amts blatt - Weimarer Land

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amts blatt - Weimarer Land
AMTS
13. Jahrgang
Ausgabe
Nächste
07
mber 20
08. Septe
BLATT
KREIS
WEIMARER LAND
14. Juli 2007
Nummer 04/07
Öffentlicher Teil
APOLDAER MODENACHT 2007 kreativ, farbenfroh und tragbar
„Das Leben ist ein Dschungel“ – so lautete das
Motto der diesjährigen Modenacht am 30. Juni
2007 auf dem Apoldaer Marktplatz. Den Besuchern präsentierte sich ein Feuerwerk an Farben, Performance und Musik. Auch der Wettergott zeigte sich gnädig und hielt seine Regenpforten geschlossen. Im ersten Teil der Modenacht zeigten die Graffiti-Models aus Erfurt
brandaktuelle Strickmode der Apoldaer Firmen
Apotex GmbH, Riedel Strickmoden, Toloop by
U & B GmbH, Strickatelier Andreas Landgraf,
Strickchic GmbH, Leder Atelier GmbH sowie
aha Strickdesign GmbH Bad Sulza. Farbenfrohe tragbare Kleidung bewegte sich auf dem ca.
40 Meter langen Laufsteg. Neu war, dass die
Outfits von Strickchic und Landgraf direkt vom
Laufsteg im Modepavillon auf dem Marktplatz
erhältlich waren.
Glanzvoller Höhepunkt und zugleich Abschluss
der Modenacht war die Präsentation der Arbeiten der Mode-Design-Studenten der Fachhochschule Trier und Kunsthochschule BerlinWeißensee, gefertigt zum 10. Apoldaer Strickworkshop. Hier wechselten sich tragbare in
Naturtönen gehaltene hauchzarte bis hin zur
Transparenz gestaltete Outfits mit experimentellen farbigen und grobmaschigen Modellen ab.
Veranstalter der 9. Modenacht waren der Kreis
Weimarer Land, die Kreisstadt Apolda und die
Wirtschaftsfördervereinigung Apolda. Fotos © H. Lorenz
Seite 2
14. Juli 2007 – Nummer 04/07
S PLITTER
Termine
Malwettbewerb
2007 wäre Astrid Lindgren 100 Jahre alt geworden. Ihr zu Ehren hat das Kloßmuseum Heichelheim den Malwettbewerb „Die Figuren der
Astrid Lindgren und Kloß und Kartoffel“ ausgeschrieben. Einsendeschluss für den Malwettbewerb ist der 31. Juli 2007. Schon jetzt hat
das Museum Dutzende von Bildern bekommen. Vielen Dank dafür. Die Ersten konnten
vom 1. Dezember bis zum 28. Februar 2007
im schwedischen Honorarkonsulat in Erfurt
bewundert werden. Und ab April 2007 im
Thüringer Kloßmuseum.
Der Schwedische Honorarkonsul zu Erfurt,
Herr Gerald Grusser, hat als ersten Preis die
komplette Astrid Lindgren Jubiläumsedition
ausgeschrieben. Weiterhin werden aus den
schönsten Bildern Künstlerpostkarten gefertigt,
natürlich mit dem Namen der kleinen Künstler.
16. 07. 2007
16. 07. 2007
18. 07. 2007
25. 07. 2007
26. 07. 2007
15. 08. 2007
27. 08. 2007
28. 08. 2007
05. 09. 2007
Ausschuss für Umwelt, Natur und Landwirtschaft
Kreisausschuss
Bau- und Vergabeausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr
Kreistag
Bau- und Vergabeausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport
Rechnungsprüfungsausschuss
Änderungen vorbehalten
2. Fire Fighter Festival in Tannroda am 25. August 2007
Es wird heiß!!!
Besichtigung von alter und neuer Feuerwehrtechnik,
Schlauchbootrennen für Feuerwehren und
Gäste,
Baumstammnageln
Die Bilder können geschickt werden an:
Kloßmuseum Heichelheim
Im Dorfe 1
99439 Heichelheim
Tel.: 0 36 43/90 00-15
Ab Mittag:
Nudeln und Tomatensoße für die Kinder
(kostenlos),
Knüppelkuchen,
Musikzelt für Kinder,
Kinderschminken,
Vorführung Feuerwehren im Einsatz
***
Informationen
der Wohngeldstelle
Da sich viele Bürger des Landkreises in die
Wohngeldstelle der Stadt Apolda oder an den
alten Standort der Wohngeldstelle des Landratsamtes (Robert-Koch-Str.) verirren, hier noch
mal zur Information an alle Bürger des Landkreises:
Die Wohngeldstelle befindet sich in Apolda in
der Bahnhofstr. 28.
Ansprechpartner
Frau Kasper Zimmer 157
Tel. 0 36 44/54 07 47
Frau Gengelbach Zimmer 134
Tel. 0 36 44/54 07 49
Frau Michel Zimmer 134
Tel. 0 36 44/54 07 48.
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag 9 – 12.00 Uhr
Dienstag
13.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag
13.00 – 18.00 Uhr
***
Landratsamt Weimarer Land
Gesundheitsamt
Sprechstunden des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Kreis
Weimarer Land
Bad Berka,
Rathaus Sitzungszimmer 1. Etage
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat
09.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung von
13.00 – 15.00 Uhr
Kranichfeld,
Stadtverwaltung, Sitzungszimmer
jeden 3. Montag im Monat
09.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung von
13.00 – 15.00 Uhr
Blankenhain,
Helios-Klinik
jeden 3. Dienstag im Monat
09.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung von
13.00 – 15.00 Uhr
Nach Absprache sind auch Hausbesuche möglich (Tel.: 0 36 44/55 55 00).
Der Feuerwehrverein Tannroda e.V. veranstaltet mit den Fun Fire Fighters am 25. August
2007 auf der Festwiese Tannroda das Fire Fighter Festival.
Es wird heiß!
Beginn 10 Uhr:
Wettkämpfe der Feuerwehren,
Spaßwettkämpfe,
Vorführung Jugendfeuerwehr mit Feuerwehr,
Hindernislauf für Kinder,
Feuerwehrspiele für Kinder,
Hüpfburg,
Abends:
Feuerwehrball mit Livemusik,
großes Lagerfeuer,
Feuershow der Fire Girls,
Modenschau der Fire-Models aus Blankenhain
Alle Gäste sind herzlich willkommen. Besonders die Nicht-Feuerwehrleute sollen an diesem Tag die vielfältigen Aufgaben und Technik
der Feuerwehren kennenlernen. Zudem bietet
dieses Fest vielfältige Attraktionen für Kinder
rund um die Feuerwehr.
Tagsüber ist der Eintritt frei!
Qualifizierung
zur anerkannten Tagesmutter
Kindertagespflege ist ein Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot für Kinder, insbesondere im Alter unter zwei Jahren, das
anstelle oder in Ergänzung der Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertagseinrichtungen in Anspruch genommen werden kann.
Kindertagespflege findet im Haushalt der
Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder
anderen geeigneten Räumen statt.
Die Tagespflegeperson bedarf einer Pflegeerlaubnis. Diese erhält sie vom Jugendamt, wenn
nachgewiesen wurde, dass sie über die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und
die entsprechenden kindgerechten Räumlichkeiten verfügt.
In Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule Weimarer Land wurde ein Konzept
„Qualifizierung zur anerkannten Tagespflegeperson“ erarbeitet.
Der Qualifizierungslehrgang ist vom Thüringer
Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit bestätigt und wird durch kompetente Fachleute aus Theorie und Praxis durchgeführt.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten alle
Teilnehmer/innen ein thüringenweit anerkanntes Zertifikat.
Die Anerkennung der Qualifizierung durch
den Bundesverband für Kinderbetreuung in
Tagespflege e.V. wurde beantragt.
Dauer:
160 Unterrichtseinheiten, (samstags, 8.00 Uhr
bis 15.30 Uhr, 1- bis 2-mal monatlich)
Termin: ab 22. 09. 07
Gebühr: 490,00 €
zzgl. 25,00 € Unterrichtsdokumentation
(Ratenzahlung möglich)
Anfragen oder Anmeldungen können gerichtet
werden:
Kreisvolkshochschule Weimarer Land
Ackerwand 13
99510 Apolda
Tel.: 0 36 44/55 48 41
Fax: 0 36 44/51 56 62
E-Mail: [email protected]
Landratsamt Weimarer Land
Jugendamt – Frau Schieke
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Tel.: 0 36 44/54 05 66
14. Juli 2007 – Nummer 04/07
Seite 3
AMTLICHER TEIL
Beschlüsse
Beschlüsse der XXVI. und
XXVII. Sitzung des Kreistages
vom 26. 04. und 24. 05. 2007
Die Veröffentlichung der nachfolgenden
Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag.
Mit Beschluss Nr. 225-XXVI/2007, 226XXVI/2007, 234-XXVII/2007 und 235XXVII/2007 genehmigte der Kreistag die Niederschriften der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Kreistages vom 28. 03.
und 26. 04. 2007.
Beschluss-Nummer: 227-XXVI/2007
Der Kreistag beschließt
1. die Sportförderrichtlinie des Kreises Weimarer Land (Anlage 1),
2. die Aufhebung des Beschlusses des Kreistages Nr. 460-XXXVII/98 vom 8. 12. 1998
(Sportförderrichtlinie des Kreises Weimarer
Land).
***
Beschluss-Nummer: 228-XXVI/2007
Der Kreistag beschließt:
Aufgrund der Reduzierung der Fahrschüler und
dem damit verbundenen Einnahmerückgang
des Verkehrsunternehmens Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda und Weimar mbH
wird den in der Anlage dargestellten Fahrplankilometereinsparungen zugestimmt.
jedoch spätestens bis 30.07.2007, einen
Nachtragshaushalt vorzulegen, der im Vermögenshaushalt eine Ausgabe in Höhe von
2,4 Mio. € für den Neubau einer Schulsporthalle in Bad Berka berücksichtigt und
Einnahmen in Höhe von 600 T€ als
Zuschuss der Stadt Bad Berka für diese Investition darstellt; dabei sind die Möglichkeiten
alternativer Finanzierungsmodelle zu prüfen.
6. Der Landrat wird beauftragt, einen Fördermittelantrag unverzüglich, jedoch spätestens bis 30. 09. 2007, beim Land zu stellen.
***
Beschluss-Nummer: 231-XXVI/2007
Der Kreistag beschließt
für die Untersuchung von Struktur und Qualität
des ÖPNV eine überplanmäßige Ausgabe in
der Haushaltsstelle 79200.65500 in Höhe von
27.250 €.
Die Verwaltung wird aufgefordert, für den
Arbeitsschritt 5 (Vorschläge zur künftigen
Organisation des ÖPNV) einen gesonderten
Kostenvorschlag einzuholen, unter dem Aspekt
der Reformierung des ÖPNV und dem Kreistag
vorzulegen.
***
Anlage:
– Tabelle mit vorgeschlagenen Fahrplanänderungen
Die Anlagen können während der üblichen
Dienststunden im Landratsamt, Büro Kreistag,
eingesehen werden.
Beschluss-Nummer: 232-XXVI/2007
Der Kreistag beschließt:
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2005
des Eigenbetriebes EKWL wird die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Herber GmbH
Am Seegraben 2
90099 Erfurt
zum Pauschalpreis von 4.600,00 € (Netto) entsprechend dem Angebot vom 21. 09. 2006
beauftragt.
***
***
Beschluss-Nummer: 229-XXVI/2007
Der Kreistag beschließt:
Der Landrat wird gebeten, den kommunalen
Arbeitgeberverband mit der Zielsetzung zu
beauftragen, den zum 31. 01. 2008 auslaufenden Haustarifvertrag mit der Gewerkschaft
Ver.di zu gleichen Konditionen für drei weitere
Jahre abzuschließen.
Beschluss-Nummer: 233-XXVI/2007
Der Kreistag beschließt:
Der Landrat wird beauftragt, nach rechtskräftigem Erwerb des Geschäftsanteils der IKW in
einer notariell zu beurkundenden Gesellschafterversammlung den Gesellschaftsvertrag der
EGW anzupassen wie folgt:
***
Beschluss-Nummer: 230-XXVI/2007
Der Kreistag beschließt:
1. Der Kreistag bekennt sich zum Bau einer
neuen Schulsporthalle in Bad Berka.
2. Der Landrat wird als Vertreter des Schulträgers aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zum Neubau einer Schulsporthalle
in Absprache mit der Stadt Bad Berka einzuleiten.
3. Der Kreis übernimmt die Halle in sein
Eigentum und betreibt diese als Schulsporthalle. An den anteiligen Betriebskosten für
den Vereinssport erwartet der Kreistag die
Beteiligung der Stadt Bad Berka.
4. Der Landrat wird ermächtigt, zu den vorgenannten Punkten eine Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Bad Berka abzuschließen.
5. Der Landrat wird beauftragt, unverzüglich,
1. § 2 Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens ist räumlich festzulegen auf das bisherige Entsorgungsgebiet.
2. § 5 Stammeinlagen
Der § 5 ist neu zu fassen unter Berücksichtigung des Erwerbs des Geschäftsanteils der IKW
durch den Landkreis. Die Höhe des Stammkapitals ist beizubehalten.
3. § 6 Einbringungsverpflichtung
Der Absatz 2 (Einbringungsverpflichtung der
IKW) ist ersatzlos zu streichen.
4. § 11 Aufsichtsrat
In Absatz 1 Satz 3 ist die Anzahl der weiteren
Aufsichtsräte von zwei auf vier zu ändern. In
Absatz 1 ist der Satz 4 ersatzlos zu streichen.
5. § 13 Einberufung des Aufsichtsrates
In Absatz 2 ist im 1. Halbsatz als weitere Form-
vorschrift für die ordnungsgemäße Einberufung
„… und Vorlage der Beschlussvorlagen …“
einzufügen.
In Absatz 5 ist der Verbleib der Niederschriften
der Aufsichtsratssitzungen von „zu den Akten“
abzuändern in „zu den Schriften“.
6. § 14 Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates
In Absatz 2 ist der letzte Satz ersatzlos zu streichen.
7. § 16 Aufgaben des Aufsichtsrates
Der bisherige Absatz 1 ist aufzulösen. Der Satz
2 des Absatzes 1 wird zu Absatz 1. Der Satz 1
des Absatzes 1 wird zu Absatz 2.
