Demo Allgemeinen Geschäftsverbindungen k[...] - DEMO

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Demo Allgemeinen Geschäftsverbindungen k[...] - DEMO
Demo-MG.de
„Das Team“
www.Demo-Mg.de
„Das Team“
AGB,s der Demo-Mg.de
23.07.2015
§1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Demo-Mg.de "Das Team"
Veranstaltung Organisation (hiernach auch “Organisation” genannt) erfolgen
ausschließlich auf der Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss geltenden
Version ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hiernach auch “AGB” genannt).
Die aktuelle Version der AGB sind auch veröffentlicht unter: www.Demo-Mg.de
2. Die Demo-Mg.de ist berechtigt, ihre AGB für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit
demselben Mieter / Veranstalter jederzeit zu ändern.
3. Spätestens mit der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Firma und dem Kunden
(hiernach auch “Mieter / Veranstalter” genannt) über die Lieferung von Geräten und
Ausrüstungen, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen (hiernach auch
“Mietobjekte” genannt) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DemoMg.de (Das Team) als akzeptiert.
4. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die
Verleihfirma sie schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf
ebenfalls der Schriftform.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Alle Angebote Demo-MG.de Veranstaltungsorganisation sind freibleibend und
unverbindlich. Erst ab dem Zeitpunkt einer Liefervereinbarung muss sich die Firma
verbindlich an abgegebene Angebote halten.
2. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen bzw.
fernschriftlichen Bestätigung. Als schriftliche bzw. fernschriftliche Bestätigung werden
hierbei akzeptiert: Emails, Briefe, Faxe und auch SMS-Nachrichten. Das Gleiche gilt
für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Telefonische Vereinbarungen
sind wirkungslos.
3. Alle Angaben auf Internetseiten, in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben,
Anzeigen, Preislisten, usw. sind unverbindlich, soweit diese nicht in der
Auftragsbestätigung bzw. Liefervereinbarung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
sind.
§3 Preise und Zahlungen
1. Die Preise aus verstehen sich exklusive der gesetzlichen MwSt., soweit in der
Preisliste nicht anders angegeben ist.
2. Preisangaben in Preislisten oder Katalogen sind freibleibend und unverbindlich und
stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt
werden muss.
3. Soweit nicht anders vereinbart ist, muss der vereinbarte Mietpreis grundsätzlich im
Voraus, spätestens nach Veranstaltung oder per Überweisung 8 Tage nach
Rechnungsstellung entrichtet werden. Eventuelle Nachzahlungen sind im Normalfall,
ohne Abzug, bei der Rückgabe zu entrichten, spätestens jedoch sieben Tage nach
der Rechnungsstellung. Im Verzugsfalle muss der Mieter / Veranstalter Zinsen in
Höhe von 12% p.a. auf den ausstehenden Betrag zahlen und trägt eventuell
anfallende zusätzliche Kosten, wie Anwaltskosten, Vollzugskosten oder
Gerichtskosten.
4. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn die Demo-Mg.de (Das Team" über den
Betrag frei verfügen kann. Die Firma behält sich ausdrücklich die Ablehnung von
Wechseln oder Schecks vor. Die Annahme erfolgt hier stets nur zahlungshalber.
„ Musik machen können viele, wir Leisten mehr „ Das Team Demo „
Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Mieters / Veranstalters und sind
sofort fällig.
5. Alle Zahlungen haben direkt an die Fa. Demo-Mg.de Veranstaltung Organisation zu
erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht der Firma nicht zur
Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt. Im Falle von
Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
§4 Veranstaltungsort
1. Der Mieter / Veranstalter hat im Vorfeld jeder Veranstaltung für alle notwendigen
ordnungsrechtlichen Genehmigungen zu sorgen. Eventuell anfallende GEMAGebühren sind vom Veranstalter zu tragen.
2. Der Mieter/Veranstalter versichert, dass der Anfahrtsweg zum Veranstaltungsort
gewährleistet ist. Eventuelle Sondergenehmigungen, z.B. für die Nutzung von
Fußgängerzonen oder öffentlichen Plätzen durch Transportfahrzeuge, sind beim
Straßenverkehrs oder Ordnungsamt durch ihn zu beantragen. Entstehende Kosten
trägt der Mieter / Veranstalter, dies gilt auch bei Unterlassung.
3. Der Einsatzort ist der Demo-Mg.de Veranstaltung Organisation im Vorhinein
anzuzeigen und darf weder aufgegeben noch gewechselt werden.
§5 Rücktritt und Änderungen
1. Die Fa. Demo-Mg.de kann jederzeit von der getroffenen Liefervereinbarung
zurücktreten.
2. Der Mieter / Veranstalter muss spätestens sieben Tage vor dem, im Liefervertrag
vereinbarten, Liefertag einen eventuellen Rücktritt von der getroffenen Vereinbarung
der Verleihfirma schriftlich mitteilen.
3. Bei Rücktritten mit einer Frist von weniger als sieben Tagen vor dem schriftlich
festgelegten Liefertag ist eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Auftragswertes
an die Verleihfirma zu zahlen. Am festgelegten Liefertag ist ein Rücktritt durch den
Mieter / Veranstalter nicht möglich.
4. Die Firma behält sich vor, die in der Liefervereinbarung aufgeführten Geräte sowie
Dienstleistungen jederzeit durch gleichwertige Partner/ Geräte anderer Hersteller oder
desselben Herstellers zu ersetzen.
5. Kosten, verursacht durch Liefer und Leistungsverzögerungen der Verleihfirma, die
aufgrund von höherer Gewalt und von besonderen Ereignissen eingetreten sind
(hierzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen,
Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw.), hat
die Verleihfirma nicht zu vertreten. Sie berechtigen Demo-Mg.de
Veranstaltungstechnik, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der
Behinderung hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§6 Besondere Regelungen für Open-Air Veranstaltungen
1. Der Mieter / Veranstalter muss bei der Verwendung von Open-Air Bühnen
sicherstellen, dass es sich um einen ebenen, verdichteten Boden mit einer
Belastbarkeit von mindestens 1t/m2 handelt.
2. Aus Sicherheitsgründen ist bei einer Windstärke von 7 Bft die Veranstaltungsbühne
bzw. -fläche umgehend zu räumen. Bei ungünstiger Wetterlage sind
Wetterinformationen vom Mieter / Veranstalter beim Wetterdienst zu erfragen.
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3. Alle ausgeliehenen Mietobjekte sind vor Regen und Feuchtigkeit sachgemäß zu
schützen.
4. Beim Betrieb mit Generator-Strom ist sicherzustellen, dass die Leistung des
Generators für alle angeschlossenen Geräte ausreicht. Darüber hinaus müssen
Stromschwankungen durch die Verwendung eines Stabilisators ausgeglichen werden,
um Schäden an den Mietobjekten zu vermeiden.
5. Für eine ggf. notwendige bautechnische Abnahme der Bühne, sowie alle anderen
erforderlichen Genehmigungen, sorgt der Mieter / Veranstalter. Dieser trägt auch die
dafür anfallenden Kosten.
§7 Mietobjekte
1. Die Mietobjekte sind und bleiben Eigentum der Demo-Mg.de Veranstaltung
Organisation.
2. Mit der Entgegennahme durch den Mieter / Veranstalter (wenn Personal der
Verleihfirma die Mietobjekte aufstellt, ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung) gelten die
Mietobjekte als mängelfrei übergeben.
3. Fallen während einer Veranstaltung Geräte oder Anlagen durch technischen Defekt
aus, so haftet die Verleihfirma nicht für hierdurch entstandene Schäden bzw. Kosten.
4. Die Anlagen und Geräte sind aus Kostengründen nicht versichert. Aus diesem Grund
obliegen dem Mieter / Veranstalter besondere Sorgfaltspflichten. Der Mieter /
Veranstalter hat sicherzustellen, dass keine fremden Personen Zugang zu den
Mietobjekten haben. Auch zur Verfügung gestellte Transportfahrzeuge sind von Ihm
einzuschließen bzw. zu bewachen.
5. Die Weitergabe der Mietobjekte an Dritte ist strikt untersagt.
6. Der Mieter / Veranstalter haftet in voller Höhe für den Verlust (z.B. durch Diebstahl)
und jegliche Beschädigung an den Mietobjekten. Dies gilt insbesondere auch für
Schäden, die durch Gäste oder durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden.
Dies gilt auch (ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung), wenn die Mietobjekte vom
Personal der Verleihfirma geliefert und aufgestellt wurden. Der Mieter / Veranstalter
sorgt daher für eine fachgemäße Bewachung der Mietobjekte.
7. Werden die gemieteten Mietobjekte nicht in einem ordnungsgemäßen
Zustand zurückgegeben, so ist die Verleihfirma berechtigt, eine Reinigungs- bzw.
Wartungsgebühr zu erheben.
8. Für jegliche Schäden, die durch Feuchtigkeit, mangelhaftem Strom,
Stromschwankungen oder durch Mängel an den, vom Mieter / Veranstalter
verwendeten anderen Gegenständen, Bühnen, usw. entstehen, haftet der Mieter /
Veranstalter in vollem Umfang. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Mieter /
Veranstalter durchzuführen.
