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Management D&O-Versicherungen Risiken erfolgreich absichern Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen leidet nicht nur das Unternehmen, sondern auch meist die Privatschatulle des Geschäftsführers. Wie solche Risiken dank D&OVersicherungen erfolgreich abgefedert werden können. men übernimmt, gleicht die Versicherung Haftungsschäden bis zu einer festgelegten Deckungssumme aus. Solche Policen sind zuerst auf dem angelsächsischen Markt entwickelt worden und haben nach 1995 auch in Deutschland Einzug gehalten. Heute bieten rund 30 Assekuranzen D&OPolicen an, Tendenz weiter steigend. Außer bekannten deutschen Häusern wie Allianz, HDI-Gerling, R + V/ Kravag, Victoria oder Sparkassenversicherung werben auch ausländische Versicherer, die bereits in ihren Heimatmärkten D&O-Erfahrungen gesammelt haben, um Kunden. Beispiele sind AIG, Marsh und W. R. Berkley. Imagesource Auch Fehler im Tagesgeschäft können hohe finanzielle Ausfälle nach sich ziehen W as tun, wenn der Aufsichtsrat eines Logistikunternehmens den Beteuerungen der Geschäftsführung, der Betrieb stehe finanziell „glänzend“ da, ohne weitere Kontrollen Glauben schenkt und dieser kurz darauf in die Insolvenz geht? Oder wenn der Vorstand einer Spedition ein Unternehmen nach dem anderen aufkauft und hierfür die letzten finanziellen Reserven aufbraucht, sodass dieses Unternehmen ebenfalls zahlungsunfähig wird? Mindestens ebenso ärgerlich ist der Fall eines Unternehmers, der die Bonität eines neuen Auftraggebers nicht ausreichend geprüft hat und jetzt gegenüber seinen Mitgesellschaftern Ausfälle in Millionenhöhe verantworten muss. Die Gerichte haben bei solchen und ähnlichen Fällen eindeutige Urteile gefällt. Für unternehmerische Schäden, 36 26/2008 VerkehrsRundschau „Die Tagesarbeit einer Geschäftsführung bleibt häufig ungedeckt“ Michael Hendricks, D&O Insurance Brokers Hendricks & Co die Aufsichtsräte, Inhaber und Geschäftsführer durch gravierende Fehlentscheidung verursachen, müssen diese gegebenenfalls mit ihrem Privatvermögen haften. Allerdings reicht dieses häufig nicht für die Begleichung von Ausfällen in Millionenhöhe aus. Ausgleich von Haftungsschäden Abhilfe schaffen so genannte „Directors & Officers“-Policen (D&O). Gegen Zahlung einer jährlichen Prämie, die das Unterneh- Versicherer umwerben den Mittelstand Jahrelang haben in erster Linie börsennotierte Großunternehmen solche Versicherungen abgeschlossen, weil sie sich gegen Forderungen von aufgebrachten Aktionären absichern wollten. Für zusätzliche Nachfrage sorgte der Gesetzgeber, der in mehreren Regelwerken wie dem Transparenz- und Publizitätsgesetz von 2002 die betriebliche Haftung von hochrangigen Managern regelte. Trotzdem häuften sich in den letzten Jahren die Unternehmenskrisen und -skandale durch gravierende Managementfehler. Stellvertretend seien IKB, Siemens, Telekom oder WestLB genannt. Genau deswegen umwerben die Versicherer jetzt verstärkt den Mittelstand. Mit neuen Kunden wollen sie die Verluste der letzten Jahre kompensieren. Branchenschätzungen zufolge ist heute jede zehnte D&O-Police mit Schadensforderungen belastet. Als Folge sind die Prämien in den letzten drei Jahren auf breiter Front gefallen – Marktkenner wie Michael Hendricks sprechen von bis zu 50 Prozent niedrigeren Beiträgen. „Der Preisverfall geht vermutlich weiter“, urteilt der D&O-Versicherungen Management Geschäftsführer von D&O Insurance Brokers Hendricks & Co in Düsseldorf. Mancher Marktteilnehmer hat spezielle Policen für den Mittelstand entwickelt. So werben HDI und R + V mit