Bürgerinfo - in Dorfen

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Bürgerinfo - in Dorfen
Postwurfsendung an sämtliche Haushalte
Bürgerinfo
Amtsblatt der Stadt Dorfen
9
2010
24. September 2010
Bei Kirchstetten
Inhalt
Schulweghelfer gesucht
S.6 Bebauungsplan Nr. 98
„Am Kindergarten Oberdorfen“
Wenn nachts die Dosen scheppern…
S.7 Bebauungsplan Nr. 78 „Isenauen West“
Dorfener Stadtlauf
Fortbestand der Interventions-
stelle Erding ist gesichert
S.2 Haltestellenaufsichten gesucht
S.3 Landkreishäcksler Herbst 2010
„Haus zu Haus“
S.4-5 Überschwemmungsgebiet
S.9 Wassergesetze
S.10 Fest der Kulturen
4. Änderung des Flächennut-
zungsplanes der Stadt Dorfen für den Teilbereich „Wohnbaufläche S.11
und Grünfläche Isenauen West“
S.12
S.8 5. Änderung des Flächennut-
zungsplanes der Stadt Dorfen für die Teilbereiche „Eibach und Oberdorfen“
S.6 Bebauungsplan Nr. 97 „Sondergebiet Einzelhandelsbetrieb S.8 Bebauungsplan Nr. 86 „Eibach West“
an der Haager Str. (B 15)“
Verkauf von Bauplätzen
„Der Tanne auf der Spur“
Kinderuni
Termine – Veranstaltungen
Standesamt Dorfen
Aus dem Seniorenreferat
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24. September 2010
Haltestellenaufsichten gesucht
Im Schulzentrum Dorfen Haltestelle B15:
• Morgens von 7:15 - 7:40 Uhr
• Mittags von 13:00 - 13:30 Uhr
• 1 x wöchentlich, gerne auch öfter
• Ausrüstung wird von der Verkehrswacht bzw. der Gemeinde gestellt
Kontakt über die Elternbeiräte folgender Schulen:
Dworschak C., Gymnasium Dorfen,
Tel: 08084/1377, [email protected]
Klische M., Grundschule Dorfen-Nord,
Tel: 08081/953988 ,[email protected]
Wimmer B., Hauptschule Dorfen, Tel: 08081/9526166
Schulweghelfer gesucht
Die Stadt Dorfen sucht auch heuer, zu Beginn des Schuljahres dringend weitere Schulweghelfer für die Absicherung
der Fußgängerampeln. Aufgerufen hierzu sind nicht nur
Eltern von Schulkinder, sonder auch Großeltern, Verwandte,
Freunde, Bekannte oder auch Nachbarn. Einzige Voraussetzung für das wichtige Ehrenamt: Die oder der Helfer sollten
mindestens 18 Jahre alt sein.
Interessenten werden gebeten, sich bei der Stadt Dorfen, Frau
Petrik (08081/411-30), zu melden.
Wenn nachts die Dosen scheppern…
Durch den Einwurf nachts und sonntags an den Glas-, Papier-,
Dosen, Kartonagen- und Alttextiliencontainern, entsteht eine
unzumutbare Lärmbelästigung für Anwohner. Es wird gebeten,
sich an die jeweils angeschriebenen Einwurfzeiten zu halten, da
sonst die Container, aus Rücksicht auf die Anwohner, abgebaut
werden können. Bei Überfüllung der Container sind die Altstoffe
wieder mitzunehmen oder zum nächsten freien Containerplatz
zu bringen und nicht neben den Container abzulegen.
Das Einwohnermeldeamt ist wegen EDV-Arbeiten
zum neuen Personalausweis am
Freitag, 1. Oktober geschlossen.
Nächste Ausgabetermine der Dorfener Tafel:
9.30 bis 11.00 Uhr Schießhallenplatz 1 in Dorfen.
7.10.2010 14.10.2010 21.10.2010 28.10.2010
Ausstellungen im Rathaus 2011
Kunstschaffende in und um Dorfen, die daran
interessiert sind 2011 im Rathaus Dorfen auszustellen,
melden sich bitte bis 19. November 2010
bei Frau Jutta Numberger, Tel.:08081-411-39,
mail:[email protected]
Aktuelle Wasserwerte 2010 unter:
www.isener-gruppe.de
www.stadtwerke-dorfen.de
www.wasser-erding-ost.de
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Bis Mittwoch, den 6. Oktober, läuft die Voranmeldefrist zur
zwölften Auflage der traditionellen Laufveranstaltung in
der Isenstadt. Wer sich bis dahin im Internet unter www.
foerderkreis-dorfen.de/stadtlauf, per Post an den Förderkreis
Dorfen, Postfach 1116 in 84401 Dorfen oder persönlich bei
Eisenwaren Ziegler gemeldet hat, spart zwei Euro.
