Amtsblatt Nr. 07 vom 31.03.2004

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Amtsblatt Nr. 07 vom 31.03.2004
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31. März 2004
Nummer 6
PULSSCHLAG
A M T S B L A T T
D E R
R O B E R T - S C H U M A N N - S T A D T
Z W I C K A U
14. Jahrgang
I N N E N S TA DT L Ä DT Z U M B E S U C H E I N
Das Oberbürgermeisteramt, Sachgebiet Wirtschaftsförderung informiert
Verkaufsoffener Sonntag zum
„Zwickauer Autofrühling“
S I T Z U N G S TE R M I N E
Geschäfte am 4. April 2004 von 13 bis 18 Uhr geöffnet
Der Stadtrat der Stadt Zwickau hat den Antrag des Fördervereins Stadtmanagement
Zwickau e. V. (nach dessen Abstimmung im
Arbeitskreis Einzelhandel/Innenstadt zugestimmt) und damit den rechtlichen Rahmen
für vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr
2004 vorgegeben. Die inhaltliche Ausgestaltung obliegt nun den Einzelhändlern und Gewerbetreibenden der City sowie den Besuchern
von nah und fern, die der Zwickauer Innenstadt pulsierendes Leben verleihen.
Gewerbetreibende der Innenstadt auf
sonntäglichen Kunden- und
Besucheransturm vorbereitet
Regen Kundenzuspruch und starken Besucherandrang versprechen sich die Innenstadthändler und Gewerbetreibenden an einem
Tag, der verheißungsvoll dreimal mit der Zahl
„4“ Handelnde zur Entscheidung bringt. Am
Sonntag, den 04.04.04 öffnen die Zwickauer
Geschäfte in der Zeit von 13 bis 18 Uhr.
Interessenten und potentiellen Käufern steht
Jugendhilfeausschuss
am Mittwoch, dem 31. März 2004, 16.30
Uhr, Verwaltungszentrum, Werdauer Straße
62, Haus 9, Zimmer 212/213
ein vielfältiges Sortiment und großes Angebot zur Verfügung. Gastronomische Einrichtungen verschiedenster kulinarischer Genüsse
sind ebenso in Erwartung zahlreicher hungriger Gäste. Sicher wird diese Möglichkeit bei
vielen große Freude hervorrufen, da somit ein
stressfreies Einkaufen und Bummeln gewährleistet ist. Auch Familien können von dieser
Gelegenheit nur profitieren. Gemeinsam mit
Partner und Kindern ist es gewiss ideal, einen Innenstadtbesuch mit einem lang geplanten Einkauf zu verbinden. Sicher ist ein
unterbrechender Kurzweil in einem Eiscafé
oder ein anschließender Kinobesuch auch
keine schlechte Idee.
Anfragen können gerichtet werden an das:
Oberbürgermeisteramt
Sachgebiet Wirtschaftsförderung
Bernd Skudelny
Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
Tel.:
(03 75) 83 80 00
Fax:
(03 75) 83 80 80
E-Mail: [email protected]
Aus der Tagesordnung:
Beschlussvorlage zu einer Sachentscheidung
- Förderung von Trägern der Jugendhilfe
Verschiedenes
- Schwerpunktaufgaben/Vorlagenplanung
Vorberatung
- Haushaltssatzung 2004 mit Haushaltsplan,
Stellenplan und mittelfristiger Finanz- und
Investitionsplanung – 2. Lesung einschließlich Maßnahmekatalog des Jugend- und
Sozialamtes zur Umsetzung der Vorgaben
der Haushaltsplanung 2004 (Beratungsvorlage)
- Schließung der kommunalen Integrativen
Kneipp-Kindertagesstätte „Mauz und Hoppel“
Seit wenigen Tagen schmücken zahlreiche Farbtupfer in Form von Frühblühern das Stadtbild.
Bepflanzungen nahm das Garten- und Friedhofsamt u. a. in der Hauptstraße sowie auf dem
Hauptmarkt am Robert-Schumann-Denkmal vor. Leider musste festgestellt werden, dass einige
der frisch eingebrachten Pflanzen von Unbekannten entwendet wurden.
Foto: Pressebüro
U N S E R A K T U E LLE S I N TE RV I E W M I T B Ü R G E R M E I S TE R I N D R . PI A F I N D E I S S
Bau- und Verkehrsausschuss
voraussichtlich am Dienstag, dem 13. April
2004, 16.00 Uhr, Verwaltungszentrum,
Werdauer Straße 62, Haus 9, Zimmer
212/213
Sozialausschuss
XIV. Internationaler Robert-Schumann-Wettbewerb für Klavier und Gesang
Rekordzahl: Musiker aller Kontinente
wollen am Wettbewerb teilnehmen
Internationaler und auch zahlenmäßig
stärker war das Interesse noch nie. Zur
14. Auflage des Robert-Schumann-Wettbewerbs für Klavier und Gesang vom 8. bis
18. Juni 2004 erwartet Zwickau junge Musiker aller fünf Erdteile.
Von Bürgermeisterin Dr. Pia Findeiß, die
zugleich auch die Leiterin des Organisationskomitees in Vorbereitung des
XIV. Internationalen Robert-SchumannWettbewerbes für Klavier und Gesang ist,
erfuhren wir Näheres über das Echo auf die
Ausschreibung und über den Stellenwert
dieser Veranstaltung für die Robert-Schumann-Stadt, die neben dem Jubiläum
„100 Jahre Automobilbau in der Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau“ und dem
Zwickauer Stadtfest eines der Highlights im
Veranstaltungskalender 2004 ist.
Am 15. März 2004 war
Einsendeschluss für alle, die sich für
eine Teilnahme am Robert-SchumannWettbewerb für Klavier und Gesang
anmelden wollten. Wie war die
Resonanz?
Überwältigend. Die Flut der Interessensbekundungen hat uns als Organisationskomitee
mächtig überrascht, weil die eingegangenen
Bewerbungen alle Erwartungen übertrafen.
Bereits im Vorfeld hatten wir über 900 Anfragen und das schlug sich letztlich auch in der
Zahl der Anmeldungen nieder: 211 Teilnehmer aus 33 Ländern weltweit! Jetzt haben wir
es mit Rekordzahlen zu tun: 136 Bewerber
meldeten sich im Fach Gesang, darunter 80
Sängerinnen und 56 Sänger. Im Fach Klavier
verzeichneten wir 75 Interessenten, wobei 57
Bewerbungen von Frauen kamen.
Die mit Abstand jüngste Teilnehmerin zählt
gerade mal 13 Lenze. Die Chinesin Jiahuang
Zhang will hier in Zwickau mit ihrer Stimme
überzeugen. Auch wenn man erfahrungsgemäß letztlich noch mit Absagen rechnen
muss, wegen Erkrankungen oder weil jemand
das Geld für Teilnahme und Unterkunft nicht
aufbringen kann, ist das eine sehr beachtliche
Zahl. Sie wird wohl dazu führen, dass der
bisher geplante Zeitablauf der Wettbewerbsrunden nochmals überarbeitet werden muss.
Mal zum Vergleich: Auch beim letzten Wettbewerb vor vier Jahren erreichten wir mit 75
Teilnehmern im Fach Gesang und 45 im Fach
Klavier schon die Grenze der Belastbarkeit für
die Jury.
„Identität braucht Lebensqualität.
Kultur schafft Lebensqualität“ – diese
Aussage ist Teil einer These, mit der
Sie zum 1. Zwickauer Kulturgipfel in
die Diskussion einstiegen. Die RobertSchumann-Musikwettbewerbe gehören seit Jahren untrennbar zum
Kulturleben der Stadt Zwickau. Wird
das auch in diesen Zeiten schwieriger
Haushaltslagen so bleiben?
Wir freuen uns sehr darüber, dass sich junge
Sänger und Pianisten aus aller Welt bewarben. Die Resonanz zeigt eine Anerkennung
für die Qualität unseres Wettbewerbs.
Wir bekennen uns natürlich zu den traditionsreichen Veranstaltungen, die das Erbe
des großen Sohnes unserer Stadt lebendig
halten. Sie tragen sehr zum Imagegewinn für
Zwickau bei und dazu, die Stadt weit über
die Landesgrenzen hinaus bekannt zu machen. Natürlich wollen wir Zwickau als
l(i)ebenswerte Stadt unseren Bürgern auch in
Zeiten schwieriger Haushaltslagen erhalten.
Wir unternehmen zahlreiche Versuche, alle
Kräfte zu mobilisieren, die es ermöglichen,
kulturelle Vielfalt fortbestehen zu lassen.
Aber leider müssen wir im Kulturellen wie
auch in vielen anderen Bereichen Abstriche
hinnehmen. Da gilt es, sorgfältig abzuwägen, was wir uns noch leisten können, wo
wir Schwerpunkte setzen müssen. Außerdem
müssen wir uns eingestehen, dass wir uns
leider auch von Liebgewonnenem verabschieden müssen.
Was bleibt aus aktueller Sicht unvermeidlich auf der Strecke?
Beispielsweise kann sich die Stadt Zwickau
künftig nicht mehr direkt an der Finanzierung der Orgelwoche beteiligen. Diese Veranstaltungsreihe wird in diesem Jahr vom Kulturraum und anderen Geldgebern unterstützt.
Auch das bei den Bürgern der Stadt und der
Region beliebte Waldparkfest am 24. und
25. Juli 2004 wird – auf Grund der finanziellen Situation der Stadt – in diesem Jahr nicht
stattfinden. Froh sind wir darüber, dass wir
unser beliebtes Stadtfest auch in diesem Jahr
bereits zum dritten Mal über die drei inner-
städtischen Bühnen bringen. Allerdings geht
auch hier gar nichts ohne unsere Hauptsponsoren (die Sparkasse Zwickau, die Zwickauer
Energieversorgung GmbH, die Mauritius
Brauerei GmbH und Radio Zwickau 96 Punkt
2) und Sponsoren.
Dennoch sind wir nach wie vor auf der Suche
nach engagierten Mitstreitern, die uns dabei
helfen, dass uns wenigstens solche Veranstaltungen, die sich als absolute Besuchermagnete erwiesen haben, erhalten bleiben und
fortgeführt werden. Das wird nur im Verbund
aller Kräfte und unter Nutzung aller
Ressourcen gehen. Neben finanzieller Unterstützung und der Nutzung von Synergien
sind auch immer machbare Lösungsvorschläge gefragt.
Auch der Robert-SchumannWettbewerb für Klavier und Gesang
könnte ohne Sponsoren nicht stattfinden...
So ist es. Deshalb sind wir sehr dankbar, dass
wir Sparkasse und Audi als Hauptsponsoren
sowie und der Kulturraum Zwickauer Raum
sowie die ALPHARMA-ISIS GmbH & Co. KG.
zu den Förderern des Wettbewerbs zählen
können.
Zurück zum Wettbewerb: Was gibt es
Neues zu berichten?
In diesem Jahr haben wir erstmals einen Teilnehmer aus Island im Fach Klavier und eine
Sängerin aus Südafrika mit unter den Bewerbern. Mit 66 Interessenten, davon vier Pianisten, kommen die meisten Kandidaten aus
dem Gastgeberland Deutschland. Die zahlenmäßig stärksten ausländischen Bewerbungen
im Fach Gesang kommen aus Korea, im Fach
Klavier aus Japan, gefolgt von Rußland, was
allerdings weniger überrascht, denn das hat
bereits Tradition.
Außerordentlich fachkundig und international
ist die Jury besetzt. Zudem ist beispielsweise
die Juryvorsitzende im Fach Gesang Prof.
Edith Wiens eine ehemalige 1. Preisträgerin
des Wettbewerbs bzw. die Juroren im Fach
Klavier, die weltweit anerkannten Spezialisten
Prof. Jozef De Beenhouwer (Antwerpen) und
Prof. Bernard Ringeissen (Paris) sind Träger
des Robert-Schumann-Preises. Daneben gibt
es auch interessante Neubesetzungen. So sitzen mit dem Leipziger Peter Korfmacher (Klavier) und der Stuttgarterin Dr. Marlene WeberSchäfer 2004 erstmalig Musikwissenschaftler
und -journalisten in der Jury.
Auch im Organisationsbüro des Wettbewerbs
im „Schiffchen“ in der Münzstraße 12 gibt
es ein neues Gesicht. Die Nachfolge von
Hannelore Heil, die zuvor viele Jahre lang
mit großem Engagement hinter den Kulissen
der Robert-Schumann-Wettbewerbe agierte,
trat vor wenigen Monaten Angela Hofmann
an, die zuvor bereits an anderer Stelle in der
Stadtverwaltung beschäftigt war.
Wie ist das gestiegene Interesse an
diesem Robert-SchumannWettbewerb zu erklären?
Werke Schumanns genießen seit vielen Jahren weltweit zunehmende Aufmerksamkeit.
Darauf ist unser Programm zugeschnitten,
das auch weniger Bekanntes von ihm beinhaltet. Übrigens wurde unseren Fachexperten um den Leiter des Robert-SchumannWettbewerbs Dr. Gerd Nauhaus u. a. von den
zehn Klavier-Professoren der Wiener Universität für Musik und Darstellende Künste bestätigt, dass hier mit viel Sachverstand ein
sehr ausgewogenes Programm für die anspruchsvollen Auswahlprüfungen erarbeitet
wurde.
Ebenfalls eine Rolle spielt die Tatsache, dass
das Internet den Zugang zu Informationen
absolut erleichtert und es zudem möglich ist,
sich über dieses Medium anzumelden.
Übrigens: Der Anfang März angelaufene Kartenvorverkauf über die CTS-Vorkaufsstellen
in der Tourist Information bzw. in der Geschäftsstelle der Freien Presse in der Hauptstraße bestätigt ein großes Publikumsinteresse.
Der gesamte Wettbewerb ist öffentlich und
wir hoffen sehr, dass wir viele Menschen mit
dieser hochkarätigen Veranstaltung begeistern werden.
