AB_07_2010_internet

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AB_07_2010_internet
AMTS
Ausgabe
Nächste
010
18. 12. 2
16. Jahrgang
BLATT
KREIS
WEIMARER LAND
13. November 2010
Nummer 07/10
Seite 2
13. November 2010 – Nummer 07/10
Splitter
„Wenn Liebe und Hass sich
umarmen“.
Literarisch-künstlerischer Wettbewerb für
Schüler ausgeschrieben
Auch in diesem Jahr schrieb die Jugendschutzbeauftragte des Kreises in Zusammenarbeit mit
dem Kinderschutzdienst, dem Frauenschutz,
den Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten
der Stadt Apolda und des Kreises Weimarer
Land sowie der Stadthalle Apolda einen literarisch-künstlerischen Wettbewerb aus.
Das Motto in diesem Jahr lautet: „Wenn Liebe
und Hass sich umarmen“. Ganz allgemein
gesehen ist Liebe erst einmal nichts weiter als
ein Gefühl der Zuneigung, eine Emotion, die
wir mit etwas Angenehmes und für uns Gutes
und Wertvolles verbinden. Hass, das Gegenteil
der Liebe, verabscheut nicht nur einen Menschen, sondern möchte ihm auch schaden.
Diese gegensätzlichen Gefühle nahmen wir als
Ausgangspunkt für unseren diesjährigen Kreativwettbewerb. Die Schüler sollten sich mit ihren
eigenen Gefühlen, aber auch Grenzen auseinandersetzen und dies in künstlerischer literarischer Form umsetzen so Jugendschutzbeauftragte Kerstin Thielemann.
Angesprochen wurden Schüler ab der 6. Klasse
aus Schulen des Weimarer Landes und der
Stadt Apolda.
Die eingesandten Beiträge werden am
24. 11. 2010, 16:00 Uhr, in der Stadthalle
Apolda prämiert. Die Schüler, die sich mit diesem Thema auf unterschiedlichste Weise auseinandergesetzt haben, werden an diesem Tag
ihre Beiträge selbst vorstellen sowie die einstudierten Theaterszenen aufführen.
Alle Interessierten sind hierzu eingeladen.
Die Kreisvolkshochschule Weimarer
Land informiert:
Fortbildung für Erzieherinnen in Kitas
und für Tagesmütter
in der KVHS-Geschäftsstelle Apolda
Der Thüringer Bildungsplan fordert u. a. explizit auch die musikalische Fortbildung der
Bezugspersonen von Kindern – die KVHS Weimarer Land bietet Fortbildungen in der Verbindung von Musik, Bewegung, Improvisation mit
Objekten und Materialien.
1. Jahreszeiten erlebbar gestalten – Winter/
Weihnacht
Kursinhalte:
Lieder, Tänze, Sprach- und Bewegungsspiele,
Improvisation mit Stimme und einfachen
Instrumentarien, Hörübungen, gestalterisches
Tun orientiert zu den vier Jahreszeiten und den
entsprechenden Festen im Jahreskreis unter
Einbeziehung von Naturerleben und Benutzung natürlicher Materialien.
Arbeitsformen – Vortrag, Plenum, Diskussion,
praktisches Erleben, Reflexion.
Gebühr 20,00 €,
5 UE,
Samstag, 20. 11. 10,
10.00 Uhr – 14.00 Uhr, Apolda
Nähere Informationen:
Geschäftsstelle Apolda
Tel.-Nr. 0 36 44/55 48 41
www.kvhs-weimarerland.de
Termine
16. 11. 2010
17. 11. 2010
17. 11. 2010
22. 11. 2010
02. 12. 2010
15. 12. 2010
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft
Finanzausschuss
Bau- und Vergabeausschuss
Kreisausschuss
Kreistag
Bau- und Vergabeausschuss
Änderungen vorbehalten
Impulsregion Erfurt - Jena - Weimar - Weimarer Land
Kulturkalender für 2011 vorgestellt
Die Impulsregion überrascht erneut die Kulturinteressierten und Gäste aus nah und fern mit
einer Vielzahl von Veranstaltungen in einer
großen Bandbreite zwischen Breiten- und
Hochkultur.
Am 2. November 2010 präsentierten Dr. Albrecht Schröter, Oberbürgermeister der Stadt
Jena, Hans-Helmut Münchberg, Landrat des
Weimarer Landes, Andreas Bausewein, Oberbürgermeister der Stadt Erfurt und Ulrich Dillmann, Kulturdirektor der Stadt Weimar (v.l.n.r.)
im Erfurter Rathaus den Kulturkalender für das
Jahr 2011.
Wie gewohnt wird dem Leser ein repräsentativer Überblick über die kulturellen Höhepunk-
te des Jahres verschafft – und das sind nicht
wenige.
Allein das Weimarer Land ist mit ca. 50 Veranstaltungen, wie z. B. Konzerten, Ausstellungen,
Kabarett, traditionellen Festen, Klangerlebnissen und und und vertreten.
Der Kulturkalender der Impulsregion liegt in
den Touristinformationen und öffentlichen Einrichtungen aus, wird auf Messen präsentiert
und steht auf der Internetseite
www. thueringer-kulturkalender.de zur Verfügung.
Begeben Sie sich auf eine Entdeckungsreise ins
Weimarer Land. Es lohnt sich.
Regionale LEADER – Aktionsgruppe Weimarer Land – Mittelthüringen e.V.
Abstimmung über regional bedeutsame Vorhaben im Jahr 2011
In seiner Sitzung am 26. 10. 2010 hat der Fachbeirat der Regionalen LEADER-Aktionsgruppe
Weimarer Land – Mittelthüringen e.V. über die
Förderwürdigkeit von regional bedeutsamen
Vorhaben, die für das Jahr 2011 geplant sind,
abgestimmt.
Von den vorliegenden Dorferneuerungsanträgen privater Antragsteller wurden 12 Vorhaben befürwortet, die Weiterführung von Sanierungsarbeiten an der denkmalgeschützten Hofanlage Eulensteinscher Hof in Hohlstedt und
an der Kapelle „Vox coelestis“ in Ehringsdorf,
die Rekonstruktion eines Wasserrades am Einzeldenkmal Mühle Oettern, die Schaffung
eines barrierefrei zugänglichen christlichen
Gemeindezentrums für das Kirchspiel Großschwabhausen – Isserstedt sowie Sanierungsarbeiten an Hofanlagen in Nermsdorf und Ottstedt bei Magdala.
Von den kommunalen Projektanträgen hat der
Fachbeirat ein positives Votum für einen Wasserspielplatz am Ilmtal-Radwanderweg in
Tannroda, die Umgestaltung eines Aufenthalts-
und Spielbereiches in Büßleben sowie die
Schaffung eines neuen Dorfplatzes in Wormstedt erteilt.
Im Rahmen des ländlichen Wegebaus wurde
die Förderwürdigkeit bestätigt für den Ausbau
des Rad-/Wirtschaftsweges an der B 85 zwischen Großobringen und Daasdorf und einer
Teilstrecke der überregionalen Radwegeverbindung Rad-Acht im Bereich Reisdorf sowie von
ländlichen Wegen zwischen Obertrebra und
Pfuhlsborn und in Tiefengruben.
Alle befürworteten Projektanträge wurden fristgerecht an das Amt für Landentwicklung und
Flurneuordnung Gotha weitergereicht. Inwieweit eine Bewilligung der Vorhaben erfolgen
kann, wird von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel in 2011 abhängen.
Angela Graupe
LEADER Management der RAG Weimarer Land
– Mittelthüringen
[email protected]
13. November 2010 – Nummer 07/10
Seite 3
„Lesen ist wie Fernsehen im Kopf.“
Lesen leben
Sie sind erstaunt über das Titelblatt des
Amtsblattes des Weimarer Landes?
Es gibt in Deutschland inzwischen Kinder, die verstehen nicht mehr, was ihr
Lehrer von ihnen erwartet, weil sie die
deutsche Sprache nicht beherrschen,
wenn sie in die Schule kommen.
Es gibt Kinder, die haben zwar ihren
eigenen Computer, datteln jeden Tag
stundenlang im Netz, können aber
nicht mehr richtig lesen.
Lesend erschließt sich der
Mensch die Welt.
Lesen ist eine der grundlegenden Kulturtechniken, die ein Mensch braucht,
um sich die Welt zu erschließen, um
teilzuhaben.
„Lesen ist wie Baden im
eigenen Bildermeer.“
Thomy Scherrer
Kinder, die ihre Sprache nicht mehr
richtig sprechen und nicht lesen können, würden unser riesengroßes Problem von morgen.
Für unsere Kinder etwas zu tun, müsste
unser aller Ziel sein.
In Thüringen haben Enthusiasten eine
Zeitung gegründet: „Meine kleine
Thüringer Kinderzeitung“.
„Thüringen – Medienland“, eine gute
Werbung, wenn wir sie mit vernünftigen Inhalten füllten.
Was hindert uns daran, einem Kind in
der Nachbarschaft ein Abonnement zu
schenken?
