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in unserem Katalog finden, fragen Sie bei uns oder einem von Schwarzer
autorisierten Fachhändler nach. Wir unterhalten nicht nur eine Produktion
für Verbrauchsmaterial und Zubehör, sondern verfügen auch über ein
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Bereichen. Damit ist gewährleistet, dass auch spezielle Wünsche unserer
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um die Angabe der jeweiligen Best.-Nr.
Alle aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
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Änderungen, auch technische, behalten wir uns vor.
Schwarzer GmbH
Messgeräte für die Medizintechnik
Bärmannstraße 38
81245 München
Telefon 089/324911-0
Telefax 089/324911-100
E-Mail [email protected]
Internet www.schwarzer.net
Inhaltsverzeichnis
EKG-Elektroden
4
EKG-Elektrodenleitung
7
Zubehör Sauganlagen + Ergometrie
9
Zubehör Herzkatheter
11
Zubehör für Druckmessung
15
Zubehör für Oximeter
18
Zubehör für Argus
19
Zubehör für EP Tracer
21
Elektrodengel, – creme und – paste
24
Papier
26
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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3
EKG Elektroden
Art.-Nr.
Bezeichnung
629510
EKG-Klammerelektroden
für Erwachsene
Farben: rot, gelb, grün, schwarz
VPE= 4 Stück
615002
EKG-Klammerelektroden
Farbe: blau
VPE= 4 Stück
525002
EKG-Plattenelektroden
527101
Elektrodenpapier
35 x 55 mm
für Plattenelektrode
VPE= 100 Stück
527100
Elektrodenpapier
50 x 95 mm
für Plattenelektrode
VPE= 100 Stück
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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4
EKG Elektroden
Art.-Nr.
Bezeichnung
524700
Gummiband
für EKG-Plattenelektrode
525002
524702
Knöpfe für Gummiband
524700
525011
EKG-Sinterelektrode
524701
Thoraxgurt
für Sinterelektrode
525011
524702
Knopf für Thoraxgurt
524701
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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5
EKG Elektroden
Art.-Nr.
Bezeichnung
525025
Einmal-Klebeelektroden
Ag (AgCI)
55 mm Durchmesser
525026
Einmal-Klebeelektroden
Ag (AgCI)
30 mm Durchmesser
526811
Druckknopfadapter
für Einmal-Klebeelektroden
VPE= 10 Stück
Passend für alle EKG-Kabel
mit 4-mm-Stecker
525210
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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6
Brustwandsaugelektrode
EKG
Elektrodenleitungen
Art.-Nr.
Bezeichnung
521005
EKG-Elektrodenleitung
VPE= 10 Stück
für Geräteserien HKM 6000, CU 12, EKG 2000,
PD 14 CD 3000/CD 6000, ICD 6000
Standardsatz bestehend aus:
528842
528843
528840
528841
528844
528845
528846
528847
528848
528849
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
R
L
F
N
C1
C2
C3
C4
C5
C6
521006
EKG-Elektrodenleitung
(110
(110
(160
(160
(110
(110
(110
(110
(110
(110
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
VPE= 10 Stück
für Geräteserien HKM 6000, CU 12, EKG 2000,
PD14, CD 3000/CD 6000, ICD 6000, Cardis
Standardsatz bestehend aus:
528850
528851
528840
528841
528852
528853
528854
528855
528856
528857
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
R
L
F
N
C1
C2
C3
C4
C5
C6
521008
EKG-Elektrodenleitung
(160
(160
(160
(160
(160
(160
(160
(160
(160
(160
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
Pack= 4 Stück
für Geräteserien HKM 6000, CU12, EKG 2000,
PD 14, CD 3000, CD 6000,
ICD 6000 bestehend aus R, L, F, N
Länge 220 mm
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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7
EKG
Elektrodenleitungen
Art.-Nr.
Bezeichnung
521001
EKG-Elektrodenleitung
Pack= 10 Stück
für Geräteserien C, CS, ETS, ICs
Standard-Satz bestehend aus:
528820
528821
528822
528823
528824
528825
528826
528827
528828
528829
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
R
L
F
N
C1
C2
C3
C4
C5
C6
(160
(160
(160
(160
(160
(160
(160
(160
(160
(160
629504
Patientenanschlusskabel
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
für Cardos 6
629519
Patientenanschlusskabel
für CU 12, Cardos light, Cardos 12
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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8
Zubehör für
Sauganlagen und
Ergometrie
Art.-Nr.
Bezeichnung
Elektrodenleitung für EKG-Sauganlage ES500
629306
629307
629308
629309
629310
629311
629312
629313
629314
629315
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
C1, rot
C2, gelb
C3, grün
C4, braun
C5, schwarz
C6, pink
R, grün
L, gelb
R, rot
N, schwarz
629316
Ersatzelektrode mit Saugdom
629317
Saugdom
629305
Filter für Elektroden
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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9
Zubehör für
Sauganlagen und
Ergometrie
Art.-Nr.