Der Absatz 2 wird zu Absatz 3. Im Punkt 1 des
neuen Absatzes 3 wird der Halbsatz „… in Verbindung mit den Wirtschaftsplänen der Organgesellschaften“ gestrichen. Die Punkte 2 und 3
des neuen Absatzes 3 werden gestrichen. Die
nachfolgenden Punkte 4 bis 7 werden zu Punkt
2 bis 5.
Der Absatz 3 wird zu Absatz 4. Im Satz 1 des
neuen Absatzes 4 wird das Wort „Zustimmung“
durch „Stellungnahme“ ersetzt. Vor Punkt 1 des
Satzes 1 des neuen Absatzes 4 wird eingefügt
„1. Der Wirtschaftsplan“. Die nachfolgenden
Punkte 1 bis 4 werden zu Punkten 2 bis 5.
8. § 18 Aufgaben und Zuständigkeit
der Gesellschafterversammlung
Im Absatz 1 wird vor Punkt 1 des Satzes 1 eingefügt „1. Der Wirtschaftsplan“. Die nachfolgenden Punkte 1 bis 13 werden zu Punkt 2 bis
14.
Die Abs. 2 und 3 sind ersatzlos zu streichen.
9. § 19 Wirtschaftsplan
Im Absatz 2 wird als Formvorschrift das Wort
„schriftlich“ eingefügt.
10. § 25 Kündigung
Der § 25 ist ersatzlos zu streichen.
11. Redaktionelle Änderungen
Der gesamte Gesellschaftsvertrag ist dahingehend zu überarbeiten, dass die aktuell richtige
Bezeichnung „Kreis Weimarer Land“ anstelle
von „Landkreis Weimar“ eingefügt wird. Soweit
in der Verhandlung vor dem Notar weiterer
rechtlicher und/oder praktikabler Änderungsbedarf offenkundig wird, können weitere Änderungen vorgenommen werden. Der notariell
beurkundete neue Gesellschaftsvertrag der EGW
ist dem Kreistag zur Bestätigung vorzulegen.
***
Beschluss-Nummer: 236-XXVII/2007
Der Kreistag beschließt:
Der Kreistag beauftragt den Landrat, den Notarvertrag 135 der Urkundenrolle für das Jahr
2007 des Notars Dr. Hermann Gördes vom
30.04.2007 zu genehmigen.
gez. Münchberg,
Landrat
KS
Seite 4
14. Juli 2007 – Nummer 04/07
Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 04. 04. 2007
Beschluss-Nr.: 145-24/2007
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Verwertung des kommunalen Sperrmülls an
die
Fa. REMONDIS
Hammerecke 4
99310 Arnstadt
zum Preis von 99,98 €/t für den Zeitraum von
01. 06. 2007 bis 31. 05. 2008 zu vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 146-24/2007
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Vergabe Baugrundgutachten als Grundlage für
Planungsleistungen zum Ersatzneubau des
Brückenbauwerkes 0902/2 über den Krebsbach im Zuge der K 107 OV L 1060 – Nauendorf an die
GLU GmbH Jena
Saalbahnhofstr. 27
07743 Jena
zu vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 147-24/2007
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Vergabe Baugrundgutachten als Grundlage für
Planungsleistungen zum Ersatzneubau des
Brückenbauwerkes 0902/73 über den Pfiffelbach im Zuge der K 111 OD Zottelstedt an die
GLU GmbH Jena
Saalbahnhofstr. 27
07743 Jena
zu vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 148-24/2005
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Vergabe Baugrundgutachten als Grundlage für
Planungsleistungen zum Ersatzneubau des
Brückenbauwerkes 0913/6-8 über den Lehnstedter Bach im Zuge der K 306 OD Lehnstedt
an die
GLU GmbH Jena
Saalbahnhofstr. 27
07743 Jena
zu vergeben.
Beschluss-Nr.: 149-24/2007
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Planungsleistungen und Bauüberwachung zum
Ersatzneubau des Brückenbauwerkes 0902/73
über den Pfiffelbach im Zuge der K 111 OD
Zottelstedt an das
Ingenieurbüro Dr. D. Rahnis
Im Vorderfelde 19
99441 Kiliansroda
zu vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 150-24/2007
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Planungsleistungen und Bauüberwachung zum
Ersatzneubau des Brückenbauwerkes 0913/6-8
über den Lehnstedter Bach im Zuge der K 306
OD Lehnstedt an das
Ingenieurbüro Dr. D. Rahnis
Im Vorderfelde 19
99441 Kiliansroda
zu vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 151-24/2007
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Zeitvertragsarbeiten an Kreisstraßen – Straßeninstandsetzung Los 1 an die Firma
thomas GmbH Bauunternehmen
Industriestraße 10
99427 Weimar
mit einem voraussichtlichen Jahreswert von
50.000,00 € zu vergeben.
***
nischen Maßnahmen im Gebäude der Grundschule Wormstedt an die
Ingenieurgesellschaft mbH Eppler & Partner
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
zu vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 154-24/2007
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Planungsleistungen für die Umsetzung von
sicherheitstechnischen sowie brandschutztechnischen Maßnahmen im Gebäude der Regelschule Pfiffelbach an das
Ingenieurbüro für Bauprojektierung
Thomas Wagner
Schulplatz 3
99510 Apolda
zu vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 155-24/2007
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Erarbeitung der bautechnischen Unterlagen für
sicherheits- und brandschutztechnische Maßnahmen am Schulstandort Blankenhain, Große
Nonnengasse, dem Büro
Helk Architekten und Ingenieure GmbH
Kupferstraße 1
99441 Mellingen
zu vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 152-24/2007
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Zeitvertragsarbeiten an Kreisstraßen – Straßeninstandsetzung Los 2 an die Firma
Wachenfeld Bau GmbH
Waldecker Straße 3
99444 Blankenhain
mit einem voraussichtlichen Jahreswert von
50.000,00 € zu vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 153-24/2007
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Planungsleistungen für die Umsetzung von
sicherheitstechnischen sowie brandschutztech-
Beschluss-Nr.: 156-24/2007
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Planungsleistungen zur Verbesserung des baulichen Brandschutzes für das Schullandheim
Tonndorf, Schenkenstraße 153, an das
Ingenieurbüro Reber
Nordstraße 23
99427 Weimar
zu vergeben.
gez. Gutheil,
Ausschussvorsitzender
Satzungen
Landratsamt Weimarer Land
Kommunalaufsicht
Die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung der Region des nördlichen Landkreises Weimarer Land am
16. 04. 2007 beschlossene und mit Schreiben vom 18. 04. 2007 dem
Landratsamt gegenüber angezeigte Verbandssatzung, Beschluss-Nr.
1/31/2007, wurde mit Bescheid der Kommunalaufsicht des Landratsam-
Verbandssatzung des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung
Präambel
Aufgrund der §§ 16, 17 und 31 Abs. 2 des
Thüringer Gesetzes über die kommunale
Gemeinschaftsarbeit vom 11. 06. 1992 (GVBl.
S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. 10. 2001 (GVBl. S. 290) hat die
Verbandsversammlung des „Zweckverbandes
Wirtschaftsförderung der Region des nördlichen Landkreises Weimarer Land“ am
16. 04. 2007 folgende Satzung beschlossen:
tes Weimarer Land vom 02. 05. 2007 rechtsaufsichtlich nach § 42 Abs. 1
Ziff. 1 ThürKGG genehmigt. Nachfolgend wird diese Satzung amtlich
bekannt gemacht.
Apolda, d. 14. 05. 2007
Im Auftrag
Hellner, Amtsleiter
§1
Name, Sitz, Rechtsform
(1) Der Zweckverband führt den Namen
„Zweckverband Wirtschaftsförderung der Region des nördlichen Landkreises Weimarer
Land“.
(2) Er hat seinen Sitz in Berlstedt.
(3) Der Zweckverband ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts. Er verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter
eigener Verantwortung.
§2
Verbandsgebiet
Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst das Gebiet seiner Mitglieder.
§3
Mitglieder
(1) Die Mitglieder des Zweckverbandes werden in einer Mitgliederliste geführt, die als
Anlage Bestandteil dieser Satzung ist.
(2) Mitglied des Zweckverbandes können kommunale Körperschaften, Städte, Gemeinden,
Fortsetzung auf Seite 5
14. Juli 2007 – Nummer 04/07
Seite 5
Fortsetzung von Seite 4
Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise,
andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden.
(3) Natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts können Mitglieder des
Zweckverbandes sein, wenn die Erfüllung der
Verbandsaufgaben dadurch gefördert wird und
Gründe des öffentlichen Wohls nicht entgegenstehen.
(4) Natürliche Personen die sich mit besonderem persönlichem Engagement für die Entwicklung und Ziele der Region des Zweckverbandes einsetzen können auf Antrag an die Verbandsversammlung Mitglied des Zweckverbandes werden. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht
erhoben.
§4
Aufgaben
Das zentrale Anliegen des Zweckverbandes
besteht darin, durch Förderung und Neuansiedlung der gewerblichen Wirtschaft sowie
Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur
zur Schaffung und Sicherung von wettbewerbsfähigen Dauerarbeitsplätzen und der Verbesserung der erwerbstätigen Struktur und Einkommenssituation im Verbandsgebiet beizutragen.
§5
Organe
Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsitzende
und der Verbandsausschuss.
§6
Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus dem
Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten.
(2) Die gesetzlichen Vertreter der Verbandsmitglieder gehören kraft ihres Amtes als Verbandsräte der Verbandsversammlung an. Im Falle ihrer
rechtlichen und tatsächlichen Verhinderung tritt
ihr gesetzlicher Stellvertreter an ihre Stelle.
(3) Die Verbandsversammlung ist das oberste
beschließende Organ des Zweckverbandes. Der
Stimmenanteil wird wie folgt aufgeschlüsselt:
Gebietskörperschaften
bis 300 Einwohner:
1 Stimme
bis 1.000 Einwohner:
2 Stimmen
über 1.000 Einwohner:
3 Stimmen
übrige Mitglieder:
1 Stimme
(4) Die Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden.
(5) Der Berechnung der Einwohnerzahlen werden die vom Statistischen Landesamt Thüringen nach der jeweiligen letzten Veröffentlichung fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen
zugrunde gelegt.
(6) Das Amt der Verbandsräte endet mit ihrem
kommunalen Wahlamt. Das gleiche gilt für
ihre Stellvertreter. Die Verbandsräte und ihre
Stellvertreter üben ihr Amt bis zum Amtsantritt
der neuen Verbandsräte aus.
§7
Zuständigkeit der Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung tritt wenigstens
zweimal im Jahr, im übrigen nach Bedarf
zusammen. Ihr obliegt neben den gesetzlichen
Zuständigkeiten nach § 31 Abs. 2 des Gesetzes
über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit die
Beschlussfassung über:
(a) dem Rahmenarbeitsplan des Verbandes, der
mit dem Regionalplan abzustimmen ist,
(b) die Festlegung von Grundsätzen und Zielrichtungen sowie Festlegung der Gebiete und
Schwerpunkte der Wirtschaftsentwicklung im
Verbandsgebiet,
(c) den Erlass der Haushaltssatzung,
(d) die Festlegung der Höhe der Umlage und
(e) die Zustimmung zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die eine Verpflichtung oder Verfügung zu Lasten des Verbandes enthalten, wenn
diese den Betrag von 5.000 € übersteigen.
§12
Ausscheiden von Verbandsmitgliedern
Ein Austritt aus dem Verband ist zum Ende
eines Kalenderjahres zulässig nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Mitglied hat seine
Absicht des Ausscheidens spätestens bis zum
30. September des Jahres dem Verbandsvorsitzenden schriftlich mitzuteilen. Es findet eine
Auseinandersetzung statt.
§13
Inkrafttreten
(1) Die Verbandssatzung tritt am Tage ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig wird die bisherige Satzung
vom 30.04.96 einschließlich der nachfolgenden Satzungsänderungen außer Kraft gesetzt.
Berlstedt, den 03. 05. 2007
§8
Verbandsausschuss
(1) Mitglieder des Verbandsausschusses sind:
1. der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter und
2. 3 weitere Mitglieder
(2) Die Verbandsversammlung bestellt aus ihrer
Mitte die weiteren Mitglieder des Verbandsausschusses, für jedes weitere Mitglied einen Stellvertreter.
(3) Der Verbandsausschuss beschließt Verbandsangelegenheiten, die nicht der Verbandsversammlung oder dem Verbandsvorsitzenden
zur Entscheidung vorbehalten sind.
§9
Geschäftsleitung
(1) Der Geschäftsleiter wird durch die Verbandsversammlung bestellt.
(2) Er vertritt den Verband nach Innen und
Außen entsprechend den Beschlüssen des Verbandes.
(3) Der Sitz des Geschäftsleiters ist Weimar.
§10
Geschäftsordnung
Der Zweckverband beschließt eine Geschäftsordnung in der die §§ 6 bis 9 näher bestimmt
werden.
§11
Finanzierung
(1) Der Zweckverband erhebt von den kommunalen Verbandsmitgliedern eine Umlage.
(2) Umlagen sind nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Verbandsmitglieder zueinander zu bemessen. Der Berechnung der Einwohnerzahlen werden die vom Statistischen
Landesamt Thüringen nach der jeweiligen letzten Veröffentlichung fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen zugrunde gelegt.
(3) Mitgliedsbeiträge werden von den übrigen
Mitgliedern, außer den natürlichen Personen,
erhoben.
(4) Die Höhe der Umlage und des Mitgliedsbeitrages wird durch die Haushaltssatzung
jährlich festgelegt.
