Ausgabe 21/2012 - 12. Oktober 2012

Transcription

Ausgabe 21/2012 - 12. Oktober 2012
AmtsBlatt
des Landkreises Nordsachsen,
Ausgabe Torgau/Oschatz und der Gemeinde Mockrehna
Kirchweihtag auf Schloss Hartenfels
Jahrgang 5
 Freitag,
den 12. Oktober 2012
Nummer 21/2012
In dieser Ausgabe
lesen Sie
 Mitteilungen
Landratsamt
Seite 2
 Mitteilungen
Gemeinden
Seite 5
Landrat Michael Czupalla begrüßt die zahlreichen Gäste
 Zweckverbände
Seite 5
 Kultur und Schulen
Seite 6
 Verschiedenes
Am 5. Oktober 2012 jährte sich zum 468. Mal die Einweihung der Schlosskirche von Schloss Hartenfels durch Dr. Martin Luther. Dr. Johann Schneider Regionalbischof des Propstsprengels HalleWittenberg hielt einen Festvortrag unter der Überschrift „Von der Reformation zum Reformationsjubiläum“. Umrahmt wurde die Veranstaltung durch die Kreismusikschule „Heinrich Schütz“.
Seite 7
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Torgau-Oschatz
-2-
Telefonische Erreichbarkeit
des Landratsamtes Nordsachsen
Nr. 21/2012
Pressestelle
Ausschreibungen des Landratsamtes
Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
0 34 21/7 58 -0
03 42 02/9 88 -0
0 34 35/9 84 -0
0 34 23/70 97 -0
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
0 34 21/75 8- 13 71
03 42 02/98 8- 13 36
0 34 35/98 4- 13 80
0 34 23/7 09 7- 13 55
Mitteilung des Büros des Kreistages
0 34 21/75 8- 10 01
0 34 21/75 8- 10 15
findet am Dienstag, dem 16. Oktober 2012, 18.00 Uhr, im Landratsamt Nordsachsen, Standort Eilenburg, Haus 4, 1. Obergeschoss, Raum 2.55, Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg,
statt.
Tagesordnung
Drucks.-Nr.
1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Ausschusses
und Bestätigung der Niederschrift vom 03.09.2012
2 Beratung und Beschlussfassung einer Beschlussvorlage
2.1Vergabe von Reinigungsleistungen in Schulen, schulischen
Einrichtungen und Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes Nordsachsen
1- 720/12
3 Informationen und Anfragen
Es schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung an.
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Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro Kreistag
Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Wirtschaftsförderung und
Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Haupt- und Personalamt
Schul- und Liegenschaftsamt
Eigenbetrieb Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
Dezernat - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmereiamt
Kreiskasse
Vollstreckung
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
Dezernat - Bau und Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
Dezernat - Ordnung
Dezernentin
Straßenverkehrsamt
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
Ordnungsamt
Amt für Brand-, Zivil- und
Katastrophenschutz
Eigenbetrieb Rettungsdienst
Gesundheitsamt
Dezernat - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
0 34 21/75 8- 10 13
03 42 02/98 8- 10 50
0 34 21/75 8- 10 90
0 34 21/75 8- 10 96
0 34 21/75 8- 11 02
0 34 21/75 8- 12 02
0 34 21/75 8- 15 02
0 34 21/75 8- 70 02
0 34 21/77 39 -3 00
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 21/75 8- 21 50
0 34 21/75 8- 21 60
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 23/7 09 7- 40 01
0 34 23/7 09 7- 41 02
0 34 21/7 79 -3 00
0 34 21/7 79 -2 00
0 34 23/7 09 7- 30 02
0 34 23/7 09 7- 32 02
0 34 23/7 09 7- 33 01
03 42 02/98 8- 50 01
03 42 02/98 8- 51 01
03 42 02/98 8- 52 01
03 42 02/98 8- 53 01
03 42 02/98 8- 54 01
03 42 02/65 -2 12
0 34 21/75 8- 63 02
0 34 21/75 8- 60 02
0 34 21/75 8- 61 01
0 34 21/75 8- 62 02
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort
im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Die 33. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung
des Vergabeausschusses des Kreistages
Nordsachsen
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft
Existenzgründerberatungen
In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit,
der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können
alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes
für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises
Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt:
In Delitzsch
Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2
donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Keyselt,
Telefon 03 42 02/98 8- 10 58 oder [email protected].
