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Management D&O-Versicherungen
Risiken erfolgreich
absichern
Bei unternehmerischen
Fehlentscheidungen leidet
nicht nur das Unternehmen,
sondern auch meist die Privatschatulle des Geschäftsführers.
Wie solche Risiken dank D&OVersicherungen erfolgreich
abgefedert werden können.
men übernimmt, gleicht die Versicherung
Haftungsschäden bis zu einer festgelegten
Deckungssumme aus. Solche Policen sind
zuerst auf dem angelsächsischen Markt
entwickelt worden und haben nach 1995
auch in Deutschland Einzug gehalten.
Heute bieten rund 30 Assekuranzen D&OPolicen an, Tendenz weiter steigend. Außer
bekannten deutschen Häusern wie Allianz, HDI-Gerling, R + V/ Kravag, Victoria
oder Sparkassenversicherung werben auch
ausländische Versicherer, die bereits in
ihren Heimatmärkten D&O-Erfahrungen
gesammelt haben, um Kunden. Beispiele
sind AIG, Marsh und W. R. Berkley.
Imagesource
Auch Fehler im Tagesgeschäft
können hohe finanzielle Ausfälle
nach sich ziehen
W
as tun, wenn der Aufsichtsrat
eines Logistikunternehmens
den Beteuerungen der Geschäftsführung, der Betrieb stehe finanziell „glänzend“ da, ohne weitere Kontrollen
Glauben schenkt und dieser kurz darauf in
die Insolvenz geht? Oder wenn der Vorstand einer Spedition ein Unternehmen
nach dem anderen aufkauft und hierfür
die letzten finanziellen Reserven aufbraucht, sodass dieses Unternehmen ebenfalls zahlungsunfähig wird? Mindestens
ebenso ärgerlich ist der Fall eines Unternehmers, der die Bonität eines neuen Auftraggebers nicht ausreichend geprüft hat
und jetzt gegenüber seinen Mitgesellschaftern Ausfälle in Millionenhöhe verantworten muss. Die Gerichte haben bei solchen
und ähnlichen Fällen eindeutige Urteile
gefällt. Für unternehmerische Schäden,
36 26/2008 VerkehrsRundschau
„Die Tagesarbeit einer
Geschäftsführung bleibt
häufig ungedeckt“
Michael Hendricks,
D&O Insurance Brokers Hendricks & Co
die Aufsichtsräte, Inhaber und Geschäftsführer durch gravierende Fehlentscheidung verursachen, müssen diese gegebenenfalls mit ihrem Privatvermögen haften.
Allerdings reicht dieses häufig nicht für
die Begleichung von Ausfällen in Millionenhöhe aus.
Ausgleich von Haftungsschäden
Abhilfe schaffen so genannte „Directors &
Officers“-Policen (D&O). Gegen Zahlung
einer jährlichen Prämie, die das Unterneh-
Versicherer umwerben den Mittelstand
Jahrelang haben in erster Linie börsennotierte Großunternehmen solche Versicherungen abgeschlossen, weil sie sich gegen
Forderungen von aufgebrachten Aktionären absichern wollten. Für zusätzliche
Nachfrage sorgte der Gesetzgeber, der in
mehreren Regelwerken wie dem Transparenz- und Publizitätsgesetz von 2002 die
betriebliche Haftung von hochrangigen
Managern regelte. Trotzdem häuften sich in
den letzten Jahren die Unternehmenskrisen
und -skandale durch gravierende Managementfehler. Stellvertretend seien IKB, Siemens, Telekom oder WestLB genannt.
Genau deswegen umwerben die Versicherer
jetzt verstärkt den Mittelstand. Mit neuen
Kunden wollen sie die Verluste der letzten
Jahre kompensieren. Branchenschätzungen
zufolge ist heute jede zehnte D&O-Police
mit Schadensforderungen belastet. Als Folge
sind die Prämien in den letzten drei Jahren
auf breiter Front gefallen – Marktkenner wie
Michael Hendricks sprechen von bis zu 50
Prozent niedrigeren Beiträgen. „Der Preisverfall geht vermutlich weiter“, urteilt der
D&O-Versicherungen Management
Geschäftsführer von D&O Insurance Brokers Hendricks & Co in Düsseldorf. Mancher Marktteilnehmer hat spezielle Policen
für den Mittelstand entwickelt. So werben
HDI und R + V mit standardisierten Verträgen und vereinfachten Zeichnungen ohne
detaillierte Risikoprüfung. Marsh, nach eigenen Angaben weltweit größter Vermittler
von D&O-Policen, hat eine Police aufgesetzt, welche die Meldepflichten für vergangene Schäden verringert und außerdem im
europäischen Ausland erworbene Unternehmen mitversichert.