Fortbestand der Interventionsstelle
Erding ist gesichert
Das Fortbestehen der Beratungsstelle für häusliche Gewalt
in Erding ist für ein weiteres Jahr gesichert. Denn die Bilanz
nach zweijährigem Bestehen war
sehr positiv: Rund 250 Frauen
konnten von der Sozialpädagogin der IST, Stefanie Sturm, beraten und unterstützt werden.
Hauptaufgabe der IST Erding
ist, Frauen, die von körperlicher
und psychischer Gewalt betroffen sind, Beratung und Hilfe
anzubieten.
Interventionsstelle Erding:
Telefon: (08081) 9572477
Seit Mai 2010 besteht nun auch
die Möglichkeit sich im Internet
beraten zu lassen. Über die Adresse www.gewalt-los.de kann
man sich im Forum über das Thema Gewalt und Gewaltschutzgesetz informieren. Im Chat besteht die Möglichkeit
sich mit anderen betroffenen Frauen auszutauschen.
Zusätzlich kann man bei Bedarf eine individuelle anonyme
Beratung erhalten oder sich per Email informieren.
Jung trifft Alt
Lesefähigkeit von Schülern fördern
Zur Förderung der Lesekompetenz werden Leselernhelfer
gesucht.
Infoabend am 28.09.2010, 19.30 Uhr, im Besprechungszimmer im EG des Rathauses in Dorfen. Interessenten sind
herzlich eingeladen.
www.dorfen.de
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Landkreishäcksler Herbst 2010
Merkblatt für den Einsatz des Großhäckslers in den
Gemeinden des Landkreises Erding
Als weitgreifende Maßnahme der Abfallvermeidung bietet
der Landkreis Erding die Zerkleinerung von holzigen Gartenabfällen durch den Häckselservice an.
Um einen reibungslosen Verlauf beim Einsatz des Landkreishäckslers zu gewährleisten gibt das Landratsamt Erding
einige wichtige Informationen.
Grundsätzliches:
• Grundsätzlich wird die Dienstleistung nur für private
Hausgärten erbracht, die für den Häckseldienst angemeldet
sind. Für Forsthölzer kann die Leistung nicht in Anspruch
genommen werden!
• Die maximale Häckseldauer beträgt pro Einsatzort beim
Großhäcksler 10 Minuten. Die Kosten für die darüber hinaus
gehende Einsatzdauer sind vom Leistungsempfänger direkt
an den Häckselunternehmer zu entrichten.
• Nach erfolgter Dienstleistung ist die erbrachte Leistung
des Häckseldienstes vom Leistungsempfänger mit Unterschrift zu quittieren.
Die Haufwerke können nicht gehäckselt werden, wenn
sie unter Spannungs-, Telefonleitungen oder unter Bäumen bereitgestellt werden.
Der Häcksler fährt nicht in private Grundstücke.
Das Häckselgut ist vor oder an der Grundstücksgrenze
so bereitzulegen, dass auch die Arbeit mit dem Kran (6m
Arbeitshöhe beachten) nicht durch Leitungen, Bäume etc.
behindert wird.
Es wird nur durch Wiesen oder Grünflächen gefahren, die
eine befestigte Fahrbahn von mindestens 3m haben. Für
etwaige Flurschäden wird keine Haftung übernommen.
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Die folgenden Maßnahmen erleichtern den
Häckslereinsatz:
• Die Zufahrt zum Einsatzort sollte entsprechend dimensioniert sein. Die Mindestzufahrts-breite beträgt 3,0 m, beim
Großhäcksler 4,0 m. Kurven müssen 5,0 m breit sein.
• Die zu häckselnden Haufwerke sollten nicht zu hoch aufgeschichtet sein. Faustzahl: 1,0 m. Es empfiehlt sich, das
Häckselgut auf der rechten Seite zu lagern und eine Plane
für die gehäckselte Masse bereitzulegen.
• Es dürfen keine Wurzelstöcke zum Häckseln bereitgestellt
werden.
• Bäume sind entsprechend auszuasten.
• Um das Häckselwerk nicht zu schädigen, ist darauf zu
achten, dass sich keine Fremdstoffe in den Haufwerken
befinden. Besonderes Augenmerk gilt hierbei Metallen und
Steinen.
• Es ist nur verhältnismäßig frisches zeitnah angefallenes
holziges Material bereitzustellen. Komposthaufen bzw. Grasschnitt, Schilf, Topf- und Gemüsepflanzen sind ungeeignet.
Da der Häckseldienst über die Hausmüllgebühr finanziert
wird, bittet das Landratsamt Erding um Verständnis für die
zeitliche Begrenzung. Es gilt eine Höchsthäckseldauer von
10 Minuten.
Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Abfallwirtschaft
im Landratsamt Erding, (08122/58-1152 oder -1151)
Jeder, der den Häcksler in Anspruch nehmen möchte, kann
sich telefonisch unter 411-11 im Bürgerbüro anmelden.
Achtung:
An der Etzkapelle, Bahnweg, Birkenallee (Krautgärten),
Veilchengasse/Dahliengasse sind Gemeinschaftslagerstätten anzulegen.
