Amtlicher Schulanzeiger - Die Regierung von Niederbayern
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Amtlicher Schulanzeiger - Die Regierung von Niederbayern
Amtlicher Schulanzeiger FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN Nr. 8/9 Landkreis Deggendorf August/September 2014 Landkreis FreyungGrafenau Landkreis DingolfingLandau Landkreis Landshut Landkreis Kelheim Landkreis Passau Landkreis Regen Stadt Passau Landkreis Rottal-Inn Stadt Landshut Landkreis StraubingBogen Stadt Straubing Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Zum Schuljahresbeginn Personalnachrichten 196 198 203 Stellenausschreibungen Seminarrektor/-in 211 Fachberater/-in 213 Mitarbeiter in der Schulverwaltung (Berufliche Schulen) 214 Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken 215 Allgemeine Bekanntmachungen Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern (Lehrerdienstordnung – LDO) 216 Durchführung des Mitarbeitergesprächs an den staatlichen Schulen 216 Organisation des Betriebspraktikums und des Orientierungspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I Sprachliche Bildung: Pflege und Erhalt der deutschen Sprache als Aufgabe aller Schularten und aller Fächer 216 216 Abschlussprüfung 2015 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege 217 Abschlussprüfung 2015 an Fachakademien für Sozialpädagogik 218 Abschlussprüfung 2015 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe 219 Einstufungsprüfung 2015 zur Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik 220 Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2015 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen 221 Verordnungen über die Errichtung von Fachsprengeln für die Ausbildungsberufe - Automobilkauffrau/Automobilkaufmann - Fachinformatiker/in Fachrichtung Anwendungsentwicklung - Friseurin/Friseur - Informatikkauffrau/Informatikkaufmann - Informations-und Telekommunikationssystemkauffrau/-mann - Mechatronikerin/Mechatroniker - Tischlerin/Tischler 222 Gastschulanordnung der Regierung von Niederbayern für die Beschulung im Ausbildungsberuf Bäcker/Bäckerin in den Jahrgangsstufen 11 und 12 im Schuljahr 2014/2015 230 Gastschulanordnung der Regierung von Niederbayern für die Beschulung in der dualen Ausbildung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter 230 Termine der pädagogisch-audiologischen Beratungstage 231 197 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Verschiedenes Tag der Schulverpflegung 2014 232 Klasse M8c der Mittelschule Landau/Isar gestaltet Teil einer Ausstellung im Bayerischen Landtag 232 Projekt „Stadtmarketing Stadtbad Vilsbiburg“ der Verwaltungsfachangestellten der Jahrgangsstufe 11 an der Staatlichen Berufsschule 2 Landshut 234 Asylbewerber in der Berufsschule 235 "Sie haben eine gute Zukunft bei uns" -Zehn Asylbewerber und Flüchtlinge der BIJ/V-Klasse an der Berufsschule Vilshofen erhalten Mittelschulabschlusszeugnisse dank externer Prüfung 236 Lichter für den Frieden 237 Bericht über die 65. Spendenaktion zugunsten der Errichtung und des Betriebs von Schullandheimen im Regierungsbezirk Niederbayern 238 Einladung „Erfahrungsbasiertes Lernen in Mathematik und in den Naturwissenschaften der Grundschule“ 239 SCHULEWIRTSCHAFT Bayern: beachmanager Medien 240 241 Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe des Amtlichen Schulanzeigers ist ein Fortbildungsverzeichnis als Einleger beigefügt. Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 198 Zum Schuljahresbeginn Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den zurückliegenden Ferien- und Urlaubswochen haben Sie hoffentlich die erforderliche Ruhe und Erholung gefunden und konnten die nötige Kraft und Energie auftanken, um mit Freude in das neue Schuljahr zu gehen. Wie gewohnt möchten wir Sie zum Schuljahresbeginn über verschiedene Entwicklungen und Neuerungen informieren. • Demographische Entwicklung Der Schülerschwund als Folge der demographischen Entwicklung war ein beherrschendes Thema in den vergangenen Jahren. Bereits im letzten Schuljahr konnten wir feststellen, dass die Schülerzahlen auf niederem Niveau konstant bleiben. Heuer ist nun in Niederbayern erstmals eine Zunahme bei den Schulanfängerzahlen zu verzeichnen. Da in den zurückliegenden Jahren die Schülerzahl aber ständig gesunken ist, wird in den weiterführenden Schulen auch in den nächsten Jahren noch ein Rückgang der Gesamtschülerzahl die Folge sein. Dieser Schülerrückgang darf jedoch auf keinen Fall zu einem Kampf um den Schüler führen. Erinnert sei deshalb noch einmal an die Vereinbarungen für den Übertritt und an den Grundsatz: Jeder Schüler soll die Schulart besuchen, für die er geeignet ist. • Übertrittsquoten Obwohl fast die Hälfte der Grundschüler im Übertrittszeugnis eine Empfehlung für das Gymnasium ausgestellt bekommt, gehen tatsächlich deutlich weniger Schüler an diese Schulart. Vielmehr bleibt in Niederbayern die Mittelschule die meist besuchte Schulart. ◊ ◊ ◊ Übertrittsquote an die Realschulen: Übertrittsquote an die Gymnasien: Übertrittsquote an die Mittelschulen: 31,17% 33,39% 35,45% (2013: 32,52% - 2012: 32,66%) (2013: 32,39% - 2012: 31,48%) (2013: 35,09% - 2012: 35,86%) • Kinder von Asylbewerbern und unbegleitete jugendliche Flüchtlinge Die Zahl der Asylbewerber steigt stetig und täglich kommen neue Flüchtlinge aus Afghanistan, Syrien, Irak und anderen Krisenregionen nach Deutschland. Infolge dessen wurde die zu erwartende Zahl der Anträge im Laufe des Jahres in Bayern auf über 30 000 prognostiziert; in Niederbayern werden im laufenden Kalenderjahr ca. 4 600 erwartet. Da sich darunter ein Großteil Kinder und Jugendlicher befindet, wird deren Beschulung an immer mehr Schulen für neue Herausforderungen sorgen. Eine schnelle, geeignete, manchmal sicher auch kreative Lösung wird dann vor Ort gefunden werden müssen. Hier ist eine enge Kooperation der Schule mit dem Schulamt und der Regierung erforderlich. • Eigenverantwortliche Schule Der Bayerische Landtag hat 2013 Maßnahmen zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen beschlossen, damit diese auf ihre Situation vor Ort angemessen reagieren können. Kernpunkte sind dabei die Erweiterte Schulleitung, das Schulentwicklungsprogramm und die Erziehungspartnerschaft. ◊ Erweiterte Schulleitung Obwohl die Erweiterte Schulleitung derzeit offiziell nur an großen Berufsschulen, Realschulen und Gymnasien eingeführt wird, gibt es bereits mehrere Grund- und Mittelschulen, die die Möglichkeiten aus MODUS F ebenfalls umsetzen. Dies ist sehr zu begrüßen, da dadurch zum einen die Schulleitung entlastet wird, zum anderen geeignete Kolleginnen und Kollegen in die Verantwortung eingebunden werden und sich auf diese Weise für weitere Führungsaufgaben qualifizieren können. ◊ Schulentwicklungsprogramm Jede Schule hat ihre eigenen Schwerpunkte und Ziele. Diese sind entweder das Ergebnis von Vereinbarungen nach der Externen Evaluation, oder neue schulpolitische Vorgaben (z. B. Einführung des LehrplanPLUS) oder auch schulspezifische Schwerpunkte (z. B. Flexible Grundschule). Das Schulentwicklungsprogramm bündelt die damit verbundenen Maßnahmen der Schule und gibt ihnen einen verbindlichen Rahmen. Bestehende Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung werden dabei verknüpft und bewährte Verfahrensweisen genutzt. Auf diese Weise wird ein Vorgehen gesichert, das von der Schule eigenverantwortlich gestaltet wird und auf die Ressourcen der jeweiligen Schule abgestimmt ist. 199 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 ◊ • Erziehungspartnerschaft. Viele Entwicklungs- und Erziehungsziele der Schulen können nur wirksam werden, wenn die se auch von den Eltern mitgetragen werden. Im Rahmen der Eigenverantwortlichen Schule wird deshalb die Elternarbeit unter das Leitmotiv Vertrauensvolle Bildungs- und Erziehungspartnerschaft gestellt. Dabei werden Eltern als unverzichtbare Partner im Bildungs- und Erziehungsprozess aufgefordert, sich mit den Lehrkräfte und Schülern gemäß ihrer unterschiedlichen Rollen einzubringen, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen. Die veränderte Schullandschaft stellt an die Lehrkräfte immer stärkere Voraussetzungen auch im Hinblick auf die Elternarbeit. Dazu wird diese in der Fortbildung verstärkt. Ein sog. KESCHTeam (Kooperation Eltern-Schule) wurde in Dillingen ausgebildet und steht über die Schulämter für Fortbildungen zur Verfügung. LehrplanPLUS für die Grundschule Ab dem Schuljahr 2014/2015 wird an den Grundschulen in Bayern der LehrplanPLUS eingeführt. Alle Lehrkräfte der Grundschulen wurden intensiv von 42 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren auf die Einführung und Umsetzung vorbereitet. Allen Fortbildnern gilt an dieser Stelle für die intensive und hoch kompetente Arbeit ein herzliches Dankeschön. 320 Lehrplanbeauftragte werden die Implementierung begleiten. In den nächsten Wochen und Monaten wird weiter intensiv an Konzepten zur Leistungsmessung gearbeitet. Die Fragestellungen dazu wurden von Lehrkräften sehr häufig gestellt. Am Kultusministerium wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Ergebnisse zeitnah zur Verfügung stehen werden. Außerdem beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe an der Regierung mit den Möglichkeiten der lang- und kurzfristigen Planung des Unterrichts. Über die Planungskonzepte wird auch der Konsens mit der Schulaufsicht angestrebt, um Sicherheit für die Planungsarbeit mit dem LehrplanPLUS herzustellen. • Flexible Grundschule Der Schulversuch Flexible Grundschule ist abgeschlossen und wurde ausgewertet. Als besonderes Ergebnis wurde dabei genannt, dass dem einzelnen Kind in dieser Schulform besonders entsprochen werden kann. Insgesamt passt die Flexible Grundschule sehr gut in die Schullandschaft, in der es immer mehr um Heterogenität geht. Unterschiedliche schulische Angebote werden immer stärker auf die individuelle Entwicklung des einzelnen Kindes angepasst, um eine flexible, für das einzelne Kind optimale Bildungsbiografie zu ermöglichen. Neben den sog. „Stammschulen“, also den Schulen, die von Anfang an dabei waren, kamen in den letzten Jahren die „Satellitenschulen“ dazu. Damit gibt es auch in Niederbayern eine flächendeckende Ausbreitung der Flexiblen Grundschule. Schulamt Schule „Stammschulen“ LA PA SR GS St. Peter und Paul Landshut GS Rotthalmünster GS Ulrich-Schmidl Straubing „Satellitenschulen“ DEG DGF FRG KEH REG ROI GS Oberpöring-Wallerfing GS Moosthenning GS Haus im Wald Grafenau GS Train GS Langdorf GS Eggenfelden Neu dazu kommen im Schuljahr 2014/15 in Niederbayern: DEG FRG SR REG • GS Metten GS Holzfreyung GS Schwarzach GS Frauenau Fortbildung Nach den Bedürfnissen der Lehrkräfte, aber auch nach aktuellen dienstlichen Erfordernissen haben wir ein Fortbildungsprogramm zusammengestellt, das dem Schulanzeiger beiliegt. Bitte melden Sie sich über FIBS an. Sollten Sie Veranstaltungen zu wichtigen Themen vermissen, melden Sie sich bitte bei uns. Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 • 200 Inklusion durch Kooperation Die kooperativen, inklusiven Maßnahmen und Systeme treffen auf ein hohes Maß an Zustimmung, was sich im Anstieg der Partnerklassen (ehemals Außenklassen) und Kooperationsklassen nieder schlägt. Der Ausbau der inklusiven Beschulung geht auch im kommenden Schuljahr weiter. So werden in 132 Kooperationsklassen Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam beschult. Weiterhin bleibt das Förderschulsystem bestehen und fungiert als fachlicher und personeller Unter stützer der Schulen bei allen Maßnahmen zur Inklusion. Die stationären Angebote bleiben als alter nativer Lern- und Förderort erhalten. Auch der Ausbau der Schulen mit Schulprofil Inklusion wird fortgesetzt. Neben den bereits ernannten Inklusionsschulen – GS Landau, MS Vilshofen (2 Tandemklassen), GS Abensberg, GS Furth und GS Bischofsmais, GS Nikola Landshut, GS St. Jakob Straubing, GS Salzweg und MS Hohenau kommen weitere Schulen dazu: Landkreis Deggendorf Landkreis Rottal-Inn Landkreis Passau Mittelschule Metten Grundschule Pfarrkirchen Mittelschule Hutthurm-Büchlberg Damit gibt es in jedem Schulamtsbezirk in Niederbayern eine Schule mit Schulprofil Inklusion. An diese Schulen werden Lehrkräfte für Sonderpädagogik teilabgeordnet, für die Tandemklasse ganz abgeordnet und in das Kollegium der Grundschulen bzw. Mittelschulen eingebunden. An den Staatlichen Schulämtern werden zudem Stellen zur Inklusionsberatung eingerichtet, an denen Lehrkräfte aus der Grund- und Mittelschule sowie aus den Förderzentren ein Beratungsgebotvorhalten. Eltern und ggf. auch Lehrkräfte erhalten Information und Hilfe bei der Findung des geeigneten Förderortes. Nachdem bereits im letzten Schuljahr die Beratungsstellen in Deggendorf, Straubing und im Rottal eingerichtet wurden, haben nun Kelheim, Regen und Freyung-Grafenau die Beratungsstellen beantragt. Im Schuljahr 2015/2016 werden vermutlich die Inklusionsberatungsstellen in Niederbayern flächendeckend zur Verfügung stehen. Auf der Homepage der genannten Staatlichen Schulämter sind weitere Informationen mit Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Inklusionsberatung am Schulamt enthalten. • Demographiezuschlag 2014/2015 Zuschläge für kleine GS Standorte: 17,5 Stellen, Vorjahr 12 DEG: 2 Stellen (56 Stunden) FRG: 3,5 Stellen (98 Stunden) KEH: 1 Stelle(28 Stunden) PAL: 2 Stellen (56 Stunden) REG: 3,5 Stellen (98 Stunden) ROI: 3 Stellen (84 Stunden) SRB: 2,5 Stellen (70 Stunden) Außerdem wurden der Regierung 14 Vollzeitstellen zugewiesen, die auf strukturschwache Landkreise verteilt werden konnten und zur Sicherung der Grundversorgung beitragen. • Dienstliche Beurteilung Wenn sich die Dienstliche Beurteilung auch auf die Erkenntnisse und Wahrnehmungen der letzten vier Jahre bezieht, so wird sie dennoch bis Ende des Kalenderjahres verstärkt im Fokus der beurteilenden Schulleiter und Schulräte stehen. Ihnen ist bewusst, dass die „neue“ Dienstliche Beurteilung noch einmal eine Aufwertung erfahren hat. Bei Bewerbungen werden künftig das Prädikat, die Verwendungseignung, die Binnendifferenzierung und die Superkriterien entscheiden. Nur wenn bei mehreren Bewerbern all diese Kriterien gleich zu bewerten sind, wird das Auswahlgespräch die Entscheidung herbeiführen. Neu sind weitgehend auch die Kriterien und deren Gewichtung für die Schulleiterbeurteilung. Wurden bisher wie bei den Lehrkräften Unterrichtliche Tätigkeit und Eignung und Befähigung schwerpunktmäßig bewertet, so sind jetzt Arbeitsqualität (Bildung eines Schulprofils, Schulentwicklungsmaßnahmen, Beachtung von inhaltlichen und formalen Vorgaben) und Führungs- und Vorgesetztenverhalten (u. a. Prioritätensetzung und Zielvorgaben, Motivation und Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Qualitätssicherung, Lösen/Bewältigen von schwierigen Situationen und Konflikten und Präsenz an der Schule) entscheidend. 201 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Zahlenspiegel für die niederbayerischen Grund- und Mittelschulen 2014/2015 Schulen Vergleich zum Vorjahr 395 (380 öffentliche, 15 private) Auflösung von drei Mittelschulen und einer Grundschule Schülerzahl 61.665 - 594 Grundschüler 39.645 - 26 Mittelschüler 22.020 - 568 Schulanfänger 9.954 + 352 Klassen 2.992 - 25 Grundschulklassen 1.894 +1 Mittelschulklassen 1.098 - 26 282 (9,42%) + 14 Grundschulklassen 163 (8,60% der GS-Klassen) + 16 Mittelschulklassen 119 (10,83% der MS-Klassen) +/- 0 1494 (49,99%) + 19 Grundschulklassen 851 (45,07% der GS-Klassen) + 25 Mittelschulklassen 643 (58,56% der MS-Klassen) - 6 Klassen bis einschl. 15 Schüler Klassen bis einschl. 20 Schüler Durchschnittliche Schülerzahl Grundschule 20,93 - 0,03 Mittelschule 20,05 - 0,04 Gesamt 20,61 - 0,02 Besondere Klassen Jahrgangskombinierte Klassen Praxisklassen Mittlere-Reife-Klassen Übergangsklassen 110 - 10 9 (126) 248 (5.191) 13 +/- 0 -8 +3 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 202 Informationen zu den Förderschulen Trend: Weiterhin günstige Einstellungssituation für Sonderschullehrkräfte – noch zufriedenstellende Personalversorgung an Förderschulen in Niederbayern Wie bereits im Vorjahr erhielten alle für das Lehramt Sonderpädagogik qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber Planstellen als Beamte. Zum Schuljahr 2014/15 wurden Niederbayern 32 zu verbeamtende Sonderschullehrkräfte zugewiesen. Darüber hinaus werden 26 Grundschul-lehrkräfte und 5 Realschullehrkräfte sowie 2 Gymnasiallehrkraft an Förderschulen bzw. an der Schule für Kranke arbeiten. Auf Grund der Personalversorgung können bei in etwa gleich bleibender Schülerzahl die Förderangebote im stationären und mobilen Bereich größtenteils aufrechterhalten werden. Flächendeckende Versorgung mit Schulpsychologinnen an Förderschulen In Folge der Zuweisung von 3 Beratungsrektoren- Planstellen konnten nach erfolgreicher Ausschreibung alle Stellen besetzt werden. Zu den bereits in den vergangenen Jahren tätigen Schulpsychologinnen Antonia Elter und Sibylle Sporkert wurde zum 1. August 2014 Johanna Schilp zur Schulpsychologin bestellt. Damit ist wieder eine ausreichende Versorgung mit Schulpsychologinnen in allen Landkreisen möglich. Ganztagsangebote Die offenen und gebundenen Ganztagszüge an Sonderpädagogischen Förderzentren werden auch im Schuljahr 2014/2015 weiter ausgebaut. Neue Ganztagszüge wurden an der Pestalozzischule Deggendorf und an der Hans-Bayerlein Schule Passau jeweils in der Grundschulstufe sowie an der Pfarrer-HuberSchule Landau in der Mittelschulstufe genehmigt. Neue offene Ganztagsangebote gibt es an der BettyGreif-Schule Pfarrkirchen, an der Schule am Stadtpark Waldkirchen und an der Eduard-Staudt-Schule Kelheim. Implementierung des Rahmenlehrplans Lernen Die Implementierung des Rahmenlehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen nimmt auch im kommenden Schuljahr einen breiten Raum ein. Die konkrete Realisierung eines kompetenzorientierten Unterrichts und die Erstellung eines schulhausinternen Curriculums stehen im kommenden Schuljahr im Fokus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzung der verschiedenen Ziele und Schwerpunkte erfordern Flexibilität, Engagement und Professionalität. Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, diese einzubringen und wünsche Ihnen dabei viel Erfolg. Vor allem aber wünsche ich Ihnen Erfolg und Freude bei der täglichen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen. Josef Schätz Abteilungsdirektor Bereichsleiter Schulen 203 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Personalnachrichten Regierung von Niederbayern Frau Studienrätin im Förderschuldienst Sabine Zöbeley wird mit Wirkung vom 15. September 2014 an die Regierung von Niederbayern teilabgeordnet und im SG 41 (Förderschulen) in den Bereichen Fortbildung, Fachberatung und Schulentwicklung mitwirken. Herr Lehrer Josef Steffl wird mit Wirkung vom 15. September 2014 an die Regierung von Niederbayern teilabgeordnet und im SG 40.1 (Grund- und Mittelschulen – Erziehung, Unterricht und Qualitätssicherung) als Koordinator im Bereich der ganztägigen Betreuung mitwirken. Herr Studienrat Bernhard Wenzl wird mit Wirkung vom 1. September 2014 an die Regierung von Niederbayern abgeordnet und im SG 42.2 (Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen) im Bereich der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse mitwirken. Berufliche Schulen Herr Studiendirektor Reinhold Ostermaier wird mit Wirkung vom 1. August 2014 mit der Schulleitung der Staatlichen Berufsschule I mit Staatlicher Berufsoberschule und Staatlicher Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Landshut betraut. Herr Studiendirektor Robert Lindner wird mit Wirkung vom 1. September 2014 mit der Schulleitung der Staatlichen Berufsschule II mit Staatlicher Wirtschaftsschule Passau betraut. Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 204 Besetzung der Funktionsstellen an Grund- und Mittelschulen Für eine Reihe von Funktionsstellen gab es zahlreiche Bewerbungen. Bei der Besetzung dieser Stellen war auch heuer wieder die „Frauenquote“ sehr hoch. Schulleiter 22 neue Rektoren/Rektorinnen, davon 18 Frauen (81,8%) (48 Bewerbungen) Schulleiterstellvertreter 12 neue Konrektoren/Konrektorinnen, davon 8 Frauen (66,6%) (35 Bewerbungen) Beförderung in Funktionsämter Grundschulen/Mittelschulen Schulleiterinnen und Schulleiter MS Metten Günter Geiger, KR Stv. Schulleiterinnen und Schulleiter Deggendorf MS Theodor-Heuss MS Plattling Dingolfing GS/MS Wallersdorf Jana Grzemba, Lin Michael Dobler, L Karin Lammer, KRin GS/MS Schönberg Freyung-Grafenau Roswitha Bumberger, Rin GS Sandelzhausen GS Teugn Claudia Artinger, Lin Evelyn Gallmeier, KRin GS Kumhausen GS Neufahrn GS Vilsbiburg Stadt und Landkreis Landshut Claudia Haertlmayr, Rin Anita Grenzinger, Lin Alexandra Priller, Rin GS Bad Füssing MS Rotthalmünster GS Straßkirchen Stadt und Landkreis Passau Ernestine Hasenberger, Rin MS Rotthalmünster Günther Baier, KR Claudia Hasenkopf, KRin GS/MS Bodenmais GS Ruhmannsfelden Richard Lang, KR Eveline Brixel, KRin GS Egglham MS Johanniskirchen GS Mitterskirchen GS Reut GS Roßbach GS Wittibreut GS Simbach Rottal/Inn Daniela Kreuz-Hutsteiner, Lin GS/MS Bad Birnbach Andrea Pöchmann, KRin Corinna Wild, Lin Alexandra Lehner, Lin Tanja Maxbauer, Rin Yvonne Welsch, Lin Edith Holzner, Rin MS Ittling GS Laberweinting Stadt Straubing und Landkreis Straubing-Bogen Christiane Niedermeier, KRin GS/MS Alburg Klaus Wolf, L Georg Beutlhauser, L MS Ittling Dana-Maria Spanfellner, Lin Kelheim GS Abensberg GS Kelheim-Nord GS/MS Saal Regen GS/MS Bodenmais GS Zwiesel Beate Drexler, Lin Johanna Lehmann, Lin Marion Häusler-Lindl, Lin Gabriele Daidrich, Lin Klaus Gigl, L Ralph Bettermann, L Alexandra Schuster-Grill, L 205 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Beförderungen an Förderschulen Schule am Weinberg Regen Sonderpädagogisches Förderzentrum Erika Fock zur SoRin A 15 Michael-Atzesberger-Schule in Hauzenberg Sonderpädagogisches Förderzentrum Helmut Grabler zum SoR A15+AZ Pestalozzischule Deggendorf Sonderpädagogisches Förderzentrum Martina Seifert zur SoRin A15+AZ Bildungsstätte St. Wolfgang Straubing Pr. Förderzentrum geistige Entwicklung Maria Welsch zur SoRin A15+AZ Bildungsstätte St. Wolfgang Straubing Pr. Förderzentrum geistige Entwicklung Thilo Geppert zum SoKR A 14+AZ Schule am Weinberg in Regen Sonderpädagogisches Förderzentrum Birgit Heigl-Venus zur SoKRin A 14+AZ St. Notker-Schule Deggendorf Pr. Förderzentrum geistige Entwicklung Kai Hoffmann zum SoKR A 14+AZ Pestalozzischule Deggendorf Sonderpädagogisches Förderzentrum Marion Huber zur SoKRin A 14+AZ Schule für Kranke Landshut Ruth Nowak zur SoKRin A 14+AZ Franz-Xaver-Eggersdorfer-Schule Vilshofen, Pr. Sonderpädagogisches Förderzentrum Heidemarie Kapfhammer zur SoKRin A14+AZ Schule am Weinberg in Regen Sonderpädagogisches Förderzentrum Sibylle Sporkert zur BRin A14 Johannes Still-Schule in Eggenfelden Sonderpädagogisches Förderzentrum Antonia Elter zur BRin A14 Stellenbesetzungen an Förderschulen zum 01.08.2014 Ernennung zum Schulleiter: Christophorusschule Straubing, Sonderpädagogisches Förderzentrum Matthias Räß, SoKR Ernennung zum Stellvertretenden Schulleiter: St. Ulrich-Schule Pocking Pr. Förderzentrum geistige Entwicklung Dr. Stephan Reichardt, StR FS Bestellung zur Schulpsychologin an Förderschulen in den Landkreisen Landshut, Kelheim und StraubingBogen: Eduard-Staudt-Schule Kelheim Sonderpädagogisches Förderzentrum Johanna Schilp, StRin FS Bestellung zur Seminarleiterin des Studienseminars Sonderpädagogik Förderschwerpunkt Sprache: Sonderpädagogisches Förderzentrum Landshut Land Esther Bork, StRin FS Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 206 Seminarrektorinnen/Seminarrektoren Mit den Aufgaben eines Seminarrektors/einer Seminarrektorin als Leiter/in eines Seminars zur Ausbildung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen wurden betraut: Seminar Mittelschule I/3: KRin Dr. Sieglinde Waasmaier Seminar