des Landkreises Sonneberg

Transcription

des Landkreises Sonneberg
Amtsblatt
des Landkreises Sonneberg
29. November 2014
Weihnachtskonzerte
der Musikschule
Die Kreismusikschule lädt
auch in diesem Jahr wieder
herzlich ein zu zwei wunderbaren Weihnachtskonzerten.
Am Freitag, dem 5. Dezember,
findet das erste Konzert unter
Schirmherrschaft von Sonnebergs Bürgermeisterin Sibylle
Abel im großen Saal des Gesellschaftshauses Sonneberg
statt. Konzertbeginn ist um
19.00 Uhr. Zu Gehör kommen
Ausschnitte aus dem Film „Die
Kinder des Monsieur Matthieu“ mit eingespielten Filmsequenzen, weiterhin „Eine
musikalische Schlittenfahrt“
von Leopold Mozart mit kleineren Tanzeinlagen. Maren
Käb wird den ersten Satz des
a-Moll Violinkonzertes von
Telemann mit Orchesterbegleitung spielen und den Abschluss bildet ein großes Medley aus dem Film „Piraten der
Karibik“. Das zweite Weihnachtskonzert findet am Donnerstag, dem 18. Dezember,
statt und wird traditionell im
Staatlichen Gymnasium Neuhaus am Rennweg ausgetragen.
Konzertbeginn ist bereits um
18.00 Uhr.
Thüringentag 2015
in Pößneck
Vom 26. bis 28. Juni 2015 ist
die Stadt Pößneck Gastgeber
des Thüringentages. Höhepunkt ist der große Festumzug
am Sonntag. Vereine aus ganz
Thüringen sind herzlich eingeladen, hierbei mitzuwirken!
Neben dem Umzug haben Vereine und Institutionen auch
die Möglichkeit, Bühnenprogramme mitzugestalten oder
sich mit einem Infostand auf
einer der zahlreichen Themenmeilen zu präsentieren. Alle
Anmeldeformulare, Hinweise
sowie die Datenbank für die
Teilnahme am Festzug finden
Sie im Internet unter www.thueringentag-2015.de. Fragen
beantwortet zudem gerne das
Organisationsbüro Thüringentag unter Telefon 03647/
500318 oder E-Mail an
[email protected].
8. Landkreisfest auf dem
Rennsteig
Der Ilm-Kreis ist Ausrichter
des 8. Landkreisfestes auf dem
Rennsteig, das am 5. Juli 2015
stattfinden wird. Das Landkreisfest wird gemeinsam mit
dem 17. Gipfeltreffen auf dem
Schneekopf ausgetragen. Vereine, die hierbei mitwirken
wollen, melden bitte ihre Teilnahme bis zum 15. Januar
2015 im Landratsamt Sonneberg bei Frau Bettina Sommer,
Leiterin des Schulverwaltungsamtes (Telefon 03675/871-290
oder unter E-Mail an [email protected]).
Museumsweihnacht lockt am 1. Advent
Am 1. Advent (Sonntag, 30.
November 2014) lädt das Deutsche Spielzeugmuseum Sonneberg zur traditionellen Museumsweihnacht ein. Wie alljährlich verbindet sich dieses
Museumsvergnügen mit der
ersten Vorfreude auf das
schönste Fest des Jahres. Kinder
und Erwachsene dürfen sich
auf ein buntes Angebot zum
Schauen, Staunen und Mitmachen freuen. Von 11.00 bis 18.00 Uhr warten
Spielzeuggestalter und Handwerker mit vielerlei Anregungen zum Basteln und Verschenken auf. Alte Techniken wie
das Filzen und das Zinngießen,
Kreatives wie das Herstellen
von Baumschmuck und Faltsternen, Traditionelles wie das
Stopfen von Plüschtieren oder
von kleinen Wichteln für den
Weihnachtsbaum können unter
kundiger Anleitung ausprobiert
werden, nicht zuletzt auch das
Formen mit Papiermaché, wie
es im Spielzeugland für lange
Zeit üblich war. Vor dem Haus
führen Schnitzer, Korbmacher
und eine Schmiedewerkstatt
ihr Können vor. Auch Spielzeug
für den Gabentisch aus Sonneberg und Thüringen ist unter
den Angeboten. Eine Filiale
der „Weihnachtsmannpost“
nimmt Wunschzettel entgegen.
Ab 13.00 führt Roland Spielmann, der Zauberer des Spielzeuglands, durch das Programm. Um 14.00 Uhr und
um 16.00 Uhr ist die Puppenbühne Böhmel aus Dresden zu
Gast. Diesmal spielt sie das
Kinderstück „Heimlichkeiten
mit Kasper, Molli, Petz und
Omi“. Um 15.00 Uhr werden
Knecht Rupprecht und Frau
Holle mit einer „Weihnachtszauberei“ erwartet. Ab 17.00
Uhr klingen weihnachtliche
Weisen durch das festlich geschmückte Haus, dargebracht
vom Judenbacher Frauenchor.
Zum Ausklang, ab 17.45 Uhr,
steigen 100 leuchtende Weihnachtssterne in den Abendhimmel. Für den ersten Glühwein
25. Jahrgang, Ausgabe 11/2014
und die Sonneberger Bratwurst
ist gesorgt. Auch die benachbarte Gastronomie bietet allerlei
Besonderes, passend zur Vorweihnachtszeit. Erwachsene
sind zur ermäßigten Eintrittsgebühr von 4 Euro willkommen, Kinder haben freien Eintritt.
Reinhild Schneider, Direktorin
Amtlicher Teil
Nachtragshaushaltssatzung 2
Beschlüsse des Kreistages 2
Taxitarifordnung
3
Stellenausschreibung
3
Bekanntmachung auf Genehmigung nach § 16 BImSchG 4
Anmeldung von Schulanfängern zum Schuljahr
2015/2016
4
Information für private Haushalte zur Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen
4
Information über neue Anforderungen an alte Öfen
4
Bekanntmachung zur
Ungültigkeitserklärung
von Fischereiaufseher4
Kennmarken
Nachtragshaushaltssatzung des
Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“
4
Beschlüsse des Zweckverbandes „Sonneberger
Ausbildungszentrum“
4
Information des Zweckverbands Tierkörperbeseitigung
Thüringen
5
Nichtamtlicher Teil
Nichtamtliche Meldungen
Die Landrätin
In und um das Museum wird am 1. Advent ein tolles vorweihnachtliches Programm geboten.
2. Regionalkonferenz des Netzwerks
„Frühe Hilfen und Familienhebammen“
Das Bundeskinderschutzgesetzt
ist mittlerweile zwei Jahre alt.
Es ist die gesetzliche Grundlage, gerade Familien mit kleinen Kindern bis zum dritten
Lebensjahr Entwicklungsmöglichkeiten und Schutz zu gewährleisten. Seit zwei Jahren
setzt der Landkreis Sonneberg
dieses Gesetz in die Praxis um.
Mit dem Netzwerk „Frühe Hilfen und Familienhebammen“
und der Unterstützung der entsprechenden Koordinatorinnen
arbeiten alle betreffenden Einrichtungen noch enger und verbindlicher zusammen, um das
Kindeswohl gemeinsam noch
besser zu schützen. In ihm wirken unter Koordinierung des
Jugend- und Sozialamtes des
Landkreises Sonneberg zahlreiche Akteure und Fachkräfte
aus allen Bereichen mit, die
mit Schwangeren, Eltern, und
Familien mit Kindern im Alter
von 0 bis 3 Jahren zu tun haben
– von Gynäkologen, Hebammen, Sozialarbeitern, Kinderärzten, Erzieherinnen, Vertreterinnen und Vertreter der Tagesklinik, von Beratungsstellen
und Reha-Einrichtungen, der
Inhaltsverzeichnis
Jugendsozialarbeit sowie von
Ämtern und Behörden bis hin
zu Polizei, Familiengericht,
Jobcenter und Agentur für Arbeit.
Am 5. November 2014 fand
die zweite Regionalkonferenz
des Netzwerkes „Frühe Hilfen
und Familienhebammen“ des
Landkreises Sonneberg statt.