Kontakt:
Organisationsbüro für den XIV. Internationalen Robert-Schumann-Wettbewerb für Klavier
und Gesang
Münzstraße 12
08056 Zwickau
Tel.: (03 75) 21 26 36
Fax: (03 75) 83 41 30
E-Mail: [email protected]
www.zwickau.de/wettbewerbe
Ticket-Hotline: (03 75) 2 71 30
In den kommenden Ausgaben des „Zwickauer Pulsschlag“ erfahren Sie mehr zum
Wettbewerbsprogramm, zur Jury und Neuigkeiten zum Stand der Wettbewerbsvorbereitungen.
voraussichtlich am Dienstag, dem 13. April
2004, 16.00 Uhr, Verwaltungszentrum,
Werdauer Straße 62, Haus 9, Zimmer 214
Kultur- und Bildungsausschuss
voraussichtlich am Mittwoch, dem 14. April
2004, 16.30 Uhr, Rathaus, Hauptmarkt 1,
Zimmer 307
Hinweis: Interessierte Einwohner sind zum
öffentlichen Teil der Stadtrats- und Ausschusssitzungen sowie zu den Ortschaftsratssitzungen herzlich eingeladen. Die Tagesordnung wird jeweils drei Tage vor Sitzungstermin an den Bekanntmachungstafeln im
Rathaus, Hauptmarkt 1 (Flur rechts) und im
Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62
(Eingangsbereich Werdauer Straße) ausgehängt.
J U G E N D - & S O Z I A L A MT
Für Hochwasseropfer
noch Mittel verfügbar
Fristverlängerung für Anträge bis
zum 30. April 2004
Wie bereits im „Zwickauer Pulsschlag“ vom
18. Februar 2004 veröffentlicht, stehen durch
eine Rückerstattung von ursprünglich verteilten Bundesmitteln für Geschädigte des Hochwassers vom August 2002 noch einmal
9.654,85 € zur Verteilung zur Verfügung. Für
alle bisher im Jugend- und Sozialamt als
Hochwasseropfer registrierten Haushalte besteht daher die Möglichkeit zur Antragstellung.
Voraussetzungen für die Bewilligung sind
entstandene Schäden am privaten Haushalt/
Hausrat (Gebäudeschäden und gewerbliche
Schäden können nicht berücksichtigt werden!) und der Nachweis, dass der Gesamtschaden noch nicht durch Landesmittel,
Bundesmittel, Spenden, Versicherungsleistungen oder sonstige Zuwendungen abgedeckt
ist.
Formlose Anträge sind an das Jugend- und
Sozialamt der Stadtverwaltung Zwickau unter Vorlage der folgenden Nachweise zu
richten:
- Nachweis über Gesamtschadenshöhe bzw.
eidesstattliche Erklärung
- Vollständige Nachweise über bisherige Zuwendungen
- Eidesstattliche Erklärung über bisher ungedeckte Schadenshöhe
Es wird um vorherige Terminvereinbarung
unter folgenden Telefonnummern gebeten:
(03 75) 83 50 08, 83 50 77 oder 83 50 82.
Die Frist für Abträge auf Bewilligung von
Bundesmitteln für Hochwassergeschädigte
wird bis zum 30.04.2004 verlängert!
ZWICKAUER PULSSCHLAG
2
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G E N
Regierungspräsidium Chemnitz
Das Regierungspräsidium Chemnitz gibt bekannt, dass die VNG – Verbundnetz Gas AG,
Braunstraße 7, 04347 Leipzig, Anträge auf
Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des
Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG)
vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182,
2192), das zuletzt durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S.
2304, 2311) geändert worden ist, gestellt
hat.
Die Anträge umfassen die bestehende
Ferngasleitung FGL 35 DN 500/600 PN 25
Lüttewitz – Niederhohndorf einschließlich Sonder- und Nebenanlagen im Bereich oben genannter Gemarkungen (143043/2003.123) sowie die bestehende Ferngasleitung FGL 35.04 DN 150 PN 25 Mosel,
Gelenkwellenwerk einschließlich Sonderund Nebenanlagen in den Gemarkungen
Oberschindmaas und Niederschindmass (143043/2003.124).
Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Gemeinde Dennheritz
(Gemarkungen Dennheritz, Oberschindmaas, Niederschindmaas), der Gemeinde
Erlau (Gemarkung Erlau), der Stadt Glauchau (Gemarkung Höckendorf), der Gemeinde Königshain-Wiederau (Gemarkungen Königshain, Wiederau), der Gemeinde
Kriebstein (Gemarkung Reichenbach), der
Stadt Limbach-Oberfrohna (Gemarkungen
Dürrengerbisdorf, Wolkenburg), der Stadt
Lunzenau (Gemarkungen Himmelhartha,
Niederelsdorf, Oberelsdorf), der Stadt Meerane (Gemarkungen Dittrich, Meerane), der
Stadt Mittweida (Gemarkungen Kockisch,
Rößgen, Lauenhain, Frankenau), der Gemeinde Oberwiera (Gemarkungen Wickersdorf, Neukirchen), der Stadt Penig (Gemarkungen Dittmannsdorf, Penig, Wernsdorf,
Markersdorf, Obersteinbach), der Gemeinde
Remse (Gemarkung Remse), der Gemeinde
Rossau (Gemarkungen Greifendorf, Moosheim, Oberrossau, Niederrossau, Weinsdorf), der Gemeinde Schönberg (Gemarkung
Pfaffroda), der Gemeinde Tiefenbach (Gemarkung Naundorf), der Stadt Waldenburg
(Gemarkungen Schlagwitz, Franken, Dürrenuhlsdorf, Schwaben, Waldenburg), der
Gemeinde Wechselburg (Gemarkungen
Zschoppelshain, Göppersdorf, Seitenhain,
Nöbeln, Hartha, Wechselburg, Altzschillen,
Göhren) und der Stadt Zwickau (Gemarkungen Mosel, Oberrothenbach, Niederhohndorf, Crossen, Weißenborn) können
die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom
Montag, dem 26. April 2004
bis Montag, dem 24. Mai 2004,
während der Zeiten (montags bis donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr sowie
zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr, freitags
zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr) im Regierungspräsidium Chemnitz, Altchemnitzer Str.
41, 09120 Chemnitz, Zimmer 159, einsehen.
Das Regierungspräsidium Chemnitz erteilt
die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten
Frist (§ 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m. § 7 Abs. 4
und 5 SachenR-DV).
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von
Gesetzes wegen eine beschränkt persönliche
Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990
bestehenden Energiefortleitungen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen und
Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkt
persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur
den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach
eingetretenen Veränderungen müssen durch
einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den
Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.
Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz
bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch
nicht damit begründet werden, dass kein
Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet,
dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von
einer Leitung betroffen ist, oder in anderer
Weise, als von dem Unternehmen dargestellt,
betroffen ist.
Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Der Widerspruch kann beim Regierungspräsidium Chemnitz, unter der vorbezeichneten
Adresse, bis zum Ende der Auslegungsfrist
erhoben werden. Entsprechende Formulare
liegen im Auslegungszimmer (Zimmer 159)
bereit.
Chemnitz, den 8. März 2004
Regierungspräsidium Chemnitz
Keune
Regierungsdirektor
Einwohner- und Standesamt
Datum:
Lohnsteuerkarte für das Jahr 2004/2005:
Überprüfung der Steuerklasse II auf Grund
einer gesetzlichen Neuregelung
Für die Eintragungen sind Ihre persönlichen Verhältnisse zum 01.01.2004/2005 maßgebend;
sollten diese noch nicht genau feststehen, so gehen Sie bitte von Ihrer derzeitigen Situation aus.
Hinweis: Nur wenn mindestens ein Kind im Laufe des Jahres 2004/2005 das 18. Lebensjahr
nicht vollendet, kann die Steuerklasse II für das gesamte Jahr gewährt werden.
1. Mit diesem/n Kind/ern bilde ich eine Haushaltsgemeinschaft in einer gemeinsamen
Wohnung, in der das/die Kind/er und ich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:
Anschrift der Wohnung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
...................................................................
Name: . . . . . . . . . . . . . . . . . Name: . . . . . . . . . . . . . . Name: . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vorname: . . . . . . . . . . . . . . Vorname: . . . . . . . . . . . . Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . .
Geb.datum: . . . . . . . . . . . . . Geb.datum: . . . . . . . . . . Geb.datum: . . . . . . . . . . . . . . .
2. Am 01.01.2004/2005 bin ich verheiratet.
Ja. (weiter bei 4.)
Nein. (weiter bei 3.a)
3. a) In der gemeinsamen Wohnung (vgl. unter 1.) ist eine weitere Person mit Haupt- oder
Nebenwohnsitz gemeldet.
Ja. (weiter bei 3.b)
Nein. (weiter bei 5.)
b) Für diese weitere/n Person/en erhalte ich Freibeträge für Kinder oder Kindergeld.
Ja. (weiter bei 5.)
Nein. (weiter bei 3.c+4.)
c) Bei dieser/n weiteren Person/en handelt es sich um
Name, Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Lebenspartner oder
..........................
Name, Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kind
Lebenspartner oder
..........................
4.
Die Steuerklasse II kann nicht gewährt werden. (weiter bei 5.)
5. Achtung! Wird die Steuerklasse II gewährt, so ist bei Wegfall der Voraussetzungen die
Eintragung umgehend ändern zu lassen.
Ort, Datum: . . . . . . . . . . . . . .
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G E N
Regierungspräsidium Chemnitz
Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Chemnitz über Anträge auf Erteilung
von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen
Gemarkungen Naundorf, Greifendorf, Reichenbach, Moosheim, Oberrossau, Niederrossau, Weinsdorf, Kockisch, Rößgen, Lauenhain, Erlau, Frankenau, Königshain,
Wiederau, Zschoppelshain, Göppersdorf,
Seitenhain, Nöbeln, Hartha, Wechselburg,
Altzschillen, Göhren, Himmelhartha, Niederelsdorf, Oberelsdorf, Dittmannsdorf, Penig,
Wernsdorf, Markersdorf, Obersteinbach,
Dürrengerbisdorf, Wolkenburg, Schlagwitz,
Franken, Dürrenuhlsdorf, Schwaben, Waldenburg, Wickersdorf, Neukirchen, Remse,
Pfaffroda, Dittrich, Meerane, Höckendorf,
Dennheritz, Oberschindmaas, Niederschindmaas, Mosel, Oberrothenbach, Niederhohndorf, Crossen, Weißenborn
vom 8. März 2004
Kind
Nummer 6, 31. März 2004
Unterschrift: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bekanntmachung des Regierungspräsidiums
Chemnitz über Anträge auf Erteilung von
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen
Gemarkungen Harthau, Mosel, Naundorf,
Greifendorf, Oberrossau, Rößgen, Lauenhain,
Frankenau, Erlau, Königshain, Hartha,
vom 10. März 2004
Das Regierungspräsidium Chemnitz gibt bekannt, dass die VNG – Verbundnetz Gas AG,
Braunstraße 7, 04347 Leipzig, Anträge auf
Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des
Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG)
vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182,
2192), das zuletzt durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S.
2304, 2311) geändert worden ist, gestellt hat.
Die Anträge umfassen:
Az.: 14-3043/2003.125 – die bestehende
Fremdstromschutzanlage FSA 32.00/09
Standort Lauenhain/Harthau einschließlich
Schaltschrank in der Gemarkung Harthau
Az.: 14-3043/2003.126 – die bestehenden
Fremdstromschutzanlagen FSA 35.00/03
Standort Naundorf einschließlich Schaltschrank in der Gemarkung Naundorf, FSA
35.00/04 Standort Greifendorf in der Gemarkung Greifendorf, FSA 35.00/05 Standort
Moosheim-Rossau einschließlich Schaltschrank in der Gemarkung Oberrossau, FSA
35.00/07 Standort Mittweida einschließlich
Schaltschrank in der Gemarkung Rößgen
Az.: 14-3043/2003.127 – die bestehenden
Fremdstromschutzanlagen FSA 35.00/08
Standort Lauenhain einschließlich Schaltschrank in den Gemarkung Lauenhain und
Erlau, FSA 35.00/10 Standort Königshain einschließlich Schaltschrank und Zufahrt in der
Gemarkung Königshain, FSA 35.00/11 Stand-
ort Hartha einschließlich Schaltschrank in der
Gemarkung Hartha
Az.: 14-3043/2003.128 – die bestehende
Fremdstromschutzanlage FSA 35.00/09
Standort Frankenau einschließlich Schaltschränken in der Gemarkung Frankenau
Az.: 14-3043/2003.138 – die bestehende
Fremdstromschutzanlage FSA 35.00/18
Standort Mosel einschließlich Schaltschrank
in der Gemarkung Mosel.
Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Gemeinde Erlau (Gemarkung Erlau), der Gemeinde KönigshainWiederau (Gemarkung Königshain), der
Stadt Mittweida (Gemarkungen Rößgen,
Lauenhain, Frankenau), der Gemeinde Oberwiera (Gemarkung Harthau), der Gemeinde
Rossau (Gemarkungen Greifendorf, Oberrossau), der Gemeinde Tiefenbach (Gemarkung
Naundorf), der Gemeinde Wechselburg (Gemarkung Hartha) und der Stadt Zwickau
(Gemarkungen Mosel) können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten
Unterlagen in der Zeit vom
Montag, dem 19. April 2004
bis Montag, dem 17. Mai 2004,
während der Zeiten (montags bis donnerstags
zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr sowie zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr, freitags zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr) im Regierungspräsidium Chemnitz, Altchemnitzer Str.
41, 09120 Chemnitz, Zimmer 159, einsehen.
Das Regierungspräsidium Chemnitz erteilt die
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung
nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist
(§ 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m. § 7 Abs. 4 und 5
SachenR-DV).
A MT F Ü R Ö F F E N T L I C H E N G E S U N D H E I TS D I E N S T
Wichtige Information für alle Tierhalter
körperbeseitigung Lenz sind bemüht, die Anmeldung und Gebührenabrechnung genauso
effizient und kundenorientiert zu gestalten,
wie bisher.
Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an
die Mitarbeiter des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Sachsen.
Ihr neuer Ansprechpartner: Zweckverband
für Tierkörperbeseitigung Sachsen, Staudaer
Weg 1, 01561 Priestewitz/OT Lenz
Ihr Kundentelefon: montags bis freitags von
6.30 bis 16.30 Uhr besetzt: 035249/73 50.
Außerhalb der Arbeitszeit ist ein Anrufbeantworter geschaltet.
Gebühren: Die bisherigen Gebührensätze
bleiben bis zur Erstellung einer neuen Gebührenordnung bestehen. Einzugsermächtigungen gelten weiter.
E I N WO H N E R - U N D S TA N D E S A MT
Überprüfung auf Grund gesetzlicher Neuregelungen:
Wichtige Hinweise zur
Lohnsteuerklasse II
Die Steuerklasse II (mit Zahl der Kinderfreibeträge) kann aufgrund einer Gesetzesänderung ab dem Steuerjahr 2004 von der Gemeinde nur noch erteilt werden, wenn die
Bedingungen des § 24 b Einkommenssteuergesetz erfüllt sind.