standardisierten Verträgen und vereinfachten Zeichnungen ohne detaillierte Risikoprüfung. Marsh, nach eigenen Angaben weltweit größter Vermittler von D&O-Policen, hat eine Police aufgesetzt, welche die Meldepflichten für vergangene Schäden verringert und außerdem im europäischen Ausland erworbene Unternehmen mitversichert. Trotzdem lohnt sich eine D&O-Police nicht für jeden Logistik- und Transportbetrieb. Familienunternehmer, die alle Anteile halten und außerdem die Geschäfte führen, können sich die paar tausend Euro, die eine Police im Jahr kostet, sparen – es sei denn, sie wollen sich ausschließlich gegen Außenansprüche durch Konkurrenten oder Kunden absichern. Allerdings machen solche Vorgänge nur knapp zehn Prozent der D&O-Schadensfälle aus. Anders sieht die Lage aus, wenn ein externer Minderheitsgesellschafter beteiligt ist, der im Schadensfall klagen Vorsätzliches Handeln wird grundsätzlich nicht versichert Anbieter (Auswahl) Maklerfirmen mit D&O-Know-how: Aloga GmbH, Schorndorf Tel.: 0 71 81/9 85 40 www.aloga.de Asspro Managerline AG, Frechen Tel.: 0 22 34/92 88 30 www.asspromanagerline.de Dübbert & Partner, Berlin Tel.: 0 30/36 44 99 90 www.duebbert-und-partner.de Hendricks & Co., Düsseldorf Tel.: 02 11/9 40 83 26 www.hendricks.eu.com Ihlas & Köberich, Köln Tel.: 02 21/7 89 85 60 www.ihlaskoeberich.de Marsh GmbH, Frankfurt Tel.: 0 69/6 67 60 www.marsh.de könnte – bisher haben die meisten Versicherer dann allerdings die Anteile von Familienangehörigen aus der Police herausgenommen. Angesichts des verschärften Konkurrenzkampfes rücken jedoch immer mehr Häuser von diesem Grundsatz ab und berücksichtigen diese wenigstens bis zu einem bestimmen Prozentsatz, weswegen D&O-Verträge sich zunehmend zu Vollkaskopolicen entwickeln. Haftungsumfang stark gestiegen Eindeutig ist die Sachlage bei GmbHs, die mit fest angestellten Geschäftsführern arbeiten: Sie kommen an einer solchen Haftpflichtversicherung kaum noch vorbei. Viele Manager machen dies zur Voraussetzung für eine Einstellung. Kein Wunder: Der Haftungsumfang ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Auch für nicht beantragte Fördergelder wurde bereits Regress verlangt. Nicht jede unternehmerische Fehlentscheidung wird durch D&O abgedeckt. Keine Assekuranz versichert gegen vorsätzliches Handeln. Allerdings ist dieses im Einzelfall kaum oder nur nach jahrelangem Rechtsstreit nachzuweisen. Auch ADAC TruckService. Schneller am Ziel. Kosten im Griff. 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Mancher Versicherer möchte auch Fälle, die dem Unternehmen bei Vertragsabschluss „bekannt sein hätten müssen“, von der Deckung ausschließen. Im Falle eines Falles droht dann ein endloser Streit vor Gerichten. „Der Versicherungsnehmer sollte auf einer Klausel bestehen, welche die Versicherungsleistung im Falle von unrichtigen oder unvollständigen Angaben regelt“, rät Georg Klinkhammer, Rechtsanwalt beim Deutschen Versicherungs-Schutzverband DVS in Bonn. Abwehr unberechtigter Forderungen Weit gehend unstrittig ist hingegen die Abwehr von unberechtigten Forderungen gegen Manager. Die hierfür anfallenden Kosten für Anwälte und Sachverständige werden von den meisten D&O-Policen abgedeckt. Auch Schäden, die erst Jahre nach dem Ausscheiden eines Managers aufgedeckt werden, sind zumindest auf dem Papier abgesichert. Ansonsten unterscheiden sich die Policen durchaus im Detail. „Viele Angebote von deutschen Versicherern sind mit weit mehr Ausnahme-regelungen gespickt als die ihrer ausländischen Konkurrenten“, weiß Joseph Schilling, Geschäftsführer der Asspro Managerline AG in