Amtsblatt Nr. 07 vom 31.03.2004
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Amtsblatt Nr. 07 vom 31.03.2004
Z W I C K A U E R 31. März 2004 Nummer 6 PULSSCHLAG A M T S B L A T T D E R R O B E R T - S C H U M A N N - S T A D T Z W I C K A U 14. Jahrgang I N N E N S TA DT L Ä DT Z U M B E S U C H E I N Das Oberbürgermeisteramt, Sachgebiet Wirtschaftsförderung informiert Verkaufsoffener Sonntag zum „Zwickauer Autofrühling“ S I T Z U N G S TE R M I N E Geschäfte am 4. April 2004 von 13 bis 18 Uhr geöffnet Der Stadtrat der Stadt Zwickau hat den Antrag des Fördervereins Stadtmanagement Zwickau e. V. (nach dessen Abstimmung im Arbeitskreis Einzelhandel/Innenstadt zugestimmt) und damit den rechtlichen Rahmen für vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2004 vorgegeben. Die inhaltliche Ausgestaltung obliegt nun den Einzelhändlern und Gewerbetreibenden der City sowie den Besuchern von nah und fern, die der Zwickauer Innenstadt pulsierendes Leben verleihen. Gewerbetreibende der Innenstadt auf sonntäglichen Kunden- und Besucheransturm vorbereitet Regen Kundenzuspruch und starken Besucherandrang versprechen sich die Innenstadthändler und Gewerbetreibenden an einem Tag, der verheißungsvoll dreimal mit der Zahl „4“ Handelnde zur Entscheidung bringt. Am Sonntag, den 04.04.04 öffnen die Zwickauer Geschäfte in der Zeit von 13 bis 18 Uhr. Interessenten und potentiellen Käufern steht Jugendhilfeausschuss am Mittwoch, dem 31. März 2004, 16.30 Uhr, Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 9, Zimmer 212/213 ein vielfältiges Sortiment und großes Angebot zur Verfügung. Gastronomische Einrichtungen verschiedenster kulinarischer Genüsse sind ebenso in Erwartung zahlreicher hungriger Gäste. Sicher wird diese Möglichkeit bei vielen große Freude hervorrufen, da somit ein stressfreies Einkaufen und Bummeln gewährleistet ist. Auch Familien können von dieser Gelegenheit nur profitieren. Gemeinsam mit Partner und Kindern ist es gewiss ideal, einen Innenstadtbesuch mit einem lang geplanten Einkauf zu verbinden. Sicher ist ein unterbrechender Kurzweil in einem Eiscafé oder ein anschließender Kinobesuch auch keine schlechte Idee. Anfragen können gerichtet werden an das: Oberbürgermeisteramt Sachgebiet Wirtschaftsförderung Bernd Skudelny Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau Tel.: (03 75) 83 80 00 Fax: (03 75) 83 80 80 E-Mail: [email protected] Aus der Tagesordnung: Beschlussvorlage zu einer Sachentscheidung - Förderung von Trägern der Jugendhilfe Verschiedenes - Schwerpunktaufgaben/Vorlagenplanung Vorberatung - Haushaltssatzung 2004 mit Haushaltsplan, Stellenplan und mittelfristiger Finanz- und Investitionsplanung – 2. Lesung einschließlich Maßnahmekatalog des Jugend- und Sozialamtes zur Umsetzung der Vorgaben der Haushaltsplanung 2004 (Beratungsvorlage) - Schließung der kommunalen Integrativen Kneipp-Kindertagesstätte „Mauz und Hoppel“ Seit wenigen Tagen schmücken zahlreiche Farbtupfer in Form von Frühblühern das Stadtbild. Bepflanzungen nahm das Garten- und Friedhofsamt u. a. in der Hauptstraße sowie auf dem Hauptmarkt am Robert-Schumann-Denkmal vor. Leider musste festgestellt werden, dass einige der frisch eingebrachten Pflanzen von Unbekannten entwendet wurden. Foto: Pressebüro U N S E R A K T U E LLE S I N TE RV I E W M I T B Ü R G E R M E I S TE R I N D R . PI A F I N D E I S S Bau- und Verkehrsausschuss voraussichtlich am Dienstag, dem 13. April 2004, 16.00 Uhr, Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 9, Zimmer 212/213 Sozialausschuss XIV. Internationaler Robert-Schumann-Wettbewerb für Klavier und Gesang Rekordzahl: Musiker aller Kontinente wollen am Wettbewerb teilnehmen Internationaler und auch zahlenmäßig stärker war das Interesse noch nie. Zur 14. Auflage des Robert-Schumann-Wettbewerbs für Klavier und Gesang vom 8. bis 18. Juni 2004 erwartet Zwickau junge Musiker aller fünf Erdteile. Von Bürgermeisterin Dr. Pia Findeiß, die zugleich auch die Leiterin des Organisationskomitees in Vorbereitung des XIV. Internationalen Robert-SchumannWettbewerbes für Klavier und Gesang ist, erfuhren wir Näheres über das Echo auf die Ausschreibung und über den Stellenwert dieser Veranstaltung für die Robert-Schumann-Stadt, die neben dem Jubiläum „100 Jahre Automobilbau in der Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau“ und dem Zwickauer Stadtfest eines der Highlights im Veranstaltungskalender 2004 ist. Am 15. März 2004 war Einsendeschluss für alle, die sich für eine Teilnahme am Robert-SchumannWettbewerb für Klavier und Gesang anmelden wollten. Wie war die Resonanz? Überwältigend. Die Flut der Interessensbekundungen hat uns als Organisationskomitee mächtig überrascht, weil die eingegangenen Bewerbungen alle Erwartungen übertrafen. Bereits im Vorfeld hatten wir über 900 Anfragen und das schlug sich letztlich auch in der Zahl der Anmeldungen nieder: 211 Teilnehmer aus 33 Ländern weltweit! Jetzt haben wir es mit Rekordzahlen zu tun: 136 Bewerber meldeten sich im Fach Gesang, darunter 80 Sängerinnen und 56 Sänger. Im Fach Klavier verzeichneten wir 75 Interessenten, wobei 57 Bewerbungen von Frauen kamen. Die mit Abstand jüngste Teilnehmerin zählt gerade mal 13 Lenze. Die Chinesin Jiahuang Zhang will hier in Zwickau mit ihrer Stimme überzeugen. Auch wenn man erfahrungsgemäß letztlich noch mit Absagen rechnen muss, wegen Erkrankungen oder weil jemand das Geld für Teilnahme und Unterkunft nicht aufbringen kann, ist das eine sehr beachtliche Zahl. Sie wird wohl dazu führen, dass der bisher geplante Zeitablauf der Wettbewerbsrunden nochmals überarbeitet werden muss. Mal zum Vergleich: Auch beim letzten Wettbewerb vor vier Jahren erreichten wir mit 75 Teilnehmern im Fach Gesang und 45 im Fach Klavier schon die Grenze der Belastbarkeit für die Jury. „Identität braucht Lebensqualität. Kultur schafft Lebensqualität“ – diese Aussage ist Teil einer These, mit der Sie zum 1. Zwickauer Kulturgipfel in die Diskussion einstiegen. Die RobertSchumann-Musikwettbewerbe gehören seit Jahren untrennbar zum Kulturleben der Stadt Zwickau. Wird das auch in diesen Zeiten schwieriger Haushaltslagen so bleiben? Wir freuen uns sehr darüber, dass sich junge Sänger und Pianisten aus aller Welt bewarben. Die Resonanz zeigt eine Anerkennung für die Qualität unseres Wettbewerbs. Wir bekennen uns natürlich zu den traditionsreichen Veranstaltungen, die das Erbe des großen Sohnes unserer Stadt lebendig halten. Sie tragen sehr zum Imagegewinn für Zwickau bei und dazu, die Stadt weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt zu machen. Natürlich wollen wir Zwickau als l(i)ebenswerte Stadt unseren Bürgern auch in Zeiten schwieriger Haushaltslagen erhalten. Wir unternehmen zahlreiche Versuche, alle Kräfte zu mobilisieren, die es ermöglichen, kulturelle Vielfalt fortbestehen zu lassen. Aber leider müssen wir im Kulturellen wie auch in vielen anderen Bereichen Abstriche hinnehmen. Da gilt es, sorgfältig abzuwägen, was wir uns noch leisten können, wo wir Schwerpunkte setzen müssen. Außerdem müssen wir uns eingestehen, dass wir uns leider auch von Liebgewonnenem verabschieden müssen. Was bleibt aus aktueller Sicht unvermeidlich auf der Strecke? Beispielsweise kann sich die Stadt Zwickau künftig nicht mehr direkt an der Finanzierung der Orgelwoche beteiligen. Diese Veranstaltungsreihe wird in diesem Jahr vom Kulturraum und anderen Geldgebern unterstützt. Auch das bei den Bürgern der Stadt und der Region beliebte Waldparkfest am 24. und 25. Juli 2004 wird – auf Grund der finanziellen Situation der Stadt – in diesem Jahr nicht stattfinden. Froh sind wir darüber, dass wir unser beliebtes Stadtfest auch in diesem Jahr bereits zum dritten Mal über die drei inner- städtischen Bühnen bringen. Allerdings geht auch hier gar nichts ohne unsere Hauptsponsoren (die Sparkasse Zwickau, die Zwickauer Energieversorgung GmbH, die Mauritius Brauerei GmbH und Radio Zwickau 96 Punkt 2) und Sponsoren. Dennoch sind wir nach wie vor auf der Suche nach engagierten Mitstreitern, die uns dabei helfen, dass uns wenigstens solche Veranstaltungen, die sich als absolute Besuchermagnete erwiesen haben, erhalten bleiben und fortgeführt werden. Das wird nur im Verbund aller Kräfte und unter Nutzung aller Ressourcen gehen. Neben finanzieller Unterstützung und der Nutzung von Synergien sind auch immer machbare Lösungsvorschläge gefragt. Auch der Robert-SchumannWettbewerb für Klavier und Gesang könnte ohne Sponsoren nicht stattfinden... So ist es. Deshalb sind wir sehr dankbar, dass wir Sparkasse und Audi als Hauptsponsoren sowie und der Kulturraum Zwickauer Raum sowie die ALPHARMA-ISIS GmbH & Co. KG. zu den Förderern des Wettbewerbs zählen können. Zurück zum Wettbewerb: Was gibt es Neues zu berichten? In diesem Jahr haben wir erstmals einen Teilnehmer aus Island im Fach Klavier und eine Sängerin aus Südafrika mit unter den Bewerbern. Mit 66 Interessenten, davon vier Pianisten, kommen die meisten Kandidaten aus dem Gastgeberland Deutschland. Die zahlenmäßig stärksten ausländischen Bewerbungen im Fach Gesang kommen aus Korea, im Fach Klavier aus Japan, gefolgt von Rußland, was allerdings weniger überrascht, denn das hat bereits Tradition. Außerordentlich fachkundig und international ist die Jury besetzt. Zudem ist beispielsweise die Juryvorsitzende im Fach Gesang Prof. Edith Wiens eine ehemalige 1. Preisträgerin des Wettbewerbs bzw. die Juroren im Fach Klavier, die weltweit anerkannten Spezialisten Prof. Jozef De Beenhouwer (Antwerpen) und Prof. Bernard Ringeissen (Paris) sind Träger des Robert-Schumann-Preises. Daneben gibt es auch interessante Neubesetzungen. So sitzen mit dem Leipziger Peter Korfmacher (Klavier) und der Stuttgarterin Dr. Marlene WeberSchäfer 2004 erstmalig Musikwissenschaftler und -journalisten in der Jury. Auch im Organisationsbüro des Wettbewerbs im „Schiffchen“ in der Münzstraße 12 gibt es ein neues Gesicht. Die Nachfolge von Hannelore Heil, die zuvor viele Jahre lang mit großem Engagement hinter den Kulissen der Robert-Schumann-Wettbewerbe agierte, trat vor wenigen Monaten Angela Hofmann an, die zuvor bereits an anderer Stelle in der Stadtverwaltung beschäftigt war. Wie ist das gestiegene Interesse an diesem Robert-SchumannWettbewerb zu erklären? Werke Schumanns genießen seit vielen Jahren weltweit zunehmende Aufmerksamkeit. Darauf ist unser Programm zugeschnitten, das auch weniger Bekanntes von ihm beinhaltet. Übrigens wurde unseren Fachexperten um den Leiter des Robert-SchumannWettbewerbs Dr. Gerd Nauhaus u. a. von den zehn Klavier-Professoren der Wiener Universität für Musik und Darstellende Künste bestätigt, dass hier mit viel Sachverstand ein sehr ausgewogenes Programm für die anspruchsvollen Auswahlprüfungen erarbeitet wurde. Ebenfalls eine Rolle spielt die Tatsache, dass das Internet den Zugang zu Informationen absolut erleichtert und es zudem möglich ist, sich über dieses Medium anzumelden. Übrigens: Der Anfang März angelaufene Kartenvorverkauf über die CTS-Vorkaufsstellen in der Tourist Information bzw. in der Geschäftsstelle der Freien Presse in der Hauptstraße bestätigt ein großes Publikumsinteresse. Der gesamte Wettbewerb ist öffentlich und wir hoffen sehr, dass wir viele Menschen mit dieser hochkarätigen Veranstaltung begeistern werden. Kontakt: Organisationsbüro für den XIV. Internationalen Robert-Schumann-Wettbewerb für Klavier und Gesang Münzstraße 12 08056 Zwickau Tel.: (03 75) 21 26 36 Fax: (03 75) 83 41 30 E-Mail: [email protected] www.zwickau.de/wettbewerbe Ticket-Hotline: (03 75) 2 71 30 In den kommenden Ausgaben des „Zwickauer Pulsschlag“ erfahren Sie mehr zum Wettbewerbsprogramm, zur Jury und Neuigkeiten zum Stand der Wettbewerbsvorbereitungen. voraussichtlich am Dienstag, dem 13. April 2004, 16.00 Uhr, Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 9, Zimmer 214 Kultur- und Bildungsausschuss voraussichtlich am Mittwoch, dem 14. April 2004, 16.30 Uhr, Rathaus, Hauptmarkt 1, Zimmer 307 Hinweis: Interessierte Einwohner sind zum öffentlichen Teil der Stadtrats- und Ausschusssitzungen sowie zu den Ortschaftsratssitzungen herzlich eingeladen. Die Tagesordnung wird jeweils drei Tage vor Sitzungstermin an den Bekanntmachungstafeln im Rathaus, Hauptmarkt 1 (Flur rechts) und im Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62 (Eingangsbereich Werdauer Straße) ausgehängt. J U G E N D - & S O Z I A L A MT Für Hochwasseropfer noch Mittel verfügbar Fristverlängerung für Anträge bis zum 30. April 2004 Wie bereits im „Zwickauer Pulsschlag“ vom 18. Februar 2004 veröffentlicht, stehen durch eine Rückerstattung von ursprünglich verteilten Bundesmitteln für Geschädigte des Hochwassers vom August 2002 noch einmal 9.654,85 € zur Verteilung zur Verfügung. Für alle bisher im Jugend- und Sozialamt als Hochwasseropfer registrierten Haushalte besteht daher die Möglichkeit zur Antragstellung. Voraussetzungen für die Bewilligung sind entstandene Schäden am privaten Haushalt/ Hausrat (Gebäudeschäden und gewerbliche Schäden können nicht berücksichtigt werden!) und der Nachweis, dass der Gesamtschaden noch nicht durch Landesmittel, Bundesmittel, Spenden, Versicherungsleistungen oder sonstige Zuwendungen abgedeckt ist. Formlose Anträge sind an das Jugend- und Sozialamt der Stadtverwaltung Zwickau unter Vorlage der folgenden Nachweise zu richten: - Nachweis über Gesamtschadenshöhe bzw. eidesstattliche Erklärung - Vollständige Nachweise über bisherige Zuwendungen - Eidesstattliche Erklärung über bisher ungedeckte Schadenshöhe Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter folgenden Telefonnummern gebeten: (03 75) 83 50 08, 83 50 77 oder 83 50 82. Die Frist für Abträge auf Bewilligung von Bundesmitteln für Hochwassergeschädigte wird bis zum 30.04.2004 verlängert! ZWICKAUER PULSSCHLAG 2 Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G E N Regierungspräsidium Chemnitz Das Regierungspräsidium Chemnitz gibt bekannt, dass die VNG – Verbundnetz Gas AG, Braunstraße 7, 04347 Leipzig, Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304, 2311) geändert worden ist, gestellt hat. Die Anträge umfassen die bestehende Ferngasleitung FGL 35 DN 500/600 PN 25 Lüttewitz – Niederhohndorf einschließlich Sonder- und Nebenanlagen im Bereich oben genannter Gemarkungen (143043/2003.123) sowie die bestehende Ferngasleitung FGL 35.04 DN 150 PN 25 Mosel, Gelenkwellenwerk einschließlich Sonderund Nebenanlagen in den Gemarkungen Oberschindmaas und Niederschindmass (143043/2003.124). Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Gemeinde Dennheritz (Gemarkungen Dennheritz, Oberschindmaas, Niederschindmaas), der Gemeinde Erlau (Gemarkung Erlau), der Stadt Glauchau (Gemarkung Höckendorf), der Gemeinde Königshain-Wiederau (Gemarkungen Königshain, Wiederau), der Gemeinde Kriebstein (Gemarkung Reichenbach), der Stadt Limbach-Oberfrohna (Gemarkungen Dürrengerbisdorf, Wolkenburg), der Stadt Lunzenau (Gemarkungen Himmelhartha, Niederelsdorf, Oberelsdorf), der Stadt Meerane (Gemarkungen Dittrich, Meerane), der Stadt Mittweida (Gemarkungen Kockisch, Rößgen, Lauenhain, Frankenau), der Gemeinde Oberwiera (Gemarkungen Wickersdorf, Neukirchen), der Stadt Penig (Gemarkungen Dittmannsdorf, Penig, Wernsdorf, Markersdorf, Obersteinbach), der Gemeinde Remse (Gemarkung Remse), der Gemeinde Rossau (Gemarkungen Greifendorf, Moosheim, Oberrossau, Niederrossau, Weinsdorf), der Gemeinde Schönberg (Gemarkung Pfaffroda), der Gemeinde Tiefenbach (Gemarkung Naundorf), der Stadt Waldenburg (Gemarkungen Schlagwitz, Franken, Dürrenuhlsdorf, Schwaben, Waldenburg), der Gemeinde Wechselburg (Gemarkungen Zschoppelshain, Göppersdorf, Seitenhain, Nöbeln, Hartha, Wechselburg, Altzschillen, Göhren) und der Stadt Zwickau (Gemarkungen Mosel, Oberrothenbach, Niederhohndorf, Crossen, Weißenborn) können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom Montag, dem 26. April 2004 bis Montag, dem 24. Mai 2004, während der Zeiten (montags bis donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr sowie zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr, freitags zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr) im Regierungspräsidium Chemnitz, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz, Zimmer 159, einsehen. Das Regierungspräsidium Chemnitz erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist (§ 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m. § 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV). Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkt persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist, oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann beim Regierungspräsidium Chemnitz, unter der vorbezeichneten Adresse, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Auslegungszimmer (Zimmer 159) bereit. Chemnitz, den 8. März 2004 Regierungspräsidium Chemnitz Keune Regierungsdirektor Einwohner- und Standesamt Datum: Lohnsteuerkarte für das Jahr 2004/2005: Überprüfung der Steuerklasse II auf Grund einer gesetzlichen Neuregelung Für die Eintragungen sind Ihre persönlichen Verhältnisse zum 01.01.2004/2005 maßgebend; sollten diese noch nicht genau feststehen, so gehen Sie bitte von Ihrer derzeitigen Situation aus. Hinweis: Nur wenn mindestens ein Kind im Laufe des Jahres 2004/2005 das 18. Lebensjahr nicht vollendet, kann die Steuerklasse II für das gesamte Jahr gewährt werden. 1. Mit diesem/n Kind/ern bilde ich eine Haushaltsgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung, in der das/die Kind/er und ich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind: Anschrift der Wohnung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................................................................... Name: . . . . . . . . . . . . . . . . . Name: . . . . . . . . . . . . . . Name: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorname: . . . . . . . . . . . . . . Vorname: . . . . . . . . . . . . Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . Geb.datum: . . . . . . . . . . . . . Geb.datum: . . . . . . . . . . Geb.datum: . . . . . . . . . . . . . . . 2. Am 01.01.2004/2005 bin ich verheiratet. Ja. (weiter bei 4.) Nein. (weiter bei 3.a) 3. a) In der gemeinsamen Wohnung (vgl. unter 1.) ist eine weitere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet. Ja. (weiter bei 3.b) Nein. (weiter bei 5.) b) Für diese weitere/n Person/en erhalte ich Freibeträge für Kinder oder Kindergeld. Ja. (weiter bei 5.) Nein. (weiter bei 3.c+4.) c) Bei dieser/n weiteren Person/en handelt es sich um Name, Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lebenspartner oder .......................... Name, Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kind Lebenspartner oder .......................... 4. Die Steuerklasse II kann nicht gewährt werden. (weiter bei 5.) 5. Achtung! Wird die Steuerklasse II gewährt, so ist bei Wegfall der Voraussetzungen die Eintragung umgehend ändern zu lassen. Ort, Datum: . . . . . . . . . . . . . . Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G E N Regierungspräsidium Chemnitz Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Chemnitz über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen Gemarkungen Naundorf, Greifendorf, Reichenbach, Moosheim, Oberrossau, Niederrossau, Weinsdorf, Kockisch, Rößgen, Lauenhain, Erlau, Frankenau, Königshain, Wiederau, Zschoppelshain, Göppersdorf, Seitenhain, Nöbeln, Hartha, Wechselburg, Altzschillen, Göhren, Himmelhartha, Niederelsdorf, Oberelsdorf, Dittmannsdorf, Penig, Wernsdorf, Markersdorf, Obersteinbach, Dürrengerbisdorf, Wolkenburg, Schlagwitz, Franken, Dürrenuhlsdorf, Schwaben, Waldenburg, Wickersdorf, Neukirchen, Remse, Pfaffroda, Dittrich, Meerane, Höckendorf, Dennheritz, Oberschindmaas, Niederschindmaas, Mosel, Oberrothenbach, Niederhohndorf, Crossen, Weißenborn vom 8. März 2004 Kind Nummer 6, 31. März 2004 Unterschrift: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Chemnitz über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen Gemarkungen Harthau, Mosel, Naundorf, Greifendorf, Oberrossau, Rößgen, Lauenhain, Frankenau, Erlau, Königshain, Hartha, vom 10. März 2004 Das Regierungspräsidium Chemnitz gibt bekannt, dass die VNG – Verbundnetz Gas AG, Braunstraße 7, 04347 Leipzig, Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304, 2311) geändert worden ist, gestellt hat. Die Anträge umfassen: Az.: 14-3043/2003.125 – die bestehende Fremdstromschutzanlage FSA 32.00/09 Standort Lauenhain/Harthau einschließlich Schaltschrank in der Gemarkung Harthau Az.: 14-3043/2003.126 – die bestehenden Fremdstromschutzanlagen FSA 35.00/03 Standort Naundorf einschließlich Schaltschrank in der Gemarkung Naundorf, FSA 35.00/04 Standort Greifendorf in der Gemarkung Greifendorf, FSA 35.00/05 Standort Moosheim-Rossau einschließlich Schaltschrank in der Gemarkung Oberrossau, FSA 35.00/07 Standort Mittweida einschließlich Schaltschrank in der Gemarkung Rößgen Az.: 14-3043/2003.127 – die bestehenden Fremdstromschutzanlagen FSA 35.00/08 Standort Lauenhain einschließlich Schaltschrank in den Gemarkung Lauenhain und Erlau, FSA 35.00/10 Standort Königshain einschließlich Schaltschrank und Zufahrt in der Gemarkung Königshain, FSA 35.00/11 Stand- ort Hartha einschließlich Schaltschrank in der Gemarkung Hartha Az.: 14-3043/2003.128 – die bestehende Fremdstromschutzanlage FSA 35.00/09 Standort Frankenau einschließlich Schaltschränken in der Gemarkung Frankenau Az.: 14-3043/2003.138 – die bestehende Fremdstromschutzanlage FSA 35.00/18 Standort Mosel einschließlich Schaltschrank in der Gemarkung Mosel. Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Gemeinde Erlau (Gemarkung Erlau), der Gemeinde KönigshainWiederau (Gemarkung Königshain), der Stadt Mittweida (Gemarkungen Rößgen, Lauenhain, Frankenau), der Gemeinde Oberwiera (Gemarkung Harthau), der Gemeinde Rossau (Gemarkungen Greifendorf, Oberrossau), der Gemeinde Tiefenbach (Gemarkung Naundorf), der Gemeinde Wechselburg (Gemarkung Hartha) und der Stadt Zwickau (Gemarkungen Mosel) können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom Montag, dem 19. April 2004 bis Montag, dem 17. Mai 2004, während der Zeiten (montags bis donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr sowie zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr, freitags zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr) im Regierungspräsidium Chemnitz, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz, Zimmer 159, einsehen. Das Regierungspräsidium Chemnitz erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist (§ 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m. § 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV). A MT F Ü R Ö F F E N T L I C H E N G E S U N D H E I TS D I E N S T Wichtige Information für alle Tierhalter körperbeseitigung Lenz sind bemüht, die Anmeldung und Gebührenabrechnung genauso effizient und kundenorientiert zu gestalten, wie bisher. Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Sachsen. Ihr neuer Ansprechpartner: Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen, Staudaer Weg 1, 01561 Priestewitz/OT Lenz Ihr Kundentelefon: montags bis freitags von 6.30 bis 16.30 Uhr besetzt: 035249/73 50. Außerhalb der Arbeitszeit ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Gebühren: Die bisherigen Gebührensätze bleiben bis zur Erstellung einer neuen Gebührenordnung bestehen. Einzugsermächtigungen gelten weiter. E I N WO H N E R - U N D S TA N D E S A MT Überprüfung auf Grund gesetzlicher Neuregelungen: Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerklasse II Die Steuerklasse II (mit Zahl der Kinderfreibeträge) kann aufgrund einer Gesetzesänderung ab dem Steuerjahr 2004 von der Gemeinde nur noch erteilt werden, wenn die Bedingungen des § 24 b Einkommenssteuergesetz erfüllt sind. Diese lauten: Alleinstehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn - sie mit mindestens einem Kind im Sinne des § 32 Abs.1 Einkommenssteuergesetz (= im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandt) eine Haushaltsgemeinschaft in einer Wohnung bilden, - das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und - der Steuerpflichtige und sein Kind in der gemeinsamen Wohnung mit Hauptwohnung gemeldet sind. Als „alleinstehend“ im obigen Sinne gelten Steuerpflichtige, die - nicht die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung nach § 26 Abs.1 Einkommenssteuergesetz (=Lohnsteuerklasse Drei, Vier, Fünf) erfüllen - keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 Einkommenssteuergesetz (= Kinderfreibetrag) oder Kindergeld zu. Eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person ist in der Regel dann anzunehmen, wenn diese mit Haupt- oder Nebenwohnung in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist. Chemnitz, den 10. März 2004 Regierungspräsidium Chemnitz Keune, Regierungsdirektor B E K A N N TM AC H U N G E N Stadt Zwickau Zuständigkeit für Tierkörperbeseitigung künftig in anderen Händen Der auch für Zwickau zuständige Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Chemnitz tritt mit Wirkung vom 1. April 2004 dem Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen in Lenz (Landkreis Riesa-Großenhain) bei. Der Grund dafür sind immissionsschutzrechtliche Auflagen für die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Chemnitz, die mit hohen Investitionen für den weiteren Betrieb der Anlage und somit steigenden Kosten für die Beseitigungspflichtigen verbunden wären. In Abwägung dessen wurde die Entscheidung zur Fusion der beiden Zweckverbände getroffen. Die Anlage in Chemnitz wird stillgelegt und rückgebaut. Durch diesen Zusammenschluss wird auch zukünftig eine Tierkörperbeseitigung entsprechend den gesetzlichen Regelungen gesichert. Die Mitarbeiter des Zweckverbandes für Tier- Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkt persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist, oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann beim Regierungspräsidium Chemnitz, unter der vorbezeichneten Adresse, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Auslegungszimmer (Zi. 159) bereit. Um die Steuerklasse II zu erteilen, muss der Gemeinde eine „schriftliche Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ der Antragstellerin/des Antragstellers vorliegen. Sollten die genannten Voraussetzungen vorliegen, so verwenden Sie bitte das beigefügte Formular, welches Sie ausgefüllt und unterschrieben an die folgende Anschrift senden: Stadtverwaltung Zwickau Einwohner- und Standesamt Postfach 20 09 33 08009 Zwickau Eine Antragstellung per E-Mail ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Sollte es sich um eine beantragte Änderung handeln, geben Sie bitte die entsprechende Lohnsteuerkarte bei, da in diesem Fall keine Neuausstellung möglich ist. Die Erklärung kann bereits jetzt nicht nur für das laufende Steuerjahr, sondern auch für die Lohnsteuerkartenausstellung 2005 am 20.09.2004 abgegeben werden. Die Abgabe der schriftlichen Versicherung ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn die Lohnsteuerkarte 2004 vor in Kraft treten der neuen gesetzlichen Regelung nach den bis einschließlich des Steuerjahres 2003 gültigen Regelungen noch mit der Steuerklasse II ausgestellt wurde. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur umgehenden Änderung der Steuerklasse II bereits für die Lohnsteuerkarten 2004 besteht, wenn die genannten Voraussetzungen wegfallen bzw. weggefallen sind. Leiterin Einwohner- und Standesamt Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises Der von der Stadtverwaltung Zwickau ausgestellte Dienstausweis mit der Nummer 3006, lautend auf den Namen Maria Richter, wird mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt. Zwickau, 17.03.2004 Personal- und Hauptamt Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Zwickau Bekanntmachung der Bodenrichtwerte in der Stadt Zwickau für das Jahr 2003 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Zwickau hat gemäß §196 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 27. August 1997 und gemäß §11 Abs. 1 und Abs. 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte vom 27. August 1991 - Gutachterausschussverordnung, für das Gebiet der Stadt Zwickau Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2003 ermittelt und beschlossen. Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch und § 11 Abs. 4 der Gutachterausschussverordnung wird dies hiermit bekannt gegeben. Ab Montag, den 05.04.2004 kann jedermann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Verwaltungszentrum, Werdauer Str. 62, Haus 5, Zimmer 2029, während der Öffnungszeiten dienstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr die Bodenrichtwertkarte einsehen und Auskünfte über deren Inhalt verlangen. Mündliche Auskünfte sowie Einsichtnahmen sind gebührenfrei. Die Bodenrichtwertkarte (Maßstab: 1:18.000) kann zu einer Gebühr von 45,- €/Stück erworben werden. Die Karten für die Sanierungsgebiete Bahnhofsvorstadt und Nordvorstadt (Maßstab: 1:2200) sind zu einer Gebühr von zusammen 37,50 € erhältlich. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist unter Telefon (03 75) 83 62 09, -10, -11, -12 erreichbar. Zwickau, den 18.03.2004 Engemann, Vorsitzender Gutachterausschuss Staatliches Umweltfachamt Chemnitz und Landestalsperrenverwaltung Öffentliche Auslegung der Hochwasserschutzkonzeption Los 1 – Zwickauer Mulde im StUFA-Bereich Chemnitz Die Talsperrenmeisterei Freiberger Mulde / Zschopau der Landestalsperrenverwaltung und das Staatliche Umweltfachamt Chemnitz teilen mit, dass bis zum 27.04.2004 im Umweltamt Zwickau, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Verwaltungszentrum, Haus 3, Zimmer 301 bis 303, während der Sprechzeiten (dienstags 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17:30 Uhr sowie donnerstags 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr) die Möglichkeit der informativen Einsichtnahme in die Hochwasserschutzkonzeption Los 1 – Zwickauer Mulde im StUFA-Bereich Chemnitz besteht. Die Textteile und Maßnahmevorschläge im Bereich der betroffenen Kommunen sind zugleich an die Stadt- und Gemeindeverwaltungen übergeben worden. Nummer 6, 31. März 2004 ZWICKAUER PULSSCHLAG Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G N OT I Z E N Die Öffentliche Bekanntmachung vom 17. März 2004 (veröffentlicht im „Zwickauer Pulsschlag“ Nr. 6) der Wahl des Stadtrates der Stadt Zwickau und der Ortschaftsräte der Ortschaften Cainsdorf, Crossen, Mosel, Oberrothenbach, Rottmannsdorf und Schlunzig am 13. Juni 2004 war unvollständig und wird deshalb hiermit wiederholt 1. Die nach der bisherigen Bekanntmachung vom 17. März 2004 bereits ordnungsgemäß eingereichten Wahlvorschläge behalten ihre Gültigkeit. 2. Die Wahl des Stadtrates der Stadt Zwickau und die Wahl der Ortschaftsräte der Ortschaften Cainsdorf, Crossen, Mosel, Oberrothenbach, Rottmannsdorf und Schlunzig findet am Sonntag, dem 13. Juni 2004 statt. 3. Zu wählen sind: Kommunalwahl/Wahlgebiet Ortsteile (OT) der Ortschaft (Einwohner 31.12.2002) Anzahl Stadträte in Zwickau (100.892 Einwohner) Ortschaftsräte in Cainsdorf (2.416 Einwohner) Ortschaftsräte in Crossen (1.600 Einwohner) Ortschaftsräte in Oberrothenbach (676 Einwohner) Ortschaftsräte in Mosel (2.350 Einwohner) Ortschaftsräte in Rottmannsdorf (708 Einwohner) Ortschaftsräte in Schlunzig (298 Einwohner) Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag Mindestzahl Unterstützungsunterschriften je Wahlvorschlag 48 8 20 6 9 30 6 9 20 4 6 20 6 9 30 4 6 20 4 6 10 4. Das Wahlgebiet für die Wahl des Stadtrates ist das Gebiet der Stadt Zwickau. Für die Stadtratswahl ist das Wahlgebiet in 10 Wahlkreise eingeteilt. Das Wahlgebiet für die Wahl der Ortschaftsräte ist die jeweilige in Punkt 2. benannte Ortschaft. Für die Einteilung und Abgrenzung der Wahlkreise gilt die Anlage 1 zu dieser Bekanntmachung. 5. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Die Parteien und Wählervereinigungen werden hiermit aufgefordert, ihre Wahlvorschläge einzureichen. Die Wahlvorschläge können frühestens ab dem Tag nach der Bekanntmachung vom 17. März 2004 bis spätestens 29. April 2004, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Stadt Zwickau, während der üblichen Öffnungszeiten, eingereicht werden. Sitz: Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses der Stadt Zwickau Verwaltungszentrum Haus 2, Zimmer 113 Werdauer Straße 62 08056 Zwickau Anschrift: Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses der Stadt Zwickau PF 200 933 08009 Zwickau 6. Wahlvorschläge 6.1. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. Jede Partei und jede Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis (Stadtratswahl) und jede Ortschaft (Ortschaftsratswahl) nur einen Wahlvorschlag einreichen. 6.2. Wahlvorschläge dürfen höchstens die in Punkt 2. genannte Anzahl Bewerber enthalten. 6.3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Wählbar zum Stadtrat sind wahlberechtigte Bürger der Stadt Zwickau und Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, mindestens drei Monate in der Stadt wohnen und nicht infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Zum Ortschaftsrat wählbar sind die in der Ortschaft wohnenden Bürger der Stadt Zwickau und die wahlberechtigten Staatsangehörigen der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die seit mindestens drei Monaten in der Ortschaft wohnen und nicht infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Nicht wählbar sind Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die nach dem Recht dieses Mitgliedstaates infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Form und Inhalt der Wahlvorschläge im § 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen, die § 16 Absatz 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen: a. eine Erklärung jedes Bewerbers nach dem Muster der Anlage 16 KomWO, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat und dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, V O R B E R E I T U N G AU F V E R A N S TA LT U N G S H I G H L I G H T Grit Weise ist neue Projektleiterin für das 3. Zwickauer Stadtfest Das 3. Zwickauer Stadtfest findet in diesem Jahr vom 20. bis 22. August 2004 statt. Um das Motto Drei Tage – Drei Bühnen – jede Menge Highlights mit Leben zu erfüllen und das städtische Highlight erneut zum Erlebnis werden zu lassen, sind auch diesmal wieder umfangreiche Vorbereitungen zu treffen. Ein Projektteam unter der Leitung von Grit Weise ist genau damit schon seit vielen Wochen be- schäftigt. Als Mitarbeiterin des Kulturamtes ist sie für Großveranstaltungen wie beispielsweise das Historische Markttreiben im Stil der Renaissance verantwortlich. Grit Weise trat damit die Nachfolge von Mathias Merz an, der u.a. als Projektleiter für das Jubiläum „100 Jahre Automobilbau in der Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau“ agiert. b. beim Wahlvorschlag für die Stadtratswahl oder Ortschaftsratswahl für jeden Bewerber eine Bescheinigung der Stadt Zwickau über seine Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 16 KomWO, c. beim Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung eine Ausfertigung der nach § 6c Abs. 7 KomWG anzufertigenden Niederschrift mit der erforderlichen Versicherung an Eides statt; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 17 KomWO gefertigt werden, die Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 18 KomWO, auch unmittelbar auf der Niederschrift, d. im Falle der Anwendung von § 6c Abs. 1 Satz 4 KomWG eine von dem zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen, e. beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation eine gültige Satzung, f. beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unterzeichner des Wahlvorschlages eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über sein Wahlrecht nach dem Muster der Anlage 19 KomWO, g. bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an Eides statt nach § 6 a Abs. 3 KomWG. Erforderliche Vordrucke sind in der Stadtverwaltung Zwickau, Verwaltungszentrum, Haus 2, Zimmer 120, Werdauer Straße 62, Postfach 200933, 08009 Zwickau – Telefon: (03 75) 83 1200/1201 – erhältlich. 7. Hinweis auf Unterstützungsunterschriften Wahlvorschläge müssen, entsprechend der unter Punkt 2. angegebenen Mindestzahl zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages von Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, eigenhändig unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlages in der Stadtverwaltung, Verwaltungszentrum, Einwohner- und Standesamt, Haus 3, Zimmer 111, während der üblichen Öffnungszeiten bis zum 29. April 2004, 18.00 Uhr geleistet werden. Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen. Das Einwohner- und Standesamt hat geöffnet: Montag 08.