Amtsblatt - Saale-Holzland

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Amtsblatt - Saale-Holzland
Amtsblatt
Saale-Holzland-Kreis
des Saale-Holzland-Kreises
Jahrgang 06 · 29. Juli 2009 · 7/2009
Im Internet: www.saaleholzlandkreis.de
Unsere neuen Kreistagsmitglieder für die Amtszeit 2009 - 2014
Nach ihrer feierlichen Verpflichtung für das politische Ehrenamt am 14.07.09 versammelten
sich die an diesem Tage anwesenden Kreistagsmitglieder im Hof des Landratsamtes zum gemeinsamen Foto. Wie man sieht, freuen sie sich auf ihre Arbeit für den Landkreis.
Inhalt:
Nichtamtlicher Teil
• Der neue Kreistag .............S. 1
• Aus dem
Wirtschaftsleben...............S. 2
• Nachrichten
vom Sport .................S. 3 & 7
• Saale-Holzland-Splitter ......S. 4
• Kultur und Senioren ..........S. 5
• Die Arbeit der RAG ..........S. 6
Amtlicher Teil
• Informationen aus dem
Kreistag, dem Kreis-, Werkund Jugendhilfeausschuss Veröffentlichung
von Beschlüssen ...............S. 7
• Amt für Kommunalaufsicht/
Zweckvereinbarung über
die Betreuung von Kindern
in der Kindertagesstätte
Bobeck..........................S. 12
Fraktion der CDU - 16 Sitze
Herr Dr. Mario Voigt, Milda OT Zimmritz
Frau Simone Bielinski, Eisenberg
Herr Jürgen Mascher, Dornburg-Camburg
Herr Paulus Nettelnstroth,
Schkölen OT Hainchen
Herr Harald Kramer, Stadtroda
Herr Volker Schmidt, Kleineutersdorf
Herr Gerald Reimann, Bad Klosterlausnitz
Herr Thomas Moritz, Dornburg-Camburg
Herr Volker Bauer, Tautendorf
Herr Hartmut Weidemann,
Trockenborn-Wolfersdorf
Frau Beate Bock, Stadtroda
Herr Roland Panitz, Waldeck
Frau Silvia Voigt, Milda OT Zimmritz
Frau Eva Bärthel, Gösen
Herr Harald Weise,
Hummelshain OT Schmölln
Herr René Pooch, Weißenborn
Fraktion DIE LINKE-Bündnis 90/
DIE GRÜNEN - 12 Sitze
Herr Knuth Schurtzmann,
Trockenborn-Wolfersdorf
Frau Manuela Seydewitz,
Heideland OT Lindau
Frau Sabine Hoffmann, Altenberga
Herr Dr. Felix Knosp, Hermsdorf
Herr Uwe Berndt, Crossen
Herr Ulrich Nette, Eisenberg
Frau Lisa Beckmann, Crossen
Herr Frank Golombek, Mertendorf
Frau Gudrun Weiland, Bad Klosterlausnitz
Herr Steffen Much, Eisenberg
hier weiter zu Fraktion DIE LINKE-Bündnis 90/
DIE GRÜNEN
Herr Olaf Möller, Lehesten OT Rödigen
Herr Dirk Hänseroth, Hermsdorf
Fraktion der SPD - 6 Sitze
Herr Hans-Peter Perschke, Schlöben
Herr Andreas Hipp, Eisenberg
Herr Ingo Lippert, Eisenberg
Frau Christina Roemer, Bucha
Herr Gerd Pillau, Hermsdorf
Herr Andreas Häusler, Bad Klosterlausnitz
Fraktion der FDP - 5 Sitze
Herr Herbert Bernhardt, Eisenberg
Herr Bernd Leube, Kahla
Herr Hans-Jürgen Lehmann, Mörsdorf
Herr Ronny Albrecht, Schkölen OT Dothen
Herr Christian Nitsch, Bürgel OT Taupadel
Fraktion des Bauernverbandes 4 Sitze
Herr Dr. Günter Ahnert, Stadtroda
Herr Dieter Senf, Altenberga OT Greuda
Herr Mathias Klippel, Stadtroda
Herr Klaus Sammer, Dornburg-Camburg
Fraktion der Bürgerinitiative 3 Sitze
Herr Jörg Delinger,
Ruttersdorf-Lotschen OT Ruttersdorf
Herr Günter Peupelmann, Hermsdorf
Herr Stefan Dörfel, Hermsdorf
• Schulverwaltungs- und
Kulturamt/Internetauftritt ..S. 14
• Umweltamt/Untere
Wasserbehörde Bekanntmachungen.........S. 14
• Ordnungsamt - Offenhalten
von Verkaufsstellen aus
besonderem Anlass
in Hermsdorf..................S. 18
• Zweckverband Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamt JenaSaale-Holzland (ZVL).......S. 18
• Zweckverband T
rinkwasserversorgung
und Abwasserbeseitigung
Eisenberg (ZWE) ............S. 18
• Zweckverband
JenaWasser ...................S. 18
• Die ARGE informiert .......S. 18
Im Mittelteil herausnehmbares
Anzeigenblatt „treffpunkt“
Das nächste Amtsblatt
erscheint am
26.08.2009
Der nächste
Redaktionsschluss ist am
14.08.2009
29. Juli 2009 – Nr. 7
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Nichtamtlicher Teil
Aus dem Wirtschaftsleben
Mut zur Investition und hoher Besuch
Gleich zwei große Ereignisse
konnte die Firma Silbitz Guss
GmbH in diesen Tagen begehen. Am 25. Juni fand die feierliche Einweihung der neuen
Gießerei Zeitzer Guss GmbH,
einer Tochter der Silbitz Guss
GmbH, im Beisein vieler Gäste statt.
Die Geschäftsführer Dr. Wolfgang Maruschky und Dr.
Frank Göttert nahmen Glückwünsche entgegen für den
Mut des Unternehmens, in
wirtschaftlich schwierigen Zeiten 45 MioEUR für den neuen
Gebäudekomplex zu investieren.
Nach nur 18 Monaten ist der
neue Betrieb produktionsbereit.
Er spezialisiert sich auf die Fertigung hochwertiger Gussprodukte für die Energietechnik.
Die Mitarbeiterzahl soll von
zur Zeit 70 bei guter Auftragslage in den nächsten Jahren
auf 200 erweitert werden.
Zusammen mit der Crossener
Firma Modell- und Formenbau
sind nun Schmelz-, Form- und
Gießereibetrieb komplett.
Von der Leistungskraft des Unternehmens überzeugte sich
denn auch Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel, die gemeinsam mit der Thüringer Finanzministerin Birgit Diezel
am 14. Juli der Firma in Silbitz einen Besuch abstattete.
Seit 2005 hat sich der Umsatz auch durch die Erschließung neuer Märkte fast verdoppelt. Seit 1990 wurden
über 700 Mechaniker und
Kaufleute ausgebildet. Damit
sichert sich das Unternehmen
rechtzeitig die eigenen Fachkräfte.
Die Zahl der Mitarbeiter erhöhte sich im Laufe der Jahre
auf gegenwärtig 480. Damit
ist Silbitz Guss in der Region
der größte Arbeitgeber des
produzierenden Gewerbes.
Als Kundengießerei nimmt
das Unternehmen innerhalb
der neuen Bundesländer Platz
zwei ein.
Einziger Anbieter von Wurstkonserven
in Thüringen
Am 11. Juli wurde durch Ekkehard Heilemann, neuer Geschäftsführender Gesellschafter der Eisenberger Wurstunion (EWU) ein Erweiterungsbau der Konservenproduktion im Wert von 850.000
EUR anlässlich des Tages der
offenen Tür auf dem Serbaer
Schwemmberg eröffnet.
Dies würdigte auch der Staatssekretär im Thüringer Ministe-
rium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Stefan
Baldus, der den Einsatz der
Verantwortlichen und Mitarbeiter der EWU lobte und
dem Betrieb alles Gute
wünschte.
2009 sollen rund 8,5 MioEUR
umgesetzt werden. Gegenwärtig sind 54 Mitarbeiter beschäftigt.
Landrat besucht Firma in Porstendorf und
Senioreneinrichtung in Camburg
Ca. 50.000 Tonnen Graukarton pro Jahr aus 100% Altpapier werden in der Kartonfabrik in Porstendorf hergestellt.
Vermarktet wird dieser in vielen Ländern Europas sowie im
osteuropäischen Raum. In den
letzten 5 Jahren wurde viel investiert. Eine neue Lagerhalle
wurde errichtet, die Zufahrt
zum Unternehmen und der Au-
ßenbereich wurden asphaltiert
und im Jahr 2008 wurde ein
neues Qualitätsleitsystem eingeführt. Erfreut zeigte sich
Landrat Heller über die Tatsache, dass jährlich bis zu 8
Auszubildende eingestellt werden und den Beruf des Papiermachers lernen. Insgesamt arbeiten im Unternehmen 55
Beschäftigte.
v.l.: Werksleiter Steffen Söll, Landrat Andreas Heller
Seit 16 Monaten ist die „Seniorenresidenz“ der Arbeiterwohlfahrt für pflegebedürftige
Menschen geöffnet. Sieben
Millionen Euro wurden investiert, um hier eine der modernsten Pflegeeinrichtungen
Thüringens entstehen zu lassen. 57 Mitarbeiter sind im
Hause beschäftigt, die Ausbil-
dung von Nachwuchskräften
ist geplant. Dafür will man zu
Beginn des neuen Schuljahres
den Kontakt zur Regelschule
Dorndorf suchen, um im Rahmen des Projekts „Schule trifft
Wirtschaft“ frühzeitig Schüler
für die Ausbildung im Hause
zu begeistern.
Haus Regenbogen in Bad Klosterlausnitz
Ein Neubau auf dem Gelände
des
Übergangswohnheimes
des Reha-Zentrums Stadtroda
gGmbH in Bad Klosterlausnitz
weihte man am 09. Juli im
Beisein vom Ersten Beigeordneten des Landrates Dr. Dietmar Möller, der den Gesellschafter Saale-Holzland-Kreis
vertrat, MdL Wolfgang Fiedler
und anderen Persönlichkeiten
aus der Region und dem Reha-Zentrum ein. Platz wurde
geschaffen für 12 Wohnheimplätze, die bereits genutzt
werden. Rund 1 MioEUR hat
das Wohnheim für psychisch
behinderte Menschen gekostet, 40 % davon wurden
durch das Land Thüringen getragen.
Seit 17 Jahren wirkt das Rehabilitationszentrum Stadtroda
gGmbH in der Region. Dazu
gehören vor allem die Behindertenwerkstatt mit immer neuen Angeboten sowie das
Übergangswohnheim in Bad
Klosterlausnitz, das betreute
Wohnen in Stadtroda, eine
Außenwohngruppe, ein neues
Wohnheim in Gera und aktuell Haus Regenbogen.
v.l.: Schatzmeister des AWO Kreisverbandes Hans-Peter
Perschke, Fachbereichsleiter Verwaltung Frank Schönknecht,
Landrat Andreas Heller, Bürgermeister Thomas Moritz,
Einrichtungsleiterin Monika Gaudes
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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
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Erster Wegweiser für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im SHK
4500 Objekte im SaaleHolzland-Kreis, Behördengebäude, Dienstleistungsbetriebe, Gesundheitseinrichtungen,
Sehenswürdigkeiten, Objekte
des Nahverkehrs und der
Wirtschaft wurden innerhalb
eines Jahres von 33 Personen
im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme aufgelistet. Idee und Konzept stammten von Petra Thieme (Bild
vorn Mitte), Projektleiterin an
der Fortbildungsakademie der
Wirtschaft in Jena. Hierbei
wurde die Zugänglichkeit dieser Gebäude für behinderte
oder ältere Menschen bewertet. Neben verschiedenen Faktoren wie Anzahl der Treppen,
Erreichbarkeit für Rollstuhlfahrer, Größe und Ausstattung
von Toiletten usw. wurden
aber auch weitere Informationen aufgenommen, die für alle
Bewohner und Gäste zu nutzen sind, z. B. Öffnungszeiten, Ansprechpartner vor Ort
u.a. Die Projektgruppe konnte
über ein gutes Zusammenwirken mit den Bürgermeistern
und Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaften, mit dem
Landratsamt und der ARGE berichten. Auch die Internetseite
wurde barrierefrei gestaltet.