In Oschatz
Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 0 34 21/
75 8- 10 53 oder [email protected].
In Torgau
Landratsamt Nordsachsen
Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau
(kein fester Beratungstag)
Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon 0 34 21/75 8- 10 53 oder [email protected].
Nr. 21/2012
-3-
Veranstaltungskalender 2013
Das Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft informiert!
Für das Jahr 2013 wird durch das Amt für Wirtschaftsförderung
und Landwirtschaft, Sachgebiet Kultur und Sport wieder ein
Veranstaltungsplan für die Bürgerinnen, Bürger und Gäste des
Landkreises Nordsachsen erarbeitet. Aufgenommen werden
alle öffentlichen Veranstaltungen, die einem breiten Publikum
zugänglich gemacht werden sollen. Dazu gehören Konzerte,
Ausstellungen, Lesungen, Dorf-, Volks-, Heimat- und Stadtfeste
sowie Turniere und Wettkämpfe oder auch Tage der offenen Tür
und gesellige Veranstaltungen. Meldeschluss für das 1. Halbjahr
2013 ist der
7. Dezember 2012.
Sollten Sie Interesse an einer kostenlosen Veröffentlichung Ihrer
Veranstaltungen haben bitten wir Sie, den genannten Abgabetermin unbedingt einzuhalten. Später eingehende Meldungen
können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Termine können per Fax unter der Nummer
03 42 02/9 88 10 55 oder per Mail ([email protected]) durchgegeben werden. Bei eventuellen Rückfragen sind
wir unter Tel. 03 42 02/9 88 10 56 erreichbar.
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Dezernat Bau und Umwelt
Hinweis an alle Grundstückseigentümer auf
die Verpflichtung zur Veranlassung einer
Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster
Das Vermessungsamt des Landkreises Nordsachsen möchte
alle Grundstückseigentümer darüber informieren, dass gemäß
§ 6 Abs. 3 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen
und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (SächsVermKatG) vom 05.06.2010 die gesetzliche Verpflichtung zur
Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster besteht. Die
Grundstückseigentümer haben spätestens zwei Monate nach
Abschluss der baulichen Maßnahme die Aufnahme des erbauten bzw. veränderten Gebäudebestandes auf eigene Kosten zu
veranlassen. Diese Verpflichtung besteht bereits seit 1991 entsprechend des jeweils gültigen Vermessungsgesetzes. Durch
die Hinterlegung von Luftbildern konnte festgestellt werden,
dass zahlreiche Grundstückseigentümer dieser Verpflichtung
nicht nachgekommen sind. Teilweise befinden sich die Grundstückseigentümer im Irrtum bzgl. des Gebäudenachweises. Oftmals wurden die für den Bau vorbereitenden Lageplanvermessungen oder Gebäudeabsteckungen mit der Aufnahme in das
Liegenschaftskataster verwechselt und sind daher unterblieben.
Warum müssen Gebäude aufgemessen werden?
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der
Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung.
Es dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem
Grundstücksverkehr. Darüber hinaus werden die Daten als
Geobasisdaten für vielfältige Anwendungen in Wirtschaft und
Verwaltung genutzt, zum Beispiel auch für den Umwelt- und
Katastrophenschutz. Die Aktualität und Vollständigkeit des Liegenschaftskatasters ist dabei Voraussetzung für eine effektive
Nutzung.
Für welche Gebäude besteht die Verpflichtung?
Betroffen hiervon sind Gebäude, die nach dem 24. Juni 1991
neu errichtet oder in ihren Außenmaßen wesentlich (>10 m2)
verändert wurden. Im Interesse eines vollständigen Nachweises
der Gebäude im Liegenschaftskataster können Gebäude, die
bis zum 24. Juni 1991 errichtet oder verändert wurden, zu ermäßigten Gebühren (25 % der Regelgebühr) durch eine Katastervermessung erfasst werden.
Gebäude im Sinne des SächsVermKatG:
Gebäude im Sinne des Sächsischen Vermessungsgesetzes sind
Torgau-Oschatz
oberirdische, überdachte, mit dem Erdboden fest verbundene
bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können,
die dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dienen, die
von Außenwänden umfasst sind, deren Grundfläche mehr als
10 qm beträgt, die nach Art und Weise der Bauausführung eine
dauernde Nutzung zulassen und die sich nicht in Kleingärten
im Sinne des Bundeskleingartengesetzes befinden. Das heißt,
dass hiervon sowohl Gebäude betroffen sind, die gemäß Sächsischer Bauordnung genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig sind,
als auch solche Gebäude, die dieser Pflicht nicht unterliegen.
