Oktober 2013 - Capital Stage AG

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Oktober 2013 - Capital Stage AG
Prospekt
für das öffentliche Angebot
sowie
die Zulassung zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich mit weiteren Zulassungspflichten (Prime Standard) sowie die Zulassung zum regulierten Markt an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg
von
13.516.249 auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) aus der vom Vorstand am 8. Oktober 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 8. Oktober 2013 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre der
Capital Stage AG
- jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie und mit voller
Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2013 der
Capital Stage AG
Hamburg
International Securities Identification Number (ISIN): DE0006095003
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): 609500
Börsenkürzel: CAP
Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner
Berenberg
Co-Manager
WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank
8. Oktober 2013
Inhaltsverzeichnis
ZUSAMMENFASSUNG ...................................................................................... 1
RISIKOFAKTOREN .......................................................................................... 20
Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe .. 20
Risiken im Zusammenhang mit der Aktionärsstruktur und dem Angebot ............... 31
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ............................................................... 33
Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts ......................................................... 33
Zukunftsgerichtete Aussagen .......................................................................................... 33
Hinweis zu Quellen der Marktdaten .............................................................................. 33
Hinweis zu Finanz-, Währungs-, und Zahlenangaben ................................................. 34
Einsichtnahme in Dokumente ......................................................................................... 35
DAS ANGEBOT .................................................................................................. 36
Gegenstand des Angebots ................................................................................................ 36
Voraussichtlicher Zeitplan für das Angebot ................................................................. 36
Bezugsangebot .................................................................................................................. 37
Marktschutzvereinbarungen .......................................................................................... 40
Stabilisierungsmaßnahmen ............................................................................................. 40
Aktienübernahme ............................................................................................................ 41
Verkaufsbeschränkungen ............................................................................................... 42
INFORMATIONEN ÜBER DIE ANGEBOTENEN NEUEN AKTIEN ....... 43
Rechtsgrundlage für die Neuen Aktien .......................................................................... 43
Stimmrecht ....................................................................................................................... 43
Gewinnanteilberechtigung .............................................................................................. 43
Form und Verbriefung der Aktien ................................................................................. 43
WKN/ISIN/Börsenkürzel ................................................................................................ 43
Übertragbarkeit ............................................................................................................... 43
Börsenzulassung, Verbriefung, Lieferung ..................................................................... 43
Zahl- und Hinterlegungsstelle......................................................................................... 43
Designated Sponsor.......................................................................................................... 43
GRÜNDE FÜR DAS ANGEBOT UND VERWENDUNG DES
EMISSIONSERLÖSES UND KOSTEN DER EMISSION;
VERWÄSSERUNG; INTERESSEN BETEILIGTER PERSONEN AN DEM
ANGEBOT ........................................................................................................... 44
Gründe für das Angebot und Verwendung des Emissionserlöses ............................... 44
Kosten der Emission ........................................................................................................ 44
Verwässerung ................................................................................................................... 44
Interessen beteiligter Personen an dem Angebot .......................................................... 45
DIVIDENDENPOLITIK UND ANTEILIGES ERGEBNIS .......................... 46
Dividendenrechte ............................................................................................................. 46
Ergebnis und Dividende je Aktie .................................................................................... 46
Dividendenpolitik ............................................................................................................. 46
I
KAPITALAUSSTATTUNG UND LIQUIDITÄT ........................................... 47
Kapitalausstattung ........................................................................................................... 47
Liquidität .......................................................................................................................... 48
Indirekte, Eventual- und sonstige Verbindlichkeiten ................................................... 48
Geschäftskapital ............................................................................................................... 48
AUSGEWÄHLTE FINANZANGABEN ........................................................... 49
Konzern-Gesamtergebnisrechnung ............................................................................... 49
Konzernbilanz .................................................................................................................. 50
Konzern-Kapitalflussrechnung ...................................................................................... 51
Konzern-Kennzahlen ....................................................................................................... 53
DARSTELLUNG UND ANALYSE DER FINANZ- UND
ERTRAGSLAGE ................................................................................................ 54
Überblick .......................................................................................................................... 54
Wesentliche, die Ertragslage beeinflussende Faktoren ................................................ 54
Entwicklung der Ertragslage .......................................................................................... 58
Entwicklung der Finanzlage und Finanzierungsquellen .............................................. 65
Konsolidierungskreis ....................................................................................................... 71
Bedeutende bilanzielle Ermessenspielräume und Hauptquellen von
Schätzungsunsicherheiten ............................................................................................... 73
Zusätzliche Informationen aus dem Jahresabschluss (nach HGB) der
Capital Stage AG ............................................................................................................. 74
GEWINNPROGNOSE ....................................................................................... 75
Umsatz-, EBITDA-, EBIT- und EBT-Prognose der Capital Stage AG für das
Geschäftsjahr 2013 .......................................................................................................... 75
Erläuterungen der Prognose ........................................................................................... 75
Bescheinigung zur Umsatz-, EBITDA-, EBIT- und EBT-Prognose ........................... 77
MARKT UND WETTBEWERB ....................................................................... 78
Märkte für Erneuerbare Energien ................................................................................. 78
Photovoltaik ...................................................................................................................... 80
Windenergie ..................................................................................................................... 86
Wettbewerb und Wettbewerbsposition ......................................................................... 90
BESCHREIBUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT ..................................... 91
Einführung ....................................................................................................................... 91
Historie .............................................................................................................................. 91
Wettbewerbsstärken ........................................................................................................ 92
Strategie ............................................................................................................................ 93
Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe ............................................................... 94
Geschäftsbereiche der Capital Stage Gruppe ............................................................. 100
Investitionen ................................................................................................................... 104
Gewerbliche Schutzrechte ............................................................................................. 104
Sachanlagen und Grundeigentum ................................................................................ 105
Mitarbeiter ..................................................................................................................... 105
Wesentliche Verträge .................................................................................................... 105
Rechtsstreitigkeiten und Verwaltungsverfahren ........................................................ 105
Versicherungen .............................................................................................................. 105
II
REGULATORISCHES UMFELD UND RECHTLICHE
RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................ 106
Regulatorisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland ....... 106
Regulatorisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen in Italien ................. 110
Regulatorisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen in Frankreich ......... 112
ALLGEMEINE ANGABEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT....................... 114
Unternehmensgeschichte, Gründung, Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer der
Gesellschaft ..................................................................................................................... 114
Gegenstand des Unternehmens..................................................................................... 114
Börsennotierung ............................................................................................................. 114
Abschlussprüfer ............................................................................................................. 114
Bekanntmachungen, Zahlstelle..................................................................................... 114
Grundkapital und Aktien .............................................................................................. 116
Entwicklung des Grundkapitals in den letzten drei Jahren ...................................... 116
Genehmigtes Kapital ..................................................................................................... 116
Kapitalerhöhung zur Durchführung des Angebots .................................................... 117
Bedingtes Kapital I ........................................................................................................ 117
Bedingtes Kapital II ....................................................................................................... 117
Bedingtes Kapital III ..................................................................................................... 118
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen,
Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen
oder von Kombinationen dieser Instrumente ............................................................. 118
Managementbeteiligung ................................................................................................ 120
Allgemeine Bestimmungen zur Liquidation der Gesellschaft ................................... 123
Allgemeine Bestimmungen zu einer Veränderung des Grundkapitals..................... 123
Allgemeine Bestimmungen zu Bezugsrechten ............................................................. 124
Anzeigepflichten für Anteilsbesitz ................................................................................ 124
ANGABEN ÜBER DIE ORGANE DER GESELLSCHAFT ....................... 126
Vorstand ......................................................................................................................... 127
Aufsichtsrat .................................................................................................................... 129
Interessenkonflikte......................................................................................................... 137
Bestimmte Informationen über die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats137
Hauptversammlung ....................................................................................................... 137
Corporate Governance .................................................................................................. 138
AKTIONÄRSSTRUKTUR .............................................................................. 141
GESCHÄFTE UND RECHTSBEZIEHUNGEN MIT NAHE STEHENDEN
PERSONEN ....................................................................................................... 142
ANGABEN ÜBER BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN ............................. 143
BESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND ......................................................... 145
Besteuerung der Gesellschaft ........................................................................................ 145
Besteuerung der Aktionäre ........................................................................................... 145
III
FINANZTEIL .................................................................................................... F-1
Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................... F-1
JÜNGSTER GESCHÄFTSGANG UND AUSBLICK................................... A-1
GLOSSAR .......................................................................................................... G-1
UNTERSCHRIFTEN........................................................................................ U-1
IV
ZUSAMMENFASSUNG
Zusammenfassungen setzen sich aus als "Elemente" bezeichneten geforderten Angaben zusammen. Diese Elemente sind in den Abschnitten A – E (A.1 – E.7) nummeriert.
Diese Zusammenfassung enthält all die geforderten Elemente, die in einer Zusammenfassung für diese Art von
Wertpapieren und Emittenten einzubeziehen sind. Da gewisse Elemente nicht adressiert werden müssen, können
Lücken in der Nummerierung der Elemente in dieser Zusammenfassung vorhanden sein.
Auch wenn grundsätzlich ein Element aufgrund der Art der Wertpapiere und des Emittenten in der Zusammenfassung aufzuführen wäre, ist es möglich, dass hinsichtlich dieses Elements keine relevanten Angaben gemacht
werden können. In einem solchen Fall wird eine kurze Beschreibung des Elements in die Zusammenfassung mit
dem Hinweis "entfällt" aufgenommen.
ABSCHNITT A – EINFÜHRUNG UND WARNHINWEISE
A.1
Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zu diesem Prospekt verstanden werden.
Warnhinweise
Jede Entscheidung des Anlegers über eine Investition in die Wertpapiere
sollte sich auf den Prospekt als Ganzen stützen.
Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem
Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der
als Kläger auftretende Anleger nach den nationalen Rechtsvorschriften
des jeweiligen Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes die
Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen
haben.
Capital Stage AG, Hamburg (die "Gesellschaft", und zusammen mit
ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften zum Datum dieses
Prospekts "Capital Stage Gruppe"), gemeinsam mit Joh. Berenberg,
Gossler & Co. KG, Hamburg ("Berenberg" oder "Sole Global Coordinator") und WGZ BANK AG Westdeutsche GenossenschaftsZentralbank, Düsseldorf ("WGZ" oder "Co-Manager") übernehmen
gemäß § 5 Abs. 2b Nr. 4 Wertpapierprospektgesetz die Verantwortung
für diese Zusammenfassung. Diejenigen Personen, die wie vorstehend
die Verantwortung für die Zusammenfassung übernommen haben, oder
von denen der Erlass ausgeht, können für den Inhalt dieser Zusammenfassung haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie
zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, oder sie,
wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird,
nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.
A.2
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts für die
spätere
Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Aktien durch
Finanzintermediäre
Entfällt (die Zustimmung der Gesellschaft zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von
Wertpapieren durch Finanzintermediäre wurde nicht erteilt.)
ABSCHNITT B – EMITTENT
B.1
Juristische und kommerzielle Bezeichnung
Die juristische und kommerzielle Bezeichnung der Gesellschaft ist Capital Stage AG.
B.2
Sitz und Rechtsform des
Emittenten, das für den
Emittenten geltende Recht
und Land der Gründung
Die Capital Stage AG hat ihren Sitz in Hamburg, Deutschland, und ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63197 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine deutsche Aktiengesellschaft, die in
Deutschland gegründet wurde und deutschem Recht unterliegt.
1
der Gesellschaft
B.3
Art der derzeitigen Geschäftstätigkeit
und
Haupttätigkeiten des Emittenten und Hauptmärkte
Die Capital Stage AG betreibt Solar- und Windenergieanlagen und verfügt über ein Portfolio von derzeit 25 Solar- und fünf Windparks mit
einer Kapazität von insgesamt ungefähr 190,9 MWp (Solarparks ca.
142,9 MWp, Windparks ca. 48 MWp). Gemessen an der kumulierten
Leistung ihrer Solarenergieanlagen ist die Gesellschaft nach eigener
Einschätzung Deutschlands größter unabhängiger Solarparkbetreiber. Im
Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erwirbt die Capital Stage AG mittelbar
in der Regel sämtliche Anteile an Projektgesellschaften, in deren Eigentum wiederum sich die bestehenden und ans Netz angeschlossenen Solar- und Windenergieanlagen befinden. Das Eigentum erstreckt sich
regelmäßig auf die Anlagen als solche, d.h. die Module, Wechselrichter,
Windturbinen, Türme, Komponenten und Unterkonstruktionen, jedoch
nicht auf das jeweilige Grundstück, das in der Regel gepachtet ist (die
von der Gesellschaft betriebenen Solar- und Windenergieanlagen werden
im nachfolgenden als "PV-Parks" und "Windparks" bezeichnet). Darüber hinaus übernimmt die Gesellschaft über ihre Tochtergesellschaft
Capital Stage Solar Service GmbH die technische und kaufmännische
Betriebsführung für die PV-Parks der Capital Stage Gruppe selbst (operation and management, "O&M"), für ihre Windparks erbringt die Gesellschaft zu einem Teil die kaufmännische Betriebsführung. Weiterhin
übernimmt die Gesellschaft auch das O&M für Solarparkanlagen von
Dritten. Die PV-Parks und Windparks der Gesellschaft liegen größtenteils in Deutschland, zu einem kleineren Teil in Norditalien.
Die Capital Stage AG hat sich seit dem Jahr 2009 konsequent im sogenannten Downstream Bereich der Wertschöpfungskette des Sektors erneuerbare Energien, d.h. dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie, positioniert. Der Fokus liegt dabei auf dem Erwerb
und Betrieb von sogenannten "Turn-Key-Anlagen" (schlüsselfertige
Bestandsparks, die bereits über einen Netzanschluss und verifizierbare
Leistungsdaten verfügen). Die Capital Stage AG prüft hierfür laufend
attraktive Investitionsmöglichkeiten. Die Gesellschaft beteiligt sich in
aller Regel nicht an der Projektierung der Anlagen. Mit dieser nach Einschätzung der Gesellschaft risikoreduzierten Strategie unterscheidet sie
sich wesentlich von anderen Unternehmen der Solarwirtschaft, z.B. den
Solarmodulherstellern und Projektentwicklern.
Die für die Gesellschaft wesentlichen Märkte sind der Photovoltaik- und
Windenergiemarkt jeweils in Deutschland, Italien und Frankreich.
Photovoltaik:
In Deutschland erfolgte im Jahr 2012 insgesamt ein Zubau an Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von 7,6 GW. Damit wurde
der Zubau des Jahres 2011 (rund 7,5 GW) übertroffen. Die kumulierte
installierte Leistung in Deutschland betrug in 2012 32,4 GW. (Quelle:
European Photovoltaic Industrie Association, "Global Market Outlook
for Photovoltaics, 2013-2017", Mai 2013, "EPIA 2013")
Die Photovoltaik deckt in Deutschland derzeit rund fünf Prozent des
Strombedarfs. Die rund 1,3 Millionen Solarstromanlagen in Deutschland
deckten 2012 nach Informationen des Bundesverbandes Solarwirtschaft
(BSW-Solar) rechnerisch den Jahresstromverbrauch von acht Millionen
Haushalten – ein Plus von etwa 45 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
2012 wurden in Italien Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 3,4
GW neu ans Stromnetz angeschlossen. Dies ist ein erheblicher Rückgang
verglichen mit dem großen Boom in 2011, als 9,45 GW neu ans Netz
angeschlossen wurden. Die kumulierte installierte Leistung in Italien
betrug in 2012 16,34 GW. Nachdem die Förderobergrenze für staatlich
bezuschusste Einspeisevergütungen (FITs) erreicht wurde, wird sich der
italienische Markt schneller in Richtung post-FIT-Ära wandeln als viele
2
erwartet haben. (Quelle: EPIA 2013)
Der französische Photovoltaikmarkt belegte bei den neu ans Stromnetz
angeschlossenen Photovoltaikanlagen 2012 den dritten Platz unter den
EU-Staaten, hauptsächlich wegen bereits schon früher installierter Projekte, die in 2012 ans Netz angeschlossen wurden. Mit einem Zuwachs
von etwas mehr als 1 GW an neu ans Stromnetz angeschlossener Leistung in 2012 bleibt Frankreich noch immer hinter seinem theoretischen
Potential zurück. Ende 2012 betrug die ans Stromnetz angeschlossene
kumulierte Kapazität etwas mehr als 4 GW, ein Zuwachs von noch
36,9 % gegenüber dem Vorjahr. Obwohl die französische Regierung in
jüngster Zeit auf einen weiteren Zuwachs von 1 GW drängte, bestehen
nach wie vor erhebliche Hindernisse bei der Entwicklung des Markts.
(Quelle: EPIA 2013)
Windenergie:
Der deutsche Windmarkt verzeichnete im Jahr 2012 erneut ein stabiles
Wachstum. Nach aktuellen Erhebungen der Deutschen WindGuard im
Auftrag des Bundesverbandes Wind-Energie e.V. (BWE) und VDMA
Power Systems (VDMA PS) wurden im vergangenen Jahr 998 (2011:
895) Windenergieanlagen mit einer Leistung von 2,42 (2011: 2,007) GW
neu installiert. Damit gingen 2012 rund 20 % mehr Leistung ans Netz als
im Vorjahr.
In Italien setzte sich der Ausbau der Windkraftkapazitäten auch 2012
fort. Italien ist mit einer installierten Windleistung von insgesamt 8,14
GW der weltweit siebtgrößte Windenergieproduzent. In Europa belegt
Italien hinter Deutschland, Spanien und Großbritannien den vierten
Platz. 2012 wurden Windenergieanlagen mit einer Leistung von 1,27
GW neu installiert, das entspricht einer Wachstumsrate von 20,9% im
Vergleich zum Vorjahr. In 2011 wurden knapp 700 MW Windleistung
neu installiert, die gesamte installierte Windleistung betrug in 2011 6,74
GW. (Quelle: World Wind Energy Association, "WWEA", World Wind
Energy Report 2012)
Frankreich ist der weltweit achtgrößte Windenergieproduzent mit einer
installierten Windleistung von insgesamt 7,47 GW und belegt in Europa
hinter Deutschland, Spanien, Großbritannien und Italien den fünften
Platz. Im Jahr 2012 wurden Windenergieanlagen mit einer Leistung von
757 MW neu installiert, das entspricht einer Wachstumsrate von 14,1 %
im Vergleich zum Vorjahr. (Quelle: WWEA World Wind Energy Report
2012)
B.4a
Wichtigste jüngste Trends,
die den Emittenten und die
Märkte, auf denen er
agiert, beeinflussen
Entfällt (es bestehen keine derartigen Trends).
B.5
Beschreibung der Gruppe
und der Stellung des Emittenten innerhalb dieser
Gruppe
Die Gesellschaft ist die Obergesellschaft der Capital Stage Gruppe, die
aus der Obergesellschaft sowie ihren Beteiligungen (darunter die PVund Windparkprojektgesellschaften und die Finanzbeteiligungen) besteht. Die nachfolgende Darstellung zeigt die Capital Stage Gruppe zum
30. Juni 2013. Zum Datum des Prospekts haben sich keine wesentlichen
Änderungen ergeben.
3
B.6
Direkte und indirekte Aktionäre des Emittenten
Nach Kenntnis der Gesellschaft, die im Wesentlichen auf Stimmrechtsmitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz ("WpHG") beruht,
halten folgende Personen oder Gesellschaften eine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft:

AMCO Service GmbH: 28,08 %1

Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH: 10,12 %2

Blue Elephant Venture GmbH: 7,69 %3

Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH: 5,52 %4

DJE Investment S.A.: 2,9994 %5

RTG Beteiligungs GmbH: 2,24 %6
1
2
3
4
5
6
An der AMCO Service GmbH hält Herr Albert Büll 24,83 % der Anteile. Die übrigen
Anteile der AMCO Service GmbH werden von den weiteren Mitgliedern der Familie
Büll gehalten.
An der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH hält Herr Dr. Cornelius Liedtke
29,9% der Anteile. Die übrigen Gesellschaftsanteile werden von weiteren Mitgliedern
der Familie Liedtke gehalten.
Die Anteile der Blue Elephant Venture GmbH werden Herrn Dr. Peter-Alexander
Wacker zugerechnet.
Die Anteile der Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH werden Herrn Albert Büll
über folgende kontrollierte Unternehmen zugerechnet: Albert Büll GmbH, Albert Büll
Holding GmbH & Co. KG und Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH.
Die Anteile der DJE Investment S.A. werden Dr. Jens Erhard, über folgendes kontrollierte Unternehmen zugerechnet: DJE Kapital AG.
Die Anteile der RTG Beteiligungs GmbH werden Herrn Felix Goedhart zugerechnet.
Unterschiedliche
Stimmrechte
Entfällt (es bestehen keine unterschiedlichen Stimmrechte).
Direkte oder indirekte
Beteiligung an oder Beherrschung des Emittenten
Zum Datum des Prospekts hält die AMCO Service GmbH 28,08 % der
Aktien der Gesellschaft. Herr Albert Büll hält 24,83 % der Anteile der
AMCO Service GmbH. Weiterhin werden Herrn Albert Büll 5,52 % der
Aktien der Gesellschaft zugerechnet. Aufgrund der direkten bzw. indi4
rekten Beteiligungen an der Gesellschaft können die AMCO Service
GmbH und Herr Albert Büll einen beherrschenden Einfluss in Sinne des
§ 17 Abs. 1 Aktiengesetz auf die Gesellschaft ausüben.
B.7
Ausgewählte wesentliche
historische Finanzinformationen
Die folgenden Tabellen enthalten ausgewählte Finanzinformationen der
Capital Stage AG auf konsolidierter Basis für die zum 31. Dezember
2012, 2011 und 2010 endenden Geschäftsjahre der Capital Stage Gruppe
sowie Zwischenfinanzinformationen für die zum 30. Juni 2013 und 2012
endenden Sechsmonatszeiträume. Die Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre endend zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 der Capital
Stage Gruppe wurden nach IFRS aufgestellt und jeweils durch die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft
und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der
ungeprüfte Konzernzwischenabschluss für den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum wurde nach IAS 34 "Zwischenberichterstattung" aufgestellt.
Die nachfolgend zum 31. Dezember 2012 und 2011 und für die zum
31. Dezember 2012 und 2011 endenden Geschäftsjahre dargestellten
ausgewählten Finanzangaben sind dem Konzernabschluss für das zum
31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr entnommen bzw. aus diesem
abgeleitet. Die nachfolgend zum 31. Dezember 2010 und für das zum
31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr dargestellten ausgewählten
Finanzangaben sind dem Konzernabschluss für das zum 31. Dezember
2011 endende Geschäftsjahr entnommen bzw. von diesem abgeleitet. Die
nachfolgend wiedergegebenen Konzernfinanzangaben zum 30. Juni 2013
und für die zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume sind dem ungeprüften Konzernzwischenabschluss für den zum
30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum entnommen bzw. von
diesem abgeleitet.
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Die folgende Tabelle stellt die Konzern-Gesamtergebnisrechnung nach IFRS für die zum 31. Dezember 2012,
2011 und 2010 endenden Geschäftsjahre und für die zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume dar:
2012
2011
2010
1.
Halbjahr
2013
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
(ungeprüft)
(ungeprüft)
(geprüft) (geprüft)
(geprüft)
1.
Halbjahr
2012
Umsatzerlöse
45.118
35.463
12.980
26.241
20.097
Sonstige Erträge
15.907
10.621
3.685
11.490
11.484
Materialaufwand
-6.870
-5.300
-74
-1.940
-2.918
Personalaufwand (davon 2012 TEUR 34; 2011: TEUR 30;
2010: TEUR 26 aus anteilsbasierter Vergütung)
-5.910
-4.462
-1.236
-3.087
-3.028
Sonstige Aufwendungen
-14.516
-11.548
-1.765
-3.925
-2.500
Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA)
33.729
24.774
13.591
28.779
23.135
-13.183
-11.465
-6.568
-8.642
-13.993
20.546
13.308
7.023
20.137
9.142
696
711
151
750
311
-11.747
-8.808
-5.402
-8.525
-4.916
Abschreibungen
Betriebsergebnis (EBIT)
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
5
2012
2011
2010
1.
Halbjahr
2013
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
(ungeprüft)
(ungeprüft)
(geprüft) (geprüft)
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Konzernjahresergebnis (EAT)
9.495
5.212
1.772
12.362
4.537
-353
-2.715
-118
-1.312
-697
9.142
2.497
1.653
11.050
3.840
-48
-111
-
15
35
9.094
2.386
1.653
11.065
3.875
Währungsdifferenzen
Konzerngesamtergebnis
(geprüft)
1.
Halbjahr
2012
Konzernbilanz
Die folgende Tabelle stellt die Konzernbilanz nach IFRS zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 und zum
30. Juni 2013 dar:
AKTIVA
Immaterielle Vermögenswerte
2012
2011
2010
30. Juni 2013
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
(geprüft)
(geprüft)
(geprüft)
(ungeprüft)
69.323
33.052
11.951
84.882
6.888
6.888
1.641
6.827
317.127
203.702
120.271
361.716
Finanzanlagen
3.050
11.600
23.324
1.813
Sonstige Forderungen
1.983
512
-
2.998
Aktive latente Steuern
2.750
956
626
3.051
401.120
256.710
157.813
461.287
Vorräte
2.451
1.911
-
2.961
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
3.150
6.049
108
10.543
Nicht finanzielle Vermögenswerte
1.355
3.180
719
1.735
Sonstige kurzfristige Forderungen
12.703
333
286
3.258
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
34.238
31.798
22.644
40.616
Kurzfristiges Vermögen, gesamt
53.898
43.271
23.757
59.113
455.017
299.980
181.570
520.400
2012
2011
2010
30. Juni
2013
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
(geprüft)
(geprüft)
(geprüft)
(ungeprüft)
Geschäfts- oder Firmenwert
Sachanlagen
Langfristiges Vermögen, gesamt
Summe AKTIVA
PASSIVA
Gezeichnetes Kapital
48.400
38.115
27.720
53.750
Kapitalrücklage
37.666
17.179
4.984
51.644
119
85
55
162
Rücklage für in Eigenkapitalinstrumenten zu
erfüllende Arbeitnehmervergütungen
6
PASSIVA
2012
2011
2010
30. Juni
2013
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
(geprüft)
(geprüft)
(geprüft)
(ungeprüft)
Währungsrücklage
-159
-111
-
-144
Gewinnrücklagen
3.705
13.705
13.705
3.705
32.388
15.718
16.618
39.298
8.143
6.896
-
7.978
130.262
91.586
63.083
156.393
2.649
-
-
3.704
243.772
157.963
104.426
272.127
17.871
18.930
-
17.431
1.694
427
174
2.215
32.010
12.348
3.851
35.028
297.996
189.668
108.451
330.505
913
1
-
1.727
17.354
10.232
6.959
20.584
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
1.746
898
-
1.762
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2.107
4.534
2.427
2.125
Sonstige kurzfristige Schulden
4.638
3.023
650
7.304
26.759
18.727
10.036
33.502
455.017
299.980
181.570
520.400
Bilanzgewinn
Minderheitsgesellschafter
Eigenkapital, gesamt
Minderheitsgesellschafter (KG)
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
Sonstige Rückstellungen
Passive latente Steuern
Langfristiges Fremdkapital, gesamt
Steuerrückstellungen
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Kurzfristiges Fremdkapital, gesamt
Summe PASSIVA
1
40
Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr sind Steuerrückstellungen noch unter den sonstigen kurzfristigen Schulden erfasst. Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr erfolgte eine entsprechende Umgliederung.
Konzern-Kapitalflussrechnung
Die folgende Tabelle stellt die Konzern-Kapitalflussrechnung nach IFRS für die zum 31. Dezember 2012, 2011
und 2010 endenden Geschäftsjahre dar:
Periodenergebnis
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
Verlust aus Abgang von Finanzanlagen
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
Ertragsteuern (erfolgswirksam)
2012
2011
20101
TEUR
TEUR
TEUR
(geprüft)
(geprüft)
(geprüft)
9.142
2.497
1.653
13.183
18.218
6.568
8.540
-
-
34
30
26
-15.122
-7.134
-3.453
-696
-711
-151
11.747
8.808
5.402
353
2.715
118
7
Ertragsteuern (zahlungswirksam)
2012
2011
20101
TEUR
TEUR
TEUR
(geprüft)
(geprüft)
(geprüft)
-1.019
-868
-
Zu-/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind
-102.104
-85.792
689
Zu-/Abnahme anderer Passiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind
103.002
76.331
-1.237
-
-
901
47
295
-
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
27.108
14.387
10.518
Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter
Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel
-19.152
-20.077
-8.294
Auszahlungen für den Erwerb im Folgejahr zu
konsolidierender Unternehmen
-10.701
-
-
114
3.498
-
Auszahlungen für Investitionen i. d. Sachanlagevermögen
-23.819
-24.044
-9.915
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
-101
-39
-3
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
-
-770
-68
Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen
0
8.430
-
Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit
-53.661
-33.001
-18.280
Tilgung von Finanzkrediten
-27.490
-7.423
-5.379
Erhaltene Zinsen
518
417
148
Gezahlte Zinsen
-10.502
-8.808
-5.381
Aufnahme von Finanzkrediten
37.650
21.087
10.432
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen
30.855
22.869
5.040
-118
-400
-80
Gezahlte Dividenden
-1.909
-
-
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
29.004
27.742
4.781
1
13
-
2.452
9.141
-2.980
31.785
22.644
25.625
Erhaltene / Gezahlte Ertragssteuern (Saldo)
Erhaltene Dividenden
Einzahlungen aus dem Verkauf kons. Unternehmen
Auszahlungen für Emissionskosten
Veränderung der Liquidität aus Wechselkursänderungen
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente
Stand am Periodenanfang
8
Stand am Periodenende
1
2012
2011
20101
TEUR
TEUR
TEUR
(geprüft)
(geprüft)
(geprüft)
34.238
31.785
22.644
Die Vergleichbarkeit der Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung für das zum 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr mit den Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung für die zum 31. Dezember 2011 und 2012 endenden Geschäftsjahre ist insofern eingeschränkt, als es bei den Posten "Zu/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind", "Zu-/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind" und "Aufnahme von Finanzkrediten" im Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2012 endende
Geschäftsjahr zu Umgliederungen kam im Rahmen derer die Zahlen für das Geschäftsjahr 2011 angepasst wurden..
9
Die folgende Tabelle stellt die verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnung nach IFRS für die zum 30. Juni 2013
und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume dar:
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
1. Halbjahr 2013
1. Halbjahr 2012
TEUR
TEUR
(ungeprüft)
(ungeprüft)
6.377
6.975
-3.507
-30.468
3.547
39.245
Konzern-Kennzahlen
Die folgende Tabelle stellt ausgesuchte Konzern-Kennzahlen für die zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010
endenden Geschäftsjahre und die Sechsmonatszeiträume zum 30. Juni 2013 und 2012 dar (die Zahlen wurden
anhand der internen Rechnungslegung der Gesellschaft ermittelt):
2012
2011
2010
(geprüft soweit nicht anders
angegeben)
FFO1 in Mio. EUR (ungeprüft)
2
FFOPS in EUR (ungeprüft)
3
EPS in EUR
1
2
3
1. Halbjahr 2012
1. Halbjahr 2013
(ungeprüft)
(ungeprüft)
15,1
12,7
4,9
7,1
10,3
0,32
0,40
0,17
0,16
0,20
0,18
-0,028
0,06
0,08
0,21
FFO bedeutet Funds from Operations (Periodenergebnis korrigiert um Abschreibungen, Aufwendungen/Erträgen aus Bewertung und Veräußerung von
Finanzanlagen, Erträge aus der Erstkonsolidierung, sonstige nicht operative Erträge/Aufwendungen, latente Steuern und anteilsbasierter Vergütungen).
FFOPS bedeutet Funds from Operations per Share (Funds from Operations je Stammaktie).
EPS bedeutet Earnings per Share (Ergebnis je Stammaktie, unverwässert). Der Berechnung liegt die durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien im
Berichtszeitraum zugrunde.
Beschreibung der wesentlichen Veränderungen der
Finanzlage und des Betriebsergebnisses des Emittenten in oder nach dem
von den wesentlichen historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum.
In den zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträumen
sowie in den zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 endenden Geschäftsjahren sind die folgenden wesentlichen Änderungen der Finanzlage und Betriebsergebnisses der Gesellschaft, definiert durch Umsatzerlöse und Ergebnis vor Ertragssteuer, eingetreten:
Die Umsatzerlöse der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 20.097
im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 6.144, oder 31 % auf TEUR 26.241
im ersten Halbjahr 2013. Die Umsatzerlöse der Capital Stage Gruppe
stiegen von TEUR 35.463 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 9.655,
oder 27 % auf TEUR 45.118 im Geschäftsjahr 2012. Im Geschäftsjahr
2011 stiegen die Umsatzerlöse der Capital Stage Gruppe von
TEUR 12.980 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 22.483, oder 173 %,
auf TEUR 35.463.
Das Ergebnis vor Ertragsteuer der Capital Stage Gruppe stieg von
TEUR 4.537 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 7.825, oder 172 %,
auf TEUR 12.362 im ersten Halbjahr 2013. Das Ergebnis vor Ertragsteuer der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 5.212 im Geschäftsjahr
2011 um TEUR 4.283, oder 82 %, auf TEUR 9.495 für das Geschäftsjahr 2012. Im Geschäftsjahr 2011 stieg das Ergebnis vor Ertragsteuer
der Capital Stage Gruppe von TEUR 1.772 für das Geschäftsjahr 2010
um TEUR 3.440, oder 194 % auf TEUR 5.212.
Der Anstieg resultierte jeweils in erster Linie aus einem Anstieg der
Umsatzerlöse in den Segmenten PV-Parks, Finanzbeteiligungen und
Windparks und war im Wesentlichen bedingt durch den Erwerb und
die Konsolidierung von Umsätzen neuer PV- und Windparks.
Das Eigenkapital erhöhte sich von TEUR 130.262 am 31. Dezember
10
2012 um TEUR 26.131, oder 20 %, auf TEUR 156.393 am 30. Juni
2013. Dieser Anstieg resultierte im Wesentlichen aus dem Periodenergebnis sowie durch Kapitalerhöhungen mit einem Emissionserlös von
TEUR 19.421. Gegenläufig wirkte sich die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre aus.
Das Eigenkapital der Capital Stage AG erhöhte sich von TEUR 91.586
zum 31. Dezember 2011 um TEUR 38.676, oder 42 %, auf
TEUR 130.262 am 31. Dezember 2012, was im Wesentlichen aus in
2012 durchgeführten Kapitalmaßnahmen sowie dem Konzerngesamtergebnis für 2012 resultierte. Durch eine Kapitalerhöhung hatte die
Gesellschaft 10.285.004 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien
zum Ausgabebetrag von EUR 3,00 je Aktie ausgegeben.
Das Eigenkapital der Capital Stage AG stieg von TEUR 63.083 zum
31. Dezember 2010 um TEUR 28.503, oder 45 %, auf TEUR 91.586
am 31. Dezember 2011 im Wesentlichen aufgrund einer Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2011, bei der 6.929.999 neue, auf den Inhaber
lautende Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 2,10 je Aktie ausgegeben wurden sowie einer weiteren Kapitalerhöhung gegen Barleinlage, bei der 3.464.998 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien zum
Ausgabebetrag von EUR 2,40 je Aktie ausgegeben wurden.
Seit dem 30. Juni 2013 bis zum Datum des Prospekts haben sich die
Finanzlage und das Betriebsergebnis der Capital Stage Gruppe nicht
wesentlich verändert.
B.8
Ausgewählte Pro–forma–
Finanzangaben
Entfällt (es sind keine Pro–forma-Finanzangaben erforderlich).
B.9
Gewinnprognosen und
–schätzungen
Die Capital Stage AG erwartet für das Geschäftsjahr 2013 eine Steigerung der Umsatzerlöse auf über 60 Millionen Euro (Vorjahr 45,1 Millionen Euro). Das IFRS-Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) wird sich nach Vorlage der Prognose, die im
Rahmen der Jahresabschlusserstellung 2012 im März 2013 erstellt
wurde, auf über 44 Millionen Euro (Vorjahr 33,7 Millionen Euro)
erhöhen. Für das EBIT rechnet der Konzern mit einer Steigerung auf
über 26 Millionen Euro (Vorjahr 20,5 Millionen Euro) und für das
EBT auf über 14 Millionen Euro (Vorjahr 9,5 Millionen Euro). Basis
dieser Prognose ist das aktuelle Bestandsportfolio des Konzerns. Eine
Investition der liquiden Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro war
dabei nicht unterstellt.
Die Gewinnprognose der Gesellschaft wurde im März 2013 erstellt und
anlässlich des Halbjahresfinanzberichts für den Sechsmonatszeitraum
endend zum 30. Juni 2013 überprüft.
B.10
Art etwaiger Einschränkungen der Bestätigungsvermerke zu den historischen Finanzinformationen
Entfällt (es bestehen keine Einschränkungen der Bestätigungsvermerke).
B.11
Erklärung, ob das Geschäftskapital des Emittenten ausreicht, um die bestehenden Anforderungen
zu erfüllen
Entfällt (das Geschäftskapital ist ausreichend).
11
ABSCHNITT C – WERTPAPIERE
C.1
Art und Gattung der angebotenen und/oder zum
Handel
zuzulassenden
Wertpapiere
13.516.249 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammaktien
(Stückaktien).
Wertpapierkennung
Börsenkürzel: CAP
International
Securities
DE0006095003
Identification
Number
("ISIN"):
Wertpapierkennnummer ("WKN"): 609500
C.2
Währung der
pieremission
Wertpa-
C.3
Zahl der ausgegebenen
und voll eingezahlten Aktien und der ausgegebenen,
aber nicht voll eingezahlten Aktien
Euro
54.064.999 voll eingezahlte nennwertlose auf den Inhaber lautende
Stammaktien (Stückaktien).
Nennwert pro Aktie bzw.
Angabe, dass die Aktien
keinen Nennwert haben
C.4
Mit den Wertpapieren
verbundene Rechte
Die neuen Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem
1. Januar 2013 ausgestattet.
Jede Aktie der Gesellschaft berechtigt zur Abgabe einer Stimme auf
der Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Stimmrechte der Aktionäre unterliegen keiner Einschränkung.
Im Fall der Auflösung der Gesellschaft haben die Aktionäre gemäß
§ 271 AktG Anspruch auf den nach der Berichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbleibenden Liquidationsüberschuss.
Jede Aktie gewährt das Recht auf Zuteilung eines dem Anteil der Aktie
am bisherigen Grundkapital entsprechenden Teils von im Zuge zukünftiger Kapitalerhöhungen ausgegebenen neuen Aktien (Bezugsrecht).
Ein Bezugsrecht besteht nicht bei bedingten Kapitalerhöhungen; im
Übrigen kann es in bestimmten Fällen durch Beschluss der Hauptversammlung und bei einer entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung auch durch Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des
Aufsichtsrats ausgeschlossen werden.
C.5
Beschreibung aller etwaigen Beschränkungen für
die freie Übertragbarkeit
der Wertpapiere
Entfällt (es bestehen keine Beschränkungen der Übertragbarkeit).
C.6
Antrag auf Zulassung zum
Handel an einem geregelten Markt / Nennung der
geregelten Märkte, auf
denen die Wertpapiere
gehandelt werden sollen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, am 9. Oktober 2013 die Zulassung der
neuen Aktien, bestehend aus 13.516.249 Aktien, zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig am
dortigen Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime
Standard) sowie zum Handel am regulierten Markt der Hanseatischen
Wertpapierbörse Hamburg zu beantragen.
C.7
Dividendenpolitik
Die Fähigkeit der Gesellschaft zur Zahlung künftiger Dividenden wird
von den Gewinnen der Gesellschaft, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage und anderen Faktoren abhängen. Hierzu gehören insbesondere die Liquiditätsbedürfnisse der Gesellschaft, ihre Zukunftsaussichten, die Marktentwicklung, die steuerlichen, gesetzgeberischen und
12
sonstigen Rahmenbedingungen. Der zur Ausschüttung zur Verfügung
stehende Bilanzgewinn berechnet sich anhand des Einzeljahresabschlusses (nicht konsolidiert) der Gesellschaft, der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt wird.
Die Gesellschaft plant, in Zukunft eine auch im Branchenvergleich
angemessene Dividende auszuschütten. Die Fähigkeit der Gesellschaft,
in zukünftigen Jahren eine Dividende zu zahlen, hängt jedoch vom
Betrag des ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns ab. Die Gesellschaft
kann keine Aussage zur Höhe zukünftiger Bilanzgewinne bzw. dazu
treffen, ob zukünftig Bilanzgewinne erzielt werden. Demzufolge kann
die Gesellschaft nicht gewährleisten, dass zukünftig Dividenden gezahlt werden.
ABSCHNITT D – RISIKEN
D.1
Zentrale Risiken, die dem
Emittenten oder seiner
Branche eigen sind
Änderungen der staatlichen Förderung von erneuerbarer Energie in den
für die Gesellschaft wesentlichen Märkten, wie etwa Senkungen der
Einspeisevergütungen oder Verkürzungen des Förderzeitraums, können
sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der Capital Stage AG auswirken, da der wirtschaftliche Erfolg der Gesellschaft in wesentlichem
Maße von der staatlichen Förderung regenerativer Stromerzeugung
abhängig ist.
Aufgrund der gesetzlich verankerten jährlichen Degression der Einspeisevergütung können sich eine verspätete Inbetriebnahme, ein zu
starker Zubau oder Bauzeitbeschränkungen nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen auswirken, da sich die Höhe der Einspeisevergütung nach dem Jahr der Inbetriebnahme bestimmt.
Die Förderung für Solarstrom könnte an weitere Voraussetzungen
hinsichtlich der Anlagengröße und der kumulierten FörderMaximalstromleistung in Deutschland geknüpft werden oder die Voraussetzungen könnten geändert werden, so dass von der Gesellschaft
betriebene oder neu zu erwerbende Anlagen ihre Förderfähigkeit verlieren könnten.
Die Förderung für Solarstrom unterliegt Flächenanforderungen nach
dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien ("EEG"), wonach
sich die Anlagen auf versiegelten oder Konversionsflächen im Sinne
des EEG befinden müssen. Eine Konversionsfläche im Sinne des EEG
setzt voraus, dass die Fläche durch die wirtschaftliche, verkehrliche,
wohnungsbauliche oder militärische Voraussetzung beeinträchtigt ist
und sich die Beeinträchtigung weiterhin auswirkt. Die NichtEinstufung eines Grundstücks der Gesellschaft als Konversionsfläche
könnte dazu führen, dass der erzeugte Strom nicht förderfähig gemäß
EEG ist und zu Marktpreisen verkauft werden müsste, die unter den
jeweiligen Sätzen der Einspeisevergütung liegen könnten.
Die Leistung und der erfolgreiche Betrieb von PV-Parks und Windparks sind von dem Wetter, den klimatischen Verhältnissen sowie der
Witterung an den jeweiligen Anlagestandorten abhängig.
Terroranschläge, sonstige Fälle höherer Gewalt oder andere Schadensereignisse, wie Funktionsstörungen, Materialfehler oder Fehler der ITSteuerung könnten die Leistungsfähigkeit der Anlagen und somit die
Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe nachteilig beeinträchtigen.
Die Capital Stage Gruppe könnte Risiken beim Netzanschluss und der
Stromabnahme ausgesetzt sein. Änderungen oder Störungen der Netzanbindung könnten die Wirtschaftlichkeit der PV-Parks und Windparks
nachteilig beeinträchtigen. Weiterhin ist die Capital Stage Gruppe von
einer vertragsgemäßen Stromabnahme durch und Bonität des jeweili-
13
gen Vertragspartners bei "grid-parity"-Projekten abhängig.
Die Genehmigungen und Bebauungspläne für Erneuerbare-EnergienProjekte können angegriffen werden, so dass Projekte scheitern oder
nur mit Verzögerungen realisiert werden könnten, welches aufgrund
der Degression der Einspeisevergütung zu erheblich geringeren Einspeisevergütungen führen könnte.
Das Fehlen einer Durchführungsverpflichtung für PV-Parks kann zur
Aufhebung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und somit zu
Verzögerungen oder gar Scheitern von Projekten führen.
Eine unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung für Windparks kann
zur Aufhebung der Genehmigung für die Errichtung, Betriebsunterbrechungen oder Betriebsuntersagungen der jeweiligen Anlage führen.
Abschaltregelungen und nachträgliche Auflagen und Einschränkungen
in Bezug auf bereits erteilte Genehmigungen können zu Ertragseinbußen führen.
Die Capital Stage Gruppe ist zum Betrieb ihrer PV-Parks und Windparks auf die Nutzung von Grundstücken im Eigentum Dritter angewiesen. Das Fehlen, der Wegfall, Widerruf oder anderweitige vorzeitige Beendigung von Nutzungsrechten an Grundstücken kann unter
anderem Verlegungen von Anlagen oder Kündigungsrechte finanzierender Banken nach sich ziehen.
Die Capital Stage Gruppe könnte für Altlasten auf von ihr verwendeten
Grundstücken haften und verpflichtet sein, Sanierungsmaßnahmen auf
eigene Kosten durchführen zu müssen.
Die Capital Stage Gruppe ist Risiken im Zusammenhang mit Akquisitionen ausgesetzt. Es könnte der Capital Stage Gruppe misslingen,
vorhandene Risiken beim Erwerb von Projektgesellschaften zu erkennen oder sich gegen diese abzusichern, Synergien zu realisieren sowie
Wachstums- oder weitere strategische Ziele zu erreichen. Die Capital
Stage Gruppe könnte Schwierigkeiten ausgesetzt sein, das nach dem
Verkauf von Projektgesellschaften freigesetzte Kapital in neue, qualitativ hochwertige Projekte zu investieren, so dass die Renditeerwartungen der Capital Stage Gruppe nicht erfüllt werden könnten.
Die Capital Stage Gruppe erzielt bereits Teile ihrer Umsatzerlöse im
Ausland und mit der geplanten Ausweitung der internationalen Aktivitäten können sich Risiken aufgrund der in den jeweiligen Ländern
bestehenden Rahmenbedingungen verschärfen.
Das weitere Wachstum der Capital Stage Gruppe ist von erfolgreichen
und fortlaufenden Projektfinanzierungen sowie der erfolgreichen Kapitalbeschaffung der Gesellschaft abhängig. Es könnte der Capital Stage
Gruppe misslingen, ausreichend Eigen- oder Fremdmittel zu beschaffen, um ihre Wachstumsstrategie zu verfolgen.
Eine ansteigende Inflation kann sich negativ auf die Geschäftstätigkeit
der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Capital Stage Gruppe ist Wettbewerbsrisiken in einem Markt ausgesetzt, der dem technologischen Wandel unterliegt und niedrige
Markteintrittsbarrieren aufweist.
Die Capital Stage Gruppe ist von qualifizierten Mitarbeitern abhängig.
Die Capital Stage Gruppe könnte gewerbliche Schutzrechte Dritter
oder Geheimhaltungsvereinbarungen verletzen oder außerplanmäßig
auf die kostenpflichtige Nutzung von Schutzrechten angewiesen sein.
Die Capital Stage Gruppe ist von der Entwicklung und der erfolgreichen Implementierung von Risikoüberwachungs- und Managementsystemen abhängig.
14
Der Versicherungsschutz der Capital Stage Gruppe könnte nicht ausreichend sein.
Die Capital Stage Gruppe unterliegt Währungsrisiken und Zinsrisiken.
Die Steuerlast der Capital Stage Gruppe könnte sich aufgrund veränderter Rahmenbedingungen oder durch Steuerprüfungen erhöhen.
Die Capital Stage AG könnte Risiken im Zusammenhang mit zukünftigen Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt sein.
Die von der Capital Stage AG abgegebene Gewinnprognose könnte
sich als unrichtig herausstellen.
Die Stichprobenprüfung des Konzernabschlusses, Jahresabschlusses
sowie des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2012 durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
("DPR") könnte zu Fehlerfeststellungen seitens der DPR führen, die
Auswirkungen auf die Kennzahlen der Capital Stage Gruppe haben
könnten.
Bilanzielle Ermessensspielräume und Schätzungsunsicherheiten im
Konzernabschluss der Capital Stage Gruppe könnten nachträgliche
Anpassungen der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich machen.
D.3
Zentrale Risiken, die den
Wertpapieren eigen sind
Die Großaktionäre der Gesellschaft, AMCO Service GmbH (28,08 %),
die Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH (10,12 %), die Blue
Elephant Venture GmbH (7,69 %), die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH (5,52 %), die DJE Investment S.A. (2,9994 %) sowie die
RTG Beteiligungs GmbH (2,24 %) halten derzeit bedeutende Stimmrechtsanteile an der Gesellschaft und sind daher in der Lage, unabhängig von dem Abstimmungsverhalten der sonstigen Aktionäre erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben, der den Interessen der
sonstigen Aktionäre zuwider laufen könnte.
Weitere Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft in der Zukunft oder die
Ausübung von Aktienoptionen könnten die wirtschaftlichen Rechte
und Stimmrechte der Aktionäre verwässern.
Volatile Kapitalmärkte könnten zu einem volatilen Aktienkurs der
Gesellschaft führen und sich nachteilig auf künftige Refinanzierungen
auswirken.
Der Verkauf einer größeren Anzahl von Aktien könnte zu einem Abgabedruck führen mit der Folge eines fallenden Aktienkurses.
Die Großaktionäre unterliegen keinen Lock-up Verpflichtungen, so
dass sie ihre Aktien an der Gesellschaft jederzeit ganz oder teilweise
über die Börse verkaufen könnten, was sich nachteilig auf den Börsenkurs der Gesellschaft auswirken könnte.
Die Beteiligung von Aktionären der Gesellschaft, die ihr Bezugsrecht
nicht ausüben, wird verwässert.
Durch eine vorzeitige Beendigung oder Nichtdurchführung des Angebots könnten Anleger Verluste erleiden, wenn Kosten für die Ausübung des Bezugsrechts entstanden oder Leerverkäufe getätigt wurden.
15
ABSCHNITT E – ANGEBOT
E.1
Gesamtnettoerlöse
und
geschätzte Gesamtkosten
der Emission/des Angebots, einschließlich der
geschätzten Kosten, die
dem Anleger vom Emittenten oder Anbieter in Rechnung gestellt werden
Die Gesellschaft erhält im Rahmen der Durchführung des Angebots
den Bruttoemissionserlös abzüglich der von der Gesellschaft zu tragenden Kosten der Kapitalerhöhung ("Nettoemissionserlös").
Der Bruttoemissionserlös hängt von der Anzahl der bezogenen bzw.
platzierten neuen Aktien ab. Unter der Annahme, dass sämtliche neuen
Aktien zum maximalen Bezugs- bzw. Platzierungspreis von EUR 4,00
bezogen bzw. platziert werden, ergibt sich ein Bruttoemissionserlös für
die Gesellschaft in Höhe von EUR 54,06 Mio.
Unter dieser Annahme würde die von der Gesellschaft zu tragenden
Vergütung von Berenberg als Sole Global Coordinator und WGZ als
Co-Manager EUR 2.027.437,00 (einschließlich einer Erfolgsprovision)
betragen. Die Gesellschaft schätzt die von ihr zu tragenden weiteren
Emissionskosten auf bis zu EUR 300.000,00 (zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer und Versicherungssteuern).
Unter der Annahme, dass sämtliche neuen Aktien bezogen bzw. platziert werden und die geschätzten Emissionskosten in oben beschriebener Höhe anfallen, rechnet die Gesellschaft mit einem Nettoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 51,73 Mio.
E.2a
Gründe für das Angebot,
Zweckbestimmung
der
Erlöse, geschätzte Nettoerlöse
Die Gesellschaft beabsichtigt, den wesentlichen Anteil (ca. mehr als
95%) des ihr aus der Ausgabe der neuen Aktien zufließenden Nettoemissionserlös (ungefähr EUR 51,73 Mio. unter der Annahme, dass
sämtliche neue Aktien bezogen bzw. platziert werden) zur Finanzierung des Ausbaus der Geschäftigkeit der Capital Stage Gruppe, insbesondere für Investitionen in Solar- und Windparks, zu verwenden. Die
Gesellschaft prüft in diesem Zusammenhang laufend Investitionsmöglichkeiten und die Erschließung neuer Märkte, so dass jederzeit auch
kurzfristige Erweiterungen des Portfolios möglich sind. Zum Datum
dieses Prospekts erwägt die Gesellschaft eine weitergehende Prüfung
mehrerer Solar- und Windparks mit einer kumulierten Leistung von
393 MW mit einer Eigenkapital-Investitionssumme von insgesamt
EUR 193 Mio. in Deutschland, Italien und Frankreich. Der letztliche
Erwerb der jeweiligen Solar- und Windparks unterliegt dem Vorbehalt
des Ergebnisses einer weitergehenden Due Diligence bzw. Abschluss
entsprechender Kaufverträge.
Die Gesellschaft hat bislang keine genauere Festlegung über die Zuordnung von Teilen des Nettoemissionserlöses auf einzelne Verwendungszwecke getroffen.
E.3
Beschreibung der Angebotskonditionen
Gegenstand dieses Prospekts zum Zwecke des öffentlichen Angebots
im Wege des mittelbaren Bezugsangebots und der Zulassung zum
regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime Standard) sowie der Zulassung zum regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg sind 13.516.249 nennwertlose
auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) aus der vom Vorstand am 8. Oktober 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom
8. Oktober 2013 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage aus
genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft
(die "Neuen Aktien").
Im Zusammenhang mit dem Bezugsangebot ist kein börslicher Bezugsrechtshandel vorgesehen.
Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Rahmen
eines öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich in der Zeit vom 10. Oktober 2013 bis einschließlich
23. Oktober 2013 ("Bezugsfrist") im Verhältnis 4 zu 1 angeboten, so
16
dass Aktionäre für jeweils vier alte Aktien eine Neue Aktie zum Bezugspreis beziehen können.
Die Großaktionäre AMCO Service GmbH, Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH und
RTG Beteiligungs GmbH, die über ca. 28,08%, ca. 10,12%, ca. 5,52%
bzw. ca. 2,24% des bezugsberechtigten Grundkapitals der Gesellschaft
verfügen, werden ihre Bezugsrechte an Berenberg abtreten. Berenberg
und WGZ haben sich in dem mit der Gesellschaft geschlossenen Übernahmevertrag verpflichtet, vor Beginn des Bezugsangebots diese insgesamt 6.211.533 Neuen Aktien (die "Vorabplatzierungsaktien") im
Rahmen einer Privatplatzierung qualifizierten Anlegern außerhalb der
USA nach Maßgabe der Regulation S des US Securities Act von 1933
und den auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften, jeweils in
der aktuell gültigen Fassung (der "Securities Act") sowie Kanada,
Japan und Australien zum Erwerb anzubieten (die "Vorabplatzierung"). Im Rahmen der Vorabplatzierung sollen die Vorabplatzierungsaktien zu einem im Rahmen des beschleunigten BookbuildingVerfahrens festzulegenden Platzierungspreis platziert werden. Die nach
Abschluss der Vorabplatzierung und des Bezugsangebots verbleibenden Neuen Aktien, für die die Bezugsrechte von Altaktionären der
Gesellschaft nicht ausgeübt wurden, werden von Berenberg und WGZ
qualifizierten Anlegern in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der
USA nach Maßgabe der Regulation S des Securities Act, sowie Kanada, Japan und Australien bestmöglich, allerdings nicht unterhalb des
Bezugspreises im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten ("Institutionelles Angebot"). Berenberg hat sich vorbehaltlich marktüblicher
Bedingungen und Rücktrittrechte im Übernahmevertrag verpflichtet,
die verbleibenden Neuen Aktien, die (i) weder im Rahmen des Bezugsangebots bezogen werden, (ii) noch im Rahmen der Vorabplatzierung, (iii) noch im Rahmen des Institutionellen Angebots platziert
werden, am Abrechnungstag des Bezugsangebots zum Bezugspreis zu
übernehmen.
Der Platzierungspreis der Vorabplatzierung wird den Bezugspreis
bestimmen und wird maximal EUR 4,00 betragen. Aktionäre, die ihre
Bezugsrechte innerhalb der Bezugsfrist ausgeübt haben, müssen den
Bezugspreis zum Zeitpunkt der Ausübung, spätestens am letzten Tag
der Bezugsfrist, das heißt am 23. Oktober 2013, entrichten. Maßgeblich
für eine fristgerechte Ausübung des Bezugsrechts ist das Datum des
Geldeingangs bei der Bezugsstelle.
Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht; nach
Ablauf der Bezugsfrist verfallen nicht ausgeübte Bezugsrechte wertlos.
Die Lieferung der bezogenen bzw. zugeteilten Neuen Aktien erfolgt
voraussichtlich am 28. Oktober 2013, es sei denn, die Bezugsfrist wurde verlängert.
Es ist vorgesehen, sämtliche Neue Aktien am 14. Oktober 2013 in die
an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg bestehende Notierung der Aktien der Capital
Stage AG (ISIN: DE0006095003 / WKN: 609500) einbeziehen zu
lassen.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien handelt Berenberg als Stabilisierungsmanager und kann in rechtlich zulässigem Umfang Maßnahmen ergreifen, die zur Stützung des Börsen- oder Marktpreises der Aktien der Gesellschaft abzielen, um gegebenenfalls einem
erhöhten Angebot von oder einer erhöhten Nachfrage nach Aktien der
Gesellschaft entgegenzuwirken.
Der Sole Global Coordinator und WGZ sind berechtigt, unter bestimmten Umständen vom Übernahmevertrag zurückzutreten oder die Durch-
17
führung des Bezugsangebots zu verlängern.
E.4
Beschreibung aller Interessen, die Emission/das Angebot von wesentlicher
Bedeutung
sind,
einschließlich Interessenkonflikten
Berenberg steht im Zusammenhang mit dem Angebot als Sole Global
Coordinator in einem vertraglichen Verhältnis mit der Gesellschaft und
hat diese bei der Strukturierung und Durchführung der Transaktion
beraten. WGZ steht im Zusammenhang mit dem Angebot als CoManager in einem vertraglichen Verhältnis mit der Gesellschaft. Bei
erfolgreicher Durchführung der Transaktion erhalten der Sole Global
Coordinator und der Co-Manager eine Provision, deren Höhe unter
anderem von der Höhe des Emissionserlöses abhängt. Insofern haben
Berenberg und WGZ ein wirtschaftliches Interesse an der erfolgreichen
Durchführung des Angebotes.
E.5
Name der Person/des Unternehmens, die/das das
Wertpapier zum Verkauf
anbietet
Berenberg und WGZ haben sich in einem Übernahmevertrag gegenüber der Gesellschaft unter anderem dazu verpflichtet, die Neuen Aktien den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts während der Bezugsfrist entsprechend dem Bezugsverhältnis
zum Bezug anzubieten und soweit diese bezogen werden im eigenen
Namen zu zeichnen und zu übernehmen und an die Aktionäre zu liefern.
Bei Lock–up–
Vereinbarungen die beteiligten Parteien und die
Lock–up–Frist
Die Gesellschaft hat sich gegenüber dem Sole Global Coordinator und
dem Co-Manager verpflichtet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung
des Sole Global Coordinators innerhalb eines Zeitraums von sechs
Monaten nach Durchführung des öffentlichen Angebots
E.6
Betrag und Prozentsatz
der aus dem Angebot resultierenden unmittelbaren
Verwässerung

keine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital anzukündigen
oder durchzuführen;

der Hauptversammlung der Gesellschaft keine Kapitalerhöhung
zur Beschlussfassung vorzuschlagen; und

weder direkt noch indirekt Aktien der Gesellschaft oder andere
Wertpapiere, die in Aktien der Gesellschaft umgewandelt oder
dafür eingetauscht werden können oder ein Recht zum Erwerb
von Aktien der Gesellschaft gewähren, anzubieten, zu verpfänden, zuzuteilen, auszugeben, zu verkaufen, sich zu deren Verkauf zu verpflichten, eine Option zu deren Erwerb zu verkaufen,
eine Option zu deren Veräußerung zu kaufen, die Wertpapiere
anderweitig abzugeben oder zu veräußern, noch Geschäfte (einschließlich Swapgeschäfte) abzuschließen oder durchzuführen,
durch die das wirtschaftliche Risiko des Aktienbesitzes ganz
oder teilweise auf einen Dritten übertragen wird, unabhängig
davon, ob diese Geschäfte durch Lieferung von Anteilen, durch
Geldzahlungen oder andere Leistungen zu erfüllen sind.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Neuen Aktien gewährleistet,
dass jeder Aktionär, sofern er sein Bezugsrecht ausübt, mindestens mit
seinem ursprünglichen prozentualen Anteil an der Gesellschaft beteiligt
bleibt. Sofern ein Aktionär sein Bezugsrecht nicht innerhalb der Bezugsfrist ausübt, reduziert sich sein Anteil am Grundkapital der Gesellschaft (sog. "Verwässerung"). Das Grundkapital der Gesellschaft
beträgt zum Datum des Prospekts EUR 54.064.999,00 und ist eingeteilt
in 54.064.999 Aktien. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Unter der Annahme, dass sämtliche Neuen Aktien bezogen werden und die vollständige Durchführung der Kapitalerhöhung um
EUR 13.516.249,00 in das Handelsregister eingetragen wird, würde
das Grundkapital der Gesellschaft EUR 67.581.248,00 betragen mit der
Folge, dass das alte Grundkapital i.H.v. EUR 54.064.999,00 nach
Durchführung der Kapitalerhöhung nur noch ca. 80,0 % des neuen
Grundkapitals ausmachen würde. Ein Aktionär, der sein Bezugsrecht
nicht ausübt, würde dementsprechend nur noch mit ca. 80,0 % seiner
18
bisherigen Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sein,
was einer Verwässerung seines Anteils um ca. 20,0 % Aktie entspräche. Durch die Verwässerung des Anteils am Grundkapital verringern
sich auch in entsprechendem Umfang die mitgliedschaftlichen Verwaltungsrechte, insbesondere das Stimmrecht, und die mitgliedschaftlichen Vermögensrechte, insbesondere das Dividendenrecht.
Der Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft belief
sich auf der Grundlage des Konzernzwischenabschlusses der Gesellschaft nach IAS 34 zum 30. Juni 2013 auf TEUR 156.393 (EUR 2,91
pro Aktie) (berechnet auf Grundlage der zum 30. Juni 2013 ausstehenden 53.749.999 Aktien der Gesellschaft).
Nach Durchführung der bedingten Kapitalerhöhungen von
EUR 53.749.999,00 (basierend auf der zum 30. Juni 2013 ausstehenden
Aktienanzahl) um insgesamt EUR 315.000,00 auf EUR 54.064.999,00
durch Ausgabe von 315.000 Bezugsaktien aus Bedingtem Kapital I zu
einem Ausübungspreis von insgesamt ca. EUR 662.300,00 im Juli und
August 2013 hätte der Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals der
Gesellschaft zum 30. Juni 2013 TEUR 157.055 (ca. EUR 2,90 pro
Aktie) betragen (berechnet auf der Grundlage der zum Datum des
Prospekts ausstehenden 54.064.999 Aktien der Gesellschaft).
Nach Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
von EUR 54.064.999,00 (basierend auf der zum Datum des Prospekts
ausstehenden
Aktienanzahl)
um
EUR 13.516.249,00
auf
EUR 67.581.248,00 durch Ausgabe von 13.516.249 Neuen Aktien
gegen Bareinlagen im Rahmen dieses Angebots, die voraussichtlich am
11. Oktober 2013 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg
eingetragen wird, und bei einem maximalen Bezugs- bzw. Platzierungspreis von EUR 4,00 je Neuer Aktie, sowie nach Abzug der geschätzten Kosten des Angebots in Höhe von ca. EUR 2.327.437,00
hätte der Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft zum
30. Juni 2013 TEUR 208.793 bzw. ca. EUR 3,09 pro Aktie betragen
(berechnet (i) auf Basis des angepassten Buchwerts des bilanziellen
Eigenkapitals der Gesellschaft zum 30. Juni 2013 nach Durchführung
der bedingten Kapitalerhöhungen und (ii) auf Grundlage der nach
Durchführung der Kapitalerhöhung im Rahmen des Angebots ausstehenden 67.581.248 Aktien der Gesellschaft). Dies würde einer unmittelbaren Erhöhung des Buchwerts des bilanziellen Eigenkapitals der
Gesellschaft um EUR 0,19 (6,55 %) pro Aktie für die Altaktionäre, die
nicht am Bezugsangebot teilnehmen, entsprechen. Dagegen übersteigt
der von einem Anleger im Rahmen des Angebots gezahlte Platzierungspreis den Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft um EUR 0,91 je Aktie, was einer unmittelbaren Verwässerung
von ca. 22,75 % je Aktie für die Erwerber der Neuen Aktien entspricht.
E.7
Schätzung der Kosten, die
dem Anleger vom Emittenten oder Anbieter in Rechnung gestellt werden
Entfällt. Dem Anleger werden weder von der Gesellschaft noch vom
Anbieter Kosten in Rechnung gestellt.
19
RISIKOFAKTOREN
Anleger sollten vor der Entscheidung über den Kauf von Aktien der Capital Stage AG (nachstehend auch die
"Gesellschaft"; und gemeinsam mit ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften die "Capital Stage
Gruppe") die nachfolgend beschriebenen Risiken und die übrigen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen
sorgfältig lesen und berücksichtigen. Das Eintreten der mit diesen Risiken verbundenen Ereignisse entweder
einzeln oder zusammen mit anderen Umständen kann sich wesentlich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der
Capital Stage AG auswirken und ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinträchtigen. Es ist
möglich, dass infolge eines mit dem Eintreten dieser Risiken verbundenen Ereignisses der Börsenkurs der Aktien
sinkt und Anleger ihr investiertes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Die nachfolgend aufgeführten Risiken
könnten sich als nicht abschließend herausstellen und daher nicht die einzigen Risiken sein, denen die Capital
Stage Gruppe und die Gesellschaft ausgesetzt sind. Weitere Risiken und Unsicherheiten, die der Gesellschaft
etwa gegenwärtig nicht bekannt sind, könnten die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bzw. der Capital Stage
Gruppe ebenfalls beeinträchtigen und wesentliche nachteilige Auswirkungen auf ihre Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage haben. Die gewählte Reihenfolge der Risikofaktoren bedeutet weder eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Schwere bzw. die Bedeutung der einzelnen Risiken. Risiken, die nachfolgend als Risiken der Capital Stage Gruppe bezeichnet werden, sind Risiken, die einzelne, mehrere oder alle
Tochtergesellschaften der Gesellschaft und/oder die Gesellschaft selbst betreffen. Als Konzernmutterunternehmen ist die Gesellschaft allen Risiken, die die Capital Stage Gruppe betreffen, ebenfalls selbst ausgesetzt.
Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe
Es besteht eine Abhängigkeit der Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe von der staatlichen Förderung
regenerativer Energieträger.
Der wirtschaftliche Erfolg der Investition in Photovoltaikparks ("PV-Parks") und Windparks der Capital Stage
AG beruht bisher in hohem Maße auf der staatlichen Förderung erneuerbarer Energien, da die regenerative
Stromerzeugung im Vergleich zur Energiegewinnung aus konventionellen Energieträgern aufgrund teilweise
höherer Erzeugungskosten bisher überwiegend nicht wettbewerbsfähig ist. In Deutschland wird die Erzeugung
von Strom aus erneuerbaren Energien durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien ("EEG") gefördert. Die Fördermittel nach dem EEG ("Einspeisevergütung") werden über eine EEG-Umlage finanziert, die –
von Ausnahmen abgesehen – wiederum von den Stromkunden getragen wird.
Das EEG sieht eine Förderung u.a. zugunsten der Erzeugung von PV- und Windstrom vor, indem es eine Abnahmeverpflichtung der Netzbetreiber und eine Mindestpreisvergütung für den Strom aus erneuerbaren Energiequellen statuiert. Auch in Italien und den anderen europäischen Ländern gibt es entsprechende Förderprogramme. Da Deutschland und Italien auch künftig wichtige Märkte für die Capital Stage Gruppe sein werden, ist eine
Fortführung der entsprechenden staatlichen Fördermaßnahmen notwendige Voraussetzung für die weitere Entwicklung der Geschäftsaktivitäten der Capital Stage Gruppe.
Gegenwärtig sind mehrere Gerichtsverfahren anhängig, in denen die Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage
angezweifelt wird. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem der Verfahren die Einwände gegen die Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage zurückgewiesen (Urt. vom 14.5.2013 – I-19 U 180/12- REE 2013, 97 ff.). Es
kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht die
EEG-Umlage für verfassungswidrig halten. Sollte das der Fall sein, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die
Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zukünftig vollständig oder teilweise entfällt.
Die EEG-Umlage ist derzeit zudem umstritten, da sie in den letzten Jahren zu Strompreissteigerungen aufgrund
einer Erhöhung der EEG-Umlage geführt hat. Dabei sind insbesondere die hohen Fördersätze für Strom aus
solarer Strahlungsenergie ("Solarstrom") umstritten. Daher bestehen teilweise politische Überlegungen, die Förderung abzuschmelzen oder sogar ganz abzuschaffen. Ferner wird diskutiert, den Ausbau von PV- und Windkraftanlagen von bestehende Netzkapazitäten abhängig zu machen, den Einspeisevorrang der erneuerbaren
Energien abzuschaffen oder eine Direktvermarktung zwingend vorzusehen. Auch Belastungen von Bestandsparks (einmalig oder durch Änderung der Tarife) wurden diskutiert, bislang jedoch verworfen. Trotzdem
können auch solche Änderungen für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass eine neue, im Zuge der Bundestagswahl am 22. September 2013 in Deutschland gewählte Regierung, Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Förderung von erneuerbaren Energien beschließt oder diese ganz oder teilweise abschafft. Die Forderung nach einer Anpassung des EEG finden sich
unter anderem auch in den Wahlprogrammen der deutschen Volksparteien CDU und SPD.
Die Einspeisevergütung wird derzeit in Deutschland, Italien und Frankreich für regelmäßig 20 Jahre bezahlt. Es
kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieser Zeitraum für künftige Vorhaben verkürzt wird. Es ist weiter nicht
20
ausgeschlossen, dass aufgrund künftiger Änderungen des regulatorischen Rahmens für bereits bestehende Energieerzeugungsanlagen - PV- oder Windparks - die bereits gewährte Einspeisevergütung für die Zukunft nicht
mehr oder nur noch vermindert gezahlt wird, so dass eine Anlage für eine kürzere Zeit überhaupt keine Einspeisevergütung erhalten würde. Dadurch kann die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die PV-Parks und Windparks
ihre Grundlage verlieren. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass – wie in Spanien beispielsweise per Dekret in 2013 geschehen – Gesetz- und Verordnungsgeber trotz verfassungsrechtlicher Bedenken eine
rückwirkende Reduzierung der Einspeisevergütungen einführen. Ferner ist derzeit ein Verfahren gegen die Gewährung staatlicher Einspeisevergütungen für Onshore-Windanlagen beim obersten französischen Verwaltungsgericht (Conseil d'Etat) anhängig, der die Frage der Zulässigkeit der Onshore-Windkraftförderung im Mai 20012
dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorgelegt hat. Gegenstand des Verfahrens ist, dass es sich
bei der Onshore-Windkraftförderung um nicht bei der EU angemeldete staatliche Beihilfen handeln könnte.
Dieser Auffassung ist der Generalanwalt des EuGH in seinem Schlussantrag gefolgt. Mit einer Entscheidung des
EuGH wird im November 2013 gerechnet.
Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass Einspeisevergütungen - für neue Anlagen - weiter gesenkt werden.
Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Gesetzgeber zukünftig andere erneuerbare Energien, wie z.B.
die Bioenergie, bevorzugt fördert oder die Förderung für erneuerbare Energien insgesamt reduziert oder einstellt.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Eine verspätete Inbetriebnahme, ein zu starker Zubau von Anlagen oder Bauzeitbeschränkungen könnten
aufgrund der Degression zu geringeren Einspeisevergütungen führen.
Die Einspeisevergütung nach dem EEG unterliegt der Degression. Das bedeutet, dass die gezahlte Vergütung
abnimmt, je später eine Anlage in Betrieb genommen wird. Sollte es – gleich aus welchem Grund – zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von Wind- oder Photovoltaikprojekten kommen, würde die Capital Stage Gruppe
eine geringere Einspeisevergütung erhalten und gegebenenfalls geringere Renditen mit der Anlage erwirtschaften als angenommen.
Für Solarstrom sieht das EEG zudem einen Bereich, innerhalb dessen weitere Anlagen in Betrieb genommen
werden können (sog. "Zubaukorridor") vor. Werden bestimmte Grenzen des Zubaukorridors überschritten, also
mehr Anlagen in Betrieb genommen, verringert sich die Einspeisevergütung zusätzlich zu der Degression um
einen bestimmten Prozentsatz; ein starker Zubau könnte daher zu erheblichen Absenkungen der Einspeisevergütung führen.
Darüber hinaus sehen die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für Photovoltaik- und Windparkprojekte häufig
Bauzeitbeschränkungen für die Vegetations- und Brutperiode (etwa für die Monate April bis September eines
jeden Jahres) vor. Soweit es zu Bauzeitverzögerungen kommt und ein Weiterbau wegen der Bauzeitbeschränkung nicht möglich ist, hat dies wegen der Degression der Einspeisevergütung nach dem EEG erhebliche Auswirkungen auf die Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnung für den betroffenen Park.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Förderung für Solarstrom könnte an weitere Voraussetzungen hinsichtlich der Anlagengröße und der
Maximalleistung geknüpft werden oder die bestehenden Voraussetzungen könnten geändert werden.
Eine Einspeisevergütung für Solarstrom wird seit April 2012 nur noch bis zu einer Anlagengröße von 10 Megawatt ("MW") installierter Leistung nach dem EEG vergütet. Zu der Anlage gehören auch Anlagen desselben
Betreibers oder von Dritten Betreibern, die innerhalb der letzten 24 Monate in einem Umkreis von 2 km in derselben Gemeinde in Betrieb genommen worden sind.
Darüber hinaus wird für neue Photovoltaik-Anlagen eine Einspeisevergütung nur bezahlt, bis die insgesamt in
Deutschland errichteten Anlagen eine kumulierte Maximalleistung von insgesamt 52.000 Megawatt Peak
("MWp") erreicht haben. Sobald dieser Wert erreicht wird, entfällt die Einspeisevergütung für neue Anlagen
zum ersten Kalendertag des auf die Veröffentlichung des Erreichens dieses Schwellenwerts im Bundesanzeiger
folgenden Monats (Verringerung auf Null). Das Erreichen des Schwellenwerts führt mithin dazu, dass eine Einspeisevergütung ab diesem Zeitpunkt für neue PV-Anlagen nicht mehr gezahlt wird und ein Stromverkauf nur
noch zu Marktpreisen möglich ist.
Sofern die seitens der Capital Stage Gruppe geplanten Projekte die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen oder
die Voraussetzungen geändert werden, könnte sich dies erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
21
Die Förderung für Solarstrom unterliegt Flächenanforderungen nach dem EEG.
Eine Einspeisevergütung nach dem EEG wird für Solarstrom regelmäßig nur gezahlt, wenn der Bebauungsplan
nach dem 1. September 2003 zumindest auch mit dem Zweck der Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von
Strom aus solarer Strahlungsenergie aufgestellt worden ist und sich die Anlage auf einer belasteten Fläche, d.h.
in einem Abstand bis zu 110 m längs von Autobahnen und Schienenwegen, auf versiegelten Flächen oder auf
Konversionsflächen befindet und die Konversionsflächen nicht rechtsverbindlich als Naturschutzgebiet oder
Nationalpark festgesetzt worden sind. Eine Konversionsfläche im Sinne des EEG setzt voraus, dass die Fläche
durch die wirtschaftliche, verkehrliche, wohnungsbauliche oder militärische Vornutzung beeinträchtigt ist und
sich diese Beeinträchtigung weiterhin auswirkt. Ob es sich bei einer Fläche um eine Konversionsfläche im Sinne
EEG handelt, ist im Wesentlichen eine Tatsachenfrage, die im Einzelfall streitig sein kann. Soweit der Netzbetreiber der Auffassung ist, dass eine Fläche keine Konversionsfläche ist, würde er die Zahlung der Einspeisevergütung verweigern mit der Folge, dass diese dann gerichtlich geltend gemacht werden müsste, was wiederum
finanzielle und personelle Ressourcen der Capital Stage Gruppe binden würde. Sollte ein sachbefasstes Gericht
ebenfalls der Auffassung sein, dass es sich nicht um eine Konversionsfläche handelt, wäre eine Einspeisevergütung seitens des Netzbetreibers nicht geschuldet, so dass der erzeugte Strom zu den jeweiligen Marktpreisen
veräußert werden müssten, die unter den jeweiligen Sätzen der Einspeisevergütungen liegen könnten.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Leistung und der erfolgreiche Betrieb von PV- und Windparks sind von dem Wetter, den klimatischen
Verhältnissen sowie der Witterung an den jeweiligen Anlagenstandorten abhängig.
Die Leistung und der erfolgreiche Betrieb von PV- und Windparks sind abhängig von dem regionalen Klima
(dem für einen Ort, eine Landschaft und die Erdoberfläche beeinflussenden atmosphärischen Zustände), der
Witterung (für eine jeweilige Jahreszeit typische Abfolge atmosphärischer Zustände) und dem Wetter (der augenblickliche Zustand der Atmosphäre über einem bestimmten Ort) im Hinblick auf den jeweiligen Anlagenstandort. Die meteorologischen Gegebenheiten, die sich allesamt auf die Sonneneinstrahlung und damit verbunden die Einstrahlwerte sowie das nutzbare Windaufkommen auswirken, sind regional unterschiedlich, so dass
aufgrund der derzeitigen Konzentration der Capital Stage Gruppe auf PV- und Windparks in Deutschland und
Italien unvorhergesehene, regionale Wetterereignisse ein potentiell höheres Risiko besteht.
Obwohl nach Einschätzung der Gesellschaft Erfahrungswerte für die Sonneneinstrahlung zeigen, dass sich langfristig sonnenarme Jahre mit sonnenreichen Jahren ausgleichen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch
unvorhersehbare Wetter-, Klima- oder Witterungsschwankungen oder Luftverschmutzungen die tatsächlich
realisierten Einstrahlungswerte niedriger ausfallen als prognostiziert mit der Folge niedrigerer Stromerträge. Im
Rahmen des Betriebs von Windparks könnten sich die Annahmen zu dem an einem Standort realisierbaren
Stromertrag als überhöht herausstellen, weil das nutzbare Windaufkommen unter den Erwartungen bleibt. Ferner
könnten sich die Annahmen zu dem realisierbaren Stromertrag als überhöht herausstellen, weil das nutzbare
Windaufkommen etwa durch Abschattungseffekte der Windparks untereinander geringer ist als prognostiziert.
Darüber hinaus können veränderte Witterungs-, Wetter- oder Klimabedingungen zu Unwettern, verbunden mit
Hagel, Blitzschlag, Schnee- und Sturmschäden, Feuer, Starkregen, Erdrutschen, Erdbeben, Überschwemmungen
oder anderen Naturkatastrophen führen durch die Schäden an den Anlagen entstehen könnten, die zu Leistungsminderungen oder einem Teil- oder Totalausfall der Anlagen führen würden.
Bedingt durch die jahreszeitlichen Witterungsveränderungen unterliegt die Geschäftstätigkeit der Capital Stage
Gruppe ferner saisonalen Schwankungen, da über das Jahr ca. 69% des Solarstroms im Frühjahr und Sommer
(zwischen April und September) produziert werden, wohingegen die Windstromerzeugung zu ca. 62% in den
Herbst- und Wintermonaten stattfindet (Quelle: Fraunhofer ISE).
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Terroranschläge, sonstige Fälle höherer Gewalt oder andere Schadensereignisse, wie Funktionsstörungen,
Materialfehlern oder Fehler der IT-Steuerung könnten die Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe beeinträchtigen.
Terroranschläge, sonstige Fälle höherer Gewalt oder andere Schadensereignisse in den Regionen, in denen die
Capital Stage Gruppe tätig ist, können den Betrieb von PV- und Windparks beeinträchtigen oder zu einem Teiloder Totalausfall der Anlagen führen. Insbesondere könnten Aufstände und Unruhen, Diebstahl, Vandalismus
oder sonstige Schadensereignisse die Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe belasten, selbst wenn die Anlagen oder Module nicht direkt oder nur teilweise beschädigt werden. Darüber hinaus könnte sich der Zusam22
menbruch oder die Beschädigung der Infrastruktur (insbesondere der Stromnetzinfrastruktur) erheblich negativ
auf die Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe auswirken, da hierdurch beispielsweise die Stromlieferung
erschwert oder der Betrieb der PV- und Windparks beeinträchtigt werden könnte.
Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund von Funktionsstörungen, Fehlern einzelner
Komponenten oder sonstigen Faktoren zu Betriebsunterbrechungen oder einem Teil- oder Totalausfall der betriebenen PV- oder Windparks kommt. Ferner könnten Funktionsstörungen oder Fehler der IT Systeme, welche
für die Steuerung und insbesondere die Abschaltung der Anlagen erforderlich sind, einschließlich möglicher
Angriffe von außen, wie z.B. durch Trojaner oder Computerviren, sämtliche durch die IT-Infrastruktur unterstützten Prozesse erheblich beeinträchtigen.
Ferner unterliegt die Capital Stage Gruppe Risiken im Hinblick auf die Qualität des verwendeten Materials und
der verbauten Module. Die Gesellschaft erwirbt fertiggestellte PV- und Windparks. Sie hat daher nur sehr geringen Einfluss auf die Konstruktion der Anlagen oder die Herstellung des Materials insbesondere für Photovoltaikmodule, Fundamente für Windkraftanlagen sowie die übrigen Komponenten von PV- und Windparks, sodass
eine geminderte Produktqualität oder baubedingte Mängel trotz Beachtung der relevanten Auswahlkriterien und
Produktanalysen vor dem Erwerb von PV- und Windparks nicht ausgeschlossen werden können. Insbesondere
im Fall eines Serienschadens können die Auswirkungen von Mängeln erheblich sein. Eine geminderte Qualität
oder ein Ausfall der verwendeten Photovoltaikmodule oder übrigen Komponenten könnte sich erheblich negativ
auf den Stromertrag auswirken, sofern es nicht gelingt, die fehlerhaften Komponenten auszutauschen. Darüber
hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine mangelhafte Installation der Komponenten zu einer verringerten Leistungsfähigkeit der jeweiligen Anlage führen. Zudem könnten mit zunehmender Betriebszeit materialbedingte Leistungsminderungen eintreten. Da die Capital Stage Gruppe keinen Einfluss auf die Herstellung des
Materials für die verwendeten Komponenten hat, besteht bei einer Änderung der Produktqualität von ausgetauschten Komponenten das Risiko einer höheren materialbedingten Leistungsminderung.
Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass externe Dienstleister, welche die Instandhaltung wie
insbesondere Reparatur und Inspektion von Windkraftanlagen, für die Capital Stage Gruppe übernehmen, vertraglich vereinbarte Verfügbarkeitsgarantien, die den Normalbetrieb der jeweiligen Anlage an einer bestimmten
Anzahl von Tagen im Jahr absichern sollen, nicht einhalten, was zu einem niedrigeren Stromertrag der Anlage
führen kann.
Auch kann trotz der geplanten sorgfältigen Auswahl nicht ausgeschlossen werden, dass Komponenten nicht den
vom Hersteller zugesagten technischen Eigenschaften entsprechen oder sonstige Mängel aufweisen, was zu einem Rechtsstreit mit dem jeweiligen Lieferanten führen könnte. Sollte es nicht möglich sein, durch Nachbesserung durch die Lieferanten die zugesagten Leistungswerte zu erreichen, hätte dies negative Auswirkungen auf
die Rentabilität der Anlagen. Auch bestehen zwar regelmäßig Herstellergarantien für die verwendeten Module;
es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass beispielsweise Solarmodulhersteller als Garantiegeber ihre
Garantieverpflichtungen nicht erfüllen und/oder aufgrund einer Insolvenz oder Restrukturierung hierzu nicht
mehr in der Lage sind, so dass die Herstellergarantien insoweit wertlos werden.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Capital Stage Gruppe könnte Risiken beim Netzanschluss und der Stromabnahme ausgesetzt sein.
Die Stromeinspeisung von PV- und Windparks ist insbesondere von der bestehenden Anbindung an das Stromnetz über entsprechende Umspannwerke abhängig. Änderungen oder Störungen der Netzanbindung können die
Wirtschaftlichkeit der PV- und Windparks beeinträchtigen und die Herstellung einer kostenintensiven neue Anbindung an ein anderes Stromnetz erfordern. Das gilt – trotz einer im EEG vorgesehenen Kompensationsverpflichtung des Netzbetreibers – auch bei einer Abschaltung von PV- und Windparks infolge einer Netzüberlastung.
Sofern die Gesellschaft perspektivisch geplante Beteiligungen an PV- und Windparks eingeht, die unabhängig
von staatlichen Einspeisevergütungen rentabel betrieben werden können (sog. "grid-parity" Projekte) ist sie von
einer vertragsgemäßen Stromabnahme des jeweiligen Vertragspartners sowie dessen Bonität abhängig.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Genehmigungen und Bebauungspläne für Erneuerbare-Energien-Projekte können angegriffen werden.
Für die Errichtung von PV- und Windparks sind regelmäßig Baugenehmigungen oder sonstige Genehmigungen
erforderlich. In Deutschland erfordert die Errichtung beispielsweise eine Baugenehmigung (PV) bzw. eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) (Wind); in anderen Ländern sind ähnliche
23
Bau- und Betriebsgenehmigungen erforderlich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bereits erteilte Genehmigungen im Rahmen von förmlichen Verfahren überprüft werden. Hierbei besteht das Risiko, dass eine
Genehmigung ganz oder teilweise aufgehoben wird was dazu führen kann, dass ein Vorhaben nicht oder nicht im
geplanten Umfang realisiert werden kann bzw. ganz oder teilweise zurückgebaut werden muss. Rechtsbehelfe,
die regelmäßig auch von Dritten, die von dem genehmigten Projekt betroffen sein könnten, geltend gemacht
werden können, führen - selbst wenn die Genehmigung nicht aufgehoben werden sollte – regelmäßig zu einer
erheblichen Verzögerung eines Projektes. Freiflächenphotovoltaikanlagen werden zudem stets im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet. Um eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichten zu dürfen, ist es regelmäßig notwendig, einen bestehenden Bebauungsplan zu ändern oder einen neuen Bebauungsplan aufzustellen.
Gegen Änderungen oder Aufstellungen eines Bebauungsplans können Dritte vor dem Oberverwaltungsgericht
oder dem Verwaltungsgerichtshof klagen. Solche Verfahren können dazu führen, dass ein Projekt scheitert oder
es zumindest zu Verzögerungen des Vorhabens kommt. Wegen der Degression bei der Einspeisevergütung kann
das zu einer erheblich geringeren Einspeisevergütung führen.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Das Fehlen einer Durchführungsverpflichtung für PV-Parks kann zur Aufhebung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans führen.
Für die Errichtung von PV-Parks werden teilweise vorhabenbezogene Bebauungspläne aufgestellt. Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ist es für deren Wirksamkeit erforderlich, dass es einen Durchführungsvertrag
mit einer Durchführungsverpflichtung gibt. Soweit ein Durchführungsvertrag nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, etwa weil die Durchführungsverpflichtung fehlt oder wenn ein Durchführungsvertrag nicht
vor Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans abgeschlossen wurde, ist der Bebauungsplan regelmäßig
unwirksam, so dass das Risiko seiner Aufhebung besteht. In diesem Fall kann es zur Verzögerung oder zum
Scheitern eines Projekts kommen.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Eine unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung für Windenergieanlagen kann zur Aufhebung der Genehmigung führen.
Für Windparks mit 20 oder mehr Windenergieanlagen ist zwingend eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung ("UVP") auf der Grundlage von Umweltgutachten durchzuführen. Das ist auch der Fall, wenn der Zubau
von einzelnen Windenergieanlagen erstmals dazu führt, dass ein Windpark mit mindestens 20 Windenergieanlagen entsteht. Wenn insgesamt weniger als 20 Windenergieanlagen errichtet werden, muss in der Regel eine allgemeine Vorprüfung erfolgen, ob eine UVP erforderlich ist. Erfolgt diese Vorprüfung nicht oder ist fehlerhaft
und wird deshalb eine notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt, ist dies ein absoluter,
unheilbarer Verfahrensfehler. Die Genehmigung ist dann rechtswidrig und muss, wenn sie angefochten wird,
aufgehoben werden. Da ohne Genehmigung eine Windenergieanlage nicht gebaut werden darf, könnte dies zu
erheblichen Verzögerungen oder dem Scheitern eines Windparkprojekts führen. Er kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass bei bereits erworbenen Windparks oder künftigen Erwerbungen der Capital Stage Gruppe keine UVP durchgeführt wurde, obgleich sie erforderlich gewesen wäre, was zu einer Aufhebung der Genehmigung und damit einer Betriebsunterbrechung bis hin zu einer Betriebsuntersagung der jeweiligen Anlage führen könnte.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Abschaltregelungen und nachträgliche Auflagen und Einschränkungen in Bezug auf bereits erteilte Genehmigungen können zu Ertragseinbußen führen.
Die Genehmigungen für die Errichtung von Windenergieanlagen können regelmäßig Abschaltregelungen enthalten. Danach müssen einzelne oder alle Windenergieanlagen abgeschaltet werden, wenn beispielsweise ein bestimmter Verschattungswert durch den Schattenwurf überschritten wird, bestimmte Lärmschutzgrenzwerte nicht
eingehalten werden können, eine Netzüberlastung droht oder eine Abschaltung aus artenschutzrechtlichen Gründen, wie beispielsweise dem Fledermausschutz, notwendig ist. Bei den artenschutzrechtlichen Abschaltregelungen setzt die entsprechende Nebenbestimmung in der Genehmigung häufig eine besondere Beobachtung (sog.
Monitoring) fest, das je nach Ergebnis zu Abschaltungen oder zur Aufhebung der Abschaltregelung führen kann.
Wenn die Windenergieanlagen, insbesondere während der Nachtstunden abgeschaltet werden müssen, kann dies
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trotz der gesetzlich verankerten Kompensationsverpflichtung zu erheblichen Ertragseinbußen bei der Stromerzeugung führen.
Die Genehmigungen für PV- und Windparks können zudem Auflagenvorbehalte enthalten, die es den Behörden
erlauben, nachträglich Auflagen zu dem Betrieb der PV- oder Windparks zu erlassen. Das ist beispielsweise
regelmäßig der Fall, wenn sich im Zeitpunkt des Genehmigungserlasses nicht abschätzen lässt, ob, und falls ja
welche artenschutzrechtlichen Auswirkungen ein PV- oder Windpark haben könnte. Auch für solche Fälle wird
häufig ein Monitoring angeordnet. Wird im Rahmen des Monitorings festgestellt, dass ein PV- oder Windpark
negative artenschutzrechtliche Auswirkungen hat, können die Behörden beispielsweise vorübergehende oder
endgültige, vollständige und teilweise Anlagenabschaltungen verfügen. Darüber hinaus könnten die Behörden
sonstige nachträgliche Anordnungen erlassen wenn der Verdacht besteht, dass die immissionsschutzrechtlichen
Anforderungen nicht eingehalten werden und die nachträglichen Anordnungen zum Schutz von Dritten notwendig sind.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Capital Stage Gruppe ist zum Betrieb ihrer Windparks und Photovoltaikanlagen auf die Nutzung von
Grundstücken im Eigentum Dritter angewiesen.
Die Capital Stage Gruppe benötigt für die Errichtung und den Betrieb ihrer Wind- und Solarparks Nutzungsrechte an einer Vielzahl von Grundstücken, die z.B. als Standort für die Anlagen, als Zuwegung, für die Kabeltrasse
zum Einspeisepunkt oder als Standort für technisch notwendige Nebenanlagen gebraucht werden. Nur ein Teil
dieser Grundstücke steht im Eigentum der Capital Stage Gruppe. Der weitaus überwiegende Teil wird durch
Pachtverträge abgesichert und/oder durch Dienstbarkeiten, die zugunsten der jeweiligen Betreibergesellschaften
der Capital Stage Gruppe bestellt wurden. Bei Projekten dieser Größenordnung kann es dazu kommen, dass nicht
alle für den jeweiligen PV- oder Windpark benötigten Grundstücke in dem für den jeweiligen Park erforderlichen Umfang vertraglich und dinglich gesichert werden. Das kann im Einzelfall daran liegen, dass ein benötigtes
Grundstück übersehen oder nicht für alle tatsächlich benötigten Zwecke ein entsprechendes Nutzungsrecht vereinbart wird. Denkbar ist auch, dass Nutzungsrechte aufgrund von Sondersituationen (z.B. sofern Grundstückseigentümer ohne bekannten Erben verstorben sind oder durch laufende Flurbereinigungsverfahren) einstweilen
nicht oder nicht im benötigten Umfang vereinbart und grundbuchlich bestellt werden konnten. Das Fehlen oder
der Wegfall von Nutzungsrechten an wesentlichen und anderweitig nicht ersetzbaren Grundstücken kann dazu
führen, dass der Betrieb eines PV- oder Windparks ganz oder teilweise eingestellt werden muss oder Mehrkosten
entstehen, weil bestehende Anlagen verlegt oder Verträge zu ungünstigeren Konditionen neu abgeschlossen
werden müssen. Ein Wegfall eines Nutzungsrechts an einem benötigten Grundstück könnte darüber hinaus zu
einem Kündigungsrecht einer finanzierenden Bank führen, was zu einer Refinanzierung oder schlimmstenfalls
einer Verwertung des betroffenen PV- oder Windparks führen würde.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Capital Stage Gruppe ist Risiken durch vorzeitige Beendigung bestehender Nutzungsrechte ausgesetzt.
Die Capital Stage Gruppe ist für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit von der Gewährung zahlreicher Nutzungsrechte, etwa für die zu verlegenden bzw. bereits verlegten Leitungen, die Zufahrt der Grundstücke sowie
die Grundstücke selbst, abhängig. Auch soweit erforderliche Nutzungsrechte seitens der Capital Stage Gruppe
vertraglich und/oder dinglich gesichert wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Nutzungsrechte
widerrufen oder anderweitig vorzeitig durch den jeweiligen Eigentümer oder dessen Gläubiger beendet werden
können. Dies gilt insbesondere, sofern der betreffende Vertrag über das Nutzungsrecht in einer sogenannten
"Haustürsituation" abgeschlossen wurde und der Vermieter nicht förmlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. In diesem Fall müssten regelmäßig auch etwaige dingliche Nutzungsrechte wieder gelöscht werden. Darüber
hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass Grundstückseigentümer gesetzliche Sonderkündigungsrechte
ausüben (z.B. Kündigung wegen Schriftformmängeln, Kündigungsrecht des Erwerbers eines im Wege der
Zwangsversteigerung oder vom Insolvenzverwalter des früheren Grundstückseigentümers erworben Grundstücks). Gegen solche vorzeitigen Kündigungen schützen ebenfalls zugunsten der Capital Stage Gruppe eingetragene dingliche Nutzungsrechte nur, wenn sie hinreichend unabhängig vom Fortbestand des Mietvertrages über
das betreffende Grundstück bestellt wurden. Im Verwertungsfall ist die Capital Stage Gruppe darüber hinaus
einem erhöhten Risiko ausgesetzt, wenn die Nutzungsrechte nicht erstrangig oder zumindest vor wertmindernden
Rechten im Grundbuch eingetragen wurden, da unter bestimmten Voraussetzungen nachrangige Nutzungsrechte
zu löschen sind, sofern aus vorrangigen Rechten in das Grundstück vollstreckt wird. Zu einem Verlust des Nutzungsrechts an einem benötigten Grundstück kann es ferner kommen, wenn die jeweilige Betreibergesellschaft
des PV- oder Windparks ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, insbesondere die vereinbarte Miete
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nicht oder nicht rechtzeitig zahlt. In diesem Fall kann der jeweilige Grundstückseigentümer zu einer außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Mietvertrages berechtigt sein, was regelmäßig auch die Verpflichtung der
Betreibergesellschaft zur Löschung der zu ihren Gunsten eingetragenen Dienstbarkeiten führen würde.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Capital Stage Gruppe könnte für Altlasten auf von ihr verwendeten Grundstücken haften.
Eigentümer, Mieter oder Pächter von Grundstücken sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem
Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen. Soweit auf einem Grundstück, das die
Capital Stage Gruppe erworben oder gepachtet bzw. gemietet hat, Altlasten vorhanden sind, wäre die Capital
Stage Gruppe verpflichtet, Sanierungsmaßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen. Desweiteren sind Grundstückseigentümer und Mieter eines Grundstücks verpflichtet, das Grundstück in einem verkehrssicheren Zustand
zu erhalten. Soweit die Capital Stage Gruppe ihre jeweiligen Verkehrssicherungspflichten verletzt, müsste sie für
den entstehenden Schaden aufkommen.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Capital Stage Gruppe ist Risiken im Zusammenhang mit Akquisitionen ausgesetzt.
Die Strategie der Capital Stage Gruppe sieht insbesondere vor, durch den Erwerb von PV- und Windparks weiter
zu wachsen.
Der Erwerb von PV- und Windparks erfolgt regelmäßig durch den Erwerb von Unternehmen, in deren Eigentum
PV- oder Windanlagen stehen. Unternehmenskäufe sind mit erheblichen Investitionen und Risiken verbunden.
Eine dem Kauf oder der Beteiligung eventuell vorangehende Prüfung des Zielunternehmens kann oftmals entweder nur eingeschränkt oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand durchgeführt werden, so dass die
Gesellschaft nicht gewährleisten kann, alle Risiken, die mit einer solchen Transaktion verbunden sind, rechtzeitig zu erkennen und abzusichern. Auch können sich Zielunternehmen in Ländern befinden, die keine den in der
Europäischen Union üblichen Standards entsprechenden rechtlichen, wirtschaftlichen, politischen oder kulturellen Rahmenbedingungen aufweisen oder mit deren sonstigen nationalen Eigenheiten die Capital Stage Gruppe
nicht hinreichend vertraut ist. Ferner besteht die Gefahr, dass erworbene oder lizenzierte Technologien nicht
rechtsbeständig oder nicht werthaltig sind und die Capital Stage Gruppe diese daher nicht oder nicht wie geplant
nutzen kann. Auch kann nicht gewährleistet werden, dass es der Capital Stage Gruppe gelingt, Mitarbeiter oder
Geschäftsbeziehungen von neu erworbenen Unternehmen oder Unternehmensteilen halten bzw. aufrechterhalten
und integrieren zu können. Angestrebte Wachstumsziele, Skaleneffekte oder Kosteneinsparungen oder die zeitgerechten oder budgetkonformen Entwicklungsziele oder sonstige strategische Ziele könnten sich darüber hinaus
nicht oder nur unzureichend verwirklichen lassen. Ferner könnten erwartete Synergien nicht eintreten, ein zu
hoher Kaufpreis gezahlt oder unvorhergesehene Restrukturierungsaufwendungen erforderlich werden. Ein Erfolg
von Unternehmensakquisitionen oder Beteiligungen an Unternehmen ist daher nicht gewährleistet.
Im Zuge der Akquisitionsstrategie beabsichtigt die Gesellschaft auch, betriebene PV- und Windparks zu veräußern um Marktopportunitäten wahrzunehmen bzw. das Renditeprofil zu verbessern. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es der Capital Stage Gruppe nicht gelingt, freigesetztes Kapital aus dem Verkauf eigener
PV- oder Windparks zeitnah in andere Projekte mit der gleichen Qualität und mindestens der gleichen Renditeerwartung zu investieren.
Darüber hinaus schließt die Gesellschaft nicht aus, in der Zukunft strategische Unternehmensbeteiligungen zu
erwerben oder in Ausnahmefällen die Fertigstellung von bereits genehmigten und finanzierten Einzelprojekten
zu übernehmen. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es der Capital Stage Gruppe nicht
gelingt, die Einzelprojekte in der Zeit zu den Kosten zu verwirklichen bzw. dass die auf diese Weise errichteten
Anlagen geringere Strommengen produzieren und ins Netz einspeisen können als beabsichtigt.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Capital Stage Gruppe erzielt bereits Teile ihrer Umsatzerlöse im Ausland, und mit der geplanten Ausweitung der internationalen Aktivitäten können sich die Risiken aufgrund der in den jeweiligen Ländern bestehenden Rahmenbedingungen verschärfen.
Im Geschäftsjahr 2012 erzielte die Capital Stage Gruppe 44 % ihrer Umsatzerlöse außerhalb Deutschlands. Die
Gesellschaft beabsichtigt, die internationalen Aktivitäten weiter auszubauen. Hieraus ergeben sich eine Reihe
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von Risiken, wie etwa die in den einzelnen Ländern herrschenden allgemeinen politischen, volkswirtschaftlichen, sozialen, rechtlichen, kulturellen und steuerlichen Rahmenbedingungen, unerwartete Änderungen von
regulatorischen Anforderungen sowie die Einhaltung einer Vielzahl von ausländischen Gesetzen und Vorschriften, die der Gesellschaft unbekannte Regelungen beinhalten und von dem ihr bekannten deutschen oder europäischen Rechtsstandard für sie erheblich nachteilig abweichen können. In einem Teil der Länder und Regionen, in
denen die Capital Stage Gruppe tätig ist oder in denen ein Tätigwerden denkbar ist, herrscht im Vergleich der
Bundesrepublik Deutschland eine deutlich geringere volkswirtschaftliche, politische und rechtliche Stabilität.
Unzureichend entwickelte Rechts- und Verwaltungssysteme können die Erteilung von behördlichen Genehmigungen erschweren oder gar verhindern, oder die Durchsetzbarkeit von Forderungen und sonstigen Ansprüchen
gefährden. Zudem könnte eine unzureichende Infrastruktur, Handelsbeschränkungen oder die Einführung bzw.
Erhöhung von Zöllen die derzeitige oder künftige Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe beeinträchtigen.
Ferner könnte die Capital Stage Gruppe mit den ausländischen Gepflogenheiten nicht hinreichend vertraut sein
und daher Chancen und Risiken der jeweiligen Märkte nicht zutreffend einschätzen. Es ist nicht sichergestellt,
dass es der Capital Stage Gruppe gelingen wird, auftretende Schwierigkeiten in einzelnen Ländern oder Regionen auszugleichen.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Das weitere Wachstum der Capital Stage Gruppe ist von erfolgreichen und fortlaufendenden Projektfinanzierungen sowie der erfolgreichen Kapitalbeschaffung der Gesellschaft abhängig.
Der Erwerb von PV- und Windparks erfordert nach Einschätzung der Gesellschaft regelmäßig hohe Anfangsinvestitionen für den Erwerb sowie die rechtliche und wirtschaftliche Prüfung im Zusammenhang mit dem Erwerb
von PV- und Windparkprojekten, insbesondere im Vergleich zu den nach Einschätzung der Gesellschaft wesentlich geringeren Instandhaltungskosten während der Projektlaufzeit und etwaigen Rückbaukosten nach dem Ende
der Laufzeit. Die erfolgreiche Umsetzung der Wachstumsstrategie, welche die Ausweitung des Portfolios über
den Erwerb von zusätzlichen PV- und Windparks beinhaltet, führt somit zu einem kontinuierlichen Finanzierungsbedarf sowohl im Hinblick auf Projektfinanzierungen durch Banken als auch Kapitalbeschaffungen der
Gesellschaft. Bedingt durch die Wirtschafts- und Finanzkrise haben sich die weltweiten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren überwiegend verschlechtert was teilweise zu höheren Anforderungen der
Banken bei der Kreditvergabe geführt hat. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass – etwa wegen einer Verschärfung der Banken- und Finanzmarktkrise oder aufgrund einer neuen Gesetzes- oder Verordnungslage oder
aufgrund politischer Diskussionen, beispielsweise im Hinblick auf eine Reduktion des Strompreises (sog.
Strompreisbremse) - Banken als Kreditgeber künftig noch höhere Anforderungen an die Kreditvergabe stellen,
keine neuen Kreditengagements im Bereich der erneuerbaren Energien eingehen oder vorzeitige Fälligstellungen
bereits ausgezahlter Kreditengagements betreiben. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass es
der Gesellschaft nicht gelingt, ausreichend Eigen- oder Fremdmittel zu akzeptablen Konditionen am Kapitalmarkt zu beschaffen, um die Wachstumsstrategie zu verfolgen.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Eine steigende Inflation kann sich negativ auf die Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe auswirken.
Sowohl für Deutschland als auch für andere Länder des europäischen Wirtschaftsraumes aufgrund der erheblichen Ausweitung der Geldmenge ein Ansteigen der Inflationsraten erwartet. Jegliche inflationären Entwicklungen könnten zu einer Verschlechterung der Ergebnisse der Capital Stage Gruppe führen.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Capital Stage Gruppe ist Wettbewerbsrisiken ausgesetzt in einem Markt, der dem technologischen Wandel
unterliegt und niedrige Markteintrittsbarrieren aufweist.
Die Capital Stage Gruppe steht beim Erwerb neuer PV- und Windparks im Wettbewerb insbesondere mit anderen Marktteilnehmern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Gesellschaft in dem gegenwärtig und
künftig zunehmenden Wettbewerb nicht erfolgreich behaupten kann. Wettbewerber könnten auch in der Lage
sein, schneller auf neue oder sich verändernde Verhältnisse am Markt zu reagieren als die Capital Stage Gruppe.
Durch kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung neuer Technologien, unterliegt der Markt für erneuerbare Energien ständig einem dynamischen technologischen Wandel. Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage
Gruppe hängt daher davon ab, neue Trends, Entwicklungen, regulatorische beziehungsweise gesetzliche Anfor27
derungen rechtzeitig zu erkennen und sicherzustellen, dass die betriebenen PV- und Windparks mit der technischen Entwicklung Schritt halten.
Die Capital Stage Gruppe ist darauf angewiesen, geeignete PV- und Windparkprojekte zu finden und zu erwerben. Zwar verfügt die Capital Stage Gruppe nach Einschätzung der Gesellschaft über eine ausgewogene Pipeline
von neuen Projekten, aufgrund der hohen Nachfrage nach renditestarken PV- und Windparks kann jedoch nicht
ausgeschlossen werden, dass insbesondere finanzstärkere Wettbewerber diese PV- und Windparks erwerben
oder der Kaufpreis durch den Wettbewerb steigt.
Bei der Auswahl, Prüfung und dem Betrieb von PV- und Windparks kommt es nach Einschätzung der Gesellschaft entscheidend auf das Know-how und Erfahrungswerte des Erwerbers und Betreibers an, sonstige
Markteintrittshürden bestehen nicht. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass potentielle Wettbewerber
sich dieses Know-how aneignen und der Capital Stage Gruppe Marktanteile abnehmen.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Capital Stage Gruppe ist von qualifizierten Mitarbeitern abhängig.
Die Capital Stage Gruppe verfügt über ein qualifiziertes Management-Team und beschäftigt neben zwei Vorständen zum Datum des Prospekts 69 feste Mitarbeiter. Es ist nicht auszuschließen, dass Teile des Managements
oder Mitarbeiter mit guter Qualifikation das Unternehmen verlassen oder aus anderen Gründen nicht mehr zur
Verfügung stehen werden. Diese Gefahr ist umso größer, je qualifizierter und/oder spezialisierter ein Mitglied
des Managements oder Mitarbeiter ist, da mit der Qualifikation in der Regel auch die Attraktivität für den Arbeitsmarkt steigt. Gleichzeitig kann die Gewinnung neuen qualifizierten Personals für das Management-Team
mit erheblichen Schwierigkeiten und dessen Einarbeitung mit beträchtlichen Kosten verbunden oder überhaupt
nicht möglich sein.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Capital Stage Gruppe könnte gewerbliche Schutzrechte Dritter oder Geheimhaltungsvereinbarungen
verletzen oder außerplanmäßig auf die kostenpflichtige Nutzung von Schutzrechten angewiesen sein.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe gewerbliche Schutzrechte (geistiges Eigentum, insbesondere Patente) Dritter oder mit Dritten abgeschlossene Geheimhaltungsvereinbarungen verletzt werden. Im Falle einer Verletzung von Rechten Dritter könnte sich die Capital
Stage Gruppe schadensersatzpflichtig machen oder gezwungen sein, eine Lizenz für die Verwertung dieser
Rechte zu erwerben, was zu Umsatzeinbußen, Margenschmälerungen und Schadensersatzverpflichtungen führen
könnte.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Capital Stage Gruppe ist von der Entwicklung und erfolgreichen Implementierung von Risikoüberwachungs- und Managementsystemen abhängig.
Die Capital Stage Gruppe benötigt für die Organisation ihrer Beteiligungen sowie den Betrieb der PV- und
Windparks angemessene interne Organisations-, Rechnungslegungs-, Risikoüberwachungs- und Risikomanagementstrukturen sowie Back-up- und Ausfallsysteme, die eine frühzeitige Erkennung von Fehlentwicklungen und
Risiken ermöglichen. Der Aufbau des Risikoüberwachungssystems auf neue Beteiligungen und die Anpassung
auf veränderte Marktbedingungen benötigen regelmäßig Zeit und sind mit finanziellem und personellem Aufwand verbunden.
Die beabsichtigte Markt- und Umsatzausweitung durch neue Akquisitionen erfordert eine genaue Risikoanalyse
der damit zusammenhängenden Folgen etwaiger Managemententscheidungen. Es wird deshalb auch weiterhin
eine Herausforderung sein, neue, zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannte Risiken zu identifizieren, richtig zu
bewerten und das bestehende Risikoüberwachungs- und Managementsystem angemessen und zeitnah weiterzuentwickeln.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken zu spät erkannt werden und sich eine Gegensteuerung
verzögert. Sollten sich Lücken oder Mängel des aufzubauenden Risikoüberwachungs- und Managementsystems
zeigen oder sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, im Zusammenhang mit dem weiteren Wachstum angemessene Strukturen und Systeme zeitnah zu schaffen, könnte dies dazu führen, dass Risiken, Trends und Fehlentwicklungen nicht rechtzeitig erkannt werden.
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Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Der Versicherungsschutz der Capital Stage Gruppe könnte nicht ausreichend sein.
Die Capital Stage Gruppe verfügt nach eigener Einschätzung zum Datum des Prospekts über branchenüblichen
Versicherungsschutz für den Betrieb der PV- und Windparks, der insbesondere aus Betreiberhaftpflicht- und
Allgefahrenversicherungen besteht, wobei üblicherweise ein teilweiser Selbstbehalt vereinbart wird. Die Capital
Stage Gruppe entscheidet über die Art und den Umfang des Versicherungsschutzes auf der Grundlage einer
kaufmännischen Kosten-Nutzen-Analyse mit dem Ziel, die aktuell und künftig aus ihrer Sicht wesentlichen versicherbaren Risiken abzudecken. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der Versicherungsschutz
nicht ausreicht oder nicht alle Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Betrieb von PV- und Windparks angemessen abgesichert sind oder dass künftig kein ausreichender Versicherungsschutz mehr vereinbart
werden kann oder nur noch zu höheren Prämien (z.B. nach einem Schadensfall).
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Capital Stage Gruppe unterliegt Währungsrisiken.
Über die Helvetic Energy GmbH in der Schweiz, die ihre Umsätze in Schweizer Franken erwirtschaftet, unterliegt die Capital Stage Gruppe bereits Währungsrisiken auf Konzernebene. Obwohl die Investitionen der Capital
Stage Gruppe in PV- und Windparks aufgrund des regionalen Fokus auf Europa überwiegend in Euro erfolgen,
kann nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftige Investitionen auch in Fremdwährungen erfolgen und damit
ein Währungsrisiko entsteht. Investitionen und Umsätze in Fremdwährungen unterliegen Kursschwankungen
zwischen den Währungen, die zu Wechselkursverlusten führen können. Sofern die Capital Stage Gruppe Wechselkurssicherungsgeschäfte abschließen sollte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese die Wechselkursrisiken nicht ausreichend absichern. Bestehende oder noch zu gründende ausländische Tochtergesellschaften der
Gesellschaft bilanzieren möglicherweise ebenfalls in anderen Währungen als dem Euro, so dass die entsprechenden Positionen bei der Konsolidierung in Euro umgerechnet werden müssen.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Capital Stage Gruppe unterliegt Zinsänderungsrisiken.
Investitionen in PV- und Windparks werden überwiegend mit Fremdkapital zu festen Zinssätzen mit Laufzeiten,
die derzeit zwischen 10 und 17 Jahren liegen, finanziert. Obwohl in den internen Kalkulationen der Capital Stage
Gruppe Zinsaufschläge nach dem Ende der jeweiligen Zinsbindungsfristen eingeplant sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die tatsächlich fälligen Zinssätze über den erwarteten Zinssätzen liegen, was die Rentabilität der PV- und Windparks vermindert.
Sofern die Investitionen mit variabel verzinslichen Darlehen finanziert wurden, prüft die Capital Stage Gruppe
projektbezogen entsprechende Zinssicherungsinstrumente, um eine langfristige und zuverlässige Kalkulation und
Planung ermöglichen zu können. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Capital Stage Gruppe
keine oder keine ausreichenden Zinssicherungsinstrumente abschließt, was die Rentabilität der so finanzierten
PV- und Windparks ebenfalls vermindert.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Steuerlast der Capital Stage Gruppe könnte sich aufgrund veränderter Rahmenbedingungen oder durch
Steuerprüfungen erhöhen.
Die Steuerlast der Capital Stage Gruppe ist von bestimmten steuerrechtlichen Rahmenbedingungen abhängig.
Änderungen steuerrechtlicher Regelungen oder Veränderungen in der Auslegung oder Anwendung bestehender
steuerrechtlicher Vorschriften könnten daher die Steuerlast der Gesellschaft negativ beeinflussen.
Aus der letzten seitens der zuständigen Steuerbehörden durchgeführten Betriebsprüfung für den Veranlagungszeitraum 2000 bis 2004 resultierten keine wesentlichen Nachzahlungen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen
werden, dass als Ergebnis zukünftiger Steuerprüfungen für spätere Veranlagungszeiträume zusätzliche erhebliche Steuerforderungen entstehen. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund einer unterschiedlichen Betrachtungsweise von Sachverhalten seitens der Finanzverwaltungen, vor allem zu konzerninternen Leistungsverrechnungen und im Zusammenhang mit durchgeführten Außenprüfungen der Steuerbehörden
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und der zuständigen Finanzgerichte zu Steuernachforderungen sowie Zinszahlungen aus Steuernachforderungen
kommen kann.
Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Capital Stage AG könnte Risiken im Zusammenhang mit zukünftigen Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt sein.
Zum Datum des Prospekts sind weder die Capital Stage AG noch ihre Tochtergesellschaften Gegenstand von
Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder Verfahren vor sonstigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden. Es
kann für die Zukunft jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Capital Stage AG oder ihre Tochtergesellschaften im Rahmen ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeit an solchen Verfahren als Anspruchsinhaber oder Anspruchsgegner beteiligt sein wird. Das Betreiben von oder die Beteiligung an Gerichts- oder Verwaltungsverfahren kann erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen der Capital Stage Gruppe für einen nicht bestimmbaren Zeitraum binden. Selbst bei Obsiegen in einem Rechtsstreit kann die wirtschaftlich erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen scheitern, wenn der unterlegene Anspruchsgegner in der Insolvenz ist.
Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
Die Gewinnprognose könnten sich als unrichtig herausstellen.
Die von der Capital Stage AG abgegebene Gewinnprognose könnte sich als unrichtig herausstellen. Es handelt
sich hierbei lediglich um eine Prognose, wie sich aus Sicht der Emittentin die Finanzsituation der Capital Stage
Gruppe unter Berücksichtigung bestimmter Annahmen entwickeln könnte. Die Gewinnprognose könnte bereits
auf unrichtigen Annahmen basieren, was dazu führen könnte, dass ein Erreichen der prognostizierten Werte
nicht möglich ist. Zudem könnte sich die finanzielle Situation der Capital Stage Gruppe nicht wie angenommen
entwickeln, sofern beispielsweise höhere Kosten und/oder niedrigere Einnahmen als prognostiziert realisiert
werden.
Sofern die prognostizierten Werte nicht erreicht werden können, könnte dies erheblich negative Auswirkungen
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe haben.
Stichprobenprüfungen des Konzern- und Jahresabschlusses der Gesellschaft sowie bilanzielle Ermessenspielräume und Schätzungsunsicherheiten im Konzernabschluss könnten zu nachträglichen Anpassungen führen.
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung ("DPR") hat der Gesellschaft im Juni 2013 mitgeteilt, den Konzernabschluss, Jahresabschluss sowie den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012, einer Stichprobenprüfung zu unterziehen. Die Gesellschaft hat ihre Bereitschaft erklärt, an der Prüfung mitzuwirken und angeforderte Unterlagen und Informationen zu übersenden sowie etwaige Fragen im Zusammenhang mit der Stichprobenprüfung zu beantworten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund der Stichprobenprüfung zu Fehlerfeststellungen seitens der DPR kommt, die Auswirkungen auf die Kennzahlen der Capital Stage Gruppe haben könnten.
Des Weiteren wurden in dem Konzernabschluss der Gesellschaft in einigen Fällen Schätzungen vorgenommen
und Annahmen getroffen, die Auswirkungen auf die Höhe von Vermögenswerten, bilanziellen Vermögenswerten, Schulden, Erträgen, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten haben. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Bedeutende Ermessenspielräume nutzt die Gesellschaft bei dem Ansatz möglicher
Goodwills durch Ansatz der "Partial goodwill method", bzw. der "Full goodwill method" Die im Konzernabschluss berücksichtigten Unternehmenszusammenschlüsse wurden bislang ausschließlich nach der Partial goodwill method durchgeführt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die den Schätzungen zugrundeliegenden Annahmen aufgrund neuerer oder besserer Erkenntnis im nach hinein als nicht zutreffend herausstellen,
sodass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte
und Schulden erforderlich werden könnte.
Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken.
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Risiken im Zusammenhang mit der Aktionärsstruktur und dem Angebot
Die Großaktionäre der Gesellschaft könnten den Interessen der sonstigen Aktionäre zuwider handeln.
Die AMCO Service GmbH (28,08 % des stimmberechtigten Grundkapitals), die Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH (10,12 %), die Blue Elephant Venture GmbH (7,69 %), die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft
mbH (5,52 %), die DJE Investment S.A. (2,9994 %) sowie die RTG Beteiligungs GmbH (2,24 %) halten derzeit
jeweils bedeutende Stimmrechtsanteile an der Capital Stage AG. Durch die Konzentration des Anteilseigentums
sind diese Aktionäre, deren Stimmrechtsanteile teilweise Personen zuzurechnen sind, die in Vorstands- oder
Aufsichtsratsfunktionen für die Capital Stage AG tätig sind, in der Lage, unabhängig von dem Abstimmungsverhalten der anderen Aktionäre, einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben und ggf. alle Angelegenheiten, die der Zustimmung der Aktionäre bedürfen, einschließlich der Wahl des Aufsichtsrates und der Genehmigung wesentlicher Kapitalmaßnahmen, zu beeinflussen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die
vorgenannten Aktionäre Beschlüsse fassen, die den Interessen der restlichen Aktionäre zuwider laufen.
Der Aktienbesitz an der Gesellschaft könnte durch künftige Kapitalmaßnahmen oder die Ausübung von Aktienoptionen verwässert werden.
Die Gesellschaft könnte auch in Zukunft zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit und ihres Wachstums weiteres
Kapital benötigen. Die Beschaffung weiteren Eigenkapitals durch Kapitalerhöhungen, insbesondere solche unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, oder gegebenenfalls auch durch die Ausgabe von Aktien nach Ausübung von Wandlungs- oder Optionsschuldverschreibungen oder im Zusammenhang mit dem Erwerb anderer
Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen als Kaufpreiskomponente, sowie die mögliche Ausgabe von
Aktien aufgrund von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen können zu einer Verwässerung der wirtschaftlichen
Rechte und der Stimmrechte der Aktionäre oder zu erheblich nachteiligen Auswirkungen auf den Börsenkurs der
Gesellschaft führen.
Die Kapitalmärkte und der Kurs der Aktien der Gesellschaft waren volatil und könnten weiterhin volatil sein.
Die Anzahl der im Streubesitz gehaltenen Aktien, Änderungen der Betriebsergebnisse der Gesellschaft und der
Mitbewerber sowie Änderungen der allgemeinen Lage der Branche, der Gesamtwirtschaft und der Finanzmärkte
haben bereits in der Vergangenheit zu erhebliche Kursschwankungen bei den Aktien geführt und könnten solche
Kursschwankungen auch in Zukunft hervorrufen. Generell waren die Kapitalmärkte insbesondere auch in der
jüngeren Vergangenheit durch eine hohe Volatilität gekennzeichnet. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden,
dass sich für die Aktien der Gesellschaft kein liquider Handel an den Wertpapierbörsen entwickelt. Die vorgenannten Risiken könnten sich nachteilig auf den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft auswirken. Darüber
hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein Kursverfall der Aktien der Capital Stage AG nachteilig
auf künftige Refinanzierungen der Gesellschaft auswirkt.
Bei dem Verkauf einer größeren Anzahl von Aktien kann ein Abgabedruck entstehen, der sich negativ auf
den Kurs der Aktien der Gesellschaft auswirken kann.
Der Verkauf einer größeren Anzahl von Aktien der Gesellschaft über die Börse oder Marktgerüchte über einen
solchen Verkauf könnten zu einem Abgabedruck hinsichtlich der Aktien der Gesellschaft führen. Sofern für
diese Aktien keine ausreichende Anzahl von Käufern verfügbar ist, könnte sich dies negativ auf den Aktienkurs
auswirken, was unter anderem zukünftige Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft verhindern oder zumindest erschweren würde. Darüber hinaus wären zukünftige Kapitalmaßnahmen gegebenenfalls nur noch zu ungünstigeren Konditionen für die Gesellschaft möglich. Sofern ein solcher Verkaufsdruck auf die Aktien der Gesellschaft
entsteht könnten Anleger darüber hinaus nicht in der Lage sein, die Aktien zum Bezugspreis, einem höheren
Börsenpreis oder überhaupt zu veräußern was unter Umständen zu einem Totalverlust führen könnte.
Die Großaktionäre unterliegen keinen Lock-up Verpflichtungen
Die Großaktionäre unterliegen keinen Lock-up Verpflichtungen, so dass sie ihre Aktien jederzeit ganz oder teilweise an der Börse veräußern können. Dies könnte einen Verkaufsdruck auf die Aktien erzeugen, was sich nachteilig auf den Börsenkurs der Aktien auswirken würde.
31
Die Beteiligung von Aktionären, die nicht an diesem Angebot teilnehmen, wird verwässert werden.
Bezugsrechte, die nicht innerhalb der Bezugsfrist ausgeübt werden, verfallen wertlos. Soweit ein Aktionär sein
Bezugsrecht nicht ausübt, sinkt seine anteilige Beteiligung sowie seine Stimmrechtsquote an der Capital Stage
AG.
Durch eine vorzeitige Beendigung oder eine Nichtdurchführung des Angebots könnten Anleger Verluste
erleiden.
Die Übernahme der Neuen Aktien durch den Sole Global Coordinator erfolgt auf Basis eines Übernahmevertrags, dessen Wirksamkeit unter anderem von aufschiebenden Bedingungen abhängt und der seitens des Sole
Global Coordinators unter bestimmten Umständen einseitig kündbar ist. Die Durchführung des Angebots der
Neuen Aktien setzt darüber hinaus die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister
voraus.
Eine Kündigung oder sonstige Beendigung des Übernahmevertrags vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister führt unter Umständen zu einer Nichtdurchführung der Kapitalerhöhung. In
diesem Fall besteht kein Anspruch von Anlegern auf Lieferung der Neuen Aktien. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Effektenprovisionen und im Zusammenhang mit der Ausübung des Bezugsrechts entstandene
Kosten eines Anlegers richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und dem Institut,
gegenüber dem er sein Bezugsrecht ausgeübt hat.
Eine Kündigung oder sonstige Beendigung des Übernahmevertrags nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister führt zu einem Erwerb der Neuen Aktien durch diejenigen Aktionäre, die ihr
Bezugsrecht bereits ausgeübt haben, zum Bezugspreis. Aktienkaufverträge über noch nicht bezogene Neue Aktien stehen dagegen noch bis zur endgültigen Lieferung und Abrechnung unter Vorbehalt. Sollte ein Anleger im
Falle einer vorzeitigen Beendigung oder Nichtdurchführung des Angebots so genannte Leerverkäufe vorgenommen haben, trägt er das Risiko, die sich aus einem solchen Leerverkauf ergebende Lieferungsverpflichtung von
Aktien der Gesellschaft erfüllen zu können.
32
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts
Die Capital Stage AG (nachstehend auch die "Gesellschaft" und, gemeinsam mit ihren direkten und indirekten
Tochtergesellschaften, die "Capital Stage Gruppe") mit Sitz in Hamburg und die Joh. Berenberg, Gossler &
Co. KG (im Folgenden "Berenberg" oder "Sole Global Coordinator") mit Sitz in Frankfurt am Main sowie die
WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank ("WGZ") mit Sitz in Düsseldorf übernehmen
gemäß § 5 Absatz 4 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG") die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospekts und
erklären, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände
ausgelassen worden sind sowie dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um sicherzustellen, dass
die in diesem Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine Tatsachen ausgelassen worden
sind, die die Aussage des Prospekts wahrscheinlich verändern können.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Prospekt enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle
Aussagen, die sich nicht auf historische oder gegenwärtige Tatsachen und Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Aussagen in diesem Prospekt über die zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne und Erwartungen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit und das Management der Capital Stage Gruppe, über Wachstum und
Profitabilität sowie wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen und andere Faktoren, denen die
Capital Stage Gruppe ausgesetzt ist.
Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen
Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Der Eintritt oder Nichteintritt eines Ereignisses könnte dazu
führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage die Capital
Stage Gruppe wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage
Gruppe unterliegt einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass eine zukunftsgerichtete Aussage, Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend wird. Deshalb sollten Anleger unbedingt
die Kapitel "Zusammenfassung des Prospekts", "Risikofaktoren", " Darstellung und Analyse der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage", "Beschreibung der Geschäftstätigkeit" und "Jüngster Geschäftsgang und Ausblick",
die eine ausführlichere Darstellung derjenigen Faktoren enthalten, die Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der
Capital Stage Gruppe und den Markt, in dem die Capital Stage Gruppe tätig ist, haben, lesen.
In Anbetracht der Risiken, Ungewissheiten und Annahmen können die in diesem Prospekt erwähnten zukünftigen Ereignisse auch ausbleiben. Darüber hinaus können sich die in diesem Prospekt wiedergegebenen zukunftsgerichteten Einschätzungen und Prognosen aus Studien Dritter (siehe auch "Allgemeine Informationen - Hinweis
zu Quellen der Marktdaten") als unzutreffend herausstellen. Weder die Gesellschaft noch ihr Vorstand kann
daher für die zukünftige Richtigkeit der in diesem Prospekt dargestellten Meinungen oder den tatsächlichen
Eintritt der prognostizierten Entwicklungen einstehen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft keine Verpflichtung übernimmt, über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Hinweis zu Quellen der Marktdaten
Dieser Prospekt enthält Daten, statistische Informationen und Informationen aus Studien Dritter. Sofern Informationen von Seiten Dritter übernommen wurden, sind diese im Prospekt korrekt wiedergegeben. Soweit es der
Gesellschaft bekannt ist und sie aus den von diesen Dritten veröffentlichten Informationen ableiten konnte, sind
keine Tatsachen unterschlagen worden, die die wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend gestalten würden.
Anleger sollten diese Informationen dennoch sorgfältig abwägen. Marktstudien basieren häufig auf Informationen und Annahmen, die möglicherweise weder exakt noch sachgerecht sind, und ihre Methodik ist von Natur aus
zukunftsgerichtet und spekulativ. Anleger sollten berücksichtigen, dass Einschätzungen der Gesellschaft auf
solchen Marktstudien Dritter beruhen. Die Gesellschaft hat die Zahlenangaben, Marktdaten und sonstigen Informationen, die Dritte ihren Studien zu Grunde gelegt haben, nicht überprüft und übernimmt daher keine Verantwortung oder Garantie für die Richtigkeit der in diesem Prospekt enthaltenen Angaben aus Studien Dritter.
33
Innerhalb des vorliegenden Prospekts wird auf folgende Quellen verwiesen:

Bundesverband Solarwirtschaft, Pressemitteilung "Zubau bei Solarstrom erreicht Niveau der Vorjahre",
8. Januar 2013;

Bundesverband WindEnergie, "Jahresbilanz Windenergie – Facts to go, 2012", 13. März 2013, "BWE
2012";

Bundesverband WindEnergie, Pressemitteilung "Jahresbilanz Windenergie 2012: Stabiles Wachstum in
Deutschland im turbulenten Weltmarkt", 30. Januar 2013;

European Photovoltaik Industry Association, "Global Market Outlook for Photovoltaics, 2013 – 2017",
Mai 2013, "EPIA 2013";

European Photovoltaik Industry Association, "Global Market Outlook for Photovoltaics until 2016", Mai
2010, "EPIA 2012";

European Photovoltaik Industry Association, "Global Market Outlook for Photovoltaics until 2014", Mai
2010, "EPIA 2010";

Germany Trade & Invest, Dossier "Branche kompakt: Solarenergie Frankreich" August 2012;

European Wind Energy Association ("EWEA"), "Green Growth - The impact of wind energy on jobs and
the economy", April 2012, "EWEA Green Growth Report 2012";

Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, "Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland",
11. April 2013, "Fraunhofer ISE 2013";

Frauenhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES), "Windenergie Report Deutschland 2011", 18. April 2012, "Fraunhofer Windreport 2011";

Germany Trade & Invest, Pressemitteilung "Italien setzt auf kleine Windkraftanlagen" vom 21. Juni 2013;

Germany Trade & Invest, Dossier "Branche kompakt: Windenergie Frankreich" Juli 2013;

International Energy Agency ("IEA"), "World Energy Outlook 2012", 12. November 2012, "IEA World
Energy Outlook 2012";

Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der
Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der
Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG, "Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EG) 2009";

Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat), Veröffentlichung "Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch", letztes Update 15.07.2013, Online Datencode: tsdcc110;

Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat), Pressemitteilung "Anteil erneuerbarer Energien
stieg auf 13 % des Energieverbrauchs in der EU 27 im Jahr 2011", 26. April 2013;

World Wind Energy Association ("WWEA"), "World Wind Energy Report 2012", 16. Mai 2013,
"WWEA World Wind Energy Report 2012".
Hinweis zu Finanz-, Währungs-, und Zahlenangaben
Dieser Prospekt enthält Währungsangaben in Euro . Währungsangaben in Euro wurden mit "EUR" beziehungsweise "TEUR" für Tausend Euro vor dem Betrag kenntlich gemacht und abgekürzt. Sofern Zahlenangaben in
einer anderen Währung aufgeführt sind, ist dies ausdrücklich bei der betreffenden Zahl bzw. den betreffenden
Zahlen durch die Bezeichnung der entsprechenden Währung vermerkt.
Einzelne Zahlenangaben (darunter auch Prozentangaben) in diesem Prospekt wurden kaufmännisch gerundet. In
Tabellen addieren sich solche kaufmännisch gerundeten Zahlenangaben unter Umständen nicht genau zu den in
der Tabelle gegebenenfalls gleichfalls enthaltenen Gesamtsummen. Für die Berechnung der im Text verwendeten Prozentangaben wurde dagegen nicht von kaufmännisch gerundeten, sondern von den tatsächlichen Werten
ausgegangen. Daher kann es in einigen Fällen dazu kommen, dass Prozentzahlen im Text von Prozentsätzen
abweichen, die sich auf der Basis von gerundeten Werten ergeben.
Die in diesem Prospekt enthaltenen Finanzdaten, die Gegenstand von Finanzinformationen der Gesellschaft sind,
entstammen den geprüften Konzernabschlüssen (nach IFRS) der Gesellschaft für die zum 31. Dezember 2010,
2011 und 2012 endenden Geschäftsjahre sowie dem ungeprüften Konzernzwischenabschluss (nach IAS 34) der
Gesellschaft für den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum (mit Vergleichszahlen zum und für den
34
zum 30. Juni 2012 endenden Sechsmonatszeitraum) sowie dem geprüften Jahresabschluss (nach HGB) der Gesellschaft für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr sowie dem Rechnungswesen der Gesellschaft.
Soweit Finanzdaten angegeben werden, die aus den Konzernabschlüssen oder dem Jahresabschluss der Gesellschaft stammen, sind diese Angaben als "geprüft" gekennzeichnet. Sofern in diesem Prospekt Finanzdaten als
"ungeprüft" angegeben werden, bedeutet dies, dass sie den ungeprüften Konzernzwischenabschluss (nach IAS
34) der Gesellschaft für den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum oder der internen Rechnungslegung der Gesellschaft entstammen.
Einsichtnahme in Dokumente
Für die Gültigkeitsdauer dieses Prospekts können während der üblichen Geschäftszeiten bei der Capital Stage
AG, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, die folgenden Dokumente in Papierform eingesehen werden:
(i)
die Satzung der Gesellschaft und die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat;
(ii)
der geprüfte Konzernabschluss (nach IFRS) der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2012 endende
Geschäftsjahr;
(iii)
der geprüfte Konzernabschluss (nach IFRS) der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2011 endende
Geschäftsjahr;
(iv)
der geprüfte Konzernabschluss (nach IFRS) der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2010 endende
Geschäftsjahr;
(v)
der geprüfte Jahresabschluss (nach HGB) der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr; und
(vi)
der ungeprüfte Konzernzwischenabschluss (nach IAS 34) der Gesellschaft für den zum 30. Juni 2013
endenden Sechsmonatszeitraum.
35
DAS ANGEBOT
Gegenstand des Angebots
Gegenstand des Angebots sind 13.516.249 auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2013 ("Neue Aktien").
Die Neuen Aktien stammen aus der am 8. Oktober 2013 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund der Ermächtigung in § 6 der Satzung der Gesellschaft beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem
Kapital gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Aktionäre. Die Neuen Aktien werden von Berenberg für das Bankenkonsortium zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie gezeichnet und durch Berenberg
und WGZ den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 4 zu 1 (d.h.
vier alte Aktien berechtigen zum Bezug von einer Neuen Aktie) zum Bezug angeboten (das "Bezugsangebot").
Das Bezugsangebot findet im Rahmen eines öffentlichen Angebots in Deutschland statt ("Öffentliches Angebot"). Um ein glattes Bezugsverhältnis zu gewährleisten, hat sich einer der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft verpflichtet, auf die Ausübung von ihm zustehende Bezugsrechten zu verzichten. Im Zusammenhang mit
dem Bezugsangebot ist kein börslicher Bezugsrechtshandel vorgesehen.
Die Großaktionäre AMCO Service GmbH. Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH und RTG Beteiligungs GmbH, die über ca. 28,08%, ca. 10,12%, ca. 5,52% bzw. ca. 2,24% des
bezugsberechtigten Grundkapitals der Gesellschaft und damit der Bezugsrechte, insgesamt berechtigend zum
Bezug von 6.211.533 bzw. ca. 45,96% der Neuen Aktien, verfügen, werden ihre Bezugsrechte an Berenberg
abtreten. Berenberg und WGZ haben sich in dem mit der Gesellschaft geschlossenen Übernahmevertrag verpflichtet, vor Beginn des Bezugsangebots diese insgesamt 6.211.533 Neuen Aktien (die "Vorabplatzierungsaktien") im Rahmen einer Privatplatzierung qualifizierten Anlegern außerhalb der USA nach Maßgabe der Regulation S des US Securities Act von 1933 und den auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften, jeweils in
der aktuell gültigen Fassung (der "Securities Act") sowie Kanada, Japan und Australien zum Erwerb anzubieten
(die "Vorabplatzierung"). Im Rahmen der Vorabplatzierung sollen die Vorabplatzierungsaktien zu einem im
Rahmen des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festzulegenden Platzierungspreis platziert werden.
Der Platzierungspreis der Vorabplatzierung wird den Bezugspreis bestimmen und wird maximal EUR 4,00 je
Neuer Aktie betragen.
Die Veröffentlichung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger findet voraussichtlich am 9. Oktober 2013 statt.
Die nach dem Abschluss der Vorabplatzierung und des Bezugsangebots verbleibenden Neuen Aktien, für die die
Bezugsrechte von Altaktionäre der Gesellschaft nicht ausgeübt wurden, werden von Berenberg und WGZ qualifizierten Anlegern in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb des USA, nach Maßgabe der Regulation S des Securities Act, sowie Kanada, Japan und Australien bestmöglich, allerdings nicht unterhalb des Bezugspreises im
Rahmen einer Privatplatzierung ("Institutionelles Angebot", zusammen mit dem Bezugsangebot und der Vorabplatzierung das "Angebot") angeboten. Berenberg hat sich vorbehaltlich marktüblicher Bedingungen und
Rücktrittrechte im Übernahmevertrag verpflichtet, die verbleibenden Neuen Aktien, die (i) weder im Rahmen
des Bezugsangebots bezogen werden, (ii) noch im Rahmen der Vorabplatzierung, (iii) noch im Rahmen des
Institutionellen Angebots platziert werden, am Abrechnungstag des Bezugsangebots zum Bezugspreis zu übernehmen.
Das Angebot erfolgt auf Grundlage eines Übernahmevertrages zwischen der Gesellschaft, Berenberg und WGZ
vom 8. Oktober 2013. Das Angebot steht unter verschiedenen Bedingungen, wie der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, die voraussichtlich am 11. Oktober
2013 erfolgen wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Angebot abgebrochen werden (siehe "Das
Angebot – Bezugsangebot – Wichtige Hinweise").
Voraussichtlicher Zeitplan für das Angebot
Für das Angebot ist folgender Zeitplan vorgesehen:
8. Oktober 2013
Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat über die Kapitalerhöhung
Abschluss des Übernahmevertrags
Billigung des Prospektes durch die BaFin
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Veröffentlichung des Prospekts auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.capitalstage.com)
Vorabplatzierung der Vorabplatzierungsaktien
9. Oktober 2013
Festlegung des Platzierungs- und Bezugspreises
Bekanntgabe der Ergebnisse der Vorabplatzierung und des Platzierungs- und Bezugspreises
Veröffentlichung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger
Stellung des Zulassungsantrags bei der Frankfurter Wertpapierbörse sowie bei der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg
10. Oktober 2013
Einbuchung der Bezugsrechte nach dem Stand vom 9. Oktober 2013 (abends)
Beginn der Bezugsfrist
11. Oktober 2013
Eintragung der Kapitalerhöhung sowie ihrer Durchführung im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (Zeitpunkt der Entstehung der Neuen Aktien)
Zulassung der Neuen Aktien zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie
zum regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg
Veröffentlichung des Zulassungsbeschlusses der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg auf der Internetseite der Deutsche Börse AG
(www.deutsche-boerse.com) bzw. der Internetseite der BÖAG Börsen AG
(www.boersenag.de)
14. Oktober 2013
Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft
Lieferung der Vorabplatzierungsaktien
23. Oktober 2013
Ende der Bezugsfrist; späteste Zahlung des Bezugspreises für Neue Aktien
24. Oktober 2013
Bekanntgabe der Ergebnisse des Bezugsangebots und des endgültigen Volumens der Kapitalerhöhung
Gegebenenfalls Institutionelles Angebot
28. Oktober 2013
Lieferung der Neuen Aktien aus dem Bezugsangebot und gegebenenfalls dem Institutionellen Angebot
Dieser Prospekt wird am 8. Oktober 2013 unter der Internetadresse der Gesellschaft (www.capitalstage.com) in
elektronischer Form veröffentlicht. Eine gedruckte Fassung dieses Prospekts wird außerdem ab diesem Zeitpunkt
bei der Gesellschaft und bei Berenberg während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos erhältlich sein.
Bezugsangebot
Nachfolgend wird das voraussichtlich am 9. Oktober 2013 im Bundesanzeiger zu veröffentlichende Bezugsangebot wiedergegeben:
"Capital Stage AG
Hamburg
(ISIN: DE0006095003 / WKN: 609500)
Bezugsangebot
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Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 6 der Satzung der Capital Stage AG (die "Gesellschaft") hat der Vorstand
am 8. Oktober 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital von EUR 54.064.999,00
um EUR 13.516.249,00 auf EUR 67.581.248,00 durch Ausgabe von 13.516.249 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von
EUR 1,00 je Stückaktie (die "Neuen Aktien"), gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind mit voller
Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2013 ausgestattet.
Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg ("Berenberg", "Sole Global
Coordinator") und die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank ("WGZ") haben sich
aufgrund eines Aktienübernahmevertrags (der "Übernahmevertrag") vom 8. Oktober 2013 verpflichtet, die
Neuen Aktien den Aktionären der Capital Stage AG, vorbehaltlich der nachstehenden unter dem Abschnitt
"Wichtige Hinweise" genannten Bedingungen im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug anzubieten,
und den Aktionären die gezeichneten Aktien entsprechend ihrer Bezugsausübung nach vollzogener Eintragung
der Kapitalerhöhung sowie ihrer Durchführung im Handelsregister zuzuteilen. Auf je vier alte Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE0006095003) entfällt ein Bezugsrecht. Berenberg wird die Neuen Aktien zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie für das Bankenkonsortium zeichnen.
Die Neuen Aktien werden den Aktionären zum Bezugspreis von EUR [•] je Neuer Aktie zum Bezug angeboten.
Die Eintragung der Kapitalerhöhung sowie ihrer Durchführung in das Handelsregister wird voraussichtlich am
oder um den 11. Oktober 2013 erfolgen.
Die Bezugsrechte aus den alten Aktien, die sämtlich in Girosammelverwahrung gehalten werden, werden nach
dem Stand vom 9. Oktober 2013, abends, durch die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760
Eschborn ("Clearstream"), den Depotbanken automatisch eingebucht. Im Zusammenhang mit dem Bezugsangebot ist kein börslicher Bezugsrechtshandel vorgesehen.
Wir bitten unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der
Ausübung ihres Bezugsrechtes in der Zeit
vom 10. Oktober 2013 bis einschließlich 23. Oktober 2013
über ihre Depotbank bei einer der unten genannten Bezugsstellen während der üblichen Schalterstunden auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.
Bezugsstelle ist die
Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg
Die Ausübung der Bezugsrechte steht unter dem Vorbehalt der Eintragung Kapitalerhöhung sowie ihrer Durchführung im Handelsregister und den weiteren im Abschnitt "Wichtige Hinweise" dargestellten Bedingungen.
Vorabplatzierung / Verwertung nicht bezogener Aktien / Privatplatzierung
Die Großaktionäre AMCO Service GmbH, Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH und RTG Beteiligungs GmbH, die über ca. 28,08%, ca. 10,12%, ca. 5,52% bzw. ca. 2,24% des
bezugsberechtigten Grundkapitals der Gesellschaft und damit der Bezugsrechte, insgesamt berechtigend zum
Bezug von 6.211.533 bzw. ca. 45,96% der Neuen Aktien, verfügen, werden ihre Bezugsrechte an Berenberg
abtreten. Berenberg und WGZ haben sich in dem mit der Gesellschaft geschlossenen Übernahmevertrag verpflichtet, vor Beginn des Bezugsangebots diese insgesamt 6.211.533 Neuen Aktien (die "Vorabplatzierungsaktien") im Rahmen einer Privatplatzierung qualifizierten Anlegern außerhalb der USA nach Maßgabe der Regulation S des US Securities Act von 1933 und den auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften, jeweils in
der aktuell gültigen Fassung (der "Securities Act") sowie Kanada, Japan und Australien zum Erwerb anzubieten
(die "Vorabplatzierung"). Im Rahmen der Vorabplatzierung sollen die Vorabplatzierungsaktien zu einem im
Rahmen des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festzulegenden Platzierungspreis platziert werden.
Die nach Abschluss der Vorabplatzierung und des Bezugsangebots verbleibenden Neuen Aktien, für die die
Bezugsrechte von Altaktionären der Gesellschaft nicht ausgeübt wurden, werden von Berenberg und WGZ qualifizierten Anlegern in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der USA nach Maßgabe der Regulation S des
Securities Act, sowie Kanada, Japan und Australien bestmöglich, allerdings nicht unterhalb des Bezugspreises
im Rahmen einer Privatplatzierung ("Institutionelles Angebot") angeboten.
Berenberg hat sich vorbehaltlich marktüblicher Bedingungen und Rücktrittrechte im Übernahmevertrag verpflichtet, die verbleibenden Neuen Aktien, die (i) weder im Rahmen des Bezugsangebots bezogen werden, (ii)
noch im Rahmen der Vorabplatzierung, (iii) noch im Rahmen des Institutionellen Angebots platziert werden, am
Abrechnungstag des Bezugsangebots zum Bezugspreis zu übernehmen.
38
Bezugsverhältnis
Gemäß dem Bezugsverhältnis von 4 zu 1 können Aktionäre der Gesellschaft für jeweils vier alte Aktien eine
Neue Aktie zum Bezugspreis beziehen. Es ist nur ein Bezug von ganzen Neuen Aktien oder eines Vielfachen
davon möglich, nicht jedoch von Bruchteilen einer Aktie. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu gewährleisten, hat
sich einer der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft verpflichtet, auf die Ausübung von ihm zustehenden Bezugsrechten zu verzichten.
Es gibt keinen Mindest- oder Höchstbetrag der Zeichnung.
Bezugsstelle
Bezugsstelle ist die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg.
Bezugspreis
Der Bezugspreis je bezogener Neuer Aktie beträgt EUR [•] je Neuer Aktie. Aktionäre, die ihre Bezugsrechte
innerhalb der Bezugsfrist ausgeübt haben, müssen den Bezugspreis zum Zeitpunkt der Ausübung, spätestens am
letzten Tag der Bezugsfrist, das heißt am 23. Oktober 2013, zu entrichten. Maßgeblich für eine fristgerechte
Ausübung des Bezugsrechts ist das Datum des Geldeingangs bei der Bezugsstelle.
Wichtige Hinweise
Bezugsrechtsinhabern wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts den
Wertpapierprospekt vom 8. Oktober 2013 aufmerksam zu lesen und insbesondere die im Abschnitt "Risikofaktoren" des Wertpapierprospekts beschriebenen Risiken zu berücksichtigen.
Der Sole Global Coordinator und WGZ sind berechtigt, unter bestimmten Umständen vom Übernahmevertrag
zurückzutreten oder die Durchführung des Bezugsangebots zu verlängern. Zu diesen Umständen zählt insbesondere der Eintritt eines der folgenden Ereignisse:
Die Verpflichtung des Sole Global Coordinators und WGZ endet, wenn die Kapitalerhöhung sowie ihre Durchführung nicht bis zum 14. Oktober 2013, 24:00 Uhr MEZ, in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg
eingetragen ist und sich der Sole Global Coordinator und WGZ und die Capital Stage AG nicht auf einen späteren Termin einigen können. Sollte die Zulassung der Neuen Aktien zum Börsenhandel nicht bis einschließlich
25. Oktober 2013 bzw. zu einem von der Gesellschaft und dem Sole Global Coordinator vereinbarten späteren
Zeitpunkt für Lieferung und Abrechnung der Neuen Aktien erfolgt sein, besteht ebenfalls ein Rücktrittsrecht.
Der Übernahmevertrag kann ferner auch nach Eintragung der Kapitalerhöhung sowie ihrer Durchführung bis zur
buchmäßigen Lieferung der Aktien und damit eventuell auch nach Einbeziehung der Neuen Aktien in die laufende Notierung beendet werden.
Im Falle des Rücktritts des Sole Global Coordinators oder WGZ vom Übernahmevertrag vor Eintragung der
Kapitalerhöhung sowie ihrer Durchführung in das Handelsregister entfällt das Bezugsrecht der Aktionäre. Sofern
der Sole Global Coordinator oder WGZ nach Eintragung der Kapitalerhöhung sowie ihrer Durchführung in das
Handelsregister vom Übernahmevertrag zurücktritt, können die Aktionäre und Erwerber von Bezugsrechten, die
das Bezugsrecht ausgeübt haben, die Neuen Aktien zum Bezugspreis erwerben.
Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Aktionäre oder Investoren aus dem Bezugsangebot, dem Institutionellen Angebot oder der Privatplatzierung bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt der
Verkäufer dieser Aktien das Risiko, seine Lieferverpflichtung nicht erfüllen zu können.
Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien
Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei Clearstream, hinterlegt wird. Der Anspruch
der Aktionäre auf Verbriefung ihres jeweiligen Anteils ist satzungsmäßig ausgeschlossen. Die im Rahmen des
Bezugsangebots bezogenen Neuen Aktien und die im Rahmen der Privatplatzierungen erworbenen Neuen Aktien werden voraussichtlich am 28. Oktober 2013 durch Girosammeldepotgutschrift zur Verfügung gestellt, es
sei denn, die Bezugsfrist wurde verlängert. Die Neuen Aktien sind, wie alle Aktien der Capital Stage AG, auf
den Inhaber lautende Stückaktien, mit den gleichen Rechten ausgestattet wie alle anderen Aktien der Gesellschaft und vermitteln keine darüber hinausgehenden Rechte oder Vorteile.
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Provision
Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken gegenüber den ihr Bezugsrecht ausübenden Aktionären eine bankübliche Provision berechnet.
Börsenhandel der Neuen Aktien / Stabilisierung
Die Zulassung der Neuen Aktien zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich mit weiteren Zulassungspflichten (Prime Standard) sowie zum regulierten Markt der
Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg wird voraussichtlich am 9. Oktober 2013 beantragt werden und voraussichtlich am 11. Oktober 2013 erfolgen. Es ist vorgesehen, sämtliche Neue Aktien am 14. Oktober 2013 in
die an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg bestehende Notierung
der Aktien der Capital Stage AG (ISIN: DE0006095003 / WKN: 609500) einbeziehen zu lassen.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien handelt Berenberg als Stabilisierungsmanager und kann
in rechtlich zulässigem Umfang Maßnahmen ergreifen, die zur Stützung des Börsen- oder Marktpreises der Aktien der Gesellschaft abzielen, um gegebenenfalls einem erhöhten Angebot von oder einer erhöhten Nachfrage
nach Aktien der Gesellschaft entgegenzuwirken.
Bekanntmachung
Der Prospekt wird am 8. Oktober 2013 auf der Internetseite der Capital Stage AG (www.capitalstage.com) veröffentlicht werden. Gedruckte Exemplare des Prospekts werden in Deutschland bei der Gesellschaft und bei
Berenberg während der regulären Geschäftszeiten zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Verkaufsbeschränkungen
Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch
bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der USA registriert. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen in den USA weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden.
Hamburg, im Oktober 2013
Capital Stage AG
Der Vorstand"
Marktschutzvereinbarungen
Die Gesellschaft hat sich gegenüber dem Sole Global Coordinator und dem Co-Manager verpflichtet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Sole Global Coordinators innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten
nach Durchführung des Angebots

keine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital anzukündigen oder durchzuführen;

der Hauptversammlung der Gesellschaft keine Kapitalerhöhung zur Beschlussfassung vorzuschlagen; und

weder direkt noch indirekt Aktien der Gesellschaft oder andere Wertpapiere, die in Aktien der Gesellschaft umgewandelt oder dafür eingetauscht werden können oder ein Recht zum Erwerb von Aktien der
Gesellschaft gewähren, anzubieten, zu verpfänden, zuzuteilen, auszugeben, zu verkaufen, sich zu deren
Verkauf zu verpflichten, eine Option zu deren Erwerb zu verkaufen, eine Option zu deren Veräußerung
zu kaufen, die Wertpapiere anderweitig abzugeben oder zu veräußern, noch Geschäfte (einschließlich
Swapgeschäfte) abzuschließen oder durchzuführen, durch die das wirtschaftliche Risiko des Aktienbesitzes ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen wird, unabhängig davon, ob diese Geschäfte durch
Lieferung von Anteilen, durch Geldzahlungen oder andere Leistungen zu erfüllen sind.
Stabilisierungsmaßnahmen
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien handelt der Sole Global Coordinator als Stabilisierungsmanager ("Stabilisierungsmanager") und kann im rechtlich zulässigen Umfang (§ 20a Absatz 3 WpHG in
Verbindung mit der Verordnung 2273/2003 der EU-Kommission vom 22. Dezember 2003) Maßnahmen ergreifen, die auf die Stützung des Börsen- oder Marktpreises der Aktien der Gesellschaft abzielen, um gegebenenfalls
einem erhöhten Angebot von oder einer erhöhten Nachfrage nach Aktien der Gesellschaft entgegenzuwirken
("Stabilisierungsmaßnahmen"). Der Stabilisierungsmanager kann im Zusammenhang mit dem Bezugsangebot
40
außerbörslich oder auf anderem Wege Maßnahmen zum Zwecke der Stützung des Marktpreises der bestehenden
Aktien oder der Neuen Aktien der Gesellschaft auf einem Preisniveau, das ansonsten nicht erreicht würde, ergreifen. Dabei behält sich der Stabilisierungsmanager vor, Absicherungsgeschäfte in Aktien der Gesellschaft
oder entsprechenden Derivaten vorzunehmen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Stabilisierungsmanagers, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Demzufolge ist ungewiss, ob Stabilisierungsmaßnahmen überhaupt ergriffen werden. Sofern Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden, können diese jederzeit ohne vorherige Bekanntgabe beendet werden. Solche Stabilisierungsmaßnahmen können ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Bezugspreises vorgenommen werden und müssen spätestens am 30. Kalendertag nach Ablauf der
Bezugsfrist, das heißt voraussichtlich am 22. November 2013, beendet sein ("Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungsmaßnahmen können zu einem höheren Börsen- bzw. Marktpreis der Aktien der Gesellschaft oder der
Bezugsrechte führen, als es ohne diese Maßnahmen der Fall wäre. Darüber hinaus kann sich vorübergehend ein
Börsen- bzw. Marktpreis auf einem Niveau ergeben, das nicht dauerhaft ist. Nach Ende des Stabilisierungszeitraums wird innerhalb einer Woche in der Frankfurter Allgemeine Zeitung bekannt gegeben, (i) ob Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, (ii) zu welchem Termin mit der Kursstabilisierung begonnen wurde, (iii)
zu welchem Termin die letzte Kursstabilisierungsmaßnahme sowie (iv) innerhalb welcher Kursspanne die Stabilisierung erfolgte, und zwar letzteres für jeden Termin, zu dem eine Kursstabilisierungsmaßnahme durchgeführt
wurde. Diese Informationen werden darüber hinaus Medien im Sinne von § 3a Absatz 1 Satz 1 der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV) (wie zum Beispiel Reuters oder Bloomberg) zur
Veröffentlichung zugeleitet.
Aktienübernahme
Die Gesellschaft, Berenberg und WGZ haben am 8. Oktober 2013 einen Übernahmevertrag im Hinblick auf das
Bezugsangebot und die Neuen Aktien, für die das Bezugsrecht nicht ausgeübt wird, abgeschlossen ("Übernahmevertrag"). Sole Global Coordinator für das Angebot ist Berenberg, Co-Manager ist WGZ.
Nach Maßgabe des Übernahmevertrages hat sich der Sole Global Coordinator für das Konsortium verpflichtet,
13.516.249 Neue Aktien zum geringsten Ausgabepreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie zu übernehmen und gemeinsam mit WGZ den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, die entsprechende Anzahl von Neuen Aktien auszugeben.
Der Sole Global Coordinator hat mit den Großaktionären AMCO Service GmbH, Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH und RTG Beteiligungs GmbH mit Verträgen jeweils vom
2. Oktober 2013 vereinbart, dass diese ihre Bezugsrechte berechtigend zum Bezug von insgesamt 6.211.533
Neuen Aktien an den Sole Global Coordinator abtreten. Im Übernahmevertrag haben sich der Sole Global Coordinator gemeinsam mit WGZ verpflichtet, vor Beginn des Bezugsangebots diese Vorabplatzierungsaktien im
Rahmen der Vorabplatzierung qualifizierten Anlegern außerhalb der USA nach Maßgabe der Regulation S des
Securities Act sowie Kanada, Japan und Australien zum Erwerb anzubieten. Im Rahmen der Vorabplatzierung
sollen die Vorabplatzierungsaktien zu einem im Rahmen des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festzulegenden Platzierungspreis platziert werden.
Die nach Abschluss der Vorabplatzierung und des Bezugsangebots verbleibenden Neuen Aktien, für die die
Bezugsrechte von Altaktionären der Gesellschaft nicht ausgeübt wurden, werden von Berenberg im Rahmen des
Institutionellen Angebots qualifizierten Anlegern in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der USA nach Maßgabe der Regulation S des Securities Act, sowie Kanada, Japan und Australien bestmöglich, allerdings nicht unterhalb des Bezugspreises angeboten.
Berenberg hat sich vorbehaltlich marktüblicher Bedingungen und Rücktrittrechte im Übernahmevertrag verpflichtet, die verbleibenden Neuen Aktien, die (i) weder im Rahmen des Bezugsangebots bezogen werden, (ii)
noch im Rahmen der Vorabplatzierung, (iii) noch im Rahmen des Institutionellen Angebots platziert werden, am
Abrechnungstag des Bezugsangebots zum Bezugspreis zu übernehmen.
Die Gesellschaft hat sich im Übernahmevertrag darüber hinaus verpflichtet, den Sole Global Coordinator und
WGZ von bestimmten Haftungsverbindlichkeiten freizustellen. Der Übernahmevertrag sieht ferner vor, dass die
Verpflichtungen des Sole Global Coordinators und WGZ unter dem Vorbehalt des Eintritts bestimmter Bedingungen, etwa dem Erhalt üblicher, den Anforderungen des Sole Global Coordinators und WGZ genügender
Rechtsgutachten, stehen.
Für weitere Angaben zu möglichen Rücktrittsrechten gemäß dem Übernahmevertrag siehe "Das Angebot - Bezugsangebot - Wichtige Hinweise".
41
Verkaufsbeschränkungen
Der Sole Global Coordinator und WGZ haben sich im Übernahmevertrag in Höhe ihrer Übernahmequote verpflichtet, die von ihnen angebotenen Aktien weder unmittelbar noch mittelbar in den Vereinigten Staaten von
Amerika oder an so genannte "U.S. persons" ("U.S. Personen") im Sinne der Regulation S des U.S. Securities
Act von 1933 ("Securities Act") oder für deren Rechnung anzubieten oder zu verkaufen, sofern nicht ein Befreiungstatbestand von den Registrierungs- und Mitteilungspflichten des U.S.-amerikanischen Wertpapier- und
Börsenrechts erfüllt ist und nicht alle weiteren anwendbaren U.S.-amerikanischen Rechtsvorschriften eingehalten sind. Die Aktien wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert und können in den Vereinigten
Staaten von Amerika oder an U.S. Personen nur nach Regulation S oder gemäß einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act angeboten oder verkauft werden.
Der Verkauf der Aktien im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (das "Vereinigte Königreich") unterliegt ebenfalls Beschränkungen. Der Sole Global Coordinator und der Co-Manager haben sich
im Übernahmevertrag als Einzelschuldner verpflichtet, dass sie (i) keine Aktien im Vereinigten Königreich angeboten haben oder anbieten werden, ausgenommen im Wege der Privatplatzierung an "qualified investors" im
Sinne von Artikel 86 des Financial Services and Markets Act 2000 in der derzeit geltenden Fassung ("FSMA’’)
oder sonst unter Umständen, welche die Gesellschaft nicht zur Veröffentlichung eines Prospekts gemäß Artikel
85(1) FSMA verpflichten, dass sie im Vereinigten Königreich (ii) Aufforderungen oder Angebote sich an Anlagegeschäften im Sinne von Artikel 21 FSMA zu beteiligen nur gegenüber (a) Personen, die als Investment Professionals in Übereinstimmung mit Section 19(5) der FSMA (Financial Promotion) Order 2005 bzw. (b) nur
gegenüber Personen, die unter Artikel 49(2) )(a)-(d) ("high net worth companies, unincorporated associations
etc") (die unter (a) und (b) genannten Personen im Folgenden die "Relevanten Personen") oder unter Umständen vorgenommen haben oder vornehmen werden, in denen Artikel 21 FSMA nicht eingreift, und dass sie (iii)
alle anwendbaren Bestimmungen des FSMA bei allen Handlungen beachtet haben und beachten werden, die sie
in Bezug auf die Aktien im Vereinigten Königreich, von dort aus oder anderweitig im Zusammenhang mit dem
Vereinigten Königreich unternommen haben oder unternehmen werden.
Der Sole Global Coordinator und der Co-Manager haben des Weiteren im Aktienübernahmevertrag der Gesellschaft gewährleistet bzw. sich dieser gegenüber verpflichtet, dass sie in allen Mitgliedsstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraums ("EWR"), welche die Prospektrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung (Richtlinie 2010/73
EU zur Änderung der Richtlinie 2003/71 EG und 2004/109/EG gemeint, einschließlich sämtlicher einschlägiger
Umsetzungsmaßnahmen, "Prospektrichtlinie") umgesetzt haben, ab dem Tag der Umsetzung der Prospektrichtlinie die Neuen Aktien weder öffentlich angeboten haben noch anbieten werden, es sei denn, dass (i) vorher ein
Prospekt für die Neuen Aktien veröffentlicht worden ist, der durch die zuständige Behörde in diesem Mitgliedsstaat gebilligt worden ist oder in einem anderen Mitgliedsstaat des EWR, der die Prospektrichtlinie umgesetzt
hat, gebilligt worden und die zuständige Behörde in dem Mitgliedsstaat, in dem das Angebot stattfindet, davon in
Einklang mit der Prospektrichtlinie unterrichtet worden ist; (ii) das Angebot sich ausschließlich an,, qualifizierte
Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie richtet; oder (iii) das Angebot unter sonstigen Umständen erfolgt, in
denen nach § 3 WpPG i. V. m. Artikel 3 der Prospektrichtlinie die Veröffentlichung eines Prospekts durch die
Gesellschaft nicht erforderlich ist.
Die Neuen Aktien wurden und werden nicht gemäß den Wertpapierhandels- und Börsengesetzen Japans, Kanadas und Australiens registriert. Die Neuen Aktien dürfen weder direkt noch indirekt in Japan, Kanada und Australien oder in Japan, Kanada und Australien wohnhaften Personen oder zu Gunsten von in Japan, Kanada und
Australien wohnhaften Personen (dies umfasst auch Gesellschafen oder andere gemäß japanischem, kanadischem oder australischem Recht organisierte Einheiten) oder zum Zweck des Wiederverkaufs in Japan, Kanada
und Australien angeboten oder verkauft werden, es sei denn gemäß einer Ausnahmebestimmung vom jeweiligen
Registrierungserfordernis und im Übrigen in Übereinstimmung mit dem Wertpapier- und Börsengesetz und
anderen anwendbaren Vorschriften, Regulierungen und ministeriellen Richtlinien Japans, Kanadas und Australiens.
Darüber hinaus haben sich der Sole Global Coordinator und der Co-Manager verpflichtet, in keinem Land außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Maßnahmen zu ergreifen, die nach den dort anwendbaren Rechtsvorschriften ein öffentliches Angebot in dem betreffenden Land sein würden.
42
INFORMATIONEN ÜBER DIE ANGEBOTENEN NEUEN AKTIEN
Rechtsgrundlage für die Neuen Aktien
Bezüglich der Rechtsvorschriften, auf deren Grundlagen die Aktien geschaffen wurden, siehe den Abschnitt
"Angaben über das Kapital der Gesellschaft" – "Kapitalerhöhung zur Durchführung des Angebots".
Stimmrecht
Jede Neue Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht.
Gewinnanteilberechtigung
Die Neuen Aktien sind mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2013 ausgestattet.
Form und Verbriefung der Aktien
Die Neuen Aktien sind auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Aktien werden in einer Globalurkunde ohne Gewinnanteilscheine verbrieft, die bei Clearstream als Wertpapiersammelbank
hinterlegt werden. Der Anspruch eines Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist satzungsmäßig ausgeschlossen.
WKN/ISIN/Börsenkürzel
Wertpapierkennnummer (WKN):
609500
International Securities Identification Number (ISIN):
DE0006095003
Börsenkürzel:
CAP
Übertragbarkeit
Die Aktien sind frei übertragbar.
Börsenzulassung, Verbriefung, Lieferung
Die Neuen Aktien werden voraussichtlich am 11. Oktober 2013 zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie gleichzeitig zum Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie
zum regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg zugelassen. Die Notierungsaufnahme wird
voraussichtlich am 14. Oktober 2013 erfolgen.
Zahl- und Hinterlegungsstelle
Zahl- und Hinterlegungsstelle der Gesellschaft in Bezug auf die Neuen Aktien ist die Deutsche Bank AG (Postfach 20 01 07, 60605 Frankfurt am Main).
Designated Sponsor
Close Brothers Seydler Bank AG übernimmt die Funktion des Designated Sponsors der an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg gehandelten Aktien der Gesellschaft, wobei dieser
berechtigt ist, einen entsprechend zugelassenen Dritten mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu betrauen. Ein
Designated Sponsor sorgt insbesondere für die Liquidität im Aktienhandel, indem er verbindliche Preise für den
An- und Verkauf der Aktien stellt.
43
GRÜNDE FÜR DAS ANGEBOT UND VERWENDUNG DES
EMISSIONSERLÖSES UND KOSTEN DER EMISSION;
VERWÄSSERUNG; INTERESSEN BETEILIGTER PERSONEN
AN DEM ANGEBOT
Gründe für das Angebot und Verwendung des Emissionserlöses
Die Gesellschaft beabsichtigt, den wesentlichen Anteil (ca. mehr als 95%) des ihr aus der Ausgabe der Neuen
Aktien zufließenden Nettoemissionserlös (ungefähr EUR 51,73 Mio. unter der Annahme, dass sämtliche Neue
Aktien zum maximalen Bezugs- bzw. Platzierungspreis von EUR 4,00 bezogen bzw. platziert werden) zur Finanzierung des Ausbaus der Geschäftigkeit der Capital Stage Gruppe, insbesondere für Investitionen in Solarund Windparks, zu verwenden. Die Gesellschaft prüft in diesem Zusammenhang laufend Investitionsmöglichkeiten und die Erschließung neuer Märkte, so dass jederzeit auch kurzfristige Erweiterungen des Portfolios möglich
sind. Zum Datum dieses Prospekts erwägt die Gesellschaft eine weitergehende Prüfung mehrerer Solar- und
Windparks mit einer kumulierten Leistung von 393 MW mit einer Eigenkapital-Investitionssumme von insgesamt EUR 193 Mio. in Deutschland, Italien und Frankreich. Der letztliche Erwerb der jeweiligen Solar- und
Windparks unterliegt dem Vorbehalt des Ergebnisses einer weitergehenden Due Diligence bzw. des Abschlusses
entsprechender Kaufverträge.
Soweit der Ausbau der Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe, insbesondere die Investitionen und Solarund Windparks, den der Gesellschaft zufließenden Nettoemissionserlös übersteigt, beabsichtigt die Gesellschaft,
zusätzlichen Investitionsbedarf durch Eigenkapital, Zahlungsflüsse aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit oder
übliche Fremdfinanzierungen zu finanzieren.
Die Gesellschaft hat bislang keine genauere Festlegung über die Zuordnung von Teilen des Nettoemissionserlöses auf einzelne Verwendungszwecke getroffen.
Kosten der Emission
Die Gesellschaft erhält im Rahmen der Durchführung des Angebots den Bruttoemissionserlös abzüglich der von
der Gesellschaft zu tragenden Kosten der Kapitalerhöhung ("Nettoemissionserlös"). Der Bruttoemissionserlös
hängt von der Anzahl der bezogenen bzw. platzierten Neuen Aktien ab. Unter der Annahme, dass sämtliche
Neuen Aktien zum maximalen Bezugs- bzw. Platzierungspreis von EUR 4,00 bezogen bzw. platziert werden,
ergibt sich ein Bruttoemissionserlös für die Gesellschaft in Höhe von EUR 54,06 Mio.
Unter dieser Annahme würde die von der Gesellschaft zu tragenden Vergütung des Sole Global Coordinators
und des Co-Managers EUR 2.027.437,00 (einschließlich einer Erfolgsprovision) betragen. Die Gesellschaft
schätzt die von ihr zu tragenden weiteren Emissionskosten auf bis zu EUR 300.000,00 (zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer und Versicherungssteuern).
Unter der Annahme, dass sämtliche Neuen Aktien bezogen bzw. platziert werden und die geschätzten Emissionskosten in oben beschriebener Höhe anfallen, rechnet die Gesellschaft mit einem Nettoemissionserlös in Höhe
von ca. EUR 51,73 Mio.
Verwässerung
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Neuen Aktien gewährleistet, dass jeder Aktionär, sofern er sein Bezugsrecht ausübt, mindestens mit seinem ursprünglichen prozentualen Anteil an der Gesellschaft beteiligt bleibt.
Sofern ein Aktionär sein Bezugsrecht nicht innerhalb der Bezugsfrist ausübt, reduziert sich sein Anteil am
Grundkapital der Gesellschaft (sog. "Verwässerung"). Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Datum des
Prospekts EUR 54.064.999,00 und ist eingeteilt in 54.064.999 Aktien. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Unter der Annahme, dass sämtliche Neuen Aktien bezogen werden und die vollständige Durchführung der Kapitalerhöhung um EUR 13.516.249,00 in das Handelsregister eingetragen wird, würde das Grundkapital der Gesellschaft EUR 67.581.248,00 betragen mit der Folge, dass das alte Grundkapital i.H.v.
EUR 54.064.999,00 nach Durchführung der Kapitalerhöhung nur noch ca. 80,0 % des neuen Grundkapitals ausmachen würde. Ein Aktionär, der sein Bezugsrecht nicht ausübt, würde dementsprechend nur noch mit ca.
80,0 % seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sein, was einer Verwässerung
seines Anteils um ca. 20,0 % je Aktie entspräche. Durch die Verwässerung des Anteils am Grundkapital verringern sich auch in entsprechendem Umfang die mitgliedschaftlichen Verwaltungsrechte, insbesondere das Stimmrecht, und die mitgliedschaftlichen Vermögensrechte, insbesondere das Dividendenrecht.
44
Der Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft belief sich auf der Grundlage des Konzernzwischenabschlusses der Gesellschaft nach IAS 34 zum 30. Juni 2013 auf TEUR 156.393 (EUR 2,91 pro Aktie)
(berechnet auf Grundlage der zum 30. Juni 2013 ausstehenden 53.749.999 Aktien der Gesellschaft).
Nach Durchführung der bedingten Kapitalerhöhungen von EUR 53.749.999,00 (basierend auf der zum 30. Juni
2013 ausstehenden Aktienanzahl) um insgesamt EUR 315.000,00 auf EUR 54.064.999,00 durch Ausgabe von
315.000 Bezugsaktien aus Bedingtem Kapital I zu einem Ausübungspreis von insgesamt ca. EUR 662.300,00 im
Juli und August 2013 hätte der Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft zum 30. Juni 2013
TEUR 157.055 (ca. EUR 2,90 pro Aktie) betragen (berechnet auf der Grundlage der zum Datum des Prospekts
ausstehenden 54.064.999 Aktien der Gesellschaft).
Nach Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital von EUR 54.064.999,00 (basierend auf der
zum Datum des Prospekts ausstehenden Aktienanzahl) um EUR 13.516.249,00 auf EUR 67.581.248,00 durch
Ausgabe von 13.516.249 Neuen Aktien gegen Bareinlagen im Rahmen dieses Angebots, die voraussichtlich am
11. Oktober 2013 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen wird, und bei einem maximalen
Bezugs- bzw. Platzierungspreis von EUR 4,00 je Neuer Aktie, sowie nach Abzug der geschätzten Kosten des
Angebots in Höhe von ca. EUR 2.327.437,00 hätte der Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft
zum 30. Juni 2013 TEUR 208.793 bzw. ca. EUR 3,09 pro Aktie betragen (berechnet (i) auf Basis des angepassten Buchwerts des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft zum 30. Juni 2013 nach Durchführung der bedingten Kapitalerhöhungen und (ii) auf Grundlage der nach Durchführung der Kapitalerhöhung im Rahmen des Angebots ausstehenden 67.581.248 Aktien der Gesellschaft). Dies würde einer unmittelbaren Erhöhung des Buchwerts des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft um EUR 0,19 (6,55 %) pro Aktie für die Altaktionäre, die
nicht am Bezugsangebot teilnehmen, entsprechen. Dagegen übersteigt der von einem Anleger im Rahmen des
Angebots gezahlte Platzierungspreis den Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft um EUR 0,91
je Aktie, was einer unmittelbaren Verwässerung von ca. 22,75 % je Aktie für die Erwerber der Neuen Aktien
entspricht.
Interessen beteiligter Personen an dem Angebot
Berenberg berät die Gesellschaft bei der Zulassung der Neuen Aktien und koordiniert die Strukturierung und
Durchführung des Angebots als Sole Global Coordinator und steht diesbezüglich in einem vertraglichen Verhältnis mit der Gesellschaft (siehe: "Das Angebot – Aktienübernahme"). Berenberg erhält für ihre Tätigkeit eine
von der Höhe des Bruttoemissionserlöses der Gesellschaft abhängige Provision (siehe: "Gründe für das Angebot
und Verwendung des Emissionserlöses und Kosten der Emission; Verwässerung; Interessen Beteiligter Personen
an dem Angebot - Kosten der Emission"). Aus diesem Grund hat Berenberg ein wirtschaftliches Interesse an der
erfolgreichen Durchführung des Angebots.
WGZ steht bezüglich der Durchführung des Angebots in einem Vertragsverhältnis mit der Gesellschaft (siehe:
"Das Angebot – Aktienübernahme") und erhält für seine Tätigkeit eine von der Höhe des Bruttoemissionserlöses
der Gesellschaft abhängige Provision (siehe: "Gründe für das Angebot und Verwendung des Emissionserlöses
und Kosten der Emission; Verwässerung; Interessen Beteiligter Personen an dem Angebot - Kosten der Emission"). Aus diesem Grund hat WGZ ein wirtschaftliches Interesse an der erfolgreichen Durchführung des Angebots.
45
DIVIDENDENPOLITIK UND ANTEILIGES ERGEBNIS
Dividendenrechte
Die Anteile der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital
(§ 60 Absatz 1 AktG). Der Anspruch eines Aktionärs auf Zahlung der Dividende verjährt nach drei Jahren, wobei die Verjährungsfrist erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde. Verjährte Dividenden verbleiben bei der Gesellschaft. Die Beschlussfassung über die
Ausschüttung von Dividenden für ein Geschäftsjahr auf die Aktien der Gesellschaft obliegt der ordentlichen
Hauptversammlung des darauf folgenden Geschäftsjahres, die auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
entscheidet. Dividenden dürfen nur aus dem Bilanzgewinn, wie er in dem von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss nach HGB ausgewiesen ist, gezahlt werden. Bei der Ermittlung des zur Ausschüttung
zur Verfügung stehenden Betrags ist der Jahresüberschuss um Gewinn- und Verlustvorträge des Vorjahres sowie
Entnahmen aus bzw. Einstellungen in Rücklagen zu korrigieren. Kraft Gesetzes sind bestimmte Rücklagen zu
bilden, die bei der Berechnung des zur Ausschüttung verfügbaren Bilanzgewinns abgezogen werden müssen. Die
Hauptversammlung kann im Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns weitere Beträge in Gewinnrücklagen einstellen oder als Gewinn vortragen.
Von der Hauptversammlung beschlossene Dividenden werden in Übereinstimmung mit den Regeln des jeweiligen Clearingsystems ausgezahlt, da die dividendenberechtigten Aktien in einem Clearingsystem verwahrt werden. Einzelheiten über etwaige von der Hauptversammlung beschlossene Dividenden und die von der Gesellschaft jeweils benannten Zahlstellen werden im Bundesanzeiger und in mindestens je einem überregionalen
Pflichtblatt der Wertpapierbörsen, an denen die Aktien der Gesellschaft zum Börsenhandel zugelassen sind,
veröffentlicht.
Ergebnis und Dividende je Aktie
Die nachfolgende Übersicht stellt das Konzernergebnis und das Ergebnis je Aktie der Gesellschaft für die zum
31. Dezember 2012, 2011 und 2010 endenden Geschäftsjahre (jeweils nach IFRS) sowie die Dividende je
Stammaktie (nach HGB) dar.
Ergebnis je Aktie
2012
2011
2010
Konzerngesamtergebnis in TEUR (geprüft)
9.094
2.386
1.653
48.910.000
38.114.996
27.719.999
0,18
-0,028
0,06
0,08
0,05
0
Anzahl Stammaktien am 31. Dezember (ungeprüft)
Ergebnis je
(geprüft)1
Stammaktie
in
EUR
(unverwässert)
Dividende je Stammaktie in EUR (ungeprüft)
1
Der Berechnung liegt die durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien im Berichtszeitraum zugrunde.
Dividendenpolitik
Die Fähigkeit der Gesellschaft zur Zahlung künftiger Dividenden wird von den Gewinnen der Gesellschaft, ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Lage und anderen Faktoren abhängen. Hierzu gehören insbesondere die Liquiditätsbedürfnisse der Gesellschaft, ihre Zukunftsaussichten, die Marktentwicklung, die steuerlichen, gesetzgeberischen und sonstigen Rahmenbedingungen. Der zur Ausschüttung zur Verfügung stehende Bilanzgewinn berechnet sich anhand des Einzeljahresabschlusses (nicht konsolidiert) der Gesellschaft, der nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt wird.
Die Gesellschaft plant, in Zukunft eine auch im Branchenvergleich angemessene Dividende auszuschütten. Die
Fähigkeit der Gesellschaft, in zukünftigen Jahren eine Dividende zu zahlen, hängt jedoch vom Betrag des ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns ab. Die Gesellschaft kann keine Aussage zur Höhe zukünftiger Bilanzgewinne
bzw. dazu treffen, ob zukünftig Bilanzgewinne erzielt werden. Demzufolge kann die Gesellschaft nicht gewährleisten, dass zukünftig Dividenden gezahlt werden.
46
KAPITALAUSSTATTUNG UND LIQUIDITÄT
Kapitalausstattung
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kapitalausstattung der Gesellschaft nach IFRS auf konsolidierter Basis zum 31. August 2013. Die Zahlen wurden anhand der internen Rechnungslegung der Gesellschaft
ermittelt.
Zum 31. August 2013
(ungeprüft)
in TEUR
Kurzfristige Verbindlichkeiten
1
32.748
-
davon garantiert
0
-
davon besichert3
32.748
-
davon unbesichert / nicht garantiert
Langfristige Verbindlichkeiten
2
0
328.549
-
davon garantiert
0
-
davon besichert
3
328.549
-
davon unbesichert / nicht garantiert
Summe der Verbindlichkeiten
0
361.297
Eigenkapital
-
Gezeichnetes Kapital
54.065
-
Kapitalrücklage
51.993
-
Gewinnrücklagen
-
3.705
4
Sonstige Rücklagen
Summe der Verbindlichkeiten und des Eigenkapitals
181
471.241
1
Entspricht dem "Kurzfristigen Fremdkapital" im Konzernabschluss der Capital Stage Gruppe
2
Entspricht dem "Langfristigen Fremdkapital" im Konzernabschluss der Capital Stage Gruppe
3
Die Besicherung erfolgt im Wesentlichen durch Abtretung sämtlicher Zahlungs- und Vergütungsansprüche aus der Stromeinspeisung, aus Wartungsverträgen, aus Versicherungen sowie Raumsicherungsübereignung der Anlagen
4
Die sonstigen Rücklagen beinhalten die Rücklage für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Arbeitnehmervergütungen. Nicht einbezogen in die sonstigen Rücklagen ist die Währungsumrechnungsrücklage.
47
Liquidität
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Liquidität der Gesellschaft nach IFRS auf konsolidierter
Basis zum 31. August 2013. Die Zahlen wurden anhand der internen Rechnungslegung der Gesellschaft ermittelt.
Zum 31. August 2013 (ungeprüft)
in TEUR
A
Zahlungsmittel
45.468
B
Zahlungsmitteläquivalente
0
C
Wertpapiere im Handelsbestand
0
D
Liquidität (A) + (B) + (C)
E
Kurzfristige Finanzforderungen
45.468
0
1
F
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
G
Anteil kurzfristig fälliger Finanzschulden an den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten
H
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten2
I
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten (F) + (G) + (H)
22.228
J
Kurzfristige Nettofinanzverbindlichkeiten (I) - (E) – (D)
-23.240
K
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
L
Begebene Anleihen
3.902
16.564
1.762
3
271.046
0
4
M
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
N
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (K) + (L) + (M)
288.333
O
Nettofinanzverbindlichkeiten (J) + (N)
265.093
1
2
3
4
17.287
Entspricht den "kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten" im Konzernabschluss der Capital Stage Gruppe
Entspricht den "kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten" im Konzernabschluss der Capital Stage Gruppe
Entspricht den "langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten" im Konzernabschluss der Capital Stage Gruppe
Entspricht den "langfristigen Leasingverbindlichkeiten" im Konzernabschluss der Capital Stage Gruppe
Indirekte, Eventual- und sonstige Verbindlichkeiten
Die Capital Stage Gruppe hat zum 31. August 2013 keine Eventualverbindlichkeiten.
Zum 31. August 2013 hat die Capital Stage Gruppe sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von
TEUR 20.038. Für Miet- und Leasingverhältnisse mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr bestanden Verpflichtungen in Höhe von TEUR 285. Die Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, mit einer Laufzeit
länger als ein und bis zu fünf Jahren, beliefen sich auf TEUR 928. Die Gesellschaften, in denen Photovoltaikoder Windkraftanlagen betrieben werden, haben entsprechend der Laufzeiten der Anlagen (20 bis 30 Jahre), zum
Teil langfristige Pachtverträge geschlossen. Die Summe der künftigen Pachtzahlungen, die länger als 5 Jahre
laufen, betrug TEUR 15.072.
Geschäftskapital
Nach Auffassung der Gesellschaft reicht das Geschäftskapital (working capital) der Capital Stage Gruppe während der nächsten zwölf Monate seit dem Datum des Prospekts aus, um den fälligen Zahlungsverpflichtungen
nachzukommen.
48
AUSGEWÄHLTE FINANZANGABEN
Die folgenden Tabellen enthalten ausgewählte Finanzinformationen der Capital Stage AG auf konsolidierter
Basis für die zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 endenden Geschäftsjahre der Capital Stage Gruppe sowie
Zwischenfinanzinformationen zum 30. Juni 2013 und 2012. Die Konzernabschlüsse für die zum 31. Dezember
2012, 2011 und 2010 endenden Geschäftsjahre der Capital Stage Gruppe wurden nach IFRS aufgestellt und
jeweils durch die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der ungeprüfte Konzernzwischenabschluss für den zum
30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum wurde nach IAS 34 "Zwischenberichterstattung" aufgestellt.
Die nachfolgend zum 31. Dezember 2012 und 2011 und für die zum 31. Dezember 2012 und 2011 endenden
Geschäftsjahre dargestellten ausgewählten Finanzangaben sind dem Konzernabschluss für das zum
31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr entnommen bzw. aus diesem abgeleitet. Die nachfolgend zum
31. Dezember 2010 und für das zum 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr dargestellten ausgewählten
Finanzangaben sind dem Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr entnommen
bzw. von diesem abgeleitet. Die nachfolgend wiedergegebenen Konzernfinanzangaben zum 30. Juni 2013 und
für die zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume sind dem ungeprüften Konzernzwischenabschluss für den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum entnommen bzw. von diesem abgeleitet.
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Die folgende Tabelle stellt die Konzern-Gesamtergebnisrechnung nach IFRS für die zum 31. Dezember 2012,
2011 und 2010 endenden Geschäftsjahre und für die zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume dar:
1. Halb- 1. Halbjahr
jahr
2013
2012
2012
2011
2010
TEUR
TEUR
TEUR
(geprüft)
(geprüft)
(geprüft)
TEUR
TEUR
(ungeprüft)
(ungeprüft)
Umsatzerlöse
45.118
35.463
12.980
26.241
20.097
Sonstige Erträge
15.907
10.621
3.685
11.490
11.484
Materialaufwand
-6.870
-5.300
-74
-1.940
-2.918
Personalaufwand (davon 2012 TEUR 34; 2011:
TEUR 30; 2010: TEUR 26 aus anteilsbasierter
Vergütung)
-5.910
-4.462
-1.236
-3.087
-3.028
Sonstige Aufwendungen
-14.516
-11.548
-1.765
-3.925
-2.500
Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA)
33.729
24.774
13.591
28.779
23.135
-13.183
-11.465
-6.568
-8.642
-13.993
20.546
13.308
7.023
20.137
9.142
696
711
151
750
311
-11.747
-8.808
-5.402
-8.525
-4.916
9.495
5.212
1.772
12.362
4.537
-353
-2.715
-118
-1.312
-697
9.142
2.497
1.653
11.050
3.840
-48
-111
-
15
35
9.094
2.386
1.653
11.065
3.875
Abschreibungen
Betriebsergebnis (EBIT)
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Konzernjahresergebnis (EAT)
Währungsdifferenzen
Konzerngesamtergebnis
49
Konzernbilanz
Die folgende Tabelle stellt die Konzernbilanz nach IFRS zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 und zum
30. Juni 2013 dar:
AKTIVA
Immaterielle Vermögenswerte
2012
2011
2010
30. Juni
2013
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
(geprüft)
(geprüft)
(geprüft)
(ungeprüft)
69.323
33.052
11.951
84.882
6.888
6.888
1.641
6.827
317.127
203.702
120.271
361.716
Finanzanlagen
3.050
11.600
23.324
1.813
Sonstige Forderungen
1.983
512
-
2.998
Aktive latente Steuern
2.750
956
626
3.051
401.120
256.710
157.813
461.287
Vorräte
2.451
1.911
-
2.961
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
3.150
6.049
108
10.543
Nicht finanzielle Vermögenswerte
1.355
3.180
719
1.735
Sonstige kurzfristige Forderungen
12.703
333
286
3.258
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
34.238
31.798
22.644
40.616
Kurzfristiges Vermögen, gesamt
53.898
43.271
23.757
59.113
455.017
299.980
181.570
520.400
Geschäfts- oder Firmenwert
Sachanlagen
Langfristiges Vermögen, gesamt
Summe AKTIVA
PASSIVA
2012
2011
2010
30. Juni
2013
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
(geprüft)
(geprüft)
(geprüft)
(ungeprüft)
Gezeichnetes Kapital
48.400
38.115
27.720
53.750
Kapitalrücklage
37.666
17.179
4.984
51.644
119
85
55
162
Währungsrücklage
-159
-111
-
-144
Gewinnrücklagen
3.705
13.705
13.705
3.705
32.388
15.718
16.618
39.298
8.143
6.896
-
7.978
130.262
91.586
63.083
156.393
2.649
-
-
3.704
243.772
157.963
104.426
272.127
17.871
18.930
-
17.431
1.694
427
174
2.215
32.010
12.348
3.851
35.028
297.996
189.668
108.451
330.505
Rücklage für in Eigenkapitalinstrumenten zu
erfüllende Arbeitnehmervergütungen
Bilanzgewinn
Minderheitsgesellschafter
Eigenkapital, gesamt
Minderheitsgesellschafter (KG)
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
Sonstige Rückstellungen
Passive latente Steuern
Langfristiges Fremdkapital, gesamt
50
PASSIVA
2012
2011
2010
30. Juni
2013
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
(geprüft)
(geprüft)
(geprüft)
(ungeprüft)
1
-
1.727
17.354
10.232
6.959
20.584
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
1.746
898
-
1.762
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2.107
4.534
2.427
2.125
Sonstige kurzfristige Schulden
4.638
3.023
650
7.304
26.759
18.727
10.036
33.502
455.017
299.980
181.570
520.400
Steuerrückstellungen
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Kurzfristiges Fremdkapital, gesamt
Summe PASSIVA
1
913
40
Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr sind Steuerrückstellungen noch unter den sonstigen kurzfristigen Schulden erfasst. Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr erfolgte eine entsprechende Umgliederung.
Konzern-Kapitalflussrechnung
Die folgende Tabelle stellt die Konzern-Kapitalflussrechnung nach IFRS für die zum 31. Dezember 2012, 2011
und 2010 endenden Geschäftsjahre dar:
Periodenergebnis
2012
2011
20101
TEUR
TEUR
TEUR
(geprüft)
(geprüft)
(geprüft)
9.142
2.497
1.653
13.183
18.218
6.568
8.540
-
-
34
30
26
-15.122
-7.134
-3.453
-696
-711
-151
11.747
8.808
5.402
353
2.715
118
-1.019
-868
-
Zu-/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind
-102.104
-85.792
689
Zu-/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind
103.002
76.331
-1.237
-
-
901
47
295
-
27.108
14.387
10.518
Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel
-19.152
-20.077
-8.294
Auszahlungen für den Erwerb im Folgejahr zu konsolidierender Unternehmen
-10.701
-
-
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
Verlust aus Abgang von Finanzanlagen
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
Ertragsteuern (erfolgswirksam)
Ertragsteuern (zahlungswirksam)
Erhaltene / Gezahlte Ertragssteuern (Saldo)
Erhaltene Dividenden
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
51
2012
2011
20101
TEUR
TEUR
TEUR
(geprüft)
(geprüft)
(geprüft)
Einzahlungen aus dem Verkauf kons. Unternehmen
114
3.498
-
Auszahlungen für Investitionen i. d. Sachanlagevermögen
-23.819
-24.044
-9.915
-101
-39
-3
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
-
-770
-68
Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen
0
8.430
-
Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit
-53.661
-33.001
-18.280
Tilgung von Finanzkrediten
-27.490
-7.423
-5.379
Erhaltene Zinsen
518
417
148
Gezahlte Zinsen
-10.502
-8.808
-5.381
Aufnahme von Finanzkrediten
37.650
21.087
10.432
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen
30.855
22.869
5.040
-118
-400
-80
Gezahlte Dividenden
-1.909
-
-
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
29.004
27.742
4.781
1
13
-
2.452
9.141
-2.980
Stand am Periodenanfang
31.785
22.644
25.625
Stand am Periodenende
34.238
31.785
22.644
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen
Auszahlungen für Emissionskosten
Veränderung der Liquidität aus Wechselkursänderungen
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
Zahlungsmittel- und Zahlungsmittel-äquivalente
1
Die Vergleichbarkeit der Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung für das zum 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr mit den Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung für die zum 31. Dezember 2011 und 2012 endenden Geschäftsjahre ist insofern eingeschränkt, als es bei den Posten "Zu/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind", "Zu-/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind" und "Aufnahme von Finanzkrediten" im Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2012 endende
Geschäftsjahr zu Umgliederungen kam im Rahmen derer die Zahlen für das Geschäftsjahr 2011 angepasst wurden.
52
Die folgende Tabelle stellt die verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnung nach IFRS für die zum 30. Juni 2013
und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume dar:
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
1. Halbjahr 2013
1. Halbjahr 2012
TEUR
TEUR
(ungeprüft)
(ungeprüft)
6.377
6.975
-3.507
-30.468
3.547
39.245
Konzern-Kennzahlen
Die folgende Tabelle stellt ausgesuchte Konzern-Kennzahlen für die zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010
endenden Geschäftsjahre und für die zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume dar (Die
Zahlen wurden anhand der internen Rechnungslegung der Gesellschaft ermittelt:
2012
2011
2010
(geprüft soweit nicht anders
angegeben)
1. Halbjahr 2012
1. Halbjahr 2013
(ungeprüft)
(ungeprüft)
FFO1 in Mio. EUR (ungeprüft)
15,1
12,7
4,9
7,1
10,3
FFOPS2 in EUR (ungeprüft)
0,32
0,40
0,17
0,16
0,20
0,18
-0,028
0,06
0,08
0,21
3
EPS in EUR
1
2
3
FFO bedeutet Funds from Operations (Periodenergebnis korrigiert um Abschreibungen, Aufwendungen/Erträgen aus Bewertung und Veräußerung von
Finanzanlagen, Erträge aus der Erstkonsolidierung, sonstige nicht operative Erträge/Aufwendungen, latente Steuern und anteilsbasierter Vergütungen).
FFOPS bedeutet Funds from Operations per Share (Funds from Operations je Stammaktie).
EPS bedeutet Earnings per Share (Ergebnis je Stammaktie, unverwässert). Der Berechnung liegt die durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien im
Berichtszeitraum zugrunde.
53
DARSTELLUNG UND ANALYSE DER FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
Die in diesem Abschnitt wiedergegebenen Konzernfinanzangaben zum und für die Geschäftsjahre endend zum
31. Dezember 2012, 2011 und 2010 sind den von der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, geprüften Konzernabschlüssen der Gesellschaft nach International Financial Reporting Standards,
wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind ("IFRS") zum und für die Geschäftsjahre endend zum
31. Dezember 2012, 2011 und 2010 entnommen bzw. von den darin enthaltenen Finanzangaben abgeleitet.
Die nachfolgend zum 31. Dezember 2012 und 2011 und für die zum 31. Dezember 2012 und 2011 endenden
Geschäftsjahre wiedergegebenen Konzernfinanzangaben sind dem Konzernabschluss für das zum 31. Dezember
2012 endende Geschäftsjahr entnommen bzw. aus diesem abgeleitet. Die nachfolgend zum 31. Dezember 2010
und für das zum 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr dargestellten ausgewählten Finanzangaben sind
dem Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr entnommen bzw. von diesem
abgeleitet. Die nachfolgend wiedergegebenen Konzernfinanzangaben zum 30. Juni 2013 und für die zum 30.
Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume sind dem ungeprüften Konzernzwischenabschluss für den
zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum entnommen bzw. von diesem abgeleitet. Der ungeprüfte Konzernzwischenabschluss für den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum wurde nach IAS 34 "Zwischenberichterstattung" aufgestellt.
Die in diesem Abschnitt wiedergegebenen Finanzangaben der Gesellschaft auf nicht konsolidierter Basis für das
am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr sind dem geprüften HGB Jahresabschluss der Capital Stage AG
zum und für das Geschäftsjahr endend zum 31. Dezember 2012 entnommen bzw. von diesem abgeleitet.
Hinsichtlich der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wird auf die jeweiligen – im Finanzteil
dieses Prospektes enthaltenen – Anhänge der Konzernabschlüsse der Gesellschaft zum und für die Geschäftsjahre endend zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 verwiesen (siehe den Abschnitt "Finanzteil").
Die folgende Darstellung sollte in Verbindung mit den Abschnitten "Risikofaktoren", "Kapitalausstattung und
Liquidität", "Beschreibung der Geschäftstätigkeit" sowie den im Finanzteil dieses Prospektes enthaltenen Finanzinformationen, den Erläuterungen zu den enthaltenen Abschlüssen und den an anderer Stelle in diesem Prospekt enthaltenen Finanzangaben gelesen werden.
Die nachfolgenden Zahlenangaben wurden kaufmännisch gerundet. Es ist daher möglich, dass die Addition
derart gerundeter Beträge nicht exakt zu den Werten führt, die als Summe dieser Beträge dargestellt werden.
Überblick
Die Capital Stage Gruppe betreibt Solar- und Windenergieanlagen und verfügt über ein Portfolio von derzeit 25
Solar- und fünf Windparks mit einer Kapazität von insgesamt ungefähr 190,9 MWp (Solarparks ca. 142,9 MWp,
Windparks ca. 48 MWp). Gemessen an der kumulierten Leistung ihrer Solarenergieanlagen ist die Gesellschaft
nach eigener Einschätzung Deutschlands größter unabhängiger Solarparkbetreiber. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erwirbt die Capital Stage AG mittelbar in der Regel sämtliche Anteile an Projektgesellschaften, in deren
Eigentum wiederum sich die bestehenden und ans Netz angeschlossenen Solar- und Windenergieanlagen befinden. Das Eigentum erstreckt sich regelmäßig auf die Anlagen als solche, d.h. die Module, Wechselrichter, Windturbinen, Türme, Komponenten und Unterkonstruktionen, jedoch nicht auf das jeweilige Grundstück, das in der
Regel gepachtet ist. Darüber hinaus übernimmt die Gesellschaft über ihre Tochtergesellschaft Capital Stage
Solar Service GmbH die technische und kaufmännische Betriebsführung für die PV-Parks der Capital Stage
Gruppe selbst. Für einen Teil ihres Windparks erbringt die Gesellschaft die kaufmännische Betriebsführung.
Weiterhin übernimmt die Gesellschaft auch das O&M für Solarparkanlagen von Dritten.
Der Fokus der Capital Stage Gruppe liegt auf dem Erwerb und Betrieb von sogenannten "Turn-Key-Anlagen"
(schlüsselfertige Bestandsparks, die bereits über einen Netzanschluss und verifizierbare Leistungsdaten verfügen).
Die PV-Parks und Windparks der Capital Stage Gruppe liegen größtenteils in Deutschland, zu einem kleineren
Teil in Norditalien.
Wesentliche, die Ertragslage beeinflussende Faktoren
In den Jahren 2010, 2011 und 2012 sowie im ersten Halbjahr 2013 haben unter anderem die nachfolgend dargestellten Faktoren die Ertragslage der Capital Stage Gruppe erheblich beeinflusst und werden dies nach Einschätzung der Gesellschaft auch in Zukunft tun:
54
Staatliche Förderung von PV- und Windparks
Die Stromerzeugung durch Photovoltaik und Windkraft ist nach derzeitigem Stand der Technik aufgrund der im
Vergleich zu herkömmlichen Energieträgern höheren Stromherstellungskosten im Regelfall nicht konkurrenzfähig. Sie kommt meist nur zum Einsatz, weil sie staatlich gefördert wird. Wichtigstes Element dieser staatlichen
Förderung in Deutschland ist das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG), welches Netzbetreiber
verpflichtet, Anlagen zur Stromgewinnung auf Basis regenerativer Energien an ihr Netz anzubinden und den
gesamten von solchen Anlagen erzeugten Strom zu langfristig garantierten Mindestpreisen abzunehmen. Auch in
den sonstigen europäischen Zielmärkten der Capital Stage Gruppe wie Italien ist das Wachstum der Photovoltaik- und Windkraftmärkte vom Umfang der staatlichen Förderung abhängig (siehe zum gegenwärtigen Umfang
der staatlichen Förderung den Abschnitt "Regulatorisches Umfeld"). Die politische Diskussion um die Förderung
regenerativer Energien in Europa wird einerseits von dem Bestreben, den Anteil regenerativer Energien am Gesamtenergiemix deutlich zu erhöhen, und andererseits von den Bemühungen, die dabei entstehende Belastung
der Stromverbraucher gerade während der gegenwärtigen Wirtschaftskrise in Europa möglichst gering zu halten,
bestimmt.
Abgesehen von Erlösen aus der Anlagenveräußerung, sind die Umsatzerlöse der Capital Stage Gruppe aus dem
Betrieb von PV- und Windparks ganz überwiegend das Ergebnis von Einspeisevergütungen, die bei Anlageerstellung für einen festgelegten Zeitraum (in der Regel 20 Jahre) staatlich garantiert werden. Änderungen der
staatlichen Förderung der Stromerzeugung durch Photovoltaik oder Windkraft wie etwa eine Erhöhung oder
Reduzierung der Einspeisevergütung werden einen direkten Einfluss auf die Umsatzerlöse und Erträge haben,
welche die Capital Stage Gruppe mit in Zukunft zu erwerbenden Anlagen erzielen wird. Sofern Änderungen der
Förderung auch auf in der Vergangenheit errichtete Anlagen erstreckt werden, gälte dies auch für die Umsatzerlöse des gegenwärtigen Anlagenbestands.
Da Anpassungen der staatlichen Förderung neben anderen Beweggründen in aller Regel auch eine Reaktion auf
veränderte Kosten der Errichtung und des Betreibens von Anlagen sind, werden Absenkungen der Förderung
häufig durch geringere Errichtungs- und Betriebskosten (teil-) kompensiert werden, während bei Anhebungen
der Förderung häufig der umgekehrte Effekt auftreten dürfte.
Allgemeines Zinsniveau
Netzgekoppelte PV- und Windparks werden in der Regel zu einem wesentlichen Teil durch Fremdkapital finanziert. Das im historischen Vergleich niedrige Zinsniveau und die daraus resultierenden niedrigen Fremdkapitalkosten haben die Rentabilität von PV- und Windkraftanlagen in der jüngeren Vergangenheit positiv beeinflusst.
Die Anlagen der Capital Stage Gruppe sind zum Zeitpunkt ihres Erwerbs bzw. der Errichtung durch die Capital
Stage Gruppe in der Regel zu ca. 80 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten durch Bankdarlehen fremdfinanziert. Variabel verzinsliche Darlehen existieren nur in geringfügigem Umfang. Ein Anstieg des allgemeinen
Zinsniveaus würde zu höheren Fremdkapitalkosten bei künftig zu erwerbenden Anlagen führen. Ferner könnte
die Anschlussfinanzierung beim Auslaufen der Zinsbindungsfrist von Darlehen, die zur Finanzierung des Erwerbs gegenwärtiger Anlagen aufgenommen wurden, nur zu ungünstigeren Bedingungen möglich sein. Ein
weiteres Absinken des allgemeinen Zinsniveaus hätte den gegenteiligen Effekt.
Ferner hat das allgemeine Zinsniveau auch einen Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens im Rahmen der Erstkonsolidierung von PV- und Windparks und der Finanzbeteiligungen (siehe "-Erstkonsolidierung von PV- und Windparks" und "Wertentwicklung von Finanzbeteiligungen").
Die beizulegenden Zeitwerte werden hierbei unter anderem durch eine Diskontierung zukünftig zu erwartender
Zahlungsströme bestimmt. Die Höhe der dabei zur Anwendung gelangende Diskontierungssatz orientiert sich
unter anderem am jeweils aktuellen Zinsniveau. Je höher der Diskontierungssatz, desto niedriger ist dabei der
beizumessende Zeitwert.
Bestand an PV- und Windparks
Seit Erwerb der ersten PV-Parks in 2009 hat die Capital Stage Gruppe ihren Bestand an PV-Parks beständig
gesteigert. Damit einher ging eine erheblicher Anstieg des im Segment PV-Parks produzierten Stromvolumens.
Dieser Anstieg brachte einen Umsatzanstieg mit sich, der sich wiederum positiv auf die Ertragslage der Capital
Stage Gruppe auswirkte. Im Bereich Windkraft hat die Capital Stage Gruppe insbesondere im Jahr 2012 den
Anlagebestand durch den Erwerb von drei Windparks auf- und ausgebaut. Aufwandseitig wirkt sich der Anlagenbestand insbesondere auf die Höhe der Abschreibungen aus. Die Capital Stage Gruppe schreibt die erworbenen PV- und Windparks planmäßig in Form von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (aktivierte
Stromeinspeiseverträge und Projektrechte) ab. Sachanlagen und Stromeinspeiseverträge werden nach IFRS über
die jeweilige Laufzeit des Pachtvertrages (zwischen 18 und 30 Jahren) als dem Zeitraum der voraussichtlichen
Nutzung linear abgeschrieben. Soweit sich die betreffenden Grundstücke im Eigentum der Capital Stage Gruppe
befinden, werden Sachanlagen und Stromeinspeiseverträge über einen Zeitraum von 30 Jahren linear abgeschrieben. Projektrechte werden über einen Zeitraum von 20 Jahren linear abgeschrieben.
55
Die Erweiterung des Anlagenbestands war in der Vergangenheit ein wichtiger Faktor für die Entwicklung der
Ertragslage der Capital Stage Gruppe und die Gesellschaft geht davon aus, dass sich diese Entwicklung in der
Zukunft fortsetzen wird.
Markt für schlüsselfertige PV- und Windparks
Die Capital Stage Gruppe erwirbt schlüsselfertige PV- und Windparks. Die Höhe des für den Erwerb jeweils
aufzubringenden Kaufpreises wirkt sich auf die Ertragslage der Capital Stage Gruppe aus. Die Höhe des Kaufpreises wird maßgeblich durch die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Markt für PV- bzw. Windparks
bestimmt. Ein sog. "Käufermarkt" für PV- bzw. Windkraftparks, d.h. ein Markt, in dem das Angebot die Nachfrage übersteigt, führt tendenziell zu für den Erwerber günstigen Kaufpreisen. Demgegenüber führt ein "Verkäufermarkt" für PV- bzw. Windparks, d.h. ein Markt, in dem das Angebot hinter der Nachfrage zurückbleibt, eher
zu für den Erwerber ungünstigen Kaufpreisen. Neben der Capital Stage Gruppe sind in erster Linie Kapitalanleger, wie z.B. Versicherungsunternehmen und Infrastrukturfonds, sowie Energieerzeuger weitere Erwerbsinteressenten für PV- und Windparks. Insbesondere für die erstgenannte Gruppe spielt die Rentabilität alternativer
Kapitalanlagemöglichkeiten (z.B. Aktien, Staats- und Unternehmensanleihen, Bankeinlagen) für die Attraktivität
der Anlage ihrer Mittel in PV- und Windparks eine Rolle. So hat z.B. das niedrige allgemeine Zinsniveau nach
Beobachtungen der Gesellschaft in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Kaufpreise für in Deutschland angesiedelte PV-Parks angestiegen und dadurch die erzielbare Rendite zurückgegangen ist.
Auf die Höhe des Kaufpreises und damit die Rentabilität wirken sich ferner die Kosten der Errichtung von PVund Windkraftanlagen aus. So haben sich nach Beobachtungen der Gesellschaft in der jüngeren Vergangenheit
die aufgrund von Überkapazitäten im Weltmarkt niedrigen Preise für PV-Module positiv auf die Rentabilität von
PV-Parks ausgewirkt. Dieser Effekt wird dadurch abgeschwächt, dass sich die Höhe der staatlichen Förderung
auch an der Entwicklung der Kosten der Errichtung und des Betreibens von PV- bzw. Windkraftanlagen orientiert, so dass z.B. der Vorteil gesunkener Herstellungskosten (und damit niedrigere Kaufpreise) durch eine daran
angepasste Absenkung der Förderung (und damit der Umsatzerlöse) jedenfalls für nach der Absenkung der Förderung in Betrieb gegangene Anlagen wieder kompensiert wird.
Meteorologische Verhältnisse
Die von der Capital Stage Gruppe produzierte Strommenge hängt von den an den Standorten ihrer PV- und
Windparks im jeweiligen Berichtszeitraum vorherrschenden meteorologischen Verhältnissen ab. Während für
die Stromproduktion der PV-Parks in erster Linie die Dauer und Intensität der Sonneneinstrahlung wichtig ist,
sind für die Stromproduktion durch Windkraftwerke in erster Linie die Windverhältnisse entscheidend. Diese
Faktoren können dazu führen, dass die von einem PV- bzw. Windpark produzierte jährliche Strommenge die
Planungen übertrifft bzw. dahinter zurückbleibt. Im Jahr 2012 lagen die PV-Parks aufgrund für sie günstiger
meteorologischer Verhältnisse überwiegend über Plan, während die Windkraftanlagen wegen insgesamt ungünstiger Windverhältnisse hinter den Planungen zurückblieben.
Tendenziell sind die meteorologischen Verhältnisse im zweiten und dritten Quartal eines Kalenderjahres für PVanlagen und im ersten und vierten Quartal eines Kalenderjahrs für Windkraftanlagen günstiger. Aufgrund des
stark durch PV-parks geprägten Anlagenportfolios ist der Umsatz der Capital Stage Gruppe gegenwärtig im
zweiten und dritten Quartal eines Kalenderjahres tendenziell höher als im ersten und vierten Quartal. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Ertragslage der Capital Stage Gruppe auch künftig saisonalen Schwankungen
unterliegen kann.
Erstkonsolidierung von PV- und Windparks
Die Capital Stage Gruppe erwirbt ganz überwiegend bereits schlüsselfertig erstellte PV- bzw. Windparks, die
bereits über einen Netzanschluss und verifizierbare Leistungsdaten verfügen.
Auf den Zeitpunkt des Erwerbs führt die Capital Stage Gruppe gem. IFRS 3 eine Kaufpreisallokation durch, um
die erworbenen Vermögenswerte und Schulden in den Konzernabschluss einzubeziehen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation werden sämtliche erworbenen Vermögenswerte und Schulden identifiziert und zum Marktwert,
dem sog. "Fair Value", bewertet. Beim Erwerb von PV- bzw. Windparks durch die Capital Stage Gruppe wird
im Rahmen der Erstkonsolidierung ein Geschäft- und Firmenwert angesetzt oder ein sonstiger Ertrag realisiert.
Der Geschäft- und Firmenwert entspricht dem Überschuss aus der Summe der übertragenen Gegenleistung, dem
Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, dem beizulegenden Zeitwert des
zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen und dem Saldo der zum
Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass nach erfolgter nochmaliger Beurteilung der dem Konzern zuzurechnende Anteil
am beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens größer ist als die Summe aus der
übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen
und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen
56
Unternehmen (sofern gegeben), ist der übersteigende Betrag unmittelbar als sonstiger Ertrag erfolgswirksam
(innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung) zu erfassen.
Ein "Käufermarkt" für PV- bzw. Windkraftparks erhöht tendenziell die Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund eines
unter dem durchschnittlichen Marktwert der Anlage liegenden Kaufpreises im Rahmen der Erstkonsolidierung
ein Ertrag zu verzeichnen ist. Ein "Verkäufermarkt" für PV- und Windparks könnte demgegenüber dazu führen,
dass aus der Erstkonsolidierung ein Geschäfts- und Firmenwert zu verbuchen ist. Es können hierbei aber auch
sonstige Effekte wie ein Mengenrabatt und geringere anteilige Erwerbskosten beim Paketerwerb mehrerer Anlagen eine Rolle spielen. Auch das allgemeine Zinsniveau (siehe "-Allgemeines Zinsniveau) und die Bewertung
von Wettbewerbern (sog. "Peer Group") haben einen Einfluss auf die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
und damit auf die mögliche Entstehung eines sonstigen Ertrages oder der Entstehung eines Geschäfts- und Firmenwerts im Rahmen der Erstkonsolidierung.
In den Jahren 2010 bis 2012 sowie in den ersten sechs Monaten 2013 hat die Capital Stage Gruppe aus der Erstkonsolidierung von PV- und Windkraftparks erhebliche sonstige Erträge (2012: TEUR 15.122; 2011: TEUR
7.134; 2010: TEUR 3.453, erstes Halbjahr 2013: TEUR 8.585) erzielen können.
Auch bei der Veräußerung von PV- und Windparks kann es zu ergebniswirksamen Effekten kommen, sofern der
Nettoveräußerungserlös den Gesamtbuchwert der veräußerten Anlagen und Rechte übersteigt bzw. hinter diesem
zurückbleibt. Entsprechende Differenzen sind als sonstiger Ertrag bzw. sonstiger Aufwand in der Gewinn- und
Verlustrechnung zu berücksichtigen.
Wertentwicklung von Finanzbeteiligungen
Als Ergebnis der vormaligen Fokussierung auf den Erwerb von Unternehmen im Bereich umweltfreundlicher
Technologien, hält die Capital Stage Gruppe im Wesentlichen eine Finanzbeteiligung an der Helvetic Energy
GmbH, einem der nach Einschätzung der Gesellschaft führenden Systemanbieter von thermischen und photovoltaischen Solarsystemen in der Schweiz, der seit rund 25 Jahren am Markt ist. Gegenwärtig zählt darüber hinaus
auch der 15%-Anteil an der BlueTec GmbH & Co. KG zu den Finanzbeteiligungen, die sog. hochselektive Absorberbänder (mit einem Absorbierungsgrad von ca. 98%) für Sonnenkollektoren als auch sog. hochreflektierende Aluminiumbänder für die Licht- und Leuchtenindustrie herstellt.
Nicht-konsolidierte Beteiligungen werden als Finanzanlagen ausgewiesen und werden zum Bilanzstichtag zum
beizulegenden Zeitwert bewertet. Ergibt sich hierbei eine Differenz zwischen Buchwert und beizulegendem
Zeitwert, wird diese als sonstiger Ertrag oder sonstiger Aufwand erfolgswirksam erfasst. Ein erfolgswirksamer
Effekt kann ebenfalls bei der Veräußerung einer nicht-konsolidierten Beteiligung auftreten, wenn der Nettoveräußerungserlös vom Buchwert abweicht. Die aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert resultierenden
Erträge und Aufwendungen sowie die sich aus der Veräußerung von Finanzanlagen ergebenden Gewinne und
Verluste werden im Konzernabschluss der Capital Stage in den Posten "Sonstige Erträge" bzw. "Sonstige Aufwendungen" (seit dem Geschäftsjahr 2013 in dem Posten "Finanzergebnis") erfasst. In den Jahren 2011 und
2012 hatte die Capital Stage Gruppe erheblichen Aufwand aus der Bewertung und Veräußerung von als Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen (2012: TEUR 8.527; 2011: TEUR 6.752) zu verzeichnen. Im Jahr 2011
entstand ferner ein sonstiger Ertrag i.H.v. TEUR 2.756 aus der Veräußerung der Beteiligung GBA Gesellschaft
für Bioanalytik Hamburg mbH.
57
Entwicklung der Ertragslage
Die nachfolgende Tabelle zeigt jeweils die Positionen der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft nach IFRS:
2012
2011
2010
TEUR
TEUR
TEUR
(geprüft)
(geprüft)
(geprüft)
1. Halbjahr 1. Halbjahr
2013
2012
TEUR
TEUR
(ungeprüft)
(ungeprüft)
Umsatzerlöse
45.118
35.463
12.980
26.241
20.097
Sonstige Erträge
15.907
10.621
3.685
11.490
11.484
Materialaufwand
-6.870
-5.300
-74
-1.940
-2.918
Personalaufwand (davon 2012 TEUR 34;
2011: TEUR 30; 2010: TEUR 26 aus anteilsbasierter Vergütung)
-5.910
-4.462
-1.236
-3.087
-3.028
-14.516
-11.548
-1.765
-3.925
-2.500
33.729
24.774
13.591
28.779
23.135
-13.183
-11.465
-6.568
-8.642
-13.993
20.546
13.308
7.023
20.137
9.142
696
711
151
750
311
-11.747
-8.808
-5.402
-8.525
-4.916
9.495
5.212
1.772
12.362
4.537
-353
-2.715
-118
-1.312
-697
9.142
2.497
1.653
11.050
3.840
-48
-111
-
15
35
9.094
2.386
1.653
11.065
3.875
Sonstige Aufwendungen
Betriebsergebnis
(EBITDA)
vor
Abschreibung
Abschreibungen
Betriebsergebnis (EBIT)
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Konzernjahresergebnis (EAT)
Währungsdifferenzen
Konzerngesamtergebnis
Vergleich der zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 20.097 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 6.144,
oder 31 % auf TEUR 26.241 im ersten Halbjahr 2013. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einer Steigerung der Umsatzerlöse aus dem Betrieb von PV- und Windparks, welche durch einen Rückgang der Umsatzerlöse aus Finanzbeteiligungen nur teilweise kompensiert wurde.
Die Gesellschaft berichtet über ihre Geschäftstätigkeit in folgenden fünf Segmenten:
PV-Parks:
Das Segment PV-Parks enthält die deutschen und italienischen Solarparks sowie etwaige Holdinggesellschaften.
In diesem Segment werden die Umsatzerlöse der PV-Parks berichtet.
Windparks:
Die Windparks und die ggf. dazugehörige Komplementärin werden im Segment Windparks abgebildet. In diesem Segment werden die Umsatzerlöse der Windparks berichtet.
PV-Service:
Das Segment PV-Service bildet die technische und kaufmännische Betriebsführung von konzerneigenen und
konzernfremden Solarparkanlagen ab. Die in diesem Segment erzielten Umsätze bestehen im Wesentlichen aus
Betriebsführungsentgelten.
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Verwaltung:
Die konzernübergreifenden Aktivitäten der Capital Stage Gruppe werden im Segment Verwaltung gesondert
dargestellt. In diesem Segment werden keine Umsatzerlöse verbucht.
Finanzbeteiligungen:
Das Segment Finanzbeteiligungen enthält bzw. enthielt die Anteile an den Gesellschaften Helvetic Energy
GmbH, Calmatopo Holding AG, BlueTec GmbH & Co. KG, Inventux Technologies AG (bis 15. Mai 2012) und
GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH (bis 30. August 2011).
Die Umsatzerlöse der einzelnen Segmente entwickelten sich im ersten Halbjahr 2013 auf Segmentebene im
Vergleich zum Vorjahresvergleichszeitraum wie folgt:
PV-Parks:
Die Umsatzerlöse im Segment PV-Parks stiegen von TEUR 14.079 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 5.106,
oder 36 %, auf TEUR 19.185 im ersten Halbjahr 2013. Dieser Anstieg ist auf die Erhöhung der Gesamtkapazität
der PV-Parks der Capital Stage Gruppe durch den Erwerb von netto fünf PV-Parks im zweiten Halbjahr 2012
und im ersten Halbjahr 2013, die zu einem erheblichen Anstieg der produzierten Strommenge führte, sowie die
Tatsache, dass die Umsatzerlöse der im ersten Halbjahr 2012 erworbenen PV-Parks im gesamten ersten Halbjahr
2013 Berücksichtigung fanden, während dies im ersten Halbjahr 2012 nur zeitanteilig ab dem Erwerbszeitpunkt
der Fall war, zurückzuführen.
Windparks:
Die Umsatzerlöse im Segment Windparks stiegen von TEUR 403 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 3.031 auf
TEUR 3.434 im ersten Halbjahr 2013. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen daraus, dass die Capital Stage
Gruppe im Geschäftsjahr 2012 die Gesamtkapazität durch den Hinzuerwerb von Anteilen an drei Windparks im
Oktober bzw. November 2012 zu dem bestehenden einen Windpark, erheblich erweiterte und diese Windparks
während des gesamten ersten Halbjahres 2013 Umsatzerlöse generierten.
PV-Service:
Die Umsatzerlöse im Segment PV-Service stiegen von TEUR 454 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 583, oder
128 %, auf TEUR 1.037 im ersten Halbjahr 2013 im Wesentlichen aufgrund der Erweiterung des betreuten Portfolios an PV-Parks.
Finanzbeteiligungen:
Der im Segment Finanzbeteiligungen erzielte Umsatz ging von TEUR 5.615 im ersten Halbjahr 2012 auf
TEUR 3.511 im ersten Halbjahr 2013 zurück. Die Umsatzerlöse in diesem Segment resultieren aus Umsatzerlösen der vollkonsolidierten Tochtergesellschaft Helvetic Energy GmbH, die diese aus der Veräußerung von PVProdukten und Produkten der Solarthermie erzielt. Der Rückgang ist unter anderem durch schlechte Wetterbedingungen, einen Konkurrenzanstieg durch zunehmende PV-Installationen und Heizungserneuerungen, unklare
gesetzliche Rahmenbedingungen und steigende Marktsättigung begründet.
Sonstige Erträge
Die sonstigen Erträge der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 11.484 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 6,
oder 0,1 %, auf TEUR 11.490 im ersten Halbjahr 2013. Im ersten Halbjahr 2013 waren die sonstigen Erträge
i.H.v. TEUR 8.585 auf die Erstkonsolidierung von zwei in Deutschland und zwei in Italien gelegenen PV-Parks
sowie des Windparks Olbersleben und i.H.v. TEUR 2.727 auf die Anpassung der vorläufigen Kaufpreisallokation von zwei Windparks zurückzuführen.
Materialaufwand
Der Materialaufwand der Capital Stage Gruppe sank von TEUR 2.918 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 978,
oder 34 %, auf TEUR 1.940 im ersten Halbjahr 2013. Der Materialaufwand ergab sich in beiden Halbjahren im
Wesentlichen aus dem Aufwand der Tochter Helvetic Energy GmbH für den Bezug von Waren. Der im Vergleich zu den Umsatzerlösen proportional geringere Rückgang resultiert daraus, dass sich der Mix der von der
Helvetic Energy GmbH vertriebenen Produkte im ersten Halbjahr 2012 nachfragebedingt weg von Produkten der
Solarthermie, die höhere Rohertragsmargen aufweisen, hin zu PV-Produkten, die niedrigere Rohertragsmargen
erzielen, entwickelte.
Personalaufwand
Der Personalaufwand der Capital Stage Gruppe stieg leicht von TEUR 3.028 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR
59, oder 2 %, auf TEUR 3.087 im ersten Halbjahr 2013. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den Ausbau des
Teams bei der Capital Stage AG und der Capital Stage Solar Service GmbH sowie auf Gehaltsanpassungen zu59
rückzuführen. Im ersten Halbjahr 2013 wurden TEUR 43 (Vorjahresvergleichszeitraum TEUR 15) aus dem
Aktienoptionsprogramm als Personalaufwand erfasst.
Sonstige Aufwendungen
Die Sonstigen Aufwendungen der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 2.500 im ersten Halbjahr 2012 um
TEUR 1.425, oder 57 %, auf TEUR 3.925 im ersten Halbjahr 2013. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen
aus dem Ausbau des Portfolios.
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA)
Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 23.135 im ersten Halbjahr
2012 um TEUR 5.644, oder 24 %, auf TEUR 28.779 im ersten Halbjahr 2013.
Abschreibungen
Die Abschreibungen der Capital Stage Gruppe gingen von TEUR 13.993 im ersten Halbjahr 2012 um
TEUR 5.351, oder 38 %, auf TEUR 8.642 im ersten Halbjahr 2013 zurück. Bei den Abschreibungen im ersten
Halbjahr 2013 handelt es sich im Wesentlichen um die planmäßigen Abschreibungen auf PV- und Windkraftparks sowie auf immaterielle Vermögensgegenstände (Stromeinspeiseverträge). Der Rückgang gegenüber dem
Vorjahresvergleichszeitraum ist darauf zurückzuführen, dass im Vorjahresvergleichszeitraum eine Abschreibung
auf die Beteiligung an der Inventux Technologies AG enthalten war.
Betriebsergebnis (EBIT)
Das Betriebsergebnis (EBIT) der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 9.142 im ersten Halbjahr 2012 um
TEUR 10.995, oder 120 %, auf TEUR 20.137 im ersten Halbjahr 2013.
Finanzaufwendungen
Die Finanzaufwendungen der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 4.916 im ersten Halbjahr 2012 um
TEUR 3.609, oder 73 %, auf TEUR 8.525 im ersten Halbjahr 2013. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen
aus einer Steigerung der Zinslast aus Bankdarlehen aufgrund des Ausbaus des Portfolios. Aus der Beteiligungsbewertung der BlueTec GmbH & Co. KG zum beizulegenden Zeitwert ergab sich zum 30. Juni 2013 ein Abwertungsbedarf in Höhe von TEUR 1.589, der in den Finanzaufwendungen erfasst wurde.
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
Das Ergebnis vor Ertragsteuer der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 4.537 im ersten Halbjahr 2012 um
TEUR 7.825, oder 172 %, auf TEUR 12.362 im ersten Halbjahr 2013.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 697 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 615, oder 88%, auf TEUR 1.312 im ersten Halbjahr 2013. Der im ersten Halbjahr 2013 in
der Gesamtergebnisrechnung erfasste Steueraufwand betrug bei einer laufenden Steuerbelastung von TEUR 989
(Vorjahresvergleichszeitraum TEUR 215) und eines latenten Steueraufwandes in Höhe von TEUR 323 (Vorjahresvergleichszeitraum TEUR 482) insgesamt TEUR 1.312 (Vorjahresvergleichszeitraum TEUR 697).
Konzernjahresergebnis (EAT)
Das Konzernjahresergebnis der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 3.840 im ersten Halbjahr 2012 um
TEUR 7.210, oder 188 %, auf TEUR 11.050 im ersten Halbjahr 2013.
Vergleich der Geschäftsjahre 2012 und 2011
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 35.463 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 9.655,
oder 27 % auf TEUR 45.118 im Geschäftsjahr 2012. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Umsatzerlöse aus dem Betrieb von PV- und Windparks.
Die Umsatzerlöse der einzelnen Segmente entwickelten sich in dem zum 31. Dezember 2012 endenden Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:
PV Parks:
Die Umsatzerlöse der Capital Stage Gruppe im Segment PV Parks stiegen von TEUR 22.617 im Geschäftsjahr
2011 um TEUR 7.915, oder 35 %, auf TEUR 30.531 im Geschäftsjahr 2012. Dieser Anstieg ist in erster Linie
auf die Erhöhung der Gesamtkapazität der PV-Parks der Capital Stage Gruppe durch den Erwerb von netto acht
PV-Parks, dem Netzanschluss eines selbstentwickelten PV-Parks sowie der Erweiterung der Kapazität eines
60
Bestands-PV-Parks im Jahr 2012, die zu einem erheblichen Anstieg der produzierten Strommenge führte, sowie
der Tatsache, dass die Umsatzerlöse der in 2011 erworbenen PV-Parks im gesamten Geschäftsjahr 2012 Berücksichtigung fanden, während dies 2011 nur zeitanteilig ab dem Erwerbszeitpunkt der Fall war, zurückzuführen.
Windparks:
Die Umsatzerlöse im Segment Windparks stiegen von TEUR 671 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 1.790, oder
267 %, auf TEUR 2.461 im Geschäftsjahr 2012. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen daraus, dass die Capital Stage Gruppe im Geschäftsjahr 2012 die Gesamtkapazität durch den Hinzuerwerb von Anteilen an drei
Windparks im Oktober bzw. November 2012 zu dem bestehenden einen Windpark erheblich erweiterte.
PV Service:
Die Umsatzerlöse im Segment PV Service stiegen von TEUR 685 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 601, oder
88 %, auf TEUR 1.285 im Geschäftsjahr 2012 im Wesentlichen aufgrund der Erweiterung des betreuten Portfolios an PV-Parks. Während im Geschäftsjahr 2011 die gesamten Umsatzerlöse auf die Erbringungen von Dienstleistungen an gruppenangehörige, konsolidierte Gesellschaften entfielen und damit bei der Ermittlung des konsolidierten Gruppenumsatzes keine Berücksichtigung fand, so war dies im Geschäftsjahr 2012 ein Anteil von
TEUR 1.264, da im Geschäftsjahr 2012 auch geringfügige Erlöse mit der Erbringung von Dienstleistungen an
Dritte erzielt wurden.
Finanzbeteiligungen:
Der im Segment Finanzbeteiligungen erzielte Umsatz ging von TEUR 12.176 im Geschäftsjahr 2012 auf TEUR
12.120 im Geschäftsjahr 2011 leicht zurück. Die Umsatzerlöse in diesem Segment resultieren aus Umsatzerlösen
der vollkonsolidierten Tochtergesellschaft Helvetic Energy GmbH, die diese aus der Veräußerung von PVProdukten und Produkten der Solarthermie erzielt.
Sonstige Erträge
Die sonstigen Erträge der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 10.621 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR
5.286, oder 50 %, auf TEUR 15.907 für das Geschäftsjahr 2012. Im Geschäftsjahr 2011 setzten sich die sonstigen Erträge im Wesentlichen aus ergebniswirksam vereinnahmten negativen Unterschiedsbeträgen bei der Erstkonsolidierung von zwei Solarparks in Höhe von insgesamt TEUR 7.134 sowie Erträgen aus der Veräußerung
des Anteils an der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH (TEUR 2.756) zusammen. Im Geschäftsjahr
2012 resultierten die sonstigen Erträge im Wesentlichen aus ergebniswirksam vereinnahmten negativen Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung erworbener PV- und Windparks i.H.v. insgesamt TEUR 15.122.
Materialaufwand
Der Materialaufwand der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 5.300 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 1.570,
oder 30 %, auf TEUR 6.870 für das Geschäftsjahr 2012. Der Materialaufwand ergab sich in beiden Geschäftsjahren im Wesentlichen aus dem Materialaufwand der Helvetic Energy GmbH aus dem Bezug von Waren. Dass der
Materialaufwand trotz leicht rückläufiger Umsatzerlöse um 30% anstieg, resultiert daraus, dass sich der Mix der
von der Helvetic Energy GmbH vertriebenen Produkte im Geschäftsjahr 2012 nachfragebedingt weg von Produkten der Solarthermie, die höhere Rohertragsmargen aufweisen, hin zu PV-Produkten, die niedrigere Rohertragsmargen erzielen, entwickelte.
Personalaufwand (davon 2012 TEUR 34; 2011: TEUR 30 aus anteilsbasierter Vergütung)
Der Personalaufwand der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 4.462 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 1.448,
oder 32 %, auf TEUR 5.910 im Geschäftsjahr 2012. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf den Ausbau des
Mitarbeiterstabs bei der Capital Stage Gruppe, auf moderate Gehaltserhöhungen sowie auf Bonus- und Tantiemenzahlungen zurückzuführen. Durchschnittlich beschäftigte die Capital Stage Gruppe im Geschäftsjahr 2012
57 Mitarbeiter und im Geschäftsjahr 2011 51 Mitarbeiter.
Sonstige Aufwendungen
Die Sonstigen Aufwendungen der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 11.548 im Geschäftsjahr 2011 um
TEUR 2.968, oder 26 %, auf TEUR 14.516 im Geschäftsjahr 2012. Dieser Anstieg ergibt sich im Wesentlichen
aus einer Steigerung des Aufwands aus der Bewertung von Finanzanlagen von TEUR 6.752 im Geschäftsjahr
2011 auf TEUR 8.527 im Geschäftsjahr 2012 und der Kosten für Solar- und Windparks von TEUR 830 in 2011
auf TEUR 2.622 in 2012. Der "Aufwand aus der Bewertung und Veräußerung von Finanzanlagen" bezieht sich
im Geschäftsjahr 2011 im Wesentlichen auf die Abwertung der Beteiligung an der Inventux Technologies AG
und im Geschäftsjahr 2012 auf den Verlust aus dem Abgang dieser Beteiligung.
61
Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA)
Das Betriebsergebnis vor Abschreibung der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 24.774 im Geschäftsjahr
2011 um TEUR 8.956, oder 36 %, auf TEUR 33.729 für das Geschäftsjahr 2012.
Abschreibungen
Die Abschreibungen der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 11.465 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR
1.718, oder 15 %, auf TEUR 13.183 im Geschäftsjahr 2012. Unter der Position "Abschreibungen" sind die
planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (2012: TEUR 2.515, 2011: TEUR 1.398) und
Sachanlagen (2012: TEUR 10.668, 2011: TEUR 10.068) ausgewiesen. Die Abschreibungen auf immaterielle
Vermögenswerte entfallen im Wesentlichen auf die Abschreibung der aktivierten Stromeinspeiseverträge sowie
Projektrechte (2012: TEUR 2.394, 2011: TEUR 1.389). Die Abschreibungen auf Sachanlagen entfallen im Wesentlichen auf Photovoltaikanlagen (2012: TEUR 9.463, 2011: TEUR 9.416) und Windkraftanlagen (2012:
TEUR 1.088, 2011: TEUR 534). Aufgrund der im Berichtsjahr teilweise vorgenommenen Anpassung der Nutzungsdauer auf die jeweilige tatsächliche Pachtdauer hat sich im Geschäftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr
eine Reduzierung der Abschreibung auf Photovoltaikanlagen ergeben. In den Geschäftsjahren 2011 und 2012
lagen keine Wertminderungen vor.
Betriebsergebnis (EBIT)
Das Betriebsergebnis (EBIT) der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 13.308 im Geschäftsjahr 2011 um
TEUR 7.238, oder 54 %, auf TEUR 20.546 für das Geschäftsjahr 2012.
Finanzaufwendungen
Die Finanzaufwendungen der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 8.808 im Geschäftsjahr 2011 um
TEUR 2.939, oder 33 %, auf TEUR 11.747 für das Geschäftsjahr 2012. Der Finanzaufwand resultiert in beiden
Geschäftsjahren im Wesentlichen aus Zinszahlungen auf sog. "non-recourse" Bankdarlehen auf Projektebene.
Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Ausweitung des PV- und Windpark-Bestands und damit des
erforderlichen Finanzierungsvolumens.
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
Das Ergebnis vor Ertragsteuer der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 5.212 im Geschäftsjahr 2011 um
TEUR 4.283, oder 82 %, auf TEUR 9.495 für das Geschäftsjahr 2012.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der Capital Stage Gruppe gingen von TEUR 2.715 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 2.361, oder 87 %, auf TEUR 353 für das Geschäftsjahr 2012 zurück. Der in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Steueraufwand beträgt im Geschäftsjahr 2012 bei einer laufenden Steuerbelastung von
TEUR 1.019 (Vorjahr: TEUR 868) und einem latenten Steuerertrag in Höhe von TEUR 666 (Vorjahr: latente
Steuerbelastung in Höhe von TEUR 1.847) insgesamt TEUR 353 (Vorjahr: TEUR 2.715).
Konzernjahresergebnis (EAT)
Das Konzernjahresergebnis der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 2.497 im Geschäftsjahr 2011 um
TEUR 6.645, oder 266 %, auf TEUR 9.142 für das Geschäftsjahr 2012.
Vergleich der Geschäftsjahre 2011 und 2010
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 12.980 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 22.483,
oder 173 %, auf TEUR 35.463 im Geschäftsjahr 2011. Dieser Anstieg resultiert in erster Linie aus einem Anstieg
der Umsatzerlöse in den Segmenten PV-Parks, Finanzbeteiligungen und Windparks.
PV-Parks
Die Umsatzerlöse im Segment PV-Parks stiegen von TEUR 12.980 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 9.636,
oder 74 %, auf TEUR 22.617 im Geschäftsjahr 2011. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen daraus, dass die
Capital Stage Gruppe im Geschäftsjahr 2011 die Gesamtkapazität durch die Erweiterung des Anlagenbestands
deutlich erweitert hat und die produzierte Strommenge ferner auch dadurch gesteigert wurde, dass die Umsatzerlöse der in 2010 erworbenen PV-Parks im gesamten Geschäftsjahr 2011 Berücksichtigung fanden, während dies
in 2010 nur zeitanteilig ab dem jeweiligen Erwerbszeitpunkt der Fall war.
62
Windparks
Die Umsatzerlöse im Segment Windparks beliefen sich im Geschäftsjahr 2011 auf TEUR 671. Im Geschäftsjahr
2010 erzielte die Capital Stage Gruppe keine Umsatzerlöse im Segment Windparks, da der in diesem Jahr erworbene Windpark noch keine Umsatzerlöse erzielte.
PV Service
Die Umsatzerlöse im Segment PV Service stiegen von TEUR 467 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 218, oder
47 %, auf TEUR 685 im Geschäftsjahr 2011 aufgrund der Erweiterung des betreuten Anlagenbestands. In beiden
Geschäftsjahren entfielen die gesamten Umsatzerlöse auf die Erbringungen von Dienstleistungen an gruppenangehörige, konsolidierte Gesellschaften und fanden damit bei der Ermittlung der konsolidierten Gruppenumsatzerlöse keine Berücksichtigung.
Finanzbeteiligungen
Während die Capital Stage Gruppe im Geschäftsjahr 2011 im Segment Finanzbeteiligungen Umsatzerlöse von
TEUR 12.176 erzielte, fielen in diesem Segment im Geschäftsjahr 2010, während welchem die Capital Stage
keine Finanzbeteiligungen konsolidiert hat, keine Umsatzerlöse an. Die Helvetic Energy GmbH wurde durch die
Capital Stage Gruppe im Jahr 2011 erworben.
Sonstige Erträge
Die Sonstigen Erträge der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 3.685 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR
6.936, oder 188 %, auf TEUR 10.621 für das Geschäftsjahr 2011. Im Geschäftsjahr 2010 waren die sonstigen
Erträge im Wesentlichen auf ergebniswirksam vereinnahmte negative Unterschiedsbeträge bei der Erstkonsolidierung erworbener PV-Parks in Höhe von TEUR 3.453 zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2011 setzten sich die
sonstigen Erträge im Wesentlichen aus ergebniswirksam vereinnahmten negativen Unterschiedsbeträgen bei der
Erstkonsolidierung beim Erwerb von zwei Solarparks in Höhe von insgesamt TEUR 7.134 sowie einem Ertrag
aus der Veräußerung des Anteils an der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH (TEUR 2.756) zusammen.
Materialaufwand
Der Materialaufwand der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 74 im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR 5.300 im
Geschäftsjahr 2011. Dieser Anstieg ergibt sich dadurch, dass unter der Position Materialaufwand im Geschäftsjahr 2011 im Wesentlichen der Bezug von Waren, der erst in 2011 erworbenen Helvetic Energy GmbH erfasst
wird.
Personalaufwand (davon 2011 TEUR 30; 2010: TEUR 26 aus anteilsbasierter Vergütung)
Der Personalaufwand der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 1.236 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 3.226,
oder 261 %, auf TEUR 4.462 im Geschäftsjahr 2011. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen durch den Erwerb der
Helvetic Energy GmbH im Geschäftsjahr 2011 bedingten Zuwachs der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von
acht auf 51 Mitarbeiter bedingt.
Sonstige Aufwendungen
Die Sonstigen Aufwendungen der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 1.765 im Geschäftsjahr 2010 um
TEUR 9.784, oder 554 %, auf TEUR 11.548 für das Geschäftsjahr 2011. Dieser Anstieg ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass im Geschäftsjahr 2010 kein Aufwand aus der Bewertung von Finanzanlagen entstand, während
dieser im Geschäftsjahr 2011 TEUR 6.752 betrug und im Wesentlichen auf die Abwertung der Beteiligung an
der Inventux Technologies AG zurückzuführen ist.
Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA)
Das Betriebsergebnis vor Abschreibung der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 13.591 im Geschäftsjahr
2010 um TEUR 11.183, oder 82 % auf TEUR 24.774 für das Geschäftsjahr 2011.
Abschreibungen
Die Abschreibungen der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 6.568 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 4.898,
oder 75 %, auf TEUR 11.465 für das Geschäftsjahr 2011. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Ausweitung des PV-Park-Portfolios.
Betriebsergebnis (EBIT)
Das Betriebsergebnis (EBIT) der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 7.023 im Geschäftsjahr 2010 um
TEUR 6.285, oder 89 % auf TEUR 13.308 für das Geschäftsjahr 2011.
63
Finanzaufwendungen
Die Finanzaufwendungen der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 5.402 im Geschäftsjahr 2010 um
TEUR 3.406, oder 63 % auf TEUR 8.808 für das Geschäftsjahr 2011 im Wesentlichen durch den Auf- und Ausbau des PV- und Windanlagenbestands und dem damit einhergehenden Anstieg des Finanzierungsvolumens.
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
Das Ergebnis vor Ertragsteuer der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 1.772 im Geschäftsjahr 2010 um
TEUR 3.440, oder 194 % auf TEUR 5.212 für das Geschäftsjahr 2011.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 118 im Geschäftsjahr
2010 um TEUR 2.596, auf TEUR 2.715 für das Geschäftsjahr 2011. Der in der Gesamtergebnisrechnung erfasste
Steueraufwand betrug im Geschäftsjahr 2011 bei einer laufenden Steuerbelastung von TEUR 868 (Vorjahr:
TEUR 19) und einer latenten Steuerbelastung in Höhe von TEUR 1.847 (Vorjahr: TEUR 99) insgesamt TEUR
2.715 (Vorjahr: TEUR 118).
Konzernjahresergebnis (EAT)
Das Konzernjahresergebnis der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 1.653 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR
844, oder 51 % auf TEUR 2.497 für das Geschäftsjahr 2011.
64
Entwicklung der Finanzlage und Finanzierungsquellen
Kapitalflussrechnung
Die folgende Tabelle stellt die Konzern-Kapitalflussrechnung nach IFRS für die zum 31. Dezember 2012, 2011
und 2010 endenden Geschäftsjahre dar:
Periodenergebnis
2012
2011
20101
TEUR
TEUR
TEUR
(geprüft)
(geprüft)
(geprüft)
9.142
2.497
1.653
13.183
18.218
6.568
8.540
-
-
34
30
26
-15.122
-7.134
-3.453
-696
-711
-151
11.747
8.808
5.402
353
2.715
118
-1.019
-868
-
Zu-/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind
-102.104
-85.792
689
Zu-/Abnahme anderer Passiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind
103.002
76.331
-1.237
-
-
901
47
295
-
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
27.108
14.387
10.518
Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter
Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel
-19.152
-20.077
-8.294
Auszahlungen für den Erwerb im Folgejahr zu
konsolidierender Unternehmen
-10.701
-
-
114
3.498
-
Auszahlungen für Investitionen i. d. Sachanlagevermögen
-23.819
-24.044
-9.915
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
-101
-39
-3
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
-
-770
-68
Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen
0
8.430
-
Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit
-53.661
-33.001
-18.280
Tilgung von Finanzkrediten
-27.490
-7.423
-5.379
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
Verlust aus Abgang von Finanzanlagen
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
Ertragsteuern (erfolgswirksam)
Ertragsteuern (zahlungswirksam)
Erhaltene / Gezahlte Ertragssteuern (Saldo)
Erhaltene Dividenden
Einzahlungen aus dem Verkauf kons. Unternehmen
65
2012
2011
20101
TEUR
TEUR
TEUR
(geprüft)
(geprüft)
(geprüft)
Erhaltene Zinsen
518
417
148
Gezahlte Zinsen
-10.502
-8.808
-5.381
Aufnahme von Finanzkrediten
37.650
21.087
10.432
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen
30.855
22.869
5.040
-118
-400
-80
Gezahlte Dividenden
-1.909
-
-
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
29.004
27.742
4.781
1
13
-
2.452
9.141
-2.980
Stand am Periodenanfang
31.785
22.644
25.625
Stand am Periodenende
34.238
31.785
22.644
Auszahlungen für Emissionskosten
Veränderung der Liquidität aus Wechselkursänderungen
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente
1
Die Vergleichbarkeit der Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung für das zum 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr mit den Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung für die zum 31. Dezember 2011 und 2012 endenden Geschäftsjahre ist insofern eingeschränkt, als es bei den Posten "Zu/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind", "Zu-/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind" und "Aufnahme von Finanzkrediten" im Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2012 endende
Geschäftsjahr zu Umgliederungen kam im Rahmen derer die Zahlen für das Geschäftsjahr 2011 angepasst wurden.
Die folgende Tabelle stellt die Konzern-Kapitalflussrechnung nach IFRS für die Sechsmonatszeiträume zum
30. Juni 2013 und 2012 dar:
1. Halbjahr 2013
1. Halbjahr 2012
TEUR
TEUR
(ungeprüft)
(ungeprüft)
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
6.377
6.975
-3.507
-30.468
3.547
39.245
Vergleich der zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe sank von TEUR 6.975 im ersten Halbjahr
2012 um TEUR 598, oder 9 %, auf TEUR 6.377 im ersten Halbjahr 2013. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit im ersten Halbjahr 2013 resultiert im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft der PV-Parks
und den hieraus erfolgten Einzahlungen. Ferner enthalten sind die Veränderungen der Aktiva und Passiva, die
nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind.
Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit
Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR -30.468 im ersten
Halbjahr 2012 um TEUR 26.961, oder 88 %, auf TEUR -3.507 im ersten Halbjahr 2013. Der Cashflow aus der
investiven Geschäftstätigkeit im ersten Halbjahr 2013 ist im Wesentlichen auf die Auszahlungen (Restzahlun-
66
gen) für den Erwerb der PV-Parks in Deutschland und Italien sowie eines Windparks in Deutschland zurückzuführen.
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit der Capital Stage Gruppe sank von TEUR 39.245 im ersten Halbjahr 2012
um TEUR 35.698, oder 91 %, auf TEUR 3.547 im ersten Halbjahr 2013. Im ersten Halbjahr 2013 wurden zwei
Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts durchgeführt.
Darüber hinaus wurden Aktienoptionen ausgeübt. Die hieraus resultierenden Einzahlungen betrugen insgesamt
TEUR 19.421 (Vorjahresvergleichszeitraum TEUR 30.855). Aufwendungen für die Kapitalerhöhungen sind in
Höhe von TEUR 133 (Vorjahresvergleichszeitraum TEUR 118) entstanden. Ferner wurden im ersten Halbjahr
2013 langfristige Darlehen zur Finanzierung von PV-Parks in Höhe von TEUR 3.668 (Vorjahresvergleichszeitraum TEUR 20.283) aufgenommen. Die gesamten Zins- und Tilgungszahlungen für die im Konzern bestehenden
Darlehen führten im ersten Halbjahr 2013 zu einem Mittelabfluss von TEUR 15.517. In Höhe von TEUR 3.913
erfolgte eine Dividendenausschüttung an die Anteilseigner der Capital Stage AG. Weiterhin wurde bei einem
Solarpark eine Gewinnausschüttung an einen Minderheitsgesellschafter vorgenommen.
Vergleich der Geschäftsjahre 2012 und 2011
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 14.387 im Geschäftsjahr
2011 um TEUR 12.721, oder 88 %, auf TEUR 27.108 für das Geschäftsjahr 2012. Dieser Anstieg resultiert im
Wesentlichen daraus, dass die "Zunahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit
zuzuordnen sind" deutlich hinter der "Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind" im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 9.461 zurückblieb, während sie diese im Geschäftsjahr 2012 um TEUR 898 überstieg, sowie daraus, dass die "zahlungsunwirksamen Erträge" in Form von Erträgen
aus der Erstkonsolidierung von EUR 7.134 im Geschäftsjahr 2011 auf TEUR 15.122 im Geschäftsjahr 2012
anstiegen.
Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit
Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe veränderte sich von TEUR -33.001 im
Geschäftsjahr 2011 um TEUR 20.660, oder 63 %, auf TEUR -53.661 für das Geschäftsjahr 2012. Im Wesentlichen ist dies bedingt durch "Auszahlungen für den Erwerb im Folgejahr zu konsolidierender Unternehmen"
i.H.v. TEUR 10.701 im Geschäftsjahr 2012 sowie durch "Einzahlungen aus dem Verkauf konsolidierter Unternehmen" i.H.v. TEUR 3.498 aus dem Verkauf eines 49 % Anteils an dem Solarpark Brandenburg an Google und
aus dem Verkauf der Anteile an der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH resultierende "Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen" i.H.v. TEUR 8.430 im Geschäftsjahr 2011.
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 27.742 im Geschäftsjahr 2011
um TEUR 1.262, oder 5 %, auf TEUR 29.004 für das Geschäftsjahr 2012. Der Anstieg bei den aufgenommenen
Finanzkrediten von TEUR 21.087 im Geschäftsjahr 2011 auf TEUR 37.605 im Geschäftsjahr 2012 und den
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen von TEUR 22.869 im Geschäftsjahr 2011 auf TEUR 30.855 im Geschäftsjahr 2012 wurde dabei weitgehend wieder kompensiert durch einen Anstieg der Tilgung von Finanzkrediten von
TEUR -7.423 im Geschäftsjahr 2011 auf TEUR 27.490 im Geschäftsjahr 2012.
Vergleich der Geschäftsjahre 2011 und 2010
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 10.518 im Geschäftsjahr
2010 um TEUR 3.868, oder 37 %, auf TEUR 14.387 für das Geschäftsjahr 2011. Dieser Anstieg resultiert im
Wesentlichen aus einem Anstieg der Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens von TEUR 6.568
im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR 18.218 im Geschäftsjahr 2011 und der Finanzaufwendungen von TEUR 5.402
im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR 8.808 im Geschäftsjahr 2011. Die vorstehenden Effekte wurden durch einen
Anstieg der sonstigen zahlungsunwirksamen Erträge (sonstige Erträge aus der Erstkonsolidierung) von
TEUR 3.453 im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR -7.134 im Geschäftsjahr 2011, der Ertragssteuern von TEUR 118 im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR -2.715 im Geschäftsjahr 2011 sowie der Differenz zwischen "Zunahme
anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind" deutlich hinter der
"Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind" im Geschäftsjahr 2011 von TEUR 9.461 nur teilweise kompensiert.
67
Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit
Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe veränderte sich von TEUR -18.280 im
Geschäftsjahr 2010 um TEUR 14.721, oder 81 %, auf TEUR -33.001 im Geschäftsjahr 2011. Dies ist vor allem
auf den Anstieg der Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen (abzüglich übernommener Zahlungsmittel) von TEUR -8.294 im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR -20.077 im Geschäftsjahr 2011 sowie der Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen von TEUR -9.915 im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR 24.044 zurückzuführen. Die vorstehenden Effekte wurden durch die "Einzahlungen aus dem Verkauf konsolidierter Unternehmen" i.H.v. TEUR 3.498 (aus dem Verkauf des 49 % Anteils an dem Solarpark Brandenburg)
und die aus dem Verkauf der Anteile an der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH resultierende
"Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen" i.H.v. TEUR 8.430 im Geschäftsjahr 2011 nur
teilweise kompensiert.
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 4.781 im Geschäftsjahr 2010 um
TEUR 22.961, oder 480 %, auf TEUR 27.742 für das Geschäftsjahr 2011. Diese Veränderung resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg bei den Auszahlungen langfristiger Darlehen zur Finanzierung des Solarparks Rassnitz (TEUR 11.385) sowie erhöhte Zins- und Tilgungszahlungen entsprechend der für die PV-und Windparks
abgeschlossenen Darlehensverträgen in Höhe von insgesamt TEUR 16.231. Einzahlungen aus Kapitalerhöhung
stiegen von TEUR 5.040 im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR 22.869 im Geschäftsjahr 2011.
Finanzschulden, Leasingverbindlichkeiten und Swaps
Die nachfolgende Übersicht zeigt das Fälligkeitsprofil der Finanzschulden und Leasingverbindlichkeiten auf
Konzernebene zum 31. Dezember 2010, 2011 und 2012.
Art der Verbindlichkeit
Gesamtbetrag
Mit einer Restlaufzeit bis zu 1
Jahr
Mit einer Restlaufzeit 1 bis 5
Jahre
Mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5
Jahren
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
(geprüft)
Finanzschulden
1
31. Dezember 2012
263.775
17.354
50.932
195.489
31. Dezember 2011
168.195
10.231
47.503
110.461
31. Dezember 2010
111.385
6.959
28.641
75.785
31. Dezember 2012
19.617
1.746
5.485
12.387
31. Dezember 2011
19.828
898
5.485
13.446
31. Dezember 2010
0
0
0
0
Leasingverbindlichkeiten
1
Beinhaltet lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten sowie Minderheitsgesellschaft (KG)
Die Finanzschulden setzen sich im Wesentlichen aus Bankdarlehen zusammen, die auf Objektebene ausgereicht
wurden.
Der Marktwert der Finanzschulden betrug zum 31. Dezember 2012 TEUR 272.197, zum 31. Dezember 2011
TEUR 132.981 und zum 31. Dezember 2010 TEUR 124.556. Der Marktwert der Leasingverbindlichkeiten entsprach zum 31. Dezember 2012 dem Buchwert zum Periodenende in Höhe von TEUR 19.617.
Zur Bewertung zum 31. Dezember 2012 wurden die zukünftigen Zahlungsströme des Schuldendienstes (Zins
und Tilgung) mit dem Zinssatz 3,63 % diskontiert. Der Zinssatz 3,63 % wurde aus der zum 31. Dezember 2012
aktuellsten abgeschlossenen Parkfinanzierung übernommen.
Zum 30. Juni 2013 betrugen die Finanzschulden (lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten und Minderheitsgesellschafter) TEUR 296.415 und die Leasingverbindlichkeiten TEUR 19.193.
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing stellten sich zum 31. Dezember 2010, 2011 und 2012 wie folgt
dar:
68
Mindestleasingzahlungen
Barwert der
Mindestleasingzahlungen
31.12.2012 31.12.2011 31.12.2010 31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
(geprüft)
31.12.2011 31.12.2010
TEUR
TEUR
(geprüft)
mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr
1.552
928
0
1.514
898
0
mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr und bis zu fünf
Jahren
6.207
6.206
0
5.542
5.484
0
mit einer Restlaufzeit über fünf
Jahren
18.572
20.124
0
12.561
13.446
0
Summe
26.331
27.258
0
19.617
19.828
0
abzüglich Finanzierungskosten
-6.714
-7.430
0
Barwert der Mindestleasingzahlungen
19.617
19.828
0
0
19.617
19.828
0
Die folgende Tabelle zeigt die Nominalbeträge und die Restlaufzeiten der ausstehenden Zinsswaps zum
31. Dezember 2012:
Ausstehende "ReceiveFloating Pay-Fixed"Swaps
Gewichtete kontrahierte
feste Zinssätze
Nominalbetrag
Beizulegender Zeitwert
%
in TEUR
in TEUR
(geprüft)
(geprüft)
(geprüft)
1 bis 2 Jahre
1,98
1.072
-14
2 bis 5 Jahre
4,5
1.193
-89
3,04
18.235
-2.026
20.500
-2.129
weniger als 1 Jahr
mehr als 5 Jahre
Gesamt
Die Zinsswaps werden teilweise viertel- und teilweise quartalsweise ausgeglichen. Der variable Zinssatz der
Zinsswaps ist entsprechend der Drei-Monats-Euribor ist der Sechs-Monats-Euribor. Der Konzern zahlt den festen Zinssatz. Sämtliche Zinsswaps wurden mit Unternehmenserwerben im Geschäftsjahr 2012 übernommen.
Zum 31. Dezember 2011 und 2010 bestanden keine Zinsswaps.
Zum 30. Juni 2013 hat sich der Bestand an Zinsswaps nicht verändert. Aus der Neubewertung der Zinsswaps
zum 30. Juni 2013 ergab sich ein Zinsertrag in Höhe von TEUR 586.
Veränderung des Eigenkapitals
Das Eigenkapital erhöhte sich von TEUR 130.262 am 31. Dezember 2012 um TEUR 26.131, oder 20 %, auf
TEUR 156.393 am 30. Juni 2013. Dieser Anstieg resultierte im Wesentlichen aus dem Periodenergebnis sowie
durch Kapitalerhöhungen mit einem Emissionserlös von TEUR 19.421. Gegenläufig wirkte sich die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre aus.
Das Eigenkapital erhöhte sich von TEUR 91.586 am 31. Dezember 2011 um TEUR 38.676, oder 42 %, auf
TEUR 130.262 am 31. Dezember 2012. Dieser Anstieg resultierte im Wesentlichen aus in 2012 durchgeführten
Kapitalmaßnahmen sowie dem Konzerngesamtergebnis für 2012. Durch eine Kapitalerhöhung hat die Gesellschaft 10.285.004 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 3,00 je Aktie ausgegeben.
69
Das Eigenkapital stieg von TEUR 63.083 zum 31. Dezember 2010 um TEUR 28.503, oder 45 %, auf
TEUR 91.586 am 31. Dezember 2011 im Wesentlichen aufgrund einer Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2011,
bei der 6.929.999 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 2,10 je Aktie ausgegeben wurden sowie einer weiteren Kapitalerhöhung gegen Barleinlage, bei der 3.464.998 neue, auf den Inhaber
lautende Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 2,40 je Aktie ausgegeben wurden.
Weitere Bilanzpositionen
Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte stiegen von TEUR 69.323 am 31. Dezember 2012 um TEUR 15.559, oder
22 %, auf TEUR 84.882 am 30. Juni 2013. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die Aktivierung von Abnahmeverträgen bei den in Italien und Deutschland erworbenen Wind- und Solarparks im Rahmen der vorläufigen
Kaufpreisallokation zurückzuführen.
Die immateriellen Vermögenswerte stiegen von TEUR 33.052 am 31. Dezember 2011 um TEUR 36.271, oder
110 %, auf TEUR 69.323 am 31. Dezember 2012. Dieser Anstieg beruht im Wesentlichen auf der Aktivierung
von Projektrechten und Stromeinspeiseverträgen für neu erworbene bzw. errichtete Photovoltaikanlagen im Jahr
2012. Die anteilige Abschreibung der immateriellen Vermögensrechte betrug im Jahr 2012 TEUR 2.394. Wertminderungen erfolgten nicht.
Die immateriellen Vermögenswerte stiegen von TEUR 11.951 am 31. Dezember 2010 um TEUR 21.101, oder
177 %, auf TEUR 33.052 am 31. Dezember 2011 im Wesentlichen aufgrund der Aktivierung von Projektrechten
und Stromeinspeiseverträgen für neu erworbene bzw. errichtete Photovoltaikanlagen im Jahr 2011. Die anteilige
Abschreibung der immateriellen Vermögensrechte betrug im Jahr 2011 TEUR 1.389. Wertminderungen erfolgten nicht.
Sachanlagen
Die Sachanlagen erhöhten sich von TEUR 317.127 am 31. Dezember 2012 um TEUR 44.589, oder 14 %, auf
TEUR 361.716 am 30. Juni 2013. Dieser Anstieg beruht im Wesentlichen auf neu erworbenen bzw. errichteten
Photovoltaikanlagen.
Die Sachanlagen erhöhten sich von TEUR 203.702 am 31. Dezember 2011 um TEUR 113.425, oder 56 %, auf
TEUR 317.127 am 31. Dezember 2012. Dieser Anstieg beruht in Höhe von TEUR 96.222 auf neu erworbenen
bzw. errichteten Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Wertminderungen erfolgten nicht.
Die Sachanlagen erhöhten sich von TEUR 120.271 am 31. Dezember 2010 um TEUR 83.431, oder 69 %, auf
TEUR 203.702 am 31. Dezember 2011 aufgrund der neu erworbenen bzw. errichteten Anlagen der PV- und
Windparks. Wertminderungen erfolgten nicht.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen reduzierten sich von TEUR 3.050 am 31. Dezember 2012 um TEUR 1.237, oder 41 %, auf
TEUR 1.813 am 30. Juni 2013. Dieser Rückgang resultierte aus einem Abwertungsbedarf der Beteiligung an der
BlueTec GmbH + Co. KG als Folge der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
Die Finanzanlagen reduzierten sich von TEUR 11.600 am 31. Dezember 2011 um TEUR 8.550, oder 74 %, auf
TEUR 3.050 am 31. Dezember 2012. Dieser Rückgang resultierte im Wesentlichen aus der Veräußerung der
Beteiligung an der Inventux Technologies AG im Jahr 2012.
Die Finanzanlagen reduzierten sich von TEUR 23.324 am 31. Dezember 2010 um TEUR 11.724, oder 50 %, auf
TEUR 11.600 am 31. Dezember 2011 im Wesentlichen aufgrund einer Wertminderung der Beteiligung an der
Inventux Technologies AG und der Veräußerung der Beteiligung an der GBA Gesellschaft für Bioanalytik
Hamburg mbH.
70
Konsolidierungskreis
In den Konsolidierungskreis sind im zum 31. Dezember 2012 endenden Geschäftsjahr neben der Capital Stage
AG im Wege der Vollkonsolidierung folgende Konzerngesellschaften einbezogen worden:
Gesellschaft
Anteil in %
Capital Stage Solar IPP GmbH, Hamburg
100
Capital Stage Wind IPP, Hamburg
100
Krumbach Photovoltaik GmbH, Hamburg
100
Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Hamburg
100
Capital Stage Solar Service GmbH, Halle
100
Solarparks Asperg GmbH, Hamburg
100
Asperg Erste Solar GmbH, Halle
100
Asperg Zweite Solar GmbH, Halle
100
Asperg Fünfte Solar GmbH, Halle
100
Asperg Sechste Solar GmbH, Halle
100
Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Hamburg
100
Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG, Hamburg
100
Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH, Halle
51
Solarpark PVA GmbH, Halle
100
Solarpark Lochau GmbH, Halle
100
Solarpark Rassnitz GmbH, Halle
100
Solarpark Roitzsch GmbH, Halle
100
Solarpark Glebitzsch GmbH, Halle
100
Solarpark Bad Harzburg GmbH, Halle
100
Capital Stage Göttingen Photovoltaik GmbH, Halle
100
Alameda SrL, Bozen, Italien
100
Casette SrL, Bozen, Italien
100
Vallone SrL, Bozen, Italien
100
Solar Energy SrL, Bozen, Italien
100
Oetzi SrL, Bozen, Italien
100
Grit 63. Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg
100
DE Stern 10 Srl, Bozen, Italien
100
Solar Farm FC1 Srl, Bozen, Italien
100
Solar Farm FC3 Srl, Bozen, Italien
100
Windkraft Sohland GmbH & Co. KG, Sohland
74,3
Windkraft Greußen GmbH & Co. KG, Greußen
71,4
Parco Eolico Monte Vitalba SRL, Bozen, Italien
85
Solarpark Neuhausen GmbH, Neuhausen
100
Helvetic Energy GmbH, Flurlingen, Schweiz
100
Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz
100
71
In den Konsolidierungskreis sind im zum 31. Dezember 2011 endenden Geschäftsjahr neben der Capital Stage
AG im Wege der Vollkonsolidierung folgende Konzerngesellschaften einbezogen worden:
Gesellschaft
Anteile in %
Capital Stage IPP GmbH, Hamburg
100
Capital Stage Consult GmbH, Hamburg
100
Capital Stage Wildenfels GmbH, Hamburg
100
Krumbach Photovoltaik GmbH, Hamburg
100
Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Hamburg
100
Capital Stage Solar Service GmbH, Halle
100
Solarparks Asperg GmbH, Hamburg
100
Asperg Erste Solar GmbH, Halle
100
Asperg Zweite Solar GmbH, Halle
100
Asperg Fünfte Solar GmbH, Halle
100
Asperg Sechste Solar GmbH, Halle
100
Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Hamburg
100
Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG, Hamburg
100
Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH, Halle
51
Solarpark Lochau GmbH, Halle
100
Solarpark Rassnitz GmbH, Halle
100
Solarpark Roitzsch GmbH, Halle
100
Alameda Srl, Bozen, Italien
100
Casette Srl, Bozen, Italien
100
Vallone Srl, Bozen, Italien
100
Solar Energy Srl, Bozen, Italien
100
Oetzi Srl, Bozen, Italien
100
Helvetic Energy GmbH, Flurlingen, Schweiz
100
Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz
100
In den Konsolidierungskreis für das zum 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr sind neben der Capital Stage AG im Wege der Vollkonsolidierung folgende Konzerngesellschaften einbezogen worden:
Gesellschaft
Anteil in %
Capital Stage IPP GmbH, Hamburg
100
Capital Stage Consult GmbH, Hamburg
100
Capital Stage Wildenfels GmbH, Hamburg
100
Krumbach Photovoltaik GmbH, Hamburg
100
Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Hamburg
100
Capital Stage Solar Service GmbH, Halle
100
Solarparks Asperg GmbH, Hamburg
100
72
Gesellschaft
Anteil in %
Asperg Erste Solar GmbH, Halle
100
Asperg Zweite Solar GmbH, Halle
100
Asperg Fünfte Solar GmbH, Halle
100
Asperg Sechste Solar GmbH, Halle
100
Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Hamburg
100
Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG, Hamburg
100
Bedeutende bilanzielle Ermessenspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten
Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen
von Schätzungsunsicherheiten zum 31. Dezember 2012 angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen
kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird.
In dem Konzernabschluss wurden in einigen Fällen Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die
Auswirkungen auf die Höhe von Vermögenswerten, bilanziellen Vermögenswerten, Schulden, Erträgen, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten haben. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen
abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Bedeutende Ermessenspielräume nutzt die Gesellschaft lediglich bei dem Ansatz möglicher Goodwills durch
Ansatz der "Partial goodwill method", bzw. der "Full goodwill method" Die im Konzernabschluss berücksichtigten Unternehmenszusammenschlüsse wurden bislang ausschließlich nach der Partial goodwill method durchgeführt.
Den im Rahmen der sog. "Purchase Price Allocation" ermittelten immateriellen Vermögenswerten liegen die
Planungen der Gesellschaft zugrunde, die unter Berücksichtigung von vertraglichen Vereinbarungen auf den
Schätzungen des Managements beruhen. Die im Zuge der Bewertung der immateriellen Vermögenswerte angewandten Diskontierungszinssätze betrugen für das Geschäftsjahr 2012 zwischen 4,19 % und 4,56 %.
Bei den im Konzern ausgewiesenen Finanzanlagen handelt es sich um Anteile, die gemäß IAS 39 der Kategorie
"at fair value through profit or loss" (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet) designiert (Fair
Value Option) wurden und um Zinsswaps, die als zu Handelszwecken gehaltene Derivate klassifiziert wurden.
Gemäß IAS 39 sind diese Vermögenswerte grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Transaktionskosten werden nicht aktiviert. Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren.
Die Beteiligungsunternehmen werden halbjährlich mittels Discounted Cashflow- Verfahren (DCF) bewertet. Bei
der DCF-Analyse werden die prognostizierten Free Cashflows mit einem risikogewichteten Zinssatz (WACC)
auf den jeweiligen Stichtag diskontiert und anschließend die Nettoverschuldung (verzinsliche Verbindlichkeiten
abzgl. frei verfügbarer liquider Mittel) in Abzug gebracht. Der so ermittelte Wert spiegelt den betriebswirtschaftlich fundierten Unternehmenswert wider.
Um die Genauigkeit der Bewertung zu erhöhen und einen Eindruck hinsichtlich der Schätzungenauigkeit zu erlangen, wurden im Anschluss an die Bewertungen die Sensitivitäten bei dem WACC (+/- 0,5%) und den FreeCashflows (+/-10%) analysiert. In diese Betrachtung wurden alle Beteiligungen einbezogen.
Bei der Ermittlung der Barwerte der Leasingverbindlichkeiten und Finanzschulden wurden die vertraglich vereinbarten Zinssätze verwendet.
Zum 31. Dezember 2012 wurden die zur Zinssicherung angeschlossenen Zinsswaps neu bewertet. Aufgrund des
Weiteren gesunkenen Zinsniveaus ergab die Neubewertung einen Zinsaufwand in Höhe von TEUR 416.
Bei der Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und immaterieller Vermögenswerte ist die
erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen, dabei werden insbesondere vertragliche Bestimmungen, Branchenerkenntnisse und Einschätzungen des Managements berücksichtigt.
Aufgrund besserer Kenntnis der wirtschaftlichen Nutzbarkeit des bilanzierten Sachanlagevermögens der Gesellschaft wurden die Schätzungen der Nutzungsdauern der innerhalb der Windparks und Solarparks bilanzierten
langfristigen Vermögenswerte für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr angepasst. Die Änderungen wurden nur prospektiv vorgenommen, da es sich lediglich um eine Schätzungsänderung handelt.
73
Die Auswirkungen der Anpassungen der wirtschaftlichen Nutzungsdauern belaufen sich in dem zum
31. Dezember 2012 endenden Geschäftsjahr und den darauf folgenden 15 Perioden auf jeweils rd. EUR 2,56
Mio.; in den darauffolgenden zehn Perioden wird die Anpassung durchschnittlich rd. EUR -2,76 Mio. betragen,
was aus der Umstellung auf eine längere Abschreibungsdauer resultiert. In den ersten 15 Perioden handelt es sich
um die Differenz zwischen den Absetzungen für Abnutzung ("AfA") nach der alten und der neuen AfA-Tabelle.
In den darauf folgenden 10 Perioden handelt es sich um die absolute Höhe der AfA (da Verlängerung der Abschreibungsdauer).
Aus dem gleichen Grund wurde für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr die wirtschaftliche Nutzungsdauer der als immaterieller Vermögenswerte bilanzierten Projektrechte angepasst.
Zusätzliche Informationen aus dem Jahresabschluss (nach HGB) der Capital Stage AG
Der Jahresabschluss der Capital Stage AG für das Geschäftsjahr endend zum 31. Dezember 2012 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Regeln des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die Bilanzsumme der Capital Stage AG belief sich zum 31. Dezember 2012 auf TEUR 96.746 (Vorjahr: TEUR
79.570). Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2012 auf TEUR 95.761 (Vorjahr: TEUR 76.890) und
setzte sich zusammen aus gezeichnetem Kapital von TEUR 48.400, einer Kapitalrücklage von TEUR 38.084,
Gewinnrücklagen von TEUR 3.705 und einem Bilanzgewinn von TEUR 5.573.
Der Jahresfehlbetrag belief sich im Geschäftsjahr 2012 auf TEUR 10.078 (Vorjahr: Jahresüberschuss von TEUR
1.887) und resultierte in erster Linie aus einem Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Vorjahresvergleich. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert in erster Linie aus dem unter
dieser Position verbuchten Verlust aus der Veräußerung der Beteiligung an der Inventux Technologies AG im
Geschäftsjahr 2012.
74
GEWINNPROGNOSE
Die folgende Prognose bezieht sich auf den Umsatz sowie das EBITDA, EBIT und EBT der Capital Stage Gruppe ("Prognose"), stellt keine Beschreibung von Tatsachen dar und sollte von potenziellen Anlegern nicht als
solche verstanden werden. Vielmehr handelt es sich um eine Aussage über die Erwartungen des Managements
der Gesellschaft für den Umsatz sowie das EBITDA, EBIT und EBT der Capital Stage Gruppe. Potenzielle Anleger sollten sich bei ihrer Investitionsentscheidung nicht allein von dieser Prognose leiten lassen.
Die nachfolgend aufgeführten Annahmen beziehen sich auf Faktoren, die von der Gesellschaft nicht oder nur
eingeschränkt beeinflusst werden können. Auch wenn diese Annahmen nach Auffassung der Gesellschaft zum
derzeitigen Zeitpunkt angemessen sind, können sie sich als unzutreffend erweisen und so zu anderen als den
prognostizierten Ergebnissen führen. Darüber hinaus können weitere Aspekte, die der Gesellschaft gegenwärtig
nicht bekannt sind, die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinflussen. Die Richtigkeit der in der Prognose
dargestellten Sachverhalte und Annahmen kann und soll eine eigenständige Beurteilung eines potenziellen Anlegers nicht ersetzen.
Umsatz-, EBITDA-, EBIT- und EBT-Prognose der Capital Stage AG für das Geschäftsjahr 2013
Die Capital Stage AG hat im Rahmen der Jahresabschlusserstellung 2012 folgende Umsatz-, EBITDA-, EBITund EBT-Prognose (im Folgenden kurz: "Prognose") veröffentlicht.
"Hamburg, 25. März 2013 - Die Capital Stage AG erwartet für das Geschäftsjahr 2013 eine Steigerung der Umsatzerlöse auf über 60 Millionen Euro (Vorjahr 45,1 Millionen Euro). Das IFRS-Konzernergebnis vor Zinsen,
Steuern und Abschreibungen (EBITDA) wird sich nach Vorlage der ersten Prognose auf über 44 Millionen Euro
(Vorjahr 33,7 Millionen Euro) erhöhen. Für das EBIT rechnet der Konzern mit einer Steigerung auf über 26
Millionen Euro (Vorjahr 20,5 Millionen Euro) und für das EBT auf über 14 Millionen Euro (Vorjahr 9,5 Millionen Euro). Basis dieser Prognose ist das aktuelle Bestandsportfolio des Konzerns. Eine Investition der liquiden
Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro ist dabei nicht unterstellt."
Erläuterungen der Prognose
Grundlagen
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2013 wurde nach den Grundsätzen des IDW-Rechnungslegungshinweises:
Erstellung von Gewinnprognosen und –schätzungen nach den besonderen Anforderungen der Prospektverordnung (IDW RH HFA 2.003) erstellt.
Die Prognose wurde auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) und den International
Accounting Standards (IAS), unter Berücksichtigung der Interpretationen (IFRIC, SIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Bezüglich der Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die Darstellung im Anhang des Konzernabschlusses der Capital Stage AG zum 31. Dezember 2012 verwiesen.
Als Basis dienen detaillierte Planungen der einzelnen Konzerngesellschaften aufgrund von bestehenden langfristigen Vertragsverhältnissen. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2013 wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst und basiert auf bestimmten Annahmen, die nachfolgend aufgeführt und erläutert werden.
Faktoren und Annahmen
a) Nicht beeinflussbare Faktoren
Höhere Gewalt
Die Gesellschaft geht davon aus, dass keine wesentlichen unvorhergesehenen Ereignisse eintreten werden, die
nachhaltige Einschränkungen des laufenden Betriebes in der Gesellschaft zur Folge haben könnten wie z.B.
Brände, Hochwasser, Überschwemmungen oder Erdbeben.
Gesetzgebung
In der Prognose geht die Gesellschaft davon aus, dass es keine wesentlichen Änderungen der derzeit geltenden
regulatorischen Rahmenbedingungen gibt.
75
Wetter
Die Leistung regenerativer Solar- und Windparks ist von meteorologischen Gegebenheiten abhängig, worauf die
Gesellschaft keinen Einfluss hat. Prognostizierte Zahlen für Sonnenstunden und Windertrag können sich als
unzutreffend erweisen. Die Gesellschaft geht in der Prognose von langjährigen statistisch erhobenen Erfahrungswerten aus.
Stillstandzeiten
Solar- und Windparks können aufgrund technischer Mängel am Park oder im Umspannwerk stillstehen sowie
aufgrund notwendiger Arbeiten am Stromnetz durch den Energieversorger vom Netz genommen werden. Die
Gesellschaft hat sämtliche Anlagen gegen das Risiko etwaiger Betriebsunterbrechungen versichert.
Zinsentwicklung
Die Gesellschaft geht bei der Prognose, unabhängig von der Entwicklung des Marktes, von einem gleichbleibenden Zinsniveau aus. Die Solar- und Windparks sind in hohem Maße durch Fremdkapital zu festen Zinssätzen mit
langjährigen Laufzeiten finanziert. Weiterhin sind aufgrund der bestehenden Sicherungsinstrumente (ZinsSwaps) keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Fremdfinanzierungskonditionen zu erwarten.
b) Begrenzt beinflussbare Faktoren
Umsatz
Die Gesellschaft geht im Geschäftsjahr 2013 aufgrund des erfolgten Portfolioausbaus von einem Umsatzanstieg
im Vergleich zu 2012 aus.
Für die Prognoseerstellung wurden die Annahmen hinsichtlich produzierter Kilowattstunden aus unabhängigen
externen Ertragsgutachten, die bei Errichtung der Parks erstellt wurden, zugrunde gelegt. Diese Annahmen werden regelmäßig und laufend überprüft. In der Vergangenheit gab es keine Anhaltspunkte, dass die Gutachten in
der Mehrheit nicht das tatsächliche Ertragspotenzial der Photovoltaik- und Windparks darstellen.
In der Umsatz-Prognose für das Segment Finanzbeteiligungen geht die Gesellschaft davon aus, dass es keine
wesentlichen Änderungen zum Geschäftsjahr 2012 gibt.
EBITDA
Die Gesellschaft hat für die EBITDA-Prognose folgende wesentlichen Annahmen getroffen:
Sonstige Erträge
Die Gesellschaft hat in der Prognose sonstige Erträge aus vorläufigen Kaufpreisallokationen in nicht unwesentlicher Höhe berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um Photovoltaikparks, bei denen die Kaufverträge bereits im
Jahr 2012 geschlossen wurden, das Closing aber erst im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2013 erfolgte.
Personal
Die Capital Stage AG plant in der Prognose zusätzliche Personalstellen ein. Zudem wurden Boni sowie Tantiemen und in Einzelfällen Lohn- und Gehaltsanpassungen in der Prognose berücksichtigt.
Sonstige Aufwendungen
Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich die sonstigen Aufwendungen im Rahmen der langfristig vertraglich
fixierten Serviceverträge analog zum Vorjahr entwickeln.
EBIT
Für die EBIT-Prognose wurden von der Gesellschaft zudem die planmäßigen Abschreibungen auf Stromeinspeiseverträge sowie auf die Photovoltaik- und Windkraftanlagen aus dem Bestandsportfolio unterstellt.
EBT
Die EBT-Prognose wurde unter der Prämisse erstellt, dass die Finanzaufwendungen aufgrund des Portfolioausbaus ansteigen werden. Im Geschäftsjahr 2013 werden keine Darlehensverträge auslaufen. Folglich wurden
keine Refinanzierungen geplant.
c) Sonstiges
Die Prognose basiert auf dem Bestandsportfolio zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung. Für die zum Zeitpunkt
der Erstellung der Prognose verfügbaren freien liquiden Mittel von ca. EUR 20 Mio. wurde keine Reinvestition
in Form von Akquisitionen unterstellt.
Außergewöhnliche Ergebnisse im Sinne des IDW-Rechnungslegungs-hinweises (IDW RH HFA 2.003) oder
Ergebnisse aus nicht wiederkehrenden Aktivitäten sind in der Prognose nicht enthalten
76
Da sich die Prognose auf einen noch nicht abgeschlossenen Zeitraum bezieht und auf der Annahme über künftige ungewisse Ereignisse und Handlungen erstellt wird, ist sie naturgemäß mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Aufgrund dieser Unsicherheiten ist es möglich, dass das tatsächliche Ergebnis wesentlich vom prognostizierten Ergebnis abweicht.
Die Prognose wurde im Anschluss an die Beendigung der Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Capital Stage AG am 25. März 2013 veröffentlicht. Eine aktuell erstellte Hochrechnung auf Basis
des Halbjahresabschlusses zum 30. Juni 2013 stützt die getätigte Einschätzung, dass sich die positive Ertragsentwicklung fortsetzen und sich das Konzernergebnis weiter verbessern wird. An dieser Einschätzung hält der
Vorstand auch weiterhin fest.
Bescheinigung zur Umsatz-, EBITDA-, EBIT- und EBT-Prognose
Bescheinigung des Abschlussprüfers
An die Capital Stage AG
Wir haben geprüft, ob die von der Capital Stage AG (Gesellschaft) für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum
31. Dezember 2013 erstellte Umsatz-, EBITDA-, EBIT- und EBT-Prognose (Prognose) auf den in den Erläuterungen zur Prognose dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt worden ist und ob diese Grundlagen im
Einklang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
der Gesellschaft stehen. Die Prognose umfasst die Umsatzerlöse, das EBITDA, das EBIT und das EBT für den
Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 sowie Erläuterungen zur Prognose.
Die Erstellung der Prognose einschließlich der in den Erläuterungen zur Prognose dargestellten Faktoren und
Annahmen liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil darüber abzugeben, ob
die Prognose auf den in den Erläuterungen zur Prognose dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt
worden ist und ob diese Grundlagen im Einklang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-,
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft stehen. Nicht Gegenstand unseres Auftrags ist die
Prüfung der von der Gesellschaft identifizierten und der Prognose zugrunde gelegten Annahmen sowie die Prüfung der in den Erläuterungen enthaltenen historischen Finanzinformationen.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
herausgegebenen IDW Prüfungshinweises: Prüfung von Gewinnprognosen und –schätzungen (IDW PH 9.960.3)
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehler bei der Erstellung der Gewinnprognose auf den in den Erläuterungen zur Gewinnprognose dargestellten Grundlagen sowie
bei der Erstellung dieser Grundlagen in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den
Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Da sich die Gewinnprognose auf einen noch nicht abgeschlossenen Zeitraum bezieht und auf der Grundlage von
Annahmen über künftige ungewisse Ereignisse und Handlungen erstellt wird, ist sie naturgemäß mit erheblichen
Unsicherheiten behaftet. Aufgrund dieser Unsicherheiten ist es möglich, die tatsächlichen Umsatzerlöse, das
tatsächliche EBITDA, das tatsächliche EBIT und das tatsächliche EBT für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis
zum 31. Dezember 2013 wesentlich von den prognostizierten Umsatzerlösen, dem prognostizierten EBITDA, dem
prognostizierten EBIT und dem prognostizierten EBT abweicht.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Umsatz-, EBITDA-,
EBIT- und EBT-Prognose auf den in den Erläuterungen zur Prognose dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß
erstellt. Diese Grundlagen stehen im Einklang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft.
Hamburg, den 07. Oktober 2013
Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Dinter)
Wirtschaftsprüfer
(ppa. Wendlandt)
Wirtschaftsprüfer
77
MARKT UND WETTBEWERB
Märkte für Erneuerbare Energien
Überblick
Zwischen 2000 bis 2010 ist die weltweite Stromproduktion aus Windenergieanlagen jährlich um 27 % und aus
Photovoltaikanlagen um 42 % angestiegen. Im Jahre 2012 erhöhte sich die Leistung aus Windenergieanlagen um
weitere 20 %, so dass die weltweite kumulierte Leistung 282 GW betrug. Der Markt der Photovoltaikenergie
durchlief eine noch dynamischere Entwicklung. Die gesamte Leistung hat sich innerhalb der letzten zwei Jahre
verdoppelt und betrug in 2012 insgesamt ungefähr 102 GW (Quelle: EPIA 2013). Gemäß der International Energy Agency ("IEA") wird sich die Energieproduktion aus erneuerbaren Energiequellen im Zeitraum von 2010 bis
2035 nahezu verdreifachen und im Jahre 2035 31 % zu der gesamten Stromproduktion beitragen. Energie aus
Photovoltaik wird im Jahr 2035 ungefähr 7,5 % und Windenergie ungefähr ein Viertel zu der gesamten Stromproduktion im Jahr 2035 beitragen (Quelle: IEA World Energy Outlook 2012). Die prognostizierten Photovoltaik-Wachstumsraten sehen ein 26-faches Wachstum von 2010 bis 2035 vorher (Quelle: IEA World Energy Outlook 2012).
Das schnelle Wachstum des Photovoltaik- und Windenergie-Marktes wurde durch den kontinuierlichen Ausbau
der gesetzlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Regierungen, schnell sinkenden Kosten und den langfristig
erwarteten Preisanstieg der fossilen Brennstoffe weiter vorangetrieben. Der schnelle Ausbau der erneuerbaren
Energiequellen wird voraussichtlich bis 2035 zusätzliche Investitionen in Höhe von USD 6,4 Billionen erfordern. Diese Investitionen beinhalten USD 1,3 Billionen für zusätzliche Photovoltaik-Kapazität und USD 2,1
Billionen für Windenergie (Quelle: IEA World Energy Outlook 2012).
Europa
Die europäische Landschaft für Erneuerbare Energien hat sich innerhalb der letzten 15 Jahre wesentlich verändert. Im Jahre 1997 setzte die Europäische Kommission das Ziel, dass 12 % der Energieproduktion in 2010 aus
Erneuerbaren Energien stammen sollte. Nachdem bereits in 2006 ein Anteil von 9 % erreicht wurde, passte die
Europäische Kommission diese Zielvorgabe an. In ihrer Erneuerbare-Energien-Richtlinie setzte die Europäische
Kommission erneut ehrgeizige Ziele für alle Mitgliedstaaten, so dass die EU in 2020 einen Anteil von Erneuerbaren Energien an der gesamten Stromproduktion von 20 % erreichen soll. (Quelle: Erneuerbare-EnergienRichtlinie (EG) 2009)
Die nachfolgende Darstellung zeigt einige länderspezifische Zielvorgaben im Vergleich zu dem tatsächlichen
Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch für die Jahre 2008 bis 2011:
Anteil der Erneuerbaren Energien im Ländervergleich (2008-2011) und EU-Zielvorgaben bis 2020 (in %)
25,0%
20,0%
20%*
20%*
18%*
17%*
15,0%
13,0%
12,5%
11,6%
10,4%
10,0%
11,5%
9,8%
8,6%
6,9%
12,3%
10,7%
9,2%
8,4%
15,1%
13,8%
13,0%
10,8%
15%*
3,3%3,8%
2,4%3,0%
5,0%
0,0%
Europäische
Union
*
Italien
2008
Deutschland
2009
2010
Spanien
2011
Vereinigtes
Königreich
EU-Zielvorgaben bis 2020
(Quelle: Eurostat, "Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch")
78
Die Übersicht verdeutlicht einen großen Bedarf an weiterer Entwicklung des Sektors Erneuerbare Energien.
Gemäß Eurostat erzeugte die EU zum Ende 2011 ungefähr 13 % ihres gesamten Energieverbrauchs aus Erneuerbaren Energien (im Vergleich zu 10 % in 2008). Einige Länder, wie etwa Großbritannien, liegen derzeit weit
hinter ihren Zielvorgaben zurück. (Quelle: Pressemitteilung Eurostat vom 26.04.2013)
Deutschland
Der positive Trend beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland hat sich fortgesetzt: ihr Anteil an der
Brutto-Stromerzeugung betrug 2012 nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft
(BDEW) rund 21,9 % (2011: 20,3). Bemerkenswert ist der neuerliche Anstieg bei der Photovoltaik, die von
3,2 % auf 4,6 % gestiegen ist. Der Anteil der Kernenergie ging auf 16 % zurück (2011: 17,7). Steinkohlekraftwerke trugen im vergangenen Jahr 19,1 % (2011: 18,5) der Brutto-Stromerzeugung bei. Braunkohlekraftwerke
bleiben die stärkste Erzeugungsart mit 25,6 % (2011: 24,6). Auf einen Anteil von rund 6 % (2011: 5,3) kommen
Heizöl, Pumpspeicher und sonstige Anlagen.
Die nachfolgende Grafik zeigt den Anteil Erneuerbarer Energien am Netto-Stromverbrauch (Endenergie) in
Deutschland:
(Quelle: Fraunhofer ISE 2013)
Die nachfolgende Grafik zeigt die bisherige Entwicklung von 1996 bis 2012 und die Mindestziele am Energiekonzept der Bundesregierung hinsichtlich des Anteils des Stroms aus regenerativen Energiequellen bezogen auf
den Brutto-Inlandsstromverbrauch in Deutschland in %:
79
80%
65%
50%
35%
4% 4% 5% 5%
7% 7% 8% 8%
23%
20%
16%17%
14%15%
12%
9% 10%
(Quelle: Fraunhofer ISE 2013)
Photovoltaik
Globale Entwicklung
Zum Ende 2009 betrug die kumulierte weltweit installierte Leistung von Photovoltaikanlagen ungefähr 24 GW.
Bereits ein Jahr später stieg diese auf 40,7 GW an und betrug zum Ende des Jahres 2011 71,1 GW. In 2012 waren weltweit Photovoltaikanlagen mit einer kumulierten Leistung von mehr als 100 GW (Installierte und ans
Netz angeschlossene Photovoltaikanlagen. Gemäß EPIA 2013, der in diesem Zusammenhang zitierten Quelle,
sind Daten hinsichtlich erfolgtem Netzanschluss bei der Beurteilung des steigenden Anteils von Photovoltaik im
Elektrizitätsmix (und der Ausgaben in Form von Einspeisevergütungen) von größerer Relevanz.) installiert – die
jährliche Stromproduktionsleistung betrug damit mindestens 110 TWh. Diese Energiemenge reicht aus, um den
jährlichen Energiebedarf von 30 Millionen europäischen Haushalten zu decken. (Quelle: EPIA 2013)
Im Vergleich der Länder weltweit bleibt Europa auch in 2012 hinsichtlich der kumulierten installierten Leistung
von mehr als 70 GW die weltweit führende Region. Dies entspricht ungefähr 70 % der weltweiten kumulierten
Photovoltaik-Leistung (verglichen mit ungefähr 75 % der weltweiten Leistung in 2011). An zweiter Stelle folgte
China (8,3 GW), gefolgt von den USA (7,8 GW) und Japan (6,9 GW). Viele der Märkte außerhalb Europas –
insbesondere China, die USA und Japan, jedoch auch Australien (2,4 GW) und Indien (1,2 GW) – haben erst
einen sehr geringen Teil ihres möglichen Potentials erschlossen. Verschiedene Länder der "Sonnengürtelregion"
wie Afrika, der Mittlere Osten, Südostasien und Südamerika haben gerade erst mit dem Ausbau bzw. der Entwicklung des Photovoltaik-Sektors begonnen. Trotzdem zeigt die kumulierte installierte Leistung außerhalb
Europas von 30 GW in 2012 die kontinuierliche Angleichung zwischen Europa und den anderen Teilen der Welt
und spiegelt daher das Nutzungsverhalten in Bezug auf den Stromverbrauch genauer wider. (Quelle: EPIA 2013)
80
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der kumulierten weltweit installierten Leistung von Photovoltaikanlagen in MW für die Jahre 2010 bis 2012:
2010
Restliche Welt
2011
2012
1.590
2.098
2.098
71
192
601
800
3.300
8.300
USA
2.780
4.959
8.717
Region Asien-Pazifik
4.956
7.628
12.397
Europa
30.472
52.884
70.043
Gesamt
40.670
71.061
102.156
Mittlerer Osten und Afrika
China
(Quelle: EPIA 2013)
Die weltweit neuinstallierte Leistung aus PV-Anlagen betrug in 2012 ungefähr 31,1 GW (2011: 30,3 GW).
Deutschland war in 2012 bereits zum siebten Mal innerhalb der letzten 13 Jahre der weltweit größte PV-Markt
mit neuinstallierter Leistung von 7,6 GW, gefolgt von China (5 GW) und Italien (3,4 GW). (Quelle: EPIA 2013)
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der weltweiten jährlich neu installierten Leistung von Photovoltaikanlagen in MW für die Jahre 2010 bis 2012:
2010
2011
2012
294
508
-1
46
121
410
500
2.500
5.000
USA
1.029
2.179
3.758
Region Asien-Pazifik
1.583
2.672
4.769
Europa
13.622
22.411
17.159
Gesamt
17.064
30.391
31.095
Restliche Welt
Mittlerer Osten und Afrika
China
1
Ab dem Jahr 2012 werden diese Leistungsdaten direkt bei den jeweiligen Regionen einbezogen.
(Quelle: EPIA 2013)
81
Die nachfolgende Tabelle zeigt den jeweiligen länderspezifischen Anteil an der weltweit kumuliert installierten
Leistung von Photovoltaikanlagen von ungefähr 102 GW im Jahre 2012 in %:
Vereinigtes Griechenland
1%
Königreich
2%
Tschechische
Republik
2%
Australien
Belgien
2%
2%
Frankreich
4%
Indien
1%
Restliche Welt
12%
Deutschland
31%
Spanien
5%
Japan
7%
USA
7%
Italien
16%
China
8%
(Quelle: EPIA 2013)
Die Marktentwicklung in den nächsten fünf Jahren wird zu einem wesentlichen Teil von den Entwicklungen in
Europa und der Fähigkeit der Regierungen abhängen, die Marktbedingungen auf einem akzeptablen Level zu
halten. In einem Szenario, das wesentlich von den politischen Vorgaben geprägt ist, erwartet EPIA, dass sich der
europäische Markt in 2013 zunächst bei ungefähr weiteren 16 bis 17 GW neu installierter Leistung stabilisiert,
bevor ein Wachstumsanstieg auf bis zu ungefähr 25 bis 28 GW in 2017 erfolgt. In diesem Fall würde die weltweite kumulierte installierte Kapazität um 84 GW in 2017 erhöht werden, wozu neue Märkte außerhalb Europas
ungefähr zwei Drittel dieses Wachstums beitragen würden. Neue Märkte werden ebenfalls in 2013 den wesentlichen Wachstumsbeitrag leisten, mit weiterer stabiler Entwicklung in den nächsten Jahren. EPIA erwartet, dass
die Asien-Pazifik-Region (ohne China) jährlich zwischen 10 bis 20 GW Wachstum bis 2017 generieren wird.
China allein könnte weitere 10 GW Neuinstallationen jährlich hinzufügen, so wie von chinesischen Behörden
angekündigt. (Quelle: EPIA 2013)
Die nachfolgende Tabelle zeigt zwei Entwicklungsszenarien der EPIA, zum einen mögliches Wachstum unter
Annahme der heutigen Wachstumsraten (business-as-usual), sowie andererseits ein durch zunehmende politische
Förderung mögliches Wachstum (policy-driven) von 2013 bis 2017 in MW:
Historische Daten
EPIA Business-as-Usual
2012
2013
2014
2015
2016
2017
410
660
920
1.300
1.900
2.400
China
5.000
6.000
7.000
8.000
8.000
10.000
USA
3.758
5.720
6.660
8.790
11.210
12.730
Region Asien-Pazifik
4.769
5.730
6.940
8.660
9.510
10.360
Europa
17.159
9.710
9.290
10.080
11.710
12.810
Gesamt
31.095
Mittlerer Osten und Afrika
27.810
30.810
36.830
42.330
48.300
82
Historische Daten
EPIA Policy-Driven
2012
2013
2014
2015
2016
2017
410
1.500
2.700
3.400
4.500
6.060
China
5.000
10.000
10.000
11.000
12.000
15.000
USA
3.758
8.090
9.100
12.500
15.390
16.590
Region Asien-Pazifik
4.769
10.590
12.480
14.290
17.000
19.050
Europa
17.159
16.780
18.360
21.450
25.380
27.550
Gesamt
31.095
46.960
52.640
62.640
74.270
84.240
Mittlerer Osten und Afrika
(Quelle: EPIA 2013)
Europa
Der europäische Markt hat sich innerhalb der letzten zehn Jahre schnell entwickelt: von einer jährlichen Leistung
von weniger als 1 GW in 2003 stieg die jährlich neuinstallierte Leistung auf 13,6 GW in 2010 und 22,4 GW in
2011 (trotz eines schwierigen wirtschaftlichen Umfelds und dem in einigen Ländern unterschiedlich stark ausgeprägtem Widerstand gegen die Photovoltaik). Die bisher höchsten Zuwachsraten im Jahr 2011, die hervorgerufen
wurden durch die schnelle Expansion von Photovoltaikanlagen in Italien und der hohen Anzahl an Installierungen von Photovoltaikanlagen in Deutschland, konnten jedoch in 2012 nicht erneut erreicht werden, so dass die
neu installierte Leistung auf 17,2 GW zurückfiel. Erstmals seit 12 Jahren verringerte sich das Marktwachstum
für Photovoltaikanlagen hinsichtlich neu installierter Kapazität in 2012. Dennoch übertraf der europäische Markt
für Photovoltaikanlagen in 2012 erneut alle Erwartungen, nachdem Analysten aufgrund des schwierigen makroökonomischen Umfelds geringere Wachstumsraten erwartet hatten. (Quelle: EPIA 2013)
Mit mehr als 17 GW neu installierter Photovoltaikleistung (verglichen mit 22.4 GW in 2011) stieg die kumulierte europäische Leistung auf 70 GW (verglichen mit 53 GW in 2011 und 30 GW in 2010). Dieses starke Wachstum wurde insbesondere durch Deutschland und Italien verursacht. (Quelle: EPIA 2013)
Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die Anteile der EU-Mitgliedsstaaten an der neu installierten Leistung in der EU in % in 2012:
Österreich
Spanien
1%
2% Dänemark
Schweiz
1%
Rest Europa
4%
2%
Belgien
4% Bulgarien
5%
Griechenland
5%
Deutschland
44%
Großbritannien
6%
Frankreich
6%
Italien
20%
(Quelle: EPIA 2013)
83
Die nachfolgende Tabelle stellt die Anteile der EU-Mitgliedsstaaten an der neu installierten Leistung in der EU
in MW in 2012 dar:
Land
Leistung in MW in 2012
Deutschland
7.604
Italien
3.438
Frankreich
1.079
Großbritannien
925
Griechenland
912
Bulgarien
767
Belgien
599
Dänemark
378
Spanien
276
Österreich
230
Schweiz
200
Rest Europa
751
Gesamt
17.159
(Quelle: EPIA 2013)
Deutschland
Insgesamt erfolgte im Jahr 2012 ein Zubau an Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von 7,6 GW.
Damit wurde der Zubau des Jahres 2011 (rund 7,5 GW) übertroffen. Die kumulierte installierte Leistung betrug
in 2012 32,4 GW in Deutschland. Dieses Wachstum ging einher mit der fortschreitenden Entwicklung der
Marktdynamik, in der die Photovoltaik sich in 2012 zunehmend aus sich selbst heraus finanzierte. Da die durchschnittlichen Stromgestehungskosten (LCOE) von Strom aus Photovoltaikanlagen mittlerweile geringer sind als
der Verkaufspreis von Strom, ist, zumindest bei im Wohn- und Gewerbebereich installierten Photovoltaikanlagen in Deutschland, die Photovoltaik-Entwicklung zumindest teilweise auch durch den Anstieg des Eigenverbrauchs und nicht nur durch den Anreiz der Einspeisevergütung vorangetrieben worden. (Quelle: EPIA 2013)
Allerdings hat sich der Zubau zum Jahresende 2012 deutlich abgeschwächt und lag rund 65 Prozent unter dem
des Vorjahreszeitraums. Die deutliche Kürzung der Solarförderung ab Sommer 2012 zeigt offensichtlich ihre
Wirkung. Nach Auslaufen der letzten Übergangsfristen für große Solarkraftwerke zum 30. September 2012
wurden wie erwartet spürbar weniger Solaranlagen installiert. (Quelle: Pressemitteilung Bundesverband der
Solarwirtschaft vom 08.01.2013)
Die Photovoltaik deckt in Deutschland derzeit rund fünf Prozent des Strombedarfs. Die rund 1,3 Millionen Solarstromanlagen in Deutschland deckten 2012 nach Informationen des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSWSolar) rechnerisch den Jahresstromverbrauch von acht Millionen Haushalten – ein Plus von etwa 45 Prozent
gegenüber dem Vorjahr.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung und Prognose zur Vergütungs- und Strompreisentwicklung in
Deutschland von 2000 bis 2020.
84
(Quelle: Fraunhofer ISE 2013)
Italien
2012 wurden in Italien Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 3,4 GW neu ans Stromnetz angeschlossen.
Dies ist ein erheblicher Rückgang verglichen mit dem großen Boom in 2011, als 9,45 GW neu ans Netz angeschlossen wurden. Die kumulierte installierte Leistung in Italien betrug in 2012 16,34 GW. Ähnlich wie auch in
Deutschland wurden viele der PV-Anlagen, die 2011 ans Netz angeschlossen wurden, tatsächlich bereits schon
Ende 2010 installiert. Die Zahlen differieren, wenn man den Markt aus der Sicht der Installation betrachtet. In
diesem Fall bewegte sich der italienische Markt eher bei zusätzlichen Installationen von 4 bis 5 GW in 2010, 6
bis 7 GW in 2011 und um die 3,5 GW in 2012. Nach dem Ansturm in 2011 ist der italienische Markt wieder auf
ein Niveau zurückgekehrt, das trotz allem nach wie vor hoch ist. Nachdem die Förderobergrenze für staatlich
bezuschusste Einspeisevergütungen (FITs) erreicht wurde, wird sich der italienische Markt schneller in Richtung
post-FIT-Ära wandeln als viele erwartet haben. (Quelle: EPIA 2013)
Frankreich
Der französische Photovoltaikmarkt verzeichnete in den letzten Jahren ein starkes Wachstum. Während laut des
europäischen PV-Verbands EPIA 2008 erst 105 MW installiert und 46 MW auch ans Stromnetz angeschlossen
waren, erhöhte sich 2009 die Kapazität auf 272 MW, wovon immerhin 185 MW ans Netz angeschlossen waren.
(Quelle: EPIA 2010) Das im März 2011 in Kraft getretene überarbeitete Fördergesetz hat die maximale Förderung allerdings auf 500 MW installierter Kapazität pro Jahr beschränkt. Während PV-Systeme mit bis zu 100
kWp von rentablen Einspeisevergütungen profitieren, sind diese bei Anlagen mit mehr als 100 kWp extrem
niedrig (ca. 10 Eurocent/kWh). Größere Projekte können sich aber auch an staatlichen Ausschreibungen (sog.
Tenderverfahren) beteiligen. (Quelle: EPIA 2012) Eine erste Runde wurde in der zweiten Jahreshälfte 2011 begonnen. Dabei gilt ein vereinfachtes Verfahren für Anlagen mit 100 bis 250 kW. In dieser Gruppe sollen bis
2014 insgesamt 300 MW ausgeschrieben werden, verteilt auf sieben Phasen. Die zweite führte im Juli 2012 zur
Annahme von 109 Projektanträgen mit zusammen 20,9 MW. In der Kategorie über 250 MW lief ein erstes Tenderverfahren Anfang 2012 an. Im Juli 2012 teilte die Regulierungsbehörde CRE mit, dass insgesamt 342 Projekte mit zusammen 519 MW eine positive Beurteilung durch das Ministerium erhalten haben. (Quelle: Dossier
Branche kompakt - Solarenergie Frankreich, 2012, Germany Trade & Invest)
Frankreich belegte bei den neu ans Stromnetz angeschlossenen Photovoltaikanlagen 2012 den dritten Platz unter
den EU-Staaten, hauptsächlich wegen bereits schon früher installierter Projekte, die in 2012 ans Netz angeschlossen wurden. Neuinstallationen fanden 2012 nur in beschränktem Umfang statt. Mit einem Zuwachs von
etwas mehr als 1 GW an neu ans Stromnetz angeschlossener Leistung in 2012 bleibt Frankreich noch immer
hinter seinem theoretischen Potential zurück und liegt auch unter dem Wert in 2011 als 1,77 GW neu ans Stromnetz angeschlossen wurde. Insgesamt betrug die Ende 2011 ans Stromnetz angeschlossene kumulierte Kapazität
2,92 GW, ein Zuwachs von 55 % gegenüber 2010. Ende 2012 betrug die ans Stromnetz angeschlossene kumulierte Kapazität etwas mehr als 4 GW, ein Zuwachs von noch 36,9 %. Obwohl die französische Regierung in
85
jüngster Zeit auf einen weiteren Zuwachs von 1 GW drängte, bestehen nach wie vor erhebliche Hindernisse bei
der Entwicklung des Markts. (Quelle: EPIA 2013)
Windenergie
Globale Entwicklung
Mit geschätzten 13,2 GW Leistung aus neu installierten Windenergieanlagen in den USA in 2012 (2011: 6,8
GW) und voraussichtlich kaum mehr als 5 GW in 2013 sowie 14 GW in China in 2012 (2011: 17,6 GW) und vor
dem Hintergrund voraussichtlich stagnierender Installationen in 2013 sind beide Märkte extrem instabil, was
drastische Folgen für die jeweilige Windindustrie vor Ort hat. Nach Einschätzungen des Bundesverbandes
WindEnergie e.V. (BWE) und VDMA Power Systems (VDMA PS) kann der Weltmarkt in diesem Jahr um bis
zu zehn Prozent einbrechen. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands WindEnergie vom 30.01.2013)
Die nachfolgende Darstellung und Tabelle zeigen die weltweit installierte Windenergie-Leistung sowie die zehn
weltweit größten Windenergie Produzenten in 2012:
Kanada
Portugal
2%
2%
China*
27%
restliche Welt
14%
Frankreich*
3% Italien
3%
Großbritannien
3%
Indien
6%
Spanien
8%
Deutschland
11%
USA
21%
*- vorläufige Zahlen
Staat
Gesamt MW
In Prozent
China*
75.564
26,8
USA
60.007
21,2
Deutschland
31.308
11,1
Spanien
22.796
8,1
Indien
18.421
6,5
Großbritannien
8.445
3
Italien
8.144
2,9
Frankreich*
7.196
2,5
Kanada
6.200
2,2
Portugal
4.525
1,6
39.853
14,1
restliche Welt
86
Total Top 10
242.606
85,9
Total weltweit
282.458
100,0
* - vorläufige Zahlen
(Quelle: BWE 2012)
Die nachfolgenden Darstellungen zeigen die weltweit neuinstallierte Leistung von Windenergieanlagen nach
Ländern in MW und Anteil am Markt in % für 2012:
restliche Welt
14%
Rumänien
2%
Kanada
2%
Brasilien
3%
Spanien
3% Italien
China*
30%
3%
Großbritannien
4%
Indien
5%
Deutschland
5%
Staat
USA
29%
Gesamt MW
In Prozent
China*
13.200
29,1
USA
13.124
29,4
Deutschland
2.415
5,4
Indien
2.336
5,2
Großbritannien
1.897
4,2
Italien
1.273
2,8
Spanien
1.122
2,5
Brasilien
1.077
2,4
Kanada
935
2,1
Rumänien
923
2,1
restliche Welt
6385
14,3
Total Top 10
38.302
85,7
Total weltweit
44.687
100,0
* - vorläufige Zahlen
(Quelle: BWE 2012)
Europa
Windenergie spielt bei der Erreichung der EU-Ziele für 2020 hinsichtlich des Energie-Produktmix eine wesentliche Rolle. Die Europäische Kommission schätzt, dass Windenergie 12 % zu angestrebten 20 %-Anteil an Erneuerbaren Energien beitragen wird und begründet dies mit den sehr hohen Kapazitätserweiterungen innerhalb der
87
letzten zehn Jahre. 1997 betrug die kumulierte installierte Wind-Leistung 4,8 GW, wuchs jedoch bis Ende 2011
auf 94 GW an. Dies entspricht 6,3% des gesamten Energiebedarfs in der EU (Quelle: EWEA Green Growth
Report 2012)
Von 2011 bis 2012 erhöhte sich die installierte Leistung von Windkraftanlagen von 94 GW in 2011 auf 107 GW
in 2012. Dies entspricht einer Wachstumsrate in 2012 von 13 %. 2011 war die Wachstumsrate noch 11 %. (Quelle: WWEA World Wind Energy Report 2012)
Die International Energy Agency (IEA) gibt an, dass die ansteigende Stromproduktion aus Windenergie höher ist
als die von anderen Erneuerbaren Energien. Die IEA nimmt weiter an, dass die global erzeugte Windenergie von
342 TWh in 2010 auf ungefähr 2.680 TWh in 2035 und somit der Anteil an der gesamten Energieerzeugung von
1,6 % in 2010 auf 7,3 % in 2035 ansteigen wird. Weiterhin nimmt die IEA an, dass die EU den vergleichsweise
höchsten Anteil an Windenergie erzeugen wird (ca. ein Fünftel des weltweit erzeugten Stroms in 2035, verglichen mit weniger als 5 % in 2010) (Quelle: IEA World Energy Outlook 2012).
Deutschland
Der deutsche Windmarkt verzeichnete im Jahr 2012 erneut ein stabiles Wachstum. Nach aktuellen Erhebungen
der Deutschen WindGuard im Auftrag des Bundesverbandes Wind-Energie e.V. (BWE) und VDMA Power
Systems (VDMA PS) wurden im vergangenen Jahr 998 (2011: 895) Windenergieanlagen mit einer Leistung von
2,415 (2011: 2,007) GW neu installiert. Damit gingen 2012 rund 20 % mehr Leistung ans Netz als im Vorjahr.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die installierte Windleistung in Deutschland in MW sowie
die Anzahl der Windenergieanlagen von 2010 bis 2012:
Jahr
Neu installierte
Leistung in MW
Kumulierte Leistung in MW
Anzahl neu installierter Anlagen
Kumulierte Anlagenzahl
2010
1.551
27.190
754
21.607
2011
2.085
29.060
895
22.297
2012
2.416
31.308
998
23.030
(Quelle: BWE 2012)
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht zum deutschen Windenergiemarkt für 2011 und 2012:
Bereich
2011
2012
29.060,04 MW
31.307,16 MW
2.085,72 MW
2.415,16 MW
23.030
22.297
Repowering (abgebaut)
123 MW
178,56 MW
Repowering (dafür aufgebaut)
238 MW
431,63 MW
895
998
48,9 Mrd. kWh
46,0 Mrd. kWh*
8,0 %
7,4 %
Installierte Gesamtleistung
Neubau an installierter Leistung
Anlagenzahl
Neu aufgebaute Anlagen
Stromproduktion durch Windenergieanlagen
Anteil an Bruttostromerzeugung
* - vorläufiger Wert
(Quelle: BWE 2012)
Auch wenn im Vergleich der deutschen Bundesländer untereinander nach wie vor Niedersachsen (Zubau 2012:
356 MW, 152 Windenergieanlagen) und Schleswig-Holstein (315 MW, 128 Windenergieanlagen) die Spitzenposition einnehmen, erreichen auch südliche Bundesländer wie Rheinland-Pfalz (292 MW, 102 Windenergieanlagen) und Bayern (288 MW, 76 Windenergieanlagen) höhere Ausbauwerte. Mit nur 19 MW und neun Windenergieanlagen bleibt Baden-Württemberg noch Schlusslicht unter den deutschen Flächenländern. Im Bereich
der Windenergie auf See gingen im letzten Jahr 16 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 80 MW neu ans
Netz. Damit speisen gegenwärtig in der deutschen Nord- und Ostsee zusammen 68 Windenergieanlagen mit
einer Leistung von 280 MW Strom ins Stromnetz ein. 2012 wurden 109 Fundamentstrukturen auf See installiert,
88
sechs Offshore-Windparks mit über 350 Anlagen und einer Leistung von 1,7 GW sind laut VDMA PS in Bau.
(Quelle: BWE 2012)
Die Erhebungen der Deutschen WindGuard auf Basis einer Herstellerbefragung haben sich ebenfalls auf die
Konfiguration der neu angeschlossenen Anlagen erstreckt. Demnach offenbart sich vor allem bei den Turmhöhen eine weite Spreizung im Bundesländervergleich. So etwa verzeichnen die Anlagen in Schleswig-Holstein
mit durchschnittlich 82 Metern die bei weitem niedrigste Nabenhöhe. Im Vergleich dazu liegt die Nabenhöhe in
Bayern bei 134 und in Baden-Württemberg bei 130 Metern.
Italien
In Italien setzte sich der Ausbau der Windkraftkapazitäten auch 2012 fort. Ein Wachstum von 21% dürfte sich
jedoch 2013 nicht wiederholen. Durch die Neugestaltung der Förderung für erneuerbare Energien wurden die
Mittel für große Windparks drastisch reduziert. Im Gegensatz zur blasenartigen Entwicklung des italienischen
Photovoltaikmarkts, ist die Windkraft durch stabiles Wachstum über einen längeren Zeitraum gekennzeichnet.
Die Wachstumsraten lagen in den letzten Jahren zwischen 18% und 30%. Die schnelle Zunahme von Installationen im vergangenen Jahr war vor allem auf das Inkrafttreten der Fördermittelneugestaltung zum 1.1.2013 zurückzuführen. (Quelle: Pressemitteilung von Germany Trade & Invest vom 21.06.2013)
Italien ist der weltweit siebtgrößte Windenergieproduzent mit einer installierten Windleistung von insgesamt
8,14 GW und belegt in Europa hinter Deutschland, Spanien und Großbritannien den vierten Platz. Mit 6.149
Windanlagen hat Italien im vergangenen Jahr 13 TWh Strom generiert. Dies entspricht etwa 5% der Stromproduktion Italiens. (Quelle: Pressemitteilung von Germany Trade & Invest vom 21.06.2013) Im Jahr 2012 wurden
Windenergieanlagen mit einer Leistung von 1,27 GW neu installiert, das entspricht einer Wachstumsrate von
20,9% im Vergleich zum Vorjahr (Quelle: WWEA World Wind Energy Report 2012). In 2011 wurden knapp 700
MW Windleistung neu installiert, die gesamte installierte Windleistung betrug in 2011 6,74 GW (Quelle: Frauenhofer Windreport 2011, WWEA World Wind Energy Report 2012).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die installierte Windleistung in Italien in MW von 2008 bis
2010:
Jahr
Kumulierte Leistung in MW
2008
3.736
2009
4.850
2010
5.797
(Quelle: WWEA World Wind Energy Report 2012)
Frankreich
Frankreich ist der weltweit achtgrößte Windenergieproduzent mit einer installierten Windleistung von insgesamt
7,47 GW und belegt in Europa hinter Deutschland, Spanien, Großbritannien und Italien den fünften Platz. Im
Jahr 2012 wurden Windenergieanlagen mit einer Leistung von 757 MW neu installiert, das entspricht einer
Wachstumsrate von 14,1 % im Vergleich zum Vorjahr. In 2011 wurden ca. 980 MW Windleistung neu installiert, ein Wachstum von 17,7 % gegenüber 2010. Die gesamte installierte Windleistung betrug Ende 2011 6,55
GW (Quelle: WWEA World Wind Energy Report 2012)
Zwei Drittel der Ende 2012 in Frankreich installierten Windenergiekapazitäten stammen aus den letzten fünf
Jahren. Waren 2000 erst 61 MW vorhanden und hatte sich der Bestand bis 2005 auf 757 MW erweitert, so begann ab 2006 eine Folge von Jahren mit jeweils über 1 GW Zubau. Seit 2011 haben die rechtlichen Unsicherheiten bezüglich der Einspeisevergütungen zu einer Verlangsamung geführt. Lediglich 96 Windparks mit einer
Gesamtleistung von 757 MW wurden 2012 errichtet. (Quelle: Dossier Branche kompakt - Windenergie Frankreich, 2013, Germany Trade & Invest)
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die installierte Windleistung in Frankreich in MW von 2008
bis 2010:
Jahr
Kumulierte Leistung in MW
2008
3.313,7
2009
4.483,4
2010
5.569,4
89
(Quelle: WWEA World Wind Energy Report 2012)
Wettbewerb und Wettbewerbsposition
Das Geschäft der Capital Stage Gruppe ist weltweitem Wettbewerb ausgesetzt. Die Capital Stage Gruppe sieht
sich aufgrund der von Wettbewerbern veröffentlichten Informationen sowie ihrer eigenen Markteinschätzung in
Bezug auf die von der Capital Stage Gruppe abgedeckten Märkte als einer der führenden unabhängigen Betreiber
von Solarparks. Nach Einschätzung der Gesellschaft gibt es derzeit in Deutschland keinen anderen Marktteilnehmer mit dem gleichen Geschäftsmodell und Track Record und somit keinen direkten Wettbewerber im Bereich des Betriebs von Solar- und Windparks. Allerdings gibt es aus Sicht der Gesellschaft in einem weiter gefassten Bereich Marktteilnehmer, die mit der Capital Stage Gruppe im Wettbewerb stehen. Nach der Einschätzung der Gesellschaft kommen ihre wesentlichen Wettbewerber im weiteren Sinne im Bereich des Betriebs von
bzw. der Investitionstätigkeit in Photovoltaikanlagen aus dem Bereich der Versicherer (überwiegend bei Großprojekten mit großem MW-Volumen), der institutionellen Fonds bzw. Investoren und der geschlossenen Fonds;
im Bereich der Onshore-Windanlagen sind nach Einschätzung der Gesellschaft zusätzlich auch Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke Wettbewerber. Die Gesellschaft zählt im Einzelnen die folgenden Unternehmen zu ihren Wettbewerbern:

Versicherer
Im Bereich der großen Versicherer, die vor allem weltweit in Großprojekte, insbesondere, aber nicht ausschließlich, in Onshore Windanlagen, investieren, zählt die Gesellschaft unter anderem die MEAG Munich ERGO AssetManagement GmbH, die Allianz SE, die Allianz Capital Partners GmbH sowie die Allianz Global Investors Europe GmbH zu ihren Wettbewerbern.
Im Bereich der kleineren Versicherungen, die vor allem in verbriefte Strukturen investieren, sind nach
Auffassung der Gesellschaft vor allem die Axa Versicherungs AG, die Barmenia Versicherungen und die
Talanx Asset Management GmbH Wettbewerber der Capital Stage Gruppe.

Institutionelle Fonds und Investoren
Im Bereich der institutionellen Fonds und institutionellen Investoren zählt die Gesellschaft die Luxcara
GmbH, die Impax Asset Management Group PLC, die Management Capital Group, die NIBC Infrastructure Partners, die SUSI Partners AG sowie die CEE Management GmbH zu ihren Wettbewerbern.
Im Bereich der geschlossenen Fonds zählen bzw. zählten die Commerz Real AG, die BVT GmbH, die
KGAL GmbH & Co. KG, die Nordcapital GmbH, die Wattner AG, Wealth Cap (Wealth Management
Capital Holding GmbH), die GSI Fonds GmbH & Co. KG, die White Owl Capital AG sowie die Voigt &
Collegen GmbH zu den Wettbewerbern der Gesellschaft.

Energieversorgungsunternehmen
Im Bereich der Investitionen in Offshore-Windanlagen zählt die Gesellschaft Energieversorgungsunternehmen wie die E.ON SE, die RWE AG, die EnBW Energie Baden-Württemberg AG sowie die Vattenfall GmbH zu ihren Wettbewerbern.

Stadtwerke
Im Bereich der Investitionen in Onshore-Windanlagen zählt die Gesellschaft Stadtwerke wie die Thüga
Energie GmbH, die Grünwerke GmbH, die Stadtwerke München GmbH, Stadtwerke Leipzig GmbH, die
Stadtwerke Hannover AG und die Pfalzwerke AG sowie die Mainova AG zu ihren Wettbewerbern.
90
BESCHREIBUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Einführung
Die Capital Stage AG betreibt Solar- und Windenergieanlagen und verfügt über ein Portfolio von derzeit 25
Solar- und fünf Windparks mit einer Kapazität von insgesamt ungefähr 190,9 MWp (Solarparks ca. 142,9 MWp,
Windparks ca. 48 MWp). Gemessen an der kumulierten Leistung ihrer Solarenergieanlagen ist die Gesellschaft
nach eigener Einschätzung Deutschlands größter unabhängiger Solarparkbetreiber. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erwirbt die Capital Stage AG mittelbar in der Regel sämtliche Anteile an Projektgesellschaften, in deren
Eigentum wiederum sich die Solar- und Windenergieanlagen befinden. Das Eigentum erstreckt sich regelmäßig
auf die Anlagen als solche, d.h. die Module, Komponenten und Unterkonstruktionen, jedoch nicht auf das jeweilige Grundstück, das in der Regel gepachtet ist (die von der Gesellschaft betriebenen Solar- und Windenergieanlagen werden im nachfolgenden als "PV-Parks" und "Windparks" bezeichnet). Darüber hinaus übernimmt die
Gesellschaft für ihre PV-Parks die technische und kaufmännische Betriebsführung selbst (operation and management, "O&M"), für ihre Windparks erbringt die Gesellschaft zu einem Teil die kaufmännische Betriebsführung. Weiterhin übernimmt die Gesellschaft auch das O&M für Solarparkanlagen von Dritten. Die PV-Parks und
Windparks der Gesellschaft liegen größtenteils in Deutschland, zu einem kleineren Teil in Norditalien.
Die Capital Stage AG hat sich seit dem Jahr 2009 konsequent im sogenannten Downstream Bereich der Wertschöpfungskette des Sektors erneuerbare Energien, d.h. dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer
Energie, positioniert. Der Fokus liegt dabei auf dem Erwerb und Betrieb von sogenannten "Turn-Key-Anlagen"
(schlüsselfertige Bestandsparks, die bereits über einen Netzanschluss und verifizierbare Leistungsdaten verfügen). Die Capital Stage AG prüft hierfür laufend attraktive Investitionsmöglichkeiten. Die Gesellschaft beteiligt
sich in aller Regel nicht an der Projektierung der Anlagen. Mit dieser nach Einschätzung der Gesellschaft risikoreduzierten Strategie unterscheidet sie sich wesentlich von anderen Unternehmen der Solarwirtschaft, z.B. den
Solarmodulherstellern und Projektentwicklern.
Historie
Die Capital Stage Gruppe in ihrer heutigen Ausrichtung hat sich aus dem vorherigen Geschäftsmodell einer
Private Equity Gesellschaft mit Investitionsschwerpunkt im Sektor der Erneuerbaren Energien/Umwelttechnologien (Cleantech) herausgebildet. Im Geschäftsjahr 2009 investierte die Capital Stage AG
erstmals in zwei Freiflächen-PV-Parks mit insgesamt über 5 MW sowie eine kleine Aufdachanlage, die im Dezember 2009 mit der Stromeinspeisung begonnen haben. Die Gesellschaft hat seitdem ihre Tätigkeit als Betreiber von PV-Parks und Windparks konsequent ausgebaut.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Entwicklung des Portfolios der Gesellschaft hinsichtlich der Anzahl der
erworbenen PV-Parks und Windparks sowie der korrelierenden Kapazität in MWp vom dritten Quartal 2009 bis
zum ersten Quartal 2013:
+2
+9
+5
+12
+2
200
35
Anzahl der erworbenen Parks* pro
Jahr
MWp Wind
175
150
30
25
125
MWp PV
100
Anzahl der Parks*
20
15
75
10
50
5
25
0
Q3
Q4
2009
Q1
Q2
Q3
Q4
Q1
2010
Q2
Q3
2011
Q4
Q1
Q2
Q3
2012
Q4
Q1
0
Q2
2013
* beinhaltet sowohl die PV-als auch die Windparks
91
Wettbewerbsstärken
Nach Einschätzung der Gesellschaft zeichnet sich die Capital Stage Gruppe durch die folgenden Wettbewerbsstärken aus:

Deutschlands größter Solarparkbetreiber mit erfolgreichem Geschäftsmodell: Nach der erstmaligen
Investition in zwei Freiflächen-PV-Parks und eine Aufdachanlage in 2009 hat sich die Capital Stage AG
erfolgreich im Downstream Bereich der Wertschöpfungskette Erneuerbare Energien positioniert. Seit
2009 hat die Gesellschaft ihr Portfolio konsequent auf derzeit 25 PV-Parks und 5 Windparks ausgebaut
und sich aufgrund der Kapazität des Portfolios von insgesamt ungefähr 190,9 MWp (PV-Parks ca. 142,9
MWp, Windparks ca. 48 MWp) nach eigener Einschätzung als Deutschlands größter unabhängiger Solarparkbetreiber etabliert. Die Capital Stage AG hat ihr Portfolio darüber hinaus mit einem erfolgreichen
Markteintritt in Italien auch geografisch diversifiziert. Nach Einschätzung der Gesellschaft gibt es derzeit
in Deutschland keinen anderen Marktteilnehmer mit gleichem Geschäftsmodell und Track Record.

Risikoreduzierter Investitionsansatz durch Erwerb von Turn-Key-Anlagen: Der Investitionsansatz
der Gesellschaft verfolgt den Erwerb und Betrieb von sogenannten "Turn-Key-Anlagen". Diese sind
schlüsselfertige Bestandsparks, die bereits über einen Netzanschluss verfügen, Strom erzeugen und diesen
ins Netz einspeisen. Aufgrund der jeweiligen Historie der Turn-Key-Anlagen und ihrer spezifischen Industrieexpertise ist es der Gesellschaft möglich, die Leistungsdaten der Anlagen zu verifizieren und somit
eine adäquatere Bewertung vorzunehmen. Nach Ansicht der Gesellschaft birgt ihr Investitionsansatz erheblich reduzierte Risiken, da sie im Rahmen des Erwerbs von Turn-Key-Anlagen nicht den Risiken der
Projektierung, insbesondere nicht solchen hinsichtlich der Genehmigung und Konstruktion der Solar- und
Windparkanlagen, unterliegt. Die Gesellschaft beteiligt sich in aller Regel nicht an der Projektierung der
Anlagen und übernimmt nur ausnahmsweise die Fertigstellung von bereits finanzierten und genehmigten
Einzelprojekten ausgewählter Projektierungsgesellschaften. Mit diesem nach Einschätzung der Gesellschaft risikoreduzierten Investitionsansatz unterscheidet sie sich wesentlich von anderen Unternehmen
der Solarwirtschaft, z.B. den Solarmodulherstellern und Projektentwicklern.

Ausgereiftes Portfoliomanagement und umfangreiches Netzwerk: Die Gesellschaft verfolgt mit ihrem
Investitionsansatz die Minimierung von Risiken und eine stabile Cashflow-Generierung. In diesem Zusammenhang kann sie auf den umfangreichen Erfahrungsschatz und die Kenntnisse ihres Vorstands und
ihrer Mitarbeiter zurückgreifen. Auch das Portfoliomanagement erfolgt durch ihre eigenen Mitarbeiter.
Nach Ansicht der Gesellschaft ermöglicht die fundierte und umfangreiche interne Prüfung eine selektive
Auswahl von qualitativ hochwertigen PV-Parks und Windparks. Die fortlaufende Qualität des Portfolios
wird gesichert durch die fortlaufende Überwachung der Leistungsfähigkeit des Portfolios. Die Gesellschaft konnte sich zudem am Markt ein weitreichendes Netzwerk aufbauen. Aus ihrem eigenen Netzwerk
heraus generiert die Gesellschaft einen umfangreichen Dealflow – allein in 2012 wurden ihr mehr als 300
Projekte vorgestellt – und kann auf etablierte Partner zurückgreifen. Nach Ansicht der Gesellschaft bestätigt dies ihre hohe Marktvisibilität. Darüber hinaus ist die Gesellschaft in der Lage, auf fundierten Vorprüfungen basierende, schnelle Investitionsentscheidungen treffen zu können und verfügt nach eigener
Einschätzung über eine hohe Reputation im Markt, auch komplexe Projekte innerhalb angemessener Fristen realisieren zu können. Die Gesellschaft ist der Ansicht, ihren Partnern durch ihre Projekterfahrung
und ihr umfangreiches Netzwerk eine große Transaktionssicherheit bieten zu können.

Stabile Cashflows mit hoher Visibilität und attraktiven Renditen: Sämtliche PV-Parks und die überwiegende Anzahl der Windparks der Gesellschaft erhalten für den jeweils produzierten und eingespeisten
Strom garantierte – gesetzlich vorgegebene – Einspeisevergütungen für einen im Voraus festgelegten
Zeitraum von durchschnittlich 20 Jahren. Diese planbaren, stabilen Cashflows sorgen für eine hohe Einnahmensicherheit und attraktive Renditen. Für eine konstante Verfügbarkeit ihrer PV-Parks und Windparks und zur Minimierung von möglichen Risiken aus wetter- oder technisch bedingten Ausfällen überwacht die Gesellschaft über Online-Tools die Leistungsfähigkeit ihres Portfolios laufend per Ferndiagnose und kann so gegebenenfalls sofort reagieren. Im Rahmen ihrer O&M-Tätigkeit führt die Capital Stage
Gruppe Gegenmaßnahmen bei PV-Parks selbst durch, ohne dabei auf externe Dienstleister angewiesen zu
sein. Optionen zur Verlängerung der Pachtverträge und betriebseigene Grundstücke ermöglichen eine
Fortführung der Anlagen nach dem Ende der gesetzlichen Vertragslaufzeit zu verhältnismäßig geringen
Betriebsführungskosten und so auch stabile Einnahmen über die gesetzliche Einspeisungsvergütungsvertragslaufzeit hinaus (sogenanntes "golden end").

Hohe Qualität des Portfolios: Die Gesellschaft misst bei der Prüfung und Auswahl der PV-Parks und
Windparks der Qualität der Module und Komponenten der Anlagen eine wesentliche Bedeutung bei.
Nach Ansicht der Gesellschaft führt die hohe Qualität der Module und Komponenten der Anlagen zu einer konstanten Leistungsfähigkeit und einem konstanten Produktionsoutput und somit zur Planbarkeit und
92
Einnahmensicherheit. Auf der Basis veröffentlichter Studien, wie z.B. der Fraunhofer ISE 2013, nimmt
die Gesellschaft bei ihrer Planung an, dass zum Ende der jeweiligen gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen die PV-Parks noch über eine durchschnittliche Leistungsfähigkeit von ca. 93 % verfügen werden. Aufgrund der von den Herstellern der Windenergieanlagen im Rahmen der Serviceverträge abgegebenen Parkverfügbarkeitsgarantien erwartet die Gesellschaft eine hohe Leistungsfähigkeit ihrer Windparks innerhalb der ersten 15 Jahre nach Inbetriebnahme in Höhe von durchschnittlich ca. 97 %.

Optimale Betriebsabläufe: Die schlanke Organisationsstruktur der Capital Stage Gruppe führt nach
Ansicht der Gesellschaft zu kürzeren Reaktionszeiten und effizienteren Entscheidungsprozessen, als dies
bei Wettbewerbern der Fall ist. Nach Ansicht der Gesellschaft kann diese so schneller auf angebotene Investitionsmöglichkeiten reagieren. Dazu trägt wesentlich das in der Gesellschaft vorhandene Know-How
bei, wodurch die Gesellschaft bei der Evaluierung von Projekten unabhängig von externen Dienstleistern
ist.

Erfahrenes Management-Team: Die Gesellschaft profitiert von der langjährigen Erfahrung des Management-Teams sowie der qualifizierten Mitarbeiter der Capital Stage Gruppe und deren Branchenexpertise, die nach Ansicht der Gesellschaft maßgeblich zum Erfolg des Geschäftsmodells der Capital Stage
Gruppe beitragen. Zudem trägt die PV Services wesentlich zu dem sorgfältigen Investitionsansatz bei und
ermöglicht Unabhängigkeit bei der Beurteilung von neuen Projekten.
Strategie
Die Gesellschaft beabsichtigt, ihre derzeitige Geschäftstätigkeit als Betreiber von PV-Parks und Windparks in
den nächsten Jahren weiter auszubauen. Hierzu verfolgt die Gesellschaft die nachstehend dargestellten Maßnahmen:

Ausweitung des PV Park- und Windpark-Portfolios: Die Gesellschaft beabsichtigt, ihr derzeitiges
Portfolio durch den Erwerb weiterer PV-Parks und Windparks auszuweiten. Der Fokus der Gesellschaft
liegt derzeit insbesondere auf dem Erwerb weiterer PV-Parks, die nach Einschätzung der Gesellschaft in
dem aktuellen Marktumfeld ein sehr gutes Chancen-Risikoverhältnis bieten. Darüber hinaus betrachtet
die Gesellschaft Windparks als eine wichtige Ergänzung des Portfolios als Diversifikation und "natürliches" Hedging gegen Veränderungen der Einstrahlungsintensität sowie die Saisonalität ihrer Geschäftstätigkeit. Weiterhin evaluiert die Gesellschaft laufend die Erschließung neuer geografischer Märkte, da die
geografische Verteilung des Portfolios nach Ansicht der Gesellschaft das Risiko verringert, dass sich ändernde Wetterbedingungen oder sonstige regionale Faktoren die Leistung der PV-Parks und Windparks
an allen Standorten gleichermaßen beeinträchtigen. Die Gesellschaft prüft in diesem Zusammenhang laufend Investitionsmöglichkeiten in Deutschland, Italien und Frankreich, die ihr im wesentlichen Teil aus
ihrem eigenen Netzwerk heraus angeboten werden, so dass jederzeit auch kurzfristige Erweiterungen des
Portfolios möglich sind.

Desinvestition und Portfoliooptimierung: Die Gesellschaft erwägt, auch Verkäufe von eigenen PVParks und Windparks oder Teilen hiervon, um gebundenes Kapital freizusetzen sowie durch die anschließende Investition dieses Kapitals in neue, renditestärkere PV-Parks oder Windparks die Rendite des Portfolios zu optimieren. Dieser Optimierungsansatz ist fester Bestandteil des Portfoliomanagements der Gesellschaft und umfasst auch die Finanzbeteiligungen der Gesellschaft. Die Gesellschaft konnte bereits einen Trend hinsichtlich erhöhter Nachfrage von Investoren an qualitativ hochwertigen Bestandsparks mit
entsprechender Historie feststellen.

Ausweitung der PV Services für Dritt-Parks: Zur weiteren Optimierung der Geschäftstätigkeit und der
optimalen Steuerung ihrer Bestandsparks beabsichtigt die Gesellschaft, den Bereich PV Services weiter
auszubauen. Die Gesellschaft beabsichtigt, diese Strategie konsequent auch bei künftigen Neuerwerben
anzuwenden und die kaufmännische und technische Betriebsführung für PV-Parks im Rahmen der PV
Services zu übernehmen. Ferner soll der Ausbau des O&M für externe PV-Parks vorangetrieben werden.
Darüber hinaus plant die Gesellschaft, in die kaufmännische und technische Betriebsführung von Windparks einzusteigen.
93
Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe
Überblick
Die Capital Stage AG erwirbt und betreibt Solar- und Windenergieanlagen und ist mit einem Portfolio von derzeit 25 PV-Parks und fünf Windparks mit einer Kapazität von insgesamt ungefähr 190,9 MWp (PV-Parks ca.
142,9 MWp, Windparks ca. 48 MWp) nach eigener Einschätzung gemessen an der kumulierten Leistung ihrer
Solarenergieanlagen Deutschlands größter unabhängiger Solarparkbetreiber. Die PV-Parks und Windparks liegen größtenteils in Deutschland, zu einem kleineren Teil in Norditalien.
Die Capital Stage AG erwirbt mittelbar über ihre Tochtergesellschaften mehrheitlich, bzw. in der Regel vollständig, die Anteile an den jeweiligen Projektgesellschaften (special purpose vehicle, "SPV"), die wiederum
Eigentümer der bestehenden und ans Netz angeschlossenen Solar- und Windenergieanlagen sind. Das Eigentum
der SPVs an den Solar- und Windenergieanlagen erstreckt sich auf die Module, Wechselrichter, Windturbinen,
Türme, Komponenten und die Unterkonstruktion (eine Ausnahme dazu bildet eine Leasingkonstruktion in Italien). Das Grundstück, auf dem sich die Anlagen befinden, wird in der Regel von den SPVs gepachtet. (siehe: "–
Geschäftsbereiche der Capital Stage Gruppe – Betrieb von PV-Parks und Windparks")
Über ihre Tochtergesellschaft Capital Stage Solar Service GmbH übernimmt die Gesellschaft die technische und
kaufmännische Betriebsführung (mit Ausnahme eines PV-Parks) sämtlicher PV-Parks der Capital Stage Gruppe
in Deutschland, für drei ihrer PV-Parks in Italien sowie für externe PV-Parks. Darüber hinaus erbringt die Capital Stage Gruppe die kaufmännische Betriebsführung für einen Teil der Windparks. Die technische Betriebsführung der Windparks der Capital Stage Gruppe wird von dem Hersteller der Windturbinen übernommen. Über
ihre Tochtergesellschaft Eneri PV Services Srl, Bozen, Italien, übernimmt die Gesellschaft die technische und
kaufmännische Betriebsführung der weiteren fünf PV-Parks in Italien. (siehe "– Geschäftsbereiche der Capital
Stage Gruppe – PV Services")
Investitionsansatz bei PV-Parks und Windparks
Die Capital Stage AG hat sich seit dem Jahr 2009 konsequent im sogenannten Downstream Bereich der Wertschöpfungskette des Sektors erneuerbare Energien, d.h. dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer
Energie, positioniert. Der Fokus liegt dabei auf dem Erwerb von sogenannten "Turn-Key-Anlagen" (d.h. schlüsselfertige Bestandsparks, die bereits über einen Netzanschluss verfügen, Strom erzeugen und ins Netz einspeisen). Die Gesellschaft beteiligt sich weiterhin in aller Regel nicht an der Projektierung der Anlagen und übernimmt nur ausnahmsweise die Fertigstellung von bereits finanzierten und genehmigten Einzelprojekten ausgewählter Projektierungsgesellschaften. Mit diesem nach Einschätzung der Gesellschaft risikoreduzierten Investitionsansatz unterscheidet sie sich wesentlich von anderen Unternehmen der Solarwirtschaft, z.B. den Solarmodulherstellern und Projektentwicklern. Die Capital Stage AG prüft laufend Investitionsmöglichkeiten in Solar- und
Windparks, die ihr zu einem wesentlichen Teil aus ihrem eigenen Netzwerk angedient werden. So wurden der
Gesellschaft im Jahr 2012 ungefähr 300 Solar- und Windparks vorgestellt.
Nach Ansicht der Gesellschaft birgt ihr Investitionsansatz erheblich reduzierte Risiken, da sie im Rahmen des
Erwerbs von Turn-Key-Anlagen nicht den Risiken der Projektierung, insbesondere nicht solchen hinsichtlich der
Genehmigung und Konstruktion der Solar- und Windparks, unterliegt. Darüber hinaus ist es der Gesellschaft
aufgrund der Historie der Solar- und Windparks möglich, die jeweiligen Leistungsdaten zu verifizieren und so
eine adäquatere Bewertung vorzunehmen. Dies ist nach Einschätzung der Gesellschaft insbesondere bei Windparks von Bedeutung, da die Gesellschaft hier in der Vergangenheit festgestellt hat, dass externe Gutachten hinsichtlich der Leistung der Windparks in vielen Fällen eine zu hohe Produktion suggerierten.
Zu den Investitionskriterien der Gesellschaft für Solar- und Windparks zählen zum einen eine für die Gesellschaft kritische Größe der jeweiligen Parks sowie die Lage (gesucht werden derzeit Investitionsobjekte insbesondere in OECD-Ländern, in dem ein umlagefinanziertes Einspeisevergütungssystem existiert, d.h. die produzierten Kilowattstunden werden mit für 15 bis 25 Jahre staatlich garantierten Vergütungssätzen abgerechnet).
Perspektivisch beabsichtigt die Gesellschaft auch Investitionsobjekte zu prüfen, die unabhängig von staatlichen
Einspeisevergütungen rentabel betrieben werden können (sog. "grid-parity" Projekte). Weitere für die Gesellschaft wesentliche Vorauswahlkriterien sind ein guter Standort mit einem geringen bis moderaten Länderrisiko
sowie bestehender Rechtssicherheit, die Wirtschaftlichkeit der Anlage, der Input (Windaufkommen/Sonneneinstrahlung), ein professionelles Marktumfeld, Marktzugang für die Gesellschaft, erfahrene Projektentwickler bzw. Generalunternehmer, die Verwendung qualitativ hochwertiger Module und Komponenten,
eine solide Finanzierung sowie ein nach Einschätzung der Gesellschaft attraktives Rendite-Risikoverhältnis.
Für die Gesellschaft ist die permanente Verfügbarkeit ihrer PV-Parks und Windparks von wesentlicher Bedeutung, so dass die geografische Verteilung des Portfolios im Rahmen des Investitionsansatzes berücksichtigt wird.
So verringert die geographische Verteilung des Portfolios auf Deutschland und Italien nach Einschätzung der
94
Gesellschaft das Risiko, dass sich ändernde Wetterbedingungen oder sonstige regionale Faktoren die Leistung
der PV-Parks und Windparks an allen Standorten gleichermaßen beeinträchtigen. Weiterhin trägt die Diversifikation des Portfolios in PV-Parks und Windparks ebenfalls zu der ständigen Verfügbarkeit bei, da diese nach
Ansicht der Gesellschaft eine natürliche Absicherung gegen Veränderungen der Einstrahlungsintensität und des
Windaufkommens bzw. die Saisonalität ihrer Geschäftstätigkeit darstellt.
Die Prüfung der möglichen Investitionsobjekte erfolgt durch die Gesellschaft selbst. Nach Einschätzung der
Gesellschaft trägt die Kenntnis und Erfahrung der Vorstands und der Mitarbeiter der Capital Stage AG wesentlich zu der umfassenden Evaluierung der einzelnen Solar- und Windparks und somit zur Qualität ihres Portfolios
bei. Von rund 400 Investitionsanfragen, die beispielsweise im Geschäftsjahr 2012 eingegangen sind, wurden
rund 300 der Gesellschaft vorgestellt und rund 100 nach erfolgreichem Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarungen im Hinblick auf die Investitionskriterien geprüft. Eine umfangreiche rechtliche, wirtschaftliche und technische Prüfung (Due Diligence) erfolgte nach Abschluss von Exklusivitätsvereinbarungen bei rund 15 Investitionsobjekten, an deren Ende der Erwerb von Beteiligungen an 12 Objekten stand. Auch die Prüfung der Investitionsobjekte vor Ort erfolgt regelmäßig durch Mitarbeiter der Gesellschaft. Für einzelne Dienstleistungen, beispielsweise Rechts- und Steuerberatung sowie die technische Prüfung einzelner Windparks vor Ort, greift die
Gesellschaft auf externe Dienstleister zurück.
Nach einem positiven Prüfungsergebnis der jeweiligen Solar- oder Windparks erwirbt die Gesellschaft mittelbar
über eine Tochtergesellschaft die Anteile (in der Regel werden die Anteile vollständig erworben) an dem SPV.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Preise für Turn-Key-Anlagen parallel zu der Entwicklung
der Einspeisevergütungen (auch feed-in-tariff, "FIT") von 2006 bis 2012:
1
EEG-Vergütung: Die Vergütungsklasse wurde ab dem zweiten Quartal 2012 auf Grund von Gesetzesänderungen im Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG)
angepasst. Daher bezieht sich die EEG-Vergütung bis zum ersten Quartal 2012 auf PV-Anlagen der Größe 30-100 kWp und ab dem zweiten Quartal 2012 auf
Anlagen der Größe 40-100 kWp
2
Systempreise: Durchschnittliche Endkundenpreise fertig installierter Aufdach-Anlagen ohne USt.
Finanzierung der PV-Parks und Windparks
Die Finanzierung der PV-Parks und Windparks erfolgt grundsätzlich durch eine Aufteilung des Investitionsbetrags in durchschnittlich 20 % Eigenkapital sowie 80 % Fremdkapital. Zum Teil erfolgt die Finanzierung vollständig durch Eigenkapital der Gesellschaft (bisher bei den PV-Parks Polesine I+II und der Solardachanlage in
Göttingen). Das jeweilige SPV schließt hinsichtlich des Fremdkapitals Darlehensverträge mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 17-18 Jahren und einem durchschnittlichen jährlichen fixen Zinssatz von 4,2 % (für 10 Jahre
festgelegt) ab. Diese Darlehen werden jeweils von dem SPV als Darlehensnehmer aufgenommen und sehen
regelmäßig keine Rückgriffsmöglichkeit des Darlehensgebers auf die Capital Stage AG vor. Als Sicherheiten
werden der Anspruch auf Einspeisevergütung abgetreten, die Solar- oder Windenergieanlagen an den Kreditgeber sicherungsübereignet und erstrangige beschränkt persönliche Dienstbarkeiten für den Kreditgeber eingetragen.
95
Einspeisevergütung und Vertragslaufzeiten
Der von den PV-Parks und Windparks der Gesellschaft in Deutschland und Italien erzeugte Strom wird im Rahmen von gesetzlichen Einspeisevergütungsverträgen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 20 Jahren an den
jeweils nächstgelegenen Stromnetzbetreiber verkauft, der diesen ins Stromnetz einspeist. In Italien haben die
Einspeisevergütungsverträge eine Laufzeit von genau 20 Jahren; in Deutschland wird das Jahr der Inbetriebnahme mitgezählt, so dass sich Vertragslaufzeiten bis zu 21 Jahren ergeben können. Der Stromnetzbetreiber ist per
Gesetz zur Abnahme des erzeugten Stroms verpflichtet. Für den eingespeisten Strom erhält der Anlagenbetreiber
einen gesetzlich festgesetzten, konstanten Vergütungssatz, der über dem Marktpreis für Strom liegt. Die Vergütungssätze unterscheiden sich je nach bei der Stromerzeugung eingesetzten Energieart und dem Zeitpunkt der
Inbetriebnahme. Die Vergütung erfolgt für PV-Parks und onshore Windparks über einen Zeitraum von 20 Jahren
(in Deutschland zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme) zu den im Inbetriebnahmejahr jeweils geltenden Sätzen. (siehe: "Regulatorisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland – Förderung erneuerbarer Energien – Einspeisevergütung für Freiflächen-PV-Parks" bzw. "Regulatorisches Umfeld und rechtliche
Rahmenbedingungen in Italien – Solarbereich")
Die gesetzlichen Vergütungssätze werden aufgrund einer bereits im jeweiligen Gesetz festgelegten Degression in
Höhe eines dort vorgesehenen Prozentsatzes kalenderjährlich für dann in Betrieb gehende Neuanlagen gemindert. Folglich erhalten die im Portfolio der Gesellschaft befindlichen PV-Parks und Windparks unterschiedliche
Einspeisevergütungen, der FIT für ältere Anlagen ist höher als der für neuere.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die minimale bzw. maximale Vergütung der PV-Parks und
Windparks der Gesellschaft:
Min./max. Vergütung
PV in Deutschland
11,27 / 36,73 ct/kWh
PV in Norditalien
25,20 / 42,10 ct/kWh
Wind in Deutschland
9,63 ct/kWh
Wind in Norditalien*
14,00 ct/kWh
* PPA (Power Purchase Agreement)
Die durchschnittliche verbleibende Laufzeit der PV-Parks und Windparks der Gesellschaft mit garantierter Einspeisevergütung zum Datum des Prospekts beträgt bei PV-Parks 17,8 Jahre und bei Windparks 15,28 Jahre.
96
Die nachfolgende Darstellung zeigt die verbleibenden Förder-Vertragslaufzeiten des Portfolios der Gesellschaft
zum Datum des Prospekts:
Direktvermarktung mit Marktprämie
Seit 2012 hat die Capital Stage AG ihr deutsches PV Park und Windpark Portfolio sukzessive in die Direktvermarktung überführt, da diese Vermarktungsoption der Capital Stage Gruppe im Vergleich zu der EEGVergütung zusätzliche Einnahmen durch die Managementprämie ermöglicht. Zum Datum des Prospekts nutzen
mit Ausnahme von Ramin sowie der Solardachanlage Göttingen alle deutschen PV-Parks und Windparks die
Direktvermarktung.
Die Möglichkeiten zur Direktvermarktung des EEG-Stroms sind im EEG 2012 mit dem Marktprämienmodell
erweitert worden (siehe: "Regulatorisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland – Förderung erneuerbarer Energien – Direktvermarktung"). Die jeweiligen Projektgesellschaften der Capital Stage
Gruppe treten in diesem Zusammenhang nicht selbst als Direktvermarkter auf, sondern haben mit einem anderen
Direktvermarkter (wie der Energy2market GmbH, Trianel oder Statkraft) Stromlieferverträge zur Direktvermarktung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen bzw. aus Windparks mit einer durchschnittlichen
Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen. Gemäß diesen Verträgen kauft der Direktvermarkter die in den Verträgen festgelegten Energiemengen. Die Projektgesellschaften liefern die jeweilige Energiemenge durch Einspeisung der produzierten elektrischen Energie in das Netz des vorgelagerten Netzbetreibers, an das der jeweilige PV
Park oder Windpark angeschlossen ist. Die Anmeldung der Energielieferungen bei dem zuständigen Netzbetreiber sowie deren Bilanzkreiszuordnung übernimmt der Direktvermarkter, der dazu von der jeweiligen Projektge97
sellschaft bevollmächtigt wird. Die Vergütung der gelieferten Energiemenge unterteilt sich zum einem in die
Marktprämie, die monatlich vom zuständigen Netzbetreiber an die jeweilige Projektgesellschaft gezahlt wird.
Zum anderen erhält die jeweilige Projektgesellschaft von dem Direktvermarkter monatlich für die gelieferte
elektrische Energie den Vertragspreis, der dem monatlichen energieträger- und systemspezifischen Referenzmarktwert entspricht, sowie einen Vermarktungszuschlag, der der jeweils geltenden Managementprämie entspricht. Der Direktvermarkter behält für seine Dienstleistungen einen Teil der Managementprämie ein. Aufgrund
der Fernsteuerbarkeit der PV-Parks und Windparks der Capital Stage Gruppe erhalten die jeweiligen Projektgesellschaften seit dem 1. Januar 2013 für das Jahr 2013 von dem Direktvermarkter eine Erhöhung der Managementprämie. Zur Absicherung der Zahlungsverpflichtungen des Direktvermarkters übernimmt eine Bank eine
Zahlungsgarantie (diese entspricht durchschnittlich der Energiemenge von drei Monaten) gegenüber der jeweiligen Projektgesellschaft. Die Stromlieferverträge zur Direktvermarktung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen bzw. aus Windparks sehen weiterhin vor, dass im Fall einer außerordentlichen Kündigung einer Partei
die Kündigung erst wirksam wird, nachdem die Abmeldung der jeweiligen Projektgesellschaft aus der Direktvermarktung bei dem zuständigen Netzbetreiber durch den jeweiligen Direktvermarkter erfolgt ist und der Projektgesellschaft wieder ein gesetzlicher Abnahme- und Vergütungsanspruch gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber zusteht.
Degradation der PV-Parks und Windparks
Nach Ansicht der Gesellschaft erfordert der Erwerb der PV-Parks und Windparks eine hohe anfängliche Investition, jedoch bedürfen die Anlagen während der Projektlaufzeit nur geringfügiger Instandhaltungskosten.
Die Gesellschaft erwartet aufgrund der hohen Qualität der Komponenten und Module der PV-Parks im Portfolio
nur eine geringe Degradation (alterungsbedingte Abnahme des Wirkungsgrades der Solarmodule) der jeweiligen
Anlagen. Die Gesellschaft nimmt aufgrund von wissenschaftlichen Studien, wie der Fraunhofer ISE 2013, bei
ihrer Planung an, dass die Solarmodule am jeweiligen Ende der 20-jährigen gesetzlichen Einspeisevergütung
noch über eine jährliche Leistungsfähigkeit von durchschnittlich ungefähr 93 % verfügen werden (ca. 94 % bei
kristallinen Modulen und ca. 90 % bei Dünnschichtmodulen). Die PV-Parks sind keine geschlossenen Systeme,
sondern sind grundsätzlich substituierbar, so dass die Gesellschaft nicht von einem Modulhersteller abhängig ist.
Für die PV-Parks geben die Modulhersteller darüber hinaus häufig eine Leistungsgarantie, dass die Anlagen
nach 25 Jahren mindestens noch 80 % der anfänglichen Leistung produzieren.
Für Windparks geben Hersteller im Rahmen der zur technischen Betriebsführung vereinbarten Serviceverträge
regelmäßig Parkverfügbarkeitsgarantien in Höhe von ca. 97 % der maximalen Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeitsgarantien sollen den Normalbetrieb der jeweiligen Anlage an einer bestimmten Anzahl von Tagen im Jahr
absichern.
Die Gesellschaft überprüft laufend die Auslastung und Leistungsfähigkeit bzw. Verfügbarkeit ihrer PV-Parks
und Windparks. Schwankungen der Stromproduktion können wetter- oder technisch bedingt sein (z.B. Störung
des Wechselrichters). Um Ausfällen oder Leistungsminderungen vorzubeugen, unterzieht die Gesellschaft sämtliche Anlagen turnusmäßigen Überprüfungen, die auch die Module, Wechselrichter sowie die Verkabelung umfassen. Darüber hinaus können die PV-Parks und Windparks jederzeit über Online-Tools per Ferndiagnose
überwacht werden, wodurch die Capital Stage Gruppe umgehend auf Störungen reagieren kann. Ferner finden
wöchentliche Besprechungen zur Analyse der Leistungsfähigkeit bzw. der Produktionswerte statt. Die Gesellschaft ist so laufend über die Leistungsfähigkeit der PV-Parks und Windparks informiert, wodurch sie eine kontinuierliche Stromproduktion ihrer PV-Parks und Windparks sicherstellen kann.
"The golden end"
Die PV-Parks und Windparks befinden sich nach gegenwärtigen Planungen der Gesellschaft jeweils nach Ende
der Einspeisevergütungsverträge im Eigentum der Projektgesellschaft, sind steuerlich weitestgehend vollständig
abgeschrieben und die Projektdarlehen sind zurückgezahlt. Darüber hinaus generieren die PV-Parks und Windparks bereits vor Ende der Einspeisevergütungsvertragslaufzeit aufgrund des nicht mehr erfolgenden Schuldendienstes (Zins- und Tilgungszahlung) und den geringen laufenden Betriebsführungskosten hohe Zahlungsströme.
Je nach Höhe des Marktpreises für Strom können die Anlagen nach dem Ende der Einspeisevergütungsverträge
aufgrund der sehr geringen Betriebsführungskosten wie während der Vertragslaufzeit weiterbetrieben werden
(sogenanntes "golden end"). Soweit sich die PV-Parks oder Windparks auf einem Grundstück befinden, dass im
Eigentum des jeweiligen SPV steht, beabsichtigt die Gesellschaft, den Betrieb der PV-Parks oder Windparks
solange wie wirtschaftlich rentabel weiter fortzuführen. Für die gepachteten Grundstücke sind in den jeweiligen
Pachtverträgen, in der Regel entsprechende Optionen zur Verlängerung der Vertragslaufzeit enthalten. Die Optionen zur Verlängerung sind für die einzelnen Grundstücke unterschiedlich ausgestaltet. Sie ermöglichen der
Gesellschaft die ein- oder zweimalige Verlängerung des jeweiligen Pachtvertrags um Zeiträume von jeweils vier
bis zu zehn Jahren.
98
Da nach Ansicht der Gesellschaft die Fortführung der PV-Parks und Windparks nach 20 Jahren zum heutigen
Datum unsicher ist bzw. eine Entscheidung über die tatsächliche Fortführung noch nicht getroffen werden kann,
ermöglichen die Optionen zur Pachtverlängerung der Gesellschaft nach Ende der Einspeisevergütungsvertragslaufzeit flexible Reaktionsmöglichkeiten auf die dann gegebene Situation. Soweit eine Verlängerungsoption der
Pachtverträge nicht ausgeübt wird, würde die Gesellschaft in der Regel einen Rückbau der Anlagen und Verkauf
der Komponenten durchführen. Die Gesellschaft nimmt an, dass der zukünftige Schrottwert der PV-Parks oder
Windparks den Abbaukosten in etwa gleich steht. Darüber hinaus hat die Gesellschaft bereits Rückstellungen für
den Rückbau der PV-Parks und Windparks gebildet.
99
Geschäftsbereiche der Capital Stage Gruppe
Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe lässt sich in vier Geschäftsbereiche unterteilen. Das Kerngeschäft der Gesellschaft beinhaltet zum einen (i) den Betrieb der PV-Parks sowie (ii) den Betrieb von Windparks
und zum anderen (iii) die technische und kaufmännische Betriebsführung für eigene und externe PV-Parks sowie
zum Teil die kaufmännische Betriebsführung der eigenen Windparks ("PV Services"). Der vierte Geschäftsbereich (iv) "Finanzbeteiligungen", der nicht mehr unter das Kerngeschäft der Gesellschaft fällt, resultiert noch aus
dem vorherigen Geschäftsmodell der Capital Stage AG als Private Equity Gesellschaft und umfasst Finanzbeteiligungen an zwei Unternehmen, die als Dienstleister und Hersteller in der Solarthermie und zu einem geringen
Teil auch in der Photovoltaik aktiv sind.
Betrieb von PV-Parks und Windparks
Die Capital Stage AG betreibt derzeit ein Portfolio von 25 PV- und fünf Windparks mit einer Kapazität von
insgesamt ungefähr 190,9 MWp (PV-Parks ca. 142,9 MWp, Windparks ca. 48 MWp). Nach eigener Einschätzung ist die Gesellschaft aufgrund der kumulierten Leistung der PV-Parks Deutschlands größter unabhängiger
Solarparkbetreiber.
Von den zum Zeitpunkt des Prospekts insgesamt 25 PV-Parks und fünf Windparks liegen 16 PV-Parks und vier
Windparks in Deutschland; neun PV-Parks und ein Windpark befinden sich in Norditalien, wodurch die Gesellschaft von der dort höheren garantierten Einspeisevergütung und der stärkeren Sonneneinstrahlung profitiert (die
PV-Parks in Italien haben zum 30. Juni 2013 13 % zu dem durch die Capital Stage Gruppe erzeugten Strom
beigetragen).
Die nachfolgende Kartographie gibt eine Übersicht über die Standorte der PV-Parks und Windparks der Gesellschaft zum Datum des Prospekts:
Solarparks
Windparks
100
Die nachfolgenden Tabellen stellen das Portfolio der Gesellschaft unterteilt nach PV-Parks und Windparks nach
Regionen zum 30. Juni 2013 dar. Zum Datum des Prospekts haben sich keine wesentlichen Veränderungen des
Portfolios ergeben.
PV-Parks in Deutschland
Inbetriebnahme
Größe in
Beteiligung
MWp
FIT
Pachtende
(EUR/MW)
(Jahr)/
Eigentum
Brandenburg, Brandenburg
2010
18,64
51 %
253,7
Eigentum
Köthen, Sachsen-Anhalt
2008
14,8
100 %
354,9
2030
Roitzsch, Sachsen-Anhalt
2012
13,5
100 %
220,7
2032*
Lettewitz, Sachsen-Anhalt
2012
12,6
100 %
179,4
Eigentum
Neuhausen, Brandenburg
2011
10,6
100 %
211,1
2031*
Stedten, Sachsen-Anhalt
2009
9,1
100 %
319,4
2034*
2013
9,0
100 %
112,7
2032*
Rassnitz, Sachsen-Anhalt
2011
7,0
100 %
220,7
2032*
Rödgen, Sachsen-Anhalt
2009
6,8
100 %
367,3
2028*
Glebitzsch, Sachsen-Anhalt
2012
3,9
100 %
179,4
Eigentum
Halberstadt, Sachsen-Anhalt
2009
3,8
100 %
319,4
2030*
Lochau, Sachsen-Anhalt
2010
3,3
100 %
284,3
2031*
Krumbach I, Bayern
2009
3,0
100 %
319,4
2029*
Krumbach II, Bayern
2009
2,0
100 %
319,4
2029*
2011
1,9
100 %
187,6
Eigentum
2012
1,0
100 %
187,6
2032*
100%
223,0
2038
Ramin, MecklenburgVorpom.
Bad Harzburg, Niedersachsen
Solarpark PVA, Brandenburg
Zwischensumme
Solardach Göttingen
120,9
2012
Gesamtsumme
0,5
121,4
*- Option zur Pachtverlängerung
PV-Parks in Italien
Inbetriebnahme
Größe in
Beteiligung
MWp
FIT
Pachtende
+ RID**
(Jahr) /
(EUR/MW)
Eigentum
Parma, Emilia-Romagna
2010
6,24
100 %
421,0
2031*
Polesine I+II, Emilia-Romagna
2012
4,6
100 %
252,0
2037
Cesena, Emilia-Romagna
2011
3,97
100 %
338,0
2032*
Resina I+II, Umbrien
2010
1,7
100 %
346,0
2036*
Suvereto, Toskana
2010
1,5
100 %
346,0
2035
Fresa, Abruzzen
2010
1,5
100 %
346,0
2030*
Cupello, Abruzzen
2010
1,0
100 %
346,0
2030*
Forli, Emilia-Romagna
2011
0,99
100 %
382,1
2037*
Summe
21,5
*- Option zur Pachtverlängerung
101
**- Ritiro Dedicato ("RID"; Stromverkaufspreis in Italien)
Windparks in Deutschland
Inbetriebnahme
Größe in
und Italien
Beteiligung
MWp
FIT
Pachtende
(EUR/MW)
(Jahr) /
Eigentum)
Greußen, Thüringen
2006
22
71,4 %
96,3
2036
Olbersleben, Thüringen
2012
8
74,9 %
94,1
2037 – 2039
Gauaschach, Bayern
2011
6
100 %
96,3
2034 – 2040*
Sohland, Sachsen
2006
6
74,3 %
96,3
2036
Vitalba, Toskana**
2006
6
85 %
140,0
2027 – 2033
Summe
48
*- Option zur Pachtverlängerung
**- PPA (Power Purchase Agreement)
Die abgerechnete Gesamtstromleistung des Portfolios der Gesellschaft nach Leistungsverlusten betrug zum
30. Juni 2013 101 GWh (dieser Wert wurde aus dem internen Rechnungswesen der Gesellschaft abgeleitet). Die
Gesellschaft nimmt an, dass sich je nach Länge der jeweiligen Kabeltrasse für die einzelnen PV-Parks und
Windparks Kabelverluste von 1 – 1,5 % ergeben. Die Gesamtstromproduktionsleistung des Portfolios der Gesellschaft liegt demnach geringfügig über dem letztlich eingespeisten und abgerechneten Strom.
PV Services
Über ihre Tochtergesellschaft Capital Stage Solar Service GmbH übernimmt die Gesellschaft die technische und
kaufmännische Betriebsführung (mit Ausnahme eines PV-Parks) sämtlicher PV-Parks der Capital Stage Gruppe
in Deutschland und für vier PV-Parks in Italien sowie für externe PV-Parks. Die Capital Stage Gruppe konnte im
Jahr 2012 sowohl das interne als auch das externe Betriebsführungsvolumen für PV-Parks auf mehr als 130 MW
ausbauen.
Über ihre Tochtergesellschaft Eneri PV Services Srl, Bozen, Italien, übernimmt die Gesellschaft die technische
und kaufmännische Betriebsführung der weiteren fünf PV-Parks in Italien.
Die Dienstleistungen der PV Services beinhalten die kaufmännische und technische Betriebsführung der PVParks, die für die jeweils gesamte Projektlaufzeit übernommen wird.
Die technische Betriebsführung umfasst:

die Anlagenüberwachung und -wartung,

Fehleranalyse und Versicherungsmanagement,

jährliche oder halbjährliche Wartung,

Leistungsanalyse durch laufende Ferndiagnose über online-Tools,

Thermographie-Untersuchungen,

Flächen- und Grünpflege,

First Level Support für Solar-Wechselrichter von SMA Solar Technology AG, Emerson und Schneider
Electric (Wartungsdiagnose sowie zum Teil Reparatur; die Capital Stage Solar Service GmbH ist hierfür
von den Herstellern zertifiziert).
Die kaufmännische Betriebsführung umfasst:

die Direktvermarktung,

Kontrolle der Einspeiseerlöse,

Reporting für Investoren und Banken,

Buchhaltung, Jahresabschlusserstellung,

monatliche Liquiditätssteuerung und –planerstellung,

Vertragsmanagement (Überwachung von Gewährleistungen),
102

Kommunikation mit Generalunternehmer und Dienstleistersteuerung.
Zusätzlich zu der Betriebsführung nach der Bauphase bietet die Gesellschaft im Rahmen der PV Services Dienstleistung bei der Projektierung an, z.B. das Projektmanagement, den Erwerb von Grundstücken bis hin zum Bau
der Anlage.
Die Capital Stage Gruppe übernimmt weiterhin zum Teil die kaufmännische Betriebsführung für ihre Windparks. Die technische Betriebsführung der Windparks wird von dem Hersteller der Windturbinen übernommen.
Finanzbeteiligungen
Der Bereich "Finanzbeteiligungen", der nicht mehr unter das Kerngeschäft der Gesellschaft fällt, resultiert aus
dem vorherigen Geschäftsmodell der Capital Stage Gruppe als Private Equity Gesellschaft und umfasst Finanzbeteiligungen an Unternehmen, die als Dienstleister und Hersteller in der Solarthermie und zu einem geringen
Teil auch in der Photovoltaik aktiv sind.
Die 100 %-ige Tochtergesellschaft Helvetic Energy GmbH ist ein System-Anbieter von Solarthermie und PVDachanlagen in der Schweiz. Als Entwickler und System-Anbieter von Solaranlagen für Warmwasser, Heizung
und Strom bietet Helvetic Energy GmbH ein umfassendes Produkte-Sortiment und Komplettlösungen aus einer
Hand. Der Vertrieb über Partner in Installation und Handel erfolgt in der ganzen Schweiz.
Die BlueTec GmbH & Co. KG, an der die Gesellschaft 15 % der Anteile hält, ist ein führender Hersteller von
hochselektiven Absorberbänder für Sonnenkollektoren als auch von hochreflektierenden Aluminiumbändern für
die Licht- und Leuchtenindustrie in Deutschland.
Entwicklung der Umsätze der Geschäftsbereiche
Die nachfolgenden Übersichten zeigen die Konzernumsätze bezogen auf die Geschäftsbereiche der Capital Stage
Gruppe für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012:
35
30,5
30
25
22,6
20
EUR Mio.
15
13
12,2
12,1
10
5
0 0,5 0
0,7 0,7
2,5
1,3
0
2010
PV Parks
Windparks
Umsatzerlöse in EUR
2011
PV Services
2012
Finanzbeteiligungen
2010
2011
2012
12.980.022,75
22.616.520,89
30.531.271,13
Windparks
0
670.898,07
2.460.934,10
PV Services
466.840,001
684.792,001
1.285.378,742
0
12.175.684,75
12.119.509,54
PV-Parks
Finanzbeteiligungen
1
2
100 % konzerninterne Umsätze
enthält EUR 20.998,90 konzernexterne Umsätze
103
Die nachfolgende Tabelle zeigt die regionale Aufteilung der Konzernumsätze der Capital Stage Gruppe für die
Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012:
Umsatzerlöse in %
2010
ungeprüft
2011
ungeprüft
2012
ungeprüft
100
60
56
Italien
0
6
17
Schweiz
0
34
27
Deutschland
Investitionen
Im Geschäftsjahr 2010 tätigte die Gesellschaft wesentliche Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von insgesamt EUR 2,1 Mio. Die Investitionen bestanden im Wesentlichen aus Anlagen
im Bau (EUR 1,8 Mio.) und PV-Anlagen (EUR 0,2 Mio.) in Deutschland: Asperg Sechste Solar GmbH
(Köthen), einem Solarpark mit 14,8 MWp; Asperg Erste Solar GmbH (Rödgen), einem Solarpark mit 6,8 MWp;
Asperg Zweite Solar GmbH (Halberstadt), einem Solarpark mit 3,8 MWp; Asperg Fünfte Solar GmbH (Stedten),
einem Solarpark mit 9,1 MWp und Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG mit 6,0 MWp.
Im Geschäftsjahr 2011 tätigte die Gesellschaft wesentliche Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von insgesamt EUR 47,3 Mio. Die Investitionen bestanden im Wesentlichen aus Anlagen
im Bau (EUR 5,4 Mio.) und PV-Anlagen (EUR 41 Mio.) in Deutschland und Italien: Oetzi Srl (Resina I), einem
italienischen Solarpark mit 0,9 MWp; Solar Energy Srl (Resina II), einem italienischen Solarpark mit 0,8 MWp;
Vallone Srl (Cupello), einem italienischen Solarpark mit 1,0 MWp; Casette Srl (Fresa)), einem italienischen
Solarpark mit 1,5 MWp; Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH, einem Solarpark mit 18,64 MWp; Solarpark
Lochau GmbH, einem Solarpark mit 3,3 MWp; Solarpark Rassnitz GmbH, einem Solarpark mit 7,0 MWp und
Solarpark Roitzsch GmbH, einem Solarpark mit 12,7 MWp.
Im Geschäftsjahr 2012 tätigte die Gesellschaft wesentliche Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von EUR 23,9 Mio. Die Investitionen bestanden aus Anlagen im Bau (EUR 18,1 Mio.)
und PV-Anlagen (EUR 5,7 Mio.) in Deutschland und Italien: DE Stern 10 Srl (Parma), einem italienischen Solarpark mit 6,24 MWp; Solar Farm FC1 Srl (Cesena), einem italienischen Solarpark mit 3,97 MWp; Solar Farm
FC3 Srl (Forlí), einem italienischen Solarpark mit 0,99 MWp; Solarpark Bad Harzburg GmbH, einem Solarpark
mit 2,0 MWp; Solarpark Glebitzsch GmbH, einem Solarpark mit 3,9 MWp; Solarpark Lettewitz GmbH, einem
Solarpark mit 12,6 MWp; Solardach Capital Stage Göttingen Photovoltaik GmbH, einer Solaranlage mit 0,47
MWp; Windkraft Greußen GmbH & Co. KG, einem Windpark mit 22,0 MWp; Windkraft Sohland GmbH & Co.
KG, einem Windpark mit 6,0 MWp; Parco Eolico Monte Vitalba Srl, einem italienischen Windpark mit 6,0
MWp; Solarpark Neuhausen GmbH, einem Solarpark mit 10,6 MWp; Solarparks Polesine I+II Srl, zwei italienischen Solarparks mit 4,64 MWp und Solarpark PVA GmbH, einem Solarpark mit 1,0 MWp.
Im laufenden Geschäftsjahr 2013 tätigte die Gesellschaft Investitionen in Höhe von EUR 3,5 Mio., die vollständig durch Eigenkapital finanziert wurden. Die Investitionen bestanden im Wesentlichen aus Auszahlungen für
Investitionen in Solarparkbeteiligungen in Deutschland und Italien: Solarpark Lettewitz GmbH, einem Solarpark
mit 12,6 MWp und den Restzahlungen für die italienischen Solarparks Polesine Energy 1 S.r.l. und Polesine
Energy 2 S.r.l., mit einer Leistung von insgesamt 4,6 MWp. Zudem wurden Auszahlungen für Investitionen in
das Sachanlagevermögen in Höhe von EUR 0,4 Mio. getätigt, die zu 30% aus Fremdkapital und 70% aus Eigenkapital finanziert wurden.
Zum Datum des Prospekts bestehen keine weiteren wesentlichen laufenden Investitionen in Sachanlagen und
immaterielle Vermögenswerte. Weitere Investitionen in Sachanlagen bzw. immaterielle Vermögenswerte sind
von den Verwaltungsorganen der Gesellschaft derzeit nicht verbindlich beschlossen. Die Gesellschaft plant,
künftige Investitionen überwiegend aus Eigenkapital (operativer Cashflow und Mittel aus dem Emissionserlös)
sowie aus Fremdmitteln (Kredite) zu finanzieren.
Gewerbliche Schutzrechte
Für die Gesellschaft besteht keine Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen, Industrie-, Handels- oder Finanzierungsverträgen oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit
oder die Rentabilität der Gesellschaft wären.
104
Sachanlagen und Grundeigentum
Zum 30. Juni 2013 hat die Capital Stage Gruppe im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit 25 Grundstücke mit einer
Gesamtfläche von ungefähr 333 ha in Deutschland und Italien gepachtet, auf denen sich PV- und Windparks der
Capital Stage Gruppe befinden. Darüber hinaus stehen vier Grundstücke in Deutschland mit einer Gesamtfläche
von ungefähr 89 ha im Eigentum der Capital Stage Gruppe, auf denen sich PV- und Windparks der Capital Stage
Gruppe befinden.
Die Gesellschaft hat ihre Büroräume in Hamburg (ca. 715 qm², einschließlich Lagerfläche) gemietet.
Zum 30. Juni 2013 verfügte die Capital Stage Gruppe über Photovoltaikanlagen mit einer kumulierten Leistung
von ca. 142,9 MWp und Windenergieanlagen mit einer kumulierten Leistung von 48 Mwp, die sich im Eigentum
der Capital Stage Gruppe befinden, jedoch im Rahmen der Finanzierung des Erwerbs der Projektgesellschaften
an die jeweilige finanzierende Bank sicherungsübereignet sind.
Mitarbeiter
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zahl der bei der Capital Stage Gruppe durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Geschäftsjahre.
31. Dezember 2012
31. Dezember 2011
31. Dezember 2010
Capital Stage AG / Investitionen in PV
und Windparks
7
5
5
Capital Stage Solar Service GmbH /
PV Services
7
3
3
Helvetic Energy GmbH / Finanzbeteiligungen
43
43
-*
Gesamt
57
51
8
* - Die Helvetic Energy GmbH wurde am 24. Februar 2011 erworben.
Zum 30. Juni 2013 waren bei der Capital Stage Gruppe 64 Mitarbeiter beschäftigt. Bis zum Datum dieses Prospekts hat sich die Zahl der Mitarbeiter auf 69 erhöht.
Wesentliche Verträge
Innerhalb der letzten beiden Geschäftsjahre (2012 und 2011) sowie im laufenden Geschäftsjahr (2013) hat weder
die Gesellschaft noch ein sonstiges Mitglied der Capital Stage Gruppe wesentliche Verträge abgeschlossen, die
außerhalb der normalen Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe lagen oder eine Bestimmung enthalten, der
zufolge ein Mitglied der Capital Stage Gruppe eine Verpflichtung oder Recht erlangt, die bzw. das für die Capital Stage Gruppe von wesentlicher Bedeutung ist.
Rechtsstreitigkeiten und Verwaltungsverfahren
Die Gesellschaften der Capital Stage Gruppe sind derzeit nicht Gegenstand staatlicher Interventionen und sind
an keinen Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die in den letzten 12 Monaten bestanden oder abgeschlossen
wurden oder nach Kenntnis der Gesellschaft drohen und die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Gesellschaft oder der Capital Stage Gruppe auswirken oder in jüngster Zeit ausgewirkt haben.
Versicherungen
Die Capital Stage Gruppe hat den nach ihrer Ansicht branchenüblichen Versicherungsschutz für den Betrieb der
Solar- und Windparks, der insbesondere aus Betreiberhaftpflicht- und Allgefahrenversicherungen besteht, abgeschlossen, den diese für erforderlich hält. Für Vorstand und Aufsichtsrat der Capital Stage AG besteht eine
D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance). (Siehe: Angaben über die Organe der Gesellschaft - Corporate Governance)
105
REGULATORISCHES UMFELD UND RECHTLICHE
RAHMENBEDINGUNGEN
Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe ist in hohem Maße von den für sie geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen abhängig. Das gilt insbesondere hinsichtlich der Förderung erneuerbarer Energien und der
regulatorischen Vorgaben für die Errichtung und den Betrieb von PV-Parks und Windenergieanlagen.
Regulatorisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland
Förderung erneuerbarer Energien
Das Geschäftsmodell der Capital Stage Gruppe hängt in hohem Maße von der Abnahme und Vergütung des mit
den PV-Parks und Windparks erzeugten Strom ab. Die Abnahme und die Vergütung des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms wird durch das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz – EEG) geregelt. Derzeit gilt das Erneuerbare Energien Gesetz in der Fassung vom 1. Januar 2009, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Dezember 2012.
Nach § 5 Abs. 1 EEG sind die Netzbetreiber grundsätzlich verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung aus Strom aus
Erneuerbaren Energien unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen. § 8 Abs. 1 EEG verpflichtet die Netzbetreiber, grundsätzlich den gesamten angebotenen Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen. Der Netzbetreiber ist gemäß § 9 Abs. 1 EEG verpflichtet, das Netz entsprechend auszubauen. Die Netzbetreiber können aber
im Rahmen des Einspeisemanagements nach § 11 EEG die Abnahme des erzeugten Stroms steuern und erzeugten Strom unter bestimmten Voraussetzungen nicht abnehmen. Für diesen Fall sieht § 12 EEG einen Entschädigungsmechanismus vor.
Die Netzbetreiber sind verpflichtet, dem Anlagenbetreiber für den abgenommenen Strom eine im EEG festgelegte Mindestvergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme zu zahlen (§§ 16
ff. EEG).
Einspeisevergütung für Freiflächen-PV-Parks
Eine Einspeisevergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie, der durch Freiflächen-PV-Parks erzeugt wird,
kann nur unter den Voraussetzungen von § 32 EEG vergütet werden. Dabei wird Strom aus Anlagen, die nach
dem 1. April 2012 in Betrieb genommen wurden, nur bis zu einer installierten Leistung von 10 MW vergütet,
soweit nicht eine Übergangsregelung (§ 66 Abs. 18a EEG) Anwendung findet. Der Leistung werden hierbei auch
Anlagen zugerechnet, die innerhalb der letzten 24 Monate errichtet wurden, sofern sie sich innerhalb derselben
Gemeinde und in einem Umkreis von 2 km zu der betreffenden Anlage befinden.
Nach § 32 Abs. 1 EEG muss der Netzbetreiber dem Betreiber einer Freiflächenphotovoltaikanlage nur dann eine
Einspeisevergütung zahlen, wenn die Anlage auf einer Fläche errichtet wurde, für die ein Planfeststellungsbeschluss gilt (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EEG) oder wenn sie im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans nach § 30
Baugesetzbuch (BauGB) errichtet worden ist (§ 32 Abs. 1 Nr. 3 EEG). Für Anlagen im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans gelten nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 lit. aa) bis lit. cc) EEG weitere Anforderungen. Der Bebauungsplan muss entweder vor dem 1. September 2003 aufgestellt und später nicht zu dem Zweck geändert worden
sein, eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zu errichten. Ist der Bebauungsplan
nach dem 1. September 2003 aufgestellt oder geändert worden, wird eine Einspeisevergütung gezahlt, wenn der
Bebauungsplan vor dem 1. Januar 2010 die Fläche, auf der die Anlage errichtet worden ist, als Gewerbe- oder
Industriegebiet (§§ 8 und 9 BauNVO) ausgewiesen hat. Das gilt auch dann, wenn diese Festsetzung nach dem 1.
Januar 2010 zumindest auch mit dem Zweck geändert wurde, eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer
Strahlungsenergie zu errichten. Eine Einspeisevergütung wird auch gezahlt, wenn der Bebauungsplan nach dem
1. September 2003 zumindest auch mit dem Zweck der Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus
solarer Strahlungsenergie aufgestellt worden ist und sich die Anlage auf einer belasteten Fläche, d.h. in einem
Abstand bis zu 110 m längs von Autobahnen und Schienenwegen, auf versiegelten Flächen oder auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung befindet und die
Konversionsflächen nicht rechtsverbindlich als Naturschutzgebiet oder Nationalpark festgesetzt worden sind.
Ob es sich bei einer Fläche um eine Konversionsfläche im Sinne von § 32 Abs. 1 Nr. 3 lit. cc) EEG handelt, ist
im Wesentlichen eine Tatsachenfrage. Eine Konversionsfläche im Sinne des EEG setzt voraus, dass die Fläche
durch die wirtschaftliche, verkehrliche, wohnungsbauliche oder militärische Vornutzung beeinträchtigt ist und
sich diese Beeinträchtigung weiterhin auswirkt.
Für Strom aus Anlagen auf Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen sieht § 32 weitere Regelungen vor (§ 32
Abs. 2 bis Abs. 4 EEG).
106
Die Höhe der Einspeisevergütung ist abhängig von dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Inbetriebnahme ist die
erstmalige Inbetriebsetzung des Generators der Anlage (des PV-Moduls) nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage, wobei die technische Betriebsbereitschaft voraussetzt, dass die Anlage fest an den
für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde (§ 3 Nr. 5 EEG).
Die Einspeisevergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt einer monatlichen Degression nach
den §§ 20a und 20b EEG. Grundsätzlich gilt für alle Anlagen, die ab dem 1. Mai 2012 in Betrieb genommen
wurden, dass sich die Einspeisevergütung monatlich um 1 % verringert. Diese Degressionsrate ist jedoch abhängig von dem tatsächlichen Zubau neuer PV-Parks veränderlich. Mit den §§ 20a und 20b EEG hat der Gesetzgeber ab dem 1. August 2012 ein System des sogenannten "atmenden Deckels" eingeführt. Dieser führt dazu, dass
sich die Degression auf 0 % reduzieren oder auf 2,8 % erhöhen kann.
Wegen des großen Zubaus in den vergangenen Monaten waren die effektiven Degressionsraten regelmäßig höher als 1 %. Die aktuell geltenden Degressionssätze werden von der Bundesnetzagentur im Bundesanzeiger
bekannt gemacht. Für den Zeitraum 1. Mai 2013 bis 31. Juli 2013 hat die Bundesnetzagentur eine monatliche
Absenkung von 1,8 % festgesetzt. Wegen des variablen Anteils der Degression durch den atmenden Deckel,
kann sich die Degression in Zukunft verändern.
Für die Monate Mai bis Juli 2013 hat die Bundesnetzagentur die nachfolgenden Vergütungssätze errechnet:
Vergütungssätze für die Kalendermonate Mai, Juni und Juli 2013* (ct/KWh):
Anlagen nach § 32 Abs. 1 EEG
ab 01.05.2013
10,821484
gerundet
10,82
Degression
ab 01.06.2013
10,626698
gerundet
10,63
Degression
ab 01.07.2013
10,435417
gerundet
10,44
* Für Freiflächenanlagen
Ab August 2013 wird die Höhe der Einspeisevergütung monatlich von der Bundesnetzagentur gegen Ende des
Vormonats bekannt gegeben. Eine genaue Darstellung der zu erwartenden Degression ist bislang nicht möglich,
da die Degression – wie dargelegt – einen variablen Anteil hat.
Einspeisevergütung für Onshore-Windenergie
Die Einspeisevergütung für Strom aus Windenergieanlagen an Land richtet sich nach den § 29 EEG und § 30
EEG.
Die Anfangsvergütung für die ersten fünf Jahre ab der Inbetriebnahme von Windenergieanlagen beträgt gemäß
§ 29 Abs. 2 Satz 1 EEG 8,93 Cent pro Kilowattstunde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich der Zeitraum für die Anfangsvergütung abhängig von den Standorteigenschaften verlängern (§ 29 Abs. 2 Satz 2 EEG).
Für Windenergieanlagen, die vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen worden sind, erhöht sich die Anfangsvergütung um 0,48 Cent pro Kilowattstunde (Systemdienstleistungs-Bonus) wenn die Windenergieanlagen
ab der Inbetriebnahme die Anforderungen der Systemdienstleistungsverordnung erfüllen (§ 29 Abs. 2 Satz 3
EEG i.V.m. § 6 Abs. 5 EEG). Sofern Windenergieanlagen unter den Voraussetzungen von § 30 EEG
(Repowering) errichtet werden, erhöht sich die Anfangsvergütung um 0,5 Cent pro Kilowattstunde.
Nach fünf Jahren verringert sich die Einspeisevergütung für Strom aus Windenergieanlagen an Land grundsätzlich auf 4,87 Cent pro Kilowattstunde (Grundvergütung). In der Praxis wird die höhere Anfangsvergütung deutlich länger gezahlt als nur fünf Jahre.
107
Die vorstehend genannten Vergütungen und Zuschläge gelten für Windenergieanlagen, die 2012 in Betrieb genommen wurden. Für Windenergieanlagen, die im Jahr 2013 oder später in Betrieb genommen werden, greift
eine jährliche Degression von 1,5 %.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat für die Degression der Einspeisevergütung für Onshore-Windenergie nachstehende, rechtlich unverbindliche Tabelle bekanntgemacht:
Jahr der Inbetriebnahme
Grundvergütung
in ct/kWh
Anfangsvergütung
1)
in ct/kW
Systemdienstleistungsbonus in
2)
Windenergie
3)
Repowering
ct/kWh
1)
2)
3)
2012
4,87
8,93
0,48
0,5
2013
4,80
8,80
0,47
0,49
2014
4,72
8,66
0,47
0,49
2015
4,65
8,53
0,46
0,48
2016
4,58
8,41
-
0,47
2017
4,52
8,28
-
0,46
2018
4,45
8,16
-
0,46
2019
4,38
8,03
-
0,45
2020
4,32
7,91
-
0,44
2021
4,25
7,79
-
0,44
Die erhöhte Anfangsvergütung wird fünf Jahre gewährt. Sie verlängert sich nach § 29 Abs. 2 um je zwei Monate je 0,75 % des Referenzertrages, um den der
Ertrag der Anlage 150 % des Referenzertrages unterschreitet. Siehe auch Punkt 6.2 unten.
Der Systemdienstleistungsbonus (SDL-Bonus) wird nach § 29 Abs. 2 für Neuanlagen für den Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung gezahlt, sofern
diese vor dem 31.01.2015 in Betrieb gehen. Die Anforderungen nach § 6 Absatz 5 EEG sind nachweislich zu erfüllen.
Der Repowering Bonus nach § 30 für den Ersatz vorhandener Windenergieanlagen am selben oder an benachbarten Standorten wird für den Zeitraum der
erhöhten Anfangsvergütung gewährt, sofern die ersetzten Anlagen vor dem 1.1.2002 in Betrieb genommen wurden.
Die in der vorstehenden Tabelle wiedergegebenen Beträge für die Einspeisevergütung sind rechtlich nicht verbindlich. Sie können sich durch Gesetzesänderungen verändern.
Direktvermarktung
Um die Marktintegration von erneuerbaren Energien zu fördern, wurde das System der Direktvermarktung nach
dem EEG verändert. Die Direktvermarktung (§§ 33a ff. EEG) ist ein Modell außerhalb der garantierten Einspeisevergütung nach dem EEG. Im Gegensatz zu dem Verkauf des Stroms an den nächstgelegenen Stromnetzbetreiber für den jeweils anwendbaren EEG-Vergütungssatz kann der Anlagenbetreiber den erzeugten Strom "ungefördert" durch ein öffentliches Netz leiten und direkt an Abnehmer verkaufen. Ein Wechsel in die Direktvermarktung und ein Wechsel zurück in die garantierte Einspeisevergütung ist jeweils zum ersten Kalendertag eines
Monats möglich und muss vor Beginn des jeweils vorangegangenen Monats mitgeteilt werden.
Nach dem Marktprämienmodell (§ 33g EEG) erhält der Betreiber einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien zusätzlich zu dem Preis für den Strom, der von einem Dritten abgenommen wird, eine
Marktprämie von dem Netzbetreiber. Das gilt nur für Strom, der tatsächlich eingespeist und von einem Dritten
abgenommen worden ist. Die Höhe der Marktprämie wird kalendermonatlich berechnet und ist grundsätzlich die
Differenz zwischen dem sogenannten "anzulegenden Wert", der der Höhe der für die jeweilige Anlage anzuwendenden EEG-Vergütung entspricht, und einem energieträgerspezifischen Referenzmarktwert, der sich nach dem
tatsächlichen Monatsmittelwert der Stundenkontrakte am Spotmarkt und einer bei Strom aus PV-Parks und
Windparks vorzunehmenden Gewichtung berechnet. Die Summe aus Marktpreis und Marktprämie entspricht
somit wieder der anwendbaren EEG-Vergütung. Zusätzlich wird eine Managementprämie gezahlt, die die beim
Anlagenbetreiber in der Direktvermarktung entstehenden Mehrkosten, u.a. für die Prognosen und Prognoseabweichungen, ausgleichen soll. Die Managementprämie beträgt 2013 0,65 Cent pro Kilowattstunde und 0,75 Cent
pro Kilowattstunde für fernsteuerbare Anlagen. Die Managementprämie berechnet sich nach der Managementprämienverordnung und wird jedes Jahr reduziert.
Regulatorische Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von PV-Parks und Windparks
Genehmigungsverfahren für PV-Parks
Die Genehmigungsbedürftigkeit der Errichtung von PV-Parks richtet sich nach den Landesbauordnungen der
Länder. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist für die Errichtung und den Betrieb von PV-Parks
108
nicht erforderlich. Auch ist für PV-Parks nicht vorgesehen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.
Die Errichtung eines PV-Parks setzt einen Bebauungsplan voraus. Im unbeplanten Bereich ist die Errichtung
eines PV-Parks regelmäßig nicht zulässig.
Soweit für einen Solarpark ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt worden ist, muss es auch stets
einen Durchführungsvertrag zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan geben (§ 12 Abs. 1 BauGB). Mit dem
Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger, das Vorhaben (den Solarpark und etwa festgesetzte
naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen) innerhalb einer bestimmten Frist zu verwirklichen. Verwirklicht
der Vorhabenträger das Vorhaben nicht, soll die Gemeinde den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufheben
(§ 12 Abs. 6 BauGB). Eine Verwirklichung des Vorhabens ist baurechtlich dann nicht mehr zulässig.
In den meisten Ländern muss der Vorhabenträger eine Baugenehmigung beantragen, um eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichten zu dürfen. Die Dauer des Genehmigungsverfahrens kann je nach Genehmigungsbehörde
sehr unterschiedlich ausfallen. Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung vor, hat der
Antragsteller einen Anspruch darauf, dass die Baugenehmigung erteilt wird. Baugenehmigungen für Freiflächen
PV-Parks enthalten häufig Auflagen wie z.B. die Stellung einer Rückbausicherheit, die den Rückbau nach Außerbetriebnahme der Anlage sicherstellen soll.
Einige Landesbauordnungen (etwa die Landesbauordnung für den Freistaat Bayern) bestimmen, dass eine Baugenehmigung nicht notwendig ist, falls ein Freiflächensolarpark den Festsetzungen eines Bebauungsplans entspricht. In einem solchen Fall ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage verfahrensfrei. Entspricht
ein Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht, muss auch in diesen Ländern eine Baugenehmigung
beantragt werden (ggfs. mit Befreiungen von den Festsetzungen).
Abhängig vom jeweiligen Anlagenstandort können weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse, wie etwa nach
Wasserrecht notwendig sein, die von der Baugenehmigung nicht mit umfasst sind.
Genehmigungsverfahren für Windparks
Bei der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen sind insbesondere immissionsschutz-, bau-, naturschutz- und umweltrechtliche Vorschriften zu beachten. Bei der Errichtung von sehr kleinen Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 50 m genügt ein baurechtliches Genehmigungsverfahren, das sich nach der
jeweiligen Landesbauordnung richtet. Das baurechtliche Verfahren spielt in der Praxis indessen keine Rolle, weil
die neu errichteten Windenergieanlagen regelmäßig höher sind als 50 m. Windenergieanlagen mit einer Höhe
von mehr als 50 m bedürfen zu ihrer Errichtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz ("BImSchG"). Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung entfaltet gemäß § 13
BImSchG Konzentrationswirkung, das bedeutet, dass die Genehmigung anderer die Anlage betreffende behördlicher Entscheidungen mit einschließt, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen. Auch baurechtliche Aspekte werden im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mitgeprüft. Hiervon nimmt § 13 BImSchG lediglich einige bestimmte
Genehmigungen, Erlaubnisse und Bewilligungen (etwa nach Wasserrecht) aus.
Windenergieanlagen können nach dem BImSchG entweder nach dem vereinfachten Genehmigungsverfahren
nach § 19 BImSchG oder im regulären Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG genehmigt werden. In der
Regel werden Windenergieanlagen im vereinfachten Genehmigungsverfahren gestattet. Ein reguläres Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG ist erforderlich, wenn zu der Genehmigung der Windenergieanlagen nach
dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ("UVPG") ein Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist.
Für Windparks mit 20 oder mehr Windenergieanlagen ist stets eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Bei der Berechnung der Zahl der Windenergieanlagen können unter bestimmten Umständen auch bereits
bestehende Windenergieanlagen mit eingerechnet werden, wenn sie in dem Einwirkungsbereich der neuen
Windenergieanlagen stehen. In diesen Fällen muss stets das reguläre Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt werden. Bei sechs bis weniger als 20 Windenergieanlagen sieht das UVPG vor, dass eine
allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kann – wie
auch die standortbezogene Vorprüfung, die bei drei bis weniger als sechs Windenergieanlagen durchzuführen ist
– zu dem Ergebnis führen, dass auch für ein kleineres Vorhaben (mit weniger als 20 Windenergieanlagen) eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Auch in diesem Fall muss die Genehmigung im regulären
Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG erteilt werden.
Das reguläre Genehmigungsverfahren unterscheidet sich von dem vereinfachten Genehmigungsverfahren vor
allem dadurch, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden muss. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können Dritte Einwendungen gegen ein Vorhaben erheben.
109
Die zuständige Genehmigungsbehörde prüft auf Grundlage der Antragsunterlagen, ob ein Vorhaben genehmigungsfähig ist. Stellt die Behörde fest, dass ein Vorhaben genehmigungsfähig ist, hat der Antragsteller einen
Anspruch auf Erteilung der Genehmigung. Die Dauer des Genehmigungsverfahrens hängt von verschiedenen
Umständen ab. Muss beispielsweise eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden und muss die
Öffentlichkeit beteiligt werden wie im regulären Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG, verlängert sich
das Verfahren deutlich.
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für den Bau und Betrieb von Windparks werden regelmäßig nur
mit einer Vielzahl von Nebenbestimmungen erteilt. Typische Nebenbestimmungen sind die Auflage einer Rückbaubürgschaft, die sicherstellen soll, dass die Windenergieanlagen nach dem Ende der Betriebszeit zurückgebaut
werden, Regelungen zu Abschaltzeiten wegen eventuell bestehender immissionsschutzrechtlicher Konflikte
(Schall und Schattenwurf) oder aus naturschutzrechtlichen Gründen (Vogelschlag und Schutz der Fledermäuse)
und Auflagen zu der baulichen Gestaltung der Windenergieanlagen (etwa aus Gründen der Luftsicherheit). Insbesondere die Nebenbestimmungen zu Abschaltzeiten können dazu führen, dass die Anlagen für einen bestimmten Zeitraum nicht betrieben werden dürfen und schlimmstenfalls sogar stillgelegt werden müssen.
Für die Errichtung von Windenergieanlagen ist ein Bebauungsplan regelmäßig nicht notwendig. Wegen der
Größe der Anlagen sind diese jedoch raumbedeutsam. Soweit in einem Flächennutzungsplan oder in einem
Raumordnungsplan Vorranggebieten für Windenergie ausgewiesenen sind, dürfen Windenergieanlagen nur in
diesen Vorranggebieten errichtet werden (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Regulatorisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen in Italien
Solarbereich
Seit 2005 erhalten PV-Parks von der Gestore Servizi Energetici ("GSE"), der in Italien für die erneuerbare Energien zuständigen Behörde, eine garantierte Einspeisevergütung (auch Feed-in-Tariff, "FIT"). Der FIT wird für
einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt und bemisst sich anhand der Menge der produzierten und eingespeisten
Energie. Das "Quinto Conto Energia" enthält die Regeln und Bestimmungen, anhand derer sich der FIT bemisst.
Diese werden regelmäßig von der italienischen Gesetzgebung aktualisiert.
Im Juli 2012 hat die italienische Regierung das Quinto Conto Energia verabschiedet, welches nun die fünfte
Version der Rahmenbedingungen darstellt, die die Förderung von PV-Parks regelt. Die neuen Regelungen traten
am 27. August 2012 in Kraft. Mit Inkrafttreten der neuen Rahmenbedingungen (Conto Energia V) wird nur noch
eine all-inclusive Einspeisevergütung gewährt. Die in den vorhergehenden Versionen der Rahmenbedingungen
enthaltene zusätzliche Vergütung aus dem Stromverkauf zum Marktpreis (Ritiro Dedicato, RID) wird nicht mehr
gewährt.
Unter dem Quinto Conto Energia haben sehr kleine PV-Parks (d.h. solche PV-Parks mit einer Kapazität von
weniger als 12 kW) direkten Zugang zum Förderungssystem, wohingegen alle anderen PV-Parks einen Registrierungsvorgang durchlaufen müssen.
Das Quinto Conto Energia gewährt eine all-inclusive Einspeisevergütung auf den Anteil der Nettoelektrizität, die
in das Netz eingespeist wird und eine Bonus-Vergütung auf den Anteil der Nettoelektrizität, die vor Ort verbraucht wird. Insbesondere gewährt die GSE die folgenden Einspeisevergütungen:
a) für den Anteil der Nettoelektrizität, die in das Netz eingespeist wird
1.
für PV-Parks mit einer Gesamtleistung von bis zu 1 MW, eine all-inclusive Einspeisevergütung
basierend auf der Kapazität und der Art der PV Anlage;
2.
für PV-Parks mit einer Gesamtleistung von mehr als 1 MW, die Differenz (falls positiv) zwischen der all-inclusive Einspeisevergütung und dem stündlichen regionalen Preis, falls der stündliche regionale Preis negativ ist, übersteigt die Differenz die all-inclusive Einspeisevergütung,
die für die PV Anlage gilt und sich anhand der Kapazität und der Art der Photovoltaikanlage sowie anhand eines Referenz-Halbjahres bemisst, nicht.
b) für den Anteil der Nettoelektrizität, die vor Ort verbraucht wird, eine Bonus-Vergütung.
Gemäß Quinto Conto Energia wird der Wert der beiden Vergütungen (all-inclusive und Bonus) in den Halbjahren nach Registrierung für den FIT kontinuierlich sinken, beginnend am 27. August 2012.
Das Quinto Conto Energia regelt ebenfalls Bonus- und Sondervergütungen für (i) PV-Parks, deren Hauptbestandteile in einem Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums gefertigt
wurden und (ii) PV-Parks, die auf Gebäuden installiert sind und deren Module Dächer/Abdeckungen ersetzen,
die vollständig asbestsaniert wurden.
110
Windbereich
Grüne Zertifikate (Green Certificates, "GCs")
Seit 1999 nehmen alle Anlagen, die mit erneuerbare Energieträgern, außer Solar, betrieben werden an einem
Förderungssystem, das auf GCs basiert, teil.
Der Mechanismus der GC beruht auf der verbindlichen Bestimmung der italienischen Gesetzgebung, wonach die
Produzenten und Importeure von Elektrizität, die aus nicht-erneuerbaren Quellen stammt, einen jährlichen Mindestanteil an Elektrizität in das nationale Netz einspeisen müssen, der aus Anlagen stammt, die mit erneuerbaren
Energieträgern betrieben wurden. Das GC wird von der GSE (Für einen Zeitraum von 12 Jahren für Anlagen, die
mit erneuerbare Energieträgern betrieben werden und während der Zeit vom 1. April 1999 bis Ende 2007 in
Betrieb waren oder umgerüstet wurden und für einen Zeitraum von 15 Jahren für solche Anlagen, die nach dem
1. Januar 2008 in Betrieb genommen oder umgerüstet wurden.) auf Wunsch des Betreibers einer Anlage, die mit
erneuerbaren Energieträgern betrieben wird, vergeben und entspricht einem verhandelbaren Wert von 1 MW.
Die Anforderung durch die italienische Gesetzgebung kann auch durch den Erwerb eines GC, welches dem geforderten Anteil entspricht und die Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energieträgern durch einen
anderen Produzent nachweist, erfüllt werden. GCs können durch bilaterale Vereinbarungen oder über den von
der GSE entwickelten und betriebenen Markt hierfür gehandelt werden.
Die Preise für GCs werden durch den Markt festgelegt. Sie werden jedoch erheblich von dem Wert beeinflusst,
der durch das Gesetz für den Rückkauf des GC vom Markt der GSE festgelegt ist. Derzeit entspricht der Rückkaufswert 78 % des Preises, der gemäß dem Haushaltsgesetz 2008 berechnet wurde. Dieser beläuft sich auf
EUR 180/MW minus des Durchschnittspreises für den Verkauf von Elektrizität im relevanten Jahr. Per Gesetz
sind die von der GSE ausgezahlten Summen ab 2011 um 30 % niedriger als die, die 2010 ausgezahlt wurden.
GCs werden weiterhin auf dem Markt gehandelt und, in Phasen, durch die GSE bis Ende 2015 zurückgezogen.
Übergang von GCs zum FIT System
Das Gesetzesdekret 28/2011, das am 29. März 2011 in Kraft getreten ist, enthält die Regelungen, nach denen das
GC-System auslaufen und durch das FIT-System ersetzt werden soll.
Das Dekret des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung vom 6. Juli 2012 ("Dekret 6. Juli 2012") integrierte
und vervollständigte die Regelungen für den Übergang von GCs zum FIT System.
Das Dekret 6. Juli 2012 führte ein neues Förderungssystem für Anlagen ein, die mit erneuerbare Energieträgern
betrieben werden und die ab 2013 den Betrieb aufnehmen. Außerdem enthielt das Dekret 6. Juli 2012 zum ersten
Mal eine Obergrenze für die nationalen Ausgaben für die Förderung von erneuerbaren Energien. Insbesondere
begrenzt das Dekret 6. Juli 2012 die öffentlichen Ausgaben für die Förderung von Anlagen, die mit erneuerbaren
Energieträgern betrieben werden, von 2013 an auf EUR 5,8 Milliarden. Diese Obergrenze gilt jedoch nicht für
PV-Parks.
Ab 2016 wird das GC System vollständig durch Vergütung eines FITs ersetzt, welches auf der Grundlage des
Durchschnittspreises für den Verkauf von Elektrizität in dem relevanten Jahr, kalkuliert wird. Die FIT Vergütung erfolgt direkt durch die GSE.
Alle existierenden Windparks, welche zum 11. Juli 2012 zugelassen und vor dem 30. April 2013 in Betrieb genommen wurden, werden zum FIT System wechseln.
Bezüglich der Auszahlung von Leistungsprämien für neue Projekte, welche nach dem 1. Januar 2013 begannen,
stellt das Dekret 6. Juli 2012 drei einfache Vorgehensweisen zur Verfügung:
a)
Register für qualifizierte Windparks. Der Betreiber einer neuen Anlage mit einer Kapazität von
<5MW muss einen Antrag bei der GSE stellen, damit die Anlage im Register für qualifizierte Windparks aufgenommen werden kann. Dies muss innerhalb einer bestimmten Frist stattfinden und den Vorschriften und Voraussetzungen des Dekrets 6. Juli 2012 entsprechen. Die GSE lässt die Windparks dann
nach Vorrangigkeit (priority criteria) zu und veröffentlicht die Namen der eingetragenen Windparks.
b) Teilnahme an dem holländischen Auktionsverfahren (Decreasing Auction or Dutch Auction). Der
Betreiber einer neuen Anlage mit Kapazitäten, welche die Schwelle von 5MW überschreitet, muss einen Antrag bei der GSE stellen, um die Erlaubnis zu erhalten, an einem holländischen Auktionsverfahren teilzunehmen, welches von der GSE organisiert wird. Dies muss den Voraussetzungen und Vorschriften des Dekrets 6. Juli 2012 unterliegen. Die Anträge zur Teilnahme der Auktion, welche von der
GSE genehmigt werden, werden gemäß dem besten Angebot der Bewerber eingestuft.
c)
Direkte Auszahlung. Diese Option steht nur sehr kleinen Windparks zur Verfügung. Der Zeitrahmen
für die Beantragung sowie die Bedingungen, um eine direkte Auszahlung der Leistungsprämien zu er-
111
halten, werden vom Dekret 6. Juli 2012 vorgegeben. Solange die nationale Grenze nicht erreicht wird,
wird den Windparks, die dieser Einstufung zugeteilt werden, die Leistungsprämie gewährt.
Die Leistungsprämien werden für eine Zeitspanne gezahlt, die je nach Technologie variiert.
Netzkapazität und Netzverbindung
Um eine neue Anlage, die mit erneuerbaren Energieträgern betrieben wird, ans Netz anzuschließen, müssen sich
der Entwickler der Anlage und der lokale Netzbetreiber gemäß den Regeln und Kriterien des TICA-Standards
einigen. Die Einzelberechtigung wird Anweisungen bezüglich der Verbindung beinhalten, an die sich der Netzbetreiber halten muss. Der Entwickler oder Besitzer der Anlage muss mit dem Netzbetreiber zu einem Einverständnis bezüglich der Wartung der Verbindung und der Bereitstellung von entsprechenden Dienstleistungen
kommen.
Öffentliches Interesse
Gemäß der Verordnung 387/2003 werden sowohl erneuerbare Energieanlagen, als auch die dazugehörende Infrastruktur als Besitztümer im öffentlichen Interesse (public interest property) eingestuft. Dadurch ergibt sich,
dass sich ein Entwickler laut Gesetz das Recht vorhält, Land zu enteignen, welches für die Entwicklung solcher
Projekte benötigt wird und eine Einigung mit dem Besitzer dieses Landes nicht erreicht werden kann. Der Enteignungsprozess wird durch die jeweilige örtliche Behörde vorgenommen, welche alle interessierten Landbesitzer informiert, welche wiederum einen Vertrag mit dem Entwickler abschließen oder als Entschädigung des
Entwicklers mit einer Landenteignung von diesem rechnen müssen.
Regulatorisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen in Frankreich
Frankreichs Förderung der erneuerbaren Energien basiert zum einen auf garantierten Einspeisevergütungen
(Feed-in-Tariff, "FIT"), wobei die Dauer der Vergütungszahlung je nach Energieträger unterschiedlich ist, und
zum anderen auf staatlich organisierten Ausschreibungsverfahren im Bereich von größeren Solar- und OffshoreWindprojekten. Die hierfür vorgesehene Kapazität ist derzeit auf 450 MW pro Jahr beschränkt. In 2012 wurden
so einige hundert MW über staatliche Ausschreibungsverfahren ("Tenderverfahren") versteigert.
Die gesetzlichen Regelungen ("Arrêtés") sehen eine feste Vergütung in Gestalt einer garantierten Einspeisevergütung vor, die bei einigen Energieträgern unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Prämie erhöht werden
können. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Investitions- und Betriebskosten, die den Stromversorgern (den nationalen Stromkonzern Electricité de France (EDF) und auch die nicht staatlichen Versorger) durch
den Stromankauf erspart bleiben. Zusätzlich kann eine Prämie gezahlt werden, die die eingespeiste Strommenge
sowie die dadurch gewährleistete Erreichung der Ziele der nationalen Energiepolitik berücksichtigt (Art. 10 Loi
n°2000-108).
Solarbereich
Frankreich fördert PV-Projekte vorrangig durch feste Einspeisetarife. Im Dezember 2010 verfügte die Regierung
eine dreimonatige Suspendierung des Netzanschlusses und überarbeitete das Fördersystem. Die neuen, im März
2011 festgelegten Einspeisetarife für Solarstrom waren im Durchschnitt 20% niedriger als zuvor und sehen eine
weitere Abschmelzung in jedem Quartal vor.
Nach der gesetzlichen Regelung im Arrêté du 4 mars 2011 soleil ("Arrêté 4. März 2011") hing die Höhe des
FIT von der Ausführungsart der Photovoltaikanlage (vollintegrierte oder vereinfachte Dachinstallation oder
andere Arten der Installation) sowie vom Errichtungsort (Wohnhaus, Schul- oder Gesundheitsgebäude oder
sonstige Gebäude) ab. Der oberste französische Verwaltungsgerichtshof ("Conseil d’Etat") erachtete die Unterscheidung in Bezug auf den Errichtungsort allerdings am 12. April 2012 teilweise für rechtswidrig. Daraufhin
wurde Anfang 2013 das französische Einspeisetarifsystem vereinfacht. Seitdem erhalten alle gebäudeintegrierten
Anlagen mit einer Systemgröße zwischen 9 und 36 kWp denselben Tarif. Die Unterscheidung der Tarife je nach
Nutzungsart des Gebäudes (Wohn- bzw. Nichtwohngebäude) wurde ebenfalls abgeschafft. Im Ergebnis gibt es
nunmehr vier unterschiedliche Tarife, deren Höhe von Quartal zu Quartal abgeschmolzen und neu festgesetzt
werden: Der höchste, T1 (bis zum 30. September 2013: 29,69 Eurocent/kWh), gilt für vollintegrierte PVAnlagen mit einer Leistung bis maximal 9 kW. Die Tarifklasse T2 definiert zwei weitere Tarife. Der erste gilt
für PV-Anlagen mit vereinfachter Gebäudeintegration mit einer Leistung bis maximal 36 kW (bis zum 30. September 2013: 15,21 Eurocent/kWh), der zweite gilt für Anlagen derselben Art zwischen 36 und 100 kW (bis zum
30. September 2013: 14,45 Eurocent/kWh). Der Tarif T3 (bis zum 30. September 2013: 7,76 Eurocent/kWh) gilt
für alle anderen PV-Anlagen mit einer Kapazität größer 100 kW bis maximal 12 MW, also auch für große PVParks. Für diese hatte die Förderung vor dem 1. Juli 2011 noch 12 Eurocent/kWh betragen. Seit dem 01. Februar
112
2013 erhalten PV-Anlagen-Betreiber einen "Made in Europe-Bonus". Dieser beträgt zwischen fünf bis zehn
Prozent des Einspeisetarifs, je nachdem wie hoch der Anteil europäischer Komponenten an der Anlage ist.
Der Vergütungsanspruch ist gemäß den Arrêtés über die Einspeisetarife zeitlich befristet. Nach dem Arrêté 4.
März 2011 beträgt die maximale Förderdauer für Photovoltaikanlagen 20 Jahre. Nur Anlagen bis maximal 12
MW erhalten die gesetzlich garantierte Vergütung. Die FIT werden quartalsweise zwischen 0 % und 10 % nach
unten angepasst; die Größenordnung der Kürzung ist unter anderem abhängig von der Gesamtanzahl der Anlagen, für die in einem bestimmten Zeitraum (Trimester) eine Förderung beantragt wurde, sowie von den im Arrêté 4. März 2011 festgelegten Zielvorgaben pro Quartal.
Windbereich
Nach den Bestimmungen des Arrêté du 17 novembre 2008 ("Arrêté 17. November 2008") beträgt die maximale
Förderdauer für Onshore-Windanlagen 15 Jahre und für Offshore-Windanlagen 20 Jahre.
Onshore-Windanlagen werden aktuell mit einem FIT von 8,2 Eurocent/kWh für 10 Jahre vergütet. Für die verbleibenden fünf Jahre hängt die Förderhöhe von der Anzahl der Betriebsstunden ab: für 3.600 Betriebsstunden
und mehr beträgt der FIT 2,8 Cent/kWh, für 2.400 Betriebsstunden und weniger liegt der FIT bei 8,2 Cent/kWh.
Gegen das FIT-System im Onshore-Windbereich ist ein Verfahren beim Conseil d’Etat anhängig, der die Frage
der Zulässigkeit der Onshore-Windkraftförderung zwischenzeitlich dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung
vorgelegt hat. Gegenstand des Verfahrens ist, dass es sich bei der Onshore-Windkraftförderung um nicht bei der
EU angemeldet staatlicher Beihilfen handeln könnte. Dieser Auffassung ist der Generalanwalt des EuGH in
seinem Schlussantrag gefolgt. Die Entscheidung des EuGH hierzu steht noch aus.
113
ALLGEMEINE ANGABEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT
Unternehmensgeschichte, Gründung, Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer der
Gesellschaft
Die Gesellschaft wurde am 10. Januar 1997 gegründet und im Handelsregister unter HRB 63197 beim Amtsgericht Hamburg eingetragen. Im Wege der Nachgründung hat die Gesellschaft am 7. Oktober 1998 einen Nachgründungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. August 1999 zugestimmt
hat. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. August 2002, eingetragen am 16. Dezember 2002, wurde die
Capital Stage AG umfirmiert. Die Firma und der kommerzielle Name der Gesellschaft lautet nun:
Capital Stage AG
Die Gesellschaft entwickelte sich zu einem Betreiber von Solar- und Windparks. Das Geschäftsjahr beginnt am
1. Januar und endet am 31. Dezember. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit gegründet. Die Geschäftsadresse der Gesellschaft lautet: Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg.
Gegenstand des Unternehmens
Gemäß § 2 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft ist Unternehmensgegenstand:
a)
Das Betreiben von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern im In- und Ausland durch die Gesellschaft selbst oder durch ihre Tochtergesellschaften als freier Stromproduzent;
b) Das Erbringen kaufmännischer, technischer oder sonstiger nicht genehmigungspflichtiger oder zustimmungsbedürftiger Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Erwerb, der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern im In- und Ausland durch
die Gesellschaft selbst oder durch ihre Tochtergesellschaften;
c)
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen.
Börsennotierung
Es sind insgesamt 54.064.999 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ohne Nennbetrag jeweils mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und
gleichzeitig zum Teilbereich mit weiteren Zulassungspflichten (Prime Standard) sowie zum regulierten Markt
der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg zugelassen. Ferner werden voraussichtlich am 11. Oktober 2013
weitere 13.516.249 Neue Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig zum Teilbereich mit weiteren Zulassungspflichten (Prime Standard) sowie zum regulierten Markt der
Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg zugelassen.
Abschlussprüfer
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Capital Stage AG in den Jahren 2010, 2011 und 2012 war
jeweils die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg. Deloitte & Touche GmbH ist
Mitglied der deutschen Wirtschaftsprüferkammer mit Sitz in Berlin. Deloitte & Touche GmbH hat sowohl für
die nach den International Financial Reporting Standards aufgestellten Konzernabschlüsse für die zum 31. Dezember 2010, 2011 und 2012 endenden Geschäftsjahre, sowie für den nach HGB aufgestellten Jahresabschluss
für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt.
Bekanntmachungen, Zahlstelle
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger, soweit nicht gesetzlich die Veröffentlichung in anderen Publikationsorganen vorgeschrieben ist.
Die Funktion der Zahlstelle übernimmt die Deutsche Bank AG (Postfach 20 01 07, 60605 Frankfurt am Main).
114
Beschreibung der Capital Stage Gruppe
Die Gesellschaft ist die Obergesellschaft der Capital Stage Gruppe, die aus der Obergesellschaft sowie ihren
Beteiligungen (darunter die PV- und Windparkprojektgesellschaften und die Finanzbeteiligungen) besteht. Die
nachfolgende Darstellung zeigt die Capital Stage Gruppe zum 30. Juni 2013. Zum Datum des Prospekts haben
sich keine wesentlichen Änderungen ergeben:
115
ANGABEN ÜBER DAS KAPITAL DER GESELLSCHAFT
Grundkapital und Aktien
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Datum des Prospekts EUR 54.064.999,00. Es ist eingeteilt in
54.064.999 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt.
Entwicklung des Grundkapitals in den letzten drei Jahren
Auf Grundlage der Ermächtigung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. August 2007 wurde das
Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 25.200.000,00 zweimal aus genehmigtem Kapital erhöht. Ein
erstes Mal am 29. Juli 2010 um EUR 2.519.999,00 auf EUR 27.719.999,00 und danach erneut am 06. Juli 2011
um EUR 6.929.999,00 auf EUR 34.649.998,00.
Auch das durch die Hauptversammlung vom 19. Juli 2011 beschlossene genehmigte Kapital wurde durch den
Vorstand zweimal zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft ausgenutzt. Die entsprechenden Kapitalerhöhungen um EUR 3.464.998,00 auf EUR 38.114.996,00 sowie um EUR 10.285.004,00 auf EUR 48.400.000,00
wurden am 19. September 2011 bzw. am 27. Februar 2012 ins Handelsregister eingetragen.
Daneben sind auf Grund der am 31. Mai 2007 von der Hauptversammlung beschlossenen bedingten Erhöhung
des Grundkapitals (Bedingtes Kapital I) im Februar 2013 410.000 Stückaktien ausgegeben worden. Hierdurch
wurde das Grundkapital um EUR 410.000,00 auf EUR 48.810.000,00 erhöht.
Im Jahr 2013 fanden nochmals zwei Kapitalerhöhungen aus dem durch die Hauptversammlung vom 05. Juli
2012 beschlossenen genehmigten Kapital statt. Am 27. Februar wurde das Grundkapital der Gesellschaft dabei
um EUR 4.163.158,00 auf EUR 52.973.158,00. Eine weitere Kapitalerhöhung in Hohe von EUR 676.841,00
wurde am 20. Juni 2013 im Handelsregister eingetragen.
In der Zeit vom 1. April 2013 bis zum 18. Juni 2013 hat die Gesellschaft weiterhin 100.000 Stückaktien auf
Grundlage des von der Hauptversammlung am 31. Mai 2007 beschlossenen bedingten Kapitals I ausgegeben.
Auf diesem Weg wurde das Grundkapital um EUR 100.000,00 auf EUR 53.749.999,00 erhöht.
Im Juli 2013 erfolgte eine erneute Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 175.000,00 auf
EUR 53.924.999,00 durch Ausgabe von 175.000 Stückaktien auf Grundlage des von der Hauptversammlung am
31. Mai 2007 beschlossenen bedingten Kapitals I.
Im August 2013 erfolgte eine erneute Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 140.000,00 auf
EUR 54.064.999,00 durch Ausgabe von 140.000 Stückaktien auf Grundlage des von der Hauptversammlung am
31. Mai 2007 beschlossenen bedingten Kapitals I.
Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung der Capital Stage AG vom 18. Juni 2013 hat ein neues genehmigtes Kapital beschlossen.
Der Vorstand ist danach ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis
zum 17. Juni 2018 um bis zu insgesamt EUR 26.536.579,00 (in Worten: Euro sechsundzwanzig Millionen fünfhundertsechsunddreißigtausendfünfhundertneunundsiebzig) gegen Bar- oder Sacheinlagen durch ein- oder
mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Der
Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ausschließen:
a)
für Spitzenbeträge;
b) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs
von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung des Anteilsbesitzes) erfolgt oder
c)
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien entfallende Anteil
am Grundkapital insgesamt weder 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals noch 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt, sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Auf den vorgenannten
Höchstbetrag sind sämtliche Aktien anzurechnen, die auf der Grundlage von anderen bestehenden oder
116
von dieser Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts nach oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG ausgegeben werden. Eine Anrechnung entfällt, soweit Ermächtigungen zur Erhöhung des
Grundkapitals gemäß §§ 202 Abs. 2, 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nach einer Ausübung solcher Ermächtigungen, die zur Anrechnung geführt haben, von der Hauptversammlung erneut
erteilt werden.
Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch
macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals die
Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.
Die Eintragung des Genehmigten Kapitals 2013 im Handelsregister erfolgte am 15. Juli 2013.
Kapitalerhöhung zur Durchführung des Angebots
Am 8. Oktober 2013 beschloss der Vorstand der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten
Kapitals 2013, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 54.064.999,00 gegen Bareinlagen um
EUR 13.516.249,00 auf EUR 67.581.248,00 durch Ausgabe von 13.516.249 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, sowie voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2013 zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat diesem Beschluss am 8. Oktober
2013 zugestimmt. Über den Bezugspreis wird der Vorstand gesondert – voraussichtlich am 9. Oktober 2013 –
und vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats beschließen.
Der Beschluss über die Kapitalerhöhung wird voraussichtlich am 11. Oktober 2013 gemeinsam mit der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Bedingtes Kapital I
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 1.695.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 1.695.000
auf den Inhaber lautende nennwertlose Aktien bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital I"). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2007 in der Zeit
bis zum 30. Mai 2012 von der Capital Stage AG ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der
Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt.
Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen Aktien der Gesellschaft nehmen vom Beginn
des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugs-rechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat
wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen.
Bedingtes Kapital II
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 19.360.000,00 durch Ausgabe von bis zu 19.360.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital II"). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einer
hundertprozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 bis zum 19. Juni 2017 ausgegeben bzw.
garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung
oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses
jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreises. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des
Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von
Options- bzw. Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Die Options- und/oder Wandelanleihen sind den
Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen
a)
für Spitzenbeträge und insoweit es erforderlich ist, um Inhabern von bereits zuvor ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten ein Bezugsrecht auf neue Options- oder Wandelanleihen in dem Umfang
einräumen zu können, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte als Aktionär
zu-stehen würde;
117
b) wenn und soweit die Ausgabe der Wandel- und/oder Options Schuldverschreibungen gegen Bareinlage
erfolgt und der Ausgabepreis ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand
nicht wesentlich unterschreitet und die so ausgegebenen Options- und/oder Wandelanleihen nur Umtausch- und/oder Optionsrechte auf Aktien von bis zu 10 % des Grundkapitals gewähren;
c)
wenn und soweit die Wandel- oder Optionsanleihen gegen Sachleistung zum Erwerb von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung des Anteilsbesitzes) oder zur Durchführung eines Unternehmenszusammenschlusses ausgegeben werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1, 4 der
Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der
jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals II und, falls das Bedingte Kapital II bis zum 19. Juni 2017 nicht
oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungs-frist anzupassen.
Bedingtes Kapital III
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 2.320.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.320.000 auf den
Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital III"). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur
insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2012 in der Zeit bis zum 19. Juni
2017 (einschließlich) von der Gesellschaft ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die
neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugsrechts
entstehen, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung
jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder von Kombinationen
dieser Instrumente
Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2017 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen (nachfolgend zusammen auch "Options- und/oder Wandelanleihen" oder "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 19.360.000,00 mit einer
Laufzeit von längstens 20 Jahren auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den
Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 19.360.000,00 nach näherer Maßgabe der
Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Die Options- und/oder Wandelanleihen können auch durch eine hundertprozentige unmittelbare oder mittelbare
Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft ausgegeben werden; für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für Options- und/oder Wandelanleihen zu übernehmen und den Inhabern von Options- und/oder Wandelanleihen Options- bzw. Wandlungsrechte auf neue, auf
den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Options- und/oder Wandelanleihen können auch
gegen Sacheinlage begeben werden.
Die Options- und/oder Wandelanleihen sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Sie können auch von einem
Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den
Aktionären zum Bezug anzubieten. Kreditinstituten gleichgestellt sind nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs.
1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätige Unternehmen. Werden Options- und/oder Wandelanleihen von einer hundertprozentigen mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungsgesellschaft ausgegeben,
hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft nach Maßgabe der vorstehenden Sätze sicherzustellen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats

Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit
auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit Inhabern von bereits zuvor ausgegebenen Options- oder
Wandlungsrechten ein Bezugsrecht auf neue Options- oder Wandelanleihen in dem Umfang eingeräumt
werden kann, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte als Aktionär zustehen
würde;
118

das Bezugsrecht der Aktionäre für sämtliche Options- und/oder Wandelanleihen mit einem Options- bzw.
Wandlungsrecht oder einer Options- oder Wandlungspflicht auf Aktien auszuschließen, wenn der Ausgabepreis der Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ihren nach anerkannten finanzmathematischen
Methoden ermittelten theoretischen Marktwert zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet; in diesem Fall dürfen auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegebenen Options- und/oder Wandelanleihen nur Umtauschund/oder Optionsrechte auf Aktien von bis zu 10 % des Grundkapitals gewährt werden; auf den vorgenannten Höchstbetrag sind sämtliche Aktien anzurechnen, die auf der Grundlage von anderen bestehenden oder von dieser Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts nach oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG ausgegeben werden;

das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn und soweit die Wandel- oder Optionsanleihen gegen
Sachleistung zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen
(einschließlich der Erhöhung des Anteilsbesitzes) oder zur Durchführung eines Unternehmenszusammenschlusses ausgegeben werden.
Die vorstehenden Ermächtigungen zur Entscheidung über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre werden unabhängig voneinander erteilt. Sie berühren ferner nicht die Ermächtigung, die Options- und/oder Wandelanleihen unter Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre zu begeben bzw. an ein Kreditinstitut oder ein
Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung zu begeben, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Im Falle der Ausgabe von Optionsanleihen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft berechtigen. Für durch die
Gesellschaft oder eine hundertprozentige unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft begebene Optionsanleihen können die Optionsbedingungen vorsehen, dass der Optionspreis auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. In diesem Fall darf der
anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien entfällt, den
Nennbetrag der Teilschuldverschreibungen nicht übersteigen. Der Preis, zu dem die neuen Aktien erworben
werden können, hat 95 % des arithmetischen Mittelwerts der Schlusskurse der Capital Stage-Aktie im XetraHandel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf
Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstands über die Bestimmung des Optionspreises zu entsprechen. Soweit sich Bruchteile von neuen Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese Bruchteile
nach Maßgabe der Options- bzw. Anleihebedingungen, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer
Aktien aufaddiert werden können.
Im Falle der Ausgabe von Wandelanleihen erhalten die Inhaber das unentziehbare Recht, ihre Teilschuldverschreibungen gemäß den festgelegten Wandelanleihebedingungen in neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien
der Gesellschaft umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder des
unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft und kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner
können eine in bar zu leistende Zuzahlung und die Zusammenlegung oder ein Ausgleich für nicht wandlungsfähige Spitzen festgesetzt werden. Der Wandlungspreis hat 95 % des arithmetischen Mittelwerts der Schlusskurse
der Capital Stage-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter
Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstands über die Bestimmung des Wandlungspreises zu entsprechen.
Der Options- bzw. Wandlungspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Wandelanleihe- bzw. Optionsbedingungen dann ermäßigt werden,
wenn die Gesellschaft während der Options- oder Wandlungsfrist unter Einräumung eines ausschließlichen Bezugsrechts an ihre Aktionäre oder durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln das Grundkapital erhöht
oder weitere Options- oder Wandelanleihen begibt bzw. Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten gewährt
oder garantiert und den Inhabern schon bestehender Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten hierfür kein
Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht zustehen würde. Die Ermäßigung des Options- bzw. Wandlungspreises kann auch durch eine Barzahlung bei Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder bei der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht bzw. durch Herabsetzung der Zuzahlung bewirkt werden. Die Bedingungen der Optionsrechte oder -pflichten bzw. Options- oder Wandelanleihen können darüber hinaus für den
Fall der Kapitalherabsetzung, Umstrukturierung, außerordentlich hoher Dividenden, Kontrollerlangung durch
Dritte oder vergleichbarer Maßnahmen eine Anpassung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. Options- oder
Wandlungspflichten vorsehen. In all diesen Fällen erfolgt die Anpassung in Anlehnung an § 216 Abs. 3 AktG
dergestalt, dass der wirtschaftliche Wert der Wandlungs- bzw. Optionsrechte bzw. -pflichten nach der Anpassung im Wesentlichen dem wirtschaftlichen Wert der Wandlungs- bzw. Optionsrechte bzw. -pflichten unmittel119
bar vor der die Anpassung auslösenden Maßnahme entspricht. Für den Fall der Kontrollerlangung durch Dritte
kann eine marktübliche Anpassung des Options- bzw. Wandlungspreises vorgesehen werden.
Die Anleihe- bzw. Optionsbedingungen können das Recht der Capital Stage AG vorsehen, im Falle der Wandlung bzw. Optionsausübung nicht neue Aktien zu gewähren, sondern einen Geldbetrag zu zahlen, der für die
Anzahl der anderenfalls zu liefernden Aktien dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Capital Stage
AG im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während
der letzten fünf Börsenhandelstage vor Erklärung der Wandlung bzw. Optionsausübung entspricht. Die Anleihebzw. Optionsbedingungen können auch vorsehen, dass die Options- bzw. Wandelanleihe nach Wahl der Gesellschaft statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien der Gesellschaft gewandelt werden können bzw. das Optionsrecht oder die Optionspflicht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann.
Die Anleihe- bzw. Optionsbedingungen können auch eine Wandlungs- oder Optionspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt oder das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit der Optionsoder Wandelanleihe den Anleihegläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages
Aktien der Gesellschaft zu gewähren. In letztgenanntem Fall kann der Options- bzw. Wandlungspreis nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Anleihebedingungen dem Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der Endfälligkeit entsprechen. § 9 Abs. 1 i.V.m. § 199 Abs. 2 AktG ist
zu beachten.
Die Verzinsung der Options- und/oder Wandelanleihe kann variabel sein. Sie kann ferner von Gewinnkennzahlen der Gesellschaft und/oder des Konzerns (unter Einschluss des Bilanzgewinns oder der durch Gewinnverwendungsbeschluss festgesetzten Dividende für Aktien der Gesellschaft) abhängig sein. In diesem Fall müssen die
Schuldverschreibungen nicht mit einem Umtausch- und/oder Optionsrecht versehen werden. Es kann ferner eine
Nachzahlung für in Vorjahren ausgefallene Leistungen vorgesehen werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und
Ausstattung der Options- und/oder Wandelanleihen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Options- bzw. Wandlungszeitraum sowie den Options- und Wandlungspreis zu bestimmen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Options- bzw. Wandelanleihe begebenden Beteiligungsgesellschaft der Capital Stage AG festzulegen.
Managementbeteiligung
Aktienoptionsprogramm 2007
Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats bis zum 30.Mai 2012 (einschließlich) nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen im Rahmen des Aktienoptionsprogramm 2007 bis zu Stück 2.520.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf
Aktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren auszugeben. Die Aktienoptionen können auch
von einem Kreditinstitut übernommen werden mit der Verpflichtung, sie nach Weisung der Gesellschaft an Bezugsberechtigte gemäß nachfolgender Ziff. (1) zu übertragen, die allein zur Ausübung der Bezugsrechte berechtigt sind. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.
Das Aktienoptionsprogramm 2007 hat u.a. folgende von der Hauptversammlung am 31. Mai 2007 beschlossene
Eckpunkte:
(1) Kreis der Bezugsberechtigten, § 193 Abs. 2 Nr. 2 AktG
Aktienoptionen dürfen ausschließlich an Mitglieder des Vorstands sowie an ausgewählte Führungskräfte und
sonstige Leistungsträger der Gesellschaft ausgegeben werden. Der genaue Kreis der Berechtigten und der Umfang der ihnen jeweils zu gewährenden Aktienoptionen werden durch den Vorstand der Gesellschaft festgelegt.
Soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft Aktienoptionen erhalten sollen, obliegt diese Festlegung und
die Ausgabe der Aktienoptionen ausschließlich dem Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Es dürfen ausgegeben werden

an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft insgesamt bis zu Stück 1.260.000 Aktienoptionen,

an ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft insgesamt bis zu Stück
1.260.000 Aktienoptionen.
Über die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ist jährlich im Anhang des Jahresabschlusses
unter Angabe der Namen der begünstigten Vorstandmitglieder und der jeweiligen Anzahl der an diese ausgegebenen Aktienoptionen zu berichten. Dasselbe gilt für die Anzahl der von Mitgliedern des Vorstands im jeweils
120
abgelaufenen Geschäftsjahr ausgeübten Bezugsrechte aus Aktienoptionen, die dabei gezahlten Ausübungspreise
sowie die Zahl der von Vorstandmitgliedern zum Jahresschluss jeweils noch gehaltenen Aktienoptionen.
(2) Bezugsrecht, § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG
Die Aktienoptionen gewähren dem Inhaber das Recht zum Bezug von auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien der Gesellschaft. Dabei gewährt jede Aktienoption das Recht auf den Bezug von je einer Aktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises nach Ziff. (5). Die neuen Aktien nehmen von dem
Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein
Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten in Erfüllung des Bezugsrechts
wahlweise anstelle von neuen Aktien unter Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals I auch eigene Aktien gewähren kann; soweit über die Gewährung eigener Aktien an Bezugsberechtigte entschieden werden soll, die
Mitglied des Vorstands der Gesellschaft sind, obliegt die Entscheidung hierüber allein dem Aufsichtsrat.
(3) Erwerbszeiträume, § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG
Die Ausgabe soll in nicht weniger als drei Jahrestranchen erfolgen mit der Maßgabe, dass keine Tranche mehr
als 50 % des Gesamtvolumens umfasst.
(4) Wartezeit, Ausübungszeiträume und Optionslaufzeit, § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG
Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden. Die
Wartezeit beträgt mindestens zwei Jahre. Sie beginnt am Tag nach Ausgabe der jeweiligen Aktienoptionen. Die
Ausübung der Bezugsrechte ist innerhalb von fünf Jahren, beginnend mit dem Tag der Ausgabe der Aktienoption, möglich.
(5) Ausübungspreis, § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG
Der Ausübungspreis für eine Aktie der Gesellschaft entspricht 100 % des Basispreises. Basispreis ist das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Capital Stage-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den vorangegangenen fünf Börsenhandelstagen vor Ausgabe
der jeweiligen Aktienoption.
Mindestausübungspreis ist jedoch in jedem Fall der geringste Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG.
(6) Erfolgsziel, § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Kurs der Capital Stage-Aktie im
Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten
zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Basispreis nach Ziff. (5) um mindestens 25 % übersteigt.
(7) Nichtübertragbarkeit
Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Das Bezugsrecht aus ihnen darf nur ausgeübt werden, solange der
Inhaber der Aktienoptionen in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft steht. Abweichend hiervon können Bezugsrechte, für die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung oder - in Fällen
der nicht kündigungsbedingten Beendigung des Anstellungsverhältnisses - im Zeitpunkt der Beendigung des
Anstellungsverhältnisses die Wartezeit nach Ziff. (4) bereits abgelaufen ist, von dem Inhaber unter Berücksichtigung des Erfolgsziels gemäß Ziff. (6) noch binnen einer Nachlauffrist von drei Monaten nach dem Tag des Zugangs der Kündigungserklärung oder der Beendigung des Anstellungsvertrages ausgeübt werden. Diese Bezugsrechte erlöschen mit Ablauf der Nachlauffrist, sofern sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt ausgeübt worden sind.
Bezugsrechte, für die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung oder - in Fällen der nicht kündigungsbedingten Beendigung des Anstellungsverhältnisses - im Zeitpunkt der Beendigung des Anstellungsverhältnisses
die Wartezeit nach Ziff. (4) noch nicht abgelaufen ist, erlöschen zu diesem Zeitpunkt. Für den Todesfall, den
Ruhestand oder das einvernehmliche Ausscheiden sowie für Härtefälle können Sonderregelungen vorgesehen
werden.
(8) Weitere Regelungen
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Optionsbedingungen sowie der Ausgabe und Ausgestaltung der Aktienoptionen festzulegen. Soweit die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft betroffen sind, werden die weiteren Einzelheiten der Optionsbedingungen sowie der
Ausgabe und Ausgestaltung der Aktienoptionen durch den Aufsichtsrat festgelegt.
121
Aktienoptionsprogramm 2012
Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2017 (einschließlich) nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen im Rahmen des Aktienoptionsprogramm 2012 bis zu Stück 2.320.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf
Aktien der Gesellschaft auszugeben. Die Aktienoptionen können auch von einem Kreditinstitut übernommen
werden mit der Verpflichtung, sie nach Weisung der Gesellschaft an Bezugsberechtigte gemäß nachfolgender
Ziff. (1) zu übertragen, die allein zur Ausübung der Bezugsrechte berechtigt sind. Ein Bezugsrecht der Aktionäre
besteht nicht.
Das Aktienoptionsprogramm 2012 hat u.a. folgende von der Hauptversammlung am 20. Juni 2012 beschlossene
Eckpunkte:
(1) Kreis der Bezugsberechtigten, § 193 Abs. 2 Nr. 2 AktG
Aktienoptionen dürfen ausschließlich an Mitglieder des Vorstands sowie an ausgewählte Führungskräfte und
sonstige Leistungsträger der Gesellschaft ausgegeben werden. Der genaue Kreis der Berechtigten und der Umfang der ihnen jeweils zu gewährenden Aktienoptionen werden durch den Vorstand der Gesellschaft festgelegt.
Soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft Aktienoptionen erhalten sollen, obliegt diese Festlegung und
die Ausgabe der Aktienoptionen ausschließlich dem Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Es dürfen ausgegeben werden

an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft insgesamt bis zu Stück 1.160.000 Aktienoptionen,

an ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft insgesamt bis zu Stück
1.160.000 Aktienoptionen.
Über die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ist jährlich im Anhang des Jahresabschlusses
unter Angabe der Namen der begünstigten Vorstandmitglieder und der jeweiligen Anzahl der an diese ausgegebenen Aktienoptionen zu berichten. Dasselbe gilt für die Anzahl der von Mitgliedern des Vorstands im jeweils
abgelaufenen Geschäftsjahr ausgeübten Bezugsrechte aus Aktienoptionen, die dabei gezahlten Ausübungspreise
sowie die Zahl der von Vorstandmitgliedern zum Jahresschluss jeweils noch gehaltenen Aktienoptionen.
(2) Bezugsrecht, § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG
Die Aktienoptionen gewähren dem Inhaber das Recht zum Bezug von auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien der Gesellschaft. Dabei gewährt jede Aktienoption das Recht auf den Bezug von je einer Aktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises nach Ziff. (5). Die neuen Aktien nehmen von dem
Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugsrechts entstehen, am Gewinn teil. Die
Optionsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise anstelle von neuen Aktien unter Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals III auch eigene Aktien gewähren kann; soweit über die Gewährung eigener Aktien an Bezugsberechtigte entschieden werden soll,
die Mitglied des Vorstands der Gesellschaft sind, obliegt die Entscheidung hierüber allein dem Aufsichtsrat.
(3) Erwerbszeiträume, § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG
Die Ausgabe soll in nicht weniger als drei Jahrestranchen erfolgen mit der Maßgabe, dass keine Tranche mehr
als 50 % des Gesamtvolumens umfasst.
(4) Wartezeit, Ausübungszeiträume und Optionslaufzeit, § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG
Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden. Die
Wartezeit beträgt mindestens vier Jahre. Sie beginnt am Tag nach Ausgabe der jeweiligen Aktienoptionen. Die
Ausübung der Bezugsrechte ist innerhalb von sieben Jahren, beginnend mit dem Tag der Ausgabe der Aktienoption, möglich.
(5) Ausübungspreis, § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG
Der Ausübungspreis für eine Aktie der Gesellschaft entspricht 100 % des Basispreises. Basispreis ist das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Capital Stage-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den vorangegangenen fünf Börsenhandelstagen vor Ausgabe
der jeweiligen Aktienoption.
Die Optionsbedingungen können für den Fall, dass während der Laufzeit der Aktienoptionen unter Einräumung
eines Bezugsrechts an die Aktionäre das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien erhöht wird
oder eigene Aktien abgegeben werden oder Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf
Aktien der Gesellschaft begeben werden, eine Ermäßigung des Ausübungspreises in dem Verhältnis vorsehen, in
dem der Durchschnittskurs des den Aktionären zustehenden Bezugsrechts an allen Handelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse zu dem Börsenkurs der Capital Stage-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren
122
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Börsentag vor Bezugsrechtsabschlag steht. Die
Anpassung entfällt, wenn den Inhabern der Aktienoptionen ein Bezugsrecht eingeräumt wird, welches dem Bezugsrecht der Aktionäre entspricht.
Die Optionsbedingungen können ferner eine Anpassung für den Fall von Kapitalmaßnahmen (Aktienzusammenlegung oder -split, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalherabsetzung) während der Laufzeit der
Bezugsrechte vorsehen.
Mindestausübungspreis ist jedoch in jedem Fall der geringste Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG.
(6) Erfolgsziel, § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Kurs der Capital Stage-Aktie im
Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten
zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Basispreis nach Ziff. (5) um mindestens 30 % übersteigt.
(7) Nichtübertragbarkeit
Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Das Bezugsrecht aus ihnen darf nur ausgeübt werden, solange der
Inhaber der Aktienoptionen in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft steht. Abweichend hiervon können Bezugsrechte, für die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung oder - in Fällen
der nicht kündigungsbedingten Beendigung des Anstellungsverhältnisses - im Zeitpunkt der Beendigung des
Anstellungsverhältnisses die Wartezeit nach Ziff. (4) bereits abgelaufen ist, von dem Inhaber unter Berücksichtigung des Erfolgsziels gemäß Ziff. (6) noch binnen einer Nachlauffrist von drei Monaten nach dem Tag des Zugangs der Kündigungserklärung oder der Beendigung des Anstellungsvertrages ausgeübt werden. Diese Bezugsrechte erlöschen mit Ablauf der Nachlauffrist, sofern sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt ausgeübt worden sind.
Bezugsrechte, für die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung oder - in Fällen der nicht kündigungsbedingten Beendigung des Anstellungsverhältnisses - im Zeitpunkt der Beendigung des Anstellungsverhältnisses
die Wartezeit nach Ziff. (4) noch nicht abgelaufen ist, erlöschen zu diesem Zeitpunkt. Für den Todesfall, den
Ruhestand oder das einvernehmliche Ausscheiden sowie für Härtefälle können Sonderregelungen vorgesehen
werden.
(8) Weitere Regelungen
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Optionsbedingungen sowie der Ausgabe und Ausgestaltung der Aktienoptionen festzulegen. Soweit die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft betroffen sind, werden die weiteren Einzelheiten der Optionsbedingungen sowie der
Ausgabe und Ausgestaltung der Aktienoptionen durch den Aufsichtsrat festgelegt.
Allgemeine Bestimmungen zur Liquidation der Gesellschaft
Neben dem Fall der Auflösung aufgrund eines Insolvenzverfahrens kann die Gesellschaft nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung, der einer Mehrheit von 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bedarf, aufgelöst werden. In diesem Fall wird das nach Berichtigung sämtlicher Verbindlichkeiten der
Gesellschaft verbleibende Vermögen entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes unter den Aktionären nach
ihrem Anteil am Grundkapital verteilt. Dabei sind insbesondere bestimmte Vorschriften des Gläubigerschutzes
zu beachten.
Allgemeine Bestimmungen zu einer Veränderung des Grundkapitals
Nach dem Aktiengesetz kann das Grundkapital einer Aktiengesellschaft durch einen Beschluss der Hauptversammlung erhöht werden, der mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung
vertretenen Grundkapitals gefasst wird, soweit nicht die Satzung der Aktiengesellschaft andere Mehrheitserfordernisse festlegt. Außerdem können die Aktionäre genehmigtes Kapital schaffen. Die Schaffung von genehmigtem Kapital erfordert einen Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, durch den der Vorstand ermächtigt wird, innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als
fünf Jahren Aktien zu einem bestimmten Betrag auszugeben. Der Nennbetrag darf die Hälfte des Grundkapitals,
das zur Zeit der Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigen.
Weiterhin können die Aktionäre zum Zweck der Ausgabe (i) von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren, die ein Recht zum Bezug von Aktien einräumen, (ii) von Aktien, die
als Gegenleistung bei einem Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen dienen, oder (iii) von Aktien,
die Führungskräften und Arbeitnehmern angeboten wurden, bedingtes Kapital schaffen, wobei jeweils ein Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erforderlich
123
ist. Der Nennbetrag des zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Führungskräfte und Arbeitnehmer geschaffenen bedingten Kapitals darf 10 % des Grundkapitals, das zur Zeit der Beschlussfassung vorhanden ist, nicht
übersteigen.
Ein Beschluss zur ordentlichen Herabsetzung des Grundkapitals erfordert eine Mehrheit von drei Viertel des bei
der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
Allgemeine Bestimmungen zu Bezugsrechten
Nach dem Aktiengesetz hat jeder Aktionär grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu auszugebenden Aktien sowie auf Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Genussrechte oder
Gewinnschuldverschreibungen. Bezugsansprüche sind frei übertragbar. Die Hauptversammlung kann mit der
Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gleichzeitiger Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals das Bezugsrecht ausschließen. Für einen Bezugsrechtsausschluss ist
darüber hinaus ein Bericht des Vorstands erforderlich, der zur Begründung des Bezugsrechtsausschlusses darlegen muss, dass das Interesse der Gesellschaft am Ausschluss des Bezugsrechts das Interesse der Aktionäre an der
Wahrung des Bezugsrechts überwiegt.
Ohne besondere Rechtfertigung kann ein Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausgabe neuer Aktien zulässig sein,
wenn (i) die Gesellschaft das Kapital gegen Bareinlagen erhöht; (ii) der Betrag der Kapitalerhöhung 10 % des
bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und (iii) der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht
wesentlich unterschreitet.
Anzeigepflichten für Anteilsbesitz
Mit der Zulassung der Aktien zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse
sowie an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg unterliegt die Gesellschaft als börsennotierte Gesellschaft
den Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes über Anzeigepflichten für Anteilsbesitz. Das Wertpapierhandelsgesetz bestimmt, dass jeder Aktionär, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 %, 5 %,
10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreicht,
über- oder unterschreitet, der entsprechenden Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Handelstagen, das Erreichen, Überschreiten
oder Unterschreiten der genannten Schwellenwerte, die Höhe seines aktuellen Stimmrechtsanteils sowie ggf. die
einschlägigen Zurechnungsnormen schriftlich mitzuteilen hat. In Verbindung mit diesem Erfordernis enthält das
Wertpapierhandelsgesetz verschiedene Regeln, die die Zuordnung des Aktienbesitzes zu der Person sicherstellen
sollen, die tatsächlich die mit den Aktien verbundenen Stimmrechte kontrolliert. Beispielsweise werden die von
einem Tochterunternehmen gehaltenen Aktien dem Meldepflichtigen ebenso zugerechnet wie Aktien, die von
einem Dritten für dessen Rechnung oder für Rechnung eines Tochterunternehmens des Meldepflichtigen gehalten werden. Unterbleibt die Mitteilung, ist der Aktionär für die Dauer des Versäumnisses und unter bestimmten
Voraussetzungen sogar für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Nachholung des Versäumnisses von der
Ausübung der mit diesen Aktien verbundenen Rechte (einschließlich des Stimmrechts und unter bestimmten
Voraussetzungen auch des Rechts zum Bezug von Dividenden) ausgeschlossen. Außerdem kann bei Nichteinhaltung der Mitteilungspflicht eine Geldbuße verhängt werden. Entsprechende Verpflichtungen bestehen, wenn
durch den Erwerb von Finanzinstrumenten gegebenenfalls unter Hinzurechnung von Stimmrechten die genannten Stimmrechtsschwellen mit Ausnahme der Stimmrechtsschwelle von 3 % in Form von Erwerbspositionen in
Bezug auf Aktien einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, über- oder unterschritten werden. Gemäß § 25a
WpHG sind die Mitteilungspflichten des § 25 WpHG auch auf sonstige Finanzinstrumente ausgeweitet, die nicht
unter § 25 WpHG fallen.
Gemäß § 27a Abs. 1 WpHG sind Inhaber wesentlicher Beteiligungen verpflichtet, die mit dem Erwerb der
Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel innerhalb von 20 Handelstagen nach Erreichen oder Überschreiten der Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien oder einer
höheren Schwelle mitzuteilen. Nach § 27a Abs. 3 WpHG kann die Satzung eines Emittenten mit Sitz im Inland
vorsehen, dass § 27a Abs. 1 WpHG keine Anwendung findet. Die Capital Stage AG hat von dieser Möglichkeit
in §13 ihrer Satzung Gebrauch gemacht.
Des Weiteren ist nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz jeder, dessen Stimmrechtsanteil 30 % der
stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft erreicht oder übersteigt, verpflichtet, diese Tatsache, einschließlich
des Prozentsatzes seiner Stimmrechte, innerhalb von sieben Kalendertagen in mindestens einem überregionalen
Börsenpflichtblatt oder mittels eines elektronisch betriebenen Informationsverbreitungssystems für Finanzinformationen zu veröffentlichen und anschließend, sofern keine Befreiung von dieser Verpflichtung erteilt wurde,
ein an alle Inhaber von Stamm- und Vorzugsaktien der Gesellschaft gerichtetes öffentliches Pflichtangebot zu
unterbreiten.
124
Nach Maßgabe der aktienrechtlichen Vorschriften in den §§ 327a ff. AktG kann ein Mehrheitsaktionär, der mit
mindestens 95 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt ist (Hauptaktionär), verlangen, dass die Hauptversammlung die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär beschließt (sog. Squeeze-out). Den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären steht das Recht zu, die Angemessenheit der ihnen angebotenen Barabfindung im Wege des
Spruchverfahrens gerichtlich überprüfen zu lassen. Daneben existiert die Möglichkeit eines übernahmerechtlichen Squeeze-out nach den Bestimmungen des WpÜG. Danach kann ein Bieter bei Erreichen einer Beteiligungsquote von 95 % im Anschluss an ein öffentliches Angebot den Ausschluss der Minderheitsaktionäre durch
Gerichtsbeschluss gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung herbeiführen. Bei einer Annahmequote von
90 % der Aktien, auf die das Angebot gerichtet war, gilt der Angebotspreis als angemessene Abfindung.
125
ANGABEN ÜBER DIE ORGANE DER GESELLSCHAFT
Die Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Kompetenzen
dieser Organe sind im Aktiengesetz, der Satzung sowie in den Geschäftsordnungen des Vorstands und Aufsichtsrats geregelt.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und
der Geschäftsordnung für den Vorstand. Er vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten.
Der Vorstand hat zu gewährleisten, dass ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling eingerichtet ist, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden. Der Vorstand ist ferner verpflichtet, dem Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens vierteljährlich, über den Gang der Geschäfte, insbesondere den Umsatz und die Lage der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen, sowie mindestens einmal jährlich über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung zu berichten und ein Budget für das folgende Geschäftsjahr sowie eine Mittelfristplanung vorzulegen. Zudem ist der Vorstand verpflichtet, dem Aufsichtsrat so rechtzeitig über Geschäfte zu berichten, die für die
Profitabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein können, dass der Aufsichtsrat vor
Vornahme der Geschäfte Gelegenheit hat, dazu Stellung zu nehmen. Weiterhin hat der Vorstand in der Sitzung
des Aufsichtsrates, die über den Jahresabschluss verhandelt, über die Rentabilität der Gesellschaft insbesondere
die Rentabilität des Eigenkapitals zu berichten. Bei wichtigen Anlässen ist der Vorstand verpflichtet, an den
Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu berichten. Als wichtiger Anlass ist auch ein dem Vorstand bekannt gewordener Vorgang bei einem verbundenen Unternehmen anzusehen, der auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein kann. Die gleichzeitige Funktionsausübung in Vorstand und Aufsichtsrat ist bei einer Aktiengesellschaft deutschen Rechts nicht zulässig, eine gleichzeitige Mitgliedschaft, begrenzt auf höchstens ein Jahr,
im Ausnahmefall durch Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds in den Vorstand jedoch möglich. Während
dieses Zeitraums übt das entsandte Mitglied keine Tätigkeit im Aufsichtsrat aus.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und ist berechtigt, diese aus wichtigem Grund abzuberufen. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft und überwacht dessen Geschäftsführung. Nach dem deutschen Aktiengesetz ist der Aufsichtsrat nicht zur Geschäftsführung berechtigt. Nach der
Geschäftsordnung für den Vorstand muss der Vorstand für bestimmte Geschäfte jedoch die Zustimmung des
Aufsichtsrats einholen, in der Regel vor Vornahme des Geschäfts oder der Maßnahme.
Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats obliegen Treue- und Sorgfaltspflichten gegenüber der
Gesellschaft. Dabei ist von den Mitgliedern dieser Organe ein weites Spektrum von Interessen, insbesondere der
Gesellschaft, ihrer Aktionäre, ihrer Mitarbeiter und ihrer Gläubiger zu beachten. Der Vorstand muss zudem das
Recht der Aktionäre auf Gleichbehandlung und gleichmäßige Information berücksichtigen. Verstoßen die Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats gegen ihre Pflichten, so haften sie gegenüber der Gesellschaft gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz.
Ein Aktionär hat nach derzeit geltendem deutschem Recht grundsätzlich keine Möglichkeit, gegen Mitglieder
des Vorstands oder des Aufsichtsrats direkt vorzugehen, falls er der Auffassung ist, dass diese ihre Pflichten
gegenüber der Gesellschaft verletzt haben und infolgedessen der Gesellschaft ein Schaden entstanden ist. Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen die Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats können in der
Regel nur von der Gesellschaft selbst durchgesetzt werden, wobei diese bei Ansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder vom Vorstand und bei Ansprüchen gegen Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat vertreten wird. Nach
einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Aufsichtsrat verpflichtet, voraussichtlich durchsetzbare Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand geltend zu machen, es sei denn, gewichtige Gründe des Gesellschaftswohls sprechen gegen eine Geltendmachung und diese Gründe überwiegen oder sind zumindest gleichwertig mit
den Gründen, die für eine Geltendmachung sprechen.
Entscheidet sich das jeweilige vertretungsberechtigte Organ gegen eine Anspruchsverfolgung, müssen nach
§ 147 AktG Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen Organmitglieder geltend gemacht werden, wenn es die
Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließt. Dabei können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 1.000.000,00 erreichen, die Bestellung eines Vertreters zur Geltendmachung der Ersatzansprüche beantragen. Darüber hinaus können Aktionäre,
deren Anteile im Zeitpunkt der Antragstellung zusammen den einhundertsten Teil des Grundkapitals oder einen
anteiligen Betrag von EUR 100.000,00 erreichen, die Zulassung einer Klage beim Landgericht am Sitz der Gesellschaft zur Geltendmachung der Ersatzansprüche der Gesellschaft im eigenen Namen beantragen. Voraussetzung der Klagezulassung ist unter anderem, dass die Aktionäre die Gesellschaft unter Setzung einer angemessenen Frist vergeblich aufgefordert haben, selbst Klage zu erheben, und Tatsachen vorliegen, die den Verdacht
rechtfertigen, dass der Gesellschaft durch Unredlichkeit oder grobe Verletzung des Gesetzes oder der Satzung
ein Schaden entstanden ist. Die Gesellschaft ist jederzeit berechtigt, ihren Ersatzanspruch selbst geltend zu machen; mit Klageerhebung durch die Gesellschaft wird ein anhängiges Zulassungs- oder Klageverfahren der Aktionäre unzulässig.
126
Die Gesellschaft kann erst drei Jahre nach dem Entstehen des Anspruchs und nur dann auf Ersatzansprüche verzichten oder sich darüber vergleichen, wenn die Aktionäre dies in der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen und wenn nicht eine Minderheit von Aktionären, deren Anteile zusammen 10 % des
Grundkapitals erreichen oder übersteigen, Widerspruch zur Niederschrift erhebt.
Nach deutschem Recht ist es den einzelnen Aktionären (wie jeder anderen Person) untersagt, ihren Einfluss auf
die Gesellschaft dazu zu benutzen, ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats zu einer für die Gesellschaft schädlichen Handlung zu bestimmen. Aktionäre mit einem beherrschenden Einfluss dürfen ihren Einfluss
nicht dazu nutzen, die Gesellschaft zu veranlassen, gegen deren Interessen zu verstoßen, es sei denn, die daraus
entstehenden Nachteile werden ausgeglichen. Wer unter Verwendung seines Einflusses ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, einen Prokuristen oder einen Handlungsbevollmächtigten dazu veranlasst, zum
Schaden der Gesellschaft oder von deren Aktionären zu handeln, ist der Gesellschaft und den Aktionären zum
Ersatz des ihnen daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Daneben haften in diesem Fall die Mitglieder des
Vorstands und des Aufsichtsrats gesamtschuldnerisch, wenn sie unter Verletzung ihrer Pflichten gehandelt haben.
Vorstand
Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die Größe des
Vorstands, der satzungsgemäß mindestens aus einer Person bestehen muss. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden bzw. Sprecher sowie ein weiteres Vorstandsmitglied zum stellvertretenden
Vorsitzenden bzw. Sprecher ernennen. Ferner kann der Aufsichtsrat stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt.
Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der
Aufsichtsrat kann die Bestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf der Amtszeit widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa bei grober Pflichtverletzung oder wenn die Hauptversammlung dem Vorstandsmitglied das Vertrauen entzieht.
Der Aufsichtsrat hat nach der Satzung der Gesellschaft das Recht, eine Geschäftsordnung für den Vorstand zu
erlassen. Die Satzung oder die Geschäftsordnung haben für bestimmte Arten von Geschäften der Gesellschaft
oder abhängigen Unternehmen, insbesondere solchen, die die Ertragsaussichten der Gesellschaft oder ihre Risikoexposition grundlegend verändern, festzulegen, dass sie der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen.
Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat beschließen, dass weitere Geschäfte seiner Zustimmung bedürfen.
Eine Geschäftsordnung für den Vorstand ist durch Beschluss des Aufsichtsrats am 17. Dezember 2007 verabschiedet worden. In der Geschäftsordnung werden solche Geschäfte (zum Beispiel Investitionsvorhaben sowie
Erwerb und Veräußerung von Unternehmen ab einem gewissen Betrag und der Erwerb von Grundstücken) festgelegt, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.
Gemäß der Satzung wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinschaftlich oder durch ein
Mitglied des Vorstands in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur eine Person zum Vorstand bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft stets allein. Die Mitglieder des Vorstands sind stets von dem Verbot der
Mehrvertretung (§ 181, 2. Alternative BGB) befreit, wobei § 112 AktG unberührt bleibt. Die Beschlüsse des
Vorstands werden mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder gefasst, soweit nicht im Gesetz, der Satzung oder der
Geschäftsordnung des Vorstands andere Mehrheiten vorgeschrieben sind.
Der Vorstand der Capital Stage AG besteht derzeit aus den Herren Felix Goedhart (Vorsitzender) und Dr. Zoltan
Bognar.
Name
Felix Goedhart
(Vorsitzender)
Alter
49
Bestellt seit
01.11.2006
Bestellt bis
31.10.2015
Zuständigkeit
Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und vergleichbaren
Kontrollgremien innerhalb der
letzten fünf Jahre
Vorsitzender
- Mitglied des Verwaltungsrates der
des Vorstands
Gottfried Schultz GmbH & Co.,
Ratingen,;
- Präsident des Verwaltungsrats der
Calmatopo Holding AG / Helvetic
Energy, Flurlingen;
- Mitglied des Beirats der BlueTec
127
Name
Alter
Bestellt seit
Bestellt bis
Zuständigkeit
Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und vergleichbaren
Kontrollgremien innerhalb der
letzten fünf Jahre
GmbH & Co. KG, Trendelburg
- Vom 09.08.2011
bis zum
18.05.2012Vorsitzender des Aufsichtsrats der Inventux Technologies AG, Berlin
- vom
10.03.2008
bis
zum
08.08.2011:
Stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats der
Inventux Technologies AG, Berlin
- vom
08.06.2007
bis
zum
05.09.2011: Mitglied des Beirats
der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH
Dr. Zoltan Bognar
50
01.01.2010
31.12.2015 Mitglied des
Vorstands
- vom 09.04.2010 bis zum
18.05.2012: Mitglied des Aufsichtsrats der Inventux Technologies AG, Berlin
Felix Goedhart
Herr Felix Goedhart ist seit dem 1. November 2006 Vorsitzender des Vorstands der Capital Stage AG in Hamburg.
Nach dem Abschluss seines Studiums der Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule St. Gallen (Lic.Oec. HSG)
und der University of Chicago (MBA) arbeitete Herr Goedhart über vier Jahre als Senior Projektleiter bei Booz
& Co., einer der führenden internationalen Unternehmensberatungsgesellschaften, in Düsseldorf und München.
Mitte 1995 wechselte Herr Goedhart zur Kirch-Gruppe, damals eines der führenden Medienunternehmen Europas. Nach über zwei Jahren Aufbauarbeit bei der digitalen Pay-TV Plattform DF1 als Mitglied der Geschäftsleitung wechselte Herr Goedhart Ende 1997 in die Geschäftsführung des Pay-TV Marktführers Premiere (heute
SKY).
Mitte des Jahres 1999 übernahm Herr Goedhart den Vorstandsvorsitz der equitrust AG in Hamburg. Dort baute
er das Beteiligungsgeschäft sowie das Fondsgeschäft auf. Zu den erfolgreichsten Beteiligungen der equitrust AG
gehörte die Ersol Solar Energy AG (heute Bosch Solar), Erfurt. Im Fondsgeschäft wurden im Rahmen von Private Equity Dachfonds zuletzt EUR 500 Mio. für private und institutionelle Investoren betreut.
Herr Goedhart ist seit Januar 2003 Mitglied des Verwaltungsrates der Gottfried Schultz GmbH & Co., Ratingen,
dem größten unabhängigen VW, Audi und Porsche Händler Deutschlands. Ferner ist Herr Goedhart Präsident
des Verwaltungsrats der Calmatopo Holding AG / Helvetic Energy, Flurlingen sowie Mitglied des Beirats der
BlueTec GmbH & Co. KG, Trendelburg.
Dr. Zoltan Bognar
Dr. Bognar ist seit dem 1. Januar 2010 Mitglied des Vorstands der Capital Stage AG in Hamburg.
Nach Studium und Promotion zum Dr. iur. war er zunächst als Rechtsanwalt in führenden Wirtschaftskanzleien
in Hamburg, Paris und Stuttgart tätig, unter anderem bei Freshfields Bruckhaus Deringer. Von 1996 bis 2002
arbeitete Dr. Bognar als Unternehmensberater bei McKinsey & Company, einer der führenden internationalen
Unternehmensberatungsgesellschaften, in Hamburg und Tokio und leitete dort als Senior-Projektleiter eine Vielzahl von Projekten im In- und Ausland.
Anfang 2002 wechselte Dr. Bognar als Partner zur Inventages S.A., einer von der Nestlé S.A. mitfinanzierten
Private Equity Gesellschaft mit Sitz in Lausanne. Dort war er mitverantwortlich für den Aufbau des Geschäftes
sowie die Strukturierung und Einwerbung von drei Private Equity Fonds mit einem Kapital von insgesamt über
EUR 700 Mio. Dr. Bognar investierte als Investment Manager und Mitglied des Investitionsausschusses der
Inventages Kapital in Höhe von über EUR 100 Mio. in mehr als 20 Wachstumsunternehmen in Europa und den
128
USA. Er war Mitglied des Aufsichtsrates in fünf Portfoliounternehmen und begleitete mehrere erfolgreiche Beteiligungsverkäufe.
Von Mitte 2006 an war Dr. Bognar als Berater für Privatinvestoren und Family Offices in den Bereichen "Erneuerbare Energien" und "Life Sciences" tätig.
Im Frühjahr 2007 wechselte Dr. Bognar zu H.I.G. Capital, mit einem verwalteten Eigenkapital von über
EUR 5,5 Mrd. ein weltweit führender Private Equity Investor in mittelständische Unternehmen. Dort war er als
Principal mitverantwortlich für den Aufbau des Büros in Hamburg und war an einer Vielzahl von Wachstumsfinanzierungen, Buy-outs und Restrukturierungen im deutschsprachigen Europa beteiligt. Einer der Schwerpunkte
seiner Tätigkeit bei H.I.G. Capital lag im Bereich "Erneuerbare Energien".
Vergütung
in EUR
Felix Goedhart
Erfolgsunabhängige
Leistungen
2012
281.308,18
Erfolgsabhängige
Leistungen Geschäftsjahre 2011 + 2012
200.000,00 (2012)
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
2012
1.431,54
150.000,00 (2011);
Dr. Zoltan Bognar
257.208,72
150.000,00
1.431,54
Bei den erfolgsabhängigen Leistungen handelt es sich um eine Tantieme für das Geschäftsjahr 2011. Die Vorstandsbezüge enthalten ferner eine Rückstellung für die erfolgsbezogene Vergütung für Herrn Felix Goedhart.
Die Bildung der Rückstellung war abweichend zu den Vorjahren erforderlich, da der ab 1. November 2012 für
Herrn Goedhart geltende Vorstandsvertrag eine entsprechende Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung auf
Basis des IFRS-Konzernergebnisses vorsieht.
Bei den Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung handelt es sich um den beizulegenden Zeitwert zum
Zeitpunkt der Gewährung von 360.000 (Vorjahr: 200.000) Aktienoptionen, die der Aufsichtsrat dem Vorstand
gewährt hat.
Aktienbesitz und Optionen
Die Vorstandsmitglieder halten Aktien wie folgt an der Capital Stage AG:
Herr Felix Goedhart hält über seine Beteiligungsgesellschaft RTG Beteiligungs GmbH 1.210.000 Aktien sowie
direkt 290.000 Aktien.
Des Weiteren hält Herr Felix Goedhart 60.000 Aktienoptionen, die ab dem 25.06.2011 ausübbar sind, 100.000
Aktienoptionen, die ab dem 01.04.2012 ausübbar sind, 100.000 Aktienoptionen, die ab dem 17.06.2013 ausübbar
sind, 180.000 Aktienoptionen, die ab dem 01.04.2014 ausübbar sind und 150.000 Aktienoptionen, die ab dem
22.03.2017 ausübbar sind.
Herr Dr. Zoltan Bognar hält 103.625 Aktien.
Herr Dr. Zoltan Bognar hält 180.000 Aktienoptionen, die ab dem 01.04.2014 ausübbar sind und 150.000 Aktienoptionen, die ab dem 22.03.2017 ausübbar sind.
Interessenkonflikte
Die Vorstandsmitglieder stehen, neben ihrer Funktion als Organmitglieder, in keinen sonstigen Rechtsbeziehungen zur Gesellschaft und haben keine potenziellen Interessenkonflikte in Bezug auf ihre Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft einerseits und ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen andererseits.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht gemäß der Satzung der Gesellschaft sowie der §§ 95 und 96 Aktiengesetz aus sechs
Mitgliedern, von denen sechs Mitglieder durch die Hauptversammlung gewählt werden. Sofern die Aktionäre
nicht ein anderes bestimmen, werden die Aufsichtsratsmitglieder satzungsgemäß für die Zeit bis zur Beendigung
derjenigen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr
nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich.
129
Jedes Aufsichtsratsmitglied kann durch Beschluss der Hauptversammlung, der mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden muss, abberufen werden. Nach der Satzung kann jedes Aufsichtsratsmitglied sowie jedes Ersatzmitglied sein Amt ohne wichtigen Grund durch eine an den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats oder den Vorstand zu richtende schriftliche Erklärung mit einer Frist von mindestens vier Wochen
niederlegen. Aus wichtigem Grund kann die Niederlegung mit sofortiger Wirkung erfolgen.
Die Hauptversammlung kann mit der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds gleichzeitig ein Ersatzmitglied wählen,
welches Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet. Das Amt des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitgliedes erlischt, wenn ein Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens jedoch mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen
Aufsichtsratsmitglieds.
Der Aufsichtsrat bestimmt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Scheidet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vor dem Ende der Amtszeit aus seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich
eine Neuwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen.
Der Aufsichtsrat hat sich mit Beschluss vom 17. Dezember 2007 eine Geschäftsordnung gegeben. Es ist ein
Personalausschuss gebildet. Die zentrale Aufgabe des Personalausschuss ist die Vorbereitung der im Aufsichtsrat
zu beschließenden Personalangelegenheiten. Hierzu gehören insbesondere die Steuerung des Auswahlverfahrens
zur Besetzung des Vorstands, die Bestellung des Vorstands, die Ausgestaltung und Verhandlung der Vorstandsverträge, die Vergabe von Aktienoptionen an Vorstand und Leistungsträger der Capital Stage AG.
Nach den Vorschriften der Satzung und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist der Aufsichtsrat beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder – jedoch mindestens drei Mitglieder – an der Beschlussfassung teilnehmen. Soweit nicht das Gesetz oder die Satzung etwas anderes vorschreiben, beschließt der
Aufsichtsrat mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Beschlüsse werden in Sitzungen gefasst.
Außerhalb von Sitzungen sind schriftliche, telegraphische, fernschriftliche, fernkopierte oder fernmündliche
Beschlussfassungen oder Beschlussfassungen per E-Mail - auch in kombinierter Form - zulässig, wenn dies vom
Vorsitzenden im Einzelfall bestimmt wird.
Die folgende Übersicht zeigt die Namen der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie den Zeitpunkt ihrer Bestellung.
Name
Alter
Erstmals
bestellt am
Zurzeit
bis zum*
Dr. Manfred
Krüper (Vorsitzender)
72
31.05.2007
Ablauf der Hauptversammlung 2017
Alexander
Stuhlmann
(stellvertretender
Vorsitzender)
65
31.05.2007
bestellt
Ablauf der Hauptversammlung 2017
Weitere Mandate in Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsorganen/
Partnerschaften innerhalb der letzten fünf
Jahre
-
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Coal &
Minerals GmbH, Düsseldorf
-
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Power
Plus Communication GmbH, Mannheim
-
stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Caterpillar Europe GmbH,
Lünen
-
Senior Advisor der EQT Partners Beteiligungsberatung GmbH, München
-
Mitglied des Aufsichtsrats der EEW Energy from Waste GmbH, Helmstedt
-
Mitglied des Beirats der Odewald & Cie.
GmbH, Berlin
-
bis 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrats der
SAG GmbH, Langen
-
Geschäftsführer der Alexander Stuhlmann
GmbH
-
Vorsitzender des Aufsichtsrats der alstria
office REIT-AG, Hamburg
-
Vorsitzender des Aufsichtsrats der EuroAviation Versicherungs-AG, Hamburg
130
Name
Albert Büll
Alter
75
Erstmals
bestellt am
31.05.2007
Zurzeit
bis zum*
bestellt
Ablauf der Hauptversammlung 2017
Weitere Mandate in Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsorganen/
Partnerschaften innerhalb der letzten fünf
Jahre
-
Vorsitzender des Aufsichtsrats der HCI
Capital AG, Hamburg
-
Vorsitzender des Aufsichtsrats der EuroAviation Versicherungs AG, Hamburg
-
Mitglied des Aufsichtsrats der LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg
AG, Hamburg
-
Vorsitzender des Beirats der Frank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg
-
Vorsitzender des Beirats der Siedlungsbaugesellschaft Hermann und Paul Frank
mbH & Co. KG, Hamburg
-
Mitglied des Beirats der Studio Hamburg
Berlin Brandenburg GmbH, Berlin
-
Mitglied des Verwaltungsrats der Ludwig
Görtz GmbH, Hamburg
-
des Beirats der Jahr Holding GmbH & Co.
KG, Hamburg
-
bis 2010 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Hamburger Feuerkasse,
Hamburg
-
bis 2012 Vorsitzender des Beirats der Otto
Dörner GmbH & Co. KG, Hamburg
-
bis 2010 Mitglied des Beirats der Swift
Capital Partners GmbH, Hamburg
-
2010 bis 2011 gerichtlich bestellter Geschäftsführer der Licon GmbH, Leipzig,
sowie von deren Tochtergesellschaften
-
bis 2010 Mitglied im Aufsichtsrat des
BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., Berlin
-
Geschäftsführer der Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH
-
Geschäftsführer der Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH
-
Geschäftsführer der Albert Büll GmbH
-
Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft Büll, Dr. Liedtke & Griese Grundstücksverwaltung mbH
-
Geschäftsführer der Albert Büll Holding
GmbH & Co. KG
-
Geschäftsführer der ALCO Automotive
Beteiligungsgesellschaft mbH
-
Geschäftsführer der ALCO KALO Beteiligungs GmbH
131
Name
Alter
Erstmals
bestellt am
Zurzeit
bis zum*
bestellt
Weitere Mandate in Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsorganen/
Partnerschaften innerhalb der letzten fünf
Jahre
-
Geschäftsführer der ALCO URBANA
Beteiligungs GmbH
-
Geschäftsführer der B&L Büll & Dr.
Liedtke Immobilienverwaltung GmbH
-
Geschäftsführer der B&L Holzhafen West
Verwaltungs GmbH
-
Geschäftsführer der B&L Holzhafen West
GmbH & Co. KG
-
Geschäftsführer der Marienplatz Schwerin
A. Büll, C. Büll, Dr. C. Liedtke, A. Griese
OHG
-
Geschäftsführer der Mona Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
-
Geschäftsführer der NOVO Grundstücksgesellschaft mbH
-
Geschäftsführer der Raboisen 34. Vermögensverwaltung mbH
-
Geschäftsführer der Rosmarin Karree
Grundstücks GmbH & Co. KG
-
Geschäftsführer der Verwaltung ACB
GmbH
-
Geschäftsführer der Verwaltung Delta Max
Grundstücksgesellschaft mbH
-
Mitglied im Aufsichtsrat der Verwaltung
URBANA Energietechnik AG, Hamburg
-
Mitglied im Aufsichtsrat der Verwaltung
Kalorimeta AG, Hamburg
-
Vorsitzender des Beirats der Kalorimeta
AG & Co. KG, Hamburg
-
Vorsitzender des Beirats der URBANA
Energietechnik AG & Co. KG, Hamburg
-
Mitglied des Verwaltungsrats der HSBC
Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf
-
Mitglied des Beirats der Dichtungstechnik
G. BRUSS GmbH & Co. KG, Hoisdorf
-
bis 2012 Geschäftsführer der Albert Büll
Vermögensverwaltung GmbH
-
bis 2011 Geschäftsführer der B&L Büll &
Dr. Liedtke Immobilienverwaltung GmbH
-
bis 2009 Geschäftsführer der B&L Holzhafen West Verwaltungs GmbH
132
Name
Alter
Erstmals
bestellt am
Zurzeit
bis zum*
bestellt
Dr. Cornelius
Liedtke
72
31.05.2007
Ablauf der Hauptversammlung 2017
Weitere Mandate in Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsorganen/
Partnerschaften innerhalb der letzten fünf
Jahre
-
geschäftsführender Kommanditist der B&L
Schlachthofstraße GmbH & Co. KG
-
Geschäftsführer der B&L Verwaltung
Hotelprojekt UKE Martinistraße GmbH
-
Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft Büll, Dr. Liedtke & Griese Grundstücksverwaltung mbH
-
Geschäftsführer der CCFJ Vermögensverwaltung GmbH
-
Geschäftsführer der CLU KALO Beteiligungs GmbH
-
Geschäftsführer der CLU URBANA Beteiligungs GmbH
-
Geschäftsführer der CLVV Automotive
Beteiligungsgesellschaft mbH
-
Geschäftsführer der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH
-
geschäftsführender Kommanditist der Harburg Phoenixviertel GmbH & Co. KG
-
Geschäftsführer der Main Square Verwaltungs GmbH
-
Geschäftsführer der Marienplatz Schwerin
A. Büll, C. Büll, Dr. C. Liedtke, A. Griese
OHG
-
Geschäftsführer der Mona Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
-
Geschäftsführer der Procom B&L Altona
Verwaltungsgesellschaft mbH
-
Geschäftsführer der Raboisen 34. Vermögensverwaltung mbH
-
Geschäftsführer der UP Lersner'sches
Schloss Verwaltungsgesellschaft mbH
-
Geschäftsführer der Verwaltung Bürohaus
Elb-Florenz GmbH
-
Geschäftsführer der Verwaltung CLU
Unternehmensholding GmbH
-
Geschäftsführer der Verwaltung Delta Max
Grundstücksgesellschaft mbH
-
Geschäftsführer der Grundstücksgesellschaft Multiplex Harburg mbH
-
Geschäftsführer der Verwaltung SGB Seniorengrundbesitz GmbH
-
Mitglied des Aufsichtsrats der GL Aktiengesellschaft, Hamburg
-
Mitglied des Beirats der Dichtungstechnik
G. BRUSS GmbH & Co. KG, Hoisdorf
133
Name
Dr. Jörn Kreke
Prof. Dr. Fritz
Vahrenholt
*
Alter
73
64
Erstmals
bestellt am
28.05.2008
20.06.2012
Zurzeit
bis zum*
bestellt
Ablauf der Hauptversammlung 2017
Ablauf der Hauptversammlung 2017
Weitere Mandate in Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsorganen/
Partnerschaften innerhalb der letzten fünf
Jahre
-
bis 2011 Geschäftsführer der B&L Büll &
Dr. Liedtke Immobilienverwaltung GmbH
-
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Douglas
Holding AG
-
Mitglied des Beirats der Kalorimeta AG &
Co. KG, Hamburg
-
Mitglied des Beirats der Urbana Energietechnik AG & Co. KG, Hamburg
-
bis Juni 2013 Mitglied des Aufsichtsrats
der Deutsche Euroshop AG, Hamburg
-
Vorsitzender des Aufsichtsrats der RWE
Innogy GmbH, Essen
-
2008 – 30.06.2012: Geschäftsführer der
RWE Innogy GmbH, Essen; danach Wechsel in den Aufsichtsrat
-
Alleinvorstand der Deutschen Wildtierstiftung
-
bis 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrates
der RADAG, Laufenburg
-
Mitglied des Aufsichtsrates der Aurubis
AG, Hamburg
-
Vorsitzender des Investment Committees
der Inoggy Venture Capital GmbH, Essen
-
Mitglied des Aufsichtsrates der Putz &
Partner Unternehmensberatung AG, Hamburg
-
Mitglied des Shareholder Committees der
Novatec Solar GmbH, Karlsruhe
-
Mitglied des Beirats der Körber Stiftung,
Hamburg
-
Mitglied des Senats der FraunhoferGesellschaft, München
-
bis 2011 Board Member der New Yorker
Klimabörse Green Exchange Holdings
LLC, New York
-
Mitglied des Aufsichtsrats der KELAG
AG, Klagenfurt
-
Mitglied des Aufsichtsrats der Mateco
GmbH, Stuttgart
-
Mitglied des Aufsichtsrats der Verbio AG,
Leipzig
Amtszeit endet mit Ablauf der Hauptversammlung im angegebenen Jahr, die über die Entlastung für das am
vorgehenden 31. Dezember endende Geschäftsjahr beschließt.
134
Die folgende Übersicht zeigt die Mitglieder des Personalausschusses:
Dr. Manfred Krüper
Vorsitzender
Albert Büll
Mitglied
Alexander Stuhlmann
Mitglied
Dr. Manfred Krüper (Vorsitzender)
Herr Dr. Krüper wurde am 19. November 1941 in Gelsenkirchen geboren. Nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Münster und Köln von 1962 bis 1966 war Herr Dr. Krüper von 1966 bis
1971 wissenschaftlicher Assistent an den Universitäten Köln und Bochum. Im Jahre 1971 erfolgte die Promotion. Herr Dr. Krüper war von 1971 bis 1979 Leiter der Wirtschaftsabteilung der IG Chemie in Hannover sowie
Assistant Professor an den Universitäten Essen und Bielefeld. 1980 wurde Herr Dr. Krüper Direktor der VEBA
Oel AG, Gelsenkirchen, wo er für den Bereich Energiewirtschaft verantwortlich war. Ab dem 1. Juli 1980 war er
zusätzlich Vorstandsmitglied, zuständig für Personal, Einkauf, Umweltschutz und zugleich Arbeitsdirektor.
Zwischen 1996 und 2000 war Herr Dr. Krüper ferner Mitglied des Vorstandes der VEBA AG, Düsseldorf, und
war dort zuständig für Personal, Einkauf, Organisation und Informatik. Vom 1. Juli 1997 bis 31. Dezember 1997
war Herr Dr. Krüper ferner Vorstandsvorsitzender der VEBA Immobilien AG in Bochum. Nach der Fusion von
VEBA und VIAG im Jahre 2000 war Herr Dr. Krüper bis 2006 Mitglied des Vorstandes der E.ON AG, Düsseldorf, und als Arbeitsdirektor dort zuständig für Personal, Infrastruktur und Dienste, Einkauf und Organisation für
die Region USA. Seit 2007 ist Herr Dr. Krüper Mitglied im Aufsichtsrat verschiedener Unternehmen, unter
anderem ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats der Power Plus Communications AG und Senior Advisor der EQT
Partners Beteiligungsberatung GmbH in München.
Alexander Stuhlmann (stellvertretender Vorsitzender)
Herr Alexander Stuhlmann ist seit 2008 Unternehmensberater und Geschäftsführer der Alexander StuhlmannGmbH. Herr Stuhlmann war bis zum 30. April 2008 Vorstandsvorsitzender der WestLB AG, Düsseldorf, davor
war er bis zum 31. Dezember 2006 Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank, Hamburg.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg von 1968 bis 1975 war Herr Stuhlmann zunächst bei der Hamburgischen Landesbank beschäftigt. 1996 wurde er in den Vorstand der Hamburgischen Landesbank berufen, zwei Jahre später übernahm er dort den Vorsitz. In den Jahren 2003 bis 2006 war er
Vorsitzender des Vorstandes der HSH Nordbank. Von Juli 2007 bis April 2008 war Herr Stuhlmann Vorstandsvorsitzender der WestLB.
Herr Stuhlmann ist zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats der alstria office REIT-AG, Hamburg und der EuroAviation Versicherungs-AG, Hamburg sowie Mitglied des Aufsichtsrats der HCI Capital AG, Hamburg, der
LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG, Hamburg. Darüber hinaus ist Herr Stuhlmann unter anderem Vorsitzender des Beirats der Frank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, und der Siedlungsbaugesellschaft Hermann und Paul Frank mbH & Co. KG, Hamburg. Ferner ist er Mitglied des Beirats der Studio Hamburg Berlin Brandenburg GmbH, Berlin, Mitglied des Verwaltungsrats der Ludwig Görtz GmbH, Hamburg und
Mitglied des Kuratoriums der HASPA Finanzholding, Hamburg.
Albert Büll
Herr Albert H.K. Büll wurde am 26. Februar 1938 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur 1956 in Hamburg
absolvierte Herr Büll zwischen 1956 und 1959 eine Ausbildung in der Finanzverwaltung, die er als Steuerinspektor (Dipl.-Finanzwirt) abschloss. Nach einer Tätigkeit als Steuerinspektor im Finanzamt Hansa in Hamburg
war Herr Büll zwischen 1961 und 1969 freiberuflich als Steuerberater tätig. Seit 1970 ist Herr Büll Gesellschafter der Unternehmensgruppe Büll & Dr. Liedtke mit Sitz in Hamburg.
Dr. Cornelius Liedtke
Herr Dr. Cornelius Liedtke wurde am 12. Oktober 1941 in Berlin geboren. Nach einem Studium der Volkswirtschaft an der Universität Hamburg von 1962 – 1966, das er mit dem Diplom abschloss, war er von 1966 bis 1967
wissenschaftlicher Mitarbeiter am HWWA (Hamburgisches Welt-Wirtschafts-Archiv). Zwischen 1967 und 1969
war Herr Dr. Liedtke auch Promotionsspendiat der Stiftung Volkswagenwerke, außerdem absolvierte er ein
postgraduierten Studium an der London School of Economics. Von 1967 bis 1970 war Herr Dr. Liedtke wissenschaftlicher Assistent beim Institut für Finanzwirtschaft der Universität Hamburg, dort erfolgte 1970 auch seien
Promotion zum Dr. rer. pol. Seit 1970 ist Herr Dr. Liedtke Gesellschafter der Unternehmensgruppe Büll & Dr.
Liedtke, Hamburg.
135
Dr. Jörn Kreke
Dr. Jörn Kreke ist seit Mitte 2001 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Douglas Holding AG.
Herr Dr. Kreke wurde 1940 in Köln geboren. Nach dem High-School-Abschluss in den USA (1958) studierte
Herr Dr. Kreke Marketing und Economics an der Michigan State University (Abschluss 1961). Anschließend
promovierte er bei Prof. Neumark in Frankfurt (Abschluss 1965). Bereits am 1. März 1963 trat er als Geschäftsleitungsassistent von Herbert Eklöh in die Hussel Süßwarenfilialbetrieb AG ein und wurde 1969 Vorstandsvorsitzender der Hussel Holding AG (seit 1989 Douglas Holding AG). Ende Juni 2001 gab Herr Dr. Kreke den
Vorstandsvorsitz der Douglas Holding AG an seinen Sohn Dr. Henning Kreke ab. Gleichzeitig wurde Herr Dr.
Kreke mit Wirkung zu Juli 2001 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Douglas Holding AG gewählt.
Herr Dr. Kreke erhielt 1986 den Deutschen Marketing-Preis und erhielt im Jahre 2000 eine Ehrenpromotion
durch die FernUniversität Hagen.
Prof. Fritz Vahrenholt
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt ist seit August 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrats der RWE Innogy GmbH, Essen.
Nach dem Studium der Chemie an der Universität Münster/Westfalen und der Promotion zum Dr. rer. nat.,
(1974) arbeitete er in der Forschungsabteilung der Universität Münster und am Max-Planck-Institut für Kohlenstoff-Forschung, Mülheim. Von 1976 bis 1981 war er Referatsleiter "Chemische Industrie" des Umweltbundesamtes, Berlin. Danach übernahm er von 1981 bis 1984 die Leitung der Abteilung für Umweltpolitik, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz im Hessischen Umweltministerium. Von 1984 bis 1990 übernahm er das Amt des
Staatsrats in der Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, von 1990 bis 1991 wurde er Chef der
Senatskanzlei, Hamburg, von 1991 bis 1997 war er Senator und Präses der Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Von 1998 bis 2001 war er als Vorstand der Deutsche Shell AG verantwortlich für die Bereiche
Chemie, regenerative Energie, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltschutz, Stromgeschäft; zuletzt wechselte er in den
Aufsichtsrat der Deutsche Shell AG, Hamburg. Von 2001 bis 2007 hatte er den Vorsitz des Vorstands der
REpower Systems AG, Hamburg, inne. 2008 übernahm er den Vorsitz des Vorstands der RWE Innogy GmbH,
Essen, bis zum 30. Juni 2012; danach wechselte er in den Aufsichtsrat als dessen Vorsitzender.
Herr Prof. Dr. Vahrenholt war ferner Aufsichtsratsvorsitzender der Hamburgischen Elektrizitätswerke HEW AG,
Hamburg (1991 - 1997), Mitglied des Rats für nachhaltige Entwicklung unter Kanzler Schröder und Kanzlerin
Merkel (2001 – 2007), Berlin sowie von 2005 bis 11/2007 Mitglied des Sustainable Panel der EDF, Paris.
Seit 1991 ist er Dozent an der TU Harburg und an der Universität Hamburg (Fachbereich Chemie), von der er
seit 1999 eine Professur erhielt.
Vergütung
Geschäftsjahr 2012
Die Hauptversammlung 2013 hat für das Geschäftsjahr 2012 eine Vergütung in Höhe EUR 50.000,00 für den
Aufsichtsratsvorsitzenden, EUR 37.500,00 für seinen Stellvertreter und für jedes weitere Aufsichtsratsmitglied
eine Vergütung in Höhe von EUR 25.000,00 beschlossen.
Aktuelle Regelungen
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten gemäß Satzung neben der Erstattung der Auslagen pro Geschäftsjahr
eine angemessene jährliche Vergütung, deren Höhe von der Hauptversammlung festgesetzt wird und EUR
15.000,00 für jedes Mitglied, EUR 30.000,00 für den Vorsitzenden und EUR 22.500,00 für den stellvertretenden
Vorsitzenden nicht unterschreiten soll.
Die Gesellschaft hat in ihrem Namen zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Ein Selbstbehalt für die Aufsichtsratsmitglieder ist nicht vorgesehen.
Jedem Mitglied des Aufsichtsrates werden die ihm bei Wahrnehmung seines Amtes entstandenen Auslagen
ersetzt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates einen eventuell auf den Auslagenersatz bzw.
die Aufsichtsratsvergütung entfallenden Umsatzsteuerbetrag erstattet, soweit sie berechtigt sind, der Gesellschaft
die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht ausüben.
Aktienbesitz und Optionen
Die Aufsichtsratsmitglieder halten Aktien wie folgt an der Capital Stage AG:
Herr Dr. Manfred Krüper hält 225.000 Aktien.
136
Herr Alexander Stuhlmann hält keine Aktien.
Herrn Albert Büll sind über die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH 2.982.948 Aktien der Gesellschaft
zuzurechnen. Darüber hinaus hält Herr Albert Büll 24,83% der Anteile an der AMCO Service GmbH, die wiederum 28,08% der Aktien der Gesellschaft hält.
Herr Dr. Cornelius Liedtke hält direkt keine Aktien der Gesellschaft. Herr Dr. Cornelius Liedtke hält 29,9 % der
Anteile an der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, die wiederum 10,12% der Aktien der Gesellschaft
hält.
Herr Dr. Jörn Kreke hält 900.000 Aktien.
Herr Professor Dr. Fritz Vahrenholt hält keine Aktien.
Des Weiteren hält keines der Aufsichtsratsmitglieder irgendwelche Aktienoptionen.
Interessenkonflikte
Die Aufsichtsratsmitglieder stehen, neben ihrer Funktion als Organmitglieder, in keinen sonstigen Rechtsbeziehungen zur Gesellschaft und haben keine potenziellen Interessenkonflikte in Bezug auf ihre Verpflichtungen
gegenüber der Gesellschaft einerseits und ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen andererseits.
Bestimmte Informationen über die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Herr Felix Goedhart war vom 10.03.2008 bis zum 08.08.2011 stellvertretender Vorsitzender sowie vom 09.08.
2011 bis zum 18.05.2011 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Inventux Technologies AG, einer bis zum
15.05.2012 40 %-igen Tochtergesellschaft der Capital Stage AG. Herr Dr. Zoltan Bognar war vom 09.04.2010
bis zum 18.05.2012 Mitglied des Aufsichtsrats der Inventux Technologies AG. Am 16.05.2012 stellte der Vorstand der Inventux Technologies AG Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Am 18.05.2012 legten Herr
Goedhart und Herr Dr. Bognar ihre Aufsichtsratsmandate beide mit sofortiger Wirkung nieder. Im August 2012
wurde der Produktions- und Geschäftsbetrieb der Inventux Technologies AG von einem südamerikanischen
Investor und Management der Inventux Technologies AG übernommen.
Mit Ausnahme der Obengenannten war kein Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft in
den letzten fünf Jahren wegen betrügerischer Straftaten schuldig gesprochen worden, in den letzten fünf Jahren
Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder dem oberen Managements eines
Unternehmens, über dessen Vermögen eine Insolvenz, eine Insolvenzverwaltung oder Liquidation durchgeführt
wurde, oder war Gegenstand von irgendwelchen öffentlichen Anschuldigungen oder Sanktionen seitens gesetzlicher Behörden oder Regulierungsbehörden (einschließlich Berufsverbänden). Kein Mitglied des Vorstands und
des Aufsichtsrats der Gesellschaft wurde jemals von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem VerwaltungsGeschäftsführungs- oder Aufsichtsorgan eines Emittenten oder für die Tätigkeit im Management oder die Führung der Geschäfte eines Emittenten als untauglich angesehen.
Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats stehen in keiner verwandtschaftlichen Beziehung zueinander
oder zu den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands.
Die Gesellschaft hat Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern derzeit weder Darlehen gewährt noch
Bürgschaften oder Gewährleistungen für sie übernommen.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats waren und sind außer den im Abschnitt "Geschäfte und
Rechtsbeziehungen mit nahe stehenden Personen" dargestellten Sachverhalten nicht an Geschäften außerhalb des
statutarischen Unternehmensgegenstands der Gesellschaft oder an anderen, der Form oder der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der Gesellschaft, beteiligt.
Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind unter der Adresse der Gesellschaft erreichbar.
In den Dienstverträgen zwischen der Gesellschaft oder deren Tochtergesellschaften einerseits und einem oder
mehreren Mitgliedern des Vorstands andererseits, bestehen keine Regelungen, die Vergünstigungen im Falle der
Beendigung des Dienstvertrages vorsehen.
Hauptversammlung
Die ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlungen werden vom Vorstand und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen vom Aufsichtsrat oder den Aktionären einberufen. Die jeweilige Hauptversammlung kann
137
nach Wahl des einberufenden Organs entweder am Sitz der Gesellschaft oder an einem deutschen Börsenplatz
stattfinden. Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Aktionäre
sich zur Teilnahme an der Versammlung anmelden müssen, einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist hierbei
nicht mitzurechnen. Aktionäre der Gesellschaft, die sich rechtzeitig für die Hauptversammlung angemeldet und
ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben, sind zur Teilnahme an und Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung berechtigt. Die Anmeldung hat bei der Gesellschaft oder bei einer sonstigen in der Einberufung bekannt gemachten Stelle spätestens am sechsten Kalendertag vor der Versammlung zu erfolgen, wobei der
Tag der Anmeldung nicht mitgezählt wird. Ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung weisen
die Aktionäre durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den
Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut nach; diese Bescheinigung muss der in der Einberufung bekannt gemachten Stelle
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Die
weiteren Einzelheiten über die Anmeldung, den Nachweis der Teilnahmeberechtigung und die Ausstellung der
Eintrittskarten sind in der Einberufung bekannt zu machen. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden.
Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende, im Falle seiner Verhinderung sein
Stellvertreter und im Falle dessen Verhinderung ein von der Hauptversammlung gewählter Versammlungsleiter.
Für den Fall, dass keine dieser Personen den Vorsitz übernimmt, wird der Versammlungsleiter vom Aufsichtsrat
bestimmt. Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, das Frage- und Rederecht für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken
und die Reihenfolge der Abhandlung der Tagesordnungspunkte sowie die Form und Reihenfolge der Abstimmung zu bestimmen. Zudem übt der Versammlungsleiter das Hausrecht während der Hauptversammlung aus.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht die Satzung oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmrechtsmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst.
Nach dem derzeit geltenden Aktiengesetz erfordern Beschlüsse von grundlegender Bedeutung neben der Mehrheit der anwesenden Aktionäre auch zwingend eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Zu diesen Beschlüssen mit grundlegender Bedeutung gehören insbesondere:

Ausschluss des Bezugsrechts;

die Schaffung von genehmigtem oder bedingtem Kapital;

die Auf- oder Abspaltung sowie die Übertragung des gesamten Vermögens der Gesellschaft;

der Abschluss von Unternehmensverträgen (wie zum Beispiel Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge); sowie

die Auflösung der Gesellschaft.
Die Einberufung der Hauptversammlung kann durch den Vorstand, den Aufsichtsrat oder, unter bestimmten
Umständen, durch Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, veranlasst werden.
Sofern das Wohl der Gesellschaft es erfordert, hat der Aufsichtsrat eine Hauptversammlung einzuberufen. Die
jährliche ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate jedes Geschäftsjahres statt.
Nach dem derzeit geltenden Aktiengesetz ist die Gesellschaft verpflichtet, die Einladung zur Hauptversammlung
mindestens 36 Tage vor dem Tag der Versammlung in der elektronischen Version des Bundesanzeigers zu veröffentlichen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag der Einberufung nicht mitzurechnen sind. Die
Frist für die Anmeldung zur Hauptversammlung wird mit der Einladung veröffentlicht. Ferner sind die Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG für die Aktionäre zeitgleich mit der Einberufung der Hauptversammlung über
die Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
Corporate Governance
Der im Februar 2002 verabschiedete Deutsche Corporate Governance Kodex in der am 13. Mai 2013 neugefassten und am 10. Juni 2013 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten neuen Fassung beinhaltet
Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften in Bezug auf Aktionäre und Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz, Rechnungslegung und
Abschlussprüfung. Es besteht keine Pflicht, den Empfehlungen oder Anregungen des Kodex zu entsprechen. Das
deutsche Aktienrecht verpflichtet den Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft lediglich,
138
jährlich zu erklären, welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Von den im Kodex enthaltenen Anregungen kann dagegen ohne Offenlegung abgewichen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat haben im Juni 2013 die aktuelle Entsprechenserklärung nach § 161 AktG basierend
auf der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung vom 15. Mai 2012 abgegeben. Die Gesellschaft folgt den Empfehlungen des Deutsche Corporate Governance Kodex danach mit den unten aufgeführten Ausnahmen:
Entsprechenserklärung 2013 zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Die Capital Stage AG entspricht den Empfehlungen der am 15. Mai 2012 neu gefassten und am 15. Juni 2012 im
amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten neuen Fassung des Corporate Governance Kodex mit den
nachfolgend aufgeführten Ausnahmen (Ziffern in Klammern entsprechen der Bezifferung im Corporate Governance Kodex):

Einladung zur Hauptversammlung, Briefwahl, Stimmrechtsvertreter (Ziffer 2.3; Ziffer 2.3.1; Ziffer 2.3.3)
Die auf der Hauptversammlung am 18. Juni 2010 beschlossenen Anpassungen der Satzung an das Gesetz zur
Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie ("ARUG") sehen keine Möglichkeit für eine Briefwahl vor.

