Oktober 2013 - Capital Stage AG
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Oktober 2013 - Capital Stage AG
Prospekt für das öffentliche Angebot sowie die Zulassung zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich mit weiteren Zulassungspflichten (Prime Standard) sowie die Zulassung zum regulierten Markt an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg von 13.516.249 auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) aus der vom Vorstand am 8. Oktober 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 8. Oktober 2013 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre der Capital Stage AG - jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2013 der Capital Stage AG Hamburg International Securities Identification Number (ISIN): DE0006095003 Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): 609500 Börsenkürzel: CAP Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner Berenberg Co-Manager WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank 8. Oktober 2013 Inhaltsverzeichnis ZUSAMMENFASSUNG ...................................................................................... 1 RISIKOFAKTOREN .......................................................................................... 20 Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe .. 20 Risiken im Zusammenhang mit der Aktionärsstruktur und dem Angebot ............... 31 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ............................................................... 33 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts ......................................................... 33 Zukunftsgerichtete Aussagen .......................................................................................... 33 Hinweis zu Quellen der Marktdaten .............................................................................. 33 Hinweis zu Finanz-, Währungs-, und Zahlenangaben ................................................. 34 Einsichtnahme in Dokumente ......................................................................................... 35 DAS ANGEBOT .................................................................................................. 36 Gegenstand des Angebots ................................................................................................ 36 Voraussichtlicher Zeitplan für das Angebot ................................................................. 36 Bezugsangebot .................................................................................................................. 37 Marktschutzvereinbarungen .......................................................................................... 40 Stabilisierungsmaßnahmen ............................................................................................. 40 Aktienübernahme ............................................................................................................ 41 Verkaufsbeschränkungen ............................................................................................... 42 INFORMATIONEN ÜBER DIE ANGEBOTENEN NEUEN AKTIEN ....... 43 Rechtsgrundlage für die Neuen Aktien .......................................................................... 43 Stimmrecht ....................................................................................................................... 43 Gewinnanteilberechtigung .............................................................................................. 43 Form und Verbriefung der Aktien ................................................................................. 43 WKN/ISIN/Börsenkürzel ................................................................................................ 43 Übertragbarkeit ............................................................................................................... 43 Börsenzulassung, Verbriefung, Lieferung ..................................................................... 43 Zahl- und Hinterlegungsstelle......................................................................................... 43 Designated Sponsor.......................................................................................................... 43 GRÜNDE FÜR DAS ANGEBOT UND VERWENDUNG DES EMISSIONSERLÖSES UND KOSTEN DER EMISSION; VERWÄSSERUNG; INTERESSEN BETEILIGTER PERSONEN AN DEM ANGEBOT ........................................................................................................... 44 Gründe für das Angebot und Verwendung des Emissionserlöses ............................... 44 Kosten der Emission ........................................................................................................ 44 Verwässerung ................................................................................................................... 44 Interessen beteiligter Personen an dem Angebot .......................................................... 45 DIVIDENDENPOLITIK UND ANTEILIGES ERGEBNIS .......................... 46 Dividendenrechte ............................................................................................................. 46 Ergebnis und Dividende je Aktie .................................................................................... 46 Dividendenpolitik ............................................................................................................. 46 I KAPITALAUSSTATTUNG UND LIQUIDITÄT ........................................... 47 Kapitalausstattung ........................................................................................................... 47 Liquidität .......................................................................................................................... 48 Indirekte, Eventual- und sonstige Verbindlichkeiten ................................................... 48 Geschäftskapital ............................................................................................................... 48 AUSGEWÄHLTE FINANZANGABEN ........................................................... 49 Konzern-Gesamtergebnisrechnung ............................................................................... 49 Konzernbilanz .................................................................................................................. 50 Konzern-Kapitalflussrechnung ...................................................................................... 51 Konzern-Kennzahlen ....................................................................................................... 53 DARSTELLUNG UND ANALYSE DER FINANZ- UND ERTRAGSLAGE ................................................................................................ 54 Überblick .......................................................................................................................... 54 Wesentliche, die Ertragslage beeinflussende Faktoren ................................................ 54 Entwicklung der Ertragslage .......................................................................................... 58 Entwicklung der Finanzlage und Finanzierungsquellen .............................................. 65 Konsolidierungskreis ....................................................................................................... 71 Bedeutende bilanzielle Ermessenspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten ............................................................................................... 73 Zusätzliche Informationen aus dem Jahresabschluss (nach HGB) der Capital Stage AG ............................................................................................................. 74 GEWINNPROGNOSE ....................................................................................... 75 Umsatz-, EBITDA-, EBIT- und EBT-Prognose der Capital Stage AG für das Geschäftsjahr 2013 .......................................................................................................... 75 Erläuterungen der Prognose ........................................................................................... 75 Bescheinigung zur Umsatz-, EBITDA-, EBIT- und EBT-Prognose ........................... 77 MARKT UND WETTBEWERB ....................................................................... 78 Märkte für Erneuerbare Energien ................................................................................. 78 Photovoltaik ...................................................................................................................... 80 Windenergie ..................................................................................................................... 86 Wettbewerb und Wettbewerbsposition ......................................................................... 90 BESCHREIBUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT ..................................... 91 Einführung ....................................................................................................................... 91 Historie .............................................................................................................................. 91 Wettbewerbsstärken ........................................................................................................ 92 Strategie ............................................................................................................................ 93 Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe ............................................................... 94 Geschäftsbereiche der Capital Stage Gruppe ............................................................. 100 Investitionen ................................................................................................................... 104 Gewerbliche Schutzrechte ............................................................................................. 104 Sachanlagen und Grundeigentum ................................................................................ 105 Mitarbeiter ..................................................................................................................... 105 Wesentliche Verträge .................................................................................................... 105 Rechtsstreitigkeiten und Verwaltungsverfahren ........................................................ 105 Versicherungen .............................................................................................................. 105 II REGULATORISCHES UMFELD UND RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................ 106 Regulatorisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland ....... 106 Regulatorisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen in Italien ................. 110 Regulatorisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen in Frankreich ......... 112 ALLGEMEINE ANGABEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT....................... 114 Unternehmensgeschichte, Gründung, Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft ..................................................................................................................... 114 Gegenstand des Unternehmens..................................................................................... 114 Börsennotierung ............................................................................................................. 114 Abschlussprüfer ............................................................................................................. 114 Bekanntmachungen, Zahlstelle..................................................................................... 114 Grundkapital und Aktien .............................................................................................. 116 Entwicklung des Grundkapitals in den letzten drei Jahren ...................................... 116 Genehmigtes Kapital ..................................................................................................... 116 Kapitalerhöhung zur Durchführung des Angebots .................................................... 117 Bedingtes Kapital I ........................................................................................................ 117 Bedingtes Kapital II ....................................................................................................... 117 Bedingtes Kapital III ..................................................................................................... 118 Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder von Kombinationen dieser Instrumente ............................................................. 118 Managementbeteiligung ................................................................................................ 120 Allgemeine Bestimmungen zur Liquidation der Gesellschaft ................................... 123 Allgemeine Bestimmungen zu einer Veränderung des Grundkapitals..................... 123 Allgemeine Bestimmungen zu Bezugsrechten ............................................................. 124 Anzeigepflichten für Anteilsbesitz ................................................................................ 124 ANGABEN ÜBER DIE ORGANE DER GESELLSCHAFT ....................... 126 Vorstand ......................................................................................................................... 127 Aufsichtsrat .................................................................................................................... 129 Interessenkonflikte......................................................................................................... 137 Bestimmte Informationen über die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats137 Hauptversammlung ....................................................................................................... 137 Corporate Governance .................................................................................................. 138 AKTIONÄRSSTRUKTUR .............................................................................. 141 GESCHÄFTE UND RECHTSBEZIEHUNGEN MIT NAHE STEHENDEN PERSONEN ....................................................................................................... 142 ANGABEN ÜBER BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN ............................. 143 BESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND ......................................................... 145 Besteuerung der Gesellschaft ........................................................................................ 145 Besteuerung der Aktionäre ........................................................................................... 145 III FINANZTEIL .................................................................................................... F-1 Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................... F-1 JÜNGSTER GESCHÄFTSGANG UND AUSBLICK................................... A-1 GLOSSAR .......................................................................................................... G-1 UNTERSCHRIFTEN........................................................................................ U-1 IV ZUSAMMENFASSUNG Zusammenfassungen setzen sich aus als "Elemente" bezeichneten geforderten Angaben zusammen. Diese Elemente sind in den Abschnitten A – E (A.1 – E.7) nummeriert. Diese Zusammenfassung enthält all die geforderten Elemente, die in einer Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und Emittenten einzubeziehen sind. Da gewisse Elemente nicht adressiert werden müssen, können Lücken in der Nummerierung der Elemente in dieser Zusammenfassung vorhanden sein. Auch wenn grundsätzlich ein Element aufgrund der Art der Wertpapiere und des Emittenten in der Zusammenfassung aufzuführen wäre, ist es möglich, dass hinsichtlich dieses Elements keine relevanten Angaben gemacht werden können. In einem solchen Fall wird eine kurze Beschreibung des Elements in die Zusammenfassung mit dem Hinweis "entfällt" aufgenommen. ABSCHNITT A – EINFÜHRUNG UND WARNHINWEISE A.1 Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zu diesem Prospekt verstanden werden. Warnhinweise Jede Entscheidung des Anlegers über eine Investition in die Wertpapiere sollte sich auf den Prospekt als Ganzen stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach den nationalen Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Capital Stage AG, Hamburg (die "Gesellschaft", und zusammen mit ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften zum Datum dieses Prospekts "Capital Stage Gruppe"), gemeinsam mit Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg ("Berenberg" oder "Sole Global Coordinator") und WGZ BANK AG Westdeutsche GenossenschaftsZentralbank, Düsseldorf ("WGZ" oder "Co-Manager") übernehmen gemäß § 5 Abs. 2b Nr. 4 Wertpapierprospektgesetz die Verantwortung für diese Zusammenfassung. Diejenigen Personen, die wie vorstehend die Verantwortung für die Zusammenfassung übernommen haben, oder von denen der Erlass ausgeht, können für den Inhalt dieser Zusammenfassung haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. A.2 Zustimmung zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Aktien durch Finanzintermediäre Entfällt (die Zustimmung der Gesellschaft zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre wurde nicht erteilt.) ABSCHNITT B – EMITTENT B.1 Juristische und kommerzielle Bezeichnung Die juristische und kommerzielle Bezeichnung der Gesellschaft ist Capital Stage AG. B.2 Sitz und Rechtsform des Emittenten, das für den Emittenten geltende Recht und Land der Gründung Die Capital Stage AG hat ihren Sitz in Hamburg, Deutschland, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63197 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine deutsche Aktiengesellschaft, die in Deutschland gegründet wurde und deutschem Recht unterliegt. 1 der Gesellschaft B.3 Art der derzeitigen Geschäftstätigkeit und Haupttätigkeiten des Emittenten und Hauptmärkte Die Capital Stage AG betreibt Solar- und Windenergieanlagen und verfügt über ein Portfolio von derzeit 25 Solar- und fünf Windparks mit einer Kapazität von insgesamt ungefähr 190,9 MWp (Solarparks ca. 142,9 MWp, Windparks ca. 48 MWp). Gemessen an der kumulierten Leistung ihrer Solarenergieanlagen ist die Gesellschaft nach eigener Einschätzung Deutschlands größter unabhängiger Solarparkbetreiber. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erwirbt die Capital Stage AG mittelbar in der Regel sämtliche Anteile an Projektgesellschaften, in deren Eigentum wiederum sich die bestehenden und ans Netz angeschlossenen Solar- und Windenergieanlagen befinden. Das Eigentum erstreckt sich regelmäßig auf die Anlagen als solche, d.h. die Module, Wechselrichter, Windturbinen, Türme, Komponenten und Unterkonstruktionen, jedoch nicht auf das jeweilige Grundstück, das in der Regel gepachtet ist (die von der Gesellschaft betriebenen Solar- und Windenergieanlagen werden im nachfolgenden als "PV-Parks" und "Windparks" bezeichnet). Darüber hinaus übernimmt die Gesellschaft über ihre Tochtergesellschaft Capital Stage Solar Service GmbH die technische und kaufmännische Betriebsführung für die PV-Parks der Capital Stage Gruppe selbst (operation and management, "O&M"), für ihre Windparks erbringt die Gesellschaft zu einem Teil die kaufmännische Betriebsführung. Weiterhin übernimmt die Gesellschaft auch das O&M für Solarparkanlagen von Dritten. Die PV-Parks und Windparks der Gesellschaft liegen größtenteils in Deutschland, zu einem kleineren Teil in Norditalien. Die Capital Stage AG hat sich seit dem Jahr 2009 konsequent im sogenannten Downstream Bereich der Wertschöpfungskette des Sektors erneuerbare Energien, d.h. dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie, positioniert. Der Fokus liegt dabei auf dem Erwerb und Betrieb von sogenannten "Turn-Key-Anlagen" (schlüsselfertige Bestandsparks, die bereits über einen Netzanschluss und verifizierbare Leistungsdaten verfügen). Die Capital Stage AG prüft hierfür laufend attraktive Investitionsmöglichkeiten. Die Gesellschaft beteiligt sich in aller Regel nicht an der Projektierung der Anlagen. Mit dieser nach Einschätzung der Gesellschaft risikoreduzierten Strategie unterscheidet sie sich wesentlich von anderen Unternehmen der Solarwirtschaft, z.B. den Solarmodulherstellern und Projektentwicklern. Die für die Gesellschaft wesentlichen Märkte sind der Photovoltaik- und Windenergiemarkt jeweils in Deutschland, Italien und Frankreich. Photovoltaik: In Deutschland erfolgte im Jahr 2012 insgesamt ein Zubau an Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von 7,6 GW. Damit wurde der Zubau des Jahres 2011 (rund 7,5 GW) übertroffen. Die kumulierte installierte Leistung in Deutschland betrug in 2012 32,4 GW. (Quelle: European Photovoltaic Industrie Association, "Global Market Outlook for Photovoltaics, 2013-2017", Mai 2013, "EPIA 2013") Die Photovoltaik deckt in Deutschland derzeit rund fünf Prozent des Strombedarfs. Die rund 1,3 Millionen Solarstromanlagen in Deutschland deckten 2012 nach Informationen des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) rechnerisch den Jahresstromverbrauch von acht Millionen Haushalten – ein Plus von etwa 45 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2012 wurden in Italien Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 3,4 GW neu ans Stromnetz angeschlossen. Dies ist ein erheblicher Rückgang verglichen mit dem großen Boom in 2011, als 9,45 GW neu ans Netz angeschlossen wurden. Die kumulierte installierte Leistung in Italien betrug in 2012 16,34 GW. Nachdem die Förderobergrenze für staatlich bezuschusste Einspeisevergütungen (FITs) erreicht wurde, wird sich der italienische Markt schneller in Richtung post-FIT-Ära wandeln als viele 2 erwartet haben. (Quelle: EPIA 2013) Der französische Photovoltaikmarkt belegte bei den neu ans Stromnetz angeschlossenen Photovoltaikanlagen 2012 den dritten Platz unter den EU-Staaten, hauptsächlich wegen bereits schon früher installierter Projekte, die in 2012 ans Netz angeschlossen wurden. Mit einem Zuwachs von etwas mehr als 1 GW an neu ans Stromnetz angeschlossener Leistung in 2012 bleibt Frankreich noch immer hinter seinem theoretischen Potential zurück. Ende 2012 betrug die ans Stromnetz angeschlossene kumulierte Kapazität etwas mehr als 4 GW, ein Zuwachs von noch 36,9 % gegenüber dem Vorjahr. Obwohl die französische Regierung in jüngster Zeit auf einen weiteren Zuwachs von 1 GW drängte, bestehen nach wie vor erhebliche Hindernisse bei der Entwicklung des Markts. (Quelle: EPIA 2013) Windenergie: Der deutsche Windmarkt verzeichnete im Jahr 2012 erneut ein stabiles Wachstum. Nach aktuellen Erhebungen der Deutschen WindGuard im Auftrag des Bundesverbandes Wind-Energie e.V. (BWE) und VDMA Power Systems (VDMA PS) wurden im vergangenen Jahr 998 (2011: 895) Windenergieanlagen mit einer Leistung von 2,42 (2011: 2,007) GW neu installiert. Damit gingen 2012 rund 20 % mehr Leistung ans Netz als im Vorjahr. In Italien setzte sich der Ausbau der Windkraftkapazitäten auch 2012 fort. Italien ist mit einer installierten Windleistung von insgesamt 8,14 GW der weltweit siebtgrößte Windenergieproduzent. In Europa belegt Italien hinter Deutschland, Spanien und Großbritannien den vierten Platz. 2012 wurden Windenergieanlagen mit einer Leistung von 1,27 GW neu installiert, das entspricht einer Wachstumsrate von 20,9% im Vergleich zum Vorjahr. In 2011 wurden knapp 700 MW Windleistung neu installiert, die gesamte installierte Windleistung betrug in 2011 6,74 GW. (Quelle: World Wind Energy Association, "WWEA", World Wind Energy Report 2012) Frankreich ist der weltweit achtgrößte Windenergieproduzent mit einer installierten Windleistung von insgesamt 7,47 GW und belegt in Europa hinter Deutschland, Spanien, Großbritannien und Italien den fünften Platz. Im Jahr 2012 wurden Windenergieanlagen mit einer Leistung von 757 MW neu installiert, das entspricht einer Wachstumsrate von 14,1 % im Vergleich zum Vorjahr. (Quelle: WWEA World Wind Energy Report 2012) B.4a Wichtigste jüngste Trends, die den Emittenten und die Märkte, auf denen er agiert, beeinflussen Entfällt (es bestehen keine derartigen Trends). B.5 Beschreibung der Gruppe und der Stellung des Emittenten innerhalb dieser Gruppe Die Gesellschaft ist die Obergesellschaft der Capital Stage Gruppe, die aus der Obergesellschaft sowie ihren Beteiligungen (darunter die PVund Windparkprojektgesellschaften und die Finanzbeteiligungen) besteht. Die nachfolgende Darstellung zeigt die Capital Stage Gruppe zum 30. Juni 2013. Zum Datum des Prospekts haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. 3 B.6 Direkte und indirekte Aktionäre des Emittenten Nach Kenntnis der Gesellschaft, die im Wesentlichen auf Stimmrechtsmitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz ("WpHG") beruht, halten folgende Personen oder Gesellschaften eine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft: AMCO Service GmbH: 28,08 %1 Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH: 10,12 %2 Blue Elephant Venture GmbH: 7,69 %3 Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH: 5,52 %4 DJE Investment S.A.: 2,9994 %5 RTG Beteiligungs GmbH: 2,24 %6 1 2 3 4 5 6 An der AMCO Service GmbH hält Herr Albert Büll 24,83 % der Anteile. Die übrigen Anteile der AMCO Service GmbH werden von den weiteren Mitgliedern der Familie Büll gehalten. An der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH hält Herr Dr. Cornelius Liedtke 29,9% der Anteile. Die übrigen Gesellschaftsanteile werden von weiteren Mitgliedern der Familie Liedtke gehalten. Die Anteile der Blue Elephant Venture GmbH werden Herrn Dr. Peter-Alexander Wacker zugerechnet. Die Anteile der Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH werden Herrn Albert Büll über folgende kontrollierte Unternehmen zugerechnet: Albert Büll GmbH, Albert Büll Holding GmbH & Co. KG und Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH. Die Anteile der DJE Investment S.A. werden Dr. Jens Erhard, über folgendes kontrollierte Unternehmen zugerechnet: DJE Kapital AG. Die Anteile der RTG Beteiligungs GmbH werden Herrn Felix Goedhart zugerechnet. Unterschiedliche Stimmrechte Entfällt (es bestehen keine unterschiedlichen Stimmrechte). Direkte oder indirekte Beteiligung an oder Beherrschung des Emittenten Zum Datum des Prospekts hält die AMCO Service GmbH 28,08 % der Aktien der Gesellschaft. Herr Albert Büll hält 24,83 % der Anteile der AMCO Service GmbH. Weiterhin werden Herrn Albert Büll 5,52 % der Aktien der Gesellschaft zugerechnet. Aufgrund der direkten bzw. indi4 rekten Beteiligungen an der Gesellschaft können die AMCO Service GmbH und Herr Albert Büll einen beherrschenden Einfluss in Sinne des § 17 Abs. 1 Aktiengesetz auf die Gesellschaft ausüben. B.7 Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen Die folgenden Tabellen enthalten ausgewählte Finanzinformationen der Capital Stage AG auf konsolidierter Basis für die zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 endenden Geschäftsjahre der Capital Stage Gruppe sowie Zwischenfinanzinformationen für die zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume. Die Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre endend zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 der Capital Stage Gruppe wurden nach IFRS aufgestellt und jeweils durch die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der ungeprüfte Konzernzwischenabschluss für den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum wurde nach IAS 34 "Zwischenberichterstattung" aufgestellt. Die nachfolgend zum 31. Dezember 2012 und 2011 und für die zum 31. Dezember 2012 und 2011 endenden Geschäftsjahre dargestellten ausgewählten Finanzangaben sind dem Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr entnommen bzw. aus diesem abgeleitet. Die nachfolgend zum 31. Dezember 2010 und für das zum 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr dargestellten ausgewählten Finanzangaben sind dem Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr entnommen bzw. von diesem abgeleitet. Die nachfolgend wiedergegebenen Konzernfinanzangaben zum 30. Juni 2013 und für die zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume sind dem ungeprüften Konzernzwischenabschluss für den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum entnommen bzw. von diesem abgeleitet. Konzern-Gesamtergebnisrechnung Die folgende Tabelle stellt die Konzern-Gesamtergebnisrechnung nach IFRS für die zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 endenden Geschäftsjahre und für die zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume dar: 2012 2011 2010 1. Halbjahr 2013 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR (ungeprüft) (ungeprüft) (geprüft) (geprüft) (geprüft) 1. Halbjahr 2012 Umsatzerlöse 45.118 35.463 12.980 26.241 20.097 Sonstige Erträge 15.907 10.621 3.685 11.490 11.484 Materialaufwand -6.870 -5.300 -74 -1.940 -2.918 Personalaufwand (davon 2012 TEUR 34; 2011: TEUR 30; 2010: TEUR 26 aus anteilsbasierter Vergütung) -5.910 -4.462 -1.236 -3.087 -3.028 Sonstige Aufwendungen -14.516 -11.548 -1.765 -3.925 -2.500 Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA) 33.729 24.774 13.591 28.779 23.135 -13.183 -11.465 -6.568 -8.642 -13.993 20.546 13.308 7.023 20.137 9.142 696 711 151 750 311 -11.747 -8.808 -5.402 -8.525 -4.916 Abschreibungen Betriebsergebnis (EBIT) Finanzerträge Finanzaufwendungen 5 2012 2011 2010 1. Halbjahr 2013 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR (ungeprüft) (ungeprüft) (geprüft) (geprüft) Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Konzernjahresergebnis (EAT) 9.495 5.212 1.772 12.362 4.537 -353 -2.715 -118 -1.312 -697 9.142 2.497 1.653 11.050 3.840 -48 -111 - 15 35 9.094 2.386 1.653 11.065 3.875 Währungsdifferenzen Konzerngesamtergebnis (geprüft) 1. Halbjahr 2012 Konzernbilanz Die folgende Tabelle stellt die Konzernbilanz nach IFRS zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 und zum 30. Juni 2013 dar: AKTIVA Immaterielle Vermögenswerte 2012 2011 2010 30. Juni 2013 TEUR TEUR TEUR TEUR (geprüft) (geprüft) (geprüft) (ungeprüft) 69.323 33.052 11.951 84.882 6.888 6.888 1.641 6.827 317.127 203.702 120.271 361.716 Finanzanlagen 3.050 11.600 23.324 1.813 Sonstige Forderungen 1.983 512 - 2.998 Aktive latente Steuern 2.750 956 626 3.051 401.120 256.710 157.813 461.287 Vorräte 2.451 1.911 - 2.961 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.150 6.049 108 10.543 Nicht finanzielle Vermögenswerte 1.355 3.180 719 1.735 Sonstige kurzfristige Forderungen 12.703 333 286 3.258 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 34.238 31.798 22.644 40.616 Kurzfristiges Vermögen, gesamt 53.898 43.271 23.757 59.113 455.017 299.980 181.570 520.400 2012 2011 2010 30. Juni 2013 TEUR TEUR TEUR TEUR (geprüft) (geprüft) (geprüft) (ungeprüft) Geschäfts- oder Firmenwert Sachanlagen Langfristiges Vermögen, gesamt Summe AKTIVA PASSIVA Gezeichnetes Kapital 48.400 38.115 27.720 53.750 Kapitalrücklage 37.666 17.179 4.984 51.644 119 85 55 162 Rücklage für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Arbeitnehmervergütungen 6 PASSIVA 2012 2011 2010 30. Juni 2013 TEUR TEUR TEUR TEUR (geprüft) (geprüft) (geprüft) (ungeprüft) Währungsrücklage -159 -111 - -144 Gewinnrücklagen 3.705 13.705 13.705 3.705 32.388 15.718 16.618 39.298 8.143 6.896 - 7.978 130.262 91.586 63.083 156.393 2.649 - - 3.704 243.772 157.963 104.426 272.127 17.871 18.930 - 17.431 1.694 427 174 2.215 32.010 12.348 3.851 35.028 297.996 189.668 108.451 330.505 913 1 - 1.727 17.354 10.232 6.959 20.584 Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 1.746 898 - 1.762 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.107 4.534 2.427 2.125 Sonstige kurzfristige Schulden 4.638 3.023 650 7.304 26.759 18.727 10.036 33.502 455.017 299.980 181.570 520.400 Bilanzgewinn Minderheitsgesellschafter Eigenkapital, gesamt Minderheitsgesellschafter (KG) Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Langfristige Leasingverbindlichkeiten Sonstige Rückstellungen Passive latente Steuern Langfristiges Fremdkapital, gesamt Steuerrückstellungen Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten Kurzfristiges Fremdkapital, gesamt Summe PASSIVA 1 40 Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr sind Steuerrückstellungen noch unter den sonstigen kurzfristigen Schulden erfasst. Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr erfolgte eine entsprechende Umgliederung. Konzern-Kapitalflussrechnung Die folgende Tabelle stellt die Konzern-Kapitalflussrechnung nach IFRS für die zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 endenden Geschäftsjahre dar: Periodenergebnis Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens Verlust aus Abgang von Finanzanlagen Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen Sonstige zahlungsunwirksame Erträge Finanzerträge Finanzaufwendungen Ertragsteuern (erfolgswirksam) 2012 2011 20101 TEUR TEUR TEUR (geprüft) (geprüft) (geprüft) 9.142 2.497 1.653 13.183 18.218 6.568 8.540 - - 34 30 26 -15.122 -7.134 -3.453 -696 -711 -151 11.747 8.808 5.402 353 2.715 118 7 Ertragsteuern (zahlungswirksam) 2012 2011 20101 TEUR TEUR TEUR (geprüft) (geprüft) (geprüft) -1.019 -868 - Zu-/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind -102.104 -85.792 689 Zu-/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind 103.002 76.331 -1.237 - - 901 47 295 - Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 27.108 14.387 10.518 Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel -19.152 -20.077 -8.294 Auszahlungen für den Erwerb im Folgejahr zu konsolidierender Unternehmen -10.701 - - 114 3.498 - Auszahlungen für Investitionen i. d. Sachanlagevermögen -23.819 -24.044 -9.915 Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -101 -39 -3 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen - -770 -68 Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen 0 8.430 - Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit -53.661 -33.001 -18.280 Tilgung von Finanzkrediten -27.490 -7.423 -5.379 Erhaltene Zinsen 518 417 148 Gezahlte Zinsen -10.502 -8.808 -5.381 Aufnahme von Finanzkrediten 37.650 21.087 10.432 Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen 30.855 22.869 5.040 -118 -400 -80 Gezahlte Dividenden -1.909 - - Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 29.004 27.742 4.781 1 13 - 2.452 9.141 -2.980 31.785 22.644 25.625 Erhaltene / Gezahlte Ertragssteuern (Saldo) Erhaltene Dividenden Einzahlungen aus dem Verkauf kons. Unternehmen Auszahlungen für Emissionskosten Veränderung der Liquidität aus Wechselkursänderungen Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente Stand am Periodenanfang 8 Stand am Periodenende 1 2012 2011 20101 TEUR TEUR TEUR (geprüft) (geprüft) (geprüft) 34.238 31.785 22.644 Die Vergleichbarkeit der Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung für das zum 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr mit den Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung für die zum 31. Dezember 2011 und 2012 endenden Geschäftsjahre ist insofern eingeschränkt, als es bei den Posten "Zu/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind", "Zu-/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind" und "Aufnahme von Finanzkrediten" im Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr zu Umgliederungen kam im Rahmen derer die Zahlen für das Geschäftsjahr 2011 angepasst wurden.. 9 Die folgende Tabelle stellt die verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnung nach IFRS für die zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume dar: Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 1. Halbjahr 2013 1. Halbjahr 2012 TEUR TEUR (ungeprüft) (ungeprüft) 6.377 6.975 -3.507 -30.468 3.547 39.245 Konzern-Kennzahlen Die folgende Tabelle stellt ausgesuchte Konzern-Kennzahlen für die zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 endenden Geschäftsjahre und die Sechsmonatszeiträume zum 30. Juni 2013 und 2012 dar (die Zahlen wurden anhand der internen Rechnungslegung der Gesellschaft ermittelt): 2012 2011 2010 (geprüft soweit nicht anders angegeben) FFO1 in Mio. EUR (ungeprüft) 2 FFOPS in EUR (ungeprüft) 3 EPS in EUR 1 2 3 1. Halbjahr 2012 1. Halbjahr 2013 (ungeprüft) (ungeprüft) 15,1 12,7 4,9 7,1 10,3 0,32 0,40 0,17 0,16 0,20 0,18 -0,028 0,06 0,08 0,21 FFO bedeutet Funds from Operations (Periodenergebnis korrigiert um Abschreibungen, Aufwendungen/Erträgen aus Bewertung und Veräußerung von Finanzanlagen, Erträge aus der Erstkonsolidierung, sonstige nicht operative Erträge/Aufwendungen, latente Steuern und anteilsbasierter Vergütungen). FFOPS bedeutet Funds from Operations per Share (Funds from Operations je Stammaktie). EPS bedeutet Earnings per Share (Ergebnis je Stammaktie, unverwässert). Der Berechnung liegt die durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien im Berichtszeitraum zugrunde. Beschreibung der wesentlichen Veränderungen der Finanzlage und des Betriebsergebnisses des Emittenten in oder nach dem von den wesentlichen historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum. In den zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträumen sowie in den zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 endenden Geschäftsjahren sind die folgenden wesentlichen Änderungen der Finanzlage und Betriebsergebnisses der Gesellschaft, definiert durch Umsatzerlöse und Ergebnis vor Ertragssteuer, eingetreten: Die Umsatzerlöse der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 20.097 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 6.144, oder 31 % auf TEUR 26.241 im ersten Halbjahr 2013. Die Umsatzerlöse der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 35.463 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 9.655, oder 27 % auf TEUR 45.118 im Geschäftsjahr 2012. Im Geschäftsjahr 2011 stiegen die Umsatzerlöse der Capital Stage Gruppe von TEUR 12.980 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 22.483, oder 173 %, auf TEUR 35.463. Das Ergebnis vor Ertragsteuer der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 4.537 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 7.825, oder 172 %, auf TEUR 12.362 im ersten Halbjahr 2013. Das Ergebnis vor Ertragsteuer der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 5.212 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 4.283, oder 82 %, auf TEUR 9.495 für das Geschäftsjahr 2012. Im Geschäftsjahr 2011 stieg das Ergebnis vor Ertragsteuer der Capital Stage Gruppe von TEUR 1.772 für das Geschäftsjahr 2010 um TEUR 3.440, oder 194 % auf TEUR 5.212. Der Anstieg resultierte jeweils in erster Linie aus einem Anstieg der Umsatzerlöse in den Segmenten PV-Parks, Finanzbeteiligungen und Windparks und war im Wesentlichen bedingt durch den Erwerb und die Konsolidierung von Umsätzen neuer PV- und Windparks. Das Eigenkapital erhöhte sich von TEUR 130.262 am 31. Dezember 10 2012 um TEUR 26.131, oder 20 %, auf TEUR 156.393 am 30. Juni 2013. Dieser Anstieg resultierte im Wesentlichen aus dem Periodenergebnis sowie durch Kapitalerhöhungen mit einem Emissionserlös von TEUR 19.421. Gegenläufig wirkte sich die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre aus. Das Eigenkapital der Capital Stage AG erhöhte sich von TEUR 91.586 zum 31. Dezember 2011 um TEUR 38.676, oder 42 %, auf TEUR 130.262 am 31. Dezember 2012, was im Wesentlichen aus in 2012 durchgeführten Kapitalmaßnahmen sowie dem Konzerngesamtergebnis für 2012 resultierte. Durch eine Kapitalerhöhung hatte die Gesellschaft 10.285.004 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 3,00 je Aktie ausgegeben. Das Eigenkapital der Capital Stage AG stieg von TEUR 63.083 zum 31. Dezember 2010 um TEUR 28.503, oder 45 %, auf TEUR 91.586 am 31. Dezember 2011 im Wesentlichen aufgrund einer Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2011, bei der 6.929.999 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 2,10 je Aktie ausgegeben wurden sowie einer weiteren Kapitalerhöhung gegen Barleinlage, bei der 3.464.998 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 2,40 je Aktie ausgegeben wurden. Seit dem 30. Juni 2013 bis zum Datum des Prospekts haben sich die Finanzlage und das Betriebsergebnis der Capital Stage Gruppe nicht wesentlich verändert. B.8 Ausgewählte Pro–forma– Finanzangaben Entfällt (es sind keine Pro–forma-Finanzangaben erforderlich). B.9 Gewinnprognosen und –schätzungen Die Capital Stage AG erwartet für das Geschäftsjahr 2013 eine Steigerung der Umsatzerlöse auf über 60 Millionen Euro (Vorjahr 45,1 Millionen Euro). Das IFRS-Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) wird sich nach Vorlage der Prognose, die im Rahmen der Jahresabschlusserstellung 2012 im März 2013 erstellt wurde, auf über 44 Millionen Euro (Vorjahr 33,7 Millionen Euro) erhöhen. Für das EBIT rechnet der Konzern mit einer Steigerung auf über 26 Millionen Euro (Vorjahr 20,5 Millionen Euro) und für das EBT auf über 14 Millionen Euro (Vorjahr 9,5 Millionen Euro). Basis dieser Prognose ist das aktuelle Bestandsportfolio des Konzerns. Eine Investition der liquiden Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro war dabei nicht unterstellt. Die Gewinnprognose der Gesellschaft wurde im März 2013 erstellt und anlässlich des Halbjahresfinanzberichts für den Sechsmonatszeitraum endend zum 30. Juni 2013 überprüft. B.10 Art etwaiger Einschränkungen der Bestätigungsvermerke zu den historischen Finanzinformationen Entfällt (es bestehen keine Einschränkungen der Bestätigungsvermerke). B.11 Erklärung, ob das Geschäftskapital des Emittenten ausreicht, um die bestehenden Anforderungen zu erfüllen Entfällt (das Geschäftskapital ist ausreichend). 11 ABSCHNITT C – WERTPAPIERE C.1 Art und Gattung der angebotenen und/oder zum Handel zuzulassenden Wertpapiere 13.516.249 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Wertpapierkennung Börsenkürzel: CAP International Securities DE0006095003 Identification Number ("ISIN"): Wertpapierkennnummer ("WKN"): 609500 C.2 Währung der pieremission Wertpa- C.3 Zahl der ausgegebenen und voll eingezahlten Aktien und der ausgegebenen, aber nicht voll eingezahlten Aktien Euro 54.064.999 voll eingezahlte nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Nennwert pro Aktie bzw. Angabe, dass die Aktien keinen Nennwert haben C.4 Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Die neuen Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2013 ausgestattet. Jede Aktie der Gesellschaft berechtigt zur Abgabe einer Stimme auf der Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Stimmrechte der Aktionäre unterliegen keiner Einschränkung. Im Fall der Auflösung der Gesellschaft haben die Aktionäre gemäß § 271 AktG Anspruch auf den nach der Berichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbleibenden Liquidationsüberschuss. Jede Aktie gewährt das Recht auf Zuteilung eines dem Anteil der Aktie am bisherigen Grundkapital entsprechenden Teils von im Zuge zukünftiger Kapitalerhöhungen ausgegebenen neuen Aktien (Bezugsrecht). Ein Bezugsrecht besteht nicht bei bedingten Kapitalerhöhungen; im Übrigen kann es in bestimmten Fällen durch Beschluss der Hauptversammlung und bei einer entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung auch durch Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. C.5 Beschreibung aller etwaigen Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit der Wertpapiere Entfällt (es bestehen keine Beschränkungen der Übertragbarkeit). C.6 Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt / Nennung der geregelten Märkte, auf denen die Wertpapiere gehandelt werden sollen. Die Gesellschaft beabsichtigt, am 9. Oktober 2013 die Zulassung der neuen Aktien, bestehend aus 13.516.249 Aktien, zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig am dortigen Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie zum Handel am regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg zu beantragen. C.7 Dividendenpolitik Die Fähigkeit der Gesellschaft zur Zahlung künftiger Dividenden wird von den Gewinnen der Gesellschaft, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage und anderen Faktoren abhängen. Hierzu gehören insbesondere die Liquiditätsbedürfnisse der Gesellschaft, ihre Zukunftsaussichten, die Marktentwicklung, die steuerlichen, gesetzgeberischen und 12 sonstigen Rahmenbedingungen. Der zur Ausschüttung zur Verfügung stehende Bilanzgewinn berechnet sich anhand des Einzeljahresabschlusses (nicht konsolidiert) der Gesellschaft, der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt wird. Die Gesellschaft plant, in Zukunft eine auch im Branchenvergleich angemessene Dividende auszuschütten. Die Fähigkeit der Gesellschaft, in zukünftigen Jahren eine Dividende zu zahlen, hängt jedoch vom Betrag des ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns ab. Die Gesellschaft kann keine Aussage zur Höhe zukünftiger Bilanzgewinne bzw. dazu treffen, ob zukünftig Bilanzgewinne erzielt werden. Demzufolge kann die Gesellschaft nicht gewährleisten, dass zukünftig Dividenden gezahlt werden. ABSCHNITT D – RISIKEN D.1 Zentrale Risiken, die dem Emittenten oder seiner Branche eigen sind Änderungen der staatlichen Förderung von erneuerbarer Energie in den für die Gesellschaft wesentlichen Märkten, wie etwa Senkungen der Einspeisevergütungen oder Verkürzungen des Förderzeitraums, können sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der Capital Stage AG auswirken, da der wirtschaftliche Erfolg der Gesellschaft in wesentlichem Maße von der staatlichen Förderung regenerativer Stromerzeugung abhängig ist. Aufgrund der gesetzlich verankerten jährlichen Degression der Einspeisevergütung können sich eine verspätete Inbetriebnahme, ein zu starker Zubau oder Bauzeitbeschränkungen nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen auswirken, da sich die Höhe der Einspeisevergütung nach dem Jahr der Inbetriebnahme bestimmt. Die Förderung für Solarstrom könnte an weitere Voraussetzungen hinsichtlich der Anlagengröße und der kumulierten FörderMaximalstromleistung in Deutschland geknüpft werden oder die Voraussetzungen könnten geändert werden, so dass von der Gesellschaft betriebene oder neu zu erwerbende Anlagen ihre Förderfähigkeit verlieren könnten. Die Förderung für Solarstrom unterliegt Flächenanforderungen nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien ("EEG"), wonach sich die Anlagen auf versiegelten oder Konversionsflächen im Sinne des EEG befinden müssen. Eine Konversionsfläche im Sinne des EEG setzt voraus, dass die Fläche durch die wirtschaftliche, verkehrliche, wohnungsbauliche oder militärische Voraussetzung beeinträchtigt ist und sich die Beeinträchtigung weiterhin auswirkt. Die NichtEinstufung eines Grundstücks der Gesellschaft als Konversionsfläche könnte dazu führen, dass der erzeugte Strom nicht förderfähig gemäß EEG ist und zu Marktpreisen verkauft werden müsste, die unter den jeweiligen Sätzen der Einspeisevergütung liegen könnten. Die Leistung und der erfolgreiche Betrieb von PV-Parks und Windparks sind von dem Wetter, den klimatischen Verhältnissen sowie der Witterung an den jeweiligen Anlagestandorten abhängig. Terroranschläge, sonstige Fälle höherer Gewalt oder andere Schadensereignisse, wie Funktionsstörungen, Materialfehler oder Fehler der ITSteuerung könnten die Leistungsfähigkeit der Anlagen und somit die Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe nachteilig beeinträchtigen. Die Capital Stage Gruppe könnte Risiken beim Netzanschluss und der Stromabnahme ausgesetzt sein. Änderungen oder Störungen der Netzanbindung könnten die Wirtschaftlichkeit der PV-Parks und Windparks nachteilig beeinträchtigen. Weiterhin ist die Capital Stage Gruppe von einer vertragsgemäßen Stromabnahme durch und Bonität des jeweili- 13 gen Vertragspartners bei "grid-parity"-Projekten abhängig. Die Genehmigungen und Bebauungspläne für Erneuerbare-EnergienProjekte können angegriffen werden, so dass Projekte scheitern oder nur mit Verzögerungen realisiert werden könnten, welches aufgrund der Degression der Einspeisevergütung zu erheblich geringeren Einspeisevergütungen führen könnte. Das Fehlen einer Durchführungsverpflichtung für PV-Parks kann zur Aufhebung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und somit zu Verzögerungen oder gar Scheitern von Projekten führen. Eine unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung für Windparks kann zur Aufhebung der Genehmigung für die Errichtung, Betriebsunterbrechungen oder Betriebsuntersagungen der jeweiligen Anlage führen. Abschaltregelungen und nachträgliche Auflagen und Einschränkungen in Bezug auf bereits erteilte Genehmigungen können zu Ertragseinbußen führen. Die Capital Stage Gruppe ist zum Betrieb ihrer PV-Parks und Windparks auf die Nutzung von Grundstücken im Eigentum Dritter angewiesen. Das Fehlen, der Wegfall, Widerruf oder anderweitige vorzeitige Beendigung von Nutzungsrechten an Grundstücken kann unter anderem Verlegungen von Anlagen oder Kündigungsrechte finanzierender Banken nach sich ziehen. Die Capital Stage Gruppe könnte für Altlasten auf von ihr verwendeten Grundstücken haften und verpflichtet sein, Sanierungsmaßnahmen auf eigene Kosten durchführen zu müssen. Die Capital Stage Gruppe ist Risiken im Zusammenhang mit Akquisitionen ausgesetzt. Es könnte der Capital Stage Gruppe misslingen, vorhandene Risiken beim Erwerb von Projektgesellschaften zu erkennen oder sich gegen diese abzusichern, Synergien zu realisieren sowie Wachstums- oder weitere strategische Ziele zu erreichen. Die Capital Stage Gruppe könnte Schwierigkeiten ausgesetzt sein, das nach dem Verkauf von Projektgesellschaften freigesetzte Kapital in neue, qualitativ hochwertige Projekte zu investieren, so dass die Renditeerwartungen der Capital Stage Gruppe nicht erfüllt werden könnten. Die Capital Stage Gruppe erzielt bereits Teile ihrer Umsatzerlöse im Ausland und mit der geplanten Ausweitung der internationalen Aktivitäten können sich Risiken aufgrund der in den jeweiligen Ländern bestehenden Rahmenbedingungen verschärfen. Das weitere Wachstum der Capital Stage Gruppe ist von erfolgreichen und fortlaufenden Projektfinanzierungen sowie der erfolgreichen Kapitalbeschaffung der Gesellschaft abhängig. Es könnte der Capital Stage Gruppe misslingen, ausreichend Eigen- oder Fremdmittel zu beschaffen, um ihre Wachstumsstrategie zu verfolgen. Eine ansteigende Inflation kann sich negativ auf die Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Capital Stage Gruppe ist Wettbewerbsrisiken in einem Markt ausgesetzt, der dem technologischen Wandel unterliegt und niedrige Markteintrittsbarrieren aufweist. Die Capital Stage Gruppe ist von qualifizierten Mitarbeitern abhängig. Die Capital Stage Gruppe könnte gewerbliche Schutzrechte Dritter oder Geheimhaltungsvereinbarungen verletzen oder außerplanmäßig auf die kostenpflichtige Nutzung von Schutzrechten angewiesen sein. Die Capital Stage Gruppe ist von der Entwicklung und der erfolgreichen Implementierung von Risikoüberwachungs- und Managementsystemen abhängig. 14 Der Versicherungsschutz der Capital Stage Gruppe könnte nicht ausreichend sein. Die Capital Stage Gruppe unterliegt Währungsrisiken und Zinsrisiken. Die Steuerlast der Capital Stage Gruppe könnte sich aufgrund veränderter Rahmenbedingungen oder durch Steuerprüfungen erhöhen. Die Capital Stage AG könnte Risiken im Zusammenhang mit zukünftigen Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt sein. Die von der Capital Stage AG abgegebene Gewinnprognose könnte sich als unrichtig herausstellen. Die Stichprobenprüfung des Konzernabschlusses, Jahresabschlusses sowie des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung ("DPR") könnte zu Fehlerfeststellungen seitens der DPR führen, die Auswirkungen auf die Kennzahlen der Capital Stage Gruppe haben könnten. Bilanzielle Ermessensspielräume und Schätzungsunsicherheiten im Konzernabschluss der Capital Stage Gruppe könnten nachträgliche Anpassungen der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich machen. D.3 Zentrale Risiken, die den Wertpapieren eigen sind Die Großaktionäre der Gesellschaft, AMCO Service GmbH (28,08 %), die Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH (10,12 %), die Blue Elephant Venture GmbH (7,69 %), die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH (5,52 %), die DJE Investment S.A. (2,9994 %) sowie die RTG Beteiligungs GmbH (2,24 %) halten derzeit bedeutende Stimmrechtsanteile an der Gesellschaft und sind daher in der Lage, unabhängig von dem Abstimmungsverhalten der sonstigen Aktionäre erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben, der den Interessen der sonstigen Aktionäre zuwider laufen könnte. Weitere Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft in der Zukunft oder die Ausübung von Aktienoptionen könnten die wirtschaftlichen Rechte und Stimmrechte der Aktionäre verwässern. Volatile Kapitalmärkte könnten zu einem volatilen Aktienkurs der Gesellschaft führen und sich nachteilig auf künftige Refinanzierungen auswirken. Der Verkauf einer größeren Anzahl von Aktien könnte zu einem Abgabedruck führen mit der Folge eines fallenden Aktienkurses. Die Großaktionäre unterliegen keinen Lock-up Verpflichtungen, so dass sie ihre Aktien an der Gesellschaft jederzeit ganz oder teilweise über die Börse verkaufen könnten, was sich nachteilig auf den Börsenkurs der Gesellschaft auswirken könnte. Die Beteiligung von Aktionären der Gesellschaft, die ihr Bezugsrecht nicht ausüben, wird verwässert. Durch eine vorzeitige Beendigung oder Nichtdurchführung des Angebots könnten Anleger Verluste erleiden, wenn Kosten für die Ausübung des Bezugsrechts entstanden oder Leerverkäufe getätigt wurden. 15 ABSCHNITT E – ANGEBOT E.1 Gesamtnettoerlöse und geschätzte Gesamtkosten der Emission/des Angebots, einschließlich der geschätzten Kosten, die dem Anleger vom Emittenten oder Anbieter in Rechnung gestellt werden Die Gesellschaft erhält im Rahmen der Durchführung des Angebots den Bruttoemissionserlös abzüglich der von der Gesellschaft zu tragenden Kosten der Kapitalerhöhung ("Nettoemissionserlös"). Der Bruttoemissionserlös hängt von der Anzahl der bezogenen bzw. platzierten neuen Aktien ab. Unter der Annahme, dass sämtliche neuen Aktien zum maximalen Bezugs- bzw. Platzierungspreis von EUR 4,00 bezogen bzw. platziert werden, ergibt sich ein Bruttoemissionserlös für die Gesellschaft in Höhe von EUR 54,06 Mio. Unter dieser Annahme würde die von der Gesellschaft zu tragenden Vergütung von Berenberg als Sole Global Coordinator und WGZ als Co-Manager EUR 2.027.437,00 (einschließlich einer Erfolgsprovision) betragen. Die Gesellschaft schätzt die von ihr zu tragenden weiteren Emissionskosten auf bis zu EUR 300.000,00 (zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer und Versicherungssteuern). Unter der Annahme, dass sämtliche neuen Aktien bezogen bzw. platziert werden und die geschätzten Emissionskosten in oben beschriebener Höhe anfallen, rechnet die Gesellschaft mit einem Nettoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 51,73 Mio. E.2a Gründe für das Angebot, Zweckbestimmung der Erlöse, geschätzte Nettoerlöse Die Gesellschaft beabsichtigt, den wesentlichen Anteil (ca. mehr als 95%) des ihr aus der Ausgabe der neuen Aktien zufließenden Nettoemissionserlös (ungefähr EUR 51,73 Mio. unter der Annahme, dass sämtliche neue Aktien bezogen bzw. platziert werden) zur Finanzierung des Ausbaus der Geschäftigkeit der Capital Stage Gruppe, insbesondere für Investitionen in Solar- und Windparks, zu verwenden. Die Gesellschaft prüft in diesem Zusammenhang laufend Investitionsmöglichkeiten und die Erschließung neuer Märkte, so dass jederzeit auch kurzfristige Erweiterungen des Portfolios möglich sind. Zum Datum dieses Prospekts erwägt die Gesellschaft eine weitergehende Prüfung mehrerer Solar- und Windparks mit einer kumulierten Leistung von 393 MW mit einer Eigenkapital-Investitionssumme von insgesamt EUR 193 Mio. in Deutschland, Italien und Frankreich. Der letztliche Erwerb der jeweiligen Solar- und Windparks unterliegt dem Vorbehalt des Ergebnisses einer weitergehenden Due Diligence bzw. Abschluss entsprechender Kaufverträge. Die Gesellschaft hat bislang keine genauere Festlegung über die Zuordnung von Teilen des Nettoemissionserlöses auf einzelne Verwendungszwecke getroffen. E.3 Beschreibung der Angebotskonditionen Gegenstand dieses Prospekts zum Zwecke des öffentlichen Angebots im Wege des mittelbaren Bezugsangebots und der Zulassung zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie der Zulassung zum regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg sind 13.516.249 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) aus der vom Vorstand am 8. Oktober 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 8. Oktober 2013 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft (die "Neuen Aktien"). Im Zusammenhang mit dem Bezugsangebot ist kein börslicher Bezugsrechtshandel vorgesehen. Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Rahmen eines öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich in der Zeit vom 10. Oktober 2013 bis einschließlich 23. Oktober 2013 ("Bezugsfrist") im Verhältnis 4 zu 1 angeboten, so 16 dass Aktionäre für jeweils vier alte Aktien eine Neue Aktie zum Bezugspreis beziehen können. Die Großaktionäre AMCO Service GmbH, Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH und RTG Beteiligungs GmbH, die über ca. 28,08%, ca. 10,12%, ca. 5,52% bzw. ca. 2,24% des bezugsberechtigten Grundkapitals der Gesellschaft verfügen, werden ihre Bezugsrechte an Berenberg abtreten. Berenberg und WGZ haben sich in dem mit der Gesellschaft geschlossenen Übernahmevertrag verpflichtet, vor Beginn des Bezugsangebots diese insgesamt 6.211.533 Neuen Aktien (die "Vorabplatzierungsaktien") im Rahmen einer Privatplatzierung qualifizierten Anlegern außerhalb der USA nach Maßgabe der Regulation S des US Securities Act von 1933 und den auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften, jeweils in der aktuell gültigen Fassung (der "Securities Act") sowie Kanada, Japan und Australien zum Erwerb anzubieten (die "Vorabplatzierung"). Im Rahmen der Vorabplatzierung sollen die Vorabplatzierungsaktien zu einem im Rahmen des beschleunigten BookbuildingVerfahrens festzulegenden Platzierungspreis platziert werden. Die nach Abschluss der Vorabplatzierung und des Bezugsangebots verbleibenden Neuen Aktien, für die die Bezugsrechte von Altaktionären der Gesellschaft nicht ausgeübt wurden, werden von Berenberg und WGZ qualifizierten Anlegern in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der USA nach Maßgabe der Regulation S des Securities Act, sowie Kanada, Japan und Australien bestmöglich, allerdings nicht unterhalb des Bezugspreises im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten ("Institutionelles Angebot"). Berenberg hat sich vorbehaltlich marktüblicher Bedingungen und Rücktrittrechte im Übernahmevertrag verpflichtet, die verbleibenden Neuen Aktien, die (i) weder im Rahmen des Bezugsangebots bezogen werden, (ii) noch im Rahmen der Vorabplatzierung, (iii) noch im Rahmen des Institutionellen Angebots platziert werden, am Abrechnungstag des Bezugsangebots zum Bezugspreis zu übernehmen. Der Platzierungspreis der Vorabplatzierung wird den Bezugspreis bestimmen und wird maximal EUR 4,00 betragen. Aktionäre, die ihre Bezugsrechte innerhalb der Bezugsfrist ausgeübt haben, müssen den Bezugspreis zum Zeitpunkt der Ausübung, spätestens am letzten Tag der Bezugsfrist, das heißt am 23. Oktober 2013, entrichten. Maßgeblich für eine fristgerechte Ausübung des Bezugsrechts ist das Datum des Geldeingangs bei der Bezugsstelle. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht; nach Ablauf der Bezugsfrist verfallen nicht ausgeübte Bezugsrechte wertlos. Die Lieferung der bezogenen bzw. zugeteilten Neuen Aktien erfolgt voraussichtlich am 28. Oktober 2013, es sei denn, die Bezugsfrist wurde verlängert. Es ist vorgesehen, sämtliche Neue Aktien am 14. Oktober 2013 in die an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg bestehende Notierung der Aktien der Capital Stage AG (ISIN: DE0006095003 / WKN: 609500) einbeziehen zu lassen. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien handelt Berenberg als Stabilisierungsmanager und kann in rechtlich zulässigem Umfang Maßnahmen ergreifen, die zur Stützung des Börsen- oder Marktpreises der Aktien der Gesellschaft abzielen, um gegebenenfalls einem erhöhten Angebot von oder einer erhöhten Nachfrage nach Aktien der Gesellschaft entgegenzuwirken. Der Sole Global Coordinator und WGZ sind berechtigt, unter bestimmten Umständen vom Übernahmevertrag zurückzutreten oder die Durch- 17 führung des Bezugsangebots zu verlängern. E.4 Beschreibung aller Interessen, die Emission/das Angebot von wesentlicher Bedeutung sind, einschließlich Interessenkonflikten Berenberg steht im Zusammenhang mit dem Angebot als Sole Global Coordinator in einem vertraglichen Verhältnis mit der Gesellschaft und hat diese bei der Strukturierung und Durchführung der Transaktion beraten. WGZ steht im Zusammenhang mit dem Angebot als CoManager in einem vertraglichen Verhältnis mit der Gesellschaft. Bei erfolgreicher Durchführung der Transaktion erhalten der Sole Global Coordinator und der Co-Manager eine Provision, deren Höhe unter anderem von der Höhe des Emissionserlöses abhängt. Insofern haben Berenberg und WGZ ein wirtschaftliches Interesse an der erfolgreichen Durchführung des Angebotes. E.5 Name der Person/des Unternehmens, die/das das Wertpapier zum Verkauf anbietet Berenberg und WGZ haben sich in einem Übernahmevertrag gegenüber der Gesellschaft unter anderem dazu verpflichtet, die Neuen Aktien den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts während der Bezugsfrist entsprechend dem Bezugsverhältnis zum Bezug anzubieten und soweit diese bezogen werden im eigenen Namen zu zeichnen und zu übernehmen und an die Aktionäre zu liefern. Bei Lock–up– Vereinbarungen die beteiligten Parteien und die Lock–up–Frist Die Gesellschaft hat sich gegenüber dem Sole Global Coordinator und dem Co-Manager verpflichtet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Sole Global Coordinators innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Durchführung des öffentlichen Angebots E.6 Betrag und Prozentsatz der aus dem Angebot resultierenden unmittelbaren Verwässerung keine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital anzukündigen oder durchzuführen; der Hauptversammlung der Gesellschaft keine Kapitalerhöhung zur Beschlussfassung vorzuschlagen; und weder direkt noch indirekt Aktien der Gesellschaft oder andere Wertpapiere, die in Aktien der Gesellschaft umgewandelt oder dafür eingetauscht werden können oder ein Recht zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft gewähren, anzubieten, zu verpfänden, zuzuteilen, auszugeben, zu verkaufen, sich zu deren Verkauf zu verpflichten, eine Option zu deren Erwerb zu verkaufen, eine Option zu deren Veräußerung zu kaufen, die Wertpapiere anderweitig abzugeben oder zu veräußern, noch Geschäfte (einschließlich Swapgeschäfte) abzuschließen oder durchzuführen, durch die das wirtschaftliche Risiko des Aktienbesitzes ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen wird, unabhängig davon, ob diese Geschäfte durch Lieferung von Anteilen, durch Geldzahlungen oder andere Leistungen zu erfüllen sind. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Neuen Aktien gewährleistet, dass jeder Aktionär, sofern er sein Bezugsrecht ausübt, mindestens mit seinem ursprünglichen prozentualen Anteil an der Gesellschaft beteiligt bleibt. Sofern ein Aktionär sein Bezugsrecht nicht innerhalb der Bezugsfrist ausübt, reduziert sich sein Anteil am Grundkapital der Gesellschaft (sog. "Verwässerung"). Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Datum des Prospekts EUR 54.064.999,00 und ist eingeteilt in 54.064.999 Aktien. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Unter der Annahme, dass sämtliche Neuen Aktien bezogen werden und die vollständige Durchführung der Kapitalerhöhung um EUR 13.516.249,00 in das Handelsregister eingetragen wird, würde das Grundkapital der Gesellschaft EUR 67.581.248,00 betragen mit der Folge, dass das alte Grundkapital i.H.v. EUR 54.064.999,00 nach Durchführung der Kapitalerhöhung nur noch ca. 80,0 % des neuen Grundkapitals ausmachen würde. Ein Aktionär, der sein Bezugsrecht nicht ausübt, würde dementsprechend nur noch mit ca. 80,0 % seiner 18 bisherigen Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sein, was einer Verwässerung seines Anteils um ca. 20,0 % Aktie entspräche. Durch die Verwässerung des Anteils am Grundkapital verringern sich auch in entsprechendem Umfang die mitgliedschaftlichen Verwaltungsrechte, insbesondere das Stimmrecht, und die mitgliedschaftlichen Vermögensrechte, insbesondere das Dividendenrecht. Der Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft belief sich auf der Grundlage des Konzernzwischenabschlusses der Gesellschaft nach IAS 34 zum 30. Juni 2013 auf TEUR 156.393 (EUR 2,91 pro Aktie) (berechnet auf Grundlage der zum 30. Juni 2013 ausstehenden 53.749.999 Aktien der Gesellschaft). Nach Durchführung der bedingten Kapitalerhöhungen von EUR 53.749.999,00 (basierend auf der zum 30. Juni 2013 ausstehenden Aktienanzahl) um insgesamt EUR 315.000,00 auf EUR 54.064.999,00 durch Ausgabe von 315.000 Bezugsaktien aus Bedingtem Kapital I zu einem Ausübungspreis von insgesamt ca. EUR 662.300,00 im Juli und August 2013 hätte der Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft zum 30. Juni 2013 TEUR 157.055 (ca. EUR 2,90 pro Aktie) betragen (berechnet auf der Grundlage der zum Datum des Prospekts ausstehenden 54.064.999 Aktien der Gesellschaft). Nach Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital von EUR 54.064.999,00 (basierend auf der zum Datum des Prospekts ausstehenden Aktienanzahl) um EUR 13.516.249,00 auf EUR 67.581.248,00 durch Ausgabe von 13.516.249 Neuen Aktien gegen Bareinlagen im Rahmen dieses Angebots, die voraussichtlich am 11. Oktober 2013 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen wird, und bei einem maximalen Bezugs- bzw. Platzierungspreis von EUR 4,00 je Neuer Aktie, sowie nach Abzug der geschätzten Kosten des Angebots in Höhe von ca. EUR 2.327.437,00 hätte der Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft zum 30. Juni 2013 TEUR 208.793 bzw. ca. EUR 3,09 pro Aktie betragen (berechnet (i) auf Basis des angepassten Buchwerts des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft zum 30. Juni 2013 nach Durchführung der bedingten Kapitalerhöhungen und (ii) auf Grundlage der nach Durchführung der Kapitalerhöhung im Rahmen des Angebots ausstehenden 67.581.248 Aktien der Gesellschaft). Dies würde einer unmittelbaren Erhöhung des Buchwerts des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft um EUR 0,19 (6,55 %) pro Aktie für die Altaktionäre, die nicht am Bezugsangebot teilnehmen, entsprechen. Dagegen übersteigt der von einem Anleger im Rahmen des Angebots gezahlte Platzierungspreis den Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft um EUR 0,91 je Aktie, was einer unmittelbaren Verwässerung von ca. 22,75 % je Aktie für die Erwerber der Neuen Aktien entspricht. E.7 Schätzung der Kosten, die dem Anleger vom Emittenten oder Anbieter in Rechnung gestellt werden Entfällt. Dem Anleger werden weder von der Gesellschaft noch vom Anbieter Kosten in Rechnung gestellt. 19 RISIKOFAKTOREN Anleger sollten vor der Entscheidung über den Kauf von Aktien der Capital Stage AG (nachstehend auch die "Gesellschaft"; und gemeinsam mit ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften die "Capital Stage Gruppe") die nachfolgend beschriebenen Risiken und die übrigen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und berücksichtigen. Das Eintreten der mit diesen Risiken verbundenen Ereignisse entweder einzeln oder zusammen mit anderen Umständen kann sich wesentlich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der Capital Stage AG auswirken und ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinträchtigen. Es ist möglich, dass infolge eines mit dem Eintreten dieser Risiken verbundenen Ereignisses der Börsenkurs der Aktien sinkt und Anleger ihr investiertes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Die nachfolgend aufgeführten Risiken könnten sich als nicht abschließend herausstellen und daher nicht die einzigen Risiken sein, denen die Capital Stage Gruppe und die Gesellschaft ausgesetzt sind. Weitere Risiken und Unsicherheiten, die der Gesellschaft etwa gegenwärtig nicht bekannt sind, könnten die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bzw. der Capital Stage Gruppe ebenfalls beeinträchtigen und wesentliche nachteilige Auswirkungen auf ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Die gewählte Reihenfolge der Risikofaktoren bedeutet weder eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Schwere bzw. die Bedeutung der einzelnen Risiken. Risiken, die nachfolgend als Risiken der Capital Stage Gruppe bezeichnet werden, sind Risiken, die einzelne, mehrere oder alle Tochtergesellschaften der Gesellschaft und/oder die Gesellschaft selbst betreffen. Als Konzernmutterunternehmen ist die Gesellschaft allen Risiken, die die Capital Stage Gruppe betreffen, ebenfalls selbst ausgesetzt. Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe Es besteht eine Abhängigkeit der Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe von der staatlichen Förderung regenerativer Energieträger. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition in Photovoltaikparks ("PV-Parks") und Windparks der Capital Stage AG beruht bisher in hohem Maße auf der staatlichen Förderung erneuerbarer Energien, da die regenerative Stromerzeugung im Vergleich zur Energiegewinnung aus konventionellen Energieträgern aufgrund teilweise höherer Erzeugungskosten bisher überwiegend nicht wettbewerbsfähig ist. In Deutschland wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien ("EEG") gefördert. Die Fördermittel nach dem EEG ("Einspeisevergütung") werden über eine EEG-Umlage finanziert, die – von Ausnahmen abgesehen – wiederum von den Stromkunden getragen wird. Das EEG sieht eine Förderung u.a. zugunsten der Erzeugung von PV- und Windstrom vor, indem es eine Abnahmeverpflichtung der Netzbetreiber und eine Mindestpreisvergütung für den Strom aus erneuerbaren Energiequellen statuiert. Auch in Italien und den anderen europäischen Ländern gibt es entsprechende Förderprogramme. Da Deutschland und Italien auch künftig wichtige Märkte für die Capital Stage Gruppe sein werden, ist eine Fortführung der entsprechenden staatlichen Fördermaßnahmen notwendige Voraussetzung für die weitere Entwicklung der Geschäftsaktivitäten der Capital Stage Gruppe. Gegenwärtig sind mehrere Gerichtsverfahren anhängig, in denen die Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage angezweifelt wird. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem der Verfahren die Einwände gegen die Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage zurückgewiesen (Urt. vom 14.5.2013 – I-19 U 180/12- REE 2013, 97 ff.). Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht die EEG-Umlage für verfassungswidrig halten. Sollte das der Fall sein, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zukünftig vollständig oder teilweise entfällt. Die EEG-Umlage ist derzeit zudem umstritten, da sie in den letzten Jahren zu Strompreissteigerungen aufgrund einer Erhöhung der EEG-Umlage geführt hat. Dabei sind insbesondere die hohen Fördersätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie ("Solarstrom") umstritten. Daher bestehen teilweise politische Überlegungen, die Förderung abzuschmelzen oder sogar ganz abzuschaffen. Ferner wird diskutiert, den Ausbau von PV- und Windkraftanlagen von bestehende Netzkapazitäten abhängig zu machen, den Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien abzuschaffen oder eine Direktvermarktung zwingend vorzusehen. Auch Belastungen von Bestandsparks (einmalig oder durch Änderung der Tarife) wurden diskutiert, bislang jedoch verworfen. Trotzdem können auch solche Änderungen für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass eine neue, im Zuge der Bundestagswahl am 22. September 2013 in Deutschland gewählte Regierung, Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Förderung von erneuerbaren Energien beschließt oder diese ganz oder teilweise abschafft. Die Forderung nach einer Anpassung des EEG finden sich unter anderem auch in den Wahlprogrammen der deutschen Volksparteien CDU und SPD. Die Einspeisevergütung wird derzeit in Deutschland, Italien und Frankreich für regelmäßig 20 Jahre bezahlt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieser Zeitraum für künftige Vorhaben verkürzt wird. Es ist weiter nicht 20 ausgeschlossen, dass aufgrund künftiger Änderungen des regulatorischen Rahmens für bereits bestehende Energieerzeugungsanlagen - PV- oder Windparks - die bereits gewährte Einspeisevergütung für die Zukunft nicht mehr oder nur noch vermindert gezahlt wird, so dass eine Anlage für eine kürzere Zeit überhaupt keine Einspeisevergütung erhalten würde. Dadurch kann die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die PV-Parks und Windparks ihre Grundlage verlieren. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass – wie in Spanien beispielsweise per Dekret in 2013 geschehen – Gesetz- und Verordnungsgeber trotz verfassungsrechtlicher Bedenken eine rückwirkende Reduzierung der Einspeisevergütungen einführen. Ferner ist derzeit ein Verfahren gegen die Gewährung staatlicher Einspeisevergütungen für Onshore-Windanlagen beim obersten französischen Verwaltungsgericht (Conseil d'Etat) anhängig, der die Frage der Zulässigkeit der Onshore-Windkraftförderung im Mai 20012 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorgelegt hat. Gegenstand des Verfahrens ist, dass es sich bei der Onshore-Windkraftförderung um nicht bei der EU angemeldete staatliche Beihilfen handeln könnte. Dieser Auffassung ist der Generalanwalt des EuGH in seinem Schlussantrag gefolgt. Mit einer Entscheidung des EuGH wird im November 2013 gerechnet. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass Einspeisevergütungen - für neue Anlagen - weiter gesenkt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Gesetzgeber zukünftig andere erneuerbare Energien, wie z.B. die Bioenergie, bevorzugt fördert oder die Förderung für erneuerbare Energien insgesamt reduziert oder einstellt. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Eine verspätete Inbetriebnahme, ein zu starker Zubau von Anlagen oder Bauzeitbeschränkungen könnten aufgrund der Degression zu geringeren Einspeisevergütungen führen. Die Einspeisevergütung nach dem EEG unterliegt der Degression. Das bedeutet, dass die gezahlte Vergütung abnimmt, je später eine Anlage in Betrieb genommen wird. Sollte es – gleich aus welchem Grund – zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von Wind- oder Photovoltaikprojekten kommen, würde die Capital Stage Gruppe eine geringere Einspeisevergütung erhalten und gegebenenfalls geringere Renditen mit der Anlage erwirtschaften als angenommen. Für Solarstrom sieht das EEG zudem einen Bereich, innerhalb dessen weitere Anlagen in Betrieb genommen werden können (sog. "Zubaukorridor") vor. Werden bestimmte Grenzen des Zubaukorridors überschritten, also mehr Anlagen in Betrieb genommen, verringert sich die Einspeisevergütung zusätzlich zu der Degression um einen bestimmten Prozentsatz; ein starker Zubau könnte daher zu erheblichen Absenkungen der Einspeisevergütung führen. Darüber hinaus sehen die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für Photovoltaik- und Windparkprojekte häufig Bauzeitbeschränkungen für die Vegetations- und Brutperiode (etwa für die Monate April bis September eines jeden Jahres) vor. Soweit es zu Bauzeitverzögerungen kommt und ein Weiterbau wegen der Bauzeitbeschränkung nicht möglich ist, hat dies wegen der Degression der Einspeisevergütung nach dem EEG erhebliche Auswirkungen auf die Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnung für den betroffenen Park. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Förderung für Solarstrom könnte an weitere Voraussetzungen hinsichtlich der Anlagengröße und der Maximalleistung geknüpft werden oder die bestehenden Voraussetzungen könnten geändert werden. Eine Einspeisevergütung für Solarstrom wird seit April 2012 nur noch bis zu einer Anlagengröße von 10 Megawatt ("MW") installierter Leistung nach dem EEG vergütet. Zu der Anlage gehören auch Anlagen desselben Betreibers oder von Dritten Betreibern, die innerhalb der letzten 24 Monate in einem Umkreis von 2 km in derselben Gemeinde in Betrieb genommen worden sind. Darüber hinaus wird für neue Photovoltaik-Anlagen eine Einspeisevergütung nur bezahlt, bis die insgesamt in Deutschland errichteten Anlagen eine kumulierte Maximalleistung von insgesamt 52.000 Megawatt Peak ("MWp") erreicht haben. Sobald dieser Wert erreicht wird, entfällt die Einspeisevergütung für neue Anlagen zum ersten Kalendertag des auf die Veröffentlichung des Erreichens dieses Schwellenwerts im Bundesanzeiger folgenden Monats (Verringerung auf Null). Das Erreichen des Schwellenwerts führt mithin dazu, dass eine Einspeisevergütung ab diesem Zeitpunkt für neue PV-Anlagen nicht mehr gezahlt wird und ein Stromverkauf nur noch zu Marktpreisen möglich ist. Sofern die seitens der Capital Stage Gruppe geplanten Projekte die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen oder die Voraussetzungen geändert werden, könnte sich dies erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. 21 Die Förderung für Solarstrom unterliegt Flächenanforderungen nach dem EEG. Eine Einspeisevergütung nach dem EEG wird für Solarstrom regelmäßig nur gezahlt, wenn der Bebauungsplan nach dem 1. September 2003 zumindest auch mit dem Zweck der Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie aufgestellt worden ist und sich die Anlage auf einer belasteten Fläche, d.h. in einem Abstand bis zu 110 m längs von Autobahnen und Schienenwegen, auf versiegelten Flächen oder auf Konversionsflächen befindet und die Konversionsflächen nicht rechtsverbindlich als Naturschutzgebiet oder Nationalpark festgesetzt worden sind. Eine Konversionsfläche im Sinne des EEG setzt voraus, dass die Fläche durch die wirtschaftliche, verkehrliche, wohnungsbauliche oder militärische Vornutzung beeinträchtigt ist und sich diese Beeinträchtigung weiterhin auswirkt. Ob es sich bei einer Fläche um eine Konversionsfläche im Sinne EEG handelt, ist im Wesentlichen eine Tatsachenfrage, die im Einzelfall streitig sein kann. Soweit der Netzbetreiber der Auffassung ist, dass eine Fläche keine Konversionsfläche ist, würde er die Zahlung der Einspeisevergütung verweigern mit der Folge, dass diese dann gerichtlich geltend gemacht werden müsste, was wiederum finanzielle und personelle Ressourcen der Capital Stage Gruppe binden würde. Sollte ein sachbefasstes Gericht ebenfalls der Auffassung sein, dass es sich nicht um eine Konversionsfläche handelt, wäre eine Einspeisevergütung seitens des Netzbetreibers nicht geschuldet, so dass der erzeugte Strom zu den jeweiligen Marktpreisen veräußert werden müssten, die unter den jeweiligen Sätzen der Einspeisevergütungen liegen könnten. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Leistung und der erfolgreiche Betrieb von PV- und Windparks sind von dem Wetter, den klimatischen Verhältnissen sowie der Witterung an den jeweiligen Anlagenstandorten abhängig. Die Leistung und der erfolgreiche Betrieb von PV- und Windparks sind abhängig von dem regionalen Klima (dem für einen Ort, eine Landschaft und die Erdoberfläche beeinflussenden atmosphärischen Zustände), der Witterung (für eine jeweilige Jahreszeit typische Abfolge atmosphärischer Zustände) und dem Wetter (der augenblickliche Zustand der Atmosphäre über einem bestimmten Ort) im Hinblick auf den jeweiligen Anlagenstandort. Die meteorologischen Gegebenheiten, die sich allesamt auf die Sonneneinstrahlung und damit verbunden die Einstrahlwerte sowie das nutzbare Windaufkommen auswirken, sind regional unterschiedlich, so dass aufgrund der derzeitigen Konzentration der Capital Stage Gruppe auf PV- und Windparks in Deutschland und Italien unvorhergesehene, regionale Wetterereignisse ein potentiell höheres Risiko besteht. Obwohl nach Einschätzung der Gesellschaft Erfahrungswerte für die Sonneneinstrahlung zeigen, dass sich langfristig sonnenarme Jahre mit sonnenreichen Jahren ausgleichen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch unvorhersehbare Wetter-, Klima- oder Witterungsschwankungen oder Luftverschmutzungen die tatsächlich realisierten Einstrahlungswerte niedriger ausfallen als prognostiziert mit der Folge niedrigerer Stromerträge. Im Rahmen des Betriebs von Windparks könnten sich die Annahmen zu dem an einem Standort realisierbaren Stromertrag als überhöht herausstellen, weil das nutzbare Windaufkommen unter den Erwartungen bleibt. Ferner könnten sich die Annahmen zu dem realisierbaren Stromertrag als überhöht herausstellen, weil das nutzbare Windaufkommen etwa durch Abschattungseffekte der Windparks untereinander geringer ist als prognostiziert. Darüber hinaus können veränderte Witterungs-, Wetter- oder Klimabedingungen zu Unwettern, verbunden mit Hagel, Blitzschlag, Schnee- und Sturmschäden, Feuer, Starkregen, Erdrutschen, Erdbeben, Überschwemmungen oder anderen Naturkatastrophen führen durch die Schäden an den Anlagen entstehen könnten, die zu Leistungsminderungen oder einem Teil- oder Totalausfall der Anlagen führen würden. Bedingt durch die jahreszeitlichen Witterungsveränderungen unterliegt die Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe ferner saisonalen Schwankungen, da über das Jahr ca. 69% des Solarstroms im Frühjahr und Sommer (zwischen April und September) produziert werden, wohingegen die Windstromerzeugung zu ca. 62% in den Herbst- und Wintermonaten stattfindet (Quelle: Fraunhofer ISE). Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Terroranschläge, sonstige Fälle höherer Gewalt oder andere Schadensereignisse, wie Funktionsstörungen, Materialfehlern oder Fehler der IT-Steuerung könnten die Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe beeinträchtigen. Terroranschläge, sonstige Fälle höherer Gewalt oder andere Schadensereignisse in den Regionen, in denen die Capital Stage Gruppe tätig ist, können den Betrieb von PV- und Windparks beeinträchtigen oder zu einem Teiloder Totalausfall der Anlagen führen. Insbesondere könnten Aufstände und Unruhen, Diebstahl, Vandalismus oder sonstige Schadensereignisse die Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe belasten, selbst wenn die Anlagen oder Module nicht direkt oder nur teilweise beschädigt werden. Darüber hinaus könnte sich der Zusam22 menbruch oder die Beschädigung der Infrastruktur (insbesondere der Stromnetzinfrastruktur) erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe auswirken, da hierdurch beispielsweise die Stromlieferung erschwert oder der Betrieb der PV- und Windparks beeinträchtigt werden könnte. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund von Funktionsstörungen, Fehlern einzelner Komponenten oder sonstigen Faktoren zu Betriebsunterbrechungen oder einem Teil- oder Totalausfall der betriebenen PV- oder Windparks kommt. Ferner könnten Funktionsstörungen oder Fehler der IT Systeme, welche für die Steuerung und insbesondere die Abschaltung der Anlagen erforderlich sind, einschließlich möglicher Angriffe von außen, wie z.B. durch Trojaner oder Computerviren, sämtliche durch die IT-Infrastruktur unterstützten Prozesse erheblich beeinträchtigen. Ferner unterliegt die Capital Stage Gruppe Risiken im Hinblick auf die Qualität des verwendeten Materials und der verbauten Module. Die Gesellschaft erwirbt fertiggestellte PV- und Windparks. Sie hat daher nur sehr geringen Einfluss auf die Konstruktion der Anlagen oder die Herstellung des Materials insbesondere für Photovoltaikmodule, Fundamente für Windkraftanlagen sowie die übrigen Komponenten von PV- und Windparks, sodass eine geminderte Produktqualität oder baubedingte Mängel trotz Beachtung der relevanten Auswahlkriterien und Produktanalysen vor dem Erwerb von PV- und Windparks nicht ausgeschlossen werden können. Insbesondere im Fall eines Serienschadens können die Auswirkungen von Mängeln erheblich sein. Eine geminderte Qualität oder ein Ausfall der verwendeten Photovoltaikmodule oder übrigen Komponenten könnte sich erheblich negativ auf den Stromertrag auswirken, sofern es nicht gelingt, die fehlerhaften Komponenten auszutauschen. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine mangelhafte Installation der Komponenten zu einer verringerten Leistungsfähigkeit der jeweiligen Anlage führen. Zudem könnten mit zunehmender Betriebszeit materialbedingte Leistungsminderungen eintreten. Da die Capital Stage Gruppe keinen Einfluss auf die Herstellung des Materials für die verwendeten Komponenten hat, besteht bei einer Änderung der Produktqualität von ausgetauschten Komponenten das Risiko einer höheren materialbedingten Leistungsminderung. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass externe Dienstleister, welche die Instandhaltung wie insbesondere Reparatur und Inspektion von Windkraftanlagen, für die Capital Stage Gruppe übernehmen, vertraglich vereinbarte Verfügbarkeitsgarantien, die den Normalbetrieb der jeweiligen Anlage an einer bestimmten Anzahl von Tagen im Jahr absichern sollen, nicht einhalten, was zu einem niedrigeren Stromertrag der Anlage führen kann. Auch kann trotz der geplanten sorgfältigen Auswahl nicht ausgeschlossen werden, dass Komponenten nicht den vom Hersteller zugesagten technischen Eigenschaften entsprechen oder sonstige Mängel aufweisen, was zu einem Rechtsstreit mit dem jeweiligen Lieferanten führen könnte. Sollte es nicht möglich sein, durch Nachbesserung durch die Lieferanten die zugesagten Leistungswerte zu erreichen, hätte dies negative Auswirkungen auf die Rentabilität der Anlagen. Auch bestehen zwar regelmäßig Herstellergarantien für die verwendeten Module; es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass beispielsweise Solarmodulhersteller als Garantiegeber ihre Garantieverpflichtungen nicht erfüllen und/oder aufgrund einer Insolvenz oder Restrukturierung hierzu nicht mehr in der Lage sind, so dass die Herstellergarantien insoweit wertlos werden. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Capital Stage Gruppe könnte Risiken beim Netzanschluss und der Stromabnahme ausgesetzt sein. Die Stromeinspeisung von PV- und Windparks ist insbesondere von der bestehenden Anbindung an das Stromnetz über entsprechende Umspannwerke abhängig. Änderungen oder Störungen der Netzanbindung können die Wirtschaftlichkeit der PV- und Windparks beeinträchtigen und die Herstellung einer kostenintensiven neue Anbindung an ein anderes Stromnetz erfordern. Das gilt – trotz einer im EEG vorgesehenen Kompensationsverpflichtung des Netzbetreibers – auch bei einer Abschaltung von PV- und Windparks infolge einer Netzüberlastung. Sofern die Gesellschaft perspektivisch geplante Beteiligungen an PV- und Windparks eingeht, die unabhängig von staatlichen Einspeisevergütungen rentabel betrieben werden können (sog. "grid-parity" Projekte) ist sie von einer vertragsgemäßen Stromabnahme des jeweiligen Vertragspartners sowie dessen Bonität abhängig. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Genehmigungen und Bebauungspläne für Erneuerbare-Energien-Projekte können angegriffen werden. Für die Errichtung von PV- und Windparks sind regelmäßig Baugenehmigungen oder sonstige Genehmigungen erforderlich. In Deutschland erfordert die Errichtung beispielsweise eine Baugenehmigung (PV) bzw. eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) (Wind); in anderen Ländern sind ähnliche 23 Bau- und Betriebsgenehmigungen erforderlich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bereits erteilte Genehmigungen im Rahmen von förmlichen Verfahren überprüft werden. Hierbei besteht das Risiko, dass eine Genehmigung ganz oder teilweise aufgehoben wird was dazu führen kann, dass ein Vorhaben nicht oder nicht im geplanten Umfang realisiert werden kann bzw. ganz oder teilweise zurückgebaut werden muss. Rechtsbehelfe, die regelmäßig auch von Dritten, die von dem genehmigten Projekt betroffen sein könnten, geltend gemacht werden können, führen - selbst wenn die Genehmigung nicht aufgehoben werden sollte – regelmäßig zu einer erheblichen Verzögerung eines Projektes. Freiflächenphotovoltaikanlagen werden zudem stets im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet. Um eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichten zu dürfen, ist es regelmäßig notwendig, einen bestehenden Bebauungsplan zu ändern oder einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Gegen Änderungen oder Aufstellungen eines Bebauungsplans können Dritte vor dem Oberverwaltungsgericht oder dem Verwaltungsgerichtshof klagen. Solche Verfahren können dazu führen, dass ein Projekt scheitert oder es zumindest zu Verzögerungen des Vorhabens kommt. Wegen der Degression bei der Einspeisevergütung kann das zu einer erheblich geringeren Einspeisevergütung führen. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Das Fehlen einer Durchführungsverpflichtung für PV-Parks kann zur Aufhebung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans führen. Für die Errichtung von PV-Parks werden teilweise vorhabenbezogene Bebauungspläne aufgestellt. Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ist es für deren Wirksamkeit erforderlich, dass es einen Durchführungsvertrag mit einer Durchführungsverpflichtung gibt. Soweit ein Durchführungsvertrag nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, etwa weil die Durchführungsverpflichtung fehlt oder wenn ein Durchführungsvertrag nicht vor Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans abgeschlossen wurde, ist der Bebauungsplan regelmäßig unwirksam, so dass das Risiko seiner Aufhebung besteht. In diesem Fall kann es zur Verzögerung oder zum Scheitern eines Projekts kommen. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Eine unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung für Windenergieanlagen kann zur Aufhebung der Genehmigung führen. Für Windparks mit 20 oder mehr Windenergieanlagen ist zwingend eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung ("UVP") auf der Grundlage von Umweltgutachten durchzuführen. Das ist auch der Fall, wenn der Zubau von einzelnen Windenergieanlagen erstmals dazu führt, dass ein Windpark mit mindestens 20 Windenergieanlagen entsteht. Wenn insgesamt weniger als 20 Windenergieanlagen errichtet werden, muss in der Regel eine allgemeine Vorprüfung erfolgen, ob eine UVP erforderlich ist. Erfolgt diese Vorprüfung nicht oder ist fehlerhaft und wird deshalb eine notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt, ist dies ein absoluter, unheilbarer Verfahrensfehler. Die Genehmigung ist dann rechtswidrig und muss, wenn sie angefochten wird, aufgehoben werden. Da ohne Genehmigung eine Windenergieanlage nicht gebaut werden darf, könnte dies zu erheblichen Verzögerungen oder dem Scheitern eines Windparkprojekts führen. Er kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass bei bereits erworbenen Windparks oder künftigen Erwerbungen der Capital Stage Gruppe keine UVP durchgeführt wurde, obgleich sie erforderlich gewesen wäre, was zu einer Aufhebung der Genehmigung und damit einer Betriebsunterbrechung bis hin zu einer Betriebsuntersagung der jeweiligen Anlage führen könnte. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Abschaltregelungen und nachträgliche Auflagen und Einschränkungen in Bezug auf bereits erteilte Genehmigungen können zu Ertragseinbußen führen. Die Genehmigungen für die Errichtung von Windenergieanlagen können regelmäßig Abschaltregelungen enthalten. Danach müssen einzelne oder alle Windenergieanlagen abgeschaltet werden, wenn beispielsweise ein bestimmter Verschattungswert durch den Schattenwurf überschritten wird, bestimmte Lärmschutzgrenzwerte nicht eingehalten werden können, eine Netzüberlastung droht oder eine Abschaltung aus artenschutzrechtlichen Gründen, wie beispielsweise dem Fledermausschutz, notwendig ist. Bei den artenschutzrechtlichen Abschaltregelungen setzt die entsprechende Nebenbestimmung in der Genehmigung häufig eine besondere Beobachtung (sog. Monitoring) fest, das je nach Ergebnis zu Abschaltungen oder zur Aufhebung der Abschaltregelung führen kann. Wenn die Windenergieanlagen, insbesondere während der Nachtstunden abgeschaltet werden müssen, kann dies 24 trotz der gesetzlich verankerten Kompensationsverpflichtung zu erheblichen Ertragseinbußen bei der Stromerzeugung führen. Die Genehmigungen für PV- und Windparks können zudem Auflagenvorbehalte enthalten, die es den Behörden erlauben, nachträglich Auflagen zu dem Betrieb der PV- oder Windparks zu erlassen. Das ist beispielsweise regelmäßig der Fall, wenn sich im Zeitpunkt des Genehmigungserlasses nicht abschätzen lässt, ob, und falls ja welche artenschutzrechtlichen Auswirkungen ein PV- oder Windpark haben könnte. Auch für solche Fälle wird häufig ein Monitoring angeordnet. Wird im Rahmen des Monitorings festgestellt, dass ein PV- oder Windpark negative artenschutzrechtliche Auswirkungen hat, können die Behörden beispielsweise vorübergehende oder endgültige, vollständige und teilweise Anlagenabschaltungen verfügen. Darüber hinaus könnten die Behörden sonstige nachträgliche Anordnungen erlassen wenn der Verdacht besteht, dass die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen nicht eingehalten werden und die nachträglichen Anordnungen zum Schutz von Dritten notwendig sind. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Capital Stage Gruppe ist zum Betrieb ihrer Windparks und Photovoltaikanlagen auf die Nutzung von Grundstücken im Eigentum Dritter angewiesen. Die Capital Stage Gruppe benötigt für die Errichtung und den Betrieb ihrer Wind- und Solarparks Nutzungsrechte an einer Vielzahl von Grundstücken, die z.B. als Standort für die Anlagen, als Zuwegung, für die Kabeltrasse zum Einspeisepunkt oder als Standort für technisch notwendige Nebenanlagen gebraucht werden. Nur ein Teil dieser Grundstücke steht im Eigentum der Capital Stage Gruppe. Der weitaus überwiegende Teil wird durch Pachtverträge abgesichert und/oder durch Dienstbarkeiten, die zugunsten der jeweiligen Betreibergesellschaften der Capital Stage Gruppe bestellt wurden. Bei Projekten dieser Größenordnung kann es dazu kommen, dass nicht alle für den jeweiligen PV- oder Windpark benötigten Grundstücke in dem für den jeweiligen Park erforderlichen Umfang vertraglich und dinglich gesichert werden. Das kann im Einzelfall daran liegen, dass ein benötigtes Grundstück übersehen oder nicht für alle tatsächlich benötigten Zwecke ein entsprechendes Nutzungsrecht vereinbart wird. Denkbar ist auch, dass Nutzungsrechte aufgrund von Sondersituationen (z.B. sofern Grundstückseigentümer ohne bekannten Erben verstorben sind oder durch laufende Flurbereinigungsverfahren) einstweilen nicht oder nicht im benötigten Umfang vereinbart und grundbuchlich bestellt werden konnten. Das Fehlen oder der Wegfall von Nutzungsrechten an wesentlichen und anderweitig nicht ersetzbaren Grundstücken kann dazu führen, dass der Betrieb eines PV- oder Windparks ganz oder teilweise eingestellt werden muss oder Mehrkosten entstehen, weil bestehende Anlagen verlegt oder Verträge zu ungünstigeren Konditionen neu abgeschlossen werden müssen. Ein Wegfall eines Nutzungsrechts an einem benötigten Grundstück könnte darüber hinaus zu einem Kündigungsrecht einer finanzierenden Bank führen, was zu einer Refinanzierung oder schlimmstenfalls einer Verwertung des betroffenen PV- oder Windparks führen würde. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Capital Stage Gruppe ist Risiken durch vorzeitige Beendigung bestehender Nutzungsrechte ausgesetzt. Die Capital Stage Gruppe ist für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit von der Gewährung zahlreicher Nutzungsrechte, etwa für die zu verlegenden bzw. bereits verlegten Leitungen, die Zufahrt der Grundstücke sowie die Grundstücke selbst, abhängig. Auch soweit erforderliche Nutzungsrechte seitens der Capital Stage Gruppe vertraglich und/oder dinglich gesichert wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Nutzungsrechte widerrufen oder anderweitig vorzeitig durch den jeweiligen Eigentümer oder dessen Gläubiger beendet werden können. Dies gilt insbesondere, sofern der betreffende Vertrag über das Nutzungsrecht in einer sogenannten "Haustürsituation" abgeschlossen wurde und der Vermieter nicht förmlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. In diesem Fall müssten regelmäßig auch etwaige dingliche Nutzungsrechte wieder gelöscht werden. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass Grundstückseigentümer gesetzliche Sonderkündigungsrechte ausüben (z.B. Kündigung wegen Schriftformmängeln, Kündigungsrecht des Erwerbers eines im Wege der Zwangsversteigerung oder vom Insolvenzverwalter des früheren Grundstückseigentümers erworben Grundstücks). Gegen solche vorzeitigen Kündigungen schützen ebenfalls zugunsten der Capital Stage Gruppe eingetragene dingliche Nutzungsrechte nur, wenn sie hinreichend unabhängig vom Fortbestand des Mietvertrages über das betreffende Grundstück bestellt wurden. Im Verwertungsfall ist die Capital Stage Gruppe darüber hinaus einem erhöhten Risiko ausgesetzt, wenn die Nutzungsrechte nicht erstrangig oder zumindest vor wertmindernden Rechten im Grundbuch eingetragen wurden, da unter bestimmten Voraussetzungen nachrangige Nutzungsrechte zu löschen sind, sofern aus vorrangigen Rechten in das Grundstück vollstreckt wird. Zu einem Verlust des Nutzungsrechts an einem benötigten Grundstück kann es ferner kommen, wenn die jeweilige Betreibergesellschaft des PV- oder Windparks ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, insbesondere die vereinbarte Miete 25 nicht oder nicht rechtzeitig zahlt. In diesem Fall kann der jeweilige Grundstückseigentümer zu einer außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Mietvertrages berechtigt sein, was regelmäßig auch die Verpflichtung der Betreibergesellschaft zur Löschung der zu ihren Gunsten eingetragenen Dienstbarkeiten führen würde. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Capital Stage Gruppe könnte für Altlasten auf von ihr verwendeten Grundstücken haften. Eigentümer, Mieter oder Pächter von Grundstücken sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen. Soweit auf einem Grundstück, das die Capital Stage Gruppe erworben oder gepachtet bzw. gemietet hat, Altlasten vorhanden sind, wäre die Capital Stage Gruppe verpflichtet, Sanierungsmaßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen. Desweiteren sind Grundstückseigentümer und Mieter eines Grundstücks verpflichtet, das Grundstück in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Soweit die Capital Stage Gruppe ihre jeweiligen Verkehrssicherungspflichten verletzt, müsste sie für den entstehenden Schaden aufkommen. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Capital Stage Gruppe ist Risiken im Zusammenhang mit Akquisitionen ausgesetzt. Die Strategie der Capital Stage Gruppe sieht insbesondere vor, durch den Erwerb von PV- und Windparks weiter zu wachsen. Der Erwerb von PV- und Windparks erfolgt regelmäßig durch den Erwerb von Unternehmen, in deren Eigentum PV- oder Windanlagen stehen. Unternehmenskäufe sind mit erheblichen Investitionen und Risiken verbunden. Eine dem Kauf oder der Beteiligung eventuell vorangehende Prüfung des Zielunternehmens kann oftmals entweder nur eingeschränkt oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand durchgeführt werden, so dass die Gesellschaft nicht gewährleisten kann, alle Risiken, die mit einer solchen Transaktion verbunden sind, rechtzeitig zu erkennen und abzusichern. Auch können sich Zielunternehmen in Ländern befinden, die keine den in der Europäischen Union üblichen Standards entsprechenden rechtlichen, wirtschaftlichen, politischen oder kulturellen Rahmenbedingungen aufweisen oder mit deren sonstigen nationalen Eigenheiten die Capital Stage Gruppe nicht hinreichend vertraut ist. Ferner besteht die Gefahr, dass erworbene oder lizenzierte Technologien nicht rechtsbeständig oder nicht werthaltig sind und die Capital Stage Gruppe diese daher nicht oder nicht wie geplant nutzen kann. Auch kann nicht gewährleistet werden, dass es der Capital Stage Gruppe gelingt, Mitarbeiter oder Geschäftsbeziehungen von neu erworbenen Unternehmen oder Unternehmensteilen halten bzw. aufrechterhalten und integrieren zu können. Angestrebte Wachstumsziele, Skaleneffekte oder Kosteneinsparungen oder die zeitgerechten oder budgetkonformen Entwicklungsziele oder sonstige strategische Ziele könnten sich darüber hinaus nicht oder nur unzureichend verwirklichen lassen. Ferner könnten erwartete Synergien nicht eintreten, ein zu hoher Kaufpreis gezahlt oder unvorhergesehene Restrukturierungsaufwendungen erforderlich werden. Ein Erfolg von Unternehmensakquisitionen oder Beteiligungen an Unternehmen ist daher nicht gewährleistet. Im Zuge der Akquisitionsstrategie beabsichtigt die Gesellschaft auch, betriebene PV- und Windparks zu veräußern um Marktopportunitäten wahrzunehmen bzw. das Renditeprofil zu verbessern. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es der Capital Stage Gruppe nicht gelingt, freigesetztes Kapital aus dem Verkauf eigener PV- oder Windparks zeitnah in andere Projekte mit der gleichen Qualität und mindestens der gleichen Renditeerwartung zu investieren. Darüber hinaus schließt die Gesellschaft nicht aus, in der Zukunft strategische Unternehmensbeteiligungen zu erwerben oder in Ausnahmefällen die Fertigstellung von bereits genehmigten und finanzierten Einzelprojekten zu übernehmen. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es der Capital Stage Gruppe nicht gelingt, die Einzelprojekte in der Zeit zu den Kosten zu verwirklichen bzw. dass die auf diese Weise errichteten Anlagen geringere Strommengen produzieren und ins Netz einspeisen können als beabsichtigt. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Capital Stage Gruppe erzielt bereits Teile ihrer Umsatzerlöse im Ausland, und mit der geplanten Ausweitung der internationalen Aktivitäten können sich die Risiken aufgrund der in den jeweiligen Ländern bestehenden Rahmenbedingungen verschärfen. Im Geschäftsjahr 2012 erzielte die Capital Stage Gruppe 44 % ihrer Umsatzerlöse außerhalb Deutschlands. Die Gesellschaft beabsichtigt, die internationalen Aktivitäten weiter auszubauen. Hieraus ergeben sich eine Reihe 26 von Risiken, wie etwa die in den einzelnen Ländern herrschenden allgemeinen politischen, volkswirtschaftlichen, sozialen, rechtlichen, kulturellen und steuerlichen Rahmenbedingungen, unerwartete Änderungen von regulatorischen Anforderungen sowie die Einhaltung einer Vielzahl von ausländischen Gesetzen und Vorschriften, die der Gesellschaft unbekannte Regelungen beinhalten und von dem ihr bekannten deutschen oder europäischen Rechtsstandard für sie erheblich nachteilig abweichen können. In einem Teil der Länder und Regionen, in denen die Capital Stage Gruppe tätig ist oder in denen ein Tätigwerden denkbar ist, herrscht im Vergleich der Bundesrepublik Deutschland eine deutlich geringere volkswirtschaftliche, politische und rechtliche Stabilität. Unzureichend entwickelte Rechts- und Verwaltungssysteme können die Erteilung von behördlichen Genehmigungen erschweren oder gar verhindern, oder die Durchsetzbarkeit von Forderungen und sonstigen Ansprüchen gefährden. Zudem könnte eine unzureichende Infrastruktur, Handelsbeschränkungen oder die Einführung bzw. Erhöhung von Zöllen die derzeitige oder künftige Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe beeinträchtigen. Ferner könnte die Capital Stage Gruppe mit den ausländischen Gepflogenheiten nicht hinreichend vertraut sein und daher Chancen und Risiken der jeweiligen Märkte nicht zutreffend einschätzen. Es ist nicht sichergestellt, dass es der Capital Stage Gruppe gelingen wird, auftretende Schwierigkeiten in einzelnen Ländern oder Regionen auszugleichen. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Das weitere Wachstum der Capital Stage Gruppe ist von erfolgreichen und fortlaufendenden Projektfinanzierungen sowie der erfolgreichen Kapitalbeschaffung der Gesellschaft abhängig. Der Erwerb von PV- und Windparks erfordert nach Einschätzung der Gesellschaft regelmäßig hohe Anfangsinvestitionen für den Erwerb sowie die rechtliche und wirtschaftliche Prüfung im Zusammenhang mit dem Erwerb von PV- und Windparkprojekten, insbesondere im Vergleich zu den nach Einschätzung der Gesellschaft wesentlich geringeren Instandhaltungskosten während der Projektlaufzeit und etwaigen Rückbaukosten nach dem Ende der Laufzeit. Die erfolgreiche Umsetzung der Wachstumsstrategie, welche die Ausweitung des Portfolios über den Erwerb von zusätzlichen PV- und Windparks beinhaltet, führt somit zu einem kontinuierlichen Finanzierungsbedarf sowohl im Hinblick auf Projektfinanzierungen durch Banken als auch Kapitalbeschaffungen der Gesellschaft. Bedingt durch die Wirtschafts- und Finanzkrise haben sich die weltweiten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren überwiegend verschlechtert was teilweise zu höheren Anforderungen der Banken bei der Kreditvergabe geführt hat. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass – etwa wegen einer Verschärfung der Banken- und Finanzmarktkrise oder aufgrund einer neuen Gesetzes- oder Verordnungslage oder aufgrund politischer Diskussionen, beispielsweise im Hinblick auf eine Reduktion des Strompreises (sog. Strompreisbremse) - Banken als Kreditgeber künftig noch höhere Anforderungen an die Kreditvergabe stellen, keine neuen Kreditengagements im Bereich der erneuerbaren Energien eingehen oder vorzeitige Fälligstellungen bereits ausgezahlter Kreditengagements betreiben. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass es der Gesellschaft nicht gelingt, ausreichend Eigen- oder Fremdmittel zu akzeptablen Konditionen am Kapitalmarkt zu beschaffen, um die Wachstumsstrategie zu verfolgen. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Eine steigende Inflation kann sich negativ auf die Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe auswirken. Sowohl für Deutschland als auch für andere Länder des europäischen Wirtschaftsraumes aufgrund der erheblichen Ausweitung der Geldmenge ein Ansteigen der Inflationsraten erwartet. Jegliche inflationären Entwicklungen könnten zu einer Verschlechterung der Ergebnisse der Capital Stage Gruppe führen. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Capital Stage Gruppe ist Wettbewerbsrisiken ausgesetzt in einem Markt, der dem technologischen Wandel unterliegt und niedrige Markteintrittsbarrieren aufweist. Die Capital Stage Gruppe steht beim Erwerb neuer PV- und Windparks im Wettbewerb insbesondere mit anderen Marktteilnehmern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Gesellschaft in dem gegenwärtig und künftig zunehmenden Wettbewerb nicht erfolgreich behaupten kann. Wettbewerber könnten auch in der Lage sein, schneller auf neue oder sich verändernde Verhältnisse am Markt zu reagieren als die Capital Stage Gruppe. Durch kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung neuer Technologien, unterliegt der Markt für erneuerbare Energien ständig einem dynamischen technologischen Wandel. Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe hängt daher davon ab, neue Trends, Entwicklungen, regulatorische beziehungsweise gesetzliche Anfor27 derungen rechtzeitig zu erkennen und sicherzustellen, dass die betriebenen PV- und Windparks mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Die Capital Stage Gruppe ist darauf angewiesen, geeignete PV- und Windparkprojekte zu finden und zu erwerben. Zwar verfügt die Capital Stage Gruppe nach Einschätzung der Gesellschaft über eine ausgewogene Pipeline von neuen Projekten, aufgrund der hohen Nachfrage nach renditestarken PV- und Windparks kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere finanzstärkere Wettbewerber diese PV- und Windparks erwerben oder der Kaufpreis durch den Wettbewerb steigt. Bei der Auswahl, Prüfung und dem Betrieb von PV- und Windparks kommt es nach Einschätzung der Gesellschaft entscheidend auf das Know-how und Erfahrungswerte des Erwerbers und Betreibers an, sonstige Markteintrittshürden bestehen nicht. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass potentielle Wettbewerber sich dieses Know-how aneignen und der Capital Stage Gruppe Marktanteile abnehmen. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Capital Stage Gruppe ist von qualifizierten Mitarbeitern abhängig. Die Capital Stage Gruppe verfügt über ein qualifiziertes Management-Team und beschäftigt neben zwei Vorständen zum Datum des Prospekts 69 feste Mitarbeiter. Es ist nicht auszuschließen, dass Teile des Managements oder Mitarbeiter mit guter Qualifikation das Unternehmen verlassen oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Diese Gefahr ist umso größer, je qualifizierter und/oder spezialisierter ein Mitglied des Managements oder Mitarbeiter ist, da mit der Qualifikation in der Regel auch die Attraktivität für den Arbeitsmarkt steigt. Gleichzeitig kann die Gewinnung neuen qualifizierten Personals für das Management-Team mit erheblichen Schwierigkeiten und dessen Einarbeitung mit beträchtlichen Kosten verbunden oder überhaupt nicht möglich sein. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Capital Stage Gruppe könnte gewerbliche Schutzrechte Dritter oder Geheimhaltungsvereinbarungen verletzen oder außerplanmäßig auf die kostenpflichtige Nutzung von Schutzrechten angewiesen sein. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe gewerbliche Schutzrechte (geistiges Eigentum, insbesondere Patente) Dritter oder mit Dritten abgeschlossene Geheimhaltungsvereinbarungen verletzt werden. Im Falle einer Verletzung von Rechten Dritter könnte sich die Capital Stage Gruppe schadensersatzpflichtig machen oder gezwungen sein, eine Lizenz für die Verwertung dieser Rechte zu erwerben, was zu Umsatzeinbußen, Margenschmälerungen und Schadensersatzverpflichtungen führen könnte. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Capital Stage Gruppe ist von der Entwicklung und erfolgreichen Implementierung von Risikoüberwachungs- und Managementsystemen abhängig. Die Capital Stage Gruppe benötigt für die Organisation ihrer Beteiligungen sowie den Betrieb der PV- und Windparks angemessene interne Organisations-, Rechnungslegungs-, Risikoüberwachungs- und Risikomanagementstrukturen sowie Back-up- und Ausfallsysteme, die eine frühzeitige Erkennung von Fehlentwicklungen und Risiken ermöglichen. Der Aufbau des Risikoüberwachungssystems auf neue Beteiligungen und die Anpassung auf veränderte Marktbedingungen benötigen regelmäßig Zeit und sind mit finanziellem und personellem Aufwand verbunden. Die beabsichtigte Markt- und Umsatzausweitung durch neue Akquisitionen erfordert eine genaue Risikoanalyse der damit zusammenhängenden Folgen etwaiger Managemententscheidungen. Es wird deshalb auch weiterhin eine Herausforderung sein, neue, zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannte Risiken zu identifizieren, richtig zu bewerten und das bestehende Risikoüberwachungs- und Managementsystem angemessen und zeitnah weiterzuentwickeln. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken zu spät erkannt werden und sich eine Gegensteuerung verzögert. Sollten sich Lücken oder Mängel des aufzubauenden Risikoüberwachungs- und Managementsystems zeigen oder sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, im Zusammenhang mit dem weiteren Wachstum angemessene Strukturen und Systeme zeitnah zu schaffen, könnte dies dazu führen, dass Risiken, Trends und Fehlentwicklungen nicht rechtzeitig erkannt werden. 28 Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Der Versicherungsschutz der Capital Stage Gruppe könnte nicht ausreichend sein. Die Capital Stage Gruppe verfügt nach eigener Einschätzung zum Datum des Prospekts über branchenüblichen Versicherungsschutz für den Betrieb der PV- und Windparks, der insbesondere aus Betreiberhaftpflicht- und Allgefahrenversicherungen besteht, wobei üblicherweise ein teilweiser Selbstbehalt vereinbart wird. Die Capital Stage Gruppe entscheidet über die Art und den Umfang des Versicherungsschutzes auf der Grundlage einer kaufmännischen Kosten-Nutzen-Analyse mit dem Ziel, die aktuell und künftig aus ihrer Sicht wesentlichen versicherbaren Risiken abzudecken. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der Versicherungsschutz nicht ausreicht oder nicht alle Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Betrieb von PV- und Windparks angemessen abgesichert sind oder dass künftig kein ausreichender Versicherungsschutz mehr vereinbart werden kann oder nur noch zu höheren Prämien (z.B. nach einem Schadensfall). Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Capital Stage Gruppe unterliegt Währungsrisiken. Über die Helvetic Energy GmbH in der Schweiz, die ihre Umsätze in Schweizer Franken erwirtschaftet, unterliegt die Capital Stage Gruppe bereits Währungsrisiken auf Konzernebene. Obwohl die Investitionen der Capital Stage Gruppe in PV- und Windparks aufgrund des regionalen Fokus auf Europa überwiegend in Euro erfolgen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftige Investitionen auch in Fremdwährungen erfolgen und damit ein Währungsrisiko entsteht. Investitionen und Umsätze in Fremdwährungen unterliegen Kursschwankungen zwischen den Währungen, die zu Wechselkursverlusten führen können. Sofern die Capital Stage Gruppe Wechselkurssicherungsgeschäfte abschließen sollte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese die Wechselkursrisiken nicht ausreichend absichern. Bestehende oder noch zu gründende ausländische Tochtergesellschaften der Gesellschaft bilanzieren möglicherweise ebenfalls in anderen Währungen als dem Euro, so dass die entsprechenden Positionen bei der Konsolidierung in Euro umgerechnet werden müssen. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Capital Stage Gruppe unterliegt Zinsänderungsrisiken. Investitionen in PV- und Windparks werden überwiegend mit Fremdkapital zu festen Zinssätzen mit Laufzeiten, die derzeit zwischen 10 und 17 Jahren liegen, finanziert. Obwohl in den internen Kalkulationen der Capital Stage Gruppe Zinsaufschläge nach dem Ende der jeweiligen Zinsbindungsfristen eingeplant sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die tatsächlich fälligen Zinssätze über den erwarteten Zinssätzen liegen, was die Rentabilität der PV- und Windparks vermindert. Sofern die Investitionen mit variabel verzinslichen Darlehen finanziert wurden, prüft die Capital Stage Gruppe projektbezogen entsprechende Zinssicherungsinstrumente, um eine langfristige und zuverlässige Kalkulation und Planung ermöglichen zu können. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Capital Stage Gruppe keine oder keine ausreichenden Zinssicherungsinstrumente abschließt, was die Rentabilität der so finanzierten PV- und Windparks ebenfalls vermindert. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Steuerlast der Capital Stage Gruppe könnte sich aufgrund veränderter Rahmenbedingungen oder durch Steuerprüfungen erhöhen. Die Steuerlast der Capital Stage Gruppe ist von bestimmten steuerrechtlichen Rahmenbedingungen abhängig. Änderungen steuerrechtlicher Regelungen oder Veränderungen in der Auslegung oder Anwendung bestehender steuerrechtlicher Vorschriften könnten daher die Steuerlast der Gesellschaft negativ beeinflussen. Aus der letzten seitens der zuständigen Steuerbehörden durchgeführten Betriebsprüfung für den Veranlagungszeitraum 2000 bis 2004 resultierten keine wesentlichen Nachzahlungen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass als Ergebnis zukünftiger Steuerprüfungen für spätere Veranlagungszeiträume zusätzliche erhebliche Steuerforderungen entstehen. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund einer unterschiedlichen Betrachtungsweise von Sachverhalten seitens der Finanzverwaltungen, vor allem zu konzerninternen Leistungsverrechnungen und im Zusammenhang mit durchgeführten Außenprüfungen der Steuerbehörden 29 und der zuständigen Finanzgerichte zu Steuernachforderungen sowie Zinszahlungen aus Steuernachforderungen kommen kann. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Capital Stage AG könnte Risiken im Zusammenhang mit zukünftigen Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt sein. Zum Datum des Prospekts sind weder die Capital Stage AG noch ihre Tochtergesellschaften Gegenstand von Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder Verfahren vor sonstigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden. Es kann für die Zukunft jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Capital Stage AG oder ihre Tochtergesellschaften im Rahmen ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeit an solchen Verfahren als Anspruchsinhaber oder Anspruchsgegner beteiligt sein wird. Das Betreiben von oder die Beteiligung an Gerichts- oder Verwaltungsverfahren kann erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen der Capital Stage Gruppe für einen nicht bestimmbaren Zeitraum binden. Selbst bei Obsiegen in einem Rechtsstreit kann die wirtschaftlich erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen scheitern, wenn der unterlegene Anspruchsgegner in der Insolvenz ist. Die vorgenannten Risiken könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. Die Gewinnprognose könnten sich als unrichtig herausstellen. Die von der Capital Stage AG abgegebene Gewinnprognose könnte sich als unrichtig herausstellen. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Prognose, wie sich aus Sicht der Emittentin die Finanzsituation der Capital Stage Gruppe unter Berücksichtigung bestimmter Annahmen entwickeln könnte. Die Gewinnprognose könnte bereits auf unrichtigen Annahmen basieren, was dazu führen könnte, dass ein Erreichen der prognostizierten Werte nicht möglich ist. Zudem könnte sich die finanzielle Situation der Capital Stage Gruppe nicht wie angenommen entwickeln, sofern beispielsweise höhere Kosten und/oder niedrigere Einnahmen als prognostiziert realisiert werden. Sofern die prognostizierten Werte nicht erreicht werden können, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Capital Stage Gruppe haben. Stichprobenprüfungen des Konzern- und Jahresabschlusses der Gesellschaft sowie bilanzielle Ermessenspielräume und Schätzungsunsicherheiten im Konzernabschluss könnten zu nachträglichen Anpassungen führen. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung ("DPR") hat der Gesellschaft im Juni 2013 mitgeteilt, den Konzernabschluss, Jahresabschluss sowie den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012, einer Stichprobenprüfung zu unterziehen. Die Gesellschaft hat ihre Bereitschaft erklärt, an der Prüfung mitzuwirken und angeforderte Unterlagen und Informationen zu übersenden sowie etwaige Fragen im Zusammenhang mit der Stichprobenprüfung zu beantworten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund der Stichprobenprüfung zu Fehlerfeststellungen seitens der DPR kommt, die Auswirkungen auf die Kennzahlen der Capital Stage Gruppe haben könnten. Des Weiteren wurden in dem Konzernabschluss der Gesellschaft in einigen Fällen Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die Auswirkungen auf die Höhe von Vermögenswerten, bilanziellen Vermögenswerten, Schulden, Erträgen, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten haben. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Bedeutende Ermessenspielräume nutzt die Gesellschaft bei dem Ansatz möglicher Goodwills durch Ansatz der "Partial goodwill method", bzw. der "Full goodwill method" Die im Konzernabschluss berücksichtigten Unternehmenszusammenschlüsse wurden bislang ausschließlich nach der Partial goodwill method durchgeführt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die den Schätzungen zugrundeliegenden Annahmen aufgrund neuerer oder besserer Erkenntnis im nach hinein als nicht zutreffend herausstellen, sodass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich werden könnte. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirken. 30 Risiken im Zusammenhang mit der Aktionärsstruktur und dem Angebot Die Großaktionäre der Gesellschaft könnten den Interessen der sonstigen Aktionäre zuwider handeln. Die AMCO Service GmbH (28,08 % des stimmberechtigten Grundkapitals), die Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH (10,12 %), die Blue Elephant Venture GmbH (7,69 %), die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH (5,52 %), die DJE Investment S.A. (2,9994 %) sowie die RTG Beteiligungs GmbH (2,24 %) halten derzeit jeweils bedeutende Stimmrechtsanteile an der Capital Stage AG. Durch die Konzentration des Anteilseigentums sind diese Aktionäre, deren Stimmrechtsanteile teilweise Personen zuzurechnen sind, die in Vorstands- oder Aufsichtsratsfunktionen für die Capital Stage AG tätig sind, in der Lage, unabhängig von dem Abstimmungsverhalten der anderen Aktionäre, einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben und ggf. alle Angelegenheiten, die der Zustimmung der Aktionäre bedürfen, einschließlich der Wahl des Aufsichtsrates und der Genehmigung wesentlicher Kapitalmaßnahmen, zu beeinflussen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die vorgenannten Aktionäre Beschlüsse fassen, die den Interessen der restlichen Aktionäre zuwider laufen. Der Aktienbesitz an der Gesellschaft könnte durch künftige Kapitalmaßnahmen oder die Ausübung von Aktienoptionen verwässert werden. Die Gesellschaft könnte auch in Zukunft zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit und ihres Wachstums weiteres Kapital benötigen. Die Beschaffung weiteren Eigenkapitals durch Kapitalerhöhungen, insbesondere solche unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, oder gegebenenfalls auch durch die Ausgabe von Aktien nach Ausübung von Wandlungs- oder Optionsschuldverschreibungen oder im Zusammenhang mit dem Erwerb anderer Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen als Kaufpreiskomponente, sowie die mögliche Ausgabe von Aktien aufgrund von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen können zu einer Verwässerung der wirtschaftlichen Rechte und der Stimmrechte der Aktionäre oder zu erheblich nachteiligen Auswirkungen auf den Börsenkurs der Gesellschaft führen. Die Kapitalmärkte und der Kurs der Aktien der Gesellschaft waren volatil und könnten weiterhin volatil sein. Die Anzahl der im Streubesitz gehaltenen Aktien, Änderungen der Betriebsergebnisse der Gesellschaft und der Mitbewerber sowie Änderungen der allgemeinen Lage der Branche, der Gesamtwirtschaft und der Finanzmärkte haben bereits in der Vergangenheit zu erhebliche Kursschwankungen bei den Aktien geführt und könnten solche Kursschwankungen auch in Zukunft hervorrufen. Generell waren die Kapitalmärkte insbesondere auch in der jüngeren Vergangenheit durch eine hohe Volatilität gekennzeichnet. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich für die Aktien der Gesellschaft kein liquider Handel an den Wertpapierbörsen entwickelt. Die vorgenannten Risiken könnten sich nachteilig auf den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft auswirken. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein Kursverfall der Aktien der Capital Stage AG nachteilig auf künftige Refinanzierungen der Gesellschaft auswirkt. Bei dem Verkauf einer größeren Anzahl von Aktien kann ein Abgabedruck entstehen, der sich negativ auf den Kurs der Aktien der Gesellschaft auswirken kann. Der Verkauf einer größeren Anzahl von Aktien der Gesellschaft über die Börse oder Marktgerüchte über einen solchen Verkauf könnten zu einem Abgabedruck hinsichtlich der Aktien der Gesellschaft führen. Sofern für diese Aktien keine ausreichende Anzahl von Käufern verfügbar ist, könnte sich dies negativ auf den Aktienkurs auswirken, was unter anderem zukünftige Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft verhindern oder zumindest erschweren würde. Darüber hinaus wären zukünftige Kapitalmaßnahmen gegebenenfalls nur noch zu ungünstigeren Konditionen für die Gesellschaft möglich. Sofern ein solcher Verkaufsdruck auf die Aktien der Gesellschaft entsteht könnten Anleger darüber hinaus nicht in der Lage sein, die Aktien zum Bezugspreis, einem höheren Börsenpreis oder überhaupt zu veräußern was unter Umständen zu einem Totalverlust führen könnte. Die Großaktionäre unterliegen keinen Lock-up Verpflichtungen Die Großaktionäre unterliegen keinen Lock-up Verpflichtungen, so dass sie ihre Aktien jederzeit ganz oder teilweise an der Börse veräußern können. Dies könnte einen Verkaufsdruck auf die Aktien erzeugen, was sich nachteilig auf den Börsenkurs der Aktien auswirken würde. 31 Die Beteiligung von Aktionären, die nicht an diesem Angebot teilnehmen, wird verwässert werden. Bezugsrechte, die nicht innerhalb der Bezugsfrist ausgeübt werden, verfallen wertlos. Soweit ein Aktionär sein Bezugsrecht nicht ausübt, sinkt seine anteilige Beteiligung sowie seine Stimmrechtsquote an der Capital Stage AG. Durch eine vorzeitige Beendigung oder eine Nichtdurchführung des Angebots könnten Anleger Verluste erleiden. Die Übernahme der Neuen Aktien durch den Sole Global Coordinator erfolgt auf Basis eines Übernahmevertrags, dessen Wirksamkeit unter anderem von aufschiebenden Bedingungen abhängt und der seitens des Sole Global Coordinators unter bestimmten Umständen einseitig kündbar ist. Die Durchführung des Angebots der Neuen Aktien setzt darüber hinaus die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister voraus. Eine Kündigung oder sonstige Beendigung des Übernahmevertrags vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister führt unter Umständen zu einer Nichtdurchführung der Kapitalerhöhung. In diesem Fall besteht kein Anspruch von Anlegern auf Lieferung der Neuen Aktien. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Effektenprovisionen und im Zusammenhang mit der Ausübung des Bezugsrechts entstandene Kosten eines Anlegers richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und dem Institut, gegenüber dem er sein Bezugsrecht ausgeübt hat. Eine Kündigung oder sonstige Beendigung des Übernahmevertrags nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister führt zu einem Erwerb der Neuen Aktien durch diejenigen Aktionäre, die ihr Bezugsrecht bereits ausgeübt haben, zum Bezugspreis. Aktienkaufverträge über noch nicht bezogene Neue Aktien stehen dagegen noch bis zur endgültigen Lieferung und Abrechnung unter Vorbehalt. Sollte ein Anleger im Falle einer vorzeitigen Beendigung oder Nichtdurchführung des Angebots so genannte Leerverkäufe vorgenommen haben, trägt er das Risiko, die sich aus einem solchen Leerverkauf ergebende Lieferungsverpflichtung von Aktien der Gesellschaft erfüllen zu können. 32 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts Die Capital Stage AG (nachstehend auch die "Gesellschaft" und, gemeinsam mit ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, die "Capital Stage Gruppe") mit Sitz in Hamburg und die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (im Folgenden "Berenberg" oder "Sole Global Coordinator") mit Sitz in Frankfurt am Main sowie die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank ("WGZ") mit Sitz in Düsseldorf übernehmen gemäß § 5 Absatz 4 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG") die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospekts und erklären, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind sowie dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage des Prospekts wahrscheinlich verändern können. Zukunftsgerichtete Aussagen Dieser Prospekt enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische oder gegenwärtige Tatsachen und Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Aussagen in diesem Prospekt über die zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne und Erwartungen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit und das Management der Capital Stage Gruppe, über Wachstum und Profitabilität sowie wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen und andere Faktoren, denen die Capital Stage Gruppe ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Der Eintritt oder Nichteintritt eines Ereignisses könnte dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage die Capital Stage Gruppe wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe unterliegt einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass eine zukunftsgerichtete Aussage, Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend wird. Deshalb sollten Anleger unbedingt die Kapitel "Zusammenfassung des Prospekts", "Risikofaktoren", " Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage", "Beschreibung der Geschäftstätigkeit" und "Jüngster Geschäftsgang und Ausblick", die eine ausführlichere Darstellung derjenigen Faktoren enthalten, die Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der Capital Stage Gruppe und den Markt, in dem die Capital Stage Gruppe tätig ist, haben, lesen. In Anbetracht der Risiken, Ungewissheiten und Annahmen können die in diesem Prospekt erwähnten zukünftigen Ereignisse auch ausbleiben. Darüber hinaus können sich die in diesem Prospekt wiedergegebenen zukunftsgerichteten Einschätzungen und Prognosen aus Studien Dritter (siehe auch "Allgemeine Informationen - Hinweis zu Quellen der Marktdaten") als unzutreffend herausstellen. Weder die Gesellschaft noch ihr Vorstand kann daher für die zukünftige Richtigkeit der in diesem Prospekt dargestellten Meinungen oder den tatsächlichen Eintritt der prognostizierten Entwicklungen einstehen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft keine Verpflichtung übernimmt, über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Hinweis zu Quellen der Marktdaten Dieser Prospekt enthält Daten, statistische Informationen und Informationen aus Studien Dritter. Sofern Informationen von Seiten Dritter übernommen wurden, sind diese im Prospekt korrekt wiedergegeben. Soweit es der Gesellschaft bekannt ist und sie aus den von diesen Dritten veröffentlichten Informationen ableiten konnte, sind keine Tatsachen unterschlagen worden, die die wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend gestalten würden. Anleger sollten diese Informationen dennoch sorgfältig abwägen. Marktstudien basieren häufig auf Informationen und Annahmen, die möglicherweise weder exakt noch sachgerecht sind, und ihre Methodik ist von Natur aus zukunftsgerichtet und spekulativ. Anleger sollten berücksichtigen, dass Einschätzungen der Gesellschaft auf solchen Marktstudien Dritter beruhen. Die Gesellschaft hat die Zahlenangaben, Marktdaten und sonstigen Informationen, die Dritte ihren Studien zu Grunde gelegt haben, nicht überprüft und übernimmt daher keine Verantwortung oder Garantie für die Richtigkeit der in diesem Prospekt enthaltenen Angaben aus Studien Dritter. 33 Innerhalb des vorliegenden Prospekts wird auf folgende Quellen verwiesen: Bundesverband Solarwirtschaft, Pressemitteilung "Zubau bei Solarstrom erreicht Niveau der Vorjahre", 8. Januar 2013; Bundesverband WindEnergie, "Jahresbilanz Windenergie – Facts to go, 2012", 13. März 2013, "BWE 2012"; Bundesverband WindEnergie, Pressemitteilung "Jahresbilanz Windenergie 2012: Stabiles Wachstum in Deutschland im turbulenten Weltmarkt", 30. Januar 2013; European Photovoltaik Industry Association, "Global Market Outlook for Photovoltaics, 2013 – 2017", Mai 2013, "EPIA 2013"; European Photovoltaik Industry Association, "Global Market Outlook for Photovoltaics until 2016", Mai 2010, "EPIA 2012"; European Photovoltaik Industry Association, "Global Market Outlook for Photovoltaics until 2014", Mai 2010, "EPIA 2010"; Germany Trade & Invest, Dossier "Branche kompakt: Solarenergie Frankreich" August 2012; European Wind Energy Association ("EWEA"), "Green Growth - The impact of wind energy on jobs and the economy", April 2012, "EWEA Green Growth Report 2012"; Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, "Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland", 11. April 2013, "Fraunhofer ISE 2013"; Frauenhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES), "Windenergie Report Deutschland 2011", 18. April 2012, "Fraunhofer Windreport 2011"; Germany Trade & Invest, Pressemitteilung "Italien setzt auf kleine Windkraftanlagen" vom 21. Juni 2013; Germany Trade & Invest, Dossier "Branche kompakt: Windenergie Frankreich" Juli 2013; International Energy Agency ("IEA"), "World Energy Outlook 2012", 12. November 2012, "IEA World Energy Outlook 2012"; Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG, "Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EG) 2009"; Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat), Veröffentlichung "Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch", letztes Update 15.07.2013, Online Datencode: tsdcc110; Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat), Pressemitteilung "Anteil erneuerbarer Energien stieg auf 13 % des Energieverbrauchs in der EU 27 im Jahr 2011", 26. April 2013; World Wind Energy Association ("WWEA"), "World Wind Energy Report 2012", 16. Mai 2013, "WWEA World Wind Energy Report 2012". Hinweis zu Finanz-, Währungs-, und Zahlenangaben Dieser Prospekt enthält Währungsangaben in Euro . Währungsangaben in Euro wurden mit "EUR" beziehungsweise "TEUR" für Tausend Euro vor dem Betrag kenntlich gemacht und abgekürzt. Sofern Zahlenangaben in einer anderen Währung aufgeführt sind, ist dies ausdrücklich bei der betreffenden Zahl bzw. den betreffenden Zahlen durch die Bezeichnung der entsprechenden Währung vermerkt. Einzelne Zahlenangaben (darunter auch Prozentangaben) in diesem Prospekt wurden kaufmännisch gerundet. In Tabellen addieren sich solche kaufmännisch gerundeten Zahlenangaben unter Umständen nicht genau zu den in der Tabelle gegebenenfalls gleichfalls enthaltenen Gesamtsummen. Für die Berechnung der im Text verwendeten Prozentangaben wurde dagegen nicht von kaufmännisch gerundeten, sondern von den tatsächlichen Werten ausgegangen. Daher kann es in einigen Fällen dazu kommen, dass Prozentzahlen im Text von Prozentsätzen abweichen, die sich auf der Basis von gerundeten Werten ergeben. Die in diesem Prospekt enthaltenen Finanzdaten, die Gegenstand von Finanzinformationen der Gesellschaft sind, entstammen den geprüften Konzernabschlüssen (nach IFRS) der Gesellschaft für die zum 31. Dezember 2010, 2011 und 2012 endenden Geschäftsjahre sowie dem ungeprüften Konzernzwischenabschluss (nach IAS 34) der Gesellschaft für den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum (mit Vergleichszahlen zum und für den 34 zum 30. Juni 2012 endenden Sechsmonatszeitraum) sowie dem geprüften Jahresabschluss (nach HGB) der Gesellschaft für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr sowie dem Rechnungswesen der Gesellschaft. Soweit Finanzdaten angegeben werden, die aus den Konzernabschlüssen oder dem Jahresabschluss der Gesellschaft stammen, sind diese Angaben als "geprüft" gekennzeichnet. Sofern in diesem Prospekt Finanzdaten als "ungeprüft" angegeben werden, bedeutet dies, dass sie den ungeprüften Konzernzwischenabschluss (nach IAS 34) der Gesellschaft für den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum oder der internen Rechnungslegung der Gesellschaft entstammen. Einsichtnahme in Dokumente Für die Gültigkeitsdauer dieses Prospekts können während der üblichen Geschäftszeiten bei der Capital Stage AG, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, die folgenden Dokumente in Papierform eingesehen werden: (i) die Satzung der Gesellschaft und die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat; (ii) der geprüfte Konzernabschluss (nach IFRS) der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr; (iii) der geprüfte Konzernabschluss (nach IFRS) der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr; (iv) der geprüfte Konzernabschluss (nach IFRS) der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr; (v) der geprüfte Jahresabschluss (nach HGB) der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr; und (vi) der ungeprüfte Konzernzwischenabschluss (nach IAS 34) der Gesellschaft für den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum. 35 DAS ANGEBOT Gegenstand des Angebots Gegenstand des Angebots sind 13.516.249 auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2013 ("Neue Aktien"). Die Neuen Aktien stammen aus der am 8. Oktober 2013 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund der Ermächtigung in § 6 der Satzung der Gesellschaft beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Aktionäre. Die Neuen Aktien werden von Berenberg für das Bankenkonsortium zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie gezeichnet und durch Berenberg und WGZ den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 4 zu 1 (d.h. vier alte Aktien berechtigen zum Bezug von einer Neuen Aktie) zum Bezug angeboten (das "Bezugsangebot"). Das Bezugsangebot findet im Rahmen eines öffentlichen Angebots in Deutschland statt ("Öffentliches Angebot"). Um ein glattes Bezugsverhältnis zu gewährleisten, hat sich einer der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft verpflichtet, auf die Ausübung von ihm zustehende Bezugsrechten zu verzichten. Im Zusammenhang mit dem Bezugsangebot ist kein börslicher Bezugsrechtshandel vorgesehen. Die Großaktionäre AMCO Service GmbH. Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH und RTG Beteiligungs GmbH, die über ca. 28,08%, ca. 10,12%, ca. 5,52% bzw. ca. 2,24% des bezugsberechtigten Grundkapitals der Gesellschaft und damit der Bezugsrechte, insgesamt berechtigend zum Bezug von 6.211.533 bzw. ca. 45,96% der Neuen Aktien, verfügen, werden ihre Bezugsrechte an Berenberg abtreten. Berenberg und WGZ haben sich in dem mit der Gesellschaft geschlossenen Übernahmevertrag verpflichtet, vor Beginn des Bezugsangebots diese insgesamt 6.211.533 Neuen Aktien (die "Vorabplatzierungsaktien") im Rahmen einer Privatplatzierung qualifizierten Anlegern außerhalb der USA nach Maßgabe der Regulation S des US Securities Act von 1933 und den auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften, jeweils in der aktuell gültigen Fassung (der "Securities Act") sowie Kanada, Japan und Australien zum Erwerb anzubieten (die "Vorabplatzierung"). Im Rahmen der Vorabplatzierung sollen die Vorabplatzierungsaktien zu einem im Rahmen des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festzulegenden Platzierungspreis platziert werden. Der Platzierungspreis der Vorabplatzierung wird den Bezugspreis bestimmen und wird maximal EUR 4,00 je Neuer Aktie betragen. Die Veröffentlichung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger findet voraussichtlich am 9. Oktober 2013 statt. Die nach dem Abschluss der Vorabplatzierung und des Bezugsangebots verbleibenden Neuen Aktien, für die die Bezugsrechte von Altaktionäre der Gesellschaft nicht ausgeübt wurden, werden von Berenberg und WGZ qualifizierten Anlegern in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb des USA, nach Maßgabe der Regulation S des Securities Act, sowie Kanada, Japan und Australien bestmöglich, allerdings nicht unterhalb des Bezugspreises im Rahmen einer Privatplatzierung ("Institutionelles Angebot", zusammen mit dem Bezugsangebot und der Vorabplatzierung das "Angebot") angeboten. Berenberg hat sich vorbehaltlich marktüblicher Bedingungen und Rücktrittrechte im Übernahmevertrag verpflichtet, die verbleibenden Neuen Aktien, die (i) weder im Rahmen des Bezugsangebots bezogen werden, (ii) noch im Rahmen der Vorabplatzierung, (iii) noch im Rahmen des Institutionellen Angebots platziert werden, am Abrechnungstag des Bezugsangebots zum Bezugspreis zu übernehmen. Das Angebot erfolgt auf Grundlage eines Übernahmevertrages zwischen der Gesellschaft, Berenberg und WGZ vom 8. Oktober 2013. Das Angebot steht unter verschiedenen Bedingungen, wie der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, die voraussichtlich am 11. Oktober 2013 erfolgen wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Angebot abgebrochen werden (siehe "Das Angebot – Bezugsangebot – Wichtige Hinweise"). Voraussichtlicher Zeitplan für das Angebot Für das Angebot ist folgender Zeitplan vorgesehen: 8. Oktober 2013 Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat über die Kapitalerhöhung Abschluss des Übernahmevertrags Billigung des Prospektes durch die BaFin 36 Veröffentlichung des Prospekts auf der Internetseite der Gesellschaft (www.capitalstage.com) Vorabplatzierung der Vorabplatzierungsaktien 9. Oktober 2013 Festlegung des Platzierungs- und Bezugspreises Bekanntgabe der Ergebnisse der Vorabplatzierung und des Platzierungs- und Bezugspreises Veröffentlichung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger Stellung des Zulassungsantrags bei der Frankfurter Wertpapierbörse sowie bei der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg 10. Oktober 2013 Einbuchung der Bezugsrechte nach dem Stand vom 9. Oktober 2013 (abends) Beginn der Bezugsfrist 11. Oktober 2013 Eintragung der Kapitalerhöhung sowie ihrer Durchführung im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (Zeitpunkt der Entstehung der Neuen Aktien) Zulassung der Neuen Aktien zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg Veröffentlichung des Zulassungsbeschlusses der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com) bzw. der Internetseite der BÖAG Börsen AG (www.boersenag.de) 14. Oktober 2013 Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft Lieferung der Vorabplatzierungsaktien 23. Oktober 2013 Ende der Bezugsfrist; späteste Zahlung des Bezugspreises für Neue Aktien 24. Oktober 2013 Bekanntgabe der Ergebnisse des Bezugsangebots und des endgültigen Volumens der Kapitalerhöhung Gegebenenfalls Institutionelles Angebot 28. Oktober 2013 Lieferung der Neuen Aktien aus dem Bezugsangebot und gegebenenfalls dem Institutionellen Angebot Dieser Prospekt wird am 8. Oktober 2013 unter der Internetadresse der Gesellschaft (www.capitalstage.com) in elektronischer Form veröffentlicht. Eine gedruckte Fassung dieses Prospekts wird außerdem ab diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft und bei Berenberg während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos erhältlich sein. Bezugsangebot Nachfolgend wird das voraussichtlich am 9. Oktober 2013 im Bundesanzeiger zu veröffentlichende Bezugsangebot wiedergegeben: "Capital Stage AG Hamburg (ISIN: DE0006095003 / WKN: 609500) Bezugsangebot 37 Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 6 der Satzung der Capital Stage AG (die "Gesellschaft") hat der Vorstand am 8. Oktober 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital von EUR 54.064.999,00 um EUR 13.516.249,00 auf EUR 67.581.248,00 durch Ausgabe von 13.516.249 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie (die "Neuen Aktien"), gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2013 ausgestattet. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg ("Berenberg", "Sole Global Coordinator") und die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank ("WGZ") haben sich aufgrund eines Aktienübernahmevertrags (der "Übernahmevertrag") vom 8. Oktober 2013 verpflichtet, die Neuen Aktien den Aktionären der Capital Stage AG, vorbehaltlich der nachstehenden unter dem Abschnitt "Wichtige Hinweise" genannten Bedingungen im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug anzubieten, und den Aktionären die gezeichneten Aktien entsprechend ihrer Bezugsausübung nach vollzogener Eintragung der Kapitalerhöhung sowie ihrer Durchführung im Handelsregister zuzuteilen. Auf je vier alte Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE0006095003) entfällt ein Bezugsrecht. Berenberg wird die Neuen Aktien zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie für das Bankenkonsortium zeichnen. Die Neuen Aktien werden den Aktionären zum Bezugspreis von EUR [•] je Neuer Aktie zum Bezug angeboten. Die Eintragung der Kapitalerhöhung sowie ihrer Durchführung in das Handelsregister wird voraussichtlich am oder um den 11. Oktober 2013 erfolgen. Die Bezugsrechte aus den alten Aktien, die sämtlich in Girosammelverwahrung gehalten werden, werden nach dem Stand vom 9. Oktober 2013, abends, durch die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn ("Clearstream"), den Depotbanken automatisch eingebucht. Im Zusammenhang mit dem Bezugsangebot ist kein börslicher Bezugsrechtshandel vorgesehen. Wir bitten unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechtes in der Zeit vom 10. Oktober 2013 bis einschließlich 23. Oktober 2013 über ihre Depotbank bei einer der unten genannten Bezugsstellen während der üblichen Schalterstunden auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Bezugsstelle ist die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg Die Ausübung der Bezugsrechte steht unter dem Vorbehalt der Eintragung Kapitalerhöhung sowie ihrer Durchführung im Handelsregister und den weiteren im Abschnitt "Wichtige Hinweise" dargestellten Bedingungen. Vorabplatzierung / Verwertung nicht bezogener Aktien / Privatplatzierung Die Großaktionäre AMCO Service GmbH, Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH und RTG Beteiligungs GmbH, die über ca. 28,08%, ca. 10,12%, ca. 5,52% bzw. ca. 2,24% des bezugsberechtigten Grundkapitals der Gesellschaft und damit der Bezugsrechte, insgesamt berechtigend zum Bezug von 6.211.533 bzw. ca. 45,96% der Neuen Aktien, verfügen, werden ihre Bezugsrechte an Berenberg abtreten. Berenberg und WGZ haben sich in dem mit der Gesellschaft geschlossenen Übernahmevertrag verpflichtet, vor Beginn des Bezugsangebots diese insgesamt 6.211.533 Neuen Aktien (die "Vorabplatzierungsaktien") im Rahmen einer Privatplatzierung qualifizierten Anlegern außerhalb der USA nach Maßgabe der Regulation S des US Securities Act von 1933 und den auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften, jeweils in der aktuell gültigen Fassung (der "Securities Act") sowie Kanada, Japan und Australien zum Erwerb anzubieten (die "Vorabplatzierung"). Im Rahmen der Vorabplatzierung sollen die Vorabplatzierungsaktien zu einem im Rahmen des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festzulegenden Platzierungspreis platziert werden. Die nach Abschluss der Vorabplatzierung und des Bezugsangebots verbleibenden Neuen Aktien, für die die Bezugsrechte von Altaktionären der Gesellschaft nicht ausgeübt wurden, werden von Berenberg und WGZ qualifizierten Anlegern in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der USA nach Maßgabe der Regulation S des Securities Act, sowie Kanada, Japan und Australien bestmöglich, allerdings nicht unterhalb des Bezugspreises im Rahmen einer Privatplatzierung ("Institutionelles Angebot") angeboten. Berenberg hat sich vorbehaltlich marktüblicher Bedingungen und Rücktrittrechte im Übernahmevertrag verpflichtet, die verbleibenden Neuen Aktien, die (i) weder im Rahmen des Bezugsangebots bezogen werden, (ii) noch im Rahmen der Vorabplatzierung, (iii) noch im Rahmen des Institutionellen Angebots platziert werden, am Abrechnungstag des Bezugsangebots zum Bezugspreis zu übernehmen. 38 Bezugsverhältnis Gemäß dem Bezugsverhältnis von 4 zu 1 können Aktionäre der Gesellschaft für jeweils vier alte Aktien eine Neue Aktie zum Bezugspreis beziehen. Es ist nur ein Bezug von ganzen Neuen Aktien oder eines Vielfachen davon möglich, nicht jedoch von Bruchteilen einer Aktie. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu gewährleisten, hat sich einer der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft verpflichtet, auf die Ausübung von ihm zustehenden Bezugsrechten zu verzichten. Es gibt keinen Mindest- oder Höchstbetrag der Zeichnung. Bezugsstelle Bezugsstelle ist die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg. Bezugspreis Der Bezugspreis je bezogener Neuer Aktie beträgt EUR [•] je Neuer Aktie. Aktionäre, die ihre Bezugsrechte innerhalb der Bezugsfrist ausgeübt haben, müssen den Bezugspreis zum Zeitpunkt der Ausübung, spätestens am letzten Tag der Bezugsfrist, das heißt am 23. Oktober 2013, zu entrichten. Maßgeblich für eine fristgerechte Ausübung des Bezugsrechts ist das Datum des Geldeingangs bei der Bezugsstelle. Wichtige Hinweise Bezugsrechtsinhabern wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts den Wertpapierprospekt vom 8. Oktober 2013 aufmerksam zu lesen und insbesondere die im Abschnitt "Risikofaktoren" des Wertpapierprospekts beschriebenen Risiken zu berücksichtigen. Der Sole Global Coordinator und WGZ sind berechtigt, unter bestimmten Umständen vom Übernahmevertrag zurückzutreten oder die Durchführung des Bezugsangebots zu verlängern. Zu diesen Umständen zählt insbesondere der Eintritt eines der folgenden Ereignisse: Die Verpflichtung des Sole Global Coordinators und WGZ endet, wenn die Kapitalerhöhung sowie ihre Durchführung nicht bis zum 14. Oktober 2013, 24:00 Uhr MEZ, in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen ist und sich der Sole Global Coordinator und WGZ und die Capital Stage AG nicht auf einen späteren Termin einigen können. Sollte die Zulassung der Neuen Aktien zum Börsenhandel nicht bis einschließlich 25. Oktober 2013 bzw. zu einem von der Gesellschaft und dem Sole Global Coordinator vereinbarten späteren Zeitpunkt für Lieferung und Abrechnung der Neuen Aktien erfolgt sein, besteht ebenfalls ein Rücktrittsrecht. Der Übernahmevertrag kann ferner auch nach Eintragung der Kapitalerhöhung sowie ihrer Durchführung bis zur buchmäßigen Lieferung der Aktien und damit eventuell auch nach Einbeziehung der Neuen Aktien in die laufende Notierung beendet werden. Im Falle des Rücktritts des Sole Global Coordinators oder WGZ vom Übernahmevertrag vor Eintragung der Kapitalerhöhung sowie ihrer Durchführung in das Handelsregister entfällt das Bezugsrecht der Aktionäre. Sofern der Sole Global Coordinator oder WGZ nach Eintragung der Kapitalerhöhung sowie ihrer Durchführung in das Handelsregister vom Übernahmevertrag zurücktritt, können die Aktionäre und Erwerber von Bezugsrechten, die das Bezugsrecht ausgeübt haben, die Neuen Aktien zum Bezugspreis erwerben. Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Aktionäre oder Investoren aus dem Bezugsangebot, dem Institutionellen Angebot oder der Privatplatzierung bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt der Verkäufer dieser Aktien das Risiko, seine Lieferverpflichtung nicht erfüllen zu können. Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei Clearstream, hinterlegt wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres jeweiligen Anteils ist satzungsmäßig ausgeschlossen. Die im Rahmen des Bezugsangebots bezogenen Neuen Aktien und die im Rahmen der Privatplatzierungen erworbenen Neuen Aktien werden voraussichtlich am 28. Oktober 2013 durch Girosammeldepotgutschrift zur Verfügung gestellt, es sei denn, die Bezugsfrist wurde verlängert. Die Neuen Aktien sind, wie alle Aktien der Capital Stage AG, auf den Inhaber lautende Stückaktien, mit den gleichen Rechten ausgestattet wie alle anderen Aktien der Gesellschaft und vermitteln keine darüber hinausgehenden Rechte oder Vorteile. 39 Provision Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken gegenüber den ihr Bezugsrecht ausübenden Aktionären eine bankübliche Provision berechnet. Börsenhandel der Neuen Aktien / Stabilisierung Die Zulassung der Neuen Aktien zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich mit weiteren Zulassungspflichten (Prime Standard) sowie zum regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg wird voraussichtlich am 9. Oktober 2013 beantragt werden und voraussichtlich am 11. Oktober 2013 erfolgen. Es ist vorgesehen, sämtliche Neue Aktien am 14. Oktober 2013 in die an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg bestehende Notierung der Aktien der Capital Stage AG (ISIN: DE0006095003 / WKN: 609500) einbeziehen zu lassen. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien handelt Berenberg als Stabilisierungsmanager und kann in rechtlich zulässigem Umfang Maßnahmen ergreifen, die zur Stützung des Börsen- oder Marktpreises der Aktien der Gesellschaft abzielen, um gegebenenfalls einem erhöhten Angebot von oder einer erhöhten Nachfrage nach Aktien der Gesellschaft entgegenzuwirken. Bekanntmachung Der Prospekt wird am 8. Oktober 2013 auf der Internetseite der Capital Stage AG (www.capitalstage.com) veröffentlicht werden. Gedruckte Exemplare des Prospekts werden in Deutschland bei der Gesellschaft und bei Berenberg während der regulären Geschäftszeiten zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Verkaufsbeschränkungen Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der USA registriert. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen in den USA weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden. Hamburg, im Oktober 2013 Capital Stage AG Der Vorstand" Marktschutzvereinbarungen Die Gesellschaft hat sich gegenüber dem Sole Global Coordinator und dem Co-Manager verpflichtet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Sole Global Coordinators innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Durchführung des Angebots keine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital anzukündigen oder durchzuführen; der Hauptversammlung der Gesellschaft keine Kapitalerhöhung zur Beschlussfassung vorzuschlagen; und weder direkt noch indirekt Aktien der Gesellschaft oder andere Wertpapiere, die in Aktien der Gesellschaft umgewandelt oder dafür eingetauscht werden können oder ein Recht zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft gewähren, anzubieten, zu verpfänden, zuzuteilen, auszugeben, zu verkaufen, sich zu deren Verkauf zu verpflichten, eine Option zu deren Erwerb zu verkaufen, eine Option zu deren Veräußerung zu kaufen, die Wertpapiere anderweitig abzugeben oder zu veräußern, noch Geschäfte (einschließlich Swapgeschäfte) abzuschließen oder durchzuführen, durch die das wirtschaftliche Risiko des Aktienbesitzes ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen wird, unabhängig davon, ob diese Geschäfte durch Lieferung von Anteilen, durch Geldzahlungen oder andere Leistungen zu erfüllen sind. Stabilisierungsmaßnahmen Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien handelt der Sole Global Coordinator als Stabilisierungsmanager ("Stabilisierungsmanager") und kann im rechtlich zulässigen Umfang (§ 20a Absatz 3 WpHG in Verbindung mit der Verordnung 2273/2003 der EU-Kommission vom 22. Dezember 2003) Maßnahmen ergreifen, die auf die Stützung des Börsen- oder Marktpreises der Aktien der Gesellschaft abzielen, um gegebenenfalls einem erhöhten Angebot von oder einer erhöhten Nachfrage nach Aktien der Gesellschaft entgegenzuwirken ("Stabilisierungsmaßnahmen"). Der Stabilisierungsmanager kann im Zusammenhang mit dem Bezugsangebot 40 außerbörslich oder auf anderem Wege Maßnahmen zum Zwecke der Stützung des Marktpreises der bestehenden Aktien oder der Neuen Aktien der Gesellschaft auf einem Preisniveau, das ansonsten nicht erreicht würde, ergreifen. Dabei behält sich der Stabilisierungsmanager vor, Absicherungsgeschäfte in Aktien der Gesellschaft oder entsprechenden Derivaten vorzunehmen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Stabilisierungsmanagers, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Demzufolge ist ungewiss, ob Stabilisierungsmaßnahmen überhaupt ergriffen werden. Sofern Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden, können diese jederzeit ohne vorherige Bekanntgabe beendet werden. Solche Stabilisierungsmaßnahmen können ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Bezugspreises vorgenommen werden und müssen spätestens am 30. Kalendertag nach Ablauf der Bezugsfrist, das heißt voraussichtlich am 22. November 2013, beendet sein ("Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungsmaßnahmen können zu einem höheren Börsen- bzw. Marktpreis der Aktien der Gesellschaft oder der Bezugsrechte führen, als es ohne diese Maßnahmen der Fall wäre. Darüber hinaus kann sich vorübergehend ein Börsen- bzw. Marktpreis auf einem Niveau ergeben, das nicht dauerhaft ist. Nach Ende des Stabilisierungszeitraums wird innerhalb einer Woche in der Frankfurter Allgemeine Zeitung bekannt gegeben, (i) ob Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, (ii) zu welchem Termin mit der Kursstabilisierung begonnen wurde, (iii) zu welchem Termin die letzte Kursstabilisierungsmaßnahme sowie (iv) innerhalb welcher Kursspanne die Stabilisierung erfolgte, und zwar letzteres für jeden Termin, zu dem eine Kursstabilisierungsmaßnahme durchgeführt wurde. Diese Informationen werden darüber hinaus Medien im Sinne von § 3a Absatz 1 Satz 1 der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV) (wie zum Beispiel Reuters oder Bloomberg) zur Veröffentlichung zugeleitet. Aktienübernahme Die Gesellschaft, Berenberg und WGZ haben am 8. Oktober 2013 einen Übernahmevertrag im Hinblick auf das Bezugsangebot und die Neuen Aktien, für die das Bezugsrecht nicht ausgeübt wird, abgeschlossen ("Übernahmevertrag"). Sole Global Coordinator für das Angebot ist Berenberg, Co-Manager ist WGZ. Nach Maßgabe des Übernahmevertrages hat sich der Sole Global Coordinator für das Konsortium verpflichtet, 13.516.249 Neue Aktien zum geringsten Ausgabepreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie zu übernehmen und gemeinsam mit WGZ den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, die entsprechende Anzahl von Neuen Aktien auszugeben. Der Sole Global Coordinator hat mit den Großaktionären AMCO Service GmbH, Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH und RTG Beteiligungs GmbH mit Verträgen jeweils vom 2. Oktober 2013 vereinbart, dass diese ihre Bezugsrechte berechtigend zum Bezug von insgesamt 6.211.533 Neuen Aktien an den Sole Global Coordinator abtreten. Im Übernahmevertrag haben sich der Sole Global Coordinator gemeinsam mit WGZ verpflichtet, vor Beginn des Bezugsangebots diese Vorabplatzierungsaktien im Rahmen der Vorabplatzierung qualifizierten Anlegern außerhalb der USA nach Maßgabe der Regulation S des Securities Act sowie Kanada, Japan und Australien zum Erwerb anzubieten. Im Rahmen der Vorabplatzierung sollen die Vorabplatzierungsaktien zu einem im Rahmen des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festzulegenden Platzierungspreis platziert werden. Die nach Abschluss der Vorabplatzierung und des Bezugsangebots verbleibenden Neuen Aktien, für die die Bezugsrechte von Altaktionären der Gesellschaft nicht ausgeübt wurden, werden von Berenberg im Rahmen des Institutionellen Angebots qualifizierten Anlegern in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der USA nach Maßgabe der Regulation S des Securities Act, sowie Kanada, Japan und Australien bestmöglich, allerdings nicht unterhalb des Bezugspreises angeboten. Berenberg hat sich vorbehaltlich marktüblicher Bedingungen und Rücktrittrechte im Übernahmevertrag verpflichtet, die verbleibenden Neuen Aktien, die (i) weder im Rahmen des Bezugsangebots bezogen werden, (ii) noch im Rahmen der Vorabplatzierung, (iii) noch im Rahmen des Institutionellen Angebots platziert werden, am Abrechnungstag des Bezugsangebots zum Bezugspreis zu übernehmen. Die Gesellschaft hat sich im Übernahmevertrag darüber hinaus verpflichtet, den Sole Global Coordinator und WGZ von bestimmten Haftungsverbindlichkeiten freizustellen. Der Übernahmevertrag sieht ferner vor, dass die Verpflichtungen des Sole Global Coordinators und WGZ unter dem Vorbehalt des Eintritts bestimmter Bedingungen, etwa dem Erhalt üblicher, den Anforderungen des Sole Global Coordinators und WGZ genügender Rechtsgutachten, stehen. Für weitere Angaben zu möglichen Rücktrittsrechten gemäß dem Übernahmevertrag siehe "Das Angebot - Bezugsangebot - Wichtige Hinweise". 41 Verkaufsbeschränkungen Der Sole Global Coordinator und WGZ haben sich im Übernahmevertrag in Höhe ihrer Übernahmequote verpflichtet, die von ihnen angebotenen Aktien weder unmittelbar noch mittelbar in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an so genannte "U.S. persons" ("U.S. Personen") im Sinne der Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 ("Securities Act") oder für deren Rechnung anzubieten oder zu verkaufen, sofern nicht ein Befreiungstatbestand von den Registrierungs- und Mitteilungspflichten des U.S.-amerikanischen Wertpapier- und Börsenrechts erfüllt ist und nicht alle weiteren anwendbaren U.S.-amerikanischen Rechtsvorschriften eingehalten sind. Die Aktien wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert und können in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an U.S. Personen nur nach Regulation S oder gemäß einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act angeboten oder verkauft werden. Der Verkauf der Aktien im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (das "Vereinigte Königreich") unterliegt ebenfalls Beschränkungen. Der Sole Global Coordinator und der Co-Manager haben sich im Übernahmevertrag als Einzelschuldner verpflichtet, dass sie (i) keine Aktien im Vereinigten Königreich angeboten haben oder anbieten werden, ausgenommen im Wege der Privatplatzierung an "qualified investors" im Sinne von Artikel 86 des Financial Services and Markets Act 2000 in der derzeit geltenden Fassung ("FSMA’’) oder sonst unter Umständen, welche die Gesellschaft nicht zur Veröffentlichung eines Prospekts gemäß Artikel 85(1) FSMA verpflichten, dass sie im Vereinigten Königreich (ii) Aufforderungen oder Angebote sich an Anlagegeschäften im Sinne von Artikel 21 FSMA zu beteiligen nur gegenüber (a) Personen, die als Investment Professionals in Übereinstimmung mit Section 19(5) der FSMA (Financial Promotion) Order 2005 bzw. (b) nur gegenüber Personen, die unter Artikel 49(2) )(a)-(d) ("high net worth companies, unincorporated associations etc") (die unter (a) und (b) genannten Personen im Folgenden die "Relevanten Personen") oder unter Umständen vorgenommen haben oder vornehmen werden, in denen Artikel 21 FSMA nicht eingreift, und dass sie (iii) alle anwendbaren Bestimmungen des FSMA bei allen Handlungen beachtet haben und beachten werden, die sie in Bezug auf die Aktien im Vereinigten Königreich, von dort aus oder anderweitig im Zusammenhang mit dem Vereinigten Königreich unternommen haben oder unternehmen werden. Der Sole Global Coordinator und der Co-Manager haben des Weiteren im Aktienübernahmevertrag der Gesellschaft gewährleistet bzw. sich dieser gegenüber verpflichtet, dass sie in allen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), welche die Prospektrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung (Richtlinie 2010/73 EU zur Änderung der Richtlinie 2003/71 EG und 2004/109/EG gemeint, einschließlich sämtlicher einschlägiger Umsetzungsmaßnahmen, "Prospektrichtlinie") umgesetzt haben, ab dem Tag der Umsetzung der Prospektrichtlinie die Neuen Aktien weder öffentlich angeboten haben noch anbieten werden, es sei denn, dass (i) vorher ein Prospekt für die Neuen Aktien veröffentlicht worden ist, der durch die zuständige Behörde in diesem Mitgliedsstaat gebilligt worden ist oder in einem anderen Mitgliedsstaat des EWR, der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat, gebilligt worden und die zuständige Behörde in dem Mitgliedsstaat, in dem das Angebot stattfindet, davon in Einklang mit der Prospektrichtlinie unterrichtet worden ist; (ii) das Angebot sich ausschließlich an,, qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie richtet; oder (iii) das Angebot unter sonstigen Umständen erfolgt, in denen nach § 3 WpPG i. V. m. Artikel 3 der Prospektrichtlinie die Veröffentlichung eines Prospekts durch die Gesellschaft nicht erforderlich ist. Die Neuen Aktien wurden und werden nicht gemäß den Wertpapierhandels- und Börsengesetzen Japans, Kanadas und Australiens registriert. Die Neuen Aktien dürfen weder direkt noch indirekt in Japan, Kanada und Australien oder in Japan, Kanada und Australien wohnhaften Personen oder zu Gunsten von in Japan, Kanada und Australien wohnhaften Personen (dies umfasst auch Gesellschafen oder andere gemäß japanischem, kanadischem oder australischem Recht organisierte Einheiten) oder zum Zweck des Wiederverkaufs in Japan, Kanada und Australien angeboten oder verkauft werden, es sei denn gemäß einer Ausnahmebestimmung vom jeweiligen Registrierungserfordernis und im Übrigen in Übereinstimmung mit dem Wertpapier- und Börsengesetz und anderen anwendbaren Vorschriften, Regulierungen und ministeriellen Richtlinien Japans, Kanadas und Australiens. Darüber hinaus haben sich der Sole Global Coordinator und der Co-Manager verpflichtet, in keinem Land außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Maßnahmen zu ergreifen, die nach den dort anwendbaren Rechtsvorschriften ein öffentliches Angebot in dem betreffenden Land sein würden. 42 INFORMATIONEN ÜBER DIE ANGEBOTENEN NEUEN AKTIEN Rechtsgrundlage für die Neuen Aktien Bezüglich der Rechtsvorschriften, auf deren Grundlagen die Aktien geschaffen wurden, siehe den Abschnitt "Angaben über das Kapital der Gesellschaft" – "Kapitalerhöhung zur Durchführung des Angebots". Stimmrecht Jede Neue Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht. Gewinnanteilberechtigung Die Neuen Aktien sind mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2013 ausgestattet. Form und Verbriefung der Aktien Die Neuen Aktien sind auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Aktien werden in einer Globalurkunde ohne Gewinnanteilscheine verbrieft, die bei Clearstream als Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. Der Anspruch eines Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist satzungsmäßig ausgeschlossen. WKN/ISIN/Börsenkürzel Wertpapierkennnummer (WKN): 609500 International Securities Identification Number (ISIN): DE0006095003 Börsenkürzel: CAP Übertragbarkeit Die Aktien sind frei übertragbar. Börsenzulassung, Verbriefung, Lieferung Die Neuen Aktien werden voraussichtlich am 11. Oktober 2013 zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie gleichzeitig zum Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie zum regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg zugelassen. Die Notierungsaufnahme wird voraussichtlich am 14. Oktober 2013 erfolgen. Zahl- und Hinterlegungsstelle Zahl- und Hinterlegungsstelle der Gesellschaft in Bezug auf die Neuen Aktien ist die Deutsche Bank AG (Postfach 20 01 07, 60605 Frankfurt am Main). Designated Sponsor Close Brothers Seydler Bank AG übernimmt die Funktion des Designated Sponsors der an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg gehandelten Aktien der Gesellschaft, wobei dieser berechtigt ist, einen entsprechend zugelassenen Dritten mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu betrauen. Ein Designated Sponsor sorgt insbesondere für die Liquidität im Aktienhandel, indem er verbindliche Preise für den An- und Verkauf der Aktien stellt. 43 GRÜNDE FÜR DAS ANGEBOT UND VERWENDUNG DES EMISSIONSERLÖSES UND KOSTEN DER EMISSION; VERWÄSSERUNG; INTERESSEN BETEILIGTER PERSONEN AN DEM ANGEBOT Gründe für das Angebot und Verwendung des Emissionserlöses Die Gesellschaft beabsichtigt, den wesentlichen Anteil (ca. mehr als 95%) des ihr aus der Ausgabe der Neuen Aktien zufließenden Nettoemissionserlös (ungefähr EUR 51,73 Mio. unter der Annahme, dass sämtliche Neue Aktien zum maximalen Bezugs- bzw. Platzierungspreis von EUR 4,00 bezogen bzw. platziert werden) zur Finanzierung des Ausbaus der Geschäftigkeit der Capital Stage Gruppe, insbesondere für Investitionen in Solarund Windparks, zu verwenden. Die Gesellschaft prüft in diesem Zusammenhang laufend Investitionsmöglichkeiten und die Erschließung neuer Märkte, so dass jederzeit auch kurzfristige Erweiterungen des Portfolios möglich sind. Zum Datum dieses Prospekts erwägt die Gesellschaft eine weitergehende Prüfung mehrerer Solar- und Windparks mit einer kumulierten Leistung von 393 MW mit einer Eigenkapital-Investitionssumme von insgesamt EUR 193 Mio. in Deutschland, Italien und Frankreich. Der letztliche Erwerb der jeweiligen Solar- und Windparks unterliegt dem Vorbehalt des Ergebnisses einer weitergehenden Due Diligence bzw. des Abschlusses entsprechender Kaufverträge. Soweit der Ausbau der Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe, insbesondere die Investitionen und Solarund Windparks, den der Gesellschaft zufließenden Nettoemissionserlös übersteigt, beabsichtigt die Gesellschaft, zusätzlichen Investitionsbedarf durch Eigenkapital, Zahlungsflüsse aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit oder übliche Fremdfinanzierungen zu finanzieren. Die Gesellschaft hat bislang keine genauere Festlegung über die Zuordnung von Teilen des Nettoemissionserlöses auf einzelne Verwendungszwecke getroffen. Kosten der Emission Die Gesellschaft erhält im Rahmen der Durchführung des Angebots den Bruttoemissionserlös abzüglich der von der Gesellschaft zu tragenden Kosten der Kapitalerhöhung ("Nettoemissionserlös"). Der Bruttoemissionserlös hängt von der Anzahl der bezogenen bzw. platzierten Neuen Aktien ab. Unter der Annahme, dass sämtliche Neuen Aktien zum maximalen Bezugs- bzw. Platzierungspreis von EUR 4,00 bezogen bzw. platziert werden, ergibt sich ein Bruttoemissionserlös für die Gesellschaft in Höhe von EUR 54,06 Mio. Unter dieser Annahme würde die von der Gesellschaft zu tragenden Vergütung des Sole Global Coordinators und des Co-Managers EUR 2.027.437,00 (einschließlich einer Erfolgsprovision) betragen. Die Gesellschaft schätzt die von ihr zu tragenden weiteren Emissionskosten auf bis zu EUR 300.000,00 (zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer und Versicherungssteuern). Unter der Annahme, dass sämtliche Neuen Aktien bezogen bzw. platziert werden und die geschätzten Emissionskosten in oben beschriebener Höhe anfallen, rechnet die Gesellschaft mit einem Nettoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 51,73 Mio. Verwässerung Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Neuen Aktien gewährleistet, dass jeder Aktionär, sofern er sein Bezugsrecht ausübt, mindestens mit seinem ursprünglichen prozentualen Anteil an der Gesellschaft beteiligt bleibt. Sofern ein Aktionär sein Bezugsrecht nicht innerhalb der Bezugsfrist ausübt, reduziert sich sein Anteil am Grundkapital der Gesellschaft (sog. "Verwässerung"). Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Datum des Prospekts EUR 54.064.999,00 und ist eingeteilt in 54.064.999 Aktien. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Unter der Annahme, dass sämtliche Neuen Aktien bezogen werden und die vollständige Durchführung der Kapitalerhöhung um EUR 13.516.249,00 in das Handelsregister eingetragen wird, würde das Grundkapital der Gesellschaft EUR 67.581.248,00 betragen mit der Folge, dass das alte Grundkapital i.H.v. EUR 54.064.999,00 nach Durchführung der Kapitalerhöhung nur noch ca. 80,0 % des neuen Grundkapitals ausmachen würde. Ein Aktionär, der sein Bezugsrecht nicht ausübt, würde dementsprechend nur noch mit ca. 80,0 % seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sein, was einer Verwässerung seines Anteils um ca. 20,0 % je Aktie entspräche. Durch die Verwässerung des Anteils am Grundkapital verringern sich auch in entsprechendem Umfang die mitgliedschaftlichen Verwaltungsrechte, insbesondere das Stimmrecht, und die mitgliedschaftlichen Vermögensrechte, insbesondere das Dividendenrecht. 44 Der Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft belief sich auf der Grundlage des Konzernzwischenabschlusses der Gesellschaft nach IAS 34 zum 30. Juni 2013 auf TEUR 156.393 (EUR 2,91 pro Aktie) (berechnet auf Grundlage der zum 30. Juni 2013 ausstehenden 53.749.999 Aktien der Gesellschaft). Nach Durchführung der bedingten Kapitalerhöhungen von EUR 53.749.999,00 (basierend auf der zum 30. Juni 2013 ausstehenden Aktienanzahl) um insgesamt EUR 315.000,00 auf EUR 54.064.999,00 durch Ausgabe von 315.000 Bezugsaktien aus Bedingtem Kapital I zu einem Ausübungspreis von insgesamt ca. EUR 662.300,00 im Juli und August 2013 hätte der Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft zum 30. Juni 2013 TEUR 157.055 (ca. EUR 2,90 pro Aktie) betragen (berechnet auf der Grundlage der zum Datum des Prospekts ausstehenden 54.064.999 Aktien der Gesellschaft). Nach Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital von EUR 54.064.999,00 (basierend auf der zum Datum des Prospekts ausstehenden Aktienanzahl) um EUR 13.516.249,00 auf EUR 67.581.248,00 durch Ausgabe von 13.516.249 Neuen Aktien gegen Bareinlagen im Rahmen dieses Angebots, die voraussichtlich am 11. Oktober 2013 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen wird, und bei einem maximalen Bezugs- bzw. Platzierungspreis von EUR 4,00 je Neuer Aktie, sowie nach Abzug der geschätzten Kosten des Angebots in Höhe von ca. EUR 2.327.437,00 hätte der Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft zum 30. Juni 2013 TEUR 208.793 bzw. ca. EUR 3,09 pro Aktie betragen (berechnet (i) auf Basis des angepassten Buchwerts des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft zum 30. Juni 2013 nach Durchführung der bedingten Kapitalerhöhungen und (ii) auf Grundlage der nach Durchführung der Kapitalerhöhung im Rahmen des Angebots ausstehenden 67.581.248 Aktien der Gesellschaft). Dies würde einer unmittelbaren Erhöhung des Buchwerts des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft um EUR 0,19 (6,55 %) pro Aktie für die Altaktionäre, die nicht am Bezugsangebot teilnehmen, entsprechen. Dagegen übersteigt der von einem Anleger im Rahmen des Angebots gezahlte Platzierungspreis den Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft um EUR 0,91 je Aktie, was einer unmittelbaren Verwässerung von ca. 22,75 % je Aktie für die Erwerber der Neuen Aktien entspricht. Interessen beteiligter Personen an dem Angebot Berenberg berät die Gesellschaft bei der Zulassung der Neuen Aktien und koordiniert die Strukturierung und Durchführung des Angebots als Sole Global Coordinator und steht diesbezüglich in einem vertraglichen Verhältnis mit der Gesellschaft (siehe: "Das Angebot – Aktienübernahme"). Berenberg erhält für ihre Tätigkeit eine von der Höhe des Bruttoemissionserlöses der Gesellschaft abhängige Provision (siehe: "Gründe für das Angebot und Verwendung des Emissionserlöses und Kosten der Emission; Verwässerung; Interessen Beteiligter Personen an dem Angebot - Kosten der Emission"). Aus diesem Grund hat Berenberg ein wirtschaftliches Interesse an der erfolgreichen Durchführung des Angebots. WGZ steht bezüglich der Durchführung des Angebots in einem Vertragsverhältnis mit der Gesellschaft (siehe: "Das Angebot – Aktienübernahme") und erhält für seine Tätigkeit eine von der Höhe des Bruttoemissionserlöses der Gesellschaft abhängige Provision (siehe: "Gründe für das Angebot und Verwendung des Emissionserlöses und Kosten der Emission; Verwässerung; Interessen Beteiligter Personen an dem Angebot - Kosten der Emission"). Aus diesem Grund hat WGZ ein wirtschaftliches Interesse an der erfolgreichen Durchführung des Angebots. 45 DIVIDENDENPOLITIK UND ANTEILIGES ERGEBNIS Dividendenrechte Die Anteile der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital (§ 60 Absatz 1 AktG). Der Anspruch eines Aktionärs auf Zahlung der Dividende verjährt nach drei Jahren, wobei die Verjährungsfrist erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde. Verjährte Dividenden verbleiben bei der Gesellschaft. Die Beschlussfassung über die Ausschüttung von Dividenden für ein Geschäftsjahr auf die Aktien der Gesellschaft obliegt der ordentlichen Hauptversammlung des darauf folgenden Geschäftsjahres, die auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat entscheidet. Dividenden dürfen nur aus dem Bilanzgewinn, wie er in dem von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss nach HGB ausgewiesen ist, gezahlt werden. Bei der Ermittlung des zur Ausschüttung zur Verfügung stehenden Betrags ist der Jahresüberschuss um Gewinn- und Verlustvorträge des Vorjahres sowie Entnahmen aus bzw. Einstellungen in Rücklagen zu korrigieren. Kraft Gesetzes sind bestimmte Rücklagen zu bilden, die bei der Berechnung des zur Ausschüttung verfügbaren Bilanzgewinns abgezogen werden müssen. Die Hauptversammlung kann im Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns weitere Beträge in Gewinnrücklagen einstellen oder als Gewinn vortragen. Von der Hauptversammlung beschlossene Dividenden werden in Übereinstimmung mit den Regeln des jeweiligen Clearingsystems ausgezahlt, da die dividendenberechtigten Aktien in einem Clearingsystem verwahrt werden. Einzelheiten über etwaige von der Hauptversammlung beschlossene Dividenden und die von der Gesellschaft jeweils benannten Zahlstellen werden im Bundesanzeiger und in mindestens je einem überregionalen Pflichtblatt der Wertpapierbörsen, an denen die Aktien der Gesellschaft zum Börsenhandel zugelassen sind, veröffentlicht. Ergebnis und Dividende je Aktie Die nachfolgende Übersicht stellt das Konzernergebnis und das Ergebnis je Aktie der Gesellschaft für die zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 endenden Geschäftsjahre (jeweils nach IFRS) sowie die Dividende je Stammaktie (nach HGB) dar. Ergebnis je Aktie 2012 2011 2010 Konzerngesamtergebnis in TEUR (geprüft) 9.094 2.386 1.653 48.910.000 38.114.996 27.719.999 0,18 -0,028 0,06 0,08 0,05 0 Anzahl Stammaktien am 31. Dezember (ungeprüft) Ergebnis je (geprüft)1 Stammaktie in EUR (unverwässert) Dividende je Stammaktie in EUR (ungeprüft) 1 Der Berechnung liegt die durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien im Berichtszeitraum zugrunde. Dividendenpolitik Die Fähigkeit der Gesellschaft zur Zahlung künftiger Dividenden wird von den Gewinnen der Gesellschaft, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage und anderen Faktoren abhängen. Hierzu gehören insbesondere die Liquiditätsbedürfnisse der Gesellschaft, ihre Zukunftsaussichten, die Marktentwicklung, die steuerlichen, gesetzgeberischen und sonstigen Rahmenbedingungen. Der zur Ausschüttung zur Verfügung stehende Bilanzgewinn berechnet sich anhand des Einzeljahresabschlusses (nicht konsolidiert) der Gesellschaft, der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt wird. Die Gesellschaft plant, in Zukunft eine auch im Branchenvergleich angemessene Dividende auszuschütten. Die Fähigkeit der Gesellschaft, in zukünftigen Jahren eine Dividende zu zahlen, hängt jedoch vom Betrag des ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns ab. Die Gesellschaft kann keine Aussage zur Höhe zukünftiger Bilanzgewinne bzw. dazu treffen, ob zukünftig Bilanzgewinne erzielt werden. Demzufolge kann die Gesellschaft nicht gewährleisten, dass zukünftig Dividenden gezahlt werden. 46 KAPITALAUSSTATTUNG UND LIQUIDITÄT Kapitalausstattung Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kapitalausstattung der Gesellschaft nach IFRS auf konsolidierter Basis zum 31. August 2013. Die Zahlen wurden anhand der internen Rechnungslegung der Gesellschaft ermittelt. Zum 31. August 2013 (ungeprüft) in TEUR Kurzfristige Verbindlichkeiten 1 32.748 - davon garantiert 0 - davon besichert3 32.748 - davon unbesichert / nicht garantiert Langfristige Verbindlichkeiten 2 0 328.549 - davon garantiert 0 - davon besichert 3 328.549 - davon unbesichert / nicht garantiert Summe der Verbindlichkeiten 0 361.297 Eigenkapital - Gezeichnetes Kapital 54.065 - Kapitalrücklage 51.993 - Gewinnrücklagen - 3.705 4 Sonstige Rücklagen Summe der Verbindlichkeiten und des Eigenkapitals 181 471.241 1 Entspricht dem "Kurzfristigen Fremdkapital" im Konzernabschluss der Capital Stage Gruppe 2 Entspricht dem "Langfristigen Fremdkapital" im Konzernabschluss der Capital Stage Gruppe 3 Die Besicherung erfolgt im Wesentlichen durch Abtretung sämtlicher Zahlungs- und Vergütungsansprüche aus der Stromeinspeisung, aus Wartungsverträgen, aus Versicherungen sowie Raumsicherungsübereignung der Anlagen 4 Die sonstigen Rücklagen beinhalten die Rücklage für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Arbeitnehmervergütungen. Nicht einbezogen in die sonstigen Rücklagen ist die Währungsumrechnungsrücklage. 47 Liquidität Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Liquidität der Gesellschaft nach IFRS auf konsolidierter Basis zum 31. August 2013. Die Zahlen wurden anhand der internen Rechnungslegung der Gesellschaft ermittelt. Zum 31. August 2013 (ungeprüft) in TEUR A Zahlungsmittel 45.468 B Zahlungsmitteläquivalente 0 C Wertpapiere im Handelsbestand 0 D Liquidität (A) + (B) + (C) E Kurzfristige Finanzforderungen 45.468 0 1 F Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten G Anteil kurzfristig fälliger Finanzschulden an den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten H Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten2 I Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten (F) + (G) + (H) 22.228 J Kurzfristige Nettofinanzverbindlichkeiten (I) - (E) – (D) -23.240 K Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten L Begebene Anleihen 3.902 16.564 1.762 3 271.046 0 4 M Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten N Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (K) + (L) + (M) 288.333 O Nettofinanzverbindlichkeiten (J) + (N) 265.093 1 2 3 4 17.287 Entspricht den "kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten" im Konzernabschluss der Capital Stage Gruppe Entspricht den "kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten" im Konzernabschluss der Capital Stage Gruppe Entspricht den "langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten" im Konzernabschluss der Capital Stage Gruppe Entspricht den "langfristigen Leasingverbindlichkeiten" im Konzernabschluss der Capital Stage Gruppe Indirekte, Eventual- und sonstige Verbindlichkeiten Die Capital Stage Gruppe hat zum 31. August 2013 keine Eventualverbindlichkeiten. Zum 31. August 2013 hat die Capital Stage Gruppe sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 20.038. Für Miet- und Leasingverhältnisse mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr bestanden Verpflichtungen in Höhe von TEUR 285. Die Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, mit einer Laufzeit länger als ein und bis zu fünf Jahren, beliefen sich auf TEUR 928. Die Gesellschaften, in denen Photovoltaikoder Windkraftanlagen betrieben werden, haben entsprechend der Laufzeiten der Anlagen (20 bis 30 Jahre), zum Teil langfristige Pachtverträge geschlossen. Die Summe der künftigen Pachtzahlungen, die länger als 5 Jahre laufen, betrug TEUR 15.072. Geschäftskapital Nach Auffassung der Gesellschaft reicht das Geschäftskapital (working capital) der Capital Stage Gruppe während der nächsten zwölf Monate seit dem Datum des Prospekts aus, um den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 48 AUSGEWÄHLTE FINANZANGABEN Die folgenden Tabellen enthalten ausgewählte Finanzinformationen der Capital Stage AG auf konsolidierter Basis für die zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 endenden Geschäftsjahre der Capital Stage Gruppe sowie Zwischenfinanzinformationen zum 30. Juni 2013 und 2012. Die Konzernabschlüsse für die zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 endenden Geschäftsjahre der Capital Stage Gruppe wurden nach IFRS aufgestellt und jeweils durch die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der ungeprüfte Konzernzwischenabschluss für den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum wurde nach IAS 34 "Zwischenberichterstattung" aufgestellt. Die nachfolgend zum 31. Dezember 2012 und 2011 und für die zum 31. Dezember 2012 und 2011 endenden Geschäftsjahre dargestellten ausgewählten Finanzangaben sind dem Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr entnommen bzw. aus diesem abgeleitet. Die nachfolgend zum 31. Dezember 2010 und für das zum 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr dargestellten ausgewählten Finanzangaben sind dem Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr entnommen bzw. von diesem abgeleitet. Die nachfolgend wiedergegebenen Konzernfinanzangaben zum 30. Juni 2013 und für die zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume sind dem ungeprüften Konzernzwischenabschluss für den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum entnommen bzw. von diesem abgeleitet. Konzern-Gesamtergebnisrechnung Die folgende Tabelle stellt die Konzern-Gesamtergebnisrechnung nach IFRS für die zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 endenden Geschäftsjahre und für die zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume dar: 1. Halb- 1. Halbjahr jahr 2013 2012 2012 2011 2010 TEUR TEUR TEUR (geprüft) (geprüft) (geprüft) TEUR TEUR (ungeprüft) (ungeprüft) Umsatzerlöse 45.118 35.463 12.980 26.241 20.097 Sonstige Erträge 15.907 10.621 3.685 11.490 11.484 Materialaufwand -6.870 -5.300 -74 -1.940 -2.918 Personalaufwand (davon 2012 TEUR 34; 2011: TEUR 30; 2010: TEUR 26 aus anteilsbasierter Vergütung) -5.910 -4.462 -1.236 -3.087 -3.028 Sonstige Aufwendungen -14.516 -11.548 -1.765 -3.925 -2.500 Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA) 33.729 24.774 13.591 28.779 23.135 -13.183 -11.465 -6.568 -8.642 -13.993 20.546 13.308 7.023 20.137 9.142 696 711 151 750 311 -11.747 -8.808 -5.402 -8.525 -4.916 9.495 5.212 1.772 12.362 4.537 -353 -2.715 -118 -1.312 -697 9.142 2.497 1.653 11.050 3.840 -48 -111 - 15 35 9.094 2.386 1.653 11.065 3.875 Abschreibungen Betriebsergebnis (EBIT) Finanzerträge Finanzaufwendungen Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Konzernjahresergebnis (EAT) Währungsdifferenzen Konzerngesamtergebnis 49 Konzernbilanz Die folgende Tabelle stellt die Konzernbilanz nach IFRS zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 und zum 30. Juni 2013 dar: AKTIVA Immaterielle Vermögenswerte 2012 2011 2010 30. Juni 2013 TEUR TEUR TEUR TEUR (geprüft) (geprüft) (geprüft) (ungeprüft) 69.323 33.052 11.951 84.882 6.888 6.888 1.641 6.827 317.127 203.702 120.271 361.716 Finanzanlagen 3.050 11.600 23.324 1.813 Sonstige Forderungen 1.983 512 - 2.998 Aktive latente Steuern 2.750 956 626 3.051 401.120 256.710 157.813 461.287 Vorräte 2.451 1.911 - 2.961 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.150 6.049 108 10.543 Nicht finanzielle Vermögenswerte 1.355 3.180 719 1.735 Sonstige kurzfristige Forderungen 12.703 333 286 3.258 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 34.238 31.798 22.644 40.616 Kurzfristiges Vermögen, gesamt 53.898 43.271 23.757 59.113 455.017 299.980 181.570 520.400 Geschäfts- oder Firmenwert Sachanlagen Langfristiges Vermögen, gesamt Summe AKTIVA PASSIVA 2012 2011 2010 30. Juni 2013 TEUR TEUR TEUR TEUR (geprüft) (geprüft) (geprüft) (ungeprüft) Gezeichnetes Kapital 48.400 38.115 27.720 53.750 Kapitalrücklage 37.666 17.179 4.984 51.644 119 85 55 162 Währungsrücklage -159 -111 - -144 Gewinnrücklagen 3.705 13.705 13.705 3.705 32.388 15.718 16.618 39.298 8.143 6.896 - 7.978 130.262 91.586 63.083 156.393 2.649 - - 3.704 243.772 157.963 104.426 272.127 17.871 18.930 - 17.431 1.694 427 174 2.215 32.010 12.348 3.851 35.028 297.996 189.668 108.451 330.505 Rücklage für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Arbeitnehmervergütungen Bilanzgewinn Minderheitsgesellschafter Eigenkapital, gesamt Minderheitsgesellschafter (KG) Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Langfristige Leasingverbindlichkeiten Sonstige Rückstellungen Passive latente Steuern Langfristiges Fremdkapital, gesamt 50 PASSIVA 2012 2011 2010 30. Juni 2013 TEUR TEUR TEUR TEUR (geprüft) (geprüft) (geprüft) (ungeprüft) 1 - 1.727 17.354 10.232 6.959 20.584 Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 1.746 898 - 1.762 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.107 4.534 2.427 2.125 Sonstige kurzfristige Schulden 4.638 3.023 650 7.304 26.759 18.727 10.036 33.502 455.017 299.980 181.570 520.400 Steuerrückstellungen Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten Kurzfristiges Fremdkapital, gesamt Summe PASSIVA 1 913 40 Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr sind Steuerrückstellungen noch unter den sonstigen kurzfristigen Schulden erfasst. Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr erfolgte eine entsprechende Umgliederung. Konzern-Kapitalflussrechnung Die folgende Tabelle stellt die Konzern-Kapitalflussrechnung nach IFRS für die zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 endenden Geschäftsjahre dar: Periodenergebnis 2012 2011 20101 TEUR TEUR TEUR (geprüft) (geprüft) (geprüft) 9.142 2.497 1.653 13.183 18.218 6.568 8.540 - - 34 30 26 -15.122 -7.134 -3.453 -696 -711 -151 11.747 8.808 5.402 353 2.715 118 -1.019 -868 - Zu-/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind -102.104 -85.792 689 Zu-/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind 103.002 76.331 -1.237 - - 901 47 295 - 27.108 14.387 10.518 Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel -19.152 -20.077 -8.294 Auszahlungen für den Erwerb im Folgejahr zu konsolidierender Unternehmen -10.701 - - Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens Verlust aus Abgang von Finanzanlagen Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen Sonstige zahlungsunwirksame Erträge Finanzerträge Finanzaufwendungen Ertragsteuern (erfolgswirksam) Ertragsteuern (zahlungswirksam) Erhaltene / Gezahlte Ertragssteuern (Saldo) Erhaltene Dividenden Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 51 2012 2011 20101 TEUR TEUR TEUR (geprüft) (geprüft) (geprüft) Einzahlungen aus dem Verkauf kons. Unternehmen 114 3.498 - Auszahlungen für Investitionen i. d. Sachanlagevermögen -23.819 -24.044 -9.915 -101 -39 -3 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen - -770 -68 Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen 0 8.430 - Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit -53.661 -33.001 -18.280 Tilgung von Finanzkrediten -27.490 -7.423 -5.379 Erhaltene Zinsen 518 417 148 Gezahlte Zinsen -10.502 -8.808 -5.381 Aufnahme von Finanzkrediten 37.650 21.087 10.432 Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen 30.855 22.869 5.040 -118 -400 -80 Gezahlte Dividenden -1.909 - - Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 29.004 27.742 4.781 1 13 - 2.452 9.141 -2.980 Stand am Periodenanfang 31.785 22.644 25.625 Stand am Periodenende 34.238 31.785 22.644 Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen Auszahlungen für Emissionskosten Veränderung der Liquidität aus Wechselkursänderungen Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds Zahlungsmittel- und Zahlungsmittel-äquivalente 1 Die Vergleichbarkeit der Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung für das zum 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr mit den Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung für die zum 31. Dezember 2011 und 2012 endenden Geschäftsjahre ist insofern eingeschränkt, als es bei den Posten "Zu/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind", "Zu-/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind" und "Aufnahme von Finanzkrediten" im Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr zu Umgliederungen kam im Rahmen derer die Zahlen für das Geschäftsjahr 2011 angepasst wurden. 52 Die folgende Tabelle stellt die verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnung nach IFRS für die zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume dar: Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 1. Halbjahr 2013 1. Halbjahr 2012 TEUR TEUR (ungeprüft) (ungeprüft) 6.377 6.975 -3.507 -30.468 3.547 39.245 Konzern-Kennzahlen Die folgende Tabelle stellt ausgesuchte Konzern-Kennzahlen für die zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 endenden Geschäftsjahre und für die zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume dar (Die Zahlen wurden anhand der internen Rechnungslegung der Gesellschaft ermittelt: 2012 2011 2010 (geprüft soweit nicht anders angegeben) 1. Halbjahr 2012 1. Halbjahr 2013 (ungeprüft) (ungeprüft) FFO1 in Mio. EUR (ungeprüft) 15,1 12,7 4,9 7,1 10,3 FFOPS2 in EUR (ungeprüft) 0,32 0,40 0,17 0,16 0,20 0,18 -0,028 0,06 0,08 0,21 3 EPS in EUR 1 2 3 FFO bedeutet Funds from Operations (Periodenergebnis korrigiert um Abschreibungen, Aufwendungen/Erträgen aus Bewertung und Veräußerung von Finanzanlagen, Erträge aus der Erstkonsolidierung, sonstige nicht operative Erträge/Aufwendungen, latente Steuern und anteilsbasierter Vergütungen). FFOPS bedeutet Funds from Operations per Share (Funds from Operations je Stammaktie). EPS bedeutet Earnings per Share (Ergebnis je Stammaktie, unverwässert). Der Berechnung liegt die durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien im Berichtszeitraum zugrunde. 53 DARSTELLUNG UND ANALYSE DER FINANZ- UND ERTRAGSLAGE Die in diesem Abschnitt wiedergegebenen Konzernfinanzangaben zum und für die Geschäftsjahre endend zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 sind den von der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüften Konzernabschlüssen der Gesellschaft nach International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind ("IFRS") zum und für die Geschäftsjahre endend zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 entnommen bzw. von den darin enthaltenen Finanzangaben abgeleitet. Die nachfolgend zum 31. Dezember 2012 und 2011 und für die zum 31. Dezember 2012 und 2011 endenden Geschäftsjahre wiedergegebenen Konzernfinanzangaben sind dem Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr entnommen bzw. aus diesem abgeleitet. Die nachfolgend zum 31. Dezember 2010 und für das zum 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr dargestellten ausgewählten Finanzangaben sind dem Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr entnommen bzw. von diesem abgeleitet. Die nachfolgend wiedergegebenen Konzernfinanzangaben zum 30. Juni 2013 und für die zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume sind dem ungeprüften Konzernzwischenabschluss für den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum entnommen bzw. von diesem abgeleitet. Der ungeprüfte Konzernzwischenabschluss für den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum wurde nach IAS 34 "Zwischenberichterstattung" aufgestellt. Die in diesem Abschnitt wiedergegebenen Finanzangaben der Gesellschaft auf nicht konsolidierter Basis für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr sind dem geprüften HGB Jahresabschluss der Capital Stage AG zum und für das Geschäftsjahr endend zum 31. Dezember 2012 entnommen bzw. von diesem abgeleitet. Hinsichtlich der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wird auf die jeweiligen – im Finanzteil dieses Prospektes enthaltenen – Anhänge der Konzernabschlüsse der Gesellschaft zum und für die Geschäftsjahre endend zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 verwiesen (siehe den Abschnitt "Finanzteil"). Die folgende Darstellung sollte in Verbindung mit den Abschnitten "Risikofaktoren", "Kapitalausstattung und Liquidität", "Beschreibung der Geschäftstätigkeit" sowie den im Finanzteil dieses Prospektes enthaltenen Finanzinformationen, den Erläuterungen zu den enthaltenen Abschlüssen und den an anderer Stelle in diesem Prospekt enthaltenen Finanzangaben gelesen werden. Die nachfolgenden Zahlenangaben wurden kaufmännisch gerundet. Es ist daher möglich, dass die Addition derart gerundeter Beträge nicht exakt zu den Werten führt, die als Summe dieser Beträge dargestellt werden. Überblick Die Capital Stage Gruppe betreibt Solar- und Windenergieanlagen und verfügt über ein Portfolio von derzeit 25 Solar- und fünf Windparks mit einer Kapazität von insgesamt ungefähr 190,9 MWp (Solarparks ca. 142,9 MWp, Windparks ca. 48 MWp). Gemessen an der kumulierten Leistung ihrer Solarenergieanlagen ist die Gesellschaft nach eigener Einschätzung Deutschlands größter unabhängiger Solarparkbetreiber. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erwirbt die Capital Stage AG mittelbar in der Regel sämtliche Anteile an Projektgesellschaften, in deren Eigentum wiederum sich die bestehenden und ans Netz angeschlossenen Solar- und Windenergieanlagen befinden. Das Eigentum erstreckt sich regelmäßig auf die Anlagen als solche, d.h. die Module, Wechselrichter, Windturbinen, Türme, Komponenten und Unterkonstruktionen, jedoch nicht auf das jeweilige Grundstück, das in der Regel gepachtet ist. Darüber hinaus übernimmt die Gesellschaft über ihre Tochtergesellschaft Capital Stage Solar Service GmbH die technische und kaufmännische Betriebsführung für die PV-Parks der Capital Stage Gruppe selbst. Für einen Teil ihres Windparks erbringt die Gesellschaft die kaufmännische Betriebsführung. Weiterhin übernimmt die Gesellschaft auch das O&M für Solarparkanlagen von Dritten. Der Fokus der Capital Stage Gruppe liegt auf dem Erwerb und Betrieb von sogenannten "Turn-Key-Anlagen" (schlüsselfertige Bestandsparks, die bereits über einen Netzanschluss und verifizierbare Leistungsdaten verfügen). Die PV-Parks und Windparks der Capital Stage Gruppe liegen größtenteils in Deutschland, zu einem kleineren Teil in Norditalien. Wesentliche, die Ertragslage beeinflussende Faktoren In den Jahren 2010, 2011 und 2012 sowie im ersten Halbjahr 2013 haben unter anderem die nachfolgend dargestellten Faktoren die Ertragslage der Capital Stage Gruppe erheblich beeinflusst und werden dies nach Einschätzung der Gesellschaft auch in Zukunft tun: 54 Staatliche Förderung von PV- und Windparks Die Stromerzeugung durch Photovoltaik und Windkraft ist nach derzeitigem Stand der Technik aufgrund der im Vergleich zu herkömmlichen Energieträgern höheren Stromherstellungskosten im Regelfall nicht konkurrenzfähig. Sie kommt meist nur zum Einsatz, weil sie staatlich gefördert wird. Wichtigstes Element dieser staatlichen Förderung in Deutschland ist das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG), welches Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Stromgewinnung auf Basis regenerativer Energien an ihr Netz anzubinden und den gesamten von solchen Anlagen erzeugten Strom zu langfristig garantierten Mindestpreisen abzunehmen. Auch in den sonstigen europäischen Zielmärkten der Capital Stage Gruppe wie Italien ist das Wachstum der Photovoltaik- und Windkraftmärkte vom Umfang der staatlichen Förderung abhängig (siehe zum gegenwärtigen Umfang der staatlichen Förderung den Abschnitt "Regulatorisches Umfeld"). Die politische Diskussion um die Förderung regenerativer Energien in Europa wird einerseits von dem Bestreben, den Anteil regenerativer Energien am Gesamtenergiemix deutlich zu erhöhen, und andererseits von den Bemühungen, die dabei entstehende Belastung der Stromverbraucher gerade während der gegenwärtigen Wirtschaftskrise in Europa möglichst gering zu halten, bestimmt. Abgesehen von Erlösen aus der Anlagenveräußerung, sind die Umsatzerlöse der Capital Stage Gruppe aus dem Betrieb von PV- und Windparks ganz überwiegend das Ergebnis von Einspeisevergütungen, die bei Anlageerstellung für einen festgelegten Zeitraum (in der Regel 20 Jahre) staatlich garantiert werden. Änderungen der staatlichen Förderung der Stromerzeugung durch Photovoltaik oder Windkraft wie etwa eine Erhöhung oder Reduzierung der Einspeisevergütung werden einen direkten Einfluss auf die Umsatzerlöse und Erträge haben, welche die Capital Stage Gruppe mit in Zukunft zu erwerbenden Anlagen erzielen wird. Sofern Änderungen der Förderung auch auf in der Vergangenheit errichtete Anlagen erstreckt werden, gälte dies auch für die Umsatzerlöse des gegenwärtigen Anlagenbestands. Da Anpassungen der staatlichen Förderung neben anderen Beweggründen in aller Regel auch eine Reaktion auf veränderte Kosten der Errichtung und des Betreibens von Anlagen sind, werden Absenkungen der Förderung häufig durch geringere Errichtungs- und Betriebskosten (teil-) kompensiert werden, während bei Anhebungen der Förderung häufig der umgekehrte Effekt auftreten dürfte. Allgemeines Zinsniveau Netzgekoppelte PV- und Windparks werden in der Regel zu einem wesentlichen Teil durch Fremdkapital finanziert. Das im historischen Vergleich niedrige Zinsniveau und die daraus resultierenden niedrigen Fremdkapitalkosten haben die Rentabilität von PV- und Windkraftanlagen in der jüngeren Vergangenheit positiv beeinflusst. Die Anlagen der Capital Stage Gruppe sind zum Zeitpunkt ihres Erwerbs bzw. der Errichtung durch die Capital Stage Gruppe in der Regel zu ca. 80 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten durch Bankdarlehen fremdfinanziert. Variabel verzinsliche Darlehen existieren nur in geringfügigem Umfang. Ein Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus würde zu höheren Fremdkapitalkosten bei künftig zu erwerbenden Anlagen führen. Ferner könnte die Anschlussfinanzierung beim Auslaufen der Zinsbindungsfrist von Darlehen, die zur Finanzierung des Erwerbs gegenwärtiger Anlagen aufgenommen wurden, nur zu ungünstigeren Bedingungen möglich sein. Ein weiteres Absinken des allgemeinen Zinsniveaus hätte den gegenteiligen Effekt. Ferner hat das allgemeine Zinsniveau auch einen Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens im Rahmen der Erstkonsolidierung von PV- und Windparks und der Finanzbeteiligungen (siehe "-Erstkonsolidierung von PV- und Windparks" und "Wertentwicklung von Finanzbeteiligungen"). Die beizulegenden Zeitwerte werden hierbei unter anderem durch eine Diskontierung zukünftig zu erwartender Zahlungsströme bestimmt. Die Höhe der dabei zur Anwendung gelangende Diskontierungssatz orientiert sich unter anderem am jeweils aktuellen Zinsniveau. Je höher der Diskontierungssatz, desto niedriger ist dabei der beizumessende Zeitwert. Bestand an PV- und Windparks Seit Erwerb der ersten PV-Parks in 2009 hat die Capital Stage Gruppe ihren Bestand an PV-Parks beständig gesteigert. Damit einher ging eine erheblicher Anstieg des im Segment PV-Parks produzierten Stromvolumens. Dieser Anstieg brachte einen Umsatzanstieg mit sich, der sich wiederum positiv auf die Ertragslage der Capital Stage Gruppe auswirkte. Im Bereich Windkraft hat die Capital Stage Gruppe insbesondere im Jahr 2012 den Anlagebestand durch den Erwerb von drei Windparks auf- und ausgebaut. Aufwandseitig wirkt sich der Anlagenbestand insbesondere auf die Höhe der Abschreibungen aus. Die Capital Stage Gruppe schreibt die erworbenen PV- und Windparks planmäßig in Form von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (aktivierte Stromeinspeiseverträge und Projektrechte) ab. Sachanlagen und Stromeinspeiseverträge werden nach IFRS über die jeweilige Laufzeit des Pachtvertrages (zwischen 18 und 30 Jahren) als dem Zeitraum der voraussichtlichen Nutzung linear abgeschrieben. Soweit sich die betreffenden Grundstücke im Eigentum der Capital Stage Gruppe befinden, werden Sachanlagen und Stromeinspeiseverträge über einen Zeitraum von 30 Jahren linear abgeschrieben. Projektrechte werden über einen Zeitraum von 20 Jahren linear abgeschrieben. 55 Die Erweiterung des Anlagenbestands war in der Vergangenheit ein wichtiger Faktor für die Entwicklung der Ertragslage der Capital Stage Gruppe und die Gesellschaft geht davon aus, dass sich diese Entwicklung in der Zukunft fortsetzen wird. Markt für schlüsselfertige PV- und Windparks Die Capital Stage Gruppe erwirbt schlüsselfertige PV- und Windparks. Die Höhe des für den Erwerb jeweils aufzubringenden Kaufpreises wirkt sich auf die Ertragslage der Capital Stage Gruppe aus. Die Höhe des Kaufpreises wird maßgeblich durch die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Markt für PV- bzw. Windparks bestimmt. Ein sog. "Käufermarkt" für PV- bzw. Windkraftparks, d.h. ein Markt, in dem das Angebot die Nachfrage übersteigt, führt tendenziell zu für den Erwerber günstigen Kaufpreisen. Demgegenüber führt ein "Verkäufermarkt" für PV- bzw. Windparks, d.h. ein Markt, in dem das Angebot hinter der Nachfrage zurückbleibt, eher zu für den Erwerber ungünstigen Kaufpreisen. Neben der Capital Stage Gruppe sind in erster Linie Kapitalanleger, wie z.B. Versicherungsunternehmen und Infrastrukturfonds, sowie Energieerzeuger weitere Erwerbsinteressenten für PV- und Windparks. Insbesondere für die erstgenannte Gruppe spielt die Rentabilität alternativer Kapitalanlagemöglichkeiten (z.B. Aktien, Staats- und Unternehmensanleihen, Bankeinlagen) für die Attraktivität der Anlage ihrer Mittel in PV- und Windparks eine Rolle. So hat z.B. das niedrige allgemeine Zinsniveau nach Beobachtungen der Gesellschaft in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Kaufpreise für in Deutschland angesiedelte PV-Parks angestiegen und dadurch die erzielbare Rendite zurückgegangen ist. Auf die Höhe des Kaufpreises und damit die Rentabilität wirken sich ferner die Kosten der Errichtung von PVund Windkraftanlagen aus. So haben sich nach Beobachtungen der Gesellschaft in der jüngeren Vergangenheit die aufgrund von Überkapazitäten im Weltmarkt niedrigen Preise für PV-Module positiv auf die Rentabilität von PV-Parks ausgewirkt. Dieser Effekt wird dadurch abgeschwächt, dass sich die Höhe der staatlichen Förderung auch an der Entwicklung der Kosten der Errichtung und des Betreibens von PV- bzw. Windkraftanlagen orientiert, so dass z.B. der Vorteil gesunkener Herstellungskosten (und damit niedrigere Kaufpreise) durch eine daran angepasste Absenkung der Förderung (und damit der Umsatzerlöse) jedenfalls für nach der Absenkung der Förderung in Betrieb gegangene Anlagen wieder kompensiert wird. Meteorologische Verhältnisse Die von der Capital Stage Gruppe produzierte Strommenge hängt von den an den Standorten ihrer PV- und Windparks im jeweiligen Berichtszeitraum vorherrschenden meteorologischen Verhältnissen ab. Während für die Stromproduktion der PV-Parks in erster Linie die Dauer und Intensität der Sonneneinstrahlung wichtig ist, sind für die Stromproduktion durch Windkraftwerke in erster Linie die Windverhältnisse entscheidend. Diese Faktoren können dazu führen, dass die von einem PV- bzw. Windpark produzierte jährliche Strommenge die Planungen übertrifft bzw. dahinter zurückbleibt. Im Jahr 2012 lagen die PV-Parks aufgrund für sie günstiger meteorologischer Verhältnisse überwiegend über Plan, während die Windkraftanlagen wegen insgesamt ungünstiger Windverhältnisse hinter den Planungen zurückblieben. Tendenziell sind die meteorologischen Verhältnisse im zweiten und dritten Quartal eines Kalenderjahres für PVanlagen und im ersten und vierten Quartal eines Kalenderjahrs für Windkraftanlagen günstiger. Aufgrund des stark durch PV-parks geprägten Anlagenportfolios ist der Umsatz der Capital Stage Gruppe gegenwärtig im zweiten und dritten Quartal eines Kalenderjahres tendenziell höher als im ersten und vierten Quartal. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Ertragslage der Capital Stage Gruppe auch künftig saisonalen Schwankungen unterliegen kann. Erstkonsolidierung von PV- und Windparks Die Capital Stage Gruppe erwirbt ganz überwiegend bereits schlüsselfertig erstellte PV- bzw. Windparks, die bereits über einen Netzanschluss und verifizierbare Leistungsdaten verfügen. Auf den Zeitpunkt des Erwerbs führt die Capital Stage Gruppe gem. IFRS 3 eine Kaufpreisallokation durch, um die erworbenen Vermögenswerte und Schulden in den Konzernabschluss einzubeziehen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation werden sämtliche erworbenen Vermögenswerte und Schulden identifiziert und zum Marktwert, dem sog. "Fair Value", bewertet. Beim Erwerb von PV- bzw. Windparks durch die Capital Stage Gruppe wird im Rahmen der Erstkonsolidierung ein Geschäft- und Firmenwert angesetzt oder ein sonstiger Ertrag realisiert. Der Geschäft- und Firmenwert entspricht dem Überschuss aus der Summe der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen und dem Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass nach erfolgter nochmaliger Beurteilung der dem Konzern zuzurechnende Anteil am beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens größer ist als die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen 56 Unternehmen (sofern gegeben), ist der übersteigende Betrag unmittelbar als sonstiger Ertrag erfolgswirksam (innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung) zu erfassen. Ein "Käufermarkt" für PV- bzw. Windkraftparks erhöht tendenziell die Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund eines unter dem durchschnittlichen Marktwert der Anlage liegenden Kaufpreises im Rahmen der Erstkonsolidierung ein Ertrag zu verzeichnen ist. Ein "Verkäufermarkt" für PV- und Windparks könnte demgegenüber dazu führen, dass aus der Erstkonsolidierung ein Geschäfts- und Firmenwert zu verbuchen ist. Es können hierbei aber auch sonstige Effekte wie ein Mengenrabatt und geringere anteilige Erwerbskosten beim Paketerwerb mehrerer Anlagen eine Rolle spielen. Auch das allgemeine Zinsniveau (siehe "-Allgemeines Zinsniveau) und die Bewertung von Wettbewerbern (sog. "Peer Group") haben einen Einfluss auf die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts und damit auf die mögliche Entstehung eines sonstigen Ertrages oder der Entstehung eines Geschäfts- und Firmenwerts im Rahmen der Erstkonsolidierung. In den Jahren 2010 bis 2012 sowie in den ersten sechs Monaten 2013 hat die Capital Stage Gruppe aus der Erstkonsolidierung von PV- und Windkraftparks erhebliche sonstige Erträge (2012: TEUR 15.122; 2011: TEUR 7.134; 2010: TEUR 3.453, erstes Halbjahr 2013: TEUR 8.585) erzielen können. Auch bei der Veräußerung von PV- und Windparks kann es zu ergebniswirksamen Effekten kommen, sofern der Nettoveräußerungserlös den Gesamtbuchwert der veräußerten Anlagen und Rechte übersteigt bzw. hinter diesem zurückbleibt. Entsprechende Differenzen sind als sonstiger Ertrag bzw. sonstiger Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu berücksichtigen. Wertentwicklung von Finanzbeteiligungen Als Ergebnis der vormaligen Fokussierung auf den Erwerb von Unternehmen im Bereich umweltfreundlicher Technologien, hält die Capital Stage Gruppe im Wesentlichen eine Finanzbeteiligung an der Helvetic Energy GmbH, einem der nach Einschätzung der Gesellschaft führenden Systemanbieter von thermischen und photovoltaischen Solarsystemen in der Schweiz, der seit rund 25 Jahren am Markt ist. Gegenwärtig zählt darüber hinaus auch der 15%-Anteil an der BlueTec GmbH & Co. KG zu den Finanzbeteiligungen, die sog. hochselektive Absorberbänder (mit einem Absorbierungsgrad von ca. 98%) für Sonnenkollektoren als auch sog. hochreflektierende Aluminiumbänder für die Licht- und Leuchtenindustrie herstellt. Nicht-konsolidierte Beteiligungen werden als Finanzanlagen ausgewiesen und werden zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ergibt sich hierbei eine Differenz zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert, wird diese als sonstiger Ertrag oder sonstiger Aufwand erfolgswirksam erfasst. Ein erfolgswirksamer Effekt kann ebenfalls bei der Veräußerung einer nicht-konsolidierten Beteiligung auftreten, wenn der Nettoveräußerungserlös vom Buchwert abweicht. Die aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert resultierenden Erträge und Aufwendungen sowie die sich aus der Veräußerung von Finanzanlagen ergebenden Gewinne und Verluste werden im Konzernabschluss der Capital Stage in den Posten "Sonstige Erträge" bzw. "Sonstige Aufwendungen" (seit dem Geschäftsjahr 2013 in dem Posten "Finanzergebnis") erfasst. In den Jahren 2011 und 2012 hatte die Capital Stage Gruppe erheblichen Aufwand aus der Bewertung und Veräußerung von als Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen (2012: TEUR 8.527; 2011: TEUR 6.752) zu verzeichnen. Im Jahr 2011 entstand ferner ein sonstiger Ertrag i.H.v. TEUR 2.756 aus der Veräußerung der Beteiligung GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH. 57 Entwicklung der Ertragslage Die nachfolgende Tabelle zeigt jeweils die Positionen der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft nach IFRS: 2012 2011 2010 TEUR TEUR TEUR (geprüft) (geprüft) (geprüft) 1. Halbjahr 1. Halbjahr 2013 2012 TEUR TEUR (ungeprüft) (ungeprüft) Umsatzerlöse 45.118 35.463 12.980 26.241 20.097 Sonstige Erträge 15.907 10.621 3.685 11.490 11.484 Materialaufwand -6.870 -5.300 -74 -1.940 -2.918 Personalaufwand (davon 2012 TEUR 34; 2011: TEUR 30; 2010: TEUR 26 aus anteilsbasierter Vergütung) -5.910 -4.462 -1.236 -3.087 -3.028 -14.516 -11.548 -1.765 -3.925 -2.500 33.729 24.774 13.591 28.779 23.135 -13.183 -11.465 -6.568 -8.642 -13.993 20.546 13.308 7.023 20.137 9.142 696 711 151 750 311 -11.747 -8.808 -5.402 -8.525 -4.916 9.495 5.212 1.772 12.362 4.537 -353 -2.715 -118 -1.312 -697 9.142 2.497 1.653 11.050 3.840 -48 -111 - 15 35 9.094 2.386 1.653 11.065 3.875 Sonstige Aufwendungen Betriebsergebnis (EBITDA) vor Abschreibung Abschreibungen Betriebsergebnis (EBIT) Finanzerträge Finanzaufwendungen Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Konzernjahresergebnis (EAT) Währungsdifferenzen Konzerngesamtergebnis Vergleich der zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 20.097 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 6.144, oder 31 % auf TEUR 26.241 im ersten Halbjahr 2013. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einer Steigerung der Umsatzerlöse aus dem Betrieb von PV- und Windparks, welche durch einen Rückgang der Umsatzerlöse aus Finanzbeteiligungen nur teilweise kompensiert wurde. Die Gesellschaft berichtet über ihre Geschäftstätigkeit in folgenden fünf Segmenten: PV-Parks: Das Segment PV-Parks enthält die deutschen und italienischen Solarparks sowie etwaige Holdinggesellschaften. In diesem Segment werden die Umsatzerlöse der PV-Parks berichtet. Windparks: Die Windparks und die ggf. dazugehörige Komplementärin werden im Segment Windparks abgebildet. In diesem Segment werden die Umsatzerlöse der Windparks berichtet. PV-Service: Das Segment PV-Service bildet die technische und kaufmännische Betriebsführung von konzerneigenen und konzernfremden Solarparkanlagen ab. Die in diesem Segment erzielten Umsätze bestehen im Wesentlichen aus Betriebsführungsentgelten. 58 Verwaltung: Die konzernübergreifenden Aktivitäten der Capital Stage Gruppe werden im Segment Verwaltung gesondert dargestellt. In diesem Segment werden keine Umsatzerlöse verbucht. Finanzbeteiligungen: Das Segment Finanzbeteiligungen enthält bzw. enthielt die Anteile an den Gesellschaften Helvetic Energy GmbH, Calmatopo Holding AG, BlueTec GmbH & Co. KG, Inventux Technologies AG (bis 15. Mai 2012) und GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH (bis 30. August 2011). Die Umsatzerlöse der einzelnen Segmente entwickelten sich im ersten Halbjahr 2013 auf Segmentebene im Vergleich zum Vorjahresvergleichszeitraum wie folgt: PV-Parks: Die Umsatzerlöse im Segment PV-Parks stiegen von TEUR 14.079 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 5.106, oder 36 %, auf TEUR 19.185 im ersten Halbjahr 2013. Dieser Anstieg ist auf die Erhöhung der Gesamtkapazität der PV-Parks der Capital Stage Gruppe durch den Erwerb von netto fünf PV-Parks im zweiten Halbjahr 2012 und im ersten Halbjahr 2013, die zu einem erheblichen Anstieg der produzierten Strommenge führte, sowie die Tatsache, dass die Umsatzerlöse der im ersten Halbjahr 2012 erworbenen PV-Parks im gesamten ersten Halbjahr 2013 Berücksichtigung fanden, während dies im ersten Halbjahr 2012 nur zeitanteilig ab dem Erwerbszeitpunkt der Fall war, zurückzuführen. Windparks: Die Umsatzerlöse im Segment Windparks stiegen von TEUR 403 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 3.031 auf TEUR 3.434 im ersten Halbjahr 2013. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen daraus, dass die Capital Stage Gruppe im Geschäftsjahr 2012 die Gesamtkapazität durch den Hinzuerwerb von Anteilen an drei Windparks im Oktober bzw. November 2012 zu dem bestehenden einen Windpark, erheblich erweiterte und diese Windparks während des gesamten ersten Halbjahres 2013 Umsatzerlöse generierten. PV-Service: Die Umsatzerlöse im Segment PV-Service stiegen von TEUR 454 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 583, oder 128 %, auf TEUR 1.037 im ersten Halbjahr 2013 im Wesentlichen aufgrund der Erweiterung des betreuten Portfolios an PV-Parks. Finanzbeteiligungen: Der im Segment Finanzbeteiligungen erzielte Umsatz ging von TEUR 5.615 im ersten Halbjahr 2012 auf TEUR 3.511 im ersten Halbjahr 2013 zurück. Die Umsatzerlöse in diesem Segment resultieren aus Umsatzerlösen der vollkonsolidierten Tochtergesellschaft Helvetic Energy GmbH, die diese aus der Veräußerung von PVProdukten und Produkten der Solarthermie erzielt. Der Rückgang ist unter anderem durch schlechte Wetterbedingungen, einen Konkurrenzanstieg durch zunehmende PV-Installationen und Heizungserneuerungen, unklare gesetzliche Rahmenbedingungen und steigende Marktsättigung begründet. Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 11.484 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 6, oder 0,1 %, auf TEUR 11.490 im ersten Halbjahr 2013. Im ersten Halbjahr 2013 waren die sonstigen Erträge i.H.v. TEUR 8.585 auf die Erstkonsolidierung von zwei in Deutschland und zwei in Italien gelegenen PV-Parks sowie des Windparks Olbersleben und i.H.v. TEUR 2.727 auf die Anpassung der vorläufigen Kaufpreisallokation von zwei Windparks zurückzuführen. Materialaufwand Der Materialaufwand der Capital Stage Gruppe sank von TEUR 2.918 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 978, oder 34 %, auf TEUR 1.940 im ersten Halbjahr 2013. Der Materialaufwand ergab sich in beiden Halbjahren im Wesentlichen aus dem Aufwand der Tochter Helvetic Energy GmbH für den Bezug von Waren. Der im Vergleich zu den Umsatzerlösen proportional geringere Rückgang resultiert daraus, dass sich der Mix der von der Helvetic Energy GmbH vertriebenen Produkte im ersten Halbjahr 2012 nachfragebedingt weg von Produkten der Solarthermie, die höhere Rohertragsmargen aufweisen, hin zu PV-Produkten, die niedrigere Rohertragsmargen erzielen, entwickelte. Personalaufwand Der Personalaufwand der Capital Stage Gruppe stieg leicht von TEUR 3.028 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 59, oder 2 %, auf TEUR 3.087 im ersten Halbjahr 2013. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den Ausbau des Teams bei der Capital Stage AG und der Capital Stage Solar Service GmbH sowie auf Gehaltsanpassungen zu59 rückzuführen. Im ersten Halbjahr 2013 wurden TEUR 43 (Vorjahresvergleichszeitraum TEUR 15) aus dem Aktienoptionsprogramm als Personalaufwand erfasst. Sonstige Aufwendungen Die Sonstigen Aufwendungen der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 2.500 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 1.425, oder 57 %, auf TEUR 3.925 im ersten Halbjahr 2013. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Ausbau des Portfolios. Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 23.135 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 5.644, oder 24 %, auf TEUR 28.779 im ersten Halbjahr 2013. Abschreibungen Die Abschreibungen der Capital Stage Gruppe gingen von TEUR 13.993 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 5.351, oder 38 %, auf TEUR 8.642 im ersten Halbjahr 2013 zurück. Bei den Abschreibungen im ersten Halbjahr 2013 handelt es sich im Wesentlichen um die planmäßigen Abschreibungen auf PV- und Windkraftparks sowie auf immaterielle Vermögensgegenstände (Stromeinspeiseverträge). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum ist darauf zurückzuführen, dass im Vorjahresvergleichszeitraum eine Abschreibung auf die Beteiligung an der Inventux Technologies AG enthalten war. Betriebsergebnis (EBIT) Das Betriebsergebnis (EBIT) der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 9.142 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 10.995, oder 120 %, auf TEUR 20.137 im ersten Halbjahr 2013. Finanzaufwendungen Die Finanzaufwendungen der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 4.916 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 3.609, oder 73 %, auf TEUR 8.525 im ersten Halbjahr 2013. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einer Steigerung der Zinslast aus Bankdarlehen aufgrund des Ausbaus des Portfolios. Aus der Beteiligungsbewertung der BlueTec GmbH & Co. KG zum beizulegenden Zeitwert ergab sich zum 30. Juni 2013 ein Abwertungsbedarf in Höhe von TEUR 1.589, der in den Finanzaufwendungen erfasst wurde. Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) Das Ergebnis vor Ertragsteuer der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 4.537 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 7.825, oder 172 %, auf TEUR 12.362 im ersten Halbjahr 2013. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 697 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 615, oder 88%, auf TEUR 1.312 im ersten Halbjahr 2013. Der im ersten Halbjahr 2013 in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Steueraufwand betrug bei einer laufenden Steuerbelastung von TEUR 989 (Vorjahresvergleichszeitraum TEUR 215) und eines latenten Steueraufwandes in Höhe von TEUR 323 (Vorjahresvergleichszeitraum TEUR 482) insgesamt TEUR 1.312 (Vorjahresvergleichszeitraum TEUR 697). Konzernjahresergebnis (EAT) Das Konzernjahresergebnis der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 3.840 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 7.210, oder 188 %, auf TEUR 11.050 im ersten Halbjahr 2013. Vergleich der Geschäftsjahre 2012 und 2011 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 35.463 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 9.655, oder 27 % auf TEUR 45.118 im Geschäftsjahr 2012. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Umsatzerlöse aus dem Betrieb von PV- und Windparks. Die Umsatzerlöse der einzelnen Segmente entwickelten sich in dem zum 31. Dezember 2012 endenden Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr wie folgt: PV Parks: Die Umsatzerlöse der Capital Stage Gruppe im Segment PV Parks stiegen von TEUR 22.617 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 7.915, oder 35 %, auf TEUR 30.531 im Geschäftsjahr 2012. Dieser Anstieg ist in erster Linie auf die Erhöhung der Gesamtkapazität der PV-Parks der Capital Stage Gruppe durch den Erwerb von netto acht PV-Parks, dem Netzanschluss eines selbstentwickelten PV-Parks sowie der Erweiterung der Kapazität eines 60 Bestands-PV-Parks im Jahr 2012, die zu einem erheblichen Anstieg der produzierten Strommenge führte, sowie der Tatsache, dass die Umsatzerlöse der in 2011 erworbenen PV-Parks im gesamten Geschäftsjahr 2012 Berücksichtigung fanden, während dies 2011 nur zeitanteilig ab dem Erwerbszeitpunkt der Fall war, zurückzuführen. Windparks: Die Umsatzerlöse im Segment Windparks stiegen von TEUR 671 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 1.790, oder 267 %, auf TEUR 2.461 im Geschäftsjahr 2012. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen daraus, dass die Capital Stage Gruppe im Geschäftsjahr 2012 die Gesamtkapazität durch den Hinzuerwerb von Anteilen an drei Windparks im Oktober bzw. November 2012 zu dem bestehenden einen Windpark erheblich erweiterte. PV Service: Die Umsatzerlöse im Segment PV Service stiegen von TEUR 685 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 601, oder 88 %, auf TEUR 1.285 im Geschäftsjahr 2012 im Wesentlichen aufgrund der Erweiterung des betreuten Portfolios an PV-Parks. Während im Geschäftsjahr 2011 die gesamten Umsatzerlöse auf die Erbringungen von Dienstleistungen an gruppenangehörige, konsolidierte Gesellschaften entfielen und damit bei der Ermittlung des konsolidierten Gruppenumsatzes keine Berücksichtigung fand, so war dies im Geschäftsjahr 2012 ein Anteil von TEUR 1.264, da im Geschäftsjahr 2012 auch geringfügige Erlöse mit der Erbringung von Dienstleistungen an Dritte erzielt wurden. Finanzbeteiligungen: Der im Segment Finanzbeteiligungen erzielte Umsatz ging von TEUR 12.176 im Geschäftsjahr 2012 auf TEUR 12.120 im Geschäftsjahr 2011 leicht zurück. Die Umsatzerlöse in diesem Segment resultieren aus Umsatzerlösen der vollkonsolidierten Tochtergesellschaft Helvetic Energy GmbH, die diese aus der Veräußerung von PVProdukten und Produkten der Solarthermie erzielt. Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 10.621 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 5.286, oder 50 %, auf TEUR 15.907 für das Geschäftsjahr 2012. Im Geschäftsjahr 2011 setzten sich die sonstigen Erträge im Wesentlichen aus ergebniswirksam vereinnahmten negativen Unterschiedsbeträgen bei der Erstkonsolidierung von zwei Solarparks in Höhe von insgesamt TEUR 7.134 sowie Erträgen aus der Veräußerung des Anteils an der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH (TEUR 2.756) zusammen. Im Geschäftsjahr 2012 resultierten die sonstigen Erträge im Wesentlichen aus ergebniswirksam vereinnahmten negativen Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung erworbener PV- und Windparks i.H.v. insgesamt TEUR 15.122. Materialaufwand Der Materialaufwand der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 5.300 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 1.570, oder 30 %, auf TEUR 6.870 für das Geschäftsjahr 2012. Der Materialaufwand ergab sich in beiden Geschäftsjahren im Wesentlichen aus dem Materialaufwand der Helvetic Energy GmbH aus dem Bezug von Waren. Dass der Materialaufwand trotz leicht rückläufiger Umsatzerlöse um 30% anstieg, resultiert daraus, dass sich der Mix der von der Helvetic Energy GmbH vertriebenen Produkte im Geschäftsjahr 2012 nachfragebedingt weg von Produkten der Solarthermie, die höhere Rohertragsmargen aufweisen, hin zu PV-Produkten, die niedrigere Rohertragsmargen erzielen, entwickelte. Personalaufwand (davon 2012 TEUR 34; 2011: TEUR 30 aus anteilsbasierter Vergütung) Der Personalaufwand der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 4.462 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 1.448, oder 32 %, auf TEUR 5.910 im Geschäftsjahr 2012. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf den Ausbau des Mitarbeiterstabs bei der Capital Stage Gruppe, auf moderate Gehaltserhöhungen sowie auf Bonus- und Tantiemenzahlungen zurückzuführen. Durchschnittlich beschäftigte die Capital Stage Gruppe im Geschäftsjahr 2012 57 Mitarbeiter und im Geschäftsjahr 2011 51 Mitarbeiter. Sonstige Aufwendungen Die Sonstigen Aufwendungen der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 11.548 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 2.968, oder 26 %, auf TEUR 14.516 im Geschäftsjahr 2012. Dieser Anstieg ergibt sich im Wesentlichen aus einer Steigerung des Aufwands aus der Bewertung von Finanzanlagen von TEUR 6.752 im Geschäftsjahr 2011 auf TEUR 8.527 im Geschäftsjahr 2012 und der Kosten für Solar- und Windparks von TEUR 830 in 2011 auf TEUR 2.622 in 2012. Der "Aufwand aus der Bewertung und Veräußerung von Finanzanlagen" bezieht sich im Geschäftsjahr 2011 im Wesentlichen auf die Abwertung der Beteiligung an der Inventux Technologies AG und im Geschäftsjahr 2012 auf den Verlust aus dem Abgang dieser Beteiligung. 61 Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA) Das Betriebsergebnis vor Abschreibung der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 24.774 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 8.956, oder 36 %, auf TEUR 33.729 für das Geschäftsjahr 2012. Abschreibungen Die Abschreibungen der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 11.465 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 1.718, oder 15 %, auf TEUR 13.183 im Geschäftsjahr 2012. Unter der Position "Abschreibungen" sind die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (2012: TEUR 2.515, 2011: TEUR 1.398) und Sachanlagen (2012: TEUR 10.668, 2011: TEUR 10.068) ausgewiesen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte entfallen im Wesentlichen auf die Abschreibung der aktivierten Stromeinspeiseverträge sowie Projektrechte (2012: TEUR 2.394, 2011: TEUR 1.389). Die Abschreibungen auf Sachanlagen entfallen im Wesentlichen auf Photovoltaikanlagen (2012: TEUR 9.463, 2011: TEUR 9.416) und Windkraftanlagen (2012: TEUR 1.088, 2011: TEUR 534). Aufgrund der im Berichtsjahr teilweise vorgenommenen Anpassung der Nutzungsdauer auf die jeweilige tatsächliche Pachtdauer hat sich im Geschäftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr eine Reduzierung der Abschreibung auf Photovoltaikanlagen ergeben. In den Geschäftsjahren 2011 und 2012 lagen keine Wertminderungen vor. Betriebsergebnis (EBIT) Das Betriebsergebnis (EBIT) der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 13.308 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 7.238, oder 54 %, auf TEUR 20.546 für das Geschäftsjahr 2012. Finanzaufwendungen Die Finanzaufwendungen der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 8.808 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 2.939, oder 33 %, auf TEUR 11.747 für das Geschäftsjahr 2012. Der Finanzaufwand resultiert in beiden Geschäftsjahren im Wesentlichen aus Zinszahlungen auf sog. "non-recourse" Bankdarlehen auf Projektebene. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Ausweitung des PV- und Windpark-Bestands und damit des erforderlichen Finanzierungsvolumens. Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) Das Ergebnis vor Ertragsteuer der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 5.212 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 4.283, oder 82 %, auf TEUR 9.495 für das Geschäftsjahr 2012. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der Capital Stage Gruppe gingen von TEUR 2.715 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 2.361, oder 87 %, auf TEUR 353 für das Geschäftsjahr 2012 zurück. Der in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Steueraufwand beträgt im Geschäftsjahr 2012 bei einer laufenden Steuerbelastung von TEUR 1.019 (Vorjahr: TEUR 868) und einem latenten Steuerertrag in Höhe von TEUR 666 (Vorjahr: latente Steuerbelastung in Höhe von TEUR 1.847) insgesamt TEUR 353 (Vorjahr: TEUR 2.715). Konzernjahresergebnis (EAT) Das Konzernjahresergebnis der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 2.497 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 6.645, oder 266 %, auf TEUR 9.142 für das Geschäftsjahr 2012. Vergleich der Geschäftsjahre 2011 und 2010 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 12.980 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 22.483, oder 173 %, auf TEUR 35.463 im Geschäftsjahr 2011. Dieser Anstieg resultiert in erster Linie aus einem Anstieg der Umsatzerlöse in den Segmenten PV-Parks, Finanzbeteiligungen und Windparks. PV-Parks Die Umsatzerlöse im Segment PV-Parks stiegen von TEUR 12.980 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 9.636, oder 74 %, auf TEUR 22.617 im Geschäftsjahr 2011. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen daraus, dass die Capital Stage Gruppe im Geschäftsjahr 2011 die Gesamtkapazität durch die Erweiterung des Anlagenbestands deutlich erweitert hat und die produzierte Strommenge ferner auch dadurch gesteigert wurde, dass die Umsatzerlöse der in 2010 erworbenen PV-Parks im gesamten Geschäftsjahr 2011 Berücksichtigung fanden, während dies in 2010 nur zeitanteilig ab dem jeweiligen Erwerbszeitpunkt der Fall war. 62 Windparks Die Umsatzerlöse im Segment Windparks beliefen sich im Geschäftsjahr 2011 auf TEUR 671. Im Geschäftsjahr 2010 erzielte die Capital Stage Gruppe keine Umsatzerlöse im Segment Windparks, da der in diesem Jahr erworbene Windpark noch keine Umsatzerlöse erzielte. PV Service Die Umsatzerlöse im Segment PV Service stiegen von TEUR 467 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 218, oder 47 %, auf TEUR 685 im Geschäftsjahr 2011 aufgrund der Erweiterung des betreuten Anlagenbestands. In beiden Geschäftsjahren entfielen die gesamten Umsatzerlöse auf die Erbringungen von Dienstleistungen an gruppenangehörige, konsolidierte Gesellschaften und fanden damit bei der Ermittlung der konsolidierten Gruppenumsatzerlöse keine Berücksichtigung. Finanzbeteiligungen Während die Capital Stage Gruppe im Geschäftsjahr 2011 im Segment Finanzbeteiligungen Umsatzerlöse von TEUR 12.176 erzielte, fielen in diesem Segment im Geschäftsjahr 2010, während welchem die Capital Stage keine Finanzbeteiligungen konsolidiert hat, keine Umsatzerlöse an. Die Helvetic Energy GmbH wurde durch die Capital Stage Gruppe im Jahr 2011 erworben. Sonstige Erträge Die Sonstigen Erträge der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 3.685 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 6.936, oder 188 %, auf TEUR 10.621 für das Geschäftsjahr 2011. Im Geschäftsjahr 2010 waren die sonstigen Erträge im Wesentlichen auf ergebniswirksam vereinnahmte negative Unterschiedsbeträge bei der Erstkonsolidierung erworbener PV-Parks in Höhe von TEUR 3.453 zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2011 setzten sich die sonstigen Erträge im Wesentlichen aus ergebniswirksam vereinnahmten negativen Unterschiedsbeträgen bei der Erstkonsolidierung beim Erwerb von zwei Solarparks in Höhe von insgesamt TEUR 7.134 sowie einem Ertrag aus der Veräußerung des Anteils an der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH (TEUR 2.756) zusammen. Materialaufwand Der Materialaufwand der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 74 im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR 5.300 im Geschäftsjahr 2011. Dieser Anstieg ergibt sich dadurch, dass unter der Position Materialaufwand im Geschäftsjahr 2011 im Wesentlichen der Bezug von Waren, der erst in 2011 erworbenen Helvetic Energy GmbH erfasst wird. Personalaufwand (davon 2011 TEUR 30; 2010: TEUR 26 aus anteilsbasierter Vergütung) Der Personalaufwand der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 1.236 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 3.226, oder 261 %, auf TEUR 4.462 im Geschäftsjahr 2011. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen durch den Erwerb der Helvetic Energy GmbH im Geschäftsjahr 2011 bedingten Zuwachs der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von acht auf 51 Mitarbeiter bedingt. Sonstige Aufwendungen Die Sonstigen Aufwendungen der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 1.765 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 9.784, oder 554 %, auf TEUR 11.548 für das Geschäftsjahr 2011. Dieser Anstieg ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass im Geschäftsjahr 2010 kein Aufwand aus der Bewertung von Finanzanlagen entstand, während dieser im Geschäftsjahr 2011 TEUR 6.752 betrug und im Wesentlichen auf die Abwertung der Beteiligung an der Inventux Technologies AG zurückzuführen ist. Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA) Das Betriebsergebnis vor Abschreibung der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 13.591 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 11.183, oder 82 % auf TEUR 24.774 für das Geschäftsjahr 2011. Abschreibungen Die Abschreibungen der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 6.568 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 4.898, oder 75 %, auf TEUR 11.465 für das Geschäftsjahr 2011. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Ausweitung des PV-Park-Portfolios. Betriebsergebnis (EBIT) Das Betriebsergebnis (EBIT) der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 7.023 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 6.285, oder 89 % auf TEUR 13.308 für das Geschäftsjahr 2011. 63 Finanzaufwendungen Die Finanzaufwendungen der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 5.402 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 3.406, oder 63 % auf TEUR 8.808 für das Geschäftsjahr 2011 im Wesentlichen durch den Auf- und Ausbau des PV- und Windanlagenbestands und dem damit einhergehenden Anstieg des Finanzierungsvolumens. Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) Das Ergebnis vor Ertragsteuer der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 1.772 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 3.440, oder 194 % auf TEUR 5.212 für das Geschäftsjahr 2011. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der Capital Stage Gruppe stiegen von TEUR 118 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 2.596, auf TEUR 2.715 für das Geschäftsjahr 2011. Der in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Steueraufwand betrug im Geschäftsjahr 2011 bei einer laufenden Steuerbelastung von TEUR 868 (Vorjahr: TEUR 19) und einer latenten Steuerbelastung in Höhe von TEUR 1.847 (Vorjahr: TEUR 99) insgesamt TEUR 2.715 (Vorjahr: TEUR 118). Konzernjahresergebnis (EAT) Das Konzernjahresergebnis der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 1.653 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 844, oder 51 % auf TEUR 2.497 für das Geschäftsjahr 2011. 64 Entwicklung der Finanzlage und Finanzierungsquellen Kapitalflussrechnung Die folgende Tabelle stellt die Konzern-Kapitalflussrechnung nach IFRS für die zum 31. Dezember 2012, 2011 und 2010 endenden Geschäftsjahre dar: Periodenergebnis 2012 2011 20101 TEUR TEUR TEUR (geprüft) (geprüft) (geprüft) 9.142 2.497 1.653 13.183 18.218 6.568 8.540 - - 34 30 26 -15.122 -7.134 -3.453 -696 -711 -151 11.747 8.808 5.402 353 2.715 118 -1.019 -868 - Zu-/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind -102.104 -85.792 689 Zu-/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind 103.002 76.331 -1.237 - - 901 47 295 - Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 27.108 14.387 10.518 Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel -19.152 -20.077 -8.294 Auszahlungen für den Erwerb im Folgejahr zu konsolidierender Unternehmen -10.701 - - 114 3.498 - Auszahlungen für Investitionen i. d. Sachanlagevermögen -23.819 -24.044 -9.915 Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -101 -39 -3 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen - -770 -68 Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen 0 8.430 - Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit -53.661 -33.001 -18.280 Tilgung von Finanzkrediten -27.490 -7.423 -5.379 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens Verlust aus Abgang von Finanzanlagen Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen Sonstige zahlungsunwirksame Erträge Finanzerträge Finanzaufwendungen Ertragsteuern (erfolgswirksam) Ertragsteuern (zahlungswirksam) Erhaltene / Gezahlte Ertragssteuern (Saldo) Erhaltene Dividenden Einzahlungen aus dem Verkauf kons. Unternehmen 65 2012 2011 20101 TEUR TEUR TEUR (geprüft) (geprüft) (geprüft) Erhaltene Zinsen 518 417 148 Gezahlte Zinsen -10.502 -8.808 -5.381 Aufnahme von Finanzkrediten 37.650 21.087 10.432 Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen 30.855 22.869 5.040 -118 -400 -80 Gezahlte Dividenden -1.909 - - Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 29.004 27.742 4.781 1 13 - 2.452 9.141 -2.980 Stand am Periodenanfang 31.785 22.644 25.625 Stand am Periodenende 34.238 31.785 22.644 Auszahlungen für Emissionskosten Veränderung der Liquidität aus Wechselkursänderungen Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente 1 Die Vergleichbarkeit der Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung für das zum 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr mit den Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung für die zum 31. Dezember 2011 und 2012 endenden Geschäftsjahre ist insofern eingeschränkt, als es bei den Posten "Zu/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind", "Zu-/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind" und "Aufnahme von Finanzkrediten" im Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr zu Umgliederungen kam im Rahmen derer die Zahlen für das Geschäftsjahr 2011 angepasst wurden. Die folgende Tabelle stellt die Konzern-Kapitalflussrechnung nach IFRS für die Sechsmonatszeiträume zum 30. Juni 2013 und 2012 dar: 1. Halbjahr 2013 1. Halbjahr 2012 TEUR TEUR (ungeprüft) (ungeprüft) Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 6.377 6.975 -3.507 -30.468 3.547 39.245 Vergleich der zum 30. Juni 2013 und 2012 endenden Sechsmonatszeiträume Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe sank von TEUR 6.975 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 598, oder 9 %, auf TEUR 6.377 im ersten Halbjahr 2013. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit im ersten Halbjahr 2013 resultiert im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft der PV-Parks und den hieraus erfolgten Einzahlungen. Ferner enthalten sind die Veränderungen der Aktiva und Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind. Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR -30.468 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 26.961, oder 88 %, auf TEUR -3.507 im ersten Halbjahr 2013. Der Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit im ersten Halbjahr 2013 ist im Wesentlichen auf die Auszahlungen (Restzahlun- 66 gen) für den Erwerb der PV-Parks in Deutschland und Italien sowie eines Windparks in Deutschland zurückzuführen. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Cashflow aus Finanzierungstätigkeit der Capital Stage Gruppe sank von TEUR 39.245 im ersten Halbjahr 2012 um TEUR 35.698, oder 91 %, auf TEUR 3.547 im ersten Halbjahr 2013. Im ersten Halbjahr 2013 wurden zwei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts durchgeführt. Darüber hinaus wurden Aktienoptionen ausgeübt. Die hieraus resultierenden Einzahlungen betrugen insgesamt TEUR 19.421 (Vorjahresvergleichszeitraum TEUR 30.855). Aufwendungen für die Kapitalerhöhungen sind in Höhe von TEUR 133 (Vorjahresvergleichszeitraum TEUR 118) entstanden. Ferner wurden im ersten Halbjahr 2013 langfristige Darlehen zur Finanzierung von PV-Parks in Höhe von TEUR 3.668 (Vorjahresvergleichszeitraum TEUR 20.283) aufgenommen. Die gesamten Zins- und Tilgungszahlungen für die im Konzern bestehenden Darlehen führten im ersten Halbjahr 2013 zu einem Mittelabfluss von TEUR 15.517. In Höhe von TEUR 3.913 erfolgte eine Dividendenausschüttung an die Anteilseigner der Capital Stage AG. Weiterhin wurde bei einem Solarpark eine Gewinnausschüttung an einen Minderheitsgesellschafter vorgenommen. Vergleich der Geschäftsjahre 2012 und 2011 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 14.387 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 12.721, oder 88 %, auf TEUR 27.108 für das Geschäftsjahr 2012. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen daraus, dass die "Zunahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind" deutlich hinter der "Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind" im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 9.461 zurückblieb, während sie diese im Geschäftsjahr 2012 um TEUR 898 überstieg, sowie daraus, dass die "zahlungsunwirksamen Erträge" in Form von Erträgen aus der Erstkonsolidierung von EUR 7.134 im Geschäftsjahr 2011 auf TEUR 15.122 im Geschäftsjahr 2012 anstiegen. Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe veränderte sich von TEUR -33.001 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 20.660, oder 63 %, auf TEUR -53.661 für das Geschäftsjahr 2012. Im Wesentlichen ist dies bedingt durch "Auszahlungen für den Erwerb im Folgejahr zu konsolidierender Unternehmen" i.H.v. TEUR 10.701 im Geschäftsjahr 2012 sowie durch "Einzahlungen aus dem Verkauf konsolidierter Unternehmen" i.H.v. TEUR 3.498 aus dem Verkauf eines 49 % Anteils an dem Solarpark Brandenburg an Google und aus dem Verkauf der Anteile an der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH resultierende "Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen" i.H.v. TEUR 8.430 im Geschäftsjahr 2011. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Cashflow aus Finanzierungstätigkeit der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 27.742 im Geschäftsjahr 2011 um TEUR 1.262, oder 5 %, auf TEUR 29.004 für das Geschäftsjahr 2012. Der Anstieg bei den aufgenommenen Finanzkrediten von TEUR 21.087 im Geschäftsjahr 2011 auf TEUR 37.605 im Geschäftsjahr 2012 und den Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen von TEUR 22.869 im Geschäftsjahr 2011 auf TEUR 30.855 im Geschäftsjahr 2012 wurde dabei weitgehend wieder kompensiert durch einen Anstieg der Tilgung von Finanzkrediten von TEUR -7.423 im Geschäftsjahr 2011 auf TEUR 27.490 im Geschäftsjahr 2012. Vergleich der Geschäftsjahre 2011 und 2010 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 10.518 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 3.868, oder 37 %, auf TEUR 14.387 für das Geschäftsjahr 2011. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens von TEUR 6.568 im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR 18.218 im Geschäftsjahr 2011 und der Finanzaufwendungen von TEUR 5.402 im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR 8.808 im Geschäftsjahr 2011. Die vorstehenden Effekte wurden durch einen Anstieg der sonstigen zahlungsunwirksamen Erträge (sonstige Erträge aus der Erstkonsolidierung) von TEUR 3.453 im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR -7.134 im Geschäftsjahr 2011, der Ertragssteuern von TEUR 118 im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR -2.715 im Geschäftsjahr 2011 sowie der Differenz zwischen "Zunahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind" deutlich hinter der "Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind" im Geschäftsjahr 2011 von TEUR 9.461 nur teilweise kompensiert. 67 Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe veränderte sich von TEUR -18.280 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 14.721, oder 81 %, auf TEUR -33.001 im Geschäftsjahr 2011. Dies ist vor allem auf den Anstieg der Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen (abzüglich übernommener Zahlungsmittel) von TEUR -8.294 im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR -20.077 im Geschäftsjahr 2011 sowie der Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen von TEUR -9.915 im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR 24.044 zurückzuführen. Die vorstehenden Effekte wurden durch die "Einzahlungen aus dem Verkauf konsolidierter Unternehmen" i.H.v. TEUR 3.498 (aus dem Verkauf des 49 % Anteils an dem Solarpark Brandenburg) und die aus dem Verkauf der Anteile an der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH resultierende "Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen" i.H.v. TEUR 8.430 im Geschäftsjahr 2011 nur teilweise kompensiert. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Cashflow aus Finanzierungstätigkeit der Capital Stage Gruppe stieg von TEUR 4.781 im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 22.961, oder 480 %, auf TEUR 27.742 für das Geschäftsjahr 2011. Diese Veränderung resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg bei den Auszahlungen langfristiger Darlehen zur Finanzierung des Solarparks Rassnitz (TEUR 11.385) sowie erhöhte Zins- und Tilgungszahlungen entsprechend der für die PV-und Windparks abgeschlossenen Darlehensverträgen in Höhe von insgesamt TEUR 16.231. Einzahlungen aus Kapitalerhöhung stiegen von TEUR 5.040 im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR 22.869 im Geschäftsjahr 2011. Finanzschulden, Leasingverbindlichkeiten und Swaps Die nachfolgende Übersicht zeigt das Fälligkeitsprofil der Finanzschulden und Leasingverbindlichkeiten auf Konzernebene zum 31. Dezember 2010, 2011 und 2012. Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag Mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Mit einer Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren TEUR TEUR TEUR TEUR (geprüft) Finanzschulden 1 31. Dezember 2012 263.775 17.354 50.932 195.489 31. Dezember 2011 168.195 10.231 47.503 110.461 31. Dezember 2010 111.385 6.959 28.641 75.785 31. Dezember 2012 19.617 1.746 5.485 12.387 31. Dezember 2011 19.828 898 5.485 13.446 31. Dezember 2010 0 0 0 0 Leasingverbindlichkeiten 1 Beinhaltet lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten sowie Minderheitsgesellschaft (KG) Die Finanzschulden setzen sich im Wesentlichen aus Bankdarlehen zusammen, die auf Objektebene ausgereicht wurden. Der Marktwert der Finanzschulden betrug zum 31. Dezember 2012 TEUR 272.197, zum 31. Dezember 2011 TEUR 132.981 und zum 31. Dezember 2010 TEUR 124.556. Der Marktwert der Leasingverbindlichkeiten entsprach zum 31. Dezember 2012 dem Buchwert zum Periodenende in Höhe von TEUR 19.617. Zur Bewertung zum 31. Dezember 2012 wurden die zukünftigen Zahlungsströme des Schuldendienstes (Zins und Tilgung) mit dem Zinssatz 3,63 % diskontiert. Der Zinssatz 3,63 % wurde aus der zum 31. Dezember 2012 aktuellsten abgeschlossenen Parkfinanzierung übernommen. Zum 30. Juni 2013 betrugen die Finanzschulden (lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten und Minderheitsgesellschafter) TEUR 296.415 und die Leasingverbindlichkeiten TEUR 19.193. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing stellten sich zum 31. Dezember 2010, 2011 und 2012 wie folgt dar: 68 Mindestleasingzahlungen Barwert der Mindestleasingzahlungen 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2010 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR TEUR (geprüft) 31.12.2011 31.12.2010 TEUR TEUR (geprüft) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.552 928 0 1.514 898 0 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren 6.207 6.206 0 5.542 5.484 0 mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren 18.572 20.124 0 12.561 13.446 0 Summe 26.331 27.258 0 19.617 19.828 0 abzüglich Finanzierungskosten -6.714 -7.430 0 Barwert der Mindestleasingzahlungen 19.617 19.828 0 0 19.617 19.828 0 Die folgende Tabelle zeigt die Nominalbeträge und die Restlaufzeiten der ausstehenden Zinsswaps zum 31. Dezember 2012: Ausstehende "ReceiveFloating Pay-Fixed"Swaps Gewichtete kontrahierte feste Zinssätze Nominalbetrag Beizulegender Zeitwert % in TEUR in TEUR (geprüft) (geprüft) (geprüft) 1 bis 2 Jahre 1,98 1.072 -14 2 bis 5 Jahre 4,5 1.193 -89 3,04 18.235 -2.026 20.500 -2.129 weniger als 1 Jahr mehr als 5 Jahre Gesamt Die Zinsswaps werden teilweise viertel- und teilweise quartalsweise ausgeglichen. Der variable Zinssatz der Zinsswaps ist entsprechend der Drei-Monats-Euribor ist der Sechs-Monats-Euribor. Der Konzern zahlt den festen Zinssatz. Sämtliche Zinsswaps wurden mit Unternehmenserwerben im Geschäftsjahr 2012 übernommen. Zum 31. Dezember 2011 und 2010 bestanden keine Zinsswaps. Zum 30. Juni 2013 hat sich der Bestand an Zinsswaps nicht verändert. Aus der Neubewertung der Zinsswaps zum 30. Juni 2013 ergab sich ein Zinsertrag in Höhe von TEUR 586. Veränderung des Eigenkapitals Das Eigenkapital erhöhte sich von TEUR 130.262 am 31. Dezember 2012 um TEUR 26.131, oder 20 %, auf TEUR 156.393 am 30. Juni 2013. Dieser Anstieg resultierte im Wesentlichen aus dem Periodenergebnis sowie durch Kapitalerhöhungen mit einem Emissionserlös von TEUR 19.421. Gegenläufig wirkte sich die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre aus. Das Eigenkapital erhöhte sich von TEUR 91.586 am 31. Dezember 2011 um TEUR 38.676, oder 42 %, auf TEUR 130.262 am 31. Dezember 2012. Dieser Anstieg resultierte im Wesentlichen aus in 2012 durchgeführten Kapitalmaßnahmen sowie dem Konzerngesamtergebnis für 2012. Durch eine Kapitalerhöhung hat die Gesellschaft 10.285.004 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 3,00 je Aktie ausgegeben. 69 Das Eigenkapital stieg von TEUR 63.083 zum 31. Dezember 2010 um TEUR 28.503, oder 45 %, auf TEUR 91.586 am 31. Dezember 2011 im Wesentlichen aufgrund einer Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2011, bei der 6.929.999 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 2,10 je Aktie ausgegeben wurden sowie einer weiteren Kapitalerhöhung gegen Barleinlage, bei der 3.464.998 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 2,40 je Aktie ausgegeben wurden. Weitere Bilanzpositionen Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte stiegen von TEUR 69.323 am 31. Dezember 2012 um TEUR 15.559, oder 22 %, auf TEUR 84.882 am 30. Juni 2013. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die Aktivierung von Abnahmeverträgen bei den in Italien und Deutschland erworbenen Wind- und Solarparks im Rahmen der vorläufigen Kaufpreisallokation zurückzuführen. Die immateriellen Vermögenswerte stiegen von TEUR 33.052 am 31. Dezember 2011 um TEUR 36.271, oder 110 %, auf TEUR 69.323 am 31. Dezember 2012. Dieser Anstieg beruht im Wesentlichen auf der Aktivierung von Projektrechten und Stromeinspeiseverträgen für neu erworbene bzw. errichtete Photovoltaikanlagen im Jahr 2012. Die anteilige Abschreibung der immateriellen Vermögensrechte betrug im Jahr 2012 TEUR 2.394. Wertminderungen erfolgten nicht. Die immateriellen Vermögenswerte stiegen von TEUR 11.951 am 31. Dezember 2010 um TEUR 21.101, oder 177 %, auf TEUR 33.052 am 31. Dezember 2011 im Wesentlichen aufgrund der Aktivierung von Projektrechten und Stromeinspeiseverträgen für neu erworbene bzw. errichtete Photovoltaikanlagen im Jahr 2011. Die anteilige Abschreibung der immateriellen Vermögensrechte betrug im Jahr 2011 TEUR 1.389. Wertminderungen erfolgten nicht. Sachanlagen Die Sachanlagen erhöhten sich von TEUR 317.127 am 31. Dezember 2012 um TEUR 44.589, oder 14 %, auf TEUR 361.716 am 30. Juni 2013. Dieser Anstieg beruht im Wesentlichen auf neu erworbenen bzw. errichteten Photovoltaikanlagen. Die Sachanlagen erhöhten sich von TEUR 203.702 am 31. Dezember 2011 um TEUR 113.425, oder 56 %, auf TEUR 317.127 am 31. Dezember 2012. Dieser Anstieg beruht in Höhe von TEUR 96.222 auf neu erworbenen bzw. errichteten Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Wertminderungen erfolgten nicht. Die Sachanlagen erhöhten sich von TEUR 120.271 am 31. Dezember 2010 um TEUR 83.431, oder 69 %, auf TEUR 203.702 am 31. Dezember 2011 aufgrund der neu erworbenen bzw. errichteten Anlagen der PV- und Windparks. Wertminderungen erfolgten nicht. Finanzanlagen Die Finanzanlagen reduzierten sich von TEUR 3.050 am 31. Dezember 2012 um TEUR 1.237, oder 41 %, auf TEUR 1.813 am 30. Juni 2013. Dieser Rückgang resultierte aus einem Abwertungsbedarf der Beteiligung an der BlueTec GmbH + Co. KG als Folge der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Die Finanzanlagen reduzierten sich von TEUR 11.600 am 31. Dezember 2011 um TEUR 8.550, oder 74 %, auf TEUR 3.050 am 31. Dezember 2012. Dieser Rückgang resultierte im Wesentlichen aus der Veräußerung der Beteiligung an der Inventux Technologies AG im Jahr 2012. Die Finanzanlagen reduzierten sich von TEUR 23.324 am 31. Dezember 2010 um TEUR 11.724, oder 50 %, auf TEUR 11.600 am 31. Dezember 2011 im Wesentlichen aufgrund einer Wertminderung der Beteiligung an der Inventux Technologies AG und der Veräußerung der Beteiligung an der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH. 70 Konsolidierungskreis In den Konsolidierungskreis sind im zum 31. Dezember 2012 endenden Geschäftsjahr neben der Capital Stage AG im Wege der Vollkonsolidierung folgende Konzerngesellschaften einbezogen worden: Gesellschaft Anteil in % Capital Stage Solar IPP GmbH, Hamburg 100 Capital Stage Wind IPP, Hamburg 100 Krumbach Photovoltaik GmbH, Hamburg 100 Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Hamburg 100 Capital Stage Solar Service GmbH, Halle 100 Solarparks Asperg GmbH, Hamburg 100 Asperg Erste Solar GmbH, Halle 100 Asperg Zweite Solar GmbH, Halle 100 Asperg Fünfte Solar GmbH, Halle 100 Asperg Sechste Solar GmbH, Halle 100 Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Hamburg 100 Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG, Hamburg 100 Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH, Halle 51 Solarpark PVA GmbH, Halle 100 Solarpark Lochau GmbH, Halle 100 Solarpark Rassnitz GmbH, Halle 100 Solarpark Roitzsch GmbH, Halle 100 Solarpark Glebitzsch GmbH, Halle 100 Solarpark Bad Harzburg GmbH, Halle 100 Capital Stage Göttingen Photovoltaik GmbH, Halle 100 Alameda SrL, Bozen, Italien 100 Casette SrL, Bozen, Italien 100 Vallone SrL, Bozen, Italien 100 Solar Energy SrL, Bozen, Italien 100 Oetzi SrL, Bozen, Italien 100 Grit 63. Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg 100 DE Stern 10 Srl, Bozen, Italien 100 Solar Farm FC1 Srl, Bozen, Italien 100 Solar Farm FC3 Srl, Bozen, Italien 100 Windkraft Sohland GmbH & Co. KG, Sohland 74,3 Windkraft Greußen GmbH & Co. KG, Greußen 71,4 Parco Eolico Monte Vitalba SRL, Bozen, Italien 85 Solarpark Neuhausen GmbH, Neuhausen 100 Helvetic Energy GmbH, Flurlingen, Schweiz 100 Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz 100 71 In den Konsolidierungskreis sind im zum 31. Dezember 2011 endenden Geschäftsjahr neben der Capital Stage AG im Wege der Vollkonsolidierung folgende Konzerngesellschaften einbezogen worden: Gesellschaft Anteile in % Capital Stage IPP GmbH, Hamburg 100 Capital Stage Consult GmbH, Hamburg 100 Capital Stage Wildenfels GmbH, Hamburg 100 Krumbach Photovoltaik GmbH, Hamburg 100 Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Hamburg 100 Capital Stage Solar Service GmbH, Halle 100 Solarparks Asperg GmbH, Hamburg 100 Asperg Erste Solar GmbH, Halle 100 Asperg Zweite Solar GmbH, Halle 100 Asperg Fünfte Solar GmbH, Halle 100 Asperg Sechste Solar GmbH, Halle 100 Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Hamburg 100 Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG, Hamburg 100 Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH, Halle 51 Solarpark Lochau GmbH, Halle 100 Solarpark Rassnitz GmbH, Halle 100 Solarpark Roitzsch GmbH, Halle 100 Alameda Srl, Bozen, Italien 100 Casette Srl, Bozen, Italien 100 Vallone Srl, Bozen, Italien 100 Solar Energy Srl, Bozen, Italien 100 Oetzi Srl, Bozen, Italien 100 Helvetic Energy GmbH, Flurlingen, Schweiz 100 Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz 100 In den Konsolidierungskreis für das zum 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr sind neben der Capital Stage AG im Wege der Vollkonsolidierung folgende Konzerngesellschaften einbezogen worden: Gesellschaft Anteil in % Capital Stage IPP GmbH, Hamburg 100 Capital Stage Consult GmbH, Hamburg 100 Capital Stage Wildenfels GmbH, Hamburg 100 Krumbach Photovoltaik GmbH, Hamburg 100 Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Hamburg 100 Capital Stage Solar Service GmbH, Halle 100 Solarparks Asperg GmbH, Hamburg 100 72 Gesellschaft Anteil in % Asperg Erste Solar GmbH, Halle 100 Asperg Zweite Solar GmbH, Halle 100 Asperg Fünfte Solar GmbH, Halle 100 Asperg Sechste Solar GmbH, Halle 100 Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Hamburg 100 Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG, Hamburg 100 Bedeutende bilanzielle Ermessenspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum 31. Dezember 2012 angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird. In dem Konzernabschluss wurden in einigen Fällen Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die Auswirkungen auf die Höhe von Vermögenswerten, bilanziellen Vermögenswerten, Schulden, Erträgen, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten haben. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Bedeutende Ermessenspielräume nutzt die Gesellschaft lediglich bei dem Ansatz möglicher Goodwills durch Ansatz der "Partial goodwill method", bzw. der "Full goodwill method" Die im Konzernabschluss berücksichtigten Unternehmenszusammenschlüsse wurden bislang ausschließlich nach der Partial goodwill method durchgeführt. Den im Rahmen der sog. "Purchase Price Allocation" ermittelten immateriellen Vermögenswerten liegen die Planungen der Gesellschaft zugrunde, die unter Berücksichtigung von vertraglichen Vereinbarungen auf den Schätzungen des Managements beruhen. Die im Zuge der Bewertung der immateriellen Vermögenswerte angewandten Diskontierungszinssätze betrugen für das Geschäftsjahr 2012 zwischen 4,19 % und 4,56 %. Bei den im Konzern ausgewiesenen Finanzanlagen handelt es sich um Anteile, die gemäß IAS 39 der Kategorie "at fair value through profit or loss" (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet) designiert (Fair Value Option) wurden und um Zinsswaps, die als zu Handelszwecken gehaltene Derivate klassifiziert wurden. Gemäß IAS 39 sind diese Vermögenswerte grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Transaktionskosten werden nicht aktiviert. Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren. Die Beteiligungsunternehmen werden halbjährlich mittels Discounted Cashflow- Verfahren (DCF) bewertet. Bei der DCF-Analyse werden die prognostizierten Free Cashflows mit einem risikogewichteten Zinssatz (WACC) auf den jeweiligen Stichtag diskontiert und anschließend die Nettoverschuldung (verzinsliche Verbindlichkeiten abzgl. frei verfügbarer liquider Mittel) in Abzug gebracht. Der so ermittelte Wert spiegelt den betriebswirtschaftlich fundierten Unternehmenswert wider. Um die Genauigkeit der Bewertung zu erhöhen und einen Eindruck hinsichtlich der Schätzungenauigkeit zu erlangen, wurden im Anschluss an die Bewertungen die Sensitivitäten bei dem WACC (+/- 0,5%) und den FreeCashflows (+/-10%) analysiert. In diese Betrachtung wurden alle Beteiligungen einbezogen. Bei der Ermittlung der Barwerte der Leasingverbindlichkeiten und Finanzschulden wurden die vertraglich vereinbarten Zinssätze verwendet. Zum 31. Dezember 2012 wurden die zur Zinssicherung angeschlossenen Zinsswaps neu bewertet. Aufgrund des Weiteren gesunkenen Zinsniveaus ergab die Neubewertung einen Zinsaufwand in Höhe von TEUR 416. Bei der Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und immaterieller Vermögenswerte ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen, dabei werden insbesondere vertragliche Bestimmungen, Branchenerkenntnisse und Einschätzungen des Managements berücksichtigt. Aufgrund besserer Kenntnis der wirtschaftlichen Nutzbarkeit des bilanzierten Sachanlagevermögens der Gesellschaft wurden die Schätzungen der Nutzungsdauern der innerhalb der Windparks und Solarparks bilanzierten langfristigen Vermögenswerte für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr angepasst. Die Änderungen wurden nur prospektiv vorgenommen, da es sich lediglich um eine Schätzungsänderung handelt. 73 Die Auswirkungen der Anpassungen der wirtschaftlichen Nutzungsdauern belaufen sich in dem zum 31. Dezember 2012 endenden Geschäftsjahr und den darauf folgenden 15 Perioden auf jeweils rd. EUR 2,56 Mio.; in den darauffolgenden zehn Perioden wird die Anpassung durchschnittlich rd. EUR -2,76 Mio. betragen, was aus der Umstellung auf eine längere Abschreibungsdauer resultiert. In den ersten 15 Perioden handelt es sich um die Differenz zwischen den Absetzungen für Abnutzung ("AfA") nach der alten und der neuen AfA-Tabelle. In den darauf folgenden 10 Perioden handelt es sich um die absolute Höhe der AfA (da Verlängerung der Abschreibungsdauer). Aus dem gleichen Grund wurde für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr die wirtschaftliche Nutzungsdauer der als immaterieller Vermögenswerte bilanzierten Projektrechte angepasst. Zusätzliche Informationen aus dem Jahresabschluss (nach HGB) der Capital Stage AG Der Jahresabschluss der Capital Stage AG für das Geschäftsjahr endend zum 31. Dezember 2012 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Regeln des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Bilanzsumme der Capital Stage AG belief sich zum 31. Dezember 2012 auf TEUR 96.746 (Vorjahr: TEUR 79.570). Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2012 auf TEUR 95.761 (Vorjahr: TEUR 76.890) und setzte sich zusammen aus gezeichnetem Kapital von TEUR 48.400, einer Kapitalrücklage von TEUR 38.084, Gewinnrücklagen von TEUR 3.705 und einem Bilanzgewinn von TEUR 5.573. Der Jahresfehlbetrag belief sich im Geschäftsjahr 2012 auf TEUR 10.078 (Vorjahr: Jahresüberschuss von TEUR 1.887) und resultierte in erster Linie aus einem Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Vorjahresvergleich. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert in erster Linie aus dem unter dieser Position verbuchten Verlust aus der Veräußerung der Beteiligung an der Inventux Technologies AG im Geschäftsjahr 2012. 74 GEWINNPROGNOSE Die folgende Prognose bezieht sich auf den Umsatz sowie das EBITDA, EBIT und EBT der Capital Stage Gruppe ("Prognose"), stellt keine Beschreibung von Tatsachen dar und sollte von potenziellen Anlegern nicht als solche verstanden werden. Vielmehr handelt es sich um eine Aussage über die Erwartungen des Managements der Gesellschaft für den Umsatz sowie das EBITDA, EBIT und EBT der Capital Stage Gruppe. Potenzielle Anleger sollten sich bei ihrer Investitionsentscheidung nicht allein von dieser Prognose leiten lassen. Die nachfolgend aufgeführten Annahmen beziehen sich auf Faktoren, die von der Gesellschaft nicht oder nur eingeschränkt beeinflusst werden können. Auch wenn diese Annahmen nach Auffassung der Gesellschaft zum derzeitigen Zeitpunkt angemessen sind, können sie sich als unzutreffend erweisen und so zu anderen als den prognostizierten Ergebnissen führen. Darüber hinaus können weitere Aspekte, die der Gesellschaft gegenwärtig nicht bekannt sind, die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinflussen. Die Richtigkeit der in der Prognose dargestellten Sachverhalte und Annahmen kann und soll eine eigenständige Beurteilung eines potenziellen Anlegers nicht ersetzen. Umsatz-, EBITDA-, EBIT- und EBT-Prognose der Capital Stage AG für das Geschäftsjahr 2013 Die Capital Stage AG hat im Rahmen der Jahresabschlusserstellung 2012 folgende Umsatz-, EBITDA-, EBITund EBT-Prognose (im Folgenden kurz: "Prognose") veröffentlicht. "Hamburg, 25. März 2013 - Die Capital Stage AG erwartet für das Geschäftsjahr 2013 eine Steigerung der Umsatzerlöse auf über 60 Millionen Euro (Vorjahr 45,1 Millionen Euro). Das IFRS-Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) wird sich nach Vorlage der ersten Prognose auf über 44 Millionen Euro (Vorjahr 33,7 Millionen Euro) erhöhen. Für das EBIT rechnet der Konzern mit einer Steigerung auf über 26 Millionen Euro (Vorjahr 20,5 Millionen Euro) und für das EBT auf über 14 Millionen Euro (Vorjahr 9,5 Millionen Euro). Basis dieser Prognose ist das aktuelle Bestandsportfolio des Konzerns. Eine Investition der liquiden Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro ist dabei nicht unterstellt." Erläuterungen der Prognose Grundlagen Die Prognose für das Geschäftsjahr 2013 wurde nach den Grundsätzen des IDW-Rechnungslegungshinweises: Erstellung von Gewinnprognosen und –schätzungen nach den besonderen Anforderungen der Prospektverordnung (IDW RH HFA 2.003) erstellt. Die Prognose wurde auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) und den International Accounting Standards (IAS), unter Berücksichtigung der Interpretationen (IFRIC, SIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Bezüglich der Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die Darstellung im Anhang des Konzernabschlusses der Capital Stage AG zum 31. Dezember 2012 verwiesen. Als Basis dienen detaillierte Planungen der einzelnen Konzerngesellschaften aufgrund von bestehenden langfristigen Vertragsverhältnissen. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2013 wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst und basiert auf bestimmten Annahmen, die nachfolgend aufgeführt und erläutert werden. Faktoren und Annahmen a) Nicht beeinflussbare Faktoren Höhere Gewalt Die Gesellschaft geht davon aus, dass keine wesentlichen unvorhergesehenen Ereignisse eintreten werden, die nachhaltige Einschränkungen des laufenden Betriebes in der Gesellschaft zur Folge haben könnten wie z.B. Brände, Hochwasser, Überschwemmungen oder Erdbeben. Gesetzgebung In der Prognose geht die Gesellschaft davon aus, dass es keine wesentlichen Änderungen der derzeit geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen gibt. 75 Wetter Die Leistung regenerativer Solar- und Windparks ist von meteorologischen Gegebenheiten abhängig, worauf die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Prognostizierte Zahlen für Sonnenstunden und Windertrag können sich als unzutreffend erweisen. Die Gesellschaft geht in der Prognose von langjährigen statistisch erhobenen Erfahrungswerten aus. Stillstandzeiten Solar- und Windparks können aufgrund technischer Mängel am Park oder im Umspannwerk stillstehen sowie aufgrund notwendiger Arbeiten am Stromnetz durch den Energieversorger vom Netz genommen werden. Die Gesellschaft hat sämtliche Anlagen gegen das Risiko etwaiger Betriebsunterbrechungen versichert. Zinsentwicklung Die Gesellschaft geht bei der Prognose, unabhängig von der Entwicklung des Marktes, von einem gleichbleibenden Zinsniveau aus. Die Solar- und Windparks sind in hohem Maße durch Fremdkapital zu festen Zinssätzen mit langjährigen Laufzeiten finanziert. Weiterhin sind aufgrund der bestehenden Sicherungsinstrumente (ZinsSwaps) keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Fremdfinanzierungskonditionen zu erwarten. b) Begrenzt beinflussbare Faktoren Umsatz Die Gesellschaft geht im Geschäftsjahr 2013 aufgrund des erfolgten Portfolioausbaus von einem Umsatzanstieg im Vergleich zu 2012 aus. Für die Prognoseerstellung wurden die Annahmen hinsichtlich produzierter Kilowattstunden aus unabhängigen externen Ertragsgutachten, die bei Errichtung der Parks erstellt wurden, zugrunde gelegt. Diese Annahmen werden regelmäßig und laufend überprüft. In der Vergangenheit gab es keine Anhaltspunkte, dass die Gutachten in der Mehrheit nicht das tatsächliche Ertragspotenzial der Photovoltaik- und Windparks darstellen. In der Umsatz-Prognose für das Segment Finanzbeteiligungen geht die Gesellschaft davon aus, dass es keine wesentlichen Änderungen zum Geschäftsjahr 2012 gibt. EBITDA Die Gesellschaft hat für die EBITDA-Prognose folgende wesentlichen Annahmen getroffen: Sonstige Erträge Die Gesellschaft hat in der Prognose sonstige Erträge aus vorläufigen Kaufpreisallokationen in nicht unwesentlicher Höhe berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um Photovoltaikparks, bei denen die Kaufverträge bereits im Jahr 2012 geschlossen wurden, das Closing aber erst im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2013 erfolgte. Personal Die Capital Stage AG plant in der Prognose zusätzliche Personalstellen ein. Zudem wurden Boni sowie Tantiemen und in Einzelfällen Lohn- und Gehaltsanpassungen in der Prognose berücksichtigt. Sonstige Aufwendungen Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich die sonstigen Aufwendungen im Rahmen der langfristig vertraglich fixierten Serviceverträge analog zum Vorjahr entwickeln. EBIT Für die EBIT-Prognose wurden von der Gesellschaft zudem die planmäßigen Abschreibungen auf Stromeinspeiseverträge sowie auf die Photovoltaik- und Windkraftanlagen aus dem Bestandsportfolio unterstellt. EBT Die EBT-Prognose wurde unter der Prämisse erstellt, dass die Finanzaufwendungen aufgrund des Portfolioausbaus ansteigen werden. Im Geschäftsjahr 2013 werden keine Darlehensverträge auslaufen. Folglich wurden keine Refinanzierungen geplant. c) Sonstiges Die Prognose basiert auf dem Bestandsportfolio zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung. Für die zum Zeitpunkt der Erstellung der Prognose verfügbaren freien liquiden Mittel von ca. EUR 20 Mio. wurde keine Reinvestition in Form von Akquisitionen unterstellt. Außergewöhnliche Ergebnisse im Sinne des IDW-Rechnungslegungs-hinweises (IDW RH HFA 2.003) oder Ergebnisse aus nicht wiederkehrenden Aktivitäten sind in der Prognose nicht enthalten 76 Da sich die Prognose auf einen noch nicht abgeschlossenen Zeitraum bezieht und auf der Annahme über künftige ungewisse Ereignisse und Handlungen erstellt wird, ist sie naturgemäß mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Aufgrund dieser Unsicherheiten ist es möglich, dass das tatsächliche Ergebnis wesentlich vom prognostizierten Ergebnis abweicht. Die Prognose wurde im Anschluss an die Beendigung der Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Capital Stage AG am 25. März 2013 veröffentlicht. Eine aktuell erstellte Hochrechnung auf Basis des Halbjahresabschlusses zum 30. Juni 2013 stützt die getätigte Einschätzung, dass sich die positive Ertragsentwicklung fortsetzen und sich das Konzernergebnis weiter verbessern wird. An dieser Einschätzung hält der Vorstand auch weiterhin fest. Bescheinigung zur Umsatz-, EBITDA-, EBIT- und EBT-Prognose Bescheinigung des Abschlussprüfers An die Capital Stage AG Wir haben geprüft, ob die von der Capital Stage AG (Gesellschaft) für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 erstellte Umsatz-, EBITDA-, EBIT- und EBT-Prognose (Prognose) auf den in den Erläuterungen zur Prognose dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt worden ist und ob diese Grundlagen im Einklang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft stehen. Die Prognose umfasst die Umsatzerlöse, das EBITDA, das EBIT und das EBT für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 sowie Erläuterungen zur Prognose. Die Erstellung der Prognose einschließlich der in den Erläuterungen zur Prognose dargestellten Faktoren und Annahmen liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil darüber abzugeben, ob die Prognose auf den in den Erläuterungen zur Prognose dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt worden ist und ob diese Grundlagen im Einklang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft stehen. Nicht Gegenstand unseres Auftrags ist die Prüfung der von der Gesellschaft identifizierten und der Prognose zugrunde gelegten Annahmen sowie die Prüfung der in den Erläuterungen enthaltenen historischen Finanzinformationen. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) herausgegebenen IDW Prüfungshinweises: Prüfung von Gewinnprognosen und –schätzungen (IDW PH 9.960.3) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehler bei der Erstellung der Gewinnprognose auf den in den Erläuterungen zur Gewinnprognose dargestellten Grundlagen sowie bei der Erstellung dieser Grundlagen in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Da sich die Gewinnprognose auf einen noch nicht abgeschlossenen Zeitraum bezieht und auf der Grundlage von Annahmen über künftige ungewisse Ereignisse und Handlungen erstellt wird, ist sie naturgemäß mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Aufgrund dieser Unsicherheiten ist es möglich, die tatsächlichen Umsatzerlöse, das tatsächliche EBITDA, das tatsächliche EBIT und das tatsächliche EBT für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 wesentlich von den prognostizierten Umsatzerlösen, dem prognostizierten EBITDA, dem prognostizierten EBIT und dem prognostizierten EBT abweicht. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Umsatz-, EBITDA-, EBIT- und EBT-Prognose auf den in den Erläuterungen zur Prognose dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt. Diese Grundlagen stehen im Einklang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft. Hamburg, den 07. Oktober 2013 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Dinter) Wirtschaftsprüfer (ppa. Wendlandt) Wirtschaftsprüfer 77 MARKT UND WETTBEWERB Märkte für Erneuerbare Energien Überblick Zwischen 2000 bis 2010 ist die weltweite Stromproduktion aus Windenergieanlagen jährlich um 27 % und aus Photovoltaikanlagen um 42 % angestiegen. Im Jahre 2012 erhöhte sich die Leistung aus Windenergieanlagen um weitere 20 %, so dass die weltweite kumulierte Leistung 282 GW betrug. Der Markt der Photovoltaikenergie durchlief eine noch dynamischere Entwicklung. Die gesamte Leistung hat sich innerhalb der letzten zwei Jahre verdoppelt und betrug in 2012 insgesamt ungefähr 102 GW (Quelle: EPIA 2013). Gemäß der International Energy Agency ("IEA") wird sich die Energieproduktion aus erneuerbaren Energiequellen im Zeitraum von 2010 bis 2035 nahezu verdreifachen und im Jahre 2035 31 % zu der gesamten Stromproduktion beitragen. Energie aus Photovoltaik wird im Jahr 2035 ungefähr 7,5 % und Windenergie ungefähr ein Viertel zu der gesamten Stromproduktion im Jahr 2035 beitragen (Quelle: IEA World Energy Outlook 2012). Die prognostizierten Photovoltaik-Wachstumsraten sehen ein 26-faches Wachstum von 2010 bis 2035 vorher (Quelle: IEA World Energy Outlook 2012). Das schnelle Wachstum des Photovoltaik- und Windenergie-Marktes wurde durch den kontinuierlichen Ausbau der gesetzlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Regierungen, schnell sinkenden Kosten und den langfristig erwarteten Preisanstieg der fossilen Brennstoffe weiter vorangetrieben. Der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energiequellen wird voraussichtlich bis 2035 zusätzliche Investitionen in Höhe von USD 6,4 Billionen erfordern. Diese Investitionen beinhalten USD 1,3 Billionen für zusätzliche Photovoltaik-Kapazität und USD 2,1 Billionen für Windenergie (Quelle: IEA World Energy Outlook 2012). Europa Die europäische Landschaft für Erneuerbare Energien hat sich innerhalb der letzten 15 Jahre wesentlich verändert. Im Jahre 1997 setzte die Europäische Kommission das Ziel, dass 12 % der Energieproduktion in 2010 aus Erneuerbaren Energien stammen sollte. Nachdem bereits in 2006 ein Anteil von 9 % erreicht wurde, passte die Europäische Kommission diese Zielvorgabe an. In ihrer Erneuerbare-Energien-Richtlinie setzte die Europäische Kommission erneut ehrgeizige Ziele für alle Mitgliedstaaten, so dass die EU in 2020 einen Anteil von Erneuerbaren Energien an der gesamten Stromproduktion von 20 % erreichen soll. (Quelle: Erneuerbare-EnergienRichtlinie (EG) 2009) Die nachfolgende Darstellung zeigt einige länderspezifische Zielvorgaben im Vergleich zu dem tatsächlichen Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch für die Jahre 2008 bis 2011: Anteil der Erneuerbaren Energien im Ländervergleich (2008-2011) und EU-Zielvorgaben bis 2020 (in %) 25,0% 20,0% 20%* 20%* 18%* 17%* 15,0% 13,0% 12,5% 11,6% 10,4% 10,0% 11,5% 9,8% 8,6% 6,9% 12,3% 10,7% 9,2% 8,4% 15,1% 13,8% 13,0% 10,8% 15%* 3,3%3,8% 2,4%3,0% 5,0% 0,0% Europäische Union * Italien 2008 Deutschland 2009 2010 Spanien 2011 Vereinigtes Königreich EU-Zielvorgaben bis 2020 (Quelle: Eurostat, "Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch") 78 Die Übersicht verdeutlicht einen großen Bedarf an weiterer Entwicklung des Sektors Erneuerbare Energien. Gemäß Eurostat erzeugte die EU zum Ende 2011 ungefähr 13 % ihres gesamten Energieverbrauchs aus Erneuerbaren Energien (im Vergleich zu 10 % in 2008). Einige Länder, wie etwa Großbritannien, liegen derzeit weit hinter ihren Zielvorgaben zurück. (Quelle: Pressemitteilung Eurostat vom 26.04.2013) Deutschland Der positive Trend beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland hat sich fortgesetzt: ihr Anteil an der Brutto-Stromerzeugung betrug 2012 nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) rund 21,9 % (2011: 20,3). Bemerkenswert ist der neuerliche Anstieg bei der Photovoltaik, die von 3,2 % auf 4,6 % gestiegen ist. Der Anteil der Kernenergie ging auf 16 % zurück (2011: 17,7). Steinkohlekraftwerke trugen im vergangenen Jahr 19,1 % (2011: 18,5) der Brutto-Stromerzeugung bei. Braunkohlekraftwerke bleiben die stärkste Erzeugungsart mit 25,6 % (2011: 24,6). Auf einen Anteil von rund 6 % (2011: 5,3) kommen Heizöl, Pumpspeicher und sonstige Anlagen. Die nachfolgende Grafik zeigt den Anteil Erneuerbarer Energien am Netto-Stromverbrauch (Endenergie) in Deutschland: (Quelle: Fraunhofer ISE 2013) Die nachfolgende Grafik zeigt die bisherige Entwicklung von 1996 bis 2012 und die Mindestziele am Energiekonzept der Bundesregierung hinsichtlich des Anteils des Stroms aus regenerativen Energiequellen bezogen auf den Brutto-Inlandsstromverbrauch in Deutschland in %: 79 80% 65% 50% 35% 4% 4% 5% 5% 7% 7% 8% 8% 23% 20% 16%17% 14%15% 12% 9% 10% (Quelle: Fraunhofer ISE 2013) Photovoltaik Globale Entwicklung Zum Ende 2009 betrug die kumulierte weltweit installierte Leistung von Photovoltaikanlagen ungefähr 24 GW. Bereits ein Jahr später stieg diese auf 40,7 GW an und betrug zum Ende des Jahres 2011 71,1 GW. In 2012 waren weltweit Photovoltaikanlagen mit einer kumulierten Leistung von mehr als 100 GW (Installierte und ans Netz angeschlossene Photovoltaikanlagen. Gemäß EPIA 2013, der in diesem Zusammenhang zitierten Quelle, sind Daten hinsichtlich erfolgtem Netzanschluss bei der Beurteilung des steigenden Anteils von Photovoltaik im Elektrizitätsmix (und der Ausgaben in Form von Einspeisevergütungen) von größerer Relevanz.) installiert – die jährliche Stromproduktionsleistung betrug damit mindestens 110 TWh. Diese Energiemenge reicht aus, um den jährlichen Energiebedarf von 30 Millionen europäischen Haushalten zu decken. (Quelle: EPIA 2013) Im Vergleich der Länder weltweit bleibt Europa auch in 2012 hinsichtlich der kumulierten installierten Leistung von mehr als 70 GW die weltweit führende Region. Dies entspricht ungefähr 70 % der weltweiten kumulierten Photovoltaik-Leistung (verglichen mit ungefähr 75 % der weltweiten Leistung in 2011). An zweiter Stelle folgte China (8,3 GW), gefolgt von den USA (7,8 GW) und Japan (6,9 GW). Viele der Märkte außerhalb Europas – insbesondere China, die USA und Japan, jedoch auch Australien (2,4 GW) und Indien (1,2 GW) – haben erst einen sehr geringen Teil ihres möglichen Potentials erschlossen. Verschiedene Länder der "Sonnengürtelregion" wie Afrika, der Mittlere Osten, Südostasien und Südamerika haben gerade erst mit dem Ausbau bzw. der Entwicklung des Photovoltaik-Sektors begonnen. Trotzdem zeigt die kumulierte installierte Leistung außerhalb Europas von 30 GW in 2012 die kontinuierliche Angleichung zwischen Europa und den anderen Teilen der Welt und spiegelt daher das Nutzungsverhalten in Bezug auf den Stromverbrauch genauer wider. (Quelle: EPIA 2013) 80 Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der kumulierten weltweit installierten Leistung von Photovoltaikanlagen in MW für die Jahre 2010 bis 2012: 2010 Restliche Welt 2011 2012 1.590 2.098 2.098 71 192 601 800 3.300 8.300 USA 2.780 4.959 8.717 Region Asien-Pazifik 4.956 7.628 12.397 Europa 30.472 52.884 70.043 Gesamt 40.670 71.061 102.156 Mittlerer Osten und Afrika China (Quelle: EPIA 2013) Die weltweit neuinstallierte Leistung aus PV-Anlagen betrug in 2012 ungefähr 31,1 GW (2011: 30,3 GW). Deutschland war in 2012 bereits zum siebten Mal innerhalb der letzten 13 Jahre der weltweit größte PV-Markt mit neuinstallierter Leistung von 7,6 GW, gefolgt von China (5 GW) und Italien (3,4 GW). (Quelle: EPIA 2013) Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der weltweiten jährlich neu installierten Leistung von Photovoltaikanlagen in MW für die Jahre 2010 bis 2012: 2010 2011 2012 294 508 -1 46 121 410 500 2.500 5.000 USA 1.029 2.179 3.758 Region Asien-Pazifik 1.583 2.672 4.769 Europa 13.622 22.411 17.159 Gesamt 17.064 30.391 31.095 Restliche Welt Mittlerer Osten und Afrika China 1 Ab dem Jahr 2012 werden diese Leistungsdaten direkt bei den jeweiligen Regionen einbezogen. (Quelle: EPIA 2013) 81 Die nachfolgende Tabelle zeigt den jeweiligen länderspezifischen Anteil an der weltweit kumuliert installierten Leistung von Photovoltaikanlagen von ungefähr 102 GW im Jahre 2012 in %: Vereinigtes Griechenland 1% Königreich 2% Tschechische Republik 2% Australien Belgien 2% 2% Frankreich 4% Indien 1% Restliche Welt 12% Deutschland 31% Spanien 5% Japan 7% USA 7% Italien 16% China 8% (Quelle: EPIA 2013) Die Marktentwicklung in den nächsten fünf Jahren wird zu einem wesentlichen Teil von den Entwicklungen in Europa und der Fähigkeit der Regierungen abhängen, die Marktbedingungen auf einem akzeptablen Level zu halten. In einem Szenario, das wesentlich von den politischen Vorgaben geprägt ist, erwartet EPIA, dass sich der europäische Markt in 2013 zunächst bei ungefähr weiteren 16 bis 17 GW neu installierter Leistung stabilisiert, bevor ein Wachstumsanstieg auf bis zu ungefähr 25 bis 28 GW in 2017 erfolgt. In diesem Fall würde die weltweite kumulierte installierte Kapazität um 84 GW in 2017 erhöht werden, wozu neue Märkte außerhalb Europas ungefähr zwei Drittel dieses Wachstums beitragen würden. Neue Märkte werden ebenfalls in 2013 den wesentlichen Wachstumsbeitrag leisten, mit weiterer stabiler Entwicklung in den nächsten Jahren. EPIA erwartet, dass die Asien-Pazifik-Region (ohne China) jährlich zwischen 10 bis 20 GW Wachstum bis 2017 generieren wird. China allein könnte weitere 10 GW Neuinstallationen jährlich hinzufügen, so wie von chinesischen Behörden angekündigt. (Quelle: EPIA 2013) Die nachfolgende Tabelle zeigt zwei Entwicklungsszenarien der EPIA, zum einen mögliches Wachstum unter Annahme der heutigen Wachstumsraten (business-as-usual), sowie andererseits ein durch zunehmende politische Förderung mögliches Wachstum (policy-driven) von 2013 bis 2017 in MW: Historische Daten EPIA Business-as-Usual 2012 2013 2014 2015 2016 2017 410 660 920 1.300 1.900 2.400 China 5.000 6.000 7.000 8.000 8.000 10.000 USA 3.758 5.720 6.660 8.790 11.210 12.730 Region Asien-Pazifik 4.769 5.730 6.940 8.660 9.510 10.360 Europa 17.159 9.710 9.290 10.080 11.710 12.810 Gesamt 31.095 Mittlerer Osten und Afrika 27.810 30.810 36.830 42.330 48.300 82 Historische Daten EPIA Policy-Driven 2012 2013 2014 2015 2016 2017 410 1.500 2.700 3.400 4.500 6.060 China 5.000 10.000 10.000 11.000 12.000 15.000 USA 3.758 8.090 9.100 12.500 15.390 16.590 Region Asien-Pazifik 4.769 10.590 12.480 14.290 17.000 19.050 Europa 17.159 16.780 18.360 21.450 25.380 27.550 Gesamt 31.095 46.960 52.640 62.640 74.270 84.240 Mittlerer Osten und Afrika (Quelle: EPIA 2013) Europa Der europäische Markt hat sich innerhalb der letzten zehn Jahre schnell entwickelt: von einer jährlichen Leistung von weniger als 1 GW in 2003 stieg die jährlich neuinstallierte Leistung auf 13,6 GW in 2010 und 22,4 GW in 2011 (trotz eines schwierigen wirtschaftlichen Umfelds und dem in einigen Ländern unterschiedlich stark ausgeprägtem Widerstand gegen die Photovoltaik). Die bisher höchsten Zuwachsraten im Jahr 2011, die hervorgerufen wurden durch die schnelle Expansion von Photovoltaikanlagen in Italien und der hohen Anzahl an Installierungen von Photovoltaikanlagen in Deutschland, konnten jedoch in 2012 nicht erneut erreicht werden, so dass die neu installierte Leistung auf 17,2 GW zurückfiel. Erstmals seit 12 Jahren verringerte sich das Marktwachstum für Photovoltaikanlagen hinsichtlich neu installierter Kapazität in 2012. Dennoch übertraf der europäische Markt für Photovoltaikanlagen in 2012 erneut alle Erwartungen, nachdem Analysten aufgrund des schwierigen makroökonomischen Umfelds geringere Wachstumsraten erwartet hatten. (Quelle: EPIA 2013) Mit mehr als 17 GW neu installierter Photovoltaikleistung (verglichen mit 22.4 GW in 2011) stieg die kumulierte europäische Leistung auf 70 GW (verglichen mit 53 GW in 2011 und 30 GW in 2010). Dieses starke Wachstum wurde insbesondere durch Deutschland und Italien verursacht. (Quelle: EPIA 2013) Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die Anteile der EU-Mitgliedsstaaten an der neu installierten Leistung in der EU in % in 2012: Österreich Spanien 1% 2% Dänemark Schweiz 1% Rest Europa 4% 2% Belgien 4% Bulgarien 5% Griechenland 5% Deutschland 44% Großbritannien 6% Frankreich 6% Italien 20% (Quelle: EPIA 2013) 83 Die nachfolgende Tabelle stellt die Anteile der EU-Mitgliedsstaaten an der neu installierten Leistung in der EU in MW in 2012 dar: Land Leistung in MW in 2012 Deutschland 7.604 Italien 3.438 Frankreich 1.079 Großbritannien 925 Griechenland 912 Bulgarien 767 Belgien 599 Dänemark 378 Spanien 276 Österreich 230 Schweiz 200 Rest Europa 751 Gesamt 17.159 (Quelle: EPIA 2013) Deutschland Insgesamt erfolgte im Jahr 2012 ein Zubau an Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von 7,6 GW. Damit wurde der Zubau des Jahres 2011 (rund 7,5 GW) übertroffen. Die kumulierte installierte Leistung betrug in 2012 32,4 GW in Deutschland. Dieses Wachstum ging einher mit der fortschreitenden Entwicklung der Marktdynamik, in der die Photovoltaik sich in 2012 zunehmend aus sich selbst heraus finanzierte. Da die durchschnittlichen Stromgestehungskosten (LCOE) von Strom aus Photovoltaikanlagen mittlerweile geringer sind als der Verkaufspreis von Strom, ist, zumindest bei im Wohn- und Gewerbebereich installierten Photovoltaikanlagen in Deutschland, die Photovoltaik-Entwicklung zumindest teilweise auch durch den Anstieg des Eigenverbrauchs und nicht nur durch den Anreiz der Einspeisevergütung vorangetrieben worden. (Quelle: EPIA 2013) Allerdings hat sich der Zubau zum Jahresende 2012 deutlich abgeschwächt und lag rund 65 Prozent unter dem des Vorjahreszeitraums. Die deutliche Kürzung der Solarförderung ab Sommer 2012 zeigt offensichtlich ihre Wirkung. Nach Auslaufen der letzten Übergangsfristen für große Solarkraftwerke zum 30. September 2012 wurden wie erwartet spürbar weniger Solaranlagen installiert. (Quelle: Pressemitteilung Bundesverband der Solarwirtschaft vom 08.01.2013) Die Photovoltaik deckt in Deutschland derzeit rund fünf Prozent des Strombedarfs. Die rund 1,3 Millionen Solarstromanlagen in Deutschland deckten 2012 nach Informationen des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSWSolar) rechnerisch den Jahresstromverbrauch von acht Millionen Haushalten – ein Plus von etwa 45 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung und Prognose zur Vergütungs- und Strompreisentwicklung in Deutschland von 2000 bis 2020. 84 (Quelle: Fraunhofer ISE 2013) Italien 2012 wurden in Italien Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 3,4 GW neu ans Stromnetz angeschlossen. Dies ist ein erheblicher Rückgang verglichen mit dem großen Boom in 2011, als 9,45 GW neu ans Netz angeschlossen wurden. Die kumulierte installierte Leistung in Italien betrug in 2012 16,34 GW. Ähnlich wie auch in Deutschland wurden viele der PV-Anlagen, die 2011 ans Netz angeschlossen wurden, tatsächlich bereits schon Ende 2010 installiert. Die Zahlen differieren, wenn man den Markt aus der Sicht der Installation betrachtet. In diesem Fall bewegte sich der italienische Markt eher bei zusätzlichen Installationen von 4 bis 5 GW in 2010, 6 bis 7 GW in 2011 und um die 3,5 GW in 2012. Nach dem Ansturm in 2011 ist der italienische Markt wieder auf ein Niveau zurückgekehrt, das trotz allem nach wie vor hoch ist. Nachdem die Förderobergrenze für staatlich bezuschusste Einspeisevergütungen (FITs) erreicht wurde, wird sich der italienische Markt schneller in Richtung post-FIT-Ära wandeln als viele erwartet haben. (Quelle: EPIA 2013) Frankreich Der französische Photovoltaikmarkt verzeichnete in den letzten Jahren ein starkes Wachstum. Während laut des europäischen PV-Verbands EPIA 2008 erst 105 MW installiert und 46 MW auch ans Stromnetz angeschlossen waren, erhöhte sich 2009 die Kapazität auf 272 MW, wovon immerhin 185 MW ans Netz angeschlossen waren. (Quelle: EPIA 2010) Das im März 2011 in Kraft getretene überarbeitete Fördergesetz hat die maximale Förderung allerdings auf 500 MW installierter Kapazität pro Jahr beschränkt. Während PV-Systeme mit bis zu 100 kWp von rentablen Einspeisevergütungen profitieren, sind diese bei Anlagen mit mehr als 100 kWp extrem niedrig (ca. 10 Eurocent/kWh). Größere Projekte können sich aber auch an staatlichen Ausschreibungen (sog. Tenderverfahren) beteiligen. (Quelle: EPIA 2012) Eine erste Runde wurde in der zweiten Jahreshälfte 2011 begonnen. Dabei gilt ein vereinfachtes Verfahren für Anlagen mit 100 bis 250 kW. In dieser Gruppe sollen bis 2014 insgesamt 300 MW ausgeschrieben werden, verteilt auf sieben Phasen. Die zweite führte im Juli 2012 zur Annahme von 109 Projektanträgen mit zusammen 20,9 MW. In der Kategorie über 250 MW lief ein erstes Tenderverfahren Anfang 2012 an. Im Juli 2012 teilte die Regulierungsbehörde CRE mit, dass insgesamt 342 Projekte mit zusammen 519 MW eine positive Beurteilung durch das Ministerium erhalten haben. (Quelle: Dossier Branche kompakt - Solarenergie Frankreich, 2012, Germany Trade & Invest) Frankreich belegte bei den neu ans Stromnetz angeschlossenen Photovoltaikanlagen 2012 den dritten Platz unter den EU-Staaten, hauptsächlich wegen bereits schon früher installierter Projekte, die in 2012 ans Netz angeschlossen wurden. Neuinstallationen fanden 2012 nur in beschränktem Umfang statt. Mit einem Zuwachs von etwas mehr als 1 GW an neu ans Stromnetz angeschlossener Leistung in 2012 bleibt Frankreich noch immer hinter seinem theoretischen Potential zurück und liegt auch unter dem Wert in 2011 als 1,77 GW neu ans Stromnetz angeschlossen wurde. Insgesamt betrug die Ende 2011 ans Stromnetz angeschlossene kumulierte Kapazität 2,92 GW, ein Zuwachs von 55 % gegenüber 2010. Ende 2012 betrug die ans Stromnetz angeschlossene kumulierte Kapazität etwas mehr als 4 GW, ein Zuwachs von noch 36,9 %. Obwohl die französische Regierung in 85 jüngster Zeit auf einen weiteren Zuwachs von 1 GW drängte, bestehen nach wie vor erhebliche Hindernisse bei der Entwicklung des Markts. (Quelle: EPIA 2013) Windenergie Globale Entwicklung Mit geschätzten 13,2 GW Leistung aus neu installierten Windenergieanlagen in den USA in 2012 (2011: 6,8 GW) und voraussichtlich kaum mehr als 5 GW in 2013 sowie 14 GW in China in 2012 (2011: 17,6 GW) und vor dem Hintergrund voraussichtlich stagnierender Installationen in 2013 sind beide Märkte extrem instabil, was drastische Folgen für die jeweilige Windindustrie vor Ort hat. Nach Einschätzungen des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE) und VDMA Power Systems (VDMA PS) kann der Weltmarkt in diesem Jahr um bis zu zehn Prozent einbrechen. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands WindEnergie vom 30.01.2013) Die nachfolgende Darstellung und Tabelle zeigen die weltweit installierte Windenergie-Leistung sowie die zehn weltweit größten Windenergie Produzenten in 2012: Kanada Portugal 2% 2% China* 27% restliche Welt 14% Frankreich* 3% Italien 3% Großbritannien 3% Indien 6% Spanien 8% Deutschland 11% USA 21% *- vorläufige Zahlen Staat Gesamt MW In Prozent China* 75.564 26,8 USA 60.007 21,2 Deutschland 31.308 11,1 Spanien 22.796 8,1 Indien 18.421 6,5 Großbritannien 8.445 3 Italien 8.144 2,9 Frankreich* 7.196 2,5 Kanada 6.200 2,2 Portugal 4.525 1,6 39.853 14,1 restliche Welt 86 Total Top 10 242.606 85,9 Total weltweit 282.458 100,0 * - vorläufige Zahlen (Quelle: BWE 2012) Die nachfolgenden Darstellungen zeigen die weltweit neuinstallierte Leistung von Windenergieanlagen nach Ländern in MW und Anteil am Markt in % für 2012: restliche Welt 14% Rumänien 2% Kanada 2% Brasilien 3% Spanien 3% Italien China* 30% 3% Großbritannien 4% Indien 5% Deutschland 5% Staat USA 29% Gesamt MW In Prozent China* 13.200 29,1 USA 13.124 29,4 Deutschland 2.415 5,4 Indien 2.336 5,2 Großbritannien 1.897 4,2 Italien 1.273 2,8 Spanien 1.122 2,5 Brasilien 1.077 2,4 Kanada 935 2,1 Rumänien 923 2,1 restliche Welt 6385 14,3 Total Top 10 38.302 85,7 Total weltweit 44.687 100,0 * - vorläufige Zahlen (Quelle: BWE 2012) Europa Windenergie spielt bei der Erreichung der EU-Ziele für 2020 hinsichtlich des Energie-Produktmix eine wesentliche Rolle. Die Europäische Kommission schätzt, dass Windenergie 12 % zu angestrebten 20 %-Anteil an Erneuerbaren Energien beitragen wird und begründet dies mit den sehr hohen Kapazitätserweiterungen innerhalb der 87 letzten zehn Jahre. 1997 betrug die kumulierte installierte Wind-Leistung 4,8 GW, wuchs jedoch bis Ende 2011 auf 94 GW an. Dies entspricht 6,3% des gesamten Energiebedarfs in der EU (Quelle: EWEA Green Growth Report 2012) Von 2011 bis 2012 erhöhte sich die installierte Leistung von Windkraftanlagen von 94 GW in 2011 auf 107 GW in 2012. Dies entspricht einer Wachstumsrate in 2012 von 13 %. 2011 war die Wachstumsrate noch 11 %. (Quelle: WWEA World Wind Energy Report 2012) Die International Energy Agency (IEA) gibt an, dass die ansteigende Stromproduktion aus Windenergie höher ist als die von anderen Erneuerbaren Energien. Die IEA nimmt weiter an, dass die global erzeugte Windenergie von 342 TWh in 2010 auf ungefähr 2.680 TWh in 2035 und somit der Anteil an der gesamten Energieerzeugung von 1,6 % in 2010 auf 7,3 % in 2035 ansteigen wird. Weiterhin nimmt die IEA an, dass die EU den vergleichsweise höchsten Anteil an Windenergie erzeugen wird (ca. ein Fünftel des weltweit erzeugten Stroms in 2035, verglichen mit weniger als 5 % in 2010) (Quelle: IEA World Energy Outlook 2012). Deutschland Der deutsche Windmarkt verzeichnete im Jahr 2012 erneut ein stabiles Wachstum. Nach aktuellen Erhebungen der Deutschen WindGuard im Auftrag des Bundesverbandes Wind-Energie e.V. (BWE) und VDMA Power Systems (VDMA PS) wurden im vergangenen Jahr 998 (2011: 895) Windenergieanlagen mit einer Leistung von 2,415 (2011: 2,007) GW neu installiert. Damit gingen 2012 rund 20 % mehr Leistung ans Netz als im Vorjahr. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die installierte Windleistung in Deutschland in MW sowie die Anzahl der Windenergieanlagen von 2010 bis 2012: Jahr Neu installierte Leistung in MW Kumulierte Leistung in MW Anzahl neu installierter Anlagen Kumulierte Anlagenzahl 2010 1.551 27.190 754 21.607 2011 2.085 29.060 895 22.297 2012 2.416 31.308 998 23.030 (Quelle: BWE 2012) Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht zum deutschen Windenergiemarkt für 2011 und 2012: Bereich 2011 2012 29.060,04 MW 31.307,16 MW 2.085,72 MW 2.415,16 MW 23.030 22.297 Repowering (abgebaut) 123 MW 178,56 MW Repowering (dafür aufgebaut) 238 MW 431,63 MW 895 998 48,9 Mrd. kWh 46,0 Mrd. kWh* 8,0 % 7,4 % Installierte Gesamtleistung Neubau an installierter Leistung Anlagenzahl Neu aufgebaute Anlagen Stromproduktion durch Windenergieanlagen Anteil an Bruttostromerzeugung * - vorläufiger Wert (Quelle: BWE 2012) Auch wenn im Vergleich der deutschen Bundesländer untereinander nach wie vor Niedersachsen (Zubau 2012: 356 MW, 152 Windenergieanlagen) und Schleswig-Holstein (315 MW, 128 Windenergieanlagen) die Spitzenposition einnehmen, erreichen auch südliche Bundesländer wie Rheinland-Pfalz (292 MW, 102 Windenergieanlagen) und Bayern (288 MW, 76 Windenergieanlagen) höhere Ausbauwerte. Mit nur 19 MW und neun Windenergieanlagen bleibt Baden-Württemberg noch Schlusslicht unter den deutschen Flächenländern. Im Bereich der Windenergie auf See gingen im letzten Jahr 16 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 80 MW neu ans Netz. Damit speisen gegenwärtig in der deutschen Nord- und Ostsee zusammen 68 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 280 MW Strom ins Stromnetz ein. 2012 wurden 109 Fundamentstrukturen auf See installiert, 88 sechs Offshore-Windparks mit über 350 Anlagen und einer Leistung von 1,7 GW sind laut VDMA PS in Bau. (Quelle: BWE 2012) Die Erhebungen der Deutschen WindGuard auf Basis einer Herstellerbefragung haben sich ebenfalls auf die Konfiguration der neu angeschlossenen Anlagen erstreckt. Demnach offenbart sich vor allem bei den Turmhöhen eine weite Spreizung im Bundesländervergleich. So etwa verzeichnen die Anlagen in Schleswig-Holstein mit durchschnittlich 82 Metern die bei weitem niedrigste Nabenhöhe. Im Vergleich dazu liegt die Nabenhöhe in Bayern bei 134 und in Baden-Württemberg bei 130 Metern. Italien In Italien setzte sich der Ausbau der Windkraftkapazitäten auch 2012 fort. Ein Wachstum von 21% dürfte sich jedoch 2013 nicht wiederholen. Durch die Neugestaltung der Förderung für erneuerbare Energien wurden die Mittel für große Windparks drastisch reduziert. Im Gegensatz zur blasenartigen Entwicklung des italienischen Photovoltaikmarkts, ist die Windkraft durch stabiles Wachstum über einen längeren Zeitraum gekennzeichnet. Die Wachstumsraten lagen in den letzten Jahren zwischen 18% und 30%. Die schnelle Zunahme von Installationen im vergangenen Jahr war vor allem auf das Inkrafttreten der Fördermittelneugestaltung zum 1.1.2013 zurückzuführen. (Quelle: Pressemitteilung von Germany Trade & Invest vom 21.06.2013) Italien ist der weltweit siebtgrößte Windenergieproduzent mit einer installierten Windleistung von insgesamt 8,14 GW und belegt in Europa hinter Deutschland, Spanien und Großbritannien den vierten Platz. Mit 6.149 Windanlagen hat Italien im vergangenen Jahr 13 TWh Strom generiert. Dies entspricht etwa 5% der Stromproduktion Italiens. (Quelle: Pressemitteilung von Germany Trade & Invest vom 21.06.2013) Im Jahr 2012 wurden Windenergieanlagen mit einer Leistung von 1,27 GW neu installiert, das entspricht einer Wachstumsrate von 20,9% im Vergleich zum Vorjahr (Quelle: WWEA World Wind Energy Report 2012). In 2011 wurden knapp 700 MW Windleistung neu installiert, die gesamte installierte Windleistung betrug in 2011 6,74 GW (Quelle: Frauenhofer Windreport 2011, WWEA World Wind Energy Report 2012). Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die installierte Windleistung in Italien in MW von 2008 bis 2010: Jahr Kumulierte Leistung in MW 2008 3.736 2009 4.850 2010 5.797 (Quelle: WWEA World Wind Energy Report 2012) Frankreich Frankreich ist der weltweit achtgrößte Windenergieproduzent mit einer installierten Windleistung von insgesamt 7,47 GW und belegt in Europa hinter Deutschland, Spanien, Großbritannien und Italien den fünften Platz. Im Jahr 2012 wurden Windenergieanlagen mit einer Leistung von 757 MW neu installiert, das entspricht einer Wachstumsrate von 14,1 % im Vergleich zum Vorjahr. In 2011 wurden ca. 980 MW Windleistung neu installiert, ein Wachstum von 17,7 % gegenüber 2010. Die gesamte installierte Windleistung betrug Ende 2011 6,55 GW (Quelle: WWEA World Wind Energy Report 2012) Zwei Drittel der Ende 2012 in Frankreich installierten Windenergiekapazitäten stammen aus den letzten fünf Jahren. Waren 2000 erst 61 MW vorhanden und hatte sich der Bestand bis 2005 auf 757 MW erweitert, so begann ab 2006 eine Folge von Jahren mit jeweils über 1 GW Zubau. Seit 2011 haben die rechtlichen Unsicherheiten bezüglich der Einspeisevergütungen zu einer Verlangsamung geführt. Lediglich 96 Windparks mit einer Gesamtleistung von 757 MW wurden 2012 errichtet. (Quelle: Dossier Branche kompakt - Windenergie Frankreich, 2013, Germany Trade & Invest) Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die installierte Windleistung in Frankreich in MW von 2008 bis 2010: Jahr Kumulierte Leistung in MW 2008 3.313,7 2009 4.483,4 2010 5.569,4 89 (Quelle: WWEA World Wind Energy Report 2012) Wettbewerb und Wettbewerbsposition Das Geschäft der Capital Stage Gruppe ist weltweitem Wettbewerb ausgesetzt. Die Capital Stage Gruppe sieht sich aufgrund der von Wettbewerbern veröffentlichten Informationen sowie ihrer eigenen Markteinschätzung in Bezug auf die von der Capital Stage Gruppe abgedeckten Märkte als einer der führenden unabhängigen Betreiber von Solarparks. Nach Einschätzung der Gesellschaft gibt es derzeit in Deutschland keinen anderen Marktteilnehmer mit dem gleichen Geschäftsmodell und Track Record und somit keinen direkten Wettbewerber im Bereich des Betriebs von Solar- und Windparks. Allerdings gibt es aus Sicht der Gesellschaft in einem weiter gefassten Bereich Marktteilnehmer, die mit der Capital Stage Gruppe im Wettbewerb stehen. Nach der Einschätzung der Gesellschaft kommen ihre wesentlichen Wettbewerber im weiteren Sinne im Bereich des Betriebs von bzw. der Investitionstätigkeit in Photovoltaikanlagen aus dem Bereich der Versicherer (überwiegend bei Großprojekten mit großem MW-Volumen), der institutionellen Fonds bzw. Investoren und der geschlossenen Fonds; im Bereich der Onshore-Windanlagen sind nach Einschätzung der Gesellschaft zusätzlich auch Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke Wettbewerber. Die Gesellschaft zählt im Einzelnen die folgenden Unternehmen zu ihren Wettbewerbern: Versicherer Im Bereich der großen Versicherer, die vor allem weltweit in Großprojekte, insbesondere, aber nicht ausschließlich, in Onshore Windanlagen, investieren, zählt die Gesellschaft unter anderem die MEAG Munich ERGO AssetManagement GmbH, die Allianz SE, die Allianz Capital Partners GmbH sowie die Allianz Global Investors Europe GmbH zu ihren Wettbewerbern. Im Bereich der kleineren Versicherungen, die vor allem in verbriefte Strukturen investieren, sind nach Auffassung der Gesellschaft vor allem die Axa Versicherungs AG, die Barmenia Versicherungen und die Talanx Asset Management GmbH Wettbewerber der Capital Stage Gruppe. Institutionelle Fonds und Investoren Im Bereich der institutionellen Fonds und institutionellen Investoren zählt die Gesellschaft die Luxcara GmbH, die Impax Asset Management Group PLC, die Management Capital Group, die NIBC Infrastructure Partners, die SUSI Partners AG sowie die CEE Management GmbH zu ihren Wettbewerbern. Im Bereich der geschlossenen Fonds zählen bzw. zählten die Commerz Real AG, die BVT GmbH, die KGAL GmbH & Co. KG, die Nordcapital GmbH, die Wattner AG, Wealth Cap (Wealth Management Capital Holding GmbH), die GSI Fonds GmbH & Co. KG, die White Owl Capital AG sowie die Voigt & Collegen GmbH zu den Wettbewerbern der Gesellschaft. Energieversorgungsunternehmen Im Bereich der Investitionen in Offshore-Windanlagen zählt die Gesellschaft Energieversorgungsunternehmen wie die E.ON SE, die RWE AG, die EnBW Energie Baden-Württemberg AG sowie die Vattenfall GmbH zu ihren Wettbewerbern. Stadtwerke Im Bereich der Investitionen in Onshore-Windanlagen zählt die Gesellschaft Stadtwerke wie die Thüga Energie GmbH, die Grünwerke GmbH, die Stadtwerke München GmbH, Stadtwerke Leipzig GmbH, die Stadtwerke Hannover AG und die Pfalzwerke AG sowie die Mainova AG zu ihren Wettbewerbern. 90 BESCHREIBUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT Einführung Die Capital Stage AG betreibt Solar- und Windenergieanlagen und verfügt über ein Portfolio von derzeit 25 Solar- und fünf Windparks mit einer Kapazität von insgesamt ungefähr 190,9 MWp (Solarparks ca. 142,9 MWp, Windparks ca. 48 MWp). Gemessen an der kumulierten Leistung ihrer Solarenergieanlagen ist die Gesellschaft nach eigener Einschätzung Deutschlands größter unabhängiger Solarparkbetreiber. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erwirbt die Capital Stage AG mittelbar in der Regel sämtliche Anteile an Projektgesellschaften, in deren Eigentum wiederum sich die Solar- und Windenergieanlagen befinden. Das Eigentum erstreckt sich regelmäßig auf die Anlagen als solche, d.h. die Module, Komponenten und Unterkonstruktionen, jedoch nicht auf das jeweilige Grundstück, das in der Regel gepachtet ist (die von der Gesellschaft betriebenen Solar- und Windenergieanlagen werden im nachfolgenden als "PV-Parks" und "Windparks" bezeichnet). Darüber hinaus übernimmt die Gesellschaft für ihre PV-Parks die technische und kaufmännische Betriebsführung selbst (operation and management, "O&M"), für ihre Windparks erbringt die Gesellschaft zu einem Teil die kaufmännische Betriebsführung. Weiterhin übernimmt die Gesellschaft auch das O&M für Solarparkanlagen von Dritten. Die PV-Parks und Windparks der Gesellschaft liegen größtenteils in Deutschland, zu einem kleineren Teil in Norditalien. Die Capital Stage AG hat sich seit dem Jahr 2009 konsequent im sogenannten Downstream Bereich der Wertschöpfungskette des Sektors erneuerbare Energien, d.h. dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie, positioniert. Der Fokus liegt dabei auf dem Erwerb und Betrieb von sogenannten "Turn-Key-Anlagen" (schlüsselfertige Bestandsparks, die bereits über einen Netzanschluss und verifizierbare Leistungsdaten verfügen). Die Capital Stage AG prüft hierfür laufend attraktive Investitionsmöglichkeiten. Die Gesellschaft beteiligt sich in aller Regel nicht an der Projektierung der Anlagen. Mit dieser nach Einschätzung der Gesellschaft risikoreduzierten Strategie unterscheidet sie sich wesentlich von anderen Unternehmen der Solarwirtschaft, z.B. den Solarmodulherstellern und Projektentwicklern. Historie Die Capital Stage Gruppe in ihrer heutigen Ausrichtung hat sich aus dem vorherigen Geschäftsmodell einer Private Equity Gesellschaft mit Investitionsschwerpunkt im Sektor der Erneuerbaren Energien/Umwelttechnologien (Cleantech) herausgebildet. Im Geschäftsjahr 2009 investierte die Capital Stage AG erstmals in zwei Freiflächen-PV-Parks mit insgesamt über 5 MW sowie eine kleine Aufdachanlage, die im Dezember 2009 mit der Stromeinspeisung begonnen haben. Die Gesellschaft hat seitdem ihre Tätigkeit als Betreiber von PV-Parks und Windparks konsequent ausgebaut. Die nachfolgende Darstellung zeigt die Entwicklung des Portfolios der Gesellschaft hinsichtlich der Anzahl der erworbenen PV-Parks und Windparks sowie der korrelierenden Kapazität in MWp vom dritten Quartal 2009 bis zum ersten Quartal 2013: +2 +9 +5 +12 +2 200 35 Anzahl der erworbenen Parks* pro Jahr MWp Wind 175 150 30 25 125 MWp PV 100 Anzahl der Parks* 20 15 75 10 50 5 25 0 Q3 Q4 2009 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 2010 Q2 Q3 2011 Q4 Q1 Q2 Q3 2012 Q4 Q1 0 Q2 2013 * beinhaltet sowohl die PV-als auch die Windparks 91 Wettbewerbsstärken Nach Einschätzung der Gesellschaft zeichnet sich die Capital Stage Gruppe durch die folgenden Wettbewerbsstärken aus: Deutschlands größter Solarparkbetreiber mit erfolgreichem Geschäftsmodell: Nach der erstmaligen Investition in zwei Freiflächen-PV-Parks und eine Aufdachanlage in 2009 hat sich die Capital Stage AG erfolgreich im Downstream Bereich der Wertschöpfungskette Erneuerbare Energien positioniert. Seit 2009 hat die Gesellschaft ihr Portfolio konsequent auf derzeit 25 PV-Parks und 5 Windparks ausgebaut und sich aufgrund der Kapazität des Portfolios von insgesamt ungefähr 190,9 MWp (PV-Parks ca. 142,9 MWp, Windparks ca. 48 MWp) nach eigener Einschätzung als Deutschlands größter unabhängiger Solarparkbetreiber etabliert. Die Capital Stage AG hat ihr Portfolio darüber hinaus mit einem erfolgreichen Markteintritt in Italien auch geografisch diversifiziert. Nach Einschätzung der Gesellschaft gibt es derzeit in Deutschland keinen anderen Marktteilnehmer mit gleichem Geschäftsmodell und Track Record. Risikoreduzierter Investitionsansatz durch Erwerb von Turn-Key-Anlagen: Der Investitionsansatz der Gesellschaft verfolgt den Erwerb und Betrieb von sogenannten "Turn-Key-Anlagen". Diese sind schlüsselfertige Bestandsparks, die bereits über einen Netzanschluss verfügen, Strom erzeugen und diesen ins Netz einspeisen. Aufgrund der jeweiligen Historie der Turn-Key-Anlagen und ihrer spezifischen Industrieexpertise ist es der Gesellschaft möglich, die Leistungsdaten der Anlagen zu verifizieren und somit eine adäquatere Bewertung vorzunehmen. Nach Ansicht der Gesellschaft birgt ihr Investitionsansatz erheblich reduzierte Risiken, da sie im Rahmen des Erwerbs von Turn-Key-Anlagen nicht den Risiken der Projektierung, insbesondere nicht solchen hinsichtlich der Genehmigung und Konstruktion der Solar- und Windparkanlagen, unterliegt. Die Gesellschaft beteiligt sich in aller Regel nicht an der Projektierung der Anlagen und übernimmt nur ausnahmsweise die Fertigstellung von bereits finanzierten und genehmigten Einzelprojekten ausgewählter Projektierungsgesellschaften. Mit diesem nach Einschätzung der Gesellschaft risikoreduzierten Investitionsansatz unterscheidet sie sich wesentlich von anderen Unternehmen der Solarwirtschaft, z.B. den Solarmodulherstellern und Projektentwicklern. Ausgereiftes Portfoliomanagement und umfangreiches Netzwerk: Die Gesellschaft verfolgt mit ihrem Investitionsansatz die Minimierung von Risiken und eine stabile Cashflow-Generierung. In diesem Zusammenhang kann sie auf den umfangreichen Erfahrungsschatz und die Kenntnisse ihres Vorstands und ihrer Mitarbeiter zurückgreifen. Auch das Portfoliomanagement erfolgt durch ihre eigenen Mitarbeiter. Nach Ansicht der Gesellschaft ermöglicht die fundierte und umfangreiche interne Prüfung eine selektive Auswahl von qualitativ hochwertigen PV-Parks und Windparks. Die fortlaufende Qualität des Portfolios wird gesichert durch die fortlaufende Überwachung der Leistungsfähigkeit des Portfolios. Die Gesellschaft konnte sich zudem am Markt ein weitreichendes Netzwerk aufbauen. Aus ihrem eigenen Netzwerk heraus generiert die Gesellschaft einen umfangreichen Dealflow – allein in 2012 wurden ihr mehr als 300 Projekte vorgestellt – und kann auf etablierte Partner zurückgreifen. Nach Ansicht der Gesellschaft bestätigt dies ihre hohe Marktvisibilität. Darüber hinaus ist die Gesellschaft in der Lage, auf fundierten Vorprüfungen basierende, schnelle Investitionsentscheidungen treffen zu können und verfügt nach eigener Einschätzung über eine hohe Reputation im Markt, auch komplexe Projekte innerhalb angemessener Fristen realisieren zu können. Die Gesellschaft ist der Ansicht, ihren Partnern durch ihre Projekterfahrung und ihr umfangreiches Netzwerk eine große Transaktionssicherheit bieten zu können. Stabile Cashflows mit hoher Visibilität und attraktiven Renditen: Sämtliche PV-Parks und die überwiegende Anzahl der Windparks der Gesellschaft erhalten für den jeweils produzierten und eingespeisten Strom garantierte – gesetzlich vorgegebene – Einspeisevergütungen für einen im Voraus festgelegten Zeitraum von durchschnittlich 20 Jahren. Diese planbaren, stabilen Cashflows sorgen für eine hohe Einnahmensicherheit und attraktive Renditen. Für eine konstante Verfügbarkeit ihrer PV-Parks und Windparks und zur Minimierung von möglichen Risiken aus wetter- oder technisch bedingten Ausfällen überwacht die Gesellschaft über Online-Tools die Leistungsfähigkeit ihres Portfolios laufend per Ferndiagnose und kann so gegebenenfalls sofort reagieren. Im Rahmen ihrer O&M-Tätigkeit führt die Capital Stage Gruppe Gegenmaßnahmen bei PV-Parks selbst durch, ohne dabei auf externe Dienstleister angewiesen zu sein. Optionen zur Verlängerung der Pachtverträge und betriebseigene Grundstücke ermöglichen eine Fortführung der Anlagen nach dem Ende der gesetzlichen Vertragslaufzeit zu verhältnismäßig geringen Betriebsführungskosten und so auch stabile Einnahmen über die gesetzliche Einspeisungsvergütungsvertragslaufzeit hinaus (sogenanntes "golden end"). Hohe Qualität des Portfolios: Die Gesellschaft misst bei der Prüfung und Auswahl der PV-Parks und Windparks der Qualität der Module und Komponenten der Anlagen eine wesentliche Bedeutung bei. Nach Ansicht der Gesellschaft führt die hohe Qualität der Module und Komponenten der Anlagen zu einer konstanten Leistungsfähigkeit und einem konstanten Produktionsoutput und somit zur Planbarkeit und 92 Einnahmensicherheit. Auf der Basis veröffentlichter Studien, wie z.B. der Fraunhofer ISE 2013, nimmt die Gesellschaft bei ihrer Planung an, dass zum Ende der jeweiligen gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen die PV-Parks noch über eine durchschnittliche Leistungsfähigkeit von ca. 93 % verfügen werden. Aufgrund der von den Herstellern der Windenergieanlagen im Rahmen der Serviceverträge abgegebenen Parkverfügbarkeitsgarantien erwartet die Gesellschaft eine hohe Leistungsfähigkeit ihrer Windparks innerhalb der ersten 15 Jahre nach Inbetriebnahme in Höhe von durchschnittlich ca. 97 %. Optimale Betriebsabläufe: Die schlanke Organisationsstruktur der Capital Stage Gruppe führt nach Ansicht der Gesellschaft zu kürzeren Reaktionszeiten und effizienteren Entscheidungsprozessen, als dies bei Wettbewerbern der Fall ist. Nach Ansicht der Gesellschaft kann diese so schneller auf angebotene Investitionsmöglichkeiten reagieren. Dazu trägt wesentlich das in der Gesellschaft vorhandene Know-How bei, wodurch die Gesellschaft bei der Evaluierung von Projekten unabhängig von externen Dienstleistern ist. Erfahrenes Management-Team: Die Gesellschaft profitiert von der langjährigen Erfahrung des Management-Teams sowie der qualifizierten Mitarbeiter der Capital Stage Gruppe und deren Branchenexpertise, die nach Ansicht der Gesellschaft maßgeblich zum Erfolg des Geschäftsmodells der Capital Stage Gruppe beitragen. Zudem trägt die PV Services wesentlich zu dem sorgfältigen Investitionsansatz bei und ermöglicht Unabhängigkeit bei der Beurteilung von neuen Projekten. Strategie Die Gesellschaft beabsichtigt, ihre derzeitige Geschäftstätigkeit als Betreiber von PV-Parks und Windparks in den nächsten Jahren weiter auszubauen. Hierzu verfolgt die Gesellschaft die nachstehend dargestellten Maßnahmen: Ausweitung des PV Park- und Windpark-Portfolios: Die Gesellschaft beabsichtigt, ihr derzeitiges Portfolio durch den Erwerb weiterer PV-Parks und Windparks auszuweiten. Der Fokus der Gesellschaft liegt derzeit insbesondere auf dem Erwerb weiterer PV-Parks, die nach Einschätzung der Gesellschaft in dem aktuellen Marktumfeld ein sehr gutes Chancen-Risikoverhältnis bieten. Darüber hinaus betrachtet die Gesellschaft Windparks als eine wichtige Ergänzung des Portfolios als Diversifikation und "natürliches" Hedging gegen Veränderungen der Einstrahlungsintensität sowie die Saisonalität ihrer Geschäftstätigkeit. Weiterhin evaluiert die Gesellschaft laufend die Erschließung neuer geografischer Märkte, da die geografische Verteilung des Portfolios nach Ansicht der Gesellschaft das Risiko verringert, dass sich ändernde Wetterbedingungen oder sonstige regionale Faktoren die Leistung der PV-Parks und Windparks an allen Standorten gleichermaßen beeinträchtigen. Die Gesellschaft prüft in diesem Zusammenhang laufend Investitionsmöglichkeiten in Deutschland, Italien und Frankreich, die ihr im wesentlichen Teil aus ihrem eigenen Netzwerk heraus angeboten werden, so dass jederzeit auch kurzfristige Erweiterungen des Portfolios möglich sind. Desinvestition und Portfoliooptimierung: Die Gesellschaft erwägt, auch Verkäufe von eigenen PVParks und Windparks oder Teilen hiervon, um gebundenes Kapital freizusetzen sowie durch die anschließende Investition dieses Kapitals in neue, renditestärkere PV-Parks oder Windparks die Rendite des Portfolios zu optimieren. Dieser Optimierungsansatz ist fester Bestandteil des Portfoliomanagements der Gesellschaft und umfasst auch die Finanzbeteiligungen der Gesellschaft. Die Gesellschaft konnte bereits einen Trend hinsichtlich erhöhter Nachfrage von Investoren an qualitativ hochwertigen Bestandsparks mit entsprechender Historie feststellen. Ausweitung der PV Services für Dritt-Parks: Zur weiteren Optimierung der Geschäftstätigkeit und der optimalen Steuerung ihrer Bestandsparks beabsichtigt die Gesellschaft, den Bereich PV Services weiter auszubauen. Die Gesellschaft beabsichtigt, diese Strategie konsequent auch bei künftigen Neuerwerben anzuwenden und die kaufmännische und technische Betriebsführung für PV-Parks im Rahmen der PV Services zu übernehmen. Ferner soll der Ausbau des O&M für externe PV-Parks vorangetrieben werden. Darüber hinaus plant die Gesellschaft, in die kaufmännische und technische Betriebsführung von Windparks einzusteigen. 93 Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe Überblick Die Capital Stage AG erwirbt und betreibt Solar- und Windenergieanlagen und ist mit einem Portfolio von derzeit 25 PV-Parks und fünf Windparks mit einer Kapazität von insgesamt ungefähr 190,9 MWp (PV-Parks ca. 142,9 MWp, Windparks ca. 48 MWp) nach eigener Einschätzung gemessen an der kumulierten Leistung ihrer Solarenergieanlagen Deutschlands größter unabhängiger Solarparkbetreiber. Die PV-Parks und Windparks liegen größtenteils in Deutschland, zu einem kleineren Teil in Norditalien. Die Capital Stage AG erwirbt mittelbar über ihre Tochtergesellschaften mehrheitlich, bzw. in der Regel vollständig, die Anteile an den jeweiligen Projektgesellschaften (special purpose vehicle, "SPV"), die wiederum Eigentümer der bestehenden und ans Netz angeschlossenen Solar- und Windenergieanlagen sind. Das Eigentum der SPVs an den Solar- und Windenergieanlagen erstreckt sich auf die Module, Wechselrichter, Windturbinen, Türme, Komponenten und die Unterkonstruktion (eine Ausnahme dazu bildet eine Leasingkonstruktion in Italien). Das Grundstück, auf dem sich die Anlagen befinden, wird in der Regel von den SPVs gepachtet. (siehe: "– Geschäftsbereiche der Capital Stage Gruppe – Betrieb von PV-Parks und Windparks") Über ihre Tochtergesellschaft Capital Stage Solar Service GmbH übernimmt die Gesellschaft die technische und kaufmännische Betriebsführung (mit Ausnahme eines PV-Parks) sämtlicher PV-Parks der Capital Stage Gruppe in Deutschland, für drei ihrer PV-Parks in Italien sowie für externe PV-Parks. Darüber hinaus erbringt die Capital Stage Gruppe die kaufmännische Betriebsführung für einen Teil der Windparks. Die technische Betriebsführung der Windparks der Capital Stage Gruppe wird von dem Hersteller der Windturbinen übernommen. Über ihre Tochtergesellschaft Eneri PV Services Srl, Bozen, Italien, übernimmt die Gesellschaft die technische und kaufmännische Betriebsführung der weiteren fünf PV-Parks in Italien. (siehe "– Geschäftsbereiche der Capital Stage Gruppe – PV Services") Investitionsansatz bei PV-Parks und Windparks Die Capital Stage AG hat sich seit dem Jahr 2009 konsequent im sogenannten Downstream Bereich der Wertschöpfungskette des Sektors erneuerbare Energien, d.h. dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie, positioniert. Der Fokus liegt dabei auf dem Erwerb von sogenannten "Turn-Key-Anlagen" (d.h. schlüsselfertige Bestandsparks, die bereits über einen Netzanschluss verfügen, Strom erzeugen und ins Netz einspeisen). Die Gesellschaft beteiligt sich weiterhin in aller Regel nicht an der Projektierung der Anlagen und übernimmt nur ausnahmsweise die Fertigstellung von bereits finanzierten und genehmigten Einzelprojekten ausgewählter Projektierungsgesellschaften. Mit diesem nach Einschätzung der Gesellschaft risikoreduzierten Investitionsansatz unterscheidet sie sich wesentlich von anderen Unternehmen der Solarwirtschaft, z.B. den Solarmodulherstellern und Projektentwicklern. Die Capital Stage AG prüft laufend Investitionsmöglichkeiten in Solar- und Windparks, die ihr zu einem wesentlichen Teil aus ihrem eigenen Netzwerk angedient werden. So wurden der Gesellschaft im Jahr 2012 ungefähr 300 Solar- und Windparks vorgestellt. Nach Ansicht der Gesellschaft birgt ihr Investitionsansatz erheblich reduzierte Risiken, da sie im Rahmen des Erwerbs von Turn-Key-Anlagen nicht den Risiken der Projektierung, insbesondere nicht solchen hinsichtlich der Genehmigung und Konstruktion der Solar- und Windparks, unterliegt. Darüber hinaus ist es der Gesellschaft aufgrund der Historie der Solar- und Windparks möglich, die jeweiligen Leistungsdaten zu verifizieren und so eine adäquatere Bewertung vorzunehmen. Dies ist nach Einschätzung der Gesellschaft insbesondere bei Windparks von Bedeutung, da die Gesellschaft hier in der Vergangenheit festgestellt hat, dass externe Gutachten hinsichtlich der Leistung der Windparks in vielen Fällen eine zu hohe Produktion suggerierten. Zu den Investitionskriterien der Gesellschaft für Solar- und Windparks zählen zum einen eine für die Gesellschaft kritische Größe der jeweiligen Parks sowie die Lage (gesucht werden derzeit Investitionsobjekte insbesondere in OECD-Ländern, in dem ein umlagefinanziertes Einspeisevergütungssystem existiert, d.h. die produzierten Kilowattstunden werden mit für 15 bis 25 Jahre staatlich garantierten Vergütungssätzen abgerechnet). Perspektivisch beabsichtigt die Gesellschaft auch Investitionsobjekte zu prüfen, die unabhängig von staatlichen Einspeisevergütungen rentabel betrieben werden können (sog. "grid-parity" Projekte). Weitere für die Gesellschaft wesentliche Vorauswahlkriterien sind ein guter Standort mit einem geringen bis moderaten Länderrisiko sowie bestehender Rechtssicherheit, die Wirtschaftlichkeit der Anlage, der Input (Windaufkommen/Sonneneinstrahlung), ein professionelles Marktumfeld, Marktzugang für die Gesellschaft, erfahrene Projektentwickler bzw. Generalunternehmer, die Verwendung qualitativ hochwertiger Module und Komponenten, eine solide Finanzierung sowie ein nach Einschätzung der Gesellschaft attraktives Rendite-Risikoverhältnis. Für die Gesellschaft ist die permanente Verfügbarkeit ihrer PV-Parks und Windparks von wesentlicher Bedeutung, so dass die geografische Verteilung des Portfolios im Rahmen des Investitionsansatzes berücksichtigt wird. So verringert die geographische Verteilung des Portfolios auf Deutschland und Italien nach Einschätzung der 94 Gesellschaft das Risiko, dass sich ändernde Wetterbedingungen oder sonstige regionale Faktoren die Leistung der PV-Parks und Windparks an allen Standorten gleichermaßen beeinträchtigen. Weiterhin trägt die Diversifikation des Portfolios in PV-Parks und Windparks ebenfalls zu der ständigen Verfügbarkeit bei, da diese nach Ansicht der Gesellschaft eine natürliche Absicherung gegen Veränderungen der Einstrahlungsintensität und des Windaufkommens bzw. die Saisonalität ihrer Geschäftstätigkeit darstellt. Die Prüfung der möglichen Investitionsobjekte erfolgt durch die Gesellschaft selbst. Nach Einschätzung der Gesellschaft trägt die Kenntnis und Erfahrung der Vorstands und der Mitarbeiter der Capital Stage AG wesentlich zu der umfassenden Evaluierung der einzelnen Solar- und Windparks und somit zur Qualität ihres Portfolios bei. Von rund 400 Investitionsanfragen, die beispielsweise im Geschäftsjahr 2012 eingegangen sind, wurden rund 300 der Gesellschaft vorgestellt und rund 100 nach erfolgreichem Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarungen im Hinblick auf die Investitionskriterien geprüft. Eine umfangreiche rechtliche, wirtschaftliche und technische Prüfung (Due Diligence) erfolgte nach Abschluss von Exklusivitätsvereinbarungen bei rund 15 Investitionsobjekten, an deren Ende der Erwerb von Beteiligungen an 12 Objekten stand. Auch die Prüfung der Investitionsobjekte vor Ort erfolgt regelmäßig durch Mitarbeiter der Gesellschaft. Für einzelne Dienstleistungen, beispielsweise Rechts- und Steuerberatung sowie die technische Prüfung einzelner Windparks vor Ort, greift die Gesellschaft auf externe Dienstleister zurück. Nach einem positiven Prüfungsergebnis der jeweiligen Solar- oder Windparks erwirbt die Gesellschaft mittelbar über eine Tochtergesellschaft die Anteile (in der Regel werden die Anteile vollständig erworben) an dem SPV. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Preise für Turn-Key-Anlagen parallel zu der Entwicklung der Einspeisevergütungen (auch feed-in-tariff, "FIT") von 2006 bis 2012: 1 EEG-Vergütung: Die Vergütungsklasse wurde ab dem zweiten Quartal 2012 auf Grund von Gesetzesänderungen im Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) angepasst. Daher bezieht sich die EEG-Vergütung bis zum ersten Quartal 2012 auf PV-Anlagen der Größe 30-100 kWp und ab dem zweiten Quartal 2012 auf Anlagen der Größe 40-100 kWp 2 Systempreise: Durchschnittliche Endkundenpreise fertig installierter Aufdach-Anlagen ohne USt. Finanzierung der PV-Parks und Windparks Die Finanzierung der PV-Parks und Windparks erfolgt grundsätzlich durch eine Aufteilung des Investitionsbetrags in durchschnittlich 20 % Eigenkapital sowie 80 % Fremdkapital. Zum Teil erfolgt die Finanzierung vollständig durch Eigenkapital der Gesellschaft (bisher bei den PV-Parks Polesine I+II und der Solardachanlage in Göttingen). Das jeweilige SPV schließt hinsichtlich des Fremdkapitals Darlehensverträge mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 17-18 Jahren und einem durchschnittlichen jährlichen fixen Zinssatz von 4,2 % (für 10 Jahre festgelegt) ab. Diese Darlehen werden jeweils von dem SPV als Darlehensnehmer aufgenommen und sehen regelmäßig keine Rückgriffsmöglichkeit des Darlehensgebers auf die Capital Stage AG vor. Als Sicherheiten werden der Anspruch auf Einspeisevergütung abgetreten, die Solar- oder Windenergieanlagen an den Kreditgeber sicherungsübereignet und erstrangige beschränkt persönliche Dienstbarkeiten für den Kreditgeber eingetragen. 95 Einspeisevergütung und Vertragslaufzeiten Der von den PV-Parks und Windparks der Gesellschaft in Deutschland und Italien erzeugte Strom wird im Rahmen von gesetzlichen Einspeisevergütungsverträgen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 20 Jahren an den jeweils nächstgelegenen Stromnetzbetreiber verkauft, der diesen ins Stromnetz einspeist. In Italien haben die Einspeisevergütungsverträge eine Laufzeit von genau 20 Jahren; in Deutschland wird das Jahr der Inbetriebnahme mitgezählt, so dass sich Vertragslaufzeiten bis zu 21 Jahren ergeben können. Der Stromnetzbetreiber ist per Gesetz zur Abnahme des erzeugten Stroms verpflichtet. Für den eingespeisten Strom erhält der Anlagenbetreiber einen gesetzlich festgesetzten, konstanten Vergütungssatz, der über dem Marktpreis für Strom liegt. Die Vergütungssätze unterscheiden sich je nach bei der Stromerzeugung eingesetzten Energieart und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die Vergütung erfolgt für PV-Parks und onshore Windparks über einen Zeitraum von 20 Jahren (in Deutschland zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme) zu den im Inbetriebnahmejahr jeweils geltenden Sätzen. (siehe: "Regulatorisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland – Förderung erneuerbarer Energien – Einspeisevergütung für Freiflächen-PV-Parks" bzw. "Regulatorisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen in Italien – Solarbereich") Die gesetzlichen Vergütungssätze werden aufgrund einer bereits im jeweiligen Gesetz festgelegten Degression in Höhe eines dort vorgesehenen Prozentsatzes kalenderjährlich für dann in Betrieb gehende Neuanlagen gemindert. Folglich erhalten die im Portfolio der Gesellschaft befindlichen PV-Parks und Windparks unterschiedliche Einspeisevergütungen, der FIT für ältere Anlagen ist höher als der für neuere. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die minimale bzw. maximale Vergütung der PV-Parks und Windparks der Gesellschaft: Min./max. Vergütung PV in Deutschland 11,27 / 36,73 ct/kWh PV in Norditalien 25,20 / 42,10 ct/kWh Wind in Deutschland 9,63 ct/kWh Wind in Norditalien* 14,00 ct/kWh * PPA (Power Purchase Agreement) Die durchschnittliche verbleibende Laufzeit der PV-Parks und Windparks der Gesellschaft mit garantierter Einspeisevergütung zum Datum des Prospekts beträgt bei PV-Parks 17,8 Jahre und bei Windparks 15,28 Jahre. 96 Die nachfolgende Darstellung zeigt die verbleibenden Förder-Vertragslaufzeiten des Portfolios der Gesellschaft zum Datum des Prospekts: Direktvermarktung mit Marktprämie Seit 2012 hat die Capital Stage AG ihr deutsches PV Park und Windpark Portfolio sukzessive in die Direktvermarktung überführt, da diese Vermarktungsoption der Capital Stage Gruppe im Vergleich zu der EEGVergütung zusätzliche Einnahmen durch die Managementprämie ermöglicht. Zum Datum des Prospekts nutzen mit Ausnahme von Ramin sowie der Solardachanlage Göttingen alle deutschen PV-Parks und Windparks die Direktvermarktung. Die Möglichkeiten zur Direktvermarktung des EEG-Stroms sind im EEG 2012 mit dem Marktprämienmodell erweitert worden (siehe: "Regulatorisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland – Förderung erneuerbarer Energien – Direktvermarktung"). Die jeweiligen Projektgesellschaften der Capital Stage Gruppe treten in diesem Zusammenhang nicht selbst als Direktvermarkter auf, sondern haben mit einem anderen Direktvermarkter (wie der Energy2market GmbH, Trianel oder Statkraft) Stromlieferverträge zur Direktvermarktung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen bzw. aus Windparks mit einer durchschnittlichen Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen. Gemäß diesen Verträgen kauft der Direktvermarkter die in den Verträgen festgelegten Energiemengen. Die Projektgesellschaften liefern die jeweilige Energiemenge durch Einspeisung der produzierten elektrischen Energie in das Netz des vorgelagerten Netzbetreibers, an das der jeweilige PV Park oder Windpark angeschlossen ist. Die Anmeldung der Energielieferungen bei dem zuständigen Netzbetreiber sowie deren Bilanzkreiszuordnung übernimmt der Direktvermarkter, der dazu von der jeweiligen Projektge97 sellschaft bevollmächtigt wird. Die Vergütung der gelieferten Energiemenge unterteilt sich zum einem in die Marktprämie, die monatlich vom zuständigen Netzbetreiber an die jeweilige Projektgesellschaft gezahlt wird. Zum anderen erhält die jeweilige Projektgesellschaft von dem Direktvermarkter monatlich für die gelieferte elektrische Energie den Vertragspreis, der dem monatlichen energieträger- und systemspezifischen Referenzmarktwert entspricht, sowie einen Vermarktungszuschlag, der der jeweils geltenden Managementprämie entspricht. Der Direktvermarkter behält für seine Dienstleistungen einen Teil der Managementprämie ein. Aufgrund der Fernsteuerbarkeit der PV-Parks und Windparks der Capital Stage Gruppe erhalten die jeweiligen Projektgesellschaften seit dem 1. Januar 2013 für das Jahr 2013 von dem Direktvermarkter eine Erhöhung der Managementprämie. Zur Absicherung der Zahlungsverpflichtungen des Direktvermarkters übernimmt eine Bank eine Zahlungsgarantie (diese entspricht durchschnittlich der Energiemenge von drei Monaten) gegenüber der jeweiligen Projektgesellschaft. Die Stromlieferverträge zur Direktvermarktung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen bzw. aus Windparks sehen weiterhin vor, dass im Fall einer außerordentlichen Kündigung einer Partei die Kündigung erst wirksam wird, nachdem die Abmeldung der jeweiligen Projektgesellschaft aus der Direktvermarktung bei dem zuständigen Netzbetreiber durch den jeweiligen Direktvermarkter erfolgt ist und der Projektgesellschaft wieder ein gesetzlicher Abnahme- und Vergütungsanspruch gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber zusteht. Degradation der PV-Parks und Windparks Nach Ansicht der Gesellschaft erfordert der Erwerb der PV-Parks und Windparks eine hohe anfängliche Investition, jedoch bedürfen die Anlagen während der Projektlaufzeit nur geringfügiger Instandhaltungskosten. Die Gesellschaft erwartet aufgrund der hohen Qualität der Komponenten und Module der PV-Parks im Portfolio nur eine geringe Degradation (alterungsbedingte Abnahme des Wirkungsgrades der Solarmodule) der jeweiligen Anlagen. Die Gesellschaft nimmt aufgrund von wissenschaftlichen Studien, wie der Fraunhofer ISE 2013, bei ihrer Planung an, dass die Solarmodule am jeweiligen Ende der 20-jährigen gesetzlichen Einspeisevergütung noch über eine jährliche Leistungsfähigkeit von durchschnittlich ungefähr 93 % verfügen werden (ca. 94 % bei kristallinen Modulen und ca. 90 % bei Dünnschichtmodulen). Die PV-Parks sind keine geschlossenen Systeme, sondern sind grundsätzlich substituierbar, so dass die Gesellschaft nicht von einem Modulhersteller abhängig ist. Für die PV-Parks geben die Modulhersteller darüber hinaus häufig eine Leistungsgarantie, dass die Anlagen nach 25 Jahren mindestens noch 80 % der anfänglichen Leistung produzieren. Für Windparks geben Hersteller im Rahmen der zur technischen Betriebsführung vereinbarten Serviceverträge regelmäßig Parkverfügbarkeitsgarantien in Höhe von ca. 97 % der maximalen Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeitsgarantien sollen den Normalbetrieb der jeweiligen Anlage an einer bestimmten Anzahl von Tagen im Jahr absichern. Die Gesellschaft überprüft laufend die Auslastung und Leistungsfähigkeit bzw. Verfügbarkeit ihrer PV-Parks und Windparks. Schwankungen der Stromproduktion können wetter- oder technisch bedingt sein (z.B. Störung des Wechselrichters). Um Ausfällen oder Leistungsminderungen vorzubeugen, unterzieht die Gesellschaft sämtliche Anlagen turnusmäßigen Überprüfungen, die auch die Module, Wechselrichter sowie die Verkabelung umfassen. Darüber hinaus können die PV-Parks und Windparks jederzeit über Online-Tools per Ferndiagnose überwacht werden, wodurch die Capital Stage Gruppe umgehend auf Störungen reagieren kann. Ferner finden wöchentliche Besprechungen zur Analyse der Leistungsfähigkeit bzw. der Produktionswerte statt. Die Gesellschaft ist so laufend über die Leistungsfähigkeit der PV-Parks und Windparks informiert, wodurch sie eine kontinuierliche Stromproduktion ihrer PV-Parks und Windparks sicherstellen kann. "The golden end" Die PV-Parks und Windparks befinden sich nach gegenwärtigen Planungen der Gesellschaft jeweils nach Ende der Einspeisevergütungsverträge im Eigentum der Projektgesellschaft, sind steuerlich weitestgehend vollständig abgeschrieben und die Projektdarlehen sind zurückgezahlt. Darüber hinaus generieren die PV-Parks und Windparks bereits vor Ende der Einspeisevergütungsvertragslaufzeit aufgrund des nicht mehr erfolgenden Schuldendienstes (Zins- und Tilgungszahlung) und den geringen laufenden Betriebsführungskosten hohe Zahlungsströme. Je nach Höhe des Marktpreises für Strom können die Anlagen nach dem Ende der Einspeisevergütungsverträge aufgrund der sehr geringen Betriebsführungskosten wie während der Vertragslaufzeit weiterbetrieben werden (sogenanntes "golden end"). Soweit sich die PV-Parks oder Windparks auf einem Grundstück befinden, dass im Eigentum des jeweiligen SPV steht, beabsichtigt die Gesellschaft, den Betrieb der PV-Parks oder Windparks solange wie wirtschaftlich rentabel weiter fortzuführen. Für die gepachteten Grundstücke sind in den jeweiligen Pachtverträgen, in der Regel entsprechende Optionen zur Verlängerung der Vertragslaufzeit enthalten. Die Optionen zur Verlängerung sind für die einzelnen Grundstücke unterschiedlich ausgestaltet. Sie ermöglichen der Gesellschaft die ein- oder zweimalige Verlängerung des jeweiligen Pachtvertrags um Zeiträume von jeweils vier bis zu zehn Jahren. 98 Da nach Ansicht der Gesellschaft die Fortführung der PV-Parks und Windparks nach 20 Jahren zum heutigen Datum unsicher ist bzw. eine Entscheidung über die tatsächliche Fortführung noch nicht getroffen werden kann, ermöglichen die Optionen zur Pachtverlängerung der Gesellschaft nach Ende der Einspeisevergütungsvertragslaufzeit flexible Reaktionsmöglichkeiten auf die dann gegebene Situation. Soweit eine Verlängerungsoption der Pachtverträge nicht ausgeübt wird, würde die Gesellschaft in der Regel einen Rückbau der Anlagen und Verkauf der Komponenten durchführen. Die Gesellschaft nimmt an, dass der zukünftige Schrottwert der PV-Parks oder Windparks den Abbaukosten in etwa gleich steht. Darüber hinaus hat die Gesellschaft bereits Rückstellungen für den Rückbau der PV-Parks und Windparks gebildet. 99 Geschäftsbereiche der Capital Stage Gruppe Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe lässt sich in vier Geschäftsbereiche unterteilen. Das Kerngeschäft der Gesellschaft beinhaltet zum einen (i) den Betrieb der PV-Parks sowie (ii) den Betrieb von Windparks und zum anderen (iii) die technische und kaufmännische Betriebsführung für eigene und externe PV-Parks sowie zum Teil die kaufmännische Betriebsführung der eigenen Windparks ("PV Services"). Der vierte Geschäftsbereich (iv) "Finanzbeteiligungen", der nicht mehr unter das Kerngeschäft der Gesellschaft fällt, resultiert noch aus dem vorherigen Geschäftsmodell der Capital Stage AG als Private Equity Gesellschaft und umfasst Finanzbeteiligungen an zwei Unternehmen, die als Dienstleister und Hersteller in der Solarthermie und zu einem geringen Teil auch in der Photovoltaik aktiv sind. Betrieb von PV-Parks und Windparks Die Capital Stage AG betreibt derzeit ein Portfolio von 25 PV- und fünf Windparks mit einer Kapazität von insgesamt ungefähr 190,9 MWp (PV-Parks ca. 142,9 MWp, Windparks ca. 48 MWp). Nach eigener Einschätzung ist die Gesellschaft aufgrund der kumulierten Leistung der PV-Parks Deutschlands größter unabhängiger Solarparkbetreiber. Von den zum Zeitpunkt des Prospekts insgesamt 25 PV-Parks und fünf Windparks liegen 16 PV-Parks und vier Windparks in Deutschland; neun PV-Parks und ein Windpark befinden sich in Norditalien, wodurch die Gesellschaft von der dort höheren garantierten Einspeisevergütung und der stärkeren Sonneneinstrahlung profitiert (die PV-Parks in Italien haben zum 30. Juni 2013 13 % zu dem durch die Capital Stage Gruppe erzeugten Strom beigetragen). Die nachfolgende Kartographie gibt eine Übersicht über die Standorte der PV-Parks und Windparks der Gesellschaft zum Datum des Prospekts: Solarparks Windparks 100 Die nachfolgenden Tabellen stellen das Portfolio der Gesellschaft unterteilt nach PV-Parks und Windparks nach Regionen zum 30. Juni 2013 dar. Zum Datum des Prospekts haben sich keine wesentlichen Veränderungen des Portfolios ergeben. PV-Parks in Deutschland Inbetriebnahme Größe in Beteiligung MWp FIT Pachtende (EUR/MW) (Jahr)/ Eigentum Brandenburg, Brandenburg 2010 18,64 51 % 253,7 Eigentum Köthen, Sachsen-Anhalt 2008 14,8 100 % 354,9 2030 Roitzsch, Sachsen-Anhalt 2012 13,5 100 % 220,7 2032* Lettewitz, Sachsen-Anhalt 2012 12,6 100 % 179,4 Eigentum Neuhausen, Brandenburg 2011 10,6 100 % 211,1 2031* Stedten, Sachsen-Anhalt 2009 9,1 100 % 319,4 2034* 2013 9,0 100 % 112,7 2032* Rassnitz, Sachsen-Anhalt 2011 7,0 100 % 220,7 2032* Rödgen, Sachsen-Anhalt 2009 6,8 100 % 367,3 2028* Glebitzsch, Sachsen-Anhalt 2012 3,9 100 % 179,4 Eigentum Halberstadt, Sachsen-Anhalt 2009 3,8 100 % 319,4 2030* Lochau, Sachsen-Anhalt 2010 3,3 100 % 284,3 2031* Krumbach I, Bayern 2009 3,0 100 % 319,4 2029* Krumbach II, Bayern 2009 2,0 100 % 319,4 2029* 2011 1,9 100 % 187,6 Eigentum 2012 1,0 100 % 187,6 2032* 100% 223,0 2038 Ramin, MecklenburgVorpom. Bad Harzburg, Niedersachsen Solarpark PVA, Brandenburg Zwischensumme Solardach Göttingen 120,9 2012 Gesamtsumme 0,5 121,4 *- Option zur Pachtverlängerung PV-Parks in Italien Inbetriebnahme Größe in Beteiligung MWp FIT Pachtende + RID** (Jahr) / (EUR/MW) Eigentum Parma, Emilia-Romagna 2010 6,24 100 % 421,0 2031* Polesine I+II, Emilia-Romagna 2012 4,6 100 % 252,0 2037 Cesena, Emilia-Romagna 2011 3,97 100 % 338,0 2032* Resina I+II, Umbrien 2010 1,7 100 % 346,0 2036* Suvereto, Toskana 2010 1,5 100 % 346,0 2035 Fresa, Abruzzen 2010 1,5 100 % 346,0 2030* Cupello, Abruzzen 2010 1,0 100 % 346,0 2030* Forli, Emilia-Romagna 2011 0,99 100 % 382,1 2037* Summe 21,5 *- Option zur Pachtverlängerung 101 **- Ritiro Dedicato ("RID"; Stromverkaufspreis in Italien) Windparks in Deutschland Inbetriebnahme Größe in und Italien Beteiligung MWp FIT Pachtende (EUR/MW) (Jahr) / Eigentum) Greußen, Thüringen 2006 22 71,4 % 96,3 2036 Olbersleben, Thüringen 2012 8 74,9 % 94,1 2037 – 2039 Gauaschach, Bayern 2011 6 100 % 96,3 2034 – 2040* Sohland, Sachsen 2006 6 74,3 % 96,3 2036 Vitalba, Toskana** 2006 6 85 % 140,0 2027 – 2033 Summe 48 *- Option zur Pachtverlängerung **- PPA (Power Purchase Agreement) Die abgerechnete Gesamtstromleistung des Portfolios der Gesellschaft nach Leistungsverlusten betrug zum 30. Juni 2013 101 GWh (dieser Wert wurde aus dem internen Rechnungswesen der Gesellschaft abgeleitet). Die Gesellschaft nimmt an, dass sich je nach Länge der jeweiligen Kabeltrasse für die einzelnen PV-Parks und Windparks Kabelverluste von 1 – 1,5 % ergeben. Die Gesamtstromproduktionsleistung des Portfolios der Gesellschaft liegt demnach geringfügig über dem letztlich eingespeisten und abgerechneten Strom. PV Services Über ihre Tochtergesellschaft Capital Stage Solar Service GmbH übernimmt die Gesellschaft die technische und kaufmännische Betriebsführung (mit Ausnahme eines PV-Parks) sämtlicher PV-Parks der Capital Stage Gruppe in Deutschland und für vier PV-Parks in Italien sowie für externe PV-Parks. Die Capital Stage Gruppe konnte im Jahr 2012 sowohl das interne als auch das externe Betriebsführungsvolumen für PV-Parks auf mehr als 130 MW ausbauen. Über ihre Tochtergesellschaft Eneri PV Services Srl, Bozen, Italien, übernimmt die Gesellschaft die technische und kaufmännische Betriebsführung der weiteren fünf PV-Parks in Italien. Die Dienstleistungen der PV Services beinhalten die kaufmännische und technische Betriebsführung der PVParks, die für die jeweils gesamte Projektlaufzeit übernommen wird. Die technische Betriebsführung umfasst: die Anlagenüberwachung und -wartung, Fehleranalyse und Versicherungsmanagement, jährliche oder halbjährliche Wartung, Leistungsanalyse durch laufende Ferndiagnose über online-Tools, Thermographie-Untersuchungen, Flächen- und Grünpflege, First Level Support für Solar-Wechselrichter von SMA Solar Technology AG, Emerson und Schneider Electric (Wartungsdiagnose sowie zum Teil Reparatur; die Capital Stage Solar Service GmbH ist hierfür von den Herstellern zertifiziert). Die kaufmännische Betriebsführung umfasst: die Direktvermarktung, Kontrolle der Einspeiseerlöse, Reporting für Investoren und Banken, Buchhaltung, Jahresabschlusserstellung, monatliche Liquiditätssteuerung und –planerstellung, Vertragsmanagement (Überwachung von Gewährleistungen), 102 Kommunikation mit Generalunternehmer und Dienstleistersteuerung. Zusätzlich zu der Betriebsführung nach der Bauphase bietet die Gesellschaft im Rahmen der PV Services Dienstleistung bei der Projektierung an, z.B. das Projektmanagement, den Erwerb von Grundstücken bis hin zum Bau der Anlage. Die Capital Stage Gruppe übernimmt weiterhin zum Teil die kaufmännische Betriebsführung für ihre Windparks. Die technische Betriebsführung der Windparks wird von dem Hersteller der Windturbinen übernommen. Finanzbeteiligungen Der Bereich "Finanzbeteiligungen", der nicht mehr unter das Kerngeschäft der Gesellschaft fällt, resultiert aus dem vorherigen Geschäftsmodell der Capital Stage Gruppe als Private Equity Gesellschaft und umfasst Finanzbeteiligungen an Unternehmen, die als Dienstleister und Hersteller in der Solarthermie und zu einem geringen Teil auch in der Photovoltaik aktiv sind. Die 100 %-ige Tochtergesellschaft Helvetic Energy GmbH ist ein System-Anbieter von Solarthermie und PVDachanlagen in der Schweiz. Als Entwickler und System-Anbieter von Solaranlagen für Warmwasser, Heizung und Strom bietet Helvetic Energy GmbH ein umfassendes Produkte-Sortiment und Komplettlösungen aus einer Hand. Der Vertrieb über Partner in Installation und Handel erfolgt in der ganzen Schweiz. Die BlueTec GmbH & Co. KG, an der die Gesellschaft 15 % der Anteile hält, ist ein führender Hersteller von hochselektiven Absorberbänder für Sonnenkollektoren als auch von hochreflektierenden Aluminiumbändern für die Licht- und Leuchtenindustrie in Deutschland. Entwicklung der Umsätze der Geschäftsbereiche Die nachfolgenden Übersichten zeigen die Konzernumsätze bezogen auf die Geschäftsbereiche der Capital Stage Gruppe für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012: 35 30,5 30 25 22,6 20 EUR Mio. 15 13 12,2 12,1 10 5 0 0,5 0 0,7 0,7 2,5 1,3 0 2010 PV Parks Windparks Umsatzerlöse in EUR 2011 PV Services 2012 Finanzbeteiligungen 2010 2011 2012 12.980.022,75 22.616.520,89 30.531.271,13 Windparks 0 670.898,07 2.460.934,10 PV Services 466.840,001 684.792,001 1.285.378,742 0 12.175.684,75 12.119.509,54 PV-Parks Finanzbeteiligungen 1 2 100 % konzerninterne Umsätze enthält EUR 20.998,90 konzernexterne Umsätze 103 Die nachfolgende Tabelle zeigt die regionale Aufteilung der Konzernumsätze der Capital Stage Gruppe für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012: Umsatzerlöse in % 2010 ungeprüft 2011 ungeprüft 2012 ungeprüft 100 60 56 Italien 0 6 17 Schweiz 0 34 27 Deutschland Investitionen Im Geschäftsjahr 2010 tätigte die Gesellschaft wesentliche Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von insgesamt EUR 2,1 Mio. Die Investitionen bestanden im Wesentlichen aus Anlagen im Bau (EUR 1,8 Mio.) und PV-Anlagen (EUR 0,2 Mio.) in Deutschland: Asperg Sechste Solar GmbH (Köthen), einem Solarpark mit 14,8 MWp; Asperg Erste Solar GmbH (Rödgen), einem Solarpark mit 6,8 MWp; Asperg Zweite Solar GmbH (Halberstadt), einem Solarpark mit 3,8 MWp; Asperg Fünfte Solar GmbH (Stedten), einem Solarpark mit 9,1 MWp und Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG mit 6,0 MWp. Im Geschäftsjahr 2011 tätigte die Gesellschaft wesentliche Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von insgesamt EUR 47,3 Mio. Die Investitionen bestanden im Wesentlichen aus Anlagen im Bau (EUR 5,4 Mio.) und PV-Anlagen (EUR 41 Mio.) in Deutschland und Italien: Oetzi Srl (Resina I), einem italienischen Solarpark mit 0,9 MWp; Solar Energy Srl (Resina II), einem italienischen Solarpark mit 0,8 MWp; Vallone Srl (Cupello), einem italienischen Solarpark mit 1,0 MWp; Casette Srl (Fresa)), einem italienischen Solarpark mit 1,5 MWp; Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH, einem Solarpark mit 18,64 MWp; Solarpark Lochau GmbH, einem Solarpark mit 3,3 MWp; Solarpark Rassnitz GmbH, einem Solarpark mit 7,0 MWp und Solarpark Roitzsch GmbH, einem Solarpark mit 12,7 MWp. Im Geschäftsjahr 2012 tätigte die Gesellschaft wesentliche Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von EUR 23,9 Mio. Die Investitionen bestanden aus Anlagen im Bau (EUR 18,1 Mio.) und PV-Anlagen (EUR 5,7 Mio.) in Deutschland und Italien: DE Stern 10 Srl (Parma), einem italienischen Solarpark mit 6,24 MWp; Solar Farm FC1 Srl (Cesena), einem italienischen Solarpark mit 3,97 MWp; Solar Farm FC3 Srl (Forlí), einem italienischen Solarpark mit 0,99 MWp; Solarpark Bad Harzburg GmbH, einem Solarpark mit 2,0 MWp; Solarpark Glebitzsch GmbH, einem Solarpark mit 3,9 MWp; Solarpark Lettewitz GmbH, einem Solarpark mit 12,6 MWp; Solardach Capital Stage Göttingen Photovoltaik GmbH, einer Solaranlage mit 0,47 MWp; Windkraft Greußen GmbH & Co. KG, einem Windpark mit 22,0 MWp; Windkraft Sohland GmbH & Co. KG, einem Windpark mit 6,0 MWp; Parco Eolico Monte Vitalba Srl, einem italienischen Windpark mit 6,0 MWp; Solarpark Neuhausen GmbH, einem Solarpark mit 10,6 MWp; Solarparks Polesine I+II Srl, zwei italienischen Solarparks mit 4,64 MWp und Solarpark PVA GmbH, einem Solarpark mit 1,0 MWp. Im laufenden Geschäftsjahr 2013 tätigte die Gesellschaft Investitionen in Höhe von EUR 3,5 Mio., die vollständig durch Eigenkapital finanziert wurden. Die Investitionen bestanden im Wesentlichen aus Auszahlungen für Investitionen in Solarparkbeteiligungen in Deutschland und Italien: Solarpark Lettewitz GmbH, einem Solarpark mit 12,6 MWp und den Restzahlungen für die italienischen Solarparks Polesine Energy 1 S.r.l. und Polesine Energy 2 S.r.l., mit einer Leistung von insgesamt 4,6 MWp. Zudem wurden Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von EUR 0,4 Mio. getätigt, die zu 30% aus Fremdkapital und 70% aus Eigenkapital finanziert wurden. Zum Datum des Prospekts bestehen keine weiteren wesentlichen laufenden Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Weitere Investitionen in Sachanlagen bzw. immaterielle Vermögenswerte sind von den Verwaltungsorganen der Gesellschaft derzeit nicht verbindlich beschlossen. Die Gesellschaft plant, künftige Investitionen überwiegend aus Eigenkapital (operativer Cashflow und Mittel aus dem Emissionserlös) sowie aus Fremdmitteln (Kredite) zu finanzieren. Gewerbliche Schutzrechte Für die Gesellschaft besteht keine Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen, Industrie-, Handels- oder Finanzierungsverträgen oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder die Rentabilität der Gesellschaft wären. 104 Sachanlagen und Grundeigentum Zum 30. Juni 2013 hat die Capital Stage Gruppe im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit 25 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ungefähr 333 ha in Deutschland und Italien gepachtet, auf denen sich PV- und Windparks der Capital Stage Gruppe befinden. Darüber hinaus stehen vier Grundstücke in Deutschland mit einer Gesamtfläche von ungefähr 89 ha im Eigentum der Capital Stage Gruppe, auf denen sich PV- und Windparks der Capital Stage Gruppe befinden. Die Gesellschaft hat ihre Büroräume in Hamburg (ca. 715 qm², einschließlich Lagerfläche) gemietet. Zum 30. Juni 2013 verfügte die Capital Stage Gruppe über Photovoltaikanlagen mit einer kumulierten Leistung von ca. 142,9 MWp und Windenergieanlagen mit einer kumulierten Leistung von 48 Mwp, die sich im Eigentum der Capital Stage Gruppe befinden, jedoch im Rahmen der Finanzierung des Erwerbs der Projektgesellschaften an die jeweilige finanzierende Bank sicherungsübereignet sind. Mitarbeiter Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zahl der bei der Capital Stage Gruppe durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Geschäftsjahre. 31. Dezember 2012 31. Dezember 2011 31. Dezember 2010 Capital Stage AG / Investitionen in PV und Windparks 7 5 5 Capital Stage Solar Service GmbH / PV Services 7 3 3 Helvetic Energy GmbH / Finanzbeteiligungen 43 43 -* Gesamt 57 51 8 * - Die Helvetic Energy GmbH wurde am 24. Februar 2011 erworben. Zum 30. Juni 2013 waren bei der Capital Stage Gruppe 64 Mitarbeiter beschäftigt. Bis zum Datum dieses Prospekts hat sich die Zahl der Mitarbeiter auf 69 erhöht. Wesentliche Verträge Innerhalb der letzten beiden Geschäftsjahre (2012 und 2011) sowie im laufenden Geschäftsjahr (2013) hat weder die Gesellschaft noch ein sonstiges Mitglied der Capital Stage Gruppe wesentliche Verträge abgeschlossen, die außerhalb der normalen Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe lagen oder eine Bestimmung enthalten, der zufolge ein Mitglied der Capital Stage Gruppe eine Verpflichtung oder Recht erlangt, die bzw. das für die Capital Stage Gruppe von wesentlicher Bedeutung ist. Rechtsstreitigkeiten und Verwaltungsverfahren Die Gesellschaften der Capital Stage Gruppe sind derzeit nicht Gegenstand staatlicher Interventionen und sind an keinen Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die in den letzten 12 Monaten bestanden oder abgeschlossen wurden oder nach Kenntnis der Gesellschaft drohen und die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Gesellschaft oder der Capital Stage Gruppe auswirken oder in jüngster Zeit ausgewirkt haben. Versicherungen Die Capital Stage Gruppe hat den nach ihrer Ansicht branchenüblichen Versicherungsschutz für den Betrieb der Solar- und Windparks, der insbesondere aus Betreiberhaftpflicht- und Allgefahrenversicherungen besteht, abgeschlossen, den diese für erforderlich hält. Für Vorstand und Aufsichtsrat der Capital Stage AG besteht eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance). (Siehe: Angaben über die Organe der Gesellschaft - Corporate Governance) 105 REGULATORISCHES UMFELD UND RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage Gruppe ist in hohem Maße von den für sie geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen abhängig. Das gilt insbesondere hinsichtlich der Förderung erneuerbarer Energien und der regulatorischen Vorgaben für die Errichtung und den Betrieb von PV-Parks und Windenergieanlagen. Regulatorisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland Förderung erneuerbarer Energien Das Geschäftsmodell der Capital Stage Gruppe hängt in hohem Maße von der Abnahme und Vergütung des mit den PV-Parks und Windparks erzeugten Strom ab. Die Abnahme und die Vergütung des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms wird durch das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz – EEG) geregelt. Derzeit gilt das Erneuerbare Energien Gesetz in der Fassung vom 1. Januar 2009, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Dezember 2012. Nach § 5 Abs. 1 EEG sind die Netzbetreiber grundsätzlich verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung aus Strom aus Erneuerbaren Energien unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen. § 8 Abs. 1 EEG verpflichtet die Netzbetreiber, grundsätzlich den gesamten angebotenen Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen. Der Netzbetreiber ist gemäß § 9 Abs. 1 EEG verpflichtet, das Netz entsprechend auszubauen. Die Netzbetreiber können aber im Rahmen des Einspeisemanagements nach § 11 EEG die Abnahme des erzeugten Stroms steuern und erzeugten Strom unter bestimmten Voraussetzungen nicht abnehmen. Für diesen Fall sieht § 12 EEG einen Entschädigungsmechanismus vor. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, dem Anlagenbetreiber für den abgenommenen Strom eine im EEG festgelegte Mindestvergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme zu zahlen (§§ 16 ff. EEG). Einspeisevergütung für Freiflächen-PV-Parks Eine Einspeisevergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie, der durch Freiflächen-PV-Parks erzeugt wird, kann nur unter den Voraussetzungen von § 32 EEG vergütet werden. Dabei wird Strom aus Anlagen, die nach dem 1. April 2012 in Betrieb genommen wurden, nur bis zu einer installierten Leistung von 10 MW vergütet, soweit nicht eine Übergangsregelung (§ 66 Abs. 18a EEG) Anwendung findet. Der Leistung werden hierbei auch Anlagen zugerechnet, die innerhalb der letzten 24 Monate errichtet wurden, sofern sie sich innerhalb derselben Gemeinde und in einem Umkreis von 2 km zu der betreffenden Anlage befinden. Nach § 32 Abs. 1 EEG muss der Netzbetreiber dem Betreiber einer Freiflächenphotovoltaikanlage nur dann eine Einspeisevergütung zahlen, wenn die Anlage auf einer Fläche errichtet wurde, für die ein Planfeststellungsbeschluss gilt (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EEG) oder wenn sie im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) errichtet worden ist (§ 32 Abs. 1 Nr. 3 EEG). Für Anlagen im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans gelten nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 lit. aa) bis lit. cc) EEG weitere Anforderungen. Der Bebauungsplan muss entweder vor dem 1. September 2003 aufgestellt und später nicht zu dem Zweck geändert worden sein, eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zu errichten. Ist der Bebauungsplan nach dem 1. September 2003 aufgestellt oder geändert worden, wird eine Einspeisevergütung gezahlt, wenn der Bebauungsplan vor dem 1. Januar 2010 die Fläche, auf der die Anlage errichtet worden ist, als Gewerbe- oder Industriegebiet (§§ 8 und 9 BauNVO) ausgewiesen hat. Das gilt auch dann, wenn diese Festsetzung nach dem 1. Januar 2010 zumindest auch mit dem Zweck geändert wurde, eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zu errichten. Eine Einspeisevergütung wird auch gezahlt, wenn der Bebauungsplan nach dem 1. September 2003 zumindest auch mit dem Zweck der Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie aufgestellt worden ist und sich die Anlage auf einer belasteten Fläche, d.h. in einem Abstand bis zu 110 m längs von Autobahnen und Schienenwegen, auf versiegelten Flächen oder auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung befindet und die Konversionsflächen nicht rechtsverbindlich als Naturschutzgebiet oder Nationalpark festgesetzt worden sind. Ob es sich bei einer Fläche um eine Konversionsfläche im Sinne von § 32 Abs. 1 Nr. 3 lit. cc) EEG handelt, ist im Wesentlichen eine Tatsachenfrage. Eine Konversionsfläche im Sinne des EEG setzt voraus, dass die Fläche durch die wirtschaftliche, verkehrliche, wohnungsbauliche oder militärische Vornutzung beeinträchtigt ist und sich diese Beeinträchtigung weiterhin auswirkt. Für Strom aus Anlagen auf Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen sieht § 32 weitere Regelungen vor (§ 32 Abs. 2 bis Abs. 4 EEG). 106 Die Höhe der Einspeisevergütung ist abhängig von dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung des Generators der Anlage (des PV-Moduls) nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage, wobei die technische Betriebsbereitschaft voraussetzt, dass die Anlage fest an den für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde (§ 3 Nr. 5 EEG). Die Einspeisevergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt einer monatlichen Degression nach den §§ 20a und 20b EEG. Grundsätzlich gilt für alle Anlagen, die ab dem 1. Mai 2012 in Betrieb genommen wurden, dass sich die Einspeisevergütung monatlich um 1 % verringert. Diese Degressionsrate ist jedoch abhängig von dem tatsächlichen Zubau neuer PV-Parks veränderlich. Mit den §§ 20a und 20b EEG hat der Gesetzgeber ab dem 1. August 2012 ein System des sogenannten "atmenden Deckels" eingeführt. Dieser führt dazu, dass sich die Degression auf 0 % reduzieren oder auf 2,8 % erhöhen kann. Wegen des großen Zubaus in den vergangenen Monaten waren die effektiven Degressionsraten regelmäßig höher als 1 %. Die aktuell geltenden Degressionssätze werden von der Bundesnetzagentur im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Für den Zeitraum 1. Mai 2013 bis 31. Juli 2013 hat die Bundesnetzagentur eine monatliche Absenkung von 1,8 % festgesetzt. Wegen des variablen Anteils der Degression durch den atmenden Deckel, kann sich die Degression in Zukunft verändern. Für die Monate Mai bis Juli 2013 hat die Bundesnetzagentur die nachfolgenden Vergütungssätze errechnet: Vergütungssätze für die Kalendermonate Mai, Juni und Juli 2013* (ct/KWh): Anlagen nach § 32 Abs. 1 EEG ab 01.05.2013 10,821484 gerundet 10,82 Degression ab 01.06.2013 10,626698 gerundet 10,63 Degression ab 01.07.2013 10,435417 gerundet 10,44 * Für Freiflächenanlagen Ab August 2013 wird die Höhe der Einspeisevergütung monatlich von der Bundesnetzagentur gegen Ende des Vormonats bekannt gegeben. Eine genaue Darstellung der zu erwartenden Degression ist bislang nicht möglich, da die Degression – wie dargelegt – einen variablen Anteil hat. Einspeisevergütung für Onshore-Windenergie Die Einspeisevergütung für Strom aus Windenergieanlagen an Land richtet sich nach den § 29 EEG und § 30 EEG. Die Anfangsvergütung für die ersten fünf Jahre ab der Inbetriebnahme von Windenergieanlagen beträgt gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 EEG 8,93 Cent pro Kilowattstunde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich der Zeitraum für die Anfangsvergütung abhängig von den Standorteigenschaften verlängern (§ 29 Abs. 2 Satz 2 EEG). Für Windenergieanlagen, die vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen worden sind, erhöht sich die Anfangsvergütung um 0,48 Cent pro Kilowattstunde (Systemdienstleistungs-Bonus) wenn die Windenergieanlagen ab der Inbetriebnahme die Anforderungen der Systemdienstleistungsverordnung erfüllen (§ 29 Abs. 2 Satz 3 EEG i.V.m. § 6 Abs. 5 EEG). Sofern Windenergieanlagen unter den Voraussetzungen von § 30 EEG (Repowering) errichtet werden, erhöht sich die Anfangsvergütung um 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Nach fünf Jahren verringert sich die Einspeisevergütung für Strom aus Windenergieanlagen an Land grundsätzlich auf 4,87 Cent pro Kilowattstunde (Grundvergütung). In der Praxis wird die höhere Anfangsvergütung deutlich länger gezahlt als nur fünf Jahre. 107 Die vorstehend genannten Vergütungen und Zuschläge gelten für Windenergieanlagen, die 2012 in Betrieb genommen wurden. Für Windenergieanlagen, die im Jahr 2013 oder später in Betrieb genommen werden, greift eine jährliche Degression von 1,5 %. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat für die Degression der Einspeisevergütung für Onshore-Windenergie nachstehende, rechtlich unverbindliche Tabelle bekanntgemacht: Jahr der Inbetriebnahme Grundvergütung in ct/kWh Anfangsvergütung 1) in ct/kW Systemdienstleistungsbonus in 2) Windenergie 3) Repowering ct/kWh 1) 2) 3) 2012 4,87 8,93 0,48 0,5 2013 4,80 8,80 0,47 0,49 2014 4,72 8,66 0,47 0,49 2015 4,65 8,53 0,46 0,48 2016 4,58 8,41 - 0,47 2017 4,52 8,28 - 0,46 2018 4,45 8,16 - 0,46 2019 4,38 8,03 - 0,45 2020 4,32 7,91 - 0,44 2021 4,25 7,79 - 0,44 Die erhöhte Anfangsvergütung wird fünf Jahre gewährt. Sie verlängert sich nach § 29 Abs. 2 um je zwei Monate je 0,75 % des Referenzertrages, um den der Ertrag der Anlage 150 % des Referenzertrages unterschreitet. Siehe auch Punkt 6.2 unten. Der Systemdienstleistungsbonus (SDL-Bonus) wird nach § 29 Abs. 2 für Neuanlagen für den Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung gezahlt, sofern diese vor dem 31.01.2015 in Betrieb gehen. Die Anforderungen nach § 6 Absatz 5 EEG sind nachweislich zu erfüllen. Der Repowering Bonus nach § 30 für den Ersatz vorhandener Windenergieanlagen am selben oder an benachbarten Standorten wird für den Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung gewährt, sofern die ersetzten Anlagen vor dem 1.1.2002 in Betrieb genommen wurden. Die in der vorstehenden Tabelle wiedergegebenen Beträge für die Einspeisevergütung sind rechtlich nicht verbindlich. Sie können sich durch Gesetzesänderungen verändern. Direktvermarktung Um die Marktintegration von erneuerbaren Energien zu fördern, wurde das System der Direktvermarktung nach dem EEG verändert. Die Direktvermarktung (§§ 33a ff. EEG) ist ein Modell außerhalb der garantierten Einspeisevergütung nach dem EEG. Im Gegensatz zu dem Verkauf des Stroms an den nächstgelegenen Stromnetzbetreiber für den jeweils anwendbaren EEG-Vergütungssatz kann der Anlagenbetreiber den erzeugten Strom "ungefördert" durch ein öffentliches Netz leiten und direkt an Abnehmer verkaufen. Ein Wechsel in die Direktvermarktung und ein Wechsel zurück in die garantierte Einspeisevergütung ist jeweils zum ersten Kalendertag eines Monats möglich und muss vor Beginn des jeweils vorangegangenen Monats mitgeteilt werden. Nach dem Marktprämienmodell (§ 33g EEG) erhält der Betreiber einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zusätzlich zu dem Preis für den Strom, der von einem Dritten abgenommen wird, eine Marktprämie von dem Netzbetreiber. Das gilt nur für Strom, der tatsächlich eingespeist und von einem Dritten abgenommen worden ist. Die Höhe der Marktprämie wird kalendermonatlich berechnet und ist grundsätzlich die Differenz zwischen dem sogenannten "anzulegenden Wert", der der Höhe der für die jeweilige Anlage anzuwendenden EEG-Vergütung entspricht, und einem energieträgerspezifischen Referenzmarktwert, der sich nach dem tatsächlichen Monatsmittelwert der Stundenkontrakte am Spotmarkt und einer bei Strom aus PV-Parks und Windparks vorzunehmenden Gewichtung berechnet. Die Summe aus Marktpreis und Marktprämie entspricht somit wieder der anwendbaren EEG-Vergütung. Zusätzlich wird eine Managementprämie gezahlt, die die beim Anlagenbetreiber in der Direktvermarktung entstehenden Mehrkosten, u.a. für die Prognosen und Prognoseabweichungen, ausgleichen soll. Die Managementprämie beträgt 2013 0,65 Cent pro Kilowattstunde und 0,75 Cent pro Kilowattstunde für fernsteuerbare Anlagen. Die Managementprämie berechnet sich nach der Managementprämienverordnung und wird jedes Jahr reduziert. Regulatorische Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von PV-Parks und Windparks Genehmigungsverfahren für PV-Parks Die Genehmigungsbedürftigkeit der Errichtung von PV-Parks richtet sich nach den Landesbauordnungen der Länder. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist für die Errichtung und den Betrieb von PV-Parks 108 nicht erforderlich. Auch ist für PV-Parks nicht vorgesehen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Die Errichtung eines PV-Parks setzt einen Bebauungsplan voraus. Im unbeplanten Bereich ist die Errichtung eines PV-Parks regelmäßig nicht zulässig. Soweit für einen Solarpark ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt worden ist, muss es auch stets einen Durchführungsvertrag zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan geben (§ 12 Abs. 1 BauGB). Mit dem Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger, das Vorhaben (den Solarpark und etwa festgesetzte naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen) innerhalb einer bestimmten Frist zu verwirklichen. Verwirklicht der Vorhabenträger das Vorhaben nicht, soll die Gemeinde den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufheben (§ 12 Abs. 6 BauGB). Eine Verwirklichung des Vorhabens ist baurechtlich dann nicht mehr zulässig. In den meisten Ländern muss der Vorhabenträger eine Baugenehmigung beantragen, um eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichten zu dürfen. Die Dauer des Genehmigungsverfahrens kann je nach Genehmigungsbehörde sehr unterschiedlich ausfallen. Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung vor, hat der Antragsteller einen Anspruch darauf, dass die Baugenehmigung erteilt wird. Baugenehmigungen für Freiflächen PV-Parks enthalten häufig Auflagen wie z.B. die Stellung einer Rückbausicherheit, die den Rückbau nach Außerbetriebnahme der Anlage sicherstellen soll. Einige Landesbauordnungen (etwa die Landesbauordnung für den Freistaat Bayern) bestimmen, dass eine Baugenehmigung nicht notwendig ist, falls ein Freiflächensolarpark den Festsetzungen eines Bebauungsplans entspricht. In einem solchen Fall ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage verfahrensfrei. Entspricht ein Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht, muss auch in diesen Ländern eine Baugenehmigung beantragt werden (ggfs. mit Befreiungen von den Festsetzungen). Abhängig vom jeweiligen Anlagenstandort können weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse, wie etwa nach Wasserrecht notwendig sein, die von der Baugenehmigung nicht mit umfasst sind. Genehmigungsverfahren für Windparks Bei der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen sind insbesondere immissionsschutz-, bau-, naturschutz- und umweltrechtliche Vorschriften zu beachten. Bei der Errichtung von sehr kleinen Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 50 m genügt ein baurechtliches Genehmigungsverfahren, das sich nach der jeweiligen Landesbauordnung richtet. Das baurechtliche Verfahren spielt in der Praxis indessen keine Rolle, weil die neu errichteten Windenergieanlagen regelmäßig höher sind als 50 m. Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 50 m bedürfen zu ihrer Errichtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz ("BImSchG"). Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung entfaltet gemäß § 13 BImSchG Konzentrationswirkung, das bedeutet, dass die Genehmigung anderer die Anlage betreffende behördlicher Entscheidungen mit einschließt, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen. Auch baurechtliche Aspekte werden im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mitgeprüft. Hiervon nimmt § 13 BImSchG lediglich einige bestimmte Genehmigungen, Erlaubnisse und Bewilligungen (etwa nach Wasserrecht) aus. Windenergieanlagen können nach dem BImSchG entweder nach dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG oder im regulären Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG genehmigt werden. In der Regel werden Windenergieanlagen im vereinfachten Genehmigungsverfahren gestattet. Ein reguläres Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG ist erforderlich, wenn zu der Genehmigung der Windenergieanlagen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ("UVPG") ein Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Für Windparks mit 20 oder mehr Windenergieanlagen ist stets eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Bei der Berechnung der Zahl der Windenergieanlagen können unter bestimmten Umständen auch bereits bestehende Windenergieanlagen mit eingerechnet werden, wenn sie in dem Einwirkungsbereich der neuen Windenergieanlagen stehen. In diesen Fällen muss stets das reguläre Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt werden. Bei sechs bis weniger als 20 Windenergieanlagen sieht das UVPG vor, dass eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kann – wie auch die standortbezogene Vorprüfung, die bei drei bis weniger als sechs Windenergieanlagen durchzuführen ist – zu dem Ergebnis führen, dass auch für ein kleineres Vorhaben (mit weniger als 20 Windenergieanlagen) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Auch in diesem Fall muss die Genehmigung im regulären Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG erteilt werden. Das reguläre Genehmigungsverfahren unterscheidet sich von dem vereinfachten Genehmigungsverfahren vor allem dadurch, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden muss. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können Dritte Einwendungen gegen ein Vorhaben erheben. 109 Die zuständige Genehmigungsbehörde prüft auf Grundlage der Antragsunterlagen, ob ein Vorhaben genehmigungsfähig ist. Stellt die Behörde fest, dass ein Vorhaben genehmigungsfähig ist, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung. Die Dauer des Genehmigungsverfahrens hängt von verschiedenen Umständen ab. Muss beispielsweise eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden und muss die Öffentlichkeit beteiligt werden wie im regulären Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG, verlängert sich das Verfahren deutlich. Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für den Bau und Betrieb von Windparks werden regelmäßig nur mit einer Vielzahl von Nebenbestimmungen erteilt. Typische Nebenbestimmungen sind die Auflage einer Rückbaubürgschaft, die sicherstellen soll, dass die Windenergieanlagen nach dem Ende der Betriebszeit zurückgebaut werden, Regelungen zu Abschaltzeiten wegen eventuell bestehender immissionsschutzrechtlicher Konflikte (Schall und Schattenwurf) oder aus naturschutzrechtlichen Gründen (Vogelschlag und Schutz der Fledermäuse) und Auflagen zu der baulichen Gestaltung der Windenergieanlagen (etwa aus Gründen der Luftsicherheit). Insbesondere die Nebenbestimmungen zu Abschaltzeiten können dazu führen, dass die Anlagen für einen bestimmten Zeitraum nicht betrieben werden dürfen und schlimmstenfalls sogar stillgelegt werden müssen. Für die Errichtung von Windenergieanlagen ist ein Bebauungsplan regelmäßig nicht notwendig. Wegen der Größe der Anlagen sind diese jedoch raumbedeutsam. Soweit in einem Flächennutzungsplan oder in einem Raumordnungsplan Vorranggebieten für Windenergie ausgewiesenen sind, dürfen Windenergieanlagen nur in diesen Vorranggebieten errichtet werden (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Regulatorisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen in Italien Solarbereich Seit 2005 erhalten PV-Parks von der Gestore Servizi Energetici ("GSE"), der in Italien für die erneuerbare Energien zuständigen Behörde, eine garantierte Einspeisevergütung (auch Feed-in-Tariff, "FIT"). Der FIT wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt und bemisst sich anhand der Menge der produzierten und eingespeisten Energie. Das "Quinto Conto Energia" enthält die Regeln und Bestimmungen, anhand derer sich der FIT bemisst. Diese werden regelmäßig von der italienischen Gesetzgebung aktualisiert. Im Juli 2012 hat die italienische Regierung das Quinto Conto Energia verabschiedet, welches nun die fünfte Version der Rahmenbedingungen darstellt, die die Förderung von PV-Parks regelt. Die neuen Regelungen traten am 27. August 2012 in Kraft. Mit Inkrafttreten der neuen Rahmenbedingungen (Conto Energia V) wird nur noch eine all-inclusive Einspeisevergütung gewährt. Die in den vorhergehenden Versionen der Rahmenbedingungen enthaltene zusätzliche Vergütung aus dem Stromverkauf zum Marktpreis (Ritiro Dedicato, RID) wird nicht mehr gewährt. Unter dem Quinto Conto Energia haben sehr kleine PV-Parks (d.h. solche PV-Parks mit einer Kapazität von weniger als 12 kW) direkten Zugang zum Förderungssystem, wohingegen alle anderen PV-Parks einen Registrierungsvorgang durchlaufen müssen. Das Quinto Conto Energia gewährt eine all-inclusive Einspeisevergütung auf den Anteil der Nettoelektrizität, die in das Netz eingespeist wird und eine Bonus-Vergütung auf den Anteil der Nettoelektrizität, die vor Ort verbraucht wird. Insbesondere gewährt die GSE die folgenden Einspeisevergütungen: a) für den Anteil der Nettoelektrizität, die in das Netz eingespeist wird 1. für PV-Parks mit einer Gesamtleistung von bis zu 1 MW, eine all-inclusive Einspeisevergütung basierend auf der Kapazität und der Art der PV Anlage; 2. für PV-Parks mit einer Gesamtleistung von mehr als 1 MW, die Differenz (falls positiv) zwischen der all-inclusive Einspeisevergütung und dem stündlichen regionalen Preis, falls der stündliche regionale Preis negativ ist, übersteigt die Differenz die all-inclusive Einspeisevergütung, die für die PV Anlage gilt und sich anhand der Kapazität und der Art der Photovoltaikanlage sowie anhand eines Referenz-Halbjahres bemisst, nicht. b) für den Anteil der Nettoelektrizität, die vor Ort verbraucht wird, eine Bonus-Vergütung. Gemäß Quinto Conto Energia wird der Wert der beiden Vergütungen (all-inclusive und Bonus) in den Halbjahren nach Registrierung für den FIT kontinuierlich sinken, beginnend am 27. August 2012. Das Quinto Conto Energia regelt ebenfalls Bonus- und Sondervergütungen für (i) PV-Parks, deren Hauptbestandteile in einem Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums gefertigt wurden und (ii) PV-Parks, die auf Gebäuden installiert sind und deren Module Dächer/Abdeckungen ersetzen, die vollständig asbestsaniert wurden. 110 Windbereich Grüne Zertifikate (Green Certificates, "GCs") Seit 1999 nehmen alle Anlagen, die mit erneuerbare Energieträgern, außer Solar, betrieben werden an einem Förderungssystem, das auf GCs basiert, teil. Der Mechanismus der GC beruht auf der verbindlichen Bestimmung der italienischen Gesetzgebung, wonach die Produzenten und Importeure von Elektrizität, die aus nicht-erneuerbaren Quellen stammt, einen jährlichen Mindestanteil an Elektrizität in das nationale Netz einspeisen müssen, der aus Anlagen stammt, die mit erneuerbaren Energieträgern betrieben wurden. Das GC wird von der GSE (Für einen Zeitraum von 12 Jahren für Anlagen, die mit erneuerbare Energieträgern betrieben werden und während der Zeit vom 1. April 1999 bis Ende 2007 in Betrieb waren oder umgerüstet wurden und für einen Zeitraum von 15 Jahren für solche Anlagen, die nach dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen oder umgerüstet wurden.) auf Wunsch des Betreibers einer Anlage, die mit erneuerbaren Energieträgern betrieben wird, vergeben und entspricht einem verhandelbaren Wert von 1 MW. Die Anforderung durch die italienische Gesetzgebung kann auch durch den Erwerb eines GC, welches dem geforderten Anteil entspricht und die Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energieträgern durch einen anderen Produzent nachweist, erfüllt werden. GCs können durch bilaterale Vereinbarungen oder über den von der GSE entwickelten und betriebenen Markt hierfür gehandelt werden. Die Preise für GCs werden durch den Markt festgelegt. Sie werden jedoch erheblich von dem Wert beeinflusst, der durch das Gesetz für den Rückkauf des GC vom Markt der GSE festgelegt ist. Derzeit entspricht der Rückkaufswert 78 % des Preises, der gemäß dem Haushaltsgesetz 2008 berechnet wurde. Dieser beläuft sich auf EUR 180/MW minus des Durchschnittspreises für den Verkauf von Elektrizität im relevanten Jahr. Per Gesetz sind die von der GSE ausgezahlten Summen ab 2011 um 30 % niedriger als die, die 2010 ausgezahlt wurden. GCs werden weiterhin auf dem Markt gehandelt und, in Phasen, durch die GSE bis Ende 2015 zurückgezogen. Übergang von GCs zum FIT System Das Gesetzesdekret 28/2011, das am 29. März 2011 in Kraft getreten ist, enthält die Regelungen, nach denen das GC-System auslaufen und durch das FIT-System ersetzt werden soll. Das Dekret des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung vom 6. Juli 2012 ("Dekret 6. Juli 2012") integrierte und vervollständigte die Regelungen für den Übergang von GCs zum FIT System. Das Dekret 6. Juli 2012 führte ein neues Förderungssystem für Anlagen ein, die mit erneuerbare Energieträgern betrieben werden und die ab 2013 den Betrieb aufnehmen. Außerdem enthielt das Dekret 6. Juli 2012 zum ersten Mal eine Obergrenze für die nationalen Ausgaben für die Förderung von erneuerbaren Energien. Insbesondere begrenzt das Dekret 6. Juli 2012 die öffentlichen Ausgaben für die Förderung von Anlagen, die mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, von 2013 an auf EUR 5,8 Milliarden. Diese Obergrenze gilt jedoch nicht für PV-Parks. Ab 2016 wird das GC System vollständig durch Vergütung eines FITs ersetzt, welches auf der Grundlage des Durchschnittspreises für den Verkauf von Elektrizität in dem relevanten Jahr, kalkuliert wird. Die FIT Vergütung erfolgt direkt durch die GSE. Alle existierenden Windparks, welche zum 11. Juli 2012 zugelassen und vor dem 30. April 2013 in Betrieb genommen wurden, werden zum FIT System wechseln. Bezüglich der Auszahlung von Leistungsprämien für neue Projekte, welche nach dem 1. Januar 2013 begannen, stellt das Dekret 6. Juli 2012 drei einfache Vorgehensweisen zur Verfügung: a) Register für qualifizierte Windparks. Der Betreiber einer neuen Anlage mit einer Kapazität von <5MW muss einen Antrag bei der GSE stellen, damit die Anlage im Register für qualifizierte Windparks aufgenommen werden kann. Dies muss innerhalb einer bestimmten Frist stattfinden und den Vorschriften und Voraussetzungen des Dekrets 6. Juli 2012 entsprechen. Die GSE lässt die Windparks dann nach Vorrangigkeit (priority criteria) zu und veröffentlicht die Namen der eingetragenen Windparks. b) Teilnahme an dem holländischen Auktionsverfahren (Decreasing Auction or Dutch Auction). Der Betreiber einer neuen Anlage mit Kapazitäten, welche die Schwelle von 5MW überschreitet, muss einen Antrag bei der GSE stellen, um die Erlaubnis zu erhalten, an einem holländischen Auktionsverfahren teilzunehmen, welches von der GSE organisiert wird. Dies muss den Voraussetzungen und Vorschriften des Dekrets 6. Juli 2012 unterliegen. Die Anträge zur Teilnahme der Auktion, welche von der GSE genehmigt werden, werden gemäß dem besten Angebot der Bewerber eingestuft. c) Direkte Auszahlung. Diese Option steht nur sehr kleinen Windparks zur Verfügung. Der Zeitrahmen für die Beantragung sowie die Bedingungen, um eine direkte Auszahlung der Leistungsprämien zu er- 111 halten, werden vom Dekret 6. Juli 2012 vorgegeben. Solange die nationale Grenze nicht erreicht wird, wird den Windparks, die dieser Einstufung zugeteilt werden, die Leistungsprämie gewährt. Die Leistungsprämien werden für eine Zeitspanne gezahlt, die je nach Technologie variiert. Netzkapazität und Netzverbindung Um eine neue Anlage, die mit erneuerbaren Energieträgern betrieben wird, ans Netz anzuschließen, müssen sich der Entwickler der Anlage und der lokale Netzbetreiber gemäß den Regeln und Kriterien des TICA-Standards einigen. Die Einzelberechtigung wird Anweisungen bezüglich der Verbindung beinhalten, an die sich der Netzbetreiber halten muss. Der Entwickler oder Besitzer der Anlage muss mit dem Netzbetreiber zu einem Einverständnis bezüglich der Wartung der Verbindung und der Bereitstellung von entsprechenden Dienstleistungen kommen. Öffentliches Interesse Gemäß der Verordnung 387/2003 werden sowohl erneuerbare Energieanlagen, als auch die dazugehörende Infrastruktur als Besitztümer im öffentlichen Interesse (public interest property) eingestuft. Dadurch ergibt sich, dass sich ein Entwickler laut Gesetz das Recht vorhält, Land zu enteignen, welches für die Entwicklung solcher Projekte benötigt wird und eine Einigung mit dem Besitzer dieses Landes nicht erreicht werden kann. Der Enteignungsprozess wird durch die jeweilige örtliche Behörde vorgenommen, welche alle interessierten Landbesitzer informiert, welche wiederum einen Vertrag mit dem Entwickler abschließen oder als Entschädigung des Entwicklers mit einer Landenteignung von diesem rechnen müssen. Regulatorisches Umfeld und rechtliche Rahmenbedingungen in Frankreich Frankreichs Förderung der erneuerbaren Energien basiert zum einen auf garantierten Einspeisevergütungen (Feed-in-Tariff, "FIT"), wobei die Dauer der Vergütungszahlung je nach Energieträger unterschiedlich ist, und zum anderen auf staatlich organisierten Ausschreibungsverfahren im Bereich von größeren Solar- und OffshoreWindprojekten. Die hierfür vorgesehene Kapazität ist derzeit auf 450 MW pro Jahr beschränkt. In 2012 wurden so einige hundert MW über staatliche Ausschreibungsverfahren ("Tenderverfahren") versteigert. Die gesetzlichen Regelungen ("Arrêtés") sehen eine feste Vergütung in Gestalt einer garantierten Einspeisevergütung vor, die bei einigen Energieträgern unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Prämie erhöht werden können. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Investitions- und Betriebskosten, die den Stromversorgern (den nationalen Stromkonzern Electricité de France (EDF) und auch die nicht staatlichen Versorger) durch den Stromankauf erspart bleiben. Zusätzlich kann eine Prämie gezahlt werden, die die eingespeiste Strommenge sowie die dadurch gewährleistete Erreichung der Ziele der nationalen Energiepolitik berücksichtigt (Art. 10 Loi n°2000-108). Solarbereich Frankreich fördert PV-Projekte vorrangig durch feste Einspeisetarife. Im Dezember 2010 verfügte die Regierung eine dreimonatige Suspendierung des Netzanschlusses und überarbeitete das Fördersystem. Die neuen, im März 2011 festgelegten Einspeisetarife für Solarstrom waren im Durchschnitt 20% niedriger als zuvor und sehen eine weitere Abschmelzung in jedem Quartal vor. Nach der gesetzlichen Regelung im Arrêté du 4 mars 2011 soleil ("Arrêté 4. März 2011") hing die Höhe des FIT von der Ausführungsart der Photovoltaikanlage (vollintegrierte oder vereinfachte Dachinstallation oder andere Arten der Installation) sowie vom Errichtungsort (Wohnhaus, Schul- oder Gesundheitsgebäude oder sonstige Gebäude) ab. Der oberste französische Verwaltungsgerichtshof ("Conseil d’Etat") erachtete die Unterscheidung in Bezug auf den Errichtungsort allerdings am 12. April 2012 teilweise für rechtswidrig. Daraufhin wurde Anfang 2013 das französische Einspeisetarifsystem vereinfacht. Seitdem erhalten alle gebäudeintegrierten Anlagen mit einer Systemgröße zwischen 9 und 36 kWp denselben Tarif. Die Unterscheidung der Tarife je nach Nutzungsart des Gebäudes (Wohn- bzw. Nichtwohngebäude) wurde ebenfalls abgeschafft. Im Ergebnis gibt es nunmehr vier unterschiedliche Tarife, deren Höhe von Quartal zu Quartal abgeschmolzen und neu festgesetzt werden: Der höchste, T1 (bis zum 30. September 2013: 29,69 Eurocent/kWh), gilt für vollintegrierte PVAnlagen mit einer Leistung bis maximal 9 kW. Die Tarifklasse T2 definiert zwei weitere Tarife. Der erste gilt für PV-Anlagen mit vereinfachter Gebäudeintegration mit einer Leistung bis maximal 36 kW (bis zum 30. September 2013: 15,21 Eurocent/kWh), der zweite gilt für Anlagen derselben Art zwischen 36 und 100 kW (bis zum 30. September 2013: 14,45 Eurocent/kWh). Der Tarif T3 (bis zum 30. September 2013: 7,76 Eurocent/kWh) gilt für alle anderen PV-Anlagen mit einer Kapazität größer 100 kW bis maximal 12 MW, also auch für große PVParks. Für diese hatte die Förderung vor dem 1. Juli 2011 noch 12 Eurocent/kWh betragen. Seit dem 01. Februar 112 2013 erhalten PV-Anlagen-Betreiber einen "Made in Europe-Bonus". Dieser beträgt zwischen fünf bis zehn Prozent des Einspeisetarifs, je nachdem wie hoch der Anteil europäischer Komponenten an der Anlage ist. Der Vergütungsanspruch ist gemäß den Arrêtés über die Einspeisetarife zeitlich befristet. Nach dem Arrêté 4. März 2011 beträgt die maximale Förderdauer für Photovoltaikanlagen 20 Jahre. Nur Anlagen bis maximal 12 MW erhalten die gesetzlich garantierte Vergütung. Die FIT werden quartalsweise zwischen 0 % und 10 % nach unten angepasst; die Größenordnung der Kürzung ist unter anderem abhängig von der Gesamtanzahl der Anlagen, für die in einem bestimmten Zeitraum (Trimester) eine Förderung beantragt wurde, sowie von den im Arrêté 4. März 2011 festgelegten Zielvorgaben pro Quartal. Windbereich Nach den Bestimmungen des Arrêté du 17 novembre 2008 ("Arrêté 17. November 2008") beträgt die maximale Förderdauer für Onshore-Windanlagen 15 Jahre und für Offshore-Windanlagen 20 Jahre. Onshore-Windanlagen werden aktuell mit einem FIT von 8,2 Eurocent/kWh für 10 Jahre vergütet. Für die verbleibenden fünf Jahre hängt die Förderhöhe von der Anzahl der Betriebsstunden ab: für 3.600 Betriebsstunden und mehr beträgt der FIT 2,8 Cent/kWh, für 2.400 Betriebsstunden und weniger liegt der FIT bei 8,2 Cent/kWh. Gegen das FIT-System im Onshore-Windbereich ist ein Verfahren beim Conseil d’Etat anhängig, der die Frage der Zulässigkeit der Onshore-Windkraftförderung zwischenzeitlich dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt hat. Gegenstand des Verfahrens ist, dass es sich bei der Onshore-Windkraftförderung um nicht bei der EU angemeldet staatlicher Beihilfen handeln könnte. Dieser Auffassung ist der Generalanwalt des EuGH in seinem Schlussantrag gefolgt. Die Entscheidung des EuGH hierzu steht noch aus. 113 ALLGEMEINE ANGABEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT Unternehmensgeschichte, Gründung, Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft Die Gesellschaft wurde am 10. Januar 1997 gegründet und im Handelsregister unter HRB 63197 beim Amtsgericht Hamburg eingetragen. Im Wege der Nachgründung hat die Gesellschaft am 7. Oktober 1998 einen Nachgründungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. August 1999 zugestimmt hat. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. August 2002, eingetragen am 16. Dezember 2002, wurde die Capital Stage AG umfirmiert. Die Firma und der kommerzielle Name der Gesellschaft lautet nun: Capital Stage AG Die Gesellschaft entwickelte sich zu einem Betreiber von Solar- und Windparks. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit gegründet. Die Geschäftsadresse der Gesellschaft lautet: Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg. Gegenstand des Unternehmens Gemäß § 2 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft ist Unternehmensgegenstand: a) Das Betreiben von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern im In- und Ausland durch die Gesellschaft selbst oder durch ihre Tochtergesellschaften als freier Stromproduzent; b) Das Erbringen kaufmännischer, technischer oder sonstiger nicht genehmigungspflichtiger oder zustimmungsbedürftiger Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Erwerb, der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern im In- und Ausland durch die Gesellschaft selbst oder durch ihre Tochtergesellschaften; c) Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen. Börsennotierung Es sind insgesamt 54.064.999 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ohne Nennbetrag jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig zum Teilbereich mit weiteren Zulassungspflichten (Prime Standard) sowie zum regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg zugelassen. Ferner werden voraussichtlich am 11. Oktober 2013 weitere 13.516.249 Neue Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig zum Teilbereich mit weiteren Zulassungspflichten (Prime Standard) sowie zum regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg zugelassen. Abschlussprüfer Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Capital Stage AG in den Jahren 2010, 2011 und 2012 war jeweils die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg. Deloitte & Touche GmbH ist Mitglied der deutschen Wirtschaftsprüferkammer mit Sitz in Berlin. Deloitte & Touche GmbH hat sowohl für die nach den International Financial Reporting Standards aufgestellten Konzernabschlüsse für die zum 31. Dezember 2010, 2011 und 2012 endenden Geschäftsjahre, sowie für den nach HGB aufgestellten Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Bekanntmachungen, Zahlstelle Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger, soweit nicht gesetzlich die Veröffentlichung in anderen Publikationsorganen vorgeschrieben ist. Die Funktion der Zahlstelle übernimmt die Deutsche Bank AG (Postfach 20 01 07, 60605 Frankfurt am Main). 114 Beschreibung der Capital Stage Gruppe Die Gesellschaft ist die Obergesellschaft der Capital Stage Gruppe, die aus der Obergesellschaft sowie ihren Beteiligungen (darunter die PV- und Windparkprojektgesellschaften und die Finanzbeteiligungen) besteht. Die nachfolgende Darstellung zeigt die Capital Stage Gruppe zum 30. Juni 2013. Zum Datum des Prospekts haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben: 115 ANGABEN ÜBER DAS KAPITAL DER GESELLSCHAFT Grundkapital und Aktien Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Datum des Prospekts EUR 54.064.999,00. Es ist eingeteilt in 54.064.999 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Entwicklung des Grundkapitals in den letzten drei Jahren Auf Grundlage der Ermächtigung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. August 2007 wurde das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 25.200.000,00 zweimal aus genehmigtem Kapital erhöht. Ein erstes Mal am 29. Juli 2010 um EUR 2.519.999,00 auf EUR 27.719.999,00 und danach erneut am 06. Juli 2011 um EUR 6.929.999,00 auf EUR 34.649.998,00. Auch das durch die Hauptversammlung vom 19. Juli 2011 beschlossene genehmigte Kapital wurde durch den Vorstand zweimal zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft ausgenutzt. Die entsprechenden Kapitalerhöhungen um EUR 3.464.998,00 auf EUR 38.114.996,00 sowie um EUR 10.285.004,00 auf EUR 48.400.000,00 wurden am 19. September 2011 bzw. am 27. Februar 2012 ins Handelsregister eingetragen. Daneben sind auf Grund der am 31. Mai 2007 von der Hauptversammlung beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital I) im Februar 2013 410.000 Stückaktien ausgegeben worden. Hierdurch wurde das Grundkapital um EUR 410.000,00 auf EUR 48.810.000,00 erhöht. Im Jahr 2013 fanden nochmals zwei Kapitalerhöhungen aus dem durch die Hauptversammlung vom 05. Juli 2012 beschlossenen genehmigten Kapital statt. Am 27. Februar wurde das Grundkapital der Gesellschaft dabei um EUR 4.163.158,00 auf EUR 52.973.158,00. Eine weitere Kapitalerhöhung in Hohe von EUR 676.841,00 wurde am 20. Juni 2013 im Handelsregister eingetragen. In der Zeit vom 1. April 2013 bis zum 18. Juni 2013 hat die Gesellschaft weiterhin 100.000 Stückaktien auf Grundlage des von der Hauptversammlung am 31. Mai 2007 beschlossenen bedingten Kapitals I ausgegeben. Auf diesem Weg wurde das Grundkapital um EUR 100.000,00 auf EUR 53.749.999,00 erhöht. Im Juli 2013 erfolgte eine erneute Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 175.000,00 auf EUR 53.924.999,00 durch Ausgabe von 175.000 Stückaktien auf Grundlage des von der Hauptversammlung am 31. Mai 2007 beschlossenen bedingten Kapitals I. Im August 2013 erfolgte eine erneute Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 140.000,00 auf EUR 54.064.999,00 durch Ausgabe von 140.000 Stückaktien auf Grundlage des von der Hauptversammlung am 31. Mai 2007 beschlossenen bedingten Kapitals I. Genehmigtes Kapital Die Hauptversammlung der Capital Stage AG vom 18. Juni 2013 hat ein neues genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist danach ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. Juni 2018 um bis zu insgesamt EUR 26.536.579,00 (in Worten: Euro sechsundzwanzig Millionen fünfhundertsechsunddreißigtausendfünfhundertneunundsiebzig) gegen Bar- oder Sacheinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ausschließen: a) für Spitzenbeträge; b) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung des Anteilsbesitzes) erfolgt oder c) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt weder 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals noch 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt, sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Auf den vorgenannten Höchstbetrag sind sämtliche Aktien anzurechnen, die auf der Grundlage von anderen bestehenden oder 116 von dieser Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts nach oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Eine Anrechnung entfällt, soweit Ermächtigungen zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß §§ 202 Abs. 2, 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nach einer Ausübung solcher Ermächtigungen, die zur Anrechnung geführt haben, von der Hauptversammlung erneut erteilt werden. Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. Die Eintragung des Genehmigten Kapitals 2013 im Handelsregister erfolgte am 15. Juli 2013. Kapitalerhöhung zur Durchführung des Angebots Am 8. Oktober 2013 beschloss der Vorstand der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2013, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 54.064.999,00 gegen Bareinlagen um EUR 13.516.249,00 auf EUR 67.581.248,00 durch Ausgabe von 13.516.249 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, sowie voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2013 zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat diesem Beschluss am 8. Oktober 2013 zugestimmt. Über den Bezugspreis wird der Vorstand gesondert – voraussichtlich am 9. Oktober 2013 – und vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats beschließen. Der Beschluss über die Kapitalerhöhung wird voraussichtlich am 11. Oktober 2013 gemeinsam mit der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Bedingtes Kapital I Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 1.695.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 1.695.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Aktien bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital I"). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2007 in der Zeit bis zum 30. Mai 2012 von der Capital Stage AG ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen Aktien der Gesellschaft nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugs-rechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Bedingtes Kapital II Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 19.360.000,00 durch Ausgabe von bis zu 19.360.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital II"). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einer hundertprozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 bis zum 19. Juni 2017 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreises. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Die Options- und/oder Wandelanleihen sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen a) für Spitzenbeträge und insoweit es erforderlich ist, um Inhabern von bereits zuvor ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten ein Bezugsrecht auf neue Options- oder Wandelanleihen in dem Umfang einräumen zu können, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte als Aktionär zu-stehen würde; 117 b) wenn und soweit die Ausgabe der Wandel- und/oder Options Schuldverschreibungen gegen Bareinlage erfolgt und der Ausgabepreis ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet und die so ausgegebenen Options- und/oder Wandelanleihen nur Umtausch- und/oder Optionsrechte auf Aktien von bis zu 10 % des Grundkapitals gewähren; c) wenn und soweit die Wandel- oder Optionsanleihen gegen Sachleistung zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung des Anteilsbesitzes) oder zur Durchführung eines Unternehmenszusammenschlusses ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1, 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals II und, falls das Bedingte Kapital II bis zum 19. Juni 2017 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungs-frist anzupassen. Bedingtes Kapital III Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 2.320.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.320.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital III"). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2012 in der Zeit bis zum 19. Juni 2017 (einschließlich) von der Gesellschaft ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugsrechts entstehen, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder von Kombinationen dieser Instrumente Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2017 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen (nachfolgend zusammen auch "Options- und/oder Wandelanleihen" oder "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 19.360.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 19.360.000,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die Options- und/oder Wandelanleihen können auch durch eine hundertprozentige unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft ausgegeben werden; für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für Options- und/oder Wandelanleihen zu übernehmen und den Inhabern von Options- und/oder Wandelanleihen Options- bzw. Wandlungsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Options- und/oder Wandelanleihen können auch gegen Sacheinlage begeben werden. Die Options- und/oder Wandelanleihen sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Sie können auch von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Kreditinstituten gleichgestellt sind nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätige Unternehmen. Werden Options- und/oder Wandelanleihen von einer hundertprozentigen mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungsgesellschaft ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft nach Maßgabe der vorstehenden Sätze sicherzustellen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit Inhabern von bereits zuvor ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten ein Bezugsrecht auf neue Options- oder Wandelanleihen in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte als Aktionär zustehen würde; 118 das Bezugsrecht der Aktionäre für sämtliche Options- und/oder Wandelanleihen mit einem Options- bzw. Wandlungsrecht oder einer Options- oder Wandlungspflicht auf Aktien auszuschließen, wenn der Ausgabepreis der Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet; in diesem Fall dürfen auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegebenen Options- und/oder Wandelanleihen nur Umtauschund/oder Optionsrechte auf Aktien von bis zu 10 % des Grundkapitals gewährt werden; auf den vorgenannten Höchstbetrag sind sämtliche Aktien anzurechnen, die auf der Grundlage von anderen bestehenden oder von dieser Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts nach oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn und soweit die Wandel- oder Optionsanleihen gegen Sachleistung zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung des Anteilsbesitzes) oder zur Durchführung eines Unternehmenszusammenschlusses ausgegeben werden. Die vorstehenden Ermächtigungen zur Entscheidung über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre werden unabhängig voneinander erteilt. Sie berühren ferner nicht die Ermächtigung, die Options- und/oder Wandelanleihen unter Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre zu begeben bzw. an ein Kreditinstitut oder ein Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung zu begeben, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Im Falle der Ausgabe von Optionsanleihen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft berechtigen. Für durch die Gesellschaft oder eine hundertprozentige unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft begebene Optionsanleihen können die Optionsbedingungen vorsehen, dass der Optionspreis auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. In diesem Fall darf der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien entfällt, den Nennbetrag der Teilschuldverschreibungen nicht übersteigen. Der Preis, zu dem die neuen Aktien erworben werden können, hat 95 % des arithmetischen Mittelwerts der Schlusskurse der Capital Stage-Aktie im XetraHandel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstands über die Bestimmung des Optionspreises zu entsprechen. Soweit sich Bruchteile von neuen Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese Bruchteile nach Maßgabe der Options- bzw. Anleihebedingungen, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert werden können. Im Falle der Ausgabe von Wandelanleihen erhalten die Inhaber das unentziehbare Recht, ihre Teilschuldverschreibungen gemäß den festgelegten Wandelanleihebedingungen in neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft und kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner können eine in bar zu leistende Zuzahlung und die Zusammenlegung oder ein Ausgleich für nicht wandlungsfähige Spitzen festgesetzt werden. Der Wandlungspreis hat 95 % des arithmetischen Mittelwerts der Schlusskurse der Capital Stage-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstands über die Bestimmung des Wandlungspreises zu entsprechen. Der Options- bzw. Wandlungspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Wandelanleihe- bzw. Optionsbedingungen dann ermäßigt werden, wenn die Gesellschaft während der Options- oder Wandlungsfrist unter Einräumung eines ausschließlichen Bezugsrechts an ihre Aktionäre oder durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln das Grundkapital erhöht oder weitere Options- oder Wandelanleihen begibt bzw. Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten gewährt oder garantiert und den Inhabern schon bestehender Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten hierfür kein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht zustehen würde. Die Ermäßigung des Options- bzw. Wandlungspreises kann auch durch eine Barzahlung bei Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder bei der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht bzw. durch Herabsetzung der Zuzahlung bewirkt werden. Die Bedingungen der Optionsrechte oder -pflichten bzw. Options- oder Wandelanleihen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung, Umstrukturierung, außerordentlich hoher Dividenden, Kontrollerlangung durch Dritte oder vergleichbarer Maßnahmen eine Anpassung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. Options- oder Wandlungspflichten vorsehen. In all diesen Fällen erfolgt die Anpassung in Anlehnung an § 216 Abs. 3 AktG dergestalt, dass der wirtschaftliche Wert der Wandlungs- bzw. Optionsrechte bzw. -pflichten nach der Anpassung im Wesentlichen dem wirtschaftlichen Wert der Wandlungs- bzw. Optionsrechte bzw. -pflichten unmittel119 bar vor der die Anpassung auslösenden Maßnahme entspricht. Für den Fall der Kontrollerlangung durch Dritte kann eine marktübliche Anpassung des Options- bzw. Wandlungspreises vorgesehen werden. Die Anleihe- bzw. Optionsbedingungen können das Recht der Capital Stage AG vorsehen, im Falle der Wandlung bzw. Optionsausübung nicht neue Aktien zu gewähren, sondern einen Geldbetrag zu zahlen, der für die Anzahl der anderenfalls zu liefernden Aktien dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Capital Stage AG im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor Erklärung der Wandlung bzw. Optionsausübung entspricht. Die Anleihebzw. Optionsbedingungen können auch vorsehen, dass die Options- bzw. Wandelanleihe nach Wahl der Gesellschaft statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien der Gesellschaft gewandelt werden können bzw. das Optionsrecht oder die Optionspflicht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann. Die Anleihe- bzw. Optionsbedingungen können auch eine Wandlungs- oder Optionspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt oder das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit der Optionsoder Wandelanleihe den Anleihegläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft zu gewähren. In letztgenanntem Fall kann der Options- bzw. Wandlungspreis nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Anleihebedingungen dem Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der Endfälligkeit entsprechen. § 9 Abs. 1 i.V.m. § 199 Abs. 2 AktG ist zu beachten. Die Verzinsung der Options- und/oder Wandelanleihe kann variabel sein. Sie kann ferner von Gewinnkennzahlen der Gesellschaft und/oder des Konzerns (unter Einschluss des Bilanzgewinns oder der durch Gewinnverwendungsbeschluss festgesetzten Dividende für Aktien der Gesellschaft) abhängig sein. In diesem Fall müssen die Schuldverschreibungen nicht mit einem Umtausch- und/oder Optionsrecht versehen werden. Es kann ferner eine Nachzahlung für in Vorjahren ausgefallene Leistungen vorgesehen werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Options- und/oder Wandelanleihen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Options- bzw. Wandlungszeitraum sowie den Options- und Wandlungspreis zu bestimmen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Options- bzw. Wandelanleihe begebenden Beteiligungsgesellschaft der Capital Stage AG festzulegen. Managementbeteiligung Aktienoptionsprogramm 2007 Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30.Mai 2012 (einschließlich) nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen im Rahmen des Aktienoptionsprogramm 2007 bis zu Stück 2.520.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren auszugeben. Die Aktienoptionen können auch von einem Kreditinstitut übernommen werden mit der Verpflichtung, sie nach Weisung der Gesellschaft an Bezugsberechtigte gemäß nachfolgender Ziff. (1) zu übertragen, die allein zur Ausübung der Bezugsrechte berechtigt sind. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. Das Aktienoptionsprogramm 2007 hat u.a. folgende von der Hauptversammlung am 31. Mai 2007 beschlossene Eckpunkte: (1) Kreis der Bezugsberechtigten, § 193 Abs. 2 Nr. 2 AktG Aktienoptionen dürfen ausschließlich an Mitglieder des Vorstands sowie an ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft ausgegeben werden. Der genaue Kreis der Berechtigten und der Umfang der ihnen jeweils zu gewährenden Aktienoptionen werden durch den Vorstand der Gesellschaft festgelegt. Soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft Aktienoptionen erhalten sollen, obliegt diese Festlegung und die Ausgabe der Aktienoptionen ausschließlich dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Es dürfen ausgegeben werden an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft insgesamt bis zu Stück 1.260.000 Aktienoptionen, an ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft insgesamt bis zu Stück 1.260.000 Aktienoptionen. Über die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ist jährlich im Anhang des Jahresabschlusses unter Angabe der Namen der begünstigten Vorstandmitglieder und der jeweiligen Anzahl der an diese ausgegebenen Aktienoptionen zu berichten. Dasselbe gilt für die Anzahl der von Mitgliedern des Vorstands im jeweils 120 abgelaufenen Geschäftsjahr ausgeübten Bezugsrechte aus Aktienoptionen, die dabei gezahlten Ausübungspreise sowie die Zahl der von Vorstandmitgliedern zum Jahresschluss jeweils noch gehaltenen Aktienoptionen. (2) Bezugsrecht, § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG Die Aktienoptionen gewähren dem Inhaber das Recht zum Bezug von auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien der Gesellschaft. Dabei gewährt jede Aktienoption das Recht auf den Bezug von je einer Aktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises nach Ziff. (5). Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise anstelle von neuen Aktien unter Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals I auch eigene Aktien gewähren kann; soweit über die Gewährung eigener Aktien an Bezugsberechtigte entschieden werden soll, die Mitglied des Vorstands der Gesellschaft sind, obliegt die Entscheidung hierüber allein dem Aufsichtsrat. (3) Erwerbszeiträume, § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG Die Ausgabe soll in nicht weniger als drei Jahrestranchen erfolgen mit der Maßgabe, dass keine Tranche mehr als 50 % des Gesamtvolumens umfasst. (4) Wartezeit, Ausübungszeiträume und Optionslaufzeit, § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt mindestens zwei Jahre. Sie beginnt am Tag nach Ausgabe der jeweiligen Aktienoptionen. Die Ausübung der Bezugsrechte ist innerhalb von fünf Jahren, beginnend mit dem Tag der Ausgabe der Aktienoption, möglich. (5) Ausübungspreis, § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG Der Ausübungspreis für eine Aktie der Gesellschaft entspricht 100 % des Basispreises. Basispreis ist das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Capital Stage-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den vorangegangenen fünf Börsenhandelstagen vor Ausgabe der jeweiligen Aktienoption. Mindestausübungspreis ist jedoch in jedem Fall der geringste Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG. (6) Erfolgsziel, § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Kurs der Capital Stage-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Basispreis nach Ziff. (5) um mindestens 25 % übersteigt. (7) Nichtübertragbarkeit Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Das Bezugsrecht aus ihnen darf nur ausgeübt werden, solange der Inhaber der Aktienoptionen in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft steht. Abweichend hiervon können Bezugsrechte, für die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung oder - in Fällen der nicht kündigungsbedingten Beendigung des Anstellungsverhältnisses - im Zeitpunkt der Beendigung des Anstellungsverhältnisses die Wartezeit nach Ziff. (4) bereits abgelaufen ist, von dem Inhaber unter Berücksichtigung des Erfolgsziels gemäß Ziff. (6) noch binnen einer Nachlauffrist von drei Monaten nach dem Tag des Zugangs der Kündigungserklärung oder der Beendigung des Anstellungsvertrages ausgeübt werden. Diese Bezugsrechte erlöschen mit Ablauf der Nachlauffrist, sofern sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt ausgeübt worden sind. Bezugsrechte, für die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung oder - in Fällen der nicht kündigungsbedingten Beendigung des Anstellungsverhältnisses - im Zeitpunkt der Beendigung des Anstellungsverhältnisses die Wartezeit nach Ziff. (4) noch nicht abgelaufen ist, erlöschen zu diesem Zeitpunkt. Für den Todesfall, den Ruhestand oder das einvernehmliche Ausscheiden sowie für Härtefälle können Sonderregelungen vorgesehen werden. (8) Weitere Regelungen Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Optionsbedingungen sowie der Ausgabe und Ausgestaltung der Aktienoptionen festzulegen. Soweit die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft betroffen sind, werden die weiteren Einzelheiten der Optionsbedingungen sowie der Ausgabe und Ausgestaltung der Aktienoptionen durch den Aufsichtsrat festgelegt. 121 Aktienoptionsprogramm 2012 Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2017 (einschließlich) nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen im Rahmen des Aktienoptionsprogramm 2012 bis zu Stück 2.320.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft auszugeben. Die Aktienoptionen können auch von einem Kreditinstitut übernommen werden mit der Verpflichtung, sie nach Weisung der Gesellschaft an Bezugsberechtigte gemäß nachfolgender Ziff. (1) zu übertragen, die allein zur Ausübung der Bezugsrechte berechtigt sind. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. Das Aktienoptionsprogramm 2012 hat u.a. folgende von der Hauptversammlung am 20. Juni 2012 beschlossene Eckpunkte: (1) Kreis der Bezugsberechtigten, § 193 Abs. 2 Nr. 2 AktG Aktienoptionen dürfen ausschließlich an Mitglieder des Vorstands sowie an ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft ausgegeben werden. Der genaue Kreis der Berechtigten und der Umfang der ihnen jeweils zu gewährenden Aktienoptionen werden durch den Vorstand der Gesellschaft festgelegt. Soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft Aktienoptionen erhalten sollen, obliegt diese Festlegung und die Ausgabe der Aktienoptionen ausschließlich dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Es dürfen ausgegeben werden an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft insgesamt bis zu Stück 1.160.000 Aktienoptionen, an ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft insgesamt bis zu Stück 1.160.000 Aktienoptionen. Über die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ist jährlich im Anhang des Jahresabschlusses unter Angabe der Namen der begünstigten Vorstandmitglieder und der jeweiligen Anzahl der an diese ausgegebenen Aktienoptionen zu berichten. Dasselbe gilt für die Anzahl der von Mitgliedern des Vorstands im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr ausgeübten Bezugsrechte aus Aktienoptionen, die dabei gezahlten Ausübungspreise sowie die Zahl der von Vorstandmitgliedern zum Jahresschluss jeweils noch gehaltenen Aktienoptionen. (2) Bezugsrecht, § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG Die Aktienoptionen gewähren dem Inhaber das Recht zum Bezug von auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien der Gesellschaft. Dabei gewährt jede Aktienoption das Recht auf den Bezug von je einer Aktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises nach Ziff. (5). Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugsrechts entstehen, am Gewinn teil. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise anstelle von neuen Aktien unter Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals III auch eigene Aktien gewähren kann; soweit über die Gewährung eigener Aktien an Bezugsberechtigte entschieden werden soll, die Mitglied des Vorstands der Gesellschaft sind, obliegt die Entscheidung hierüber allein dem Aufsichtsrat. (3) Erwerbszeiträume, § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG Die Ausgabe soll in nicht weniger als drei Jahrestranchen erfolgen mit der Maßgabe, dass keine Tranche mehr als 50 % des Gesamtvolumens umfasst. (4) Wartezeit, Ausübungszeiträume und Optionslaufzeit, § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt mindestens vier Jahre. Sie beginnt am Tag nach Ausgabe der jeweiligen Aktienoptionen. Die Ausübung der Bezugsrechte ist innerhalb von sieben Jahren, beginnend mit dem Tag der Ausgabe der Aktienoption, möglich. (5) Ausübungspreis, § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG Der Ausübungspreis für eine Aktie der Gesellschaft entspricht 100 % des Basispreises. Basispreis ist das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Capital Stage-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den vorangegangenen fünf Börsenhandelstagen vor Ausgabe der jeweiligen Aktienoption. Die Optionsbedingungen können für den Fall, dass während der Laufzeit der Aktienoptionen unter Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien erhöht wird oder eigene Aktien abgegeben werden oder Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft begeben werden, eine Ermäßigung des Ausübungspreises in dem Verhältnis vorsehen, in dem der Durchschnittskurs des den Aktionären zustehenden Bezugsrechts an allen Handelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse zu dem Börsenkurs der Capital Stage-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren 122 Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Börsentag vor Bezugsrechtsabschlag steht. Die Anpassung entfällt, wenn den Inhabern der Aktienoptionen ein Bezugsrecht eingeräumt wird, welches dem Bezugsrecht der Aktionäre entspricht. Die Optionsbedingungen können ferner eine Anpassung für den Fall von Kapitalmaßnahmen (Aktienzusammenlegung oder -split, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalherabsetzung) während der Laufzeit der Bezugsrechte vorsehen. Mindestausübungspreis ist jedoch in jedem Fall der geringste Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG. (6) Erfolgsziel, § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Kurs der Capital Stage-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Basispreis nach Ziff. (5) um mindestens 30 % übersteigt. (7) Nichtübertragbarkeit Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Das Bezugsrecht aus ihnen darf nur ausgeübt werden, solange der Inhaber der Aktienoptionen in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft steht. Abweichend hiervon können Bezugsrechte, für die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung oder - in Fällen der nicht kündigungsbedingten Beendigung des Anstellungsverhältnisses - im Zeitpunkt der Beendigung des Anstellungsverhältnisses die Wartezeit nach Ziff. (4) bereits abgelaufen ist, von dem Inhaber unter Berücksichtigung des Erfolgsziels gemäß Ziff. (6) noch binnen einer Nachlauffrist von drei Monaten nach dem Tag des Zugangs der Kündigungserklärung oder der Beendigung des Anstellungsvertrages ausgeübt werden. Diese Bezugsrechte erlöschen mit Ablauf der Nachlauffrist, sofern sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt ausgeübt worden sind. Bezugsrechte, für die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung oder - in Fällen der nicht kündigungsbedingten Beendigung des Anstellungsverhältnisses - im Zeitpunkt der Beendigung des Anstellungsverhältnisses die Wartezeit nach Ziff. (4) noch nicht abgelaufen ist, erlöschen zu diesem Zeitpunkt. Für den Todesfall, den Ruhestand oder das einvernehmliche Ausscheiden sowie für Härtefälle können Sonderregelungen vorgesehen werden. (8) Weitere Regelungen Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Optionsbedingungen sowie der Ausgabe und Ausgestaltung der Aktienoptionen festzulegen. Soweit die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft betroffen sind, werden die weiteren Einzelheiten der Optionsbedingungen sowie der Ausgabe und Ausgestaltung der Aktienoptionen durch den Aufsichtsrat festgelegt. Allgemeine Bestimmungen zur Liquidation der Gesellschaft Neben dem Fall der Auflösung aufgrund eines Insolvenzverfahrens kann die Gesellschaft nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung, der einer Mehrheit von 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bedarf, aufgelöst werden. In diesem Fall wird das nach Berichtigung sämtlicher Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbleibende Vermögen entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes unter den Aktionären nach ihrem Anteil am Grundkapital verteilt. Dabei sind insbesondere bestimmte Vorschriften des Gläubigerschutzes zu beachten. Allgemeine Bestimmungen zu einer Veränderung des Grundkapitals Nach dem Aktiengesetz kann das Grundkapital einer Aktiengesellschaft durch einen Beschluss der Hauptversammlung erhöht werden, der mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst wird, soweit nicht die Satzung der Aktiengesellschaft andere Mehrheitserfordernisse festlegt. Außerdem können die Aktionäre genehmigtes Kapital schaffen. Die Schaffung von genehmigtem Kapital erfordert einen Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, durch den der Vorstand ermächtigt wird, innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als fünf Jahren Aktien zu einem bestimmten Betrag auszugeben. Der Nennbetrag darf die Hälfte des Grundkapitals, das zur Zeit der Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigen. Weiterhin können die Aktionäre zum Zweck der Ausgabe (i) von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren, die ein Recht zum Bezug von Aktien einräumen, (ii) von Aktien, die als Gegenleistung bei einem Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen dienen, oder (iii) von Aktien, die Führungskräften und Arbeitnehmern angeboten wurden, bedingtes Kapital schaffen, wobei jeweils ein Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erforderlich 123 ist. Der Nennbetrag des zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Führungskräfte und Arbeitnehmer geschaffenen bedingten Kapitals darf 10 % des Grundkapitals, das zur Zeit der Beschlussfassung vorhanden ist, nicht übersteigen. Ein Beschluss zur ordentlichen Herabsetzung des Grundkapitals erfordert eine Mehrheit von drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Allgemeine Bestimmungen zu Bezugsrechten Nach dem Aktiengesetz hat jeder Aktionär grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu auszugebenden Aktien sowie auf Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen. Bezugsansprüche sind frei übertragbar. Die Hauptversammlung kann mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gleichzeitiger Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals das Bezugsrecht ausschließen. Für einen Bezugsrechtsausschluss ist darüber hinaus ein Bericht des Vorstands erforderlich, der zur Begründung des Bezugsrechtsausschlusses darlegen muss, dass das Interesse der Gesellschaft am Ausschluss des Bezugsrechts das Interesse der Aktionäre an der Wahrung des Bezugsrechts überwiegt. Ohne besondere Rechtfertigung kann ein Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausgabe neuer Aktien zulässig sein, wenn (i) die Gesellschaft das Kapital gegen Bareinlagen erhöht; (ii) der Betrag der Kapitalerhöhung 10 % des bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und (iii) der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Anzeigepflichten für Anteilsbesitz Mit der Zulassung der Aktien zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg unterliegt die Gesellschaft als börsennotierte Gesellschaft den Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes über Anzeigepflichten für Anteilsbesitz. Das Wertpapierhandelsgesetz bestimmt, dass jeder Aktionär, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, über- oder unterschreitet, der entsprechenden Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Handelstagen, das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellenwerte, die Höhe seines aktuellen Stimmrechtsanteils sowie ggf. die einschlägigen Zurechnungsnormen schriftlich mitzuteilen hat. In Verbindung mit diesem Erfordernis enthält das Wertpapierhandelsgesetz verschiedene Regeln, die die Zuordnung des Aktienbesitzes zu der Person sicherstellen sollen, die tatsächlich die mit den Aktien verbundenen Stimmrechte kontrolliert. Beispielsweise werden die von einem Tochterunternehmen gehaltenen Aktien dem Meldepflichtigen ebenso zugerechnet wie Aktien, die von einem Dritten für dessen Rechnung oder für Rechnung eines Tochterunternehmens des Meldepflichtigen gehalten werden. Unterbleibt die Mitteilung, ist der Aktionär für die Dauer des Versäumnisses und unter bestimmten Voraussetzungen sogar für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Nachholung des Versäumnisses von der Ausübung der mit diesen Aktien verbundenen Rechte (einschließlich des Stimmrechts und unter bestimmten Voraussetzungen auch des Rechts zum Bezug von Dividenden) ausgeschlossen. Außerdem kann bei Nichteinhaltung der Mitteilungspflicht eine Geldbuße verhängt werden. Entsprechende Verpflichtungen bestehen, wenn durch den Erwerb von Finanzinstrumenten gegebenenfalls unter Hinzurechnung von Stimmrechten die genannten Stimmrechtsschwellen mit Ausnahme der Stimmrechtsschwelle von 3 % in Form von Erwerbspositionen in Bezug auf Aktien einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, über- oder unterschritten werden. Gemäß § 25a WpHG sind die Mitteilungspflichten des § 25 WpHG auch auf sonstige Finanzinstrumente ausgeweitet, die nicht unter § 25 WpHG fallen. Gemäß § 27a Abs. 1 WpHG sind Inhaber wesentlicher Beteiligungen verpflichtet, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel innerhalb von 20 Handelstagen nach Erreichen oder Überschreiten der Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien oder einer höheren Schwelle mitzuteilen. Nach § 27a Abs. 3 WpHG kann die Satzung eines Emittenten mit Sitz im Inland vorsehen, dass § 27a Abs. 1 WpHG keine Anwendung findet. Die Capital Stage AG hat von dieser Möglichkeit in §13 ihrer Satzung Gebrauch gemacht. Des Weiteren ist nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz jeder, dessen Stimmrechtsanteil 30 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft erreicht oder übersteigt, verpflichtet, diese Tatsache, einschließlich des Prozentsatzes seiner Stimmrechte, innerhalb von sieben Kalendertagen in mindestens einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder mittels eines elektronisch betriebenen Informationsverbreitungssystems für Finanzinformationen zu veröffentlichen und anschließend, sofern keine Befreiung von dieser Verpflichtung erteilt wurde, ein an alle Inhaber von Stamm- und Vorzugsaktien der Gesellschaft gerichtetes öffentliches Pflichtangebot zu unterbreiten. 124 Nach Maßgabe der aktienrechtlichen Vorschriften in den §§ 327a ff. AktG kann ein Mehrheitsaktionär, der mit mindestens 95 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt ist (Hauptaktionär), verlangen, dass die Hauptversammlung die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär beschließt (sog. Squeeze-out). Den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären steht das Recht zu, die Angemessenheit der ihnen angebotenen Barabfindung im Wege des Spruchverfahrens gerichtlich überprüfen zu lassen. Daneben existiert die Möglichkeit eines übernahmerechtlichen Squeeze-out nach den Bestimmungen des WpÜG. Danach kann ein Bieter bei Erreichen einer Beteiligungsquote von 95 % im Anschluss an ein öffentliches Angebot den Ausschluss der Minderheitsaktionäre durch Gerichtsbeschluss gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung herbeiführen. Bei einer Annahmequote von 90 % der Aktien, auf die das Angebot gerichtet war, gilt der Angebotspreis als angemessene Abfindung. 125 ANGABEN ÜBER DIE ORGANE DER GESELLSCHAFT Die Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, der Satzung sowie in den Geschäftsordnungen des Vorstands und Aufsichtsrats geregelt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung für den Vorstand. Er vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten. Der Vorstand hat zu gewährleisten, dass ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling eingerichtet ist, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden. Der Vorstand ist ferner verpflichtet, dem Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens vierteljährlich, über den Gang der Geschäfte, insbesondere den Umsatz und die Lage der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen, sowie mindestens einmal jährlich über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung zu berichten und ein Budget für das folgende Geschäftsjahr sowie eine Mittelfristplanung vorzulegen. Zudem ist der Vorstand verpflichtet, dem Aufsichtsrat so rechtzeitig über Geschäfte zu berichten, die für die Profitabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein können, dass der Aufsichtsrat vor Vornahme der Geschäfte Gelegenheit hat, dazu Stellung zu nehmen. Weiterhin hat der Vorstand in der Sitzung des Aufsichtsrates, die über den Jahresabschluss verhandelt, über die Rentabilität der Gesellschaft insbesondere die Rentabilität des Eigenkapitals zu berichten. Bei wichtigen Anlässen ist der Vorstand verpflichtet, an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu berichten. Als wichtiger Anlass ist auch ein dem Vorstand bekannt gewordener Vorgang bei einem verbundenen Unternehmen anzusehen, der auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein kann. Die gleichzeitige Funktionsausübung in Vorstand und Aufsichtsrat ist bei einer Aktiengesellschaft deutschen Rechts nicht zulässig, eine gleichzeitige Mitgliedschaft, begrenzt auf höchstens ein Jahr, im Ausnahmefall durch Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds in den Vorstand jedoch möglich. Während dieses Zeitraums übt das entsandte Mitglied keine Tätigkeit im Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und ist berechtigt, diese aus wichtigem Grund abzuberufen. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft und überwacht dessen Geschäftsführung. Nach dem deutschen Aktiengesetz ist der Aufsichtsrat nicht zur Geschäftsführung berechtigt. Nach der Geschäftsordnung für den Vorstand muss der Vorstand für bestimmte Geschäfte jedoch die Zustimmung des Aufsichtsrats einholen, in der Regel vor Vornahme des Geschäfts oder der Maßnahme. Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats obliegen Treue- und Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft. Dabei ist von den Mitgliedern dieser Organe ein weites Spektrum von Interessen, insbesondere der Gesellschaft, ihrer Aktionäre, ihrer Mitarbeiter und ihrer Gläubiger zu beachten. Der Vorstand muss zudem das Recht der Aktionäre auf Gleichbehandlung und gleichmäßige Information berücksichtigen. Verstoßen die Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats gegen ihre Pflichten, so haften sie gegenüber der Gesellschaft gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz. Ein Aktionär hat nach derzeit geltendem deutschem Recht grundsätzlich keine Möglichkeit, gegen Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats direkt vorzugehen, falls er der Auffassung ist, dass diese ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben und infolgedessen der Gesellschaft ein Schaden entstanden ist. Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen die Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats können in der Regel nur von der Gesellschaft selbst durchgesetzt werden, wobei diese bei Ansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder vom Vorstand und bei Ansprüchen gegen Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat vertreten wird. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Aufsichtsrat verpflichtet, voraussichtlich durchsetzbare Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand geltend zu machen, es sei denn, gewichtige Gründe des Gesellschaftswohls sprechen gegen eine Geltendmachung und diese Gründe überwiegen oder sind zumindest gleichwertig mit den Gründen, die für eine Geltendmachung sprechen. Entscheidet sich das jeweilige vertretungsberechtigte Organ gegen eine Anspruchsverfolgung, müssen nach § 147 AktG Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen Organmitglieder geltend gemacht werden, wenn es die Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließt. Dabei können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 1.000.000,00 erreichen, die Bestellung eines Vertreters zur Geltendmachung der Ersatzansprüche beantragen. Darüber hinaus können Aktionäre, deren Anteile im Zeitpunkt der Antragstellung zusammen den einhundertsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 100.000,00 erreichen, die Zulassung einer Klage beim Landgericht am Sitz der Gesellschaft zur Geltendmachung der Ersatzansprüche der Gesellschaft im eigenen Namen beantragen. Voraussetzung der Klagezulassung ist unter anderem, dass die Aktionäre die Gesellschaft unter Setzung einer angemessenen Frist vergeblich aufgefordert haben, selbst Klage zu erheben, und Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass der Gesellschaft durch Unredlichkeit oder grobe Verletzung des Gesetzes oder der Satzung ein Schaden entstanden ist. Die Gesellschaft ist jederzeit berechtigt, ihren Ersatzanspruch selbst geltend zu machen; mit Klageerhebung durch die Gesellschaft wird ein anhängiges Zulassungs- oder Klageverfahren der Aktionäre unzulässig. 126 Die Gesellschaft kann erst drei Jahre nach dem Entstehen des Anspruchs und nur dann auf Ersatzansprüche verzichten oder sich darüber vergleichen, wenn die Aktionäre dies in der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen und wenn nicht eine Minderheit von Aktionären, deren Anteile zusammen 10 % des Grundkapitals erreichen oder übersteigen, Widerspruch zur Niederschrift erhebt. Nach deutschem Recht ist es den einzelnen Aktionären (wie jeder anderen Person) untersagt, ihren Einfluss auf die Gesellschaft dazu zu benutzen, ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats zu einer für die Gesellschaft schädlichen Handlung zu bestimmen. Aktionäre mit einem beherrschenden Einfluss dürfen ihren Einfluss nicht dazu nutzen, die Gesellschaft zu veranlassen, gegen deren Interessen zu verstoßen, es sei denn, die daraus entstehenden Nachteile werden ausgeglichen. Wer unter Verwendung seines Einflusses ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, einen Prokuristen oder einen Handlungsbevollmächtigten dazu veranlasst, zum Schaden der Gesellschaft oder von deren Aktionären zu handeln, ist der Gesellschaft und den Aktionären zum Ersatz des ihnen daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Daneben haften in diesem Fall die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gesamtschuldnerisch, wenn sie unter Verletzung ihrer Pflichten gehandelt haben. Vorstand Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die Größe des Vorstands, der satzungsgemäß mindestens aus einer Person bestehen muss. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden bzw. Sprecher sowie ein weiteres Vorstandsmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden bzw. Sprecher ernennen. Ferner kann der Aufsichtsrat stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf der Amtszeit widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa bei grober Pflichtverletzung oder wenn die Hauptversammlung dem Vorstandsmitglied das Vertrauen entzieht. Der Aufsichtsrat hat nach der Satzung der Gesellschaft das Recht, eine Geschäftsordnung für den Vorstand zu erlassen. Die Satzung oder die Geschäftsordnung haben für bestimmte Arten von Geschäften der Gesellschaft oder abhängigen Unternehmen, insbesondere solchen, die die Ertragsaussichten der Gesellschaft oder ihre Risikoexposition grundlegend verändern, festzulegen, dass sie der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat beschließen, dass weitere Geschäfte seiner Zustimmung bedürfen. Eine Geschäftsordnung für den Vorstand ist durch Beschluss des Aufsichtsrats am 17. Dezember 2007 verabschiedet worden. In der Geschäftsordnung werden solche Geschäfte (zum Beispiel Investitionsvorhaben sowie Erwerb und Veräußerung von Unternehmen ab einem gewissen Betrag und der Erwerb von Grundstücken) festgelegt, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Gemäß der Satzung wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinschaftlich oder durch ein Mitglied des Vorstands in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur eine Person zum Vorstand bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft stets allein. Die Mitglieder des Vorstands sind stets von dem Verbot der Mehrvertretung (§ 181, 2. Alternative BGB) befreit, wobei § 112 AktG unberührt bleibt. Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder gefasst, soweit nicht im Gesetz, der Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands andere Mehrheiten vorgeschrieben sind. Der Vorstand der Capital Stage AG besteht derzeit aus den Herren Felix Goedhart (Vorsitzender) und Dr. Zoltan Bognar. Name Felix Goedhart (Vorsitzender) Alter 49 Bestellt seit 01.11.2006 Bestellt bis 31.10.2015 Zuständigkeit Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien innerhalb der letzten fünf Jahre Vorsitzender - Mitglied des Verwaltungsrates der des Vorstands Gottfried Schultz GmbH & Co., Ratingen,; - Präsident des Verwaltungsrats der Calmatopo Holding AG / Helvetic Energy, Flurlingen; - Mitglied des Beirats der BlueTec 127 Name Alter Bestellt seit Bestellt bis Zuständigkeit Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien innerhalb der letzten fünf Jahre GmbH & Co. KG, Trendelburg - Vom 09.08.2011 bis zum 18.05.2012Vorsitzender des Aufsichtsrats der Inventux Technologies AG, Berlin - vom 10.03.2008 bis zum 08.08.2011: Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Inventux Technologies AG, Berlin - vom 08.06.2007 bis zum 05.09.2011: Mitglied des Beirats der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH Dr. Zoltan Bognar 50 01.01.2010 31.12.2015 Mitglied des Vorstands - vom 09.04.2010 bis zum 18.05.2012: Mitglied des Aufsichtsrats der Inventux Technologies AG, Berlin Felix Goedhart Herr Felix Goedhart ist seit dem 1. November 2006 Vorsitzender des Vorstands der Capital Stage AG in Hamburg. Nach dem Abschluss seines Studiums der Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule St. Gallen (Lic.Oec. HSG) und der University of Chicago (MBA) arbeitete Herr Goedhart über vier Jahre als Senior Projektleiter bei Booz & Co., einer der führenden internationalen Unternehmensberatungsgesellschaften, in Düsseldorf und München. Mitte 1995 wechselte Herr Goedhart zur Kirch-Gruppe, damals eines der führenden Medienunternehmen Europas. Nach über zwei Jahren Aufbauarbeit bei der digitalen Pay-TV Plattform DF1 als Mitglied der Geschäftsleitung wechselte Herr Goedhart Ende 1997 in die Geschäftsführung des Pay-TV Marktführers Premiere (heute SKY). Mitte des Jahres 1999 übernahm Herr Goedhart den Vorstandsvorsitz der equitrust AG in Hamburg. Dort baute er das Beteiligungsgeschäft sowie das Fondsgeschäft auf. Zu den erfolgreichsten Beteiligungen der equitrust AG gehörte die Ersol Solar Energy AG (heute Bosch Solar), Erfurt. Im Fondsgeschäft wurden im Rahmen von Private Equity Dachfonds zuletzt EUR 500 Mio. für private und institutionelle Investoren betreut. Herr Goedhart ist seit Januar 2003 Mitglied des Verwaltungsrates der Gottfried Schultz GmbH & Co., Ratingen, dem größten unabhängigen VW, Audi und Porsche Händler Deutschlands. Ferner ist Herr Goedhart Präsident des Verwaltungsrats der Calmatopo Holding AG / Helvetic Energy, Flurlingen sowie Mitglied des Beirats der BlueTec GmbH & Co. KG, Trendelburg. Dr. Zoltan Bognar Dr. Bognar ist seit dem 1. Januar 2010 Mitglied des Vorstands der Capital Stage AG in Hamburg. Nach Studium und Promotion zum Dr. iur. war er zunächst als Rechtsanwalt in führenden Wirtschaftskanzleien in Hamburg, Paris und Stuttgart tätig, unter anderem bei Freshfields Bruckhaus Deringer. Von 1996 bis 2002 arbeitete Dr. Bognar als Unternehmensberater bei McKinsey & Company, einer der führenden internationalen Unternehmensberatungsgesellschaften, in Hamburg und Tokio und leitete dort als Senior-Projektleiter eine Vielzahl von Projekten im In- und Ausland. Anfang 2002 wechselte Dr. Bognar als Partner zur Inventages S.A., einer von der Nestlé S.A. mitfinanzierten Private Equity Gesellschaft mit Sitz in Lausanne. Dort war er mitverantwortlich für den Aufbau des Geschäftes sowie die Strukturierung und Einwerbung von drei Private Equity Fonds mit einem Kapital von insgesamt über EUR 700 Mio. Dr. Bognar investierte als Investment Manager und Mitglied des Investitionsausschusses der Inventages Kapital in Höhe von über EUR 100 Mio. in mehr als 20 Wachstumsunternehmen in Europa und den 128 USA. Er war Mitglied des Aufsichtsrates in fünf Portfoliounternehmen und begleitete mehrere erfolgreiche Beteiligungsverkäufe. Von Mitte 2006 an war Dr. Bognar als Berater für Privatinvestoren und Family Offices in den Bereichen "Erneuerbare Energien" und "Life Sciences" tätig. Im Frühjahr 2007 wechselte Dr. Bognar zu H.I.G. Capital, mit einem verwalteten Eigenkapital von über EUR 5,5 Mrd. ein weltweit führender Private Equity Investor in mittelständische Unternehmen. Dort war er als Principal mitverantwortlich für den Aufbau des Büros in Hamburg und war an einer Vielzahl von Wachstumsfinanzierungen, Buy-outs und Restrukturierungen im deutschsprachigen Europa beteiligt. Einer der Schwerpunkte seiner Tätigkeit bei H.I.G. Capital lag im Bereich "Erneuerbare Energien". Vergütung in EUR Felix Goedhart Erfolgsunabhängige Leistungen 2012 281.308,18 Erfolgsabhängige Leistungen Geschäftsjahre 2011 + 2012 200.000,00 (2012) Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung 2012 1.431,54 150.000,00 (2011); Dr. Zoltan Bognar 257.208,72 150.000,00 1.431,54 Bei den erfolgsabhängigen Leistungen handelt es sich um eine Tantieme für das Geschäftsjahr 2011. Die Vorstandsbezüge enthalten ferner eine Rückstellung für die erfolgsbezogene Vergütung für Herrn Felix Goedhart. Die Bildung der Rückstellung war abweichend zu den Vorjahren erforderlich, da der ab 1. November 2012 für Herrn Goedhart geltende Vorstandsvertrag eine entsprechende Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung auf Basis des IFRS-Konzernergebnisses vorsieht. Bei den Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung handelt es sich um den beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung von 360.000 (Vorjahr: 200.000) Aktienoptionen, die der Aufsichtsrat dem Vorstand gewährt hat. Aktienbesitz und Optionen Die Vorstandsmitglieder halten Aktien wie folgt an der Capital Stage AG: Herr Felix Goedhart hält über seine Beteiligungsgesellschaft RTG Beteiligungs GmbH 1.210.000 Aktien sowie direkt 290.000 Aktien. Des Weiteren hält Herr Felix Goedhart 60.000 Aktienoptionen, die ab dem 25.06.2011 ausübbar sind, 100.000 Aktienoptionen, die ab dem 01.04.2012 ausübbar sind, 100.000 Aktienoptionen, die ab dem 17.06.2013 ausübbar sind, 180.000 Aktienoptionen, die ab dem 01.04.2014 ausübbar sind und 150.000 Aktienoptionen, die ab dem 22.03.2017 ausübbar sind. Herr Dr. Zoltan Bognar hält 103.625 Aktien. Herr Dr. Zoltan Bognar hält 180.000 Aktienoptionen, die ab dem 01.04.2014 ausübbar sind und 150.000 Aktienoptionen, die ab dem 22.03.2017 ausübbar sind. Interessenkonflikte Die Vorstandsmitglieder stehen, neben ihrer Funktion als Organmitglieder, in keinen sonstigen Rechtsbeziehungen zur Gesellschaft und haben keine potenziellen Interessenkonflikte in Bezug auf ihre Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft einerseits und ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen andererseits. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht gemäß der Satzung der Gesellschaft sowie der §§ 95 und 96 Aktiengesetz aus sechs Mitgliedern, von denen sechs Mitglieder durch die Hauptversammlung gewählt werden. Sofern die Aktionäre nicht ein anderes bestimmen, werden die Aufsichtsratsmitglieder satzungsgemäß für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich. 129 Jedes Aufsichtsratsmitglied kann durch Beschluss der Hauptversammlung, der mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden muss, abberufen werden. Nach der Satzung kann jedes Aufsichtsratsmitglied sowie jedes Ersatzmitglied sein Amt ohne wichtigen Grund durch eine an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder den Vorstand zu richtende schriftliche Erklärung mit einer Frist von mindestens vier Wochen niederlegen. Aus wichtigem Grund kann die Niederlegung mit sofortiger Wirkung erfolgen. Die Hauptversammlung kann mit der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds gleichzeitig ein Ersatzmitglied wählen, welches Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet. Das Amt des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitgliedes erlischt, wenn ein Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens jedoch mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Der Aufsichtsrat bestimmt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Scheidet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vor dem Ende der Amtszeit aus seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen. Der Aufsichtsrat hat sich mit Beschluss vom 17. Dezember 2007 eine Geschäftsordnung gegeben. Es ist ein Personalausschuss gebildet. Die zentrale Aufgabe des Personalausschuss ist die Vorbereitung der im Aufsichtsrat zu beschließenden Personalangelegenheiten. Hierzu gehören insbesondere die Steuerung des Auswahlverfahrens zur Besetzung des Vorstands, die Bestellung des Vorstands, die Ausgestaltung und Verhandlung der Vorstandsverträge, die Vergabe von Aktienoptionen an Vorstand und Leistungsträger der Capital Stage AG. Nach den Vorschriften der Satzung und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist der Aufsichtsrat beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder – jedoch mindestens drei Mitglieder – an der Beschlussfassung teilnehmen. Soweit nicht das Gesetz oder die Satzung etwas anderes vorschreiben, beschließt der Aufsichtsrat mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Beschlüsse werden in Sitzungen gefasst. Außerhalb von Sitzungen sind schriftliche, telegraphische, fernschriftliche, fernkopierte oder fernmündliche Beschlussfassungen oder Beschlussfassungen per E-Mail - auch in kombinierter Form - zulässig, wenn dies vom Vorsitzenden im Einzelfall bestimmt wird. Die folgende Übersicht zeigt die Namen der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie den Zeitpunkt ihrer Bestellung. Name Alter Erstmals bestellt am Zurzeit bis zum* Dr. Manfred Krüper (Vorsitzender) 72 31.05.2007 Ablauf der Hauptversammlung 2017 Alexander Stuhlmann (stellvertretender Vorsitzender) 65 31.05.2007 bestellt Ablauf der Hauptversammlung 2017 Weitere Mandate in Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsorganen/ Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Coal & Minerals GmbH, Düsseldorf - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Power Plus Communication GmbH, Mannheim - stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Caterpillar Europe GmbH, Lünen - Senior Advisor der EQT Partners Beteiligungsberatung GmbH, München - Mitglied des Aufsichtsrats der EEW Energy from Waste GmbH, Helmstedt - Mitglied des Beirats der Odewald & Cie. GmbH, Berlin - bis 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrats der SAG GmbH, Langen - Geschäftsführer der Alexander Stuhlmann GmbH - Vorsitzender des Aufsichtsrats der alstria office REIT-AG, Hamburg - Vorsitzender des Aufsichtsrats der EuroAviation Versicherungs-AG, Hamburg 130 Name Albert Büll Alter 75 Erstmals bestellt am 31.05.2007 Zurzeit bis zum* bestellt Ablauf der Hauptversammlung 2017 Weitere Mandate in Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsorganen/ Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre - Vorsitzender des Aufsichtsrats der HCI Capital AG, Hamburg - Vorsitzender des Aufsichtsrats der EuroAviation Versicherungs AG, Hamburg - Mitglied des Aufsichtsrats der LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG, Hamburg - Vorsitzender des Beirats der Frank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg - Vorsitzender des Beirats der Siedlungsbaugesellschaft Hermann und Paul Frank mbH & Co. KG, Hamburg - Mitglied des Beirats der Studio Hamburg Berlin Brandenburg GmbH, Berlin - Mitglied des Verwaltungsrats der Ludwig Görtz GmbH, Hamburg - des Beirats der Jahr Holding GmbH & Co. KG, Hamburg - bis 2010 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Hamburger Feuerkasse, Hamburg - bis 2012 Vorsitzender des Beirats der Otto Dörner GmbH & Co. KG, Hamburg - bis 2010 Mitglied des Beirats der Swift Capital Partners GmbH, Hamburg - 2010 bis 2011 gerichtlich bestellter Geschäftsführer der Licon GmbH, Leipzig, sowie von deren Tochtergesellschaften - bis 2010 Mitglied im Aufsichtsrat des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., Berlin - Geschäftsführer der Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH - Geschäftsführer der Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH - Geschäftsführer der Albert Büll GmbH - Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft Büll, Dr. Liedtke & Griese Grundstücksverwaltung mbH - Geschäftsführer der Albert Büll Holding GmbH & Co. KG - Geschäftsführer der ALCO Automotive Beteiligungsgesellschaft mbH - Geschäftsführer der ALCO KALO Beteiligungs GmbH 131 Name Alter Erstmals bestellt am Zurzeit bis zum* bestellt Weitere Mandate in Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsorganen/ Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre - Geschäftsführer der ALCO URBANA Beteiligungs GmbH - Geschäftsführer der B&L Büll & Dr. Liedtke Immobilienverwaltung GmbH - Geschäftsführer der B&L Holzhafen West Verwaltungs GmbH - Geschäftsführer der B&L Holzhafen West GmbH & Co. KG - Geschäftsführer der Marienplatz Schwerin A. Büll, C. Büll, Dr. C. Liedtke, A. Griese OHG - Geschäftsführer der Mona Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH - Geschäftsführer der NOVO Grundstücksgesellschaft mbH - Geschäftsführer der Raboisen 34. Vermögensverwaltung mbH - Geschäftsführer der Rosmarin Karree Grundstücks GmbH & Co. KG - Geschäftsführer der Verwaltung ACB GmbH - Geschäftsführer der Verwaltung Delta Max Grundstücksgesellschaft mbH - Mitglied im Aufsichtsrat der Verwaltung URBANA Energietechnik AG, Hamburg - Mitglied im Aufsichtsrat der Verwaltung Kalorimeta AG, Hamburg - Vorsitzender des Beirats der Kalorimeta AG & Co. KG, Hamburg - Vorsitzender des Beirats der URBANA Energietechnik AG & Co. KG, Hamburg - Mitglied des Verwaltungsrats der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf - Mitglied des Beirats der Dichtungstechnik G. BRUSS GmbH & Co. KG, Hoisdorf - bis 2012 Geschäftsführer der Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH - bis 2011 Geschäftsführer der B&L Büll & Dr. Liedtke Immobilienverwaltung GmbH - bis 2009 Geschäftsführer der B&L Holzhafen West Verwaltungs GmbH 132 Name Alter Erstmals bestellt am Zurzeit bis zum* bestellt Dr. Cornelius Liedtke 72 31.05.2007 Ablauf der Hauptversammlung 2017 Weitere Mandate in Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsorganen/ Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre - geschäftsführender Kommanditist der B&L Schlachthofstraße GmbH & Co. KG - Geschäftsführer der B&L Verwaltung Hotelprojekt UKE Martinistraße GmbH - Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft Büll, Dr. Liedtke & Griese Grundstücksverwaltung mbH - Geschäftsführer der CCFJ Vermögensverwaltung GmbH - Geschäftsführer der CLU KALO Beteiligungs GmbH - Geschäftsführer der CLU URBANA Beteiligungs GmbH - Geschäftsführer der CLVV Automotive Beteiligungsgesellschaft mbH - Geschäftsführer der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH - geschäftsführender Kommanditist der Harburg Phoenixviertel GmbH & Co. KG - Geschäftsführer der Main Square Verwaltungs GmbH - Geschäftsführer der Marienplatz Schwerin A. Büll, C. Büll, Dr. C. Liedtke, A. Griese OHG - Geschäftsführer der Mona Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH - Geschäftsführer der Procom B&L Altona Verwaltungsgesellschaft mbH - Geschäftsführer der Raboisen 34. Vermögensverwaltung mbH - Geschäftsführer der UP Lersner'sches Schloss Verwaltungsgesellschaft mbH - Geschäftsführer der Verwaltung Bürohaus Elb-Florenz GmbH - Geschäftsführer der Verwaltung CLU Unternehmensholding GmbH - Geschäftsführer der Verwaltung Delta Max Grundstücksgesellschaft mbH - Geschäftsführer der Grundstücksgesellschaft Multiplex Harburg mbH - Geschäftsführer der Verwaltung SGB Seniorengrundbesitz GmbH - Mitglied des Aufsichtsrats der GL Aktiengesellschaft, Hamburg - Mitglied des Beirats der Dichtungstechnik G. BRUSS GmbH & Co. KG, Hoisdorf 133 Name Dr. Jörn Kreke Prof. Dr. Fritz Vahrenholt * Alter 73 64 Erstmals bestellt am 28.05.2008 20.06.2012 Zurzeit bis zum* bestellt Ablauf der Hauptversammlung 2017 Ablauf der Hauptversammlung 2017 Weitere Mandate in Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsorganen/ Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre - bis 2011 Geschäftsführer der B&L Büll & Dr. Liedtke Immobilienverwaltung GmbH - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Douglas Holding AG - Mitglied des Beirats der Kalorimeta AG & Co. KG, Hamburg - Mitglied des Beirats der Urbana Energietechnik AG & Co. KG, Hamburg - bis Juni 2013 Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Euroshop AG, Hamburg - Vorsitzender des Aufsichtsrats der RWE Innogy GmbH, Essen - 2008 – 30.06.2012: Geschäftsführer der RWE Innogy GmbH, Essen; danach Wechsel in den Aufsichtsrat - Alleinvorstand der Deutschen Wildtierstiftung - bis 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrates der RADAG, Laufenburg - Mitglied des Aufsichtsrates der Aurubis AG, Hamburg - Vorsitzender des Investment Committees der Inoggy Venture Capital GmbH, Essen - Mitglied des Aufsichtsrates der Putz & Partner Unternehmensberatung AG, Hamburg - Mitglied des Shareholder Committees der Novatec Solar GmbH, Karlsruhe - Mitglied des Beirats der Körber Stiftung, Hamburg - Mitglied des Senats der FraunhoferGesellschaft, München - bis 2011 Board Member der New Yorker Klimabörse Green Exchange Holdings LLC, New York - Mitglied des Aufsichtsrats der KELAG AG, Klagenfurt - Mitglied des Aufsichtsrats der Mateco GmbH, Stuttgart - Mitglied des Aufsichtsrats der Verbio AG, Leipzig Amtszeit endet mit Ablauf der Hauptversammlung im angegebenen Jahr, die über die Entlastung für das am vorgehenden 31. Dezember endende Geschäftsjahr beschließt. 134 Die folgende Übersicht zeigt die Mitglieder des Personalausschusses: Dr. Manfred Krüper Vorsitzender Albert Büll Mitglied Alexander Stuhlmann Mitglied Dr. Manfred Krüper (Vorsitzender) Herr Dr. Krüper wurde am 19. November 1941 in Gelsenkirchen geboren. Nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Münster und Köln von 1962 bis 1966 war Herr Dr. Krüper von 1966 bis 1971 wissenschaftlicher Assistent an den Universitäten Köln und Bochum. Im Jahre 1971 erfolgte die Promotion. Herr Dr. Krüper war von 1971 bis 1979 Leiter der Wirtschaftsabteilung der IG Chemie in Hannover sowie Assistant Professor an den Universitäten Essen und Bielefeld. 1980 wurde Herr Dr. Krüper Direktor der VEBA Oel AG, Gelsenkirchen, wo er für den Bereich Energiewirtschaft verantwortlich war. Ab dem 1. Juli 1980 war er zusätzlich Vorstandsmitglied, zuständig für Personal, Einkauf, Umweltschutz und zugleich Arbeitsdirektor. Zwischen 1996 und 2000 war Herr Dr. Krüper ferner Mitglied des Vorstandes der VEBA AG, Düsseldorf, und war dort zuständig für Personal, Einkauf, Organisation und Informatik. Vom 1. Juli 1997 bis 31. Dezember 1997 war Herr Dr. Krüper ferner Vorstandsvorsitzender der VEBA Immobilien AG in Bochum. Nach der Fusion von VEBA und VIAG im Jahre 2000 war Herr Dr. Krüper bis 2006 Mitglied des Vorstandes der E.ON AG, Düsseldorf, und als Arbeitsdirektor dort zuständig für Personal, Infrastruktur und Dienste, Einkauf und Organisation für die Region USA. Seit 2007 ist Herr Dr. Krüper Mitglied im Aufsichtsrat verschiedener Unternehmen, unter anderem ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats der Power Plus Communications AG und Senior Advisor der EQT Partners Beteiligungsberatung GmbH in München. Alexander Stuhlmann (stellvertretender Vorsitzender) Herr Alexander Stuhlmann ist seit 2008 Unternehmensberater und Geschäftsführer der Alexander StuhlmannGmbH. Herr Stuhlmann war bis zum 30. April 2008 Vorstandsvorsitzender der WestLB AG, Düsseldorf, davor war er bis zum 31. Dezember 2006 Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank, Hamburg. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg von 1968 bis 1975 war Herr Stuhlmann zunächst bei der Hamburgischen Landesbank beschäftigt. 1996 wurde er in den Vorstand der Hamburgischen Landesbank berufen, zwei Jahre später übernahm er dort den Vorsitz. In den Jahren 2003 bis 2006 war er Vorsitzender des Vorstandes der HSH Nordbank. Von Juli 2007 bis April 2008 war Herr Stuhlmann Vorstandsvorsitzender der WestLB. Herr Stuhlmann ist zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats der alstria office REIT-AG, Hamburg und der EuroAviation Versicherungs-AG, Hamburg sowie Mitglied des Aufsichtsrats der HCI Capital AG, Hamburg, der LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG, Hamburg. Darüber hinaus ist Herr Stuhlmann unter anderem Vorsitzender des Beirats der Frank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, und der Siedlungsbaugesellschaft Hermann und Paul Frank mbH & Co. KG, Hamburg. Ferner ist er Mitglied des Beirats der Studio Hamburg Berlin Brandenburg GmbH, Berlin, Mitglied des Verwaltungsrats der Ludwig Görtz GmbH, Hamburg und Mitglied des Kuratoriums der HASPA Finanzholding, Hamburg. Albert Büll Herr Albert H.K. Büll wurde am 26. Februar 1938 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur 1956 in Hamburg absolvierte Herr Büll zwischen 1956 und 1959 eine Ausbildung in der Finanzverwaltung, die er als Steuerinspektor (Dipl.-Finanzwirt) abschloss. Nach einer Tätigkeit als Steuerinspektor im Finanzamt Hansa in Hamburg war Herr Büll zwischen 1961 und 1969 freiberuflich als Steuerberater tätig. Seit 1970 ist Herr Büll Gesellschafter der Unternehmensgruppe Büll & Dr. Liedtke mit Sitz in Hamburg. Dr. Cornelius Liedtke Herr Dr. Cornelius Liedtke wurde am 12. Oktober 1941 in Berlin geboren. Nach einem Studium der Volkswirtschaft an der Universität Hamburg von 1962 – 1966, das er mit dem Diplom abschloss, war er von 1966 bis 1967 wissenschaftlicher Mitarbeiter am HWWA (Hamburgisches Welt-Wirtschafts-Archiv). Zwischen 1967 und 1969 war Herr Dr. Liedtke auch Promotionsspendiat der Stiftung Volkswagenwerke, außerdem absolvierte er ein postgraduierten Studium an der London School of Economics. Von 1967 bis 1970 war Herr Dr. Liedtke wissenschaftlicher Assistent beim Institut für Finanzwirtschaft der Universität Hamburg, dort erfolgte 1970 auch seien Promotion zum Dr. rer. pol. Seit 1970 ist Herr Dr. Liedtke Gesellschafter der Unternehmensgruppe Büll & Dr. Liedtke, Hamburg. 135 Dr. Jörn Kreke Dr. Jörn Kreke ist seit Mitte 2001 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Douglas Holding AG. Herr Dr. Kreke wurde 1940 in Köln geboren. Nach dem High-School-Abschluss in den USA (1958) studierte Herr Dr. Kreke Marketing und Economics an der Michigan State University (Abschluss 1961). Anschließend promovierte er bei Prof. Neumark in Frankfurt (Abschluss 1965). Bereits am 1. März 1963 trat er als Geschäftsleitungsassistent von Herbert Eklöh in die Hussel Süßwarenfilialbetrieb AG ein und wurde 1969 Vorstandsvorsitzender der Hussel Holding AG (seit 1989 Douglas Holding AG). Ende Juni 2001 gab Herr Dr. Kreke den Vorstandsvorsitz der Douglas Holding AG an seinen Sohn Dr. Henning Kreke ab. Gleichzeitig wurde Herr Dr. Kreke mit Wirkung zu Juli 2001 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Douglas Holding AG gewählt. Herr Dr. Kreke erhielt 1986 den Deutschen Marketing-Preis und erhielt im Jahre 2000 eine Ehrenpromotion durch die FernUniversität Hagen. Prof. Fritz Vahrenholt Prof. Dr. Fritz Vahrenholt ist seit August 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrats der RWE Innogy GmbH, Essen. Nach dem Studium der Chemie an der Universität Münster/Westfalen und der Promotion zum Dr. rer. nat., (1974) arbeitete er in der Forschungsabteilung der Universität Münster und am Max-Planck-Institut für Kohlenstoff-Forschung, Mülheim. Von 1976 bis 1981 war er Referatsleiter "Chemische Industrie" des Umweltbundesamtes, Berlin. Danach übernahm er von 1981 bis 1984 die Leitung der Abteilung für Umweltpolitik, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz im Hessischen Umweltministerium. Von 1984 bis 1990 übernahm er das Amt des Staatsrats in der Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, von 1990 bis 1991 wurde er Chef der Senatskanzlei, Hamburg, von 1991 bis 1997 war er Senator und Präses der Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Von 1998 bis 2001 war er als Vorstand der Deutsche Shell AG verantwortlich für die Bereiche Chemie, regenerative Energie, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltschutz, Stromgeschäft; zuletzt wechselte er in den Aufsichtsrat der Deutsche Shell AG, Hamburg. Von 2001 bis 2007 hatte er den Vorsitz des Vorstands der REpower Systems AG, Hamburg, inne. 2008 übernahm er den Vorsitz des Vorstands der RWE Innogy GmbH, Essen, bis zum 30. Juni 2012; danach wechselte er in den Aufsichtsrat als dessen Vorsitzender. Herr Prof. Dr. Vahrenholt war ferner Aufsichtsratsvorsitzender der Hamburgischen Elektrizitätswerke HEW AG, Hamburg (1991 - 1997), Mitglied des Rats für nachhaltige Entwicklung unter Kanzler Schröder und Kanzlerin Merkel (2001 – 2007), Berlin sowie von 2005 bis 11/2007 Mitglied des Sustainable Panel der EDF, Paris. Seit 1991 ist er Dozent an der TU Harburg und an der Universität Hamburg (Fachbereich Chemie), von der er seit 1999 eine Professur erhielt. Vergütung Geschäftsjahr 2012 Die Hauptversammlung 2013 hat für das Geschäftsjahr 2012 eine Vergütung in Höhe EUR 50.000,00 für den Aufsichtsratsvorsitzenden, EUR 37.500,00 für seinen Stellvertreter und für jedes weitere Aufsichtsratsmitglied eine Vergütung in Höhe von EUR 25.000,00 beschlossen. Aktuelle Regelungen Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten gemäß Satzung neben der Erstattung der Auslagen pro Geschäftsjahr eine angemessene jährliche Vergütung, deren Höhe von der Hauptversammlung festgesetzt wird und EUR 15.000,00 für jedes Mitglied, EUR 30.000,00 für den Vorsitzenden und EUR 22.500,00 für den stellvertretenden Vorsitzenden nicht unterschreiten soll. Die Gesellschaft hat in ihrem Namen zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Ein Selbstbehalt für die Aufsichtsratsmitglieder ist nicht vorgesehen. Jedem Mitglied des Aufsichtsrates werden die ihm bei Wahrnehmung seines Amtes entstandenen Auslagen ersetzt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates einen eventuell auf den Auslagenersatz bzw. die Aufsichtsratsvergütung entfallenden Umsatzsteuerbetrag erstattet, soweit sie berechtigt sind, der Gesellschaft die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht ausüben. Aktienbesitz und Optionen Die Aufsichtsratsmitglieder halten Aktien wie folgt an der Capital Stage AG: Herr Dr. Manfred Krüper hält 225.000 Aktien. 136 Herr Alexander Stuhlmann hält keine Aktien. Herrn Albert Büll sind über die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH 2.982.948 Aktien der Gesellschaft zuzurechnen. Darüber hinaus hält Herr Albert Büll 24,83% der Anteile an der AMCO Service GmbH, die wiederum 28,08% der Aktien der Gesellschaft hält. Herr Dr. Cornelius Liedtke hält direkt keine Aktien der Gesellschaft. Herr Dr. Cornelius Liedtke hält 29,9 % der Anteile an der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, die wiederum 10,12% der Aktien der Gesellschaft hält. Herr Dr. Jörn Kreke hält 900.000 Aktien. Herr Professor Dr. Fritz Vahrenholt hält keine Aktien. Des Weiteren hält keines der Aufsichtsratsmitglieder irgendwelche Aktienoptionen. Interessenkonflikte Die Aufsichtsratsmitglieder stehen, neben ihrer Funktion als Organmitglieder, in keinen sonstigen Rechtsbeziehungen zur Gesellschaft und haben keine potenziellen Interessenkonflikte in Bezug auf ihre Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft einerseits und ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen andererseits. Bestimmte Informationen über die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Herr Felix Goedhart war vom 10.03.2008 bis zum 08.08.2011 stellvertretender Vorsitzender sowie vom 09.08. 2011 bis zum 18.05.2011 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Inventux Technologies AG, einer bis zum 15.05.2012 40 %-igen Tochtergesellschaft der Capital Stage AG. Herr Dr. Zoltan Bognar war vom 09.04.2010 bis zum 18.05.2012 Mitglied des Aufsichtsrats der Inventux Technologies AG. Am 16.05.2012 stellte der Vorstand der Inventux Technologies AG Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Am 18.05.2012 legten Herr Goedhart und Herr Dr. Bognar ihre Aufsichtsratsmandate beide mit sofortiger Wirkung nieder. Im August 2012 wurde der Produktions- und Geschäftsbetrieb der Inventux Technologies AG von einem südamerikanischen Investor und Management der Inventux Technologies AG übernommen. Mit Ausnahme der Obengenannten war kein Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft in den letzten fünf Jahren wegen betrügerischer Straftaten schuldig gesprochen worden, in den letzten fünf Jahren Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder dem oberen Managements eines Unternehmens, über dessen Vermögen eine Insolvenz, eine Insolvenzverwaltung oder Liquidation durchgeführt wurde, oder war Gegenstand von irgendwelchen öffentlichen Anschuldigungen oder Sanktionen seitens gesetzlicher Behörden oder Regulierungsbehörden (einschließlich Berufsverbänden). Kein Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft wurde jemals von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem VerwaltungsGeschäftsführungs- oder Aufsichtsorgan eines Emittenten oder für die Tätigkeit im Management oder die Führung der Geschäfte eines Emittenten als untauglich angesehen. Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats stehen in keiner verwandtschaftlichen Beziehung zueinander oder zu den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands. Die Gesellschaft hat Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern derzeit weder Darlehen gewährt noch Bürgschaften oder Gewährleistungen für sie übernommen. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats waren und sind außer den im Abschnitt "Geschäfte und Rechtsbeziehungen mit nahe stehenden Personen" dargestellten Sachverhalten nicht an Geschäften außerhalb des statutarischen Unternehmensgegenstands der Gesellschaft oder an anderen, der Form oder der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der Gesellschaft, beteiligt. Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind unter der Adresse der Gesellschaft erreichbar. In den Dienstverträgen zwischen der Gesellschaft oder deren Tochtergesellschaften einerseits und einem oder mehreren Mitgliedern des Vorstands andererseits, bestehen keine Regelungen, die Vergünstigungen im Falle der Beendigung des Dienstvertrages vorsehen. Hauptversammlung Die ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlungen werden vom Vorstand und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen vom Aufsichtsrat oder den Aktionären einberufen. Die jeweilige Hauptversammlung kann 137 nach Wahl des einberufenden Organs entweder am Sitz der Gesellschaft oder an einem deutschen Börsenplatz stattfinden. Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Aktionäre sich zur Teilnahme an der Versammlung anmelden müssen, einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist hierbei nicht mitzurechnen. Aktionäre der Gesellschaft, die sich rechtzeitig für die Hauptversammlung angemeldet und ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben, sind zur Teilnahme an und Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt. Die Anmeldung hat bei der Gesellschaft oder bei einer sonstigen in der Einberufung bekannt gemachten Stelle spätestens am sechsten Kalendertag vor der Versammlung zu erfolgen, wobei der Tag der Anmeldung nicht mitgezählt wird. Ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung weisen die Aktionäre durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; diese Bescheinigung muss der in der Einberufung bekannt gemachten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Die weiteren Einzelheiten über die Anmeldung, den Nachweis der Teilnahmeberechtigung und die Ausstellung der Eintrittskarten sind in der Einberufung bekannt zu machen. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter und im Falle dessen Verhinderung ein von der Hauptversammlung gewählter Versammlungsleiter. Für den Fall, dass keine dieser Personen den Vorsitz übernimmt, wird der Versammlungsleiter vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, das Frage- und Rederecht für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken und die Reihenfolge der Abhandlung der Tagesordnungspunkte sowie die Form und Reihenfolge der Abstimmung zu bestimmen. Zudem übt der Versammlungsleiter das Hausrecht während der Hauptversammlung aus. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht die Satzung oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmrechtsmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Nach dem derzeit geltenden Aktiengesetz erfordern Beschlüsse von grundlegender Bedeutung neben der Mehrheit der anwesenden Aktionäre auch zwingend eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Zu diesen Beschlüssen mit grundlegender Bedeutung gehören insbesondere: Ausschluss des Bezugsrechts; die Schaffung von genehmigtem oder bedingtem Kapital; die Auf- oder Abspaltung sowie die Übertragung des gesamten Vermögens der Gesellschaft; der Abschluss von Unternehmensverträgen (wie zum Beispiel Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge); sowie die Auflösung der Gesellschaft. Die Einberufung der Hauptversammlung kann durch den Vorstand, den Aufsichtsrat oder, unter bestimmten Umständen, durch Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, veranlasst werden. Sofern das Wohl der Gesellschaft es erfordert, hat der Aufsichtsrat eine Hauptversammlung einzuberufen. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate jedes Geschäftsjahres statt. Nach dem derzeit geltenden Aktiengesetz ist die Gesellschaft verpflichtet, die Einladung zur Hauptversammlung mindestens 36 Tage vor dem Tag der Versammlung in der elektronischen Version des Bundesanzeigers zu veröffentlichen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag der Einberufung nicht mitzurechnen sind. Die Frist für die Anmeldung zur Hauptversammlung wird mit der Einladung veröffentlicht. Ferner sind die Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG für die Aktionäre zeitgleich mit der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich. Corporate Governance Der im Februar 2002 verabschiedete Deutsche Corporate Governance Kodex in der am 13. Mai 2013 neugefassten und am 10. Juni 2013 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten neuen Fassung beinhaltet Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften in Bezug auf Aktionäre und Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz, Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Es besteht keine Pflicht, den Empfehlungen oder Anregungen des Kodex zu entsprechen. Das deutsche Aktienrecht verpflichtet den Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft lediglich, 138 jährlich zu erklären, welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Von den im Kodex enthaltenen Anregungen kann dagegen ohne Offenlegung abgewichen werden. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Juni 2013 die aktuelle Entsprechenserklärung nach § 161 AktG basierend auf der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung vom 15. Mai 2012 abgegeben. Die Gesellschaft folgt den Empfehlungen des Deutsche Corporate Governance Kodex danach mit den unten aufgeführten Ausnahmen: Entsprechenserklärung 2013 zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG Die Capital Stage AG entspricht den Empfehlungen der am 15. Mai 2012 neu gefassten und am 15. Juni 2012 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten neuen Fassung des Corporate Governance Kodex mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen (Ziffern in Klammern entsprechen der Bezifferung im Corporate Governance Kodex): Einladung zur Hauptversammlung, Briefwahl, Stimmrechtsvertreter (Ziffer 2.3; Ziffer 2.3.1; Ziffer 2.3.3) Die auf der Hauptversammlung am 18. Juni 2010 beschlossenen Anpassungen der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie ("ARUG") sehen keine Möglichkeit für eine Briefwahl vor. Die für den Aufsichtsrat abgeschlossene D&O Versicherung sieht einen Selbstbehalt nicht vor (Ziffer 3.8) Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht eine D&O Versicherung, die einen Selbstbehalt nicht vorsieht, dies entspricht internationalen Standards. Darüber hinaus ist Capital Stage der Auffassung, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht geeignet ist, das Verantwortungsbewusstsein zu verbessern, mit dem die Mitglieder des Aufsichtsrats die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungs- und keinen Nominierungsausschuss eingerichtet (Ziffer 5.3.2; 5.3.3) Der Aufsichtsrat verzichtet auf die Bildung eines Prüfungs- und eines Nominierungsausschusses. Die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit und die Behandlung komplexer Sachverhalte sind im Gesamtaufsichtsrat sichergestellt. Die Bildung von Prüfungs- und Nominierungsausschuss hätte einen erhöhten organisatorischen Aufwand für die Aufsichtsratsmitglieder und die Gesellschaft zur Folge. Darüber hinaus hat sich aufgrund der Unternehmensgröße und der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder eine Arbeit im Gesamtaufsichtsrat als praktikabel erwiesen. Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung keine konkreten Ziele benannt (Ziffer 5.4.1) Seit dem Jahr 2007 ist der Aufsichtsrat der Capital Stage AG in einer Zusammensetzung tätig, die hervorragend auf die unternehmensspezifische Situation der Capital Stage AG angepasst ist. Die Notwendigkeit einer Optimierung der Zusammensetzung gibt es nicht. Daher hat der Aufsichtsrat in dieser Hinsicht keine konkreter Ziele festgelegt. Die Struktur der Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder enthält nur eine feste, aber keine erfolgsorientierte Komponente (Ziffer 5.4.6) Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten nur eine feste Vergütung. Allerdings ist diese gemäß §15 Abs. 1 der Satzung von der Hauptversammlung festzulegen. Hierbei werden der zeitliche Aufwand des jeweiligen Mitglieds sowie die Ertragslage des betreffenden Geschäftsjahres berücksichtigt. Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte sollen vom Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert werden (Ziffer 7.1.2) Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand stets unverzüglich und umfassend über aktuelle Entwicklungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf dem Laufenden gehalten. Aufgrund der engen Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, verzichtet der Aufsichtsrats auf die zusätzliche Erörterung von Halbjahres- und Quartalsfinanzberichten, da dies einen erhöhten organisatorischen Aufwand für die Aufsichtsratsmitglieder und die Gesellschaft, jedoch keinen zusätzlichen Informationsnutzen für den Aufsichtsrat zur Folge hätte. Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein. (Ziffer 7.1.2) Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben innerhalb der ersten vier Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres bzw. acht Wochen nach Ende des Quartals veröffentlicht. Eine weitere Verkürzung der Fristen halten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft angesichts der Fristunterschiede und aufgrund des damit verbundenen Arbeits- und Kostenaufwandes nicht für vertretbar. Diese Entsprechenserklärung ersetzt die Erklärung aus dem Dezember 2012. Seit Dezember 2012 entsprach die Capital Stage AG den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 mit den in der Entsprechenserklärung vom Dezember 2012 aufgeführten Ausnahmen. 139 Hamburg, im Juni 2013 Für den Vorstand gez. Felix Goedhart Vorsitzender Für den Aufsichtsrat gez. Dr. Manfred Krüper Vorsitzender Diese Erklärung trifft auch zum Zeitpunkt des Prospekts und in Bezug auf die am 10. Juni 2013 veröffentlichte Fassung des Deutsche Corporate Governance Kodex weiterhin zu. 140 AKTIONÄRSSTRUKTUR Die Angaben der nachstehenden Tabelle entsprechen der Kenntnis der Gesellschaft, die im Wesentlichen aufgrund der bei der Gesellschaft jeweils zuletzt eingegangenen Meldungen gemäß § 21 ff. Wertpapierhandelsgesetz ("WpHG") beruht: Name AMCO Service GmbH1 Anzahl der Stimmrechte in % vom Grundkapital 15.183.999 28,08 Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH2 5.469.186 10,12 Blue Elephant Venture GmbH3 4.155.060 7,69 Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH4 2.982.948 5,52 DJE Investment S.A.5 1.621.663 2,9994 RTG Beteiligungs GmbH6 1.210.000 2,24 Felix Goedhart 290.000 0,54 LRI Invest S.A. 204.810 0,38 Dr. Zoltan Bognar 103.625 0,19 54.064.999 100 Gesamtanzahl Stimmrechte 1 2 3 4 5 6 An der AMCO Service GmbH hält Herr Albert Büll 24,83 % der Anteile. Die übrigen Gesellschaftsanteile werden von weiteren Mitgliedern der Familie Büll gehalten. An der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH hält Herr Dr. Cornelius Liedtke 29,9% der Anteile. Die übrigen Gesellschaftsanteile werden von weiteren Mitgliedern der Familie Liedtke gehalten. Die Anteile der Blue Elephant Venture GmbH werden Herrn Dr. Peter-Alexander Wacker zugerechnet. Die Anteile der Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH werden Herrn Albert Büll über folgende kontrollierte Unternehmen zugerechnet: Albert Büll GmbH, Albert Büll Holding GmbH & Co. KG und Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH. Die Anteile der DJE Investment S.A. werden Dr. Jens Erhard, über folgendes kontrollierte Unternehmen zugerechnet: DJE Kapital AG. Die Anteile der RTG Beteiligungs GmbH werden Herrn Felix Goedhart zugerechnet. Jede Aktie der Capital Stage AG gewährt eine Stimme, womit es keine unterschiedlichen Stimmrechte gibt. 141 GESCHÄFTE UND RECHTSBEZIEHUNGEN MIT NAHE STEHENDEN PERSONEN Nachfolgend werden die Geschäfte und Rechtsbeziehungen dargestellt, die zwischen der Gesellschaft und nahestehenden Personen während des Zeitraums der von den historischen Finanzinformationen abgedeckt wird, bis zum Datum des Prospekts vorgenommen worden sind. Für die Vorfinanzierung des Erwerbs von drei Solarparks wurde der Capital Stage IPP GmbH von der Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH, von Dr. Cornelius Liedtke sowie von der Kreke Immobilien KG mit Vertrag vom 1. April 2011 ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 7,5 Mio. zu einem nach Einschätzung der Gesellschaft marktüblichen Zins gewährt. Die Zinsaufwendungen für dieses Darlehen betrugen TEUR 145,35. Die Darlehen wurden in zwei Rückzahlungen innerhalb von 11 bzw. 14 Wochen wieder getilgt. Am 19./20. März 2012 (mit Nachträgen vom 15./20. März 2013 sowie vom 8. Mai 2013) ist ein Mietvertrag der Gesellschaft mit der Albert Büll, Dr. Cornelius Liedtke in GbR wg. Holzhafen Ost zu nach Einschätzung der Gesellschaft marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden. Es handelt sich um Büroflächen, die im zweiten Quartal 2013 seitens der Capital Stage AG bezogen wurden. Am 1./20. März 2013 (mit Nachtrag vom 23./24. April 2013) ist ein Garagenmietvertrag über acht Tiefgaragenstellplätze mit der Albert Büll, Dr. Cornelius Liedtke in GbR wg. Holzhafen Ost in dem Bürogebäude, in dem sich die genannten Büroflächen befinden, zu nach Einschätzung der Gesellschaft marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden. Die Mietdauer sowohl für die Büroflächen als auch für die Tiefgaragenstellplätze beträgt fünf Jahre mit der einmaligen Option der Gesellschaft, die genannten Mietverträge um weitere fünf Jahre zu verlängern. 142 ANGABEN ÜBER BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN Übersicht wesentlicher Beteiligungsunternehmen Die nachfolgende Übersicht enthält Angaben zu den wesentlichen Beteiligungsunternehmen der Gesellschaft zum 30. Juni 2013. Diese Konzerntochtergesellschaften sind neben der Capital Stage AG im Wege der Vollkonsolidierung in den Konsolidierungskreis einbezogen worden. Bei diesen Tochtergesellschaften handelt es sich im Wesentlichen um Objektgesellschaften, die einzelne PV- und Windparks der Capital Stage Gruppe halten. Bis zum Datum des Prospekts haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Name der Gesellschaft Sitz Anteil der Capital Stage AG (direkt oder indirekt) Gezeichnetes Kapital (EUR)* Capital Stage Solar IPP GmbH Hamburg 100 % 100.000,00 Capital Stage Wind IPP Hamburg 100 % 26.650,00 Krumbach Photovoltaik GmbH Hamburg 100 % 25.000,00 Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH Hamburg 100 % 25.000,00 Capital Stage Solar Service GmbH Halle 100 % 25.000,00 Solarparks Asperg GmbH Hamburg 100 % 25.000,00 Asperg Erste Solar GmbH Halle 100 % 25.000,00 Asperg Zweite Solar GmbH Halle 100 % 25.000,00 Asperg Fünfte Solar GmbH Halle 100 % 25.000,00 Asperg Sechste Solar GmbH Halle 100 % 25.000,00 Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH Hamburg 100 % 25.000,00 Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG Hamburg 100 % 1.000,00 Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH Halle 51 % 25.000,00 Solarpark PVA GmbH Halle 100 % 25.000,00 Solarpark Lochau GmbH Halle 100 % 25.000,00 Solarpark Rassnitz GmbH Halle 100 % 25.000,00 Solarpark Roitzsch GmbH Halle 100 % 25.000,00 Solarpark Glebitzsch GmbH Halle 100 % 25.000,00 Solarpark Bad Harzburg GmbH Halle 100 % 25.000,00 CS Göttingen Photovoltaik GmbH Halle 100 % 25.000,00 Alameda SrL Bozen, Italien 100 % 10.000,00 143 Name der Gesellschaft Sitz Anteil der Capital Stage AG (direkt oder indirekt) Gezeichnetes Kapital (EUR)* Casette SrL Bozen, Italien 100 % 10.200,00 Vallone SrL Bozen, Italien 100 % 10.200,00 Solar Energy SrL Bozen, Italien 100 % 10.000,00 Oetzi SrL Bozen, Italien 100 % 10.000,00 Grit 63 Vermögensverwaltung GmbH Hamburg 100 % 25.000,00 DE Stern 10 SrL Bozen, Italien 100 % 10.000,00 Solar Farm FC1 SrL Bozen, Italien 100 % 10.000,00 Solar Farm FC3 SrL Bozen, Italien 100 % 10.000,00 Windkraft Sohland GmbH & Co. KG Sohland 74,3 % 89.999,76 Windkraft Greußen GmbH & Co. KG Greußen 71,4 % 0,00 Parco Eolico Monte Vitalba SrL Bozen, Italien 85 % 10.000,00 Solarpark Neuhausen GmbH Neuhausen 100 % 25.000,00 Helvetic Energy GmbH Flurlingen, Schweiz 100 % 47.717,00 Calmatopo Holding AG Flurlingen, Schweiz 100 % 83.437,63 Energiepark Solar GmbH & Co. SP Ramin KG Bremerhaven 100 % 500,00 Solarpark Lettewitz GmbH Halle 100 % 25.000,00 Polesine Energy 1 SrL Bozen 100 % 10.000,00 Polesine Energy 2 SrL Bozen 100 % 10.000,00 Windkraft Obersleben II GmbH & Co. KG Obersleben 74,9% 1.273.300,00 * Stand: 30. Juni 2013. 144 BESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND Der folgende Abschnitt beschreibt einige wesentliche deutsche Besteuerungsgrundsätze, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten und der Übertragung von Aktien von Bedeutung sein können. Der Abschnitt stellt keine umfassende oder abschließende Beschreibung sämtlicher deutscher Besteuerungsaspekte dar, die für die Aktionäre relevant sein können. Grundlage für die Beschreibung sind die am Tag der Veröffentlichung dieses Prospekts geltenden deutschen Steuergesetze sowie die entsprechenden Vorschriften aus den Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit Drittstaaten abgeschlossen hat. Eine Änderung der Gesetze, Abkommen und Finanzverwaltungsauffassung ist - auch rückwirkend - möglich. Potenziellen Erwerbern der Aktien wird daher empfohlen, wegen der Steuerfolgen des Erwerbs, des Haltens sowie der Übertragung von Aktien und wegen des bei einer gegebenenfalls möglichen Erstattung deutscher Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) einzuhaltenden Verfahrens ihre steuerlichen Berater zu konsultieren. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die spezifische Situation jedes einzelnen Aktionärs. Besteuerung der Gesellschaft Kapitalgesellschaften unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer (insgesamt 15,825 %). Zusätzlich unterliegen deutsche Kapitalgesellschaften mit ihrem in inländischen Betriebsstätten erzielten Gewerbeertrag der Gewerbesteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig davon, in welcher Gemeinde die Gesellschaft Betriebsstätten unterhält. Die Gewerbesteuer beträgt grundsätzlich ca. 7 % bis ca.18 % des steuerpflichtigen Gewerbeertrags, je nach Hebesatz der Gemeinde. Zinsaufwendungen sind nur im Rahmen der Regelungen zur Zinsschranke abziehbar. Die Zinsschranke begrenzt die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen auf 30 % des steuerlichen Gewinns vor Berücksichtigung von Zinsaufwendungen und Zinserträgen, Steuern und ordentlichen steuerlichen Abschreibungen (EBITDA). Die steuerlich nicht abziehbaren Zinsaufwendungen können vorgetragen werden und unter Umständen den steuerlichen Gewinn der Gesellschaft in der Zukunft unter Berücksichtigung der Zinsschranke senken. Dieser Zinsvortrag kann unter gewissen Umständen, z.B. bei Umstrukturierungen oder im Falle der Betriebsaufgabe, untergehen. Die Zinsschranke findet keine Anwendung falls das Zinssaldo weniger als 3 Mio. EUR beträgt. Gleiches gilt falls die Konzernklausel greift und keine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung vorliegt. Körperschaftsteuerliche Verluste für die Gesellschaft, die in einem Steuerjahr anfallen, können bis zu einer Höhe von 1.000.000 EUR auf das vorangegangene Steuerjahr zurückgetragen und mit dort angefallenen Gewinnen verrechnet werden. Verbleibende körperschaftsteuerliche und die gewerbesteuerlichen Verluste können vollständig vorgetragen werden, aber nur im Rahmen der einschränkenden Regelungen der Mindestbesteuerung in den Folgejahren genutzt werden. Hiernach sind Verlustvorträge nur bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR von den Gewinnen des betreffenden Steuerjahres abziehbar. Darüber hinausgehende Verlustvorträge sind im betreffenden Steuerjahr für Körperschafsteuer- und Gewerbesteuerzwecke in Höhe von 60 % des den Betrag von 1 Mio. EUR übersteigenden Einkommens abziehbar. Danach verbleibende Verluste können vorgetragen werden. Nicht genutzte Verluste und Zinsvorträge sind vollständig nicht mehr abziehbar, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % des Grundkapitals oder das Stimmrecht an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar an einen Erwerber oder diesem nahestehende Person oder eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen übertragen werden oder ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt. Wenn mehr als 25 % und bis zu 50 % des Grundkapitals oder der Stimmrechte an der Gesellschaft übertragen werden oder ein vergleichbarer schädlicher Beteiligungserwerb vorliegt, sind die nicht genutzten Verluste und Zinsvorträge nur entsprechend der übertragenen Quote nicht mehr abziehbar. Besteuerung der Aktionäre Die Aktionäre sind insbesondere mit Hinblick auf das Halten der Aktien (Dividendenbesteuerung), die entgeltliche Übertragung von Aktien (Veräußerungsgewinne) und der unentgeltlichen Übertragung von Aktien (Erbschaft- und Schenkungsteuer) grundsätzlich steuerpflichtig. 145 Besteuerung von Dividenden Kapitalertragsteuer Die Gesellschaft behält 25 % der Dividendenausschüttung zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Dividende (insgesamt 26,375 %) als Kapitalertragsteuer ein. Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ist die, durch die Hauptversammlung beschlossene Dividende. Der Kapitalertragsteuereinbehalt erfolgt unabhängig von einer möglichen Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter oder ihrer Ansässigkeit im In- oder Ausland. Ausnahmen sind für bestimmte Aktionäre möglich. Hierzu zählen auf Antrag beispielsweise Kapitalgesellschaften mit Ansässigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat, sofern die Mutter-Tochter-Richtlinie der EU (Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990) anwendbar ist. Ähnliche Ausnahmen sind auch bei Geltung von Doppelbesteuerungsabkommen möglich. Antragsformulare sind beim Bundeszentralamt für Steuern, An der Kuppe 1, 53225 Bonn (www.bzst.bund.de) sowie bei deutschen Botschaften und Konsulaten erhältlich. Da die Aktien gemäß § 5 Depotgesetz zur Sammelverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank zugelassen sind und dieser zur Sammelverwahrung im Inland anvertraut werden, wird die Kapitalertragsteuer einbehalten von (i) den inländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten (einschließlich der inländischen Zweigstelle eines ausländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts), (ii) dem inländischen Wertpapierhandelsunternehmen oder der inländischen Wertpapierhandelsbank, das bzw. die die Aktien verwahrt oder verwaltet und die Kapitalerträge auszahlt oder gutschreibt oder die Kapitalerträge gegen Aushändigung der Dividendenscheine auszahlt oder gutschreibt oder die Kapitalerträge an eine ausländische Stelle auszahlt, oder (iii) der Wertpapiersammelbank, der die Aktien zur Sammelverwahrung anvertraut wurden, wenn diese die Kapitalerträge an eine ausländische Stelle auszahlt. Die Gesellschaft oder die auszahlende Stelle ist verantwortlich für den Einbehalt der Kapitalertragsteuer, es sei denn, sie kann nachweisen, dass sie ihre Pflichten nicht fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat. Die Kapitalertragsteuer kann vom Gesellschafter gefordert werden, wenn (i) die Dividenden nicht vorschriftsmäßig gekürzt wurden, (ii) die Gesellschafter wissen, dass die Kapitalertragsteuer nicht zutreffend einbehalten worden ist und sie dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilen oder (iii) wenn die Dividenden fälschlicherweise ohne Kapitalertragsteuerabzug ausgeschüttet wurden. Dividendenausschüttungen an im Ausland ansässige Kapitalgesellschaften unterliegen - auch ohne Geltung eines Doppelbesteuerungsabkommens - einer verringerten Kapitalertragsteuerbelastung, sofern die Aktien nicht im Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte gehalten werden oder für die ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt worden ist. In einem solchen Falle werden zwei Fünftel der Kapitalertragsteuer auf Antrag zurückerstattet. Für die Rückerstattung muss die ausländische Kapitalgesellschaft die Voraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG erfüllen. Antragsformulare sind beim Bundeszentralamt für Steuern, An der Kuppe 1, 53225 Bonn (www.bzst.bund.de) sowie bei deutschen Botschaften und Konsulaten erhältlich. Weitere Verminderungen oder Rückerstattungen sind unter Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen möglich. Für Aktionäre, die in Deutschland ansässig sind (d.h., deren Wohnsitz, ständiger Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz sich in Deutschland befindet) und die Aktien in ihrem Betriebsvermögen halten sowie Aktionäre, die außerhalb Deutschlands ansässig sind und ihre Aktien im Betriebsvermögen in einer Betriebsstätte in Deutschland halten bzw. für die ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt wurde, wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer mit der persönlichen Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer des Aktionärs verrechnet. Überschießende Beträge werden zurückerstattet. Das Gleiche gilt für den Solidaritätszuschlag. Für Aktionäre, die in Deutschland ansässig sind und die Aktien im Privatvermögen halten, ist die Kapitalertragsteuer grundsätzlich definitiv. Das inländische Kreditinstitut, inländische Finanzdienstleistungsinstitut, das inländische Wertpapierhandelsunternehmen oder die inländische Wertpapierhandelsbank ("auszahlende Stelle"), welche die Aktien verwahrt oder verwaltet und die Kapitalerträge auszahlt oder gutschreibt. hat für negative Kapitalerträge sog. Verlustverrechnungstöpfe zu bilden, damit eine Verrechnung der negativen Kapitalerträge mit laufenden und zukünftigen positiven Kapitalerträgen möglich ist. Dabei ist eine Verrechnung von negativen Kapitalerträgen bei einer auszahlenden Stelle mit positiven Kapitalerträgen bei einer anderen auszahlenden Stelle nicht möglich und kann nur über die Einkommensteuerveranlagung erreicht werden. Hierfür muss der Steuerpflichtige bei der auszahlenden Stelle, bei der der Verlustverrechnungstopf besteht, einen Antrag auf Bescheinigung der Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes stellen. Der Antrag ist unwiderruflich und muss der auszahlenden Stelle bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres zugehen. Andernfalls wird der Verlust von der auszahlenden Stelle auf das nächste Jahr vorgetragen. Im Falle einer Kirchensteuerpflicht hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht, ob die Kirchensteuer im Rahmen des Kapitalertragsteuereinbehalts durch die auszahlende Stelle oder im Rahmen der Jahresveranlagung zur Kirchen146 steuer veranlagt wird. Für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2013 zufließen, soll ein automatisierter Datenabruf der auszahlenden Stellen beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgen und die Kirchensteuer wird dann mit der Kapitalertragsteuer einbehalten. Der Steuerpflichtige kann der automatischen Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern widersprechen (Sperrvermerk), wobei das zwingend die Veranlagung zur Folge hat. Wird die Kirchensteuer zusammen mit der Kapitalertragsteuer einbehalten, ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer um 25 % der auf die Kapitalertragsteuer anfallenden Kirchensteuer. Aktionäre, die in Deutschland ansässig sind und die Aktien im Privatvermögen halten In Deutschland ansässige natürliche Personen, die die Aktien in ihrem Privatvermögen halten, unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Hiernach werden die Dividendeneinkünfte mit 25 % Einkommensteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer (insgesamt 26,375 %) und - falls einschlägig - mit Kirchensteuer besteuert. Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Halten der Aktie sind mit Ausnahme eines Sparerpauschbetrags von EUR 801 für Einzelpersonen bzw. EUR 1.602 für gemeinsam veranlagte Ehegatten nicht abziehbar. Soweit die Abgeltungsteuer den individuellen Steuersatz des Anlegers übersteigt, kann der Anleger auf Antrag diese Einkünfte mit seinem individuellen Steuersatz versteuern lassen. In diesem Fall wird die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Optierung für die Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz erlaubt keinen Abzug von im Zusammenhang mit Dividendeneinkünften stehenden Aufwendungen mit Ausnahme des schon erwähnten Sparerpauschbetrags. Der Antrag kann nur für sämtliche Kapitaleinkünfte innerhalb eines Veranlagungsjahres gestellt werden und ist für gemeinsam veranlagte Ehegatten gemeinsam zu stellen. Aktionäre, die in Deutschland ansässig sind und die Aktien im Betriebsvermögen halten Werden die Aktien im Betriebsvermögen eines Aktionärs gehalten, so hängt die Besteuerung von der Qualifikation des Anlegers als Körperschaft, Einzelunternehmer oder Mitunternehmerschaft ab. (i) Körperschaft: Dividendeneinkünfte von Körperschaften sind grundsätzlich körperschaftsteuerbefreit. Eine Ausnahme gilt für 5 % der Dividenden, die als nicht abziehbare fiktive Betriebsausgaben gelten und deshalb der Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer unterliegen. Nach dem Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtsache C 284/09 (BGBl. I 2013, 561) sind Dividenden, abweichend hiervon nicht zu 95 % von der Körperschaftsteuer befreit, wenn der Aktionär zu Beginn des Kalenderjahres eine Streubesitzbeteiligung an der Gesellschaft hält. Unterjährige Erwerbe von mindestens 10 % gelten als zu Beginn des Kalenderjahres erfolgt. Aufwendungen im Zusammenhang mit den Aktien sind steuerlich abziehbar. Sofern die Körperschaft nicht mindestens 15 % des Nennkapitals an der Gesellschaft zu Beginn des jeweiligen Wirtschaftsjahres hält, sind die verbleibenden 95 % auf den Gewerbeertrag wieder hinzu zu addieren und unterliegen der Gewerbesteuer. (ii) Einzelunternehmer: Für Einzelunternehmer, die ihre Aktien in Betriebsvermögen halten, sind grundsätzlich 60 % der Dividendeneinkünfte einkommensteuer-, solidaritätszuschlag- und - falls einschlägig - kirchensteuerpflichtig (Teileinkünfteverfahren). Entsprechend sind 60 % der Aufwendungen im Zusammenhang mit den Dividendeneinkünften abziehbar. Soweit der Einzelunternehmer nicht mindestens 15 % des Nennkapitals der Gesellschaft zu Beginn des entsprechenden Wirtschaftsjahres hält, unterliegen die Dividendeneinkünfte, sofern sie im Betriebsvermögen einer Betriebsstätte in Deutschland gehalten werden, vollständig der Gewerbesteuer. Die erhobene Gewerbesteuer kann teilweise oder vollständig mit der Einkommensteuer des Einzelunternehmers verrechnet werden. (iii) Personengesellschaft: Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, so wird die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag nur auf Ebene der jeweiligen Gesellschafter erhoben. Die Besteuerung eines jeden Gesellschafters hängt davon ab, ob der Gesellschafter eine Körperschaft (siehe (i)) oder natürliche Person (siehe (ii)) ist. Auf der Ebene der gewerbesteuerlichen Personengesellschaft unterliegen die Dividendeneinkünfte vollständig der Gewerbesteuer sofern die Personengesellschaft nicht mindestens 15 % am Kapital der Gesellschaft zu Beginn des entsprechenden Steuerjahres hält. Soweit natürliche Personen beteiligt sind, wird jedoch die auf der Ebene der Personengesellschaft anfallende Gewerbesteuer grundsätzlich im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens teilweise oder vollständig auf ihre persönliche Einkommensteuer angerechnet. Aktionäre, die in Deutschland nicht steuerlich ansässig sind Soweit im Ausland ansässige Aktionäre Aktien halten, die nicht im Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte oder in einem Betriebsvermögen für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, ist die deutsche Steuerpflicht im Grundsatz durch Einbehalt der Kapitalertragsteuer abgegolten (mögliche Reduktion der Kapitalertragsteuer durch Rückerstattung auf Basis eines Doppelbesteuerungsabkommens oder der EU-MutterTochter-Richtlinie (Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990) oder durch Rückerstattung von 2/5 der Kapitalertragsteuer in bestimmten Fällen). 147 Soweit die im Ausland ansässigen Aktionäre ihre Aktien im Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, halten, unterliegen diese den gleichen Regelungen wie in Deutschland ansässige Aktionäre. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen Aktionäre, die in Deutschland steuerlich ansässig sind und die Aktien im Privatvermögen halten Einkünfte aus der Veräußerung oder der entgeltlichen Übertragung von Aktien unterliegen der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) zuzüglich eventueller Kirchensteuer. Der pauschale Werbungskostenabzug ("Sparerpauschbetrag") in Höhe von EUR 801 (für zusammen veranlagte Ehegatten in Höhe von EUR. 1.602) gilt ebenfalls für Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, wobei er für sämtliche Kapitaleinkünfte nur einmal in Anspruch genommen werden kann. Der Nachweis eines höheren Werbungskostenabzugs ist ausgeschlossen. Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden die Veräußerungsgewinne der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn diese zu einer niedrigen Einkommensteuer führen. Der Antrag für den maßgeblichen Veranlagungszeitraum kann nur einheitlich für sämtliche Kapitalerträge gestellt werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten kann der Antrag nur für die Kapitalerträge beider Ehegatten gestellt werden. Auch in diesem Fall ist der tatsächliche Werbungskostenabzug ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Veräußerungsgewinn ohne Abzug von Kapitalertragsteuer ausgezahlt werden, insbesondere wenn der jeweilige Aktionär eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt hat oder ein Freistellungsauftrag des Aktionärs vorliegt und das darin genannte Freistellungsvolumen nicht aufgebraucht ist. Die Gesellschaft oder die auszahlende Stelle ist verantwortlich für den Einbehalt der Kapitalertragsteuer, es sei denn, sie kann nachweisen, dass sie ihre Pflichten nicht fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat. Die Kapitalertragsteuer kann vom Gesellschafter gefordert werden, wenn (i) die Dividenden nicht vorschriftsmäßig gekürzt wurden, (ii) die Gesellschafter wissen, dass die Kapitalertragsteuer nicht zutreffend einbehalten worden ist und sie dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilen oder (iii) wenn die Dividenden fälschlicherweise ohne Kapitalertragsteuerabzug ausgeschüttet wurden. Veräußerungsverluste können nur mit Veräußerungsgewinnen aus Aktien verrechnet werden. Eine Verrechnung der Veräußerungsverluste mit anderen Einkunftsarten (z. B. gewerblichen Einkünften oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) oder anderen Kapitaleinkünften ist nicht möglich. Solche Verluste können vorgetragen werden und mit positiven Einkünften aus der Veräußerung der Aktien in späteren Jahren verrechnet werden. Die Abgeltungsteuer ist nicht anwendbar, soweit der Veräußerer der Aktien oder im Falle einer unentgeltlichen Übertragung sein Rechtsvorgänger mittelbar oder unmittelbar mindestens 1 % am Nennkapital der Gesellschaft in den fünf der Übertragung vorangegangenen Jahren gehalten hat. In diesem Fall unterliegen die Veräußerungsgewinne in Höhe von 60 % der Besteuerung. Veräußerungsgewinne unterliegen grundsätzlich einem Kapitalertragsteuereinbehalt in Höhe von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 %), soweit ein inländisches Kreditinstitut, inländisches Finanzdienstleistungsinstitut, ein inländisches Wertpapierhandelsunternehmen oder eine inländische Wertpapierhandelsbank ("auszahlende Stelle") die Aktien verwahrt oder verwaltet und die Kapitalerträge auszahlt oder gutschreibt. Bemessungsgrundlage ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die in unmittelbar sachlichem Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten, wenn die Aktien von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle erworben oder veräußert und seitdem verwahrt oder verwaltet worden sind. Sind die Anschaffungskosten in zulässiger Form nicht nachgewiesen, sind als Ersatzbemessungsgrundlage 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung anzusetzen. Die bei der Besteuerung von Dividenden dargestellten Regelungen zum Verlustverrechnungstopf und der Kirchensteuer gelten bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen entsprechend, wobei für Aktienverluste die auszahlende Stelle einen weiteren Verlustverrechnungstopf bildet, da Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden können. Aktionäre, die in Deutschland steuerlich ansässig sind und die Aktien im Betriebsvermögen halten Werden die Aktien im Betriebsvermögen eines Aktionärs gehalten, so hängt die Besteuerung der Veräußerungsgewinne davon ab, ob der Aktionär eine Körperschaft, ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist. (i) Körperschaften: Gewinne, die durch die entgeltliche Übertragung von Aktien entstanden sind, sind grundsätzlich körperschafts- und gewerbesteuerbefreit. Veräußerungsgewinn in diesem Sinne ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräuße- 148 rungskosten den Wert übersteigt, der sich nach den Vorschriften über die steuerliche Gewinnermittlung im Zeitpunkt der Veräußerung ergibt (Buchwert). Allerdings gelten 5 % der Veräußerungsgewinne als körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtige nicht abziehbare fiktive Betriebsausgaben. Verluste im Zusammenhang mit der Veräußerung der Aktie oder Gewinnminderungen aufgrund von der Teilwertabschreibung auf den Wert der Aktie sind steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. (ii) Einzelunternehmer: Ein Gewinn aus der Veräußerung von Aktien, die von einem in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigem Einzelunternehmer im Betriebsvermögen gehalten, sind in Höhe von 60 % der Veräußerungsgewinne einkommensteuer-, solidaritätszuschlag- und - falls einschlägig - kirchensteuerpflichtig. Entsprechend sind 60 % der Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den Veräußerungsgewinnen stehen sowie 60 % der Veräußerungsverluste steuerlich abziehbar. Bei Hinzurechnung der Aktien zu einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs sind die Veräußerungsgewinne ebenso zu 60 % gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens teilweise oder vollständig auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs anrechenbar. (iii) Personengesellschaft: Ist der Aktionär eine Personengesellschaft so wird die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag nur auf Ebene des jeweiligen Gesellschafters erhoben. Die Besteuerung hängt dabei davon ob, ob der Gesellschafter eine Körperschaft (Besteuerung wie unter (i)) oder natürliche Person (Besteuerung wie unter (ii)) ist. Zusätzlich unterliegt der Veräußerungsgewinn bei Zurechnung der Aktien zu einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs der Personengesellschaft bei dieser in Höhe von 60 % der Veräußerungsgewinne der Gewerbesteuer soweit der Mitunternehmer eine natürliche Person ist und 5 % der Veräußerungsgewinne unterliegen der Gewerbesteuer, falls es sich bei dem Mitunternehmer um Körperschaften handelt. Soweit natürliche Personen an der Personengesellschaft beteiligt sind, wird die auf der Ebene der Personengesellschaft anfallende Gewerbesteuer grundsätzlich im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens teilweise oder vollständig auf ihre persönliche Einkommensteuer angerechnet. Die besonderen Regelungen für die Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen sowie Lebens- und Krankenversicherungen und Pensionsfonds sind in einem der nachfolgenden Abschnitte beschrieben. Veräußerungsgewinne, die eine Körperschaft erzielt, unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer. Dasselbe gilt für Veräußerungsgewinne, welche Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies gegenüber der auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschriebenen Muster erklärt wurde. Im Ausland ansässige Aktionäre Gewinne durch die Veräußerung von Aktien eines außerhalb Deutschlands ansässigen Aktionärs unterliegen der deutschen Einkommensbesteuerung zuzüglich Solidaritätszuschlag falls (i) die Aktien im Betriebsvermögen einer Betriebsstätte in Deutschland oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, gehalten werden oder (ii) der veräußernde Aktionär bzw. im Falle einer unentgeltlichen Übertragung der Aktien sein Rechtsvorgänger mittelbar oder unmittelbar mindestens 1 % des Grund- oder Stammkapitals der Gesellschaft zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten fünf der Übertragung vorangegangenen Kalenderjahre gehalten hat. In einem solchen Fall gilt: - 5 % der Veräußerungsgewinne unterliegen der Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % (insgesamt 5,275 %), sofern der Veräußerer eine Körperschaft ist; - andernfalls unterliegen 60 % der Veräußerungsgewinne der Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und - falls einschlägig - Kirchensteuer. Allerdings sehen einige mit Deutschland abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen eine Freistellung von der deutschen Besteuerung (mit Ausnahme des Falles (i)) vor und weisen das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Anlegers zu. Veräußerungsgewinne durch die entgeltliche Übertragung von Aktien, die im Betriebsvermögen einer Betriebsstätte in Deutschland oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, gehalten werden (Fall (i)), unterliegen den gleichen Regelungen wie sie für in Deutschland ansässige Aktionäre in den Abschnitten hierüber beschrieben wurden. Sonderregeln für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors Soweit Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute Aktien, die nach § 1a Abs. 12 des Gesetzes über das Kreditwesen dem Handelsbuch zuzurechnen sind, halten bzw. veräußern, gelten weder für Dividenden noch für 149 Veräußerungsgewinne die 95 %ige Befreiung von der Körperschaftsteuer und gegebenenfalls von der Gewerbesteuer. Gleiches gilt für Aktien, die von Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben werden. Die 95 %ige Befreiung von der Körperschaftsteuer und gegebenenfalls von der Gewerbesteuer gilt auch nicht für Dividenden aus Aktien, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, sowie für Gewinne aus der Veräußerung solcher Aktien. Entsprechendes gilt für Pensionsfonds. Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer Die Übertragung von Aktien auf eine andere Person durch Schenkung oder von Todes wegen unterliegt der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer grundsätzlich nur, wenn (i) der Erblasser, der Schenker, der Erbe, der Beschenkte oder der sonstige Erwerber zur Zeit des Vermögensüberganges seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte oder sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten hat, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, oder (ii) die Aktien beim Erblasser oder Schenker zu einem Betriebsvermögen gehörten, für das in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten wurde oder ein ständiger Vertreter bestellt war, oder (iii) der Erblasser oder Schenker zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahe stehenden Personen zu mindestens 10 % am Grundkapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Die wenigen gegenwärtig in Kraft befindlichen deutschen Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen sehen in der Regel vor, dass deutsche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nur in Fall (i) und mit Einschränkungen in Fall (ii) erhoben werden kann. Sonderregelungen finden Anwendung auf bestimmte außerhalb Deutschlands lebende deutsche Staatsangehörige und ehemalige deutsche Staatsangehörige. Sonstige Steuern Bei Kauf, Verkauf oder sonstiger Veräußerung von Aktien fällt keine deutsche Kapitalverkehrsteuer, Umsatzsteuer, Stempelsteuer oder ähnliche Steuer an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass Unternehmer zu einer Umsatzsteuerpflicht der ansonsten steuerfreien Umsätze optieren. Vermögensteuer wird in Deutschland gegenwärtig nicht erhoben. 150 FINANZTEIL Inhaltsverzeichnis Geprüfter Konzernabschluss der Capital Stage AG für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr nach IFRS F-4 Geprüfter Konzernabschluss der Capital Stage AG für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr nach IFRS F-60 Geprüfter Konzernabschluss der Capital Stage AG für das zum 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr nach IFRS F-102 Geprüfter Jahresabschluss der Capital Stage AG das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr nach HGB F-142 Ungeprüfter Konzernzwischenabschluss der Capital Stage AG für den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum nach IFRS F-160 F-1 [Diese Seite wurde absichtlich freigelassen.] F-2 [Diese Seite wurde absichtlich freigelassen.] F-3 Geprüfter Konzernabschluss der Capital Stage AG für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr nach IFRS F-4 Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Capital Stage AG, Hamburg für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 nach IFRS Anhang Umsatzerlöse 2012 2011 EUR EUR 3.25; 4.1 45.118.373,67 35.463.104 Sonstige Erträge 4.2 15.906.767,96 10.620.971 Materialaufwand 4.3 -6.870.164,56 -5.300.000 Personalaufwand davon EUR 34.449,69; (VJ: EUR 29.718,22) aus anteilsbasierter Vergütung 4.4 -5.909.634,93 -4.462.094 Sonstige Aufwendungen 4.6 -14.516.165,89 -11.548.480 33.729.176,25 24.773.501 -13.183.382,37 -11.465.421 20.545.793,88 13.308.080 Betriebsergebnis (EBITDA) vor Abschreibung Abschreibungen 4.5 Betriebsergebnis (EBIT) Finanzerträge 4.7 696.014,38 711.319 Finanzaufwendungen 4.7 -11.746.825,37 -8.807.777 9.494.982,89 5.211.622 -353.345,93 -2.714.569 9.141.636,96 2.497.053 -47.677,13 -111.231 Konzerngesamtergebnis 9.093.959,83 2.385.822 Konzernjahresergebnis davon zustehend Aktionären der Capital Stage AG 8.579.355,14 -900.605 562.281,82 3.397.658 8.531.678,01 -1.011.836 562.281,82 3.397.658 2012 2011 46.793.849 32.105.834 Ergebnis je Aktie unverwässert in EUR 0,18 -0,028 Ergebnis je Aktie verwässert in EUR 0,18 -0,029 Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.8 Konzernjahresergebnis (EAT) Währungsdifferenzen 4.9 Minderheitsgesellschaftern Gesamtergebnis davon zustehend Aktionären der Capital Stage AG Minderheitsgesellschaftern Ergebnis je Aktie Durchschnittlich ausgegebene Aktien im Berichtszeitraum 3.28 F-5 Konzernbilanz der Capital Stage AG, Hamburg zum 31. Dezember 2012 nach IFRS AKTIVA in EUR Anhang 31.12.2012 Immaterielle Vermögenswerte 3.5; 5.1; 17 69.322.613,41 33.052.077 5.2; 17 6.888.133,02 6.888.134 Sachanlagen 3.6; 5.3; 17 317.126.849,68 203.702.077 Finanzanlagen 3.7; 5.4; 14 3.049.561,79 11.600.157 Sonstige Forderungen 5.5 1.982.522,61 511.653 Aktive latente Steuern 3.20; 4.8 2.749.875,61 955.525 401.119.556,12 256.709.623 Geschäfts- oder Firmenwert Langfristiges Vermögen, gesamt 31.12.2011 Vorräte 3.19; 5.6 2.451.313,66 1.911.220 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.21; 5.7 3.150.472,95 6.048.700 Nicht finanzielle Vermögenswerte 3.22; 5.8 1.355.369,52 3.179.814 Sonstige kurzfristige Forderungen 3.22; 5.8 12.702.916,10 332.634 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.23; 5.9 34.237.599,95 31.798.199 53.897.672,18 43.270.567 455.017.228,30 299.980.190 Kurzfristiges Vermögen, gesamt Summe AKTIVA PASSIVA in EUR Anhang 31.12.2012 31.12.2011 Gezeichnetes Kapital 48.400.000,00 38.114.996 Kapitalrücklage 37.665.785,50 17.178.521 119.300,67 84.851 Währungsrücklage -158.908,68 -111.232 Gewinnrücklagen 3.704.921,90 13.704.922 32.388.372,19 15.717.767 8.142.649,94 6.895.998 Rücklage für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Arbeitnehmervergütungen 3.26; 5.11 Bilanzgewinn Minderheitsgesellschafter Eigenkapital, gesamt 5.10 130.262.121,52 91.585.823 Minderheitsgesellschafter (KG) 5.12 2.649.390,06 0,00 Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 5.12 243.771.652,34 157.963.301 3.27; 5.12 17.871.225,63 18.930.115 5.12 1.694.048,14 426.503 3.20; 4.8 32.009.583,30 12.347.803 297.995.899,47 189.667.722 Langfristige Leasingverbindlichkeiten Sonstige Rückstellungen Passive latente Steuern Langfristiges Fremdkapital, gesamt Steuerrückstellungen 5.12 913.070,24 39.951 Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 3.20 17.354.195,38 10.231.836 Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 3.27; 5.12 1.746.067,14 898.235 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.24; 5.12 2.107.374,61 4.533.660 Sonstige kurzfristige Schulden 3.24; 5.12 4.638.499,94 3.022.963 26.759.207,31 18.726.645 455.017.228,30 299.980.190 Kurzfristiges Fremdkapital Summe PASSIVA F-6 Konzern-Kapitalflussrechnung der Capital Stage AG, Hamburg für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2012 in EUR Anhang 2012 Periodenergebnis 2011 9.141.636,96 2.497.053 13.183.382,37 18.217.821 8.540.242,59 0,00 34.449,69 29.718 -15.121.991,28 -7.134.148 -696.014,38 -711.319 11.746.825,37 8.807.777 353.345,93 2.714.569 -1.019.267,94 -868.084 Zu-/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind -102.103.545,89 -85.792.374 Zu-/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind 103.001.820,95 76.330.897 46.692,00 294.600 27.107.576,37 14.386.510 -19.151.869,22 -20.076.541 -10.701.362,58 0,00 113.500,00 3.498.340 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 4.5 Verlust aus Abgang von Finanzanlagen Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen 3.26; 5.11 Sonstige zahlungsunwirksame Erträge Finanzerträge 4.7 Finanzaufwendungen Ertragsteuern (erfolgswirksam) Ertragsteuern (zahlungswirksam) Erhaltene Dividenden Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel 3.1 Auszahlungen für den Erwerb im Folgejahr zu konsolidierender Unternehmen Einzahlungen aus dem Verkauf kons. Unternehmen Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 17 -23.819.476,36 -24.044.116 Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 17 -101.408,82 -38.638 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0,00 -769.849 Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen 1,00 8.429.737 Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit -53.660.615,98 -33.001.067 Tilgung von Finanzkrediten -27.489.844,81 -7.423.185 517.776,27 416.719 7 -10.502.127,28 -8.807.777 5.11 37.650.117,35 21.087.404 30.855.012,00 22.868.993 -118.204,68 -399.713 Gezahlte Dividenden -1.908.749,80 0,00 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 29.003.979,05 27.742.441 1.182,95 13.161 2.452.122,39 9.141.045 Erhaltene Zinsen Gezahlte Zinsen Aufnahme von Finanzkrediten Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen Auszahlungen für Emissionskosten Veränderung der Liquidität aus Wechselkursänderungen Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente Stand am 01.01. 5.9 31.785.478,00 22.644.433 Stand am 31.12. 5.9 34.237.600,39 31.785.478 F-7 [Diese Seite wurde absichtlich freigelassen.] F-8 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung der Capital Stage AG, Hamburg in EUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Währungsrücklage Stand 01.01.2011 27.719.999,00 4.984.323,67 0,00 -111.231.55 Konzerngesamtergebnis der Periode Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen 10.394.997,00 Emissionskosten 12.473.996,10 -399.712,85 Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten 119.913,86 Anteile Minderheitsgesellschafter Stand 31.12.2011 38.114.996,00 17.178.520,78 -111.231,55 -47.677,13 Konzerngesamtergebnis der Periode Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen Dividendenausschüttung Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen 10.285.004,00 Emissionskosten 20.570.008,00 -118.204,68 Entnahmen aus Gewinnrücklagen Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten 35.461,40 Anteile Minderheitsgesellschafter Stand 31.12.2012 48.400.000,00 37.665.785,50 -158.908,68 F-9 Gewinnrücklagen 13.704.921,90 Rücklage für in Eigenkapital erfüllte Leistungen an Arbeitnehmer 55.132,76 Bilanzgewinn/verlust Minderheitsgesellschafter Gesamt 16.618.371,33 0.00 63.082.748,66 -900.604,48 3.397.657,81 2.385.821,78 29.718,22 29.718,22 22.868.993,10 -399.712,85 119.913,86 13.704.921,90 84.850,98 3.498.340,31 3.498.340,31 15.717.766,85 6.895.998,12 91.585.823,08 8.579.355,14 562.281,82 9.093.959,83 34.449,69 34.449,69 -1.908.749,80 -1.908.749,80 30.855.012,00 -118.204,68 -10.000.000,00 10.000.000,00 0,00 35.461,40 3.704.921,90 119.300,67 32.388.372,19 684.370,00 684.370,00 8.142.649,94 130.262.121,52 F-10 Konzernanhang der Capital Stage AG, Hamburg nach IFRS zum 31. Dezember 2012 1. Allgemeine Grundlagen Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage AG umfasst laut Satzung den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Betreuung von Unternehmen, insbesondere bei deren Geschäftsentwicklung, bei Kapitalmaßnahmen, Erwerbs-, Veräußerungs- und Umstrukturierungsvorgängen und der Kapitalmarkterschließung. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, bestehende erwerben oder sich an solchen beteiligen sowie Unternehmensverträge abschließen. Sie kann Patente, Marken, Lizenzen, Vertriebsrechte und andere Gegenstände und Rechte erwerben, nutzen und übertragen. Der Unternehmensgegenstand von Tochter- und Beteiligungsunternehmen darf auch ein anderer sein als der im vorstehenden Absatz genannte Unternehmensgegenstand, sofern er nur geeignet erscheint, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. Aufgrund der Änderung in der Geschäftstätigkeit in den letzten Jahren, bedarf die Satzung der Capital Stage AG einer Anpassung, die der Hauptversammlung zur Zustimmung vorgelegt wird. Demnach betreibt die Gesellschaft als freier Stromproduzent selbst oder über Tochtergesellschaften Anlagen zur Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energieträgern im In- und Ausland. Die Gesellschaft erbringt selbst oder über Tochtergesellschaften kaufmännische, technische oder sonstige nicht genehmigungspflichtige oder zustimmungsbedürftige Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Erwerb, der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern im In- und Ausland. 2. Die berichtende Gesellschaft Gegenstand des Konzernabschlusses sind die Capital Stage AG und ihre verbundenen Unternehmen. Zu den zum Konsolidierungskreis gehörenden Unternehmen verweisen wir auf Abschnitt 3.1. Die Muttergesellschaft des Konzerns, die Capital Stage AG, wurde am 18. Januar 2002 beim Amtsgericht im Handelsregister unter HRB 63197 eingetragen. Konzerninterne Geschäftsvorfälle werden zu gleichen Konditionen wie zu fremden Dritten abgeschlossen. 3. Wesentliche Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) unter Berücksichtigung der Unternehmensfortführungsprämisse aller im Konsolidierungskreis befindlichen Unternehmen aufgestellt. Im Konzernabschluss werden die am Bilanzstichtag bereits verpflichtend in Kraft getretenen IFRS, die von der EU zur Anwendung freigegeben sind, angewendet. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standard Board (IASB) neu erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie des Standing Interpretations Committee (SIC). Ergänzend werden die nach § 315a Abs. HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2012 die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRS-Standards und -Interpretationen angewandt: Verpflichtend zum 31. Dezember 2012 Änderungen an Standards Verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem genannten Datum beginnen Status des EUEndorsements (Stand: 31.12.2012) IFRS 1 Ausgeprägte Hochinflation 01.07.2011 (EU: 01.01.2013) Übernahme erfolgt IFRS 1 Streichung der Verweise auf feste Zeitpunkte für 01.07.2011 Erstanwender der IFRS (EU: 01.01.2013) Übernahme erfolgt IAS 7 Angaben – Übertragungen von finanziellen 01.07.2011 Vermögenswerten Übernahme erfolgt IAS 12 Latente Steuern – Realisierung von zugrunde 01.01.2011 liegenden Vermögenswerten (EU: 01.01.2013) Übernahme erfolgt F-11 Die meisten Neuerungen hatten keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung für die Capital Stage AG. Des Weiteren wurden vom IASB oder IFRIC folgende neue Standards oder Interpretationen veröffentlicht bzw. geändert, deren verpflichtender Anwendungszeitpunkt noch in der Zukunft liegt oder die von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung anerkannt wurden. Von einer vorzeitigen Anwendung der Standards hat die Capital Stage AG abgesehen. Freiwillige vorzeitige Anwendung möglich zum 31. Dezember 2012 (vorbehaltlich EU-Endorsement) Neue Standards zu Finanzinstrumenten Verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem genannten Datum beginnen Status des EUEndorsements (Stand: 31.12.2012) 01.01.2015 Übernahme noch nicht erfolgt Änderungen Verpflichtender Erstanwendungszeitpunkt und 01.01.2015 an IFRS 9 Angaben zum Übergang und IFRS 7 Übernahme noch nicht erfolgt Neue und geänderte Standards zu Konsolidierung, gemein- Verpflichtend samen Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem genannten Datum beginnen Status des EUEndorsements (Stand: 31.12.2012) IFRS 9 Finanzinstrumente (2010) 01.01.2013 IFRS 10 Konzernabschlüsse (EU: 01.01.2014 mit freiwilliger vorzeitiger Anwendung) IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen 01.01.2013 Übernahme erfolgt Übernahme erfolgt (EU: 01.01.2014 mit freiwilliger vorzeitiger Anwendung) IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unter- 01.01.2013 nehmen (EU: 01.01.2014 mit freiwilliger vorzeitiger Anwendung) Übernahme erfolgt Änderungen Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarunan IFRS 10, gen und Angaben zu Beteiligungen an anderen IFRS 11 Unternehmen: Übergangsvorschriften und IFRS 12 01.01.2013 Übernahme erfolgt IAS 27 (2011) 01.01.2013 Übernahme erfolgt Einzelabschlüsse (EU: 01.01.2014 mit freiwilliger vorzeitiger Anwendung) F-12 Neue Standards zu Finanzinstrumenten IFRS 28 (2011) Anteile an assoziierten Unternehmen Verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem genannten Datum beginnen Status des EUEndorsements (Stand: 31.12.2012) 01.01.2013 Übernahme erfolgt (EU: 01.01.2014 mit freiwilliger vorzeitiger Anwendung) Änderungen Investmentgesellschaften an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 (2011) 01.01.2014 Übernahme noch nicht erfolgt Neuer Standard zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem genannten Datum beginnen Status des EUEndorsements (Stand: 31.12.2012) IFRS 13 01.01.2013 Übernahme erfolgt Verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem genannten Datum beginnen Status des EUEndorsements (Stand: 31.12.2012) 01.01.2013 Übernahme erfolgt Verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem genannten Datum beginnen Status des EUEndorsements (Stand: 31.12.2012) 01.01.2013 Übernahme noch nicht erfolgt Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Geänderter Standard zu Leistungen an Arbeitnehmer IAS 19 (2011) Leistungen an Arbeitnehmer Änderungen an anderen Standards IFRS 1 Darlehen der öffentlichen Hand IFRS 7 Angaben - Saldierung von finanziellen Vermö- 01.01.2013 genswerten und finanziellen Verbindlichkeiten Übernahme erfolgt IAS 1 Darstellung des sonstigen Ergebnisses 01.07.2012 Übernahme erfolgt IAS 32 Saldierung von finanziellen Vermögenswerten 01.01.2014 und finanziellen Verbindlichkeiten Übernahme erfolgt IFRS Jährliche Verbesserung an den IFRS-Zyklus 01.01.2013 2009-2011 Übernahme noch nicht erfolgt F-13 Neue Interpretation IFRIC 20 (2011) Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine Verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem genannten Datum beginnen Status des EUEndorsements (Stand: 31.12.2012) 01.01.2013 Übernahme erfolgt Diese noch nicht anwendbaren Bilanzierungsvorschriften des IASB haben voraussichtlich keinen wesentlichen Effekt auf die Rechnungslegung der Capital Stage AG. Jedoch werden die Auswirkungen der Änderungen von IFRS 9 und IFRS 13 zurzeit von der Gesellschaft analysiert. Die Kapitalflussrechnung wird im Einklang mit IAS 7 nach der indirekten Methode erstellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz zusammengefasst worden. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sowohl die Berichtswährung aller konsolidierter Gesellschaften, mit Ausnahme von Helvetic Energy GmbH und Calmatopo Holding AG, deren Berichtswährung der Schweizer Franken ist, als auch die funktionale Währung ist der EURO (EUR). Die Angaben im Anhang entsprechen der jeweiligen Bezeichnung in Euro (EUR), Tausend Euro (TEUR) oder Millionen Euro (Mio. EUR). Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2012. 3.1 Konsolidierungsgrundsätze In den Konzernabschluss sind die Capital Stage AG sowie alle von ihr beherrschten wesentlichen in- und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Gesellschaft die Möglichkeit hat, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen und daraus wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann. Beherrschender Einfluss ergibt sich grundsätzlich aus dem Halten der Stimmrechtsmehrheit. Anteile an assoziierten Unternehmen werden im Einklang mit IAS 28.1 aufgrund ihrer Designation sowie des Portfoliomanagements im Konzern nicht nach der Equity-Methode, sondern erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 39 bewertet. Ausleihungen und andere Forderungen sowie Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden aufgerechnet. In der Konzerngewinn- und Verlustrechnung werden Erträge zwischen den Konzerngesellschaften mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Schuldverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten werden innerhalb des Konzerns aufgerechnet. Konzerninterne Gewinne und Verluste, Aufwendungen und Erträge werden eliminiert. In den Konsolidierungskreis sind neben der Capital Stage AG im Wege der Vollkonsolidierung folgende Konzerngesellschaften einbezogen worden: Gezeichnetes Kapital in EUR Anteil in % Capital Stage Solar IPP GmbH, Hamburg1) 100.000,00 100 26.650,00 100 25.000,00 100 25.000,00 100 25.000,00 100 25.000,00 100 25.000,00 100 25.000,00 100 2) Capital Stage Wind IPP, Hamburg Krumbach Photovoltaik GmbH, Hamburg Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Hamburg Capital Stage Solar Service GmbH, Halle Solarparks Asperg GmbH, Hamburg Asperg Erste Solar GmbH, Halle Asperg Zweite Solar GmbH, Halle F-14 Asperg Fünfte Solar GmbH, Halle 25.000,00 100 25.000,00 100 25.000,00 100 1.000,00 100 25.000,00 51 25.000,00 100 25.000,00 100 25.000,00 100 25.000,00 100 25.000,00 100 25.000,00 100 25.000,00 100 10.000,00 100 10.200,00 100 10.200,00 100 10.000,00 100 10.000,00 100 25.000,00 100 DE Stern 10 Srl, Bozen, Italien7) 10.000,00 100 Solar Farm FC1 Srl, Bozen, Italien8) 10.000,00 100 10.000,00 100 89.999,76 74,3 0,00 71,4 10.000,00 85 25.000,00 100 47.717,00 100 83.437,63 100 Asperg Sechste Solar GmbH, Halle Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Hamburg Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG, Hamburg Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH, Halle Solarpark PVA GmbH, Halle3) Solarpark Lochau GmbH, Halle Solarpark Rassnitz GmbH, Halle Solarpark Roitzsch GmbH, Halle Solarpark Glebitzsch GmbH, Halle 4) Solarpark Bad Harzburg GmbH, Halle 5) CS Göttingen Photovoltaik GmbH, Halle 6) Alameda SrL, Bozen, Italien Casette SrL, Bozen, Italien Vallone SrL, Bozen, Italien Solar Energy SrL, Bozen, Italien Oetzi SrL, Bozen, Italien Grit 63 Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg 7) Solar Farm FC3 Srl, Bozen, Italien8) Windkraft Sohland GmbH & Co. KG, Sohland 9) Windkraft Greußen GmbH & Co. KG, Greußen 9) Parco Eolico Monte Vitalba SRL, Bozen, Italien Solarpark Neuhausen GmbH, Neuhausen 10) 11) Helvetic Energy GmbH, Flurlingen, Schweiz Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz 1) vormals Capital Stage IPP GmbH, Umfirmierung gemäß Gesellschafterbeschluss vom 20.12.2012 2) vormals Capital Stage Consult GmbH, Umfirmierung gemäß Gesellschafterbeschluss vom 20.12.2012 3) Erwerb mit Notarvertrag vom 1. Juni 2012 durch die Capital Stage Solar IPP GmbH 4) Erwerb mit Notarvertrag vom 18. Juni 2012 (Signing), Closing am 30. Juli 2012 5) Erwerb mit Notarvertrag vom 21. März 2012 F-15 6) Erwerb mit Notarvertrag vom 17. April 2012 7) Erwerb mit Notarvertrag vom 02. März 2012 (Signing), Closing am 11. Mai 2012 8) Erwerb mit Notarvertrag vom 02. März 2012 (Signing), Closing am 06. Juni 2012 9) Erwerb mit Notarvertrag vom 07. September 2012, Closing 02. November 2012 10) Erwerb mit Notarvertrag vom 07. September 2012, Closing am 1. Oktober 2012 11) Erwerb mit Notarvertrag vom 20. Dezember 2012, Closing am 21. Dezember 2012 Das Geschäftsjahr aller in den Konzernabschluss einbezogener Gesellschaften endet am 31. Dezember 2012. 3.2 Unternehmenszusammenschlüsse Der Erwerb von Geschäftsbetrieben wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung ist zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, der sich bestimmt aus der Summe der zum Tauschzeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten sind bei Anfall grundsätzlich erfolgswirksam zu erfassen. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten zu bewerten. Hierzu gelten folgende Ausnahmen: Latente Steueransprüche oder latente Steuerschulden und Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in Verbindung mit Vereinbarungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind gemäß IAS 12 Ertragsteuern bzw. IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zu erfassen und zu bewerten; Schulden oder Eigenkapitalinstrumente, welche sich auf anteilsbasierte Vergütungen oder auf den Ersatz anteilsbasierter Vergütungen durch den Konzern beziehen, sind zum Erwerbszeitpunkt gemäß IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung zu bewerten und Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen), die gemäß IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind, sind gemäß diesem IFRS zu bewerten. Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Überschuss aus der Summe der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) und dem Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass nach erfolgter nochmaliger Beurteilung der dem Konzern zuzurechnende Anteil am beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens größer ist als die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben), ist der übersteigende Betrag unmittelbar als Gewinn erfolgswirksam (innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung) zu erfassen. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und dem Inhaber im Falle der Liquidation das Recht geben, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu erhalten, sind bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil der bilanzierten Beträge des identifizierbaren Nettovermögens zu bewerten. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder den Wertmaßstäben zu bewerten, die sich aus anderen Standards ergeben. Wenn die erstmalige Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses am Ende des Geschäftsjahres, in der der Zusammenschluss stattfindet, unvollständig ist, gibt der Konzern für die Posten mit unvollständiger Bilanzierung vorläufige Beträge an. Die vorläufig angesetzten Beträge sind während des Bewertungszeitraumes zu korrigieren oder zusätzliche Vermögenswerte oder Schulden sind anzusetzen, um die neuen Informationen über Fakten und Umstände widerzuspiegeln, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die die Bewertung der zu diesem Stichtag angesetzten Beträge beeinflusst hätten, wenn sie bekannt gewesen wären. Im Geschäftsjahr 2012 erweiterte sich der Konsolidierungskreis aufgrund der Ausweitung der Geschäftstätigkeit der Capital Stage AG durch den Erwerb der 100%-igen Beteiligungen Solarpark PVA GmbH, Solarpark Glebitzsch GmbH, Solarpark Bad Harzburg GmbH, Capital Stage Göttingen Photovoltaik GmbH, Grit 63. Vermögensverwaltung GmbH, De Stern 10 Srl, Solar Farm FC1 Srl, Solar Farm FC3 Srl. Desweiteren wurde jeweils eine 85%-ige Beteiligung an den Windpark Parco Eolico Monte Vitalba SRL, eine 74,3%-ige Beteiligung an F-16 Windkraft Sohland GmbH & Co. KG, eine 71,4 % Beteiligung an Boreas Windfeld Greußen GmbH & Co. KG und eine 100 % Beteiligung an Solarpark Neuhausen GmbH erworben. Gem. IFRS 3 B65 sind die einzelnen Unternehmenszusammenschlüsse im abgelaufenen Geschäftsjahr einzeln betrachtet unwesentlich, zusammen betrachtet jedoch wesentlich. Daher wurden die Angaben gem. IFRS 3 B64(e)-(f) zusammengefasst. Die explizite Angabe von Kaufpreisen ist unterblieben, da über diese jeweils vertragliches Stillschweigen vereinbart wurde. Aus der Erstkonsolidierung der Unternehmenserwerbe entstand ein negativer Unterschiedsbetrag (Badwill). Im Wesentlichen resultierte der Badwill aus der Erstkonsolidierung der Solarparks Parma, Cesena und Forli. Der negative Unterschiedsbetrag (Badwill) für die Unternehmenserwerbe beläuft sich in Summe auf EUR 15,1 Mio. und ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Die anschaffungsbezogenen Nebenkosten wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Unternehmenserwerbe erfordern oftmals die Teilnahme an öffentlichen Verkaufsprozessen, in denen der Kaufpreis wesentlich durch Angebote von Wettbewerbern beeinflusst wird. Die Unternehmenserwerbe des Konzerns resultierten jedoch ausschließlich aus Exklusivverhandlungen mit den jeweiligen Verkäufern. Der Erwerb des Solarparks Parma, Cesena und Forli erfolgte zu einem Preis unter dem Marktwert der einzelnen Vermögenswerte und Schulden. Portfolien dieser Größenordnung werden üblicherweise mit entsprechenden Paketabschlägen gehandelt. Die mit einem Portfolioverkauf im Vergleich zu Einzelprivatisierungen erreichte höhere Verwertungsgeschwindigkeit sowie die hieraus resultierenden Einsparungen im Bereich der Personalund Verwaltungskosten sowie Transaktionskosten, die bei einem vollständigen Einzelverkauf der Objekte entstehen würden, drücken sich in einem Paketabschlag aus. Der Unterschiedsbetrag resultiert somit insbesondere aus dem erzielten Paketabschlag sowie der Vermeidung von Verkaufsprozessen. Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter wurden proportional entsprechend ihrer Anteile der bilanzierten Beträge des identifizierbaren Nettovermögens bewertet. Die jeweilige Erstkonsolidierung in dem Konzernabschluss fand für folgende Erwerbe wie folgt statt: Solarpark PVA GmbH Solarpark Glebitzsch GmbH Solarpark Bad Harzburg GmbH Capital Stage Göttingen Photovoltaik GmbH Grit 63. Vermögensverwaltung GmbH De Stern 10 Srl Solar Farm FC1 Srl Solar Farm FC3 Srl Parco Eolico Monte Vitalba SRL Windkraft Sohland GmbH & Co. KG Boreas Windfeld Greußen GmbH & Co. KG Solarpark Neuhausen GmbH F-17 Die im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzten identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaften betrugen: De Stern 10 srl, Solar Farm FC1 srl, Solar Farm FC3 srl Immaterielle Vermögenswerte Buchwert vor Kaufpreisallokation in TEUR Beizulegender Zeitwert in TEUR 2.600 23.269 34.095 34.758 Sonstige langfristige Vermögenswerte 1.965 1.965 Kurzfristige Vermögenswerte 2.434 2.434 Liquide Mittel 2.313 2.313 43.048 44.098 0 6.263 Sachanlagen Schulden und Rückstellungen Passive latente Steuern Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von drei italienischen Solarparks in der Region Emilia Romagna in den Ortschaften Parma, Cesena und Forlì. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt der Parks war der 11. Mai 2012 (De Stern 10 srl), bzw. der 6. Juni 2012 (Solar Farm C1 srl und Solar Farm FC3 srl). Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt EUR 14,75 Mio. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 2.278 und einen Bruttovertragswert von TEUR 2.298. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Schulden vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 40. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung der oben genannten Solarparks wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 3.810 und ein Verlust in Höhe von TEUR 487 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wären die Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, würden die Umsatzerlöse TEUR 5.980 und der Verlust in Höhe von TEUR -673 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten sein. Solarpark Glebitzsch GmbH, Halle Immaterielle Vermögenswerte Buchwert vor Kaufpreisallokation in TEUR Beizulegender Zeitwert in TEUR 0 2.713 4.871 4.871 Kurzfristige Vermögenswerte 22 0 Liquide Mittel 10 10 4.258 4.236 0 787 Sachanlagen Schulden und Rückstellungen Passive latente Steuern Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb eines Solarparks in Glebitzsch in Sachsen-Anhalt. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 30. Juli 2012. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt EUR 2,571 Mio. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Steuern zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 0,094. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 6. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung des Solarpark Glebitzsch GmbH wurden Umsatzerlöse in F-18 Höhe von TEUR 246 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 44 aus dem erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wären Umsatzerlöse von TEUR 246 und ein Verlust in Höhe von TEUR -36 aus diesem Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Windkraft Sohland GmbH & Co. KG Buchwert vor Kaufpreisallokation in TEUR Immaterielle Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert in TEUR 0 4.544 2.521 8.343 Kurzfristige Vermögenswerte 427 407 Liquide Mittel 803 803 6.662 6.578 23 3.046 Sachanlagen Schulden und Rückstellungen Passive latente Steuern Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von einem Windpark in Sohland in Sachsen. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 2. November 2012. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt EUR 4,47 Mio. Darin enthalten ist ein Minderheitenanteil bewertet zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 1,15 Mio. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 173 und einen Bruttovertragswert von TEUR 206. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene Wertschätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung des Windparks wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 412 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 99 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wären Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.480 und ein Verlust in Höhe von TEUR -337 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Boreas Windfeld Greußen GmbH & Co. Buchwert vor KaufKG preisallokation in TEUR Immaterielle Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert in TEUR 0 3.793 7.166 24.900 0,00 66 Kurzfristige Vermögenswerte 1.599 1.481 Liquide Mittel 1.732 1.732 20.535 20.422 0 6.308 Sachanlagen Aktive latente Steuern Schulden und Rückstellungen Passive latente Steuern Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von einem Windpark in Greußen in Thüringen. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 2. November 2012. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt EUR 5,24 Mio. Darin enthalten ist ein Minderheitenanteil bewertet zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 1,5 Mio. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 299 und einen Bruttovertragswert von TEUR 355. Darüber hinaus bestehen Umsatzsteuerforderungen von TEUR 507. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich F-19 auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 13. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung des Windparks wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 685 und ein Verlust in Höhe von TEUR 35 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wären Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 3.704 und ein Verlust in Höhe von TEUR -845 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Parco Eolico Monte Vitalba SRL Buchwert vor Kaufpreisallokation in TEUR Immaterielle Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert in TEUR 0 4.350 3.981 6.361 0,00 87 Kurzfristige Vermögenswerte 947 947 Liquide Mittel 103 103 5.073 5.318 0 1.968 Sachanlagen Aktive latente Steuern Schulden und Rückstellungen Passive latente Steuern Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von einem italienischen Windpark in Vitalba in der Region Toskana. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt der Parks war der 1. Oktober 2012. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt EUR 4,56 Mio. Darin enthalten ist ein Minderheitenanteil bewertet zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 0,68 Mio. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 699 und einen Bruttovertragswert von TEUR 699. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 18. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung des Windparks wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 627 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 64 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wären Umsatzerlöse von TEUR 1.546 und ein Verlust in Höhe von TEUR -344 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Solarpark Neuhausen GmbH, Halle Immaterielle Vermögenswerte Buchwert vor Kaufpreisallokation in TEUR Beizulegender Zeitwert in TEUR 0 1.351 20.603 20.513 0 11 Kurzfristige Vermögenswerte 461 290 Liquide Mittel 275 275 17.459 17.333 0 364 Sachanlagen Aktive latente Steuern Schulden und Rückstellungen Passive latente Steuern Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von einem Solarpark in Neuhausen bei Cottbus in Brandenburg. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 21.12.2012. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt EUR 4,74 Mio. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen F-20 zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 57 und einen Bruttovertragswert von TEUR 67. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Die übernommenen Forderungen waren vollständig werthaltig. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 18. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung des Solarparks wurden keine Umsatzerlöse und kein Gewinn aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wären Umsatzerlöse von TEUR 689 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 2 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Für den Erwerb der Grit 63. Vermögensverwaltungs GmbH, der Solarpark PVA GmbH, der Solarpark Bad Harzburg GmbH und der Capital Stage Göttingen GmbH wurden keine Kaufpreisallokationen durchgeführt, da die Voraussetzungen eines bestehenden Geschäftsbetriebes nicht vorlagen. Es kam zu keinen wesentlichen Änderungen hinsichtlich des Konzernabschlusses. Bei der Solarpark Bad Harzburg GmbH wurden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung Projektrechte in Höhe von TEUR 267 aktiviert. Gesamtauswirkungen des Erwerbs auf die Ergebnisse des Konzerns Im Jahresüberschuss sind Verluste in Höhe von EUR 0,3 Mio. aus den durch die Neuerwerbe generierten Geschäften, die sich auf den Kauf der Solar- und Windparks zurückführen lassen, enthalten. Die Umsatzerlöse des aktuellen Geschäftsjahres beinhalten EUR 4,1 Mio. aus den neuerworbenen Solarparks und EUR 1,7 Mio. aus den neuerworbenen Windparks. Wären die Unternehmenszusammenschlüsse zum 1. Januar 2012 erfolgt, hätte sich der Konzernumsatz der Geschäftsbereiche um EUR 7,8 Mio. erhöht und der Jahresüberschuss um EUR 1,9 Mio. verringert. Veräußerung von Tochterunternehmen Die Capital Stage Wildenfels GmbH wurde zum 31. Mai 2012 veräußert und ist daher zum 31. Dezember 2012 nicht mehr in den Konsolidierungskreis einbezogen worden. Der Nettozahlungsmittelzufluss aus Veräußerung von Tochterunternehmen betrug TEUR 113. Hieraus entstand ein Verlust in Höhe von TEUR 13. Unternehmenserwerbe nach dem Bilanzstichtag Am 20. Dezember 2012 hat die Capital Stage AG bekannt gegeben, dass sie einen Vertrag über den Erwerb von zwei bereits in Betrieb befindlichen Solarparks in Norditalien, mit einer Gesamtkapazität in Höhe von 4,64 MWp, geschlossen hat. Der Vertrag stand noch unter aufschiebenden Bedingungen. Der Vollzug wurde am 17.01.2013 durchgeführt. Der Erwerb wird eine Ausweitung der bestehenden Geschäftsaktivität zur Folge haben. Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von zwei italienischen Solarparks in Parma in der Region Emilia Romagna. Es wurden jeweils 100 % der Anteile erworben. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt der Parks war der 10. Januar 2013. Aufgrund fehlender finaler Informationen konnte bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses noch keine Kaufpreisallokation durchgeführt werden. Es ist somit auch noch keine Auswirkung auf den Konzernabschluss im Geschäftsjahr 2013 absehbar. Am 18. Juni 2012 hat die Capital Stage AG bekannt gegeben, dass sie einen Vertrag über den Erwerb von einem bereits in Betrieb befindlichen Solarpark in Lettewitz in Sachsen-Anhalt, mit einer Gesamtkapazität in Höhe von 12,6 MWp, geschlossen hat. Der Vertrag stand noch unter aufschiebenden Bedingungen. Der Vollzug wurde am 15.01.2013 durchgeführt. Der Erwerb wird eine Ausweitung der bestehenden Geschäftsaktivität zur Folge haben. Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von einem Solarpark in Lettewitz in Sachsen-Anhalt. Es wurden jeweils 100 % der Anteile erworben. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 15.01.2013. Der Unternehmenszusammenschluss wird unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Aufgrund fehlender finaler Informationen konnte bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses noch keine Kaufpreisallokation durchgeführt werden. Es ist somit auch noch keine Auswirkung auf den Konzernabschluss im Geschäftsjahr 2013 absehbar. 3.3 Fremdwährungsumrechnung Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Geschäftsbetriebe in die Berichtswährung des Konzerns (EUR) werden im Konzernabschluss direkt im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung kumuliert. Zuvor in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung erfasste Umrechnungsdifferenzen werden in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn ein teilweiser oder vollständiger Verkauf des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgt. Die Währungsumrechnung erfolgt daher beim Eigenkapital zum historischen Kurs, bei den sonstigen Bilanzposten zum Bilanzstichtagskurs und bei den Erträgen und Aufwendungen sowie beim Konzernergebnis zum Durchschnittskurs des Jahres. Währungsdifferenzen werden gemäß IAS 21 erfolgsneutral behandelt und im EigenkapiF-21 tal ausgewiesen. Der Stichtagskurs des Schweizer Franken zu EURO war CHF/EUR 1,21360 (Vorjahr: CHF/EUR 1,2156), der Durchschnittskurs für 2012 betrug CHF/EUR 1,21115 (Vorjahr: CHF/EUR 1,22755). 3.4 Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Bedeutende Ermessenspielräume nutzt die Gesellschaft lediglich bei dem Ansatz möglicher Goodwills durch Ansatz der „Partial goodwill method“, bzw. der „Full goodwill method“. Ansonsten bestehen keine wesentlichen bilanziellen Ermessensspielräume. Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Ende der Berichtsperiode angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird. Im Konzernabschluss wurden in einigen Fällen Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die Auswirkungen auf die Höhe von Vermögenswerten, bilanziellen Vermögenswerten, Schulden, Erträgen, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten haben. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Bei der Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und immaterieller Vermögenswerten ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen, dabei werden insbesondere vertragliche Bestimmungen, Branchenerkenntnisse und Einschätzungen des Managements berücksichtigt. Den im Rahmen der Purchase Price Allocation ermittelten immateriellen Vermögenswerten liegen die Planungen der Gesellschaft zugrunde, die unter Berücksichtigung von vertraglichen Vereinbarungen auf den Schätzungen des Managements beruhen. Die im Zuge der Bewertung der immateriellen Vermögenswerte angewandten Diskontierungszinssätze (WACC) betragen zwischen 4,19 % und 4,56 %. Hinsichtlich der getroffenen Annahmen bei der Ermittlung der Fair Values der Finanzanlagen verweisen wir auf die Ausführungen unter 3.7. Bei der Ermittlung der Barwerte der Leasingverbindlichkeiten und Finanzschulden wurden die vertraglich vereinbarten Zinssätze verwendet. Zum Periodenende wurden die zur Zinssicherung angeschlossenen Zinsswaps neu bewertet. Aufgrund des Weiteren gesunkenen Zinsniveaus ergab die Neubewertung einen Zinsaufwand in Höhe von TEUR 416. Aufgrund der oben genannten Unsicherheiten ist es nicht möglich, quantitative Auswirkungen der Schätzungsunsicherheiten zu nennen. Aufgrund besserer Kenntnis der wirtschaftlichen Nutzbarkeit des bilanzierten Sachanlagevermögens der Gesellschaft wurden die Schätzungen der Nutzungsdauern der innerhalb der Windparks und Solarparks bilanzierten langfristigen Vermögenswerte i.S.d. IAS 8.32ff angepasst. Die Änderungen wurden nur prospektiv vorgenommen, da es sich lediglich um eine Schätzungsänderung handelt. Die Auswirkungen der Anpassungen der wirtschaftlichen Nutzungsdauern belaufen sich im aktuellen Geschäftsjahr und den darauffolgenden 15 Perioden auf jeweils rd. EUR 2,56 Mio.; in den darauffolgenden 10 Perioden wird die Anpassung durchschnittlich rd. EUR -2,76 Mio. betragen. Aus dem gleichen Grund wurde die wirtschaftliche Nutzungsdauer der als immaterieller Vermögenswerte bilanzierten Projektrechte angepasst. 3.5 Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte verfügen alle, mit Ausnahme der Geschäfts- und Firmenwerte, über eine begrenzte Nutzungsdauer und sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Liegt der beizulegende Zeitwert am Bilanzstichtag unter dem Buchwert, so wird auf diesen Wert abgewertet. Bei Fortfall der Gründe für früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen werden Zuschreibungen erfolgswirksam vorgenommen. Die Abschreibungen für Stromeinspeiseverträge und Projektrechte erfolgen über 15 bis 30 Jahre, analog der Nutzungsdauer der Photovoltaikanlagen. Die Abschreibungen der übrigen immateriellen Vermögenswerte erfolgen über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren. Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen, sofern erforderlich, bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen. Für Zwecke der Prüfung auf Wertminderung ist der Geschäfts- oder Firmenwert auf jede der Zahlungsmittel generierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufzuteilen, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können. F-22 Zahlungsmittel generierende Einheiten, welchen ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes zugeteilt wurde, sind jährlich auf Wertminderung zu prüfen. Liegen Hinweise für eine Wertminderung einer Einheit vor, wird diese häufiger evaluiert. Wenn der erzielbare Betrag einer Zahlungsmittel generierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswertes innerhalb der Einheit zuzuordnen. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwertes wird direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein für den Geschäftsoder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden. Bei der Veräußerung einer Zahlungsmittel generierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt. 3.6 Sachanlagen Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen bewertet. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen berücksichtigt. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben. Die angesetzten Nutzungsdauern für Vermögenswerte des Sachanlagevermögens wurden im Berichtsjahr auf die tatsächlichen vereinbarten Pachtlaufzeiten angepasst und betragen nunmehr 3 bis 30 Jahre, darunter für die Photovoltaik- und Windkraftanlagen 18 bis 30 Jahre und für die übrige Büro- und Geschäftsausstattung 3 bis 5 Jahre. 3.7 Finanzinstrumente Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sind zu erfassen, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sind bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Emission von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden) zuzurechnen sind, erhöhen oder reduzieren den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten bei Zugang. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzurechnen sind, werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. 3.8 Finanzielle Vermögenswerte Die Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt in die folgenden Kategorien: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Kredite und Forderungen Die Kategorisierung hängt von der Art und dem Verwendungszweck der finanziellen Vermögenswerte ab und erfolgt bei Zugang. Der Ansatz und die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgen zum Handelstag, wenn es sich um Finanzanlagen handelt, deren Lieferung innerhalb des für den betroffenen Markt üblichen Zeitrahmens erfolgt. 3.9 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert entweder zu Handelszwecken gehalten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wird. Ein finanzieller Vermögenswert wird als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, wenn dieser: hauptsächlich mit der Absicht erworben wurde, ihn kurzfristig zu verkaufen, oder beim erstmaligen Ansatz Teil eines Portfolios eindeutig identifizierter und gemeinsam vom Konzern gesteuerter Finanzinstrumente ist, für das in der jüngeren Vergangenheit Hinweise auf kurzfristige Gewinnmitnahmen bestehen, oder ein Derivat ist, das nicht als Sicherungsinstrument designiert wurde, als solches effektiv ist und auch keine Finanzgarantie darstellt. F-23 Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, kann im Rahmen des erstmaligen Ansatzes als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden, wenn: eine solche Designation Bewertungs- und Ansatzinkonsistenzen beseitigt oder wesentlich reduziert, die ansonsten auftreten würden, oder der finanzielle Vermögenswert Teil einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten und/oder finanziellen Verbindlichkeiten ist, die gemäß einer dokumentierten Risikomanagement- oder Anlagestrategie gesteuert werden, ihre Wertentwicklung auf Grundlage des beizulegenden Zeitwertes beurteilt wird und Informationen über dieses Portfolio auf dieser Basis intern bereitgestellt werden, oder der Teil eines Vertrages ist, welcher ein oder mehrere eingebettete Derivate enthält, und gemäß IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung das gesamte strukturierte Produkt (Vermögenswert oder Verbindlichkeit) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden kann. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Der erfasste Nettogewinn oder -verlust schließt etwaige Dividenden und Zinsen des finanziellen Vermögenswertes mit ein und ist im Posten „Sonstige Erträge/Sonstige Aufwendungen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesen. 3.10 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für Instrumente, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden Bei den im Konzern zum 31. Dezember 2012 ausgewiesenen Finanzanlagen handelt es sich um Anteile, die gemäß IAS 39 der Kategorie „at fair value through profit or loss“ (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet) designiert (Fair Value Option) wurden und um Zinsswaps, die als zu Handelszwecken gehaltene Derivate klassifiziert wurden. Gemäß IAS 39 sind diese Vermögenswerte grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Transaktionskosten werden nicht aktiviert. Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzanlagen können nach der Bedeutung der in ihre Bewertungen einfließenden Faktoren und Informationen klassifiziert und in (Bewertungs-) Stufen eingeordnet werden. Die Einordnung eines Finanzinstruments in eine Stufe erfolgt nach der Bedeutung seiner Inputfaktoren für seine Gesamtbewertung und zwar nach der niedrigsten Stufe, deren Berücksichtigung für die Bewertung als Ganzes erheblich bzw. maßgeblich ist. Die Bewertungsstufen untergliedern sich hierarchisch nach ihren Inputfaktoren: Stufe 1 die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten (unverändert übernommenen) Preise Stufe 2 Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die auf Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen Stufe 3 nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren) 3.11 Kredite und Forderungen Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Kredite und Forderungen (einschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Bankguthaben und Barmittel etc. (zu beschreiben)) werden nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Mit Ausnahme von kurzfristigen Forderungen, bei denen der Effekt aus der Diskontierung unwesentlich wäre, werden Zinserträge gemäß der Effektivzinsmethode erfasst. 3.12 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte, werden zu jedem Abschlussstichtag auf das Vorhandensein von Indikatoren für eine Wertminderung untersucht. Finanzielle Vermögenswerte werden als wertgemindert betrachtet, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eintraten, ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme der Finanzanlage negativ verändert haben. F-24 Bei allen anderen finanziellen Vermögenswerten können objektive Hinweise für eine Wertminderung im Folgenden bestehen: erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder der Gegenpartei, ein Vertragsbruch wie etwa ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen oder erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht. Bei zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten entspricht der Wertminderungsaufwand der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem mit der aktuellen Marktrendite eines vergleichbaren finanziellen Vermögenswerts ermittelten Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme. Solche Wertberichtigungen dürfen in Folgeperioden nicht rückgängig gemacht werden. Verringert sich die Höhe der Wertminderung eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerts in einem der folgenden Geschäftsjahre und kann diese Verringerung objektiv auf ein nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenes Ereignis zurückgeführt werden, wird die vormals erfasste Wertminderung über die Gewinn- und Verlustrechnung rückgängig gemacht. Dabei wird jedoch auf keinen höheren Wert zugeschrieben als den, der sich als fortgeführte Anschaffungskosten ergeben hätte, wenn keine Wertminderung erfasst worden wäre. 3.13 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Wenn der Konzern weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt noch behält und weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, erfasst der Konzern seinen verbleibenden Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge. Für den Fall, dass der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, hat der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert sowie ein besichertes Darlehen für die erhaltene Gegenleistung zu erfassen. Bei der vollständigen Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes ist die Differenz zwischen dem Buchwert und der Summe aus dem erhaltenen oder zu erhaltenden Entgelt und aller kumulierten Gewinne oder Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital angesammelt wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. 3.14 Finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente Klassifizierung als Fremd- oder Eigenkapital Von einem Konzernunternehmen emittierte Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital klassifiziert. Eigenkapitalinstrumente Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet. Eigenkapitalinstrumente werden zum erhaltenen Ausgabeerlös abzüglich direkt zurechenbarer Ausgabekosten erfasst. Ausgabekosten sind solche Kosten, die ohne die Ausgabe des Eigenkapitalinstruments nicht angefallen wären. Rückkäufe von eigenen Eigenkapitalinstrumenten sind direkt vom Eigenkapital abzuziehen. Weder Kauf noch Verkauf, Ausgabe oder Einziehung von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden entweder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kategorisiert. 3.15 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich aufgenommener Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Verbindlichkeiten) werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. F-25 Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen (einschließlich sämtlicher Gebühren und gezahlten oder erhaltenen Entgelte, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und anderen Agien oder Disagien) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst werden. 3.16 Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, wenn die entsprechende(n) Verpflichtung (en) des Konzerns beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist/sind. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung ist im Gewinn oder Verlust zu erfassen. 3.17 Derivative Finanzinstrumente Der Konzern schließt derivativen Finanzinstrumenten zur Steuerung seiner Zinsrisiken ab. Darunter befinden sich ausschließlich Zinsswaps. Derivate werden erstmalig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen des Hedge Accounting designiert und effektiv. Hier hängt der Zeitpunkt der erfolgswirksamen Erfassung der Bewertungsergebnisse von der Art der Sicherungsbeziehung ab. 3.18 Sicherheiten Bei den finanziellen Verbindlichkeiten handelt es sich um „Non-Recourse-Darlehen“. Für diese finanziellen Verbindlichkeiten und ggf. auch Eventualverbindlichkeiten haben die im Konsolidierungskreis genannten Unternehmen zum großen Teil Sicherheiten gegenüber den finanzierenden Banken oder Gläubigern gegeben. Wie üblich bei dieser Art von Finanzierung werden die Sachanlagen und sämtliche Rechte und zukünftige Forderungen an die Banken abgetreten. Die aktuelle Höhe der gegebenen Sicherheiten entspricht somit den Buchwerten des Anlagevermögens bzw. der Höhe der gebildeten Reserven (s. 5.9) oder sind immateriell (z.B. Eintrittsrecht in Einspeiseverträge). Im Einzelnen handelt es sich überwiegend um: vollstreckbare Grundschulden (Sachanlagevermögen) Verpfändung von Kapitaldienst- und Projektreservekonten (Cash) Abtretung des Anspruchs auf Vergütung aus der Stromeinspeisung der jeweiligen Netzgesellschaft (Umsatzerlöse) Abtretung von Zahlungs- und Vergütungsansprüchen gegen Dritte aus etwaigen Direktvermarktungsverträgen im Rahmen der Direktvermarktung (Umsatzerlöse) Raumsicherungsübereignungen (SAV) Anteilsverpfändungen (Konsolidierungskreis) 3.19 Vorräte Bei den Vorräten handelt es sich vor allem um Handelswaren. Sie werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren, realisierbaren Nettoveräußerungswert (voraussichtliche erzielbarer Veräußerungserlös abzüglich der bis zum Verlauf noch anfallenden Kosten) angesetzt. Es wird der gleitende Durchschnittspreis zur Bestimmung der Anschaffungskosten angewendet. 3.20 Latente Steuern Latente Steuern sind nach dem IFRS Rechnungslegungsstandard IAS 12 auf temporäre Ansatz- und Bewertungsdifferenzen zwischen dem IFRS-Bilanzwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld und ihrem Steuerbilanzwert zu ermitteln. Die Bewertungsunterschiede können aus Sicht der IFRS eine steuerentlastende oder steuerbelastende Wirkung aufweisen. Für resultierende aktive und passive Steuern besteht eine Ansatzpflicht. Außerdem sind zu erwartende Steuerminderungen aus der möglichen Nutzung bestehender Verlustvorträge zu aktivieren, wenn in einem Zeitraum bis 5 Jahren wahrscheinlich ein zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, das mit noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet werden kann. Die gesetzliche Begrenzung der Verrechnungsmöglichkeit steuerlicher Verlustvorträge mit positiven Einkommen des Planungszeitraums ist zu beachten. Auf Grundlage der zurzeit in Deutschland geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen sind die Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bis auf eine Mindestbesteuerung in Höhe von 5 % auf Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Dividendenerträge steuerbefreit. F-26 Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist insoweit vorzunehmen, als die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, das zu versteuernde Gewinne mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden können. 3.21 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen werden auf Basis von Erfahrungswerten durch Klassifizierung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerten nach dem Alter und auf Basis von sonstigen objektiven Informationen hinsichtlich der Werthaltigkeit gebildet. 3.22 Übrige Vermögenswerte - Nicht finanzielle Vermögenswerte/Sonstige Forderungen Die übrigen Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Diese entsprechen bei sonstigen kurzfristigen Forderungen in der Regel ihrem beizulegenden Zeitwert, da der Zeitwert des Geldes vernachlässigbar ist und kein wesentliches Ausfallrisiko besteht. Bei den langfristigen sonstigen Forderungen handelt es sich um Abgrenzungen. 3.23 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Bank- und Festgeldguthaben sowie aus Kassenbeständen, die einen hohen Liquiditätsgrad haben, und eine Gesamtlaufzeit von bis zu drei Monaten aufweisen. Sie unterliegen keinen Zinsänderungsrisiken und werden zu Nennwerten angesetzt. Ausnahme bilden die Kapitaldienst- und Projektreservekonten, die den kreditgebenden Banken bei den Solarparks als Sicherheiten dienen und nicht frei verfügbar sind. 3.24 Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Finanzschulden Finanzschulden werden im Zeitpunkt ihrer bilanziellen Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Sonstige Verbindlichkeiten werden zu ihren Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn wegen ihrer kurzen Fristigkeit der Zeitwert des Geldes vernachlässigbar ist. Bei den Finanzschulden handelt es sich um „Non-Recourse-Darlehen“, d.h. die Solar- bzw. Windanlage des jeweiligen Solar- bzw. Windparks stellt eine Sicherheit für das jeweilige Darlehen dar. Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages ohne Abzinsung angesetzt und berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder auf vergangenen Ereignissen vor dem Bilanzstichtag beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist. Dabei wird von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen. Langfristige Rückstellungen werden mit einem adäquaten Zinssatz (risikofrei) abgezinst. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit größer als 50 % ist. 3.25 Umsatzerlöse Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Strom werden erfasst, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum der Güter sind auf den Käufer übertragen. Weder ein Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse ist zurückbehalten worden. Die Höhe der Umsatzerlöse kann verlässlich bestimmt werden. Es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft zufließen wird und Die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden. Danach sind im Grunde Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Strom zu erfassen, wenn die Güter bzw. der Strom geliefert wurden und der rechtliche Eigentumsübergang erfolgt ist. Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist in § 33 g EEG die sog. Marktprämie eingeführt worden. Die Marktprämie zahlt der Netzbetreiber an Betreiber von Anlagen zu Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien, die anstelle des EEG-Vergütungsmodells die Direktvermarktung ihres Stroms an der Strombörse wählen. An der Strombörse erhalten die Anlagenbetreiber den regulären Marktpreis, der unterhalb des Vergütungsanspruchs nach den EEG liegt. Die Differenz zwischen der EEG-Abnahmevergütung und dem durchschnittlichen monatli- F-27 chen Marktpreis an der Strombörse gleicht die Marktprämie aus. Die tatsächliche Menge des direkt vermarkteten Stroms wird über Zählerstände festgestellt. Bei Zahlung der Marktprämie sowie der Flexibilitätsprämie nach §§ 33 g und 33 i des Gesetztes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) durch den Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber handelt es sich um echte, nicht umsatzsteuerbare Zuschüsse. Dividendenerträge aus Anteilen werden erfasst, wenn der Rechtsanspruch des Anteilseigners auf Zahlung entstanden ist (vorausgesetzt, dass es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe des Ertrags verlässlich bestimmt werden kann). Zinserträge sind zu erfassen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Zinserträge sind nach Maßgabe des ausstehenden Nominalbetrages mittels des maßgeblichen Effektivzinssatzes zeitlich abzugrenzen. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die erwarteten zukünftigen Einzahlungen über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes exakt auf den Nettobuchwert dieses Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung abgezinst werden. 3.26 Aktienoptionsprogramm Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) werden zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand und gleichzeitiger Bildung einer Kapitalrücklage (Rücklage für in Eigenkapitalinstrumente zu erfüllende Arbeitnehmervergütungen) erfasst. Die ausgegebenen Optionen wurden anhand eines Binomialoptionspreismodells bewertet. 3.27 Leasing Im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses gehaltene Vermögenswerte werden erstmalig als Vermögenswerte des Konzerns zu ihrem beizulegenden Zeitwert zu Beginn des Leasingverhältnisses oder, falls dieser niedriger ist, zum Barwert der Mindestleasingzahlungen erfasst. Die entsprechende Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber ist innerhalb der Konzernbilanz als Verpflichtung aus Finanzierungsleasingverhältnissen zu zeigen. Die Leasingzahlungen werden so in Zinsaufwendungen und Tilgung der Leasingverpflichtung aufgeteilt, dass eine konstante Verzinsung der verbleibenden Verbindlichkeit erzielt wird. Zinsaufwendungen werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Mietzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Der Konzern hat Solaranlagen über Leasingvereinbarungen finanziert, bei denen die wesentlichen Risiken und Chancen auf die Capital Stage übergegangen sind und somit ein Finanzierungsleasingverhältniss eingegangen wurde. Die Solaranlagen des jeweiligen Solarparks stellen Sicherheiten für die jeweilige Verbindlichkeit dar. 3.28 Ergebnis je Aktie Das „unverwässerte“ Ergebnis je Aktie (basic earnings per Share) wird berechnet, indem das den Inhabern von Stückaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen Aktien geteilt wird. Das „verwässerte" Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem das den Inhabern von Stückaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen Aktien zuzüglich der Anzahl ausübbarer Optionen geteilt wird. Die Optionen wurden jeweils ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, ab dem das jeweilige Erfolgsziel dauerhaft erreicht bzw. überschritten wurde. 3.29 Segmentberichterstattung Der Fokus der Geschäftstätigkeit des Capital Stage Konzerns hat sich im Berichtsjahr nicht wesentlich zum Vorjahr verändert und liegt auf dem Betrieb und dem Ausbau von Solar- und Windparks. Daher ist die Verteilung des Konzernvermögens und der Konzernschulden auf die Segmente unverändert zum Vorjahr. Der Konzern setzt sich aus den Segmenten: Verwaltung, PV-Parks, PV-Service, Windparks und Finanzbeteiligungen zusammen. Das Segment PV-Parks enthält die deutschen und italienischen Solarparks sowie etwaige Holdinggesellschaften. Im Geschäftsjahr neu hinzugekommen sind die Gesellschaften: Solarpark Bad Harzburg GmbH, Capital Stage Göttingen GmbH, Solarpark PVA GmbH, Grit 63 Vermögensverwaltung GmbH, DE Stern 10 srl, Solarfarm FC1 srl, Solarfarm FC3 srl, Solarpark Neuhausen GmbH und Solarpark Glebitzsch GmbH. Die Capital Stage Wildenfels GmbH ist nicht mehr enthalten, da die Gesellschaft im Berichtsjahr veräußert wurde. Die wesentliche Geschäftstätigkeit dieses Segments ist die Produktion von Strom. Die in diesem Segment erzielten Umsätze bestehen im Wesentlichen aus den Einspeiseerlösen gegenüber den jeweiligen Versorgern vor Ort oder aus Erzielung von Marktprämien durch die Direktvermarktung an der Strombörse. Im Vorjahr bestanden die Umsatzerlöse ausschließlich aus den Einspeiseerlösen gegenüber den jeweiligen Versorgern vor Ort. F-28 Das Segment PV-Service bildet die Entwicklung der Betriebsführungsgesellschaften Capital Stage Solar Service GmbH und der Konzernbeteiligung an der Eneri PV Service srl ab. Die wesentliche Geschäftstätigkeit dieses Segments ist die technische und kaufmännische Betriebsführung von konzerneigenen und konzernfremden Solarparkanlagen. Die in diesem Segment erzielten Umsätze bestehen im Wesentlichen aus Betriebsführungsentgelten. Die Windparks und die ggf. dazugehörige Komplementärin werden im Segment Windparks abgebildet. Neu im Geschäftsjahr hinzugekommen sind die Gesellschaften Windkraft Sohland GmbH & Co. KG, Windkraft Greußen GmbH & Co. KG und Parco Eolico Monte Vitalba srl. Die vormals im Segment Verwaltung geführte Capital Stage Wind IPP GmbH (vormals Capital Stage Consult GmbH) wird nunmehr als Holding für das Segment Windparks ebenfalls im Segment Windparks ausgewiesen. Die wesentliche Geschäftstätigkeit dieses Segments ist die Produktion von Strom. Die in diesem Segment erzielten Umsätze bestehen im Wesentlichen aus den Einspeiseerlösen gegenüber den jeweiligen Versorgern vor Ort oder aus Erzielung von Marktprämien durch die Direktvermarktung an der Strombörse. Im Vorjahr bestanden die Umsatzerlöse ausschließlich aus den Einspeiseerlösen gegenüber den jeweiligen Versorgern vor Ort. Das Segment Finanzbeteiligungen enthält bzw. enthielt die Anteile an den Gesellschaften Helvetic Energy GmbH, Calmatopo Holding AG, BlueTec GmbH & Co. KG, und Inventux Technologies AG (bis 15. Mai 2012). Die wesentliche Geschäftstätigkeit dieses Segments der Erwerb, das Halten und das Veräußern dieser Beteiligungen. Die in diesem Segment erzielten Umsätze bestehen im Wesentlichen aus den erzielten Umsatzerlösen der Helvetic Energy GmbH. Aufgrund der unterjährigen Veräußerungen der Beteiligung an der Inventux Technologies AG ist ein Vorjahresvergleich nicht zielführend. Die konzernübergreifenden Aktivitäten der Capital Stage AG werden im Segment Verwaltung gesondert dargestellt. Das Segment Verwaltung umfasst die Capital Stage AG. Die ehemalige Capital Stage Consult GmbH wurde in Capital Stage Wind IPP GmbH umbenannt und wird nunmehr im Segment Windparks ausgewiesen. Der Vorjahresausweis der Segmente wurde entsprechend angepasst. Die Segmentberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den Ansatz- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses. Der Segmentberichterstattung liegt die interne Berichterstattung zugrunde. Die Vermögenswerte, Rückstellungen und Verbindlichkeiten der Konzernbilanz wurden den Segmenten sachgerecht zugeordnet. Die Investitionen der Segmentberichterstattung beziehen sich auf die Zugänge der Sachanlagen und Finanzanlagen. Segmentinterne Geschäftsvorfälle werden zu gleichen Konditionen wie zu fremden Dritten abgeschlossen. Für die im Konzern generierten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 32.992 aus der Stromeinspeisung in das öffentliche Netz rechnen örtliche Stromversorger direkt mit dem jeweiligen Park ab. Es besteht aber keine Abhängigkeit, da das Entgelt über das EEG abgesichert ist. Die Umsatzerlöse mit Dritten belaufen sich in den Segmenten auf: EUR 30,531 Mio. in dem Segment PV Parks, EUR 2,461 Mio. in dem Segment Windparks und EUR 12,120 Mio. in dem Segment Finanzbeteiligungen. Die Umsätze werden zu ca. 56 % in Deutschland (Vorjahr 60 %), zu 27 % in der Schweiz (Vorjahr 34 %) und ansonsten in Italien generiert. Die wesentlichen Vermögenswerte in Höhe von EUR 317,1 Mio. befinden sich in Deutschland, mit Ausnahme von TEUR 60,4 Mio. (Vorjahr EUR 21,3 Mio.) in Italien. Die Überleitung der Umsatzerlöse zwischen den Segmenten und dem Gesamtkonzernumsatz ist im Wesentlichen durch die Eliminierung von Betriebsführungsentgelten der konzerninternen Parks zu erklären. Die Differenz der Vermögenswerte der Segmente und der gesamten Konzernvermögenswerte ergibt sich im Wesentlichen aus der Schuldenkonsolidierung. 3.30 Risikomanagement Das Risikomanagement des Capital Stage Konzerns zielt darauf ab, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und präzise zu bewerten. Die Risikoidentifikation ist daher für den Capital Stage Konzern von großer Bedeutung. Folgende Risiken aus finanziellen Vermögenswerten ergeben sich für den Capital Stage Konzern: Risiken in den Solar- und Windparks Bei der Auswahl der Solar- und Windparks legt der Capital Stage Konzern großes Augenmerk auf die Auswahl der Partner. Der Konzern prüft daher aus schließlich den Erwerb von Projekten oder Parks, die von großen, renommierten und seit vielen Jahren am Markt etablierten Projektierern und Herstellern errichtet wurden. Für den unwahrscheinlichen Fall einer eintretenden Leistungsminderung kann sich der Konzern auf langfristige Garantien der Hersteller stützen. Darüber hinaus bestehen für Sachmängel an den Anlagen Gewährleistungsvereinbarungen mit den Projektierern. Dem Risiko von Stillstandszeiten der Solar- und Windkraftwerke kann zeitnah entgegengewirkt werden, da die Betriebsführung und Überwachung der Anlagen dem Capital Stage Konzern selbst oder renommierten Partnern obliegen. Ergänzend dazu sind sämtliche Anlagen gegen das Risiko etwaiger Betriebsunterbrechungen versiF-29 chert. Gegen Risiken aus der Betriebsführung Dritter, zum Beispiel fehlerhafter Wartung oder Reparaturen und daraus entstehende Schäden und Folgeschäden, hat sich der Konzern ebenfalls in ausreichendem Maße versichert. Gegen sonstige Schäden an den Anlagen ist auch hier entsprechender Versicherungsschutz vorhanden. Die Bewertung der Solar- und Windparks basieren auf langfristigen Investitionsplänen, die empfindlich auf Änderungen der Kapital- und Betriebskosten sowie Erträgen reagieren. Verschiedene Faktoren könnten dazu führen, dass ein Park unrentabel wird. Dies würde sich ebenfalls negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Die Risiken, die zu einer nachteiligen Entwicklung führen könnten, liegen jedoch weniger bei den Beteiligungen sondern eher in den branchen- meteorologischen und technischen Risiken. Risiken im Bereich Finanzbeteiligungen Dem Bewertungsrisiko wird durch besondere Sorgfalt bei der Investitionsentscheidung Rechnung getragen. Eine umfassende Analyse der erfolgsbestimmenden Parameter des Unternehmens erfolgt im Rahmen der Due Diligence, zu der fallweise externe Experten hinzugezogen werden. Übersichtlich lesbare, relevante Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätskennzahlen und Soll- / Istvergleiche auf inhaltlich und zeitlich verschiedenen Ebenen, legen Auffälligkeiten und Inkonsistenzen bei den Finanzbeteiligungen offen. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit werden Finanzbeteiligungen halbjährlich mittels Discounted CashflowVerfahren (DCF) bewertet zur genaueren Vorgehensweise verweisen wir auf Abschnitt Finanzanlagen. Zinsänderungsrisiken Die Solar- und Windparks sind in hohem Maße mit Fremdkapital zu festen Zinssätzen mit Laufzeiten zwischen zehn und achtzehn Jahren finanziert. Für diesen Zeitraum besteht daher kein Risiko aus einer Zinsänderung. Aufgrund der langfristigen Finanzierung des langfristigen Anlagevermögens ist eine Sensitivitätsanalyse der Zinsänderungsrisiken unterblieben. Die Risiken aus den Zinsswaps bestehen darin, dass der unter Inanspruchnahme der Zinsswaps gesicherte Zins oberhalb des im Rahmen der Darlehensverträge vereinbarten Zins liegt. 4. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung 4.1 Umsatzerlöse EUR 45.118.373,67 (Vorjahr: EUR 35.463.103,71) Umsatzerlöse werden erfasst, sofern die Lieferung oder Leistung erbracht ist, ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und dessen Bezahlung wahrscheinlich ist. Die Abrechnung und Zahlung der Einspeisevergütungen für den Monat Dezember 2012 erfolgte im Folgejahr. Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse ist in der Segmentberichterstattung dargestellt. 4.2 Sonstige Erträge EUR 15.906.767,96 (Vorjahr: EUR 10.620.970,64) Die sonstigen Erträge beinhalten unter anderem erfolgswirksam erfasste Erträge aus der Erstkonsolidierung in Höhe von TEUR 15.122. Der Capital Stage-Konzern hat gemäß IFRS 3 zum Zeitpunkt der Erwerbe Kaufpreisallokationen durchgeführt, um die erworbenen Vermögenswerte und Schulden in den Konzernabschluss einzubeziehen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden sämtliche erworbenen Vermögenswerte und Schulden identifiziert und zum Fair Value bewertet. Hieraus haben sich Unterschiedsbeträge ergeben, die im Geschäftsjahr 2012 ergebniswirksam zu vereinnahmen waren. 4.3 Materialaufwand EUR 6.870.164,56 (Vorjahr: EUR 5.299.999,98) F-30 Hierbei handelt es sich überwiegend um den Aufwand der Helvetic Energy GmbH in Höhe von TEUR 6.523 aus dem Bezug von Waren sowie den Bezug von Fremdstrom und Sonstiges für den Betrieb der Solarparks in Höhe von TEUR 347. 4.4 Personalaufwand EUR 5.909.634,93 (Vorjahr: EUR 4.462.093,88) In 2012 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 57 (Vorjahr: 51 Mitarbeiter) Davon waren sieben Mitarbeiter bei der Capital Stage AG, sieben Mitarbeiter bei der Capital Stage Solar Service GmbH und 43 Mitarbeiter bei der Helvetic Energy GmbH beschäftigt. Eine Aufschlüsselung der Vorstandsvergütung ist in Pkt. 12 des Anhangs enthalten. Die Löhne und Gehälter enthalten Aufwendungen für Mitarbeiterboni. Für Tantieme-Zahlungen an den amtierenden Vorstand wurden TEUR 625 (Vorjahr: TEUR 250) aufgewendet. Aus dem Optionsprogramm (vgl. Pkt. 5.11) wurden im Jahr 2012 TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 29) Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gehälter Personalaufwand 2012 TEUR 2011 TEUR 5.474 4.085 34 30 402 347 5.910 4.462 Aktienoptionsplan Soziale Abgaben Gesamt 4.5 Abschreibungen EUR 13.183.382,37 (Vorjahr: EUR 11.465.420,53) Unter dieser Position sind die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (TEUR 2.515, Vorjahr: TEUR 1.398) und Sachanlagen (TEUR 10.668, Vorjahr: TEUR 10.068) ausgewiesen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte entfallen im Wesentlichen (TEUR 2.394, Vorjahr: TEUR 1.389) auf die Abschreibung der aktivierten Stromeinspeiseverträge sowie Projektrechte. Die Abschreibungen auf Sachanlagen entfallen im Wesentlichen auf Photovoltaikanlagen (TEUR 9.463, Vorjahr: TEUR 9.416) und Windkraftanlagen (TEUR 1.088, Vorjahr: TEUR 534). Aufgrund der im Berichtsjahr teilweise vor genommenen Anpassung der Nutzungsdauern auf die jeweilige tatsächliche Pachtdauer hat sich eine Reduzierung der Abschreibung auf Photovoltaikanlagen zum Vorjahr ergeben. Wertminderungen lagen weder im Berichtsjahr noch in der Vorperiode vor. 4.6 Sonstige Aufwendungen EUR (Vorjahr: EUR 14.516.165,89 11.548.480,12) F-31 2012 2011 TEUR TEUR Art der Aufwendung Beteiligungsprüfung und Beratung 274 194 Rechts- und Beratungskosten 108 102 Aufwand aus Bewertung und Veräußerung von Finanzanlagen 8.527 6.752 Abschluss- und Prüfungskosten 116 156 Publikationen und Hauptversammlung 149 96 Investors Relation und Designated Sponsoring 123 145 Raumkosten 414 336 Kosten Solar-und Windparks 2.622 830 Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes 2.059 2.850 Grundsteuern und Kfz-Steuern 35 87 Sonstige 89 0 Gesamt 14.516 11.548 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Kosten für den Betrieb der Parks, Akquisition und Verwaltung, Kosten der Börsennotiz, Kosten für Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfung sowie allgemeine Verwaltungskosten wie Raumkosten, Reisekosten, Versicherungen, Werbekosten, Telekommunikation, KFZ-Kosten und die Aufsichtsratsvergütungen. In den Kosten Solarparks sind Anschaffungsnebenkosten, die bei dem Erwerb der Solarparks entstanden und nicht aktivierungsfähig sind, und allgemeine Kosten für den Bau der Anlagen, Versicherungen und Pachtvergütungen enthalten. Die Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs enthalten unter anderem die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Helvetic Energy GmbH. Die erfassten Währungsdifferenzen beliefen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 15). 4.7 Finanzergebnis EUR -11.050.810,99 (Vorjahr: EUR -8.096.457,70) Die Position setzt sich wie folgt zusammen: 2012 2011 TEUR TEUR Beteiligungsergebnis Zinserträge Zinsaufwendungen Ergebnisanteile Minderheitsgesellschafter 46 295 629 417 -11.728 -8.808 2 0 -11.051 -8.096 Das Beteiligungsergebnis wurde von der BlueTec GmbH & Co. KG vereinnahmt. Die Ergebnisanteile Minderheitsgesellschafter betreffen die Minderheitsgesellschafter bei der Windkraft Sohland GmbH & Co. KG und der Windkraft Greußen GmbH & Co. KG. F-32 4.8 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag EUR -353.345,93 (Vorjahr: EUR -2.714.568,81) 2012 2011 TEUR TEUR Ergebnis vor Ertragsteuern Erwartete Ertragsteuern (30 %) 9.495 5.213 -2.848 -1.564 Differenzen aufgrund abweichender Steuersätze -10 12 Nutzung steuerlicher Verlustvorträge Wertberichtigung auf steuerliche Verlustvorträge 74 210 -96 0 4.537 1.190 -2.502 0 Steuerfreie Erträge Nicht abzugsfähige Aufwendungen Periodenfremde Steuern Voraussichtlich nicht nutzbare neue Verlustvorträge Sonstige Bewertungsunterschiede Erstmaliger Ansatz bisher nicht angesetzter aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge Ertragsteuern -23 0 -794 -958 394 -2.229 915 624 -353 -2.715 Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergeben sich im Wesentlichen aus einem latenten Steueraufwand in Höhe von TEUR 666 (Vorjahr: TEUR 1.847). Die Bildung latenter Steuern im Konzern erfolgt mit den jeweiligen unternehmensindividuellen Steuersätzen, die Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag berücksichtigen. Auf Grundlage der zurzeit in Deutschland geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen sind Beteiligungserträge und Erlöse aus Beteiligungsverkäufen unter bestimmten Umständen steuerbefreit. Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage AG, das Halten und Veräußern von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, ist insoweit bis auf eine Mindestbesteuerung in Höhe von 5 % auf Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Dividendenerträge steuerbefreit. Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist jedoch insoweit vorzunehmen, als die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass Erträge mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden können. Die vorläufigen Verlustvorträge belaufen sich zum 31. Dezember 2012 für den Konzern auf rd. TEUR 45.300 (Vorjahr: TEUR 36.913) (Gewerbesteuer) und TEUR 43.970 (Vorjahr: TEUR 33.478) (Körperschaftsteuer). Hiervon können Beträge in Höhe TEUR 39.107 (Vorjahr: TEUR 35.282) (Gewerbesteuer) sowie TEUR 32.652 (Vorjahr: TEUR 28.878) (Körperschaftsteuer) voraussichtlich nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Deshalb wurden hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt. F-33 Die Steuerlatenzen aufgrund von Bewertungsunterschieden entstanden bei den folgenden Bilanzposten: Latente Steuern 2012 2012 2011 2011 TEUR TEUR TEUR TEUR Aktiv Passiv Aktiv Passiv Immaterielle Vermögenswerte 553 27.586 0,00 9.625 Geschäfts- o. Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00 Finanzanlagen 0,00 265 0,00 121 Sachanlagen 0,00 4.159 0,00 2.030 Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 572 Steuerliche Verlustvorträge 2.018 0,00 812 0,00 Kapitalbeschaffungskosten 179 0,00 144 0,00 2.750 32.010 956 12.348 0,00 0,00 0,00 0,00 2.750 32.010 956 12.348 Gesamt Saldierung Bilanzausweis Der in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Steueraufwand beträgt bei einer laufenden Steuerbelastung von TEUR 1.019 (Vorjahr: TEUR 868) und eines latenten Steuerertrages in Höhe von TEUR 666 (Vorjahr: latente Steuerbelastung in Höhe von TEUR 1.847) insgesamt TEUR 353 (Vorjahr: TEUR 2.715). 4.9 Sonstiges Ergebnis EUR (Vorjahr: EUR -47.677,13 -111.231,55) Das Sonstige Ergebnis betrifft ausschließlich Währungsdifferenzen zum Periodenende. 5. Erläuterungen zur Konzernbilanz 5.1 Immaterielle Vermögenswerte EUR 69.322.613,41 (Vorjahr: EUR 33.052.076,96) Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Projektrechte sowie die der Stromeinspeiseverträge TEUR 68.901 (Vorjahr: TEUR 33.013). Die Stromeinspeiseverträge werden über die Nutzungsdauer der Solar- und Windparkanlagen abgeschrieben, die Projektrechtewerden über 20 Jahre abgeschrieben. Weder im aktuellen noch im Vorjahr wurden Wertminderungen auf das immaterielle Vermögen vorgenommen. Die hingegebenen Sicherheiten werden in der Tz. 3.18 beschrieben. Es existieren keine vertraglichen Verpflichtungen zum Erwerb von immateriellen Vermögen. Es wurden auch keine wesentlichen langfristigen Vermögenswerte veräußert. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden Kosten für Forschung und Entwicklung in Höhe von TEUR 228 als Aufwand erfasst. 5.2 Geschäfts- oder Firmenwerte EUR (Vorjahr: EUR 6.888.133,02 6.888.133,60) F-34 Die Firmenwerte stammen im Wesentlichen aus dem Erwerb der 100-prozentigen Geschäftsanteile an der Helvetic Energy GmbH sowie der bereits in 2010 erworbenen 100-prozentigen Geschäftsanteile an der Capital Stage Solar Service GmbH. Die Firmenwerte werden in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Die Werthaltigkeitsprüfung des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt auf Basis prognostizierter Free Cash Floss der jeweiligen Cash Generating Units (CGU). Die CGUs sind mit den jeweiligen rechtlichen Einheiten identisch. Diese aus den langfristigen Verträgen oder Erwartungen an die Geschäftsentwicklung aus der Vergangenheit abgeleiteten, ermittelten erwarteten Zahlungen werden mit einem risikogewichteten Zinssatz (WACC) auf den jeweiligen Stichtag diskontiert. Bei einer so vollzogenen Ermittlung des Nutzungswertes beträgt der Diskontierungssatz für die fünfjährige Detailplanungszeiträume zum 31. Dezember 2012 zwischen 5,40 % und 8,37 % (Vorjahr zwischen 6,0 % und 10,7 %) Es wurde unverändert eine Wachstumsrate von 1 % bis 2 % für die ewige Rente angenommen. Diese so ermittelten Zahlungszuflüsse werden mit den jeweiligen Buchwerten (inklusive Firmenwerte) der jeweiligen CGU verglichen. Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr bestanden Anhaltspunkte für eine Wertminderung. Aufgrund der deutlichen Überdeckung in Höhe von TEUR 14.053 bei der CGU Helvetic und bei der CGU Capital Stage Solar Service GmbH der diskontierten Zahlungsmittelzuflüsse über die abgeleiteten Buchwerte (inklusive Goodwill), wurde auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet, jedoch würde weder eine Erhöhung des WACCs um 0,5 % noch eine Reduzierung des prognostizierten diskontierten Zahlungsmittelzuflüsse um 10 % zu einer Wertminderung der bilanzierten Firmenwerte führen. 5.3 Sachanlagen EUR 317.126.849,68 (Vorjahr: EUR 203.702.077,09) Die Entwicklung der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die Sachanlagen beinhalten die Energieerzeugungsanlagen (EUR 314,8 Mio., Vorjahr: EUR 197,9 Mio.), die Anlagen im Bau (EUR 1,8 Mio., Vorjahr: EUR 5,4 Mio.) und die sonstigen Sachanlagen (EUR 0,5 Mio., Vorjahr: EUR 0,3 Mio.). Die Entwicklung der innerhalb des Sachanlagevermögens bilanzierten Vermögenswerte aus Finanzierungsleasing stellt sich wie folgt dar: 2012 2011 TEUR TEUR Anschaffungskosten Stand 1.1. 22.278 0,00 Zugänge 0,00 0,00 Abgänge 0,00 0,00 Veränderung Konsolidierungskreis 0,00 22.278 22.278 22.278 Stand 1.1. 1.135 0,00 Zugänge 1.237 1.135 Abgänge 0,00 0,00 2.372 1.135 19.906 21.143 Stand 31.12. Abschreibungen Stand 31.12. Buchwert 31.12. Weder im aktuellen noch im Vorjahr wurden Wertminderungen auf das Sachanlagevermögen vorgenommen. Die hingegebenen Sicherheiten werden in der Tz. 3.18 beschrieben. Es existieren keine vertraglichen Verpflich- F-35 tungen zum Erwerb von Sachanlagevermögen. Es wurden auch keine wesentlichen langfristigen Sachanlagevermögenswerte veräußert. 5.4 Finanzanlagen EUR (Vorjahr: EUR 3.049.561,79 11.600.156,81) Bei den in den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich im Wesentlichen um die BlueTec GmbH & Co. KG (Anteil 10,0 %), der Eneri PV Service SrL, Bozen/Italien, (Anteil 49 %; Eigenkapital 31.12.2011 TEUR 2; Jahresergebnis 2011 TEUR -8). Der 41,7 %-Anteil an der Inventux Technologies AG, Berlin, wurde im Berichtsjahr veräußert. Die Beteiligungen wurden zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertänderungen werden erfolgswirksam erfasst. Die Finanzanlagen haben sich wie folgt entwickelt: 2012 TEUR Stand 1.1. Zugänge Abgänge Veränderung durch Bewertung Stand 31.12 2011 TEUR 11.600 23.324 0,00 769 -8.551 -5.741 0,00 -6.752 3.049 11.600 5.5 Sonstige Forderungen EUR (Vorjahr: EUR 1.982.522,61 511.652,85) Dabei handelt es sich um Überbaurechte und Pacht-Vorauszahlungen. Diese haben eine Restlaufzeit bis ein Jahr in Höhe von TEUR 141, eine Restlaufzeit zwischen 2 und 5 Jahren in Höhe von TEUR 456 und von über fünf Jahren von TEUR 1.385. 5.6 Vorräte EUR (Vorjahr: EUR 2.451.313,66 1.911.219,87) Bei den Vorräten handelt es sich um Waren. Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 0) und Wertaufholungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) erfasst. Im Geschäftsjahr wurde Materialaufwand aus Vorräten in Höhe von EUR 6,9 Mio. erfasst (Vorjahr: EUR 15,6 Mio.), es wurden keine Sicherheiten hinterlegt. 5.7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR (Vorjahr: EUR 3.150.472,95 6.048.700,33) Die Forderungen sind werthaltig und kurzfristig fällig. Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag waren nicht erforderlich. Zum Bilanzstichtag gab es keine überfälligen Forderungen. F-36 5.8 Übrige kurzfristige Vermögenswerte EUR 14.058.285,62 (Vorjahr: EUR 3.512.448,57) Die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2012 TEUR 31.12.2011 TEUR Nicht finanzielle Vermögenswerte 1.355 3.180 Sonstige kurzfristige Forderungen 12.703 332 14.058 3.512 Die übrigen Vermögenswerte sind zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag waren nicht erforderlich. Die nicht finanziellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.355 betreffen überwiegend Erstattungsansprüche aus Verkehrssteuern in Höhe von TEUR 1.055 (Vorjahr: TEUR 2.756) und noch nicht erstattete/noch nicht fällige Vorsteuerguthaben. Die Vorsteuerguthaben in Höhe von TEUR 300 sind im Geschäftsjahr 2013 erstattet worden. Bei den sonstigen kurzfristigen Forderungen handelt es sich im Wesentlichen um Anzahlungen für den Erwerb von weiteren Solarparks (TEUR 10.780), um aktive Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 1.749). 5.9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente EUR (Vorjahr: EUR 34.237.599,95 31.798.198,60) Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind EUR 15,8 Mio. (Vorjahr: EUR 12,4 Mio.) Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden Banken bei den Solarparks als Sicherheiten dienen und kurzfristig nicht frei verfügbar sind. Die Entwicklung der liquiden Mittel, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Cashflow-Rechnung dargestellt. Zu den Sicherheiten siehe Abschnitt 3.18. 5.10 Eigenkapital EUR (Vorjahr: EUR 130.262.121,52 91.585.823,08) Die Entwicklung des Postens Eigenkapital wird im Rahmen des Konzerneigenkapitalspiegels dargestellt. Der Vorstand der Capital Stage AG hat am 30. Januar 2012 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. Juni 2011 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 30. Januar 2012 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist von EUR 38.114.996,00 um EUR 10.285.004,00 auf EUR 48.400.000,00 durch Ausgabe von 10.285.004 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 3,00 je Aktie erhöht worden. Die Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister erfolgte am 27. Februar 2012. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 19. Juni 2017 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt nominal EUR 24.200.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 24.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes KapiF-37 tal). Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Er ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Beachtung weiterer Bedingungen auszuschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der §§ 4 Abs. 1, 6 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals und, falls das Genehmigte Kapital bis zum 19. Juni 2017 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.520.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 2.520.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2007 in der Zeit bis zum 30. Mai 2012 von der Capital Stage AG ausgegben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen Aktien der Gesellschaft nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 19.360.000,00 durch Ausgabe von bis zu 19.360.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht („Bedingtes Kapital II“). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einer hundertprozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 bis zum 19. Juni 2017 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreises. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Die Options- und/oder Wandelanleihen sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Er ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Beachtung weiterer Bedingungen auszuschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1, 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals II und, falls das Bedingte Kapital II bis zum 19. Juni 2017 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Das Grundkapital ist ferner um bis zu EUR 2.320.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.320.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht („Bedingtes Kapital III“). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2017 (einschließlich) nach näherer Maßgabe der Bestimmungen im Rahmen des AOP 12 bis zu Stück 2.320.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahren auszugeben mit der Maßgabe, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug von einer Aktie der Gesellschaft gewährt. Die Aktienoptionen sind ausschließlich zum Bezug durch Mitglieder des Vorstands sowie ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft bestimmt. Zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Die Aktienoptionen können auch von einem Kreditinstitut übernommen werden mit der Verpflichtung, sie nach Weisung der Gesellschaft an Bezugsberechtigte zu übertragen, die allein zur Ausübung der Bezugsrechte berechtigt sind. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugsrechts entstehen, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. F-38 Der Konzernbilanzgewinn ergibt sich wie folgt: 31.12.2012 TEUR 31.12.2011 TEUR Konzernjahresergebnis nach Anteilen Dritter 8.579 -900 Gewinnvortrag 15.718 16.618 Entnahmen aus Gewinnrücklagen 10.000 0,00 Dividendenausschüttung -1.909 0,00 Konzernbilanzgewinn 32.388 15.718 Die Kapitalrücklage (TEUR 37.666) stammt aus einer am 28. Januar 2002 im Handelsregister eingetragenen Erhöhung des Grundkapitals (TEUR 2.520), aus dem Aufgeld der im Jahr 2010 (TEUR 2.464), zwei im Jahr 2011 durchgeführten Kapitalerhöhungen (TEUR 12.194) und einer im Jahr 2012 durchgeführten Kapitalerhöhung (TEUR 20.488). Vom Vorstand der Capital Stage AG wurden im Berichtsjahr aus den Gewinnrücklagen EUR 10 Mio. aufgelöst. Die Gewinnrücklagen (TEUR 3.705) entsprechen den anderen Gewinnrücklagen im Einzelabschluss der Capital Stage AG. Der Währungsausgleichposten in Höhe von TEUR 159 betrifft ausschließlich die Währungsumrechnung von Schweizer Franken in Euro aus den Schweizer Tochtergesellschaften. Die Minderheitenanteile betreffen die Anteile Dritter am Solarpark Brandenburg GmbH und Windpark Parco Eolico Monte Vitalba SRL. Kapitalmanagement Ziel des Kapitalmanagements ist es, sicherzustellen, dass der Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Das langfristige Ziel des Konzerns ist die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes. Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über eine Eigenkapitalquote von 28,63 % (Vorjahr: 30,53 %). Die nachfolgende Tabelle zeigt das Eigenkapital, die Eigenkapitalquote und den Bestand an Zahlungsmitteln. 31.12.2012 31.12.2011 Eigenkapital in TEUR 130.262 91.586 Eigenkapitalquote in % 28,63 30,53 Zahlungsmittel in TEUR 34.238 31.798 5.11 Aktienoptionsplan Um der Capital Stage AG die Gewährung von Aktienoptionen als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung zu ermöglichen, hat die Hauptversammlung der Capital Stage AG am 31. Mai 2007 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.520.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 2.520.000 auf den Inhaber lautende Aktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital I). Das Bedingte Kapital I dient zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 von der Capital Stage AG im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2007 (AOP 07) in der Zeit vom 1. Juni 2007 bis zum 30. Mai 2012 ausgegeben werden. Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst die Mitglieder des Vorstands sowie ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Capital Stage AG. F-39 In den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 wurden jeweils Optionsrechte angeboten. Je eine Option berechtigt zum Bezug je einer auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien der Capital Stage AG. Es steht dem Optionsinhaber frei, einzelne oder alle Optionen auf einmal auszuüben. Von den im Geschäftsjahr 2012 gewährten Aktienoptionen entfallen auf den Vorstand 360.000 (Vorjahr: 200.000) Optionen und auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft 325.000 (Vorjahr: 150.000) Optionen. Im Geschäftsjahr sind keine Optionen verfallen. Um eine langfristige Anreizwirkung zu erzeugen, können die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen erstmals nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt zwei Jahre. Der Bezugspreis (Basispreis) entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Capital Stage AG-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den vorangegangenen fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausgabe der Bezugsrechte. Voraussetzung für die Ausübung eines Bezugsrechts ist, dass das Erfolgsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Kurs der Capital Stage AGAktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Basispreis um mindestens 25 % übersteigt. Als maßgeblicher Ausübungszeitraum gilt derjenige Ausübungszeitraum, in dem die betroffenen Bezugsrechte erstmals aufgrund der Erreichung oder Überschreitung des Erfolgsziels ausgeübt werden können. Am 1. April 2008, am 24. Juni 2009, am 1. April 2010 und am 17. Juni 2011 und 1. April 2012 wurden folgende Aktienoptionen aufgrund des Aktienoptionsprogramms ausgegeben: Jahr der Zuteilung Bestand am 01.01. (Stück) Ausübungszeitraum 2012 2011 2010 2009 2008 1.360.000 1.010.000 1.085.000 1.010.000 0 01.04.2014 - 17.06.2013 01.04.2012 24.06.2011 01.04.2010 - 31.03.2017 - - - 16.06.2016 31.03.2015 23.06.2014 31.03.2013 Basispreis (Arbeitnehmer) 3,08 EUR 2,22 EUR 1,96 EUR 1,97 EUR 1,87 EUR Basispreis (Vorstand) Ausübungshürde bei Ausgabe (Arbeitnehmer) Ausübungshürde bei Ausgabe (Vorstand) 3,08 EUR 2,22 EUR 1,96 EUR 1,97 EUR 2,20 EUR 3,85 EUR 2,78 EUR 2,45 EUR 2,46 EUR 2,34 EUR 3,85 EUR 2,78 EUR 2,45 EUR 2,46 EUR 2,75 EUR Angebotene Optionen (Stück) 685.000 350.000 150.000 450.000 1.010.000 Angenommene Optionen (Stück) 685.000 350.000 150.000 450.000 1.010.000 0 0 225.000 375.000 0 Bestand am 31.12. (Stück) 2.045.000 1.360.000 1.010.000 1.085.000 1.010.000 Ausübbar zum 31.12. (Stück) 1.010.000 860.000 0 0 0 Verfallene Optionen (Stück) Die Aktienoptionen sind gemäß IFRS 2 mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) in der Bilanz erfasst worden, wobei der Fair Value als Personalaufwand über die Sperrfrist (vesting period) zu verteilen ist. Die Optionsrechte sind daher jeweils bei Ausgabe anhand eines geeigneten Modells zu bewerten. In die Bewertung müssen die kapitalmarktorientierten Merkmale der Optionsrechte einfließen. Nicht kapitalmarktorientierte Merkmale, dazu gehört beispielsweise die zweijährige Wartefrist, sind über eine erwartete Mitarbeiterfluktuation abzubilden. Der sich aus dem Wert einer Option und des geschätzten Bestandes am Ende der Wartefrist ergebende Gesamtwert ist pro rata über die Wartefrist zu verteilen und als Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die erwartete Fluktuationsrate basiert auf der Fluktuation der letzten Jahre. Die 2012 ausgegebenen Optionen wurden anhand eines Binomialoptionspreismodells bewertet. Für die Bewertung wurde ein Kurs von EUR 3,08 je Aktie zum Zeitpunkt der Ausgabe unterstellt. Sofern relevant, wurde die im Modell verwendete voraussichtliche Optionslaufzeit auf Basis der besten Schätzungen des Managements bezüglich des Einflusses der Nichtübertragbarkeit, Ausübungsbeschränkungen einschließlich der Wahrscheinlichkeit, dass die an die Option gekoppelten Marktbedingungen erfüllt werden, und Annahmen zum Ausübungsverhalten angepasst. Den Berechnungen liegt eine erwartete Volatilität in Höhe von 33,95 % zugrunde, die auf der historischen Volatilität von einem Jahr vor Ausgabe beruht. Darüber hinaus wurde ein risikofreier Zinssatz von 3,85 % p.a. sowie eine Ausübungshürde von EUR 3,85 unterstellt. Die Liquidität in der Aktie wurde mit der Liquidität innerhalb der Peer-Group der Capital Stage AG verglichen. Aufgrund der deutlich geringen Liquidität in der Aktie wurde auf den ermittelten Optionswert ein Abschlag vorgenommen. F-40 Aus diesem Optionsprogramm wurden im Jahr 2012 TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 29) Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In den Folgejahren sind aus dem aufgelegten Programm voraussichtlich TEUR 9 noch zu berücksichtigen. Die tatsächliche Höhe ist von der Fluktuation der Berechtigten bis zum Ende der Sperrfrist abhängig. Der gewichtete Durchschnittskurs (Fair Value) der im Jahr 2012 gewährten Aktienoptionen beträgt zum Bilanzstichtag EUR 0,85 (Vorjahr: EUR 0,156). Der gewichtete Durchschnittskurs aller zum 31. Dezember 2012 bestehenden Aktienoptionen beträgt EUR 0,01 (Vorjahr: EUR 0,11). Hinweis auf erwartete Dividende gem. IFRS 2 47b Für das Jahr 2012 wird eine Dividendenzahlung in 2013 in Höhe von EUR 0,08/Aktie erwartet. 5.12 Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Finanzschulden EUR (Vorjahr: EUR 292.745.523,48 196.046.562,98) Art der Verbindlichkeit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr) Sonstige kurzfristige Schulden (Vorjahr) Finanzschulden (Vorjahr) Leasingverbindlichkeiten (Vorjahr) Gesamtbetrag Mit einer Rest- Mit einer Rest- Mit einer Restlaufzeit bis zu laufzeit 1 bis 5 laufzeit von 1 Jahr Jahre mehr als 5 Jahren EUR EUR EUR EUR 2.107.374,61 2.107.374,61 0,00 0,00 (4.533.659,59) (4.533.659,59) (0,00) (0,00) 4.638.499,94 0,00 0,00 (3.022.962,99) (3.022.962,99) (0,00) (0,00) 50.931.903,20 195.489.139,20 4.638.499,94 263.775.237,78 17.354.195,38 (168.195.136,74) (10.231.835,95) (47.502.618,20) (110.460.682,59) 19.617.292,77 (19.828.349,64) 1.746.067,14 5.484.505,96 12.386.719,67 (898.235,14) (5.484.505,96) (13.445.608,54) Steuerrückstellungen 913.070,24 913.070,24 0,00 0,00 (Vorjahr) (39.951,14) (39.951,14) (0,00) (0,00) Rückbauverpflichtungen 1.694.048,14 0,00 0,00 1.694.048,14 (Vorjahr) (426.502,88) (0,00) (0,00) (426.502,88) 292.745.523,48 26.759.207,31 56.416.409,16 209.569.907,01 Sonstige Rückstellungen für Summe aller Verbindlichkeiten (Vorjahr) (196.046.562,98) (18.726.644,81) (52.987.124,16) (124.332.794,01) Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um erhaltene Rechnungen der Lieferanten für die Erstellung von Solarparks. Die Zahlung der Rechnungen erfolgt Anfang des Folgejahres. Weder im aktuellen, noch in dem vorangegangenen Geschäftsjahr wurden bedingte Leasingzahlungen erbracht (z.B. Staffelmiete, etc.). Es liegen keine Verlängerungsoptionen der bestehenden Verträge vor. Der Marktwert der Finanzschulden beträgt zum 31. Dezember 2012 TEUR 272.197 (Vorjahr: TEUR 132.981). Der Marktwert der Leasingverbindlichkeiten entspricht zurzeit dem Buchwert zum Periodenende in Höhe von TEUR 19.617. Die Marktwerte der weiteren Verbindlichkeiten entsprechen aufgrund deren kurzfristigen Laufzeit ebenfalls den Buchwerten. Zur Bewertung wurden die zukünftigen Zahlungsströme des Schuldendienst (Zins und Tilgung), mit dem Zinssatz 3,63 % diskontiert. Der Zinssatz 3,63 % wurde aus der aktuellsten abgeschlossenen Parkfinanzierung übernommen. F-41 Die Zuführung zu den Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen in Höhe von TEUR 1.268 (Vorjahr: TEUR 233) wurde in Höhe von TEUR 1.264 (Vorjahr: TEUR 213) ergebnisneutral durch die Erfassung eines korrespondierenden Vermögenswertes im Anlagevermögen erfasst. Bei der Bewertung der Rückbauverpflichtungen gibt es geringe Unsicherheiten, die sich ausschließlich auf die Höhe der Rückstellung beziehen. Dies resultiert daraus, dass der Zeitpunkt des fälligen Rückbaus der Energieerzeugungsanlage durch die Laufzeit des Pachtvertrages fest terminiert ist. Bei der Ermittlung der tatsächlichen Höhe der Rückbaukosten wurde mit einer durchschnittlichen Teuerungsrate von 2 % gerechnet. Die Rückstellungen werden jährlich aufgezinst. Im Geschäftsjahr 2012 wurden keine Rückstellungsbeträge aufgelöst oder verbraucht. Der Aufwand aus der Aufzinsung beträgt im Geschäftsjahr 2012 TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 20). Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entfallen auf: 31.12.2012 TEUR 31.12.2011 TEUR 1 119 1.742 1.016 265 436 Rechnungsabgrenzungsposten 1.284 1.266 Sonstige 1.346 186 Gesamt 4.638 3.023 Personal- und Sozialbereich Ausstehende Rechnungen Steuern Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing stellen sich wie folgt dar: Mindestleasingzahlungen 31.12.2012 TEUR 31.12.2011 TEUR Barwert der singzahlungen 31.12.2012 TEUR Mindestlea31.12.2011 TEUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.552 928 1.514 898 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren 6.207 6.206 5.542 5.484 mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren 18.572 20.124 12.561 13.446 26.331 27.258 19.617 19.828 abzüglich Finanzierungskosten -6.714 -7.430 Barwert der Mindestleasingzahlungen 19.617 19.828 19.617 19.828 davon kurzfristig Verbindlichkeiten 1.514 898 davon langfristige Verbindlichkeiten 18.103 18.930 F-42 6. Zusätzliche Angaben zu den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten Kategorien von Finanzinstrumenten 31.12.2012 in TEUR 31.12.2011 in TEUR Finanzielle Vermögenswerte Zahlungsmittel und Guthaben bei Kreditinstituten (einschließlich Zahlungsmittel und Guthaben bei Kreditinstituten, die in einer zum Verkauf gehaltenen Veräußerungsgruppe bestehen) 34.238 31.798 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Finanzanlagen) 3.050 11.600 -2.129 0,00 - - 35.159 43.398 288.402 195.196 Zu Handelszwecken gehalten (Zinsswap) Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert (s.u.) Kredite und Forderungen Finanzielle Verbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Aufgrund der Risikostruktur, der Fristigkeit bzw. Liquidierbarkeit sowie der Behandlung im Rahmen des Risikomanagements und der Art der Bewertung werden die gehaltenen Finanzinstrumente in die folgende Klasse aufgeteilt: Finanzanlagen Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzanlagen beinhalten die Beteiligungen an der BlueTec GmbH & Co. KG und der Eneri PV Service SrL. Die Zuordnung der Beteiligungen in die IAS 39Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ erfolgte wegen der einheitlichen Steuerung der Finanzinstrumente über das Risikomanagementsystem und ihrer Beurteilung der Wertentwicklung auf der Grundlage der beizulegenden Zeitwerte. Die in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert erfassten Finanzanlagen (sowie die Angaben zu beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten) beruhen mit Ausnahme der Zinssätze auf Informations- und Inputfaktoren der oben umschriebenen Stufe 3. Wertänderungen werden ergebniswirksam im Posten Sonstige Erträge bzw. Sonstige Aufwendungen erfasst. Aus der Anwendung der genannten Bewertungsverfahren ergab sich zum 31. Dezember 2012 keine Zeitwertveränderung (Vorjahr: TEUR 6.752). Um einer Schätzungsunsicherheit bei dem WACC zu begegnen, wurde eine Sensitivitätsanalyse vorgenommen. Mithilfe der Sensitivitätsanalyse wird untersucht, wie sich eine Erhöhung bzw. Verringerung der ermittelten WACC um 0,5 % auf den ermittelten Unternehmenswert auswirkt. Eine Erhöhung der ermittelten WACC um 0,5 % hätte eine erfolgswirksam zu erfassende Zeitwertveränderung in Höhe von TEUR 400 und damit einen Verlust in entsprechender Höhe in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung zur Folge. Eine Verringerung der ermittelten WACC um 0,5 % würde sich in Höhe von TEUR 400 positiv auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung auswirken. Bei der Veränderung der Free-Cashflows um +/-10 % ergab sich eine durchschnittliche Wertschwankung von insgesamt rund TEUR 500, die sich sowohl positiv wie negativ auf das Ergebnis und das Eigenkapital des Capital Stage-Konzerns auswirken würde. In diese Betrachtung wurden alle Beteiligungen einbezogen. Die Beteiligungsunternehmen werden halbjährlich mittels Discounted CashflowVerfahren (DCF) bewertet. Bei der DCF-Analyse werden die prognostizierten Free Cashflows mit einem risikogewichteten Zinssatz (WACC) auf den jeweiligen Stichtag diskontiert und anschließend die Nettoverschuldung (verzinsliche Verbindlichkeiten abzgl. frei verfügbarer liquider Mittel) in Abzug gebracht. Der so ermittelte Wert spiegelt den betriebswirtschaftlich fundierten Unternehmenswert wider. Die prognostizierten Free Cashflows lassen sich aus Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen ableiten. Diese werden anschließend anhand von objektivierbaren zugänglichen Informationen (Markt-, Branchen- und Sektorstudien) plausibilisiert und gegebenenfalls angepasst. Das mit den Finanzinstrumenten verbundene maximale Risiko entspricht grundsätzlich den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten. Im Wesentlichen ergibt sich das maximale Risiko aus den Finanzanlagen. Bei den in den F-43 Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich um Vermögenswerte, die nicht ohne Weiteres kurzfristig veräußert werden können. Die Beteiligungsunternehmen sind dem Bereich der Erneuerbaren Energien zuzuordnen. Eine Risikokonzentration auf diesem Markt besteht jedoch nicht, da sich der Bereich der Erneuerbaren Energien/Umwelttechnik aus mehreren Teilmärkten zusammensetzt und die Beteiligungen des Konzerns sich nicht auf einen Teilmarkt konzentrieren. Über die Entwicklung der Märkte wird ausführlich im Lagebericht und über deren Risiken im Risikobericht berichtet. Zinsswaps Die im Geschäftsjahr 2012 mit den Unternehmenserwerben übernommenen Zinsswaps werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Sie wurden als finanzielle Vermögenswerte als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, da es sich um Derivate handelt, die nicht als Sicherungsinstrument designiert wurden, als solches effektiv sind und keine Finanzgarantie darstellen. Die in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert erfassten Zinsswaps (sowie die Angaben zu beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten) beruhen auf Informations- und Inputfaktoren der oben umschriebenen Stufe 2. Wertänderungen werden ergebniswirksam im Posten Sonstige Erträge bzw. Sonstige Aufwendungen erfasst. Bei einem Zinsswap tauscht der Konzern fixe und variable Zinszahlungen, die auf Basis von vereinbarten Nominalbeträgen berechnet wurden. Solche Vereinbarungen ermöglichen dem Konzern, das Risiko sich ändernder Zinssätze auf den beizulegenden Zeitwert zu emittierten, fest verzinslichen Schuldinstrumenten und Zahlungsstromrisiken der emittierten, variabel verzinslichen Schuldinstrumente zu vermindern. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps zum Stichtag wird durch Diskontierung künftiger Zahlungsströme unter Verwendung der Zinsstrukturkurven zum Stichtag und der mit den Verträgen verbundenen Kreditrisiken bestimmt. Dieser Barwert wird unten wiedergegeben. Die folgende Tabelle zeigt die Nominalbeträge und die Restlaufzeiten der ausstehenden Zinsswaps am Ende der Berichtsperiode: Ausstehende „Receive-Floating Pay-Fixed”-Swaps Gewichtete kontrahierte feste Zinssätze Nominalbetrag Beizulegender Zeitwert % in TEUR in TEUR weniger als 1 Jahr 1 bis 2 Jahre 1,98 1.072 -14 2 bis 5 Jahre 4,5 1.193 -89 3,04 18.235 -2.026 20.500 -2.129 mehr als 5 Jahre Gesamt Die Zinsswaps werden teilweise viertel- und teilweise quartalsweise ausgeglichen. Der variable Zinssatz der Zinsswaps ist entsprechend der Drei-Monats-Euribor ist der Sechs-Monats-Euribor. Der Konzern zahlt den festen Zinssatz. Ein Vergleich zum Vorjahr ist nicht möglich, da die Zinsswaps erst mit der Erstkonsolidierung im Berichtsjahr in den Konsolidierungskreis aufgenommen wurden. Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die übrigen in der Konzernbilanz ausgewiesenen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden in den Klassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und sonstige kurzfristige Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzschulden und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten aufgeteilt. Es handelt sich hierbei um kurzfristige finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, deren Buchwerte den Anschaffungskosten entsprechen. Aus diesen Risikoklassen ergeben sich letztlich keine für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns bedeutsamen Kredit- bzw. Ausfallrisiken, da die Forderungen weder überfällig noch wertberichtigt und zum Zeitpunkt des Konzernabschlusses bereits weitestgehend beglichen bzw. sicher angelegt (Festgelder) sind. Somit entsprechen ihre Buchwerte im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert. Kredite und Forderungen Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente enthalten mit Ausnahme der Finanzschulden keine stillen Reserven und Lasten, d.h. der Buchwert sämtlicher weiteren in der Bilanz ausgewiesenen F-44 Finanzinstrumente entspricht ihrem Zeitwert. Wesentliche zu benennende Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiken bestehen nicht, Sicherheiten für Kredite und Forderungen werden nicht gehalten. Die Nettoverluste der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte beinhalten marktbedingte Wertänderungen (TEUR 0, Vorjahr: TEUR -6.752) und laufende Erträge (TEUR 46, Vorjahr: TEUR 294). Die folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten dar: 31.12.2012 TEUR Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 31.12.2011 TEUR 46 6.458 Zu handelszwecken gehaltener Zinsswap 416 0 Summe der Nettoverluste 462 6.458 Die Gesamtzinserträge und Aufwendungen für zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: 31.12.2012 TEUR 31.12.2011 TEUR Zinserträge aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzielle Vermögenswerte 649.312,33 416.718,95 (davon Anteile Minderheiten) (20.102,56) (0,00) -11.746.825,37 -8.807.776,65 (-17.954,62) (0,00) -11.097.513,04 -8.391.057,70 Zinsaufwendungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (davon Anteile Minderheiten) Saldo Gesamtzinserträge / -aufwendungen Die Gesamtzinserträge entfallen überwiegend auf Festgeldanlagen (TEUR 499, Vorjahr: TEUR 416). Verluste aus Wertminderung sind im Berichtsjahr nicht angefallen. Finanzielle Verbindlichkeiten Liquiditätsrisiken aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich nicht, da der Konzern über Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von EUR 34,2 Mio. (Vorjahr: EUR 31,8 Mio.) verfügt sowie aus den laufenden Solar- und Windparks Zahlungsströme mit hoher Sicherheit erwartet werden, die die Zins- und Tilgungszahlungen und die finanziellen Verbindlichkeiten hieraus problemlos laufzeitäquivalent bedient werden können. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen und durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Der Zeitwert der Finanzschulden und der Leasingverbindlichkeiten beträgt EUR 280,7 Mio. (Vorjahr: EUR 151,3 Mio.). 7. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalfussrechnung Die Kapitalflussrechung ist in einer gesonderten Rechnung dargestellt. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel im Capital Stage-Konzern. Der Finanzmittelfonds entspricht der Definition der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die unter den Erläuterungen der wesentlichen Bewertungsgrundsätze wiedergegeben ist. Die Kapitalflussrechnung wurde in Übereinstimmung mit IAS 7 erstellt und gliedert die Veränderungen der liquiden Mittel nach Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. F-45 Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind EUR 15,8 Mio. (Vorjahr EUR: 12,4 Mio.) Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden Banken bei den Solarparks als Sicherheit dienen und kurzfristig nicht frei verfügbar sind. Zinszahlungen werden in voller Höhe im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Im Jahr 2012 sind Zinszahlungen in Höhe von TEUR 11.747 (Vorjahr: TEUR 8.808) erfolgt. Steueraufwand ist im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 1.019 (Vorjahr: Steueraufwand TEUR 868) enthalten. 8. Haftungsverhältnisse und sonstige Verpflichtungen Aufgrund des geplanten Umzuges der Capital Stage AG zum zweiten Quartal 2013 in neue Büroräume bestehen zum Bilanzstichtag zwei Mietverträge mit einer Verpflichtung von insgesamt EUR 1,178 Mio. (Vorjahr: EUR 0,134 Mio.). Der Mietvertrag für die Büroräume Brodschrangen 4 läuft zum 31. März 2013 aus. Aus einem weiteren Mietvertrag für die Büroräume der Capital Stage Solar Service GmbH und für die Miete von Büroeinrichtungen bestehen weitere Verpflichtungen von insgesamt TEUR 9. Daneben bestehen Standard-Leasing-Verträge, deren Klassifizierung nach IAS 17.8 im sogenannten OperatingLeasing erfolgt. Die Leasinggegenstände werden beim Leasinggeber aktiviert und nicht beim Leasingnehmer. Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen beträgt aufgrund von unkündbaren OperatingLeasingverhältnissen für den Zeitraum länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren TEUR 67 (Vorjahr: TEUR 68). Für mehr als fünf Jahre fallen keine Leasingzahlungen an, weil der längste Vertrag nur bis Ende März 2016 läuft. Diese Angaben erfolgen nach IAS 17.35. Sonstige Verpflichtungen Sonstige Verpflichtungen Sonstige Verpflichtungen 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre TEUR TEUR TEUR 212 918 57 76 116 0 612 2.796 13.539 Mietverträge Leasingverträge Pachtverträge Der Aufwand aus Leasingverpflichtungen betrug im Geschäftsjahr TEUR 84 (Vorjahr: TEUR 71); für Pachten und Nutzungsentschädigungen TEUR 594 (Vorjahr: TEUR 365). 9. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Im Februar 2013 sind erstmalig aus dem Aktienoptionsprogramm (AOP 2007) Bezugsrechte ausgeübt worden. Gezeichnet wurden 410.000 Aktien. Das Grundkapital hat sich hierdurch von EUR 48.400.000,- auf EUR 48.810.000,- erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist am 06. Februar 2013 in das Handelsregister eingetragen worden. Der Vorstand der Capital Stage AG hat am 26. Februar 2013 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2012 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist von EUR 48.810.000,00 um EUR 4.163.158 auf EUR 52.973.158 durch Ausgabe von 4.163.158 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 3,80 je Aktie erhöht worden. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister ist am 27. Februar 2013 erfolgt. Der der Gesellschaft zugeflossene Brutto-Emissionserlös beträgt TEUR 15.820. Die neuen Aktien haben die gleiche satzungsmäßige Ausstattung wie die bereits zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) und im regulierten Markt der Börse Hamburg zugelassenen Aktien der Capital Stage AG. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2013 gewinnanteilsberechtigt. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung für die alten Aktien der Gesellschaft (ISIN DE0006095003) wird aus diesem Grund erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung (Gleichstellung der Gewinnberechtigung) erfolgen. In der Zwischenzeit erfolgt die Zulassung und der Handel der neuen Aktien mit einer separaten Notierung. Am 18. Juni 2012 wurden die Verträge für den Erwerb des Solarparks Lettewitz GmbH in Sachsen-Anhalt geschlossen, die jedoch noch unter aufschiebenden Bedingungen standen. Der Vollzug der Transaktion ist zum 15. Januar 2013 erfolgt. Der Solarpark hat eine Leistung von 12,6 MWp und wurde Ende 2012 in Betrieb genommen. Der Park ist auf einem Grundstücken errichtet worden, das sich im Eigentum der Betriebsgesellschaft befindet. Der Betrieb des Parks ist daher nicht an die 20-jährige Einspeisevergütung gebunden, sondern kann darüber hinaus fortgesetzt werden. F-46 Am 21. Dezember 2012 wurden die Verträge für den Erwerb eines Solarparks in der Region Parma geschlossen. Die Einbeziehung des Parks in den Konzernabschluss erfolgt ab Januar 2013, da die Übertragung der Anteile erst am 17. Januar 2013 wirksam wurde. Die Betriebsführung für den Park wird von der Tochtergesellschaft Capital Stage Solar Service GmbH, Halle, übernommen. Der Park ist seit März 2012 fertig gestellt und speist seitdem in das öffentliche Stromnetz ein. Der jährliche Umsatz beträgt rund 1,4 Millionen Euro. Der Solarpark liegt in der Provinz Parma in der Region EmiliaRomagna und damit in unmittelbarer Nähe zu einem in diesem Jahr bereits von Capital Stage erworbenen Solarpark. Aufgrund der Finanzierungsstruktur ergeben sich zudem hohe freie Cashflows bereits in der Anfangsphase. Weitere wichtige Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres liegen nicht vor. 10. Transaktionen mit nahestehenden Personen Im aktuellen Geschäftsjahr ist ein Mietvertrag mit der Albert Büll, Dr. Cornelius Liedtke in GbR Holzhafen für Büroflächen, die im zweiten Quartal 2013 von der Capital Stage AG bezogen werden, zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden. 11. Ergebnis pro Aktie Die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogen wurde, lässt sich wie folgt aus der gewichteten durchschnittlichen Anzahl von Stammaktien, die für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogen wurde, ableiten: 31.12.2012 in TEUR Gewichtete durchschnittliche Anzahl von für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie verwendeten Stammaktien 31.12.2011 in TEUR 46.793.849 32.105.834 135.100 174.301 46.928.949 32.280.135 Aktien, für die eine Herausgabe ohne Gegenleistung angenommen wird: Mitarbeiteroptionen Gewichtete durchschnittliche Anzahl von für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogenen Stammaktien 12. Vorstand Vorstandsvorsitzender der Capital Stage AG ist Herr Felix Goedhart, Hamburg. Herr Dr. Zoltan Bognar ist als weiterer Vorstand für die Capital Stage AG tätig. Angaben zu weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Beiräten: Felix Goedhart: Gottfried Schulz GmbH & Co.KG, Ratingen, Verwaltungsratsmitglied BlueTec GmbH & Co. KG, Trendelburg, Mitglied des Beirats Inventux Technologies AG, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrats, bis zum 15.05.2012. Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz, Präsident des Verwaltungsrats Dr. Zoltan Bognar: Inventux Technologies AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 15.05.2012 F-47 Die dem Vorstand für seine Tätigkeit gewährten Gesamtbezüge betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.166. in EUR Erfolgsunabhängige Erfolgsabhängige Leis- Komponenten mit langfristiLeistungen tungen Geschäftsjahre ger Anreizwirkung 2011 + 2012 Felix Goedhart 281.308,18 200.000,00 1.431,54 275.000,00 Dr. Zoltan Bognar 257.208,72 150.000,00 1.431,54 Bei den erfolgsabhängigen Leistungen handelt sich um eine Tantieme für das Geschäftsjahr 2011. Die Vorstandsbezüge enthalten ferner eine Rückstellung für die erfolgsbezogene Vergütung für Herrn Felix Goedhart. Die Bildung der Rückstellung war abweichend zu den Vorjahren erforderlich, da der ab 1. November 2012 für Herrn Goedhart geltende Vorstandsvertrag eine entsprechende Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung auf Basis des IFRS-Konzernergebnisses vorsieht. Bei den Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung handelt es sich um den beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung von 360.000 (Vorjahr: 200.000) Aktienoptionen, die der Aufsichtsrat dem Vorstand gewährt hat. Vorjahr: in EUR Erfolgsunabhängige Leistungen Erfolgsabhängige Leis- Komponenten mit langtungen fristiger Anreizwirkung Felix Goedhart 269.551,68 150.000,00 4.211,00 Dr. Zoltan Bognar 257.223,72 100.000,00 4.211,00 13. Aufsichtsrat Vorsitzender: Dr. Manfred Krüper selbständiger Unternehmensberater, Essen Stellv. Vorsitzender: Alexander Stuhlmann selbständiger Unternehmensberater, Hamburg Weitere Mitglieder: Berthold Brinkmann Rechtsanwalt, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer bei der Brinkmann & Partner Partnergesellschaft, Hamburg, bis zum 20. Juni 2012 Dr. rer. pol. Cornelius Liedtke Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, Hamburg Albert Büll Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, Hamburg Dr. Dr. h. c. Jörn Kreke Unternehmer, Hagen Professor Dr. Fritz Vahrenholt selbständiger Unternehmensberater, Hamburg, seit dem 20. Juni 2012. Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten/Beiräten: Dr. Manfred Krüper: Coal & Minerals GmbH, Düsseldorf, Vorsitzender des Aufsichtsrats F-48 Power Plus Communication GmbH, Mannheim, Vorsitzender des Aufsichtsrats SAG Group GmbH, Langen, Vorsitzender des Aufsichtsrats, bis September 2012 Caterpillar Europe GmbH, Lünen, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Odewald & Cie, Berlin, Mitglied des Beirats EQT Partners Beteiligungsberatung GmbH, München, Senior Advisor Alexander Stuhlmann: alstria office REIT AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats Euro-Aviation Versicherungs-AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats HCI Capital AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Otto Dörner GmbH & Co. KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats, bis 30.09.2012 Frank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Vorsitzender des Beirats Siedlungsbaugesellschaft Hermann und Paul Frank mbH & Co. KG, Hamburg, Vorsitzendes des Beirats Studio Hamburg Berlin Brandenburg GmbH, Berlin, Mitglied des Beirats Ludwig Görtz GmbH, Hamburg, Mitglied des Verwaltungsrats HASPA Finanzholding, Hamburg, Mitglied des Kuratoriums Berthold Brinkmann: Rügen Fisch AG, Sassnitz, Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Cornelius Liedtke: GL Aktiengesellschaft, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Dichtungstechnik G. BRUSS GmbH & Co. KG, Hoisdorf, Mitglied des Beirats Albert Büll: Verwaltung URBANA Energietechnik AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Verwaltung Kalorimeta AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Kalorimeta AG & Co.KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats URBANA Energietechnik AG & Co.KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats Dichtungstechnik G. BRUSS GmbH & Co. KG, Hoisdorf, Mitglied des Beirats HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, Mitglied des Verwaltungsrats Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke: Douglas Holding AG, Hagen/Westfalen, Vorsitzender des Aufsichtsrats Deutsche Euroshop AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Kalorimeta AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des Beirats URBANA Energietechnik AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des Beirats Professor Dr. Fritz Vahrenholt: RWE Innogy GmbH, Essen, Vorsitzender des Aufsichtsrats, seit 06.08.2012 RADAG, Laufenburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats AurubisAG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Novatec Solar GmbH, Karlsruhe, Mitglied des Aufsichtsrats, seit 01.02.2012 Putz & Partner Unternehmensberatungs AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrates Mateco AG, Stuttgart, Mitglied des Aufsichtsrats bis 30.09.2012 Green Exchange, New York, Mitglied des Aufsichtsrats bis 31.03.2012 Körber-Stiftung, Hamburg, Mitglied des Beirats F-49 Frauenhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., München, Mitglied des Senats Akademie der Technikwissenschaften, Berlin, Mitglied seit 16.10.2012 Die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr zurückgestellten Gesamtbezüge des Aufsichtsrates belaufen sich auf TEUR 188 (analog der auf der Hauptversammlung in 2012 für das Geschäftsjahr 2011 beschlossenen Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). 14 . Corporate Governance Die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG wurde abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. 15. Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 berechnete Honorar beträgt TEUR 108 (Vorjahr: TEUR 98) und entfällt in Höhe von TEUR 101 (Vorjahr: TEUR 91) auf Abschlussprüfungsleistungen und in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 7) auf sonstige Leistungen. Von den Abschlussprüfungsleistungen betreffen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 12) das Vorjahr. 16. Mitteilungspflichten Die Capital Stage AG hat in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 15. Februar 2013 folgende Mitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG erhalten: Die RTG Beteiligungs GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 29. Februar 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der RTG Beteiligungs GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und nunmehr zu diesem Tag 2,50% (1.210.000 Stimmrechte) beträgt. Herr Felix Goedhart, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 29. Februar 2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und nunmehr zu diesem Tag 2,50 % (1.210.000 Stimmrechte) beträgt. 2,50 % (1.210.000 Stimmrechte) der Stimmrechte sind ihm über die RTG Beteiligungs GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 2. März 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, an der Capital Stage AG, Brodschrangen 4, 20457 Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% überschritten hat und an diesem Tag 21,25 % (10.285.006 Stimmrechte) betrug. Des Weiteren hat uns die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, an der Capital Stage AG, Brodschrangen 4, 20457 Hamburg, am 1. März 2012 die Schwellen von 20%, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 % (2 Stimmrechte) betrug. Die Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 7. März 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwelle von 20 % unterschritten hat und zu diesem Tag 16,628% (8.047.858 Stimmrechte) beträgt. Die DJE Investment S.A., Luxemburg, Luxemburg, hat uns am 20. April 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der DJE Investment S.A., Luxemburg, Luxemburg, am 29. Februar 2012 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, überschritten hat und nunmehr 3,40 % (1.646.570 Stimmrechte) beträgt. Die DJE Kapital AG, Pullach, Deutschland, hat uns am 20. April 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der DJE Kapital AG, Pullach, Deutschland, am 29. Februar 2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, überschritten hat und nunmehr 3,40% (1.646.570 Stimmrechte) beträgt. 3,40% (1.646.570 Stimmrechte) sind der DJE Kapital AG über die DJE Investment S.A. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Herr Dr. Jens Ehrhardt, Deutschland, hat uns am 20. April 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 29. Februar 2012 die Schwelle von 3% überschritten hat und nunmehr 3,40% (1.646.570 Stimmrechte) beträgt. 3,40% (1.646.570 Stimmrechte) sind ihm über die DJE Kapital AG und die DJE Investment S.A. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Mit Schreiben vom 04. Oktober 2012 wurde der Capital Stage AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der ALCO Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage F-50 AG, Hamburg, Deutschland, am 30.05.2012 die Schwellen von 3, 5, 10 und 15 % der Stimmrechteüberschritten hat und damit 17,58% der Stimmrechte (entspricht 8.509.104 Stimmrechte) betrug, wobei 17,58% der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH. Mit Schreiben vom 04. Oktober 2012 wurde der Capital Stage AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Kommanditgesellschaft, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 30.05.2012 die Schwellen von 3, 5, 10 und 15 % der Stimmrechte überschritten hat und damit 17,58% der Stimmrechte (entspricht 8.509.104 Stimmrechte) betrug, wobei 17,58% der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: ALCO Beteiligungsgesellschaft und Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH. Herr Albert Büll, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 04. Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 30.05.2012 die Schwellen von 3, 5, 10 und 15 % der Stimmrechte überschritten hat und damit 17,58% der Stimmrechte (entspricht 8.509.104 Stimmrechte) betrug, wobei 17,58% der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Kommanditgesellschaft, ALCO Beteiligungsgesellschaft mbH und Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH. Uns wurde mit Schreiben vom 07. Dezember 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 05. Dezember 2012 die Schwellen von 3, 5, 10 und 15 % der Stimmrechte überschritten hat und damit 17,68 % der Stimmrechte (entspricht 8.558.513 Stimmrechte) betrug, wobei 17,68% der Stimmrechte (entspricht 8.558.513 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH. Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2013 die Schwellen von 3 und 5% der Stimmrechte überschritten hat und damit 7,859% der Stimmrechte (entspricht 4.163.160 Stimmrechte) betrug. Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 5 und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und damit 0,000% der Stimmrechte (entspricht 2 Stimmrechte) betrug. Die Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 10,32% der Stimmrechte (entspricht 5.469.186 Stimmrechte) beträgt. Die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61 % der Stimmrechte (entspricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug. Die Albert Büll Holding GmbH & Co. KG hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61 % der Stimmrechte (entspricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug, wobei 4,61 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH. Die Albert Büll GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61 % der Stimmrechte (entF-51 spricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug, wobei 4,61 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH. Herr Albert Büll, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 13. März 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61 % der Stimmrechte (entspricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug, wobei 4,61 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll GmbH, Albert Büll Holding GmbH & Co. KG und Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH. Die AMCO Service GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 20% und 25 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 27,19% der Stimmrechte (entspricht 14.401.250 Stimmrechte) beträgt. Freigabe zur Weitergabe an den Aufsichtsrat Der zum 31. Dezember 2012 aufgestellte Konzernabschluss wurde mit Datum vom 21. März 2013 durch den Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. F-52 17. Konzernanlagespiegel in EUR Sonstige immateriel- Stromeinspeiseverträge Firmenwert le Vermögenswerte /Projektrechte Anschaffungskosten Stand 01.01.2011 52.074,71 12.526.469,00 1.641.274,75 Zugänge 38.637,78 0,00 0,00 6.579,76 22.454.001,57 5.246.858,85 Abgänge 0,00 0,00 0,00 Veränderung Fair Value Bewertung 0,00 0,00 0,00 Umbuchungen 0,00 0,00 0,00 52,17 0,00 0,00 97.344,42 34.980.470,57 6.888.133,60 49.477,21 578.505,00 0,00 Zugänge 8.659,05 1.389.094,16 0,00 Abgänge 0,00 0,00 0,00 Währungsumrechnung 2,61 0,00 0,00 58.138,87 1.967.599,16 0,00 Buchwert 31.12.2010 2.597,50 11.947.964,00 1.641.274,75 Buchwert 31.12.2011 39.205,55 33.012.871,41 6.888.133,60 Stand 01.01.2012 97.344,42 34.980.470,57 6.888.133,60 Zugänge 87.789,39 13.619,44 0,00 415.006,06 38.269.004,70 -0,58 Abgänge 0,00 0,00 0,00 Veränderungen Fair Value Bewertung 0,00 0,00 0,00 Umbuchungen 0,00 0,00 0,00 Währungsumrechnung 1,76 0,00 0,00 600.141,62 73.263.094,71 6.888.133,02 58.138,87 1.967.599,16 0,00 Zugänge 120.762,04 2.394.124,04 0,00 Abgänge 0,00 0,00 0,00 -1,19 0,00 0,00 178.899,72 4.361.723,20 0,00 Buchwert 31.12.2010 2.597,50 11.947.964,00 1.641.274,75 Buchwert 31.12.2011 39.205,55 33.012.871,41 6.888.133,60 Buchwert 31.12.2012 421.241,90 68.901.371,51 6.888.133,02 Veränderung Konsolidierungskreis Währungsumrechnung Stand 31.12.2011 Abschreibungen Stand 01.01.2011 Stand 31.12.2011 Anschaffungskosten Veränderungen Konsolidierungskreis Stand 31.12.2012 Abschreibungen Stand 01.01.2011 Währungsumrechnung Stand 31.12.2012 F-53 Sonstige Sachanlagen Anlagen im Bau Photovoltaikanlagen Finanzanlagen Summe 152.731,55 3.473.106,20 122.768.113,82 24.339.779,77 164.953.549,80 105.929,59 5.439.492,02 40.983.314,23 769.849,48 47.337.223,10 276.371,05 0,00 46.675.757,75 -67.884,05 74.591.684,93 0,00 0,00 0,00 5.673.600,00 5.673.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.473.106,20 3.473.106,20 0,00 0,00 18.563,36 0,00 0,00 0,00 18.615,53 553.595,55 5.439.492,02 213.900.292,00 19.368.145,20 281.227.473,36 87.814,05 0,00 6.035.629,97 1.015.588,39 7.767.014,62 117.295,96 0,00 9.950.371,36 6.752.400,00 18.217.820,53 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 191,14 0,00 0,00 0,00 193,75 205.301,15 0,00 15.986.001,33 7.767.988,39 25.985.028,90 64.917,50 3.473.106,20 116.732.483,85 23.324.191,38 157.186.535,18 348.294,40 5.439.492,02 197.914.290,67 11.600.156,81 255.242.444,46 553.595,55 5.439.492,02 213.900.292,00 19.368.145,20 281.227.473,36 77.840,77 18.050.474,73 5.691.160,86 0,00 23.920.885,18 195.861,79 4.260.906,68 96.221.627,00 0,00 139.362.405,65 4.097,23 0,00 403.241,74 8.550.595,02 8.957.933,99 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -25.955.592,30 25.955.592,30 0,00 0,00 657,12 0,00 0,00 0,00 658,88 823.858,00 1.795.281,13 341.365.430,42 10.817.550,18 435.553.489,08 205.301,15 0,00 15.986.001,33 7.767.988,39 25.985.028,90 116.897,66 0,00 10.551.598,63 0,00 13.183.382,37 1.708,92 0,00 0,00 0,00 1.708,92 -369,98 0,00 0,00 0,00 -371,17 320.119,91 0,00 26.537.599,96 7.767.988,39 39.166.331,18 64.917,50 3.473.106,20 116.732.483,85 23.324.191,38 157.186.535,18 348.294,40 5.439.492,02 197.914.290,67 11.600.156,81 255.242.444,46 503.738,09 1.795.281,13 314.827.830,46 3.049.561,79 396.387.157,90 F-54 18. Konzern-Segmentberichterstattung zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 in EUR Umsatzerlöse Verwaltung PV Parks PV Service 500,00 30.531.271,13 1.285.378,74 Sonstige Erträge 134.980,27 13.791.495,38 206.258,26 Materialaufwand 0,00 -236.766,64 -65.308,13 Personalaufwand -1.934.584,93 -2.429,28 -331.925,55 -1.303.422,06 -3.488.030,31 -401.079,67 -880,00 -32.266,62 -1.344,00 -3.103.406,72 40.563.273,66 691.979,65 -34.201,06 -11.816.278,27 -25.853,23 -3.137.607,78 28.746.995,39 666.126,42 1.679.699,48 54.785,90 937,03 -1.706,37 -11.090.389,62 -36.204,73 -1.459.614,67 17.711.391,67 630.858,72 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 16.319,86 -238.907,83 -22.801,23 Ergebnis der Periode (EAT) -1.443.294,81 17.472.483,84 608.057,49 0,00 0,00 0,00 Konzerngesamtergebnis -1.443.294,81 17.472.483,84 608.057,49 Vermögen einschließlich Beteiligungen 93.740.090,38 363.974.113,18 1.731.567,16 Investitionen (netto) -48.665,73 -45.203.426,56 -63.600,24 Schulden 985.397,86 323.159.192,90 1.634.496,50 davon aus anteilsbasierter Vergütung Sonstige Aufwendungen Sonstige Steuern Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA) Abschreibungen Betriebsergebnis (EBIT) Finanzerträge Finanzaufwendungen Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT) Währungsdifferenzen -34.449,69 F-55 Windparks Finanzbeteiligungen Überleitung Summe 2.460.934,10 12.119.509,54 -1.279.219,84 45.118.373,67 1.772.300,79 1.733,26 0,00 15.906.767,96 -44.991,27 -6.523.098,52 0,00 -6.870.164,56 0,00 -3.640.695,17 0,00 -5.909.634,93 -34.449,69 -604.336,61 -9.964.026,46 1.279.219,84 -14.481.675,27 0,00 0,00 0,00 -34.490,62 3.583.907,01 -8.006.577,35 0,00 33.729.176,25 -1.218.072,25 -88.977,56 0,00 -13.183.382,37 2.365.834,76 -8.095.554,91 0,00 20.545.793,88 78.496,05 37.670,36 -1.155.574,44 696.014,38 -917.740,52 -248.301,08 547.516,95 -11.746.825,37 1.526.590,29 -8.306.185,63 -608.057,49 9.494.982,89 -550,25 -107.406,48 0,00 -353.345,93 1.526.040,04 -8.413.592,11 -608.057,49 9.141.636,96 0,00 -47.677,13 0,00 -47.677,13 1.526.040,04 65.553.189,21 -8.461.269,24 14.270.738,22 -608.057,49 -84.252.469,85 9.093.959,83 455.017.228,30 -8.344.924,45 1,00 0,00 -53.660.615,98 63.701.228,60 7.731.748,70 -72.456.957,78 324.755.106,78 F-56 Konzern-Segmentberichterstattung zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 in EUR Umsatzerlöse Verwaltung PV Parks PV Service 0,00 22.616.520,89 684.792,00 Sonstige Erträge 4.733,71 7.478.616,08 362.528,03 Materialaufwand 0,00 -150.134,95 0,00 Personalaufwand -1.273.841,12 0,00 -155.850,46 -1.057.066,08 -1.988.190,76 -378.276,30 -796,00 -85.341,57 -1.208,00 -2.326.969,49 27.871.469,69 511.985,27 -13.149,05 -10.810.478,05 -8.667,92 -2.340.118,54 17.060.991,64 503.317,35 853.621,99 241.140,06 452,67 0,00 -8.658.685,25 -12,50 -1.486.496,55 8.643.446,45 503.757,52 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 48,42 -2.465.313,81 -11.997,27 Ergebnis der Periode (EAT) -1.486.448,13 6.178.132,64 491.760,25 0,00 0,00 0,00 Konzerngesamtergebnis -1.486.448,13 6.178.132,64 491.760,25 Vermögen einschließlich Beteiligungen 52.182.923,92 253.428.954,95 2.327.660,80 78.691,13 25.142.587,23 32.056,52 2.681.862,66 224.557.444,15 68.214,60 davon aus anteilsbasierter Vergütung Sonstige Aufwendungen Sonstige Steuern Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA) Abschreibungen Betriebsergebnis (EBIT) Finanzerträge Finanzaufwendungen Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT) Währungsdifferenzen Investitionen (netto) Schulden -29.718,22 Hamburg, den 21. März 2013 Capital Stage AG Der Vorstand Felix Goedhart Dr. Zoltan Bognar Vorsitzender F-57 Windparks Finanzbeteiligungen Überleitung Summe 670.898,07 12.175.684,75 -684.792,00 35.463.103,71 9.304,58 2.765.788,24 0,00 10.620.970,64 -14.917,80 -5.134.947,23 0,00 -5.299.999,98 0,00 -3.032.402,30 0,00 -4.462.093,88 -29.718,22 -190.933,31 -8.531.460,10 684.792,00 -11.461.134,55 0,00 0,00 0,00 -87.345,57 474.351.54 -1.757.336,64 0,00 24.773.500,37 -533.950,97 -99.174,54 0,00 -11.465.420,53 -59.599,43 -1.856.511,18 0,00 13.308.079,84 13.868,55 144,82 -397.909,14 711.318,95 -252.902,55 -294.085,49 397.909,14 -8.807.776,65 -298.633,43 -2.150.451,85 0,00 5.211.622,14 87.265,85 -324.572,00 0,00 -2.714.568,81 -211.367,58 -2.475.023,85 0,00 2.497.053,33 0,00 -111.231,55 0,00 -111.231,55 -211.367,58 -2.586.255,40 0,00 2.385.821,78 8.866.707,98 21.578.657,47 -38.404.715,51 299.980.189,61 8.610.667,47 -862.935,31 0,00 33.001.067,04 7.247.118,17 8.567.175,88 -34.727.448,82 208.394.366,64 F-58 Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB zum Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr und den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 der Capital Stage AG. Der mit dem Lagebericht zusammengefasste Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 ist in diesem Prospekt nicht abgedruckt und auch nicht kraft Verweises einbezogen. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den von der Capital Stage AG, Hamburg, aufgestellten Konzernabschluss bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Anhang – und den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und zusammengefasstem Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss der Capital Stage AG, Hamburg, den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Hamburg, den 21. März 2013 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Dinter) Wirtschaftsprüfer (ppa. Wick) Wirtschaftsprüferin F-59 Geprüfter Konzernabschluss der Capital Stage AG für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr nach IFRS F-60 Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Capital Stage AG, Hamburg für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 nach IFRS Anhang Umsatzerlöse 2011 2010 EUR EUR 3.12, 4.1 35.463.103,71 12.980.023 Sonstige Erträge 4.3 10.620.970,64 3.685.083 Materialaufwand 4.2 -5.299.999,98 -73.702 Personalaufwand davon EUR 29.718,22 (VJ EUR 26.453,80) aus anteilsbasierter Vergütung 4.4 -4.462.093,88 -1.235.893 Sonstige Aufwendungen 4.6 -11.548.480,12 -1.764.563 24.773.500,37 13.590.948 -11.465.420,53 -6.567.662 13.308.079,84 7.023.286 Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA) Abschreibungen 4.5 Betriebsergebnis (EBIT) Finanzerträge 4.7 711.318,95 150.508 Finanzaufwendungen 4.7 -8.807.776,65 -5.402.231 5.211.622,14 1.771.563 -2.714.568,81 -118.206 2.497.053,33 1.653.357 -111.231,55 0 2.385.821,78 1.653.357 -900.604,48 1.653.357 3.397.657,81 0 -1.011.836,03 1.653.357 3.397.657,81 0 2011 2010 32.105.834 26.027.397 Ergebnis je Aktie unverwässert in EUR -0,028 0,06 Ergebnis je Aktie verwässert in EUR -0,029 0,06 Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag davon Latente Steuern i.H.v. TEUR 1.847 (VJ TEUR 118) 4.8 Konzernjahresergebnis (EAT) Währungsdifferenzen Konzerngesamtergebnis Konzernjahresergebnis davon zustehend Aktionären der Capital Stage AG Minderheitsgesellschaftern Gesamtergebnis davon zustehend Aktionären der Capital Stage AG Minderheitsgesellschaftern Ergebnis je Aktie Durchschnittlich ausgegebene Aktien im Berichtszeitraum 3.15 F-61 Konzernbilanz der Capital Stage AG, Hamburg zum 31. Dezember 2011 nach IFRS AKTIVA in EUR Anhang 31.12.2011 Immaterielle Vermögenswerte 3.3; 5.1; 13 33.052.076,96 11.950.562 5.2; 13 6.888.133,60 1.641.275 Sachanlagen 3.4; 5.3; 13 203.702.077,09 120.270.508 Finanzanlagen 3.5; 5.4; 13 11.600.156,81 23.324.191 Sonstige Forderungen 5.5 511.652,85 0 Aktive latente Steuern 3.7; 4.8 955.524,93 626.346 256.709.622,24 157.812.882 Geschäfts- oder Firmenwert Langfristiges Vermögen, gesamt 31.12.2010 Vorräte 3.6; 5.6 1.911.219,87 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.8; 5.7 6.048.700,33 107.936 Nicht finanzielle Vermögenswerte 3.9; 5.8 3.179.814,03 718.962 Sonstige kurzfristige Forderungen 3.9; 5.8 332.634,54 285.613 3.10; 5.9 31.798.198,60 22.644.433 43.270.567,37 23.756.944 299.980.189,61 181.569.826 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kurzfristiges Vermögen, gesamt Summe AKTIVA PASSIVA in EUR Anhang 31.12.2011 31.12.2010 Gezeichnetes Kapital 38.114.996,00 27.719.999 Kapitalrücklage 17.178.520,78 4.984.324 84.850,98 55.133 -111.231,55 0 Gewinnrücklagen 13.704.921,90 13.704.922 Bilanzgewinn 15.717.766,85 16.618.371 6.895.998,12 0 Rücklage für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Arbeitnehmervergütungen 3.13; 5.11 Währungsrücklage Minderheitsgesellschafter Eigenkapital, gesamt 5.10 91.585.823,08 63.082.749 Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 5.12 157.963.300,79 104.425.654 3.14; 5.12 18.930.114,50 0 5.12 426.502,88 173.843 3.7; 4.8 12.347.803,55 3.851.363 189.667.721,72 108.450.860 Langfristige Leasingverbindlichkeiten Sonstige Rückstellungen Passive latente Steuern Langfristiges Fremdkapital, gesamt Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 3.11; 5.12 10.231.835,95 6.959.027 Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 3.14; 5.12 898.235,14 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.11; 5.12 4.533.659,59 2.427.308 Sonstige kurzfristige Schulden 3.11; 5.12 3.062.914,13 649.882 18.726.644,81 10.036.217 299.980.189,61 181.569.826 Kurzfristiges Fremdkapital, gesamt Summe PASSIVA F-62 Konzern-Kapitalflussrechnung der Capital Stage AG, Hamburg für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2011 In EUR Anhang Periodenergebnis 2011 2010 2.497.053,33 1.653.357 18.217.820,53 6.567.662 29.718,22 26.454 -7.134.148,25 -3.453.201 -711.318,95 -150.508 Finanzaufwendungen 8.807.776,65 5.402.231 Ertragsteuern 1.846.484,44 118.206 Zu-/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind -84.924.289,06 689.331 Zu-/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind 86.330.896,80 -1.236.757 -868.084,37 901.311 294.600,00 0 24.386.509,34 10.518.086 -20.076.541,05 -8.293.982 3.498.340,30 0 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen 4.5 3.13; 5.11 Sonstige zahlungsunwirksame Erträge Finanzerträge Erhaltene/Gezahlte (-) Ertragsteuern (Saldo) 4.7 4.8; 7 Erhaltene Dividenden Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel 3.1 Einzahlungen aus dem Verkauf kons. Unternehmen Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 13 -24.044.115,64 -9.915.354 Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 13 -38.637,78 -2.673 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 13 -769.849,48 -67.884 8.429.736,61 0 -33.001.067,04 -18.279.893 -7.423.185,56 -5.378.676 416.718,95 148.028 4.7; 7 -8.807.776,65 -5.380.966 5.12 11.087.404,16 10.432.475 22.868.993,10 5.039.998 -399.712,85 -79.536 17.742.441,15 4.781.323 Veränderung der Liquidität aus Wechselkursänderungen 13.161,45 0 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 9.141.044,90 -2.980.484 Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit Tilgung von Finanzkrediten Erhaltene Zinsen Gezahlte Zinsen Aufnahme von Finanzkrediten Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen Auszahlungen für Emissionskosten Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente Stand am 01.01.2011 (01.01.2010) 5.9 22.644.432,66 25.624.916 Stand am 31.12.2011 (31.12.2010) 5.9 31.785.477,56 22.644.432 F-63 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung der Capital Stage AG, Hamburg in EUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Währungsrücklage Stand 01.01.2010 25.200.000,00 2.520.000,00 0,00 2.519.999,00 2.519.999,00 Konzerngesamtergebnis der Periode Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen Emissionskosten -79.536,19 Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten Stand 31.12.2010 23.860,86 27.719.999,00 4.984.323,67 0,00 -111.231,55 Konzerngesamtergebnis der Periode Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen 10.394.997,00 Emissionskosten 12.473.996,10 -399.712,85 Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten 119.913,86 Anteile Minderheitsgesellschafter Stand 31.12.2011 Gewinnrücklagen 13.704.921,90 38.114.996,00 Rücklage für in Eigenkapital erfüllte Leistungen an Arbeitnehmer 28.678,96 Bilanzgewinn/verlust 14.965.014,85 17.178.520,78 Minderheitsgesellschafter -111.231,55 Gesamt 0.00 1.653.356,48 56.418.615,71 1.653.356,48 26.453,80 26.453,80 5.039.998,00 -79.536,19 23.860,86 13.704.921,90 55.132,76 16.618.371,33 0,00 63.082.748,66 -900.604,48 3.397.657,81 2.385.821,78 29.718,22 29.718,22 22.868.993,10 -399.712,85 119.913,86 13.704.921,90 84.850,98 15.717.766,85 3.498.340,31 3.498.340,31 6.895.998,12 91.585.823,08 F-64 Konzernanhang der Capital Stage AG, Hamburg nach IFRS zum 31. Dezember 2011 1. Allgemeine Grundlagen Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage AG umfasst laut Satzung den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Betreuung von Unternehmen, insbesondere bei deren Geschäftsentwicklung, bei Kapitalmaßnahmen, Erwerbs-, Veräußerungs- und Umstrukturierungsvorgängen und der Kapitalmarkterschließung. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, bestehende erwerben oder sich an solchen beteiligen sowie Unternehmensverträge abschließen. Sie kann Patente, Marken, Lizenzen, Vertriebsrechte und andere Gegenstände und Rechte erwerben, nutzen und übertragen. Der Unternehmensgegenstand von Tochter- und Beteiligungsunternehmen darf auch ein anderer sein als der im vorstehenden Absatz genannte Unternehmensgegenstand, sofern er nur geeignet erscheint, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. 2. Die berichtende Gesellschaft Gegenstand des Konzernabschlusses sind die Capital Stage AG und ihre verbundenen Unternehmen. Die Gesellschaft hat wie die Tochtergesellschaften Capital Stage IPP GmbH, Capital Stage Consult GmbH, Capital Stage Wildenfels GmbH, Solarparks Asperg GmbH, Krumbach Photovoltaik GmbH, Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH und Windpark Gauaschach GmbH & Co.KG ihren Sitz in Hamburg, Brodschrangen 4, Bundesrepublik Deutschland. Die Capital Stage Solar Service GmbH hat ihren Sitz in Halle (Saale), Am Bruchsee 9, Bundesrepublik Deutschland. Ihren Sitz ebenfalls in Halle (Saale) haben die Gesellschaften Asperg Erste Solar GmbH, Asperg Zweite Solar GmbH, Asperg Fünfte Solar GmbH, Asperg Sechste Solar GmbH, Solarpark Brandenburg GmbH, Solarpark Lochau GmbH, Solarpark Rassnitz GmbH und Solarpark Roitzsch GmbH. Die italienischen Gesellschaften Alameda SRL, Vallone SRL, Casette SRL, Oetzi SRL und Solar Energy SRL haben ihren Sitz in Bozen, Italien. Die Schweizer Gesellschaften Calmatopo GmbH und Helvetic Energy GmbH haben ihren Sitz in Flurlingen, Schweiz. Die Muttergesellschaft des Konzerns, die Capital Stage AG, wurde am 18. Januar 2002 beim Amtsgericht im Handelsregister unter HRB 63197 eingetragen. 3. Wesentliche Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt. Im Konzernabschluss werden die am Bilanzstichtag bereits verpflichtend in Kraft getretenen IFRS, die von der EU zur Anwendung freigegeben sind, angewendet. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standard Board (IASB) neu erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie des Standing Interpretations Committee (SIC). Ergänzend werden die nach § 315a Abs. HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2011 die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRSStandards und -Interpretationen angewandt: Verpflichtend zum 31. Dezember 2011 anzuwendende Standards und Interpretationen Änderungen an Standards IFRS 1 Verpflichtend anzuwenden (1*) Status des EUEndorsements (2*) IFRS 7 Begrenzte Ausnahme von Vergleichsan- 01.07.2010 gaben nach IFRS 7 Übernahme erfolgt Drei Änderungen an IFRS 1 – Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ausnahmen bezüglich der angenommenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei ereignisgetriebenen Ermittlungen des bei zulegenden Zeitwerts sowie angenommene Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei preisregulierten Unternehmen Übernahme erfolgt 01.01.2011 F-65 IFRS 3 Änderungen an IFRS 3 (2008) 01.07.2010 Übernahme erfolgt IFRS 7 Änderungen an IFRS 7 01.01.2011 Übernahme erfolgt IAS 1 Änderungen an IAS 1 01.01.2011 Übernahme erfolgt IAS 24 Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen 01.01.2011 Übernahme erfolgt IAS 27 (2008) Änderungen an IAS 27 (2008) 01.07.2010 Übernahme erfolgt IAS 32 Klassifizierung von Bezugsrechten 01.02.2010 Übernahme erfolgt IAS 34 Änderungen an IAS 34 01.01.2011 Übernahme erfolgt Verpflichtend anzuwenden (1*) Status des EUEndorsements (2*) 01.07.2010 Übernahme erfolgt Verpflichtend anzuwenden (1*) Status des EUEndorsements (2*) Neue Interpretation IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente Geänderte Interpretationen IFRIC 13 Änderungen an IFRIC 13 01.01.2011 Übernahme erfolgt IFRIC 14 Freiwillig vorausgezahlte Beiträge im Rahmen 01.01.2011 von Mindestdotierungsvorschriften Übernahme erfolgt 1*: Verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem genannten Datum beginnen 2*: Status des EU-Endorsements (Standard 16.3.2012) Die meisten Neuerungen hatten keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung für die Capital Stage AG. Des Weiteren wurden vom IASB oder IFRIC folgende neue Standards oder Interpretationen veröffentlicht bzw. geändert, deren verpflichtender Anwendungszeitpunkt noch in der Zukunft liegt oder die von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung anerkannt wurden. Von einer vorzeitigen Anwendung der Standards hat die Capital Stage AG abgesehen. Freiwillig vorzeitig zum 31.12.2011 anwendbare Standards und Interpretationen Neue und geänderte Standards IFRS 1 Verpflichtend anzuwenden (1*) Status des EUEndorsements (2*) Streichung des Verweises auf den festen Umsetzungszeitpunkt für Erstanwender der IFRS 01.07.2011 Übernahme noch nicht erfolgt Ausgeprägte Hochinflation 01.07.2011 Übernahme noch nicht erfolgt Bilanzierung von Darlehen der öffentlichen Hand zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz 01.01.2013 Übernahme noch nicht erfolgt IFRS 7 Verbesserung der Angaben bei Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten 01.07.2011 Übernahme erfolgt IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung (finanzielle Vermögenswerte) 01.01.2015 Übernahme noch nicht erfolgt Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung (finanzielle Verbindlichkeiten) 01.01.2015 Übernahme noch nicht erfolgt Konzernabschlüsse 01.01.2013 Übernahme noch nicht erfolgt Gemeinsame Vereinbarungen 01.01.2013 Übernahme noch IFRS 10 IFRS 11 F-66 nicht erfolgt IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen 01.01.2013 Übernahme nicht erfolgt noch IAS 27 (2011) Separate Abschlüsse 01.01.2013 Übernahme nicht erfolgt noch IAS 28 (2011) Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint 01.01.2013 Ventures Übernahme nicht erfolgt noch IFRS 7/AS Änderung der Aufrechnungsvorschriften 32 01.01.2014 Übernahme nicht erfolgt noch IFRS 13 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts 01.01.2013 Übernahme nicht erfolgt noch IAS 1 (2011) Änderungen an IAS 1 01.07.2012 Übernahme nicht erfolgt noch IAS 12 Änderungen an IAS 12 01.01.2012 Übernahme nicht erfolgt noch IAS 19 Änderungen an IAS 19 Übernahme nicht erfolgt noch 01.01.2013 1*: Verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem genannten Datum beginnen 2*: Status des EU-Endorsements (Standard 16.3.2012) Neue Interpretation IFRIC 20 Änderungen an IAS 19 Verpflichtend anzuwenden (1*) Status des EUEndorsements (2*) 01.01.2013 Übernahme noch nicht erfolgt 1*: Verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem genannten Datum beginnen 2*: Status des EU-Endorsements (Standard 16.3.2012) Diese noch nicht anwendbaren Bilanzierungsvorschriften des IASB haben voraussichtlich keinen wesentlichen Effekt auf die Rechnungslegung der Capital Stage AG. Jedoch werden die Auswirkungen der Änderungen von IFRS 9 und IFRS 13 zurzeit von der Gesellschaft analysiert. Die Kapitalflussrechnung wird im Einklang mit IAS 7 nach der indirekten Methode erstellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz zusammengefasst worden. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sowohl die Berichtswährung aller konsolidierter Gesellschaften, mit Ausnahme von Helvetic Energy GmbH und Calmatopo Holding AG, deren Berichtswährung der Schweizer Franken ist, als auch die funktionale Währung ist der EURO (EUR). Die Angaben im Anhang entsprechen der jeweiligen Bezeichnung in Euro (EUR), Tausend Euro (TEUR) oder Millionen Euro (Mio. EUR). Die Währungsumrechnung erfolgt daher beim Eigenkapital zum historischen Kurs, bei den sonstigen Bilanzposten zum Bilanzstichtagskurs und bei den Erträgen und Aufwendungen sowie beim Konzernergebnis zum Durchschnittskurs des Jahres. Währungsdifferenzen werden gemäß IAS 21 erfolgsneutral behandelt und im Eigenkapital ausgewiesen. Der Stichtagskurs des Schweizer Franken zu EURO war CHF/EUR 1,2156, der Durchschnittskurs für 2011 betrug CHF/EUR 1,22755. Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2011. 3.1 Konsolidierungsgrundsätze Die Bilanzierung des Erwerbs von Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode zum Zeitpunkt des Erwerbs des Tochterunternehmens. Übersteigt der Kaufpreis den beizulegenden Zeitwert aller im Unternehmenskauf erworbenen Vermögenswerte und Schulden, wird ein Geschäfts- und Firmenwert aktiviert. Wird das Unternehmen für einen günstigeren Preis als den beizulegenden Zeitwert seines Nettovermögens erworben, wird dieser Unterschiedsbetrag nach einer Überprüfung der Kaufpreisallokation umgehend als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst. Ausleihungen und andere Forderungen sowie Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden aufgerechnet. In der Konzerngewinn- und Verlustrechnung werden Erträge zwischen den F-67 Konzerngesellschaften mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Schuldverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten werden innerhalb des Konzerns aufgerechnet. Konzerninterne Gewinne und Verluste, Aufwendungen und Erträge werden eliminiert. In den Konzernabschluss sind die Capital Stage AG sowie alle von ihr beherrschten wesentlichen in- und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Gesellschaft die Möglichkeit hat, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen und daraus wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann. Beherrschender Einfluss ergibt sich grundsätzlich aus dem Halten der Stimmrechtsmehrheit. Anteile an assoziierten Unternehmen werden im Einklang mit IAS 28.1 aufgrund ihrer Designation sowie des Portfoliomanagements im Konzern nicht nach der Equity-Methode, sondern erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 39 bewertet. In den Konsolidierungskreis sind neben der Capital Stage AG im Wege der Vollkonsolidierung folgende Konzerngesellschaften einbezogen worden: Gezeichnetes Kapital in EUR Anteile in % Capital Stage IPP GmbH, Hamburg 100.000,00 100 Capital Stage Consult GmbH, Hamburg 26.650,00 100 Capital Stage Wildenfels GmbH, Hamburg 30.000,00 100 Krumbach Photovoltaik GmbH, Hamburg 25.000,00 100 Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Hamburg 25.000,00 100 Capital Stage Solar Service GmbH, Halle 25.000,00 100 Solarparks Asperg GmbH, Hamburg 25.000,00 100 Asperg Erste Solar GmbH, Halle 25.000,00 100 Asperg Zweite Solar GmbH, Halle 25.000,00 100 Asperg Fünfte Solar GmbH, Halle 25.000,00 100 Asperg Sechste Solar GmbH, Halle 25.000,00 100 Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Hamburg 25.000,00 100 1.000,00 100 Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH, Halle *) 25.000,00 51 Solarpark Lochau GmbH, Halle *) 25.000,00 100 Solarpark Rassnitz GmbH, Halle *) 25.000,00 100 Solarpark Roitzsch GmbH, Halle *) 25.000,00 100 Alameda Srl, Bozen, Italien **) 10.000,00 100 Casette Srl, Bozen, Italien **) 10.200,00 100 Vallone Srl, Bozen, Italien **) 10.200,00 100 Solar Energy Srl, Bozen, Italien ***) 10.000,00 100 Oetzi Srl, Bozen, Italien ***) 10.000,00 100 Helvetic Energy GmbH, Flurlingen, Schweiz ****) 47.717,00 100 Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz *****) 83.437,63 100 Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG, Hamburg *) Die Gesellschaften wurden mit Kaufvertrag vom 1. April 2011 (Rassnitz) bzw. 30. September/1. Oktober 2011 (Roitzsch) von der Capital Stage IPP GmbH erworben. **) Die Gesellschaften wurden mit Datum vom 21. Januar 2011 von der Capital Stage AG erworben. ***) Die Gesellschaften wurden mit Datum vom 1. Februar 2011 von der Capital Stage AG erworben. ****) Die Gesellschaft wurde mit Datum vom 24. Februar 2011 von der Capital Stage AG Tochter Calmatopo Holding AG erworben. *****) Die Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz wurde am 21. Januar 2010 gegründet. F-68 Das Geschäftsjahr aller in den Konzernabschluss einbezogener Gesellschaften endet am 31. Dezember 2011. Im Geschäftsjahr 2011 erweiterte sich der Konsolidierungskreis aufgrund der Ausweitung der Geschäftstätigkeit der Capital Stage AG durch den Erwerb der 100-prozentigen Beteiligungen Alameda SRL, Vallone SRL, Casette SRL, Oetzi SRL, Solar Energy SRL, Helvetic Energy GmbH, Solarpark Lochau GmbH, Solarpark Rassnitz GmbH, Solarpark Roitzsch GmbH und die 51prozentige Beteiligung Solarpark Brandenburg GmbH. Weiterhin wurde die in 2010 gegründete 100-prozentige Beteiligung Calmatopo Holding AG erstmalig konsolidiert. Wegen der räumlichen und der zeitlichen Nähe einzelner Erwerbe werden diese Transaktionen jeweils im Rahmen eines wirtschaftlich einheitlichen Erwerbs zusammengefasst dargestellt. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzten identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaften Alameda SRL, Vallone SRL, Casette SRL, Oetzi SRL und Solar Energy SRL betrugen zum 21. Januar/01. Februar 2011: Solarparks Italien Buchwert vor Kaufpreisallokation in TEUR Beizulegender Zeitwert in TEUR Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Kurzfristige Vermögenswerte Liquide Mittel Schulden und Rückstellungen Passive latente Steuern 165 1.722 0 22.271 17.198 17.670 77 77 16.769 40.406 0 115 Die Angaben beruhen auf einer vorläufigen Kaufpreisallokation im Sinne von IFRS 3.62. Die beim Erwerb angefallenen Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 28 wurden in den sonstigen betrieblichen Anwendungen erfasst. Im erworbenen Nettovermögen waren kurzfristige, voll werthaltige Forderungen in Höhe von TEUR 13.635 enthalten. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.967 und ein Verlust in Höhe von TEUR 1.636 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wären die Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wäre ein Verlust in Höhe von TEUR 1.624 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung der Helvetic Energy GmbH angesetzten identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaften betrugen zum 24. Februar 2011: Helvetic Energy GmbH Buchwert vor Kaufpreisallokation in TEUR Beizulegender Zeitwert in TEUR Immaterielle Vermögenswerte 0 5.159 278 278 2.138 2.138 Liquide Mittel 238 238 Schulden und Rückstellungen 759 759 Sachanlagen Kurzfristige Vermögenswerte Die Angaben beruhen auf einer vorläufigen Kaufpreisallokation im Sinne von IFRS 3.62. Die beim Erwerb angefallenen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 31 wurden in den sonstigen betrieblichen Anwendungen erfasst. Im erworbenen Nettovermögen waren kurzfristige, voll werthaltige Forderungen in Höhe von TEUR 508 enthalten. Der Goodwill betrifft Erwartungen an die zukünftige Marktentwicklung und Umsatzerwartungen. Die Umsatzerlöse und das Ergebnis seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung entsprechen nahezu denen des vollständigen Geschäftsjahres. F-69 Die im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzten identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Solarpark Brandenburg GmbH und Solarpark Lochau GmbH betrugen zum 01. April 2011: Solarparks Brandenburg und Lochau Buchwert vor Kaufpreisallokation in TEUR Beizulegender Zeitwert in TEUR Immaterielle Vermögenswerte 0 17.197 46.683 46.683 Kurzfristige Vermögenswerte 1.253 1.253 Schulden und Rückstellungen 43.502 43.502 Passive latente Steuern 0 5.045 Ertrag aus Erstkonsolidierung 0 7.134 Sachanlagen Die Angaben beruhen auf einer vorläufigen Kaufpreisallokation im Sinne von IFRS 3.62. Aufgrund der unter dem beizulegenden Zeitwert des übernommenen Nettovermögens liegenden Anschaffungskosten ergab sich aus der Erstkonsolidierung der erworbenen Solarparks ein Ertrag in Höhe von TEUR 7.134 aufgrund der Aktivierung von Stromeinspeiseverträgen. Im erworbenen Nettovermögen waren kurzfristige, voll werthaltige Forderungen in Höhe von TEUR 757 enthalten. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden TEUR 5.332 an Umsatzerlösen sowie ein Gewinn von TEUR 1.367 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wären die Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wären die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 6.290 bzw. ein Gewinn in Höhe von TEUR 1.151 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzten identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Solarpark Roitzsch GmbH und Solarpark Rassnitz GmbH betrugen zum 1. April bzw. zum 30. September/01. Oktober 2011: Solarparks Roitzsch und Rassnitz Buchwert vor Kaufpreisallokation Beizulegender Zeitwert in TEUR in TEUR Immaterielle Vermögenswerte 0 3.697 Kurzfristige Vermögenswerte 3 3 Passive latente Steuern 0 850 Die Angaben beruhen auf einer vorläufigen Kaufpreisallokation im Sinne von IFRS 3.62. Die Gesellschaften wurden in 2011 gegründet. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden keine Umsatzerlöse sowie ein Verlust von TEUR 0 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2011 die Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz, erstmals in den Konzernabschluss einbezogen. Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung über keine wesentlichen Vermögenswerte und Schulden. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft führte nicht zu wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Unternehmenserwerbe nach dem Bilanzstichtag Am 2. März 2012 hat die Capital Stage AG bekannt gegeben, dass sie einen Vertrag über den Erwerb von drei bereits in Betrieb befindlichen Solarparks in Norditalien, mit einer Gesamtkapazität in Höhe von 11,2 MWp, geschlossen hat. Der Vertrag steht noch unter aufschiebenden Bedingungen. Der Vollzug wird im April 2012 erwartet. Der Erwerb wird eine Ausweitung der bestehenden Geschäftsaktivität zur Folge haben. 3.2 Schätzungen Im Konzernabschluss wurden in einigen Fällen Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die Auswirkungen auf die Höhe von Vermögenswerten, bilanziellen Vermögenswerten, Schulden, Erträgen, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten haben. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Bei der Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und immaterieller Vermögenswerten ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen, dabei werden insbesondere vertragliche BestimmunF-70 gen, Branchenerkenntnisse und Einschätzungen des Managements berücksichtigt. Den im Rahmen der Purchase Price Allocation ermittelten immateriellen Vermögenswerten liegen die Planungen der Gesellschaft zugrunde, die unter Berücksichtigung von vertraglichen Vereinbarungen auf den Schätzungen des Managements beruhen. Hinsichtlich der getroffenen Annahmen bei der Ermittlung der Fair values der Finanzanlagen verweisen wir auf die Ausführungen unter 3.5. Bei der Ermittlung der Barwerte der Leasingverbindlichkeiten und Finanzschulden wurden die vertraglich vereinbarten Zinssätze verwendet. 3.3 Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte verfügen alle, mit Ausnahme der Geschäfts- und Firmenwerte, über eine begrenzte Nutzungsdauer und sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Liegt der beizulegende Zeitwert am Bilanzstichtag unter dem Buchwert, so wird auf diesen Wert abgewertet. Bei Fortfall der Gründe für früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen werden Zuschreibungen erfolgswirksam vorgenommen. Der Firmenwert entspricht dem Betrag, den ein Käufer als Ganzes unter Berücksichtigung zukünftiger Ertragserwartungen über den Wert aller materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände nach Abzug der Schulden bereit zu zahlen ist. Dieser Firmenwert ist zu aktivieren. Da es sich beim derivativen Unternehmenswert um einen Vermögenswert ohne abzuschätzende Lebensdauer handelt, wird er nicht planmäßig abgeschrieben (Impairment-only-Ansatz). Firmenwerte werden gemäß IAS 36 einem jährlichen Wertighaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen. Sofern sich hieraus Abschreibungen auf Firmenwerte ergeben, werden diese ebenso wie die planmäßigen Abschreibungen auf die übrigen immateriellen Vermögenswerte unter dem Posten Abschreibungen ausgewiesen. Die Abschreibungen für Stromeinspeiseverträge und Projektrechte erfolgen über 18 bis 20 Jahre, analog der Nutzungsdauer der Photovoltaikanlagen. Die Abschreibungen der übrigen immateriellen Vermögenswerte erfolgen über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren. Die Werthaltigkeitsprüfung des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt auf Basis prognostizierter Free Cash Flows der jeweiligen Cash Generating Units (CGU). Die CGUs sind mit den jeweiligen rechtlichen Einheiten identisch. Diese aus den langfristigen Verträgen oder Erwartungen an die Geschäftsentwicklung aus der Vergangenheit abgeleiteten, ermittelten erwarteten Zahlungen werden mit einem risikogewichteten Zinssatz (WACC) auf den jeweiligen Stichtag diskontiert. Abschließend wird die Nettoverschuldung (verzinsliche Verbindlichkeiten abzgl. frei verfügbarer liquider Mittel) in Abzug gebracht. Bei einer so vollzogenen Ermittlung des Nutzungswertes beträgt der Diskontierungssatz für die dreijährigen Detailplanungszeiträume zum 31. Dezember 2011 zwischen 6,0% und 10,7% (Vorjahr zwischen 6,1% und 10,7%). Es wurde unverändert eine Wachstumsrate von 1% bis 2% für die ewige Rente angenommen. 3.4 Sachanlagen Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen bewertet. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen berücksichtigt. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben Die angesetzten Nutzungsdauern für Vermögenswerte des Sachanlagevermögens betragen 3 bis 20 Jahre, darunter für die Photovoltaikanlagen 18 bis 20 Jahre und für die übrige Büro- und Geschäftsausstattung 3 bis 5 Jahre. 3.5 Finanzanlagen Bei den im Konzern zum 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Finanzanlagen handelt es sich um Anteile, die gemäß IAS 39 der Kategorie „at fair value through proft or loss“ (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet) designiert (Fair Value Option) wurden. Gemäß IAS 39 sind diese Vermögenswerte grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Transaktionskosten werden nicht aktiviert. Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzanlagen können nach der Bedeutung der in ihre Bewertungen einfließenden Faktoren und Informationen klassifiziert und in (Bewertungs-) Stufen eingeordnet werden. Die Einordnung eines Finanzinstruments in eine Stufe erfolgt nach der Bedeutung seiner Inputfaktoren für seine Gesamtbewertung und zwar nach der niedrigsten Stufe, deren Berücksichtigung für die Bewertung als Ganzes erheblich bzw. maßgeblich ist. Die Bewertungsstufen untergliedern sich hierarchisch nach ihren Inputfaktoren: F-71 Stufe 1 die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten (unverändert übernommenen) Preise Stufe 2 Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die auf Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen Stufe 3 nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren) Die in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert erfassten Finanzinstrumente (sowie die Angaben zu beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten) beruhen mit Ausnahme der Zinssätze auf Informations- und Inputfaktoren der oben umschriebenen Stufe 3. Wertänderungen werden ergebniswirksam im Posten Sonstige Erträge bzw. Sonstige Aufwendungen erfasst. Dem Bewertungsrisiko wird durch besondere Sorgfalt bei der Beteiligungsauswahl Rechnung getragen. Eine umfassende Analyse der erfolgsbestimmenden Parameter des Unternehmens erfolgt im Rahmen der Due Diligence, zu der fallweise externe Experten hinzugezogen werden. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wird überprüft, ob es aktuelle Veränderungen bei der Eigentümerstruktur der Beteiligungsunternehmen gibt. Wurde zum Beispiel aktuell ein Eigentümeranteil verkauft, spiegelt diese Transaktion am besten den Marktpreis wider. Zusätzlich werden die Beteiligungsunternehmen halbjährlich mittels Discounted Cashflow- (DCF) und Multiplikator-Verfahren bewertet. Bei der DCF-Analyse werden die prognostizierten Free Cashflows mit einem risikogewichteten Zinssatz (WACC) auf den jeweiligen Stichtag diskontiert und anschließend die Nettoverschuldung (verzinsliche Verbindlichkeiten abzgl. frei verfügbarer liquider Mittel) in Abzug gebracht. Der so ermittelte Wert spiegelt den betriebswirtschaftlich fundierten Unternehmenswert wider. Die prognostizierten Free Cashflows lassen sich aus Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen ableiten. Diese werden anschließend anhand von objektivierbaren zugänglichen Informationen (Markt-, Branchen- und Sektorstudien) plausibilisiert und gegebenenfalls angepasst. Das unternehmensspezifische Risiko geht mittels des WACC in die Unternehmensbewertung ein. Die WACC ergeben sich aus den gewichteten Eigen- und Fremdkapitalkosten. Das unternehmensspezifische Risiko geht auf beiden Seiten (Eigen- und Fremdkapitalkosten) der Gleichung in die WACC ein. Die Diskontierungssätze betragen für die Detailplanungszeiträume zum 31. Dezember 2011 zwischen 8,17% und 13,39% (Vorjahr 8,08% und 10,22%). Für die darüber hinausgehenden Zeiträume wurden, wie im Vorjahr, marktübliche Wachstumsabschläge zwischen 1% und 2% angewandt. Um einer Schätzungsunsicherheit bei dem WACC zu begegnen, wird für jede DCF-Bewertung eine Sensitivitätsanalyse vorgenommen. Mithilfe der Sensitivitätsanalyse wird untersucht, wie sich eine Erhöhung bzw. Verringerung der ermittelten WACC um 0,25% auf den ermittelten Unternehmenswert auswirkt. Eine Erhöhung der ermittelten WACC um 0,25% hätte erfolgswirksam zu erfassende Zeitwertänderungen in Höhe von TEUR 2.036 und damit einen Verlust in entsprechender Höhe in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung zur Folge. Eine Verringerung der ermittelten WACC um 0,25% würde sich in Höhe von TEUR 2.290 positiv auf die KonzernGesamtergebnisrechnung auswirken. Zur Verifizierung des mit dem DCF-Verfahren ermittelten Unternehmenswertes werden diesem Wert tatsächlich am Markt erzielte Bewertungen gegenübergesetzt. Hierzu werden die Unternehmenswerte aus vergleichbaren börsennotierten Unternehmen und vergleichbaren Transaktionen ins Verhältnis zu den jeweiligen Ertragswerten gesetzt. Das Ergebnis ist ein Multiplikator, der wiederum auf das jeweilige Portfoliounternehmen angewendet wird. Somit ist eine Plausibilisierung des theoretischen Wertes sichergestellt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind ein wesentlicher Teil des partnerschaftlichen und konstruktiven Austauschs mit den Beteiligungsunternehmen. Das Risiko unbemerkter Fehlentwicklungen wird reduziert. Ungenutzte Potenziale werden erkannt. Das MaF-72 nagement kann rechtzeitig und gezielt reagieren, um die unternehmerischen Ziele zu erreichen. Um auf Marktrisiken frühzeitig und angemessen reagieren zu können, werden die relevanten Märkte laufend beobachtet. Hierzu gehören das Studium verschiedener Fachpublikationen, die Teilnahme an Kongressen, Messen, Fachtagungen und Veranstaltungen. Darüber hinaus besteht ein enger Kontakt und regelmäßiger Austausch mit Experten aus dem Netzwerk des Konzerns. Bei der Auswahl der Solar- und Windparks legt der Capital Stage-Konzern großes Augenmerk auf die „Bankability“ der Parks und somit auf die Auswahl der beteiligten Partner und Komponenten. Der Konzern prüft daher ausschließlich den Erwerb von Projekten oder Parks, die von großen, renommierten und seit vielen Jahren am Markt etablierten Projektierern und Herstellern errichtet wurden. In den Projektberechnungen dienen der Interne Zinsfluss sowie die ausschüttbaren Cashflows im Verhältnis zum investierten Eigenkapital als wirtschaftliche Entscheidungskriterien. Für den unwahrscheinlichen Fall einer eintretenden Leistungsminderung kann sich der Konzern auf langfristige Garantien der Hersteller stützen. Darüber hinaus bestehen für Sachmängel an den Anlagen Gewährleistungsvereinbarungen mit den Projektierern. 3.6 Vorräte Bei den Vorräten handelt es sich vor allem um Handelswaren. Sie werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren, realisierbaren Netto-veräußerungswert (voraussichtliche erzielbarer Veräußerungserlös abzüglich der bis zum Verlauf noch anfallenden Kosten) angesetzt. Es wird der gleitende Durchschnittspreis zur Bestimmung der Anschaffungskosten angewendet. 3.7 Latente Steuern Latente Steuern sind nach dem IFRS Rechnungslegungsstandard IAS 12 auf temporäre Ansatz- und Bewertungsdifferenzen zwischen dem IFRS-Bilanzwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld und ihrem Steuerbilanzwert zu ermitteln. Die Bewertungsunterschiede können aus Sicht der IFRS eine steuerent- oder -belastende Wirkung aufweisen. Für resultierende aktive und passive Steuern besteht eine Ansatzpflicht. Außerdem sind zu erwartende Steuerminderungen aus der möglichen Nutzung bestehender Verlustvorträge zu aktivieren, wenn in absehbarer Zukunft wahrscheinlich ein zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, das mit noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet werden kann. Die gesetzliche Begrenzung der Verrechnungsmöglichkeit steuerlicher Verlustvorträge mit positiven Einkommen des Planungszeitraums ist zu beachten. Auf Grundlage der zurzeit in Deutschland geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen sind Beteiligungserträge und Erlöse aus Beteiligungsverkäufen unter bestimmten Umständen steuerbefreit. Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage AG, das Halten und Veräußern von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, ist insoweit bis auf eine Mindestbesteuerung in Höhe von 5% auf Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Dividendenerträge steuerbefreit. Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist insoweit vorzunehmen, als die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, das zu versteuernde Gewinne mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden können. 3.8 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen werden auf Basis von Erfahrungswerten durch Klassifizierung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerten nach dem Alter und auf Basis von sonstigen objektiven Informationen hinsichtlich der Werthaltigkeit gebildet. 3.9 Übrige Vermögenswerte – Nicht finanzielle Vermögenswerte/Sonstige Forderungen Die übrigen Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Diese entsprechen bei sonstigen kurzfristigen Forderungen in der Regel ihrem beizulegenden Zeitwert, da der Zeitwert des Geldes vernachlässigbar ist und kein wesentliches Ausfallrisiko besteht. Bei den langfristigen sonstigen Forderungen handelt es sich um Abgrenzungen. 3.10 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Bank- und Festgeldguthaben sowie aus Kassenbeständen, die allesamt einen hohen Liquiditätsgrad haben, und eine Gesamtlaufzeit von bis zu drei Monaten aufweisen. Sie unterliegen keinen Zinsänderungsrisiken und werden zu Nennwerten angesetzt. Ausnahme bilden die Kapitaldienst- und Projektreservekonten, die den kreditgebenden Banken bei den Solarparks als Sicherheiten dienen und nicht frei verfügbar sind. F-73 3.11 Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Finanzschulden Finanzschulden werden im Zeitpunkt ihrer bilanziellen Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Sonstige Verbindlichkeiten werden zu ihren Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn wegen ihrer kurzen Fristigkeit der Zeitwert des Geldes vernachlässigbar ist. Bei den Finanzschulden handelt es sich ausschließlich um „NonRecourse-Darlehen“, d.h. die Solar- bzw. Windanlage des jeweiligen Solar- bzw. Windparks stellt eine Sicherheit für das jeweilige Darlehen dar. Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages ohne Abzinsung angesetzt und berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder auf vergangenen Ereignissen vor dem Bilanzstichtag beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist. Dabei wird von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit größer als 50% ist. 3.12 Umsatzerlöse Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Strom werden erfasst, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum der Güter sind auf den Käufer übertragen. Weder ein Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse ist zurückbehalten worden. Die Höhe der Umsatzerlöse kann verlässlich bestimmt werden. Die Höhe der Umsatzerlöse kann verlässlich bestimmt werden. Es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft zufließen wird und die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden. Danach sind im Grunde Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Strom zu erfassen, wenn die Güter bzw. der Strom geliefert wurden und der rechtliche Eigentumsübergang erfolgt ist. Dividendenerträge aus Anteilen werden erfasst, wenn der Rechtsanspruch des Anteilseigners auf Zahlung entstanden ist (vorausgesetzt, dass es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe des Ertrags verlässlich bestimmt werden kann). Zinserträge sind zu erfassen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Zinserträge sind nach Maßgabe des ausstehenden Nominalbetrages mittels des maßgeblichen Effektivzinssatzes zeitlich abzugrenzen. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die erwarteten zukünftigen Einzahlungen über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes exakt auf den Nettobuchwert dieses Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung abgezinst werden. 3.13 Aktienoptionsprogramm Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) werden zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand und gleichzeitiger Bildung einer Kapitalrücklage (Rücklage für in Eigenkapitalinstrumente zu erfüllende Arbeitnehmervergütungen) erfasst. Die ausgegebenen Optionen wurden anhand eines Binomialoptionspreismodells bewertet. 3.14 Leasing Im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses gehaltene Vermögenswerte werden erstmalig als Vermögenswerte des Konzerns zu ihrem beizulegenden Zeitwert zu Beginn des Leasingverhältnisses oder, falls dieser niedriger ist, zum Barwert der Mindestleasingzahlungen erfasst. Die entsprechende Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber ist innerhalb der Konzernbilanz als Verpflichtung aus Finanzierungsleasingverhältnissen zu zeigen. Die Leasingzahlungen werden so in Zinsaufwendungen und Tilgung der Leasingverpflichtung aufgeteilt, dass eine konstante Verzinsung der verbleibenden Verbindlichkeit erzielt wird. Zinsaufwendungen werden direkt in der Gewinn-und Verlustrechnung erfasst. F-74 Mietzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Der Konzern hat Solaranlagen über Leasingvereinbarungen finanziert, bei denen die wesentlichen Risiken und Chancen auf die Capital Stage übergegangen sind und somit ein Finanzierungsleasingverhältnis eingegangen wurde. Die Solaranlagen des jeweiligen Solarparks stellen Sicherheiten für die jeweilige Verbindlichkeit dar. 3.15 Ergebnis je Aktie Das „unverwässerte“ Ergebnis je Aktie (basic earnings per share) wird berechnet, indem das den Inhabern von Stückaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen Aktien geteilt wird. Das „verwässerte“ Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem das den Inhabern von Stückaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen Aktien zuzüglich der Anzahl ausübbarer Optionen geteilt wird. Die Optionen wurden jeweils ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, ab dem das jeweilige Erfolgsziel dauerhaft erreicht bzw. überschritten wurde. 3.16 Definitionen von Segmenten Der Fokus der Geschäftstätigkeit des Capital Stage Konzerns hat sich im Berichtsjahr verändert und liegt auf dem Betrieb von Solar- und Windparks. Daher war die Überarbeitung der Definition der Segmente notwendig. Der Konzern setzt sich nunmehr aus den Segmenten: Verwaltung, PV-Parks, PV-Service, Windparks und Finanzbeteiligungen zusammen. Das Segment PV-Parks enthält die deutschen und italienischen Solarparks sowie etwaige Holdinggesellschaften. Das Segment PV-Service bildet die Entwicklung der Betriebsführungsgesellschaften Capital Stage Solar Service und Eneri PV Service ab. Der Windpark und seine Komplementärin werden im Segment Windparks abgebildet. Das Segment Finanzbeteiligungen enthält bzw. enthielt die Anteile an den Gesellschaften Helvetic Energy GmbH, Calmatopo Holding AG, BlueTec GmbH & Co. KG, GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH (bis August 2011) und Inventux Technologies AG. Die konzernübergreifenden Aktivitäten der Capital Stage AG werden im Segment Verwaltung gesondert dargestellt. Das Segment Verwaltung umfasst die Capital Stage AG und die Capital Stage Consult GmbH. Der Vorjahresausweis der Segmente wurde entsprechend angepasst. Die Segmentberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den Ansatz- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses. Der Segmentberichterstattung liegt die interne Berichterstattung zugrunde. Die Vermögenswerte, Rückstellungen und Verbindlichkeiten der Konzernbilanz wurden den Segmenten sachgerecht zugeordnet. Die Investitionen der Segmentberichterstattung beziehen sich auf die Zugänge der Sachanlagen und Finanzanlagen. Für die im Geschäftsbereich PV-Parks generierten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 22.616 aus der Stromeinspeisung in das öffentliche Netz besteht eine Abhängigkeit des jeweiligen Parks zu einem einzelnen Energieversorger. Insgesamt werden je nach lokaler Einspeisung TEUR 12.939, TEUR 4.445, TEUR 1.935, TEUR 1.550, TEUR 1.329 und TEUR 690 an Umsatzerlösen mit dem jeweiligen Energieversorger erzielt. Der Konzentration aus dieser Abnehmerstruktur stehen langfristige Abnahmegarantien gegenüber. Die Umsatzerlöse mit Dritten werden zu 60% in Deutschland, zu 34% in der Schweiz und ansonsten in Italien generiert. Die wesentlichen Vermögenswerte befinden sich, mit Ausnahme von TEUR 22.601 in Italien, in Deutschland. Im Vorjahr wurden alle Umsatzerlöse in Deutschland erzielt. Die wesentlichen Vermögenswerte waren im Vorjahr in Deutschland. 3.17 Risikomanagement Das Risikomanagement des Capital Stage Konzerns zielt darauf ab, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und präzise zu bewerten. Die Risikoidentifikation ist daher für den Capital Stage Konzern von großer Bedeutung. Folgende Risiken aus finanziellen Vermögenswerten ergeben sich für den Capital Stage Konzern: Risiken in den Solar- und Windparks Bei der Auswahl der Solar- und Windparks legt der Capital Stage Konzern großes Augenmerk auf die Auswahl der Partner. Der Konzern prüft daher ausschließlich den Erwerb von Projekten oder Parks, die von großen, renommierten und seit vielen Jahren am Markt etablierten Projektierern und Herstellern errichtet wurden. Für den unwahrscheinlichen Fall einer eintretenden Leistungsminderung kann sich der Konzern auf langfristige Garantien der Hersteller stützen. Darüber hinaus bestehen für Sachmängel an den Anlagen Gewährleistungsvereinbarungen mit den Projektierern. F-75 Dem Risiko von Stillstandszeiten der Solar- und Windkraftwerke kann zeitnah entgegengewirkt werden, da die Betriebsführung und Überwachung der Anlagen dem Capital Stage Konzern selbst oder renommierten Partnern obliegen. Ergänzend dazu sind sämtliche Anlagen gegen das Risiko etwaiger Betriebsunterbrechungen versichert. Gegen Risiken aus der Betriebsführung Dritter, zum Beispiel fehlerhafter Wartung oder Reparaturen und daraus entstehende Schäden und Folgeschäden, hat sich der Konzern ebenfalls in ausreichendem Maße versichert. Gegen sonstige Schäden an den Anlagen ist auch hier entsprechender Versicherungsschutz vorhanden. Die Bewertung der Solar- und Windparks basieren auf langfristigen Investitionsplänen, die empfindlich auf Änderungen der Kapital- und Betriebskosten sowie Erträgen reagieren. Verschiedene Faktoren könnten dazu führen, dass ein Park unrentabel wird. Dies würde sich ebenfalls negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Die Risiken, die zu einer nachteiligen Entwicklung führen könnten, liegen jedoch weniger bei den Beteiligungen sondern eher in den branchen-, meteorologischen und technischen Risiken. Risiken im Bereich Finanzbeteiligungen Dem Bewertungsrisiko wird durch besondere Sorgfalt bei der Investitionsentscheidung Rechnung getragen. Eine umfassende Analyse der erfolgsbestimmenden Parameter des Unternehmens erfolgt im Rahmen der Due Diligence, zu der fallweise externe Experten hinzugezogen werden. Übersichtlich lesbare, relevante Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätskennzahlen und Soll-/ Istvergleiche auf inhaltlich und zeitlich verschiedenen Ebenen, legen Auffälligkeiten und Inkonsistenzen bei den Finanzbeteiligungen offen. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit werden Finanzbeteiligungen halbjährlich mittels Discounted Cashflow(DCF) und MultiplikatorVerfahren bewertet. Bei der DCF-Analyse werden die prognostizierten Free Cashflows mit einem risikogewichteten Zinssatz (WACC) auf den jeweiligen Stichtag diskontiert. Dadurch wird der theoretische Unternehmenswert ermittelt. Zur Verifizierung werden diesem Wert tatsächliche am Markt erzielte Bewertungen gegenübergesetzt. Hierzu werden die Unternehmenswerte aus vergleichbaren börsennotierten Unternehmen und vergleichbaren Transaktionen ins Verhältnis zu den jeweiligen Ertragswerten gesetzt. Das Ergebnis ist ein Multiplikator, der wiederum auf das jeweilige Portfoliounternehmen angewendet wird. Somit ist eine Plausibilisierung des theoretischen Wertes sichergestellt. Bei der Auswahl der Finanzbeteiligungen strebt der Konzern ausschließlich Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen mit zukunftsfähigen Geschäftsmodellen in Bereich der Erneuerbaren Energien/Umwelttechnologien an. Investitionskriterien sind unter anderem ein nachhaltiges Geschäftsmodell, ein erfahrenes Management, eine gute Marktposition sowie ein positiver operativer Cashflow. Die Partnerschaft mit der Capital Stage ist langfristig angelegt und erstreckt sich je nach Verlauf des Wachstumspfads der Finanzbeteiligungen typischerweise über einen Zeitraum von 5 bis 7 Jahren. Die Bewertung von Finanzbeteiligungen und die Abschätzung der zukünftigen Geschäftsentwicklung erweist sich oft als schwierig. Unerwartete Verluste bei Finanzbeteiligungen bis hin zur Insolvenz einer Finanzbeteiligung können sich negativ auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Konzerns auswirken. Zinsänderungsrisiken Die Solar- und Windparks sind in hohem Maße mit Fremdkapital zu festen Zinssätzen mit Laufzeiten zwischen zehn und achtzehn Jahren finanziert. Für diesen Zeitraum besteht daher kein Risiko aus einer Zinsänderung. 4. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung 4.1 Umsatzerlöse EUR 35.463.103,71 (Vorjahr: EUR 12.980.022,75) Umsatzerlöse werden erfasst, sofern die Lieferung oder Leistung erbracht ist, ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und dessen Bezahlung wahrscheinlich ist. Die Abrechnung und Zahlung der Einspeisevergütung für den Monat Dezember 2011 erfolgte im Folgejahr. Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse ist in der Segmentberichterstattung dargestellt. 4.2 Materialaufwand EUR 5.299.999,98 (Vorjahr: EUR 73.702,42) Hierbei handelt es sich um den Aufwand der Helvetic Energy GmbH aus dem Bezug von Waren sowie den Fremdstrombezug für den Betrieb der Solarparks. F-76 4.3 Sonstige Erträge EUR 10.620.970,64 (Vorjahr: EUR 3.685.083,17) Die sonstigen Erträge beinhalten unter anderem erfolgswirksam erfasste Erträge aus der Erstkonsolidierung in Höhe von TEUR 7.134. Der Capital Stage-Konzern hat gemäß IFRS 3 zum Zeitpunkt des Erwerbs der Solarparks Brandenburg und Lochau Kaufpreisallokationen durchgeführt, um die erworbenen Vermögenswerte und Schulden in den Konzernabschluss einzubeziehen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden sämtliche erworbenen Vermögenswerte und Schulden identifiziert und zum Fair Value bewertet. Hieraus haben sich Unterschiedsbeträge ergeben, die im Geschäftsjahr 2011 ergebniswirksam zu vereinnahmen waren. Die Position enthält ferner Erträge aus den Veräußerungen des Anteils an der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH (TEUR 2.756). Der Konzern erzielt darüber hinaus Erträge aus einem Auftrag für einen Modultausch in Bestandsparks in Höhe von TEUR 268. 4.4 Personalaufwand EUR 4.462.093,88 (Vorjahr: EUR 1.235.892,64) In 2011 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 51 (Vorjahr: acht Mitarbeiter) Davon waren fünf Mitarbeiter bei der Capital Stage AG, drei Mitarbeiter bei der Capital Stage Solar Service GmbH und 43 Mitarbeiter bei der Helvetic Energy GmbH beschäftigt. Eine Aufschlüsselung der Vorstandsvergütung ist in Pkt. 9 des Anhangs enthalten. Die Löhne und Gehälter enthalten Aufwendungen für Mitarbeiterboni. Für Tantieme-Zahlungen an den amtierenden Vorstand wurden TEUR 250 (Vorjahr: TEUR 100) aufgewendet. Aus dem Optionsprogramm (vgl. Pkt. 5.11) wurden im Jahr 2011 TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 26) Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2011 in TEUR Gehälter Personalaufwand Aktienoptionsplan Soziale Abgaben Gesamt 2010 in TEUR 4.085 1.131 30 26 347 79 4.462 1.236 4.5 Abschreibungen EUR 11.465.420,53 (Vorjahr: EUR 6.567.661,89) Unter dieser Position sind die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (TEUR 1.398, Vorjahr: TEUR 578) und Sachanlagen (TEUR 10.068, Vorjahr: TEUR 5.990) ausgewiesen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte entfallen im Wesentlichen (TEUR 1.389, Vorjahr: TEUR 575) auf die Abschreibung der aktivierten Stromeinspeiseverträge sowie Projektrechte. Die Abschreibungen auf Sachanlagen entfallen im Wesentlichen (TEUR 9.950, Vorjahr: TEUR 5.972) auf Photovoltaikanlagen. Außerplanmäßige Abschreibungen lagen weder im Berichtsjahr noch in der Vorperiode vor. 4.6 Sonstige Aufwendungen EUR 11.548.480,12 (Vorjahr: EUR 1.764.562,32) F-77 Art der Aufwendung 2011 2010 in TEUR in TEUR Beteiligungsprüfung und Beratung 194 154 Rechts- und Beratungskosten 102 71 6.752 0 156 88 96 77 Investors Relation und Designated Sponsoring 145 93 Raumkosten 336 153 Kosten Solarparks 830 578 2.850 548 87 2 11.548 1.764 Aufwand aus Bewertung der Finanzanlagen Abschluss- und Prüfungskosten Publikationen und Hauptversammlung Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes Grundsteuern und Kfz-Steuern GESAMT Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Kosten für den Betrieb der Parks, Akquisition und Verwaltung, Kosten der Börsennotiz, Kosten für Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfung sowie allgemeine Verwaltungskosten wie Raumkosten, Reisekosten, Versicherungen, Werbekosten, Telekommunikation, KFZ-Kosten und die Aufsichtsratsvergütungen. In den Kosten Solarparks sind Anschaffungsnebenkosten, die bei dem Erwerb der Solarparks entstanden und nicht aktivierungsfähig sind, und allgemeine Kosten für den Bau der Anlagen, Versicherungen und Pachtvergütungen enthalten. Die Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs enthalten unter anderem die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Helvetic Energy. 4.7 Finanzergebnis EUR - 8.096.457,70 (Vorjahr: EUR -5.251.723,74) Die Position setzt sich wie folgt zusammen: 2011 2010 (in TEUR) (in TEUR) Beteiligungsergebnis 295 0 Zinserträge Festgelder und Bankguthaben 417 150 -8.808 -5.402 -8.096 -5.252 Zinsaufwendungen Das Beteiligungsergebnis wurde von der GBA vereinnahmt. 4.8 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag EUR (Vorjahr: EUR -2.714.568,81 -118.206,43) Ergebnis vor Ertragsteuern Erwartete Ertragsteuern (30%) Differenzen aufgrund abweichender Steuersätze Nutzung steuerlicher Verlustvorträge 2011 2010 in TEUR in TEUR 5.213 1.772 -1.564 -532 12 -12 210 211 F-78 Wertberichtigung auf steuerliche Verlustvorträge Steuerfreie Erträge 0 -407 1.190 1.077 0 2 -958 -604 -2.229 -243 624 390 -2.715 -118 Periodenfremde Steuern Voraussichtlich nicht nutzbare neue Verlustvorträge Passivierung latenter Steuern auf Bewertungsunterschiede Erstmaliger Ansatz bisher nicht angesetzter aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge Ertragsteuern Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergeben sich im Wesentlichen aus einem latenten Steueraufwand in Höhe von TEUR 1.847 (Vorjahr: TEUR 118). Die Bildung latenter Steuern im Konzern erfolgt mit den jeweiligen unternehmensindividuellen Steuersätzen, die Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag berücksichtigen. Auf Grundlage der zurzeit in Deutschland geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen sind Beteiligungserträge und Erlöse aus Beteiligungsverkäufen unter bestimmten Umständen steuerbefreit. Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage AG, das Halten und Veräußern von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, ist insoweit bis auf eine Mindestbesteuerung in Höhe von 5% auf Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Dividendenerträge steuerbefreit. Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist jedoch insoweit vorzunehmen, als die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass Erträge mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden können. Eine Überprüfung der steuerlichen Verlustvorträge erfolgte im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung, die im Juli 2008 abgeschlossen wurde. Die Verlustvorträge belaufen sich zum 31. Dezember 2011 für den Konzern auf rd. TEUR 36.913 (Vorjahr TEUR 33.195) (Gewerbesteuer) und TEUR 33.478 (TEUR 24.934) (Körperschaftsteuer). Hiervon können Beträge in Höhe TEUR 35.282 (Vorjahr TEUR 30.266) (Gewerbesteuer) sowie TEUR 28.878 (Vorjahr TEUR 23.890) (Körperschaftsteuer) voraussichtlich nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Deshalb wurden hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Die Steuerlatenzen aufgrund von Bewertungsunterschieden entstanden bei den folgenden Bilanzposten: Latente Steuern in TEUR 2011 Aktiv 2010 Passiv Aktiv Passiv Immaterielle Vermögenswerte 0 9.625 0 3.399 Geschäfts- o. Firmenwert 0 0 0 0 Finanzanlagen 0 121 0 211 Sachanlagen 0 2.030 0 241 Verbindlichkeiten 0 572 0 0 Steuerliche Verlustvorträge 812 0 602 0 Kapitalbeschaffungskosten 144 0 24 0 Gesamt 956 12.348 626 3.851 0 0 0 0 956 12.348 626 3.851 Saldierung Bilanzausweis Der in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Steueraufwand beträgt bei einer laufenden Steuerbelastung von TEUR 868 (Vorjahr: TEUR 19) und einer latenten Steuerbelastung in Höhe von TEUR 1.847 (Vorjahr: TEUR 99) insgesamt TEUR 2.715 (Vorjahr: TEUR 118). F-79 5. Erläuterungen zur Konzernbilanz 5.1 Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte EUR 33.052.076,96 (Vorjahr: EUR 11.950.561,50) Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Projektrechte sowie die der Stromeinspeiseverträge TEUR 33.013 (Vorjahr: TEUR 11.948). Die Stromeinspeiseverträge werden über die Laufzeit der Abnahmeverträge abgeschrieben. 5.2 Geschäfts- oder Firmenwerte EUR 6.888.133,60 (Vorjahr: EUR 1.641.274,75 Die Firmenwerte stammen im Wesentlichen aus dem Erwerb der 100-prozentigen Geschäftsanteile an der Helvetic Energy GmbH (rd. 70% des Firmenwertes) sowie der bereits in 2010 erworbenen 100-prozentigen Geschäftsanteile an der Capital Stage Solar Service GmbH (rd. 20% des Firmenwertes). Der Firmenwert wird in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) einem Werthaltigkeitstest unterzogen. 5.3 Sachanlagen EUR 203.702.077,09 (Vorjahr: EUR 120.270.507,55) Die Entwicklung der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die Sachanlagen beinhalten die Photovoltaikanlagen der neu erworbenen Solarparks (TEUR 83.214, Vorjahr: TEUR 120.205) sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung (TEUR 283, Vorjahr: TEUR 65). 5.4 Finanzanlagen EUR 11.600.156,81 (Vorjahr: EUR 23.324.191,38) Bei den in den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich im Wesentlichen um die BlueTec GmbH & Co. KG (Anteil 10,0%), die Eneri PV Service SrL, Bozen/Italien, (Anteil 49%; Eigenkapital 31.12.2011 TEUR 2; Jahresergebnis 2011 TEUR -8) und die Inventux Technologies AG, Berlin, (Anteil 41,7%; Eigenkapital 31.12.2010 TEUR 4.026; Jahresüberschuss 2010 TEUR 1.807). Der 49,1%-Anteil an der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH wurde im Berichtsjahr veräußert. Die Calmatopo Holding AG ist im Berichtsjahr im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen worden. Im Vorjahr wurde der Anteil in den Finanzanlagen ausgewiesen. Der Anteil an der Inventux hat sich von 29,75% auf 41,7% erhöht. Die Beteiligungen wurden zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertänderungen werden erfolgswirksam erfasst. Die Finanzanlagen haben sich wie folgt entwickelt: in TEUR 2011 2010 23.324 23.256 Zugänge 769 68 Abgänge -5.741 0 Veränderungen durch Bewertung -6.752 0 Stand 31.12. 11.600 23.324 Stand 01.01. F-80 5.5 Sonstige Forderungen EUR 511.652,85 (Vorjahr: EUR 0,00) Dabei handelt es sich um Pacht-Vorauszahlungen. Diese haben eine Restlaufzeit zwischen 2 und 5 Jahren in Höhe von TEUR 83 und von über fünf Jahren von TEUR 429. 5.6 Vorräte EUR 1.911.219,87 (Vorjahr: EUR 0,00) Bei den Vorräten handelt es sich um Waren. 5.7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 6.048.700,33 (Vorjahr: EUR 107.936,62) Die Forderungen sind werthaltig und kurzfristig fällig. Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag waren nicht erforderlich. Zum Bilanzstichtag gab es keine überfälligen Forderungen. 5.8 Übrige kurzfristige Vermögenswerte EUR 3.512.448,57 (Vorjahr: EUR 1.004.575,51) Die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: in TEUR 31.12.2011 31.12.2010 Nicht finanzielle Vermögenswerte 3.180 719 Sonstige kurzfristige Forderungen 333 286 4.024 1.005 Die übrigen Vermögenswerte sind zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag waren nicht erforderlich. Die nicht finanziellen Vermögenswerte betreffen Erstattungsansprüche aus Verkehrssteuern in Höhe von TEUR 2.756 (Vorjahr: TEUR 719) und beinhalten im Wesentlichen noch nicht erstattete/noch nicht fällige Vorsteuerguthaben. Die Vorsteuerguthaben sind im Geschäftsjahr 2012 erstattet worden. Bei den sonstigen kurzfristigen Forderungen handelt es sich vor allem um Pachtvorauszahlungen. 5.9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente EUR (Vorjahr: EUR 31.798.198,60 22.644.432,66) Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind EUR 12,4 Mio. (Vorjahr: EUR 9,9 Mio.) Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden Banken bei den Solarparks als Sicherheiten dienen und kurzfristig nicht frei verfügbar sind. Die Entwicklung der liquiden Mittel, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Cashflow-Rechnung dargestellt. F-81 5.10 Eigenkapital EUR 91.585.823,08 (Vorjahr: EUR 63.082.748,66) Die Entwicklung des Postens Eigenkapital wird im Rahmen des Konzerneigenkapitalspiegels dargestellt. Der Vorstand der Capital Stage AG hat am 15. Juni 2011 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 15. Juni 2011 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrech der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist von EUR 27.719.999,00 um EUR 6.929.999,00 auf EUR 34.649.998,00 durch Ausgabe von 6.929.999 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EU 2,10 je Aktie erhöht worden. Die Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister erfolgte am 6. Juli 2011. Der Vorstand hat ferner am 16. September 2011 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. Juni 2011 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 16. September 2011 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist von EUR 34.649.998,00 um EUR 3.464.998,00 auf EUR 38.114.996,00 durch Ausgabe von 3.464.998 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 2,40 je Aktie erhöht worden. Die Erhöhung des Grundkapitals ist am 19. September 2011 in das Handelsregister eingetragen worden. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 15. Juni 2016 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt nominal EUR 10.395.001,00 gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 10.395.001 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Er ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Beachtung weiterer Bedingungen auszuschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der §§ 4 Abs. 1, 6 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals und, falls das Genehmigte Kapital bis zum 15. Juni 2016 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 10.080.000,00 durch Ausgabe von bis zu 10.080.001 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einer hundertprozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 bis zum 30. Mai 2012 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreises. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Die Options- und/oder Wandelanleihen sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Er ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Beachtung weiterer Bedingungen auszuschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1, 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals II und, falls das Bedingte Kapital II bis zum 30. Mai 2012 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. F-82 Der Konzernbilanzgewinn ergibt sich wie folgt: in TEUR 31.12.2011 31.12.2010 -900 1.653 Gewinnvortrag 16.618 14.965 Konzernbilanzgewinn 15.718 16.618 Konzernjahresergebnis nach Anteilen Dritter Die Kapitalrücklage (TEUR 17.178) stammt aus einer am 28. Januar 2002 im Handelsregister eingetragenen Erhöhung des Grundkapitals (TEUR 2.520) und aus dem Aufgeld der im Jahr 2010 (TEUR 2.464) und im Berichtsjahr durchgeführten Kapitalerhöhungen (TEUR 12.194). Die Gewinnrücklagen (TEUR 13.705) entsprechen den anderen Gewinnrücklagen im Einzelabschluss der Capital Stage AG. Sie können vom Vorstand der Capital Stage AG jederzeit aufgelöst werden. Kapitalmanagement Ziel des Kapitalmanagements ist es, sicherzustellen, dass der Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Das langfristige Ziel des Konzerns ist die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes. Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über eine Eigenkapitalquote von 30,53% (Vorjahr: 34,74%). Die nachfolgende Tabelle zeigt das Eigenkapital, die Eigenkapitalquote und den Bestand an Zahlungsmitteln. 31.12.2011 31.12.2010 Eigenkapital in TEUR 91.586 63.083 Eigenkapitalquote in % 30,53 34,74 31.798 22.644 Zahlungsmittel 5.11 Aktienoptionsplan Um der Capital Stage AG die Gewährung von Aktienoptionen als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung zu ermöglichen, hat die Hauptversammlung der Capital Stage AG am 31. Mai 2007 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.520.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 2.520.000 auf den Inhaber lautende Aktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital I). Das Bedingte Kapital I dient zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 von der Capital Stage AG im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2007 (AOP 07) in der Zeit vom 1. Juni 2007 bis zum 30. Mai 2012 ausgegeben werden. Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst die Mitglieder des Vorstands sowie ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Capital Stage AG. In den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 wurden jeweils Optionsrechte angeboten. Je eine Option berechtigt zum Bezug je einer auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien der Capital Stage AG. Es steht dem Optionsinhaber frei, einzelne oder alle Optionen auf einmal auszuüben. Von den im Geschäftsjahr 2011 gewährten Aktienoptionen entfallen auf den Vorstand 200.000 (Vorjahr: 100.000) Optionen und auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft 150.000 (Vorjahr: 50.000) Optionen. Im Geschäftsjahr sind keine Optionen verfallen. Um eine langfristige Anreizwirkung zu erzeugen, können die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen erstmals nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt zwei Jahre. Der Bezugspreis (Basispreis) entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Capital Stage AG-Aktie im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den vorangegangenen fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausgabe der Bezugsrechte. Voraussetzung für die Ausübung eines Bezugsrechts ist, dass das Erfolgsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Kurs der Capital Stage AG-Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Basispreis um mindestens 25% übersteigt. Als maßgeblicher Ausübungszeitraum gilt derjenige Ausübungszeitraum, in dem die betroffenen Bezugsrechte erstmals aufgrund der Erreichung oder Überschreitung des Erfolgsziels ausgeübt werden können. F-83 Jahr der Zuteilung 2011 2010 2009 2008 1.010.000 1.085.000 1.010.000 0 17.06.2013- 01.04.2012- 24.06.2011- 16.06.2016 31.03.2015 23.06.2014 01.04.201031.03.2013 Basispreis (Arbeitnehmer) EUR 2,22 EUR 1,96 EUR 1,97 EUR 1,87 Basispreis (Vorstand) EUR 2,22 EUR 1,96 EUR 1,97 EUR 2,20 Ausübungshürde bei Ausgabe (Arbeitnehmer) EUR 2,78 EUR 2,45 EUR 2,46 EUR 2,34 Ausübungshürde bei Ausgabe (Vorstand) EUR 2,78 EUR 2,45 EUR 2,46 EUR 2,75 Angebotene Optionen (Stück) 350.000 150.000 450.000 1.010.000 Angenommene Optionen (Stück) 350.000 150.000 450.000 1.010.000 0 225.000 375.000 0 1.360.000 1.010.000 1.085.000 1.010.000 860.000 0 0 0 Beststand am 01.01. (Stück) Ausübungszeitraum Verfallene Optionen (Stück) Bestand am 31.12 (Stück). Ausübbar zum 31.12. (Stück) Die Aktienoptionen sind gemäß IFRS 2 mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) in der Bilanz erfasst worden, wobei der Fair Value als Personalaufwand über die Sperrfrist (vesting period) zu verteilen ist. Die Optionsrechte sind daher jeweils bei Ausgabe anhand eines geeigneten Modells zu bewerten. In die Bewertung müssen die kapitalmarktorientierten Merkmale der Optionsrechte einfließen. Nicht kapitalmarktorientierte Merkmale, dazu gehört beispielsweise die zweijährige Wartefrist, sind über eine erwartete Mitarbeiterfluktuation abzubilden. Der sich aus dem Wert einer Option und des geschätzten Bestandes am Ende der Wartefrist ergebende Gesamtwert ist pro rata über die Wartefrist zu verteilen und als Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die erwartete Fluktuationsrate basiert auf der Fluktuation der letzten Jahre. Die 2011 ausgegebenen Optionen wurden anhand eines Binomialoptionspreismodells bewertet. Für die Bewertung wurde ein Kurs von EUR 2,22 je Aktie zum Zeitpunkt der Ausgabe unterstellt. Sofern relevant, wurde die im Modell verwendete voraussichtliche Optionslaufzeit auf Basis der besten Schätzungen des Managements bezüglich des Einflusses der Nichtübertragbarkeit, Ausübungsbeschränkungen einschließlich der Wahrscheinlichkeit, dass die an die Option gekoppelten Marktbedingungen erfüllt werden, und Annahmen zum Ausübungsverhalten angepasst. Den Berechnungen liegt eine erwartete Volatilität in Höhe von 51,28% zugrunde, die auf der historischen Volatilität von einem Jahr vor Ausgabe beruht. Darüber hinaus wurde ein risikofreier Zinssatz von 3,79% p.a. sowie eine Ausübungshürde von EUR 2,78 unterstellt. Die Liquidität in der Aktie wurde mit der Liquidität innerhalb der Peer-Group der Capital Stage AG verglichen. Aufgrund der deutlich geringen Liquidität in der Aktie wurde auf den ermittelten Optionswert ein Abschlag vorgenommen. Aus diesem Optionsprogramm wurden im Jahr 2011 TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 26) Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In den Folgejahren sind aus dem aufgelegten Programm voraussichtlich TEUR 43 noch zu berücksichtigen. Die tatsächliche Höhe ist von der Fluktuation der Berechtigten bis zum Ende der Sperrfrist abhängig. Der gewichtete Durchschnittskurs (Fair Value) der im Jahr 2011 gewährten Aktienoptionen beträgt zum Bilanzstichtag EUR 0,156. Der gewichtete Durchschnittskurs (Fair Value) aller zum 31. Dezember 2011 bestehenden Aktienoptionen beträgt EUR 0,11 (Vorjahr: EUR 0,06). 5.12 Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Finanzschulden EUR 196.046.562,98 (31.12.2010 EUR 114.635.714,17) F-84 Art der Gesamtbetrag Mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr Verbindlichkeit in EUR Mit einer Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 4.533.659,59 4.533.659,59 0,00 0,00 (2.427.307,93) (2.427.307,93) (0,00) (0,00) Sonstige kurzfristige Schulden 3.062.914,13 3.062.914,13 0,00 0,00 (Vorjahr) (649.882.43) (649.882,43) (0,00) (0,00) 168.195.136,74 10.231.835,95 47.502.618,20 110.460.682,59 (Vorjahr) Finanzschulden (Vorjahr) (111.384.681,01) Leasingverbindlichkeiten (Vorjahr) Sonstige Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen (Vorjahr) Summe aller Verbindlichkeiten (Vorjahr) (6.959.027,00) (28.641.027,00) (75.784.627,01) 19.828.349,64 898.235,14 5.484.505,96 13.445.608,54 (0,00) (0,00) (0,00) (0,00) 426.502,88 0,00 0,00 426.502,88 (173.842,80) (0,00) (0,00) (173.842,80) 196.046.562,98 18.726.644,81 52.987.124,16 124.332.794,01 (114.635.714,17) (10.036.217,36) (28.641.027,00) (175.958.469,81) Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um erhaltene Rechnungen der Lieferanten, die bei der Erstellung der Solarparks in Italien beteiligt waren. Die Zahlung der Rechnungen erfolgte am Anfang des Folgejahres. Der Marktwert der Finanzschulden beträgt zum 31. Dezember 2011 TEUR 132.981 (Vorjahr: TEUR 124.556). Der Marktwert der Leasingverbindlichkeiten beträgt TEUR 18.378. Die Marktwerte der weiteren Verbindlichkeiten entsprechen aufgrund deren kurzfristigen Laufzeit den Buchwerten. Die Zuführung zu den Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen in Höhe von TEUR 233 (Vorjahr: TEUR 117) wurde ergebnisneutral durch die Erfassung eines korrespondierenden Vermögenswertes im Anlagevermögen erfasst. Die Rückstellungen werden jährlich aufgezinst. Im Geschäftsjahr 2011 wurden keine Rückstellungsbeträge aufgelöst oder verbraucht. Der Aufwand aus der Aufzinsung beträgt im Geschäftsjahr 2011 TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 9). Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entfallen auf: in TEUR Personal- und Sozialbereich Ausstehende Rechnungen Sonstige Steuern Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige Gesamt 31.12.2011 31.12.2010 119 99 1.016 267 476 0 1.266 0 186 284 3.063 650 F-85 Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing stellen sich wie folgt dar: in TEUR Mindestleasingzahlungen 31.12.2011 Barwert der Mindestleasingzahlungen 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2010 mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 928 0 898 0 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren 6.206 0 5.484 0 mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren 20.124 0 13.446 0 Summe 27.258 0 19.828 0 abzüglich Finanzierungskosten -7.430 0 0 0 Barwert der Mindestleasingzahlungen 19.828 0 19.828 0 davon kurzfristig Verbindlichkeiten davon langfristige Verbindlichkeiten 898 18.930 6. Zusätzliche Angaben zu den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten Der seit Beginn des Geschäftsjahres 2007 verpflichtend anzuwendende Standard IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) fordert umfangreiche Angaben zu den Finanzinstrumenten. Diese Angaben sollen Aufschluss über die Bedeutung von Finanzinstrumenten für die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens geben sowie Art und Umfang des von einem Finanzinstrument ausgehenden Risikos einschätzbar machen und helfen, dass Risikomanagement (IFRS 7) der Unternehmensleitung zu beurteilen. Finanzinstrumente sind in Klassen einzuteilen, d.h. Finanzinstrumente, die sich in ihren Ausstattungsmerkmalen ähneln, sind in einer Klasse zusammenzufassen. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf diese Klassen bzw. die Bewertungskategorien nach IAS 39. Aufgrund der Risikostruktur, der Fristigkeit bzw. Liquidierbarkeit sowie der Behandlung im Rahmen des Risikomanagements und der Art der Bewertung werden die gehaltenen Finanzinstrumente in die folgende Klasse aufgeteilt: Nicht börsenorientierte Beteiligungen, die der IAS 39 Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ zugeordnet worden sind. Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzanlagen beinhalten die Beteiligungen an der BlueTec GmbH & Co. KG, der Eneri PV Service SrL und der Inventux Technologies AG. Die Zuordnung der Beteiligungen in die IAS 39-Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ erfolgte wegen der einheitlichen Steuerung der Finanzinstrumente über das Risikomanagementsystem und ihrer Beurteilung der Wertentwicklung auf der Grundlage der beizulegenden Zeitwerte. Das mit den Finanzinstrumenten verbundene maximale Risiko entspricht grundsätzlich den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten. Im Wesentlichen ergibt sich das maximale Risiko aus den Finanzanlagen. Bei den in den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich um Vermögenswerte, die nicht ohne weiteres kurzfristig veräußert werden können. Darüber hinaus verteilt sich der Buchwert nicht gleichmäßig über die beiden Beteiligungen, so dass bereits der Ausfall der Beteiligung mit höherem Buchwert ein erhebliches Risiko darstellen kann. Die Beteiligungsunternehmen sind dem Bereich der Erneuerbaren Energien/Umwelttechnik zuzuordnen. Eine Risikokonzentration auf diesem Markt besteht jedoch nicht, da sich der Bereich der Erneuerbaren Energien/Umwelttechnik aus mehreren Teilmärkten zusammensetzt und die Beteiligungen des Konzerns sich nicht auf einen Teilmarkt konzentrieren. Über die Entwicklung der Märkte wird ausführlich im Lagebericht und über deren Risiken im Risikobericht berichtet. F-86 Die übrigen in der Konzernbilanz ausgewiesenen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden in den Klassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und sonstige kurzfristige Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzschulden und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten aufgeteilt. Es handelt sich hierbei um kurzfristige finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, deren Buchwerte den Anschaffungskosten entsprechen. Aus diesen Risikoklassen ergeben sich letztlich keine für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns bedeutsamen Kredit- bzw. Ausfallrisiken, da die Forderungen weder überfällig noch wertberichtigt und zum Zeitpunkt des Konzernabschlusses bereits weitestgehend beglichen bzw. sicher angelegt (Festgelder) sind. Somit entsprechen ihre Buchwerte im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert. Nachfolgend werden die Buchwerte der Finanzinstrumente, aufgegliedert nach den Bewertungskategorien von IAS 39, dargestellt (unter Einbeziehung der Aufteilung nach Risikoklassen): in EUR 31.12.2011 31.12.2010 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte *) 11.600.156,81 23.342.191,38 Finanzanlagen (nicht börsennotierte Beteiligungen) 11.600.156,81 23.324.191,38 Kredite und Forderungen 43.358.402,22 23.037.982,95 6.048.700,33 107.936,62 332.634,54 285.613,67 31.798.198,60 22.644.432,66 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 195.196.242,10 114.372.592,71 Finanzschulden, langfristig 157.963.300,79 104.425.654,01 Finanzschulden, kurzfristig 10.231.835,95 6.959.027,00 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.533.659,59 2.427.307,93 Sonstige kurzfristige Schulden 3.062.914,13 560.603,77 AKTIVA Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige Forderungen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente PASSIVA *) Es gibt keine anderen Kategorien, die einer anderen Bewertungsmethode unterzogen wurden Die folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten dar: in TEUR 31.12.2011 31.12.2010 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 6.458 0 Summe der Nettoverluste 6.458 0 Die Nettoverluste der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte beinhalten marktbedingte Wertänderungen (TEUR -6.752, Vorjahr: TEUR 1.033) und laufende Erträge (TEUR 294, Vorjahr: TEUR 108). Die Gesamtzinserträge und Aufwendungen für zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: in EUR Zinserträge aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 31.12.2011 31.12.2010 416.718,95 150.507,74 Zinsaufwendungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -8.807.776,65 -5.402.231,48 Saldo Gesamtzinserträge/-aufwendungen -8.391.057,70 -5.251.723,74 F-87 Die Gesamtzinserträge entfallen überwiegend auf Festgeldanlagen (TEUR 416, Vorjahr: TEUR 151). Verluste aus Wertminderung sind im Berichtsjahr nicht angefallen. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente enthalten mit Ausnahme der Finanzschulden keine stillen Reserven und Lasten, d.h. der Buchwert sämtlicher weiterer in der Bilanz ausgewiesenen Finanzinstrumente entspricht ihrem Zeitwert. Der Zeitwert der Finanzschulden und der Leasingverbindlichkeiten beträgt TEUR 151.359 (Vorjahr: TEUR 124.556). Wesentliche zu benennende Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiken bestehen nicht, Sicherheiten für Kredite und Forderungen werden nicht gehalten. Hinsichtlich der Bewertungsmethoden sowie der für die Bewertung zugrunde gelegten Annahmen wird auf die Erläuterungen im Rahmen des Risikomanagements (vgl. 3.17) verwiesen. Die Bewertung erfolgte sowohl auf Basis von Transaktionspreisen bzw. externen Wertindikationen (z.B. indikativen Angeboten) bzw. unter Verwendung von Bewertungsmethoden im Sinne von IAS 39 AG74 (DCF Verfahren bzw. Multiplikator-Verfahren). Dabei wurde soweit wie möglich auf Marktdaten zurückgegriffen (Basiszinssatz, Marktrisikoprämie, Risikoaufschläge aus vergleichbaren börsennotierten Anteilen mittels Peer-Group-Analyse sowie Plausibilisierung der unternehmensspezifschen Cashflows anhand von öffentlichen Studien und Marktanalysen). Auf öffentliche Kursangebote konnte nicht zurückgegriffen werden. Aus der Anwendung der genannten Bewertungsverfahren ergab sich zum 31. Dezember 2011 eine erfolgswirksame Zeitwertveränderung in Höhe von TEUR -6.752. Im Vorjahr ergab sich keine erfolgswirksame Zeitwertänderung. Um die Genauigkeit der Bewertung zu erhöhen und einen Eindruck hinsichtlich der Schätzungenauigkeit zu erlangen, wurden im Anschluss an die Bewertungen die Sensitivitäten analysiert. Hierzu wurden die der Bewertung zugrunde gelegten Parameter variiert, wobei die Variation im Rahmen vernünftigerweise für möglichgehaltener Werte erfolgte. Hiernach ergab sich, in Abhängigkeit der Besonderheiten der jeweiligen Bewertung, eine Schwankungsbreite von etwa +/-10%. Dies entspricht einer Wertschwankung von insgesamt ca. EUR 1,155 Mio., die sich sowohl positiv wie negativ auf das Ergebnis und das Eigenkapital des Capital StageKonzerns auswirken würde. In diese Betrachtung wurden alle Beteiligungen einbezogen. Liquiditätsrisiken aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich nicht, da der Konzern über Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von EUR 31,8 Mio. (Vorjahr: EUR 22,6 Mio.) verfügt sowie aus den laufenden Solar- und Windparks Zahlungsströme mit hoher Sicherheit erwartet werden, die die Zins- und Tilgungszahlungen und die finanziellen Verbindlichkeiten hieraus problemlos laufzeitäquivalent bedient werden können. Die Liquidität des Konzerns wird fortlaufend überwacht. 7. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung ist in einer gesonderten Rechnung dargestellt. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel im Capital Stage-Konzern. Der Finanzmittelfonds entspricht der Definition der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die unter den Erläuterungen der wesentlichen Bewertungsgrundsätze wiedergegeben ist. Die Kapitalflussrechnung wurde in Übereinstimmung mit IAS 7 erstellt und gliedert die Veränderungen der liquiden Mittel nach Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind EUR 12,4 Mio. (Vorjahr EUR: 10,0 Mio.) Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden Banken bei den Solarparks als Sicherheit dienen und kurzfristig nicht frei verfügbar sind. Zinszahlungen werden in voller Höhe im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Im Jahr 2011 sind Zinszahlungen in Höhe von TEUR 8.808 (Vorjahr: TEUR 5.381) erfolgt. Steueraufwand ist im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 868 (Vorjahr: Steuererstattung TEUR 901) enthalten. 8. Haftungsverhältnisse und sonstige Verpflichtungen Für einen Mietvertrag bestehen Verpflichtungen unverändert gegenüber dem Vorjahr in Höhe von TEUR 134. Daneben bestehen Standard-Leasing-Verträge, deren Klassifizierung nach IAS 17.8 im sogenannten Operating-Leasing erfolgt. Die Leasinggegenstände werden beim Leasinggeber aktiviert und nicht beim Leasingnehmer. Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen beträgt aufgrund von unkündbaren OperatingLeasing-verhältnissen für den Zeitraum länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren TEUR 68 (Vorjahr: TEUR 85). Für mehr als fünf Jahre fallen keine Leasingzahlungen an, weil der längste Vertrag nur bis November 2013 läuft. Diese Angaben erfolgen nach IAS 17.35. F-88 in TEUR Sonstige Verpflichtungen 1 Jahr Sonstige Verpflichtungen 1 bis 5 Jahre Sonstige Verpflichtungen über 5 Jahre 134 0 0 39 68 0 436 1.848 6.471 Mietverträge Leasingverträge Pachtverträge Der Aufwand aus Leasingverpflichtungen betrug im Geschäftsjahr TEUR 71 (Vorjahr: TEUR 55); für Pachten TEUR 365. Darüber hinaus besteht ein Bestellobligo in Höhe von TEUR 17.446 (Vorjahr: TEUR 5.759) für Photovoltaikanlagen bzw. Vorjahr Windkraftanlagen. 9. Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand Vorstandsvorsitzender der Capital Stage AG ist Herr Felix Goedhart, Hamburg, Herr Dr. Zoltan Bognar ist als weiterer Vorstand für die Capital Stage AG tätig. Angaben zu weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Beiräten: Felix Goedhart Gottfried Schulz GmbH & Co.KG, Ratingen, Verwaltungsratsmitglied BlueTec GmbH & Co. KG, Trendelburg, Mitglied des Beirats GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH, Hamburg, Mitglied des Beirats (bis zum 5. September 2011) Inventux Technologies AG, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrats (Vorsitz seit dem 9. August 2011) Präsident des Verwaltungsrats der Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz Dr. Zoltan Bognar Inventux Technologies AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum TEUR 785 (Vorjahr TEUR 629). Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: in EUR Erfolgsunabhängige Leistungen Erfolgsabhängige Leistungen Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung Felix Goedhart 269.551,68 150.000,00 4.211,00 Dr. Zoltan Bognar 257.223,72 100.000,00 4.211,00 Erfolgsunabhängige Leistungen Erfolgsabhängige Leistungen Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung Felix Goedhart 268.569,81 100.000,00 9.628,00 Dr. Zoltan Bognar 251.142,62 0,00 0,00 Vorjahr: in EUR Bei den erfolgsabhängigen Leistungen handelt sich um eine Tantieme für das Geschäftsjahr 2010 bzw. 2009. Ferner hat der Aufsichtsrat dem Vorstand im Geschäftsjahr 2011 200.000 (Vorjahr: 100.000) Aktionenoptionen zu einem Optionspreis in Höhe von EUR 2,22 je Aktie gewährt. Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung betrug TEUR 19. Die Gewährung erfolgte im Rahmen des Aktienoptionsprogrammes 2007 (AOP 2007). Der hieraus im Geschäftsjahr in der Gewinn- und -Verlustrechnung erfasste Aufwand beträgt TEUR 8 (Vorjahr TEUR 4). F-89 Aufsichtsrat Vorsitzender Dr. Manfred Krüper, selbständiger Unternehmensberater, Essen Stellv. Vorsitzender Alexander Stuhlmann, selbständiger Unternehmensberater, Hamburg Weitere Mitglieder Berthold Brinkmann, Rechtsanwalt, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer bei der Brinkmann & Partner Partnergesellschaft, Hamburg Dr. rer. pol. Cornelius Liedtke, Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, Hamburg Albert Büll, Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, Hamburg Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke, Unternehmer, Hagen Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten / Beiräten: Dr. Manfred Krüper Coal & Minerals GmbH, Düsseldorf, Vorsitzender des Aufsichtsrats Caterpillar Europe GmbH, Lünen, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats SAG Group GmbH, Langen, Vorsitzender des Aufsichtsrats Power Plus Communication GmbH, Mannheim, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit dem 2. April 2011 Odewald & Cie, Berlin, Mitglied des Beirats EQT Partners Beteiligungsberatung GmbH, München, Senior Advisor Alexander Stuhlmann alstria offce REIT AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats Euro-Aviation Versicherungs-AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats HCI Capital AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Otto Dörner GmbH & Co. KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats Frank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Vorsitzender des Beirats Siedlungsbaugesellschaft Hermann und Paul Frank mbH & Co. KG, Hamburg, Vorsitzendes des Beirats Studio Hamburg Berlin Brandenburg GmbH, Berlin, Mitglied des Beirats Ludwig Görtz GmbH, Hamburg, Mitglied des Verwaltungsrats HASPA Finanzholding, Hamburg, Mitglied des Kuratoriums Berthold Brinkmann Rügen Fisch AG, Sassnitz, Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. rer. pol. Cornelius Liedtke GL Aktiengesellschaft, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 15. Juni 2011 Dichtungstechnik G. BRUSS GmbH & Co. KG, Hoisdorf, Mitglied des Beirats seit dem 17. Juni 2011 F-90 Albert Büll Verwaltung URBANA Energietechnik AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Verwaltung Kalorimeta AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Kalorimeta AG & Co.KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats URBANA Energietechnik AG & Co.KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, Mitglied des Verwaltungsrats Dichtungstechnik G. BRUSS GmbH & Co. KG, Hoisdorf, Mitglied des Beirats seit dem 17. Juni 2011 Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke Douglas Holding AG, Hagen/Westfalen, Vorsitzender des Aufsichtsrats Deutsche Euroshop AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Kalorimeta AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des Beirats URBANA Energietechnik AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des Beirats Die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr zurückgestellten Gesamtbezüge des Aufsichtsrates belaufen sich auf TEUR 134 (Vorjahr: TEUR 134) (Vergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Für die Vorfinanzierung des Erwerbs von Solarparks wurde der Capital Stage IPP GmbH von nahestehenden Personen gemäß IAS 24 ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von 7,5 Mio. EUR zu einem marktüblichen Zins gewährt. Die Zinsaufwendungen für dieses Darlehen betrugen TEUR 138. Die Darlehen wurden in zwei Rückzahlungen innerhalb von 11 bzw. 14 Wochen wieder getilgt. F-91 10. Corporate Governance Die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG wurde abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. 11. Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 berechnete Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt TEUR 98 (Vorjahr: TEUR 77) und entfällt in Höhe von TEUR 91 (Vorjahr: TEUR 70) auf Abschlussprüfungsleistungen und in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 7) auf sonstige Leistungen. Von den Abschlussprüfungsleistungen betreffen TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 0) das Vorjahr. 12. Mitteilungspflichten Die Capital Stage AG hat in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 07. März 2012 folgende Mitteilungen gem. § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG erhalten: Die LRI Invest S.A., Munsbach, Luxembourg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der LRI Invest S.A., Munsbach, Luxemburg, am 18. März 2011 die Schwelle von 5% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, (WKN 609500), unterschritten hat und nunmehr 4,88% (1.352.147 Stimmrechte) beträgt. Die LRI Invest S.A., Munsbach, Luxembourg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der LRI Invest S.A., Munsbach, Luxemburg, am 14. April 2011 die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, (WKN 609500), unterschritten hat und nunmehr 0,74% (204.810 Stimmrechte) beträgt. Die M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06. Juli 2011 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 06. Juli 2011 die in §21 Abs. 1 WpHG angeführten Schwellen von 3%, 5%, 10% und 15% überschritten hat und nunmehr 19,99% (6.929.999 Stimmrechte) beträgt. Darüber hinaus hat uns die M.M. Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA, Hamburg, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der M.M. Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 06. Juli 2011 die in § 21 Abs. 1 WpHG angeführten Schwellen von 3%, 5%, 10% und 15% überschritten hat und nunmehr 19,99% (6.929.999 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche dieser Stimmrechte sind der M.M. Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die M.M. Warburg & CO KGaA zuzurechnen. Name des kontrollierten Unternehmens ist die M.M. Warburg & CO KGaA. Die AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 11. Juli 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 06. Juli 2011 die Schwelle von 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 21,56% (7.470.000 Stimmrechte) beträgt. Die Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 11. Juli 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 06. Juli 2011 die Schwelle von 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 22,58% (7.822.638 Stimmrechte) beträgt. Die M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 14. Juli 2011 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 12. Juli 2011 die in § 21 Abs. 1 WpHG angeführten Schwellen von 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten hat und nunmehr 0,00% (0 Stimmrechte) beträgt. Darüber hinaus hat uns die M.M. Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA, Hamburg, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der M.M. Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 12. Juli 2011 die in § 21 Abs. 1 WpHG angeführten Schwellen von 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten hat und nunmehr 0,00% (0 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche dieser Stimmrechte sind der M.M. Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die M.M. Warburg & CO KGaA zuzurechnen. Name des kontrollierten Unternehmens ist die M.M. Warburg & CO KGaA. F-92 Die Blue Elephant Venture GmbH, Pöcking, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 22. August 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Blue Elephant Venture GmbH, Pöcking, Deutschland, am 12. Juli 2011 die Schwelle von 5% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, (WKN 609 500) überschritten hat und nunmehr 7,40% (2.562.500 Stimmrechte) beträgt. Herr Dr. Peter-Alexander Wacker, Deutschland, hat uns darüber hinaus gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass er die Schwelle von 5% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 12. Juli 2011 überschritten hat und nunmehr 7,40% (2.562.500 Stimmrechte) hält. 7,40% (2.562.500 Stimmrechte) der Stimmrechte sind ihm über die Blue Elephant Venture GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 20. September 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 19. September 2011 die Schwelle von 20% unterschritten hat und zu diesem Tag 19,60% (7.470.000 Stimmrechte) beträgt. Die Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 20. September 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 19. September 2011 die Schwelle von 10% unterschritten hat und zu diesem Tag 9,74% (3.710.858 Stimmrechte) beträgt. Die RTG Beteiligungs GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 29. Februar 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der RTG Beteiligungs GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwelle von 3%, unterschritten hat und nunmehr zu diesem Tag 2,50% (1.210.000 Stimmrechte) beträgt. Herr Felix Goedhart, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 29. Februar 2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwelle von 3% unterschritten hat und nunmehr zu diesem Tag 2,50% (1.210.000 Stimmrechte) beträgt. 2,50% (1.210.000 Stimmrechte) der Stimmrechte sind ihm über die RTG Beteiligungs GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 02. März 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard Allee 20, 40227 Düsseldorf, an der Capital Stage AG, Brodschrangen 4, 20457 Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% überschritten hat und an diesem Tag 21,25% (10.285.006 Stimmrechte) betrug. Des Weiteren hat uns die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, an der Capital Stage AG, Brodschrangen 4, 20457 Hamburg, am 01. März 2012 die Schwellen von 20%, 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00% (2 Stimmrechte) betrug. Die Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 07. März 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwelle von 20% unterschritten hat und zu diesem Tag 16,628% (8.047.858 Stimmrechte) beträgt. Freigabe zur Weitergabe an den Aufsichtsrat Der zum 31. Dezember 2011 aufgestellte Konzernabschluss wurde mit Datum vom 30. März 2012 durch den Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. F-93 [Diese Seite wurde absichtlich freigelassen.] F-94 13. Konzernanlagenspiegel in EUR Sonstige immateriel- Stromeinspeiseverträge le Vermögenswerte /Projektrechte Firmenwert Anschaffungskosten Stand 01.01.2010 51.650,71 300.000,00 158.527,72 424,00 0,00 0,00 Veränderung Konsolidierungskreis 0,00 12.226.469,00 1.482.747,03 Abgänge 0,00 0,00 0,00 Veränderung Fair Value Bewertung 0,00 0,00 0,00 52.074,71 12.526.469,00 1.641.274,75 46.721,71 3.125,00 0,00 Zugänge 2.755,50 575.380,00 0,00 Abgänge 0,00 0,00 0,00 49.477,21 578.505,00 0,00 Buchwert 31.12.2009 4.929,00 296.875,00 158.527,72 Buchwert 31.12.2010 2.597,50 11.947.964,00 1.641.274,75 Stand 01.01.2011 52.074,71 12.526.469,00 1.641.274,75 Zugänge 38.637,78 0,00 0,00 6.579,76 22.454.001,57 5.246.858,85 Abgänge 0,00 0,00 0,00 Veränderungen Fair Value Bewertung 0,00 0,00 0,00 Umbuchungen 0,00 0,00 0,00 52,17 0,00 0,00 97.344,42 34.980.470,57 6.888.133,60 49.477,21 578.505,00 0,00 Zugänge 8.659,05 1.389.094,16 0,00 Abgänge 0,00 0,00 0,00 Währungsumrechnung 2,61 0,00 0,00 58.138,87 1.967.599,16 0,00 Buchwert 31.12.2010 2.597,50 11.947.964,00 1.641.274,75 Buchwert 31.12.2011 39.205,55 33.012.871,41 6.888.133,60 Zugänge Stand 31.12.2010 Abschreibungen Stand 01.01.2010 Stand 31.12.2010 Anschaffungskosten Veränderungen Konsolidierungskreis Währungsumrechnung Stand 31.12.2011 Abschreibungen Stand 01.01.2011 Stand 31.12.2011 F-95 Sonstige Sachanlagen Anlagen im Bau Photovoltaikanlagen Finanzanlagen Summe 101.987,72 0,00 15.281.957,04 24.271.895,72 40.166.018,91 47.135,75 1.754.237,77 225.712,08 67.884,05 2.095.393,65 3.608,08 1.718.868,43 107.260.444,70 0,00 122.692.137,24 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 152.731,55 3.473.106,20 122.768.113,82 24.339.779,77 164.953.549,80 70.436,22 0,00 63.481,41 1.015.588,39 1.199.352,73 17.377,83 0,00 5.972.148,56 0,00 6.567.661,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 87.814,05 0,00 6.035.629,97 1.015.588,39 7.767.014,62 31.551,50 0,00 15.218.475,63 23.256.307,33 38.966.666,18 64.917,50 3.473.106,20 116.732.483,85 23.324.191,38 157.186.535,18 152.731,55 3.473.106,20 122.768.113,82 24.339.779,77 164.953.549,80 105.929,59 5.439.492,02 40.983.314,23 769.849,48 47.337.223,10 276.371,05 0,00 46.675.757,75 -67.884,05 74.591.684,93 0,00 0,00 0,00 5.673.600,00 5.673.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.473.106,20 3.473.106,20 0,00 0,00 18.563,36 0,00 0,00 0,00 18.615,53 553.595,55 5.439.492,02 213.900.292,00 19.368.145,20 281.227.473,36 87.814,05 0,00 6.035.629,97 1.015.588,39 7.767.014,62 117.295,96 0,00 9.950.371,36 6.752.400,00 18.217.820,53 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 191,14 0,00 0,00 0,00 193,75 205.301,15 0,00 15.986.001,33 7.767.988,39 25.985.028,90 64.917,50 3.473.106,20 116.732.483,85 23.324.191,38 157.186.535,18 348.294,40 5.439.492,02 197.914.290,67 11.600.156,81 255.242.444,46 F-96 14. Konzern-Segmentberichterstattung zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 in EUR Umsatzerlöse Verwaltung PV Parks PV Service 0,00 22.616.520,89 684.792,00 Sonstige Erträge 4.733,71 7.478.616,08 362.528,03 Materialaufwand 0,00 -150.134,95 0,00 Personalaufwand -1.273.841,12 0,00 -155.850,46 -1.057.066,08 -1.988.190,76 -378.276,30 -796,00 -85.341,57 -1.208,00 -2.326.969,49 27.871.469,69 511.985,27 -13.149,05 -10.810.478,05 -8.667,92 -2.340.118,54 17.060.991,64 503.317,35 853.621,99 241.140,06 452,67 0,00 -8.658.685,25 -12,50 -1.486.496,55 8.643.446,45 503.757,52 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 48,42 -2.465.313,81 -11.997,27 Ergebnis der Periode (EAT) -1.486.448,13 6.178.132,64 491.760,25 0,00 0,00 0,00 Konzerngesamtergebnis -1.486.448,13 6.178.132,64 491.760,25 Vermögen einschließlich Beteiligungen 52.182.923,92 253.428.954,95 2.327.660,80 78.691,13 25.142.587,23 32.056,52 2.681.862,66 224.557.444,15 68.214,60 davon aus anteilsbasierter Vergütung Sonstige Aufwendungen Sonstige Steuern Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA) Abschreibungen Betriebsergebnis (EBIT) Finanzerträge Finanzaufwendungen Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT) Währungsdifferenzen Investitionen (netto) Schulden -29.718,22 F-97 Windparks Finanzbeteiligungen Überleitung Summe 670.898,07 12.175.684,75 -684.792,00 35.463.103,71 9.304,58 2.765.788,24 0,00 10.620.970,64 -14.917,80 -5.134.947,23 0,00 -5.299.999,98 0,00 -3.032.402,30 0,00 -4.462.093,88 -29.718,22 -190.933,31 -8.531.460,10 684.792,00 -11.461.134,55 0,00 0,00 0,00 -87.345,57 474.351.54 -1.757.336,64 0,00 24.773.500,37 -533.950,97 -99.174,54 0,00 -11.465.420,53 -59.599,43 -1.856.511,18 0,00 13.308.079,84 13.868,55 144,82 -397.909,14 711.318,95 -252.902,55 -294.085,49 397.909,14 -8.807.776,65 -298.633,43 -2.150.451,85 0,00 5.211.622,14 87.265,85 -324.572,00 0,00 -2.714.568,81 -211.367,58 -2.475.023,85 0,00 2.497.053,33 0,00 -111.231,55 0,00 -111.231,55 -211.367,58 -2.586.255,40 0,00 2.385.821,78 8.866.707,98 21.578.657,47 -38.404.715,51 299.980.189,61 8.610.667,47 -862.935,31 0,00 33.001.067,04 7.247.118,17 8.567.175,88 -34.727.448,82 208.394.366,64 F-98 14. Konzern-Segmentberichterstattung zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 in EUR Umsatzerlöse Verwaltung PV Parks PV Service 0,00 12.980.022,75 466.840,00 Sonstige Erträge 35.266,26 3.645.882,56 3.934,35 Materialaufwand 0,00 -73.702,42 0,00 Personalaufwand -1.160.512,81 0,00 -75.379,83 -941.618,92 -1.171.656,97 -99.827,23 -906,52 0,00 -1.425,00 -2.067.771,99 15.380.545,92 294.142,29 -13.327,28 -6.547.884,75 -6.449,86 -2.081.099,27 8.832.661,17 287.692,43 214.270,31 112.465,27 204,09 0,00 -5.577.128,22 0,00 -1.866.828,96 3.367.998,22 287.896,52 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -406.650,44 308.694,32 -20.210,57 Ergebnis der Periode (EAT) -2.273.479,40 3.676.692,54 267.685,95 0,00 0,00 0,00 Konzerngesamtergebnis -2.273.479,40 3.676.692,54 267.685,95 Vermögen einschließlich Beteiligungen 36.233.002,63 143.477.470,12 1.804.555,45 3.046,78 16.436.484,96 47.764,86 413.186,63 125.622.465,48 36.869,50 davon aus anteilsbasierter Vergütung Sonstige Aufwendungen Sonstige Steuern Betriebsergebnis vor Aschreibung (EBITDA) Abschreibungen Betriebsergebnis (EBIT) Finanzerträge Finanzaufwendungen Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT) Währungsdifferenzen Investitionen (netto) Schulden -26.453,80 Hamburg, den 30. März 2012 Capital Stage AG Der Vorstand Felix Goedhart Dr. Zoltan Bognar Vorsitzender F-99 Windparks Finanzbeteiligungen Überleitung Summe 0,00 0,00 -466.840,00 12.980.022,75 0,00 0,00 0,00 3.685.083,17 0,00 0,00 0,00 -73.702,42 0,00 0,00 0,00 -1.235.892,64 -26.453,80 -15.967,68 0,00 466.840,00 -1.762.230,80 0,00 0,00 0,00 -2.331,52 -15.967,68 0,00 0,00 13.590.948,54 0,00 0,00 0,00 -6.567.661,89 -15.967,68 0,00 0,00 7.023.286,65 155,49 0,00 -176.587,42 150.507,74 -1.690,68 0,00 176.587,42 -5.402.231,48 -17.502,87 0,00 0,00 1.771.562,91 -39,74 0,00 0,00 -118.206,43 -17.542,61 0,00 0,00 1.653.356,48 0,00 0,00 0,00 0,00 -17.542,61 0,00 0,00 1.653.356,48 4.243.083,52 23.535.667,44 -27.723.953,27 181.569.825,89 1.724.712,73 67.884,05 0,00 18.279.893,38 2.412.126,13 211.476,06 -10.209.046,57 118.487.077,23 F-100 Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB zum Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr und den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 der Capital Stage AG. Der mit dem Lagebericht zusammengefasste Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 ist in diesem Prospekt nicht abgedruckt und auch nicht kraft Verweises einbezogen. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den von der Capital Stage AG, Hamburg, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Anhang - und den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und zusammengefasstem Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss der Capital Stage AG, Hamburg, den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Hamburg, den 30. März 2012 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgeselschaft (Dinter) Wirtschaftsprüfer (ppa. Arlitt) Wirtschaftsprüferin F-101 Geprüfter Konzernabschluss der Capital Stage AG für das zum 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr nach IFRS F-102 Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Capital Stage AG, Hamburg für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 nach IFRS Anhang 2010 2009 EUR EUR Umsatzerlöse 4.1 12.980.022,75 10.107 Sonstige Erträge 4.3 3.685.083,17 1.040.520 Materialaufwand 4.2 -73.702,42 0 Personalaufwand (davon EUR 26.453,80 (Vorjahr: EUR 20.274,54) aus anteilsbasierter Vergütung 4.4 -1.235.892,64 -973.340 Sonstige Aufwendungen 4.6 -1.762.230,80 -1.065.225 Sonstige Steuern 4.7 -2.331,52 -55.043 13.590.948,54 -1.042.981 -6.567.661,89 -84.349 7.023.286,65 -1.127.330 Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA) Abschreibungen 4.5 Betriebsergebnis (EBIT) Finanzerträge 4.8 150.507,74 519.027 Finanzaufwendungen 4.8 -5.402.231,48 -18.690 1.771.562,91 -626.993 -118.206,43 406.641 1.653.356,48 -220.352 2010 2009 26.027.397 25.200.000 EUR 0,06 EUR -0,01 Ergebnis vor Ertragsteuern Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Konzernjahresergebnis / Konzerngesamtergebnis Ergebnis je Aktie Durchschnittlich ausgegebene Aktien im Berichtszeitraum Ergebnis je Aktie unverwässert 4.9 F-103 Konzernbilanz der Capital Stage AG, Hamburg zum 31. Dezember 2010 nach IFRS AKTIVA Immaterielle Vermögenswerte Anhang 31.12.2010 31.12.2009 EUR EUR 3.2: 5.1; 14 11.950.561,50 301.804 5.2; 14 1.641.274,75 158.528 Sachanlagen 3.3; 5.3; 14 120.270.507,55 15.250.027 Finanzanlagen 3.4; 5.4; 14 23.324.191,38 23.256.307 3.5; 4.9 626.345,92 652.777 157.812.881,10 39.619.443 Geschäfts- oder Firmenwert Aktive latente Steuern Langfristiges Vermögen, gesamt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.6; 5.5 107.936,62 10.134 Steuerforderungen 3.7; 5.6 718.961,84 1.620.273 Sonstige kurzfristige Forderungen 3.7; 5.6 285.613,67 166.169 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.8; 5.7 22.644.432,66 25.624.916 23.756.944,79 27.421.492 181.569.825,89 67.040.935 Kurzfristiges Vermögen, gesamt Summe AKTIVA PASSIVA Anhang Gezeichnetes Kapital 31.12.2010 31.12.2009 EUR EUR 27.719.999,00 25.200.000 4.984.323,67 2.520.000 55.132,76 28.679 Gewinnrücklagen 13.704.921,90 13.704.922 Bilanzgewinn 16.618.371,33 14.965.015 63.082.748,66 56.418.616 104.425.654,01 219.103 5.10 173.842,80 56.549 3.5; 4.9 3.851.363,06 291.126 108.450.859,87 566.778 6.959.027,00 0 Kapitalrücklage Rücklage für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Arbeitnehmervergütungen Eigenkapital, gesamt 3.10; 5.9 5.8 Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Sonstige Rückstellungen Passive latente Steuern Langfristiges Fremdkapital, gesamt Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.9; 5.10 2.427.307,93 9.649.463 Sonstige kurzfristige Schulden 3.9; 5.10 649.882,43 406.078 10.036.217,36 10.055.541 181.569.825,89 67.040.935 Kurzfristiges Fremdkapital, gesamt Summe PASSIVA F-104 Konzern-Kapitalflussrechnung der Capital Stage AG, Hamburg für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2010 nach IFRS in EUR Anhang 2010 2009 1.653.356,48 -220.352 14 6.567.661,89 84.349 3.10; 5.9 26.453,80 20.275 4.3; 5.1 -3.453.201,10 -1.032.741 4.8 -150.507,74 -519.027 5.402.231,48 18.690 Ertragsteuern 118.206,43 -406.641 Zu-/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind 689.330,98 -1.044.944 -1.236.756,95 7.538.910 901.310,92 -14.143 0 107.856 10.518.086,19 4.532.232 0,00 740 Periodenergebnis Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen Sonstige zahlungsunwirksame Erträge Finanzerträge Finanzaufwendungen Zunahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind Erhaltene/Gezahlte (-) Ertragsteuern (Saldo) 7 Erhaltene Dividenden Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel 3.1 -8.293.982,06 -307.922 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 14 -9.915.354,35 -13.305.213 Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 14 -2.672,92 -150.000 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 14 -67.884,05 -1.442.000 -18.279.893,38 -15.204.395 -5.378.675,65 0 148.028,46 410.977 -5.380.965,67 -18.690 10.432.474,90 219.000 5.039.998,00 0 -79.536,19 0 4.781.323,85 611.287 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -2.980.483,34 -10.060.876 Konsolidierungskreisbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds 0,00 35.055 Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit Tilgung von Finanzkrediten Erhaltene Zinsen 7 Gezahlte Zinsen Aufnahme von Finanzkrediten 5.10 Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen Auszahlungen für Emissionskosten Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente Stand am 01.01. 5.7 25.624.916 35.650.737 Stand am 31.12. 5.7 22.644.432 25.624.916 F-105 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2010 nach IFRS der Capital Stage AG, Hamburg in EUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Stand 01.01.2009 25.200.000,00 2.520.000,00 13.704.921,90 25.200.000,00 2.520.000,00 13.704.921,90 2.519.999,00 2.519.999,00 Konzernjahresergebnis Gesamtergebnis der Periode Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen Stand 01.01.2010 Konzernjahresergebnis Gesamtergebnis der Periode Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen Emissionskosten -79.536,19 Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten 23.860,86 Stand 31.12.2010 27.719.999,00 in EUR Rücklagen für in Eigenkapital erfüllte Leistungen an Arbeitnehmer Stand 01.01.2009 8.404,42 4.984.323,67 Bilanzgewinn/verlust 13.704.921,90 Gesamt 15.185.366,82 56.618.693,14 Konzernjahresergebnis -220.351,97 -220.351,97 Gesamtergebnis der Periode -220.351,97 -220.351,97 Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 20.274,54 Stand 01.01.2010 28.678,96 20.274,54 14.965.014,85 56.418.615,71 Konzernjahresergebnis 1.653.356,48 1.653.356,48 Gesamtergebnis der Periode 1.653.356,48 1.653.356,48 Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 26.453,80 26.453,80 Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen 5.039.998,00 Emissionskosten -79.536,19 Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten Stand 31.12.2010 23.860,86 55.132,78 16.618.371,33 63.082.748,66 F-106 Konzernanhang nach International Financing Reporting Standards (IFRS) zum 31. Dezember 2010 1. Allgemeine Grundlagen Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage AG umfasst laut Satzung den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Betreuung von Unternehmen, insbesondere bei deren Geschäftsentwicklung, bei Kapitalmaßnahmen, Erwerbs-, Veräußerungs- und Umstrukturierungsvorgängen und der Kapitalmarkterschließung. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, bestehende erwerben oder sich an solchen beteiligen sowie Unternehmensverträge abschließen. Sie kann Patente, Marken, Lizenzen, Vertriebsrechte und andere Gegenstände und Rechte erwerben, nutzen und übertragen. Der Unternehmensgegenstand von Tochter- und Beteiligungsunternehmen darf auch ein anderer sein als der im vorstehenden Absatz genannte Unternehmensgegenstand, sofern er nur geeignet erscheint, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. 2. Die berichtende Gesellschaft Gegenstand des Konzernabschlusses sind die Capital Stage AG und ihre verbundenen Unternehmen. Die Gesellschaft hat wie die Tochtergesellschaften Capital Stage IPP GmbH, Capital Stage Consult GmbH, Capital Stage Wildenfels GmbH, Solarparks Asperg GmbH, Krumbach Photovoltaik GmbH, Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH ihren Sitz in Hamburg, Brodschrangen 4, Bundesrepublik Deutschland. Für die Gesellschaft Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG wurde eine Sitzverlegung von Oldenswort nach Hamburg veranlasst. Die Capital Stage Solar Service GmbH hat ihren Sitz in Halle (Saale), Am Bruchsee 9, Bundesrepublik Deutschland. Für die in der Solarparks Asperg GmbH gehaltenen Gesellschaften Asperg Erste Solar GmbH, Asperg Zweite Solar GmbH, Asperg Fünfte Solar GmbH und Asperg Sechste Solar GmbH wurde eine Sitzverlegung von Hamburg nach Halle (Saale) veranlasst. Die Muttergesellschaft des Konzerns, die Capital Stage AG, wurde am 18. Januar 2002 beim Amtsgericht im Handelsregister unter HRB 63197 eingetragen. 3. Wesentliche Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, wird seit dem Geschäftsjahr 2005 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt. Bei der Erstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 2004 wurde IFRS1 („Erstmalige Anwendung der IFRS“) berücksichtigt. Er steht im Einklang mit der Richtlinie 83/349 EWG. Aufgrund der Regelung des § 315a HGB hat dieser nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss befreiende Wirkung von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss nach HGB aufzustellen. Im Konzernabschluss werden die am Bilanzstichtag bereits verpflichtend in Kraft getretenen IFRS, die von der EU zur Anwendung freigegeben sind, angewendet. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standard Board (IASB) neu erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie des Standing Interpretations Committee (SIC). Ergänzend werden die nach § 315a Abs.1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2010 die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRS-Standards und -Interpretationen angewandt: Standard/Interpretation Datum des EUEndorsement Änderungen des Standards: Änderungen zu IFRS 1: Zusätzliche Angaben für erstmalige Anwender 23.06.2010 Änderungen zu IFRS 2 23.03.2010 IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse: Neufassung 03.06.2009 Änderungen zu IAS 27: Konzern und Einzelabschlüsse 03.06.2009 Änderungen zu IAS 39: Geeignete Grundgeschäfte 15.09.2009 Jährliche Verbesserung an verschiedenen Standards (2009) 23.03.2010 F-107 Neue Interpretation: IFRIC 12: Dienstleistungskonzessionen 25.03.2009 IFRIC 15: Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien 22.07.2009 IFRIC 16: Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb 04.06.2009 IFRIC 17: Sachdividenden an Eigentümer 26.11.2009 IFRIC 18: Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden 27.11.2009 Die meisten Neuerungen hatten keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung für die Capital Stage AG. Durch die Änderungen des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ wurde die Bilanzierung der Kontrollerlangung über ein anderes Unternehmen teilweise überarbeitet. Demnach werden seit Beginn des Geschäftsjahres unter anderem „Anschaffungsnebenkosten“ eines Unternehmenserwerbs sofort ergebniswirksam erfasst. Des Weiteren sind nach IFRS 3 nunmehr bedingte Kaufpreisbestandteile im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten und grundsätzlich ergebniswirksam fortzuführen. Außerdem wurde die Erfassung zuvor existierender Beziehungen zwischen erworbenem und erwerbendem Unternehmen im Erwerbszeitpunkt klar dargestellt. Nicht-kontrollierende Anteile (vormals Minderheitenanteile) können nunmehr wahlweise zum beizulegenden Zeitwert (Full-Goodwill-Methode) oder zum anteiligen beizulegenden Zeitwert des identifizierten Nettovermögens erfasst werden. Dieses Wahlrecht kann für jeden Unternehmenserwerb eigenständig ausgeübt werden. Sofern bereits vor einem Kontrollerwerb Anteile an dem erworbenen Unternehmen gehalten wurden, ist deren beizulegender Zeitwert im Erwerbszeitpunkt ergebniswirksam aufzudecken. Die Bilanzierungsvorschriften zu einer ergebnisneutralen Auf- und Abstockung des Anteils an einem voll konsolidierten Tochterunternehmen ohne Kontrollerwerb bzw. -verlust wurden in IAS 27 „Konzern- und separate Einzelabschlüsse“ entsprechend angeglichen. Des Weiteren wurden vom IASB oder IFRIC weitere neue Standards oder Interpretationen veröffentlicht bzw. geändert, deren verpflichtender Anwendungszeitpunkt noch in der Zukunft liegt oder die von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung anerkannt wurden. Standard/Interpretation Inkrafttreten Datum des EUEndorsement Erwarteter Anwendungszeitpunkt Änderungen IFRS 1: Erstmalige Anwendung 01.07.2010 30.06.2010 01.01.2011 Änderungen IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben 01.07.2011 ausstehend 01.01.2012 IFRS 9: Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 01.01.2013 ausstehend Änderungen IAS 12: Ertragsteuern 01.01.2012 ausstehend 01.01.2012 Änderungen IAS 24: Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen 01.01.2011 19.07.2010 01.01.2011 Änderungen IAS 32: Finanzinstrumente: Darstellung 01.02.2010 23.12.2009 01.01.2011 Änderungen IFRIC 14: IAS 19 - Die Begrenzung eines Leistungsorientierten Vermögenswertes 01.01.2011 19.07.2010 01.01.2011 IFRIC 19: Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente 01.07.2010 23.07.2010 01.01.2011 Jährliche Verbesserung an verschiedenen Standards 01.07.2010 18.02.2011 01.01.2011 IFRS 9 Finanzinstrumente: „Klassifzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten“ soll in Zukunft IAS 39 ersetzen. Dabei werden die vier möglichen Kategorien an finanziellen Vermögenswerten des IAS 39 auf zwei Gruppen an Kategorien an Finanzinstrumenten reduziert. Einerseits sollen finanzielle Vermögenswerte zu fortF-108 geführten Anschaffungskosten und andererseits zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die Einordnung in eine der Kategorien erfolgt in Abhängigkeit des verfolgten Geschäftsmodells des Unternehmens sowie unter Würdigung der individuellen Eigenschaften eines Instruments. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine ergebnisneutrale Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert möglich. Während die grundsätzliche Klassifikation finanzieller Verpflichtungen zur Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert aus IAS 39 beibehalten wird, enthält IFRS 9 für die Bilanzierung finanzieller Verpflichtungen die Vorschrift, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bestimmter Finanzinstrumente aufgrund des eigenen Bonitätsrisikos im Gesamtergebnis zu erfassen. Nach Vorstellungen des IASB sollen die Änderungen des IFRS 9 für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2013 verpflichtend angewandt werden. Eine frühzeitige Anwendung ist möglich. Der EU-Endorsement-Prozess soll allerdings erst beginnen, wenn umfassende Änderungen der Bilanzierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verpflichtungen in weiteren Projektstufen des IASB abgeschlossen sind. Der Anwendungszeitpunkt der Neuerungen des IFRS 9 sowie die endgültigen Auswirkungen für die Bilanzierung sind vor diesem Hintergrund noch nicht verlässlich absehbar. Weitere veröffentlichte, jedoch noch nicht anwendbare Bilanzierungsvorschriften des IASB haben voraussichtlich keinen wesentlichen Effekt auf die Rechnungslegung der Capital Stage AG. Die Kapitalflussrechnung wird im Einklang mit IAS 7 nach der indirekten Methode erstellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und der Bilanz zusammengefasst worden. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Konzernabschluss wurden in einigen Fällen Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis von bilanziellen Vermögenswerten, Schulden, Erträgen, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten haben. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Sowohl die Berichtswährung als auch die funktionale Währung ist Euro (EUR). Die Angaben im Anhang entsprechen der jeweiligen Bezeichnung in Euro (EUR), Tausend Euro (TEUR) oder Millionen Euro (Mio. EUR). Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2010. 3.1 Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Neubewertungsmethode zum Zeitpunkt des Erwerbs des Tochterunternehmens. Übersteigt der Kaufpreis den beizulegenden Zeitwert aller im Unternehmenskauf erworbenen Vermögenswerte und Schulden, wird ein Geschäfts- und Firmenwert aktiviert. Wird das Unternehmen für einen günstigeren Preis als den beizulegenden Zeitwert seines Nettovermögens erworben, wird dieser Unterschiedsbetrag nach einer Überprüfung der Kaufpreisallokation umgehend als sonstiger Ertrag erfasst. Ausleihungen und andere Forderungen sowie Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden aufgerechnet. In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung werden Erträge zwischen den Konzerngesellschaften mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Schuldverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten werden innerhalb des Konzerns aufgerechnet. Konzerninterne Gewinne und Verluste, Aufwendungen und Erträge werden eliminiert. In den Konzernabschluss sind die Capital Stage AG sowie alle von ihr beherrschten wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften einbezogen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Gesellschaft die Möglichkeit hat, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen und daraus wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann Beherrschender Einfluss ergibt sich grundsätzlich aus dem Halten der Stimmrechtsmehrheit. Anteile an assoziierten Unternehmen werden im Einklang mit IAS 28.1 aufgrund ihrer Designation sowie des Portfoliomanagements im Konzern nicht nach der Equity-Methode, sondern erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 39 bewertet. F-109 In den Konsolidierungskreis sind neben der Capital Stage AG im Wege der Vollkonsolidierung folgende Konzerngesellschaften einbezogen worden: Gezeichnetes Kapital in EUR Anteil in % Capital Stage IPP GmbH, Hamburg *) 100.000,00 100 Capital Stage Consult GmbH, Hamburg **) 26.650,00 100 Capital Stage Wildenfels GmbH, Hamburg ***) 30.000,00 100 Krumbach Photovoltaik GmbH, Hamburg 25.000,00 100 Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Hamburg 25.000,00 100 Capital Stage Solar Service GmbH, Halle ****) 25.000,00 100 Solarparks Asperg GmbH, Hamburg 25.000,00 100 Asperg Erste Solar GmbH, Halle *****) 25.000,00 100 Asperg Zweite Solar GmbH, Halle *****) 25.000,00 100 Asperg Fünfte Solar GmbH, Halle *****) 25.000,00 100 Asperg Sechste Solar GmbH, Halle *****) 25.000,00 100 Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Hamburg 25.000,00 100 Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG, Hamburg ******) 1.000,00 100 *) Auf Gesellschafterversammlung am 8. Februar 2010 wurde die Umbenennung der Capital Stage Trade GmbH in Capital Stage Solarpark GmbH beschlossen und auf der Gesellschafterversammlung vom 25. November 2010 die Umbenennung in Capital Stage IPP GmbH. **) Auf der Gesellschafterversammlung am 8. Februar 2010 wurde die Umbenennung der Swissbird Beteiligungen GmbH in Capital Stage Consult GmbH beschlossen. ***) Auf der Gesellschafterversammlung am 8. Februar 2010 wurde die Umbenennung der TATA-Box Verwaltungs GmbH in Capital Stage Wildenfels GmbH beschlossen. ****) Mit Beurkundung vom 8. Februar 2010 wurde die Umbenennung der Klaron Solar Service GmbH in Capital Stage Solar Service GmbH beschlossen. *****) Mit Beurkundung vom 8. Februar 2010 wurde die Umbenennung der Klaron Erste Solar GmbH in Asperg Erste Solar GmbH, Klaron Zweite Solar GmbH in Asperg Zweite Solar GmbH, Klaron Fünfte Solar GmbH in Asperg Fünfte Solar GmbH und Klaron Sechste Solar GmbH in Asperg Sechste Solar GmbH beschlossen. ******) Auf der Gesellschafterversammlung vom 25. November 2010 wurde die Umbenennung der Windpark Wotan Sechzehnte Betriebs GmbH & Co. KG in Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG beschlossen. Die im Geschäftsjahr 2010 gegründete Calmatopo Holding AG, Fluringen/Schweiz, wurde aufgrund ihrer für den Konzern unwesentlichen Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Das Geschäftsjahr aller in den Konzernabschluss einbezogener Gesellschaften endet am 31. Dezember 2010. Im Geschäftsjahr 2010 erweiterte sich der Konsolidierungskreis durch den Erwerb der Gesellschaften Capital Stage Solar Service GmbH, Asperg Erste Solar GmbH, Asperg Zweite Solar GmbH, Asperg Fünfte Solar GmbH, Asperg Sechste Solar GmbH, Solarparks Asperg GmbH, Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG, Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH. Zum 8. Februar 2010 wurden jeweils sämtliche Anteile der Gesellschaften Asperg Erste Solar GmbH, Asperg Zweite Solar GmbH, Asperg Fünfte Solar GmbH und Asperg Sechste Solar GmbH erworben. Es handelt sich um vier Photovoltaik-Freiflächenparks, die über eine Kapazität von 34,4 MWp verfügen und in den Jahren 2007, 2008 und 2009 mit der Einspeisung in das Stromnetz begonnen haben. Der Erwerb erfolgte zur Erweiterung der Geschäftstätigkeit im Segment IPP. Wegen ihrer räumlichen Nähe, der zeitlichen Nähe ihres Erwerbs und des Erwerbs im Rahmen einer zusammengefassten Transaktion liegt wirtschaftlich ein einheitlicher Erwerb vor, dessen Darstellung zusammengefasst erfolgt. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzten identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaften betrugen zum 8. Februar 2010: F-110 Buchwert vor Kaufpreisallokation TEUR Beizulegender Zeitwert TEUR Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Kurzfristige Vermögenswerte Liquide Mittel Schulden und Rückstellungen Passive latente Steuern 0 12.226 107.153 107.260 526 527 9.677 9.677 106.436 106.224 0 3.513 Ertrag aus Erstkonsolidierung 3.453 Die Angaben beruhen auf einer vorläufigen, noch nicht endgültig abgeschlossenen Kaufpreisallokation im Sinne von IFRS 3.45. Bei dem aktivierten immateriellen Vermögenswert handelt es sich um Stromeinspeiseverträge. Aufgrund der unter dem beizulegenden Zeitwert des übernommenen Nettovermögens liegenden Anschaffungskosten ergab sich aus der Erstkonsolidierung der erworbenen Solarparks ein Ertrag in Höhe von TEUR 3.453. Die beim Erwerb angefallenen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 42 wurden in den sonstigen Anwendungen erfasst. Im erworbenen Nettovermögen waren kurzfristige, voll werthaltige Forderungen in Höhe von TEUR 566 enthalten. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden TEUR 11.163 an Umsatzerlösen sowie ein Gewinn von TEUR 665 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wären die Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wären die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 11.334 bzw. ein Verlust in Höhe von TEUR 139 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Darüber hinaus wurde das Segment Unternehmensbeteiligungen durch den mit Vertrag vom 8. Februar 2010 erfolgten Erwerb der Capital Stage Solar Service GmbH, einem auf die technische Betriebsführung von SolarKraftwerken spezialisierten Unternehmen ausgebaut. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzten identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaft betrugen zum 8. Februar 2010: Buchwert vor Kaufpreisallokation Beizulegender Zeitwert TEUR TEUR Firmenwert 0 1.475 Immaterielle Vermögenswerte 0 0 Sachanlagen 4 3 30 30 2 7 Liquide Mittel Schulden und Rückstellungen Die Angaben beruhen auf einer vorläufigen, noch nicht endgültig abgeschlossenen Kaufpreisallokation im Sinne von IFRS 3.45. Die beim Erwerb angefallenen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 6 wurden in den sonstigen Anwendungen erfasst. Im erworbenen Nettovermögen waren keine kurzfristigen, voll werthaltigen Forderungen enthalten. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden TEUR 466 an Umsatzerlösen sowie ein Gewinn von TEUR 43 aus dem erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wären die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 509 bzw. ein Gewinn in Höhe von TEUR 46 aus diesem Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Da es sich um konzerninterne Umsatzerlöse handelt, sind diese im Rahmen der Konsolidierung eliminiert worden. F-111 Mit Vertrag vom 25. November 2010 wurde der Einstieg in die Asset Klasse Wind durch den Erwerb der Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG realisiert. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzten identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaft betrugen zum 9. Dezember 2010 (Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister): Buchwert vor Kaufpreisallokation Beizulegender Zeitwert TEUR TEUR Firmenwert 0 7 1.719 1.719 Kurzfristige Vermögenswerte 327 405 Liquide Mittel 0,2 0,2 2.128 2.128 Sachanlagen Schulden und Rückstellungen Die Angaben beruhen auf einer vorläufigen, noch nicht endgültig abgeschlossenen Kaufpreisallokation im Sinne von IFRS 3.45. Die beim Erwerb angefallenen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 1 wurden in den sonstigen Anwendungen erfasst. Im erworbenen Nettovermögen waren kurzfristige, voll werthaltige Forderungen in Höhe von TEUR 327 enthalten. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurde ein Verlust von TEUR 14 aus dem erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits das vollständige Geschäftsjahr in den Konzern einbezogen, wäre ein Verlust in Höhe von TEUR 18 aus diesem Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Da sich die Windenergieanlagen des Unternehmens noch in der Aufbauphase befindet, wurden keine Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2010 erzielt. Der aus der Erstkonsolidierung resultierende Firmenwert basiert auf den künftigen Ertragsaussichten der Gesellschaft. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2010 die Solarparks Asperg GmbH, Hamburg, sowie die Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Hamburg, erstmals in den Konzernabschluss einbezogen. Die Gesellschaften verfügten zum Zeitpunkt des Erwerbs über keine wesentlichen Vermögenswerte und Schulden. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaften führte nicht zu wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Unternehmenserwerbe nach dem Bilanzstichtag Am 17. Dezember 2010 hat die Capital Stage AG bekannt gegeben, dass sie mit der Conergy AG, Hamburg, einen Vertrag über den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an deren Schweizer Tochter, der Conergy (Schweiz) GmbH, zu einem Kaufpreis in Höhe eines einstelligen Millionenbetrags geschlossen hat. Die Conergy (Schweiz) GmbH ist in der Schweiz Marktführer im Bereich Solarthermieanlagen und auch in anderen Feldern der regenerativen Energien aktiv. Der Vertrag stand zu diesem Zeitpunkt noch unter aufschiebenden Bedingungen. Der Vollzug der Transaktion ist am 24. Februar 2011 erfolgt und gemeldet worden. F-112 Aufgrund der zeitlichen Nähe des Erwerbs der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzernabschlusses konnte noch keine abschließende Kaufpreisallokation vollzogen werden, so dass lediglich die Buchwerte zum Erwerbszeitpunkt angegeben werden. Die Buchwerte der erworbenen Gesellschaft zum 31. Dezember 2010 stellen sich wie folgt dar: Buchwert vor Kaufpreisallokation TEUR Immaterielle Vermögenswerte 0 Sachanlagen 3.020 Kurzfristige Vermögenswerte 2.641 Schulden und Rückstellungen 7.590 Am 21. Januar 2011 wurden drei Solarparks in Italien zu einem Kaufpreis in Höhe eines unteren einstelligen Millionenbetrags erworben. Die Parks verfügen über eine Kapazität von 4 MW. Alle Parks sind Ende 2010 vom Generalunternehmer REC Systems Italy Srl, einer Tochter der norwegischen Renewable Energy Corporation ASA (REC) fertiggestellt worden. Am 1. Februar 2011 wurden zwei weitere Solarparks in Italien erworben. Die PV-Kraftwerke verfügen über eine Kapazität von 1,7 MW. Die Parks sind ebenfalls wie die am 21. Januar 2011 erworbenen Parks bis Ende 2010 vom Generalunternehmer REC Systems Italy Srl, einer Tochter der norwegischen Renewable Energy Corporation ASA (REC) fertiggestellt worden. Aufgrund der zeitlichen Nähe des Erwerbs der Gesellschaften zur Aufstellung des Konzernabschlusses konnte noch keine abschließende Kaufpreisallokation vollzogen werden, so dass lediglich die Buchwerte zum Erwerbszeitpunkt angegeben werden. Die Buchwerte der erworbenen Gesellschaften zum 31. Dezember 2010 stellen sich wie folgt dar: Buchwert vor Kaufpreisallokation TEUR Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen 10 0 Kurzfristige Vermögenswerte 921 Schulden und Rückstellungen 941 Am 21. Januar 2011 hat die Capital Stage AG einen Anteil von 49 Prozent an der Eneri PV Service Srl, Bozen (Italien) erworben. Die Eneri PV Service Srl ist auf die technische und kaufmännische Betriebsführung von Solar-Kraftwerken in Italien spezialisiert. Die Gesellschaft betreut aktuell die durch die Capital Stage erworbenen PV-Parks in der Toskana und in den Abruzzen und plant, ihr Geschäft in den nächsten Jahren konsequent auszubauen. 3.2 Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte verfügen alle, mit Ausnahme der Firmenwerte, über eine begrenzte Nutzungsdauer und sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Liegt der beizulegende Zeitwert am Bilanzstichtag unter dem Buchwert, so wird auf diesen Wert abgewertet. Bei Fortfall der Gründe für früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen werden Zuschreibungen erfolgswirksam vorgenommen. Der Firmenwert entspricht dem Betrag, den ein Käufer als Ganzes unter Berücksichtigung zukünftiger Ertragserwartungen über den Wert aller materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände nach Abzug der Schulden bereit zu zahlen ist. Dieser Firmenwert ist zu aktivieren, da es sich beim derivativen Unternehmenswert um einen Vermögenswert ohne abzuschätzende Lebensdauer handelt, wird er nicht planmäßig abgeschrieben (Impairment-only-Ansatz). Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen. Sofern sich hieraus Abschreibungen auf Firmenwerte ergeben, werden diese ebenso wie die planmäßigen Abschreibungen auf die übrigen immateriellen Vermögenswerte unter dem Posten Abschreibungen ausgewiesen. F-113 Die Abschreibungen für die übrigen immateriellen Vermögenswerte erfolgen über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren. Die im Rahmen der Kaufpreisallokation aktivierten Stromeinspeiseverträge werden über ihre Laufzeit d.h. über 20 Jahre abgeschrieben. Die Werthaltigkeitsprüfung des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt auf Basis prognostizierter Free Cashflows. Diese aus den langfristigen Verträgen ermittelten erwarteten Zahlungen werden mit einem risikogewichteten Zinssatz (WACC) auf den jeweiligen Stichtag diskontiert. Bei einer so vollzogenen Ermittlung des Veräußerungs- bzw. Nutzungswerts betragen die Diskontierungssätze zum 31. Dezember 2010 zwischen 6,1% und 10,7%. Von den ermittelten Veräußerungswerten werden die Veräußerungskosten abgezogen, um den erzielbaren Betrag zu erhalten. Zum 31. Dezember 2010 ergab sich aus den durchgeführten Werthaltigkeitstests kein Abschreibungsbedarf. 3.3 Sachanlagen Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen bewertet. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen berücksichtigt. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben. Die angesetzten Nutzungsdauern für Vermögenswerte des Sachanlagevermögens betragen 3 bis 20 Jahre, darunter für die Photovoltaikanlagen 20 Jahre und für die übrige Büro- und Geschäftsausstattung 3 bis 5 Jahre. 3.4 Finanzanlagen Bei den im Konzern zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Finanzanlagen handelt es sich um Anteile, die gemäß IAS 39 der Kategorie „at fair value through profit or loss“ (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet) zugeordnet wurden. Gemäß IAS 39 sind diese Vermögenswerte grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Transaktionskosten werden nicht aktiviert. Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzanlagen können nach der Bedeutung der in ihre Bewertungen einfließenden Faktoren und Informationen klassifiziert und in (Bewertungs-) Stufen eingeordnet werden. Die Einordnung eines Finanzinstruments in eine Stufe erfolgt nach der Bedeutung seiner Inputfaktoren für seine Gesamtbewertung und zwar nach der niedrigsten Stufe, deren Berücksichtigung für die Bewertung als Ganzes erheblich bzw. maßgeblich ist. Die Bewertungsstufen untergliedern sich hierarchisch nach ihren Inputfaktoren: Stufe 1 - die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten (unverändert übernommenen) Preise Stufe 2 - Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die auf Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen Stufe 3 - nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren) Die in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert erfassten Finanzinstrumente (sowie die Angaben zu beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten) beruhen, mit Ausnahme der Zinssätze, auf Informations- und Inputfaktoren der oben umschriebenen Stufe 3. Wertänderungen werden ergebniswirksam im Posten sonstige Erträge bzw. sonstige Aufwendungen erfasst. Dem Bewertungsrisiko wird durch besondere Sorgfalt bei der Beteiligungsauswahl Rechnung getragen. Eine umfassende Analyse der erfolgsbestimmenden Parameter des Unternehmens erfolgt im Rahmen der Due Diligence, zu der fallweise externe Experten hinzugezogen werden. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wird überprüft, ob es aktuelle Veränderungen bei der Eigentümerstruktur der Beteiligungsunternehmen gibt. Wurde zum Beispiel aktuell ein Eigentümeranteil verkauft, spiegelt diese Transaktion am besten den Marktpreis wider. Zusätzlich werden die Beteiligungsunternehmen halbjährlich mittels Discounted Cashflow- (DCF) und Multiplikator-Verfahren bewertet. Bei der DCF-Analyse werden die prognostizierten Free Cashflows mit einem risikogewichteten Zinssatz (WACC) auf den jeweiligen Stichtag diskontiert und anschließend die Nettoverschuldung (verzinsliche Verbindlichkeiten abzgl. frei verfügbarer liquider Mittel) in Abzug gebracht. Der so ermittelte Wert spiegelt den betriebswirtschaftlich fundierten Eigenkapitalwert wider. F-114 Die prognostizierten Free Cashflows lassen sich aus Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen ableiten. Diese werden anschließend anhand von objektivierbaren zugänglichen Informationen (Markt-, Branchen- und Sektorstudien) plausibilisiert und gegebenenfalls angepasst. Das unternehmensspezifische Risiko geht mittels des WACC in die Unternehmensbewertung ein. Die WACC ergeben sich aus den gewichteten Eigen- und Fremdkapitalkosten. Das unternehmensspezifische Risiko geht auf beiden Seiten (Eigen- und Fremdkapitalkosten) der Gleichung in die WACC ein. Die Diskontierungssätze betragen für die Detailplanungszeiträume zum 31. Dezember 2010 zwischen 8,08% und 10,22%. Für die darüber hinausgehenden Zeiträume wurden marktübliche Wachstumsabschläge zwischen 1% und 2% angewandt. Um einer Schätzungsunsicherheit bei dem WACC zu begegnen, wird für jede DCF-Bewertung eine Sensitivitätsanalyse vorgenommen. Mithilfe der Sensitivitätsanalyse wird untersucht, wie sich eine Erhöhung bzw. Verringerung der ermittelten WACC um 0,5% auf den ermittelten Unternehmenswert auswirkt. Eine Erhöhung der ermittelten WACC um 0,5% hätte erfolgswirksam zu erfassende Zeitwertänderungen in Höhe von TEUR 2.113 und damit einen Verlust in entsprechender Höhe in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung zur Folge. Eine Verringerung der ermittelten WACC um 0,5% würde sich in Höhe von TEUR 2.268 positiv auf die KonzernGesamtergebnisrechnung auswirken. Zur Verifizierung des mit dem DCF-Verfahren ermittelten Unternehmenswertes werden diesem Wert tatsächlich am Markt erzielte Bewertungen gegenübergesetzt. Hierzu werden die Unternehmenswerte aus vergleichbaren börsennotierten Unternehmen und vergleichbaren Transaktionen ins Verhältnis zu den jeweiligen Ertragswerten gesetzt. Das Ergebnis ist ein Multiplikator, der wiederum auf das jeweilige Portfoliounternehmen angewendet wird. Somit ist eine Plausibilisierung des theoretischen Wertes sichergestellt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind ein wesentlicher Teil des partnerschaftlichen und konstruktiven Austauschs mit den Beteiligungsunternehmen. Das Risiko unbemerkter Fehlentwicklungen wird reduziert. Ungenutzte Potenziale werden erkannt. Das Management kann rechtzeitig und gezielt reagieren, um die unternehmerischen Ziele zu erreichen. Um auf Marktrisiken frühzeitig und angemessen reagieren zu können, werden die relevanten Märkte laufend beobachtet. Hierzu gehören das Studium verschiedener Fachpublikationen, die Teilnahme an Kongressen, Messen und Fachtagungen sowie Private-Equity-Veranstaltungen. Darüber hinaus besteht ein enger Kontakt und regelmäßiger Austausch mit Experten aus dem Netzwerk des Konzerns. Bei der Auswahl der Solar- und Windparks legt der Capital Stage-Konzern großes Augenmerk auf die „Bankability“ der Parks und somit auf die Auswahl der beteiligten Partner und Komponenten. Der Konzern prüft daher ausschließlich den Erwerb von Projekten oder Parks, die von großen, renommierten und seit vielen Jahren am Markt etablierten Projektierern und Herstellern errichtet wurden. In den Projektberechnungen dienen der Interne Zinsfluss sowie die ausschüttbaren Cashflows im Verhältnis zum investierten Eigenkapital als wirtschaftliche Entscheidungskriterien. Für den unwahrscheinlichen Fall einer eintretenden Leistungsminderung kann sich der Konzern auf langfristige Garantien der Hersteller stützen. Darüber hinaus bestehen für Sachmängel an den Anlagen Gewährleistungsvereinbarungen mit den Projektierern. 3.5 Latente Steuern Latente Steuern sind nach dem IFRS Rechnungslegungsstandard IAS 12 auf temporäre Ansatz- und Bewertungsdifferenzen zwischen dem IFRS-Bilanzwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld und ihrem Steuerbilanzwert zu ermitteln. Die Bewertungsunterschiede können aus Sicht der IFRS eine steuerent- oder -belastende Wirkung aufweisen. Für resultierende aktive und passive Steuern besteht eine Ansatzpflicht. Außerdem sind zu erwartende Steuerminderungen aus der möglichen Nutzung bestehender Verlustvorträge zu aktivieren, wenn in absehbarer Zukunft wahrscheinlich ein zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, das mit noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet werden kann. Die gesetzliche Begrenzung der Verrechnungsmöglichkeit steuerlicher Verlustvorträge mit positiven Einkommen des Planungszeitraums ist zu beachten. Auf Grundlage der zurzeit in Deutschland geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen sind Beteiligungserträge und Erlöse aus Beteiligungsverkäufen unter bestimmten Umständen steuerbefreit. Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage AG, das Halten und Veräußern von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, ist insoweit bis auf eine Mindestbesteuerung in Höhe von 5% auf Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Dividendenerträge steuerbefreit. Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist insoweit vorzunehmen, als die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass zu versteuernde Gewinne mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden können. F-115 3.6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen werden auf Basis von Erfahrungswerten durch Klassifizierung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerten nach dem Alter und auf Basis von sonstigen objektiven Informationen hinsichtlich der Werthaltigkeit gebildet. 3.7 Übrige Vermögenswerte – Steuerforderungen/Sonstige kurzfristige Forderungen Die übrigen Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Diese entsprechen bei sonstigen kurzfristigen Forderungen in der Regel ihrem beizulegenden Zeitwert, da der Zeitwert des Geldes vernachlässigbar ist und kein wesentliches Ausfallrisiko besteht. 3.8 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Bank- und Festgeldguthaben sowie aus Kassenbeständen, die allesamt einen hohen Liquiditätsgrad haben, und eine Gesamtlaufzeit von bis zu drei Monaten aufweisen. Sie unterliegen keinen Zinsänderungsrisiken und werden zu Nennwerten angesetzt. Ausnahme bilden die Kapitaldienst- und Projektreservekonten, die den kreditgebenden Banken bei den Solarparks als Sicherheiten dienen und nicht frei verfügbar sind. 3.9 Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Finanzschulden Finanzschulden werden im Zeitpunkt ihrer bilanziellen Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Verbindlichkeiten werden zu ihren Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn wegen ihrer kurzen Fristigkeit der Zeitwert des Geldes vernachlässigbar ist. Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages ohne Abzinsung angesetzt und berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder auf vergangenen Ereignissen vor dem Bilanzstichtag beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist. Dabei wird von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit größer als 50% ist. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst. 3.10 Aktienoptionsprogramm Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) werden zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand und gleichzeitiger Bildung einer Kapitalrücklage (Rücklage für in Eigenkapitalinstrumente zu erfüllende Arbeitnehmervergütungen) erfasst. Die 2010 ausgegebenen Optionen wurden anhand eines Binomialoptionspreismodells bewertet. 3.11 Ergebnis je Aktie Das „unverwässerte“ Ergebnis je Aktie (basic earnings per share) wird berechnet, indem das den Inhabern von Stückaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen Aktien geteilt wird. Ein verwässertes Ergebnis je Aktie wird nicht ausgewiesen, da für die ausstehenden, noch nicht ausgeübten Optionen Erfolgsziele festgelegt wurden, die zum Abschlussstichtag noch nicht erfüllt sind. 3.12 Leasing Bei den bestehenden Leasing- und Pachtverträgen handelt es sich um Operating-Leasingverhältnisse, wobei die Gesellschaft ausschließlich als Leasingnehmer auftritt und nicht wirtschaftlicher Eigentümer ist. Die dafür anfallenden Leasing- bzw. Pachtraten werden als Aufwand in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. 3.13 Definition von Segmenten Die Segmente bilden die Geschäftsbereiche „Unternehmensbeteiligungen“ und „IPP“ (Independent Power Producer) ab. Im Geschäftsbereich „Unternehmensbeteiligungen“ investiert der Konzern in Unternehmen aus dem Cleantech-Sektor und konzentriert sich hierbei auf die Finanzierung von innovativen und dynamisch wachsenden Unternehmen mit zukunftsfähigen Geschäftsmodellen. Im Geschäftsbereich „IPP“ werden Investitionen in Solar- und Windparksparks getätigt. F-116 Die konzernübergreifenden Aktivitäten der Capital Stage AG werden in der Segmentberichterstattung gesondert dargestellt. Aus den konzernübergreifenden Tätigkeiten werden insbesondere Erträge aus der Anlage liquider Mittel und Aufwendungen aus konzernübergreifenden Tätigkeiten erzielt. Operativ findet neben der Weiterbelastung von Serviceleistungen zu marktüblichen Entgelten der Capital Stage Solar Service GmbH an die Solarparks kein wesentlicher Leistungsaustausch zwischen den Segmenten statt. Die Tätigkeit des Konzerns konzentriert sich im Wesentlichen auf Deutschland, so dass sämtliche Erträge in Deutschland anfallen und sich auch die Vermögenswerte und Schulden in Deutschland befinden. Die Segmentberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den Ansatz- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses. Der Segmentberichterstattung liegt die interne Berichterstattung zugrunde. Eine separate IFRSAnpassung erfolgt nicht. Die Vermögenswerte, Rückstellungen und Verbindlichkeiten der Konzernbilanz wurden den Segmenten sachgerecht zugeordnet. Die Investitionen der Segmentberichterstattung beziehen sich auf Zugänge zu den Sach- und Finanzanlagen. Für die im Geschäftsbereich IPP erstmalig generierten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 12.980 aus der Stromeinspeisung in das öffentliche Netz besteht eine Abhängigkeit des jeweiligen Parks zu einem einzelnen Energieversorger. Insgesamt werden je nach lokaler Stromeinspeisung TEUR 10.118, TEUR 1.697 bzw. TEUR 1.165 an Umsatzerlösen mit dem jeweiligen Energieversorger erzielt. Der Konzentration aus dieser Abnehmerstruktur stehen langfristige Abnahmegarantien gegenüber. 3.14 Risikomanagement Das Risikomanagement des Capital Stage-Konzerns zielt darauf ab, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und präzise zu bewerten. Die Risikoidentifkation ist daher für den Capital Stage-Konzern von großer Bedeutung. Folgende Risiken aus finanziellen Vermögenswerten ergeben sich für den Capital Stage-Konzern: Risiken in den Beteiligungen und Solarparks Dem Bewertungsrisiko wird durch besondere Sorgfalt bei der Beteiligungsauswahl Rechnung getragen. Eine umfassende Analyse der erfolgsbestimmenden Parameter des Unternehmens erfolgt im Rahmen der Due Diligence, zu der fallweise externe Experten hinzugezogen werden. Übersichtlich lesbare, relevante Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätskennzahlen und Soll-/Ist-Vergleiche auf inhaltlich und zeitlich verschiedenen Ebenen, legen Auffälligkeiten und Inkonsistenzen bei den Beteiligungen offen. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit werden die Beteiligungsunternehmen halbjährlich mittels Discounted Cashflow- (DCF) und Multiplikator-Verfahren bewertet. Bei der DCF-Analyse werden die prognostizierten Free Cashflows mit einem risikogewichteten Zinssatz (WACC) auf den jeweiligen Stichtag diskontiert. Dadurch wird der theoretische Unternehmenswert ermittelt. Zur Verifizierung werden diesem Wert tatsächliche am Markt erzielte Bewertungen gegenübergesetzt. Hierzu werden die Unternehmenswerte aus vergleichbaren börsennotierten Unternehmen und vergleichbaren Transaktionen ins Verhältnis zu den jeweiligen Ertragswerten gesetzt. Das Ergebnis ist ein Multiplikator, der wiederum auf das jeweilige Portfoliounternehmen angewendet wird. Somit ist eine Plausibilisierung des theoretischen Wertes sichergestellt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind ein wesentlicher Teil des partnerschaftlichen und konstruktiven Austauschs mit den Beteiligungsunternehmen. Das Risiko unbemerkter Fehlentwicklungen wird reduziert. Ungenutzte Potenziale werden erkannt. Das Management kann rechtzeitig und gezielt reagieren, um die unternehmerischen Ziele zu erreichen. Bei der Auswahl der Solar- und Windparks legt der Capital Stage-Konzern großes Augenmerk auf die Auswahl der Partner. Der Konzern prüft daher ausschließlich den Erwerb von Projekten oder Parks, die von großen, renommierten und seit vielen Jahren am Markt etablierten Projektierern und Herstellern errichtet wurden. Für den unwahrscheinlichen Fall einer eintretenden Leistungsminderung kann sich der Konzern auf langfristige Garantien der Hersteller stützen. Darüber hinaus bestehen für Sachmängel an den Anlagen Gewährleistungsvereinbarungen mit den Projektierern. Dem Risiko von Stillstandszeiten der Solar- und Windkraftwerke kann zeitnah entgegengewirkt werden, da die Betriebsführung und Überwachung der Anlagen dem Capital Stage-Konzern selbst oder renommierten Partnern obliegen. Ergänzend dazu sind sämtliche Anlagen gegen das Risiko etwaiger Betriebsunterbrechungen versichert. Gegen Risiken aus der Betriebsführung Dritter, zum Beispiel fehlerhafter Wartung oder Reparaturen und daraus entstehende Schäden und Folgeschäden, hat sich der Konzern ebenfalls in ausreichendem Maße versichert. Gegen sonstige Schäden an den Anlagen ist auch hier entsprechender Versicherungsschutz vorhanden. F-117 Die Bewertung von Beteiligungen und die Abschätzung der zukünftigen Geschäftsentwicklung erweist sich oft als schwierig. Wichtige Wertparameter können entfallen oder sich ungünstiger entwickeln als angenommen. Zwar trägt der Konzern in allen Phasen seines Geschäftes dem Bewertungsrisiko Rechnung. Bei dem Abschluss von Minderheitsbeteiligungen an jungen oder mittelständischen Unternehmen sind jedoch selbst bei sorgfältiger Auswahl sowie aufmerksamer und kompetenter Betreuung Fehlentwicklungen nicht ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für den Erwerb von Solar- und Windparks. Auch hier sind selbst bei sorgfältiger Bewertung, Auswahl sowie aufmerksamer und kompetenter Betreuung Fehlentwicklungen möglich. Darüber hinaus ist die Wertentwicklung der Beteiligung abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung, im Speziellen der Entwicklung des jeweiligen Marktsegments. Ferner können Fehlschläge bei der Produktentwicklung, der späteren Vermarktung und Distribution und anderen Faktoren zu einer nachhaltigen Reduzierung des Ergebnisses führen. Es können wichtige Wertparameter entfallen oder sich ungünstiger entwickeln als angenommen. Es besteht das Risiko, dass hieraus resultierende Misserfolge, die es dem Unternehmen nicht mehr erlauben, Verpflichtungen gegenüber den Fremd- und Eigenkapitalgebern nachzukommen, den Wert der Beteiligung mindern. Dieses Risiko ist insbesondere dann hoch, wenn das Engagement in großem Umfang fremdfinanziert ist. Unerwartete Verluste bei Beteiligungen bis hin zur Insolvenz einer Beteiligung können zu Wertberichtigungen und im ungünstigsten Fall zu einer Totalabschreibung führen. Weitere Risiken bestehen in der Finanzierung der Beteiligung. Es ist möglich, dass Banken bestehende Kreditzusagen zurückziehen, zu deutlich schlechteren Konditionen oder generell keine Kredite mehr anbieten. Eine Finanzierungslücke kann darüber hinaus entstehen, wenn Finanzinvestoren nicht mehr in der Lage sind, das Wachstum des Beteiligungsunternehmens mit weiteren Finanzierungsrunden zu unterstützen oder vereinbarte Milestone-Zahlungen zu bedienen. Darüber hinaus unterliegt die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung sowie Marktentwicklungen, die sich ebenfalls negativ auf die Lage der Beteiligung auswirken können. Es ist daher möglich, dass die Unternehmensplanung nicht realisierbar oder nur verzögert realisierbar ist, weil die Marktentwicklung gegenläufig ist. Selbst bei anfangs erfolgreichen Engagements können daher Verluste im weiteren Zeitverlauf nicht ausgeschlossen werden. Eine negative Entwicklung, unerwartete Verluste oder die Insolvenz einzelner Beteiligungen würden sich – je nach Höhe des Engagements – nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Die Bewertung der Solar- und Windparks basieren auf langfristigen Investitionsplänen, die empfindlich auf Änderungen der Kapital- und Betriebskosten sowie Erträgen reagieren. Verschiedene Faktoren könnten dazu führen, dass ein Park unrentabel wird. Dies würde sich ebenfalls negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Die Risiken, die zu einer nachteiligen Entwicklung führen könnten, liegen jedoch weniger bei den Beteiligungen, sondern eher in den Branchen-, meteorologischen und technischen Risiken. Zinsänderungsrisiken Die Solar- und Windparks sind in hohem Maße mit Fremdkapital zu festen Zinssätzen mit Laufzeiten zwischen zehn und achtzehn Jahren finanziert. Für diesen Zeitraum besteht daher kein Risiko aus einer Zinsänderung. 4. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung 4.1 Umsatzerlöse EUR 12.980.022,75 (Vorjahr: EUR 10.107,41) Umsatzerlöse werden erfasst, sofern die Lieferung oder Leistung erbracht ist, ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und dessen Bezahlung wahrscheinlich ist. Hier handelt es sich um Netzeinspeisungen der Photovoltaikparks Krumbach I und Krumbach II und der vier Asperg Gesellschaften. Die Abrechnung und Zahlung der Einspeisevergütung für den Monat Dezember 2010 erfolgte im Folgejahr. 4.2 Sonstige Erträge EUR 3.685.083,17 (Vorjahr: EUR 1.040.520,12) F-118 Die sonstigen Erträge beinhalten unter anderem erfolgswirksam erfasste Erträge aus der Erstkonsolidierung in Höhe von TEUR 3.453. Der Capital Stage-Konzern hat gemäß IFRS 3 zum Zeitpunkt des Erwerbs der vier Asperg Solarparks eine Kaufpreisallokation durchgeführt, um die erworbenen Vermögenswerte und Schulden in den Konzernabschluss einzubeziehen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden sämtliche erworbenen Vermögenswerte und Schulden identifiziert und zum Fair Value bewertet. Hieraus hat sich ein Unterschiedsbetrag ergeben, der im Geschäftsjahr 2010 ergebniswirksam zu vereinnahmen war. Ferner wurden TEUR 99 an Ertragsausfallentschädigungen gezahlt und ein Vergleich mit einem Ertrag in Höhe von TEUR 77 geschlossen. 4.3 Materialaufwand EUR 73.702,42 (Vorjahr: EUR 0,00) Hierbei handelt es sich um den Fremdstrombezug für den Betrieb der Solarparks. 4.4 Personalaufwand EUR 1.235.892,64 (Vorjahr: EUR 973.340,22) In 2010 beschäftigte der Konzern durchschnittlich acht Mitarbeiter (Vorjahr: fünf Mitarbeiter). Zum 31. Dezember 2010 sind zehn Mitarbeiter sowie eine freie Mitarbeiterin (einschließlich Vorstand) beschäftigt, davon zwei Investmentmanager, drei Verwaltungsmitarbeiter und drei Techniker. Eine Aufschlüsselung der Vorstandsvergütung ist unter Punkt 9. enthalten. Die Löhne und Gehälter enthalten Aufwendungen für Mitarbeiterboni. Für Tantieme-Zahlungen an den amtierenden Vorstand wurden TEUR 100 aufgewendet. Aus dem Optionsprogramm (vgl. Pkt. 5.9) wurden im Jahr 2010 TEUR 26 Personalaufwand in der Gewinn-und Verlustrechnung erfasst. 2010 2009 TEUR TEUR 1.131 891 Personalaufwand Aktienoptionsplan 26 20 Soziale Abgaben 79 62 1.236 973 Gehälter Gesamt 4.5 Abschreibungen EUR 6.567.661,89 (Vorjahr: EUR 84.349,22) Unter dieser Position sind die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (TEUR 578, Vorjahr: TEUR 9) und Sachanlagen (TEUR 5.990, Vorjahr: TEUR 75) ausgewiesen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte entfallen im Wesentlichen (TEUR 575, Vorjahr: TEUR 3) auf die Abschreibung der aktivierten Stromeinspeiseverträge sowie Projektrechte. Die Abschreibungen auf Sachanlagen entfallen im Wesentlichen (TEUR 5.972, Vorjahr: TEUR 64) auf Photovoltaikanlagen. Außerplanmäßige Abschreibungen lagen weder im Berichtsjahr noch in der Vorperiode vor. F-119 4.6 Sonstige Aufwendungen EUR 1.762.230,80 (Vorjahr: EUR 1.065.225,23) Art der Aufwendung 2010 TEUR 2009 TEUR 154 122 Rechts- und Beratungskosten 71 63 Abschluss- und Prüfungskosten 88 69 Publikationen und Hauptversammlung 77 90 Investor Relation und Desingnated Sponsoring 93 53 Raumkosten 153 140 Kosten Solarparks 578 142 Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes 548 386 1.762 1.065 Beteiligungsprüfung und Beratung Gesamt Die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb umfassen im Wesentlichen Kosten für Reisen, hier insbesondere im Zusammenhang mit Beteiligungscontrolling und -akquisition, Werbekosten, Versicherungen, Telekommunikation, KFZ-Kosten und die Aufsichtsratsvergütungen. In den Kosten Solarparks sind Anschaffungsnebenkosten, die bei dem Erwerb der Solarparks Asperg entstanden sind, und allgemeine Kosten für den Bau der Anlagen, Versicherungen und Pachtvergütungen enthalten. 4.7 Sonstige Steuern EUR (Vorjahr: EUR 2.331,52 55.042,85) Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um KFZ-Steuern. Der Vorjahresausweis betraf im Wesentlichen Lohnsteuernachzahlungen. 4.8 Finanzergebnis EUR (Vorjahr: EUR - 5.251.723,74 500.336,97) Die Position setzt sich wie folgt zusammen: Beteiligungsergebnis Zinserträge, Festgelder und Bankguthaben Zinsaufwendungen 2010 2009 TEUR TEUR 0 108 150 411 -5.402 -19 -5.252 500 F-120 4.9 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag EUR -118.206,43 (Vorjahr: EUR 406.641,05) Ergebnis vor Ertragssteuern 2010 2009 TEUR TEUR 1.772 -627 -532 188 Differenzen aufgrund abweichender Steuersätze -12 0 Nutzung steuerlicher Verlustvorträge 211 0 -407 0 1.077 -294 2 0 Voraussichtlich nicht nutzbare neue Verlustvorträge -604 -482 Passivierung latenter Steuern auf Bewertungsunterschiede -243 -246 390 653 -118 407 Erwartete Ertragssteuern (30%) Wertberichtigung auf steuerliche Verlustvorträge Steuerfreie Erträge Periodenfremde Steuern Erstmaliger Ansatz bisher nicht angesetzter aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge Ertragsteuern Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergeben sich im Wesentlichen aus einem latenten Steueraufwand in Höhe von TEUR 118 (Vorjahr: Ertrag TEUR 407). Die im Vorjahr gebildeten aktiven latenten Steuern aus einer zu erwartenden Steuerminderung aus der möglichen Nutzung bestehender Verlustvorträge im Segment IPP wurde ertragswirksam aufgelöst. Eine erneute steuerliche Beurteilung des Segments IPP hat ergeben, dass die Nutzung bestehender Verlustvorträge der Capital Stage AG in den ersten Jahren nicht möglich ist, da in den Solarparkgesellschaften Sonderabschreibungen nach § 7g EStG geltend gemacht werden und hieraus wiederum Verlustvorträge in den Parks entstehen, die steuerlich genutzt werden können. Die Bildung latenter Steuern im Konzern erfolgt mit den jeweiligen unternehmensindividuellen Steuersätzen, die Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag berücksichtigen. Auf Grundlage der zurzeit in Deutschland geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen sind Beteiligungserträge und Erlöse aus Beteiligungsverkäufen unter bestimmten Umständen steuerbefreit. Die Geschäftstätigkeit der Capital Stage AG, das Halten und Veräußern von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, ist insoweit bis auf eine Mindestbesteuerung in Höhe von 5% auf Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Dividendenerträge steuerbefreit. Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist jedoch insoweit vorzunehmen, als die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass Erträge mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden können. Eine Überprüfung der steuerlichen Verlustvorträge erfolgte im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung, die im Juli 2008 abgeschlossen wurde. Die Verlustvorträge belaufen sich zum 31. Dezember 2010 für den Konzern auf rd. TEUR 33.195 (Gewerbesteuer) und TEUR 24.934 (Körperschaftsteuer). Hiervon können Beträge in Höhe TEUR 30.266 (Gewerbesteuer) sowie TEUR 23.890 (Körperschaftsteuer) voraussichtlich nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Deshalb wurden hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt. F-121 Die Steuerlatenzen aufgrund von Bewertungsunterschieden entstanden bei den folgenden Bilanzposten: Latente Steuern 2010 2010 2009 2009 TEUR TEUR TEUR TEUR Aktiv Passiv Aktiv Passiv Immaterielle Vermögenswerte 0 3.399 0 45 Finanzanlagen 0 211 0 246 Sachanlagen 0 241 0 0 Steuerliche Verlustvorträge 602 0 653 0 Kapitalbeschaffungskosten 24 0 0 0 626 3.851 653 291 Bilanzausweis Der in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Steueraufwand beträgt bei einer laufenden Steuerbelastung von TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 0) und einer latenten Steuerbelastung in Höhe von TEUR 99 (Vorjahr: Steuerertrag TEUR 407) insgesamt TEUR 118. 5 Erläuterungen zur Konzernbilanz 5.1 Immaterielle Vermögenswerte EUR 11.950.561,50 (Vorjahr: EUR 301.804,00) Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Projektrechte sowie die aktivierten Stromeinspeiseverträge der im Geschäftsjahr erworbenen Solarparks Asperg (TEUR 11.666, Vorjahr: TEUR 297. Die Stromeinspeiseverträge werden über die Laufzeit der Abnahmeverträge abgeschrieben. 5.2 Geschäfts- oder Firmenwerte EUR 1.641.274,75 (Vorjahr: EUR 158.527,72) Die Geschäfts- oder Firmenwerte stammen aus dem Erwerb der 100-prozentigen Geschäftsanteile an der Capital Stage Solar Service GmbH, der Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG sowie den bereits in 2009 erworbenen 100-prozentigen Anteilen an der Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) einem Werthaltigkeitstest unterzogen. 5.3 Sachanlagen EUR 120.270.507,55 (Vorjahr: EUR 15.250.027,13) Die Entwicklung der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die Sachanlagen beinhalten die Photovoltaikanlagen der neu erworbenen Solar- und Windparks (TEUR 120.205, Vorjahr: TEUR 15.218) sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung (TEUR 65, Vorjahr: TEUR 32). F-122 5.4 Finanzanlagen EUR 23.324.191,38 (Vorjahr: EUR 23.256.307,33) Bei den in den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich im Wesentlichen um die BlueTec GmbH & Co. KG (Anteil 10,0%), die GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH (Anteil 49,1%) und die Inventux Technologies AG (Anteil 29,75%). Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr die Calmatopo Holding AG, Fluringen/Schweiz, gegründet. Der Anteil an diesem verbundenen Unternehmen beträgt 100%. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertänderungen werden erfolgswirksam erfasst. GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH, Hamburg Das Eigenkapital der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH belief sich zum 31. Dezember 2010 auf TEUR 8.134 (Vorjahr: TEUR 7.416). Im Geschäftsjahr 2010 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 718 (Vorjahr: TEUR 203) erzielt. Inventux Technologies AG, Berlin Das Eigenkapital der Inventux Technologies AG belief sich zum 31. Dezember 2010 auf TEUR 4.024 (Vorjahr TEUR 2.218). Im Geschäftsjahr 2010 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.807 (Vorjahr: TEUR -9.625) erzielt. Calmatopo Holding AG, Fluringen, Schweiz Das Eigenkapital der Calmatopo Holding AG belief sich zum 31. Dezember 2010 auf TEUR 76. 5.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 107.936,62 (Vorjahr: EUR 10.134,32) Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag waren nicht erforderlich. 5.6 Übrige kurzfristige Vermögenswerte EUR 1.004.575,51 (Vorjahr: EUR 1.786.441,73) Die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2010 31.12.2009 TEUR TEUR Erstattungsansprüche aus Vekehrs-/Ertragsteuern 719 1.620 Sonstige kurzfristige Forderungen 286 166 1.005 1.786 Summe Die übrigen Vermögenswerte sind zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag waren nicht erforderlich. Die Position Erstattungsansprüche aus Verkehrs- und Ertragsteuern in Höhe von TEUR 719 (Vorjahr: TEUR 1.620) beinhaltet im Wesentlichen noch nicht erstattete/noch nicht fällige Vorsteuerguthaben und anrechenbare Kapitalertragsteuern. Die Vorsteuerguthaben sind im Geschäftsjahr 2011 erstattet worden. 5.7 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente EUR 22.644.432,66 (Vorjahr: EUR 25.624.915,94) Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind TEUR 9.992 (Vorjahr: TEUR 0) Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden Banken bei den Solarparks F-123 als Sicherheiten dienen und nicht frei verfügbar sind. TEUR 12.856 haben jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Anlage eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Die Entwicklung der liquiden Mittel, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Cashflow-Rechnung dargestellt. 5.8 Eigenkapital EUR (Vorjahr:EUR 63.082.748,66 56.418.615,71) Die Entwicklung des Postens Eigenkapital wird im Rahmen des Konzerneigenkapitalspiegels dargestellt. Der Vorstand der Capital Stage AG hat am 7. Juli 2010 auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals um EUR 2.519.999 auf EUR 27.719.999 durch Ausgabe von 2.519.999 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie erhöht. Das voll eingezahlte Kapital (Grundkapital) besteht somit zum 31. Dezember 2010 aus 27.719.999 nennwertlosen Inhaberstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00. Jede Aktie hat eine Stimme. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2012 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt nominal EUR 10.080.001,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 10.080.001 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Er ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Beachtung weiterer Bedingungen auszuschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der §§ 4 Abs. 1, 6 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals und, falls das Genehmigte Kapital bis zum 30. Mai 2012 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 10.080.000,00 durch Ausgabe von bis zu 10.080.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/ Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einer hundertprozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 bis zum 30. Mai 2012 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreises. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt in dem aufgrund der Ausübung von Optionsoder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Die Optionsund/oder Wandelanleihen sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Er ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Beachtung weiterer Bedingungen auszuschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1, 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals II und, falls das Bedingte Kapital II bis zum 30. Mai 2012 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. F-124 Der Konzernbilanzgewinn ergibt sich wie folgt: 31.12.2010 31.12.2009 TEUR TEUR 1.653 -220 Gewinnvortrag 14.965 15.185 Konzernbilanzgewinn 16.618 14.965 Konzernjahresergebnis Die Kapitalrücklage (TEUR 4.984) stammt zum einen (TEUR 2.520) aus einer am 28. Januar 2002 im Handelsregister eingetragenen Erhöhung des Grundkapitals und zum anderen aus dem Aufgeld der im Berichtsjahr durchgeführten Kapitalerhöhung (TEUR 2.464). Die Gewinnrücklagen (TEUR 13.705) entsprechen den anderen Gewinnrücklagen im Einzelabschluss der Capital Stage AG. Sie können vom Vorstand der Capital Stage AG jederzeit aufgelöst werden. Kapitalmanagement Ziel des Kapitalmanagements ist es, sicherzustellen, dass der Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Das langfristige Ziel des Konzerns ist darüber hinaus die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der Konzern agiert in den hinsichtlich Rendite- und Risikoerwartung sehr unterschiedlichen Segmenten Unternehmensbeteiligungen und IPP. Im Segment Unternehmensbeteiligungen bestehen branchenübliche Renditeerwartungen. Im Vergleich hierzu sind im Segment IPP die projektüblichen Renditeerwartungen deutlich geringer. Allerdings ist auch das Risiko im Segment IPP deutlich geringer als im Segment Unternehmensbeteiligungen. Aufgabe des Kapitalmanagements ist es daher, die liquiden Mittel des Konzerns unter Berücksichtigung von Rendite- und Risikoerwartungen einzusetzen. Konkrete Zielvorgaben hinsichtlich Zielgrößen wie z. B. der Eigenkapitalquote sind nicht möglich. So hat sich die in den Vorjahren annähernd 100% betragende Eigenkapitalquote durch den Aufbau des Segments IPP planmäßig verringert, da die Parks in branchenüblichem Umfang fremdfinanziert sind. Bei den Finanzierungen handelt es sich jedoch ausschließlich um non-recourse-Darlehen, d.h. das Haftungsrisiko ist auf die Parks beschränkt. Zum Bilanzstichtag verfügt der Konzern über eine Eigenkapitalquote von 34,74%. Die nachfolgende Tabelle zeigt das Eigenkapital, die Eigenkapitalquote und den Netto-Finanzüberschuss, der die für Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel beinhaltet. 31.12.2010 31.12.2009 Eigenkapital in TEUR 63.083 56.419 Eigenkapitalquote in % 34,74 84,16 11.761 25.405 Nettofinanzüberschuss in TEUR 5.9 Aktienoptionsplan Um der Capital Stage AG die Gewährung von Aktienoptionen als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung zu ermöglichen, hat die Hauptversammlung der Capital Stage AG am 31. Mai 2007 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.520.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 2.520.000 auf den Inhaber lautende Aktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital I). Das Bedingte Kapital I dient zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 von der Capital Stage AG im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2007 (AOP 07) in der Zeit vom 1. Juni 2007 bis zum 30. Mai 2012 ausgegeben werden. Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst die Mitglieder des Vorstands sowie ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Capital Stage AG. In den Jahren 2008, 2009 und 2010 wurden Optionsrechte angeboten. Je eine Option berechtigt zum Bezug je einer auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktie der Capital Stage AG. Es steht dem Optionsinhaber frei, einzelne oder alle Optionen auf einmal auszuüben. Von den im Geschäftsjahr 2010 gewährten Aktienoptionen entfallen auf den Vorstand 100.000 (Vorjahr: 200.000) Optionen und auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft 50.000 (Vorjahr: 250.000) Optionen. Im Geschäftsjahr 2010 sind 225.000 Optionen durch das Ausscheiden eines Mitarbeiters verfallen. F-125 Um eine langfristige Anreizwirkung zu erzeugen, können die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen erstmals nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt zwei Jahre. Der Bezugspreis (Basispreis) entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Capital Stage AG-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den vorangegangenen fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausgabe der Bezugsrechte. Voraussetzung für die Ausübung eines Bezugsrechts ist, dass das Erfolgsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Kurs der Capital Stage AGAktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Basispreis um mindestens 25% übersteigt. Als maßgeblicher Ausübungszeitraum gilt derjenige Ausübungszeitraum, in dem die betroffenen Bezugsrechte erstmals aufgrund der Erreichung oder Überschreitung des Erfolgsziels ausgeübt werden können. Jahr der Zuteilung Bestand am 01.01. (Stück) 2010 2009 2008 1.085.000 1.010.000 0 01.04.201231.03.2015 24.06.201123.06.2014 01.04.201031.03.2013 Basispreis (Arbeitnehmer) 1,96 EUR 1,97 EUR 1,87 EUR Basispreis (Vorstand) 1,96 EUR 1,97 EUR 2,20 EUR 2,45 EUR 2,46 EUR 2,34 EUR 2,45 EUR 2,46 EUR 2,75 EUR Angebotene Optionen (Stück) 150.000 450.000 1.010.000 Angenommene Optionen (Stück) 150.000 450.000 1.010.000 Verfallene Optionen (Stück) 225.000 375.000 0 1.010.000 1.085.000 1.010.000 0 0 0 Ausübungszeitraum Ausübungshürde bei Ausgabe (Arbeitnehmer) Ausübungshürde bei Ausgabe (Vorstand) Bestand am 31.12. (Stück) Ausübbar zum 31.12. (Stück) Zum Bilanzstichtag lagen sämtliche Optionsrechte aus dem Geld, d. h. der Kurs am 31. Dezember 2010 lag unter den Ausübungshürden von EUR 2,34/EUR 2,75 bzw. EUR 2,46 bzw. EUR 2,45. Die Aktienoptionen hätten daher zum Stichtag nicht ausgeübt werden können. Dennoch verlangt IFRS 2, dass Aktienoptionen grundsätzlich mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) in der Bilanz erfasst werden, wobei der Fair Value als Personalaufwand über die Sperrfrist (vesting period) zu verteilen ist. Die Optionsrechte sind daher jeweils bei Ausgabe anhand eines geeigneten Modells zu bewerten. In die Bewertung müssen die kapitalmarktorientierten Merkmale der Optionsrechte einfließen. Nicht kapitalmarktorientierte Merkmale, dazu gehört beispielsweise die zweijährige Wartefrist, sind über eine erwartete Mitarbeiterfluktuation abzubilden. Der sich aus dem Wert einer Option und des geschätzten Bestandes am Ende der Wartefrist ergebende Gesamtwert ist pro rata über die Wartefrist zu verteilen und als Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die erwartete Fluktuationsrate basiert auf der Fluktuation der letzten Jahre. Die 2010 ausgegebenen Optionen wurden anhand eines Binomialoptionspreismodells bewertet. Für die Bewertung wurde ein Kurs von EUR 1,96 je Aktie zum Zeitpunkt der Ausgabe unterstellt. Sofern relevant, wurde die im Modell verwendete voraussichtliche Optionslaufzeit auf Basis der besten Schätzungen des Managements bezüglich des Einflusses der Nichtübertragbarkeit, Ausübungsbeschränkungen einschließlich der Wahrscheinlichkeit, dass die an die Option gekoppelten Marktbedingungen erfüllt werden, und Annahmen zum Ausübungsverhalten angepasst. Den Berechnungen liegt eine erwartete Volatilität in Höhe von 18,22% zugrunde, die auf der historischen Volatilität von einem Jahr vor Ausgabe beruht. Darüber hinaus wurde ein risikofreier Zinssatz von 4,08% p.a. sowie eine Ausübungshürde von EUR 2,45 unterstellt. Die Liquidität in der Aktie wurde mit der Liquidität innerhalb der Peer-Group der Capital Stage AG verglichen. Aufgrund der deutlich geringeren Liquidität in der Aktie wurde auf den ermittelten Optionswert ein Abschlag vorgenommen. Aus diesem Optionsprogramm wurden im Jahr 2010 TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 20) Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In den Folgejahren sind aus dem aufgelegten Programm voraussichtlich F-126 TEUR 18 noch zu berücksichtigen. Die tatsächliche Höhe ist von der Fluktuation der Berechtigten bis zum Ende der Sperrfrist abhängig. Der gewichtete Durchschnittskurs (Fair Value) der im Jahr 2010 gewährten Aktienoptionen beträgt zum Bilanzstichtag EUR 0,09. Der gewichtete Durchschnittskurs (Fair Value) aller zum 31. Dezember 2010 bestehenden Aktienoptionen beträgt EUR 0,06. 