V e r h a n d l u n g s s c h r i f t

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V e r h a n d l u n g s s c h r i f t
Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach
Lfd.Nr.004-1/GR
05/06-2010
Verhandlungsschrift
über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderates
am Mittwoch, dem 15. Dezember 2010 im Gemeindeamt St. Peter am Ottersbach
Beginn der Sitzung um 19,00 Uhr.
Die Einladung erfolgte am 07. Dezember 2010 mittels SMS und Email oder
Kurrende.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des
Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.
Anwesend waren:
Bgm. Reinhold
Vizebgm. Günther
Kassier Anton
GR Helmut
GR Gabriele
GR Simone
GR Marie
GR Ingrid
Ebner
Rauch
Solderer (19:20 Uhr)
Glauninger
Hirnschall
Huber
Kummer
Leber
GR Johann
GR Werner
GR Josef Andreas
GR Gerhard
GR Fritz
GR Rainer
GR Josef
Neubauer (19:10 Uhr)
Neumeister
Schantl
Sundl
Suppan
Thuswohl
Wolf
Außerdem waren anwesend:
AL Veronika Hödl
Sekr.Thomas Radkohl
Entschuldigt waren:
-
Nicht entschuldigt waren:
-
Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
Die Sitzung besteht aus einem öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil.
Vorsitzender: Bürgermeister Reinhold Ebner
Die Sitzung beginnt mit der Begrüßung durch den Bürgermeister.
Anschließend findet eine Fragestunde statt.
Tagesordnung
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A. Öffentlicher Teil
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit.
2. Genehmigung bzw. Abänderung des öffentlichen Teiles der Verhandlungsschrift
der Sitzung am 01. Oktober 2010.
3. Berichte des Bürgermeisters.
4. Beschluss über die Behandlung der zur Flächenwidmungsplan-Änderung Nr.
4.01 a und b eingelangten Einwendung und Stellungnahme.
5. Beschluss der Flächenwidmungsplan-Änderung Nr.4.01 a und b mit Wortlaut.
6. Änderung Mietvertrag für „Huber-ASZ“.
7. Änderung der Übernahmegebühren im ASZ.
8. Übertragung der Erstellung von Aufzeichnungen der Abfallbilanzverordnung und
der Jahresabfallbilanz an den Abfallwirtschaftsverband Radkersburg.
9. Änderung der Wasseranschluss- bzw. Wasserabgabegebühren.
10. Beschluss einer Hundeabgabeverordnung.
11. Neuregelung von Förderungen.
12. Auszahlung Jagdpachtentgelt.
13. Genehmigung des Leasingvertrages von PC`s in der Hauptschule.
14. Tarifanpassung für die Ottersbachhalle.
15. Abschließung Winterdienstvertrag mit dem Maschinenring.
16. Beraten
und
Beschließen
des
Haushaltsvoranschlages
2011
und
des
Teiles
der
Mittelfristigen Finanzplanes 2011.
17. Allfälliges zur öffentlichen Sitzung.
B. Nicht-öffentlicher Teil
18. Genehmigung
bzw.
Abänderung
des
nicht-öffentlichen
Verhandlungsschrift der Sitzung am 01. Oktober 2010.
19. Aufnahme einer Reinigungskraft.
20. Berufungsentscheidung im Bauverfahren Alois Schuster, Entschendorf 28.
21. Allfälliges zur nicht-öffentlichen Sitzung.
Verlauf und Beschlüsse:
Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister.
Bürgermeister Reinhold Ebner eröffnet die Sitzung und begrüßt die erschienenen
Gemeinderatsmitglieder.
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Fragestunde gemäß § 54 Abs. 4 der Gemeindeordnung.
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen
Zu 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Bürgermeister Reinhold Ebner gibt bekannt, dass die Gemeinderäte ordnungsgemäß
eingeladen wurden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Kassier Anton Solderer und
GR Johann Neubauer werden sich für die gegenständliche Sitzung verspäten.
Zu 2. Genehmigung bzw. Abänderung des öffentlichen Teiles der
Verhandlungsschrift der Sitzung am 01. Oktober 2010.
GR Andreas Schantl stellt den Antrag, das Protokoll der Sitzung vom 01. Oktober
2010 ohne zu verlesen zu genehmigen.
Beschluss: Die Verhandlungsschrift der öffentlichen Sitzung vom 01. Oktober
2010 mit den Stimmen der Gemeinderäte Bgm. Reinhold Ebner, Vizebgm. Günther
Rauch, Kassier Anton Solderer, GR Helmut Glauninger, GR Gabriele Hirnschall, GR
Simone Huber, GR Marie Kummer, GR Ingrid Leber, GR Johann Neubauer, GR
Werner Neumeister, GR Josef Andreas Schantl, GR Fritz Suppan, GR Rainer
Thuswohl und GR Josef Wolf genehmigt.
Zu 3. Berichte des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet:
Das Büro Hermann Schützenhöfer hat mit Schreiben vom 29. November 2010 nach
dem vorgebrachten Förderungswunsch und den geführten Gesprächen mitgeteilt,
dass der Rest des Haushaltsabganges aus dem Rechnungsabschluss 2009 in der
Höhe von € 116.600,- zur Verfügung gestellt wird.
GR Johann Neubauer betritt um 19.10 Uhr den Sitzungssaal.
Weiters wurde vom Büro Hermann Schützenhöfer aus den Infrastrukturmitteln für
Gemeinden zur Wegsanierung in Khünegg (Rumplerweg und Verbindungsweg I) €
150.000,- und zur Wegsanierung in Glauning € 130.000,- für das Jahr 2011 zugesichert. Üblicherweise ist in punkto Flüssigstellung von Förderungen von Seiten
des Landes mit einer Wartezeit von bis zu zwölf Monaten zu rechnen.
Wie in den Bezirken Leibnitz und Deutschlandsberg ist auch in Radkersburg das
Budget des Sozialhilfeverbandes nicht beschlossen worden.
Kassier Anton Solderer betritt um 19.20 Uhr den Sitzungssaal.
Von Seiten der Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach wurde die Bestätigung
ausgestellt, dass dem Sportverein Teile der Freizeitanlage St. Peter am Ottersbach,
Grst.Nr. 111, KG St. Peter am Ottersbach unentgeltlich für den Verein zur Verfügung
gestellt werden. Konkret handelt es sich hierbei um einen Fitnessraum mit 88 m²
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Nutzfläche, einen Saunaraum mit 61,9 m² Nutzfläche und einen Abstellraum mit 25
m² Nutzfläche. Nach einer Adaptierung durch den Sportverein sollen diese
Räumlichkeiten gemäß den vorliegenden Plänen als Aufenthalts-, Umkleide und
Sanitärräume genutzt werden.
Mit dem „Technikum“ wird den Schülern des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums
Bad Radkersburg seit dem Jahre 1982 in Zusammenarbeit mit dem WIFI Steiermark
eine Zusatzausbildung samt einem Lehrberuf parallel zum Schulberuf angeboten
(Matura und Lehre). Von der Stadtgemeinde Bad Radkersburg müsste für die
Erhaltung des Schulbetriebes bis 31.12.2009 ein Gesamtbetrag von rund 1,3
Millionen Euro aufgebracht werden. Die Stadtgemeinde Bad Radkersburg sieht sich
außerstande, diese Kosten für Bildungsaufgaben, die ausschließlich in die
Kompetenz des Landes bzw. des Bundes fallen, aus dem eigenen Haushalt zu
bestreiten. Wenn es nicht gelingt, die Finanzierungslücke, die in der Vergangenheit
bereits bestanden hat und die durch den Fortbetrieb des Technikums ohne weitere
Förderungen sich weiter vergrößern wird, zu schließen, sieht sich die Stadtgemeinde
Bad Radkersburg vor der Notwendigkeit, dieses Bildungsangebot auslaufen zu
lassen. Somit richtete die Stadtgemeinde Bad Radkersburg das eindringliche
Ersuchen an die Steiermärkische Landesregierung: a) Die bislang entstandene
Finanzierungslücke im Ausmaß von 1.318.156,05 entweder aus den Mitteln des
Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramms in Erledigung der bereits gestellten
Anträge oder im Wege von Bedarfzuweisungsmitteln zu schließen. b) Im Sinne der
bereits erteilten Zusage der Steiermärkischen Landesregierung die Ausbildungs- und
Qualifizierungschancen für die Jugend der Region Bad Radkersburg in Hinkunft auf
finanziell gesicherte Basis zu stellen, der seinerzeitigen Zusage betreffend die
Ausbildungen Office Assistent und IT Professional zu folgen und für die Ausbildung
gemäß vorzulegender Belege einen Betrag von rund € 220.000,- je Schuljahr zu
budgetieren und bereitzustellen.
