amts blatt - Weimarer Land
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amts blatt - Weimarer Land
AMTS 13. Jahrgang Ausgabe Nächste 07 mber 20 08. Septe BLATT KREIS WEIMARER LAND 14. Juli 2007 Nummer 04/07 Öffentlicher Teil APOLDAER MODENACHT 2007 kreativ, farbenfroh und tragbar „Das Leben ist ein Dschungel“ – so lautete das Motto der diesjährigen Modenacht am 30. Juni 2007 auf dem Apoldaer Marktplatz. Den Besuchern präsentierte sich ein Feuerwerk an Farben, Performance und Musik. Auch der Wettergott zeigte sich gnädig und hielt seine Regenpforten geschlossen. Im ersten Teil der Modenacht zeigten die Graffiti-Models aus Erfurt brandaktuelle Strickmode der Apoldaer Firmen Apotex GmbH, Riedel Strickmoden, Toloop by U & B GmbH, Strickatelier Andreas Landgraf, Strickchic GmbH, Leder Atelier GmbH sowie aha Strickdesign GmbH Bad Sulza. Farbenfrohe tragbare Kleidung bewegte sich auf dem ca. 40 Meter langen Laufsteg. Neu war, dass die Outfits von Strickchic und Landgraf direkt vom Laufsteg im Modepavillon auf dem Marktplatz erhältlich waren. Glanzvoller Höhepunkt und zugleich Abschluss der Modenacht war die Präsentation der Arbeiten der Mode-Design-Studenten der Fachhochschule Trier und Kunsthochschule BerlinWeißensee, gefertigt zum 10. Apoldaer Strickworkshop. Hier wechselten sich tragbare in Naturtönen gehaltene hauchzarte bis hin zur Transparenz gestaltete Outfits mit experimentellen farbigen und grobmaschigen Modellen ab. Veranstalter der 9. Modenacht waren der Kreis Weimarer Land, die Kreisstadt Apolda und die Wirtschaftsfördervereinigung Apolda. Fotos © H. Lorenz Seite 2 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 S PLITTER Termine Malwettbewerb 2007 wäre Astrid Lindgren 100 Jahre alt geworden. Ihr zu Ehren hat das Kloßmuseum Heichelheim den Malwettbewerb „Die Figuren der Astrid Lindgren und Kloß und Kartoffel“ ausgeschrieben. Einsendeschluss für den Malwettbewerb ist der 31. Juli 2007. Schon jetzt hat das Museum Dutzende von Bildern bekommen. Vielen Dank dafür. Die Ersten konnten vom 1. Dezember bis zum 28. Februar 2007 im schwedischen Honorarkonsulat in Erfurt bewundert werden. Und ab April 2007 im Thüringer Kloßmuseum. Der Schwedische Honorarkonsul zu Erfurt, Herr Gerald Grusser, hat als ersten Preis die komplette Astrid Lindgren Jubiläumsedition ausgeschrieben. Weiterhin werden aus den schönsten Bildern Künstlerpostkarten gefertigt, natürlich mit dem Namen der kleinen Künstler. 16. 07. 2007 16. 07. 2007 18. 07. 2007 25. 07. 2007 26. 07. 2007 15. 08. 2007 27. 08. 2007 28. 08. 2007 05. 09. 2007 Ausschuss für Umwelt, Natur und Landwirtschaft Kreisausschuss Bau- und Vergabeausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Kreistag Bau- und Vergabeausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport Rechnungsprüfungsausschuss Änderungen vorbehalten 2. Fire Fighter Festival in Tannroda am 25. August 2007 Es wird heiß!!! Besichtigung von alter und neuer Feuerwehrtechnik, Schlauchbootrennen für Feuerwehren und Gäste, Baumstammnageln Die Bilder können geschickt werden an: Kloßmuseum Heichelheim Im Dorfe 1 99439 Heichelheim Tel.: 0 36 43/90 00-15 Ab Mittag: Nudeln und Tomatensoße für die Kinder (kostenlos), Knüppelkuchen, Musikzelt für Kinder, Kinderschminken, Vorführung Feuerwehren im Einsatz *** Informationen der Wohngeldstelle Da sich viele Bürger des Landkreises in die Wohngeldstelle der Stadt Apolda oder an den alten Standort der Wohngeldstelle des Landratsamtes (Robert-Koch-Str.) verirren, hier noch mal zur Information an alle Bürger des Landkreises: Die Wohngeldstelle befindet sich in Apolda in der Bahnhofstr. 28. Ansprechpartner Frau Kasper Zimmer 157 Tel. 0 36 44/54 07 47 Frau Gengelbach Zimmer 134 Tel. 0 36 44/54 07 49 Frau Michel Zimmer 134 Tel. 0 36 44/54 07 48. Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag 9 – 12.00 Uhr Dienstag 13.00 – 15.30 Uhr Donnerstag 13.00 – 18.00 Uhr *** Landratsamt Weimarer Land Gesundheitsamt Sprechstunden des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Kreis Weimarer Land Bad Berka, Rathaus Sitzungszimmer 1. Etage jeden 2. und 4. Dienstag im Monat 09.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung von 13.00 – 15.00 Uhr Kranichfeld, Stadtverwaltung, Sitzungszimmer jeden 3. Montag im Monat 09.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung von 13.00 – 15.00 Uhr Blankenhain, Helios-Klinik jeden 3. Dienstag im Monat 09.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung von 13.00 – 15.00 Uhr Nach Absprache sind auch Hausbesuche möglich (Tel.: 0 36 44/55 55 00). Der Feuerwehrverein Tannroda e.V. veranstaltet mit den Fun Fire Fighters am 25. August 2007 auf der Festwiese Tannroda das Fire Fighter Festival. Es wird heiß! Beginn 10 Uhr: Wettkämpfe der Feuerwehren, Spaßwettkämpfe, Vorführung Jugendfeuerwehr mit Feuerwehr, Hindernislauf für Kinder, Feuerwehrspiele für Kinder, Hüpfburg, Abends: Feuerwehrball mit Livemusik, großes Lagerfeuer, Feuershow der Fire Girls, Modenschau der Fire-Models aus Blankenhain Alle Gäste sind herzlich willkommen. Besonders die Nicht-Feuerwehrleute sollen an diesem Tag die vielfältigen Aufgaben und Technik der Feuerwehren kennenlernen. Zudem bietet dieses Fest vielfältige Attraktionen für Kinder rund um die Feuerwehr. Tagsüber ist der Eintritt frei! Qualifizierung zur anerkannten Tagesmutter Kindertagespflege ist ein Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot für Kinder, insbesondere im Alter unter zwei Jahren, das anstelle oder in Ergänzung der Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertagseinrichtungen in Anspruch genommen werden kann. Kindertagespflege findet im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder anderen geeigneten Räumen statt. Die Tagespflegeperson bedarf einer Pflegeerlaubnis. Diese erhält sie vom Jugendamt, wenn nachgewiesen wurde, dass sie über die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und die entsprechenden kindgerechten Räumlichkeiten verfügt. In Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule Weimarer Land wurde ein Konzept „Qualifizierung zur anerkannten Tagespflegeperson“ erarbeitet. Der Qualifizierungslehrgang ist vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit bestätigt und wird durch kompetente Fachleute aus Theorie und Praxis durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten alle Teilnehmer/innen ein thüringenweit anerkanntes Zertifikat. Die Anerkennung der Qualifizierung durch den Bundesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege e.V. wurde beantragt. Dauer: 160 Unterrichtseinheiten, (samstags, 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, 1- bis 2-mal monatlich) Termin: ab 22. 09. 07 Gebühr: 490,00 € zzgl. 25,00 € Unterrichtsdokumentation (Ratenzahlung möglich) Anfragen oder Anmeldungen können gerichtet werden: Kreisvolkshochschule Weimarer Land Ackerwand 13 99510 Apolda Tel.: 0 36 44/55 48 41 Fax: 0 36 44/51 56 62 E-Mail: [email protected] Landratsamt Weimarer Land Jugendamt – Frau Schieke Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Tel.: 0 36 44/54 05 66 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 Seite 3 AMTLICHER TEIL Beschlüsse Beschlüsse der XXVI. und XXVII. Sitzung des Kreistages vom 26. 04. und 24. 05. 2007 Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag. Mit Beschluss Nr. 225-XXVI/2007, 226XXVI/2007, 234-XXVII/2007 und 235XXVII/2007 genehmigte der Kreistag die Niederschriften der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Kreistages vom 28. 03. und 26. 04. 2007. Beschluss-Nummer: 227-XXVI/2007 Der Kreistag beschließt 1. die Sportförderrichtlinie des Kreises Weimarer Land (Anlage 1), 2. die Aufhebung des Beschlusses des Kreistages Nr. 460-XXXVII/98 vom 8. 12. 1998 (Sportförderrichtlinie des Kreises Weimarer Land). *** Beschluss-Nummer: 228-XXVI/2007 Der Kreistag beschließt: Aufgrund der Reduzierung der Fahrschüler und dem damit verbundenen Einnahmerückgang des Verkehrsunternehmens Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda und Weimar mbH wird den in der Anlage dargestellten Fahrplankilometereinsparungen zugestimmt. jedoch spätestens bis 30.07.2007, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, der im Vermögenshaushalt eine Ausgabe in Höhe von 2,4 Mio. € für den Neubau einer Schulsporthalle in Bad Berka berücksichtigt und Einnahmen in Höhe von 600 T€ als Zuschuss der Stadt Bad Berka für diese Investition darstellt; dabei sind die Möglichkeiten alternativer Finanzierungsmodelle zu prüfen. 6. Der Landrat wird beauftragt, einen Fördermittelantrag unverzüglich, jedoch spätestens bis 30. 09. 2007, beim Land zu stellen. *** Beschluss-Nummer: 231-XXVI/2007 Der Kreistag beschließt für die Untersuchung von Struktur und Qualität des ÖPNV eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 79200.65500 in Höhe von 27.250 €. Die Verwaltung wird aufgefordert, für den Arbeitsschritt 5 (Vorschläge zur künftigen Organisation des ÖPNV) einen gesonderten Kostenvorschlag einzuholen, unter dem Aspekt der Reformierung des ÖPNV und dem Kreistag vorzulegen. *** Anlage: – Tabelle mit vorgeschlagenen Fahrplanänderungen Die Anlagen können während der üblichen Dienststunden im Landratsamt, Büro Kreistag, eingesehen werden. Beschluss-Nummer: 232-XXVI/2007 Der Kreistag beschließt: Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2005 des Eigenbetriebes EKWL wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Herber GmbH Am Seegraben 2 90099 Erfurt zum Pauschalpreis von 4.600,00 € (Netto) entsprechend dem Angebot vom 21. 09. 2006 beauftragt. *** *** Beschluss-Nummer: 229-XXVI/2007 Der Kreistag beschließt: Der Landrat wird gebeten, den kommunalen Arbeitgeberverband mit der Zielsetzung zu beauftragen, den zum 31. 01. 2008 auslaufenden Haustarifvertrag mit der Gewerkschaft Ver.di zu gleichen Konditionen für drei weitere Jahre abzuschließen. Beschluss-Nummer: 233-XXVI/2007 Der Kreistag beschließt: Der Landrat wird beauftragt, nach rechtskräftigem Erwerb des Geschäftsanteils der IKW in einer notariell zu beurkundenden Gesellschafterversammlung den Gesellschaftsvertrag der EGW anzupassen wie folgt: *** Beschluss-Nummer: 230-XXVI/2007 Der Kreistag beschließt: 1. Der Kreistag bekennt sich zum Bau einer neuen Schulsporthalle in Bad Berka. 2. Der Landrat wird als Vertreter des Schulträgers aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zum Neubau einer Schulsporthalle in Absprache mit der Stadt Bad Berka einzuleiten. 3. Der Kreis übernimmt die Halle in sein Eigentum und betreibt diese als Schulsporthalle. An den anteiligen Betriebskosten für den Vereinssport erwartet der Kreistag die Beteiligung der Stadt Bad Berka. 4. Der Landrat wird ermächtigt, zu den vorgenannten Punkten eine Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Bad Berka abzuschließen. 5. Der Landrat wird beauftragt, unverzüglich, 1. § 2 Gegenstand des Unternehmens Der Gegenstand des Unternehmens ist räumlich festzulegen auf das bisherige Entsorgungsgebiet. 2. § 5 Stammeinlagen Der § 5 ist neu zu fassen unter Berücksichtigung des Erwerbs des Geschäftsanteils der IKW durch den Landkreis. Die Höhe des Stammkapitals ist beizubehalten. 3. § 6 Einbringungsverpflichtung Der Absatz 2 (Einbringungsverpflichtung der IKW) ist ersatzlos zu streichen. 4. § 11 Aufsichtsrat In Absatz 1 Satz 3 ist die Anzahl der weiteren Aufsichtsräte von zwei auf vier zu ändern. In Absatz 1 ist der Satz 4 ersatzlos zu streichen. 5. § 13 Einberufung des Aufsichtsrates In Absatz 2 ist im 1. Halbsatz als weitere Form- vorschrift für die ordnungsgemäße Einberufung „… und Vorlage der Beschlussvorlagen …“ einzufügen. In Absatz 5 ist der Verbleib der Niederschriften der Aufsichtsratssitzungen von „zu den Akten“ abzuändern in „zu den Schriften“. 6. § 14 Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates In Absatz 2 ist der letzte Satz ersatzlos zu streichen. 