Dazu trafen sich Vertreterinnen
und Vertreter sozialer Einrichtungen in der Aula des Staatlichen Gymnasiums „Hermann
Pistor“ Sonneberg, um die Ergebnisse der bisherigen Netzwerkarbeit seit November 2012
auszutauschen und noch effektivere und praxisnahe Wege
der Zusammenarbeit zu entwickeln. Mit einem „World
Café“ rotierten die Fachkräfte
um die Themen „Zugang zu
Familienhebammen“, „Einschätzung von Kindeswohlgefährdung“, „Schweigepflicht
und Datenschutz“ sowie „Ressourcen im Netzwerk und beim
Klienten“.
Vorgestellt wurde unter anderem auch das Angebot der Fa-
milienhebammen. Durch die
Bundesinitiative „Frühe Hilfen“
des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und
Jugend können jetzt über die
Zeit der regulären Hebammenbetreuung hinaus bis zum ersten
Geburtstag des Kindes sogenannte Familienhebammen
oder Familienkrankenschwestern bei Bedarf den Familien
oder Alleinerziehenden unterstützend zur Seite stehen. Neben dem bekannten Angebot
der Hebamme, die Eltern bei
Fragen zur Entwicklung und
zum Alltag mit dem Kind zu
unterstützen, hilft sie auch in
belastenden Lebenssituationen
der Eltern weiter. Die Familienhebamme/-kinderkrankenschwester ist ein wichtiger Bestandteil des Netzwerkes „Frühe
Hilfen und Familienhebammen“. Sie kennt die bestehen-
den Angebote für Eltern mit
Kleinkindern vor Ort und kann
somit passende Hilfen anbieten
und gemeinsam mit den Eltern
besprechen. Wenn gewünscht,
ist neben den Hausbesuchen
eine Begleitung zu wichtigen
Terminen möglich. Für den
Landkreis Sonneberg stehen
momentan zwei Familienhebammen/-kinderkrankenschwestern zur Verfügung.
Zu diesem und allen anderen
Angeboten gibt die Netzwerkkoordinatorin des Netzwerkes
„Frühe Hilfen und Familienhebammen“, Frau Johanna Heidisch, gern näher Auskunft.
Sie ist im Jugend- und Sozialamt des Landkreises Sonneberg
unter Telefon 03675/871-296
erreichbar.
5
Sehr geehrte Bürgerinnen
und Bürger,
am 3. Oktober 2015 sind der
Landkreis und die Stadt Sonneberg Gastgeber der großen regionalen Wiedervereinigungsfeier
„25 Jahre Deutsche Einheit“.
Gemeinsam mit vielen Mitwirkenden aus der Region CoburgKronach-Haßberge-Hildburghausen wollen wir dieses historische
Ereignis länderübergreifend und
unter Einbeziehung zahlreicher
Akteure gemeinsam begehen. In
der Sonneberger Innenstadt wollen wir eine Festmeile organisieren, die ein buntes „Schaufenster der Region“ sein soll.
Hier können sich regional typische Handwerker, Schausteller,
kulinarische Anbieter, touristische
Leistungserbringer und Träger
von Mitmach-Angeboten präsentieren – insbesondere auch aus
dem Bereich des Ehrenamtes und
der Kultur.
Sollten Sie Interesse haben, sich
hier darzustellen, bitten wir Sie,
sich zeitnah mit dem Planungsstab
„25 Jahre Deutsche Einheit“ unter Telefon 03675/871-560 in
Verbindung zu setzen. Es würde
mich abschließend sehr freuen,
wenn sich der Landkreis Sonneberg unseren zahlreichen Gästen
am 3. Oktober 2015 in ganzer
Breite präsentieren würde.
Ihre Landrätin
Christine Zitzmann
2
AMTLICHER TEIL
1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Sonneberg
für das Haushaltsjahr 2014
Gemäß §§ 114 i.V.m. 60 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
(Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) erlässt der Landkreis
Sonneberg folgende Nachtragshaushaltssatzung
§1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit
festgesetzt; dadurch werden
erhöht
um €
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
1.056.850
die Ausgaben
1.056.850
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
370.550
die Ausgaben
370.550
vermin- und damit der Gesamt
dert um € betrag des Haushaltsplanes einschl. der
Nachträge
gegenüber auf
bisher € nunmehr €
verändert
62.487.620 63.544.470
62.487.620 63.544.470
5.791.420 6.161.970
5.791.420 6.161.970
§2
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 315.000 € um 807.000 € erhöht und
damit auf 1.122.000 € neu festgesetzt.
§3
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Sonneberg, den 17.11.2014
Landkreis Sonneberg
Zitzmann, Landrätin
Siegel
Beschluss und Genehmigungsvermerk zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 des Landkreises Sonneberg
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Sonneberg
für das Haushaltsjahr 2014 wurde in der Sitzung des Kreistages
am 29.10.2014 beschlossen und umgehend beim Thüringer Landesverwaltungsamt zur Anzeige gebracht.
Mit Bescheid vom 12.11.2014 genehmigte das Thüringer Landesverwaltungsamt nach §§ 55 Abs. 2, 59 Abs. 4, 114, 118 Abs.
2 und 123 Abs. 1 ThürKO den festgesetzten Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.122.000 EUR und
ließ die Ausfertigung und Bekanntmachung zu.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde sodann unter dem
17.11.2014 ausgefertigt.
Hinweise
Nach § 57 Abs. 3 Satz 2 ThürKO ist gleichzeitig mit der
öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Haushaltsplan zwei Wochen lang öffentlich auszulegen und bis zur
Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses
Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme
zur Verfügung zu halten.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 des Landkreises Sonneberg
und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 liegen in der Zeit vom
01.12.2014 bis zum 14.12.2014 im Dienstgebäude des Landratsamtes Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Zimmer
236 während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Sonneberg
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Der Haushaltsplan
2014 und der 1. Nachtragshaushaltsplan werden bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2014
nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme bereit gehalten.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Landkreis
Sonneberg schriftlich, unter Angabe der Gründe, geltend gemacht
werden. Werden solche nicht innerhalb einer Frist von einem
Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die
Verstöße unbeachtlich.
Sonneberg, den 17.11.2014
Zitzmann, Landrätin
Zitzmann, Landrätin
Beschluss – Nr. 09/02/2014
Bestätigung der geänderten Tagesordnung der Sitzung des
Kreistages vom 30.07.2014
Der Kreistag beschließt:
„Die geänderte Tagesordnung der Sitzung des Kreistages vom
30.07.2014 wird beschlossen.“
Siegel
Siegel
Beschluss – Nr. 11/02/2014
Kreditaufnahme und Änderung des Wirtschaftsplanes der
OVG mbH Sonneberg
Der Kreistag beschließt:
„Die Vertreter des Kreistages im Aufsichtsrat der OVG mbH
Sonneberg werden ermächtigt, einer Kreditaufnahme in Höhe
von 220.000 € zuzustimmen.
Die Landrätin wird ermächtigt, die Änderung des Wirtschaftsplanes
der OVG mbH Sonneberg im entsprechenden Umfang zu genehmigen.“
Zitzmann, Landrätin
Siegel
Zitzmann, Landrätin
Siegel
Beschluss – Nr. 12/02/2014
Änderung des Gesellschaftsvertrages der REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Der Kreistag beschließt:
„Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der REGIOMED-KLINIKEN
GmbH entsprechend der beigefügten Anlage wird beschlossen.“
Beschluss – Nr. 13/02/2014
Erteilung von Rederecht
Der Kreistag beschließt:
„Herrn Stefan Beyer, Projektmanager des Naturschutzgroßprojektes
‚Grünes Band’, wird Rederecht erteilt.“
Zitzmann, Landrätin
Siegel
Beschluss – Nr. 14/02/2014
Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band – Rodachtal – Lange
Berge – Steinachtal“
Änderung der Zweckverbandssatzung
Finanzbedarf für Umsetzungsphase
Der Kreistag beschließt:
„1. Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Änderung
der Satzung des Zweckverbandes ‚Grünes Band – Rodachtal –
Lange Berge – Steinachtal’.