Die Tendenz für ein gemeinsames Altstoffsammelzentrum im Bezirk ist gegeben.
Dieses Altstoffsammelzentrum könnte in Ratschendorf gebaut werden. Die
Finanzierung für dieses Vorhaben sollte aus Rücklagen des AWV, Förderungen des
Landes Steiermark und der Rest mittels Fremdfinanzierung erfolgen.
Momentan werden die bestehenden Restmüllcontainer bei jedem Haushalt gegen
Container mit dem doppelten Volumen ausgetauscht. Synchron dazu wurde
ebenfalls das Abholintervall auf sechs Wochen geändert. Durch die Umstellung der
Abfuhrintervalle von vier auf sechs Wochen bei Restmüll und von sechs auf acht
Wochen bei Altpapier können die Touren optimiert werden. Dies wiederum führt zu
einer geringeren Kosten- und Abgasbelastung bzw. zur Verringerung von CO2Emissionen und einer Reduktion der Lärmbelastung.
Seit Beginn des Jahres 2005 sind in St. Peter am Ottersbach
Nahversorgungsgutscheine im Werte von 10 Euro erhältlich. Durch diese Aktion
konnten bis dato über 10.000 Gutscheine verkauft und somit 100.000 Euro an die
Region gebunden werden. Erfreulich ist, dass sich fast alle heimischen Betriebe an
dieser Aktion beteiligt haben und somit auch für den Erfolg verantwortlich sind. In der
letzten Kleinregionssitzung der Kleinregion Ottersbachtal wurde die Idee geboren,
die erfolgreiche Gutscheinaktion auf die neue Kleinregion auszuweiten, und somit
sind ab sofort diese Gutscheine auch bei den Betrieben in den Gemeinden Bierbaum
am Auersbach, Dietersdorf am Gnasbach und Trössing einlösbar. Die Gutscheine im
neuen Design sind wie gewohnt in der Raiffeisenbank Sankt Peter am Ottersbach
und zudem im Gasthaus Dunkl in St. Peter am Ottersbach erhältlich. Besonders zu
Weihnachten sind die begehrten Gutscheine ein tolles Geschenk und bringen dem
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Beschenkten viel Freude. Die Gutscheine können nach Belieben bei den über 90
heimischen Betrieben der Kleinregion eingelöst werden und tragen somit zur
Wertschöpfung bei.
Bei der Bauernbundobmannwahl am 14. Dezember 2010 wurde Gemeinderat
Andreas Schantl zum Obmann, Gemeinderat Rainer Thuswohl zum Stellvertreter und
Herr Boden Martin aus Zehensdorf zum Schriftführer gewählt.
Bei der Freizeitanlage St. Peter am Ottersbach gibt es das Problem, dass bei
steigendem Grundwasserspiegel Wasser im Gebäude eintritt. Um einen Schaden zu
vermeiden, müsste demnächst etwas in dieser Sache unternommen werden.
Der Bauausschussobmann Vizebgm. Rauch berichtet:
Am 15. Oktober 2010 hat die Gewährleistungsabnahme für die Ottersbachhalle
stattgefunden. Das beanstandete Abtropfblech wird erneuert. Zudem gibt es ein
Befestigungsproblem mit den Neonröhren, welches der Firma Kokol zuzuordnen ist.
Gemäß der Anfrage von Herrn GR Wolf wird mitgeteilt, dass Herr Hofrat DI Hornich
Rudolf bereits in Sachen Rückhaltebecken verständigt wurde und die Ausschreibung
zur Erstellung einer Abflussuntersuchung läuft. Es könnte sein, dass in
Wittmannsdorf keine weiteren Maßnahmen gesetzt werden, da ein Rückhaltebecken
in Zirknitz geplant ist. Durch die Abflussuntersuchung entstehen der Marktgemeinde
keine Kosten.
Mitte Jänner ist eine Sitzung des Bauausschusses geplant, bei der die
Tagesordnungspunkte Wassereintritt in der Freizeitanlage, Campingplatz und
Springbrunnen Petersplatz besprochen werden sollen.
Zu
4.
Beschluss
über
die
Behandlung
der
zur
Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.01 a und b eingelangten
Einwendung und Stellungnahme.
Die FA 13 B, Amt der Stmk. Landesregierung hat zur FlächenwidmungsplanÄnderung 4.01 Neuhold im Zuge der Anhörung nachstehende Einwendung
eingebracht:
Das im Flächenwidmungsplan ausgewiesene unbebaute Wohnbauland darf den
Bedarf für die, in der Planungsberiode (10 Jahre) zu erwartende
Siedlungsentwicklung der Gemeinde nicht überschreiten. Der berechnete
Mobilitätsfaktor des rechtskräftigen Flächenwidmunsplanes 4.0 liegt bei 3,42 und
sind daher reichliche Baulandreserven vorhanden. Für die gegenständliche FWPLÄnderung ist ein begründeter Nachweis des Wohnbaulandbedarfes zu erbringen.
Aufgrund des von der Gemeinde eingebrachten Schreibens vom 28.10.2010 zur
„Abklärung des Genehmigungsvorbehaltes“, der in der Einwendung der FA 13B vom
20.10.2010 dargebrachten Genehmigungsvorbehaltes gem. § 39 (2) StROG 2010,
wird damit begründet, dass im Gegenzug zur Baulanderweiterung an einer anderen
Stelle eine Baulandrücknahme erfolgt. Mit Schreiben der FA 13 B, Amt der Stmk.
Landesregierung, Mag. Sommer, vom 03.11.2010, GZ: FA13B-52.15-16/2010-64,
wurde somit der Genehmigungsvorbehalt aufgehoben.
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Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufhebung des
Genehmigungsvorbehaltes gem. § 39 (2) StROG 2010, durch Herrn Mag. Sommer,
Amt der Stmk. Landesregierung vom 03.11.2010.
Zu 5. Beschluss der Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.01 a
und b mit Wortlaut.
Fall A: Die Grdst. 295/2 tw., 296/1 tw. und 301/1 tw. KG Edla werden im nördlichen
Bereich im Ausmaß von ca. 0,16 ha anstatt bisher Freiland – landw. genutzte
Flächen L nunmehr als vollwertiges Bauland der Kategorie Allgemeines Wohngebiet
WA mit einer Bebauungsdichte von 0.2 bis 0.4 festgelegt.
Fall B: Die Grdst. 1556/1 und 1556/2 tw. KG Perbersdorf werden mit einem
Flächenausmaß von ca. 0,42 ha anstatt bisher Bauland – Dorfgebiet DO mit einer
Bebauungsdichte von 0.2 bis 0.4 nunmehr als Freiland – landw. genutzte Fläche L
festgelegt.
Fall A) Herr Neuhold Alois, Edla 24, hat als grundbücherlicher Eigentümer der
Grundstücke 295/2, 296/1 und 301/1 KG Edla den Antrag an die Marktgemeinde St.
Peter am Ottersbach gestellt, im gegenständlichen Bereich Bauland festzulegen. Es
ist beabsichtigt, ein Einfamilienhaus zu errichten bzw. liegt ein entsprechender
Einreichplan vor.
Fall B) Die grundbücherliche Eigentümerin der Gst 1556/1 und 1556/2 tw. KG
Perbersdorf, Frau Josefine Riedl, ist mit einer gänzlichen Rücknahme im ggst.
Bereich einverstanden.
Fall A) Der von der Änderung betroffener Bereich umfasst Teilflächen der
Grundstücke 295/2, 296/1 und 301/1 KG Edla und liegt am nordwestlichen
Siedlungsrand der Ortschaft Edla. Edla liegt relativ nahe, nämlich etwa 1,3 km
südöstlich des Hauptortes St. Peter, somit sind alle infrastrukturellen Einrichtungen
der Gemeinde gut erreichbar und liegt eine Standortgunst gegenüber anderen
Baugebieten in der Gemeinde vor. Im südöstlichen Bereich dominiert die
landwirtschaftliche Nutzung, in Teilbereichen bestehen kleingewerbliche Betriebe
einschließlich eines Lebensmittelhandels, ansonsten herrscht die Wohnnutzung vor.