Frechen. Das Maklerbüro arbeitet nicht nur für deutsche Versicherer, sondern auch für die britischen Branchengrößen Lloyds und W. R. Berkley. Mit 38 26/2008 VerkehrsRundschau Checkliste So finden Sie den Weg zur passenden Police Auf folgende Punkte müssen Sie beim Abschluss einer D&O–Versicherung achten: ■ Die Angebote im Markt unterscheiden sich stark: Holen Sie Offerten von wenigstens drei Versicherungen ein oder beauftragen Sie einen branchenkundigen Makler. ■ Bestehen Sie auf einer großzügigen Deckungssumme für Innenansprüche ohne Trennungs- und Gerichtsklauseln: Eine Inanspruchnahme der Haftungssumme darf weder Gerichtsverfahren noch Personalkündigungen voraussetzen. ■ Prüfen Sie Regelungen von Außenansprüchen - sie kommen selten vor, machen aber im Einzelfall Sinn (Beispiel: Das Unternehmen tritt gegen übermächtige Wettbewerber an). ■ Bestehen Sie auf einem schlanken Ausschlusskatalog: Wenn operative Fehler nicht durch andere Policen abgesichert sind, sollten diese ebenfalls aufgenommen werden. ■ Vorsätzliches Handeln wird grundsätzlich nicht versichert. Bis zur gerichtlichen Klärung eines entsprechenden Sachverhalts sollte allerdings Deckungsschutz bestehen. ■ Auch bei Vertragsbeginn bereits bekannte Schadensfälle können nicht nachträglich versichert werden. Achten Sie jedoch darauf, dass Sachverhalte, die nicht bekannt sind, berücksichtigt werden. ■ Bestehen Sie auf eine langfristige Nachhaftung über mehrere Jahre hinweg – auch nach einer Mitarbeiterkündigung oder einem Versichererwechsel muss die Haftungssumme zur Verfügung stehen. Klauseln, welche den Versicherer zum Nachweis verpflichten, ob Schäden beim Kunden bei Vertragsabschluss bekannt waren oder nicht, können diese Häuser laut Schilling gut leben – deutsche Assekuranzen tun sich noch schwer damit. Ansonsten hakt es oft im Einzelfall. So wollen die meisten Versicherungen ausschließlich für Schäden haften, die durch strategische Entscheidungen über Investitionen, Unternehmenskäufe und andere weit reichende Vorhaben verursacht werden. „Die Tagesarbeit einer Geschäftsführung bleibt häufig ungedeckt“, kritisiert Hendricks. Hier liegen gerade für mittelständische Verkehrsunternehmen erhebliche Risiken. Viele Inhaber und Geschäftsführer entscheiden auch über Personalengagements, Fuhrparkeinsätze oder Lagereinrichtungen. Fehler in diesen Bereichen können ebenfalls hohe sechsstel- Trotz allem: Nicht für jeden Logistik- und Transportbetrieb lohnt sich eine D&O-Versicherung lige oder gar siebenstellige Ausfälle nach sich ziehen. Allerdings weisen Versicherer mit Branchen-Know-how wie R + V/Kravag darauf hin, dass sie solche Risiken mit gesonderten Policen abdecken. Wie auch immer: Makler wie Schilling oder Hendricks empfehlen, dass der Deckungsumfang in den Verträgen genau beschrieben wird – viele standardisierte Policen tun dies nicht. Verstoß oder Fehlentscheidung? Genau hiervon sowie von der Deckungssumme hängt die Höhe der Prämien ab. So muss ein Unternehmen mit 50 Millionen Euro bei einer Deckungssumme von 2,5 Millionen Euro mit Jahresbeiträgen zwischen 2500 und 5000 Euro rechnen. Bei einem Deckungsvolumen von fünf Millionen Euro erhöhen sich diese auf 5000 bis 7500 Euro im Jahr. Ob dies gut angelegtes Geld ist, weiß das Unternehmen wie bei allen Policen erst hinterher. „90 Prozent der Deckungsanfragen kreisen um die Frage, ob der Manager nicht doch wissentlich gegen interne Vorgaben verstoßen oder nur im operativen Tagesgeschäft Fehlentscheidungen getroffen hat“, weiß Hendricks. Auch D&O-Versicherer tun ❙❚■ sich mit dem Zahlen schwer. Stefan Bottler, freier Journalist