(5) Die Kassengeschäfte des Zweckverbandes
werden durch die Verwaltungsgemeinschaft
Berlstedt geführt. Die örtliche Prüfung kann
durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Weimarer Land erfolgen.
gez. Riske
Verbandsvorsitzende des
Zweckverbandes Wirtschaftsförderung
Anlage:
Zur Verbandssatzung des Zweckverbandes
Wirtschaftsförderung
Mitgliederliste
VG Berlstedt
1. Gemeinde Ballstedt
2. Gemeinde Berlstedt
3. Gemeinde Ettersburg
4. Gemeinde Hottelstedt
5. Gemeinde Krautheim
6. Stadt Neumark
7. Gemeinde Ramsla
8. Gemeinde Schwerstedt
9. Gemeinde Vippachedelhausen
VG Buttelstedt
10. Stadt Buttelstedt
11. Gemeinde Großobringen
12. Gemeinde Heichelheim
13. Gemeinde Kleinobringen
14. Gemeinde Leutenthal
15. Gemeinde Rohrbach
16. Gemeinde Sachsenhausen
17. Gemeinde Wohlsborn
VG Ilmtal/Weinstraße
18. Gemeinde Kromsdorf
19. Gemeinde Liebstedt
20. Gemeinde Mattstedt
21. Gemeinde Niederreißen
22. Gemeinde Nirmsdorf
23. Gemeinde Oberreißen
24. Gemeinde Oßmannstedt
25. Gemeinde Pfiffelbach
26. Gemeinde Willerstedt
VG Grammetal
27. Gemeinde Niederzimmern
Unternehmen und Einrichtungen
28. ENTRANS GmbH, Schwerstedt
29. Wachenfeld Bau GmbH
30. Sparkasse Mittelthüringen, Weimar
31. Gebrüder Dürrbeck Kunststoffe GmbH
32. Karland Agrarprodukte GmbH & Co. KG
33. Erzeugergenossenschaft Neumark e.G.
34. Lehr-, Prüf- und Versuchsgut Buttelstedt
natürliche Personen
35. Frau Hildrun Riske
(Vorsitzende VG Berlstedt)
36. Herr Hans Wagner
( Vorsitzender VG Buttelstedt)
37. Herr Ulrich Müller
(Vorsitzender VG Ilmtal/Weinstraße)
Seite 6
14. Juli 2007 – Nummer 04/07
Haushaltssatzung
des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung der
Region des nördlichen Landkreises Weimarer
Land für das Haushaltsjahr 2007
Aufgrund der §§ 19 und 55 der Thüringer Kommunalordnung sowie § 36 Abs. 1 Satz 1
ThürKGG erlässt der Zweckverband Wirtschaftsförderung der Region des nördlichen
Landkreises Weimarer Land folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit
40.300,00 €
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Umlagen für die Mitglieder werden für das
Jahr 2007 festgesetzt:
1. für die Gemeinden mit
ab.
Mit Beschluss-Nummer 02/31/07 vom
16. 04. 2007 hat die Mitgliederversammlung
des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung des
nördlichen Landkreises Weimarer Land die
Haushaltssatzung 2007, einschließlich der
Anlagen, beschlossen.
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes
Weimarer Land hat mit Schreiben vom
03. 05. 2007 die Haushaltssatzung bestätigt.
1,12 €/Einwohner
2. für die Unternehmen/Einrichtungen mit
511,29 €/Jahr.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar
2007 in Kraft.
75.700,00 €
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Berlstedt, den 14. 05. 2007
Auslegungshinweis
Der Haushaltsplan 2007 des Zweckverbandes
liegt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO ab
15. 07. 2007 für zwei Wochen in der Finanzverwaltung der VG Berlstedt, Hauptstraße 23,
Zimmer 4, aus
(dienstags:
9.00 Uhr – 12.00 Uhr und
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
und
donnerstags:
9.00 Uhr – 12.00 Uhr und
14.00 Uhr – 16.00 Uhr)
Riske, Verbandsvorsitzende
Amtliche Bekanntmachungen
Zweckvereinbarung zwischen dem Abwasserverband Vieselbach und der Gemeinde Bechstedtstraß
zur Übertragung von Aufgaben der Abwasserbeseitigung
Das Landratsamt Weimarer Land hat die Zweckvereinbarung zwischen
dem Abwasserverband Vieselbach und der Gemeinde Bechstedtstraß zur
Übertragung von Aufgaben der Abwasserbeseitigung vom 17. April 2007
mit Schreiben vom 29. Juni 2007 (Az.: I/2/03-092.01-38.0108.001/07)
gemäß den §§ 11 Abs. 2 Satz 1, 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürKGG genehmigt.
Diese am 29. Juni 2007 genehmigte Zweckvereinbarung wird hiermit
amtlich bekannt gemacht.
Apolda, 29. Juni 2007
gez. Hellner
Amtsleiter Kommunalaufsicht
Zweckvereinbarung über die Abwasserbeseitigung
zwischen
dem Abwasserverband Vieselbach, vertreten durch den Verbandsvorsitzenden (im folgenden AVV genannt)
und
der Gemeinde Bechstedtstraß, vertreten durch den Bürgermeister (im folgenden Gemeinde genannt)
Der AVV und die Gemeinde haben sich hinsichtlich des dem AVV kraft seiner Satzung
obliegenden Wirkungskreises verständigt, folgende Zweckvereinbarung im Sinne der §§ 7
Abs. 2, 8 Abs. 1 und § 10 des Thüringer Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit
(ThürKGG) i. d. F. der Neubekanntmachung
vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), i. V. m.
§§ 18, 19 und 20 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41)
abzuschließen.
Aufgrund des Neubaus der Autobahn Tankund Rastanlage Eichelborn (Nord- und Südseite) wurde eine Gemeinschaftskläranlage und
eine Schmutzwasserleitung von der Tank- und
Rastanlage zu dieser Kläranlage errichtet, die
seit Januar 1997 betriebsbereit ist. Die Südseite
der Tankstelle befindet sich auf dem Territorium der Gemeinde Mönchenholzhausen, OT
Eichelborn.
Durch die Gemeinde Bechstedtstraß werden
die Kläranlage und die Abwasseranlagen
betrieben. Gleichfalls werden durch die
Gemeinde die Abwassergebühren von der
Tank- und Rast AG erhoben.
Die Gemeinde Mönchenholzhausen ist Mitglied im AVV und daher territorial zuständig
für die Abwasserableitung aus dem Bereich der
Südseite der Tankstelle. Da der AVV in dem
betreffenden Areal keine eigenständige Abwasserbeseitigungsanlage betreibt und aufgrund
wirtschaftlicher Überlegungen auch in Zukunft
nicht errichten wird, soll die Zuständigkeit für
die Schmutzwasserentsorgung auf die Gemeinde Bechstedtstraß übertragen werden. Die
Pflicht zur Oberflächenwasserentsorgung
durch die Gemeinde bleibt davon ausgenommen.
§ 1 Übertragung von Aufgaben
(1) Gemäß Verbandssatzung vom 07.04.03
(Amtsblatt des Kreises Weimarer Land vom
03. Mai 2003, Nr. 03/03) obliegt es dem AVV,
Schmutz- und Regenwasser von den innerhalb
seines Verbandsgebietes gelegenen Grundstücken abzuleiten und unschädlich zu beseitigen.
(2) Der AVV überträgt die im vorstehenden
Absatz 1 dargestellten satzungsmäßigen Aufgaben in deren Gesamtheit für die in der Anlage
aufgeführten Flurstücke auf die Gemeinde, die
sie mit Wirksamkeit dieser Zweckvereinbarung
als eigene Aufgaben weiterführen wird. Die vg.
Anlage und ein Flurkartenauszug sind Bestandteil dieser Zweckvereinbarung.
(3) Um der Gemeinde die Erfüllung der mit
dieser Zweckvereinbarung übernommenen
Aufgaben zu ermöglichen, überträgt der AVV
der Gemeinde das Recht, innerhalb des
bezeichneten Verbandsgebietes aufgabenbezogene Satzungen zu erlassen bzw. bereits erlassene Satzungen, derzeit die Entwässerungssatzung der Gemeinde Bechstedtstraß vom 06.
Juni 2006, bekannt gemacht im Amtsblatt
„Grammetalbote“ Nr. 07/2006 vom 10. Juni
2006 und die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 17. Oktober 2006, bekannt
gemacht im Amtsblatt „Grammetalbote“ Nr.
12/2006 vom 11. November 2006, anzuwenden. Zur Durchführung der aufgabenbezogenen Satzungen kann die Gemeinde im vorbeFortsetzung auf Seite 7
14. Juli 2007 – Nummer 04/07
Fortsetzung von Seite 6
zeichneten Gebiet des AVV alle erforderlichen
Maßnahmen wie im eigenen Gebiet treffen.
§ 2 Unterhaltung
Die Gemeinde unterhält ihre Gemeinschaftskläranlage sowie sämtliche Einrichtungen zur
Schmutzwasserableitung. Der Unterhalt umfasst auch die Kosten betriebsnotwendiger
Reparaturen, Erneuerungen und Erweiterungen
im vorbezeichneten Gebiet des AVV.
§ 3 Kündigung
Diese Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung
kann nur schriftlich unter Einhaltung einer Frist
von 5 Jahren, jeweils zum 31. 12. eines Jahres
erfolgen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Seite 7
§ 6 Inkrafttreten
Diese Zweckvereinbarung tritt am Tage nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Niederzimmern,
für den Abwasserverband Vieselbach
Köthe
Verbandsvorsitzender
Bechstedtstraß, 17. 04. 2007
für die Gemeinde Bechstedtstraß
Möller
Bürgermeister
Anlage zur Zweckvereinbarung AVV /
Gemeinde Bechstedtstraß
§ 1 Abs. 2:
Flurstücke, für die die Abwasserentsorgungspflicht auf die Gemeinde Bechstedtstraß übertragen wird:
Gemeinde Mönchenholzhausen, Gemarkung
Eichelborn Flur 2
Flurstücke:
226/2 - /6
227/4-/12 - 3
228/3-/6
229/2-/4.
Flurkartenauszug.
§ 4 Änderungen dieser Zweckvereinbarung
Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform, um Wirksamkeit zu entfalten.
§ 5 Salvatorische Klausel
Diese Zweckvereinbarung bleibt auch dann
gültig, wenn einzelne Bestimmungen der
Zweckvereinbarung sich als ungültig erweisen
sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann
durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen,
die den mit der ursprünglichen Bestimmung
angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen
Zwecken möglichst nahe kommt. Dies gilt
auch für den Fall, dass sich bei der Durchführung dieser Zweckvereinbarung eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Regionalplan Mittelthüringen
Am 30. 05. 2007 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft
Mittelthüringen den Beschluss der Freigabe des
Entwurfs zum Regionalplan Mittelthüringen
zur Anhörung und öffentlichen Auslegung
gefasst.
Nach § 10 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom 15. Mai
2007 (GVBl. S. 45) ist der Entwurf des Regionalplanes bei den in der Regionalen Planungsgemeinschaft zusammengeschlossenen
Gebietskörperschaften öffentlich auszulegen.
Diese Gebietskörperschaften sind gemäß § 26
Abs. 3 ThürLPlG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 2 der
Satzung der Regionalen Planungsgemeinschaft
Mittelthüringen vom 7. 3. 2006 die Landkreise
Ilm-Kreis, Gotha, Sömmerda, Weimarer Land,
die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar sowie
die Städte Apolda, Arnstadt, Gotha, Ilmenau,
Sömmerda und Waltershausen. Die öffentliche
Auslegung erfolgt darüber hinaus beim Thüringer Landesverwaltungsamt als Obere Landesplanungsbehörde in Weimar sowie bei der
Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen in
Weimar.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung
sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden
hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 ThürLPlG
bekannt gemacht.
Die Planunterlagen zum Entwurf des Regionalplans Mittelthüringen liegen
vom 23. Juli 2007 bis einschließlich
24. September 2007
im Landratsamt Weimarer Land,
Bahnhofstraße 28,
Bauamt/SG Bauplanung 3. OG, Block A;
Zimmer 303, 99510 Apolda
während folgender Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag:
9.00 Uhr – 12.00 Uhr und
13.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag:
9.00 Uhr–12.00 Uhr und
13.00 Uhr–18.00 Uhr
zur Einsichtnahme durch jedermann aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind insbesondere verfügbar:
– Umweltbericht
– Daten zu den Schutzgütern
• Boden (schutzwürdige Böden, nährstoffreiche Böden),
• Wasser (Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete HQ 100, überschwemmungsgefährdete Bereiche HQ 200),
• Klima/Luft (Gebiete mit hoher klimaökologischer Ausgleichsleistung, Bereiche mit hoher klimaökologischer Wirksamkeit der Kaltluftabflüsse),
• Biologische Vielfalt/Fauna/Flora (naturschutzrechtlich gesicherte Schutzgebiete,
Schutzgebiete in Planung, sonstige Gebiete
mit besonderer artenschutzrelevanter Bedeutung, Waldgebiete mit herausragenden
Umweltfunktionen),
• Landschaft (gewachsene Kulturlandschaft,
Gebiete mit hoher Qualität des Landschaftsbildes, unzerschnittene, störungsarme
Räume größer als 50 qkm)
• Mensch (Siedlungsgebiete mit Wohnfunktion, Gebiete mit besonderer Erholungseignung)
• Kultur-/Sachgüter (Regional bedeutsame Kulturdenkmale /-ensembles)
– Pläne und Gutachten:
• Untersuchung zur Windenergienutzung in
Mittelthüringen unter besonderer Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der
Windressourcen
• GIS-basierte Aufbereitung der Modellergebnisse zur Kaltluftsimulation für die Nutzung
im Rahmen der Landes- und Regionalplanung in Thüringen
• Fachgutachten zum Landschaftsrahmenplan
Mittelthüringen
Fortsetzung auf Seite 8
Seite 8
Fortsetzung von Seite 7
• Regionaler Raumordnungsplan Mittelthüringen
14. Juli 2007 – Nummer 04/07
Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4
99423 Weimar
– Stellungnahmen von Behörden im Rahmen
der Durchführung des Scoping-Termines
Anregungen zum Entwurf des Regionalplans
Mittelthüringen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift
vorgebracht werden. Darüber hinaus können
Anregungen direkt gegenüber der
vorgebracht bzw. als E-Mail unter [email protected] übermittelt
werden. Allgemeine Informationen zur Fortschreibung und die Planunterlagen im Entwurf
sind auch im Internet unter www.regionalplanung.thueringen.de abrufbar.
Es wird gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 ThürLPlG
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über den Regionalplan
unberücksichtigt bleiben können.