Die unmittelbare Umgebung Edlas ist landwirtschaftlich geprägt, Nutzungskonflikte
sind keine bekannt.Aus siedlungsstruktureller Sicht ist anzumerken, dass im
gesamten Ort größere Flächenreserven bestehen, da bestehende Wohnhäuser von
großflächigen Freiräumen umgeben sind und somit insgesamt ein äußerst lockerer
Siedlungscharakter vorherrscht.Das Planungsgebiet selbst ist eben und unversiegelt,
grenzt in westlicher und südlicher Richtung an vollwertiges Wohnbauland an und ist
somit zweiseitig von Bauland umgeben. Im unmittelbaren Nahebereich, nämlich
westlich und östlich, bestehen insgesamt drei Wohnhäuser.
Eine Bebauung des Änderungsbereichs wird daher im Wesentlichen eine sinnvolle
Ergänzung der bestehenden Bebauungszeile bewirken und den vorhandenen
Siedlungscharakter ergänzen.
Fall B) Der von der Änderung betroffene Bereich umfasst Teilflächen der Gst 1556/1
und 1556/2 tw. KG Perbersdorf und liegt im Ortsteil Perbersdorfberg. Hierbei handelt
es sich um ein relativ dezentrales Baugebiet in topografisch leicht erhöhter Lage, für
welches im Wesentlichen die Zielsetzung der Auffüllung von Bebauungslücken in
Form einer maßvollen, einzeiligen Weiterentwicklung entlang der Gemeindestraßen
gilt. Der Änderungsbereich liegt in leichter Hanglage und wird derzeit
landwirtschaftlich genutzt.
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Regionalplanung
Fall A) Gemäß den Festlegungen des Regionalen Entwicklungsprogramms der
Planungsregion Radkersburg liegt der Bereich innerhalb des Landschaftsteilraumes
„Ackerbaugeprägter Talboden und Becken“. Ansonsten trifft das Regionale
Entwicklungsprogramm keine weiteren Festlegungen für diesen Bereich.
Fall B) Gemäß den Festlegungen des Regionalen Entwicklungsprogramms der
Planungsregion Radkersburg liegt der Bereich innerhalb des Landschaftsteilraumes
„Außeralpines Hügellandes“. Ansonsten trifft das Regionale Entwicklungsprogramm
keine weiteren Festlegungen für diesen Bereich.
Baulandfestlegung
Fall A) Der von der Änderung betroffener Bereich liegt innerhalb der im Örtlichen
Entwicklungsplan 4.00 festgelegten langfristigen Siedlungsgrenzen. Somit steht die
Änderung im Einklang mit der langfristigen Entwicklungsabsicht der Marktgemeinde
St. Peter am Ottersbach. Ein weiteres siedlungspolitisches Argument ist die Absicht,
der bisher anhaltenden Abwanderung durch zusätzliche Baulandfestlegungen
entgegen zu wirken. Aus raumordnungsfachlicher Sicht handelt es sich um den
ersten Schritt einer maßvollen Erweiterung des dortigen Wohngebiets, wodurch eine
Kompaktierung des Siedlungsbereichs und somit eine Verbesserung des Straßen,Orts- und Landschaftsbilds zu erwarten ist. Im Änderungsbereich ist die Errichtung
eines Einfamilienwohnhauses geplant. Der Antragsteller betreibt weiter südlich den
gewerblichen Betrieb Neuhold, somit sind künftig kurze Wege zwischen Arbeits- und
Wohnort gesichert. Der Bauplatz ist voll aufgeschlossen bzw. sind keine, der
beabsichtigten
Nutzung
widersprechenden
Immissionsbelastungen
(Lärm,
Luftschadstoffe, Erschütterungen, Geruchsbelästigung und dgl.) bekannt. Ein
unmittelbarer Baulandanschluss besteht in südlicher und westlicher Richtung. Die
Zufahrt erfolgt aus südlicher Richtung mittels Anbindung an den dortigen
Gemeindeweg. Eine Grundstücksteilung bzw. -zusammenlegung wird eine, der
beabsichtigten Nutzung entsprechende Grundstückskonfiguration sicherstellen.
Fall B) Diese Baulandrücknahme ist aus Gründen der Anpassung der Planung an die
derzeit geltende Rechtslage ROG 2010 erforderlich. Ausgehend von den
Bestimmungen des seit 01.07.2010 geltenden Raumordnungsgesetzes 2010,
wonach gemäß § 26 Abs. 1 das im Flächenwidmungsplan ausgewiesene unbebaute
Wohnbauland gemäß § 29 Abs. 1 (Anmerkung:Summe des vollwertiges Bauland, der
Aufschließungsgebiete und Sanierungsgebiete) den Bedarf für die in der
Planungsperiode zu erwartende Siedlungsentwicklung der Gemeinde nicht
überschreiten darf, wurde seitens des Amtes der Stmk. Landeregierung – FA13B im
Zuge der Anhörung zu Planfall A mitgeteilt, dass weitere Baulandfestlegungen
aufgrund des Baulandüberhangs einen Widerspruch zur oben angeführten
gesetzlichen Bestimmung darstellen würde. Die Baulandmobilität beträgt gemäß
Revision 4.00 und unter Berücksichtigung der nunmehr geltende zehnjährige
Planungsdauer 1,72. Der Nettobaulandüberhang – bezogen auf die derzeitige
Rechtslage – beträgt 5,72 ha. Durch die vorliegende Baulandrücknahme und unter
Berücksichtigung zweier zwischenzeitlich realisierter Bauvorhaben im Bauland wird
der Baulandmobilitätsfaktor auf 1,68 gemindert. Abgesehen vom diesbezüglichen
Einverständnis der Grundstückseigentümerin ist eine Baulandrücknahme
zweckmäßig, da der Ortsteil Perbersdorfberg aufgrund der eher dezentralen Lage
von geringer, siedlungspolitischer Priorität ist und der Änderungsbereich derzeit für
die landwirtschaftliche Nutzung benötigt wird.
Fall A) Hier konnte der Konsenswerber mittels entsprechendem Einreichplan
glaubhaft machen, dass ein Bauvorhaben unmittelbar bevorsteht. Darüber hinaus ist
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eine fristgerechte Bebauung durch entsprechende Mobilisierungsmaßnahmen
gesichert.
Fall B) Die Baulandrücknahme reduziert die Baulandmobilität.
Die aktualisierte Baulandbilanz berücksichtigt zwei zwischenzeitlich im Bauland
errichtete Wohnbauten sowie die ggst. Baulanderweiterung und Rücknahme und
stellt dar, dass sich der Mobilitätsfaktor von 1,71 auf nunmehr 1,68 reduziert. Die
Baulanderweiterung umfasst ein Flächenausmaß von ca. 0,16 ha (0,12 ha WA
Netto), die Baulandrücknahme umfasst ein Flächenausmaß von ca. 0,42 ha (0,21 ha
Netto). Somit wird zumindest nachgewiesen, dass bezogen auf die neue Rechtslage
ROG2010 eine Verbesserung hinsichtlich des Baulandüberhangs gegeben ist.
Beschluss:
Der
Gemeinderat
beschließt
einstimmig
den
Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.01 a und b samt Wortlaut zu genehmigen.
Zu 6. Änderung Mietvertrag für „Huber-ASZ“.
In der Gemeinderatssitzung vom 01. Oktober 2010 wurde beschlossen, beim Areal
der Hubermühle aufgrund von praktischen Überlegungen und Auflagen der Behörde
ein Überdach zu einer Anbotssumme von 39.652,80 Euro netto zu errichten.
Bezüglich der Kostenübernahme wurden Gespräche mit dem Vermieter Herrn Josef
Huber aufgenommen. Eine Mietkaufvariante wurde durchgesprochen, die aber von
Seiten des Vermieters abgelehnt wurde. Schließlich konnte ausverhandelt werden,
dass der Vermieter die Überdachung zur Gänze selbst bezahlt, im Gegenzug aber
der Mietvertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen wird und die Miete um 150,Euro erhöht wird. Weiters soll der Mietvertrag auf eine beiderseitige Kündigungsfrist
von einem Jahr abgeändert werden und der Gemeinde das Vorkaufsrecht
eingeräumt werden.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Mietvertrag für das
Altstoffsammelzentrum gemäß dem Nachtrag v.15.12.2010. Somit beginnt das
Mietverhältnis am 01.01.2011 und wird auf mindestens 10 Jahre, das ist der
31.12.2020, abgeschlossen. Es kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung
einer 12 monatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats
aufgekündigt werden, frühestens jedoch am 31.12.2019. Die neue Miete beträgt ab
01.01.2011 EURO 1.350,- netto. Außerdem wird der Gemeinde das Vorkaufsrecht
eingeräumt. Alle übrigen Punkte des Mietvertrages vom 30.06.2009 bleiben
unverändert.