Zum Beispiel unterliegen Carports deshalb nicht der Einmessungspflicht.
Wie kann der veränderte Zustand im Liegenschaftkataster
fortgeführt werden?
Gebäude sind durch eine beantragte Katastervermessung
aufzunehmen. Alle vom Freistaat Sachsen Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieure sind hierzu befugt. Die Kosten werden
einheitlich nach der Zweiten Sächsischen Vermessungskostenverordnung (2. SächsVermKoVO) erhoben. Weiterhin gibt es die
Möglichkeit die Daten anderer Stellen einzureichen, die bei
Eignung in das Liegenschaftskataster übernommen werden.
Dies setzt voraus, dass sie nachweislich bei einer Vermessung
bestimmt wurden, die den Anforderungen an eine Katastervermessung genügt. Sie sind in digitaler Form in einem vom Vermessungsamt bearbeitbaren Datenformat zu übermitteln. Aus
den Daten muss die Darstellung des äußeren Gebäudeumrings
und dessen Koordinaten im amtlichen Lagereferenzsystem hervorgehen. Das Liegenschaftskataster muss mit den Daten widerspruchsfrei fortführbar sein.
Wenn ein Gebäude vollständig abgebrochen wurde, genügt die
schriftliche Mitteilung eines Grundstückseigentümers an die
katasterfortführende Behörde (Vermessungsamt) und die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters erfolgt kostenfrei.
Wer erteilt Auskünfte?
Auskünfte erteilen Ihnen gern alle im Freistaat Sachsen Öffentlich bestellten Vermessungs-ingenieure und das Vermessungsamt des Landkreises Nordsachsen. Eine Liste der ÖbV erhalten
Sie unter dem Link
http://www.geosn.sachsen.de/inhalt/oebv/OebV-Sachsen_
kv.pdf
oder in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau,
Husarenpark 19, 04860 Torgau
Tel.: 0 34 21/7 79 -1 10, -1 11, -1 12
in der Zeit
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr.
Pahlitzsch
Amtsleiterin
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Dezernat Ordnung
Bekanntmachung
Allgemeinverfügung des Landkreises Nordsachsen,
untere Forstbehörde zur Ausweisung eines Reitweges im Wald im Gebiet der Gemeinde Doberschütz
Gemarkung Wöllnau „Rote Jahne“
Durch den Landkreis Nordsachsen, Ordnungsamt, Untere Forstbehörde wird gemäß § 12 Absatz 1 des Waldgesetzes für den
Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juni
2012 (SächsGVBl. S. 308) geändert worden ist und von § 1
der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Reitwege (ReitwegeVO) vom
14. Dezember 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 6), die zuletzt durch
Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. 2008 S. 450) geändert worden ist, folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Torgau-Oschatz
-4-
1. Im Gebiet der Gemeinde Doberschütz, Gemarkung Wöllnau,
wird der nachfolgend näher bezeichnete Waldweg als Reitweg ausgewiesen:
2. Der genaue Verlauf des Reitweges ist in der dazugehörigen topografischen Karte im Maßstab 1 : 10000 gestrichelt
markiert. Die Karte ist wesentlicher Bestandteil dieser Verfügung.
Die Karte mit dem Reitwegeverlauf und die Begründung für die
Entscheidung (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz
- VwVfG) können bei der ausweisenden Behörde (Landratsamt
Nordsachsen, Untere Forstbehörde, Dr.-Belian-Str. 4 in 04838 Eilenburg) während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstr. 27 in 04860 Torgau oder den
Außenstellen
Südring 17, 04860 Torgau,
Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch,
Dr.-Belian-Str. 4 - 5, 04838 Eilenburg,
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz,
Husarenpark 19, 04860 Torgau
Fischerstraße 26, 04860 Torgau
zu erheben.
Nr. 21/2012
Aufgrund eines großen Unterstützungsbedarfes, welcher sich
auch in Eilenburg abzeichnet, möchten wir jetzt auch interessierte Freiwillige in dieser Region ansprechen, ehrenamtlich in
der Begleitung und Betreuung von Menschen mit Demenz und
deren Angehörige tätig zu werden.