Bezeichnung
Elektrodenleitung
für EKG-Sauganlage KISS
629323
629324
629325
629326
629327
629328
629329
629330
629331
629332
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
Ersatzelektrodenleitung,
629334
Ersatzelektrode
C1, rot
C2, gelb
C3, grün
C4, braun
C5, schwarz
C6, pink
F grün
L gelb
R, rot
N, schwarz
mit Saugdom
für KISS Sauganlage
629051
Druckmanschette
für Ergometer
EF900
EL900
für Kinder
629052
Druckmanschette
für Ergometer
EF900
EL900
für Erwachsene
Sondergrößen auf Anfrage
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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10
Zubehör
Herzkatheter
Art.-Nr.
Bezeichnung
881451
Patientenstammkabel
für EKG Diagnose
für PD 14, HKM 8000 R
Linksherzkatheter
Cardis 3000, Cardis 5000
In Verbindung mit Elektrodenleitung
521006 oder 521008
521006
EKG-Elektrodenleitung
VPE= 10 Stück
für Geräteserien HKM 6000, CU 12, EKG 2000,
PD14, CD 3000/CD 6000, ICD 6000, Cardis
Standardsatz bestehend aus:
528850
528851
528840
528841
528852
528853
528854
528855
528856
528857
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
Elektroden-Einzelleitung
R
L
F
N
C1
C2
C3
C4
C5
C6
521008
EKG-Elektrodenleitung
(160
(160
(160
(160
(160
(160
(160
(160
(160
(160
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
cm)
Pack= 4 Stück
für Geräteserien HKM 6000, CU12, EKG 2000,
PD 14, CD 3000, CD 6000,
ICD 6000 bestehend aus R, L, F, N
Länge 220 mm
629354
Kohlefaserkabel
röntgendurchlässig Kabellänge:
90 cm Stecker: 4-mm-Buchse
Hinweis: für Elektrodenleitung
mit 4-mm-Stecker
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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11
Zubehör
Herzkatheter
Art.-Nr.
Bezeichnung
881453
Patientenkabel
881405
629383
für EKG-Diagnose
Bestehend aus:
Patientenkabel für EKG-Diagnose
10x 629383 Kohlefaserleitung für
EKG-Patientensammelkabel, 90 cm,
mit Doppelstecker rund/eckig
Kohlefaserleitung
für EKG-Patientenstammkabel, 90 cm,
mit Doppelstecker rund/eckig
Für Stammkabel 881453 für HaemoSphere 3.x
geeignet für Systeme ab November 2003
629522
Patientenanschlusskabel
für HaemoSphere 4.x
Alt= Kabel in einem Satz, nicht austauschbar
Neu= Patientenleitung austauschbar
Bestehend aus 881407, 881471
881407
Patientenstammkabel
für EKG Diagnose
für HaemosSphere 4.x, -evo, -evo-ped
881471
Patientenkabel (Set)
Kupferleitungen mit Buchse (Bananenstecker)
zur EKG Diagnose für Stammkabel
(Artikel Nr.: 881407) bestehend aus:
629710
629711
629712
629713
629714
629715
629716
629717
629718
629719
12
Patientenkabel Kupferleitung mit Bananenstecker R (180 cm)
Patientenkabel Kupferleitung mit Bananenstecker L (180 cm)
Patientenkabel Kupferleitung mit Bananenstecker F (120 cm)
Patientenkabel Kupferleitung mit Bananenstecker N (120 cm)
Patientenkabel Kupferleitung mit Bananenstecker C1 (120 cm)
Patientenkabel Kupferleitung mit Bananenstecker C2 (120 cm)
Patientenkabel Kupferleitung mit Bananenstecker C3 (120 cm)
Patientenkabel Kupferleitung mit Bananenstecker C4 (120 cm)
Patientenkabel Kupferleitung mit Bananenstecker C5 (120 cm)
Patientenkabel Kupferleitung mit Bananenstecker C6 (120 cm)
Zubehör
Herzkatheter
Art.-Nr.