9. Eventuelle Schäden oder der Verlust (z.B. durch Diebstahl) von Mietobjekten sind
unverzüglich an Demo-Mg.de Veranstaltungsorganisation zu melden. Das Öffnen der
Geräte ist strikt verboten. Reparaturmassnahmen dürfen nur vom Personal der
Verleihfirma durchgeführt werden.
10. Der Mieter / Veranstalter hat für die Sicherheit der Gäste zu sorgen. Hängende
Geräte, Hochständer, Traversen, usw. sind entsprechend von ihm zu sichern.
11. Notwendige Genehmigungen für den Betrieb von Geräten, wie Funkmikrofonen, InEar-Monitoring-Systemen, Bühnen, usw. müssen vom Mieter / Veranstalter bei den
zuständigen Behörden beantragt werden. Dieser trägt auch die anfallenden Kosten.
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§8 Personal der Demo-Mg.de
1. Bei unverschuldetem Personalausfall und damit verbundener Verhinderung der
Dienstausübung, wie im Falle von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem, haftet die
Verleihfirma nicht für eingetretene Schäden bzw. Kosten.
2. Der Mieter / Veranstalter hat für eine angemessene Verpflegung des Personals der
Verleihfirma während der Auf und Abbauarbeiten, sowie während der Veranstaltung
zu sorgen. Sollte dies nicht erfolgen, so wird der gesetzlich festgelegte Tagessatz für
Verpflegung berechnet.
3. Wir behalten uns vor das bei Buchungen als komplettes Team in der Ausführung
ihres Events das Personal so einzusetzen das alle Vereinbarungen eingehalten
werden. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Personen namentlich genannt,
wenn diese nicht greifbar sind. wir verpflichten uns aber entsprechender Ersatz im
Personal zu besorgen.
§9 Rückgabe
1. Die ausgeliehenen Mietobjekte müssen spätestens zu dem, in der Liefervereinbarung
festgelegten, Zeitpunkt zurückgegeben werden.
2. Werden die aufgeführten Mietobjekte nicht termingerecht zum vereinbarten Zeitpunkt
bzw. Tag zurückgebracht, so fallen für jeden angefangenen Tag (1 Tag = 24 Stunden)
jeweils die gültigen Tagespauschalen der einzelnen Mietobjekte an. Eventuell
vereinbarte Paketpreise gelten dann nicht mehr. Über abhandengekommene Geräte
muss die Verleihfirma unverzüglich informiert werden (auch nach den offiziellen
Öffnungszeiten). Zusätzlich hat der Mieter / Veranstalter einen Verdacht auf Diebstahl
bei der Polizei anzuzeigen, sobald das Fehlen der Geräte bemerkt wird. Alle
abhandengekommenen bzw. gestohlenen Mietobjekte müssen unverzüglich ersetzt
werden.
3. Bei verspäteter oder vertragsbrüchiger Rückgabe hat der Mieter /
Veranstalter ungeachtet seiner fortdauernden Mietzahlungspflicht für alle Schäden
einzustehen, die der Demo-Mg.de "Das Team" veranstaltungsorganisation dadurch
entstanden sind, dass die Nachvermietung gestört oder verhindert worden ist. Der
Mieter / Veranstalter kommt zudem für alle weiteren Kosten, wie Anwalts- und
Gerichtskosten, Verwaltungsaufwand, Rückholfahrten, Portokosten, usw. auf.
Spätestens 5 Tage nach dem vereinbarten Rückgabedatum behält sich die Fa.
Demo-Mg.de das Recht vor, alle nicht zurückgebrachten Geräte neu zu besorgen und
die Kosten hierfür dem Mieter Veranstalter in Rechnung zu stellen.
4. Alle Kosten für, vom Mieter / Veranstalter zu vertretende, Schäden werden spätestens
zum, von der Verleihfirma gesetzten, Termin fällig und müssen dann umgehend
beglichen werden.
5. Die Rücknahme der Geräte erfolgt stets unter dem Vorbehalt der technischen
Überprüfung. Sollten Schäden erst bei einer technischen Überprüfung (dies kann aus
Zeitgründen auch mehrere Tage nach der Rückgabe geschehen) festgestellt werden,
so hat der Mieter / Veranstalter die Kosten für festgestellte Schäden sofort nach der
Benachrichtigung zu begleichen.
§10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Demo-Mg.de Veranstaltungsorganisation
und dem Mieter / Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die
deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
„ Musik machen können viele, wir Leisten mehr „ Das Team Demo „
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Mönchengladbach Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Mönchengladbach.
4. Sollte aufgrund gesetzlicher Regelungen ein Punkt dieser Vereinbarung für
unwirksam erklärt werden, so bleibt die Gültigkeit aller anderen Punkte hiervon
unberührt.
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