Amtsblatt - Saale-Holzland
Transcription
Amtsblatt - Saale-Holzland
Amtsblatt Saale-Holzland-Kreis des Saale-Holzland-Kreises Jahrgang 06 · 29. Juli 2009 · 7/2009 Im Internet: www.saaleholzlandkreis.de Unsere neuen Kreistagsmitglieder für die Amtszeit 2009 - 2014 Nach ihrer feierlichen Verpflichtung für das politische Ehrenamt am 14.07.09 versammelten sich die an diesem Tage anwesenden Kreistagsmitglieder im Hof des Landratsamtes zum gemeinsamen Foto. Wie man sieht, freuen sie sich auf ihre Arbeit für den Landkreis. Inhalt: Nichtamtlicher Teil • Der neue Kreistag .............S. 1 • Aus dem Wirtschaftsleben...............S. 2 • Nachrichten vom Sport .................S. 3 & 7 • Saale-Holzland-Splitter ......S. 4 • Kultur und Senioren ..........S. 5 • Die Arbeit der RAG ..........S. 6 Amtlicher Teil • Informationen aus dem Kreistag, dem Kreis-, Werkund Jugendhilfeausschuss Veröffentlichung von Beschlüssen ...............S. 7 • Amt für Kommunalaufsicht/ Zweckvereinbarung über die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Bobeck..........................S. 12 Fraktion der CDU - 16 Sitze Herr Dr. Mario Voigt, Milda OT Zimmritz Frau Simone Bielinski, Eisenberg Herr Jürgen Mascher, Dornburg-Camburg Herr Paulus Nettelnstroth, Schkölen OT Hainchen Herr Harald Kramer, Stadtroda Herr Volker Schmidt, Kleineutersdorf Herr Gerald Reimann, Bad Klosterlausnitz Herr Thomas Moritz, Dornburg-Camburg Herr Volker Bauer, Tautendorf Herr Hartmut Weidemann, Trockenborn-Wolfersdorf Frau Beate Bock, Stadtroda Herr Roland Panitz, Waldeck Frau Silvia Voigt, Milda OT Zimmritz Frau Eva Bärthel, Gösen Herr Harald Weise, Hummelshain OT Schmölln Herr René Pooch, Weißenborn Fraktion DIE LINKE-Bündnis 90/ DIE GRÜNEN - 12 Sitze Herr Knuth Schurtzmann, Trockenborn-Wolfersdorf Frau Manuela Seydewitz, Heideland OT Lindau Frau Sabine Hoffmann, Altenberga Herr Dr. Felix Knosp, Hermsdorf Herr Uwe Berndt, Crossen Herr Ulrich Nette, Eisenberg Frau Lisa Beckmann, Crossen Herr Frank Golombek, Mertendorf Frau Gudrun Weiland, Bad Klosterlausnitz Herr Steffen Much, Eisenberg hier weiter zu Fraktion DIE LINKE-Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Herr Olaf Möller, Lehesten OT Rödigen Herr Dirk Hänseroth, Hermsdorf Fraktion der SPD - 6 Sitze Herr Hans-Peter Perschke, Schlöben Herr Andreas Hipp, Eisenberg Herr Ingo Lippert, Eisenberg Frau Christina Roemer, Bucha Herr Gerd Pillau, Hermsdorf Herr Andreas Häusler, Bad Klosterlausnitz Fraktion der FDP - 5 Sitze Herr Herbert Bernhardt, Eisenberg Herr Bernd Leube, Kahla Herr Hans-Jürgen Lehmann, Mörsdorf Herr Ronny Albrecht, Schkölen OT Dothen Herr Christian Nitsch, Bürgel OT Taupadel Fraktion des Bauernverbandes 4 Sitze Herr Dr. Günter Ahnert, Stadtroda Herr Dieter Senf, Altenberga OT Greuda Herr Mathias Klippel, Stadtroda Herr Klaus Sammer, Dornburg-Camburg Fraktion der Bürgerinitiative 3 Sitze Herr Jörg Delinger, Ruttersdorf-Lotschen OT Ruttersdorf Herr Günter Peupelmann, Hermsdorf Herr Stefan Dörfel, Hermsdorf • Schulverwaltungs- und Kulturamt/Internetauftritt ..S. 14 • Umweltamt/Untere Wasserbehörde Bekanntmachungen.........S. 14 • Ordnungsamt - Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in Hermsdorf..................S. 18 • Zweckverband Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamt JenaSaale-Holzland (ZVL).......S. 18 • Zweckverband T rinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) ............S. 18 • Zweckverband JenaWasser ...................S. 18 • Die ARGE informiert .......S. 18 Im Mittelteil herausnehmbares Anzeigenblatt „treffpunkt“ Das nächste Amtsblatt erscheint am 26.08.2009 Der nächste Redaktionsschluss ist am 14.08.2009 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 2 Nichtamtlicher Teil Aus dem Wirtschaftsleben Mut zur Investition und hoher Besuch Gleich zwei große Ereignisse konnte die Firma Silbitz Guss GmbH in diesen Tagen begehen. Am 25. Juni fand die feierliche Einweihung der neuen Gießerei Zeitzer Guss GmbH, einer Tochter der Silbitz Guss GmbH, im Beisein vieler Gäste statt. Die Geschäftsführer Dr. Wolfgang Maruschky und Dr. Frank Göttert nahmen Glückwünsche entgegen für den Mut des Unternehmens, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten 45 MioEUR für den neuen Gebäudekomplex zu investieren. Nach nur 18 Monaten ist der neue Betrieb produktionsbereit. Er spezialisiert sich auf die Fertigung hochwertiger Gussprodukte für die Energietechnik. Die Mitarbeiterzahl soll von zur Zeit 70 bei guter Auftragslage in den nächsten Jahren auf 200 erweitert werden. Zusammen mit der Crossener Firma Modell- und Formenbau sind nun Schmelz-, Form- und Gießereibetrieb komplett. Von der Leistungskraft des Unternehmens überzeugte sich denn auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die gemeinsam mit der Thüringer Finanzministerin Birgit Diezel am 14. Juli der Firma in Silbitz einen Besuch abstattete. Seit 2005 hat sich der Umsatz auch durch die Erschließung neuer Märkte fast verdoppelt. Seit 1990 wurden über 700 Mechaniker und Kaufleute ausgebildet. Damit sichert sich das Unternehmen rechtzeitig die eigenen Fachkräfte. Die Zahl der Mitarbeiter erhöhte sich im Laufe der Jahre auf gegenwärtig 480. Damit ist Silbitz Guss in der Region der größte Arbeitgeber des produzierenden Gewerbes. Als Kundengießerei nimmt das Unternehmen innerhalb der neuen Bundesländer Platz zwei ein. Einziger Anbieter von Wurstkonserven in Thüringen Am 11. Juli wurde durch Ekkehard Heilemann, neuer Geschäftsführender Gesellschafter der Eisenberger Wurstunion (EWU) ein Erweiterungsbau der Konservenproduktion im Wert von 850.000 EUR anlässlich des Tages der offenen Tür auf dem Serbaer Schwemmberg eröffnet. Dies würdigte auch der Staatssekretär im Thüringer Ministe- rium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Stefan Baldus, der den Einsatz der Verantwortlichen und Mitarbeiter der EWU lobte und dem Betrieb alles Gute wünschte. 2009 sollen rund 8,5 MioEUR umgesetzt werden. Gegenwärtig sind 54 Mitarbeiter beschäftigt. Landrat besucht Firma in Porstendorf und Senioreneinrichtung in Camburg Ca. 50.000 Tonnen Graukarton pro Jahr aus 100% Altpapier werden in der Kartonfabrik in Porstendorf hergestellt. Vermarktet wird dieser in vielen Ländern Europas sowie im osteuropäischen Raum. In den letzten 5 Jahren wurde viel investiert. Eine neue Lagerhalle wurde errichtet, die Zufahrt zum Unternehmen und der Au- ßenbereich wurden asphaltiert und im Jahr 2008 wurde ein neues Qualitätsleitsystem eingeführt. Erfreut zeigte sich Landrat Heller über die Tatsache, dass jährlich bis zu 8 Auszubildende eingestellt werden und den Beruf des Papiermachers lernen. Insgesamt arbeiten im Unternehmen 55 Beschäftigte. v.l.: Werksleiter Steffen Söll, Landrat Andreas Heller Seit 16 Monaten ist die „Seniorenresidenz“ der Arbeiterwohlfahrt für pflegebedürftige Menschen geöffnet. Sieben Millionen Euro wurden investiert, um hier eine der modernsten Pflegeeinrichtungen Thüringens entstehen zu lassen. 57 Mitarbeiter sind im Hause beschäftigt, die Ausbil- dung von Nachwuchskräften ist geplant. Dafür will man zu Beginn des neuen Schuljahres den Kontakt zur Regelschule Dorndorf suchen, um im Rahmen des Projekts „Schule trifft Wirtschaft“ frühzeitig Schüler für die Ausbildung im Hause zu begeistern. Haus Regenbogen in Bad Klosterlausnitz Ein Neubau auf dem Gelände des Übergangswohnheimes des Reha-Zentrums Stadtroda gGmbH in Bad Klosterlausnitz weihte man am 09. Juli im Beisein vom Ersten Beigeordneten des Landrates Dr. Dietmar Möller, der den Gesellschafter Saale-Holzland-Kreis vertrat, MdL Wolfgang Fiedler und anderen Persönlichkeiten aus der Region und dem Reha-Zentrum ein. Platz wurde geschaffen für 12 Wohnheimplätze, die bereits genutzt werden. Rund 1 MioEUR hat das Wohnheim für psychisch behinderte Menschen gekostet, 40 % davon wurden durch das Land Thüringen getragen. Seit 17 Jahren wirkt das Rehabilitationszentrum Stadtroda gGmbH in der Region. Dazu gehören vor allem die Behindertenwerkstatt mit immer neuen Angeboten sowie das Übergangswohnheim in Bad Klosterlausnitz, das betreute Wohnen in Stadtroda, eine Außenwohngruppe, ein neues Wohnheim in Gera und aktuell Haus Regenbogen. v.l.: Schatzmeister des AWO Kreisverbandes Hans-Peter Perschke, Fachbereichsleiter Verwaltung Frank Schönknecht, Landrat Andreas Heller, Bürgermeister Thomas Moritz, Einrichtungsleiterin Monika Gaudes 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 3 Erster Wegweiser für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im SHK 4500 Objekte im SaaleHolzland-Kreis, Behördengebäude, Dienstleistungsbetriebe, Gesundheitseinrichtungen, Sehenswürdigkeiten, Objekte des Nahverkehrs und der Wirtschaft wurden innerhalb eines Jahres von 33 Personen im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme aufgelistet. Idee und Konzept stammten von Petra Thieme (Bild vorn Mitte), Projektleiterin an der Fortbildungsakademie der Wirtschaft in Jena. Hierbei wurde die Zugänglichkeit dieser Gebäude für behinderte oder ältere Menschen bewertet. Neben verschiedenen Faktoren wie Anzahl der Treppen, Erreichbarkeit für Rollstuhlfahrer, Größe und Ausstattung von Toiletten usw. wurden aber auch weitere Informationen aufgenommen, die für alle Bewohner und Gäste zu nutzen sind, z. B. Öffnungszeiten, Ansprechpartner vor Ort u.a. Die Projektgruppe konnte über ein gutes Zusammenwirken mit den Bürgermeistern und Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaften, mit dem Landratsamt und der ARGE berichten. Auch die Internetseite wurde barrierefrei gestaltet. Wichtige Aussagen sind in englisch und russisch zu lesen. Interessenten können den Wegweiser als CD oder Broschüre in den Verwaltungen erwerben oder sich unter www.behindertenwegweisershk.de informieren. Stolz zeigen die Männer und Frauen um Petra Thieme die von ihnen erarbeiteten Broschüren. Dem vorausgegangen war eine kleine Premiere und Dankeschönveranstaltung im Kaisersaal des Landratsamtes. Highlights im Sport • Robert Hering, erfolgreichster Leichtathlet aus Hermsdorf, holte bei den Deutschen Meisterschaften in Ulm den Deutschen Meistertitel mit einer Jahresbestleistung über 200 m in einer Zeit von 20,41 Sekunden. Trainer Stefan Poser vom TUS Jena, die Stadt Hermsdorf sowie der Saale-Holzland-Kreis sind stolz auf diese hervorragende Leistung eines hiesigen Sportlers. • Hansi Pietsch, bekannter Kraftsportler vom TSV Eisenberg, kehrte erfolgreich von der Europameisterschaft im Kraftdreikampf in Pilsen zurück. Die Goldmedaille erhielt er im Bankdrücken und in der Disziplin Kniebeuge erkämpfte er sich eine Silbermedaille. In der Gesamtwertung wurde er Zweiter. Herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Ergebnis. • Bei den diesjährigen Landesmeisterschaften der Leichtathleten für den Jugendbereich in Erfurt und den Kinderbereich in Zeulenroda erzielten die Schüler des SSV Friedrich-Schiller-Gymnasiums sehr gute Ergebnisse. So errang Robert Stemmler im 200-mHindernislauf den ersten Platz mit einer Zeit von 8:30,03 min. Robert Blumentritt wurde Thüringenmeister im 1000-m-Lauf in der Altersklasse 12 m mit einer Zeit von 3:08,33 min. Herzlichen Glückwunsch den jungen Siegern und allen erfolgreichen Teilnehmern. • Klasse 3 a der Grundschule „Im Saaletal“ Camburg gewann Pokal des Landrates im Schwimmen. Seit 3 Jahren wird zwischen allen 3. Klassen der Grundschulen im Landkreis ein Schwimmwettkampf ausgetragen. 