Trotzdem lohnt sich eine D&O-Police
nicht für jeden Logistik- und Transportbetrieb. Familienunternehmer, die alle
Anteile halten und außerdem die Geschäfte führen, können sich die paar tausend Euro, die eine Police im Jahr kostet,
sparen – es sei denn, sie wollen sich ausschließlich gegen Außenansprüche durch
Konkurrenten oder Kunden absichern.
Allerdings machen solche Vorgänge nur
knapp zehn Prozent der D&O-Schadensfälle aus. Anders sieht die Lage aus, wenn
ein externer Minderheitsgesellschafter beteiligt ist, der im Schadensfall klagen
Vorsätzliches Handeln
wird grundsätzlich
nicht versichert
Anbieter (Auswahl)
Maklerfirmen mit D&O-Know-how:
Aloga GmbH, Schorndorf
Tel.: 0 71 81/9 85 40
www.aloga.de
Asspro Managerline AG, Frechen
Tel.: 0 22 34/92 88 30
www.asspromanagerline.de
Dübbert & Partner, Berlin
Tel.: 0 30/36 44 99 90
www.duebbert-und-partner.de
Hendricks & Co., Düsseldorf
Tel.: 02 11/9 40 83 26 www.hendricks.eu.com
Ihlas & Köberich, Köln
Tel.: 02 21/7 89 85 60 www.ihlaskoeberich.de
Marsh GmbH, Frankfurt
Tel.: 0 69/6 67 60
www.marsh.de
könnte – bisher haben die meisten Versicherer dann allerdings die Anteile von
Familienangehörigen aus der Police herausgenommen. Angesichts des verschärften Konkurrenzkampfes rücken jedoch
immer mehr Häuser von diesem Grundsatz ab und berücksichtigen diese wenigstens bis zu einem bestimmen Prozentsatz,
weswegen D&O-Verträge sich zunehmend
zu Vollkaskopolicen entwickeln.
Haftungsumfang stark gestiegen
Eindeutig ist die Sachlage bei GmbHs, die
mit fest angestellten Geschäftsführern arbeiten: Sie kommen an einer solchen Haftpflichtversicherung kaum noch vorbei. Viele
Manager machen dies zur Voraussetzung
für eine Einstellung. Kein Wunder: Der Haftungsumfang ist in den letzten Jahren stark
gestiegen. Auch für nicht beantragte Fördergelder wurde bereits Regress verlangt.
Nicht jede unternehmerische Fehlentscheidung wird durch D&O abgedeckt.
Keine Assekuranz versichert gegen vorsätzliches Handeln. Allerdings ist dieses
im Einzelfall kaum oder nur nach jahrelangem Rechtsstreit nachzuweisen. Auch
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VerkehrsRundschau 26/2008
37
Photogear
Management D&O-Versicherungen
Bei Schäden durch gravierende Fehlentscheidungen droht der Griff ins Privatvermögen
Verstöße gegen unternehmensinterne
Richtlinien werden nicht berücksichtigt.
Knifflig sind außerdem Schadensfälle, die
vor Vertragsabschluss passiert sind – viele
werden erst Jahre später bekannt. Mancher
Versicherer möchte auch Fälle, die dem
Unternehmen bei Vertragsabschluss „bekannt sein hätten müssen“, von der Deckung ausschließen. Im Falle eines Falles
droht dann ein endloser Streit vor Gerichten. „Der Versicherungsnehmer sollte auf
einer Klausel bestehen, welche die Versicherungsleistung im Falle von unrichtigen
oder unvollständigen Angaben regelt“, rät
Georg Klinkhammer, Rechtsanwalt beim
Deutschen Versicherungs-Schutzverband
DVS in Bonn.
Abwehr unberechtigter Forderungen
Weit gehend unstrittig ist hingegen die
Abwehr von unberechtigten Forderungen
gegen Manager. Die hierfür anfallenden
Kosten für Anwälte und Sachverständige
werden von den meisten D&O-Policen
abgedeckt. Auch Schäden, die erst Jahre
nach dem Ausscheiden eines Managers
aufgedeckt werden, sind zumindest auf
dem Papier abgesichert. Ansonsten unterscheiden sich die Policen durchaus im
Detail. „Viele Angebote von deutschen
Versicherern sind mit weit mehr Ausnahme-regelungen gespickt als die ihrer ausländischen Konkurrenten“, weiß Joseph
Schilling, Geschäftsführer der Asspro Managerline AG in Frechen. Das Maklerbüro
arbeitet nicht nur für deutsche Versicherer, sondern auch für die britischen Branchengrößen Lloyds und W. R. Berkley. Mit
38 26/2008 VerkehrsRundschau
Checkliste

So finden Sie
den Weg zur
passenden Police
Auf folgende Punkte müssen Sie beim
Abschluss einer D&O–Versicherung achten:
■ Die Angebote im Markt unterscheiden sich
stark: Holen Sie Offerten von wenigstens
drei Versicherungen ein oder beauftragen
Sie einen branchenkundigen Makler.