Diese lauten:
Alleinstehende Steuerpflichtige können einen
Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn
- sie mit mindestens einem Kind im Sinne
des § 32 Abs.1 Einkommenssteuergesetz (=
im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen
verwandt) eine Haushaltsgemeinschaft in
einer Wohnung bilden,
- das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat und
- der Steuerpflichtige und sein Kind in der
gemeinsamen Wohnung mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Als „alleinstehend“ im obigen Sinne gelten
Steuerpflichtige, die
- nicht die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung nach § 26 Abs.1 Einkommenssteuergesetz (=Lohnsteuerklasse Drei,
Vier, Fünf) erfüllen
- keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person bilden, es sei denn, für diese
steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6
Einkommenssteuergesetz (= Kinderfreibetrag) oder Kindergeld zu. Eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person ist in
der Regel dann anzunehmen, wenn diese
mit Haupt- oder Nebenwohnung in der
Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet
ist.
Chemnitz, den 10. März 2004
Regierungspräsidium Chemnitz
Keune, Regierungsdirektor
B E K A N N TM AC H U N G E N
Stadt Zwickau
Zuständigkeit für Tierkörperbeseitigung
künftig in anderen Händen
Der auch für Zwickau zuständige Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Chemnitz tritt
mit Wirkung vom 1. April 2004 dem Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen in
Lenz (Landkreis Riesa-Großenhain) bei.
Der Grund dafür sind immissionsschutzrechtliche Auflagen für die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Chemnitz, die mit hohen Investitionen für den weiteren Betrieb der Anlage und
somit steigenden Kosten für die Beseitigungspflichtigen verbunden wären. In Abwägung
dessen wurde die Entscheidung zur Fusion der
beiden Zweckverbände getroffen. Die Anlage
in Chemnitz wird stillgelegt und rückgebaut.
Durch diesen Zusammenschluss wird auch zukünftig eine Tierkörperbeseitigung entsprechend den gesetzlichen Regelungen gesichert.
Die Mitarbeiter des Zweckverbandes für Tier-
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkt persönliche
Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich
aller dazugehörigen Anlagen und Anlagen
der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkt persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den
Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den
Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.
Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz
bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch
nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf
gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass
ein Widerspruch sich nur dagegen richten
kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist, oder in anderer
Weise, als von dem Unternehmen dargestellt,
betroffen ist.
Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch zu machen.
Der Widerspruch kann beim Regierungspräsidium Chemnitz, unter der vorbezeichneten
Adresse, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Auslegungszimmer (Zi. 159) bereit.
Um die Steuerklasse II zu erteilen, muss der
Gemeinde eine „schriftliche Versicherung zum
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ der
Antragstellerin/des Antragstellers vorliegen.
Sollten die genannten Voraussetzungen vorliegen, so verwenden Sie bitte das beigefügte
Formular, welches Sie ausgefüllt und unterschrieben an die folgende Anschrift senden:
Stadtverwaltung Zwickau
Einwohner- und Standesamt
Postfach 20 09 33
08009 Zwickau
Eine Antragstellung per E-Mail ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.
Sollte es sich um eine beantragte Änderung
handeln, geben Sie bitte die entsprechende
Lohnsteuerkarte bei, da in diesem Fall keine
Neuausstellung möglich ist.
Die Erklärung kann bereits jetzt nicht nur für
das laufende Steuerjahr, sondern auch für
die Lohnsteuerkartenausstellung 2005 am
20.09.2004 abgegeben werden. Die Abgabe der
schriftlichen Versicherung ist insbesondere
dann zu empfehlen, wenn die Lohnsteuerkarte
2004 vor in Kraft treten der neuen gesetzlichen Regelung nach den bis einschließlich
des Steuerjahres 2003 gültigen Regelungen
noch mit der Steuerklasse II ausgestellt wurde.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass
eine gesetzliche Verpflichtung zur umgehenden Änderung der Steuerklasse II bereits für
die Lohnsteuerkarten 2004 besteht, wenn die
genannten Voraussetzungen wegfallen bzw.
weggefallen sind.
Leiterin Einwohner- und Standesamt
Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises
Der von der Stadtverwaltung Zwickau ausgestellte Dienstausweis mit der Nummer 3006,
lautend auf den Namen Maria Richter, wird
mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt.
Zwickau, 17.03.2004
Personal- und Hauptamt
Gutachterausschuss für
Grundstückswerte in der Stadt
Zwickau
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte in
der Stadt Zwickau für das Jahr 2003
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
in der Stadt Zwickau hat gemäß §196 Abs. 1
des Baugesetzbuches in der Neufassung vom
27. August 1997 und gemäß §11 Abs. 1 und
Abs. 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte vom
27. August 1991 - Gutachterausschussverordnung, für das Gebiet der Stadt Zwickau Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2003 ermittelt und beschlossen.
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch und § 11
Abs. 4 der Gutachterausschussverordnung
wird dies hiermit bekannt gegeben.
Ab Montag, den 05.04.2004 kann jedermann
bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Verwaltungszentrum, Werdauer Str.
62, Haus 5, Zimmer 2029, während der Öffnungszeiten dienstags von 8 bis 12 Uhr und
13 bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 8 bis
12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr die Bodenrichtwertkarte einsehen und Auskünfte über deren
Inhalt verlangen. Mündliche Auskünfte sowie
Einsichtnahmen sind gebührenfrei.
Die Bodenrichtwertkarte (Maßstab: 1:18.000)
kann zu einer Gebühr von 45,- €/Stück erworben werden. Die Karten für die Sanierungsgebiete Bahnhofsvorstadt und Nordvorstadt (Maßstab: 1:2200) sind zu einer Gebühr
von zusammen 37,50 € erhältlich.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
ist unter Telefon (03 75) 83 62 09, -10, -11,
-12 erreichbar.
Zwickau, den 18.03.2004
Engemann, Vorsitzender Gutachterausschuss
Staatliches Umweltfachamt Chemnitz
und Landestalsperrenverwaltung
Öffentliche Auslegung der Hochwasserschutzkonzeption Los 1 – Zwickauer Mulde
im StUFA-Bereich Chemnitz
Die Talsperrenmeisterei Freiberger Mulde /
Zschopau der Landestalsperrenverwaltung
und das Staatliche Umweltfachamt Chemnitz
teilen mit, dass bis zum 27.04.2004 im Umweltamt Zwickau, Werdauer Straße 62, 08056
Zwickau, Verwaltungszentrum, Haus 3, Zimmer 301 bis 303, während der Sprechzeiten
(dienstags 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis
17:30 Uhr sowie donnerstags 8.00 bis 12.00
Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr) die Möglichkeit
der informativen Einsichtnahme in die Hochwasserschutzkonzeption Los 1 – Zwickauer
Mulde im StUFA-Bereich Chemnitz besteht.
Die Textteile und Maßnahmevorschläge im
Bereich der betroffenen Kommunen sind zugleich an die Stadt- und Gemeindeverwaltungen übergeben worden.
Nummer 6, 31. März 2004
ZWICKAUER PULSSCHLAG
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G
N OT I Z E N
Die Öffentliche Bekanntmachung vom 17. März 2004 (veröffentlicht im „Zwickauer
Pulsschlag“ Nr. 6) der Wahl des Stadtrates der Stadt Zwickau und der Ortschaftsräte der
Ortschaften Cainsdorf, Crossen, Mosel, Oberrothenbach, Rottmannsdorf und Schlunzig am
13. Juni 2004 war unvollständig und wird deshalb hiermit wiederholt
1. Die nach der bisherigen Bekanntmachung vom 17. März 2004 bereits ordnungsgemäß eingereichten Wahlvorschläge behalten ihre Gültigkeit.
2. Die Wahl des Stadtrates der Stadt Zwickau und die Wahl der Ortschaftsräte der Ortschaften
Cainsdorf, Crossen, Mosel, Oberrothenbach, Rottmannsdorf und Schlunzig findet am Sonntag, dem 13. Juni 2004 statt.
3. Zu wählen sind:
Kommunalwahl/Wahlgebiet
Ortsteile (OT) der Ortschaft
(Einwohner 31.12.2002)
Anzahl
Stadträte in Zwickau
(100.892 Einwohner)
Ortschaftsräte in Cainsdorf
(2.416 Einwohner)
Ortschaftsräte in Crossen
(1.600 Einwohner)
Ortschaftsräte in Oberrothenbach
(676 Einwohner)
Ortschaftsräte in Mosel
(2.350 Einwohner)
Ortschaftsräte in Rottmannsdorf
(708 Einwohner)
Ortschaftsräte in Schlunzig
(298 Einwohner)
Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag
Mindestzahl Unterstützungsunterschriften
je Wahlvorschlag
48
8
20
6
9
30
6
9
20
4
6
20
6
9
30
4
6
20
4
6
10
4. Das Wahlgebiet für die Wahl des Stadtrates ist das Gebiet der Stadt Zwickau. Für die Stadtratswahl ist das Wahlgebiet in 10 Wahlkreise eingeteilt. Das Wahlgebiet für die Wahl der
Ortschaftsräte ist die jeweilige in Punkt 2. benannte Ortschaft. Für die Einteilung und Abgrenzung der Wahlkreise gilt die Anlage 1 zu dieser Bekanntmachung.
5. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Parteien und Wählervereinigungen werden hiermit aufgefordert, ihre Wahlvorschläge
einzureichen.
Die Wahlvorschläge können frühestens ab dem Tag nach der Bekanntmachung vom
17. März 2004 bis spätestens 29. April 2004, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des
Gemeindewahlausschusses der Stadt Zwickau, während der üblichen Öffnungszeiten, eingereicht werden.
Sitz:
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses der Stadt Zwickau
Verwaltungszentrum Haus 2, Zimmer 113
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
Anschrift:
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses der Stadt Zwickau
PF 200 933
08009 Zwickau
6. Wahlvorschläge
6.1. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden.
Jede Partei und jede Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis (Stadtratswahl) und jede
Ortschaft (Ortschaftsratswahl) nur einen Wahlvorschlag einreichen.
6.2. Wahlvorschläge dürfen höchstens die in Punkt 2. genannte Anzahl Bewerber enthalten.
6.3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen.
Wählbar zum Stadtrat sind wahlberechtigte Bürger der Stadt Zwickau und Staatsangehörige
der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, mindestens drei Monate in der Stadt wohnen und nicht infolge
deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter verloren haben. Zum Ortschaftsrat wählbar sind die in der Ortschaft wohnenden Bürger der Stadt Zwickau und die wahlberechtigten Staatsangehörigen der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die seit mindestens drei Monaten in der Ortschaft wohnen
und nicht infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Nicht wählbar sind Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen
Union, die nach dem Recht dieses Mitgliedstaates infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren haben.
Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Form und Inhalt der Wahlvorschläge
im § 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen, die § 16 Absatz 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen:
a. eine Erklärung jedes Bewerbers nach dem Muster der Anlage 16 KomWO, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat und dass er für dieselbe Wahl nicht in einem
anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist,
V O R B E R E I T U N G AU F V E R A N S TA LT U N G S H I G H L I G H T
Grit Weise ist neue Projektleiterin
für das 3. Zwickauer Stadtfest
Das 3. Zwickauer Stadtfest findet in diesem
Jahr vom 20. bis 22. August 2004 statt. Um
das Motto Drei Tage – Drei Bühnen – jede
Menge Highlights mit Leben zu erfüllen und
das städtische Highlight erneut zum Erlebnis
werden zu lassen, sind auch diesmal wieder
umfangreiche Vorbereitungen zu treffen. Ein
Projektteam unter der Leitung von Grit Weise
ist genau damit schon seit vielen Wochen be-
schäftigt. Als Mitarbeiterin des Kulturamtes
ist sie für Großveranstaltungen wie beispielsweise das Historische Markttreiben im Stil der
Renaissance verantwortlich.
Grit Weise trat damit die Nachfolge von
Mathias Merz an, der u.a. als Projektleiter
für das Jubiläum „100 Jahre Automobilbau
in der Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau“
agiert.
b. beim Wahlvorschlag für die Stadtratswahl oder Ortschaftsratswahl für jeden Bewerber eine
Bescheinigung der Stadt Zwickau über seine Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 16
KomWO,
c. beim Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung eine Ausfertigung der nach § 6c
Abs. 7 KomWG anzufertigenden Niederschrift mit der erforderlichen Versicherung an Eides
statt; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 17 KomWO gefertigt werden, die
Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 18 KomWO, auch unmittelbar auf
der Niederschrift,
d. im Falle der Anwendung von § 6c Abs. 1 Satz 4 KomWG eine von dem zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten
Wählervereinigung unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für
dieses Verfahren vorlagen,
e. beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation eine gültige Satzung,
f. beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unterzeichner des Wahlvorschlages eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über
sein Wahlrecht nach dem Muster der Anlage 19 KomWO,
g. bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an Eides statt nach § 6 a Abs. 3
KomWG.
Erforderliche Vordrucke sind in der Stadtverwaltung Zwickau, Verwaltungszentrum, Haus 2,
Zimmer 120, Werdauer Straße 62, Postfach 200933, 08009 Zwickau – Telefon: (03 75)
83 1200/1201 – erhältlich.
7. Hinweis auf Unterstützungsunterschriften
Wahlvorschläge müssen, entsprechend der unter Punkt 2. angegebenen Mindestzahl zum
Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages von Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, eigenhändig unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).
Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlages in der
Stadtverwaltung, Verwaltungszentrum, Einwohner- und Standesamt, Haus 3, Zimmer 111,
während der üblichen Öffnungszeiten bis zum 29. April 2004, 18.00 Uhr geleistet werden.
Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.
Das Einwohner- und Standesamt hat geöffnet:
Montag
08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr (am 29.04.2004 bis 18:00 Uhr)
Freitag
08.00 bis 11.00 Uhr
(am 09.04.2004 und am 23.04.2004 bleibt das VWZ geschlossen).
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes wegen die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben
dies beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses bis zum 22. April 2004 schriftlich zu
beantragen. Die Hinderungsgründe sind glaubhaft zu machen.
Der Wahlvorschlag einer Partei, die im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Stadtrat der Stadt Zwickau vertreten war, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat
zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.
Bei der Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Ortschaftsräte ist wie vorstehend zu
verfahren. Darüber hinaus bedarf auch ein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung, die seit der letzten regelmäßigen Wahl im Ortschaftsrat vertreten war, keiner Unterstützungsunterschriften.
Zwickau, 25. März 2004
i.A. Maaß
Stadt Zwickau
Anlage 1
Einteilung der 10 Wahlkreise mit folgenden Abgrenzungen:
Wahlkreis 1:
Wahlkreis 2:
Wahlkreis 3:
Wahlkreis
Wahlkreis
Wahlkreis
Wahlkreis
Wahlkreis
Wahlkreis
Wahlkreis
Innenstadt; Mitte-Nord; Teil von Mitte-West; Mitte Süd
Auerbach; Eckersbacher Höhe E5/1; Eckersbacher Höhe E1-E4 (Teilgebiet)
Gebiet Äußere Dresdner Straße/Pöhlauer Straße; Eckersbach Siedlung; Pöhlau;
Eckersbacher Höhe E5/2-3; Eckersbacher Höhe E1-E4 (Teilgebiet); Gebiet Talstraße/Trillerberg
4: Nordvorstadt; Pölbitz;
5: Weißenborn; Niederhohndorf; Hartmannsdorf; Oberrothenbach; Mosel; Crossen;
Schneppendorf; Schlunzig
6: Teil von Mitte West; Gebiet Reichenbacher Straße; Marienthal Ost
7: Teil von Marienthal Ost; Marienthal West; Brand
8: Bockwa; Oberhohndorf; Schedewitz/Geinitzsiedlung; Niederplanitz
9: Neuplanitz
10: Hüttelsgrün; Oberplanitz; Rottmannsdorf; Cainsdorf.
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G
Stadt Zwickau
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt
Zwickau zur Widmung der Straßen im
Wohnpark Weißenborn
geb. am 18.08.1978, Aufenthalt derzeit unbekannt, liegt im Sozialamt der Stadt Zwickau,
Werdauer Str. 62, Haus 1, Zimmer 108b nachfolgendes Schriftstück zur Abholung bereit:
Mitteilung zum Übergang von Unterhaltsansprüchen nach § 91 Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Auskunftsersuchen nach § 116
BSHG
Die Schriftstücke können in der vorgenannten
Dienststelle zu folgenden Zeiten in Empfang
genommen werden: Montag von 8.00 bis
12.00 Uhr, Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 17.30 Uhr sowie Donnerstag von
8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr.
zuletzt wohnhaft: Karl-Liebknecht-Straße
49, 08451 Crimmitschau, liegt beim Rechtsamt der Stadt Zwickau, Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer
209 folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:
Bescheid vom: 24.03.2004
Aktenzeichen: SV 89.92823.1 BC
Dieses Schriftstück kann in der vorgenannten Dienststelle dienstags von 8.00 bis 12.00
Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00
bis 15.30 Uhr in Empfang genommen werden.
Auf Grund § 6 Sächsisches Straßengesetz
(SächsStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S.
93), geändert durch Gesetze vom 4. Juli 1994
(GVBl. S. 1261), vom 18. Juli 2001 (GVBl. S.
453), vom 6. Juni 2002 (GVBl. S. 168), vom
14. November 2002 (GVBl. S. 307) und des
§ 8 Punkt 6 der zur Zeit geltenden Hauptsatzung der Stadt Zwickau hat der Bau- und
Verkehrssausschuss in seiner Sitzung vom
09.03.2004 folgenden Beschluss gefasst:
1. Hermann-Kellner-Straße
Die Hermann-Kellner-Straße (Fl.Nr. 138/4,
139/5, 150/26, Gemarkung Weißenborn) beginnt an der Crimmitschauer Straße (Netzknoten [NK] 0221 030) und verläuft von da
an in südlicher Richtung, wo sie nach ca. 210
m in der bestehenden Wendeanlage vor dem
Haus Hermann-Kellner-Straße Nr. 16 (Fl.Nr.
150/30, Gemarkung Weißenborn, NK 0221
070) endet.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung wird die Hermann-Kellner-Straße
gemäß § 6 Sächisches Straßengesetz –
SächsStrG – als Ortsstraße ohne Beschränkung des Gemeingebrauches gewidmet.
Zwickau, 24.03.2004
Werner
Amtsleiter Jugend- und Sozialamt
Zwickau, 30.03.2004
Rechtsamt
Stadt Zwickau
2. Gustav-Mosen-Straße
Die Gustav-Mosen-Straße (Fl.Nr. 147/21,
150/24, 150/25, 10/31, Gemarkung Weißen-
Ö F F E N T L I C H E Z U S TE LLU N G E N
Für Herrn Jens Karsten
3
Für Herrn Jan Effenberger
born), beginnend an der Hermann-KellnerStraße (NK 0221 060; 0221 050) in Höhe der
Häuser Nr. 12 und 14, verläuft von da an in
westlicher Richtung als Ringerschließungsstraße mit einer Gesamtlänge von ca. 340 m.
Der Endpunkt befindet sich im Netzknoten
0221 050 in Höhe des Wohnhauses GustavMosen-Straße.
Die Gustav-Mosen-Straße wird gemäß § 6
SächsStrG mit dem Tage der öffentlichen
Straße als Ortsstraße ohne Beschränkung des
Gemeingebrauches gewidmet.
Die Begründung und ein Plan, aus dem die
Lage der betroffenen Grundstücke ersichtlich
wird, können im Tiefbauamt der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Zimmer 1104,
während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Stadt Zwickau, Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, 08056
Zwickau, (Postanschrift: Stadtverwaltung
Zwickau, Postfach 200933, 08009 Zwickau)
einzulegen.
Zwickau, den 23.03.2004
Vettermann, Oberbürgermeister
Sächsisches Kabinett tagte
gestern bei Volkswagen
Aus Anlass des 100-jährigen Jubiläums des
Automobilbaus in der Wirtschaftsregion
Chemnitz-Zwickau besuchte das Sächsische
Kabinett am gestrigen Dienstag die Volkswagen Sachsen GmbH in Zwickau und verband
diesen Besuch mit einer internen Kabinettssitzung sowie einem Rundgang in der Fahrzeugfertigung Mosel.
Neben Oberbürgermeister Dietmar Vettermann nahm auch der Sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt an der Besichtigung
des Standortes im Stadtteil Mosel teil. Milbradt würdigte ausdrücklich die Verbundenheit des Automobilbauers, der schon seit
1990 in Sachsen investiert.
Kultureinrichtungen am
Osterwochenende geöffnet
Die Priesterhäuser Zwickau, die Galerie am
Domhof und die Kunstsammlungen Zwickau
bleiben am Karfreitag, dem 9. April 2004, geschlossen. Am Osterwochenende und zusätzlich am Ostermontag, dem 12. April sind diese
Einrichtungen von 13 bis 18 Uhr geöffnet.
Das Robert-Schumann-Haus Zwickau ist am
Osterwochenende am 10. und 11. April von 13
bis 17 Uhr geöffnet. Am Karfreitag und Ostermontag ist das Schumannhaus geschlossen.
Schadstoffsammlung um eine
Woche vorverlegt
Die Schadstoffsammlung im Monat April
wird auf Grund der Osterfeiertage auf
Samstag, den 3. April 2004 vorverlegt. Das
Schadstoffmobil steht in der Zeit von 9 bis
12 Uhr auf dem Platz der Völkerfreundschaft in der Nähe der Lessingstraße bereit.
Frühjahrssammlung:
Die diesjährige Frühjahrssammlung findet
vom 24. bis 28. Mai 2004 in den einzelnen
Stadtgebieten statt. Der Tourenplan hierzu
wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des
Umweltamtes unter Tel.: (03 75) 83 36 79
zur Verfügung.
Schulabschlüsse an der
Abendmittelschule
Qualifizierung für einen Beruf setzt häufig
den Nachweis eines Schulabschlusses voraus.
Diese Möglichkeit bietet Erwachsenen (ab 18
Jahre) über den 2. Bildungsweg die Abendmittelschule. In Zwickau befindet sich diese
Bildungseinrichtung in der Humboldtschule,
Lothar-Streit-Straße 2. Hier kann man im
Abendunterricht den Hauptschulabschluss,
den qualifizierenden Hauptschulabschluss
oder den Realschulabschluss erwerben. Der
Lehrgang umfasst ein bzw. zwei Schuljahre
(zeitgleich Schuljahr 1. Bildungsweg).
Der Unterricht findet von Montag bis Donnerstag täglich in der Zeit von 16.30 bis
20.35 Uhr statt.
Anmeldungen für das neue Schuljahr:
Anmeldungen (persönlich) nimmt das Sekretariat der Humboldtschule in der Zeit vom
26. April bis 11. Juni 2004 entgegen. Vorgelegt werden müssen Originale des Abschlusszeugnisses und des Berufsschulzeugnisses
(wenn vorhanden) sowie ein Lebenslauf.
Unterrichtet werden: Deutsch, Englisch, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Geografie,
Mathematik, Physik, Chemie, Biologie
Teilnehmergebühren werden zurzeit nicht erhoben.
Nähere Auskünfte erteilt das Sekretariat der
Humboldtschule unter Tel.: (03 75) 21 54 97.
Änderung der Abfallentsorgung
durch die Osterfeiertage
Durch die Osterfeiertage verschiebt sich die
Abfallentsorgung in der Stadt Zwickau zwischen 9. und 15. April um jeweils einen Tag.
Rettungsschwimmer für
Freibadsaison 2004 gesucht
Für die Freibadsaison 2004 werden noch
dringend Rettungsschwimmer als sogenannte
Rufkräfte gesucht. Interessenten sollten das
16. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz
der Stufe Silber sein.
Bewerbungen sind zu richten an Sportamt
Zwickau, Herrn Radke, Werdauer Straße 62,
08056 Zwickau.
AU S T TE LLU N G
„Mythos und Mystik“
in der Galerie
Am Sonntag, dem 4. April
2004, 11 Uhr wird in der
Galerie am Domhof die
Ausstellung „Mythos und
Mystik“ eröffnet. Gezeigt
wird Malerei, Grafik und
Plastik der Künstler Peter
Geist aus Göpfersdorf und Jean Schmiedel
aus Chemnitz, die sich in unterschiedlicher
Herangehensweise und vielseitigen Gestaltungstechniken mit Urgründen und magischen Tiefen des menschlichen Seins in allegorischen und phantastischen Darstellungen
auseinandersetzen.
4
ZWICKAUER PULSSCHLAG
Nummer 6, 31. März 2004
Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters
des Wahlkreises 9 (Zwickau) über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Vierten Sächsischen Landtag am 19. September 2004
Am 19. September 2004 findet die Wahl zum
Vierten Sächsischen Landtag statt. Die Wahl
ist nach den Vorschriften des Gesetzes über die
Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches
Wahlgesetz – SächsWahlG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 15. September 2003
(SächsGVBl. S. 526) und der Verordnung des
Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. September 2003 (SächsGVBl. S. 543) vorzubereiten und durchzuführen. Die Wahlkreiseinteilung ergibt sich aus der Anlage zu § 2
Abs. 1 SächsWahlG.
Danach gehört zum Wahlkreis 9:
1 Zwickau, Stadt (die Stadtbezirke Mitte, Ost,
Nord und Süd)
Aufgrund von § 28 Abs. 1 LWO fordere ich
hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung
von Beteiligungsanzeigen und von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Vierten Sächsischen Landtag am 19. September 2004 öffentlich auf.
1. Beteiligungsanzeigen
Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten
sind und deren Parteieigenschaft der Bundeswahlausschuss bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag nicht festgestellt hat, können
einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie
spätestens am 21. Juni 2004, bis 18:00 Uhr
(90. Tag vor der Wahl) dem Landeswahlleiter
ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss sodann ihre Parteieigenschaft festgestellt hat
(§ 18 Abs. 4 SächsWahlG). Die Postanschrift
des Büros des Landeswahlleiters lautet: Freistaat Sachsen – Der Landeswahlleiter, Postfach
1105, 01911 Kamenz; Hausanschrift: Freistaat
Sachsen – Der Landeswahlleiter, Macherstraße
63, 01917 Kamenz.
Die Anzeige muss gemäß § 18 Abs. 2 SächsWahlG enthalten:
1. den Namen und die Kurzbezeichnung, unter
denen die Partei sich an der Wahl beteiligen
wird, und
2. die eigenhändigen Unterschriften von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem
Stellvertreter oder, wenn ein Landesverband
nicht besteht, von den Vorständen der
nächstniedrigen Gebietsverbände. Die
schriftliche Satzung und das schriftliche
Programm der Partei sowie ein Nachweis
über die satzungsgemäße Bestellung des
Vorstandes sind der Anzeige beizufügen.
Der Nachweis soll durch ein Protokoll der
letzten Mitgliederversammlung, auf der der
Vorstand gewählt wurde, erfolgen.
Der Landeswahlausschuss stellt spätestens am
09. Juli 2004 (72. Tag vor der Wahl) für alle
Wahlorgane verbindlich fest,
1. welche Parteien parlamentarisch vertreten
sind,
2. für welche Parteien der Bundeswahlausschuss bei der letzten Wahl zum Deutschen
Bundestag die Parteieigenschaft festgestellt
hat,
3. welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung
angezeigt haben, für die Wahl als Parteien
anzuerkennen sind.
2. Wahlvorschläge, Wählbarkeit
Landeslisten können nur von Parteien, Kreiswahlvorschläge können von Parteien und von
Wählergruppen eingereicht werden. Eine Partei
kann im Wahlgebiet nur eine Landesliste und
in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen (§ 18 Abs. 5 SächsWahlG).
Die Verbindung von Landeslisten mehrerer
Parteien und die Aufstellung gemeinsamer
Landeslisten ist nicht zulässig (§ 27 Abs. 1
Satz 2 SächsWahlG).
Gemäß § 14 SächsWahlG sind wählbar alle
Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1
des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens
12 Monaten im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei
mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung,
haben oder, falls sie keine Wohnung in einem
anderen Land der Bundesrepublik Deutschland
haben, sich sonst im Freistaat Sachsen gewöhnlich aufhalten. Gemäß § 15 SächsWahlG
ist nicht wählbar, wer nach § 12 SächsWahlG
vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge
Richterspruchs die Wählbarkeit nicht besitzt
und wer nicht bis zum 15. Juli 2004, 18:00
Uhr (66. Tag vor der Wahl) gegenüber dem
Landeswahlleiter die schriftliche Erklärung
gemäß Anlage 8 zur LWO abgibt.
Der Bewerber teilt in der Erklärung mit, dass
ihm bekannt ist, dass der Landtag gemäß Artikel 118 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung ein
Mandatsaberkennungsverfahren
einleiten
kann, wenn die fortdauernde Innehabung des
Mandates als untragbar erscheint, weil er für
das Ministerium für Staatssicherheit tätig war
und gegen die Grundsätze der Menschlichkeit
oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.
