andere Hälfte entfällt auf Gebäude, die auch im Jahr 2050 noch Fremdenergie brauchen. Diese dürften zwar bei einer Sanierungsrate von ca. 1.5 Prozent bis 2050 energieeffizienter werden, aber aus diesen Gebäuden werden keine Wärme-Selbstversorger. Auch technisch-ökonomische Faktoren verhindern, dass sich die Vision in der Praxis konsequent umsetzen lässt. Gründe dafür sind die notwendige Überdimensionierung der Energiegewinnung und die saisonale Speicherung, die in ökonomischer und ökologischer Hinsicht negativ zu Buche schlagen. Zu beachten ist ferner, dass die Bevölkerung grossenteils in Städten und Agglomerationen lebt, in denen entsprechende Gebäude nicht ohne weiteres neu konzipiert werden können. Einfacher ist die Konstruktion entsprechender Häuser in weniger dicht besiedelten Gebieten. Hier stellt sich hingegen die Frage, inwieweit die energetischen und ökologischen Gewinne durch die höheren Transportbedürfnisse ihrer Bewohner insgesamt aufgewogen oder übertroffen werden. Versorgungssicherheit dank Wärme-Kraft-Kopplung Die Stossrichtung, wonach die Gebäude Anteile an der Elektrizitätsversorgung übernehmen sollen, macht damit Sinn. Diese Philosophie liegt insbesondere auch dem Prinzip der Wärme-Kraft-Kopplung zugrunde. Der Wärmebedarf der Gebäude bleibt angesichts der wie erwähnt geringen Sanierungsraten aber in beträchtlichem 9 Masse bestehen, und in der Perspektive des Atomausstiegs ist zusätzliche Stromproduktion gefragt. Die gemeinsame Produktion von Strom und Wärme ist unter diesen Umständen überall dort zweckmässig, wo nicht kostengünstig Energie zur Verfügung steht, umso mehr, als die dafür eingesetzten WKK-Anlagen eine optimale Energieausnützung aufweisen. Das Gesagte gilt für alle Leistungsgrössen. Auch kleine Anlagen tragen gerade in sanierten Gebäuden mit einem geringen Restwärmebedarf zur Deckung des Wärme- und Strombedarfs bei. Kleine WKK brauchen kein teures Wärmenetz. Aus diesen Gründen dürfen sie von einer Förderung nicht ausgeschlossen werden. Sie sollen im Hinblick auf den Atomausstieg, die Diversifikation und damit Versorgungssicherheit ihren Beitrag leisten. Auf stark einschränkende Vorschriften ist deshalb zu verzichten. Die Gasversorgung muss ihren Platz im Wärmemarkt behalten können, denn sie wird zukünftig vermehrt Biogas oder klimaneutrales Gas aus überschüssigem erneuerbarem Strom verteilen. Die Branche ist diesbezüglich sehr aktiv. Die Einspeisung von Biogas aus neuen Anlagen wird durch ein brancheneigenes Fördermodell finanziell gefördert. Die Möglichkeiten zur Umwandlung und Einspeisung erneuerbaren Stroms ins Gasnetz sind Gegenstand intensiver Abklärungen. Auch die Holzmethanisierung ist eine Option, der sich die Gaswirtschaft annimmt. Undifferenzierte Carbophobie Angesichts dieser Entwicklung, die von den kommunalen Versorgungsunternehmen getragen wird, ist der Ersatz „fossiler Feuerungen“ weder sinnvoll noch wünschbar. Der Begriff „fossile Feuerungen“ ist nur ein politisches Schlagwort, um die Betreiber konventioneller Anlagen als rückständig zu brandmarken und sie unter Zugzwang zu setzen. Feuerungen sind aber nicht fossil („ausgegraben“ oder „versteinert“). Im Falle der Gasfeuerungen wird die beschriebene Entwicklung dazu führen, dass die Anlagen allmählich zur vermehrten Nutzung erneuerbarer Energie umfunktioniert werden. Anreize für den Ersatz von Gasheizungen oder gar deren Verbot machen keinen Sinn, weil sie die Option Biogas von vornherein