Geplant sind Einzel-Betreuungsangebote, welche in der Häuslichkeit der Betroffenen stattfinden. Zusätzliche Gruppenangebote sind zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigt. Diese Betreuungen bestehen u.a. darin, mit den erkrankten Menschen
Gespräche zu führen, spazieren zu gehen, sie zum Einkauf, zum
Arzt oder zum Frisör zu begleiten u. v. m. Hierfür wird eine Aufwandsentschädigung geleistet.
Die Ehrenamtlichen werden in einer 30-stündigen Schulung
auf ihren Einsatz vorbereitet und erhalten ein Zertifikat. Die
wöchentlichen Schulungen hierzu haben zwar bereits am
09.10.2012 in Delitzsch begonnen. Weitere Interessierte sind
jedoch jederzeit herzlich willkommen.
Der Verein „Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V.“
wird vom Landkreis Nordsachsen unterstützt.
Wenn Sie sich ehrenamtlich in der Region Delitzsch oder Eilenburg engagieren möchten und mithelfen wollen, Angehörige von Demenzerkrankten physisch und psychisch zu entlasten, melden Sie sich bitte bei uns. Ebenso beantworten
wir gern Fragen betroffener Angehöriger oder zum Verein
selbst unter den Telefonnummern:
- 03 41/71 07 07 24 (Frau Hoffmann/Frau Weinert, An der
Milchinsel 2, 04103 Leipzig.) oder
- 03 42 02/9 88 63 33 (Frau Dietze, Koord. Gesundheitsförderung/Prävention, Gesundheitsamt).
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Dezernat Soziales
- Von Anfang an -
Ausschreibung „Schülerbeförderung
im Schülerspezialverkehr im Landkreis
Nordsachsen“
Für den Zeitraum vom 18.02.2013 bis 06.02.2015 werden
die Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr ausgeschrieben. Die gesetzlich festgeschriebene öffentliche Ausschreibung erfolgt - voraussichtlich am 06.10.2012 - über
das Europäische Amtsblatt sowie das Sächsische Ausschreibungsblatt. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die
schultägliche bzw. wöchentliche Beförderung von Schülern,
teilweise mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung im Rahmen der Schülerbeförderung zwischen Wohn- und
Schulort einschließlich der Rückfahrt. Die Vergabeunterlagen
können ab Veröffentlichung bei der Sächsischen Druck- und
Verlagshaus AG, Vergabeunterlagen, Tharandter Straße 23 35, in 01159 Dresden, abgefordert werden. Weitere Auskünfte
zum Ausschreibungsverfahren erteilt auch das Straßenverkehrsamt des Landratsamtes Nordsachsen unter der Telefonnummer (03 42 02) 9 88/51 26.
Verein sucht Ehrenamtliche für die Betreuung von Menschen mit Demenz in der Region Delitzsch und Eilenburg
Dem Aufruf des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig und
Umgebung e. V.“ und des Gesundheitsamtes des Landkreises,
welche sich zur Aufgabe gesetzt haben, das unterstützende Angebot einerseits für Menschen mit Demenz und andererseits für
deren Angehörige in der Region Delitzsch auszubauen, sind bereits einige Bürger gefolgt (Amtsblatt v. 03.08.2012).
Aufsuchender Beratungsdienst im Landkreis Nordsachsen
Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren:
> zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt
eines Kindes
> zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen
Leistungen
> zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys
sowie Kleinkindern
> zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer
Nähe
> zu verschiedensten Fragen der Elternschaft
> zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung
Ihre Ansprechpartner:
• Für den Großraum Torgau, Bad Düben und Laußig:
Michael Husner
Tel.: 0 34 35/9 84 63 74
E-Mail: [email protected]
• Für den Großraum Oschatz, Schildau und Belgern:
Tina Nimser
Tel.: 0 34 35/9 84 63 79
E-Mail: [email protected]
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
Nr. 21/2012
-5-
Torgau-Oschatz
Zweckverband Döllnitzbahn
Einladung zu einer Verbandsversammlung
Jagdgenossenschaft Langenreichenbach
Jahreshauptversammlung
Wir laden alle berechtigten Personen (Eigentümer von Feld-,
Wald- und/oder Wiesenflächen in der Gemarkung Langenreichenbach) zu der am
Sonnabend, dem 27.10.2012, um 19.30 Uhr
im Gemeindesaal Langenreichenbach
stattfindenden Jahreshauptversammlung recht herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Kassenbericht
3. Entlastung des Vorstandes
4. Auswertung des Jagdjahres 2012
Im Anschluss findet ein gemütliches Beisammensein statt.