3. Kreiswahlvorschläge
1. Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 9
(Zwickau) sollen nach dem Muster der Anlage 9 der LWO eingereicht werden. Sie
müssen enthalten:
- Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand,
Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift
(Hauptwohnung) des Bewerbers;
- Den Namen der einreichenden Partei und
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,
auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort (§ 20 Abs. 4 SächsWahlG).
- Er soll ferner Namen und Anschriften der
Vertrauensperson und der stellvertretenden
Vertrauensperson enthalten. Geben in den
Fällen, in denen keine gemeinsamen übereinstimmenden Erklärungen von Vertrauensperson und stellvertretender Vertrauensperson nötig sind, die Vertrauensperson und
die stellvertretende Vertrauensperson voneinander abweichende Erklärungen ab, gilt
nur die Erklärung der Vertrauensperson.
2. Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von
mindestens 3 Mitgliedern des Vorstandes
des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, eigenhändig zu unterzeichnen. Hat eine Partei im
Freistaat Sachsen keinen Landesverband
oder keine einheitliche Landesorganisation,
müssen die Kreiswahlvorschläge von den
Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt,
dem Satz 1 entsprechend unterzeichnet sein.
Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er innerhalb der
Einreichungsfrist nachweist, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche, dem Satz 1
entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt.
3. Bei anderen Kreiswahlvorschlägen haben
drei Unterzeichner des Wahlvorschlages ihre
Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag
selbst zu leisten. § 30 Abs. 5 Nr. 3 und 4
LWO gilt entsprechend.
4. Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises
unterzeichnet sein, sind die Unterschriften
auf amtlichen Formblättern nach Anlage 12
LWO unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen:
Die Formblätter werden auf Anforderung
vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert. Bei
der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des
vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben.
Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvor-
schlages sind außerdem bei Parteien deren
Namen und die Kurzbezeichnung, sofern sie
eine solche verwenden, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung
der Bewerber in einer Mitglieder- oder einer
besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 21 SächsWahlG zu bestätigen. Der Kreiswahlleiter vermerkt die in
den Sätzen 2 und 3 genannten Angaben im
Kopf der Formblätter.
Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt eigenhändig unterzeichnen; neben der Unterschrift sind
Familienname, Vornamen, Geburtsdatum
und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung
anzugeben.
Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt eine Bescheinigung der Gemeinde, bei
der er im Wählerverzeichnis einzutragen ist,
beizubringen, dass er im Zeitpunkt der
Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt ist. Wer für einen anderen eine Bescheinigung des Wahlrechts
beantragt, muss nachweisen, dass der
Betreffende den Kreiswahlvorschlag unterstützt.
Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand
mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet,
ist seine Unterschrift auf allen Kreiswahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde
nach der ersten Bestätigung des Wahlrechts
eingehen.
Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen
erst nach Aufstellung des Bewerbers durch
eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung
unterzeichnet werden. Vorher geleistete
Unterschriften sind ungültig.
5. Die Bescheinigung des Wahlrechts und die
Bescheinigung die Wählbarkeit sind kostenfrei zu erteilen. Die Gemeinde darf für jeden
Wahlberechtigten die Bescheinigung des
Wahlrechts nur einmal zu einem Kreiswahlvorschlag erteilen; dabei darf sie auf keinen
Fall festhalten, für welchen Wahlvorschlag
die erteilte Bescheinigung bestimmt ist.
6. Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen:
- die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster der Anlage 10 LWO,
dass er seiner Aufstellung zustimmt und für
keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung
zur Benennung als Bewerber gegeben hat;
- eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde nach dem Muster der Anlage 10
LWO, dass der vorgeschlagene Bewerber
wählbar ist;
- bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine
Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, mit den nach § 21 Abs. 5
SächsWahlG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt nach dem Muster der Anlage 11 LWO, wobei sich die Versicherungen
an Eides statt auch darauf zu erstrecken hat,
dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der
Versammlung vorschlagsberechtigt war;
- die Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern der Kreiswahlvorschlag von
mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss (§ 20 Abs. 2
Satz 2 und Abs. 3 SächsWahlG)
7. Vordrucke für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen werden vom Kreiswahlleiter auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
8. Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter in der Stadtverwaltung Zwickau, Verwaltungszentrum, Haus 2, Zimmer 113,
Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau spätestens am 15. Juli 2004, 18:00 Uhr schriftlich einzureichen.
4. Inhalt und Form der Landeslisten
Die Anforderungen sind in der Bekanntmachung des Landeswahlleiters im Sächsischen
Amtsblatt Nr. 09/2004 vom 26. Februar 2004
auf Seite 177 veröffentlicht.
Die Landesliste muss gemäß § 35 Absatz 1
LWO beim Landeswahlleiter unter o.g. Anschrift (Pkt. 1) spätestens bis zum 15. Juli
2004, 18:00 Uhr eingereicht werden.
Die Landesliste soll nach dem Muster der
Anlage 14 LWO eingereicht werden. Die Vordrucke für die Einreichung der Landesliste,
insbesondere die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften für die Landesliste, werden vom Büro des Landeswahlleiters auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Informationen zur Landtagswahl 2004 nebst
befüllbaren Vordrucken zur LWO im pdf-Format sind im Internetangebot unter der Adresse
www.statistik.sachsen.de verfügbar.
Zwickau, 31.03.2004
Martina Maaß
Kreiswahlleiterin
Wahlkreis 9
Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters
des Wahlkreises 7 – Zwickauer Land 1 und des Wahlkreises 8 – Zwickauer Land 2 gemäß § 28 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der
Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO) zur Einreichung von Wahlvorschlägen für den Wahlkreis 7 – Zwickauer Land 1 und für den Wahlkreis 8 – Zwickauer Land 2
für die Wahl zum 4. Sächsischen Landtag am 19. September 2004
Die Staatsregierung hat im Einvernehmen mit
dem Präsidium des Sächsischen Landtages als
Tag der Wahl zum 4. Sächsischen Landtag
den 19. September 2004 bestimmt.
Die Rechtsgrundlagen für die Vorbereitung
und Durchführung der Landtagswahlen bilden das Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (SächsWahlG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 15. September
2003 (SächsGVBl. S. 525) sowie die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des
Innern über die Durchführung der Wahlen
zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO) vom 15. September 2003
(SächsGVBl. S. 543).
Hiermit werden die Parteien und Wahlberechtigten aufgefordert, möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis Donnerstag 15. Juli
2004, 18:00 Uhr, die Kreiswahlvorschläge
für den Wahlkreis 7 – Zwickauer Land 1, dessen Gebiet die Städte bzw. Gemeinden Crinitzberg, Hartenstein, Hartmannsdorf b.
Kirchberg, Hirschfeld, Kirchberg, Langenweißbach, Lichtentanne, Mülsen, Reinsdorf,
Wildenfels, Wilkau-Haßlau
für den Wahlkreis 8 – Zwickauer Land 2, dessen Gebiet die Städte bzw. Gemeinden Crimmitschau, Dennheritz, Fraureuth, Langenbernsdorf, Neukirchen/Pleiße, Werdau, von
der Kreisfreien Stadt Zwickau, der Stadtbezirk
West
umfasst, zur Wahl des Sächsischen Landtages
am 19. September 2004 bei dem Kreiswahlleiter der vorgenannten Wahlkreise
Siegfried Geisler
erreichbar im
Landratsamt Zwickauer Land
Königswalder Str. 18
08412 Werdau
Tel.: 03761- 561522
Fax: 03761- 561822
E-Mail: [email protected]
schriftlich gemäß § 19 SächsWahlG einzureichen.
Für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
§ 18 SächsWahlG –
Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige
(2) Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind und deren Parteieigenschaft der
Bundeswahlausschuss bei der letzten Wahl
zum Deutschen Bundestag nicht festgestellt
hat, können einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens bis zum 21. Juni
2004, 18:00 Uhr, dem Landeswahlleiter, Hartmut Biele, ihre Beteiligung an der Wahl
schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlauschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Nicht parlamentarisch vertreten ist
eine Partei dann, wenn sie am 21. Juni 2004
weder im Deutschen Bundestag noch in einem Landesparlament aufgrund eigener
Wahlvorschläge vertreten ist.
Die Anzeige muss enthalten:
1. den Namen und die Kurzbezeichnung, unter denen die Partei sich an der Wahl beteiligen wird, und
2. die eigenhändigen Unterschriften von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder
seinem Stellvertreter oder, wenn ein Landesverband nicht besteht, von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände
in deren Bereich der Wahlkreis liegt.
Die schriftliche Satzung und das schriftliche
Programm der Parteien sowie ein Nachweis
über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes sind der Anzeige beizufügen.
Die Anschrift des Landeswahlleiters lautet wie
folgt:
Landeswahlleiter des Freistaates Sachsen
Hartmut Biele
Macherstraße 63
01917 Kamenz.
Tel.: 03578 33-1900
Fax: 03578 33-1999
E-Mail: [email protected]
Bezüglich der einzureichenden Kreiswahlvorschläge wird auf folgende Bestimmungen
hingewiesen:
1. Bestimmungen über Inhalt und
Form der Kreiswahlvorschläge
§ 20 SächsWahlG –
Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge
(1) Der Kreiswahlvorschlag muss den Namen
eines Bewerbers enthalten. Der Bewerber
kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in
einem Kreiswahlvorschlag genannt werden.
Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung hierzu schriftlich
erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.
(2) Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen
von dem Vorstand des Landesverbandes oder,
wenn Landesverbände nicht bestehen, von
den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis
liegt, eigenhändig unterzeichnet sein. Kreiswahlvorschläge von Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind (§ 18 Abs. 2 Satz
2), müssen außerdem von mindestens 100
Wahlberechtigten des Wahlkreises eigenhändig unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung
muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung der
Unterstützungsunterschrift nachzuweisen.
(3) Andere Kreiswahlvorschläge müssen von
mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises eigenhändig unterzeichnet sein. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
(4) Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen
den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,
auch diese, andere Kreiswahlvorschläge ein
Kennwort enthalten.
§ 30 LWO –
Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge,
voneinander abweichende Erklärungen
der Vertrauenspersonen
(1) Der Kreiswahlvorschlag muss enthalten
1. Familienname, Vornamen, Beruf oder
Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers,
2. den Namen der einreichenden Partei und
die Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 SächsWahlG) deren
Kennwort.
Er soll nach dem Muster der Anlage 9 eingereicht werden und die Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Geben in
den Fällen, in denen keine gemeinsamen
übereinstimmenden Erklärungen von Vertrauensperson und stellvertretender Vertrauensperson nötig sind, die Vertrauensperson und
die stellvertretende Vertrauensperson voneinander abweichende Erklärungen ab, gilt nur
die Erklärung der Vertrauensperson.
(2) Kreiswahlvorschläge von Parteien sind
von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, eigenhändig zu unterzeichnen. Hat eine Partei im
Freistaat Sachsen keinen Landesverband oder
keine einheitliche Landesorganisation, müssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände,
in deren Bereich der Wahlkreis liegt, dem Satz
1 entsprechend unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist
nachweist, dass dem Landeswahlleiter eine
schriftliche, dem Satz 1 entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt.
(3) Bei anderen Kreiswahlvorschlägen haben
drei Unterzeichner des Wahlvorschlages ihre
Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag
selbst zu leisten. Absatz 5 Nr. 3 und 4 gilt
entsprechend.
(4) Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen
1. die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster der Anlage 10, dass
er seiner Aufstellung zustimmt und für
keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat.
2. eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde nach dem Muster der Anlage 10,
dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar
ist,
3. bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien
eine Ausfertigung der Niederschrift über
die Beschlussfassung der Mitglieder- oder
Vertreterversammlung, in der der Bewerber
aufgestellt worden ist, mit den nach § 21
Abs. 5 SächsWahlG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt nach dem Muster der Anlage 11, wobei sich die Versicherung an Eides statt auch darauf zu
erstrecken hat, dass jeder stimmberechtigte
Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war,
4. die Unterstützungsunterschriften nebst
Bescheinigungen des Wahlrechts der
Unterzeichner, sofern der Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein
muss (§ 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3
SächsWahlG).
(5) Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises
unterzeichnet sein, sind die Unterschriften auf
amtlichen Formblättern nach Anlage 12 unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen:
1. Die Formblätter werden auf Anforderung
vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert.
Bei der Anforderung sind Familienname,
Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung)
des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des
Wahlvorschlages sind außerdem bei Parteien deren Namen und die Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwenden,
bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren
Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer
Mitglieder- oder einer besonderen oder
allgemeinen Vertreterversammlung nach §
21 SächsWahlG zu bestätigen. Der Kreiswahlleiter vermerkt die in den Sätzen 2
und 3 genannten Angaben im Kopf der
Formblätter.
2. Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt eigenhändig
unterzeichnen; neben der Unterschrift sind
Familiename, Vornamen, Geburtsdatum
und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben.
3. Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt eine Bescheinigung der Gemeinde, bei
der er im Wählerverzeichnis einzutragen
ist, beizubringen, dass er im Zeitpunkt der
Unterzeichnung in dem betreffenden
Wahlkreis wahlberechtigt ist. Wer für einen
anderen eine Bescheinigung des Wahlrechts beantragt, muss nachweisen, dass
der Betreffende den Kreiswahlvorschlag
unterstützt.
4. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand
mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, ist seine Unterschrift auf allen Kreiswahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde nach der ersten Bestätigung des
Wahlrechts eingehen.
5. Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen
erst nach Aufstellung des Bewerbers durch
eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.
(6) Die Bescheinigung der Wählbarkeit und
die Bescheinigung des Wahlrechts sind kostenfrei zu erteilen. Die Gemeinde darf für
jeden Wahlberechtigten die Bescheinigung
des Wahlrechts nur einmal zu einem Kreiswahlvorschlag erteilen; dabei darf sie auf
keine Weise festhalten, für welchen Wahlvorschlag die erteilte Bescheinigung bestimmt ist.
2. Erklärung zur Wählbarkeit
Gemäß § 28 Abs. 2 LWO hat jeder Bewerber
eines Kreiswahlvorschlages oder einer Landesliste bis spätestens 15. Juli 2004, 18:00
Uhr, dem Landeswahlleiter eine Erklärung zur
Wählbarkeit gemäß § 15 Nr. 3 SächsWahlG
nach dem Muster der Anlage 8 schriftlich
einzureichen.