Der Häcksler ist 8. + 9. + 10. November 2010 im
Einsatz
Anmeldeschluss ist der 29. Oktober 2010
Wir bitten um Verständnis, dass das Bürgerbüro keine Auskunft geben kann, an welchem Tag der Häcksler bei Ihnen
eintrifft.
Fördermittel der Stadt Dorfen und des Bundes (BAFA, KfW)
aufgezeigt.
Nutzen Sie das kostenfreie Angebot und optimieren Sie Ihre
Möglichkeiten.
„Haus zu Haus“
Energieberatung am 12. und 14. Oktober 2010
(Gültig nach den Richtlinien des Förderprogramms der Stadt
Dorfen zur Energieeinsparung vom 1.4.2009)
Energieeinsparung, erneuerbare Energien aus der Region und
Klimaschutz sind bestimmende Fragen für die Zukunft. Die
Stadt Dorfen will die notwendigen Schritte für eine umweltfreundliche Energieverwendung mit der „Haus zu Haus“
Energieberatung aktiv gestalten.
Bürger der Stadt Dorfen können sich für eine kostenfreie
Energieberatung, die am 12. und 14.10.2010 jeweils von
10.00 bis 20.00 Uhr stattfindet, anmelden.
Der Berater geht von Haus zu Haus und absolviert qualitative Kurzberatungen (pro Gebäude 50 Minuten).
Bei der Beratung wird über Maßnahmen zur Energieeinsparung mit Wärmedämmung, neuen Fenstern und Heizungserneuerung sowie Stromeinsparung informiert. Bei Bedarf
können auch Strommessgeräte ausgeliehen werden. Genauso
werden die Möglichkeiten der Nutzung von erneuerbaren
Energien mit praktischen Tipps dargestellt und die jeweiligen
#
Anmeldung bei:
Frau Obermaier, Tel. 08081/411-21,
E-Mail: [email protected]
Name
Telefon
Anschrift
www.dorfen.de
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Überschwemmungsgebiet
Bekanntmachung des Landratsamtes Erding zur
vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamtes
München ermittelten Überschwemmungsgebiets der
Isen und der Goldach im Stadtbereich Dorfen
Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt,
dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden
zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu
ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt
werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet
deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren (Art. 46 Abs.
1 des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG).
Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets
ist das 100-jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser _
HQ100). Ein 100-jährliches Hochwasser wird im statistischen
Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es
sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss
innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.
Für die Isen und die Goldach zur Isen im Landkreis Erding
wurde das Überschwemmungsgebiet berechnet und in den
anliegenden Übersichtsplänen dargestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Ermittlung
und Dokumentation einer von Natur aus bestehenden Gefährdungslage und nicht um eine durchgeführte oder veränderbare
Planung handelt.
Die bei einem Bemessungshochwasser überschwemmten
Flächen sind in den Übersichtskarten M = 1:25.000 senkrecht schraffiert und blau eingefasst. Detailkarten im Maßstab
1:2.500 können im Landratsamt Erding, Alois-Schießl-Platz 2,
85435 Erding, 1. Stock, Zimmer 141 und in der Stadt Dorfen,
Rathausplatz 2, Zimmer 12, 84405 Dorfen täglich während der
üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Mit dieser Bekanntmachung gelten die als Überschwemmungsgebiet dargestellten Flächen als vorläufig gesicherte
Gebiete. Damit sind folgende Rechtswirkungen verbunden:
Im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet ist gemäß
Art. 78 Abs. 1 WHG untersagt
1. die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen
oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, ausgenommen Bauleitpläne für Häfen und Werften,
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2. die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach
den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuchs
3. die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen
quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen,
4. das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden
Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
5. die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen,
die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
6. das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
7. das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit
diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und § 75 Abs. 2 WHG entgegenstehen,
8. die Umwandlung von Auwald in eine andere
Nutzungsart.
Satz 1 gilt nicht für Maßnahmen des Gewässerausbaus, des
Baus von Deichen und Dämmen, der Gewässer- und Deichunterhaltung, des Hochwasserschutzes sowie für Handlungen, die
für den Betrieb von zugelassenen Anlagen oder im Rahmen
zugelassener Gewässerbenutzungen erforderlich sind.
Das Landratsamt Erding kann abweichend von der o. g. Nr. 1
die Ausweisung neuer Baugebiete unter den Voraussetzungen
des § 78 Abs. 2 WHG zulassen.
Das Landratsamt Erding kann abweichend von der o. g. Nr. 2
die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den
§§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuchs zulassen, wenn im
Einzelfall das Vorhaben
1. die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich
beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehenden Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird.
2. den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht
nachteilig verändert,
3. den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt
und
4. hochwasserangepasst ausgeführt wird
oder wenn die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen
werden können.
Das Landratsamt Erding kann abweichend von den o. g. Nrn.
3 bis 8 Maßnahmen zulassen, wenn
1. Belange des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entge-
www.dorfen.de
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genstehen, der Hochwasserabfluss und die
Hochwasserrückhaltung
nicht wesentlich beeinträchtigt werden
2. eine Gefährdung
von Leben oder erhebliche Gesundheits- oder
Sachschäden nicht zu
befürchten sind oder
die nachteiligen Auswirkungen
ausgeglichen
werden können.