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr (am 29.04.2004 bis 18:00 Uhr) Freitag 08.00 bis 11.00 Uhr (am 09.04.2004 und am 23.04.2004 bleibt das VWZ geschlossen). Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes wegen die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses bis zum 22. April 2004 schriftlich zu beantragen. Die Hinderungsgründe sind glaubhaft zu machen. Der Wahlvorschlag einer Partei, die im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Stadtrat der Stadt Zwickau vertreten war, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist. Bei der Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Ortschaftsräte ist wie vorstehend zu verfahren. Darüber hinaus bedarf auch ein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung, die seit der letzten regelmäßigen Wahl im Ortschaftsrat vertreten war, keiner Unterstützungsunterschriften. Zwickau, 25. März 2004 i.A. Maaß Stadt Zwickau Anlage 1 Einteilung der 10 Wahlkreise mit folgenden Abgrenzungen: Wahlkreis 1: Wahlkreis 2: Wahlkreis 3: Wahlkreis Wahlkreis Wahlkreis Wahlkreis Wahlkreis Wahlkreis Wahlkreis Innenstadt; Mitte-Nord; Teil von Mitte-West; Mitte Süd Auerbach; Eckersbacher Höhe E5/1; Eckersbacher Höhe E1-E4 (Teilgebiet) Gebiet Äußere Dresdner Straße/Pöhlauer Straße; Eckersbach Siedlung; Pöhlau; Eckersbacher Höhe E5/2-3; Eckersbacher Höhe E1-E4 (Teilgebiet); Gebiet Talstraße/Trillerberg 4: Nordvorstadt; Pölbitz; 5: Weißenborn; Niederhohndorf; Hartmannsdorf; Oberrothenbach; Mosel; Crossen; Schneppendorf; Schlunzig 6: Teil von Mitte West; Gebiet Reichenbacher Straße; Marienthal Ost 7: Teil von Marienthal Ost; Marienthal West; Brand 8: Bockwa; Oberhohndorf; Schedewitz/Geinitzsiedlung; Niederplanitz 9: Neuplanitz 10: Hüttelsgrün; Oberplanitz; Rottmannsdorf; Cainsdorf. Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G Stadt Zwickau Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Zwickau zur Widmung der Straßen im Wohnpark Weißenborn geb. am 18.08.1978, Aufenthalt derzeit unbekannt, liegt im Sozialamt der Stadt Zwickau, Werdauer Str. 62, Haus 1, Zimmer 108b nachfolgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Mitteilung zum Übergang von Unterhaltsansprüchen nach § 91 Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Auskunftsersuchen nach § 116 BSHG Die Schriftstücke können in der vorgenannten Dienststelle zu folgenden Zeiten in Empfang genommen werden: Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr sowie Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr. zuletzt wohnhaft: Karl-Liebknecht-Straße 49, 08451 Crimmitschau, liegt beim Rechtsamt der Stadt Zwickau, Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 209 folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom: 24.03.2004 Aktenzeichen: SV 89.92823.1 BC Dieses Schriftstück kann in der vorgenannten Dienststelle dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr in Empfang genommen werden. Auf Grund § 6 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), geändert durch Gesetze vom 4. Juli 1994 (GVBl. S. 1261), vom 18. Juli 2001 (GVBl. S. 453), vom 6. Juni 2002 (GVBl. S. 168), vom 14. November 2002 (GVBl. S. 307) und des § 8 Punkt 6 der zur Zeit geltenden Hauptsatzung der Stadt Zwickau hat der Bau- und Verkehrssausschuss in seiner Sitzung vom 09.03.2004 folgenden Beschluss gefasst: 1. Hermann-Kellner-Straße Die Hermann-Kellner-Straße (Fl.Nr. 138/4, 139/5, 150/26, Gemarkung Weißenborn) beginnt an der Crimmitschauer Straße (Netzknoten [NK] 0221 030) und verläuft von da an in südlicher Richtung, wo sie nach ca. 210 m in der bestehenden Wendeanlage vor dem Haus Hermann-Kellner-Straße Nr. 16 (Fl.Nr. 150/30, Gemarkung Weißenborn, NK 0221 070) endet. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung wird die Hermann-Kellner-Straße gemäß § 6 Sächisches Straßengesetz – SächsStrG – als Ortsstraße ohne Beschränkung des Gemeingebrauches gewidmet. Zwickau, 24.03.2004 Werner Amtsleiter Jugend- und Sozialamt Zwickau, 30.03.2004 Rechtsamt Stadt Zwickau 2. Gustav-Mosen-Straße Die Gustav-Mosen-Straße (Fl.Nr. 147/21, 150/24, 150/25, 10/31, Gemarkung Weißen- Ö F F E N T L I C H E Z U S TE LLU N G E N Für Herrn Jens Karsten 3 Für Herrn Jan Effenberger born), beginnend an der Hermann-KellnerStraße (NK 0221 060; 0221 050) in Höhe der Häuser Nr. 12 und 14, verläuft von da an in westlicher Richtung als Ringerschließungsstraße mit einer Gesamtlänge von ca. 340 m. Der Endpunkt befindet sich im Netzknoten 0221 050 in Höhe des Wohnhauses GustavMosen-Straße. Die Gustav-Mosen-Straße wird gemäß § 6 SächsStrG mit dem Tage der öffentlichen Straße als Ortsstraße ohne Beschränkung des Gemeingebrauches gewidmet. Die Begründung und ein Plan, aus dem die Lage der betroffenen Grundstücke ersichtlich wird, können im Tiefbauamt der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Zimmer 1104, während der Dienstzeiten eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Zwickau, Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, (Postanschrift: Stadtverwaltung Zwickau, Postfach 200933, 08009 Zwickau) einzulegen. Zwickau, den 23.03.2004 Vettermann, Oberbürgermeister Sächsisches Kabinett tagte gestern bei Volkswagen Aus Anlass des 100-jährigen Jubiläums des Automobilbaus in der Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau besuchte das Sächsische Kabinett am gestrigen Dienstag die Volkswagen Sachsen GmbH in Zwickau und verband diesen Besuch mit einer internen Kabinettssitzung sowie einem Rundgang in der Fahrzeugfertigung Mosel. Neben Oberbürgermeister Dietmar Vettermann nahm auch der Sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt an der Besichtigung des Standortes im Stadtteil Mosel teil. Milbradt würdigte ausdrücklich die Verbundenheit des Automobilbauers, der schon seit 1990 in Sachsen investiert. Kultureinrichtungen am Osterwochenende geöffnet Die Priesterhäuser Zwickau, die Galerie am Domhof und die Kunstsammlungen Zwickau bleiben am Karfreitag, dem 9. April 2004, geschlossen. Am Osterwochenende und zusätzlich am Ostermontag, dem 12. April sind diese Einrichtungen von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Das Robert-Schumann-Haus Zwickau ist am Osterwochenende am 10. und 11. April von 13 bis 17 Uhr geöffnet. Am Karfreitag und Ostermontag ist das Schumannhaus geschlossen. Schadstoffsammlung um eine Woche vorverlegt Die Schadstoffsammlung im Monat April wird auf Grund der Osterfeiertage auf Samstag, den 3. April 2004 vorverlegt. Das Schadstoffmobil steht in der Zeit von 9 bis 12 Uhr auf dem Platz der Völkerfreundschaft in der Nähe der Lessingstraße bereit. Frühjahrssammlung: Die diesjährige Frühjahrssammlung findet vom 24. bis 28. Mai 2004 in den einzelnen Stadtgebieten statt. Der Tourenplan hierzu wird rechtzeitig bekannt gegeben. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Umweltamtes unter Tel.: (03 75) 83 36 79 zur Verfügung. Schulabschlüsse an der Abendmittelschule Qualifizierung für einen Beruf setzt häufig den Nachweis eines Schulabschlusses voraus. Diese Möglichkeit bietet Erwachsenen (ab 18 Jahre) über den 2. Bildungsweg die Abendmittelschule. In Zwickau befindet sich diese Bildungseinrichtung in der Humboldtschule, Lothar-Streit-Straße 2. Hier kann man im Abendunterricht den Hauptschulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss erwerben. Der Lehrgang umfasst ein bzw. zwei Schuljahre (zeitgleich Schuljahr 1. Bildungsweg). Der Unterricht findet von Montag bis Donnerstag täglich in der Zeit von 16.30 bis 20.35 Uhr statt. Anmeldungen für das neue Schuljahr: Anmeldungen (persönlich) nimmt das Sekretariat der Humboldtschule in der Zeit vom 26. April bis 11. Juni 2004 entgegen. Vorgelegt werden müssen Originale des Abschlusszeugnisses und des Berufsschulzeugnisses (wenn vorhanden) sowie ein Lebenslauf. Unterrichtet werden: Deutsch, Englisch, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Geografie, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie Teilnehmergebühren werden zurzeit nicht erhoben. Nähere Auskünfte erteilt das Sekretariat der Humboldtschule unter Tel.: (03 75) 21 54 97. Änderung der Abfallentsorgung durch die Osterfeiertage Durch die Osterfeiertage verschiebt sich die Abfallentsorgung in der Stadt Zwickau zwischen 9. und 15. April um jeweils einen Tag. Rettungsschwimmer für Freibadsaison 2004 gesucht Für die Freibadsaison 2004 werden noch dringend Rettungsschwimmer als sogenannte Rufkräfte gesucht. Interessenten sollten das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der Stufe Silber sein. Bewerbungen sind zu richten an Sportamt Zwickau, Herrn Radke, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau. AU S T TE LLU N G „Mythos und Mystik“ in der Galerie Am Sonntag, dem 4. April 2004, 11 Uhr wird in der Galerie am Domhof die Ausstellung „Mythos und Mystik“ eröffnet. Gezeigt wird Malerei, Grafik und Plastik der Künstler Peter Geist aus Göpfersdorf und Jean Schmiedel aus Chemnitz, die sich in unterschiedlicher Herangehensweise und vielseitigen Gestaltungstechniken mit Urgründen und magischen Tiefen des menschlichen Seins in allegorischen und phantastischen Darstellungen auseinandersetzen. 4 ZWICKAUER PULSSCHLAG Nummer 6, 31. März 2004 Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 9 (Zwickau) über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Vierten Sächsischen Landtag am 19. September 2004 Am 19. September 2004 findet die Wahl zum Vierten Sächsischen Landtag statt. Die Wahl ist nach den Vorschriften des Gesetzes über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz – SächsWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S. 526) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S. 543) vorzubereiten und durchzuführen. Die Wahlkreiseinteilung ergibt sich aus der Anlage zu § 2 Abs. 1 SächsWahlG. Danach gehört zum Wahlkreis 9: 1 Zwickau, Stadt (die Stadtbezirke Mitte, Ost, Nord und Süd) Aufgrund von § 28 Abs. 1 LWO fordere ich hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Beteiligungsanzeigen und von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Vierten Sächsischen Landtag am 19. September 2004 öffentlich auf. 1. Beteiligungsanzeigen Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind und deren Parteieigenschaft der Bundeswahlausschuss bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag nicht festgestellt hat, können einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 21. Juni 2004, bis 18:00 Uhr (90. Tag vor der Wahl) dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss sodann ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 18 Abs. 4 SächsWahlG). Die Postanschrift des Büros des Landeswahlleiters lautet: Freistaat Sachsen – Der Landeswahlleiter, Postfach 1105, 01911 Kamenz; Hausanschrift: Freistaat Sachsen – Der Landeswahlleiter, Macherstraße 63, 01917 Kamenz. Die Anzeige muss gemäß § 18 Abs. 2 SächsWahlG enthalten: 1. den Namen und die Kurzbezeichnung, unter denen die Partei sich an der Wahl beteiligen wird, und 2. die eigenhändigen Unterschriften von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter oder, wenn ein Landesverband nicht besteht, von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes sind der Anzeige beizufügen. Der Nachweis soll durch ein Protokoll der letzten Mitgliederversammlung, auf der der Vorstand gewählt wurde, erfolgen. Der Landeswahlausschuss stellt spätestens am 09. Juli 2004 (72. Tag vor der Wahl) für alle Wahlorgane verbindlich fest, 1. welche Parteien parlamentarisch vertreten sind, 2. für welche Parteien der Bundeswahlausschuss bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag die Parteieigenschaft festgestellt hat, 3. welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind. 2. Wahlvorschläge, Wählbarkeit Landeslisten können nur von Parteien, Kreiswahlvorschläge können von Parteien und von Wählergruppen eingereicht werden. Eine Partei kann im Wahlgebiet nur eine Landesliste und in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen (§ 18 Abs. 5 SächsWahlG). Die Verbindung von Landeslisten mehrerer Parteien und die Aufstellung gemeinsamer Landeslisten ist nicht zulässig (§ 27 Abs. 1 Satz 2 SächsWahlG). Gemäß § 14 SächsWahlG sind wählbar alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 12 Monaten im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder, falls sie keine Wohnung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland haben, sich sonst im Freistaat Sachsen gewöhnlich aufhalten. Gemäß § 15 SächsWahlG ist nicht wählbar, wer nach § 12 SächsWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit nicht besitzt und wer nicht bis zum 15. Juli 2004, 18:00 Uhr (66. Tag vor der Wahl) gegenüber dem Landeswahlleiter die schriftliche Erklärung gemäß Anlage 8 zur LWO abgibt. Der Bewerber teilt in der Erklärung mit, dass ihm bekannt ist, dass der Landtag gemäß Artikel 118 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung ein Mandatsaberkennungsverfahren einleiten kann, wenn die fortdauernde Innehabung des Mandates als untragbar erscheint, weil er für das Ministerium für Staatssicherheit tätig war und gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat. 3. Kreiswahlvorschläge 1. Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 9 (Zwickau) sollen nach dem Muster der Anlage 9 der LWO eingereicht werden. Sie müssen enthalten: - Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers; - Den Namen der einreichenden Partei und sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort (§ 20 Abs. 4 SächsWahlG). - Er soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Geben in den Fällen, in denen keine gemeinsamen übereinstimmenden Erklärungen von Vertrauensperson und stellvertretender Vertrauensperson nötig sind, die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson voneinander abweichende Erklärungen ab, gilt nur die Erklärung der Vertrauensperson. 2. Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von mindestens 3 Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, eigenhändig zu unterzeichnen. Hat eine Partei im Freistaat Sachsen keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, müssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, dem Satz 1 entsprechend unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist nachweist, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche, dem Satz 1 entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt. 3. Bei anderen Kreiswahlvorschlägen haben drei Unterzeichner des Wahlvorschlages ihre Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten. § 30 Abs. 5 Nr. 3 und 4 LWO gilt entsprechend. 4. Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 12 LWO unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen: Die Formblätter werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvor- schlages sind außerdem bei Parteien deren Namen und die Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwenden, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 21 SächsWahlG zu bestätigen. Der Kreiswahlleiter vermerkt die in den Sätzen 2 und 3 genannten Angaben im Kopf der Formblätter. Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt eigenhändig unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt eine Bescheinigung der Gemeinde, bei der er im Wählerverzeichnis einzutragen ist, beizubringen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt ist. Wer für einen anderen eine Bescheinigung des Wahlrechts beantragt, muss nachweisen, dass der Betreffende den Kreiswahlvorschlag unterstützt. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, ist seine Unterschrift auf allen Kreiswahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde nach der ersten Bestätigung des Wahlrechts eingehen. Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 5. Die Bescheinigung des Wahlrechts und die Bescheinigung die Wählbarkeit sind kostenfrei zu erteilen. Die Gemeinde darf für jeden Wahlberechtigten die Bescheinigung des Wahlrechts nur einmal zu einem Kreiswahlvorschlag erteilen; dabei darf sie auf keinen Fall festhalten, für welchen Wahlvorschlag die erteilte Bescheinigung bestimmt ist. 6. Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen: - die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster der Anlage 10 LWO, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat; - eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde nach dem Muster der Anlage 10 LWO, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist; - bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, mit den nach § 21 Abs. 5 SächsWahlG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt nach dem Muster der Anlage 11 LWO, wobei sich die Versicherungen an Eides statt auch darauf zu erstrecken hat, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war; - die Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern der Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss (§ 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 SächsWahlG) 7. Vordrucke für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen werden vom Kreiswahlleiter auf Anforderung zur Verfügung gestellt. 8. Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter in der Stadtverwaltung Zwickau, Verwaltungszentrum, Haus 2, Zimmer 113, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau spätestens am 15. Juli 2004, 18:00 Uhr schriftlich einzureichen. 4. Inhalt und Form der Landeslisten Die Anforderungen sind in der Bekanntmachung des Landeswahlleiters im Sächsischen Amtsblatt Nr. 09/2004 vom 26. Februar 2004 auf Seite 177 veröffentlicht. Die Landesliste muss gemäß § 35 Absatz 1 LWO beim Landeswahlleiter unter o.g. Anschrift (Pkt. 1) spätestens bis zum 15. Juli 2004, 18:00 Uhr eingereicht werden. Die Landesliste soll nach dem Muster der Anlage 14 LWO eingereicht werden. Die Vordrucke für die Einreichung der Landesliste, insbesondere die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften für die Landesliste, werden vom Büro des Landeswahlleiters auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Informationen zur Landtagswahl 2004 nebst befüllbaren Vordrucken zur LWO im pdf-Format sind im Internetangebot unter der Adresse www.statistik.sachsen.de verfügbar. Zwickau, 31.03.2004 Martina Maaß Kreiswahlleiterin Wahlkreis 9 Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 7 – Zwickauer Land 1 und des Wahlkreises 8 – Zwickauer Land 2 gemäß § 28 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO) zur Einreichung von Wahlvorschlägen für den Wahlkreis 7 – Zwickauer Land 1 und für den Wahlkreis 8 – Zwickauer Land 2 für die Wahl zum 4. Sächsischen Landtag am 19. September 2004 Die Staatsregierung hat im Einvernehmen mit dem Präsidium des Sächsischen Landtages als Tag der Wahl zum 4. Sächsischen Landtag den 19. September 2004 bestimmt. Die Rechtsgrundlagen für die Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahlen bilden das Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (SächsWahlG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S. 525) sowie die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO) vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S. 543). Hiermit werden die Parteien und Wahlberechtigten aufgefordert, möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis Donnerstag 15. Juli 2004, 18:00 Uhr, die Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 7 – Zwickauer Land 1, dessen Gebiet die Städte bzw. Gemeinden Crinitzberg, Hartenstein, Hartmannsdorf b. Kirchberg, Hirschfeld, Kirchberg, Langenweißbach, Lichtentanne, Mülsen, Reinsdorf, Wildenfels, Wilkau-Haßlau für den Wahlkreis 8 – Zwickauer Land 2, dessen Gebiet die Städte bzw. Gemeinden Crimmitschau, Dennheritz, Fraureuth, Langenbernsdorf, Neukirchen/Pleiße, Werdau, von der Kreisfreien Stadt Zwickau, der Stadtbezirk West umfasst, zur Wahl des Sächsischen Landtages am 19. September 2004 bei dem Kreiswahlleiter der vorgenannten Wahlkreise Siegfried Geisler erreichbar im Landratsamt Zwickauer Land Königswalder Str. 18 08412 Werdau Tel.: 03761- 561522 Fax: 03761- 561822 E-Mail: [email protected] schriftlich gemäß § 19 SächsWahlG einzureichen. Für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen sind folgende Voraussetzungen zu beachten: § 18 SächsWahlG – Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige (2) Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind und deren Parteieigenschaft der Bundeswahlausschuss bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag nicht festgestellt hat, können einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens bis zum 21. Juni 2004, 18:00 Uhr, dem Landeswahlleiter, Hartmut Biele, ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlauschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Nicht parlamentarisch vertreten ist eine Partei dann, wenn sie am 21. Juni 2004 weder im Deutschen Bundestag noch in einem Landesparlament aufgrund eigener Wahlvorschläge vertreten ist. Die Anzeige muss enthalten: 1. den Namen und die Kurzbezeichnung, unter denen die Partei sich an der Wahl beteiligen wird, und 2. die eigenhändigen Unterschriften von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter oder, wenn ein Landesverband nicht besteht, von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände in deren Bereich der Wahlkreis liegt. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Parteien sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes sind der Anzeige beizufügen. Die Anschrift des Landeswahlleiters lautet wie folgt: Landeswahlleiter des Freistaates Sachsen Hartmut Biele Macherstraße 63 01917 Kamenz. Tel.: 03578 33-1900 Fax: 03578 33-1999 E-Mail: [email protected] Bezüglich der einzureichenden Kreiswahlvorschläge wird auf folgende Bestimmungen hingewiesen: 1. Bestimmungen über Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge § 20 SächsWahlG – Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge (1) Der Kreiswahlvorschlag muss den Namen eines Bewerbers enthalten. Der Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag genannt werden. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung hierzu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. (2) Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von dem Vorstand des Landesverbandes oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, eigenhändig unterzeichnet sein. Kreiswahlvorschläge von Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind (§ 18 Abs. 2 Satz 2), müssen außerdem von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises eigenhändig unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung der Unterstützungsunterschrift nachzuweisen. (3) Andere Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises eigenhändig unterzeichnet sein. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. (4) Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, andere Kreiswahlvorschläge ein Kennwort enthalten. § 30 LWO – Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge, voneinander abweichende Erklärungen der Vertrauenspersonen (1) Der Kreiswahlvorschlag muss enthalten 1. Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers, 2. den Namen der einreichenden Partei und die Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 SächsWahlG) deren Kennwort. Er soll nach dem Muster der Anlage 9 eingereicht werden und die Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Geben in den Fällen, in denen keine gemeinsamen übereinstimmenden Erklärungen von Vertrauensperson und stellvertretender Vertrauensperson nötig sind, die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson voneinander abweichende Erklärungen ab, gilt nur die Erklärung der Vertrauensperson. (2) Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, eigenhändig zu unterzeichnen. Hat eine Partei im Freistaat Sachsen keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, müssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, dem Satz 1 entsprechend unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist nachweist, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche, dem Satz 1 entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt. (3) Bei anderen Kreiswahlvorschlägen haben drei Unterzeichner des Wahlvorschlages ihre Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten. Absatz 5 Nr. 3 und 4 gilt entsprechend. (4) Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen 1. die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster der Anlage 10, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat. 2. eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde nach dem Muster der Anlage 10, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist, 3. bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, mit den nach § 21 Abs. 5 SächsWahlG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt nach dem Muster der Anlage 11, wobei sich die Versicherung an Eides statt auch darauf zu erstrecken hat, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war, 4. die Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern der Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss (§ 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 SächsWahlG). (5) Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 12 unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen: 1. Die Formblätter werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlages sind außerdem bei Parteien deren Namen und die Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwenden, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 21 SächsWahlG zu bestätigen. Der Kreiswahlleiter vermerkt die in den Sätzen 2 und 3 genannten Angaben im Kopf der Formblätter. 2. Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt eigenhändig unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familiename, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. 3. Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt eine Bescheinigung der Gemeinde, bei der er im Wählerverzeichnis einzutragen ist, beizubringen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt ist. Wer für einen anderen eine Bescheinigung des Wahlrechts beantragt, muss nachweisen, dass der Betreffende den Kreiswahlvorschlag unterstützt. 4. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, ist seine Unterschrift auf allen Kreiswahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde nach der ersten Bestätigung des Wahlrechts eingehen. 5. Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. (6) Die Bescheinigung der Wählbarkeit und die Bescheinigung des Wahlrechts sind kostenfrei zu erteilen. Die Gemeinde darf für jeden Wahlberechtigten die Bescheinigung des Wahlrechts nur einmal zu einem Kreiswahlvorschlag erteilen; dabei darf sie auf keine Weise festhalten, für welchen Wahlvorschlag die erteilte Bescheinigung bestimmt ist. 2. Erklärung zur Wählbarkeit Gemäß § 28 Abs. 2 LWO hat jeder Bewerber eines Kreiswahlvorschlages oder einer Landesliste bis spätestens 15. Juli 2004, 18:00 Uhr, dem Landeswahlleiter eine Erklärung zur Wählbarkeit gemäß § 15 Nr. 3 SächsWahlG nach dem Muster der Anlage 8 schriftlich einzureichen. Werdau, den 1. März 2004 Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 7 - Zwickauer Land 1 des Wahlkreises 8 - Zwickauer Land 2 Siegfried Geisler Nummer 6, Mittwoch, 31. März 2004 S TE LLE N AU S S C H R E I B U N G E N ZWICKAUER PULSSCHLAG 5 KU LT U RV O R S C H AU Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau Die Mitglieder der Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau (Stadt Chemnitz und Stadt Zwickau sowie die Landkreise Aue-Schwarzenberg, Chemnitzer Land, Stollberg und Zwickauer Land) haben zum 1. April 2004 die Bildung einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Region beschlossen (www.chemnitz-zwickau.de). Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau beabsichtigt zum frühestmöglichenTermin eine/einen Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau beabsichtigt zum frühestmöglichen Termin eine/ einen Mitarbeiter/in Standortmarketing/-management Mitarbeiter/in Wirtschafts-Service-Management einzustellen. Das Aufgabengebiet umfasst: - Die Entwicklung und Umsetzung von Ansiedlungsstrategien für die Region - Den Austausch und die Bearbeitung von Investorenanfragen - Die Erstellung und die Pflege einer Gesamtübersicht verfügbarer Gewerbeflächen in der Region - Die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für das Marketing des Standortes Chemnitz/Zwickau sowie die Entwicklung von Werbe- und Präsentationsmaterial der Region - Die Betreuung von „Botschaftern der Region“ - Die Umsetzung und Aktualisierung des Messekonzeptes - Die Unterstützung von sowie die Zusammenarbeit mit Marketinginitiativen in der Region einzustellen. Das Aufgabengebiet umfasst: - Die Umsetzung unterstützender Maßnahmen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in der Region - Die Abstimmung von Wirtschaftsförderungs-Leistungen mit Banken, Kammern, Verbänden, Ministerien und Verwaltungen - Die Unterstützung von Branchennetzwerken - Die Auswertung von Erkenntnissen aus der Unternehmensbetreuung „vor Ort“ sowie die Umsetzung regionaler Aktivitäten - Die Fortschreibung und Aktualisierung des Branchenkataloges der Wirtschaftsregion - Maßnahmen zur Sicherung des Fach- und Führungskräftebedarfes in Abstimmung mit den Unternehmen - Kontakte zu den Arbeitsverwaltungen - Die Unterstützung von Existenzgründungsinitiativen (z. B. Willkommenspaket) und die Koordinierung der entsprechenden Netzwerke - Die Unterstützung von Unternehmen in der Gründungsphase - Analysen/Prognosen zu den Wirtschaftsdaten der Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau Gesucht werden Mitarbeiter mit Engagement, hoher Flexibilität, Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie der Befähigung zur Leitung komplexer Aufgabengebiete. Erforderlich sind ein Hoch- bzw. Fachschulstudium oder vergleichbare Abschlüsse in den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft oder Recht, Fremdsprachenkenntnisse sowie ein Führerschein der Klasse 3. Berufserfahrung in den genannten Aufgabenbereichen ist erwünscht. Veranstaltungen und Ausstellungen der Städtischen Museen Zwickau im April 2004 Kunstsammlungen, Lessingstraße 1 90 Jahre Museum: - Sonderausstellung „90 Jahre Kunst im Museum (1914-2004). Von Aldegrever bis Zille. Werke aus fünf Jahrhunderten im Besitz der Grafischen Sammlungen“ Die Kunstsammlungen zeigen erstmals aus der grafischen Sammlung ihre hundert bedeutendsten Arbeiten (Dürer, Cranach, Klengel, Klinger, Slevogt, Kollwitz, Bleyl, Pechstein, Dix) aus fünf Jahrhunderten. Eröffnung: 23. April 2004, 18.30 Uhr - 27. April 2004, 18 Uhr: Vortrag zur „Geschichte des Museums bis 1945“ von Petra Baumann, Stadtarchiv Zwickau; anschl. ein Film von Laszlo Glotzer: Entartete Kunst? Bilanz eines Bildersturmes. - 28. April 2004, 18 Uhr: Vorstellung der Mineralogischen-Geologischen Sammlungen - 29. April 2004, 18.30 Uhr: Carlfriedrich Claus. Existenz als Experiment. Ein Vortrag von Brigitta Milde, Leiterin des Carlfriedrich-Claus-Archivs Chemnitz; anschließend: ein Dokumentarfilm v. Heinz Wittig, 1997, Carlfriedrich Claus. Sonderausstellungen: - Rosa Loy. Die Verbündeten. Malerei und Zeichnung bis 11. April 2004 - „Zwickau auf historischen Ansichtskarten“. Stadtarchiv Zwickau bis 16. Mai 2004 im Stadtarchiv Zwickau - Christoph Rodde „Gaden“. Objekte oben. Eine Ausstellung der „Freunde Aktueller Kunst e.V.“ – Ausstellung auf der Empore bis 18. April 2004 - Margaret Eicher „Freche Kopien“ – Gobelins und falsche Gemälde. Eine Ausstellung der „Freunde Aktueller Kunst e.V.“ – Ausstellung auf der Empore vom 20. April bis 16. Mai 2004 Sonderveranstaltungen: - Mittwoch, 7. April 2004, 18 Uhr: Öffentliche Führung durch die Ausstellung „Zwickau auf historischen Ansichtskarten“. Stadtarchiv Zwickau Ständige Ausstellungen: Gemälde des 17./18. Jahrhunderts; Spätgotische und frühbarocke Plastik des westsächsischen Raumes; Mineralogie/ Geologie; Stadtmodell - „So wirt es gut und wolgeschmack“ Anregende Führung durch die Priesterhäuser mit Verkostung einer „mittelalterlichen“ Brotsuppe; ca. 90 min, max. 15 Teilnehmer 13. April, 11 Uhr Bitte melden Sie sich rechtzeitig für eine Führung oder ein Programm an unserer Museumskasse an (Tel. 03 75 / 83 45 51). Informationen erhalten Sie auch unter www.priesterhaeuser.de Priesterhäuser, Domhof 6 Stadtgeschichtliche Sammlung Sonderausstellung: - Silber-Kohle-Uran. Die Bergbauregion um Zwickau. bis 31. Dezember 2004 Osterprogramm in den Priesterhäusern (8. bis 18. April 2004) - Kinderprogramm „Das geheimnisvolle Priesterhaus“ Wir begeben uns auf spannende Entdekkungsreise durch das Museum; für Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren, ca. 90 min, max. 10 Kinder 8. April, 10.30 Uhr und 14 Uhr; 14. April, 10.30 Uhr sowie 15. April, 10.30 Uhr und 14 Uhr - Familienführungen in den Priesterhäusern Zwickau Heiterer Rundgang durch das Museum für Kinder ab 6 Jahre mit ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Onkels, Tanten u. a.; ca. 90 min, max. 15 Teilnehmer 12. April, 10.30 Uhr und 14 Uhr sowie 14. April, 14 Uhr Ständige Ausstellungen: Stadtgeschichte von den Anfängen bis zum 16./ 17.Jahrhundert Galerie am Domhof, Domhof 2 Sonderausstellungen: - Mythos und Mystik. Malerei, Grafik und Plastik. Die Künstler Peter Geist und Jean Schmiedel setzen sich mit Urgründen des menschlichen Seins auseinander. vom 4. April bis 27. Juni 2004 - Kabinettausstellung im Erdgeschoss „Grafik zu Schumann“ aus der Sammlung der Domhofgalerie. vom 4. April bis 27. Juni 2004 Städtische Museen Zwickau Öffnungszeiten: Di-So 13-18 Uhr Öffentlichkeitsarbeit: Karin Karohl (03 75) 83 45 23 Museumspädagogische Angebote für Schulen sowie Führungen nach telefonischer Bereinbarung: Kunstsammlungen: (03 75) 83 45 10 Stadtgeschichtliche Sammlungen, Priesterhäuser (03 75) 83 45 50 Galerie am Domhof (03 75) 21 56 87 Ihre schriftliche Bewerbung mit Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung senden Sie bitte unter Beiügung des Lebenslaufes, Zeugniskopien, Referenzen und Beurteilungen bis zum 14. Mai 2004 an die: Geschäftsstelle der Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau Scherbergplatz 4 08371 Glauchau Kennwort: Personalbewerbung Klappern auf dem Kirchendach Meister Adebar zurück in Schlunzig Foto: W. Hildebrandt Freudig begrüßten die Einwohner des Zwickauer Stadtteiles Schlunzig in der vergangenen Woche wieder einen Storch. Er bezog sein Quartier und schaute im Horst, ob alles für die Ankunft seiner Störchin vorbereitet ist. „Er schien zufrieden“, so Ortsvorsteher Werner Hildebrandt gestern in einem Telefonat mit dem „Zwickauer Pulschlag“. Weiter sagte der Ortsvorsteher: „Wir rechnen bereits in den nächsten Tagen mit ihrem Kommen. Seit mittlerweile 1973 signalisieren uns Störche das Nahen des Frühlings. Ein bisschen stolz sind wir schon darauf, denn ein Storchennest ist in unserer Stadt und unserer Region etwas ganz Besonderes, eines der Highlights von Schlunzig. Hoffen wir auf eine gute Brut!“ H E I N R I C H - B R AU N - K R A N K E N H AU S Z W I C K AU Chefarztwechsel in der Klinik für Unfallchirurgie Der Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie MR Dr. med. Klaus Riedel, beendete nach 41-jähriger ärztlicher Tätigkeit, davon fast 30 Jahre im Städtischen Klinikum, sein aktives Berufsleben. Er hat als Chefarzt maßgeblich die Entwicklung der seit über zehn Jahren eigenständigen Klinik für Unfallchirurgie bestimmt. Die notwendige fachspezifische interdisziplinäre Zusammenarbeit hat er beispielhaft praktiziert. Bei seinen Kollegen, Mitarbeitern und Patienten galt der Facharzt für Chirurgie mit Spezialisierung Unfallchirurgie und Sportmedizin als kompetenter und zielstrebiger, unkomplizierter und humorvoller Arzt. Besonders widmete sich MR Dr. Riedel den Nervenverletzungen, einschließlich Wirbelsäulenstabilisierung, der Behandlung von Beckenverletzungen und den Knochenersatzmaterialien. 1987 wurde seine Erfindung eines künstlichen Wirbelkörperersatzes patentiert. Der Heinrich-Braun-Preisträger hat mit zahlreichen wissenschaftlichen Vorträgen auf regionalen, nationalen und internationalen Tagungen, Symposien und Kongressen sowie vielen Publikationen wesentlich dazu beige- tragen, das Image des Heinrich-Braun-Krankenhauses Zwickau zu stärken. Er pflegte die reiche Tradition des Hauses, war aber gleichzeitig immer offen für Neuerungen. Die Leitung des Städtischen Klinikums verbindet den Dank für seine geleistete Arbeit mit besten Wünschen für den neuen Lebensabschnitt. Die Nachfolge tritt am 01.04.2004 Dr. med. Bernhard Karich an. Nach dem Medizinstudium in Leipzig begann er im Kreiskrankenhaus Bautzen seine berufliche Laufbahn. Anfang der 90-er Jahre spezialisierte er sich für die Unfallchirurgie, promovierte 1999, übernahm die Oberarztfunktion mit dem Bereich Notfallambulanz und war im Klinikum Bautzen-Bischofswerda zuletzt als Vertreter des leitenden Unfallchirurgen tätig. Dr. Karich beherrscht das breite Spektrum von der akuten Unfallchirurgie, der rekonstruktiven Chirurgie über die Behandlung von mehrfach verletzten Patienten bis hin zu arthroskopischen Operationen. Mit dem 43-Jährigen soll die bewährte Entwicklung der 42-Betten-Klinik, die jährlich 1.400 Patienten – mehr als die Hälfte davon als Notfallaufnahmen – versorgt, fortgeführt werden. DA S U M W E LTA MT I N F O R M I E RT Gesetzliche Bestimmungen zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen Hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen bestehen immer noch vielfach Unsicherheiten bzw. Missverständnisse. Das Umweltamt möchte daher nachfolgend nochmals die nach wie vor bestehende Rechtslage erläutern: Seit dem 2. Oktober 1994 ist im Freistaat Sachsen die „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen – Pflanzenabfallverordnung“ in Kraft (veröffentlicht im SächsGVBl. 1994, Seite 1577). Die Verordnung regelt landeseinheitlich die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen, die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken oder Gärten, in Parks, Grünanlagen und auf Friedhöfen oder in sonstiger Weise anfallen. Demnach ist bei der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen in jedem Einzelfall folgende generelle Prüfreihenfolge zu beachten: Nach den allgemeinen abfallrechtlichen Vorschriften gilt, dass unvermeidbare Abfälle grundsätzlich vorrangig zu verwerten sind. Für pflanzliche Abfälle soll das nach der Pflanzenabfallverordnung in erster Linie auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, durch Verrotten geschehen (Eigenverwertung). Dies kann beispielsweise durch Kompostieren oder Einarbeiten in den Boden erfolgen. Die Abfälle sind gegebenenfalls vorher durch geeignete Verfahren (Häckseln oder Schreddern) mechanisch aufzuarbeiten. Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder nicht beabsichtigt, besteht in zweiter Linie die Pflicht, die Abfälle der Stadt Zwickau auf Grundlage der Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung im Rahmen der sogenannten Überlassungspflicht zur Entsorgung zu überlassen. Haushaltsübliche Abfallmengen sind entweder über die Biotonne (gilt für die an die separate Bioabfallentsorgung angeschlossenen Bürger) oder ansonsten über die Restabfallbehälter zu entsorgen. Die Mengen an pflanzlichen Abfällen, die das Maß der bereit gestellten Behälter übersteigen, insbesondere saisonbedingt anfallender Gehölzverschnitt oder Laub, sind auf dem städtischen Wertstoffhof bei der Fa. Zwickauer Umweltdienste GmbH & Co.KG (ZUG), Reichenbacher Straße 142 während folgender Öffnungszeiten abzugeben: Montag 14.00 bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 18.00 Uhr, Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr und 12.20 bis 16.00 Uhr, Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr Die Entsorgungspreise betragen bei der Überlassung auf dem Wertstoffhof 3 Euro-Cent pro kg pflanzlicher Abfälle. Die Abfälle werden der Kompostieranlage Wiesenburg zur Verwertung zugeführt. Nur wenn eine Entsorgung auf einem der beiden oben beschriebenen Wege unmöglich oder unzumutbar ist, können entsprechend der Pflanzenabfallverordnung pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Grundstücken (d. h. private Haus- und Kleingärten) ausnahmsweise verbrannt werden. Dabei muss betont werden, dass im Zuge der Eigenverwertung erforderlich werdende Arbeitsaufwendungen für das Zerkleinern der pflanzlichen Abfälle sowie entstehende Aufwendungen für den Transport und die zu entrichtende Entsorgungsgebühr bei der Überlassung nicht zwangsläufig zu einer Unzumutbarkeit führen. Das Verbrennen im Einzelfall ist desweiteren nur unter Beachtung zahlreicher einschränkender Bedingungen gemäß Pflanzenabfallverordnung möglich: - Es dürfen keine Gefährdungen oder Belästigungen der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft durch Rauchentwicklung oder Funkenflug eintreten. - Das Verbrennen ist nur im Zeitraum vom 1. bis 30. April und vom 1. bis 30. Oktober, werktags in der Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr höchstens während zwei Stunden täglich zulässig. - Zum Anzünden und zum Unterstützen des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte oder beschichtete bzw. mit Schutzmitteln behandelte Hölzer verwendet werden. - Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: * 1,5 km von Flugplätzen * 200 m von Autobahnen * 100 m von Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie von Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen und von Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden. Diese umfangreichen Beschränkungen haben zur Folge, dass ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen – ungeachtet der bereits erläuterten Eigenverwertungs- und Überlas- sungspflichten – allein schon aus diesen Gründen generell für einen großen Teil des Stadtgebietes ausscheidet. Das ist auf die speziell in Zwickau vorhandene hohe Besiedlungsdichte, das dichte Straßenverkehrsnetz sowie die zahlreichen Industrie- und Gewerbeansiedlungen zurückzuführen. Hinzu kommt außerdem noch, dass die zu beachtenden Einschränkungen oder Verbote in der Pflanzenabfallverordnung nicht abschließend aufgeführt sind. Somit sind vom Besitzer der Abfälle in der jeweiligen Einzelfallbetrachtung vor einem beabsichtigten Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auch noch eine Reihe von weiteren, der Gefahrenvorsorge dienenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten, z.B. das Wald- und Naturschutzrecht sowie das Immissionsschutzrecht. Für pflanzliche Abfälle, die mit bestimmten Schädlingen oder Krankheiten befallen sind, kann im Einzelfall eine Pflicht des Besitzers zur Vernichtung durch Verbrennen nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften oder gesonderter behördlicher Verfügung bestehen. In diesen Fällen ist die Pflanzenabfallverordnung nicht einschlägig. Diese Ausnahmen sind aber in jedem Fall vorab mit der hierfür zuständigen Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Außenstelle Chemnitz zu klären (Anschrift: Frankenberger Straße 164 in 09131 Chemnitz, Telefon 0371466 98-0). Jeder Bürger hat die Pflicht, sich im Vorfeld über die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und selbst zu prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall die erläuterten Ausnahmetatbestände der Pflanzenabfallverordnung für ihn zutreffend sind. Eines Antrages bei der Stadtverwaltung Zwickau bedarf es hierbei nicht. Dies wurde vom Sächsischen Umweltministerium ausdrücklich nochmals bestätigt. Für weitere Fragen oder Auskünfte zu den Verwertungsmöglichkeiten stehen die Mitarbeiter des Umweltamtes, Sachgebiet untere Abfallbehörde, zur Verfügung. Abschließend möchte das Umweltamt eindringlich darauf hinweisen, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen, ohne dass die oben erläuterten Voraussetzungen hierfür entsprechend der Pflanzenabfallverordnung im Einzelfall vorliegen, als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Dasselbe gilt, wenn pflanzliche Abfälle wild abgelagert werden. 6 ZWICKAUER PULSSCHLAG V E R A N S TA LT U N G E N Osterferienplan des Stadtsportbundes in Zusammenarbeit mit dem Reitverein Zwickau und dem ESV Lok Zwickau (Abt. Rodeln) Veranstaltungen der kommunalen Kinder- und Jugendfreizeitstätten im April 2004 Ostereiersuche Kegeln am Dienstag, dem 13. April 2004, 9 bis 12 Uhr in der Kegelhalle Reichenbacher Straße Gruppenanmeldungen bis zum 5. April beim Stadtsportbund. Rodeln am Mittwoch, dem 14. April 2004, 9 bis 12 Uhr auf der Rodelbahn im Westsachsenstadion Gruppenanmeldungen bis zum 5. April beim Stadtsportbund. Schwimmspiele am Donnerstag, dem 15. April 2004, 9 bis 12 Uhr in der Schwimmhalle Uhdestraße Der Eintritt in das Schwimmbad ist frei. Es kann der Schwimmpass abgelegt werden (bitte 1 Euro mitbringen). Reiten am Freitag, dem 16. April 2004, 9 bis 12 Uhr in der Reitanlage Saarstraße Das Reiten ist kostenlos. Gruppenanmeldungen bis zum 5. April beim Stadtsportbund. Reitkurs von Dienstag, den 13. April bis Freitag, den 16. April 2004, 9 bis 10.30 Uhr in der Reitanlage Saarstraße Interessenten ab 10 Jahre können bei diesem Kurs den Umgang mit dem Pferd erlernen und natürlich auch das Reiten. Die Kursgebühr beträgt 17 Euro. Anmeldung und Bezahlung müssen bis zum 5. April im Stadtsportbund erfolgt sein. Anmeldungen Stadtsportbund Zwickau e. V. Schlobigplatz 23, 08056 Zwickau Tel.: (03 75) 81 89 11-0 AU S S C H R E I B U N G Vermietung von Verkaufskiosken im Strandbad Planitz Die Stadt Zwickau schreibt folgende Verkaufskioske im Strandbad Planitz aus: 1. Verkaufskiosk ca. 50 m2 Saisonvertrag: 15.05. bis 15.09.2004 Sortiment/Angebot: deutsche Speisen, Imbissversorgung, Pfannengerichte Der Verkauf von Getränken jeglicher Art (warm/kalt) sowie Eis und Waffeln ist ausgeschlossen. Mietpreis: Mindestmiete 550,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer monatlich - Preisangebot erwünscht Nebenkosten: 7% der Gesamtkosten Reinigung WC-Anlage, alle übrigen Kosten werden direkt an die Berechtigten abgeführt bzw. nach Verbrauch am Ende der Saison abgerechnet. 2. Verkaufskiosk ca. 24 m2 Saisonvertrag: 15.05. bis 15.09.2004 Sortiment/Angebot: Zeitungen, Zeitschriften, Spielwaren, Badeartikel, Süßwaren, Snacks Mietpreis: Mindestmiete 312,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer monatlich - Preisangebot erwünscht Nebenkosten: 7% der Gesamtkosten Reinigung WC-Anlage, alle übrigen Kosten werden direkt an die Berechtigten abgeführt bzw. nach Verbrauch am Ende der Saison abgerechnet. Bewerbungen Bewerbungen bis 02.04.2004 an: Stadtverwaltung Zwickau, Liegenschaftsamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau Fotos der betreffenden Objekte können bei den Vermietungsangeboten im Internet unter www.zwickau.de/aktuell/verkauf_vermietung eingesehen werden. Der Oberbürgermeister der Stadt Zwickau gratuliert: I N F O R M AT I O N D E S J U G E N D - U N D S O Z I A L A MTE S Freizeitzentrum Marienthal am Donnerstag, dem 8. April 2004, 9 bis 12 Uhr in der Sporthalle Neuplanitz Gruppenanmeldungen bis zum 5. April beim Stadtsportbund. Nummer 6, 31. März 2004 Marienthaler Str. 120, 08060 Zwickau, Tel. 52 20 26 Das Kindercafé Frechdachs hat am 8.4. und vom 13.-16.4., 10-18 Uhr geöffnet! Kindercafé „Frechdachs“: Di, Mi, 13-18 Uhr, Do, 13-17 Uhr, Fr, 14-16.30 Uhr: Offene Freizeit (Billard, Playstation, Tisch-/Brettspiele) Jugendclub „M 1“: Di-Do, 15.30-21 Uhr, Fr, 15.30-22 Uhr: Offenes Freizeitangebot (Tischtennis, Billard, Playstation, Hifi, Video, TV), Sa, 15-21 Uhr: Clubcafé Proben des Schwanenschloß Kinder- und Jugendchores: Mo, Do, 17-19 Uhr: Großer Kinderchor; Mi, 18-20 Uhr: Jugendchor; Fr, 16.30-17.30 Uhr: Kleiner Kinderchor; Fr, 16.45-17.30 Uhr: Vorschulchor Zusätzliche Angebote im „Frechdachs“: 1.4., 14.30 Uhr: Rätsel; 6.4., 14.30 Uhr: Billardturnier; 8.4., 14.30 Uhr: Osterrätsel; 13.4., 10 Uhr: Osterbrunch; 15.4., 14.30 Uhr: Osterleckerli selbst gemacht; 22.4., 14.30 Uhr: Rausschmeißer; 27.4., 14.30 Uhr: Autorennen – Playstation; 29.4., 14.30 Uhr: Rätsel Projekte und Kurse im Kinderbereich: Di, 1318 Uhr: Schnupperwerkstatt „Kreativ“ (außer Ferien); 13-18 Uhr: Geschenkewerkstatt; 13-18 Uhr: Scharfe Sinne – wacher Verstand (27.4.); 14-16 Uhr: Sport und Spiel; 16-17 Uhr: Schnupperkurs „Autogenes Training“ (13./ 27.4.); Mi, 13-16.30 Uhr: Schnupperwerkstatt „Kreativ“ (außer Ferien); 14-15 Uhr: Sport und Spiel; 15-16 Uhr: AG Tischtennis (14./21./ 28.4.); 17-18.30 Uhr: Hobby-Kurs (21./28.4.); Do, 9.30-11 Uhr: Sport und Spiel für die junge Familie; 9.30-11.30 Uhr: Hobby-Workshop (außer Ferien); 14-16 Uhr: Sport und Spiel; 15-16.30 Uhr: AG „Geschickte Hände“ (außer Ferien); 15-17 Uhr: Klöppeln (außer Ferien); Fr, 13-15 Uhr: „Hort einmal anders“ – für Hortgruppen (Mit Voranmeldung!); 14-16 Uhr: Sport und Spiel; 14.30-16 Uhr: „Nähkästchen“ (außer Ferien); 15-18 Uhr: Elterncafé Zusätzliche Angebote im Kinderbereich: 2.4., 14-16 Uhr: Eierlauf; 3.4., 9-11.30 Uhr, 14.30-17 Uhr: Familien-Kreativwerkstatt – Dekobesen (mit Voranmeldung); 14.4., 14-15 Uhr: Staffelspiele; 16.4., 14-16 Uhr: Käsebrettturnier; 21.4., 14-15 Uhr: Chinaball; 22. und 29.4.: Projekttag mit Gesundheitsamt (mit Voranmeldung); 23.4., 14-16 Uhr: Ihr bestimmt!; 24.4., 14-18 Uhr: „FahrRad – aber sicher!