Apolda, den 31. 5. 2007
Münchberg
Landrat
Bekanntmachung über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Az. N0029/2007-2132-09, N0040/2007-2132-09, N0041/2007-2132-09
Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen – das Landesamt für Straßenbau,
Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt,
dass die VNG – Verbundnetz Gas AG, Braunstraße 7, 04347 Leipzig einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende
Ferngashochdruckleitung (FGL 40), Rohrbrücke Saale-Weinstraße (Abzweig 40.05) mit
Abzweigleitung FGL 40.04, (EVG) Bad Sulza
sowie die dazugehörige Fremdstromschutzanlage und sonstige technische Anlagen
mit einer Schutzstreifenbreite von 6 m für die
FGL 40, von 4 m für die Abzweigleitung FGL
40.04, von 1 m für die Kabel der Fremdstromschutzanlage sowie von 4 m für das erforderliche Anodenfeld gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat.
Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen
Auerstedt,
Flur 3, Flurstück 7, 17/1, 18, 20/1, 22/1, 44,
46, 50/1, 51/1, 52, 53/1, 55, 57, 58/1, 62,
82/6, 109/56, 110/56, 121/63, 124/63,
125/63, 165/54, 166/54, 203/82, 273/16,
276/60, 279/53, 281/20, 282/20,
Flur 4, Flurstück 8/1, 9, 19/1, 122/14, 228/1,
Flur 5, Flurstück 73/1, 73/3, 73/4, 73/5, 82/7,
86, 87/1, 88/1, 89/1, 89/2, 90/1, 96, 101/1,
102/1, 103/1, 164, 165, 466/166, 467/166,
468/166, 469/166, 470/166,
Flur 6, Flurstück 25/1, 26, 28/1, 28/2, 28/3,
28/4, 28/5, 28/6, 30/1, 31/1, 41/27, 42/27,
48/32, 57/29, 58/29,
Bad Sulza,
Flur 3, Flurstück 693/3, 693/4, 693/5, 693/6,
Flur 12, Flurstück 1798, 1799, 1800,
Gebstedt,
Flur 5, Flurstück 431b, 432, 437, 452, 459,
467b, 468, 469, 483, 606, 607,
Ködderitzsch,
Flur 2, Flurstück 101, 104, 105, 131b, 145,
192,
Flur 3, Flurstück 163, 164, 167, 170,
173c,187,
Nirmsdorf,
Flur 4, Flurstück 251, 252,
Rannstedt,
Flur 2, Flurstück 127, 131, 132, 141, 142/6,
145a, 145b, 146, 147/15, 147/17, 147/18,
149, 156/10, 156/11, 166, 173,
Flur 4, Flurstück 209/1, 209/2, 210, 211,
224/1, 228, 229/a, 234/2, 236, 237, 240, 257,
Reisdorf,
Flur 2, Flurstück 297, 319,
Flur 3, Flurstück 322, 331b, 333, 334, 335,
337/1, 338a, 338b, 340,
Willerstedt,
Flur 7, Flurstück 639b, 640, 641, 643, 644a,
644b, 644c, 644d, 644e, 644f, 645, 647b,
647c, 678, 679, 680,
können den eingereichten Antrag sowie die
beigefügten Unterlagen innerhalb von 4
Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an
beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle
Sondershausen, 99706 Sondershausen, Waldstraße 2 (im Gebäude der BIC Nordthüringen
GmbH, Telefon 0 36 32/623-250), dienstags
zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie
13.00 Uhr und 16.30 Uhr, donnerstags und
freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr
bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen.
Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom
20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von
Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche
Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990
bestehenden Energiefortleitungen einschließ-
lich der dazugehörigen Anlagen entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte
persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur
den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach
eingetretenen Veränderungen müssen durch
einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den
Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit
begründet werden, dass kein Einverständnis
mit der Belastung des Grundbuches erteilt
wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf
gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass
ein Widerspruch sich nur dagegen richten
kann, dass das Grundstück gar nicht von einer
Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als
von dem Unternehmen dargestellt.
Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch zu machen.
Der Widerspruch kann beim Landesamt für
Straßenbau, Außenstelle Sondershausen, Waldstraße 2 in 99706 Sondershausen schriftlich
oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle
bereit.
Sondershausen, den 07.06.2007
Freistaat Thüringen
Landesamt für Straßenbau
Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen
Außenstelle Sondershausen
Im Auftrag
gez. Lampe
Außenstellenleiterin
14. Juli 2007 – Nummer 04/07
Seite 9
Bekanntmachung über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigung Az. N0032/2007-1121-09
Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen – das Landesamt für Straßenbau,
Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt,
dass die E.ON Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt einen Antrag
auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende
Mittelspannungs-Freileitung und -Kabelleitung, Umspannwerk Apolda –
Transformatorenstation Wickerstedt RIMA
mit einer Schutzstreifenbreite von 1 m für die
Kabelleitung und 15 m bzw. 34,3 m (zwischen
Mast 4 und Mast 5) für die Freileitung gemäß
§ 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz
(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S.
2182) gestellt hat.
Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen
Apolda,
Flur 7, Flurstück 6001
Flur 8, Flurstück 1608/1, 1608/2, 1637,
1640/1, 1647/2, 1650, 1651, 1659/1, 1662,
1667, 4007,
Flurstedt,
Flur 2, Flurstück 263, 264/2, 265/2, 266, 267,
268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276,
277/1, 277/2, 278, 279/1, 279/2, 280, 281,
282, 283, 284, 286, 319, 319/1, 327/1, 331,
332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 341, 358,
359,
Nauendorf,
Flur 4, Flurstück 111/8, 111/11, 111/13,
111/14, 112/2,
Flur 5, Flurstück 119/27, 119/98, 119/99,
119/101, 119/102, 119/103, 119/104, 123/2,
131/1, 131/2, 131/3, 132/11, 133/2,
Flur 6, Flurstück 137/52, 137/53, 137/84,
137/86, 137/88, 137/90, 140/2, 140/32,
140/33, 140/27, 140/28, 140/29, 140/30,
140/31, 140/117,
Obertrebra,
Flur 2, Flurstück 147, 151,
Wickerstedt,
Flur 9, Flurstück 901/1, 901/3, 901/5, 902,
945/1, 976,
können den eingereichten Antrag sowie die
beigefügten Unterlagen innerhalb von 4
Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an
beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle
Sondershausen, 99706 Sondershausen, Waldstraße 2 (im Gebäude der BIC Nordthüringen
GmbH, Telefon 0 36 32/623-250), dienstags
zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie
13.00 Uhr und 16.30 Uhr, donnerstags und
freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr
bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen.
Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom
20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von
Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche
Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990
bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte
persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur
den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach
eingetretenen Veränderungen müssen durch
einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den
Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit
begründet werden, dass kein Einverständnis
mit der Belastung des Grundbuches erteilt
wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf
gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung
nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das
Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem
Unternehmen dargestellt.
Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch zu machen.
Der Widerspruch kann beim Landesamt für
Straßenbau, Außenstelle Sondershausen, Waldstraße 2 in 99706 Sondershausen schriftlich
oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle
bereit.
Sondershausen, den 25. 04. 2007
Freistaat Thüringen
Landesamt für Straßenbau
Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen
Außenstelle Sondershausen
Im Auftrag
gez. Lampe
Außenstellenleiterin
Bekanntmachung über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigung Az. N0033/2007-1121-09
Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen – das Landesamt für Straßenbau,
Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt,
dass die E.ON Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt einen Antrag
auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende
Mittelspannungs-Freileitung und -Kabelleitung, Umspannwerk Apolda – Transformatorenstation Wickerstedt Ilmbrücke
mit einer Schutzstreifenbreite von 1 m für die
Kabelleitung sowie von 15 m bis 24 m für die
Freileitung gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat.
Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen
Apolda,
Flur 7, Flurstück 6001
Flur 8, Flurstück 1609, 1610/1, 1634, 1636,
1637, 1640/1, 1648, 1649, 1650, 1651,
1657/5, 1658, 1659/1, 1660, 1661, 1662,
1667, 3051, 4007
Nauendorf,
Flur 4, Flurstück 111/1, 111/2, 111/4, 111/5,
112/2,
Flur 5, Flurstück 114/1, 119/1, 119/2, 119/3,
119/4, 119/5, 119/8, 119/9, 119/10, 119/11,
119/12, 119/13, 119/14, 119/15, 119/27,
119/30, 119/31, 119/32, 119/36, 119/53,
119/59, 119/60, 119/61, 119/62, 119/63,
119/64, 119/65, 119/69, 119/70, 119/71,
119/72, 119/73, 119/74, 119/77, 119/78,
119/79, 119/80, 119/81, 119/100, 119/101,
123/2, 132/5, 132/6, 132/8, 132/11, 132/16,
133/2,
können den eingereichten Antrag sowie die
beigefügten Unterlagen innerhalb von 4
Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an
beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle
Sondershausen, 99706 Sondershausen, Waldstraße 2 (im Gebäude der BIC Nordthüringen
GmbH, Telefon 0 36 32/623-250), dienstags
zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie
13.00 Uhr und 16.30 Uhr, donnerstags und
freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr
bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen.
Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom
20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von
Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche
Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990
bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte
persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur
den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach
eingetretenen Veränderungen müssen durch
einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den
Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits ent-
standen ist, kann ein Widerspruch nicht damit
begründet werden, dass kein Einverständnis
mit der Belastung des Grundbuches erteilt
wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf
gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung
nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das
Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem
Unternehmen dargestellt.
Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch zu machen.
Der Widerspruch kann beim Landesamt für
Straßenbau, Außenstelle Sondershausen, Waldstraße 2 in 99706 Sondershausen schriftlich
oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle
bereit.
Sondershausen, den 27. 04. 2007
Freistaat Thüringen
Landesamt für Straßenbau
Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen
Außenstelle Sondershausen
Im Auftrag
gez. Lampe
Außenstellenleiterin
Seite 10
14. Juli 2007 – Nummer 04/07
Anordnung
Anordnung über die Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Gutendorf
vom 02. 07. 2007
Auf Grund des § 26 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetztes vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 25. November 2004 (GVBl. S. 853, 858), i. V. m. § 28 Abs. 3
Satz 2 und § 130 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446, 445), ordnet das
Landratsamt Weimarer Land an:
Die Neuwahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Gutendorf findet am
28. Oktober 2007
Als Termin für eine ggf. erforderliche Stichwahl wird der
11. November 2007
bestimmt.
Apolda, den 02. 07. 2007
im Auftrag
gez. Hellner
Amtsleiter Kommunalaufsicht
statt.
Verordnung
über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass des Landkreises WEIMARER LAND
vom 06.06.2007
Auf Grund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. 11. 2006 (GVBl 2006, S. 541) wird für den Kreis Weimarer
Land verordnet:
§1
In den nachstehend aufgeführten Orten / Verwaltungsbereichen dürfen Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:
Ort/
Verwaltungsbereich
Stadt
Apolda
Anlass
Datum
Verkaufszeitraum
Beschränkungen
Zwiebelmarkt
und Bockbieranstich
So., den
30. 09. 2007
12.00 – 18.00 Uhr
Gilt für alle
Ortsteile.
§2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Ladenöffnungsgesetz.
§3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und am 01. 10. 2007 außer Kraft.
Apolda, den 06. 06. 2007
Münchberg
LANDRAT
– Siegel –
Hinweise:
§ 12 Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
(1) In Verkaufsstellen dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten und, falls dies zur
Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer 30 Minuten beschäftigt werden.
(2) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen finden die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S.
1170) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung. Eine Beschäftigung des einzelnen Arbeitnehmers ist an höchstens 22 Sonn- und
gesetzlichen Feiertagen erlaubt.
Sportförderrichtlinie
Sportförderrichtlinie des Kreises Weimarer Land
Teil A – Allgemeine Grundsätze
1. Grundsätzliches
Die sportliche Betätigung dient der Erhaltung
der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der
Bürger, fördert die Ausprägung positiver Persönlichkeitseigenschaften, leistet einen großen
Beitrag zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung
breiter Bevölkerungskreise, fördert soziale Kontakte und unterstützt deshalb auch die Verständigung zwischen den Generationen. Es ist
darum im Interesse aller, sportliche Betätigung
zu unterstützen und zu fördern.
Der Freistaat Thüringen hat für die Förderung
des Sports rechtliche Rahmenbedingungen
geschaffen. Artikel 30 Abs. 3 der Verfassung
des Freistaates Thüringen und das Thüringer
Sportfördergesetz garantieren Schutz und Förderung des Sports durch das Land und seine
Gebietskörperschaften.
2. Ziele der Förderung des Sports durch den
Landkreis
Aufgabe der Sportförderung ist es, den Sportvereinen und Kommunen des Kreises Weimarer Land mit Rat und Tat zu helfen, die aktiv
sporttreibende Bevölkerung bei der Ausübung
des Sports zu unterstützen sowie die sportliche
Betätigung breiter Bevölkerungskreise zu ermöglichen und zu verstärken.
3. Form der Förderung
Der Kreis Weimarer Land fördert den Sport im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch Zuwendungen an Sportvereine, Kommunen und den Kreissportbund Weimarer Land e.V.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von
Zuwendungen besteht nicht. Die Vergabe der
Zuwendungen erfolgt auf der Grundlage der
nachfolgenden Richtlinie.
4. Zuwendungsempfänger
Als Zuwendungsempfänger gelten:
Fortsetzung auf Seite 11
14. Juli 2007 – Nummer 04/07
Fortsetzung von Seite 10
– Sportvereine und Fachverbände des Kreises
Weimarer Land
– Kommunen des Kreises Weimarer Land
– der Kreissportbund Weimarer Land e.V.
5. Voraussetzungen der Förderung
Zuschüsse an Sportvereine werden nur
gewährt, wenn nachgewiesen wird, dass
a) der Verein in das Vereinsregister eingetragen
ist,
b) der Verein gemeinnützig ist,
c) der Verein seinen Sitz im Kreis Weimarer
Land hat,
d) der Verein eine angemessene Eigenleistung
erbringt.
Für den bezahlten Sport (Berufs- und Professionalsport) werden keine Zuwendungen
gewährt. Der Umgang mit den Fördermitteln
hat nach den Grundsätzen von Sparsamkeit
und Wirtschaftlichkeit zu erfolgen. Der Antragsteller ist verpflichtet, alle möglichen Finanzierungsquellen zu erschließen.
