Polizeiliches Führungszeugnis Häufig benötigen deutsche

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Polizeiliches Führungszeugnis Häufig benötigen deutsche
Stand: Februar 2013
Merkblatt der deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien
Polizeiliches Führungszeugnis
Häufig benötigen deutsche Staatsangehörige, die z.B. in Brasilien eine
Aufenthaltsgenehmigung („Permanência“) beantragen oder heiraten möchten, ein
deutsches polizeiliches Führungszeugnis.
Jede Person, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnt und das
14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines
Führungszeugnisses stellen.
Das Führungszeugnis kann direkt beim Bundesamt für Justiz – Bundeszentralregister
- beantragt werden; nähere Informationen finden Sie dazu auf der Homepage des
Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de). Die Personendaten und die
Unterschrift müssen jedoch amtlich bestätigt sein, z.B. von Ihrer Auslandsvertretung.
1. Bestätigung der Identität und Unterschrift
Der Antrag muss vor einem Konsularbeamten unterschrieben werden; daher ist die
persönliche Vorsprache unerlässlich.
Bitte bringen sie hierzu folgende Unterlagen mit:
•
ausgefülltes Antragsformular
(http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2051274/DE/Themen/Buergerdie
nste/BZR/WohnortA/antrag__de__pdf,templateId=raw,property=publicationFile
.pdf/antrag_de_pdf.pdf)
•
gültiger Reisepass
•
Gebühr
Die Gebühr entspricht dem Gegenwert von 20,00 Euro und ist bei der
Antragstellung bar in brasilianischen Reais oder per Kreditkarte zu entrichten.
2. Ausstellung des Führungszeugnisses
Voraussetzung für die Ausstellung und Übersendung des Führungszeugnisses durch
das Bundesamt für Justiz ist, dass Sie die Gebühr bereits vorab entrichtet haben. Die
Gebühr beträgt für ein reguläres Führungszeugnis 13,00 Euro und für ein
Führungszeugnis mit Überbeglaubigung 26,00 Euro. Die Zahlung kann durch
Überweisung auf das im Antrag genannte Konto des Bundesamts für Justiz erfolgen.
Senden Sie den Antrag - sofern möglich - mit einer Durchschrift des
Überweisungsauftrags an das Bundesamt für Justiz, welches das Führungszeugnis
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in der Regel innerhalb von etwa drei bis sechs Wochen nach Antragsabsendung
ausstellt und unmittelbar an die von Ihnen im Antrag angegebene Anschrift
übersendet.
3. Überbeglaubigung von Führungszeugnissen
Voraussetzung für die Verwendung deutscher Urkunden im brasilianischen
Rechtsverkehr ist deren Legalisation durch die brasilianische Auslandsvertretung in
Deutschland, in deren Konsularbezirk die jeweilige Urkunde ausgestellt wurde. Das
Führungszeugnis des Bundesamtes für Justiz in Bonn bedarf für die Verwendung in
Brasilien somit der Legalisation durch die Botschaft Brasiliens in Berlin oder das
Generalkonsulat Brasiliens in Frankfurt (siehe www.brasilianische-botschaft.de
und www.consbras-frankfurt.de). Diese wiederum setzt eine Überbeglaubigung
durch den Generalbundesanwalt voraus, die von vornherein mit Beantragung des
Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz angefordert werden kann.
Wegen der anschließend noch erforderlichen und von Ihnen zu
Übersendung des überbeglaubigten Führungszeugnisses an
brasilianischen Auslandsvertretungen zwecks Legalisation sowie
Übersetzung, ist dieses Verfahren - vor allem wenn Sie sich
Deutschland befinden - sehr zeitaufwändig.
veranlassenden
eine der o.a.
Einholung einer
nicht selber in
Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf der den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung
vorliegenden Informationen Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr.