PreselectionBasic

Transcription

PreselectionBasic
PreselectionBasic
Anmeldung zur Freischaltung
1 Persönliche Daten
Frau
Herr .
Geboren am .
Dieses Feld nicht beschriften!
Name, Vorname
2 Beginn des Vertrages
Firma/Einrichtung
.
Mein Antrag soll gültig sein ab .
3 Ihr Anschluss
Straße, Hausnummer
Bitte in DRUCKBUCHSTABEN in die Kästchen schreiben!
Vorwahl
Ort
/
Analog
Telefon tagsüber (für Rückfragen)
Ich möchte bei einer eventuellen Beendigung der Preselection
weiterhin im Call-by-Call-Verfahren über die 010xx mit StarCom
telefonieren können. Meine personenbezogenen Daten bleiben
ggf. zum Zweck der Abrechnung gespeichert.
Bitte senden Sie mir regelmäßig Informationen über neue
Angebote per Post oder Email. Ich bin damit einverstanden, dass
Sie mich unter den genannten Rufnummern zu Zwecken der Kunden­
befragung/Kundenbetreuung und des Angebotes der StarCom und
deren verbundene Unternehmen anrufen.
Folgende weitere Rufnummern gehören zum Analog- bzw. Mehrgeräte­anschluss
(Bei TK-Anlagen bitte Rufnummernblock und Stammnummer angeben)
4 Einzelverbindungsnachweis
Diese Einwilligungen sind jederzeit widerrufbar.
Ja
Ihr Service-Passwort (für telefonische Änderungen; min. 6, max. 20 Zeichen)
5 Ihre Tarifwahl
Vorwahl
Nummer
Email
ISDN
Nein
Verkürzt
Ohne Einzelverbindungsnachweis werden die Verbindungsdaten nach
Rechnungserhalt gelöscht. Eine nachträgliche Erstellung ist nicht möglich.
6 Wunsch-Optionen
Weekend Option (2)
StarCom Basic (1)
möchte am Wochenende und bundeseinheitlichen Feiertagen
Ja,ich
für EUR 0,00 pro Min. ins Deutsche Festnetz telefonieren.
Die monatliche Grundgebühr hierfür beträgt EUR 7,95.
(Keine Mindestvertragslaufzeit)
StarCom Basic 100 (1)
(12 Monate Mindestvertragslaufzeit mit attraktiven Inklusivleistungen)
Wunschland-Option (2)
möchte den zusätzlichen Sondertarif für mein Wunschland
Ja,ich
nutzen. Die monatliche Grundgebühr hierfür beträgt EUR 0,50.
Wunschland
Wunschland-Vorwahl
Melden Sie sich an!
S Top-Qualität zum fairen Preis
S bequem telefonieren wie bisher
S sekundengenaue Abrechnung nach der ersten Minute (1)
S attraktive Inklusivleistungen
7 Einzugsermächtigung
9 Unterschrift
Hiermit ermächtige ich StarCom Telekommunikation OHG widerruflich, die
zu entrichtenden Gebühren bei Fälligkeit zu Lasten des folgenden Kontos
einzuziehen.
Kontonummer
Bankleitzahl
Ich beauftrage und bevollmächtige die Firma StarCom Telekommunikation
OHG, die Preselection (Voreinstellung) meiner oben aufgeführten Telefonanschlüsse bei der DTAG für alle Orts- und Ferngespräche auf den jeweils von
ihr anzugebenden Verbindungsnetzbetreiber umzustellen. Dieser Auftrag gilt
für die Dauer dieses Vertrages. Er gilt bei einem Wechsel des bezogenen
Telefonanschlusses, z.B. nach einem Umzug, auch für den jeweils relevanten
neuen Telefonanschluss.