Der Jagdvorstand
Das Pass- und Einwohnermeldeamt,
Standesamt sowie die Friedhofsverwaltung
der Gemeinde Mockrehna informieren
Aus dringenden dienstlichen Gründen sind
- Pass- und Einwohnermeldeamt,
- Standesamt sowie
- die Friedhofsverwaltung
Datum:
16.11.2012
Uhrzeit:
09:00 - 10:00 Uhr
Ort:
Rathaus Oschatz, Sitzungssaal im EG
Neumarkt 1, 04758 Oschatz
Tagesordnung:
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
2. Aufhebung des Beschluss BS 09/2011 zur Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan für das Jahr 2012
3. Neufassung des Beschlusses zur Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan für das Jahr 2012
4. Beschluss zur Übernahme der Haushalts- und Kassengeschäfte durch die Stadt Mügeln
5. Beschluss zur Verlängerung des Darlehensvertrages mit der
Döllnitzbahn GmbH
6. Beschluss zu einem Vertragsnachtrag für 2012 mit dem Verbandsgeschäftsführer
Öffentliche Auslage von Unterlagen
Die Auslage erfolgt vom 15.10.2012 bis zum 23.10.2012 im
Rathaus der Stadt Mügeln (Markt 1; 04769 Mügeln) während
der allgemeinen Dienstzeit. Einwendungen können bis zum
02.11.2012 mündlich oder schriftlich an der auslegenden Stelle
zu Protokoll gebracht werden.
Mügeln, den 02.10.2012
Volkmar Winkler
Verbandsvorsitzender
am Freitag, dem 19.10.2012, geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Nächster Erscheinungstermin:
Freitag, dem 26. Oktober 2012
Nächster Redaktionsschluss:
Freitag, der 19. Oktober 2012
Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes „Presseler Heidewald- und
Moorgebiet“
gez. Czupalla
Verbandsvorsitzender
Amtsblatt des Landkreises Nordsachsen
Ausgabe Torgau/Oschatz und der Gemeinde Mockrehna
http://www.landkreis-nordsachsen.de
Das Amtsblatt erscheint in den ungeraden Wochen jeweils Freitag.
- Herausgeber: Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27,
Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: [email protected]
-Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 03535/4 89-0,
Telefax: 03535/4 89-1 15, Telefax-Redaktion: 03535/4 89-1 55
IMPRESSUM
Die öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes
„Presseler Heidewald- und Moorgebiet“ findet am Donnerstag,
dem 18.10.2012 um 17.00 Uhr in der Pension Heideschlösschen, in 04860 Weidenhain, Thomas-Müntzer-Straße 1 statt.
Tagesordnung:
Öffentlich
TOP 1
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2
Bestätigung des Protokolls der Verbandsversammlung vom 02.02.2012
TOP 3
1. Lesung der Haushaltssatzung/Haushaltsplan
2013
TOP 4
Feststellung der Jahresrechnung 2011
TOP 5
Wahl des 2. Stellvertreters des Verbandsvorsitzenden
TOP 6
Präsentation der Analyse zur Zusammenarbeit mit
den Landwirtschaftsbetrieben
TOP 7 Sonstiges
TOP 8
Öffentliche Fragestunde
- Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Der Landrat des Landkreises Nordsachsen, Schloßstraße 27, 04860 Torgau
- Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan
- Anzeigenannahme/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
Telefon: 03535/4 89-0, Telefax: 03535/4 89-1 15
oder Herr Kahl, Telefon: 01 71 / 2 16 95 88 und Frau Schaaf,
Funktelefon: 01 71 / 4 14 40 32
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der
Ersatz des Betrages für ein Einzel­exemplar gefordert werden. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Torgau-Oschatz
n
Kultur und Schulen
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Nr. 21/2012
Nr. 21/2012
n
-7-
Torgau-Oschatz
Verschiedenes
Vor allem für Kinder soll es in dieser Ausstellung nicht nur Objekte zum anschauen, sondern
auch verschiedene aktive Spielmöglichkeiten
geben. Neben den drei angebotenen museumspädagogischen Projekten für Schulklassen soll
auch in der Ausstellung selbst direkt aktiv die
Möglichkeit zum spielen geboten werden.
Um diese besonderen Spiele, die extra für dies
Sonderausstellung angefertigt werden müssen,
wie ein überdimensionales, großes Würfelpuzzle, umsetzten zu können, benötigt das Museum
Spenden von regionalen Institutionen und aus
der Bevölkerung.