881470
Bezeichnung
Patientenkabel (Set)
Kupferleitungen mit Klammer (Medi Clip)
zur EKG Diagnose für Stammkabel
(Artikel Nr.: 881407) bestehend aus:
629700
629701
629702
629703
629704
629705
629706
629707
629708
629709
Patientenkabel Kupferleitung mit Klammer (Medi Clip) R (180 cm)
629524
Patientenanschlusskabel
Patientenkabel Kupferleitung mit Klammer (Medi Clip) L (180 cm)
Patientenkabel Kupferleitung mit Klammer (Medi Clip) F (120 cm)
Patientenkabel Kupferleitung mit Klammer (Medi Clip) N (120 cm)
Patientenkabel Kupferleitung mit Klammer (Medi Clip) C1 (120 cm)
Patientenkabel Kupferleitung mit Klammer (Medi Clip) C2 (120 cm)
Patientenkabel Kupferleitung mit Klammer (Medi Clip) C3 (120 cm)
Patientenkabel Kupferleitung mit Klammer (Medi Clip) C4 (120 cm)
Patientenkabel Kupferleitung mit Klammer (Medi Clip) C5 (120 cm)
Patientenkabel Kupferleitung mit Klammer (Medi Clip) C6 (120 cm)
mit Kohlefaserleitungen
bestehend aus:
Patientenstammkabel (881407) und
Patientenkabel (Set),
röntgentransparent,
Mediclip (881472)
881472
Patientenkabel (Set)
Kohlefaserleitung mit Klammer (Medi Clip)
zur EKG Diagnose für Stammkabel
(Artikel Nr.: 881407) bestehend aus:
629720
629721
629722
629723
629724
629725
629726
629727
629728
629729
Patientenkabel Kohlefaserleitung mit Klammer (Medi Clip) R (180 cm)
525025
Einmal-Klebeelektroden
Patientenkabel Kohlefaserleitung mit Klammer (Medi Clip) L (180 cm)
Patientenkabel Kohlefaserleitung mit Klammer (Medi Clip) F (120 cm)
Patientenkabel Kohlefaserleitung mit Klammer (Medi Clip) N (120 cm)
Patientenkabel Kohlefaserleitung mit Klammer (Medi Clip) C1 (120 cm)
Patientenkabel Kohlefaserleitung mit Klammer (Medi Clip) C2 (120 cm)
Patientenkabel Kohlefaserleitung mit Klammer (Medi Clip) C3 (120 cm)
Patientenkabel Kohlefaserleitung mit Klammer (Medi Clip) C4 (120 cm)
Patientenkabel Kohlefaserleitung mit Klammer (Medi Clip) C5 (120 cm)
Patientenkabel Kohlefaserleitung mit Klammer (Medi Clip) C6 (120 cm)
Ag (AgCI)
55 mm Durchmesser
525026
Einmal-Klebeelektroden
Ag (AgCI)
30 mm Durchmesser
13
Zubehör
Herzkatheter
Art.-Nr.
Bezeichnung
526811
Druckknopfadapter
für Einmal-Klebeelektroden
VPE= 10 Stück
Passend für alle EKG-Kabel
mit 4-mm-Stecker
523801
Potenzialausgleichkabel
mit zwei DIN-Anschlüssen
523800
Potenzialausgleichkabel
mit einem DIN-Anschluss
und einer Federklemme
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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14
Zubehör für
Druckmessung
Art.-Nr.
Bezeichnung
650401
Monitoringset medex
629350
Bestehend aus
Druckwandler (Transducer) medex Typ MX 960
Logical Microchip-Druckwandler mir Sure-Cal 2x
Druckdom für Transducer MX 960 mit 3- und
1-Wege-Hahn 4x
Monitoringkabel medex (Canonstecker) 2x
629350
Monitoringkabel
629363
629361
medex (Canonstecker)
629363
Druckwandler (Transducer)
medex Typ MX 960
Logical Microchip-Druckwandler mir Sure-Cal
629361
Druckdom
für Druckwandler (Transducer)
629363 mit 3- und 1-Wege-Hahn (Medex)
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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15
Zubehör für
Druckmessung
Art.-Nr.
Bezeichnung
629362
Monitoringkabel
MX 961 Y schwarzer weiß (Redelstecker)
Hinweis: Druckwandler (Transducer) 629363
651002
Zubehör Paket
für 200 Untersuchungen
in Verbindung mit „Monitoringset medex“
mit Transducer und Elektroden bestehend aus
200x Transducer Medex, Typ MX 960 und 800x
Elektroden (Philips)
650404
595316
629347
629369
650405
595316
629347
629369
629348
Monitoringset
pvb mit Canonstecker Pack
Bestehend aus:
1x Stativ mit Halterung
Contactboard für 2 Druckaufnehmer 1x
Monitoringkabel 2-fach (Canonstecker)
Druckaufnehmer (Einmal-Transducer)
4 Stück, 3-Wege und 1-Wege-Hahn
Monitoringset
pvb mit Redelstecker Pack
Bestehend aus:
1x Stativ mit Halterung
Contactboard für 2 Druckaufnehmer 1x
Monitoringkabel 2-fach (Redelstecker)
Druckaufnehmer (Einmal-Transducer)
4 Stück, 3-Wege und 1-Wege-Hahn
Contactboard
für 3 Druckaufnehmer
1x Monitoringkabel 3-fach
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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16
Zubehör für
Druckmessung
Art.-Nr.