Wichtige Aussagen sind in
englisch und russisch zu lesen.
Interessenten
können
den
Wegweiser als CD oder Broschüre in den Verwaltungen erwerben oder sich unter
www.behindertenwegweisershk.de informieren.
Stolz zeigen die Männer und Frauen um Petra Thieme die von
ihnen erarbeiteten Broschüren. Dem vorausgegangen war eine
kleine Premiere und Dankeschönveranstaltung im Kaisersaal
des Landratsamtes.
Highlights im Sport
• Robert Hering,
erfolgreichster Leichtathlet aus
Hermsdorf, holte bei den
Deutschen Meisterschaften
in Ulm den Deutschen
Meistertitel mit einer Jahresbestleistung über 200 m
in einer Zeit von 20,41 Sekunden.
Trainer Stefan Poser vom
TUS Jena, die Stadt Hermsdorf sowie der Saale-Holzland-Kreis sind stolz auf
diese hervorragende Leistung eines hiesigen Sportlers.
• Hansi Pietsch, bekannter
Kraftsportler vom TSV Eisenberg, kehrte erfolgreich
von der Europameisterschaft im Kraftdreikampf in
Pilsen zurück.
Die Goldmedaille erhielt er
im Bankdrücken und in der
Disziplin Kniebeuge erkämpfte er sich eine Silbermedaille.
In der Gesamtwertung wurde er Zweiter.
Herzlichen Glückwunsch
zu diesem tollen Ergebnis.
• Bei den diesjährigen Landesmeisterschaften
der
Leichtathleten für den Jugendbereich in Erfurt und
den Kinderbereich in Zeulenroda erzielten die Schüler des SSV Friedrich-Schiller-Gymnasiums sehr gute
Ergebnisse. So errang Robert Stemmler im 200-mHindernislauf den ersten
Platz mit einer Zeit von
8:30,03 min. Robert Blumentritt wurde Thüringenmeister im 1000-m-Lauf in
der Altersklasse 12 m mit
einer Zeit von 3:08,33
min. Herzlichen Glückwunsch den jungen Siegern und allen erfolgreichen Teilnehmern.
• Klasse 3 a der Grundschule „Im Saaletal“ Camburg
gewann Pokal des Landrates im Schwimmen.
Seit 3 Jahren wird zwischen allen 3. Klassen der
Grundschulen im Landkreis
ein
Schwimmwettkampf
ausgetragen.
34 Schulklassen aus 22
Grundschulen
kämpften
dabei um beste Schwimmergebnisse im Schwimmerlernunterricht. Den 1. Platz
im Schuljahr 2008/2009
belegte die Klasse 3 a der
Grundschule
Camburg.
Auf Platz 2 kam die 3.
Klasse aus Rothenstein und
den 3. Platz erreichte die
Klasse 3 b aus Weißenborn.
Die Sieger gewannen den
Pokal des Landrates, der
als Wanderpokal alljährlich vergeben wird.
Bei der Pokalübergabe am
16. Juni herrschte große
Freude bei den Schülern
und Lehrern der Camburger Schule.
FSV Einheit will erneut ins Guinness-Buch der Rekorde
Der FSV Einheit Eisenberg will
vom 14. - 16.08.09 den eigenen Weltrekord im 400m Staffellauf knacken. Seit 1999 hält
der Verein den Rekord, aufgestellt mit 1920 Läuferinnen
und Läufern aller Altersklassen, die aus ganz Deutschland
dabei waren.
Um erneut mit einer Weltbestmarke zu triumphieren, sind in
diesem Jahr 2112 Teilnehmer
notwendig (deshalb Fest 2112).
Gelaufen wird jeweils eine Runde im Eisenberger „Stadion des
Friedens“, welches zugleich
den 25. Jahrestag seiner Namensgebung feiert.
Der Verein freut sich über jeden Starter und ruft deshalb
auf, Meldungen abzugeben
an: FSV Einheit Eisenberg
(Tel.: 036691/43246 oder
per Fax an 036691/42852).
Eingebunden in diese größte
Veranstaltung in Eisenberg
sind am 14.08. ein Konzert
der Puhdys mit ihren Söhnen,
am 15.08. ein Konzert mit
Ray Wilson und der Berliner
Philharmonie sowie eine große Thüringer Musikparade am
16.08. u. a. mit dem Vollmers-
hainer Schalmeienverein, ein
Lichtfest, Rummel und vieles
mehr.
Die Startgebühren zum Lauf
von 2,00 EUR für Erwachsene
und 1,00 EUR für Kinder werden komplett der Kinderkrebshilfe Jena am Sonntag Ute
Freudenberg,
Schirmherrin
des Ronald McDonald Hauses, im Stadion übergeben.
29. Juli 2009 – Nr. 7
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
Neue Wanderwegebeschilderung
Der Tourismusverband hat in
den letzten Monaten die Wanderwegebeschilderung im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“
und der Stadt Kahla erneuert.
Vorausgegangen war eine Begehung der Wanderrouten.
Die 30 neuen Schilder wurden
von der Überbetrieblichen
Ausbildungsgesellschaft Jena
angefertigt. Gleichzeitig wurden auch neue Wegemarken
an Bäumen und Masten entlang der Wege gesetzt.
In diesen Wochen werden
Schilder und Marken im Eisen-
berger Mühltal ergänzt, bevor
dann in den nächsten Monaten die Wanderwegebeschilderung in der VG HügellandTäler erneuert wird.
Die neuen Schilder tragen jetzt
auf der Rückseite eine Nummer.
Wie Peter Panzer vom Tourismusverband mitteilt, werden
Wanderer gebeten, beim Auffinden von defekten oder zerstörten Schildern, die rückseitige Nummer der Geschäftsstelle des Tourismusverbandes
in Kahla zu übermitteln
(036424/7 84 39).
4
Freude und Spaß im Kreisjugendfeuerwehrlager
In zwei Durchgängen vom 27.
Juni bis 05. Juli erlebten insgesamt 240 Kinder, Jugendliche
und Betreuer schöne Ferientage in Roßbach am Hassesee.
Gemeinsam mit der Jugendfeuerwehr Roßbach organisierten
die Verantwortlichen der Kreisjugendfeuerwehr u. a. ein
spannendes Geländespiel, das
den jungen Feuerwehrleuten
der
Nachwuchsabteilungen
viel Wissen abverlangte und
sie auch gebührend sportlich
forderte.
Neben
einem
Schlauchboot-Rennen fanden
Volleyballturniere, eine Lagerolympiade, ein Neptunfest und
zum Schluss ein gemeinsamer
Grillabend statt. Traditionell
besuchten in diesem Jahr in
Vertretung des Landrates der
Erste Beigeordnete Dr. Dietmar
Möller, der stv. Kreisbrandinspektor Peter Kuhnert sowie
Landtagsabgeordneter Wolfgang Fiedler das Feriencamp.
Der Landkreis unterstützt die
wichtige Arbeit der Kreisjugendfeuerwehr jährlich mit
4500,- Euro. Darin sind auch
anteilig die Kosten für das Zeltlager enthalten. Einen weiteren Zuschuss erhält die Kreisjugendfeuerwehr
von
der
Sparkassenversicherung.
Saale-Holzland-Splitter
• Gerd Pillau, hauptamtlicher Bürgermeister der
Stadt Hermsdorf, ist mit
Wirkung vom 1. Juli 2009
zum ehrenamtlichen Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft
Hermsdorf
ernannt worden. Dazu
war er in einer Verwaltungsgemeinschaftsversammlung mehrheitlich gewählt
worden.
Er
übernimmt das Amt von
Karin Präßler, die dieses
seit 1999 inne hatte.
Seine Amtszeit endet am
30. Juni 2012. Dann muss
neu entschieden werden.
1990 bildete er kontinuierlich Lehrlinge aus, seine
Söhne wirken in den 10
Filialen mit insgesamt 65
Mitarbeitern als Geschäftsführer.
Klaus
Enkelmann
aus
Dorndorf-Steudnitz als Stv.
des Stadtratsvorsitzenden.
Die Besetzung der Fachausschüsse soll ebenfalls
paritätisch erfolgen.
• Landrat Andreas Heller ist
mit Wirkung vom 1. Juli
2009 für zweieinhalb Jahre amtierender Vorsitzender des Verwaltungsrates
der Sparkasse Jena-SaaleHolzland. Gemeinsam mit
dem
Oberbürgermeister
der Stadt Jena teilt sich der
Landrat des SHK diese verantwortungsvolle Aufgabe.
• Die „Silberne Ehrennadel“
der
Handwerkskammer
Ostthüringen erhielt anläßlich seines 65. Geburtstages Fleischermeister Wolfgang Hönnger aus Dorndorf-Steudnitz. Diese wurde ihm nicht nur auf
Grund
seines
großen
handwerklichen Könnens
verliehen (er erhielt viele
Gold- und Silbermedaillen
für seine Wurst- und
Fleischwaren), sondern vor
allem für seine ehrenamtliche Tätigkeit u.a. als
Obermeister und als VizeLandesinnungsmeister. Seit
• Erstmalig in der Geschichte der Region fand am
1.7.2009 die konstituierende Sitzung der Stadt
Dornburg-Camburg statt.
Die drei Kommunen im
Norden des Landkreises:
Camburg, Dorndorf-Steudnitz und Dornburg hatten
sich zu einer Einheitsgemeinde
zusammengeschlossen. Stellvertreter von
Bürgermeister Thomas Moritz wurden Helmut Lenz
aus Camburg als Erster
Beigeordneter, Klaus Sammer aus Dornburg als
Zweiter Beigeordneter und
• Dem Landtagsabgeordneten Wolfgang Fiedler wurde in der konstituierenden
Sitzung des neugewählten
Stadtrates der Stadt Stadtroda die „Ehrenplakette
mit Goldener Anstecknadel der Stadt Stadtroda“
verliehen. Diese Auszeichnung vergab der Stadtrat
fraktionsübergreifend einstimmig und zum ersten
Mal. Damit bedankte sich
das Gremium für das
beharrliche
langjährige
regionale Engagement des
Landtagsabgeordneten
nicht nur für die Stadt
sondern für die ganze
Region.
• Thüringenweit wurden für
den Zeitraum von 2011 2015 fünfundvierzig Gemeinden als Förderschwerpunkte der Dorferneuerung eingeordnet. Aus
dem Saale-Holzland-Kreis
haben sich drei Orte
durchgesetzt: Löberschütz,
Neuengönna und Lindau.
• Vom Thüringer Ministerium
für Bau, Landesentwicklung und Medien kam die
Nachricht, dass Stadtroda
nun endgültig als Mittelzentrum anerkannt wird.
Die Stadt war 2004 im
Landesentwicklungsplan
als Mittelzentrum eingestuft, wurde aber noch einer genauen Kriterien-Prüfung unterzogen. Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz
erhielten jetzt ebenfalls die
definitive Bestätigung als
funktionsteiliges Mittelzentrum.
• Neuer Vorsitzender des
Zweckverbandes Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung Eisenberg (ZWE)
wurde der erst kürzlich gewählte Bürgermeister von
Schkölen, Dr. Matthias
Darnstädt. Von den anwesenden 18 Verbandsräten
erhielt er 38 Stimmen. Er
folgt seinem Bürgermeistervorgänger im Amt Herbert
Bernhardt auch in dieser
Funktion.