Zu 7. Änderung der Übernahmegebühren im ASZ.
Von Seiten des AWV Radkersburg erging die Empfehlung ab 01.01.2011 einheitliche
Preise in den Altstoffsammelzentren einzuführen. Demnach gelten für folgende
Müllfraktionen folgende Tarife (inkl. 10 % MWSt.):
Motorradreifen
PKW Reifen ohne Felge
PKW Reifen mit Felge
Sonstiger Reifen kleiner als 1,2 Meter Durchmesser
Sonstiger Reifen größer als 1,2 Meter Durchmesser
Ölfilter pro Filter
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€
2,00
€
3,00
€
6,00
€ 20,00
€ 50,00
€
4,00
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Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die oben angeführten
Tarifänderungen hinsichtlich der Übernahmegebühren im ASZ St. Peter am
Ottersbach ab 01.01.2011 durchzuführen.
Zu 8.
Übertragung der Erstellung von Aufzeichnungen der
Abfallbilanzverordnung und der Jahresabfallbilanz an den
Abfallwirtschaftsverband Radkersburg.
Gemäß § 6 (1) Stmk. Abfallwirtschaftsgesetz ( LGBl 65/2004) haben die Gemeinden
für die Sammlung und Abfuhr der in einem Gemeindegebiet anfallenden
Siedlungsabfälle gemäß § 4 Abs. 4 zu sorgen. Für die Behandlung, Verwertung und
Beseitigung dieser
Abfälle haben gemäß
§ 6 Abs 2 leg. cit. die
Abfallwirtschaftsverbände zu sorgen. Gemäß § 7 (4) StAWG können sich die
Gemeinden
zur
Besorgung
der
öffentlichen
Abfuhr
u.a.
eines
Abfallwirtschaftsverbandes bedienen. Sowohl die Gemeinden
als auch die
Abfallwirtschaftsverbände treffen die Aufzeichnungspflichten gemäß § 17 AWG 2002
(BGBl I 2002/102) und unterliegen sie damit insbesondere auch den Bestimmungen
zur elektronischen Aufzeichnungspflicht und Meldepflicht nach §§ 5, 6 und 8 der
Abfallbilanzverordnung (BGBl II 497/2008). Gemäß § 6 Abs. 1 bzw. § 8 Abs. 3 der
Abfallbilanzverordnung können sich die Gemeinden zur Erfüllung der elektronischen
Aufzeichnungs- bzw.
Meldepflicht eines Gemeindeverbandes bedienen. Die
Abfallwirtschaftsverbände sind gemäß § 14 StAWG Gemeindeverbände. Die
Aufzeichnungs- und Meldeverpflichtung gemäß AbfallbilanzV überlasten zum einen
die bestehenden EDV- und Personalkapazitäten vieler Gemeinden und treffen den
Abfallwirtschaftsverband
ohnehin
entsprechende
Aufzeichnungsund
Meldeverpflichtungen.
Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 11. November 2010 hat sich der
Abfallwirtschaftsverband Radkersburg bereit erklärt
bei entsprechender
Beschlussfassung durch die jeweilige Gemeinde - die die Verbandsgemeinden nach
der Abfallbilanzverordnung (BGBl II 497/2008) treffenden Pflichten zur elektronischen
Aufzeichnung über die Sammlung von Siedlungsabfällen gemäß StAWG 2004 und
von Problemstoffen im Rahmen der Problemstoffsammlung gemäß § 28 AWG 2002
(§§ 5, 6) sowie zur elektronischen Übermittlung der Jahresbilanz (§ 8) hinkünftig zu
übernehmen und auch die dafür erforderlichen technischen Sachmittel und
personellen Ressourcen aus eigenem bereitzustellen.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für die Marktgemeinde St. Peter am
Ottersbach einstimmig von der Ermächtigung der §§ 6 Abs. 1 und 8 Abs. 3 der
Abfallbilanzverordnung und vom Angebot des Abfallwirtschaftsverbandes
Radkersburg Gebrauch zu machen und überträgt die Verpflichtungen zur Erstellung
der elektronischen Aufzeichnungen gemäß §§ 5, 6 der Abfallbilanzverordnung sowie
zur elektronischen Meldung der Jahresabfallbilanz gemäß § 8 der
Abfallbilanzverordnung
auf den Abfallwirtschaftsverband Radkersburg. Diese
Übertragung
gilt
unbefristet,
kann
aber
durch
entsprechenden
Gemeinderatsbeschluss jederzeit widerrufen werden.“ Festgehalten wird, dass durch
die Übernahme dieser Verpflichtung weder die Aufgabenzuordnung gemäß § 6
StAWG noch die Gebührenhoheit der Gemeinde im Sinne § 13 StAWG berührt
werden.
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Seite 9
Zu
9.
Änderung
Wasserabgabegebühren.
der
Wasseranschluss-
bzw.
Die jährliche Mindestabnahme von derzeit 30 m³ soll durch eine jährliche
Bereitstellungsgebühr von € 60,- (exkl. 10 % Ust) ersetzt werden. Für einen
Wasseranschluss bei Kellerstöckeln soll die jährliche Mindestabnahme von derzeit
15 m² auf die jährliche Bereitstellungsgebühr € 30,- (exkl. 10 % Ust) abgeändert
werden. Dieser Betrag ist ein jährlicher Pauschalbetrag für die Bereitstellung sowie
für die Wartung der Leitungen und Pumpwerke. Verrechnet wird im Gegenzug die
tatsächlich verbrauchte Menge. Die letzte Anpassung des Wasserabnahmepreises
erfolgte mit 01.01.2003 auf € 1,50 (exkl. 10 % Ust) für 1 m³ Wasser. Dieser
Abnahmepreis soll mit 01.01.2011 auf € 1,80 (exkl. 10 % Ust) pro m³ Wasser erhöht
werden.
Neben der Gebührenerhöhung für die Wasserabgabe
sollen ab 01.01.2011
ebenfalls die Anschlussgebühren um 10 % erhöht werden, da die letzte Anpassung
am 14. Mai 1999 bzw. 23.01.2002 erfolgte. Demnach würden folgende Beträge für
den Anschluss an die öffentliche Wasservorsorgung zur Anrechnung kommen:
Wasservollanschluss
Wasserteilanschluss
Kellerstöcklanschluss
Aufpreis
nach Ende des Bauloses
€ 3.630,00 + 10 % MWst
€ 2.420,00 + 10 % MWst
€ 1.760,00 + 10 % MWst
€ 363,00
€ 242,00
€ 176,00
€ 803,00 x 10 % MWst
€ 80,30
= € 3.993,00
= € 2.662,00
= € 1.936,00
=
€ 883,00
Die Wasserzählergebühr in Höhe von € 24,- (inkl. Ust) pro Jahr soll unverändert
bestehen bleiben.
Die Wasserabnahmegebühren (Bereitstellungsgebühr, Wasserabnahmepreis und
Wasseranschlusskosten) sollen mit Ausnahme der Zählergebühr mit Index
wertgesichert werden. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der vom
Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005
oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die
Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat November 2010 verlautbarte
Indexzahl. Die Höhe der Gebühren verändert sich in dem Ausmaß, in dem sich der
genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis der Indexzahl ändert. Die
Wasserabnahmegebühren werden somit jährlich per 01. Jänner gemäß dem
verlautbarten Novemberindex neu festgesetzt. Wasseranschlussgebühren werden
kaufmännisch auf volle Eurobeträge gerundet. Die durch die Wertsicherung
eintretende Veränderung der Wassergebühren erfolgt durch ortsübliche
Verlautbarung.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die im gegenständlichen
Tagesordnungspunkt angeführten Abänderungen bzw. Tarifanpassungen der
öffentlichen Wasserversorgung ab 01.01.2011 samt Indexanpassung .