7. § 16 Aufgaben des Aufsichtsrates Der bisherige Absatz 1 ist aufzulösen. Der Satz 2 des Absatzes 1 wird zu Absatz 1. Der Satz 1 des Absatzes 1 wird zu Absatz 2. Der Absatz 2 wird zu Absatz 3. Im Punkt 1 des neuen Absatzes 3 wird der Halbsatz „… in Verbindung mit den Wirtschaftsplänen der Organgesellschaften“ gestrichen. Die Punkte 2 und 3 des neuen Absatzes 3 werden gestrichen. Die nachfolgenden Punkte 4 bis 7 werden zu Punkt 2 bis 5. Der Absatz 3 wird zu Absatz 4. Im Satz 1 des neuen Absatzes 4 wird das Wort „Zustimmung“ durch „Stellungnahme“ ersetzt. Vor Punkt 1 des Satzes 1 des neuen Absatzes 4 wird eingefügt „1. Der Wirtschaftsplan“. Die nachfolgenden Punkte 1 bis 4 werden zu Punkten 2 bis 5. 8. § 18 Aufgaben und Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung Im Absatz 1 wird vor Punkt 1 des Satzes 1 eingefügt „1. Der Wirtschaftsplan“. Die nachfolgenden Punkte 1 bis 13 werden zu Punkt 2 bis 14. Die Abs. 2 und 3 sind ersatzlos zu streichen. 9. § 19 Wirtschaftsplan Im Absatz 2 wird als Formvorschrift das Wort „schriftlich“ eingefügt. 10. § 25 Kündigung Der § 25 ist ersatzlos zu streichen. 11. Redaktionelle Änderungen Der gesamte Gesellschaftsvertrag ist dahingehend zu überarbeiten, dass die aktuell richtige Bezeichnung „Kreis Weimarer Land“ anstelle von „Landkreis Weimar“ eingefügt wird. Soweit in der Verhandlung vor dem Notar weiterer rechtlicher und/oder praktikabler Änderungsbedarf offenkundig wird, können weitere Änderungen vorgenommen werden. Der notariell beurkundete neue Gesellschaftsvertrag der EGW ist dem Kreistag zur Bestätigung vorzulegen. *** Beschluss-Nummer: 236-XXVII/2007 Der Kreistag beschließt: Der Kreistag beauftragt den Landrat, den Notarvertrag 135 der Urkundenrolle für das Jahr 2007 des Notars Dr. Hermann Gördes vom 30.04.2007 zu genehmigen. gez. Münchberg, Landrat KS Seite 4 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 04. 04. 2007 Beschluss-Nr.: 145-24/2007 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Verwertung des kommunalen Sperrmülls an die Fa. REMONDIS Hammerecke 4 99310 Arnstadt zum Preis von 99,98 €/t für den Zeitraum von 01. 06. 2007 bis 31. 05. 2008 zu vergeben. *** Beschluss-Nr.: 146-24/2007 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Vergabe Baugrundgutachten als Grundlage für Planungsleistungen zum Ersatzneubau des Brückenbauwerkes 0902/2 über den Krebsbach im Zuge der K 107 OV L 1060 – Nauendorf an die GLU GmbH Jena Saalbahnhofstr. 27 07743 Jena zu vergeben. *** Beschluss-Nr.: 147-24/2007 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Vergabe Baugrundgutachten als Grundlage für Planungsleistungen zum Ersatzneubau des Brückenbauwerkes 0902/73 über den Pfiffelbach im Zuge der K 111 OD Zottelstedt an die GLU GmbH Jena Saalbahnhofstr. 27 07743 Jena zu vergeben. *** Beschluss-Nr.: 148-24/2005 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Vergabe Baugrundgutachten als Grundlage für Planungsleistungen zum Ersatzneubau des Brückenbauwerkes 0913/6-8 über den Lehnstedter Bach im Zuge der K 306 OD Lehnstedt an die GLU GmbH Jena Saalbahnhofstr. 27 07743 Jena zu vergeben. Beschluss-Nr.: 149-24/2007 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Planungsleistungen und Bauüberwachung zum Ersatzneubau des Brückenbauwerkes 0902/73 über den Pfiffelbach im Zuge der K 111 OD Zottelstedt an das Ingenieurbüro Dr. D. Rahnis Im Vorderfelde 19 99441 Kiliansroda zu vergeben. *** Beschluss-Nr.: 150-24/2007 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Planungsleistungen und Bauüberwachung zum Ersatzneubau des Brückenbauwerkes 0913/6-8 über den Lehnstedter Bach im Zuge der K 306 OD Lehnstedt an das Ingenieurbüro Dr. D. Rahnis Im Vorderfelde 19 99441 Kiliansroda zu vergeben. *** Beschluss-Nr.: 151-24/2007 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Zeitvertragsarbeiten an Kreisstraßen – Straßeninstandsetzung Los 1 an die Firma thomas GmbH Bauunternehmen Industriestraße 10 99427 Weimar mit einem voraussichtlichen Jahreswert von 50.000,00 € zu vergeben. *** nischen Maßnahmen im Gebäude der Grundschule Wormstedt an die Ingenieurgesellschaft mbH Eppler & Partner Bahnhofstraße 28 99510 Apolda zu vergeben. *** Beschluss-Nr.: 154-24/2007 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Planungsleistungen für die Umsetzung von sicherheitstechnischen sowie brandschutztechnischen Maßnahmen im Gebäude der Regelschule Pfiffelbach an das Ingenieurbüro für Bauprojektierung Thomas Wagner Schulplatz 3 99510 Apolda zu vergeben. *** Beschluss-Nr.: 155-24/2007 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Erarbeitung der bautechnischen Unterlagen für sicherheits- und brandschutztechnische Maßnahmen am Schulstandort Blankenhain, Große Nonnengasse, dem Büro Helk Architekten und Ingenieure GmbH Kupferstraße 1 99441 Mellingen zu vergeben. *** Beschluss-Nr.: 152-24/2007 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Zeitvertragsarbeiten an Kreisstraßen – Straßeninstandsetzung Los 2 an die Firma Wachenfeld Bau GmbH Waldecker Straße 3 99444 Blankenhain mit einem voraussichtlichen Jahreswert von 50.000,00 € zu vergeben. *** Beschluss-Nr.: 153-24/2007 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Planungsleistungen für die Umsetzung von sicherheitstechnischen sowie brandschutztech- Beschluss-Nr.: 156-24/2007 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Planungsleistungen zur Verbesserung des baulichen Brandschutzes für das Schullandheim Tonndorf, Schenkenstraße 153, an das Ingenieurbüro Reber Nordstraße 23 99427 Weimar zu vergeben. gez. Gutheil, Ausschussvorsitzender Satzungen Landratsamt Weimarer Land Kommunalaufsicht Die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung der Region des nördlichen Landkreises Weimarer Land am 16. 04. 2007 beschlossene und mit Schreiben vom 18. 04. 2007 dem Landratsamt gegenüber angezeigte Verbandssatzung, Beschluss-Nr. 1/31/2007, wurde mit Bescheid der Kommunalaufsicht des Landratsam- Verbandssatzung des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung Präambel Aufgrund der §§ 16, 17 und 31 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 11. 06. 1992 (GVBl. S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. 10. 2001 (GVBl. S. 290) hat die Verbandsversammlung des „Zweckverbandes Wirtschaftsförderung der Region des nördlichen Landkreises Weimarer Land“ am 16. 04. 2007 folgende Satzung beschlossen: tes Weimarer Land vom 02. 05. 2007 rechtsaufsichtlich nach § 42 Abs. 1 Ziff. 1 ThürKGG genehmigt. Nachfolgend wird diese Satzung amtlich bekannt gemacht. Apolda, d. 14. 05. 2007 Im Auftrag Hellner, Amtsleiter §1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Wirtschaftsförderung der Region des nördlichen Landkreises Weimarer Land“. (2) Er hat seinen Sitz in Berlstedt. (3) Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung. §2 Verbandsgebiet Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst das Gebiet seiner Mitglieder. §3 Mitglieder (1) Die Mitglieder des Zweckverbandes werden in einer Mitgliederliste geführt, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Mitglied des Zweckverbandes können kommunale Körperschaften, Städte, Gemeinden, Fortsetzung auf Seite 5 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 Seite 5 Fortsetzung von Seite 4 Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise, andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden. (3) Natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts können Mitglieder des Zweckverbandes sein, wenn die Erfüllung der Verbandsaufgaben dadurch gefördert wird und Gründe des öffentlichen Wohls nicht entgegenstehen. (4) Natürliche Personen die sich mit besonderem persönlichem Engagement für die Entwicklung und Ziele der Region des Zweckverbandes einsetzen können auf Antrag an die Verbandsversammlung Mitglied des Zweckverbandes werden. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. §4 Aufgaben Das zentrale Anliegen des Zweckverbandes besteht darin, durch Förderung und Neuansiedlung der gewerblichen Wirtschaft sowie Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur zur Schaffung und Sicherung von wettbewerbsfähigen Dauerarbeitsplätzen und der Verbesserung der erwerbstätigen Struktur und Einkommenssituation im Verbandsgebiet beizutragen. §5 Organe Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsitzende und der Verbandsausschuss. §6 Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten. (2) Die gesetzlichen Vertreter der Verbandsmitglieder gehören kraft ihres Amtes als Verbandsräte der Verbandsversammlung an. Im Falle ihrer rechtlichen und tatsächlichen Verhinderung tritt ihr gesetzlicher Stellvertreter an ihre Stelle. (3) Die Verbandsversammlung ist das oberste beschließende Organ des Zweckverbandes. Der Stimmenanteil wird wie folgt aufgeschlüsselt: Gebietskörperschaften bis 300 Einwohner: 1 Stimme bis 1.000 Einwohner: 2 Stimmen über 1.000 Einwohner: 3 Stimmen übrige Mitglieder: 1 Stimme (4) Die Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden. (5) Der Berechnung der Einwohnerzahlen werden die vom Statistischen Landesamt Thüringen nach der jeweiligen letzten Veröffentlichung fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen zugrunde gelegt. (6) Das Amt der Verbandsräte endet mit ihrem kommunalen Wahlamt. Das gleiche gilt für ihre Stellvertreter. Die Verbandsräte und ihre Stellvertreter üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Verbandsräte aus. §7 Zuständigkeit der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung tritt wenigstens zweimal im Jahr, im übrigen nach Bedarf zusammen. Ihr obliegt neben den gesetzlichen Zuständigkeiten nach § 31 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit die Beschlussfassung über: (a) dem Rahmenarbeitsplan des Verbandes, der mit dem Regionalplan abzustimmen ist, (b) die Festlegung von Grundsätzen und Zielrichtungen sowie Festlegung der Gebiete und Schwerpunkte der Wirtschaftsentwicklung im Verbandsgebiet, (c) den Erlass der Haushaltssatzung, (d) die Festlegung der Höhe der Umlage und (e) die Zustimmung zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die eine Verpflichtung oder Verfügung zu Lasten des Verbandes enthalten, wenn diese den Betrag von 5.000 € übersteigen. §12 Ausscheiden von Verbandsmitgliedern Ein Austritt aus dem Verband ist zum Ende eines Kalenderjahres zulässig nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Mitglied hat seine Absicht des Ausscheidens spätestens bis zum 30. September des Jahres dem Verbandsvorsitzenden schriftlich mitzuteilen. Es findet eine Auseinandersetzung statt. §13 Inkrafttreten (1) Die Verbandssatzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig wird die bisherige Satzung vom 30.04.96 einschließlich der nachfolgenden Satzungsänderungen außer Kraft gesetzt. Berlstedt, den 03. 05. 2007 §8 Verbandsausschuss (1) Mitglieder des Verbandsausschusses sind: 1. der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter und 2. 