29. Juli 2009 – Nr. 7
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
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Aus dem Kulturleben
Rosenkönigin
Dornburg hat eine neue Rosenkönigin. Die 16-jährige
Maximilia Wenzel ist die 38. Rosenkönigin. Der Erste
Beigeordnete des Landrates Dr. Dietmar Möller gratulierte
ihr mit einem Glas Dornburger Rosenbowle anläßlich des
Krönungsfestes am 27. Juni zu diesem schönen Ehrenamt.
• 22.8. um 18.00 Uhr
Stadthaus Hermsdorf
Vernissage und Preisverleihung anlässlich des 10.
Kunstwettbewerbes, in diesem Jahr unter dem Thema
„Hallo.…hallo - Kinder
wollen erhört werden“
Über 70 Arbeiten wurden
eingereicht. Preise gibt es
im Erwachsenen,- Kinderund Jugendbereich.
Außerdem werden die 10
Besten aus 10 Jahren prämiert.
Musikalisch wird die Veranstaltung durch Studenten
der Musikhochschule FranzLiszt, Weimar begleitet.
Alle Interessenten sind
herzlich eingeladen.
• 25. 8., 14.00 Uhr
Rittergut Nickelsdorf
VIII. Kreisheimattag der Region Saale-Holzland-Kreis
unter dem Motto „Jugend
und Heimat“
Ausbildung zum ehrenamtlichen
Seniorenbegleiter - Interessenten gesucht
Auch in diesem Jahr bietet das
Seniorenbüro SHK gemeinsam
mit der evangelischen Erwachsenenbildung Thüringen e.V./
Jena einen Kurs zur „Ausbildung zum ehrenamtlichen Seniorenbegleiter“ in Eisenberg
oder Kahla an.
Dieser befasst sich mit der Thematik des Älterwerdens und
versteht sich als Fortbildung
und Motivation für ein Ehrenamt in der Seniorenarbeit.
Er beinhaltet 20 Stunden Praktikum in einer Einrichtung nach
eigener Wahl und schließt mit
einem Ehrenamtszertifikat ab.
Wenn jeweils 10 und mehr
Kursteilnehmer gefunden sind,
wird die Ausbildung vom 10.
September bis Ende November jeweils Donnerstag von
14.00 - 17.00 Uhr oder
09.00 - 12.00 Uhr wahlweise
stattfinden.
Das Ziel ist es, anderen Menschen zu helfen, die bestimmte
Alltagshilfen brauchen könnten. Es geht vor allem um Begleitung, Zuhören, Hilfen im
Alltag zu organisieren und Unterstützung bei Einkauf und Behördengängen. Es wird kein
Fachwissen vorausgesetzt.
Finanziell unterstützt wird der
Kurs durch das Landratsamt,
Schirmherr des Kurses ist der
Erste Beigeordnete des Landrates, Dr. Dietmar Möller.
Interessenten melden sich bitte
im Seniorenbüro bis zum
28. August 2009 an.
Die Leiterin, Frau Gabriele
Pilling, ist telefonisch unter
036691/49828 oder über
0173/3793793 zu erreichen.
• Der Deutsche Musikrat veranstaltete vom 12.-14. Juni
den „Tag der Musik“. Auch
die Musikschule des SaaleHolzland-Kreises beteiligte
sich an dieser Aktion und
warb für ihre Arbeit. So
fand in der Außenstelle
Stadtroda ein „Tag der offenen Tür“ mit großer Besucherresonanz statt. 16 musizierende Familien sorgten in der Eisenberger Musikschule für ein fantastisches Erlebnis. Auch im
Kahlaer Rathaussaal und
in der Dorndorfer „Alten
Schule“ gaben Musikschüler ihr Können in beeindruckender Weise zum Besten. Vier Schüler fuhren mit
ihrer Lehrerin Frau Karla
Hupfer nach Sondershausen, hier spielten sie gemeinsam mit weiteren 156
Schülern im größten Thüringer Blockflötenorchester.
Anmeldungen für alle Instrumentensparten,
Vorschulkurse und Gesang für
das Schuljahr 2009/2010
werden täglich von 08.30
Uhr bis 15.00 Uhr im Sekretariat der Musikschule
Eisenberg angenommen,
Telefon: 036691/83868,
E-Mail:
[email protected].
„Neugegründetes Bläserensemble unter der Leitung von
Leander Torge und Ellen Tonndorf-Martini“
Impressum: Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
Wir gratulieren noch
recht herzlich unseren Jubilaren:
Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
Elsbeth und Walter Dennstädt, Kahla
Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
Inge und Helmut Diels, Dorndorf-Steudnitz
Ruth und Manfred Erbse, Stadtroda
Steinerne Hochzeit (67,5 Jahre)
Frieda und Erich Plötner, Bad Klosterlausnitz
Herausgeber: Saale-Holzland-Kreis
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat des Saale-Holzland-Kreises
Redaktion: Pressestelle, Anschrift: 07607 Eisenberg, Im Schloß; PF 1310, 07602 Eisenberg
Telefon: 036691/70 107, 70 108, Fax: 036691/70 166
e-mail: [email protected]
Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder Dritter zeichnen diese
selbst verantwortlich.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan – Erreichbar unter der Anschrift des
Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag
gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen
auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise:Allgemeine Bezugsbedingungen gültig ab: 25.03.2009
Das Amtsblatt wird an alle erreichbaren Haushalte im Saale-Holzland-Kreis kostenlos verteilt.
Im Bedarfsfall können Einzelexemplare kostenlos gegen Erstattung der Portogebühren vom Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Pressestelle, PF 13 10, 07602 Eisenberg bezogen werden.
Im Abonnement sind die Amtsblätter über die Verlag + Druck Linus Wittich KG zu beziehen.
Der Zustellpreis beträgt 2,50 €/Ausgabe.
Das Amtsblatt ist auch im Internet nachzulesen unter
www.saaleholzlandkreis.de, Rubrik Aktuelles
29. Juli 2009 – Nr. 7
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
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29. Juli 2009 – Nr. 7
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
7
Der Kreissportbund informiert: Neues zur Sportlerwahl – Kandidaten bis September melden
Das Sportjahr ist noch lange
nicht zu Ende, da richten sich
die Blicke schon in Richtung
der Wahl der „Sportler und
Mannschaften des Jahres“.
In diesem Jahr gibt es leichte
Veränderungen in der Terminkette, damit bei der Publikumswahl nicht mehr ausschließlich
über das Internet abgestimmt
werden muss. Der Stimmzettel
wird auch im Amtsblatt veröffentlicht. Abgegeben werden
können nur Originalzettel. Kopien sind ungültig.
Vorschläge können bis
10. September abgegeben
bzw. eingereicht werden.
- Kategorien der Sportlerwahl
• Sportler des Jahres
• Sportlerin des Jahres
• Mannschaft des Jahres
• Nachwuchssportler
des Jahres
• Nachwuchssportlerin
des Jahres
• Nachwuchsmannschaft
des Jahres
Hinzu kommen:
• Publikumspreis des Jahres
• Sonderpreis des Jahres
• Ehrenamtspreis des Jahres
Erläuterungen:
> Publikumspreis: Alle gemeldeten Kandidaten stehen im Internet zur Wahl. Aus diesem
Kandidatenkreis ergibt sich mit
einfacher Mehrheit eine Reihenfolge Die meisten Klicks
entscheiden über die Platzierungen.
> Sonderpreis: Für außergewöhnliche Leistungen, einen
großen Leistungssprung oder
ein herausragendes Ergebnis
wird dieser Preis vergeben.
Hier können Vorschläge von
Vereinen gemacht werden.
Gleichzeitig kann sich die
Fachjury offen lassen, selbst
Vorschläge einzubringen. In
dieser Kategorie ist es auch
möglich, SportlerInnen aus
dem Saale-Holzland-Kreis, die
nunmehr für einen Verein aus
einer anderen Region starten,
vorzuschlagen.
> Ehrenamtspreis: Um der
Wertschätzung für das Ehrenamt in den Vereinen und Verbänden Rechnung zu tragen,
wird ein Ehrenamtspreis verliehen. Vorschläge sollen aus den
Vereinen kommen. Bewertungskriterien sind u.a. die Organisation einer oder mehrerer Veranstaltungen, die Arbeit als
Vorstandsmitglied, die jahrelange Einbindung in den Wettkampfbetrieb als Kampf- oder
Schiedsrichter oder die erfolgreiche Arbeit als Übungsleiter.
Der 10. September ist der letzte Abgabetermin für die Vorschläge in allen Kategorien.
Bei den Vorschlägen für die anderen Preise reicht ein formloses Schreiben mit einer aussagekräftigen Vorstellung des
Kandidaten.
Zeitschiene:
12.09.09
Abschluss der Kandidatenliste
28.09.09
Erscheinen des Stimmzettels
im AMTSBLATT
von 28.09.09 - 23.10.09
Publikumswahl im Internet
und auf Stimmzetteln
Abgabe der Zettel in Sparkassen, Barmer Eisenberg, KSB
Mo. 26.10.09, 16.30 Uhr
Fachjury-Treffen
(gesonderte Einladungen)
Do. 26.11.09, 19.00 Uhr
Auszeichnungs- und
Dankeschönveranstaltung
* Kaisersaal
Kreissportbund
Saale-Holzland e.V.
PF 1309 / Saasaer Straße 9
07602 Eisenberg
Tel. 036691/42208
www.ksbholzlandkreis.de
Ende des Nichtamtlichen Teiles
Amtlicher Teil
Informationen aus dem Kreistag
Informationen aus dem Kreistag
Auf Einladung des Landrates trat am Mittwoch, dem
13.05.2009, der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises im Kaisersaal des Landratsamtes in Eisenberg zu seiner 24. Sitzung zusammen.
An der Sitzung nahmen 45 Kreistagsmitglieder, Gäste sowie Vertreter der Presse teil. Die Sitzung war unterteilt in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Sitzungsteil.
Tagesordnung:
öffentlicher Sitzungsteil
1. Vergabe der Förderpreise für zukunftsweisende Projekte für
Schülerinnen und Schüler des Saale-Holzland-Kreises 2009
2. 1. Nachtragshaushaltssatzung/-plan des Saale-HolzlandKreises für das Haushaltsjahr 2009 im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes II
3. Berichterstattung der Geschäftsführung der ARGE SGB II im SHK
4. Investive Sportförderung des Saale-Holzland-Kreises 2009
5. Satzung zur Bildung eines Rettungsdienstbereichsbeirates für
den Saale-Holzland-Kreis
6. Umsetzung des Kreistagsbeschlusses K 411-23/09 vom
18.02.2009 zur Errichtung einer Produktionsschule als Modellprojekt für Ostthüringen im Saale-Holzland-Kreis
7. Genehmigung der Bekanntmachung von in nichtöffentlichen
Sitzungen gefasster Beschlüsse
8. Unentgeltliche Nutzung kreiseigener Turnhallen durch Feuerwehren im Saale-Holzland-Kreis
9. Beschlussabrechnung 2008
10.Genehmigung der Niederschrift der 23. Sitzung des Kreistages vom 18.02.2009
11.Anfragen
12.Informationen
Zu Sitzungsbeginn vergab Herr Landrat Heller die Förderpreise
für zukunftsweisende Projekte für Schülerinnen und Schüler des
Saale-Holzland-Kreises 2009.
Nachfolgende Projekte wurden mit einem Förderpreis für zukunftsweisende Projekte 2009 ausgezeichnet:
1. die Staatliche Regelschule „J. W. Heimbürge“ Kahla
Projekt:
Schulkabarett „Die Dreckspatzen“
Dotierung:
400,- EUR
2. das Staatliche Gymnasium „Leuchtenburg“ Kahla
Projekt:
„AG Schulhomepage“
Dotierung:
400,- EUR
3. das Staatliche regionale Förderzentrum Hainspitz
Projekt:
„Jahresprojekt Nepal oder wie aus
einer Geographiestunde ein Projekt wurde“
Dotierung:
200,- EUR
Der Kreistag fasste in öffentlicher Sitzung
folgende Beschlüsse:
Beschluss K 418-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt auf Antrag
des Herrn Kramer den „Abbruch der Debatte“ zu Tagesordnungspunkt 2.