34 Schulklassen aus 22 Grundschulen kämpften dabei um beste Schwimmergebnisse im Schwimmerlernunterricht. Den 1. Platz im Schuljahr 2008/2009 belegte die Klasse 3 a der Grundschule Camburg. Auf Platz 2 kam die 3. Klasse aus Rothenstein und den 3. Platz erreichte die Klasse 3 b aus Weißenborn. Die Sieger gewannen den Pokal des Landrates, der als Wanderpokal alljährlich vergeben wird. Bei der Pokalübergabe am 16. Juni herrschte große Freude bei den Schülern und Lehrern der Camburger Schule. FSV Einheit will erneut ins Guinness-Buch der Rekorde Der FSV Einheit Eisenberg will vom 14. - 16.08.09 den eigenen Weltrekord im 400m Staffellauf knacken. Seit 1999 hält der Verein den Rekord, aufgestellt mit 1920 Läuferinnen und Läufern aller Altersklassen, die aus ganz Deutschland dabei waren. Um erneut mit einer Weltbestmarke zu triumphieren, sind in diesem Jahr 2112 Teilnehmer notwendig (deshalb Fest 2112). Gelaufen wird jeweils eine Runde im Eisenberger „Stadion des Friedens“, welches zugleich den 25. Jahrestag seiner Namensgebung feiert. Der Verein freut sich über jeden Starter und ruft deshalb auf, Meldungen abzugeben an: FSV Einheit Eisenberg (Tel.: 036691/43246 oder per Fax an 036691/42852). Eingebunden in diese größte Veranstaltung in Eisenberg sind am 14.08. ein Konzert der Puhdys mit ihren Söhnen, am 15.08. ein Konzert mit Ray Wilson und der Berliner Philharmonie sowie eine große Thüringer Musikparade am 16.08. u. a. mit dem Vollmers- hainer Schalmeienverein, ein Lichtfest, Rummel und vieles mehr. Die Startgebühren zum Lauf von 2,00 EUR für Erwachsene und 1,00 EUR für Kinder werden komplett der Kinderkrebshilfe Jena am Sonntag Ute Freudenberg, Schirmherrin des Ronald McDonald Hauses, im Stadion übergeben. 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Neue Wanderwegebeschilderung Der Tourismusverband hat in den letzten Monaten die Wanderwegebeschilderung im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ und der Stadt Kahla erneuert. Vorausgegangen war eine Begehung der Wanderrouten. Die 30 neuen Schilder wurden von der Überbetrieblichen Ausbildungsgesellschaft Jena angefertigt. Gleichzeitig wurden auch neue Wegemarken an Bäumen und Masten entlang der Wege gesetzt. In diesen Wochen werden Schilder und Marken im Eisen- berger Mühltal ergänzt, bevor dann in den nächsten Monaten die Wanderwegebeschilderung in der VG HügellandTäler erneuert wird. Die neuen Schilder tragen jetzt auf der Rückseite eine Nummer. Wie Peter Panzer vom Tourismusverband mitteilt, werden Wanderer gebeten, beim Auffinden von defekten oder zerstörten Schildern, die rückseitige Nummer der Geschäftsstelle des Tourismusverbandes in Kahla zu übermitteln (036424/7 84 39). 4 Freude und Spaß im Kreisjugendfeuerwehrlager In zwei Durchgängen vom 27. Juni bis 05. Juli erlebten insgesamt 240 Kinder, Jugendliche und Betreuer schöne Ferientage in Roßbach am Hassesee. Gemeinsam mit der Jugendfeuerwehr Roßbach organisierten die Verantwortlichen der Kreisjugendfeuerwehr u. a. ein spannendes Geländespiel, das den jungen Feuerwehrleuten der Nachwuchsabteilungen viel Wissen abverlangte und sie auch gebührend sportlich forderte. Neben einem Schlauchboot-Rennen fanden Volleyballturniere, eine Lagerolympiade, ein Neptunfest und zum Schluss ein gemeinsamer Grillabend statt. Traditionell besuchten in diesem Jahr in Vertretung des Landrates der Erste Beigeordnete Dr. Dietmar Möller, der stv. Kreisbrandinspektor Peter Kuhnert sowie Landtagsabgeordneter Wolfgang Fiedler das Feriencamp. Der Landkreis unterstützt die wichtige Arbeit der Kreisjugendfeuerwehr jährlich mit 4500,- Euro. Darin sind auch anteilig die Kosten für das Zeltlager enthalten. Einen weiteren Zuschuss erhält die Kreisjugendfeuerwehr von der Sparkassenversicherung. Saale-Holzland-Splitter • Gerd Pillau, hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Hermsdorf, ist mit Wirkung vom 1. Juli 2009 zum ehrenamtlichen Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf ernannt worden. Dazu war er in einer Verwaltungsgemeinschaftsversammlung mehrheitlich gewählt worden. Er übernimmt das Amt von Karin Präßler, die dieses seit 1999 inne hatte. Seine Amtszeit endet am 30. Juni 2012. Dann muss neu entschieden werden. 1990 bildete er kontinuierlich Lehrlinge aus, seine Söhne wirken in den 10 Filialen mit insgesamt 65 Mitarbeitern als Geschäftsführer. Klaus Enkelmann aus Dorndorf-Steudnitz als Stv. des Stadtratsvorsitzenden. Die Besetzung der Fachausschüsse soll ebenfalls paritätisch erfolgen. • Landrat Andreas Heller ist mit Wirkung vom 1. Juli 2009 für zweieinhalb Jahre amtierender Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Jena-SaaleHolzland. Gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Jena teilt sich der Landrat des SHK diese verantwortungsvolle Aufgabe. • Die „Silberne Ehrennadel“ der Handwerkskammer Ostthüringen erhielt anläßlich seines 65. Geburtstages Fleischermeister Wolfgang Hönnger aus Dorndorf-Steudnitz. Diese wurde ihm nicht nur auf Grund seines großen handwerklichen Könnens verliehen (er erhielt viele Gold- und Silbermedaillen für seine Wurst- und Fleischwaren), sondern vor allem für seine ehrenamtliche Tätigkeit u.a. als Obermeister und als VizeLandesinnungsmeister. Seit • Erstmalig in der Geschichte der Region fand am 1.7.2009 die konstituierende Sitzung der Stadt Dornburg-Camburg statt. Die drei Kommunen im Norden des Landkreises: Camburg, Dorndorf-Steudnitz und Dornburg hatten sich zu einer Einheitsgemeinde zusammengeschlossen. Stellvertreter von Bürgermeister Thomas Moritz wurden Helmut Lenz aus Camburg als Erster Beigeordneter, Klaus Sammer aus Dornburg als Zweiter Beigeordneter und • Dem Landtagsabgeordneten Wolfgang Fiedler wurde in der konstituierenden Sitzung des neugewählten Stadtrates der Stadt Stadtroda die „Ehrenplakette mit Goldener Anstecknadel der Stadt Stadtroda“ verliehen. Diese Auszeichnung vergab der Stadtrat fraktionsübergreifend einstimmig und zum ersten Mal. Damit bedankte sich das Gremium für das beharrliche langjährige regionale Engagement des Landtagsabgeordneten nicht nur für die Stadt sondern für die ganze Region. • Thüringenweit wurden für den Zeitraum von 2011 2015 fünfundvierzig Gemeinden als Förderschwerpunkte der Dorferneuerung eingeordnet. Aus dem Saale-Holzland-Kreis haben sich drei Orte durchgesetzt: Löberschütz, Neuengönna und Lindau. • Vom Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien kam die Nachricht, dass Stadtroda nun endgültig als Mittelzentrum anerkannt wird. Die Stadt war 2004 im Landesentwicklungsplan als Mittelzentrum eingestuft, wurde aber noch einer genauen Kriterien-Prüfung unterzogen. Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz erhielten jetzt ebenfalls die definitive Bestätigung als funktionsteiliges Mittelzentrum. • Neuer Vorsitzender des Zweckverbandes Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung Eisenberg (ZWE) wurde der erst kürzlich gewählte Bürgermeister von Schkölen, Dr. Matthias Darnstädt. Von den anwesenden 18 Verbandsräten erhielt er 38 Stimmen. Er folgt seinem Bürgermeistervorgänger im Amt Herbert Bernhardt auch in dieser Funktion. 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 5 Aus dem Kulturleben Rosenkönigin Dornburg hat eine neue Rosenkönigin. Die 16-jährige Maximilia Wenzel ist die 38. Rosenkönigin. Der Erste Beigeordnete des Landrates Dr. Dietmar Möller gratulierte ihr mit einem Glas Dornburger Rosenbowle anläßlich des Krönungsfestes am 27. Juni zu diesem schönen Ehrenamt. • 22.8. um 18.00 Uhr Stadthaus Hermsdorf Vernissage und Preisverleihung anlässlich des 10. Kunstwettbewerbes, in diesem Jahr unter dem Thema „Hallo.…hallo - Kinder wollen erhört werden“ Über 70 Arbeiten wurden eingereicht. Preise gibt es im Erwachsenen,- Kinderund Jugendbereich. Außerdem werden die 10 Besten aus 10 Jahren prämiert. Musikalisch wird die Veranstaltung durch Studenten der Musikhochschule FranzLiszt, Weimar begleitet. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen. • 25. 8., 14.00 Uhr Rittergut Nickelsdorf VIII. Kreisheimattag der Region Saale-Holzland-Kreis unter dem Motto „Jugend und Heimat“ Ausbildung zum ehrenamtlichen Seniorenbegleiter - Interessenten gesucht Auch in diesem Jahr bietet das Seniorenbüro SHK gemeinsam mit der evangelischen Erwachsenenbildung Thüringen e.V./ Jena einen Kurs zur „Ausbildung zum ehrenamtlichen Seniorenbegleiter“ in Eisenberg oder Kahla an. Dieser befasst sich mit der Thematik des Älterwerdens und versteht sich als Fortbildung und Motivation für ein Ehrenamt in der Seniorenarbeit. Er beinhaltet 20 Stunden Praktikum in einer Einrichtung nach eigener Wahl und schließt mit einem Ehrenamtszertifikat ab. Wenn jeweils 10 und mehr Kursteilnehmer gefunden sind, wird die Ausbildung vom 10. September bis Ende November jeweils Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr oder 09.00 - 12.00 Uhr wahlweise stattfinden. Das Ziel ist es, anderen Menschen zu helfen, die bestimmte Alltagshilfen brauchen könnten. Es geht vor allem um Begleitung, Zuhören, Hilfen im Alltag zu organisieren und Unterstützung bei Einkauf und Behördengängen. Es wird kein Fachwissen vorausgesetzt. Finanziell unterstützt wird der Kurs durch das Landratsamt, Schirmherr des Kurses ist der Erste Beigeordnete des Landrates, Dr. Dietmar Möller. Interessenten melden sich bitte im Seniorenbüro bis zum 28. August 2009 an. Die Leiterin, Frau Gabriele Pilling, ist telefonisch unter 036691/49828 oder über 0173/3793793 zu erreichen. • Der Deutsche Musikrat veranstaltete vom 12.