Bezeichnung
651001
Zubehör Paket
für 200 Untersuchungen in Verbindung mit
„Monitoringset pvb“ mit Transducer und
Elektroden bestehend aus
200 x Einmal-Transducer pvb,
800 x Elektroden (Philips)
650012
Braun Monitoringset
629071
593170
629072
zur invasiven Druckmessung
bestehend aus:
4x Combitrans-Set Stuttgart
1x Halterung Stativ
2x Monitoring-Kabel Schwarzer
651000
Zubehör Paket
für 200 Untersuchungen in Verbindung mit
„Monitoringset Braun“ mit Transducer und
Elektroden bestehend aus
200 x Transducer B. Braun,
Typ Stuttgart 800 x Elektroden (Philips)
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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17
Zubehör Oximeter
Art.-Nr.
Bezeichnung
685520
Küvetten
für Oximeter schwarzer O2,
steril, VPE= 30 Stück
685521
Kinder-Küvetten
für Oximeter schwarzer O2,
steril, VPE= 30 Stück
748035
Meßplatzhaube
VPE= 50 Stück
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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18
Zubehör Argus
Art.-Nr.
Bezeichnung
602009
Verbindungskabel
SpO2 Sensor (Masimo LNOP) für ARGUS
615002
602010
SpO2 Fingerclip
Erwachsene (Masimo LNOP DCI) für argus
Anschlusskabel (argus) Artikel Nr.: 602009
602011
SpO2 Fingerclip
Pädiatrie (Masimo LNOP DCI) für argus
Anschlusskabel (argus) Artikel Nr.: 602009
602012
Verbindungsschlauch
mit 3,5 mm Micro Stecker für
Blutdruckmanschette NiBP für argus
602013
Blutdruckmanschette
(Latexfrei) Erwachsene für argus
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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19
Zubehör für EP Tracer
Art.-Nr.
Bezeichnung
602014
Blutdruckmanschette
(Latexfrei) Erwachsene groß für argus
602015
Blutdruckmanschette
(Latexfrei) Pädiatrie für argus
602018
Y-Verbindungskabel
CO (Edwards) für Argus
602019
Thermistor
Probe Baxter
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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20
Zubehör für EP Tracer
Art.-Nr.
Bezeichnung
561000
Anschlussbox
für Katheter
2 mm Stecker, 20-polig für EP Tracer 38
Modell CCB4
561001
Anschlussbox
für Katheter
2 mm Stecker, 16-polig für EP Tracer 70/102
Modell CCB5
561002
Anschlussbox
für Katheter
2 mm Stecker, 10-polig
561003
Verbindungskabel
zur Anschlussbox 3m
561004
EKG Stamm-Kabel
für EP Tracer,
3m, Mediclip
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
z u b e h o e r @ s c h w a r z e r. n e t
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21
Zubehör für EP Tracer
Art.-Nr.
Bezeichnung
561005
EKG Kabel
Set 90 cm röntgendurchlässig,
Mediclip
561006
Kabel
für Drucksensor
PX-600F Truwave Edwards Lifesciences 4m
561007
Verbindungskabelset
bipolar und/oder unipolar
mit 2 mm Stecker
561008
Lichtleiterkabel
Verlängerung 20m USB-Anschluss
561009
Verbindungskabel
EPTracer zum PC,
USB Anschluss, 1,8 m
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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22
Zubehör für EP Tracer
Art.-Nr.
Bezeichnung
561010
Druck Sensor
PX-600F Truwave Edward Lifesciences (Baxter)
452004
Edelstahl Halterung
für alle Anschlussboxen CCB Modelle
561012
Filterset
für EP Tracer 70/102 5 Stück
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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23
Elektrodengel
und -pasten
Art.-Nr.
Bezeichnung
605125
Spectra Elektrodengel
250-g Tube Salz- und chloridfrei
517104
Signaspray
Elekrodenlösung 3,8 l
677090
Signaspray
Elektrodencreme 142-g Spender
677009
Elektrodencreme/Hellige
1 Tube 100ml
677045
Elektrodengel
Flasche 250ml
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
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24
Elektrodengel
und -pasten
Art.-Nr.
Bezeichnung
629303
Elektroden-Kontaktspray
200ml
629304
Elektroden-Kontaktspray
Nachfüllpackung 2l
677069
Ergofluid Elektrodenspray
677070
Ergofluid Elektrodenspray
4l + eine nachfüllbare Sprayflasche Inhalt 250ml
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
z u b e h o e r @ s c h w a r z e r. n e t
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25
Thermosensetive
Papiere
Art.-Nr.