Was hindert uns eigentlich daran,
Schulklassen der unteren Jahre mit
kleinen Klassensätzen auszurüsten und
so zu einem spannenden Deutschunterricht beizutragen?
Was hindert uns als Großeltern eigentlich daran, statt verseuchten chinesischen Spielzeuges unseren Enkeln vorzulesen oder ihnen ein Kinderzeitungs-Abo zu Weihnachten zu schenken?
„Wie die Welt von morgen
aussehen wird,
hängt in großem Maß von
der Einbildungskraft jener ab,
die gerade jetzt lesen lernen.“
Astrid Lindgren
Ich kann die Macher der kleinen
Thüringer Kinderzeitung, einen engagierten Verein, zu ihrer Idee nur
beglückwünschen.
Ich möchte mit meinen Mitteln zu dem
Ziel, unseren Kindern die Welt der Bildung zu erschließen, sie neugierig zu
halten, beitragen.
„Gute Bücher sind Freunde,
mit denen wir uns gern
unterhalten.“
Andreas Tenzer
Mehr als bei Vorhaben, die ich
gemeinsam mit anderen angehe, wünsche ich mir, dass uns das gelingt.
Ihr Landrat
Seite 4
13. November 2010 – Nummer 07/10
AMTLICHER TEIL
Beschlüsse
Beschlüsse der VIII., IX. und X. Sitzung des
Kreistages vom 22. 06., 16. 09. und 28. 10. 2010
(BB)
(BB)
(BB)
Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich
der Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag.
(BB)
(BB)
(BB)
Mit Beschluss Nr. 92-X/2010 und 93-X/2010 genehmigte der Kreistag die
Niederschriften der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages vom 16. 09. 2010.
Beschluss-Nummer: 78-VIII/2010
Der Kreistag beschließt
1. seine Zustimmung zur Beendigung des Rechtsstreites TO Grundstücksverwaltungsgesellschaft ./. Kreis Weimarer Land im Wege eines
gerichtlichen Vergleichs vor dem Thüringer Oberlandesgericht mit folgendem Mindestinhalt zu geben
– lastenfreier Ankauf des Gebäudekomplexes Bahnhofstraße 28, Apolda
(Flurstücke 863/8 und 863/11) durch den Kreis Weimarer Land zu
einem Preis von 3.855.000 €
– Mietnachzahlung in Höhe von 1.095.000 €
– mit der Gesamtzahlung sind sämtliche Ansprüche und Gegenansprüche der Streitparteien gegeneinander abgegolten
und
2. eine überplanmäßige Ausgabe von 55,0 T€ in der Haushaltsstelle
02300.65500 für die Kosten des Vergleiches.
Der Kreistagsbeschluss Nummer: 88-IX/2010, veröffentlicht im Amtsblatt
Nr. 06/10 vom 02. Oktober 2010, ist gegenstandslos, der nachfolgende
Beschluss ist rechtskräftig.
Beschluss-Nummer: 88-IX/2010
Der Kreistag beschließt:
Der Kreis Weimarer Land kauft nachfolgende Flächen bzw. Teilflächen für
den Radweg Bad Berka – Tiefengruben. Davon ausgenommen übernimmt
er kostenlos die mit „BB“ gekennzeichneten Flächen der Stadt Bad Berka
entsprechend deren Einverständnis zur kostenlosen Übertragung:
Gemarkung
Bad Berka
(BB)
Flur
5
(BB)
(BB)
(BB)
Flurst.Nr.
831/4
823
822/2
817
816
801
800
Größe
ca.
31 m2
ca. 917 m2
ca.
24 m2
7.114 m2
ca.
40 m2
ca. 866 m2
ca.
30 m2
6
(BB)
Tiefengruben
(BB)
(BB)
(BB)
3
3
(BB)
(BB)
(BB)
(BB)
(BB)
2
Beschluss-Nr.: 64-14/2010
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
Die Bewertung der Immobilie Grundschule, Am Mühlacker 2, 99518
Bad Sulza, Gemarkung Bad Sulza, Flur 1, Flurstück 117/6 wird an den
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
Frau Uta Gerhardt
Eduard-Rosenthal-Straße 42
99423 Weimar
vergeben.
ca. 1.389 m2
ca.
41 m2
ca. 1.585 m2
ca.
12 m2
ca.
26 m2
ca.
703 m2
ca.
13 m2
ca.
16 m2
ca.
53 m2
ca. 1.724 m2
ca.
26 m2
265
252
251
247
246
245
244
214
213
192
ca.
27 m2
ca.
16 m2
ca.
86 m2
ca. 1.052 m2
ca.
45 m2
ca.
4 m2
ca. 1.035 m2
ca.
50 m2
ca.
5 m2
ca.
44 m2
ca. 16.974 m2
Gesamtfläche
***
Beschluss-Nummer: 94-X/2010
Der Kreistag beschließt
eine überplanmäßige Ausgabe für den Winterdienst in Höhe von
130.000,00 €.
***
Beschluss-Nummer: 95-X/2010
Der Kreistag beschließt:
Herr Hans-Jürgen Häfner wird Aufsichtsratsmitglied der PVG mbH
Apolda für Frau Hannelore Vent.
***
Beschluss-Nummer: 96-X/2010
Der Kreistag beschließt:
Herr Dr. Eberhard Lüdde wird Mitglied in der Betriebskommission des
Eigenbetriebes Seniorenheim Tannroda für Herrn Dirk Schütze.
Münchberg
Landrat
KS
Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses
vom 22. 09. 2010
Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich
der Genehmigung der Niederschriften durch den Bau- und Vergabeausschuss.
783
782
771
770
769
762
763
761
884
876
875
***
Beschluss-Nr.: 65-14/2010
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
Die Planungsleistungen für Verkehrsanlagen der Kreisstraße K 307, Ortslagen Klein- und Großlohma werden an das
Ingenieurbüro Peuker & Nebel GbR
Industriestraße 1
99427 Weimar
vergeben.
Dirk Schütze
Ausschussvorsitzender
Satzung
Der Kreistag Weimarer Land beschloss mit Beschluss Nr. 83-IX/2010 und 84-IX/2010 vom 16. 09. 2010 die 1. und 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Weimarer Land, die dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorgelegen haben und nachfolgend bekannt gemacht werden.
KREIS WEIMARER LAND
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Weimarer Land
Aufgrund des § 99 (1) Satz 1 der Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung – ThürKO) vom 28. Januar
2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Kreis Weimarer Land folgende
1. Änderungssatzung:
Artikel 1
Die Hauptsatzung des Kreises Weimarer Land
vom 01. Oktober 2009 in der Fassung der
Fortsetzung auf Seite 5
13. November 2010 – Nummer 07/10
Seite 5
Fortsetzung von Seite 4
Bekanntmachung vom 14. November 2009
(Amtsblatt Nr. 13/09) wird wie folgt geändert:
§ 6, Punkt 6. wird geändert und erhält nachfolgende Fassung:
§6
Entschädigungsordnung
...
6. Fraktionen und Gruppen
Die Fraktionen und Gruppen erhalten auf
Antrag pro Mitglied jährlich einen Pauschalbetrag von 150 €.
Artikel 2
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Weimarer Land tritt am Tag
nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Apolda, 11. Oktober 2010
Münchberg
Landrat
KS
KREIS WEIMARER LAND
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Weimarer Land
Aufgrund des § 99 (1) Satz 1 der Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung – ThürKO) vom 28. Januar
2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Kreis Weimarer Land folgende
2. Änderungssatzung:
Artikel 1
Die Hauptsatzung des Kreises Weimarer Land
vom 01. Oktober 2009 in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. November 2009
(Amtsblatt Nr. 13/09) wird wie folgt geändert:
§ 11, (2) a) wird geändert und erhält nachfolgende Fassung:
§ 11
Aufgaben des Landrates
...
(2) Der Kreistag überträgt dem Landrat folgende Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung:
a) Vergabe von
– Lieferungen und Leistungen, insbesondere
aufgrund von Kauf-, Werk-, Miet- und Leasingverträgen (Verdingungsordnung für Leistungen)
bei einem Gesamtbetrag bis zu 24.999,99 Euro,
– Bauleistungen einschließlich Straßenbauleistungen bis 99.999,99 Euro,
– Leistungen im Rahmen einer freiberuflichen
Tätigkeit außer der Vergabe von Gutachten bis
4.999,99 Euro.