2. Die Landrätin des Landkreises Sonneberg wird beauftragt und
ermächtigt, die Satzung zu unterzeichnen, sobald Förder- (BayStMUV, TMLFUN, BfN) und Aufsichtsbehörden (Thüringer Innenministerium / Regierung von Oberfranken) ihr Einvernehmen
signalisieren. Die Landrätin wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen, sofern diese nicht die vom Kreistag gefassten Beschlüsse im Grundsatz berühren.
3. Für die 10-jährige Umsetzungsphase (Phase II) des Naturschutzgroßprojektes stellt der Landkreis Sonneberg den auf ihn
entfallenden Anteil aus dem Kreishaushalt für den Zweckverband
bereit. Für die Phase II werden somit insgesamt 110.000 €
(11.000 € p. a.) bereitgestellt.“
Zitzmann, Landrätin
Siegel
Beschluss – Nr. 15/02/2014
Beitritt des Landkreises Sonneberg zum Verein „EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V.“
Der Kreistag beschließt:
„Der Landkreis Sonneberg tritt dem Verein ‚EMN Europäische
Metropolregion Nürnberg e.V.’ bei. Die Landrätin wird beauftragt,
die erforderliche Beitrittserklärung für den Landkreis Sonneberg
abzugeben.“
Zitzmann, Landrätin
Siegel
Beschluss – Nr. 16/02/2014
Geschäftsordnungsantrag des Mitgliedes der CDU/FDP Fraktion, Frau Sibylle Abel
Der Kreistag beschließt:
„Dem Geschäftsordnungsantrag des Mitgliedes der CDU/FDP Fraktion, Frau Sibylle Abel, auf Zurückweisung der Beschlussvorlage ‚Errichtung einer Gemeinschaftsschule am Regelschulstandort Neuhaus-Schierschnitz’ in den Ausschuss für Bildung,
Kultur und Sport wird zugestimmt.“
Zitzmann, Landrätin
Beschlüsse des Kreistages Sonneberg vom 30.07.2014
Zitzmann, Landrätin
Beschluss – Nr. 10/02/2014
Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der
Sitzung des Kreistages vom 02.07.2014
Der Kreistag beschließt:
„Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Kreistages
vom 02.07.2014 wird genehmigt.“
Siegel
Beschluss – Nr. 17/02/2014
Geschäftsordnungsantrag des Mitgliedes der CDU/FDP Fraktion, Frau Sibylle Abel
Der Kreistag beschließt:
„Dem Geschäftsordnungsantrag des Mitgliedes der CDU/FDP Fraktion, Frau Sibylle Abel, auf Zurückweisung der Beschlussvorlage ‚Errichtung einer Gemeinschaftsschule am Regelschulstandort Steinach’ in den Ausschuss für Bildung, Kultur und
Sport wird zugestimmt.“
Zitzmann, Landrätin
Siegel
Beschluss – Nr. 18/02/2014
Bestellung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der MEDINOS
Immobilien GmbH
Der Kreistag beschließt:
„Nachfolgend genannte Kreistagsmitglieder werden als Mitglieder
in den Aufsichtsrat der MEDINOS Immobilien GmbH bestellt:
1. Haupt, Steffen
2. Luther, Wilfried
3. Beck, Almuth
4. Meinzenbach, Ulrich.“
Zitzmann, Landrätin
Siegel
Zitzmann, Landrätin
Siegel
Zitzmann, Landrätin
Siegel
Zitzmann, Landrätin
Siegel
Zitzmann, Landrätin
Siegel
Zitzmann, Landrätin
Siegel
Zitzmann, Landrätin
Siegel
Zitzmann, Landrätin
Siegel
Beschluss – Nr. 19/02/2014
Bestellung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Der Kreistag beschließt:
„Herr Wilhelm Rainer Häusler wird als Mitglied in den Aufsichtsrat
der REGIOMED-KLINIKEN GmbH bestellt.“
Beschluss – Nr. 20/02/2014
Bestellung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der OVG mbH
Sonneberg
Der Kreistag beschließt:
„Nachfolgend genannte Kreistagsmitglieder werden als Mitglieder
in den Aufsichtsrat der OVG mbH Sonneberg bestellt:
1. Köpper, Jürgen
2. Meusel, Andreas
3. Konrad, Jürgen.“
Beschluss – Nr. 21/02/2014
Entsendung von Verbandsräten und deren Stellvertreter in
die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt)
Der Kreistag beschließt:
„Die nachfolgend genannten Kreistagsmitglieder werden als Verbandsräte bzw. als deren jeweilige Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft Südwestthüringen bestellt:
Verbandsrat
Stellvertreter
1. Rosenbauer, Roland
Hopf, Ute
Haupt, Steffen
2. Köpper, Jürgen
3. Tomoscheid, Klaus
Zinner, Elke.“
Beschluss – Nr. 22/02/2014
Entsendung von Verbandsräten und deren Stellvertreter in
die Verbandsversammlung des Rettungsdienstzweckverbandes
Südthüringen
Der Kreistag beschließt:
„Nachfolgend genannte Kreistagsmitglieder werden als Verbandsräte
bzw. als deren jeweilige Stellvertreter in die Verbandsversammlung
des Rettungsdienstzweckverbandes Südthüringen bestellt:
Verbandsrat
Stellvertreter
1. Tanzmeier, Christian
Haupt, Steffen
2. Nerlich, Astrid
Beck, Almuth.“
Beschluss – Nr. 23/02/2014
Bestellung eines Beauftragten für Menschen mit Behinderungen
Der Kreistag beschließt:
„Herr Jürgen Prüfer wird zum ehrenamtlichen kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Sonneberg bis zum Ablauf der Legislatur des Kreistages im Jahr
2019 bestellt.“
Beschluss – Nr. 24/02/2014
Bestellung eines ehrenamtlichen kommunalen Ausländerbeauftragten für den Landkreis Sonneberg
Der Kreistag beschließt:
„Herr Detlef Weise wird längstens bis zum Ablauf der Legislatur
des Kreistages im Jahr 2019 zum ehrenamtlichen kommunalen
Ausländerbeauftragten für den Landkreis Sonneberg bestellt. Die
monatliche Entschädigung beträgt 150,00 €.“
Beschluss – Nr. 25/02/2014
Berufung eines ehrenamtlichen Kreisheimatpflegers
Der Kreistag beschließt:
„Herr Thomas Schwämmlein wird längstens bis zum Ablauf der
Legislatur des Kreistages im Jahr 2019 zum ehrenamtlichen
kommunalen Kreisheimatpfleger berufen. Die monatliche Entschädigung beträgt 150,00 €.“
AMTLICHER TEIL
Landratsamt Sonneberg
Die Landrätin
Das Landratsamt Sonneberg erlässt auf der Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21. März 1961 in der
Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990
(BGBl. I S. 1690) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 147
des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) und der
Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung
von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Personenbeförderungswesens (PbefZuV,TH) vom 1. April 1993 (GVBl. S. 259) zuletzt
geändert am 11. Juli 1997 (GVBl. S. 290) die
Taxitarifordnung
über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis
Sonneberg
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für alle Taxiunternehmen, die ihren
Betriebssitz im Gebiet der Genehmigungsbehörde des Landratsamtes Sonneberg haben.
(2) Die in dieser Verordnung festgelegten Beförderungsentgelte
und Beförderungsbedingungen gelten für den Pflichtfahrbereich,
in dem die Beförderungspflicht nach § 47 Abs. 4 PBefG besteht.
§ 2 Pflichtfahrbereich/Zonen
(1) Der Pflichtfahrbereich umfasst das Gebiet mit einer Entfernung
bis zu 25 km Luftlinie vom Betriebssitz des Unternehmens
sowie den Landkreis Sonneberg in seiner Gesamtheit.
bildet das Gebiet der Betriebssitzgemeinde, je(2) Zone I:
doch nur bis zu einer Straßenentfernung von 5
km vom Betriebssitz
umfasst den übrigen Pflichtfahrbereich
Zone II:
§ 3 Beförderungspflicht
(1) Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur innerhalb des
Pflichtfahrbereiches.
(2) Ein Anspruch auf die Durchführung von Auftragsfahrten
besteht nicht.
(3) Gepäck und Tiere können nur von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch ihre Mitnahme Gefahren für
eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung ausgehen
können.