Bezeichnung
758210
Faltpapier
Für EKG-Geräte CU 12,
CD 3000/6000, ICD 6000, 6001
Herzkathetermessplätze
HKM 6000, 6001, 8000, PD 14,
Cardis 3000, Universalschreiber
UD 21
400 Blatt, 210 mm breit, 150 mm lang,
1-mm-Raster orange-schwarze Schrift,
4 Bücher
758211
Für EKG-Geräte CU 12, CD
3000/6000, ICD 6000, 6001
Herzkathetermessplätze
HKM 6000, 6001, 8000, PD 14,
Cardis 3000, Universalschreiber
UD 21
400 Blatt, 210 mm breit, 300 mm lang,
1-mm-Raster orange-schwarze Schrift,
2 Bücher
758201
Für Herzkatheterplatz
Cardis 5000
Für EKG-Gerät Cardos 6
Für EKG-Gerät Cardos 12
Faltpapier
210 mm x 75 m ohne Raster,
VPE=5 Bücher
758272
26
Faltpapier
110 mm x 18 m, 1-mm-Raster,
VPE=10 Bücher
758271
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
z u b e h o e r @ s c h w a r z e r. n e t
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Faltpapier
250 Blatt, 210 mm breit, 155 mm lang,
ohne Raster, schwarze Schrift,
VPE= 5 Bücher
758270
Für EKG-Gerät Cardos 12 RSs
Faltpapier
Faltpapier
100 Blatt 210 mm x 150 mm ohne Raster,
VPE=10 Bücher
Unpräparierte Papiere
Farbpapiere
Art.-Nr.
Bezeichnung
755136
Rolle
136 mm breit, 75 m lang, Kern: Ø 12 mm,
Horizontal- und Vertikalraster: 1 mm gelb
755266
Rolle
266 mm breit, 75 m lang, Kern: Ø 12 mm,
Horizontal- und Vertikalraster: 1 mm gelb
756266
Für EKG-Geräte
C/CS/ETS/ICS 3000, C4000,
Universalschreiber US 136,
Schreiber-Module
RE/SRE/EMR 136
Faltpapier
266 mm breit, VPE 4 Stück
757136
Für EKG-Geräte
C/CS/ETS/ICS 3000, C4000,
Universalschreiber US 136,
Schreiber-Module
RE/SRE/EMR 136
Für EKG-Geräte
C/CS/ETS/ICS 3000, C4000,
Universalschreiber US 136,
Schreiber-Module
RE/SRE/EMR 136
Farbpapier
136 mm breit, 50 m lang
VPE= 1 Stück
757266
Farbpapier
266 mm breit, 50 m lang
VPE= 1 Stück
Te l 0 8 9 - 3 2 4 9 1 1 - 0
Fax 089-32 49 11-100
z u b e h o e r @ s c h w a r z e r. n e t
w w w. s c h w a r z e r. n e t
25
Preisliste
Preisliste
Preis in €
Seite
Nummer
Einheit
Menge
4
629510
Pack
1
62,00
615002
Pack
1
57,50
525002
Stück
1
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Pack
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524700
Stück
1
6,00
524702
Stück
1
2,50
525011
Stück
1
26,50
524701
Stück
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525025
Pack
1
15,00
525026
Pack
1
15,00
526811
Pack
1
70,50
525210
Stück
1
32,00
521005
Pack
1
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528842
Stück
1
20,50
528843
Stück
1
20,50
528844
Stück
1
20,50
528845
Stück
1
20,50
528846
Stück
1
20,50
528847
Stück
1
20,50
528848
Stück
1
20,50
528849
Stück
1
20,50
521006
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1
204,50
528850
Stück
1
20,50
528851
Stück
1
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528840
Stück
1
20,50
528841
Stück
1
20,50
528852
Stück
1
20,50
528853
Stück
1
20,50
528854
Stück
1
20,50
528855
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528856
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1
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1
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5
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Nummer
Einheit
Menge
Preis in €
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521001
Pack
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8
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Stück
1
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Stück
1
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1
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Stück
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Stück
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14,00
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1
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Nummer
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Menge
Preis in €
10
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1
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Pack
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Stück
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528857
Stück
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20,50
521008
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881407
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881471
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Stück
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11
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Preisliste
Nummer
Einheit
Menge
Preis
629717
Stück
1
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Stück
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Stück
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Stück
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881472
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Pack
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523801
Stück
1
46,50
523800
Stück
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46,50
Seite
12
13
14
Preisliste
Nummer
15
650401
Pack
1
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Stück
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629361
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629350
Stück
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276,00
629362
Stück
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651002
Pack
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Pack
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595316
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Stück
1
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Stück
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18,00
650405
Pack
1
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595316
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240,00
629347
Stück
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228,00
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Stück
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629348
Stück
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651001
Pack
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650012
Pack
1
795,00
629071
Stück
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18,00
593170
Stück
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240,00
629072
Stück
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276,00
651000
Pack