…
Artikel 2
Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Weimarer Land tritt am Tag
nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Apolda, 11. Oktober 2010
Münchberg
Landrat
KS
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt Weimarer Land
Umweltamt – Untere Wasserbehörde
Durchführung eines Verfahrens zur Bescheinigung des Bestehens einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Zweckverbandes JenaWasser bzw. des Abwasserbetriebes Bad Berka nach § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. 12. 1993
(BGBl. I S. 2182) in Verbindung mit Abschnitt 1
der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet der SachenrechtsDurchführungs-Verordnung (SachenR-DV) vom
20. 12. 1994 (BGBl. I S. 3900) für die in der
Anlage aufgeführten Flurstücke in den Gemarkungen
Magdala, Bad Berka, München, Schoppendorf,
Tannroda und Tiefengruben
Der Zweckverband JenaWasser bzw. Abwasserbetrieb Bad Berka hat einen Antrag auf Erteilung der Bescheinigung der Dienstbarkeit für
die in der Anlage aufgeführten Flurstücke, auf
denen sich Anlagen der öffentlichen Abwasser-
beseitigung einschließlich Schutzstreifen befinden, bei der für dieses Verfahren zuständigen
Unteren Wasserbehörde gestellt. Die durch die
Dienstbarkeit festgelegten Rechte sind im § 4
der Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung
geregelt.
Dem Antragsteller werden mit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirtschaftlich genutzte Anlagen und Leitungen
nachträglich per Gesetz verschiedene Rechte
eingeräumt (Betretungsrecht, von Bebauung
freizuhaltender Schutzstreifen). Diese Rechte
werden in das Grundbuch eingetragen.
Der Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen können zu den amtlichen Sprechzeiten
oder nach Vereinbarung bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Weimarer Land,
Lessingstraße 48, 99510 Apolda, Telefon
0 36 44/54 06 44, innerhalb von vier Wochen
nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
eingesehen werden.
behörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda,
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist
von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober
1990 bestehenden wasserwirtschaftlich
genutzten Anlagen und Leitungen entstanden.
Da die Dienstbarkeit für diese Anlagen bereits
durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass
kein Einverständnis mit der Belastung des
Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger
Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein,
falsche Angaben in Bezug auf die Lage der
Anlagen zu korrigieren. Gesetzliche Grundlage
für das Verfahren zur Behandlung von Widersprüchen sind, wie oben angeführt das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und die
Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung
(SachenR-DV).
Eventuelle Widersprüche der betroffenen
Grundstückseigentümer sind schriftlich bzw.
mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt
Weimarer Land, Umweltamt – Untere Wasser-
Apolda, den 28. 10. 2010
Im Auftrag
Exner
Amtsleiter Umweltamt
Anlage: Liste der betroffenen Grundstücke
Art der Anlage
Gemarkung
Flur
Flurstück
Grundbuchblatt
Abwasserleitungen
nebst Zubehör
Magdala
1
128/2
833
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
7
8
190
201/3
202/2
202/3
202/4
202/5
202/6
202/12
206
211/1
728/1
821/1
561
695
708
580
580
580
1438
600
600
600
794
833
Abwasserleitung
nebst Zubehör
Fortsetzung auf Seite 6
Seite 6
13. November 2010 – Nummer 07/10
Fortsetzung von Seite 5
Art der Anlage
Abwasserleitung/
Einlaufbauwerk
nebst Zubehör
Abwasserleitung/
Abwasserschachtbauwerk(e)
nebst Zubehör
Schutzstreifen für
Abwasserleitung
nebst Zubehör
Abwasserleitungen
nebst Zubehör
Abwasserleitung
nebst Zubehör
Gemarkung
Flur
Flurstück
Grundbuchblatt
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
8
8
8
8
8
8
8
8
8
821/2
823
824/1
834/1
834/2
836
850/6
852/7
862
1271
1271
819
283
600
758
867
810-812
856
Magdala
1
202/7
759
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
Magdala
1
1
1
2
2
8
202/13
211/2
213
281/8
281/9
837
1144
1031
600
644
944, 618
758
Magdala
Magdala
8
8
848/1
848/2
1061
833
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
1
4
10
10
10
13
182
630/52
1478/27
1506/5
1508/1
1772/8
3024
3657
3435
2027
1548
2927
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
3
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
8
8
8
9
9
144/1
160/6
171
174/1
244/14
268/4
269/3
269/4
300/3
301/1
304/6
307/3
308/1
308/3
309/1
538
611
612/35
628/19
628/21
630/41
630/45
630/47
630/48
630/54
630/56
630/58
630/68
630/71
687
688
689
690
704/2
1137/2
1207
1220
1335/12
1345/6
2049
3687
2308
2308
1548
1554
1567
1548
3614
3614
1338
1970
2016
3391
3094, 3377
1548
2921
1955
1548
2695
2628
1580
1919
2177
3657
3500
1534
3369
1580
2449
2449
3383
3745
2378-2394
2168
1548
2008
3072
2027
Fortsetzung auf Seite 7
13. November 2010 – Nummer 07/10
Seite 7
Fortsetzung von Seite 6
Art der Anlage
Schutzstreifen für
Abwasserleitung
nebst Zubehör
Gemarkung
Flur
Flurstück
Grundbuchblatt
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
9
9
9
9
9
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
13
13
13
13
13
13
13
13
13
13
13
13
13
19
19
19
19
19
19
1346/1
1347/1
1352/11
1352/13
1352/16
1459/3
1459/4
1459/5
1459/6
1459/7
1459/8
1459/16
1459/17
1466/23
1466/24
1466/31
1466/32
1466/33
1466/34
1468/17
1468/28
1468/53
1468/54
1474/3
1474/5
1475/1
1475/3
1475/2
1478/23
1478/24
1478/39
1478/42
1478/61
1478/63
1478/64
1478/68
1478/69
1496/10
1498/3
1499/1
1502/7
1502/8
1505/2
1506/4
1506/6
1509/3
1509/4
1927
1752/1
1772/13
1772/14
1772/15
1772/17
1774/3
1775/9
1775/10
1785/24
1878
1879
2114
2166
2339/23
2339/39
2339/43
2339/47
2339/49
2339/50
3795
3795
3150
2718
3213
2426
2410
2635
2542
2193
2463
2513
2601
3104
2621
2492
2626
2447
2485
2209
3291
2703
2703
2803
2498
3422
2019
3616
1580
3061-3064
2470
2482
2467
2466
2483
5309
2525-2528
2774
3511
1548
1548
1548, 2306, 2510
1548
3777
1548
1548
1548
3250
3360
1580
3809
2188
1580
3559
2200
1548
1548
3448
3448
3560
1905
1580
1580
1580
1580
1580
2657
Bad Berka
Bad Berka
Bad Berka
10
13
13
1474/4
1753/4
1756/1
2803
3674
3907
Fortsetzung auf Seite 8
Seite 8
13. November 2010 – Nummer 07/10
Fortsetzung von Seite 7
Art der Anlage
Gemarkung
Flur
Flurstück
Grundbuchblatt
Bad Berka
Bad Berka
4
10
630/81
2192
1580
3557
Bad Berka OT
München
München
München
München
München
München
München
München
München
München
München
München
München
München
München
München
München
München
München
München
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
14
14
14
14
4/9
4/10
22/12
22/21
22/26
22/27
23/20
23/28
23/34
23/35
23/48
23/49
23/50
23/52
23/53
23/57
1817/3
1817/4
1817/5
1818/1
12
31
15
41
31
20
20
33
31
31
34
38
44
44
44
41
2800
2800
1548
2800
Bad Berka OT
München
München
1
1
22/25
23/17
22
42
Bad Berka OT
München
1
25/1
20
Abwasserleitung
nebst Zubehör
Bad Berka OT
Schoppendorf
Schoppendorf
Schoppendorf
Schoppendorf
Schoppendorf
Schoppendorf
Schoppendorf
Schoppendorf
Schoppendorf
Schoppendorf
Schoppendorf
Schoppendorf
Schoppendorf
Schoppendorf
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
5
7/2
7/4
9/1
11/1
28
29
30
31
33
35
261/2
146/2
274
196
196
175
191
147
139
121
156
113
129
127
122
133
159
Abwasserleitung
nebst Zubehör
Bad Berka OT
Tannroda
Tannroda
Tannroda
Tannroda
Tannroda
Tannroda
Tannroda
Tannroda
Tannroda
Tannroda
Tannroda
Tannroda
1
1
1
5
5
6
6
6
6
6
6
7
1
3/1
3/32
462/15
462/19
706/18
706/19
706/20
706/21
706/22
706/35
780/10
881
1267
685
521
521
1274
1274
1274
1274
1274
1274
714
Abwasserleitung
nebst Zubehör
Bad Berka OT
Tiefengruben
Tiefengruben
Tiefengruben
Tiefengruben
1
1
3
4
33/4
33/5
274
341
313
417
275
293
Abwasserleitung(en)
nebst Zubehör +
Schutzstreifen für
Abwasserleitung
nebst Zubehör
Abwasserleitung
nebst Zubehör
Schutzstreifen für
Abwasserleitung
nebst Zubehör
Abwasserleitung
nebst Zubehör +
Schutzstreifen für
Abwasserleitung
nebst Zubehör
13. November 2010 – Nummer 07/10
Seite 9
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung über einen
Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung
Az. N0152-2010-1121-09
Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen – das Landesamt für Bau und Verkehr,
Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt,
dass die E.ON Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, einen Antrag
auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende
Mittelspannungsleitung (Kabel und Freileitung) Transformatorenstation Großobringen/
Baumgarten – Transformatorenstation Heichelheim/Kleinobringer Straße u. Abzweig
Transformatorenstation Ettersburg/Siedlung
mit einer Schutzstreifenbreite von 15,00 m für
die Freileitung sowie 1,00 m für die Kabelstrecken gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember
1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat.
Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen
Großobringen,
Flur 9, Flurstück 627, 628/1, 628/2, 629, 630,
631, 632, 633, 634, 635/1, 635/2, 635/3, 637,
638, 639, 640, 641, 642, 643, 644, 645, 646,
650, 797, 798, 799, 807;
Heichelheim,
Flur 2, Flurstück 154;
Kleinobringen,
Flur 1, Flurstück 53/11;
Flur 2, Flurstück 100, 101/2, 103, 104, 105,
106, 108/2, 109, 110, 111, 112/1, 113, 114,
Bekanntmachung über einen
Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung
Az. N0252/2010-1112-03
Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen – das Landesamt für Bau und Verkehr,
Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt,
dass die Stadtwerke Weimar StadtversorgungsGmbH, Industriestraße 14 in 99427 Weimar,
einen Antrag auf Erteilung einer Leitungsund Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende
Niederspannungsleitung (Freileitungs- und
Erdkabel) mit Zubehör in Kleinobringen
mit einer Schutzstreifenbreite von 2 m (je 1 m
beidseitig zur Leitungsachse) gemäß § 9 Abs. 4
Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom
20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt
hat.
Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkung
Kleinobringen,
Flur 2, Flurstücke 117, 141, 143/1, 143/2,
144/1, 145, 171, 172/2, 174 und 180/2
können den eingereichten Antrag sowie die
beigefügten Unterlagen innerhalb von vier
Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an
beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außen-
115, 118, 119/2, 124, 126, 131, 139, 145,
146, 147, 148, 151/1, 151/2, 154/2, 156/5,
454, 455, 456, 457, 479, 480, 494, 495, 496,
497, 498, 499;
Flur 3, Flurstück 292, 293, 294, 295, 296, 297,
298, 299, 300, 318/2, 320, 350, 351, 352/3,
444, 445;
können den eingereichten Antrag sowie die
beigefügten Unterlagen innerhalb von vier
Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an
beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, 99706 Sondershausen,
Am Petersenschacht 3 (Telefon 0 36 32/654310 bis -313) von Montag bis Donnerstag zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie am
Freitag zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr
bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen.
Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist
gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7
Abs. 4 und 5 Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember
1994 (BGBl. I S. 3900). Das Entschädigungsverfahren ist gesondert in § 9 Abs. 3 GBBerG
geregelt.
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von
Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche
Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990
bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte
persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur
den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach
eingetretenen Veränderungen müssen durch
einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den
Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit
begründet werden, dass kein Einverständnis
mit der Belastung des Grundbuches erteilt
wird. Ein Widerspruchsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung
nicht richtig ist und Grundstücke gar nicht von
einer Leitung betroffen sind oder in anderer
Weise, als von dem Unternehmen dargestellt.
Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch zu machen.
stelle Sondershausen, 99706 Sondershausen,
Am Petersenschacht 3 (Telefon 0 36 32/654310 bis -313) von Montag bis Donnerstag zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie am
Freitag zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr
bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen.
Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist
gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7
Abs. 4 und 5 Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember
1994 (BGBl. I S. 3900). Das Entschädigungsverfahren ist gesondert in § 9 Abs. 3 GBBerG
geregelt.
standen ist, kann ein Widerspruch nicht damit
begründet werden, dass kein Einverständnis
mit der Belastung des Grundbuches erteilt
wird. Ein Widerspruchsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung
nicht richtig ist und Grundstücke gar nicht von
einer Leitung betroffen sind oder in anderer
Weise, als von dem Unternehmen dargestellt.
Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch zu machen.
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von
Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche
Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990
bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte
persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur
den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach
eingetretenen Veränderungen müssen durch
einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den
Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits ent-
Der Widerspruch kann beim Landesamt für
Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, Am Petersenschacht 3 in 99706 Sondershausen, schriftlich oder zur Niederschrift bis
zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.
Entsprechende Formulare liegen in der
Bescheinigungsstelle bereit.
Sondershausen, den 20. 10. 2010
Freistaat Thüringen
Landesamt für Bau und Verkehr
Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen
Im Auftrag
gez. Helmholz
Außenstellenleiterin
Der Widerspruch kann beim Landesamt für
Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, Am Petersenschacht 3 in 99706 Sondershausen, schriftlich oder zur Niederschrift bis
zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.
Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle bereit.
Sondershausen, den 27.10.2010
Freistaat Thüringen
Landesamt für Bau und Verkehr
Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen
Im Auftrag
gez. Helmholz
Außenstellenleiterin
Seite 10
13. November 2010 – Nummer 07/10
Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Umweltamtes
Die Agrargenossenschaft „lm-Saaleplatte“ e. G.,
Hauptstraße 126 in 99510 Saaleplatte/OT
Eckolstädt, hat einen Antrag auf Erteilung der
Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung
der bestehenden Rinder- und Schweineanlage
(Anlage nach Ziffer 7.1, Spalte 2 des Anhangs
zur 4. BImSchV) und zum Betrieb der geänderten Anlage am Standort Eckolstädt auf dem
Grundstück in 99510 Eckolstädt, Gemarkung
Eckolstädt, Flurstück 702/6, 703 und 704/2,
gestellt.
Das beantragte Vorhaben umfasst:
– Umbaumaßnahmen im Stall 6,
– Erhöhung der Tierplatzkapazität im Stall 6,
– Neubau eines Güllerundbehälters mit Zeltdachabdeckung,
– Stilllegung der Dunglegen mit Jauchegruben
vor Stall 6.
Bei der wesentlich zu ändernden Anlage handelt es sich um eine Tierhaltungsanlage, die in
der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. Februar
1990 in der Bekanntmachung der Änderung
vom 17. 08. 2009 (BGBl. I S. 2728) unter der
Nummer 7.11.3; Spalte 2 genannt ist.
Gemäß § 3 a Satz 1 UVPG stellt die zuständige
Behörde fest, ob nach den §§ 3 b bis 3 f für das
Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Gemäß § 3 a Satz 2 UVPG wird bekannt gegeben:
Aufgrund der standortbezogenen Vorprüfung
des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG wird unter
Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2
zum UVPG festgestellt, dass mit dem geplanten Vorhaben – Umbau Stall 6, Erhöhung der
Tierplätze im Stall 6, Neubau Güllebehälter
mit Zeltabdeckung und Stilllegung der Dunglegen und Jauchegruben – keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden
sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
besteht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung gemäß § 3 a UVPG nicht selbstständig
anfechtbar ist.
Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer
Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) vom
10. Oktober 2006 (GVBl. Nr. 14 2006 S. 513 ff),
im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt –
Untere Immissionsschutzbehörde – Lessingstraße 48, 99510 Apolda, Raum 2, zugänglich.
Apolda, den 14. 10. 2010
Landratsamt Weimarer Land
Exner
Amtsleiter Umweltamt
Öffentlicher Teil
Ausschreibungen
Ausschreibung von Ausbildungsplätzen
– Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten
Beginn: 01. 09. 2011, Voraussetzung: Realschulabschluss/
gleichwertiger Abschluss
– Verkürzte Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten
Beginn: 01. 09. 2011, Voraussetzung: allgemeine Hochschulreife (Abitur)/
gleichwertiger Abschluss
Die Bewerbungsunterlagen sind bis
Vermietung
Wohnung im 1. OG eines frei stehenden 2Familienhauses mit Gartenanteil in 99510
Apolda, Lessingstraße 56
78 m2, 3 Zimmer, Küche, Bad, WC, 2 Balkone, Kammern
Kaltmiete:
326,00 €
Betriebskostenvorauszahlung:
70,00 €
(ohne Heizkostenvorauszahlung)
17. 12. 2010
an das Haupt- und Personalamt des Landratsamtes Weimarer Land, Bahnhofstr. 28,
99510 Apolda, zu übergeben.
Kaution: 2 MM
Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben beim Landratsamt und werden nicht zurückgesandt. Nach
Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen
vernichtet.