-14. Juni den „Tag der Musik“. Auch die Musikschule des SaaleHolzland-Kreises beteiligte sich an dieser Aktion und warb für ihre Arbeit. So fand in der Außenstelle Stadtroda ein „Tag der offenen Tür“ mit großer Besucherresonanz statt. 16 musizierende Familien sorgten in der Eisenberger Musikschule für ein fantastisches Erlebnis. Auch im Kahlaer Rathaussaal und in der Dorndorfer „Alten Schule“ gaben Musikschüler ihr Können in beeindruckender Weise zum Besten. Vier Schüler fuhren mit ihrer Lehrerin Frau Karla Hupfer nach Sondershausen, hier spielten sie gemeinsam mit weiteren 156 Schülern im größten Thüringer Blockflötenorchester. Anmeldungen für alle Instrumentensparten, Vorschulkurse und Gesang für das Schuljahr 2009/2010 werden täglich von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr im Sekretariat der Musikschule Eisenberg angenommen, Telefon: 036691/83868, E-Mail: [email protected]. „Neugegründetes Bläserensemble unter der Leitung von Leander Torge und Ellen Tonndorf-Martini“ Impressum: Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Wir gratulieren noch recht herzlich unseren Jubilaren: Eiserne Hochzeit (65 Jahre) Elsbeth und Walter Dennstädt, Kahla Diamantene Hochzeit (60 Jahre) Inge und Helmut Diels, Dorndorf-Steudnitz Ruth und Manfred Erbse, Stadtroda Steinerne Hochzeit (67,5 Jahre) Frieda und Erich Plötner, Bad Klosterlausnitz Herausgeber: Saale-Holzland-Kreis Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat des Saale-Holzland-Kreises Redaktion: Pressestelle, Anschrift: 07607 Eisenberg, Im Schloß; PF 1310, 07602 Eisenberg Telefon: 036691/70 107, 70 108, Fax: 036691/70 166 e-mail: [email protected] Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder Dritter zeichnen diese selbst verantwortlich. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise:Allgemeine Bezugsbedingungen gültig ab: 25.03.2009 Das Amtsblatt wird an alle erreichbaren Haushalte im Saale-Holzland-Kreis kostenlos verteilt. Im Bedarfsfall können Einzelexemplare kostenlos gegen Erstattung der Portogebühren vom Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Pressestelle, PF 13 10, 07602 Eisenberg bezogen werden. Im Abonnement sind die Amtsblätter über die Verlag + Druck Linus Wittich KG zu beziehen. Der Zustellpreis beträgt 2,50 €/Ausgabe. Das Amtsblatt ist auch im Internet nachzulesen unter www.saaleholzlandkreis.de, Rubrik Aktuelles 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 6 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 7 Der Kreissportbund informiert: Neues zur Sportlerwahl – Kandidaten bis September melden Das Sportjahr ist noch lange nicht zu Ende, da richten sich die Blicke schon in Richtung der Wahl der „Sportler und Mannschaften des Jahres“. In diesem Jahr gibt es leichte Veränderungen in der Terminkette, damit bei der Publikumswahl nicht mehr ausschließlich über das Internet abgestimmt werden muss. Der Stimmzettel wird auch im Amtsblatt veröffentlicht. Abgegeben werden können nur Originalzettel. Kopien sind ungültig. Vorschläge können bis 10. September abgegeben bzw. eingereicht werden. - Kategorien der Sportlerwahl • Sportler des Jahres • Sportlerin des Jahres • Mannschaft des Jahres • Nachwuchssportler des Jahres • Nachwuchssportlerin des Jahres • Nachwuchsmannschaft des Jahres Hinzu kommen: • Publikumspreis des Jahres • Sonderpreis des Jahres • Ehrenamtspreis des Jahres Erläuterungen: > Publikumspreis: Alle gemeldeten Kandidaten stehen im Internet zur Wahl. Aus diesem Kandidatenkreis ergibt sich mit einfacher Mehrheit eine Reihenfolge Die meisten Klicks entscheiden über die Platzierungen. > Sonderpreis: Für außergewöhnliche Leistungen, einen großen Leistungssprung oder ein herausragendes Ergebnis wird dieser Preis vergeben. Hier können Vorschläge von Vereinen gemacht werden. Gleichzeitig kann sich die Fachjury offen lassen, selbst Vorschläge einzubringen. In dieser Kategorie ist es auch möglich, SportlerInnen aus dem Saale-Holzland-Kreis, die nunmehr für einen Verein aus einer anderen Region starten, vorzuschlagen. > Ehrenamtspreis: Um der Wertschätzung für das Ehrenamt in den Vereinen und Verbänden Rechnung zu tragen, wird ein Ehrenamtspreis verliehen. Vorschläge sollen aus den Vereinen kommen. Bewertungskriterien sind u.a. die Organisation einer oder mehrerer Veranstaltungen, die Arbeit als Vorstandsmitglied, die jahrelange Einbindung in den Wettkampfbetrieb als Kampf- oder Schiedsrichter oder die erfolgreiche Arbeit als Übungsleiter. Der 10. September ist der letzte Abgabetermin für die Vorschläge in allen Kategorien. Bei den Vorschlägen für die anderen Preise reicht ein formloses Schreiben mit einer aussagekräftigen Vorstellung des Kandidaten. Zeitschiene: 12.09.09 Abschluss der Kandidatenliste 28.09.09 Erscheinen des Stimmzettels im AMTSBLATT von 28.09.09 - 23.10.09 Publikumswahl im Internet und auf Stimmzetteln Abgabe der Zettel in Sparkassen, Barmer Eisenberg, KSB Mo. 26.10.09, 16.30 Uhr Fachjury-Treffen (gesonderte Einladungen) Do. 26.11.09, 19.00 Uhr Auszeichnungs- und Dankeschönveranstaltung * Kaisersaal Kreissportbund Saale-Holzland e.V. PF 1309 / Saasaer Straße 9 07602 Eisenberg Tel. 036691/42208 www.ksbholzlandkreis.de Ende des Nichtamtlichen Teiles Amtlicher Teil Informationen aus dem Kreistag Informationen aus dem Kreistag Auf Einladung des Landrates trat am Mittwoch, dem 13.05.2009, der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises im Kaisersaal des Landratsamtes in Eisenberg zu seiner 24. Sitzung zusammen. An der Sitzung nahmen 45 Kreistagsmitglieder, Gäste sowie Vertreter der Presse teil. Die Sitzung war unterteilt in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Sitzungsteil. Tagesordnung: öffentlicher Sitzungsteil 1. Vergabe der Förderpreise für zukunftsweisende Projekte für Schülerinnen und Schüler des Saale-Holzland-Kreises 2009 2. 1. Nachtragshaushaltssatzung/-plan des Saale-HolzlandKreises für das Haushaltsjahr 2009 im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes II 3. Berichterstattung der Geschäftsführung der ARGE SGB II im SHK 4. Investive Sportförderung des Saale-Holzland-Kreises 2009 5. Satzung zur Bildung eines Rettungsdienstbereichsbeirates für den Saale-Holzland-Kreis 6. Umsetzung des Kreistagsbeschlusses K 411-23/09 vom 18.02.2009 zur Errichtung einer Produktionsschule als Modellprojekt für Ostthüringen im Saale-Holzland-Kreis 7. Genehmigung der Bekanntmachung von in nichtöffentlichen Sitzungen gefasster Beschlüsse 8. Unentgeltliche Nutzung kreiseigener Turnhallen durch Feuerwehren im Saale-Holzland-Kreis 9. Beschlussabrechnung 2008 10.Genehmigung der Niederschrift der 23. Sitzung des Kreistages vom 18.02.2009 11.Anfragen 12.Informationen Zu Sitzungsbeginn vergab Herr Landrat Heller die Förderpreise für zukunftsweisende Projekte für Schülerinnen und Schüler des Saale-Holzland-Kreises 2009. Nachfolgende Projekte wurden mit einem Förderpreis für zukunftsweisende Projekte 2009 ausgezeichnet: 1. die Staatliche Regelschule „J. W. Heimbürge“ Kahla Projekt: Schulkabarett „Die Dreckspatzen“ Dotierung: 400,- EUR 2. das Staatliche Gymnasium „Leuchtenburg“ Kahla Projekt: „AG Schulhomepage“ Dotierung: 400,- EUR 3. das Staatliche regionale Förderzentrum Hainspitz Projekt: „Jahresprojekt Nepal oder wie aus einer Geographiestunde ein Projekt wurde“ Dotierung: 200,- EUR Der Kreistag fasste in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse: Beschluss K 418-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt auf Antrag des Herrn Kramer den „Abbruch der Debatte“ zu Tagesordnungspunkt 2. Beschluss K 419-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises lehnt nachfolgenden Antrag der Fraktion DIE LINKE. ab: Die zusätzlichen Eigenmittel außerhalb des zur Finanzierung der Bundesförderung im Rahmen des Konjunkturpaketes II notwendigen Eigenmittel in Höhe von 313 T € sind vorerst nicht einzusetzen und in der allgemeinen Rücklage zu belassen. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen entsprechend der bisher vorgenommenen Prioritätensetzung zu verschieben und somit Maßnahmen, die nicht finanziert werden können, auf die vorderen Plätze der Nachrückerliste zu setzen. 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 8 Beschluss K 421-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan des Saale-Holzland-Kreises für das Haushaltsjahr 2009 einschließlich aller Anlagen. 01)Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises stellt Finanzmittel in Höhe von max. 33.000,00 Euro im Jahr 2009 und max. 131.000,00 Euro im Jahr 2010 zur Gesamtfinanzierung des Projektes Produktionsschule als Modellprojekt Ostthüringen zur Verfügung, um den noch vorhandenen Fehlbetrag auszugleichen. 02)Der Träger und die Verwaltung werden beauftragt, den Fehlbetrag zu reduzieren. Die Bemühungen sind dem Kreistag zeitnah nachzuweisen. Beschluss K 422-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises bestätigt den dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 gemäß § 2 Abs. 2 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung beigefügten Finanzplan mit dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm. Beschluss K 430-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt auf Antrag des Herrn Fiedler den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage K 04-24/09 wie folgt zu ergänzen: „dass zusätzlich im Jahr 2009 20.000,00 Euro für die Entwicklung der Produktionsschule zur Verfügung gestellt werden.