V e r h a n d l u n g s s c h r i f t
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Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach Lfd.Nr.004-1/GR 05/06-2010 Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, dem 15. Dezember 2010 im Gemeindeamt St. Peter am Ottersbach Beginn der Sitzung um 19,00 Uhr. Die Einladung erfolgte am 07. Dezember 2010 mittels SMS und Email oder Kurrende. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen. Anwesend waren: Bgm. Reinhold Vizebgm. Günther Kassier Anton GR Helmut GR Gabriele GR Simone GR Marie GR Ingrid Ebner Rauch Solderer (19:20 Uhr) Glauninger Hirnschall Huber Kummer Leber GR Johann GR Werner GR Josef Andreas GR Gerhard GR Fritz GR Rainer GR Josef Neubauer (19:10 Uhr) Neumeister Schantl Sundl Suppan Thuswohl Wolf Außerdem waren anwesend: AL Veronika Hödl Sekr.Thomas Radkohl Entschuldigt waren: - Nicht entschuldigt waren: - Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung besteht aus einem öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil. Vorsitzender: Bürgermeister Reinhold Ebner Die Sitzung beginnt mit der Begrüßung durch den Bürgermeister. Anschließend findet eine Fragestunde statt. Tagesordnung 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 1 A. Öffentlicher Teil 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit. 2. Genehmigung bzw. Abänderung des öffentlichen Teiles der Verhandlungsschrift der Sitzung am 01. Oktober 2010. 3. Berichte des Bürgermeisters. 4. Beschluss über die Behandlung der zur Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.01 a und b eingelangten Einwendung und Stellungnahme. 5. Beschluss der Flächenwidmungsplan-Änderung Nr.4.01 a und b mit Wortlaut. 6. Änderung Mietvertrag für „Huber-ASZ“. 7. Änderung der Übernahmegebühren im ASZ. 8. Übertragung der Erstellung von Aufzeichnungen der Abfallbilanzverordnung und der Jahresabfallbilanz an den Abfallwirtschaftsverband Radkersburg. 9. Änderung der Wasseranschluss- bzw. Wasserabgabegebühren. 10. Beschluss einer Hundeabgabeverordnung. 11. Neuregelung von Förderungen. 12. Auszahlung Jagdpachtentgelt. 13. Genehmigung des Leasingvertrages von PC`s in der Hauptschule. 14. Tarifanpassung für die Ottersbachhalle. 15. Abschließung Winterdienstvertrag mit dem Maschinenring. 16. Beraten und Beschließen des Haushaltsvoranschlages 2011 und des Teiles der Mittelfristigen Finanzplanes 2011. 17. Allfälliges zur öffentlichen Sitzung. B. Nicht-öffentlicher Teil 18. Genehmigung bzw. Abänderung des nicht-öffentlichen Verhandlungsschrift der Sitzung am 01. Oktober 2010. 19. Aufnahme einer Reinigungskraft. 20. Berufungsentscheidung im Bauverfahren Alois Schuster, Entschendorf 28. 21. Allfälliges zur nicht-öffentlichen Sitzung. Verlauf und Beschlüsse: Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister. Bürgermeister Reinhold Ebner eröffnet die Sitzung und begrüßt die erschienenen Gemeinderatsmitglieder. 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 2 Fragestunde gemäß § 54 Abs. 4 der Gemeindeordnung. Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen Zu 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bürgermeister Reinhold Ebner gibt bekannt, dass die Gemeinderäte ordnungsgemäß eingeladen wurden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Kassier Anton Solderer und GR Johann Neubauer werden sich für die gegenständliche Sitzung verspäten. Zu 2. Genehmigung bzw. Abänderung des öffentlichen Teiles der Verhandlungsschrift der Sitzung am 01. Oktober 2010. GR Andreas Schantl stellt den Antrag, das Protokoll der Sitzung vom 01. Oktober 2010 ohne zu verlesen zu genehmigen. Beschluss: Die Verhandlungsschrift der öffentlichen Sitzung vom 01. Oktober 2010 mit den Stimmen der Gemeinderäte Bgm. Reinhold Ebner, Vizebgm. Günther Rauch, Kassier Anton Solderer, GR Helmut Glauninger, GR Gabriele Hirnschall, GR Simone Huber, GR Marie Kummer, GR Ingrid Leber, GR Johann Neubauer, GR Werner Neumeister, GR Josef Andreas Schantl, GR Fritz Suppan, GR Rainer Thuswohl und GR Josef Wolf genehmigt. Zu 3. Berichte des Bürgermeisters Der Bürgermeister berichtet: Das Büro Hermann Schützenhöfer hat mit Schreiben vom 29. November 2010 nach dem vorgebrachten Förderungswunsch und den geführten Gesprächen mitgeteilt, dass der Rest des Haushaltsabganges aus dem Rechnungsabschluss 2009 in der Höhe von € 116.600,- zur Verfügung gestellt wird. GR Johann Neubauer betritt um 19.10 Uhr den Sitzungssaal. Weiters wurde vom Büro Hermann Schützenhöfer aus den Infrastrukturmitteln für Gemeinden zur Wegsanierung in Khünegg (Rumplerweg und Verbindungsweg I) € 150.000,- und zur Wegsanierung in Glauning € 130.000,- für das Jahr 2011 zugesichert. Üblicherweise ist in punkto Flüssigstellung von Förderungen von Seiten des Landes mit einer Wartezeit von bis zu zwölf Monaten zu rechnen. Wie in den Bezirken Leibnitz und Deutschlandsberg ist auch in Radkersburg das Budget des Sozialhilfeverbandes nicht beschlossen worden. Kassier Anton Solderer betritt um 19.20 Uhr den Sitzungssaal. Von Seiten der Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach wurde die Bestätigung ausgestellt, dass dem Sportverein Teile der Freizeitanlage St. Peter am Ottersbach, Grst.Nr. 111, KG St. Peter am Ottersbach unentgeltlich für den Verein zur Verfügung gestellt werden. Konkret handelt es sich hierbei um einen Fitnessraum mit 88 m² 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 3 Nutzfläche, einen Saunaraum mit 61,9 m² Nutzfläche und einen Abstellraum mit 25 m² Nutzfläche. Nach einer Adaptierung durch den Sportverein sollen diese Räumlichkeiten gemäß den vorliegenden Plänen als Aufenthalts-, Umkleide und Sanitärräume genutzt werden. Mit dem „Technikum“ wird den Schülern des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums Bad Radkersburg seit dem Jahre 1982 in Zusammenarbeit mit dem WIFI Steiermark eine Zusatzausbildung samt einem Lehrberuf parallel zum Schulberuf angeboten (Matura und Lehre). Von der Stadtgemeinde Bad Radkersburg müsste für die Erhaltung des Schulbetriebes bis 31.12.2009 ein Gesamtbetrag von rund 1,3 Millionen Euro aufgebracht werden. Die Stadtgemeinde Bad Radkersburg sieht sich außerstande, diese Kosten für Bildungsaufgaben, die ausschließlich in die Kompetenz des Landes bzw. des Bundes fallen, aus dem eigenen Haushalt zu bestreiten. Wenn es nicht gelingt, die Finanzierungslücke, die in der Vergangenheit bereits bestanden hat und die durch den Fortbetrieb des Technikums ohne weitere Förderungen sich weiter vergrößern wird, zu schließen, sieht sich die Stadtgemeinde Bad Radkersburg vor der Notwendigkeit, dieses Bildungsangebot auslaufen zu lassen. Somit richtete die Stadtgemeinde Bad Radkersburg das eindringliche Ersuchen an die Steiermärkische Landesregierung: a) Die bislang entstandene