Zu 10. Beschluss einer Hundeabgabeverordnung.
Bgm. Ebner schlägt eine Erhöhung der Hundeabgabe vor, da seit dem Jahr 2001
keine Erhöhung bzw. Anpassung vorgenommen wurde.
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Vorschlag der Hundeabgabe für den 1. Hund: EURO 15,-für den 2. und 3. Hund je
EURO 20,- für jeden weiteren Hund EURO 40,-.
Folgende Hundeabgabeordnung soll aufgrund des Vorschlages des Bürgermeisters
sowie des § 15 Abs 1 Z 10 des Finanzausgleichsgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 3, des
Landesgesetzes vom 14. März 1950, LGBl. 24 i.d.g.F. betreffend die Einhebung
einer Abgabe für das Halten von Hunden (Hundeabgabegesetz) beschlossen
werden:
§1
Gegenstand der Abgabe
1. Das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt
einer Abgabe nach Maßgabe dieser Abgabeordnung. (Von der Abgabepflicht nicht
umfasst sind die gemäß § 4 HuAbgG befreiten Hunde.)
2. Der Nachweis, ob ein Hund das abgabepflichtige Alter noch nicht erreicht hat,
obliegt dem Halter des Hundes. Vermag dieser den Nachweis nicht zu erbringen, so
ist er zur Abgabe heranzuziehen.
§2
Abgabepflichtiger
1. Abgabepflichtig ist der Halter eines Hundes. Als Halter aller in einem Haushalt
oder in einem Wirtschaftsbetrieb gehaltenen Hunde gilt der Haushaltsvorstand
(Betriebsleiter).
2. Wer einen Hund in Pflege oder auf Probe hält, hat die Abgabe zu entrichten, wenn
er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen österreichischen
Gemeinde bereits zur Hundeabgabe herangezogen wird.
3. Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Hund, so haften sie als
Gesamtschuldner.
4. Für zugelaufene Hunde ist die Abgabe zu entrichten, wenn sie nicht binnen einer
Woche dem Eigentümer oder der Gemeinde übergeben werden.
§3
Allgemeine Abgabensätze
1. Die Abgabe wird für das Kalenderjahr erhoben und beträgt jährlich € 15,00
2. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich die
Abgabe für den zweiten Hund auf € 20,00, für den dritten Hund auf ebenfalls EURO
20,- und für jeden weiteren Hund auf EURO 40,3. Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für die die Abgabe nach den §§ 4
und 5 dieser Abgabenordnung ermäßigt ist, auch Hunde gehalten, für die die volle
Abgabe zu entrichten ist, so gelten diese für die Bemessung der Abgabe je nach der
Zahl der Hunde, für die die Ermäßigung gewährt ist, als zweiter und weitere Hunde.
Dagegen sind Hunde, für die nach § 4 des Hundeabgabengesetzes eine Abgabe
nicht erhoben wird, bei der Berechnung des Abgabesatzes für die voll zur Abgabe
heranzuziehenden Hunde nicht in Ansatz zu bringen.
§4
Abgabensätze für Wach- und Berufshunde
Für Hunde, soweit sie nicht ohnehin einen Befreiungstatbestand gemäß § 4
Hundeabgabegesetz erfüllen die ständig zur Bewachung von
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a) land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben
b) Gebäuden, die vom nächstbewohnten Gebäude mehr als 50 Meter entfernt liegen
c) Heimgärten
erforderlich sind und für Hunde, die nach ihrer Art und Ausbildung von ihrem Besitzer
zur Ausübung seines Berufs oder Erwerbs benötigt werden, sowie für ausgebildete
Rettungs- und Suchhunde des Bergrettungsdienstes, beträgt die Abgabe jährlich €
2,18.
§5
Abgabesatz für Zwingerhunde
1. Zuverlässigen Hundezüchtern, die nachweislich ausschließlich rassereine Hunde,
und zwar mindestens je zwei von derselben Rasse, darunter eine Hündin, zu
Zuchtzwecken halten, wird auf ihren Antrag die Begünstigung einer Ermäßigung um
50 v.H. der nach § 3 festzusetzenden Abgabe gewährt, wenn sie ihren Zwinger sowie
ihre Zuchttiere und die von ihnen gezüchteten Hunde in ein Österreichisches
Hundezuchtbuch (ÖHZB) beim Österreichischen Kynologenverband eintragen lassen
und sich schriftlich verpflichten, noch hinzukommende Tiere zur Eintragung zu
bringen.
2. Die Begünstigung ist an die Bedingung geknüpft, dass
a) für die Hunde geeignete, den Forderungen der jeweils geltenden
Tierschutzbestimmungen
entsprechend einwandfreie Unterkunftsräume vorhanden sind;
b) ordnungsmäßige, den Aufsichtsbeamten jederzeit zur Einsicht vorzulegende
Bücher geführt werden, aus denen der jeweilige Bestand und der Verbleib der
veräußerten Hunde zu ersehen ist;
c) Ab- und Zugang von Hunden innerhalb einer Woche unter Angabe des Tages und
bei Veräußerungen unter Angabe des Namens und der Wohnung des Erwerbers
beim Gemeindeamt angemeldet wird;
d) alljährlich vor Beginn des neuen Verwaltungsjahres Bescheinigungen des
Österreichischen
Kynologenverbandes über die im Absatz 1 gestellten Bedingungen geplant werden.
§6
Antragstellung
1. Wer die Anerkennung eines Hundes als Wach-, Berufs- oder Zwingerhund sowie
die Anerkennung eines Befreiungsanspruches nach § 4 des Hundeabgabegesetzes
anstrebt, hat spätestens bis zum 28.Februar beim Gemeindeamt den
diesbezüglichen Antrag zu stellen.
2. Bei verspäteten Anträgen ist die Abgabe für das laufende Kalenderjahr auch dann
zu entrichten, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Hundes als
Wach-, Berufs- oder Zwingerhund oder die Voraussetzungen für die Gewährung der
Befreiung nach § 4 des Hundeabgabegesetzes vorliegen.
§7
Fälligkeit der Abgabe
1. Die Hundeabgabe ist jährlich bis zum 15. März ohne weitere Aufforderung zu
entrichten.
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2. Wird der Hund innerhalb des Jahres erworben, ist die Abgabe binnen einem Monat
nach dem Erwerb des Hundes zu entrichten.
3. Ist ein Verfahren nach § 6 Abs. 1 anhängig, so ist die Abgabe innerhalb von 14
Tagen nach Zustellung des den Parteiantrag erledigenden Bescheides, frühestens
jedoch am 15. März, fällig.
§8
Einrechnung der Abgabe
Wer einen bereits in einer anderen österreichischen Gemeinde zu dieser Abgabe
herangezogenen Hund erwirbt oder mit einem solchen Hund zuzieht, oder wer an
Stelle eines zur Abgabe bereits herangezogenen Hundes einen neuen anschafft,
kann gegen Ablieferung der Abgabequittung die Einrechnung der bereits für den
gleichen Zeitraum entrichteten Abgabe erlangen.
§9
An- und Abmeldepflicht
1. Der Erwerb eines abgabepflichtigen Hundes ist binnen zwei Wochen beim
Gemeindeamt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten
Monats nach der Geburt als erworben.
Zugelaufene Hunde gelten als erworben, wenn sie nicht binnen einer Woche dem
Eigentümer oder der Gemeinde übergeben werden.
2. Jeder Hund, welcher angeschafft, abhandengekommen oder eingegangen ist,
muss binnen einem Monat nach dem Abgang beim Gemeindeamt abgemeldet
werden. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und
Wohnung des Erwerbers anzugeben.
§ 10
Auskunftspflicht und Kontrolle
Die Grundstückseigentümer, Haushaltsvorstände (Betriebsleiter) sowie die
Hundebesitzer
oder
deren
Stellvertreter
sind
zur
wahrheitsgemäßen
Auskunftserteilung und Ausfüllung der ihnen von der Gemeinde übersandten
Nachweisungen bei Durchführung von Hundebestandsaufnahmen verpflichtet. Die
An- und Abmeldepflicht gemäß § 9 wird hiedurch nicht berührt.
§ 11
Erlass der Abgabe
Wenn die Erhebung der Abgabe nach der Lage des einzelnen Falles für den
Abgabepflichtigen eine besondere Härte bedeuten würde, kann sie ganz oder zum
Teil erlassen werden.