Die Einhaltung der Bestimmungen nach VOB
und VOL sind Voraussetzung für die Vergabe
von Zuwendungen.
6. Verfahren
Soweit in dieser Richtlinie nichts anderes
bestimmt ist, trifft die Entscheidung über die
Vergabe der Zuwendungen das Jugend- und
Sportamt des Landkreises. In begründeten Ausnahmefällen ist ein Abweichen von den in der
Förderrichtlinie ausgewiesenen Förderhöhen
und Terminstellungen möglich. Bei investiven
Maßnahmen erfolgt die Förderung nach Festlegung der Prioritätenliste im Ausschuss Bildung/Kultur/Sport. Bei einer Fördersumme bis
1000 € kann das Fachamt entscheiden.
Die Förderung von investiven Maßnahmen ab
einer Höhe von 50 T€ bedarf der Zustimmung
des Kreistages.
6.1. Antragsverfahren
Anträge sind immer schriftlich, unter Verwendung eines beim Jugend- und Sportamt des
Landratsamtes Weimarer Land und beim Kreissportbund Weimarer Land e.V. erhältlichen
Formblattes einzureichen.
Für jede Maßnahme ist ein gesonderter Antrag
einzureichen. Dabei müssen folgende Aussagen enthalten sein:
a) Kurzbeschreibung der Maßnahme und Begründung,
b) Kostenaufstellung,
c) Finanzierungsplan,
d) Kostenvoranschläge,
e) bei investiven Maßnahmen bezüglich der
Sportstättensanierung oder des Neubaus von
Sportstätten Eigentumsnachweis bzw. Pachtoder Nutzungsvertrag über mindestens 20
Jahre.
– Die Terminstellungen für das Einreichen von
Anträgen sind den Festlegungen zu den einzelnen Fördermaßnahmen zu entnehmen.
– Eine investive Maßnahme darf erst nach
Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns im Jugend- und Sportamt ist
möglich.
– Eine Zuwendung ist ausschließlich für den
im Antrag bezeichneten Zweck bestimmt.
Änderungen bedürfen der Zustimmung des
Jugend- und Sportamtes.
– Das Vorhaben ist in der Regel im Haushaltsjahr abzuschließen, für den der Zuschuss
bewilligt wurde.
Seite 11
– Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet,
jede Änderung der Finanzierung unverzüglich anzuzeigen; dies gilt auch, wenn die
Finanzierung einer Maßnahme nicht mehr
gesichert ist.
6.2. Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist bis zu dem im
Zuwendungsbescheid festgelegten Zeitpunkt
zu erbringen. Ist dieser Zeitpunkt nicht
benannt, spätestens einen Monat nach Beendigung der Maßnahme. Dazu sind Originalbelege in Höhe der Fördersumme und ein zahlenmäßiger Nachweis der Gesamtkosten der Maßnahme vorzulegen.
Es ist das jeweilig gültige Formblatt des Jugendund Sportamtes zu verwenden.
Für Jubiläumsgaben bei Vereinsjubiläen und
jährlicher Beihilfe für Vereine sind keine Verwendungsnachweise erforderlich.
Bei investiven Maßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sind entsprechende Teilverwendungsnachweise bis zum 30. 11. des
laufenden Jahres zu erbringen.
Werden Zuwendungen nicht vollständig oder
ihrem Zweck entsprechend eingesetzt, so sind
diese in voller Höhe oder anteilmäßig zurück
zu erstatten. In diesen Fällen ist der Erstattungsanspruch entsprechend der zum Zeitpunkt der
Rückforderung gültigen Dienstanweisung zur
Ausreichung von Zuwendungen des Landratsamtes Weimarer Land zu verzinsen.
6.3. Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises auf das vom Zuwendungsempfänger angegebene Geschäftskonto
oder direkt an den Aussteller der Rechnung.
In Ausnahmefällen kann es nach Abschluss
einer schriftlichen Vereinbarung mit Fälligkeit
der Belegführung eine Vorauszahlung geben.
Barauszahlungen sind nicht möglich.
7. Gültigkeit der Sportförderrichtlinie
Die Sportförderrichtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig
verliert die Sportförderrichtlinie des Kreises
Weimarer Land vom 20. 02. 1999 ihre Gültigkeit.
Teil B – Besondere Richtlinien
Was wird gefördert?
Sport- und Spielanlagen
Beschaffung von langlebigen Sportgeräten und
Pflegetechnik
Jährliche Beihilfe für Vereine
Sportstättennutzung
Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen
Zuschüsse für die Durchführung von Kreismeisterschaften der Fachverbände
Breitensportveranstaltungen
Sportveranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung
Vereinsjubiläen und Ehrenpreise
Kreisjugendspiele
Übungsleitertätigkeit
Sportlerehrung
Behindertensport
Sach- und Personalkosten des Kreissportbundes
1. Sport- und Spielanlagen
Das Vorhandensein einer ausreichenden Zahl
von Sport- und Spielanlagen, die auch in qualitativer Hinsicht den Erfordernissen und Interessen entsprechen, ist Grundlage für das Sporttreiben.
Zur längerfristigen Sicherung des Sportstättenangebotes sind zeitlich abgestufte Maßnahmen
notwendig, wie:
– Sicherung und Sanierung der Bausubstanz,
um den Verfall von Sportstätten zu vermeiden;
– Anpassung der Sportstätten an sicherheitstechnische Erfordernisse, um den Sportbetrieb aufrechterhalten zu können;
– Veränderung der Sportstätten unter betriebswirtschaftlichen und umweltschutzgemäßen Gesichtspunkten, um z. B. durch
Reduzierung von Heizkosten und Verbesserung von Wärmedämmung Sportanlagen
effizienter und umweltverträglicher betreiben zu können;
– Neubau von Sportanlagen;
– Verbesserung der Sportstätten im Hinblick
auf ihre funktionelle und technische Ausstattung, um ein möglichst umfangreiches
Sportangebot zu ermöglichen;
– effektive Auslastung der Anlagen und rationeller Einsatz von Personal.
1.1. Sport- und Spielanlagen im Sinne dieser
Richtlinie sind insbesondere:
– Sportplätze und andere Sportflächen,
– Sporthallen,
– Hallen- und Freibäder,
– Kegelbahnen,
– Leichtathletikanlagen,
– Tennisanlagen,
– Schießstände,
– Sportanlagen im Wald,
– Sport- und Spielzentren,
– Räumlichkeiten für sanitäre, soziale und Verwaltungszwecke, die im Zusammenhang mit
sportlichen Maßnahmen stehen.
1.2. Zuwendungen für investive Maßnahmen
Diese Zuwendungen betragen höchstens ein
Drittel der Gesamtkosten.
Nicht förderfähig sind Ausgaben für den Grunderwerb sowie Ausgaben für die Beschaffung
und Verzinsung von Finanzierungsmitteln.
Anträge sind bis zum 30. 06. eines Jahres für
das Folgejahr beim Jugend- und Sportamt einzureichen.
2. Beschaffung von langlebigen Sportgeräten
und Pflegetechnik
Zuwendungsempfängern kann eine kreisliche
Zuwendung für die Anschaffung erforderlicher
aufwendiger Sportgeräte und Pflegetechnik bis
zu einem Drittel der Gesamtkosten gewährt
werden. Der Mindestbeschaffungspreis liegt
bei 150 €.
Anträge sind bis zum 30. 06. eines Jahres für
das Folgejahr beim Jugend- und Sportamt einzureichen. Geförderte Sportgeräte und Pflegetechnik sind zu inventarisieren.
3. Jährliche Beihilfe für Vereine – Zuschuss
nach Mitgliedern
Zur Förderung von Übungsleitern und des
Wettkampfbetriebes erhalten alle Sportvereine
des Kreises Weimarer Land einen einmaligen
jährlichen Zuschuss entsprechend ihrer aktuellen Mitgliederzahl. Grundlage bildet dabei die
statistische Erhebung des Landessportbundes
vom 01. 01. des jeweiligen Jahres.
Der Zuschuss beträgt für
– Vereinsmitglieder bis Vollendung des 26.
Lebensjahres bis zu 6 €,
– Vereinsmitglieder ab dem 27. Lebensjahr bis
zu 4 €.
Fortsetzung auf Seite 12
Seite 12
14. Juli 2007 – Nummer 04/07
Fortsetzung von Seite 11
Der Verein muss eine Mindestmitgliederzahl
von 10 Mitgliedern und dabei mindestens 5
Kinder- und Jugendliche Mitglieder aufweisen.
4. Sportstättennutzung
Sportvereinen, die die Fördervoraussetzungen
erfüllen, können die sich in Rechtsträgerschaft
bzw. im Eigentum des Kreises Weimarer Land
befindlichen Sportstätten für die Durchführung
ihres Sportbetriebes zur kostenlosen Nutzung
überlassen werden.
5. Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen für
die Teilnahme an Meisterschaften und Pokalwettkämpfen
Das Jugend- und Sportamt kann Fahrtkostenzuschüsse für die Teilnahme an thüringer, deutschen und internationalen Meisterschaften und
Pokalwettkämpfen gewähren.
Der Zuschuss kann bis zu einem Drittel der
tatsächlich entstandenen Kosten betragen.
Bei Fahrten mit dem PKW wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug 4 Personen nutzen
können. Ausnahmen bilden ein zeitlich großer
Unterschied des Wettkampfes der Teilnehmer
oder der gleichzeitige Transport von Sportgeräten und -ausrüstungen.
Als Berechnungsgrundlage dient eine Kilometerpauschale von 0,15 € pro PKW.
Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor
Durchführung der Meisterschaft im Jugendund Sportamt vorliegen. Dem Antrag ist ein
Nachweis über die Teilnahmeberechtigung und
die Anzahl der Teilnehmer beizufügen.
6. Zuschüsse zur Durchführung von Kreismeisterschaften der Fachverbände und Finalwettkämpfen des Kreispokals
Für die Vorbereitung und Durchführung dieser
Wettkämpfe kann ein Zuschuss von bis zu
50 % der Kosten, maximal 250 € gewährt werden.
Anträge sind bis zum 31. 10. eines Jahres für
das Folgejahr beim Jugend- und Sportamt ein-
zureichen. Ein entsprechender Nachweis der
Klassifizierung der Veranstaltung als Kreismeisterschaft oder Kreispokal ist dem Antrag beizufügen.
7. Zuwendungen für Breitensportveranstaltungen
Gefördert werden u. a. Veranstaltungen, wie:
– Laufveranstaltungen,
– Trimm-Dich-Veranstaltungen,
– Familiensporttage,
– Mutter-Kind-Sport,
– Seniorensport,
– Volkssportliche Spielveranstaltungen.
Die Höhe der Zuwendungen beträgt bis zu
einem Drittel der nachgewiesenen Kosten,
maximal 150 €. Anträge sind 4 Wochen vor
Durchführung beim Jugend- und Sportamt zu
stellen.
8. Sportveranstaltungen mit überörtlicher
Bedeutung
Für überregionale, nationale und internationale Amateursportveranstaltungen, die im Kreis
Weimarer Land ausgetragen werden, kann eine
Zuwendung bis zu einem Drittel der Gesamtkosten gezahlt werden. Die Zuwendung ist
zweckgebunden für die dem Veranstalter bei
der Organisation und Durchführung entstehenden Kosten zu verwenden.
Gefördert werden kann, wenn:
– die Veranstaltung mindestens eine Landesmeisterschaft ist
oder
– es sich um ein Turnier im Landesmaßstab mit
Teilnehmern aus mindestens 3 Landkreisen/kreisfreien Städten oder darüber hinaus
handelt
oder
– eine Veranstaltung im Auftrag des jeweiligen
Fachverbandes durchgeführt wird.
Anträge sind bis zum 31.10. eines Jahres für
das Folgejahr beim Jugend- und Sportamt einzureichen.
9. Vereinsjubiläen
Sportvereinen kann bei Vereinsjubiläen, die
durch 10 teilbar sind, eine Jubiläumsgabe in
Höhe von 5 € je Jahr gewährt werden.
Die maximal erreichbare Förderhöhe ist auf
750 € begrenzt.
Dokumente, die das Jubiläum begründen, sind
dem Antrag beizufügen. Ein Verwendungsnachweis wird nicht gefordert.
Anträge sind bis zum 30. 06. eines Jahres für
ein Jubiläum im Folgejahr beim Jugend- und
Sportamt zu stellen.
10. Kreisjugendspiele
Kreisjugendspiele können bis zu 50 % der
Gesamtkosten bezuschusst werden. Anträge
sind bis zum 30. 06. eines Jahres für das Folgejahr beim Jugend- und Sportamt zu stellen.
11. Sportlerehrung
Der Kreis Weimarer Land ehrt jährlich in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Sportlerinnen und Sportler, die Mitglied eines Vereins mit Sitz im Kreis Weimarer Land sind und
sich durch herausragende sportliche Leistungen verdient gemacht haben.
In die Ehrung eingeschlossen sind verdienstvolle Übungsleiter und Vorstandsmitglieder.
Dazu werden für Organisation und Durchführung der Ehrung jährlich bis zu 1.278 €
bereitgestellt.
12. Behindertensport
Behindertensport als immanenter Bestandteil
des Vereins- und Breitensportes kann auf der
Grundlage dieser Förderrichtlinie gefördert
werden.
13. Kreissportbund/Sportjugend
Der Landkreis unterstützt den Kreissportbund
bei der Stärkung der Selbstverwaltung des
Sports im Kreis Weimarer Land. Er gewährt
eine jährliche Zuwendung zur Absicherung
anteiliger Personal- und Sachkosten. Der jährliche Zuschuss ist auf maximal 34.000 €
begrenzt.
ÖFFENTLICHER TEIL
Informationen
Amt für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege informiert …
Regionales Förderkonzept (RFK) 2008 für den Regionalbereich Mittelthüringen
(Regionale Schwerpunkte)
Wie bereits für die Vorjahre wird der Regionalbeirat für Mittelthüringen auch für 2008 Projektideen erfassen, bewerten und in einem
Regionalen Förderkonzept (RFK) zusammenstellen. Die Wertung und Auswahl erfolgt nach
den Aspekten und Bedürfnissen der Region.
Förderfähig sind ausschließlich Beschäftigungsprojekte mit strukturfördernder Wirkung.
In diesem Zusammenhang können Konzepte
für Projekte, die im Jahr 2008 beginnen sollen
und mit den unten aufgeführten regionalen
Förderschwerpunkten übereinstimmen, bis
zum
24. August 2007
der Geschäftsstelle des Regionalbeirates Mittelthüringen zugesandt werden.
Die Umsetzung der Projektvorschläge bzw. die
Antragstellung erfolgt im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
aus Mitteln des Freistaats Thüringen und/oder
des Europäischen Sozialfonds zur Förderung
strukturwirksamer Beschäftigungsprojekte vom
20. April 2005 (ThürStAnz Nr. 20/2005 S. 919
ff.).
Wirtschaft /Infrastruktur
– Maßnahmen, die Dauerarbeitsplätze schaffen
– Maßnahmen, die der Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft dienen
– Maßnahmen, die der Reaktivierung brachliegender Flächen dienen, insbesondere
Flächen aus der landesweiten Brachflächenerfassung des Freistaats Thüringen
– Maßnahmen zur Vorbereitung von Existenzgründungen
– Erhöhung der touristischen Attraktivität der
Region durch Maßnahmen, die im Rahmen
eines Gesamtkonzeptes zur Verbesserung
und Instandhaltung der touristischen Infra-
struktur und zu Lückenschlüssen führen, insbesondere Rad-, Wander-, Wasserwegenetze (z. B. Ilm-Gera-Radwanderweg, Ilm,
Unstrut)
– Maßnahmen, die der Ausweitung bzw. Erhaltung und Verbesserung von kulturellen
Angeboten dienen
– Maßnahmen der touristischen Dienstleistung
mit regionalem und überregionalem Charakter
Regionale Entwicklung
– Maßnahmen zur Umsetzung von Regionalen Entwicklungskonzepten in Mittelthüringen, hierbei insbesondere Maßnahmen, die
eine oberste Priorität (Schlüsselprojekte) in
Regionalen Entwicklungskonzepten einnehmen (z. B. Geopark Drei-Gleichen, ErfurtWeimar-Jena)
Fortsetzung auf Seite 13
14. Juli 2007 – Nummer 04/07
Fortsetzung von Seite 12
– Maßnahmen zur Umsetzung von Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten
(ILEK)
– Maßnahmen mit besonderer Bedeutung für
die Region sowie überregionaler Ausstrahlung (Dampfbahnfreunde mittlerer Rennsteig
etc.)
– Modellprojekte, die den regionalen Grundpositionen und Zielen des Regionalbeirates
Mittelthüringen entsprechen (z. B. „Lebendiger Petersberg“)
– Unterstützung von Vermarktungsaktivitäten
der Region (Vorbereitung und Teilnahme an
Ausstellungen, Messen, Events)
Verknüpfungen
– Maßnahmen, die in Kombination mit anderen Förderprogrammen finanziert werden
(z. B. Stadtumbau Ost, Denkmalschutz,
FILET usw.)
Seite 13
– Territorial (landkreis- oder planungsregion)
übergreifende Maßnahmen, die dem Außenmarketing des Regionalbereiches Mittelthüringens und der interkommunalen
Kooperation dienen
Städtebau
– Erneuerung und Instandsetzung der städtebaulichen Infrastruktur
– Rückbaumaßnahmen
(z. B. Stadtumbau Ost)
Umwelt
– Agenda 21 (Nachhaltige Entwicklung)
– Umweltbildung
– Maßnahmen zur Landschaftspflege und des
Naturschutzes
– Abbruch landwirtschaftlicher Gebäude
(im Rahmen der Dorferneuerung in touristisch bedeutsamen Regionen bzw. Ortslagen)
Kultur
– Maßnahmen zur Verbesserung der kulturellen Attraktivität der Region
– Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Denkmalpflege, der städtebaulichen Erneuerung und des städtebaulichen
Denkmalschutzes
Weiterführende Hinweise zur Konzepterstellung erhalten Sie von der
Geschäftsstelle des Regionalbeirates
Mittelthüringen
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Ansprechpartner: Herr Borchhardt
Tel.: 03 61/22 23-3 23
Fax: 03 61/22 23-2 50
E-Mail: erfurt@gfaw-thüringen.de
Betriebe der Region vorgestellt …
Heute: Union Druckerei Weimar GmbH, Nohra/Gewerbegebiet U.N.O.
Firmenname/Ort:
Union Druckerei Weimar GmbH
Österholzstraße 9
99428 Nohra/Gewerbegebiet U.N.O.
Tel.: 0 36 43/86 87-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.union-druckerei.de
Branche: Druckindustrie
Leistungsprofil: Druck von Zeitungen, Beilagen, ProspektKomplett®, Broschüren
Mitarbeiter: 50
Auszubildende: 5
Ausbildungsberufe: Drucker/-in
Zeitungsrollenoffsetdruck
Maschinen- und Anlagenführer
Der Anfang
Seit 1947 werden in der Union Druckerei Zeitungen produziert. Damals begann alles mit
einer Lizenz der SMAD, der Sowjetischen
Militäradministration in Deutschland, zur Herstellung der Tageszeitung „Thüringer Tageblatt“. Diese Aufgabe begleitete die Druckerei
bis in die 90er Jahres des letzten Jahrhunderts.
Heute
Ohne die Tageszeitung orientierte sich die
Union Druckerei mit neuer Technik und am
neuen Standort in völlig neuen Märkten. Dies
gipfelte zum Jahrtausendwechsel mit der Inbetriebnahme des neuen Standortes und völlig
neuer Technik, die weltweit in der Druckbranche für Aufsehen gesorgt hat.
Verleger aus Mexiko und den USA kamen zu
Besuch, Geschäftsleute aus Frankreich, Hong-
kong, Venezuela und Moskau waren auch
schon da. Und das nicht etwa, weil es in der
Union Druckerei irgendeine Zeitungsrollenoffsetmaschine gibt, sondern weil hier mit einer
der innovativsten Zeitungsdruckmaschinen
produziert wird – entwickelt von einem führenden Druckmaschinenhersteller und unseren
Mitarbeitern.
Am Anfang stand die Idee. Es sollte vorbei sein
mit aufwendigen Seitenbelegungsplänen, mit
den zahlreichen Beschränkungen, die einem
Zeitungsverleger das Leben schwer machten.
Das Ergebnis war eine Maschine, die in punkto
Qualität und Flexibilität neue Maßstäbe setzte.
Das Resultat versetzt nicht nur Besucher aus
aller Welt in Erstaunen, sondern vor allem die
Kunden der Union Druckerei. Und es ist genau
Ihre Zufriedenheit, die so entscheidend ist und
für die die Mitarbeiter ihr Wissen und Können
einbringen.
Eine breite Palette an Serviceleistungen ist
dabei ebenso von Bedeutung, wie eine fundier-
te Beratung vor dem eigentlichen Auftrag. Ob
Düfte oder Half-Cover – die Union Druckerei
entwickelt neue Ideen zur Realität.
Die technischen Daten der Maschine sind
beeindruckend. Mit der Höhe von 15 Metern,
einer Länge von 26 Metern und einer Laufleistung von 800 KW/h ist sie gewiss nicht eine der
größten, aber mit bis zu 140.000 Exemplaren
pro Stunde eine der schnellsten.
Heute werden Woche für Woche mehrere Millionen Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte und
Beilagen gedruckt.
Im Jahre 2002 erhielt die Union Druckerei gar
die Auszeichnung für die Herstellung eines der
schönsten Bücher Deutschlands.
Die Regioman hat, gepaart mit dem Know-how
der Mitarbeiter, völlig neue Bereiche für den
Zeitungsdruck erschlossen.
Die Kunden
Damit die Kunden umfassend betreut werden
können, wurde in der Union Druckerei eine
selbständige Abteilung MedienKonzept
gegründet, die sich losgelöst von technischem
Hintergrund um die konzeptionelle Kundenbetreuung kümmert. MedienKonzept befasst sich
mit all den Dingen, die vor und nach dem
Druck kommen.
Das beginnt bereits mit den Konzeptionen zu
Unternehmen und neuen Produkten, geht
weiter mit Contentmanagement bis hin zur
weltweiten Belieferung des Pressehandels, die
Transporte zu ganzen Verteilernetzen, den Einzelverkauf von Presseerzeugnissen, die Zustellung oder die Verteilung von Werbebotschaften.
Hainturmgesellschaft, Kötschberggemeinde e.V., Kurverwaltung Bad Berka …
Drei-Türme-Wanderung am 26. 08. 07 mit dem Thema „Alte und neue Verbindungswege“
Die drei markanten Türme – Hainturm im Forst
Belvedere, Carolinenturm auf dem Kötsch und
Paulinenturm auf dem Adelsberg bei Bad Berka
sind nun schon zum 6. Mal Anlaufpunkte der
Drei-Türme-Wanderung am 26. 08. 07.
ge im Gebiet der drei Türme. So ist z. B. die am
Kötsch führende Kupferstraße eine der alten
Verkehrswege. Aber auch zur A 4 weiß Herr
Braniek, der wieder die Wanderung führen
wird, viel Wissenswertes zu berichten.
Wie bereits bei den vorjährigen Wanderungen
wird in diesem Jahr von Turm zu Turm auch
wieder viel Interessantes über die Geschichte
der Region vermittelt. Hauptthema in diesem
Jahr sind die alten und neuen Verbindungswe-
Die Wanderung beginnt um 9.00 Uhr am Parkplatz Belvedere. Die Wanderstrecke beträgt ca.
19 km. Zur Mittagszeit gibt es ein Imbissangebot am Carolinenturm. Zur Abschlussrast am
Paulinenturm lädt die Waldbaude ein.
Die Teilnahmegebühr für die Wanderung
beträgt 2 Euro für Erwachsene.
Fahrmöglichkeiten mit einem Shuttlebus werden ab Bad Berka um 8.30 Uhr zum Startpunkt
der Wanderung (Parkplatz Belvedere) angeboten. Anmeldungen dazu nimmt die Kurverwaltung Bad Berka (03 64 58/5 7 90) entgegen.
Am Ende der Wanderung steht ebenfalls ein
Shuttle vom Paulinenturm in die Kurstadt Bad
Berka zu Bus und Bahn auf Anfrage bereit.
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14. Juli 2007 – Nummer 04/07
Gläsernes Landratsamt
Neubau einer Sporthalle in Bad Berka
Beschluss-Nummer: 230-XXVI/2007
Der Kreistag beschließt:
1. Der Kreistag bekennt sich zum Bau einer
neuen Schulsporthalle in Bad Berka.
2. Der Landrat wird als Vertreter des Schulträgers aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zum Neubau einer Schulsporthalle in
Absprache mit der Stadt Bad Berka einzuleiten.
3. Der Kreis übernimmt die Halle in sein Eigentum und betreibt diese als Schulsporthalle. An
den anteiligen Betriebskosten für den Vereinssport erwartet der Kreistag die Beteiligung der
Stadt Bad Berka.
4. Der Landrat wird ermächtigt, zu den vorgenannten Punkten eine Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Bad Berka abzuschließen.
5. Der Landrat wird beauftragt, unverzüglich,
jedoch spätestens bis 30. 07. 2007, einen
Nachtragshaushalt vorzulegen, der im Vermögenshaushalt eine Ausgabe in Höhe von 2,4
Mio. € für den Neubau einer Schulsporthalle
in Bad Berka berücksichtigt und Einnahmen in
Höhe von 600 T€ als Zuschuss der Stadt Bad
Berka für diese Investition darstellt; dabei sind
die Möglichkeiten alternativer Finanzierungsmodelle zu prüfen.
6. Der Landrat wird beauftragt, einen Fördermittelantrag unverzüglich, jedoch spätestens
bis 30. 09. 2007, beim Land zu stellen.
Rede des Landrates zum Nachtragshaushalt – Neubau einer
Sporthalle Bad Berka
(Auszug)
Ich habe diesen Beschluss vollzogen.
Ich habe unverzüglich einen Nachtragshaushalt erarbeiten lassen und am 15. 05. 2006 vorgelegt. Ohne den Kreistagsbeschluss wäre im
Übrigen ein Nachtragshaushalt nicht nötig
gewesen. Ich habe im Vermögenshaushalt, wie
vom Kreistag beschlossen, 2007 eine Ausgabe
von 2,4 Mio. € Gesamt-Ausgaben eingestellt
und den Erhalt von 600.000 € Zuschuss von
der Stadt Bad Berka angenommen.
Schon diese, von meiner Seite sehr gutwillige
Annahme schrammt eigentlich das Gemeindehaushaltsrecht, da die Stadt Bad Berka weder
für 2007 diese 600.000 € hat – einen solchen
Haushaltsbeschluss von Bad Berka gibt es
schlicht nicht – noch hat der Bürgermeister
eine entsprechende, die Stadt Bad Berka
bindende Erklärung über die Zuwendung von
600.000 € mir gegenüber abgegeben.
Ich habe diesen Ansatz lediglich deswegen
eingestellt, weil der Kreistag es so beschlossen
hat und weil ich im Vertrauen bin, dass Bad
Berka dieses nacharbeiten wird und wir 2007
diese 600.000 € noch erhalten.
Darüber hinaus habe ich mich, wie im Beschluss vom 26. 04. 2007 gefordert, um alternative Finanzierungen bemüht.
Erste greifbare Ergebnisse habe ich im Finanzausschuss am 19. 06. 2007 vorgetragen.
Danach sind als Eckpunkte für den Bau einer
Drei-Felder-Sporthalle mit anteiliger Zuschauertribüne anzunehmen:
Die Investitionssumme wird nicht 2,4 Mio. €,
sondern mehr als 3 Mio. € betragen.
Im Vergleichsobjekt Bad Langensalza betrug
die Investitionssumme 3,2 Mio. €.
In Bad Langensalza wurde dieser SporthallenBau mit 1,7 Mio. € sehr hoch gefördert, was
nach jetzigen Fördersätzen in Thüringen nicht
mehr zu erwarten ist.
Eine Förderanfrage an das zuständige Ministerium ist durch uns gestellt, Förderzusagen des
Landes Thüringen in konkreter Höhe gibt es
weder an die Stadt Bad Berka noch an den
Landkreis.