Finanzierungslücke im Ausmaß von 1.318.156,05 entweder aus den Mitteln des Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramms in Erledigung der bereits gestellten Anträge oder im Wege von Bedarfzuweisungsmitteln zu schließen. b) Im Sinne der bereits erteilten Zusage der Steiermärkischen Landesregierung die Ausbildungs- und Qualifizierungschancen für die Jugend der Region Bad Radkersburg in Hinkunft auf finanziell gesicherte Basis zu stellen, der seinerzeitigen Zusage betreffend die Ausbildungen Office Assistent und IT Professional zu folgen und für die Ausbildung gemäß vorzulegender Belege einen Betrag von rund € 220.000,- je Schuljahr zu budgetieren und bereitzustellen. Die Tendenz für ein gemeinsames Altstoffsammelzentrum im Bezirk ist gegeben. Dieses Altstoffsammelzentrum könnte in Ratschendorf gebaut werden. Die Finanzierung für dieses Vorhaben sollte aus Rücklagen des AWV, Förderungen des Landes Steiermark und der Rest mittels Fremdfinanzierung erfolgen. Momentan werden die bestehenden Restmüllcontainer bei jedem Haushalt gegen Container mit dem doppelten Volumen ausgetauscht. Synchron dazu wurde ebenfalls das Abholintervall auf sechs Wochen geändert. Durch die Umstellung der Abfuhrintervalle von vier auf sechs Wochen bei Restmüll und von sechs auf acht Wochen bei Altpapier können die Touren optimiert werden. Dies wiederum führt zu einer geringeren Kosten- und Abgasbelastung bzw. zur Verringerung von CO2Emissionen und einer Reduktion der Lärmbelastung. Seit Beginn des Jahres 2005 sind in St. Peter am Ottersbach Nahversorgungsgutscheine im Werte von 10 Euro erhältlich. Durch diese Aktion konnten bis dato über 10.000 Gutscheine verkauft und somit 100.000 Euro an die Region gebunden werden. Erfreulich ist, dass sich fast alle heimischen Betriebe an dieser Aktion beteiligt haben und somit auch für den Erfolg verantwortlich sind. In der letzten Kleinregionssitzung der Kleinregion Ottersbachtal wurde die Idee geboren, die erfolgreiche Gutscheinaktion auf die neue Kleinregion auszuweiten, und somit sind ab sofort diese Gutscheine auch bei den Betrieben in den Gemeinden Bierbaum am Auersbach, Dietersdorf am Gnasbach und Trössing einlösbar. Die Gutscheine im neuen Design sind wie gewohnt in der Raiffeisenbank Sankt Peter am Ottersbach und zudem im Gasthaus Dunkl in St. Peter am Ottersbach erhältlich. Besonders zu Weihnachten sind die begehrten Gutscheine ein tolles Geschenk und bringen dem 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 4 Beschenkten viel Freude. Die Gutscheine können nach Belieben bei den über 90 heimischen Betrieben der Kleinregion eingelöst werden und tragen somit zur Wertschöpfung bei. Bei der Bauernbundobmannwahl am 14. Dezember 2010 wurde Gemeinderat Andreas Schantl zum Obmann, Gemeinderat Rainer Thuswohl zum Stellvertreter und Herr Boden Martin aus Zehensdorf zum Schriftführer gewählt. Bei der Freizeitanlage St. Peter am Ottersbach gibt es das Problem, dass bei steigendem Grundwasserspiegel Wasser im Gebäude eintritt. Um einen Schaden zu vermeiden, müsste demnächst etwas in dieser Sache unternommen werden. Der Bauausschussobmann Vizebgm. Rauch berichtet: Am 15. Oktober 2010 hat die Gewährleistungsabnahme für die Ottersbachhalle stattgefunden. Das beanstandete Abtropfblech wird erneuert. Zudem gibt es ein Befestigungsproblem mit den Neonröhren, welches der Firma Kokol zuzuordnen ist. Gemäß der Anfrage von Herrn GR Wolf wird mitgeteilt, dass Herr Hofrat DI Hornich Rudolf bereits in Sachen Rückhaltebecken verständigt wurde und die Ausschreibung zur Erstellung einer Abflussuntersuchung läuft. Es könnte sein, dass in Wittmannsdorf keine weiteren Maßnahmen gesetzt werden, da ein Rückhaltebecken in Zirknitz geplant ist. Durch die Abflussuntersuchung entstehen der Marktgemeinde keine Kosten. Mitte Jänner ist eine Sitzung des Bauausschusses geplant, bei der die Tagesordnungspunkte Wassereintritt in der Freizeitanlage, Campingplatz und Springbrunnen Petersplatz besprochen werden sollen. Zu 4. Beschluss über die Behandlung der zur Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.01 a und b eingelangten Einwendung und Stellungnahme. Die FA 13 B, Amt der Stmk. Landesregierung hat zur FlächenwidmungsplanÄnderung 4.01 Neuhold im Zuge der Anhörung nachstehende Einwendung eingebracht: Das im Flächenwidmungsplan ausgewiesene unbebaute Wohnbauland darf den Bedarf für die, in der Planungsberiode (10 Jahre) zu erwartende Siedlungsentwicklung der Gemeinde nicht überschreiten. Der berechnete Mobilitätsfaktor des rechtskräftigen Flächenwidmunsplanes 4.0 liegt bei 3,42 und sind daher reichliche Baulandreserven vorhanden. Für die gegenständliche FWPLÄnderung ist ein begründeter Nachweis des Wohnbaulandbedarfes zu erbringen. Aufgrund des von der Gemeinde eingebrachten Schreibens vom 28.10.2010 zur „Abklärung des Genehmigungsvorbehaltes“, der in der Einwendung der FA 13B vom 20.10.2010 dargebrachten Genehmigungsvorbehaltes gem. § 39 (2) StROG 2010, wird damit begründet, dass im Gegenzug zur Baulanderweiterung an einer anderen Stelle eine Baulandrücknahme erfolgt. Mit Schreiben der FA 13 B, Amt der Stmk. Landesregierung, Mag. Sommer, vom 03.11.2010, GZ: FA13B-52.15-16/2010-64, wurde somit der Genehmigungsvorbehalt aufgehoben. 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 5 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufhebung des Genehmigungsvorbehaltes gem. § 39 (2) StROG 2010, durch Herrn Mag. Sommer, Amt der Stmk. Landesregierung vom 03.11.2010. Zu 5. Beschluss der Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.01 a und b mit Wortlaut. Fall A: Die Grdst. 295/2 tw., 296/1 tw. und 301/1 tw. KG Edla werden im nördlichen Bereich im Ausmaß von ca. 0,16 ha anstatt bisher Freiland – landw. genutzte Flächen L nunmehr als vollwertiges Bauland der Kategorie Allgemeines Wohngebiet WA mit einer Bebauungsdichte von 0.2 bis 0.4 festgelegt. Fall B: Die Grdst. 