Sofern der Anschluss nicht oder nicht ausschließlich auf den Namen des Antragstellers angemeldet ist, versichert dieser, dass er befugt ist, die Preselection auch für den/die übrigen Anschlussinhaber zu beauftragen. Es gelten
die jeweils gültigen Tarifkonditionen und Preislisten sowie die umseitig (auf
dem Durchschlag) abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Widerrufsbelehrung umseitig (auf dem Durchschlag).
Name und Sitz des Geldinstituts
Eine Durchschrift des Vertrages habe ich erhalten.
Kontoinhaber/-in
7
Datum
8 Erläuterungen
Unterschrift Antragsteller/Anschlussinhaber
Interne Vermerke ... Nicht vom Kunden auszufüllen … Interne Vermerke
(1) Nach der ersten Minute Abrechnung im fairen Sekundentakt; Auslands
und sonstige Dienste werden im Minutentakt abgerechnet; Sonderrufnummern (0900/0180x) werden über die DTAG/sonstigen Anbieter zu deren
Tarifen abgerechnet; der Tarif Basic hat keine Mindestvertragslaufzeit (Kündigungfrist 4 Wochen zum Monatsende); für den Tarif Basic 100 gilt eine
Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr; die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr wenn nicht mindestens zwei Monate vor Ablauf
der Vertragslaufzeit gekündigt wird. (2) Diese Option kann jederzeit mit einer
Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
StarCom Telekommunikation OHG
Kistlerhofstraße 170
81379 München
Hotline: 01805-770780*
Hotfax: 01805-770790*
(*12 Cent/Min.)
eMail: [email protected]
www.StarCom.cc
VP
000
UVP 0000
FH
NN Datum/Antrag geprüft
Datum/Unterschrift TK-Berater
Inhaber: Bernhard und Robert Ranke
Bankverbindung:
AG München: HRA 76876
Steuer-Nr.: 637-13876
Ust.-Id.-Nr.: DE 212312514
Postbank Nürnberg
Konto-Nr.: 506 56 68 57
BLZ: 760 100 85
Hinweis: Der Durchschlag ist für den Kunden bestimmt.
PLZ Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma StarCom Telekommunikation OHG, München · Stand: 01.05.2006 - Preselection
§ 1 Allgemein
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten ergänzend zur Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) für die Erbringung von Festnetztelefonieleistungen aufgrund durch die Firma StarCom Telekommunikation OHG (im Folgenden: SC) an den Vertragspartner (im
Folgenden: Teilnehmer).
(2) Abweichende AGB des Teilnehmers gelten nur, wenn SC
deren Geltung ausdrücklich anerkennt. Mitarbeiter von SC,
die nicht die gesetzliche Vertretung oder Prokura für SC innehaben, sind ohne besondere Vollmacht nicht berechtigt,
von den AGB abweichende Regelungen zu treffen.
§ 2 Vertragsschluss / Laufzeit / Kündigung
(1) Jegliche Aufträge gelten erst als von SC angenommen,
wenn die Annahme bzw. die Aufnahme der Leistung von SC
durch gesonderte Erklärung bestätigt wird. Insbesondere
die Unterschrift des Beraters auf dem schriftlichen Formular
oder die Bestätigung des Eingangs des Auftrages per Internet stellen keine Annahme des Auftrages durch SC dar.
SC ist stets berechtigt, vor einer Annahme die technische
Verfügbarkeit der Leistung zu prüfen und die Annahme des
Auftrages des Teilnehmers von einer Bonitätsprüfung und/
oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
(2) Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit der Freischaltung der Teilnehmerrufnummer
im Verbindungsnetz von SC. Der Vertrag läuft, wenn nicht
anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit.