Beschluss K 419-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises lehnt nachfolgenden Antrag der Fraktion DIE LINKE. ab:
Die zusätzlichen Eigenmittel außerhalb des zur Finanzierung der
Bundesförderung im Rahmen des Konjunkturpaketes II notwendigen Eigenmittel in Höhe von 313 T € sind vorerst nicht einzusetzen und in der allgemeinen Rücklage zu belassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen entsprechend der
bisher vorgenommenen Prioritätensetzung zu verschieben und somit Maßnahmen, die nicht finanziert werden können, auf die vorderen Plätze der Nachrückerliste zu setzen.
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Beschluss K 421-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die
1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan
des Saale-Holzland-Kreises für das Haushaltsjahr 2009 einschließlich aller Anlagen.
01)Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises stellt Finanzmittel in
Höhe von max. 33.000,00 Euro im Jahr 2009 und max.
131.000,00 Euro im Jahr 2010 zur Gesamtfinanzierung des
Projektes Produktionsschule als Modellprojekt Ostthüringen
zur Verfügung, um den noch vorhandenen Fehlbetrag auszugleichen.
02)Der Träger und die Verwaltung werden beauftragt, den Fehlbetrag zu reduzieren.
Die Bemühungen sind dem Kreistag zeitnah nachzuweisen.
Beschluss K 422-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises bestätigt den dem
1. Nachtragshaushaltsplan 2009 gemäß § 2 Abs. 2 Thüringer
Gemeindehaushaltsverordnung beigefügten Finanzplan mit dem
ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm.
Beschluss K 430-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt auf Antrag
des Herrn Fiedler den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage K
04-24/09 wie folgt zu ergänzen:
„dass zusätzlich im Jahr 2009 20.000,00 Euro für die Entwicklung der Produktionsschule zur Verfügung gestellt werden.“
Beschluss K 420-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises bestätigt die Maßnahmenübersicht im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes II.
Beschluss K 423-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises lehnt den Antrag der
Fraktion DIE LINKE. ab, folgender Kommune und folgenden
Sportvereinen zur Unterstützung von investiven Baumaßnahmen
für Sportanlagen finanzielle Mittel in Höhe von 26.799,00 Euro
zur Verfügung zu stellen:
Sportverein/
Kommune
Stadt Hermsdorf
Sportverein
Klengel-Serba 09
Weißenborner
SV 1882
Maßnahme
Kreismittel EUR
Umbau/Sanierung Kegelhalle
20.000,Dachsanierung Sportlerheim
4.800,-
Wegebau zur Sporthalle
1.999,-
Beschluss K 424-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises lehnt folgenden Antrag
der SPD-Fraktion ab:
Die Stadt Bürgel hat im Rahmen ihrer Antragstellung auf investive
Sportförderung 2009 zwecks Neubau/Sanierung Sportstätte eine Gesamtfinanzierungskonzeption vorzulegen, sofern insgesamt
die Finanzierung dieser Maßnahme gesichert ist. Alsdann ist eine
Entscheidung über die Antragstellung herbeizuführen.
Beschluss K 425-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises lehnt den Antrag von
Herrn Delinger ab, über die Maßnahmen der Sitzungsvorlage K
02-24/09 einzeln abzustimmen.
Beschluss K 426-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt folgenden
Kommunen und Sportvereinen zur Unterstützung von investiven
Baumaßnahmen für Sportanlagen finanzielle Mittel in Höhe von
48.799,00 EUR zur Verfügung zu stellen:
Sportverein/
Kommune
Stadt Bürgel
Stadt Hermsdorf
Sportverein
Klengel-Serba 09
Weißenborner
SV 1882
Maßnahme
Kreismittel EUR
Neubau/Sanierung Sportstätte
22.000,Umbau/Sanierung Kegelhalle
20.000,Dachsanierung Sportlerheim
4.800,-
Wegebau zur Sporthalle
1.999,-
Beschluss K 427-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreis beschließt die Satzung zur
Bildung eines Rettungsdienstbereichsbeirates für den Saale-Holzland-Kreis.
Beschluss K 428-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt Rederecht für
die Geschäftsführerin der Bildungs- und Technologiezentrum zu
Eisenberg GmbH, Frau Angermann, zu TOP 6.
Beschluss K 429-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises lehnt unter Bezugnahme
auf die Sitzungsvorlage K 04-24/09 nachfolgenden Antrag des
Herrn Schurtzmann ab:
Beschluss K 431-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt auf Antrag
des Herrn Joseph in der Sitzungsvorlage K 04-24/09 den Beschlusspunkt 2 zu streichen.
Beschluss K 432-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises fasst folgenden Beschluss:
1. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises begrüßt und unterstützt nach eingehender Befassung das fachinhaltliche Konzept der Bildungs- und Technologiezentrum (Bu.TZ) zu Eisenberg GmbH zur Errichtung einer Produktionsschule als
Modellprojekt für Ostthüringen im Saale-Holzland-Kreis.
2. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt vorbehaltlich der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und Vorhabensrealisierung, der Bildungs- und Technologiezentrum
(Bu.TZ) zu Eisenberg GmbH zur Betreibung der Produktionsschule jährlich einen finanziellen Betrag in Höhe von maximal
20.000,- EUR aus dem Budget des Jugendamtes und im Jahr
2009 zusätzlich 20.000,00 Euro für die Entwicklung der Produktionsschule zur Verfügung zu stellen sind.
Beschluss K 433-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die öffentliche
Bekanntmachung der in der Anlage aufgelisteten Beschlüsse aus
nichtöffentlichen Sitzungen im Zeitraum März 2008 bis Dezember 2008.
Auftragsvergabe
K 354-19/08 vom 12.03.2008
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt,
01 das Ingenieurbüro Grontmij/AEW Plan GmbH für Abfall,
Energie, Wasser, Niederlassung Berlin, Westhafenstraße 1 in
13353 Berlin in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei
Gaßner, Groth, Siederer & Coll. mit der Ausschreibung der
Entsorgungsleistungen für den Saale-Holzland-Kreis in einer
Höhe von 20.000,00 Euro (netto) zu beauftragen.
02 Das Ingenieurbüro Grontmij/AEW Plan GmbH in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer &
Coll. wird beauftragt,
- die Ausschreibung in einem offenen Verfahren
durchzuführen,
- die Entsorgungsleistungen losweise auszuschreiben und
- die Laufzeit der Entsorgungsverträge auf fünf Jahre
festzulegen.
03 Der Ausschreibungstext der Dienstleistungsausschreibung ist
durch das Ingenieurbüro dem Werkausschuss des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des SHK zur Bestätigung vorzulegen.
04 Der Vergabevorschlag für die Auftragsvergabe Entsorgungsleistungen im Saale-Holzland-Kreis ist dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
K 394-22/08 vom 10.12.2008
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt:
1. Das Ingenieurbüro Köhler/Hartwig Energiemanagement (Halberstädter Straße 57, 39112 Magdeburg) wird beauftragt, im Rahmen nichtinvestiver Maßnahmen den Verbrauch von Wärme,
Wasser und Strom in kreiseigenen Gebäuden zu reduzieren.
Darüber hinaus beinhaltet die Beauftragung die Erstellung der
Energieausweise für die betreffenden Gebäude. Der Auftragnehmer unterbreitet dem Landkreis ein Verbrauchseinsparkonzept, das Maßnahmen mit einer Amortisationszeit von unter 5
Jahren ausweist.
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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
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2. Es wird ein Erfolgshonorar in Höhe von 29 von Hundert der
tatsächlichen Kostenersparnis bei den Medien Wärme, Wasser und Strom pro Jahr vereinbart.
3. Als Vertragslaufzeit wird 2009 - 2012 vereinbart.
zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2008 des Abfallwirtschaftsbetriebes für 6.000,00 Euro netto zuzüglich Nebenkosten in Höhe von max. 1.700,00 Euro netto.
Sonstiges
Beschluss K 434-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises lehnt den Antrag der
SPD-Fraktion ab, die Sitzungsvorlage K 06-24/09 im 1. Absatz
zu ergänzen:
„und der Polizei und den im Rettungsdienst Tätigen“
K 355-19/08 vom 12.03.2008
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt den Verein
zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe im Saale-HolzlandKreis e. V. mit dem Aufbau und der Betreibung eines mobilen
Kinderschutzdienstes zu beauftragen.
K 379-21/08 vom 24.09.2008
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt:
001 der Landrat wird beauftragt, auf der nächsten Gesellschafterversammlung der Verkehrslandeplatz Jena-Schöngleina
GmbH der Übertragung der Grundstücke des Verkehrslandeplatzes vom Förderkreis Flugplatz Schöngleina e. V. auf
die Verkehrslandeplatz Jena-Schöngleina GmbH auf Basis
des anliegenden Grundstücksübertragungsvertrages (Anlage) zuzustimmen.
002 der Landrat wird ermächtigt, im weiteren Fortgang der
Verhandlungen erforderlich werdenden geringfügigen Änderungen des Vertragsinhaltes zuzustimmen.
Bestellungen
K 393-22/08 vom 10.12.2008
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt
die Bestellung der
Pricewaterhouse Coopers
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Maximilian-Welsch-Straße 4, 99084 Erfurt
Beschluss K 435-24/09
01 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt, den aktiven Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehren des SaaleHolzland-Kreises zur Erhaltung und Verbesserung der körperlichen Fitness die Schulsportanlagen unentgeltlich zur
Verfügung zu stellen.
02 Die Freiwilligen Feuerwehren sind den Sportvereinen in der
Vergabe- und Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen, Schulsportanlagen und sonstigen schulischen Einrichtungen des Saale-Holzland-Kreises durch Dritte gleichzustellen.
03 Der Landrat wird ermächtigt, die Vergabe- und Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen, Schulsportanlagen
und sonstigen schulischen Einrichtungen des Saale-HolzlandKreises durch Dritte entsprechend den Beschlusspunkt 01 und
02 zu ändern.
Beschluss K 436-24/09
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises genehmigt die geänderte Niederschrift seiner 23. Sitzung vom 18.02.2009.
Informationen aus dem Kreisausschuss
In Vorbereitung der 24. Sitzung des Kreistages fanden am 16.04.2009 die 32. Sitzung und am 29.04.2009 die 33. Sitzung des
Kreisausschusses statt.
Der Kreisausschuss fasste folgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung:
• Beschluss KA 166-32/09
Der Kreisausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises bestätigt die Beschlussvorschläge 001, 002 und 003 gemäß Anlage.