“ Beschluss K 420-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises bestätigt die Maßnahmenübersicht im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes II. Beschluss K 423-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE. ab, folgender Kommune und folgenden Sportvereinen zur Unterstützung von investiven Baumaßnahmen für Sportanlagen finanzielle Mittel in Höhe von 26.799,00 Euro zur Verfügung zu stellen: Sportverein/ Kommune Stadt Hermsdorf Sportverein Klengel-Serba 09 Weißenborner SV 1882 Maßnahme Kreismittel EUR Umbau/Sanierung Kegelhalle 20.000,Dachsanierung Sportlerheim 4.800,- Wegebau zur Sporthalle 1.999,- Beschluss K 424-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises lehnt folgenden Antrag der SPD-Fraktion ab: Die Stadt Bürgel hat im Rahmen ihrer Antragstellung auf investive Sportförderung 2009 zwecks Neubau/Sanierung Sportstätte eine Gesamtfinanzierungskonzeption vorzulegen, sofern insgesamt die Finanzierung dieser Maßnahme gesichert ist. Alsdann ist eine Entscheidung über die Antragstellung herbeizuführen. Beschluss K 425-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises lehnt den Antrag von Herrn Delinger ab, über die Maßnahmen der Sitzungsvorlage K 02-24/09 einzeln abzustimmen. Beschluss K 426-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt folgenden Kommunen und Sportvereinen zur Unterstützung von investiven Baumaßnahmen für Sportanlagen finanzielle Mittel in Höhe von 48.799,00 EUR zur Verfügung zu stellen: Sportverein/ Kommune Stadt Bürgel Stadt Hermsdorf Sportverein Klengel-Serba 09 Weißenborner SV 1882 Maßnahme Kreismittel EUR Neubau/Sanierung Sportstätte 22.000,Umbau/Sanierung Kegelhalle 20.000,Dachsanierung Sportlerheim 4.800,- Wegebau zur Sporthalle 1.999,- Beschluss K 427-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreis beschließt die Satzung zur Bildung eines Rettungsdienstbereichsbeirates für den Saale-Holzland-Kreis. Beschluss K 428-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt Rederecht für die Geschäftsführerin der Bildungs- und Technologiezentrum zu Eisenberg GmbH, Frau Angermann, zu TOP 6. Beschluss K 429-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises lehnt unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage K 04-24/09 nachfolgenden Antrag des Herrn Schurtzmann ab: Beschluss K 431-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt auf Antrag des Herrn Joseph in der Sitzungsvorlage K 04-24/09 den Beschlusspunkt 2 zu streichen. Beschluss K 432-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises fasst folgenden Beschluss: 1. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises begrüßt und unterstützt nach eingehender Befassung das fachinhaltliche Konzept der Bildungs- und Technologiezentrum (Bu.TZ) zu Eisenberg GmbH zur Errichtung einer Produktionsschule als Modellprojekt für Ostthüringen im Saale-Holzland-Kreis. 2. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt vorbehaltlich der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und Vorhabensrealisierung, der Bildungs- und Technologiezentrum (Bu.TZ) zu Eisenberg GmbH zur Betreibung der Produktionsschule jährlich einen finanziellen Betrag in Höhe von maximal 20.000,- EUR aus dem Budget des Jugendamtes und im Jahr 2009 zusätzlich 20.000,00 Euro für die Entwicklung der Produktionsschule zur Verfügung zu stellen sind. Beschluss K 433-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die öffentliche Bekanntmachung der in der Anlage aufgelisteten Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen im Zeitraum März 2008 bis Dezember 2008. Auftragsvergabe K 354-19/08 vom 12.03.2008 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt, 01 das Ingenieurbüro Grontmij/AEW Plan GmbH für Abfall, Energie, Wasser, Niederlassung Berlin, Westhafenstraße 1 in 13353 Berlin in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. mit der Ausschreibung der Entsorgungsleistungen für den Saale-Holzland-Kreis in einer Höhe von 20.000,00 Euro (netto) zu beauftragen. 02 Das Ingenieurbüro Grontmij/AEW Plan GmbH in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. wird beauftragt, - die Ausschreibung in einem offenen Verfahren durchzuführen, - die Entsorgungsleistungen losweise auszuschreiben und - die Laufzeit der Entsorgungsverträge auf fünf Jahre festzulegen. 03 Der Ausschreibungstext der Dienstleistungsausschreibung ist durch das Ingenieurbüro dem Werkausschuss des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des SHK zur Bestätigung vorzulegen. 04 Der Vergabevorschlag für die Auftragsvergabe Entsorgungsleistungen im Saale-Holzland-Kreis ist dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. K 394-22/08 vom 10.12.2008 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt: 1. Das Ingenieurbüro Köhler/Hartwig Energiemanagement (Halberstädter Straße 57, 39112 Magdeburg) wird beauftragt, im Rahmen nichtinvestiver Maßnahmen den Verbrauch von Wärme, Wasser und Strom in kreiseigenen Gebäuden zu reduzieren. Darüber hinaus beinhaltet die Beauftragung die Erstellung der Energieausweise für die betreffenden Gebäude. Der Auftragnehmer unterbreitet dem Landkreis ein Verbrauchseinsparkonzept, das Maßnahmen mit einer Amortisationszeit von unter 5 Jahren ausweist. 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 9 2. Es wird ein Erfolgshonorar in Höhe von 29 von Hundert der tatsächlichen Kostenersparnis bei den Medien Wärme, Wasser und Strom pro Jahr vereinbart. 3. Als Vertragslaufzeit wird 2009 - 2012 vereinbart. zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2008 des Abfallwirtschaftsbetriebes für 6.000,00 Euro netto zuzüglich Nebenkosten in Höhe von max. 1.700,00 Euro netto. Sonstiges Beschluss K 434-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises lehnt den Antrag der SPD-Fraktion ab, die Sitzungsvorlage K 06-24/09 im 1. Absatz zu ergänzen: „und der Polizei und den im Rettungsdienst Tätigen“ K 355-19/08 vom 12.03.2008 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt den Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe im Saale-HolzlandKreis e. V. mit dem Aufbau und der Betreibung eines mobilen Kinderschutzdienstes zu beauftragen. K 379-21/08 vom 24.09.2008 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt: 001 der Landrat wird beauftragt, auf der nächsten Gesellschafterversammlung der Verkehrslandeplatz Jena-Schöngleina GmbH der Übertragung der Grundstücke des Verkehrslandeplatzes vom Förderkreis Flugplatz Schöngleina e. V. auf die Verkehrslandeplatz Jena-Schöngleina GmbH auf Basis des anliegenden Grundstücksübertragungsvertrages (Anlage) zuzustimmen. 002 der Landrat wird ermächtigt, im weiteren Fortgang der Verhandlungen erforderlich werdenden geringfügigen Änderungen des Vertragsinhaltes zuzustimmen. Bestellungen K 393-22/08 vom 10.12.2008 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Bestellung der Pricewaterhouse Coopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Maximilian-Welsch-Straße 4, 99084 Erfurt Beschluss K 435-24/09 01 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt, den aktiven Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehren des SaaleHolzland-Kreises zur Erhaltung und Verbesserung der körperlichen Fitness die Schulsportanlagen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 02 Die Freiwilligen Feuerwehren sind den Sportvereinen in der Vergabe- und Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen, Schulsportanlagen und sonstigen schulischen Einrichtungen des Saale-Holzland-Kreises durch Dritte gleichzustellen. 03 Der Landrat wird ermächtigt, die Vergabe- und Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen, Schulsportanlagen und sonstigen schulischen Einrichtungen des Saale-HolzlandKreises durch Dritte entsprechend den Beschlusspunkt 01 und 02 zu ändern. Beschluss K 436-24/09 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises genehmigt die geänderte Niederschrift seiner 23. Sitzung vom 18.02.2009. Informationen aus dem Kreisausschuss In Vorbereitung der 24. Sitzung des Kreistages fanden am 16.04.2009 die 32. Sitzung und am 29.04.2009 die 33. Sitzung des Kreisausschusses statt. Der Kreisausschuss fasste folgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung: • Beschluss KA 166-32/09 Der Kreisausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises bestätigt die Beschlussvorschläge 001, 002 und 003 gemäß Anlage. Umsetzung des Konjunkturpaketes II Maßnahmenübersicht (entspricht inhaltlich dem 1. Nachtragshaushalt 2009) Beschlussvorschlag 001 - Förderbereich Bildung Maßnahme RS „Am Hermsdorfer Kreuz“ Hermsdorf GS Tröbnitz „Holzland Gymnasium“ Hermsdorf GS Bad Klosterlausnitz GS Golmsdorf GS Hermsdorf „In der Waldsiedlung“ GS „Novalis“ Schlöben RS Stadtroda RS Dorndorf GS „Friedensschule“ Kahla RS Bürgel GS „Altstadtschule“ Kahla GS Orlamünde GS Rothenstein GS „Martin Luther“ Eisenberg RS Eisenberg GS/RS Schkölen GS Milda Nachrücker Gymnasium Stadtroda GS Stadtroda GS/RS Crossen GS Rothenstein GS Orlamünde Gymnasium Kahla GS Königshofen Gesamtinvestition davon Bundesmittel davon Eigenanteil Ersatzneubau TH energetische Sanierung energetische Sanierung energetische Sanierung TH energetische Sanierung energetische Sanierung energetische Sanierung energetische Sanierung energetische Sanierung energetische Sanierung energetische Sanierung energetische Sanierung energetische Sanierung TH energetische Sanierung TH energetische Sanierung energetische Sanierung energetische Sanierung TH energetische Sanierung/ Ersatzneubau TH HH-Stelle E ( in TEUR ) A ( in TEUR ) 2255.777.9400 21115.777.9400 2302.777.9400 21101.777.9400 21117.777.9400 21107.777.9400 21113.777.9400 2256.777.9400 2258.777.9400 21111.777.9400 2252.777.9400 21123.777.9400 21124.777.9400 21118.777.9400 21105.777.9400 2259.777.9400 22511.777.9400 1.000.000 450.000 100.000 100.000 200.000 200.000 700.000 400.000 1.200.000 700.000 50.000 100.000 100.000 100.000 200.000 400.000 100.000 21114.777.9820 200.000 2303.777.9400 21104.777.9400 22514.777.9400 21118.888.9400 21124.888.9400 2301.777.9400 21119.777.9400 0 0 0 0 0 0 0 6.300.000 4.490.000 1.810.000 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Beschlussvorschlag 002 - Förderbereich Infrastruktur Maßnahme HH-Stelle Lärmschutzmaßnahme Etzdorfer Berg, K 129, Ortslage Eisenberg 6510.777.9400 Lärmschutzmaßnahme Ortsdurchfahrt Wichmar, K 145 6510.888.9400 Nachrücker Keine Gesamtinvestition davon Bundesmittel davon Eigenanteil Beschlussvorschlag 003 Der Kreisausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises beauftragt den Landrat, die Umsetzung des Konjunkturpaketes II im SHK in seinen Einzelheiten vorzubereiten. • Beschluss KA 167-33/09 Der Kreisausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für Straßenbelagserneuerungen in Höhe von 230.000,00 Euro. • Beschluss KA 168-33/09 Der Kreisausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises beschließt die öffentliche Bekanntmachung der in der Anlage aufgelisteten Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen im Zeitraum Januar 2007 bis Februar 2008. Auftragsvergaben Ing.-Verträge KA 86-19/07 vom 31.01.2007 Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Architektur von Gebäuden - Überarbeitung vorhandener Planunterlagen LPh 5 und 6 - Neubeauftragung LPh 7 bis 9 für die Staatliche Regelschule Eisenberg - Generalsanierung Turnhalle Vorläufiges Honorar: 28.088,57 EUR brutto KA 87-19/07 vom 31.01.2007 Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe Sanitär, Heizung/Lüftung und Elektro a) Überarbeitung der vorhanden Planunterlagen LPh 5 Ausführung Planung bis LPh 6 Vorbereitung der Vergabe b) Erbringung LPh 7 bis LPh 9 für die Staatliche Regelschule Eisenberg, Generalsanierung Turnhalle Vorläufiges Honorar: 17.565,68 EUR brutto KA 97-23/07 vom 27.06.2007 Ingenieurvertrag - Entwurfsplanung der K 127 Grundinstandsetzung der Brücke über die Weiße Elster in Crossen Auftragshöhe: 38.453,36 EUR brutto KA 115-27/08 vom 27.02.2008 Planung für Gebäude LPh 2 (Vorplanung) bis LPh 9 (Objektbetreuung/Dokumentation) gemäß §§ 15 ff. HOAI zur Errichtung einer Grundschule am Regelschulstandort Bad Klosterlausnitz Auftragshöhe: 46.663,43 EUR brutto KA 116-27/08 vom 27.02.2008 Tragwerksplanung LPh 3 (Entwurfsplanung) bis LPh 6 (Vorbereitung der Vergabe) gemäß §§ 62 ff. HOAI und mit der LPh 8 (Bauüberwachung) zur Errichtung einer Grundschule am Regelschulstandort Bad Klosterlausnitz Auftragshöhe: 11.385,61 EUR brutto KA 117-27/08 vom 27.02.2008 Planung für Technische Ausrüstung LPh 2 (Vorplanung) bis LPh 9 (Objektbetreuung/Dokumentation) gemäß §§ 68 ff. HOAI zur Errichtung einer Grundschule am Regelschulstandort Bad Klosterlausnitz Auftragshöhe: 27.636,24 EUR brutto Auftragsvergaben Staatliches „J. H. Pestalozzi“ Gymnasium Stadtroda, Brandschutzmaßnahme Haus 1 KA 93-22/07 vom 13.06.2007 Los 2 - Stahltreppe und Gerüstbau Auftragshöhe: 75.857,74 EUR brutto E ( in TEUR ) 10 A ( in TEUR ) 720.000 200.000 920.000 600.000 320.000 Auftragsvergaben Staatliche Regelschule Eisenberg, Generalsanierung Turnhalle KA 94-22/07 vom 13.06.2007 Los 5 - Dacharbeiten Auftragshöhe: 84.389,45 EUR brutto KA 95-22/07 vom 13.06.2007 Los 2 - Rohbauarbeiten Auftragshöhe: 210.514,53 EUR brutto KA 96-22/07vom 13.06.2007 Los 12 - Heizung, Lüftung, Sanitär Auftragshöhe: 136.552,51 EUR brutto Auftragsvergaben Umbau der ehemaligen Grundschule Camburg zum Kreisarchiv KA 108-25/07 vom 12.09.2007 Los 5 - Beton- und Stahlbetonarbeiten Auftragshöhe: 204.599,87 EUR brutto Sonstiges KA 92-22/07 vom 13.06.2007 Vergabe der Lieferleistung eines LKW Man Allrad-Kipper TGA 18.320 4x4 BL mit Epoke Streuautomat und Plafinger Ladekran sowie Inzahlungnahme Unimog U 2400 TG Auftragshöhe: 150.657,00 EUR brutto KA 98-23/07 vom 27.06.2007 „Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Saale-HolzlandKreises für die Jahre 2008 - 2012“ Auftragshöhe: 28.679,00 EUR brutto KA 104-24/07 vom 25.07.2007 Projekt „Wegweisung für Radfahrer im Saale-Holzland-Kreis“ Angebotspreis: 26.488,21 EUR brutto KA 110-26/07 vom 28.11.2007 Beschlussempfehlung an den Kreistag, dass der Saale-HolzlandKreis ab dem 01.01.2010 die im Beschluss WA 54-19/07 „Der Werkausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises beschließt in Umsetzung des Kreistagsbeschlusses K 305-17/07 vom 26.09.2007, dass der Saale-Holzland-Kreis ab dem 01.01.2010 im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgabe folgende Entsorgungsleistungen erbringt: • Sammlung und Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfall sowie die elektronische Erfassung der Leerungsdaten • Sammlung und Transport von Sperrmüll und Holz • Sammlung und Transport von Schrott und Elektroschrott und Vorhalten eines Umschlagplatzes • Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier, Bereitstellung des Gefäßsystems • Sammlung, Transport und Beseitigung/Verwertung von Schadstoffkleinmengen“ - vom 11.10.2007 beschriebenen Entsorgungsleistungen auf der Basis einer europaweiten Ausschreibung vergibt KA 111-26/07 vom 28.11.2007 Beschlussfassung an den Kreistag - Beauftragung des Abfallwirtschaftsbetriebes, sofort die erforderlichen Aktivitäten für die europaweite Ausschreibung der Entsorgungsleistungen ab dem 01.01.2010 einzuleiten KA 112-26/07 vom 28.11.2007 Beschlussempfehlung an den Kreistag - Beauftragung des Abfallwirtschaftsbetriebes ein Ingenieurbüro für die Durchführung der europaweiten Ausschreibung der Entsorgungsleistungen ab dem 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 01.01.2010 auszuwählen. Der Beschlussvorschlag über die Vergabe der Ingenieurleistung, das Leistungsspektrum der Entsorgung, die auszuschreibenden Lose sowie die Vertragslaufzeiten ist dem Kreistag zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. • Beschluss KA 169-33/09 Der Kreisausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises genehmigt die Niederschrift der 31. Sitzung vom 04.02.2009. Werkausschusssitzung vom 06.04.2009 Der Werkausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises trat am 06.04.2009 zu seiner 26. Sitzung zusammen. Der Werkausschuss fasste folgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung: • WA 84-26/09 Der Werkausschuss des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Saale-Holzland-Kreises beschließt die öffentliche Bekanntmachung folgender aufgelisteter Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen im Zeitraum Januar 2007 bis November 2008: Auftragsvergaben WA 46-16/07 vom 22.01.2007 Empfehlung an den Kreistag: Auftragsvergabe zur Wirtschaftsprüfung 2006 Auftragshöhe: 6.950,00 Euro netto incl. Nebenkosten WA 58-20/07 vom 19.11.2007 Auftragsvergabe Abfallkalender 2008 Auftragshöhe: 14.272,25 Euro brutto WA 59-20/07 vom 19.11.2007 Empfehlung an den Kreistag: Auftragsvergabe zur Wirtschaftsprüfung 2007 Auftragshöhe: 7.200,00 Euro netto incl. Nebenkosten WA 61-21/08 vom 11.02.2008 Empfehlung an den Kreistag: Beauftragung eines Ingenieurbüros mit der europaweiten Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen ab 01.01.2010 WA 74-24/08 vom 12.11.2008 Auftragsvergabe Abfallkalender 2009 Auftragshöhe: 12.619,78 Euro brutto WA 75-24/08 vom 12.11.2008 Empfehlung an den Kreistag: Auftragsvergabe zur Wirtschaftsprüfung 2008 Auftragshöhe: 6.000,00 Euro netto zuzüglich Nebenkosten in Höhe von max. 1.700,00 Euro netto Sonstiges WA 52-18/07 vom 27.08.2007 Beauftragung des AWB - Einleitung der erforderlichen Aktivitäten für die europaweite Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen ab dem 01.01.2010 WA 53-18/07 vom 27.08.2007 Empfehlung an den Kreistag: Beauftragung des Werkausschusses - ein Ingenieurbüro für die Durchführung der europaweiten Ausschreibung der Entsorgungsleistungen ab dem 01.01.2010 auszuwählen. Der Beschlussvorschlag über die Vergabe der Ingenieurleistung, die auszuschreibenden Lose sowie die Vertragslaufzeiten sind dem Kreistag zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. WA 54-19/07 vom 11.10.2007 Empfehlung an den Kreistag: Leistungsspektrum für die Durchführung der europaweiten Ausschreibung WA 55-19/07 vom 11.10.2007 Empfehlung an die Ausschüsse für Umwelt und Landwirtschaft, Haushalt und Finanzen, Wirtschaft und Tourismus, Kreisausschuss sowie dem Kreistag, dass der Saale-Holzland-Kreis ab dem 01.01.2010 die im Beschluss 01-19/07 beschriebenen Entsorgungsleistungen auf der Basis einer europaweiten Ausschreibung vergibt 11 WA 62-21/08 vom 11.02.2008 Ablehnung eines weiteren Interessenten bezüglich der Beauftragung mit der europaweiten Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen ab 01.01.2010 WA 65-22/08 vom 05.05.2008 Geschäftsordnungsbeschluss WA 70-23/08 vom 18.08.2008 Bestätigung der Abstimmungsvereinbarung sowie der Nebenentgeltvereinbarung mit DSD WA 71-23/08 vom 18.08.2008 Geschäftsordnungsbeschluss WA 72-23/08 vom 18.08.2008 Bestätigung der Ausschreibungsunterlagen Los 1 - Einsammeln und Befördern von Restabfall Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall) Los 2 - Einsammeln und Befördern von Sperrmüll Los 3 - Einsammeln, Befördern und z. V. Verwerten von Elektroaltgeräten und Schrott Los 4 - Einsammeln und Befördern von Schadstoffkleinmengen Los 5 - Einsammeln, Befördern und Verwerten von Altpapier • WA 85-26/09 Der Werkausschuss genehmigte seine Niederschrift der 25. Sitzung vom 26.01.2009. Informationen aus dem Jugendhilfeausschuss Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises trat am 19.03.2009 zu seiner 24. Sitzung und am 23.04.2009 zu seiner 25. Sitzung zusammen. Der Jugendhilfeausschuss fasste folgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung: • JHA 94-24/09 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises empfiehlt dem Jugendamt, der Arbeiterwohlfahrt Dienstleistungsgesellschaft Ostthüringen mbH die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII i. V. m. § 11 ThürKJHAG für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises auszusprechen. • JHA 95-24/09 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises räumt Herrn Schaffhauser Rederecht zu den Tagesordnungspunkten 2. und 3. ein. • JHA 96-24/09 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises genehmigt die Niederschrift der 23. Sitzung vom 20.11.2008. • JHA 98-25/09 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises bestätigt die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen im Saale-Holzland-Kreis 2009 gemäß Anlage. • JHA 99-25/09 1. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises begrüßt und unterstützt nach eingehender Befassung das fachinhaltliche Konzept der Bildungs- und Technologiezentrum (Bu.TZ) zu Eisenberg GmbH zur Errichtung einer Produktionsschule als Modellprojekt für Ostthüringen im SaaleHolzland-Kreis. 2. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises stellt fest, dass derzeit zur Umsetzung der fachlichen Konzeption ein erhebliches Finanzierungsdefizit besteht. 3. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises empfiehlt dem Kreistag, vorbehaltlich der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und Vorhabensrealisierung, der Bildungs- und Technologiezentrum (Bu.TZ) zu Eisenberg GmbH zur Betreibung der Produktionsschule jährlich einen finanziellen Betrag in Höhe von maximal 20.000,- EUR aus dem Budget des Jugendamtes zur Verfügung zu stellen. 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises • JHA 100-25/09 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises beschließt die öffentliche Bekanntmachung folgenden Beschlusses JHA 97-24/09 vom 19.03.2009: „Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises zieht Frau Angermann und Frau Ebersbach (Bu.TZ Eisenberg) sowie Frau Patz (Ländliche Kerne e. V.) zum nichtöffentlichen Sitzungsteil der 24. Sitzung hinzu und genehmigt Rederecht.