Nach den derzeit gültigen Fördersätzen ist eine
Fördersumme von 1,7 Mio. € also eher nicht
zu erwarten. Bei günstigster Förderquote könnte sich der Fördersatz auf rund 1,1 Mio. €
belaufen. Es gibt jedoch keinerlei Äußerungen
des Landes zu einer möglichen Förderhöhe.
Die Halle in Bad Langensalza wird im August
diesen Jahres fertig gestellt. Sie ist also zu einer
Zeit günstigerer Baupreise errichtet worden. Es
ist aus diesem Grunde unverständlich und fahrlässig, dass Sie mit Ihrem Änderungsantrag versuchen,
1. Ihren eigenen Beschluss, den Sie mit Mehrheit durchgesetzt haben, nunmehr in sein
Gegenteil zu ändern.
2. die Gesamtbausumme willkürlich bei 2,4
Mio. € „einzufrieren“, obwohl Ihnen bekannt
ist, dass sich das Zinsniveau und damit die
Finanzierungskosten erhöht haben und dass
sich die Baukosten erhöht haben und bei einer
Ausschreibung durch uns mit höheren Baupreisen gerechnet werden muss.
Wesentlich nachteiliger für den Bau der Sporthalle ist, dass Sie versuchen, durch Ihre Anträge, durch Fortschieben in folgende Jahre, die
tatsächliche Investitionssumme zu verschleiern
und scheinbar genehmigungsfähig zu machen.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass
auch Verpflichtungsermächtigungen der
Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde
bedürfen und wie bereits eingegangene Verpflichtungen behandelt werden.
Sie wissen, dass für die Stellung eines Förderantrages die vollständige Finanzierung des
Objektes durch Eigenmittel, Drittmittel und
Fördermittel dargestellt werden muss. Diese
Angaben sind in der Fachsprache „subventionserheblich“. Falschangaben im Fördermittelantrag zu subventionserheblichen Tatsachen
sind nach § 264 Strafgesetzbuch als Subventionsbetrug strafbar.
Es versteht sich von selbst, dass ein Fördermittelantrag von mir nur unterschrieben werden
kann, wenn Klarheit und Wahrheit über die
Finanzierung herrscht, wenn die Finanzierung
gesichert ist.
Die Finanzierung ist dann gesichert, wenn es
einen Haushaltsbeschluss in richtiger Höhe der
zu erwartenden Bausumme gibt und wenn dieser Haushalt vom Landesverwaltungsamt
genehmigt worden ist.
Ich habe mehrfach in dieser Auseinandersetzung um den Bau einer Schulsporthalle dargelegt, dass der Landkreis, was die Aufnahme von
Krediten betrifft, an seiner Obergrenze angekommen ist.
Wir haben in den vergangenen Jahren unsere
Schularbeiten gemacht und fast alle Schulen
des Landkreises neu gebaut oder generalsaniert. Dies haben wir mit Krediten finanziert
und unser Geld somit für sehr gute Ziele, nämlich die bestmöglichen Voraussetzungen für
unsere Kinder zu schaffen, ausgegeben. Allein
diese Kredite belasten unsere Schuldenstatistik
mit noch über 30 Mio. €.
Im Übrigen hat das Landesverwaltungsamt uns
dieses mehr oder weniger deutlich bei der
Würdigung des Haushaltes 2006 auch geschrieben. Kreditaufnahmen wurden uns in
den vergangenen Jahren verwehrt.
Es ist also blauäugig, zu erwarten, dass ein Verhuscheln des Finanzierungsproblems mit
falschen Zahlen in irgendeiner Weise die Situation verbessert.
Ihr Vorgehen gleicht dem des Säufers, der in
Zukunft nur noch weißen Schnaps trinkt, damit
die Leber den Alkohol nicht sieht.
Fazit: Im Haushalt des Landkreises muss zwingend die Gesamtsumme für den Neubau der
Schulsporthalle, abzüglich die zu erwartenden
Mittel von Dritten, eingestellt werden. Das
haben wir getan. Daran herumzuretuschieren,
löst kein Problem, sondern schafft neue Probleme.
Wird das heute versäumt, läuft zukünftig nix.
Ich prophezeie Ihnen, falls diese Änderungsvorschläge mit zu niedrigen Baukosten, gegen
die ich mich strikt wende, weil ich den Bau
dieser Sporthalle will, mehrheitlich heute hier
beschlossen würden, ein Diskussions- und
Genehmigungs-Heck-Meck ohne Ende.
Wer sich heute dafür ausspricht, nicht die volle
Investitionssumme in den Haushalt einzustellen, dies zu beschließen und dies dem Landesverwaltungsamt zur Genehmigung zuzumuten,
verhindert den baldigen Neubau einer Sporthalle in Bad Berka.
Im Übrigen erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass das Land Thüringen ab 2008 plant,
die sogenannte Investitionszulage wegfallen zu
lassen.
Der Wegfall der Investitionszulage vom Land
hat zur Folge, dass wir zukünftig für jede Investition entweder Eigentum verkaufen müssten –
da wissen Sie selber, dass beim Landkreis
nichts Wesentliches mehr zu holen ist – oder
aber Kredite aufnehmen müssen. In der vom
Verfassungsgericht vorgegebenen Ermittlung
des zukünftigen Finanzbedarfs der Kommunen
hat das Land die Tilgungen für Kredite glatt vergessen.
Beschließen Sie heute, um das Problem zu verschleiern, die Bausumme zu niedrig oder im
Verstoß gegen Gemeindehaushaltsrecht, so
dass zu beanstanden wäre, kann ich keinen
Fördermittelantrag stellen.
Damit erhalten die Kommunen zukünftig
weniger Finanzzuweisungen als ihr tatsächlicher Bedarf ist. Getilgt werden müssen Kredite aber – also wird der Landkreis für Tilgungen
die Kreisumlage erhöhen müssen, wenn das
Land in seinen Zuweisungen die Tilgungen
nicht berücksichtigt hat.
Damit ist für Sie einsehbar, dass wir heute verpflichtet sind, einen Haushaltsbeschluss in der
richtigen Höhe zu fassen, damit ich überhaupt
einen Fördermittelantrag stellen kann.
Auch diese Wahrheit gehört in den Haushaltsbeschluss hinein. Wer denkt, er kann uns diese
Wahrheit ersparen, tut dem Sporthallenneubau
in Bad Berka keinen Gefallen …
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Der einzig gangbare Weg, auf dem Bad Berka zu einer neuen Sporthalle kommt
– Bauherr einer Sporthalle in Bad Berka
muss die Stadt Bad Berka sein.
stand liefe das auf die Erstattung von
9/16 der Hallenbetriebskosten hinaus.
– Die Stadt Bad Berka hat dazu rechtzeitig Fördermittelantrag zu stellen.
Zuvor haben die Stadträte einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
– Darüber hinaus habe ich dem Bürgermeister der Stadt Bad Berka angeboten,
dass 50% der Arbeitskraft eines Hausmeisters zur Verfügung gestellt werden; ich
erwarte aber, dass die Stadt Bad Berka den
Winterdienst vor der Sporthalle leistet.
– Der Landkreis sollte dazu einen fairen
und der Bedeutung von Bad Berka angemessenen Beitrag leisten. Dies haben wir
mit dem Beschluss, in drei Jahresscheiben
800.000 € zuzuzahlen, bereits getan.
– Der Landkreis wird zur Verbesserung
des Schulsportes in Bad Berka die erforderlichen Unterrichtsstunden in dieser
städtischen Sporthalle langfristig vertraglich binden. Nach heutigem Kenntnis-
– Zur Entlastung ihres Haushaltes habe
ich der Stadt Bad Berka angeboten, mich
dafür einzusetzen, dass eine Jugendpflegerin zukünftig, wie alle anderen Jugendpfleger, aus dem Haushaltstitel für Jugendpflege des Landkreises bezahlt wird.
Damit würde der Haushalt der Stadt Bad
Berka um weitere rund 30.000 € entlastet.
Alle anderen Versuche bestechen zwar
durch ihre Wortgewalt, aber später werden wir enttäuscht erkennen, dass sie folgenlos bleiben müssen, weil auf diesem
Wege die Sporthalle nicht zu finanzieren
und nicht zu bauen ist.
Meine Damen und Herren,
es wäre nicht das erste Mal, dass der
Kreistag eine rechtzeitige Warnung von
mir in den Wind schlägt.
Wegen dieser Sorge habe ich heute meine
Argumente etwas furios vorgetragen. Das
sehen Sie mir bitte nach. In der Sache
bleibe ich fest.
Niemand sollte sich später beklagen können, er habe etwas nicht gewusst.
Es wäre allerdings schade für Bad Berka.
Ministerpräsident Dieter Althaus am 11. Juni 2007 zu Besuch im Weimarer Land
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Bild 1: Magdala – gemeinsame Eröffnung Radweg mit
Landrat Hans-Helmut Münchberg
Bild 2: Blankenhain – Besichtigung Mar-Ko Fleischwaren GmbH, hier im Gespräch mit Geschäftsführer
Markus Korte
Bild 3: Bad Berka – Besuch im Marie-Curie-Gymnasium
Bild 4: Niederroßla – Elefantenausstellung, im Gespräch mit Bärbel Preller, Christine Lieberknecht,
Beate Weber-Kehr und Hans-Jürgen Häfner
Bild 5 und 6: Eberstedt – Besichtigung des schwimmenden Hüttendorfes und Eintrag ins Gästebuch der
historischen Mühle
Bild 7: Apolda – zur Bürgermeisterkonferenz im Braustübl der Vereinsbrauerei stellte sich der Ministerpräsident den Fragen der Bürgermeister des Kreises
Bild 8: Apolda, Vereinsbrauerei – im Gespräch mit
Bürgermeister Rüdiger Eisenbrand, Geschäftsführer
Detlef Projahn und Braumeister Andreas Lietz
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Informationen
5. Kunstprojekt KIRCHBERG WEIDEN
divertimentoarte >TRANSPARENZ am BERG
Ausstellung ~ Installation ~ Lyrik ~ Musik ~ Schattenspiel ~ Performance
18 . bis 26. August 2007 in Weiden bei Buttelstedt
Kenner und Liebhaber von außergewöhnlichen
unkonventionellen Inszenierungen, Interessierte, Neugierige und Freunde können beim
Besuch des diesjährigen Kunstprojektes
KIRCHBERG WEIDEN des Vereins zur Erhaltung der Kirche und des Kirchberges in Weiden
bei Buttelstedt e.V wiederum ein unikales zeitund ortsgebundenes Schauspiel erleben.
In dem etwa 10 km von Weimar entfernten
Dörfchen wird die Projektkünstlerin Sabine
Lauer zum fünften Mal ein divertimentoarte
inszenieren, diesmal rund um den Begriff
Transparenz.
Zur Eröffnung des Kunstprojektes am 18. August um 18 Uhr präsentiert Sabine Lauer eine
Ausstellung des Thüringer Hinterglasmalers
Rudolf Köpping. Einfarbige Hinterglasmalereien, gestaltet von Schülern des Lyonel Feininger Gymnasiums aus Buttelstedt, begleiten den
Besucher durch die expressive Ausstellung
Köppings mit Rauminstallationen und Malerei
hinter Glas, beginnend an der Dorfquelle über
die Treppe bergwärts zur und in die Kirche,
und weiter über den Friedhof bis zum Feldrand.
Ein Besuch der Ausstellung ist in der Zeit vom
19. bis 25. August möglich (Öffnungszeiten:
So. – Do. 14 – 16 / 18 – 20 Uhr / Fr. + Sa. 17 – 20
Uhr und nach tel. Vereinbarung unter
01 76/29 59 08 09).
Ausgestattet mit festem Schuhwerk, wetterfester Kleidung und Taschenlampe ist der Besucher des am 24. und 25. August um 20:30 Uhr
stattfindenden divertimentoarte gut gerüstet.
Im Dorf beginnend bis in die Kirche entfaltet
die Künstlerin Sabine Lauer eine experimentel-
le Theaterperformance vom Schattenspiel bis
zur Seifenblase mit Klangimprovisationen des
Saxophonisten Thomas Prestin und Lyrikperformances. Poetische Bilder entstehen bei der
Schattenspielperformance von Martin Fuchs
und Mehrdad Zaeri vom Figurentheater FEX.
Phantastische Figuren und Lyrik locken zu
einer dynamischen Rauminstallation mitgestaltet von Künstlern des Lebenshilfe-Werks Weimar/Apolda e.V und Kindern und Jugendlichen
aus der Region. Geführt von den Phantastischen Figuren geht es weiter zur Linde und
noch einmal entstehen poetische Bilder an
einem besonderen Ort. In der Kirche verbinden
sich dann zu einer Musik-Sprach-Klang-Interpretation die eigens zu Köppings Werken komponierte Musik von Lutz Altwein >Rätsel hinter
Glas< mit den Köppings Werke reflektierenden
lyrischen Texten von Wolfgang Haak und Frank
Rotter sowie einer Hommage des Kunstkenners
Helge Philipp aus Hessen an Rudolf Köpping.
Für die Besucher am 25. August kredenzen die
Einwohner des Dorfes Weiden auch in diesem
Jahr eine ABENDLICHE VORSPEISE (Beginn
18 Uhr, Kostenbeitrag: EURO 5,00,
Anmeldung bei Frau Schiel 03 64 51/6 13 34).
Kontakt / Buchung / Information
Sabine Lauer, visionúdivertimentoarte,
(069) 420 858-28
Verein zur Erhaltung der Kirche und des Kirchberges in Weiden bei Buttelstedt e.V.
Dr. Gerhard Setzpfandt (0 36 43) 5 42 80
www.weiden-bei-weimar.de,
[email protected]
Danke für einen tollen Kreisjugendtag in Buttelstedt
Unter dem Motto: „Zu Gast bei Freunden –
hier trifft sich die Jugend des Weimarer Landes“
war die diesjährige Veranstaltung des Jugendund Sportamtes am 30. 06. 2007 wieder ein
voller Erfolg.
Ab 11.00 Uhr tummelten sich junge Leute aus
den verschiedenen Jugendclubs und Jugendzimmern des Kreises auf dem Sportplatz von
Buttelstedt. Insgesamt 8 Volleyball- und 11
Fußballmannschaften traten zum Wettkampf
an. Den Siegerpokal im Fußball konnte die
Mannschaft des Jugendclubs Rittersdorf mit
nach Hause nehmen, den zweiten Platz belegte das Team des Studioclubs Apolda und Dritter
wurde die Mannschaft aus Berlstedt.