Die vorläufige Sicherung ist Grundlage für
weitere Entscheidungen
des Landratsamtsüber
die Festsetzung eines
Überschwemmungsgebiets durch Rechtsverordnung. Die vorläufige
Sicherung endet, sobald
die
Rechtsverordnung
zur Festsetzung des
Überschwemmungsgebiets in Kraft tritt oder
das Festsetzungsverfahren eingestellt wird. Sie
endet spätestens nach
Ablauf von fünf Jahren.
Im begründeten Einzelfall kann die Frist von
der Kreisverwaltungsbehörde höchstens um zwei
weitere Jahre verlängert
werden (vgl. hierzu Art.
47 Abs. 3 BayWG).
Weitere Informationen:
Alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Internet
werden unter der Adresse
http://www.lfu.bayern.
de/wasser/fachinformationen/iueg/index.htm
im „Informationsdienst
Ü b e r s c hwe m mu n g s gefährdete Gebiete in
Bayern“ für die Öffentlichkeit dokumentiert.
Dort sind auch weitere
Informationen über Überschwem mu n g sgebiet
sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum
Festsetzungsverfahren
enthalten.
Landratsamt Erding
Erding, 1.9.2010
gez. Bayerstorfer,
Landrat
www.dorfen.de
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Bebauungsplan Nr. 97
Bebauungsplan Nr. 98
„Sondergebiet Einzelhandelsbetrieb „Am Kindergarten Oberdorfen“
an der Haager Str. (B 15)“
Bekanntmachung gem. § 10 BauGB
Bekanntmachung gem. § 10 BauGB
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dorfen hat am
14.9.2010 den Bebauungsplan Nr. 97 „Sondergebiet Einzelhandelsbetrieb an der Haager Str. (B15)“ in der Fassung vom
14.9.2010 als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Bebauungsplan liegt mit der Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Dorfen, Bauamt,
Zimmer 12, während der allgemeinen Dienststunden aus und
kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Wunsch
Auskunft erteilt.
Eine Umweltprüfung war nicht erforderlich.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB
wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit
Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die
Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1
und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen
Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB
eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von
drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches
herbeigeführt wird.
Dorfen, 15.9.2010
6
Grundner, Erster Bürgermeister
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dorfen hat am
14.9.2010 den Bebauungsplan Nr. 98 „Am Kindergarten Oberdorfen“ in der Fassung vom 14.9.2010 als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung
tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Bebauungsplan liegt mit der Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Dorfen, Bauamt,
Zimmer 12, während der allgemeinen Dienststunden aus
und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf
Wunsch Auskunft erteilt.
Eine Umweltprüfung war nicht erforderlich.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1
BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll,
ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1
und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen
Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB
eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem
die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des
Anspruches herbeigeführt wird.
Dorfen, 15.9.2010
www.dorfen.de
Grundner, Erster Bürgermeister
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Bebauungsplan Nr. 78 „Isenauen West“
9/2010
4. Änderung des
Flächennutzungsplanes der
Stadt Dorfen für den Teilbereich
„Wohnbaufläche und Grünfläche
Isenauen West“
Bekanntmachung gem. § 10 BauGB
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dorfen hat am
29.6.2010 den Bebauungsplan Nr. 78 „Isenauen West“ in
der Fassung vom 29.6.2010 als Satzung beschlossen. Der
Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüb- Bekanntmachung gem. § 6 BauGB
lich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der
Der Stadtrat der Stadt Dorfen hat am 7.7.2010 die 4. Änderung
Bebauungsplan in Kraft.
des Flächennutzungsplans „Wohnbaufläche und Grünfläche
Der Bebauungsplan liegt mit der Begründung ab VeröffentIsenauen West“ in der Fassung vom 7.7.2010 festgestellt. Die
lichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Dorfen, Bauamt,
Flächennutzungsplanänderung wurde vom Landratsamt
Zimmer 12, während der allgemeinen Dienststunden aus
Erding mit Bescheid vom 10.8.2010, Az. 43, genehmigt.
und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf
Die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß
Wunsch Auskunft erteilt.
§ 6 BauGB ortsüblich
Ebenso kann die zusambekannt gemacht. Mit
menfassende Erklärung
dieser Bekanntmachung
über die Art und Weise,
wird die Flächennutwie die Umweltbelanzungspla nä nderung
ge und die Ergebnisse
wirksam.
der Öffentlichkeits- und
Die FlächennutzungsBehörden beteilig ung
planänderung liegt mit
berücksichtigt
wurden
der Begründung ab
und aus welchen GrünVeröffentlichung dieser
den der Plan nach AbwäBekanntmachung
im
gung mit den geprüften,
Rathaus Dorfen, Bauamt,
in Betracht kommenden
Zimmer 12, während
anderweitigen Planungsder allgemeinen Dienstmöglichkeiten
gewählt
stunden aus und kann
wurde,
eingesehen
dort eingesehen werden.
werden.