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Pack
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685521
Pack
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125,00
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Stück
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602010
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602011
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Stück
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602013
Stück
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16
17
18
19
Einheit
Menge
Preis in €
Seite
Preisliste
Preis in €
Seite
1
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Stück
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602019
Stück
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Stück
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561001
Stück
1
1.150,00
561002
Stück
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1.150,00
561003
Stück
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200,00
561004
Pack
1
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561005
Pack
1
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Stück
1
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561007
Pack
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250,00
561008
Stück
1
700,00
561009
Stück
1
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561010
Stück
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20,00
452004
Stück
1
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561012
Pack
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Stück
1
5,20
517104
Stück
1
26,30
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Stück
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Stück
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Stück
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Stück
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Nummer
Einheit
602014
Stück
602015
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21
22
23
24
25
Preisliste
Nummer
26
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Pack
1
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Pack
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Pack
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758272
Pack
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Stück
1
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Stück
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756266
Pack
1
42,50
757136
Stück
1
29,50
757266
Stück
1
39,50
27
Einheit
Menge
Preis in €
Seite
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Schwarzer GmbH (nachfolgend auch Verkäufer genannt) erfolgen ausschließlich - auch für alle Folgegeschäfte - aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Hinweisen des Käufers
auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt insbesondere für eventuelle Abwehrklauseln gegenüber dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers.
§ 2 Vertragsschluß
Die Angebote des Verkäufers sind, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wird, grundsätzlich freibleibend hinsichtlich der Ausführung, Menge, Preis, Lieferzeit und Liefermöglichkeit. Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen,
Preislisten etc. bleiben Eigentum des Verkäufers. Sie dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zugänglich gemacht werden. Geschäftspartner des Verkäufers verzichten bezüglich der
Angebotsunterlagen auf jedes Zurückbehaltungs- und Besitzrecht. Lieferverträge kommen entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung nach schriftlicher Bestellung des Käufers oder durch Lieferung des Verkäufers zustande. Alle mündlichen, insbesondere auch telefonischen Neben- und Ergänzungsabreden, auch solche über die Ausführung der Bestellung bedürfen zur Gültigkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Schweigen
des Verkäufers auf nachträgliche Abänderungs- und/oder Ergänzungswünsche bedeutet Ablehnung.
Vertreter sind weder zur Auftragsbestätigung noch zum Inkasso berechtigt. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Farben oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird. Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtung des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht zulässig.
§ 3 Verkaufspreise
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Werk München (ohne Skonto und sonstige Nachlässe) zuzüglich der gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer, deren Höhe bei Änderungen des Umsatzsteuergesetzes an den im
Zeitpunkt der Lieferung maßgeblichen Steuerbetrag anzupassen ist. Vereinbarte Nebenleistungen z.B. Anlieferungen, werden gesondert berechnet. Maßgebend sind die am Liefertag gültigen Preise.
Liegen zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate, so gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise des Verkäufers.
§ 4 Zahlungsmodalitäten
Sämtliche Forderungen des Verkäufers werden mit Lieferung zur Zahlung fällig. Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen -für Serviceleistungen innerhalb von 10 Tagen- nach Rechnungserhalt und für den Verkäufer spesenfrei zu erfolgen. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten verwendet.
Die Annahme der Schecks erfolgt nicht an Erfüllungs Statt, sondern nur erfüllungshalber.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Bezugszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens obliegt dem Käufer. Bei Zahlungsverzug
oder dem Verkäufer bekannt werdender Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Käufers, insbesondere Moratorium oder Insolvenzverfahren, ist der Verkäufer außerdem berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus
der Geschäftsverbindung sofort geltend zu machen und die sofortige Herausgabe der Eigentums-vorbehaltsware zu verlangen.
Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Käufer ist ausgeschlossen, sofern Anspruch und Gegenanspruch nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Die Aufrechnung des Käufers mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, daß diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel anzunehmen; werden sie dennoch in Zahlung genommen, trägt der Käufer die anfallenden Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen.