3 weitere Mitglieder (2) Die Verbandsversammlung bestellt aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Verbandsausschusses, für jedes weitere Mitglied einen Stellvertreter. (3) Der Verbandsausschuss beschließt Verbandsangelegenheiten, die nicht der Verbandsversammlung oder dem Verbandsvorsitzenden zur Entscheidung vorbehalten sind. §9 Geschäftsleitung (1) Der Geschäftsleiter wird durch die Verbandsversammlung bestellt. (2) Er vertritt den Verband nach Innen und Außen entsprechend den Beschlüssen des Verbandes. (3) Der Sitz des Geschäftsleiters ist Weimar. §10 Geschäftsordnung Der Zweckverband beschließt eine Geschäftsordnung in der die §§ 6 bis 9 näher bestimmt werden. §11 Finanzierung (1) Der Zweckverband erhebt von den kommunalen Verbandsmitgliedern eine Umlage. (2) Umlagen sind nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Verbandsmitglieder zueinander zu bemessen. Der Berechnung der Einwohnerzahlen werden die vom Statistischen Landesamt Thüringen nach der jeweiligen letzten Veröffentlichung fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen zugrunde gelegt. (3) Mitgliedsbeiträge werden von den übrigen Mitgliedern, außer den natürlichen Personen, erhoben. (4) Die Höhe der Umlage und des Mitgliedsbeitrages wird durch die Haushaltssatzung jährlich festgelegt. (5) Die Kassengeschäfte des Zweckverbandes werden durch die Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt geführt. Die örtliche Prüfung kann durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Weimarer Land erfolgen. gez. Riske Verbandsvorsitzende des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung Anlage: Zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung Mitgliederliste VG Berlstedt 1. Gemeinde Ballstedt 2. Gemeinde Berlstedt 3. Gemeinde Ettersburg 4. Gemeinde Hottelstedt 5. Gemeinde Krautheim 6. Stadt Neumark 7. Gemeinde Ramsla 8. Gemeinde Schwerstedt 9. Gemeinde Vippachedelhausen VG Buttelstedt 10. Stadt Buttelstedt 11. Gemeinde Großobringen 12. Gemeinde Heichelheim 13. Gemeinde Kleinobringen 14. Gemeinde Leutenthal 15. Gemeinde Rohrbach 16. Gemeinde Sachsenhausen 17. Gemeinde Wohlsborn VG Ilmtal/Weinstraße 18. Gemeinde Kromsdorf 19. Gemeinde Liebstedt 20. Gemeinde Mattstedt 21. Gemeinde Niederreißen 22. Gemeinde Nirmsdorf 23. Gemeinde Oberreißen 24. Gemeinde Oßmannstedt 25. Gemeinde Pfiffelbach 26. Gemeinde Willerstedt VG Grammetal 27. Gemeinde Niederzimmern Unternehmen und Einrichtungen 28. ENTRANS GmbH, Schwerstedt 29. Wachenfeld Bau GmbH 30. Sparkasse Mittelthüringen, Weimar 31. Gebrüder Dürrbeck Kunststoffe GmbH 32. Karland Agrarprodukte GmbH & Co. KG 33. Erzeugergenossenschaft Neumark e.G. 34. Lehr-, Prüf- und Versuchsgut Buttelstedt natürliche Personen 35. Frau Hildrun Riske (Vorsitzende VG Berlstedt) 36. Herr Hans Wagner ( Vorsitzender VG Buttelstedt) 37. Herr Ulrich Müller (Vorsitzender VG Ilmtal/Weinstraße) Seite 6 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung der Region des nördlichen Landkreises Weimarer Land für das Haushaltsjahr 2007 Aufgrund der §§ 19 und 55 der Thüringer Kommunalordnung sowie § 36 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG erlässt der Zweckverband Wirtschaftsförderung der Region des nördlichen Landkreises Weimarer Land folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 40.300,00 € §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Umlagen für die Mitglieder werden für das Jahr 2007 festgesetzt: 1. für die Gemeinden mit ab. Mit Beschluss-Nummer 02/31/07 vom 16. 04. 2007 hat die Mitgliederversammlung des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung des nördlichen Landkreises Weimarer Land die Haushaltssatzung 2007, einschließlich der Anlagen, beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land hat mit Schreiben vom 03. 05. 2007 die Haushaltssatzung bestätigt. 1,12 €/Einwohner 2. für die Unternehmen/Einrichtungen mit 511,29 €/Jahr. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000,00 € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2007 in Kraft. 75.700,00 € Beschluss- und Genehmigungsvermerk Berlstedt, den 14. 05. 2007 Auslegungshinweis Der Haushaltsplan 2007 des Zweckverbandes liegt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO ab 15. 07. 2007 für zwei Wochen in der Finanzverwaltung der VG Berlstedt, Hauptstraße 23, Zimmer 4, aus (dienstags: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr und donnerstags: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr) Riske, Verbandsvorsitzende Amtliche Bekanntmachungen Zweckvereinbarung zwischen dem Abwasserverband Vieselbach und der Gemeinde Bechstedtstraß zur Übertragung von Aufgaben der Abwasserbeseitigung Das Landratsamt Weimarer Land hat die Zweckvereinbarung zwischen dem Abwasserverband Vieselbach und der Gemeinde Bechstedtstraß zur Übertragung von Aufgaben der Abwasserbeseitigung vom 17. April 2007 mit Schreiben vom 29. Juni 2007 (Az.: I/2/03-092.01-38.0108.001/07) gemäß den §§ 11 Abs. 2 Satz 1, 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürKGG genehmigt. Diese am 29. Juni 2007 genehmigte Zweckvereinbarung wird hiermit amtlich bekannt gemacht. Apolda, 29. Juni 2007 gez. Hellner Amtsleiter Kommunalaufsicht Zweckvereinbarung über die Abwasserbeseitigung zwischen dem Abwasserverband Vieselbach, vertreten durch den Verbandsvorsitzenden (im folgenden AVV genannt) und der Gemeinde Bechstedtstraß, vertreten durch den Bürgermeister (im folgenden Gemeinde genannt) Der AVV und die Gemeinde haben sich hinsichtlich des dem AVV kraft seiner Satzung obliegenden Wirkungskreises verständigt, folgende Zweckvereinbarung im Sinne der §§ 7 Abs. 2, 8 Abs. 1 und § 10 des Thüringer Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), i. V. m. §§ 18, 19 und 20 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) abzuschließen. Aufgrund des Neubaus der Autobahn Tankund Rastanlage Eichelborn (Nord- und Südseite) wurde eine Gemeinschaftskläranlage und eine Schmutzwasserleitung von der Tank- und Rastanlage zu dieser Kläranlage errichtet, die seit Januar 1997 betriebsbereit ist. Die Südseite der Tankstelle befindet sich auf dem Territorium der Gemeinde Mönchenholzhausen, OT Eichelborn. Durch die Gemeinde Bechstedtstraß werden die Kläranlage und die Abwasseranlagen betrieben. Gleichfalls werden durch die Gemeinde die Abwassergebühren von der Tank- und Rast AG erhoben. Die Gemeinde Mönchenholzhausen ist Mitglied im AVV und daher territorial zuständig für die Abwasserableitung aus dem Bereich der Südseite der Tankstelle. Da der AVV in dem betreffenden Areal keine eigenständige Abwasserbeseitigungsanlage betreibt und aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen auch in Zukunft nicht errichten wird, soll die Zuständigkeit für die Schmutzwasserentsorgung auf die Gemeinde Bechstedtstraß übertragen werden. Die Pflicht zur Oberflächenwasserentsorgung durch die Gemeinde bleibt davon ausgenommen. § 1 Übertragung von Aufgaben (1) Gemäß Verbandssatzung vom 07.04.03 (Amtsblatt des Kreises Weimarer Land vom 03. Mai 2003, Nr. 03/03) obliegt es dem AVV, Schmutz- und Regenwasser von den innerhalb seines Verbandsgebietes gelegenen Grundstücken abzuleiten und unschädlich zu beseitigen. (2) Der AVV überträgt die im vorstehenden Absatz 1 dargestellten satzungsmäßigen Aufgaben in deren Gesamtheit für die in der Anlage aufgeführten Flurstücke auf die Gemeinde, die sie mit Wirksamkeit dieser Zweckvereinbarung als eigene Aufgaben weiterführen wird. Die vg. Anlage und ein Flurkartenauszug sind Bestandteil dieser Zweckvereinbarung. (3) Um der Gemeinde die Erfüllung der mit dieser Zweckvereinbarung übernommenen Aufgaben zu ermöglichen, überträgt der AVV der Gemeinde das Recht, innerhalb des bezeichneten Verbandsgebietes aufgabenbezogene Satzungen zu erlassen bzw. bereits erlassene Satzungen, derzeit die Entwässerungssatzung der Gemeinde Bechstedtstraß vom 06. Juni 2006, bekannt gemacht im Amtsblatt „Grammetalbote“ Nr. 07/2006 vom 10. Juni 2006 und die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 17. Oktober 2006, bekannt gemacht im Amtsblatt „Grammetalbote“ Nr. 12/2006 vom 11. November 2006, anzuwenden. Zur Durchführung der aufgabenbezogenen Satzungen kann die Gemeinde im vorbeFortsetzung auf Seite 7 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 Fortsetzung von Seite 6 zeichneten Gebiet des AVV alle erforderlichen Maßnahmen wie im eigenen Gebiet treffen. § 2 Unterhaltung Die Gemeinde unterhält ihre Gemeinschaftskläranlage sowie sämtliche Einrichtungen zur Schmutzwasserableitung. Der Unterhalt umfasst auch die Kosten betriebsnotwendiger Reparaturen, Erneuerungen und Erweiterungen im vorbezeichneten Gebiet des AVV. § 3 Kündigung Diese Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung kann nur schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 5 Jahren, jeweils zum 31. 12. eines Jahres erfolgen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Seite 7 § 6 Inkrafttreten Diese Zweckvereinbarung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Niederzimmern, für den Abwasserverband Vieselbach Köthe Verbandsvorsitzender Bechstedtstraß, 17. 04. 2007 für die Gemeinde Bechstedtstraß Möller Bürgermeister Anlage zur Zweckvereinbarung AVV / Gemeinde Bechstedtstraß § 1 Abs. 2: Flurstücke, für die die Abwasserentsorgungspflicht auf die Gemeinde Bechstedtstraß übertragen wird: Gemeinde Mönchenholzhausen, Gemarkung Eichelborn Flur 2 Flurstücke: 226/2 - /6 227/4-/12 - 3 228/3-/6 229/2-/4. Flurkartenauszug. § 4 Änderungen dieser Zweckvereinbarung Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform, um Wirksamkeit zu entfalten. § 5 Salvatorische Klausel Diese Zweckvereinbarung bleibt auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen der Zweckvereinbarung sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der ursprünglichen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecken möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich bei der Durchführung dieser Zweckvereinbarung eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Regionalplan Mittelthüringen Am 30. 05. 2007 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen den Beschluss der Freigabe des Entwurfs zum Regionalplan Mittelthüringen zur Anhörung und öffentlichen Auslegung gefasst. Nach § 10 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom 15. Mai 2007 (GVBl. S. 45) ist der Entwurf des Regionalplanes bei den in der Regionalen Planungsgemeinschaft zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften öffentlich auszulegen. Diese Gebietskörperschaften sind gemäß § 26 Abs. 3 ThürLPlG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen vom 7. 3. 2006 die Landkreise Ilm-Kreis, Gotha, Sömmerda, Weimarer Land, die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar sowie die Städte Apolda, Arnstadt, Gotha, Ilmenau, Sömmerda und Waltershausen. Die öffentliche Auslegung erfolgt darüber hinaus beim Thüringer Landesverwaltungsamt als Obere Landesplanungsbehörde in Weimar sowie bei der Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen in Weimar. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht. Die Planunterlagen zum Entwurf des Regionalplans Mittelthüringen liegen vom 23. Juli 2007 bis einschließlich 24. September 2007 im Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, Bauamt/SG Bauplanung 3. OG, Block A; Zimmer 303, 99510 Apolda während folgender Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–18.00 Uhr zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind insbesondere verfügbar: – Umweltbericht – Daten zu den Schutzgütern • Boden (schutzwürdige Böden, nährstoffreiche Böden), • Wasser (Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete HQ 100, überschwemmungsgefährdete Bereiche HQ 200), • Klima/Luft (Gebiete mit hoher klimaökologischer Ausgleichsleistung, Bereiche mit hoher klimaökologischer Wirksamkeit der Kaltluftabflüsse), • Biologische Vielfalt/Fauna/Flora (naturschutzrechtlich gesicherte Schutzgebiete, Schutzgebiete in Planung, sonstige Gebiete mit besonderer artenschutzrelevanter Bedeutung, Waldgebiete mit herausragenden Umweltfunktionen), • Landschaft (gewachsene Kulturlandschaft, Gebiete mit hoher Qualität des Landschaftsbildes, unzerschnittene, störungsarme Räume größer als 50 qkm) • Mensch (Siedlungsgebiete mit Wohnfunktion, Gebiete mit besonderer Erholungseignung) • Kultur-/Sachgüter (Regional bedeutsame Kulturdenkmale /-ensembles) – Pläne und Gutachten: • Untersuchung zur Windenergienutzung in Mittelthüringen unter besonderer Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der Windressourcen • GIS-basierte Aufbereitung der Modellergebnisse zur Kaltluftsimulation für die Nutzung im Rahmen der Landes- und Regionalplanung in Thüringen • Fachgutachten zum Landschaftsrahmenplan Mittelthüringen Fortsetzung auf Seite 8 Seite 8 Fortsetzung von Seite 7 • Regionaler Raumordnungsplan Mittelthüringen 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimarplatz 4 99423 Weimar – Stellungnahmen von Behörden im Rahmen der Durchführung des Scoping-Termines Anregungen zum Entwurf des Regionalplans Mittelthüringen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Anregungen direkt gegenüber der vorgebracht bzw. als E-Mail unter [email protected] übermittelt werden. Allgemeine Informationen zur Fortschreibung und die Planunterlagen im Entwurf sind auch im Internet unter www.regionalplanung.thueringen.de abrufbar. Es wird gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 ThürLPlG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Regionalplan unberücksichtigt bleiben können. Apolda, den 31. 