ausschliessen und den Backup für die Kompensation von erneuerbarem Strom erschwert, wenn dieser infolge geringer Sonneneinstrahlung ausfällt. Übergeordnetes Ziel muss es sein, eine Gesamt-Optimierung der Emissionen zu erreichen. Dabei kann eine Gasfeuerung sehr wohl Sinn machen und durch die Substitution anderer fossiler Brennstoffe zu einer Reduktion von NOx, Feinstaub und auch CO2 beitragen. Wird in den MuKEn der Anteil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien erhöht, müssen zwingend alle Optionen zur Umsetzung dieser Vorschrift akzeptiert werden. Insbesondere ist die Nutzung von Biogas als erneuerbare Energie im Sinne entsprechender Vorschriften zu akzeptieren. Der Einsatz von Biogas als erneuerbarer Anteil im Rahmen der 80/20-Regel muss von den Kantonen entgegen ihrer bisherigen Doktrin inskünftig anerkannt werden. Der Bund soll im EnG eine bindende Norm für die Kantone schaffen. Erstens sind im kantonalen Bau- und Planungsrecht Sanktionsmöglichkeiten für den Widerhandlungsfall vorhanden, und zweitens lässt sich ein Kontrollsystem ohne erheblichen Mehraufwand seitens der 10 Behörden problemlos aufbauen. Möglich wäre eine Selbstdeklaration analog zur Steuererklärung oder die Schaffung eines Biogas-Registers analog zur Clearingstelle (Biogas als Treibstoff), mit der die Schweizerische Gasindustrie bereits viel Erfahrung gesammelt hat und die auch behördlich anerkannt ist. Bei der Überarbeitung der MuKEn muss dem Beitrag des Erdgases Rechnung getragen werden, ohne den die Ziele nicht erreicht werden können. Dementsprechend müssen die Standardlösungen, die von zentraler Bedeutung sind, die neuen zukunftsträchtigen Gasanwendungen einschliessen. Die Gasbranche lässt gegenwärtig die für die Ermittlung der Kennzahlen notwendigen Datengrundlagen ermitteln und zusammenstellen. 2.2 Verstärkung des Gebäudeprogramms Grundsätzlich befürworten wir Energiesparmassnahmen. Die Aufstockung des Gebäudeprogramms auf 600 Mio. Franken ist jedoch kritisch zu hinterfragen, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Die Frage ist offen, inwieweit Massnahmen subventioniert würden, die ohnehin durchgeführt würden (fehlende Additionalität). Es ist aber auch zu beachten, dass damit ein Gewerbe unterstützt würde, das heute und in naher Zukunft sehr gut ausgelastet ist. Das oft gehörte Argument, mit Erneuerungsinvestitionen einen positiven inländischen Beschäftigungseffekt zu bewirken, sticht deshalb nicht. Die zusätzlichen Arbeitskräfte müssten wohl im Ausland angeworben werden. Besonderes Gewicht ist aber der Grundsatzfrage zu schenken, ob die Abzweigung zusätzlicher Mittel aus der ursprünglich als Lenkungsabgabe konzipierten CO2Abgabe überhaupt verfassungsmässig wäre. 2.3 Anpassung des Steuerrechts Wie beim Gebäudeprogramm sollen durch die allfälligen Änderungen des Steuerrechts nicht nur Elektrowärmepumpen, Sonnen- und Holzenergieanlagen unterstützt werden. Fördermassnahmen müssen technologieneutral sein. Fiskaltechnisch sind die vorgeschlagenen Massnahmen kaum umstritten. 2.4 Verbindliche Effizienzziele für Grossverbraucher Aus unserer Sicht macht die Ausweitung dieses im Brennstoffbereich bewährten Ansatzes auf den Strombereich Sinn, weil damit das wirtschaftliche Stromeffizienzpotenzial auf verhältnismässig unbürokratische und wirtschaftsfreundliche Weise realisiert werden kann. Die vorgesehene Schwelle bei einem Elektrizitätsverbrauch von 500 MWh pro Jahr erscheint zwar zweckmässig. Allerdings ist die Festlegung von Schwellenwerten immer problematisch. 