Im Volleyball ging der Siegerpokal an den
Jugendclub „Fantasy“ aus Kromsdorf, gefolgt
von der Mannschaft aus Oßmannstedt. Den
dritten Platz belegte die Mannschaft Berlstedt/
Neumark.
Zum Kinderfest ab 14.00 Uhr lockten die
Grundschule Buttelstedt, die Regelschule und
das Gymnasium Buttelstedt mit lustigen Sportspielen viele Kinder auf den Sportplatz. Auch
der Sinnestest des Jupiclubs wurde gern genutzt und zur Stärkung gab es Kuchen und Kaffee vom Kindergarten aus Buttelstedt. Dieses
abwechslungsreiche und bunte Rahmenprogramm hat viele Besucher angelockt, so dass
Gäste im Alter zwischen 2 und 80 Jahren den
diesjährigen Kreisjugendtag besucht haben.
Traditionell beendeten Jugendbands mit ihrem
Auftritt das Programm des diesjährigen Jugend-
tages. In diesem Jahr waren das die Schülerband der Regelschule Buttelstedt und die Band
„Trittbrett“ aus Großobringen.
Das Jugend- und Sportamt des Kreises Weimarer Land dankt hiermit noch einmal ganz herzlich allen Akteuren, die an der Vorbereitung
und Durchführung des 7. Kreisjugendtages
beteiligt waren. Ohne den persönlichen Einsatz jedes Einzelnen wäre dieser schöne Tag
nicht möglich gewesen.
EIN HERZLICHES DANKESCHÖN AN:
unsere Gastgeberin die Stadt Buttelstedt und
dessen Bürgermeister Joachim Ulrich. Dem
Sportverein FC Grün-Weiß und hier ein ganz
besonderes Dankeschön an Andreas Münnich,
Rainer Münnich, Björn Bottin, Klaus Müller
und Rudolf Hermann und der Freiwilligen Feuerwehr Buttelstedt. An alle 4 Gebietsjugendpfleger des Kreises Weimarer Land für die gute
Organisation, vor allem Frau Marina Willeke.
Ein Dankeschön an die Grundschule Buttelstedt, besonders an Frau Pocher, an die Regelschule und das Gymnasium Buttelstedt, ganz
besonders an Frau Möhl, Frau Kaufmann und
Herrn Pauschke, dem Jupiclub und dem Kindergarten für das abwechslungsreiche Rahmenprogramm. Ein herzliches Dankeschön
auch an alle anderen, die an diesem Tag ihren
Beitrag geleistet haben.
Dajana Preißer
Kreisjugendpflege des Jugend- und Sportamtes
Jugendbegegnungsstätte „Katharinenweg“
in Trägerschaft des IFAP e.V.
Einladung
zur Eltern-Kleinkind-Gruppe
Mit der Geburt eines Kindes gibt es für Mütter
und Väter viel Neues zu entdecken und zu
erleben.
Die Eltern-Kleinkind-Gruppe ist eine erste
Gelegenheit in einer gemütlichen Spiel- und
Frühstücksatmosphäre untereinander Erfahrungen auszutauschen als auch neue Kontakte
zu knüpfen. Dabei bietet sich auch den Kleinen die Chance erste Eindrücke im gemeinsamen Spiel mit anderen Kindern zu sammeln.
Seit einigen Jahren wird dieses Angebot erfolgreich von unserem Familienzentrum in Bad
Sulza praktiziert und seit über einem Jahr
erhält es auch in Apolda positive Resonanz.
Dazu lädt das Familienzentrum Bad Sulza alle
interessierten Väter und Mütter recht herzlich
ein.
Veranstaltungsort:
Jugendbegegnungsstätte „Katharinenweg“ 43,
Apolda
Datum:
jeden Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr
Einladung
zum Eltern-Kind-Fußball
Jeder große Fußballstar hat einmal ganz klein
angefangen. Dabei stellt neben dem Interesse
und dem Spaß am Spiel auch die Unterstützung durch die Eltern eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dar.
Das Eltern-Kind-Fußball-Angebot des Familienzentrums Bad Sulza bietet eine Möglichkeit
für beide Generationen, sich in einer ungezwungenen Form gemeinsam sportlich zu
betätigen. Hierbei kann unter Anleitung eines
Betreuers trainiert, sich im Spiel mit anderen
gemessen oder einfach durch Beobachtung
und Kontaktaufnahme ein erster Schritt in die
Welt des Fußballs unternommen werden.
Die Ausrüstung sollte aus Sportkleidung (wetterabhängig) und Turn- oder Hallenschuhen
(keine Fußballschuhe!) bestehen. Eine Umkleidemöglichkeit als auch der Erwerb von Getränken und kleinen Snacks ist gegeben.
Dazu laden wir alle interessierten Väter und
Mütter als auch Söhne und Töchter recht herzlich ein.
Veranstaltungsort:
Jugendbegegnungsstätte „Katharinenweg“ 43,
Apolda
Datum:
jeden Donnerstag 16.00–18.00 Uhr
Kontakt:
Jugendbegegnungsstätte „Katharinenweg“
in Trägerschaft des IFAP e.V.
Katharinenweg 43
99510 Apolda
Tel.: 0 36 44/6 51 97 13
E-Mail: [email protected]
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14. Apoldaer Oldtimer-Schlosstreffen 2007
– ein Highlight nicht nur für Fans historischer Fahrzeuge –
Es war die mittlerweile 14. Auflage des Apoldaer
Oldtimer-Schlosstreffens – eines der schönsten.
Sie kamen alle nach Apolda – Piccolo, ColumbiaSuper-Six, Dixi, Mercedes Benz, Topolino, Framo,
Trabant, Limousine, AWO, Käfer, Wartburg, BMW,
NSU – um nur einige zu nennen. Insgesamt 230
Starter mit 145 PKWs und 85 Motorrädern besuchten vom 1.–3.6. 2007 die Kreisstadt Apolda.
Am Samstag zeigten die Besitzer ihre Schönheiten
auf einer 90 km langen Ausfahrt durch das Weimarer Land unter dem Motto „Zu Gast bei Miss Baba“
als eine Referenz an das alle 25 Jahre stattfindende
Elefantenfest in der Gemeinde Niederroßla. Die
Strecke, mit zahlreichen Schaulustigen in den
Orten, führte von Apolda nach Bad Sulza nach
Niederroßla und zurück nach Apolda. Jeder Teilnehmer erhielt bei der Ankunft in Apolda eine
Urkunde und eine Erinnerungsplakette.
Zum Oldtimerabend vergab die Kfz-Innung ihre
Ehrenpokale an Udo Besser aus Sünna für seinen
Daimler DB 18, Baujahr 1950 und an Siegfried
Heinrich aus Gera für seine NSU 200T, Baujahr
1927.
Am Sonntag ermittelte eine Jury auf dem Parkplatz
am Schloss die zehn am besten restaurierten Oldtimer und die zeitgerechte Kleidung der Fahrer.
Zum Abschluss des Treffens fuhren die Teilnehmer
noch einmal durch Apoldas Straßen.
Die Veranstalter danken allen Organisatoren,
Sponsoren und den vielen Helfern, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung
Fotos © H. Lorenz
geholfen haben.
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Interessenbekundungsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadtverwaltung Blankenhain beabsichtigt die zwei Kindertageseinrichtungen in
kommunaler Trägerschaft ab 1. Januar 2008
an anerkannte freie Träger zu übertragen.
1. Kindertageseinrichtung Blankenhain
Christian-Speck-Straße 7 a,
99444 Blankenhain
Betreuungsangebot:
160 Kinder vom dritten Lebensmonat bis
zum Schuleintritt
2. Kindertageseinrichtung Thangelstedt
Thangelstedt, Dorfstraße 46,
99444 Blankenhain
Betreuungsangebot:
40 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum
Abschluss der Grundschule
Reit- und Springturnier
in Utenbach
Anerkannte freie Träger, die Interesse haben,
diese Kindertageseinrichtungen der Stadt
Blankenhain zu betreiben, werden gebeten,
dies schriftlich unter folgender Anschrift bis
zum 28. Juli 2007 mitzuteilen.
vom 31.08. bis 02. 09. 2007
auf dem Reitplatz
Stadtverwaltung Blankenhain
Marktstraße 4
99444 Blankenhain
Mit freundlichen Grüßen
Kellner
Bürgermeister Stadt Blankenhain
Der Sparkassencup für Jugendliche und die
Kreismeisterschaft für Erwachsene
Freitag, 31. 08. 2007
15.00 Uhr Springprüfung für junge Pferde
E-Springen für Einsteiger und Jugendliche
Sonnabend, 01. 09. 2007
7.00 Uhr Dressurprüfungen E, A, L
Ab ca. 13.00 Uhr Springprüfungen A und L
Ab 19.00 Uhr großes Abendprogramm mit
vielen Überraschungen
Sonntag, 02. 09. 2007
Ab 8.00 Uhr Springprüfungen E, A, L,
und M
Höhepunkt am Nachmittag Springprüfung
Klasse M mit Siegerrunde
An allen Tagen wird Ihnen eine abwechslungsreiche und vielfältige Versorgung mit
Speisen und Getränken geboten.
Kontakt:
Reit- und Fahrverein Utenbach e.V.
Frank Berger
Am Wasserberg 63
99510 Utenbach
www.reitverein-utenbach.de
Anzeigen
Der Kreis Weimarer Land schreibt folgende
Wohnung zur Vermietung aus:
Wohnung in 99444 Blankenhain
Egendorf Nr. 1
ab 01.08.2007
3 Zimmer, Küche, Bad/WC
Bodenkammer/ Kellerraum
75 m2 – Ofenheizung
Ob ganz oder portioniert,
genau das Richtige für jede Feier!
Lecker, preiswert, prima!
SPANFERKELBÄCKEREI
Miete einschl. Betriebskosten
240,00 €/mtl.
Stellplatz-/Gartennutzung möglich
Anfragen an:
Landratsamt Weimarer Land
Liegenschaftsverwaltung
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Tel. (0 36 44) 540-261
Fam. Busch
August-Ludwig-Straße 3
99444 Blankenhain/Hochdorf
Tel. 03 64 59/41 545
Handy 01 73/83 29 342
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Herzlichen Glückwunsch
Elsa Ludwig
Willerstedt
zum 101. Geburtstag
Liesbeth Heinrich
Apolda
zum 98. Geburtstag
Leopoldine Bier
Bad Sulza
Paul Unrein
Ettersburg
zum 97. Geburtstag
Margarethe Rolle
Apolda
Marianne Althaus
Apolda
zum 96. Geburtstag
Hans Kirsten
Apolda
Erna Wilde
Kromsdorf
zum 95. Geburtstag
Gertrud Ruszkiewicz
Vippachedelhausen
zum 94. Geburtstag
Herbert Leichsenring
Apolda
Gertraud Aepfler
Apolda
Frida Eubling
Apolda
Margot Tränckler
Apolda
Max Schädel
Apolda
Walter Burkhardt
Mattstedt
Ilse Clauß
Kranichfeld
zum 93. Geburtstag
Charlotte Schmidt
Magdala
Carl Kirchner
Blankenhain
Herbert Pilling
Kromsdorf
zum 92. Geburtstag
Hildegard Kahleys
Apolda
Johanna Hoyer
Apolda
Martha Bamberg
Apolda
Herta Breuer
Flurstedt
Liesbeth Weiß
Ettersburg
Margarete Bsonek
Vippachedelhausen
zum 91. Geburtstag
Liesbeth Koschmieder
Rohrbach
Elsa Göring
Flurstedt
Cäcilie Edler
Blankenhain
Annemarie Mannstein
Blankenhain
Lisbeth Kleine
Pfiffelbach
Paul Arendt
Bad Berka
Maria Brückner
Tannroda
Erna Nauber
Kranichfeld
zum 90. Geburtstag
im Juli 2007
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Marga und Hans Kirsten
Käte und Harald Symalzek
Annitta und Wolfgang Beyer
aus Apolda zur
aus Kromsdorf zur
aus Schmiedehausen zur
Diamantenen Hochzeit
Diamantenen Hochzeit
Diamantenen Hochzeit
die sie am 24. Mai 2007
gefeiert haben.
die sie am 25. Mai 2007
gefeiert haben.
die sie am 31. Mai 2007
gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Lydia und Roland Schuchardt
Margarete und Werner Wollmerstädt
Irmgard und Gerhard Schaaf
aus Sachsenhausen zur
aus Niederzimmern zur
aus Bad Berka zur
Diamantenen Hochzeit
Diamantenen Hochzeit
Diamantenen Hochzeit
die sie am 25. Mai 2007
gefeiert haben.
die sie am 25. Mai 2007
gefeiert haben.
die sie am 31. Mai 2007
gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Barbara und Heinz Kästner
Ingeborg und Walter Kurze
Ruth und Otto Lißker
aus Darnstedt zur
aus Apolda zur
aus Ottstedt b. Magdala zur
Diamantenen Hochzeit
Diamantenen Hochzeit
Diamantenen Hochzeit
die sie am 25. Mai 2007
gefeiert haben.
die sie am 27. Mai 2007
gefeiert haben.
die sie am 31. Mai 2007
gefeiert haben.
Impressum:
Herausgeber:
Kreis Weimarer Land
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Landrat des Kreises Weimarer Land
Redaktion:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Silke Schmidt
Anschrift:
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10
Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: [email protected]
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Erscheinungsweise:
In der Regel 7 x im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte
des Kreises Weimarer Land.
Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim
LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
bestellt werden.
Redaktionsschluss:
In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.
Druck:
Druckerei Friedr. Kühn, Bernhardstraße 43, PF 1151, 99501 Apolda,
Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99,
e-mail: [email protected]
Vertrieb:
Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt
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14. Juli 2007 – Nummer 04/07
auunternehmen
Lothar Meißner
Eigenheimbau · Außenanlagen
Abriss & Gerüstbau · Fassadendämmung
Um- und Ausbauarbeiten · Bauwerkstrockenlegung
Maurer-, Putz- und Betonarbeiten
Auch kleinere Reparaturarbeiten
PREISWERT – ZUVERLÄSSIG
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