5. 2007 Münchberg Landrat Bekanntmachung über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Az. N0029/2007-2132-09, N0040/2007-2132-09, N0041/2007-2132-09 Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen – das Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt, dass die VNG – Verbundnetz Gas AG, Braunstraße 7, 04347 Leipzig einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende Ferngashochdruckleitung (FGL 40), Rohrbrücke Saale-Weinstraße (Abzweig 40.05) mit Abzweigleitung FGL 40.04, (EVG) Bad Sulza sowie die dazugehörige Fremdstromschutzanlage und sonstige technische Anlagen mit einer Schutzstreifenbreite von 6 m für die FGL 40, von 4 m für die Abzweigleitung FGL 40.04, von 1 m für die Kabel der Fremdstromschutzanlage sowie von 4 m für das erforderliche Anodenfeld gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen Auerstedt, Flur 3, Flurstück 7, 17/1, 18, 20/1, 22/1, 44, 46, 50/1, 51/1, 52, 53/1, 55, 57, 58/1, 62, 82/6, 109/56, 110/56, 121/63, 124/63, 125/63, 165/54, 166/54, 203/82, 273/16, 276/60, 279/53, 281/20, 282/20, Flur 4, Flurstück 8/1, 9, 19/1, 122/14, 228/1, Flur 5, Flurstück 73/1, 73/3, 73/4, 73/5, 82/7, 86, 87/1, 88/1, 89/1, 89/2, 90/1, 96, 101/1, 102/1, 103/1, 164, 165, 466/166, 467/166, 468/166, 469/166, 470/166, Flur 6, Flurstück 25/1, 26, 28/1, 28/2, 28/3, 28/4, 28/5, 28/6, 30/1, 31/1, 41/27, 42/27, 48/32, 57/29, 58/29, Bad Sulza, Flur 3, Flurstück 693/3, 693/4, 693/5, 693/6, Flur 12, Flurstück 1798, 1799, 1800, Gebstedt, Flur 5, Flurstück 431b, 432, 437, 452, 459, 467b, 468, 469, 483, 606, 607, Ködderitzsch, Flur 2, Flurstück 101, 104, 105, 131b, 145, 192, Flur 3, Flurstück 163, 164, 167, 170, 173c,187, Nirmsdorf, Flur 4, Flurstück 251, 252, Rannstedt, Flur 2, Flurstück 127, 131, 132, 141, 142/6, 145a, 145b, 146, 147/15, 147/17, 147/18, 149, 156/10, 156/11, 166, 173, Flur 4, Flurstück 209/1, 209/2, 210, 211, 224/1, 228, 229/a, 234/2, 236, 237, 240, 257, Reisdorf, Flur 2, Flurstück 297, 319, Flur 3, Flurstück 322, 331b, 333, 334, 335, 337/1, 338a, 338b, 340, Willerstedt, Flur 7, Flurstück 639b, 640, 641, 643, 644a, 644b, 644c, 644d, 644e, 644f, 645, 647b, 647c, 678, 679, 680, können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen, 99706 Sondershausen, Waldstraße 2 (im Gebäude der BIC Nordthüringen GmbH, Telefon 0 36 32/623-250), dienstags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr und 16.30 Uhr, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen. Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließ- lich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen, Waldstraße 2 in 99706 Sondershausen schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle bereit. Sondershausen, den 07.06.2007 Freistaat Thüringen Landesamt für Straßenbau Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen Außenstelle Sondershausen Im Auftrag gez. Lampe Außenstellenleiterin 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 Seite 9 Bekanntmachung über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Az. N0032/2007-1121-09 Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen – das Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt, dass die E.ON Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende Mittelspannungs-Freileitung und -Kabelleitung, Umspannwerk Apolda – Transformatorenstation Wickerstedt RIMA mit einer Schutzstreifenbreite von 1 m für die Kabelleitung und 15 m bzw. 34,3 m (zwischen Mast 4 und Mast 5) für die Freileitung gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen Apolda, Flur 7, Flurstück 6001 Flur 8, Flurstück 1608/1, 1608/2, 1637, 1640/1, 1647/2, 1650, 1651, 1659/1, 1662, 1667, 4007, Flurstedt, Flur 2, Flurstück 263, 264/2, 265/2, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277/1, 277/2, 278, 279/1, 279/2, 280, 281, 282, 283, 284, 286, 319, 319/1, 327/1, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 341, 358, 359, Nauendorf, Flur 4, Flurstück 111/8, 111/11, 111/13, 111/14, 112/2, Flur 5, Flurstück 119/27, 119/98, 119/99, 119/101, 119/102, 119/103, 119/104, 123/2, 131/1, 131/2, 131/3, 132/11, 133/2, Flur 6, Flurstück 137/52, 137/53, 137/84, 137/86, 137/88, 137/90, 140/2, 140/32, 140/33, 140/27, 140/28, 140/29, 140/30, 140/31, 140/117, Obertrebra, Flur 2, Flurstück 147, 151, Wickerstedt, Flur 9, Flurstück 901/1, 901/3, 901/5, 902, 945/1, 976, können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen, 99706 Sondershausen, Waldstraße 2 (im Gebäude der BIC Nordthüringen GmbH, Telefon 0 36 32/623-250), dienstags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr und 16.30 Uhr, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen. Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen, Waldstraße 2 in 99706 Sondershausen schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle bereit. Sondershausen, den 25. 04. 2007 Freistaat Thüringen Landesamt für Straßenbau Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen Außenstelle Sondershausen Im Auftrag gez. Lampe Außenstellenleiterin Bekanntmachung über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Az. N0033/2007-1121-09 Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen – das Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt, dass die E.ON Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende Mittelspannungs-Freileitung und -Kabelleitung, Umspannwerk Apolda – Transformatorenstation Wickerstedt Ilmbrücke mit einer Schutzstreifenbreite von 1 m für die Kabelleitung sowie von 15 m bis 24 m für die Freileitung gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen Apolda, Flur 7, Flurstück 6001 Flur 8, Flurstück 1609, 1610/1, 1634, 1636, 1637, 1640/1, 1648, 1649, 1650, 1651, 1657/5, 1658, 1659/1, 1660, 1661, 1662, 1667, 3051, 4007 Nauendorf, Flur 4, Flurstück 111/1, 111/2, 111/4, 111/5, 112/2, Flur 5, Flurstück 114/1, 119/1, 119/2, 119/3, 119/4, 119/5, 119/8, 119/9, 119/10, 119/11, 119/12, 119/13, 119/14, 119/15, 119/27, 119/30, 119/31, 119/32, 119/36, 119/53, 119/59, 119/60, 119/61, 119/62, 119/63, 119/64, 119/65, 119/69, 119/70, 119/71, 119/72, 119/73, 119/74, 119/77, 119/78, 119/79, 119/80, 119/81, 119/100, 119/101, 123/2, 132/5, 132/6, 132/8, 132/11, 132/16, 133/2, können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen, 99706 Sondershausen, Waldstraße 2 (im Gebäude der BIC Nordthüringen GmbH, Telefon 0 36 32/623-250), dienstags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr und 16.30 Uhr, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen. Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits ent- standen ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen, Waldstraße 2 in 99706 Sondershausen schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle bereit. Sondershausen, den 27. 04. 2007 Freistaat Thüringen Landesamt für Straßenbau Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen Außenstelle Sondershausen Im Auftrag gez. Lampe Außenstellenleiterin Seite 10 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 Anordnung Anordnung über die Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Gutendorf vom 02. 07. 2007 Auf Grund des § 26 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetztes vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 2004 (GVBl. S. 853, 858), i. V. m. § 28 Abs. 3 Satz 2 und § 130 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446, 445), ordnet das Landratsamt Weimarer Land an: Die Neuwahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Gutendorf findet am 28. Oktober 2007 Als Termin für eine ggf. erforderliche Stichwahl wird der 11. November 2007 bestimmt. Apolda, den 02. 07. 2007 im Auftrag gez. Hellner Amtsleiter Kommunalaufsicht statt. Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass des Landkreises WEIMARER LAND vom 06.06.2007 Auf Grund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. 11. 2006 (GVBl 2006, S. 541) wird für den Kreis Weimarer Land verordnet: §1 In den nachstehend aufgeführten Orten / Verwaltungsbereichen dürfen Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein: Ort/ Verwaltungsbereich Stadt Apolda Anlass Datum Verkaufszeitraum Beschränkungen Zwiebelmarkt und Bockbieranstich So., den 30. 09. 2007 12.00 – 18.00 Uhr Gilt für alle Ortsteile. §2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Ladenöffnungsgesetz. §3 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und am 01. 10. 2007 außer Kraft. Apolda, den 06. 06. 2007 Münchberg LANDRAT – Siegel – Hinweise: § 12 Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen (1) In Verkaufsstellen dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer 30 Minuten beschäftigt werden. (2) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen finden die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung. Eine Beschäftigung des einzelnen Arbeitnehmers ist an höchstens 22 Sonn- und gesetzlichen Feiertagen erlaubt. Sportförderrichtlinie Sportförderrichtlinie des Kreises Weimarer Land Teil A – Allgemeine Grundsätze 1. Grundsätzliches Die sportliche Betätigung dient der Erhaltung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Bürger, fördert die Ausprägung positiver Persönlichkeitseigenschaften, leistet einen großen Beitrag zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung breiter Bevölkerungskreise, fördert soziale Kontakte und unterstützt deshalb auch die Verständigung zwischen den Generationen. Es ist darum im Interesse aller, sportliche Betätigung zu unterstützen und zu fördern. Der Freistaat Thüringen hat für die Förderung des Sports rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Artikel 30 Abs. 3 der Verfassung des Freistaates Thüringen und das Thüringer Sportfördergesetz garantieren Schutz und Förderung des Sports durch das Land und seine Gebietskörperschaften. 2. Ziele der Förderung des Sports durch den Landkreis Aufgabe der Sportförderung ist es, den Sportvereinen und Kommunen des Kreises Weimarer Land mit Rat und Tat zu helfen, die aktiv sporttreibende Bevölkerung bei der Ausübung des Sports zu unterstützen sowie die sportliche Betätigung breiter Bevölkerungskreise zu ermöglichen und zu verstärken. 3. Form der Förderung Der Kreis Weimarer Land fördert den Sport im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch Zuwendungen an Sportvereine, Kommunen und den Kreissportbund Weimarer Land e.V. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Die Vergabe der Zuwendungen erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Richtlinie. 4. Zuwendungsempfänger Als Zuwendungsempfänger gelten: Fortsetzung auf Seite 11 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 Fortsetzung von Seite 10 – Sportvereine und Fachverbände des Kreises Weimarer Land – Kommunen des Kreises Weimarer Land – der Kreissportbund Weimarer Land e.V. 5. Voraussetzungen der Förderung Zuschüsse an Sportvereine werden nur gewährt, wenn nachgewiesen wird, dass a) der Verein in das Vereinsregister eingetragen ist, b) der Verein gemeinnützig ist, c) der Verein seinen Sitz im Kreis Weimarer Land hat, d) der Verein eine angemessene Eigenleistung erbringt. Für den bezahlten Sport (Berufs- und Professionalsport) werden keine Zuwendungen gewährt. Der Umgang mit den Fördermitteln hat nach den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu erfolgen. Der Antragsteller ist verpflichtet, alle möglichen Finanzierungsquellen zu erschließen. Die Einhaltung der Bestimmungen nach VOB und VOL sind Voraussetzung für die Vergabe von Zuwendungen. 6. Verfahren Soweit in dieser Richtlinie nichts anderes bestimmt ist, trifft die Entscheidung über die Vergabe der Zuwendungen das Jugend- und Sportamt des Landkreises. In begründeten Ausnahmefällen ist ein Abweichen von den in der Förderrichtlinie ausgewiesenen Förderhöhen und Terminstellungen möglich. Bei investiven Maßnahmen erfolgt die Förderung nach Festlegung der Prioritätenliste im Ausschuss Bildung/Kultur/Sport. Bei einer Fördersumme bis 1000 € kann das Fachamt entscheiden. Die Förderung von investiven Maßnahmen ab einer Höhe von 50 T€ bedarf der Zustimmung des Kreistages. 