(3) Soweit nicht besondere Tarifbedingungen, die eine längere
Kündigungsfrist oder eine Mindestlaufzeit beinhalten, entgegenstehen, kann der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen
zum Monatsende gekündigt werden. Preselection - Verträge
mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten gilt eine
automatische Verlängerung um weitere 12 Monate, wenn
nicht mindestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(4) Die Kündigung muss schriftlich an folgende Adresse erfolgen: StarCom Telekommunikation OHG, Kistlerhofstraße 170,
81379 München.
(5) Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer dafür Sorge zu
tragen, dass die Voreinstellung von SC als Verbindungsnetzbetreiber in der entsprechenden Ortsvermittlungsstelle des
Teilnehmernetzbetreibers zum Kündigungszeitpunkt aufgehoben wird. Ein entsprechender Antrag ist an den neuen
Verbindungsnetzbetreiber zu richten.
(6) Im Fall der Kündigung durch den Teilnehmer wird SC, wenn
der Kunde dies wünscht und nicht das Interesse von SC
entgegensteht, die Netzfreischaltung des Anschlusses des
Kunden bestehen lassen. Der Kunde kann hierdurch bis zur
Schaltung einer neuen Preselection oder im Call-by-CallVerfahren die Leistungen von SC weiterhin in Anspruch
nehmen. Für diese Nutzung gelten die Bedingungen des gekündigten Vertrages entsprechend. Für das Nutzungsentgelt
gelten die jeweils gültigen Preislisten der SC.
§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Teilnehmers
(1) Dem Teilnehmer obliegen die Bereithaltung und der Betrieb
der für die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistung
erforderlichen Endgeräte sowie des benötigten Anschlusses
(Telefonanschluss).
(2) Der Teilnehmer beauftragt seinen Anschlussbetreiber mit
der Voreinstellung des Verbindungsnetzes der SC (Preselection) und erhält diese bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrecht.
(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, SC über jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seines Kontos und ähnlicher für das Vertragsverhältnis
wesentlicher Umstände unverzüglich schriftlich zu informieren.
(4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von SC oder deren Beauftragten mitgeteilten Benutzungsbestimmungen und Anweisungen zur Art und Weise der Nutzung der technischen
Anlagen, insbesondere zu deren Sicherheit, sorgfältig zu
beachten. Stellt der Teilnehmer eine Störung fest, soll er
diese im eigenen Interesse - aber auch im Interesse von SC
- unverzüglich melden.
(5) Der Teilnehmer wird im Übrigen den Zugang zum Telekommunikationsnetz nur zu den vertraglich vorgesehenen
Zwecken nutzen und hat insbesondere jede Einwirkung zu
unterlassen, die die technische Funktion des Netzes bedroht oder über das durch die ordentliche Nutzung bedingte
Maß hinaus beeinträchtigt. Er wird eine Inanspruchnahme
der Telekommunikationseinrichtungen zu rechtswidrigen
Zwecken oder in einer Weise, die zu rechtswidriger Beeinträchtigung oder Belästigung anderer Teilnehmer oder derer
technischer Einrichtungen führt, unterlassen.
(6) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Endgeräte vor der
unbefugten Einwirkung Dritter sowie vor technischen Fehlfunktionen zu schützen, die eine Gefährdung des Betriebes
des Netzes zur Folge haben können. Ihm obliegt dieser
Schutz insbesondere hinsichtlich eines angeschlossenen
PC, um auch im eigenen Interesse missbräuchliche Nutzungen seines Anschlusses durch bösartige Software (Dialer,
Viren usw.) zu vermeiden.
(7) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Anschluss nur im
Rahmen der vertraglich vorgesehenen Nutzung im üblichen
Umfang Dritten zugänglich zu machen. Die gewerbliche
Zurverfügungstellung an Dritte und/oder die weitere Vernetzung des Anschlusses mit Geräten außerhalb seines Haushaltes oder Büros zur Herstellung des Zugangs für Dritte ist
unzulässig.
§ 4 Leistungen, Preise und Preisanpassungen
(1) Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses bzw. Tarifes
angebotenen Telekommunikationsleistungen sind aus dem
Vertrag und den im Internet, bei den Geschäftsstellen und
Vertriebspunkten bereitgehaltenen Leistungs-/Tarifverzeichnissen ersichtlich. Die Preise der einzelnen Leistungen
bemessen sich nach den jeweils gültigen Preislisten, die mit
dem Vertrag ausgehändigt werden oder im Internet, bei den
Geschäftsstellen und Vertriebspunkten erhältlich sind.
(2) SC behält sich das Recht vor, die Preise, orientiert an den
tatsächlich eingetretenen Kostensteigerungen, anzupassen. Die Rechte des Teilnehmers nach der TKV bleiben
unberührt. Insbesondere wird er rechtzeitig bezüglich einer
Gebührenänderung in Kenntnis gesetzt.
§ 5 Rechnungsstellung / Zahlung
(1) Die Rechnungsstellung an den Teilnehmer erfolgt in der Regel monatlich.
(2) Der Rechnungsbetrag ist mit Erhalt der Rechnung fällig.
(3) Der Lastschrifteinzug erfolgt nicht vor Ablauf von fünf Werktagen nach Rechnungsstellung. Der Teilnehmer verpflichtet
sich, zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteneinzugs eine für
den Betrag der Rechnung ausreichende Deckung auf dem
von ihm angegebenen Konto zu unterhalten. Für eine vom
Geldinstitut zurückgegebene Lastbuchung wird eine Gebühr
laut Preisliste erhoben, wenn die Rückgabe der Lastbu-
(4)
(5)
(6)
(7)
§ 6
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
§ 7
(1) (2) § 8
(1)
a)
b)
c)
d)
§ 9
(1)
a)
b)
c)
d)
chung in den Verantwortungsbereich des Teilnehmers fällt.
Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder zumindest wesentlich
niedriger als die in der Preisliste angesetzte Pauschale ist.
SC kann wahlweise auch auf den Lastschrifteneinzug verzichten. In diesem Fall wird der Teilnehmer zur Zahlung der
Rechnung per Überweisung aufgefordert.
Beanstandungen des Rechnungsbetrages hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung
schriftlich mitzuteilen. Die Frist wird durch Absendung des
Widerspruchs innerhalb der Monatsfrist gewahrt. Erfolgt
innerhalb der Frist keine dieser Regelung entsprechende
Beanstandung, gilt die Rechnung als anerkannt, wenn SC
den Teilnehmer in der Rechnung auf diese Frist und die Folge der Fristversäumnis hingewiesen hat. Das Anerkenntnis
schließt einen späteren Streit um die abgerechneten Entgelte nicht aus, SC ist jedoch vom Beweis der ordnungsgemäßen Erbringung der abgerechneten Leistungen befreit.
Der Teilnehmer kann gegen Ansprüche von SC nur aufrechnen, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Teilnehmers auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
SC ist berechtigt, eine Sicherheitsleistung vom Teilnehmer
zu fordern, wenn vor oder nach Vertragsbeginn Umstände
bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und
der Kreditwürdigkeit des Teilnehmers begründen. Wird die
Sicherheitsleistung nicht binnen zwei Wochen nach Aufforderung gestellt, so ist SC berechtigt, den Vertrag fristlos zu
kündigen. Weitergehende gesetzliche oder nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründete Rechte bleiben
unberührt.
Übermittlung und Speicherung von Verbindungsdaten
SC speichert die Verbindungsdaten unter Kürzung der Zielrufnummer um die letzten drei Stellen bis 80 Tage nach
Rechnungsversand. In diesen Fällen werden die Verbindungsdaten nach Ablauf von 80 Tagen von SC gelöscht bzw.
unkenntlich gemacht.
Auf Antrag kann der Teilnehmer die Übersendung einer
Detailrechnung (Einzelverbindungsnachweis) von SC verlangen. Er kann hierbei zwischen der vollständigen und der
verkürzten Speicherung der Verbindungsdaten wählen. Bei
der verkürzten Speicherung weist die Rechnung nur verkürzte Rufnummern aus, aus denen der Teilnehmer, nicht
aber SC, Rückschlüsse auf die geführten Telefonate ziehen
kann. Den Teilnehmer trifft in diesem Fall das Risiko, dass
aufgrund der verkürzten Speicherung die Frage der Richtigkeit von Abrechnungspositionen nicht zu klären ist.