11 2.5 Verstärkung und Ausbau der Wettbewerblichen Ausschreibungen Beim Ausbau dieses Instruments ist Vorsicht angebracht, weil entweder eine Förderung von unwirtschaftlichen Massnahmen damit verbunden ist oder – was sich bei den bisherigen Erfahrungen zeigte – Mitnahmeeffekte zu verzeichnen sind. Mit den Ausschreibungen wird aber ein Anreiz geschaffen, gezielt neue Projekte zu suchen und zu finden, was positiv ist. Sie sollten daher auf dem bisherigen Niveau beibehalten werden, einer Erweiterung der Förderbereiche kann jedoch zugestimmt werden. 2.6 Verschärfung der Vorschriften und Verstärkung der Anreize zur Erhöhung der Energieeffizienz von Strassenfahrzeugen Vorteile der Elektrofahrzeuge sind zu relativieren Grundsätzlich sind die Bestrebungen zur weiteren Reduktion der CO2-Zielwerte zu begrüssen. Die theoretischen Vorteile der Elektrofahrzeuge, wie sie im Anhang II.42 beschrieben werden, sind längstens bekannt. Sie sind aber aus drei Gründen zu relativieren: - Für die Gesamtbilanz ist die Art der Elektrizitätserzeugung in die Betrachtung einzubeziehen. - In der Perspektive eines Wegfalls grosser Mengen bisheriger (Atom-) Stromproduktion kann die Umrüstung zusätzlicher Verbrauchsbereiche auf Strom kein prioritäres Ziel sein. Im Winterhalbjahr würde dies nur zum Konsum von zusätzlichem Importstrom führen, der gerade dann meist fossilen Ursprungs ist und aus Kraftwerken älterer Generation stammt (Merit Order). Das bedeutet, dass diese Verbraucher erhöhte Emissionen (nicht nur von CO2) verursachen. - Die Batterien weisen ein hohes Gewicht und trotzdem bloss eine geringe Energiedichte auf. Ausserdem sind Herstellung und Entsorgung aufwendig und ökologisch nicht unproblematisch. Eine Lösung dieser Probleme ist nicht in Sicht. Potenzial von Gasmobilität wird verkannt Vergessen geht dabei häufig, dass bei klassischen Verbrennungsmotoren noch grosse Potenziale vorhanden sind. Sie ergeben sich erstens aus Wirkungsgradverbesserungen resultierend aus Reduktion der innermotorischen Reibung, was insbesondere durch die Reduktion der Zylinderzahl sowie der Gaswechselarbeit erreicht werden kann. Zweitens bringt die Hybridisierung der Antriebe weitere Effizienzgewinne im Kurzstreckenbereich, und drittens werden die CO2-Emissionen zusätzlich markant gesenkt durch den Wechsel auf kohlenstoffarme Treibstoffe. 12 Es ist kein Geheimnis, dass hierbei vor allem Erdgas und Biogas (aus Abfällen, auf Kläranlagen oder durch Umwandlung von überschüssigem Windstrom generiert) eine wichtige Rolle spielen werden. Auch darum lohnt es sich, den Erdgas-Netzen Sorge zu tragen. Im Gegensatz dazu sprechen die schlechtere Ökobilanz und die Konkurrenzierung der Nahrungsmittelproduktion (Tank-Teller-Problematik) gegen einen wesentlichen Beitrag flüssiger Biotreibstoffe wie Ethanol. 2.7. Verstärkung und Optimierung der Einspeisevergütung Systembedingte Schwächen des KEV-Systems Im Bericht werden verschiedene Vorschläge zur Verbesserung der KEV dargelegt. Der Verbesserungsbedarf zeigt, dass das KEV-Modell mit vielen Problemen behaftet ist. Erstaunlich ist dies nicht, handelt es sich doch um eine extrem bürokratische und hoch-regulierte Übungsanlage. Das macht das System schwerfällig. Mit dem Vorschlag, die Fördermittel zu erhöhen, werden grundsätzliche Schwächen wie die starke Fokussierung auf kleine, wirtschaftlich ineffiziente Anlagen tendenziell zementiert. Andere Probleme sollen zu Recht ausgemerzt werden. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang der vorgeschlagene Verzicht auf die Unterstützung von Infrastrukturanlagen wie ARAs usw. Dort gibt es Entsorgungsgebühren, welche verursachergerecht sein sollen. Folgende fundamentale Schwächen des KEV-Modells sind systembedingt und lassen sich durch Veränderung einzelner Parameter nicht oder nur teilweise wegbedingen: - Die Abtretung des ökologischen Mehrwerts durch die Produzenten ist Teil des KEV-Systems. Sie ist in marktwirtschaftlicher Hinsicht fragwürdig und sollte nicht tragender Teil einer langfristigen Strategie sein. - Die kostenbasierte Einspeisevergütung für Strom führt zu einer erhöhten Nachfrage auf dem Biomassemarkt und einer Verlagerung der Ertragspositionen hin zur Energiegewinnung. Der Aspekt der Vermarktung wird zweitrangig. - Wegen der kostenbasierten Einspeisevergütung wird Biomasse hauptsächlich der Verstromung zugeführt und steht für andere energetische Anwendungen wie die Einspeisung ins Erdgas-Netz nur noch in beschränktem Ausmass zur Verfügung, was energiewirtschaftlich wie klimatechnisch suboptimal ist. Erfolgreiches, alternatives Fördermodell Um dem letztgenannten Problem entgegenzuwirken, hat der VSG ein eignes Biogas-Fördermodell eingerichtet. Aus einem Fonds, in den die Verbandsmitglieder, also die lokalen Gasversorgungsunternehmen jährlich gegen rund drei Millionen Franken einzahlen, werden Investitionsbeiträge an neue Biogasanlagen mit 13 Einspeisung ins Erdgas-Netz entrichtet. Beiträge gibt es auch für die eingespeisten Biogasmengen während drei Jahren. Das entsprechende Fördermodell ist weit weniger schwerfällig als die extrem regulierte KEV (32 Seiten Anhänge zur EnV) und überlässt die Vermarktung des ökologischen Mehrwerts den Produzenten und Verkäufern. 2.8 Gebietsausscheidung für Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien Das Gasnetz wird im Gesamtsystem ein zunehmendes Gewicht erhalten: Es ist nicht nur für Einspeisung, Transport und Speicherung von erneuerbaren Energien geeignet, es ergänzt auf Grund seiner Pufferfähigkeit auch ideal die stochastisch anfallenden neuen erneuerbaren Energien aus Wind und Sonne. Weil die Gasinfrastruktur für die erneuerbaren Energien einen unverzichtbaren Back-up darstellt, ist sie bei den entsprechenden Planungsmassnahmen ebenfalls zu berücksichtigen. Uns vorliegende Untersuchungen für eine grössere Schweizer Stadt im Zusammenhang mit den Energieszenarien 2035 zeigen, dass unter den zu erwartenden Rahmenbedingungen in der Schweiz die Fokussierung/Konzentration auf eine Technologie oder Energieart zu hohen Risiken in der Versorgungssicherheit, zu unangemessenen Kosten beim Kunden, in den Verteilnetzen und in der Erzeugung und damit zu wirtschaftlichen Risiken für die Unternehmen und Kommunen führen wird. Dagegen ist ein Migrationspfad, bestehend aus der Nutzung verstärkt dezentraler Technologien und Energien unter Berücksichtigung der lokalen Infrastruktur, praxisnäher, bezahlbar und anstrebbar. Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie plant, zusammen mit unabhängigen Partnern, eine realistische Untersuchung exemplarisch für einige Versorgungsunternehmen durchzuführen, um daraus eine belastbare Hochrechnung für die gesamte Schweiz abzuleiten. Die Resultate werden im Laufe des Jahres 2013 vorliegen. 