6.1. Antragsverfahren Anträge sind immer schriftlich, unter Verwendung eines beim Jugend- und Sportamt des Landratsamtes Weimarer Land und beim Kreissportbund Weimarer Land e.V. erhältlichen Formblattes einzureichen. Für jede Maßnahme ist ein gesonderter Antrag einzureichen. Dabei müssen folgende Aussagen enthalten sein: a) Kurzbeschreibung der Maßnahme und Begründung, b) Kostenaufstellung, c) Finanzierungsplan, d) Kostenvoranschläge, e) bei investiven Maßnahmen bezüglich der Sportstättensanierung oder des Neubaus von Sportstätten Eigentumsnachweis bzw. Pachtoder Nutzungsvertrag über mindestens 20 Jahre. – Die Terminstellungen für das Einreichen von Anträgen sind den Festlegungen zu den einzelnen Fördermaßnahmen zu entnehmen. – Eine investive Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns im Jugend- und Sportamt ist möglich. – Eine Zuwendung ist ausschließlich für den im Antrag bezeichneten Zweck bestimmt. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Jugend- und Sportamtes. – Das Vorhaben ist in der Regel im Haushaltsjahr abzuschließen, für den der Zuschuss bewilligt wurde. Seite 11 – Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, jede Änderung der Finanzierung unverzüglich anzuzeigen; dies gilt auch, wenn die Finanzierung einer Maßnahme nicht mehr gesichert ist. 6.2. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis ist bis zu dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Zeitpunkt zu erbringen. Ist dieser Zeitpunkt nicht benannt, spätestens einen Monat nach Beendigung der Maßnahme. Dazu sind Originalbelege in Höhe der Fördersumme und ein zahlenmäßiger Nachweis der Gesamtkosten der Maßnahme vorzulegen. Es ist das jeweilig gültige Formblatt des Jugendund Sportamtes zu verwenden. Für Jubiläumsgaben bei Vereinsjubiläen und jährlicher Beihilfe für Vereine sind keine Verwendungsnachweise erforderlich. Bei investiven Maßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sind entsprechende Teilverwendungsnachweise bis zum 30. 11. des laufenden Jahres zu erbringen. Werden Zuwendungen nicht vollständig oder ihrem Zweck entsprechend eingesetzt, so sind diese in voller Höhe oder anteilmäßig zurück zu erstatten. In diesen Fällen ist der Erstattungsanspruch entsprechend der zum Zeitpunkt der Rückforderung gültigen Dienstanweisung zur Ausreichung von Zuwendungen des Landratsamtes Weimarer Land zu verzinsen. 6.3. Auszahlung Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises auf das vom Zuwendungsempfänger angegebene Geschäftskonto oder direkt an den Aussteller der Rechnung. In Ausnahmefällen kann es nach Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung mit Fälligkeit der Belegführung eine Vorauszahlung geben. Barauszahlungen sind nicht möglich. 7. Gültigkeit der Sportförderrichtlinie Die Sportförderrichtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig verliert die Sportförderrichtlinie des Kreises Weimarer Land vom 20. 02. 1999 ihre Gültigkeit. Teil B – Besondere Richtlinien Was wird gefördert? Sport- und Spielanlagen Beschaffung von langlebigen Sportgeräten und Pflegetechnik Jährliche Beihilfe für Vereine Sportstättennutzung Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen Zuschüsse für die Durchführung von Kreismeisterschaften der Fachverbände Breitensportveranstaltungen Sportveranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung Vereinsjubiläen und Ehrenpreise Kreisjugendspiele Übungsleitertätigkeit Sportlerehrung Behindertensport Sach- und Personalkosten des Kreissportbundes 1. Sport- und Spielanlagen Das Vorhandensein einer ausreichenden Zahl von Sport- und Spielanlagen, die auch in qualitativer Hinsicht den Erfordernissen und Interessen entsprechen, ist Grundlage für das Sporttreiben. Zur längerfristigen Sicherung des Sportstättenangebotes sind zeitlich abgestufte Maßnahmen notwendig, wie: – Sicherung und Sanierung der Bausubstanz, um den Verfall von Sportstätten zu vermeiden; – Anpassung der Sportstätten an sicherheitstechnische Erfordernisse, um den Sportbetrieb aufrechterhalten zu können; – Veränderung der Sportstätten unter betriebswirtschaftlichen und umweltschutzgemäßen Gesichtspunkten, um z. B. durch Reduzierung von Heizkosten und Verbesserung von Wärmedämmung Sportanlagen effizienter und umweltverträglicher betreiben zu können; – Neubau von Sportanlagen; – Verbesserung der Sportstätten im Hinblick auf ihre funktionelle und technische Ausstattung, um ein möglichst umfangreiches Sportangebot zu ermöglichen; – effektive Auslastung der Anlagen und rationeller Einsatz von Personal. 1.1. Sport- und Spielanlagen im Sinne dieser Richtlinie sind insbesondere: – Sportplätze und andere Sportflächen, – Sporthallen, – Hallen- und Freibäder, – Kegelbahnen, – Leichtathletikanlagen, – Tennisanlagen, – Schießstände, – Sportanlagen im Wald, – Sport- und Spielzentren, – Räumlichkeiten für sanitäre, soziale und Verwaltungszwecke, die im Zusammenhang mit sportlichen Maßnahmen stehen. 1.2. Zuwendungen für investive Maßnahmen Diese Zuwendungen betragen höchstens ein Drittel der Gesamtkosten. Nicht förderfähig sind Ausgaben für den Grunderwerb sowie Ausgaben für die Beschaffung und Verzinsung von Finanzierungsmitteln. Anträge sind bis zum 30. 06. eines Jahres für das Folgejahr beim Jugend- und Sportamt einzureichen. 2. Beschaffung von langlebigen Sportgeräten und Pflegetechnik Zuwendungsempfängern kann eine kreisliche Zuwendung für die Anschaffung erforderlicher aufwendiger Sportgeräte und Pflegetechnik bis zu einem Drittel der Gesamtkosten gewährt werden. Der Mindestbeschaffungspreis liegt bei 150 €. Anträge sind bis zum 30. 06. eines Jahres für das Folgejahr beim Jugend- und Sportamt einzureichen. Geförderte Sportgeräte und Pflegetechnik sind zu inventarisieren. 3. Jährliche Beihilfe für Vereine – Zuschuss nach Mitgliedern Zur Förderung von Übungsleitern und des Wettkampfbetriebes erhalten alle Sportvereine des Kreises Weimarer Land einen einmaligen jährlichen Zuschuss entsprechend ihrer aktuellen Mitgliederzahl. Grundlage bildet dabei die statistische Erhebung des Landessportbundes vom 01. 01. des jeweiligen Jahres. Der Zuschuss beträgt für – Vereinsmitglieder bis Vollendung des 26. Lebensjahres bis zu 6 €, – Vereinsmitglieder ab dem 27. Lebensjahr bis zu 4 €. Fortsetzung auf Seite 12 Seite 12 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 Fortsetzung von Seite 11 Der Verein muss eine Mindestmitgliederzahl von 10 Mitgliedern und dabei mindestens 5 Kinder- und Jugendliche Mitglieder aufweisen. 4. Sportstättennutzung Sportvereinen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können die sich in Rechtsträgerschaft bzw. im Eigentum des Kreises Weimarer Land befindlichen Sportstätten für die Durchführung ihres Sportbetriebes zur kostenlosen Nutzung überlassen werden. 5. Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen für die Teilnahme an Meisterschaften und Pokalwettkämpfen Das Jugend- und Sportamt kann Fahrtkostenzuschüsse für die Teilnahme an thüringer, deutschen und internationalen Meisterschaften und Pokalwettkämpfen gewähren. Der Zuschuss kann bis zu einem Drittel der tatsächlich entstandenen Kosten betragen. Bei Fahrten mit dem PKW wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug 4 Personen nutzen können. Ausnahmen bilden ein zeitlich großer Unterschied des Wettkampfes der Teilnehmer oder der gleichzeitige Transport von Sportgeräten und -ausrüstungen. Als Berechnungsgrundlage dient eine Kilometerpauschale von 0,15 € pro PKW. Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Durchführung der Meisterschaft im Jugendund Sportamt vorliegen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Teilnahmeberechtigung und die Anzahl der Teilnehmer beizufügen. 6. Zuschüsse zur Durchführung von Kreismeisterschaften der Fachverbände und Finalwettkämpfen des Kreispokals Für die Vorbereitung und Durchführung dieser Wettkämpfe kann ein Zuschuss von bis zu 50 % der Kosten, maximal 250 € gewährt werden. Anträge sind bis zum 31. 10. eines Jahres für das Folgejahr beim Jugend- und Sportamt ein- zureichen. Ein entsprechender Nachweis der Klassifizierung der Veranstaltung als Kreismeisterschaft oder Kreispokal ist dem Antrag beizufügen. 7. Zuwendungen für Breitensportveranstaltungen Gefördert werden u. a. Veranstaltungen, wie: – Laufveranstaltungen, – Trimm-Dich-Veranstaltungen, – Familiensporttage, – Mutter-Kind-Sport, – Seniorensport, – Volkssportliche Spielveranstaltungen. Die Höhe der Zuwendungen beträgt bis zu einem Drittel der nachgewiesenen Kosten, maximal 150 €. Anträge sind 4 Wochen vor Durchführung beim Jugend- und Sportamt zu stellen. 8. Sportveranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung Für überregionale, nationale und internationale Amateursportveranstaltungen, die im Kreis Weimarer Land ausgetragen werden, kann eine Zuwendung bis zu einem Drittel der Gesamtkosten gezahlt werden. Die Zuwendung ist zweckgebunden für die dem Veranstalter bei der Organisation und Durchführung entstehenden Kosten zu verwenden. Gefördert werden kann, wenn: – die Veranstaltung mindestens eine Landesmeisterschaft ist oder – es sich um ein Turnier im Landesmaßstab mit Teilnehmern aus mindestens 3 Landkreisen/kreisfreien Städten oder darüber hinaus handelt oder – eine Veranstaltung im Auftrag des jeweiligen Fachverbandes durchgeführt wird. Anträge sind bis zum 31.10. eines Jahres für das Folgejahr beim Jugend- und Sportamt einzureichen. 9. Vereinsjubiläen Sportvereinen kann bei Vereinsjubiläen, die durch 10 teilbar sind, eine Jubiläumsgabe in Höhe von 5 € je Jahr gewährt werden. Die maximal erreichbare Förderhöhe ist auf 750 € begrenzt. Dokumente, die das Jubiläum begründen, sind dem Antrag beizufügen. Ein Verwendungsnachweis wird nicht gefordert. Anträge sind bis zum 30. 06. eines Jahres für ein Jubiläum im Folgejahr beim Jugend- und Sportamt zu stellen. 10. Kreisjugendspiele Kreisjugendspiele können bis zu 50 % der Gesamtkosten bezuschusst werden. Anträge sind bis zum 30. 06. eines Jahres für das Folgejahr beim Jugend- und Sportamt zu stellen. 11. Sportlerehrung Der Kreis Weimarer Land ehrt jährlich in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Sportlerinnen und Sportler, die Mitglied eines Vereins mit Sitz im Kreis Weimarer Land sind und sich durch herausragende sportliche Leistungen verdient gemacht haben. In die Ehrung eingeschlossen sind verdienstvolle Übungsleiter und Vorstandsmitglieder. Dazu werden für Organisation und Durchführung der Ehrung jährlich bis zu 1.278 € bereitgestellt. 12. Behindertensport Behindertensport als immanenter Bestandteil des Vereins- und Breitensportes kann auf der Grundlage dieser Förderrichtlinie gefördert werden. 