Die für den Aufsichtsrat abgeschlossene D&O Versicherung sieht einen Selbstbehalt nicht vor (Ziffer 3.8)
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht eine D&O Versicherung, die einen Selbstbehalt nicht vorsieht, dies
entspricht internationalen Standards. Darüber hinaus ist Capital Stage der Auffassung, dass die Vereinbarung
eines Selbstbehalts nicht geeignet ist, das Verantwortungsbewusstsein zu verbessern, mit dem die Mitglieder des
Aufsichtsrats die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen.

Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungs- und keinen Nominierungsausschuss eingerichtet (Ziffer 5.3.2; 5.3.3)
Der Aufsichtsrat verzichtet auf die Bildung eines Prüfungs- und eines Nominierungsausschusses. Die Effizienz
der Aufsichtsratsarbeit und die Behandlung komplexer Sachverhalte sind im Gesamtaufsichtsrat sichergestellt.
Die Bildung von Prüfungs- und Nominierungsausschuss hätte einen erhöhten organisatorischen Aufwand für die
Aufsichtsratsmitglieder und die Gesellschaft zur Folge. Darüber hinaus hat sich aufgrund der Unternehmensgröße und der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder eine Arbeit im Gesamtaufsichtsrat als praktikabel erwiesen.

Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung keine konkreten Ziele benannt (Ziffer 5.4.1)
Seit dem Jahr 2007 ist der Aufsichtsrat der Capital Stage AG in einer Zusammensetzung tätig, die hervorragend
auf die unternehmensspezifische Situation der Capital Stage AG angepasst ist. Die Notwendigkeit einer Optimierung der Zusammensetzung gibt es nicht. Daher hat der Aufsichtsrat in dieser Hinsicht keine konkreter Ziele
festgelegt.

Die Struktur der Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder enthält nur eine feste, aber keine erfolgsorientierte
Komponente (Ziffer 5.4.6)
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten nur eine feste Vergütung. Allerdings ist diese gemäß §15 Abs. 1 der Satzung von der Hauptversammlung festzulegen. Hierbei werden der zeitliche Aufwand des jeweiligen Mitglieds
sowie die Ertragslage des betreffenden Geschäftsjahres berücksichtigt.

Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte sollen vom Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss
vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert werden (Ziffer 7.1.2)
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand stets unverzüglich und umfassend über aktuelle Entwicklungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf dem Laufenden gehalten. Aufgrund der engen Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, verzichtet der Aufsichtsrats auf die zusätzliche Erörterung von Halbjahres- und Quartalsfinanzberichten, da dies einen erhöhten organisatorischen Aufwand für die Aufsichtsratsmitglieder und die Gesellschaft, jedoch keinen zusätzlichen Informationsnutzen für den Aufsichtsrat zur Folge hätte.

Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein. (Ziffer 7.1.2)
Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben innerhalb der ersten vier Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres bzw. acht Wochen nach Ende des Quartals veröffentlicht. Eine weitere
Verkürzung der Fristen halten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft angesichts der Fristunterschiede und
aufgrund des damit verbundenen Arbeits- und Kostenaufwandes nicht für vertretbar.
Diese Entsprechenserklärung ersetzt die Erklärung aus dem Dezember 2012. Seit Dezember 2012 entsprach die
Capital Stage AG den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 mit
den in der Entsprechenserklärung vom Dezember 2012 aufgeführten Ausnahmen.
139
Hamburg, im Juni 2013
Für den Vorstand
gez. Felix Goedhart
Vorsitzender
Für den Aufsichtsrat
gez. Dr. Manfred Krüper
Vorsitzender
Diese Erklärung trifft auch zum Zeitpunkt des Prospekts und in Bezug auf die am 10. Juni 2013 veröffentlichte
Fassung des Deutsche Corporate Governance Kodex weiterhin zu.
140
AKTIONÄRSSTRUKTUR
Die Angaben der nachstehenden Tabelle entsprechen der Kenntnis der Gesellschaft, die im Wesentlichen aufgrund der bei der Gesellschaft jeweils zuletzt eingegangenen Meldungen gemäß § 21 ff. Wertpapierhandelsgesetz ("WpHG") beruht:
Name
AMCO Service GmbH1
Anzahl der Stimmrechte
in % vom Grundkapital
15.183.999
28,08
Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH2
5.469.186
10,12
Blue Elephant Venture GmbH3
4.155.060
7,69
Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH4
2.982.948
5,52
DJE Investment S.A.5
1.621.663
2,9994
RTG Beteiligungs GmbH6
1.210.000
2,24
Felix Goedhart
290.000
0,54
LRI Invest S.A.
204.810
0,38
Dr. Zoltan Bognar
103.625
0,19
54.064.999
100
Gesamtanzahl Stimmrechte
1
2
3
4
5
6
An der AMCO Service GmbH hält Herr Albert Büll 24,83 % der Anteile. Die übrigen Gesellschaftsanteile werden von weiteren Mitgliedern der Familie Büll gehalten.
An der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH hält Herr Dr. Cornelius Liedtke 29,9% der Anteile. Die übrigen Gesellschaftsanteile
werden von weiteren Mitgliedern der Familie Liedtke gehalten.
Die Anteile der Blue Elephant Venture GmbH werden Herrn Dr. Peter-Alexander Wacker zugerechnet.
Die Anteile der Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH werden Herrn Albert Büll über folgende kontrollierte Unternehmen zugerechnet: Albert Büll GmbH, Albert Büll Holding GmbH & Co. KG und Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH.
Die Anteile der DJE Investment S.A. werden Dr. Jens Erhard, über folgendes kontrollierte Unternehmen zugerechnet: DJE Kapital AG.
Die Anteile der RTG Beteiligungs GmbH werden Herrn Felix Goedhart zugerechnet.
Jede Aktie der Capital Stage AG gewährt eine Stimme, womit es keine unterschiedlichen Stimmrechte gibt.
141
GESCHÄFTE UND RECHTSBEZIEHUNGEN
MIT NAHE STEHENDEN PERSONEN
Nachfolgend werden die Geschäfte und Rechtsbeziehungen dargestellt, die zwischen der Gesellschaft und nahestehenden Personen während des Zeitraums der von den historischen Finanzinformationen abgedeckt wird, bis
zum Datum des Prospekts vorgenommen worden sind.
Für die Vorfinanzierung des Erwerbs von drei Solarparks wurde der Capital Stage IPP GmbH von der Albert
Büll Vermögensverwaltung GmbH, von Dr. Cornelius Liedtke sowie von der Kreke Immobilien KG mit Vertrag
vom 1. April 2011 ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 7,5 Mio. zu einem nach Einschätzung
der Gesellschaft marktüblichen Zins gewährt. Die Zinsaufwendungen für dieses Darlehen betrugen TEUR
145,35. Die Darlehen wurden in zwei Rückzahlungen innerhalb von 11 bzw. 14 Wochen wieder getilgt.
Am 19./20. März 2012 (mit Nachträgen vom 15./20. März 2013 sowie vom 8. Mai 2013) ist ein Mietvertrag der
Gesellschaft mit der Albert Büll, Dr. Cornelius Liedtke in GbR wg. Holzhafen Ost zu nach Einschätzung der
Gesellschaft marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden. Es handelt sich um Büroflächen, die im zweiten
Quartal 2013 seitens der Capital Stage AG bezogen wurden. Am 1./20. März 2013 (mit Nachtrag vom 23./24.
April 2013) ist ein Garagenmietvertrag über acht Tiefgaragenstellplätze mit der Albert Büll, Dr. Cornelius
Liedtke in GbR wg. Holzhafen Ost in dem Bürogebäude, in dem sich die genannten Büroflächen befinden, zu
nach Einschätzung der Gesellschaft marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden. Die Mietdauer sowohl
für die Büroflächen als auch für die Tiefgaragenstellplätze beträgt fünf Jahre mit der einmaligen Option der
Gesellschaft, die genannten Mietverträge um weitere fünf Jahre zu verlängern.
142
ANGABEN ÜBER BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN
Übersicht wesentlicher Beteiligungsunternehmen
Die nachfolgende Übersicht enthält Angaben zu den wesentlichen Beteiligungsunternehmen der Gesellschaft
zum 30. Juni 2013. Diese Konzerntochtergesellschaften sind neben der Capital Stage AG im Wege der Vollkonsolidierung in den Konsolidierungskreis einbezogen worden. Bei diesen Tochtergesellschaften handelt es sich im
Wesentlichen um Objektgesellschaften, die einzelne PV- und Windparks der Capital Stage Gruppe halten. Bis
zum Datum des Prospekts haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Name der Gesellschaft
Sitz
Anteil der Capital Stage AG
(direkt
oder
indirekt)
Gezeichnetes
Kapital
(EUR)*
Capital Stage Solar IPP GmbH
Hamburg
100 %
100.000,00
Capital Stage Wind IPP
Hamburg
100 %
26.650,00
Krumbach Photovoltaik GmbH
Hamburg
100 %
25.000,00
Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH
Hamburg
100 %
25.000,00
Capital Stage Solar Service GmbH
Halle
100 %
25.000,00
Solarparks Asperg GmbH
Hamburg
100 %
25.000,00
Asperg Erste Solar GmbH
Halle
100 %
25.000,00
Asperg Zweite Solar GmbH
Halle
100 %
25.000,00
Asperg Fünfte Solar GmbH
Halle
100 %
25.000,00
Asperg Sechste Solar GmbH
Halle
100 %
25.000,00
Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH
Hamburg
100 %
25.000,00
Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG
Hamburg
100 %
1.000,00
Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH
Halle
51 %
25.000,00
Solarpark PVA GmbH
Halle
100 %
25.000,00
Solarpark Lochau GmbH
Halle
100 %
25.000,00
Solarpark Rassnitz GmbH
Halle
100 %
25.000,00
Solarpark Roitzsch GmbH
Halle
100 %
25.000,00
Solarpark Glebitzsch GmbH
Halle
100 %
25.000,00
Solarpark Bad Harzburg GmbH
Halle
100 %
25.000,00
CS Göttingen Photovoltaik GmbH
Halle
100 %
25.000,00
Alameda SrL
Bozen, Italien
100 %
10.000,00
143
Name der Gesellschaft
Sitz
Anteil der Capital Stage AG
(direkt
oder
indirekt)
Gezeichnetes
Kapital
(EUR)*
Casette SrL
Bozen, Italien
100 %
10.200,00
Vallone SrL
Bozen, Italien
100 %
10.200,00
Solar Energy SrL
Bozen, Italien
100 %
10.000,00
Oetzi SrL
Bozen, Italien
100 %
10.000,00
Grit 63 Vermögensverwaltung GmbH
Hamburg
100 %
25.000,00
DE Stern 10 SrL
Bozen, Italien
100 %
10.000,00
Solar Farm FC1 SrL
Bozen, Italien
100 %
10.000,00
Solar Farm FC3 SrL
Bozen, Italien
100 %
10.000,00
Windkraft Sohland GmbH & Co. KG
Sohland
74,3 %
89.999,76
Windkraft Greußen GmbH & Co. KG
Greußen
71,4 %
0,00
Parco Eolico Monte Vitalba SrL
Bozen, Italien
85 %
10.000,00
Solarpark Neuhausen GmbH
Neuhausen
100 %
25.000,00
Helvetic Energy GmbH
Flurlingen, Schweiz
100 %
47.717,00
Calmatopo Holding AG
Flurlingen, Schweiz
100 %
83.437,63
Energiepark Solar GmbH & Co. SP Ramin KG
Bremerhaven
100 %
500,00
Solarpark Lettewitz GmbH
Halle
100 %
25.000,00
Polesine Energy 1 SrL
Bozen
100 %
10.000,00
Polesine Energy 2 SrL
Bozen
100 %
10.000,00
Windkraft Obersleben II GmbH & Co. KG
Obersleben
74,9%
1.273.300,00
*
Stand: 30. Juni 2013.
144
BESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND
Der folgende Abschnitt beschreibt einige wesentliche deutsche Besteuerungsgrundsätze, die im Zusammenhang
mit dem Erwerb, dem Halten und der Übertragung von Aktien von Bedeutung sein können. Der Abschnitt stellt
keine umfassende oder abschließende Beschreibung sämtlicher deutscher Besteuerungsaspekte dar, die für die
Aktionäre relevant sein können. Grundlage für die Beschreibung sind die am Tag der Veröffentlichung dieses
Prospekts geltenden deutschen Steuergesetze sowie die entsprechenden Vorschriften aus den Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit Drittstaaten abgeschlossen hat. Eine Änderung der Gesetze, Abkommen
und Finanzverwaltungsauffassung ist - auch rückwirkend - möglich.
Potenziellen Erwerbern der Aktien wird daher empfohlen, wegen der Steuerfolgen des Erwerbs, des Haltens
sowie der Übertragung von Aktien und wegen des bei einer gegebenenfalls möglichen Erstattung deutscher
Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) einzuhaltenden Verfahrens ihre steuerlichen Berater zu konsultieren. Dies
gilt insbesondere mit Blick auf die spezifische Situation jedes einzelnen Aktionärs.
Besteuerung der Gesellschaft
Kapitalgesellschaften unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von
15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer (insgesamt 15,825 %). Zusätzlich unterliegen deutsche Kapitalgesellschaften mit ihrem in inländischen Betriebsstätten erzielten Gewerbeertrag der
Gewerbesteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig davon, in welcher Gemeinde die Gesellschaft Betriebsstätten unterhält. Die Gewerbesteuer beträgt grundsätzlich ca. 7 % bis ca.18 % des steuerpflichtigen Gewerbeertrags, je nach Hebesatz der Gemeinde.
Zinsaufwendungen sind nur im Rahmen der Regelungen zur Zinsschranke abziehbar. Die Zinsschranke begrenzt
die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen auf 30 % des steuerlichen Gewinns vor Berücksichtigung von Zinsaufwendungen und Zinserträgen, Steuern und ordentlichen steuerlichen Abschreibungen (EBITDA). Die steuerlich nicht abziehbaren Zinsaufwendungen können vorgetragen werden und unter Umständen den steuerlichen
Gewinn der Gesellschaft in der Zukunft unter Berücksichtigung der Zinsschranke senken. Dieser Zinsvortrag
kann unter gewissen Umständen, z.B. bei Umstrukturierungen oder im Falle der Betriebsaufgabe, untergehen.
Die Zinsschranke findet keine Anwendung falls das Zinssaldo weniger als 3 Mio. EUR beträgt. Gleiches gilt
falls die Konzernklausel greift und keine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung vorliegt.
Körperschaftsteuerliche Verluste für die Gesellschaft, die in einem Steuerjahr anfallen, können bis zu einer Höhe
von 1.000.000 EUR auf das vorangegangene Steuerjahr zurückgetragen und mit dort angefallenen Gewinnen
verrechnet werden. Verbleibende körperschaftsteuerliche und die gewerbesteuerlichen Verluste können vollständig vorgetragen werden, aber nur im Rahmen der einschränkenden Regelungen der Mindestbesteuerung in den
Folgejahren genutzt werden. Hiernach sind Verlustvorträge nur bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR von den
Gewinnen des betreffenden Steuerjahres abziehbar. Darüber hinausgehende Verlustvorträge sind im betreffenden
Steuerjahr für Körperschafsteuer- und Gewerbesteuerzwecke in Höhe von 60 % des den Betrag von 1 Mio. EUR
übersteigenden Einkommens abziehbar. Danach verbleibende Verluste können vorgetragen werden.
Nicht genutzte Verluste und Zinsvorträge sind vollständig nicht mehr abziehbar, wenn innerhalb von fünf Jahren
mehr als 50 % des Grundkapitals oder das Stimmrecht an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar an einen
Erwerber oder diesem nahestehende Person oder eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen
übertragen werden oder ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt. Wenn mehr als 25 % und bis zu 50 % des
Grundkapitals oder der Stimmrechte an der Gesellschaft übertragen werden oder ein vergleichbarer schädlicher
Beteiligungserwerb vorliegt, sind die nicht genutzten Verluste und Zinsvorträge nur entsprechend der übertragenen Quote nicht mehr abziehbar.
Besteuerung der Aktionäre
Die Aktionäre sind insbesondere mit Hinblick auf das Halten der Aktien (Dividendenbesteuerung), die entgeltliche Übertragung von Aktien (Veräußerungsgewinne) und der unentgeltlichen Übertragung von Aktien (Erbschaft- und Schenkungsteuer) grundsätzlich steuerpflichtig.
145
Besteuerung von Dividenden
Kapitalertragsteuer
Die Gesellschaft behält 25 % der Dividendenausschüttung zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Dividende (insgesamt 26,375 %) als Kapitalertragsteuer ein. Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ist die,
durch die Hauptversammlung beschlossene Dividende.
Der Kapitalertragsteuereinbehalt erfolgt unabhängig von einer möglichen Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter oder ihrer Ansässigkeit im In- oder Ausland. Ausnahmen sind für bestimmte Aktionäre möglich. Hierzu
zählen auf Antrag beispielsweise Kapitalgesellschaften mit Ansässigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat,
sofern die Mutter-Tochter-Richtlinie der EU (Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990) anwendbar ist. Ähnliche Ausnahmen sind auch bei Geltung von Doppelbesteuerungsabkommen möglich. Antragsformulare sind beim Bundeszentralamt für Steuern, An der Kuppe 1, 53225 Bonn (www.bzst.bund.de) sowie bei deutschen Botschaften und Konsulaten erhältlich.
Da die Aktien gemäß § 5 Depotgesetz zur Sammelverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank zugelassen
sind und dieser zur Sammelverwahrung im Inland anvertraut werden, wird die Kapitalertragsteuer einbehalten
von (i) den inländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten (einschließlich der inländischen Zweigstelle eines ausländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts), (ii) dem inländischen Wertpapierhandelsunternehmen oder der inländischen Wertpapierhandelsbank, das bzw. die die Aktien verwahrt oder verwaltet und
die Kapitalerträge auszahlt oder gutschreibt oder die Kapitalerträge gegen Aushändigung der Dividendenscheine
auszahlt oder gutschreibt oder die Kapitalerträge an eine ausländische Stelle auszahlt, oder (iii) der Wertpapiersammelbank, der die Aktien zur Sammelverwahrung anvertraut wurden, wenn diese die Kapitalerträge an eine
ausländische Stelle auszahlt.
Die Gesellschaft oder die auszahlende Stelle ist verantwortlich für den Einbehalt der Kapitalertragsteuer, es sei
denn, sie kann nachweisen, dass sie ihre Pflichten nicht fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat. Die Kapitalertragsteuer kann vom Gesellschafter gefordert werden, wenn (i) die Dividenden nicht vorschriftsmäßig gekürzt
wurden, (ii) die Gesellschafter wissen, dass die Kapitalertragsteuer nicht zutreffend einbehalten worden ist und
sie dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilen oder (iii) wenn die Dividenden fälschlicherweise ohne Kapitalertragsteuerabzug ausgeschüttet wurden.
Dividendenausschüttungen an im Ausland ansässige Kapitalgesellschaften unterliegen - auch ohne Geltung eines
Doppelbesteuerungsabkommens - einer verringerten Kapitalertragsteuerbelastung, sofern die Aktien nicht im
Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte gehalten werden oder für die ein ständiger Vertreter in
Deutschland bestellt worden ist. In einem solchen Falle werden zwei Fünftel der Kapitalertragsteuer auf Antrag
zurückerstattet. Für die Rückerstattung muss die ausländische Kapitalgesellschaft die Voraussetzungen des § 50d
Abs. 3 EStG erfüllen. Antragsformulare sind beim Bundeszentralamt für Steuern, An der Kuppe 1, 53225 Bonn
(www.bzst.bund.de) sowie bei deutschen Botschaften und Konsulaten erhältlich. Weitere Verminderungen oder
Rückerstattungen sind unter Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen möglich.
Für Aktionäre, die in Deutschland ansässig sind (d.h., deren Wohnsitz, ständiger Aufenthalt, Geschäftsleitung
oder Sitz sich in Deutschland befindet) und die Aktien in ihrem Betriebsvermögen halten sowie Aktionäre, die
außerhalb Deutschlands ansässig sind und ihre Aktien im Betriebsvermögen in einer Betriebsstätte in Deutschland halten bzw. für die ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt wurde, wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer mit der persönlichen Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer des Aktionärs verrechnet. Überschießende Beträge werden zurückerstattet. Das Gleiche gilt für den Solidaritätszuschlag.
Für Aktionäre, die in Deutschland ansässig sind und die Aktien im Privatvermögen halten, ist die Kapitalertragsteuer grundsätzlich definitiv.
Das inländische Kreditinstitut, inländische Finanzdienstleistungsinstitut, das inländische Wertpapierhandelsunternehmen oder die inländische Wertpapierhandelsbank ("auszahlende Stelle"), welche die Aktien verwahrt oder
verwaltet und die Kapitalerträge auszahlt oder gutschreibt. hat für negative Kapitalerträge sog. Verlustverrechnungstöpfe zu bilden, damit eine Verrechnung der negativen Kapitalerträge mit laufenden und zukünftigen positiven Kapitalerträgen möglich ist. Dabei ist eine Verrechnung von negativen Kapitalerträgen bei einer auszahlenden Stelle mit positiven Kapitalerträgen bei einer anderen auszahlenden Stelle nicht möglich und kann nur
über die Einkommensteuerveranlagung erreicht werden. Hierfür muss der Steuerpflichtige bei der auszahlenden
Stelle, bei der der Verlustverrechnungstopf besteht, einen Antrag auf Bescheinigung der Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes stellen. Der Antrag ist unwiderruflich und muss der auszahlenden Stelle bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres zugehen. Andernfalls wird der Verlust von der auszahlenden Stelle auf das nächste
Jahr vorgetragen.
Im Falle einer Kirchensteuerpflicht hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht, ob die Kirchensteuer im Rahmen des
Kapitalertragsteuereinbehalts durch die auszahlende Stelle oder im Rahmen der Jahresveranlagung zur Kirchen146
steuer veranlagt wird. Für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2013 zufließen, soll ein automatisierter
Datenabruf der auszahlenden Stellen beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgen und die Kirchensteuer wird
dann mit der Kapitalertragsteuer einbehalten. Der Steuerpflichtige kann der automatischen Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern widersprechen (Sperrvermerk), wobei das zwingend die Veranlagung zur Folge hat.
Wird die Kirchensteuer zusammen mit der Kapitalertragsteuer einbehalten, ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer
um 25 % der auf die Kapitalertragsteuer anfallenden Kirchensteuer.
Aktionäre, die in Deutschland ansässig sind und die Aktien im Privatvermögen halten
In Deutschland ansässige natürliche Personen, die die Aktien in ihrem Privatvermögen halten, unterliegen in
Deutschland der Abgeltungsteuer. Hiernach werden die Dividendeneinkünfte mit 25 % Einkommensteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer (insgesamt 26,375 %) und - falls einschlägig - mit
Kirchensteuer besteuert. Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Halten der Aktie sind mit Ausnahme eines
Sparerpauschbetrags von EUR 801 für Einzelpersonen bzw. EUR 1.602 für gemeinsam veranlagte Ehegatten
nicht abziehbar. Soweit die Abgeltungsteuer den individuellen Steuersatz des Anlegers übersteigt, kann der Anleger auf Antrag diese Einkünfte mit seinem individuellen Steuersatz versteuern lassen. In diesem Fall wird die
Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Optierung für die Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz erlaubt keinen Abzug von im Zusammenhang mit Dividendeneinkünften stehenden Aufwendungen mit Ausnahme des schon erwähnten Sparerpauschbetrags. Der Antrag kann nur für sämtliche Kapitaleinkünfte innerhalb eines Veranlagungsjahres gestellt werden und ist für gemeinsam veranlagte Ehegatten gemeinsam zu stellen.
Aktionäre, die in Deutschland ansässig sind und die Aktien im Betriebsvermögen halten
Werden die Aktien im Betriebsvermögen eines Aktionärs gehalten, so hängt die Besteuerung von der Qualifikation des Anlegers als Körperschaft, Einzelunternehmer oder Mitunternehmerschaft ab.
(i)
Körperschaft: Dividendeneinkünfte von Körperschaften sind grundsätzlich körperschaftsteuerbefreit. Eine
Ausnahme gilt für 5 % der Dividenden, die als nicht abziehbare fiktive Betriebsausgaben gelten und deshalb der Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer unterliegen. Nach dem
Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtsache C 284/09 (BGBl. I
2013, 561) sind Dividenden, abweichend hiervon nicht zu 95 % von der Körperschaftsteuer befreit, wenn
der Aktionär zu Beginn des Kalenderjahres eine Streubesitzbeteiligung an der Gesellschaft hält. Unterjährige Erwerbe von mindestens 10 % gelten als zu Beginn des Kalenderjahres erfolgt. Aufwendungen im
Zusammenhang mit den Aktien sind steuerlich abziehbar. Sofern die Körperschaft nicht mindestens 15 %
des Nennkapitals an der Gesellschaft zu Beginn des jeweiligen Wirtschaftsjahres hält, sind die verbleibenden 95 % auf den Gewerbeertrag wieder hinzu zu addieren und unterliegen der Gewerbesteuer.
(ii)
Einzelunternehmer: Für Einzelunternehmer, die ihre Aktien in Betriebsvermögen halten, sind grundsätzlich 60 % der Dividendeneinkünfte einkommensteuer-, solidaritätszuschlag- und - falls einschlägig - kirchensteuerpflichtig (Teileinkünfteverfahren). Entsprechend sind 60 % der Aufwendungen im Zusammenhang mit den Dividendeneinkünften abziehbar. Soweit der Einzelunternehmer nicht mindestens 15 % des
Nennkapitals der Gesellschaft zu Beginn des entsprechenden Wirtschaftsjahres hält, unterliegen die Dividendeneinkünfte, sofern sie im Betriebsvermögen einer Betriebsstätte in Deutschland gehalten werden,
vollständig der Gewerbesteuer. Die erhobene Gewerbesteuer kann teilweise oder vollständig mit der Einkommensteuer des Einzelunternehmers verrechnet werden.
(iii)
Personengesellschaft: Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, so wird die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag nur auf Ebene der jeweiligen Gesellschafter erhoben. Die Besteuerung eines jeden Gesellschafters hängt davon ab, ob der Gesellschafter eine Körperschaft (siehe (i)) oder
natürliche Person (siehe (ii)) ist. Auf der Ebene der gewerbesteuerlichen Personengesellschaft unterliegen
die Dividendeneinkünfte vollständig der Gewerbesteuer sofern die Personengesellschaft nicht mindestens
15 % am Kapital der Gesellschaft zu Beginn des entsprechenden Steuerjahres hält. Soweit natürliche Personen beteiligt sind, wird jedoch die auf der Ebene der Personengesellschaft anfallende Gewerbesteuer
grundsätzlich im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens teilweise oder vollständig auf ihre
persönliche Einkommensteuer angerechnet.
Aktionäre, die in Deutschland nicht steuerlich ansässig sind
Soweit im Ausland ansässige Aktionäre Aktien halten, die nicht im Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte oder in einem Betriebsvermögen für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, ist die deutsche
Steuerpflicht im Grundsatz durch Einbehalt der Kapitalertragsteuer abgegolten (mögliche Reduktion der Kapitalertragsteuer durch Rückerstattung auf Basis eines Doppelbesteuerungsabkommens oder der EU-MutterTochter-Richtlinie (Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990) oder durch Rückerstattung von 2/5
der Kapitalertragsteuer in bestimmten Fällen).
147
Soweit die im Ausland ansässigen Aktionäre ihre Aktien im Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte
oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, halten, unterliegen
diese den gleichen Regelungen wie in Deutschland ansässige Aktionäre.
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Aktionäre, die in Deutschland steuerlich ansässig sind und die Aktien im Privatvermögen halten
Einkünfte aus der Veräußerung oder der entgeltlichen Übertragung von Aktien unterliegen der Abgeltungsteuer
in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) zuzüglich eventueller
Kirchensteuer. Der pauschale Werbungskostenabzug ("Sparerpauschbetrag") in Höhe von EUR 801 (für zusammen veranlagte Ehegatten in Höhe von EUR. 1.602) gilt ebenfalls für Gewinne aus der Veräußerung von
Aktien, wobei er für sämtliche Kapitaleinkünfte nur einmal in Anspruch genommen werden kann. Der Nachweis
eines höheren Werbungskostenabzugs ist ausgeschlossen. Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden die Veräußerungsgewinne der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn diese zu einer niedrigen Einkommensteuer
führen. Der Antrag für den maßgeblichen Veranlagungszeitraum kann nur einheitlich für sämtliche Kapitalerträge gestellt werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten kann der Antrag nur für die Kapitalerträge beider Ehegatten gestellt werden. Auch in diesem Fall ist der tatsächliche Werbungskostenabzug ausgeschlossen. Unter
bestimmten Voraussetzungen kann der Veräußerungsgewinn ohne Abzug von Kapitalertragsteuer ausgezahlt
werden, insbesondere wenn der jeweilige Aktionär eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt hat oder ein
Freistellungsauftrag des Aktionärs vorliegt und das darin genannte Freistellungsvolumen nicht aufgebraucht ist.
Die Gesellschaft oder die auszahlende Stelle ist verantwortlich für den Einbehalt der Kapitalertragsteuer, es sei
denn, sie kann nachweisen, dass sie ihre Pflichten nicht fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat. Die Kapitalertragsteuer kann vom Gesellschafter gefordert werden, wenn (i) die Dividenden nicht vorschriftsmäßig gekürzt
wurden, (ii) die Gesellschafter wissen, dass die Kapitalertragsteuer nicht zutreffend einbehalten worden ist und
sie dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilen oder (iii) wenn die Dividenden fälschlicherweise ohne Kapitalertragsteuerabzug ausgeschüttet wurden.
Veräußerungsverluste können nur mit Veräußerungsgewinnen aus Aktien verrechnet werden. Eine Verrechnung
der Veräußerungsverluste mit anderen Einkunftsarten (z. B. gewerblichen Einkünften oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) oder anderen Kapitaleinkünften ist nicht möglich. Solche Verluste können vorgetragen werden und mit positiven Einkünften aus der Veräußerung der Aktien in späteren Jahren verrechnet werden.
Die Abgeltungsteuer ist nicht anwendbar, soweit der Veräußerer der Aktien oder im Falle einer unentgeltlichen
Übertragung sein Rechtsvorgänger mittelbar oder unmittelbar mindestens 1 % am Nennkapital der Gesellschaft
in den fünf der Übertragung vorangegangenen Jahren gehalten hat. In diesem Fall unterliegen die Veräußerungsgewinne in Höhe von 60 % der Besteuerung.
Veräußerungsgewinne unterliegen grundsätzlich einem Kapitalertragsteuereinbehalt in Höhe von 25 % zuzüglich
5,5 % Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 %), soweit ein inländisches Kreditinstitut, inländisches Finanzdienstleistungsinstitut, ein inländisches Wertpapierhandelsunternehmen oder eine inländische Wertpapierhandelsbank ("auszahlende Stelle") die Aktien verwahrt oder verwaltet und die Kapitalerträge auszahlt oder gutschreibt. Bemessungsgrundlage ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug
der Aufwendungen, die in unmittelbar sachlichem Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und
den Anschaffungskosten, wenn die Aktien von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle erworben oder veräußert und seitdem verwahrt oder verwaltet worden sind. Sind die Anschaffungskosten in zulässiger Form nicht
nachgewiesen, sind als Ersatzbemessungsgrundlage 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung anzusetzen.
Die bei der Besteuerung von Dividenden dargestellten Regelungen zum Verlustverrechnungstopf und der Kirchensteuer gelten bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen entsprechend, wobei für Aktienverluste die
auszahlende Stelle einen weiteren Verlustverrechnungstopf bildet, da Verluste aus der Veräußerung von Aktien
nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden können.
Aktionäre, die in Deutschland steuerlich ansässig sind und die Aktien im Betriebsvermögen halten
Werden die Aktien im Betriebsvermögen eines Aktionärs gehalten, so hängt die Besteuerung der Veräußerungsgewinne davon ab, ob der Aktionär eine Körperschaft, ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft
(Mitunternehmerschaft) ist.
(i)
Körperschaften: Gewinne, die durch die entgeltliche Übertragung von Aktien entstanden sind, sind
grundsätzlich körperschafts- und gewerbesteuerbefreit. Veräußerungsgewinn in diesem Sinne ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräuße-
148
rungskosten den Wert übersteigt, der sich nach den Vorschriften über die steuerliche Gewinnermittlung
im Zeitpunkt der Veräußerung ergibt (Buchwert).
Allerdings gelten 5 % der Veräußerungsgewinne als körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtige
nicht abziehbare fiktive Betriebsausgaben. Verluste im Zusammenhang mit der Veräußerung der Aktie
oder Gewinnminderungen aufgrund von der Teilwertabschreibung auf den Wert der Aktie sind steuerlich
nicht berücksichtigungsfähig.
(ii)
Einzelunternehmer: Ein Gewinn aus der Veräußerung von Aktien, die von einem in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigem Einzelunternehmer im Betriebsvermögen gehalten, sind in Höhe von 60 % der
Veräußerungsgewinne einkommensteuer-, solidaritätszuschlag- und - falls einschlägig - kirchensteuerpflichtig. Entsprechend sind 60 % der Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den Veräußerungsgewinnen stehen sowie 60 % der Veräußerungsverluste steuerlich abziehbar. Bei Hinzurechnung der Aktien
zu einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs sind die Veräußerungsgewinne ebenso zu
60 % gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens teilweise oder vollständig auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs anrechenbar.
(iii)
Personengesellschaft: Ist der Aktionär eine Personengesellschaft so wird die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag nur auf Ebene des jeweiligen Gesellschafters erhoben. Die Besteuerung hängt dabei davon ob, ob der Gesellschafter eine Körperschaft (Besteuerung wie unter (i)) oder natürliche Person (Besteuerung wie unter (ii)) ist. Zusätzlich unterliegt der Veräußerungsgewinn bei Zurechnung der Aktien zu einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs der Personengesellschaft
bei dieser in Höhe von 60 % der Veräußerungsgewinne der Gewerbesteuer soweit der Mitunternehmer
eine natürliche Person ist und 5 % der Veräußerungsgewinne unterliegen der Gewerbesteuer, falls es sich
bei dem Mitunternehmer um Körperschaften handelt. Soweit natürliche Personen an der Personengesellschaft beteiligt sind, wird die auf der Ebene der Personengesellschaft anfallende Gewerbesteuer grundsätzlich im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens teilweise oder vollständig auf ihre persönliche Einkommensteuer angerechnet.
Die besonderen Regelungen für die Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen sowie
Lebens- und Krankenversicherungen und Pensionsfonds sind in einem der nachfolgenden Abschnitte beschrieben.
Veräußerungsgewinne, die eine Körperschaft erzielt, unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer. Dasselbe gilt für
Veräußerungsgewinne, welche Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies gegenüber der auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschriebenen Muster erklärt wurde.
Im Ausland ansässige Aktionäre
Gewinne durch die Veräußerung von Aktien eines außerhalb Deutschlands ansässigen Aktionärs unterliegen der
deutschen Einkommensbesteuerung zuzüglich Solidaritätszuschlag falls (i) die Aktien im Betriebsvermögen
einer Betriebsstätte in Deutschland oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, gehalten werden oder (ii) der veräußernde Aktionär bzw. im Falle einer unentgeltlichen Übertragung der Aktien sein Rechtsvorgänger mittelbar oder unmittelbar mindestens 1 % des Grund- oder Stammkapitals der Gesellschaft zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten fünf der Übertragung vorangegangenen Kalenderjahre gehalten hat. In einem solchen Fall gilt:
-
5 % der Veräußerungsgewinne unterliegen der Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 %
(insgesamt 5,275 %), sofern der Veräußerer eine Körperschaft ist;
-
andernfalls unterliegen 60 % der Veräußerungsgewinne der Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag
und - falls einschlägig - Kirchensteuer.
Allerdings sehen einige mit Deutschland abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen eine Freistellung von
der deutschen Besteuerung (mit Ausnahme des Falles (i)) vor und weisen das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Anlegers zu.
Veräußerungsgewinne durch die entgeltliche Übertragung von Aktien, die im Betriebsvermögen einer Betriebsstätte in Deutschland oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist,
gehalten werden (Fall (i)), unterliegen den gleichen Regelungen wie sie für in Deutschland ansässige Aktionäre
in den Abschnitten hierüber beschrieben wurden.
Sonderregeln für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors
Soweit Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute Aktien, die nach § 1a Abs. 12 des Gesetzes über das
Kreditwesen dem Handelsbuch zuzurechnen sind, halten bzw. veräußern, gelten weder für Dividenden noch für
149
Veräußerungsgewinne die 95 %ige Befreiung von der Körperschaftsteuer und gegebenenfalls von der Gewerbesteuer. Gleiches gilt für Aktien, die von Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen mit
dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben werden.
Die 95 %ige Befreiung von der Körperschaftsteuer und gegebenenfalls von der Gewerbesteuer gilt auch nicht für
Dividenden aus Aktien, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, sowie für Gewinne aus der Veräußerung solcher Aktien. Entsprechendes gilt für Pensionsfonds.
Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer
Die Übertragung von Aktien auf eine andere Person durch Schenkung oder von Todes wegen unterliegt der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer grundsätzlich nur, wenn
(i)
der Erblasser, der Schenker, der Erbe, der Beschenkte oder der sonstige Erwerber zur Zeit des Vermögensüberganges seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte oder sich als
deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten hat, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, oder
(ii)
die Aktien beim Erblasser oder Schenker zu einem Betriebsvermögen gehörten, für das in Deutschland
eine Betriebsstätte unterhalten wurde oder ein ständiger Vertreter bestellt war, oder
(iii)
der Erblasser oder Schenker zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahe stehenden Personen zu mindestens 10 % am Grundkapital der Gesellschaft
unmittelbar oder mittelbar beteiligt war.
Die wenigen gegenwärtig in Kraft befindlichen deutschen Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen sehen
in der Regel vor, dass deutsche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nur in Fall (i) und mit Einschränkungen in Fall
(ii) erhoben werden kann.
Sonderregelungen finden Anwendung auf bestimmte außerhalb Deutschlands lebende deutsche Staatsangehörige
und ehemalige deutsche Staatsangehörige.
Sonstige Steuern
Bei Kauf, Verkauf oder sonstiger Veräußerung von Aktien fällt keine deutsche Kapitalverkehrsteuer, Umsatzsteuer, Stempelsteuer oder ähnliche Steuer an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass
Unternehmer zu einer Umsatzsteuerpflicht der ansonsten steuerfreien Umsätze optieren. Vermögensteuer wird in
Deutschland gegenwärtig nicht erhoben.
150
FINANZTEIL
Inhaltsverzeichnis

Geprüfter Konzernabschluss der Capital Stage AG für das zum
31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr nach IFRS
F-4

Geprüfter Konzernabschluss der Capital Stage AG für das zum
31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr nach IFRS
F-60

Geprüfter Konzernabschluss der Capital Stage AG für das zum
31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr nach IFRS
F-102

Geprüfter Jahresabschluss der Capital Stage AG das zum
31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr nach HGB
F-142

Ungeprüfter Konzernzwischenabschluss der Capital Stage AG für
den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum nach IFRS
F-160
F-1
[Diese Seite wurde absichtlich freigelassen.]
F-2
[Diese Seite wurde absichtlich freigelassen.]
F-3
Geprüfter Konzernabschluss der Capital Stage AG für das zum
31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr nach IFRS
F-4
Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Capital Stage AG, Hamburg
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 nach IFRS
Anhang
Umsatzerlöse
2012
2011
EUR
EUR
3.25; 4.1
45.118.373,67
35.463.104
Sonstige Erträge
4.2
15.906.767,96
10.620.971
Materialaufwand
4.3
-6.870.164,56
-5.300.000
Personalaufwand davon EUR 34.449,69; (VJ:
EUR 29.718,22) aus anteilsbasierter Vergütung
4.4
-5.909.634,93
-4.462.094
Sonstige Aufwendungen
4.6
-14.516.165,89
-11.548.480
33.729.176,25
24.773.501
-13.183.382,37
-11.465.421
20.545.793,88
13.308.080
Betriebsergebnis
(EBITDA)
vor
Abschreibung
Abschreibungen
4.5
Betriebsergebnis (EBIT)
Finanzerträge
4.7
696.014,38
711.319
Finanzaufwendungen
4.7
-11.746.825,37
-8.807.777
9.494.982,89
5.211.622
-353.345,93
-2.714.569
9.141.636,96
2.497.053
-47.677,13
-111.231
Konzerngesamtergebnis
9.093.959,83
2.385.822
Konzernjahresergebnis davon zustehend
Aktionären der Capital Stage AG
8.579.355,14
-900.605
562.281,82
3.397.658
8.531.678,01
-1.011.836
562.281,82
3.397.658
2012
2011
46.793.849
32.105.834
Ergebnis je Aktie unverwässert in EUR
0,18
-0,028
Ergebnis je Aktie verwässert in EUR
0,18
-0,029
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
4.8
Konzernjahresergebnis (EAT)
Währungsdifferenzen
4.9
Minderheitsgesellschaftern
Gesamtergebnis davon zustehend
Aktionären der Capital Stage AG
Minderheitsgesellschaftern
Ergebnis je Aktie
Durchschnittlich ausgegebene Aktien im
Berichtszeitraum
3.28
F-5
Konzernbilanz der Capital Stage AG, Hamburg
zum 31. Dezember 2012 nach IFRS
AKTIVA in EUR
Anhang
31.12.2012
Immaterielle Vermögenswerte
3.5; 5.1; 17
69.322.613,41
33.052.077
5.2; 17
6.888.133,02
6.888.134
Sachanlagen
3.6; 5.3; 17
317.126.849,68
203.702.077
Finanzanlagen
3.7; 5.4; 14
3.049.561,79
11.600.157
Sonstige Forderungen
5.5
1.982.522,61
511.653
Aktive latente Steuern
3.20; 4.8
2.749.875,61
955.525
401.119.556,12
256.709.623
Geschäfts- oder Firmenwert
Langfristiges Vermögen, gesamt
31.12.2011
Vorräte
3.19; 5.6
2.451.313,66
1.911.220
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
3.21; 5.7
3.150.472,95
6.048.700
Nicht finanzielle Vermögenswerte
3.22; 5.8
1.355.369,52
3.179.814
Sonstige kurzfristige Forderungen
3.22; 5.8
12.702.916,10
332.634
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
3.23; 5.9
34.237.599,95
31.798.199
53.897.672,18
43.270.567
455.017.228,30
299.980.190
Kurzfristiges Vermögen, gesamt
Summe AKTIVA
PASSIVA in EUR
Anhang
31.12.2012
31.12.2011
Gezeichnetes Kapital
48.400.000,00
38.114.996
Kapitalrücklage
37.665.785,50
17.178.521
119.300,67
84.851
Währungsrücklage
-158.908,68
-111.232
Gewinnrücklagen
3.704.921,90
13.704.922
32.388.372,19
15.717.767
8.142.649,94
6.895.998
Rücklage für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende
Arbeitnehmervergütungen
3.26; 5.11
Bilanzgewinn
Minderheitsgesellschafter
Eigenkapital, gesamt
5.10
130.262.121,52
91.585.823
Minderheitsgesellschafter (KG)
5.12
2.649.390,06
0,00
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
5.12
243.771.652,34
157.963.301
3.27; 5.12
17.871.225,63
18.930.115
5.12
1.694.048,14
426.503
3.20; 4.8
32.009.583,30
12.347.803
297.995.899,47
189.667.722
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
Sonstige Rückstellungen
Passive latente Steuern
Langfristiges Fremdkapital, gesamt
Steuerrückstellungen
5.12
913.070,24
39.951
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
3.20
17.354.195,38
10.231.836
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
3.27; 5.12
1.746.067,14
898.235
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3.24; 5.12
2.107.374,61
4.533.660
Sonstige kurzfristige Schulden
3.24; 5.12
4.638.499,94
3.022.963
26.759.207,31
18.726.645
455.017.228,30
299.980.190
Kurzfristiges Fremdkapital
Summe PASSIVA
F-6
Konzern-Kapitalflussrechnung der Capital Stage AG, Hamburg
für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2012
in EUR
Anhang
2012
Periodenergebnis
2011
9.141.636,96
2.497.053
13.183.382,37
18.217.821
8.540.242,59
0,00
34.449,69
29.718
-15.121.991,28
-7.134.148
-696.014,38
-711.319
11.746.825,37
8.807.777
353.345,93
2.714.569
-1.019.267,94
-868.084
Zu-/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind
-102.103.545,89
-85.792.374
Zu-/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind
103.001.820,95
76.330.897
46.692,00
294.600
27.107.576,37
14.386.510
-19.151.869,22
-20.076.541
-10.701.362,58
0,00
113.500,00
3.498.340
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
4.5
Verlust aus Abgang von Finanzanlagen
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen
3.26; 5.11
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge
Finanzerträge
4.7
Finanzaufwendungen
Ertragsteuern (erfolgswirksam)
Ertragsteuern (zahlungswirksam)
Erhaltene Dividenden
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen
abzüglich übernommener Zahlungsmittel
3.1
Auszahlungen für den Erwerb im Folgejahr zu konsolidierender Unternehmen
Einzahlungen aus dem Verkauf kons. Unternehmen
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
17
-23.819.476,36
-24.044.116
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
17
-101.408,82
-38.638
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
0,00
-769.849
Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen
1,00
8.429.737
Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit
-53.660.615,98
-33.001.067
Tilgung von Finanzkrediten
-27.489.844,81
-7.423.185
517.776,27
416.719
7
-10.502.127,28
-8.807.777
5.11
37.650.117,35
21.087.404
30.855.012,00
22.868.993
-118.204,68
-399.713
Gezahlte Dividenden
-1.908.749,80
0,00
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
29.003.979,05
27.742.441
1.182,95
13.161
2.452.122,39
9.141.045
Erhaltene Zinsen
Gezahlte Zinsen
Aufnahme von Finanzkrediten
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen
Auszahlungen für Emissionskosten
Veränderung der Liquidität aus Wechselkursänderungen
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente
Stand am 01.01.
5.9
31.785.478,00
22.644.433
Stand am 31.12.
5.9
34.237.600,39
31.785.478
F-7
[Diese Seite wurde absichtlich freigelassen.]
F-8
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
der Capital Stage AG, Hamburg
in EUR
Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage
Währungsrücklage
Stand 01.01.2011
27.719.999,00
4.984.323,67
0,00
-111.231.55
Konzerngesamtergebnis der Periode
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen
Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen
10.394.997,00
Emissionskosten
12.473.996,10
-399.712,85
Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten
119.913,86
Anteile Minderheitsgesellschafter
Stand 31.12.2011
38.114.996,00
17.178.520,78
-111.231,55
-47.677,13
Konzerngesamtergebnis der Periode
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen
Dividendenausschüttung
Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen
10.285.004,00
Emissionskosten
20.570.008,00
-118.204,68
Entnahmen aus Gewinnrücklagen
Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten
35.461,40
Anteile Minderheitsgesellschafter
Stand 31.12.2012
48.400.000,00
37.665.785,50
-158.908,68
F-9
Gewinnrücklagen
13.704.921,90
Rücklage für in
Eigenkapital
erfüllte Leistungen an Arbeitnehmer
55.132,76
Bilanzgewinn/verlust
Minderheitsgesellschafter
Gesamt
16.618.371,33
0.00
63.082.748,66
-900.604,48
3.397.657,81
2.385.821,78
29.718,22
29.718,22
22.868.993,10
-399.712,85
119.913,86
13.704.921,90
84.850,98
3.498.340,31
3.498.340,31
15.717.766,85
6.895.998,12
91.585.823,08
8.579.355,14
562.281,82
9.093.959,83
34.449,69
34.449,69
-1.908.749,80
-1.908.749,80
30.855.012,00
-118.204,68
-10.000.000,00
10.000.000,00
0,00
35.461,40
3.704.921,90
119.300,67
32.388.372,19
684.370,00
684.370,00
8.142.649,94
130.262.121,52
F-10
Konzernanhang der Capital Stage AG, Hamburg
nach IFRS zum 31. Dezember 2012
1. Allgemeine Grundlagen
Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage AG umfasst laut Satzung den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und
die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Betreuung von Unternehmen, insbesondere bei
deren Geschäftsentwicklung, bei Kapitalmaßnahmen, Erwerbs-, Veräußerungs- und Umstrukturierungsvorgängen und der Kapitalmarkterschließung. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die
geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten,
andere Unternehmen gründen, bestehende erwerben oder sich an solchen beteiligen sowie Unternehmensverträge
abschließen. Sie kann Patente, Marken, Lizenzen, Vertriebsrechte und andere Gegenstände und Rechte erwerben, nutzen und übertragen. Der Unternehmensgegenstand von Tochter- und Beteiligungsunternehmen darf auch
ein anderer sein als der im vorstehenden Absatz genannte Unternehmensgegenstand, sofern er nur geeignet erscheint, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. Aufgrund der Änderung in der Geschäftstätigkeit in
den letzten Jahren, bedarf die Satzung der Capital Stage AG einer Anpassung, die der Hauptversammlung zur
Zustimmung vorgelegt wird. Demnach betreibt die Gesellschaft als freier Stromproduzent selbst oder über Tochtergesellschaften Anlagen zur Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energieträgern im In- und Ausland. Die
Gesellschaft erbringt selbst oder über Tochtergesellschaften kaufmännische, technische oder sonstige nicht genehmigungspflichtige oder zustimmungsbedürftige Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Erwerb, der
Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern im In- und
Ausland.
2. Die berichtende Gesellschaft
Gegenstand des Konzernabschlusses sind die Capital Stage AG und ihre verbundenen Unternehmen. Zu den zum
Konsolidierungskreis gehörenden Unternehmen verweisen wir auf Abschnitt 3.1.
Die Muttergesellschaft des Konzerns, die Capital Stage AG, wurde am 18. Januar 2002 beim Amtsgericht im
Handelsregister unter HRB 63197 eingetragen.
Konzerninterne Geschäftsvorfälle werden zu gleichen Konditionen wie zu fremden Dritten abgeschlossen.
3. Wesentliche Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, wird nach den International Financial
Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) unter Berücksichtigung der
Unternehmensfortführungsprämisse aller im Konsolidierungskreis befindlichen Unternehmen aufgestellt.
Im Konzernabschluss werden die am Bilanzstichtag bereits verpflichtend in Kraft getretenen IFRS, die von der
EU zur Anwendung freigegeben sind, angewendet. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standard Board (IASB) neu erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie des Standing Interpretations Committee (SIC). Ergänzend werden die nach § 315a Abs. HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften
beachtet.
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2012 die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRS-Standards
und -Interpretationen angewandt:
Verpflichtend zum 31. Dezember 2012
Änderungen an Standards
Verpflichtend
anzuwenden für
Geschäftsjahre,
die am oder nach
dem genannten
Datum beginnen
Status des EUEndorsements
(Stand: 31.12.2012)
IFRS 1
Ausgeprägte Hochinflation
01.07.2011
(EU: 01.01.2013)
Übernahme erfolgt
IFRS 1
Streichung der Verweise auf feste Zeitpunkte für 01.07.2011
Erstanwender der IFRS
(EU: 01.01.2013)
Übernahme erfolgt
IAS 7
Angaben – Übertragungen von finanziellen 01.07.2011
Vermögenswerten
Übernahme erfolgt
IAS 12
Latente Steuern – Realisierung von zugrunde 01.01.2011
liegenden Vermögenswerten
(EU: 01.01.2013)
Übernahme erfolgt
F-11
Die meisten Neuerungen hatten keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung für die Capital Stage AG.
Des Weiteren wurden vom IASB oder IFRIC folgende neue Standards oder Interpretationen veröffentlicht bzw.
geändert, deren verpflichtender Anwendungszeitpunkt noch in der Zukunft liegt oder die von der Europäischen
Kommission noch nicht zur Anwendung anerkannt wurden. Von einer vorzeitigen Anwendung der Standards hat
die Capital Stage AG abgesehen.
Freiwillige vorzeitige Anwendung möglich zum 31. Dezember 2012 (vorbehaltlich EU-Endorsement)
Neue Standards zu Finanzinstrumenten
Verpflichtend
anzuwenden für
Geschäftsjahre,
die am oder nach
dem genannten
Datum beginnen
Status des EUEndorsements
(Stand: 31.12.2012)
01.01.2015
Übernahme noch nicht
erfolgt
Änderungen Verpflichtender Erstanwendungszeitpunkt und 01.01.2015
an IFRS 9
Angaben zum Übergang
und IFRS 7
Übernahme noch nicht
erfolgt
Neue und geänderte Standards zu Konsolidierung, gemein- Verpflichtend
samen Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen
anzuwenden für
Geschäftsjahre,
die am oder nach
dem genannten
Datum beginnen
Status des EUEndorsements
(Stand: 31.12.2012)
IFRS 9
Finanzinstrumente (2010)
01.01.2013
IFRS 10
Konzernabschlüsse
(EU: 01.01.2014 mit
freiwilliger vorzeitiger Anwendung)
IFRS 11
Gemeinsame Vereinbarungen
01.01.2013
Übernahme erfolgt
Übernahme erfolgt
(EU: 01.01.2014 mit
freiwilliger vorzeitiger Anwendung)
IFRS 12
Angaben zu Beteiligungen an anderen Unter- 01.01.2013
nehmen
(EU: 01.01.2014 mit
freiwilliger vorzeitiger Anwendung)
Übernahme erfolgt
Änderungen Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarunan IFRS 10, gen und Angaben zu Beteiligungen an anderen
IFRS 11
Unternehmen: Übergangsvorschriften
und IFRS
12
01.01.2013
Übernahme erfolgt
IAS 27
(2011)
01.01.2013
Übernahme erfolgt
Einzelabschlüsse
(EU: 01.01.2014 mit
freiwilliger vorzeitiger Anwendung)
F-12
Neue Standards zu Finanzinstrumenten
IFRS 28
(2011)
Anteile an assoziierten Unternehmen
Verpflichtend
anzuwenden für
Geschäftsjahre,
die am oder nach
dem genannten
Datum beginnen
Status des EUEndorsements
(Stand: 31.12.2012)
01.01.2013
Übernahme erfolgt
(EU: 01.01.2014 mit
freiwilliger vorzeitiger Anwendung)
Änderungen Investmentgesellschaften
an IFRS 10,
IFRS 12
und IAS 27
(2011)
01.01.2014
Übernahme noch nicht
erfolgt
Neuer Standard zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
Verpflichtend
anzuwenden für
Geschäftsjahre,
die am oder nach
dem genannten
Datum beginnen
Status des EUEndorsements
(Stand: 31.12.2012)
IFRS 13
01.01.2013
Übernahme erfolgt
Verpflichtend
anzuwenden für
Geschäftsjahre,
die am oder nach
dem genannten
Datum beginnen
Status des EUEndorsements
(Stand: 31.12.2012)
01.01.2013
Übernahme erfolgt
Verpflichtend
anzuwenden für
Geschäftsjahre,
die am oder nach
dem genannten
Datum beginnen
Status des EUEndorsements
(Stand: 31.12.2012)
01.01.2013
Übernahme noch nicht
erfolgt
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
Geänderter Standard zu Leistungen an Arbeitnehmer
IAS 19
(2011)
Leistungen an Arbeitnehmer
Änderungen an anderen Standards
IFRS 1
Darlehen der öffentlichen Hand
IFRS 7
Angaben - Saldierung von finanziellen Vermö- 01.01.2013
genswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
Übernahme erfolgt
IAS 1
Darstellung des sonstigen Ergebnisses
01.07.2012
Übernahme erfolgt
IAS 32
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten 01.01.2014
und finanziellen Verbindlichkeiten
Übernahme erfolgt
IFRS
Jährliche Verbesserung an den IFRS-Zyklus 01.01.2013
2009-2011
Übernahme noch nicht
erfolgt
F-13
Neue Interpretation
IFRIC 20
(2011)
Abraumkosten in der Produktionsphase einer
über Tagebau erschlossenen Mine
Verpflichtend
anzuwenden für
Geschäftsjahre,
die am oder nach
dem genannten
Datum beginnen
Status des EUEndorsements
(Stand: 31.12.2012)
01.01.2013
Übernahme erfolgt
Diese noch nicht anwendbaren Bilanzierungsvorschriften des IASB haben voraussichtlich keinen wesentlichen
Effekt auf die Rechnungslegung der Capital Stage AG. Jedoch werden die Auswirkungen der Änderungen von
IFRS 9 und IFRS 13 zurzeit von der Gesellschaft analysiert.
Die Kapitalflussrechnung wird im Einklang mit IAS 7 nach der indirekten Methode erstellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und
der Bilanz zusammengefasst worden. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sowohl die Berichtswährung
aller konsolidierter Gesellschaften, mit Ausnahme von Helvetic Energy GmbH und Calmatopo Holding AG,
deren Berichtswährung der Schweizer Franken ist, als auch die funktionale Währung ist der EURO (EUR). Die
Angaben im Anhang entsprechen der jeweiligen Bezeichnung in Euro (EUR), Tausend Euro (TEUR) oder Millionen Euro (Mio. EUR).
Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2012.
3.1 Konsolidierungsgrundsätze
In den Konzernabschluss sind die Capital Stage AG sowie alle von ihr beherrschten wesentlichen in- und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Gesellschaft die Möglichkeit
hat, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen und daraus wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann. Beherrschender Einfluss ergibt sich grundsätzlich aus dem Halten der Stimmrechtsmehrheit.
Anteile an assoziierten Unternehmen werden im Einklang mit IAS 28.1 aufgrund ihrer Designation sowie des
Portfoliomanagements im Konzern nicht nach der Equity-Methode, sondern erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert gemäß IAS 39 bewertet.
Ausleihungen und andere Forderungen sowie Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden aufgerechnet. In der Konzerngewinn- und Verlustrechnung werden Erträge zwischen den Konzerngesellschaften mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet.
Schuldverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten werden innerhalb des Konzerns aufgerechnet. Konzerninterne
Gewinne und Verluste, Aufwendungen und Erträge werden eliminiert.
In den Konsolidierungskreis sind neben der Capital Stage AG im Wege der Vollkonsolidierung folgende Konzerngesellschaften einbezogen worden:
Gezeichnetes Kapital in
EUR
Anteil in
%
Capital Stage Solar IPP GmbH, Hamburg1)
100.000,00
100
26.650,00
100
25.000,00
100
25.000,00
100
25.000,00
100
25.000,00
100
25.000,00
100
25.000,00
100
2)
Capital Stage Wind IPP, Hamburg
Krumbach Photovoltaik GmbH, Hamburg
Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Hamburg
Capital Stage Solar Service GmbH, Halle
Solarparks Asperg GmbH, Hamburg
Asperg Erste Solar GmbH, Halle
Asperg Zweite Solar GmbH, Halle
F-14
Asperg Fünfte Solar GmbH, Halle
25.000,00
100
25.000,00
100
25.000,00
100
1.000,00
100
25.000,00
51
25.000,00
100
25.000,00
100
25.000,00
100
25.000,00
100
25.000,00
100
25.000,00
100
25.000,00
100
10.000,00
100
10.200,00
100
10.200,00
100
10.000,00
100
10.000,00
100
25.000,00
100
DE Stern 10 Srl, Bozen, Italien7)
10.000,00
100
Solar Farm FC1 Srl, Bozen, Italien8)
10.000,00
100
10.000,00
100
89.999,76
74,3
0,00
71,4
10.000,00
85
25.000,00
100
47.717,00
100
83.437,63
100
Asperg Sechste Solar GmbH, Halle
Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Hamburg
Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG, Hamburg
Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH, Halle
Solarpark PVA GmbH, Halle3)
Solarpark Lochau GmbH, Halle
Solarpark Rassnitz GmbH, Halle
Solarpark Roitzsch GmbH, Halle
Solarpark Glebitzsch GmbH, Halle
4)
Solarpark Bad Harzburg GmbH, Halle
5)
CS Göttingen Photovoltaik GmbH, Halle
6)
Alameda SrL, Bozen, Italien
Casette SrL, Bozen, Italien
Vallone SrL, Bozen, Italien
Solar Energy SrL, Bozen, Italien
Oetzi SrL, Bozen, Italien
Grit 63 Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg
7)
Solar Farm FC3 Srl, Bozen, Italien8)
Windkraft Sohland GmbH & Co. KG, Sohland
9)
Windkraft Greußen GmbH & Co. KG, Greußen
9)
Parco Eolico Monte Vitalba SRL, Bozen, Italien
Solarpark Neuhausen GmbH, Neuhausen
10)
11)
Helvetic Energy GmbH, Flurlingen, Schweiz
Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz
1)
vormals Capital Stage IPP GmbH, Umfirmierung gemäß Gesellschafterbeschluss vom 20.12.2012
2)
vormals Capital Stage Consult GmbH, Umfirmierung gemäß Gesellschafterbeschluss vom 20.12.2012
3)
Erwerb mit Notarvertrag vom 1. Juni 2012 durch die Capital Stage Solar IPP GmbH
4)
Erwerb mit Notarvertrag vom 18. Juni 2012 (Signing), Closing am 30. Juli 2012
5)
Erwerb mit Notarvertrag vom 21. März 2012
F-15
6)
Erwerb mit Notarvertrag vom 17. April 2012
7)
Erwerb mit Notarvertrag vom 02. März 2012 (Signing), Closing am 11. Mai 2012
8)
Erwerb mit Notarvertrag vom 02. März 2012 (Signing), Closing am 06. Juni 2012
9)
Erwerb mit Notarvertrag vom 07. September 2012, Closing 02. November 2012
10)
Erwerb mit Notarvertrag vom 07. September 2012, Closing am 1. Oktober 2012
11)
Erwerb mit Notarvertrag vom 20. Dezember 2012, Closing am 21. Dezember 2012
Das Geschäftsjahr aller in den Konzernabschluss einbezogener Gesellschaften endet am 31. Dezember 2012.
3.2 Unternehmenszusammenschlüsse
Der Erwerb von Geschäftsbetrieben wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung ist zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, der sich bestimmt aus
der Summe der zum Tauschzeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der
von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Konzern
emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit
dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten sind bei Anfall grundsätzlich erfolgswirksam zu erfassen.
Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind mit ihren beizulegenden
Zeitwerten zu bewerten. Hierzu gelten folgende Ausnahmen:

Latente Steueransprüche oder latente Steuerschulden und Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in
Verbindung mit Vereinbarungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind gemäß IAS 12 Ertragsteuern bzw.
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zu erfassen und zu bewerten;

Schulden oder Eigenkapitalinstrumente, welche sich auf anteilsbasierte Vergütungen oder auf den Ersatz
anteilsbasierter Vergütungen durch den Konzern beziehen, sind zum Erwerbszeitpunkt gemäß IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung zu bewerten und

Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen), die gemäß IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige
Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind, sind
gemäß diesem IFRS zu bewerten.
Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Überschuss aus der Summe der übertragenen Gegenleistung, dem
Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, dem beizulegenden Zeitwert des
zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) und dem
Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und
der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass nach erfolgter nochmaliger Beurteilung der dem Konzern zuzurechnende Anteil am beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens größer ist als die
Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen
Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem
erworbenen Unternehmen (sofern gegeben), ist der übersteigende Betrag unmittelbar als Gewinn erfolgswirksam
(innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung) zu erfassen.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und dem Inhaber im
Falle der Liquidation das Recht geben, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu
erhalten, sind bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil der bilanzierten Beträge des identifizierbaren Nettovermögens zu bewerten. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder den Wertmaßstäben zu bewerten, die sich aus anderen
Standards ergeben.
Wenn die erstmalige Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses am Ende des Geschäftsjahres, in der
der Zusammenschluss stattfindet, unvollständig ist, gibt der Konzern für die Posten mit unvollständiger Bilanzierung vorläufige Beträge an. Die vorläufig angesetzten Beträge sind während des Bewertungszeitraumes zu korrigieren oder zusätzliche Vermögenswerte oder Schulden sind anzusetzen, um die neuen Informationen über Fakten und Umstände widerzuspiegeln, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die die Bewertung der zu diesem
Stichtag angesetzten Beträge beeinflusst hätten, wenn sie bekannt gewesen wären.
Im Geschäftsjahr 2012 erweiterte sich der Konsolidierungskreis aufgrund der Ausweitung der Geschäftstätigkeit
der Capital Stage AG durch den Erwerb der 100%-igen Beteiligungen Solarpark PVA GmbH, Solarpark Glebitzsch GmbH, Solarpark Bad Harzburg GmbH, Capital Stage Göttingen Photovoltaik GmbH, Grit 63. Vermögensverwaltung GmbH, De Stern 10 Srl, Solar Farm FC1 Srl, Solar Farm FC3 Srl. Desweiteren wurde jeweils
eine 85%-ige Beteiligung an den Windpark Parco Eolico Monte Vitalba SRL, eine 74,3%-ige Beteiligung an
F-16
Windkraft Sohland GmbH & Co. KG, eine 71,4 % Beteiligung an Boreas Windfeld Greußen GmbH & Co. KG
und eine 100 % Beteiligung an Solarpark Neuhausen GmbH erworben.
Gem. IFRS 3 B65 sind die einzelnen Unternehmenszusammenschlüsse im abgelaufenen Geschäftsjahr einzeln
betrachtet unwesentlich, zusammen betrachtet jedoch wesentlich. Daher wurden die Angaben gem. IFRS 3
B64(e)-(f) zusammengefasst.
Die explizite Angabe von Kaufpreisen ist unterblieben, da über diese jeweils vertragliches Stillschweigen vereinbart wurde.
Aus der Erstkonsolidierung der Unternehmenserwerbe entstand ein negativer Unterschiedsbetrag (Badwill). Im
Wesentlichen resultierte der Badwill aus der Erstkonsolidierung der Solarparks Parma, Cesena und Forli.
Der negative Unterschiedsbetrag (Badwill) für die Unternehmenserwerbe beläuft sich in Summe auf EUR 15,1
Mio. und ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Die anschaffungsbezogenen Nebenkosten wurden
im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.
Unternehmenserwerbe erfordern oftmals die Teilnahme an öffentlichen Verkaufsprozessen, in denen der Kaufpreis wesentlich durch Angebote von Wettbewerbern beeinflusst wird. Die Unternehmenserwerbe des Konzerns
resultierten jedoch ausschließlich aus Exklusivverhandlungen mit den jeweiligen Verkäufern.
Der Erwerb des Solarparks Parma, Cesena und Forli erfolgte zu einem Preis unter dem Marktwert der einzelnen
Vermögenswerte und Schulden. Portfolien dieser Größenordnung werden üblicherweise mit entsprechenden
Paketabschlägen gehandelt. Die mit einem Portfolioverkauf im Vergleich zu Einzelprivatisierungen erreichte
höhere Verwertungsgeschwindigkeit sowie die hieraus resultierenden Einsparungen im Bereich der Personalund Verwaltungskosten sowie Transaktionskosten, die bei einem vollständigen Einzelverkauf der Objekte entstehen würden, drücken sich in einem Paketabschlag aus.
Der Unterschiedsbetrag resultiert somit insbesondere aus dem erzielten Paketabschlag sowie der Vermeidung
von Verkaufsprozessen.
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter wurden proportional entsprechend ihrer Anteile der bilanzierten
Beträge des identifizierbaren Nettovermögens bewertet.
Die jeweilige Erstkonsolidierung in dem Konzernabschluss fand für folgende Erwerbe wie folgt statt:
Solarpark PVA GmbH
Solarpark Glebitzsch GmbH
Solarpark Bad Harzburg GmbH
Capital Stage Göttingen Photovoltaik GmbH
Grit 63. Vermögensverwaltung GmbH
De Stern 10 Srl
Solar Farm FC1 Srl
Solar Farm FC3 Srl
Parco Eolico Monte Vitalba SRL
Windkraft Sohland GmbH & Co. KG
Boreas Windfeld Greußen GmbH & Co. KG
Solarpark Neuhausen GmbH
F-17
Die im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzten identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaften betrugen:
De Stern 10 srl, Solar Farm FC1 srl,
Solar Farm FC3 srl
Immaterielle Vermögenswerte
Buchwert vor Kaufpreisallokation in TEUR
Beizulegender Zeitwert in
TEUR
2.600
23.269
34.095
34.758
Sonstige langfristige Vermögenswerte
1.965
1.965
Kurzfristige Vermögenswerte
2.434
2.434
Liquide Mittel
2.313
2.313
43.048
44.098
0
6.263
Sachanlagen
Schulden und Rückstellungen
Passive latente Steuern
Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von drei italienischen Solarparks in der Region Emilia Romagna in den Ortschaften Parma, Cesena und Forlì. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt der Parks war der 11. Mai
2012 (De Stern 10 srl), bzw. der 6. Juni 2012 (Solar Farm C1 srl und Solar Farm FC3 srl). Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der
Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt EUR 14,75 Mio. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 2.278 und einen Bruttovertragswert von TEUR 2.298. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen
Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine
Eventualforderungen oder Schulden vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 40. Seit dem
Zeitpunkt der Erstkonsolidierung der oben genannten Solarparks wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR
3.810 und ein Verlust in Höhe von TEUR 487 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wären die Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, würden die Umsatzerlöse TEUR
5.980 und der Verlust in Höhe von TEUR -673 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten sein.
Solarpark Glebitzsch GmbH, Halle
Immaterielle Vermögenswerte
Buchwert vor Kaufpreisallokation in TEUR
Beizulegender Zeitwert in
TEUR
0
2.713
4.871
4.871
Kurzfristige Vermögenswerte
22
0
Liquide Mittel
10
10
4.258
4.236
0
787
Sachanlagen
Schulden und Rückstellungen
Passive latente Steuern
Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb eines Solarparks in Glebitzsch in Sachsen-Anhalt. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 30. Juli 2012. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter
Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt EUR 2,571 Mio. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Steuern zusammensetzen, besitzen
einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 0,094. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der
vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf
TEUR 6. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung des Solarpark Glebitzsch GmbH wurden Umsatzerlöse in
F-18
Höhe von TEUR 246 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 44 aus dem erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre
das Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wären Umsatzerlöse von
TEUR 246 und ein Verlust in Höhe von TEUR -36 aus diesem Unternehmen im Konzernabschluss enthalten.
Windkraft Sohland GmbH & Co. KG
Buchwert vor Kaufpreisallokation in TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
Beizulegender Zeitwert in
TEUR
0
4.544
2.521
8.343
Kurzfristige Vermögenswerte
427
407
Liquide Mittel
803
803
6.662
6.578
23
3.046
Sachanlagen
Schulden und Rückstellungen
Passive latente Steuern
Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von einem Windpark in Sohland in Sachsen. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 2. November 2012. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter
Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt EUR 4,47 Mio. Darin enthalten ist ein Minderheitenanteil
bewertet zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 1,15 Mio. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 173 und einen Bruttovertragswert von TEUR 206. Die
im Erwerbszeitpunkt vorgenommene Wertschätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit
nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung des Windparks wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR
412 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 99 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen
bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wären Umsatzerlöse in Höhe von TEUR
1.480 und ein Verlust in Höhe von TEUR -337 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten.
Boreas Windfeld Greußen GmbH & Co. Buchwert vor KaufKG
preisallokation in TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
Beizulegender Zeitwert in
TEUR
0
3.793
7.166
24.900
0,00
66
Kurzfristige Vermögenswerte
1.599
1.481
Liquide Mittel
1.732
1.732
20.535
20.422
0
6.308
Sachanlagen
Aktive latente Steuern
Schulden und Rückstellungen
Passive latente Steuern
Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von einem Windpark in Greußen in Thüringen. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 2. November 2012. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter
Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt EUR 5,24 Mio. Darin enthalten ist ein Minderheitenanteil
bewertet zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 1,5 Mio. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 299 und einen Bruttovertragswert von TEUR
355. Darüber hinaus bestehen Umsatzsteuerforderungen von TEUR 507. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich
F-19
auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 13. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung des Windparks wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 685 und ein Verlust in Höhe von TEUR 35 aus den erworbenen Unternehmen
erfasst. Wäre das Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wären Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 3.704 und ein Verlust in Höhe von TEUR -845 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten.
Parco Eolico Monte Vitalba SRL
Buchwert vor Kaufpreisallokation in TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
Beizulegender Zeitwert in
TEUR
0
4.350
3.981
6.361
0,00
87
Kurzfristige Vermögenswerte
947
947
Liquide Mittel
103
103
5.073
5.318
0
1.968
Sachanlagen
Aktive latente Steuern
Schulden und Rückstellungen
Passive latente Steuern
Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von einem italienischen Windpark in Vitalba in der Region
Toskana. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt der Parks war der 1. Oktober 2012. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des
neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt EUR 4,56 Mio. Darin enthalten ist ein
Minderheitenanteil bewertet zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 0,68 Mio. Die im Rahmen der
Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 699 und einen Bruttovertragswert von TEUR 699. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 18. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung des Windparks wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 627 und ein Gewinn in
Höhe von TEUR 64 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits das vollständige
Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wären Umsatzerlöse von TEUR 1.546 und ein Verlust in Höhe von
TEUR -344 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten.
Solarpark Neuhausen GmbH, Halle
Immaterielle Vermögenswerte
Buchwert vor Kaufpreisallokation in TEUR
Beizulegender Zeitwert in
TEUR
0
1.351
20.603
20.513
0
11
Kurzfristige Vermögenswerte
461
290
Liquide Mittel
275
275
17.459
17.333
0
364
Sachanlagen
Aktive latente Steuern
Schulden und Rückstellungen
Passive latente Steuern
Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von einem Solarpark in Neuhausen bei Cottbus in Brandenburg. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 21.12.2012. Der Unternehmenszusammenschluss
wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt EUR 4,74 Mio. Die im Rahmen der Transaktion
übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
F-20
zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 57 und einen Bruttovertragswert von TEUR
67. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Die übernommenen Forderungen waren vollständig werthaltig. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten
beliefen sich auf TEUR 18. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung des Solarparks wurden keine Umsatzerlöse und kein Gewinn aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits das vollständige
Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wären Umsatzerlöse von TEUR 689 und ein Gewinn in Höhe von
TEUR 2 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten.
Für den Erwerb der Grit 63. Vermögensverwaltungs GmbH, der Solarpark PVA GmbH, der Solarpark Bad
Harzburg GmbH und der Capital Stage Göttingen GmbH wurden keine Kaufpreisallokationen durchgeführt, da
die Voraussetzungen eines bestehenden Geschäftsbetriebes nicht vorlagen. Es kam zu keinen wesentlichen Änderungen hinsichtlich des Konzernabschlusses. Bei der Solarpark Bad Harzburg GmbH wurden im Rahmen der
Kapitalkonsolidierung Projektrechte in Höhe von TEUR 267 aktiviert.
Gesamtauswirkungen des Erwerbs auf die Ergebnisse des Konzerns
Im Jahresüberschuss sind Verluste in Höhe von EUR 0,3 Mio. aus den durch die Neuerwerbe generierten Geschäften, die sich auf den Kauf der Solar- und Windparks zurückführen lassen, enthalten. Die Umsatzerlöse des
aktuellen Geschäftsjahres beinhalten EUR 4,1 Mio. aus den neuerworbenen Solarparks und EUR 1,7 Mio. aus
den neuerworbenen Windparks.
Wären die Unternehmenszusammenschlüsse zum 1. Januar 2012 erfolgt, hätte sich der Konzernumsatz der Geschäftsbereiche um EUR 7,8 Mio. erhöht und der Jahresüberschuss um EUR 1,9 Mio. verringert.
Veräußerung von Tochterunternehmen
Die Capital Stage Wildenfels GmbH wurde zum 31. Mai 2012 veräußert und ist daher zum 31. Dezember 2012
nicht mehr in den Konsolidierungskreis einbezogen worden. Der Nettozahlungsmittelzufluss aus Veräußerung
von Tochterunternehmen betrug TEUR 113. Hieraus entstand ein Verlust in Höhe von TEUR 13.
Unternehmenserwerbe nach dem Bilanzstichtag
Am 20. Dezember 2012 hat die Capital Stage AG bekannt gegeben, dass sie einen Vertrag über den Erwerb von
zwei bereits in Betrieb befindlichen Solarparks in Norditalien, mit einer Gesamtkapazität in Höhe von 4,64
MWp, geschlossen hat.
Der Vertrag stand noch unter aufschiebenden Bedingungen. Der Vollzug wurde am 17.01.2013 durchgeführt.
Der Erwerb wird eine Ausweitung der bestehenden Geschäftsaktivität zur Folge haben.
Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von zwei italienischen Solarparks in Parma in der Region
Emilia Romagna. Es wurden jeweils 100 % der Anteile erworben. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt der Parks
war der 10. Januar 2013. Aufgrund fehlender finaler Informationen konnte bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses noch keine Kaufpreisallokation durchgeführt werden. Es ist somit auch noch keine Auswirkung auf den Konzernabschluss im Geschäftsjahr 2013 absehbar.
Am 18. Juni 2012 hat die Capital Stage AG bekannt gegeben, dass sie einen Vertrag über den Erwerb von einem
bereits in Betrieb befindlichen Solarpark in Lettewitz in Sachsen-Anhalt, mit einer Gesamtkapazität in Höhe von
12,6 MWp, geschlossen hat.
Der Vertrag stand noch unter aufschiebenden Bedingungen. Der Vollzug wurde am 15.01.2013 durchgeführt.
Der Erwerb wird eine Ausweitung der bestehenden Geschäftsaktivität zur Folge haben.
Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von einem Solarpark in Lettewitz in Sachsen-Anhalt. Es
wurden jeweils 100 % der Anteile erworben. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 15.01.2013.
Der Unternehmenszusammenschluss wird unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method)
durchgeführt. Aufgrund fehlender finaler Informationen konnte bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des
Konzernabschlusses noch keine Kaufpreisallokation durchgeführt werden. Es ist somit auch noch keine Auswirkung auf den Konzernabschluss im Geschäftsjahr 2013 absehbar.
3.3 Fremdwährungsumrechnung
Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Geschäftsbetriebe in die
Berichtswährung des Konzerns (EUR) werden im Konzernabschluss direkt im sonstigen Ergebnis erfasst und in
der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung kumuliert. Zuvor in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung erfasste Umrechnungsdifferenzen werden in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn ein teilweiser oder vollständiger Verkauf des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgt.
Die Währungsumrechnung erfolgt daher beim Eigenkapital zum historischen Kurs, bei den sonstigen Bilanzposten zum Bilanzstichtagskurs und bei den Erträgen und Aufwendungen sowie beim Konzernergebnis zum Durchschnittskurs des Jahres. Währungsdifferenzen werden gemäß IAS 21 erfolgsneutral behandelt und im EigenkapiF-21
tal ausgewiesen. Der Stichtagskurs des Schweizer Franken zu EURO war CHF/EUR 1,21360 (Vorjahr:
CHF/EUR 1,2156), der Durchschnittskurs für 2012 betrug CHF/EUR 1,21115 (Vorjahr: CHF/EUR 1,22755).
3.4 Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten
Bedeutende Ermessenspielräume nutzt die Gesellschaft lediglich bei dem Ansatz möglicher Goodwills durch
Ansatz der „Partial goodwill method“, bzw. der „Full goodwill method“. Ansonsten bestehen keine wesentlichen
bilanziellen Ermessensspielräume.
Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen
von Schätzungsunsicherheiten zum Ende der Berichtsperiode angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko
entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen
Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird.
Im Konzernabschluss wurden in einigen Fällen Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die Auswirkungen auf die Höhe von Vermögenswerten, bilanziellen Vermögenswerten, Schulden, Erträgen, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten haben. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Bei der Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und immaterieller Vermögenswerten ist die
erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen, dabei werden insbesondere vertragliche Bestimmungen, Branchenerkenntnisse und Einschätzungen des Managements berücksichtigt.
Den im Rahmen der Purchase Price Allocation ermittelten immateriellen Vermögenswerten liegen die Planungen der Gesellschaft zugrunde, die unter Berücksichtigung von vertraglichen Vereinbarungen auf den Schätzungen des Managements beruhen. Die im Zuge der Bewertung der immateriellen Vermögenswerte angewandten
Diskontierungszinssätze (WACC) betragen zwischen 4,19 % und 4,56 %.
Hinsichtlich der getroffenen Annahmen bei der Ermittlung der Fair Values der Finanzanlagen verweisen wir auf
die Ausführungen unter 3.7.
Bei der Ermittlung der Barwerte der Leasingverbindlichkeiten und Finanzschulden wurden die vertraglich vereinbarten Zinssätze verwendet.
Zum Periodenende wurden die zur Zinssicherung angeschlossenen Zinsswaps neu bewertet. Aufgrund des Weiteren gesunkenen Zinsniveaus ergab die Neubewertung einen Zinsaufwand in Höhe von TEUR 416.
Aufgrund der oben genannten Unsicherheiten ist es nicht möglich, quantitative Auswirkungen der Schätzungsunsicherheiten zu nennen.
Aufgrund besserer Kenntnis der wirtschaftlichen Nutzbarkeit des bilanzierten Sachanlagevermögens der Gesellschaft wurden die Schätzungen der Nutzungsdauern der innerhalb der Windparks und Solarparks bilanzierten
langfristigen Vermögenswerte i.S.d. IAS 8.32ff angepasst. Die Änderungen wurden nur prospektiv vorgenommen, da es sich lediglich um eine Schätzungsänderung handelt.
Die Auswirkungen der Anpassungen der wirtschaftlichen Nutzungsdauern belaufen sich im aktuellen Geschäftsjahr und den darauffolgenden 15 Perioden auf jeweils rd. EUR 2,56 Mio.; in den darauffolgenden 10 Perioden
wird die Anpassung durchschnittlich rd. EUR -2,76 Mio. betragen.
Aus dem gleichen Grund wurde die wirtschaftliche Nutzungsdauer der als immaterieller Vermögenswerte bilanzierten Projektrechte angepasst.
3.5 Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte verfügen alle, mit Ausnahme der Geschäfts- und Firmenwerte, über eine
begrenzte Nutzungsdauer und sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Liegt der beizulegende Zeitwert am Bilanzstichtag unter dem Buchwert, so wird auf diesen Wert abgewertet. Bei
Fortfall der Gründe für früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen werden Zuschreibungen erfolgswirksam vorgenommen.
Die Abschreibungen für Stromeinspeiseverträge und Projektrechte erfolgen über 15 bis 30 Jahre, analog der
Nutzungsdauer der Photovoltaikanlagen. Die Abschreibungen der übrigen immateriellen Vermögenswerte erfolgen über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren.
Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen, sofern erforderlich, bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz
ausgewiesen.
Für Zwecke der Prüfung auf Wertminderung ist der Geschäfts- oder Firmenwert auf jede der Zahlungsmittel
generierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufzuteilen, von denen erwartet wird, dass sie
einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können.
F-22
Zahlungsmittel generierende Einheiten, welchen ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes zugeteilt wurde, sind
jährlich auf Wertminderung zu prüfen. Liegen Hinweise für eine Wertminderung einer Einheit vor, wird diese
häufiger evaluiert. Wenn der erzielbare Betrag einer Zahlungsmittel generierenden Einheit kleiner ist als der
Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswertes innerhalb der Einheit zuzuordnen. Jeglicher Wertminderungsaufwand des
Geschäfts- oder Firmenwertes wird direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein für den Geschäftsoder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden.
Bei der Veräußerung einer Zahlungsmittel generierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt.
3.6 Sachanlagen
Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen bewertet. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in
den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen berücksichtigt. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.
Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer
pro rata temporis abgeschrieben. Die angesetzten Nutzungsdauern für Vermögenswerte des Sachanlagevermögens wurden im Berichtsjahr auf die tatsächlichen vereinbarten Pachtlaufzeiten angepasst und betragen nunmehr
3 bis 30 Jahre, darunter für die Photovoltaik- und Windkraftanlagen 18 bis 30 Jahre und für die übrige Büro- und
Geschäftsausstattung 3 bis 5 Jahre.
3.7 Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sind zu erfassen, wenn ein Konzernunternehmen
Vertragspartei des Finanzinstruments wird.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sind bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert zu
bewerten. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Emission von finanziellen Vermögenswerten und
finanziellen Verbindlichkeiten (die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden) zuzurechnen sind, erhöhen oder reduzieren den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten bei Zugang. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden,
zuzurechnen sind, werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.
3.8 Finanzielle Vermögenswerte
Die Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt in die folgenden Kategorien:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Kredite und Forderungen
Die Kategorisierung hängt von der Art und dem Verwendungszweck der finanziellen Vermögenswerte ab und
erfolgt bei Zugang. Der Ansatz und die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgen zum Handelstag,
wenn es sich um Finanzanlagen handelt, deren Lieferung innerhalb des für den betroffenen Markt üblichen Zeitrahmens erfolgt.
3.9 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der finanzielle
Vermögenswert entweder zu Handelszwecken gehalten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet designiert wird.
Ein finanzieller Vermögenswert wird als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, wenn dieser:

hauptsächlich mit der Absicht erworben wurde, ihn kurzfristig zu verkaufen, oder

beim erstmaligen Ansatz Teil eines Portfolios eindeutig identifizierter und gemeinsam vom Konzern
gesteuerter Finanzinstrumente ist, für das in der jüngeren Vergangenheit Hinweise auf kurzfristige Gewinnmitnahmen bestehen, oder

ein Derivat ist, das nicht als Sicherungsinstrument designiert wurde, als solches effektiv ist und auch
keine Finanzgarantie darstellt.
F-23
Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, kann im Rahmen des
erstmaligen Ansatzes als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden, wenn:

eine solche Designation Bewertungs- und Ansatzinkonsistenzen beseitigt oder wesentlich reduziert, die
ansonsten auftreten würden, oder

der finanzielle Vermögenswert Teil einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten und/oder finanziellen Verbindlichkeiten ist, die gemäß einer dokumentierten Risikomanagement- oder Anlagestrategie gesteuert werden, ihre Wertentwicklung auf Grundlage des beizulegenden Zeitwertes beurteilt wird und Informationen über dieses Portfolio auf dieser Basis intern bereitgestellt werden, oder

der Teil eines Vertrages ist, welcher ein oder mehrere eingebettete Derivate enthält, und gemäß IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung das gesamte strukturierte Produkt (Vermögenswert oder Verbindlichkeit) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden kann.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam
erfasst. Der erfasste Nettogewinn oder -verlust schließt etwaige Dividenden und Zinsen des finanziellen Vermögenswertes mit ein und ist im Posten „Sonstige Erträge/Sonstige Aufwendungen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesen.
3.10 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für Instrumente, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert
angesetzt werden
Bei den im Konzern zum 31. Dezember 2012 ausgewiesenen Finanzanlagen handelt es sich um Anteile, die
gemäß IAS 39 der Kategorie „at fair value through profit or loss“ (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet) designiert (Fair Value Option) wurden und um Zinsswaps, die als zu Handelszwecken gehaltene Derivate klassifiziert wurden. Gemäß IAS 39 sind diese Vermögenswerte grundsätzlich mit dem beizulegenden
Zeitwert zu bewerten. Transaktionskosten werden nicht aktiviert. Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
Finanzanlagen können nach der Bedeutung der in ihre Bewertungen einfließenden Faktoren und Informationen
klassifiziert und in (Bewertungs-) Stufen eingeordnet werden. Die Einordnung eines Finanzinstruments in eine
Stufe erfolgt nach der Bedeutung seiner Inputfaktoren für seine Gesamtbewertung und zwar nach der niedrigsten
Stufe, deren Berücksichtigung für die Bewertung als Ganzes erheblich bzw. maßgeblich ist. Die Bewertungsstufen untergliedern sich hierarchisch nach ihren Inputfaktoren:
Stufe 1 die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten (unverändert
übernommenen) Preise
Stufe 2 Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die auf Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die
sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d.h. als Preis) oder indirekt
(d.h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen
Stufe 3 nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder
der Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren)
3.11 Kredite und Forderungen
Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Kredite und Forderungen (einschließlich Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Bankguthaben und Barmittel etc. (zu beschreiben)) werden
nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet.
Mit Ausnahme von kurzfristigen Forderungen, bei denen der Effekt aus der Diskontierung unwesentlich wäre,
werden Zinserträge gemäß der Effektivzinsmethode erfasst.
3.12 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte, werden zu jedem Abschlussstichtag auf das Vorhandensein von Indikatoren für eine
Wertminderung untersucht. Finanzielle Vermögenswerte werden als wertgemindert betrachtet, wenn infolge
eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eintraten, ein objektiver
Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme der Finanzanlage negativ verändert
haben.
F-24
Bei allen anderen finanziellen Vermögenswerten können objektive Hinweise für eine Wertminderung im Folgenden bestehen:

erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder der Gegenpartei,

ein Vertragsbruch wie etwa ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen oder

erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren
geht.
Bei zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten entspricht der Wertminderungsaufwand
der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem mit der aktuellen Marktrendite eines vergleichbaren finanziellen Vermögenswerts ermittelten Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme. Solche
Wertberichtigungen dürfen in Folgeperioden nicht rückgängig gemacht werden.
Verringert sich die Höhe der Wertminderung eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen
Vermögenswerts in einem der folgenden Geschäftsjahre und kann diese Verringerung objektiv auf ein nach der
Erfassung der Wertminderung aufgetretenes Ereignis zurückgeführt werden, wird die vormals erfasste Wertminderung über die Gewinn- und Verlustrechnung rückgängig gemacht. Dabei wird jedoch auf keinen höheren Wert
zugeschrieben als den, der sich als fortgeführte Anschaffungskosten ergeben hätte, wenn keine Wertminderung
erfasst worden wäre.
3.13 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte
Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er den finanziellen Vermögenswert sowie im
Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten
überträgt. Wenn der Konzern weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen
überträgt noch behält und weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, erfasst der
Konzern seinen verbleibenden Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge. Für den Fall, dass der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, hat der Konzern
weiterhin den finanziellen Vermögenswert sowie ein besichertes Darlehen für die erhaltene Gegenleistung zu
erfassen.
Bei der vollständigen Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes ist die Differenz zwischen dem Buchwert und der Summe aus dem erhaltenen oder zu erhaltenden Entgelt und aller kumulierten Gewinne oder Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital angesammelt wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.
3.14 Finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente
Klassifizierung als Fremd- oder Eigenkapital
Von einem Konzernunternehmen emittierte Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem
wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen als finanzielle Verbindlichkeiten oder
Eigenkapital klassifiziert.
Eigenkapitalinstrumente
Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet. Eigenkapitalinstrumente werden zum erhaltenen
Ausgabeerlös abzüglich direkt zurechenbarer Ausgabekosten erfasst. Ausgabekosten sind solche Kosten, die
ohne die Ausgabe des Eigenkapitalinstruments nicht angefallen wären.
Rückkäufe von eigenen Eigenkapitalinstrumenten sind direkt vom Eigenkapital abzuziehen. Weder Kauf noch
Verkauf, Ausgabe oder Einziehung von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden entweder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kategorisiert.
3.15 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich aufgenommener Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Verbindlichkeiten) werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet.
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Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen (einschließlich sämtlicher Gebühren und gezahlten oder erhaltenen Entgelte, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und anderen Agien oder Disagien) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere
Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst werden.
3.16 Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten
Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, wenn die entsprechende(n) Verpflichtung (en) des
Konzerns beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist/sind. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung ist im Gewinn oder
Verlust zu erfassen.
3.17 Derivative Finanzinstrumente
Der Konzern schließt derivativen Finanzinstrumenten zur Steuerung seiner Zinsrisiken ab. Darunter befinden
sich ausschließlich Zinsswaps.
Derivate werden erstmalig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und
anschließend zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen des Hedge Accounting designiert und effektiv. Hier hängt der Zeitpunkt der erfolgswirksamen
Erfassung der Bewertungsergebnisse von der Art der Sicherungsbeziehung ab.
3.18 Sicherheiten
Bei den finanziellen Verbindlichkeiten handelt es sich um „Non-Recourse-Darlehen“. Für diese finanziellen
Verbindlichkeiten und ggf. auch Eventualverbindlichkeiten haben die im Konsolidierungskreis genannten Unternehmen zum großen Teil Sicherheiten gegenüber den finanzierenden Banken oder Gläubigern gegeben. Wie
üblich bei dieser Art von Finanzierung werden die Sachanlagen und sämtliche Rechte und zukünftige Forderungen an die Banken abgetreten.
Die aktuelle Höhe der gegebenen Sicherheiten entspricht somit den Buchwerten des Anlagevermögens bzw. der
Höhe der gebildeten Reserven (s. 5.9) oder sind immateriell (z.B. Eintrittsrecht in Einspeiseverträge). Im Einzelnen handelt es sich überwiegend um:

vollstreckbare Grundschulden (Sachanlagevermögen)

Verpfändung von Kapitaldienst- und Projektreservekonten (Cash)

Abtretung des Anspruchs auf Vergütung aus der Stromeinspeisung der jeweiligen Netzgesellschaft (Umsatzerlöse)

Abtretung von Zahlungs- und Vergütungsansprüchen gegen Dritte aus etwaigen Direktvermarktungsverträgen im Rahmen der Direktvermarktung (Umsatzerlöse)

Raumsicherungsübereignungen (SAV)

Anteilsverpfändungen (Konsolidierungskreis)
3.19 Vorräte
Bei den Vorräten handelt es sich vor allem um Handelswaren. Sie werden zu Anschaffungskosten oder zum
niedrigeren, realisierbaren Nettoveräußerungswert (voraussichtliche erzielbarer Veräußerungserlös abzüglich der
bis zum Verlauf noch anfallenden Kosten) angesetzt. Es wird der gleitende Durchschnittspreis zur Bestimmung
der Anschaffungskosten angewendet.
3.20 Latente Steuern
Latente Steuern sind nach dem IFRS Rechnungslegungsstandard IAS 12 auf temporäre Ansatz- und Bewertungsdifferenzen zwischen dem IFRS-Bilanzwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld und ihrem Steuerbilanzwert zu ermitteln. Die Bewertungsunterschiede können aus Sicht der IFRS eine steuerentlastende oder steuerbelastende Wirkung aufweisen. Für resultierende aktive und passive Steuern besteht eine Ansatzpflicht. Außerdem sind zu erwartende Steuerminderungen aus der möglichen Nutzung bestehender Verlustvorträge zu aktivieren, wenn in einem Zeitraum bis 5 Jahren wahrscheinlich ein zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, das
mit noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet werden kann. Die gesetzliche Begrenzung der
Verrechnungsmöglichkeit steuerlicher Verlustvorträge mit positiven Einkommen des Planungszeitraums ist zu
beachten.
Auf Grundlage der zurzeit in Deutschland geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen sind die Veräußerungen
von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bis auf eine Mindestbesteuerung in Höhe von 5 % auf Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Dividendenerträge steuerbefreit.
F-26
Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist insoweit vorzunehmen, als
die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, das zu versteuernde Gewinne mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet
werden können.
3.21 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen werden auf Basis von Erfahrungswerten durch Klassifizierung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerten nach dem Alter und auf Basis von sonstigen objektiven Informationen hinsichtlich der Werthaltigkeit gebildet.
3.22 Übrige Vermögenswerte - Nicht finanzielle Vermögenswerte/Sonstige Forderungen
Die übrigen Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Diese entsprechen
bei sonstigen kurzfristigen Forderungen in der Regel ihrem beizulegenden Zeitwert, da der Zeitwert des Geldes
vernachlässigbar ist und kein wesentliches Ausfallrisiko besteht. Bei den langfristigen sonstigen Forderungen
handelt es sich um Abgrenzungen.
3.23 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Bank- und Festgeldguthaben sowie aus Kassenbeständen, die einen hohen Liquiditätsgrad haben, und eine Gesamtlaufzeit von bis zu drei Monaten aufweisen. Sie unterliegen keinen Zinsänderungsrisiken und werden zu Nennwerten angesetzt. Ausnahme bilden die
Kapitaldienst- und Projektreservekonten, die den kreditgebenden Banken bei den Solarparks als Sicherheiten
dienen und nicht frei verfügbar sind.
3.24 Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Finanzschulden
Finanzschulden werden im Zeitpunkt ihrer bilanziellen Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Sonstige Verbindlichkeiten werden zu ihren Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn wegen ihrer kurzen Fristigkeit der
Zeitwert des Geldes vernachlässigbar ist. Bei den Finanzschulden handelt es sich um „Non-Recourse-Darlehen“,
d.h. die Solar- bzw. Windanlage des jeweiligen Solar- bzw. Windparks stellt eine Sicherheit für das jeweilige
Darlehen dar.
Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages ohne Abzinsung angesetzt und berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder auf vergangenen Ereignissen vor dem Bilanzstichtag beruhen und deren Höhe
oder Fälligkeit unsicher ist. Dabei wird von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit
ausgegangen.
Langfristige Rückstellungen werden mit einem adäquaten Zinssatz (risikofrei) abgezinst.
Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten
zugrunde liegt und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit größer als 50 % ist.
3.25 Umsatzerlöse
Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet.
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Strom werden erfasst, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt
sind:

Die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum der Güter sind auf den Käufer übertragen.

Weder ein Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame
Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse ist zurückbehalten worden.

Die Höhe der Umsatzerlöse kann verlässlich bestimmt werden.