Umsetzung des Konjunkturpaketes II
Maßnahmenübersicht
(entspricht inhaltlich dem 1. Nachtragshaushalt 2009)
Beschlussvorschlag 001 - Förderbereich Bildung
Maßnahme
RS „Am Hermsdorfer Kreuz“ Hermsdorf
GS Tröbnitz
„Holzland Gymnasium“ Hermsdorf
GS Bad Klosterlausnitz
GS Golmsdorf
GS Hermsdorf „In der Waldsiedlung“
GS „Novalis“ Schlöben
RS Stadtroda
RS Dorndorf
GS „Friedensschule“ Kahla
RS Bürgel
GS „Altstadtschule“ Kahla
GS Orlamünde
GS Rothenstein
GS „Martin Luther“ Eisenberg
RS Eisenberg
GS/RS Schkölen
GS Milda
Nachrücker
Gymnasium Stadtroda
GS Stadtroda
GS/RS Crossen
GS Rothenstein
GS Orlamünde
Gymnasium Kahla
GS Königshofen
Gesamtinvestition
davon Bundesmittel
davon Eigenanteil
Ersatzneubau TH
energetische Sanierung
energetische Sanierung
energetische Sanierung TH
energetische Sanierung
energetische Sanierung
energetische Sanierung
energetische Sanierung
energetische Sanierung
energetische Sanierung
energetische Sanierung
energetische Sanierung
energetische Sanierung TH
energetische Sanierung TH
energetische Sanierung
energetische Sanierung
energetische Sanierung TH
energetische Sanierung/
Ersatzneubau TH
HH-Stelle
E ( in TEUR )
A ( in TEUR )
2255.777.9400
21115.777.9400
2302.777.9400
21101.777.9400
21117.777.9400
21107.777.9400
21113.777.9400
2256.777.9400
2258.777.9400
21111.777.9400
2252.777.9400
21123.777.9400
21124.777.9400
21118.777.9400
21105.777.9400
2259.777.9400
22511.777.9400
1.000.000
450.000
100.000
100.000
200.000
200.000
700.000
400.000
1.200.000
700.000
50.000
100.000
100.000
100.000
200.000
400.000
100.000
21114.777.9820
200.000
2303.777.9400
21104.777.9400
22514.777.9400
21118.888.9400
21124.888.9400
2301.777.9400
21119.777.9400
0
0
0
0
0
0
0
6.300.000
4.490.000
1.810.000
29. Juli 2009 – Nr. 7
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
Beschlussvorschlag 002 - Förderbereich Infrastruktur
Maßnahme
HH-Stelle
Lärmschutzmaßnahme Etzdorfer Berg,
K 129, Ortslage Eisenberg
6510.777.9400
Lärmschutzmaßnahme
Ortsdurchfahrt Wichmar, K 145
6510.888.9400
Nachrücker
Keine
Gesamtinvestition
davon Bundesmittel
davon Eigenanteil
Beschlussvorschlag 003
Der Kreisausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises beauftragt den Landrat, die Umsetzung des Konjunkturpaketes II im
SHK in seinen Einzelheiten vorzubereiten.
• Beschluss KA 167-33/09
Der Kreisausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für
Straßenbelagserneuerungen in Höhe von 230.000,00 Euro.
• Beschluss KA 168-33/09
Der Kreisausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises beschließt die öffentliche Bekanntmachung der in der Anlage aufgelisteten Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen im Zeitraum Januar 2007 bis Februar 2008.
Auftragsvergaben Ing.-Verträge
KA 86-19/07 vom 31.01.2007
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Architektur von
Gebäuden - Überarbeitung vorhandener Planunterlagen LPh 5
und 6 - Neubeauftragung LPh 7 bis 9 für die Staatliche Regelschule Eisenberg - Generalsanierung Turnhalle
Vorläufiges Honorar: 28.088,57 EUR brutto
KA 87-19/07 vom 31.01.2007
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Leistungen der
Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe Sanitär, Heizung/Lüftung und Elektro
a) Überarbeitung der vorhanden Planunterlagen LPh 5 Ausführung Planung bis LPh 6 Vorbereitung der Vergabe
b) Erbringung LPh 7 bis LPh 9
für die Staatliche Regelschule Eisenberg, Generalsanierung Turnhalle
Vorläufiges Honorar: 17.565,68 EUR brutto
KA 97-23/07 vom 27.06.2007
Ingenieurvertrag - Entwurfsplanung der K 127 Grundinstandsetzung der Brücke über die Weiße Elster in Crossen
Auftragshöhe: 38.453,36 EUR brutto
KA 115-27/08 vom 27.02.2008
Planung für Gebäude LPh 2 (Vorplanung) bis LPh 9 (Objektbetreuung/Dokumentation) gemäß §§ 15 ff. HOAI zur Errichtung
einer Grundschule am Regelschulstandort Bad Klosterlausnitz
Auftragshöhe: 46.663,43 EUR brutto
KA 116-27/08 vom 27.02.2008
Tragwerksplanung LPh 3 (Entwurfsplanung) bis LPh 6 (Vorbereitung der Vergabe) gemäß §§ 62 ff. HOAI und mit der LPh 8
(Bauüberwachung) zur Errichtung einer Grundschule am Regelschulstandort Bad Klosterlausnitz
Auftragshöhe: 11.385,61 EUR brutto
KA 117-27/08 vom 27.02.2008
Planung für Technische Ausrüstung LPh 2 (Vorplanung) bis LPh 9
(Objektbetreuung/Dokumentation) gemäß §§ 68 ff. HOAI zur Errichtung einer Grundschule am Regelschulstandort Bad Klosterlausnitz
Auftragshöhe: 27.636,24 EUR brutto
Auftragsvergaben Staatliches „J. H. Pestalozzi“ Gymnasium
Stadtroda, Brandschutzmaßnahme Haus 1
KA 93-22/07 vom 13.06.2007
Los 2 - Stahltreppe und Gerüstbau
Auftragshöhe: 75.857,74 EUR brutto
E ( in TEUR )
10
A ( in TEUR )
720.000
200.000
920.000
600.000
320.000
Auftragsvergaben Staatliche Regelschule Eisenberg,
Generalsanierung Turnhalle
KA 94-22/07 vom 13.06.2007
Los 5 - Dacharbeiten
Auftragshöhe: 84.389,45 EUR brutto
KA 95-22/07 vom 13.06.2007
Los 2 - Rohbauarbeiten
Auftragshöhe: 210.514,53 EUR brutto
KA 96-22/07vom 13.06.2007
Los 12 - Heizung, Lüftung, Sanitär
Auftragshöhe: 136.552,51 EUR brutto
Auftragsvergaben Umbau
der ehemaligen Grundschule Camburg zum Kreisarchiv
KA 108-25/07 vom 12.09.2007
Los 5 - Beton- und Stahlbetonarbeiten
Auftragshöhe: 204.599,87 EUR brutto
Sonstiges
KA 92-22/07 vom 13.06.2007
Vergabe der Lieferleistung eines LKW Man Allrad-Kipper TGA
18.320 4x4 BL mit Epoke Streuautomat und Plafinger Ladekran
sowie Inzahlungnahme Unimog U 2400 TG
Auftragshöhe: 150.657,00 EUR brutto
KA 98-23/07 vom 27.06.2007
„Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Saale-HolzlandKreises für die Jahre 2008 - 2012“
Auftragshöhe: 28.679,00 EUR brutto
KA 104-24/07 vom 25.07.2007
Projekt „Wegweisung für Radfahrer im Saale-Holzland-Kreis“
Angebotspreis: 26.488,21 EUR brutto
KA 110-26/07 vom 28.11.2007
Beschlussempfehlung an den Kreistag, dass der Saale-HolzlandKreis ab dem 01.01.2010 die im Beschluss WA 54-19/07 „Der Werkausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises
beschließt in Umsetzung des Kreistagsbeschlusses K 305-17/07
vom 26.09.2007, dass der Saale-Holzland-Kreis ab dem
01.01.2010 im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgabe folgende
Entsorgungsleistungen erbringt:
• Sammlung und Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfall sowie die elektronische Erfassung der
Leerungsdaten
• Sammlung und Transport von Sperrmüll und Holz
• Sammlung und Transport von Schrott und Elektroschrott und
Vorhalten eines Umschlagplatzes
• Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier, Bereitstellung des Gefäßsystems
• Sammlung, Transport und Beseitigung/Verwertung von
Schadstoffkleinmengen“
- vom 11.10.2007 beschriebenen Entsorgungsleistungen auf
der Basis einer europaweiten Ausschreibung vergibt
KA 111-26/07 vom 28.11.2007
Beschlussfassung an den Kreistag - Beauftragung des Abfallwirtschaftsbetriebes, sofort die erforderlichen Aktivitäten für die europaweite Ausschreibung der Entsorgungsleistungen ab dem
01.01.2010 einzuleiten
KA 112-26/07 vom 28.11.2007
Beschlussempfehlung an den Kreistag - Beauftragung des Abfallwirtschaftsbetriebes ein Ingenieurbüro für die Durchführung der
europaweiten Ausschreibung der Entsorgungsleistungen ab dem
29. Juli 2009 – Nr. 7
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
01.01.2010 auszuwählen. Der Beschlussvorschlag über die Vergabe der Ingenieurleistung, das Leistungsspektrum der Entsorgung, die auszuschreibenden Lose sowie die Vertragslaufzeiten
ist dem Kreistag zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.
• Beschluss KA 169-33/09
Der Kreisausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises genehmigt die Niederschrift der 31. Sitzung vom 04.02.2009.
Werkausschusssitzung vom 06.04.2009
Der Werkausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises
trat am 06.04.2009 zu seiner 26. Sitzung zusammen.
Der Werkausschuss fasste folgende Beschlüsse
in öffentlicher Sitzung:
• WA 84-26/09
Der Werkausschuss des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Saale-Holzland-Kreises beschließt die öffentliche Bekanntmachung
folgender aufgelisteter Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
im Zeitraum Januar 2007 bis November 2008:
Auftragsvergaben
WA 46-16/07 vom 22.01.2007
Empfehlung an den Kreistag:
Auftragsvergabe zur Wirtschaftsprüfung 2006
Auftragshöhe: 6.950,00 Euro netto incl. Nebenkosten
WA 58-20/07 vom 19.11.2007
Auftragsvergabe Abfallkalender 2008
Auftragshöhe: 14.272,25 Euro brutto
WA 59-20/07 vom 19.11.2007
Empfehlung an den Kreistag:
Auftragsvergabe zur Wirtschaftsprüfung 2007
Auftragshöhe: 7.200,00 Euro netto incl. Nebenkosten
WA 61-21/08 vom 11.02.2008
Empfehlung an den Kreistag:
Beauftragung eines Ingenieurbüros mit der europaweiten Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen ab 01.01.2010
WA 74-24/08 vom 12.11.2008
Auftragsvergabe Abfallkalender 2009
Auftragshöhe: 12.619,78 Euro brutto
WA 75-24/08 vom 12.11.2008
Empfehlung an den Kreistag:
Auftragsvergabe zur Wirtschaftsprüfung 2008
Auftragshöhe: 6.000,00 Euro netto zuzüglich Nebenkosten in
Höhe von max. 1.700,00 Euro netto
Sonstiges
WA 52-18/07 vom 27.08.2007
Beauftragung des AWB - Einleitung der erforderlichen Aktivitäten
für die europaweite Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen ab dem 01.01.2010
WA 53-18/07 vom 27.08.2007
Empfehlung an den Kreistag:
Beauftragung des Werkausschusses - ein Ingenieurbüro für die
Durchführung der europaweiten Ausschreibung der Entsorgungsleistungen ab dem 01.01.2010 auszuwählen. Der Beschlussvorschlag über die Vergabe der Ingenieurleistung, die auszuschreibenden Lose sowie die Vertragslaufzeiten sind dem Kreistag
zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.
WA 54-19/07 vom 11.10.2007
Empfehlung an den Kreistag:
Leistungsspektrum für die Durchführung der europaweiten Ausschreibung
WA 55-19/07 vom 11.10.2007
Empfehlung an die Ausschüsse für Umwelt und Landwirtschaft,
Haushalt und Finanzen, Wirtschaft und Tourismus, Kreisausschuss
sowie dem Kreistag, dass der Saale-Holzland-Kreis ab dem
01.01.2010 die im Beschluss 01-19/07 beschriebenen Entsorgungsleistungen auf der Basis einer europaweiten Ausschreibung
vergibt
11
WA 62-21/08 vom 11.02.2008
Ablehnung eines weiteren Interessenten bezüglich der Beauftragung mit der europaweiten Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen ab 01.01.2010
WA 65-22/08 vom 05.05.2008
Geschäftsordnungsbeschluss
WA 70-23/08 vom 18.08.2008
Bestätigung der Abstimmungsvereinbarung sowie der Nebenentgeltvereinbarung mit DSD
WA 71-23/08 vom 18.08.2008
Geschäftsordnungsbeschluss
WA 72-23/08 vom 18.08.2008
Bestätigung der Ausschreibungsunterlagen
Los 1
- Einsammeln und Befördern von Restabfall
Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall)
Los 2
- Einsammeln und Befördern von Sperrmüll
Los 3
- Einsammeln, Befördern und z. V. Verwerten
von Elektroaltgeräten und Schrott
Los 4
- Einsammeln und Befördern von
Schadstoffkleinmengen
Los 5
- Einsammeln, Befördern und Verwerten von
Altpapier
• WA 85-26/09
Der Werkausschuss genehmigte seine Niederschrift der 25. Sitzung vom 26.01.2009.