13. Kreissportbund/Sportjugend Der Landkreis unterstützt den Kreissportbund bei der Stärkung der Selbstverwaltung des Sports im Kreis Weimarer Land. Er gewährt eine jährliche Zuwendung zur Absicherung anteiliger Personal- und Sachkosten. Der jährliche Zuschuss ist auf maximal 34.000 € begrenzt. ÖFFENTLICHER TEIL Informationen Amt für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege informiert … Regionales Förderkonzept (RFK) 2008 für den Regionalbereich Mittelthüringen (Regionale Schwerpunkte) Wie bereits für die Vorjahre wird der Regionalbeirat für Mittelthüringen auch für 2008 Projektideen erfassen, bewerten und in einem Regionalen Förderkonzept (RFK) zusammenstellen. Die Wertung und Auswahl erfolgt nach den Aspekten und Bedürfnissen der Region. Förderfähig sind ausschließlich Beschäftigungsprojekte mit strukturfördernder Wirkung. In diesem Zusammenhang können Konzepte für Projekte, die im Jahr 2008 beginnen sollen und mit den unten aufgeführten regionalen Förderschwerpunkten übereinstimmen, bis zum 24. August 2007 der Geschäftsstelle des Regionalbeirates Mittelthüringen zugesandt werden. Die Umsetzung der Projektvorschläge bzw. die Antragstellung erfolgt im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen und/oder des Europäischen Sozialfonds zur Förderung strukturwirksamer Beschäftigungsprojekte vom 20. April 2005 (ThürStAnz Nr. 20/2005 S. 919 ff.). Wirtschaft /Infrastruktur – Maßnahmen, die Dauerarbeitsplätze schaffen – Maßnahmen, die der Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft dienen – Maßnahmen, die der Reaktivierung brachliegender Flächen dienen, insbesondere Flächen aus der landesweiten Brachflächenerfassung des Freistaats Thüringen – Maßnahmen zur Vorbereitung von Existenzgründungen – Erhöhung der touristischen Attraktivität der Region durch Maßnahmen, die im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Verbesserung und Instandhaltung der touristischen Infra- struktur und zu Lückenschlüssen führen, insbesondere Rad-, Wander-, Wasserwegenetze (z. B. Ilm-Gera-Radwanderweg, Ilm, Unstrut) – Maßnahmen, die der Ausweitung bzw. Erhaltung und Verbesserung von kulturellen Angeboten dienen – Maßnahmen der touristischen Dienstleistung mit regionalem und überregionalem Charakter Regionale Entwicklung – Maßnahmen zur Umsetzung von Regionalen Entwicklungskonzepten in Mittelthüringen, hierbei insbesondere Maßnahmen, die eine oberste Priorität (Schlüsselprojekte) in Regionalen Entwicklungskonzepten einnehmen (z. B. Geopark Drei-Gleichen, ErfurtWeimar-Jena) Fortsetzung auf Seite 13 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 Fortsetzung von Seite 12 – Maßnahmen zur Umsetzung von Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEK) – Maßnahmen mit besonderer Bedeutung für die Region sowie überregionaler Ausstrahlung (Dampfbahnfreunde mittlerer Rennsteig etc.) – Modellprojekte, die den regionalen Grundpositionen und Zielen des Regionalbeirates Mittelthüringen entsprechen (z. B. „Lebendiger Petersberg“) – Unterstützung von Vermarktungsaktivitäten der Region (Vorbereitung und Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Events) Verknüpfungen – Maßnahmen, die in Kombination mit anderen Förderprogrammen finanziert werden (z. B. Stadtumbau Ost, Denkmalschutz, FILET usw.) Seite 13 – Territorial (landkreis- oder planungsregion) übergreifende Maßnahmen, die dem Außenmarketing des Regionalbereiches Mittelthüringens und der interkommunalen Kooperation dienen Städtebau – Erneuerung und Instandsetzung der städtebaulichen Infrastruktur – Rückbaumaßnahmen (z. B. Stadtumbau Ost) Umwelt – Agenda 21 (Nachhaltige Entwicklung) – Umweltbildung – Maßnahmen zur Landschaftspflege und des Naturschutzes – Abbruch landwirtschaftlicher Gebäude (im Rahmen der Dorferneuerung in touristisch bedeutsamen Regionen bzw. Ortslagen) Kultur – Maßnahmen zur Verbesserung der kulturellen Attraktivität der Region – Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Denkmalpflege, der städtebaulichen Erneuerung und des städtebaulichen Denkmalschutzes Weiterführende Hinweise zur Konzepterstellung erhalten Sie von der Geschäftsstelle des Regionalbeirates Mittelthüringen Warsbergstraße 1 99092 Erfurt Ansprechpartner: Herr Borchhardt Tel.: 03 61/22 23-3 23 Fax: 03 61/22 23-2 50 E-Mail: erfurt@gfaw-thüringen.de Betriebe der Region vorgestellt … Heute: Union Druckerei Weimar GmbH, Nohra/Gewerbegebiet U.N.O. Firmenname/Ort: Union Druckerei Weimar GmbH Österholzstraße 9 99428 Nohra/Gewerbegebiet U.N.O. Tel.: 0 36 43/86 87-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.union-druckerei.de Branche: Druckindustrie Leistungsprofil: Druck von Zeitungen, Beilagen, ProspektKomplett®, Broschüren Mitarbeiter: 50 Auszubildende: 5 Ausbildungsberufe: Drucker/-in Zeitungsrollenoffsetdruck Maschinen- und Anlagenführer Der Anfang Seit 1947 werden in der Union Druckerei Zeitungen produziert. Damals begann alles mit einer Lizenz der SMAD, der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland, zur Herstellung der Tageszeitung „Thüringer Tageblatt“. Diese Aufgabe begleitete die Druckerei bis in die 90er Jahres des letzten Jahrhunderts. Heute Ohne die Tageszeitung orientierte sich die Union Druckerei mit neuer Technik und am neuen Standort in völlig neuen Märkten. Dies gipfelte zum Jahrtausendwechsel mit der Inbetriebnahme des neuen Standortes und völlig neuer Technik, die weltweit in der Druckbranche für Aufsehen gesorgt hat. Verleger aus Mexiko und den USA kamen zu Besuch, Geschäftsleute aus Frankreich, Hong- kong, Venezuela und Moskau waren auch schon da. Und das nicht etwa, weil es in der Union Druckerei irgendeine Zeitungsrollenoffsetmaschine gibt, sondern weil hier mit einer der innovativsten Zeitungsdruckmaschinen produziert wird – entwickelt von einem führenden Druckmaschinenhersteller und unseren Mitarbeitern. Am Anfang stand die Idee. Es sollte vorbei sein mit aufwendigen Seitenbelegungsplänen, mit den zahlreichen Beschränkungen, die einem Zeitungsverleger das Leben schwer machten. Das Ergebnis war eine Maschine, die in punkto Qualität und Flexibilität neue Maßstäbe setzte. Das Resultat versetzt nicht nur Besucher aus aller Welt in Erstaunen, sondern vor allem die Kunden der Union Druckerei. Und es ist genau Ihre Zufriedenheit, die so entscheidend ist und für die die Mitarbeiter ihr Wissen und Können einbringen. Eine breite Palette an Serviceleistungen ist dabei ebenso von Bedeutung, wie eine fundier- te Beratung vor dem eigentlichen Auftrag. Ob Düfte oder Half-Cover – die Union Druckerei entwickelt neue Ideen zur Realität. Die technischen Daten der Maschine sind beeindruckend. Mit der Höhe von 15 Metern, einer Länge von 26 Metern und einer Laufleistung von 800 KW/h ist sie gewiss nicht eine der größten, aber mit bis zu 140.000 Exemplaren pro Stunde eine der schnellsten. Heute werden Woche für Woche mehrere Millionen Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte und Beilagen gedruckt. Im Jahre 2002 erhielt die Union Druckerei gar die Auszeichnung für die Herstellung eines der schönsten Bücher Deutschlands. Die Regioman hat, gepaart mit dem Know-how der Mitarbeiter, völlig neue Bereiche für den Zeitungsdruck erschlossen. Die Kunden Damit die Kunden umfassend betreut werden können, wurde in der Union Druckerei eine selbständige Abteilung MedienKonzept gegründet, die sich losgelöst von technischem Hintergrund um die konzeptionelle Kundenbetreuung kümmert. MedienKonzept befasst sich mit all den Dingen, die vor und nach dem Druck kommen. Das beginnt bereits mit den Konzeptionen zu Unternehmen und neuen Produkten, geht weiter mit Contentmanagement bis hin zur weltweiten Belieferung des Pressehandels, die Transporte zu ganzen Verteilernetzen, den Einzelverkauf von Presseerzeugnissen, die Zustellung oder die Verteilung von Werbebotschaften. Hainturmgesellschaft, Kötschberggemeinde e.V., Kurverwaltung Bad Berka … Drei-Türme-Wanderung am 26. 08. 07 mit dem Thema „Alte und neue Verbindungswege“ Die drei markanten Türme – Hainturm im Forst Belvedere, Carolinenturm auf dem Kötsch und Paulinenturm auf dem Adelsberg bei Bad Berka sind nun schon zum 6. Mal Anlaufpunkte der Drei-Türme-Wanderung am 26. 08. 07. ge im Gebiet der drei Türme. So ist z. B. die am Kötsch führende Kupferstraße eine der alten Verkehrswege. Aber auch zur A 4 weiß Herr Braniek, der wieder die Wanderung führen wird, viel Wissenswertes zu berichten. Wie bereits bei den vorjährigen Wanderungen wird in diesem Jahr von Turm zu Turm auch wieder viel Interessantes über die Geschichte der Region vermittelt. Hauptthema in diesem Jahr sind die alten und neuen Verbindungswe- Die Wanderung beginnt um 9.00 Uhr am Parkplatz Belvedere. Die Wanderstrecke beträgt ca. 19 km. Zur Mittagszeit gibt es ein Imbissangebot am Carolinenturm. Zur Abschlussrast am Paulinenturm lädt die Waldbaude ein. Die Teilnahmegebühr für die Wanderung beträgt 2 Euro für Erwachsene. Fahrmöglichkeiten mit einem Shuttlebus werden ab Bad Berka um 8.30 Uhr zum Startpunkt der Wanderung (Parkplatz Belvedere) angeboten. Anmeldungen dazu nimmt die Kurverwaltung Bad Berka (03 64 58/5 7 90) entgegen. Am Ende der Wanderung steht ebenfalls ein Shuttle vom Paulinenturm in die Kurstadt Bad Berka zu Bus und Bahn auf Anfrage bereit. Seite 14 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 Gläsernes Landratsamt Neubau einer Sporthalle in Bad Berka Beschluss-Nummer: 230-XXVI/2007 Der Kreistag beschließt: 1. Der Kreistag bekennt sich zum Bau einer neuen Schulsporthalle in Bad Berka. 2. Der Landrat wird als Vertreter des Schulträgers aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zum Neubau einer Schulsporthalle in Absprache mit der Stadt Bad Berka einzuleiten. 3. Der Kreis übernimmt die Halle in sein Eigentum und betreibt diese als Schulsporthalle. An den anteiligen Betriebskosten für den Vereinssport erwartet der Kreistag die Beteiligung der Stadt Bad Berka. 4. Der Landrat wird ermächtigt, zu den vorgenannten Punkten eine Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Bad Berka abzuschließen. 5. Der Landrat wird beauftragt, unverzüglich, jedoch spätestens bis 30. 07. 2007, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, der im Vermögenshaushalt eine Ausgabe in Höhe von 2,4 Mio. € für den Neubau einer Schulsporthalle in Bad Berka berücksichtigt und Einnahmen in Höhe von 600 T€ als Zuschuss der Stadt Bad Berka für diese Investition darstellt; dabei sind die Möglichkeiten alternativer Finanzierungsmodelle zu prüfen. 6. Der Landrat wird beauftragt, einen Fördermittelantrag unverzüglich, jedoch spätestens bis 30. 09. 2007, beim Land zu stellen. Rede des Landrates zum Nachtragshaushalt – Neubau einer Sporthalle Bad Berka (Auszug) Ich habe diesen Beschluss vollzogen. Ich habe unverzüglich einen Nachtragshaushalt erarbeiten lassen und am 15. 05. 2006 vorgelegt. Ohne den Kreistagsbeschluss wäre im Übrigen ein Nachtragshaushalt nicht nötig gewesen. Ich habe im Vermögenshaushalt, wie vom Kreistag beschlossen, 2007 eine Ausgabe von 2,4 Mio. € Gesamt-Ausgaben eingestellt und den Erhalt von 600.000 € Zuschuss von der Stadt Bad Berka angenommen. Schon diese, von meiner Seite sehr gutwillige Annahme schrammt eigentlich das Gemeindehaushaltsrecht, da die Stadt Bad Berka weder für 2007 diese 600.000 € hat – einen solchen Haushaltsbeschluss von Bad Berka gibt es schlicht nicht – noch hat der Bürgermeister eine entsprechende, die Stadt Bad Berka bindende Erklärung über die Zuwendung von 600.000 € mir gegenüber abgegeben. Ich habe diesen Ansatz lediglich deswegen eingestellt, weil der Kreistag es so beschlossen hat und weil ich im Vertrauen bin, dass Bad Berka dieses nacharbeiten wird und wir 2007 diese 600.000 € noch erhalten. Darüber hinaus habe ich mich, wie im Beschluss vom 26. 04. 2007 gefordert, um alternative Finanzierungen bemüht. Erste greifbare Ergebnisse habe ich im Finanzausschuss am 19. 06. 2007 vorgetragen. Danach sind als Eckpunkte für den Bau einer Drei-Felder-Sporthalle mit anteiliger Zuschauertribüne anzunehmen: Die Investitionssumme wird nicht 2,4 Mio. €, sondern mehr als 3 Mio. € betragen. Im Vergleichsobjekt Bad Langensalza betrug die Investitionssumme 3,2 Mio. €. In Bad Langensalza wurde dieser SporthallenBau mit 1,7 Mio. € sehr hoch gefördert, was nach jetzigen Fördersätzen in Thüringen nicht mehr zu erwarten ist. Eine Förderanfrage an das zuständige Ministerium ist durch uns gestellt, Förderzusagen des Landes Thüringen in konkreter Höhe gibt es weder an die Stadt Bad Berka noch an den Landkreis. Nach den derzeit gültigen Fördersätzen ist eine Fördersumme von 1,7 Mio. € also eher nicht zu erwarten. Bei günstigster Förderquote könnte sich der Fördersatz auf rund 1,1 Mio. € belaufen. Es gibt jedoch keinerlei Äußerungen des Landes zu einer möglichen Förderhöhe. Die Halle in Bad Langensalza wird im August diesen Jahres fertig gestellt. Sie ist also zu einer Zeit günstigerer Baupreise errichtet worden. Es ist aus diesem Grunde unverständlich und fahrlässig, dass Sie mit Ihrem Änderungsantrag versuchen, 1. Ihren eigenen Beschluss, den Sie mit Mehrheit durchgesetzt haben, nunmehr in sein Gegenteil zu ändern. 