Werdau, den 1. März 2004
Der Kreiswahlleiter
des Wahlkreises 7 - Zwickauer Land 1
des Wahlkreises 8 - Zwickauer Land 2
Siegfried Geisler
Nummer 6, Mittwoch, 31. März 2004
S TE LLE N AU S S C H R E I B U N G E N
ZWICKAUER PULSSCHLAG
5
KU LT U RV O R S C H AU
Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau
Die Mitglieder der Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau (Stadt Chemnitz und Stadt Zwickau sowie die Landkreise Aue-Schwarzenberg, Chemnitzer Land, Stollberg und Zwickauer Land) haben
zum 1. April 2004 die Bildung einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Region beschlossen (www.chemnitz-zwickau.de).
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der
Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau beabsichtigt zum frühestmöglichenTermin eine/einen
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der
Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau beabsichtigt zum frühestmöglichen Termin eine/
einen
Mitarbeiter/in
Standortmarketing/-management
Mitarbeiter/in
Wirtschafts-Service-Management
einzustellen.
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Die Entwicklung und Umsetzung von Ansiedlungsstrategien für die Region
- Den Austausch und die Bearbeitung von
Investorenanfragen
- Die Erstellung und die Pflege einer Gesamtübersicht verfügbarer Gewerbeflächen
in der Region
- Die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für das Marketing des Standortes
Chemnitz/Zwickau sowie die Entwicklung
von Werbe- und Präsentationsmaterial der
Region
- Die Betreuung von „Botschaftern der Region“
- Die Umsetzung und Aktualisierung des
Messekonzeptes
- Die Unterstützung von sowie die Zusammenarbeit mit Marketinginitiativen in
der Region
einzustellen.
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Die Umsetzung unterstützender Maßnahmen für eine nachhaltige wirtschaftliche
Entwicklung in der Region
- Die Abstimmung von Wirtschaftsförderungs-Leistungen mit Banken, Kammern,
Verbänden, Ministerien und Verwaltungen
- Die Unterstützung von Branchennetzwerken
- Die Auswertung von Erkenntnissen aus der
Unternehmensbetreuung „vor Ort“ sowie
die Umsetzung regionaler Aktivitäten
- Die Fortschreibung und Aktualisierung des
Branchenkataloges der Wirtschaftsregion
- Maßnahmen zur Sicherung des Fach- und
Führungskräftebedarfes in Abstimmung
mit den Unternehmen
- Kontakte zu den Arbeitsverwaltungen
- Die Unterstützung von Existenzgründungsinitiativen (z. B. Willkommenspaket) und
die Koordinierung der entsprechenden
Netzwerke
- Die Unterstützung von Unternehmen in der
Gründungsphase
- Analysen/Prognosen zu den Wirtschaftsdaten der Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau
Gesucht werden Mitarbeiter mit Engagement, hoher Flexibilität, Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie der Befähigung zur Leitung komplexer Aufgabengebiete.
Erforderlich sind ein Hoch- bzw. Fachschulstudium oder vergleichbare Abschlüsse in den
Bereichen Verwaltung, Wirtschaft oder Recht, Fremdsprachenkenntnisse sowie ein Führerschein der Klasse 3. Berufserfahrung in den genannten Aufgabenbereichen ist erwünscht.
Veranstaltungen und Ausstellungen der
Städtischen Museen Zwickau im April 2004
Kunstsammlungen, Lessingstraße 1
90 Jahre Museum:
- Sonderausstellung „90 Jahre Kunst im Museum (1914-2004). Von Aldegrever bis
Zille. Werke aus fünf Jahrhunderten im
Besitz der Grafischen Sammlungen“
Die Kunstsammlungen zeigen erstmals aus
der grafischen Sammlung ihre hundert bedeutendsten Arbeiten (Dürer, Cranach,
Klengel, Klinger, Slevogt, Kollwitz, Bleyl,
Pechstein, Dix) aus fünf Jahrhunderten.
Eröffnung: 23. April 2004, 18.30 Uhr
- 27. April 2004, 18 Uhr: Vortrag zur „Geschichte des Museums bis 1945“ von Petra
Baumann, Stadtarchiv Zwickau; anschl.
ein Film von Laszlo Glotzer: Entartete
Kunst? Bilanz eines Bildersturmes.
- 28. April 2004, 18 Uhr: Vorstellung der Mineralogischen-Geologischen Sammlungen
- 29. April 2004, 18.30 Uhr: Carlfriedrich
Claus. Existenz als Experiment. Ein Vortrag von Brigitta Milde, Leiterin des Carlfriedrich-Claus-Archivs Chemnitz; anschließend: ein Dokumentarfilm v. Heinz
Wittig, 1997, Carlfriedrich Claus.
Sonderausstellungen:
- Rosa Loy. Die Verbündeten. Malerei und
Zeichnung
bis 11. April 2004
- „Zwickau auf historischen Ansichtskarten“.
Stadtarchiv Zwickau
bis 16. Mai 2004 im Stadtarchiv Zwickau
- Christoph Rodde „Gaden“. Objekte oben.
Eine Ausstellung der „Freunde Aktueller
Kunst e.V.“ – Ausstellung auf der Empore
bis 18. April 2004
- Margaret Eicher „Freche Kopien“ – Gobelins und falsche Gemälde. Eine Ausstellung
der „Freunde Aktueller Kunst e.V.“ – Ausstellung auf der Empore
vom 20. April bis 16. Mai 2004
Sonderveranstaltungen:
- Mittwoch, 7. April 2004, 18 Uhr:
Öffentliche Führung durch die Ausstellung
„Zwickau auf historischen Ansichtskarten“.
Stadtarchiv Zwickau
Ständige Ausstellungen:
Gemälde des 17./18. Jahrhunderts; Spätgotische und frühbarocke Plastik des westsächsischen Raumes; Mineralogie/ Geologie; Stadtmodell
- „So wirt es gut und wolgeschmack“
Anregende Führung durch die Priesterhäuser mit Verkostung einer „mittelalterlichen“ Brotsuppe; ca. 90 min, max. 15
Teilnehmer
13. April, 11 Uhr
Bitte melden Sie sich rechtzeitig für eine
Führung oder ein Programm an unserer
Museumskasse an (Tel. 03 75 / 83 45 51).
Informationen erhalten Sie auch unter
www.priesterhaeuser.de
Priesterhäuser, Domhof 6
Stadtgeschichtliche Sammlung
Sonderausstellung:
- Silber-Kohle-Uran. Die Bergbauregion um
Zwickau.
bis 31. Dezember 2004
Osterprogramm
in den Priesterhäusern
(8. bis 18. April 2004)
- Kinderprogramm
„Das geheimnisvolle Priesterhaus“
Wir begeben uns auf spannende Entdekkungsreise durch das Museum; für Kinder
im Alter von 7 bis 10 Jahren, ca. 90 min,
max. 10 Kinder
8. April, 10.30 Uhr und 14 Uhr; 14. April,
10.30 Uhr sowie 15. April, 10.30 Uhr und
14 Uhr
- Familienführungen in den Priesterhäusern Zwickau
Heiterer Rundgang durch das Museum für
Kinder ab 6 Jahre mit ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Onkels, Tanten
u. a.; ca. 90 min, max. 15 Teilnehmer
12. April, 10.30 Uhr und 14 Uhr sowie
14. April, 14 Uhr
Ständige Ausstellungen:
Stadtgeschichte von den Anfängen bis zum
16./ 17.Jahrhundert
Galerie am Domhof, Domhof 2
Sonderausstellungen:
- Mythos und Mystik. Malerei, Grafik und
Plastik. Die Künstler Peter Geist und Jean
Schmiedel setzen sich mit Urgründen des
menschlichen Seins auseinander.
vom 4. April bis 27. Juni 2004
- Kabinettausstellung im Erdgeschoss „Grafik zu Schumann“ aus der Sammlung der
Domhofgalerie.
vom 4. April bis 27. Juni 2004
Städtische Museen Zwickau
Öffnungszeiten: Di-So 13-18 Uhr
Öffentlichkeitsarbeit:
Karin Karohl
(03 75) 83 45 23
Museumspädagogische Angebote für Schulen
sowie Führungen nach telefonischer Bereinbarung:
Kunstsammlungen:
(03 75) 83 45 10
Stadtgeschichtliche Sammlungen,
Priesterhäuser
(03 75) 83 45 50
Galerie am Domhof
(03 75) 21 56 87
Ihre schriftliche Bewerbung mit Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung senden Sie bitte unter Beiügung des Lebenslaufes, Zeugniskopien, Referenzen und Beurteilungen bis zum 14. Mai 2004
an die:
Geschäftsstelle der Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau
Scherbergplatz 4
08371 Glauchau
Kennwort: Personalbewerbung
Klappern auf dem Kirchendach
Meister Adebar
zurück in Schlunzig
Foto: W. Hildebrandt
Freudig begrüßten die Einwohner des
Zwickauer Stadtteiles Schlunzig in der vergangenen Woche wieder einen Storch. Er
bezog sein Quartier und schaute im Horst,
ob alles für die Ankunft seiner Störchin
vorbereitet ist.
„Er schien zufrieden“, so Ortsvorsteher
Werner Hildebrandt gestern in einem Telefonat mit dem „Zwickauer Pulschlag“. Weiter sagte der Ortsvorsteher: „Wir rechnen
bereits in den nächsten Tagen mit ihrem
Kommen. Seit mittlerweile 1973 signalisieren uns Störche das Nahen des Frühlings.
Ein bisschen stolz sind wir schon darauf,
denn ein Storchennest ist in unserer Stadt
und unserer Region etwas ganz Besonderes,
eines der Highlights von Schlunzig. Hoffen
wir auf eine gute Brut!“
H E I N R I C H - B R AU N - K R A N K E N H AU S Z W I C K AU
Chefarztwechsel in der
Klinik für Unfallchirurgie
Der Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie
MR Dr. med. Klaus Riedel, beendete nach
41-jähriger ärztlicher Tätigkeit, davon fast
30 Jahre im Städtischen Klinikum, sein aktives Berufsleben.
Er hat als Chefarzt maßgeblich die Entwicklung der seit über zehn Jahren eigenständigen Klinik für Unfallchirurgie bestimmt. Die
notwendige fachspezifische interdisziplinäre
Zusammenarbeit hat er beispielhaft praktiziert.
Bei seinen Kollegen, Mitarbeitern und Patienten galt der Facharzt für Chirurgie mit Spezialisierung Unfallchirurgie und Sportmedizin
als kompetenter und zielstrebiger, unkomplizierter und humorvoller Arzt.
Besonders widmete sich MR Dr. Riedel den
Nervenverletzungen, einschließlich Wirbelsäulenstabilisierung, der Behandlung von
Beckenverletzungen und den Knochenersatzmaterialien. 1987 wurde seine Erfindung eines künstlichen Wirbelkörperersatzes patentiert.
Der Heinrich-Braun-Preisträger hat mit zahlreichen wissenschaftlichen Vorträgen auf regionalen, nationalen und internationalen Tagungen, Symposien und Kongressen sowie
vielen Publikationen wesentlich dazu beige-
tragen, das Image des Heinrich-Braun-Krankenhauses Zwickau zu stärken. Er pflegte die
reiche Tradition des Hauses, war aber gleichzeitig immer offen für Neuerungen.
Die Leitung des Städtischen Klinikums verbindet den Dank für seine geleistete Arbeit
mit besten Wünschen für den neuen Lebensabschnitt.
Die Nachfolge tritt am 01.04.2004 Dr. med.
Bernhard Karich an. Nach dem Medizinstudium in Leipzig begann er im Kreiskrankenhaus Bautzen seine berufliche Laufbahn. Anfang der 90-er Jahre spezialisierte er sich für
die Unfallchirurgie, promovierte 1999, übernahm die Oberarztfunktion mit dem Bereich
Notfallambulanz und war im Klinikum Bautzen-Bischofswerda zuletzt als Vertreter des
leitenden Unfallchirurgen tätig. Dr. Karich
beherrscht das breite Spektrum von der akuten Unfallchirurgie, der rekonstruktiven Chirurgie über die Behandlung von mehrfach verletzten Patienten bis hin zu arthroskopischen
Operationen.
Mit dem 43-Jährigen soll die bewährte Entwicklung der 42-Betten-Klinik, die jährlich
1.400 Patienten – mehr als die Hälfte davon
als Notfallaufnahmen – versorgt, fortgeführt
werden.
DA S U M W E LTA MT I N F O R M I E RT
Gesetzliche Bestimmungen zur
Entsorgung von pflanzlichen Abfällen
Hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen
zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen
bestehen immer noch vielfach Unsicherheiten
bzw. Missverständnisse. Das Umweltamt
möchte daher nachfolgend nochmals die
nach wie vor bestehende Rechtslage erläutern:
Seit dem 2. Oktober 1994 ist im Freistaat
Sachsen die „Verordnung der Sächsischen
Staatsregierung über die Entsorgung von
pflanzlichen Abfällen – Pflanzenabfallverordnung“ in Kraft (veröffentlicht im SächsGVBl.
1994, Seite 1577). Die Verordnung regelt landeseinheitlich die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen, die auf landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Grundstücken oder Gärten, in Parks, Grünanlagen und auf Friedhöfen oder in sonstiger
Weise anfallen. Demnach ist bei der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen in jedem Einzelfall folgende generelle Prüfreihenfolge zu
beachten:
Nach den allgemeinen abfallrechtlichen
Vorschriften gilt, dass unvermeidbare Abfälle
grundsätzlich vorrangig zu verwerten sind. Für
pflanzliche Abfälle soll das nach der Pflanzenabfallverordnung in erster Linie auf dem
Grundstück, auf dem sie angefallen sind, durch
Verrotten geschehen (Eigenverwertung). Dies
kann beispielsweise durch Kompostieren oder
Einarbeiten in den Boden erfolgen. Die Abfälle
sind gegebenenfalls vorher durch geeignete
Verfahren (Häckseln oder Schreddern) mechanisch aufzuarbeiten.
Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder nicht beabsichtigt, besteht in zweiter
Linie die Pflicht, die Abfälle der Stadt Zwickau
auf Grundlage der Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung im Rahmen der sogenannten Überlassungspflicht zur Entsorgung zu
überlassen.
Haushaltsübliche Abfallmengen sind entweder
über die Biotonne (gilt für die an die separate
Bioabfallentsorgung angeschlossenen Bürger)
oder ansonsten über die Restabfallbehälter zu
entsorgen. Die Mengen an pflanzlichen Abfällen, die das Maß der bereit gestellten Behälter
übersteigen, insbesondere saisonbedingt anfallender Gehölzverschnitt oder Laub, sind auf
dem städtischen Wertstoffhof bei der Fa.