Informationen
aus dem Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises trat am 19.03.2009 zu seiner 24. Sitzung und am
23.04.2009 zu seiner 25. Sitzung zusammen.
Der Jugendhilfeausschuss fasste folgende Beschlüsse
in öffentlicher Sitzung:
• JHA 94-24/09
Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises empfiehlt dem Jugendamt, der Arbeiterwohlfahrt Dienstleistungsgesellschaft Ostthüringen mbH die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII i. V. m. § 11
ThürKJHAG für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises auszusprechen.
• JHA 95-24/09
Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises räumt Herrn Schaffhauser Rederecht zu den Tagesordnungspunkten 2. und 3. ein.
• JHA 96-24/09
Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises genehmigt die Niederschrift der 23. Sitzung vom
20.11.2008.
• JHA 98-25/09
Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises bestätigt die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen im Saale-Holzland-Kreis 2009 gemäß Anlage.
• JHA 99-25/09
1. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises begrüßt und unterstützt nach eingehender Befassung
das fachinhaltliche Konzept der Bildungs- und Technologiezentrum (Bu.TZ) zu Eisenberg GmbH zur Errichtung einer Produktionsschule als Modellprojekt für Ostthüringen im SaaleHolzland-Kreis.
2. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises stellt fest, dass derzeit zur Umsetzung der fachlichen
Konzeption ein erhebliches Finanzierungsdefizit besteht.
3. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises empfiehlt dem Kreistag, vorbehaltlich der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und Vorhabensrealisierung, der
Bildungs- und Technologiezentrum (Bu.TZ) zu Eisenberg
GmbH zur Betreibung der Produktionsschule jährlich einen finanziellen Betrag in Höhe von maximal 20.000,- EUR aus
dem Budget des Jugendamtes zur Verfügung zu stellen.
29. Juli 2009 – Nr. 7
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
• JHA 100-25/09
Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises beschließt die öffentliche Bekanntmachung folgenden Beschlusses JHA 97-24/09 vom 19.03.2009:
„Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises zieht Frau Angermann und Frau Ebersbach (Bu.TZ Eisenberg) sowie Frau Patz (Ländliche Kerne e. V.) zum nichtöffentlichen Sitzungsteil der 24. Sitzung hinzu und genehmigt
Rederecht.“
• JHA 101-25/09
Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises genehmigt die Niederschrift der 24. Sitzung vom
19.03.2009.
Informationen aus den Ämtern
Amt für Kommunalaufsicht
Zweckvereinbarung über die Betreuung
von Kindern in der Kindertagesstätte Bobeck
vom 02.06.2009
Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis hat die Zweckvereinbarung über die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Bobeck vom 02.06.2009 mit Bescheid vom 01.07.2009, Az.: 303
genehmigt.
Diese Zweckvereinbarung und ihre Genehmigung werden hiermit
amtlich bekannt gemacht.
Eisenberg, d. 01.07.2009
In Vertretung
Dr. Möller
Erster Beigeordneter
(im Original gezeichnet)
Übertragungszweckvereinbarung
Auf der Grundlage der §§ 7 - 15 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG), der §§ 9 Abs. 3, 17 Abs. 1
S. 2 und 25 Abs. 3 und 4 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) in der derzeit gültigen Fassung sowie durch
die Beschlüsse der Gemeinderäte der Gemeinde Bobeck, Beschluss-Nr.: 09/09 vom 26.05.2009 und der Gemeinde Waldeck;
Beschluss-Nr.: 08/05/09 vom 06.05.2009 schließen vorstehende
Gemeinden, vertreten durch die Bürgermeister, die folgende
Zweckvereinbarung über die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Bobeck ab.
§1
Aufgaben
(1) Die Gemeinde Waldeck überträgt die ihr nach § 17 Abs. 1
S. 2 ThürKitaG obliegenden Aufgaben der Bereitstellung von Kindergartenplätzen und alle damit im Zusammenhang stehenden
Aufgaben an die Gemeinde Bobeck. Die Breitstellung der Kindergartenplätze gilt für
• Kinder mit Rechtsanspruch ab vollendetem 2. Lebensjahr,
• Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr bis zum Rechtsanspruch
und
• Kinder im Grundschulalter.
(2) Die Gemeinde Bobeck sichert anhand der Bedarfsmeldungen
im Rahmen des jährlich zu erstellenden Bedarfsplans die Bereitstellung der erforderlichen Plätze gemäß § 17 Abs.1 S. 2 ThürKitaG in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Jugendamt ab.
Die Gemeinde Waldeck hat jährlich bis zum 15.10. den zu erwartenden Bedarf an Plätzen der Gemeinde Bobeck zu melden.
Die Kinder der beteiligten Gemeinden sind gleichrangig in die
Kindertagesstätte aufzunehmen.
12
(3) Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintrittsalter aus Gemeinden, welche dieser Zweckvereinbarung
nicht angehören, können im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes nach § 4 ThürKitaG aufgenommen werden, soweit in der Kindertagesstätte noch freie Kapazitäten vorhanden sind und keine
Warteliste besteht.
§2
Satzungsrecht
(1) Der Gemeinde Bobeck wird das Recht übertragen, zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben die Benutzungssatzung der
Kindertagesstätte sowie die dazu gehörende Gebührensatzung
für das Gebiet der Gemeinde Waldeck zu erlassen, aufzuheben
oder zu ändern.
(2) Die Gemeinde Waldeck verpflichtet sich, die in Abs. 1 bezeichneten Satzungen gemäß gültiger Hauptsatzung ortsüblich
bekannt zu machen.
(3) Die Gemeinde Bobeck hat das Recht, in dem in Abs.1 bezeichneten Geltungsbereich Maßnahmen zum Vollzug der Benutzungssatzung, der Gebührensatzung und Verordnungen zu treffen. Dazu zählen die Zulassung und der Ausschluss zur
Benutzung der Kindertagesstätte, Abgabenbescheide, Vollstreckungsmaßnahmen, Zwangsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten.
§3
Betreuung, Anhörung
(1) Die Gemeinde Bobeck ist für die kind- und fachgerechte Betreuung nach Maßgabe des Achten Buches Sozialgesetzbuches
(SGB VIII) und des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes
(ThürKitaG) sowie der hierauf erlassenen Verordnungen allein zuständig.
(2) Die Gemeinde Waldeck muss vor allen wesentlichen Entscheidungen, welche die Errichtung und den Betrieb der Kindertagesstätte betreffen, gehört werden. Eine Anhörung hat bei Entscheidungen über
a) Investitionsvorhaben, welche die Investitionssumme von
1.000,00 EUR übersteigen,
b) die Änderung der Elternbeiträge,
c) personelle Veränderungen in der Kindertagesstätte,
d) die Bedarfsplanung im Sinne des § 17 ThürKitaG,
e) die Benutzungssatzung,
f) die Gebührensatzung sowie
g) den Abschluss eines Vertrages zur Übertragung der Kindertagesstätte an einen freien Träger
zu erfolgen.
§4
Finanzierung der ungedeckten Personalund Betriebskosten
(1) Die Gemeinde Waldeck beteiligt sich anteilig nach der Zahl
der betreuten Kinder an den nicht durch Zuweisungen, Elternbeiträgen oder anderen zweckgebundenen Einnahmen gedeckten
Personal- und Betriebskosten der Kindertagesstätte gemäß § 18
Abs. 1 S. 2 ThürKitaG. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen
werden ebenfalls gemeinschaftlich getragen.
(2) Die Erstattung der ungedeckten Personal- und Betriebskosten
nach Abs. 3 durch die Gemeinde Waldeck erfolgt per monatlicher Abschlagszahlung in Höhe der laut Haushaltsplan durchschnittlichen Kosten pro monatlich belegten Platz in der Kindertagesstätte. Die Abschlagszahlungen sind jeweils bis zum 5.
Werktag auf das Konto der Gemeinde Bobeck zu zahlen.
Wird nach Vorliegen der Jahresabschlussrechnung festgestellt,
dass die gezahlten Abschlagszahlungen den insgesamt durch die
Gemeinde zu zahlenden Jahreszuschuss über- oder unterschreiten, erfolgt der Ausgleich bis zum 31.03. des Folgejahres. Die
Jahresabschlussrechnung wird von der zuständigen Fachabteilung der Erfüllenden Gemeinde Bad Klosterlausnitz erstellt und
bedarf der Zustimmung der Gemeinden Bobeck und Waldeck.
(3) Die Höhe der ungedeckten Personal- und Betriebskosten berechnet sich folgendermaßen:
29. Juli 2009 – Nr. 7
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
lfd.
Nr.
Ausgabeart/
Einnahmeart
1
2
Personalausgaben
Unterhaltung der Grundstücke
und baulichen Anlagen
Geräte/Ausstattungen,
Beschäftigungsmaterial
Mieten und Pachten
Bewirtschaftungskosten
besondere Aufwendungen für Bedienstete
sonstige Betriebsausgaben
Verpflegungskosten
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
Geschäftsausgaben
Erstattung von Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes
Kalkulatorische Kosten
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Gruppe im
Gruppierungsplan
40-47
13
(5) Wird die Zweckvereinbarung aufgehoben, so haben die Beteiligten eine Auseinandersetzung gemäß § 13 ThürKGG anzustreben, die insbesondere die staatliche Bedarfsplanung sowie
die Investitionskosten berücksichtigt, soweit dass erforderlich ist.
Unberührt bleibt hier das Gebäude der Kindertagesstätte, welches im Eigentum der Gemeinde Bobeck verbleibt.
50-51
52
53
54
56
57-63
571
64
65-66
67
68
Abzuziehen sind die Einnahmen für die Kindertagesstätte:
13
Betreuungsgebühren
11
14
Verpflegungsgebühren
13
15
Einnahmen aus Verkauf (Altstoffe)
131
16
sonstige Betriebseinnahmen
15
17
Erstattungen übriger Bereich
168
18
Einnahmen aus Erziehungsgeld
für Kinder in der Einrichtung
1720
19
Einnahmen für Fremdkinderbetreuung
nach § 4 ThürKitaG
1721
20
Spendeneinnahmen
(sofern nicht für Investitionen)
1770
(4) Um die von der Gemeinde Waldeck nach Vorlage der Jahresabschlussrechnung gemäß Abs. 2 tatsächlich zu tragenden Kosten zu ermitteln, ist die Anzahl der im abgelaufenen Kindergartenjahr betreuten Kinder mit den durchschnittlichen ungedeckten
Betriebskosten pro Platz zu multiplizieren. Wurde ein Kind nicht
das ganze Jahr betreut, werden nur die tatsächlich angefallenen
Betreuungsmonate der Berechnung zugrunde gelegt.
(5) Wird die Betreibung der Kindertagesstätte auf einen freien
Träger übertragen, richtet sich die Höhe des insgesamt durch die
Kommunen zu tragenden Zuschusses nach dem gesondert durch
die Gemeinde Bobeck mit dem freien Träger abgeschlossenen
Vertrag.
§5
Finanzierung von Investitionskosten
(1) Die für Investitionen der Kindertagesstätte aufzubringenden
Kosten werden nach Abzug von Investitionszuschüssen und sonstigen Leistungen Dritter (z. B. Spenden) auf die Gemeinden Bobeck und Waldeck anteilig umgelegt. Grundlage hierfür bildet
die Anzahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlich betreuten Kinder der Gemeinden.
Die Mittel sind zweckgebunden für den Teil des Gebäudes, in
dem sich die Kindertagesstätte befindet, zu verwenden.
(2) Entscheidungen zu Investitionsvorhaben, welche die Summe
von 5.000,00 EUR überschreiten, bedürfen der Zustimmung der
Gemeinde Waldeck.