Auf Antrag kann der Teilnehmer die sofortige Löschung der
Verbindungsdaten nach Rechnungsversand beantragen. Den
Teilnehmer trifft in diesem Fall das Risiko, dass aufgrund der
Löschung die Frage der Richtigkeit von Abrechnungspositionen nicht zu klären ist.
Haben Teilnehmer die vollständige Speicherung oder die
verkürzte Speicherung nach Abs. 2 gewählt und rechtzeitig
vor Löschung Einwendungen gegen die für den betreffenden
Zeitraum in Rechnung gestellten Gebühren erhoben, ist SC
soweit erforderlich zur weiteren Speicherung der Verbindungsdaten berechtigt, bis die Einwendungen abschließend
geklärt sind.
Hat der Teilnehmer einen Einzelgesprächsnachweis beantragt, so hat er sicherzustellen, dass sämtliche, auch künftige Nutzer des Anschlusses, darauf hingewiesen werden. Bei
Anschlüssen in Betrieben und Behörden hat der Teilnehmer
gegenwärtige und zukünftige Mitarbeiter zu informieren
und ggf. den Betriebsrat oder die Personalverwaltung zu
beteiligen, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften
erforderlich ist.
Sperrung des Teilnehmers
SC behält sich vor, ihre Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere bei Nichteinlösung der Lastschrift oder
Nichtzahlung der Gebührenrechnung, bis zum Eingang der
fälligen Gebühren unter den Voraussetzungen des § 19 TKV
zu sperren.
Befriedigt sich SC im Falle des Zahlungsverzugs aus einer
vom Teilnehmer erbrachten Sicherheitsleistung, so ist SC
berechtigt, unter entsprechender Anwendung der Voraussetzungen des § 19 TKV und nach Ablauf einer dem Teilnehmer gesondert gesetzten Zahlungsfrist die Dienstleistungen
so lange einzustellen, bis die Sicherheitsleistung auf ihre ursprüngliche Höhe aufgefüllt worden ist. Dies gilt nicht, wenn
die Sperrung nach den Umständen insbesondere wegen
verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils
der Gebühren bzw. der aufzufüllenden Sicherheit unangemessen ist, insbesondere die Höhe des fehlenden Betrages
unter 75 EUR liegt (§ 19 Abs. 1 Ziff. 1 TKV).
Dienstleistungsunterbrechung
SC kann, ohne damit Schadensersatzansprüche des Teilnehmers zu begründen, einzelne Telekommunikationsdienstleistungen oder -dienstleistungsmerkmale aus folgenden Gründen zeitweise, teilweise oder ganz einstellen:
Der Teilnehmer gibt Anlass zu einer Sperrung nach §19
TKV.
Durch eine schuldhafte Handlung oder Unterlassung des
Teilnehmers wird die Qualität eines Telekommunikationsdienstes beeinträchtigt oder die Funktion des Dienstes gestört. Hier erfolgt eine vorherige schriftliche Ankündigung.
Wenn SC verpflichtet ist, eine die Bereitstellung der Dienstleistungen unzulässig oder unmöglich machende behördliche oder gerichtliche Anweisung, Auflage zu o. Ä. zu befolgen.
Bei nicht von SC verursachtem Netzausfall, erheblichen
Erschwernissen der Leistungserbringung durch höhere Gewalt oder notwendig werdenden technischen Änderungen
der Netze, wobei in dem letztgenannten Falle eine vorherige
schriftliche Ankündigung erfolgt.
Außerordentliche Kündigung durch SC
SC ist insbesondere zur fristlosen Kündigung des Vertrags
berechtigt, wenn:
der Teilnehmer zwei aufeinander folgende Monate mit der
Bezahlung seines monatlichen Rechnungsbetrages in Verzug ist.