Grundschule III/2: Rin Irene Greinert Seminar Grundschule VI/3: Dr. Sabine Ragaller Mit den Aufgaben einer Seminarleiterin für die Ausbildung von Förderlehrkräften wurde betraut: Seminar zur Ausbildung von Förderlehrern: FöLin Rita Schlotter Besetzung von Stellen in der Fachberatung Folgende Lehrkräfte wurden mit den Aufgaben eines Fachberaters, einer Fachberaterin betraut: Fachberater für Informatik im Landkreis Rottal-Inn: Andreas Reislhuber Fachberaterin für Englisch in der Mittelschule in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen: Barbara Wittl Beraterin für Migration in der Grundschule in den Landkreisen Kelheim, Dingolfing und Landshut: Karola Amberger Fachberaterin für Englisch in der Grundschule In der Stadt Passau und im Landkreis Passau Petra Weißbarth Fachberater für Sport im Landkreis Deggendorf: Fritz Meier Fachberater für Sport in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen: Katrin Kaltenhauser-Schlappe Ich gratuliere den Kolleginnen und Kollegen zur Beförderung bzw. Betreuung mit neuen Aufgaben. Für die bisher geleistete Arbeit bedanke ich mich und wünsche im neuen Betätigungsfeld viel Erfolg. Josef Schätz Abteilungsdirektor 207 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Personalsituation in der Grund- und Mittelschule zum Schuljahresbeginn Wie jedes Jahr, so gibt es auch zum neuen Schuljahr eine Reihe von personellen Veränderungen. Diese sind nötig, da alle Schulen in Bayern ausreichend und gleichmäßig mit Lehrerstunden versorgt werden müssen. Dabei wird von den Lehrkräften immer mehr Mobilität erwartet. Dies betrifft häufig die jungen Lehrkräfte, die nach dem 2. Staatsexamen in Oberbayern eingestellt werden, da dieser Regierungsbezirk seit Jahren mit Lehrkräften unterversorgt ist. Aber auch innerhalb Niederbayerns ist es oft nicht möglich, die Lehrerinnen und Lehrer im gewünschten Landkreis einzusetzen, da sonst die Schulämter sehr unterschiedlich versorgt werden würden. Für den Regierungsbezirk Niederbayern ergibt sich für das Schuljahr 2014/2015 folgende Situation: Neueinstellungen • Insgesamt werden 175 neue Lehrkräfte in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen, davon 155 Grund- und Mittelschullehrkräfte, 14 Fachlehrer/innen E/G, 2 Fachlehrer/innen m/t und 4 Förderlehrerin nen. Zudem erhalten 13 Grund- und Mittelschullehrer/innen jeweils einen „Supervertrag“ (ganzjähriger Arbeitsvertrag mit voller Unterrichtspflichtzeit und mit der Zusage einer späteren Verbeamtung). • Von diesen insgesamt 188 Lehrkräften bleiben 62 in Niederbayern (56 Grund- und Mittelschullehrkräfte, 2 Fachlehrer/innen m/t und 4 Förderlehrerinnen. • 99 Lehrkräfte erhalten in Niederbayern einen für dieses Schuljahr befristeten Arbeitsvertrag mit voller Stundenzahl, 82 ganzjährig und 17 Personen vom 3.11.2014 bis 31.07.2015. Außerdem erhalten 6 Lehrkräfte einen ganzjährigen Vertrag mit 20 Stunden, der zum Halbjahr auf Vollzeit aufgestockt wird. Versetzungen • Im Versetzungsverfahren konnten von den ca. 350 Versetzungsanträgen von Oberbayern nach Niederbayern insgesamt 84 berücksichtigt werden, davon 9 Fachlehrer/-innen. • Innerhalb Niederbayerns wurden 225 Versetzungsanträge gestellt. Die am häufigsten genannten Wunschlandkreise waren Deggendorf (ca. 31 %), Passau (ca. 29 %), Dingolfing (ca. 17%) und Straubing (ca. 17 %). In diesem Jahr konnten ca. 19,5% der Versetzungsanträge bewilligt werden. Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 208 Informationen aus den Seminaren Grund- und Mittelschule In Niederbayern werden auch im kommenden Schuljahr wieder junge Lehrkräfte auf ihre Aufgaben vorbereitet. 160 Lehramtsanwärter (im Vorjahr 122), 14 Fachlehreranwärter (im Vorjahr 20) und 9 Förderlehreranwärter (im Vorjahr 17) beginnen ihren zweijährigen Vorbereitungsdienst. Im ersten Jahr ihrer Ausbildung erteilen die angehenden Grund- und Mittelschullehrer acht Stunden, die künftigen Fachlehrer zehn Stunden eigenverantwortlichen Unterricht. Gleichzeitig werden sie pädagogisch und fachlich an den Schulen und an Seminartagen von Seminarrektoren und Seminarleitern professionell begleitet und auf ihren Beruf vorbereitet. Im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes halten die jungen Kolleginnen und Kollegen bis zu 16 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht. Insgesamt befinden sich in Niederbayern derzeit 336 Lehramtsanwärter (179 für das Lehramt an Grundschulen, 96 für das Lehramt an Mittelschulen), 35 Fachlehreranwärter und 26 Förderlehreranwärter in 25 Grund- und Mittelschulseminaren, 4 Fachlehrerseminaren und 2 Förderlehrerseminaren im Vorbereitungsdienst. Sie werden von 31 Seminarrektorinnen und Seminarrektoren und Seminarleiterinnen und Seminarleitern pädagogisch, fachdidaktisch und schulrechtlich ausgebildet. Ruhestandsversetzungen Folgende Kolleginnen und Kollegen gehen in den wohlverdienten Ruhestand. Die Regierung von Niederbayern dankt für die langjährige kompetente Ausbildung der jungen Lehrkräfte und wünscht den Kolleginnen und Kollegen für den Ruhestand alles Gute: SR Jakob Kaufmann, Seminar für Lehrer/innen an Mittelschulen SRin Karin Biller, Seminar für Lehrer/innen an Grundschulen SRin Elisabeth Zappe, Seminar für Lehrer/innen an Grundschule SL Alois Willmerdinger, Seminar zur Ausbildung von Förderlehrer/inne/n Förderschulen Hohe Zahl an Studienreferendaren an Förderschulen Im Regierungsbezirk Niederbayern sind im Schuljahr 2014/2015 wiederum sieben Studienseminare für das Lehramt für Sonderpädagogik für die Förderschwerpunkte Hören (Gehörlosenpädagogik/Schwerhörigenpädagogik), Sprache, Lernen (2x), geistige Entwicklung (2x) und emotionale und soziale Entwicklung eingerichtet. Mit zwei Studienseminaren für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird vor dem Hintergrund von nur zehn Förderzentren für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung eine gewichtige Ausbildungsaufgabe über den eigenen Bedarf an Lehrkräften in dieser Fachrichtung hinaus geschultert. Insgesamt treten in Niederbayern 32 Studienreferendare ihren Ausbildungsdienst an. Hinzu kommen 45 Studienreferendare, die sich im zweiten Dienstjahr befinden und im Jahr 2015 die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik ablegen werden. Die hohe Zahl an Studienreferendaren in Niederbayern ist umso erfreulicher, da damit auch eine gewisse Sicherung des Nachwuchses an Sonderschullehrkräften gewährleistet ist, sofern die Studienreferendare im Anschluss an das Referendariat im Regierungsbezirk Niederbayern bleiben. 209 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Stellenausschreibungen Im niederbayerischen Schuldienst werden die folgenden Funktionsstellen vorbehaltlich eventuell zu treffender schulorganisatorischer Maßnahmen, des tatsächlichen Freiwerdens der Stellen oder der Besetzung von Stellen mit überzähligen Funktionsträgern zur Bewerbung ausgeschrieben. Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, muss die erforderliche Schülerzahl nachhaltig gesichert sein. Bei der Neubesetzung einer Funktionsstelle (Ausschreibung) ist eine nachhaltige Sicherung gegeben, wenn die Schülerzahl im laufenden (zum möglichen Beförderungszeitpunkt) und in den folgenden zwei Schuljahren (Stichtag 1. Oktober) vorliegt. Die Ausschreibungen erfolgen nach folgenden Einstufungen: Schulen bis einschließlich 180 Schüler Schulen zwischen 181 und 360 Schüler Rektor/in A 13 + AZ1 Konrektor/in A 13 + AZ1 Rektor/in A 14 Schulen ab 361 Schüler Konrektor/in A 13 + AZ2 Rektor/in A 14 + AZ1 Schulen ab 541 Schüler 2. Konrektor/in A 13 + AZ1 1. Konrektor/in A 13 + AZ2 Rektor/in A 14 + AZ1 Die Amtszulagen unterscheiden sich wie folgt: AZ1 186,22 € bzw. AZ2 240,46 €. Auf die Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehren, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke vom 18.03.2011 wird ausdrücklich hingewiesen (veröffentlicht im KWMBL Nr. 8, 03.05.2011, Seite 63 (https://www.verkuendung-bayern.de/files/ kwmbl/2011/08/kwmbl-2011-08.pdf#page=3). Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besetzung von frei werdenden Planstellen über die gesetzliche Wiederbesetzungssperre hinaus wegen der Genehmigung von Altersteilzeit für Funktionsinhaber verlängern kann. Die Regierung von Niederbayern verweist ebenso auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur „Qualifikation von Führungslehrkräften an der Schule“ vom 19.12.2006 (KWMBl I Nr. 2/2007 und den Niederbayerischen Schulanzeiger 4/2009, Seite 134 ff. (http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/internet/media/aufgabenbereiche/4/vs/200904.pdf), die am 01.08.2008 in Kraft getreten ist. Als Nachweis der pädagogischen Qualifikation ist vor der Funktionsübertragung an Schulleiterinnen und Schulleitern die Vorqualifikation (Modul A des Ausbildungscurriculums) zu absolvieren. Das Portfolio zum Modul A (Liste der besuchten führungsrelevanten Fortbildungen samt Teilnahmenachweisen) ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Das Formular „Portfolio“ steht im Internetangebot der Regierung von Niederbayern (http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/4/vs/ lehrer/formulare/index.php) bereit zum Download bzw. direkt: http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/internet/media/aufgabenbereiche/4/vs/vs_portfolio.pdf. Soweit für eine Funktionsstelle sowohl Versetzungsbewerbungen als auch Beförderungsbewerbungen vorliegen, wird die Regierung von Niederbayern über Versetzungsanträge vorab entscheiden, so dass es zu einem Abbruch des Auswahlverfahrens kommen kann. Die Berücksichtigung von Bewerbern/Bewerberinnen um eine Funktion in der Schulleitung (Schulleiter/in, ständiger Vertreter/ständige Vertreterin oder weiterer Vertreter/weitere Vertreterin) ist ausgeschlossen, wenn Ehegatten einschließlich Verlobte, ggf. geschiedene Ehegatten (Ziffer 3.2 der Beförderungsrichtlinien vom 18.03.2011) und sonstige Angehörigen (im Sinne des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) an der betreffenden Schule tätig sind. Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 210 Folgende Erklärung ist dazu abzugeben und den Bewerbungsunterlagen beizufügen: „Unter Bezugnahme auf Nr. 3.2 der Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (KWMBl Nr. 8, 03.05.2011, Seite 63) (https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2011/08/kwmbl-201108.pdf#page=3) erkläre ich, dass keines der in Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz genannten Verwandtschaftsverhältnisse meiner Versetzung bzw. Bewerbung entgegensteht.“ Falls sich der/die Angehörige für den Fall der Auswahl der des Bewerbers/Bewerberin, zu dem die Angehörigeneigenschaft besteht, mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt und diese Wegversetzung möglich ist, ist obige Erklärung durch eine entsprechende Einverständniserklärung zu ersetzen. Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin seine/ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt. Umzugskostenvergütung kann nach Art. 3 des Bayer. Umzugskostengesetzes (BayRS 2032-5- 1-F, http://by.juris.de/by/gesamt/UKG_BY_2005.htm) nur gewährt werden, wenn dies vor der Durchführung des Umzugs zugesagt worden ist. Es wird weiterhin erwartet, dass die Lehrkraft die Tätigkeit als Schulleiter/als Schulleiterin an der angestrebten Schule über einen angemessenen Zeitraum ausübt. Bewirbt sich eine Lehrkraft auf mehrere Stellen gleichzeitig, so ist in jeder Bewerbung anzugeben, um welche Stellen sie sich noch beworben hat. Außerdem ist eine persönliche Rangfolge bezüglich der angestrebten Stelle erforderlich. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Grundschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die auch Grundschulklassen führen. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Mittelschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die auch Hauptschulklassen führen. Für Lehrkräfte mit Lehramt für Volksschulen (alte Lehrerbildung) und Lehrkräfte mit beiden Lehrbefähigungen (Lehramt für Grundschulen und Hauptschulen) bestehen grundsätzlich keine solchen Einschränkungen. Für die ausgeschriebenen Funktionsstellen können sich auch teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte bewerben. Die Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit darf bei Schulleitern jedoch nicht mehr als vier Wochenstunden (bzw. drei Wochenstunden bei Rückgabe des verpflichtenden Arbeitszeitkontos) und bei Schulleiterstellvertretern nicht mehr als sechs (bzw. fünf) Wochenstunden betragen (KMS vom 10.05.2004 Nr. IV.6-P 70204.33 636). Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwer behinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind ausschließlich vorzulegen auf dem Formblatt „Wiederbesetzung einer Funktionsstelle“ (im Internetangebot der Regierung von Niederbayern unter „Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle“) (http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/4/vs/lehrer/formulare/index.php) Wichtiger Hinweis zu den Stellenausschreibungen: Auszug aus den Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18. März 2011 Az.: IV.5 - 5 P 7010.1 – 4.23 489): 2.3 Ausnahmen Eine Stellenausschreibung entfällt, wenn die Stelle mit einer Lehrkraft besetzt werden kann, der damit eine ihrem Amt entsprechende Verwendung (wieder) ermöglicht wird. Dies gilt auch in Fällen sonstiger Versetzungen, die nicht mit einer Beförderung verbunden sind bzw. eine solche unmittelbar vorbereiten. Die Stellenausschreibung entfällt auch dann, wenn die gestiegene Schülerzahl einer Schule die Übertragung eines höherwertigen Amtes ermöglicht und die bisherige Amtsinhaberin oder der bisherige Amtsinhaber nach Feststellung der Regierung für das neue Amt geeignet ist. 211 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Seminarrektorin/Seminarrektor Ausschreibung einer Stelle eines Seminarrektors/einer Seminarrektorin als Leiterin/Leiter eines Studienseminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen (BesGr. A 14) Im Regierungsbezirk Niederbayern ist die Stelle einer Seminarrektorin/eines Seminarrektors als Leiterin/ Leiter eines Studienseminars (BesGr. A 14) für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulenvorbehaltlich der Zuweisung einer Planstelle - neu zu besetzen. Der Dienstbereich erstreckt sich auf den gesamten Regierungsbezirk Niederbayern. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung für Seminarrektorinnen und Seminarrektoren ausgeschrieben. Vorausgesetzt wird die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen. Für die Übertragung des Amtes Seminarrektorin / Seminarrektor der Besoldungsgruppe A14 als Studienseminarleiterin/Studienseminarleiter kommen grundsätzlich nur Seminarrektorinnen bzw. Seminarrektoren der Besoldungsgruppe A 13 + AZ in Frage, welche die Voraussetzungen gemäß den „Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke“ (KMBek vom 18.03.2011 Nr. IV.5-5P7010.1-4.23489) erfüllen. Die Bewerberin / der Bewerber muss über besonders fundierte Erfahrungen in der Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern verfügen und bereit sein, die Konzeption und Koordination in Fragen der Didaktik der Grundschule zu übernehmen. Die Leiterin/Der Leiter eines Studienseminars ist gem. § 11 ZALGM für die gesamte Arbeit des Studienseminars verantwortlich. Im Besonderen obliegen ihr/ihm u.a. die Koordination der Arbeit der Seminare, die Koordination und Betreuung des Praktikums, die Mitwirkung bei der Fortbildung aller an der Ausbildung Beteiligten, einschließlich der Einführung neu ernannter Seminarrektorinnen und Seminarrektoren, die Mitwirkung bei der Auswahl und Fortbildung von Betreuungslehrkräften sowie die Zusammenarbeit mit Studienseminaren anderer Lehrämter und mit Fachvertretungen der Universitäten. Dazu gehört auch die Organisation und Leitung von Lehrgängen, Tagungen, Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitsgruppen sowie die Mitarbeit in Fragen der LPO II. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung sind ein Lebenslauf mit genauen Angaben über den Bildungsgang und eine Übersicht über die bisherigen dienstlichen Schwerpunkte beizufügen. Für die oben aufgeführte Funktionsstelle gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: 22.10.2014 2. Bei der Regierung: 30.10.2014 Josef Schätz Abteilungsdirektor Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 212 Ausschreibung einer Stelle eines Seminarrektors/einer Seminarrektorin als Leiterin/Leiter eines Studienseminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen (BesGr. A 14) Im Regierungsbezirk Niederbayern ist die Stelle einer Seminarrektorin/eines Seminarrektors als Leiterin/ Leiter eines Studienseminars (BesGr. A 14) für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen - vorbehaltlich der Zuweisung einer Planstelle - neu zu besetzen. Der Dienstbereich erstreckt sich auf den gesamten Regierungsbezirk Niederbayern. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung für Seminarrektorinnen und Seminarrektoren ausgeschrieben. Vorausgesetzt wird die Lehrbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen. Für die Übertragung des Amtes Seminarrektorin / Seminarrektor der Besoldungsgruppe A14 als Studienseminarleiterin/Studienseminarleiter kommen grundsätzlich nur Seminarrektorinnen bzw. Seminarrektoren der Besoldungsgruppe A 13 + AZ in Frage, welche die Voraussetzungen gemäß den „Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke“ (KMBek vom 18.03.2011 Nr. IV.5-5P7010.1-4.23489) erfüllen. Die Bewerberin / der Bewerber muss über besonders fundierte Erfahrungen in der Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern verfügen und bereit sein, die Konzeption und Koordination in Fragen der Didaktik der Mittelschule zu übernehmen. Die Leiterin/Der Leiter eines Studienseminars ist gem. § 11 ZALGM für die gesamte Arbeit des Studienseminars verantwortlich. Im Besonderen obliegen ihr/ihm u.a. die Koordination der Arbeit der Seminare, die Koordination und Betreuung des Praktikums, die Mitwirkung bei der Fortbildung aller an der Ausbildung Beteiligten, einschließlich der Einführung neu ernannter Seminarrektorinnen und Seminarrektoren, die Mitwirkung bei der Auswahl und Fortbildung von Betreuungslehrkräften sowie die Zusammenarbeit mit Studienseminaren anderer Lehrämter und mit Fachvertretungen der Universitäten. Dazu gehört auch die Organisation und Leitung von Lehrgängen, Tagungen, Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitsgruppen sowie die Mitarbeit in Fragen der LPO II. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung sind ein Lebenslauf mit genauen Angaben über den Bildungsgang und eine Übersicht über die bisherigen dienstlichen Schwerpunkte beizufügen. Für die oben aufgeführte Funktionsstelle gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: 22.10.2014 2. Bei der Regierung: 30.10.2014 Josef Schätz Abteilungsdirektor 213 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Fachberater/-in Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Verkehrsund Sicherheitserziehung an Grund- und Mittelschulen im Bereich des Staatlichen Schulamts im Landkreis Deggendorf Zweitausschreibung Im Bereich des Staatlichen Schulamts im Landkreis Deggendorf ist zum Schuljahr 2014/15 die Stelle der Fachberatung für Verkehrs- und Sicherheitserziehung - zunächst befristet auf drei Jahre - neu zu besetzen. Die Stelle wird zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Bewerben können sich Lehrerinnen/Lehrer mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Mittelschulen oder für das Lehramt an Volksschulen, die ein entsprechendes fachliches Interesse an Fragen der Verkehrs- und Sicherheitserziehung haben, dies nachweisen können und im Landkreis unbefristet beschäftigt sind. Zum Aufgabenbereich gehört unter anderem die Organisation der Belegung der Jugendverkehrsschulen im Landkreis, die Weiterbildung der Lehrkräfte und der Sicherheitsbeauftragten der Schulen und die Beratung der Schulleitungen in sicherheitstechnischen Fragen. Die Fachberaterin/der Fachberater erhält für ihre/seine Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stundenpools gemäß Ziff. 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grund- und Mittelschulen vom 10.05.1994 (KWMBl I S. 136) und den hierzu ergangenen Änderungen. Für die Aufgaben der Fachberatung gilt die Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern (KWMBek vom 08.05.1995 Nr. IV/5-P7027-4/47789, KWMBl I S. 205). Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stelle ist teilzeitfähig. Die Bewerbung von Funktionsstelleninhabern ist ausgeschlossen. Für die oben aufgeführten Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberater gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche auf dem Dienstweg: 1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: 30.09.2014 2. Bei dem für die Planstelle zuständigen Schulamt: 3.10.2014 3. Bei der Regierung: 8.10.2014 Josef Schätz Abteilungsdirektor Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 214 Berufliche Schulen Ausschreibung einer Funktionsstelle an der staatlichen Berufsschule Vilshofen An der Staatlichen Berufsschule Vilshofen mit Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung, mit Berufsfachschule für Kinderpflege und mit Fachschule für Bautechnik - Glasbau-, Ausbau- und Fassadentechnik ist ab sofort die Stelle eines/einer Mitarbeiters/Mitarbeiterin für die Schulverwaltung zu besetzen. a) Die Staatliche Berufsschule Vilshofen besuchen derzeit 871 Teilzeit- und 94 Vollzeitschüler/innen in den Berufsfeldern Metalltechnik, Bautechnik (Holz-, Bau- Farbtechnik), Ernährung, Glas- und Fensterbautechnik sowie Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis in insgesamt 50 Klassen. b) Die staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung besuchen derzeit 123 Vollzeitschüler/ innen in 6 Klassen. c) Die zweijährige staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege besuchen derzeit 101 Vollzeitschüler/ innen in 4 Klassen. d) Die staatliche Fachschule für Bautechnik mit den Schwerpunkten Glasbau-, Ausbau- und Fassadentechnik besuchen derzeit 54 Vollzeitschüler/innen in 3 Klassen. Insgesamt unterrichten an den staatlichen Beruflichen Schulen Vilshofen 73 Lehrkräfte in 63 Klassen. Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Tätigkeitsschwerpunkte für den/die Bewerber/in sind: - Übernahme von Aufgaben im Rahmen der erweiterten Schulleitung - Gestaltung und Aktualisierung der Homepage mit Typo3 - Layout-Gestaltung von schulischen Druckwerken - Schulinterne Multiplikation im Bereich Berufssprache Deutsch - Enge Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern - Netzwerkbildung mit, IHK, HWK, Wirtschaftsforum, Gemeinschaftsunterkünften, Ausländerbehörden. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwerbehinderte Bewerber/ innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Erforderliche Qualifikationen sind u. a. die Fähigkeit und die Bereitschaft zur Teamarbeit, überdurchschnittliche Belastbarkeit - insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben und fundierte EDV Kenntnisse. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen sind bis spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Niederbayern einzureichen. Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. Für die vorstehend aufgeführte Funktionsstelle gilt folgender Termin für die Vorlage der Gesuche mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg: Bei der Regierung: 3.10.2014 Josef Schätz Abteilungsdirektor 215 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im Amtlichen Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung veröffentlichten Funktionsstellen (Zweite Ausschreibung) stehen grundsätzlich Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Internet aktuell veröffentlichten, allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetzten Fristen. Die Amtlichen Schulanzeiger der einzelnen Regierungsbezirke im Internet: Oberbayern: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/bekanntmachung/osa Niederbayern: http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/4/schulanzeiger/ index.php Oberpfalz: http://www.ropf.de/download/amtliche/index.php Oberfranken: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/schulen/schulanzeiger Mittelfranken: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/serv/download/downabt1/schulanzeiger/ schulanzeiger.htm Unterfranken: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/service/publikationen/13521/index.html Schwaben: http://www.regierung.schwaben.bayern.de/Aufgaben/Bereich_4/Schulanzeiger/ Schulanzeiger.php Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 216 Allgemeine Bekanntmachungen Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern (Lehrerdienstordnung – LDO) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 5. Juli 2014 Az.: II.5-5 P 4011.1-6b.52 562 Oben angeführte Bekanntmachung ersetzt die gleichnamige Bekanntmachung vom 24. August 1998. Die vollständige Bekanntmachung steht unter https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2014/11/kwmbl-2014-11.pdf#page=12 zum Download bereit. Durchführung des Mitarbeitergesprächs an den staatlichen Schulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 16. Mai 2014 Az.: II.5-5 P 4020-6b.125 110 Oben angeführte Bekanntmachung stellt einen Leitfaden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Vorgesetzte dar. Die vollständige Bekanntmachung steht unter https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2014/11/kwmbl-2014-11.pdf#page=9 zum Download bereit. Organisation des Betriebspraktikums und des Orientierungspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 3. Juni 2014 Az.: III.1-5 S 4020-PRA.42 405 Oben angeführte Bekanntmachung enthält die Punkte Aufgaben und Ziele, Durchführung, Ersatz durch andere Praktika und Versicherungsschutz. Die vollständige Bekanntmachung steht unter https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2014/09/kwmbl-2014-09.pdf#page=2 zum Download bereit. Sprachliche Bildung: Pflege und Erhalt der deutschen Sprache als Aufgabe aller Schularten und aller Fächer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 17. Juni 2014 Az.: VI.4-5 S 4402.5-6a.9 171 Oben angeführte Bekanntmachung ersetzt die gleichnamige Bekanntmachung vom 5. August 1988. Die vollständige Bekanntmachung steht unter https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2014/10/kwmbl-2014-10.pdf#page=10 zum Download bereit. 217 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Abschlussprüfung 2015 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 5. Juni 2014 Az.: VII.5-5 S 9500-3-7a.54 003 1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schüle-rinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten des einjährigen und des zweijährigen Sozialpädagogischen Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) findet 2015 an folgenden Terminen statt: Montag, 30. Juni 2015 8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie 10.45 bis 12.15 Uhr Deutsch und Kommunikation Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist: Montag, 21. September 2015 8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie 10.45 bis 12.15 Uhr Deutsch und Kommunikation 2. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schüle-rinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2015 an folgenden Terminen statt: Montag, 30. Juni 2015 8.30 bis 9.30 Uhr Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung 10.15 bis 11.45 Uhr Pflege und Betreuung Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Sozialpflege ist: Montag, 21. September 2015 8.30 bis 9.30 Uhr Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung 10.15 bis 11.45 Uhr Pflege und Betreuung 3. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege und nach Anlage 3 der Fachakademie-ordnung Sozialpädagogik. 4. Andere Bewerberinnen und Bewerber, ausgenommen Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten, können zur Abschlussprüfung an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege und für Sozialpflege zugelassen werden. Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 2. März 2015 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvorausset-zungen sind in § 49, die Prüfungsgegenstände in § 50 der Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege geregelt. Josef Kufner Ministerialdirigent Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 218 Abschlussprüfung 2015 an Fachakademien für Sozialpädagogik Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 6. Juni 2014 Az.: VII.5-5 S 9500.6-8-7a.54 002 1. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd). 2. Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien für Sozialpädagogik haben in den folgenden Fächern schriftliche Prüfungs-aufgaben zu bearbeiten: – Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik – Theologie/Religionspädagogik (nach Konfession) oder Literatur- und Medienpädagogik. Die mündliche Abschlussprüfung erstreckt sich über den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs Praxisund Methodenlehre mit Gesprächsführung (Prüfungszeit 30 Minuten). 3. Andere Bewerberinnen und Bewerber (Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Fachakademie für Sozialpädagogik angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 37 FakOSozPäd an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zu lassungsvoraussetzungen nach § 38 FakOSozPäd erfüllen. Andere Bewerberinnen und Bewerber haben im Rahmen der Abschlussprüfung dieselben schriftlichen (vgl. Nr. 2) Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie. Darüber hinaus haben sie in den Fächern Sozialkunde/Soziologie, Mathematisch-natur-wissenschaftliche Erziehung, Ökologie/Gesundheitserziehung, Recht und Organisation, Deutsch sowie Theologie/Religionspädagogik oder Literatur- und Medienpädagogik schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten zu bearbeiten. Im Fach Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung ist eine mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten Dauer und in den Fächern Kunst- und Werker-ziehung sowie Musik- und Bewegungserziehung eine praktische und mündliche Prüfung abzulegen (§ 37 Abs. 3 FakOSozPäd). Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als andere Bewerberinnen und Bewerber ist bis spätesttens 1. März 2015 bei der Schule zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 38 Abs. 3 FakOSozPäd genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über den Antrag wird schriftlich entschieden. 4. Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik findet nach folgendem Prüfungsplan statt: 5. Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 30 FakOSozPäd, der praktische und mündliche Teil für andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 37 Abs. 3 FakOSozPäd. Josef Kufner Ministerialdirigent 219 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Abschlussprüfung 2015 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 11. Juni 2014 Az.: VII.5-5 S 9500-5-7a.54 005 1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2015 an folgendem Termin statt: Mittwoch, 10. Juni 2015 Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie (Bearbeitungszeit 120 Minuten) 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem am Montag, 8. Juni 2015 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fä-chern – Deutsch (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr), – Sozialkunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr), – Englisch (12.30 Uhr bis 13.30 Uhr) und am Freitag, 12. Juni 2015 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern – Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr) und – Berufs- und Rechtskunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr) statt. Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden. Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist Mittwoch, 30. September 2015 Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie (Bearbeitungszeit 120 Minuten) 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem ggf. am Montag, 28. September 2015 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern – Deutsch (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr), – Sozialkunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr), – Englisch (12.30 Uhr bis 13.30 Uhr) und am Freitag, 2. Oktober 2015 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern – Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr) und – Berufs- und Rechtskunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr) statt. 2. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Fachschulen für Heilerziehungspflege und für Heilerziehungspflegehilfe. 3. Andere Bewerberinnen und Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen zugelassen werden. Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 2. März 2015 bei einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 43, die Prüfungsgegenstände in § 44 der Schulordnung für die Fachschulen für Heilerziehungspflege und für Heilerziehungspflegehilfe geregelt. Josef Kufner Ministerialdirigent Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 220 Einstufungsprüfung 2015 zur Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 26. Juni 2014 Az.: VII.5-5 S 9202-8-7a.55 800 1. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd), insbesondere nach § 70 FakOSozPäd. 2. Die Einstufungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabe im Fach Deutsch (Bearbeitungszeit 180 Minuten) und einer schriftlichen Aufgabe aus den Fächern Sozialkunde und Geschichte (90 Minuten). 3. Den Prüfungsaufgaben werden in Deutsch und Geschichte die Lehrpläne für die Vorklasse der Berufsoberschule und in Sozialkunde der Lehrplan der Wirtschaftsschule zugrunde gelegt. Als Lernhilfe können u. a. die im jeweiligen Bereich zugelassenen Schulbücher bzw. Arbeitshefte verwendet werden. 4. Die Zulassung zur Einstufungsprüfung 2015 ist bis spätestens 27. Februar 2015 bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen. 5. Die Einstufungsprüfung 2015 findet am Mittwoch, den 11. März 2015, zu folgenden Zeiten statt: Deutsch: 9.30 bis 12.30 Uhr Sozialkunde/ Geschichte: 14.00 bis 15.30 Uhr. 6. Die Einstufungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden; darauf sind die erfolglosen Prüfungsteilnehmer schriftlich hinzuweisen. Josef Kufner Ministerialdirigent 221 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2015 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 27. Juni 2014 Az.: VII.2-5 S 9153-7a.66 154 Im Februar 2015 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487, KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, KWMBl S. 214), durchgeführt. I. Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst Zum Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die 1. - die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 90 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehr amt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird. - zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und 2. die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen. II. Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss, Meldeverfahren 1. Dauer und Meldeschluss Der Vorbereitungsdienst Februar 2015 beginnt am 16. Februar 2015 und endet am 17. Februar 2017. Letzter Meldetag ist der 16. September 2014. 2. Meldeverfahren Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten. Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist nur noch online unter formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst möglich. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weist die Bewerber den Regie rungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden. III. Verwendung im öffentlichen Schuldienst Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schul-dienst abgeleitet werden. Josef Kufner Ministerialdirigent Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 222 Verordnung über die Errichtung eines Fachsprengels für den Ausbildungsberuf „Automobilkauffrau/Automobilkaufmann“ Vom 9. Juli 2014 Nr. 44-5204-1022 Auf Grund von Art 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 31.Mai 2000 (GVBl. S. 414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 689), erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Verordnung: §1 Für den Ausbildungsberuf „Automobilkauffrau/Automobilkaufmann“ wird folgender Fachsprengel gebildet. Berufsschule ab Jgst. Sprengelgebiet Landshut II 10 Passau II 10 - Stadt und Landkreis Landshut - Landkreis Dingolfing-Landau - Landkreis Kelheim - Landkreis Rottal-Inn West*) - Stadt und Landkreis Straubing-Bogen - Landkreis Freising - Stadt und Landkreis Passau - Landkreis Freyung-Grafenau - Landkreis Deggendorf - Landkreis Regen - Landkreis Rottal-Inn Ost*) Neue Fachsprengelregelung für alle drei Jahrgangsstufen ab dem Schuljahr 2014/2015. *) Sonderregelungen: PAN-Ost Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Pfarrkirchen) Städte: Pfarrkirchen, Simbach a. Inn Märkte: Bad Birnbach, Tann, Triftern Gemeinden: Bayerbach, Dietersburg, Egglham, Ering, Julbach, Kirchdorf a. Inn, Postmünster, Reut, Stubenberg, Wittibreut, Zeilarn PANWest Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Eggenfelden) Stadt: Eggenfelden Märkte: Arnstorf, Gangkofen, Massing, Wurmannsquick Gemeinde: Falkenberg, Geratskirchen, Hebertsfelden, Johanniskirchen, Malgersdorf, Mitterskirchen, Rimbach, Roßbach, Schönau, Unterdietfurt §2 Dieser Fachsprengelregelung entgegenstehende Sprengelregelungen werden aufgehoben. §3 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft. Landshut, 9. Juli2014 Regierung von Niederbayern Heinz Grunwald Regierungspräsident 223 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Verordnung über die Errichtung eines Fachsprengels für den Ausbildungsberuf „Fachinformatiker/in Fachrichtung Anwendungsentwicklung“ Vom 9. Juli 2014 Nr. 44-5204-1019 Auf Grund von Art 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 31.Mai 2000 (GVBl. S. 414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 689), erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Verordnung: §1 Für den Ausbildungsberuf „Fachinformatiker/in Fachrichtung Anwendungsentwicklung“ wird folgender Fachsprengel gebildet. Berufsschule ab Jgst. Landshut I 10 Passau I 10 Sprengelgebiet - Stadt und Landkreis Landshut - Landkreis Dingolfing-Landau - Landkreis Kelheim - Landkreis Rottal-Inn West*) - Stadt und Landkreis Straubing-Bogen - Stadt und Landkreis Passau - Landkreis Freyung-Grafenau - Landkreis Deggendorf - Landkreis Regen - Landkreis Rottal-Inn Ost*) Neuer Fachsprengel beginnend mit der 10. Jahrgangsstufe ab Schuljahr 2014/2015 *) Sonderregelungen: PAN-Ost Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Pfarrkirchen) Städte: Pfarrkirchen, Simbach a. Inn Märkte: Bad Birnbach, Tann, Triftern Gemeinden: Bayerbach, Dietersburg, Egglham, Ering, Julbach, Kirchdorf a. Inn, Postmünster, Reut, Stubenberg, Wittibreut, Zeilarn PANWest Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Eggenfelden) Stadt: Eggenfelden Märkte: Arnstorf, Gangkofen, Massing, Wurmannsquick Gemeinde: Falkenberg, Geratskirchen, Hebertsfelden, Johanniskirchen, Malgersdorf, Mitterskirchen, Rimbach, Roßbach, Schönau, Unterdietfurt §2 Dieser Fachsprengelregelung entgegenstehende Sprengelregelungen werden aufgehoben. §3 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft. Landshut, 9. Juli 2014 Regierung von Niederbayern Heinz Grunwald Regierungspräsident Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 224 Verordnung über die Errichtung eines Fachsprengels für den Ausbildungsberuf „Friseurin/Friseur“ Vom 9. Juli 2014 Nr. 44-5204-1016 Auf Grund von Art 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 31.Mai 2000 (GVBl. S. 414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 689), erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Verordnung: §1 Für den Ausbildungsberuf „Friseurin/Friseur“ wird folgender Fachsprengel gebildet. Berufsschule Jgst. Deggendorf I 10 Kelheim 10 Landshut I 10 Passau I 10 Straubing I 10 Sprengelgebiet - Landkreis Deggendorf - Landkreis Regen - Dingolfing-Ost*) - Waldkirchen-Nord*) - Landkreis Kelheim - Stadt und Landkreis Landshut - Dingolfing-West*) - Landkreis Rottal-Inn West*) - Stadt und Landkreis Passau - Waldkirchen-Süd*) - Landkreis Rottal-Inn Ost*) - Stadt und Landkreis Straubing-Bogen Berufsschule Jgst. Sprengelgebiet Deggendorf I 11-12 Kelheim 11-12 - Landkreis Deggendorf - Landkreis Regen - Dingolfing-Ost*) - Waldkirchen-Nord*) - Landkreis Kelheim Landshut I 11-12 Passau I 11-12 Straubing I 11-12 - Stadt und Landkreis Landshut - Dingolfing-West*) - Landkreis Rottal-Inn West*) - Stadt und Landkreis Passau - Waldkirchen-Süd*) - Landkreis Rottal-Inn Ost*) - Stadt und Landkreis Straubing-Bogen 1. Grundstufe DGF-Ost Aus dem Lkr. Dingolfing-Landau: (ehemaliger Lkr. Landau mit Simbach) Gemeinden: Simbach, Eichendorf, Landau a. d. Isar, Pilsting, Wallersdorf DGFWest Aus dem Lkr. Dingolfing-Landau: (ehemaliger Lkr. Dingolfing) Stadt: Dingolfing Märkte: Frontenhausen, Reisbach Gemeinden: Gottfrieding, Loiching, Mamming, Marklkofen, Mengkofen, Moosthenning, Niederviehbach 225 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 PAN-Ost Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Pfarrkirchen) Städte: Pfarrkirchen, Simbach a. Inn Märkte: Bad Birnbach, Tann, Triftern Gemeinden: Bayerbach, Dietersburg, Egglham, Ering, Julbach, Kirchdorf a. Inn, Postmünster, Reut, Stubenberg, Wittibreut, Zeilarn PANWest Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Eggenfelden) Stadt: Eggenfelden Märkte: Arnstorf, Gangkofen, Massing, Wurmannsquick Gemeinde: Falkenberg, Geratskirchen, Hebertsfelden, Johanniskirchen, Malgersdorf, Mitterskirchen, Rimbach, Roßbach, Schönau, Unterdietfurt WAKNord Aus dem Lkr. Freyung-Grafenau: (ehemaliger Lkr. Grafenau) Stadt: Grafenau Markt: Schönberg Gemeinden: Eppenschlag, Innernzell, Neuschönau, Saldenburg, St. Oswald-Riedlhütte, Schöfweg, Spiegelau, Thurmansbang, Zenting WAKSüd Aus dem Lkr. Freyung-Grafenau: (ehemaliger Lkr. Wolfstein) Städte: Freyung, Waldkirchen Märkte Röhrnbach, Perlesreut Gemeinden: Fürsteneck, Grainet, Haidmühle, Hinterschmiding, Hohenau, Jandelsbrunn; Mauth, Neureichenau, Phillippsreut, Ringelai §2 Dieser Fachsprengelregelung entgegenstehende Sprengelregelungen werden aufgehoben. §3 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft. Landshut, 9.Juli 2014 Regierung von Niederbayern Heinz Grunwald Regierungspräsident Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 226 Verordnung über die Errichtung eines Fachsprengels für den Ausbildungsberuf „Informatikkauffrau/Informatikkaufmann“ Vom 9. Juli 2014 Nr. 44-5204-1020 Auf Grund von Art 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 31.Mai 2000 (GVBl. S. 414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 689), erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Verordnung: §1 Für den Ausbildungsberuf „Informatikkauffrau/Informatikkaufmann“ wird folgender Fachsprengel gebildet. Berufsschule ab Jgst. Landshut I 10 Passau I 10 Sprengelgebiet - Stadt und Landkreis Landshut - Landkreis Dingolfing-Landau - Landkreis Kelheim - Landkreis Rottal-Inn West*) - Stadt und Landkreis Straubing-Bogen - Stadt und Landkreis Passau - Landkreis Freyung-Grafenau - Landkreis Deggendorf - Landkreis Regen - Landkreis Rottal-Inn Ost*) Neuer Fachsprengel beginnend mit der 10. Jahrgangsstufe ab Schuljahr 2014/2015. *) Sonderregelungen: PAN-Ost Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Pfarrkirchen) Städte: Pfarrkirchen, Simbach a. Inn Märkte: Bad Birnbach, Tann, Triftern Gemeinden: Bayerbach, Dietersburg, Egglham, Ering, Julbach, Kirchdorf a. Inn, Postmünster, Reut, Stubenberg, Wittibreut, Zeilarn PANWest Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Eggenfelden) Stadt: Eggenfelden Märkte: Arnstorf, Gangkofen, Massing, Wurmannsquick Gemeinde: Falkenberg, Geratskirchen, Hebertsfelden, Johanniskirchen, Malgersdorf, Mitterskirchen, Rimbach, Roßbach, Schönau, Unterdietfurt §2 Dieser Fachsprengelregelung entgegenstehende Sprengelregelungen werden aufgehoben. §3 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft. Landshut, 9. Juli 2014 Regierung von Niederbayern Heinz Grunwald Regierungspräsident 227 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Verordnung über die Errichtung eines Fachsprengels für den Ausbildungsberuf „Informations-und Telekommunikationssystemkauffrau/-mann“ Vom 9. Juli 2014 Nr. 44-5204-1021 Auf Grund von Art 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 31.Mai 2000 (GVBl. S. 414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 689), erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Verordnung: §1 Für den Ausbildungsberuf „Informations-und Telekommunikationssystemkauffrau/-mann“ wird folgender Fachsprengel gebildet. Berufsschule ab Jgst. Landshut I 10 Passau I 10 Sprengelgebiet - Stadt und Landkreis Landshut - Landkreis Dingolfing-Landau - Landkreis Kelheim - Landkreis Rottal-Inn West*) - Stadt und Landkreis Straubing-Bogen - Stadt und Landkreis Passau - Landkreis Freyung-Grafenau - Landkreis Deggendorf - Landkreis Regen - Landkreis Rottal-Inn Ost*) Neuer Fachsprengel beginnend mit der 10. Jahrgangsstufe ab Schuljahr 2014/2015. *) Sonderregelungen: PAN-Ost Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Pfarrkirchen) Städte: Pfarrkirchen, Simbach a. Inn Märkte: Bad Birnbach, Tann, Triftern Gemeinden: Bayerbach, Dietersburg, Egglham, Ering, Julbach, Kirchdorf a. Inn, Postmünster, Reut, Stubenberg, Wittibreut, Zeilarn PANWest Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Eggenfelden) Stadt: Eggenfelden Märkte: Arnstorf, Gangkofen, Massing, Wurmannsquick Gemeinde: Falkenberg, Geratskirchen, Hebertsfelden, Johanniskirchen, Malgersdorf, Mitterskirchen, Rimbach, Roßbach, Schönau, Unterdietfurt §2 Dieser Fachsprengelregelung entgegenstehende Sprengelregelungen werden aufgehoben. §3 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft. Landshut, 9. Juli 2014 Regierung von Niederbayern Heinz Grunwald Regierungspräsident Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 228 Verordnung über die Errichtung eines Fachsprengels für den Ausbildungsberuf „Mechatronikerin/Mechatroniker“ Vom 9. Juli 2014 Nr. 44-5204-1018 Auf Grund von Art 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 31.Mai 2000 (GVBl. S. 414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 689), erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Verordnung: §1 Für den Ausbildungsberuf „Mechatronikerin/Mechatroniker“ wird folgender Fachsprengel gebildet. Berufsschule ab Jgst. Landshut I 10 Passau I 10 Sprengelgebiet - Stadt und Landkreis Landshut - Landkreis Dingolfing-Landau - Landkreis Deggendorf - Landkreis Kelheim - Landkreis Rottal-Inn - Stadt Straubing und Landkreis Straubing-Bogen - Landkreis Regen - Stadt und Landkreis Passau - Landkreis Freyung-Grafenau Neuer Fachsprengel beginnend mit der 10. Jahrgangstufe ab Schuljahr 2014/2015. §2 Dieser Fachsprengelregelung entgegenstehende Sprengelregelungen werden aufgehoben. §3 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft. Landshut, 9. Juli 2014 Regierung von Niederbayern Heinz Grunwald Regierungspräsident 229 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Verordnung über die Errichtung eines Fachsprengels für den Ausbildungsberuf „Tischlerin/Tischler“ Vom 9. Juli 2014 Nr. 44-5204-1017 Auf Grund von Art 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 31.Mai 2000 (GVBl. S. 414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 689), erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Verordnung: §1 Für den Ausbildungsberuf „Tischlerin/Tischler“ wird folgender Fachsprengel gebildet. 