Bei gewünschter Rücksendung bitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Anfragen an:
Kreis Weimarer Land
Liegenschaftsverwaltung
Frau Zillger
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Tel.: 0 36 44/54 02 62
gez. Schneider
Amtsleiter Haupt- und Personalamt
Vermietung
Vermietung
Wohnung im Erdgeschoss eines frei stehenden 2-Familienhauses mit Gartenanteil in 99510
Apolda, Lessingstraße 56
77,5 m2, 3 Zimmer, Küche, Bad, WC, Balkon, Kammer
Kaltmiete:
Betriebskostenvorauszahlung:
(ohne Heizkostenvorauszahlung)
326,00 €
70,00 €
Kaution: 2 MM
Anfragen an:
Landratsamt Weimarer Land, Liegenschaftsverwaltung, Frau Zillger
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Tel.: 0 36 44/54 02 62
Garage mit Stromanschluss im Garagenkomplex Stobraer Str. 79 in Apolda
Garagenmiete:
25,00 € monatlich
Anfragen an:
Landratsamt Weimarer Land
Liegenschaftsverwaltung
Frau Zillger
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Tel.: 0 36 44/54 02 62
13. November 2010 – Nummer 07/10
Seite 11
Landrat Münchberg dankt Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren des Kreises Weimarer Land
Auszeichnungen für langjährige aktive Mitgliedschaft am 29. Oktober 2010 in Apolda
Verdienstmedaille in Gold für 40 Dienstjahre
erhielten:
Frank Weichelt, Auerstedt; Kurt Schachtschabel,
Blankenhain/OT Lengefeld; Eberhardt Bursian,
Blankenhain/OT Saalborn; Reiner Böttner,
Blankenhain/OTKrakendorf; Roland Ehrhardt,
Eberstedt; Dieter Lippold, Eberstedt; Karin Lippold, Eberstedt; Lothar Bergter, Großschwabhausen; Hans-Joachim Roob, Hammerstedt;
Werner Salzmann, Heichelheim; Waldemar
Reich, Kiliansroda; Falko Elling, Kranichfeld/
OT Stedten; Jürgen Teichmann, Krautheim;
Reinhard Hertig, Magdala/OT Göttern; Karl
Blacha, Magdala/OT Maina; Rainer Thiemann,
Magdala/OT Maina; Hans-Jürgen Haldrich,
Obertrebra; Hans-Günther Axthelm, Oßmannstedt; Gerta Koch, Saaleplatte/OTKleinromstedt; Horst Körbs, Saaleplatte/OTKleinromstedt; Reiner Müller, Saaleplatte/OT Kleinromstedt; Christa Müller, Saaleplatte/OT Kleinromstedt; Erhardt Körbs, Saaleplatte/OT Kösnitz;
Karin Thiele, Schwerstedt; Fritz Schäfer, Tannroda; Lothar Stark, Tannroda; Udo Topf, Tonndorf; Günther Blumenstein, Umpferstedt; Birgit
Gebauer, Wickerstedt; Wolfgang Maresch,
Wickerstedt
Manfred Gießler, Kranichfeld; Wolfgang Hanemann, Oberreißen; Klaus Rammelt, Oberreißen; Werner Tröbs, Umpferstedt;
Gerhard Müller, Kranichfeld; Wolfgang Weise,
Umpferstedt;
Großes Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande
für 50 Jahre für:
Udo Schäfer, Apolda; Klaus Seitz, Bad Sulza;
Verdienstmedaille in Bronze für Verdienste
im Brandschutz:
Sylvia Engel, Berlstedt
Goldenes Brandschutz-Ehrenzeichen am
Bande für hervorragende Verdienste um den
Brandschutz:
Wolfram Mohlau, Hottelstedt
Übung und Ausbildung in einem – Katastrophenschutzeinheiten des Kreises probten den Ernstfall
Am 23. Oktober 2010 fand in einem ehemaligen Ausbildungsobjekt der TO Apolda eine Übung aller Katastrophenschutzeinheiten des Kreises
Weimarer Land unter Beteiligung der Feuerwehren statt. Ziel der Übung war es, mehrere angenommene Szenarien; wie Gasexplosion mehrerer
Gebäude mit Brandfolge, Rettung von Personen und Gefahrguteinsatz infolge von Freisetzung radioaktiver Stoffe, zu trainieren. Rund 180 Einsatzkräfte stellten ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse dar und testeten gleichzeitig das Zusammenwirken untereinander.
… Einweisung der Beobachter in den
Übungsablauf
... Eintreffen und Einweisung des Sanitätsund Betreuungszuges
… Feuerwehren beim Vorbereiten des
Innenangriffs
… Erteilung Einsatzauftrag an Angriffstrupp
Gefahrgutzug
... Bergung einer eingeschlossenen Person durch
das Technische Hilfswerk
… Rettung einer verletzten Person
… Übergabe einer geretteten Person von Feuerwehr an Sanitätsgruppe
… Sammelplatz und Erstversorgung von Verletzten
… Überprüfung der Einsatzkräfte auf kontaminierte
Schutzkleidung
Seite 12
13. November 2010 – Nummer 07/10
Informationen
Jugend- und Sportamt
Erstes Pflegefamilientreffen im Kreis Weimarer Land
Im Kreis Weimarer Land leben 45 Familien, die
bei sich 59 Kinder aufgenommen haben, die
nicht bei ihren Eltern leben können. Sie betreuen und erziehen diese Kinder, bis die Bedingungen in der Herkunftsfamilie so verändert
wurden, dass sie dorthin zurückkehren können
oder verbleiben in ihren Pflegefamilien, bis sie
auf eigenen Füßen stehen.
Diese Aufgabe stellt hohe Anforderungen an
die Pflegefamilien. Mit der Bereitschaft aller
Familienmitglieder, einem fremden Kind ein
Zuhause, Zuwendung und Geborgenheit zu
geben, muss auch die Fähigkeit verbunden
sein, Einfluss auf die Entwicklungsbesonderheiten des Kindes zu nehmen, Kontakt mit den
leiblichen Eltern zu halten und loszulassen,
wenn die Kinder zu den Eltern zurückkehren.
In den vergangenen Jahren haben sich die Pflegeeltern regelmäßig getroffen, um Erfahrungen
auszutauschen, sich gegenseitig Anregungen
zu geben und sich unter Leitung des Jugendamtes fortzubilden.
Aus diesem Kreis erwuchs der Wunsch, sich
auch mit den Kindern zu treffen. Um diese aufopferungsvolle Arbeit der Pflegeeltern zu würdigen und den Pflegekindern das Gefühl zu
vermitteln, dass sie nicht die Einzigen sind, die
außerhalb ihrer Herkunftsfamilie versorgt,
gefördert und auf ein eigenständiges Leben
vorbereitet werden, organisierte das Jugendamt
in Zusammenarbeit mit Pflegeeltern das erste
Pflegefamilientreffen.
Dieses Kinderfest fand auf dem Gelände der
Jugendherberge „JGH Am Ettersberg“ in Weimar statt. 18 Pflegefamilien nahmen mit 39
Kindern an der Veranstaltung teil.
Bei Spaß und Spiel lernten sich die Pflegekinder
untereinander kennen und es entstanden
Freundschaften, die mit Unterstützung der Familien weiterhin gepflegt werden. Einen Höhepunkt stellte das gemeinsame Luftballonsteigen
dar. Mit den Luftballons ließen die Kinder ihre
Wünsche schweben. Dieses Pflegefamilientreffen konnte nur durch die tatkräftige Unterstützung unserer Sponsoren zu einem unvergesslichen Erlebnis für alle Beteiligten werden.
Wir möchten uns auf diesem Wege bedanken
bei der Wiener Feinbäckerei Heberer GmbH
Weimar, Kösener Spielzeug Manufaktur
GmbH, Bäckerei Konditorei Rose, Deutsche
Post Erfurt, Globus Baumarkt Erfurt-Linderbach, OBI GmbH & Co. Deutschland KG Weimar-Süßenborn, HTG mbH-OIL-Tankstelle
Erfurt-Vieselbach, Getränke Fachmarkt Waldhoff GmbH Höxter-Waldhoff GmbH, Bauer
Versandhaus, Weimarer Wurstwaren GmbH,
VR Bank Weimar e. G. und Rewe Blankenhain,
die uns mit Nahrungsmitteln, Sachspenden
und Geldzuwendungen unterstützten.
Vielen Dank auch an Opa Hertel, der den Aufenthalt in der Jugendherberge finanziert hat.
Cornelia Bachmann
Angebote der Gebietsjugendpflegerin zur
Herbst-Feriengestaltung in der Region
Apolda/Bad Sulza wurde rege angenommen
„Herbstzeit-Drachenzeit“
Der Sommer geht zur Neige, die Tage werden
kürzer, die Nächte werden dunkler – doch
unsere Kinder und Jugendlichen hatten wunderbare Herbstferien!
In der Region Apolda/Bad Sulza konnten unsere Kinder und Jugendlichen wieder einmal
abwechslungsreiche Tage in den Herbstferien
mit der Gebietsjugendpflegerin Viola Marasow
erleben.
Mit Engagement und coolen Ideen sorgte Frau
Marasow im Rahmen der von ihr selbst gestalteten Ferientage jederzeit für gute Stimmung
unter den Teilnehmern.
Die Kinder und Jugendlichen konnten beim
Straßentheater wertvolle Erfahrungen sammeln, bei Tanz, Sport und Spiel sehr viel Spaß
haben sowie am Lagerfeuer in der Jugendbegegnungsstätte „Katharinenweg“ teilnehmen.
Und Drachensteigen ist immer wieder schön!
Zweifellos war die Exkursion in den „Gaudipark“ Jena der absolute Höhepunkt. Hier
waren vor allem Mut und Geschicklichkeit
gefragt, Hilfe geben und annehmen konnte
intensiv erfahren und geübt werden.