Es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft zufließen wird und

Die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich
bestimmt werden.
Danach sind im Grunde Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Strom zu erfassen, wenn die Güter bzw.
der Strom geliefert wurden und der rechtliche Eigentumsübergang erfolgt ist.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist in § 33 g EEG die sog. Marktprämie eingeführt worden. Die Marktprämie
zahlt der Netzbetreiber an Betreiber von Anlagen zu Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien, die anstelle des EEG-Vergütungsmodells die Direktvermarktung ihres Stroms an der Strombörse wählen. An der
Strombörse erhalten die Anlagenbetreiber den regulären Marktpreis, der unterhalb des Vergütungsanspruchs
nach den EEG liegt. Die Differenz zwischen der EEG-Abnahmevergütung und dem durchschnittlichen monatli-
F-27
chen Marktpreis an der Strombörse gleicht die Marktprämie aus. Die tatsächliche Menge des direkt vermarkteten
Stroms wird über Zählerstände festgestellt.
Bei Zahlung der Marktprämie sowie der Flexibilitätsprämie nach §§ 33 g und 33 i des Gesetztes für den Vorrang
Erneuerbarer Energien (EEG) durch den Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber handelt es sich um echte, nicht
umsatzsteuerbare Zuschüsse.
Dividendenerträge aus Anteilen werden erfasst, wenn der Rechtsanspruch des Anteilseigners auf Zahlung entstanden ist (vorausgesetzt, dass es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen
wird und die Höhe des Ertrags verlässlich bestimmt werden kann).
Zinserträge sind zu erfassen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen
wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Zinserträge sind nach Maßgabe des ausstehenden Nominalbetrages mittels des maßgeblichen Effektivzinssatzes zeitlich abzugrenzen. Der Effektivzinssatz
ist derjenige Zinssatz, mit dem die erwarteten zukünftigen Einzahlungen über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes exakt auf den Nettobuchwert dieses Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung abgezinst werden.
3.26 Aktienoptionsprogramm
Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) werden
zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand und gleichzeitiger Bildung einer Kapitalrücklage (Rücklage für in Eigenkapitalinstrumente zu erfüllende Arbeitnehmervergütungen) erfasst. Die ausgegebenen Optionen wurden anhand eines Binomialoptionspreismodells bewertet.
3.27 Leasing
Im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses gehaltene Vermögenswerte werden erstmalig als Vermögenswerte des Konzerns zu ihrem beizulegenden Zeitwert zu Beginn des Leasingverhältnisses oder, falls dieser
niedriger ist, zum Barwert der Mindestleasingzahlungen erfasst. Die entsprechende Verbindlichkeit gegenüber
dem Leasinggeber ist innerhalb der Konzernbilanz als Verpflichtung aus Finanzierungsleasingverhältnissen zu
zeigen. Die Leasingzahlungen werden so in Zinsaufwendungen und Tilgung der Leasingverpflichtung aufgeteilt,
dass eine konstante Verzinsung der verbleibenden Verbindlichkeit erzielt wird. Zinsaufwendungen werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Mietzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.
Der Konzern hat Solaranlagen über Leasingvereinbarungen finanziert, bei denen die wesentlichen Risiken und
Chancen auf die Capital Stage übergegangen sind und somit ein Finanzierungsleasingverhältniss eingegangen
wurde. Die Solaranlagen des jeweiligen Solarparks stellen Sicherheiten für die jeweilige Verbindlichkeit dar.
3.28 Ergebnis je Aktie
Das „unverwässerte“ Ergebnis je Aktie (basic earnings per Share) wird berechnet, indem das den Inhabern von
Stückaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen
Aktien geteilt wird. Das „verwässerte" Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem das den Inhabern von Stückaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen Aktien zuzüglich der Anzahl ausübbarer Optionen geteilt wird. Die Optionen wurden jeweils ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, ab dem das jeweilige Erfolgsziel dauerhaft erreicht bzw. überschritten wurde.
3.29 Segmentberichterstattung
Der Fokus der Geschäftstätigkeit des Capital Stage Konzerns hat sich im Berichtsjahr nicht wesentlich zum
Vorjahr verändert und liegt auf dem Betrieb und dem Ausbau von Solar- und Windparks. Daher ist die Verteilung des Konzernvermögens und der Konzernschulden auf die Segmente unverändert zum Vorjahr. Der Konzern
setzt sich aus den Segmenten: Verwaltung, PV-Parks, PV-Service, Windparks und Finanzbeteiligungen zusammen.
Das Segment PV-Parks enthält die deutschen und italienischen Solarparks sowie etwaige Holdinggesellschaften.
Im Geschäftsjahr neu hinzugekommen sind die Gesellschaften: Solarpark Bad Harzburg GmbH, Capital Stage
Göttingen GmbH, Solarpark PVA GmbH, Grit 63 Vermögensverwaltung GmbH, DE Stern 10 srl, Solarfarm
FC1 srl, Solarfarm FC3 srl, Solarpark Neuhausen GmbH und Solarpark Glebitzsch GmbH. Die Capital Stage
Wildenfels GmbH ist nicht mehr enthalten, da die Gesellschaft im Berichtsjahr veräußert wurde. Die wesentliche
Geschäftstätigkeit dieses Segments ist die Produktion von Strom. Die in diesem Segment erzielten Umsätze
bestehen im Wesentlichen aus den Einspeiseerlösen gegenüber den jeweiligen Versorgern vor Ort oder aus Erzielung von Marktprämien durch die Direktvermarktung an der Strombörse. Im Vorjahr bestanden die Umsatzerlöse ausschließlich aus den Einspeiseerlösen gegenüber den jeweiligen Versorgern vor Ort.
F-28
Das Segment PV-Service bildet die Entwicklung der Betriebsführungsgesellschaften Capital Stage Solar Service
GmbH und der Konzernbeteiligung an der Eneri PV Service srl ab. Die wesentliche Geschäftstätigkeit dieses
Segments ist die technische und kaufmännische Betriebsführung von konzerneigenen und konzernfremden Solarparkanlagen. Die in diesem Segment erzielten Umsätze bestehen im Wesentlichen aus Betriebsführungsentgelten.
Die Windparks und die ggf. dazugehörige Komplementärin werden im Segment Windparks abgebildet. Neu im
Geschäftsjahr hinzugekommen sind die Gesellschaften Windkraft Sohland GmbH & Co. KG, Windkraft Greußen GmbH & Co. KG und Parco Eolico Monte Vitalba srl. Die vormals im Segment Verwaltung geführte Capital Stage Wind IPP GmbH (vormals Capital Stage Consult GmbH) wird nunmehr als Holding für das Segment
Windparks ebenfalls im Segment Windparks ausgewiesen. Die wesentliche Geschäftstätigkeit dieses Segments
ist die Produktion von Strom. Die in diesem Segment erzielten Umsätze bestehen im Wesentlichen aus den Einspeiseerlösen gegenüber den jeweiligen Versorgern vor Ort oder aus Erzielung von Marktprämien durch die
Direktvermarktung an der Strombörse. Im Vorjahr bestanden die Umsatzerlöse ausschließlich aus den Einspeiseerlösen gegenüber den jeweiligen Versorgern vor Ort.
Das Segment Finanzbeteiligungen enthält bzw. enthielt die Anteile an den Gesellschaften Helvetic Energy
GmbH, Calmatopo Holding AG, BlueTec GmbH & Co. KG, und Inventux Technologies AG (bis 15. Mai 2012).
Die wesentliche Geschäftstätigkeit dieses Segments der Erwerb, das Halten und das Veräußern dieser Beteiligungen. Die in diesem Segment erzielten Umsätze bestehen im Wesentlichen aus den erzielten Umsatzerlösen
der Helvetic Energy GmbH. Aufgrund der unterjährigen Veräußerungen der Beteiligung an der Inventux Technologies AG ist ein Vorjahresvergleich nicht zielführend.
Die konzernübergreifenden Aktivitäten der Capital Stage AG werden im Segment Verwaltung gesondert dargestellt. Das Segment Verwaltung umfasst die Capital Stage AG. Die ehemalige Capital Stage Consult GmbH
wurde in Capital Stage Wind IPP GmbH umbenannt und wird nunmehr im Segment Windparks ausgewiesen.
Der Vorjahresausweis der Segmente wurde entsprechend angepasst.
Die Segmentberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den Ansatz- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses. Der Segmentberichterstattung liegt die interne Berichterstattung zugrunde.
Die Vermögenswerte, Rückstellungen und Verbindlichkeiten der Konzernbilanz wurden den Segmenten sachgerecht zugeordnet. Die Investitionen der Segmentberichterstattung beziehen sich auf die Zugänge der Sachanlagen und Finanzanlagen.
Segmentinterne Geschäftsvorfälle werden zu gleichen Konditionen wie zu fremden Dritten abgeschlossen.
Für die im Konzern generierten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 32.992 aus der Stromeinspeisung in das öffentliche Netz rechnen örtliche Stromversorger direkt mit dem jeweiligen Park ab. Es besteht aber keine Abhängigkeit, da das Entgelt über das EEG abgesichert ist.
Die Umsatzerlöse mit Dritten belaufen sich in den Segmenten auf: EUR 30,531 Mio. in dem Segment PV Parks,
EUR 2,461 Mio. in dem Segment Windparks und EUR 12,120 Mio. in dem Segment Finanzbeteiligungen. Die
Umsätze werden zu ca. 56 % in Deutschland (Vorjahr 60 %), zu 27 % in der Schweiz (Vorjahr 34 %) und ansonsten in Italien generiert. Die wesentlichen Vermögenswerte in Höhe von EUR 317,1 Mio. befinden sich in
Deutschland, mit Ausnahme von TEUR 60,4 Mio. (Vorjahr EUR 21,3 Mio.) in Italien.
Die Überleitung der Umsatzerlöse zwischen den Segmenten und dem Gesamtkonzernumsatz ist im Wesentlichen durch die Eliminierung von Betriebsführungsentgelten der konzerninternen Parks zu erklären.
Die Differenz der Vermögenswerte der Segmente und der gesamten Konzernvermögenswerte ergibt sich im
Wesentlichen aus der Schuldenkonsolidierung.
3.30 Risikomanagement
Das Risikomanagement des Capital Stage Konzerns zielt darauf ab, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und
präzise zu bewerten. Die Risikoidentifikation ist daher für den Capital Stage Konzern von großer Bedeutung.
Folgende Risiken aus finanziellen Vermögenswerten ergeben sich für den Capital Stage Konzern:
Risiken in den Solar- und Windparks
Bei der Auswahl der Solar- und Windparks legt der Capital Stage Konzern großes Augenmerk auf die Auswahl
der Partner. Der Konzern prüft daher aus schließlich den Erwerb von Projekten oder Parks, die von großen, renommierten und seit vielen Jahren am Markt etablierten Projektierern und Herstellern errichtet wurden. Für den
unwahrscheinlichen Fall einer eintretenden Leistungsminderung kann sich der Konzern auf langfristige Garantien der Hersteller stützen. Darüber hinaus bestehen für Sachmängel an den Anlagen Gewährleistungsvereinbarungen mit den Projektierern.
Dem Risiko von Stillstandszeiten der Solar- und Windkraftwerke kann zeitnah entgegengewirkt werden, da die
Betriebsführung und Überwachung der Anlagen dem Capital Stage Konzern selbst oder renommierten Partnern
obliegen. Ergänzend dazu sind sämtliche Anlagen gegen das Risiko etwaiger Betriebsunterbrechungen versiF-29
chert. Gegen Risiken aus der Betriebsführung Dritter, zum Beispiel fehlerhafter Wartung oder Reparaturen und
daraus entstehende Schäden und Folgeschäden, hat sich der Konzern ebenfalls in ausreichendem Maße versichert. Gegen sonstige Schäden an den Anlagen ist auch hier entsprechender Versicherungsschutz vorhanden.
Die Bewertung der Solar- und Windparks basieren auf langfristigen Investitionsplänen, die empfindlich auf
Änderungen der Kapital- und Betriebskosten sowie Erträgen reagieren. Verschiedene Faktoren könnten dazu
führen, dass ein Park unrentabel wird. Dies würde sich ebenfalls negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Die Risiken, die zu einer nachteiligen Entwicklung führen könnten, liegen
jedoch weniger bei den Beteiligungen sondern eher in den branchen- meteorologischen und technischen Risiken.
Risiken im Bereich Finanzbeteiligungen
Dem Bewertungsrisiko wird durch besondere Sorgfalt bei der Investitionsentscheidung Rechnung getragen. Eine
umfassende Analyse der erfolgsbestimmenden Parameter des Unternehmens erfolgt im Rahmen der Due Diligence, zu der fallweise externe Experten hinzugezogen werden.
Übersichtlich lesbare, relevante Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätskennzahlen und Soll- / Istvergleiche auf inhaltlich und zeitlich verschiedenen Ebenen, legen Auffälligkeiten und Inkonsistenzen bei den Finanzbeteiligungen offen.
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit werden Finanzbeteiligungen halbjährlich mittels Discounted CashflowVerfahren (DCF) bewertet zur genaueren Vorgehensweise verweisen wir auf Abschnitt Finanzanlagen.
Zinsänderungsrisiken
Die Solar- und Windparks sind in hohem Maße mit Fremdkapital zu festen Zinssätzen mit Laufzeiten zwischen
zehn und achtzehn Jahren finanziert. Für diesen Zeitraum besteht daher kein Risiko aus einer Zinsänderung.
Aufgrund der langfristigen Finanzierung des langfristigen Anlagevermögens ist eine Sensitivitätsanalyse der
Zinsänderungsrisiken unterblieben.
Die Risiken aus den Zinsswaps bestehen darin, dass der unter Inanspruchnahme der Zinsswaps gesicherte Zins
oberhalb des im Rahmen der Darlehensverträge vereinbarten Zins liegt.
4. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung
4.1 Umsatzerlöse
EUR
45.118.373,67
(Vorjahr: EUR
35.463.103,71)
Umsatzerlöse werden erfasst, sofern die Lieferung oder Leistung erbracht ist, ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und dessen Bezahlung wahrscheinlich ist. Die Abrechnung und Zahlung der Einspeisevergütungen für
den Monat Dezember 2012 erfolgte im Folgejahr. Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse ist in der Segmentberichterstattung dargestellt.
4.2 Sonstige Erträge
EUR
15.906.767,96
(Vorjahr: EUR
10.620.970,64)
Die sonstigen Erträge beinhalten unter anderem erfolgswirksam erfasste Erträge aus der Erstkonsolidierung in
Höhe von TEUR 15.122. Der Capital Stage-Konzern hat gemäß IFRS 3 zum Zeitpunkt der Erwerbe Kaufpreisallokationen durchgeführt, um die erworbenen Vermögenswerte und Schulden in den Konzernabschluss einzubeziehen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden sämtliche erworbenen Vermögenswerte und Schulden
identifiziert und zum Fair Value bewertet. Hieraus haben sich Unterschiedsbeträge ergeben, die im Geschäftsjahr
2012 ergebniswirksam zu vereinnahmen waren.
4.3 Materialaufwand
EUR
6.870.164,56
(Vorjahr: EUR
5.299.999,98)
F-30
Hierbei handelt es sich überwiegend um den Aufwand der Helvetic Energy GmbH in Höhe von TEUR 6.523 aus
dem Bezug von Waren sowie den Bezug von Fremdstrom und Sonstiges für den Betrieb der Solarparks in Höhe
von TEUR 347.
4.4 Personalaufwand
EUR
5.909.634,93
(Vorjahr: EUR
4.462.093,88)
In 2012 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 57 (Vorjahr: 51 Mitarbeiter) Davon waren sieben Mitarbeiter bei der Capital Stage AG, sieben Mitarbeiter bei der Capital Stage Solar Service GmbH und 43 Mitarbeiter
bei der Helvetic Energy GmbH beschäftigt.
Eine Aufschlüsselung der Vorstandsvergütung ist in Pkt. 12 des Anhangs enthalten.
Die Löhne und Gehälter enthalten Aufwendungen für Mitarbeiterboni. Für Tantieme-Zahlungen an den amtierenden Vorstand wurden TEUR 625 (Vorjahr: TEUR 250) aufgewendet.
Aus dem Optionsprogramm (vgl. Pkt. 5.11) wurden im Jahr 2012 TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 29) Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Gehälter
Personalaufwand
2012
TEUR
2011
TEUR
5.474
4.085
34
30
402
347
5.910
4.462
Aktienoptionsplan
Soziale Abgaben
Gesamt
4.5 Abschreibungen
EUR
13.183.382,37
(Vorjahr: EUR
11.465.420,53)
Unter dieser Position sind die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (TEUR 2.515,
Vorjahr: TEUR 1.398) und Sachanlagen (TEUR 10.668, Vorjahr: TEUR 10.068) ausgewiesen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte entfallen im Wesentlichen (TEUR 2.394, Vorjahr: TEUR 1.389)
auf die Abschreibung der aktivierten Stromeinspeiseverträge sowie Projektrechte. Die Abschreibungen auf
Sachanlagen entfallen im Wesentlichen auf Photovoltaikanlagen (TEUR 9.463, Vorjahr: TEUR 9.416) und
Windkraftanlagen (TEUR 1.088, Vorjahr: TEUR 534). Aufgrund der im Berichtsjahr teilweise vor genommenen Anpassung der Nutzungsdauern auf die jeweilige tatsächliche Pachtdauer hat sich eine Reduzierung
der Abschreibung auf Photovoltaikanlagen zum Vorjahr ergeben.
Wertminderungen lagen weder im Berichtsjahr noch in der Vorperiode vor.
4.6 Sonstige Aufwendungen
EUR
(Vorjahr: EUR
14.516.165,89
11.548.480,12)
F-31
2012 2011
TEUR TEUR
Art der Aufwendung
Beteiligungsprüfung und Beratung
274
194
Rechts- und Beratungskosten
108
102
Aufwand aus Bewertung und Veräußerung von Finanzanlagen
8.527 6.752
Abschluss- und Prüfungskosten
116
156
Publikationen und Hauptversammlung
149
96
Investors Relation und Designated Sponsoring
123
145
Raumkosten
414
336
Kosten Solar-und Windparks
2.622
830
Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes
2.059 2.850
Grundsteuern und Kfz-Steuern
35
87
Sonstige
89
0
Gesamt
14.516 11.548
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Kosten für den Betrieb der Parks, Akquisition und Verwaltung, Kosten der Börsennotiz, Kosten für Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfung sowie allgemeine Verwaltungskosten wie Raumkosten, Reisekosten, Versicherungen, Werbekosten, Telekommunikation, KFZ-Kosten und die Aufsichtsratsvergütungen. In den Kosten Solarparks sind Anschaffungsnebenkosten, die bei dem Erwerb der Solarparks entstanden und nicht aktivierungsfähig sind, und allgemeine
Kosten für den Bau der Anlagen, Versicherungen und Pachtvergütungen enthalten. Die Kosten des laufenden
Geschäftsbetriebs enthalten unter anderem die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Helvetic Energy
GmbH.
Die erfassten Währungsdifferenzen beliefen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 15).
4.7 Finanzergebnis
EUR
-11.050.810,99
(Vorjahr: EUR
-8.096.457,70)
Die Position setzt sich wie folgt zusammen:
2012 2011
TEUR TEUR
Beteiligungsergebnis
Zinserträge
Zinsaufwendungen
Ergebnisanteile Minderheitsgesellschafter
46
295
629
417
-11.728 -8.808
2
0
-11.051 -8.096
Das Beteiligungsergebnis wurde von der BlueTec GmbH & Co. KG vereinnahmt. Die Ergebnisanteile Minderheitsgesellschafter betreffen die Minderheitsgesellschafter bei der Windkraft Sohland GmbH & Co. KG
und der Windkraft Greußen GmbH & Co. KG.
F-32
4.8 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
EUR
-353.345,93
(Vorjahr: EUR
-2.714.568,81)
2012 2011
TEUR TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern
Erwartete Ertragsteuern (30 %)
9.495
5.213
-2.848 -1.564
Differenzen aufgrund abweichender Steuersätze
-10
12
Nutzung steuerlicher Verlustvorträge
Wertberichtigung auf steuerliche Verlustvorträge
74
210
-96
0
4.537
1.190
-2.502
0
Steuerfreie Erträge
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
Periodenfremde Steuern
Voraussichtlich nicht nutzbare neue Verlustvorträge
Sonstige Bewertungsunterschiede
Erstmaliger Ansatz bisher nicht angesetzter
aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge
Ertragsteuern
-23
0
-794
-958
394
-2.229
915
624
-353
-2.715
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergeben sich im Wesentlichen aus einem latenten Steueraufwand
in Höhe von TEUR 666 (Vorjahr: TEUR 1.847). Die Bildung latenter Steuern im Konzern erfolgt mit den jeweiligen unternehmensindividuellen Steuersätzen, die Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag
berücksichtigen.
Auf Grundlage der zurzeit in Deutschland geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen sind Beteiligungserträge
und Erlöse aus Beteiligungsverkäufen unter bestimmten Umständen steuerbefreit. Die Geschäftstätigkeit der
Capital Stage AG, das Halten und Veräußern von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, ist insoweit bis auf
eine Mindestbesteuerung in Höhe von 5 % auf Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an
Kapitalgesellschaften und Dividendenerträge steuerbefreit.
Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist jedoch insoweit vorzunehmen, als die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass Erträge mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden
können.
Die vorläufigen Verlustvorträge belaufen sich zum 31. Dezember 2012 für den Konzern auf rd. TEUR 45.300
(Vorjahr: TEUR 36.913) (Gewerbesteuer) und TEUR 43.970 (Vorjahr: TEUR 33.478) (Körperschaftsteuer).
Hiervon können Beträge in Höhe TEUR 39.107 (Vorjahr: TEUR 35.282) (Gewerbesteuer) sowie TEUR 32.652
(Vorjahr: TEUR 28.878) (Körperschaftsteuer) voraussichtlich nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums
genutzt werden. Deshalb wurden hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt.
F-33
Die Steuerlatenzen aufgrund von Bewertungsunterschieden entstanden bei den folgenden Bilanzposten:
Latente Steuern
2012
2012
2011
2011
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Aktiv
Passiv
Aktiv
Passiv
Immaterielle Vermögenswerte
553
27.586
0,00
9.625
Geschäfts- o. Firmenwert
0,00
0,00
0,00
0,00
Finanzanlagen
0,00
265
0,00
121
Sachanlagen
0,00
4.159
0,00
2.030
Verbindlichkeiten
0,00
0,00
0,00
572
Steuerliche Verlustvorträge
2.018
0,00
812
0,00
Kapitalbeschaffungskosten
179
0,00
144
0,00
2.750
32.010
956
12.348
0,00
0,00
0,00
0,00
2.750
32.010
956
12.348
Gesamt
Saldierung
Bilanzausweis
Der in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Steueraufwand beträgt bei einer laufenden Steuerbelastung von
TEUR 1.019 (Vorjahr: TEUR 868) und eines latenten Steuerertrages in Höhe von TEUR 666 (Vorjahr: latente
Steuerbelastung in Höhe von TEUR 1.847) insgesamt TEUR 353 (Vorjahr: TEUR 2.715).
4.9 Sonstiges Ergebnis
EUR
(Vorjahr: EUR
-47.677,13
-111.231,55)
Das Sonstige Ergebnis betrifft ausschließlich Währungsdifferenzen zum Periodenende.
5. Erläuterungen zur Konzernbilanz
5.1 Immaterielle Vermögenswerte
EUR
69.322.613,41
(Vorjahr: EUR
33.052.076,96)
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Projektrechte sowie die der Stromeinspeiseverträge TEUR 68.901
(Vorjahr: TEUR 33.013). Die Stromeinspeiseverträge werden über die Nutzungsdauer der Solar- und Windparkanlagen abgeschrieben, die Projektrechtewerden über 20 Jahre abgeschrieben.
Weder im aktuellen noch im Vorjahr wurden Wertminderungen auf das immaterielle Vermögen vorgenommen.
Die hingegebenen Sicherheiten werden in der Tz. 3.18 beschrieben. Es existieren keine vertraglichen Verpflichtungen zum Erwerb von immateriellen Vermögen. Es wurden auch keine wesentlichen langfristigen Vermögenswerte veräußert.
Im aktuellen Geschäftsjahr wurden Kosten für Forschung und Entwicklung in Höhe von TEUR 228 als Aufwand
erfasst.
5.2 Geschäfts- oder Firmenwerte
EUR
(Vorjahr: EUR
6.888.133,02
6.888.133,60)
F-34
Die Firmenwerte stammen im Wesentlichen aus dem Erwerb der 100-prozentigen Geschäftsanteile an der Helvetic Energy GmbH sowie der bereits in 2010 erworbenen 100-prozentigen Geschäftsanteile an der Capital Stage Solar Service GmbH. Die Firmenwerte werden in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich)
einem Werthaltigkeitstest unterzogen.
Die Werthaltigkeitsprüfung des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt auf Basis prognostizierter
Free Cash Floss der jeweiligen Cash Generating Units (CGU). Die CGUs sind mit den jeweiligen rechtlichen
Einheiten identisch. Diese aus den langfristigen Verträgen oder Erwartungen an die Geschäftsentwicklung aus
der Vergangenheit abgeleiteten, ermittelten erwarteten Zahlungen werden mit einem risikogewichteten Zinssatz
(WACC) auf den jeweiligen Stichtag diskontiert. Bei einer so vollzogenen Ermittlung des Nutzungswertes beträgt der Diskontierungssatz für die fünfjährige Detailplanungszeiträume zum 31. Dezember 2012 zwischen
5,40 % und 8,37 % (Vorjahr zwischen 6,0 % und 10,7 %) Es wurde unverändert eine Wachstumsrate von 1 %
bis 2 % für die ewige Rente angenommen.
Diese so ermittelten Zahlungszuflüsse werden mit den jeweiligen Buchwerten (inklusive Firmenwerte) der jeweiligen CGU verglichen. Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr bestanden Anhaltspunkte für eine Wertminderung.
Aufgrund der deutlichen Überdeckung in Höhe von TEUR 14.053 bei der CGU Helvetic und bei der CGU Capital Stage Solar Service GmbH der diskontierten Zahlungsmittelzuflüsse über die abgeleiteten Buchwerte (inklusive Goodwill), wurde auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet, jedoch würde weder eine Erhöhung des WACCs
um 0,5 % noch eine Reduzierung des prognostizierten diskontierten Zahlungsmittelzuflüsse um 10 % zu einer
Wertminderung der bilanzierten Firmenwerte führen.
5.3 Sachanlagen
EUR
317.126.849,68
(Vorjahr: EUR
203.702.077,09)
Die Entwicklung der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die Sachanlagen beinhalten die Energieerzeugungsanlagen (EUR 314,8 Mio., Vorjahr: EUR 197,9 Mio.), die Anlagen im Bau (EUR 1,8 Mio., Vorjahr:
EUR 5,4 Mio.) und die sonstigen Sachanlagen (EUR 0,5 Mio., Vorjahr: EUR 0,3 Mio.).
Die Entwicklung der innerhalb des Sachanlagevermögens bilanzierten Vermögenswerte aus Finanzierungsleasing stellt sich wie folgt dar:
2012
2011
TEUR
TEUR
Anschaffungskosten
Stand 1.1.
22.278
0,00
Zugänge
0,00
0,00
Abgänge
0,00
0,00
Veränderung Konsolidierungskreis
0,00
22.278
22.278
22.278
Stand 1.1.
1.135
0,00
Zugänge
1.237
1.135
Abgänge
0,00
0,00
2.372
1.135
19.906
21.143
Stand 31.12.
Abschreibungen
Stand 31.12.
Buchwert 31.12.
Weder im aktuellen noch im Vorjahr wurden Wertminderungen auf das Sachanlagevermögen vorgenommen.
Die hingegebenen Sicherheiten werden in der Tz. 3.18 beschrieben. Es existieren keine vertraglichen Verpflich-
F-35
tungen zum Erwerb von Sachanlagevermögen. Es wurden auch keine wesentlichen langfristigen Sachanlagevermögenswerte veräußert.
5.4 Finanzanlagen
EUR
(Vorjahr: EUR
3.049.561,79
11.600.156,81)
Bei den in den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich im Wesentlichen um die BlueTec
GmbH & Co. KG (Anteil 10,0 %), der Eneri PV Service SrL, Bozen/Italien, (Anteil 49 %; Eigenkapital
31.12.2011 TEUR 2; Jahresergebnis 2011 TEUR -8).
Der 41,7 %-Anteil an der Inventux Technologies AG, Berlin, wurde im Berichtsjahr veräußert. Die Beteiligungen wurden zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertänderungen werden erfolgswirksam
erfasst.
Die Finanzanlagen haben sich wie folgt entwickelt:
2012
TEUR
Stand 1.1.
Zugänge
Abgänge
Veränderung
durch Bewertung
Stand 31.12
2011
TEUR
11.600
23.324
0,00
769
-8.551
-5.741
0,00
-6.752
3.049
11.600
5.5 Sonstige Forderungen
EUR
(Vorjahr: EUR
1.982.522,61
511.652,85)
Dabei handelt es sich um Überbaurechte und Pacht-Vorauszahlungen. Diese haben eine Restlaufzeit bis ein Jahr
in Höhe von TEUR 141, eine Restlaufzeit zwischen 2 und 5 Jahren in Höhe von TEUR 456 und von über fünf
Jahren von TEUR 1.385.
5.6
Vorräte
EUR
(Vorjahr: EUR
2.451.313,66
1.911.219,87)
Bei den Vorräten handelt es sich um Waren. Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von TEUR 4
(Vorjahr: TEUR 0) und Wertaufholungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) erfasst. Im Geschäftsjahr
wurde Materialaufwand aus Vorräten in Höhe von EUR 6,9 Mio. erfasst (Vorjahr: EUR 15,6 Mio.), es wurden
keine Sicherheiten hinterlegt.
5.7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
EUR
(Vorjahr: EUR
3.150.472,95
6.048.700,33)
Die Forderungen sind werthaltig und kurzfristig fällig. Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag waren nicht
erforderlich. Zum Bilanzstichtag gab es keine überfälligen Forderungen.
F-36
5.8
Übrige kurzfristige Vermögenswerte
EUR
14.058.285,62
(Vorjahr: EUR
3.512.448,57)
Die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2012
TEUR
31.12.2011
TEUR
Nicht finanzielle Vermögenswerte
1.355
3.180
Sonstige kurzfristige Forderungen
12.703
332
14.058
3.512
Die übrigen Vermögenswerte sind zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag waren nicht erforderlich.
Die nicht finanziellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.355 betreffen überwiegend Erstattungsansprüche
aus Verkehrssteuern in Höhe von TEUR 1.055 (Vorjahr: TEUR 2.756) und noch nicht erstattete/noch nicht fällige Vorsteuerguthaben. Die Vorsteuerguthaben in Höhe von TEUR 300 sind im Geschäftsjahr 2013 erstattet
worden.
Bei den sonstigen kurzfristigen Forderungen handelt es sich im Wesentlichen um Anzahlungen für den Erwerb
von weiteren Solarparks (TEUR 10.780), um aktive Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 1.749).
5.9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
EUR
(Vorjahr: EUR
34.237.599,95
31.798.198,60)
Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind EUR
15,8 Mio. (Vorjahr: EUR 12,4 Mio.) Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden Banken bei den
Solarparks als Sicherheiten dienen und kurzfristig nicht frei verfügbar sind. Die Entwicklung der liquiden Mittel,
die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Cashflow-Rechnung dargestellt. Zu den Sicherheiten
siehe Abschnitt 3.18.
5.10 Eigenkapital
EUR
(Vorjahr: EUR
130.262.121,52
91.585.823,08)
Die Entwicklung des Postens Eigenkapital wird im Rahmen des Konzerneigenkapitalspiegels dargestellt.
Der Vorstand der Capital Stage AG hat am 30. Januar 2012 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses
der Hauptversammlung vom 16. Juni 2011 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 30. Januar 2012 unter
teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der
Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist von EUR 38.114.996,00 um EUR 10.285.004,00
auf EUR 48.400.000,00 durch Ausgabe von 10.285.004 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR
3,00 je Aktie erhöht worden. Die Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister erfolgte am
27. Februar 2012.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 19. Juni 2017 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt nominal EUR 24.200.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch
Ausgabe von bis zu 24.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes KapiF-37
tal). Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung
von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Er ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit
Zustimmung des Aufsichtsrates unter Beachtung weiterer Bedingungen auszuschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der §§ 4 Abs. 1, 6 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals und, falls das Genehmigte Kapital bis zum 19. Juni 2017 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.520.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 2.520.000 auf den Inhaber
lautende nennwertlose Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur
insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2007 in der Zeit bis zum 30. Mai
2012 von der Capital Stage AG ausgegben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die aus der
Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen Aktien der Gesellschaft nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird
ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen.
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 19.360.000,00 durch Ausgabe von bis zu 19.360.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht („Bedingtes Kapital II“). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einer
hundertprozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 bis zum 19. Juni 2017 ausgegeben bzw.
garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung
oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses
jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreises. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des
Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von
Options- bzw. Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Die Options- und/oder Wandelanleihen sind den
Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung
von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Er ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit
Zustimmung des Aufsichtsrates unter Beachtung weiterer Bedingungen auszuschließen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1, 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser
Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals
II und, falls das Bedingte Kapital II bis zum 19. Juni 2017 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte,
nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
Das Grundkapital ist ferner um bis zu EUR 2.320.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.320.000 auf den Inhaber
lautenden Stückaktien bedingt erhöht („Bedingtes Kapital III“). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2017 (einschließlich) nach näherer Maßgabe der Bestimmungen im Rahmen
des AOP 12 bis zu Stück 2.320.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft mit einer
Laufzeit von bis zu sieben Jahren auszugeben mit der Maßgabe, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug
von einer Aktie der Gesellschaft gewährt. Die Aktienoptionen sind ausschließlich zum Bezug durch Mitglieder
des Vorstands sowie ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft bestimmt. Zur
Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gilt diese Ermächtigung allein für
den Aufsichtsrat. Die Aktienoptionen können auch von einem Kreditinstitut übernommen werden mit der Verpflichtung, sie nach Weisung der Gesellschaft an Bezugsberechtigte zu übertragen, die allein zur Ausübung der
Bezugsrechte berechtigt sind. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird
nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft
Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die neuen
Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugsrechts entstehen,
am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung jeweils
entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen.
F-38
Der Konzernbilanzgewinn ergibt sich wie folgt:
31.12.2012
TEUR
31.12.2011
TEUR
Konzernjahresergebnis nach Anteilen Dritter
8.579
-900
Gewinnvortrag
15.718
16.618
Entnahmen aus Gewinnrücklagen
10.000
0,00
Dividendenausschüttung
-1.909
0,00
Konzernbilanzgewinn
32.388
15.718
Die Kapitalrücklage (TEUR 37.666) stammt aus einer am 28. Januar 2002 im Handelsregister eingetragenen
Erhöhung des Grundkapitals (TEUR 2.520), aus dem Aufgeld der im Jahr 2010 (TEUR 2.464), zwei im Jahr
2011 durchgeführten Kapitalerhöhungen (TEUR 12.194) und einer im Jahr 2012 durchgeführten Kapitalerhöhung (TEUR 20.488).
Vom Vorstand der Capital Stage AG wurden im Berichtsjahr aus den Gewinnrücklagen EUR 10 Mio. aufgelöst. Die Gewinnrücklagen (TEUR 3.705) entsprechen den anderen Gewinnrücklagen im Einzelabschluss der
Capital Stage AG.
Der Währungsausgleichposten in Höhe von TEUR 159 betrifft ausschließlich die Währungsumrechnung von
Schweizer Franken in Euro aus den Schweizer Tochtergesellschaften.
Die Minderheitenanteile betreffen die Anteile Dritter am Solarpark Brandenburg GmbH und Windpark Parco
Eolico Monte Vitalba SRL.
Kapitalmanagement
Ziel des Kapitalmanagements ist es, sicherzustellen, dass der Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen
nachkommen kann. Das langfristige Ziel des Konzerns ist die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes. Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über eine Eigenkapitalquote von 28,63 % (Vorjahr: 30,53 %).
Die nachfolgende Tabelle zeigt das Eigenkapital, die Eigenkapitalquote und den Bestand an Zahlungsmitteln.
31.12.2012
31.12.2011
Eigenkapital in TEUR
130.262
91.586
Eigenkapitalquote in %
28,63
30,53
Zahlungsmittel in TEUR
34.238
31.798
5.11 Aktienoptionsplan
Um der Capital Stage AG die Gewährung von Aktienoptionen als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung zu ermöglichen, hat die Hauptversammlung der Capital Stage AG am 31. Mai 2007 beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.520.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 2.520.000 auf
den Inhaber lautende Aktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital I). Das Bedingte Kapital I dient zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31.
Mai 2007 von der Capital Stage AG im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2007 (AOP 07) in der Zeit vom 1.
Juni 2007 bis zum 30. Mai 2012 ausgegeben werden. Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst die Mitglieder
des Vorstands sowie ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Capital Stage AG.
F-39
In den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 wurden jeweils Optionsrechte angeboten. Je eine Option berechtigt zum Bezug je einer auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien der Capital Stage AG. Es steht
dem Optionsinhaber frei, einzelne oder alle Optionen auf einmal auszuüben. Von den im Geschäftsjahr 2012 gewährten Aktienoptionen entfallen auf den Vorstand 360.000 (Vorjahr: 200.000) Optionen und auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft 325.000 (Vorjahr: 150.000) Optionen. Im Geschäftsjahr sind keine Optionen verfallen.
Um eine langfristige Anreizwirkung zu erzeugen, können die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen erstmals
nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt zwei Jahre. Der Bezugspreis (Basispreis)
entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Capital Stage AG-Aktie im Xetra-Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den vorangegangenen fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausgabe der Bezugsrechte. Voraussetzung für die Ausübung eines Bezugsrechts ist, dass das Erfolgsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Kurs der Capital Stage AGAktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den
letzten zehn Handelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Basispreis um mindestens 25 %
übersteigt. Als maßgeblicher Ausübungszeitraum gilt derjenige Ausübungszeitraum, in dem die betroffenen
Bezugsrechte erstmals aufgrund der Erreichung oder Überschreitung des Erfolgsziels ausgeübt werden können.
Am 1. April 2008, am 24. Juni 2009, am 1. April 2010 und am 17. Juni 2011 und 1. April 2012 wurden folgende
Aktienoptionen aufgrund des Aktienoptionsprogramms ausgegeben:
Jahr der Zuteilung
Bestand am 01.01. (Stück)
Ausübungszeitraum
2012
2011
2010
2009
2008
1.360.000
1.010.000
1.085.000
1.010.000
0
01.04.2014
-
17.06.2013 01.04.2012 24.06.2011 01.04.2010
-
31.03.2017
-
-
-
16.06.2016 31.03.2015 23.06.2014 31.03.2013
Basispreis (Arbeitnehmer)
3,08 EUR
2,22 EUR
1,96 EUR
1,97 EUR
1,87 EUR
Basispreis (Vorstand)
Ausübungshürde bei Ausgabe (Arbeitnehmer)
Ausübungshürde bei Ausgabe (Vorstand)
3,08 EUR
2,22 EUR
1,96 EUR
1,97 EUR
2,20 EUR
3,85 EUR
2,78 EUR
2,45 EUR
2,46 EUR
2,34 EUR
3,85 EUR
2,78 EUR
2,45 EUR
2,46 EUR
2,75 EUR
Angebotene Optionen (Stück)
685.000
350.000
150.000
450.000
1.010.000
Angenommene Optionen (Stück)
685.000
350.000
150.000
450.000
1.010.000
0
0
225.000
375.000
0
Bestand am 31.12. (Stück)
2.045.000
1.360.000
1.010.000
1.085.000
1.010.000
Ausübbar zum 31.12. (Stück)
1.010.000
860.000
0
0
0
Verfallene Optionen (Stück)
Die Aktienoptionen sind gemäß IFRS 2 mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) in der Bilanz erfasst
worden, wobei der Fair Value als Personalaufwand über die Sperrfrist (vesting period) zu verteilen ist. Die Optionsrechte sind daher jeweils bei Ausgabe anhand eines geeigneten Modells zu bewerten. In die Bewertung müssen die kapitalmarktorientierten Merkmale der Optionsrechte einfließen. Nicht kapitalmarktorientierte Merkmale, dazu gehört beispielsweise die zweijährige Wartefrist, sind über eine erwartete Mitarbeiterfluktuation abzubilden. Der sich aus dem Wert einer Option und des geschätzten Bestandes am Ende der Wartefrist ergebende
Gesamtwert ist pro rata über die Wartefrist zu verteilen und als Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die erwartete Fluktuationsrate basiert auf der Fluktuation der letzten Jahre.
Die 2012 ausgegebenen Optionen wurden anhand eines Binomialoptionspreismodells bewertet. Für die Bewertung wurde ein Kurs von EUR 3,08 je Aktie zum Zeitpunkt der Ausgabe unterstellt. Sofern relevant, wurde die
im Modell verwendete voraussichtliche Optionslaufzeit auf Basis der besten Schätzungen des Managements
bezüglich des Einflusses der Nichtübertragbarkeit, Ausübungsbeschränkungen einschließlich der Wahrscheinlichkeit, dass die an die Option gekoppelten Marktbedingungen erfüllt werden, und Annahmen zum Ausübungsverhalten angepasst. Den Berechnungen liegt eine erwartete Volatilität in Höhe von 33,95 % zugrunde, die auf
der historischen Volatilität von einem Jahr vor Ausgabe beruht.
Darüber hinaus wurde ein risikofreier Zinssatz von 3,85 % p.a. sowie eine Ausübungshürde von EUR 3,85 unterstellt. Die Liquidität in der Aktie wurde mit der Liquidität innerhalb der Peer-Group der Capital Stage AG
verglichen. Aufgrund der deutlich geringen Liquidität in der Aktie wurde auf den ermittelten Optionswert ein
Abschlag vorgenommen.
F-40
Aus diesem Optionsprogramm wurden im Jahr 2012 TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 29) Personalaufwand in der
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In den Folgejahren sind aus dem aufgelegten Programm voraussichtlich
TEUR 9 noch zu berücksichtigen. Die tatsächliche Höhe ist von der Fluktuation der Berechtigten bis zum Ende
der Sperrfrist abhängig. Der gewichtete Durchschnittskurs (Fair Value) der im Jahr 2012 gewährten Aktienoptionen beträgt zum Bilanzstichtag EUR 0,85 (Vorjahr: EUR 0,156). Der gewichtete Durchschnittskurs aller zum
31. Dezember 2012 bestehenden Aktienoptionen beträgt EUR 0,01 (Vorjahr: EUR 0,11).
Hinweis auf erwartete Dividende gem. IFRS 2 47b
Für das Jahr 2012 wird eine Dividendenzahlung in 2013 in Höhe von EUR 0,08/Aktie erwartet.
5.12 Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Finanzschulden
EUR
(Vorjahr: EUR
292.745.523,48
196.046.562,98)
Art der Verbindlichkeit
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
(Vorjahr)
Sonstige kurzfristige Schulden
(Vorjahr)
Finanzschulden
(Vorjahr)
Leasingverbindlichkeiten
(Vorjahr)
Gesamtbetrag
Mit einer Rest- Mit einer Rest- Mit einer Restlaufzeit bis zu laufzeit 1 bis 5 laufzeit
von
1 Jahr
Jahre
mehr als 5 Jahren
EUR
EUR
EUR
EUR
2.107.374,61
2.107.374,61
0,00
0,00
(4.533.659,59) (4.533.659,59)
(0,00)
(0,00)
4.638.499,94
0,00
0,00
(3.022.962,99) (3.022.962,99)
(0,00)
(0,00)
50.931.903,20
195.489.139,20
4.638.499,94
263.775.237,78
17.354.195,38
(168.195.136,74) (10.231.835,95) (47.502.618,20) (110.460.682,59)
19.617.292,77
(19.828.349,64)
1.746.067,14
5.484.505,96
12.386.719,67
(898.235,14) (5.484.505,96)
(13.445.608,54)
Steuerrückstellungen
913.070,24
913.070,24
0,00
0,00
(Vorjahr)
(39.951,14)
(39.951,14)
(0,00)
(0,00)
Rückbauverpflichtungen
1.694.048,14
0,00
0,00
1.694.048,14
(Vorjahr)
(426.502,88)
(0,00)
(0,00)
(426.502,88)
292.745.523,48
26.759.207,31
56.416.409,16
209.569.907,01
Sonstige Rückstellungen für
Summe aller Verbindlichkeiten
(Vorjahr)
(196.046.562,98) (18.726.644,81) (52.987.124,16) (124.332.794,01)
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um erhaltene Rechnungen der Lieferanten für die Erstellung von Solarparks. Die Zahlung der Rechnungen erfolgt Anfang des
Folgejahres.
Weder im aktuellen, noch in dem vorangegangenen Geschäftsjahr wurden bedingte Leasingzahlungen erbracht
(z.B. Staffelmiete, etc.). Es liegen keine Verlängerungsoptionen der bestehenden Verträge vor.
Der Marktwert der Finanzschulden beträgt zum 31. Dezember 2012 TEUR 272.197 (Vorjahr: TEUR 132.981).
Der Marktwert der Leasingverbindlichkeiten entspricht zurzeit dem Buchwert zum Periodenende in Höhe von
TEUR 19.617. Die Marktwerte der weiteren Verbindlichkeiten entsprechen aufgrund deren kurzfristigen Laufzeit ebenfalls den Buchwerten. Zur Bewertung wurden die zukünftigen Zahlungsströme des Schuldendienst
(Zins und Tilgung), mit dem Zinssatz 3,63 % diskontiert. Der Zinssatz 3,63 % wurde aus der aktuellsten abgeschlossenen Parkfinanzierung übernommen.
F-41
Die Zuführung zu den Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen in Höhe von TEUR 1.268 (Vorjahr: TEUR
233) wurde in Höhe von TEUR 1.264 (Vorjahr: TEUR 213) ergebnisneutral durch die Erfassung eines korrespondierenden Vermögenswertes im Anlagevermögen erfasst. Bei der Bewertung der Rückbauverpflichtungen
gibt es geringe Unsicherheiten, die sich ausschließlich auf die Höhe der Rückstellung beziehen. Dies resultiert
daraus, dass der Zeitpunkt des fälligen Rückbaus der Energieerzeugungsanlage durch die Laufzeit des Pachtvertrages fest terminiert ist. Bei der Ermittlung der tatsächlichen Höhe der Rückbaukosten wurde mit einer durchschnittlichen Teuerungsrate von 2 % gerechnet. Die Rückstellungen werden jährlich aufgezinst. Im Geschäftsjahr 2012 wurden keine Rückstellungsbeträge aufgelöst oder verbraucht. Der Aufwand aus der Aufzinsung beträgt im Geschäftsjahr 2012 TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 20).
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entfallen auf:
31.12.2012
TEUR
31.12.2011
TEUR
1
119
1.742
1.016
265
436
Rechnungsabgrenzungsposten
1.284
1.266
Sonstige
1.346
186
Gesamt
4.638
3.023
Personal- und Sozialbereich
Ausstehende Rechnungen
Steuern
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing stellen sich wie folgt dar:
Mindestleasingzahlungen
31.12.2012
TEUR
31.12.2011
TEUR
Barwert der
singzahlungen
31.12.2012
TEUR
Mindestlea31.12.2011
TEUR
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
1.552
928
1.514
898
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren
6.207
6.206
5.542
5.484
mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren
18.572
20.124
12.561
13.446
26.331
27.258
19.617
19.828
abzüglich Finanzierungskosten
-6.714
-7.430
Barwert der Mindestleasingzahlungen
19.617
19.828
19.617
19.828
davon kurzfristig Verbindlichkeiten
1.514
898
davon langfristige Verbindlichkeiten
18.103
18.930
F-42
6. Zusätzliche Angaben zu den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Kategorien von Finanzinstrumenten
31.12.2012
in TEUR
31.12.2011
in TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Guthaben bei Kreditinstituten (einschließlich
Zahlungsmittel und Guthaben bei Kreditinstituten, die in einer zum
Verkauf gehaltenen Veräußerungsgruppe bestehen)
34.238
31.798
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Finanzanlagen)
3.050
11.600
-2.129
0,00
-
-
35.159
43.398
288.402
195.196
Zu Handelszwecken gehalten (Zinsswap)
Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert
(s.u.)
Kredite und Forderungen
Finanzielle Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Aufgrund der Risikostruktur, der Fristigkeit bzw. Liquidierbarkeit sowie der Behandlung im Rahmen des Risikomanagements und der Art der Bewertung werden die gehaltenen Finanzinstrumente in die folgende Klasse
aufgeteilt:
Finanzanlagen
Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzanlagen beinhalten die Beteiligungen an der
BlueTec GmbH & Co. KG und der Eneri PV Service SrL. Die Zuordnung der Beteiligungen in die IAS 39Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ erfolgte wegen der einheitlichen Steuerung
der Finanzinstrumente über das Risikomanagementsystem und ihrer Beurteilung der Wertentwicklung auf der
Grundlage der beizulegenden Zeitwerte.
Die in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert erfassten Finanzanlagen (sowie die Angaben zu beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten) beruhen mit Ausnahme der Zinssätze auf Informations- und Inputfaktoren der oben umschriebenen Stufe 3. Wertänderungen werden ergebniswirksam im Posten Sonstige Erträge
bzw. Sonstige Aufwendungen erfasst.
Aus der Anwendung der genannten Bewertungsverfahren ergab sich zum 31. Dezember 2012 keine Zeitwertveränderung (Vorjahr: TEUR 6.752).
Um einer Schätzungsunsicherheit bei dem WACC zu begegnen, wurde eine Sensitivitätsanalyse vorgenommen.
Mithilfe der Sensitivitätsanalyse wird untersucht, wie sich eine Erhöhung bzw. Verringerung der ermittelten
WACC um 0,5 % auf den ermittelten Unternehmenswert auswirkt. Eine Erhöhung der ermittelten WACC um
0,5 % hätte eine erfolgswirksam zu erfassende Zeitwertveränderung in Höhe von TEUR 400 und damit einen
Verlust in entsprechender Höhe in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung zur Folge. Eine Verringerung der
ermittelten WACC um 0,5 % würde sich in Höhe von TEUR 400 positiv auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung auswirken. Bei der Veränderung der Free-Cashflows um +/-10 % ergab sich eine durchschnittliche Wertschwankung von insgesamt rund TEUR 500, die sich sowohl positiv wie negativ auf das Ergebnis und das Eigenkapital des Capital Stage-Konzerns auswirken würde. In diese Betrachtung wurden alle
Beteiligungen einbezogen. Die Beteiligungsunternehmen werden halbjährlich mittels Discounted CashflowVerfahren (DCF) bewertet. Bei der DCF-Analyse werden die prognostizierten Free Cashflows mit einem risikogewichteten Zinssatz (WACC) auf den jeweiligen Stichtag diskontiert und anschließend die Nettoverschuldung
(verzinsliche Verbindlichkeiten abzgl. frei verfügbarer liquider Mittel) in Abzug gebracht. Der so ermittelte
Wert spiegelt den betriebswirtschaftlich fundierten Unternehmenswert wider.
Die prognostizierten Free Cashflows lassen sich aus Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen
ableiten. Diese werden anschließend anhand von objektivierbaren zugänglichen Informationen (Markt-, Branchen- und Sektorstudien) plausibilisiert und gegebenenfalls angepasst.
Das mit den Finanzinstrumenten verbundene maximale Risiko entspricht grundsätzlich den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten. Im Wesentlichen ergibt sich das maximale Risiko aus den Finanzanlagen. Bei den in den
F-43
Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich um Vermögenswerte, die nicht ohne Weiteres kurzfristig veräußert werden können.
Die Beteiligungsunternehmen sind dem Bereich der Erneuerbaren Energien zuzuordnen. Eine Risikokonzentration auf diesem Markt besteht jedoch nicht, da sich der Bereich der Erneuerbaren Energien/Umwelttechnik aus mehreren Teilmärkten zusammensetzt und die Beteiligungen des Konzerns sich nicht
auf einen Teilmarkt konzentrieren. Über die Entwicklung der Märkte wird ausführlich im Lagebericht und über
deren Risiken im Risikobericht berichtet.
Zinsswaps
Die im Geschäftsjahr 2012 mit den Unternehmenserwerben übernommenen Zinsswaps werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Sie wurden als finanzielle Vermögenswerte als zu Handelszwecken gehalten eingestuft,
da es sich um Derivate handelt, die nicht als Sicherungsinstrument designiert wurden, als solches effektiv sind
und keine Finanzgarantie darstellen.
Die in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert erfassten Zinsswaps (sowie die Angaben zu beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten) beruhen auf Informations- und Inputfaktoren der oben umschriebenen
Stufe 2. Wertänderungen werden ergebniswirksam im Posten Sonstige Erträge bzw. Sonstige Aufwendungen
erfasst.
Bei einem Zinsswap tauscht der Konzern fixe und variable Zinszahlungen, die auf Basis von vereinbarten Nominalbeträgen berechnet wurden. Solche Vereinbarungen ermöglichen dem Konzern, das Risiko sich ändernder
Zinssätze auf den beizulegenden Zeitwert zu emittierten, fest verzinslichen Schuldinstrumenten und Zahlungsstromrisiken der emittierten, variabel verzinslichen Schuldinstrumente zu vermindern.
Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps zum Stichtag wird durch Diskontierung künftiger Zahlungsströme
unter Verwendung der Zinsstrukturkurven zum Stichtag und der mit den Verträgen verbundenen Kreditrisiken
bestimmt. Dieser Barwert wird unten wiedergegeben.
Die folgende Tabelle zeigt die Nominalbeträge und die Restlaufzeiten der ausstehenden Zinsswaps am Ende der
Berichtsperiode:
Ausstehende „Receive-Floating
Pay-Fixed”-Swaps
Gewichtete kontrahierte
feste Zinssätze
Nominalbetrag Beizulegender
Zeitwert
%
in TEUR
in TEUR
weniger als 1 Jahr
1 bis 2 Jahre
1,98
1.072
-14
2 bis 5 Jahre
4,5
1.193
-89
3,04
18.235
-2.026
20.500
-2.129
mehr als 5 Jahre
Gesamt
Die Zinsswaps werden teilweise viertel- und teilweise quartalsweise ausgeglichen. Der variable Zinssatz der
Zinsswaps ist entsprechend der Drei-Monats-Euribor ist der Sechs-Monats-Euribor. Der Konzern zahlt den festen Zinssatz. Ein Vergleich zum Vorjahr ist nicht möglich, da die Zinsswaps erst mit der Erstkonsolidierung im
Berichtsjahr in den Konsolidierungskreis aufgenommen wurden.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die übrigen in der Konzernbilanz ausgewiesenen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden in den
Klassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und sonstige kurzfristige Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzschulden und
sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten aufgeteilt. Es handelt sich hierbei um kurzfristige finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, deren Buchwerte den Anschaffungskosten entsprechen. Aus diesen Risikoklassen ergeben sich letztlich keine für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns bedeutsamen Kredit- bzw. Ausfallrisiken, da die Forderungen weder überfällig noch wertberichtigt und
zum Zeitpunkt des Konzernabschlusses bereits weitestgehend beglichen bzw. sicher angelegt (Festgelder) sind.
Somit entsprechen ihre Buchwerte im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert.
Kredite und Forderungen
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente enthalten mit Ausnahme der Finanzschulden keine stillen Reserven und Lasten, d.h. der Buchwert sämtlicher weiteren in der Bilanz ausgewiesenen
F-44
Finanzinstrumente entspricht ihrem Zeitwert. Wesentliche zu benennende Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiken
bestehen nicht, Sicherheiten für Kredite und Forderungen werden nicht gehalten.
Die Nettoverluste der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte
beinhalten marktbedingte Wertänderungen (TEUR 0, Vorjahr: TEUR -6.752) und laufende Erträge (TEUR 46,
Vorjahr: TEUR 294).
Die folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettogewinne und
-verluste aus Finanzinstrumenten dar:
31.12.2012
TEUR
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
31.12.2011
TEUR
46
6.458
Zu handelszwecken gehaltener Zinsswap
416
0
Summe der Nettoverluste
462
6.458
Die Gesamtzinserträge und Aufwendungen für zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
31.12.2012
TEUR
31.12.2011
TEUR
Zinserträge aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
Finanzielle Vermögenswerte
649.312,33
416.718,95
(davon Anteile Minderheiten)
(20.102,56)
(0,00)
-11.746.825,37
-8.807.776,65
(-17.954,62)
(0,00)
-11.097.513,04
-8.391.057,70
Zinsaufwendungen zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
(davon Anteile Minderheiten)
Saldo Gesamtzinserträge / -aufwendungen
Die Gesamtzinserträge entfallen überwiegend auf Festgeldanlagen (TEUR 499, Vorjahr: TEUR 416).
Verluste aus Wertminderung sind im Berichtsjahr nicht angefallen.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Liquiditätsrisiken aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich nicht, da der Konzern über Zahlungsmittel
bzw. Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von EUR 34,2 Mio. (Vorjahr: EUR 31,8 Mio.) verfügt sowie aus den
laufenden Solar- und Windparks Zahlungsströme mit hoher Sicherheit erwartet werden, die die Zins- und Tilgungszahlungen und die finanziellen Verbindlichkeiten hieraus problemlos laufzeitäquivalent bedient werden
können. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein
angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen
und durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung
der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
Der Zeitwert der Finanzschulden und der Leasingverbindlichkeiten beträgt EUR 280,7 Mio. (Vorjahr: EUR
151,3 Mio.).
7. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalfussrechnung
Die Kapitalflussrechung ist in einer gesonderten Rechnung dargestellt.
Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel im Capital Stage-Konzern. Der Finanzmittelfonds entspricht der Definition der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die unter den Erläuterungen der wesentlichen Bewertungsgrundsätze wiedergegeben ist. Die Kapitalflussrechnung wurde in Übereinstimmung mit IAS 7 erstellt und gliedert die Veränderungen der liquiden Mittel nach Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.
F-45
Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind EUR
15,8 Mio. (Vorjahr EUR: 12,4 Mio.) Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden Banken bei den
Solarparks als Sicherheit dienen und kurzfristig nicht frei verfügbar sind.
Zinszahlungen werden in voller Höhe im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Im Jahr 2012
sind Zinszahlungen in Höhe von TEUR 11.747 (Vorjahr: TEUR 8.808) erfolgt. Steueraufwand ist im Cashflow
aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 1.019 (Vorjahr: Steueraufwand TEUR 868) enthalten.
8. Haftungsverhältnisse und sonstige Verpflichtungen
Aufgrund des geplanten Umzuges der Capital Stage AG zum zweiten Quartal 2013 in neue Büroräume bestehen
zum Bilanzstichtag zwei Mietverträge mit einer Verpflichtung von insgesamt EUR 1,178 Mio. (Vorjahr: EUR
0,134 Mio.). Der Mietvertrag für die Büroräume Brodschrangen 4 läuft zum 31. März 2013 aus.
Aus einem weiteren Mietvertrag für die Büroräume der Capital Stage Solar Service GmbH und für die Miete
von Büroeinrichtungen bestehen weitere Verpflichtungen von insgesamt TEUR 9.
Daneben bestehen Standard-Leasing-Verträge, deren Klassifizierung nach IAS 17.8 im sogenannten OperatingLeasing erfolgt. Die Leasinggegenstände werden beim Leasinggeber aktiviert und nicht beim Leasingnehmer.
Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen beträgt aufgrund von unkündbaren OperatingLeasingverhältnissen für den Zeitraum länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren TEUR 67 (Vorjahr: TEUR 68).
Für mehr als fünf Jahre fallen keine Leasingzahlungen an, weil der längste Vertrag nur bis Ende März 2016
läuft. Diese Angaben erfolgen nach IAS 17.35.
Sonstige Verpflichtungen Sonstige Verpflichtungen Sonstige Verpflichtungen
1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
TEUR
TEUR
TEUR
212
918
57
76
116
0
612
2.796
13.539
Mietverträge
Leasingverträge
Pachtverträge
Der Aufwand aus Leasingverpflichtungen betrug im Geschäftsjahr TEUR 84 (Vorjahr: TEUR 71); für Pachten
und Nutzungsentschädigungen TEUR 594 (Vorjahr: TEUR 365).
9. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Im Februar 2013 sind erstmalig aus dem Aktienoptionsprogramm (AOP 2007) Bezugsrechte ausgeübt worden.
Gezeichnet wurden 410.000 Aktien. Das Grundkapital hat sich hierdurch von EUR 48.400.000,- auf EUR
48.810.000,- erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist am 06. Februar 2013 in das Handelsregister eingetragen
worden.
Der Vorstand der Capital Stage AG hat am 26. Februar 2013 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses
der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter teilweiser Ausnutzung
des genehmigten Kapitals 2012 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist von EUR 48.810.000,00 um EUR 4.163.158 auf
EUR 52.973.158 durch Ausgabe von 4.163.158 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 3,80 je
Aktie erhöht worden. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister ist am 27. Februar 2013 erfolgt.
Der der Gesellschaft zugeflossene Brutto-Emissionserlös beträgt TEUR 15.820.
Die neuen Aktien haben die gleiche satzungsmäßige Ausstattung wie die bereits zum Handel im regulierten
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) und im regulierten Markt der Börse Hamburg zugelassenen Aktien der Capital Stage AG. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2013 gewinnanteilsberechtigt.
Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung für die alten Aktien der Gesellschaft (ISIN
DE0006095003) wird aus diesem Grund erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung (Gleichstellung der Gewinnberechtigung) erfolgen. In der Zwischenzeit erfolgt die
Zulassung und der Handel der neuen Aktien mit einer separaten Notierung.
Am 18. Juni 2012 wurden die Verträge für den Erwerb des Solarparks Lettewitz GmbH in Sachsen-Anhalt geschlossen, die jedoch noch unter aufschiebenden Bedingungen standen. Der Vollzug der Transaktion ist zum 15.
Januar 2013 erfolgt. Der Solarpark hat eine Leistung von 12,6 MWp und wurde Ende 2012 in Betrieb genommen. Der Park ist auf einem Grundstücken errichtet worden, das sich im Eigentum der Betriebsgesellschaft befindet. Der Betrieb des Parks ist daher nicht an die 20-jährige Einspeisevergütung gebunden, sondern kann darüber hinaus fortgesetzt werden.
F-46
Am 21. Dezember 2012 wurden die Verträge für den Erwerb eines Solarparks in der Region Parma geschlossen.
Die Einbeziehung des Parks in den Konzernabschluss erfolgt ab Januar 2013, da die Übertragung der Anteile
erst am 17. Januar 2013 wirksam wurde.
Die Betriebsführung für den Park wird von der Tochtergesellschaft Capital Stage Solar Service GmbH, Halle,
übernommen.
Der Park ist seit März 2012 fertig gestellt und speist seitdem in das öffentliche Stromnetz ein. Der jährliche
Umsatz beträgt rund 1,4 Millionen Euro. Der Solarpark liegt in der Provinz Parma in der Region EmiliaRomagna und damit in unmittelbarer Nähe zu einem in diesem Jahr bereits von Capital Stage erworbenen Solarpark. Aufgrund der Finanzierungsstruktur ergeben sich zudem hohe freie Cashflows bereits in der Anfangsphase. Weitere wichtige Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres liegen nicht vor.
10. Transaktionen mit nahestehenden Personen
Im aktuellen Geschäftsjahr ist ein Mietvertrag mit der Albert Büll, Dr. Cornelius Liedtke in GbR Holzhafen für
Büroflächen, die im zweiten Quartal 2013 von der Capital Stage AG bezogen werden, zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden.
11. Ergebnis pro Aktie
Die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogen wurde, lässt sich wie folgt aus der gewichteten durchschnittlichen Anzahl von
Stammaktien, die für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogen wurde, ableiten:
31.12.2012
in TEUR
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie verwendeten
Stammaktien
31.12.2011
in TEUR
46.793.849
32.105.834
135.100
174.301
46.928.949
32.280.135
Aktien, für die eine Herausgabe ohne Gegenleistung angenommen
wird:
Mitarbeiteroptionen
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogenen
Stammaktien
12. Vorstand
Vorstandsvorsitzender der Capital Stage AG ist Herr Felix Goedhart, Hamburg.
Herr Dr. Zoltan Bognar ist als weiterer Vorstand für die Capital Stage AG tätig.
Angaben zu weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Beiräten:
Felix Goedhart:
Gottfried Schulz GmbH & Co.KG, Ratingen, Verwaltungsratsmitglied
BlueTec GmbH & Co. KG, Trendelburg, Mitglied des Beirats
Inventux Technologies AG, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrats, bis zum 15.05.2012.
Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz, Präsident des Verwaltungsrats
Dr. Zoltan Bognar:
Inventux Technologies AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats
bis zum 15.05.2012
F-47
Die dem Vorstand für seine Tätigkeit gewährten Gesamtbezüge betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.166.
in EUR
Erfolgsunabhängige Erfolgsabhängige Leis- Komponenten mit langfristiLeistungen tungen Geschäftsjahre
ger Anreizwirkung
2011 + 2012
Felix Goedhart
281.308,18
200.000,00
1.431,54
275.000,00
Dr. Zoltan Bognar
257.208,72
150.000,00
1.431,54
Bei den erfolgsabhängigen Leistungen handelt sich um eine Tantieme für das Geschäftsjahr 2011. Die Vorstandsbezüge enthalten ferner eine Rückstellung für die erfolgsbezogene Vergütung für Herrn Felix Goedhart.
Die Bildung der Rückstellung war abweichend zu den Vorjahren erforderlich, da der ab 1. November 2012 für
Herrn Goedhart geltende Vorstandsvertrag eine entsprechende Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung auf
Basis des IFRS-Konzernergebnisses vorsieht.
Bei den Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung handelt es sich um den beizulegenden Zeitwert zum
Zeitpunkt der Gewährung von 360.000 (Vorjahr: 200.000) Aktienoptionen, die der Aufsichtsrat dem Vorstand
gewährt hat.
Vorjahr:
in EUR
Erfolgsunabhängige
Leistungen
Erfolgsabhängige Leis- Komponenten mit langtungen
fristiger Anreizwirkung
Felix Goedhart
269.551,68
150.000,00
4.211,00
Dr. Zoltan Bognar
257.223,72
100.000,00
4.211,00
13. Aufsichtsrat
Vorsitzender:
Dr. Manfred Krüper
selbständiger Unternehmensberater, Essen
Stellv. Vorsitzender:
Alexander Stuhlmann
selbständiger Unternehmensberater, Hamburg
Weitere Mitglieder:
Berthold Brinkmann
Rechtsanwalt, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer bei der Brinkmann & Partner Partnergesellschaft, Hamburg, bis zum 20. Juni 2012
Dr. rer. pol. Cornelius Liedtke
Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, Hamburg
Albert Büll
Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, Hamburg
Dr. Dr. h. c. Jörn Kreke
Unternehmer, Hagen
Professor Dr. Fritz Vahrenholt
selbständiger Unternehmensberater, Hamburg, seit dem 20. Juni 2012.
Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten/Beiräten:
Dr. Manfred Krüper:
Coal & Minerals GmbH, Düsseldorf, Vorsitzender des Aufsichtsrats
F-48
Power Plus Communication GmbH, Mannheim, Vorsitzender des Aufsichtsrats
SAG Group GmbH, Langen, Vorsitzender des Aufsichtsrats, bis September 2012
Caterpillar Europe GmbH, Lünen, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Odewald & Cie, Berlin, Mitglied des Beirats
EQT Partners Beteiligungsberatung GmbH, München, Senior Advisor
Alexander Stuhlmann:
alstria office REIT AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Euro-Aviation Versicherungs-AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
HCI Capital AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
Otto Dörner GmbH & Co. KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats, bis 30.09.2012
Frank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Vorsitzender des Beirats
Siedlungsbaugesellschaft Hermann und Paul Frank mbH & Co. KG, Hamburg, Vorsitzendes des Beirats
Studio Hamburg Berlin Brandenburg GmbH, Berlin, Mitglied des Beirats
Ludwig Görtz GmbH, Hamburg, Mitglied des Verwaltungsrats
HASPA Finanzholding, Hamburg, Mitglied des Kuratoriums
Berthold Brinkmann:
Rügen Fisch AG, Sassnitz, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. Cornelius Liedtke:
GL Aktiengesellschaft, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
Dichtungstechnik G. BRUSS GmbH & Co. KG, Hoisdorf, Mitglied des Beirats
Albert Büll:
Verwaltung URBANA Energietechnik AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
Verwaltung Kalorimeta AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
Kalorimeta AG & Co.KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats
URBANA Energietechnik AG & Co.KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats
Dichtungstechnik G. BRUSS GmbH & Co. KG, Hoisdorf, Mitglied des Beirats
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, Mitglied des Verwaltungsrats
Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke:
Douglas Holding AG, Hagen/Westfalen, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Deutsche Euroshop AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
Kalorimeta AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des Beirats
URBANA Energietechnik AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des Beirats
Professor Dr. Fritz Vahrenholt:
RWE Innogy GmbH, Essen, Vorsitzender des Aufsichtsrats, seit 06.08.2012
RADAG, Laufenburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
AurubisAG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
Novatec Solar GmbH, Karlsruhe, Mitglied des Aufsichtsrats, seit 01.02.2012
Putz & Partner Unternehmensberatungs AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrates
Mateco AG, Stuttgart, Mitglied des Aufsichtsrats bis 30.09.2012
Green Exchange, New York, Mitglied des Aufsichtsrats bis 31.03.2012
Körber-Stiftung, Hamburg, Mitglied des Beirats
F-49
Frauenhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., München, Mitglied des Senats
Akademie der Technikwissenschaften, Berlin, Mitglied seit 16.10.2012
Die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr zurückgestellten Gesamtbezüge des Aufsichtsrates belaufen sich auf
TEUR 188 (analog der auf der Hauptversammlung in 2012 für das Geschäftsjahr 2011 beschlossenen Vergütung
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
14 . Corporate Governance
Die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG wurde abgegeben und den
Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
15. Abschlussprüferhonorar
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 berechnete Honorar beträgt TEUR 108 (Vorjahr: TEUR
98) und entfällt in Höhe von TEUR 101 (Vorjahr: TEUR 91) auf Abschlussprüfungsleistungen und in Höhe von
TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 7) auf sonstige Leistungen. Von den Abschlussprüfungsleistungen betreffen TEUR 0
(Vorjahr: TEUR 12) das Vorjahr.
16. Mitteilungspflichten
Die Capital Stage AG hat in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 15. Februar 2013 folgende Mitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG erhalten:
Die RTG Beteiligungs GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 29. Februar 2012 gemäß § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der RTG Beteiligungs GmbH, Hamburg, Deutschland, an
der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und
nunmehr zu diesem Tag 2,50% (1.210.000 Stimmrechte) beträgt.
Herr Felix Goedhart, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 29. Februar 2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und nunmehr zu diesem Tag 2,50 % (1.210.000 Stimmrechte) beträgt. 2,50 % (1.210.000 Stimmrechte) der Stimmrechte sind ihm über die RTG Beteiligungs GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
zuzurechnen.
Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 2. März 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG
Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, an der Capital Stage
AG, Brodschrangen 4, 20457 Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwellen von 3%, 5%, 10%,
15% und 20% überschritten hat und an diesem Tag 21,25 % (10.285.006 Stimmrechte) betrug.
Des Weiteren hat uns die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, an der Capital Stage AG, Brodschrangen 4, 20457 Hamburg, am 1. März 2012 die Schwellen von 20%, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat
und zu diesem Tag 0,00 % (2 Stimmrechte) betrug.
Die Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 7. März 2012
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH,
Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwelle
von 20 % unterschritten hat und zu diesem Tag 16,628% (8.047.858 Stimmrechte) beträgt.
Die DJE Investment S.A., Luxemburg, Luxemburg, hat uns am 20. April 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der DJE Investment S.A., Luxemburg, Luxemburg, am 29. Februar 2012 die
Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, überschritten hat und
nunmehr 3,40 % (1.646.570 Stimmrechte) beträgt.
Die DJE Kapital AG, Pullach, Deutschland, hat uns am 20. April 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass der Stimmrechtsanteil der DJE Kapital AG, Pullach, Deutschland, am 29. Februar 2012 die Schwelle von
3% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, überschritten hat und nunmehr 3,40%
(1.646.570 Stimmrechte) beträgt. 3,40% (1.646.570 Stimmrechte) sind der DJE Kapital AG über die DJE Investment S.A. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Herr Dr. Jens Ehrhardt, Deutschland, hat uns am 20. April 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein
Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 29. Februar 2012 die Schwelle von 3%
überschritten hat und nunmehr 3,40% (1.646.570 Stimmrechte) beträgt. 3,40% (1.646.570 Stimmrechte) sind
ihm über die DJE Kapital AG und die DJE Investment S.A. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Mit Schreiben vom 04. Oktober 2012 wurde der Capital Stage AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass
der Stimmrechtsanteil der ALCO Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage
F-50
AG, Hamburg, Deutschland, am 30.05.2012 die Schwellen von 3, 5, 10 und 15 % der Stimmrechteüberschritten
hat und damit 17,58% der Stimmrechte (entspricht 8.509.104 Stimmrechte) betrug, wobei 17,58% der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an
der Capital Stage AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH.
Mit Schreiben vom 04. Oktober 2012 wurde der Capital Stage AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass
der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Kommanditgesellschaft, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG,
Hamburg, Deutschland, am 30.05.2012 die Schwellen von 3, 5, 10 und 15 % der Stimmrechte überschritten hat
und damit 17,58% der Stimmrechte (entspricht 8.509.104 Stimmrechte) betrug, wobei 17,58% der Stimmrechte
nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an
der Capital Stage AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: ALCO Beteiligungsgesellschaft und Albert Büll
Vermögensverwaltung GmbH.
Herr Albert Büll, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 04. Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 30.05.2012 die Schwellen von 3, 5, 10 und 15 % der Stimmrechte überschritten hat und damit 17,58% der Stimmrechte (entspricht
8.509.104 Stimmrechte) betrug, wobei 17,58% der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen
waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an
der Capital Stage AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Kommanditgesellschaft, ALCO Beteiligungsgesellschaft mbH und Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH.
Uns wurde mit Schreiben vom 07. Dezember 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 05.
Dezember 2012 die Schwellen von 3, 5, 10 und 15 % der Stimmrechte überschritten hat und damit 17,68 % der
Stimmrechte (entspricht 8.558.513 Stimmrechte) betrug, wobei 17,68% der Stimmrechte (entspricht 8.558.513
Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an
der Capital Stage AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Albert
Büll Beteiligungsgesellschaft mbH.
Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf,
Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2013 die Schwellen von 3 und
5% der Stimmrechte überschritten hat und damit 7,859% der Stimmrechte (entspricht 4.163.160 Stimmrechte)
betrug.
Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf,
Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 5 und 3 %
der Stimmrechte unterschritten hat und damit 0,000% der Stimmrechte (entspricht 2 Stimmrechte) betrug.
Die Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG,
Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und zu
diesem Tag 10,32% der Stimmrechte (entspricht 5.469.186 Stimmrechte) beträgt.
Die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg,
Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61 % der Stimmrechte (entspricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug.
Die Albert Büll Holding GmbH & Co. KG hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg,
Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und damit
4,61 % der Stimmrechte (entspricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug, wobei 4,61 % der Stimmrechte nach § 22
Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil
an der Capital Stage AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH.
Die Albert Büll GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll
GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die
Schwellen von 15, 10, und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61 % der Stimmrechte (entF-51
spricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug, wobei 4,61 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an
der Capital Stage AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Albert
Büll Beteiligungsgesellschaft mbH.
Herr Albert Büll, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 13. März 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen
von 15, 10, und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61 % der Stimmrechte (entspricht 2.442.981
Stimmrechte) betrug, wobei 4,61 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll GmbH, Albert Büll Holding
GmbH & Co. KG und Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH.
Die AMCO Service GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der AMCO
Service GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die
Schwellen von 20% und 25 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 27,19% der Stimmrechte
(entspricht 14.401.250 Stimmrechte) beträgt.
Freigabe zur Weitergabe an den Aufsichtsrat
Der zum 31. Dezember 2012 aufgestellte Konzernabschluss wurde mit Datum vom 21. März 2013 durch den
Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.
F-52
17. Konzernanlagespiegel
in EUR
Sonstige immateriel- Stromeinspeiseverträge Firmenwert
le Vermögenswerte /Projektrechte
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2011
52.074,71
12.526.469,00
1.641.274,75
Zugänge
38.637,78
0,00
0,00
6.579,76
22.454.001,57
5.246.858,85
Abgänge
0,00
0,00
0,00
Veränderung Fair Value Bewertung
0,00
0,00
0,00
Umbuchungen
0,00
0,00
0,00
52,17
0,00
0,00
97.344,42
34.980.470,57
6.888.133,60
49.477,21
578.505,00
0,00
Zugänge
8.659,05
1.389.094,16
0,00
Abgänge
0,00
0,00
0,00
Währungsumrechnung
2,61
0,00
0,00
58.138,87
1.967.599,16
0,00
Buchwert 31.12.2010
2.597,50
11.947.964,00
1.641.274,75
Buchwert 31.12.2011
39.205,55
33.012.871,41
6.888.133,60
Stand 01.01.2012
97.344,42
34.980.470,57
6.888.133,60
Zugänge
87.789,39
13.619,44
0,00
415.006,06
38.269.004,70
-0,58
Abgänge
0,00
0,00
0,00
Veränderungen Fair Value Bewertung
0,00
0,00
0,00
Umbuchungen
0,00
0,00
0,00
Währungsumrechnung
1,76
0,00
0,00
600.141,62
73.263.094,71
6.888.133,02
58.138,87
1.967.599,16
0,00
Zugänge
120.762,04
2.394.124,04
0,00
Abgänge
0,00
0,00
0,00
-1,19
0,00
0,00
178.899,72
4.361.723,20
0,00
Buchwert 31.12.2010
2.597,50
11.947.964,00
1.641.274,75
Buchwert 31.12.2011
39.205,55
33.012.871,41
6.888.133,60
Buchwert 31.12.2012
421.241,90
68.901.371,51
6.888.133,02
Veränderung Konsolidierungskreis
Währungsumrechnung
Stand 31.12.2011
Abschreibungen
Stand 01.01.2011
Stand 31.12.2011
Anschaffungskosten
Veränderungen Konsolidierungskreis
Stand 31.12.2012
Abschreibungen
Stand 01.01.2011
Währungsumrechnung
Stand 31.12.2012
F-53
Sonstige Sachanlagen
Anlagen im Bau
Photovoltaikanlagen
Finanzanlagen
Summe
152.731,55
3.473.106,20
122.768.113,82
24.339.779,77
164.953.549,80
105.929,59
5.439.492,02
40.983.314,23
769.849,48
47.337.223,10
276.371,05
0,00
46.675.757,75
-67.884,05
74.591.684,93
0,00
0,00
0,00
5.673.600,00
5.673.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.473.106,20
3.473.106,20
0,00
0,00
18.563,36
0,00
0,00
0,00
18.615,53
553.595,55
5.439.492,02
213.900.292,00
19.368.145,20
281.227.473,36
87.814,05
0,00
6.035.629,97
1.015.588,39
7.767.014,62
117.295,96
0,00
9.950.371,36
6.752.400,00
18.217.820,53
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
191,14
0,00
0,00
0,00
193,75
205.301,15
0,00
15.986.001,33
7.767.988,39
25.985.028,90
64.917,50
3.473.106,20
116.732.483,85
23.324.191,38
157.186.535,18
348.294,40
5.439.492,02
197.914.290,67
11.600.156,81
255.242.444,46
553.595,55
5.439.492,02
213.900.292,00
19.368.145,20
281.227.473,36
77.840,77
18.050.474,73
5.691.160,86
0,00
23.920.885,18
195.861,79
4.260.906,68
96.221.627,00
0,00
139.362.405,65
4.097,23
0,00
403.241,74
8.550.595,02
8.957.933,99
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-25.955.592,30
25.955.592,30
0,00
0,00
657,12
0,00
0,00
0,00
658,88
823.858,00
1.795.281,13
341.365.430,42
10.817.550,18
435.553.489,08
205.301,15
0,00
15.986.001,33
7.767.988,39
25.985.028,90
116.897,66
0,00
10.551.598,63
0,00
13.183.382,37
1.708,92
0,00
0,00
0,00
1.708,92
-369,98
0,00
0,00
0,00
-371,17
320.119,91
0,00
26.537.599,96
7.767.988,39
39.166.331,18
64.917,50
3.473.106,20
116.732.483,85
23.324.191,38
157.186.535,18
348.294,40
5.439.492,02
197.914.290,67
11.600.156,81
255.242.444,46
503.738,09
1.795.281,13
314.827.830,46
3.049.561,79
396.387.157,90
F-54
18. Konzern-Segmentberichterstattung zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom
01. Januar bis 31. Dezember 2012
in EUR
Umsatzerlöse
Verwaltung
PV Parks
PV Service
500,00
30.531.271,13
1.285.378,74
Sonstige Erträge
134.980,27
13.791.495,38
206.258,26
Materialaufwand
0,00
-236.766,64
-65.308,13
Personalaufwand
-1.934.584,93
-2.429,28
-331.925,55
-1.303.422,06
-3.488.030,31
-401.079,67
-880,00
-32.266,62
-1.344,00
-3.103.406,72
40.563.273,66
691.979,65
-34.201,06
-11.816.278,27
-25.853,23
-3.137.607,78
28.746.995,39
666.126,42
1.679.699,48
54.785,90
937,03
-1.706,37
-11.090.389,62
-36.204,73
-1.459.614,67
17.711.391,67
630.858,72
Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag
16.319,86
-238.907,83
-22.801,23
Ergebnis der Periode (EAT)
-1.443.294,81
17.472.483,84
608.057,49
0,00
0,00
0,00
Konzerngesamtergebnis
-1.443.294,81
17.472.483,84
608.057,49
Vermögen einschließlich
Beteiligungen
93.740.090,38
363.974.113,18
1.731.567,16
Investitionen (netto)
-48.665,73
-45.203.426,56
-63.600,24
Schulden
985.397,86
323.159.192,90
1.634.496,50
davon aus anteilsbasierter Vergütung
Sonstige Aufwendungen
Sonstige Steuern
Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA)
Abschreibungen
Betriebsergebnis (EBIT)
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT)
Währungsdifferenzen
-34.449,69
F-55
Windparks
Finanzbeteiligungen
Überleitung
Summe
2.460.934,10
12.119.509,54
-1.279.219,84
45.118.373,67
1.772.300,79
1.733,26
0,00
15.906.767,96
-44.991,27
-6.523.098,52
0,00
-6.870.164,56
0,00
-3.640.695,17
0,00
-5.909.634,93
-34.449,69
-604.336,61
-9.964.026,46
1.279.219,84
-14.481.675,27
0,00
0,00
0,00
-34.490,62
3.583.907,01
-8.006.577,35
0,00
33.729.176,25
-1.218.072,25
-88.977,56
0,00
-13.183.382,37
2.365.834,76
-8.095.554,91
0,00
20.545.793,88
78.496,05
37.670,36
-1.155.574,44
696.014,38
-917.740,52
-248.301,08
547.516,95
-11.746.825,37
1.526.590,29
-8.306.185,63
-608.057,49
9.494.982,89
-550,25
-107.406,48
0,00
-353.345,93
1.526.040,04
-8.413.592,11
-608.057,49
9.141.636,96
0,00
-47.677,13
0,00
-47.677,13
1.526.040,04
65.553.189,21
-8.461.269,24
14.270.738,22
-608.057,49
-84.252.469,85
9.093.959,83
455.017.228,30
-8.344.924,45
1,00
0,00
-53.660.615,98
63.701.228,60
7.731.748,70
-72.456.957,78
324.755.106,78
F-56
Konzern-Segmentberichterstattung zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom
01. Januar bis 31. Dezember 2011
in EUR
Umsatzerlöse
Verwaltung
PV Parks
PV Service
0,00
22.616.520,89
684.792,00
Sonstige Erträge
4.733,71
7.478.616,08
362.528,03
Materialaufwand
0,00
-150.134,95
0,00
Personalaufwand
-1.273.841,12
0,00
-155.850,46
-1.057.066,08
-1.988.190,76
-378.276,30
-796,00
-85.341,57
-1.208,00
-2.326.969,49
27.871.469,69
511.985,27
-13.149,05
-10.810.478,05
-8.667,92
-2.340.118,54
17.060.991,64
503.317,35
853.621,99
241.140,06
452,67
0,00
-8.658.685,25
-12,50
-1.486.496,55
8.643.446,45
503.757,52
Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag
48,42
-2.465.313,81
-11.997,27
Ergebnis der Periode (EAT)
-1.486.448,13
6.178.132,64
491.760,25
0,00
0,00
0,00
Konzerngesamtergebnis
-1.486.448,13
6.178.132,64
491.760,25
Vermögen einschließlich
Beteiligungen
52.182.923,92
253.428.954,95
2.327.660,80
78.691,13
25.142.587,23
32.056,52
2.681.862,66
224.557.444,15
68.214,60
davon aus anteilsbasierter Vergütung
Sonstige Aufwendungen
Sonstige Steuern
Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA)
Abschreibungen
Betriebsergebnis (EBIT)
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT)
Währungsdifferenzen
Investitionen (netto)
Schulden
-29.718,22
Hamburg, den 21. März 2013
Capital Stage AG
Der Vorstand
Felix Goedhart
Dr. Zoltan Bognar
Vorsitzender
F-57
Windparks
Finanzbeteiligungen
Überleitung
Summe
670.898,07
12.175.684,75
-684.792,00
35.463.103,71
9.304,58
2.765.788,24
0,00
10.620.970,64
-14.917,80
-5.134.947,23
0,00
-5.299.999,98
0,00
-3.032.402,30
0,00
-4.462.093,88
-29.718,22
-190.933,31
-8.531.460,10
684.792,00
-11.461.134,55
0,00
0,00
0,00
-87.345,57
474.351.54
-1.757.336,64
0,00
24.773.500,37
-533.950,97
-99.174,54
0,00
-11.465.420,53
-59.599,43
-1.856.511,18
0,00
13.308.079,84
13.868,55
144,82
-397.909,14
711.318,95
-252.902,55
-294.085,49
397.909,14
-8.807.776,65
-298.633,43
-2.150.451,85
0,00
5.211.622,14
87.265,85
-324.572,00
0,00
-2.714.568,81
-211.367,58
-2.475.023,85
0,00
2.497.053,33
0,00
-111.231,55
0,00
-111.231,55
-211.367,58
-2.586.255,40
0,00
2.385.821,78
8.866.707,98
21.578.657,47
-38.404.715,51
299.980.189,61
8.610.667,47
-862.935,31
0,00
33.001.067,04
7.247.118,17
8.567.175,88
-34.727.448,82
208.394.366,64
F-58
Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB zum Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Konzernabschluss für das am 31. Dezember
2012 endende Geschäftsjahr und den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 der Capital Stage AG. Der mit dem Lagebericht zusammengefasste Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 ist in diesem Prospekt
nicht abgedruckt und auch nicht kraft Verweises einbezogen.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den von der Capital Stage AG, Hamburg, aufgestellten Konzernabschluss bestehend aus Bilanz,
Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Anhang – und den
mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und zusammengefasstem Konzernlagebericht nach
den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend
nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach
ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch
den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss der Capital Stage AG, Hamburg, den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach
§ 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser
Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Hamburg, den 21. März 2013
Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Dinter)
Wirtschaftsprüfer
(ppa. Wick)
Wirtschaftsprüferin
F-59
Geprüfter Konzernabschluss der Capital Stage AG für das zum
31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr nach IFRS
F-60
Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Capital Stage AG, Hamburg
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 nach IFRS
Anhang
Umsatzerlöse
2011
2010
EUR
EUR
3.12, 4.1
35.463.103,71
12.980.023
Sonstige Erträge
4.3
10.620.970,64
3.685.083
Materialaufwand
4.2
-5.299.999,98
-73.702
Personalaufwand
davon EUR 29.718,22 (VJ EUR 26.453,80)
aus anteilsbasierter Vergütung
4.4
-4.462.093,88
-1.235.893
Sonstige Aufwendungen
4.6
-11.548.480,12
-1.764.563
24.773.500,37
13.590.948
-11.465.420,53
-6.567.662
13.308.079,84
7.023.286
Betriebsergebnis vor Abschreibung
(EBITDA)
Abschreibungen
4.5
Betriebsergebnis (EBIT)
Finanzerträge
4.7
711.318,95
150.508
Finanzaufwendungen
4.7
-8.807.776,65
-5.402.231
5.211.622,14
1.771.563
-2.714.568,81
-118.206
2.497.053,33
1.653.357
-111.231,55
0
2.385.821,78
1.653.357
-900.604,48
1.653.357
3.397.657,81
0
-1.011.836,03
1.653.357
3.397.657,81
0
2011
2010
32.105.834
26.027.397
Ergebnis je Aktie unverwässert in EUR
-0,028
0,06
Ergebnis je Aktie verwässert in EUR
-0,029
0,06
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
davon Latente Steuern i.H.v. TEUR 1.847
(VJ TEUR 118)
4.8
Konzernjahresergebnis (EAT)
Währungsdifferenzen
Konzerngesamtergebnis
Konzernjahresergebnis davon zustehend
Aktionären der Capital Stage AG
Minderheitsgesellschaftern
Gesamtergebnis davon zustehend
Aktionären der Capital Stage AG
Minderheitsgesellschaftern
Ergebnis je Aktie
Durchschnittlich ausgegebene Aktien im
Berichtszeitraum
3.15
F-61
Konzernbilanz der Capital Stage AG, Hamburg
zum 31. Dezember 2011 nach IFRS
AKTIVA in EUR
Anhang
31.12.2011
Immaterielle Vermögenswerte
3.3; 5.1; 13
33.052.076,96
11.950.562
5.2; 13
6.888.133,60
1.641.275
Sachanlagen
3.4; 5.3; 13
203.702.077,09
120.270.508
Finanzanlagen
3.5; 5.4; 13
11.600.156,81
23.324.191
Sonstige Forderungen
5.5
511.652,85
0
Aktive latente Steuern
3.7; 4.8
955.524,93
626.346
256.709.622,24
157.812.882
Geschäfts- oder Firmenwert
Langfristiges Vermögen, gesamt
31.12.2010
Vorräte
3.6; 5.6
1.911.219,87
0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
3.8; 5.7
6.048.700,33
107.936
Nicht finanzielle Vermögenswerte
3.9; 5.8
3.179.814,03
718.962
Sonstige kurzfristige Forderungen
3.9; 5.8
332.634,54
285.613
3.10; 5.9
31.798.198,60
22.644.433
43.270.567,37
23.756.944
299.980.189,61
181.569.826
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Kurzfristiges Vermögen, gesamt
Summe AKTIVA
PASSIVA in EUR
Anhang
31.12.2011
31.12.2010
Gezeichnetes Kapital
38.114.996,00
27.719.999
Kapitalrücklage
17.178.520,78
4.984.324
84.850,98
55.133
-111.231,55
0
Gewinnrücklagen
13.704.921,90
13.704.922
Bilanzgewinn
15.717.766,85
16.618.371
6.895.998,12
0
Rücklage für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende
Arbeitnehmervergütungen
3.13; 5.11
Währungsrücklage
Minderheitsgesellschafter
Eigenkapital, gesamt
5.10
91.585.823,08
63.082.749
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
5.12
157.963.300,79
104.425.654
3.14; 5.12
18.930.114,50
0
5.12
426.502,88
173.843
3.7; 4.8
12.347.803,55
3.851.363
189.667.721,72
108.450.860
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
Sonstige Rückstellungen
Passive latente Steuern
Langfristiges Fremdkapital, gesamt
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
3.11; 5.12
10.231.835,95
6.959.027
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
3.14; 5.12
898.235,14
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3.11; 5.12
4.533.659,59
2.427.308
Sonstige kurzfristige Schulden
3.11; 5.12
3.062.914,13
649.882
18.726.644,81
10.036.217
299.980.189,61
181.569.826
Kurzfristiges Fremdkapital, gesamt
Summe PASSIVA
F-62
Konzern-Kapitalflussrechnung der Capital Stage AG, Hamburg
für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2011
In EUR
Anhang
Periodenergebnis
2011
2010
2.497.053,33
1.653.357
18.217.820,53
6.567.662
29.718,22
26.454
-7.134.148,25
-3.453.201
-711.318,95
-150.508
Finanzaufwendungen
8.807.776,65
5.402.231
Ertragsteuern
1.846.484,44
118.206
Zu-/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind
-84.924.289,06
689.331
Zu-/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind
86.330.896,80
-1.236.757
-868.084,37
901.311
294.600,00
0
24.386.509,34
10.518.086
-20.076.541,05
-8.293.982
3.498.340,30
0
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen
4.5
3.13; 5.11
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge
Finanzerträge
Erhaltene/Gezahlte (-) Ertragsteuern (Saldo)
4.7
4.8; 7
Erhaltene Dividenden
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen
abzüglich übernommener Zahlungsmittel
3.1
Einzahlungen aus dem Verkauf kons. Unternehmen
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
13
-24.044.115,64
-9.915.354
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
13
-38.637,78
-2.673
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
13
-769.849,48
-67.884
8.429.736,61
0
-33.001.067,04
-18.279.893
-7.423.185,56
-5.378.676
416.718,95
148.028
4.7; 7
-8.807.776,65
-5.380.966
5.12
11.087.404,16
10.432.475
22.868.993,10
5.039.998
-399.712,85
-79.536
17.742.441,15
4.781.323
Veränderung der Liquidität aus Wechselkursänderungen
13.161,45
0
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
9.141.044,90
-2.980.484
Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen
Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit
Tilgung von Finanzkrediten
Erhaltene Zinsen
Gezahlte Zinsen
Aufnahme von Finanzkrediten
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen
Auszahlungen für Emissionskosten
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente
Stand am 01.01.2011 (01.01.2010)
5.9
22.644.432,66
25.624.916
Stand am 31.12.2011 (31.12.2010)
5.9
31.785.477,56
22.644.432
F-63
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
der Capital Stage AG, Hamburg
in EUR
Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage
Währungsrücklage
Stand 01.01.2010
25.200.000,00
2.520.000,00
0,00
2.519.999,00
2.519.999,00
Konzerngesamtergebnis der Periode
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen
Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen
Emissionskosten
-79.536,19
Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten
Stand 31.12.2010
23.860,86
27.719.999,00
4.984.323,67
0,00
-111.231,55
Konzerngesamtergebnis der Periode
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen
Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen
10.394.997,00
Emissionskosten
12.473.996,10
-399.712,85
Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten
119.913,86
Anteile Minderheitsgesellschafter
Stand 31.12.2011
Gewinnrücklagen
13.704.921,90
38.114.996,00
Rücklage für in
Eigenkapital
erfüllte Leistungen an Arbeitnehmer
28.678,96
Bilanzgewinn/verlust
14.965.014,85
17.178.520,78
Minderheitsgesellschafter
-111.231,55
Gesamt
0.00
1.653.356,48
56.418.615,71
1.653.356,48
26.453,80
26.453,80
5.039.998,00
-79.536,19
23.860,86
13.704.921,90
55.132,76
16.618.371,33
0,00
63.082.748,66
-900.604,48
3.397.657,81
2.385.821,78
29.718,22
29.718,22
22.868.993,10
-399.712,85
119.913,86
13.704.921,90
84.850,98
15.717.766,85
3.498.340,31
3.498.340,31
6.895.998,12
91.585.823,08
F-64
Konzernanhang der Capital Stage AG, Hamburg
nach IFRS zum 31. Dezember 2011
1. Allgemeine Grundlagen
Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage AG umfasst laut Satzung den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und
die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Betreuung von Unternehmen, insbesondere bei
deren Geschäftsentwicklung, bei Kapitalmaßnahmen, Erwerbs-, Veräußerungs- und Umstrukturierungsvorgängen und der Kapitalmarkterschließung. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die
geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten,
andere Unternehmen gründen, bestehende erwerben oder sich an solchen beteiligen sowie Unternehmensverträge
abschließen. Sie kann Patente, Marken, Lizenzen, Vertriebsrechte und andere Gegenstände und Rechte erwerben, nutzen und übertragen. Der Unternehmensgegenstand von Tochter- und Beteiligungsunternehmen darf auch
ein anderer sein als der im vorstehenden Absatz genannte Unternehmensgegenstand, sofern er nur geeignet erscheint, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern.
2. Die berichtende Gesellschaft
Gegenstand des Konzernabschlusses sind die Capital Stage AG und ihre verbundenen Unternehmen. Die Gesellschaft hat wie die Tochtergesellschaften Capital Stage IPP GmbH, Capital Stage Consult GmbH, Capital Stage
Wildenfels GmbH, Solarparks Asperg GmbH, Krumbach Photovoltaik GmbH, Krumbach Zwei Photovoltaik
GmbH, Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH und Windpark Gauaschach GmbH & Co.KG
ihren Sitz in Hamburg, Brodschrangen 4, Bundesrepublik Deutschland. Die Capital Stage Solar Service GmbH
hat ihren Sitz in Halle (Saale), Am Bruchsee 9, Bundesrepublik Deutschland. Ihren Sitz ebenfalls in Halle (Saale) haben die Gesellschaften Asperg Erste Solar GmbH, Asperg Zweite Solar GmbH, Asperg Fünfte Solar
GmbH, Asperg Sechste Solar GmbH, Solarpark Brandenburg GmbH, Solarpark Lochau GmbH, Solarpark Rassnitz GmbH und Solarpark Roitzsch GmbH. Die italienischen Gesellschaften Alameda SRL, Vallone SRL,
Casette SRL, Oetzi SRL und Solar Energy SRL haben ihren Sitz in Bozen, Italien. Die Schweizer Gesellschaften
Calmatopo GmbH und Helvetic Energy GmbH haben ihren Sitz in Flurlingen, Schweiz.
Die Muttergesellschaft des Konzerns, die Capital Stage AG, wurde am 18. Januar 2002 beim Amtsgericht im
Handelsregister unter HRB 63197 eingetragen.
3. Wesentliche Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, wird nach den International Financial
Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt.
Im Konzernabschluss werden die am Bilanzstichtag bereits verpflichtend in Kraft getretenen IFRS, die von der
EU zur Anwendung freigegeben sind, angewendet. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standard Board (IASB) neu erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie des Standing Interpretations Committee (SIC). Ergänzend werden die nach § 315a Abs. HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften
beachtet.
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2011 die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRSStandards und -Interpretationen angewandt:
Verpflichtend zum 31. Dezember 2011 anzuwendende Standards und Interpretationen
Änderungen an Standards
IFRS 1
Verpflichtend
anzuwenden (1*)
Status des EUEndorsements (2*)
IFRS 7 Begrenzte Ausnahme von Vergleichsan- 01.07.2010
gaben nach IFRS 7
Übernahme erfolgt
Drei Änderungen an IFRS 1 – Änderungen der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ausnahmen bezüglich der angenommenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei ereignisgetriebenen Ermittlungen des bei zulegenden Zeitwerts sowie angenommene Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bei preisregulierten Unternehmen
Übernahme erfolgt
01.01.2011
F-65
IFRS 3
Änderungen an IFRS 3 (2008)
01.07.2010
Übernahme erfolgt
IFRS 7
Änderungen an IFRS 7
01.01.2011
Übernahme erfolgt
IAS 1
Änderungen an IAS 1
01.01.2011
Übernahme erfolgt
IAS 24
Angaben zu nahestehenden Unternehmen und
Personen
01.01.2011
Übernahme erfolgt
IAS 27
(2008)
Änderungen an IAS 27 (2008)
01.07.2010
Übernahme erfolgt
IAS 32
Klassifizierung von Bezugsrechten
01.02.2010
Übernahme erfolgt
IAS 34
Änderungen an IAS 34
01.01.2011
Übernahme erfolgt
Verpflichtend
anzuwenden (1*)
Status des EUEndorsements (2*)
01.07.2010
Übernahme erfolgt
Verpflichtend anzuwenden (1*)
Status des EUEndorsements (2*)
Neue Interpretation
IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch
Eigenkapitalinstrumente
Geänderte Interpretationen
IFRIC 13
Änderungen an IFRIC 13
01.01.2011
Übernahme erfolgt
IFRIC 14
Freiwillig vorausgezahlte Beiträge im Rahmen 01.01.2011
von Mindestdotierungsvorschriften
Übernahme erfolgt
1*: Verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem genannten Datum beginnen
2*: Status des EU-Endorsements (Standard 16.3.2012)
Die meisten Neuerungen hatten keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung für die Capital Stage AG.
Des Weiteren wurden vom IASB oder IFRIC folgende neue Standards oder Interpretationen veröffentlicht bzw.
geändert, deren verpflichtender Anwendungszeitpunkt noch in der Zukunft liegt oder die von der Europäischen
Kommission noch nicht zur Anwendung anerkannt wurden. Von einer vorzeitigen Anwendung der Standards
hat die Capital Stage AG abgesehen.
Freiwillig vorzeitig zum 31.12.2011 anwendbare Standards und Interpretationen
Neue und geänderte Standards
IFRS 1
Verpflichtend
anzuwenden (1*)
Status des EUEndorsements (2*)
Streichung des Verweises auf den festen Umsetzungszeitpunkt für Erstanwender der IFRS
01.07.2011
Übernahme noch
nicht erfolgt
Ausgeprägte Hochinflation
01.07.2011
Übernahme noch
nicht erfolgt
Bilanzierung von Darlehen der öffentlichen
Hand zu einem unter dem Marktzins liegenden
Zinssatz
01.01.2013
Übernahme noch
nicht erfolgt
IFRS 7
Verbesserung der Angaben bei Übertragungen
von finanziellen Vermögenswerten
01.07.2011
Übernahme erfolgt
IFRS 9
Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung (finanzielle Vermögenswerte)
01.01.2015
Übernahme noch
nicht erfolgt
Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung (finanzielle Verbindlichkeiten)
01.01.2015
Übernahme noch
nicht erfolgt
Konzernabschlüsse
01.01.2013
Übernahme noch
nicht erfolgt
Gemeinsame Vereinbarungen
01.01.2013
Übernahme noch
IFRS 10
IFRS 11
F-66
nicht erfolgt
IFRS 12
Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen
01.01.2013
Übernahme
nicht erfolgt
noch
IAS 27
(2011)
Separate Abschlüsse
01.01.2013
Übernahme
nicht erfolgt
noch
IAS 28
(2011)
Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint 01.01.2013
Ventures
Übernahme
nicht erfolgt
noch
IFRS 7/AS Änderung der Aufrechnungsvorschriften
32
01.01.2014
Übernahme
nicht erfolgt
noch
IFRS 13
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
01.01.2013
Übernahme
nicht erfolgt
noch
IAS 1
(2011)
Änderungen an IAS 1
01.07.2012
Übernahme
nicht erfolgt
noch
IAS 12
Änderungen an IAS 12
01.01.2012
Übernahme
nicht erfolgt
noch
IAS 19
Änderungen an IAS 19
Übernahme
nicht erfolgt
noch
01.01.2013
1*: Verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem genannten Datum beginnen
2*: Status des EU-Endorsements (Standard 16.3.2012)
Neue Interpretation
IFRIC 20
Änderungen an IAS 19
Verpflichtend anzuwenden (1*)
Status des EUEndorsements (2*)
01.01.2013
Übernahme noch
nicht erfolgt
1*: Verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem genannten Datum beginnen
2*: Status des EU-Endorsements (Standard 16.3.2012)
Diese noch nicht anwendbaren Bilanzierungsvorschriften des IASB haben voraussichtlich keinen wesentlichen
Effekt auf die Rechnungslegung der Capital Stage AG. Jedoch werden die Auswirkungen der Änderungen von
IFRS 9 und IFRS 13 zurzeit von der Gesellschaft analysiert.
Die Kapitalflussrechnung wird im Einklang mit IAS 7 nach der indirekten Methode erstellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und
der Bilanz zusammengefasst worden. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sowohl die Berichtswährung
aller konsolidierter Gesellschaften, mit Ausnahme von Helvetic Energy GmbH und Calmatopo Holding AG,
deren Berichtswährung der Schweizer Franken ist, als auch die funktionale Währung ist der EURO (EUR). Die
Angaben im Anhang entsprechen der jeweiligen Bezeichnung in Euro (EUR), Tausend Euro (TEUR) oder Millionen Euro (Mio. EUR).
Die Währungsumrechnung erfolgt daher beim Eigenkapital zum historischen Kurs, bei den sonstigen Bilanzposten zum Bilanzstichtagskurs und bei den Erträgen und Aufwendungen sowie beim Konzernergebnis zum Durchschnittskurs des Jahres. Währungsdifferenzen werden gemäß IAS 21 erfolgsneutral behandelt und im Eigenkapital ausgewiesen. Der Stichtagskurs des Schweizer Franken zu EURO war CHF/EUR 1,2156, der Durchschnittskurs für 2011 betrug CHF/EUR 1,22755.
Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2011.
3.1 Konsolidierungsgrundsätze
Die Bilanzierung des Erwerbs von Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode zum Zeitpunkt des
Erwerbs des Tochterunternehmens. Übersteigt der Kaufpreis den beizulegenden Zeitwert aller im Unternehmenskauf erworbenen Vermögenswerte und Schulden, wird ein Geschäfts- und Firmenwert aktiviert. Wird das
Unternehmen für einen günstigeren Preis als den beizulegenden Zeitwert seines Nettovermögens erworben, wird
dieser Unterschiedsbetrag nach einer Überprüfung der Kaufpreisallokation umgehend als sonstiger betrieblicher
Ertrag erfasst. Ausleihungen und andere Forderungen sowie Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten
Gesellschaften werden aufgerechnet. In der Konzerngewinn- und Verlustrechnung werden Erträge zwischen den
F-67
Konzerngesellschaften mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet.
Schuldverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten werden innerhalb des Konzerns aufgerechnet. Konzerninterne
Gewinne und Verluste, Aufwendungen und Erträge werden eliminiert.
In den Konzernabschluss sind die Capital Stage AG sowie alle von ihr beherrschten wesentlichen in- und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Gesellschaft die Möglichkeit hat, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen und daraus wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann.
Beherrschender Einfluss ergibt sich grundsätzlich aus dem Halten der Stimmrechtsmehrheit.
Anteile an assoziierten Unternehmen werden im Einklang mit IAS 28.1 aufgrund ihrer Designation sowie des
Portfoliomanagements im Konzern nicht nach der Equity-Methode, sondern erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert gemäß IAS 39 bewertet.
In den Konsolidierungskreis sind neben der Capital Stage AG im Wege der Vollkonsolidierung folgende Konzerngesellschaften einbezogen worden:
Gezeichnetes Kapital in EUR Anteile in
%
Capital Stage IPP GmbH, Hamburg
100.000,00
100
Capital Stage Consult GmbH, Hamburg
26.650,00
100
Capital Stage Wildenfels GmbH, Hamburg
30.000,00
100
Krumbach Photovoltaik GmbH, Hamburg
25.000,00
100
Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Hamburg
25.000,00
100
Capital Stage Solar Service GmbH, Halle
25.000,00
100
Solarparks Asperg GmbH, Hamburg
25.000,00
100
Asperg Erste Solar GmbH, Halle
25.000,00
100
Asperg Zweite Solar GmbH, Halle
25.000,00
100
Asperg Fünfte Solar GmbH, Halle
25.000,00
100
Asperg Sechste Solar GmbH, Halle
25.000,00
100
Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH,
Hamburg
25.000,00
100
1.000,00
100
Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH, Halle *)
25.000,00
51
Solarpark Lochau GmbH, Halle *)
25.000,00
100
Solarpark Rassnitz GmbH, Halle *)
25.000,00
100
Solarpark Roitzsch GmbH, Halle *)
25.000,00
100
Alameda Srl, Bozen, Italien **)
10.000,00
100
Casette Srl, Bozen, Italien **)
10.200,00
100
Vallone Srl, Bozen, Italien **)
10.200,00
100
Solar Energy Srl, Bozen, Italien ***)
10.000,00
100
Oetzi Srl, Bozen, Italien ***)
10.000,00
100
Helvetic Energy GmbH, Flurlingen, Schweiz ****)
47.717,00
100
Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz *****)
83.437,63
100
Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG, Hamburg
*) Die Gesellschaften wurden mit Kaufvertrag vom 1. April 2011 (Rassnitz) bzw. 30. September/1. Oktober 2011 (Roitzsch) von der Capital
Stage IPP GmbH erworben.
**) Die Gesellschaften wurden mit Datum vom 21. Januar 2011 von der Capital Stage AG erworben.
***) Die Gesellschaften wurden mit Datum vom 1. Februar 2011 von der Capital Stage AG erworben.
****) Die Gesellschaft wurde mit Datum vom 24. Februar 2011 von der Capital Stage AG Tochter Calmatopo Holding AG erworben.
*****) Die Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz wurde am 21. Januar 2010 gegründet.
F-68
Das Geschäftsjahr aller in den Konzernabschluss einbezogener Gesellschaften endet am 31. Dezember 2011.
Im Geschäftsjahr 2011 erweiterte sich der Konsolidierungskreis aufgrund der Ausweitung der Geschäftstätigkeit
der Capital Stage AG durch den Erwerb der 100-prozentigen Beteiligungen Alameda SRL, Vallone SRL, Casette
SRL, Oetzi SRL, Solar Energy SRL, Helvetic Energy GmbH, Solarpark Lochau GmbH, Solarpark Rassnitz
GmbH, Solarpark Roitzsch GmbH und die 51prozentige Beteiligung Solarpark Brandenburg GmbH. Weiterhin
wurde die in 2010 gegründete 100-prozentige Beteiligung Calmatopo Holding AG erstmalig konsolidiert.
Wegen der räumlichen und der zeitlichen Nähe einzelner Erwerbe werden diese Transaktionen jeweils im Rahmen eines wirtschaftlich einheitlichen Erwerbs zusammengefasst dargestellt.
Die im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzten identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaften Alameda SRL, Vallone SRL, Casette SRL, Oetzi SRL und Solar Energy SRL betrugen zum 21. Januar/01. Februar 2011:
Solarparks Italien
Buchwert vor Kaufpreisallokation
in TEUR
Beizulegender
Zeitwert
in TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
Kurzfristige Vermögenswerte
Liquide Mittel
Schulden und Rückstellungen
Passive latente Steuern
165
1.722
0
22.271
17.198
17.670
77
77
16.769
40.406
0
115
Die Angaben beruhen auf einer vorläufigen Kaufpreisallokation im Sinne von IFRS 3.62.
Die beim Erwerb angefallenen Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 28 wurden in den sonstigen betrieblichen Anwendungen erfasst.
Im erworbenen Nettovermögen waren kurzfristige, voll werthaltige Forderungen in Höhe von TEUR 13.635
enthalten.
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.967 und ein Verlust in
Höhe von TEUR 1.636 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wären die Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wäre ein Verlust in Höhe von TEUR 1.624 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten.
Die im Rahmen der Erstkonsolidierung der Helvetic Energy GmbH angesetzten identifizierten Vermögenswerte
und Schulden der Gesellschaften betrugen zum 24. Februar 2011:
Helvetic Energy GmbH
Buchwert vor Kaufpreisallokation
in TEUR
Beizulegender
Zeitwert
in TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
0
5.159
278
278
2.138
2.138
Liquide Mittel
238
238
Schulden und Rückstellungen
759
759
Sachanlagen
Kurzfristige Vermögenswerte
Die Angaben beruhen auf einer vorläufigen Kaufpreisallokation im Sinne von IFRS 3.62.
Die beim Erwerb angefallenen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 31 wurden in den sonstigen
betrieblichen Anwendungen erfasst.
Im erworbenen Nettovermögen waren kurzfristige, voll werthaltige Forderungen in Höhe von TEUR 508 enthalten.
Der Goodwill betrifft Erwartungen an die zukünftige Marktentwicklung und Umsatzerwartungen. Die Umsatzerlöse und das Ergebnis seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung entsprechen nahezu denen des vollständigen
Geschäftsjahres.
F-69
Die im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzten identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Solarpark
Brandenburg GmbH und Solarpark Lochau GmbH betrugen zum 01. April 2011:
Solarparks Brandenburg und Lochau
Buchwert vor Kaufpreisallokation
in TEUR
Beizulegender
Zeitwert
in TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
0
17.197
46.683
46.683
Kurzfristige Vermögenswerte
1.253
1.253
Schulden und Rückstellungen
43.502
43.502
Passive latente Steuern
0
5.045
Ertrag aus Erstkonsolidierung
0
7.134
Sachanlagen
Die Angaben beruhen auf einer vorläufigen Kaufpreisallokation im Sinne von IFRS 3.62.
Aufgrund der unter dem beizulegenden Zeitwert des übernommenen Nettovermögens liegenden Anschaffungskosten ergab sich aus der Erstkonsolidierung der erworbenen Solarparks ein Ertrag in Höhe von TEUR 7.134
aufgrund der Aktivierung von Stromeinspeiseverträgen. Im erworbenen Nettovermögen waren kurzfristige, voll
werthaltige Forderungen in Höhe von TEUR 757 enthalten.
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden TEUR 5.332 an Umsatzerlösen sowie ein Gewinn von
TEUR 1.367 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wären die Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wären die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 6.290 bzw. ein Gewinn in
Höhe von TEUR 1.151 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten.
Die im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzten identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Solarpark
Roitzsch GmbH und Solarpark Rassnitz GmbH betrugen zum 1. April bzw. zum 30. September/01. Oktober
2011:
Solarparks Roitzsch und Rassnitz
Buchwert vor Kaufpreisallokation
Beizulegender
Zeitwert
in TEUR
in TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
0
3.697
Kurzfristige Vermögenswerte
3
3
Passive latente Steuern
0
850
Die Angaben beruhen auf einer vorläufigen Kaufpreisallokation im Sinne von IFRS 3.62.
Die Gesellschaften wurden in 2011 gegründet. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden keine Umsatzerlöse sowie ein Verlust von TEUR 0 aus den erworbenen Unternehmen erfasst.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2011 die Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz, erstmals in den
Konzernabschluss einbezogen. Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung über keine wesentlichen Vermögenswerte und Schulden. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft führte nicht zu wesentlichen
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Unternehmenserwerbe nach dem Bilanzstichtag
Am 2. März 2012 hat die Capital Stage AG bekannt gegeben, dass sie einen Vertrag über den Erwerb von drei
bereits in Betrieb befindlichen Solarparks in Norditalien, mit einer Gesamtkapazität in Höhe von 11,2 MWp,
geschlossen hat. Der Vertrag steht noch unter aufschiebenden Bedingungen. Der Vollzug wird im April 2012
erwartet. Der Erwerb wird eine Ausweitung der bestehenden Geschäftsaktivität zur Folge haben.
3.2 Schätzungen
Im Konzernabschluss wurden in einigen Fällen Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die Auswirkungen auf die Höhe von Vermögenswerten, bilanziellen Vermögenswerten, Schulden, Erträgen, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten haben. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Bei der Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und immaterieller Vermögenswerten ist die
erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen, dabei werden insbesondere vertragliche BestimmunF-70
gen, Branchenerkenntnisse und Einschätzungen des Managements berücksichtigt. Den im Rahmen der Purchase
Price Allocation ermittelten immateriellen Vermögenswerten liegen die Planungen der Gesellschaft zugrunde,
die unter Berücksichtigung von vertraglichen Vereinbarungen auf den Schätzungen des Managements beruhen.
Hinsichtlich der getroffenen Annahmen bei der Ermittlung der Fair values der Finanzanlagen verweisen wir auf
die Ausführungen unter 3.5.
Bei der Ermittlung der Barwerte der Leasingverbindlichkeiten und Finanzschulden wurden die vertraglich vereinbarten Zinssätze verwendet.
3.3 Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte verfügen alle, mit Ausnahme der Geschäfts- und Firmenwerte, über eine
begrenzte Nutzungsdauer und sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Liegt der beizulegende Zeitwert am Bilanzstichtag unter dem Buchwert, so wird auf diesen Wert abgewertet. Bei
Fortfall der Gründe für früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen werden Zuschreibungen erfolgswirksam vorgenommen.
Der Firmenwert entspricht dem Betrag, den ein Käufer als Ganzes unter Berücksichtigung zukünftiger Ertragserwartungen über den Wert aller materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände nach Abzug der
Schulden bereit zu zahlen ist. Dieser Firmenwert ist zu aktivieren. Da es sich beim derivativen Unternehmenswert um einen Vermögenswert ohne abzuschätzende Lebensdauer handelt, wird er nicht planmäßig abgeschrieben (Impairment-only-Ansatz). Firmenwerte werden gemäß IAS 36 einem jährlichen Wertighaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen. Sofern sich hieraus Abschreibungen auf Firmenwerte ergeben, werden diese ebenso
wie die planmäßigen Abschreibungen auf die übrigen immateriellen Vermögenswerte unter dem Posten Abschreibungen ausgewiesen.
Die Abschreibungen für Stromeinspeiseverträge und Projektrechte erfolgen über 18 bis 20 Jahre, analog der
Nutzungsdauer der Photovoltaikanlagen. Die Abschreibungen der übrigen immateriellen Vermögenswerte
erfolgen über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren.
Die Werthaltigkeitsprüfung des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt auf Basis prognostizierter
Free Cash Flows der jeweiligen Cash Generating Units (CGU). Die CGUs sind mit den jeweiligen rechtlichen
Einheiten identisch. Diese aus den langfristigen Verträgen oder Erwartungen an die Geschäftsentwicklung aus
der Vergangenheit abgeleiteten, ermittelten erwarteten Zahlungen werden mit einem risikogewichteten Zinssatz
(WACC) auf den jeweiligen Stichtag diskontiert. Abschließend wird die Nettoverschuldung (verzinsliche Verbindlichkeiten abzgl. frei verfügbarer liquider Mittel) in Abzug gebracht. Bei einer so vollzogenen Ermittlung
des Nutzungswertes beträgt der Diskontierungssatz für die dreijährigen Detailplanungszeiträume zum 31. Dezember 2011 zwischen 6,0% und 10,7% (Vorjahr zwischen 6,1% und 10,7%). Es wurde unverändert eine
Wachstumsrate von 1% bis 2% für die ewige Rente angenommen.
3.4 Sachanlagen
Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen bewertet. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in
den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen berücksichtigt. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.
Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer
pro rata temporis abgeschrieben Die angesetzten Nutzungsdauern für Vermögenswerte des Sachanlagevermögens betragen 3 bis 20 Jahre, darunter für die Photovoltaikanlagen 18 bis 20 Jahre und für die übrige Büro- und
Geschäftsausstattung 3 bis 5 Jahre.
3.5 Finanzanlagen
Bei den im Konzern zum 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Finanzanlagen handelt es sich um Anteile, die
gemäß IAS 39 der Kategorie „at fair value through proft or loss“ (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet) designiert (Fair Value Option) wurden. Gemäß IAS 39 sind diese Vermögenswerte grundsätzlich mit
dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Transaktionskosten werden nicht aktiviert. Die zum beizulegenden
Zeitwert bewerteten Finanzanlagen können nach der Bedeutung der in ihre Bewertungen einfließenden Faktoren
und Informationen klassifiziert und in (Bewertungs-) Stufen eingeordnet werden. Die Einordnung eines Finanzinstruments in eine Stufe erfolgt nach der Bedeutung seiner Inputfaktoren für seine Gesamtbewertung und zwar
nach der niedrigsten Stufe, deren Berücksichtigung für die Bewertung als Ganzes erheblich bzw. maßgeblich ist.
Die Bewertungsstufen untergliedern sich hierarchisch nach ihren Inputfaktoren:
F-71
Stufe 1
die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten
(unverändert übernommenen) Preise
Stufe 2
Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die auf Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise
handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt
(d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen
Stufe 3
nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren)
Die in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert erfassten Finanzinstrumente (sowie die Angaben zu beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten) beruhen mit Ausnahme der Zinssätze auf Informations- und
Inputfaktoren der oben umschriebenen Stufe 3. Wertänderungen werden ergebniswirksam im Posten Sonstige
Erträge bzw. Sonstige Aufwendungen erfasst.
Dem Bewertungsrisiko wird durch besondere Sorgfalt bei der Beteiligungsauswahl Rechnung getragen. Eine
umfassende Analyse der erfolgsbestimmenden Parameter des Unternehmens erfolgt im Rahmen der Due Diligence, zu der fallweise externe Experten hinzugezogen werden.
Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wird überprüft, ob es aktuelle Veränderungen bei der Eigentümerstruktur der Beteiligungsunternehmen gibt. Wurde zum Beispiel aktuell ein Eigentümeranteil verkauft, spiegelt diese Transaktion am besten den Marktpreis wider. Zusätzlich werden die Beteiligungsunternehmen halbjährlich mittels Discounted Cashflow- (DCF) und Multiplikator-Verfahren bewertet. Bei der DCF-Analyse werden die prognostizierten Free Cashflows mit einem risikogewichteten Zinssatz (WACC) auf den jeweiligen
Stichtag diskontiert und anschließend die Nettoverschuldung (verzinsliche Verbindlichkeiten abzgl. frei verfügbarer liquider Mittel) in Abzug gebracht. Der so ermittelte Wert spiegelt den betriebswirtschaftlich fundierten
Unternehmenswert wider.
Die prognostizierten Free Cashflows lassen sich aus Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen
ableiten. Diese werden anschließend anhand von objektivierbaren zugänglichen Informationen (Markt-, Branchen- und Sektorstudien) plausibilisiert und gegebenenfalls angepasst.
Das unternehmensspezifische Risiko geht mittels des WACC in die Unternehmensbewertung ein. Die WACC
ergeben sich aus den gewichteten Eigen- und Fremdkapitalkosten. Das unternehmensspezifische Risiko geht auf
beiden Seiten (Eigen- und Fremdkapitalkosten) der Gleichung in die WACC ein.
Die Diskontierungssätze betragen für die Detailplanungszeiträume zum 31. Dezember 2011 zwischen 8,17% und
13,39% (Vorjahr 8,08% und 10,22%). Für die darüber hinausgehenden Zeiträume wurden, wie im Vorjahr,
marktübliche Wachstumsabschläge zwischen 1% und 2% angewandt.
Um einer Schätzungsunsicherheit bei dem WACC zu begegnen, wird für jede DCF-Bewertung eine Sensitivitätsanalyse vorgenommen. Mithilfe der Sensitivitätsanalyse wird untersucht, wie sich eine Erhöhung bzw. Verringerung der ermittelten WACC um 0,25% auf den ermittelten Unternehmenswert auswirkt. Eine Erhöhung der
ermittelten WACC um 0,25% hätte erfolgswirksam zu erfassende Zeitwertänderungen in Höhe von TEUR 2.036
und damit einen Verlust in entsprechender Höhe in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung zur Folge. Eine Verringerung der ermittelten WACC um 0,25% würde sich in Höhe von TEUR 2.290 positiv auf die KonzernGesamtergebnisrechnung auswirken.
Zur Verifizierung des mit dem DCF-Verfahren ermittelten Unternehmenswertes werden diesem Wert tatsächlich
am Markt erzielte Bewertungen gegenübergesetzt. Hierzu werden die Unternehmenswerte aus vergleichbaren
börsennotierten Unternehmen und vergleichbaren Transaktionen ins Verhältnis zu den jeweiligen Ertragswerten
gesetzt. Das Ergebnis ist ein Multiplikator, der wiederum auf das jeweilige Portfoliounternehmen angewendet
wird. Somit ist eine Plausibilisierung des theoretischen Wertes sichergestellt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind
ein wesentlicher Teil des partnerschaftlichen und konstruktiven Austauschs mit den Beteiligungsunternehmen.
Das Risiko unbemerkter Fehlentwicklungen wird reduziert. Ungenutzte Potenziale werden erkannt. Das MaF-72
nagement kann rechtzeitig und gezielt reagieren, um die unternehmerischen Ziele zu erreichen.
Um auf Marktrisiken frühzeitig und angemessen reagieren zu können, werden die relevanten Märkte laufend
beobachtet. Hierzu gehören das Studium verschiedener Fachpublikationen, die Teilnahme an Kongressen, Messen, Fachtagungen und Veranstaltungen. Darüber hinaus besteht ein enger Kontakt und regelmäßiger Austausch
mit Experten aus dem Netzwerk des Konzerns.
Bei der Auswahl der Solar- und Windparks legt der Capital Stage-Konzern großes Augenmerk auf die „Bankability“ der Parks und somit auf die Auswahl der beteiligten Partner und Komponenten. Der Konzern prüft daher
ausschließlich den Erwerb von Projekten oder Parks, die von großen, renommierten und seit vielen Jahren am
Markt etablierten Projektierern und Herstellern errichtet wurden. In den Projektberechnungen dienen der Interne
Zinsfluss sowie die ausschüttbaren Cashflows im Verhältnis zum investierten Eigenkapital als wirtschaftliche
Entscheidungskriterien. Für den unwahrscheinlichen Fall einer eintretenden Leistungsminderung kann sich der
Konzern auf langfristige Garantien der Hersteller stützen. Darüber hinaus bestehen für Sachmängel an den Anlagen Gewährleistungsvereinbarungen mit den Projektierern.
3.6 Vorräte
Bei den Vorräten handelt es sich vor allem um Handelswaren. Sie werden zu Anschaffungskosten oder zum
niedrigeren, realisierbaren Netto-veräußerungswert (voraussichtliche erzielbarer Veräußerungserlös abzüglich
der bis zum Verlauf noch anfallenden Kosten) angesetzt. Es wird der gleitende Durchschnittspreis zur Bestimmung der Anschaffungskosten angewendet.
3.7 Latente Steuern
Latente Steuern sind nach dem IFRS Rechnungslegungsstandard IAS 12 auf temporäre Ansatz- und Bewertungsdifferenzen zwischen dem IFRS-Bilanzwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld und ihrem Steuerbilanzwert zu ermitteln. Die Bewertungsunterschiede können aus Sicht der IFRS eine steuerent- oder -belastende
Wirkung aufweisen. Für resultierende aktive und passive Steuern besteht eine Ansatzpflicht. Außerdem sind zu
erwartende Steuerminderungen aus der möglichen Nutzung bestehender Verlustvorträge zu aktivieren, wenn in
absehbarer Zukunft wahrscheinlich ein zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, das mit noch nicht genutzten
steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet werden kann. Die gesetzliche Begrenzung der Verrechnungsmöglichkeit steuerlicher Verlustvorträge mit positiven Einkommen des Planungszeitraums ist zu beachten.
Auf Grundlage der zurzeit in Deutschland geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen sind Beteiligungserträge
und Erlöse aus Beteiligungsverkäufen unter bestimmten Umständen steuerbefreit. Die Geschäftstätigkeit der
Capital Stage AG, das Halten und Veräußern von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, ist insoweit bis auf
eine Mindestbesteuerung in Höhe von 5% auf Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Dividendenerträge steuerbefreit.
Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist insoweit vorzunehmen, als die
Wahrscheinlichkeit gegeben ist, das zu versteuernde Gewinne mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet
werden können.
3.8 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen werden auf Basis von Erfahrungswerten durch Klassifizierung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerten nach dem Alter und auf Basis von sonstigen objektiven Informationen hinsichtlich der Werthaltigkeit gebildet.
3.9 Übrige Vermögenswerte – Nicht finanzielle Vermögenswerte/Sonstige Forderungen
Die übrigen Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Diese entsprechen
bei sonstigen kurzfristigen Forderungen in der Regel ihrem beizulegenden Zeitwert, da der Zeitwert des Geldes
vernachlässigbar ist und kein wesentliches Ausfallrisiko besteht. Bei den langfristigen sonstigen Forderungen
handelt es sich um Abgrenzungen.
3.10 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Bank- und Festgeldguthaben sowie aus Kassenbeständen, die allesamt einen hohen Liquiditätsgrad haben, und eine Gesamtlaufzeit von bis zu drei Monaten
aufweisen. Sie unterliegen keinen Zinsänderungsrisiken und werden zu Nennwerten angesetzt. Ausnahme bilden
die Kapitaldienst- und Projektreservekonten, die den kreditgebenden Banken bei den Solarparks als Sicherheiten
dienen und nicht frei verfügbar sind.
F-73
3.11 Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Finanzschulden
Finanzschulden werden im Zeitpunkt ihrer bilanziellen Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Sonstige Verbindlichkeiten werden zu ihren Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn wegen ihrer kurzen Fristigkeit der
Zeitwert des Geldes vernachlässigbar ist. Bei den Finanzschulden handelt es sich ausschließlich um „NonRecourse-Darlehen“, d.h. die Solar- bzw. Windanlage des jeweiligen Solar- bzw. Windparks stellt eine Sicherheit für das jeweilige Darlehen dar.
Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages ohne Abzinsung angesetzt und berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder auf vergangenen Ereignissen vor dem Bilanzstichtag beruhen und deren Höhe
oder Fälligkeit unsicher ist. Dabei wird von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit
ausgegangen.
Langfristige Rückstellungen werden abgezinst.
Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten
zugrunde liegt und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit größer als 50% ist.
3.12 Umsatzerlöse
Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet.
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Strom werden erfasst, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt
sind:

Die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum der Güter sind auf den Käufer übertragen.

Weder ein Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame
Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse ist zurückbehalten worden. Die Höhe der
Umsatzerlöse kann verlässlich bestimmt werden.

Die Höhe der Umsatzerlöse kann verlässlich bestimmt werden.