1. Grundstufe BGJ/s Berufsschule Jgst. Sprengelgebiet Deggendorf I 10 Dingolfing 10 - Landkreis Deggendorf - Stadt Straubing und Landkreis Straubing-Bogen - Landkreis Dingolfing-Landau Kelheim 10 - Landkreis Kelheim Landshut I 10 - Stadt Landshut und Landkreis Landshut Pfarrkirchen 10 - Landkreis Rottal-Inn Regen 10 - Landkreis Regen Vilshofen 10 - Stadt Passau und Landkreis Passau Waldkirchen 10 - Landkreis Freyung-Grafenau 2. Fachstufe Berufsschule Jgst. Sprengelgebiet Deggendorf I 11-12 Dingolfing 11-12 - Landkreis Deggendorf - Stadt Straubing und Landkreis Straubing-Bogen - Landkreis Regen - Landkreis Dingolfing-Landau Kelheim 11-12 - Landkreis Kelheim Landshut I 11-12 - Stadt Landshut und Landkreis Landshut Pfarrkirchen 11-12 - Landkreis Rottal-Inn Vilshofen 11-12 - Stadt Passau und Landkreis Passau Waldkirchen 11-12 - Landkreis Freyung-Grafenau Neue Fachsprengelregelung für alle drei Jahrgangsstufen ab Schuljahr 2014/2015. §2 Dieser Fachsprengelregelung entgegenstehende Sprengelregelungen werden aufgehoben. §3 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft. Landshut, 9. Juli 2014 Regierung von Niederbayern Heinz Grunwald Regierungspräsident Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 230 Vollzug des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG); Gastschulanordnung der Regierung von Niederbayern für die Beschulung im Ausbildungsberuf Bäcker/Bäckerin in den Jahrgangsstufen 11 und 12 im Schuljahr 2014/2015 Vom 14.08.2014 Az.: 44-5024-1035 Aufgrund von Art. 43 Abs.5 Satz 1 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Gastschulanordnung: Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 des oben genannten Bildungsgangs aus dem Sprengelgebiet der Berufsschule I Straubing wählen für den berufsschulischen Anteil der Ausbildung im Schuljahr 2014/2015 einen der folgenden Berufsschulstandorte: - Staatliche Berufsschule I Landshut - Staatliche Berufsschule Pfarrkirchen - Staatliche Berufsschule Vilshofen Schülerinnen und Schüler des oben genannten Bildungsgangs mit Ausbildungsbetrieb im Regierungsbezirk Niederbayern besuchen in den Jahrgangsstufen 11 und 12 im Schuljahr 2014/2015 eine der Berufsschulen, ohne dass es eines Gastschulantrages bedarf. Landshut, 14.08.2014 Regierung von Niederbayern Heinz Grunwald Regierungspräsident Vollzug des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG); Gastschulanordnung der Regierung von Niederbayern für die Beschulung in der dualen Ausbildung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter Vom 14.08.2014 Az.: 44-5204-1034 Aufgrund von Art. 43 Abs.5 Satz 1 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Gastschulanordnung: Schülerinnen und Schüler des oben genannten Bildungsgangs wählen für den berufsschulischen Anteil der Ausbildung in den Jahrgangsstufen 11 und 12 einen der folgenden Berufsschulstandorte: - Staatliche Berufsschule München-Land in Riem - Staatliche Berufsschule Rosenheim Schülerinnen und Schüler des oben genannten Bildungsgangs mit Ausbildungsbetrieb im Regierungsbezirk Niederbayern besuchen ab dem Schuljahr 2014/2015 eine der Berufsschulen, ohne dass es eines Gastschulantrages bedarf. Landshut, 14.08.2014 Regierung von Niederbayern Heinz Grunwald Regierungspräsident 231 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Pädagogisch-audiologische Beratungstage für hör- und sprachbehinderte Kinder an den Gesundheitsabteilungen der Landratsämter des Regierungsbezirkes Niederbayern sowie Altötting vom 18.09.2014 bis 09.07.2015 September 2014 Donnerstag, 18.09.2014 Straubing 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag, 25.09.2014 Dingolfing 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Oktober 2014 Donnerstag, 09.10.2014 Donnerstag, 13.11.2014 Donnerstag, 27.11.2014 Dezember 2014 Donnerstag, 04.12.2014 Donnerstag, 11.12.2014 Januar 2015 Donnerstag, 15.01.2015 Altötting 09.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Kelheim 09.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Dingolfing 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Landshut 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Straubing 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Kelheim 09.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag, 22.01.2015 Dingolfing 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag, 29.01.2015 Landshut 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Februar 2015 Donnerstag, 12.02.2015 Straubing 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Kelheim 09.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag, 12.03.2015 Deggendorf 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag, 26.03.2015 Straubing 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Deggendorf 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr November 2014 Donnerstag, 06.11.2014 März 2015 Donnerstag, 05.03.2015 April 2015 Donnerstag, 23.04.2015 Mai 2015 Donnerstag, 07.05.2015 Juni 2015 Donnerstag, 25.06.2015 Juli 2015 Donnerstag, 02.07.2015 Landshut 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Dingolfing 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Altötting 09.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Deggendorf 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag, 09.07.2015 Kelheim 9.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag, 09.07.2015 Landshut 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 232 Verschiedenes Tag der Schulverpflegung 2014 Die niederbayerischen Schulen mit Mittagsverpflegung werden dazu aufgerufen, im Rahmen der Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit vom 13. bis 18. Oktober 2014 einen Tag der Schulverpflegung zu gestalten. An diesem Tag soll ein DGE-Gericht oder -Menü angeboten und dabei saisonales Gemüse und Obst verwendet werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter http://www.schulverpflegung.bayern.de/mittagsverpflegung/076420/ Klasse M8c der Mittelschule Landau/Isar gestaltet Teil einer Ausstellung im Bayerischen Landtag Nachdem sie im Rahmen einer GSE-Projektarbeit für die Landeszentrale für politische Bildung einen Teil einer Ausstellung im Maximilaneum gestaltet hatte, nahm die Klasse M8c der MS Landau/Isar mit ihrem Klassenleiter Rainer Scholz am 24. Juni 2014 als eine von 3 bayerischen Mittelschulen an der Feierstunde „60 Jahre Yad Vashem – 50 Jahre Gerechte unter den Völkern“ teil. Interview auf dem Hof der Familie Dinzinger Die Schülerinnen und Schüler hatten in den vergangenen Wochen einen Teil einer Plakatwand (vgl. folgende Seite) für den Bayerischen Landtag gestaltet, auf der die Rettungsgeschichte zweier jüdischer Flüchtlinge aus dem KZ-Lager Ganacker (Außenstelle des KZ Flossenbürg) im Jahr 1945 geschildert wurde. Diese beiden waren damals von Herrn und Frau Dinzinger auf ihrem Hof in der Nähe von Pilsting vor den Nationalsozialisten versteckt und somit gerettet worden. Für ihre Zivilcourage war das Ehepaar Dinzinger schon vor vielen Jahren von der israelitischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem mit dem Titel „Gerechte unter den Völkern“ ausgezeichnet worden. Der Sohn des Ehepaares, Ernst Dinzinger (damals 10 Jahre alt), konnte den Schülern bei einem Treffen die Geschichte der Rettung in einem mehrstündigem Interview mit im Deutschunterricht vorbereiteten Fragen anschaulich nahe bringen. In weiterer Projektarbeit wurden diese Informationen aufgearbeitet und an die Landeszentrale für politische Bildung zur Landtagsausstellung weitergeleitet. Höhepunkt der schulischen Arbeit war die Ausstellungseröffnung im Maximilianeum, bei der einige Schüler der Klasse M8c im Beisein hochrangiger Ehrengäste, unter anderem Landtagspräsidentin Barbara Stamm, Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern oder auch Arik Rav-On, Direktor der Gedenkstätte Yad Vashem für die Schweiz und die deutschsprachigen Länder, ihre Arbeitsergebnisse präsentieren konnten. Besonders freuten sich alle Beteiligten der MS Landau/Isar dar- Die Klasse M8c mit Ernst Dinzinger im Maximilianeüber, dass der heute fast 80-jährige Sohn des Ehepaares Din- um zinger die Gruppe nach München begleitete. 233 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 234 Während des Unterrichts bei strahlendem Sonnenschein im Schwimmbad – Projekt „Stadtmarketing Stadtbad Vilsbiburg“ der Verwaltungsfachangestellten der Jahrgangsstufe 11 an der Staatlichen Berufsschule 2 Landshut An einem sonnigen Donnerstagnachmittag im Juni fanden sich die Schüler der Jahrgangsstufe 11 der Auszubildenden zu Verwaltungsfachangestellten mit ihren Lehrkräften im Stadtbad Vilsbiburg ein, um bei ihrem Unterrichtsgang von Sebastian Stelzer – Leiter des Sachgebiets Kinder, Jugend, Sport, Kultur der Stadt Vilsbiburg – nähere Informationen zum Stadtbad Vilsbiburg zu erhalten. Die Klasse VW 11 zusammen mit ihren Lehrkräften und Sebastian Stelzer -Stadt Vilsbiburg - bei der Erkundung des Stadtbads Vilsbiburg Lange vor diesem Unterrichtsgang haben die Lehrkräfte Sandra Aigner, Johannes Schneider, Fachbetreuer Gerhard Höck und erster Bürgermeister Helmut Haider im Rathaus der Stadt Vilsbiburg die Rahmenbedingungen für das Projekt besprochen. Im theoretischen Projektunterricht bereiteten die Schüler Fragen für den Stadtbadbesuch vor und überlegten sich mögliche Themenbereiche. Im Fach Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre wurden den Schülern die theoretischen Grundlagen im Bereich Marketing vermittelt, die die Schüler dann im Projekt Stadtbad Vilsbiburg anwenden konnten. In der Erarbeitungsphase erstellten die angehenden Verwaltungsfachangestellten eine Broschüre und eine Powerpoint-Präsentation, anhand derer sie ihre Ergebnisse im Juli in der Staatlichen Berufsschule 2 Landshut vorstellten. Dazu fanden sich der Schulleiter OStD Johann Cikanek, die stellvertretende Schulleiterin StDin Elisabeth Wittmann, Regierungsschuldirektor Roland Ilg als Vertreter der Regierung von Niederbayern, Bürgermeister Helmut Haider und Sebastian Stelzer und weitere Mitarbeiter der Stadt Vilsbiburg, mehrere Ausbildungsleiter der Auszubildenden, die örtliche Presse sowie Mitarbeiter, Lehrer und Schüler der Staatlichen Berufsschule 2 Landshut ein. Die Präsentation der Schüler beschäftigte sich mit den folgenden Themenbereichen, die die Schüler in Gruppen bearbeitet haben: • • • • • • Virtueller Rundgang, Flyer und Öffnungszeiten Preisgestaltung und Veranstaltungen Umgebung, Sanierung und Sicherheit Grünbereich Kiosk Homepage und Werbung Die VW 11 freute sich über den Beifall des Publikums für die kreative, musikalisch umrahmte und fachlich gelungene Präsentation. 