071/2011-ö-11 - Stadt Metzingen
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071/2011-ö-11 - Stadt Metzingen
Einrichtung eines Fahrzeugpools und Beschaffung von Erdgasfahrzeugen Vorlagen-Nr.: 071/2011-ö-11 Az.: I-10/042.20 Gremium: Gemeinderat Dezernat - Amt I - Hauptamt Zweck: Entscheidung Art: öffentlich Datum: 08.12.2011 Abteilung: Personal und Organisation Sachbearbeiter: Christoph Schulz Beschlussantrag: 1. Der Gemeinderat stimmt den dargelegten Eckpunkten zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine kombinierte Ausschreibung von 9 Personenkraftwagen im April 2012 in der Antriebsvariante Erdgas mono- und bivalent nach der Aufstellung unter Punkt 2 sowohl als Leasing- als auch als Kaufgeschäft vorzubereiten: - Vier (Hochdach-)Kombis Drei Kleinwagen/Kompaktklasse-Fahrzeuge als Dreitürer Zwei Kompaktklasse-Fahrzeuge als Fünftürer 3. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2012 werden die Mittel sowohl für ein Leasing- als auch alternativ ein Kaufgeschäft bereitgestellt: Beschaffungsart Kauf Leasing Einzelfahrzeug 20.000 € 1.750 € Anzahl Fzg. 9 9 Gesamtbetrag 180.000 € 15.750 € Haushalt VermHH VerwHH Ziel: Steigerung der Effizienz des Fahrzeugeinsatzes und Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Fuhrparks Auswirkungen auf Finanzen Die Maßnahme/das Projekt hat finanzielle Auswirkungen: ja Für die Maßnahme/das Projekt sind über- oder außerplanmäßige Ausgaben notwendig: ja , insgesamt nein Die Maßnahme/das Projekt ist eine Einzelmaßnahme: (s. Anlage 0); nein Euro; ; ist Teil einer Gesamtmaßnahme: Seite 1 von 5 Die Umsetzung der Einzelmaßnahme/Gesamtmaßnahme belastet entlastet den städtischen Haushalt im Haushalts- und Finanzplanungszeitraum 2011 bis 2014 mit voraussichtlich insgesamt: kann erst nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses kalkuliert werden Euro (falls es sich bei der Maßnahme um einen Teil der Gesamtmaßnahme handelt, sind hier die Kosten des Gesamtprojektes (Investitions-und Folgekosten) genannt (ev. Einnahmen sind berücksichtigt) Personal Kinder, Familie, Senioren Umwelt und Verkehr Wirtschaft und Tourismus Sachverhalt: 1. Gegenwärtige Situation Derzeit betreibt die Stadt Metzingen eine (Pkw-)Fahrzeugflotte bestehend aus 11 Fahrzeugen (ohne Nutzfahrzeuge und Dienstfahrzeug des Oberbürgermeisters). Ein Fahrzeug des Abwasserverbands (Erdgasbetrieb) wird im Rahmen eines Leasingvertrags genutzt. Im Hinblick auf die seit langem geplante Umstrukturierung der Fahrzeugflotte wurden in den letzten beiden Jahren keine Neuanschaffungen mehr getätigt, obwohl dies in der Vergangenheit bereits notwendig gewesen wäre. Fünf Fahrzeuge sind bereits 10 Jahre alt oder älter, davon sind zwei 20 Jahre alt oder älter. Aus diesen Gründen steht eine Neubeschaffung von Fahrzeugen an, die per Leasing oder per Kauf erfolgen soll. 2. Fahrzeugneubeschaffung: Erdgasfahrzeuge und der Umweltgedanke Die Stadt Metzingen möchte ihr Engagement in Sachen Umweltschutz weiter vorantreiben und ihre bestehende Dienstfahrzeugflotte modernisieren. Nachdem die Haushalts- und Strukturkommission mit dem Thema „Erdgas“ die Richtung vorgegeben hat und auch die Zukunftsteams dem Thema Erdgas positiv gegenüber stehen, sollen neun der auf herkömmlichen Antriebstechniken basierenden Benzin- und Diesel-PKWs ausgemustert und aufgrund ökologischer Gesichtspunkte möglichst durch neun Neufahrzeuge mit serienmäßigem mono- oder bivalentem Erdgasantrieb (CNG) ersetzt werden. Monovalente Erdgasfahrzeuge werden ausschließlich mit Erdgas inkl. eines Benzin-Nottanks betrieben, bivalente haben einen zusätzlichen Benzintank an Bord, um eine permanente Mobilität zu gewährleisten. Durch die Aktivitäten der Stadtwerke auf dem Sektor der erdgasbetriebenen Fahrzeuge liegen dort Kenntnisse und Know-how vor, das im internen Austausch genutzt wird. Die Anzahl der neu zu beschaffenden Fahrzeuge bemisst sich aus dem Bedarf der Ämter, der anhand einer Umfrage ermittelt wurde. Dadurch ergibt sich ein Bedarf