Zwickauer Umweltdienste GmbH & Co.KG
(ZUG), Reichenbacher Straße 142 während folgender Öffnungszeiten abzugeben: Montag
14.00 bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag
9.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 18.00 Uhr,
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr und 12.20 bis
16.00 Uhr, Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr
Die Entsorgungspreise betragen bei der Überlassung auf dem Wertstoffhof 3 Euro-Cent pro
kg pflanzlicher Abfälle. Die Abfälle werden der
Kompostieranlage Wiesenburg zur Verwertung
zugeführt.
Nur wenn eine Entsorgung auf einem der
beiden oben beschriebenen Wege unmöglich
oder unzumutbar ist, können entsprechend der
Pflanzenabfallverordnung pflanzliche Abfälle
aus nicht gewerblich genutzten Grundstücken (d. h. private Haus- und Kleingärten)
ausnahmsweise verbrannt werden. Dabei muss
betont werden, dass im Zuge der Eigenverwertung erforderlich werdende Arbeitsaufwendungen für das Zerkleinern der pflanzlichen Abfälle sowie entstehende Aufwendungen für den
Transport und die zu entrichtende Entsorgungsgebühr bei der Überlassung nicht
zwangsläufig zu einer Unzumutbarkeit führen.
Das Verbrennen im Einzelfall ist desweiteren
nur unter Beachtung zahlreicher einschränkender Bedingungen gemäß Pflanzenabfallverordnung möglich:
- Es dürfen keine Gefährdungen oder Belästigungen der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft durch Rauchentwicklung oder
Funkenflug eintreten.
- Das Verbrennen ist nur im Zeitraum vom 1.
bis 30. April und vom 1. bis 30. Oktober,
werktags in der Zeit zwischen 8.00 und
18.00 Uhr höchstens während zwei Stunden
täglich zulässig.
- Zum Anzünden und zum Unterstützen des
Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte oder beschichtete bzw. mit
Schutzmitteln behandelte Hölzer verwendet
werden.
- Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
* 1,5 km von Flugplätzen
* 200 m von Autobahnen
* 100 m von Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie von Lagern mit brennbaren
Flüssigkeiten oder Druckgasen und von
Betrieben, in denen explosionsgefährliche
oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.
Diese umfangreichen Beschränkungen haben
zur Folge, dass ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen – ungeachtet der bereits erläuterten Eigenverwertungs- und Überlas-
sungspflichten – allein schon aus diesen
Gründen generell für einen großen Teil des
Stadtgebietes ausscheidet. Das ist auf die speziell in Zwickau vorhandene hohe Besiedlungsdichte, das dichte Straßenverkehrsnetz
sowie die zahlreichen Industrie- und Gewerbeansiedlungen zurückzuführen. Hinzu
kommt außerdem noch, dass die zu beachtenden Einschränkungen oder Verbote in der
Pflanzenabfallverordnung nicht abschließend
aufgeführt sind. Somit sind vom Besitzer der
Abfälle in der jeweiligen Einzelfallbetrachtung vor einem beabsichtigten Verbrennen
von pflanzlichen Abfällen auch noch eine
Reihe von weiteren, der Gefahrenvorsorge
dienenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften
zu beachten, z.B. das Wald- und Naturschutzrecht sowie das Immissionsschutzrecht.
Für pflanzliche Abfälle, die mit bestimmten Schädlingen oder Krankheiten befallen
sind, kann im Einzelfall eine Pflicht des Besitzers zur Vernichtung durch Verbrennen
nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften
oder gesonderter behördlicher Verfügung bestehen. In diesen Fällen ist die Pflanzenabfallverordnung nicht einschlägig. Diese Ausnahmen sind aber in jedem Fall vorab mit der
hierfür zuständigen Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Außenstelle Chemnitz zu klären (Anschrift: Frankenberger
Straße 164 in 09131 Chemnitz, Telefon 0371466 98-0).
Jeder Bürger hat die Pflicht, sich im Vorfeld
über die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und selbst zu prüfen, ob
im jeweiligen Einzelfall die erläuterten Ausnahmetatbestände der Pflanzenabfallverordnung für ihn zutreffend sind. Eines Antrages
bei der Stadtverwaltung Zwickau bedarf es
hierbei nicht. Dies wurde vom Sächsischen
Umweltministerium ausdrücklich nochmals
bestätigt.
Für weitere Fragen oder Auskünfte zu den Verwertungsmöglichkeiten stehen die Mitarbeiter
des Umweltamtes, Sachgebiet untere Abfallbehörde, zur Verfügung.
Abschließend möchte das Umweltamt eindringlich darauf hinweisen, dass das Verbrennen
von pflanzlichen Abfällen, ohne dass die oben
erläuterten Voraussetzungen hierfür entsprechend der Pflanzenabfallverordnung im Einzelfall vorliegen, als Ordnungswidrigkeit geahndet
wird. Dasselbe gilt, wenn pflanzliche Abfälle
wild abgelagert werden.
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ZWICKAUER PULSSCHLAG
V E R A N S TA LT U N G E N
Osterferienplan des
Stadtsportbundes
in Zusammenarbeit mit dem Reitverein
Zwickau und dem ESV Lok Zwickau (Abt.
Rodeln)
Veranstaltungen der kommunalen Kinder- und
Jugendfreizeitstätten im April 2004
Ostereiersuche
Kegeln
am Dienstag, dem 13. April 2004,
9 bis 12 Uhr in der Kegelhalle Reichenbacher Straße
Gruppenanmeldungen bis zum 5. April beim
Stadtsportbund.
Rodeln
am Mittwoch, dem 14. April 2004,
9 bis 12 Uhr auf der Rodelbahn im Westsachsenstadion
Gruppenanmeldungen bis zum 5. April beim
Stadtsportbund.
Schwimmspiele
am Donnerstag, dem 15. April 2004,
9 bis 12 Uhr in der Schwimmhalle Uhdestraße
Der Eintritt in das Schwimmbad ist frei. Es
kann der Schwimmpass abgelegt werden
(bitte 1 Euro mitbringen).
Reiten
am Freitag, dem 16. April 2004,
9 bis 12 Uhr in der Reitanlage Saarstraße
Das Reiten ist kostenlos. Gruppenanmeldungen bis zum 5. April beim Stadtsportbund.
Reitkurs
von Dienstag, den 13. April bis Freitag, den
16. April 2004, 9 bis 10.30 Uhr in der Reitanlage Saarstraße
Interessenten ab 10 Jahre können bei diesem
Kurs den Umgang mit dem Pferd erlernen
und natürlich auch das Reiten. Die Kursgebühr beträgt 17 Euro. Anmeldung und Bezahlung müssen bis zum 5. April im Stadtsportbund erfolgt sein.
Anmeldungen
Stadtsportbund Zwickau e. V.
Schlobigplatz 23, 08056 Zwickau
Tel.: (03 75) 81 89 11-0
AU S S C H R E I B U N G
Vermietung von
Verkaufskiosken im
Strandbad Planitz
Die Stadt Zwickau schreibt folgende Verkaufskioske im Strandbad Planitz aus:
1. Verkaufskiosk ca. 50 m2
Saisonvertrag:
15.05. bis 15.09.2004
Sortiment/Angebot:
deutsche Speisen, Imbissversorgung, Pfannengerichte
Der Verkauf von Getränken jeglicher Art
(warm/kalt) sowie Eis und Waffeln ist ausgeschlossen.
Mietpreis:
Mindestmiete 550,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer monatlich
- Preisangebot erwünscht Nebenkosten:
7% der Gesamtkosten Reinigung WC-Anlage,
alle übrigen Kosten werden direkt an die Berechtigten abgeführt bzw. nach Verbrauch am
Ende der Saison abgerechnet.
2. Verkaufskiosk ca. 24 m2
Saisonvertrag:
15.05. bis 15.09.2004
Sortiment/Angebot:
Zeitungen, Zeitschriften, Spielwaren, Badeartikel, Süßwaren, Snacks
Mietpreis:
Mindestmiete 312,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer monatlich
- Preisangebot erwünscht Nebenkosten:
7% der Gesamtkosten Reinigung WC-Anlage,
alle übrigen Kosten werden direkt an die Berechtigten abgeführt bzw. nach Verbrauch am
Ende der Saison abgerechnet.
Bewerbungen
Bewerbungen bis 02.04.2004 an:
Stadtverwaltung Zwickau, Liegenschaftsamt,
Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau
Fotos der betreffenden Objekte können bei
den Vermietungsangeboten im Internet unter
www.zwickau.de/aktuell/verkauf_vermietung
eingesehen werden.
Der Oberbürgermeister
der Stadt Zwickau gratuliert:
I N F O R M AT I O N D E S J U G E N D - U N D S O Z I A L A MTE S
Freizeitzentrum Marienthal
am Donnerstag, dem 8. April 2004,
9 bis 12 Uhr in der Sporthalle Neuplanitz
Gruppenanmeldungen bis zum 5. April beim
Stadtsportbund.
Nummer 6, 31. März 2004
Marienthaler Str. 120, 08060 Zwickau,
Tel. 52 20 26
Das Kindercafé Frechdachs hat am 8.4. und
vom 13.-16.4., 10-18 Uhr geöffnet!
Kindercafé „Frechdachs“: Di, Mi, 13-18 Uhr,
Do, 13-17 Uhr, Fr, 14-16.30 Uhr: Offene Freizeit (Billard, Playstation, Tisch-/Brettspiele)
Jugendclub „M 1“: Di-Do, 15.30-21 Uhr, Fr,
15.30-22 Uhr: Offenes Freizeitangebot (Tischtennis, Billard, Playstation, Hifi, Video, TV),
Sa, 15-21 Uhr: Clubcafé
Proben des Schwanenschloß Kinder- und
Jugendchores: Mo, Do, 17-19 Uhr: Großer
Kinderchor; Mi, 18-20 Uhr: Jugendchor; Fr,
16.30-17.30 Uhr: Kleiner Kinderchor; Fr,
16.45-17.30 Uhr: Vorschulchor
Zusätzliche Angebote im „Frechdachs“: 1.4.,
14.30 Uhr: Rätsel; 6.4., 14.30 Uhr: Billardturnier; 8.4., 14.30 Uhr: Osterrätsel; 13.4.,
10 Uhr: Osterbrunch; 15.4., 14.30 Uhr: Osterleckerli selbst gemacht; 22.4., 14.30 Uhr:
Rausschmeißer; 27.4., 14.30 Uhr: Autorennen
– Playstation; 29.4., 14.30 Uhr: Rätsel
Projekte und Kurse im Kinderbereich: Di, 1318 Uhr: Schnupperwerkstatt „Kreativ“ (außer
Ferien); 13-18 Uhr: Geschenkewerkstatt; 13-18
Uhr: Scharfe Sinne – wacher Verstand (27.4.);
14-16 Uhr: Sport und Spiel; 16-17 Uhr:
Schnupperkurs „Autogenes Training“ (13./
27.4.); Mi, 13-16.30 Uhr: Schnupperwerkstatt
„Kreativ“ (außer Ferien); 14-15 Uhr: Sport und
Spiel; 15-16 Uhr: AG Tischtennis (14./21./
28.4.); 17-18.30 Uhr: Hobby-Kurs (21./28.4.);
Do, 9.30-11 Uhr: Sport und Spiel für die junge
Familie; 9.30-11.30 Uhr: Hobby-Workshop
(außer Ferien); 14-16 Uhr: Sport und Spiel;
15-16.30 Uhr: AG „Geschickte Hände“ (außer
Ferien); 15-17 Uhr: Klöppeln (außer Ferien);
Fr, 13-15 Uhr: „Hort einmal anders“ – für
Hortgruppen (Mit Voranmeldung!); 14-16 Uhr:
Sport und Spiel; 14.30-16 Uhr: „Nähkästchen“
(außer Ferien); 15-18 Uhr: Elterncafé
Zusätzliche Angebote im Kinderbereich:
2.4., 14-16 Uhr: Eierlauf; 3.4., 9-11.30 Uhr,
14.30-17 Uhr: Familien-Kreativwerkstatt –
Dekobesen (mit Voranmeldung); 14.4., 14-15
Uhr: Staffelspiele; 16.4., 14-16 Uhr: Käsebrettturnier; 21.4., 14-15 Uhr: Chinaball; 22.
und 29.4.: Projekttag mit Gesundheitsamt
(mit Voranmeldung); 23.4., 14-16 Uhr: Ihr bestimmt!; 24.4., 14-18 Uhr: „FahrRad – aber
sicher!“ gemeinsam mit der Verkehrswacht;
28.4., 14-15 Uhr: Dartturnier; 30.4., 14-16
Uhr: Seifenblasen; in der Woche vormittags
(nach Anmeldung): unterrichtsbegleitende
Angebote/Projekte für Grundschulen, Förderschulen, Mittelschulen; Sa (bei Anmeldung):
Kindergeburtstage
Zusätzliche Angebote im Jugendclub „M 1“:
2.4., 17 Uhr: Cliquentreff mit Grillabend; 7.4.,
17 Uhr: Spieleabend; 8.4., 18 Uhr: Mädchentreff (Infos im „M 1“); 15.4., 17 Uhr: Wir kochen selbst; 21.4., 17 Uhr: Tischtennisturnier;
23.4., 17 Uhr: Cliquentreff; 27.4., 18 Uhr: Wir
kochen selbst
Spielhaus
Hauptstr. 44, 08056 Zwickau, Tel. 83 51 46
Am 5.4. ist das Spielhaus geschlossen!
Mo, 14-18 Uhr, Di bis Fr, 13.30-18 Uhr, Sa
(14-täglich, siehe zusätzliche Angebote) 1418 Uhr: Offenes Spielangebot
zusätzliche Angebote: 1./2.4.: Osterkörbchen
basteln; 2./16./23./30.4.: Holzwerkstatt; 6.4.:
Osterhase mit Ei; 7.4.: Osterkuchen backen;
8.4.: Osterwanderung (TNB 2,50 €, mit Voranmeldung); 13.4.: Ostererlebnisse malen und
erzählen; 14.4.: Lustige Schäfchen basteln;
15.4.: Window Color; 16.4.: Mädchenübernachtung (TNB 3,50 €, mit Voranmeldung);
19.4.: Blumenschale basteln; 20.4.: Spielenachmittag; Kresse aussäen; 21.4.: Blumenkinder; 22.4.; Film; 24.4.: Offene Freizeit;
26.-30.4.: Projekt „Gesunde Ernährung“ (26.4.