2.9 WKK-Anlagen Alternative zu zusätzlichen Stromimporten und einer unehrlichen Klimapolitik Das regulatorische Umfeld, insbesondere die steigende CO2-Abgabe, steht einer Förderung von WKK-Anlagen entgegen. Es müssen Möglichkeiten gefunden werden, um die Fehlanreize zu korrigieren. Wir stimmen darin überein, dass WKK-Anlagen in Ergänzung zu den erneuerbaren Energien gefördert werden müssen, weil sie ein notwendiges Komplementär zur Photovoltaik und zu Wind-Strom darstellen und an Stelle von zusätzlichem StromImport insbesondere im Winterhalbjahr treten können. Das trägt zur Versorgungssicherheit bei Unter Effizienz- und Versorgungsgesichtspunkten ist die gemeinsame Produktion und Nutzung von Strom und Wärme generell wünschenswert, ohne untere 14 Begrenzung der Leistungsgrösse einer Anlage. Wir lehnen daher die ausschliessliche Fokussierung auf Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 350 kW und 20 MW ab. Auch kleinere Anlagen können in Zukunft dank fortschrittlicher Steuerung mit einem Planungshorizont gefahren werden, der es erlaubt einen Beitrag zur sicheren Stromversorgung zu leisten (mit Fahrplan- oder Regelenergie). Unbürokratisches, einfaches Fördermodell Die Wirksamkeit des vorgesehenen Vergütungsmodells wird letztlich von der konkreten Festlegung der energetischen, ökologischen und anderen Mindestanforderungen einerseits und des Vergütungsmodells andererseits abhängen. In Bezug auf die CO2-Kompensation wird richtigerweise davon ausgegangen, dass der Ersatz von fossilen Heizkesseln durch WKK-Anlagen als Kompensationsleistung anzurechnen ist. Diesbezüglich muss im Weiteren berücksichtigt werden, dass der mittels WKK produzierte Strom auf Grund der zeitlichen Gleichzeitigkeit von Wärmebedarf und Stromproduktion in einer Gesamtbetrachtung stets fossile Brennstoffe substituieren wird - allenfalls in der Form von vermiedenen Stromimporten aus fossiler Produktion (so wiesen Braun- und Steinkohle im Jahr 2011 im deutschen StromProduktionsmix trotz oder wegen des markanten Anteils an Wind- und Photovoltaikstrom einen Anteil von 44 Prozent aus). Das im Bericht skizzierte Fördermodell könnte (abgesehen von der Beschränkung auf grosse Anlagen) im Prinzip zielführend sein. Allerdings erfordert seine Umsetzung eine übermässig bürokratische Übungsanlage. Daran droht das Modell zu scheitern. Wie sehen hier alternative Modelle für eine Förderung wie einmalige Investitionsbeiträge, Unterstützung für Klein-WKK oder stromerzeugende Heizungen aus dem Gebäudeprogramm (Mittel aus der Teilzweckbindung der CO2Abgabe) sowie das Net-Metering. 2.10 Gaskombikraftwerke Ein Teil der durch den Ausstieg aus der Kernenergie wegfallenden Stromproduktion wird durch fossil-thermische Kraftwerke ersetzt werden müssen. Die Rahmenbedingungen dazu werden darüber entscheiden, ob der entsprechende Bedarf durch Produktion im Inland oder durch zusätzliche Stromimporte gedeckt wird. Letzteres sollte vermieden werden, weil die prekäre Situation im europäischen Stromnetz und bei den Kraftwerkskapazitäten entsprechende Abhängigkeiten sowohl ökonomisch, energiewirtschaftlich als auch in klimapolitischer Hinsicht nicht verantworten lassen. Vor diesem Hintergrund ist ein Anschluss an das EU-ETS anzustreben. Dieser würde aber entsprechende Präzisierungen in Bezug auf das Reduktionsziel gemäss CO2-Gesetz notwendig machen, da sich internationale Emissionsrechte für bestimmte Emittenten nicht mit einer rein inländischen Reduktionsverpflichtung in Übereinstimmung bringen lassen. VSG 25. Januar 2013 15