1556/1 und 1556/2 tw. KG Perbersdorf werden mit einem Flächenausmaß von ca. 0,42 ha anstatt bisher Bauland – Dorfgebiet DO mit einer Bebauungsdichte von 0.2 bis 0.4 nunmehr als Freiland – landw. genutzte Fläche L festgelegt. Fall A) Herr Neuhold Alois, Edla 24, hat als grundbücherlicher Eigentümer der Grundstücke 295/2, 296/1 und 301/1 KG Edla den Antrag an die Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach gestellt, im gegenständlichen Bereich Bauland festzulegen. Es ist beabsichtigt, ein Einfamilienhaus zu errichten bzw. liegt ein entsprechender Einreichplan vor. Fall B) Die grundbücherliche Eigentümerin der Gst 1556/1 und 1556/2 tw. KG Perbersdorf, Frau Josefine Riedl, ist mit einer gänzlichen Rücknahme im ggst. Bereich einverstanden. Fall A) Der von der Änderung betroffener Bereich umfasst Teilflächen der Grundstücke 295/2, 296/1 und 301/1 KG Edla und liegt am nordwestlichen Siedlungsrand der Ortschaft Edla. Edla liegt relativ nahe, nämlich etwa 1,3 km südöstlich des Hauptortes St. Peter, somit sind alle infrastrukturellen Einrichtungen der Gemeinde gut erreichbar und liegt eine Standortgunst gegenüber anderen Baugebieten in der Gemeinde vor. Im südöstlichen Bereich dominiert die landwirtschaftliche Nutzung, in Teilbereichen bestehen kleingewerbliche Betriebe einschließlich eines Lebensmittelhandels, ansonsten herrscht die Wohnnutzung vor. Die unmittelbare Umgebung Edlas ist landwirtschaftlich geprägt, Nutzungskonflikte sind keine bekannt.Aus siedlungsstruktureller Sicht ist anzumerken, dass im gesamten Ort größere Flächenreserven bestehen, da bestehende Wohnhäuser von großflächigen Freiräumen umgeben sind und somit insgesamt ein äußerst lockerer Siedlungscharakter vorherrscht.Das Planungsgebiet selbst ist eben und unversiegelt, grenzt in westlicher und südlicher Richtung an vollwertiges Wohnbauland an und ist somit zweiseitig von Bauland umgeben. Im unmittelbaren Nahebereich, nämlich westlich und östlich, bestehen insgesamt drei Wohnhäuser. Eine Bebauung des Änderungsbereichs wird daher im Wesentlichen eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Bebauungszeile bewirken und den vorhandenen Siedlungscharakter ergänzen. Fall B) Der von der Änderung betroffene Bereich umfasst Teilflächen der Gst 1556/1 und 1556/2 tw. KG Perbersdorf und liegt im Ortsteil Perbersdorfberg. Hierbei handelt es sich um ein relativ dezentrales Baugebiet in topografisch leicht erhöhter Lage, für welches im Wesentlichen die Zielsetzung der Auffüllung von Bebauungslücken in Form einer maßvollen, einzeiligen Weiterentwicklung entlang der Gemeindestraßen gilt. Der Änderungsbereich liegt in leichter Hanglage und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 6 Regionalplanung Fall A) Gemäß den Festlegungen des Regionalen Entwicklungsprogramms der Planungsregion Radkersburg liegt der Bereich innerhalb des Landschaftsteilraumes „Ackerbaugeprägter Talboden und Becken“. Ansonsten trifft das Regionale Entwicklungsprogramm keine weiteren Festlegungen für diesen Bereich. Fall B) Gemäß den Festlegungen des Regionalen Entwicklungsprogramms der Planungsregion Radkersburg liegt der Bereich innerhalb des Landschaftsteilraumes „Außeralpines Hügellandes“. Ansonsten trifft das Regionale Entwicklungsprogramm keine weiteren Festlegungen für diesen Bereich. Baulandfestlegung Fall A) Der von der Änderung betroffener Bereich liegt innerhalb der im Örtlichen Entwicklungsplan 4.00 festgelegten langfristigen Siedlungsgrenzen. Somit steht die Änderung im Einklang mit der langfristigen Entwicklungsabsicht der Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach. Ein weiteres siedlungspolitisches Argument ist die Absicht, der bisher anhaltenden Abwanderung durch zusätzliche Baulandfestlegungen entgegen zu wirken. Aus raumordnungsfachlicher Sicht handelt es sich um den ersten Schritt einer maßvollen Erweiterung des dortigen Wohngebiets, wodurch eine Kompaktierung des Siedlungsbereichs und somit eine Verbesserung des Straßen,Orts- und Landschaftsbilds zu erwarten ist. Im Änderungsbereich ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses geplant. Der Antragsteller betreibt weiter südlich den gewerblichen Betrieb Neuhold, somit sind künftig kurze Wege zwischen Arbeits- und Wohnort gesichert. Der Bauplatz ist voll aufgeschlossen bzw. sind keine, der beabsichtigten Nutzung widersprechenden Immissionsbelastungen (Lärm, Luftschadstoffe, Erschütterungen, Geruchsbelästigung und dgl.) bekannt. Ein unmittelbarer Baulandanschluss besteht in südlicher und westlicher Richtung. Die Zufahrt erfolgt aus südlicher Richtung mittels Anbindung an den dortigen Gemeindeweg. Eine Grundstücksteilung bzw. -zusammenlegung wird eine, der beabsichtigten Nutzung entsprechende Grundstückskonfiguration sicherstellen. Fall B) Diese Baulandrücknahme ist aus Gründen der Anpassung der Planung an die derzeit geltende Rechtslage ROG 2010 erforderlich. Ausgehend von den Bestimmungen des seit 01.07.2010 geltenden Raumordnungsgesetzes 2010, wonach gemäß § 26 Abs. 1 das im Flächenwidmungsplan ausgewiesene unbebaute Wohnbauland gemäß § 29 Abs. 1 (Anmerkung:Summe des vollwertiges Bauland, der Aufschließungsgebiete und Sanierungsgebiete) den Bedarf für die in der Planungsperiode zu erwartende Siedlungsentwicklung der Gemeinde nicht überschreiten darf, wurde seitens des Amtes der Stmk. Landeregierung – FA13B im Zuge der Anhörung zu Planfall A mitgeteilt, dass weitere Baulandfestlegungen aufgrund des Baulandüberhangs einen Widerspruch zur oben angeführten gesetzlichen Bestimmung darstellen würde. Die Baulandmobilität beträgt gemäß Revision 4.00 und unter Berücksichtigung der nunmehr geltende zehnjährige Planungsdauer 1,72. Der Nettobaulandüberhang – bezogen auf die derzeitige Rechtslage – beträgt 5,72 ha. Durch die vorliegende Baulandrücknahme und unter Berücksichtigung zweier zwischenzeitlich realisierter Bauvorhaben im Bauland wird der Baulandmobilitätsfaktor auf 1,68 gemindert. Abgesehen vom diesbezüglichen Einverständnis der Grundstückseigentümerin ist eine Baulandrücknahme zweckmäßig, da der Ortsteil Perbersdorfberg aufgrund der eher dezentralen Lage von geringer, siedlungspolitischer Priorität ist und der Änderungsbereich derzeit für die landwirtschaftliche Nutzung benötigt wird. Fall A) Hier konnte der Konsenswerber mittels entsprechendem Einreichplan glaubhaft machen, dass ein Bauvorhaben unmittelbar bevorsteht. Darüber hinaus ist 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 7 eine fristgerechte Bebauung durch entsprechende Mobilisierungsmaßnahmen gesichert. Fall B) Die Baulandrücknahme reduziert die Baulandmobilität. Die aktualisierte Baulandbilanz berücksichtigt zwei zwischenzeitlich im Bauland errichtete Wohnbauten sowie die ggst. Baulanderweiterung und Rücknahme und stellt dar, dass sich der Mobilitätsfaktor von 1,71 auf nunmehr 1,68 reduziert. Die Baulanderweiterung umfasst ein Flächenausmaß von ca. 0,16 ha (0,12 ha WA Netto), die Baulandrücknahme umfasst ein Flächenausmaß von ca. 0,42 ha (0,21 ha Netto). Somit wird zumindest nachgewiesen, dass bezogen auf die neue Rechtslage ROG2010 eine Verbesserung hinsichtlich des Baulandüberhangs gegeben ist. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.01 a und b samt Wortlaut zu genehmigen. Zu 6. Änderung Mietvertrag für „Huber-ASZ“. In der Gemeinderatssitzung vom 01. Oktober 2010 wurde beschlossen, beim Areal der Hubermühle aufgrund von praktischen Überlegungen und Auflagen der Behörde ein Überdach zu einer Anbotssumme von 39.652,80 Euro netto zu errichten. Bezüglich der Kostenübernahme wurden Gespräche mit dem Vermieter Herrn Josef Huber aufgenommen. Eine Mietkaufvariante wurde durchgesprochen, die aber von Seiten des Vermieters abgelehnt wurde. Schließlich konnte ausverhandelt werden, dass der Vermieter die Überdachung zur Gänze selbst bezahlt, im Gegenzug aber der Mietvertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen wird und die Miete um 150,Euro erhöht wird. Weiters soll der Mietvertrag auf eine beiderseitige Kündigungsfrist von einem Jahr abgeändert werden und der Gemeinde das Vorkaufsrecht eingeräumt werden. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Mietvertrag für das Altstoffsammelzentrum gemäß dem Nachtrag v.15.12.2010. Somit beginnt das Mietverhältnis am 01.01.2011 und wird auf mindestens 10 Jahre, das ist der 31.12.2020, abgeschlossen. Es kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer 12 monatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats aufgekündigt werden, frühestens jedoch am 31.12.2019. Die neue Miete beträgt ab 01.01.2011 EURO 1.350,- netto. Außerdem wird der Gemeinde das Vorkaufsrecht eingeräumt. Alle übrigen Punkte des Mietvertrages vom 30.06.2009 bleiben unverändert. Zu 7. Änderung der Übernahmegebühren im ASZ. Von Seiten des AWV Radkersburg erging die Empfehlung ab 01.01.2011 einheitliche Preise in den Altstoffsammelzentren einzuführen. Demnach gelten für folgende Müllfraktionen folgende Tarife (inkl. 10 % MWSt.): Motorradreifen PKW Reifen ohne Felge PKW Reifen mit Felge Sonstiger Reifen kleiner als 1,2 Meter Durchmesser Sonstiger Reifen größer als 1,2 Meter Durchmesser Ölfilter pro Filter 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 € 2,00 € 3,00 € 6,00 € 20,00 € 50,00 € 4,00 Seite 8 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die oben angeführten Tarifänderungen hinsichtlich der Übernahmegebühren im ASZ St. Peter am Ottersbach ab 01.01.2011 durchzuführen. Zu 8. Übertragung der Erstellung von Aufzeichnungen der Abfallbilanzverordnung und der Jahresabfallbilanz an den Abfallwirtschaftsverband Radkersburg. Gemäß § 6 (1) Stmk. Abfallwirtschaftsgesetz ( LGBl 65/2004) haben die Gemeinden für die Sammlung und Abfuhr der in einem Gemeindegebiet anfallenden Siedlungsabfälle gemäß § 4 Abs. 4 zu sorgen. Für die Behandlung, Verwertung und Beseitigung dieser Abfälle haben gemäß § 6 Abs 2 leg. cit. die Abfallwirtschaftsverbände zu sorgen. Gemäß § 7 (4) StAWG können sich die Gemeinden zur Besorgung der öffentlichen Abfuhr u.a. eines Abfallwirtschaftsverbandes bedienen. Sowohl die Gemeinden als auch die Abfallwirtschaftsverbände treffen die Aufzeichnungspflichten gemäß § 17 AWG 2002 (BGBl I 2002/102) und unterliegen sie damit insbesondere auch den Bestimmungen zur elektronischen Aufzeichnungspflicht und Meldepflicht nach §§ 5, 6 und 8 der Abfallbilanzverordnung (BGBl II 497/2008). Gemäß § 6 Abs. 1 bzw. § 8 Abs. 3 der Abfallbilanzverordnung können sich die Gemeinden zur Erfüllung der elektronischen Aufzeichnungs- bzw. Meldepflicht eines Gemeindeverbandes bedienen. Die Abfallwirtschaftsverbände sind gemäß § 14 StAWG Gemeindeverbände. Die Aufzeichnungs- und Meldeverpflichtung gemäß AbfallbilanzV überlasten zum einen die bestehenden EDV- und Personalkapazitäten vieler Gemeinden und treffen den Abfallwirtschaftsverband ohnehin entsprechende Aufzeichnungsund Meldeverpflichtungen. Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 11. November 2010 hat sich der Abfallwirtschaftsverband Radkersburg bereit erklärt bei entsprechender Beschlussfassung durch die jeweilige Gemeinde - die die Verbandsgemeinden nach der Abfallbilanzverordnung (BGBl II 497/2008) treffenden Pflichten zur elektronischen Aufzeichnung über die Sammlung von Siedlungsabfällen gemäß StAWG 2004 und von Problemstoffen im Rahmen der Problemstoffsammlung gemäß § 28 AWG 2002 (§§ 5, 6) sowie zur elektronischen Übermittlung der Jahresbilanz (§ 8) hinkünftig zu übernehmen und auch die dafür erforderlichen technischen Sachmittel und personellen Ressourcen aus eigenem bereitzustellen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für die Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach einstimmig von der Ermächtigung der §§ 6 Abs. 1 und 8 Abs. 3 der Abfallbilanzverordnung und vom Angebot des Abfallwirtschaftsverbandes Radkersburg Gebrauch zu machen und überträgt die Verpflichtungen zur Erstellung der elektronischen Aufzeichnungen gemäß §§ 5, 6 der Abfallbilanzverordnung sowie zur elektronischen Meldung der Jahresabfallbilanz gemäß § 8 der Abfallbilanzverordnung auf den Abfallwirtschaftsverband Radkersburg. Diese Übertragung gilt unbefristet, kann aber durch entsprechenden Gemeinderatsbeschluss jederzeit widerrufen werden.“ Festgehalten wird, dass durch die Übernahme dieser Verpflichtung weder die Aufgabenzuordnung gemäß § 6 StAWG noch die Gebührenhoheit der Gemeinde im Sinne § 13 StAWG berührt werden. 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 9 Zu 9. Änderung Wasserabgabegebühren. der Wasseranschluss- bzw. Die jährliche Mindestabnahme von derzeit 30 m³ soll durch eine jährliche Bereitstellungsgebühr von € 60,- (exkl. 10 % Ust) ersetzt werden. Für einen Wasseranschluss bei Kellerstöckeln soll die jährliche Mindestabnahme von derzeit 15 m² auf die jährliche Bereitstellungsgebühr € 30,- (exkl. 10 % Ust) abgeändert werden. Dieser Betrag ist ein jährlicher Pauschalbetrag für die Bereitstellung sowie für die Wartung der Leitungen und Pumpwerke. Verrechnet wird im Gegenzug die tatsächlich verbrauchte Menge. Die letzte Anpassung des Wasserabnahmepreises erfolgte mit 01.01.2003 auf € 1,50 (exkl. 10 % Ust) für 1 m³ Wasser. Dieser Abnahmepreis soll mit 01.01.2011 auf € 1,80 (exkl. 10 % Ust) pro m³ Wasser erhöht werden. Neben der Gebührenerhöhung für die Wasserabgabe sollen ab 01.01.2011 ebenfalls die Anschlussgebühren um 10 % erhöht werden, da die letzte Anpassung am 14. Mai 1999 bzw. 23.01.2002 erfolgte. Demnach würden folgende Beträge für den Anschluss an die öffentliche Wasservorsorgung zur Anrechnung kommen: Wasservollanschluss Wasserteilanschluss Kellerstöcklanschluss Aufpreis nach Ende des Bauloses € 3.630,00 + 10 % MWst € 2.420,00 + 10 % MWst € 1.760,00 + 10 % MWst € 363,00 € 242,00 € 176,00 € 803,00 x 10 % MWst € 80,30 = € 3.993,00 = € 2.662,00 = € 1.936,00 = € 883,00 Die Wasserzählergebühr in Höhe von € 24,- (inkl. Ust) pro Jahr soll unverändert bestehen bleiben. Die Wasserabnahmegebühren (Bereitstellungsgebühr, Wasserabnahmepreis und Wasseranschlusskosten) sollen mit Ausnahme der Zählergebühr mit Index wertgesichert werden. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat November 2010 verlautbarte Indexzahl. Die Höhe der Gebühren verändert sich in dem Ausmaß, in dem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis der Indexzahl ändert. Die Wasserabnahmegebühren werden somit jährlich per 01. Jänner gemäß dem verlautbarten Novemberindex neu festgesetzt. Wasseranschlussgebühren werden kaufmännisch auf volle Eurobeträge gerundet. Die durch die Wertsicherung eintretende Veränderung der Wassergebühren erfolgt durch ortsübliche Verlautbarung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die im gegenständlichen Tagesordnungspunkt angeführten Abänderungen bzw. Tarifanpassungen der öffentlichen Wasserversorgung ab 01.01.2011 samt Indexanpassung . Zu 10. Beschluss einer Hundeabgabeverordnung. Bgm. Ebner schlägt eine Erhöhung der Hundeabgabe vor, da seit dem Jahr 2001 keine Erhöhung bzw. Anpassung vorgenommen wurde. 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 10 Vorschlag der Hundeabgabe für den 1. Hund: EURO 15,-für den 2. und 3. Hund je EURO 20,- für jeden weiteren Hund EURO 40,-. Folgende Hundeabgabeordnung soll aufgrund des Vorschlages des Bürgermeisters sowie des § 15 Abs 1 Z 10 des Finanzausgleichsgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 3, des Landesgesetzes vom 14. März 1950, LGBl. 24 i.d.g.F. betreffend die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden (Hundeabgabegesetz) beschlossen werden: §1 Gegenstand der Abgabe 1. Das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer Abgabe nach Maßgabe dieser Abgabeordnung. (Von der Abgabepflicht nicht umfasst sind die gemäß § 4 HuAbgG befreiten Hunde.) 2. Der Nachweis, ob ein Hund das abgabepflichtige Alter noch nicht erreicht hat, obliegt dem Halter des Hundes. Vermag dieser den Nachweis nicht zu erbringen, so ist er zur Abgabe heranzuziehen. §2 Abgabepflichtiger 1. Abgabepflichtig ist der Halter eines Hundes. Als Halter aller in einem Haushalt oder in einem Wirtschaftsbetrieb gehaltenen Hunde gilt der Haushaltsvorstand (Betriebsleiter). 2. Wer einen Hund in Pflege oder auf Probe hält, hat die Abgabe zu entrichten, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen österreichischen Gemeinde bereits zur Hundeabgabe herangezogen wird. 3. Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Hund, so haften sie als Gesamtschuldner. 4. Für zugelaufene Hunde ist die Abgabe zu entrichten, wenn sie nicht binnen einer Woche dem Eigentümer oder der Gemeinde übergeben werden. §3 Allgemeine Abgabensätze 1. Die Abgabe wird für das Kalenderjahr erhoben und beträgt jährlich € 15,00 2. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich die Abgabe für den zweiten Hund auf € 20,00, für den dritten Hund auf ebenfalls EURO 20,- und für jeden weiteren Hund auf EURO 40,3. Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für die die Abgabe nach den §§ 4 und 5 dieser Abgabenordnung ermäßigt ist, auch Hunde gehalten, für die die volle Abgabe zu entrichten ist, so gelten diese für die Bemessung der Abgabe je nach der Zahl der Hunde, für die die Ermäßigung gewährt ist, als zweiter und weitere Hunde. Dagegen sind Hunde, für die nach § 4 des Hundeabgabengesetzes eine Abgabe nicht erhoben wird, bei der Berechnung des Abgabesatzes für die voll zur Abgabe heranzuziehenden Hunde nicht in Ansatz zu bringen. §4 Abgabensätze für Wach- und Berufshunde Für Hunde, soweit sie nicht ohnehin einen Befreiungstatbestand gemäß § 4 Hundeabgabegesetz erfüllen die ständig zur Bewachung von 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 11 a) land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben b) Gebäuden, die vom nächstbewohnten Gebäude mehr als 50 Meter entfernt liegen c) Heimgärten erforderlich sind und für Hunde, die nach ihrer Art und Ausbildung von ihrem Besitzer zur Ausübung seines Berufs oder Erwerbs benötigt werden, sowie für ausgebildete Rettungs- und Suchhunde des Bergrettungsdienstes, beträgt die Abgabe jährlich € 2,18. §5 Abgabesatz für Zwingerhunde 1. Zuverlässigen Hundezüchtern, die nachweislich ausschließlich rassereine Hunde, und zwar mindestens je zwei von derselben Rasse, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird auf ihren Antrag die Begünstigung einer Ermäßigung um 50 v.H. der nach § 3 festzusetzenden Abgabe gewährt, wenn sie ihren Zwinger sowie ihre Zuchttiere und die von ihnen gezüchteten Hunde in ein Österreichisches Hundezuchtbuch (ÖHZB) beim Österreichischen Kynologenverband eintragen lassen und sich schriftlich verpflichten, noch hinzukommende Tiere zur Eintragung zu bringen. 2. Die Begünstigung ist an die Bedingung geknüpft, dass a) für die Hunde geeignete, den Forderungen der jeweils geltenden Tierschutzbestimmungen entsprechend einwandfreie Unterkunftsräume vorhanden sind; b) ordnungsmäßige, den Aufsichtsbeamten jederzeit zur Einsicht vorzulegende Bücher geführt werden, aus denen der jeweilige Bestand und der Verbleib der veräußerten Hunde zu ersehen ist; c) Ab- und Zugang von Hunden innerhalb einer Woche unter Angabe des Tages und bei Veräußerungen unter Angabe des Namens und der Wohnung des Erwerbers beim Gemeindeamt angemeldet wird; d) alljährlich vor Beginn des neuen Verwaltungsjahres Bescheinigungen des Österreichischen Kynologenverbandes über die im Absatz 1 gestellten Bedingungen geplant werden. §6 Antragstellung 1. Wer die Anerkennung eines Hundes als Wach-, Berufs- oder Zwingerhund sowie die Anerkennung eines Befreiungsanspruches nach § 4 des Hundeabgabegesetzes anstrebt, hat spätestens bis zum 28.Februar beim Gemeindeamt den diesbezüglichen Antrag zu stellen. 2. Bei verspäteten Anträgen ist die Abgabe für das laufende Kalenderjahr auch dann zu entrichten, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Hundes als Wach-, Berufs- oder Zwingerhund oder die Voraussetzungen für die Gewährung der Befreiung nach § 4 des Hundeabgabegesetzes vorliegen. §7 Fälligkeit der Abgabe 1. Die Hundeabgabe ist jährlich bis zum 15. März ohne weitere Aufforderung zu entrichten. 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 12 2. Wird der Hund innerhalb des Jahres erworben, ist die Abgabe binnen einem Monat nach dem Erwerb des Hundes zu entrichten. 3. Ist ein Verfahren nach § 6 Abs. 1 anhängig, so ist die Abgabe innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des den Parteiantrag erledigenden Bescheides, frühestens jedoch am 15. März, fällig. §8 Einrechnung der Abgabe Wer einen bereits in einer anderen österreichischen Gemeinde zu dieser Abgabe herangezogenen Hund erwirbt oder mit einem solchen Hund zuzieht, oder wer an Stelle eines zur Abgabe bereits herangezogenen Hundes einen neuen anschafft, kann gegen Ablieferung der Abgabequittung die Einrechnung der bereits für den gleichen Zeitraum entrichteten Abgabe erlangen. §9 An- und Abmeldepflicht 1. Der Erwerb eines abgabepflichtigen Hundes ist binnen zwei Wochen beim Gemeindeamt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als erworben. Zugelaufene Hunde gelten als erworben, wenn sie nicht binnen einer Woche dem Eigentümer oder der Gemeinde übergeben werden. 