§6
Kündigung und Auseinandersetzung
(1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Eine ordentliche Kündigung erfolgt durch die Gemeinde in
Schriftform zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 6 Monaten. Die außerordentliche Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(2) Eine vorübergehende Schließung und Einschränkung des Kindertagesstättenbetriebes beendet das Vertragsverhältnis nicht, soweit dies auf unverschuldete oder sachgerechte Umstände zurückzuführen ist.
(3) Kommt ein Vertragspartner den ihm obliegenden Pflichten aus
diesem Vertrag trotz Mahnung nicht nach, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(4) Eine Änderung der Zweckvereinbarung bedarf der Zustimmung beider Gemeinden und wird der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
§7
Schlichtungsverfahren
(1) Können Meinungsverschiedenheiten unter den beteiligten Gemeinden Bobeck und Waldeck nicht gütlich bereinigt werden, so
ist die zuständige Aufsichtsbehörde zur Schlichtung aufgerufen.
§8
Öffentliche Bekanntmachung/Inkrafttreten
(1) Diese Übertragungszweckvereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde und tritt am Tage nach
der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Die Übertragungszweckvereinbarung vom 01.02.1996 und
die 1. Änderung zur Übertragungszweckvereinbarung vom
30.09.1998 treten außer Kraft.
Bobeck, den 02.06.2009
Waldeck, den 02.06.2009
- Siegel -
- Siegel -
Körner
Bürgermeister
Panitz
Bürgermeister
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Saale-Holzland-Kreis
Der Landrat
Genehmigung der Zweckvereinbarung
über die Betreuung von Kindern in der
Kindertagesstätte Bobeck vom 02.06.2009
hier: Antrag vom 05.06.2009
Die Gemeinden Bobeck und Waldeck, jeweils vertreten durch ihre Bürgermeister, haben auf der Grundlage der §§ 7 Abs. 2, 10
des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.
Oktober 2001 (GVBl. S. 290) und des § 17 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von
Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG)
vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 371) und der Beschlüsse
des Gemeinderates der Gemeinde Bobeck, Beschluss-Nr.: 09/09
vom 26.05.2009
und
des Gemeinderates der Gemeinde Waldeck, Beschluss-Nr.:
08/05/09 vom 06.05.2009
die Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in der
Kindertagesstätte der Gemeinde Bobeck vom 02.06.2009 geschlossen.
Die nach § 11 Abs. 2 ThürKGG erforderliche Genehmigung dieser Zweckvereinbarung wird erteilt.
Diese umfasst die Aufhebung der Zweckvereinbarung vom
01.02.1996 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.09.1998
nach § 13 Abs. 2 ThürKGG.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Im Schloß, 07607 Eisenberg einzulegen.
In Vertretung
Dr. Möller
Erster Beigeordneter
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
29. Juli 2009 – Nr. 7
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
14
Schulverwaltungs- und Kulturamt
Internetauftritt/Kulturförderung
Die Homepage des Landratsamtes wird gegenwärtig überarbeitet.
Das Sachgebiet Kulturförderung erreichen oft Fragen nach Anschriften von Künstlern und Kulturschaffenden. Aus diesem Grund
haben wir uns entschlossen, Anschriften von diesen mit Branchen
bzw. Leistungsschwerpunkten in das Verzeichnis aufzunehmen.
Damit möchten wir weitestgehend über die vielfältigen Kulturanbieter unserer Region informieren.
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter 036691/70222 (Frau
Dechant), schriftlich Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Schulverwaltungs- und Kulturamt, PF 1310, 07602 Eisenberg oder per
mail [email protected].
Sollten Sie eine Eintragung wünschen, füllen Sie bitte das Erfassungsformular aus, welches Sie unter www.saaleholzlandkreis.de,
„Aktuelles“ - Kulturförderung finden. Dieses Formular kann auch
unter o. g. Anschrift telefonisch oder schriftlich angefordert werden.
Umweltamt/Untere Wasserbehörde
Öffentliche Bekanntmachung
der Unteren Wasserbehörde gemäß § 7 Abs.1 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachR-DV) v. 20.12.1994
(BGBl. Teil I Nr. 92 S. 3900)
Durch den Zweckverband zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland (ZWA Holzland),
Rodaer Straße 47, 07629 Hermsdorf, wurden für die auf den folgenden Grundstücken in den Gemarkungen Karlsdorf, Meusebach
und Großbockedra laufenden Leitungen bzw. Anlagen Anträge zur Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung zwecks
Eintragung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten in das Grundbuch gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes
(GBBerG) vom 24.12.1993 (BGBL. Teil I Nr. 70 S. 2192) gestellt:
Flur
Flurstück
Grundbuch
GB-Blatt
Inhalt der Grunddienstbarkeit
Schutzstreifen
1
1
1
1
1
3
3
79/1
6
5
22/3
75/3
240
222
Karlsdorf
Karlsdorf
Karlsdorf
Karlsdorf
Meusebach
Meusebach
Meusebach
31
45
47
66
7
7
8
5
5
5
5
5m
5m
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
1
3
3
4
1
1
235
234
215
220
227/5
219
239
245
221
228
227/2
76/4
226
234
481
75/1
73
Meusebach
Meusebach
Meusebach
Meusebach
Meusebach
Meusebach
Meusebach
Meusebach
Meusebach
Meusebach
Meusebach
Meusebach
Meusebach
Meusebach
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
10
14
19
33
43
44
54
60
62
68
78
79
83
81
6
6
7
3
4
4
1
1
1
408/3
469
482
51/2
56/1
69
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
7
7
7
8
8
8
3
3
1
1
1
365
385/3
8/1
50
66
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
8
8
9
9
9
1
1
4
47
53
455/1
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
10
10
10
1
46
Großbockedra
11
4
3
462
391/1
Großbockedra
Großbockedra
11
12
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Abwasserleitung; 1 Schacht
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Abwasserleitung; 3 Schächte
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung;
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Abwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Abwasserleitung; 3 Schächte
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung;
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Trinkwasserleitung; Steuerkabel
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Abwasserleitung
Abwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung;
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Trinkwasserleitung; Steuerkabel
Trinkwasserleitung; Steuerkabel
Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung;
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Abwasserleitung; 1 Schacht
Trinkwasserleitung; 1 Schieber
Abwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung;
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung; Steuerkabel
5
4
4
5
4
5
4
5
5
5
4
5
5
5
4
4
4
5
4
4
4
5
5
5
4
4
4
5
5
5
5
5
5
4
4
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
29. Juli 2009 – Nr. 7
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
15
Flur
Flurstück
Grundbuch
GB-Blatt
Inhalt der Grunddienstbarkeit
Schutzstreifen
3
3
3
1
1
1
4
1
424/5
426/2
347/1
34/9
31
25
522/10
23
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
12
12
17
18
21
24
24
28
4
4
4
4
4
4
4
1
1
1
1
19/1
16/1
26/1
39
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
31
33
33
35
3
4
1
1
1
4
3
1
3
3
3
3
3
4
4
1
3
4
4
4
1
4
3
1
4
4
367
464
11/6
52
57/1
489/5
436/7
2/1
364/1
368/1
434
433
435
467
487
62/5
366
470
477
478
61
486
341/5
c38
a523
598/5
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
36
37
38
38
39
39
42
43
43
44
44
45
45
45
45
46
46
46
46
46
49
55
57
64
65
65
4
1
d598
5
Großbockedra
Großbockedra
65
88
4
4
4
598/14
513/3
l598
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
93
102
102
4
4
4
4
463
513/6
513/7
i598
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
118
137
137
137
1
1
37
e598
Großbockedra
Großbockedra
144
145
1
1
1
1
1
1
1
4
4
4
4
4
28/4
28/1
29
10
36/2
17/1
20
598/2
459/10
459/11
459/13
459/3
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
147
148
149
151
153
154
154
156
159
159
159
162
1
44/2
Großbockedra
165
4
4
1
598/4
471/1
3/1
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
166
169
170
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung; Steuerkabel
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung;
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Trinkwasserleitung; 3 Schieber
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung;
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Trinkwasserleitung; Steuerkabel
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Abwasserleitung
Abwasserleitung; 1 Sandfang
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Trinkwasserleitung; Steuerkabel
Trinkwasserleitung; Steuerkabel
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung; 3 Schieber; 1 Hydrant
Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Trinkwasserleitung; Steuerkabel
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung; Steuerkabel
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Abwasserleitung; 1 Schacht
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung; 1 Schieber
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung;
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung;
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung;
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Abwasserleitung; 1 Schacht
Trinkwasserleitung;
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung;
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Abwasserleitung; 1 Schacht
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
5
5
5
4
5
4
4
4
5
5
4
4
5
4
4
4
4
4
4
4
5
4
4
4
4
5
4
4
4
4
5
4
5
4
4
5
4
4
4
5
4
5
4
4
4
4
4
4
5
5
4
4
5
5
5
5
4
4
29. Juli 2009 – Nr. 7
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
Flur
Flurstück
Grundbuch
GB-Blatt
Inhalt der Grunddienstbarkeit
1
3/2
Großbockedra
170
1
4
4
1
4
1
1
84/3
465/2
489/3
14
459/12
84/2
87/4
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
170
170
170
171
172
173
173
4
3
89/4
345/1
Großbockedra
Großbockedra
173
173
3
3
4
1
1
1
1
1
1
393
424/6
490
67
62/4
95/3
95/4
b26
6
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
173
173
173
174
178
178
178
187
193
4
1
485
b38
Großbockedra
Großbockedra
205
213
4
513/5
Großbockedra
221
1
1
4
1
1
1
1
4
34/8
34/11
459/4
d38
54
55
7
459/3
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
Großbockedra
222
222
226
232
232
232
234
228
4
459/4
Großbockedra
504
Trinkwasserleitung; 3 Schieber
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung; 1 Oberflurhydrant
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung; 1 Schieber
Trinkwasserleitung;
Abwasserleitung; 2 Schächte
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung; Steuerkabel;
Pumpwerk
Trinkwasserleitung; Steuerkabel
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung;
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Trinkwasserleitung; 1 Schieber
Trinkwasserleitung;
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Trinkwasserleitung;
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
Abwasserleitung
Abwasserleitung
Trinkwasserleitung
Trinkwasserleitung;
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Schutzstreifen für Abwasserleitung
Die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen
(Flurkarten mit Leitungsverlauf) können vom 29.07.2009 bis
25.08. 2009 während der Sprechzeiten im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, 07607 Eisenberg, Gebäude: Schlossgasse
17, 2. Etage, Raum 201 bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die Untere Wasserbehörde als zuständige Bescheinigungsbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 und 4 SachenR-DV.
Durch das Grundbuchamt erfolgt nach Abschluß des Bescheinigungsverfahrens die Eintragung der beschränkten persönlichen
Dienstbarkeiten im Grundbuch von Amts wegen nach dem Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG) vom 20.12.1993
(BGBl. I Nr. 70 S. 2182).
Die Eigentümer der oben genannten Grundstücke werden auf ihr
Widerspruchsrecht gemäß § 7 Abs. 5 SachenR-DV hingewiesen.
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i.V.m. § 1 Satz 1 SachenRDV ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 bestehenden Trink- und
Abwasserleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen
bereits entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand bis zum 03.Oktober 1990.
Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen
zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Ver- und Entsorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geregelt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann
ein Widerspruch nicht allein damit begründet werden, dass kein
Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass
die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist.
Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten
kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen
ist oder in anderer Weise, als vom Unternehmen dargestellt.
16
Schutzstreifen
5
4
4
4
4
4
4
5
4
4
4
4
5
5
5
5
4
5
4
5
5
4
4
5
4
5
5
4
5
5
Der Widerspruch ist gemäß § 7 Abs. 2 SachenR-DV innerhalb
von vier Wochen (Zeitraum der öffentlichen Auslegung) schriftlich
oder zur Niederschrift beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Im
Schloß, 07607 Eisenberg zu erheben. Entsprechende Formulare
liegen in der Bescheinigungsbehörde bereit. Bei Vorlage eines
Widerspruches wird die Eintragung des Widerspruches durch
das Grundbuchamt gemäß § 8 Abs. 2 SachenR-DV im Grundbuch vorgenommen.