§ 4 Beförderungsentgelte
(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich unabhängig von der Zahl
der beförderten Personen für ein Fahrzeug zusammen aus:
- dem Grundpreis,
- dem Kilometerpreis (Entgelt für die gefahrene Wegstrecke)
unterteilt in Tarifstufe 1
– Anfahrten in die Zone II
und Rundfahrten
Tarifstufe 2
– für Besetztfahrten
- und dem Wartezeitentgelt.
(2) Die weg- und zeitabhängigen Fortschalteinheiten für den Kilometerpreis und das Wartezeitentgelt betragen 0,10 € (Fortschalteinheit).
(3) Der Mindestfahrpreis entspricht dem Grundpreis und einer
Fortschalteinheit.
Die einzelnen Beförderungsentgelte sind mit dieser Verordnung
verbindlich geregelt.
Die festgesetzten Beförderungsentgelte sind Festpreise, die
weder über- noch unterschritten werden dürfen.
Grundpreis:
einmalig 4,00 €/Fahrt
Zuschlag Großraumtaxi: einmalig 5,00 €/Fahrt
Tarifstufe 1 und 2
1.-3. km 2,50 €/km
Tarifstufe 1
ab 4. km 1,10 €/km
Tarifstufe 2
ab 4. km 2,10 €/km
Wartezeitentgelt:
(§ 10 Abs. 3)
30,00 €/h/anteilig
nach Schaltzeiteinheiten
Der Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag beträgt ab dem 4.
km jeweils 0,20 €/km.
(4) Bei der Durchführung von Auftragsfahrten sind die Beförderungspreise frei zu vereinbaren. Auftragsfahrten sind Fahrten
ohne Personenbeförderung zur Erledigung von Aufträgen
und zur Beförderung von Gegenständen.
(5) Wird ein bestelltes Taxi ohne Benutzung aus der Bestellung
entlassen, so hat der Besteller den durch die Anfahrt entstandenen Fahrpreis zu entrichten. Dies gilt auch für die Bestellung
eines Taxis in der kostenfreien Anfahrtzone.
(6) Anfahrten in Zone I sind kostenfrei. Die Berechnung des
Beförderungsentgeltes erfolgt erst ab Fahrtantritt, jedoch
spätestens nach Ablauf von 5 Minuten, nachdem der Fahrgast
über das Eintreffen der Taxe am Bestellort informiert wurde.
(7) Für den Einsatz eines Großraumtaxis kann ein Zuschlag
erhoben werden. Das Großraumtaxi ist ein Pkw mit mehr als
5 zugelassenen Sitzplätzen. Der höhere Kilometerpreis darf
nur erhoben werden, wenn mit diesem Fahrzeug mehr als 4
Personen befördert werden, oder wenn der Besteller ausdrücklich ein solches Fahrzeug angefordert hat.
§ 5 Abweichende Fahrpreise
(1) Von den in dieser Verordnung festgesetzten Tarifen darf nur
auf der Grundlage von Rahmenverträgen bzw. Sondervereinbarungen mit einem öffentlich-rechtlichen Kostenträger
abgewichen werden. Rahmenverträge bzw. Sondervereinbarungen sind dem Landratsamt Sonneberg von den Taxiunternehmern vor Vertragsabschluss zur Bestätigung vorzulegen.
(2) Von den festgelegten Beförderungsentgelten abweichende
Sondervereinbarungen können nur mit Genehmigung des
Landratsamtes Sonneberg als zuständiger Genehmigungsbehörde getroffen werden (§ 51 Abs. 2 Pkt. 4 PBefG).
(3) Bei einer Fahrt, deren Ziel außerhalb des Pflichtfahrbereiches
liegt, ist der Fahrzeugführer verpflichtet, den Fahrgast vor
Fahrtantritt darauf hinzuweisen, dass das Beförderungsentgelt
für die gesamte Fahrstrecke frei zu vereinbaren ist.
§ 6 Fahrpreisanzeiger
(1) Die Errechnung des Entgeltes hat unter Verwendung eines
geeichten und beleuchtbaren Fahrpreisanzeigers zu erfolgen
(§ 28 der VO über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen
im Personenverkehr – BOKraft). Das gilt nicht für die Berechnung von Fahrpreisen bei Sondervereinbarungen im
Sinne des § 5 (1) dieser Verordnung.
Der Fahrgast muss das vom Fahrpreisanzeiger angezeigte
Beförderungsentgelt jederzeit ablesen können. Die angezeigten
Beförderungsentgelte sind Bruttopreise.
(2) Fahrten im Pflichtfahrbereich (außer Fahrten im Sinne des §
5 oder bei Anfahrten in der Zone I) sind ausschließlich mit
eingeschaltetem Fahrpreisanzeiger durchzuführen.
(3) Bei Störungen des Fahrpreisanzeigers ist das Beförderungsentgelt nach der zurückgelegten Entfernung auf der Grundlage
der in Anlage 1 festgelegten Preise zu berechnen, der Fahrzeugführer hat den Fahrgast hierauf unverzüglich hinzuweisen.
Nach Beendigung der Fahrt hat der Fahrzeugführer dem Unternehmer die Störung unverzüglich mitzuteilen, der Unternehmer hat die Störung unverzüglich zu beheben.
§ 7 Abrechnung und Zahlungsweise
(1) Das Beförderungsentgelt ist nach Beendigung der Fahrt an
die Taxifahrerin/den Taxifahrer zu entrichten, es sei denn, es
ist etwas anderes vereinbart.
(2) Der Fahrer muss während des Dienstes stets einen Betrag
von 50,00 € wechseln können. Fahrten zum Zweck des
Geldwechsels gehen zu Lasten des Taxiunternehmens.
(3) Verlangt der Fahrgast eine Quittung, so ist ihm diese nach
Zahlung des Entgeltes mit folgenden Angaben auszustellen:
- Ordnungsnummer der Taxe (ggf. amtliches Kennzeichen)
- Fahrstrecke (Abfahrts-/Ankunftsort)
- Rechnungsbetrag mit ausgewiesenem Mehrwertsteuersatz
- Unternehmeranschrift
- Datum der Ausstellung und Unterschrift der Taxifahrerin/des
Taxifahrers
§ 8 Beschädigung oder Verunreinigung des Fahrzeuges
Reparatur- und Reinigungskosten auf Grund von Beschädigungen
oder Verunreinigungen des Fahrzeuges, die durch den Fahrgast/die
Fahrgäste zu vertreten sind, können diesen in Rechnung gestellt
werden.
§ 9 Begriffsbestimmungen/Erläuterungen
Anfahrten:
sind bestellte Leerfahrten vom Bereitstellungsort
des Taxis zum Einsteigeort des Fahrgastes
Abholfahrten: setzen eine Anfahrt voraus und sind Beförderungen vom Einsteigeort zu einem bestimmten
Fahrtziel
Zielfahrten:
sind Fahrten, bei denen der Fahrgast das Taxi
am Zielort entlässt (setzt keine Anfahrt voraus)
Rundfahrten: sind Fahrten, bei denen der Fahrgast zu einem
oder zu mehreren Fahrzielen und zurück
befördert wird
Wartezeiten:
ist jedes auf Veranlassung des Fahrgastes oder
durch verkehrliche Gründe bedingte Halten des
Taxis während seiner Inanspruchnahme
Leerfahrten:
sind Fahrten ohne Fahrgast
Besetztfahrten: sind Fahrten mit Fahrgast
Erläuterung zur Tarifanwendung:
Anfahrt in Zone I
kostenfrei
Anfahrt in Zone II
mit Tarifstufe 1 –
(für gesamte Wegstrecke)
bei Abholfahrt aus Zone I mit Tarifstufe 2 –
Anfahrt kostenfrei
bei Abholfahrt aus Zone II mit Tarifstufe 2 –
Anfahrt mit Tarifstufe 1
bei Zielfahrt
mit Tarifstufe 2 –
vom Zusteige- bis Ausstei
geort, die anschließende
Rückfahrt ist kostenfrei
bei Rundfahrten
mit Tarifstufe 1
§ 10 Allgemeine Vorschriften
(1) Der Fahrer hat den kürzesten bzw. den verkehrsgünstigsten
Weg zum Fahrtziel zu wählen, sofern der Fahrgast nichts anderes bestimmt.