“ gemeinsam mit der Verkehrswacht; 28.4., 14-15 Uhr: Dartturnier; 30.4., 14-16 Uhr: Seifenblasen; in der Woche vormittags (nach Anmeldung): unterrichtsbegleitende Angebote/Projekte für Grundschulen, Förderschulen, Mittelschulen; Sa (bei Anmeldung): Kindergeburtstage Zusätzliche Angebote im Jugendclub „M 1“: 2.4., 17 Uhr: Cliquentreff mit Grillabend; 7.4., 17 Uhr: Spieleabend; 8.4., 18 Uhr: Mädchentreff (Infos im „M 1“); 15.4., 17 Uhr: Wir kochen selbst; 21.4., 17 Uhr: Tischtennisturnier; 23.4., 17 Uhr: Cliquentreff; 27.4., 18 Uhr: Wir kochen selbst Spielhaus Hauptstr. 44, 08056 Zwickau, Tel. 83 51 46 Am 5.4. ist das Spielhaus geschlossen! Mo, 14-18 Uhr, Di bis Fr, 13.30-18 Uhr, Sa (14-täglich, siehe zusätzliche Angebote) 1418 Uhr: Offenes Spielangebot zusätzliche Angebote: 1./2.4.: Osterkörbchen basteln; 2./16./23./30.4.: Holzwerkstatt; 6.4.: Osterhase mit Ei; 7.4.: Osterkuchen backen; 8.4.: Osterwanderung (TNB 2,50 €, mit Voranmeldung); 13.4.: Ostererlebnisse malen und erzählen; 14.4.: Lustige Schäfchen basteln; 15.4.: Window Color; 16.4.: Mädchenübernachtung (TNB 3,50 €, mit Voranmeldung); 19.4.: Blumenschale basteln; 20.4.: Spielenachmittag; Kresse aussäen; 21.4.: Blumenkinder; 22.4.; Film; 24.4.: Offene Freizeit; 26.-30.4.: Projekt „Gesunde Ernährung“ (26.4. Bunter Gemüsesalat, 27.4. Milchshakes, 28.4. Pellkartoffeln mit Kräuterquark; 29.4.: Leckere Kressebemme) Jugendcafé „City Point“ Hauptstr. 44, 08056 Zwickau, Tel. 83 51 96 Am 5.4. bleibt das Tagescafé geschlossen! Tagescafé: Mo bis Fr, 15-21 Uhr, So, 1418 Uhr: Offenes Freizeitangebot; Mo bis Fr, 13-18 Uhr: Hausaufgabencafé Kraftsport: Mo bis Fr, 13-17 Uhr (P 12) und 17-20.30 Uhr (P 16) Projekte und Kurse: Mo/Di, 16.30-17.30 Uhr: Modeltraining (P 14); Di, 16.30-18.30 Uhr: Bildende Kunst (P 12); Do, 17-19 Uhr: Designertreff (P 16); 18-20 Uhr: Breakdance (P 12); 1820 Uhr (14-täglich): Volleyball (1./15./29.4.); Fr, 16-17 Uhr: Nachwuchs Modelgruppe (P 12); 18-21 Uhr: Breakdance (P 12) zusätzliche Angebote: 2.4., 18-23 Uhr: Disco (P 14); 8.4.: Osterwanderung (P 6) „Plan F“ – Kindertreff Hermann-Krasser-Straße 13, 08062 Zwickau, Tel. 7 78 87 07 Mi-Fr, 14.30-18 Uhr, Sa (14-tägl., siehe zusätzliche Angebote), 10-15 Uhr, in den Ferien Di-Fr, 14.30-18 Uhr: Offenes Freizeitangebot Projekte und Kurse: Mi, 15-18 Uhr: Quiz; Do, 15-17 Uhr: Bastelkiste; Fr, 15-16 Uhr: Fit und Fun zusätzliche Angebote: 1.4.: Window Color (Osterbilder); 2.4.: Ostergras säen; 3./24.4. (Sa): 11-13 Uhr: Brunch; 8.4. : Osterbastelei ; 13.4.: Mario-Kart-Turnier; 14.4.: Antistressbälle (in der „Kiste“ – Treff geschlossen); 15.4., 15-16 Uhr: Bowling in Tommys Sportbar; 16.4.: Buttermilchschnitten backen; 22.4.: Perlenstecken/-schmelzen; 23.4.: Der Ernährungskreis; 29.4.: Neue Ausgestaltung des Treffs; 30.4., 17.30-20 Uhr: Hexenfeuer (mit Kindergarten „Harlekin“) Jugendclub „Airport“ Reichenbacher Str. 125, 08056 Zwickau, Tel.: 29 58 37, Di-Do, 16-21 Uhr, Fr/Sa, 16-24 Uhr, So, 1622 Uhr: Offenes Freizeitangebot Projekte und Kurse: Do, 16 Uhr: Leckeres aus Topf und Pfanne zusätzliche Angebote: 20.4., 18 Uhr: Bowling (Club geschlossen!) Jugendtreff Crossen Kinder- und Jugendcafé „Atlantis“ Komarowstr. 50, 08066 Zwickau, Tel. 47 43 83 Kindercafé: Mo bis Fr, 15-18 Uhr: Offenes Freizeitangebot Jugendcafé: Mo bis Fr, 18-21 Uhr: Offenes Freizeitangebot Projekte und Kurse: Do, 17-18 Uhr: Ballspiele – Turnhalle Neubauerschule; Fr, 1518 Uhr: A-Kids – die Kreativ- und Ideenschmiede; 16 Uhr: Autogenes Training für Kinder (Voranmeldung erwünscht) Zusätzliche Angebote: 8.4., 19-24 Uhr: Hier steppt der „Has“; 13.4., 16 u. 19 Uhr: Verrücktes Osterquiz; 15.4., 17 Uhr: Ostermenü (für weibliche Hasis), 17-18 Uhr: Ballspiele (Turnhalle Neubauerschule, für männliche Hasen) Jugendclub „Plan F“ Neuplanitzer Str. 94 (im Planitz-Center „Freundschaft“), 08062 Zwickau, Tel. 78 11 05 Di bis Do, 14.30-20 Uhr, Fr, 15-21 Uhr: Offenes Freizeitangebot; Sa, 15-21 Uhr: siehe zusätzliche Angebote Projekte und Kurse: Di/Do, 14.30-17.30 Uhr: Tanztraining; Di, 15-19 Uhr: Kreativwerkstatt; Mi (14-täglich), 17-18 Uhr: Info- und Beratungsangebote; Mi, 17.30-19.30 Uhr: Tanztraining „Shape of Darkness“; Do, 18.3019.30 Uhr: Sporttreff Adam-Ries-Schule; Fr, 16-18 Uhr: Kochen a la carte; 17-19 Uhr: Rap-Kurs zusätzliche Angebote: 3.4.: Disco (P 13-18); 6.4.: Ostergestecke; 7.4.: Info-Angebot: „Fremd unter Einheimischen“; 13.-15.4.: Gestaltung am PC (T-Shirts, Visitenkarten u.a.); 16.4.: Kochduell; 20.4.: Kreativwerkstatt; 21.4.: Info-Angebot; 24.4.: Grillabend (P 1318); 27.-30.4.: Skulpturen aus Gips Schneppendorfer Straße 16, Crossen, 08058 Zwickau, Tel. 4 35 98 65 Am 9.4. (Karfreitag) und 12.4. (Ostermontag) von 14 bis 18 Uhr geöffnet! Kinderbereich: Di-Fr, 15-18 Uhr: Offenes Freizeitangebot, Di-Fr, 15-16 Uhr: Hausaufgabenhilfe Jugendbereich: Di-Fr, 18-22 Uhr: Offenes Freizeitangebot Projekte und Kurse: Di, 15-16 Uhr: Mädchentanzgruppe (Mehrzweckraum Crossener Sauna); 16-17 Uhr: Förderunterricht Mathe; Mi, 16-18 Uhr und 18-20 Uhr: Schlemmerland; 16-18 Uhr: Volleyball (Schulturnhalle); 18-18.30 Uhr: Probe Breakdancer (Schulturnhalle); Do, 15-16 Uhr und 18-20 Uhr: Schmökerstunde; 16-17 Uhr, 14-täglich im Wechsel: Berufsberatung oder Projekt „Verflixte Schönheit“; Fr, 16-18 Uhr und 20-22 Uhr: Wunschkino; 16.30 Uhr: DJ-Projekt im Jugendclub „Plan F“ zusätzliche Angebote: 6.4., 15-17 Uhr: Österliches Backen mit Eierfärben (P 12-15); 8.4., 15.30 Uhr: Osterschmaus mit Nestsuche; 17.4.: Radtour nach Mülsen mit Picknick (P 16) Spielmobil „Ferdi“ Hegelstraße 8, 08060 Zwickau, Tel. 275 76 22, 0172/370 83 02 Fahrplan: Mo: Mosel, Besucherparkplatz; Di (6./20.4.): Pölbitz, Arndtstraße; Di (13./27.4.): Weißenborn, Simon-Schocken-Platz; Mi: Eckersbach, Eckersbacher Höhe; Do: Oberhohndorf, Südplatz; Fr: Crossen, Grundschulhof Achtung: Vom 9. bis 12.4. (Ostern) sind die kommunalen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (bis auf wenige Ausnahmen) geschlossen! I N F O R M AT I O N D E S R E C H TS A MTE S Aufruf an Zwickauer: Schöffen und insbesondere Jugendschöffen gesucht Für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 werden im Amtsgerichtsbezirk Zwickau die Schöffen und Jugendschöffen neu bestellt. Die Stadt Zwickau erstellt für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen eine Vorschlagsliste, die alle Kreise der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen soll. Neben den Vorschlägen der Parteien und anderen Vereinigungen sollen auch Einzelpersonen, die für dieses Ehrenamt ein besonderes Interesse haben, sich hierfür bewerben. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und, wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, körperliche Eignung. Die für das Schöffenamt eingehenden Bewerbungen und Vorschläge werden ohne Vorauswahl dem Stadtrat (Schöffen) und dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Zwickau (Jugendschöffen) vorgelegt, die über die Aufnahme in die Vorschlagslisten im Juni 2004 in öffentlicher Sitzung entscheiden. Die Wahl der Schöffen findet voraussichtlich im Oktober 2004 durch den Wahlausschuss am Amtsgericht statt. Schöffe werden kann, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, seit mindestens einem Jahr in der betreffenden Gemeinde (hier: in der Stadt Zwickau) wohnt und nicht jünger als 25 Jahre bzw. älter als 70 Jahre ist. Ausgeschlossen ist, wer als Schöffe oder Jugendschöffe 8 Jahre lang tätig gewesen ist und dessen letzte Dienstleistung zu Beginn der neuen Amtsperiode weniger als 8 Jahre zurück liegt. Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren sein. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Die Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung ehrenamtlicher Richter. Vom Schöffen wird kein spezielles juristisches Wissen erwartet, er soll vielmehr mit seiner Lebenserfahrung und seinem Sachverstand zu lebensnahen Gerichtsentscheidungen beitragen. Sollten Sie Interesse für diese ehrenamtliche Tätigkeit haben, dann bewerben Sie sich spätestens bis 19. April 2004 für die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste der Stadt Zwickau. Informations- und Bewerbungsunterlagen werden für die Bürger der Stadt Zwickau - im Rechtsamt / Schöffenbüro, Werdauer Str. 62, Verwaltungszentrum Haus 5, - im Verwaltungszentrum, Information, Werdauer Str. 62, Haus 2, - im Rathaus, Information, Hauptmarkt 1, - im Internet unter www.zwickau.de bereit gehalten. Alle Bewerbungen und Vorschläge sind an das Rechtsamt / Schöffenbüro im Original zu übersenden bzw. übergeben. Übersendungen per E-mail oder per Fax sind nicht möglich. Postanschrift Stadtverwaltung Zwickau Rechtsamt / Schöffenbüro Postfach 200933, 08009 Zwickau. Das Schöffenbüro befindet sich: Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62 Haus 5 - Zimmer 10 56 Tel.: (03 75) 83 30 08 u. 83 30 03 Fax: (03 75) 83 30 30 E-mail: [email protected] Öffnungszeiten montags von 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr; dienstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr; mittwochs von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 14 Uhr; donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung zum Geburtstag 99 Jahre am 2. April: 98 Jahre am 13. April: 96 Jahre am 3. April: 95 Jahre am 2. April: am 5. April: 90 Jahre am 31. März: am 1. April: am 4. April: am 9. April: am 10. April: Elsa Donath Hildegard Kluge Erna Baumann Ella Kühner Hildegard Schneider Ilse Zaspel Elfriede Baumann Johanne Schmutzler Elfriede Neumann Herbert Kretzschmar Else Franke Hanna Körner zum Ehejubiläum 60 Jahre verheiratet (diamantene Hochzeit) 8. April: Marianne und Rudi Birner Hildegard und Johannes Steinert am 13. April: Therese und Rudolf Demon 50 Jahre verheiratet (goldene Hochzeit) am 3. April: Gerda und Manfred Kister am 8. April: Charlotte und Hans-Joachim Pejunk am 10. April: Ingeborg und Harry Hillenberg Irmgard und Kurt Huck Christa und Horst Klein Maria und Joachim Kraege Anneliese und Wilfried Liegel Jutta und Kurt Schiefer *) soweit im Melderegister des Einwohnermeldeamtes erfasst D I A LO G I M R AT H AU S Sprechstunden der Bürgermeister Am Dienstag, dem 6. April 2004, von 16 bis 18 Uhr findet eine Sprechstunde mit Sven Dietrich, Bürgermeister für Umwelt und Ordnung, im Rathaus, Zimmer 109 statt. Am Dienstag, dem 20. April 2004, von 17 bis 18 Uhr ist Sprechstunde bei Dr. Pia Findeiß, Bürgermeisterin für Soziales und Kultur. Diese findet im Zimmer 215 des Rathauses statt. Alle interessierten Zwickauer sind herzlich zu den Sprechstunden der Bürgermeister eingeladen. Die nächste Ausgabe des Zwickauer Pulsschlag erscheint am 14. April 2004. IMPRESSUM Zwickauer Pulsschlag Amtsblatt der Stadt Zwickau 15. Jahrgang, 6. Ausgabe Herausgeber: Stadt Zwickau, Oberbürgermeister Dietmar Vettermann, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau Amtlicher und redaktioneller Teil des Amtsblattes verantwortlich: Angelika Michaelis, Leiterin des Pressebüros, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau Tel.: (03 75) 83 18 10 · Fax: (03 75) 83 18 99 E-Mail: [email protected] Redaktion: Dirk Häuser Tel.: (0375) 83 18 12 Petra Schink Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau Tel.: (0375) 83 18 17 Verlag: Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz, Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz Geschäftsführer Christian Jaeschke Anzeigenteil verantwortlich: Gunter Gnüchtel Hauptstraße 13, 08056 Zwickau Tel.: (03 75) 54 92 61 13 Fax: (03 71) 65 62 76 10 E-Mail: [email protected] Satz und Layoutgestaltung: Zeitungssatz Plus GmbH E-Mail: [email protected] Druck: Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG, Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz Vertrieb: Vertriebsdienstleistungen Express GmbH, Winklhofer Str. 20, 09116 Chemnitz Das Amtsblatt erscheint in der Regel vierzehntäglich mittwochs für alle erreichbaren Haushalte der Stadt Zwickau und ist außerdem an den Informationen von Verwaltungszentrum und Rathaus, in den Stadtteilverwaltungen sowie in der Tourist Information Zwickau kostenlos erhältlich. 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