– 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Ebenso kann die zusamAuf die Voraussetzungen
– BPL „Isenauen West“
menfassende Erklärung
für die Geltendmachung
über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die
der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und
Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des §
berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan
215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden
Unbeachtlich werden demnach
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ein1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtgesehen werden.
liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft erteilt.
Formvorschriften,
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Ver2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB
letzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mänbeachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
geln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1
des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
BauGB wird hingewiesen.
3.nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Unbeachtlich werden demnach
Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtseit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
über der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der SachFormvorschriften,
verhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB
ist darzulegen.
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1
des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB
Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb
seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden
die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des
sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
Anspruches herbeigeführt wird.
begründen soll, ist darzulegen.
Dorfen, 15.9.2010
Dorfen, 15.9.2010
Grundner, Erster Bürgermeister
www.dorfen.de
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9/2010
24. September 2010
5. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt
Dorfen für die Teilbereiche „Eibach
und Oberdorfen“
Bekanntmachung gem. § 6 BauGB
Der Stadtrat der Stadt
Dorfen hat am 7.7.2010
die 5. Änderung des Flächennutzungsplans für
die Teilbereiche „Eibach
und Oberdorfen“ in der
Fassung vom 10.11.2009
festgestellt. Die Flächennutzungsplanänderung
wurde vom Landratsamt
Eibach
Erding mit Bescheid
vom 10.8.2010, Az. 43,
genehmigt.
Die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt
gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Die Flächennutzungsplanänderung liegt mit der Begründung ab
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Dorfen, Bauamt, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienststunden aus und
kann dort eingesehen werden. Ebenso kann die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange
und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Bebauungsplan Nr. 86 „Eibach West“
Bekanntmachung gem. § 10 BauGB
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dorfen hat am 12.1.2010
den Bebauungsplan Nr. 86 „Eibach West“ in der Fassung vom
12.1.2010 als Satzung beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Bebauungsplan liegt mit der Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Dorfen, Bauamt, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienststunden aus und kann
dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft erteilt.
Ebenso kann die zusammenfassende Erklärung über die Art und
Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus
welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften,
in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
gewählt wurde, eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB
wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
8
berücksichtigt wurden
und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften,
in Betracht kommenden
Oberdorfen
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt
wurde,
eingesehen
werden.
Über den Inhalt wird
auf Wunsch Auskunft
erteilt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die
Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit
Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist
darzulegen.
Dorfen, 15.09.2010
Grundner, Erster Bürgermeister
Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214
Eibach
Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der
Vorschriften
über
das Verhältnis des
Is
Bebauungsplans und
en
-V
des Flächennutzungsils
ta
plans und
l- R
3. nach § 214 Abs. 3
ad
w
Satz 2 BauGB beachteg
liche Mängel des
Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind;
der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen
soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und
2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene
Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Dorfen, 15.9.2010
www.dorfen.de
Grundner, Erster Bürgermeister
24. September 2010
Wassergesetze
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung
von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage DorfenWasentegernbach in die Isen
Die Stadt Dorfen beantragte beim Landratsamt Erding die
gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von
behandeltem Abwasser aus der bestehenden Kläranlage
Wasentegernbach in die Isen auf dem Grundstück Fl.Nr.
1134, Gemarkung Wasentegernbach, Landkreis Erding.
Die beantragte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des in der Kläranlage Dorfen-Wasentegernbach
behandelten Abwassers.
Das Einleiten von behandeltem Abwasser in die Isen ist
eine Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 4
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die gemäß § 8 Abs. 1 WHG
der behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedarf.
Vorliegend ist beabsichtigt, eine gehobene Erlaubnis
nach §§ 10,15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu erteilen.
Die Neuerteilung der Erlaubnis ist erforderlich, da die
bestehende Erlaubnis zeitlich befristet ist.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß Art. 73 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bekannt gemacht.
Die Planunterlagen liegen ab 27.9.2010 einen Monat lang
bis zum 29.10.2010 bei der Stadt Dorfen zur Einsichtnahme aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Dorfen
(Rathaus Dorfen, Bauamt, Zi. 12) und beim Landratsamt
Erding, Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding, Zi. Nr. 137/1.
Stock (Anhörungsbehörde), Einwendungen gegen das
geplante Vorhaben erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht
auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Werden rechtzeitig Einwendungen erhoben, werden
diese in einer mündlichen Verhandlung durch das Landratsamt Erding mit den Betroffenen erörtert. Der Erörterungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Bei
Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin
kann auch ohne ihn verhandelt werden. Sofern keine Einwände eingehen, ist beabsichtigt auf einen Erörterungstermin zu verzichten.