(2) Die gültige Taxitarifordnung ist in allen Fahrzeugen mitzuführen
und auf Verlangen vorzuzeigen.
(3) Wartezeitentgelt darf nicht in Rechnung gestellt werden,
wenn der Stillstand durch den Fahrer verschuldet ist oder
wegen technischer Mängel am Fahrzeug eintritt. Dieser Ausschluss gilt auch bei Unfällen, in die das Fahrzeug verwickelt
wurde.
3
§ 11 Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung
können gem. § 61Abs. 1 Ziff. 4 und Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße
von bis zu 10.000 € geahndet werden.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt
die Taxitarifordnung vom 20.02.2012 außer Kraft.
Sonneberg, den 20.11.2014
Zitzmann, Landrätin
Landratsamt Sonneberg
Die Landrätin
Stellenausschreibung
Im Bauverwaltungsamt des Landratsamtes Sonneberg ist
die Stelle eines/r Mitarbeiters/in im Sachgebiet Bauverwaltung/Wohnungsbauförderung befristet als Schwangerschafts/ Mutterschutz und Elternzeitvertretung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
• Behandlung der Anträge im baurechtlichem Verfahren
• Vorbereitung zur Eintragung von Baulasten
• Vorbereitung und Mitarbeit an baurechtlichen
Entscheidungen
• Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
• Beratung und Serviceleistungen
• Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeldberechtigungsschein
• Bearbeitung von Anträgen der Thüringer Aufbaubank
zur Wohnraumförderung
• Beratung zu Wohnbauförderprogrammen der Thüringer
Aufbaubank
Anforderungsprofil und Kenntnisse:
• Abgeschlossene Ausbildung zum/zur
Verwaltungsfachangestellten
• Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten
• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, grundsätzliche
Bereitschaft, sich kurzfristig in Spezialrechte einzuarbeiten
• Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit, Flexibilität und
Fähigkeit zum vernetzten Denken
• Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
• Beratungs- und Verhandlungsgeschick
• sicheres Auftreten und korrekter Umgang mit Menschen
• Fähigkeit und Bereitschaft, mit modernen EDV-Systemen
umzugehen (Textverarbeitung, Bildverarbeitung, Datenbanken)
• technische- und oder bautechnische Kenntnisse sind
wünschenswert
• Führerschein Klasse B
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Die Stelle wird nach der Entgeltgruppe E 6 TVöD vergütet.
Wenn Sie Interesse haben, richten Sie Ihre aussagefähige
Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, sämtliche Ausbildungs-, Prüfungs- und Beschäftigungsnachweise)
auf dem Postweg bis spätestens 11.12.2014 an das Landratsamt Sonneberg, Haupt- und Personalamt, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg.
Bitte sehen Sie unbedingt von der Einsendung von Originalunterlagen ab, da Ihre Bewerbung nur zurückgesandt
wird, wenn Sie einen adressierten und frankierten Rückumschlag beilegen. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen nach zwei Monaten datengeschützt vernichtet.
Kosten für das Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.
Wir werden Ihre Bewerbung selbstverständlich vertraulich
behandeln.
Sonneberg, 19.11.2014
Zitzmann, Landrätin
4
AMTLICHER TEIL
Landratsamt Sonneberg
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landratsamt Sonneberg
Die Landrätin
Bekanntmachung
Die Firma Privatbrauerei Gessner GmbH & Co.KG hat mit
Schreiben vom 23.10.2014 den Antrag auf Genehmigung nach §
16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen
Änderung und zum Betrieb der Brauerei in 96515 Sonneberg,
Am Lindenbach 27, Gemarkung Malmerz, Flurstücke 117/7,
117/12, 117/13, 117/27, 117/39 und 117/40 gestellt.
Die Änderung umfasst die Errichtung und den Betrieb von 13
Gär- und Lagerbehälter sowie ein Malzsilo und die Erhöhung
des Bierausstoßes.
Die neu zu errichtenden Gär- & Lagerbehälter haben ein Gesamtnutzvolumen von 8.100 hl. Das zusätzliche Malzsilo eine
Speichermenge von 23 t. Der Bierausstoß soll von bisher 50.000
hl/a auf 195.000 hl/a erhöht werden.
Bei der wesentlich zu ändernden Anlage handelt es sich um eine
Brauerei mit einer Produktionskapazität von 200 hl/d bis weniger
als 3.000 hl/d. Diese ist in der Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert am 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749), unter Nr. 7.26.3
Spalte 2 genannt.
Gemäß § 3a Satz 1 UVPG stellt die zuständige Behörde fest, ob
nach den §§ 3b bis 3f für das Vorhaben eine Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Gemäß § 3a Satz 2 UVPG wird hiermit bekannt gegeben:
Aufgrund der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles
gemäß § 3c UVPG wird unter Berücksichtigung der Kriterien
der Anlage 2 zum UVPG festgestellt, dass mit dem geplanten
Vorhaben – wesentliche Änderung und Betrieb der Brauerei –
keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden
sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 3a
UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe
sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer
Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) §§ 3 und 4 in der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513) im Landratsamt Sonneberg, Umweltamt, Zimmer 436, Bahnhofstraße 66,
96515 Sonneberg, auf Antrag zugänglich.
Sonneberg, den 19.11.2014
Zitzmann, Landrätin
Landratsamt Sonneberg
Schulverwaltungsamt
Anmeldung von Schulanfängern zum Schuljahr 2015/2016
Die Staatlichen Grundschulen im Landkreis Sonneberg haben
für die Anmeldung von Schulanfängern zum Schuljahr 2015/2016
folgende Termine festgelegt:
Schule
Staatliche Grundschule Föritz
Staatliche Grundschule Hasenthal
Staatliche Grundschule
„Dr. Martin Luther“ Judenbach
Staatliche Grundschule
Rauenstein
Staatliche Grundschule Steinach
(„Südschule“)
(im Stadion Steinach)
Informationselternabend am
Staatliche Grundschule
Neuhaus-Schierschnitz
Datum
Uhrzeit
10.12.2014 14:00 bis 17:00 Uhr
17.12.2014 13:00 bis 15:00 Uhr
10.12.2014 14:00 bis 16:00 Uhr
10.12.2014 14:00 bis 17:00 Uhr
10.12.2014 12:15 bis 18:00 Uhr
03.12.2014 19:00 Uhr
10.12.2014 16:30 bis 18:00 Uhr
11.12.2014 08:00 bis 11:00 Uhr
Staatliche Grundschule
10.12.2014 08:00 bis 11:30 Uhr
Mengersgereuth-Hämmern
15:00 bis 17:00 Uhr
Staatliche Grundschule Schalkau 15.12.2014 08:00 bis 18:00 Uhr
Staatliche Grundschule
„Am Stadtpark“ Sonneberg
10.12.2014 15:00 bis 18:00 Uhr
Informationselternabend am
03.12.2014 19:00 Uhr
Staatliche Grundschule
Sonneberg-Oberlind
10.12.2014 16:30 bis 18:00 Uhr
Staatliche Grundschule
Sonneberg-Grube
10.12.2014 08:00 bis 13:00 Uhr
16:30 bis 18:00 Uhr
Staatliche Grundschule
Sonneberg-Wolkenrasen
12.12.2014 15:00 bis 17:00 Uhr
Staatliche Grundschule Lauscha 11.12.2014 12:00 bis 17:00 Uhr
Staatliche Grundschule Steinheid 11.12.2014 16:00 bis 19:00 Uhr
Staatliche Grundschule
Neuhaus am Rennweg
10.12.2014 08:00 bis 16:00 Uhr
11.12.2014 08:00 bis 16:00 Uhr
Information für private Haushalte zur Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen
Nach Art. 11 Absatz 1 Buchstabe b) der VO (EG) 1069/2009 ist
es grundsätzlich verboten, Küchen- und Speiseabfälle an Nutztiere
(Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel etc.) zu verfüttern.
Auch die Abgabe zum Zwecke der Verfütterung ist streng verboten.
Abfälle müssen im privaten Bereich nach Maßgabe der jeweils
gültigen Abfallsatzung des Landkreises entsorgt werden (z. Z.
graue Tonne).