Bunter Gemüsesalat, 27.4. Milchshakes, 28.4.
Pellkartoffeln mit Kräuterquark; 29.4.: Leckere Kressebemme)
Jugendcafé „City Point“
Hauptstr. 44, 08056 Zwickau, Tel. 83 51 96
Am 5.4. bleibt das Tagescafé geschlossen!
Tagescafé: Mo bis Fr, 15-21 Uhr, So, 1418 Uhr: Offenes Freizeitangebot; Mo bis Fr,
13-18 Uhr: Hausaufgabencafé
Kraftsport: Mo bis Fr, 13-17 Uhr (P 12) und
17-20.30 Uhr (P 16)
Projekte und Kurse: Mo/Di, 16.30-17.30 Uhr:
Modeltraining (P 14); Di, 16.30-18.30 Uhr: Bildende Kunst (P 12); Do, 17-19 Uhr: Designertreff (P 16); 18-20 Uhr: Breakdance (P 12); 1820 Uhr (14-täglich): Volleyball (1./15./29.4.);
Fr, 16-17 Uhr: Nachwuchs Modelgruppe
(P 12); 18-21 Uhr: Breakdance (P 12)
zusätzliche Angebote: 2.4., 18-23 Uhr: Disco
(P 14); 8.4.: Osterwanderung (P 6)
„Plan F“ – Kindertreff
Hermann-Krasser-Straße 13, 08062 Zwickau,
Tel. 7 78 87 07
Mi-Fr, 14.30-18 Uhr, Sa (14-tägl., siehe zusätzliche Angebote), 10-15 Uhr, in den Ferien
Di-Fr, 14.30-18 Uhr: Offenes Freizeitangebot
Projekte und Kurse: Mi, 15-18 Uhr: Quiz;
Do, 15-17 Uhr: Bastelkiste; Fr, 15-16 Uhr: Fit
und Fun
zusätzliche Angebote: 1.4.: Window Color
(Osterbilder); 2.4.: Ostergras säen; 3./24.4.
(Sa): 11-13 Uhr: Brunch; 8.4. : Osterbastelei ;
13.4.: Mario-Kart-Turnier; 14.4.: Antistressbälle (in der „Kiste“ – Treff geschlossen);
15.4., 15-16 Uhr: Bowling in Tommys Sportbar; 16.4.: Buttermilchschnitten backen;
22.4.: Perlenstecken/-schmelzen; 23.4.: Der
Ernährungskreis; 29.4.: Neue Ausgestaltung
des Treffs; 30.4., 17.30-20 Uhr: Hexenfeuer
(mit Kindergarten „Harlekin“)
Jugendclub „Airport“
Reichenbacher Str. 125, 08056 Zwickau,
Tel.: 29 58 37,
Di-Do, 16-21 Uhr, Fr/Sa, 16-24 Uhr, So, 1622 Uhr: Offenes Freizeitangebot
Projekte und Kurse: Do, 16 Uhr: Leckeres aus
Topf und Pfanne
zusätzliche Angebote: 20.4., 18 Uhr: Bowling
(Club geschlossen!)
Jugendtreff Crossen
Kinder- und Jugendcafé „Atlantis“
Komarowstr. 50, 08066 Zwickau,
Tel. 47 43 83
Kindercafé: Mo bis Fr, 15-18 Uhr: Offenes
Freizeitangebot
Jugendcafé: Mo bis Fr, 18-21 Uhr: Offenes
Freizeitangebot
Projekte und Kurse: Do, 17-18 Uhr: Ballspiele – Turnhalle Neubauerschule; Fr, 1518 Uhr: A-Kids – die Kreativ- und Ideenschmiede; 16 Uhr: Autogenes Training für
Kinder (Voranmeldung erwünscht)
Zusätzliche Angebote: 8.4., 19-24 Uhr: Hier
steppt der „Has“; 13.4., 16 u. 19 Uhr: Verrücktes Osterquiz; 15.4., 17 Uhr: Ostermenü (für
weibliche Hasis), 17-18 Uhr: Ballspiele (Turnhalle Neubauerschule, für männliche Hasen)
Jugendclub „Plan F“
Neuplanitzer Str. 94 (im Planitz-Center
„Freundschaft“), 08062 Zwickau,
Tel. 78 11 05
Di bis Do, 14.30-20 Uhr, Fr, 15-21 Uhr: Offenes Freizeitangebot; Sa, 15-21 Uhr: siehe zusätzliche Angebote
Projekte und Kurse: Di/Do, 14.30-17.30 Uhr:
Tanztraining; Di, 15-19 Uhr: Kreativwerkstatt; Mi (14-täglich), 17-18 Uhr: Info- und
Beratungsangebote; Mi, 17.30-19.30 Uhr:
Tanztraining „Shape of Darkness“; Do, 18.3019.30 Uhr: Sporttreff Adam-Ries-Schule; Fr,
16-18 Uhr: Kochen a la carte; 17-19 Uhr:
Rap-Kurs
zusätzliche Angebote: 3.4.: Disco (P 13-18);
6.4.: Ostergestecke; 7.4.: Info-Angebot:
„Fremd unter Einheimischen“; 13.-15.4.: Gestaltung am PC (T-Shirts, Visitenkarten u.a.);
16.4.: Kochduell; 20.4.: Kreativwerkstatt;
21.4.: Info-Angebot; 24.4.: Grillabend (P 1318); 27.-30.4.: Skulpturen aus Gips
Schneppendorfer Straße 16, Crossen, 08058
Zwickau, Tel. 4 35 98 65
Am 9.4. (Karfreitag) und 12.4. (Ostermontag)
von 14 bis 18 Uhr geöffnet!
Kinderbereich: Di-Fr, 15-18 Uhr: Offenes
Freizeitangebot, Di-Fr, 15-16 Uhr: Hausaufgabenhilfe
Jugendbereich: Di-Fr, 18-22 Uhr: Offenes
Freizeitangebot
Projekte und Kurse: Di, 15-16 Uhr: Mädchentanzgruppe (Mehrzweckraum Crossener
Sauna); 16-17 Uhr: Förderunterricht Mathe;
Mi, 16-18 Uhr und 18-20 Uhr: Schlemmerland; 16-18 Uhr: Volleyball (Schulturnhalle);
18-18.30 Uhr: Probe Breakdancer (Schulturnhalle); Do, 15-16 Uhr und 18-20 Uhr: Schmökerstunde; 16-17 Uhr, 14-täglich im Wechsel:
Berufsberatung oder Projekt „Verflixte
Schönheit“; Fr, 16-18 Uhr und 20-22 Uhr:
Wunschkino; 16.30 Uhr: DJ-Projekt im Jugendclub „Plan F“
zusätzliche Angebote: 6.4., 15-17 Uhr: Österliches Backen mit Eierfärben (P 12-15); 8.4.,
15.30 Uhr: Osterschmaus mit Nestsuche;
17.4.: Radtour nach Mülsen mit Picknick
(P 16)
Spielmobil „Ferdi“
Hegelstraße 8, 08060 Zwickau,
Tel. 275 76 22, 0172/370 83 02
Fahrplan: Mo: Mosel, Besucherparkplatz; Di
(6./20.4.): Pölbitz, Arndtstraße; Di (13./27.4.):
Weißenborn, Simon-Schocken-Platz; Mi:
Eckersbach, Eckersbacher Höhe; Do: Oberhohndorf, Südplatz; Fr: Crossen, Grundschulhof
Achtung: Vom 9. bis 12.4. (Ostern) sind die
kommunalen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (bis auf wenige Ausnahmen)
geschlossen!
I N F O R M AT I O N D E S R E C H TS A MTE S
Aufruf an Zwickauer: Schöffen und
insbesondere Jugendschöffen gesucht
Für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 werden
im Amtsgerichtsbezirk Zwickau die Schöffen
und Jugendschöffen neu bestellt.
Die Stadt Zwickau erstellt für die Wahl der
Schöffen und Jugendschöffen eine Vorschlagsliste, die alle Kreise der Bevölkerung
nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer
Stellung angemessen berücksichtigen soll.
Neben den Vorschlägen der Parteien und anderen Vereinigungen sollen auch Einzelpersonen, die für dieses Ehrenamt ein besonderes
Interesse haben, sich hierfür bewerben.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen
verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit,
Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber
auch geistige Beweglichkeit und, wegen des
anstrengenden Sitzungsdienstes, körperliche
Eignung.
Die für das Schöffenamt eingehenden Bewerbungen und Vorschläge werden ohne Vorauswahl dem Stadtrat (Schöffen) und dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Zwickau
(Jugendschöffen) vorgelegt, die über die Aufnahme in die Vorschlagslisten im Juni 2004
in öffentlicher Sitzung entscheiden.
Die Wahl der Schöffen findet voraussichtlich
im Oktober 2004 durch den Wahlausschuss
am Amtsgericht statt.
Schöffe werden kann, wer die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt, seit mindestens
einem Jahr in der betreffenden Gemeinde
(hier: in der Stadt Zwickau) wohnt und nicht
jünger als 25 Jahre bzw. älter als 70 Jahre
ist. Ausgeschlossen ist, wer als Schöffe oder
Jugendschöffe 8 Jahre lang tätig gewesen ist
und dessen letzte Dienstleistung zu Beginn
der neuen Amtsperiode weniger als 8 Jahre
zurück liegt.
Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt
und in der Jugendarbeit erfahren sein. Das
Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Die Schöffen
erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung
nach dem Gesetz über die Entschädigung ehrenamtlicher Richter. Vom Schöffen wird kein
spezielles juristisches Wissen erwartet, er soll
vielmehr mit seiner Lebenserfahrung und seinem Sachverstand zu lebensnahen Gerichtsentscheidungen beitragen.
Sollten Sie Interesse für diese ehrenamtliche
Tätigkeit haben, dann bewerben Sie sich spätestens bis 19. April 2004 für die Aufnahme
in die Schöffen-Vorschlagsliste der Stadt
Zwickau.
Informations- und Bewerbungsunterlagen
werden für die Bürger der Stadt Zwickau
- im Rechtsamt / Schöffenbüro, Werdauer
Str. 62, Verwaltungszentrum Haus 5,
- im Verwaltungszentrum, Information, Werdauer Str. 62, Haus 2,
- im Rathaus, Information, Hauptmarkt 1,
- im Internet unter www.zwickau.de
bereit gehalten.
Alle Bewerbungen und Vorschläge sind an
das Rechtsamt / Schöffenbüro im Original zu
übersenden bzw. übergeben. Übersendungen
per E-mail oder per Fax sind nicht möglich.
Postanschrift
Stadtverwaltung Zwickau
Rechtsamt / Schöffenbüro
Postfach 200933, 08009 Zwickau.
Das Schöffenbüro befindet sich:
Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62
Haus 5 - Zimmer 10 56
Tel.: (03 75) 83 30 08 u. 83 30 03
Fax: (03 75) 83 30 30
E-mail: [email protected]
Öffnungszeiten
montags von 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis
15 Uhr; dienstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis
17.30 Uhr; mittwochs von 8 bis 12 Uhr und
13 bis 14 Uhr; donnerstags von 8 bis 12 Uhr
und 13 bis 15.30 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nur
nach Vereinbarung
zum Geburtstag
99 Jahre
am 2. April:
98 Jahre
am 13. April:
96 Jahre
am 3. April:
95 Jahre
am 2. April:
am 5. April:
90 Jahre
am 31. März:
am 1. April:
am 4. April:
am 9. April:
am 10. April:
Elsa Donath
Hildegard Kluge
Erna Baumann
Ella Kühner
Hildegard Schneider
Ilse Zaspel
Elfriede Baumann
Johanne Schmutzler
Elfriede Neumann
Herbert Kretzschmar
Else Franke
Hanna Körner
zum Ehejubiläum
60 Jahre verheiratet
(diamantene Hochzeit)
8. April:
Marianne und Rudi Birner
Hildegard und Johannes Steinert
am 13. April:
Therese und Rudolf Demon
50 Jahre verheiratet
(goldene Hochzeit)
am 3. April:
Gerda und Manfred Kister
am 8. April:
Charlotte und Hans-Joachim Pejunk
am 10. April:
Ingeborg und Harry Hillenberg
Irmgard und Kurt Huck
Christa und Horst Klein
Maria und Joachim Kraege
Anneliese und Wilfried Liegel
Jutta und Kurt Schiefer
*) soweit im Melderegister des
Einwohnermeldeamtes erfasst
D I A LO G I M R AT H AU S
Sprechstunden der Bürgermeister
Am Dienstag, dem 6. April 2004, von 16 bis
18 Uhr findet eine Sprechstunde mit Sven
Dietrich, Bürgermeister für Umwelt und Ordnung, im Rathaus, Zimmer 109 statt.
Am Dienstag, dem 20. April 2004, von 17 bis
18 Uhr ist Sprechstunde bei Dr. Pia Findeiß,
Bürgermeisterin für Soziales und Kultur.
Diese findet im Zimmer 215 des Rathauses
statt.
Alle interessierten Zwickauer sind herzlich zu
den Sprechstunden der Bürgermeister eingeladen.
Die nächste Ausgabe des
Zwickauer Pulsschlag
erscheint am 14. April 2004.
IMPRESSUM
Zwickauer Pulsschlag
Amtsblatt der Stadt Zwickau
15. Jahrgang, 6. Ausgabe
Herausgeber:
Stadt Zwickau, Oberbürgermeister Dietmar
Vettermann, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
Amtlicher und redaktioneller Teil
des Amtsblattes
verantwortlich: Angelika Michaelis,
Leiterin des Pressebüros,
Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
Tel.: (03 75) 83 18 10 · Fax: (03 75) 83 18 99
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Redaktion: Dirk Häuser
Tel.: (0375) 83 18 12
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Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
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Verlag:
Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz,
Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz
Geschäftsführer Christian Jaeschke
Anzeigenteil verantwortlich:
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Hauptstraße 13, 08056 Zwickau
Tel.: (03 75) 54 92 61 13
Fax: (03 71) 65 62 76 10
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Satz und Layoutgestaltung:
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Druck:
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Vertrieb:
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Das Amtsblatt erscheint in der Regel vierzehntäglich mittwochs für alle erreichbaren Haushalte der Stadt Zwickau und ist außerdem an
den Informationen von Verwaltungszentrum
und Rathaus, in den Stadtteilverwaltungen sowie in der Tourist Information Zwickau kostenlos erhältlich. Das Amtsblatt und alle in ihr
enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.