Führungszeugnis

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Führungszeugnis
Hviezdoslavovo nám. 10
813 03 Bratislava
Slowakei
Tel. +421-(0)2-59204400
Fax +421-(0)2-54431480
e-mail: [email protected]
www.pressburg.diplo.de
Stand: November 2016
Merkblatt
Beantragung eines deutschen polizeilichen Führungszeugnisses
1. Allgemein
Das Führungszeugnis (auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt) bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann
einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.
Neben dem Privatführungszeugnis für persönliche Zwecke (z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber)
gibt es noch das Führungszeugnis für behördliche Zwecke (z.B. im Rahmen der Erteilung einer
Fahrerlaubnis), das ‚erweiterte Führungszeugnis‘ (für Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen) und das Europäische Führungszeugnis (für Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates; es gibt zusätzlich Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EUStaat ihrer Herkunft vorbestraft ist.)
Wird das Führungszeugnis für eine slowakische Stelle benötigt, ist zur Anerkennung möglicherweise eine Apostille nötig. Die Botschaft rät, dies zunächst mit der entsprechenden slowakischen
Stelle zu klären und dann zusammen mit dem Führungszeugnis selbst zu beantragen.
2. Antrag
a) Schriftlich
Personen, die nicht in Deutschland mit Wohnsitz gemeldet sind, können den Antrag auf Erteilung
eines Führungszeugnisses per Post oder Telefax beim Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister,
Referat IV 2, 53094 Bonn, stellen. Für die Beantragung stellt das Bundesamt für Justiz Formulare
in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Hier können Sie sich den deutschsprachigen Antrag
herunterladen: https://www.bundesjustizamt.de
Personendaten und Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein. Die amtliche Bestätigung kann
durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung, eine slowakische Behörde oder
eine/n Notar/in erteilt werden.
Bei der Botschaft Pressburg bzw. beim deutschen Honorarkonsul in Košice fällt hierfür eine Beglaubigungsgebühr in Höhe von € 20,00 an. Die Gebühr für die Erteilung des Führungszeugnisses
durch das Bundesamt für Justiz beträgt € 13,00 und ist im Voraus auf folgendes Konto zu überweisen:
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Deutsche Bundesbank – Filiale Köln
IBAN: DE49370000000038001005
BIC: MARKDEF1370
Verwendungszweck: (Aktenzeichen des Vorgangs – falls vorhanden – oder Vor- und Nachname
der Antrag stellenden Person)
b) Elektronisch
Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit,
beim Bundesamt für Justiz ein Führungszeugnis online zu beantragen. Dafür wird insbesondere ein
Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion benötigt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.bundesjustizamt.de unter der Rubrik
„Bürgerdienste – Online-Portal“.
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft
zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Das Merkblatt kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
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