■ Bestehen Sie auf einer großzügigen
Deckungssumme für Innenansprüche ohne
Trennungs- und Gerichtsklauseln: Eine Inanspruchnahme der Haftungssumme darf
weder Gerichtsverfahren noch Personalkündigungen voraussetzen.
■ Prüfen Sie Regelungen von Außenansprüchen - sie kommen selten vor, machen aber
im Einzelfall Sinn (Beispiel: Das Unternehmen tritt gegen übermächtige Wettbewerber an).
■ Bestehen Sie auf einem schlanken Ausschlusskatalog: Wenn operative Fehler nicht
durch andere Policen abgesichert sind, sollten diese ebenfalls aufgenommen werden.
■ Vorsätzliches Handeln wird grundsätzlich
nicht versichert. Bis zur gerichtlichen Klärung eines entsprechenden Sachverhalts
sollte allerdings Deckungsschutz bestehen.
■ Auch bei Vertragsbeginn bereits bekannte
Schadensfälle können nicht nachträglich
versichert werden. Achten Sie jedoch darauf,
dass Sachverhalte, die nicht bekannt sind,
berücksichtigt werden.
■ Bestehen Sie auf eine langfristige Nachhaftung über mehrere Jahre hinweg – auch
nach einer Mitarbeiterkündigung oder
einem Versichererwechsel muss die Haftungssumme zur Verfügung stehen.
Klauseln, welche den Versicherer zum
Nachweis verpflichten, ob Schäden beim
Kunden bei Vertragsabschluss bekannt
waren oder nicht, können diese Häuser
laut Schilling gut leben – deutsche Assekuranzen tun sich noch schwer damit.
Ansonsten hakt es oft im Einzelfall. So
wollen die meisten Versicherungen ausschließlich für Schäden haften, die durch
strategische Entscheidungen über Investitionen, Unternehmenskäufe und andere
weit reichende Vorhaben verursacht werden. „Die Tagesarbeit einer Geschäftsführung bleibt häufig ungedeckt“, kritisiert
Hendricks. Hier liegen gerade für mittelständische Verkehrsunternehmen erhebliche Risiken. Viele Inhaber und Geschäftsführer entscheiden auch über Personalengagements, Fuhrparkeinsätze oder
Lagereinrichtungen. Fehler in diesen Bereichen können ebenfalls hohe sechsstel-
Trotz allem: Nicht für jeden
Logistik- und Transportbetrieb
lohnt sich eine D&O-Versicherung
lige oder gar siebenstellige Ausfälle nach
sich ziehen. Allerdings weisen Versicherer
mit Branchen-Know-how wie R + V/Kravag darauf hin, dass sie solche Risiken mit
gesonderten Policen abdecken. Wie auch
immer: Makler wie Schilling oder Hendricks empfehlen, dass der Deckungsumfang in den Verträgen genau beschrieben
wird – viele standardisierte Policen tun
dies nicht.
Verstoß oder Fehlentscheidung?
Genau hiervon sowie von der Deckungssumme hängt die Höhe der Prämien ab. So
muss ein Unternehmen mit 50 Millionen
Euro bei einer Deckungssumme von 2,5
Millionen Euro mit Jahresbeiträgen zwischen 2500 und 5000 Euro rechnen. Bei
einem Deckungsvolumen von fünf Millionen Euro erhöhen sich diese auf 5000 bis
7500 Euro im Jahr. Ob dies gut angelegtes
Geld ist, weiß das Unternehmen wie bei
allen Policen erst hinterher. „90 Prozent
der Deckungsanfragen kreisen um die
Frage, ob der Manager nicht doch wissentlich gegen interne Vorgaben verstoßen
oder nur im operativen Tagesgeschäft
Fehlentscheidungen getroffen hat“, weiß
Hendricks. Auch D&O-Versicherer tun
❙❚■
sich mit dem Zahlen schwer.
Stefan Bottler, freier Journalist