§ 12
Strafen
Eine Handlung oder Unterlassung des Abgabepflichtigen oder seines beauftragten
Stellvertreters (Beauftragten), durch die die Abgabe verkürzt oder die Verkürzung
ausgesetzt wird, wird als Verwaltungsübertretung unbeschadet der Verpflichtung zur
Nachzahlung der verkürzten Abgabe mit Geldstrafe bis zum Zehnfachen des
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Betrages bestraft, um den die Abgabe verkürzt oder die Verkürzung ausgesetzt
wurde. Die im Falle der Uneinbringlichkeit an die Stelle der Geldstrafe tretende
Arreststrafe darf vier Wochen nicht übersteigen.
§ 13
Rechtsmittel
Gegen Abgabenbescheide der Gemeinde ist die Berufung gemäß § 189 der Stmk.
Landesabgabenordnung,
LGBl. Nr. 158/1963 idgF, zulässig, über die der Gemeinderat entscheidet.
§ 14
Einhebung und Einbringung
Die Einhebung und Einbringung der Hundeabgabe erfolgt nach den Bestimmungen
der Steierm.Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 158/1963 idgF.
§ 15
Wirksamkeitsbeginn
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden
Monatsersten in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Hundeabgabeordnung der
Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach vom 05.11.2001 außer Kraft.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt
Hundeabgabeverordnung im genannten Wortlaut.
einstimmig
die
angeführte
Zu 11. Neuregelung von Förderungen.
Aufgrund der angespannten Budgetsituation bringt Bgm.Ebner folgenden Vorschlag,
wie die bestehenden Förderungen gekürzt, erhöht bzw. in der bisherigen Höhe
beibe-halten werden sollen.
Der Vorschlag wurde in der Vorstandssitzung am 6. Dezember 2010 ausgearbeitet:
Gemeindeförderung
derzeit
Bauabgabe - Wohnbauförderung
1.Teil Bauabgabe
2. Teil Bauabgabe
gesamt Bauabgabe
ab 01.01.2011
40 %
20 %
60 %
30 %
20 %
50 %
Biomasseheizung
Hackschnitzel-/Pelletsheizung pro kW
Scheiterholzkessel/Kachelöfen
Nahwärmeanschluss pro kW
Höchstbetrag
€
36,€ 290,€
36,€ 2.000,-
€
33,€ 250,€
33,€ 1.500,-
Sonnenkollektoren
Sonnenkollektoren pro m²
Höchstbetrag
€
50,€ 2.000,-
€
45,€ 1.500,-
Photovoltaikanlagen
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Photovoltaikanlagen pro m²
Höchstbetrag
€
50,€ 2.000,-
€
45,€ 1.500,-
Ehrungen
Altenehrungen
€
50,-
€
70,-
Färbelungszuschuss
Färbelungszuschuss (alle 10 Jahre)
€
150,-
€
250,-
Geburtenzuschuss
Geburtenzuschuss
€
150,-
€
150,-
GWS Förderung für Wohnung
Rosenbergstraße 233/1, 53,46 m²
Rosenbergstraße 233/2, 53,46 m²
Rosenbergstraße 233/3, 104,64 m²
Rosenbergstraße 233/4, 102,12 m²
Rosenbergstraße 233/5, 77,59 m²
Rosenbergstraße 233/6, 77,59 m²
Rosenbergstraße 233/7, 77,59 m²
Rosenbergstraße 233/8, 76,50 m²
Rosenbergstraße 233/9, 77,19 m²
Rosenbergstraße 233/10, 77,19 m²
0%
0%
29 %
20 %
0%
34 %
0%
0%
0%
0%
10 %
10 %
15 %
15 %
10 %
10 %
10 %
10 %
10 %
10 %
Kindergartenfahrtenzuschuss
Kindergartentaxi
50 %
45 %
Lehrlingsförderung
Bemessungsgrundlage an Kommunalsteuer
1,5 %
1,5 %
Tierprämie
pro Rind und Neues Modell im Laufe d.J.
pro Schaf
Neues Modell im Laufe d.J.
€
€
22,- Tierzuchtausschuss
8,- Tierzuchtausschuss
Tierbesamungszuschüsse
pro Sau
Neues Modell im Laufe d.J.
pro Rind
Neues Modell im Laufe d. J.
€
€
3,- Tierzuchtausschuss
13,- Tierzuchtausschuss
Vereinsförderung
Berg- und Naturwacht
ESV Edla
FF Entschendorf
FF Glauning
FF Khünegg
FF Oberrosenberg
FF Perbersdorf bei St. Peter
FF St. Peter am Ottersbach
FF Wiersdorf
FF Wittmannsndorf
Jagdhornbläser
Männergesangsverein
Marktmusikkapelle
Sportverein
Volkstanzkreis
€ 1.090,€ 2.540,€ 3.500,€ 3.500,€ 3.500,€ 3.500,€ 4.200,€ 6.800,€ 3.500,€ 3.500,€ 360,€ 1.090,€ 3.640,€ 5.800,€ 400,-
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€ 980,€ 2.286,€ 3.150,€ 3.150,€ 3.150,€ 3.150,€ 3.780,€ 6.120,€ 3.150,€ 3.150,€ 324,€ 980,€ 3.276,€ 5.220,€ 360,
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Kameradschaftsbund
Imkerverein
Rotes Kreuz St.Peter
Landjugend
Jungschar
Kanalbenützungsgebühr
Veranstaltungsförderung pro Jahr einmalig
€ 400,€ 400,€ 1.000,€ 250,€ 150,-
€ 360,€ 360,€ 900,€ 225,€ 135,-
2/3Förderung
ca. € 40,-
2/3 Förderung
ca. € 40,-
€ 240,€ 120,-
€ 240,€ 120,-
Wohnbauförderung
6 %iger Zinsenzuschuss: pro Jahr für Neubauten
6 %iger Zinsenzuschuss: pro Jahr für Umbauten
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das im Vorstand der
Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach ausgearbeitete Fördermodell beginnend mit
01.01.2011 anzuwenden.
Zu 12. Auszahlung Jagdpachtentgelt.
Gemäß dem Steiermärkischen Jagdgesetz 1986 ist das Jagdpachtentgelt nach
Vorlage eines Aufteilungsentwurfes an die Grundeigentümer auszubezahlen. Wie im
Absatz 3 angeführt verfallen Anteile, die nicht sechs Wochen nach der
Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben wurden, zugunsten der
Gemeindekasse.
Es wird vorgeschlagen, die Grundeigentümer zu ersuchen, ihre Anteile nicht
abzuholen und für anstehende Wegsanierungen der jeweiligen Katastralgemeinde
zweckgebunden zuzuordnen. Die Bevölkerung von St. Peter am Ottersbach soll mit
einem Rundschreiben über dieses Vorhaben informiert werden. Insgesamt wäre
somit ein Betrag von rund EURO 8.000,- für Weginstandhaltungen zusätzlich
vorhanden.
Sollte ein Grundeigentümer die Auszahlung unbedingt wünschen, wird dies natürlich
durchgeführt.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, ab dem Jahr 2011 das
Jagdpachtentgelt nicht mehr automatisch auszubezahlen, sondern zweckgebunden
für Weginstandhaltungen in der jeweiligen KG zu verwenden.
Zu 13. Genehmigung des Leasingvertrages von PC`s in der
Hauptschule.
Für den ordentlichen Schulbetrieb in der Hauptschule St. Peter am Ottersbach
müssen 20 PC Arbeitsplätze neu angeschafft werden. Zu diesem Zweck wurden im
November 2010 Angebote von 3 Firmen eingeholt, von denen die Firma Holzer das
günstigste Anbot vorlegte. Es gliedert sich wie folgt:
Bezeichnung
20 Stück Midi Tower PC-Arbeitsplätze
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Preis (exkl. MWST)
€ 6.640,00
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20 Stück Fujitsu 18,5“ wide TFT Display
20 Stück Microsoft Windows 7
20 Stück Microsoft Office 2010
gesamt
€ 1.980,00
€ 1.400,00
€ 1.560,00
€ 11.580,00
Zudem wurde eine Leasingvariante für 60 Monate zu monatlichen Raten von €
212,09 (exkl. MWSt.) inklusive Bearbeitungs- und Rechtsgeschäftsgebühr
angeboten.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie im Angebot vom
15.11.2010 angeführt, 20 PC Arbeitsplätze für die Hauptschule St. Peter am
Ottersbach anzuschaffen und hierfür die angebotene Leasingvariante der Firma
Holzer zu wählen.