“ • JHA 101-25/09 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreises genehmigt die Niederschrift der 24. Sitzung vom 19.03.2009. Informationen aus den Ämtern Amt für Kommunalaufsicht Zweckvereinbarung über die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Bobeck vom 02.06.2009 Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis hat die Zweckvereinbarung über die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Bobeck vom 02.06.2009 mit Bescheid vom 01.07.2009, Az.: 303 genehmigt. Diese Zweckvereinbarung und ihre Genehmigung werden hiermit amtlich bekannt gemacht. Eisenberg, d. 01.07.2009 In Vertretung Dr. Möller Erster Beigeordneter (im Original gezeichnet) Übertragungszweckvereinbarung Auf der Grundlage der §§ 7 - 15 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG), der §§ 9 Abs. 3, 17 Abs. 1 S. 2 und 25 Abs. 3 und 4 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) in der derzeit gültigen Fassung sowie durch die Beschlüsse der Gemeinderäte der Gemeinde Bobeck, Beschluss-Nr.: 09/09 vom 26.05.2009 und der Gemeinde Waldeck; Beschluss-Nr.: 08/05/09 vom 06.05.2009 schließen vorstehende Gemeinden, vertreten durch die Bürgermeister, die folgende Zweckvereinbarung über die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Bobeck ab. §1 Aufgaben (1) Die Gemeinde Waldeck überträgt die ihr nach § 17 Abs. 1 S. 2 ThürKitaG obliegenden Aufgaben der Bereitstellung von Kindergartenplätzen und alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben an die Gemeinde Bobeck. Die Breitstellung der Kindergartenplätze gilt für • Kinder mit Rechtsanspruch ab vollendetem 2. Lebensjahr, • Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr bis zum Rechtsanspruch und • Kinder im Grundschulalter. (2) Die Gemeinde Bobeck sichert anhand der Bedarfsmeldungen im Rahmen des jährlich zu erstellenden Bedarfsplans die Bereitstellung der erforderlichen Plätze gemäß § 17 Abs.1 S. 2 ThürKitaG in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Jugendamt ab. Die Gemeinde Waldeck hat jährlich bis zum 15.10. den zu erwartenden Bedarf an Plätzen der Gemeinde Bobeck zu melden. Die Kinder der beteiligten Gemeinden sind gleichrangig in die Kindertagesstätte aufzunehmen. 12 (3) Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintrittsalter aus Gemeinden, welche dieser Zweckvereinbarung nicht angehören, können im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes nach § 4 ThürKitaG aufgenommen werden, soweit in der Kindertagesstätte noch freie Kapazitäten vorhanden sind und keine Warteliste besteht. §2 Satzungsrecht (1) Der Gemeinde Bobeck wird das Recht übertragen, zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben die Benutzungssatzung der Kindertagesstätte sowie die dazu gehörende Gebührensatzung für das Gebiet der Gemeinde Waldeck zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern. (2) Die Gemeinde Waldeck verpflichtet sich, die in Abs. 1 bezeichneten Satzungen gemäß gültiger Hauptsatzung ortsüblich bekannt zu machen. (3) Die Gemeinde Bobeck hat das Recht, in dem in Abs.1 bezeichneten Geltungsbereich Maßnahmen zum Vollzug der Benutzungssatzung, der Gebührensatzung und Verordnungen zu treffen. Dazu zählen die Zulassung und der Ausschluss zur Benutzung der Kindertagesstätte, Abgabenbescheide, Vollstreckungsmaßnahmen, Zwangsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten. §3 Betreuung, Anhörung (1) Die Gemeinde Bobeck ist für die kind- und fachgerechte Betreuung nach Maßgabe des Achten Buches Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) sowie der hierauf erlassenen Verordnungen allein zuständig. (2) Die Gemeinde Waldeck muss vor allen wesentlichen Entscheidungen, welche die Errichtung und den Betrieb der Kindertagesstätte betreffen, gehört werden. Eine Anhörung hat bei Entscheidungen über a) Investitionsvorhaben, welche die Investitionssumme von 1.000,00 EUR übersteigen, b) die Änderung der Elternbeiträge, c) personelle Veränderungen in der Kindertagesstätte, d) die Bedarfsplanung im Sinne des § 17 ThürKitaG, e) die Benutzungssatzung, f) die Gebührensatzung sowie g) den Abschluss eines Vertrages zur Übertragung der Kindertagesstätte an einen freien Träger zu erfolgen. §4 Finanzierung der ungedeckten Personalund Betriebskosten (1) Die Gemeinde Waldeck beteiligt sich anteilig nach der Zahl der betreuten Kinder an den nicht durch Zuweisungen, Elternbeiträgen oder anderen zweckgebundenen Einnahmen gedeckten Personal- und Betriebskosten der Kindertagesstätte gemäß § 18 Abs. 1 S. 2 ThürKitaG. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen werden ebenfalls gemeinschaftlich getragen. (2) Die Erstattung der ungedeckten Personal- und Betriebskosten nach Abs. 3 durch die Gemeinde Waldeck erfolgt per monatlicher Abschlagszahlung in Höhe der laut Haushaltsplan durchschnittlichen Kosten pro monatlich belegten Platz in der Kindertagesstätte. Die Abschlagszahlungen sind jeweils bis zum 5. Werktag auf das Konto der Gemeinde Bobeck zu zahlen. Wird nach Vorliegen der Jahresabschlussrechnung festgestellt, dass die gezahlten Abschlagszahlungen den insgesamt durch die Gemeinde zu zahlenden Jahreszuschuss über- oder unterschreiten, erfolgt der Ausgleich bis zum 31.03. des Folgejahres. Die Jahresabschlussrechnung wird von der zuständigen Fachabteilung der Erfüllenden Gemeinde Bad Klosterlausnitz erstellt und bedarf der Zustimmung der Gemeinden Bobeck und Waldeck. (3) Die Höhe der ungedeckten Personal- und Betriebskosten berechnet sich folgendermaßen: 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises lfd. Nr. Ausgabeart/ Einnahmeart 1 2 Personalausgaben Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Geräte/Ausstattungen, Beschäftigungsmaterial Mieten und Pachten Bewirtschaftungskosten besondere Aufwendungen für Bedienstete sonstige Betriebsausgaben Verpflegungskosten Steuern, Versicherungen, Schadensfälle Geschäftsausgaben Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Kalkulatorische Kosten 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Gruppe im Gruppierungsplan 40-47 13 (5) Wird die Zweckvereinbarung aufgehoben, so haben die Beteiligten eine Auseinandersetzung gemäß § 13 ThürKGG anzustreben, die insbesondere die staatliche Bedarfsplanung sowie die Investitionskosten berücksichtigt, soweit dass erforderlich ist. Unberührt bleibt hier das Gebäude der Kindertagesstätte, welches im Eigentum der Gemeinde Bobeck verbleibt. 50-51 52 53 54 56 57-63 571 64 65-66 67 68 Abzuziehen sind die Einnahmen für die Kindertagesstätte: 13 Betreuungsgebühren 11 14 Verpflegungsgebühren 13 15 Einnahmen aus Verkauf (Altstoffe) 131 16 sonstige Betriebseinnahmen 15 17 Erstattungen übriger Bereich 168 18 Einnahmen aus Erziehungsgeld für Kinder in der Einrichtung 1720 19 Einnahmen für Fremdkinderbetreuung nach § 4 ThürKitaG 1721 20 Spendeneinnahmen (sofern nicht für Investitionen) 1770 (4) Um die von der Gemeinde Waldeck nach Vorlage der Jahresabschlussrechnung gemäß Abs. 2 tatsächlich zu tragenden Kosten zu ermitteln, ist die Anzahl der im abgelaufenen Kindergartenjahr betreuten Kinder mit den durchschnittlichen ungedeckten Betriebskosten pro Platz zu multiplizieren. Wurde ein Kind nicht das ganze Jahr betreut, werden nur die tatsächlich angefallenen Betreuungsmonate der Berechnung zugrunde gelegt. (5) Wird die Betreibung der Kindertagesstätte auf einen freien Träger übertragen, richtet sich die Höhe des insgesamt durch die Kommunen zu tragenden Zuschusses nach dem gesondert durch die Gemeinde Bobeck mit dem freien Träger abgeschlossenen Vertrag. §5 Finanzierung von Investitionskosten (1) Die für Investitionen der Kindertagesstätte aufzubringenden Kosten werden nach Abzug von Investitionszuschüssen und sonstigen Leistungen Dritter (z. B. Spenden) auf die Gemeinden Bobeck und Waldeck anteilig umgelegt. Grundlage hierfür bildet die Anzahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlich betreuten Kinder der Gemeinden. Die Mittel sind zweckgebunden für den Teil des Gebäudes, in dem sich die Kindertagesstätte befindet, zu verwenden. (2) Entscheidungen zu Investitionsvorhaben, welche die Summe von 5.000,00 EUR überschreiten, bedürfen der Zustimmung der Gemeinde Waldeck. §6 Kündigung und Auseinandersetzung (1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt durch die Gemeinde in Schriftform zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. (2) Eine vorübergehende Schließung und Einschränkung des Kindertagesstättenbetriebes beendet das Vertragsverhältnis nicht, soweit dies auf unverschuldete oder sachgerechte Umstände zurückzuführen ist. (3) Kommt ein Vertragspartner den ihm obliegenden Pflichten aus diesem Vertrag trotz Mahnung nicht nach, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. (4) Eine Änderung der Zweckvereinbarung bedarf der Zustimmung beider Gemeinden und wird der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. §7 Schlichtungsverfahren (1) Können Meinungsverschiedenheiten unter den beteiligten Gemeinden Bobeck und Waldeck nicht gütlich bereinigt werden, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde zur Schlichtung aufgerufen. §8 Öffentliche Bekanntmachung/Inkrafttreten (1) Diese Übertragungszweckvereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde und tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Die Übertragungszweckvereinbarung vom 01.02.1996 und die 1. Änderung zur Übertragungszweckvereinbarung vom 30.09.1998 treten außer Kraft. Bobeck, den 02.06.2009 Waldeck, den 02.06.2009 - Siegel - - Siegel - Körner Bürgermeister Panitz Bürgermeister (im Original gezeichnet und gesiegelt) Saale-Holzland-Kreis Der Landrat Genehmigung der Zweckvereinbarung über die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Bobeck vom 02.06.2009 hier: Antrag vom 05.06.2009 Die Gemeinden Bobeck und Waldeck, jeweils vertreten durch ihre Bürgermeister, haben auf der Grundlage der §§ 7 Abs. 2, 10 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290) und des § 17 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 371) und der Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Bobeck, Beschluss-Nr.: 09/09 vom 26.05.2009 und des Gemeinderates der Gemeinde Waldeck, Beschluss-Nr.: 08/05/09 vom 06.05.2009 die Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in der Kindertagesstätte der Gemeinde Bobeck vom 02.06.2009 geschlossen. Die nach § 11 Abs. 2 ThürKGG erforderliche Genehmigung dieser Zweckvereinbarung wird erteilt. Diese umfasst die Aufhebung der Zweckvereinbarung vom 01.02.1996 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.09.1998 nach § 13 Abs. 2 ThürKGG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Im Schloß, 07607 Eisenberg einzulegen. In Vertretung Dr. Möller Erster Beigeordneter (im Original gezeichnet und gesiegelt) 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 14 Schulverwaltungs- und Kulturamt Internetauftritt/Kulturförderung Die Homepage des Landratsamtes wird gegenwärtig überarbeitet. Das Sachgebiet Kulturförderung erreichen oft Fragen nach Anschriften von Künstlern und Kulturschaffenden. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, Anschriften von diesen mit Branchen bzw. Leistungsschwerpunkten in das Verzeichnis aufzunehmen. Damit möchten wir weitestgehend über die vielfältigen Kulturanbieter unserer Region informieren. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter 036691/70222 (Frau Dechant), schriftlich Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Schulverwaltungs- und Kulturamt, PF 1310, 07602 Eisenberg oder per mail [email protected]. Sollten Sie eine Eintragung wünschen, füllen Sie bitte das Erfassungsformular aus, welches Sie unter www.saaleholzlandkreis.de, „Aktuelles“ - Kulturförderung finden. Dieses Formular kann auch unter o. g. Anschrift telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Umweltamt/Untere Wasserbehörde Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde gemäß § 7 Abs.1 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachR-DV) v. 20.12.1994 (BGBl. Teil I Nr. 92 S. 3900) Durch den Zweckverband zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland (ZWA Holzland), Rodaer Straße 47, 07629 Hermsdorf, wurden für die auf den folgenden Grundstücken in den Gemarkungen Karlsdorf, Meusebach und Großbockedra laufenden Leitungen bzw. Anlagen Anträge zur Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung zwecks Eintragung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten in das Grundbuch gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 24.12.1993 (BGBL. Teil I Nr. 70 S. 2192) gestellt: Flur Flurstück Grundbuch GB-Blatt Inhalt der Grunddienstbarkeit Schutzstreifen 1 1 1 1 1 3 3 79/1 6 5 22/3 75/3 240 222 Karlsdorf Karlsdorf Karlsdorf Karlsdorf Meusebach Meusebach Meusebach 31 45 47 66 7 7 8 5 5 5 5 5m 5m 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1 3 3 4 1 1 235 234 215 220 227/5 219 239 245 221 228 227/2 76/4 226 234 481 75/1 73 Meusebach Meusebach Meusebach Meusebach Meusebach Meusebach Meusebach Meusebach Meusebach Meusebach Meusebach Meusebach Meusebach Meusebach Großbockedra Großbockedra Großbockedra 10 14 19 33 43 44 54 60 62 68 78 79 83 81 6 6 7 3 4 4 1 1 1 408/3 469 482 51/2 56/1 69 Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra 7 7 7 8 8 8 3 3 1 1 1 365 385/3 8/1 50 66 Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra 8 8 9 9 9 1 1 4 47 53 455/1 Großbockedra Großbockedra Großbockedra 10 10 10 1 46 Großbockedra 11 4 3 462 391/1 Großbockedra Großbockedra 11 12 Schutzstreifen für Abwasserleitung Abwasserleitung; 1 Schacht Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Abwasserleitung; 3 Schächte Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Abwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Abwasserleitung; 3 Schächte Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Trinkwasserleitung; Steuerkabel Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Abwasserleitung Abwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Trinkwasserleitung; Steuerkabel Trinkwasserleitung; Steuerkabel Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Abwasserleitung; 1 Schacht Trinkwasserleitung; 1 Schieber Abwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung; Steuerkabel 5 4 4 5 4 5 4 5 5 5 4 5 5 5 4 4 4 5 4 4 4 5 5 5 4 4 4 5 5 5 5 5 5 4 4 m m m m m m m m m m m m m m m 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 15 Flur Flurstück Grundbuch GB-Blatt Inhalt der Grunddienstbarkeit Schutzstreifen 3 3 3 1 1 1 4 1 424/5 426/2 347/1 34/9 31 25 522/10 23 Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra 12 12 17 18 21 24 24 28 4 4 4 4 4 4 4 1 1 1 1 19/1 16/1 26/1 39 Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra 31 33 33 35 3 4 1 1 1 4 3 1 3 3 3 3 3 4 4 1 3 4 4 4 1 4 3 1 4 4 367 464 11/6 52 57/1 489/5 436/7 2/1 364/1 368/1 434 433 435 467 487 62/5 366 470 477 478 61 486 341/5 c38 a523 598/5 Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra 36 37 38 38 39 39 42 43 43 44 44 45 45 45 45 46 46 46 46 46 49 55 57 64 65 65 4 1 d598 5 Großbockedra Großbockedra 65 88 4 4 4 598/14 513/3 l598 Großbockedra Großbockedra Großbockedra 93 102 102 4 4 4 4 463 513/6 513/7 i598 Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra 118 137 137 137 1 1 37 e598 Großbockedra Großbockedra 144 145 1 1 1 1 1 1 1 4 4 4 4 4 28/4 28/1 29 10 36/2 17/1 20 598/2 459/10 459/11 459/13 459/3 Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra 147 148 149 151 153 154 154 156 159 159 159 162 1 44/2 Großbockedra 165 4 4 1 598/4 471/1 3/1 Großbockedra Großbockedra Großbockedra 166 169 170 Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung; Steuerkabel Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Trinkwasserleitung; 3 Schieber Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Trinkwasserleitung; Steuerkabel Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Abwasserleitung Abwasserleitung; 1 Sandfang Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Trinkwasserleitung; Steuerkabel Trinkwasserleitung; Steuerkabel Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung; 3 Schieber; 1 Hydrant Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Trinkwasserleitung; Steuerkabel Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung; Steuerkabel Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Abwasserleitung; 1 Schacht Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung; 1 Schieber Schutzstreifen für Abwasserleitung Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Abwasserleitung; 1 Schacht Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Abwasserleitung; 1 Schacht Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung 5 5 5 4 5 4 4 4 5 5 4 4 5 4 4 4 4 4 4 4 5 4 4 4 4 5 4 4 4 4 5 4 5 4 4 5 4 4 4 5 4 5 4 4 4 4 4 4 5 5 4 4 5 5 5 5 4 4 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Flur Flurstück Grundbuch GB-Blatt Inhalt der Grunddienstbarkeit 1 3/2 Großbockedra 170 1 4 4 1 4 1 1 84/3 465/2 489/3 14 459/12 84/2 87/4 Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra 170 170 170 171 172 173 173 4 3 89/4 345/1 Großbockedra Großbockedra 173 173 3 3 4 1 1 1 1 1 1 393 424/6 490 67 62/4 95/3 95/4 b26 6 Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra 173 173 173 174 178 178 178 187 193 4 1 485 b38 Großbockedra Großbockedra 205 213 4 513/5 Großbockedra 221 1 1 4 1 1 1 1 4 34/8 34/11 459/4 d38 54 55 7 459/3 Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra Großbockedra 222 222 226 232 232 232 234 228 4 459/4 Großbockedra 504 Trinkwasserleitung; 3 Schieber Schutzstreifen für Abwasserleitung Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung; 1 Oberflurhydrant Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung; 1 Schieber Trinkwasserleitung; Abwasserleitung; 2 Schächte Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung; Steuerkabel; Pumpwerk Trinkwasserleitung; Steuerkabel Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Trinkwasserleitung; 1 Schieber Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Trinkwasserleitung Abwasserleitung Abwasserleitung Trinkwasserleitung Trinkwasserleitung; Schutzstreifen für Abwasserleitung Schutzstreifen für Abwasserleitung Die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen (Flurkarten mit Leitungsverlauf) können vom 29.07.2009 bis 25.08. 2009 während der Sprechzeiten im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, 07607 Eisenberg, Gebäude: Schlossgasse 17, 2. Etage, Raum 201 bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Die Untere Wasserbehörde als zuständige Bescheinigungsbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 und 4 SachenR-DV. Durch das Grundbuchamt erfolgt nach Abschluß des Bescheinigungsverfahrens die Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten im Grundbuch von Amts wegen nach dem Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG) vom 20.12.1993 (BGBl. I Nr. 70 S. 2182). Die Eigentümer der oben genannten Grundstücke werden auf ihr Widerspruchsrecht gemäß § 7 Abs. 5 SachenR-DV hingewiesen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i.V.m. § 1 Satz 1 SachenRDV ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 bestehenden Trink- und Abwasserleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen bereits entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand bis zum 03.Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Ver- und Entsorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geregelt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht allein damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als vom Unternehmen dargestellt. 16 Schutzstreifen 5 4 4 4 4 4 4 5 4 4 4 4 5 5 5 5 4 5 4 5 5 4 4 5 4 5 5 4 5 5 Der Widerspruch ist gemäß § 7 Abs. 2 SachenR-DV innerhalb von vier Wochen (Zeitraum der öffentlichen Auslegung) schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Im Schloß, 07607 Eisenberg zu erheben. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsbehörde bereit. Bei Vorlage eines Widerspruches wird die Eintragung des Widerspruches durch das Grundbuchamt gemäß § 8 Abs. 2 SachenR-DV im Grundbuch vorgenommen. Schirmer Amtsleiter - Siegel (im Original gezeichnet und gesiegelt) Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde gemäß § 7 Abs.1 der Sachen- rechts-Durchführungsverordnung (SachR-DV) v. 20.12.1994 (BGBl. Teil I Nr. 92 S. 3900) Durch den Zweckverband JenaWasser, Rudolstädter Straße 39 in 07745 Jena wurde für die auf den folgenden Grundstücken in den Gemarkungen Rödigen und Kleinlöbichau laufenden Leitungen bzw. Anlagen Anträge zur Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung zwecks Eintragung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten in das Grundbuch gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes ( GBBerG ) vom 24.12.1993 ( BGBL. Teil I Nr. 70 S. 2192 ) gestellt: Flur Flurstück 1 Grundbuch 41/2 Rödigen GBBlatt Inhalt der Grunddienstbarkeit 89 Trinkwasserleitung nebst Zubehör Armatur der Trinkwasserleitung 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 17 Flur Flurstück Grundbuch GBBlatt Inhalt der Grunddienstbarkeit das Grundbuchamt gemäß § 8 Abs. 2 SachenR-DV im Grundbuch vorgenommen. 