für Austauschschüler

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für Austauschschüler
für Austauschschüler
Austauschschüler - Intercâmbio estudantil
Zur Erteilung eines Visums werden Sie gebeten folgende Unterlagen einzureichen:
a) Unterlagen des ausländischen Schülers:
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1) Original –Reisepass (mindestens noch 180 Tage gültig bei Einreise, mit mindestens
noch drei freien Seiten);
2) „PEDIDO DE VISTO“, unter www.brasilinianisches-generalkonsulat.de
Formulare herunterladen, mit allen Vornamen, sowie die vollständigen Namen der
Eltern (laut Geburtsurkunde) ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite)
unterschreiben, Foto (frontal Aufnahme, mit Hellem Hintergrund) aufkleben und
zusätzlich ein Onlineformular (https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp) ,
ausfüllen, senden, drucken und unterschreiben.
3) Für Schüler über 16 Jahren ist ein polizeiliches Führungszeugnis (bitte vor der Zusendung nach
Frankfurt eine Kopie an uns senden, darf bei Antrag nicht älter als 3 Monate sein. Das Original wird
von unserem Konsulat in Frankfurt/M beglaubigt, von einen Übersetzer aus unserer Liste übersetzt und
von unserer Beglaubigungsabteilung beglaubigt, Beglaubigungsgebühr Euro 17,00, oder Sie lassen das
Dokument direkt in Brasilien von einem vereidigten Übersetzer übersetzn (Kopie der Übersetzung
nicht erforderlich). Dies wird bei Anmeldung bei der Bundespolizei in Brasilien abgebeben.
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4) Bescheinigung des brasilianischen Veranstalters des Austauschprogramms, dass
der Antragsteller in das Austauschprogramm aufgenommen worden ist;
5) Beleg über die Einschreibung bei der gewählten Bildungseinrichtung;
6) Vollständige Adresse sowie weitere Angaben über die Gastfamilie;
7) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, um Reise- und Aufenthaltskosten
zu decken (Verpflichtungserklärung der Eltern) oder von Seiten der
Austauschorganisation;
8) Fotokopie der Internationaler Geburtsurkunde sowie eine
9) Falls nur ein Elternteil über das alleinige Sorgerecht verfügt, muss zum Nachweis
eine beglaubigte Kopie des entsprechenden Dokuments der zuständigen Behörde
vorgelegt werden. Dokumente, aus denen nicht hervorgeht, wem die elterliche Sorge
(Vater, Mutter oder eine dritte Person) obliegt, können nicht entgegengenommen
werden. Aus den Unterlagen sollte klar hervorgehen, wem die elterliche Sorge
übertragen worden ist. Dieses Dokument sollte nicht älter als ein Jahr sein (es wird
empfohlen, diese Urkunde ins Portugiesische übersetzen zu lassen, damit sie
zusammen mit dem deutschen Original bei Ein- bzw. Ausreise des/der Minderjährigen
der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden kann).
10) Sollte ein Elternteil bereits verstorben sein, muss eine Fotokopie der
Internationalen Sterbeurkunde(kommt (wird auf Portugiesische ausgestellt) oder
eien normalen Urkunden beigefügt werden (es wird empfohlen, diese Urkunde ins
Portugiesische übersetzen zu lassen, damit sie zusammen mit dem deutschen Original
bei Ein- bzw. Ausreise des/der Minderjährigen der brasilianischen Bundespolizei
vorgelegt werden kann);
b) Unterlagen zum Veranstalter des Austauschprogramms:
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1) Gründungsurkunde;
2) Beleg über die ordnungsgemäße Eintragung in das Brasilianische
Körperschaftsregister.
Gebühren:
Für die Erteilung des Visums wird eine Gebühr von € 51,00 erhoben. Aufgrund bestehender
Sonderabkommen wird dieses Visum deutschen und argentinischen Staatsbürgern kostenlos
erteilt. Für belgische, italienische, norwegische und schwedische Staatsbürger wird das
Visum, bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen, auch kostenlos gewährt. Bürger aus den USA
zahlen zur Konsulatsgebühr von € 51,00 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 127,50
(Processing fee charged in reciprocity for similar fee charged by U.S. authorities for
processing all kinds of visa).
Britische Staatsbürger, die ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als 180 Tagen
beantragen, zahlen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 131,75.
Bürger der U.A.E. zahlen zusätzlich eine Visumbearbeitungsgebühr in Höhe von € 63,75.
Zahlungsweise: Hier klicken.
Gültigkeit des Visums bis zur einreise: 90 Tage(je nach Staatsangehörigkeit des
Antragstellers)
Die Bearbeitung des Visums nimmt 7 Arbeitstage in Anspruch.
Das Visum kann für eine Aufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr ausgestellt werden.
Gemäß der Gebührenordnung für Konsulate, Absatz 820, sind für Visaanträge, die per Post
oder durch Boten zugestellt werden, zusätzlich zu den Visagebühren € 17,00 zu zahlen. Die
Bearbeitungszeit beträgt in diesem Fall 10 Arbeitstage.
Falls der mit Sichtvermerk versehene Reisepass per Post zurückgeschickt werden soll, bitte
einen ausreichend frankierten DIN A 4 Freiumschlag (Einschreiben) beifügen (EURO 3,50).
Es liegt im Ermessen der jeweiligen konsularischen Vertretung, die Vorlage zusätzlicher
Unterlagen zu fordern.
Unvollständige Unterlagen werden an den Antragsteller zurückgeschickt
Gesetzgebung: von der Nationalen Immigrationsbehörde herausgegeben
Gesetz 6.815/1980
www.mte.gov.br
Anklicken: Internacional> Trabalho Estrangeiro> Legislação
Resolução Normativa 49/2000 (Normenkonkretisierende Regelung Nr. 49/2000)