an vier (Hochdach-)Kombis, drei Kleinwagen/Kompaktklasse-Fahrzeugen als Dreitürer und zwei Kompaktklasse-Fahrzeugen als Fünftürer. Nicht betroffen von der Umstellung auf Erdgasfahrzeuge sind der Messwagen, der Transporter des Amts 80 sowie das Leasingfahrzeug, dessen derzeitiger Leasingvertrag erst am 30. Oktober 2013 ausläuft. Durch die geplante Umstellung wird nicht nur ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz geleistet, sondern es werden auch die Anstrengungen der Stadtwerke Metzingen im Bereich Erdgas und Seite 2 von 5 Erdgasfahrzeuge unterstützt. Umweltfreundlichere Technologien sollen gefördert und wirtschaftliches Handeln verstärkt werden, denn Erdgasfahrzeuge schonen nicht nur die Umwelt, sondern im laufenden Betrieb auch den Geldbeutel. Zunächst muss für diese mit höheren Investitionskosten als für herkömmliche Antriebe gerechnet werden. Benzin-Fahrzeuge sind im Schnitt 15%, Diesel-Fahrzeuge im Schnitt 6% günstiger in der Anschaffung als Erdgas-Fahrzeuge. Jedoch erzielt nach Berechnungen der Stadtwerke ein Kleinwagen mit Erdgasantrieb bei Einsatz von 30 € „Fahrtgeld“ eine Reichweite von 721 Kilometern – im Vergleich dazu erreicht ein Dieselfahrzeug lediglich 473 Kilometer, ein mit E10Kraftstoff betanktes Auto sogar nur 308 Kilometer. Ein Liter Erdgas kostet umgerechnet etwa 66 Cent (99 Cent pro kg - Erdgas wird in kg abgerechnet). Mit der Tankstelle Miller in der Stuttgarter Straße verfügen die Stadtwerke vor Ort über eine Möglichkeit zur günstigen Kraftstoffversorgung. Erdgas wird noch bis Ende 2018 steuerlich begünstigt sein, eine Verlängerung dieses reduzierten Mineralölsteuersatzes steht in Aussicht. Vorteile ergeben sich auch im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuer, da Erdgasfahrzeuge einen geringen CO2-Austausch haben, somit meist nur über den Hubraum besteuert werden (2 € je angefangene 100 ccm) und eine Berechnung über die CO2-Emission wegfällt (2 € je g/km CO2 über 120 g/km CO2). Der massive Einsatz von umweltfreundlichen Erdgasfahrzeugen erzeugt darüber hinaus ein positives Bild in der Öffentlichkeit und trägt zu einem Imagegewinn der Stadt Metzingen in Sachen ökologisches und nachhaltiges Handeln bei. 3. Einrichtung eines Fahrzeugpools Die Haushalts- und Strukturkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Mai 2011 den Vorschlag aufgegriffen, die unter Punkt 1 angesprochene Fahrzeugflotte der Stadt Metzingen in einem Fahrzeugpool zusammenzufassen. Die Einrichtung eines Fahrzeugpools ist unabhängig von der Anschaffung von Neufahrzeugen. In dem Pool sollen die Fahrzeuge einheitlich EDV-gestützt an zentraler Stelle verwaltet und gebucht werden. Hierdurch verspricht sich die Verwaltung eine Steigerung der Effizienz hinsichtlich des Fahrzeugeinsatzes und dadurch auch die Möglichkeit zur zukünftigen Reduktion des Fuhrparks. So sollen die Fahrzeuge eine geringere Standzeit haben und nicht für mehrere Stunden blockiert werden. Der Dienstfahrzeugeinsatz wird nach belegter Zeit abgerechnet. Wird also ein Fahrzeug über mehrere Stunden hinweg gebucht und somit blockiert, wird die gebuchte Zeit vollständig der buchenden Organisationseinheit in Rechnung gestellt. Durch optimierten Fahrzeugeinsatz können die zu zahlenden Beträge gemindert werden. Ein höherer Mitteleinsatz als in der bisherigen Situation, in der die Dienstfahrzeuge einzelnen Organisationseinheiten zugeordnet sind und eigenständig bewirtschaftet werden, wird nicht anfallen. Durch die Ausweisung einer separaten Haushaltsstelle sowie Umlegung der Kosten je Fahrzeug und Kostenstelle kann eine exakte Übersicht der jeweils anfallenden Betriebskosten ermittelt und dem jeweiligen Amt die fixen und laufenden Kosten des jeweils durch den Mitarbeiter dieses Amts benutzten Fahrzeugs anteilsmäßig in Rechnung gestellt werden. Das Hauptamt, Abteilung Personal & Organisation, wird die Einrichtung des Fahrzeugpools federführend betreiben. 