SC nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die
SC zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit und
Zahlungsfähigkeit des Teilnehmers berechtigen und der
Teilnehmer trotz Aufforderung binnen zwei Wochen keine
angemessene Sicherheit gestellt hat.
die fehlende Kreditwürdigkeit des Teilnehmers feststeht
(z. B. Konkurs, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen u. a.) gegen ihn durchgeführt werden.
der Teilnehmer entgegen der vertraglichen Vereinbarung die
Befugnis zum Lastschrifteneinzug widerruft und trotz Aufforderung binnen zwei Wochen keine neue Einzugsermächtigung erteilt oder anderweitig Zahlung leistet. Etwas anderes gilt nur, wenn dem Widerruf des Lastschrifteneinzugs
ein begründeter Widerspruch der betroffenen Rechnung im
Sinne des Abschnitt V.4 vorangegangen ist oder der Lastschrifteneinzug ohne Zusammenhang mit einer Rechnung
und daher offensichtlich zu Unrecht ergangen ist. e) der Teilnehmer trotz Aufforderung durch SC die für die
Leistungserbringung notwendigen Informationen nicht
vollständig mitgeteilt hat oder sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt. f) die an SC vergebene telekommunikationsrechtliche Lizenz,
gleich aus welchem Grund, erlischt. (2) Ist die fristlose Kündigung vom Teilnehmer zu vertreten,
kann SC Ersatz des Schadens verlangen, der durch die
Kündigung entsteht. Dieser Schaden beinhaltet auch den
entgangenen Gewinn, abzüglich dessen, was SC durch die
Kündigung erspart. SC ist berechtigt, den Schaden angemessen zu pauschalieren, wobei dem Kunden stets der
Nachweis geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
§ 10Übertragung der Rechte aus diesem Vertrag
(1) SC ist berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag unter
Gewährleistung angemessenen Schutzes der Kundendaten
an Dritte zur Durchsetzung/zum Inkasso zu übertragen.
(2) SC ist berechtigt, das Teilnehmerverhältnis auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Für diesen Fall steht
dem Teilnehmer nach Mitteilung über die Übertragung des
Teilnehmerverhältnisses ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das binnen eines Monats nach Kenntnisnahme
auszuüben ist und das Vertragsverhältnis binnen eines weiteren Monats nach Zugang der Kündigung an SC beendet.
Die Übertragung gilt bei Ausübung des Kündigungsrechts
als nicht erfolgt, d. h. der Teilnehmer bleibt bis zum Wirksamwerden der Kündigung Kunde der Firma SC.
(3) Der Teilnehmer kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von SC auf Dritte übertragen.
§ 11Haftung
Die Haftung von SC einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen,
Angestellten, Arbeitnehmer und Vertreter richtet sich nach
den folgenden Regelungen: a) Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung zugesicherter Eigenschaften oder vertragswesentlicher Pflichten. In allen Fällen von leichter Fahrlässigkeit
bleibt die Haftung je schadensverursachendem Ereignis
auf einen Höchstbetrag von 12.500 EUR je Teilnehmer und
10 Mio. EUR gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten
beschränkt.
b) Die gesetzliche Haftung für Personenschäden und die Haftung nach den zwingenden gesetzlichen Regelungen des
Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) , Verpflichtungen aus
der maßgeblichen Telekommunikationslizenz oder Anordnungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post bzw. Bundesnetzagentur oder anderer zwingender
gesetzlicher Vorschriften einschließlich des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. c) In keinem Fall haftet SC für Schäden, die sich aus dem von
SC nicht verschuldeten Wegfall von Genehmigungen oder
dem Ausfall von Einrichtungen der Deutschen Telekom AG
bzw. anderer in- und ausländischer Anbieter ergeben. Die
Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch
unberechtigte Eingriffe des Teilnehmers entstehen. Netzbedingte Störungen, sofern sie vom Teilnehmer gemeldet
werden und nicht von SC zu verantworten sind, werden unverzüglich an den jeweiligen Netzbetreiber weitergemeldet.