2. die Gesamtbausumme willkürlich bei 2,4 Mio. € „einzufrieren“, obwohl Ihnen bekannt ist, dass sich das Zinsniveau und damit die Finanzierungskosten erhöht haben und dass sich die Baukosten erhöht haben und bei einer Ausschreibung durch uns mit höheren Baupreisen gerechnet werden muss. Wesentlich nachteiliger für den Bau der Sporthalle ist, dass Sie versuchen, durch Ihre Anträge, durch Fortschieben in folgende Jahre, die tatsächliche Investitionssumme zu verschleiern und scheinbar genehmigungsfähig zu machen. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass auch Verpflichtungsermächtigungen der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bedürfen und wie bereits eingegangene Verpflichtungen behandelt werden. Sie wissen, dass für die Stellung eines Förderantrages die vollständige Finanzierung des Objektes durch Eigenmittel, Drittmittel und Fördermittel dargestellt werden muss. Diese Angaben sind in der Fachsprache „subventionserheblich“. Falschangaben im Fördermittelantrag zu subventionserheblichen Tatsachen sind nach § 264 Strafgesetzbuch als Subventionsbetrug strafbar. Es versteht sich von selbst, dass ein Fördermittelantrag von mir nur unterschrieben werden kann, wenn Klarheit und Wahrheit über die Finanzierung herrscht, wenn die Finanzierung gesichert ist. Die Finanzierung ist dann gesichert, wenn es einen Haushaltsbeschluss in richtiger Höhe der zu erwartenden Bausumme gibt und wenn dieser Haushalt vom Landesverwaltungsamt genehmigt worden ist. Ich habe mehrfach in dieser Auseinandersetzung um den Bau einer Schulsporthalle dargelegt, dass der Landkreis, was die Aufnahme von Krediten betrifft, an seiner Obergrenze angekommen ist. Wir haben in den vergangenen Jahren unsere Schularbeiten gemacht und fast alle Schulen des Landkreises neu gebaut oder generalsaniert. Dies haben wir mit Krediten finanziert und unser Geld somit für sehr gute Ziele, nämlich die bestmöglichen Voraussetzungen für unsere Kinder zu schaffen, ausgegeben. Allein diese Kredite belasten unsere Schuldenstatistik mit noch über 30 Mio. €. Im Übrigen hat das Landesverwaltungsamt uns dieses mehr oder weniger deutlich bei der Würdigung des Haushaltes 2006 auch geschrieben. Kreditaufnahmen wurden uns in den vergangenen Jahren verwehrt. Es ist also blauäugig, zu erwarten, dass ein Verhuscheln des Finanzierungsproblems mit falschen Zahlen in irgendeiner Weise die Situation verbessert. Ihr Vorgehen gleicht dem des Säufers, der in Zukunft nur noch weißen Schnaps trinkt, damit die Leber den Alkohol nicht sieht. Fazit: Im Haushalt des Landkreises muss zwingend die Gesamtsumme für den Neubau der Schulsporthalle, abzüglich die zu erwartenden Mittel von Dritten, eingestellt werden. Das haben wir getan. Daran herumzuretuschieren, löst kein Problem, sondern schafft neue Probleme. Wird das heute versäumt, läuft zukünftig nix. Ich prophezeie Ihnen, falls diese Änderungsvorschläge mit zu niedrigen Baukosten, gegen die ich mich strikt wende, weil ich den Bau dieser Sporthalle will, mehrheitlich heute hier beschlossen würden, ein Diskussions- und Genehmigungs-Heck-Meck ohne Ende. Wer sich heute dafür ausspricht, nicht die volle Investitionssumme in den Haushalt einzustellen, dies zu beschließen und dies dem Landesverwaltungsamt zur Genehmigung zuzumuten, verhindert den baldigen Neubau einer Sporthalle in Bad Berka. Im Übrigen erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass das Land Thüringen ab 2008 plant, die sogenannte Investitionszulage wegfallen zu lassen. Der Wegfall der Investitionszulage vom Land hat zur Folge, dass wir zukünftig für jede Investition entweder Eigentum verkaufen müssten – da wissen Sie selber, dass beim Landkreis nichts Wesentliches mehr zu holen ist – oder aber Kredite aufnehmen müssen. In der vom Verfassungsgericht vorgegebenen Ermittlung des zukünftigen Finanzbedarfs der Kommunen hat das Land die Tilgungen für Kredite glatt vergessen. Beschließen Sie heute, um das Problem zu verschleiern, die Bausumme zu niedrig oder im Verstoß gegen Gemeindehaushaltsrecht, so dass zu beanstanden wäre, kann ich keinen Fördermittelantrag stellen. Damit erhalten die Kommunen zukünftig weniger Finanzzuweisungen als ihr tatsächlicher Bedarf ist. Getilgt werden müssen Kredite aber – also wird der Landkreis für Tilgungen die Kreisumlage erhöhen müssen, wenn das Land in seinen Zuweisungen die Tilgungen nicht berücksichtigt hat. Damit ist für Sie einsehbar, dass wir heute verpflichtet sind, einen Haushaltsbeschluss in der richtigen Höhe zu fassen, damit ich überhaupt einen Fördermittelantrag stellen kann. Auch diese Wahrheit gehört in den Haushaltsbeschluss hinein. Wer denkt, er kann uns diese Wahrheit ersparen, tut dem Sporthallenneubau in Bad Berka keinen Gefallen … 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 Seite 15 Der einzig gangbare Weg, auf dem Bad Berka zu einer neuen Sporthalle kommt – Bauherr einer Sporthalle in Bad Berka muss die Stadt Bad Berka sein. stand liefe das auf die Erstattung von 9/16 der Hallenbetriebskosten hinaus. – Die Stadt Bad Berka hat dazu rechtzeitig Fördermittelantrag zu stellen. Zuvor haben die Stadträte einen entsprechenden Beschluss zu fassen. – Darüber hinaus habe ich dem Bürgermeister der Stadt Bad Berka angeboten, dass 50% der Arbeitskraft eines Hausmeisters zur Verfügung gestellt werden; ich erwarte aber, dass die Stadt Bad Berka den Winterdienst vor der Sporthalle leistet. – Der Landkreis sollte dazu einen fairen und der Bedeutung von Bad Berka angemessenen Beitrag leisten. Dies haben wir mit dem Beschluss, in drei Jahresscheiben 800.000 € zuzuzahlen, bereits getan. – Der Landkreis wird zur Verbesserung des Schulsportes in Bad Berka die erforderlichen Unterrichtsstunden in dieser städtischen Sporthalle langfristig vertraglich binden. Nach heutigem Kenntnis- – Zur Entlastung ihres Haushaltes habe ich der Stadt Bad Berka angeboten, mich dafür einzusetzen, dass eine Jugendpflegerin zukünftig, wie alle anderen Jugendpfleger, aus dem Haushaltstitel für Jugendpflege des Landkreises bezahlt wird. Damit würde der Haushalt der Stadt Bad Berka um weitere rund 30.000 € entlastet. Alle anderen Versuche bestechen zwar durch ihre Wortgewalt, aber später werden wir enttäuscht erkennen, dass sie folgenlos bleiben müssen, weil auf diesem Wege die Sporthalle nicht zu finanzieren und nicht zu bauen ist. Meine Damen und Herren, es wäre nicht das erste Mal, dass der Kreistag eine rechtzeitige Warnung von mir in den Wind schlägt. Wegen dieser Sorge habe ich heute meine Argumente etwas furios vorgetragen. Das sehen Sie mir bitte nach. In der Sache bleibe ich fest. Niemand sollte sich später beklagen können, er habe etwas nicht gewusst. Es wäre allerdings schade für Bad Berka. Ministerpräsident Dieter Althaus am 11. Juni 2007 zu Besuch im Weimarer Land 1 4 6 2 Bild 1: Magdala – gemeinsame Eröffnung Radweg mit Landrat Hans-Helmut Münchberg Bild 2: Blankenhain – Besichtigung Mar-Ko Fleischwaren GmbH, hier im Gespräch mit Geschäftsführer Markus Korte Bild 3: Bad Berka – Besuch im Marie-Curie-Gymnasium Bild 4: Niederroßla – Elefantenausstellung, im Gespräch mit Bärbel Preller, Christine Lieberknecht, Beate Weber-Kehr und Hans-Jürgen Häfner Bild 5 und 6: Eberstedt – Besichtigung des schwimmenden Hüttendorfes und Eintrag ins Gästebuch der historischen Mühle Bild 7: Apolda – zur Bürgermeisterkonferenz im Braustübl der Vereinsbrauerei stellte sich der Ministerpräsident den Fragen der Bürgermeister des Kreises Bild 8: Apolda, Vereinsbrauerei – im Gespräch mit Bürgermeister Rüdiger Eisenbrand, Geschäftsführer Detlef Projahn und Braumeister Andreas Lietz 7 3 5 8 Seite 16 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 Informationen 5. Kunstprojekt KIRCHBERG WEIDEN divertimentoarte >TRANSPARENZ am BERG Ausstellung ~ Installation ~ Lyrik ~ Musik ~ Schattenspiel ~ Performance 18 . bis 26. August 2007 in Weiden bei Buttelstedt Kenner und Liebhaber von außergewöhnlichen unkonventionellen Inszenierungen, Interessierte, Neugierige und Freunde können beim Besuch des diesjährigen Kunstprojektes KIRCHBERG WEIDEN des Vereins zur Erhaltung der Kirche und des Kirchberges in Weiden bei Buttelstedt e.V wiederum ein unikales zeitund ortsgebundenes Schauspiel erleben. In dem etwa 10 km von Weimar entfernten Dörfchen wird die Projektkünstlerin Sabine Lauer zum fünften Mal ein divertimentoarte inszenieren, diesmal rund um den Begriff Transparenz. Zur Eröffnung des Kunstprojektes am 18. August um 18 Uhr präsentiert Sabine Lauer eine Ausstellung des Thüringer Hinterglasmalers Rudolf Köpping. Einfarbige Hinterglasmalereien, gestaltet von Schülern des Lyonel Feininger Gymnasiums aus Buttelstedt, begleiten den Besucher durch die expressive Ausstellung Köppings mit Rauminstallationen und Malerei hinter Glas, beginnend an der Dorfquelle über die Treppe bergwärts zur und in die Kirche, und weiter über den Friedhof bis zum Feldrand. Ein Besuch der Ausstellung ist in der Zeit vom 19. bis 25. August möglich (Öffnungszeiten: So. – Do. 14 – 16 / 18 – 20 Uhr / Fr. + Sa. 17 – 20 Uhr und nach tel. Vereinbarung unter 01 76/29 59 08 09). Ausgestattet mit festem Schuhwerk, wetterfester Kleidung und Taschenlampe ist der Besucher des am 24. und 25. August um 20:30 Uhr stattfindenden divertimentoarte gut gerüstet. Im Dorf beginnend bis in die Kirche entfaltet die Künstlerin Sabine Lauer eine experimentel- le Theaterperformance vom Schattenspiel bis zur Seifenblase mit Klangimprovisationen des Saxophonisten Thomas Prestin und Lyrikperformances. Poetische Bilder entstehen bei der Schattenspielperformance von Martin Fuchs und Mehrdad Zaeri vom Figurentheater FEX. Phantastische Figuren und Lyrik locken zu einer dynamischen Rauminstallation mitgestaltet von Künstlern des Lebenshilfe-Werks Weimar/Apolda e.V und Kindern und Jugendlichen aus der Region. Geführt von den Phantastischen Figuren geht es weiter zur Linde und noch einmal entstehen poetische Bilder an einem besonderen Ort. In der Kirche verbinden sich dann zu einer Musik-Sprach-Klang-Interpretation die eigens zu Köppings Werken komponierte Musik von Lutz Altwein >Rätsel hinter Glas< mit den Köppings Werke reflektierenden lyrischen Texten von Wolfgang Haak und Frank Rotter sowie einer Hommage des Kunstkenners Helge Philipp aus Hessen an Rudolf Köpping. Für die Besucher am 25. August kredenzen die Einwohner des Dorfes Weiden auch in diesem Jahr eine ABENDLICHE VORSPEISE (Beginn 18 Uhr, Kostenbeitrag: EURO 5,00, Anmeldung bei Frau Schiel 03 64 51/6 13 34). Kontakt / Buchung / Information Sabine Lauer, visionúdivertimentoarte, (069) 420 858-28 Verein zur Erhaltung der Kirche und des Kirchberges in Weiden bei Buttelstedt e.V. Dr. Gerhard Setzpfandt (0 36 43) 5 42 80 www.weiden-bei-weimar.de, [email protected] Danke für einen tollen Kreisjugendtag in Buttelstedt Unter dem Motto: „Zu Gast bei Freunden – hier trifft sich die Jugend des Weimarer Landes“ war die diesjährige Veranstaltung des Jugendund Sportamtes am 30. 06. 