Zu 14. Tarifanpassung für die Ottersbachhalle.
Im Vorstand wurde bereits besprochen, dass die Tarife für Maturabälle in der
Ottersbachhalle angepasst werden sollten. Derzeit werden für Maturabälle €
1.666,67 (exkl. MWST) an reinen Mietkosten für die gesamte Halle (incl. Bar und
Foyer) verrechnet. Zudem werden meistens bei Maturabällen zwei Räume in der
Hauptschule St. Peter am Ottersbach mitbenutzt, die oft als Disco für den Maturaball
verwendet werden. Diese Räume werden noch kostenlos zur Verfügung gestellt. Die
Preispolitik wurde damals so gestaltet, um die Ottersbachhalle bekannt zu machen.
Nunmehr wurde im Vorstand diskutiert die Mietpreise für Maturabälle anzuheben.
Zukünftig soll sich die Hallenmiete für Maturabälle in der Ottersbachhalle auf €
2.200,00 (exkl. MWST) belaufen. In der Hallenmiete sind die Halle, das Foyer und
die Bar inkludiert. Weiters sollen die beiden Räume in der Hauptschule St. Peter am
Ottersbach um € 400,00 (exkl. MWST) für Maturabälle vermietet werden.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Tarife für Maturabälle in
der Ottersbachhalle anzupassen und die Hallenmiete für Maturabälle mit € 2.200,(exkl. MWST) festzulegen. In der Hallenmiete ist die gesamte Halle mit Foyer und
Bar enthalten. Weiters sollen die beiden Räume in der Hauptschule St. Peter am
Ottersbach, die bei Maturabällen als Disco mitgenutzt werden, zum Preis von € 400,(exkl. MWST) vermietet werden.
Zu 15. Abschließung Winterdienstvertrag mit dem Maschinenring.
Zur gewerberechtlichen Absicherung unserer Landwirte, die bei der Schneeräumung
tätig sind und zur Haftungsabsicherung sowohl für die Gemeinden, als auch dem
Maschinenring, ist es notwendig, einen Winterdienstvertrag mit den einzelnen
Gemeinden abzuschließen. Ohne diese Absicherung bedeutet das Schwarzarbeit für
die Landwirte.
Vom Maschinenring-Service Steiermark eGen wurde eine Vereinbarung bezüglich
der Schneeräumung übersandt. In dieser Vereinbarung ist der Vertragsgegenstand,
das Entgelt, die Haftung vom Maschinenring-Service, Vertragsdauer und
Schlussbestimmungen näher festgelegt.
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Im heurigen Winter sind folgende Personen für die Schneeräumung im
Gemeindegebiet von St. Peter am Ottersbach zuständig:
RAUCH Günther, Perbersdorf 30, Tel. 0664/3106340 (KG Perbersdorf)
EINFALT Anton, Wiersdorf 22, Tel. 0664/5954263 (KG Wiersdorf und Entschendorf
am Ottersbach)
NEUBAUER Johann, Wittmannsdorf 4, Tel. 0664/2437752 (KG Wittmannsdorf, Oberu. Unterrosenberg, Jaun)
LENZ Heiko, Draschen 133, Tel. 0664/2606303 (Draschen)
RAABER Markus, Unterrosenberg 223, Tel. 0664/3915358 (Gehsteige
Rosenbergstraße bis Brückenwaage)
EIBEL Alois, Edla 22, Tel. 0664/4771067 (Radweg und Gehsteig Perbersdorf bei St.
Peter, Edla)
GUTMANN Markus, Wittmannsdorf 18, Tel. 0664/4600783 (Gehsteig Wittmannsdorf)
LEBER Günther, Tel. 0664/4745985 (Au, Glauning)
KARGL Franz, Tel. 0664/9404664 (Edla, Khünegg, Niederberg)
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die übersendete und
gesondert abgelegte Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde St. Peter am
Ottersbach und dem Maschinenring-Service Steiermark eGen. zu genehmigen.
Zu 16. Beraten und Beschließen des Haushaltsvoranschlages 2011
und des Mittelfristigen Finanzplanes 2011
Der Voranschlagsentwurf des Bürgermeisters wurde im Gemeinderat 2 Wochen
hindurch zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Es wurden keine schriftlichen
Einwendungen dagegen erhoben.
Jede im Gemeinderat vertretene Fraktion erhielt den Voranschlagsentwurf und den
mittelfristigen Finanzplan termingerecht zugestellt.
Der Bürgermeister ersucht Frau Hödl um Erläuterung des Voranschlagsentwurfes
2011 und des Mittelfristigen Finanzplanes 2011.
Trotz sparsamster Budgetierung gelingt es nicht mehr, den Voranschlag weder im
OH noch im AOH auszugleichen. Gegenüber dem Voranschlag 2010 konnte aber
eine Reduktion des Soll-Abganges im OH von EURO 430.500 auf EURO 156.800
erreicht werden. Dies ist natürlich hauptsächlich dadurch gelungen, dass der Abgang
für 2010 durch den gewährten Härteausgleich des Landes für 2009 mit EURO
30.000,- äußerst niedrig angesetzt werden kann.
Weiters wurden bei allen Ermessensausgaben (Förderungen an Feuerwehren,
Vereine und Private) Einsparungen von 10% vorgenommen. Auch in der
Gemeindeverwaltung, Schulen usw. wurden Einsparungen vorgenommen. Die
Steigerung der Ertragsanteile gegenüber dem Voranschlag 2010 beträgt ca. 11 %,
liegt aber noch immer im Minus gegenüber 2008.
Im Gebührenbereich „Wasserversorgung „ beträgt der Abgang trotz Anpassungen bei
den Anschluss- bzw. Abnahmegebühren EURO 118.500. Das Hauptproblem ist die
geringe Wasserabnahme. Der Gebührenbereich „Abwasserentsorgung“ ist ausgeglichen, bei der „Müllbeseitigung“ beträgt der Abgang EURO 18.200.
Der Ordentliche Haushalt zeigt nunmehr folgendes Ergebnis:
Einnahmen: EURO 3,670.400
Ausgaben: EURO 3,827.200
Abgang:
EURO 156.800
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Ergebnis des Ausserordentlichen Haushaltes:
Einnahmen: EURO 606.600
Ausgaben: EURO 1,269.700
Abgang:
EURO 663.100
Der AOH bleibt das Sorgenkind!
Die Abgänge sind hauptsächlich aus dem heurigen Jahr fortgeschriebene Abgänge
seit 2007, da keine Abdeckung möglich ist.
Seniorenwohnheim
EURO
265.000
FF Entschendorf
EURO
20.000
FF Wittmannsdorf
EURO
41.800
FF Wiersdorf
EURO
21.800
FF Perbersdorf
EURO
10.000
FF Glauning
EURO
15.000
Volksschule
EURO
56.300
Sporthaus
EURO
30.000
Pfarrkirche (Orgel)
EURO
5.900
Sicherheitszentrum
EURO
23.000
Geh- und Radweg Entschendorf
EURO
20.000
Wegsanierung Khünegg Glauning
EURO
10.000
Grundzusammenlegung Entschendorf:
EURO
40.000
Geh- u.Radweg Wittmannsdorf:
EURO
8.000
Unterrosenbergweg:
EURO
83.900
Weindorf
EURO
12.400
Personalkosten: € 604.800 (15,80% vom OH)
Schuldendienst insgesamt:
Zugänge:
€
1.200
Tilgung:
€ 499.100
Zinsendienst:
€ 280.900
Verschuldensgrad: 8,82%
Folgende Hebesätze für Gemeindeabgaben werden festgesetzt:
a) für land-u. forstwirtschaftliche Betriebe
500 v.H. der Messbeträge
b) für sonstige Grundstücke
500 v.H. der Messbeträge
c) Kommunalabgabe
3% der Bemessungsgrundlage
Die Lustbarkeitsabgabe wird in dem in der Abgabenverordnung v.16.12.2003
festgesetztem Ausmaß erhoben.
Die Hundeabgabe wir neu festgesetzt: 1.Hund EURO 15,-, 2.und 3.Hund je EURO
20, jeder weitere Hund EURO 40,-.