§ 12 Besondere Bedingungen SMS- und Email-Dienste
(1) SC übernimmt bei Buchung dieser Dienste die nötigen Providerdienste zur Versendung und zum Empfang von Emails
oder SMS im vertraglich vorgesehenen, ansonsten im angemessenen Umfang. SC übernimmt jedoch keine Gewähr für
den erfolgreichen Empfang oder die erfolgreiche Zustellung
über das Internet.
(2) Die angebotenen Dienste sind auf rein private Nutzung
ausgelegt und dienen nicht zur Übermittlung wesentlicher
Geschäftskorrespondenz oder Speicherung von wichtigen
Daten. Es obliegt dem Nutzer, seine Eingangspost regelmäßig abzurufen und lokal zu speichern.
(3) Soweit die Dienste ohne zusätzliches Entgelt angeboten
werden, schließt SC jede Haftung mit Ausnahme groben Verschuldens aus. SC ist in diesem Fall berechtigt, den Dienst
sofort einzustellen und 2 Wochen nach Benachrichtigung
der Teilnehmer die gespeicherten Nachrichten zu löschen.
(4) Der Teilnehmer ist nur persönlich berechtigt, den Dienst zu
nutzen. Er ist verpflichtet, seine Zugangsdaten streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(5) Wird das vorgesehene Datenvolumen überschritten oder
erlangt SC Kenntnis von der Versendung oder dem Erhalt
von Nachrichten, die die technische Funktion des Dienstes
gefährden oder stark beeinträchtigen oder deren Speicherung für SC rechtswidrig wäre, ist SC zur Unterbindung der
Versendung oder des Empfangs oder zur Löschung bereits
gespeicherter Nachrichten berechtigt. Als Gefährdung der
technischen Funktion gilt auch der Empfang oder die Versendung von massenhaften Werbenachrichten (SPAM) oder
von Nachrichten, die gezielt zur Überflutung von Postfächern
oder Servern versandt werden. Zur Identifizierung solcher
Nachrichten ist SC berechtigt, entsprechende automatische
Filter einzusetzen. Eine Kenntnisnahme des Inhalts der
Nachrichten durch Personen erfolgt jedoch nur im Einzelfall und nur, wenn dies aus technischen oder rechtlichen
Gründen unvermeidbar ist, im Rahmen der gesetzlichen
Regelungen zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses. Soweit technisch möglich und vom Aufwand zumutbar, wird
der Teilnehmer automatisch über abgelehnte oder gelöschte
Nachrichten informiert.
(6) Wird SC wegen Rechtsverstößen in Anspruch genommen,
die aus Inhalten resultieren, die vom Teilnehmer zu vertreten
sind, oder die aus der vom Teilnehmer verwandten Adresse
resultieren, ist der Teilnehmer verpflichtet, SC hieraus entstehende Schäden zu ersetzen und SC von etwaigen aus
diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Dieser gilt auch dann, wenn SC zur Vermeidung
eines Prozessrisikos Ansprüche anerkennt, die zweifelhaft
oder unbegründet waren und der Teilnehmer nach Anforderung durch SC nicht rechtzeitig ausreichend Sicherheit für
das Kostenrisiko gestellt hat oder nicht erreichbar war.
§ 13Schlussbestimmungen
Das Vertragsverhältnis sowie alle damit in Zusammenhang
stehenden Handlungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, soweit der
Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. SC
bleibt aber ggf. berechtigt, den Teilnehmer an seinem ordentlichen Gerichtsstand zu verklagen.
München, den 1. Mai 2006
Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertrags­erklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist
beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: StarCom Tele­
kommu­­nikation OHG, Kistlerhofstr. 170, 81379 München.