2007 wieder ein voller Erfolg. Ab 11.00 Uhr tummelten sich junge Leute aus den verschiedenen Jugendclubs und Jugendzimmern des Kreises auf dem Sportplatz von Buttelstedt. Insgesamt 8 Volleyball- und 11 Fußballmannschaften traten zum Wettkampf an. Den Siegerpokal im Fußball konnte die Mannschaft des Jugendclubs Rittersdorf mit nach Hause nehmen, den zweiten Platz belegte das Team des Studioclubs Apolda und Dritter wurde die Mannschaft aus Berlstedt. Im Volleyball ging der Siegerpokal an den Jugendclub „Fantasy“ aus Kromsdorf, gefolgt von der Mannschaft aus Oßmannstedt. Den dritten Platz belegte die Mannschaft Berlstedt/ Neumark. Zum Kinderfest ab 14.00 Uhr lockten die Grundschule Buttelstedt, die Regelschule und das Gymnasium Buttelstedt mit lustigen Sportspielen viele Kinder auf den Sportplatz. Auch der Sinnestest des Jupiclubs wurde gern genutzt und zur Stärkung gab es Kuchen und Kaffee vom Kindergarten aus Buttelstedt. Dieses abwechslungsreiche und bunte Rahmenprogramm hat viele Besucher angelockt, so dass Gäste im Alter zwischen 2 und 80 Jahren den diesjährigen Kreisjugendtag besucht haben. Traditionell beendeten Jugendbands mit ihrem Auftritt das Programm des diesjährigen Jugend- tages. In diesem Jahr waren das die Schülerband der Regelschule Buttelstedt und die Band „Trittbrett“ aus Großobringen. Das Jugend- und Sportamt des Kreises Weimarer Land dankt hiermit noch einmal ganz herzlich allen Akteuren, die an der Vorbereitung und Durchführung des 7. Kreisjugendtages beteiligt waren. Ohne den persönlichen Einsatz jedes Einzelnen wäre dieser schöne Tag nicht möglich gewesen. EIN HERZLICHES DANKESCHÖN AN: unsere Gastgeberin die Stadt Buttelstedt und dessen Bürgermeister Joachim Ulrich. Dem Sportverein FC Grün-Weiß und hier ein ganz besonderes Dankeschön an Andreas Münnich, Rainer Münnich, Björn Bottin, Klaus Müller und Rudolf Hermann und der Freiwilligen Feuerwehr Buttelstedt. An alle 4 Gebietsjugendpfleger des Kreises Weimarer Land für die gute Organisation, vor allem Frau Marina Willeke. Ein Dankeschön an die Grundschule Buttelstedt, besonders an Frau Pocher, an die Regelschule und das Gymnasium Buttelstedt, ganz besonders an Frau Möhl, Frau Kaufmann und Herrn Pauschke, dem Jupiclub und dem Kindergarten für das abwechslungsreiche Rahmenprogramm. Ein herzliches Dankeschön auch an alle anderen, die an diesem Tag ihren Beitrag geleistet haben. Dajana Preißer Kreisjugendpflege des Jugend- und Sportamtes Jugendbegegnungsstätte „Katharinenweg“ in Trägerschaft des IFAP e.V. Einladung zur Eltern-Kleinkind-Gruppe Mit der Geburt eines Kindes gibt es für Mütter und Väter viel Neues zu entdecken und zu erleben. Die Eltern-Kleinkind-Gruppe ist eine erste Gelegenheit in einer gemütlichen Spiel- und Frühstücksatmosphäre untereinander Erfahrungen auszutauschen als auch neue Kontakte zu knüpfen. Dabei bietet sich auch den Kleinen die Chance erste Eindrücke im gemeinsamen Spiel mit anderen Kindern zu sammeln. Seit einigen Jahren wird dieses Angebot erfolgreich von unserem Familienzentrum in Bad Sulza praktiziert und seit über einem Jahr erhält es auch in Apolda positive Resonanz. Dazu lädt das Familienzentrum Bad Sulza alle interessierten Väter und Mütter recht herzlich ein. Veranstaltungsort: Jugendbegegnungsstätte „Katharinenweg“ 43, Apolda Datum: jeden Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr Einladung zum Eltern-Kind-Fußball Jeder große Fußballstar hat einmal ganz klein angefangen. Dabei stellt neben dem Interesse und dem Spaß am Spiel auch die Unterstützung durch die Eltern eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dar. Das Eltern-Kind-Fußball-Angebot des Familienzentrums Bad Sulza bietet eine Möglichkeit für beide Generationen, sich in einer ungezwungenen Form gemeinsam sportlich zu betätigen. Hierbei kann unter Anleitung eines Betreuers trainiert, sich im Spiel mit anderen gemessen oder einfach durch Beobachtung und Kontaktaufnahme ein erster Schritt in die Welt des Fußballs unternommen werden. Die Ausrüstung sollte aus Sportkleidung (wetterabhängig) und Turn- oder Hallenschuhen (keine Fußballschuhe!) bestehen. Eine Umkleidemöglichkeit als auch der Erwerb von Getränken und kleinen Snacks ist gegeben. Dazu laden wir alle interessierten Väter und Mütter als auch Söhne und Töchter recht herzlich ein. Veranstaltungsort: Jugendbegegnungsstätte „Katharinenweg“ 43, Apolda Datum: jeden Donnerstag 16.00–18.00 Uhr Kontakt: Jugendbegegnungsstätte „Katharinenweg“ in Trägerschaft des IFAP e.V. Katharinenweg 43 99510 Apolda Tel.: 0 36 44/6 51 97 13 E-Mail: [email protected] 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 Seite 17 14. Apoldaer Oldtimer-Schlosstreffen 2007 – ein Highlight nicht nur für Fans historischer Fahrzeuge – Es war die mittlerweile 14. Auflage des Apoldaer Oldtimer-Schlosstreffens – eines der schönsten. Sie kamen alle nach Apolda – Piccolo, ColumbiaSuper-Six, Dixi, Mercedes Benz, Topolino, Framo, Trabant, Limousine, AWO, Käfer, Wartburg, BMW, NSU – um nur einige zu nennen. Insgesamt 230 Starter mit 145 PKWs und 85 Motorrädern besuchten vom 1.–3.6. 2007 die Kreisstadt Apolda. Am Samstag zeigten die Besitzer ihre Schönheiten auf einer 90 km langen Ausfahrt durch das Weimarer Land unter dem Motto „Zu Gast bei Miss Baba“ als eine Referenz an das alle 25 Jahre stattfindende Elefantenfest in der Gemeinde Niederroßla. Die Strecke, mit zahlreichen Schaulustigen in den Orten, führte von Apolda nach Bad Sulza nach Niederroßla und zurück nach Apolda. Jeder Teilnehmer erhielt bei der Ankunft in Apolda eine Urkunde und eine Erinnerungsplakette. Zum Oldtimerabend vergab die Kfz-Innung ihre Ehrenpokale an Udo Besser aus Sünna für seinen Daimler DB 18, Baujahr 1950 und an Siegfried Heinrich aus Gera für seine NSU 200T, Baujahr 1927. Am Sonntag ermittelte eine Jury auf dem Parkplatz am Schloss die zehn am besten restaurierten Oldtimer und die zeitgerechte Kleidung der Fahrer. Zum Abschluss des Treffens fuhren die Teilnehmer noch einmal durch Apoldas Straßen. Die Veranstalter danken allen Organisatoren, Sponsoren und den vielen Helfern, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung Fotos © H. Lorenz geholfen haben. Seite 18 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 Interessenbekundungsverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadtverwaltung Blankenhain beabsichtigt die zwei Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft ab 1. Januar 2008 an anerkannte freie Träger zu übertragen. 1. Kindertageseinrichtung Blankenhain Christian-Speck-Straße 7 a, 99444 Blankenhain Betreuungsangebot: 160 Kinder vom dritten Lebensmonat bis zum Schuleintritt 2. Kindertageseinrichtung Thangelstedt Thangelstedt, Dorfstraße 46, 99444 Blankenhain Betreuungsangebot: 40 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Abschluss der Grundschule Reit- und Springturnier in Utenbach Anerkannte freie Träger, die Interesse haben, diese Kindertageseinrichtungen der Stadt Blankenhain zu betreiben, werden gebeten, dies schriftlich unter folgender Anschrift bis zum 28. Juli 2007 mitzuteilen. vom 31.08. bis 02. 09. 2007 auf dem Reitplatz Stadtverwaltung Blankenhain Marktstraße 4 99444 Blankenhain Mit freundlichen Grüßen Kellner Bürgermeister Stadt Blankenhain Der Sparkassencup für Jugendliche und die Kreismeisterschaft für Erwachsene Freitag, 31. 08. 2007 15.00 Uhr Springprüfung für junge Pferde E-Springen für Einsteiger und Jugendliche Sonnabend, 01. 09. 2007 7.00 Uhr Dressurprüfungen E, A, L Ab ca. 13.00 Uhr Springprüfungen A und L Ab 19.00 Uhr großes Abendprogramm mit vielen Überraschungen Sonntag, 02. 09. 2007 Ab 8.00 Uhr Springprüfungen E, A, L, und M Höhepunkt am Nachmittag Springprüfung Klasse M mit Siegerrunde An allen Tagen wird Ihnen eine abwechslungsreiche und vielfältige Versorgung mit Speisen und Getränken geboten. Kontakt: Reit- und Fahrverein Utenbach e.V. Frank Berger Am Wasserberg 63 99510 Utenbach www.reitverein-utenbach.de Anzeigen Der Kreis Weimarer Land schreibt folgende Wohnung zur Vermietung aus: Wohnung in 99444 Blankenhain Egendorf Nr. 1 ab 01.08.2007 3 Zimmer, Küche, Bad/WC Bodenkammer/ Kellerraum 75 m2 – Ofenheizung Ob ganz oder portioniert, genau das Richtige für jede Feier! Lecker, preiswert, prima! SPANFERKELBÄCKEREI Miete einschl. Betriebskosten 240,00 €/mtl. Stellplatz-/Gartennutzung möglich Anfragen an: Landratsamt Weimarer Land Liegenschaftsverwaltung Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Tel. (0 36 44) 540-261 Fam. Busch August-Ludwig-Straße 3 99444 Blankenhain/Hochdorf Tel. 03 64 59/41 545 Handy 01 73/83 29 342 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 Seite 19 Herzlichen Glückwunsch Elsa Ludwig Willerstedt zum 101. Geburtstag Liesbeth Heinrich Apolda zum 98. Geburtstag Leopoldine Bier Bad Sulza Paul Unrein Ettersburg zum 97. Geburtstag Margarethe Rolle Apolda Marianne Althaus Apolda zum 96. Geburtstag Hans Kirsten Apolda Erna Wilde Kromsdorf zum 95. Geburtstag Gertrud Ruszkiewicz Vippachedelhausen zum 94. Geburtstag Herbert Leichsenring Apolda Gertraud Aepfler Apolda Frida Eubling Apolda Margot Tränckler Apolda Max Schädel Apolda Walter Burkhardt Mattstedt Ilse Clauß Kranichfeld zum 93. Geburtstag Charlotte Schmidt Magdala Carl Kirchner Blankenhain Herbert Pilling Kromsdorf zum 92. Geburtstag Hildegard Kahleys Apolda Johanna Hoyer Apolda Martha Bamberg Apolda Herta Breuer Flurstedt Liesbeth Weiß Ettersburg Margarete Bsonek Vippachedelhausen zum 91. Geburtstag Liesbeth Koschmieder Rohrbach Elsa Göring Flurstedt Cäcilie Edler Blankenhain Annemarie Mannstein Blankenhain Lisbeth Kleine Pfiffelbach Paul Arendt Bad Berka Maria Brückner Tannroda Erna Nauber Kranichfeld zum 90. Geburtstag im Juli 2007 Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Marga und Hans Kirsten Käte und Harald Symalzek Annitta und Wolfgang Beyer aus Apolda zur aus Kromsdorf zur aus Schmiedehausen zur Diamantenen Hochzeit Diamantenen Hochzeit Diamantenen Hochzeit die sie am 24. Mai 2007 gefeiert haben. die sie am 25. Mai 2007 gefeiert haben. die sie am 31. Mai 2007 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Lydia und Roland Schuchardt Margarete und Werner Wollmerstädt Irmgard und Gerhard Schaaf aus Sachsenhausen zur aus Niederzimmern zur aus Bad Berka zur Diamantenen Hochzeit Diamantenen Hochzeit Diamantenen Hochzeit die sie am 25. Mai 2007 gefeiert haben. die sie am 25. Mai 2007 gefeiert haben. die sie am 31. Mai 2007 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Barbara und Heinz Kästner Ingeborg und Walter Kurze Ruth und Otto Lißker aus Darnstedt zur aus Apolda zur aus Ottstedt b. Magdala zur Diamantenen Hochzeit Diamantenen Hochzeit Diamantenen Hochzeit die sie am 25. Mai 2007 gefeiert haben. die sie am 27. Mai 2007 gefeiert haben. die sie am 31. Mai 2007 gefeiert haben. Impressum: Herausgeber: Kreis Weimarer Land Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat des Kreises Weimarer Land Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Silke Schmidt Anschrift: Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10 Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: [email protected] Verantwortlich für den Anzeigenteil: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Erscheinungsweise: In der Regel 7 x im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Kreises Weimarer Land. Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda bestellt werden. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes. Druck: Druckerei Friedr. Kühn, Bernhardstraße 43, PF 1151, 99501 Apolda, Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99, e-mail: [email protected] Vertrieb: Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt Seite 20 14. Juli 2007 – Nummer 04/07 auunternehmen Lothar Meißner Eigenheimbau · Außenanlagen Abriss & Gerüstbau · Fassadendämmung Um- und Ausbauarbeiten · Bauwerkstrockenlegung Maurer-, Putz- und Betonarbeiten Auch kleinere Reparaturarbeiten PREISWERT – ZUVERLÄSSIG Georg-Judersleben-Str. 18 · 99518 Bad Sulza Tel.: 03 64 61-2 08 19 · Fax: 03 64 61-8 77 67 · Funk: 01 78-4 17 18 25 [email protected] MOWITZ-BAU GMBH Ihr Partner für Neubau und Altbausanierung • Maurer- und Putzarbeiten • Beton- und Estricharbeiten • Bauwerkstrockenlegung • Gerüstbau und -verleih • Wärmedämmung • Fassadenarbeiten • Trockenbau • Pflasterarbeiten Qualität aus Liebe zum Handwerk Am Kalkteich 3, 99510 Apolda, ☎ (0 36 44) 61 94 62 Wir zäunen Ihr Grundstück ein! • fachgerecht und preiswert! mit Holz, Schmiedeeisen, Maschendraht oder Stabgitterzaun • Tore, Türen, Gitter, Hundezwinger Metallbau Haas Thomas-Müntzer-Straße 4 99518 Reisdorf Telefon und Fax (03 64 63) 4 77 77 oder Telefon (03 64 63) 4 00 40 reativecke Kühn Ihr Spezialist für moderne AUGENOPTIK und KONTAKTLINSEN Eckhard Grimm Augenoptikermeister Unsere Leistungen • Augenüberprüfung • Video Anpassung von Gleitsichtgläsern • Kontaktlinsen, Anpassung und Beratung • Ferngläser, Wetterstationen • Lupen, Vergrößernde Sehhilfen • Sehtest für Fahrschule • Video Beratung • Brillenreparaturen • Kostenloser Fassungsservice • Pflegemittel für Kontaktlinsen Montag – Freitag 9.00 – 18.00 Uhr Sonnabend 9.00 – 12.00 Uhr 99510 Apolda · Bahnhofstraße 11 · ☎ 0 36 44/55 61 31 Bernhardstr. 43 99510 Apolda der Druckerei Friedr. 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