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen im Rahmen des AOH wird mit
EURO 1.200 festgesetzt und zwar:
Ansatz: Zweck:
Betrag:
8531 Mietwohnhaus Rosenbergstraße (Stundung)
€ 1.200
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bzw. Kontoüberziehung zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes beträgt EURO 611.733,- (1/6
der Einnahmen des OH)
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Der Kassenkredit wurde ausgeschrieben. Es ist nicht nur der laufende Zinssatz,
sondern auch alle mit der Kontoführung anfallenden sonstigen Kosten und Spesen
zu berücksichtigen.
Es wurden von den drei einheimischen Kreditinstituten Vergleichsanbote mit einem
vorgegebenen Volumen von € 610.000,- eingeholt bzw. abgegeben. Ergebnis:
A) Sollzinsen
Variante 1
Raiba Mureck
Zinssatz:Bindung 3-Monats
EURIBOR
Aufschlag in %
1,028 %
1,028
1,028
0,800
1,828
0,900
1,928
0,500
1,528
Zinssatz aus heutiger Sicht in %
p.a.:
Überziehungszinsen
Steierm.
PSK
keine
keines
2,050
keine
0,875 fix
keine
keines
--keine
1,029
5,5%
keines
1,90%
€ 610,0,50 % fix
----
0,600 %
0,429%
--
0%
---
---
0,00
Kontoführung pro Quartal
€12,12
Abschluss
17,- EUR
Buchungsentgelt pro Umsatz mit
Beleg
Bar Ein-/Auszahlung
EUR 0,65
Ausgang €
0,64
Eingang:0,53
Telebanking
ELBA internet gratis
ELBA-Business
EUR 2,15/Monat/K
Elektronischer Umsatz
€ 0,27pro Zeile bzw.
Umsatz
Ausg.0,20
Eing.0,44
12,0024,00p.qu.
Ausg.0,20
Eing.0,44
Datenträger
€ 0,27 pro Zeile bzw.
Umsatz
A:0,20
E: 0,44
File-Transfer
Drucksorten
---Normbeleg € 0,06
Überweisung; € 0,11
Lastschrift: € 0,11
Scheck: € 0,21
Weiterverrechnung
der uns verrechneten
PSK-Gebühren,
Nichtdurchführung
Dauerauftrag EUR
2,89
€ 0,20
ZS. V.0,030,05
Variante 2: Alternativanbot
Variante 3: fixe Verzinsung
Bereitsteillungsgebühr
B) Haben-Zinsen
Bindung 3-M.Euribor
Abschlag in %
Zinssatz aus heutiger Sicht
Rundung des Zinssatzes
c) Barvorlagen
Aufschlag in % auf den jeweiligen
laufheitkonfor-men EURIBOR (bis
max. 12-Monats EURIBOR)
D)
Kontospesen/Gebühren
Sonstige Kosten
--
--
Lt.
SchalterausHang.
.
Nach eingehender Diskussion wird vorgeschlagen, den Kassenkreditrahmen für das
Jahr 2011 in der Höhe von € 610.000,- zur variablen Zinskondition 3-MonatsEURIBOR mit einem Aufschlag von 0,80% an die Raiffeisenbank Mureck zu
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vergeben, Die Aufschlagsdifferenz gegenüber der PSK wird mit eventuellen
Überziehungszinsen v.5,5% der PSK wettgemacht, falls es zu unumgänglichen
Überziehungen kommt. Der HABEN-Zinssatz, bei dem die Raiffeisenbank der
Bestbieter ist, spielt eher eine untergeordnete Rolle, da größere Geldbeträge nie
lange auf dem Girokonto verweilen.
Ein weiterer Aspekt für den Zuschlag an die Raiba ist die gute Zusammenarbeit mit
unserer langjährigen Hausbank, die viele Anliegen der Gemeinde äußerst positiv
unter-stützt sowie die Kommunalsteuerüberweisung für 10 Bedienstete (PSK für 2
Bedienstete!)
Mit dem Voranschlag 2011 ist auch der mittelfristige Finanzplan 2011 mitzubeschließen. Dieser besteht aus einer Ausgaben- und Einnahmenplanung für den
Ordentlichen Haushalt und einem Investitionsplan für den Außerordentlichen
Haushalt bis zum Jahr 2015. Der Ordentliche Haushalt sollte wie der Voranschlag
ausgeglichen erstellt werden, was nach derzeitiger vorausschauender Planung nicht
möglich ist. Der mittelfristige Finanzplan (MFP) soll etwas Lebendiges sein,
absehbare finanzielle Folgekosten für kommende Jahre können das ganze Jahr über
bereits eingetragen werden. Der MFP soll zeigen, wie sich unser Haushalt aufgrund
von Investitionen, Darlehensaufnahmen usw. entwickelt. Diesem Umstand soll dann
wieder im Voranschlag der nächsten Jahre Rechnung getragen werden.
Die Ausgaben bzw. Einnahmen bis 2015 des Ordentlichen Haushaltes wurden dem
Voranschlag 2011 leicht angepasst , z. B.
leichte Lohnkostenerhöhungen,
Berücksichtigung von Darlehensrückzahlungen. Durch die vorgesehenen
Leasingraten für den Sporthallenbau bzw. den Umbau der Hauptschule und die
Abdeckung des Abgänge aus Vorjahren sind in den folgenden Jahren voraussichtlich
keine Zuführungen an den AOH möglich. Es wurden nur wenige Vorhaben
angenommen, da die Bedeckung nicht absehbar ist.
OH
Einnahmen
Ausgaben
Üb/Abg
Soll 2009
3,704.626
4,164.732
- 460.106
VA 2010
3.386.900
4,817.400
- 430.500
VA2011
3,670.400
3,827.200
- 156.800
VA2012
3,748.500
3,959.400
- 210.900
VA2013
3,827.000
4,019.400
- 192.400
VA2014 VA2015
3,911.900 3,953.300
3,995.300 3,939.500
- 83.400
13.800
AOH
Einnahmen
Ausgaben
Üb./Abg.
Maastr.Erg.
Üb(+)/Def(-)
2.595.811 845.500 606.600
41.300 301.300 301.300
30.000
2.569.496 1,584.000 1,269.700 895.900 1247.900 1169.400 888.100
+ 26.315 - 738.500 - 663.100 -854.600 -946.600 -868.100 - 858.100
366.852 - 405.800 - 54.300 - 73.200 - 120.400 - 59.600 - 153.000
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Voranschlag für das
Haushaltsjahr 2011 und den Mittelfristigen Finanzplan 2011.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe des
Kassenkreditrahmens 2011 in der Höhe von EUR 610.000,- an die Raiffeisenbank
Mureck. Zinskondition: 3-Monats-EURIBOR, Aufschlag: + 0,80 %. Keine
Überziehungszinsen.
zu 17. Allfälliges zur öffentlichen Sitzung.
GR Wolf stellt die Anfrage wie viel Bewohner derzeit im Senioren- und
Pflegewohnhaus St. Peter am Ottersbach sind.
Sekretär Radkohl gibt zur Auskunft, dass das Senioren- und Pflegewohnhaus derzeit
voll belegt ist. Im November konnten 1386 Belegtage und 54 unbelegte Tage gezählt
werden.
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GR Solderer stellt die Anfrage, ob und wie viel zu Kapellenrenovierungen von Seiten
der Marktgemeinde beigesteuert wird.
Bgm. Ebner meint, dass dies im Anlassfall individuell entschieden wird.
GR Sundl hält fest, dass in Entschendorf einige „Sackgasse“-Tafeln z.B bei
Wischenbart in Entschendorf 50 und Sägner, Entschendorf 8 gewünscht werden.
Bgm. Ebner hält fest, dass Verkehrszeichen mit Maß und Ziel aufgestellt werden
sollten und eine Errichtung, wenn sie unbedingt notwendig ist, auch ihre
Berechtigung hat.
GR Wolf erinnert Herrn GR Schantl als Umweltausschussobmann an die
Notwendigkeit, einen Sammelplatz für den Grünschnitt zu errichten.
Der Bürgermeister erklärt die Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 15. Dezember 2010
um 23,05 Uhr für geschlossen.
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 23 Seiten öffentlicher Teil.
Vorgelesen - genehmigt - unterschrieben
St. Peter am Ottersbach, am 18. Februar 2011
Die Schriftführer:
Christian Schantl-Sundl
Simone Huber
Marie Kummer
Gerhard Sundl
Reinhold Ebner
Bürgermeister
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