Es zeigte sich einmal mehr, wie wichtig solche
Tage für das Festigen bestehender bzw. das Entstehen neuer Freundschaften sind. Gemeinsame Erlebnisse können stark machen, die
Gruppe aber auch jeden einzelnen.
Von künftigen Gelegenheiten dazu durfte
schon mal geträumt werden …
Viola Marasow
Amt für Wirtschaftsförderung und
Kulturpflege
Wirtschafts-Senioren
begleiten zum Erfolg
Das Thüringer Wirtschaftsministerium fördert
ein weiteres Jahr die Patenschaften der Senioren des Vereins „Alt hilft Jung Thüringen e.V.“
(AHJ) für Existenzgründer und Kleinunternehmen mit Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds.
Ehemalige Unternehmer und Führungskräfte
der Wirtschaft, die in ihrem Ruhestand einer
sinnvollen Tätigkeit nachgehen möchten,
geben in dem geförderten Projekt ihr Fachwissen und ihre vielfältigen Kontakte an die junge
Generation weiter. Existenzgründer und bestehende Kleinunternehmen profitieren von den
längerfristigen Patenschaften, die eine preiswerte Alternative zu professionellen Unternehmensberatungen darstellen. Wie ein väterlicher
Freund betreut der Senior als ständiger Ansprechpartner sein Patenkind und begleitet es
bis zum Erfolg sowie darüber hinaus. Dabei
können durch die Senioren Türen geöffnet werden, die für die meisten Selbstständigen nicht
zugänglich sind. Durch die thüringenweite
Streuung der Patenschaften werden vielfältige
Synergieeffekte für die betreuten Unternehmen erzeugt und neue Vertriebswege geschaffen. Natürlich wird auch Klartext geredet,
wenn ein Konzept zum Scheitern verurteilt ist.
Besonderes Augenmerk wird den Unternehmen zuteil, die zusätzlich auf ALG II angewiesen sind. In Abstimmung mit den jeweiligen
ARGEn werden Patenschaften mit den so genannten „Aufstockern“ vereinbart und Lösungswege gesucht, wie die Umsätze gesteigert werden können, damit in absehbarer Zeit der Leistungsbezug bei den ARGEn verringert und
letztendlich beendet werden kann. Zurzeit findet eine konstruktive Zusammenarbeit mit 13
ARGEn statt. Der Verein ist daran interessiert,
weitere ARGEn für eine Kooperation zu gewinnen.
Herr Hempel, Vorstandsvorsitzender von AHJ,
verweist darauf: ,,… dass Existenzgründer und
Kleinunternehmen die gebotenen Fördermöglichkeiten nur unzureichend nutzen und allein
versuchen, sich über Wasser zu halten. Dabei
könnten die Selbstständigen von den Erfahrungen der Senioren durch eine längerfristige
Patenschaft profitieren. …”. Um dem wachsenden Bedarf der Betreuungen gerecht werden zu
können, würde sich der Verein sehr freuen,
wenn sich weitere ehrenamtliche Senioren/innen aus allen Regionen Thüringens finden würden, Existenzgründern und Unternehmen zu
helfen. Für ihre Tätigkeit erhalten die Senioren
ein Kleinsthonorar.
Zusätzlich zu den in den einzelnen Regionen
angebotenen Sprechtagen des Vereins ist das
Büro Erfurt, Am Seegraben 2, 99099 Erfurt,
Mo. – Fr. jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
erreichbar unter Tel.: 03 61/34 15 56 31.
In Apolda wird jeden 1. Donnerstag im Monat
in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr ein
Sprechtag im Landratsamt Weimarer Land,
Bahnhofstr. 28, Sitzungsraum 3. Etage, durchgeführt.
13. November 2010 – Nummer 07/10
An alle Vereine,Verbände,
Einrichtungen und Behörden!
Seite 13
Kontrollieren Sie auch die Rubrik von A bis Z,
wo Ihre Angebote eingestellt sind oder werden
sollen.
Sehr geehrte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
das Bündnis für Familien im Weimarer Land
hat einen „Sozialen Wegweiser“ erstellt. Dieser
bedarf einer Überarbeitung und Ergänzung.
Internetadresse:
www.sozialer-wegweiser-weimarer-land.de
1. Wir bitten alle Vereine, Verbände, Einrichtungen und Behörden, die bisherigen Einträge
zu prüfen.
Bitte schauen Sie sich ihre Angebote und Kontaktdaten an.
2. Wenn Ihr/e Verein/Institution oder eine
Rubrik noch nicht vorhanden ist, bitten wir
darum, diese zu benennen und als Neueintrag
zu vermerken. Senden Sie uns alle wichtigen
Kontaktinformationen und eine kurze inhaltliche Beschreibung Ihres Angebotes zu.
Schicken Sie bitte ihre aktuellen/geänderten
Daten oder Neuanträge an folgende Adresse:
E-Mail: [email protected]
Das Weimarer Land
hat ihn:
Den Familien-Pass
Zum 1. September 2008 wurde der FamilienPass mit dauerhaften Ermäßigungen für Familien/
Alleinerziehende im Kreis Weimarer Land eingeführt.
Das „Lokale Bündnis für Familien im Weimarer
Land“ ermöglicht Familien und Alleinerziehenden den Erwerb des Familien-Passes, der ihnen
ein Jahr und danach mit Verlängerung die Teilnahme an Kulturveranstaltungen, in Sportstätten oder bei anderen Freizeitveranstaltungen
zu einem kleinen familienfreundlichen Preis
ermöglicht.
Berechtigt sind alle Familien und Alleinerziehenden mit ein oder mehr Kindern unter 18
Jahren.
Sie können Anträge für den Familien-Pass an
folgenden Stellen im Landkreis erhalten und
ausgefüllt dort abgeben: In allen Bürgerbüros
und allen Einwohnermeldeämtern der Stadt
Apolda und im Weimarer Land.
Ansprechpartner für den Familien-Pass sind:
Für weitere Fragen und Anregungen wenden
Sie sich bitte an:
Lokales Bündnis für Familien
im Weimarer Land
Frau Christine Meisezahl
Montag – Freitag
7.00 Uhr – 13.15 Uhr
Tel.: 0 36 44/5 40 79 89
Bitte geben Sie Ihre Änderungen oder Neuanträge bis zum 30. 11. 2010 ab.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite:
www.buendnis-fuer-familien-im-weimarer-land.de
Oma/Opa und Elterntreff
– Kennenlernrunde –
Jeden letzten Donnerstag im Monat.
Im Frauen- und Familienzentrum e.V.
Apolda, Bahnhofstraße 43, ab 16 Uhr.
Kinderbetreuung wird angeboten.
Frau B. Wiedemann
Tel.-Nr.: 03644/540 413
Frau Christine Meisezahl
Tel.-Nr.: 03644/540 7989
www.buendnis-fuer-familien-im-weimarerland.de
Information des Behindertenbeirates des Kreises Weimarer Land
An alle Inhaber eines blauen Sonderparkausweises für Menschen mit Behinderung
Mit Schreiben vom 14. Juli 2010 teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Deutschen Behindertenbeirat noch einmal mit, dass zum
1. Januar 2001 der Parkausweis für Menschen mit Behinderung nach europäischem Muster eingeführt wurde. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass alte
Parkausweise bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, längstens jedoch bis zum 31.Dezember 2010 weiter gelten.
Inhaber eines solchen blauen Sonderparkausweises, deren Ausweis über den 31. Dezember 2010 hinaus gültig ist und die noch keinen europäischen
Parkausweis mit Lichtbild (Muster siehe unten) besitzen, setzen sich bitte mit dem Landratsamt/Ordnungsamt, Frau Nischler unter 0 36 44/54 07 04
in Verbindung.
Der alte Parkausweis verliert am 1. Januar 2011 seine Gültigkeit.
Seite 14
13. November 2010 – Nummer 07/10
Informationen
Gesundheitsamt Weimarer Land
Unberechenbare Grippe: Zeit für die Influenza-Schutzimpfung
Akute Erkrankungen der Atemwege gehören zu
den häufigsten Erkrankungen des Menschen.
Sie werden durch eine Vielzahl verschiedener
Erreger, insbesondere Viren verursacht. Eine
besondere Rolle unter diesen Erregern spielt
das Influenzavirus, der Erreger der „echten“
Grippe.
Die wirksamste Art dem Risiko einer
Ansteckung zu begegnen ist jedoch die Impfung gegen Influenza.
Eine einzige Impfung pro Jahr bietet in der
Grippe-Saison den sichersten Schutz.
Mit der Impfung schützen Sie nicht nur sich,
sondern auch Ihre Familie, Freunde und
gefährdete Personen in Ihrer Umgebung vor
der Grippeinfektion.
Der Entwicklung wirksamer und gut verträglicher Influenza-Impfstoffe gilt deshalb hohe
Aufmerksamkeit. Der neue saisonale Impfstoff
setzt sich aus den Antigenen der aktuell welt-
weit vorkommenden Varianten der drei zirkulierenden Influenza-Virustypen (A/H1N1,
A/H3N2, B) zusammen. Der trivalente Grippeimpfstoff ist Formaldehyd- und Wirkverstärkerfrei und gut verträglich.