2. Jeder Hund, welcher angeschafft, abhandengekommen oder eingegangen ist, muss binnen einem Monat nach dem Abgang beim Gemeindeamt abgemeldet werden. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des Erwerbers anzugeben. § 10 Auskunftspflicht und Kontrolle Die Grundstückseigentümer, Haushaltsvorstände (Betriebsleiter) sowie die Hundebesitzer oder deren Stellvertreter sind zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung und Ausfüllung der ihnen von der Gemeinde übersandten Nachweisungen bei Durchführung von Hundebestandsaufnahmen verpflichtet. Die An- und Abmeldepflicht gemäß § 9 wird hiedurch nicht berührt. § 11 Erlass der Abgabe Wenn die Erhebung der Abgabe nach der Lage des einzelnen Falles für den Abgabepflichtigen eine besondere Härte bedeuten würde, kann sie ganz oder zum Teil erlassen werden. § 12 Strafen Eine Handlung oder Unterlassung des Abgabepflichtigen oder seines beauftragten Stellvertreters (Beauftragten), durch die die Abgabe verkürzt oder die Verkürzung ausgesetzt wird, wird als Verwaltungsübertretung unbeschadet der Verpflichtung zur Nachzahlung der verkürzten Abgabe mit Geldstrafe bis zum Zehnfachen des 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 13 Betrages bestraft, um den die Abgabe verkürzt oder die Verkürzung ausgesetzt wurde. Die im Falle der Uneinbringlichkeit an die Stelle der Geldstrafe tretende Arreststrafe darf vier Wochen nicht übersteigen. § 13 Rechtsmittel Gegen Abgabenbescheide der Gemeinde ist die Berufung gemäß § 189 der Stmk. Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 158/1963 idgF, zulässig, über die der Gemeinderat entscheidet. § 14 Einhebung und Einbringung Die Einhebung und Einbringung der Hundeabgabe erfolgt nach den Bestimmungen der Steierm.Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 158/1963 idgF. § 15 Wirksamkeitsbeginn Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Monatsersten in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Hundeabgabeordnung der Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach vom 05.11.2001 außer Kraft. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt Hundeabgabeverordnung im genannten Wortlaut. einstimmig die angeführte Zu 11. Neuregelung von Förderungen. Aufgrund der angespannten Budgetsituation bringt Bgm.Ebner folgenden Vorschlag, wie die bestehenden Förderungen gekürzt, erhöht bzw. in der bisherigen Höhe beibe-halten werden sollen. Der Vorschlag wurde in der Vorstandssitzung am 6. Dezember 2010 ausgearbeitet: Gemeindeförderung derzeit Bauabgabe - Wohnbauförderung 1.Teil Bauabgabe 2. Teil Bauabgabe gesamt Bauabgabe ab 01.01.2011 40 % 20 % 60 % 30 % 20 % 50 % Biomasseheizung Hackschnitzel-/Pelletsheizung pro kW Scheiterholzkessel/Kachelöfen Nahwärmeanschluss pro kW Höchstbetrag € 36,€ 290,€ 36,€ 2.000,- € 33,€ 250,€ 33,€ 1.500,- Sonnenkollektoren Sonnenkollektoren pro m² Höchstbetrag € 50,€ 2.000,- € 45,€ 1.500,- Photovoltaikanlagen 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 14 Photovoltaikanlagen pro m² Höchstbetrag € 50,€ 2.000,- € 45,€ 1.500,- Ehrungen Altenehrungen € 50,- € 70,- Färbelungszuschuss Färbelungszuschuss (alle 10 Jahre) € 150,- € 250,- Geburtenzuschuss Geburtenzuschuss € 150,- € 150,- GWS Förderung für Wohnung Rosenbergstraße 233/1, 53,46 m² Rosenbergstraße 233/2, 53,46 m² Rosenbergstraße 233/3, 104,64 m² Rosenbergstraße 233/4, 102,12 m² Rosenbergstraße 233/5, 77,59 m² Rosenbergstraße 233/6, 77,59 m² Rosenbergstraße 233/7, 77,59 m² Rosenbergstraße 233/8, 76,50 m² Rosenbergstraße 233/9, 77,19 m² Rosenbergstraße 233/10, 77,19 m² 0% 0% 29 % 20 % 0% 34 % 0% 0% 0% 0% 10 % 10 % 15 % 15 % 10 % 10 % 10 % 10 % 10 % 10 % Kindergartenfahrtenzuschuss Kindergartentaxi 50 % 45 % Lehrlingsförderung Bemessungsgrundlage an Kommunalsteuer 1,5 % 1,5 % Tierprämie pro Rind und Neues Modell im Laufe d.J. pro Schaf Neues Modell im Laufe d.J. € € 22,- Tierzuchtausschuss 8,- Tierzuchtausschuss Tierbesamungszuschüsse pro Sau Neues Modell im Laufe d.J. pro Rind Neues Modell im Laufe d. J. € € 3,- Tierzuchtausschuss 13,- Tierzuchtausschuss Vereinsförderung Berg- und Naturwacht ESV Edla FF Entschendorf FF Glauning FF Khünegg FF Oberrosenberg FF Perbersdorf bei St. Peter FF St. Peter am Ottersbach FF Wiersdorf FF Wittmannsndorf Jagdhornbläser Männergesangsverein Marktmusikkapelle Sportverein Volkstanzkreis € 1.090,€ 2.540,€ 3.500,€ 3.500,€ 3.500,€ 3.500,€ 4.200,€ 6.800,€ 3.500,€ 3.500,€ 360,€ 1.090,€ 3.640,€ 5.800,€ 400,- 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 € 980,€ 2.286,€ 3.150,€ 3.150,€ 3.150,€ 3.150,€ 3.780,€ 6.120,€ 3.150,€ 3.150,€ 324,€ 980,€ 3.276,€ 5.220,€ 360, Seite 15 Kameradschaftsbund Imkerverein Rotes Kreuz St.Peter Landjugend Jungschar Kanalbenützungsgebühr Veranstaltungsförderung pro Jahr einmalig € 400,€ 400,€ 1.000,€ 250,€ 150,- € 360,€ 360,€ 900,€ 225,€ 135,- 2/3Förderung ca. € 40,- 2/3 Förderung ca. € 40,- € 240,€ 120,- € 240,€ 120,- Wohnbauförderung 6 %iger Zinsenzuschuss: pro Jahr für Neubauten 6 %iger Zinsenzuschuss: pro Jahr für Umbauten Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das im Vorstand der Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach ausgearbeitete Fördermodell beginnend mit 01.01.2011 anzuwenden. Zu 12. Auszahlung Jagdpachtentgelt. Gemäß dem Steiermärkischen Jagdgesetz 1986 ist das Jagdpachtentgelt nach Vorlage eines Aufteilungsentwurfes an die Grundeigentümer auszubezahlen. Wie im Absatz 3 angeführt verfallen Anteile, die nicht sechs Wochen nach der Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben wurden, zugunsten der Gemeindekasse. Es wird vorgeschlagen, die Grundeigentümer zu ersuchen, ihre Anteile nicht abzuholen und für anstehende Wegsanierungen der jeweiligen Katastralgemeinde zweckgebunden zuzuordnen. Die Bevölkerung von St. Peter am Ottersbach soll mit einem Rundschreiben über dieses Vorhaben informiert werden. Insgesamt wäre somit ein Betrag von rund EURO 8.000,- für Weginstandhaltungen zusätzlich vorhanden. Sollte ein Grundeigentümer die Auszahlung unbedingt wünschen, wird dies natürlich durchgeführt. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, ab dem Jahr 2011 das Jagdpachtentgelt nicht mehr automatisch auszubezahlen, sondern zweckgebunden für Weginstandhaltungen in der jeweiligen KG zu verwenden. Zu 13. Genehmigung des Leasingvertrages von PC`s in der Hauptschule. Für den ordentlichen Schulbetrieb in der Hauptschule St. Peter am Ottersbach müssen 20 PC Arbeitsplätze neu angeschafft werden. Zu diesem Zweck wurden im November 2010 Angebote von 3 Firmen eingeholt, von denen die Firma Holzer das günstigste Anbot vorlegte. Es gliedert sich wie folgt: Bezeichnung 20 Stück Midi Tower PC-Arbeitsplätze 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Preis (exkl. MWST) € 6.640,00 Seite 16 20 Stück Fujitsu 18,5“ wide TFT Display 20 Stück Microsoft Windows 7 20 Stück Microsoft Office 2010 gesamt € 1.980,00 € 1.400,00 € 1.560,00 € 11.580,00 Zudem wurde eine Leasingvariante für 60 Monate zu monatlichen Raten von € 212,09 (exkl. MWSt.) inklusive Bearbeitungs- und Rechtsgeschäftsgebühr angeboten. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie im Angebot vom 15.11.2010 angeführt, 20 PC Arbeitsplätze für die Hauptschule St. Peter am Ottersbach anzuschaffen und hierfür die angebotene Leasingvariante der Firma Holzer zu wählen. Zu 14. Tarifanpassung für die Ottersbachhalle. Im Vorstand wurde bereits besprochen, dass die Tarife für Maturabälle in der Ottersbachhalle angepasst werden sollten. Derzeit werden für Maturabälle € 1.666,67 (exkl. MWST) an reinen Mietkosten für die gesamte Halle (incl. Bar und Foyer) verrechnet. Zudem werden meistens bei Maturabällen zwei Räume in der Hauptschule St. Peter am Ottersbach mitbenutzt, die oft als Disco für den Maturaball verwendet werden. Diese Räume werden noch kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Preispolitik wurde damals so gestaltet, um die Ottersbachhalle bekannt zu machen. Nunmehr wurde im Vorstand diskutiert die Mietpreise für Maturabälle anzuheben. Zukünftig soll sich die Hallenmiete für Maturabälle in der Ottersbachhalle auf € 2.200,00 (exkl. MWST) belaufen. In der Hallenmiete sind die Halle, das Foyer und die Bar inkludiert. Weiters sollen die beiden Räume in der Hauptschule St. Peter am Ottersbach um € 400,00 (exkl. MWST) für Maturabälle vermietet werden. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Tarife für Maturabälle in der Ottersbachhalle anzupassen und die Hallenmiete für Maturabälle mit € 2.200,(exkl. MWST) festzulegen. In der Hallenmiete ist die gesamte Halle mit Foyer und Bar enthalten. Weiters sollen die beiden Räume in der Hauptschule St. Peter am Ottersbach, die bei Maturabällen als Disco mitgenutzt werden, zum Preis von € 400,(exkl. MWST) vermietet werden. Zu 15. Abschließung Winterdienstvertrag mit dem Maschinenring. Zur gewerberechtlichen Absicherung unserer Landwirte, die bei der Schneeräumung tätig sind und zur Haftungsabsicherung sowohl für die Gemeinden, als auch dem Maschinenring, ist es notwendig, einen Winterdienstvertrag mit den einzelnen Gemeinden abzuschließen. Ohne diese Absicherung bedeutet das Schwarzarbeit für die Landwirte. Vom Maschinenring-Service Steiermark eGen wurde eine Vereinbarung bezüglich der Schneeräumung übersandt. In dieser Vereinbarung ist der Vertragsgegenstand, das Entgelt, die Haftung vom Maschinenring-Service, Vertragsdauer und Schlussbestimmungen näher festgelegt. 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 17 Im heurigen Winter sind folgende Personen für die Schneeräumung im Gemeindegebiet von St. Peter am Ottersbach zuständig: RAUCH Günther, Perbersdorf 30, Tel. 0664/3106340 (KG Perbersdorf) EINFALT Anton, Wiersdorf 22, Tel. 0664/5954263 (KG Wiersdorf und Entschendorf am Ottersbach) NEUBAUER Johann, Wittmannsdorf 4, Tel. 0664/2437752 (KG Wittmannsdorf, Oberu. Unterrosenberg, Jaun) LENZ Heiko, Draschen 133, Tel. 0664/2606303 (Draschen) RAABER Markus, Unterrosenberg 223, Tel. 0664/3915358 (Gehsteige Rosenbergstraße bis Brückenwaage) EIBEL Alois, Edla 22, Tel. 0664/4771067 (Radweg und Gehsteig Perbersdorf bei St. Peter, Edla) GUTMANN Markus, Wittmannsdorf 18, Tel. 0664/4600783 (Gehsteig Wittmannsdorf) LEBER Günther, Tel. 0664/4745985 (Au, Glauning) KARGL Franz, Tel. 0664/9404664 (Edla, Khünegg, Niederberg) Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die übersendete und gesondert abgelegte Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach und dem Maschinenring-Service Steiermark eGen. zu genehmigen. Zu 16. Beraten und Beschließen des Haushaltsvoranschlages 2011 und des Mittelfristigen Finanzplanes 2011 Der Voranschlagsentwurf des Bürgermeisters wurde im Gemeinderat 2 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Es wurden keine schriftlichen Einwendungen dagegen erhoben. Jede im Gemeinderat vertretene Fraktion erhielt den Voranschlagsentwurf und den mittelfristigen Finanzplan termingerecht zugestellt. Der Bürgermeister ersucht Frau Hödl um Erläuterung des Voranschlagsentwurfes 2011 und des Mittelfristigen Finanzplanes 2011. Trotz sparsamster Budgetierung gelingt es nicht mehr, den Voranschlag weder im OH noch im AOH auszugleichen. Gegenüber dem Voranschlag 2010 konnte aber eine Reduktion des Soll-Abganges im OH von EURO 430.500 auf EURO 156.800 erreicht werden. Dies ist natürlich hauptsächlich dadurch gelungen, dass der Abgang für 2010 durch den gewährten Härteausgleich des Landes für 2009 mit EURO 30.000,- äußerst niedrig angesetzt werden kann. Weiters wurden bei allen Ermessensausgaben (Förderungen an Feuerwehren, Vereine und Private) Einsparungen von 10% vorgenommen. Auch in der Gemeindeverwaltung, Schulen usw. wurden Einsparungen vorgenommen. Die Steigerung der Ertragsanteile gegenüber dem Voranschlag 2010 beträgt ca. 11 %, liegt aber noch immer im Minus gegenüber 2008. Im Gebührenbereich „Wasserversorgung „ beträgt der Abgang trotz Anpassungen bei den Anschluss- bzw. Abnahmegebühren EURO 118.500. Das Hauptproblem ist die geringe Wasserabnahme. Der Gebührenbereich „Abwasserentsorgung“ ist ausgeglichen, bei der „Müllbeseitigung“ beträgt der Abgang EURO 18.200. Der Ordentliche Haushalt zeigt nunmehr folgendes Ergebnis: Einnahmen: EURO 3,670.400 Ausgaben: EURO 3,827.200 Abgang: EURO 156.800 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 18 Ergebnis des Ausserordentlichen Haushaltes: Einnahmen: EURO 606.600 Ausgaben: EURO 1,269.700 Abgang: EURO 663.100 Der AOH bleibt das Sorgenkind! Die Abgänge sind hauptsächlich aus dem heurigen Jahr fortgeschriebene Abgänge seit 2007, da keine Abdeckung möglich ist. Seniorenwohnheim EURO 265.000 FF Entschendorf EURO 20.000 FF Wittmannsdorf EURO 41.800 FF Wiersdorf EURO 21.800 FF Perbersdorf EURO 10.000 FF Glauning EURO 15.000 Volksschule EURO 56.300 Sporthaus EURO 30.000 Pfarrkirche (Orgel) EURO 5.900 Sicherheitszentrum EURO 23.000 Geh- und Radweg Entschendorf EURO 20.000 Wegsanierung Khünegg Glauning EURO 10.000 Grundzusammenlegung Entschendorf: EURO 40.000 Geh- u.Radweg Wittmannsdorf: EURO 8.000 Unterrosenbergweg: EURO 83.900 Weindorf EURO 12.400 Personalkosten: € 604.800 (15,80% vom OH) Schuldendienst insgesamt: Zugänge: € 1.200 Tilgung: € 499.100 Zinsendienst: € 280.900 Verschuldensgrad: 8,82% Folgende Hebesätze für Gemeindeabgaben werden festgesetzt: a) für land-u. forstwirtschaftliche Betriebe 500 v.H. der Messbeträge b) für sonstige Grundstücke 500 v.H. der Messbeträge c) Kommunalabgabe 3% der Bemessungsgrundlage Die Lustbarkeitsabgabe wird in dem in der Abgabenverordnung v.16.12.2003 festgesetztem Ausmaß erhoben. Die Hundeabgabe wir neu festgesetzt: 1.Hund EURO 15,-, 2.und 3.Hund je EURO 20, jeder weitere Hund EURO 40,-. Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen im Rahmen des AOH wird mit EURO 1.200 festgesetzt und zwar: Ansatz: Zweck: Betrag: 8531 Mietwohnhaus Rosenbergstraße (Stundung) € 1.200 Der Höchstbetrag der Kassenkredite bzw. Kontoüberziehung zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes beträgt EURO 611.733,- (1/6 der Einnahmen des OH) 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 19 Der Kassenkredit wurde ausgeschrieben. Es ist nicht nur der laufende Zinssatz, sondern auch alle mit der Kontoführung anfallenden sonstigen Kosten und Spesen zu berücksichtigen. Es wurden von den drei einheimischen Kreditinstituten Vergleichsanbote mit einem vorgegebenen Volumen von € 610.000,- eingeholt bzw. abgegeben. Ergebnis: A) Sollzinsen Variante 1 Raiba Mureck Zinssatz:Bindung 3-Monats EURIBOR Aufschlag in % 1,028 % 1,028 1,028 0,800 1,828 0,900 1,928 0,500 1,528 Zinssatz aus heutiger Sicht in % p.a.: Überziehungszinsen Steierm. PSK keine keines 2,050 keine 0,875 fix keine keines --keine 1,029 5,5% keines 1,90% € 610,0,50 % fix ---- 0,600 % 0,429% -- 0% --- --- 0,00 Kontoführung pro Quartal €12,12 Abschluss 17,- EUR Buchungsentgelt pro Umsatz mit Beleg Bar Ein-/Auszahlung EUR 0,65 Ausgang € 0,64 Eingang:0,53 Telebanking ELBA internet gratis ELBA-Business EUR 2,15/Monat/K Elektronischer Umsatz € 0,27pro Zeile bzw. Umsatz Ausg.0,20 Eing.0,44 12,0024,00p.qu. Ausg.0,20 Eing.0,44 Datenträger € 0,27 pro Zeile bzw. Umsatz A:0,20 E: 0,44 File-Transfer Drucksorten ---Normbeleg € 0,06 Überweisung; € 0,11 Lastschrift: € 0,11 Scheck: € 0,21 Weiterverrechnung der uns verrechneten PSK-Gebühren, Nichtdurchführung Dauerauftrag EUR 2,89 € 0,20 ZS. V.0,030,05 Variante 2: Alternativanbot Variante 3: fixe Verzinsung Bereitsteillungsgebühr B) Haben-Zinsen Bindung 3-M.Euribor Abschlag in % Zinssatz aus heutiger Sicht Rundung des Zinssatzes c) Barvorlagen Aufschlag in % auf den jeweiligen laufheitkonfor-men EURIBOR (bis max. 12-Monats EURIBOR) D) Kontospesen/Gebühren Sonstige Kosten -- -- Lt. SchalterausHang. . Nach eingehender Diskussion wird vorgeschlagen, den Kassenkreditrahmen für das Jahr 2011 in der Höhe von € 610.000,- zur variablen Zinskondition 3-MonatsEURIBOR mit einem Aufschlag von 0,80% an die Raiffeisenbank Mureck zu 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 20 vergeben, Die Aufschlagsdifferenz gegenüber der PSK wird mit eventuellen Überziehungszinsen v.5,5% der PSK wettgemacht, falls es zu unumgänglichen Überziehungen kommt. Der HABEN-Zinssatz, bei dem die Raiffeisenbank der Bestbieter ist, spielt eher eine untergeordnete Rolle, da größere Geldbeträge nie lange auf dem Girokonto verweilen. Ein weiterer Aspekt für den Zuschlag an die Raiba ist die gute Zusammenarbeit mit unserer langjährigen Hausbank, die viele Anliegen der Gemeinde äußerst positiv unter-stützt sowie die Kommunalsteuerüberweisung für 10 Bedienstete (PSK für 2 Bedienstete!) Mit dem Voranschlag 2011 ist auch der mittelfristige Finanzplan 2011 mitzubeschließen. Dieser besteht aus einer Ausgaben- und Einnahmenplanung für den Ordentlichen Haushalt und einem Investitionsplan für den Außerordentlichen Haushalt bis zum Jahr 2015. Der Ordentliche Haushalt sollte wie der Voranschlag ausgeglichen erstellt werden, was nach derzeitiger vorausschauender Planung nicht möglich ist. Der mittelfristige Finanzplan (MFP) soll etwas Lebendiges sein, absehbare finanzielle Folgekosten für kommende Jahre können das ganze Jahr über bereits eingetragen werden. Der MFP soll zeigen, wie sich unser Haushalt aufgrund von Investitionen, Darlehensaufnahmen usw. entwickelt. Diesem Umstand soll dann wieder im Voranschlag der nächsten Jahre Rechnung getragen werden. Die Ausgaben bzw. Einnahmen bis 2015 des Ordentlichen Haushaltes wurden dem Voranschlag 2011 leicht angepasst , z. B. leichte Lohnkostenerhöhungen, Berücksichtigung von Darlehensrückzahlungen. Durch die vorgesehenen Leasingraten für den Sporthallenbau bzw. den Umbau der Hauptschule und die Abdeckung des Abgänge aus Vorjahren sind in den folgenden Jahren voraussichtlich keine Zuführungen an den AOH möglich. Es wurden nur wenige Vorhaben angenommen, da die Bedeckung nicht absehbar ist. OH Einnahmen Ausgaben Üb/Abg Soll 2009 3,704.626 4,164.732 - 460.106 VA 2010 3.386.900 4,817.400 - 430.500 VA2011 3,670.400 3,827.200 - 156.800 VA2012 3,748.500 3,959.400 - 210.900 VA2013 3,827.000 4,019.400 - 192.400 VA2014 VA2015 3,911.900 3,953.300 3,995.300 3,939.500 - 83.400 13.800 AOH Einnahmen Ausgaben Üb./Abg. Maastr.Erg. Üb(+)/Def(-) 2.595.811 845.500 606.600 41.300 301.300 301.300 30.000 2.569.496 1,584.000 1,269.700 895.900 1247.900 1169.400 888.100 + 26.315 - 738.500 - 663.100 -854.600 -946.600 -868.100 - 858.100 366.852 - 405.800 - 54.300 - 73.200 - 120.400 - 59.600 - 153.000 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Voranschlag für das Haushaltsjahr 2011 und den Mittelfristigen Finanzplan 2011. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe des Kassenkreditrahmens 2011 in der Höhe von EUR 610.000,- an die Raiffeisenbank Mureck. Zinskondition: 3-Monats-EURIBOR, Aufschlag: + 0,80 %. Keine Überziehungszinsen. zu 17. Allfälliges zur öffentlichen Sitzung. GR Wolf stellt die Anfrage wie viel Bewohner derzeit im Senioren- und Pflegewohnhaus St. Peter am Ottersbach sind. Sekretär Radkohl gibt zur Auskunft, dass das Senioren- und Pflegewohnhaus derzeit voll belegt ist. Im November konnten 1386 Belegtage und 54 unbelegte Tage gezählt werden. 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 21 GR Solderer stellt die Anfrage, ob und wie viel zu Kapellenrenovierungen von Seiten der Marktgemeinde beigesteuert wird. Bgm. Ebner meint, dass dies im Anlassfall individuell entschieden wird. GR Sundl hält fest, dass in Entschendorf einige „Sackgasse“-Tafeln z.B bei Wischenbart in Entschendorf 50 und Sägner, Entschendorf 8 gewünscht werden. Bgm. Ebner hält fest, dass Verkehrszeichen mit Maß und Ziel aufgestellt werden sollten und eine Errichtung, wenn sie unbedingt notwendig ist, auch ihre Berechtigung hat. GR Wolf erinnert Herrn GR Schantl als Umweltausschussobmann an die Notwendigkeit, einen Sammelplatz für den Grünschnitt zu errichten. Der Bürgermeister erklärt die Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 15. Dezember 2010 um 23,05 Uhr für geschlossen. Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 23 Seiten öffentlicher Teil. Vorgelesen - genehmigt - unterschrieben St. Peter am Ottersbach, am 18. Februar 2011 Die Schriftführer: Christian Schantl-Sundl Simone Huber Marie Kummer Gerhard Sundl Reinhold Ebner Bürgermeister 05/06-2010 GR-Sitzung 15. Dezember 2010 Seite 22