Wir sind über jeden noch so kleinen Betrag sehr
dankbar. Das gespendete Geld fließt ausschließlich in die Anschaffung der Spiele für Kinder.
Für Fragen steht Ihnen gern das Team des
Stadt- und Kulturgeschichtlichen Museums
Torgau zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0 34 21/7 03 36 oder über das Internet unter [email protected].
Cornelia König
Museumsleiterin
Chance auf Gründungszuschuss
erfordert gründliche Vorbereitung
Behinderte Kinder gestalten Kunstkalender 2013
„Mein größter Traum“
Für 13 Kinder mit Körperbehinderung ging jetzt ein Traum in Erfüllung. Ihre Gemälde wurden von über 100 Bildern für den Jahreskalender Kleine Galerie 2013
ausgewählt. „Mein größter Traum“ lautet der Titel, zu dem die kleinen Künstler
farbenfrohe Bilder gemalt haben. Der Kalender wurde in den Krautheimer Werkstätten für Menschen mit Behinderung hergestellt. Er ist nicht im Handel erhältlich
und kann ab sofort kostenlos beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter
e. V. bestellt werden: Tel.: 0 62 94/4 28 10 oder per E-Mail: [email protected]
Dornröschen sucht Spenden
Das Stadt- und Kulturgeschichtliche Museum Torgau bereitet seit einigen Monaten die diesjährige Weihnachtsausstellung zum Thema „Dornröschen - ein DEFAMärchen auf Schloss Hartenfels“ vor.
Im Mittelpunkt der Ausstellung soll der DEFA-Märchenfilm „Dornröschen“ stehen, welcher 1970 auf Schloss Hartenfels gedreht wurde. Die Ausstellung präsentiert neben einigen originalen Kostümen und Requisiten aus dem beliebten
Märchenfilm, Filmplakate- und Zeitschriften, Fotografien, nachgestellte Filmszenen und vieles andere mehr. Natürlich können auch 15 Minuten ausgewählte
Filmszenen angeschaut werden.
Viele Ideen dazu haben die Mitarbeiter des Museums entwickelt, um diese Ausstellung weit über die Grenzen der Stadt bekannt zu machen und um Besucher
und Touristen nach Torgau einzuladen.
Informationen dazu im Existenzgründer-Seminar/ Intensivkurs
der erste Schritt in die Selbstständigkeit:
in Torgau, Solarstr. 27 (TGZ)
Termin 05.11. - 07.11.2012
In der Zeit von 16.00 - 22.00 Uhr
Zur Teilnahmen berechtigt ist jeder, der sich mit
dem Gedanken zur Selbstständigkeit trägt bzw.
sich vor kurzem gegründet hat.
Das Seminar ist autorisiert durch das BMWi
und die EU. Es wird durch die Jobcenter, der
Agentur für Arbeit bzw. die SAB als Qualifikationsnachweis anerkannt. Die Teilnehmergebühr
beträgt inclusive Zertifikat und Teilnehmerunterlagen 30 EUR
Anmeldung erbeten bei:
GPV management, 04849 Bad Düben, Durchwehnaer Str. 12a
Tel.: 03 42 43/2 53 33, Fax 03 42 43/2 93 66
Unternehmensberatung Henrik Simon GmbH,
Elbstraße 4, 04860 Torgau
Tel.: 0 34 21/77 48 92, Fax 0 34 21/77 48 94.
Freundeskreises
Schloss Hubertusburg e. V.
Einladung
Der Freundeskreises Schloss Hubertusburg
e. V. lädt alle Mitglieder und Interessenten
zur Jahreshauptversammlung und Vorstandswahl am Mittwoch, dem 24. Oktober
2012, um 17.00 Uhr, im Renaissancesaal der
Gemeindeverwaltung Wermsdorf ein.
Ulf Müller
Freundeskreis Schloss Hubertusburg e. V.
Tel 01 74/9 29 70 06
Torgau-Oschatz
-8-
Kreiskrankenhaus Torgau
„Johann Kentmann“ gGmbH
Elterninformationsabend
Werdende Eltern sind herzlich eingeladen, die Räumlichkeiten der Entbindungsabteilung, des Kreißsaales sowie der
Neugeborenenstation im Krankenhaus zu besichtigen.