1 2 Kleinlöbichau 9 Schirmer Amtsleiter 1 4/5 Kleinlöbichau 6 1 7/2 Kleinlöbichau 17 1 7/4 Kleinlöbichau 32 1 8/1 Kleinlöbichau 37 Abwasserleitung Abwasserschachtbauwerke Wasserwirtschaftliche Versorgungsleitung Armatur der Trinkwasserleitung Abwasserleitung Abwasserschachtbauwerk Abwasserleitung Abwasserschachtbauwerk Abwasserleitung Abwasserschachtbauwerke Wasserwirtschaftliche Versorgungsleitung Abwasserleitung Abwasserschachtbauwerke Abwasserleitung Abwasserschachtbauwerk Abwasserleitung Abwasserleitung Abwasserschachtbauwerke Abwasserleitung Abwasserleitung Abwasserschachtbauwerk Abwasserleitungen Abwasserleitung Abwasserschachtbauwerke Abwasserleitung Einlaufbauwerk Armatur der Abwasserleitung 1 8/2 Kleinlöbichau 28 1 13/1 Kleinlöbichau 16 3 3 94 96 Kleinlöbichau Kleinlöbichau 25 8 3 3 97 98 Kleinlöbichau Kleinlöbichau 26 27 3 3 101 105 Kleinlöbichau Kleinlöbichau 27 27 3 114 Kleinlöbichau 27 Die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen (Flurkarten mit Leitungsverlauf) können vom 29.07.2009 bis 25.08. 2009 während der Sprechzeiten im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, 07607 Eisenberg, Gebäude: Schlossgasse 17, 2. Etage, Raum 201 bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Die Untere Wasserbehörde als zuständige Bescheinigungsbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 und 4 SachenR-DV. Durch das Grundbuchamt erfolgt nach Abschluß des Bescheinigungsverfahrens die Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten im Grundbuch von Amts wegen nach dem Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG) vom 20.12.1993 (BGBl. I Nr. 70 S. 2182). Die Eigentümer der oben genannten Grundstücke werden auf ihr Widerspruchsrecht gemäß § 7 Abs. 5 SachenR-DV hingewiesen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i.V.m. § 1 Satz 1 SachenRDV ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 bestehenden Trink- und Abwasserleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen bereits entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand bis zum 03.Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Ver- und Entsorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geregelt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht allein damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als vom Unternehmen dargestellt. Der Widerspruch ist gemäß § 7 Abs. 2 SachenR-DV innerhalb von vier Wochen (Zeitraum der öffentlichen Auslegung) schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Im Schloß, 07607 Eisenberg zu erheben. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungs- behörde bereit. Bei Vorlage eines Widerspruches wird die Eintragung des Widerspruches durch - Siegel (im Original gezeichnet und gesiegelt) Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde gemäß § 7 Abs.1 der Sachen- rechts-Durchführungsverordnung (SachR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. Teil I Nr. 92 S. 3900) Durch den Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg, Teichstraße 16, 07607 Eisenberg, wurde für die auf dem folgenden Grundstück in der Gemarkung Silbitz laufende Leitung bzw. Anlage der Antrag zur Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung zwecks Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in das Grundbuch gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG ) vom 24.12.1993 (BGBL. Teil I Nr. 70 S. 2192) gestellt: Flur Flurstück Grundbuch GBBlatt 2 48/1 Silbitz 229 Inhalt der Grunddienst barkeit Schutzstreifen Abwasserleitung 6m Der eingereichte Antrag sowie die beigefügten Unterlagen (Flurkarte mit Leitungsverlauf) können vom 29.07.2009 bis 25.08. 2009 während der Sprechzeiten im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, 07607 Eisenberg, Gebäude: Schlossgasse 17, 2. Etage, Raum 201 bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Die Untere Wasserbehörde als zuständige Bescheinigungsbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 und 4 SachenR-DV. Durch das Grundbuchamt erfolgt nach Abschluß des Bescheinigungsverfahrens die Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch von Amts wegen nach dem Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG) vom 20.12.1993 (BGBl. I Nr. 70 S. 2182). Die Eigentümer des oben genannten Grundstückes werden auf ihr Widerspruchsrecht gemäß § 7 Abs. 5 SachenR-DV hingewiesen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i.V.m. § 1 Satz 1 SachenRDV ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 bestehenden Trink- und Abwasserleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen bereits entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand bis zum 03.Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Ver- und Entsorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geregelt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht allein damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als vom Unternehmen dargestellt. Der Widerspruch ist gemäß § 7 Abs. 2 SachenR-DV innerhalb von vier Wochen (Zeitraum der öffentlichen Auslegung) schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Im Schloß, 07607 Eisenberg zu erheben. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungs- behörde bereit. Bei Vorlage eines Widerspruches wird die Eintragung des Widerspruches durch das Grundbuchamt gemäß § 8 Abs. 2 SachenR-DV im Grundbuch vorgenommen. Schirmer Amtsleiter - Siegel (im Original gezeichnet und gesiegelt) 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Ordnungsamt Rechtsverordnung des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis zum Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 17.06.2009 Auf Grund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLad ÖffG) vom 24.11.2006 (GVBl 2006, S. 541) wird für die Stadt Hermsdorf verordnet: §1 aus Anlass: • des Kartoffel- und Zwiebelmarktes am 27.09.2009 • der Jubiläumswoche im Gewerbegebiet am 01.11.2009 • des 1. Advents am 29.11.2009 dürfen an den o. g. Sonntagen die Verkaufsstellen in der Stadt Hermsdorf von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. §2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz. §3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Eisenberg, den 17.06.2009 Abteilung Ordnung/Sicherheit, Umwelt, Bauen und Wohnen Im Auftrag Lenz Abteilungsleiter (im Original gezeichnet und gesiegelt) Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland (ZVL) Der Verbandsvorsitzende Öffentliche Bekanntmachung Einladung zur 10. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt JenaSaale-Holzland-Kreis am Montag, dem 10.08.2009, 13:00 Uhr Beratungsraum der Stadtverwaltung Jena Am Anger 15, 07743 Jena Die Sitzung gliedert sich in einen öffentlichen und in einen nichtöffentlichen Teil öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung der Verbandsräte und Gäste, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift der 9. Sitzung vom 10.06.2009 4. Informationen / Sonstiges nichtöffentlicher Teil Dr. Albrecht Schröter Verbandsvorsitzender 18 Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) Öffentliche Bekanntmachung Nachfolgend werden die in der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) am 23. Juni 2009 gefassten Beschlüsse bekannt gemacht. Beschluss Nr. 10/2009 Die Verbandsversammlung beschließt in der öffentlichen Sitzung den Auftrag mit der Überprüfung des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) lt. Anlage zum Beschluss Nr. 8/2009 - Preisblatt Abwasser - an die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zu übergeben. Beschluss Nr. 11/2009 Die Verbandsversammlung beschließt in der öffentlichen Sitzung der partiellen Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzeption (ABK) 2010 bis 2015 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. (Anlage) Eisenberg, 2009-07-06 Lippert (Siegel) Stellv. Verbandsvorsitzender (im Original gezeichnet und gesiegelt) Öffentliche Bekanntmachung Das Amtsblatt des Zweckverbandes JenaWasser Nr. 2/2009 ist am 10. Juni 2009 erschienen. Für die Mitgliedsgemeinden im Saale-Holzland-Kreis liegt es öffentlich in der folgenden Verwaltung aus: Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, Markt 21 in 07778 Dornburg-Camburg Darüber hinaus finden Sie das Amtsblatt als Download unter www.jenawasser.de. Im Amtsblatt werden die Beschlüsse der 102. Verbandsversammlung, die 6. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung, die Verwaltungskostensatzung sowie die Feststellung des Jahresabschlusses 2008 gemäß § 25 Abs. 4 ThürEBV öffentlich bekannt gemacht. Zweckverband JenaWasser Die ARGE SGB II SHK informiert: Ab August 2009 erstmalig zusätzliche Leistungen für die Schule Grundsicherungsstellen und Familienkassen bereiten Auszahlung des „Schulstarterpaketes“ vor - Keine gesonderte Antragstellung erforderlich Im Rahmen des Konjunkturpaktes II wurde die Einführung des sogenannten Schulstarterpaketes beschlossen. Um bei den Aufwendungen für die Schule entlastet zu werden, erhalten Familien mit geringem Einkommen im August jeden Jahres zusätzlich 100 Euro ausgezahlt. Die Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule, zum Beispiel Schulranzen, Sportbekleidung oder Schulmaterialien. Anspruch auf das Schulstarterpaket haben Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Voraussetzung ist, dass sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung („Hartz IV“) haben. Die Auszahlung der zusätzlichen Leistung für die Schule erfolgt Ende Juli zusammen mit dem Arbeitslosengeld II für den Monat August. Das Schulstarterpaket wird außerdem für Kinder gezahlt, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. In diesem Fall, erfolgt die Auszahlung über die Familienkassen zusammen mit dem Kinderzuschlag. Für das Schulstarterpaket ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich. 29. Juli 2009 – Nr. 7 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Ende des Amtlichen Teiles 19