Schirmer
Amtsleiter
- Siegel (im Original gezeichnet und gesiegelt)
Öffentliche Bekanntmachung
der Unteren Wasserbehörde gemäß § 7 Abs.1
der Sachen- rechts-Durchführungsverordnung (SachR-DV)
v. 20.12.1994 (BGBl. Teil I Nr. 92 S. 3900)
Durch den Zweckverband JenaWasser, Rudolstädter Straße 39 in
07745 Jena wurde für die auf den folgenden Grundstücken in
den Gemarkungen Rödigen und Kleinlöbichau laufenden Leitungen bzw. Anlagen Anträge zur Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung zwecks Eintragung von beschränkten
persönlichen Dienstbarkeiten in das Grundbuch gemäß § 9 Abs.
4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes ( GBBerG ) vom
24.12.1993 ( BGBL. Teil I Nr. 70 S. 2192 ) gestellt:
Flur Flurstück
1
Grundbuch
41/2 Rödigen
GBBlatt
Inhalt der
Grunddienstbarkeit
89
Trinkwasserleitung
nebst Zubehör
Armatur der
Trinkwasserleitung
29. Juli 2009 – Nr. 7
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
17
Flur Flurstück
Grundbuch
GBBlatt
Inhalt der
Grunddienstbarkeit
das Grundbuchamt gemäß § 8 Abs. 2 SachenR-DV im Grundbuch vorgenommen.
1
2
Kleinlöbichau
9
Schirmer
Amtsleiter
1
4/5
Kleinlöbichau
6
1
7/2
Kleinlöbichau
17
1
7/4
Kleinlöbichau
32
1
8/1
Kleinlöbichau
37
Abwasserleitung
Abwasserschachtbauwerke
Wasserwirtschaftliche
Versorgungsleitung
Armatur der
Trinkwasserleitung
Abwasserleitung
Abwasserschachtbauwerk
Abwasserleitung
Abwasserschachtbauwerk
Abwasserleitung
Abwasserschachtbauwerke
Wasserwirtschaftliche
Versorgungsleitung
Abwasserleitung
Abwasserschachtbauwerke
Abwasserleitung
Abwasserschachtbauwerk
Abwasserleitung
Abwasserleitung
Abwasserschachtbauwerke
Abwasserleitung
Abwasserleitung
Abwasserschachtbauwerk
Abwasserleitungen
Abwasserleitung
Abwasserschachtbauwerke
Abwasserleitung
Einlaufbauwerk
Armatur der
Abwasserleitung
1
8/2
Kleinlöbichau
28
1
13/1 Kleinlöbichau
16
3
3
94
96
Kleinlöbichau
Kleinlöbichau
25
8
3
3
97
98
Kleinlöbichau
Kleinlöbichau
26
27
3
3
101
105
Kleinlöbichau
Kleinlöbichau
27
27
3
114
Kleinlöbichau
27
Die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen
(Flurkarten mit Leitungsverlauf) können vom 29.07.2009 bis
25.08. 2009 während der Sprechzeiten im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, 07607 Eisenberg, Gebäude: Schlossgasse
17, 2. Etage, Raum 201 bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die Untere Wasserbehörde als zuständige Bescheinigungsbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 und 4 SachenR-DV.
Durch das Grundbuchamt erfolgt nach Abschluß des Bescheinigungsverfahrens die Eintragung der beschränkten persönlichen
Dienstbarkeiten im Grundbuch von Amts wegen nach dem Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG) vom 20.12.1993
(BGBl. I Nr. 70 S. 2182).
Die Eigentümer der oben genannten Grundstücke werden auf ihr
Widerspruchsrecht gemäß § 7 Abs. 5 SachenR-DV hingewiesen.
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i.V.m. § 1 Satz 1 SachenRDV ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 bestehenden Trink- und
Abwasserleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen
bereits entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand bis zum 03.Oktober 1990.
Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen
zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Ver- und Entsorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geregelt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann
ein Widerspruch nicht allein damit begründet werden, dass kein
Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass
die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist.
Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten
kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen
ist oder in anderer Weise, als vom Unternehmen dargestellt.
Der Widerspruch ist gemäß § 7 Abs. 2 SachenR-DV innerhalb
von vier Wochen (Zeitraum der öffentlichen Auslegung) schriftlich
oder zur Niederschrift beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Im
Schloß, 07607 Eisenberg zu erheben. Entsprechende Formulare
liegen in der Bescheinigungs- behörde bereit. Bei Vorlage eines
Widerspruches wird die Eintragung des Widerspruches durch
- Siegel (im Original gezeichnet und gesiegelt)
Öffentliche Bekanntmachung
der Unteren Wasserbehörde gemäß § 7 Abs.1
der Sachen- rechts-Durchführungsverordnung (SachR-DV)
vom 20.12.1994 (BGBl. Teil I Nr. 92 S. 3900)
Durch den Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg, Teichstraße 16, 07607 Eisenberg, wurde
für die auf dem folgenden Grundstück in der Gemarkung Silbitz
laufende Leitung bzw. Anlage der Antrag zur Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung zwecks Eintragung einer
beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in das Grundbuch gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG )
vom 24.12.1993 (BGBL. Teil I Nr. 70 S. 2192) gestellt:
Flur
Flurstück
Grundbuch
GBBlatt
2
48/1
Silbitz
229
Inhalt der
Grunddienst
barkeit
Schutzstreifen
Abwasserleitung
6m
Der eingereichte Antrag sowie die beigefügten Unterlagen (Flurkarte mit Leitungsverlauf) können vom 29.07.2009 bis 25.08.
2009 während der Sprechzeiten im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, 07607 Eisenberg, Gebäude: Schlossgasse 17, 2.
Etage, Raum 201 bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die Untere Wasserbehörde als zuständige Bescheinigungsbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 und 4 SachenR-DV.
Durch das Grundbuchamt erfolgt nach Abschluß des Bescheinigungsverfahrens die Eintragung der beschränkten persönlichen
Dienstbarkeit im Grundbuch von Amts wegen nach dem Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG) vom 20.12.1993
(BGBl. I Nr. 70 S. 2182).
Die Eigentümer des oben genannten Grundstückes werden auf ihr
Widerspruchsrecht gemäß § 7 Abs. 5 SachenR-DV hingewiesen.
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i.V.m. § 1 Satz 1 SachenRDV ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 bestehenden Trink- und
Abwasserleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen
bereits entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand bis zum 03.Oktober 1990.
Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen
zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Ver- und Entsorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geregelt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann
ein Widerspruch nicht allein damit begründet werden, dass kein
Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass
die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist.
Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten
kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen
ist oder in anderer Weise, als vom Unternehmen dargestellt.
Der Widerspruch ist gemäß § 7 Abs. 2 SachenR-DV innerhalb
von vier Wochen (Zeitraum der öffentlichen Auslegung) schriftlich
oder zur Niederschrift beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Im
Schloß, 07607 Eisenberg zu erheben. Entsprechende Formulare
liegen in der Bescheinigungs- behörde bereit. Bei Vorlage eines
Widerspruches wird die Eintragung des Widerspruches durch
das Grundbuchamt gemäß § 8 Abs. 2 SachenR-DV im Grundbuch vorgenommen.
Schirmer
Amtsleiter
- Siegel (im Original gezeichnet und gesiegelt)
29. Juli 2009 – Nr. 7
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
Ordnungsamt
Rechtsverordnung
des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis zum
Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
vom 17.06.2009
Auf Grund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLad
ÖffG) vom 24.11.2006 (GVBl 2006, S. 541) wird für die Stadt
Hermsdorf verordnet:
§1
aus Anlass:
• des Kartoffel- und Zwiebelmarktes
am 27.09.2009
• der Jubiläumswoche im Gewerbegebiet
am 01.11.2009
• des 1. Advents
am 29.11.2009
dürfen an den o. g. Sonntagen die Verkaufsstellen in der Stadt
Hermsdorf von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.
§3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Eisenberg, den 17.06.2009
Abteilung Ordnung/Sicherheit, Umwelt, Bauen und Wohnen
Im Auftrag
Lenz
Abteilungsleiter
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Zweckverband Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt
Jena-Saale-Holzland (ZVL)
Der Verbandsvorsitzende
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur 10. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt JenaSaale-Holzland-Kreis am
Montag, dem 10.08.2009, 13:00 Uhr
Beratungsraum der Stadtverwaltung Jena
Am Anger 15, 07743 Jena
Die Sitzung gliedert sich in einen öffentlichen und in einen nichtöffentlichen Teil
öffentlicher Teil
1. Eröffnung und Begrüßung der Verbandsräte und Gäste, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Bestätigung der Niederschrift der 9. Sitzung
vom 10.06.2009
4. Informationen / Sonstiges
nichtöffentlicher Teil
Dr. Albrecht Schröter
Verbandsvorsitzender
18
Zweckverband Trinkwasserversorgung
und Abwasserbeseitigung Eisenberg
(ZWE)
Öffentliche Bekanntmachung
Nachfolgend werden die in der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung
und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) am 23. Juni 2009
gefassten Beschlüsse bekannt gemacht.
Beschluss Nr. 10/2009
Die Verbandsversammlung beschließt in der öffentlichen Sitzung
den Auftrag mit der Überprüfung des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) lt. Anlage
zum Beschluss Nr. 8/2009 - Preisblatt Abwasser - an die KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zu übergeben.
Beschluss Nr. 11/2009
Die Verbandsversammlung beschließt in der öffentlichen Sitzung
der partiellen Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzeption (ABK) 2010 bis 2015 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. (Anlage)
Eisenberg, 2009-07-06
Lippert
(Siegel)
Stellv. Verbandsvorsitzender
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Öffentliche Bekanntmachung
Das Amtsblatt des Zweckverbandes JenaWasser Nr. 2/2009
ist am 10. Juni 2009 erschienen. Für die Mitgliedsgemeinden im Saale-Holzland-Kreis liegt es öffentlich in der folgenden Verwaltung aus:
Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg,
Markt 21 in 07778 Dornburg-Camburg
Darüber hinaus finden Sie das Amtsblatt als Download unter
www.jenawasser.de.
Im Amtsblatt werden die Beschlüsse der 102. Verbandsversammlung, die 6. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung, die Verwaltungskostensatzung sowie die Feststellung des Jahresabschlusses 2008 gemäß § 25 Abs. 4
ThürEBV öffentlich bekannt gemacht.
Zweckverband JenaWasser
Die ARGE SGB II SHK informiert:
Ab August 2009 erstmalig zusätzliche Leistungen
für die Schule
Grundsicherungsstellen und Familienkassen bereiten Auszahlung
des „Schulstarterpaketes“ vor - Keine gesonderte Antragstellung
erforderlich
Im Rahmen des Konjunkturpaktes II wurde die Einführung des sogenannten Schulstarterpaketes beschlossen. Um bei den Aufwendungen für die Schule entlastet zu werden, erhalten Familien mit
geringem Einkommen im August jeden Jahres zusätzlich 100
Euro ausgezahlt. Die Leistung dient vorrangig dem Erwerb von
Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule, zum
Beispiel Schulranzen, Sportbekleidung oder Schulmaterialien.
Anspruch auf das Schulstarterpaket haben Schülerinnen und
Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Voraussetzung ist, dass sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung („Hartz IV“)
haben. Die Auszahlung der zusätzlichen Leistung für die Schule
erfolgt Ende Juli zusammen mit dem Arbeitslosengeld II für den
Monat August. Das Schulstarterpaket wird außerdem für Kinder
gezahlt, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. In diesem
Fall, erfolgt die Auszahlung über die Familienkassen zusammen
mit dem Kinderzuschlag. Für das Schulstarterpaket ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich.
29. Juli 2009 – Nr. 7
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
Ende des Amtlichen Teiles
19