Wann: 17.10.2012, um 18.00 Uhr, Treffpunkt: Foyer
Es freuen sich auf Ihren Besuch
Hebammen, Geburtshelfer und Kinderärzte
Oschatz. Info-Abend für werdende Eltern
Besichtigung der Räumlichkeiten der Entbindungsabteilung und
des Geburtensaales in der COLLM KLINIK OSCHATZ, Parkstr. 1
am Mittwoch, dem 24.10.2012, 19:00 Uhr.
Treffpunkt: Eingang Krankenhaus Neubau, Foyer
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Pressemitteilung
Chorkonzert des Crazy Generation Chores
nach Chorlagerwochenende in Dahlen
Veranstaltungshinweis: Datum: 21.10.2012, Zeit: 15 Uhr,
Ort: Stadtkirche Dahlen, Leitung:
Matthias Queck, Constanze Bartl, Gitarre: Jens Vieweger
Musik erleben - Der Crazy Generation Chor aus Leipzig lädt zum
Chorkonzert in Dahlen „Musik wird nicht gemacht und sie sollte nie
gemacht werden, damit man sie versteht, sondern damit man sie
erlebt“ so sagte einmal der spanische Komponist Manuel de Falla. Die knapp 40 Sänger und Sängerinnen des „Crazy Generation
Chors“ aus Leipzig erleben Musik am liebsten gemeinsam Jeden
Dienstag treffen sich die 17 bis 43 Jahre alten Mitglieder daher zur
Chorprobe. Und so richtig intensive Musikerfahrungen sammelt
und tauscht die „verrückte Generation“ beim jährlichen Chorlager
in einer sächsischen Herberge. Ein ganzes Wochenende ist dann
Zeit, um das eigene Repertoire auszubauen, am Klang zu arbeiten
und all den mit Musik verbundenen Gefühlen Raum zu geben.
Zusammen mit den Chorleitern Constanze Bartl und Matthias
Queck und dem Gitarristen Jens Vieweger werden vorrangig zeitgenössische Pop- und Rockstücke, etwa von Ray Charles, Bon
Jovi oder Metallica umgesetzt. In diesem Jahr verweilen die Musiker und Musikerinnen in Dahlen und laden ein, am 21. Oktober
2012 um 15 Uhr in der Stadtkirche gemeinsam Musik zu erleben.
Über den Chor: Der Crazy Generation Chor existiert seit etwa
15 Jahren und ist aus einem Schulchor der Helmholtzschule in
Leipzig hervorgegangen. Die 19 Frauen und 17 Männer treffen
sich jeden Dienstag zur Probe in Lindenau im Leipziger Westen.
Jährlich gibt es etwa bis zu 8 große und kleine Konzerte in und
um Leipzig mit zeitgenössischer Pop- und Rockmusik.
Leitung: Constanze Bartl, Matthias Queck; Gitarre: Jens Vieweger
Der Crazy Generation Chor ist Mitglied im sächsischen Chorverband.
Kontakt:
Crazy Generation Chor E-Mail: [email protected]
Web: www.crazy-generation.com
Ansprechpartner Organisation
Franziska Müller, Telefon: 01 52/53 13 73 42
E-Mail: [email protected]
Torgauer Rathauskonzert
Freitag, 19. Oktober 2012, 19.30 Uhr
Festsaal des Rathauses Torgau
Liquid Soul verzaubert mit
„Musik aus Wasser und Luft“ mit
Beate Gatscha, Gert Anklam und Uli Moritz
(Saxophon, Sheng, verschiedene Schlaginstrumente, Wasserstichorgel)
Sichern Sie sich Ihre Karten im Vorverkauf beim Torgau-InformationsCenter, Tel.-Nr.: 0 34 21/7 01 40, Restkarten an der Abendkasse.
Nr. 21/2012
Musikalische und tänzerische Stunde
im Ringenhain-Haus
Wer sich für Musik und Tanz im England und Frankreich des
16. Jahrhunderts interessiert, der ist am Samstag, 20. Oktober 2012
um 14.00 Uhr im Bürgermeister-Ringenhain-Haus genau richtig.
An diesem Nachmittag zeigen die Torgauer Renaissancetänzer
Ausschnitte aus ihrem aktuellen Tanzprogramm mit englischen
Tänzen der Renaissance und des Frühbarock.
Jeder dieser Tänze ist ein lebendiges Abbild der höfischen und
bürgerlichen Zeiten und erzählt vom alltäglichen Leben, vom Kennenlernen, von Mann und Frau, von Siegen und höfischen Festen.
