für Austauschschüler
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für Austauschschüler
für Austauschschüler Austauschschüler - Intercâmbio estudantil Zur Erteilung eines Visums werden Sie gebeten folgende Unterlagen einzureichen: a) Unterlagen des ausländischen Schülers: 1) Original –Reisepass (mindestens noch 180 Tage gültig bei Einreise, mit mindestens noch drei freien Seiten); 2) „PEDIDO DE VISTO“, unter www.brasilinianisches-generalkonsulat.de Formulare herunterladen, mit allen Vornamen, sowie die vollständigen Namen der Eltern (laut Geburtsurkunde) ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite) unterschreiben, Foto (frontal Aufnahme, mit Hellem Hintergrund) aufkleben und zusätzlich ein Onlineformular (https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp) , ausfüllen, senden, drucken und unterschreiben. 3) Für Schüler über 16 Jahren ist ein polizeiliches Führungszeugnis (bitte vor der Zusendung nach Frankfurt eine Kopie an uns senden, darf bei Antrag nicht älter als 3 Monate sein. Das Original wird von unserem Konsulat in Frankfurt/M beglaubigt, von einen Übersetzer aus unserer Liste übersetzt und von unserer Beglaubigungsabteilung beglaubigt, Beglaubigungsgebühr Euro 17,00, oder Sie lassen das Dokument direkt in Brasilien von einem vereidigten Übersetzer übersetzn (Kopie der Übersetzung nicht erforderlich). Dies wird bei Anmeldung bei der Bundespolizei in Brasilien abgebeben. 4) Bescheinigung des brasilianischen Veranstalters des Austauschprogramms, dass der Antragsteller in das Austauschprogramm aufgenommen worden ist; 5) Beleg über die Einschreibung bei der gewählten Bildungseinrichtung; 6) Vollständige Adresse sowie weitere Angaben über die Gastfamilie; 7) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, um Reise- und Aufenthaltskosten zu decken (Verpflichtungserklärung der Eltern) oder von Seiten der Austauschorganisation; 8) Fotokopie der Internationaler Geburtsurkunde sowie eine 9) Falls nur ein Elternteil über das alleinige Sorgerecht verfügt, muss zum Nachweis eine beglaubigte Kopie des entsprechenden Dokuments der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Dokumente, aus denen nicht hervorgeht, wem die elterliche Sorge (Vater, Mutter oder eine dritte Person) obliegt, können nicht entgegengenommen werden. Aus den Unterlagen sollte klar hervorgehen, wem die elterliche Sorge übertragen worden ist. Dieses Dokument sollte nicht älter als ein Jahr sein (es wird empfohlen, diese Urkunde ins Portugiesische übersetzen zu lassen, damit sie zusammen mit dem deutschen Original bei Ein- bzw. Ausreise des/der Minderjährigen der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden kann). 10) Sollte ein Elternteil bereits verstorben sein, muss eine Fotokopie der Internationalen Sterbeurkunde(kommt (wird auf Portugiesische ausgestellt) oder eien normalen Urkunden beigefügt werden (es wird empfohlen, diese Urkunde ins Portugiesische übersetzen zu lassen, damit sie zusammen mit dem deutschen Original bei Ein- bzw. Ausreise des/der Minderjährigen der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden kann); b) Unterlagen zum Veranstalter des Austauschprogramms: 1) Gründungsurkunde; 2) Beleg über die ordnungsgemäße Eintragung in das Brasilianische Körperschaftsregister. Gebühren: Für die Erteilung des Visums wird eine Gebühr von € 51,00 erhoben. Aufgrund bestehender Sonderabkommen wird dieses Visum deutschen und argentinischen Staatsbürgern kostenlos erteilt. Für belgische, italienische, norwegische und schwedische Staatsbürger wird das Visum, bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen, auch kostenlos gewährt. Bürger aus den USA zahlen zur Konsulatsgebühr von € 51,00 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 127,50 (Processing fee charged in reciprocity for similar fee charged by U.S. authorities for processing all kinds of visa). Britische Staatsbürger, die ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als 180 Tagen beantragen, zahlen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 131,75. Bürger der U.A.E. zahlen zusätzlich eine Visumbearbeitungsgebühr in Höhe von € 63,75. Zahlungsweise: Hier klicken. Gültigkeit des Visums bis zur einreise: 90 Tage(je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers) Die Bearbeitung des Visums nimmt 7 Arbeitstage in Anspruch. Das Visum kann für eine Aufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr ausgestellt werden. Gemäß der Gebührenordnung für Konsulate, Absatz 820, sind für Visaanträge, die per Post oder durch Boten zugestellt werden, zusätzlich zu den Visagebühren € 17,00 zu zahlen. Die Bearbeitungszeit beträgt in diesem Fall 10 Arbeitstage. Falls der mit Sichtvermerk versehene Reisepass per Post zurückgeschickt werden soll, bitte einen ausreichend frankierten DIN A 4 Freiumschlag (Einschreiben) beifügen (EURO 3,50). Es liegt im Ermessen der jeweiligen konsularischen Vertretung, die Vorlage zusätzlicher Unterlagen zu fordern. Unvollständige Unterlagen werden an den Antragsteller zurückgeschickt Gesetzgebung: von der Nationalen Immigrationsbehörde herausgegeben Gesetz 6.815/1980 www.mte.gov.br Anklicken: Internacional> Trabalho Estrangeiro> Legislação Resolução Normativa 49/2000 (Normenkonkretisierende Regelung Nr. 49/2000)