4. Leasing oder Kauf Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung soll sowohl zur Abgabe von Angeboten für eine Leasingvariante mit einer Jahresfahrleistung von 10.000 km je Fahrzeug (aufgrund bisheriger Erfahrungen mit der Jahresfahrleistung) als auch zur Abgabe von Angeboten für Kauffahrzeuge Seite 3 von 5 aufgefordert werden. Dadurch erhalten wir eine Grundlage für eine detaillierte Vergleichsberechnung und können verlässliche Aussagen darüber treffen, ob die Fahrzeugbeschaffung über Kauf oder über Leasing kostengünstiger zu realisieren ist. Da bei einer Entscheidung für den Kauf der Fahrzeuge entsprechende Mittel im Vermögenshaushalt derzeit nicht eingestellt sind, sollen diese im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2012 abgebildet werden, ebenso wie mögliche Leasingraten, falls die Entscheidung auf Leasing fällt. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist der Start der Ausschreibung erst dann möglich, wenn der Haushalt beschlossen und vom Regierungspräsidium genehmigt wurde. Die Verwaltung geht davon aus, dass dies im April 2012 der Fall sein wird. Es wird beantragt, folgende Mittel in den Haushalt 2012 einzustellen: Beschaffungsart Kauf Leasing* Einzelfahrzeug 20.000 € 1.750 € Anzahl Fzg. 9 9 Gesamtbetrag 180.000 € 15.750 € Haushalt VermHH VerwHH * Der Leasingbetrag wird lediglich für drei Monate im Jahr 2012 eingestellt, da die Neufahrzeuge frühestens ab Oktober 2012 geliefert werden können. Im Falle der Leasingbeschaffung sollen die Fahrzeuge nach Ablauf des Leasingzeitraums (ein oder drei Jahre) an den Leasinggeber zurückgegeben und neue Fahrzeuge geleast werden. Im Falle des Fahrzeugkaufs sollen die Fahrzeuge nach Ablauf von mind. drei Jahren (je nach eigenem Bedarf und Zustand des Fahrzeugs) verkauft und neue Fahrzeuge angeschafft werden. Hinter beiden Modellen steht die Überlegung, stets die neuesten auf dem Markt verfügbaren Modelle im Einsatz zu haben, wodurch sich Vorteile im Hinblick auf die Verwendung permanent modernster Technologie, sehr niedrige Wartungs- und Reparaturkosten, die sich vor allem mit zunehmendem Fahrzeugalter erhöhen, sowie die in dem betreffenden Zeitraum (höchsten drei Jahre) entfallende Haupt- und Abgasuntersuchung ergeben. Darüber hinaus ergibt sich durch die kontinuierliche Abgabe von Fahrzeugen eine positive Öffentlichkeitswahrnehmung der Stadt Metzingen durch eine stärkere Durchsetzung des regionalen Gebrauchtfahrzeugmarkts mit umweltfreundlichen Fahrzeugen. Die zukünftige Entwicklung der Erdgastechnologie kann nicht vorausgesehen werden, das Tankstellennetz soll aber deutlich ausgebaut werden. Durch ihre Umweltfreundlichkeit und den derzeit im Vergleich zu herkömmlichen Technologien noch sehr geringen Kraftstoffpreis kann ein steigendes Interesse an derartigen Fahrzeugen angenommen werden. Angestrebter Einsatzbeginn der neuen Fahrzeugflotte soll in Abhängigkeit der Lieferzeiten der Autohersteller ca. Oktober/November 2012 werden. 5. Teilnahme an einem Car Sharing-Angebot Die Verwaltung prüft, ob in Zusammenarbeit mit einem interessierten Car Sharing-Anbieter als dessen Kunde die Nutzung von Car Sharing-Fahrzeugen für Dienstfahrten möglich wäre und so der Einsatz von Dienstfahrzeugen optimiert werden könnte. 6. Anschaffung elektrischer Dienstfahrräder Die Anschaffung von mit zur Verstärkung der Pedalkraft mit Elektromotoren ausgestatteten e-Bikes als Dienstfahrräder wird geprüft. Seite 4 von 5 7. Zeitplan bei Zustimmung Start der öffentlichen Ausschreibung: April 2012 Submission: Mai 2012 Auftragsvergabe: Gemeinderatssitzung Juni oder Juli 2012 Lieferung der Neufahrzeuge (in Abhängigkeit der Lieferfristen der Autohändler): Oktober/November 2012 8. Anlage 0 (Finanzvorlage) Konkrete Aussagen über die finanziellen Auswirkungen können erst nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses im Juni oder Juli 2012 getätigt werden. Aus diesem Grund kann die Anlage 0 zum jetzigen Zeitpunkt nicht beigelegt werden, obwohl das Projekt finanzielle Auswirkungen hat. Anlagen: Seite 5 von 5