§ 5 Lieferung
Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von
Ereignissen, die für den Verkäufer die Lieferung unverschuldet wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks,
Aussperrungen, Personal-mangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. - auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist hinauszuschieben oder wegen des
noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann vom Verkäufer nur die Erklärung verlangen, ob er zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern will. Gibt der Verkäufer keine
Erklärung ab, kann der Käufer nur zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Ebenso kann der Verkäufer bei von ihm selbst unverschuldeter nicht richtiger und/oder termingerechter Selbstbelieferung seitens seiner Zulieferanten vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, ohne daß der Käufer hieraus
Schadensersatzansprüche ableiten könnte. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung
in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
Der Verkäufer ist zu jeder Zeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, so behält sich der Verkäufer vor, diese auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern. Spätestens beginnend einen Monat nach Anzeige der Versand- oder
Lieferbereitschaft ist der Verkäufer berechtigt, Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu berechnen. Das Lagergeld wird auf 5% des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, daß
der Verkäufer höhere Kosten nachweist. Bei Abnahmeverzug des Käufers ist der Verkäufer nach einer angemessenen Nachfristsetzung, verbunden mit einer Ablehnungsandrohung, wahlweise auch berechtigt, Schadenersatz in
Höhe von 25% des Nettokaufpreises zu verlangen.
Für alle Lieferungen im elektromedizinischen Bereich gelten zusätzlich zu diesen Zahlungs- und Lieferbedingungen die Vorschriften des Zentralverbandes Elektrotechnik und Elektroindustrie (ZVEI), die auf Wunsch übergeben
werden, wobei vorliegende Bedingungen im Zweifel vorgehen.
Wünscht der Käufer eine Sonderanfertigung, so werden die dem Verkäufer hierfür überlassenen Muster, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen nicht auf deren Richtigkeit und/oder auf bestehende Schutzrechte hin überprüft.
Hierfür ist der Käufer alleine verantwortlich.
§ 6 Änderungsvorbehalt
Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber Katalogabbildungen und Ausstellungsstücken bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind. Der Verkäufer behält sich
das Recht vor, jederzeit Konstruktions- oder Modelländerungen vorzunehmen, sofern es sich um handelsübliche oder solche Abweichungen handelt, die für den Käufer lediglich zumutbare und geringfügige Modifizierungen bedeuten (z.B. geringe Farb- und Formunterschiede).
§ 7 Gefahrübergang und Montage
Die Gefahr geht mit der Verladung auf den Käufer über, auch wenn Anlieferung vereinbart worden ist. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird oder sich auf Wunsch oder aus Gründen, für die der Käufer
einzutreten hat, verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft oder mit der Bereitstellung innerhalb der Räume des Verkäufers auf den Käufer über. Sofern dem Verkäufer Schadensersatzansprüche gegen
Transportunternehmer zustehen, werden diese an den Käufer abgetreten.
Ist Aufstellung oder Montage durch den Verkäufer vor Ort beim Käufer oder dessen Kunden vereinbart, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs ebenfalls mit der Verladung auf den Käufer über, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich anderes vereinbart wird. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Käufer die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen
Angaben unaufgefordert und auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Die Schaffung baulicher Voraussetzungen für die Inbetriebnahme der Geräte liegt im Verantwortungs- und Durchführungsbereich des Käufers.
Er hat auf seine Kosten rechtzeitig eventuell erforderliche Hilfskräfte und Fachleute, wie Maurer, Schlosser etc. mit dem von diesen benötigen Werkzeug zu stellen und dafür Sorge zu tragen, daß für alle branchenfremden
Nebenarbeiten, wie Erd-, Bau-, Stemm-, Verputz-, Maler- und Gerüstarbeiten die dazu benötigten Baustoffe und Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Weiter übernimmt der Käufer auf seine Kosten das zur Verfügung stellen von Wasser
und Strom einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle, Heizung und allgemeine Beleuchtung sowie die Gewähr dafür, daß für die Lagerung der bei der Montage benötigen Maschinenteile, Apparaturen,
Materialien und Werkzeuge usw. genügend große und geeignete verschließbare Räume sowie Aufenthaltsräume und sanitäre Anlagen für das Montagepersonal zur Verfügung stehen. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder
Inbetriebnahme, ohne daß der Verkäufer die hierfür maßgeblichen Umstände zu vertreten hat, so trägt der Käufer in einem angemessenen Umfang die Kosten für Wartezeit einschließlich der Kosten des eingesetzten
Montagepersonals.
§ 8 Eigentumsvorbehalt und Forderungssicherung
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehender Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch bestehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Eine
Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist dem Käufer nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet, insbesondere dürfen Waren des Verkäufers weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Von der Sicherungsübereignung eines gesamten Warenlagers sind Waren des Verkäufers durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Sicherungsnehmer auszuschließen. Bei Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat der Käufer den Verkäufer sofort zur Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu benachrichtigen und zu unterstützen. Wird die Ware vor voller Bezahlung durch den Käufer von ihm weiterveräußert oder sonst an Dritte
abgegeben, gleichgültig, ob in Verbindung mit Sachen Dritter oder in unverändertem oder bearbeitetem Zustand, so tritt der Käufer bis zur Höhe der Kaufpreisforderung schon jetzt sämtliche ihm gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen in voller Höhe mit Einverständnis des Verkäufers an ihn ab.