Die künstlerische Leiterin der Gruppe, Mareike Greb, wird zwischen den Tänzen kurze und sehr interessante Informationen
zur Zeit der Renaissance, zur Mode und zum Lebensgefühl der
Menschen damals geben. Was tanzte man damals in England?
Wie hat man es aufgeschrieben? Welche Kleidung trug man?
Und warum? Die Torgauer Tänzer lassen dabei die Worte in ihren
Bewegungen und Gewändern greifbar werden.
Prächtige Kleidung und authentische Musik in der original historischen Saalstube der einst reichsten Patrizierfamilie in Torgau
werden diese unterhaltsame Stunde zu einem besonderen Erlebnis werden lassen.
Nach dem Programm wird die Leiterin des Hauses, Cornelia
König, im Renaissancegewand durch die einzelnen Stuben des
Hauses führen und auf die vielen künstlerischen und historischen Details hinweisen.
Ein lebendiger und stimmungsvoller, aber gleichzeitig auch ein
unterhaltsamer und kurzweiliger Nachmittag im oberen Saal des
Renaissancehauses in der Breiten Straße ist also zu erwarten.
Reservierungen werden ab sofort entgegengenommen.
www.museum-torgau.de
Cornelia König
Museumsleiterin
Senioren Selbsthilfe e. V.
Anlässlich des Welthospiztages am Samstag, 13. Oktober, werden am Fleischmarkt 5 und in der Pfarrstraße 1 in Torgau die
Türen geöffnet.
Ab 15 Uhr können die Senioren-WGs und die Räume des Ambulanten Hospizdienstes besichtigt werden. Außerdem sind verschiedene Höhepunkte geplant:
14 Uhr Feierliche Begrüßung der neu ausgebildeten Hospizhelfer durch bereits tätige Ehrenamtliche
15 Uhr Eröffnung der Bilderausstellung „Elbe - Fluss des Lebens“
16 Uhr Auftritt der „Dancing shoes“
17 Uhr Schnupperstunde Seniorentanz mit Ehepaar Herzog
Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt.
Mehr Informationen unter Tel.: 0 34 21/77 68 06 oder auf Facebook: „Generationenarbeit am Fleischmarkt Torgau“
„Wo geht’s hier zu den Thesen?“ oder
KAFKA LÄSST GRÜSSEN‘
Wenn zwei Jugendliche sich auf den Weg machen, eine Stadt
zu erkunden und dabei übersehen sie die wesentlichen Dinge,
dann wird es Zeit einen Mahner zu rufen, der auf die eigentlichen
Werte hinweist.
Nicht nur die Denkmale einfach nur fotografieren sondern sich
mit den Inhalten auseinandersetzen, das ist das Thema dieses
Sketches aus dem Jahre 2003 von Markus Schuliers.
Freitag, 19.10.2012, Schlosskirche Torgau
12 Uhr und 19 Uhr. Der Sketch dauert ca. 30 Minuten, anschließend laden die Darsteller zur Diskussion ein.
Schulklassen werden gebeten, sich vorab anzumelden.
Der Eintritt ist frei, um eine freiwillige Spende wird am Abend
gebeten.
Nr. 21/2012
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beim Mietvertrag
Keine zeitliche Befristung ohne Grund
Bei Zeitmietverträgen ist die Laufzeit des Mietverhältnisses von
vornherein auf eine bestimmte Zeitspanne festgelegt. Seit der Reform des Mietrechts im Jahr 2001 muss allerdings ein Grund für
die Befristung angegeben werden. Die Gründe, die im Gesetz vorgesehen sind: Eigenbedarf, Beseitigung, Umbau des Objekts sowie
Vermietung an einen Angestellten. Fehlt die Angabe des Befristungsgrunds, gilt das Mietverhältnis automatisch als unbefristet,
was sich auch auf die Möglichkeit zur Vertragskündigung auswirkt.
Während bei unbefristeten Verträgen für den Mieter die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten gilt, hat bei befristeten
Mietverträgen weder der Mieter noch der Vermieter das Recht,
den Vertrag vor Ablauf der Zeit zu kündigen.
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einem bezaubernden Naturmosaik. Hier möchte man bleiben: im malerisch
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Und besonders im Frühjahr, wenn Tausende von Obstbäumen blühen, ist das
Trubachtal wie verzaubert.
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