Insbesondere sind Speiseabfälle eine gefährliche Ansteckungsquelle,
über die Erreger der Schweinepest und der aktuell an der östlichen
Grenze der EU auftretenden Afrikanischen Schweinepest, der
Maul- und Klauenseuche sowie auch der aktuell auftretenden
Geflügelpest und anderer Tierseuchen übertragen werden.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer
03675/871590 gerne zur Verfügung.
Schmudde, Amtsleiter
Landratsamt Sonneberg
Umweltamt
Neue Anforderungen an alte Öfen
Ab 1. Januar 2015 gelten neue Grenzwerte für die Staub- und
Kohlenmonoxidemissionen von alten Holzheizkesseln und -öfen.
Zu diesem Zeitpunkt laufen Übergangsregelungen der Verordnung
über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV)
aus.
Alte Holzöfen und -kamine verschlechtern die Luftqualität, insbesondere in der direkten Nachbarschaft ihrer Standorte. Die
Emissionen aus diesen Anlagen tragen vor allem in den Wintermonaten zu hohen Feinstaubkonzentrationen in der Umgebungsluft
bei. Diese sind gesundheitsschädlich und können zu Atemwegserkrankungen führen bzw. das Herzinfarktrisiko erhöhen.
Für mit festen Brennstoffen, wie Holz, betriebene Heizkessel,
die vor dem 1. Januar 1995 errichtet wurden, müssen ab Januar
2015 die Emissionsgrenzwerte der Stufe 1 der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung eingehalten werden. Dabei handelt es
sich meist um Anlagen, die ein ganzes Haus oder eine Wohnung
mit Heizwärme versorgen. Außerdem müssen Öfen und Kamine,
die zur Beheizung von Einzelräumen dienen und vor dem 1.
Januar 1975 errichtet wurden, ebenfalls ab dem Januar 2015 anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte einhalten. Die Feststellung
zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Heizkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen erfolgt über das Schornsteinfegerhandwerk.
Für Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 21. März
2010 errichtet wurden sowie für Heizkessel, die zwischen dem 1.
Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet wurden, laufen die
Übergangsfristen je nach Baujahr zwischen 2017 und 2025 aus.
Öfen und Kessel, die ab dem 22. März 2010 eingebaut wurden,
darf man unbegrenzt weiterbetreiben.
Um die Übergangsregelung sozialverträglich zu gestalten, gibt
es in der 1. BImSchV mehrere Ausnahmen: Öfen und Kamine,
die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit darstellen,
sind von der Nachrüstverpflichtung ebenso ausgenommen wie
historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich
vor Ort gesetzte Grundöfen.
Auch für neue Heizkessel und Öfen treten ab 2015 veränderte
Anforderungen in Kraft: Wer ab 1. Januar 2015 ein neues Gerät
kauft, muss die Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 der 1. BImschV
beachten.
Mehr Informationen im Internet unter www.umweltbundesamt.de.
Schurig, Amtsleiter
Landratsamt Sonneberg
Rechts- und Ordnungsamt
SG Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Öffentliche Bekanntmachung
Ungültigkeitserklärung von Fischereiaufseher-Kennmarken
Hiermit gibt die Untere Fischereibehörde des Landkreises
Sonneberg bekannt, dass die Fischereiaufseher-Kennmarken mit
den Nummern 1905, 1908, 1915 und 1920 mit sofortiger Wirkung
für ungültig erklärt werden.
Isaack, Sachgebietsleiter
Zweckverband „Sonneberger Ausbildungszentrum“
I. 1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“ für das Haushaltsjahr 2014
Auf der Grundlage des § 36 des Gesetzes über die Kommunale
Gemeinschaftsarbeit vom 10. Oktober 2001 i.V.m. § 60 der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 und dem § 9 der
Verbandssatzung vom 11. April 1994 erlässt der Zweckverband
folgende
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014:
§1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt. Der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes einschließlich des Nachtrages wird wie folgt
geändert:
(Angaben in Euro) erhöht
um
a) im Verwaltungshaushalt
- die Einnahmen 231.500
- die Ausgaben
99.500
b) Vermögenshaushalt
- die Einnahmen
- die Ausgaben
vermindert
um
0
0
150.000
18.000
gegenüber
bisher
auf
nunmehr
2.492.000 2.573.500
2.492.000 2.573.500
0
0
26.200
26.200
26.200
26.200
§2
Die §§ 2 bis 6 der Haushaltssatzung 2014 bleiben unberührt.
§3
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014
in Kraft.
Zweckverband „Sonneberger Ausbildungszentrum“
Sonneberg, den 24.11.2014
Zitzmann, Verbandsvorsitzende
II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Der Zweckverband hat die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 am 06.11.2014 beschlossen. Sie wurde ordnungsgemäß
beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar angezeigt. Da
die 1. Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen
Bestandteile enthält und somit keiner Genehmigung bedarf,
erfolgte mit Schreiben vom 20.11.2014 die ausdrückliche Zulassung
einer vorzeitigen Bekanntgabe gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO.
Sie wird hiermit im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
öffentlich bekannt gemacht.
III. Auslegungshinweise in der öffentlichen Bekanntmachung
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 liegt in der Zeit vom
01.12.2014 bis zum 12.12.2014 im Landratsamt Sonneberg,
Bahnhofstraße 66, Zimmer 235 während der üblichen Dienststunden
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Darüber hinaus
wird der Nachtragshaushaltsplan 2014 bis zur Entlastung und
Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres
nach § 80 Abs. 4 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung
gehalten.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Landkreis
Sonneberg geltend gemacht werden.
Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem
Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese
Verstöße unbeachtlich.
Sonneberg, 24.11.2014
Zitzmann, Verbandsvorsitzende
Zweckverband „Sonneberger Ausbildungszentrum“
Beschlüsse des Zweckverbandes
„Sonneberger Ausbildungszentrum“ vom 01.04.2014
Beschluss – Nr. 193/42/2014
Beschluss über die Tagesordnung
Die Verbandsversammlung beschließt:
„Die Tagesordnung der Sitzung der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“ vom
01.04.2014 wird beschlossen.“
Zitzmann, Verbandsvorsitzende
Beschluss – Nr. 194/42/2014
Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der
Sitzung der Verbandsversammlung vom 17.12.2013
Die Verbandsversammlung beschließt:
„Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungs-
AMTLICHER TEIL
zentrum“ vom 17.12.2013 wird genehmigt.“
Zitzmann, Verbandsvorsitzende
Beschluss – Nr. 195/42/2014
Haushaltssatzung
Die Verbandsversammlung beschließt:
„Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes ‚Sonneberger Ausbildungszentrum‘ und der Haushaltsplan einschließlich seiner
Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 werden beschlossen.“
Abstimmungsergebnis:
Ja – Stimmen:
3
Nein- Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0
Beschluss – Nr. 196/42/2014
Finanzplan des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“
Die Verbandsversammlung beschließt:
Der Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2013 bis 2017 des
Zweckverbandes ‚Sonneberger Ausbildungszentrum’ wird beschlossen.“
Ja – Stimmen:
3
Abstimmungsergebnis:
Nein- Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0
Zitzmann, Verbandsvorsitzende
5
Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen
Information
Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen hat mit dem
Amtsblatt Nr. 4 vom 11. November 2014 die Bekanntmachung
der 6. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen öffentlich bekannt gemacht. Das Amtsblatt
wurde auf der Homepage des Zweckverbandes eingestellt und ist
unter http://www.tierkoerperbeseitigung-thueringen.de/ abrufbar.
Becker, Leiterin der Verwaltungsstelle
Zitzmann, Verbandsvorsitzende
Ende amtlicher Teil
Hartmut Franz mit Bundesverdienstorden gewürdigt
Am 24. November 2014 wurde unter anderem Hartmut
Franz aus MengersgereuthHämmern das Verdienstkreuz
am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik
Deutschland verliehen. Im
Namen von Bundespräsident
Joachim Gauck wurden die
hohen Auszeichnungen im
Barocksaal der Thüringer
Staatskanzlei durch Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht überreicht.