Es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft zufließen wird und

die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich
bestimmt werden.
Danach sind im Grunde Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Strom zu erfassen, wenn die Güter bzw.
der Strom geliefert wurden und der rechtliche Eigentumsübergang erfolgt ist.
Dividendenerträge aus Anteilen werden erfasst, wenn der Rechtsanspruch des Anteilseigners auf Zahlung entstanden ist (vorausgesetzt, dass es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen
wird und die Höhe des Ertrags verlässlich bestimmt werden kann).
Zinserträge sind zu erfassen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen
wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Zinserträge sind nach Maßgabe des ausstehenden Nominalbetrages mittels des maßgeblichen Effektivzinssatzes zeitlich abzugrenzen. Der Effektivzinssatz
ist derjenige Zinssatz, mit dem die erwarteten zukünftigen Einzahlungen über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes exakt auf den Nettobuchwert dieses Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung abgezinst werden.
3.13 Aktienoptionsprogramm
Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) werden
zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand und gleichzeitiger Bildung einer Kapitalrücklage (Rücklage für in Eigenkapitalinstrumente zu erfüllende Arbeitnehmervergütungen) erfasst. Die ausgegebenen Optionen wurden anhand eines Binomialoptionspreismodells bewertet.
3.14 Leasing
Im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses gehaltene Vermögenswerte werden erstmalig als Vermögenswerte des Konzerns zu ihrem beizulegenden Zeitwert zu Beginn des Leasingverhältnisses oder, falls dieser
niedriger ist, zum Barwert der Mindestleasingzahlungen erfasst. Die entsprechende Verbindlichkeit gegenüber
dem Leasinggeber ist innerhalb der Konzernbilanz als Verpflichtung aus Finanzierungsleasingverhältnissen zu
zeigen. Die Leasingzahlungen werden so in Zinsaufwendungen und Tilgung der Leasingverpflichtung aufgeteilt,
dass eine konstante Verzinsung der verbleibenden Verbindlichkeit erzielt wird.
Zinsaufwendungen werden direkt in der Gewinn-und Verlustrechnung erfasst.
F-74
Mietzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.
Der Konzern hat Solaranlagen über Leasingvereinbarungen finanziert, bei denen die wesentlichen Risiken und
Chancen auf die Capital Stage übergegangen sind und somit ein Finanzierungsleasingverhältnis eingegangen
wurde. Die Solaranlagen des jeweiligen Solarparks stellen Sicherheiten für die jeweilige Verbindlichkeit dar.
3.15 Ergebnis je Aktie
Das „unverwässerte“ Ergebnis je Aktie (basic earnings per share) wird berechnet, indem das den Inhabern von
Stückaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen
Aktien geteilt wird. Das „verwässerte“ Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem das den Inhabern von Stückaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen Aktien
zuzüglich der Anzahl ausübbarer Optionen geteilt wird. Die Optionen wurden jeweils ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, ab dem das jeweilige Erfolgsziel dauerhaft erreicht bzw. überschritten wurde.
3.16 Definitionen von Segmenten
Der Fokus der Geschäftstätigkeit des Capital Stage Konzerns hat sich im Berichtsjahr verändert und liegt auf
dem Betrieb von Solar- und Windparks. Daher war die Überarbeitung der Definition der Segmente notwendig.
Der Konzern setzt sich nunmehr aus den Segmenten: Verwaltung, PV-Parks, PV-Service, Windparks und Finanzbeteiligungen zusammen.
Das Segment PV-Parks enthält die deutschen und italienischen Solarparks sowie etwaige Holdinggesellschaften.
Das Segment PV-Service bildet die Entwicklung der Betriebsführungsgesellschaften Capital Stage Solar Service
und Eneri PV Service ab.
Der Windpark und seine Komplementärin werden im Segment Windparks abgebildet.
Das Segment Finanzbeteiligungen enthält bzw. enthielt die Anteile an den Gesellschaften Helvetic Energy
GmbH, Calmatopo Holding AG, BlueTec GmbH & Co. KG, GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH
(bis August 2011) und Inventux Technologies AG.
Die konzernübergreifenden Aktivitäten der Capital Stage AG werden im Segment Verwaltung gesondert dargestellt. Das Segment Verwaltung umfasst die Capital Stage AG und die Capital Stage Consult GmbH. Der Vorjahresausweis der Segmente wurde entsprechend angepasst.
Die Segmentberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den Ansatz- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses. Der Segmentberichterstattung liegt die interne Berichterstattung zugrunde.
Die Vermögenswerte, Rückstellungen und Verbindlichkeiten der Konzernbilanz wurden den Segmenten sachgerecht zugeordnet. Die Investitionen der Segmentberichterstattung beziehen sich auf die Zugänge der Sachanlagen und Finanzanlagen.
Für die im Geschäftsbereich PV-Parks generierten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 22.616 aus der Stromeinspeisung in das öffentliche Netz besteht eine Abhängigkeit des jeweiligen Parks zu einem einzelnen Energieversorger. Insgesamt werden je nach lokaler Einspeisung TEUR 12.939, TEUR 4.445, TEUR 1.935, TEUR 1.550,
TEUR 1.329 und TEUR 690 an Umsatzerlösen mit dem jeweiligen Energieversorger erzielt. Der Konzentration
aus dieser Abnehmerstruktur stehen langfristige Abnahmegarantien gegenüber.
Die Umsatzerlöse mit Dritten werden zu 60% in Deutschland, zu 34% in der Schweiz und ansonsten in Italien
generiert. Die wesentlichen Vermögenswerte befinden sich, mit Ausnahme von TEUR 22.601 in Italien, in
Deutschland. Im Vorjahr wurden alle Umsatzerlöse in Deutschland erzielt. Die wesentlichen Vermögenswerte
waren im Vorjahr in Deutschland.
3.17 Risikomanagement
Das Risikomanagement des Capital Stage Konzerns zielt darauf ab, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und
präzise zu bewerten. Die Risikoidentifikation ist daher für den Capital Stage Konzern von großer Bedeutung.
Folgende Risiken aus finanziellen Vermögenswerten ergeben sich für den Capital Stage Konzern:
Risiken in den Solar- und Windparks
Bei der Auswahl der Solar- und Windparks legt der Capital Stage Konzern großes Augenmerk auf die Auswahl
der Partner. Der Konzern prüft daher ausschließlich den Erwerb von Projekten oder Parks, die von großen, renommierten und seit vielen Jahren am Markt etablierten Projektierern und Herstellern errichtet wurden. Für den
unwahrscheinlichen Fall einer eintretenden Leistungsminderung kann sich der Konzern auf langfristige Garantien der Hersteller stützen. Darüber hinaus bestehen für Sachmängel an den Anlagen Gewährleistungsvereinbarungen mit den Projektierern.
F-75
Dem Risiko von Stillstandszeiten der Solar- und Windkraftwerke kann zeitnah entgegengewirkt werden, da die
Betriebsführung und Überwachung der Anlagen dem Capital Stage Konzern selbst oder renommierten Partnern
obliegen. Ergänzend dazu sind sämtliche Anlagen gegen das Risiko etwaiger Betriebsunterbrechungen versichert. Gegen Risiken aus der Betriebsführung Dritter, zum Beispiel fehlerhafter Wartung oder Reparaturen und
daraus entstehende Schäden und Folgeschäden, hat sich der Konzern ebenfalls in ausreichendem Maße versichert. Gegen sonstige Schäden an den Anlagen ist auch hier entsprechender Versicherungsschutz vorhanden.
Die Bewertung der Solar- und Windparks basieren auf langfristigen Investitionsplänen, die empfindlich auf
Änderungen der Kapital- und Betriebskosten sowie Erträgen reagieren. Verschiedene Faktoren könnten dazu
führen, dass ein Park unrentabel wird. Dies würde sich ebenfalls negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Die Risiken, die zu einer nachteiligen Entwicklung führen könnten, liegen
jedoch weniger bei den Beteiligungen sondern eher in den branchen-, meteorologischen und technischen Risiken.
Risiken im Bereich Finanzbeteiligungen
Dem Bewertungsrisiko wird durch besondere Sorgfalt bei der Investitionsentscheidung Rechnung getragen. Eine
umfassende Analyse der erfolgsbestimmenden Parameter des Unternehmens erfolgt im Rahmen der Due Diligence, zu der fallweise externe Experten hinzugezogen werden.
Übersichtlich lesbare, relevante Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätskennzahlen und Soll-/ Istvergleiche auf inhaltlich und zeitlich verschiedenen Ebenen, legen Auffälligkeiten und Inkonsistenzen bei den Finanzbeteiligungen
offen.
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit werden Finanzbeteiligungen halbjährlich mittels Discounted Cashflow(DCF) und MultiplikatorVerfahren bewertet. Bei der DCF-Analyse werden die prognostizierten Free Cashflows
mit einem risikogewichteten Zinssatz (WACC) auf den jeweiligen Stichtag diskontiert. Dadurch wird der theoretische Unternehmenswert ermittelt. Zur Verifizierung werden diesem Wert tatsächliche am Markt erzielte Bewertungen gegenübergesetzt. Hierzu werden die Unternehmenswerte aus vergleichbaren börsennotierten Unternehmen und vergleichbaren Transaktionen ins Verhältnis zu den jeweiligen Ertragswerten gesetzt. Das Ergebnis
ist ein Multiplikator, der wiederum auf das jeweilige Portfoliounternehmen angewendet wird. Somit ist eine
Plausibilisierung des theoretischen Wertes sichergestellt.
Bei der Auswahl der Finanzbeteiligungen strebt der Konzern ausschließlich Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen mit zukunftsfähigen Geschäftsmodellen in Bereich der Erneuerbaren Energien/Umwelttechnologien an.
Investitionskriterien sind unter anderem ein nachhaltiges Geschäftsmodell, ein erfahrenes Management, eine
gute Marktposition sowie ein positiver operativer Cashflow. Die Partnerschaft mit der Capital Stage ist langfristig angelegt und erstreckt sich je nach Verlauf des Wachstumspfads der Finanzbeteiligungen typischerweise über
einen Zeitraum von 5 bis 7 Jahren. Die Bewertung von Finanzbeteiligungen und die Abschätzung der zukünftigen Geschäftsentwicklung erweist sich oft als schwierig. Unerwartete Verluste bei Finanzbeteiligungen bis hin
zur Insolvenz einer Finanzbeteiligung können sich negativ auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des
Konzerns auswirken.
Zinsänderungsrisiken
Die Solar- und Windparks sind in hohem Maße mit Fremdkapital zu festen Zinssätzen mit Laufzeiten zwischen
zehn und achtzehn Jahren finanziert. Für diesen Zeitraum besteht daher kein Risiko aus einer Zinsänderung.
4. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung
4.1 Umsatzerlöse
EUR
35.463.103,71
(Vorjahr: EUR
12.980.022,75)
Umsatzerlöse werden erfasst, sofern die Lieferung oder Leistung erbracht ist, ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und dessen Bezahlung wahrscheinlich ist. Die Abrechnung und Zahlung der Einspeisevergütung für den
Monat Dezember 2011 erfolgte im Folgejahr. Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse ist in der Segmentberichterstattung dargestellt.
4.2 Materialaufwand
EUR
5.299.999,98
(Vorjahr: EUR
73.702,42)
Hierbei handelt es sich um den Aufwand der Helvetic Energy GmbH aus dem Bezug von Waren sowie den
Fremdstrombezug für den Betrieb der Solarparks.
F-76
4.3 Sonstige Erträge
EUR
10.620.970,64
(Vorjahr: EUR
3.685.083,17)
Die sonstigen Erträge beinhalten unter anderem erfolgswirksam erfasste Erträge aus der Erstkonsolidierung in
Höhe von TEUR 7.134. Der Capital Stage-Konzern hat gemäß IFRS 3 zum Zeitpunkt des Erwerbs der Solarparks Brandenburg und Lochau Kaufpreisallokationen durchgeführt, um die erworbenen Vermögenswerte und
Schulden in den Konzernabschluss einzubeziehen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden sämtliche erworbenen Vermögenswerte und Schulden identifiziert und zum Fair Value bewertet. Hieraus haben sich Unterschiedsbeträge ergeben, die im Geschäftsjahr 2011 ergebniswirksam zu vereinnahmen waren. Die Position enthält ferner Erträge aus den Veräußerungen des Anteils an der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH
(TEUR 2.756). Der Konzern erzielt darüber hinaus Erträge aus einem Auftrag für einen Modultausch in Bestandsparks in Höhe von TEUR 268.
4.4 Personalaufwand
EUR
4.462.093,88
(Vorjahr: EUR
1.235.892,64)
In 2011 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 51 (Vorjahr: acht Mitarbeiter) Davon waren fünf Mitarbeiter
bei der Capital Stage AG, drei Mitarbeiter bei der Capital Stage Solar Service GmbH und 43 Mitarbeiter bei der
Helvetic Energy GmbH beschäftigt.
Eine Aufschlüsselung der Vorstandsvergütung ist in Pkt. 9 des Anhangs enthalten.
Die Löhne und Gehälter enthalten Aufwendungen für Mitarbeiterboni. Für Tantieme-Zahlungen an den amtierenden Vorstand wurden TEUR 250 (Vorjahr: TEUR 100) aufgewendet.
Aus dem Optionsprogramm (vgl. Pkt. 5.11) wurden im Jahr 2011 TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 26) Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
2011
in
TEUR
Gehälter
Personalaufwand Aktienoptionsplan
Soziale Abgaben
Gesamt
2010
in
TEUR
4.085
1.131
30
26
347
79
4.462
1.236
4.5 Abschreibungen
EUR
11.465.420,53
(Vorjahr: EUR
6.567.661,89)
Unter dieser Position sind die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (TEUR 1.398,
Vorjahr: TEUR 578) und Sachanlagen (TEUR 10.068, Vorjahr: TEUR 5.990) ausgewiesen. Die Abschreibungen
auf immaterielle Vermögenswerte entfallen im Wesentlichen (TEUR 1.389, Vorjahr: TEUR 575) auf die Abschreibung der aktivierten Stromeinspeiseverträge sowie Projektrechte. Die Abschreibungen auf Sachanlagen
entfallen im Wesentlichen (TEUR 9.950, Vorjahr: TEUR 5.972) auf Photovoltaikanlagen.
Außerplanmäßige Abschreibungen lagen weder im Berichtsjahr noch in der Vorperiode vor.
4.6 Sonstige Aufwendungen
EUR
11.548.480,12
(Vorjahr: EUR
1.764.562,32)
F-77
Art der Aufwendung
2011
2010
in TEUR
in TEUR
Beteiligungsprüfung und Beratung
194
154
Rechts- und Beratungskosten
102
71
6.752
0
156
88
96
77
Investors Relation und Designated Sponsoring
145
93
Raumkosten
336
153
Kosten Solarparks
830
578
2.850
548
87
2
11.548
1.764
Aufwand aus Bewertung der Finanzanlagen
Abschluss- und Prüfungskosten
Publikationen und Hauptversammlung
Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes
Grundsteuern und Kfz-Steuern
GESAMT
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Kosten für den Betrieb der Parks, Akquisition und Verwaltung, Kosten der Börsennotiz, Kosten für Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfung sowie allgemeine Verwaltungskosten wie Raumkosten, Reisekosten, Versicherungen, Werbekosten, Telekommunikation, KFZ-Kosten und die Aufsichtsratsvergütungen. In den Kosten Solarparks sind Anschaffungsnebenkosten, die bei dem Erwerb der Solarparks entstanden und nicht aktivierungsfähig sind, und allgemeine
Kosten für den Bau der Anlagen, Versicherungen und Pachtvergütungen enthalten. Die Kosten des laufenden
Geschäftsbetriebs enthalten unter anderem die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Helvetic Energy.
4.7 Finanzergebnis
EUR
- 8.096.457,70
(Vorjahr: EUR
-5.251.723,74)
Die Position setzt sich wie folgt zusammen:
2011
2010
(in TEUR)
(in TEUR)
Beteiligungsergebnis
295
0
Zinserträge Festgelder und Bankguthaben
417
150
-8.808
-5.402
-8.096
-5.252
Zinsaufwendungen
Das Beteiligungsergebnis wurde von der GBA vereinnahmt.
4.8 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
EUR
(Vorjahr: EUR
-2.714.568,81
-118.206,43)
Ergebnis vor Ertragsteuern
Erwartete Ertragsteuern (30%)
Differenzen aufgrund abweichender Steuersätze
Nutzung steuerlicher Verlustvorträge
2011
2010
in TEUR
in TEUR
5.213
1.772
-1.564
-532
12
-12
210
211
F-78
Wertberichtigung auf steuerliche Verlustvorträge
Steuerfreie Erträge
0
-407
1.190
1.077
0
2
-958
-604
-2.229
-243
624
390
-2.715
-118
Periodenfremde Steuern
Voraussichtlich nicht nutzbare neue Verlustvorträge
Passivierung latenter Steuern auf Bewertungsunterschiede
Erstmaliger Ansatz bisher nicht angesetzter aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge
Ertragsteuern
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergeben sich im Wesentlichen aus einem latenten Steueraufwand
in Höhe von TEUR 1.847 (Vorjahr: TEUR 118). Die Bildung latenter Steuern im Konzern erfolgt mit den jeweiligen unternehmensindividuellen Steuersätzen, die Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag
berücksichtigen.
Auf Grundlage der zurzeit in Deutschland geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen sind Beteiligungserträge
und Erlöse aus Beteiligungsverkäufen unter bestimmten Umständen steuerbefreit. Die Geschäftstätigkeit der
Capital Stage AG, das Halten und Veräußern von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, ist insoweit bis auf
eine Mindestbesteuerung in Höhe von 5% auf Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Dividendenerträge steuerbefreit.
Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist jedoch insoweit vorzunehmen, als die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass Erträge mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden
können.
Eine Überprüfung der steuerlichen Verlustvorträge erfolgte im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung, die im
Juli 2008 abgeschlossen wurde. Die Verlustvorträge belaufen sich zum 31. Dezember 2011 für den Konzern auf
rd. TEUR 36.913 (Vorjahr TEUR 33.195) (Gewerbesteuer) und TEUR 33.478 (TEUR 24.934) (Körperschaftsteuer). Hiervon können Beträge in Höhe TEUR 35.282 (Vorjahr TEUR 30.266) (Gewerbesteuer) sowie TEUR
28.878 (Vorjahr TEUR 23.890) (Körperschaftsteuer) voraussichtlich nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Deshalb wurden hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt.
Die Steuerlatenzen aufgrund von Bewertungsunterschieden entstanden bei den folgenden Bilanzposten:
Latente Steuern
in TEUR
2011
Aktiv
2010
Passiv
Aktiv
Passiv
Immaterielle Vermögenswerte
0
9.625
0
3.399
Geschäfts- o. Firmenwert
0
0
0
0
Finanzanlagen
0
121
0
211
Sachanlagen
0
2.030
0
241
Verbindlichkeiten
0
572
0
0
Steuerliche Verlustvorträge
812
0
602
0
Kapitalbeschaffungskosten
144
0
24
0
Gesamt
956
12.348
626
3.851
0
0
0
0
956
12.348
626
3.851
Saldierung
Bilanzausweis
Der in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Steueraufwand beträgt bei einer laufenden Steuerbelastung von
TEUR 868 (Vorjahr: TEUR 19) und einer latenten Steuerbelastung in Höhe von TEUR 1.847 (Vorjahr: TEUR
99) insgesamt TEUR 2.715 (Vorjahr: TEUR 118).
F-79
5. Erläuterungen zur Konzernbilanz
5.1 Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte
EUR
33.052.076,96
(Vorjahr: EUR
11.950.561,50)
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Projektrechte sowie die der Stromeinspeiseverträge TEUR 33.013
(Vorjahr: TEUR 11.948). Die Stromeinspeiseverträge werden über die Laufzeit der Abnahmeverträge abgeschrieben.
5.2 Geschäfts- oder Firmenwerte
EUR
6.888.133,60
(Vorjahr: EUR
1.641.274,75
Die Firmenwerte stammen im Wesentlichen aus dem Erwerb der 100-prozentigen Geschäftsanteile an der Helvetic Energy GmbH (rd. 70% des Firmenwertes) sowie der bereits in 2010 erworbenen 100-prozentigen Geschäftsanteile an der Capital Stage Solar Service GmbH (rd. 20% des Firmenwertes). Der Firmenwert wird in
regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) einem Werthaltigkeitstest unterzogen.
5.3 Sachanlagen
EUR
203.702.077,09
(Vorjahr: EUR 120.270.507,55)
Die Entwicklung der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die Sachanlagen beinhalten die Photovoltaikanlagen der neu erworbenen Solarparks (TEUR 83.214, Vorjahr: TEUR 120.205) sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung (TEUR 283, Vorjahr: TEUR 65).
5.4 Finanzanlagen
EUR
11.600.156,81
(Vorjahr: EUR
23.324.191,38)
Bei den in den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich im Wesentlichen um die BlueTec
GmbH & Co. KG (Anteil 10,0%), die Eneri PV Service SrL, Bozen/Italien, (Anteil 49%; Eigenkapital
31.12.2011 TEUR 2; Jahresergebnis 2011 TEUR -8) und die Inventux Technologies AG, Berlin, (Anteil 41,7%;
Eigenkapital 31.12.2010 TEUR 4.026; Jahresüberschuss 2010 TEUR 1.807). Der 49,1%-Anteil an der GBA
Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH wurde im Berichtsjahr veräußert. Die Calmatopo Holding AG ist im
Berichtsjahr im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen worden. Im Vorjahr wurde der Anteil in den Finanzanlagen ausgewiesen. Der Anteil an der Inventux hat sich von 29,75% auf 41,7%
erhöht. Die Beteiligungen wurden zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertänderungen
werden erfolgswirksam erfasst.
Die Finanzanlagen haben sich wie folgt entwickelt:
in TEUR
2011
2010
23.324
23.256
Zugänge
769
68
Abgänge
-5.741
0
Veränderungen durch Bewertung
-6.752
0
Stand 31.12.
11.600
23.324
Stand 01.01.
F-80
5.5 Sonstige Forderungen
EUR
511.652,85
(Vorjahr: EUR
0,00)
Dabei handelt es sich um Pacht-Vorauszahlungen. Diese haben eine Restlaufzeit zwischen 2 und 5 Jahren in
Höhe von TEUR 83 und von über fünf Jahren von TEUR 429.
5.6 Vorräte
EUR
1.911.219,87
(Vorjahr: EUR
0,00)
Bei den Vorräten handelt es sich um Waren.
5.7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
EUR
6.048.700,33
(Vorjahr: EUR
107.936,62)
Die Forderungen sind werthaltig und kurzfristig fällig.
Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag waren nicht erforderlich. Zum Bilanzstichtag gab es keine überfälligen Forderungen.
5.8 Übrige kurzfristige Vermögenswerte
EUR
3.512.448,57
(Vorjahr: EUR
1.004.575,51)
Die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
31.12.2011
31.12.2010
Nicht finanzielle Vermögenswerte
3.180
719
Sonstige kurzfristige Forderungen
333
286
4.024
1.005
Die übrigen Vermögenswerte sind zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag waren nicht erforderlich.
Die nicht finanziellen Vermögenswerte betreffen Erstattungsansprüche aus Verkehrssteuern in Höhe von TEUR
2.756 (Vorjahr: TEUR 719) und beinhalten im Wesentlichen noch nicht erstattete/noch nicht fällige Vorsteuerguthaben. Die Vorsteuerguthaben sind im Geschäftsjahr 2012 erstattet worden.
Bei den sonstigen kurzfristigen Forderungen handelt es sich vor allem um Pachtvorauszahlungen.
5.9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
EUR
(Vorjahr: EUR
31.798.198,60
22.644.432,66)
Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind EUR
12,4 Mio. (Vorjahr: EUR 9,9 Mio.) Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden Banken bei den
Solarparks als Sicherheiten dienen und kurzfristig nicht frei verfügbar sind. Die Entwicklung der liquiden Mittel,
die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Cashflow-Rechnung dargestellt.
F-81
5.10 Eigenkapital
EUR
91.585.823,08
(Vorjahr: EUR
63.082.748,66)
Die Entwicklung des Postens Eigenkapital wird im Rahmen des Konzerneigenkapitalspiegels dargestellt.
Der Vorstand der Capital Stage AG hat am 15. Juni 2011 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der
Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 15. Juni 2011 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrech der Aktionäre
beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist von EUR 27.719.999,00 um EUR 6.929.999,00 auf EUR
34.649.998,00 durch Ausgabe von 6.929.999 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EU 2,10 je
Aktie erhöht worden. Die Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister erfolgte am 6. Juli
2011. Der Vorstand hat ferner am 16. September 2011 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der
Hauptversammlung vom 16. Juni 2011 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 16. September 2011 unter
teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist von EUR 34.649.998,00 um
EUR 3.464.998,00 auf EUR 38.114.996,00 durch Ausgabe von 3.464.998 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum
Ausgabebetrag von EUR 2,40 je Aktie erhöht worden. Die Erhöhung des Grundkapitals ist am 19. September
2011 in das Handelsregister eingetragen worden.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 15. Juni 2016 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt nominal EUR 10.395.001,00 gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen durch
Ausgabe von bis zu 10.395.001 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung
von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Er ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit
Zustimmung des Aufsichtsrates unter Beachtung weiterer Bedingungen auszuschließen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, die Fassung der §§ 4 Abs. 1, 6 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der
Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals und, falls das
Genehmigte Kapital bis zum 15. Juni 2016 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Ablauf der
Ermächtigungsfrist anzupassen.
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 10.080.000,00 durch Ausgabe von bis zu 10.080.001 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einer
hundertprozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 bis zum 30. Mai 2012 ausgegeben bzw.
garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung
oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses
jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreises. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt in dem sie aufgrund
der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten
noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am
Gewinn teil. Die Options- und/oder Wandelanleihen sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand
ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Er ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des
Aufsichtsrates unter Beachtung weiterer Bedingungen auszuschließen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1, 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser
Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals
II und, falls das Bedingte Kapital II bis zum 30. Mai 2012 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte,
nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
F-82
Der Konzernbilanzgewinn ergibt sich wie folgt:
in TEUR
31.12.2011
31.12.2010
-900
1.653
Gewinnvortrag
16.618
14.965
Konzernbilanzgewinn
15.718
16.618
Konzernjahresergebnis nach Anteilen Dritter
Die Kapitalrücklage (TEUR 17.178) stammt aus einer am 28. Januar 2002 im Handelsregister eingetragenen
Erhöhung des Grundkapitals (TEUR 2.520) und aus dem Aufgeld der im Jahr 2010 (TEUR 2.464) und im
Berichtsjahr durchgeführten Kapitalerhöhungen (TEUR 12.194).
Die Gewinnrücklagen (TEUR 13.705) entsprechen den anderen Gewinnrücklagen im Einzelabschluss der
Capital Stage AG. Sie können vom Vorstand der Capital Stage AG jederzeit aufgelöst werden.
Kapitalmanagement
Ziel des Kapitalmanagements ist es, sicherzustellen, dass der Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Das langfristige Ziel des Konzerns ist die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes. Der
Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über eine Eigenkapitalquote von 30,53% (Vorjahr: 34,74%). Die nachfolgende Tabelle zeigt das Eigenkapital, die Eigenkapitalquote und den Bestand an Zahlungsmitteln.
31.12.2011
31.12.2010
Eigenkapital in TEUR
91.586
63.083
Eigenkapitalquote in %
30,53
34,74
31.798
22.644
Zahlungsmittel
5.11 Aktienoptionsplan
Um der Capital Stage AG die Gewährung von Aktienoptionen als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung zu ermöglichen, hat die Hauptversammlung der Capital Stage AG am 31. Mai 2007 beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.520.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 2.520.000 auf
den Inhaber lautende Aktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital I). Das Bedingte Kapital I dient zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31.
Mai 2007 von der Capital Stage AG im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2007 (AOP 07) in der Zeit vom 1.
Juni 2007 bis zum 30. Mai 2012 ausgegeben werden. Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst die Mitglieder
des Vorstands sowie ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Capital Stage AG.
In den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 wurden jeweils Optionsrechte angeboten. Je eine Option berechtigt
zum Bezug je einer auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien der Capital Stage AG. Es steht
dem Optionsinhaber frei, einzelne oder alle Optionen auf einmal auszuüben. Von den im Geschäftsjahr 2011
gewährten Aktienoptionen entfallen auf den Vorstand 200.000 (Vorjahr: 100.000) Optionen und auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft 150.000 (Vorjahr: 50.000) Optionen. Im Geschäftsjahr sind keine Optionen verfallen.
Um eine langfristige Anreizwirkung zu erzeugen, können die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen erstmals
nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt zwei Jahre. Der Bezugspreis (Basispreis)
entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Capital Stage AG-Aktie im XETRA-Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den vorangegangenen fünf
Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausgabe der Bezugsrechte. Voraussetzung für die Ausübung eines Bezugsrechts ist, dass das Erfolgsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Kurs der Capital
Stage AG-Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Basispreis um
mindestens 25% übersteigt. Als maßgeblicher Ausübungszeitraum gilt derjenige Ausübungszeitraum, in dem
die betroffenen Bezugsrechte erstmals aufgrund der Erreichung oder Überschreitung des Erfolgsziels ausgeübt
werden können.
F-83
Jahr der Zuteilung
2011
2010
2009
2008
1.010.000
1.085.000
1.010.000
0
17.06.2013-
01.04.2012-
24.06.2011-
16.06.2016
31.03.2015
23.06.2014
01.04.201031.03.2013
Basispreis (Arbeitnehmer)
EUR 2,22
EUR 1,96
EUR 1,97
EUR 1,87
Basispreis (Vorstand)
EUR 2,22
EUR 1,96
EUR 1,97
EUR 2,20
Ausübungshürde bei Ausgabe (Arbeitnehmer)
EUR 2,78
EUR 2,45
EUR 2,46
EUR 2,34
Ausübungshürde bei Ausgabe (Vorstand)
EUR 2,78
EUR 2,45
EUR 2,46
EUR 2,75
Angebotene Optionen (Stück)
350.000
150.000
450.000
1.010.000
Angenommene Optionen (Stück)
350.000
150.000
450.000
1.010.000
0
225.000
375.000
0
1.360.000
1.010.000
1.085.000
1.010.000
860.000
0
0
0
Beststand am 01.01. (Stück)
Ausübungszeitraum
Verfallene Optionen (Stück)
Bestand am 31.12 (Stück).
Ausübbar zum 31.12. (Stück)
Die Aktienoptionen sind gemäß IFRS 2 mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) in der Bilanz erfasst
worden, wobei der Fair Value als Personalaufwand über die Sperrfrist (vesting period) zu verteilen ist. Die
Optionsrechte sind daher jeweils bei Ausgabe anhand eines geeigneten Modells zu bewerten. In die Bewertung müssen die kapitalmarktorientierten Merkmale der Optionsrechte einfließen. Nicht kapitalmarktorientierte Merkmale, dazu gehört beispielsweise die zweijährige Wartefrist, sind über eine erwartete Mitarbeiterfluktuation abzubilden. Der sich aus dem Wert einer Option und des geschätzten Bestandes am Ende der Wartefrist ergebende Gesamtwert ist pro rata über die Wartefrist zu verteilen und als Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die erwartete Fluktuationsrate basiert auf der Fluktuation der letzten
Jahre.
Die 2011 ausgegebenen Optionen wurden anhand eines Binomialoptionspreismodells bewertet. Für die Bewertung wurde ein Kurs von EUR 2,22 je Aktie zum Zeitpunkt der Ausgabe unterstellt. Sofern relevant, wurde die
im Modell verwendete voraussichtliche Optionslaufzeit auf Basis der besten Schätzungen des Managements
bezüglich des Einflusses der Nichtübertragbarkeit, Ausübungsbeschränkungen einschließlich der Wahrscheinlichkeit, dass die an die Option gekoppelten Marktbedingungen erfüllt werden, und Annahmen zum Ausübungsverhalten angepasst. Den Berechnungen liegt eine erwartete Volatilität in Höhe von 51,28% zugrunde, die auf
der historischen Volatilität von einem Jahr vor Ausgabe beruht.
Darüber hinaus wurde ein risikofreier Zinssatz von 3,79% p.a. sowie eine Ausübungshürde von EUR 2,78 unterstellt. Die Liquidität in der Aktie wurde mit der Liquidität innerhalb der Peer-Group der Capital Stage AG verglichen. Aufgrund der deutlich geringen Liquidität in der Aktie wurde auf den ermittelten Optionswert ein Abschlag vorgenommen.
Aus diesem Optionsprogramm wurden im Jahr 2011 TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 26) Personalaufwand in der
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In den Folgejahren sind aus dem aufgelegten Programm voraussichtlich
TEUR 43 noch zu berücksichtigen. Die tatsächliche Höhe ist von der Fluktuation der Berechtigten bis zum Ende
der Sperrfrist abhängig. Der gewichtete Durchschnittskurs (Fair Value) der im Jahr 2011 gewährten Aktienoptionen beträgt zum Bilanzstichtag EUR 0,156.
Der gewichtete Durchschnittskurs (Fair Value) aller zum 31. Dezember 2011 bestehenden Aktienoptionen
beträgt EUR 0,11 (Vorjahr: EUR 0,06).
5.12 Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Finanzschulden
EUR
196.046.562,98
(31.12.2010 EUR 114.635.714,17)
F-84
Art der
Gesamtbetrag Mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeit
in EUR
Mit einer
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahre
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und
Leistungen
Mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren
4.533.659,59
4.533.659,59
0,00
0,00
(2.427.307,93)
(2.427.307,93)
(0,00)
(0,00)
Sonstige kurzfristige
Schulden
3.062.914,13
3.062.914,13
0,00
0,00
(Vorjahr)
(649.882.43)
(649.882,43)
(0,00)
(0,00)
168.195.136,74
10.231.835,95
47.502.618,20
110.460.682,59
(Vorjahr)
Finanzschulden
(Vorjahr)
(111.384.681,01)
Leasingverbindlichkeiten
(Vorjahr)
Sonstige Rückstellungen
für Rückbauverpflichtungen
(Vorjahr)
Summe aller Verbindlichkeiten
(Vorjahr)
(6.959.027,00)
(28.641.027,00)
(75.784.627,01)
19.828.349,64
898.235,14
5.484.505,96
13.445.608,54
(0,00)
(0,00)
(0,00)
(0,00)
426.502,88
0,00
0,00
426.502,88
(173.842,80)
(0,00)
(0,00)
(173.842,80)
196.046.562,98
18.726.644,81
52.987.124,16
124.332.794,01
(114.635.714,17)
(10.036.217,36)
(28.641.027,00)
(175.958.469,81)
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um erhaltene Rechnungen der Lieferanten, die bei der Erstellung der Solarparks in Italien beteiligt waren. Die Zahlung der Rechnungen erfolgte am Anfang des Folgejahres.
Der Marktwert der Finanzschulden beträgt zum 31. Dezember 2011 TEUR 132.981 (Vorjahr: TEUR 124.556).
Der Marktwert der Leasingverbindlichkeiten beträgt TEUR 18.378. Die Marktwerte der weiteren Verbindlichkeiten entsprechen aufgrund deren kurzfristigen Laufzeit den Buchwerten.
Die Zuführung zu den Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen in Höhe von TEUR 233 (Vorjahr: TEUR
117) wurde ergebnisneutral durch die Erfassung eines korrespondierenden Vermögenswertes im Anlagevermögen erfasst. Die Rückstellungen werden jährlich aufgezinst. Im Geschäftsjahr 2011 wurden keine Rückstellungsbeträge aufgelöst oder verbraucht. Der Aufwand aus der Aufzinsung beträgt im Geschäftsjahr 2011 TEUR
20 (Vorjahr: TEUR 9).
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entfallen auf:
in TEUR
Personal- und Sozialbereich
Ausstehende Rechnungen
Sonstige Steuern
Rechnungsabgrenzungsposten
Sonstige
Gesamt
31.12.2011
31.12.2010
119
99
1.016
267
476
0
1.266
0
186
284
3.063
650
F-85
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing stellen sich wie folgt dar:
in TEUR
Mindestleasingzahlungen
31.12.2011
Barwert der Mindestleasingzahlungen
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2010
mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr
928
0
898
0
mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr und bis zu fünf Jahren
6.206
0
5.484
0
mit einer Restlaufzeit über fünf
Jahren
20.124
0
13.446
0
Summe
27.258
0
19.828
0
abzüglich Finanzierungskosten
-7.430
0
0
0
Barwert der Mindestleasingzahlungen
19.828
0
19.828
0
davon kurzfristig Verbindlichkeiten
davon langfristige Verbindlichkeiten
898
18.930
6. Zusätzliche Angaben zu den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Der seit Beginn des Geschäftsjahres 2007 verpflichtend anzuwendende Standard IFRS 7 (Finanzinstrumente:
Angaben) fordert umfangreiche Angaben zu den Finanzinstrumenten. Diese Angaben sollen Aufschluss über die
Bedeutung von Finanzinstrumenten für die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens geben sowie Art und
Umfang des von einem Finanzinstrument ausgehenden Risikos einschätzbar machen und helfen, dass Risikomanagement (IFRS 7) der Unternehmensleitung zu beurteilen.
Finanzinstrumente sind in Klassen einzuteilen, d.h. Finanzinstrumente, die sich in ihren Ausstattungsmerkmalen
ähneln, sind in einer Klasse zusammenzufassen. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf diese Klassen
bzw. die Bewertungskategorien nach IAS 39.
Aufgrund der Risikostruktur, der Fristigkeit bzw. Liquidierbarkeit sowie der Behandlung im Rahmen des Risikomanagements und der Art der Bewertung werden die gehaltenen Finanzinstrumente in die folgende Klasse
aufgeteilt:
Nicht börsenorientierte Beteiligungen, die der IAS 39 Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet“ zugeordnet worden sind.
Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzanlagen beinhalten die Beteiligungen an der
BlueTec GmbH & Co. KG, der Eneri PV Service SrL und der Inventux Technologies AG. Die Zuordnung der
Beteiligungen in die IAS 39-Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ erfolgte wegen
der einheitlichen Steuerung der Finanzinstrumente über das Risikomanagementsystem und ihrer Beurteilung der
Wertentwicklung auf der Grundlage der beizulegenden Zeitwerte.
Das mit den Finanzinstrumenten verbundene maximale Risiko entspricht grundsätzlich den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten. Im Wesentlichen ergibt sich das maximale Risiko aus den Finanzanlagen. Bei den in den
Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich um Vermögenswerte, die nicht ohne weiteres kurzfristig veräußert werden können. Darüber hinaus verteilt sich der Buchwert nicht gleichmäßig über die beiden
Beteiligungen, so dass bereits der Ausfall der Beteiligung mit höherem Buchwert ein erhebliches Risiko darstellen kann.
Die Beteiligungsunternehmen sind dem Bereich der Erneuerbaren Energien/Umwelttechnik zuzuordnen. Eine
Risikokonzentration auf diesem Markt besteht jedoch nicht, da sich der Bereich der Erneuerbaren Energien/Umwelttechnik aus mehreren Teilmärkten zusammensetzt und die Beteiligungen des Konzerns sich nicht
auf einen Teilmarkt konzentrieren. Über die Entwicklung der Märkte wird ausführlich im Lagebericht und über
deren Risiken im Risikobericht berichtet.
F-86
Die übrigen in der Konzernbilanz ausgewiesenen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden in den
Klassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und
sonstige kurzfristige Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzschulden
und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten aufgeteilt. Es handelt sich hierbei um kurzfristige finanzielle
Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, deren Buchwerte den Anschaffungskosten entsprechen. Aus diesen
Risikoklassen ergeben sich letztlich keine für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns bedeutsamen Kredit- bzw. Ausfallrisiken, da die Forderungen weder überfällig noch wertberichtigt
und zum Zeitpunkt des Konzernabschlusses bereits weitestgehend beglichen bzw. sicher angelegt (Festgelder)
sind. Somit entsprechen ihre Buchwerte im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert.
Nachfolgend werden die Buchwerte der Finanzinstrumente, aufgegliedert nach den Bewertungskategorien von
IAS 39, dargestellt (unter Einbeziehung der Aufteilung nach Risikoklassen):
in EUR
31.12.2011
31.12.2010
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte *)
11.600.156,81
23.342.191,38
Finanzanlagen (nicht börsennotierte Beteiligungen)
11.600.156,81
23.324.191,38
Kredite und Forderungen
43.358.402,22
23.037.982,95
6.048.700,33
107.936,62
332.634,54
285.613,67
31.798.198,60
22.644.432,66
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Verbindlichkeiten
195.196.242,10
114.372.592,71
Finanzschulden, langfristig
157.963.300,79
104.425.654,01
Finanzschulden, kurzfristig
10.231.835,95
6.959.027,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.533.659,59
2.427.307,93
Sonstige kurzfristige Schulden
3.062.914,13
560.603,77
AKTIVA
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige kurzfristige Forderungen
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
PASSIVA
*) Es gibt keine anderen Kategorien, die einer anderen Bewertungsmethode unterzogen wurden
Die folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettogewinne und
-verluste aus Finanzinstrumenten dar:
in TEUR
31.12.2011
31.12.2010
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
6.458
0
Summe der Nettoverluste
6.458
0
Die Nettoverluste der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte
beinhalten marktbedingte Wertänderungen (TEUR -6.752, Vorjahr: TEUR 1.033) und laufende Erträge (TEUR
294, Vorjahr: TEUR 108).
Die Gesamtzinserträge und Aufwendungen für zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
in EUR
Zinserträge aus zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Vermögenswerte
31.12.2011
31.12.2010
416.718,95
150.507,74
Zinsaufwendungen zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
-8.807.776,65
-5.402.231,48
Saldo Gesamtzinserträge/-aufwendungen
-8.391.057,70
-5.251.723,74
F-87
Die Gesamtzinserträge entfallen überwiegend auf Festgeldanlagen (TEUR 416, Vorjahr: TEUR 151).
Verluste aus Wertminderung sind im Berichtsjahr nicht angefallen.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente enthalten mit Ausnahme der Finanzschulden keine stillen Reserven und Lasten, d.h. der Buchwert sämtlicher weiterer in der Bilanz ausgewiesenen
Finanzinstrumente entspricht ihrem Zeitwert. Der Zeitwert der Finanzschulden und der Leasingverbindlichkeiten
beträgt TEUR 151.359 (Vorjahr: TEUR 124.556). Wesentliche zu benennende Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiken bestehen nicht, Sicherheiten für Kredite und Forderungen werden nicht gehalten.
Hinsichtlich der Bewertungsmethoden sowie der für die Bewertung zugrunde gelegten Annahmen wird auf die
Erläuterungen im Rahmen des Risikomanagements (vgl. 3.17) verwiesen. Die Bewertung erfolgte sowohl auf
Basis von Transaktionspreisen bzw. externen Wertindikationen (z.B. indikativen Angeboten) bzw. unter Verwendung von Bewertungsmethoden im Sinne von IAS 39 AG74 (DCF Verfahren bzw. Multiplikator-Verfahren).
Dabei wurde soweit wie möglich auf Marktdaten zurückgegriffen (Basiszinssatz, Marktrisikoprämie, Risikoaufschläge aus vergleichbaren börsennotierten Anteilen mittels Peer-Group-Analyse sowie Plausibilisierung der
unternehmensspezifschen Cashflows anhand von öffentlichen Studien und Marktanalysen). Auf öffentliche
Kursangebote konnte nicht zurückgegriffen werden. Aus der Anwendung der genannten Bewertungsverfahren
ergab sich zum 31. Dezember 2011 eine erfolgswirksame Zeitwertveränderung in Höhe von TEUR -6.752. Im
Vorjahr ergab sich keine erfolgswirksame Zeitwertänderung.
Um die Genauigkeit der Bewertung zu erhöhen und einen Eindruck hinsichtlich der Schätzungenauigkeit zu
erlangen, wurden im Anschluss an die Bewertungen die Sensitivitäten analysiert. Hierzu wurden die der Bewertung zugrunde gelegten Parameter variiert, wobei die Variation im Rahmen vernünftigerweise für möglichgehaltener Werte erfolgte. Hiernach ergab sich, in Abhängigkeit der Besonderheiten der jeweiligen Bewertung, eine Schwankungsbreite von etwa +/-10%. Dies entspricht einer Wertschwankung von insgesamt ca.
EUR 1,155 Mio., die sich sowohl positiv wie negativ auf das Ergebnis und das Eigenkapital des Capital StageKonzerns auswirken würde. In diese Betrachtung wurden alle Beteiligungen einbezogen.
Liquiditätsrisiken aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich nicht, da der Konzern über Zahlungsmittel
bzw. Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von EUR 31,8 Mio. (Vorjahr: EUR 22,6 Mio.) verfügt sowie aus den
laufenden Solar- und Windparks Zahlungsströme mit hoher Sicherheit erwartet werden, die die Zins- und Tilgungszahlungen und die finanziellen Verbindlichkeiten hieraus problemlos laufzeitäquivalent bedient werden
können. Die Liquidität des Konzerns wird fortlaufend überwacht.
7. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung ist in einer gesonderten Rechnung dargestellt.
Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel im Capital Stage-Konzern. Der Finanzmittelfonds entspricht der Definition der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die unter den Erläuterungen der wesentlichen Bewertungsgrundsätze wiedergegeben ist. Die Kapitalflussrechnung wurde in Übereinstimmung mit IAS 7 erstellt und gliedert die Veränderungen der liquiden Mittel nach Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.
Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind EUR
12,4 Mio. (Vorjahr EUR: 10,0 Mio.) Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden Banken bei den
Solarparks als Sicherheit dienen und kurzfristig nicht frei verfügbar sind.
Zinszahlungen werden in voller Höhe im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Im Jahr 2011
sind Zinszahlungen in Höhe von TEUR 8.808 (Vorjahr: TEUR 5.381) erfolgt. Steueraufwand ist im Cashflow
aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 868 (Vorjahr: Steuererstattung TEUR 901) enthalten.
8. Haftungsverhältnisse und sonstige Verpflichtungen
Für einen Mietvertrag bestehen Verpflichtungen unverändert gegenüber dem Vorjahr in Höhe von TEUR 134.
Daneben bestehen Standard-Leasing-Verträge, deren Klassifizierung nach IAS 17.8 im sogenannten Operating-Leasing erfolgt. Die Leasinggegenstände werden beim Leasinggeber aktiviert und nicht beim Leasingnehmer. Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen beträgt aufgrund von unkündbaren OperatingLeasing-verhältnissen für den Zeitraum länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren TEUR 68 (Vorjahr: TEUR
85). Für mehr als fünf Jahre fallen keine Leasingzahlungen an, weil der längste Vertrag nur bis November
2013 läuft. Diese Angaben erfolgen nach IAS 17.35.
F-88
in TEUR
Sonstige Verpflichtungen
1 Jahr
Sonstige Verpflichtungen 1 bis 5 Jahre
Sonstige
Verpflichtungen über 5 Jahre
134
0
0
39
68
0
436
1.848
6.471
Mietverträge
Leasingverträge
Pachtverträge
Der Aufwand aus Leasingverpflichtungen betrug im Geschäftsjahr TEUR 71 (Vorjahr: TEUR 55); für Pachten
TEUR 365.
Darüber hinaus besteht ein Bestellobligo in Höhe von TEUR 17.446 (Vorjahr: TEUR 5.759) für Photovoltaikanlagen bzw. Vorjahr Windkraftanlagen.
9. Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand
Vorstandsvorsitzender der Capital Stage AG ist Herr Felix Goedhart, Hamburg, Herr Dr. Zoltan Bognar ist als
weiterer Vorstand für die Capital Stage AG tätig.
Angaben zu weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Beiräten:
Felix Goedhart
Gottfried Schulz GmbH & Co.KG, Ratingen, Verwaltungsratsmitglied
BlueTec GmbH & Co. KG, Trendelburg, Mitglied des Beirats
GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH, Hamburg, Mitglied des Beirats (bis
zum 5. September 2011)
Inventux Technologies AG, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrats (Vorsitz seit dem
9. August 2011)
Präsident des Verwaltungsrats der Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz
Dr. Zoltan Bognar
Inventux Technologies AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats
Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum TEUR 785 (Vorjahr TEUR 629). Der Betrag
setzt sich wie folgt zusammen:
in EUR
Erfolgsunabhängige Leistungen
Erfolgsabhängige
Leistungen
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
Felix Goedhart
269.551,68
150.000,00
4.211,00
Dr. Zoltan Bognar
257.223,72
100.000,00
4.211,00
Erfolgsunabhängige
Leistungen
Erfolgsabhängige
Leistungen
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
Felix Goedhart
268.569,81
100.000,00
9.628,00
Dr. Zoltan Bognar
251.142,62
0,00
0,00
Vorjahr:
in EUR
Bei den erfolgsabhängigen Leistungen handelt sich um eine Tantieme für das Geschäftsjahr 2010 bzw. 2009.
Ferner hat der Aufsichtsrat dem Vorstand im Geschäftsjahr 2011 200.000 (Vorjahr: 100.000) Aktionenoptionen
zu einem Optionspreis in Höhe von EUR 2,22 je Aktie gewährt. Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der
Gewährung betrug TEUR 19. Die Gewährung erfolgte im Rahmen des Aktienoptionsprogrammes 2007 (AOP
2007). Der hieraus im Geschäftsjahr in der Gewinn- und -Verlustrechnung erfasste Aufwand beträgt TEUR 8
(Vorjahr TEUR 4).
F-89
Aufsichtsrat
Vorsitzender
Dr. Manfred Krüper, selbständiger Unternehmensberater, Essen
Stellv. Vorsitzender
Alexander Stuhlmann, selbständiger Unternehmensberater, Hamburg
Weitere Mitglieder
Berthold Brinkmann, Rechtsanwalt, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer bei
der Brinkmann & Partner Partnergesellschaft, Hamburg
Dr. rer. pol. Cornelius Liedtke, Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, Hamburg
Albert Büll, Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, Hamburg
Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke, Unternehmer, Hagen
Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten / Beiräten:
Dr. Manfred Krüper
Coal & Minerals GmbH, Düsseldorf, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Caterpillar Europe GmbH, Lünen, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
SAG Group GmbH, Langen, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Power Plus Communication GmbH, Mannheim, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit dem 2. April 2011
Odewald & Cie, Berlin, Mitglied des Beirats
EQT Partners Beteiligungsberatung GmbH, München, Senior Advisor
Alexander Stuhlmann
alstria offce REIT AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Euro-Aviation Versicherungs-AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
HCI Capital AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG, Hamburg, Mitglied
des Aufsichtsrats
Otto Dörner GmbH & Co. KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats
Frank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Vorsitzender des Beirats
Siedlungsbaugesellschaft Hermann und Paul Frank mbH & Co. KG, Hamburg, Vorsitzendes des Beirats
Studio Hamburg Berlin Brandenburg GmbH, Berlin, Mitglied des Beirats
Ludwig Görtz GmbH, Hamburg, Mitglied des Verwaltungsrats
HASPA Finanzholding, Hamburg, Mitglied des Kuratoriums
Berthold Brinkmann
Rügen Fisch AG, Sassnitz, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. rer. pol. Cornelius
Liedtke
GL Aktiengesellschaft, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 15.
Juni 2011
Dichtungstechnik G. BRUSS GmbH & Co. KG, Hoisdorf, Mitglied des
Beirats seit dem 17. Juni 2011
F-90
Albert Büll
Verwaltung URBANA Energietechnik AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
Verwaltung Kalorimeta AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Kalorimeta AG & Co.KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats
URBANA Energietechnik AG & Co.KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, Mitglied des Verwaltungsrats
Dichtungstechnik G. BRUSS GmbH & Co. KG, Hoisdorf, Mitglied des
Beirats seit dem 17. Juni 2011
Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke
Douglas Holding AG, Hagen/Westfalen, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Deutsche Euroshop AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
Kalorimeta AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des Beirats
URBANA Energietechnik AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des Beirats
Die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr zurückgestellten Gesamtbezüge des Aufsichtsrates belaufen sich auf
TEUR 134 (Vorjahr: TEUR 134) (Vergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
Für die Vorfinanzierung des Erwerbs von Solarparks wurde der Capital Stage IPP GmbH von nahestehenden
Personen gemäß IAS 24 ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von 7,5 Mio. EUR zu einem marktüblichen Zins
gewährt. Die Zinsaufwendungen für dieses Darlehen betrugen TEUR 138. Die Darlehen wurden in zwei Rückzahlungen innerhalb von 11 bzw. 14 Wochen wieder getilgt.
F-91
10. Corporate Governance
Die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG wurde abgegeben und den
Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
11. Abschlussprüferhonorar
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 berechnete Honorar für Abschlussprüfungsleistungen
beträgt TEUR 98 (Vorjahr: TEUR 77) und entfällt in Höhe von TEUR 91 (Vorjahr: TEUR 70) auf Abschlussprüfungsleistungen und in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 7) auf sonstige Leistungen. Von den Abschlussprüfungsleistungen betreffen TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 0) das Vorjahr.
12. Mitteilungspflichten
Die Capital Stage AG hat in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 07. März 2012 folgende Mitteilungen gem. §
21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG erhalten:
Die LRI Invest S.A., Munsbach, Luxembourg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der LRI Invest S.A., Munsbach, Luxemburg, am 18. März 2011 die Schwelle von 5% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, (WKN 609500), unterschritten hat und nunmehr 4,88%
(1.352.147 Stimmrechte) beträgt.
Die LRI Invest S.A., Munsbach, Luxembourg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der LRI Invest S.A., Munsbach, Luxemburg, am 14. April 2011 die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, (WKN 609500), unterschritten hat und nunmehr 0,74%
(204.810 Stimmrechte) beträgt.
Die M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06. Juli 2011
mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, Deutschland, an der Capital
Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 06. Juli 2011 die in §21 Abs. 1 WpHG angeführten Schwellen von 3%,
5%, 10% und 15% überschritten hat und nunmehr 19,99% (6.929.999 Stimmrechte) beträgt.
Darüber hinaus hat uns die M.M. Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA, Hamburg, Deutschland, gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der M.M. Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.)
KGaA, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 06. Juli 2011 die in § 21
Abs. 1 WpHG angeführten Schwellen von 3%, 5%, 10% und 15% überschritten hat und nunmehr 19,99%
(6.929.999 Stimmrechte) beträgt.
Sämtliche dieser Stimmrechte sind der M.M. Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA nach § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG über die M.M. Warburg & CO KGaA zuzurechnen. Name des kontrollierten Unternehmens
ist die M.M. Warburg & CO KGaA.
Die AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 11. Juli 2011 gemäß § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital
Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 06. Juli 2011 die Schwelle von 25% unterschritten hat und zu diesem Tag
21,56% (7.470.000 Stimmrechte) beträgt.
Die Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 11. Juli
2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Vermögensverwaltung
GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 06. Juli 2011 die
Schwelle von 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 22,58% (7.822.638 Stimmrechte) beträgt.
Die M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 14. Juli 2011
mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, Deutschland, an der Capital
Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 12. Juli 2011 die in § 21 Abs. 1 WpHG angeführten Schwellen von 15%,
10%, 5% und 3% unterschritten hat und nunmehr 0,00% (0 Stimmrechte) beträgt.
Darüber hinaus hat uns die M.M. Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA, Hamburg, Deutschland, gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der M.M. Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.)
KGaA, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 12. Juli 2011 die in § 21
Abs. 1 WpHG angeführten Schwellen von 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten hat und nunmehr 0,00% (0
Stimmrechte) beträgt.
Sämtliche dieser Stimmrechte sind der M.M. Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA nach § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG über die M.M. Warburg & CO KGaA zuzurechnen. Name des kontrollierten Unternehmens
ist die M.M. Warburg & CO KGaA.
F-92
Die Blue Elephant Venture GmbH, Pöcking, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 22. August 2011 gemäß §
21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Blue Elephant Venture GmbH, Pöcking, Deutschland, am 12. Juli 2011 die Schwelle von 5% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland,
(WKN 609 500) überschritten hat und nunmehr 7,40% (2.562.500 Stimmrechte) beträgt.
Herr Dr. Peter-Alexander Wacker, Deutschland, hat uns darüber hinaus gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass er die Schwelle von 5% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 12. Juli 2011
überschritten hat und nunmehr 7,40% (2.562.500 Stimmrechte) hält. 7,40% (2.562.500 Stimmrechte) der Stimmrechte sind ihm über die Blue Elephant Venture GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 20. September 2011 gemäß § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland, an der
Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 19. September 2011 die Schwelle von 20% unterschritten hat und
zu diesem Tag 19,60% (7.470.000 Stimmrechte) beträgt.
Die Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 20. September 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 19. September 2011
die Schwelle von 10% unterschritten hat und zu diesem Tag 9,74% (3.710.858 Stimmrechte) beträgt.
Die RTG Beteiligungs GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 29. Februar 2012 gemäß § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der RTG Beteiligungs GmbH, Hamburg, Deutschland, an
der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwelle von 3%, unterschritten hat und
nunmehr zu diesem Tag 2,50% (1.210.000 Stimmrechte) beträgt.
Herr Felix Goedhart, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 29. Februar 2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwelle von 3% unterschritten hat und nunmehr zu diesem Tag 2,50% (1.210.000 Stimmrechte) beträgt. 2,50% (1.210.000 Stimmrechte) der Stimmrechte sind ihm über die RTG Beteiligungs GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 02. März 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG
Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard Allee 20, 40227 Düsseldorf, an der Capital Stage
AG, Brodschrangen 4, 20457 Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwellen von 3%, 5%, 10%,
15% und 20% überschritten hat und an diesem Tag 21,25% (10.285.006 Stimmrechte) betrug.
Des Weiteren hat uns die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, an der Capital Stage AG, Brodschrangen 4, 20457 Hamburg, am 01. März 2012 die Schwellen von 20%, 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten hat
und zu diesem Tag 0,00% (2 Stimmrechte) betrug.
Die Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 07. März
2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Vermögensverwaltung
GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die
Schwelle von 20% unterschritten hat und zu diesem Tag 16,628% (8.047.858 Stimmrechte) beträgt.
Freigabe zur Weitergabe an den Aufsichtsrat
Der zum 31. Dezember 2011 aufgestellte Konzernabschluss wurde mit Datum vom 30. März 2012 durch den
Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.
F-93
[Diese Seite wurde absichtlich freigelassen.]
F-94
13. Konzernanlagenspiegel
in EUR
Sonstige immateriel- Stromeinspeiseverträge
le Vermögenswerte
/Projektrechte
Firmenwert
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2010
51.650,71
300.000,00
158.527,72
424,00
0,00
0,00
Veränderung Konsolidierungskreis
0,00
12.226.469,00
1.482.747,03
Abgänge
0,00
0,00
0,00
Veränderung Fair Value Bewertung
0,00
0,00
0,00
52.074,71
12.526.469,00
1.641.274,75
46.721,71
3.125,00
0,00
Zugänge
2.755,50
575.380,00
0,00
Abgänge
0,00
0,00
0,00
49.477,21
578.505,00
0,00
Buchwert 31.12.2009
4.929,00
296.875,00
158.527,72
Buchwert 31.12.2010
2.597,50
11.947.964,00
1.641.274,75
Stand 01.01.2011
52.074,71
12.526.469,00
1.641.274,75
Zugänge
38.637,78
0,00
0,00
6.579,76
22.454.001,57
5.246.858,85
Abgänge
0,00
0,00
0,00
Veränderungen Fair Value Bewertung
0,00
0,00
0,00
Umbuchungen
0,00
0,00
0,00
52,17
0,00
0,00
97.344,42
34.980.470,57
6.888.133,60
49.477,21
578.505,00
0,00
Zugänge
8.659,05
1.389.094,16
0,00
Abgänge
0,00
0,00
0,00
Währungsumrechnung
2,61
0,00
0,00
58.138,87
1.967.599,16
0,00
Buchwert 31.12.2010
2.597,50
11.947.964,00
1.641.274,75
Buchwert 31.12.2011
39.205,55
33.012.871,41
6.888.133,60
Zugänge
Stand 31.12.2010
Abschreibungen
Stand 01.01.2010
Stand 31.12.2010
Anschaffungskosten
Veränderungen Konsolidierungskreis
Währungsumrechnung
Stand 31.12.2011
Abschreibungen
Stand 01.01.2011
Stand 31.12.2011
F-95
Sonstige Sachanlagen
Anlagen im Bau
Photovoltaikanlagen
Finanzanlagen
Summe
101.987,72
0,00
15.281.957,04
24.271.895,72
40.166.018,91
47.135,75
1.754.237,77
225.712,08
67.884,05
2.095.393,65
3.608,08
1.718.868,43
107.260.444,70
0,00
122.692.137,24
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
152.731,55
3.473.106,20
122.768.113,82
24.339.779,77
164.953.549,80
70.436,22
0,00
63.481,41
1.015.588,39
1.199.352,73
17.377,83
0,00
5.972.148,56
0,00
6.567.661,89
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
87.814,05
0,00
6.035.629,97
1.015.588,39
7.767.014,62
31.551,50
0,00
15.218.475,63
23.256.307,33
38.966.666,18
64.917,50
3.473.106,20
116.732.483,85
23.324.191,38
157.186.535,18
152.731,55
3.473.106,20
122.768.113,82
24.339.779,77
164.953.549,80
105.929,59
5.439.492,02
40.983.314,23
769.849,48
47.337.223,10
276.371,05
0,00
46.675.757,75
-67.884,05
74.591.684,93
0,00
0,00
0,00
5.673.600,00
5.673.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.473.106,20
3.473.106,20
0,00
0,00
18.563,36
0,00
0,00
0,00
18.615,53
553.595,55
5.439.492,02
213.900.292,00
19.368.145,20
281.227.473,36
87.814,05
0,00
6.035.629,97
1.015.588,39
7.767.014,62
117.295,96
0,00
9.950.371,36
6.752.400,00
18.217.820,53
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
191,14
0,00
0,00
0,00
193,75
205.301,15
0,00
15.986.001,33
7.767.988,39
25.985.028,90
64.917,50
3.473.106,20
116.732.483,85
23.324.191,38
157.186.535,18
348.294,40
5.439.492,02
197.914.290,67
11.600.156,81
255.242.444,46
F-96
14. Konzern-Segmentberichterstattung zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom
01. Januar bis 31. Dezember 2011
in EUR
Umsatzerlöse
Verwaltung
PV Parks
PV Service
0,00
22.616.520,89
684.792,00
Sonstige Erträge
4.733,71
7.478.616,08
362.528,03
Materialaufwand
0,00
-150.134,95
0,00
Personalaufwand
-1.273.841,12
0,00
-155.850,46
-1.057.066,08
-1.988.190,76
-378.276,30
-796,00
-85.341,57
-1.208,00
-2.326.969,49
27.871.469,69
511.985,27
-13.149,05
-10.810.478,05
-8.667,92
-2.340.118,54
17.060.991,64
503.317,35
853.621,99
241.140,06
452,67
0,00
-8.658.685,25
-12,50
-1.486.496,55
8.643.446,45
503.757,52
Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag
48,42
-2.465.313,81
-11.997,27
Ergebnis der Periode (EAT)
-1.486.448,13
6.178.132,64
491.760,25
0,00
0,00
0,00
Konzerngesamtergebnis
-1.486.448,13
6.178.132,64
491.760,25
Vermögen einschließlich
Beteiligungen
52.182.923,92
253.428.954,95
2.327.660,80
78.691,13
25.142.587,23
32.056,52
2.681.862,66
224.557.444,15
68.214,60
davon aus anteilsbasierter Vergütung
Sonstige Aufwendungen
Sonstige Steuern
Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA)
Abschreibungen
Betriebsergebnis (EBIT)
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT)
Währungsdifferenzen
Investitionen (netto)
Schulden
-29.718,22
F-97
Windparks
Finanzbeteiligungen
Überleitung
Summe
670.898,07
12.175.684,75
-684.792,00
35.463.103,71
9.304,58
2.765.788,24
0,00
10.620.970,64
-14.917,80
-5.134.947,23
0,00
-5.299.999,98
0,00
-3.032.402,30
0,00
-4.462.093,88
-29.718,22
-190.933,31
-8.531.460,10
684.792,00
-11.461.134,55
0,00
0,00
0,00
-87.345,57
474.351.54
-1.757.336,64
0,00
24.773.500,37
-533.950,97
-99.174,54
0,00
-11.465.420,53
-59.599,43
-1.856.511,18
0,00
13.308.079,84
13.868,55
144,82
-397.909,14
711.318,95
-252.902,55
-294.085,49
397.909,14
-8.807.776,65
-298.633,43
-2.150.451,85
0,00
5.211.622,14
87.265,85
-324.572,00
0,00
-2.714.568,81
-211.367,58
-2.475.023,85
0,00
2.497.053,33
0,00
-111.231,55
0,00
-111.231,55
-211.367,58
-2.586.255,40
0,00
2.385.821,78
8.866.707,98
21.578.657,47
-38.404.715,51
299.980.189,61
8.610.667,47
-862.935,31
0,00
33.001.067,04
7.247.118,17
8.567.175,88
-34.727.448,82
208.394.366,64
F-98
14. Konzern-Segmentberichterstattung zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom
01. Januar bis 31. Dezember 2010
in EUR
Umsatzerlöse
Verwaltung
PV Parks
PV Service
0,00
12.980.022,75
466.840,00
Sonstige Erträge
35.266,26
3.645.882,56
3.934,35
Materialaufwand
0,00
-73.702,42
0,00
Personalaufwand
-1.160.512,81
0,00
-75.379,83
-941.618,92
-1.171.656,97
-99.827,23
-906,52
0,00
-1.425,00
-2.067.771,99
15.380.545,92
294.142,29
-13.327,28
-6.547.884,75
-6.449,86
-2.081.099,27
8.832.661,17
287.692,43
214.270,31
112.465,27
204,09
0,00
-5.577.128,22
0,00
-1.866.828,96
3.367.998,22
287.896,52
Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag
-406.650,44
308.694,32
-20.210,57
Ergebnis der Periode (EAT)
-2.273.479,40
3.676.692,54
267.685,95
0,00
0,00
0,00
Konzerngesamtergebnis
-2.273.479,40
3.676.692,54
267.685,95
Vermögen einschließlich
Beteiligungen
36.233.002,63
143.477.470,12
1.804.555,45
3.046,78
16.436.484,96
47.764,86
413.186,63
125.622.465,48
36.869,50
davon aus anteilsbasierter Vergütung
Sonstige Aufwendungen
Sonstige Steuern
Betriebsergebnis vor Aschreibung
(EBITDA)
Abschreibungen
Betriebsergebnis (EBIT)
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT)
Währungsdifferenzen
Investitionen (netto)
Schulden
-26.453,80
Hamburg, den 30. März 2012
Capital Stage AG
Der Vorstand
Felix Goedhart
Dr. Zoltan Bognar
Vorsitzender
F-99
Windparks
Finanzbeteiligungen
Überleitung
Summe
0,00
0,00
-466.840,00
12.980.022,75
0,00
0,00
0,00
3.685.083,17
0,00
0,00
0,00
-73.702,42
0,00
0,00
0,00
-1.235.892,64
-26.453,80
-15.967,68
0,00
466.840,00
-1.762.230,80
0,00
0,00
0,00
-2.331,52
-15.967,68
0,00
0,00
13.590.948,54
0,00
0,00
0,00
-6.567.661,89
-15.967,68
0,00
0,00
7.023.286,65
155,49
0,00
-176.587,42
150.507,74
-1.690,68
0,00
176.587,42
-5.402.231,48
-17.502,87
0,00
0,00
1.771.562,91
-39,74
0,00
0,00
-118.206,43
-17.542,61
0,00
0,00
1.653.356,48
0,00
0,00
0,00
0,00
-17.542,61
0,00
0,00
1.653.356,48
4.243.083,52
23.535.667,44
-27.723.953,27
181.569.825,89
1.724.712,73
67.884,05
0,00
18.279.893,38
2.412.126,13
211.476,06
-10.209.046,57
118.487.077,23
F-100
Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB zum Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Konzernabschluss für das am 31. Dezember
2011 endende Geschäftsjahr und den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 der Capital Stage AG. Der mit dem Lagebericht zusammengefasste Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 ist in diesem Prospekt
nicht abgedruckt und auch nicht kraft Verweises einbezogen.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den von der Capital Stage AG, Hamburg, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz,
Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Anhang - und den
mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und zusammengefasstem Konzernlagebericht nach
den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend
nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss
unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf
der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung,
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss der Capital Stage AG, Hamburg, den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach
§ 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser
Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Hamburg, den 30. März 2012
Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgeselschaft
(Dinter)
Wirtschaftsprüfer
(ppa. Arlitt)
Wirtschaftsprüferin
F-101
Geprüfter Konzernabschluss der Capital Stage AG für das zum
31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr nach IFRS
F-102
Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Capital Stage AG, Hamburg
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 nach IFRS
Anhang
2010
2009
EUR
EUR
Umsatzerlöse
4.1
12.980.022,75
10.107
Sonstige Erträge
4.3
3.685.083,17
1.040.520
Materialaufwand
4.2
-73.702,42
0
Personalaufwand (davon EUR 26.453,80
(Vorjahr: EUR 20.274,54) aus anteilsbasierter Vergütung
4.4
-1.235.892,64
-973.340
Sonstige Aufwendungen
4.6
-1.762.230,80
-1.065.225
Sonstige Steuern
4.7
-2.331,52
-55.043
13.590.948,54
-1.042.981
-6.567.661,89
-84.349
7.023.286,65
-1.127.330
Betriebsergebnis vor Abschreibung
(EBITDA)
Abschreibungen
4.5
Betriebsergebnis (EBIT)
Finanzerträge
4.8
150.507,74
519.027
Finanzaufwendungen
4.8
-5.402.231,48
-18.690
1.771.562,91
-626.993
-118.206,43
406.641
1.653.356,48
-220.352
2010
2009
26.027.397
25.200.000
EUR 0,06
EUR -0,01
Ergebnis vor Ertragsteuern
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Konzernjahresergebnis / Konzerngesamtergebnis
Ergebnis je Aktie
Durchschnittlich ausgegebene Aktien im
Berichtszeitraum
Ergebnis je Aktie unverwässert
4.9
F-103
Konzernbilanz der Capital Stage AG, Hamburg
zum 31. Dezember 2010 nach IFRS
AKTIVA
Immaterielle Vermögenswerte
Anhang
31.12.2010
31.12.2009
EUR
EUR
3.2: 5.1; 14
11.950.561,50
301.804
5.2; 14
1.641.274,75
158.528
Sachanlagen
3.3; 5.3; 14
120.270.507,55
15.250.027
Finanzanlagen
3.4; 5.4; 14
23.324.191,38
23.256.307
3.5; 4.9
626.345,92
652.777
157.812.881,10
39.619.443
Geschäfts- oder Firmenwert
Aktive latente Steuern
Langfristiges Vermögen, gesamt
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
3.6; 5.5
107.936,62
10.134
Steuerforderungen
3.7; 5.6
718.961,84
1.620.273
Sonstige kurzfristige Forderungen
3.7; 5.6
285.613,67
166.169
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
3.8; 5.7
22.644.432,66
25.624.916
23.756.944,79
27.421.492
181.569.825,89
67.040.935
Kurzfristiges Vermögen, gesamt
Summe AKTIVA
PASSIVA
Anhang
Gezeichnetes Kapital
31.12.2010
31.12.2009
EUR
EUR
27.719.999,00
25.200.000
4.984.323,67
2.520.000
55.132,76
28.679
Gewinnrücklagen
13.704.921,90
13.704.922
Bilanzgewinn
16.618.371,33
14.965.015
63.082.748,66
56.418.616
104.425.654,01
219.103
5.10
173.842,80
56.549
3.5; 4.9
3.851.363,06
291.126
108.450.859,87
566.778
6.959.027,00
0
Kapitalrücklage
Rücklage für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende
Arbeitnehmervergütungen
Eigenkapital, gesamt
3.10; 5.9
5.8
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige Rückstellungen
Passive latente Steuern
Langfristiges Fremdkapital, gesamt
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3.9; 5.10
2.427.307,93
9.649.463
Sonstige kurzfristige Schulden
3.9; 5.10
649.882,43
406.078
10.036.217,36
10.055.541
181.569.825,89
67.040.935
Kurzfristiges Fremdkapital, gesamt
Summe PASSIVA
F-104
Konzern-Kapitalflussrechnung der Capital Stage AG, Hamburg
für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2010 nach IFRS
in EUR
Anhang
2010
2009
1.653.356,48
-220.352
14
6.567.661,89
84.349
3.10; 5.9
26.453,80
20.275
4.3; 5.1
-3.453.201,10
-1.032.741
4.8
-150.507,74
-519.027
5.402.231,48
18.690
Ertragsteuern
118.206,43
-406.641
Zu-/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind
689.330,98
-1.044.944
-1.236.756,95
7.538.910
901.310,92
-14.143
0
107.856
10.518.086,19
4.532.232
0,00
740
Periodenergebnis
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
Zunahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind
Erhaltene/Gezahlte (-) Ertragsteuern (Saldo)
7
Erhaltene Dividenden
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens
Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen
abzüglich übernommener Zahlungsmittel
3.1
-8.293.982,06
-307.922
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
14
-9.915.354,35
-13.305.213
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
14
-2.672,92
-150.000
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
14
-67.884,05
-1.442.000
-18.279.893,38
-15.204.395
-5.378.675,65
0
148.028,46
410.977
-5.380.965,67
-18.690
10.432.474,90
219.000
5.039.998,00
0
-79.536,19
0
4.781.323,85
611.287
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
-2.980.483,34
-10.060.876
Konsolidierungskreisbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds
0,00
35.055
Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit
Tilgung von Finanzkrediten
Erhaltene Zinsen
7
Gezahlte Zinsen
Aufnahme von Finanzkrediten
5.10
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen
Auszahlungen für Emissionskosten
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente
Stand am 01.01.
5.7
25.624.916
35.650.737
Stand am 31.12.
5.7
22.644.432
25.624.916
F-105
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2010 nach IFRS
der Capital Stage AG, Hamburg
in EUR
Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Stand 01.01.2009
25.200.000,00
2.520.000,00
13.704.921,90
25.200.000,00
2.520.000,00
13.704.921,90
2.519.999,00
2.519.999,00
Konzernjahresergebnis
Gesamtergebnis der Periode
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen
Stand 01.01.2010
Konzernjahresergebnis
Gesamtergebnis der Periode
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen
Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen
Emissionskosten
-79.536,19
Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten
23.860,86
Stand 31.12.2010
27.719.999,00
in EUR
Rücklagen
für in Eigenkapital erfüllte Leistungen
an Arbeitnehmer
Stand 01.01.2009
8.404,42
4.984.323,67
Bilanzgewinn/verlust
13.704.921,90
Gesamt
15.185.366,82
56.618.693,14
Konzernjahresergebnis
-220.351,97
-220.351,97
Gesamtergebnis der Periode
-220.351,97
-220.351,97
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen
20.274,54
Stand 01.01.2010
28.678,96
20.274,54
14.965.014,85
56.418.615,71
Konzernjahresergebnis
1.653.356,48
1.653.356,48
Gesamtergebnis der Periode
1.653.356,48
1.653.356,48
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen
26.453,80
26.453,80
Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen
5.039.998,00
Emissionskosten
-79.536,19
Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten
Stand 31.12.2010
23.860,86
55.132,78
16.618.371,33
63.082.748,66
F-106
Konzernanhang nach International Financing Reporting Standards (IFRS)
zum 31. Dezember 2010
1. Allgemeine Grundlagen
Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage AG umfasst laut Satzung den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und
die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Betreuung von Unternehmen, insbesondere bei
deren Geschäftsentwicklung, bei Kapitalmaßnahmen, Erwerbs-, Veräußerungs- und Umstrukturierungsvorgängen und der Kapitalmarkterschließung. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die
geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten,
andere Unternehmen gründen, bestehende erwerben oder sich an solchen beteiligen sowie Unternehmensverträge
abschließen. Sie kann Patente, Marken, Lizenzen, Vertriebsrechte und andere Gegenstände und Rechte erwerben, nutzen und übertragen. Der Unternehmensgegenstand von Tochter- und Beteiligungsunternehmen darf auch
ein anderer sein als der im vorstehenden Absatz genannte Unternehmensgegenstand, sofern er nur geeignet erscheint, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern.
2. Die berichtende Gesellschaft
Gegenstand des Konzernabschlusses sind die Capital Stage AG und ihre verbundenen Unternehmen. Die Gesellschaft hat wie die Tochtergesellschaften Capital Stage IPP GmbH, Capital Stage Consult GmbH, Capital Stage
Wildenfels GmbH, Solarparks Asperg GmbH, Krumbach Photovoltaik GmbH, Krumbach Zwei Photovoltaik
GmbH, Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH ihren Sitz in Hamburg, Brodschrangen 4,
Bundesrepublik Deutschland. Für die Gesellschaft Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG wurde eine Sitzverlegung von Oldenswort nach Hamburg veranlasst. Die Capital Stage Solar Service GmbH hat ihren Sitz in Halle
(Saale), Am Bruchsee 9, Bundesrepublik Deutschland. Für die in der Solarparks Asperg GmbH gehaltenen Gesellschaften Asperg Erste Solar GmbH, Asperg Zweite Solar GmbH, Asperg Fünfte Solar GmbH und Asperg
Sechste Solar GmbH wurde eine Sitzverlegung von Hamburg nach Halle (Saale) veranlasst.
Die Muttergesellschaft des Konzerns, die Capital Stage AG, wurde am 18. Januar 2002 beim Amtsgericht im
Handelsregister unter HRB 63197 eingetragen.
3. Wesentliche Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, wird seit dem Geschäftsjahr 2005 nach
den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB)
aufgestellt. Bei der Erstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 2004 wurde IFRS1 („Erstmalige
Anwendung der IFRS“) berücksichtigt. Er steht im Einklang mit der Richtlinie 83/349 EWG. Aufgrund der
Regelung des § 315a HGB hat dieser nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss befreiende Wirkung von der
Verpflichtung, einen Konzernabschluss nach HGB aufzustellen.
Im Konzernabschluss werden die am Bilanzstichtag bereits verpflichtend in Kraft getretenen IFRS, die von
der EU zur Anwendung freigegeben sind, angewendet. Die IFRS umfassen die vom International Accounting
Standard Board (IASB) neu erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie des Standing Interpretations Committee (SIC). Ergänzend werden die nach § 315a Abs.1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen
Vorschriften beachtet.
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2010 die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRS-Standards
und -Interpretationen angewandt:
Standard/Interpretation
Datum des EUEndorsement
Änderungen des Standards:
Änderungen zu IFRS 1: Zusätzliche Angaben für erstmalige Anwender
23.06.2010
Änderungen zu IFRS 2
23.03.2010
IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse: Neufassung
03.06.2009
Änderungen zu IAS 27: Konzern und Einzelabschlüsse
03.06.2009
Änderungen zu IAS 39: Geeignete Grundgeschäfte
15.09.2009
Jährliche Verbesserung an verschiedenen Standards (2009)
23.03.2010
F-107
Neue Interpretation:
IFRIC 12: Dienstleistungskonzessionen
25.03.2009
IFRIC 15: Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien
22.07.2009
IFRIC 16: Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
04.06.2009
IFRIC 17: Sachdividenden an Eigentümer
26.11.2009
IFRIC 18: Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden
27.11.2009
Die meisten Neuerungen hatten keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung für die Capital Stage AG.
Durch die Änderungen des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ wurde die Bilanzierung der Kontrollerlangung über ein anderes Unternehmen teilweise überarbeitet. Demnach werden seit Beginn des Geschäftsjahres
unter anderem „Anschaffungsnebenkosten“ eines Unternehmenserwerbs sofort ergebniswirksam erfasst. Des
Weiteren sind nach IFRS 3 nunmehr bedingte Kaufpreisbestandteile im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten und grundsätzlich ergebniswirksam fortzuführen. Außerdem wurde die Erfassung
zuvor existierender Beziehungen zwischen erworbenem und erwerbendem Unternehmen im Erwerbszeitpunkt
klar dargestellt. Nicht-kontrollierende Anteile (vormals Minderheitenanteile) können nunmehr wahlweise zum
beizulegenden Zeitwert (Full-Goodwill-Methode) oder zum anteiligen beizulegenden Zeitwert des identifizierten
Nettovermögens erfasst werden. Dieses Wahlrecht kann für jeden Unternehmenserwerb eigenständig ausgeübt
werden. Sofern bereits vor einem Kontrollerwerb Anteile an dem erworbenen Unternehmen gehalten wurden, ist
deren beizulegender Zeitwert im Erwerbszeitpunkt ergebniswirksam aufzudecken. Die Bilanzierungsvorschriften
zu einer ergebnisneutralen Auf- und Abstockung des Anteils an einem voll konsolidierten Tochterunternehmen
ohne Kontrollerwerb bzw. -verlust wurden in IAS 27 „Konzern- und separate Einzelabschlüsse“ entsprechend
angeglichen.
Des Weiteren wurden vom IASB oder IFRIC weitere neue Standards oder Interpretationen veröffentlicht bzw.
geändert, deren verpflichtender Anwendungszeitpunkt noch in der Zukunft liegt oder die von der Europäischen
Kommission noch nicht zur Anwendung anerkannt wurden.
Standard/Interpretation
Inkrafttreten
Datum des
EUEndorsement
Erwarteter Anwendungszeitpunkt
Änderungen IFRS 1: Erstmalige Anwendung
01.07.2010
30.06.2010
01.01.2011
Änderungen IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben
01.07.2011
ausstehend
01.01.2012
IFRS 9: Finanzinstrumente: Klassifizierung
und Bewertung von Finanzinstrumenten
01.01.2013
ausstehend
Änderungen IAS 12: Ertragsteuern
01.01.2012
ausstehend
01.01.2012
Änderungen IAS 24: Angaben über Beziehungen
zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
01.01.2011
19.07.2010
01.01.2011
Änderungen IAS 32: Finanzinstrumente: Darstellung
01.02.2010
23.12.2009
01.01.2011
Änderungen IFRIC 14: IAS 19 - Die Begrenzung
eines Leistungsorientierten Vermögenswertes
01.01.2011
19.07.2010
01.01.2011
IFRIC 19: Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente
01.07.2010
23.07.2010
01.01.2011
Jährliche Verbesserung an verschiedenen Standards
01.07.2010
18.02.2011
01.01.2011
IFRS 9 Finanzinstrumente: „Klassifzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten“ soll in Zukunft IAS 39
ersetzen. Dabei werden die vier möglichen Kategorien an finanziellen Vermögenswerten des IAS 39 auf zwei
Gruppen an Kategorien an Finanzinstrumenten reduziert. Einerseits sollen finanzielle Vermögenswerte zu fortF-108
geführten Anschaffungskosten und andererseits zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die Einordnung
in eine der Kategorien erfolgt in Abhängigkeit des verfolgten Geschäftsmodells des Unternehmens sowie unter
Würdigung der individuellen Eigenschaften eines Instruments. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine
ergebnisneutrale Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert möglich. Während die
grundsätzliche Klassifikation finanzieller Verpflichtungen zur Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert aus IAS 39 beibehalten wird, enthält IFRS 9 für die Bilanzierung finanzieller Verpflichtungen die Vorschrift, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bestimmter Finanzinstrumente
aufgrund des eigenen Bonitätsrisikos im Gesamtergebnis zu erfassen.
Nach Vorstellungen des IASB sollen die Änderungen des IFRS 9 für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2013
verpflichtend angewandt werden. Eine frühzeitige Anwendung ist möglich. Der EU-Endorsement-Prozess soll
allerdings erst beginnen, wenn umfassende Änderungen der Bilanzierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verpflichtungen in weiteren Projektstufen des IASB abgeschlossen sind. Der
Anwendungszeitpunkt der Neuerungen des IFRS 9 sowie die endgültigen Auswirkungen für die Bilanzierung
sind vor diesem Hintergrund noch nicht verlässlich absehbar.
Weitere veröffentlichte, jedoch noch nicht anwendbare Bilanzierungsvorschriften des IASB haben voraussichtlich keinen wesentlichen Effekt auf die Rechnungslegung der Capital Stage AG.
Die Kapitalflussrechnung wird im Einklang mit IAS 7 nach der indirekten Methode erstellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung
und der Bilanz zusammengefasst worden. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.
Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Im Konzernabschluss wurden in einigen Fällen Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis von bilanziellen Vermögenswerten, Schulden, Erträgen, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten haben. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Sowohl die Berichtswährung als auch die funktionale Währung ist Euro (EUR). Die Angaben im Anhang entsprechen der jeweiligen Bezeichnung in Euro (EUR), Tausend Euro (TEUR) oder Millionen Euro (Mio. EUR).
Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2010.
3.1 Konsolidierungsgrundsätze
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Neubewertungsmethode zum Zeitpunkt des Erwerbs des Tochterunternehmens. Übersteigt der Kaufpreis den beizulegenden Zeitwert aller im Unternehmenskauf erworbenen Vermögenswerte und Schulden, wird ein Geschäfts- und Firmenwert aktiviert. Wird das Unternehmen für einen
günstigeren Preis als den beizulegenden Zeitwert seines Nettovermögens erworben, wird dieser Unterschiedsbetrag nach einer Überprüfung der Kaufpreisallokation umgehend als sonstiger Ertrag erfasst.
Ausleihungen und andere Forderungen sowie Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften
werden aufgerechnet. In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung werden Erträge zwischen den Konzerngesellschaften mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet.
Schuldverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten werden innerhalb des Konzerns aufgerechnet. Konzerninterne
Gewinne und Verluste, Aufwendungen und Erträge werden eliminiert.
In den Konzernabschluss sind die Capital Stage AG sowie alle von ihr beherrschten wesentlichen inländischen
Tochtergesellschaften einbezogen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Gesellschaft die Möglichkeit hat, die
Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen und daraus wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann Beherrschender
Einfluss ergibt sich grundsätzlich aus dem Halten der Stimmrechtsmehrheit.
Anteile an assoziierten Unternehmen werden im Einklang mit IAS 28.1 aufgrund ihrer Designation sowie des
Portfoliomanagements im Konzern nicht nach der Equity-Methode, sondern erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert gemäß IAS 39 bewertet.
F-109
In den Konsolidierungskreis sind neben der Capital Stage AG im Wege der Vollkonsolidierung folgende Konzerngesellschaften einbezogen worden:
Gezeichnetes Kapital in
EUR
Anteil in
%
Capital Stage IPP GmbH, Hamburg *)
100.000,00
100
Capital Stage Consult GmbH, Hamburg **)
26.650,00
100
Capital Stage Wildenfels GmbH, Hamburg ***)
30.000,00
100
Krumbach Photovoltaik GmbH, Hamburg
25.000,00
100
Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Hamburg
25.000,00
100
Capital Stage Solar Service GmbH, Halle ****)
25.000,00
100
Solarparks Asperg GmbH, Hamburg
25.000,00
100
Asperg Erste Solar GmbH, Halle *****)
25.000,00
100
Asperg Zweite Solar GmbH, Halle *****)
25.000,00
100
Asperg Fünfte Solar GmbH, Halle *****)
25.000,00
100
Asperg Sechste Solar GmbH, Halle *****)
25.000,00
100
Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH,
Hamburg
25.000,00
100
Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG, Hamburg
******)
1.000,00
100
*) Auf Gesellschafterversammlung am 8. Februar 2010 wurde die Umbenennung der Capital Stage Trade GmbH in Capital Stage Solarpark
GmbH beschlossen und auf der Gesellschafterversammlung vom 25. November 2010 die Umbenennung in Capital Stage IPP GmbH.
**) Auf der Gesellschafterversammlung am 8. Februar 2010 wurde die Umbenennung der Swissbird Beteiligungen GmbH in Capital Stage
Consult GmbH beschlossen.
***) Auf der Gesellschafterversammlung am 8. Februar 2010 wurde die Umbenennung der TATA-Box Verwaltungs GmbH in Capital
Stage Wildenfels GmbH beschlossen.
****) Mit Beurkundung vom 8. Februar 2010 wurde die Umbenennung der Klaron Solar Service GmbH in Capital Stage Solar Service
GmbH beschlossen.
*****) Mit Beurkundung vom 8. Februar 2010 wurde die Umbenennung der Klaron Erste Solar GmbH in Asperg Erste Solar GmbH,
Klaron Zweite Solar GmbH in Asperg Zweite Solar GmbH, Klaron Fünfte Solar GmbH in Asperg Fünfte Solar GmbH und Klaron Sechste
Solar GmbH in Asperg Sechste Solar GmbH beschlossen.
******) Auf der Gesellschafterversammlung vom 25. November 2010 wurde die Umbenennung der Windpark Wotan Sechzehnte Betriebs
GmbH & Co. KG in Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG beschlossen.
Die im Geschäftsjahr 2010 gegründete Calmatopo Holding AG, Fluringen/Schweiz, wurde aufgrund ihrer für
den Konzern unwesentlichen Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen.
Das Geschäftsjahr aller in den Konzernabschluss einbezogener Gesellschaften endet am
31. Dezember 2010.
Im Geschäftsjahr 2010 erweiterte sich der Konsolidierungskreis durch den Erwerb der Gesellschaften Capital
Stage Solar Service GmbH, Asperg Erste Solar GmbH, Asperg Zweite Solar GmbH, Asperg Fünfte Solar
GmbH, Asperg Sechste Solar GmbH, Solarparks Asperg GmbH, Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG, Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH.
Zum 8. Februar 2010 wurden jeweils sämtliche Anteile der Gesellschaften Asperg Erste Solar GmbH, Asperg
Zweite Solar GmbH, Asperg Fünfte Solar GmbH und Asperg Sechste Solar GmbH erworben. Es handelt sich um
vier Photovoltaik-Freiflächenparks, die über eine Kapazität von 34,4 MWp verfügen und in den Jahren 2007,
2008 und 2009 mit der Einspeisung in das Stromnetz begonnen haben. Der Erwerb erfolgte zur Erweiterung der
Geschäftstätigkeit im Segment IPP.
Wegen ihrer räumlichen Nähe, der zeitlichen Nähe ihres Erwerbs und des Erwerbs im Rahmen einer zusammengefassten
Transaktion liegt wirtschaftlich ein einheitlicher Erwerb vor, dessen Darstellung zusammengefasst erfolgt.
Die im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzten identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaften betrugen zum 8. Februar 2010:
F-110
Buchwert vor Kaufpreisallokation
TEUR
Beizulegender Zeitwert
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
Kurzfristige Vermögenswerte
Liquide Mittel
Schulden und Rückstellungen
Passive latente Steuern
0
12.226
107.153
107.260
526
527
9.677
9.677
106.436
106.224
0
3.513
Ertrag aus Erstkonsolidierung
3.453
Die Angaben beruhen auf einer vorläufigen, noch nicht endgültig abgeschlossenen Kaufpreisallokation im Sinne
von IFRS 3.45.
Bei dem aktivierten immateriellen Vermögenswert handelt es sich um Stromeinspeiseverträge.
Aufgrund der unter dem beizulegenden Zeitwert des übernommenen Nettovermögens liegenden Anschaffungskosten ergab sich aus der Erstkonsolidierung der erworbenen Solarparks ein Ertrag in Höhe von TEUR 3.453.
Die beim Erwerb angefallenen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 42 wurden in den sonstigen Anwendungen erfasst.
Im erworbenen Nettovermögen waren kurzfristige, voll werthaltige Forderungen in Höhe von TEUR 566 enthalten.
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden TEUR 11.163 an Umsatzerlösen sowie ein Gewinn von
TEUR 665 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wären die Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wären die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 11.334 bzw. ein Verlust in
Höhe von TEUR 139 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten.
Darüber hinaus wurde das Segment Unternehmensbeteiligungen durch den mit Vertrag vom 8. Februar 2010
erfolgten Erwerb der Capital Stage Solar Service GmbH, einem auf die technische Betriebsführung von SolarKraftwerken spezialisierten Unternehmen ausgebaut.
Die im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzten identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaft betrugen zum 8. Februar 2010:
Buchwert vor Kaufpreisallokation
Beizulegender Zeitwert
TEUR
TEUR
Firmenwert
0
1.475
Immaterielle Vermögenswerte
0
0
Sachanlagen
4
3
30
30
2
7
Liquide Mittel
Schulden und Rückstellungen
Die Angaben beruhen auf einer vorläufigen, noch nicht endgültig abgeschlossenen Kaufpreisallokation im Sinne
von IFRS 3.45.
Die beim Erwerb angefallenen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 6 wurden in den sonstigen Anwendungen erfasst.
Im erworbenen Nettovermögen waren keine kurzfristigen, voll werthaltigen Forderungen enthalten.
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden TEUR 466 an Umsatzerlösen sowie ein Gewinn von TEUR
43 aus dem erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in
den Konzern einbezogen, wären die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 509 bzw. ein Gewinn in Höhe von TEUR
46 aus diesem Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Da es sich um konzerninterne Umsatzerlöse handelt, sind diese im Rahmen der Konsolidierung eliminiert worden.
F-111
Mit Vertrag vom 25. November 2010 wurde der Einstieg in die Asset Klasse Wind durch den Erwerb der Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG realisiert. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzten identifizierten
Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaft betrugen zum 9. Dezember 2010 (Zeitpunkt der Eintragung in
das Handelsregister):
Buchwert vor Kaufpreisallokation
Beizulegender Zeitwert
TEUR
TEUR
Firmenwert
0
7
1.719
1.719
Kurzfristige Vermögenswerte
327
405
Liquide Mittel
0,2
0,2
2.128
2.128
Sachanlagen
Schulden und Rückstellungen
Die Angaben beruhen auf einer vorläufigen, noch nicht endgültig abgeschlossenen Kaufpreisallokation im Sinne
von IFRS 3.45.
Die beim Erwerb angefallenen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 1 wurden in den sonstigen Anwendungen erfasst.
Im erworbenen Nettovermögen waren kurzfristige, voll werthaltige Forderungen in Höhe von TEUR 327 enthalten.
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurde ein Verlust von TEUR 14 aus dem erworbenen Unternehmen
erfasst. Wäre das Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wäre ein
Verlust in Höhe von TEUR 18 aus diesem Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Da sich die Windenergieanlagen des Unternehmens noch in der Aufbauphase befindet, wurden keine Umsatzerlöse im Geschäftsjahr
2010 erzielt.
Der aus der Erstkonsolidierung resultierende Firmenwert basiert auf den künftigen Ertragsaussichten der Gesellschaft.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2010 die Solarparks Asperg GmbH, Hamburg, sowie die Capital Stage
Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Hamburg, erstmals in den Konzernabschluss einbezogen. Die
Gesellschaften verfügten zum Zeitpunkt des Erwerbs über keine wesentlichen Vermögenswerte und Schulden.
Die Erstkonsolidierung der Gesellschaften führte nicht zu wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Unternehmenserwerbe nach dem Bilanzstichtag
Am 17. Dezember 2010 hat die Capital Stage AG bekannt gegeben, dass sie mit der Conergy AG, Hamburg,
einen Vertrag über den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an deren Schweizer Tochter, der Conergy (Schweiz)
GmbH, zu einem Kaufpreis in Höhe eines einstelligen Millionenbetrags geschlossen hat. Die Conergy (Schweiz)
GmbH ist in der Schweiz Marktführer im Bereich Solarthermieanlagen und auch in anderen Feldern der regenerativen Energien aktiv. Der Vertrag stand zu diesem Zeitpunkt noch unter aufschiebenden Bedingungen. Der
Vollzug der Transaktion ist am 24. Februar 2011 erfolgt und gemeldet worden.
F-112
Aufgrund der zeitlichen Nähe des Erwerbs der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzernabschlusses konnte
noch keine abschließende Kaufpreisallokation vollzogen werden, so dass lediglich die Buchwerte zum Erwerbszeitpunkt angegeben werden. Die Buchwerte der erworbenen Gesellschaft zum 31. Dezember 2010 stellen sich
wie folgt dar:
Buchwert vor Kaufpreisallokation
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
0
Sachanlagen
3.020
Kurzfristige Vermögenswerte
2.641
Schulden und Rückstellungen
7.590
Am 21. Januar 2011 wurden drei Solarparks in Italien zu einem Kaufpreis in Höhe eines unteren einstelligen
Millionenbetrags erworben. Die Parks verfügen über eine Kapazität von 4 MW. Alle Parks sind Ende 2010 vom
Generalunternehmer REC Systems Italy Srl, einer Tochter der norwegischen Renewable Energy Corporation
ASA (REC) fertiggestellt worden.
Am 1. Februar 2011 wurden zwei weitere Solarparks in Italien erworben. Die PV-Kraftwerke verfügen über eine
Kapazität von 1,7 MW. Die Parks sind ebenfalls wie die am 21. Januar 2011 erworbenen Parks bis Ende 2010
vom Generalunternehmer REC Systems Italy Srl, einer Tochter der norwegischen Renewable Energy Corporation ASA (REC) fertiggestellt worden.
Aufgrund der zeitlichen Nähe des Erwerbs der Gesellschaften zur Aufstellung des Konzernabschlusses konnte
noch keine abschließende Kaufpreisallokation vollzogen werden, so dass lediglich die Buchwerte zum Erwerbszeitpunkt angegeben werden. Die Buchwerte der erworbenen Gesellschaften zum 31. Dezember 2010 stellen
sich wie folgt dar:
Buchwert vor Kaufpreisallokation
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
10
0
Kurzfristige Vermögenswerte
921
Schulden und Rückstellungen
941
Am 21. Januar 2011 hat die Capital Stage AG einen Anteil von 49 Prozent an der Eneri PV Service Srl, Bozen
(Italien) erworben. Die Eneri PV Service Srl ist auf die technische und kaufmännische Betriebsführung von
Solar-Kraftwerken in Italien spezialisiert. Die Gesellschaft betreut aktuell die durch die Capital Stage erworbenen PV-Parks in der Toskana und in den Abruzzen und plant, ihr Geschäft in den nächsten Jahren konsequent
auszubauen.
3.2 Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte verfügen alle, mit Ausnahme der Firmenwerte, über eine begrenzte Nutzungsdauer und sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Liegt der beizulegende
Zeitwert am Bilanzstichtag unter dem Buchwert, so wird auf diesen Wert abgewertet. Bei Fortfall der Gründe für
früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen werden Zuschreibungen erfolgswirksam vorgenommen.
Der Firmenwert entspricht dem Betrag, den ein Käufer als Ganzes unter Berücksichtigung zukünftiger Ertragserwartungen über den Wert aller materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände nach Abzug der
Schulden bereit zu zahlen ist. Dieser Firmenwert ist zu aktivieren, da es sich beim derivativen Unternehmenswert um einen Vermögenswert ohne abzuschätzende Lebensdauer handelt, wird er nicht planmäßig abgeschrieben (Impairment-only-Ansatz). Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen. Sofern sich hieraus Abschreibungen auf Firmenwerte ergeben, werden diese ebenso
wie die planmäßigen Abschreibungen auf die übrigen immateriellen Vermögenswerte unter dem Posten Abschreibungen ausgewiesen.
F-113
Die Abschreibungen für die übrigen immateriellen Vermögenswerte erfolgen über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren. Die im Rahmen der Kaufpreisallokation aktivierten Stromeinspeiseverträge werden über ihre Laufzeit d.h. über 20 Jahre abgeschrieben.
Die Werthaltigkeitsprüfung des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt auf Basis prognostizierter Free
Cashflows. Diese aus den langfristigen Verträgen ermittelten erwarteten Zahlungen werden mit einem risikogewichteten Zinssatz (WACC) auf den jeweiligen Stichtag diskontiert. Bei einer so vollzogenen Ermittlung des
Veräußerungs- bzw. Nutzungswerts betragen die Diskontierungssätze zum 31. Dezember 2010 zwischen 6,1%
und 10,7%. Von den ermittelten Veräußerungswerten werden die Veräußerungskosten abgezogen, um den erzielbaren Betrag zu erhalten. Zum 31. Dezember 2010 ergab sich aus den durchgeführten Werthaltigkeitstests
kein Abschreibungsbedarf.
3.3 Sachanlagen
Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen bewertet. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in
den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen berücksichtigt. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.
Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer
pro rata temporis abgeschrieben. Die angesetzten Nutzungsdauern für Vermögenswerte des Sachanlagevermögens betragen 3 bis 20 Jahre, darunter für die Photovoltaikanlagen 20 Jahre und für die übrige Büro- und Geschäftsausstattung 3 bis 5 Jahre.
3.4 Finanzanlagen
Bei den im Konzern zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Finanzanlagen handelt es sich um Anteile, die
gemäß IAS 39 der Kategorie „at fair value through profit or loss“ (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet) zugeordnet wurden. Gemäß IAS 39 sind diese Vermögenswerte grundsätzlich mit dem beizulegenden
Zeitwert zu bewerten. Transaktionskosten werden nicht aktiviert. Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
Finanzanlagen können nach der Bedeutung der in ihre Bewertungen einfließenden Faktoren und Informationen
klassifiziert und in (Bewertungs-) Stufen eingeordnet werden. Die Einordnung eines Finanzinstruments in eine
Stufe erfolgt nach der Bedeutung seiner Inputfaktoren für seine Gesamtbewertung und zwar nach der niedrigsten
Stufe, deren Berücksichtigung für die Bewertung als Ganzes erheblich bzw. maßgeblich ist.
Die Bewertungsstufen untergliedern sich hierarchisch nach ihren Inputfaktoren:
Stufe 1 - die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten (unverändert übernommenen) Preise
Stufe 2 - Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die auf Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die
sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. in
Ableitung von Preisen) beobachten lassen
Stufe 3 - nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder
der Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren)
Die in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert erfassten Finanzinstrumente (sowie die Angaben zu beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten) beruhen, mit Ausnahme der Zinssätze, auf Informations- und
Inputfaktoren der oben umschriebenen Stufe 3. Wertänderungen werden ergebniswirksam im Posten sonstige
Erträge bzw. sonstige Aufwendungen erfasst.
Dem Bewertungsrisiko wird durch besondere Sorgfalt bei der Beteiligungsauswahl Rechnung getragen. Eine
umfassende Analyse der erfolgsbestimmenden Parameter des Unternehmens erfolgt im Rahmen der Due Diligence, zu der fallweise externe Experten hinzugezogen werden.
Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wird überprüft, ob es aktuelle Veränderungen bei der Eigentümerstruktur der Beteiligungsunternehmen gibt. Wurde zum Beispiel aktuell ein Eigentümeranteil verkauft, spiegelt diese Transaktion am besten den Marktpreis wider. Zusätzlich werden die Beteiligungsunternehmen halbjährlich mittels Discounted Cashflow- (DCF) und Multiplikator-Verfahren bewertet. Bei der DCF-Analyse werden die prognostizierten Free Cashflows mit einem risikogewichteten Zinssatz (WACC) auf den jeweiligen
Stichtag diskontiert und anschließend die Nettoverschuldung (verzinsliche Verbindlichkeiten abzgl. frei verfügbarer liquider Mittel) in Abzug gebracht. Der so ermittelte Wert spiegelt den betriebswirtschaftlich fundierten
Eigenkapitalwert wider.
F-114
Die prognostizierten Free Cashflows lassen sich aus Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen
ableiten. Diese werden anschließend anhand von objektivierbaren zugänglichen Informationen (Markt-, Branchen- und Sektorstudien) plausibilisiert und gegebenenfalls angepasst.
Das unternehmensspezifische Risiko geht mittels des WACC in die Unternehmensbewertung ein. Die WACC
ergeben sich aus den gewichteten Eigen- und Fremdkapitalkosten. Das unternehmensspezifische Risiko geht auf
beiden Seiten (Eigen- und Fremdkapitalkosten) der Gleichung in die WACC ein.
Die Diskontierungssätze betragen für die Detailplanungszeiträume zum 31. Dezember 2010 zwischen 8,08% und
10,22%. Für die darüber hinausgehenden Zeiträume wurden marktübliche Wachstumsabschläge zwischen 1%
und 2% angewandt.
Um einer Schätzungsunsicherheit bei dem WACC zu begegnen, wird für jede DCF-Bewertung eine Sensitivitätsanalyse vorgenommen. Mithilfe der Sensitivitätsanalyse wird untersucht, wie sich eine Erhöhung bzw. Verringerung der ermittelten WACC um 0,5% auf den ermittelten Unternehmenswert auswirkt. Eine Erhöhung der
ermittelten WACC um 0,5% hätte erfolgswirksam zu erfassende Zeitwertänderungen in Höhe von TEUR 2.113
und damit einen Verlust in entsprechender Höhe in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung zur Folge. Eine Verringerung der ermittelten WACC um 0,5% würde sich in Höhe von TEUR 2.268 positiv auf die KonzernGesamtergebnisrechnung auswirken.
Zur Verifizierung des mit dem DCF-Verfahren ermittelten Unternehmenswertes werden diesem Wert tatsächlich
am Markt erzielte Bewertungen gegenübergesetzt. Hierzu werden die Unternehmenswerte aus vergleichbaren
börsennotierten Unternehmen und vergleichbaren Transaktionen ins Verhältnis zu den jeweiligen Ertragswerten
gesetzt. Das Ergebnis ist ein Multiplikator, der wiederum auf das jeweilige Portfoliounternehmen angewendet
wird. Somit ist eine Plausibilisierung des theoretischen Wertes sichergestellt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind
ein wesentlicher Teil des partnerschaftlichen und konstruktiven Austauschs mit den Beteiligungsunternehmen.
Das Risiko unbemerkter Fehlentwicklungen wird reduziert. Ungenutzte Potenziale werden erkannt. Das Management kann rechtzeitig und gezielt reagieren, um die unternehmerischen Ziele zu erreichen.
Um auf Marktrisiken frühzeitig und angemessen reagieren zu können, werden die relevanten Märkte laufend
beobachtet. Hierzu gehören das Studium verschiedener Fachpublikationen, die Teilnahme an Kongressen, Messen und Fachtagungen sowie Private-Equity-Veranstaltungen. Darüber hinaus besteht ein enger Kontakt und
regelmäßiger Austausch mit Experten aus dem Netzwerk des Konzerns.
Bei der Auswahl der Solar- und Windparks legt der Capital Stage-Konzern großes Augenmerk auf die „Bankability“ der Parks und somit auf die Auswahl der beteiligten Partner und Komponenten. Der Konzern prüft daher
ausschließlich den Erwerb von Projekten oder Parks, die von großen, renommierten und seit vielen Jahren am
Markt etablierten Projektierern und Herstellern errichtet wurden. In den Projektberechnungen dienen der Interne
Zinsfluss sowie die ausschüttbaren Cashflows im Verhältnis zum investierten Eigenkapital als wirtschaftliche
Entscheidungskriterien. Für den unwahrscheinlichen Fall einer eintretenden Leistungsminderung kann sich der
Konzern auf langfristige Garantien der Hersteller stützen. Darüber hinaus bestehen für Sachmängel an den Anlagen Gewährleistungsvereinbarungen mit den Projektierern.
3.5 Latente Steuern
Latente Steuern sind nach dem IFRS Rechnungslegungsstandard IAS 12 auf temporäre Ansatz- und Bewertungsdifferenzen zwischen dem IFRS-Bilanzwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld und ihrem Steuerbilanzwert zu ermitteln. Die Bewertungsunterschiede können aus Sicht der IFRS eine steuerent- oder -belastende
Wirkung aufweisen. Für resultierende aktive und passive Steuern besteht eine Ansatzpflicht. Außerdem sind zu
erwartende Steuerminderungen aus der möglichen Nutzung bestehender Verlustvorträge zu aktivieren, wenn in
absehbarer Zukunft wahrscheinlich ein zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, das mit noch nicht genutzten
steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet werden kann. Die gesetzliche Begrenzung der Verrechnungsmöglichkeit steuerlicher Verlustvorträge mit positiven Einkommen des Planungszeitraums ist zu beachten.
Auf Grundlage der zurzeit in Deutschland geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen sind Beteiligungserträge
und Erlöse aus Beteiligungsverkäufen unter bestimmten Umständen steuerbefreit. Die Geschäftstätigkeit der
Capital Stage AG, das Halten und Veräußern von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, ist insoweit bis auf
eine Mindestbesteuerung in Höhe von 5% auf Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Dividendenerträge steuerbefreit.
Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist insoweit vorzunehmen, als
die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass zu versteuernde Gewinne mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet
werden können.
F-115
3.6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen werden auf Basis von Erfahrungswerten durch Klassifizierung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerten nach dem Alter und auf Basis von sonstigen objektiven Informationen hinsichtlich der Werthaltigkeit
gebildet.
3.7 Übrige Vermögenswerte – Steuerforderungen/Sonstige kurzfristige Forderungen
Die übrigen Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Diese entsprechen
bei sonstigen kurzfristigen Forderungen in der Regel ihrem beizulegenden Zeitwert, da der Zeitwert des Geldes
vernachlässigbar ist und kein wesentliches Ausfallrisiko besteht.
3.8 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Bank- und Festgeldguthaben sowie aus Kassenbeständen, die allesamt einen hohen Liquiditätsgrad haben, und eine Gesamtlaufzeit von bis zu drei Monaten
aufweisen. Sie unterliegen keinen Zinsänderungsrisiken und werden zu Nennwerten angesetzt. Ausnahme bilden
die Kapitaldienst- und Projektreservekonten, die den kreditgebenden Banken bei den Solarparks als Sicherheiten
dienen und nicht frei verfügbar sind.
3.9 Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Finanzschulden
Finanzschulden werden im Zeitpunkt ihrer bilanziellen Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Verbindlichkeiten werden zu ihren Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn wegen ihrer kurzen Fristigkeit der Zeitwert
des Geldes vernachlässigbar ist.
Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages ohne Abzinsung angesetzt und berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder auf vergangenen Ereignissen vor dem Bilanzstichtag beruhen und deren Höhe
oder Fälligkeit unsicher ist. Dabei wird von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit
ausgegangen.
Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit größer als 50% ist.
Langfristige Rückstellungen werden abgezinst.
3.10 Aktienoptionsprogramm
Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) werden
zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand und gleichzeitiger Bildung einer Kapitalrücklage (Rücklage für in Eigenkapitalinstrumente zu erfüllende Arbeitnehmervergütungen) erfasst. Die 2010 ausgegebenen Optionen wurden anhand eines Binomialoptionspreismodells bewertet.
3.11 Ergebnis je Aktie
Das „unverwässerte“ Ergebnis je Aktie (basic earnings per share) wird berechnet, indem das den Inhabern von
Stückaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen
Aktien geteilt wird. Ein verwässertes Ergebnis je Aktie wird nicht ausgewiesen, da für die ausstehenden, noch
nicht ausgeübten Optionen Erfolgsziele festgelegt wurden, die zum Abschlussstichtag noch nicht erfüllt sind.
3.12 Leasing
Bei den bestehenden Leasing- und Pachtverträgen handelt es sich um Operating-Leasingverhältnisse, wobei die
Gesellschaft ausschließlich als Leasingnehmer auftritt und nicht wirtschaftlicher Eigentümer ist. Die dafür anfallenden Leasing- bzw. Pachtraten werden als Aufwand in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.
3.13 Definition von Segmenten
Die Segmente bilden die Geschäftsbereiche „Unternehmensbeteiligungen“ und „IPP“ (Independent Power Producer) ab. Im Geschäftsbereich „Unternehmensbeteiligungen“ investiert der Konzern in Unternehmen aus dem
Cleantech-Sektor und konzentriert sich hierbei auf die Finanzierung von innovativen und dynamisch wachsenden Unternehmen mit zukunftsfähigen Geschäftsmodellen.
Im Geschäftsbereich „IPP“ werden Investitionen in Solar- und Windparksparks getätigt.
F-116
Die konzernübergreifenden Aktivitäten der Capital Stage AG werden in der Segmentberichterstattung gesondert
dargestellt. Aus den konzernübergreifenden Tätigkeiten werden insbesondere Erträge aus der Anlage liquider
Mittel und Aufwendungen aus konzernübergreifenden Tätigkeiten erzielt. Operativ findet neben der Weiterbelastung von Serviceleistungen zu marktüblichen Entgelten der Capital Stage Solar Service GmbH an die Solarparks kein wesentlicher Leistungsaustausch zwischen den Segmenten statt. Die Tätigkeit des Konzerns konzentriert sich im Wesentlichen auf Deutschland, so dass sämtliche Erträge in Deutschland anfallen und sich auch
die Vermögenswerte und Schulden in Deutschland befinden.
Die Segmentberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den Ansatz- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses. Der Segmentberichterstattung liegt die interne Berichterstattung zugrunde. Eine separate IFRSAnpassung erfolgt nicht.
Die Vermögenswerte, Rückstellungen und Verbindlichkeiten der Konzernbilanz wurden den Segmenten
sachgerecht zugeordnet. Die Investitionen der Segmentberichterstattung beziehen sich auf Zugänge zu den
Sach- und Finanzanlagen.
Für die im Geschäftsbereich IPP erstmalig generierten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 12.980 aus der
Stromeinspeisung in das öffentliche Netz besteht eine Abhängigkeit des jeweiligen Parks zu einem einzelnen
Energieversorger. Insgesamt werden je nach lokaler Stromeinspeisung TEUR 10.118, TEUR 1.697 bzw. TEUR
1.165 an Umsatzerlösen mit dem jeweiligen Energieversorger erzielt. Der Konzentration aus dieser Abnehmerstruktur stehen langfristige Abnahmegarantien gegenüber.
3.14 Risikomanagement
Das Risikomanagement des Capital Stage-Konzerns zielt darauf ab, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen
und präzise zu bewerten. Die Risikoidentifkation ist daher für den Capital Stage-Konzern von großer Bedeutung.
Folgende Risiken aus finanziellen Vermögenswerten ergeben sich für den Capital Stage-Konzern:
Risiken in den Beteiligungen und Solarparks
Dem Bewertungsrisiko wird durch besondere Sorgfalt bei der Beteiligungsauswahl Rechnung getragen. Eine
umfassende Analyse der erfolgsbestimmenden Parameter des Unternehmens erfolgt im Rahmen der Due Diligence, zu der fallweise externe Experten hinzugezogen werden.
Übersichtlich lesbare, relevante Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätskennzahlen und Soll-/Ist-Vergleiche auf inhaltlich und zeitlich verschiedenen Ebenen, legen Auffälligkeiten und Inkonsistenzen bei den Beteiligungen
offen.
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit werden die Beteiligungsunternehmen halbjährlich mittels Discounted Cashflow- (DCF) und Multiplikator-Verfahren bewertet. Bei der DCF-Analyse werden die prognostizierten Free
Cashflows mit einem risikogewichteten Zinssatz (WACC) auf den jeweiligen Stichtag diskontiert. Dadurch wird
der theoretische Unternehmenswert ermittelt. Zur Verifizierung werden diesem Wert tatsächliche am Markt
erzielte Bewertungen gegenübergesetzt. Hierzu werden die Unternehmenswerte aus vergleichbaren börsennotierten Unternehmen und vergleichbaren Transaktionen ins Verhältnis zu den jeweiligen Ertragswerten gesetzt. Das
Ergebnis ist ein Multiplikator, der wiederum auf das jeweilige Portfoliounternehmen angewendet wird. Somit ist
eine Plausibilisierung des theoretischen Wertes sichergestellt.
Die gewonnenen Erkenntnisse sind ein wesentlicher Teil des partnerschaftlichen und konstruktiven Austauschs
mit den Beteiligungsunternehmen. Das Risiko unbemerkter Fehlentwicklungen wird reduziert. Ungenutzte Potenziale werden erkannt. Das Management kann rechtzeitig und gezielt reagieren, um die unternehmerischen
Ziele zu erreichen.
Bei der Auswahl der Solar- und Windparks legt der Capital Stage-Konzern großes Augenmerk auf die Auswahl
der Partner. Der Konzern prüft daher ausschließlich den Erwerb von Projekten oder Parks, die von großen, renommierten und seit vielen Jahren am Markt etablierten Projektierern und Herstellern errichtet wurden. Für den
unwahrscheinlichen Fall einer eintretenden Leistungsminderung kann sich der Konzern auf langfristige Garantien der Hersteller stützen. Darüber hinaus bestehen für Sachmängel an den Anlagen Gewährleistungsvereinbarungen mit den Projektierern.
Dem Risiko von Stillstandszeiten der Solar- und Windkraftwerke kann zeitnah entgegengewirkt werden, da die
Betriebsführung und Überwachung der Anlagen dem Capital Stage-Konzern selbst oder renommierten Partnern
obliegen. Ergänzend dazu sind sämtliche Anlagen gegen das Risiko etwaiger Betriebsunterbrechungen versichert. Gegen Risiken aus der Betriebsführung Dritter, zum Beispiel fehlerhafter Wartung oder Reparaturen und
daraus entstehende Schäden und Folgeschäden, hat sich der Konzern ebenfalls in ausreichendem Maße versichert. Gegen sonstige Schäden an den Anlagen ist auch hier entsprechender Versicherungsschutz vorhanden.
F-117
Die Bewertung von Beteiligungen und die Abschätzung der zukünftigen Geschäftsentwicklung erweist sich oft
als schwierig. Wichtige Wertparameter können entfallen oder sich ungünstiger entwickeln als angenommen.
Zwar trägt der Konzern in allen Phasen seines Geschäftes dem Bewertungsrisiko Rechnung. Bei dem Abschluss
von Minderheitsbeteiligungen an jungen oder mittelständischen Unternehmen sind jedoch selbst bei sorgfältiger
Auswahl sowie aufmerksamer und kompetenter Betreuung Fehlentwicklungen nicht ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für den Erwerb von Solar- und Windparks. Auch hier sind selbst bei sorgfältiger Bewertung, Auswahl
sowie aufmerksamer und kompetenter Betreuung Fehlentwicklungen möglich.
Darüber hinaus ist die Wertentwicklung der Beteiligung abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung, im
Speziellen der Entwicklung des jeweiligen Marktsegments. Ferner können Fehlschläge bei der Produktentwicklung, der späteren Vermarktung und Distribution und anderen Faktoren zu einer nachhaltigen Reduzierung des
Ergebnisses führen. Es können wichtige Wertparameter entfallen oder sich ungünstiger entwickeln als angenommen. Es besteht das Risiko, dass hieraus resultierende Misserfolge, die es dem Unternehmen nicht mehr
erlauben, Verpflichtungen gegenüber den Fremd- und Eigenkapitalgebern nachzukommen, den Wert der Beteiligung mindern. Dieses Risiko ist insbesondere dann hoch, wenn das Engagement in großem Umfang fremdfinanziert ist. Unerwartete Verluste bei Beteiligungen bis hin zur Insolvenz einer Beteiligung können zu Wertberichtigungen und im ungünstigsten Fall zu einer Totalabschreibung führen.
Weitere Risiken bestehen in der Finanzierung der Beteiligung. Es ist möglich, dass Banken bestehende Kreditzusagen zurückziehen, zu deutlich schlechteren Konditionen oder generell keine Kredite mehr anbieten. Eine Finanzierungslücke kann darüber hinaus entstehen, wenn Finanzinvestoren nicht mehr in der Lage sind, das
Wachstum des Beteiligungsunternehmens mit weiteren Finanzierungsrunden zu unterstützen oder vereinbarte
Milestone-Zahlungen zu bedienen.
Darüber hinaus unterliegt die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung sowie Marktentwicklungen, die sich ebenfalls negativ auf die Lage der Beteiligung auswirken können.
Es ist daher möglich, dass die Unternehmensplanung nicht realisierbar oder nur verzögert realisierbar ist, weil
die Marktentwicklung gegenläufig ist.
Selbst bei anfangs erfolgreichen Engagements können daher Verluste im weiteren Zeitverlauf nicht ausgeschlossen werden.
Eine negative Entwicklung, unerwartete Verluste oder die Insolvenz einzelner Beteiligungen würden sich – je
nach Höhe des Engagements – nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.
Die Bewertung der Solar- und Windparks basieren auf langfristigen Investitionsplänen, die empfindlich auf
Änderungen der Kapital- und Betriebskosten sowie Erträgen reagieren. Verschiedene Faktoren könnten dazu
führen, dass ein Park unrentabel wird. Dies würde sich ebenfalls negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Die Risiken, die zu einer nachteiligen Entwicklung führen könnten, liegen
jedoch weniger bei den Beteiligungen, sondern eher in den Branchen-, meteorologischen und technischen Risiken.
Zinsänderungsrisiken
Die Solar- und Windparks sind in hohem Maße mit Fremdkapital zu festen Zinssätzen mit Laufzeiten zwischen
zehn und achtzehn Jahren finanziert. Für diesen Zeitraum besteht daher kein Risiko aus einer Zinsänderung.
4. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung
4.1 Umsatzerlöse
EUR
12.980.022,75
(Vorjahr: EUR
10.107,41)
Umsatzerlöse werden erfasst, sofern die Lieferung oder Leistung erbracht ist, ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und dessen Bezahlung wahrscheinlich ist. Hier handelt es sich um Netzeinspeisungen der Photovoltaikparks Krumbach I und Krumbach II und der vier Asperg Gesellschaften. Die Abrechnung und Zahlung der Einspeisevergütung für den Monat Dezember 2010 erfolgte im Folgejahr.
4.2 Sonstige Erträge
EUR
3.685.083,17
(Vorjahr: EUR
1.040.520,12)
F-118
Die sonstigen Erträge beinhalten unter anderem erfolgswirksam erfasste Erträge aus der Erstkonsolidierung in
Höhe von TEUR 3.453. Der Capital Stage-Konzern hat gemäß IFRS 3 zum Zeitpunkt des Erwerbs der vier Asperg Solarparks eine Kaufpreisallokation durchgeführt, um die erworbenen Vermögenswerte und Schulden in
den Konzernabschluss einzubeziehen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden sämtliche erworbenen Vermögenswerte und Schulden identifiziert und zum Fair Value bewertet. Hieraus hat sich ein Unterschiedsbetrag
ergeben, der im Geschäftsjahr 2010 ergebniswirksam zu vereinnahmen war. Ferner wurden TEUR 99 an Ertragsausfallentschädigungen gezahlt und ein Vergleich mit einem Ertrag in Höhe von TEUR 77 geschlossen.
4.3 Materialaufwand
EUR
73.702,42
(Vorjahr: EUR
0,00)
Hierbei handelt es sich um den Fremdstrombezug für den Betrieb der Solarparks.
4.4 Personalaufwand
EUR
1.235.892,64
(Vorjahr: EUR
973.340,22)
In 2010 beschäftigte der Konzern durchschnittlich acht Mitarbeiter (Vorjahr: fünf Mitarbeiter). Zum 31. Dezember 2010 sind zehn Mitarbeiter sowie eine freie Mitarbeiterin (einschließlich Vorstand) beschäftigt, davon zwei
Investmentmanager, drei Verwaltungsmitarbeiter und drei Techniker. Eine Aufschlüsselung der Vorstandsvergütung ist unter Punkt 9. enthalten.
Die Löhne und Gehälter enthalten Aufwendungen für Mitarbeiterboni. Für Tantieme-Zahlungen an den amtierenden Vorstand wurden TEUR 100 aufgewendet.
Aus dem Optionsprogramm (vgl. Pkt. 5.9) wurden im Jahr 2010 TEUR 26 Personalaufwand in der Gewinn-und
Verlustrechnung erfasst.
2010
2009
TEUR
TEUR
1.131
891
Personalaufwand Aktienoptionsplan
26
20
Soziale Abgaben
79
62
1.236
973
Gehälter
Gesamt
4.5 Abschreibungen
EUR
6.567.661,89
(Vorjahr: EUR
84.349,22)
Unter dieser Position sind die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (TEUR 578,
Vorjahr: TEUR 9) und Sachanlagen (TEUR 5.990, Vorjahr: TEUR 75) ausgewiesen. Die Abschreibungen auf
immaterielle Vermögenswerte entfallen im Wesentlichen (TEUR 575, Vorjahr: TEUR 3) auf die Abschreibung
der aktivierten Stromeinspeiseverträge sowie Projektrechte. Die Abschreibungen auf Sachanlagen entfallen im
Wesentlichen (TEUR 5.972, Vorjahr: TEUR 64) auf Photovoltaikanlagen.
Außerplanmäßige Abschreibungen lagen weder im Berichtsjahr noch in der Vorperiode vor.
F-119
4.6 Sonstige Aufwendungen
EUR
1.762.230,80
(Vorjahr: EUR
1.065.225,23)
Art der Aufwendung
2010
TEUR
2009
TEUR
154
122
Rechts- und Beratungskosten
71
63
Abschluss- und Prüfungskosten
88
69
Publikationen und Hauptversammlung
77
90
Investor Relation und Desingnated Sponsoring
93
53
Raumkosten
153
140
Kosten Solarparks
578
142
Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes
548
386
1.762
1.065
Beteiligungsprüfung und Beratung
Gesamt
Die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb umfassen im Wesentlichen Kosten für Reisen, hier insbesondere
im Zusammenhang mit Beteiligungscontrolling und -akquisition, Werbekosten, Versicherungen, Telekommunikation, KFZ-Kosten und die Aufsichtsratsvergütungen. In den Kosten Solarparks sind Anschaffungsnebenkosten, die bei dem Erwerb der Solarparks Asperg entstanden sind, und allgemeine Kosten für den Bau der Anlagen,
Versicherungen und Pachtvergütungen enthalten.
4.7 Sonstige Steuern
EUR
(Vorjahr: EUR
2.331,52
55.042,85)
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um KFZ-Steuern. Der Vorjahresausweis betraf im Wesentlichen Lohnsteuernachzahlungen.
4.8 Finanzergebnis
EUR
(Vorjahr: EUR
- 5.251.723,74
500.336,97)
Die Position setzt sich wie folgt zusammen:
Beteiligungsergebnis
Zinserträge, Festgelder und Bankguthaben
Zinsaufwendungen
2010
2009
TEUR
TEUR
0
108
150
411
-5.402
-19
-5.252
500
F-120
4.9 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
EUR
-118.206,43
(Vorjahr: EUR
406.641,05)
Ergebnis vor Ertragssteuern
2010
2009
TEUR
TEUR
1.772
-627
-532
188
Differenzen aufgrund abweichender Steuersätze
-12
0
Nutzung steuerlicher Verlustvorträge
211
0
-407
0
1.077
-294
2
0
Voraussichtlich nicht nutzbare neue Verlustvorträge
-604
-482
Passivierung latenter Steuern auf Bewertungsunterschiede
-243
-246
390
653
-118
407
Erwartete Ertragssteuern (30%)
Wertberichtigung auf steuerliche Verlustvorträge
Steuerfreie Erträge
Periodenfremde Steuern
Erstmaliger Ansatz bisher nicht angesetzter aktiver
latenter Steuern auf Verlustvorträge
Ertragsteuern
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergeben sich im Wesentlichen aus einem latenten Steueraufwand
in Höhe von TEUR 118 (Vorjahr: Ertrag TEUR 407). Die im Vorjahr gebildeten aktiven latenten Steuern aus
einer zu erwartenden Steuerminderung aus der möglichen Nutzung bestehender Verlustvorträge im Segment IPP
wurde ertragswirksam aufgelöst. Eine erneute steuerliche Beurteilung des Segments IPP hat ergeben, dass die
Nutzung bestehender Verlustvorträge der Capital Stage AG in den ersten Jahren nicht möglich ist, da in den
Solarparkgesellschaften Sonderabschreibungen nach § 7g EStG geltend gemacht werden und hieraus wiederum
Verlustvorträge in den Parks entstehen, die steuerlich genutzt werden können. Die Bildung latenter Steuern im
Konzern erfolgt mit den jeweiligen unternehmensindividuellen Steuersätzen, die Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag berücksichtigen.
Auf Grundlage der zurzeit in Deutschland geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen sind Beteiligungserträge
und Erlöse aus Beteiligungsverkäufen unter bestimmten Umständen steuerbefreit. Die Geschäftstätigkeit der
Capital Stage AG, das Halten und Veräußern von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, ist insoweit bis auf
eine Mindestbesteuerung in Höhe von 5% auf Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Dividendenerträge steuerbefreit.
Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist jedoch insoweit vorzunehmen, als die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass Erträge mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden
können.
Eine Überprüfung der steuerlichen Verlustvorträge erfolgte im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung, die im
Juli 2008 abgeschlossen wurde. Die Verlustvorträge belaufen sich zum 31. Dezember 2010 für den Konzern auf
rd. TEUR 33.195 (Gewerbesteuer) und TEUR 24.934 (Körperschaftsteuer). Hiervon können Beträge in Höhe
TEUR 30.266 (Gewerbesteuer) sowie TEUR 23.890 (Körperschaftsteuer) voraussichtlich nicht innerhalb eines
angemessenen Zeitraums genutzt werden. Deshalb wurden hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt.
F-121
Die Steuerlatenzen aufgrund von Bewertungsunterschieden entstanden bei den folgenden Bilanzposten:
Latente Steuern
2010
2010
2009
2009
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Aktiv
Passiv
Aktiv
Passiv
Immaterielle Vermögenswerte
0
3.399
0
45
Finanzanlagen
0
211
0
246
Sachanlagen
0
241
0
0
Steuerliche Verlustvorträge
602
0
653
0
Kapitalbeschaffungskosten
24
0
0
0
626
3.851
653
291
Bilanzausweis
Der in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Steueraufwand beträgt bei einer laufenden Steuerbelastung von
TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 0) und einer latenten Steuerbelastung in Höhe von TEUR 99 (Vorjahr: Steuerertrag
TEUR 407) insgesamt TEUR 118.
5 Erläuterungen zur Konzernbilanz
5.1 Immaterielle Vermögenswerte
EUR
11.950.561,50
(Vorjahr: EUR
301.804,00)
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Projektrechte sowie die aktivierten Stromeinspeiseverträge der im
Geschäftsjahr erworbenen Solarparks Asperg (TEUR 11.666, Vorjahr: TEUR 297. Die Stromeinspeiseverträge
werden über die Laufzeit der Abnahmeverträge abgeschrieben.
5.2 Geschäfts- oder Firmenwerte
EUR
1.641.274,75
(Vorjahr: EUR
158.527,72)
Die Geschäfts- oder Firmenwerte stammen aus dem Erwerb der 100-prozentigen Geschäftsanteile an der Capital
Stage Solar Service GmbH, der Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG sowie den bereits in 2009 erworbenen
100-prozentigen Anteilen an der Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden
in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) einem Werthaltigkeitstest unterzogen.
5.3 Sachanlagen
EUR
120.270.507,55
(Vorjahr: EUR
15.250.027,13)
Die Entwicklung der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die Sachanlagen beinhalten die Photovoltaikanlagen der neu erworbenen Solar- und Windparks (TEUR 120.205, Vorjahr: TEUR 15.218) sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung (TEUR 65, Vorjahr: TEUR 32).
F-122
5.4 Finanzanlagen
EUR
23.324.191,38
(Vorjahr: EUR
23.256.307,33)
Bei den in den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich im Wesentlichen um die BlueTec
GmbH & Co. KG (Anteil 10,0%), die GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH (Anteil 49,1%) und die
Inventux Technologies AG (Anteil 29,75%). Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr die Calmatopo Holding
AG, Fluringen/Schweiz, gegründet. Der Anteil an diesem verbundenen Unternehmen beträgt 100%. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert
bewertet. Wertänderungen werden erfolgswirksam erfasst.
GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH, Hamburg
Das Eigenkapital der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH belief sich zum 31. Dezember 2010 auf
TEUR 8.134 (Vorjahr: TEUR 7.416). Im Geschäftsjahr 2010 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR
718 (Vorjahr: TEUR 203) erzielt.
Inventux Technologies AG, Berlin
Das Eigenkapital der Inventux Technologies AG belief sich zum 31. Dezember 2010 auf TEUR 4.024 (Vorjahr TEUR 2.218). Im Geschäftsjahr 2010 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.807 (Vorjahr:
TEUR -9.625) erzielt.
Calmatopo Holding AG, Fluringen, Schweiz
Das Eigenkapital der Calmatopo Holding AG belief sich zum 31. Dezember 2010 auf TEUR 76.
5.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
EUR
107.936,62
(Vorjahr: EUR
10.134,32)
Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag waren nicht erforderlich.
5.6 Übrige kurzfristige Vermögenswerte
EUR
1.004.575,51
(Vorjahr: EUR
1.786.441,73)
Die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2010
31.12.2009
TEUR
TEUR
Erstattungsansprüche aus Vekehrs-/Ertragsteuern
719
1.620
Sonstige kurzfristige Forderungen
286
166
1.005
1.786
Summe
Die übrigen Vermögenswerte sind zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag waren nicht erforderlich.
Die Position Erstattungsansprüche aus Verkehrs- und Ertragsteuern in Höhe von TEUR 719 (Vorjahr: TEUR
1.620) beinhaltet im Wesentlichen noch nicht erstattete/noch nicht fällige Vorsteuerguthaben und anrechenbare
Kapitalertragsteuern. Die Vorsteuerguthaben sind im Geschäftsjahr 2011 erstattet worden.
5.7 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
EUR
22.644.432,66
(Vorjahr: EUR
25.624.915,94)
Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind TEUR
9.992 (Vorjahr: TEUR 0) Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden Banken bei den Solarparks
F-123
als Sicherheiten dienen und nicht frei verfügbar sind. TEUR 12.856 haben jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Anlage eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Die Entwicklung der liquiden Mittel, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Cashflow-Rechnung dargestellt.
5.8 Eigenkapital
EUR
(Vorjahr:EUR
63.082.748,66
56.418.615,71)
Die Entwicklung des Postens Eigenkapital wird im Rahmen des Konzerneigenkapitalspiegels dargestellt.
Der Vorstand der Capital Stage AG hat am 7. Juli 2010 auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit
Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde unter teilweiser Ausnutzung
des genehmigten Kapitals um EUR 2.519.999 auf EUR 27.719.999 durch Ausgabe von 2.519.999 neuen, auf den
Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von EUR 1,00 je Aktie erhöht. Das voll eingezahlte Kapital (Grundkapital) besteht somit zum 31. Dezember
2010 aus 27.719.999 nennwertlosen Inhaberstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von