Die Grippeschutzimpfung ist für Patienten der
gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel
kostenlos. Sofern keine weiteren Untersuchungen erforderlich sind, ist für die Impfung keine
Praxisgebühr zu zahlen.
Theaterimpulse –
„Young Generation“ des Landratsamtes zeigte zum Apoldaer Zwiebelmarkt 2010 eine etwas andere Modenschau
Anlässlich des Zwiebelmarktes 2010 in Apolda
führte die „Young Generation“ des Landratsamtes erneut eine Modenschau auf.
Das Motto „Theaterimpulse“ als Leitfaden der
Modenschau wurde in verschiedenen Bildern
aus berühmten Theaterstücken umgesetzt, wie
z. B. „Medusa“, „Zar & Zimmermann“, „Die
lustigen Weiber von Windsor“, „Der Bettelstudent“ sowie „Orpheus in der Unterwelt“.
In den Regenbogenfarben gestaffelt, führten
die Models eine sehenswerte Show auf und
ernteten wieder großen Beifall. Die Darstellung
der facettenreichen Kostüme glückte wieder
einmal hervorragend.
Die Outfits erinnerten an die wohl längst vergessene Barockepoche und an das Biedermeierzeitalter.
Für die großartige Zusammenarbeit bedanken
sich die Organisatoren ganz herzlich bei:
Maik Amado; Thomas Aßmann; Peggi Blasi;
Christine Blumstengel; Carolin Bock; Christin
Bosse; Monique Bosse; Tanja Bunke; Lothar
Burkhardt; Ramona Deinhardt; Timo Dennstedt; Karina Fink; Michelle Wiedemann; Dirk
Georgy; Julia Güpner; Thomas Haubold; Heike
Helbig; Margit Hendrich; Jana Hoppe; Sandra
John; Sarah Koch; Claudia Kahle; Dominique
Kämmerer; Marcel Klein; Angelika Klimek;
Peter Liebenthal; Phillip Lommatzsch; Beate
Wiedemann; Helmut Lorenz; Silke Mielke;
Kerstin Montag; Katrin Müller; Robert Nautsch;
Jörg Neumann; Silke Paprotni; Marco Pickelmann; Annette Projahn; Felicitas Ranke; Britta
Rost; Dr. Katja Sachs; Sabine Scholz; Dirk
Schütze; Ramona Schwerz; Josephine Tietze;
Kerstin Thielemann; Christian Vopel; Romy
Weller; Yvonne Weller; Mareen Wiedemann
Beate Wiedemann
Die Aktionsgemeinschaft „Apolda City“ lädt ein zum
Lichterfest 2010 auf dem Marktplatz Apolda
Freitag 26. 11. 2010
15:00 Uhr – 19:00 Uhr offene Verkaufsstellen
und -stände, Unterhaltung auf der Bühne und
durch Karussells
15:30 Uhr Evang. Grundschule
16:00 Uhr – 16:30 Uhr Stollenanschnitt durch
Bürgermeister
16:30 Uhr – 17:00 Uhr Solestädter Gesangverein Bad Sulza
11:00 Uhr – 11:30 Uhr Schule am Schötener
Grund
11:30 Uhr – 12:00 Uhr Programm KITA „Ernst
Thälmann“
12:00 Uhr – 12:30 Uhr Weihnachtsprogramm
des AFC
11:00 Uhr – 11:30 Uhr Programm KITA „Albert
Schweitzer“
12:30 Uhr – 13:00 Uhr Freizeitzentrum „Lindwurm“
13:00 Uhr – 13:30 Uhr Programm der 1. Thüringer Gugge Musiker
17:00 Uhr – 17:30 Uhr Freizeitzentrum „Lindwurm“
14:00 Uhr Utenbacher Volkschor
17:30 Uhr Programm der 1. Thüringer Gugge
Musiker
14:30 Uhr – 15:00 Uhr Grundschulchor Herressen - Sulzbach
Samstag 27. 11. 2010
10:00 Uhr – 20:00 Uhr offene Verkaufsstellen
und -stände, Unterhaltung auf der Bühne und
durch Karussells
10:00 Uhr – 10:30 Uhr Programm KITA „Zwergenland“
10:30 Uhr – 11:00 Uhr Programm KITA „Mozartweg“
Sonntag 28. 11. 2010
11:00 Uhr – 18:00 Uhr offene Verkaufsstellen
und -stände, Unterhaltung auf der Bühne und
durch Karussells
15:00 Uhr – 16:00 Uhr Tanzgruppe „Girls
Time“ aus Oßmannstedt
11:30 Uhr – 12:00 Uhr Programm KITA „Grönland Sonne“
12:30 Uhr – 13:00 Uhr Programm der 1. Thüringer Gugge Musiker
13:30 Uhr – 14:00 Uhr Auswertung Preisrätsel
14:30 Uhr – 15:00 Uhr Gesangsverein Pfiffelbach
16:30 Uhr – 17:00 Uhr weihnachtliche Klänge
von und mit dem Posaunenchor der evang.
Kirchgemeinde
15:00 Uhr – 16:00 Uhr Weihnachtsprogramm
der Schule für Mode und Design „Mode für
Weihnachtsfrauen“
17:00 Uhr Lampionumzug
16:00 Uhr – 16:30 Uhr Andacht zum Lichterfest
17:00 Uhr Programm der 1. Thüringer Gugge
Musiker
ab 18:30 Uhr Feuerwerk
16:30 Uhr – 17:00 Uhr Programm der 1. Thüringer Gugge Musiker
13. November 2010 – Nummer 07/10
Seite 15
Ehrenamtsgala 2010 mit Traumschifffeeling
Zur 5. Ehrenamtsgala des Kreises Weimarer Land wurden wieder Bürger ausgezeichnet, die sich in den Vereinen und Verbänden des Landkreises
ehrenamtlich engagieren. Nach der Auszeichnung erwartete die Gäste der Gala ein bunter Strauß zusammengesetzt aus einem Programm in Thüringisch und anderen Sprachen, einem leckeren Menü und zum Abschluss ein Hauch Traumschiff mit Feuerwerk und Eis.
Hier die Namen der Ausgezeichneten:
Das Ehrenamtszertifikat der Thüringer Ehrenamtsstiftung erhielten:
Apolda: Hans Smolen, Bernd Ziesche; Auerstedt: Uwe Werfel; Bad Berka: Erdmute Butzert; Blankenhain: Wilfried Dollase; Darnstedt: Ingeborg Zolke; Gebstedt: Manfred
Osius; Kranichfeld: Corinna Rebhan; Mattstedt: Werner Bieling; Oßmannstedt: Angelika Zech, Prof. Thomas Steinhöfel; Schmiedehausen: Ronny Wolf; Utzberg: Heinz
Knoll; Weimar: Lothar Regling; Wickerstedt:
Hartwig Köhler
Die Ehrenurkunde des Kreises erhielten:
Apolda: Rosemarie Barthel; Renate Böhm;
Erika Böhme; Erika Götze; Yvonne Haase;
Gerda Illemann; Lothar Illemann; Thomas Kissmann; Frank Klein; Gunda Leppin; Petra
Macher; Brigitte Preiß; Ewald Reinboth; Ute
Reinhard; Renate Richter; Ronald Schönefeld;
Rainer Thieme; Lars Wehrsdorfer; Marlis Wollschläger; Bad Berka: Helga Döring; Matthias
Grau; Bad Sulza: Helga Herrmann; Edith Raab;
Karl-Heinz Raab; Berlstedt: Edelgard Günther;
Ingrid Leine; Blankenhain: Mario Peter; Eberstedt: Ferdinand Seidel; Eckolstädt: Achim
Krause, Ettersburg: Annelore Hey;
Flurstedt: Erwin Lerche; Marcus Reichstein
Hopfgarten: Uwe Ulrich; Klettbach: Kathrin
Böhme; Kranichfeld: Susanne Weise; Krautheim: Lucie Daniel; Kromsdorf: Andrea
Schachtschabel; Leutenthal: Brigitte Hallbauer;
Magdala: Sabine Kowalczyk; Kerstin Rusteberg; Niederroßla Frank Lindner; Gisela Lindner; Karsten Müller; Niedertrebra: Monika
Schmidt; Niederzimmern: Bettina Lorbeer;
Oßmannstedt: Diana Becker; Mario Becker;
Matthias Hegner; Bernd Wagner; Thomas Zaubitzer; Pfiffelbach: Günter Seise; Ramsla:
Helke Günther; Rannstedt: Ute Koch; Rittersdorf: Denis Sander; Marianne Sander; Schwerstedt: Maik Horstmann; Umpferstedt: Susanne
Hinkel; Vippachedelhausen: Carmen Kirchner;
Wohlsborn: Thomas Daniel
Seite 16
13. November 2010 – Nummer 07/10
Informationen
Es weihnachtet –
Der Weihnachtsmarkt im Schloss am
04. 12. 2010 wird hochtourig vorbereitet.