Hartmut Franz wurde für sein
über 50-jähriges ehrenamtliches Engagement im Bereich Sport und damit für
sein Lebenswerk geehrt. Seit
1963 ist er als aktiver
Übungsleiter Judo im Kinder- und Jugendbereich bis
zum Erwachsenenalter tätig.
Zudem ist er langjähriger
Landeskampfrichter, war viele Jahre in der Kampfrichterausbildung tätig und ist
Graduierungsprüfer im Judo.
In seinem Heimatverein TSV
1864 Mengersgereuth-Hämmern ist er seit 1990 stellvertretender Vorsitzender sowie Abteilungsleiter Judo.
Herr Franz war zudem auch
ein sehr erfolgreicher Trainer
und unter anderem der erste
Übungsleiter des zweifachen
Weltmeisters Detlef Ultsch
aus Sonneberg.
Durch interessante Angebote
wie Ferienfreizeiten sowie
Spiel-Sportfeste gelingt es
ihm immer wieder, Kinder
und Jugendliche für den Sport
zu begeistern und als Vereinsmitglieder zu gewinnen.
Hartmut Franz hat seine ganze Kraft für die Entwicklung
des Sports im Landkreis Sonneberg und darüber hinaus
eingesetzt. Sein Engagement
ging stets weit über den normalen Rahmen hinaus. Er
setzte sich ein, wenn es darum ging, vernünftige Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für den Sport zu
schaffen. Seine persönlichen
und familiären Interessen hat
er dabei oft zurückgestellt.
Zu der außerordentlichen
Würdigung gratuliert Landrätin Christine Zitzmann im
Namen des Landkreises Sonneberg sehr herzlich!
Die Ehrung erhielt Hartmut Franz (M.) aus den Händen von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (l.).
Bildungsfüchse gingen zahlreich in den Landkreis Sonneberg
Bester Azubi Südthü ringens wurde Patrick Roß von der
Farbglashütte Lauscha, hier mit seiner Chefin Rita Worm
Im feierlichen Rahmen ehrte
die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK)
am 18. November 2014 im
Congress Centrum Suhl die
besten Absolventen der Berufsausbildung des Jahres
2014. Diejenigen, die mindestens 86 von 100 Punkten
erreicht haben und in ihrem
Ausbildungsberuf Beste bzw.
Bester waren, konnten sich
über einen Bildungsfuchs
freuen.
Die IHK Südthüringen prüfte
knapp 1.200 Auszubildende
im Jahr 2014. Die beliebten
grünen Glasfüchse wurden
wiederum 32 Mal für herausragende Prüfungsergebnisse
vergeben – darunter an acht
Auszubildende aus dem
Landkreis Sonneberg. Der
Sonderpreis für den besten
Absolventen des gesamten
Jahrgangs 2014 aus Südthüringen ging hierbei an Patrick
Roß, der in der Farbglashütte
Lauscha GmbH zum Kaufmann im Einzelhandel ausgebildet wurde.
Insgesamt betrachtet hat der
Landkreis Sonneberg in diesem Jahr zudem wiederum
die besten Auszubildenden
hervorgebracht und damit den
Wanderpokal für die beste
Gebietskörperschaft erhalten.
Über dieses Gütesiegel für
die örtliche Berufsausbildung
freute sich Landrätin Christine Zitzmann sehr und dankte neben den engagierten Aus-
Foto: TSK, Jens Meyer
Der Bildungsfuchs für die beste Gebietskörperschaft ging an den Landkreis Sonneberg.
zubildenden auch der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg mit ihrer Au-
ßenstelle, der Berufsfachschule Glas in Lauscha, sowie
allen Ausbildungsbetrieben
herzlich für die hervorragende
Arbeit.
3
Landkreis und Sparkasse zeichnen 60 verdiente Ehrenamtler aus
6
NICHTAMTLICHER TEIL
„Ein Hoch auf das Ehrenamt“
– unter dieser Überschrift luden
Landrätin Christine Zitzmann
und Sparkassendirektor Mike
Stieler am 22. November erneut
60 langjährig ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit Ehepartnern in den
Kultursaal nach Goldisthal ein,
um ihren beispielhaften Einsatz
für das Gemeinwohl im Namen
des Landkreises und seiner
Sparkasse öffentlich zu würdigen. Alle geehrten Bürgerinnen und Bürger sind bereits
mindestens zehn Jahre ehrenamtlich aktiv und wurden auf
diesem Weg noch nicht ausgezeichnet. Vorgeschlagen wurden sie von Bürgerinnen und
Bürgern des Landkreises Sonneberg, von Verbänden und
Vereinen sowie von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.
Die jährliche Ehrenamtsauszeichnung am Jahresende zählt
seit 2002 zu den schönen Traditionen des Landkreises Sonneberg, die vor allem auch
dank der Unterstützung durch
die Thüringer Ehrenamtsstiftung umgesetzt werden kann.
In ihrer Laudatio hob Landrätin
Christine Zitzmann die enorme
Bedeutung des Ehrenamtes in
der Region hervor und brachte
die Wertschätzung des Landkreises Sonneberg zum Ausdruck: „Sie sind die Bürgerinnen und Bürger, die sich mit
ihrer Zeit, ihrer Kraft und mit
ihren Ideen einbringen – und
Ihnen allein ist der heutige Eh-
Hier die Geehrten
im Überblick
Geehrte aus der
Gemeinde Föritz:
Reiner Bauersachs (Mupperg),
Karin Lottes (Heubisch), Gudrun Mack, Walter Schulz (Heubisch)
Landrätin Zitzmann bei der Übergabe der Ehrenurkunde an
Friederike Sturm vom Blindenverband
renempfang gewidmet! Der
Landkreis Sonneberg wäre
ohne sein starkes Ehrenamt
eine weißer Fleck – fernab jeder Nächstenliebe und fernab
jedes Verantwortungsbewusstseins. Gott sei Dank ist dies
alles nicht der Fall, und der
Grund dafür sind ganz allein
Sie! Sie sind das Ehrenamt
und damit das Rückgrat des
Landkreises Sonneberg, vor
dem ich mich tief verneige!“
Gemeinsam mit Sparkassendirektor Mike Stieler und weiteren Ehrengästen – unter ihnen
der Landtagsabgeordnete Henry Worm sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern
– dankte die Landrätin den
Ehrenamtlern von Herzen. Wie
immer war die Ehrenamtsveranstaltung zudem nicht nur
mit der Geste des Dankes verbunden, sondern auch mit einem gutem Essen und angenehmer Unterhaltung durch
das Lehrerquartett der Musikschule des Landkreises Sonneberg unter Leitung von Volker Sesselmann.
Abschließend wünschte die
Landrätin den geladenen Gästen weiterhin viel Freude und
Elan am Ehrenamt: „Bleiben
Sie dem Landkreis Sonneberg
und Ihren Mitmenschen auch
zukünftig als wichtige Stützen
erhalten!“
Geehrte aus der
Gemeinde Frankenblick:
Edeltraud Hausdörfer (Rabenäußig), Thomas Herda (Rauenstein), Gustav Kuhnig (Mengersgereuth-Hämmern), Kerstin
Lenkardt (Effelder), Werner
Seeler (Mengersgereuth-Hämmern), Holger Traut (Mengersgereuth-Hämmern), Bernd
Wendel (Effelder)
Geehrte aus der
Gemeinde Goldisthal:
Michael Finn
Geehrte aus der
Gemeinde Judenbach:
Jochen Heublein (Heinersdorf),
Rüdiger Koch
Geehrte aus der Stadt Lauscha:
Elfriede Edelmann, Stephan
Kristen, Ursula Müller, Edith
Müller-Deck, Christel Sauer,
Uwe Weigelt
Geehrte aus der Stadt
Neuhaus am Rennweg:
Gertraud Deneberger (Siegmundsburg), Karl-Heinz Füssel,
Hanni Jäger (Steinheid), Michael Korn, Jens Krauße, Roland Müller, Joachim Pröschold,
Jochen Sauerteig, Ute Schnetter
(Steinheid), Monika Weber
Horst Meyer mit der Thüringer Rose geehrt
Auf der Wartburg bei Eisenach
wurden am 19. November 2014
zwölf Thüringerinnen und Thüringer für ihr bürgerschaftliches
Engagement mit der prestigeträchtigen „Thüringer Rose“ ausgezeichnet – darunter mit Horst
Meyer aus Schalkau ein Bürger
des Landkreises Sonneberg.