EUR 1,00. Jede Aktie hat eine Stimme.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2012 einmalig
oder mehrmalig um bis zu insgesamt nominal EUR 10.080.001,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch
Ausgabe von bis zu 10.080.001 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Er ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht
mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Beachtung weiterer Bedingungen auszuschließen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der §§ 4 Abs. 1, 6 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser
Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals und, falls das Genehmigte Kapital bis zum 30. Mai 2012 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte,
nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 10.080.000,00 durch Ausgabe von bis zu 10.080.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/ Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einer hundertprozentigen
unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 bis zum 30. Mai 2012 ausgegeben bzw. garantiert werden, von
ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung
verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien
erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden
Options- bzw. Wandlungspreises. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen Aktien
nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt in dem aufgrund der Ausübung von Optionsoder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten noch kein Beschluss der
Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Die Optionsund/oder Wandelanleihen sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist mit Zustimmung des
Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Er ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter
Beachtung weiterer Bedingungen auszuschließen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1, 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser
Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals
II und, falls das Bedingte Kapital II bis zum 30. Mai 2012 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte,
nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
F-124
Der Konzernbilanzgewinn ergibt sich wie folgt:
31.12.2010
31.12.2009
TEUR
TEUR
1.653
-220
Gewinnvortrag
14.965
15.185
Konzernbilanzgewinn
16.618
14.965
Konzernjahresergebnis
Die Kapitalrücklage (TEUR 4.984) stammt zum einen (TEUR 2.520) aus einer am 28. Januar 2002 im Handelsregister eingetragenen Erhöhung des Grundkapitals und zum anderen aus dem Aufgeld der im Berichtsjahr
durchgeführten Kapitalerhöhung (TEUR 2.464).
Die Gewinnrücklagen (TEUR 13.705) entsprechen den anderen Gewinnrücklagen im Einzelabschluss der Capital Stage AG. Sie können vom Vorstand der Capital Stage AG jederzeit aufgelöst werden.
Kapitalmanagement
Ziel des Kapitalmanagements ist es, sicherzustellen, dass der Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen
nachkommen kann. Das langfristige Ziel des Konzerns ist darüber hinaus die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes.
Der Konzern agiert in den hinsichtlich Rendite- und Risikoerwartung sehr unterschiedlichen Segmenten Unternehmensbeteiligungen und IPP. Im Segment Unternehmensbeteiligungen bestehen branchenübliche Renditeerwartungen. Im Vergleich hierzu sind im Segment IPP die projektüblichen Renditeerwartungen deutlich geringer.
Allerdings ist auch das Risiko im Segment IPP deutlich geringer als im Segment Unternehmensbeteiligungen.
Aufgabe des Kapitalmanagements ist es daher, die liquiden Mittel des Konzerns unter Berücksichtigung von
Rendite- und Risikoerwartungen einzusetzen. Konkrete Zielvorgaben hinsichtlich Zielgrößen wie z. B. der Eigenkapitalquote sind nicht möglich. So hat sich die in den Vorjahren annähernd 100% betragende Eigenkapitalquote durch den Aufbau des Segments IPP planmäßig verringert, da die Parks in branchenüblichem Umfang
fremdfinanziert sind. Bei den Finanzierungen handelt es sich jedoch ausschließlich um non-recourse-Darlehen,
d.h. das Haftungsrisiko ist auf die Parks beschränkt. Zum Bilanzstichtag verfügt der Konzern über eine Eigenkapitalquote von 34,74%.
Die nachfolgende Tabelle zeigt das Eigenkapital, die Eigenkapitalquote und den Netto-Finanzüberschuss, der
die für Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel beinhaltet.
31.12.2010
31.12.2009
Eigenkapital in TEUR
63.083
56.419
Eigenkapitalquote in %
34,74
84,16
11.761
25.405
Nettofinanzüberschuss in TEUR
5.9 Aktienoptionsplan
Um der Capital Stage AG die Gewährung von Aktienoptionen als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung zu ermöglichen, hat die Hauptversammlung der Capital Stage AG am 31. Mai 2007 beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.520.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 2.520.000 auf
den Inhaber lautende Aktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital I). Das Bedingte Kapital I dient zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31.
Mai 2007 von der Capital Stage AG im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2007 (AOP 07) in der Zeit vom 1.
Juni 2007 bis zum 30. Mai 2012 ausgegeben werden. Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst die Mitglieder
des Vorstands sowie ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Capital Stage AG.
In den Jahren 2008, 2009 und 2010 wurden Optionsrechte angeboten. Je eine Option berechtigt zum Bezug je
einer auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktie der Capital Stage AG. Es steht dem Optionsinhaber frei, einzelne oder alle Optionen auf einmal auszuüben. Von den im Geschäftsjahr 2010 gewährten Aktienoptionen entfallen auf den Vorstand 100.000 (Vorjahr: 200.000) Optionen und auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft 50.000 (Vorjahr: 250.000) Optionen. Im Geschäftsjahr 2010 sind 225.000 Optionen durch das Ausscheiden eines Mitarbeiters verfallen.
F-125
Um eine langfristige Anreizwirkung zu erzeugen, können die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen erstmals
nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt zwei Jahre. Der Bezugspreis (Basispreis)
entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Capital Stage AG-Aktie im Xetra-Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den vorangegangenen fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausgabe der Bezugsrechte. Voraussetzung für die Ausübung eines Bezugsrechts ist, dass das Erfolgsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Kurs der Capital Stage AGAktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den
letzten zehn Handelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Basispreis um mindestens 25%
übersteigt. Als maßgeblicher Ausübungszeitraum gilt derjenige Ausübungszeitraum, in dem die betroffenen
Bezugsrechte erstmals aufgrund der Erreichung oder Überschreitung des Erfolgsziels ausgeübt werden können.
Jahr der Zuteilung
Bestand am 01.01. (Stück)
2010
2009
2008
1.085.000
1.010.000
0
01.04.201231.03.2015
24.06.201123.06.2014
01.04.201031.03.2013
Basispreis (Arbeitnehmer)
1,96 EUR
1,97 EUR
1,87 EUR
Basispreis (Vorstand)
1,96 EUR
1,97 EUR
2,20 EUR
2,45 EUR
2,46 EUR
2,34 EUR
2,45 EUR
2,46 EUR
2,75 EUR
Angebotene Optionen (Stück)
150.000
450.000
1.010.000
Angenommene Optionen
(Stück)
150.000
450.000
1.010.000
Verfallene Optionen (Stück)
225.000
375.000
0
1.010.000
1.085.000
1.010.000
0
0
0
Ausübungszeitraum
Ausübungshürde bei
Ausgabe (Arbeitnehmer)
Ausübungshürde bei
Ausgabe (Vorstand)
Bestand am 31.12. (Stück)
Ausübbar zum 31.12. (Stück)
Zum Bilanzstichtag lagen sämtliche Optionsrechte aus dem Geld, d. h. der Kurs am 31. Dezember 2010 lag unter
den Ausübungshürden von EUR 2,34/EUR 2,75 bzw. EUR 2,46 bzw. EUR 2,45. Die Aktienoptionen hätten
daher zum Stichtag nicht ausgeübt werden können. Dennoch verlangt IFRS 2, dass Aktienoptionen grundsätzlich
mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) in der Bilanz erfasst werden, wobei der Fair Value als Personalaufwand über die Sperrfrist (vesting period) zu verteilen ist. Die Optionsrechte sind daher jeweils bei Ausgabe
anhand eines geeigneten Modells zu bewerten. In die Bewertung müssen die kapitalmarktorientierten Merkmale
der Optionsrechte einfließen. Nicht kapitalmarktorientierte Merkmale, dazu gehört beispielsweise die zweijährige Wartefrist, sind über eine erwartete Mitarbeiterfluktuation abzubilden. Der sich aus dem Wert einer Option
und des geschätzten Bestandes am Ende der Wartefrist ergebende Gesamtwert ist pro rata über die Wartefrist zu
verteilen und als Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die erwartete Fluktuationsrate basiert auf der Fluktuation der letzten Jahre.
Die 2010 ausgegebenen Optionen wurden anhand eines Binomialoptionspreismodells bewertet. Für die Bewertung wurde ein Kurs von EUR 1,96 je Aktie zum Zeitpunkt der Ausgabe unterstellt. Sofern relevant, wurde die
im Modell verwendete voraussichtliche Optionslaufzeit auf Basis der besten Schätzungen des Managements
bezüglich des Einflusses der Nichtübertragbarkeit, Ausübungsbeschränkungen einschließlich der Wahrscheinlichkeit, dass die an die Option gekoppelten Marktbedingungen erfüllt werden, und Annahmen zum Ausübungsverhalten angepasst. Den Berechnungen liegt eine erwartete Volatilität in Höhe von 18,22% zugrunde, die auf
der historischen Volatilität von einem Jahr vor Ausgabe beruht.
Darüber hinaus wurde ein risikofreier Zinssatz von 4,08% p.a. sowie eine Ausübungshürde von EUR 2,45 unterstellt. Die Liquidität in der Aktie wurde mit der Liquidität innerhalb der Peer-Group der Capital Stage AG verglichen. Aufgrund der deutlich geringeren Liquidität in der Aktie wurde auf den ermittelten Optionswert ein
Abschlag vorgenommen.
Aus diesem Optionsprogramm wurden im Jahr 2010 TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 20) Personalaufwand in der
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In den Folgejahren sind aus dem aufgelegten Programm voraussichtlich
F-126
TEUR 18 noch zu berücksichtigen. Die tatsächliche Höhe ist von der Fluktuation der Berechtigten bis zum Ende
der Sperrfrist abhängig. Der gewichtete Durchschnittskurs (Fair Value) der im Jahr 2010 gewährten Aktienoptionen beträgt zum Bilanzstichtag EUR 0,09.
Der gewichtete Durchschnittskurs (Fair Value) aller zum 31. Dezember 2010 bestehenden Aktienoptionen beträgt EUR 0,06.
5.10 Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Finanzschulden
EUR
(31.12.2009 EUR
107.692.156,69
10.331.192,46)
Art der Verbindlichkeit
Gesamtbetrag
EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
(Vorjahr)
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
(Vorjahr)
Finanzschulden
Mit einer
Restlaufzeit
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
Mit einerRestlaufzeit von
mehr als 5 Jahren
EUR
EUR
EUR
2.427.307,93
2.427.307,93
0,00
0,00
(9.649.463,46)
(9.649.463,46)
(0,00)
(0,00)
649.882,43
649.882,43
0,00
0,00
(406.077,52)
(406.077,52)
(0,00)
(0,00)
111.384.681,01
(Vorjahr)
(219.102,85)
Sonstige Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen
173.842,80
(Vorjahr)
Mit einer
(56.548,63)
6.959.027,00
28.641.027,00
75.784.627,01
(0,00)
(0,00)
(219.102,85)
0,00
0,00
173.842,80
(0,00)
(0,00)
(56.548,63)
28.641.027,00
75.958.469,81
(0,00)
(275.651,48)
Summe aller Verbindlichkeiten
114.635.714,17
10.036.217,36
(Vorjahr)
(10.331.192,46)
(10.055.540,98)
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um im Dezember
2010 erhaltene Rechnungen von Lieferanten für die Erstellung des Windparks Gauaschach. Die Zahlung der
Rechnungen erfolgte am Anfang des Folgejahres. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden
im Folgejahr durch mit langfristigen Laufzeiten versehene Bankdarlehen refinanziert. Der Marktwert der Finanzschulden beträgt zum 31. Dezember 2010 TEUR 124.556. Die Marktwerte der weiteren Verbindlichkeiten entsprechen – wie im Vorjahr – aufgrund deren kurzfristigen Laufzeit, den Buchwerten.
Die Zuführung zu den Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen in Höhe von TEUR 117 wurde ergebnisneutral durch die Erfassung eines korrespondierenden Vermögenswertes im Anlagevermögen erfasst. Die Rückstellungen werden jährlich aufgezinst. Im Geschäftsjahr 2010 wurden keine Rückstellungsbeträge aufgelöst oder
verbraucht. Der Aufwand aus der Aufzinsung beträgt im Geschäftsjahr 2010 TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 0).
F-127
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten folgende Beträge:
31.12.2010
31.12.2009
TEUR
TEUR
99
104
134
134
Prüfungs- und Abschlusskosten
68
67
Geschäftsbericht / Hauptversammlung
65
81
Sonstige
284
20
Gesamt
650
406
Personal- und Sozialbereich
Aufsichtsratsvergütungen
6. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten
Der seit Beginn des Geschäftsjahres 2007 verpflichtend anzuwendende Standard IFRS 7 (Finanzinstrumente:
Angaben) fordert umfangreiche Angaben zu den Finanzinstrumenten. Diese Angaben sollen Aufschluss über die
Bedeutung von Finanzinstrumenten für die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens geben sowie Art und
Umfang des von einem Finanzinstrument ausgehenden Risikos einschätzbar machen und helfen, das Risikomanagement der Unternehmensleitung zu beurteilen.
Finanzinstrumente sind in Klassen einzuteilen, d.h. Finanzinstrumente, die sich in ihren Ausstattungsmerkmalen
ähneln, sind in einer Klasse zusammenzufassen. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf diese Klassen
bzw. die Bewertungskategorien nach IAS 39.
Der Geschäftszweck des Capital Stage-Konzerns liegt im Wesentlichen im Erwerb, im Halten, in der Verwaltung und in der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen. Die Risiken, die in den Beteiligungen liegen, sind
im Einzelnen im Risikobericht (vgl. Abschnitt 3.14) dargestellt. Aufgrund der Risikostruktur, der Fristigkeit
bzw. Liquidierbarkeit sowie der Behandlung im Rahmen des Risikomanagements und der Art der Bewertung
werden die gehaltenen Finanzinstrumente in die folgende Klasse aufgeteilt:
Nicht börsenorientierte Beteiligungen, die der IAS 39 Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet“ zugeordnet worden sind.
Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzanlagen beinhalten die Beteiligungen an der
BlueTec GmbH & Co. KG, an der Inventux Technologies AG und an der GBA Gesellschaft für Bioanalytik
Hamburg mbH sowie die Anteile an der Calmatopo Holding AG. Die Zuordnung der Beteiligungen in die IAS
39-Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ erfolgte wegen der einheitlichen Steuerung der Finanzinstrumente über das Risikomanagementsystem und ihrer Beurteilung der Wertentwicklung auf
der Grundlage der beizulegenden Zeitwerte.
Das mit den Finanzinstrumenten verbundene maximale Risiko entspricht grundsätzlich den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten. Im Wesentlichen ergibt sich das maximale Risiko aus den Finanzanlagen. Bei den in den
Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich um Vermögenswerte, die nicht ohne Weiteres kurzfristig veräußert werden können. Darüber hinaus verteilt sich der Buchwert nicht gleichmäßig über die drei Beteiligungen sowie die Anteile an der Calmatopo Holding AG, so dass bereits ein Ausfall einer Beteiligung mit
höherem Buchwert ein erhebliches Risiko darstellen kann.
Die Beteiligungsunternehmen sind dem Bereich der Erneuerbaren Energien/Umwelttechnik zuzuordnen. Eine
Risikokonzentration auf diesem Markt besteht jedoch nicht, da sich der Bereich der Erneuerbaren Energien/Umwelttechnik aus mehreren Teilmärkten zusammensetzt und die Beteiligungen des Konzerns sich nicht
auf einen Teilmarkt konzentrieren. Über die Entwicklung der Märkte wird ausführlich im Lagebericht und über
deren Risiken im Risikobericht berichtet.
Die übrigen in der Konzernbilanz ausgewiesenen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden in die Klassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und sonstige
kurzfristige Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzschulden und sonstige
kurzfristige Verbindlichkeiten aufgeteilt. Es handelt sich hierbei um kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
bzw. Verbindlichkeiten, deren Buchwerte den Anschaffungskosten entsprechen. Aus diesen Risikoklassen ergeben sich letztlich keine für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns bedeutsamen
F-128
Kredit- bzw. Ausfallrisiken, da die Forderungen weder überfällig noch wertberichtigt und zum Zeitpunkt des
Konzernabschlusses bereits weitestgehend beglichen bzw. sicher angelegt (Festgelder) sind. Somit entsprechen
ihre Buchwerte im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert.
Nachfolgend werden die Buchwerte der Finanzinstrumente, aufgegliedert nach den Bewertungskategorien von
IAS 39, dargestellt (unter Einbeziehung der Aufteilung nach Risikoklassen):
31.12.2010
31.12.2009
EUR
EUR
AKTIVA
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Finanzanlagen
[23.324.191,38
23.256.307,33]
23.324.191,38
23.256.307,33
[23.037.982,95
25.801.219,23]
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
107.936,62
10.134,32
Sonstige kurzfristige Forderungen
285.613,67
166.168,97
22.644.432,66
25.624.915,94
[114.372.592,71
10.274.643,82]
Finanzschulden, langfristig
104.425.654,01
219.102,85
Finanzschulden, kurzfristig
6.959.027,00
0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
2.427.307,93
9.649.463,46
560.603,77
406.077,52
Finanzanlagen (nicht börsennotierte Beteiligungen
und Anteile an verbundenen Unternehmen)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
Kredite und Forderungen
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
PASSIVA
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
*) Es gibt keine anderen Kategorien, die einer anderen Bewertungsmethode unterzogen wurden.
Die folgende Tabelle stellt die in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung berücksichtigten Nettogewinne und
-verluste aus Finanzinstrumenten dar:
31.12.2010
31.12.2009
EUR
EUR
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
0,00
1.140.596,81
Summe der Nettogewinne
0,00
1.140.596,81
Die Nettogewinne bzw. -verluste der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte beinhalten im Vorjahr marktbedingte Wertänderungen (TEUR 1.033) und laufende Erträge (TEUR
108).
F-129
Die Gesamtzinserträge und Aufwendungen für zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Zinserträge aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
31.12.2010
31.12.2009
TEUR
TEUR
150.507,74
411.170,65
Zinsaufwendungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
-5.402.231,48
0,00
Saldo Gesamtzinserträge/-aufwendungen
-5.251.723,74
411.170,65
Die Gesamtzinserträge entfallen überwiegend auf Festgeldanlagen (TEUR 151, Vorjahr: TEUR 411).
Verluste aus Wertminderung sind im Berichtsjahr nicht angefallen.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente enthalten mit Ausnahme der Finanzschulden keine stillen Reserven und Lasten, d.h. der Buchwert sämtlicher weiterer in der Bilanz ausgewiesener
Finanzinstrumente entspricht ihrem Zeitwert. Der Zeitwert der Finanzschulden beträgt TEUR 124.556 (Vorjahr:
TEUR 219). Wesentliche zu benennende Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiken bestehen nicht, Sicherheiten für
Kredite und Forderungen werden nicht gehalten.
Hinsichtlich der Bewertungsmethoden sowie der für die Bewertung zugrunde gelegten Annahmen verweisen wir
auf die Erläuterungen im Rahmen des Risikomanagements (vgl. 3.14). Die Bewertung erfolgte sowohl auf Basis
von Transaktionspreisen bzw. externen Wertindikationen (z.B. indikativen Angeboten) bzw. unter Verwendung
von Bewertungsmethoden im Sinne von IAS 39 AG74 (DCF Verfahren bzw. Multiplikator-Verfahren). Dabei
wurde soweit wie möglich auf Marktdaten zurückgegriffen (Basiszinssatz, Marktrisikoprämie, Risikoaufschläge
aus vergleichbaren börsennotierten Anteilen mittels Peer-Group-Analyse sowie Plausibilisierung der unternehmensspezifischen Cashflows anhand von öffentlichen Studien und Marktanalysen). Auf öffentliche Kursangebote konnte nicht zurückgegriffen werden. Aus der Anwendung der genannten Bewertungsverfahren ergab sich
zum 31. Dezember 2010 keine erfolgswirksame Zeitwertveränderung. Im Vorjahr ergab sich eine erfolgswirksame Zeitwertänderung in Höhe von TEUR 1.033.
Um die Genauigkeit der Bewertung zu erhöhen und einen Eindruck hinsichtlich der Schätzungenauigkeit zu
erlangen, wurden im Anschluss an die Bewertungen die Sensitivitäten analysiert. Hierzu wurden die der Bewertung zugrunde gelegten Parameter variiert, wobei die Variation im Rahmen vernünftigerweise für möglich gehaltener Werte erfolgte. Hiernach ergab sich, in Abhängigkeit der Besonderheiten der jeweiligen Bewertung, eine
Schwankungsbreite von etwa +/- 10%. Dies entspricht einer Wertschwankung von insgesamt ca. EUR 0,9 Mio.,
die sich sowohl positiv wie negativ auf das Ergebnis und das Eigenkapital des Capital Stage-Konzerns auswirken würde. In diese Betrachtung wurden alle Beteiligungen einbezogen.
Liquiditätsrisiken aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich nicht, da der Konzern über Zahlungsmittel
bzw. Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von EUR 22,6 Mio. verfügt sowie aus den laufenden Solar- und Windparks Zahlungsströme mit hoher Sicherheit erwartet werden, die die Zins- und Tilgungszahlungen und die finanziellen Verbindlichkeiten hieraus problemlos laufzeitäquivalent bedienen können.
7. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung ist in einer gesonderten Rechnung dargestellt.
Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel im Capital Stage-Konzern. Der Finanzmittelfonds entspricht der Definition der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die unter den Erläuterungen der wesentlichen Bewertungsgrundsätze wiedergegeben ist. Die Kapitalflussrechnung wurde in Übereinstimmung mit IAS 7 erstellt und gliedert die Veränderungen der liquiden Mittel nach Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.
Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind TEUR
9.992 (Vorjahr: TEUR 0) Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden Banken bei den Solarparks
als Sicherheit dienen und nicht frei verfügbar sind.
F-130
Zinszahlungen werden in voller Höhe im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Im Jahr 2010
sind erhaltene Zinszahlungen in Höhe von TEUR 148 (Vorjahr: TEUR 411) ausgewiesen. Steuererstattungen
sind im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 901 (Vorjahr: geleistete Steuerzahlungen TEUR 14) enthalten.
8. Haftungsverhältnisse und sonstige Verpflichtungen
Für einen am 28. Februar 2012 endenden Mietvertrag bestehen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 144 (Vorjahr: TEUR 130).
Daneben bestehen Standard-Leasing- und Pachtverträge, deren Klassifizierung nach IAS 17.8 im sogenannten
Operating-Leasing erfolgt. Die Leasinggegenstände und Grundstücke werden beim Leasinggeber aktiviert und
nicht beim Leasingnehmer. Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen beträgt aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen für den Zeitraum länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren TEUR 85 (Vorjahr: TEUR 2). Für mehr als fünf Jahre fallen keine Leasingzahlungen an, weil der längste Vertrag nur bis November 2013 läuft. Die Pachtverträge haben eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Diese Angaben erfolgen nach
IAS 17.35.
Mietverträge
Leasingverträge
Pachtverträge
Sonstige
Sonstige
Sonstige
Verpflichtungen
Verpflichtungen
Verpflichtungen
1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
TEUR
TEUR
TEUR
124
20
0
61
85
0
199
823
3.067
Der Aufwand aus Leasingverpflichtungen betrug im Geschäftsjahr TEUR 55 (Vorjahr: TEUR 42).
Darüber hinaus besteht ein Bestellobligo in Höhe von TEUR 5.759 (Vorjahr: TEUR 0) für eine Windenergieanlage.
9 Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstandsvorsitzender der Capital Stage AG ist Herr Felix Goedhart, Hamburg.
Seit dem 1. Januar 2010 ist Herr Dr. Zoltan Bognar als weiterer Vorstand für die Capital Stage AG tätig.
Angaben zu weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Beiräten:
Felix Goedhart
Gottfried Schultz GmbH & Co. KG, Ratingen, Mitglied des Verwaltungsrates
BlueTec GmbH & Co. KG, Trendelburg, Mitglied des Beirats
GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH, Hamburg, Mitglied des Beirats
Inventux Technologies AG, Berlin, stellvertretender Vorsitzendes des Aufsichtsrats
Präsident des Verwaltungsrats der Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz, seit
dem 27. Januar 2010
Dr. Zoltan Bognar:
Inventux Technologie AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats seit
dem 1. März 2010
F-131
Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Berichtszeitraum EUR 629.340,43 (2009: EUR
378.327,86). Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Erfolgsunabhängige
Leistungen
Erfolgsabhängige
Leistungen
Komponenten mit
langfristiger
Anreizwirkung
Felix Goedhart
EUR 268.569,81
EUR 100.000,00
EUR 9.628,00
Dr. Zoltan Bognar
EUR 251.142,62
EUR 0,00
EUR 0,00
Bei den erfolgsabhängigen Leistungen handelt sich um eine Tantieme für das Geschäftsjahr 2009.
Ferner hat der Aufsichtsrat dem Vorstand im Geschäftsjahr 2010 100.000 (Vorjahr: 200.000) Aktionenoptionen
zu einem Optionspreis in Höhe von EUR 1,96 je Aktie gewährt. Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der
Gewährung betrug TEUR 10. Die Gewährung erfolgte im Rahmen des Aktienoptionsprogrammes 2007 (AOP
2007). Der hieraus im Geschäftsjahr in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwand beträgt TEUR 4
(Vorjahr: TEUR 6).
Aufsichtsrat
Vorsitzender:
Dr. Manfred Krüper, selbständiger Unternehmensberater, Essen
Stellv. Vorsitzender:
Alexander Stuhlmann, selbständiger Unternehmensberater, Hamburg
Weitere Mitglieder:
Berthold Brinkmann, Rechtsanwalt, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer bei der
Brinkmann & Partner Partnergesellschaft, Hamburg
Dr. Cornelius Liedtke, Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, Hamburg
Albert Büll, Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, Hamburg
Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke, Unternehmer, Hagen
Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten/Beiräten:
Dr. Manfred Krüper:
Coal & Minerals GmbH, Düsseldorf, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Bucyrus GmbH, Lünen, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
SAG Group GmbH, Langen, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Odewald & Cie, Berlin, Mitglied des Beirats
EQT Partners Beteiligungsberatung GmbH, München, Mitglied des Beirats
Alexander Stuhlmann:
alstria offce REIT AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Hamburger Feuerkasse Versicherung AG, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats bis zum 10. Mai 2010
HCI Capital AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats
bis zum 25. Juni 2010
BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V., Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats bis
zum 25. Juni 2010
BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats bis
F-132
zum 25. Juni 2010
Frank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Vorsitzender des Beirats
Siedlungsbaugesellschaft Hermann und Paul Frank mbH & Co. KG, Hamburg, Vorsitzendes des Beirats
Studio Hamburg Berlin Brandenburg GmbH, Berlin, Mitglied des Beirats
HASPA Finanzholding, Hamburg, Mitglied des Kuratoriums
Jahr Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats bis zum 15. Juni
2010
Otto Dörner GmbH & Co.KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats
Ludwig Görtz GmbH, Hamburg, Mitglied des Verwaltungsrats
Euro-Aviation Versicherungs-AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit dem
25. Juni 2010.
Berthold Brinkmann:
Rügen Fisch AG, Sassnitz, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. Cornelius Liedtke:
Keine
Albert Büll:
Verwaltung URBANA Energietechnik AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
Verwaltung Kalorimeta AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
Kalorimeta AG & Co. KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats
URBANA Energietechnik AG & Co. KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, Mitglied des Verwaltungsrats
Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke:
Douglas Holding AG, Hagen/Westfalen, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Deutsche Euroshop AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
Kalorimeta AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des Beirats
Urbana Energietechnik AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des Beirats
Die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr zurückgestellten Gesamtbezüge des Aufsichtsrates belaufen sich auf
TEUR 134 (Vorjahr: TEUR 134) (Vergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
10. Corporate Governance
Die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG wurde abgegeben und auf der
Website der Gesellschaft unter www.capitalstage.com öffentlich zugänglich gemacht.
11. Abschlussprüferhonorar
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 berechnete Honorar beträgt TEUR 77 (Vorjahr: TEUR 60),
und entfällt in Höhe von TEUR 70 (Vorjahr: TEUR 60) auf Abschlussprüfungsleistungen und in Höhe von
TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 0) auf sonstige Leistungen.
12. Mitteilungspflichten
Die Capital Stage AG hat in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 folgende Mitteilungen gem. §
21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG erhalten.
Die M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 2. August 2010
mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, Deutschland, an der Capital
Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 29. Juli 2010 die in § 21 Abs. 1 WpHG angeführten Schwellen von 3%
und 5% überschritten hat und nunmehr 9,099% (2.522.144 Stimmrechte) beträgt.
Darüber hinaus hat uns die Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA, Hamburg, Deutschland, gemäß § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA, HamF-133
burg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 29. Juli 2010 die in § 21 Abs. 1 WpHG
angeführten Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und nunmehr 9,099% (2.522.144 Stimmrechte) beträgt.
Sämtliche dieser Stimmrechte sind der M.M. Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA nach § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG über die M.M. Warburg & CO KGaA zuzurechnen. Name des kontrollierenden Unternehmens ist die M.M. Warburg & CO KGaA.
Die M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 2. August 2010
mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, Deutschland, an der Capital
Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 30. Juli 2010 die in § 21 Abs. 1 WpHG angeführten Schwellen von 5%
und 3% unterschritten hat und nunmehr 0% (0 Stimmrechte) beträgt.
Darüber hinaus hat uns die Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA, Hamburg, Deutschland, gem. § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 30. Juli 2010 die in § 21 Abs. 1 WpHG
angeführten Schwellen von 5% und 3% überschritten hat und nunmehr 0% (0 Stimmrechte) beträgt.
Sämtliche dieser Stimmrechte sind der M.M. Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA nach § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG über die M.M. Warburg & CO KGaA zuzurechnen. Name des kontrollierenden Unternehmens ist die M.M. Warburg & CO KGaA.
Die Blue Elephant Venture GmbH, Pöcking, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der
Stimmrechtsanteil der Blue Elephant Venture GmbH, Pöcking, Deutschland, am 30. Juli 2010 die Schwelle von
3% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, (WKN 609500) überschritten hat und
nunmehr 4,509% (1.250.000 Stimmrechte) beträgt.
Herr Dr. Peter-Alexander Wacker, Deutschland hat uns darüber hinaus gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass er die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 30. Juli 2010
überschritten hat und nunmehr 4,509% (1.250.000 Stimmrechte) hält. 4,509% (1.250.000 Stimmrechte) der
Stimmrechte sind ihm über die Blue Elephant Venture GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die LRI Invest S.A., Munsbach/Luxemburg, hat uns mit Schreiben vom 13. Juli 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der LRI Invest S.A. für von ihr verwaltete Publikumsfonds (Sondervermögen) an der Capital Stage AG am 13. Juli 2007 die Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,15% (1.550.000 Stückaktien) beträgt.
Die Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 17. Dezember 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg,
Deutschland, am 14. Dezember 2007 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% überschritten hat
und nunmehr zu diesem Tag 27,03% (6.810.805 Stimmrechte) beträgt.
Die Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 17. Dezember 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg,
Deutschland, am 14. Dezember 2007 die Schwelle von 10% überschritten hat und nunmehr zu diesem Tag
11,29% (2.846.025 Stimmrechte) beträgt.
Die AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 2. Januar 2008 gemäß § 21 Abs.
1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 28. Dezember 2007 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% überschritten hat und zu diesem Tag 29,64%
(7.470.000 Stimmrechte) beträgt.
13. Freigabe zur Weitergabe an den Aufsichtsrat
Der zum 31. Dezember 2010 aufgestellte Konzernabschluss wurde mit Datum vom 23. März 2011 durch den
Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.
F-134
14. Konzernanlagenspiegel
EUR
Sonstige immaterielle Stromeinspeiseverträge/
Vermögenswerte
Projektrechte
Firmenwert
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2009
51.650,71
0,00
0,00
Zugänge
0,00
150.000,00
0,00
Veränderungen Konsolidierungskreis
0,00
150.000,00
158.527,72
Abgänge
0,00
0,00
0,00
Veränderung Fair Value Bewertung
0,00
0,00
0,00
51.650,71
300.000,00
158.527,72
40.597,71
0,00
0,00
Zugänge
6.124,00
3.125,00
0,00
Abgänge
0,00
0,00
0,00
Stand 31.12.2009
46.721,71
3.125,00
0,00
Buchwert 31.12.2008
11.053,00
0,00
0,00
Buchwert 31.12.2009
4.929,00
296.875,00
158.527,72
51.650,71
300.000,00
158.527,72
424,00
0,00
0,00
Veränderungen Konsolidierungskreis
0,00
12.226.469,00
1.482.747,03
Abgänge
0,00
0,00
0,00
Veränderung Fair Value Bewertung
0,00
0,00
0,00
52.074,71
12.526.469,00
1.641.274,75
46.721,71
3.125,00
0,00
Zugänge
2.755,50
575.380,00
0,00
Abgänge
0,00
0,00
0,00
49.477,21
578.505,00
0,00
Buchwert 31.12.2009
4.929,00
296.875,00
158.527,72
Buchwert 31.12.2010
2.597,50
11.947.964,00
1.641.274,75
Stand 31.12.2009
Abschreibungen
Stand 01.01.2009
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2010
Zugänge
Stand 31.12.2010
Abschreibungen
Stand 01.01.2010
Stand 31.12.2010
F-135
Sonstige
Sachanlagen
Anlagen im Bau
Photovoltaikanlagen
Finanzanlagen
Summe
107.619,73
0,00
0,00
21.797.154,56
21.956.425,00
355,81
0,00
13.304.857,05
1.442.000,34
14.897.213,20
0,00
0,00
1.977.099,99
0,00
2.285.627,71
5.987,82
0,00
0,00
0,00
5.987,82
0,00
0,00
0,00
1.032.740,82
1.032.740,82
101.987,72
0,00
15.281.957,04
24.271.895,72
40.166.018,91
64.064,73
0,00
0,00
1.015.588,39
1.120.250,83
11.618,81
0,00
63.481,41
0,00
84.349,22
5.247,32
0,00
0,00
0,00
5.247,32
70.436,22
0,00
63.481,41
1.015.588,39
1.199.352,73
43.555,00
0,00
0,00
20.781.566,17
20.836.174,17
31.551,50
0,00
15.218.475,63
23.256.307,33
38.966.666,18
101.987,72
0,00
15.281.957,04
24.271.895,72
40.166.018,91
47.135,75
1.754.237,77
225.712,08
67.884,05
2.095.393,65
3.608,08
1.718.868,43
107.260.444,70
0,00
122.692.137,24
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
152.731,55
3.473.106,20
122.768.113,82
24.339.779,77
164.953.549,80
70.436,22
0,00
63.481,41
1.015.588,39
1.199.352,73
17.377,83
0,00
5.972.148,56
0,00
6.567.661,89
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
87.814,05
0,00
6.035.629,97
1.015.588,39
7.767.014,62
31.551,50
0,00
15.218.475,63
23.256.307,33
38.966.666,18
64.917,50
3.473.106,20
116.732.483,85
23.324.191,38
157.186.535,18
F-136
15. Konzernsegmentberichterstattung
Konzern-Segmentberichterstattung zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010
EUR
Unternehmensbeteiligungen
IPP
Umsatzerlöse
466.587,90
12.980.022,75
Sonstige Erträge
264.372,65
3.420.710,52
Personalaufwand
-617.946,32
-617.946,32
Sonstige Aufwendungen
-503.053,79
-1.583.118,02
Abschreibungen
-19.777,14
-6.547.884,75
Sonstige Steuern
-2.331,52
0,00
-412.148,22
7.651.784,18
214.472,65
112.620,76
0,00
-5.935.760,77
214.472,65
-5.823.140,01
-197.675,57
1.828.644,17
-20.210,57
-97.995,42
-217.866,14
1.730.648,75
45.908.601,59
145.869.804,72
67.884,05
18.212.009,33
660.302,92
128.034.591,61
Betriebsergebnis
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
Finanzergebnis
Ergebnis vor Steuern
Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag
Konzernergebnis
Vermögen einschl. Beteiligungen
Investitionen
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
F-137
Konzernübergreifend
0,00
Überleitung
Summe
-466.587,90
12.980.022,75
0,00
3.685.083,17
0,00
-1.235.892,64
-216.349,31
466.587,90
-1.835.933,22
0,00
-6.567.661,89
0,00
-2.331,52
-216.349,31
0,00
7.023.286,65
1,75
-176.587,42
150.507,74
0,00
533.529,29
-5.402.231,48
1,75
356.941,87
-5.251.723,74
-216.347,56
356.941,87
1.771.562,91
-0,44
-118.206,43
-216.348,00
356.941,87
1.653.356,48
466,15
-10.209.046,57
181.569.825,89
0,00
1.229,27
18.279.893,38
-10.209.046,57
118.487.077,23
F-138
Konzern-Segmentberichterstattung zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung
vom 01. Januar bis 31. Dezember 2009
EUR
Umsatzerlöse
Unternehmensbeteiligungen
Solarparks
0,00
10.107,41
Sonstige Erträge
1.032.740,82
0,00
Personalaufwand
0,00
0,00
-167.819,42
-241.021,78
Abschreibungen
0,00
-66.606,41
Sonstige Steuern
0,00
0,00
Betriebsergebnis
864.921,40
-297.520,78
Finanzerträge
107.855,99
205.630,18
0,00
-21.093,38
Finanzergebnis
107.855,99
184.536,90
Ergebnis vor Steuern
972.777,39
-112.983,98
0,00
406.650,00
972.777,39
293.666,02
42.229.966,70
24.759.549,88
1.442.000,34
13.762.779,42
246.126,51
10.180.501,32
Sonstige Aufwendungen
Finanzaufwendungen
Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag
Konzerngergebnis
Vermögen einschl. Beteiligungen
Investitionen
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Hamburg, den 30. März 2011
Der Vorstand
Felix Goedhart
Vorsitzender
F-139
Konzernübergreifend
Überleitung
Summe
0,00
10.107,41
7.779,30
1.040.520,12
-973.340,22
-973.340,22
-656.384,03
-1.065.225,23
-17.742,81
-84.349,22
-55.042,85
-55.042,85
-1.694.730,61
-1.127.329,99
205.540,47
519.026,64
-8,44
2.412,15
-18.689,67
205.532,03
2.412,15
500.336,97
-1.489.198,58
2.412,15
-626.993,02
-8,95
406.641,05
-1.489.207,53
2.412,15
-220.351,97
296.378,25
-244.960,15
67.040.934,68
355,81
440.651,28
15.205.135,57
-244.960,15
10.622.318,97
F-140
Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB zum Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr und den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 der Capital Stage AG. Der mit dem Lagebericht zusammengefasste Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 ist in diesem
Prospekt nicht abgedruckt und auch nicht kraft Verweises einbezogen.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den von der Capital Stage AG, Hamburg, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz,
Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Anhang - und den
mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und zusammengefasstem Konzernlagebericht nach
den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend
nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den
Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss der Capital Stage AG, Hamburg, den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach
§ 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser
Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz und Ertragslage
des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Hamburg, den 30. März 2011
Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Dinter)
(ppa. Arlitt)
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin
F-141
Geprüfter Jahresabschluss der Capital Stage AG für den Zeitraum
vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 nach HGB
F-142
Bilanz der Capital Stage AG, Hamburg
zum 31. Dezember 2012 nach HGB
Aktiva
31.12.2012
EUR
31.12.2011
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software und gewerbliche Schutzrechte
40.210,38
25
28.063,00
23
17.046.605,03
17.019
3.043.712,31
11.594
43.043.680,04
25.805
63.133.997,38
54.418
63.202.270,76
54.466
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2.066,59
3
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
25.051.154,76
8.922
5.488,09
1.716
25.058.709,44
10.641
8.468.003,16
14.440
33.526.712,60
25.081
16.675,75
23
96.745.659,11
79.570
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Beteiligungen
3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
3. Sonstige Vermögensgegenstände
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Aktiva
F-143
Passiva
31.12.2012
EUR
31.12.2011
TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
48.400.000,00
38.115
II. Kapitalrücklage
38.084.003,10
17.514
Andere Gewinnrücklagen
3.704.921,90
13.705
IV. Bilanzgewinn
5.572.625,24
7.556
96.761.550,24
76.890
918.275,33
425
28.114,41
77
III. Gewinnrücklagen
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 28.114,41 (VJ:
TEUR 77)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 0,00 (VJ:
TEUR 2.147)
3. Sonstige Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr EUR 37.719,13 (VJ: TEUR 31); davon aus
Steuern EUR 36.823,80 (VJ: TEUR 26)
Summe Passiva
0,00
2.147
37.719,13
31
65.833,54
2.255
96.745.659,11
79.570
F-144
Gewinn- und Verlustrechnung der Capital Stage AG, Hamburg
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 nach HGB
2012
EUR
2011
TEUR
135.480,27
4.350
1.816.125,01
1.178
84.010,23
66
34.201,06
13
9.973.409,71
1.456
46.691,69
295
6. Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltene Gewinne
608.057,49
0
7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 285.896,89 (VJ:
TEUR 0)
617.026,19
398
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 617.063,19
(VJ: TEUR 398)
407.924,11
161
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
69,55
0
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen
448,87
603
-10.093.084,68
1.888
-16.319,86
0
880,00
1
-10.077.644,82
1.887
10.000.000,00
0
16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
5.650.270,06
5.669
17. Bilanzgewinn
5.572.625,24
7.556
1. Sonstige betriebliche Erträge
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
5. Erträge aus Beteiligungen
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
13. Sonstige Steuern
14. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
15. Entnahme aus den Gewinnrücklagen
F-145
Anhang der Capital Stage AG, Hamburg
zum 31. Dezember 2012 nach HGB
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Capital Stage AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2012 wurde nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes erstellt.
B. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibung auf Basis der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer pro rata temporis bewertet. Im Geschäftsjahr wurde von dem Wahlrecht
Gebrauch gemacht, geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410 im Zugangsjahr voll abzuschreiben. Es wird ihr Ausscheiden im Zugangsjahr unterstellt. Die in den Jahren 2008 und 2009 gebildeten
Sammelposten bestehen weiterhin und werden linear über 5 Jahre abgeschrieben.
Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten, bei
vorübergehender oder voraussichtlich dauernder Wertminderung vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel werden zum Nominal- bzw.
Nennwert unter Berücksichtigung von notwendigen Einzelwertberichtigungen angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in
Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Es
werden ausschließlich handelsrechtliche Pflichtrückstellungen passiviert.
Die Bewertung von Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.
Von dem Wahlrecht zum Ansatz des Überhangs der aktiven über die passiven latenten Steuern aufgrund von
sich ergebenden Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.
Gemäß dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden die latenten Steuern saldiert ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren.
C. Angaben zu einzelnen Posten und Vermerken der Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem beigefügtem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Capital Stage AG finanziert über Ausleihungen und Investitions- und Umsatzsteuerdarlehen den Erwerb von
Solar- und Windparks durch Konzerngesellschaften. Die Ausleihungen erhöhten sich daher auf TEUR 43.044
(Vorjahr: TEUR 25.805).
Die Darlehen haben eine den entsprechenden Kreditlaufzeiten bei den Gesellschaften angepasste Laufzeit (Restlaufzeiten bis zu 20 Jahre) und werden mit 2 Prozent p.a. verzinst. Eine Tilgung der Darlehen kann entsprechend
der Tilgung der Kredite erfolgen.
Die Anteile an der Inventux Technologies AG, Berlin, wurden in 2012 veräußert.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Es handelt sich bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen wie im Vorjahr um sonstige Forderungen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben insgesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Hierbei handelt es sich zum überwiegenden Teil um in 2012 gezahlte Aufwendungen für Versicherungen und
Zeitschriftenabonnements, die Folgeperioden betreffen.
4. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital:
Der Vorstand der Capital Stage AG hat am 30. Januar 2012 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses
der Hauptversammlung vom 16. Juni 2011 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 30. Januar 2012 unter
teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der
Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist von EUR 38.114.996,00 um EUR 10.285.004,00
auf EUR 48.400.000,00 durch Ausgabe von 10.285.004 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
F-146
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR
3,00 je Aktie erhöht worden. Die Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister erfolgte am
27. Februar 2012. Das Grundkapital beläuft sich somit auf 48.400.000 Stückaktien mit einem Nennbetrag von
EUR 1.00 je Aktie.
Genehmigtes Kapital:
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 19. Juni 2017 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt nominal EUR 24.200.000,00 gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen durch
Ausgabe von bis zu 24.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung
von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Er ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit
Zustimmung des Aufsichtsrates unter Beachtung weiterer Bedingungen auszuschließen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, die Fassung der §§ 4 Abs. 1, 6 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der
Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals und, falls das
Genehmigte Kapital bis zum 19. Juni 2017 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Ablauf der
Ermächtigungsfrist anzupassen.
Bedingtes Kapital:
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.520.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 2.520.000 auf den Inhaber
lautende nennwertlose Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2007 in der Zeit bis zum 30. Mai
2012 von der Capital Stage AG ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die aus der
Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen Aktien der Gesellschaft nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird
ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen.
Am 1. April 2008, am 24. Juni 2009, am 1. April 2010 und am 17. Juni 2011 wurden folgende Aktienoptionen
aufgrund des Aktienoptionsprogramms ausgegeben:
Jahr der Zuteilung
Beststand am 01.01. (Stück)
Ausübungszeitraum
2012
2011
2010
2009
2008
1.360.000
1.010.000
1.085.000
1.010.000
0
01.04.2014- 17.06.2013- 01.04.2012- 24.06.2011- 01.04.201031.03.2017 16.06.2016 31.03.2015 23.06.2014 31.03.2013
Basispreis (Arbeitnehmer)
EUR 3,08
EUR 2,22
EUR 1,96
EUR 1,97
EUR 1,87
Basispreis (Vorstand)
Ausübungshürde bei Ausgabe
(Arbeitnehmer)
Ausübungshürde bei Ausgabe (Vorstand)
EUR 3,08
EUR 2,22
EUR 1,96
EUR 1,97
EUR 2,20
EUR 3,85
EUR 2,78
EUR 2,45
EUR 2,46
EUR 2,34
EUR 3,85
EUR 2,78
EUR 2,45
EUR 2,46
EUR 2,75
Angebotene Optionen (Stück)
685.000
350.000
150.000
450.000
1.010.000
Angenommene Optionen (Stück)
685.000
350.000
150.000
450.000
1.010.000
0
0
225.000
375.000
Bestand am 31.12 (Stück).
2.045.000
1.360.000
1.010.000
1.085.000
Ausübbar zum 31.12. (Stück)
1.010.000
860.000
0
0
Verfallene Optionen (Stück)
0
1.010.000
0
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 19.360.000,00 durch Ausgabe von bis zu 19.360.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung / Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einer hundertprozentigen
unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 bis zum 19. Juni 2017 ausgegeben bzw. garantiert werden, von
ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung
F-147
verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien
erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden
Options- bzw. Wandlungspreises. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie
durch Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Die Options- und/ oder Wandelanleihen sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung
von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Er ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit
Zustimmung des Aufsichtsrates unter Beachtung weiterer Bedingungen auszuschließen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1, 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser
Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals
II und, falls das Bedingte Kapital II bis zum 19. Juni 2017 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte,
nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
Das Grundkapital ist ferner um bis zu EUR 2.320.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.320.000 auf den Inhaber
lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2017 (einschließlich) nach näherer Maßgabe der Bestimmungen im Rahmen des
Aktienoptionsprogramms 12 bis zu Stück 2.320.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahren auszugeben mit der Maßgabe, dass jede Aktienoption das
Recht zum Bezug von einer Aktie der Gesellschaft gewährt. Die Aktienoptionen sind ausschließlich zum Bezug
durch Mitglieder des Vorstands sowie ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft
bestimmt. Zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Die Aktienoptionen können auch von einem Kreditinstitut übernommen werden
mit der Verpflichtung, sie nach Weisung der Gesellschaft an Bezugsberechtigte zu übertragen, die allein zur
Ausübung der Bezugsrechte berechtigt sind. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien
der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugsrechts entstehen, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 und Abs. 5
der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen.
Kapitalrücklage:
Im Geschäftsjahr hat sich die Kapitalrücklage von EUR 17.513.995,10 auf EUR 38.084.003,10 erhöht. Die Erhöhung resultiert aus der im Berichtsjahr durchgeführten Kapitalerhöhung.
Gewinnrücklagen:
Aus den anderen Gewinnrücklagen ist ein Betrag in Höhe von TEUR 10.000 zugunsten des Bilanzgewinns entnommen worden. Die anderen Gewinnrücklagen betragen daher TEUR 3.705.
Bilanzgewinn:
Im Vorjahr hat die Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von TEUR 1.906 (EUR 0,05
je dividendenberechtigter Stückaktie) beschlossen. Der verbleibende Bilanzgewinn (TEUR 5.650) ist auf neue
Rechnung vorgetragen worden (Vorjahr: TEUR 5.669). Der Jahresfehlbetrag beträgt TEUR 10.078 (Vorjahr:
Überschuss TEUR 1.887). Nach Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 10.000 ergibt sich ein
Bilanzgewinn von TEUR 5.573.
5. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Aufsichtsratvergütungen, Prüfungskosten und Kosten
für die Erstellung der Jahressteuererklärungen sowie Boni bzw. Tantieme an Vorstand und Mitarbeiter.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben unverändert eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr: TEUR 26) Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer sowie
Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 21). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultierten im Vorjahr aus sonstigen Verbindlichkeiten.
7. Latente Steuern
Aufgrund von abweichenden Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Finanzanlagevermögen
ergeben sich gemäß § 274 Abs. 1 HGB passive latente Steuern in Höhe von TEUR 147. Da die latenten Steuern
aus zeitlichen Bilanzierungsunterschieden bei Beteiligungen in der Rechtsform einer Personengesellschaft resulF-148
tieren, erfolgte die Ermittlung auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes, der lediglich Körperschaftsteuer
und Solidaritätszuschlag beinhaltet; dieser beträgt derzeit 15,83 %.
In gleicher Höhe werden latente Steuern aus der voraussichtlichen Nutzung steuerlicher Verlustvorträge aktiviert. Gemäß dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden die latenten Steuern saldiert ausgewiesen.
D. Angaben zu einzelnen Posten und Vermerken der Gewinn- und Verlustrechnung
1. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 135 resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von
Rückstellungen sowie der Verrechnung sonstiger Sachbezüge. Im Vorjahr (TEUR 4.350) resultieren die Erträge
im Wesentlichen aus dem Verkauf von Geschäftsanteilen der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH
und Weiterbelastungen für kaufmännische Betriebsführung an die Capital Stage Solar Service GmbH.
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen hauptsächlich Aufwendungen für den laufenden Geschäftsbetrieb, darunter Rechts- und Steuerberatung, Abschluss- und Prüfungskosten, Kosten für Publikationen
und Hauptversammlung sowie Raumkosten, Kosten für die Kapitalerhöhung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten darüber hinaus Verluste aus dem Verkauf der Beteiligungen an der Inventux Technologies
AG.
3. Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltenen Gewinne in Höhe von TEUR 608 resultieren aus
dem am 24. April 2012 geschlossenen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag zwischen der Capital Stage AG und der Capital Stage Solar Service GmbH.
4. Erträge aus Beteiligungen resultieren aus einer Gewinnausschüttung der BlueTec GmbH & Co. KG, Trendelburg.
E. Sonstige Angaben
1. Angaben zum Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB
Eigenkapital
in EUR
Capital Stage Solar IPP GmbH, Hamburg 1)
Anteil Jahresergebnis
in % 2012 in TEUR
15.192.340,47
100
517
Capital Stage Wind IPP GmbH, Hamburg 2)
185.796,95
100
145
Krumbach Photovoltaik GmbH, Hamburg
455.504,08
100
235
2.097.695,44
100
163
Capital Stage Solar Service GmbH, Halle 12)
97.070,26
100
0
Solarparks Asperg GmbH, Hamburg
51.644,05
100
655
Asperg Erste Solar GmbH, Halle
2.453.455,46
100
0
Asperg Zweite Solar GmbH, Halle
1.027.234,14
100
177
Asperg Fünfte Solar GmbH, Halle
2.557.678,63
100
807
Asperg Sechste Solar GmbH, Halle
6.910.388,09
100
1.177
22.816,48
100
-1
Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG, Hamburg
1.377.887,65
100
-166
Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH, Halle
6.680.121,30
51
1.615
Solarpark PVA GmbH, Halle 3)
20.507,23
100
-7
Solarpark Lochau GmbH, Halle
1.010.177,02
100
313
Solarpark Rassnitz GmbH, Halle
2.120.275,17
100
377
Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Hamburg
Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH,
Hamburg
F-149
Solarpark Roitzsch GmbH, Halle 12)
1.961.325,57
100
0
707.424,17
100
28
32.846,30
100
21
20.101,76
100
-7
Alameda Srl, Bozen, Italien
630.093,75
100
332
Casette Srl, Bozen, Italien
619.404,85
100
271
Vallone Srl, Bozen, Italien
400.665,20
100
173
Solar Energy Srl, Bozen, Italien
205.418,57
100
84
Oetzi Srl, Bozen, Italien
272.352,02
100
119
-274.036,03
100
-89
663.883,28
100
32
-37.816,19
100
-37,8
12.242,22
100
-40,4
-2.796.714,09
74,3
-32,6
Windkraft Greußen GmbH & Co. KG, Greußen 9)
-9.985.646,24
71,4
-211,8
10)
94.213,53
85
29
Helvetic Energy GmbH, Flurlingen, Schweiz
2.833.235,81
CHF
100
473 TCHF
Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz
1.073.724,86
CHF
100
1.244 TCHF
PV-Projekt Neuhausen GmbH, Lübeckke 11)
3.918.001,62
100
28
Solarpark Glebitzsch GmbH, Halle 4)
Solarpark Bad Harzburg GmbH, Halle 5)
CS Göttingen Photovoltaik GmbH, Halle
6)
Grit 63 Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg 7)
DE Stern 10 Srl, Bozen, Italien
7)
Solar Farm FC1 Srl, Bozen, Italien 8)
Solar Farm FC3 Srl, Bozen, italien
8)
Windkraft Sohland GmbH & Co. KG, Sohland
Parco Eolico Monte Vitalba Srl, Bozen, Italien
9)
1)
vormals Capital Stage IPP GmbH, Umfirmierung gemäß Gesellschafterbeschluss vom 20. Dezember 2012
vormals Capital Stage Consult GmbH, Umfirmierung gemäß Gesellschafterbeschluss vom 20. Dezember 2012
3)
Erwerb mit Notarvertrag vom 1. Juni 2012 durch die Capital StageSolar IPP GmbH
4)
Erwerb mit Notarvertrag vom 18. Juni 2012 (Signing), Closing am 30. Juli 2012
5)
Erwerb mit Notarvertrag vom 21. März 2012
6)
Erwerb mit Notarvertrag vom 17. April 2012
7)
Erwerb mit Notarvertrag vom 2. März 2012 (Signing), Closing am 11. Mai 2012
8)
Erwerb mit Notarvertrag vom 2. März 2012 (Signing), Closing am 6. Juni 2012
9)
Erwerb mit Notarvertrag vom 7. September 2012; Closing 2. November 2012
10)
Erwerb mit Notarvertrag vom 7. September 2012; Closing am 1. Oktober 2012
11)
Erwerb mit Notarvertrag vom 20. Dezember 2012; Closing am 20. Dezember 2012
12)
nach Ergebnisabführung
2)
Die Capital Stage AG stellt zum 31. Dezember 2012 einen Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften
auf. In diesen Konzernabschluss werden die Capital Stage AG, ihre zehn Tochtergesellschaften und die von der
Capital Stage Solar IPP GmbH gehaltenen Gesellschaften Krumbach Photovoltaik GmbH, Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Solarparks Asperg GmbH, Asperg Erste Solar GmbH, Asperg Zweite Solar GmbH, Asperg
Fünfte Solar GmbH, Asperg Sechste Solar GmbH, Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH, Solarpark PVA
GmbH, Solarpark Lochau GmbH, Solarpark Rassnitz GmbH, Solarpark Roitzsch GmbH, Solarpark Bad Harzburg GmbH, Solarpark Glebitzsch GmbH, CS Göttingen Photovoltaik GmbH, Grit 63. Vermögensverwaltung
GmbH, DE Stern 10 Srl, Solar Farm FC1 Srl, Solar Farm FC3 Srl sowie die Capital Stage Windpark Betriebsund Verwaltungs GmbH und die Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG sowie die von der Capital Stage Wind
IPP GmbH gehaltenen Gesellschaften Windkraft Sohland GmbH & Co. KG, Windkraft Greußen GmbH & Co.
KG, Windpark Monte Vitalba Srl sowie die von der Calmatopo GmbH gehaltene Helvetic Energy GmbH einbezogen.
Der Konzernabschluss wird beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und bekanntgemacht sowie im
elektronischen Unternehmensregister unter HRB 63197 hinterlegt.
F-150
Die Capital Stage AG hält an folgendem Unternehmen mindestens 20 % der Anteile bzw. 5 % bei großen Kapitalgesellschaften.
Eigenkapital zum
31.12.2011 in TEUR
Eneri PV Service Srl, Bozen, Italien 1)
1)
2
Höhe des Anteils
am Kapital in %
Jahresergebnis
2011 in TEUR
49,0
-8
Auf der Grundlage des durch die Gesellschaft aufgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen beträgt TEUR
1.274.
in TEUR
Sonstige Verpflichtungen bis 1 Jahr
Mietverträge
Leasingverträge
Sonstige Verpflichtungen von 1
bis 5 Jahre
Sonstige Verpflichtungen über 5 Jahre
207
918
57
43
49
0
3. Anzahl Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (ohne Vorstand) belief sich im Geschäftsjahr auf 7
(Vorjahr: 5). Hiervon sind 3 Mitarbeiter in der Verwaltung und 4 Mitarbeiter im Investmentbereich tätig. Zum
Jahresende waren 9 Mitarbeiter, hiervon 5 in der Verwaltung und 4 Mitarbeiter im Investmentbereich beschäftigt.
4. Aufsichtsrat
Vorsitzender
Dr. Manfred Krüper, selbständiger Unternehmensberater, Essen
Stellv. Vorsitzender
Alexander Stuhlmann, selbständiger Unternehmensberater, Hamburg
Weitere Mitglieder
Berthold Brinkmann, Rechtsanwalt, Steuerberater und vereidigter
Buchprüfer bei der Brinkmann & Partner Partnergesellschaft, Hamburg, bis zum 20. Juni 2012
Dr. Cornelius Liedtke, Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe,
Hamburg
Albert Büll, Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, Hamburg
Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke, Unternehmer, Hagen
Professor Dr. Fritz Vahrenholt, selbständiger Unternehmensberater,
Hamburg, seit dem 20. Juni 2012
Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten/Beiräten:
Dr. Manfred Krüper
Coal & Minerals GmbH, Düsseldorf, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Power Plus Communication GmbH, Mannheim, Vorsitzender des
Aufsichtsrats
SAG Group GmbH, Langen, Vorsitzender des Aufsichtsrats, bis
September 2012
Caterpillar Europe GmbH, Lünen, stellvertretender Vorsitzender
des Aufsichtsrats
F-151
Odewald & Cie, Berlin, Mitglied des Beirats
EQT Partners Beteiligungsberatung GmbH, München, Senior Advisor
Alexander Stuhlmann
alstria office REIT AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Euro-Aviation Versicherungs-AG, Hamburg, Vorsitzender des
Aufsichtsrats
HCI Capital AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG, Hamburg,
Mitglied des Aufsichtsrats
Otto Dörner GmbH & Co. KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats,
bis 30. September 2012
Frank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Vorsitzender des
Beirats
Siedlungsbaugesellschaft Hermann und Paul Frank mbH & Co. KG,
Hamburg, Vorsitzender des Beirats
Studio Hamburg Berlin Brandenburg GmbH, Berlin, Mitglied des
Beirats
Ludwig Görtz GmbH, Hamburg, Mitglied des Verwaltungsrats
HASPA Finanzholding, Hamburg, Mitglied des Kuratoriums
Berthold Brinkmann
Rügen Fisch AG, Sassnitz, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. Cornelius Liedtke
GL Aktiengesellschaft, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
Dichtungstechnik G. BRUSS GmbH & Co. KG, Hoisdorf, Mitglied
des Beirats
Albert Büll
Verwaltung URBANA Energietechnik AG, Hamburg, Mitglied des
Aufsichtsrats
Verwaltung Kalorimeta AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
Kalorimeta AG & Co.KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats
URBANA Energietechnik AG & Co.KG, Hamburg, Vorsitzender
des Beirats
Dichtungstechnik G. BRUSS GmbH & Co. KG, Hoisdorf, Mitglied
des Beirats
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, Mitglied des Verwaltungsrats
Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke
Douglas Holding AG, Hagen/Westfalen, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Deutsche Euroshop AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
Kalorimeta AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des Beirats
URBANA Energietechnik AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des
Beirats
Professor Dr. Fritz
Vahrenholt
RWE Innogy GmbH, Essen, Vorsitzender des Aufsichtsrats, seit 6.
August 2012
RADAG, Laufenburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Aurubis AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
Novatec Solar GmbH, Karlsruhe, Mitglied des Aufsichtsrats, seit 1.
F-152
Februar 2012
Putz & Partner Unternehmensberatungs AG, Hamburg, Mitglied des
Aufsichtsrate
Mateco AG, Stuttgart, Mitglied des Aufsichtsrats bis 30. September
2012
Green Exchange, New York, Mitglied des Aufsichtsrats bis 31.
März 2012
Körber-Stiftung, Hamburg, Mitglied des Beirats
Frauenhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., München, Mitglied des Senats
Akademie der Technikwissenschaften, Berlin, Mitglied seit 16.
Oktober 2012
Die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr zurückgestellten Gesamtbezüge des Aufsichtsrates belaufen sich auf
TEUR 223 (analog der auf der Hauptversammlung in 2012 für das Geschäftsjahr 2011 beschlossenen Vergütung
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
5. Vorstand
Vorstandsvorsitzender der Capital Stage AG ist Herr Felix Goedhart, Hamburg.
Herr Dr. Zoltan Bognar ist als weiterer Vorstand für die Capital Stage AG tätig.
Angaben zu weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Beiräten:
Felix Goedhart
Gottfried Schulz GmbH & Co.KG, Ratingen, Verwaltungsratsmitglied
BlueTec GmbH & Co. KG, Trendelburg, Mitglied des Beirats
Inventux Technologies AG, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrats,bis zum 15. Mai 2012
Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz, Präsident des Verwaltungsrats
Dr. Zoltan Bognar
nventux Technologies AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats,bis zum 15. Mai 2012
Die Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2012 TEUR 1.166. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
in EUR
Felix Goedhart
Erfolgsunabhängige
Leistungen
281.308,18
Erfolgsabhängige
Leistungen Geschäftsjahre
2011 + 2012
200.000,00
Komponenten
mit langfristiger
Anreizwirkung
1.431,54
275.000,00
Dr. Zoltan Bognar
257.208,72
150.000,00
1.431,54
Bei den erfolgsabhängigen Leistungen handelt sich um eine Tantieme für das Geschäftsjahr 2011. Die Vorstandsbezüge enthalten ferner eine Rückstellung für die erfolgsbezogene Vergütung für Herrn Felix Goedhart.
Die Bildung der Rückstellung war abweichend zu den Vorjahren erforderlich, da der ab 1. November 2012 für
Herrn Goedhart geltende Vorstandsvertrag eine entsprechende Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung auf
Basis des IFRS-Konzernergebnisses vorsieht.
Bei den Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung handelt es sich um den beizulegenden Zeitwert zum
Zeitpunkt der Gewährung von 360.000 (Vorjahr: 200.000) Aktienoptionen, die der Aufsichtsrat dem Vorstand
gewährt hat.
6. Abschlussprüferhonorar
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt
TEUR 108 und entfällt in Höhe von TEUR 101 auf Abschlussprüfungsleistungen und in Höhe von TEUR 7 auf
sonstige Leistungen.
F-153
7. Konzernabschluss
Die Capital Stage AG erstellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach den Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Anwendung des § 315a HGB auf, der im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht und im Unternehmensregister hinterlegt wird. Der Konzernabschluss ist am Sitz
der Gesellschaft in Hamburg erhältlich.
8. Corporate Governance
Die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde abgegeben und den
Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter http://www.capitalstage.com dauerhaft zugänglich gemacht.
9. Bestehen einer Beteiligung, die nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG mitgeteilt worden ist
Die Capital Stage AG hat in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 15. März 2013 folgende Mitteilungen gemäß §
21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG erhalten:
Die RTG Beteiligungs GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 29. Februar 2012 gemäß § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der RTG Beteiligungs GmbH, Hamburg, Deutschland, an
der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwelle von 3% unterschritten hat und
nunmehr zu diesem Tag 2,50% (1.210.000 Stimmrechte) beträgt.
Herr Felix Goedhart, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 29. Februar 2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwelle von 3% unterschritten hat und nunmehr zu diesem Tag 2,50% (1.210.000 Stimmrechte) beträgt. 2,50% (1.210.000 Stimmrechte) der Stimmrechte sind ihm über die RTG Beteiligungs GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts- Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, hat uns mit
Schreiben vom 2. März 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK
AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard- Allee 20, 40227 Düsseldorf, an der Capital
Stage AG, Brodschrangen 4, 20457 Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwellen von 3%, 5%,
10%, 15% und 20% überschritten hat und an diesem Tag 21,25% (10.285.006 Stimmrechte) betrug.
Des Weiteren hat uns die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, an der Capital Stage AG, Brodschrangen 4, 20457 Hamburg, am 1. März 2012 die Schwellen von 20%, 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten hat und
zu diesem Tag 0,00% (2 Stimmrechte) betrug.
Die Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 7. März 2012
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH,
Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwelle von
20% unterschritten hat und zu diesem Tag 16,628% (8.047.858 Stimmrechte) beträgt.
Die DJE Investment S.A., Luxemburg, Luxemburg, hat uns am 20. April 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der DJE Investment S.A., Luxemburg, Luxemburg, am 29. Februar 2012 die
Schwelle von 3% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, überschritten hat und nunmehr 3,40% (1.646.570 Stimmrechte) beträgt.
Die DJE Kapital AG, Pullach, Deutschland, hat uns am 20. April 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass der Stimmrechtsanteil der DJE Kapital AG, Pullach, Deutschland, am 29. Februar 2012 die Schwelle von
3% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, überschritten hat und nunmehr 3,40%
(1.646.570 Stimmrechte) beträgt. 3,40% (1.646.570 Stimmrechte) sind der DJE Kapital AG über die DJE Investment S.A. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Herr Dr. Jens Ehrhardt, Deutschland, hat uns am 20. April 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein
Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 29. Februar 2012 die Schwelle von 3%
überschritten hat und nunmehr 3,40% (1.646.570 Stimmrechte) beträgt. 3,40% (1.646.570 Stimmrechte) sind
ihm über die DJE Kapital AG und die DJE Investment S.A. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 wurde der Capital Stage AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der
Stimmrechtsanteil der ALCO Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG,
Hamburg, Deutschland, am 30. Mai 2012 die Schwellen von 3, 5, 10 und 15% der Stimmrechte überschritten hat
und damit 17,58% der Stimmrechte (entspricht 8.509.104 Stimmrechte) betrug, wobei 17,58% der Stimmrechte
nach § 22 Abs. 1 Nr. 1WpHG zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an
der Capital Stage AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH.
F-154
Mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 wurde der Capital Stage AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der
Stimmrechtsanteil der Albert Büll Kommanditgesellschaft, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG,
Hamburg, Deutschland, am 30. Mai 2012 die Schwellen von 3, 5, 10 und 15% der Stimmrechte überschritten hat
und damit 17,58% der Stimmrechte (entspricht 8.509.104 Stimmrechte) betrug, wobei 17,58% der Stimmrechte
nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an
der Capital Stage AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: ALCO Beteiligungsgesellschaft und Albert Büll
Vermögensverwaltung GmbH.
Herr Albert Büll, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 30. Mai 2012 die Schwellen von 3, 5, 10 und 15% der Stimmrechte überschritten hat und damit 17,58% der Stimmrechte (entspricht
8.509.104 Stimmrechte) betrug, wobei 17,58% der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen
waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an
der Capital Stage AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Kommanditgesellschaft, ALCO Beteiligungsgesellschaft mbH und Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH.
Uns wurde mit Schreiben vom 7. Dezember 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 5.
Dezember 2012 die Schwellen von 3, 5, 10 und 15% der Stimmrechte überschritten hat und damit 17,68% der
Stimmrechte (entspricht 8.558.513 Stimmrechte) betrug, wobei 17,68% der Stimmrechte (entspricht 8.558.513
Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an
der Capital Stage AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Albert
Büll Beteiligungsgesellschaft mbH.
Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts- Zentralbank hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts- Zentralbank, Düsseldorf,
Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2013 die Schwellen von 3 und 5
% der Stimmrechte überschritten hat und damit 7,859 % der Stimmrechte (entspricht 4.163.160 Stimmrechte)
betrug.
Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts- Zentralbank hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts- Zentralbank, Düsseldorf,
Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 7. März 2013 die Schwellen von 5 und 3 %
der Stimmrechte unterschritten hat und damit 0,000 % der Stimmrechte (entspricht 2 Stimmrechte) betrug.
Die Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG,
Hamburg, Deutschland, am 7. März 2013 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 10,32 % der Stimmrechte (entspricht 5.469.186 Stimmrechte) beträgt.
Die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg,
Deutschland, am 7. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und damit
4,61 % der Stimmrechte (entspricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug.
Die Albert Büll Holding GmbH & Co. KG hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg,
Deutschland, am 7. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und damit
4,61 % der Stimmrechte (entspricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug, wobei 4,61 % der Stimmrechte nach § 22
Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil
an der Capital Stage AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH.
Die Albert Büll GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll
GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 7. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61 % der Stimmrechte (entspricht
2.442.981 Stimmrechte) betrug, wobei 4,61 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen
waren.
F-155
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an
der Capital Stage AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Albert
Büll Beteiligungsgesellschaft mbH.
Herr Albert Büll, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 13. März 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 7. März 2013 die Schwellen
von 15, 10, und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61 % der Stimmrechte (entspricht 2.442.981
Stimmrechte) betrug, wobei 4,61 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll GmbH, Albert Büll Holding
GmbH & Co. KG und Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH.
Die AMCO Service GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der AMCO
Service GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 7. März 2013 die
Schwellen von 20 % und 25 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 27,19 % der Stimmrechte
(entspricht 14.401.250 Stimmrechte) beträgt.
Hamburg, den 21. März 2013
Felix Goedhart
Dr. Zoltan Bognar
Vorstandsvorsitzender
Vorstand
F-156
Entwicklung des Anlagevermögens der Capital Stage AG, Hamburg
zum 31. Dezember 2012 nach HGB
in EUR
Anschaffungs-/ Herstellungskosten
01.01.2012
Zugänge
Abgänge
31.12.2012
77.783,11
36.995,74
0,00
114.778,85
114.505,65
16.824,20
579,53
130.750,32
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
17.738.964,33
40.000,00
159.761,35
17.619.202,98
2. Beteiligungen
12.197.713,12
0,00 9.154.000,81
3.043.712,31
3. Ausleihungen an verbundene
Unternehmen
25.804.539,85
17.856.300,01
617.159,82
43.043.680,04
55.741.217,30
17.896.300,01 9.930.921,98
63.706.595,33
55.933.506,06
17.950.119,95 9.931.501,51
63.952.124,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software
und gewerbliche Schutzrechte
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
III. Finanzanlagen
Abschreibungen
01.01.2012
Zugänge
Buchwert
Abgänge
31.12.2012
31.12.2012
31.12.2011
53.372,61
22.195,86
0,00
74.568,47
40.210,38
25.410,50
91.261,65
12.005,20
579,53
102.687,32
28.063,00
23.244,00
719.858,30
0,00
147.260,35
572.597,95
17.046.605,03
17.019.106,03
603.405,79
0,00
603.405,79
0,00
3.043.712,31
11.594.307,33
0,00
448,87
448,87
0,00
43.043.680,04
25.804.539,85
1.323.264,09
448,87
751.115,01
572.597,95
63.133.997,38
54.417.953,21
1.466.898,35
34.649,93
751.694,54
749.853,74
63.202.270,76
54.466.607,71
F-157
Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB zum Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende
Geschäftsjahr erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012
endende Geschäftsjahr und den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 der Capital Stage AG. Der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 ist in diesem Prospekt nicht
abgedruckt und auch nicht kraft Verweises einbezogen.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der Capital
Stage AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und
die Aufstellung von Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss
der Capital Stage AG, Hamburg, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hamburg, den 21. März 2013
Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Dinter)
(ppa. Wick)
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin
F-158
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss und der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht
und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft
und des Konzerns beschrieben sind.
Hamburg, den 21. März 2013
Capital Stage AG
Der Vorstand
Felix Goedhart
Dr. Zoltan Bognar
Vorsitzender
Vorstand
F-159
Ungeprüfter Konzernzwischenabschluss der Capital Stage AG für den
zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum nach IFRS
F-160
Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Capital Stage AG, Hamburg
für die Zeit vom 01. Januar bis 30. Juni 2013 nach IFRS
1. Halbjahr 2013
TEUR
1. Halbjahr 2012
TEUR
Umsatzerlöse
26.241
20.097
Sonstige Erträge
11.490
11.484
Materialaufwand
-1.940
-2.918
Personalaufwand
-3.087
-3.028
-43
-15
-3.925
-2.500
Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA)
28.779
23.135
Abschreibungen
-8.642
-13.993
Betriebsergebnis (EBIT)
20.137
9.142
750
311
Finanzaufwendungen
-8.525
-4.916
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
12.362
4.537
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-1.312
-697
Konzernjahresergebnis (EAT)
11.050
3.840
15
35
Konzerngesamtergebnis
11.065
3.875
Konzernjahresergebnis davon zustehend
Aktionären der Capital Stage AG
10.823
3.592
227
248
10.838
3.627
227
248
51.671.972 /
51.674.418
45.178.872 /
45.189.832
Ergebnis je Aktie unverwässert in EUR
0,21
0,08
Ergebnis je Aktie verwässert in EUR
0,21
0,08
davon aus anteilsbasierter Vergütung
Sonstige Aufwendungen
Finanzerträge
Währungsdifferenzen
Minderheitsgesellschaftern
Gesamtergebnis davon zustehend
Aktionären der Capital Stage AG
Minderheitsgesellschaftern
Ergebnis je Aktie
Durchschnittlich ausgegebene Aktien im Berichtszeitraum
F-161
Konzernbilanz der Capital Stage AG, Hamburg
zum 30. Juni 2013 nach IFRS
AKTIVA in TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
30.06.2013
31.12.2012
84.882
69.323
6.827
6.888
361.716
317.127
Finanzanlagen
1.813
3.049
Sonstige Forderungen
2.998
1.983
Aktive latente Steuern
3.051
2.750
461.287
401.120
2.961
2.451
10.543
3.150
Nicht finanzielle Vermögenswerte
1.735
1.355
Sonstige kurzfristige Forderungen
3.258
12.703
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
40.616
34.238
Kurzfristiges Vermögen, gesamt
59.113
53.897
520.400
455.017
PASSIVA in TEUR
30.06.2013
31.12.2012
Gezeichnetes Kapital
53.750
48.400
Kapitalrücklage
51.644
37.666
162
119
Währungsrücklage
-144
-159
Gewinnrücklagen
3.705
3.705
39.298
32.388
7.978
8.143
156.393
130.262
3.704
2.649
272.127
243.772
17.431
17.871
2.215
1.694
35.028
32.010
330.505
297.996
1.727
913
20.584
17.354
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
1.762
1.746
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2.125
2.107
Sonstige kurzfristige Schulden
7.304
4.639
Kurzfristiges Fremdkapital
33.502
26.759
520.400
455.017
Geschäfts- oder Firmenwert
Sachanlagen
Langfristiges Vermögen, gesamt
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Summe AKTIVA
Rücklage für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende
Arbeitnehmervergütungen
Bilanzgewinn
Minderheitsgesellschafter
Eigenkapital, gesamt
Minderheitsgesellschafter (KG)
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
Sonstige Rückstellungen
Passive latente Steuern
Langfristiges Fremdkapital, gesamt
Steuerrückstellungen
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Summe PASSIVA
F-162
Konzern-Kapitalflussrechnung der Capital Stage AG, Hamburg
für die Zeit vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2013
in TEUR
Periodenergebnis
1. HJ 2013
1. HJ 2012
11.050
3.840
6.377
6.975
-3.507
-30.468
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
3.547
39.245
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
6.417
15.752
-11
0
Stand am 01.01.2013 (01.01.2012)
34.145
31.785
Stand am 31.06.2013 (30.06.2012)
40.551
47.537
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit
Veränderung der Liquidität aus Wechselkursänderungen
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente
F-163
[Diese Seite wurde absichtlich freigelassen.]
F-164
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
der Capital Stage AG, Hamburg
in TEUR
Stand 01.01.2012
Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage
Währungsrücklage
38.115
17.179
-111
Konzerngesamtergebnis der Periode
35
Dividende
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und
Aufwendungen
Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen
10.285
Emissionskosten
20.570
-118
Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten
35
Stand 30.06.2012
48.400
37.666
-76
Stand 01.01.2013
48.400
37.666
-159
Konzerngesamtergebnis der Periode
15
Dividende
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und
Aufwendungen
Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen
5.350
Emissionskosten
-133
Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten
Stand 30.06.2013
14.071
40
53.750
51.644
-144
F-165
Gewinnrücklagen
13.705
Rücklage für in
Eigenkapital
erfüllte Leistungen an Arbeitnehmer
85
Bilanzgewinn/verlust
Minderheitsgesellschafter
Gesamt
15.718
6.896
91.587
3.840
248
4.123
-1.906
-1.906
15
15
30.855
-118
35
13.705
100
17.652
7.144
124.591
3.705
119
32.388
8.143
130.262
10.823
227
11.065
-3.913
-392
-4.305
43
43
19.421
-133
40
3.705
162
39.298
7.978
156.393
F-166
ANHANG zum verkürzten Konzernzwischenabschluss der Capital Stage AG, Hamburg
nach IFRS zum 30. Juni 2013
1. Allgemeine Grundlagen
Die Capital Stage AG (nachstehend bezeichnet als „Gesellschaft” oder gemeinsam mit den Tochtergesellschaften „Konzern“) ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg. Die wesentlichen Tätigkeitsbereiche
des Konzerns werden im Einzelnen in Kapitel 1 des Anhangs zum Konzernjahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr beschrieben.
2. Die berichtende Gesellschaft
Gegenstand des verkürzten Konzernzwischenabschlusses sind die Capital Stage AG und ihre verbundenen Unternehmen. Zu den zum Konsolidierungskreis gehörenden Unternehmen verweisen wir auf Abschnitt 3.1.
Die Muttergesellschaft des Konzerns, die Capital Stage AG, wurde am 18. Januar 2002 beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister unter HRB 63197 eingetragen und hat ihren Firmensitz in der Großen Elbstraße 45,
22767 Hamburg.
Konzerninterne Geschäftsvorfälle werden zu gleichen Konditionen wie zu fremden Dritten abgeschlossen.
3. Wesentliche Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsgrundsätze
Dieser verkürzte und ungeprüfte Konzernzwischenabschluss wurde gemäß § 37w Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie in Übereinstimmung mit dem International Standard IAS 34 „Interim Financial Reporting“
(Zwischenberichterstattung) aufgestellt. Er enthält nicht sämtliche Informationen, die nach IFRS für einen Konzernabschluss zum Ende eines Geschäftsjahres erforderlich sind und sollte daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 gelesen werden.
Der Zwischenabschluss und der Zwischenlagebericht wurden weder entsprechend § 317 HGB geprüft noch einer
prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen.
Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung und Konzern- Kapitalflussrechnung enthalten Vergleichsangaben zum
Vorjahreshalbjahr. Die Konzernbilanz enthält vergleichende Zahlen zum Ende des unmittelbar vorangegangenen
Geschäftsjahres.
Der Zwischenabschluss steht im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in
der Europäischen Union anzuwenden sind. Die Erläuterungen im Anhang des Konzernabschlusses 2012 gelten –
mit Ausnahme der im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendeten Rechnungslegungsvorschriften und Änderungen von Bilanzierungsmethoden – insbesondere im Hinblick auf die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechend.
Die folgenden neuen Rechnungslegungsvorschriften wurden zum 01.01.2013 erstmalig angewendet.
Standard/Interpretation
Inkrafttreten laut
IASB/IFRIC
Datum des EUEndorsement
Anwendungszeitpunkt
Änderung an IAS 1 „Darstellung des
Abschlusses: Darstellung des sonstigen Ergebnisses“
01.07.2012
05.06.2012
01.07.2012
Änderung an IFRS 1 „Erstmalige
Anwendung: Darlehen der öffentlichen Hand“
01.01.2013
04.03.2012
01.01.2013
Änderungen an IFRS 1, „Ausgeprägte
Hochinflation“ sowie Streichung der
Verweise auf den festen Umsetzungszeitpunkt für Erstanwendung
01.07.2011
11.12.2012
01.01.2013
IFRS 13: „Bemessung des beizulegenden Zeitwertes“
01.01.2013
11.12.2012
01.01.2013
Änderung des IAS 12 „Latente Steuern: Realisierung zugrundeliegender
Vermögenswerte“
01.01.2012
11.12.2012
01.01.2013
F-167
IFRIC 20 „Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau
erschlossenen Mine“
01.01.2013
11.12.2012
01.01.2013
Änderungen an IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben: Saldierung von
finanziellen Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten
01.01.2013
13.12.2012
01.01.2013
Annual Improvements to IFRSs
2009 -2011 Cycle
01.01.2013
27.03.2013
01.01.2013
Die Änderungen hatten bis auf den IFRS 13 keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder auf das Ergebnis je Aktie.
Im Mai 2011 hat das IASB IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ veröffentlicht, der die Regelungen über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die bisher in den einzelnen IFRS enthalten sind, in einem
einzigen Standard zusammengeführt und durch eine einheitliche Regelung ersetzt. IFRS 13 ist prospektiv für
Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01. Januar 2013 beginnen. Wesentliche Auswirkungen aus
der Erstanwendung für die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden ergeben sich nicht. Änderungen
ergeben sich insbesondere im Konzernanhang. Danach haben die bisher nur zum Jahresabschluss zu berichtenden Informationen zu den Marktwerten der Finanzinstrumente sowie zur Kategorisierung von Finanzinstrumenten nun auch unterjährig zu erfolgen. Weitere Informationen können dem Konzernanhang unter Abschnitt 4.12
entnommen werden.
Die Kapitalflussrechnung wird im Einklang mit IAS 7 nach der indirekten Methode erstellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und
der Bilanz zusammengefasst worden. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sowohl die Berichtswährung
aller konsolidierter Gesellschaften, mit Ausnahme von Helvetic Energy GmbH und Calmatopo Holding AG,
deren Berichtswährung der Schweizer Franken ist, als auch die funktionale Währung ist der Euro (EUR ). Die
Angaben im Anhang entsprechen der jeweiligen Bezeichnung in Euro (EUR ), Tausend Euro (TEUR ) oder
Millionen Euro (Mio. EUR ).
3.1 Konsolidierungsgrundsätze
In den Konzernabschluss sind die Capital Stage AG sowie alle von ihr beherrschten wesentlichen in- und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Gesellschaft die Möglichkeit hat, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen und daraus wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann. Beherrschender Einfluss ergibt sich grundsätzlich aus dem Halten der Stimmrechtsmehrheit.
Anteile an assoziierten Unternehmen werden im Einklang mit IAS 28.1 aufgrund ihrer Designation sowie des
Portfoliomanagements im Konzern nicht nach der Equity-Methode, sondern erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert gemäß IAS 39 bewertet. Hieraus resultierende Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert werden
ergebniswirksam unter den sonstigen betrieblichen Aufwand oder sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Beteiligungen werden ebenfalls im Einklang mit IAS 39 zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Hieraus resultierende Anpassungen werden erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.
Ausleihungen und andere Forderungen sowie Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften
werden aufgerechnet. In der Konzerngewinn- und Verlustrechnung werden Erträge zwischen den Konzerngesellschaften mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet.
Schuldverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten werden innerhalb des Konzerns aufgerechnet. Konzerninterne
Gewinne und Verluste, Aufwendungen und Erträge werden eliminiert.
F-168
In den Konsolidierungskreis sind neben den im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 unter Punkt 3.1 im
Anhang genannten Konsolidierungskreis weitere Unternehmen einbezogen worden:
Gezeichnetes Kapital
in EUR
25.000,00
Anteil
in %
100
Polesine Energy 1 SrL, Italien 2)
10.000,00
100
2)
10.000,00
100
25.000,00
100
500,00
100
1.273.300,00
74,9
Solarpark Lettewitz GmbH, Halle 1)
Polesine Energy 2 SrL, Italien
Capital Stage Solarpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH 3)
Energiepark Solar GmbH & Co. SP Ramin KG 4)
Windkraft Olbersleben II GmbH & Co. KG
5)
Erwerb mit Notarvertrag vom 18. Juni 2012 durch die Capital Stage Solar IPP GmbH (Signing) – Closing 15. Januar 2013
Erwerb mit notarvertrag vom 21. Dezember 2012 durch die Capital Stage Solar IPP GmbH (Signing) – Closing 10. Januar 2013
3)
Erwerb mit Kaufvertrag vom 26. März 2013 durch die Capital Stage Solar IPP GmbH
4)
Erwerb mit Anteilskaufvertrag vom 9. April 2013 durch die Capital Stage Solar IPP GmbH (Signing) – Closing 17. Mai 2013
5)
Erwerb mit Anteilskaufvertrag vom 23. Mai 2013 durch die Capital Stage Wind IPP GmbH (Signing) – Closing 30. Juni 2013
1)
2)
Das Geschäftsjahr aller in den verkürzten Konzernzwischenabschluss einbezogenen Gesellschaften endet am
31. Dezember 2013.
3.2 Unternehmenszusammenschlüsse
Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen entspricht der im Anhang zum Konzernabschluss zum
31. Dezember 2012 angegebenen Vorgehensweise.
Die für die Erstkonsolidierung verwendeten PPAs sind nur vorläufig, da sich teilweise nach Erstellung der PPAs
noch Erkenntnisse ergeben können die zu einer nachträglichen Anpassung innerhalb eines Jahres nach Erwerb
führen können.
Im 1. Halbjahr 2013 erweiterte sich der Konsolidierungskreis aufgrund des Closing von den im Geschäftsjahr
2012 erworbenen Solarparks: Lettewitz GmbH, Polesine Energy 1 SrL und Polesine Energy 2 SrL. Desweiteren
erweiterte sich der Konsolidierungskreis um die Capital Stage Solarpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH, der
Energiepark Solar GmbH & Co. SP Ramin KG und der Windkraft Olbersleben II GmbH & Co. KG.
Gem. IFRS 3 B65 sind die einzelnen Unternehmenszusammenschlüsse im abgelaufenen Halbjahr einzeln betrachtet unwesentlich, zusammen betrachtet jedoch wesentlich. Daher wurden die Angaben gem. IFRS 3 B64(e)(f) zusammengefasst. Die explizite Angabe von Kaufpreisen ist unterblieben, da über diese jeweils vertragliches
Stillschweigen vereinbart wurde.
Der negative Unterschiedsbetrag (Badwill) für die Unternehmenserwerbe im ersten Halbjahr 2013 beläuft sich in
Summe auf EUR 8,585 Mio. Für Erwerbe aus dem Vorjahr sind aufgrund neuer Erkenntnisse die vorläufigen
PPAs angepasst worden. Der negative Unterschiedsbetrag (Badwill) hieraus beläuft sich in Summe auf EUR
2,727 Mio.
Diese Beträge sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Die anschaffungsbezogenen Nebenkosten
wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.
Unternehmenserwerbe erfordern oftmals die Teilnahme an öffentlichen Verkaufsprozessen, in denen der Kaufpreis wesentlich durch Angebote von Wettbewerbern beeinflusst wird. Die Unternehmenserwerbe des Konzerns
resultierten jedoch ausschließlich aus Exklusivverhandlungen mit den jeweiligen Verkäufern.
Der Erwerb der Solarpark Lettewitz GmbH, Polesine Energy 1 SrL und Polesine Energy 2 SrL erfolgte zu einem
Preis unter dem Marktwert der einzelnen Vermögenswerte und Schulden.
Der Unterschiedsbetrag resultiert somit insbesondere aus einem erzielten Paketabschlag für die Solarparks Polesine Energy 1 SrL und Polesine Energy 2 SrL sowie der Vermeidung von Verkaufsprozessen.
Der Erwerb der Energiepark Solar GmbH & Co. SP Ramin KG und der Windkraft Olbersleben II GmbH & Co.
KG erfolgte ebenfalls zu einem Preis unter dem Marktwert der einzelnen Vermögenswerte und Schulden.
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter wurden proportional entsprechend ihrer Anteile der bilanzierten
Beträge des identifizierbaren Nettovermögens bewertet.
F-169
Die Erstkonsolidierung in den Konzernzwischenabschluss fand für folgende Erwerbe statt:
Solarpark Lettewitz GmbH, Halle
Polesine Energy 1 SrL, Italien
Polesine Energy 2 SrL, Italien
Capital Stage Solarpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH
Energiepark Solar GmbH & Co. SP Ramin KG
Windkraft Olbersleben II GmbH & Co. KG
Die im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzten identifizierten Vermögenswerte und Schulden der
Gesellschaften betrugen:
Buchwert vor
Kaufpreisallokation
TEUR
Beizulegender Zeitwert
gem. vorl. PPA
TEUR
0
5.488
19.168
19.246
274
274
60
60
18.297
18.298
Aktive latente Steuern
0
15
Passive latente Steuern
0
1.627
Solarpark Lettewitz GmbH, Halle
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
Kurzfristige Vermögenswerte
Liquide Mittel
Schulden und Rückstellungen
Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb eines Solarparks in Lettewitz in Sachsen- Anhalt. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 15. Januar 2013. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter
Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 5.281. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen
Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen,
besitzen einen bei zulegenden Zeitwert von TEUR 229. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des
Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen
sich auf TEUR 16. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung des Solarpark Lettewitz GmbH wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.057 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 271 aus dem erworbenen Unternehmen erfasst.
Polesine Energy 1 SrL, Italien
Immaterielle Vermögenswerte
Buchwert vor Beizulegender Zeitwert
Kaufpreisallokation
gem. vorl. PPA
TEUR
TEUR
0
3.546
4.763
4.859
531
531
90
90
5.276
5.276
Aktive latente Steuern
0
11
Passive latente Steuern
0
1.056
Sachanlagen
Kurzfristige Vermögenswerte
Liquide Mittel
Schulden und Rückstellungen
Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von einem italienischen Solarpark in Parma in der Region
Emilia Romagna. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 10. Januar 2013. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der
F-170
Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 2.666. Die im Rahmen
der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Steuern und
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von
TEUR 531. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren
Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen
oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 40. Seit dem Zeitpunkt der
Erstkonsolidierung des Solarparks wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 280 und ein Verlust in Höhe von
TEUR 22 aus den erworbenen Unternehmen erfasst.
Polesine Energy 2 SrL, Italien
Immaterielle Vermögenswerte
Buchwert vor Beizulegender Zeitwert
Kaufpreisallokation
gem. vorl. PPA
TEUR
TEUR
0
3.513
4.491
4.633
Kurzfristige Vermögenswerte
490
490
Liquide Mittel
105
105
4.939
4.977
Aktive latente Steuern
0
11
Passive latente Steuern
0
1.060
Sachanlagen
Schulden und Rückstellungen
Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von einem italienischen Solarpark in Parma in der Region
Emilia Romagna. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 10. Januar 2013. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der
Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt EUR 2,715 Mio. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Steuern
und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von
TEUR 490. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren
Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen
oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 40. Seit dem Zeitpunkt der
Erstkonsolidierung des Solarparks wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 281 und ein Verlust in Höhe von
TEUR 12 aus den erworbenen Unternehmen erfasst.
Energiepark Solar GmbH & Co. SP Ramin KG
Immaterielle Vermögenswerte
Buchwert vor Beizulegender Zeitwert
Kaufpreisallokation
gem. vorl. PPA
TEUR
TEUR
0
2.253
9.905
9.978
572
492
10
10
10.780
10.773
Aktive latente Steuern
0
21
Passive latente Steuern
0
674
Sachanlagen
Kurzfristige Vermögenswerte
Liquide Mittel
Schulden und Rückstellungen
Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb eines Solarparks in Ramin in Mecklenburg- Vorpommern.
Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 31. Mai 2013. Der Unternehmenszusammenschluss wurde
unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des neubewerteten
Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 1.306. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 492. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene
beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf
TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 14. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung der Energiepark Solar GmbH &
F-171
Co. SP Ramin KG wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 262 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 145 aus
dem erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits das vollständige 1. Halbjahr 2013 in den
Konzern einbezogen, wären Umsatzerlöse von TEUR 277 und ein Verlust in Höhe von TEUR 171 aus diesem
Unternehmen im Konzernabschluss enthalten.
Windkraft Olbersleben II GmbH & Co. KG
Buchwert vor Beizulegender Zeitwert
Kaufpreisallokation
gem. vorl. PPA
TEUR
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
0
3.002
12.686
13.281
Kurzfristige Vermögenswerte
475
399
Liquide Mittel
584
584
12.389
12.489
Aktive latente Steuern
0
51
Passive latente Steuern
0
807
Sachanlagen
Schulden und Rückstellungen
Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb eines Windparks in Olbersleben, Thüringen. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 30. Juni 2013. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals
betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 3.905. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals, welches auf
den Minderheitengesellschafter entfällt, beträgt TEUR 859. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen
Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen,
besitzen einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 108. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des
Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen
sich auf TEUR 24. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung der Windkraft Olbersleben II GmbH & Co. KG
wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 0 und ein Verlust in Höhe von TEUR 0 aus dem erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits das vollständige 1. Halbjahr 2013 in den Konzern einbezogen,
wären Umsatzerlöse von TEUR 748 und ein Verlust in Höhe von TEUR 146 aus diesem Unternehmen im Konzernabschluss enthalten.
Für den Erwerb der Capital Stage Solarpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH wurde keine Kaufpreisallokation
durchgeführt, da die Voraussetzungen eines bestehenden Geschäftsbetriebes nicht vorlagen. Es kam zu keinen
wesentlichen Änderungen hinsichtlich des Konzernabschlusses.
Innerhalb des Bewertungszeitraums i.S.d. IFRS 3.45 hat die Gesellschaft neue Informationen über Fakten und
Umstände erhalten, die die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden im Rahmen der Kaufpreisallokationen
der Beteiligungen an der Windkraft Sohland GmbH & Co. KG sowie der Boreas Windfeld Greußen GmbH &
Co. KG zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beeinflusst hätten. Die Anpassungen erfolgen im Wesentlichen aufgrund von neuen Erkenntnissen zur steuerlichen Situation und führen zu rückwirkenden Bewertungsänderungen
von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen der Kaufpreisallokationen. Sie führen zu einer Erhöhung der
sonstigen betrieblichen betrieblichen Erträge (Badwill) in Höhe von TEUR 2.727, einer Reduzierung der passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 2.440 sowie eine Anpassungen der Anteile an Minderheiten in Höhe
von TEUR 287.
Gesamtauswirkungen des Erwerbs auf die Ergebnisse des Konzerns
Im Halbjahresüberschuss zum 30. Juni 2013 sind Gewinne in Höhe von TEUR 382 aus den durch die im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2013 neu in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften enthalten. Die
Umsatzerlöse des 1. Halbjahres 2013 beinhalten TEUR 1.880 aus den neukonsolidierten Solarparks. Wären die
Unternehmenszusammenschlüsse zum 1. Januar 2013 erfolgt, hätte sich der Konzernumsatz der Geschäftsbereiche zum 30. Juni 2013 um TEUR 763 erhöht und der Jahresüberschuss um TEUR 462 verringert.
Veräußerung von Tochterunternehmen
Es wurden im 1. Halbjahr 2013 keine Tochterunternehmen veräußert.
3.3 Fremdwährungsumrechnung
Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Geschäftsbetriebe in die
Berichtswährung des Konzerns (EUR ) werden im Konzernabschluss direkt im sonstigen Ergebnis erfasst und in
F-172
der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung kumuliert. Zuvor in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung erfasste Umrechnungsdifferenzen werden in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn ein teilweiser oder vollständiger Verkauf des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgt.
Die Währungsumrechnung erfolgt daher beim Eigenkapital zum historischen Kurs, bei den sonstigen Bilanzposten zum Bilanzstichtagskurs und bei den Erträgen und Aufwendungen sowie beim Konzernergebnis zum Durchschnittskurs des Jahres. Währungsdifferenzen werden gemäß IAS 21 erfolgsneutral behandelt und im Eigenkapital ausgewiesen. Der Stichtagskurs zum 30. Juni 2013 des Schweizer Franken zu Euro war CHF/EUR 1,2338
(30. Juni 2012: 1,2030), der Durchschnittskurs für das 1. Halbjahr 2013 betrug CHF/EUR 1,2272 (1. Halbjahr
2012: 1,20106).
3.4 Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten
Die Erstellung der Konzernbilanz gemäß IFRS erfordert bei verschiedenen Posten, dass Annahmen getroffen
und Schätzungen vorgenommen werden, die sich auf die Höhe und den Ausweis von Vermögenswerten und
Schulden sowie auf Aufwendungen und Erträge auswirken. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Bedeutende Ermessenspielräume nutzt die Gesellschaft lediglich bei dem Ansatz möglicher Goodwills durch
Ansatz der „Partial goodwill method“, bzw. der „Full goodwill method“. Ansonsten bestehen keine wesentlichen
bilanziellen Ermessensspielräume.
Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen
von Schätzungsunsicherheiten zum Ende der Berichtsperiode angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko
entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen
Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird.
Bei der Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und immaterieller Vermögenswerten ist die
erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen, dabei werden insbesondere vertragliche Bestimmungen, Branchenerkenntnisse und Einschätzungen des Managements berücksichtigt.
Den im Rahmen der Purchase Price Allocation ermittelten immateriellen Vermögenswerten liegen die Planungen
der Gesellschaft zugrunde, die unter Berücksichtigung von vertraglichen Vereinbarungen auf den Schätzungen
des Managements beruhen. Die im Zuge der Bewertung der immateriellen Vermögenswerte angewandten Diskontierungszinssätze (WACC) betragen zwischen 3,95% und 4,38%.
Hinsichtlich der getroffenen Annahmen bei der Ermittlung der Fair Values der Finanzanlagen verweisen wir auf
die Ausführungen des Konzernanhangs zum 31.12.2012 unter 3.7.
Bei der Ermittlung der Barwerte der Leasingverbindlichkeiten und Finanzschulden wurden die vertraglich vereinbarten Zinssätze verwendet.
Zum Periodenende wurden die zur Zinssicherung angeschlossenen Zinsswaps neu bewertet. Aufgrund des Weiteren gesunkenen Zinsniveaus ergab die Neubewertung einen Zinsertrag in Höhe von TEUR 586.
Aufgrund der oben genannten Unsicherheiten ist es nicht möglich, quantitative Auswirkungen der Schätzungsunsicherheiten zu nennen.
3.5 Segmentberichterstattung
Der Fokus der Geschäftstätigkeit des Capital Stage Konzerns hat sich im 1. Halbjahr 2013 nicht Wesentlich zum
Vorjahr verändert und liegt auf dem Betrieb und dem Ausbau von Solar- und Windparks. Daher ist die Verteilung des Konzernvermögens und der Konzernschulden auf die Segmente unverändert zum 31.12.2012. Der Konzern setzt sich aus den Segmenten: Verwaltung, PV-Parks, PV-Service, Windparks und Finanzbeteiligungen
zusammen.
4. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung
4.1 Umsatzerlöse
01.01.-30.06.2013
TEUR 26.241
(01.01.-30.06.2012
TEUR 20.097)
Diese Position beinhaltet die erzielten Einspeisevergütungen der Photovoltaik- und der Windparks sowie die
Umsatzerlöse der Helvetic Energy GmbH und die Umsatzerlöse mit externen Drittparks der Capital Stage Solar
F-173
Service GmbH für das 1. Halbjahr 2013. Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse ist in der Segmentberichterstattung dargestellt.
4.2
Sonstige Erträge
01.01.-30.06.2013
TEUR 11.490
(01.01.-30.06.2012
TEUR 11.484)
Die sonstigen Erträge in Höhe von TEUR 11.490 enthalten im Wesentlichen erfolgswirksam erfasste Erträge aus
der Erstkonsolidierung der italienischen und deutschen Solar- und Windparks in Höhe von TEUR 8.585 (Vorjahr
TEUR 11.225). Weiterhin enthalten die sonstigen Erträge aufgrund von Anpassungen der vorläufigen Kaufpreisallokationen für Erwerbe aus dem Vorjahr TEUR 2.727. Der Capital Stage Konzern hat gemäß IFRS 3 zum
Zeitpunkt des Erwerbs der Parks eine vorläufige Kaufpreisallokation durchgeführt und die erworbenen Vermögenswerte und Schulden in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei wurde die sogenannte „Partial-Goodwill“
Methode angewendet.
4.3 Finanzergebnis
01.01.-30.06.2013
TEUR -7.775
(01.01.-30.06.2012
TEUR -4.605)
Die Finanzerträge resultieren aus Zinsen für Festgeldanlagen und Bankguthaben. Die Finanzaufwendungen beinhalten Zinsen für langfristige Kredite sowie Aufwendungen aus der Bewertung der Beteiligung an der BlueTec
GmbH & Co. KG zum beizulegenden Zeitwert.
4.4 Finanzanlagen
30.06.2013
TEUR 1.813
(31.12.2012
TEUR 3.049)
Bei den in den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich um die BlueTec GmbH & Co. KG
und die Eneri PV SRL. Die Beteiligungen wurden zum Berichtsstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Hieraus ergab sich für die BlueTec GmbH & Co. KG ein Abschreibungsbedarf in Höhe von TEUR 1.589.
4.5 Forderungen aus Lieferung und Leistung
30.06.2013
TEUR 10.543
(31.12.2012
TEUR 3.150)
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich zum 30. Juni 2013 im Vergleich zum 31. Dezember 2012 saisonal bedingt erhöht, da die Ansprüche aus Einspeisevergütungen im Juni über den Ansprüchen für
Dezember liegen. Die Zahlungen erfolgen gewöhnlich im darauf folgenden Quartal.
4.6 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
30.06.2013
TEUR 40.616
(31.12.2012
TEUR 34.238)
Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind EUR
11,7 Mio. (31. Dezember 2012: EUR 15,8 Mio.) Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden
F-174
Banken bei den Solarparks als Sicherheiten dienen und kurzfristig nicht frei verfügbar sind. Die Entwicklung der
liquiden Mittel, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Cashflow-Rechnung dargestellt.
4.7
Eigenkapital
30.06.2013
TEUR 156.393
(31.12.2012
TEUR 130.262)
Die Entwicklung des Postens Eigenkapital wird im Rahmen des Konzerneigenkapitalspiegels dargestellt.
Zum 30. Juni 2013 betrug das Grundkapital TEUR 53.750 (31. Dezember 2012: TEUR 48.400) und die Kapitalrücklage TEUR 51.644 (31. Dezember 2012: TEUR 37.666).
Im ersten Halbjahr 2013 wurden zwei Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital erfolgreich abgeschlossen.
Desweiteren wurden Aktienoptionen gewandelt, die zu einer Erhöhung des Grundkapitals geführt haben.
Der Bruttomittelzufluss in Höhe von insgesamt TEUR 19.421 wurde dem Eigenkapital zugeführt. Das Grundkapital von TEUR 48.400 wurde um TEUR 5.350 auf TEUR 53.750 erhöht.
Die Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 3.705 entsprechen den anderen Gewinnrücklagen im verkürzten Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2013 der Capital Stage AG.
Bei der Währungsrücklage in Höhe von TEUR 144 handelt es sich um die Währungsdifferenzen des Euro zum
Schweizer Franken, die im Zusammenhang mit der Konsolidierung der Helvetic Energy GmbH und der Calmatopo AG entstanden sind.
4.8 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Der in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Steueraufwand beträgt bei einer laufenden Steuerbelastung von
TEUR 989 (Vorjahr TEUR 215) und eines latenten Steueraufwandes in Höhe von TEUR 323 (Vorjahr TEUR
482) insgesamt TEUR 1.312 (Vorjahr TEUR 697).
4.9 Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (nach Anteilen Dritter) beträgt EUR 0,21 (30.06.2012 EUR 0,08). Das
verwässerte Ergebnis je Aktie liegt bei EUR 0,21 (30.06.2012 EUR 0,08).
4.10 Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Hierbei handelt es sich um die langfristigen Finanzschulden bei Kreditinstituten. Die Finanzschulden sind mit
ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Bewertung erfolgt ausschließlich zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
4.11 Abschreibungen
Bei den Abschreibungen in Höhe von TEUR 8.642 (30.06.2012: TEUR 13.993) handelt es sich im Wesentlichen
um die planmäßigen Abschreibungen auf die Photovoltaik- und Windparkanlagen sowie die planmäßige Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte (Stromeinspeiseverträge).
4.12 Zusätzliche Angaben zu den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Aufgrund der Risikostruktur, der Fristigkeit bzw. Liquidierbarkeit sowie der Behandlung im Rahmen des Risikomanagements und der Art der Bewertung werden die gehaltenen Finanzinstrumente in die folgenden Klassen
aufgeteilt: Finanzanlagen, Zinsswaps, Sonstige finanzielle Vermögenswerte, Kredite und Forderungen und Finanzielle Verbindlichkeiten.
Finanzanlagen
Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzanlagen beinhalten die Beteiligungen an der
BlueTec GmbH & Co. KG und der Eneri PV Service SrL.
Die in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert erfassten Finanzanlagen (sowie die Angaben zu beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten) beruhen mit Ausnahme der Zinssätze auf Informations- und Inputfaktoren der im Konzernanhang zum 31.12.2012 unter 3.10 umschriebenen Stufe 3. Wertänderungen werden
ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst. Die Bewertungsverfahren und Inputfaktoren wurden unverändert
wie zum 31. Dezember 2012 angewandt.
Aus der Anwendung der genannten Bewertungsverfahren ergab sich zum 30. Juni 2013 eine Abschreibung auf
den Zeitwert in Höhe von TEUR 1.589 (31.12.2012 TEUR 0).
F-175
Zinsswaps
Bei den Zinsswaps handelt es sich unverändert um die im Geschäftsjahr 2012 mit den Unternehmenserwerben
übernommenen Zinsswaps. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und wurden als finanzielle
Vermögenswerte als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, da es sich um Derivate handelt, die nicht als Sicherungsinstrument designiert wurden, als solches effektiv sind und keine Finanzgarantie darstellen. Die Konditionen haben sich im Vergleich zum 31.12.2012 nicht verändert.
Die in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert erfassten Zinsswaps (sowie die Angaben zu beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten) beruhen auf Informations- und Inputfaktoren der im Konzernanhang
zum 31.12.2012 unter 3.10 umschriebenen Stufe 2. Wertänderungen werden ergebniswirksam im Finanzergebnis
erfasst.
Bei einem Zinsswap tauscht der Konzern fixe und variable Zinszahlungen, die auf Basis von vereinbarten Nominalbeträgen berechnet wurden. Solche Vereinbarungen ermöglichen dem Konzern, das Risiko sich ändernder
Zinssätze auf den beizulegenden Zeitwert zu emittierten, fest verzinslichen Schuldinstrumenten und Zahlungsstromrisiken der emittierten, variabel verzinslichen Schuldinstrumente zu vermindern.
Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps zum Stichtag wird durch Diskontierung künftiger Zahlungsströme
unter Verwendung der Zinsstrukturkurven zum Stichtag und der mit den Verträgen verbundenen Kreditrisiken
bestimmt.
Aus der Neubewertung der im Geschäftsjahr 2012 übernommenen Zinsswaps zum 30. Juni 2013 ergibt sich zum
30. Juni 2013 ein Zinsertrag in Höhe von TEUR 586.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die übrigen in der Konzernbilanz ausgewiesenen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden in den
Klassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und sonstige kurzfristige Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzschulden und
sonstige kurzfris tige Verbindlichkeiten aufgeteilt. Es handelt sich hierbei um kurzfristige finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, deren Buchwerte den Anschaffungskosten entsprechen. Aus diesen Risikoklassen ergeben sich letztlich keine für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns bedeutsamen Kredit- bzw. Ausfallrisiken, da die Forderungen weder überfällig noch wertberichtigt und
zum Zeitpunkt des Konzernabschlusses bereits weitestgehend beglichen bzw. sicher angelegt (Festgelder) sind.
Somit entsprechen ihre Buchwerte im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert.
Kredite und Forderungen
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente enthalten mit Ausnahme der Finanzschulden keine stillen Reserven und Lasten, d.h. der Buchwert sämtlicher weiteren in der Bilanz ausgewiesenen
Finanzinstrumente entspricht ihrem Zeitwert. Wesentliche zu benennende Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiken
bestehen nicht, Sicherheiten für Kredite und Forderungen werden nicht gehalten.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Liquiditätsrisiken aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich nicht, da der Konzern über Zahlungsmittel
bzw. Zahlungsmitteläquivalentein Höhe von EUR 40,6 Mio. (31.12.2012: EUR 34,2 Mio.) verfügt sowie aus den
laufenden Solar- und Windparks Zahlungsströme mit hoher Sicherheit erwartet werden, mit denen die Zins und
Tilgungszahlungen und die finanziellen Verbindlichkeiten hieraus problemlos laufzeitäquivalent bedient werden
können. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein
angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen
und durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung
der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
Im ersten Halbjahr 2013 wurden Tilgungen auf die bestehenden langfristigen Finanziellen Verbindlichkeiten
planmäßig vorgenommen.
5. Haftungsverhältnisse und sonstige Verpflichtungen
Für Mietverhältnisse mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr bestehen Verpflichtungen in Höhe von TEUR
236.
Daneben bestehen Standard-Leasing-Verträge, deren Klassifizierung nach IAS 17.8 im sog. Operating- Leasing
erfolgt. Die Leasinggegenstände werden beim Leasinggeber aktiviert und nicht beim Leasingnehmer.
F-176
Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen auf Grund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen für den Zeitraum länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren beträgt TEUR 96. Für mehr als fünf Jahre
fallen keine Leasingzahlungen an, weil der längste Vertrag nur bis Ende November 2016 läuft. Diese Angaben
erfolgen nach IAS 17.35.
Im 1. Halbjahr 2013 sind Leasingaufwendungen in Höhe von TEUR 44 (1. Halbjahr 2012: TEUR 43) gezahlt
worden.
Die Gesellschaften, in denen die Photovoltaik oder Windkraftanlagen betrieben werden, haben entsprechend den
Laufzeiten der Anlagen (20 bis 30 Jahre), zum Teil langfristige Pachtverträge abgeschlossen. Die Summe der
künftigen Pachtzahlungen, die länger als 5 Jahre laufen, beträgt TEUR 14.767.
Sonstige
Sonstige
Sonstige
Verpflichtungen
Verpflichtungen
Verpflichtungen
1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
236
878
0
56
96
0
662
2.990
14.767
Mietverträge
Leasingverträge
Pachtverträge
6. Angaben zur Dividende (Dividendenvorschlag)
Der Vorstand und Aufsichtsrat haben am 18. Juni 2013 auf der Hauptversammlung der Capital Stage AG vorgeschlagen, eine Dividende für das Jahr 2012 von insgesamt TEUR 3.913 (EUR 0,08 je dividendenberechtigter
Stückaktien) auszuschütten. Dieser Vorschlag wurde von der Hauptversammlung genehmigt und beschlossen.
Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2012 erfolgte am 19. Juni 2013.
Aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses wurde von einem im Konsolidierungskreis befindlichen Solarpark am
10. Juni 2013 eine Teilausschüttung an einen Mitgesellschafter in Höhe von TEUR 392 vorgenommen.
7. Mitarbeiter
In dem Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2013 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 60 Mitarbeiter. Die
Durchschnittszahlen wurden anhand der Anzahl angestellter Mitarbeiter zum Ende eines jeden Monats ermittelt.
Am 30. Juni 2013 beschäftigte der Konzern, abgesehen von den Vorstandsmitgliedern, 12 Mitarbeiter bei der
Capital Stage AG, 10 Mitarbeiter bei der Capital Stage Solar Service GmbH und 42 Mitarbeiter bei der Helvetic
Energy GmbH.
8. Aktienoptionsplan
Im ersten Halbjahr 2013 wurden 510.000 Optionen gewandelt. Aus dem Optionsprogramm wurden in diesem
Zeitraum TEUR 43 (1. Januar bis 30. Juni 2012: TEUR 15) Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
9. Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen (IAS 24)
In 2012 wurde ein Mietvertrag mit der Albert Büll, Dr. Cornelius Liedtke in GbR Holzhafen für Büroflächen, die
im zweiten Quartal 2013 von der Capital Stage AG bezogen wurden, zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. Darüberhinaus bestehen Garagenmietverträge über Tiefgaragenstellplätze in dem Bürogebäude, in dem sich
die Büroflächen befinden.
10. Wichtige Ereignisse nach Abschluss der Berichtsperiode
Wichtige Ereignisse nach Ende der Berichtsperiode liegen nicht vor.
11. Vorstand und Aufsichtsrat
Die Zusammensetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates blieb im Vergleich zum 31. Dezember 2012 unverändert.
Der Vorstand setzte sich zum 30. Juni 2013 wie folgt zusammen:
Herr Felix Goedhart (Vorstandsvorsitzender)
Herr Dr. Zoltan Bognar
F-177
Der Aufsichtsrat setzte sich zum 30. Juni 2013 wie folgt zusammen:
Herr Dr. Manfred Krüper (Vorsitzender)
Herr Alexander Stuhlmann (Stellvertretender Vorsitzender)
Herr Dr. Cornelius Liedtke
Herr Albert Büll
Herr Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke
Herr Professor Dr. Fritz Vahrenholt
12. Mitteilungspflichten
Die Capital Stage AG hat in der Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 20. August 2013 folgende Mitteilungen gemäß
§ 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG erhalten:
Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts- Zentralbank hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf,
Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2013 die Schwellen von 3 und 5 % der
Stimmrechte überschritten hat und damit 7,859% der Stimmrechte (entspricht 4.163.160 Stimmrechte) betrug.
Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts- Zentralbank hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts- Zentralbank, Düsseldorf,
Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 5 und 3 %
der Stimmrechte unterschritten hat und damit 0,000% der Stimmrechte (entspricht 2 Stimmrechte) betrug.
Die Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG,
Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und zu
diesem Tag 10,32% der Stimmrechte (entspricht 5.469.186 Stimmrechte) beträgt.
Die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg,
Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und damit
4,61% der Stimmrechte (entspricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug.
Die Albert Büll Holding GmbH & Co. KG hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg,
Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und damit
4,61% der Stimmrechte (entspricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug, wobei 4,61% der Stimmrechte nach § 22
Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil
an der Capital Stage AG 3% oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH.
Die Albert Büll GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll
GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die
Schwellen von 15, 10, und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61% der Stimmrechte (entspricht
2.442.981 Stimmrechte) betrug, wobei 4,61% der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an
der Capital Stage AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Albert
Büll Beteiligungsgesellschaft mbH.
Herr Albert Büll, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 13. März 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen
von 15, 10, und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61% der Stimmrechte (entspricht 2.442.981
Stimmrechte) betrug, wobei 4,61% der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll GmbH, Albert Büll Holding
GmbH & Co. KG und Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH.
Die AMCO Service GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der AMCO
Service GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die
Schwellen von 20% und 25% der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 27,19% der Stimmrechte
(entspricht 14.401.250 Stimmrechte) beträgt.
F-178
13. Zukunftsgerichtete Aussagenund Prognosen
Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und
Prognosen des Vorstands beruhen sowie den ihm zurzeit verfügbaren Informationen. Bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und Einflüsse können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage oder die Entwicklung von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.
Hamburg im August 2013
Capital Stage AG
Der Vorstand
Felix Goedhart
Dr. Zoltan Bognar
Vorsitzender
F-179
[Diese Seite wurde absichtlich freigelassen.]
F-180
14. Konzernanlagenspiegel
in TEUR
Sonstige immateriel- Stromeinspeiseverträge
le Vermögenswerte
/Projektrechte
Firmenwert
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2010
600
73.263
6.888
Zugänge
84
129
0
Veränderung Konsolidierungskreis
69
18.396
0
Abgänge
0
0
0
Veränderung Fair Value Bewertung
0
0
0
95
-1.318
-61
0
0
0
848
90.470
6.827
179
4.362
0
Zugänge
43
1.853
0
Abgänge
0
0
0
Währungsumrechnung
0
0
0
Stand 30.06.2013
222
6.215
0
Buchwert 31.12.2012
421
68.901
6.888
Buchwert 30.06.2013
626
84.255
6.827
Umbuchungen
Währungsumrechnung
Stand 30.06.2013
Abschreibungen
Stand 01.01.2013
F-181
Sonstige Sachanlagen
Anlagen im Bau
Energieerzeugungs- Finanzanlagen
anlagen
Summe
824
1.795
341.365
10.818
435.553
137
0
212
7.784
8.346
128
0
50.994
-7.431
62.156
0
0
0
0
0
0
0
0
-1.589
-1.589
-260
-1.795
1.923
0
-1.416
-6
0
0
0
-6
823
0
394.494
9.582
503.044
320
0
26.538
7.768
39.167
84
0
6.662
0
8.642
0
0
0
0
0
-3
0
0
0
-3
401
0
33.200
7.768
47.805
504
1.795
314.828
3.050
396.387
422
0
361.294
1.814
455.238
F-182
15. Konzern-Segmentberichterstattung zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung
vom 01. Januar bis 30. Juni 2013 (01. Januar bis 30. Juni 2012)
In TEUR
Umsatzerlöse
Verwaltung
PV Parks
PV Service
1
19.185
1.037
(0)
(14.079)
(454)
-1.847
24.341
537
(-1.665)
(24.003)
(194)
-1.886
16.739
524
(-1.678)
(18.779)
(186)
624
-6.005
-9
(467)
(-4.789)
(-25)
-1.262
10.734
515
(Vorjahr)
(-1.211)
(13.990)
(161)
Vermögen einschließlich Beteiligungen
107.387
410.251
1.214
(Stand 31.12.2012)
(93.740)
(363.974)
(1.731)
Investitionen (netto)
789
3.629
36
(Vorjahr)
(25)
(29.974)
(55)
Schulden
665
354.400
588
(985)
(323.159)
(1.635)
(Vorjahr)
Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA)
(Vorjahr)
Betriebsergebnis (EBIT)
(Vorjahr)
Finanzergebnis
(Vorjahr)
Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT)
(Stand 31.12.2012)
F-183
Windparks
Finanzbeteiligungen
Überleitung
Summe
3.434
3.511
-927
26.241
(403)
(5.615)
(-454)
(20.097)
6.293
-545
0
28.779
(298)
(305)
(0)
(23.135)
5.346
-586
0
20.137
(143)
(-8.288)
(0)
(9.142)
-704
-1.681
0
-7.775
(-135)
(-123)
(0)
(-4.605)
4.642
-2.267
0
12.362
(8)
(-8.411)
(0)
(4.537)
81.807
12.016
-92.275
520.400
(65.553)
(14.271)
(-84.252)
(455.017)
7
18
-972
3.507
(414)
(0)
(0)
(30.468)
73.938
9.349
-74.933
364.007
(63.701)
(7.732)
(-72.457)
(324.755)
F-184
JÜNGSTER GESCHÄFTSGANG UND AUSBLICK
Im Juli 2013 hat die Investmentbank Lincoln International die Aktie der Capital Stage AG in ihren Solar Energy
Stock Index aufgenommen. Der Index ist ein von Lincoln International geführter Branchenindex der Solarindustrie, der sich in seiner Berechnungsmethode am bekannten S&P 500 Index orientiert und damit in seiner Wertentwicklung direkt vergleichbar ist. Das insgesamt 32 Werte umfassende Branchenbarometer teilt die gelisteten
Unternehmen in die Segmente Wafers/Ingots, Cells/Modules, Vertically Integrated und EPC Integrators/Developers ein. Capital Stage wird im Index in der Rubrik EPC Integrators/Developers geführt.
Seit dem 30. Juni 2013 sind keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition der
Capital Stage Gruppe eingetreten.
A-1
GLOSSAR
AfA ..........................................
Absetzungen für Abnutzung-Tabellen
AG ...........................................
Aktiengesellschaft
AktG ........................................
Aktiengesetz
BaFin .......................................
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BauGB .....................................
Baugesetzbuch
Berenberg................................
Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG
BImSchG .................................
Bundesimmisionsschutzgesetz
Capital Stage Gruppe ............
Die direkten und indirekten Tochtergesellschaften der Capital Stage AG,
Hamburg zum Datum dieses Prospekts.
Clearstream ............................
Die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn
Dekret 6. Juli 2012 .................
Das italienische Gesetzesdekret des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung vom 6. Juli 2012
Designated Sponsor ................
Close Brothers Seydler Bank AG
DPR .........................................
Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
EEG .........................................
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz)
Einspeisevergütung ................
Die Fördermittel nach dem EEG
e2m ..........................................
Energy2market GmbH
FIT ...........................................
Einspeisevergütung oder " feed-in-tariff"
GC's .........................................
Green Certificates
Gesellschaft .............................
Capital Stage AG
GmbH ......................................
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Grid-Parity .............................
Kosten der Stromerzeugung im Vergleich zu konventionell erzeugtem
Strom (Netzparität)
GSE .........................................
Gestore Servizi Energetici, in Italien für die erneuerbare Energien zuständigen Behörde
GW ..........................................
Gigawatt
IFRS ........................................
International Financial Reporting Standard, wie sie in der EU angewendet
werden
IRR ..........................................
Internal rate of return
ISIN .........................................
International Securities Identification Number
KG ...........................................
Kommanditgesellschaft
G-1
kW ...........................................
Kilowatt
kWh .........................................
Kilowattstunde
MW ..........................................
Megawatt
MWp........................................
Megawatt-Peak (kumulierte Maximalleistung der Anlagen)
Nettoemissionserlös ................
Der Bruttoemissionserlös abzüglich der von der Gesellschaft zu tragenden
Kosten der Kapitalerhöhung.
PV ............................................
Photovoltaik
PV-Parks .................................
Photovoltaikparks der Capital Stage Gruppe
PV Services .............................
Die technische und kaufmännische Betriebsführung von PV-Parks
RID (Ritiro Dedicato) ............
Stromverkaufspreis in Italien
Securities Act ..........................
U.S. Securities Act of 1933, in seiner jeweiligen Fassung
Solarstrom ..............................
Strom aus solarer Strahlungsenergie
Sole Global Coordinator ........
Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG
SPV ..........................................
Special Purpose Vehicle, Zweckgesellschaft
Stabilisierungsmanager .........
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien handelt der Sole
Global Coordinator als Stabilisierungsmanager.
Strompreisbremse ..................
Reduktion des Strompreises aufgrund einer neuen Gesetzes- oder Verordnungslage oder aufgrund politischer Diskussionen
TWh .........................................
Terrawatt pro Stunde
UVP .........................................
Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG ......................................
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
U.S. Personen ..........................
U.S. persons im Sinne der Definition in Regulation S des U.S. Securities
Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung
Übernahmevertrag .................
Aktienübernahmevertrag
Vereinigtes Königreich ..........
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
WGZ ........................................
WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank
WKN........................................
Wertpapierkennnummer
WpHG .....................................
Wertpapierhandelsgesetzes
WpPG ......................................
Wertpapierprospektgesetz
Zubaukorridor .......................
Ein Bereich, innerhalb dessen weitere PV- und Windkraftanlagen in Betrieb genommen werden können
G-2
UNTERSCHRIFTEN
Capital Stage AG
gez. Felix Goedhart
gez. Dr. Zoltan Bognar
(Vorstandsvorsitzender)
(Vorstand)
Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG
gez. Stefan Ries
gez. Marc Christian Gei
WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank
gez. Stefan Ries (in Vollmacht)
gez. Marc Christian Gei (in Vollmacht)
8. Oktober 2013
U-1