9/2010
Verkauf von Bauplätzen aus
dem Baugebiet
„Schwindkirchen-Nord“
Die Stadt Dorfen verkauft 6 Bauplätze aus dem Baugebiet
„Schwindkirchen Nord“
Kaufpreis 130,-- €/qm
incl. Erschließungskosten nach BauGB
Die Grundstücke sind innerhalb von 4 Jahren zu
bebauen und 10 Jahre eigenzunutzen
Die Auswahlkriterien für das Baugebiet erfolgt nach
dem Einheimischenmodell.
Bewerbungsberechtigt sind die Einwohner der Stadt Dorfen, sowie Personen, die im Gemeindegebiet arbeiten. Ehemalige Einwohner sind bewerbungsberechtigt, wenn sie
noch nicht länger als 10 Jahre weggezogen sind.
Die
Bewerbungsunterlagen können im Rathaus im
Marienhof 1. Stock, Zi.Nr. 3
in Dorfen abgeholt werden.
Auf Wunsch senden wir die
Unterlagen zu. Auskünfte
erhalten Sie unter der Tel.Nr.
08081/411-24.
Die Bewerbungen sind im
Rathaus (Marienhof 1. Stock,
Zi.Nr. 3) abzugeben.
DEFI Standort:
Bauernmarkt
SB-Bereich VR-Bank
Dorfen
Rathausplatz
Jeden Freitag
von 11.30-16.00 Uhr
Parkmöglichkeit
am Volksfestplatz
www.dorfen.de
9
9/2010
24. September 2010
„Elly und Ingo“ (Theateraufführung
des UE-Theaters Regensburg, veranstaltet von Dorfen-ist-bunt!) 16 Uhr,
Gasthaus Wailtl; Lesung von Märchen aus verschiedenen Kulturen im
ev. Gemeindezentrum (Fachschaft
Deutsch am Gymnasium Dorfen).
Fest der Kulturen
Integration erleben
Sonntag, 3. Oktober 2010, 12 - 20 Uhr
Eröffnung um 11.30 Uhr am Rathausplatz
mit ökumenischem Friedensgebet
Grußwort des Schirmherrn, Bürgermeister Heinz Grundner
Ab 12 Uhr Musik- und Tanzdarbietungen auf 2 Freilichtbühnen am Rathausplatz und am Unteren Markt
Mitwirkende:
Claudia Gondola und Peter Hackel, (lateinamerikan. Musik),
„Rosinka“ (Russischer Kulturverein Erding), „Manolo“ (Brasilianische Tänze), Breakdancer „Step to beats“, Griechische
Tanzgruppe „Akritas“ (Taufkirchen), Albanische Tanzgruppe
Erding, Türkische Kindergruppe Dorfen (TED), The Houseband (Byrne & Dittlmann), Sri-Lanka-Tanzgruppe Erding,
Bauchtanzgruppe „Shirins“ (Taufkirchen), Förste & friends,
Weltmusikkonzert - Die Naturtonmusik der Urvölker (Oli
Winthoc Möhwald), Samba- und Djembegruppe der Kreismusikschule Erding, Boogie Dance Company Taufkirchen,
Trachtenvereine d‘Stoarösler Dorfen und Almrausch Wasentegernbach, Algasinger Hausband „Die Weber‘s“, Tanzgruppe des polnisch-christl. Vereins Erding, Dorfener Ballett- und
Tanzforum, Argentinische Tanzgruppe, Twin-Taekwondo
Dorfen, Pablo Hernandez (lateinamerikan. Gitarre), Irish Moos
(Taufkirchen), Rockbands „iToast“ und „Doesn‘t matter“.
Spiele aus aller Welt am VR-BankParkplatz (Isentaler Spieletreff);
internationales Buffet des Dorfener
Integrationszentrums im ev. Gemeindesaal; zahlreiche Info- und
Verkaufsstände (DUKA Dorfen, Islamischer Verein Dorfen, Dorfenist-bunt!, Dorfener Buchhandlung, Power Plant Ape, Brasilianischer Shop Oberdorfen, Orient - Türk. Lebensmittel und Feinkost
Dorfen, Ostafrika-Hilfe „Tukutane“, Amina Richter „Mama Africa“,
Marafiki wa Africa, Tibet-Initiative Deutschland u. a.;
Bei Regen: Verlegung des Bühnenprogramms in Sparkassensaal sowie Zelt im Innenhof des ev. Gemeindezentrums.
Veranstalter: Projektseminar Religion am Gymnasium Dorfen,
Dorfener Zentrum für Integration und Familie, Stadt Dorfen
Zusätzlich Kunstausstellung von Art Filusa Taufkirchen und
Mitglieder des Kunstvereins Erding im Sparkassensaal sowie
von Peter Breth im Rathaus; Pedro Floréz: Ausstellung über die
Kuno-Indianer in Kolumbien in der ev. Versöhnungskirche.
„Der Tanne auf der Spur“
Einladung zum Waldspaziergang am 25. September
Am Samstag, 25. September 2010, laden die Stadtwerke Dorfen
ins Niklholz mit dem Fahrrad ein. Die diesjährige Tour steht unter
dem Motto „Der Tanne auf der Spur“.
Seit knapp drei Jahren bewirtschaften die Stadtwerke Dorfen die
Wälder der Stadt Dorfen und der Nikolaistiftung. Als Hauptziele
der Bewirtschaftung sieht der promovierte Forstmann Dr. KarlHeinz Figl, Geschäftsführer der Stadtwerke, stabile und naturnah
aufgebaute Bestände. Dazu gehören neben den Laubbäumen auch
die Tanne, die sich in unseren heimischen Wäldern natürlich sehr
gut verjüngt. Dr. Figl zeigt dazu interessante Beispiele.
Treffpunkt ist am 25. September um 9 Uhr in Dorfen an der Gaststätte Halle in der Buchbacher Straße, am Radweg Richtung Taufkirchen. Radltour und Spaziergang dauern etwa 4 Stunden.
Bei schlechter Witterung wird die Besichtigungsfahrt mit dem
Auto durchgeführt. Treffpunkt zur Bildung von Fahrgemeinschaften ist um 9.00 Uhr an der Gaststätte Halle.
Herbstfest am Gymnasium Dorfen
Sonntag, 26. Sept., 11-17 Uhr
(bei jeder Witterung)
10
Für Kinder von 7-11 Jahren; Vorlesungen im Wintersemester
im Kinder- und Jugendhaus, Rinninger Weg 15 in Dorfen
Liebe Kinder,
wer an den Vorlesungen der Kinder-Uni teilnehmen möchte, muss sich jedes Semester anmelden. In diesem Semester sind es drei Veranstaltungen:
Donnerstag, 23.09.2010, 17-18 Uhr
„Warum hat Pinocchio eine lange Nase und warum haben
Lügen kurze Beine?“ Über Sinn und Unsinn von Lügen und
Ausreden.
Donnerstag, 18.11.2010, 17-18 Uhr
„Warum fliegt das Flugzeug?“ Referent: Tobias Linsmayer,
Pilot
Donnerstag, 20.01.2010, 17-18 Uhr
„Wie kommt der Kuhmist in die Steckdose?“ Dr. Karl-Heinz
Figl, Forstwissenschaftler, Geschäftsführer der Stadtwerke
Dorfen
Anmeldung ab sofort unter der Kursnummer: X7981
• www.vhs-erding.de • [email protected] oder
• Tel. 08122-97870
Wir wünschen Euch viel Spaß dabei!
www.dorfen.de
24. September 2010
9/2010
Termine – Veranstaltungen
Veranstaltungen in der Stadt- u.
Pfarrbücherei Dorfen
Freitag, 1. Oktober, 19 Uhr
Autorenlesung mit musikalischen
Intermezzi: Carlos Reichardt liest aus
seinem Buch Carpe diem – Erinnerungen eines Tagespflückers
Samstag, 2. Oktober 8 bis 12 Uhr
Flohmarkt
in der Stadt- und
Pfarrbücherei
Mittwoch, 13.10.2010, 18 Uhr
Märchenstunde
Die Gewinnerinnen des Rotary-Lesewettbewerbs 2009 „Lesespaß“ lesen
Geschichten aus
dem
Büchlein
„Honigherz und
Seidenstern“ und
der
bekannte
Gitarrist Peter Hackl wird den Abend
musikalisch begleiten.
Vorleserinnen:
Lisa
Bruglachner,
Taufkirchen, Antonia Frauscher, St.
Wolfgang, Monika Ernst, Dorfen/
Schwindkirchen
Spenden kommen der Stadtbücherei
Dorfen zugute.
Gemäldeausstellung
„Romantischer Isengau - Die Isen von
der Quelle bis zur Mündung“
Bilder von Lenz Rott (Buchbach)
Sparkassensaal Dorfen, 23. - 31. Oktober
Montag - Freitag, 14-18 Uhr,
Samstag/Sonntag, 10-18 Uhr.
Vernissage 22.10.2010, 19 Uhr.
Samstag, 9. Oktober 2010, ab 19 Uhr
Weinfest beim Holzwirt in Holz
erlesene Weine, spezielle Schmankerl Kaffee, selbstgemachte
Kuchen und Kiache
Es laden ein: die
Wildschützen Holz &
der Wirt
Die SRVK Dorfen 1832 lädt ein:
Bahnhofsrestauration, 3.10. 14.00 Uhr
Lichtbildervortrag mit Jörg Raab
Geschäftsführer Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge, Bezirk Oberbayern München
Die SRVK Dorfen 1832 informiert:
Haussammlung für den Volksbund
Deutsche Krieggräberfürsorge
in der Stadt Dorfen
22.10. bis 5.11.2010
Hospizverein Erding
Freitag, 15. Oktober
Beratung von 14 - 16 Uhr
im Krankenhaus Dorfen
Um genügend Zeit für
die Beratung einzuplanen ist eine telefonische
Anmeldung wichtig:
08081 - 3349 oder
[email protected]
ESC Dorfen:
Erster öffentlicher Eislauf:
Dienstag, 5.10.2010
Erster Discoabend:
Samstag, 23.10.2010
Mehr unter www.esc-dorfen.de
Spieletreff
Am 10.11.2010
Ranglistenturnier
zur 14. Deutschen Catan Meisterschaft.
