5. Wahlperiode Drucksache 5/7598 01.04.2014 Keine
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5. Wahlperiode Drucksache 5/7598 01.04.2014 Keine
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 01.04.2014 7598 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Keine Gewinnausschüttung beim Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal Die Kleine Anfrage 3750 vom 10. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung und die Thüringische Landeszeitung berichten in ihren Ausgaben vom 4. Februar 2014, dass das Thüringer Landesverwaltungsamt die vorgesehene Verwendung der Jahresgewinne aus dem Jahr 2012 im Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal für nichtig erklärt hat*. Weiter wird in dem Pressebericht ausgeführt: "Damit beanstandet die Rechtsaufsicht auch die geplante Ausschüttung von Gewinnen an die Mitgliedskommunen. Die Verbandsversammlung hatte die Beschlüsse zur Gewinnverwendung und zum ebenfalls beanstandeten 2. Nachtragshaushalt 2013 mit der Stimmenmehrheit der Stadt Gera im Dezember vorigen Jahres ein zweites Mal gefasst. Den ersten Beschluss vom November 2013 wie auch den vom Dezember hatte der Verbandsvorsitzende Dietrich Heiland (CDU) bereits beanstandet - mit der Konsequenz, dass das Landesverwaltungsamt nun darüber entscheiden sollte. Von den auszuschüttenden 750.000 Euro hatte sich die Stadt Gera eine halbe Million Euro erhofft, um damit ihren klammen Stadthaushalt mit zu sanieren. Die Rechtsaufsicht des Landes schließt die Gewinnausschüttung zwar nicht prinzipiell aus. Zunächst seien Überschüsse dafür zu verwenden, um Verluste aus den Vorjahren auszugleichen und in zweiter Rangfolge Rücklagen zu bilden. Erst dann könnten Mehreinnahmen an Mitgliedsgemeinden abgeführt oder auf neue Rechnungen vorgetragen werden. Da aber der Zweckverband in den nächsten Jahren mit Krediten seine Investitionen finanzieren will, wäre der Finanzbedarf bei einer Gewinnausschüttung dann noch höher. Das lässt das Landesverwaltungsamt nicht zu. Erschwerend komme hinzu, dass der Jahresgewinn möglicherweise aus zu hohen Gebühren, die von den Wasserverbrauchern bezahlt wurden, resultieren könnte und damit kein Eigenkapital des Verbandes wäre." In Thüringen schütten Aufgabenträger der Wasserversorgung bereits seit mehreren Jahren Gewinne an ihre Mitgliedsgemeinden aus, so der Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung. Diese Ausschüttungen wurden bisher nicht von den Rechtsaufsichtsbehörden beanstandet. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung haben nach dem Kenntnisstand der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2012 in welcher Höhe eine Ausschüttung an ihre Mitgliedsgemeinden (bzw. Trägergemeinden) vollzogen (bitte Einzelaufstellung)? 2. Bei welchen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung, die für das Haushaltsjahr 2012 Ausschüttungen an ihre Mitgliedsgemeinden (Trägergemeinden) geplant hatten, gab es mit welcher Begründung eine rechtsaufsichtliche Beanstandung; wie ist der Sachstand dieser Beanstandungsverfahren (bitte Einzelaufstellung)? Druck: Thüringer Landtag, 24. April 2014 Drucksache 5/ 7598 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 3. Mit welcher Begründung hat das Thüringer Landesverwaltungsamt den Beschluss zur Gewinnausschüttung aus dem Haushaltsjahr 2012 des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal beanstandet? 4. In welcher Höhe sind Verluste aus den Haushaltsjahren bis einschließlich 2011 beim Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal aufgelaufen? 5. Über welche Rücklagen verfügt der Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal zum 31. Dezember 2012? Wie hoch müssten die Rücklagen nach Auffassung der Landesregierung sein? 6. Welche Auswirkung auf die Wassergebühren des Zweckverbands Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal hat die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde durch die geplante Ausschüttung an die Mitgliedsgemeinden für das Haushaltsjahr 2012 prognostiziert und wie wird diese Prognose begründet? 7. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Zweckverbände der Wasserver- und Abwasserentsorgung Ausschüttungen an ihre Mitgliedsgemeinden vollziehen können? 8. Inwieweit liegen die nachgefragten Voraussetzungen für die Ausschüttung an die Mitgliedsgemeinden beim Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung vor und wie wurden diese von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde geprüft? Was unterscheidet dabei die betriebswirtschaftliche Situation des Wasser-/Abwasserzweckverbands Arnstadt und Umgebung und des Zweckverbands Wasser/ Abwasser Mittleres Elstertal? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. März 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach dem Kenntnisstand der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden hat bislang kein Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung für das Haushaltsjahr 2012 eine Ausschüttung an seine Mitgliedsgemeinden bzw. Trägergemeinde vollzogen. Zu 2.: Nach Mitteilung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden haben neben dem Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal der Wasserversorgungszweckverband Weimar (Aufgabenträger Wasserversorgung) sowie die Gemeinde Tabarz (Aufgabenträger Wasserver- und Abwasserentsorgung) im Rahmen der Beschlussfassung über die Gewinnverteilung für das Haushaltsjahr 2012 eine Ausschüttung an ihre Mitgliedsgemeinden bzw. Trägergemeinde geplant. In beiden Fällen erfolgt die rechtsaufsichtliche Prüfung. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Zu 3.: Die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal beschlossene Verwendung des Jahresgewinnes beinhaltete nicht die Verlusttilgung und Einstellung in die Rücklage. Somit lag ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vor. Zu 4.: Nach Angaben des Thüringer Landesverwaltungsamtes weist der Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal in seiner Bilanz einen Verlust aus Vorjahren per 31. Dezember 2012 in Höhe von 397.794,30 Euro aus. Zu 5.: Nach Angaben des Thüringer Landesverwaltungsamtes weist der Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal in seiner Bilanz eine Rücklage in Höhe von 18.584.645,79 Euro zum 31. Dezember 2012 aus. Unter Berücksichtigung des in die Rücklage einzustellenden Gewinnes müsste sich diese um 3.124.233,03 Euro erhöhen. 2 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 7598 Zu 6.: Die geplante und beanstandete Ausschüttung von Jahresgewinnen an die Verbandsmitglieder hat keine Auswirkung auf die erhobenen Wassergebühren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 2697 in Drucksache 5/5432 verwiesen. Zu 7.: Unter Verweis auf die Antwort zu Frage 3 ist § 36 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in Verbindung mit §§ 6 und 8 ThürEBV zu beachten. Inwieweit ein Jahresgewinn unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen ausgeschüttet wird, bleibt der Beschlussfassung der Beschlussorgane der Aufgabenträger vorbehalten. Zu 8.: Da der Wasser- und Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung für das Haushaltsjahr 2012 keine Ausschüttung von Gewinnen an seine Verbandsmitglieder geplant bzw. beschlossen hat, erübrigen sich Ausführungen zum Vorliegen der nachgefragten Voraussetzungen. Geibert Minister Endnote: * vgl.: http://gera.tlz.de/web/gera/startseite/detail/-/specific/Keine-Ausschuettung-von-Gewinnen-des-Wasser-Abwasserzweckverbandes-Mittleres-El-1645787446 3