5.10 Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Finanzschulden EUR (31.12.2009 EUR 107.692.156,69 10.331.192,46) Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag EUR Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr) Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (Vorjahr) Finanzschulden Mit einer Restlaufzeit Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Mit einerRestlaufzeit von mehr als 5 Jahren EUR EUR EUR 2.427.307,93 2.427.307,93 0,00 0,00 (9.649.463,46) (9.649.463,46) (0,00) (0,00) 649.882,43 649.882,43 0,00 0,00 (406.077,52) (406.077,52) (0,00) (0,00) 111.384.681,01 (Vorjahr) (219.102,85) Sonstige Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen 173.842,80 (Vorjahr) Mit einer (56.548,63) 6.959.027,00 28.641.027,00 75.784.627,01 (0,00) (0,00) (219.102,85) 0,00 0,00 173.842,80 (0,00) (0,00) (56.548,63) 28.641.027,00 75.958.469,81 (0,00) (275.651,48) Summe aller Verbindlichkeiten 114.635.714,17 10.036.217,36 (Vorjahr) (10.331.192,46) (10.055.540,98) Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um im Dezember 2010 erhaltene Rechnungen von Lieferanten für die Erstellung des Windparks Gauaschach. Die Zahlung der Rechnungen erfolgte am Anfang des Folgejahres. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden im Folgejahr durch mit langfristigen Laufzeiten versehene Bankdarlehen refinanziert. Der Marktwert der Finanzschulden beträgt zum 31. Dezember 2010 TEUR 124.556. Die Marktwerte der weiteren Verbindlichkeiten entsprechen – wie im Vorjahr – aufgrund deren kurzfristigen Laufzeit, den Buchwerten. Die Zuführung zu den Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen in Höhe von TEUR 117 wurde ergebnisneutral durch die Erfassung eines korrespondierenden Vermögenswertes im Anlagevermögen erfasst. Die Rückstellungen werden jährlich aufgezinst. Im Geschäftsjahr 2010 wurden keine Rückstellungsbeträge aufgelöst oder verbraucht. Der Aufwand aus der Aufzinsung beträgt im Geschäftsjahr 2010 TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 0). F-127 Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten folgende Beträge: 31.12.2010 31.12.2009 TEUR TEUR 99 104 134 134 Prüfungs- und Abschlusskosten 68 67 Geschäftsbericht / Hauptversammlung 65 81 Sonstige 284 20 Gesamt 650 406 Personal- und Sozialbereich Aufsichtsratsvergütungen 6. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten Der seit Beginn des Geschäftsjahres 2007 verpflichtend anzuwendende Standard IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) fordert umfangreiche Angaben zu den Finanzinstrumenten. Diese Angaben sollen Aufschluss über die Bedeutung von Finanzinstrumenten für die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens geben sowie Art und Umfang des von einem Finanzinstrument ausgehenden Risikos einschätzbar machen und helfen, das Risikomanagement der Unternehmensleitung zu beurteilen. Finanzinstrumente sind in Klassen einzuteilen, d.h. Finanzinstrumente, die sich in ihren Ausstattungsmerkmalen ähneln, sind in einer Klasse zusammenzufassen. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf diese Klassen bzw. die Bewertungskategorien nach IAS 39. Der Geschäftszweck des Capital Stage-Konzerns liegt im Wesentlichen im Erwerb, im Halten, in der Verwaltung und in der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen. Die Risiken, die in den Beteiligungen liegen, sind im Einzelnen im Risikobericht (vgl. Abschnitt 3.14) dargestellt. Aufgrund der Risikostruktur, der Fristigkeit bzw. Liquidierbarkeit sowie der Behandlung im Rahmen des Risikomanagements und der Art der Bewertung werden die gehaltenen Finanzinstrumente in die folgende Klasse aufgeteilt: Nicht börsenorientierte Beteiligungen, die der IAS 39 Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ zugeordnet worden sind. Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzanlagen beinhalten die Beteiligungen an der BlueTec GmbH & Co. KG, an der Inventux Technologies AG und an der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH sowie die Anteile an der Calmatopo Holding AG. Die Zuordnung der Beteiligungen in die IAS 39-Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ erfolgte wegen der einheitlichen Steuerung der Finanzinstrumente über das Risikomanagementsystem und ihrer Beurteilung der Wertentwicklung auf der Grundlage der beizulegenden Zeitwerte. Das mit den Finanzinstrumenten verbundene maximale Risiko entspricht grundsätzlich den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten. Im Wesentlichen ergibt sich das maximale Risiko aus den Finanzanlagen. Bei den in den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich um Vermögenswerte, die nicht ohne Weiteres kurzfristig veräußert werden können. Darüber hinaus verteilt sich der Buchwert nicht gleichmäßig über die drei Beteiligungen sowie die Anteile an der Calmatopo Holding AG, so dass bereits ein Ausfall einer Beteiligung mit höherem Buchwert ein erhebliches Risiko darstellen kann. Die Beteiligungsunternehmen sind dem Bereich der Erneuerbaren Energien/Umwelttechnik zuzuordnen. Eine Risikokonzentration auf diesem Markt besteht jedoch nicht, da sich der Bereich der Erneuerbaren Energien/Umwelttechnik aus mehreren Teilmärkten zusammensetzt und die Beteiligungen des Konzerns sich nicht auf einen Teilmarkt konzentrieren. Über die Entwicklung der Märkte wird ausführlich im Lagebericht und über deren Risiken im Risikobericht berichtet. Die übrigen in der Konzernbilanz ausgewiesenen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden in die Klassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und sonstige kurzfristige Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzschulden und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten aufgeteilt. Es handelt sich hierbei um kurzfristige finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, deren Buchwerte den Anschaffungskosten entsprechen. Aus diesen Risikoklassen ergeben sich letztlich keine für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns bedeutsamen F-128 Kredit- bzw. Ausfallrisiken, da die Forderungen weder überfällig noch wertberichtigt und zum Zeitpunkt des Konzernabschlusses bereits weitestgehend beglichen bzw. sicher angelegt (Festgelder) sind. Somit entsprechen ihre Buchwerte im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert. Nachfolgend werden die Buchwerte der Finanzinstrumente, aufgegliedert nach den Bewertungskategorien von IAS 39, dargestellt (unter Einbeziehung der Aufteilung nach Risikoklassen): 31.12.2010 31.12.2009 EUR EUR AKTIVA Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzanlagen [23.324.191,38 23.256.307,33] 23.324.191,38 23.256.307,33 [23.037.982,95 25.801.219,23] Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 107.936,62 10.134,32 Sonstige kurzfristige Forderungen 285.613,67 166.168,97 22.644.432,66 25.624.915,94 [114.372.592,71 10.274.643,82] Finanzschulden, langfristig 104.425.654,01 219.102,85 Finanzschulden, kurzfristig 6.959.027,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 2.427.307,93 9.649.463,46 560.603,77 406.077,52 Finanzanlagen (nicht börsennotierte Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Kredite und Forderungen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente PASSIVA Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten *) Es gibt keine anderen Kategorien, die einer anderen Bewertungsmethode unterzogen wurden. Die folgende Tabelle stellt die in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung berücksichtigten Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten dar: 31.12.2010 31.12.2009 EUR EUR Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 0,00 1.140.596,81 Summe der Nettogewinne 0,00 1.140.596,81 Die Nettogewinne bzw. -verluste der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte beinhalten im Vorjahr marktbedingte Wertänderungen (TEUR 1.033) und laufende Erträge (TEUR 108). F-129 Die Gesamtzinserträge und Aufwendungen für zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: Zinserträge aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 31.12.2010 31.12.2009 TEUR TEUR 150.507,74 411.170,65 Zinsaufwendungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -5.402.231,48 0,00 Saldo Gesamtzinserträge/-aufwendungen -5.251.723,74 411.170,65 Die Gesamtzinserträge entfallen überwiegend auf Festgeldanlagen (TEUR 151, Vorjahr: TEUR 411). Verluste aus Wertminderung sind im Berichtsjahr nicht angefallen. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente enthalten mit Ausnahme der Finanzschulden keine stillen Reserven und Lasten, d.h. der Buchwert sämtlicher weiterer in der Bilanz ausgewiesener Finanzinstrumente entspricht ihrem Zeitwert. Der Zeitwert der Finanzschulden beträgt TEUR 124.556 (Vorjahr: TEUR 219). Wesentliche zu benennende Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiken bestehen nicht, Sicherheiten für Kredite und Forderungen werden nicht gehalten. Hinsichtlich der Bewertungsmethoden sowie der für die Bewertung zugrunde gelegten Annahmen verweisen wir auf die Erläuterungen im Rahmen des Risikomanagements (vgl. 3.14). Die Bewertung erfolgte sowohl auf Basis von Transaktionspreisen bzw. externen Wertindikationen (z.B. indikativen Angeboten) bzw. unter Verwendung von Bewertungsmethoden im Sinne von IAS 39 AG74 (DCF Verfahren bzw. Multiplikator-Verfahren). Dabei wurde soweit wie möglich auf Marktdaten zurückgegriffen (Basiszinssatz, Marktrisikoprämie, Risikoaufschläge aus vergleichbaren börsennotierten Anteilen mittels Peer-Group-Analyse sowie Plausibilisierung der unternehmensspezifischen Cashflows anhand von öffentlichen Studien und Marktanalysen). Auf öffentliche Kursangebote konnte nicht zurückgegriffen werden. Aus der Anwendung der genannten Bewertungsverfahren ergab sich zum 31. Dezember 2010 keine erfolgswirksame Zeitwertveränderung. Im Vorjahr ergab sich eine erfolgswirksame Zeitwertänderung in Höhe von TEUR 1.033. Um die Genauigkeit der Bewertung zu erhöhen und einen Eindruck hinsichtlich der Schätzungenauigkeit zu erlangen, wurden im Anschluss an die Bewertungen die Sensitivitäten analysiert. Hierzu wurden die der Bewertung zugrunde gelegten Parameter variiert, wobei die Variation im Rahmen vernünftigerweise für möglich gehaltener Werte erfolgte. Hiernach ergab sich, in Abhängigkeit der Besonderheiten der jeweiligen Bewertung, eine Schwankungsbreite von etwa +/- 10%. Dies entspricht einer Wertschwankung von insgesamt ca. EUR 0,9 Mio., die sich sowohl positiv wie negativ auf das Ergebnis und das Eigenkapital des Capital Stage-Konzerns auswirken würde. In diese Betrachtung wurden alle Beteiligungen einbezogen. Liquiditätsrisiken aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich nicht, da der Konzern über Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von EUR 22,6 Mio. verfügt sowie aus den laufenden Solar- und Windparks Zahlungsströme mit hoher Sicherheit erwartet werden, die die Zins- und Tilgungszahlungen und die finanziellen Verbindlichkeiten hieraus problemlos laufzeitäquivalent bedienen können. 7. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung ist in einer gesonderten Rechnung dargestellt. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel im Capital Stage-Konzern. Der Finanzmittelfonds entspricht der Definition der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die unter den Erläuterungen der wesentlichen Bewertungsgrundsätze wiedergegeben ist. Die Kapitalflussrechnung wurde in Übereinstimmung mit IAS 7 erstellt und gliedert die Veränderungen der liquiden Mittel nach Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind TEUR 9.992 (Vorjahr: TEUR 0) Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden Banken bei den Solarparks als Sicherheit dienen und nicht frei verfügbar sind. F-130 Zinszahlungen werden in voller Höhe im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Im Jahr 2010 sind erhaltene Zinszahlungen in Höhe von TEUR 148 (Vorjahr: TEUR 411) ausgewiesen. Steuererstattungen sind im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 901 (Vorjahr: geleistete Steuerzahlungen TEUR 14) enthalten. 8. Haftungsverhältnisse und sonstige Verpflichtungen Für einen am 28. Februar 2012 endenden Mietvertrag bestehen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 144 (Vorjahr: TEUR 130). Daneben bestehen Standard-Leasing- und Pachtverträge, deren Klassifizierung nach IAS 17.8 im sogenannten Operating-Leasing erfolgt. Die Leasinggegenstände und Grundstücke werden beim Leasinggeber aktiviert und nicht beim Leasingnehmer. Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen beträgt aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen für den Zeitraum länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren TEUR 85 (Vorjahr: TEUR 2). Für mehr als fünf Jahre fallen keine Leasingzahlungen an, weil der längste Vertrag nur bis November 2013 läuft. Die Pachtverträge haben eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Diese Angaben erfolgen nach IAS 17.35. Mietverträge Leasingverträge Pachtverträge Sonstige Sonstige Sonstige Verpflichtungen Verpflichtungen Verpflichtungen 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre TEUR TEUR TEUR 124 20 0 61 85 0 199 823 3.067 Der Aufwand aus Leasingverpflichtungen betrug im Geschäftsjahr TEUR 55 (Vorjahr: TEUR 42). Darüber hinaus besteht ein Bestellobligo in Höhe von TEUR 5.759 (Vorjahr: TEUR 0) für eine Windenergieanlage. 9 Vorstand und Aufsichtsrat Vorstandsvorsitzender der Capital Stage AG ist Herr Felix Goedhart, Hamburg. Seit dem 1. Januar 2010 ist Herr Dr. Zoltan Bognar als weiterer Vorstand für die Capital Stage AG tätig. Angaben zu weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Beiräten: Felix Goedhart Gottfried Schultz GmbH & Co. KG, Ratingen, Mitglied des Verwaltungsrates BlueTec GmbH & Co. KG, Trendelburg, Mitglied des Beirats GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH, Hamburg, Mitglied des Beirats Inventux Technologies AG, Berlin, stellvertretender Vorsitzendes des Aufsichtsrats Präsident des Verwaltungsrats der Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz, seit dem 27. Januar 2010 Dr. Zoltan Bognar: Inventux Technologie AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 1. März 2010 F-131 Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Berichtszeitraum EUR 629.340,43 (2009: EUR 378.327,86). Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Erfolgsunabhängige Leistungen Erfolgsabhängige Leistungen Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung Felix Goedhart EUR 268.569,81 EUR 100.000,00 EUR 9.628,00 Dr. Zoltan Bognar EUR 251.142,62 EUR 0,00 EUR 0,00 Bei den erfolgsabhängigen Leistungen handelt sich um eine Tantieme für das Geschäftsjahr 2009. Ferner hat der Aufsichtsrat dem Vorstand im Geschäftsjahr 2010 100.000 (Vorjahr: 200.000) Aktionenoptionen zu einem Optionspreis in Höhe von EUR 1,96 je Aktie gewährt. Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung betrug TEUR 10. Die Gewährung erfolgte im Rahmen des Aktienoptionsprogrammes 2007 (AOP 2007). Der hieraus im Geschäftsjahr in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwand beträgt TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 6). Aufsichtsrat Vorsitzender: Dr. Manfred Krüper, selbständiger Unternehmensberater, Essen Stellv. Vorsitzender: Alexander Stuhlmann, selbständiger Unternehmensberater, Hamburg Weitere Mitglieder: Berthold Brinkmann, Rechtsanwalt, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer bei der Brinkmann & Partner Partnergesellschaft, Hamburg Dr. Cornelius Liedtke, Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, Hamburg Albert Büll, Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, Hamburg Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke, Unternehmer, Hagen Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten/Beiräten: Dr. Manfred Krüper: Coal & Minerals GmbH, Düsseldorf, Vorsitzender des Aufsichtsrats Bucyrus GmbH, Lünen, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats SAG Group GmbH, Langen, Vorsitzender des Aufsichtsrats Odewald & Cie, Berlin, Mitglied des Beirats EQT Partners Beteiligungsberatung GmbH, München, Mitglied des Beirats Alexander Stuhlmann: alstria offce REIT AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats Hamburger Feuerkasse Versicherung AG, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bis zum 10. Mai 2010 HCI Capital AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 25. Juni 2010 BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V., Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 25. Juni 2010 BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats bis F-132 zum 25. Juni 2010 Frank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Vorsitzender des Beirats Siedlungsbaugesellschaft Hermann und Paul Frank mbH & Co. KG, Hamburg, Vorsitzendes des Beirats Studio Hamburg Berlin Brandenburg GmbH, Berlin, Mitglied des Beirats HASPA Finanzholding, Hamburg, Mitglied des Kuratoriums Jahr Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats bis zum 15. Juni 2010 Otto Dörner GmbH & Co.KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats Ludwig Görtz GmbH, Hamburg, Mitglied des Verwaltungsrats Euro-Aviation Versicherungs-AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit dem 25. Juni 2010. Berthold Brinkmann: Rügen Fisch AG, Sassnitz, Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Cornelius Liedtke: Keine Albert Büll: Verwaltung URBANA Energietechnik AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Verwaltung Kalorimeta AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Kalorimeta AG & Co. KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats URBANA Energietechnik AG & Co. KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, Mitglied des Verwaltungsrats Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke: Douglas Holding AG, Hagen/Westfalen, Vorsitzender des Aufsichtsrats Deutsche Euroshop AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Kalorimeta AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des Beirats Urbana Energietechnik AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des Beirats Die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr zurückgestellten Gesamtbezüge des Aufsichtsrates belaufen sich auf TEUR 134 (Vorjahr: TEUR 134) (Vergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer). 10. Corporate Governance Die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG wurde abgegeben und auf der Website der Gesellschaft unter www.capitalstage.com öffentlich zugänglich gemacht. 11. Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 berechnete Honorar beträgt TEUR 77 (Vorjahr: TEUR 60), und entfällt in Höhe von TEUR 70 (Vorjahr: TEUR 60) auf Abschlussprüfungsleistungen und in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 0) auf sonstige Leistungen. 12. Mitteilungspflichten Die Capital Stage AG hat in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 folgende Mitteilungen gem. § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG erhalten. Die M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 2. August 2010 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 29. Juli 2010 die in § 21 Abs. 1 WpHG angeführten Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und nunmehr 9,099% (2.522.144 Stimmrechte) beträgt. Darüber hinaus hat uns die Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA, Hamburg, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA, HamF-133 burg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 29. Juli 2010 die in § 21 Abs. 1 WpHG angeführten Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und nunmehr 9,099% (2.522.144 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche dieser Stimmrechte sind der M.M. Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die M.M. Warburg & CO KGaA zuzurechnen. Name des kontrollierenden Unternehmens ist die M.M. Warburg & CO KGaA. Die M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 2. August 2010 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 30. Juli 2010 die in § 21 Abs. 1 WpHG angeführten Schwellen von 5% und 3% unterschritten hat und nunmehr 0% (0 Stimmrechte) beträgt. Darüber hinaus hat uns die Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA, Hamburg, Deutschland, gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 30. Juli 2010 die in § 21 Abs. 1 WpHG angeführten Schwellen von 5% und 3% überschritten hat und nunmehr 0% (0 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche dieser Stimmrechte sind der M.M. Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die M.M. Warburg & CO KGaA zuzurechnen. Name des kontrollierenden Unternehmens ist die M.M. Warburg & CO KGaA. Die Blue Elephant Venture GmbH, Pöcking, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Blue Elephant Venture GmbH, Pöcking, Deutschland, am 30. Juli 2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, (WKN 609500) überschritten hat und nunmehr 4,509% (1.250.000 Stimmrechte) beträgt. Herr Dr. Peter-Alexander Wacker, Deutschland hat uns darüber hinaus gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass er die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 30. Juli 2010 überschritten hat und nunmehr 4,509% (1.250.000 Stimmrechte) hält. 4,509% (1.250.000 Stimmrechte) der Stimmrechte sind ihm über die Blue Elephant Venture GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die LRI Invest S.A., Munsbach/Luxemburg, hat uns mit Schreiben vom 13. Juli 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der LRI Invest S.A. für von ihr verwaltete Publikumsfonds (Sondervermögen) an der Capital Stage AG am 13. Juli 2007 die Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,15% (1.550.000 Stückaktien) beträgt. Die Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 17. Dezember 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 14. Dezember 2007 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% überschritten hat und nunmehr zu diesem Tag 27,03% (6.810.805 Stimmrechte) beträgt. Die Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 17. Dezember 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 14. Dezember 2007 die Schwelle von 10% überschritten hat und nunmehr zu diesem Tag 11,29% (2.846.025 Stimmrechte) beträgt. Die AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 2. Januar 2008 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 28. Dezember 2007 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% überschritten hat und zu diesem Tag 29,64% (7.470.000 Stimmrechte) beträgt. 13. Freigabe zur Weitergabe an den Aufsichtsrat Der zum 31. Dezember 2010 aufgestellte Konzernabschluss wurde mit Datum vom 23. März 2011 durch den Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. F-134 14. Konzernanlagenspiegel EUR Sonstige immaterielle Stromeinspeiseverträge/ Vermögenswerte Projektrechte Firmenwert Anschaffungskosten Stand 01.01.2009 51.650,71 0,00 0,00 Zugänge 0,00 150.000,00 0,00 Veränderungen Konsolidierungskreis 0,00 150.000,00 158.527,72 Abgänge 0,00 0,00 0,00 Veränderung Fair Value Bewertung 0,00 0,00 0,00 51.650,71 300.000,00 158.527,72 40.597,71 0,00 0,00 Zugänge 6.124,00 3.125,00 0,00 Abgänge 0,00 0,00 0,00 Stand 31.12.2009 46.721,71 3.125,00 0,00 Buchwert 31.12.2008 11.053,00 0,00 0,00 Buchwert 31.12.2009 4.929,00 296.875,00 158.527,72 51.650,71 300.000,00 158.527,72 424,00 0,00 0,00 Veränderungen Konsolidierungskreis 0,00 12.226.469,00 1.482.747,03 Abgänge 0,00 0,00 0,00 Veränderung Fair Value Bewertung 0,00 0,00 0,00 52.074,71 12.526.469,00 1.641.274,75 46.721,71 3.125,00 0,00 Zugänge 2.755,50 575.380,00 0,00 Abgänge 0,00 0,00 0,00 49.477,21 578.505,00 0,00 Buchwert 31.12.2009 4.929,00 296.875,00 158.527,72 Buchwert 31.12.2010 2.597,50 11.947.964,00 1.641.274,75 Stand 31.12.2009 Abschreibungen Stand 01.01.2009 Anschaffungskosten Stand 01.01.2010 Zugänge Stand 31.12.2010 Abschreibungen Stand 01.01.2010 Stand 31.12.2010 F-135 Sonstige Sachanlagen Anlagen im Bau Photovoltaikanlagen Finanzanlagen Summe 107.619,73 0,00 0,00 21.797.154,56 21.956.425,00 355,81 0,00 13.304.857,05 1.442.000,34 14.897.213,20 0,00 0,00 1.977.099,99 0,00 2.285.627,71 5.987,82 0,00 0,00 0,00 5.987,82 0,00 0,00 0,00 1.032.740,82 1.032.740,82 101.987,72 0,00 15.281.957,04 24.271.895,72 40.166.018,91 64.064,73 0,00 0,00 1.015.588,39 1.120.250,83 11.618,81 0,00 63.481,41 0,00 84.349,22 5.247,32 0,00 0,00 0,00 5.247,32 70.436,22 0,00 63.481,41 1.015.588,39 1.199.352,73 43.555,00 0,00 0,00 20.781.566,17 20.836.174,17 31.551,50 0,00 15.218.475,63 23.256.307,33 38.966.666,18 101.987,72 0,00 15.281.957,04 24.271.895,72 40.166.018,91 47.135,75 1.754.237,77 225.712,08 67.884,05 2.095.393,65 3.608,08 1.718.868,43 107.260.444,70 0,00 122.692.137,24 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 152.731,55 3.473.106,20 122.768.113,82 24.339.779,77 164.953.549,80 70.436,22 0,00 63.481,41 1.015.588,39 1.199.352,73 17.377,83 0,00 5.972.148,56 0,00 6.567.661,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 87.814,05 0,00 6.035.629,97 1.015.588,39 7.767.014,62 31.551,50 0,00 15.218.475,63 23.256.307,33 38.966.666,18 64.917,50 3.473.106,20 116.732.483,85 23.324.191,38 157.186.535,18 F-136 15. Konzernsegmentberichterstattung Konzern-Segmentberichterstattung zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 EUR Unternehmensbeteiligungen IPP Umsatzerlöse 466.587,90 12.980.022,75 Sonstige Erträge 264.372,65 3.420.710,52 Personalaufwand -617.946,32 -617.946,32 Sonstige Aufwendungen -503.053,79 -1.583.118,02 Abschreibungen -19.777,14 -6.547.884,75 Sonstige Steuern -2.331,52 0,00 -412.148,22 7.651.784,18 214.472,65 112.620,76 0,00 -5.935.760,77 214.472,65 -5.823.140,01 -197.675,57 1.828.644,17 -20.210,57 -97.995,42 -217.866,14 1.730.648,75 45.908.601,59 145.869.804,72 67.884,05 18.212.009,33 660.302,92 128.034.591,61 Betriebsergebnis Finanzerträge Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ergebnis vor Steuern Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Konzernergebnis Vermögen einschl. Beteiligungen Investitionen Rückstellungen und Verbindlichkeiten F-137 Konzernübergreifend 0,00 Überleitung Summe -466.587,90 12.980.022,75 0,00 3.685.083,17 0,00 -1.235.892,64 -216.349,31 466.587,90 -1.835.933,22 0,00 -6.567.661,89 0,00 -2.331,52 -216.349,31 0,00 7.023.286,65 1,75 -176.587,42 150.507,74 0,00 533.529,29 -5.402.231,48 1,75 356.941,87 -5.251.723,74 -216.347,56 356.941,87 1.771.562,91 -0,44 -118.206,43 -216.348,00 356.941,87 1.653.356,48 466,15 -10.209.046,57 181.569.825,89 0,00 1.229,27 18.279.893,38 -10.209.046,57 118.487.077,23 F-138 Konzern-Segmentberichterstattung zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2009 EUR Umsatzerlöse Unternehmensbeteiligungen Solarparks 0,00 10.107,41 Sonstige Erträge 1.032.740,82 0,00 Personalaufwand 0,00 0,00 -167.819,42 -241.021,78 Abschreibungen 0,00 -66.606,41 Sonstige Steuern 0,00 0,00 Betriebsergebnis 864.921,40 -297.520,78 Finanzerträge 107.855,99 205.630,18 0,00 -21.093,38 Finanzergebnis 107.855,99 184.536,90 Ergebnis vor Steuern 972.777,39 -112.983,98 0,00 406.650,00 972.777,39 293.666,02 42.229.966,70 24.759.549,88 1.442.000,34 13.762.779,42 246.126,51 10.180.501,32 Sonstige Aufwendungen Finanzaufwendungen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Konzerngergebnis Vermögen einschl. Beteiligungen Investitionen Rückstellungen und Verbindlichkeiten Hamburg, den 30. März 2011 Der Vorstand Felix Goedhart Vorsitzender F-139 Konzernübergreifend Überleitung Summe 0,00 10.107,41 7.779,30 1.040.520,12 -973.340,22 -973.340,22 -656.384,03 -1.065.225,23 -17.742,81 -84.349,22 -55.042,85 -55.042,85 -1.694.730,61 -1.127.329,99 205.540,47 519.026,64 -8,44 2.412,15 -18.689,67 205.532,03 2.412,15 500.336,97 -1.489.198,58 2.412,15 -626.993,02 -8,95 406.641,05 -1.489.207,53 2.412,15 -220.351,97 296.378,25 -244.960,15 67.040.934,68 355,81 440.651,28 15.205.135,57 -244.960,15 10.622.318,97 F-140 Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB zum Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr und den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 der Capital Stage AG. Der mit dem Lagebericht zusammengefasste Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 ist in diesem Prospekt nicht abgedruckt und auch nicht kraft Verweises einbezogen. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den von der Capital Stage AG, Hamburg, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Anhang - und den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und zusammengefasstem Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss der Capital Stage AG, Hamburg, den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Hamburg, den 30. März 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Dinter) (ppa. Arlitt) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin F-141 Geprüfter Jahresabschluss der Capital Stage AG für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 nach HGB F-142 Bilanz der Capital Stage AG, Hamburg zum 31. Dezember 2012 nach HGB Aktiva 31.12.2012 EUR 31.12.2011 TEUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Software und gewerbliche Schutzrechte 40.210,38 25 28.063,00 23 17.046.605,03 17.019 3.043.712,31 11.594 43.043.680,04 25.805 63.133.997,38 54.418 63.202.270,76 54.466 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.066,59 3 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 25.051.154,76 8.922 5.488,09 1.716 25.058.709,44 10.641 8.468.003,16 14.440 33.526.712,60 25.081 16.675,75 23 96.745.659,11 79.570 II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Beteiligungen 3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3. Sonstige Vermögensgegenstände II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten Summe Aktiva F-143 Passiva 31.12.2012 EUR 31.12.2011 TEUR A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 48.400.000,00 38.115 II. Kapitalrücklage 38.084.003,10 17.514 Andere Gewinnrücklagen 3.704.921,90 13.705 IV. Bilanzgewinn 5.572.625,24 7.556 96.761.550,24 76.890 918.275,33 425 28.114,41 77 III. Gewinnrücklagen B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 28.114,41 (VJ: TEUR 77) 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 0,00 (VJ: TEUR 2.147) 3. Sonstige Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 37.719,13 (VJ: TEUR 31); davon aus Steuern EUR 36.823,80 (VJ: TEUR 26) Summe Passiva 0,00 2.147 37.719,13 31 65.833,54 2.255 96.745.659,11 79.570 F-144 Gewinn- und Verlustrechnung der Capital Stage AG, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 nach HGB 2012 EUR 2011 TEUR 135.480,27 4.350 1.816.125,01 1.178 84.010,23 66 34.201,06 13 9.973.409,71 1.456 46.691,69 295 6. Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltene Gewinne 608.057,49 0 7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 285.896,89 (VJ: TEUR 0) 617.026,19 398 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 617.063,19 (VJ: TEUR 398) 407.924,11 161 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 69,55 0 10. Abschreibungen auf Finanzanlagen 448,87 603 -10.093.084,68 1.888 -16.319,86 0 880,00 1 -10.077.644,82 1.887 10.000.000,00 0 16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 5.650.270,06 5.669 17. Bilanzgewinn 5.572.625,24 7.556 1. Sonstige betriebliche Erträge 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5. Erträge aus Beteiligungen 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 13. Sonstige Steuern 14. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 15. Entnahme aus den Gewinnrücklagen F-145 Anhang der Capital Stage AG, Hamburg zum 31. Dezember 2012 nach HGB A. Allgemeines Der Jahresabschluss der Capital Stage AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2012 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes erstellt. B. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibung auf Basis der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer pro rata temporis bewertet. Im Geschäftsjahr wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410 im Zugangsjahr voll abzuschreiben. Es wird ihr Ausscheiden im Zugangsjahr unterstellt. Die in den Jahren 2008 und 2009 gebildeten Sammelposten bestehen weiterhin und werden linear über 5 Jahre abgeschrieben. Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten, bei vorübergehender oder voraussichtlich dauernder Wertminderung vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel werden zum Nominal- bzw. Nennwert unter Berücksichtigung von notwendigen Einzelwertberichtigungen angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Es werden ausschließlich handelsrechtliche Pflichtrückstellungen passiviert. Die Bewertung von Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Von dem Wahlrecht zum Ansatz des Überhangs der aktiven über die passiven latenten Steuern aufgrund von sich ergebenden Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Gemäß dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden die latenten Steuern saldiert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren. C. Angaben zu einzelnen Posten und Vermerken der Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem beigefügtem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Capital Stage AG finanziert über Ausleihungen und Investitions- und Umsatzsteuerdarlehen den Erwerb von Solar- und Windparks durch Konzerngesellschaften. Die Ausleihungen erhöhten sich daher auf TEUR 43.044 (Vorjahr: TEUR 25.805). Die Darlehen haben eine den entsprechenden Kreditlaufzeiten bei den Gesellschaften angepasste Laufzeit (Restlaufzeiten bis zu 20 Jahre) und werden mit 2 Prozent p.a. verzinst. Eine Tilgung der Darlehen kann entsprechend der Tilgung der Kredite erfolgen. Die Anteile an der Inventux Technologies AG, Berlin, wurden in 2012 veräußert. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Es handelt sich bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen wie im Vorjahr um sonstige Forderungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben insgesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Hierbei handelt es sich zum überwiegenden Teil um in 2012 gezahlte Aufwendungen für Versicherungen und Zeitschriftenabonnements, die Folgeperioden betreffen. 4. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital: Der Vorstand der Capital Stage AG hat am 30. Januar 2012 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. Juni 2011 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 30. Januar 2012 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist von EUR 38.114.996,00 um EUR 10.285.004,00 auf EUR 48.400.000,00 durch Ausgabe von 10.285.004 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem F-146 rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 3,00 je Aktie erhöht worden. Die Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister erfolgte am 27. Februar 2012. Das Grundkapital beläuft sich somit auf 48.400.000 Stückaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1.00 je Aktie. Genehmigtes Kapital: Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 19. Juni 2017 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt nominal EUR 24.200.000,00 gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 24.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Er ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Beachtung weiterer Bedingungen auszuschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der §§ 4 Abs. 1, 6 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals und, falls das Genehmigte Kapital bis zum 19. Juni 2017 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Bedingtes Kapital: Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.520.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 2.520.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2007 in der Zeit bis zum 30. Mai 2012 von der Capital Stage AG ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen Aktien der Gesellschaft nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Am 1. April 2008, am 24. Juni 2009, am 1. April 2010 und am 17. Juni 2011 wurden folgende Aktienoptionen aufgrund des Aktienoptionsprogramms ausgegeben: Jahr der Zuteilung Beststand am 01.01. (Stück) Ausübungszeitraum 2012 2011 2010 2009 2008 1.360.000 1.010.000 1.085.000 1.010.000 0 01.04.2014- 17.06.2013- 01.04.2012- 24.06.2011- 01.04.201031.03.2017 16.06.2016 31.03.2015 23.06.2014 31.03.2013 Basispreis (Arbeitnehmer) EUR 3,08 EUR 2,22 EUR 1,96 EUR 1,97 EUR 1,87 Basispreis (Vorstand) Ausübungshürde bei Ausgabe (Arbeitnehmer) Ausübungshürde bei Ausgabe (Vorstand) EUR 3,08 EUR 2,22 EUR 1,96 EUR 1,97 EUR 2,20 EUR 3,85 EUR 2,78 EUR 2,45 EUR 2,46 EUR 2,34 EUR 3,85 EUR 2,78 EUR 2,45 EUR 2,46 EUR 2,75 Angebotene Optionen (Stück) 685.000 350.000 150.000 450.000 1.010.000 Angenommene Optionen (Stück) 685.000 350.000 150.000 450.000 1.010.000 0 0 225.000 375.000 Bestand am 31.12 (Stück). 2.045.000 1.360.000 1.010.000 1.085.000 Ausübbar zum 31.12. (Stück) 1.010.000 860.000 0 0 Verfallene Optionen (Stück) 0 1.010.000 0 Das Grundkapital ist um bis zu EUR 19.360.000,00 durch Ausgabe von bis zu 19.360.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung / Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einer hundertprozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 bis zum 19. Juni 2017 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung F-147 verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreises. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Die Options- und/ oder Wandelanleihen sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Er ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Beachtung weiterer Bedingungen auszuschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1, 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals II und, falls das Bedingte Kapital II bis zum 19. Juni 2017 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Das Grundkapital ist ferner um bis zu EUR 2.320.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.320.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2017 (einschließlich) nach näherer Maßgabe der Bestimmungen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 12 bis zu Stück 2.320.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahren auszugeben mit der Maßgabe, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug von einer Aktie der Gesellschaft gewährt. Die Aktienoptionen sind ausschließlich zum Bezug durch Mitglieder des Vorstands sowie ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft bestimmt. Zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Die Aktienoptionen können auch von einem Kreditinstitut übernommen werden mit der Verpflichtung, sie nach Weisung der Gesellschaft an Bezugsberechtigte zu übertragen, die allein zur Ausübung der Bezugsrechte berechtigt sind. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugsrechts entstehen, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Kapitalrücklage: Im Geschäftsjahr hat sich die Kapitalrücklage von EUR 17.513.995,10 auf EUR 38.084.003,10 erhöht. Die Erhöhung resultiert aus der im Berichtsjahr durchgeführten Kapitalerhöhung. Gewinnrücklagen: Aus den anderen Gewinnrücklagen ist ein Betrag in Höhe von TEUR 10.000 zugunsten des Bilanzgewinns entnommen worden. Die anderen Gewinnrücklagen betragen daher TEUR 3.705. Bilanzgewinn: Im Vorjahr hat die Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von TEUR 1.906 (EUR 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie) beschlossen. Der verbleibende Bilanzgewinn (TEUR 5.650) ist auf neue Rechnung vorgetragen worden (Vorjahr: TEUR 5.669). Der Jahresfehlbetrag beträgt TEUR 10.078 (Vorjahr: Überschuss TEUR 1.887). Nach Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 10.000 ergibt sich ein Bilanzgewinn von TEUR 5.573. 5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Aufsichtsratvergütungen, Prüfungskosten und Kosten für die Erstellung der Jahressteuererklärungen sowie Boni bzw. Tantieme an Vorstand und Mitarbeiter. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben unverändert eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr: TEUR 26) Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer sowie Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 21). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultierten im Vorjahr aus sonstigen Verbindlichkeiten. 7. Latente Steuern Aufgrund von abweichenden Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Finanzanlagevermögen ergeben sich gemäß § 274 Abs. 1 HGB passive latente Steuern in Höhe von TEUR 147. Da die latenten Steuern aus zeitlichen Bilanzierungsunterschieden bei Beteiligungen in der Rechtsform einer Personengesellschaft resulF-148 tieren, erfolgte die Ermittlung auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes, der lediglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag beinhaltet; dieser beträgt derzeit 15,83 %. In gleicher Höhe werden latente Steuern aus der voraussichtlichen Nutzung steuerlicher Verlustvorträge aktiviert. Gemäß dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden die latenten Steuern saldiert ausgewiesen. D. Angaben zu einzelnen Posten und Vermerken der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 135 resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen sowie der Verrechnung sonstiger Sachbezüge. Im Vorjahr (TEUR 4.350) resultieren die Erträge im Wesentlichen aus dem Verkauf von Geschäftsanteilen der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH und Weiterbelastungen für kaufmännische Betriebsführung an die Capital Stage Solar Service GmbH. 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen hauptsächlich Aufwendungen für den laufenden Geschäftsbetrieb, darunter Rechts- und Steuerberatung, Abschluss- und Prüfungskosten, Kosten für Publikationen und Hauptversammlung sowie Raumkosten, Kosten für die Kapitalerhöhung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten darüber hinaus Verluste aus dem Verkauf der Beteiligungen an der Inventux Technologies AG. 3. Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltenen Gewinne in Höhe von TEUR 608 resultieren aus dem am 24. April 2012 geschlossenen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag zwischen der Capital Stage AG und der Capital Stage Solar Service GmbH. 4. Erträge aus Beteiligungen resultieren aus einer Gewinnausschüttung der BlueTec GmbH & Co. KG, Trendelburg. E. Sonstige Angaben 1. Angaben zum Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB Eigenkapital in EUR Capital Stage Solar IPP GmbH, Hamburg 1) Anteil Jahresergebnis in % 2012 in TEUR 15.192.340,47 100 517 Capital Stage Wind IPP GmbH, Hamburg 2) 185.796,95 100 145 Krumbach Photovoltaik GmbH, Hamburg 455.504,08 100 235 2.097.695,44 100 163 Capital Stage Solar Service GmbH, Halle 12) 97.070,26 100 0 Solarparks Asperg GmbH, Hamburg 51.644,05 100 655 Asperg Erste Solar GmbH, Halle 2.453.455,46 100 0 Asperg Zweite Solar GmbH, Halle 1.027.234,14 100 177 Asperg Fünfte Solar GmbH, Halle 2.557.678,63 100 807 Asperg Sechste Solar GmbH, Halle 6.910.388,09 100 1.177 22.816,48 100 -1 Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG, Hamburg 1.377.887,65 100 -166 Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH, Halle 6.680.121,30 51 1.615 Solarpark PVA GmbH, Halle 3) 20.507,23 100 -7 Solarpark Lochau GmbH, Halle 1.010.177,02 100 313 Solarpark Rassnitz GmbH, Halle 2.120.275,17 100 377 Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Hamburg Capital Stage Windpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Hamburg F-149 Solarpark Roitzsch GmbH, Halle 12) 1.961.325,57 100 0 707.424,17 100 28 32.846,30 100 21 20.101,76 100 -7 Alameda Srl, Bozen, Italien 630.093,75 100 332 Casette Srl, Bozen, Italien 619.404,85 100 271 Vallone Srl, Bozen, Italien 400.665,20 100 173 Solar Energy Srl, Bozen, Italien 205.418,57 100 84 Oetzi Srl, Bozen, Italien 272.352,02 100 119 -274.036,03 100 -89 663.883,28 100 32 -37.816,19 100 -37,8 12.242,22 100 -40,4 -2.796.714,09 74,3 -32,6 Windkraft Greußen GmbH & Co. KG, Greußen 9) -9.985.646,24 71,4 -211,8 10) 94.213,53 85 29 Helvetic Energy GmbH, Flurlingen, Schweiz 2.833.235,81 CHF 100 473 TCHF Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz 1.073.724,86 CHF 100 1.244 TCHF PV-Projekt Neuhausen GmbH, Lübeckke 11) 3.918.001,62 100 28 Solarpark Glebitzsch GmbH, Halle 4) Solarpark Bad Harzburg GmbH, Halle 5) CS Göttingen Photovoltaik GmbH, Halle 6) Grit 63 Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg 7) DE Stern 10 Srl, Bozen, Italien 7) Solar Farm FC1 Srl, Bozen, Italien 8) Solar Farm FC3 Srl, Bozen, italien 8) Windkraft Sohland GmbH & Co. KG, Sohland Parco Eolico Monte Vitalba Srl, Bozen, Italien 9) 1) vormals Capital Stage IPP GmbH, Umfirmierung gemäß Gesellschafterbeschluss vom 20. Dezember 2012 vormals Capital Stage Consult GmbH, Umfirmierung gemäß Gesellschafterbeschluss vom 20. Dezember 2012 3) Erwerb mit Notarvertrag vom 1. Juni 2012 durch die Capital StageSolar IPP GmbH 4) Erwerb mit Notarvertrag vom 18. Juni 2012 (Signing), Closing am 30. Juli 2012 5) Erwerb mit Notarvertrag vom 21. März 2012 6) Erwerb mit Notarvertrag vom 17. April 2012 7) Erwerb mit Notarvertrag vom 2. März 2012 (Signing), Closing am 11. Mai 2012 8) Erwerb mit Notarvertrag vom 2. März 2012 (Signing), Closing am 6. Juni 2012 9) Erwerb mit Notarvertrag vom 7. September 2012; Closing 2. November 2012 10) Erwerb mit Notarvertrag vom 7. September 2012; Closing am 1. Oktober 2012 11) Erwerb mit Notarvertrag vom 20. Dezember 2012; Closing am 20. Dezember 2012 12) nach Ergebnisabführung 2) Die Capital Stage AG stellt zum 31. Dezember 2012 einen Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften auf. In diesen Konzernabschluss werden die Capital Stage AG, ihre zehn Tochtergesellschaften und die von der Capital Stage Solar IPP GmbH gehaltenen Gesellschaften Krumbach Photovoltaik GmbH, Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH, Solarparks Asperg GmbH, Asperg Erste Solar GmbH, Asperg Zweite Solar GmbH, Asperg Fünfte Solar GmbH, Asperg Sechste Solar GmbH, Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH, Solarpark PVA GmbH, Solarpark Lochau GmbH, Solarpark Rassnitz GmbH, Solarpark Roitzsch GmbH, Solarpark Bad Harzburg GmbH, Solarpark Glebitzsch GmbH, CS Göttingen Photovoltaik GmbH, Grit 63. Vermögensverwaltung GmbH, DE Stern 10 Srl, Solar Farm FC1 Srl, Solar Farm FC3 Srl sowie die Capital Stage Windpark Betriebsund Verwaltungs GmbH und die Windpark Gauaschach GmbH & Co. KG sowie die von der Capital Stage Wind IPP GmbH gehaltenen Gesellschaften Windkraft Sohland GmbH & Co. KG, Windkraft Greußen GmbH & Co. KG, Windpark Monte Vitalba Srl sowie die von der Calmatopo GmbH gehaltene Helvetic Energy GmbH einbezogen. Der Konzernabschluss wird beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und bekanntgemacht sowie im elektronischen Unternehmensregister unter HRB 63197 hinterlegt. F-150 Die Capital Stage AG hält an folgendem Unternehmen mindestens 20 % der Anteile bzw. 5 % bei großen Kapitalgesellschaften. Eigenkapital zum 31.12.2011 in TEUR Eneri PV Service Srl, Bozen, Italien 1) 1) 2 Höhe des Anteils am Kapital in % Jahresergebnis 2011 in TEUR 49,0 -8 Auf der Grundlage des durch die Gesellschaft aufgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen beträgt TEUR 1.274. in TEUR Sonstige Verpflichtungen bis 1 Jahr Mietverträge Leasingverträge Sonstige Verpflichtungen von 1 bis 5 Jahre Sonstige Verpflichtungen über 5 Jahre 207 918 57 43 49 0 3. Anzahl Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (ohne Vorstand) belief sich im Geschäftsjahr auf 7 (Vorjahr: 5). Hiervon sind 3 Mitarbeiter in der Verwaltung und 4 Mitarbeiter im Investmentbereich tätig. Zum Jahresende waren 9 Mitarbeiter, hiervon 5 in der Verwaltung und 4 Mitarbeiter im Investmentbereich beschäftigt. 4. Aufsichtsrat Vorsitzender Dr. Manfred Krüper, selbständiger Unternehmensberater, Essen Stellv. Vorsitzender Alexander Stuhlmann, selbständiger Unternehmensberater, Hamburg Weitere Mitglieder Berthold Brinkmann, Rechtsanwalt, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer bei der Brinkmann & Partner Partnergesellschaft, Hamburg, bis zum 20. Juni 2012 Dr. Cornelius Liedtke, Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, Hamburg Albert Büll, Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, Hamburg Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke, Unternehmer, Hagen Professor Dr. Fritz Vahrenholt, selbständiger Unternehmensberater, Hamburg, seit dem 20. Juni 2012 Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten/Beiräten: Dr. Manfred Krüper Coal & Minerals GmbH, Düsseldorf, Vorsitzender des Aufsichtsrats Power Plus Communication GmbH, Mannheim, Vorsitzender des Aufsichtsrats SAG Group GmbH, Langen, Vorsitzender des Aufsichtsrats, bis September 2012 Caterpillar Europe GmbH, Lünen, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats F-151 Odewald & Cie, Berlin, Mitglied des Beirats EQT Partners Beteiligungsberatung GmbH, München, Senior Advisor Alexander Stuhlmann alstria office REIT AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats Euro-Aviation Versicherungs-AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats HCI Capital AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Otto Dörner GmbH & Co. KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats, bis 30. September 2012 Frank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Vorsitzender des Beirats Siedlungsbaugesellschaft Hermann und Paul Frank mbH & Co. KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats Studio Hamburg Berlin Brandenburg GmbH, Berlin, Mitglied des Beirats Ludwig Görtz GmbH, Hamburg, Mitglied des Verwaltungsrats HASPA Finanzholding, Hamburg, Mitglied des Kuratoriums Berthold Brinkmann Rügen Fisch AG, Sassnitz, Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Cornelius Liedtke GL Aktiengesellschaft, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Dichtungstechnik G. BRUSS GmbH & Co. KG, Hoisdorf, Mitglied des Beirats Albert Büll Verwaltung URBANA Energietechnik AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Verwaltung Kalorimeta AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Kalorimeta AG & Co.KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats URBANA Energietechnik AG & Co.KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats Dichtungstechnik G. BRUSS GmbH & Co. KG, Hoisdorf, Mitglied des Beirats HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, Mitglied des Verwaltungsrats Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke Douglas Holding AG, Hagen/Westfalen, Vorsitzender des Aufsichtsrats Deutsche Euroshop AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Kalorimeta AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des Beirats URBANA Energietechnik AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des Beirats Professor Dr. Fritz Vahrenholt RWE Innogy GmbH, Essen, Vorsitzender des Aufsichtsrats, seit 6. August 2012 RADAG, Laufenburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats Aurubis AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Novatec Solar GmbH, Karlsruhe, Mitglied des Aufsichtsrats, seit 1. F-152 Februar 2012 Putz & Partner Unternehmensberatungs AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrate Mateco AG, Stuttgart, Mitglied des Aufsichtsrats bis 30. September 2012 Green Exchange, New York, Mitglied des Aufsichtsrats bis 31. März 2012 Körber-Stiftung, Hamburg, Mitglied des Beirats Frauenhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., München, Mitglied des Senats Akademie der Technikwissenschaften, Berlin, Mitglied seit 16. Oktober 2012 Die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr zurückgestellten Gesamtbezüge des Aufsichtsrates belaufen sich auf TEUR 223 (analog der auf der Hauptversammlung in 2012 für das Geschäftsjahr 2011 beschlossenen Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). 5. Vorstand Vorstandsvorsitzender der Capital Stage AG ist Herr Felix Goedhart, Hamburg. Herr Dr. Zoltan Bognar ist als weiterer Vorstand für die Capital Stage AG tätig. Angaben zu weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Beiräten: Felix Goedhart Gottfried Schulz GmbH & Co.KG, Ratingen, Verwaltungsratsmitglied BlueTec GmbH & Co. KG, Trendelburg, Mitglied des Beirats Inventux Technologies AG, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrats,bis zum 15. Mai 2012 Calmatopo Holding AG, Flurlingen, Schweiz, Präsident des Verwaltungsrats Dr. Zoltan Bognar nventux Technologies AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats,bis zum 15. Mai 2012 Die Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2012 TEUR 1.166. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: in EUR Felix Goedhart Erfolgsunabhängige Leistungen 281.308,18 Erfolgsabhängige Leistungen Geschäftsjahre 2011 + 2012 200.000,00 Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung 1.431,54 275.000,00 Dr. Zoltan Bognar 257.208,72 150.000,00 1.431,54 Bei den erfolgsabhängigen Leistungen handelt sich um eine Tantieme für das Geschäftsjahr 2011. Die Vorstandsbezüge enthalten ferner eine Rückstellung für die erfolgsbezogene Vergütung für Herrn Felix Goedhart. Die Bildung der Rückstellung war abweichend zu den Vorjahren erforderlich, da der ab 1. November 2012 für Herrn Goedhart geltende Vorstandsvertrag eine entsprechende Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung auf Basis des IFRS-Konzernergebnisses vorsieht. Bei den Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung handelt es sich um den beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung von 360.000 (Vorjahr: 200.000) Aktienoptionen, die der Aufsichtsrat dem Vorstand gewährt hat. 6. Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt TEUR 108 und entfällt in Höhe von TEUR 101 auf Abschlussprüfungsleistungen und in Höhe von TEUR 7 auf sonstige Leistungen. F-153 7. Konzernabschluss Die Capital Stage AG erstellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach den Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Anwendung des § 315a HGB auf, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und im Unternehmensregister hinterlegt wird. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft in Hamburg erhältlich. 8. Corporate Governance Die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter http://www.capitalstage.com dauerhaft zugänglich gemacht. 9. Bestehen einer Beteiligung, die nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG mitgeteilt worden ist Die Capital Stage AG hat in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 15. März 2013 folgende Mitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG erhalten: Die RTG Beteiligungs GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 29. Februar 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der RTG Beteiligungs GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwelle von 3% unterschritten hat und nunmehr zu diesem Tag 2,50% (1.210.000 Stimmrechte) beträgt. Herr Felix Goedhart, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 29. Februar 2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwelle von 3% unterschritten hat und nunmehr zu diesem Tag 2,50% (1.210.000 Stimmrechte) beträgt. 2,50% (1.210.000 Stimmrechte) der Stimmrechte sind ihm über die RTG Beteiligungs GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts- Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 2. März 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard- Allee 20, 40227 Düsseldorf, an der Capital Stage AG, Brodschrangen 4, 20457 Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% überschritten hat und an diesem Tag 21,25% (10.285.006 Stimmrechte) betrug. Des Weiteren hat uns die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, an der Capital Stage AG, Brodschrangen 4, 20457 Hamburg, am 1. März 2012 die Schwellen von 20%, 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00% (2 Stimmrechte) betrug. Die Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 7. März 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2012 die Schwelle von 20% unterschritten hat und zu diesem Tag 16,628% (8.047.858 Stimmrechte) beträgt. Die DJE Investment S.A., Luxemburg, Luxemburg, hat uns am 20. April 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der DJE Investment S.A., Luxemburg, Luxemburg, am 29. Februar 2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, überschritten hat und nunmehr 3,40% (1.646.570 Stimmrechte) beträgt. Die DJE Kapital AG, Pullach, Deutschland, hat uns am 20. April 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der DJE Kapital AG, Pullach, Deutschland, am 29. Februar 2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, überschritten hat und nunmehr 3,40% (1.646.570 Stimmrechte) beträgt. 3,40% (1.646.570 Stimmrechte) sind der DJE Kapital AG über die DJE Investment S.A. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Herr Dr. Jens Ehrhardt, Deutschland, hat uns am 20. April 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 29. Februar 2012 die Schwelle von 3% überschritten hat und nunmehr 3,40% (1.646.570 Stimmrechte) beträgt. 3,40% (1.646.570 Stimmrechte) sind ihm über die DJE Kapital AG und die DJE Investment S.A. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 wurde der Capital Stage AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der ALCO Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 30. Mai 2012 die Schwellen von 3, 5, 10 und 15% der Stimmrechte überschritten hat und damit 17,58% der Stimmrechte (entspricht 8.509.104 Stimmrechte) betrug, wobei 17,58% der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1WpHG zuzurechnen waren. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH. F-154 Mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 wurde der Capital Stage AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Kommanditgesellschaft, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 30. Mai 2012 die Schwellen von 3, 5, 10 und 15% der Stimmrechte überschritten hat und damit 17,58% der Stimmrechte (entspricht 8.509.104 Stimmrechte) betrug, wobei 17,58% der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: ALCO Beteiligungsgesellschaft und Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH. Herr Albert Büll, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 30. Mai 2012 die Schwellen von 3, 5, 10 und 15% der Stimmrechte überschritten hat und damit 17,58% der Stimmrechte (entspricht 8.509.104 Stimmrechte) betrug, wobei 17,58% der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Kommanditgesellschaft, ALCO Beteiligungsgesellschaft mbH und Albert Büll Vermögensverwaltung GmbH. Uns wurde mit Schreiben vom 7. Dezember 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 5. Dezember 2012 die Schwellen von 3, 5, 10 und 15% der Stimmrechte überschritten hat und damit 17,68% der Stimmrechte (entspricht 8.558.513 Stimmrechte) betrug, wobei 17,68% der Stimmrechte (entspricht 8.558.513 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH. Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts- Zentralbank hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts- Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2013 die Schwellen von 3 und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und damit 7,859 % der Stimmrechte (entspricht 4.163.160 Stimmrechte) betrug. Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts- Zentralbank hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts- Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 7. März 2013 die Schwellen von 5 und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und damit 0,000 % der Stimmrechte (entspricht 2 Stimmrechte) betrug. Die Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 7. März 2013 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 10,32 % der Stimmrechte (entspricht 5.469.186 Stimmrechte) beträgt. Die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 7. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61 % der Stimmrechte (entspricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug. Die Albert Büll Holding GmbH & Co. KG hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 7. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61 % der Stimmrechte (entspricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug, wobei 4,61 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH. Die Albert Büll GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 7. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61 % der Stimmrechte (entspricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug, wobei 4,61 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. F-155 Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH. Herr Albert Büll, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 13. März 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 7. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61 % der Stimmrechte (entspricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug, wobei 4,61 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll GmbH, Albert Büll Holding GmbH & Co. KG und Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH. Die AMCO Service GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 7. März 2013 die Schwellen von 20 % und 25 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 27,19 % der Stimmrechte (entspricht 14.401.250 Stimmrechte) beträgt. Hamburg, den 21. März 2013 Felix Goedhart Dr. Zoltan Bognar Vorstandsvorsitzender Vorstand F-156 Entwicklung des Anlagevermögens der Capital Stage AG, Hamburg zum 31. Dezember 2012 nach HGB in EUR Anschaffungs-/ Herstellungskosten 01.01.2012 Zugänge Abgänge 31.12.2012 77.783,11 36.995,74 0,00 114.778,85 114.505,65 16.824,20 579,53 130.750,32 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 17.738.964,33 40.000,00 159.761,35 17.619.202,98 2. Beteiligungen 12.197.713,12 0,00 9.154.000,81 3.043.712,31 3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 25.804.539,85 17.856.300,01 617.159,82 43.043.680,04 55.741.217,30 17.896.300,01 9.930.921,98 63.706.595,33 55.933.506,06 17.950.119,95 9.931.501,51 63.952.124,50 I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Software und gewerbliche Schutzrechte II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung III. Finanzanlagen Abschreibungen 01.01.2012 Zugänge Buchwert Abgänge 31.12.2012 31.12.2012 31.12.2011 53.372,61 22.195,86 0,00 74.568,47 40.210,38 25.410,50 91.261,65 12.005,20 579,53 102.687,32 28.063,00 23.244,00 719.858,30 0,00 147.260,35 572.597,95 17.046.605,03 17.019.106,03 603.405,79 0,00 603.405,79 0,00 3.043.712,31 11.594.307,33 0,00 448,87 448,87 0,00 43.043.680,04 25.804.539,85 1.323.264,09 448,87 751.115,01 572.597,95 63.133.997,38 54.417.953,21 1.466.898,35 34.649,93 751.694,54 749.853,74 63.202.270,76 54.466.607,71 F-157 Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB zum Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr und den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 der Capital Stage AG. Der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 ist in diesem Prospekt nicht abgedruckt und auch nicht kraft Verweises einbezogen. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der Capital Stage AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der Capital Stage AG, Hamburg, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Hamburg, den 21. März 2013 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Dinter) (ppa. Wick) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin F-158 Versicherung der gesetzlichen Vertreter Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss und der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind. Hamburg, den 21. März 2013 Capital Stage AG Der Vorstand Felix Goedhart Dr. Zoltan Bognar Vorsitzender Vorstand F-159 Ungeprüfter Konzernzwischenabschluss der Capital Stage AG für den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum nach IFRS F-160 Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Capital Stage AG, Hamburg für die Zeit vom 01. Januar bis 30. Juni 2013 nach IFRS 1. Halbjahr 2013 TEUR 1. Halbjahr 2012 TEUR Umsatzerlöse 26.241 20.097 Sonstige Erträge 11.490 11.484 Materialaufwand -1.940 -2.918 Personalaufwand -3.087 -3.028 -43 -15 -3.925 -2.500 Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA) 28.779 23.135 Abschreibungen -8.642 -13.993 Betriebsergebnis (EBIT) 20.137 9.142 750 311 Finanzaufwendungen -8.525 -4.916 Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 12.362 4.537 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.312 -697 Konzernjahresergebnis (EAT) 11.050 3.840 15 35 Konzerngesamtergebnis 11.065 3.875 Konzernjahresergebnis davon zustehend Aktionären der Capital Stage AG 10.823 3.592 227 248 10.838 3.627 227 248 51.671.972 / 51.674.418 45.178.872 / 45.189.832 Ergebnis je Aktie unverwässert in EUR 0,21 0,08 Ergebnis je Aktie verwässert in EUR 0,21 0,08 davon aus anteilsbasierter Vergütung Sonstige Aufwendungen Finanzerträge Währungsdifferenzen Minderheitsgesellschaftern Gesamtergebnis davon zustehend Aktionären der Capital Stage AG Minderheitsgesellschaftern Ergebnis je Aktie Durchschnittlich ausgegebene Aktien im Berichtszeitraum F-161 Konzernbilanz der Capital Stage AG, Hamburg zum 30. Juni 2013 nach IFRS AKTIVA in TEUR Immaterielle Vermögenswerte 30.06.2013 31.12.2012 84.882 69.323 6.827 6.888 361.716 317.127 Finanzanlagen 1.813 3.049 Sonstige Forderungen 2.998 1.983 Aktive latente Steuern 3.051 2.750 461.287 401.120 2.961 2.451 10.543 3.150 Nicht finanzielle Vermögenswerte 1.735 1.355 Sonstige kurzfristige Forderungen 3.258 12.703 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 40.616 34.238 Kurzfristiges Vermögen, gesamt 59.113 53.897 520.400 455.017 PASSIVA in TEUR 30.06.2013 31.12.2012 Gezeichnetes Kapital 53.750 48.400 Kapitalrücklage 51.644 37.666 162 119 Währungsrücklage -144 -159 Gewinnrücklagen 3.705 3.705 39.298 32.388 7.978 8.143 156.393 130.262 3.704 2.649 272.127 243.772 17.431 17.871 2.215 1.694 35.028 32.010 330.505 297.996 1.727 913 20.584 17.354 Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 1.762 1.746 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.125 2.107 Sonstige kurzfristige Schulden 7.304 4.639 Kurzfristiges Fremdkapital 33.502 26.759 520.400 455.017 Geschäfts- oder Firmenwert Sachanlagen Langfristiges Vermögen, gesamt Vorräte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Summe AKTIVA Rücklage für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Arbeitnehmervergütungen Bilanzgewinn Minderheitsgesellschafter Eigenkapital, gesamt Minderheitsgesellschafter (KG) Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Langfristige Leasingverbindlichkeiten Sonstige Rückstellungen Passive latente Steuern Langfristiges Fremdkapital, gesamt Steuerrückstellungen Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten Summe PASSIVA F-162 Konzern-Kapitalflussrechnung der Capital Stage AG, Hamburg für die Zeit vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2013 in TEUR Periodenergebnis 1. HJ 2013 1. HJ 2012 11.050 3.840 6.377 6.975 -3.507 -30.468 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 3.547 39.245 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 6.417 15.752 -11 0 Stand am 01.01.2013 (01.01.2012) 34.145 31.785 Stand am 31.06.2013 (30.06.2012) 40.551 47.537 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit Veränderung der Liquidität aus Wechselkursänderungen Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente F-163 [Diese Seite wurde absichtlich freigelassen.] F-164 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung der Capital Stage AG, Hamburg in TEUR Stand 01.01.2012 Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Währungsrücklage 38.115 17.179 -111 Konzerngesamtergebnis der Periode 35 Dividende Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen 10.285 Emissionskosten 20.570 -118 Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten 35 Stand 30.06.2012 48.400 37.666 -76 Stand 01.01.2013 48.400 37.666 -159 Konzerngesamtergebnis der Periode 15 Dividende Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen 5.350 Emissionskosten -133 Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten Stand 30.06.2013 14.071 40 53.750 51.644 -144 F-165 Gewinnrücklagen 13.705 Rücklage für in Eigenkapital erfüllte Leistungen an Arbeitnehmer 85 Bilanzgewinn/verlust Minderheitsgesellschafter Gesamt 15.718 6.896 91.587 3.840 248 4.123 -1.906 -1.906 15 15 30.855 -118 35 13.705 100 17.652 7.144 124.591 3.705 119 32.388 8.143 130.262 10.823 227 11.065 -3.913 -392 -4.305 43 43 19.421 -133 40 3.705 162 39.298 7.978 156.393 F-166 ANHANG zum verkürzten Konzernzwischenabschluss der Capital Stage AG, Hamburg nach IFRS zum 30. Juni 2013 1. Allgemeine Grundlagen Die Capital Stage AG (nachstehend bezeichnet als „Gesellschaft” oder gemeinsam mit den Tochtergesellschaften „Konzern“) ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg. Die wesentlichen Tätigkeitsbereiche des Konzerns werden im Einzelnen in Kapitel 1 des Anhangs zum Konzernjahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr beschrieben. 2. Die berichtende Gesellschaft Gegenstand des verkürzten Konzernzwischenabschlusses sind die Capital Stage AG und ihre verbundenen Unternehmen. Zu den zum Konsolidierungskreis gehörenden Unternehmen verweisen wir auf Abschnitt 3.1. Die Muttergesellschaft des Konzerns, die Capital Stage AG, wurde am 18. Januar 2002 beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister unter HRB 63197 eingetragen und hat ihren Firmensitz in der Großen Elbstraße 45, 22767 Hamburg. Konzerninterne Geschäftsvorfälle werden zu gleichen Konditionen wie zu fremden Dritten abgeschlossen. 3. Wesentliche Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsgrundsätze Dieser verkürzte und ungeprüfte Konzernzwischenabschluss wurde gemäß § 37w Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie in Übereinstimmung mit dem International Standard IAS 34 „Interim Financial Reporting“ (Zwischenberichterstattung) aufgestellt. Er enthält nicht sämtliche Informationen, die nach IFRS für einen Konzernabschluss zum Ende eines Geschäftsjahres erforderlich sind und sollte daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 gelesen werden. Der Zwischenabschluss und der Zwischenlagebericht wurden weder entsprechend § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung und Konzern- Kapitalflussrechnung enthalten Vergleichsangaben zum Vorjahreshalbjahr. Die Konzernbilanz enthält vergleichende Zahlen zum Ende des unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahres. Der Zwischenabschluss steht im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die Erläuterungen im Anhang des Konzernabschlusses 2012 gelten – mit Ausnahme der im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendeten Rechnungslegungsvorschriften und Änderungen von Bilanzierungsmethoden – insbesondere im Hinblick auf die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechend. Die folgenden neuen Rechnungslegungsvorschriften wurden zum 01.01.2013 erstmalig angewendet. Standard/Interpretation Inkrafttreten laut IASB/IFRIC Datum des EUEndorsement Anwendungszeitpunkt Änderung an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses: Darstellung des sonstigen Ergebnisses“ 01.07.2012 05.06.2012 01.07.2012 Änderung an IFRS 1 „Erstmalige Anwendung: Darlehen der öffentlichen Hand“ 01.01.2013 04.03.2012 01.01.2013 Änderungen an IFRS 1, „Ausgeprägte Hochinflation“ sowie Streichung der Verweise auf den festen Umsetzungszeitpunkt für Erstanwendung 01.07.2011 11.12.2012 01.01.2013 IFRS 13: „Bemessung des beizulegenden Zeitwertes“ 01.01.2013 11.12.2012 01.01.2013 Änderung des IAS 12 „Latente Steuern: Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte“ 01.01.2012 11.12.2012 01.01.2013 F-167 IFRIC 20 „Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine“ 01.01.2013 11.12.2012 01.01.2013 Änderungen an IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben: Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten 01.01.2013 13.12.2012 01.01.2013 Annual Improvements to IFRSs 2009 -2011 Cycle 01.01.2013 27.03.2013 01.01.2013 Die Änderungen hatten bis auf den IFRS 13 keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder auf das Ergebnis je Aktie. Im Mai 2011 hat das IASB IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ veröffentlicht, der die Regelungen über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die bisher in den einzelnen IFRS enthalten sind, in einem einzigen Standard zusammengeführt und durch eine einheitliche Regelung ersetzt. IFRS 13 ist prospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01. Januar 2013 beginnen. Wesentliche Auswirkungen aus der Erstanwendung für die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden ergeben sich nicht. Änderungen ergeben sich insbesondere im Konzernanhang. Danach haben die bisher nur zum Jahresabschluss zu berichtenden Informationen zu den Marktwerten der Finanzinstrumente sowie zur Kategorisierung von Finanzinstrumenten nun auch unterjährig zu erfolgen. Weitere Informationen können dem Konzernanhang unter Abschnitt 4.12 entnommen werden. Die Kapitalflussrechnung wird im Einklang mit IAS 7 nach der indirekten Methode erstellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz zusammengefasst worden. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sowohl die Berichtswährung aller konsolidierter Gesellschaften, mit Ausnahme von Helvetic Energy GmbH und Calmatopo Holding AG, deren Berichtswährung der Schweizer Franken ist, als auch die funktionale Währung ist der Euro (EUR ). Die Angaben im Anhang entsprechen der jeweiligen Bezeichnung in Euro (EUR ), Tausend Euro (TEUR ) oder Millionen Euro (Mio. EUR ). 3.1 Konsolidierungsgrundsätze In den Konzernabschluss sind die Capital Stage AG sowie alle von ihr beherrschten wesentlichen in- und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Gesellschaft die Möglichkeit hat, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen und daraus wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann. Beherrschender Einfluss ergibt sich grundsätzlich aus dem Halten der Stimmrechtsmehrheit. Anteile an assoziierten Unternehmen werden im Einklang mit IAS 28.1 aufgrund ihrer Designation sowie des Portfoliomanagements im Konzern nicht nach der Equity-Methode, sondern erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 39 bewertet. Hieraus resultierende Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert werden ergebniswirksam unter den sonstigen betrieblichen Aufwand oder sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Beteiligungen werden ebenfalls im Einklang mit IAS 39 zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Hieraus resultierende Anpassungen werden erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst. Ausleihungen und andere Forderungen sowie Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden aufgerechnet. In der Konzerngewinn- und Verlustrechnung werden Erträge zwischen den Konzerngesellschaften mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Schuldverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten werden innerhalb des Konzerns aufgerechnet. Konzerninterne Gewinne und Verluste, Aufwendungen und Erträge werden eliminiert. F-168 In den Konsolidierungskreis sind neben den im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 unter Punkt 3.1 im Anhang genannten Konsolidierungskreis weitere Unternehmen einbezogen worden: Gezeichnetes Kapital in EUR 25.000,00 Anteil in % 100 Polesine Energy 1 SrL, Italien 2) 10.000,00 100 2) 10.000,00 100 25.000,00 100 500,00 100 1.273.300,00 74,9 Solarpark Lettewitz GmbH, Halle 1) Polesine Energy 2 SrL, Italien Capital Stage Solarpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH 3) Energiepark Solar GmbH & Co. SP Ramin KG 4) Windkraft Olbersleben II GmbH & Co. KG 5) Erwerb mit Notarvertrag vom 18. Juni 2012 durch die Capital Stage Solar IPP GmbH (Signing) – Closing 15. Januar 2013 Erwerb mit notarvertrag vom 21. Dezember 2012 durch die Capital Stage Solar IPP GmbH (Signing) – Closing 10. Januar 2013 3) Erwerb mit Kaufvertrag vom 26. März 2013 durch die Capital Stage Solar IPP GmbH 4) Erwerb mit Anteilskaufvertrag vom 9. April 2013 durch die Capital Stage Solar IPP GmbH (Signing) – Closing 17. Mai 2013 5) Erwerb mit Anteilskaufvertrag vom 23. Mai 2013 durch die Capital Stage Wind IPP GmbH (Signing) – Closing 30. Juni 2013 1) 2) Das Geschäftsjahr aller in den verkürzten Konzernzwischenabschluss einbezogenen Gesellschaften endet am 31. Dezember 2013. 3.2 Unternehmenszusammenschlüsse Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen entspricht der im Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 angegebenen Vorgehensweise. Die für die Erstkonsolidierung verwendeten PPAs sind nur vorläufig, da sich teilweise nach Erstellung der PPAs noch Erkenntnisse ergeben können die zu einer nachträglichen Anpassung innerhalb eines Jahres nach Erwerb führen können. Im 1. Halbjahr 2013 erweiterte sich der Konsolidierungskreis aufgrund des Closing von den im Geschäftsjahr 2012 erworbenen Solarparks: Lettewitz GmbH, Polesine Energy 1 SrL und Polesine Energy 2 SrL. Desweiteren erweiterte sich der Konsolidierungskreis um die Capital Stage Solarpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH, der Energiepark Solar GmbH & Co. SP Ramin KG und der Windkraft Olbersleben II GmbH & Co. KG. Gem. IFRS 3 B65 sind die einzelnen Unternehmenszusammenschlüsse im abgelaufenen Halbjahr einzeln betrachtet unwesentlich, zusammen betrachtet jedoch wesentlich. Daher wurden die Angaben gem. IFRS 3 B64(e)(f) zusammengefasst. Die explizite Angabe von Kaufpreisen ist unterblieben, da über diese jeweils vertragliches Stillschweigen vereinbart wurde. Der negative Unterschiedsbetrag (Badwill) für die Unternehmenserwerbe im ersten Halbjahr 2013 beläuft sich in Summe auf EUR 8,585 Mio. Für Erwerbe aus dem Vorjahr sind aufgrund neuer Erkenntnisse die vorläufigen PPAs angepasst worden. Der negative Unterschiedsbetrag (Badwill) hieraus beläuft sich in Summe auf EUR 2,727 Mio. Diese Beträge sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Die anschaffungsbezogenen Nebenkosten wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Unternehmenserwerbe erfordern oftmals die Teilnahme an öffentlichen Verkaufsprozessen, in denen der Kaufpreis wesentlich durch Angebote von Wettbewerbern beeinflusst wird. Die Unternehmenserwerbe des Konzerns resultierten jedoch ausschließlich aus Exklusivverhandlungen mit den jeweiligen Verkäufern. Der Erwerb der Solarpark Lettewitz GmbH, Polesine Energy 1 SrL und Polesine Energy 2 SrL erfolgte zu einem Preis unter dem Marktwert der einzelnen Vermögenswerte und Schulden. Der Unterschiedsbetrag resultiert somit insbesondere aus einem erzielten Paketabschlag für die Solarparks Polesine Energy 1 SrL und Polesine Energy 2 SrL sowie der Vermeidung von Verkaufsprozessen. Der Erwerb der Energiepark Solar GmbH & Co. SP Ramin KG und der Windkraft Olbersleben II GmbH & Co. KG erfolgte ebenfalls zu einem Preis unter dem Marktwert der einzelnen Vermögenswerte und Schulden. Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter wurden proportional entsprechend ihrer Anteile der bilanzierten Beträge des identifizierbaren Nettovermögens bewertet. F-169 Die Erstkonsolidierung in den Konzernzwischenabschluss fand für folgende Erwerbe statt: Solarpark Lettewitz GmbH, Halle Polesine Energy 1 SrL, Italien Polesine Energy 2 SrL, Italien Capital Stage Solarpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH Energiepark Solar GmbH & Co. SP Ramin KG Windkraft Olbersleben II GmbH & Co. KG Die im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzten identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaften betrugen: Buchwert vor Kaufpreisallokation TEUR Beizulegender Zeitwert gem. vorl. PPA TEUR 0 5.488 19.168 19.246 274 274 60 60 18.297 18.298 Aktive latente Steuern 0 15 Passive latente Steuern 0 1.627 Solarpark Lettewitz GmbH, Halle Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Kurzfristige Vermögenswerte Liquide Mittel Schulden und Rückstellungen Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb eines Solarparks in Lettewitz in Sachsen- Anhalt. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 15. Januar 2013. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 5.281. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen, besitzen einen bei zulegenden Zeitwert von TEUR 229. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 16. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung des Solarpark Lettewitz GmbH wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.057 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 271 aus dem erworbenen Unternehmen erfasst. Polesine Energy 1 SrL, Italien Immaterielle Vermögenswerte Buchwert vor Beizulegender Zeitwert Kaufpreisallokation gem. vorl. PPA TEUR TEUR 0 3.546 4.763 4.859 531 531 90 90 5.276 5.276 Aktive latente Steuern 0 11 Passive latente Steuern 0 1.056 Sachanlagen Kurzfristige Vermögenswerte Liquide Mittel Schulden und Rückstellungen Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von einem italienischen Solarpark in Parma in der Region Emilia Romagna. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 10. Januar 2013. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der F-170 Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 2.666. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Steuern und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 531. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 40. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung des Solarparks wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 280 und ein Verlust in Höhe von TEUR 22 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Polesine Energy 2 SrL, Italien Immaterielle Vermögenswerte Buchwert vor Beizulegender Zeitwert Kaufpreisallokation gem. vorl. PPA TEUR TEUR 0 3.513 4.491 4.633 Kurzfristige Vermögenswerte 490 490 Liquide Mittel 105 105 4.939 4.977 Aktive latente Steuern 0 11 Passive latente Steuern 0 1.060 Sachanlagen Schulden und Rückstellungen Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von einem italienischen Solarpark in Parma in der Region Emilia Romagna. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 10. Januar 2013. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt EUR 2,715 Mio. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Steuern und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 490. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 40. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung des Solarparks wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 281 und ein Verlust in Höhe von TEUR 12 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Energiepark Solar GmbH & Co. SP Ramin KG Immaterielle Vermögenswerte Buchwert vor Beizulegender Zeitwert Kaufpreisallokation gem. vorl. PPA TEUR TEUR 0 2.253 9.905 9.978 572 492 10 10 10.780 10.773 Aktive latente Steuern 0 21 Passive latente Steuern 0 674 Sachanlagen Kurzfristige Vermögenswerte Liquide Mittel Schulden und Rückstellungen Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb eines Solarparks in Ramin in Mecklenburg- Vorpommern. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 31. Mai 2013. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 1.306. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 492. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 14. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung der Energiepark Solar GmbH & F-171 Co. SP Ramin KG wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 262 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 145 aus dem erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits das vollständige 1. Halbjahr 2013 in den Konzern einbezogen, wären Umsatzerlöse von TEUR 277 und ein Verlust in Höhe von TEUR 171 aus diesem Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Windkraft Olbersleben II GmbH & Co. KG Buchwert vor Beizulegender Zeitwert Kaufpreisallokation gem. vorl. PPA TEUR TEUR Immaterielle Vermögenswerte 0 3.002 12.686 13.281 Kurzfristige Vermögenswerte 475 399 Liquide Mittel 584 584 12.389 12.489 Aktive latente Steuern 0 51 Passive latente Steuern 0 807 Sachanlagen Schulden und Rückstellungen Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb eines Windparks in Olbersleben, Thüringen. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 30. Juni 2013. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode (partial Goodwill Method) durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 3.905. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals, welches auf den Minderheitengesellschafter entfällt, beträgt TEUR 859. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen Forderungen, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 108. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder Verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 24. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung der Windkraft Olbersleben II GmbH & Co. KG wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 0 und ein Verlust in Höhe von TEUR 0 aus dem erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits das vollständige 1. Halbjahr 2013 in den Konzern einbezogen, wären Umsatzerlöse von TEUR 748 und ein Verlust in Höhe von TEUR 146 aus diesem Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Für den Erwerb der Capital Stage Solarpark Betriebs- und Verwaltungs GmbH wurde keine Kaufpreisallokation durchgeführt, da die Voraussetzungen eines bestehenden Geschäftsbetriebes nicht vorlagen. Es kam zu keinen wesentlichen Änderungen hinsichtlich des Konzernabschlusses. Innerhalb des Bewertungszeitraums i.S.d. IFRS 3.45 hat die Gesellschaft neue Informationen über Fakten und Umstände erhalten, die die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden im Rahmen der Kaufpreisallokationen der Beteiligungen an der Windkraft Sohland GmbH & Co. KG sowie der Boreas Windfeld Greußen GmbH & Co. KG zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beeinflusst hätten. Die Anpassungen erfolgen im Wesentlichen aufgrund von neuen Erkenntnissen zur steuerlichen Situation und führen zu rückwirkenden Bewertungsänderungen von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen der Kaufpreisallokationen. Sie führen zu einer Erhöhung der sonstigen betrieblichen betrieblichen Erträge (Badwill) in Höhe von TEUR 2.727, einer Reduzierung der passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 2.440 sowie eine Anpassungen der Anteile an Minderheiten in Höhe von TEUR 287. Gesamtauswirkungen des Erwerbs auf die Ergebnisse des Konzerns Im Halbjahresüberschuss zum 30. Juni 2013 sind Gewinne in Höhe von TEUR 382 aus den durch die im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2013 neu in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften enthalten. Die Umsatzerlöse des 1. Halbjahres 2013 beinhalten TEUR 1.880 aus den neukonsolidierten Solarparks. Wären die Unternehmenszusammenschlüsse zum 1. Januar 2013 erfolgt, hätte sich der Konzernumsatz der Geschäftsbereiche zum 30. Juni 2013 um TEUR 763 erhöht und der Jahresüberschuss um TEUR 462 verringert. Veräußerung von Tochterunternehmen Es wurden im 1. Halbjahr 2013 keine Tochterunternehmen veräußert. 3.3 Fremdwährungsumrechnung Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Geschäftsbetriebe in die Berichtswährung des Konzerns (EUR ) werden im Konzernabschluss direkt im sonstigen Ergebnis erfasst und in F-172 der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung kumuliert. Zuvor in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung erfasste Umrechnungsdifferenzen werden in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn ein teilweiser oder vollständiger Verkauf des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgt. Die Währungsumrechnung erfolgt daher beim Eigenkapital zum historischen Kurs, bei den sonstigen Bilanzposten zum Bilanzstichtagskurs und bei den Erträgen und Aufwendungen sowie beim Konzernergebnis zum Durchschnittskurs des Jahres. Währungsdifferenzen werden gemäß IAS 21 erfolgsneutral behandelt und im Eigenkapital ausgewiesen. Der Stichtagskurs zum 30. Juni 2013 des Schweizer Franken zu Euro war CHF/EUR 1,2338 (30. Juni 2012: 1,2030), der Durchschnittskurs für das 1. Halbjahr 2013 betrug CHF/EUR 1,2272 (1. Halbjahr 2012: 1,20106). 3.4 Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Die Erstellung der Konzernbilanz gemäß IFRS erfordert bei verschiedenen Posten, dass Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die sich auf die Höhe und den Ausweis von Vermögenswerten und Schulden sowie auf Aufwendungen und Erträge auswirken. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Bedeutende Ermessenspielräume nutzt die Gesellschaft lediglich bei dem Ansatz möglicher Goodwills durch Ansatz der „Partial goodwill method“, bzw. der „Full goodwill method“. Ansonsten bestehen keine wesentlichen bilanziellen Ermessensspielräume. Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Ende der Berichtsperiode angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird. Bei der Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und immaterieller Vermögenswerten ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen, dabei werden insbesondere vertragliche Bestimmungen, Branchenerkenntnisse und Einschätzungen des Managements berücksichtigt. Den im Rahmen der Purchase Price Allocation ermittelten immateriellen Vermögenswerten liegen die Planungen der Gesellschaft zugrunde, die unter Berücksichtigung von vertraglichen Vereinbarungen auf den Schätzungen des Managements beruhen. Die im Zuge der Bewertung der immateriellen Vermögenswerte angewandten Diskontierungszinssätze (WACC) betragen zwischen 3,95% und 4,38%. Hinsichtlich der getroffenen Annahmen bei der Ermittlung der Fair Values der Finanzanlagen verweisen wir auf die Ausführungen des Konzernanhangs zum 31.12.2012 unter 3.7. Bei der Ermittlung der Barwerte der Leasingverbindlichkeiten und Finanzschulden wurden die vertraglich vereinbarten Zinssätze verwendet. Zum Periodenende wurden die zur Zinssicherung angeschlossenen Zinsswaps neu bewertet. Aufgrund des Weiteren gesunkenen Zinsniveaus ergab die Neubewertung einen Zinsertrag in Höhe von TEUR 586. Aufgrund der oben genannten Unsicherheiten ist es nicht möglich, quantitative Auswirkungen der Schätzungsunsicherheiten zu nennen. 3.5 Segmentberichterstattung Der Fokus der Geschäftstätigkeit des Capital Stage Konzerns hat sich im 1. Halbjahr 2013 nicht Wesentlich zum Vorjahr verändert und liegt auf dem Betrieb und dem Ausbau von Solar- und Windparks. Daher ist die Verteilung des Konzernvermögens und der Konzernschulden auf die Segmente unverändert zum 31.12.2012. Der Konzern setzt sich aus den Segmenten: Verwaltung, PV-Parks, PV-Service, Windparks und Finanzbeteiligungen zusammen. 4. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung 4.1 Umsatzerlöse 01.01.-30.06.2013 TEUR 26.241 (01.01.-30.06.2012 TEUR 20.097) Diese Position beinhaltet die erzielten Einspeisevergütungen der Photovoltaik- und der Windparks sowie die Umsatzerlöse der Helvetic Energy GmbH und die Umsatzerlöse mit externen Drittparks der Capital Stage Solar F-173 Service GmbH für das 1. Halbjahr 2013. Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse ist in der Segmentberichterstattung dargestellt. 4.2 Sonstige Erträge 01.01.-30.06.2013 TEUR 11.490 (01.01.-30.06.2012 TEUR 11.484) Die sonstigen Erträge in Höhe von TEUR 11.490 enthalten im Wesentlichen erfolgswirksam erfasste Erträge aus der Erstkonsolidierung der italienischen und deutschen Solar- und Windparks in Höhe von TEUR 8.585 (Vorjahr TEUR 11.225). Weiterhin enthalten die sonstigen Erträge aufgrund von Anpassungen der vorläufigen Kaufpreisallokationen für Erwerbe aus dem Vorjahr TEUR 2.727. Der Capital Stage Konzern hat gemäß IFRS 3 zum Zeitpunkt des Erwerbs der Parks eine vorläufige Kaufpreisallokation durchgeführt und die erworbenen Vermögenswerte und Schulden in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei wurde die sogenannte „Partial-Goodwill“ Methode angewendet. 4.3 Finanzergebnis 01.01.-30.06.2013 TEUR -7.775 (01.01.-30.06.2012 TEUR -4.605) Die Finanzerträge resultieren aus Zinsen für Festgeldanlagen und Bankguthaben. Die Finanzaufwendungen beinhalten Zinsen für langfristige Kredite sowie Aufwendungen aus der Bewertung der Beteiligung an der BlueTec GmbH & Co. KG zum beizulegenden Zeitwert. 4.4 Finanzanlagen 30.06.2013 TEUR 1.813 (31.12.2012 TEUR 3.049) Bei den in den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich um die BlueTec GmbH & Co. KG und die Eneri PV SRL. Die Beteiligungen wurden zum Berichtsstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Hieraus ergab sich für die BlueTec GmbH & Co. KG ein Abschreibungsbedarf in Höhe von TEUR 1.589. 4.5 Forderungen aus Lieferung und Leistung 30.06.2013 TEUR 10.543 (31.12.2012 TEUR 3.150) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich zum 30. Juni 2013 im Vergleich zum 31. Dezember 2012 saisonal bedingt erhöht, da die Ansprüche aus Einspeisevergütungen im Juni über den Ansprüchen für Dezember liegen. Die Zahlungen erfolgen gewöhnlich im darauf folgenden Quartal. 4.6 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30.06.2013 TEUR 40.616 (31.12.2012 TEUR 34.238) Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind EUR 11,7 Mio. (31. Dezember 2012: EUR 15,8 Mio.) Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden F-174 Banken bei den Solarparks als Sicherheiten dienen und kurzfristig nicht frei verfügbar sind. Die Entwicklung der liquiden Mittel, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Cashflow-Rechnung dargestellt. 4.7 Eigenkapital 30.06.2013 TEUR 156.393 (31.12.2012 TEUR 130.262) Die Entwicklung des Postens Eigenkapital wird im Rahmen des Konzerneigenkapitalspiegels dargestellt. Zum 30. Juni 2013 betrug das Grundkapital TEUR 53.750 (31. Dezember 2012: TEUR 48.400) und die Kapitalrücklage TEUR 51.644 (31. Dezember 2012: TEUR 37.666). Im ersten Halbjahr 2013 wurden zwei Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital erfolgreich abgeschlossen. Desweiteren wurden Aktienoptionen gewandelt, die zu einer Erhöhung des Grundkapitals geführt haben. Der Bruttomittelzufluss in Höhe von insgesamt TEUR 19.421 wurde dem Eigenkapital zugeführt. Das Grundkapital von TEUR 48.400 wurde um TEUR 5.350 auf TEUR 53.750 erhöht. Die Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 3.705 entsprechen den anderen Gewinnrücklagen im verkürzten Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2013 der Capital Stage AG. Bei der Währungsrücklage in Höhe von TEUR 144 handelt es sich um die Währungsdifferenzen des Euro zum Schweizer Franken, die im Zusammenhang mit der Konsolidierung der Helvetic Energy GmbH und der Calmatopo AG entstanden sind. 4.8 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Steueraufwand beträgt bei einer laufenden Steuerbelastung von TEUR 989 (Vorjahr TEUR 215) und eines latenten Steueraufwandes in Höhe von TEUR 323 (Vorjahr TEUR 482) insgesamt TEUR 1.312 (Vorjahr TEUR 697). 4.9 Ergebnis je Aktie Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (nach Anteilen Dritter) beträgt EUR 0,21 (30.06.2012 EUR 0,08). Das verwässerte Ergebnis je Aktie liegt bei EUR 0,21 (30.06.2012 EUR 0,08). 4.10 Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Hierbei handelt es sich um die langfristigen Finanzschulden bei Kreditinstituten. Die Finanzschulden sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Bewertung erfolgt ausschließlich zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. 4.11 Abschreibungen Bei den Abschreibungen in Höhe von TEUR 8.642 (30.06.2012: TEUR 13.993) handelt es sich im Wesentlichen um die planmäßigen Abschreibungen auf die Photovoltaik- und Windparkanlagen sowie die planmäßige Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte (Stromeinspeiseverträge). 4.12 Zusätzliche Angaben zu den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten Aufgrund der Risikostruktur, der Fristigkeit bzw. Liquidierbarkeit sowie der Behandlung im Rahmen des Risikomanagements und der Art der Bewertung werden die gehaltenen Finanzinstrumente in die folgenden Klassen aufgeteilt: Finanzanlagen, Zinsswaps, Sonstige finanzielle Vermögenswerte, Kredite und Forderungen und Finanzielle Verbindlichkeiten. Finanzanlagen Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzanlagen beinhalten die Beteiligungen an der BlueTec GmbH & Co. KG und der Eneri PV Service SrL. Die in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert erfassten Finanzanlagen (sowie die Angaben zu beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten) beruhen mit Ausnahme der Zinssätze auf Informations- und Inputfaktoren der im Konzernanhang zum 31.12.2012 unter 3.10 umschriebenen Stufe 3. Wertänderungen werden ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst. Die Bewertungsverfahren und Inputfaktoren wurden unverändert wie zum 31. Dezember 2012 angewandt. Aus der Anwendung der genannten Bewertungsverfahren ergab sich zum 30. Juni 2013 eine Abschreibung auf den Zeitwert in Höhe von TEUR 1.589 (31.12.2012 TEUR 0). F-175 Zinsswaps Bei den Zinsswaps handelt es sich unverändert um die im Geschäftsjahr 2012 mit den Unternehmenserwerben übernommenen Zinsswaps. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und wurden als finanzielle Vermögenswerte als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, da es sich um Derivate handelt, die nicht als Sicherungsinstrument designiert wurden, als solches effektiv sind und keine Finanzgarantie darstellen. Die Konditionen haben sich im Vergleich zum 31.12.2012 nicht verändert. Die in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert erfassten Zinsswaps (sowie die Angaben zu beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten) beruhen auf Informations- und Inputfaktoren der im Konzernanhang zum 31.12.2012 unter 3.10 umschriebenen Stufe 2. Wertänderungen werden ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst. Bei einem Zinsswap tauscht der Konzern fixe und variable Zinszahlungen, die auf Basis von vereinbarten Nominalbeträgen berechnet wurden. Solche Vereinbarungen ermöglichen dem Konzern, das Risiko sich ändernder Zinssätze auf den beizulegenden Zeitwert zu emittierten, fest verzinslichen Schuldinstrumenten und Zahlungsstromrisiken der emittierten, variabel verzinslichen Schuldinstrumente zu vermindern. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps zum Stichtag wird durch Diskontierung künftiger Zahlungsströme unter Verwendung der Zinsstrukturkurven zum Stichtag und der mit den Verträgen verbundenen Kreditrisiken bestimmt. Aus der Neubewertung der im Geschäftsjahr 2012 übernommenen Zinsswaps zum 30. Juni 2013 ergibt sich zum 30. Juni 2013 ein Zinsertrag in Höhe von TEUR 586. Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die übrigen in der Konzernbilanz ausgewiesenen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden in den Klassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und sonstige kurzfristige Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzschulden und sonstige kurzfris tige Verbindlichkeiten aufgeteilt. Es handelt sich hierbei um kurzfristige finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, deren Buchwerte den Anschaffungskosten entsprechen. Aus diesen Risikoklassen ergeben sich letztlich keine für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns bedeutsamen Kredit- bzw. Ausfallrisiken, da die Forderungen weder überfällig noch wertberichtigt und zum Zeitpunkt des Konzernabschlusses bereits weitestgehend beglichen bzw. sicher angelegt (Festgelder) sind. Somit entsprechen ihre Buchwerte im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert. Kredite und Forderungen Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente enthalten mit Ausnahme der Finanzschulden keine stillen Reserven und Lasten, d.h. der Buchwert sämtlicher weiteren in der Bilanz ausgewiesenen Finanzinstrumente entspricht ihrem Zeitwert. Wesentliche zu benennende Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiken bestehen nicht, Sicherheiten für Kredite und Forderungen werden nicht gehalten. Finanzielle Verbindlichkeiten Liquiditätsrisiken aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich nicht, da der Konzern über Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalentein Höhe von EUR 40,6 Mio. (31.12.2012: EUR 34,2 Mio.) verfügt sowie aus den laufenden Solar- und Windparks Zahlungsströme mit hoher Sicherheit erwartet werden, mit denen die Zins und Tilgungszahlungen und die finanziellen Verbindlichkeiten hieraus problemlos laufzeitäquivalent bedient werden können. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen und durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Im ersten Halbjahr 2013 wurden Tilgungen auf die bestehenden langfristigen Finanziellen Verbindlichkeiten planmäßig vorgenommen. 5. Haftungsverhältnisse und sonstige Verpflichtungen Für Mietverhältnisse mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr bestehen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 236. Daneben bestehen Standard-Leasing-Verträge, deren Klassifizierung nach IAS 17.8 im sog. Operating- Leasing erfolgt. Die Leasinggegenstände werden beim Leasinggeber aktiviert und nicht beim Leasingnehmer. F-176 Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen auf Grund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen für den Zeitraum länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren beträgt TEUR 96. Für mehr als fünf Jahre fallen keine Leasingzahlungen an, weil der längste Vertrag nur bis Ende November 2016 läuft. Diese Angaben erfolgen nach IAS 17.35. Im 1. Halbjahr 2013 sind Leasingaufwendungen in Höhe von TEUR 44 (1. Halbjahr 2012: TEUR 43) gezahlt worden. Die Gesellschaften, in denen die Photovoltaik oder Windkraftanlagen betrieben werden, haben entsprechend den Laufzeiten der Anlagen (20 bis 30 Jahre), zum Teil langfristige Pachtverträge abgeschlossen. Die Summe der künftigen Pachtzahlungen, die länger als 5 Jahre laufen, beträgt TEUR 14.767. Sonstige Sonstige Sonstige Verpflichtungen Verpflichtungen Verpflichtungen 1 Jahr TEUR 1 bis 5 Jahre TEUR über 5 Jahre TEUR 236 878 0 56 96 0 662 2.990 14.767 Mietverträge Leasingverträge Pachtverträge 6. Angaben zur Dividende (Dividendenvorschlag) Der Vorstand und Aufsichtsrat haben am 18. Juni 2013 auf der Hauptversammlung der Capital Stage AG vorgeschlagen, eine Dividende für das Jahr 2012 von insgesamt TEUR 3.913 (EUR 0,08 je dividendenberechtigter Stückaktien) auszuschütten. Dieser Vorschlag wurde von der Hauptversammlung genehmigt und beschlossen. Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2012 erfolgte am 19. Juni 2013. Aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses wurde von einem im Konsolidierungskreis befindlichen Solarpark am 10. Juni 2013 eine Teilausschüttung an einen Mitgesellschafter in Höhe von TEUR 392 vorgenommen. 7. Mitarbeiter In dem Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2013 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 60 Mitarbeiter. Die Durchschnittszahlen wurden anhand der Anzahl angestellter Mitarbeiter zum Ende eines jeden Monats ermittelt. Am 30. Juni 2013 beschäftigte der Konzern, abgesehen von den Vorstandsmitgliedern, 12 Mitarbeiter bei der Capital Stage AG, 10 Mitarbeiter bei der Capital Stage Solar Service GmbH und 42 Mitarbeiter bei der Helvetic Energy GmbH. 8. Aktienoptionsplan Im ersten Halbjahr 2013 wurden 510.000 Optionen gewandelt. Aus dem Optionsprogramm wurden in diesem Zeitraum TEUR 43 (1. Januar bis 30. Juni 2012: TEUR 15) Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 9. Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen (IAS 24) In 2012 wurde ein Mietvertrag mit der Albert Büll, Dr. Cornelius Liedtke in GbR Holzhafen für Büroflächen, die im zweiten Quartal 2013 von der Capital Stage AG bezogen wurden, zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. Darüberhinaus bestehen Garagenmietverträge über Tiefgaragenstellplätze in dem Bürogebäude, in dem sich die Büroflächen befinden. 10. Wichtige Ereignisse nach Abschluss der Berichtsperiode Wichtige Ereignisse nach Ende der Berichtsperiode liegen nicht vor. 11. Vorstand und Aufsichtsrat Die Zusammensetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates blieb im Vergleich zum 31. Dezember 2012 unverändert. Der Vorstand setzte sich zum 30. Juni 2013 wie folgt zusammen: Herr Felix Goedhart (Vorstandsvorsitzender) Herr Dr. Zoltan Bognar F-177 Der Aufsichtsrat setzte sich zum 30. Juni 2013 wie folgt zusammen: Herr Dr. Manfred Krüper (Vorsitzender) Herr Alexander Stuhlmann (Stellvertretender Vorsitzender) Herr Dr. Cornelius Liedtke Herr Albert Büll Herr Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke Herr Professor Dr. Fritz Vahrenholt 12. Mitteilungspflichten Die Capital Stage AG hat in der Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 20. August 2013 folgende Mitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG erhalten: Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts- Zentralbank hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 27. Februar 2013 die Schwellen von 3 und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und damit 7,859% der Stimmrechte (entspricht 4.163.160 Stimmrechte) betrug. Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts- Zentralbank hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts- Zentralbank, Düsseldorf, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 5 und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und damit 0,000% der Stimmrechte (entspricht 2 Stimmrechte) betrug. Die Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 10,32% der Stimmrechte (entspricht 5.469.186 Stimmrechte) beträgt. Die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61% der Stimmrechte (entspricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug. Die Albert Büll Holding GmbH & Co. KG hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61% der Stimmrechte (entspricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug, wobei 4,61% der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG 3% oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH. Die Albert Büll GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61% der Stimmrechte (entspricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug, wobei 4,61% der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH. Herr Albert Büll, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 13. März 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 15, 10, und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,61% der Stimmrechte (entspricht 2.442.981 Stimmrechte) betrug, wobei 4,61% der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll GmbH, Albert Büll Holding GmbH & Co. KG und Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH. Die AMCO Service GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 07. März 2013 die Schwellen von 20% und 25% der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 27,19% der Stimmrechte (entspricht 14.401.250 Stimmrechte) beträgt. F-178 13. Zukunftsgerichtete Aussagenund Prognosen Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands beruhen sowie den ihm zurzeit verfügbaren Informationen. Bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und Einflüsse können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage oder die Entwicklung von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Hamburg im August 2013 Capital Stage AG Der Vorstand Felix Goedhart Dr. Zoltan Bognar Vorsitzender F-179 [Diese Seite wurde absichtlich freigelassen.] F-180 14. Konzernanlagenspiegel in TEUR Sonstige immateriel- Stromeinspeiseverträge le Vermögenswerte /Projektrechte Firmenwert Anschaffungskosten Stand 01.01.2010 600 73.263 6.888 Zugänge 84 129 0 Veränderung Konsolidierungskreis 69 18.396 0 Abgänge 0 0 0 Veränderung Fair Value Bewertung 0 0 0 95 -1.318 -61 0 0 0 848 90.470 6.827 179 4.362 0 Zugänge 43 1.853 0 Abgänge 0 0 0 Währungsumrechnung 0 0 0 Stand 30.06.2013 222 6.215 0 Buchwert 31.12.2012 421 68.901 6.888 Buchwert 30.06.2013 626 84.255 6.827 Umbuchungen Währungsumrechnung Stand 30.06.2013 Abschreibungen Stand 01.01.2013 F-181 Sonstige Sachanlagen Anlagen im Bau Energieerzeugungs- Finanzanlagen anlagen Summe 824 1.795 341.365 10.818 435.553 137 0 212 7.784 8.346 128 0 50.994 -7.431 62.156 0 0 0 0 0 0 0 0 -1.589 -1.589 -260 -1.795 1.923 0 -1.416 -6 0 0 0 -6 823 0 394.494 9.582 503.044 320 0 26.538 7.768 39.167 84 0 6.662 0 8.642 0 0 0 0 0 -3 0 0 0 -3 401 0 33.200 7.768 47.805 504 1.795 314.828 3.050 396.387 422 0 361.294 1.814 455.238 F-182 15. Konzern-Segmentberichterstattung zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 01. Januar bis 30. Juni 2013 (01. Januar bis 30. Juni 2012) In TEUR Umsatzerlöse Verwaltung PV Parks PV Service 1 19.185 1.037 (0) (14.079) (454) -1.847 24.341 537 (-1.665) (24.003) (194) -1.886 16.739 524 (-1.678) (18.779) (186) 624 -6.005 -9 (467) (-4.789) (-25) -1.262 10.734 515 (Vorjahr) (-1.211) (13.990) (161) Vermögen einschließlich Beteiligungen 107.387 410.251 1.214 (Stand 31.12.2012) (93.740) (363.974) (1.731) Investitionen (netto) 789 3.629 36 (Vorjahr) (25) (29.974) (55) Schulden 665 354.400 588 (985) (323.159) (1.635) (Vorjahr) Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA) (Vorjahr) Betriebsergebnis (EBIT) (Vorjahr) Finanzergebnis (Vorjahr) Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT) (Stand 31.12.2012) F-183 Windparks Finanzbeteiligungen Überleitung Summe 3.434 3.511 -927 26.241 (403) (5.615) (-454) (20.097) 6.293 -545 0 28.779 (298) (305) (0) (23.135) 5.346 -586 0 20.137 (143) (-8.288) (0) (9.142) -704 -1.681 0 -7.775 (-135) (-123) (0) (-4.605) 4.642 -2.267 0 12.362 (8) (-8.411) (0) (4.537) 81.807 12.016 -92.275 520.400 (65.553) (14.271) (-84.252) (455.017) 7 18 -972 3.507 (414) (0) (0) (30.468) 73.938 9.349 -74.933 364.007 (63.701) (7.732) (-72.457) (324.755) F-184 JÜNGSTER GESCHÄFTSGANG UND AUSBLICK Im Juli 2013 hat die Investmentbank Lincoln International die Aktie der Capital Stage AG in ihren Solar Energy Stock Index aufgenommen. Der Index ist ein von Lincoln International geführter Branchenindex der Solarindustrie, der sich in seiner Berechnungsmethode am bekannten S&P 500 Index orientiert und damit in seiner Wertentwicklung direkt vergleichbar ist. Das insgesamt 32 Werte umfassende Branchenbarometer teilt die gelisteten Unternehmen in die Segmente Wafers/Ingots, Cells/Modules, Vertically Integrated und EPC Integrators/Developers ein. Capital Stage wird im Index in der Rubrik EPC Integrators/Developers geführt. Seit dem 30. Juni 2013 sind keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition der Capital Stage Gruppe eingetreten. A-1 GLOSSAR AfA .......................................... Absetzungen für Abnutzung-Tabellen AG ........................................... Aktiengesellschaft AktG ........................................ Aktiengesetz BaFin ....................................... Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BauGB ..................................... Baugesetzbuch Berenberg................................ Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG BImSchG ................................. Bundesimmisionsschutzgesetz Capital Stage Gruppe ............ Die direkten und indirekten Tochtergesellschaften der Capital Stage AG, Hamburg zum Datum dieses Prospekts. Clearstream ............................ Die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn Dekret 6. Juli 2012 ................. Das italienische Gesetzesdekret des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung vom 6. Juli 2012 Designated Sponsor ................ Close Brothers Seydler Bank AG DPR ......................................... Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung EEG ......................................... Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz) Einspeisevergütung ................ Die Fördermittel nach dem EEG e2m .......................................... Energy2market GmbH FIT ........................................... Einspeisevergütung oder " feed-in-tariff" GC's ......................................... Green Certificates Gesellschaft ............................. Capital Stage AG GmbH ...................................... Gesellschaft mit beschränkter Haftung Grid-Parity ............................. Kosten der Stromerzeugung im Vergleich zu konventionell erzeugtem Strom (Netzparität) GSE ......................................... Gestore Servizi Energetici, in Italien für die erneuerbare Energien zuständigen Behörde GW .......................................... Gigawatt IFRS ........................................ International Financial Reporting Standard, wie sie in der EU angewendet werden IRR .......................................... Internal rate of return ISIN ......................................... International Securities Identification Number KG ........................................... Kommanditgesellschaft G-1 kW ........................................... Kilowatt kWh ......................................... Kilowattstunde MW .......................................... Megawatt MWp........................................ Megawatt-Peak (kumulierte Maximalleistung der Anlagen) Nettoemissionserlös ................ Der Bruttoemissionserlös abzüglich der von der Gesellschaft zu tragenden Kosten der Kapitalerhöhung. PV ............................................ Photovoltaik PV-Parks ................................. Photovoltaikparks der Capital Stage Gruppe PV Services ............................. Die technische und kaufmännische Betriebsführung von PV-Parks RID (Ritiro Dedicato) ............ Stromverkaufspreis in Italien Securities Act .......................... U.S. Securities Act of 1933, in seiner jeweiligen Fassung Solarstrom .............................. Strom aus solarer Strahlungsenergie Sole Global Coordinator ........ Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG SPV .......................................... Special Purpose Vehicle, Zweckgesellschaft Stabilisierungsmanager ......... Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien handelt der Sole Global Coordinator als Stabilisierungsmanager. Strompreisbremse .................. Reduktion des Strompreises aufgrund einer neuen Gesetzes- oder Verordnungslage oder aufgrund politischer Diskussionen TWh ......................................... Terrawatt pro Stunde UVP ......................................... Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG ...................................... Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung U.S. Personen .......................... U.S. persons im Sinne der Definition in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung Übernahmevertrag ................. Aktienübernahmevertrag Vereinigtes Königreich .......... Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland WGZ ........................................ WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank WKN........................................ Wertpapierkennnummer WpHG ..................................... Wertpapierhandelsgesetzes WpPG ...................................... Wertpapierprospektgesetz Zubaukorridor ....................... Ein Bereich, innerhalb dessen weitere PV- und Windkraftanlagen in Betrieb genommen werden können G-2 UNTERSCHRIFTEN Capital Stage AG gez. Felix Goedhart gez. Dr. Zoltan Bognar (Vorstandsvorsitzender) (Vorstand) Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG gez. Stefan Ries gez. Marc Christian Gei WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank gez. Stefan Ries (in Vollmacht) gez. Marc Christian Gei (in Vollmacht) 8. Oktober 2013 U-1