235 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Asylbewerber und Flüchtlinge in der Berufsschule Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 236 "Sie haben eine gute Zukunft bei uns" Zehn Asylbewerber und Flüchtlinge der BIJ/V-Klasse an der Berufsschule Vilshofen erhalten Mittelschulabschlusszeugnisse dank externer Prüfung "Höchsten Respekt" haben sich die zehn Absolventen nicht nur von Walter Taubeneder (hinten, 5.v.l.) verdient, sondern auch von Michael Zink (r.), Christa Jungwirth (6.v.r.) und Inge Dondl (7.v.l.). − Foto: Kriegl "Ich hab’ selten so eine gute Prüfung abgenommen". Lehrerin Inge Dondl von der Mittelschule St. Georg in Vilshofen lobte die zehn Absolventen, die in einem Klassenzimmer der Berufsschule vor ihr saßen. Zehn Schüler haben sich der Prüfung des externen Mittelschulabschlusses unterzogen und alle haben bestanden. Es waren zehn junge Männer, die noch vor einem Jahr kaum Deutsch sprachen und sich nun ein Zeugnis für ihren Mittelschulabschluss verdient haben - vier davon sogar mit einer Eins vor dem Komma – und das als Asylbewerber. Im Schuljahr 2013/14 wurden 35 berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge (BAF) an der Berufsschule Vilshofen unterrichtet. Das vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert Projekt ist auf zwei Schuljahre ausgerichtet. Da in Vilshofen zwei „Vorklassen“ (BIJ/V) eingerichtet wurden, war es möglich, die Schüler nach ihrer Leistungsstärke aufzuteilen, Analphabeten bis zu Schülern mit langjähriger Schulerfahrung in ihren Heimatländern. Mit einer kleinen Feier endete nun das erste Schuljahr mit der Zeugnisübergabe für die Schüler, die sich der externen Mittelschulprüfung unterzogen haben. Drei Schwerpunkte prägten den Unterricht in den BAF-Klassen: Deutsch, um sich gut verständigen zu können, Mathematik, um wichtige Grundkenntnisse für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu erwerben sowie Kenntnisse der deutschen Kultur. Walter Taubeneder, Vorsitzender des Berufsschulverbandes, zollte den Absolventen "höchsten Respekt". Er lobte den bemerkenswerten Fleiß der jungen Männer beim Erlernen der doch sehr schwierigen deutschen Sprache. Das Ziel der BAF-Klassen brachte Berufsschulleiterin Christa Jungwirth auf den Punkt: "Wir brauchen Sie. Sie suchen in Deutschland eine neue Heimat, die deutsche Wirtschaft sucht motivierte, junge Fachkräfte. Sie haben eine gute Zukunft bei uns. Und sollten Sie in Ihre Heimat zurück gehen, werden Sie viel mitnehmen können." Im neuen Schuljahr liegen der Schule fast 100 Anmeldungen vor. Doch nur 40 können in die BIJ-Vorklasse aufgenommen werden. Zudem will die Schule besonders qualifizierte Bewerber mit langer Schulerfahrung in ihrem Heimatland und guten Sprachlernprognosen als "Quereinsteiger" in das Berufsintegrationsjahr BAF (BIJ/k) aufnehmen. Im Fokus wird hier das wöchentlich zweitägige Praktikum sein. Die enge Kooperation der Schule mit den Betrieben ist von großer Bedeutung. HWK, IHK und das Wirtschaftsforum helfen unterstützend mit. Viele Betriebe haben bereits jetzt schon großes Interesse an motivierten Praktikanten angemeldet. Ausbildungsreife und das Finden eines geeigneten Ausbildungsplatzes sind die Ziele des zweiten Schuljahres an der Berufsschule Vilshofen für die jungen Asylbewerber und Flüchtlinge. ZUKUNFTSPLÄNE Seit fast zwei Jahren ist Talha Maqsood in Deutschland. Der 23-jährige Pakistani sagt, er habe in der BAF-Klasse sehr viel gelernt. "Ich konnte am Anfang nur sehr wenig Deutsch, konnte mich eigentlich nur vorstellen, aber mich nicht mit jemandem unterhalten." In nur einem Jahr hat der junge Mann nun so gut Deutsch gelernt, dass er in Alltagssituationen flüssig reden kann, er hat seinen Führerschein gemacht – und eine Aufenthaltserlaubnis. Mit dem Mittelschulabschluss in der Tasche hat er nun das nächste Ziel vor Augen: "Ich möchte eine Ausbildung als Mechatroniker machen. Ich will arbeiten – mit meinen Händen." 237 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Mohammad Reza Azimi ist mit einem Durchschnitt von 1,33 Klassenprimus in der BAF Klasse. Der 22-jährige kam vor zwei Jahren aus Afghanistan nach Deutschland. Im ersten Jahr hatte er keine Chance, die Sprache zu lernen, er konnte kaum ein Wort Deutsch. Nun kann er fließend erklären, was er an der BAF-Klasse verbessern würde: "Man müsste praktischer lernen und mehr den Kontakt zu anderen Leuten suchen. Man soll merken: Wir sind nicht gefährlich." Den Mittelschulabschluss hat er gemacht, obwohl er aus seiner Heimat bereits einen höherrangigen Schulabschluss besitzt – der Herausforderung wegen. Nun strebt er eine Ausbildung in der Krankenpflege an, will Geld verdienen und sparen, denn er will noch viel schaffen: "Ich möchte Medizin studieren." Gewandt erzählt der 19-jährige Sheku Njai aus Sierra Leone wie dankbar er für die Chance ist, die BAFKlasse besuchen zu dürfen: "Die Schule hat mir sehr gefallen. Es ist eine große Chance zu lernen, statt zuhause zu sitzen und nichts zu tun. Es ist sehr wichtig für unsere Integration und für unser Leben." Seit Februar 2013 ist er in Deutschland, ein Jahr lang arbeitete er in der BAF-Klasse an seinem Mittelschulabschluss. An der Berufsschule Vilshofen wird er bleiben, allerdings in eine andere Klasse wechseln. Sheku Njai besucht im nächsten Schuljahr das Berufsgrundschuljahr für Schreiner und plant dann eine Ausbildung in seinem Praktikumsbetrieb. Lichter für den Frieden Spendenaktion des VOLKSBUNDES DEUTSCHE KRIEGSGRÄBERFÜRSORGE e.V. Mit dem Erlös dieser Aktion werden deutsche Kriegsgräberstätten angelegt und als Mahnung für den Frieden für kommende Generationen erhalten. Wir bitten Sie unsere Aktion tatkräftig zu unterstützen. Duftstumpen „Weihnachtszauber“ groß 6,00 € Duftstumpen „Weihnachtszauber“ klein 3,00 € Pyramidenkerze „Rustic“ altrot 4,00 € Flachkopfkerze „Rustic“ altrot oder creme 3,00 € Duftteelichte (9er Packung) vanille 2,00 € Stumpenkerze groß altrot oder creme 2,00 € Stumpenkerze klein altrot oder creme 1,00 € Grablicht mit Metalldeckel rot 1,00 € Grablichte klein (4er Packung) rot 2,00 € „Die Soldatengräber sind die großen Prediger des Friedens und ihre Bedeutung als solche wird immer zunehmen.“ Albert Schweitzer Es grüßen Sie herzlichst Der 1. Vorsitzende Der 2. Vorsitzende gez. gez. Dr. Walter Zitzelsberger Regierungspräsident a. D. Josef Schätz Bereichsleiter Schulen PS.: Die Unterlagen liegen bei Ihren Schulämtern zur Abholung bereit. Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 238 Bericht über die 65. Spendenaktion zugunsten der Errichtung und des Betriebs von Schullandheimen im Regierungsbezirk Niederbayern in der Zeit vom 24. März bis 30. März 2014 Ergebnisse: Schulamt Sammelerlös Vergleich mit der 64. Sammlung Verschiedene Deggendorf in EURO 29,50 2.347,00 in EURO 22,00 -389,90 Dingolfing-Landau 5.762,76 -149,48 Freyung-Grafenau 318,41 -1.392,06 Kelheim 8.226,34 -1.725,39 Landshut-Stadt 3.000,70 901,81 Landshut-Land 4.326,91 -1.073,14 Passau-Stadt 377,82 -115,08 Passau-Land 5.811,23 -15,58 Regen 3.108,12 -566,10 Rottal-Inn 5.484,13 627,81 Straubing-Stadt 1.611,46 97,57 Straubing-Bogen 5.708,79 -189,01 Niederbayern insgesamt 46.113,17 -3.966,55 Die „65. Spendenaktion für Schullandheime" wurde vom 24. März bis 30. März 2014 durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler in den Grund-, Mittel- und Förderschulen, Realschulen, Gymnasien und Wirtschaftsschulen in Niederbayern sammelten 50.571,38 €. Aus dem Erlös der Sammlung wurden im Schuljahr 2013/14 die Aufenthalte von 235 Klassen aus Niederbayern bezuschusst. Im laufenden Kalenderjahr stehen folgende Instandhaltungsmaßnahmen und Gerätebeschaffungen an. Schullandheim Habischried: • Erneuerung des Bodenbelags im Musikraum, im Seminarraum, in sieben Seminarzimmern und in der Heimleiterwohnung Schullandheim Riedenburg: • Erneuerung der Bodenbeläge in den Schülerzimmern und Fluren • Höhenverstellbare Tische und Stühle für Klassenzimmer • Brandschutzmaßnahmen - Anschaffung und Einbau von Brandschutztüren und Schaffung eines Notausganges Schullandheim Gleißenberg: • Anschaffung von 8 Computern für Klassenzimmer • Errichtung und Befestigung einer zusätzlichen Feuerwehrzufahrt • Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung • Erneuerung der Heizkessel Das Schullandheimwerk dankt dem Herrn Regierungspräsidenten, der Schulabteilung, den StaatlichenSchulämtern, den Schulleitern, allen Lehrern, Eltern, Schülern und Spendern für ihre außerordentlich tatkräftige und beständige Unterstützung der Schullandheimarbeit. 239 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen Einladung „Erfahrungsbasiertes Lernen in Mathematik und in den Naturwissenschaften der Grundschule“ 14. – 15. November 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen findet in Kooperation mit der TU München und der Siemens Stiftung diese Großveranstaltung statt. Sie gibt Lehrkräften der Grundschulen Gelegenheit, sich über Unterrichtskonzepte für einen langfristigen Kompetenzaufbau der Kinder zu informieren, sich auszutauschen und neue Impulse für kompetenzorientiere Lern- und Leistungsaufgaben zu erhalten. Ein vielfältiges Angebot an Vorträgen und Workshops regt dazu an, den Unterricht in Mathematik und in den Naturwissenschaften von den Lern- und Entwicklungsbedingungen der Kinder her zu planen und eine neue Lernkultur zu etablieren. Anmeldung über: Lehrgang: Lehrgangsleitung: FIBS (http://www.fortbildung.schule.bayern.de) Nr. 87/303 vom 14.11.2014 – 15.11.2014 Dr. Simone Hell Referat 4.6 Grundschule [email protected] Eigenbeitrag für - staatliche bayerische Teilnehmer: 50,00 € - sonstige Teilnehmer: 99,00 € (Hinweis d. Red.: Seitens der Regierung von Niederbayern können keine Fahrtkosten oder Teilnehmerbeiträge übernommen werden) Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Dr. Paul Olbrich Direktor der Akademie Programm: Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 240 SCHULEWIRTSCHAFT Bayern: beachmanager - Das Wirtschaftsplanspiel für bayerische Mittelschulen beachmanager macht Wirtschaft zum Erlebnis! Sehr geehrte Lehrkräfte, wollen Sie Ihren Schülern Inhalte von Arbeit-Wirtschaft-Technik, Mathematik und anderen Fächern spielerisch und mit geringem Aufwand vermitteln? Dann ist das Wirtschaftsplanspiel beachmanager genau das Richtige für Sie! Denn beachmanager vermittelt ökonomische Zusammenhänge einfach, praxisnah, lehrplanorientiert und mit viel Spaß! Surfen auch Sie im Schuljahr 2014/2015 mit! beachmanager ist an die Lehrpläne der 8., 9. und 10. Klassen der Mittelschulen angepasst. Im Unterricht können Sie die Planspiel-Software selbstständig, flexibel und fächerübergreifend einsetzen. Im neuen Schuljahr wird für die 8. Jahrgangsstufe ein landes- und bundesweiter beachmanagerPlanspielwettbewerb angeboten. Für die 9. und 10. Jahrgangsstufe gibt es separate bayernweite Wettbewerbe. Besuchen Sie unsere Webseite www.beachmanager-bayern.de! Informieren Sie sich ab dem neuen Schuljahr über aktuelle Termine, laden Sie sich die beachmanager-Software kostenlos herunter und holen Sie sich Tipps zum Einsatz im Unterricht! Bei beachmanager werden Ihre Schüler zu Unternehmern, die im Team ihr virtuelles Wassersportcenter wirtschaftlich erfolgreich führen sollen. Integrierte Praxisbausteine dienen der motivierenden Vorbereitung auf die Projektprüfung und ermöglichen praxisnahe Berufsorientierung. Wichtige Schlüsselqualifikationen wie Teamarbeit, Kreativität und vernetztes Denken werden gefördert. Die feierliche Abschlussveranstaltung des Wettbewerbs für die 10. Klassen wird dieses Jahr am 14. November 2014 in Niederbayern im Großraum Deggendorf/Dingolfing stattfinden. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Ab Herbst 2014 bieten wir zu verschiedenen Terminen ganztägige beachmanager Lehrerschulungen für die 8. bis 10. Jahrgangsstufe an. Für Gruppen ab 8 Teilnehmern organisieren wir an Ihrer Schule kostenfreie Fortbildungen. Zudem bieten wir online 90- minütige eSessions an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Melanie Erlebach: [email protected], 089-44108-164 Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Mit freundlichen Grüßen Melanie Erlebach Projektleiterin beachmanager Bayern Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. Infanteriestraße 8, 80797 München Telefon: 089 44108-164, Telefax: 089 44108-194 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen stehen unter www.beachmanager-bayern.de zur Verfügung. 241 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Medien MR Dr. Udo Dirnaicher und Dr. Hans Joachim Wachsmuth, Kommentare zum Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG), 8. Nachlieferung, Gemeinde– und Schulbuchverlag Bavaria 2014, ISBN 978-3 -89382-227-0, Gesamtausgabe mit Ordnern inkl. 8. Nachlieferung 159 Euro. Mit dieser Lieferung wird die Kommentierung umfassend überarbeitet; besonderes Augenmerk wurde hierbei u.a. auf die Art. 30 a und b BayEUG gelegt. Die weitere Überarbeitung der Art. 35 bis Ende erfolgt in einer weiteren Nachlieferung. Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 242 HERAUSGEBENDER, VERLAG UND DRUCK: Regierung von Niederbayern, Bereich Schulen, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut BEZUGSBEDINGUNGEN: Der Amtliche Schulanzeiger erscheint monatlich. Der laufende Bezug ist nur durch Bestellung bei der Regierung möglich. Abbestellungen müssen bis spätestens 30.04. bzw. 31.10. jeden Jahres der Regierung vorliegen, damit sie zum 30.06. bzw. 31.12. wirksam werden. BEZUGSPREIS: Halbjährlich 17 EUR (34 EUR jährlich). Der Preis dieser Einzelnummer beträgt 3 EUR zuzüglich Versandkosten.