Bei Verbindung der Vorbehaltsware des Verkäufers mit anderen ihm nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderung gegen die Abnehmer des Käufers nur im Verhältnis des vom Käufer gegenüber dessen Abnehmer
ausgewiesenen Rechnungswert der mitverkauften fremden Sachen.
Der Käufer bleibt solange zur Einziehung der abgetretenen Forderung im eigenen Namen ermächtigt, als er seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Andernfalls ist der Verkäufer
zur Anzeige und zur Eintreibung der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen befugt, allerdings nicht verpflichtet.
Wirkt der Käufer in unzulässiger Weise auf die Ware ein oder wird dem Verkäufer nach Auslieferung eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Käufers (z.B. Zahlungseinstellung, Wechsel- oder Scheckproteste,
Moratorium, Insolvenzantrag, schlechte Auskünfte) bekannt, kann der Verkäufer sofort dieErmächtigung zur Veräußerung seiner Vorbehaltsware bis zu deren vollständiger Bezahlung widerrufen und die Sicherstellung der Ware
verlangen. Zahlt der Käufer trotz Ermächtigungswiderruf, Sicherstellungsverlangen und Fälligkeitsstellung nicht binnen einer Nachfrist von zwei Wochen, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Käufer hat die
Vorbehaltsware einredelos an ihn herauszugeben. Auf Verlangen des Verkäufers erteilt der Käufer zur Durchsetzung der Rechte des Verkäufers gegen seine Abnehmer die erforderlichen Auskünfte und händigt die benötigten
Unterlagen dem Verkäufer aus.
§ 9 Gewährleistung / Sachmängel
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Verkäufers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel
aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetzt gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB
längere fristen vorschreibt.
Der Käufer hat Sachmängel gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu rügen.
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine
Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Verkäufer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen.
Zunächst ist dem Verkäufer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß § 12 – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem
Gefahrübergang, infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport,-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der
Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den
Umfang des Rückgriffsanspruchs des Käufers gegen den Verkäufer gilt Obiges entsprechend.
Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen § 12 (Sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in diesem § 9 geregelten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer und dessen Erfüllungsgehilfen
wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
§ 10 Haftung
Der Verkäufer haftet ausschließlich für eigenes Verschulden und für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, positiver Vertragsverletzung,
unerlaubten Handlungen, Produkthaftung usw., stets nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Mängelfolge-schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vor.
Hat der Käufer aufgrund ständiger Geschäfts-beziehung vertragshändlerähnliche Position, so besteht Einigkeit darüber, daß die Preise, die der Verkäufer ihm berechnet es ihm erlauben, kostendeckend zu arbeiten und einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften. Es stehen dem Käufer daher keinerlei Ansprüche irgendwelcher Art, z.B. auf Schadensersatz, Ausgleich oder Freistellung wegen des von ihm geschaffenen Goodwills, wegen seines entgangenen Gewinns, wegen seiner Aufwendungen für den Ersatz, oder den Aufbau entsprechender Geschäftsaktivitäten, auf Ersatz seiner Auslagen oder den Verlust von Rechten in Bezug auf den Weitervertrieb der gelieferten Produkte
zu.
§ 11 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Verkäufer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter
wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Verkäufer erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Käufer berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer innerhalb der in § 9 Abs.
2 bestimmten Frist wie folgt:
Der Verkäufer wird nach seiner Wahl und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies dem Verkäufer
nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
Die Pflicht des Verkäufers zur Leistung von Schadenersatz richtet sich nach § 12.
Die vorstehend genannten Verpflichtungen des Verkäufers bestehen nur, soweit der Käufer den Verkäufer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt um
dem Verkäufer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Käufer die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten
darauf hinzuweisen, daß mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
Ansprüche des Käufers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Käufers, durch eine vom Verkäufer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, daß die
Lieferung vom Käufer verändert oder zusammen mit nicht vom Verkäufer gelieferten Produkten eingesetzt wird.
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in § 11 geregelten Ansprüche des Käufers im übrigen die Bestimmungen des § 9 Abs. 4, 5 und 9 entsprechend.
Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des § 9 entsprechend.
Weitergehende oder andere als die in diesem § 11 geregelten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
§ 12 Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (Im Folgenden: Schadensersatzansprüche) gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Soweit dem Käufer nach diesem § 12 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß § 9 Abs. 2 .
§ 13 Anwendbares Recht - Gerichtsstand - Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen einschließlich aller Einzelgeschäfte zwischen Käufer und Verkäufer gilt ausschließlich deutsches Recht.
Internationales Kaufrecht, insbesondere das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort im Geschäftsverkehr mit vollkaufmännischen Käufern wird München vereinbart.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
München, 01. Januar 2002
Schwarzer GmbH