Der Freistaat Thüringen ehrt mit
der „Thüringer Rose“ Menschen,
die Gutes im Verborgenen tun
und die sich in langjähriger gemeinnütziger und überdurchschnittlicher Weise für Schwächere engagieren. Die Medaille
ist ein Zeichen der Würdigung,
das an die Heilige Elisabeth erinnert. Diese kam im Jahr 1211
– vor über 800 Jahren – als
Vierjährige nach Thüringen. Später setzte sie sich als Thüringer
Impressum
Landgräfin besonders für Arme
und Kranke ein. Deshalb findet
die Verleihung der „Thüringer
Rose“ traditionell am 19. November, dem Tag der Heiligen
Elisabeth, auf der Wartburg bei
Eisenach statt.
Horst Meyer hat im Jahr 2001
die Selbsthilfegruppe „Schlafapnoe“ Sonneberg mitbegründet
und wurde ein Jahr später zum
Gruppensprecher gewählt. Dieses
Amt begleitet er bis heute. Er
engagierte sich außerdem im
Landesverband und im Bundesfachverband. Horst Meyer ist
unermüdlich tätig, um über verschiedene Arten von Schlafstörungen aufzuklären, ob mit Vorträgen oder Aktionstagen. Betroffenen steht er kompetent mit
Rat und Tat zur Seite, im per-
Herausgeber amtlicher
und nichtamtlicher Teil:
Landkreis Sonneberg
Verantwortlich für den amtlichen
und nichtamtlichen Teil:
Landrätin Christine Zitzmann
Redaktion:
Landratsamt Sonneberg
Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Michael Volk
Telefon: 03675/871-560
E-Mail: [email protected]
sönlichen Gespräch oder auch
per Telefon und E-Mail.
Von Seiten des Landkreises Sonneberg wohnten der Ehrung der
Stellvertretende Landrat Hans-
Peter Schmitz und die im Gesundheitsamt tätige Koordinatorin der kreislichen Selbsthilfegruppen, Petra Beyer, bei und
gratulierten Herrn Meyer herzlich
zur großen Anerkennung.
Horst Meyer erhielt die Auszeichnung aus den Händen von Ministerin Heike Taubert.
Für die Richtigkeit von Informationen der
Zweckverbände bzw. anderer Institutionen außerhalb des Landratsamtes Sonneberg zeichnen
diese selbst verantwortlich.
Verlag und Druck:
CMAC GmbH & Co. Verlags KG
Verantwortlich für den Anzeigenteil
und den Service:
CMAC GmbH & Co. Verlags KG
De-Smit-Straße 2, 07545 Gera
Wolfgang Grimm
Telefon: 0365/83983-0
E-Mail: [email protected]
Geehrte aus der
Stadt Schalkau:
Andreas Bauersachs, Mike
Bräutigam (Katzberg)
Geehrte aus der
Stadt Sonneberg:
Waltraud Birke, Burkhard Dießner, Birgitt Eschrich (Haselbach), Gerd Hammerschmidt,
Barbara Harter, Ina Hempfling
(Blechhammer), Fred Hofmann
(Haselbach), Christine Hufnagel, Bernd Knortz, Rene Kölbel,
Joachim Machalett, Werner
Matthes, Andy Queda (Unterlind), Sascha Reichenbacher,
Günter Schäfer, Horst Schelhorn, Günter Schmidt (Spechtsbrunn), Kurt Siebert, Georg
Stenzel, Friedericke Sturm, Ina
Thees, Fred Ulbricht
Geehrte aus der
Stadt Steinach:
Rudi Fritsche, Uwe Hanf, Rudi
Koch, Renee Leipold, Elfriede
Schubert, Hildegard Zarpentin
Sieger des Fotowettbewerbs
„Ehrenamt“:
Nicht zuletzt wurden zum bereits vierten Mal die Sieger
des Fotowettbewerbs „Ehrenamt“ gekürt, bei dem das Votum
der Gäste des diesjährigen Tags
der offenen Tür des Landratsamtes ausschlaggebend war.
Den dritten Platz belegte mit
57 Punkten das Bild „Wenn
Kinderaugen leuchten“ vom
Verein „Eisenbahnfreunde Sonneberg“ e.V. Auf Platz zwei
kam das Bild „Picknick am
Marienfelsen“ vom Deutschen
Alpenverein, Sektion Sonneberg mit 70 Punkten. Sieger
des Fotowettbewerbes 2014
wurde mit 72 Punkten das Bild
„Viele Helfer“ von der Sonneberger Tafel. Die Platzierten
des Fotowettbewerbs erhielten
daher ebenso eine kleine Zuwendung als Unterstützung für
die ehrenamtliche Arbeit im
Verein.
Forum der Metropolregion zu Gast
Seit 2. April 2014 sind der Landkreis und die Stadt Sonneberg
ordentliche Mitglieder der Europäischen Metropolregion
Nürnberg. Als erstes Mitglied
dieses Netzwerks außerhalb Bayerns war der Landkreis Sonneberg am 20. November 2014
erstmals Gastgeber eines Forums
der Metropolregion. Konkret
kam im Landratsamt Sonneberg
das Forum Verkehr und Planung
zu seiner 16. Sitzung zusammen.
Das Forum Verkehr und Planung
der Europäischen Metropolregion Nürnberg umfasst derzeit
53 Mitglieder aus Logistikunternehmen, Infrastrukturbetreibern, Industrie- und Handelskammern, Verkehrsunternehmen,
politischen Mandatsträgern, Verwaltungen, regionalen Planungsverbänden und der Wissenschaft.
Es setzt den Schwerpunkt seiner
Arbeit auf die Bereiche Transeuropäisches Verkehrsnetz/Verbindungsqualität der Metropolregion Nürnberg, Verkehrsinfrastruktur, Verkehrsmanagement, Öffentlicher Personennahverkehr und Regionalplanung.
Die umfangreiche Tagesordnung
der 16. Sitzung wurde durch
zwei Vorträge aus dem Landratsamt Sonneberg bereichert.
Zum einen stellte Umweltamts-
Verantwortlich für die
kostenlose Verteilung:
INKO Werbung,
August-Röbling-Straße 28, 99091 Erfurt
Martin Müller
Telefon: 0361/7405583
E-Mail: [email protected]
Auflage:
28.811 Exemplare
Erscheinungsweise:
Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg erscheint in der Regel monatlich.
Redaktionsschluss:
leiter Matthias Schurig den Kompensationsflächenpool des Landkreises Sonneberg vor, der durch
das Vorhalten von zahlreichen
bereits durchgeplanten Varianten
für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine deutliche Beschleunigung und Effektivitätssteigerung innerhalb der Umsetzung
von Baumaßnahmen bewirkt.
Zum anderen referierte Uwe
Scheler als Sachgebietsleiter des
Stabsbereiches Kreisentwicklung/ÖPNV/Brand- und Katastrophenschutz zur grenzüberschreitenden Gefahrenabwehr
im Bereich der 2017 fertig gestellten ICE Neubaustrecke
Nürnberg-Erfurt. Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 8.1. –
so der offizielle Titel – wurde
in der Sitzung zudem durch den
Konzernbevollmächtigten der
DB AG für den Freistaat Thüringen, Volker Hädrich, und
durch den zuständigen Projektabschnittsleiter Matthias Künsting vorgestellt.
Abgerundet wurde die Tagung
durch die Besichtigung der ICE
Neubaustrecke im Bereich des
Überholbahnhofs Theuern unter
Führung von Matthias Künsting.
In der Regel am Mittwoch der Woche vor Erscheinung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Verantwortung übernommen.
Rücksendung erfolgt nur bei Rückporto.
Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen:
Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg wird
kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des
Landkreises Sonneberg verteilt. Der Einzelbezug
ist über den Verlag zum Preis von 3,50 Euro
pro Ausgabe möglich. Die Publikation steht
zusätzlich im Internet als pdf-Version unter
www.landkreis-sonneberg.de als kostenloser
Download zur Verfügung.