Als Teilnehmer registrieren und sich für
das Turnier in
Dorfen anmelden kann man
sich via link
im Veranstaltungskalender von www.
dorfen.de, oder unter www.kosmos.de/
catandm/cdm.nsf.
Der Spieletreff findet alle 2 Wochen
mittwochs ab 19.00 Uhr im Kinder- und
Jugendhaus, Rinninger Weg, Dorfen
statt. Nächste Termine, auch als Vorbereitung für das Turnier: 29.09., 13.10.,
27.10.2010
Kirta
Ausstellung
Dorfen
Streiblsaal
15. & 16. & 17. Oktober 2010
Samstag und Sonntag von 10 bis 17 Uhr
Eröffnung Freitag um 20 Uhr
16. & 17. Oktober 2010
Jeweils 10 - 17 Uhr
www.dorfen.de
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9/2010
24. September 2010
Standesamt Dorfen
Eheschließungen
• am 6.8.2010 Angelika Lieselotte Sprengel, Buchbacher Str. 10 D, 84405 Dorfen
und Martin Andreas Pavlik, Pf.-Schlaipfer-Weg 4, 84416 Taufkirchen (Vils)
• am 21.8.2010 Nicole Irmengard Freiwald und Hendrik Richter, Stiftlring 1,
84405 Dorfen
Sterbefälle
• am 29.7.2010 Anneliese Kley geb.
Fehrs, Brandstattgasse 3, 84405 Dorfen
• am 30.7.2010 Paul Brandenstein, Pfarrweg 7, 84416 Taufkirchen (Vils)
• am 6.8.2010 Wilhelm Alfred Manzinger, Fichtenstr. 8, 84435 Lengdorf
Städtische
Einrichtung
für Altenhilfe
• am 7.8.2010 Magdalena Rampf geb.
Angermaier, Gg.-v.-Dillis-Siedlung 1,
84405 Dorfen, Schwindkirchen
• am 9.8.2010 Kristina Lechner geb. Miksche, Ruprechtsberg 18, 84405 Dorfen
• am 10.8.2010 Peter Huber, Wiesenweg
2, 85469 Walpertskirchen
• am 10.8.2010 Helmut Dittrich, BarbaraUttmann-Weg 1, 84478 Waldkraiburg
• am 15.8.2010 Paul August Gött, St.
Sebastian 1 A, 84405 Dorfen
• am 15.8.2010 Alois Obermaier Unternumberg 1, 84435 Lengdorf
• am 20.8.10 Anton Hilger, Grünbacher
Str. 2, 84405 Dorfen, Grüntegernbach
• am 21.8.2010 Regina Kobler geb. Huber,
Wildapfelstr. 3, 82024 Taufkirchen
• am 28.8.2010 Franziska Leingärtner geb. Brendel, Prälat-Pfanzelt-Weg 2,
84416 Taufkirchen (Vils), Moosen (Vils)
Bürgerinfo
Impressum
Stationäre Pflege
Tagespflege
Ambulanter Pflegeund Hilfsdienst
Ruprechtsberg 18
84405 Dorfen
Tel. 08081/9322-0
Fax. 08081/9322-65
Email:[email protected]
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Aus dem Seniorenreferat
Freitag, 24.Sep. 2010
15 - 18 Uhr
Seniorentanz Anderl und Alois spuin
auf. Streibl Saal Dorfen
Donnerstag, 30. Sep. 2010
WANDERN UND KULTUR Wanderung nach Grüntegernbach mit Kirchenbesichtigung. Treffpunkt: 9:30
Uhr Rathaus Dorfen
Für die Wanderung bitte anmelden
unter: 08081 - 3349 oder
[email protected]
Freitag. 1. Okt. 2010
15 - 17 Uhr
JUNG TRIFFT ALT:
Kreativ gestalten Stricken oder ähnliches. Marienstift Dorfen
Freitag, 22. Okt. 2010
15 -18 Uhr
Seniorentanz Anderl und Alois spuin
auf. Streibl Saal Dorfen
Herausgeber: Stadt Dorfen
Redaktion: Rathaus Dorfen
Telefon 08081/411-0
Internet: www.dorfen.de
e-mail: [email protected]
Freitag, 29. Okt. 2010
14 Uhr
Seniorentreff Kirchenführung in
der evangelischen Kirche mit Prädikant Jörg Berner. Treffpunkt: Rathaus
Dorfen
Gestaltung: Otón Pabst, Kaidach 3
Satz und Repro: Pabst-Grafik, Dorfen
www.pabst-grafik.de
9. + 10. Oktober 2010
Fotos: TB: O.Pabst
Druck und Weiterverarbeitung:
Druckerei Präbst, Dorfen
Gedruckt auf 100% Recyclingpapier,
Auflage: 6200
www.dorfen.de
Gallimarkt
verkaufsoffener Sonntag
8-18 Uhr