Der Ablauf steht bereits fest:
– Ab 10.00 Uhr können unsere Besucher bei
den Händlern einkaufen und den Gewerbetreibenden und Bastlern auf die Finger schauen.
– Ab 12.00 Uhr ist für das leibliche Wohl mit
vielerlei Angeboten gesorgt.
– Um 13.00 Uhr wird mit weihnachtlichen
musikalischen Klängen eröffnet.
– Um 14.00 Uhr erfreut die Besucher ein kleines Programm, u.a. wieder mit einer Märchenaufführung der Egendorfer,
Tänzen der Tanzgruppe Sichert aus Kranichfeld,
einer Zaubershow und
instrumentaler Weihnachtsmusik.
Natürlich kommt auch der Weihnachtsmann
mit einem Sack voller Geschenke.
Am 27. November 2010, 10.00 Uhr, wird von
den Feuerwehrmännern im Schlosshof der
Weihnachtsbaum aufgestellt und von den Vereinsmitgliedern werden die Schlossräume festlich geschmückt. Der Vorstand würde sich über
viele Helfer freuen.
Wer sich gern am Weihnachtsmarkt beteiligen
möchte, ob als Händler, handwerklicher
Gestalter, Programmgestalter oder Ähnliches,
kann sich beim Vorstand des Schlossvereins,
Tel.-Nr. 03 64 59/6 22 37 oder im Bürgerbüro
der Stadtverwaltung, Tel.-Nr. 03 64 59/4 40 30,
melden.
AWO Begegnungsstätte Apolda
Wer hat Lust auf kreatives Gestalten mit
Nadel und Faden?
Die AWO-Begegnungsstätte Apolda, Bernhardstraße 1, lädt alle am Nähen und Gestalten
interessierten Mädchen (und auch Jungen) ein,
ihrem Geschick und ihrer Phantasie freien Lauf
zu lassen.
Unter dem Motto: „Alt und Jung nähen gemeinsam!” können Handarbeits- und Näharbeiten unter Anleitung erlernt oder das bisherige Können erweitert werden. Egal, ob
Häkeln, Stricken, Sticken oder Nähen – alles
kann Spaß machen.
In Erwartung einer hohen Beteiligung, vieler
Besucherzahlen und guten Gelingens
Kleine selbstgemachte Geschenke bereiten
immer eine große Freude und sind eine bleibende Erinnerung.
Eleonore Greiner
Vors. des Schlossvereins Blankenhain e.V.
Telefonisch ist die Begegnungsstätte zu erreichen unter: Telefon 0 36 44/55 48 03.
Herzlichen Glückwunsch nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Gisela und Gerhard Schmidt
Else und Günther Moritz
aus Rödigsdorf zur
aus Magdala zur
Diamantenen Hochzeit,
Wir gratulieren nachträglich
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 30. September 2010 gefeiert haben.
Christa und Werner Eisenwinder
die sie am 22. Oktober 2010 gefeiert haben.
aus Meckfeld zur
Wir gratulieren nachträglich
Diamantenen Hochzeit,
Wir gratulieren nachträglich
Edith und Erich Döhner
die sie am 21. Oktober 2010 gefeiert haben.
Silvia und Woldemar Lippold
Diamantenen Hochzeit,
Wir gratulieren nachträglich
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 14. Oktober 2010 gefeiert haben.
Ingeburg und Rudolf Köhler
die sie am 28. Oktober 2010 gefeiert haben.
aus Hopfgarten zur
aus Hottelstedt zur
aus Tonndorf zur
Wir gratulieren nachträglich
Diamantenen Hochzeit,
Wir gratulieren nachträglich
Jutta und Werner Beutler
die sie am 21. Oktober 2010 gefeiert haben.
Jutta und Kurt Stiebritz
aus Krakendorf zur
aus Schöten zur
Diamantenen Hochzeit,
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 14. Oktober 2010 gefeiert haben.
die sie am 28. Oktober 2010 gefeiert haben.
Anzeigen
13. November 2010 – Nummer 07/10
Seite 17
Seite 18
13. November 2010 – Nummer 07/10
Fahrrad-Reparaturdienst
Hans Meisezahl
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Kinder-, Trekking-, City- und
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13. November 2010 – Nummer 07/10
Seite 19
Herzlichen Glückwunsch
Hans Löhnert
Heichelheim
zum 99. Geburtstag
Irma Sonnekalb
Rödigsdorf
Gertrud Lahnor
Ettersburg
zum 98. Geburtstag
Liselotte Schaller
Apolda
Charlotte Böhm
Blankenhain
zum 97. Geburtstag
Margarete Walther
Bad Berka
Elisabeth Dießner
Kranichfeld
Selma Leppert
Blankenhain
Elsa Reichardt
Lengefeld
Elisabeth Nippert
Ettersburg
Martha Edner
Großobringen
Anna Langguth
Darnstedt
zum 96. Geburtstag
Alice Petri
Apolda
Hermann Barth
Apolda
Thusnelda Kreßmann
Auerstedt
zum 94. Geburtstag
Helene Bär
Rödigsdorf
Marianne Schmidt
Bad Sulza
zum 93. Geburtstag
Gerhard Koch
Apolda
Anneliese Gemeinhardt
Apolda
Margareta Lenk
Apolda
Marie Micheel
Apolda
Hildegard Luft
Apolda
Gertrud Bergner
Bad Berka
Käthe Killat
Tannroda
Marie Ruhlig
Tannroda
Ilse Lippe
Heinz Simon
Mönchenholzhausen
Niederroßla
zum 92. Geburtstag
Käthe Tränkner
Apolda
Ruth Lenkert
Apolda
Elsa Kohlmann
Apolda
Ilse Walther
Apolda
Ruth Thomas
Apolda
Alfred Brauner
Apolda
Martha Schenk
Apolda
Elsbeth Brauner
Apolda
Lucie Krüger
Apolda
Minna Thiel
Apolda
Gustav Birke
Apolda
Rolf Trübner
Apolda
Otto Holl
Bad Berka
Gertrud Goering
Bad Berka
Hildegard Dittes
Tannroda
Erna Windrich
Magdala
Anna Grün
Mechelroda
Annemarie Franke
Kranichfeld
Martha Licht
Kranichfeld
Otto Hoffmann
Blankenhain
Irmgard Zeunert
Blankenhain
Senta Hünger
Blankenhain
Kurt Rabe
Schwarza
Annaliese Morgeneier
Oßmannstedt
Erika Faludi
Oßmannstedt
Martin Handwerk
Liebstedt
Elsa Stiebritz
Willerstedt
Herbert Mogwitz
Mattstedt
Charlotte Franke
Pfiffelbach
MOWITZ-BAU GMBH APOLDA
Kurt Lappius
Mattstedt
Rosa Heyde
Leutenthal
Hildegard Ohlhoff
Hermstedt
Emma Horwath
Bad Sulza
Marie Patzelt
Niedertrebra
Dora Wölfel
Niedertrebra
Rosa Pfister
Wickerstedt
Kurt Hubold
Gebstedt
zum 91. Geburtstag
Anna Elle
Apolda
Emma Porsch
Apolda
Martha Heinsch
Apolda
Edith Pfeiffer
Apolda
Marianne Hüttenrauch
Apolda
Klara Kirchner
Apolda
Dorothea Sack
Apolda
Fritz Döhring
Apolda
Ruth Schramm
Apolda
Marie Berger
Bad Berka
Gertraude Maul
Bad Berka
Hildegard Thürmer
Bad Berka
Dora Demmler-Hoffmann
Hopfgarten
Elisabeth Leimer
Kapellendorf
Gertrud Kuschmirz
Kranichfeld
Hedwig Liebrich
Hohenfelden
Herta Wittig
Blankenhain
Charlotte Uhlemann
Blankenhain
Gundula Ludwig
Lengefeld
Karl Schnallinger
Niedertrebra
Edith Belger
Bad Sulza
zum 90. Geburtstag
im Oktober und November 2010
Impressum:
Herausgeber:
Kreis Weimarer Land
Ihr Partner für Neubau und Altbausanierung
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Landrat des Kreises Weimarer Land
• Maurer- und Putzarbeiten
• Beton- und Estricharbeiten
• Bauwerkstrockenlegung
• Gerüstbau und -verleih
• Wärmedämmung
• Fassadenarbeiten
• Trockenbau
• Pflasterarbeiten
Qualität aus Liebe zum Handwerk
Am Kalkteich 3, 99510 Apolda, ☎ (0 36 44) 61 94 62
Redaktion:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Silke Schmidt
Anschrift:
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10
Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: [email protected]
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Erscheinungsweise:
In der Regel sieben mal im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Kreises Weimarer Land.
Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim
LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda,
bestellt werden.
Redaktionsschluss:
In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.
Druck:
Druckerei Friedr. Kühn, Bernhardstraße 43, 99510 Apolda,
Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99,
e-mail: [email protected]
Vertrieb:
Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt
Seite 20
13. November 2010 – Nummer 07/10